Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den SPÖ-Klub acht Mitglieder, auf den ÖVP-Klub acht Mitglieder, auf den FPÖ-Klub sechs Mitglieder, auf den Grünen Klub vier Mitglieder, auf den Klub von NEOS ein Mitglied, auf den Parlamentsklub Team Stronach ein Mitglied.
Es sind somit aufgrund der Wahllisten gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Abgeordneten gewählt:
vom SPÖ-Klub: Doris Bures, Dr. Josef Cap, Anton Heinzl, Kai Jan Krainer, Mag. Christine Muttonen, Mag. Andreas Schieder, Hannes Weninger, Mag. Gisela Wurm;
vom ÖVP-Klub: Werner Amon, MBA, Mag. Wolfgang Gerstl, Fritz Grillitsch, Brigitte Jank, Karlheinz Kopf, Dr. Reinhold Lopatka, Ing. Hermann Schultes, August Wöginger;
vom FPÖ-Klub: Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Ing. Norbert Hofer, Dr. Johannes Hübner, Dr. Walter Rosenkranz, Heinz-Christian Strache;
vom Grünen Klub: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Peter Pilz, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl;
vom Klub von NEOS: Mag. Dr. Matthias Strolz;
vom Klub Team Stronach: Ing. Waltraud Dietrich.
Damit sind Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls vollzogen.
Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 32 Absatz 1 der Geschäftsordnung
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Entsprechend § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen von bestehenden Ausschüssen durchzuführen, sobald der Präsidentin mitgeteilte Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs es erfordern.
Betroffen von Veränderungen sind die eingesetzten Ausschüsse mit bisher 24 sowie 18 Mitgliedern.
Der Nationalrat hat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder festzusetzen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten verteilt.
Nach Beratung zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz ist nun für die bestehenden Ausschüsse mit derzeit je 24 beziehungsweise 18 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eine Ausschussgröße von je 28 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich nach dem d’Hondtschen System wie folgt errechnet:
Je acht Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und ÖVP, je sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je vier Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf Klub von NEOS und Parlamentsklub Team Stronach.
Ich lasse nun über die Änderungen der Ausschussgröße von 24 beziehungsweise 18 auf 28 Mitglieder und Ersatzmitglieder abstimmen.
Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
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