Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz übernehmend): Tagesordnungspunkt 28 befasst sich mit der Neuwahl des Hauptausschusses.
Aufgrund einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz infolge einer dem Präsidenten mitgeteilten Veränderung im Stärkeverhältnis der Klubs soll die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses mit 28 festgelegt werden.
Dies setzt gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Beschlussfassung durch den Nationalrat voraus.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Vorschlag sind, die Mitgliederzahl des Hauptausschusses mit 28 festzusetzen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.
Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den Klub der ÖVP 10, auf den Klub der SPÖ 8, auf den Klub der FPÖ 8 Mitglieder, auf den Klub der NEOS 1 und auf den Klub JETZT ebenfalls 1 Mitglied.
Es sind somit aufgrund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:
vom ÖVP-Klub: Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Michael Hammer, Peter Haubner, Elisabeth Köstinger, Dr. Reinhold Lopatka, Gabriela Schwarz, Mag. Wolfgang Sobotka, Mag. Michaela Steinacker, Dipl.-Ing. Georg Strasser, August Wöginger;
vom SPÖ-Klub: Ing. Maurice Androsch, Doris Bures, Dr. Johannes Jarolim, Kai Jan Krainer, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc;
vom FPÖ-Klub: Erwin Angerer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Susanne Fürst, Ing. Norbert Hofer, Herbert Kickl, Anneliese Kitzmüller, Petra Steger;
vom Klub der NEOS: Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES;
vom Klub JETZT: Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.
Damit sind Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses vollzogen.
Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 32 Absatz 1 der Geschäftsordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen schließlich zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Entsprechend § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen von bestehenden Ausschüssen durchzuführen, sobald dem Präsidenten mitgeteilte Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs es erfordern.
In der Präsidialkonferenz wurde die Einigung erzielt, die Ausschussgrößen mit 28 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern beziehungsweise mit 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festzulegen.
Ich werde daher zunächst die Neuwahl der zukünftigen 28er-Ausschüsse und anschließend die Neuwahl der zukünftigen 23er-Ausschüsse vornehmen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse neu zu wählen:
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Budgetausschuss
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