Hauptausschuss (1/A-HA XXVIII. GP) seit 24.10.2024

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Der Hauptausschuss hat besondere Aufgaben. Er macht Vorschläge für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Rechnungshofs, der Mitglieder der Volksanwaltschaft und der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission. Der Hauptausschuss wirkt auch an der Vollziehung mit, denn bestimmte Verordnungen der Bundesregierung bedürfen der Zustimmung des Hauptausschusses. Ebenso muss der Hauptausschuss Entsendungen von SoldatInnen, PolizistInnen etc. ins Ausland, etwa zu UNO-Missionen, genehmigen. Eine wesentliche Funktion übt er im Rahmen der Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments im Gesetzgebungsprozess der EU aus. Das Recht, Stellungnahmen zu EU-Vorhaben abzugeben, überträgt der Hauptausschuss zum Teil auch seinem Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union.

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