Einwendung gegen die Tagesordnung gem. § 50 Abs. 4 GOG – Vorreihung (162/GO)

Einwendung gegen die Tagesordnung

Einwendung der Abg. Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 Abs. 4 GOG betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 21