Einwendung gegen die Tagesordnung
Einwendung der Abg. Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 Abs. 4 GOG betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 21
Einwendung der Abg. Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 Abs. 4 GOG betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 21