Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Sicherstellung von Unterstützungsleistungen für Studierende durch die Universität und die Pädagogische Hochschule
- verpflichtende Erbringung einer Mindeststudienleistung im Ausmaß von 16 ECTS-Anrechnungspunkten in den ersten vier Semestern eines Studiums
- Schaffung eines Verwaltungsstraftatbestands für Ghostwriting
- Adaptierung der Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einrichtung von interuniversitären Organisationseinheiten
- Außerkraftsetzen des Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems (UWK-Gesetz – UWKG) und Vollintegration der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) in das Universitätsgesetz 2002 (UG)
- Berücksichtigung der pädagogisch-praktischen Studien im UG und im Hochschulgesetz 2005 – HG
Stand: 17.02.2021