Plenarsitzung
des Bundesrates


Stenographisches Protokoll

 

904. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Samstag, 21. März 2020

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

904. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Samstag, 21. März 2020

Dauer der Sitzung

Samstag, 21. März 2020: 12.03 – 15.26 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundes­gesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allge­meine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuer­ge­setz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwal­tungsgerichts­hof­gesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutions­ordnung, die Insolvenz­ordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnah­mengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversiche­rungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Heeresdis­ziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärzte­gesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizin­produktegesetz, das Apotheken­gesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefonds­ge­setz geändert sowie ein Bundes­ge­setz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Ver­wal­tungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht auf­grund von COVID-19 (Gesellschafts­rechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das


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Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwalts­tarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020)

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­pä­ischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020)

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Inhalt

Bundesrat

Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth und Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GO-BR, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme    7, 7

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ......................................................... 55

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................. 57

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 6

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 6

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förde­rungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabak­steu­ergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Kran-


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kenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apotheken­ge­setz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (397/A und 112 d.B. sowie 10288/BR d.B.) ................................ 7

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird (53 d.B. und 101 d.B.) ............................. 8

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (34 d.B. und 100 d.B. sowie 10289/BR d.B.)                    8

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Dis­ziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsan­walts­tarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020) (19 d.B. und 92 d.B.) ...................................................................................................................... 8

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundes­ge­setz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundes­gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrecht­liches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020) (52 d.B. und 93 d.B. sowie 10290/BR d.B.)               8

RednerInnen:

Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher ...........................................  9, 37

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................ ..... 10

Ing. Judith Ringer ................................................................................................... ..... 12

Korinna Schumann ................................................................................................ ..... 15

Markus Leinfellner .................................................................................................. ..... 17

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross .......................................................................................... ..... 20

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ................................................... ..... 23

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ......................................................... ..... 24

Dr. Karlheinz Kornhäusl ........................................................................................ ..... 28

Dominik Reisinger .................................................................................................. ..... 30

Ing. Bernhard Rösch .............................................................................................. ..... 32

Claudia Hauschildt-Buschberger ......................................................................... ..... 35

Mag. Christian Buchmann ..................................................................................... ..... 38


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Andrea Kahofer ....................................................................................................... ..... 41

Josef Ofner .............................................................................................................. ..... 44

Martin Preineder ..................................................................................................... ..... 47

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 49

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“ – Annahme (274/E-BR/2020)  16, 52

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise“ – Annahme (275/E-BR/2020) .................................................................................................................  17, 52

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung der Personalvertretung im Krisenfall“ – Annahme (276/E-BR/2020) .  20, 53

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Arbeitsplatzgarantie in Zeiten der Corona Krise“ – Annahme (277/E-BR/2020) ...  32, 53

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kontrolle der Abwicklung des Härtefallfonds durch den Rechnungshof“ – Annahme (278/E-BR/2020)  34, 53

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind“ – Annahme (279/E-BR/2020) .....................................................................................  43, 53

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine“ – Annahme (280/E-BR/2020)               43, 53

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Josef Ofner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatper­so­nen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“ – Annahme (281/E-BR/2020) .......................................................................  47, 53

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen“ – Annahme (282/E-BR/2020)  51, 54

Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kol­legen zu Punkt 1, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen – Annahme       14, 52

Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kolle­gen zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – Annahme  14, 54

Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – Annahme  14, 54


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Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – Annahme  22, 54

Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kolle­gen zu Punkt 5, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – Annahme  22, 54

Eingebracht wurde

Anfragebeantwortung

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten in Tirol und Vorarlberg“ (3441/AB-BR/2020 zu 3718/J-BR/2020)

 

 

 

 


 


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12.03.09Beginn der Sitzung: 12.03 Uhr

Vorsitzende: Vizepräsident Michael Wanner, Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

12.03.10*****


Vizepräsident Michael Wanner: Ich eröffne die 904. Sitzung des Bundesrates und darf Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, recht herzlich begrüßen.

Ich begrüße auch die Bundesministerinnen Aschbacher, Zadić, Gewessler und Schramböck bei uns im Bundesrat. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und via Livestream! Aufgrund der bekannten Umstände müssen wir auch heute wieder ohne Livepublikum hier im Saal auskommen, aber die Übertragung in Ihre Wohnzimmer und nach Hause ist sichergestellt.

Weiters muss ich leider mitteilen, dass unser Präsident Robert Seeber heute nicht anwesend ist, weil er bis Montag, den 23.3., zu Hause bleiben muss. Ich darf ihm aber vom Bundesrat zu seinem heutigen Geburtstag recht herzliche Glückwünsche nach Hause übermitteln. (Allgemeiner Beifall.)

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 903. Sitzung des Bundesrates vom 15. März 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Heike Eder, BSc MBA, Silvester Gfrerer, Elisabeth Mattersberger, Klara Neurauter, Dr. Peter Raggl, Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Robert Seeber, Sonja Zwazl, Wolfgang Beer, Mag. Sandra Gerdenitsch, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Gerhard Leitner, Stefan Zaggl sowie Mag. Bernd Saurer, Christoph Steiner und Marlies Steiner-Wieser.

Unsere Grüße gelten auch jenen Heldinnen und Helden des Alltags, die in der momen­tanen Situation beste und großartige Arbeit für uns alle, für Österreich leisten, und ich bitte, diese auch mit einem Applaus zu bedenken. (Lang anhaltender allgemeiner Bei­fall.)

Einlauf


Vizepräsident Michael Wanner: Eingelangt ist die Anfragebeantwortung 3441/AB-BR/2020 durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić zur schriftlichen Anfrage 3718/J-BR/2020 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Schließung von Bezirksgerichten in Tirol und Vorarlberg“.

Eingelangt sind außerdem:

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein 2. COVID-19-Ge­setz,

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird,

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird,

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend Berufsrechts-Ände­rungsgesetz 2020 sowie


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der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR


Vizepräsident Michael Wanner: Es liegt mit hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die gegen­ständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, diese Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmit­tel­bar in Verhandlung zu nehmen, ist damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend 2. COVID-19-Gesetz als Punkt 1 und

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird, als Punkt 2 sowie

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird, als Punkt 3 und

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Berufsrechts-Änderungsgesetz als Punkt 4 sowie

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 als Punkt 5 auf die heutige Tagesordnung setzen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung


Vizepräsident Michael Wanner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

12.10.161. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über beson­dere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungs­ge­setz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie-


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 8

rungs­gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteu­ergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­ge­setz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustell­ge­setz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apo­thekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Auf­nahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhoch­schulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Ver­fahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichts­hofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleit­maßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschafts­recht­liches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Er­richtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2.COVID-19-Gesetz) (397/A und 112 d.B. sowie 10288/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird (53 d.B. und 101 d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (34 d.B. und 100 d.B. sowie 10289/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Notariats­prü­fungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwalts­tarifge­setz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020) (19 d.B. und 92 d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwe-


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gen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Straf­prozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundes­gesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten, das Börse­gesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020) (52 d.B. und 93 d.B. sowie 10290/BR d.B.)


Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durch­geführt werden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher. Ich erteile es ihr.


12.11.23

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zu­schau­er zu Hause! Wir stehen vor massiven Herausforderungen im Alltag und zugleich auch in der Arbeitswelt. Erste Priorität ist die Gesundheit der Österreicherinnen und Öster­reicher, aber auch, dass wir gemeinsam so viele Arbeitsplätze wie möglich sichern. Wir haben dazu einen Maßnahmenmix im Umfang von 38 Milliarden Euro auf die Reise gebracht, denn schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe.

Die Arbeitslosenzahlen sind massiv gestiegen; das sind teilweise auch Vorzugseffekte aus Branchen wie Tourismus und Bau. Es sind jetzt schnelle Maßnahmen gefragt, und wir sind mit zwei konkreten Punkten vorbereitet. Erstens: Coronakurzarbeit vor Kündi­gungen, niemand bekommt weniger als 80 Prozent seines Gehalts; zweitens: schnell die Menschen dorthin vermitteln, wo sie jetzt dringend gebraucht werden.

Zum ersten Thema, Coronakurzarbeit: Wichtig ist dabei, dass niemand weniger als 80 Prozent seines Gehalts bekommt sowie die Arbeitsplatzgarantie während der Kurz­arbeit und auch für einen Monat danach. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekom­men ihr fixes Gehalt und können somit ihre Miete, ihre Lebensmittel und auch die Kreditraten bezahlen. Sie wissen vor allem auch, dass sie nach der Krise wieder auf ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden. Für die Unternehmer zahlen wir ab dem ersten Tag die Beiträge bis zur Höchstbemessungsgrundlage sowie alle Lohnneben­kosten, Sonderzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge. Wichtig ist auch, dass die Fach­kräfte im bewährten Team gemeinsam mit den Lehrlingen erhalten bleiben können, damit sie dann nach der Krise wieder gemeinsam durchstarten können.

Zum zweiten Punkt: Wir brauchen viele Menschen in der Grundversorgung im Lebens­mittelbereich. Wir konnten in dieser Woche schon viele, viele Menschen schnell weiter­vermitteln, zum Beispiel aus der Textilbranche in die Lebensmittelbranche, um dort Lebensmittel in die Regale einzuschlichten, oder auch aus den Lagern der Baumärkte, um jetzt die Logistikunternehmen betreffend die Lieferketten zu unterstützen. Vielen Dank an dieser Stelle an die Menschen, die sich bereit erklären, auch da zu unter­stützen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir brauchen aber noch mehr helfende Hände. Deshalb mein Appell an alle, vor allem an Jugendliche, die keine Betreuungspflichten für Kinder haben oder Großeltern ver­sorgen, denen sie Essen vor die Türe stellen: Bitte melden Sie sich beim Arbeitsmarkt­service! Wir haben sehr viele Stellen. Wir bitten auch da um Ihre Mithilfe, wir brauchen jetzt jede helfende Hand.


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Gemeinsam mit Bundesministerin Elisabeth Köstinger konnten wir gestern auch die Plattform www.dielebensmittelhelfer.at vorstellen, im Rahmen derer gerade mit den Bäuerinnen und Bauern dieses Landes die Grundversorgung sichergestellt wird. Auch da brauchen wir jede helfende Hand.

Ich darf also noch einmal appellieren, jetzt bitte zusammenzuhelfen. Gemeinsam sind wir stark! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

12.15


Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön, Frau Bundesministerin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić. Ich erteile es ihr.


12.15.21

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich darf Ihnen, bevor ich mit meinen Ausführungen hinsichtlich der Justiz beginne, ein paar Grußworte von Gesundheitsminister Rudi Anschober ausrich­ten, der aufgrund der sehr fordernden Situation heute leider nicht hier sein kann. Er hat sich aber erlaubt, ein paar Grußworte an Sie zu richten, die ich jetzt vorlese:

Wir alle erleben eine Ausnamesituation – in Europa und in Österreich. Wir sind gefor­dert und müssen kämpfen, um diese Krise gemeinsam in den Griff zu bekommen. Das erfordert leider weitreichende Maßnahmen und Einschnitte in unser gewohntes Leben. Das wird auch Monate dauern und es erfordert von uns allen Solidarität.

Die aktuellsten Zahlen der Coronaerkrankten in Österreich zeigen allerdings, dass die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, auch langsam zu wirken beginnen und wir somit auf dem richtigen Weg sind. Diesen Weg müssen wir aber gemeinsam konsequent fortsetzen, um die Steigerungsraten auch weiter abzusenken. Wenn wir ein Viertel unserer sozialen Kontakte einstellen, können wir das Ansteckungsrisiko um 50 Prozent senken, sagen die Experten und Expertinnen; also kann jede und jeder Einzelne jetzt einen wichtigen Beitrag leisten.

Danke fürs Zusammenhalten, danke fürs Abstandhalten! Jeder und jede Einzelne von Ihnen ist ein Teil dieser Lösung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. – Das waren die Worte unseres Gesundheitsministers. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns in einer noch nie da gewesenen Krise. Vor wenigen Monaten hat niemand damit gerechnet, dass wir solche Maß­nahmen ergreifen müssen, dass wir auf diese Art und Weise vorgehen müssen.

Wir befinden uns auch jetzt in einer Situation, in der vieles unklar ist: Wie geht es weiter? Was passiert mit den Unternehmen? Was passiert mit jedem Einzelnen von uns? – Es stellen sich ganz viele Fragen des täglichen Zusammenlebens. Wie orga­nisieren wir das gemeinsam? – Jeder von uns, wir alle sind gefordert, Kontakte zu reduzieren; zugleich sind aber wir von der Justiz gefordert, den Rechtsfrieden auf­rechtzuerhalten, für die öffentliche Ordnung und für die Sicherheit zu sorgen. Des­wegen haben wir im Justizbereich uns auch zu Maßnahmen entschlossen, die natürlich sehr weitgehend sind. Das gesamte letzte Wochenende haben Expertinnen und Exper­ten, Beamtinnen und Beamte im Justizressort gearbeitet, um wirklich für alle Fälle gerüstet zu sein, um für alles vorzusorgen. Tage und Nächte wurden damit verbracht, die legistischen Maßnahmen zu entwerfen, die heute auch verabschiedet werden sol­len.


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Daher gilt mein wirklich großer Dank den Beamtinnen und Beamten des Justizressorts, aber auch aller anderen Ressorts, die in der letzten Woche hart gearbeitet haben, um das, was wir heute verabschieden, auf den Weg zu bringen.

Ich möchte ein paar Punkte aus dem Justizbereich aufgreifen, weil gerade im Justiz­bereich auch viele Unsicherheiten dahin gehend vorhanden sind, wie es weitergeht. Wir haben die Gerichte aufgrund der Notwendigkeit, die sozialen Kontakte zu redu­zieren, auf einen Notbetrieb umgestellt. Trotzdem muss gewährleistet werden, dass die Rechtssicherheit, der Rechtsfriede und die öffentliche Ordnung nach wie vor gegeben sind. Daher haben wir uns dazu entschlossen, alle verfahrensrechtlichen Fristen zu unterbrechen. Das heißt, für alles, wofür die Anrufung eines Gerichtes notwendig ist, gerade wenn man ein Rechtsmittel ergreifen muss, sind diese Fristen vorerst bis 30. April unterbrochen und fangen mit 1. Mai neu zu laufen an.

Materiellrechtliche Fristen wurden gehemmt. Das betrifft Verjährungsfristen, Besitz­stö­rungsklagen, aber auch Gewährleistung und Schadenersatz. Diese wurden bis zum 30. April gehemmt.

Weitere Maßnahmen, die dieser Notbetrieb natürlich auch ausgelöst hat, bringen weitere Fragen mit sich. Auch da haben wir für Ausnahmefälle vorgesorgt.

Schauen wir uns die Unterhaltspflichten an! Da werden jetzt natürlich alle gefordert sein. Die wirtschaftliche Situation wird schwieriger, und wir wissen, dass Unterhalts­pflichtige ihren Unterhalt vielleicht vorübergehend nicht werden zahlen können. Daher habe ich im Einvernehmen mit der Familienministerin auch in diesem Fall vorgesorgt. Nun soll der staatliche Unterhaltsvorschuss erleichtert werden, nämlich so, dass das Kind keine Exekution führen muss, sondern schon anhand des Unterhaltstitels den Anspruch auf Unterhalt hat.

Es wurde aber auch für Unternehmen vorgesorgt. Wir haben in dieser Geset­zes­änderung eine Insolvenzbremse, das heißt, dass der Geschäftsführer nicht gefordert ist, sofort Insolvenz anzumelden, sondern 120 Tage Zeit hat – eine Verdoppelung der Zeitdauer! –, um herauszufinden, ob sein Betrieb weiterlaufen kann oder ob ihm staatliche Förderungen zustehen.

Auch für Personen, die derzeit in Privatinsolvenz sind, stellen sich ganz viele Fragen. Kann man eine Forderung nicht zahlen, ist es derzeit nämlich so, dass sofort die gesamten Forderungen fällig werden. Auch dafür haben wir vorgesorgt und haben in dieser Zeit auch für Privatschuldner eine Bremse eingeführt.

Auch betreffend Strafrecht haben sich ganz viele Fragen gestellt. Auch da haben wir versucht, die besten Maßnahmen zu treffen, die uns in dieser Zeit notwendig er­scheinen. Auch im Strafrecht wurden alle Fristen gehemmt, aber es gibt Dinge, die wir nicht hemmen können, da geht es um Haftfristen, da geht es um Haftver­handlungen, da geht es um die Verhängung der Untersuchungshaft. In diesen Be­reichen haben wir sichergestellt, dass diese Maßnahmen nach wie vor funktionieren. Wir haben auch auf Videoverhandlungen umgestellt, sodass es möglich sein wird, über Videokonferenz letzten Endes zu einer Verurteilung zu kommen. In Salzburg hat es bereits erste solcher Haftverhandlungen gegeben.

Betreffend Gewaltschutz: Es wird jetzt auch verstärkt zum Thema werden, dass viele zu Hause sind, viele nicht hinausgehen können. Wir wissen auch, dass in dieser Zeit der Anteil an häuslicher Gewalt leider zunehmen wird.

Ich möchte Ihnen – auch in Absprache mit dem Innenminister – versichern: Die Polizei ist sensibilisiert, die Gerichte sind sensibilisiert. Selbstverständlich wird es in dieser Zeit möglich sein, Wegweisungen auszusprechen und per einstweiliger Verfügung diese Wegweisungen und Betretungsverbote zu verlängern.


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Meine größte Sorge ist der Strafvollzug. Wir alle wissen, dass es verheerende Folgen hätte, sollte ein Coronavirusfall in einer Justizanstalt auftauchen. Daher haben wir sehr, sehr früh die ersten Maßnahmen ergriffen. Bereits am 26. Februar haben wir alle Besuche umgestellt. Es gab kaum direkte Kontakte zwischen den Besuchern und den Insassen in den Justizanstalten. Anfang der Woche mussten wir leider zu noch drastischeren Maßnahmen greifen, wir haben nämlich jeglichen Besucherkontakt gestrichen. Der einzige Besucherverkehr, der möglich ist, ist natürlich auch aufgrund des Rechts­schutzes ein privilegierter Besuch, das ist nämlich der Besuch der Rechtsanwältinnen und der Rechtsanwälte, aber auch dieser ist nur hinter einer Glasscheibe möglich.

Ich möchte an dieser Stelle auch allen Justizwachebeamtinnen und Justiz­wache­beamten danken, die in dieser schwierigen Situation einen großartigen Job leisten. Es ist für sie nicht einfach – denn auch sie sind in diesen Justizanstalten unterwegs –, sie leisten Großartiges, um diese kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten.

Mein Dank gilt aber auch allen Mitgliedern der Bundesregierung, allen Abgeordneten des Nationalrates, allen Bundesrätinnen und Bundesräten. Auch Sie haben durch Ihren Zusammenhalt und die Zusammenarbeit dazu beigetragen, dass wir die richtigen Maßnahmen so schnell wie möglich auf den Weg bringen konnten.

Mein Dank geht auch an die gesamte Justiz, die RichterInnen, die StaatsanwältInnen, die RechtspflegerInnen, aber auch an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Unglaubliches leisten – damit die Justiz nach wie vor funktionieren kann, damit drin­gende Dinge nach wie vor erledigt werden können –, und wir somit für Rechts­schutz und Rechtssicherheit sorgen können. – Danke an alle! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

12.25


Vizepräsident Michael Wanner: Danke, Frau Ministerin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Judith Ringer. Ich erteile es ihr.


12.25.25

Bundesrätin Ing. Judith Ringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen aus dem Regierungsteam! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich hätte mir für meine erste Rede im Bundesrat ein angenehmeres und ansprechenderes Umfeld gewünscht, aber leider haben wir eine außergewöhnliche Situation, die außergewöhnliche Maßnahmen nötig macht.

Dass diese Situation eine komplexe Angelegenheit ist, zeigen die vielen Gesetzes­änderungen, die notwendig sind, um diese einzigartige Herausforderung zu meistern und bestmöglich und schnellstmöglich zu überstehen.

Diese sogenannte Coronakrise hat zwei Aspekte: zum einen den gesundheitlichen Aspekt, über den schon viel gesprochen worden ist. Anhand der vorliegenden Zahlen können wir sehen, dass die von der Bundesregierung rasch getroffenen Maßnahmen – die jetzt auch fortgesetzt werden – wirken und die gewünschte Verlangsamung der Virusverbreitung gegeben ist. Danke an alle, die in diesen Bereichen ihre Arbeit zum Wohle aller tun!

Auf der anderen Seite gibt es aber auch die wirtschaftliche Gesundheit unseres Lan­des, die die Basis für die Finanzierung unseres Gesundheitssystems darstellt. Die Wirt­schaft ist durch die getroffenen Maßnahmen gelinde gesagt stark betroffen. Die Schließung einzelner Branchen – wie Gastronomie, fast der komplette Handel, um nur einige zu nennen – hat es nötig gemacht, einen Rettungsschirm zu spannen, um die dadurch betroffenen Unternehmen abzusichern.


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 13

Das hat unsere Bundesregierung mit einem ersten Maßnahmenpaket sehr rasch ge­macht. Jetzt steht eine Erweiterung dieses Pakets an, das beispielsweise einen Härte­fonds für Einpersonen- und Kleinstunternehmen, ein Kurzarbeitszeitmodell, Steuer­stundun­gen und so weiter beinhaltet.

All diese Dinge sind notwendig, um sowohl den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den Unternehmerinnen und Unternehmern die Sicherheit und die Möglichkeit zu bieten, durch diese Krise zu kommen. Danke an dieser Stelle an die Sozialpartner, die dies durch ihre gute und vor allem rasche Zusammenarbeit möglich gemacht haben! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Als Unternehmerin kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie wichtig es ist, dass man keine Existenzängste zu haben braucht. Als Unternehmerin kann ich Ihnen auch eines sagen: Es geht da nicht nur um die Ängste um die eigene Existenz, nein, auch die Sorge um das Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt uns sehr.

All diesen Dingen wird mit diesen Gesetzesänderungen entgegengewirkt. Herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben! Es tut gut, zu wissen, dass alles getan wird, was nötig wird, um diese Krise gut zu überstehen.

In einer Krisensituation ist es absolut notwendig, dass alle ihren Beitrag leisten. Es ist jetzt nicht angebracht, Forderungen oder Ähnliches zu stellen. (Zwischenruf des Bun­desrates Rösch.) Jetzt heißt es, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, um in dieser Krise für möglichst viele Menschen, möglichst viele Unternehmen, möglichst viele Arbeitsplätze das Überleben zu sichern.

Eines kann ich Ihnen auch versichern: dass in unseren Betrieben alles getan wird, um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Es ist aber auch wichtig, dass in den Bereichen, in denen kein Kundenkontakt besteht, weitergearbeitet wird, denn das sichert uns die Wirtschaftsgesundheit unseres Landes.

Ich danke an dieser Stelle allen, die in diesen Bereichen, im Handwerk und im Ge­werbe weiterarbeiten und somit unser wirtschaftliches Überleben sichern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Lassen wir uns nicht von der Angst lähmen, sondern setzen wir uns gemeinsam für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Krise ein! Alle können mit ihrem Verhalten einen Beitrag leisten, indem sie zum Beispiel bei regionalen Betrieben einkaufen und nicht bei internationalen Onlinekonzernen, deren Steuerleistung in Österreich sehr über­schaubar ist.

Wir von der Wirtschaftskammer Oberösterreich haben dazu eine Onlineplattform ge­schaffen, auf der regionale Betriebe ihre Produkte mit Lieferservice – selbstver­ständ­lich unter strenger Berücksichtigung aller gesundheitlichen Vorschriften – anbieten kön­nen. Das ist eine wichtige Maßnahme, um den wirtschaftlichen Kreislauf und somit Betriebe am Leben zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.

Wenn Wirtschaft erfolgreich sein soll, dann gibt es nur ein sozialpartnerschaftliches Miteinander. Jetzt ist nicht die Zeit, an starren, pauschalen Forderungen festzuhalten, sondern es braucht viele der Situation angepasste Entscheidungen, so wie es unsere Bundesregierung schon die ganze Zeit über absolut professionell macht und weiter tun wird.

Lassen Sie uns diese Entscheidungen jetzt gemeinsam, über alle Parteigrenzen hin­weg, treffen, denn wir alle haben ein gemeinsames Ziel: möglichst schnell durch diese Krise, zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Novak.)


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 14

Ich möchte nun folgende drei Anträge einbringen:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen zum 2. COVID-19-Gesetz

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.“

*****

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen zu TOP 2, Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird – 53 der Beilagen und 101 der Beilagen –, in der 904. Sitzung des Bundesrates

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.“

*****

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 3, Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird 34 der Beilagen und 100 der Beilagen –, in der 904. Sitzung des Bundesrates

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.“

*****

(Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

12.34


Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Die eingebrachten Anträge sind genügend unterschützt und stehen daher mit in Ver­handlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.



BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 15

12.35.01

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zu­seher zu Hause! Die Krise dauert an. Sie ist in ihrem Ausmaß schlimmer als von manchen erwartet, und wir werden noch lange mit ihrer Bekämpfung und ihren Folgen zu tun haben. Eines ist jedoch sicher: Gemeinsam und mit vereinten Kräften kommen wir durch diese Zeit. Wir halten zusammen, müssen aber jetzt die richtigen Hand­lun­gen setzen, immer in dem Wissen um die Ängste und Sorgen der Menschen betreffend ihre Gesundheit, die Frage, wie es jenen geht, die man gerne hat, und die Frage, wie es mit ihrem Arbeitsplatz weitergehen wird, wie ihre Zukunft ausschauen wird.

Viele Menschen in diesem Land erbringen jetzt gerade Höchstleistungen. Sie geben uns ein Stück Normalität in unserem Leben zurück, obwohl vieles ganz anders ist als sonst. All jenen in den verschiedensten Bereichen, die jetzt arbeiten, die das System aufrechterhalten, ist unser größter Dank auszusprechen: den Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung, den Kolleginnen und Kollegen im Handel, in der Reinigung, bei der Polizei, den ElementarpädagogInnen, den LehrerInnen, den Beschäftigten im AMS, die jetzt Unglaubliches stemmen, den Beschäftigten in der Ages; sie alle aufzu­zählen, ohne jemanden zu vergessen, ist beinahe nicht möglich.

Ich muss nur eine Gruppe noch besonders erwähnen, weil mir das die Gewerk­schaftsfrauen mitgegeben haben, nämlich jene Beschäftigten in der Lebensmittel­pro­duktion, die jetzt dafür sorgen, dass wir auch noch mit Lebensmitteln versorgt werden. (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte auch den Kollegen der Wien Energie einen Dank aussprechen, die sich jetzt für vier Wochen an ihrem Arbeitsplatz in Quarantäne begeben, um so die Ver­sorgung für Wien aufrechtzuerhalten – vielen, vielen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

Heute beschließen wir eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen mit dem Fokus, die Krise und ihre Folgen zu überstehen und zu bekämpfen. Diese Maßnahmen sind teil­weise außergewöhnlich und gehen sehr weit, was die Befugnisse der Bundesregierung betrifft. Es muss klar sein, dass es sich dabei nur um vorübergehende Befugnisse handelt. Es ist sozusagen auf Zeit geliehene Handlungsmacht, nur bis zum Ende der Krise. Wir tun alles, was nötig ist, aber gehen keinen Millimeter weiter. (Beifall bei der SPÖ.)

Es erfolgt nun die Bereitstellung von 38 Milliarden Euro – endlich eine nachvollziehbare Summe und ein wesentlicher Schritt. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war bereits vor einer Woche klar, dass 4 Milliarden Euro nicht reichen werden. Jetzt, sechs Tage später, machen wir also den wichtigen, dringend notwendigen großen Schritt. Es geht um die soziale Sicherheit für die Menschen, die Gesundheits­ver­sor­gung und auch den sozialen Frieden. Fixkosten müssen bezahlt werden, und man muss sich das Essen kaufen können.

Es geht auch um die Sicherheit für die Unternehmer, die notwendige Unterstützung ganz rasch zu erhalten, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Der Kampf gegen diese Krise ist auch der Kampf um jeden einzelnen Arbeitsplatz, und diesen Kampf haben wir mit allen Mitteln zu führen.

Waren bereits am Montag 16 000 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, so sind es seit Freitag bereits 97 500 – eine unfassbare Zahl, und das innerhalb von fünf Tagen, und wir haben davor gewarnt. Hinter dieser Zahl stehen 97 500 menschliche Schick­sale. Umso deutlicher möchte ich in diesem Rahmen noch einmal betonen und die Arbeitgeber auffordern: Nutzen Sie die Coronakurzarbeit, statt Ihre Beschäftigten zu kündigen, und überlegen Sie sich, ob Sie jene Kündigungen, die Sie vielleicht schon


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diese Woche aus dem Schock und der Unsicherheit heraus ausgesprochen haben, nicht doch noch in Kurzarbeit umwandeln! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)

Das ist jetzt nämlich möglich. Nützen Sie die Chance! Das Modell wird nun noch attrak­tiver, da das AMS bereits ab dem ersten Monat die Arbeitgeberbeiträge übernimmt. Es gibt jetzt keinen Grund mehr, dieses attraktive Modell nicht zu wählen.

Lassen Sie mich bitte gleichzeitig betonen: Es ist ein Gebot der Stunde, dass nur jene Unternehmen mit Steuermitteln gefördert werden, die zum Erhalt der Arbeitsplätze beitragen. Wir fordern da Arbeitsplatzgarantie! (Beifall bei der SPÖ.)

 Die Sozialpartner – Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund – haben nicht nur bei den Verhandlungen einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, Lösun­gen für Unternehmen und für Beschäftigte zu erzielen. Sie sind es jetzt auch, die um­fassend informieren und ihre Mitglieder vertreten.

Ich erlaube mir, die wichtige Information auch hier zu geben: Unter www.jobundcorona.at, einer Website des ÖGB und der Arbeiterkammer, finden die Beschäftigten alle wich­tigen Informationen zum Thema.

Den Arbeitgebern sei noch einmal gesagt: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Ihnen jetzt durch die Coronakurzarbeit zur Verfügung steht! Es gibt eine Zeit nach der Krise. Da werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Fachwissen, mit ihrer Arbeitsleistung und mit ihrem Einsatz für das Unternehmen gebraucht. Lassen Sie bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Regen stehen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, der enorm wichtig ist, ist der Schutz der ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz. Da möchte ich auf den Verhandlungserfolg der zuständigen Gewerkschaft in der Verhandlung mit der Wirtschaftskammer hinweisen, nämlich jene Verbesserun­gen für die jetzt besonders belasteten Beschäftigten im Handel: einheitliche Standards zum Schutz am Arbeitsplatz, Freistellung von Risikogruppen und eine Verkürzung der Öffnungszeiten bis maximal 19 Uhr. – All das ist zum Schutz jener gelungen, die uns mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgen, und es zeigt sich neuerlich: Die Sozial­partnerschaft funktioniert in der Krisenzeit.

Der Schutz der Beschäftigten in allen Berufsgruppen, deren Arbeit wir jetzt so dringend benötigen, muss höchste Priorität haben. Es gilt, auch im Bereich des Baugewerbes endlich Schritte zu setzen. Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sofor­tige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, aufgrund der nunmehr durchgeführten gesetzlichen Klarstellung, umge­hend auch klare Vorgaben und Maßnahmen durch Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID‑19 auf Baustellen zu erarbeiten.“

*****

Der Schutz am Arbeitsplatz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den soge­nannten systemrelevanten Berufen ist ganz wichtig. Da reicht es nicht, jetzt nur Danke


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 17

zu sagen. Diese Beschäftigten brauchen nach der Krise strukturelle Verbesserungen betreffend Arbeitsbedingungen und Gehalt, und zwar Verbesserungen, die nachhaltig wirken. Wir werden Sie daran erinnern, dass Sie für sie geklatscht, ihnen gedankt und sie völlig zu Recht zu Heldinnen und Helden erklärt haben. Man muss sich danach aber auch noch daran erinnern. Daran gilt es dann zu arbeiten! (Beifall bei der SPÖ.)

Aus diesem Grund bringen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einen weiteren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert, dem Nationalrat [...] umgehend ein Gesetz vorzulegen, das die gänzliche Steu­erbefreiung sowie die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträge (in Form eines Steuerbonus) von Mehr- und Überstunden für den Zeitraum der Corona-Krise für die betroffenen Berufsgruppen vorsieht.

Auch von den Sozialpartnern gegebenenfalls vereinbarte Prämien für besondere Belastungen – insbesondere für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen, im Lebens­mittelhandel, in der Reinigung etc. – im Zuge der Corona-Krise sind entsprechend zu befreien. Allfällige Prämien an öffentlich Bedienstete sollen aus dem 38 Mrd. Euro Hilfspaket des Bundes bestritten werden.“

*****

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Krise ist kein Spaziergang. Sie verlangt den Menschen viele Schritte auf einem langen und beschwerlichen Weg ab, dessen Länge wir noch nicht absehen können. Wir müssen dazu beitragen, dass diesen Weg alle bewältigen können. Lassen wir niemanden zurück! Dafür gilt es zu sorgen. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)

12.44


Vizepräsident Michael Wanner: Beide Anträge der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen, der eine betreffend „sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“, der andere betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Heldinnen und Helden der Corona-Krise“, sind eingebracht, genügend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile es ihm.


12.45.00

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer zu Hause vor den Bildschirmen! Wer hätte vor zwei Wochen gedacht, dass wir uns heute in einer solchen Situation befinden?! – Ich glaube, wohl kaum jemand!

Eingangs möchte ich erwähnen, dass das vorliegende Coronapaket zwar dem Grunde nach äußerst wichtige und gerade in diesen Zeiten durchwegs notwendige Maßnah­men enthält, mit denen die derzeit bereits bestehenden Umstände nachträglich gesetz­lich legitimiert werden, mein Eindruck ist aber auch, dass man sich derzeit in juris­ti-


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schen Details und Spitzfindigkeiten verliert, die für die Bevölkerung wirklich wichtigen Themen aber bewusst ausgeklammert werden.

Um mit etwas Positivem zu beginnen: Für uns alle bedeutsam ist sicherlich, dass Personen, die als Ärzte oder Pfleger qualifiziert sind, derzeit aber nicht oder nicht mehr die nötigen Befugnisse haben, wieder in diesen Bereichen eingesetzt werden können. Es ist auch wesentlich und wichtig, dass Untersuchungen von Proben in den tierärztlichen Labors stattfinden können; auch das ist etwas, was in den nächsten Wochen mit Sicherheit hilfreich sein und uns zugutekommen wird.

Bei anderen Gesetzesänderungen, zum Beispiel hinsichtlich Namensänderung von Ministerien, Randbestimmungen zu Betriebsräten und Altersteilzeit, Gebühren­befreiun­gen, zustellrechtlichen Belangen, hat man es wirklich gut verstanden, wichtige Dinge unangetastet zu lassen oder sie in einem langen Konvolut geschickt zu verstecken. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, dass es für Suchtmittelkranke und für Häftlinge bereits jetzt sehr viele Schutzbestimmungen gibt. Die fleißigen Arbeitnehmer und Dienstnehmer lassen wir hingegen mit ihren Sorgen teilweise im Regen stehen. Auch das ist für mich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade die österreichischen Unternehmer sind zurzeit verunsichert und nervös. Von Auftragsrückgängen über Fabriksstillstände bis hin zu Betriebsschließungen – es herrschen in den Unternehmen teilweise existenzbedrohende Zustände. Die großen Konzerne krachen, und sie reißen viele, viele kleine Unternehmer und Dienstleister mit, und in diesen kleinen Unternehmen und bei diesen Dienstleistern gibt es eine Vielzahl an Arbeitnehmern, die um ihre Jobs und ihre Zukunftsaussichten bangen.

Die Bundesregierung kündigte den Unternehmern bereits in der Vorwoche ein Modell zur Kurzarbeit an. Die tatsächliche Kurzarbeitsrichtlinie gibt es aber erst seit Don­nerstagabend. Diese Kurzarbeitsrichtlinie ist es aber auch, welche für die Praxis relevante Details für die Unternehmer regelt. Die Unternehmer können somit erst seit ihrem Bekanntwerden, also seit Donnerstagabend, genaue Berechnungen und Planungen durchführen. Abgesehen davon, dass das ein relativ kompliziertes Modell ist und vor allem für die kleineren Betriebe mit einem unverhältnismäßigen Mehrauf­wand verbunden ist, scheint es von der Kostenverteilung her zwar für die Dienst­nehmer und inzwischen auch für die Lehrlinge Vorteile zu geben, für die Unternehmer sind die Vorteile aber in gewissen Bereichen für mich nicht ersichtlich.

Das Modell kann man mit ruhigem Gewissen als nicht ausgereift bezeichnen. Warum kann man es als nicht ausgereift bezeichnen? – Geht ein Arbeitnehmer während dieser Zeit in Urlaub oder Krankenstand, so hat der Arbeitgeber das Entgelt sowie die Lohn­nebenkosten auf Basis der vollen Bezüge vor der Kurzarbeit zu leisten. – Ich glaube, in diesem Bereich hätten wir noch Verbesserungsbedarf. (Beifall bei der FPÖ. – Bun­desrätin Schumann: Also Verschlechterungen für die Arbeitnehmer!)

Der Härtefallfonds ist etwas ganz Wichtiges, was auch notwendig ist. Dass die Wirt­schaftskammer wirklich die richtige Institution ist, das abzuwickeln, das wage ich aller­dings zu bezweifeln. Die Abwicklung des Härtefallfonds hat aus unserer Sicht über die Finanzämter zu erfolgen. Die Finanzämter haben die personellen Ressourcen, haben die fachliche Expertise und die entsprechenden Kenntnisse. Außerdem muss ich euch ganz ehrlich sagen: Ich habe kein gutes Gefühl dabei, wenn wir sensible Daten an die Wirtschaftskammer übermitteln, die dort in Wahrheit nichts verloren haben!

Wir hoffen, dass die Auszahlung an die Einzelunternehmer, an die freien Dienstneh­mer, an die Kleinstunternehmer zeitnah und ausreichend erfolgt und die Beantragung möglichst einfach gehalten wird.


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Wenn einzelne Maßnahmen für einzelne Branchen – namentlich möchte ich die Künstler und das Baugewerbe erwähnen – Entschädigungen nach sich ziehen, andere wie­derum nicht, dann muss man da schon auch ein bisschen auf den Gleichheits­grund­satz achten, und ich sage, der Staat sollte da auch fair bleiben.

Es gibt viele weitere Maßnahmen in diesem Coronapaket, eine davon möchte ich zum Schluss meiner Rede noch herausheben: Im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz soll es zu Änderungen kommen. In Krisenfällen soll Urlaub angeordnet werden können. Ich glaube, das haben sich unsere fleißigen Beamten und Vertragsbediensteten, die jahrelang Urlaub angespart haben, um ihn für eine wirklich wichtige Aufgabe, vielleicht für die Kinderbetreuung, zur Betreuung eines Familien­mitglieds oder auch zum Häuslbauen oder wozu auch immer, zu verwenden, nicht ver­dient.

Nicht genug damit, dass das Gesundheitssystem, die Polizei und das Bundesheer von vielen, vielen vergangenen ÖVP-Finanzministern zu Tode gespart wurden! – Genau das rächt sich jetzt. Wir sind als Staat nicht mehr in der Lage, unsere Leute aus den Krisengebieten nach Hause zu holen: mit keiner Regierungsmaschine, mit keiner Bundesheermaschine. In Wahrheit ist es so: Bis unsere C-130 in den Krisengebieten unten wäre, wären, glaube ich, unsere Leute von selber wieder gesund geworden. Auch da haben wir im Bereich des Bundesheeres in Zukunft vielleicht Verbesserungs­bedarf. (Beifall bei der FPÖ.)

Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, es waren nicht die Vorgaben der Politik, die das Bundesheer, die Polizei, das Gesundheitswesen am Leben erhalten haben, es waren die vielen, vielen Bediensteten, die Polizeibeamten, die Soldaten, die vielen Ärzte und Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die durch ihren persönlichen Einsatz und ihr persönliches Engagement den Betrieb am Laufen gehalten haben und die wesentliche Beiträge für die Sicherheit Österreichs leisten.

Man braucht es sich nur anzuschauen: Vor zwei Tagen, am Donnerstag, hat das Bun­desheer – besser gesagt: die Militärpolizei – den Schutz von zehn Botschaften hier in Wien übernommen. Wie wir gestern von Frau Verteidigungsminister Tanner haben vernehmen können, wird der Schutz für weitere 30 Objekte in den nächsten Tagen vom Bundesheer übernommen werden. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Beitrag für die Sicherheit. Man sieht, dass wir da motiviertes, engagiertes und gut ausgebildetes Personal haben, das diese Tätigkeiten im Krisenfall übernehmen kann und unsere Polizisten, unsere Exekutive für andere wichtige Aufgaben freispielen kann.

Ich glaube, genau an dieser Stelle ist es an der Zeit, Danke zu sagen – genau diesen Polizisten, den Soldaten, den vielen, vielen Mitarbeitern im Bereich des Handels, im Bereich des Gesundheitswesens und den vielen weiteren Mitarbeitern, die trotz dieser schweren Zeit, trotz dieser schweren Krise tagtäglich einen großartigen Dienst für unser Land leisten. (Allgemeiner Beifall.)

Diese Leute sind die wahren Helden dieser Zeit. Diese Leute sind es, die Österreich so am Laufen halten, wie es jetzt läuft. Ich glaube aber, mit schönen Worten ist das Ganze nicht getan. Wir müssen, wenn diese Krise überstanden ist, uns auch darüber unterhalten, diese Leute entsprechend zu entschädigen. Ich glaube, auch das haben sich diese Leute verdient. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Schumann. – Bundesrat Schennach: ... Zivildiener ...!)

Zusammenfassung: Es sind wohl einzelne juristische Detailmaßnahmen dieses Pakets wichtig und notwendig, aber viel wichtiger ist es, das Vertrauen der Arbeitnehmer, der Unternehmer, der Bevölkerung in die Politik und auch in diese Bundesregierung wieder zurückzugewinnen und mit Taten und niederschwelligen Zuschüssen besonnen und rasch auf diese Krise zu reagieren.


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Abschließend darf ich noch folgenden Entschließungsantrag zu TOP 1 einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbin­dung der Personalvertretung im Krisenfall“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert durch Erlässe sicherzustellen, dass beabsich­tigte Maßnahmen betreffend den Verbrauch von Alt-Urlaub im Sinne des 2. COVID-19-Gesetzes vor ihrer Durchführung, mit dem Ziel einer Verständigung im Sinne des § 9 Bundes-Personalvertretungsgesetz, rechtzeitig und eingehend mit den Dienst­stel­len­ausschüssen verhandelt werden.“

*****

Ich glaube, auch bei diesem Entschließungsantrag wäre es wichtig, diesen Schul­terschluss für unsere Beamten, die tagtäglich draußen im Dienst stehen und auch in dieser Zeit Dienst versehen, zu zeigen. – Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

12.55


Vizepräsident Michael Wanner: Der Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Andreas Spanring und weiterer Bundesräte betreffend „Einbindung der Personal­ver­tretung im Krisenfall“ ist eingegangen, genügend unterstützt und steht somit auch in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Adi Gross. Ich erteile es ihm.


12.56.01

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Was wir dieser Tage erleben, ist schon extrem anders – auch in der eigenen Wahrnehmung. Es ist gar nicht so leicht, ich tue mir auch schwer, die Situation – was da jetzt eigentlich passiert und wie sich unser Umfeld verändert – selber zu verinnerlichen. Ich hoffe sehr, dass die BürgerInnen das weiterhin gut mittragen. Das werden keine leichten – mindestens drei – Wochen; vielleicht dauert es länger – wir hoffen nicht.

Es geht schon – auch mir – unter die Haut: geschlossene Geschäfte, leere Straßen, leere Züge – das konnte ich gestern erfahren, es war fast ein Sonderzug von Vorarl­berg nach Wien – und vor allem keine oder kaum mehr direkte Kontakte. Jetzt ist das für uns, die wir alle hier sind, nicht einmal so schwierig, es trifft andere viel härter. Ein Beispiel aus meiner Familie: Meine Mutter ist 93 Jahre alt, wohnt auf dem Land, alleine in einem Haus, bekommt jetzt wochenlang keine Besuche mehr, nicht einmal mehr von ihren Kindern, ist am Telefon verzweifelt, sollte nicht mehr aus dem Haus gehen, außer um sich vielleicht kurz einmal die Beine zu vertreten.

Wir wünschen uns alle – da bin ich mir sicher –, dass dieser Ausnahmezustand – per­sönlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich – möglichst bald vorüber ist, und deswegen ist es extrem wichtig, dass die Regierung entschieden handelt. Dass sie das nicht tue, kann man ihr, finde ich, wahrlich nicht vorwerfen, sowohl was die Eindämmung der Ausbreitung als auch was die Unterstützung der Betroffenen betrifft.

Wir haben alle von einem Hilfspaket von über 38 Milliarden Euro gehört. 38 Milliarden Euro, ich habe mir das oft vorsagen müssen. Es ist eine so unvorstellbare Zahl, eine


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unvorstellbare Summe für Österreich, wenn man bedenkt, dass der Staatshaushalt um die 82 Milliarden beträgt: 38 Milliarden Euro! Ja, man kann also auch schwerlich behaupten, dass das irgendwie mickrig dotiert wäre. Ich hoffe sehr, dass wir das in diesem Ausmaß nicht brauchen werden.

Vor ein paar Tagen hätte ich es mir auch als Mitglied einer der Koalitionsparteien, ganz ehrlich, nicht träumen lassen, dass eine Regierung sagt: „Koste es, was es wolle“. Das ist schon eine sehr weitreichende und klare Aussage. Ich denke, alle – auch wir – werden sie beim Wort nehmen, und klar – das muss man jetzt auch sagen –: Bei der Geschwindigkeit, in der jetzt alles in Paragrafen gegossen wird und wurde, kann man nicht alles bedenken. Da kann man nicht alle Umsetzungsfragen klären, und darum wird es wohl da und dort auch noch zu Korrekturen und Nachbesserungen kommen. Ich denke, das ist kein Malheur, diesen Mut muss man dann auch haben, und das wird auch geschehen, da bin ich mir sicher.

Mit den sehr massiven Hilfen für Betriebe aller Art soll ja erreicht werden – das ist ja die Logik dahinter –, dass es möglichst wenige Kündigungen gibt, dass also Arbeit­neh­merInnen weiterhin ihren Lohn erhalten, dass sie ihre Miete bezahlen können, ihre Lebenshaltungskosten bestreiten können. Wir hoffen sehr, dass das, auch wenn es jetzt eine Kündigungswelle gegeben hat, insgesamt trotzdem funktionieren wird, weil es sonst noch einmal teurer wird, wenn alle diese Menschen dann in der sozialen Versorgung, die es zum Glück ja gibt, landen.

Ich greife ganz kurz ein paar exemplarische Zugänge heraus. Da ist zunächst der Härtefallfonds, der jetzt mit 1 Milliarde Euro dotiert ist. Der zielt vor allem auf eine ganz wichtige Gruppe ab, nämlich auf die ganz kleinen Unternehmen, die vielen Tausend EPUs, die es in Österreich gibt, freie DienstnehmerInnen, Non-Profit-Organisationen. Es sind viele, die keine Sicherheit haben, die für ihre Selbstständigkeit ein enormes Risiko eingehen und die auch oft de facto keine Kapitaldecke haben. Umso wichtiger ist es – das hat die Regierung versprochen –, dass diesen Unternehmerinnen und Unternehmern sehr, sehr schnell geholfen wird, dass binnen Tagen Geld fließen kann.

Die Kurzarbeitsregelung möchte ich auch noch einmal betonen, weil sie ein extrem attraktives Modell für Arbeitgeber ist. Sie bezahlen nur das, was wirklich geleistet wird, ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kündigen. Die Differenz übernimmt zum größten Teil der Staat. Eine Reduktion ist bis hinunter auf 10 Prozent der regulären Arbeitszeit möglich, vorübergehend sogar eine Senkung auf null.

Ein Rechenbeispiel, was das zum Beispiel bei einer 10-Prozent-Beschäftigung heißt: Wenn ein Arbeitnehmer bisher ein Entgelt von brutto 2 000 Euro hatte, dann bleiben ihm mit dem Nettolohnersatz, den die Regierung jetzt gewährt, 85 Prozent des Netto­gehaltes. Dem Arbeitgeber – jetzt wird es noch spannender – bleiben effektive Kosten von 317 Euro statt 2 600. – Das ist schon cool, finde ich. Da möchte ich jetzt auch den Appell an die Betriebe richten: Bitte kündigen Sie Ihre MitarbeiterInnen nicht! Nutzen Sie dieses Modell! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Es sind wirklich alle aufgerufen. Wir richten unsere Appelle an die Bürgerinnen und Bürger. Genauso sind auch die Betriebe aufgerufen, das mitzutragen und die Angebote zu nutzen, die die Regierung bereitgestellt hat.

15 Milliarden Euro werden für Nothilfen bereitgestellt. Das richtet sich vor allem an Betriebe, die jetzt von Schließungen betroffen sind, also zum Beispiel die ganze Gastronomie und der allergrößte Teil des Einzelhandels.

5 Millionen Euro gibt es zusätzlich für KünstlerInnen zur Abfederung ihrer Einnah­men­ausfälle. Das ist uns auch ganz wichtig gewesen. Immerhin sind de facto alle Kulturver-


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anstaltungen abgesagt. Die KünstlerInnen haben überhaupt keine Möglichkeit mehr, zu einem Einkommen zu kommen.

Ein großes Anliegen ist uns – das ist auch schon angesprochen worden –, jene Men­schen nicht zu vergessen, die ganz unten in der Einkommensskala sind. Niemand darf durch Corona seine Wohnung verlieren oder in noch größere Schwierigkeiten geraten. Ich persönlich kann zum Beispiel den Vorschlägen der Volkshilfe viel abgewinnen. Sicher bin ich mir auf jeden Fall, dass sich unsere Leute in der Regierung für diese ganz besonders stark betroffenen Gruppen, die bisher schon um ihre materielle Exis­tenz kämpfen mussten, einsetzen werden. Das ist immerhin Teil unserer grünen Gene. Niemand soll zurückgelassen werden, lautet auch das Versprechen, das von der Re­gierungsbank aus gegeben wurde.

Es ist zu Recht schon viel gedankt worden. Man kann nicht allen danken, und darum habe ich mir überlegt, einen Akzent zu setzen. Es sind zwei Akzente geworden: Wir danken den Frauen, weil sie es sind, die in zentralen Bereichen weit überproportional vertreten sind – in den Krankenhäusern, in der gesamten Pflege, in der Kinder­betreuung, im Lebensmitteleinzelhandel. Die Frauen haben diesen Dank verdient. Ich danke auch unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich in dieser Krise hervor­ragend engagiert. Das zeigt auch – dies als Nebenbemerkung –, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtig und unverzichtbar ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Ich bringe noch zwei Anträge ein:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 4, Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden

Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.“

*****

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 5, Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen wird sowie die Strafprozeß­ord­nung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit


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den internationalen Gerichten, das Börsegesetz 2018 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.“

*****

Bleiben Sie gesund und so viel es geht zu Hause! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Novak.)

13.05


Vizepräsident Michael Wanner: Beide eingebrachten Anträge sind genügend unter­stützt und stehen somit in Verhandlung.

Frau Bundesministerin Dr. Schramböck, Sie haben sich als Nächste zu Wort gemel­det. – Ich erteile es Ihnen.


13.05.49

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Österreiche­rinnen und Österreicher! Die österreichische Wirtschaft leidet, und deshalb ist es heute ganz besonders wichtig, dass wir all jenen danken – und viele von Ihnen haben das bereits getan –, die diese Wirtschaft aufrechterhalten, die tagtäglich dafür sorgen, dass die Rädchen weiter funktionieren, die unsere Versorgung mit Lebensmitteln sicher­stel­len, die in der Produktion arbeiten.

Ich danke ganz besonders den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Lebens­mittelbranche, aber auch jenen, die in den Supermärkten sind, die gar Übermensch­liches leisten, die dort tagtäglich dafür sorgen, dass es Lebensmittel gibt. Ich danke auch den österreichischen Bauern und Bäuerinnen, die die Lebensmittelversorgung Österreichs aufrechterhalten.

Ich danke den Handwerkern, die Projekte weitertreiben, jenen, die in den Fabriken arbeiten und dafür sorgen, dass der österreichische Wirtschaftsstandort intakt bleibt, und die die Grundversorgung aufrechterhalten.

Es ist wichtig, dass es auch für den Dienstleistungsbereich Unterstützung gibt. Wir ver­gessen oft auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Banken, die jetzt gerade gefragt sind, ihre Kunden, die Unternehmen, aber auch die Selbstständigen und Ein­zelpersonen zu unterstützen, denn hinter diesen verbergen sich ganz viele Schicksale. Es sind Schicksale von Menschen, die wir gemeinsam unterstützen müssen, Familien mit Kindern, Menschen, die darauf angewiesen sind, dass wir ihnen zur Seite stehen.

Ich möchte Ihnen, liebe Mitglieder des Bundesrates, sehr herzlich für die unfassbare Arbeit, die Sie in den Bundesländern leisten, danken, dafür, dass Sie helfen, diese weitreichenden Maßnahmen umzusetzen, dass Sie helfen, zu erklären – ich weiß, wie viel Sie in dieser Zeit erklären müssen –, wie viel wir gemeinsam in dieser ganz besonderen Phase voranbringen. Damit gilt nicht nur dem Nationalrat mein großer Dank, sondern auch ganz besonders Ihnen.

Es ist wichtig, dass wir auch in die Zukunft blicken, dass wir jetzt Handlungen setzen, die es ermöglichen, dass wir vorankommen und dass wir aus dieser schwierigen Situation hinauskommen. Die Gesundheit geht vor. Die Maßnahmen, die wir getroffen haben, sollen dazu beitragen, dass die sozialen Kontakte möglichst zurückgehen. Sie


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sollen dazu beitragen, dass sich weniger Menschen anstecken. Sie sollen dazu bei­tragen, dass unsere Großeltern sicher sind, dass unsere Eltern sicher sind.

Auch meine Eltern sind ungefähr 80 Jahre alt, und ich weiß, dass sich viele sorgen. Da lautet meine Bitte auch an die älteren Menschen, zu Hause zu bleiben und gemeinsam zu erreichen, dass Ansteckungen möglichst verhindert werden.

Warum tun wir das? – Wir tun das auf der einen Seite, um einen Schutzschirm für die Gesundheit zu bauen, und auf der anderen Seite, um einen Schutzschirm für die Wirtschaft zu bauen. Beides ist wichtig. Für die Wirtschaft haben wir das Hilfspaket, den Schutzschirm, mit 38 Milliarden Euro dotiert. Da geht es darum, dass wir uns kümmern, dass wir für die Leitbetriebe genauso da sind wie für die mittelständischen Unternehmen, die Kleinstbetriebe, die Selbstständigen, die neuen Selbstständigen, für die vielen, die tagtäglich als Unternehmerin, als Unternehmer großes Risiko auf sich nehmen, aber ebenso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen. Darum umfasst dieses Paket unterschiedlichste Maßnahmen, von der Garantie über die Möglichkeit zur Kurzarbeit bis hin zu Steuerstundungen, aber auch den Härtefallfonds, der helfen soll, das Notwendigste abzudecken, die notwendigsten Zahlungen zu leisten.

Wir arbeiten mit den unterschiedlichsten Stellen zusammen. Mein Dank geht an die Sozialpartner, an jeden, der Input bringt, durch den es uns ermöglicht wird, sowohl diese Gesetzesvorlagen als auch die notwendigen Verordnungen und dann die Um­setzung so rasch wie möglich voranzubringen.

Es ist wichtig, dass wir uns um die unterschiedlichsten Gruppen kümmern, und ich möchte da heute die Lehrlinge besonders hervorheben. Es gibt circa 100 000 Lehr­linge, die unterstützen, die in den Betrieben tatkräftig zupacken, in den Supermärkten, in der Produktion. Wir wollen auch auf jene schauen, die zurzeit nicht arbeiten können, die früher, in der ursprünglichen Form, nicht in Kurzarbeit gehen konnten. Da danke ich Ihnen, dass Sie das mittragen, dass jetzt auch Lehrlinge in Kurzarbeit gehen können. Mir war dabei besonders wichtig – Sie wissen, die Lehrlinge sind mir ein Herzens­anlie­gen –, dass sie in diesem Fall keine Einkommenseinbußen haben. Da danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung, dafür, dass Sie da auch mit dabei sind.

Wir arbeiten gemeinsam als Team. Ich glaube, das zeigt sich im Moment ganz beson­ders deutlich. Herzlichen Dank auch der Opposition für die großartige Zusammenarbeit in dieser schwierigen Zeit! Es sind schwierigste Entscheidungen, die wir zu treffen haben. Dafür sind wir jedoch gemeinsam da, um die Verantwortung zu übernehmen, damit uns die Menschen draußen vertrauen können. Ob sie selbstständig sind, ob sie Mitarbeiter sind, ob sie in den unterschiedlichsten Branchen arbeiten, ob sie unter­richten – alle sind betroffen, daher ist es wichtig, dass wir zusammenstehen und diese Maßnahmen, die wir jetzt vorgeschlagen haben, gemeinsam umsetzen.

Dafür danke ich Ihnen noch einmal ganz besonders. Ich wünsche den Bundesländern, für die Sie tätig sind, viel Glück und sehr viel Gesundheit, und auch Ihnen selbst danke ich für Ihre Arbeit. Herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

13.12


Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. Ich erteile es ihr. – Bitte.


13.12.18

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Auch ich möchte meine Rede mit einem Danke beginnen. Als Ministerin, die für große Teile der kritischen Infrastruktur zuständig ist, möchte ich mein Danke an alle Mitar­bei-


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terinnen und Mitarbeiter richten, die dafür sorgen, dass unsere kritische Infrastruktur – von der Energieversorgung bis zum Transportwesen, von der öffentlichen Mobilität bis hin zur Abwasserentsorgung – jeden Tag funktioniert, dass die Grundfunktionen unse­rer Gesellschaft aufrechterhalten werden, weiter am Laufen bleiben, dass wir mit Gütern versorgt werden, dass es in unseren Wohnungen Strom, Warmwasser und Wärme gibt und, ja, dass auch unsere Wirtschaft am Laufen bleiben kann, weil der Gütertransport, die Zulieferungen funktionieren. Der Einsatz dieser Menschen geht momentan weit über das selbstverständliche Maß hinaus. Wir haben das Beispiel aus der Energiewirtschaft schon gehört, dass sich jetzt 53 MitarbeiterInnen eines Betriebs in freiwillige Selbstisolation begeben, damit sie zu jeder Zeit sicherstellen können, dass ein Kraftwerk läuft, dass wir Strom haben. Daher an dieser Stelle, zu Beginn dieser Rede ein herzliches Danke an alle MitarbeiterInnen der Infrastrukturbetriebe! (Allge­meiner Beifall.)

Wir als Ministerium arbeiten seit Beginn daran, gerade diese Bereiche bestmöglich und wo immer es geht zu unterstützen. Ich würde Sie gerne über einige der konkreten Maßnahmen, die teilweise auch Ihre Bundesländer betreffen, informieren. Natürlich stehe ich auch für Fragen zum Erdölbevorratungsgesetz zur Verfügung und bedanke mich auch dafür, dass Sie dieses Gesetz heute hoffentlich mit auf den Weg bringen werden.

Ich würde gerne die Kenntnisse über einige der konkreten Maßnahmen aus dem Um­feld der Coronakrise mit Ihnen teilen, weil sie in enger Abstimmung mit den Bun­desländern erfolgen und auch von hoher Relevanz für die Bundesländer sind. Wir setzen diese Maßnahmen auch in enger Abstimmung mit der Gewerkschaft, mit der Wirtschaftskammer und nicht zuletzt auch mit der EU.

Im Bereich Verkehr geht es in weiten Teilen darum, dass wir unseren Personen­ver­kehr, aber auch den Güterverkehr aufrechterhalten, um die Versorgungssicherheit garantieren zu können. Deswegen haben wir bereits am 13.3. einen Ausnahme­tat­bestand in der StVO ausgelöst, der dazu führt, dass das Wochenendfahrverbot für Lkw zumindest bis 30.3. aufgehoben ist. Das hat zum damaligen Zeitpunkt insbesondere die Situation am Brenner entschärft, auch deswegen, weil es uns gelungen ist, im Gleichklang mit Italien und Deutschland gemeinsam zu handeln.

Am 16.3. haben wir eine Ausnahme hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten von Lenk­personal ermöglicht, um zu verhindern, dass es Engpässe gibt beziehungsweise um überhaupt die allgemeine Versorgung aufrechtzuerhalten. Das ist eine vorübergehende Ausnahme in dringenden Fällen, sie gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen, bis zum 14. April, kann aber auch, falls nötig, verlängert werden.

Das Ministerium, aber auch die ÖBB und die Asfinag arbeiten mit den anderen Bun­des­ministerien sehr intensiv insbesondere an der Kooperation mit den Nachbarstaaten hinsichtlich effizienter Grenzabfertigung. Das ist ein Thema, von dem wir nicht gedacht hätten, dass wir uns so schnell wieder damit beschäftigen müssen. Es geht darum, wie eine effiziente Grenzabfertigung verbessert werden kann. Für alle Salzburgerinnen und Salzburger hier im Raum: Das kleine und das große Deutsche Eck haben uns diese Woche sehr beschäftigt. Ich bin sehr froh, dass wir eine Lösung finden konnten.

Im internationalen Bahnverkehr gibt es massive Einschränkungen. Auch im nationalen Bahnverkehr haben wir das Zugangebot reduziert, weil es sehr, sehr viel weniger in Anspruch genommen wird, was zum jetzigen Zeitpunkt eine gute Nachricht ist. Ein Auftrag, der uns diese Woche beschäftigt hat, war, dass trotz Quarantäne im Land Tirol das Bundesland Vorarlberg selbstverständlich ans Zugangebot angebunden bleibt. Für die Grenze zu Deutschland konnte mein Team vereinbaren, dass es an der Grenze Koordinierungsteams gibt, sodass es bei den Grenzübergängen bessere Abläufe gibt.


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Ein Hotspot bleibt leider die Grenze zu Ungarn. Nach ein paar Tagen Entspannung ist es heute in der Früh leider wieder zu einer Grenzschließung gekommen. Insbesondere das Lkw-Lenkpersonal leistet wirklich Überdurchschnittliches angesichts langer Warte­zeiten bei einem ohnehin schon stressigen Job, der dem Personal viel abverlangt. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.

Zur Versorgung der Lkw-LenkerInnen: Die Asfinag hält alle Rastplätze, alle Shops offen. Es werden laufend die Sanitäranlagen kontrolliert.

Wir bauen als Ministerium aber auch vor, wenn es darum geht, dass bestimmte Fristen nicht eingehalten werden können, weil zum Beispiel die Kurse für die verpflichtende Weiterbildung für Berufslenker und -lenkerinnen gerade nicht besucht werden können. Wir bauen also vor, indem wir flexible Lösungen und Nachfristen anbieten.

Ich darf Ihnen auch von einer Videokonferenz der EU-Verkehrsminister und -ministerin­nen berichten, bei der ich alle diese Themen mit großem Nachdruck noch einmal deponiert habe. Wir brauchen gerade an der Grenze eine gute Zusammenarbeit in der EU, und wir brauchen auch eine flexible Anwendung der EU-Regeln. Seitens der EU-Kommission hat sich in dem Bereich auch Bewegung angekündigt. Da sind hoffentlich auch rasche Lösungen auf dem Weg. Warum ist das wichtig? – Wir diskutieren bei mir im Ministerium derzeit viel zu oft über korrekte Prozesse für die Notifizierung von Maßnahmen statt über die Notmaßnahmen selbst. Wir sind da auch in Österreich, in der öffentlichen Verwaltung sehr flexibel und arbeiten mit Hochdruck. Das war auch das Ersuchen, das ich an die EU gerichtet habe, dass auch die EU in diesem Bereich Flexibilität zeigt.

Aus dem Bereich Umwelt ein Thema, das uns ganz besonders beschäftigt: Des­infektionsmittel. Hier sind Sie im Saal alle vorbildlich in der Nutzung. Wir hatten in Österreich bereits Sorge, dass es zu einem Engpass kommt, deswegen haben wir im Ministerium kurzfristig zwei Ausnahmeregelungen zugelassen. Die eine Ausnahme­regelung ist, dass Apotheken wieder selbst Desinfektionsmittel herstellen und auch verkaufen können. Die zweite Ausnahmeregel ist, dass wir neue Rohstoffe für die Herstellung von Desinfektionsmitteln in einer Notfallzulassung erlaubt haben. Das ermöglicht österreichischen Unternehmen, Ethanol und Isopropanol für Desinfektions­mittel nun auch rasch an Produzenten, Produzentinnen liefern zu können. Das hat dazu geführt, dass wir nun täglich über 600 000 Liter der Ausgangsstoffe für die Pro­duktion verwenden können. Das heißt, wir haben eine enorme Erhöhung der Menge. Das erleichtert die Arbeit in den Bundesländern sehr, wie mir die Rückmeldungen aus den Landesregierungen schon zeigen. Mit diesen Mengen kommen wir auch gut durch die nächsten Wochen.

Im Bereich Energie möchte ich noch ein wichtiges Anliegen hervorheben, das gestern auch im Nationalrat Thema war: Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass wir all jenen helfen, die aufgrund der Krise derzeit vielleicht ihre Energierechnungen nicht bezahlen können, sei es, weil sie nicht rauskönnen, um zu zahlen, sei es, weil ihnen das Einkommen fehlt, um zu zahlen. Diese Menschen sollen nicht im Stich gelassen wer­den, niemandem soll in dieser Krise der Strom, das Gas oder die Heizung abgestellt werden.

Das gilt natürlich auch für Unternehmen. Ich danke in diesem Zusammenhang auch dem Nationalrat, dort gab es gestern eine erste Initiative zu diesem Thema, verbunden mit einer Aufforderung an mich. Ich darf Sie informieren, es gab bereits erste Gespräche mit der Energiewirtschaft, mit der Wärmeversorgungsbranche, auch mit der E-Control, um in diesem Bereich möglichst rasch zu einer Vereinbarung zu kommen, die dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates entspricht. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)


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Mein letzter Punkt betrifft den Bereich Forschung, Innovation und Technologie. Ich durfte heute mit Bundesministerin Schramböck und Bundesminister Faßmann eine neue Initiative vorstellen. Überall auf der Welt wird natürlich nicht nur fieberhaft daran gearbeitet, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sondern auch daran, Medika­men­te zu finden, die gegen dieses Virus wirken. Gerade, was diese Suche nach Medika­menten betrifft, haben wir in den letzten Tagen immer wieder auch Hoffnung gebende Nachrichten aus der ganzen Welt bekommen. Wir haben in Österreich mit die welt­besten Forscherinnen und Forscher auf diesem Gebiet. Sie konzentrieren derzeit ihre gesamte Energie auf den Kampf gegen das Virus, und wir wollen sie dabei natürlich unterstützen.

Forschung ist immer auch eine Frage von Ressourcen, Forschung kostet Geld, des­wegen haben wir heute weitere 22 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: für die For­schung, für Medikamente gegen das Coronavirus beziehungsweise auch für For­schungsprojekte, die dabei helfen werden, dass Spitäler keimfrei sind und bleiben.

Ich möchte den Forscherinnen und Forschern, die mit Hochdruck arbeiten, hier meinen ganz herzlichen Dank für ihre Leistung aussprechen. Ich glaube auch, ich spreche für uns alle, wenn ich sage: Ich wünsche ihnen viel Glück und Erfolg, dass wir bei den Medikamenten bald einen Fortschritt sehen.

Zum Abschluss möchte ich mich noch ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Wir erleben derzeit eine wirklich sehr intensive und fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, wir erleben ein rasches und entschlossenes Handeln, auch im Parlament, das ist in so einer Ausnahmesituation auch nicht selbstverständlich.

Ganz Europa kämpft derzeit gegen das Coronavirus, wir alle arbeiten mit all unserer Kraft. Auch die Bevölkerung steht hinter diesen Maßnahmen, auch wenn sie wirklich tief in die Gesellschaft eingreifen. Umso wichtiger wird es sein, dass wir als Bun­desregierung, aber auch Sie alle hier im Parlament mit diesem Vertrauen verant­wortungsvoll umgehen und alles daransetzen, rasch wieder zur Normalität zurückzu­kehren, sobald unser Zusammenleben nicht mehr gefährdet ist.

Die Arbeit in meinem Ressort gilt auch dem Blick in die Zukunft, wenn es darum geht, nach dieser Ausnahmesituation unser tägliches Leben, die Wirtschaft und unsere Ge­sellschaft wieder neu aufzustellen – auch das wird eine große, gemeinsame Aufgabe für uns alle in der Bundesregierung und im Parlament sein.

Österreich, ein Land, das zwischen Ost und West, Nord und Süd liegt, spürt es be­son­ders stark, wenn Europas Binnengrenzen geschlossen werden. Es wird daher wichtiger sein als je zuvor, dass wir, sobald wir die aktuellen Herausforderungen gemeistert haben, auch als Europa wieder enger zusammenstehen.

Ich bin auch davon überzeugt, dass der Green New Deal auf europäischer Ebene und die Maßnahmen im Regierungsprogramm auf nationaler Ebene wichtige Fundamente für sinnvolle und nachhaltige Konjunkturmaßnahmen sein werden, sei es zur Bekämp­fung der Klimakrise, sei es im Bereich Innovation. Diese Maßnahmen müssen wir jedoch jetzt schon planen, und auch daran arbeiten wir im Ressort bereits. Diesbe­züglich freue ich mich auf die Zusammenarbeit und bedanke mich schon einmal ganz herzlich für Ihre Anstrengungen und Ihren Einsatz dafür, dass wir nicht nur dieses große Paket und die vielen Maßnahmen heute gut auf den Weg bringen.

Wir sorgen gemeinsam dafür, dass die Österreicherinnen und Österreicher und all jene, die in diesem Land leben, informiert sind, dabeibleiben und durchhalten. Wir haben noch einige Tage und Wochen in dieser Ausnahmesituation vor uns, und dabei haben wir die große Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Menschen in Österreich


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durchhalten und dabeibleiben. Dafür auch ein großes Danke an Sie alle! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

13.24


Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kornhäusl. Ich erteile es ihm.


13.24.45

Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die via Fernsehen beziehungsweise Livestream zugeschaltet sind! Es ist noch nicht lange her, da haben wir uns hier getroffen – genau sechs Tage ist es her –, und wenn ich so an diese letzte Woche, an die letzten Tage denke, dann kann ich getrost sagen: Es ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Die Dinge überschlagen sich förmlich. Das beginnt im ganz Kleinen, zum Beispiel, dass ich mit meinen beiden Töchtern nicht mehr auf den Spielplatz gehe oder dass ich – was mir persönlich besonders schwerfällt – niemandem mehr die Hand zum Gruß reiche.

Es ist in der Tat so, dass sich ganz Österreich, ganz Europa in einem Ausnahme­zu­stand befindet und dass drastische Maßnahmen ergriffen wurden – aber diese Maß­nahmen waren allesamt richtig. Werfen wir einen Blick über die Grenze nach Italien, denken wir an die explodierenden Zahlen der dort Erkrankten und Sterbenden, dann erkennen wir jeden Tag aufs Neue, dass Österreich alles tun muss, um nicht in genau diesen Strudel geraten, in dem sich Italien befindet, wo das Gesundheitssystem einen Kollaps erlebt. Wir müssen alles dafür tun, dass die Schlagkräftigkeit unseres Gesund­heitssystems erhalten bleibt und genügend Ressourcen im stationären Bereich, im intensivmedizinischen Bereich vorhanden sind, wenn wir sie brauchen.

Ich habe in dieser Woche vor allem per E-Mail Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen aus dem europäischen Ausland gehabt, sie haben mir allesamt versichert: Ihr seid auf einem guten Weg, ihr macht das Richtige mit dem, was ihr tut. Ich habe auch mit Fa­milienmitgliedern, die im europäischen Ausland leben, telefoniert, und die haben mir eines gesagt: Sie beneiden uns um diese Bundesregierung. Sie beneiden uns um diese Bundesregierung, weil sie beherzt und entschlossen handelt, weil sie rasch Maß­nahmen trifft, die bereits jetzt – zwar im Kleinen, aber doch – ihre Wirkung zeigen.

Ich denke da ganz aktuell an die 22 Millionen Euro, die Frau Bundesministerin Gewessler angesprochen hat: Das ist beherztes Handeln, das ist rasches Handeln, das ist das, was wir jetzt brauchen, und dafür meinen allergrößten Dank! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Novak.)

Warum brauchen wir diese Maßnahmen? – Das Ziel ist nach wie vor das gleiche: Es muss uns gelingen, die Steigerungsrate der Neuinfektionen einzudämmen, ja zu senken. Wenn ich schon dabei bin, von Neuinfektionen zu sprechen, möchte ich eine Bitte, ja eine Parole an alle, die zusehen und zuhören, richten. Es klingt banal, es scheint nicht viel zu sein, und doch ist es alles, worum ich Sie bitte: Wir müssen durchhalten! Wir dürfen die Zuversicht nicht verlieren! Wir dürfen uns nicht verun­sichern lassen! Meine Damen und Herren, wir laufen gerade einen Marathon und wis­sen nicht genau, bei welchem Kilometer wir stehen. Was ich aber weiß und Ihnen ver­sichern kann: Wir schaffen das, wir werden das gemeinsam schaffen!

Jeder und jede ist angehalten, seinen beziehungsweise ihren Teil beizutragen: Das sind zum Ersten jene, die zu Hause bleiben und die Maßnahmen befolgen, die die Regierung und die Expertinnen und Experten empfehlen. Das sind zum Zweiten all jene, die dazu beitragen, jeden Tag und jede Nacht mit unerschütterlichem Einsatz


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diesen Minimalbetrieb, wie er bezeichnet wird, den wir im Augenblick in Österreich erleben, aufrechtzuerhalten.

Es ist heute viel gedankt worden, aber man kann es nicht oft genug tun: Ein herzliches Dankeschön an alle Verkäuferinnen und Verkäufer, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reinigungspersonals, des Sicherheitspersonals! Ich denke hier an Polizistinnen und Polizisten, an unsere Soldatinnen und Soldaten, an Mitarbeiter der Müllabfuhr, an unsere Lkw-Fahrer, an alle im Energiebereich, an unsere Pflegemannschaften in den Spitälern, die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern, aber auch in den Ordi­nationen. Und nicht zuletzt ein herzliches Dankeschön an unsere Bäuerinnen und Bauern, die jeden Tag mit den Waren, die sie erzeugen, unseren Tisch decken! Ein herzliches Dankeschön ihnen allen! (Allgemeiner Beifall.)

Außerdem möchte ich mich bei jenen aus tiefstem Herzen bedanken, die sich freiwillig in den Dienst der guten Sache stellen. In Stunden und Tagen wie diesen beweist ein Sprichwort mehr Wahrheit denn je: Nichts schlägt so stark wie das Herz eines Frei­willigen! Ich darf hier die Worte unserer Bundesministerin Aschbacher aufgreifen, die vor allem die jungen Menschen gebeten hat, hier tätig zu werden. (Vizepräsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Als die Österreichische Hochschülerschaft die Information bekommen hat, dass unsere Hörsäle und Universitäten geschlossen werden, haben sich Studierende in Graz spon­tan dazu bereit erklärt, gemeinsam mit unserem Sozialstadtrat tätig zu werden. Mittler­weile haben wir über 800 Studierende in Graz, die tagtäglich im Einsatz sind, vor allem für die ältere Bevölkerung, für jene, die sich selber nicht helfen können. Dabei ist es nicht geblieben. Angesteckt von diesem inneren Feuer unserer Studierenden haben sich mittlerweile Sportvereine, andere Firmen, NGOs und viele mehr dazu bereit erklärt. Es sind über 1 000 Menschen, die jeden Tag in Graz freiwillig im Einsatz sind. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle!

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. – Das ist ein Zitat, eine Aussage, die in diesen Tagen schon öfter getätigt wurde. Ich denke, dass das vor allem zwei Zahlen sehr gut veranschaulichen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Erstens: 38 Milliarden Euro. Mir ist es ganz gleich ergangen wie dem Kollegen Adi Gross – 38 Milliarden Euro! –, ich musste mir das mehrmals vorsagen und vorstellen, denn die Summe ist an sich schier unvorstellbar. 38 Milliarden Euro, das ist ein rotweißroter Schutzschirm, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist ein Schutz­schirm nicht nur für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihn so sehr brauchen, es ist auch ein Schutzschirm für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeit­neh­mer, für unsere Bäuerinnen und Bauern, ja für alle hier in Österreich – niemand wird zurückgelassen, jedem wird geholfen. Das ist rasches und unbürokratisches Handeln, das unsere Bundesregierung da bewiesen hat. – Herzlichen Dank!

Zweitens – eine weitere Zahl –: 44. Es sind nicht weniger als 39 Gesetzesänderungen und fünf neue Bundesgesetze, die jetzt im Rahmen des Coronasammelgesetzes auf den Weg gebracht werden. Es ist ein weiter Bogen, der hier gespannt wird, von der Justiz, wo Maßnahmen ergriffen werden, bis hin zu Arbeitsmarktregelungen, finan­ziellen Abfederungen, vor allem im Bereich des Krisenmanagements.

Damit komme ich abschließend auf einen Bereich zu sprechen, der auch mich als im Spital tätigen Arzt betrifft, ein Bereich, der mir besonders wichtig ist, der mir am Herzen liegt. Meine Damen und Herren, Sie alle kennen den Spruch: Vorbeugen ist besser als heulen und heilen! Im übertragenen Sinne im Zusammenhang mit dieser Coronakrise bedeutet das, dass wir die Möglichkeit schaffen müssen, genug helfende Hände an der Seite zu haben, wenn wir sie brauchen. Das ist mit diesen Änderungen gelungen und


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das wird gelingen, beispielsweise mit den Änderungen im Ärztegesetz, im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im MTD-Gesetz und im Sanitätergesetz.

Es ist bereits vom Kollegen Leinfellner angesprochen worden: Es ist eine wesentliche Maßnahme, die hier ergriffen wird, dass wir zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, die be­reits in Pension waren, Ärztinnen und Ärzte, die in Ausbildung sind oder aus dem Ausland kommen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, die in Zeiten, in denen keine Not herrscht, noch keine Berechtigung hätten, jetzt einsetzen dürfen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen – und meine Vorredner haben bereits den wirt­schaftlichen Aspekt angesprochen, das Thema Kurzarbeit –: Diese Bundesregierung tut wirklich alles, um die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen, tut alles Menschenmögliche, um den Menschen die finanziellen und existen­ziellen Sorgen zu nehmen.

Ich habe es vorhin gesagt und ich wiederhole es an dieser Stelle, weil es wichtig ist, dass das jeder verinnerlicht: Niemand wird zurückgelassen! Jeder kann seinen Beitrag leisten, jeder kann – und das ist gestern bereits einmal gesagt worden – zum Lebens­retter werden, wenn er zu Hause bleibt, wenn er die Maßnahmen einhält. In diesem Sinne, werte Kolleginnen und Kollegen: Abstand halten, durchhalten, zusammenhalten! Und: Bleiben Sie gesund! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.36


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dominik Reisinger zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.


13.36.18

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerin­nen und Zuhörer zu Hause vor den Bildschirmen! Zuerst ein paar grundsätzliche Dinge: Die vorherrschende Situation rund um die Coronaviruskrise hält mittlerweile die ganze Welt in Atem. Wir in Österreich sind davon besonders betroffen und demnach auch gefordert.

Jenen Menschen, die jetzt rund um die Uhr arbeiten und vieles dafür tun, dass das Leben am Laufen bleibt, diesen Menschen, die für uns da sind, sei in dieser beson­deren Zeit von Herzen gedankt!

Besondere Zeiten brauchen besondere Maßnahmen, das haben wir mehrmals gehört. Alle Verantwortungsträger und viele Systemerhalter sind derzeit im Krisenmodus. Die bis jetzt getroffenen Maßnahmen sind teils wissenschaftlich begründet und nachvoll­ziehbar, teils – aus dem Bauch heraus beurteilt – gerechtfertigt. Man wird aber erst später in Summe bewerten und die richtigen Schlüsse ziehen können.

Fest steht: Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind sinnvoll, kommen aber auch einer Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte gleich. Das sehen auch Verfas­sungs­experten so. Wir müssen also eine Güterabwägung vornehmen. Da wäre das Recht auf Gesundheit auf der einen Seite und zum Beispiel die Versammlungsfreiheit auf der anderen. Wir sind uns aber alle einig, dass wir in der jetzigen Situation schnell und effektiv reagieren müssen.

Es braucht auch eine Anlassgesetzgebung. Genauso wichtig ist es, darauf zu achten, dass diese Anlassgesetze, deren Zustandekommen im Prinzip ohne Begutachtung erfolgt, zeitlich beschränkt sind und immer wieder der aktuellen Lage angepasst wer­den müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wichtig ist, dass das Parlament tagt und der Staat arbeitsfähig ist und auch bleibt. Der Staat muss funktionieren, deswegen dürfen wird von keiner Staatskrise, sondern müs-


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sen von einer Gesundheitskrise sprechen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Maßnahmen nicht unter maximaler Ausreizung der Befugnisse der Verwaltung gesetzt werden, sondern mit parlamentarischer Genehmigung. Da darf uns das Land Frank­reich kein Vorbild sein, wo in den letzten Jahren immer wieder Ausnahme- und Not­standsgesetze letztendlich in die normale Gesetzesordnung eingegliedert wurden.

Dass in dieser Ausnahmesituation nicht alles wie am Schnürchen läuft und Fehler pas­sieren, ist, glaube ich, allen völlig klar. Resistent gegen besseres Wissen zu behaup­ten, dass alles richtig gemacht worden sei, wie der Tiroler Gesundheits­lan­desrat, ist aber kontraproduktiv und verunsichert eher, als es beruhigt. Man muss also Fehler ansprechen können und man muss auch dazu stehen.

Sehr sensible Bereiche sind die gesamte Informationsmaschinerie – Stichwort ge­sicherte Fakten und Fakenews – und vor allem auch die gewählte Sprache. Ich sage Ihnen ein Beispiel dazu. Am Anfang wurde die Devise ausgegeben, sich von Älteren, die eine Risikogruppe sind, strikt fernzuhalten. Gerade das sind aber Menschen, die in vielen Fällen dringend menschliche Zuwendung brauchen. Dann kam die Diktion Abstand halten, die es meiner Meinung nach schon eher trifft, weil man Kontakt auch mit dem nötigen Sicherheitsabstand halten kann. – Solche Fragen beschäftigen näm­lich die Menschen draußen. In der Handhabung ist gerade in dieser Hinsicht gesunder Menschenverstand gefragt.

Mir ist bewusst, dass die Berichterstattung eine Gratwanderung ist. Deshalb ist es auch so wichtig, Qualität und die richtige Quantität zu finden. Führende Medienwis­sen­schaftler und Psychologen warnen bereits davor, bei der Berichterstattung ins Un­gleichgewicht zu verfallen. Zu viele Bad News führen bei einigen nämlich dazu, dass sie überhaupt nicht mehr zuhören, und bei anderen dazu, dass sie in Hysterie verfallen, und beides können wir in dieser Lage nicht gebrauchen. Was wir aber brauchen, sind Bewältigungsstrategien und auch ein Kontrastprogramm, denn es gibt neben Corona auch noch anderes, auch noch Wichtiges.

Eines noch am Rande: Wenn der Bundeskanzler am zweiten Tag der Ausgangs­be­schränkungen eine Durchhalteparole ausspricht, wohl wissend, dass wir leider erst am Anfang stehen, dann mag das zwar ehrlich gemeint, aber meines Erachtens nicht zweckdienlich gewesen sein. Gar nicht geht nach meinem Dafürhalten, wenn Postings der Republik Österreich vonseiten ÖVP-Regierungsmitglieder die Corporate Identity der ÖVP übernehmen; da braucht es eine strikte Trennung. (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Auer.)

Abschließend darf ich noch auf die Ebene der Gemeinden zu sprechen kommen. Wer dort Einblick hat, weiß, dass wir alles versuchen, in einer gemeinsamen Kraftanstren­gung bestmöglich mitzuwirken. Dabei sind wir aber leider oft auf gesunde Selbst­einschätzung und Hausverstand angewiesen. Manchmal haben wir draußen in den Gemeinden das Gefühl, dass die Behördenkommunikation nicht bis zu den Gemeinden reicht und irgendwo bei den Bezirkshauptmannschaften aufhört. Es sind eher die Medien und nicht die vorgesetzten Gebietskörperschaften, die uns als Informations­quellen dienen. Da gibt es jedenfalls noch Verbesserungsbedarf.

Dazu auch ein Beispiel: Ärzte und Spitäler beklagen einen eklatanten Mangel an Schutzausrüstung und müssen teilweise sogar auf private Initiativen und auf Bau­märkte zurückgreifen – das liest man in vielen sozialen Medien und Kanälen. Auf der anderen Seite werden in Gemeinden zigtausend Schutzmasken aus dem Jahr 2006 gehortet. Tage vergehen, und seitens des Landeskrisenstabes wird auf eine Eignungs­untersuchung verwiesen, während aber vielleicht viele Menschen auf ihrem Arbeits­platz ihre Arbeit ohne Schutzmaske machen müssen. Auch in diesem Fall darf ich


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festhalten, dass den Hausverstand zu benutzen erlaubt ist: Jede Maske ist besser als keine Maske!

Nun zum Gesetzesantrag: Die SPÖ wird dem Sammelgesetzesbeschluss 2. COVID-19-Gesetz zustimmen. Der Gesetzesantrag hat aber auch Schwachstellen, die wir kritisch hinterfragen und auch ansprechen – schade, dass die Regierung unsere An­träge dazu ablehnt! Wir fordern aber jedenfalls, dass jene Unternehmen, die berech­tigterweise staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, dafür auch eine Arbeitsplatzgarantie vorlegen müssen.

Erinnern Sie sich bitte zurück: Vor einer Woche haben wir als sozialdemokratische Bundesräte hier im Parlament davor gewarnt, dass es ab Montag eine Vielzahl von Arbeitslosen geben wird! Heute – sechs Tage danach – gibt es fast 100 000 Ar­beits­lose. Ich sage dazu: Hinter jedem und jeder Arbeitslosen steht in der Regel auch eine ganze Familie – das ist tragisch. Genau dieser Personengruppe müssen wir uns be­sonders annehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Rösch.)

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag dazu ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Arbeits­platzgarantie in Zeiten der Corona Krise“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1

Die unterfertigenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen – wird aufge­fordert, unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Die milliardenschweren Unterstützungsleistungen zum Erhalt der wirtschaftlichen Struk­turen müssen unbedingt mit Arbeitsplatzgarantien verbunden werden.“

*****

Wir werden diesem Gesetzesantrag zustimmen. – Alles Gute! Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Auer, Rösch und Schreuder.)

13.46


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungs­antrag betreffend „Arbeitsplatzgarantie in Zeiten der Corona Krise“ ist genügend unter­stützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. – Herr Bun­desrat, ich erteile es Ihnen.


13.46.51

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frauen Minister! Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuseher zu Hause! Kollege Reisinger, beim letzten Mal, als wir hier waren, am Sonntag, als wir schon gesagt haben, dass die Maßnahmen – jene ersten Maßnahmen – zu wenig sein


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würden, und wir unsere Vermutung geäußert haben, dass dies einen Anstieg der Arbeitslosigkeit nach sich ziehen würde, habe ich dazu noch gesagt: Ich hoffe, dass ich mich irren werde! – Ihr könnt mir glauben, ich hätte mich gerne geirrt, denn bei so etwas hat man nie gern recht.

Wir haben aber auch davor gewarnt beziehungsweise darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen einfach auch zu spät waren. Klubobmann Kickl wurde dafür sofort gemaßregelt – kann man so sagen –, und Professor Graninger vom AKH hat man ganz einfach in dieser Hinsicht mundtot gemacht. Aber das werden wir dann irgendwann einmal später sehen, wenn wir die Geschichte darüber schreiben.

Dass die Anträge der Opposition, dass das, was sie vorschlägt, auch Früchte trägt, hat man gesehen, als die Regierung bei der Nachbesserung der Kurzarbeit eingelenkt hat und dann plötzlich doch viele Kündigungen in Kurzarbeit umgewandelt wurden. Es geht da wirklich um die Zeit danach, darum, dass wir so viele wie möglich in Beschäftigung haben. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Ich sage ja immer, Wirtschaft sind wir alle, und damit meine ich Arbeitgeber und Arbeit­nehmer. Bei den kleinen Arbeitnehmern, bei den EPUs, sehe ich trotz Bekenntnissen, dass sie schwer unter Druck sind.

Eine Bekannte hat mich angerufen und gefragt, was sie tun soll. Sie hat ein Mode­geschäft mit einer Angestellten und kriegt von der Bank nicht einmal einen Zusatz­kredit, den sie nun brauchen würde. Sie hat zwar Geld, aber nicht so viel, dass sie Mode einkaufen kann, dass sie, wenn sie optimistisch ist, schon vorbestellen kann. Die Bank hat einfach gesagt: Sie haben zwar jedes Jahr Gewinne gemacht, aber Sie haben zu wenig Bonität!

Was sagen wir dann diesen Menschen, diesen Unternehmern? – „Koste es, was es wolle!“? Mit diesem Stehsatz, mit dem Kanzler Kurz in die Geschichte eingehen wird, können diese momentan noch sehr wenig anfangen. Wir müssen ihnen ganz konkret sagen, wie sie über die Runden kommen, und bitte: Sagt das auch so!

Ich verweise auf den Verband Österreichischer Wirtschaftsakademiker, der all den Unterstützungsleistungen ein bisschen kritisch gegenübersteht. Da wird zwar mit Fragezeichen, fast überzeichnend, geschrieben: „Wirtschafts-Crash als Kollateral­scha­den der Virusbekämpfung?“ Ich meine, das ist der Verband der Österreichischen Wirt­schaftsakademiker, der euch (in Richtung ÖVP) ja bekannt sein wird. Sie warnen davor und sagen: „gleichberechtigte Abgeltung“. Sie meinen, dass diese Unterschiede, näm­lich dem einen alles zu geben und dem anderen vielleicht nur die Haftungen zu über­nehmen, nicht gut sind, denn bei diesen 38 Milliarden Euro kommt ja dazu, dass da auch die Haftungen drinnen sind, die dann ja nicht alle schlagend werden. Also es ist nicht so, wie gestern im Nationalrat von der ÖVP verkündet wurde, dass das 10 Pro­zent des BIPs sind, die wir da sofort ausschütten, sondern da sind ja auch Haftungen und dergleichen dabei, die man sicherlich auch brauchen wird, wenn man Bonität bei der Bank haben möchte, aber keiner kann uns sagen, wie die Zeit danach sein wird.

Der Verband Österreichischer Wirtschaftsakademiker redet von „Sonntags-Gesetz­ge­bung“ und schreibt mit Sorge: „Deshalb ist es für uns unverständlich, weshalb gerade der wirtschaftliche Rettungsanker des Epidemiegesetzes in Form einer ,Sonntags-Ge­setzgebung‘ einfach von heute auf morgen außer Kraft gesetzt wurden, welche die Wirtschaft plötzlich vom Anspruchsteller zum Bittsteller degradiert.“ Und – koste es, was es wolle – er verweist darauf, dass das Geld nicht dem politischen Staat, sondern den Bür­gern gehört.  (Beifall bei der FPÖ sowie der BundesrätInnen Schumann und Buchmann.)

Sie machen sich in weiterer Folge natürlich auch Sorgen, und da kommen wir auch schon zum Härtefallfonds, wobei es ja viele Betroffene gibt, die gar nicht bei der Wirt-


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schaftskammer sind: sehr viele Lehrvortragende, neue Selbstständige und, und, und. Wie wird es denen dann gehen? Wie werden die zu ihrem Geld kommen? Macht das auch die WKO? Hat man sich auch darüber Gedanken gemacht, dass man vielleicht für die älteren Arbeitnehmer, 50 plus, einen stärkeren Schutz sicherstellt? – Eines ist auch sicher: dass diejenigen, die heute gekündigt werden und älter sind, später wahrscheinlich durch günstigere Arbeitskräfte ersetzt werden. Da müssen wir jetzt schon auf der Hut sein und nicht wieder hintennach eine Gesetzgebung machen, sondern jetzt schon darüber nachdenken: Wie wird es denen gehen?

Betreffend EPUs und Klein- und Mittelbetriebe habe ich schon gesagt, dass die Beschränkung auf 8 Prozent der Mittel für einen sehr großen Wirtschaftsteil ganz einfach zu wenig sein wird. Strukturen, die wir jetzt opfern, werden wir in Zeiten nach der Krise nur ganz langsam und schwer wieder aufbauen können.

Ein Schlag ins Gesicht ist natürlich dieser Härtefallfonds von der ÖVP bezie­hungs­weise dem Wirtschaftsbund, der WKO, der über die WKO abgewickelt werden soll. Warum soll das in einer zwar staatlich verankerten, aber halbstaatlichen Organisation abgewickelt werden? Warum machen wir das nicht in der Arbeiterkammer? Die sind genauso bemüht, dass die Betriebe weiterleben, die können das genauso auszahlen, denen kann man das aber auch leichter wieder wegnehmen, die Daten bleiben nämlich dort.

Wir werden heute auch einen Entschließungsantrag dahin gehend einbringen, dass wir, wenn das schon nicht beim Finanzamt stattfindet, zumindest eine Kontrolle haben wollen, denn: Wehret den Anfängen! Der Rechnungshof soll das Ganze kontrollieren, und wir wollen dann aber auch wissen, was mit den Daten passiert. Da geht es um sehr viele sensible Daten. Ihr (in Richtung ÖVP) lacht da drüben, aber da gehen sehr viele sensible Daten ganz einfach an die WKO, und diese können missbraucht werden. Ich sage nicht, dass sie missbraucht werden, aber sie können missbraucht werden.

Wir wollen ganz sicher wissen, was mit diesen Daten ist. Da sind nicht nur die Arbeit­geber, sondern auch die Arbeitnehmer drinnen, weil dort alle Daten aufgelistet werden müssen, die praktisch zum wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg führen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag  

der BundesrätInnen Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kon­trolle der Abwicklung des Härtefallfonds durch den Rechnungshof“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen, der Vizekanzler und die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, über die Tätigkeit und För­derungen des Härtefallfonds einen Bericht zu legen, welcher zur Kontrolle dem Rech­nungshof übermittelt wird. Der Rechnungshof hat daraufhin die Richtigkeit und Voll­ständigkeit des Rechenschaftsberichts samt Anlagen und dessen Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz zu prüfen. Bei der Ausübung seiner Kontrolle hat der Rech­nungshof festzustellen, ob die Gebarung den bestehenden Gesetzen und den auf Grund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen und sonstigen Vorschriften ent­spricht. Keinesfalls darf er sich auf die bloß ziffernmäßige Nachprüfung beschränken. Das Prüfergebnis ist dem Nationalrat als Bericht durch den Rechnungshof zu über­mitteln.


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Des Weiteren hat der Bundesminister für Finanzen über die Datenübermittlung an, die Datensicherheit bei und die Datenverwendung durch die WKO einen Bericht zu legen, welcher zur Kontrolle der Datenschutzbehörde übermittelt wird.“

*****

Auch ein Appell an die Grünen: Stimmt dem zu! Es geht um demokratische Rechte. Es wird in weiterer Folge auch darum gehen, dass wir unsere demokratischen Grund­rechte alle wieder zurückbekommen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Das ist eine Krise, und die EU schaut zu. Folgendes muss uns auch zu sagen erlaubt sein: Bei jeder Krise hat die EU bis jetzt nur zugeschaut und war Trittbrettfahrerin. Das ist umso ärgerlicher, wenn Rechte wie der freie Warenverkehr dort enden, wo es um unsere Versorgung geht, wenn es darum geht, Schutzmasken und Schutzkleidung nach Österreich zu holen und die Lieferung in Deutschland ganz einfach an der Grenze gestoppt wird. (Bundesrat Schennach: Das war ... von Deutschland!) – Ja, aber auch Deutschland ist in der Europäischen Union. Und da muss man sich dann schon fragen - - (Bundesrat Schennach: Deine Kritik richtet sich an Deutschland!) – Ja, ja. Ich wollte ja nur so weit ausholen, dass ich sage: Nationale Maßnahmen sind natürlich notwendig.

Die wesentlichen Merkmale der Demokratie werden mit diesen Maßnahmen außer Kraft gesetzt. Ich hoffe, dass wir die alle zurückbekommen werden. Vonnöten ist jetzt auf jeden Fall der Schutz der Menschen. Ich hoffe, dass man es in den Griff kriegen wird, dass man die Erreichbarkeit der Nummer 1450 vielleicht doch so hinbekommt, dass man in einer angemessenen Zeit eine Information bekommt, dass auch die Rettung, die momentan überlastet ist, in einer absehbaren Zeitspanne kommt und dass Gesundheitspersonal, das eine Testung braucht, rechtzeitig eine Testung bekommt.

Es bleibt mir hier die Gelegenheit, meinen Dank an alle, die unter großem Druck sind und uns versorgen, auszusprechen, mein Mitgefühl an alle, deren Lieben nicht mehr gerettet werden konnten. Ich wünsche uns viel Gesundheit. Bleiben wir diszipliniert! Lassen wir niemanden im Stich – koste es, was es wolle! Kommen wir gut durch die Zeit! Ich hoffe, dass wir bei unserem nächsten Treffen schon einen besseren Status verzeichnen können. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

13.59


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Ing. Bern­hard Rösch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Kontrolle der Abwicklung des Härtefallfonds durch den Rechnungshof“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.


13.59.58

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr ge­ehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das ist keine Übung. Das, was wir gerade in Österreich, in Europa, in der Welt erleben, ist der Ernstfall. Es ist ein Stresstest unse­res gesamten Systems.

Die Auswirkungen dieser Pandemie mit all ihren Folgen treffen uns alle – uns als Staat, als Gesellschaft, jeden Einzelnen, jede Einzelne von uns – in ungekanntem Ausmaß. Es ist die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Wir konnten nicht üben, wir sind gefordert, in dieser Situation sofort und richtig zu funktionieren und zu handeln.


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 36

Das geschieht derzeit auf allen Ebenen. Aus diesem Grund sind wir als Bundesrat heute zusammengekommen, um das gestern vom Nationalrat verabschiedete Geset­zespaket zu beschließen.

Was beinhaltet dieses Paket? – Weitreichende Maßnahmen, die es uns möglich machen, in dieser Krise weiterhin handlungsfähig zu sein und größeren Schaden von den Men­schen in diesem Land abzuwenden. Zunächst wurde dazu ein mit 4 Milliarden Euro dotiertes Soforthilfepaket auf den Weg gebracht. Nun folgen weitere 38 Milliarden Euro an Hilfsleistungen oder in der Folge, wie es der Finanzminister gestern gesagt hat, so viel es brauchen wird. Und das ist gut und richtig so.

Das vom Nationalrat beschlossene Paket schafft fünf neue Gesetze und sieht Ände­rungen in 39 weiteren Gesetzen vor, die aufgrund der Coronakrise dringend erfor­derlich sind. Diese Maßnahmen sind aber aus gutem Grund überwiegend zeitlich be­fristet – es ist vielfach vorgesehen, dass sie mit Ende dieses Jahres wieder außer Kraft treten –, das vielleicht auch zur Beruhigung der Kollegen, die das in den vorher­gehenden Redebeiträgen angesprochen haben.

Zwei Bereiche dieses Paketes möchte ich genauer erwähnen.

Die Gesundheit: Zur Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Vorsorge sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen – auch das wurde heute in kurzen Sequenzen schon angesprochen –: FachärztInnen, pensionierte ÄrztInnen, ausländische ÄrztInnen sowie TurnusärztInnen können zur Bekämpfung der Pandemie herangezogen werden. SanitäterInnen dürfen Abstriche aus Nase und Rachen neh­men. Alle verfügbaren KrankenpflegerInnen werden mobilisiert, indem etwa die Eintra­gungsvoraussetzung im Gesundheitsberuferegister entfällt. Selbiges gilt auch für den medizinisch-technischen Dienst. Laboruntersuchungen dürfen etwa auch an veterinär­medizinischen Einrichtungen und auch von geeigneten Personen mit naturwissen­schaftlichem Studium durchgeführt werden.

Zivildiener können versetzt und auch zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge herangezogen werden. Die Verteilung der aktuellen und wieder einberufenen Zivildiener wird vom Roten Kreuz großartig organisiert. Allgemein können auch Personen, die über keine Berechtigung zur Durchführung der Tätigkeiten verfügen, zu Tätigkeiten der pflegerischen Basisversorgung herangezogen werden.

Apothekenöffnungszeiten können flexibilisiert werden und die elektronische Übermitt­lung von Gesundheitsdaten wird erleichtert. Ersatzbetreuungseinrichtungen sowie Clearing­stellen werden zusätzlich gefördert, um den Wegfall von Betreuungsstrukturen zumindest teilweise abzufangen.

Sie sehen schon, es wurde wirklich sehr viel nachgedacht und sehr viel auf den Weg gebracht.

In der Justiz – unsere Justizministerin hat es heute schon angesprochen – gibt es in Bezug auf Verwaltung und Gerichtsbarkeit ein Paket mit sehr umfangreichen Dimen­sionen. Zivilrechtliche, strafrechtliche sowie verwaltungsbehördliche Fristen werden unterbrochen und beginnen mit 1. Mai neu zu laufen. Mündliche Verhandlungen wer­den auf das Notwendigste eingeschränkt, die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses wird erleichtert.

Im Strafvollzug – das wurde auch schon ausführlich behandelt – wird der Besuchs­verkehr auf null gesetzt. Personen im Strafvollzug – ich glaube, das ist heute noch nicht angesprochen worden –, bei denen das Virus nachgewiesen wurde, können als vollzugsuntauglich gelten und in Krankenanstalten angehalten werden. Freiheitsstrafen können jetzt aufgeschoben, aber natürlich nicht aufgehoben werden. Umlaufbe­schlüsse werden an Gerichten, aber auch im Rahmen des Ministerrates ermöglicht werden.


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 37

Wie ich schon sagte: Es ist keine Übung, es ist der Ernstfall! Ja, und ganz natürlich wird es so sein, dass nicht alles perfekt ist. Was wir aber jetzt schon erkennen können, ist, dass wir uns in vielen Bereichen für die Zukunft stärken. Es wurde bereits erkannt, dass es in Zukunft von hoher Bedeutung sein wird, dass die Versorgungssicherheit in Österreich gewährleistet ist. Im Lebensmittelbereich können wir bereits jetzt auf unsere heimische Landwirtschaft bauen und vertrauen. Einsparungen in unserem Gesund­heitssystem werden in Zukunft hoffentlich mehrfach hinterfragt werden, und spätestens jetzt sollte jedem und jeder der Wert von Pflege bewusst sein.

Zum Abschluss möchte ich noch zwei kurze Beispiele nennen, wie jede und jeder von uns in dieser Krise mithelfen kann. Heute habe ich in einer regionalen Zeitung gelesen, dass am Attersee eine kleine Schnapsbrennerei nun kurzfristig Desinfektionsmittel aus dem Vorlauf ihrer Schnapsproduktion herstellt. Bei uns im Ort haben sich spontan Studenten bereit erklärt, Einkäufe für alte MitbürgerInnen zu übernehmen. Es waren nicht ein oder zwei Studenten, sondern es waren innerhalb von zwei Tagen gleich über 20 Personen. Das ist für mich der Spirit von Zusammenhalten, um miteinander die Krise zu bewältigen.

Nein, es ist keine Übung, wir werden in Echtzeit auf Herz und Nieren geprüft! Ich bin aber zuversichtlich, dass wir aus dieser Krise gestärkt hervorgehen und uns in Zukunft auf das Wesentliche fokussieren können. Gemeinsam werden wir das schaffen, und das Allerwichtigste ist: Halten wir mit dem nötigen Abstand zusammen! – Danke, und bleiben Sie gesund! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.06


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer weiteren Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Mag. Christine Aschbacher. – Frau Minis­ter, ich erteile es Ihnen.


14.07.01

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte ein paar Punkte betreffend die allgemeine Kommunikation klarstellen:

Das Coronakurzarbeitsmodell ist für alle Unternehmen – egal welcher Branche oder welcher Größe – geeignet, um sicher durch die Krise zu kommen. Anträge sind auch im Nachhinein möglich, das ist wichtig. Bereits diese Woche haben wir Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig kündigen mussten, darüber beraten, dass sie diesen Schritt wieder rückgängig machen und Kurzarbeit beantragen können. Bei Kurzarbeit ist für die Unternehmen der Vorteil gesichert, dass sie dann, wenn es wieder losgeht, weiterproduzieren oder weiterarbeiten können, aber auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Sicherheit gewährleistet: Ja, ich werde gebraucht, wenn die Krise vorbei ist!

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsmarktservice und meines Ressorts. Wir bemühen uns miteinander wirklich, so schnell und so unbürokratisch wie möglich zu unterstützen. Dabei darf ich auch den Sozialpartnern meinen Dank aus­sprechen. Wir haben intensivst gearbeitet und sind in laufendem Kontakt, damit wir die Lösungen und vor allem auch die Beratungen – durch die verschiedenen Infor­mations­kanäle abgestimmt – gemeinsam konstruktiv umsetzen können.

Auch zu den offenen Themen, wie zum Beispiel, was während eines Krankenstandes in der Kurzarbeit zu tun ist, sind wir in laufendem Kontakt mit den Sozialpartnern. Ich bin auch diesbezüglich absolut zuversichtlich, dass von ihnen eine schnelle Lösung gefunden wird.


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Zugleich auch ein herzliches Dankeschön an alle, die jetzt in den verschiedenen Be­reichen Außergewöhnliches leisten, damit unsere Gesundheit, unsere Versorgung, unsere Sicherheit und noch vieles, vieles mehr sichergestellt sind. Ihr seid unsere Lebensretter! (Allgemeiner Beifall.)

Als Arbeitsministerin möchte ich an dieser Stelle klarstellen, dass als erste Priorität wo möglich Teleworking genutzt werden soll. Zweitens soll dort gearbeitet werden, wo die Schutzbestimmung, 1 Meter Abstand zu halten, weiterhin eingehalten werden kann. Wir haben dazu schon in der letzten Woche eine Arbeitszeitflexibilisierung ermöglicht, mit einem Erlass, der für alle gültig ist, auch betreffend unterschiedliche Modelle der Schichtarbeit, wenn größerer Abstand zueinander eingehalten werden kann. Danke auch an alle für konstruktive Lösungen, die miteinander gefunden werden.

Zum Thema Sonderbetreuungszeit: Auch Familien sind jetzt vor massive Herausfor­derungen gestellt, und ich weiß, der Alltag mit Kindern ist gerade jetzt nicht leicht. Ich bin selbst Mutter von drei Kindern, ich weiß, wie es ihnen geht. Es freut mich beson­ders, dass wir schon letztes Wochenende die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit beschließen konnten und diese Woche noch eine Erweiterung, die sicherstellt, dass Menschen mit Betreuungspflichten für Menschen mit Behinderung unabhängig vom Alter freigestellt werden können.

Ich danke auch allen, die jetzt die Regeln einhalten. Wie wir schon gehört haben: Jeder kann Lebensretter sein.

Mein Appell ist – noch einmal –: Kurzarbeit vor Kündigung!

Bitte melden Sie sich, wenn Sie auf Arbeitssuche sind, wenn Sie Zeit zur Verfügung haben, keine Betreuungspflichten haben und jung und dynamisch sind! Melden Sie sich, wir brauchen jetzt jede helfende Hand! Ich bitte Sie, aktivieren Sie Ihre Empathie, Ihr Einfühlungsvermögen, wir alle tun das! Gemeinsam können wir wieder durch­starten, wenn die Krise vorbei ist, und gemeinsam schaffen wir das. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

14.11


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.


14.11.38

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Damen der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Welt ist eine andere geworden, nicht nur in Österreich, sondern auf allen Kontinenten. Verfolgen Sie heute die Meldungen in den Medien, werden Sie feststellen, dass Amerika die Grenzen zu Mexiko und zu Kanada geschlossen hat. Also auch Amerika setzt die ersten Maßnahmen – hoffentlich nicht zu spät. Sie haben vielleicht die dramatischen Worte des New Yorker Bürger­meisters gehört, dort zieht diese Pandemie bereits sehr weitreichende Konsequenzen nach sich.

Auch für Österreich ist die Welt eine andere geworden. Blicken wir 14 Tage zurück, dann müssen wir sagen, wir waren eigentlich alle ziemlich überzeugt davon, dass das wirtschaftliche Wachstum in den Jahren 2020, 2021 ein durchaus positives sein wird, dass wir hinsichtlich der Beschäftigung gemeinsam neue Akzente werden setzen können und dass der Finanzminister – das war zumindest die Hoffnung weiter Kreise der öffentlichen, gesellschaftlichen Bereiche, aber auch der Politik und der Wirt­schafts­forschungsinstitute – einen Budgetüberschuss wird verkünden können. Seit den letzten Tagen wissen wir, dass die Auswirkungen dieser Pandemie, dieser Viruserkrankung und dieser Viruskrise weitreichende Konsequenzen auch für unser Budget haben und


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dass wir als Politik, aber auch als Gesellschaft insgesamt mit diesen Problem­stellun­gen werden umgehen müssen.

Wir haben uns darüber Gedanken gemacht, wie wir die Freiheiten, die uns Europa bietet – den freien Personenverkehr, den freien Warenverkehr, den freien Dienstleis­tungsverkehr, den freien Kapitalverkehr –, bestmöglich für eine gute Zukunft nutzen können. In den vergangenen 14 Tagen hat sich bis hin zum Klimawandel und den Maß­nahmen, die wir eigentlich gegen den Klimawandel vornehmen wollten, die Perspektive geändert und die Dringlichkeit massiv verschoben.

Heute wissen wir, die Welt ist eine andere. Weite Bereiche unseres wirtschaftlichen Lebens, unserer Unternehmungen sind auf Minimalbetrieb zurückgefahren, aber es gibt auch – und das ist eigentlich ein Paradoxon – weite Bereiche unserer Wirtschaft, die auf ein Maximum hinaufgefahren worden sind, um die Versorgungssicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher sicherzustellen. Diesen Herrschaften gebührt einmal – pauschal gesprochen – ein ganz großes Dankeschön, denn sie sind es, die unser Land weiter handlungsfähig halten, die die Versorgung sicherstellen und damit für die Lebensqualität, auch unter eingeschränkten Rahmenbedingungen, zuständig sind. Wir sollten ihnen gemeinsam einen Applaus schenken, ohne einzelne Gruppen herauszugreifen: Herzlichen Dank allen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir sind eine Länderkammer, und auch für die österreichischen Bundesländer ist die Welt eine andere geworden. In Vorarlberg hätten Gemeinderatswahlen stattfinden sollen, in der Steiermark, meinem Heimatbundesland, hätte es Gemeinderatswahlen geben sollen. Sie sind unterbrochen und in der Fristigkeit hinausgeschoben worden. Mögen sie in den nächsten Monaten stattfinden können.

Auch viele Gemeinden hatten sich Aufgaben vorgenommen, die sie in diesen Tagen lösen wollten: von Mobilitätsangeboten, die sie den Menschen machen wollten, bis hin zu Maßnahmen betreffend den Klimawandel. Heute geht es um Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Viruskrise und zur Versorgung der Bevölkerung. Meine Heimat­stadt Graz hat ein ganz umfangreiches Maßnahmenpaket nicht nur für die Bevöl­kerung, sondern auch für die Wirtschaft im eigenen Wirkungsbereich beschlossen, um den Betrieben dienlich zu sein und damit einen Akzent zu setzen, um diese Krise zu bekämpfen.

Warum erwähne ich das? – Ich erwähne das deshalb, weil eine Krise Management­fähigkeit erfordert. Das Schwierige beim Einsatz dieser Managementfähigkeit in diesen Tagen ist, dass wir bei hoher Unsicherheit und bei hohem Risiko entscheiden. Bei Sicherheit zu entscheiden ist nicht besonders schwierig, bei Unsicherheit zu entschei­den ist mit einem hohen Risiko verbunden, und zwar nicht nur für die Entscheidungs­träger, sondern auch für die Normunterstellten. Das ist uns allen sehr, sehr bewusst. Umso wichtiger ist es, dass wir in einem ehrlichen und offenen Dialog mit der Bevöl­kerung die Maßnahmen, die wir in Gesetze gießen und die dann auch in ent­sprechenden Normen und Erlässen seitens der Bundesregierung ihren Niederschlag finden und von den Dienststellen im ganzen Land umgesetzt werden, reflektieren.

Ich möchte schon sagen, dass ich finde, dass das in einem atemberaubenden Tempo geschehen ist. Die Erkenntnis, dass dieser Virus ein wirklich ernsthaftes Problem darstellt, wurde rasch gewonnen, die Problemstellung rasch erkannt, und die Maßnah­men sind daraufhin in einem atemberaubenden Tempo – das muss man sich auch im internationalen Kontext vor Augen führen – gesetzt worden. Mögen die Wirkungsver­zögerungen der eingesetzten Instrumente möglichst kurz sein und die Maßnahmen ebenso atemberaubend umgesetzt werden, dann können wir hoffentlich mit einem blauen Auge aus dieser Krise herauskommen.


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Es wurde heute schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen, dass die Bundesregierung in zwei Maßnahmentranchen in Summe 38 Milliarden Euro mobilisiert, um weite Bereiche der österreichischen Wirtschaft zu stabilisieren, um mög­lichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten. Das sind notwendige Maß­nahmen, und auch die Experten der Wirtschaftsforschungsinstitute – Professor Badelt für das Wifo und Dr. Kocher für das IHS – haben darauf hingewiesen, dass diese Maß­nahmen in der richtigen Tonalität und in der richtigen Wertigkeit ergriffen worden sind. Das ist ein Kompliment an die österreichische Bundesregierung.

Ich möchte den anwesenden Damen stellvertretend für alle Mitglieder der Bundes­regierung ein herzliches Dankeschön sagen, dass sie mit dieser Akribie, mit dieser Dringlichkeit, mit dieser Hartnäckigkeit und mit dieser Verve dahinter sind. – Herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind heute schon vielfach die Helden des Alltags apostrophiert worden. Ich möchte das auch tun, da ich auch meine persönliche Befindlichkeit habe. Meine Frau arbeitet in einem südsteirischen Krankenhaus, und ich weiß, was die Ärztinnen und Ärzte in diesen Tagen leisten, ich weiß, was die Pfle­gerinnen und Pfleger in diesen Tagen leisten. Das tun sie im Übrigen nicht nur in diesen Tagen, sondern auch das ganze Jahr über im Normalbetrieb. Es gibt aber so viele weitere Bereiche in den Krankenanstalten – vom Reinigungsdienst bis zu den Labors, von der Verwaltung bis hin zur Medizintechnik –, in denen all die Menschen ihren hohen Einsatz leisten, die auch jeden Tag mit Sorgen zu ihrem Arbeitsplatz kommen, die auch alle Familien haben und darüber nachdenken, ob sie das am nächsten Tag noch tun können. Ihnen gebührt ein ganz besonderer Dank, sie sind unsere Versicherung dafür, dass sie – wenn es zu einem Krisenfall für uns persönlich kommt – da sein werden, um ihr Bestmögliches zu geben, dass wir wieder genesen können. – Herzlichen Dank für diesen Einsatz! (Allgemeiner Beifall.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während wir hier diskutiert haben, hat mir ein süd­steirischer Handwerksmeister, ein Tischlermeister, geschrieben, dass er die Maß­nahmen der österreichischen Bundesregierung sehr begrüßt, dankbar für viele dieser Maßnahmen, die gesetzt werden, ist, er persönlich in seinem Betrieb Aufträge bis in den Herbst hinein hat, aber sehr besorgt darüber ist, ob die Lieferketten auch halten können. Das hat heute auch Frau Bundesministerin Gewessler angesprochen, es wird eine große Aufgabe sein, diese Versorgungsketten, diese Lieferungsketten aufrechtzu­erhalten. Da wird der Logistik eine besondere Aufgabe zukommen.

Wir setzen heute 39 Novellen und fünf Bundesgesetze um. Das ist durchaus eine Herausforderung für uns Mandatare, weil es nicht einfach ist, sich innerhalb weniger Stunden diese Materie vor Augen zu führen. Jeder von uns wird sich, wenn er ehrlich ist, die eine oder andere gesetzliche Maßnahme im Detail angeschaut haben, aber es ist unmöglich, sich all diese Maßnahmen bis in den letzten Paragrafen durchzudenken.

Daher ein Signal an die Öffentlichkeit und an die Damen und Herren, die unsere heutige Sitzung über das Fernsehen mitverfolgen, Sie sollen das wissen: Auch wir entscheiden unter Risiko. Es ist ein eingeschränktes Risiko, weil wir darauf vertrauen, dass die österreichische Bundesregierung das Beste für dieses Land will, wenn sie diese Maßnahmen umsetzt. Im Hinblick darauf wollen wir das gemeinsam tragen.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, weil er mir ein ganz besonderes Anliegen ist: Ich weiß, dass es eine Vielzahl von Entschließungsanträgen gibt, die weitere Maßnahmen vorsehen. Im Hinblick darauf bitte ich Sie, immer daran zu denken, dass wir, wenn wir einen handlungsfähigen Staat wollen, diesen Staat nicht überfordern dürfen. (Bundesrätin Schumann: Na geh!) Wir müssen immer schauen, dass es Reserven gibt, um auch für die Zeit nach dieser Krise wieder Treibstoff zu haben, um


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durchstarten zu können. (Bundesrätin Schumann: Diese Forderungen gehen nicht an die Reserven!) Gemeinsam sollten wir die Tonalität der Maßnahmen klug wählen, um uns immer auch noch weitere Möglichkeiten offenzuhalten und weitere Maßnahmen umsetzen zu können.

Mein Appell wie der von den - - (Bundesrätin Mühlwerth: Man wird sich die Opposi­tionsanträge aber anschauen können, nicht?) – Liebe Frau Kollegin Mühlwerth! Ich glaube, in diesen Tagen ist es für die Bevölkerung entscheidend, dass wir gemeinsam das Richtige tun! (Bundesrat Rösch: Gemeinsam mit der Opposition! – Bundesrat Spanring – Beifall spendend –: Gemeinsam!) Es ist entscheidend, dass wir gemein­sam das Notwendige tun, und die nächsten Wochen werden zeigen, ob das, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben, hinreichend ist. Für uns alle, die wir im öffent­lichen Leben stehen, gilt das, was für jede Österreicherin und für jeden Österreicher gilt: Mitmachen bedeutet, Leben zu retten, und Leben ist das höchste Gut, das wir haben. In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der ÖVP.)

14.22


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. – Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.


14.22.50

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause! Gestern habe ich mir überlegt: Es ist gerade einmal 80 Tage her, dass wir zu Silvester und Neujahr all unseren Freun­den, Bekannten und Familien ein gutes neues Jahr, Glück und vor allem Gesundheit gewünscht haben. Wer von uns hätte sich vor diesen 80 Tagen gedacht, was dieses Wort Gesundheit in diesem Jahr 2020 bedeuten wird?! Es geht nicht nur um die persönlichen Verbindungen, das Emotionale, um Menschen, die wir kennen und gesund sehen wollen, nein, Gesundheit erscheint plötzlich in einem ganz großen Kontext. In diesem Kontext wird Gesundheit für die Gesellschaft, für das Zusammen­leben, für die Volkswirtschaft nicht nur zum Schlüsselwort, sondern zum großen Schlüssel.

Das Aufrechterhalten der Gesundheit und des Gesundheitssystems beschäftigt jetzt alle, und wir alle spüren die Auswirkungen: die Nichterwerbstätigen, die Kinder, die Jugendlichen, die Pensionisten und die vielen Erwerbstätigen. Für uns alle ist es eine große Herausforderung im alltäglichen Leben, was das Erhalten der Gesundheit und das Aufrechterhalten des Gesundheitssystems auf der Welt, in Europa und in Öster­reich jetzt mit sich bringen.

Das Jahr 2020 steht wie schon lange kein Jahr mehr unter dem Titel Gesundheit. Da ist es natürlich auch ein Gebot der Stunde, dass wir gemeinsam entsprechende Maß­nahmen ergreifen, und diese Maßnahmen erfordern natürlich auch einen gesetzlichen Rahmen: Parlamentarismus, Demokratie, das Funktionieren des Staates und des Parlaments sind enorm wichtig.

Wir haben es mit dem ersten COVID-19 Gesetz getan und wir werden heute mit dem 2. COVID-19-Gesetz unserer Regierung wieder sehr weitreichende Ermächtigungen erteilen und sehr viele Befugnisse geben, was wir uns noch vor kurzer Zeit wohl nicht vorstellen konnten. Es werden sehr viele demokratische Freiheitsrechte eingeschränkt.

Seien wir ganz ehrlich: Was hätten wir noch vor wenigen Monaten dazu gesagt, wenn jemand von uns gefordert hätte, die Freiheit, auszugehen, und die Freiheit, Freunde zu treffen, einzuschränken? Aber die Österreicherinnen und Österreicher, wir alle sind bereit, uns jetzt wirklich sehr diszipliniert an Regeln und Maßnahmen zu halten. Wir haben dieser Regierung einen ganz großen Vertrauensvorschuss gegeben, nämlich


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dass sie mit all diesen Ermächtigungen und Befugnissen sehr verantwortungsvoll umgeht. Das Gebot der Stunde ist es, diesen Vertrauensvorschuss zu geben, und es wird Gebot der Stunde sein, am Ende dieser Krise all diese Rechte wieder auf den demokratischen und parlamentarischen Ablauf zurückzuführen.

Ich habe nun die Ausgangsbeschränkungen angesprochen und möchte dazu ganz kurz etwas sagen: Gerade vorhin hat mich ein Bürgermeister aus meiner Heimatregion angerufen. Er lebt in einem Fremdenverkehrsort, in einem Gebiet am Schneeberg, wo­hin jetzt die Spaziergänger aus Graz und aus Wien mit dem Auto kommen. – Es ist für mich ein bisschen symptomatisch bei der ganzen Geschichte, dass jetzt in allen Be­reichen sehr viel Rechtsunsicherheit herrscht. Natürlich gehen wir davon aus, dass sich jeder mit Logik und Hausverstand verdeutlicht, dass es nicht sinnvoll ist, mehrere Hundert Kilometer zu fahren, um spazieren zu gehen. Aber im Hinblick auf die Ausnahmegenehmigungen kann man feststellen: Verboten ist das eigentlich nicht! Es ist aber eine schwierige Situation für einen Bürgermeister, seinen eigenen Gemeinde­bürgerinnen und Gemeindebürgern sagen zu müssen: Bitte, bleibt daheim!, wenn diese zugleich sehen, dass andere Bürgerinnen und Bürger in den Ort kommen.

Der Wettergott ist jetzt gnädig, auch er unterstützt uns offenbar im Kampf gegen Covid-19. Es wird jetzt im Freien wohl weniger Zusammenkünfte geben.

So viel zur Rechtsunsicherheit. Unsicherheit gibt es aber auch in vielen anderen Be­reichen. Daher möchte ich jetzt noch einmal sagen: Koste es, was es wolle! Wir werden alle mitnehmen, wir werden keinen zurücklassen. Dennoch gibt es welche, die sich sehr zurückgelassen fühlen, nämlich vor allem die EPUs und die Kleinstunter­nehmen in unserem Land. In den letzten Tagen habe ich in diesem Zusammenhang sehr viele Anrufe entgegengenommen. Es hat sehr oft die Frage gegeben: Wie soll es weitergehen? Der Härtefallfonds ist einfach nicht das, was den Menschen jetzt Sicherheit gibt. Wir reden hier von 1 Milliarde, die als Nothilfe zur Verfügung gestellt werden wird, was von der Höhe her nicht wirklich sehr viel ist, und vor allem ist unsicher, wie der Ablauf sein wird, welchen Anspruch Einpersonenunternehmen oder Kleinstunternehmen haben werden, wie viel sie bekommen werden.

Das ist auf eine Verordnung geschoben, eine Verordnung, die dann in Zusammen­arbeit von Finanzminister, Wirtschaftsministerin und Vizekanzler vollzogen werden wird – das Parlament hat keine wirkliche Kontrollmöglichkeit.

Die Wirtschaftskammer wird da, wie Kollege Rösch schon gesagt hat, eine wesentliche Schlüsselfunktion übernehmen, und es ist schwer zu verstehen, warum jetzt Daten vom Finanzamt in die Wirtschaftskammer wandern müssen. Es ist schwer zu ver­stehen, warum plötzlich die Wirtschaftskammer auch für jene zuständig sein wird, die an und für sich nicht in der Zuständigkeit der Wirtschaftskammer sind. Es betrifft sehr viele: Es betrifft die Einpersonenunternehmen, die Kleinstunternehmen, es betrifft die freien Dienstnehmer, und es betrifft aber auch all die Non-Profit-Organisationen.

Wenn wir von 1 Milliarde Euro – 1 Milliarde Euro von den 15 Milliarden Euro – reden, so sind das 6,6 Prozent, beschäftigt sind in diesem Bereich aber 15 Prozent.

Zu den Zahlen: Wovon reden wir? Wer weiß, um wie viele es geht? Ich kann jetzt nur die Zahl der Einpersonenunternehmen nennen: Es gab in Österreich im Dezem­ber 2018 rund 316 000 Einpersonenunternehmen – das sind die letzten veröffentlichten Zahlen –, in meinem Bundesland, in Niederösterreich, gibt es davon 67 000. Nieder­öster­reich ist überhaupt ein Bundesland, in dem 65 Prozent der Unternehmen Einper­sonenunternehmen sind, davon 90 Prozent Einpersonen- und Kleinstunternehmen. Wenn ich jetzt 1 Milliarde Euro durch die 316 000 Einpersonenunternehmen in Öster­reich dividiere, sind das im Schnitt 3 100 Euro. – Das ist nicht viel, das verunsichert die Menschen.


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Natürlich bringt das noch viele, viele Probleme mit sich, denn jetzt kommen öko­no­mische Sorgen, es kommen die Alltagsmaßnahmen. Es ist der Stress, der jeden be­lastet, und es wird auf Sicht gesehen natürlich weitere Probleme, wirtschaftliche wie auch persönliche, mit sich bringen.

Es wird auch die Gewalt wieder ein Thema werden, darüber wurde schon gesprochen. Es ist natürlich auch positiv zu bemerken, dass im Paket der Regierung doch schon zum Beispiel die Unterstützung der Frauenhotline berücksichtigt ist, oder auch, dass in den Osterferien wieder Schulen für die Betreuung da sein sollen, aber es fehlt sehr viel. Es fehlen Koordinationsstellen, es fehlt wirklich die Zusage zur finanziell besseren Ausstattung von Beratungsstellen.

Deshalb möchte ich im Zuge der Debatte zu TOP 1 auch im Namen meiner Fraktion einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicher­stellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betrof­fen sind“ 

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen und Integration wird aufgefordert, unter Einbindung aller neun Bundesländer sowie NGOs eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten. Ziel ist es Engpässe in der Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder zu verhindern, schnelle und aktuelle Information der BeraterInnen in den Beratungsstellen sicherzustellen sowie Bundesländer und NGOs stärker zu vernetzen. Um konstruktive Vorschläge zur Bewältigung von familiären Stresssituationen umzusetzen, sollen aus­reichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

*****

In diesem Entschließungsantrag sind auch die NGOs erwähnt, die in sehr enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern derzeit schon sehr viel leisten. Im Sinne der NGOs möchte ich auch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maß­nah­menpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert,

- durch Stundungen, Ratenzahlungen und Nachsicht von Säumniszuschlägen die Finan­zie­rungsklemme der NGOs und der gemeinnützigen Vereine zu erleichtern,

- auch für diese Organisationen zur Sicherung der 250.000 Arbeitsplätze den Zugang zum Kurzarbeitsmodell sicherzustellen, auch wenn keine anwendbaren Kollektiv­ver­träge oder Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, und

- die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zu Gunsten des gemein­nützigen Sektors vorzuziehen und noch im heurigen Jahr in Kraft zu setzen.


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- Bestehende finanzielle Hilfsmaßnahmen, insbesondere von AWS und BMDW auf gemeinnützige Organisationen auszudehnen, vor allem den Härtefonds des BMDW für Familienbetriebe, Selbständige und EPUs, oder einen eigenen Soforthilfekrisenfonds für existenzbedrohte NGOs und gemeinnützige Organisationen einzurichten.

- Weiters ist eine gesetzliche Rahmenregelung notwendig, dass die Nicht-Erbringung von vertraglichen Leistungen aufgrund der Corona Krise zu keinen Leistungskürzungen seitens der öffentlichen Fördergeber führen darf.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Rösch.)

14.36


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Die von den BundesrätInnen Korinna Schumann, Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Entschließungs­anträge betreffend „Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kin­dern, die von Gewalt betroffen sind“ und betreffend „Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine“ sind genügend unterstützt und stehen damit mit in Verhand­lung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Ofner. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.


14.36.46

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kollegen! Vor allem aber: Liebe Zuhörer und Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen, die Sie unsere Sitzung mitverfolgen! Zu­sammenhalten, durchhalten und sich strikt an die verordneten Maßnahmen halten, das ist die Devise, die man in diesen Tagen und Wochen nicht oft genug erwähnen kann, um diese Ausnahmesituation gemeinsam erfolgreich bewältigen zu können, vor allem aber, um sich selbst und – noch spezieller – um die Mitmenschen entsprechend zu schützen.

Man spürt, dass es bei den Menschen auch schon im Bewusstsein verankert ist. Die Menschen wissen, dass es sich da nicht um eine Situation handelt, die auf wenige Tage beschränkt ist, sondern dass sich die erfolgte Umstellung der Lebens­gewohn­heiten auch in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzen wird.

Geschätzte Damen und Herren, ja, es zeigt sich am nationalen Schulterschluss der österreichischen Bevölkerung, dass die Maßnahmen von Beginn an von großen Teilen auch mitgetragen wurden. Es zeigt sich vor allem aber auch hier im Hohen Haus, im politischen Diskurs, dass wir selbstverständlich die zu treffenden notwendigen Maß­nahmen gemeinsam mit Regierung und Opposition zum Wohle der Bevölkerung mit­tragen werden.

Die einhellig mitgetragene Vorgehensweise ist aber auch ein wichtiger Appell an die Regierungsparteien, dass die Gedanken der Opposition, ausformuliert in Anträgen, auch entsprechend berücksichtigt und aufgenommen werden müssen und nicht als lästige parlamentarische Möglichkeit klassifiziert werden, denn da geht es um weitreichende Befugnisse. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang darf ich auf ein Beispiel verweisen, das sich erst vor neun Tagen genau hier in der Sitzung des Bundesrates zugetragen hat: Ich habe, nicht zuletzt aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus, auf die notwendige Schließung und den effektiven Schutz unserer Staatsgrenzen hingewiesen, und wir haben auch mit


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einem Entschließungsantrag auf diese Situation reagiert. Dieser wurde abgeschmet­tert, und siehe da, nur einen Tag später kommt es zur Schließung von Grenzüber­gängen nach Italien durch die Regierung, um das Gesundheitsrisiko der Bevölkerung zu minimieren und diese notwendige Maßnahme zu setzen. (Bundesrat Bader: Da ist kein Entschließungsantrag abgeschmettert worden! – Gegenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Jetzt – längst überfällig – kommt es endlich auch zu Kontrollen an der Außengrenze zu Slowenien, und es zeigen auch die Grenzschließungen anderer EU-Staaten, dass wir mit unseren Ansätzen schon recht behalten, wenn es darum geht, unsere Bevölkerung angemessen zu schützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es zeichnet sich innerhalb weniger Tage erstmals auch ein effektiver EU-Außen­grenzschutz ab. Nachdem vorher jahrelang ohne Lösung debattiert wurde, funktioniert es plötzlich ohne Zutun der EU, die in den letzten Tagen und Wochen ohnehin aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden ist.

Die europäische Zusammenarbeit ist aber genau in Krisenzeiten auch verbesserungs­würdig, das zeigt sich nicht nur daran, dass medizinische Hilfsgüter, die in Österreich benötigt werden, tagelang an der deutschen Grenze zurückgehalten werden. Ich bin überzeugt, dass diese Fragen nach der Coronakrise gestellt werden müssen, dass sich die EU diese Fragen stellen muss, dass aber auch wir diese Fragen an die EU richten müssen.

Wir werden auch in uns gehen und uns die Frage stellen müssen, ob wirklich die Globalisierung in Zusammenhang mit der damit einhergehenden Abhängigkeit und der Gefahr, dass man in einer Krise, wie wir sie jetzt erleben, plötzlich in vielen Bereichen wieder auf sich allein gestellt ist, der Regionalität künftig vorzuziehen ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass künftig der heimischen Versorgung und Produktion im Lebens­mittelsektor, aber auch im medizinischen Bereich wieder ein höherer Stellenwert beigemessen werden wird. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Zum jetzigen Zeitpunkt geht es neben der konsequenten Eindämmung der Verbreitung des Virus durch entsprechende Maßnahmen vor allem um zwei Dinge: erstens darum, die Sorgen der Menschen im Land ernst zu nehmen und ihnen mit Lösungen zu be­gegnen, und zweitens darum, den umfassenden Schutz für jene sicherzustellen, die derzeit innerhalb der Versorgungskette und im Gesundheitsbereich unermüdlich Arbeit zum Wohle der Bevölkerung leisten.

Daher muss gelten, dass gerade jenen Arbeitnehmern und Einpersonenunternehmen, aber auch den kleinen und mittleren Betrieben, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, in dieser Ausnahmesituation Unterstützung gewährt wird, denn wer in unser staatliches System über Jahre hinweg eingezahlt und dieses dadurch getragen hat, der muss in einer Krisensituation unterstützt werden und von diesem System getragen werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Novak.)

Viele belastet neben der natürlich wichtigsten Sorge um die Gesundheit innerhalb der Familie nunmehr auch die Sorge um die Existenz und die Sorge, wie sie über die Runden kommen sollen – das ist heute bereits mehrfach angesprochen und ausgeführt worden. Daher gehört diesen Menschen rasch und unbürokratisch geholfen, denn das haben sie sich verdient, und daher werden wir heute hier auch einen Entschließungs­antrag dazu einbringen.

Mit dem heute zu beschließenden Paket werden einige dieser Möglichkeiten geschaf­fen. Es wird aber zudem noch viele weitreichendere Maßnahmen brauchen, vor allem bedarf es auch einer umfassenden Aufklärung gerade hinsichtlich des Modells der Kurzarbeit, damit noch mehr Gebrauch davon gemacht wird.


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Der zweite Bereich ist der Schutz all jener Berufsgruppen, die derzeit die Versorgung im Lebensmittel-, im Medizin-, im Sicherheits- und im Logistikbereich gewährleisten. Da darf es nicht sein, dass es an Schutzbekleidung und Schutzmasken für die Ange­stellten fehlt, dass es wie gestern zum Beispiel in Kärnten zu einer Dienstanweisung für Mitarbeiter des Roten Kreuzes kommt, die eine Verwendung von Schutzmasken untersagt, weil man Probleme mit deren Beschaffung hat. Da darf es beispielsweise auch nicht sein, dass es trotz entsprechender Ausstattung zu keiner Akkreditierung eines Labors in Kärnten, nämlich der Lebensmitteluntersuchungsanstalt, kommt, weil diese Akkreditierung seit Wochen beim Gesundheitsministerium auf Eis liegt, und da­durch keine Erhöhung der Kapazität hinsichtlich der notwendigen Auswertungen von Abstrichtests erreicht werden kann. Derzeit muss mehrere Tage auf ein Ergebnis gewartet werden, weil laufend Tests aus Kärnten zur Ages nach Wien transportiert werden müssen. Gerade diese Tests bedeuten aber Gewissheit und Sicherheit, und daher besteht da akuter Handlungsbedarf, denn der Faktor Zeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. (Beifall bei der FPÖ.)

Geht es um die Sicherheit unserer Bevölkerung, dann darf es auch keinesfalls Situ­atio­nen geben, wie es sie gestern noch in Bildern vom Wiener Flughafen zu sehen gab. Auch da sind die Menschen einer unverantwortlichen Gefahrensituation ausgesetzt, die es sofort abzustellen gilt. Das Wichtigste ist aber, dass alle Menschen, die aufgrund ihres Berufs in direktem Kontakt mit Mitmenschen stehen, umfassend geschützt werden und ihnen auch die entsprechenden Schutzbekleidungen sofort zur Verfügung gestellt werden, ob den Mitarbeitern in den Lebensmittelgeschäften, dem Personal in den Krankenhäusern oder auch den Einsatzkräften von Polizei, Bundesheer, Rettung und Feuerwehr. Ihnen gilt auch unermesslicher Dank für die wertvolle Arbeit, die sie in dieser schwierigen Zeit, aber vor allem auch in ruhigeren Zeiten für unsere Gemein­schaft leisten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

Leider haben viele jener politischen Kräfte, die sich jetzt in Dankesworten ergehen, ihre Stimme nicht dagegen erhoben, als das Bundesheer ausgehungert worden ist, als Polizeidienststellen und Krankenhäuser zugesperrt worden sind oder als es bei den Feuerwehren zu Einsparungen auf Landesebene gekommen ist.

Ich hoffe, dass die Coronakrise dazu beitragen wird, dass uns danach einige unter­stützen werden, wenn es gelten wird, unseren unverzichtbaren Einsatzkräften sowie dem österreichischen Bundesheer auch budgetär jenen Stellenwert zu geben, den sie verdienen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Ich möchte bei Kollegen Reisinger anschließen, der das auch ausgeführt hat: Die kleinsten Zellen in unserem staatlichen Organismus sind unsere Gemeinden. Sie sind es, die in Krisenzeiten unmittelbar, unbürokratisch und zielgenau bei Problem­stellun­gen unterstützen. Sie sind es mit ihren Bürgermeistern und den Gemeindevertretern, die auch jetzt, in dieser schweren Zeit, dafür Sorge getragen haben, dass es bei aufgetretenen Fragen notwendige Informationen gegeben hat, dass aber vor allem auch die gesamte Versorgung in den Gemeinden aufrechterhalten worden ist, natürlich auch die Versorgung für die ältere Generation, dass aber auch die notwendigen Abläufe entsprechend gewährleistet wurden und werden.

Was fehlt – und da bin ich eben bei Kollegen Reisinger –, ist die umfassende Infor­mation, die notwendig ist, um in den Gemeinden, in den kleinsten Zellen, entsprechend reagieren zu können. Da ist es von immenser Bedeutung, gerade auch in dieser Zeit – und ich weiß schon, dass man immer auf die Datenschutz-Grundverordnung hinweist –, dass wir Informationen erhalten, ob es in unseren Gemeinden positiv getestete Per­sonen gibt. Wir bräuchten diese Informationen auch anonymisiert in den Gemeinden, um Sicherheit und Gewissheit herstellen zu können. Das heißt, da wird man noch einen passenden Weg zur Lösung dieser Problematik finden müssen.


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Ich habe es bereits erwähnt, wir bringen einen Entschließungsantrag dazu ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fixkosten­bremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jene Schritte zu setzen bzw. Maßnahmen einzuleiten, die für jene Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibende, die von der COVID-19-Krise existentiell betroffen sind, Stundungen von Wohnungs- und Ge­schäfts­mieten, Pachtzahlungen, Energiekosten, Versicherungsprämien sowie von Raten für Bankkredite bis zur Bewältigung der COVID-19-Krise sicherstellen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern (im Wege der Kurzarbeit) be­müht sind Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden.“

*****

Da ich vorhin von den Gemeinden gesprochen habe: Ja, die Gemeinden mit den heimischen Betrieben, aber auch mit viel Engagement durch Ehrenamtliche, durch die Jugend waren es auch, die da großartige Unterstützung geleistet haben und leisten, und daher darf diesen auch ein herzlicher Dank ausgesprochen werden.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren, wünsche ich allen Österreicherinnen und Österreichern, vor allem auch Ihnen, liebe Kollegen, dass wir diese Situation mit viel Verständnis und Geduld gemeinsam durchstehen, dass wir auch die nötige Ge­sundheit behalten, um diese Situation durchzustehen. Bleiben Sie Lebensretter nach dem Leitsatz: Wer zu Hause bleibt, rettet Leben. (Beifall bei der FPÖ und bei Bun­desrätInnen der SPÖ.)

14.49


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von Bundesrat Ofner einge­brachte Entschließungsantrag der Bundesräte Ofner, Bernard, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“ ist genügend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. – Ich erteile es Ihnen, Herr Bundesrat.


14.50.25

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber geschätzte Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit der besonderen Heraus­forderungen. Noch nie haben wir so eine Zeit erlebt. Manchmal, so geht es zumindest mir, habe ich das Gefühl, als bliebe die Zeit stehen, manchmal habe ich das Gefühl, dass sie sich über Nacht verändert. Genau in solch einer Zeit ist es wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf den Staat, auf die Republik verlassen können. Wir haben das bisher auch ganz gut versucht und gezeigt.


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 48

Vergangenes Wochenende, am Freitag, hat der Nationalrat das Covid-19 Gesetz auf den Weg gebracht. Wir haben ihm am Sonntag zugestimmt, es wurde verlautbart und ist damit am Montag in Kraft getreten. Damit haben auch wir als Gesetzgeber be­wiesen, wie schnell es möglich ist, Regelwerke im Rahmen eines Rechtsstaates auf den Weg zu bringen, wenn wir das auch gemeinsam wollen.

Damit darf ich zum einen Danke sagen für diese Bereitschaft, das schnell zu tun, darf aber auch die Bevölkerung um Verständnis bitten, dass ein Gesetz, das am Montag verlautbart wurde, noch nicht in allen Details bei den Bürgern angekommen sein kann, weil wir einfach bei aller Bereitschaft, schnell zu sein, immer wieder auch entsprechend Zeit brauchen, es umzusetzen. Daher gilt es auch immer wieder um Verständnis zu werben, dass in einer so herausfordernden Zeit zwar alle Schritte gesetzt werden, aber nicht zur selben Zeit auch schon fertig sein können. Step by step, Schritt um Schritt!

Ich darf auch all jenen danken, die die Systeme am Laufen halten. Das ist die Ver­waltung, die in der Umsetzung der Maßnahmen, die für uns alle neu sind, besonders gefordert ist. Es sind all jene, die in der Lebensmittelversorgung tätig sind, von der Verkäuferin im Lebensmittelgeschäft über die Spedition, die Lebens­mittel­pro­duktion bis hin zu unseren österreichischen Bäuerinnen und Bauern, die die regionale Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen und damit auch zeigen, dass es in Zeiten der Unsicher­heit wichtig ist, wenn wir uns regional und heimisch versorgen können und wenn wir ein hohes Maß an Eigenversorgung haben.

Ich darf aber auch allen Einsatzkräften Danke sagen, ob das die Feuerwehr, die Polizei oder die Rettung ist, und all jenen, die im Gesundheitsbereich tätig sind. Es ist eine Zeit, in der es gilt, das Notwendige zu tun und das Unnötige zu unterlassen. Das Schwierige ist, dass wir uns nur wünschen können, das auch richtig zu erkennen, um zu unterscheiden, was notwendig ist und was zu unterlassen ist.

Heute bringen wir 44 Gesetzesänderungen, neue Gesetze auf den Weg, um Maß­nahmen zu treffen, die unsere Bürgerinnen und Bürger schützen, ihnen helfen und nach Möglichkeit Sicherheit in einer unsicheren Zeit geben.

Wir alle wissen, dass wir damit höchstwahrscheinlich noch nicht alles getan haben, sondern dass es weiterer Schritte bedarf und dass wir uns möglichst auch wieder bei einer Sondersitzung treffen, um die nächsten Maßnahmen zu beschließen.

Auch ein Appell, der in dieser Zeit notwendig ist, ist: Wir brauchen trotz dieser Ausnah­mesituation Normalität – Normalität und Hausverstand, Ruhe und Überlegtheit, um die richtigen Dinge zu tun. Wir brauchen auch den Glauben an das Credo der Republik und der Bundesregierung, dass in dieser Zeit keiner zurückgelassen wird – keiner, das heißt, dass wir auf die Selbstständigen schauen, auf die EPUs, auf die Einpersonen­unternehmen, die genau in dieser Zeit besonders gefordert sind, dass wir auf unsere Bäuerinnen und Bauern schauen, dass wir auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer schauen und dass wir aber auch die Unternehmen unterstützen, um die Wirtschaft am Leben zu erhalten.

Kurzarbeit ist eine Maßnahme, die auch eine Art Arbeitsplatzgarantie darstellt und damit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Ich darf all jene, die im wirtschaft­lichen Bereich tätig sind, bitten, sich zu überlegen, welche Arbeiten möglich sind und wie wir sie gestalten können, um sie bei Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen durchführen zu können. Da sind sicher auch neue Ideen und neue Modelle erforderlich.

Es ist wichtig, dass wir das Vertrauen in die Solidarität in unserer Gesellschaft, das Vertrauen in unsere Regierung stärken. Zum einen – und das wissen wir – hat die Gesundheit Prioritätsstufe eins, zum Zweiten gilt es, die Arbeitsplätze und die Wirt­schaft zu stützen und zu erhalten, und zum Dritten – und das haben wir gehört – ist es


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notwendig, so viel Geld aufzustellen, wie wir brauchen, und dazu wurden 38 Milliarden Euro bereitgestellt, um nach Möglichkeit abzufedern, was man abfedern kann.

Wir werden den Vorlagen, die heute zu beschließen sind, unsere Zustimmung erteilen. Wir werden diese Zeit aber nur gut überstehen, wenn wir zusammenhalten, wenn wir durchhalten, wenn wir Vorsicht üben und Zuversicht hegen. Gsund bleiben! (Allgemei­ner Beifall.)

14.57


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.


14.57.15

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Ministerinnen! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Vor allem aber: Liebe Damen und Herren, die diese Debatte verfolgen! Gestern am Abend hat mich eine Nachbarin ange­rufen und gesagt: Wir dürfen unsere Enkerl nicht mehr sehen oder nicht mehr treffen, aber ihr haltet Sitzungen ab. Warum macht ihr das? – Und ich habe ihr gesagt, ich gebe darauf heute eine Antwort: Weil wir in einer parlamentarischen Demokratie leben, wir leben nicht in einer Diktatur.

Gerade wenn die Exekutive besonders stark gefordert ist, dann gilt es auch für die Parlamente, die Bundesparlamente und für die Landtage, ihre Leistung und ihre Arbeit zu erbringen, denn eine Regierung kann sich viele Dinge wünschen, aber ohne Gesetze geht das nicht in einer Demokratie. Zur Bewältigung dieser unfassbaren Krise, die da über Europa, über die Welt, über uns hereingebrochen ist, bedarf es Maß­nahmen, die die bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte einschränken. Wenn wir diese Krise durchtaucht haben, werden wir ungeheuer viel Arbeit haben, das alles wieder einzufangen. (Bundesrat Rösch: Das glaube ich auch!) Deshalb sind auch die zeitlichen Limitierungen, die wir in diese Gesetze eingebaut haben, so wichtig.

Wenn wir diese Krise bewältigt haben, dann wird es aber auch notwendig sein, über Versagen und Fehler zu reden. Da denke ich an das Bundesland Tirol, in dem wir ein Totalversagen der Politik und der Verwaltung erlebt haben. Zu einem Zeitpunkt, zu dem Island, Norwegen und Deutschland schon Meldungen abgegeben haben, dass es einen Verbreitungsherd für das Coronavirus in Ischgl gibt, wurde nichts getan. Es wurde nichts getan! Im Gegenteil! Die Lobby der Eisenbahnen und der Hotellerie hat erwirkt, dass man alles noch eine Woche länger offen gelassen hat. (Ruf bei der SPÖ: Seilbahnen!)

Die Seilbahnen gehören da dazu, und die Tiroler Seilbahnlobby, die da alles versucht hat, sitzt ja auch schon im Nationalrat. In Südtirol waren die Lifte zu diesem Zeitpunkt schon eine Woche geschlossen.

Man wird dabei auch mit der Ärztekammer reden müssen: Wer hatte die wahnsinnige Idee, in Sankt Christoph am Arlberg zu einem Zeitpunkt, als alles schon bekannt war, einen Ärztekongress durchzuführen? Während in Wien der Radiologenkongress abge­sagt wird, muss man in Sankt Christoph noch einen Ärzte- und Ärztinnenkongress abhalten – das ist fahrlässig und gehört untersucht! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Auch wenn das berühmte ORF-Interview mit dem Tiroler Gesundheitslandesrat Tilg mittlerweile auf Youtube und anderen Kanälen zu den humorvollsten zählt, ist die Angelegenheit erschreckend. Vor allem ist erschreckend, wie das Land Tirol im Augen­blick mit den vielfältigen Rücktrittsaufforderungen an einen der Krise nicht ge­wach­senen Landesrat umgeht: Einfach Augen zu und durch – das kann es ja nicht sein!


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 50

Eines muss man auch sagen: Hallo Seilbahnlobby, hallo Tourismuslobby, glaubt ihr nicht, dass das dem Ruf Tirols und Österreichs viel mehr geschadet hat, als die paar Millionen, die ihr da vielleicht noch herausgequetscht habt, ausmachen? Wir werden das untersuchen müssen, wenn die Krise vorbei ist. Es braucht eine Untersuchung im Tiroler Landtag, ich hoffe aber, auch auf Bundesebene, denn so geht es nicht.

Kollege Buchmann von der ÖVP hat vorhin ein Wort so strapaziert: gemeinsam, gemeinsam, gemeinsam – nur versteht er darunter nicht gemeinsam, sondern einsam. Die Regierung macht einsam die Vorschläge, und die Opposition soll diese hinunter­schlucken. Die vielfältigen und guten Vorschläge der Opposition werden hier gar nicht angehört, trotzdem werden wir nicht müde werden, Herr Kollege Buchmann, hier auch Korrekturen anzuregen.

Dabei denke ich, wir müssten das gar nicht machen, hätte nicht die Bundesregierung einen Kardinalfehler begangen, indem sie nämlich das Epidemiegesetz ausgesetzt hat. Jetzt kommt das Epidemiegesetz nicht zur Anwendung, jetzt müssen wir all diese Turnübungen hier machen, um am Arbeitsmarkt und so weiter die gröbsten Dinge abzufangen – das alles wäre nicht notwendig gewesen!

Interessant wird es ja noch, Frau Justizministerin, wenn wir auf den Krisenfall in Tirol zurückkommen, dass es da zuerst Anweisungen auf Grundlage des Epidemiegesetzes und dann auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes gab. Das werden noch sehr interessante Schadenersatzverhandlungen werden, mit der Frage, was denn jetzt als Rechtsgrundlage herangezogen wird.

Zweitens: Es sind Fehler passiert, und auch in einer Zeit, in der wir alle zusam­menstehen und gemeinsam in diesem Land ein riesiges Problem bewältigen müssen, müssen Fehler aufgezeigt werden (Bundesrätin Mühlwerth: Richtig!) – das gehört zu den Kennzeichen und Grundlagen der Demokratie –, deshalb werde ich heute noch einen Entschließungsantrag hier einbringen; aber dazu komme ich noch.

Kollege Preineder hat gesagt, dass „in dieser Zeit keiner zurückgelassen“ werden soll. – Ja, mit dem Epidemiegesetz wäre auch keiner zurückgelassen worden, aber ihr habt diese gesetzliche Grundlage ausgehebelt! Dadurch entsteht erst die Gefahr, dass Menschen zurückgelassen werden, und deshalb müssen wir handeln.

Was die Informationskette betrifft, komme ich auf Kollegen Reisinger zurück: Natürlich gehören die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen als Erste informiert! Wenn Sie heute den „Standard“ aufschlagen, können Sie nachlesen, welches Chaos der Bundes­kanzler in Sankt Anton ausgelöst hat, indem er dort niemanden informiert hat, sondern gleich vor die Fernsehkameras getreten ist – das war Chaos pur. Die ÖBB haben in Sankt Anton nicht mehr angehalten, die Urlauberinnen und Urlauber konnten Sankt Anton gar nicht verlassen, weil es keine Kommunikationskette gab. Ich meine, man kann sich schon ständig staatstragend im Fernsehen präsentieren – aber dass die Kommunikationsketten funktionieren, ist eine der minimalen Voraussetzungen in einem Land.

Noch etwas: Sie alle erinnern sich an den ehemaligen Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl, der keine Gelegenheit ausgelassen hat, zu betonen: „Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut.“ – Diese Aussage ist nun endgültig zu schubladisieren, denn wenn in dieser Krise der Staat nicht eingreift und der Wirtschaft nicht unter die Arme greift, dann geht es uns allen schlecht. Die Wirtschaft kann daher nur sagen: Danke, Staat!

Danke aber auch an die Länder, danke auch an die Stadt Wien, die jetzt 85 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um der Wiener Wirtschaft und den Wiener Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Eine zusätzliche Million, glaube ich, gibt es für die Forschung betreffend das Coronavirus. – Lieber Herr Leitl, im Nachhinein gesehen


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 51

bewähren sich halt vor allem in besonderen Zeiten die Sprücherln nicht, die man sein halbes Leben lang in die Kameras gesprochen hat.

Wir alle haben heute den vielen Heldinnen und Helden gedankt, die derzeit Dienst zur Aufrechterhaltung der notwendigen Strukturen machen. Eines sollten wir aber nicht vergessen: Auch unter denen, bei denen wir uns heute bedankt haben, gibt es Men­schen, die jetzt arbeiten, aber zu Risikogruppen zählen. Das sind zum Beispiel Per­sonen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2, das sind Menschen, die an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, die Herzklappenfehler haben oder an Bluthochdruck oder der koronaren Herzkrankheit leiden.

Es sind aber auch Menschen, die an Krankheiten der Leber beziehungsweise der Niere oder an einer Krebserkrankung leiden. Es sind Menschen, die lungenkrank sind und es sind Menschen mit schwachem Immunsystem, etwa HIV-Erkrankte, aber auch Autoimmunerkrankte. Es sind zum Beispiel Menschen mit Multipler Sklerose, mit Asthma – dazu zählt übrigens auch allergisches Asthma –, Rheuma, Schuppenflechte oder Morbus Crohn, einer chronisch-entzündlichen Darmkrankheit, die in der Bevöl­kerung häufig vorkommt.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag im Zuge der Debatte zu TOP 1 ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Befrei­ung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, durch Verordnung festzustellen, welche Vorerkrankungen zu den Risikogruppen bei der Erkrankung Covid-19 zählen und für ArbeitnehmerInnen, die solche Erkrankungen aufweisen, eine Befreiung von der Arbeitsleistung mit voller Entgeltfortzahlung (ähnlich der vorzeitigen Freistellung nach dem Mutterschutzgesetz) vorzusehen.“

*****

Das ist, glaube ich, recht und billig, denn auf dieses Thema wird derzeit vergessen. All der Dank und all der Applaus nützt Menschen mit solchen Vorerkrankungen nichts. Das Thema ist nicht neu, es ist im Antrag festgehalten, dass es diese Regelung ja beim Mutterschutzgesetz schon gibt. Wir sollten das schnellstens umsetzen, daher hoffe ich, dass dieser Entschließungsantrag entsprechend unterstützt wird.

In diesem Sinne Ihnen allen: Bleiben Sie gesund, auch Sie zu Hause! Einen Meter Abstand lautet das neue Motto, und auch wir hier – das haben Sie während der Debatte gesehen – halten alle den entsprechenden Abstand ein und benützen ganz brav Desinfektionsmittel. (Der Redner desinfiziert mit dem auf dem Rednerpult abge­stellten Desinfektionsmittel seine Hände.) – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

15.09

15.09.32


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 52

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein 2. COVID-19-Gesetz, 397/A und 112 der Beilagen sowie 10288/BR der Beilagen.

Der gegenständliche Beschluss enthält im Artikel 16 – § 6 Abs. 1 – eine Verfassungs­bestimmung, die der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustim­mung des Bundesrates bedarf.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Ver­fassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (274/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Hel­dinnen und Helden der Corona-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungs­an­trag abstimmen. 


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 53

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (275/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Einbindung der Personalvertretung im Krisen­fall“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (276/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Arbeitsplatzgarantie in Zeiten der Corona Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (277/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Kontrolle der Abwicklung des Härtefallfonds durch den Rechnungshof“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstim­men.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (278/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (279/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Maßnahmenpaket für NGOs und gemein­nützige Vereine“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (280/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privat­personen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (281/E-BR/2020)


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 54

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risiko­gruppen“ vor. Ich lasse über diesen letzten Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (282/E-BR/2020)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungs­ge­setz 2012 geändert wird, 53 der Beilagen und 101 der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen überdies zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird, 34 der Beilagen und 100 der Beilagen sowie 10289/BR der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020, 19 der Beilagen und 92 der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020, 52 der Beilagen und 93 der Beilagen sowie 10290/BR der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 55

Die Tagesordnung ist erschöpft.

15.20.32Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlan­gen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Proto­kolls:

„Tagesordnungspunkte 1 bis 5:

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 1 den Antrag,

1. gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (Beilage 1/1).

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen weiters gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 jeweils den Antrag, keinen Einspruch zu erheben (Beilagen 2/1, 3/1, 4/1 und 5/1).

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA ein.

Die Bundesräte Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA ein

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA ein.

Die Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA ein.

Abstimmungen:


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 56

Zu TOP 1:

Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit),

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TOP 2:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TOP 3:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TOP 4:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TOP 5:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“

*****

Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll904. Sitzung, 904. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2020 / Seite 57

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

*****

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Abschließend wünsche ich Ihnen persönlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, alles Gute in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund und schauen Sie auf sich!

Die Sitzung ist geschlossen.

15.26.12Schluss der Sitzung: 15.26 Uhr

 

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