

Standort
Hausordnung für die Parlamentsgebäude (HO 2006)
mit Benützungsordnungen für parlamentarisch-wissenschaftliche Dienstleistungen gemäß Ziffer 53 HO 2006
Gültig ab 25. Oktober 2006, in der Fassung der Änderungen (Datum der Zustimmung in der Präsidialkonferenz)
- vom 14.10.2011 betreffend Entfall der Ziffer 58 lit. e und
- vom 19.09.2014 betreffend Neuregelung des Pkt. IX Führungen
- vom 15.09.2017 betreffend Abweichende Anordnungen für den Zeitraum der Nutzung der Interimslokation (erlassen am 27.09.2017)
- vom 16.09.2021 betreffend Einfügung des Abschnitts VIIIa
- und der Richtlinie des Präsidenten des Nationalrates vom 23.04.2019 gemäß Ziffer 58 lit. a Hausordnung 2006 betreffend das Fotografieren
- und der Richtlinie des Präsidenten des Bundesrates vom 07.05.2019 gemäß § 7 Abs. 5 GO-BR betreffend das Fotografieren in den Sitzungen des Bundesrates im Großen Redoutensaal
I. Allgemeines
1. Hausrecht im historischen Parlamentsgebäude und in weiteren Räumlichkeiten
2. Handhabende Organe
3. Änderungs- und Interpretationsrecht
4. Ausnahmen von der Hausordnung
5. Durchführung der Hausordnung
II. Verwendung der Räume
6. Zweckbestimmung der Parlamentsgebäude
7. Zuteilung der Räume
8. Nähere Bestimmungen über die zur Verfügung gestellten Räume
9. Dem Bundesrat vorbehaltene Räume und Einrichtungen
10. Zuteilung von Ausschusslokalen
11. Vorübergehende anderweitige Verwendung von Räumen
12. Hausrecht in den zur Verfügung gestellten Räumen
13. Behandlung und Rückstellung der zur Verfügung gestellten Räume
14. Aufschriftstafeln und Ankündigungen
15. Rauchen in den Parlamentsgebäuden
III. Verkehr in den Parlamentsgebäuden
16. Öffnungszeiten und Zutrittsordnung
17. Zutrittsvoraussetzungen
18. Ausweise und Ansteckrosetten
19. Dauerzutrittskarten
20. Tageszutrittskarten
21. Trageverpflichtung und Berechtigungsumfang
22. Ausnahmen von den Bestimmungen über Zutrittskarten
23. Haftung für Zutrittskarten und deren Rücknahme
24. Einschränkungen des allgemeinen Verkehrs
25. Besondere Zutrittsbeschränkung
IV. Besondere Bestimmungen für Sitzungstage
26. Beflaggung an Sitzungstagen
27. Zutritt zu den Parlamentsgebäuden
28. Zutritt für Zuhörer (Eintrittskarten)
29. Mindestalter für Plenarsitzungsbesucher
30. Mitnahme von Gegenständen
31. Ordnungsbestimmungen für Zuhörer
32. Verbot von Handtelefonen
33. Empfang von Besuchern
34. Abordnungen
35. Sitzplätze und Räume für Berichterstatter der Massenmedien
A. Sitzungssaal des Nationalrates
36. Sitzungssaal des Nationalrates
37. Zutrittsberechtigung zum Sitzungssaal im engeren Sinn
38. Ausschluss der Öffentlichkeit
39. Zutrittsberechtigung zum Balkon
40. Zutritt zum Couloir
B. Sitzungssaal des Bundesrates
C. Sitzungssaal der Bundesversammlung
D. Ausschusslokale
V. Parlamentarische Klubs
44. Einhaltung der Hausordnung
45. Zutritt
46. Aufwand für die Benützung
47. Klubbedienstete und Mitarbeiter/innen von Klubs bzw. Mandataren
VI. Rollstuhlfahrer/innen
VII. Räumlichkeiten von Regierungsmitgliedern
VIII. Parlamentarisch-wissenschaftliche Dienstleistungen
VIIIa. Nutzung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnologie
IX. Führungen
54. Führungen an plenarfreien Tagen im historischen Parlamentsgebäude
55. Führungen an Plenartagen im historischen Parlamentsgebäude
55a. Führungen im Palais Epstein
56. Gemeinsame Bestimmungen
X. Verhalten in den Parlamentsgebäuden
57. Wahrung von Ruhe und Ordnung
58. Mitnahme und Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungs-, Übermittlungs-, Übertragungs- oder Wiedergabegeräten
XI. Befugnisse der von der Parlamentsdirektion für Sicherheitsaufgaben eingesetzten Personen
59. Anordnungen des Ordnungsdienstes
60. Aufgaben im Portierdienst
61. Kontrolle in den Parlamentsgebäuden