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Plenarsitzung

des Bundesrates

Stenographisches Protokoll

 

966. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 24. April 2024

 

 

 

 

Bundesratssaal


Stenographisches Protokoll

966. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 24. April 2024

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 24. April 2024: 9.01 – 17.17 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (35. StVO-Novelle)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hoch­schulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2024)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 2

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden

7. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständi­gen-Sozialversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungs­gesetz geändert werden

9. Punkt: Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

10. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisa­tion der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz geändert wird

*****

Inhalt

Bundesrat

Ersuchen des Bundesrates Andreas Arthur Spanring um nachträgliche Ertei­lung eines Ordnungsrufes ............................................................................................................. 67


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 3

Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem Ersuchen des Bundesrates Andreas Arthur Spanring um nachträgliche Erteilung eines Ordnungsrufes:

Marco Schreuder .......................................................................................................... 69

Korinna Schumann ....................................................................................................... 70

Andreas Arthur Spanring ............................................................................................. 71

Mitteilung der Präsidentin Margit Göll betreffend Anwesenheitsdauer des Bundesministers Dr. Martin Polaschek .................................................................................................. 74

Ersuchen des Bundesrates Marco Schreuder um Erteilung eines Ordnungs­rufes      218

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .......  225, 255, 258

Unterbrechung der Sitzung ....................................................................  226, 256, 259

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Vizepräsident Mag. Franz Ebner ............................................................................... 271

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .......................... 271

Personalien

Ordnungsrufe ........................................................................  158, 159, 192, 203, 219

Aktuelle Stunde (114.)

Thema: „Aktuelles zur Kinderbetreuung und Kinderbildung“ .............................. 15

Redner:innen:

Margit Göll .................................................................................................................... 16

Mag. Daniela Gruber-Pruner ....................................................................................... 21

Marlies Doppler ............................................................................................................ 26

Simone Jagl ................................................................................................................... 33

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .............................................................. 38


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Johanna Miesenberger ................................................................................................. 44

Doris Hahn, MEd MA..................................................................................................... 48

Markus Leinfellner......................................................................................................... 51

Claudia Hauschildt-Buschberger ................................................................................. 54

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ............................................................................ 57

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäi­schen Union ..............................  63, 64

Vertretungsschreiben ................................................................................................. 66

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ........................................................................ 66

Ausschüsse

Zuweisungen ......................................................................................................  59, 272

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geän­dert wird (35. StVO-Novelle) (3975/A und 2518 d.B. sowie 11481/BR d.B.)                                                                                                     72

Berichterstatter: Philipp Kohl ..................................................................................... 72

Redner:innen:

Dominik Reisinger ......................................................................................................... 72

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 75

Michael Bernard ........................................................................................................... 79

Barbara Prügl ................................................................................................................ 83

Christian Fischer ........................................................................................................... 86

Silvester Gfrerer ............................................................................................................ 89


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Mag. Bettina Lancaster ................................................................................................ 92

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unbürokratische Reduktion der Höchst­geschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Berei­chen“ – Ablehnung .............................................  88, 94

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ............................................................ 93

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hoch­schulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fach­hochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfonds­gesetz geändert werden (2504 d.B. und 2523 d.B. sowie 11485/BR d.B.)                                                                                                                                                                        94

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ..................................................................... 94

Redner:innen:

Doris Hahn, MEd MA .................................................................................................... 95

Bernadette Geieregger, BA ........................................................................................ 102

Günter Pröller ............................................................................................................. 104

Bundesminister Dr. Martin Polaschek ...................................................................... 107

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross................................................................................................ 110

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 113

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (3944/A und 2511 d.B. sowie 11478/BR d.B.) ............................................................................. 113

Berichterstatterin: Sandra Lassnig  .......................................................................... 11


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 6

4

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert
wird (2512 d.B. sowie 11479/BR d.B.) ................................................................... 113

Berichterstatterin: Sandra Lassnig  .......................................................................... 114

Redner:innen:

Klemens Kofler ............................................................................................................ 115

Klara Neurauter .......................................................................................................... 117

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 120

Mag. Sascha Obrecht ................................................................................................. 126

MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................... 132

Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 135

Markus Leinfellner ...................................................................................................... 137

Korinna Schumann ..................................................................................................... 140

Günther Ruprecht ....................................................................................................... 142

Christoph Steiner ........................................................................................................ 143

Mag. Harald Himmer .................................................................................................. 144

Horst Schachner ......................................................................................................... 145

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 147

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rekordteuerung für die Menschen, Rekordgewinne bei den Banken. Das Wohnpaket der Regierung
senkt keinen einzigen Preis“ – Ablehnung ...................................................  129, 148

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 148

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 148


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5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2024) (3984/A
und 2513 d.B. sowie 11480/BR d.B.) ..................................................................... 149

Berichterstatterin: Sandra Lassnig ........................................................................... 149

Redner:innen:

Christoph Steiner ........................................................................................................ 149

Matthias Zauner ......................................................................................................... 159

Mag. Sascha Obrecht ................................................................................................. 165

Marco Schreuder ........................................................................................................ 167

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 169

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 171

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden (2503 d.B. und 2525 d.B. sowie 11482/BR d.B.) ...................................................................................................................................... 171

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 171

Redner:innen:

Günter Kovacs ............................................................................................................ 172

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................... 175

Sandra Böhmwalder ................................................................................................... 177

Günter Pröller ............................................................................................................. 180

Günther Ruprecht........................................................................................................ 182

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kostenfreie Psychotherapieausbildung und keine Zugangsbeschränkungen“ – Ablehnung            174, 183


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Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 183

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit (2460 d.B. und 2515 d.B. sowie 11475/BR d.B.) .......................................................................................................... 184

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 184

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 185

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsge­setz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Sozialversiche­rungs-Ergänzungsgesetz geändert werden (3983/A und 2516 d.B.
sowie 11476/BR d.B.) ............................................................................................... 185

Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 185

Redner:innen:

Mag.a Claudia Arpa .................................................................................................... 186

Marco Schreuder ........................................................................................................ 191

Andrea Michaela Schartel .......................................................................................... 192

Ernest Schwindsackl ................................................................................................... 194

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Mag.a Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen betreffend „notwendige Maßnahmen im Pensionsrecht“ – Ablehnung .....  190, 197

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 197


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 9

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinsti­tuts (2410 d.B. und 2507 d.B. sowie 11483/BR d.B.) .......................................................................................................... 198

Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 198

Redner:innen:

Mag. Isabella Theuermann ........................................................................................ 198

Ing. Isabella Kaltenegger ............................................................................................ 200

Markus Leinfellner ...................................................................................................... 202

Stefan Schennach ....................................................................................................... 206

Simone Jagl ................................................................................................................. 208

Mag. Christine Schwarz-Fuchs .................................................................................. 212

Christoph Steiner ..............................................................................................  213, 221

Marco Schreuder ........................................................................................................ 218

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 221

Marlies Doppler .......................................................................................................... 224

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pandemievertrags‘
sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ............................................................................  205, 225

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 226

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 224

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation
der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens


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zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdöl­exportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdöl­exportierenden Länder (2413 d.B. und 2506 d.B. sowie 11484/BR d.B.) ............................................................................................................................. 228

Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 228

Redner:innen:

Mag. Christine Schwarz-Fuchs .................................................................................. 229

Stefan Schennach ....................................................................................................... 231

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................... 233

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................................... 235

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung
von Handwerkerleistungen geändert wird (3988/A sowie 11474/BR d.B. und 11486/BR d.B.) ............................................................................................................................. 236

Berichterstatterin: Ing. Isabella Kaltenegger ........................................................... 236

Redner:innen:

Andrea Michaela Schartel ................................................................................  237, 253

Sandra Lassnig ............................................................................................................ 240

Mag. Sandra Gerdenitsch .......................................................................................... 241

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 243

Mag. Christian Buchmann ......................................................................................... 245

Korinna Schumann ...........................................................................................  247, 254

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler .................................................................................... 251

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Andrea Michaela Schartel, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Keine Diskriminierung älterer


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 11

Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicherstellen!“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung)  237, 255

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 257

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zugang zu Handwerkerbonus und Bundes­schatz auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung)  249, 258

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 260

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung
von Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit online-Beantragung“ – Annahme (363/E-BR/2024) ..........................................................................................................  252, 261

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 255

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz geändert wird (3940/A und 2514 d.B. sowie 11477/BR d.B.)                                                                                                                        262

Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 262

Redner:innen:

Korinna Schumann ..................................................................................................... 263

Philipp Kohl ................................................................................................................. 266

Günter Pröller ............................................................................................................. 267

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 269

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wirksame Strafen bei Unterentlohnung“ – Ablehnung .........  264, 270


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 12

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 270

Eingebracht wurden

Petition ......................................................................................................................... 61

Petition betreffend „Schutzwege für den Schutz der Gerloser Be­völkerung!“ (56/PET-BR/2024) (überreicht von Bundes­rat Christoph Steiner)

Anträge der Bundesrät:innen

Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datenlage zur Eltern­karenz verbessern! (411/A(E)-BR/2024)

Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datenlage zur Eltern­karenz verbessern! (412/A(E)-BR/2024)

Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis Öffis für alle Kinder (413/A(E)-BR/2024)

Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU (414/A(E)-BR/2024)

Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU (415/A(E)-BR/2024)

Anfragen der Bundesrät:innen

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichstaxe für Menschen mit Behinderung (4175/J-BR/2024)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 13

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Wir kennen die Zahl der Imame nicht! (4176/J-BR/2024)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Erlassung und Durchsetzung von LKW-Fahrverboten (4177/J-BR/2024)

Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Fortbestehende Missstände beim ÖBH, insbesondere dem JgB12 sowie dem GÜPL Hengstberg (4178/J-BR/2024)

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Nationaler Bildungsbericht,
Ergebnisse und aktuelle Daten bezüglich Sprachlichkeit und Nationalitäten (4179/J-BR/2024)

Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sachbeschädigungen an steirischen Gymnasien (4180/J-BR/2024)

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Nationaler Bildungsbericht,
Ergebnisse und aktuelle Daten bezüglich Migrationsstatus und Sprachlichkeit (4181/J-BR/2024)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalknappheit an steirischen Landesgerichten
(4182/J-BR/2024)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 14

betreffend Durchlässigkeit des Bildungssystems für Lehrabsolvent*innen (3842/AB-BR/2024 zu 4146/J-BR/2024)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Bundes­rät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vä­terbeteiligung an der Kinderbetreuung (3843/AB-BR/2024
zu 4148/J-BR/2024)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien auf die An­frage der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folgeanfrage: Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung (3844/AB-BR/2024 zu 4149/J-BR/2024)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung (3845/AB-BR/2024 zu 4150/J-BR/2024)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesrät:innen Mag. Isabella Theuermann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Primärversorgungszentrenstruktur im Bundesland Kärnten für das Jahr 2024 (3846/AB-BR/2024 zu 4154/J-BR/2024)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesrät:innen Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend KI-Beirat: ein teurer Wahl­kampfgag? (3847/AB-BR/2024 zu 4157/J-BR/2024)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Neues Stipendienmodell für Medizinstudenten (3848/AB-BR/2024 zu 4153/J-BR/2024)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesrät:innen Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Was tun Sie gegen Schlep­perkriminalität, Herr Innenminister? (3849/AB-BR/2024 zu 4151/J-BR/2024)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestellung von Alexia Getzinger zur Re­gionalmanagerin der Postbus AG (3850/AB-BR/2024
zu 4156/J-BR/2024)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz der Exekutive
rund um den Grazer Akademikerball 2024 (3851/AB-BR/2024
zu 4155/J-BR/2024)


 


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 15

09.01.00Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Margit Göll, Vizepräsident Dominik Reisinger, Vizepräsident Mag. Franz Ebner.

09.01.01*****


Vizepräsident Dominik Reisinger: Einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 966. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 965. Sitzung des Bundesrates vom 5. April 2024 ist aufgelegen und wurde nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet ist für die heutige Sitzung niemand.

09.01.22Aktuelle Stunde


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema

„Aktuelles zur Kinderbetreuung und Kinderbildung“

mit Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.a Dr.in Susanne Raab, die ich sehr herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen darf. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein:e Redner:in pro Fraktion zu Wort, dessen bezie­hungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann
folgt die Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein:e Redner:in der Fraktionen sowie anschließend eine Wortmeldung des Bundesrates ohne Fraktionszugehörigkeit mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme der Frau Bundesministerin erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 16

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Bundesrätin Margit Göll. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.


9.02.38

Bundesrätin Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher via Livestream! Ein herzliches Grüßgott auch an Bundesministerin Susanne Raab! Familien sind das Herzstück unserer Nation und unseres Landes. Daher ist es unser Auftrag,
das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Familien benötigen
Zeit, Familien benötigen Ressourcen, eine geeignete Infrastruktur, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Junge Menschen haben den Wunsch, eine Familie zu gründen. Wir müssen sie dabei bestmöglich unterstützen und die entspre­chenden Rahmenbedingungen schaffen.

Kindergärten und Schulen sind ja institutionelle Bildungseinrichtungen, aber das Elternhaus ist dennoch die erste Bildungsstätte. Um Kinder gut ins Leben
zu begleiten, bedarf es daher eines guten Zusammenspiels aller Komponenten. Der Fokus liegt natürlich ganz klar auf dem Ausbau der Kinderbetreu­ungsplätze, der Öffnungszeiten, damit wir den VIF-Kriterien auch entsprechen.

Moderne Kinderbetreuung und -bildung sichert die Entwicklungschancen
von Kindern, aber auch die Wahlfreiheit der Eltern. Die frühe Vermittlung von wirtschaftlichen Kenntnissen und demokratischen Grundsatzwerten ist
wichtig, um den Herausforderungen der Zeit gut zu entsprechen. Die Gleichstel­lung von Frauen und Männern ist zentral, insbesondere die Aufgaben,
die bei der Kindererziehung anfallen, müssen gleichberechtigt aufgeteilt werden. Wahlfreiheit heißt auch, dass Familien selbst entscheiden können, wie
schnell jemand nach der Geburt eines Kindes wieder in den Beruf einsteigen möchte und wie das Familien- und Lebensmodell aussehen soll. Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss für uns eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


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Wir müssen den Eltern die Gewissheit geben, dass ihre Kinder die beste Betreuung und Bildung bekommen. Damit dies möglich ist, braucht es nicht ir­gendein Betreuungsangebot, sondern es braucht das beste Betreuungs­angebot. Mit der blau-gelben Betreuungsoffensive des Landes Niederösterreich investieren Land und Gemeinden rund 750 Millionen Euro in den kom­menden fünf Jahren in die Kinderbetreuung. Hier helfen alle zusammen, die Ge­meinden, das Land, denn nur wer die Familien mit den Kindern hat, hat
auch Zukunft in unseren Gemeinden. Und ja, natürlich ist das auch eine große Herausforderung für unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
aber sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst.

Dadurch soll die Lücke zwischen der zweijährigen Karenz und dem Kindergar­tenbeginn geschlossen werden. Ab September können nun auch unse­re Zweijährigen den Kindergarten besuchen. Die Kinderanzahl in den Gruppen wurde gesenkt und das Personal wurde aufgestockt. Der Vormittag wird
gratis für alle Kinder, auch in den Tagesbetreuungseinrichtungen und im Kinder­garten, sein. Die Zahl der Schließtage der Kindergärten im Sommer wurde reduziert.

Aber auch der Bund setzt ganz viele Maßnahmen, und eine große Summe wird investiert: Genau 4,5 Milliarden Euro werden seitens des Bundes in den
Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuung investiert. Für den bedarfsge­rechten, qualitativen Ausbau der Betreuungsplätze braucht es bis 2030 ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal.

Die Bundesregierung treibt somit den Turbo beim Ausbau der Kinderbetreuung weiter voran. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Betreuungsplätze, der Qualität, aber auch der Öffnungszeiten natürlich im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedes Bundesland hat am Ende der Finanzausgleichsperiode eine Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen von 38 Prozent zu erreichen.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zukunftsfonds sind jährlich 500 Millionen Euro für die elementare Bildung eingeplant. In Kindergärten erlernen Kin­der vorrangig, wie soziales Leben funktioniert. Sie erlernen, sich in ihrer Sprache auszudrücken, sich in unserer Sprache, also Deutsch, auszudrücken. Sie er­lernen motorische Fähigkeiten und alle Kompetenzen, die in diesem Alter so wichtig sind, und das alles in einem kinderfreundlichen Umfeld.

Um diese hohe Qualität zu sichern, brauchen wir natürlich entsprechend quali­fiziertes Personal und ausreichend Personal. Um diese Qualifikation bun­desweit zu garantieren, liegt die Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen in Bundeshand. Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen werden ja grundsätzlich in Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik ausgebildet. Die Ausbildung umfasst mit den nor­malen Fächern wie Deutsch, Mathematik und Englisch natürlich inklusive Pä­dagogik, Didaktik, Bildnerische Erziehung, Musikerziehung und Bewe­gungserziehung. Zudem sind auch ein mehrwöchiges Pflichtpraktikum und immer wieder einzelne Praxistage zu absolvieren und auch von großer Bedeutung.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen sowie Privatunis zusätzlich zum bisherigen Studienangebot
auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Das ist auch gut so. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife besitzen,
die Möglichkeit, einen akademischen Titel, zum Beispiel Bachelor Professional oder Master Professional, zu erwerben. Für die Zulassung zu einem
Bachelor-Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungs­abschluss oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt komme ich noch zum Lehramts­studium: eine wichtige Reform, aber auch ein Meilenstein in der Geschichte. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Die Arbeit als Lehrkraft ist
so wie die Arbeit als Elementarpädagogin einer der wichtigsten Berufe in der heutigen Gesellschaft. Neben Fachwissen sind Organisation und das Wissen, wie


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ich Wissen vermittle, das A und O einer guten Lehrkraft, ganz gleich, ob
in der Primar- oder in der Sekundarstufe. Die Herausforderung ist, Kindern zu ermöglichen, Neues zu erlernen und gleichzeitig zu erlernen, unabhängig
zu denken.

Die positive, unterstützende und trotzdem herausfordernde Atmosphäre im Klassenraum ist dabei eines der wichtigsten Werkzeuge. Der Lehrkräfte­mangel ist eine der größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem. Wie viele andere Berufssparten benötigt aber auch der Bildungsbereich neues qualifiziertes Personal. Als Teil dieser Initiative wird ein breit gefächertes Maß­nahmenpaket geschnürt, mit dem der Lehrkräftebedarf nachhaltig gedeckt und die Qualität des Unterrichts an Österreichs Schulen sichergestellt und ver­bessert werden kann.

Diese umfassende Reform von Bundesminister Polaschek bringt die Verkürzung eines der längsten Lehramtsstudien der Welt. Das heißt: Ab nun gibt es
mehr Praxisanteile, eine bessere Vereinbarkeit von erster Lehrertätigkeit und Masterstudium sowie die Möglichkeit für innovative Fächerbündelstu­dien. Mit einer verkürzten Ausbildungszeit bei gleichbleibender Qualität, mehr Praxisbezug und einer stärkeren Verknüpfung von Theorie und Praxis
werden nun neue Standards gesetzt.

Um die Qualität an unseren Schulen zu überprüfen und damit auch die Lehr­kräfte zu entlasten, soll es eine Bildungspflicht als Garantie am Ende
der Schulpflicht geben. Am Ende der Schulpflicht werden die Grundkenntnisse in Deutsch, Mathematik und Englisch überprüft.

In Österreich sollen jungen Menschen alle Türen offenstehen: von der Volks­schule bis zur Hochschule, vom Master bis zum Meister.

Es wurde schon viel erreicht, aber wir haben noch viel vor: zum Beispiel die Si­cherstellung eines regionalen, kompetenzorientierten Schulangebots, die administrative Entlastung der Lehrkräfte, den weiteren Ausbau der so wichtigen


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Schulsozialarbeit, die Stärkung der Partnerschaft zwischen Familien, Schu­le und Lehrkräften und – das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist –
die Inklusion in den Schulen und in den Kindergärten.

Ich komme noch einmal zur Kinderbetreuung zurück: Eine weitere Möglichkeit, um die die Kinderbetreuung erweitert werden soll, ist die Großelternkarenz
der leiblichen Großeltern. Beim Betreuungsarrangement innerhalb der Familie spielen natürlich auch die Großeltern eine sehr wichtige und zentrale
Rolle. Ihre Rolle soll auch bei familienpolitischen Unterstützungsleistungen entsprechend berücksichtigt werden und die Wertschätzung erfahren,
die sie auch verdient.

Wir haben aber auch im Rahmen des neuen Eltern-Kind-Passes ein neues Ins­trument geschaffen. In den Familienberatungsstellen wollen wir auf den
Aspekt der gleichberechtigten Aufteilung der Aufgaben innerhalb der Familie hinweisen. Mit dem neuen Eltern-Kind-Pass erzielt man eine gewisse Breitenwirkung, und wir erreichen die Familien zu einem sehr frühen Zeitpunkt, wenn sie sich noch in Vorbereitung auf die Geburt befinden und sich
auch überlegen, wie das neue Lebensmodell mit dem Kind aussehen könnte und wie ihre Familie damit künftig umgehen wird. Zu diesem wichtigen Zeit­punkt erreichen wir die Familien.

Für den Alltag der Familien ist der zentrale Faktor, wie die Kinder betreut wer­den, wo sie betreut werden und wie gut sie betreut werden. Es ist wich­tig, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität hat, denn die Familien leisten tagtäglich so viel – nicht nur für die eigene Familie, son­dern auch für unsere Gesellschaft. Deshalb haben sie es auch verdient, dass die Familienpolitik im Zentrum aller unserer politischen Bemühungen steht.

Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse und brauchen daher ein breites Spektrum an Möglichkeiten für echte Wahlfreiheit. Viele davon habe ich
heute schon genannt. Dazu braucht es vielfältige Kinderbetreuungs- und Ele­mentarbildungsangebote ebenso wie Unterstützung für die Familienzeit.


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Am Samstag waren in der „Kronen Zeitung“ einmal erfreuliche Nachrichten zu lesen (Bundesrat Steiner: Herr Präsident! Die Zeit!): Eine Studie der EU-Kom­mission zu Unterstützungsleistungen für Familien belegt, dass Österreich, ge­messen an sogenannten Transferleistungen, Europameister ist.

Die Wege, wie Familie gelebt wird, sind sehr - -


Vizepräsident Dominik Reisinger: Frau Präsidentin, darf ich Sie ersuchen, zum Schluss zu kommen? Die 10 Minuten Redezeit sind schon vorüber.


Bundesrätin Margit Göll (fortsetzend): Ich bin schon beim Schlusssatz.

Die Wege, wie Familie gelebt wird, sind sehr unterschiedlich, und alle Wege sind dabei gleich gut. Gehen wir respektvoll damit um! Nur so können Kinder­bildung und Kinderbetreuung Hand in Hand gehen und unseren Kindern ein gutes Fundament für ihre Zukunft geben. – Vielen Dank. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)

9.15


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.


9.15.18

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Gäste und Zuseher:innen zu
Hause! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen! Ich werde meine Rede ganz der Elementarbildung widmen. Die Lehrer:innen kommen ja zu einem späteren Zeitpunkt, bei einem eigenen Tagesordnungs­punkt noch einmal dran. (Präsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte mit meinen Eindrücken beginnen, weil ich gestern Nachmittag in einer Elementarbildungseinrichtung, in einem Kindergarten in meinem Heimatbezirk, in der Donaustadt, sein durfte, ich wurde eingeladen. Es ist jedes


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Mal ein Highlight, in so einer Einrichtung zu Gast zu sein. In diesem Be­zirk, wo ich wohne, und in diesem Kindergarten kommen natürlich Familien aus dem Bezirk, aber schlussendlich aus allen Ländern dieser Erde zusammen – so bunt, wie dieser Bezirk und wie Wien eben sind. Etwas verspätet, aber doch haben wir gemeinsam mit den Eltern, den Kindern und den Kolleg:innen
Ostern und gleichzeitig Iftar gefeiert. Alle Eltern haben etwas zu essen mitge­bracht, wir haben gemeinsam gegessen, gespielt, gesungen. Es war ein wunderbarer Nachmittag.

Kinder lernen bei solchen Aktivitäten und im Alltag (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) den Respekt vor Kulturen, den Respekt vor jedem Kind und sei­ner Familie, und das ist die Grundlage für ein gutes Zusammenleben hier in Wien und überall in unserem Land.

Die Pädagog:innen und die Assistent:innen, die in diesem Kindergarten und in jeder einzelnen Krabbelstube und in jedem Kindergarten in Österreich
arbeiten, leisten Unglaubliches und Hervorragendes. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Wir reden übrigens von ungefähr 67 000 Mitarbeiter:innen in diesem Bereich, und diese Mitarbeiter:innen leben Kindern vor, wie ein gutes Zusammen­leben funktioniert. Sie fördern jedes einzelne Kind, damit es ihm gut geht. Sie bereiten jeden Tag Lernangebote vor.

Ich werde einfach nicht müde – und ich sage das auch in jeder Rede zu diesem Thema –, zu bestaunen, wie im Kindergarten gelernt wird: Kinder lernen
beim Spielen, beim Entdecken, beim Ausprobieren, und das ohne Noten, ohne Stress, ohne Druck. Darum finde ich, dass der Kindergarten das Modell
für Lernen ist und eigentlich auch Modell für alle anderen Bildungseinrichtungen sein sollte.

Warum erzähle ich das alles hier im Bundesrat? – Der Kindergarten ist erwie­senermaßen eine Einrichtung, die im Leben eines Kindes einen bedeu-


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tenden Unterschied machen kann. Diese Investitionen zu diesem frühen Zeit­punkt im Leben eines Kindes rechnen sich, sie rechnen sich auch volks­wirtschaftlich, und zwar achtfach, wie uns die Wissenschaft bewiesen hat. Das alles wissen wir schon seit längerer Zeit, und obwohl wir diese Bedeu­tung kennen, ist die elementare Bildung unserer Kinder in Österreich eine Bau­stelle, eine große Baustelle, die von dieser Bundesregierung schon so lange
nicht bearbeitet wird.

Ich möchte die Probleme jetzt benennen, und der Kinderbetreuungsmonitor, der gestern präsentiert wurde, gibt mir recht:

Problem Numero eins: Wir haben nicht genug Plätze für jedes Kind. Bei den un­ter Dreijährigen sind wir gerade einmal bei einem Drittel aller Kinder, die
einen Platz haben. Damit erfüllen wir nicht einmal die alte Quote, die sich die EU-Staaten selbst auferlegt haben. Über 33 Prozent in institutioneller Be­treuung erreichen zurzeit die Länder Wien, das Burgenland und Vorarlberg. Nach wie vor hat also nicht jedes Kind, das gerne einen Platz hätte, einen Kinder­bildungsplatz. Das ist ein Problem, denn der Kindergarten ist die erste Bildungs­einrichtung, und jedes Kind hat das Recht auf Bildung. (Beifall bei der SPÖ
sowie der Bundesrätin Jagl. – Ruf bei der SPÖ: Genau!)

Es geht aber noch weiter: Nur die Hälfte der Kinder, die einen Platz haben, ha­ben einen Ganztagesplatz. Die Hälfte dieser Kinder kann also nur halbtags
in eine Kinderbetreuungseinrichtung gehen. Oberösterreich und Niederöster­reich sind dabei trauriges Schlusslicht. Das bedeutet auch, dass nicht einmal die Hälfte der Eltern, deren Kinder einen solchen Kindergartenplatz haben, Vollzeit berufstätig sein können. Das heißt auch: Wir sind weit weg von dieser – meine Vorrednerin hat sie schon erwähnt – sogenannten Wahl­freiheit, die immer propagiert wird. Es gibt nichts auszuwählen, wenn das ent­sprechende Angebot nicht vorhanden ist.

Daher sagen wir als Sozialdemokrat:innen: Jedes einzelne Kind in diesem Land soll einen Bildungsplatz haben, es hat das Recht auf solch einen Platz und


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es soll einen Anspruch darauf haben. Darum reden wir von einem Rechtsan­spruch für jedes Kind auf einen entsprechenden Bildungsplatz.

Besonders ärgerlich in diesem Zusammenhang ist, dass wir schon einmal kurz davor waren, diesen ganztägigen Ausbau von Kinderbetreuung zustande
zu bringen, bis Ex-Kanzler Kurz dazwischengegrätscht ist und Bundesländer gegeneinander aufwiegeln wollte – das ist tatsächlich zum Schaden
unserer Kinder und zum Schaden unserer Familien, und das ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer: Weil wir alle SMSen interpretieren
können, nicht?)

Ein weiteres Problem, das wir in diesem Bereich haben, sind die Kosten. (Bun­desrat Himmer: Was würden wir interpretieren, wenn wir die SMSen der So­zialdemokratie hätten? Da täten wir auch gescheit schauen!) Nicht alle Kinder ha­ben einen kostenlosen Bildungsplatz. Es ist von der Postleitzahl abhängig,
wie viel ein ganztägiger Bildungsplatz in Österreich kostet, und das ist unfair. Dabei hätten die Elementarbildungseinrichtungen das Potenzial, Talente
zu fördern, die wir in allen Branchen brauchen, sie hätten das Potenzial, Kinder­armut entgegenzuwirken.

Jedenfalls ist eines fix: Dort, wo wir als SPÖ regieren, ist die Kinderbildung gra­tis, und zwar im Burgenland, in Kärnten und in Wien! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir als Sozialdemokrat:innen gehen noch weiter und sagen: Der nächste Schritt muss sein, dass diese Angebote nicht nur kostenlos sind, sondern auch ein warmes vollwertiges Mittagessen für jedes Kind beinhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein drittes Problem, mit dem wir konfrontiert sind, sind die Öffnungszeiten, die Öffnungszeiten pro Tag und die Öffnungszeiten pro Jahr, denn was ma­chen berufstätige Eltern in den Ferien? Es gibt in vielen Bundesländern mehr Schließtage, als berufstätige Eltern Urlaubstage haben. Und auch dies­bezüglich gibt es gravierende Unterschiede je nach Bundesland, auch da ist es wieder von der Postleitzahl abhängig.


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Ein weiteres Problem, Frau Ministerin, ist die Tatsache, dass nicht alle
Kinder den Kindergarten besuchen können, speziell dann, wenn es Kinder sind, die eine Behinderung haben. Inklusive Plätze sind in unserem Land wirk­lich Mangelware.

Wir als Kinderfreunde führen zurzeit einen inklusiven Leuchtturmkindergarten und haben 80 Familien auf der Warteliste, die ganz dringend für ihr Kind
mit Behinderung einen Platz suchen.

Noch ein Thema, noch ein Problem, mit dem wir konfrontiert sind: der akute Personalmangel. Wir sind ehrlicherweise, was diesen Personalmangel be­trifft, näher beim Schließen der Gruppen als beim Ausbau und beim Öffnen von Einrichtungen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist leider eine traurige Tatsache.

Was brauchen wir also ganz dringend in der Elementarbildung? – Wir brauchen mehr Menschen, wir brauchen mehr Köpfe, die in diesen Einrichtungen arbeiten können und mit unseren Kindern arbeiten.

Dafür brauchen wir einerseits dringend eine Ausbildungsoffensive, die wirklich wirkt, und wir brauchen gleichzeitig, damit junge Menschen in diesen
Beruf gehen, damit die Kolleg:innen im Beruf bleiben, bessere Arbeitsbedingun­gen, sonst können wir das Personal nicht finden und nicht halten.

Ich weiß, was sicher helfen würde – das haben mir auch die Kolleg:innen gestern mitgegeben –: Eine Arbeitszeitreduktion würde helfen, denn man stelle
sich vor, man ist jeden Tag mit mindestens 20 Kindern mehrere Stunden in einem Raum. Das bedeutet, dass diese Kolleg:innen auch mehr Erho­lung brauchen, mehr Erholungsphasen und mehr Zeit, um sich vorzubereiten, um sich für jedes einzelne Kind vorzubereiten, um Zeit für Gespräche mit Eltern zu haben, um Zeit zu haben, um die Aktivitäten zu planen, um Zeit zu haben, um Kinderschutz umzusetzen und vieles andere mehr.

Vieles davon machen die Elementarpädagog:innen nebenbei, und sie brennen langsam aus. Es wird knapp, es verlassen viele ihren Job, weil sie einfach


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nicht mehr können und zu wenig Zeit für das haben, wofür sie eigentlich ausge­bildet wurden.

Das heißt, mein Plädoyer ist: Investieren wir in unsere Kinder in diesen jungen Jahren, denn es macht sich später mehrfach bezahlt. Und es ist gut und
auch ein Stück weit mutig, Frau Ministerin, dass wir heute dieses Thema auf dem Tisch haben, denn die Zeit drängt. Der Monitor von gestern hat aufgezeigt, welche Lücken wir in diesem Bereich haben. Bisher ist von dieser
Regierung nicht allzu viel gekommen, und es steht nur mehr ein halbes Jahr zur Verfügung, um all diese Lücken zu schließen.

Das wird knapp, aber machen wir das gemeinsam! Sie können mit uns rechnen, wir unterstützen Sie, damit wir weiter voranschreiten. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)

9.25


Präsidentin Margit Göll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte sehr.


9.25.59

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist durchaus bemerkenswert und interessant, Frau Minister, dass Sie jetzt kurz vor der Nationalratswahl und vor der EU-Wahl Kinderbetreuung und Kinderbildung zum Thema machen.

Jahrelang wurde ja in diesem Bereich – also mir ist nicht viel in Erinnerung – eigentlich nicht viel gemacht. Mir ist vielleicht der fiktive Wohnsitz
für ukrainische Vertriebene, damit sie Familienbeihilfe beziehen können, in Erinnerung, mir ist die Umbenennung des Mutter-Kind-Passes in den
Eltern-Kind-Pass in Erinnerung, mir sind Kürzungen im Familienbereich bekannt (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger), mir sind Hürden bekannt,
was das Kinderbetreuungsgeld anbelangt, und einiges mehr. (Beifall bei der FPÖ.)


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Auf der anderen Seite sind aber Kinder in den letzten Jahren durch diese schwarz-grüne Bundesregierung doch sehr belastet worden. Und da sind dann Sätze wie: Kinder sind unsere Zukunft!, In den Kindern liegt das Morgen!,
Die Jugend von heute formt die Welt von morgen!, doch nur Lippenbekenntnis­se, Schall und Rauch und eigentlich nur Placebo. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man dann sieht und noch einmal Revue passieren lässt – und man kann es nicht oft genug erwähnen –, was durch diese Murkspolitik in den letzten
Jahren Kindern und Jugendlichen angetan wurde, dann läuft es einem kalt über den Rücken und es stehen einem die Haare zu Berge.

Ich denke dabei an die Schulschließungen, an Bildungsraub – drei wertvolle Jah­re Bildungszeit wurden den Kindern und Jugendlichen genommen. Diese
Jahre sind nicht mehr aufzuholen! (Beifall bei der FPÖ.)

Stundenlanges menschenunwürdiges Maskentragen: Das ist für Kinder unge­sund. Durch die Lockdowns wurden die Kinder aber auch von ihren Sozialkontakten abgeschnitten. Die Folge waren Vereinsamung, Depressionen, die Kinder- und Jugendpsychiatrien sind übergegangen – es hat dort
Triagen gegeben –, 20 Prozent suizidgefährdete Kinder.

Die hausgemachte hohe Inflation – da habt ihr, also Schwarz und Grün, mit euren Sanktionen gut mitgewirkt – müssen ja wieder die Kinder ausbaden, dort wird mit dem Sparen angefangen.

Und ich kann es nicht oft genug erwähnen, ich habe es schon ein paarmal gesagt: Es gibt Toastbrotkinder in Österreich. Das sind jene Kinder, die, wenn das
Geld daheim ausgeht, nur noch Toastbrotschnitten zum Essen kriegen. – Das ist nicht notwendig, und das ist keine Familienpolitik! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ja unbestreitbar, dass die Bildung unserer Kinder wirklich von höchster Wichtigkeit ist. Sie sind tatsächlich die Zukunft unseres Landes, und es
liegt in unser aller Verantwortung, das Beste zu tun, damit diese Kinder und Jugendlichen die beste Ausbildung bekommen, aber wenn wir heute hier stehen


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und über Kinderbetreuung und Kinderbildung sprechen, kommt es mir schon
so vor, Frau Minister, dass Sie und auch die ÖVP und die Regierung im
ÖVP-Kaugummi der Bürokratie stecken geblieben sind und kaum vorwärtskommen.

Ich muss schon sagen, es sind bemerkenswerte Fähigkeiten: Man hat jetzt lange, lange Zeit medial eigentlich nichts von Ihnen gehört, in den letzten Tagen
hat man ein bissl etwas gehört, da haben Sie von der Familienpolitik
und dem, was Sie halt ankündigen, einiges gesagt, aber nicht wirklich gesagt, wie Sie es umsetzen möchten. Und es geht einfach nichts weiter.

Was ist mit der freien Wahlmöglichkeit? Wir haben es von den beiden Vorred­nerinnen ja schon gehört: Was ist mit der freien Wahlmöglichkeit bei
der Kinderbetreuung?

Da gibt es nur eine freie Wahlmöglichkeit zwischen einem überfüllten Kinder­garten und einem noch überfüllteren Kindergarten. Von der familienin­ternen Betreuung und der Unterstützung der familieninternen Betreuung hört man nichts. Bei diesem Thema stößt man bei der schwarz-grünen Bundes­regierung auf taube Ohren. (Beifall bei der FPÖ.)

Am liebsten ist es Ihnen, so hat es zumindest den Anschein, den Müttern unmit­telbar nach der Entbindung die Kinder abzunehmen; die Eltern – die
Mütter – sollten so früh wie möglich wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, und die Kinder kommen dann in staatliche Betreuungseinrichtungen, um
sie zu Einheitsmenschen zu erziehen (Beifall bei der FPÖ – Bundesrätin Schumann: Na!), die dann leicht zu kontrollieren und zu steuern sind. (Bundesrätin Schu­mann: ... tausend Beschäftigte als Elementarpädagog:innen bedanken sich!) Ja wis­sen Sie, was das ist? – Das ist das alte DDR-Modell, das ist Kommunismus! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Das ist Kommunismus! (Heiterkeit der Bundesrätin Schumann.) Mit dieser Vorgangsweise werden Familien auf dem Altar der Wirtschaft geopfert. (Bundesrätin Schumann: Und Frauen am ...!)


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Es macht es ja nicht besser, wenn Sie die Begriffe Krabbelgruppe und Kin­dergarten zu elementare Bildungseinrichtung umbenennen. (Bundesrätin Schu­mann: Erzählen Sie das ...!) Ja Himmel Herrschaften noch einmal!, warum
braucht ein ein- bis dreijähriges Kind unbedingt eine Bildungseinrichtung? Ein ein- bis dreijähriges Kind braucht ein Nesterl, es braucht Herzenswärme,
aber das haben Sie anscheinend nicht mehr, das haben Sie verloren. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Frauen an den Herd und ...!)

Dabei möchte aber die schweigende Mehrheit der Eltern und möchten auch die Kinder – die fragt ja kein Mensch mehr; es ist ja schon modern geworden,
dass man die Kinder gar nicht mehr fragt – lieber, dass die Kinder zu Hause er­zogen werden. Warum spricht man den Eltern die Fähigkeit dazu ab,
warum unterstützt man die Eltern dabei nicht? – 79 Prozent aller Mütter wollen ihr Kind im ersten Lebensjahr zu Hause erziehen, im zweiten Lebensjahr
sind es immer noch 62 Prozent.

Wenn es um die Erziehung von Kindern geht, dann sind Eltern wahrlich die rich­tigen, die wahren Helden. (Beifall bei der FPÖ.) Eltern sind Lehrer, Seelen­tröster, Spielgefährten, sie sind Köche, sie sind Pflegepersonal – alles in einem, und das kommt von Herzen.

Wenn wir diesen Eltern nicht die Unterstützung und die Wertschätzung geben, die sie brauchen, dann lassen Sie, Frau Minister, und diese Regierung die­se Eltern im Stich. Reden Sie nicht darüber, handeln Sie bitte endlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Genau deshalb ist es auch wichtig, die Versäumnisse der Familienministerin
in Bezug auf die Kinderbetreuung in unserem Land kritisch zu hinterfragen. Es ist mir schon klar: Die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreu­ung ist unbestreitbar – das bestreitet ja niemand! –, aber die Maßnahmen und Entscheidungen von Ihnen, Frau Ministerin, die Sie ja bedauerlicherweise zuhauf getroffen haben, haben halt zu einer Reihe von Problemen geführt.


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Zunächst einmal müssen wir die unzureichenden Investitionen in die Kinderbe­treuung ansprechen. Trotz der ständigen Rufe nach Verbesserungen
und zusätzlichen Ressourcen für Kindergärten hat es die Regierung unter Ihrer Leitung, Frau Minister Raab, bis heute verabsäumt, die nötigen Mittel
dafür bereitzustellen. Das hat nicht nur zu überfüllten Einrichtungen und einem Mangel an Fachkräften geführt, sondern mittlerweile leidet leider Gottes
auch die Qualität der Betreuung darunter.

Genau diesen Mangel an Fachkräften kann man bekämpfen: Ich brauche nur in mein Heimatbundesland Salzburg zu schauen, wo wir Freiheitliche mitre­gieren dürfen. (Bundesrätin Schumann: Ja, da können wir uns aber ...!) Dort hat un­sere Landeshauptmannstellvertreterin Svazek 120 Millionen Euro in die
Hand genommen und bietet damit Angebote für Umsteiger (Bundesrätin Schu­mann: Warum? Ich hätte gedacht, das sind Umerziehungslager!), Angebote
in der Ausbildung an und schafft Möglichkeiten, Gruppenschließungen zu ver­hindern.

Parallel dazu wird, wie es auch im Regierungsprogramm in Salzburg steht, aber – und das ist das große Aber – ein Modell aufgebaut, das es den Eltern finan­ziell ermöglicht, ihre Kinder zu Hause selbst zu erziehen und zu betreuen. Das ist echte Wahlfreiheit! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist echte Wahlfreiheit: Niemand wird gezwungen, zu Hause zu bleiben (Bun­desrätin Schumann: Aber moralisch schon, aber moralisch schon!), aber jenen
Eltern, die ihren Nachwuchs gerne selbst zu Hause erziehen möchten, wird das ermöglicht, weil die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Echte Wahl­freiheit für die Eltern gibt es nur dann, wenn die familieninterne Betreuung mit dem gleichen Betrag gefördert wird wie die externe Betreuung. Erst dann
kann man von echter Wahlfreiheit sprechen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Pension- - ! Genau, ganz genau! Die FPÖ fördert die Frauenarmut!)

Das ist eine Investition in die Zukunft unserer Mädchen und Burschen.


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Gleichzeitig werden aber auch finanzielle Mittel für verbesserte Rahmenbedin­gungen für die Mitarbeiter bereitgestellt. Das alles sind Maßnahmen,
die man nicht nur in Salzburg umsetzen kann, sondern die auch schnell in ganz Österreich umsetzbar wären. Es ist klar, dass Sie da wirklich viel auf der
Strecke gelassen haben, Frau Minister, und es ist hoch an der Zeit, dass da Ver­änderungen eingeführt werden.

Bei der Kinderbildung brennt mir momentan ein Thema besonders unter
den Nägeln – es liegt zwar nicht unmittelbar in Ihrem Aufgabenbereich, aber dennoch dulden Sie es und tragen somit Mitverantwortung –, es geht
um die Containerklassen in Wien. (Bundesrätin Schumann: Ah!) Diese Container sind ja eine echte Schande – sie sind eine Schande!

Während die Stadt Wien für ihre Schönheit, für ihren kulturellen Reichtum be­kannt ist, gibt es ein ganz dunkles Kapitel im Bildungssystem (Heiterkeit
der Bundesrätin Schumann),
das dringendst angegangen werden muss. (Bundes­rätin Schumann: Genau, danke! Wie schaut es mit den Quoten in Salzburg
aus?)
Containerklassen: Das klingt ja so, als ob wir von der Lagerung einer Fracht sprechen und nicht von der Bildung von Kindern. (Beifall bei der FPÖ.) Nein,
wir sprechen von Kindern, wir sprechen von Bildung, und es ist eine Ironie, dass man in einer Stadt, die sich selbst als Bildungshauptstadt feiert, Kinder in Containern unterbringt (Bundesrat Steiner: Remigration!) – aber es ist
ja kein Wunder.

Lassen Sie sich aber eines sagen (Bundesrat Steiner: Remigration! – Bundesrätin Schumann: Da kennt sich das Zillertal aus!): Kinder sind keine Fracht,
und sie verdienen mehr als das Mindeste. Sie verdienen die besten Bildungs­einrichtungen, die wir ihnen bieten können, sie verdienen Klassenzim­mer mit ausreichend Platz, natürlichem Licht und einem inspirierenden Umfeld, das ihre Neugier und Kreativität fördert. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Tatsache, dass wir jetzt bei Containerklassen gelandet sind, ist ein Zeichen von Versagen auf vielen Ebenen, aber das größte Versagen ist das Versa-


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gen einer schwarz-grünen Asylpolitik. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bun­desrätin Hahn.) Würde nämlich diese Regierung nicht so viele Asylwerber,
nicht so viele Asylanten, nicht so viele Ausländer ins Land lassen, dann gäbe es nicht so viel Familienzuzug. (Bundesrätin Schumann: Die 10 Minuten sind
schon vorbei!)

Die aktuelle Situation ist das Ergebnis einer ganzen Reihe von Asylkatastrophen­jahren – und zwar unter ÖVP-Verantwortung, aber auch die Roten lasse
ich da nicht ganz aus dem Kraut (Bundesrätin Schumann: Ja hallo! Frau Präsiden­tin!), weil euer roter Bürgermeister ja die Menschen mit seinen überbor­denden Sozialleistungen lockt. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann haben wir sie im Land, sie hängen in der sozialen Hängematte, und kurze Zeit später kommt noch die ganze Familie nach. (Bundesrätin Schumann:
Na, bitte!)
Laut „Profil“ sind innerhalb nur eines Jahres 4 000 Kinder und Jugend­liche - -


Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin, ich bitte Sie, zum Schluss zu
kommen!


Bundesrätin Marlies Doppler (fortsetzend, den Kopf schüttelnd und den erhobenen Zeigefinger seitlich hin und her bewegend): - - im Zuge des Familiennachzugs
nach Österreich gekommen (Zwischenruf des Bundesrates Steiner – Bun­desrat Schreuder: Na, aktuell ist es nicht freiwillig, will ich nur sagen! Aktuell ist eine Redezeitbeschränkung, und nicht eine freiwillige!); aktuell sollen monatlich
500 dazukommen. Genau dieser Familiennachzug – das sind die Kinder von Asylanten – verdrängt österreichische Kinder. (Beifall bei der FPÖ. – Bun­desrätin Schumann: Bitte, Frau Präsidentin!)

Frau Minister Raab! Für diese Art von Politik sind auch Sie mitverantwortlich. (Bundesrätin Schumann: Frau Präsidentin! Hallo!) Da gehört sofort die Notbremse gezogen, bevor wir sagen müssen: Land unter!


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Die einzigen beiden Antworten (Bundesrätin Schumann: Das geht ja nicht!) auf diesen Missstand können nur heißen: Grenzen dicht!, und: Remigration.
(Weitere Zwischenrufe der Bundesrätin Schumann. – Bundesrat Schreuder: ... Depor­tation! Was ist los mit euch? ... Häuser bauen, was ist mit euch?) Wir können
und dürfen es nicht zulassen, dass die Österreicher immer mehr zum Gast im ei­genen Land werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann:
Es gibt eine Redezeitbeschränkung! Wäre das eine Idee?)

9.39


Präsidentin Margit Göll: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Simone Jagl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.


9.39.16

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Willkommen, sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Rede meiner Vorrednerin hat wieder einmal wirklich eindrücklich bewiesen (Bundesrat Steiner: Remigration! Remigration! Remigration! Remigration!), erstens einmal wie – nein ich finde keine Worte –, ja, einfach wie grauslich und unsachlich ihr die Themen angeht und wie rück­ständig und rückwärtsgerichtet eure Familienpolitik ist. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Denn: Wie lange die Kollegin das Thema, um das es eigentlich geht, um­schifft hat, zeigt nur, dass ihr keine Ahnung vom Thema an sich habt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ihr nennt das Wahlfreiheit. Das, was ihr eigentlich wollt, benennt es doch: Frau­en zurück an den Herd! Das ist das, was ihr wollt. Benennt es! (Beifall bei
den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Gebt das Etikett drauf! Gebt das richtige Etikett drauf, sodass alle
wissen, worum es geht! (Bundesrat Steiner: Haben Sie Kinder, Frau Kollegin? Besser nicht!)


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Niemand wird gezwungen, sein Kind in einen Kindergarten zu geben, aber
alle, die es brauchen und wollen, sollen die Möglichkeit, sollen die Wahlfreiheit und ausreichend Plätze haben. (Bundesrat Steiner: Davon reden wir ja!)
Darum geht es. Aber euch nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Ja, die Bedingungen für Betreuung und Bildung von sehr jungen Kindern
sind nicht immer optimal. Da gebe ich meiner Kollegin Gruber-Pruner recht. Ge­rade im Bereich der inklusiven Betreuung – da muss ich ihr besonders
recht geben – ist noch einiges zu tun. Aber pauschal zu behaupten oder zu insi­nuieren, wie es die FPÖ immer wieder tut und wie es diese Rede wieder
einmal wunderbar bewiesen hat, dass die Pädagoginnen und Pädagogen nicht in der Lage wären oder nicht willens wären, unsere Kinder gut zu betreuen - - (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.) Sie sagen, die Pädagoginnen und Pädago­gen würden die Kinder zu „Einheitsmenschen“ erziehen. Was soll denn
das? Was ist denn das überhaupt für ein Wort? (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ihr unterstellt den Pädagoginnen und Pädagogen, Kinder „zu Einheitsmenschen zu erziehen“. Das ist einfach nur eine üble Unterstellung, nichts anderes.
Das muss man einmal in dieser Deutlichkeit sagen. Unfassbar! (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

Vielleicht aber hilft ein bisschen Nachhilfeunterricht (Bundesrat Steiner:
Ja, genau!),
was den Wert qualitativ hochwertiger Betreuung junger Kinder betrifft. (Bundesrat Steiner: Wie bei den Windradln: elektrisch angetrie­ben!) – Ja, genau. Wiederholt es oft genug, dann glaubt ihr es irgendwann einmal selber! (Bundesrat Steiner: Wir wissen es ja!)

Der Wert qualitativ hochwertiger Betreuung junger Kinder wird in vielen Bereichen immer noch unterschätzt. Es geht in der Elementarpädagogik schon lange nicht mehr um Beaufsichtigung. Es geht um Betreuung im besten
Sinne. Es geht um Bildung. Es geht um Begleitung. (Zwischenruf der Bundesrätin


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Doppler.) – Ja, hören Sie zu, dann verstehen Sie es vielleicht! Was die Pädagoginnen und Pädagogen nämlich tagtäglich leisten, ist weit mehr als be­aufsichtigen. Junge Kinder, die spielerisch lernen – nicht nur junge Kinder,
aber besonders junge Kinder –: Was gibt es Schöneres, als spielerisch zu lernen? Das ist auch das, was sie zu Hause mit ihren Müttern oder mit ihren Eltern
tun, aber halt in einem anderen Zusammenhang.

Es geht um den bildungspolitischen Wert. Jedes Detail der Elementarpädagogik ist darauf ausgerichtet, die bestmögliche Entwicklung von Kindern zu er­möglichen. Die Expert:innen, sprich die Pädagog:innen, das Betreuungspersonal, die Betreuer:innen, diejenigen, die das gelernt haben, leisten da wirklich tagtäglich wertvolle Arbeit. Das beginnt bei der anregend gestalteten Umgebung und geht bis hin zu den didaktischen Konzepten. Das heißt, die Bildungs-
und Erziehungsziele fußen natürlich auf entwicklungspsychologischen Erkennt­nissen. Das ist das, was Bildungseinrichtungen leisten können. Wir wissen
aus unzähligen Studien, wie wichtig elementare Bildung für die weitere Bildungs­laufbahn ist. Wir wissen das aus Studien. Schaut euch diese Studien viel­leicht irgendwann einmal an! (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Je früher Kinder in Bildungseinrichtungen von Fachpersonal, von Fachpersonen begleitet werden, umso besser sind deren Chancen im weiteren Verlauf
ihrer Bildungslaufbahn, im weiteren Verlauf ihres Lebens. Das wiederum wirkt dem Phänomen entgegen, dass Bildung in Österreich nach wie vor zu
einem großen Teil vererbt wird. Aber das wollt ihr ja alles nicht, dass dem ge­gengesteuert wird.

Eng verbunden mit dem bildungspolitischen Wert ist auch der sozialpoliti­sche Wert. Wir wissen, dass Menschen mit besserer Bildung später
einmal besser für sich und ihre Familien sorgen können, zumal Kinder in ihrer Entwicklung enorm davon profitieren, wenn sie im täglichen Kontakt
mit Gleichaltrigen sind. Sie profitieren davon, und das ist in erster Linie eben das Erleben des Alltags mit Kindern aus der gleichen Altersgruppe.


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Der dritte Bereich, um den es geht, der ganz wichtig ist, ist der familienpolitische und in dem Zusammenhang auch frauenpolitische Wert. Ja, es gibt tatsäch­lich so etwas wie Frauenpolitik. Gerade aus meiner Arbeit mit sehr jungen Kin­dern weiß ich, wie schwer es oft für Familien ist, Erwerbsarbeit und Kin­derbetreuung zu vereinbaren. Das geht leider immer noch zu einem großen Teil zulasten der Frauen. Dieses Problem zieht einen ganzen Rattenschwanz
nach sich, der dazu führt, dass Frauen weit mehr von Altersarmut betroffen sind als Männer.

In den vergangenen Jahren haben wir als Koalition einiges weitergebracht, Prä­sidentin Göll hat es schon relativ ausführlich dargelegt: die 4,5 Milliarden
Euro für Ausbau und Qualitätsverbesserung von Kindergartenplätzen, die Kin­dergartenmilliarde für die Länder mit 200 Millionen Euro pro Jahr zwi­schen 2022 und 2027, der Zukunftsfonds, zusätzliches Geld für den Ausbau von Kindergartenplätzen mit Öffnungszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ermöglichen.

Der erste Monitoringbericht zur Kinderbetreuung und -bildung wurde gestern veröffentlicht, er zeigt, dass seit der grünen Regierungsbeteiligung die Finanzierung massiv gestiegen ist. Dazu nur zwei Zahlen: 2001 betrugen die Ausgaben für Kindergarten und Hort 950 Millionen Euro, 2021 3,1 Mil­liarden Euro. Auch wenn diese Finanzierung massiv erhöht wurde, wird sich das erst zeitverzögert in den Betreuungsquoten zeigen. Die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte können nicht in fünf Jahren ausgeglichen werden. Es zeigt auch einer der Punkte aus dem Bericht, dass sich die Betreuungs­quote bei den Null- bis Dreijährigen in den letzten zehn Jahren zwar um knapp 10 Prozentpunkte verbessert hat, aber immer noch unter 30 Prozent
liegt. Wie gesagt, das liegt eben daran, dass es immer noch viel zu wenige Betreuungs- und Bildungsangebote gibt, die mit der Erwerbstätigkeit vereinbar sind.


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Die Betreuungssituation im Speckgürtel ist gar nicht einmal so schlecht,
wie wir auch aus den Daten des Monitoringberichts herauslesen können. Ich ar­beite mit sehr jungen Kindern, und obwohl ich Kinder aus dem Speckgürtel betreue, bin ich regelmäßig konfrontiert damit, dass Menschen anrufen, Familien sich bei mir melden, die verzweifelt sind, weil sie einfach diesen Spagat
zwischen Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit nicht zusammenbringen. Wenn Kinderkrippen Montag bis Donnerstag um 15 Uhr, am Freitag, weil ja
schon Wochenende ist, bereits um 14 Uhr schließen, dann schaue ich mir an, welche Familie das wirklich mit ernsthafter Vollzeiterwerbstätigkeit ver­einbaren kann. Wir brauchen da kein großes Rätselraten, um zu erraten, wer in der Familie dann die Teilzeitarbeit übernimmt. Wir brauchen also mehr sogenannte VIF-konforme Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen, die eben gewisse Kriterien erfüllen, um mit Vollzeiterwerbstätigkeit vereinbar
zu sein.

Die Daten des Berichts zeigen auch, dass, sobald Kinder im Haushalt leben, Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufig auch über die Elternkarenzzeit
hinaus einschränken, indem sie die Arbeitszeit reduzieren oder die Tätigkeit ganz aufgeben. Auf die Erwerbstätigkeit der Männer, der Väter hat die Vater­schaft hingegen kaum einen Einfluss.

Ja, die Finanzierung für den Ausbau der Bildungseinrichtungen alleine genügt nicht. Wir brauchen längere Öffnungszeiten. Trotzdem: Wenn uns die Fachkräfte fehlen, nützen die längeren Öffnungszeiten auch nicht viel. Deswe­gen haben wir diese Ausbildungsoffensive für Pädagog:innen gestartet.
Wir haben zahlreiche neue Ausbildungsplätze und -lehrgänge geschaffen, um dem Mangel an Elementarpädagoginnen und -pädagogen entgegenzuwirken.

Ist das alles ausreichend? – Nein, natürlich nicht. Wenn wir all das, was ich und einige meiner Vorrednerinnen sachbezogenerweise schon erwähnt haben, bestmöglich umsetzen wollen, dann reicht das natürlich nicht, weder bildungspolitisch, sozialpolitisch noch familien- oder frauenpolitisch. Wir sind


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nach wie vor davon überzeugt, dass ein Rechtsanspruch auf einen Kinder­gartenplatz ab dem ersten Lebensjahr sinnvoll ist. Dazu braucht es einen Stu­fenplan. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)  (In Richtung SPÖ:) Ja! Ja, wir haben
nie etwas anderes behauptet. – Dazu braucht es einen Stufenplan, genügend Räumlichkeiten, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal. Wir brauchen österreichweit einheitliche Mindeststandards bezüglich Gruppengrößen und Öffnungszeiten in einem Bundesrahmengesetz verankert, ähnlich wie im Schulbereich. Und wir brauchen natürlich motivierte Fachkräfte, Betreuer:innen, Pädagoginnen und Pädagogen, die den Beruf erlernen und tatsächlich
auch in dem Beruf arbeiten und tätig bleiben wollen. Das heißt: mehr Geld, mehr Zeit, mehr Unterstützung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jedes Kind ist gleich viel wert. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass das auch gelebt werden kann! – Danke schön.
(Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

9.50


Präsidentin Margit Göll: Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Susanne Raab. Ich erteile es ihr. Auch ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte sehr.


9.50.18

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Vielen Dank für die Einla­dung in den heutigen Bundesrat zum Thema Kinderbildung und -betreuung. Wo, wenn nicht hier, kann das Thema gut behandelt werden? Schließlich sind
wir hier in der sogenannten Länderkammer; das wissen Sie ja besser als ich. Da­her wissen Sie sicher auch, dass entsprechend unserer Bundesverfassung Kinderbildung und ‑betreuung in Gesetzgebung und Vollzug Ländersache ist.

Als jene, die sozusagen die Ohren direkt in ihren Bundesländern haben,
wissen Sie sicherlich auch, dass es für die Gemeinden eine große


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Herausforderung ist, dem entsprechenden Bedarf an Kinderbetreuung, der sicherlich in den letzten Jahren gewachsen ist, gerecht zu werden.
(Bundesrätin Schumann: In Oberösterreich vor allem!) Weil die Betreuungssituation in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist und auch immer mehr
junge Familien sich wünschen, auf ein qualitätsvolles Kinderbetreuungsangebot zurückgreifen zu können, haben wir als Bund gesagt, die Bundesländer –
also Sie – sollen mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Schließlich geht es um die Familien in Österreich. Dementsprechend war mir als Familienministerin auch wichtig, dass wir das Thema in einem gemeinsamen Schulterschluss zwischen Bund, Land und Gemeinden lösen und für die Zukunft besser aufstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Bundesrät:innen, wo könnte dieses Thema Eingang finden,
wenn nicht im sogenannten Finanzausgleich, wo Bundesländer, der Bund und die Gemeinden gemeinsam am Tisch sitzen? Daher haben wir, hat der Bun­deskanzler diese Gelegenheit genutzt und das Thema der Kinderbetreuung in den Finanzausgleich, der ja, wie Sie wissen, nicht alle Jahre stattfindet,
sondern eben eine einmalige Gelegenheit in dieser Legislaturperiode war, erst­malig in diesem Umfang eingepflegt.

Auch wenn man dabei irgendwie den Eindruck hat – dies sei auch für die Zuseherinnen und Zuseher gesagt –, dass das sehr kontrovers verhandelt wurde, so hatte ich im Finanzausgleich dieses Gefühl nicht (Bundesrätin Hahn:
Dann fragen Sie die Bürgermeister:innen!),
denn alle Bundesländer haben ein großes Interesse daran (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Schumann
und Hahn),
dass sie im Ausbau der Kinderbildung und -betreuung unterstützt werden. Alle Bundesländer wollen dasselbe, nämlich gute Wahloptionen
und eine echte und ehrliche Wahlfreiheit für die Familien in ihrem Bundesland. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schreuder. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, der Kinderbetreuungsmonitor, den wir gestern vorgestellt haben, zeigt uns etwas, was wir ja ohnehin wissen (Bundesrätin Schumann: Ah geh!): dass diese echte und ehrliche Wahlfreiheit, die


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wir wollen, in der Form noch nicht in allen Regionen existiert. Das war ja
der Grund, weshalb wir als Bund eingestiegen sind und gesagt haben: Es braucht ein historisches Investment. Ich meine, da werden Sie mir ja alle zustimmen,
dass es diese Form des Investments in dieser Art noch nie gab, nämlich 4,5 Milliarden Euro nur vonseiten des Bundes bis 2030, die den Bundesländern zur Verfügung gestellt werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall
bei der ÖVP.)

Die Summe von 4,5 Milliarden Euro haben wir uns auch nicht einfach aus den Fingern gesaugt, sondern wir haben eine Studie in Auftrag gegeben und
Eco Austria gefragt: Was braucht es, um diese echte und ehrliche Wahlfreiheit für die Familien auf den Weg zu bringen? Welche Höhe des Investments vonseiten des Bundes an die Bundesländer braucht es? Diese 4,5 Milliarden Euro bis 2030 waren die Antwort der Eco Austria. Dementsprechend sind wir mit diesem Betrag in Vorleistung an die Bundesländer gegangen.

Sie wissen natürlich, die Situation in den Bundesländern ist ganz unterschiedlich. Es ist etwas anderes, ob wir von Wien oder von einem Flächenbundesland,
von einer Stadt oder von einer Region sprechen. Das zeigt auch der Betreuungs­monitor. Dementsprechend – und ich hoffe, da bekomme ich in diesem
Gremium auch Applaus –, glaube ich, ist es natürlich richtig, im Sinne des Föde­ralismus auch den Bundesländern eine gewisse Flexibilität einzuräumen,
wo genau der Mitteleinsatz in ihrem Bundesland am treffsichersten ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schreuder. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es ist meine Form der Politik, dass man bei einem Problem, das es zu lösen gilt, einen gemeinsamen Schulterschluss macht. Wie gesagt: Keine Regierung
zuvor hat jemals ein solch historisches Investment von 4,5 Milliarden Euro an die zuständigen Bundesländer ausgerollt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich mir die Reden dazu so anhöre, dann möchte ich vielleicht auch noch eine persönliche Anmerkung machen: Ich
bin Mutter eines Sohnes. Er wird jetzt drei Jahre alt und ist schon in Betreuung,


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seit er ein Jahr ist, aber er kommt jetzt in den öffentlichen Kindergarten.
Immer wieder kommt direkt, aber auch zwischen den Zeilen, und auch heute wieder, ein bissel der Vorwurf, wenn man als Mutter das Kind so früh
in Betreuung gibt, dann hat man – wie habe ich mir aufgeschrieben? – keine Herzenswärme, die Herzenswärme fehlt unter anderem. Ich kann Ihnen
nur sagen: Ich bin mit Leib und Seele Mutter, aber ich bin auch mit Leib und Seele Ministerin. Es ist möglich, denn ich habe einen großartigen Mann
und ich habe auch gute Betreuungseinrichtungen in meiner Gemeinde, die mich dabei unterstützen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesräte Arla­movsky und Schmid.)

Ich habe es einfach wirklich total satt, dass einem als Frau und Mutter immer ge­sagt wird, wie man alles richtig macht. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen so­wie des Bundesrates Arlamovsky.) Wenn man ein Kind früh in die Betreuung gibt, dann hat man keine Herzenswärme. (Zwischenrufe der Bundesrät:innen
Steiner und Schartel.)
Wenn man es später in die Betreuung gibt, dann ist man sowieso das Heimchen am Herd. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Steiner. – Bundesrat Tiefnig – in Richtung Bundesrat Steiner –: Dich nimmt ja keiner mehr ernst!)  Ich spreche nun. – Die Familien und gerade die Mütter haben
es sich verdient, dass sie selbst entscheiden. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.) Das ist ihr Recht. Wir wollen die echte Wahlfreiheit für die Familien. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Steiner. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Das ist Demokratie, dass er klatschen darf!)

Vielleicht darf ich auch noch ein paar Fakten nennen. Sehr geehrte Frau Bundes­rätin Gruber-Pruner, ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe, viel­leicht ist es auch ein Missverständnis. Die Zahlen, die im Kinderbetreuungsmoni­tor Eingang finden, betreffen die Anzahl der Kinder, die in Betreuung sind.
Sie betreffen nicht den Bedarf an Plätzen. Das heißt, wenn über ein Drittel der Kinder in Betreuung sind, bedeutet das nicht, dass zwei Drittel keinen
Platz haben können. Wenn 2 Prozent der Kinder unter einem Jahr in Betreuung sind, bedeutet es nicht, dass 98 Prozent keine Option auf Betreuung haben.


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Es bedeutet schlichtweg, dass 2 Prozent in Betreuung sind – nicht mehr
und nicht weniger. Der Bedarf ist damit nicht erhoben. Das ist mir ganz wichtig, zu differenzieren, und auch der Generaldirektor der Statistik Austria (Bun­desrätin Schumann: Ah so, es gibt gar keinen Bedarf, oder was?!) hat dementspre­chend differenziert.

Das ist mir auch wichtig im Sinne der Wahlfreiheit, denn es gibt ganz
viele Eltern, die ihr Kind natürlich, gerade wenn es noch nicht einmal ein Jahr alt ist, gerne zu Hause betreuen möchten; somit entsteht dieser Bedarf nicht.
Es braucht aber eben wie gesagt für die Eltern diese Wahlfreiheit. Wir möchten, dass es Optionen gibt, aber die Entscheidung für eine dieser Optionen dann eben bei den Eltern bleibt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schreuder.)

Mit dem Zukunftsfonds des Finanzausgleichs werden wir pro Jahr 500 Millionen Euro investieren – und Ihre Bundesländer investieren ja da wie gesagt noch einmal kräftig mit. Das ist ja nur der Anteil, der von uns ausgeschüttet wird – mit drei Zielen, nämlich: Ausbau der Plätze für die unter Dreijährigen, mehr Plätze, die mit einem Vollzeitjob vereinbar sind, und natürlich die Verbesserung
der Qualität. Auch das ist wichtig, denn wir alle wollen ein gutes Gefühl haben, wenn wir unsere Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben. Es
ist ja auch die erste Bildungseinrichtung, die erste sozusagen Betreuungsein­richtung, für die wir auch gutes Personal brauchen.

Ja, das Personal ist natürlich im Ausbau generell ein Thema. Wenn ich in Kin­derbetreuungseinrichtungen bin, dann bemerke ich, dass es für die Be­treuer:innen, für die Pädagoginnen und Pädagogen wichtig ist, dass sie einen guten Rahmen und einen guten Arbeitsplatz vorfinden. Eine gute Entloh­nung gehört natürlich dazu, kleinere Gruppen gehören dazu, und natürlich ge­hören auch Assistenzkräfte dazu. Mit dem Geld, das wir im Finanzaus­gleich zur Verfügung stellen, können die Bundesländer nunmehr sogar das Personal bezahlen. Sie können mehr Entlohnung ausschütten. Das ist
eine Neuerung, die es vorher nicht gegeben hat und die die Gemeinden auch


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massiv in der Bewältigung dieser Aufgaben unterstützen wird. (Beifall bei
der ÖVP.)

Zu guter Letzt, sehr geehrte Damen und Herren: Ich verstehe ja immer, dass die Opposition die Good News (Ruf bei der SPÖ: ... Good News!) nicht so hervor­kehrt, aber (Bundesrätin Schumann: Na ja, ... nix passiert! Ist die Wahrheit!) ich bin immer wieder bei Ihnen und darf über die Familienleistungen im letzten Jahr sprechen, und wir haben gemeinsam viel beschlossen, auch mit Zustimmung der Oppositionsparteien. Ich denke an die Valorisierung von Familienleistun­gen. Wir haben es geschafft, dass wir den Familienbonus erhöhen. Wir haben alle Familienleistungen von der Familienbeihilfe über das Kinderbetreu­ungsgeld valorisiert. Wir haben den Mehrkindzuschlag erhöht, und den Kinder­mehrbetrag um 120 Prozent auf 700 Euro und, und, und.

Sehr geehrte Damen und Herren, das schlägt sich nun auch in Zahlen, Daten und Fakten und im europäischen Vergleich nieder. Die Europäische Kommission
hat letztes Wochenende eine Studie herausgegeben, anhand der wir sehen, dass wir in Österreich bei den Familienleistungen nunmehr auf Platz eins in ganz Europa sind! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder. – Zwischenrufe bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.) Deshalb lasse ich es
einfach nicht gelten, wenn es heißt, die Familien sind uns nichts wert. Das ist einfach faktenbefreit! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen
der Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das ist einfach faktenbefreit!

Die Unterstützungsleistungen für die Familien, egal ob die Kinder zu Hause oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut werden (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler), sind in Europa auf Platz eins. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist auch sozusagen eine schöne Bestätigung des Weges,
den wir die letzten Jahre gegangen sind, und das macht mich als Familienminis­terin auch stolz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Ich möchte mich auch herzlich bei Ihnen, stellvertretend sozusagen für die Bun­desländer, für die herausragende und gute Zusammenarbeit, was den Aus­bau der Kinderbetreuung betrifft, bedanken und bin davon überzeugt, dass wir


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diesen konstruktiven Weg weitergehen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

10.02


Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer:innen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile ihr dieses.


10.02.43

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal oder via Livestream! Haben Sie heute schon das Glück gehabt und ein Kind unbeschwert lachen gehört? Vielleicht können Sie sich selbst noch an Ihre eigene Kindheit erinnern, in der Sie Momente voller Freude und Unbeschwertheit erlebt haben.

Kinder sind von Natur aus neugierig und voller Tatendrang. Sie wollen auf ihre Art und Weise lernen und die Welt entdecken, die für sie noch voller unge­ahnter Möglichkeiten steckt. Unsere Kinder brauchen ein solides Fundament, damit sie zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen heran­wachsen können. Genau dieses Fundament ist die Familie, sind die Eltern, sind die Geschwister und sind die Großeltern. Kinder brauchen daher Zeit mit
ihrer Familie, mit ihren Eltern, um gesund und stark aufwachsen zu können. Da­her ist die Elternzeit von entscheidender Bedeutung. Eltern sollen auch
die Möglichkeit haben, diese Zeit intensiv mit ihren Kindern ver­bringen zu können.

Was aber die Eltern noch brauchen, ist eine echte Wahlfreiheit. Diese Wahl­freiheit wurde hier an dieser Stelle schon einige Male angesprochen –


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nämlich wie viel Zeit Eltern wirklich mit ihren Kindern verbringen wollen und können und wann sie auch ein Betreuungsangebot brauchen. Wichtig ist
für die Familien, dass für sie eine Vielfalt an Angeboten zugänglich ist und dass diese ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Familienstrukturen ent­sprechen. Daher finden wir, dass nicht der Rechtsanspruch, den Frau Kollegin Gruber-Pruner hier angesprochen hat, das Maß aller Dinge oder die Lö­sung ist, sondern Maßnahmen dahin gehend (Bundesrätin Schumann: Die Sozial­partner schon!), dass wir das Angebot für diese unterschiedlichen Bedürf­nisse schaffen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es wurde auch von Ihnen angesprochen, Frau Kollegin Gruber-Pruner: Es hat dieses Bundesmonitoring gegeben, bei dem nicht der Bedarf festgestellt
wird, wie es die Frau Ministerin angesprochen hat, sondern welche und wie viele Kinder in Betreuung sind. Da wurde auch Oberösterreich genannt. Ich muss darauf hinweisen, dass diese Zahlen von Oktober 2022 stammen (Bundesrätin Schumann: Und bestürzend sind ...!) – und erst im Nachhinein, nämlich
Ende 2022 hat mein Heimatsbundesland Oberösterreich den Pakt für das Kinderland Oberösterreich geschlossen. Dazu möchte ich auch heute sprechen, denn wir sind ja in einer Länderkammer.

Unseren Kindern gehört nicht nur die Zukunft, denn sie sind auch die Zukunft. Daher sehen wir es hier in der Länderkammer auch als Aufgabe der Bun­desländer, genau für diese Zukunft gut zu sorgen. Daher haben wir
in Oberösterreich im vergangenen Jahr 2023 300 Millionen Euro in die Kin­derbildung und -betreuung investiert, und davon sind knapp 40 Millionen Euro neu, um dieses Ziel auch zu erreichen.

Unser Ziel ist es, die bestmögliche Bildung und Betreuung für unsere Kinder auch außerhalb der Familie zu garantieren. Darum investieren wir derzeit laufend in den Ausbau und in die Verbesserung von Krabbelstuben und Kindergärten. Was heißt das genau? Welche Maßnahmen werden umgesetzt? – Wir reduzieren stufenweise die Gruppengrößen, wir erweitern die Öffnungszeiten in den Krabbelstuben, Kindergärten und Horten auf mindestens 47 Wochen


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pro Jahr, erhöhen das wirklich verdiente Gehalt für Pädagog:innen und Assis­tenzkräfte stark, zum Beispiel auf mehr als 3 200 Euro brutto Einstiegsgehalt für Pädagog:innen. Es gibt mehr Urlaub für Assistenzkräfte – die Belastung ist bereits angesprochen worden – und eine Erhöhung der Vorbereitungsstunden in den Krabbelstuben. Wir bieten eine Ausbildungsförderung für Um- und Quereinsteiger:innen in Oberösterreich. (Bundesrätin Schumann: Oberösterreich ist Schlusslicht! – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Nein, Niederöster­reich!) – Vorher, vorher! Wir haben jetzt diesen Pakt für das Kinderland Oberös­terreich geschlossen (Bundesrätin Schumann: Kinderland Oberöster­reich ... Schlusslicht!) und jetzt werden diese Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir setzen nämlich in Oberösterreich auf echte Wahlfreiheit und einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze.

Die Einrichtungen sind dazu da, die Familien zu unterstützen und nicht, sie zu ersetzen. Die Erfahrungen aus anderen Staaten haben nämlich gezeigt,
dass durch einen Rechtsanspruch der Druck auf die Mütter steigt, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Mütter, die sich bewusst dazu entscheiden, die ersten Jahre mit den Kindern zu verbringen, würden die Vorurteile der Gesellschaft treffen, und sie würden damit auch wieder in die Arbeit gedrängt werden. (Bundesrätin Schumann: Und die anderen treffen die anderen
Vorurteile!)

Wer also ein gutes Morgen für unser Land will, kümmert sich heute bestmöglich um dessen Kinder. Das heißt für uns: den Eltern helfen. Da möchte ich
auch noch einmal auf die Kolleginnen Doppler und Gruber-Pruner replizieren. Es wurde schon angesprochen, und ich möchte noch einmal diese Studie in Erinnerung rufen, die diese Woche von der EU-Kommission veröffentlicht wor­den ist: Wir sind in Österreich Europameister bei Unterstützungsleistungen
und bei Transferleistungen für unsere heimischen Familien. (Ruf bei
der SPÖ: Gebts einmal eine Ruhe!)
Wir haben den Familienbonus Plus (Bundesrätin Schumann: Präsidentin!), die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungs-


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geld valorisiert (Bundesrat Schennach: Zeit, Zeit, Zeit!), das Schulstartgeld einge­führt, Sozialleistungen und Steuerleistungen valorisiert und, und, und. Das
ist von uns, von der Regierung auch schon umgesetzt worden.

Wir unterstützen das Betreuungspersonal. Wir wollen die Chancen für unsere Kinder sichern und uns dabei gut um unsere Kinder kümmern. Ich möchte
noch einmal erwähnen: kleinere Gruppen, mehr Gehalt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindergärten, die Ausbildung fördern und vor allem bessere Förderungen für die Gemeinden, weil wir hier in der Länder­kammer sind, zur Kinderbetreuung. Das sind wesentliche Punkte. (Rufe bei der SPÖ: ... Redezeitbeschränkung!) Daher sind 2024 fast 400 Millionen Euro
im Budget für die Kinderbildung und -betreuung vorgesehen und dabei sind - -


Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin (Rufe bei der SPÖ: 5 Minuten!),
bitte kommen Sie zum Schluss! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Bundesrätin Johanna Miesenberger (fortsetzend): Genau, es gibt sehr viel zu er­zählen aus unserem Bundesland (Bundesrätin Schumann: Ja, aber für alle!),
und das wollte ich einfach auch hier berichten.

Ich glaube, dass es wichtig ist, den Vorstoß des Bundes und der Initiative von un­serer Bundesministerin Susanne Raab sehr zu begrüßen, da wir in Ober­österreich mit einem Plus von 84 Millionen Euro rechnen können, einer Summe, die wir natürlich gerne in die Hand nehmen, um die Unterstützung unserer Familien, Eltern und Kinder auch auszubauen. Daher möchte ich vielleicht noch erwähnen: Für Wien sind das - - (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Präsidentin Margit Göll: Es ist schon viel zu lang, Frau Bundesrätin.


Bundesrätin Johanna Miesenberger (fortsetzend): Gut.

Abschließend: Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. Dieser Verantwor­tung sind wir uns in der Volkspartei bewusst, und dafür übernehmen wir


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auch gerne Verantwortung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundes­rätin Hauschildt-Buschberger.)

10.10


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.


10.10.20

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause via Livestream! Zurück zu den Fakten, würde ich sagen, und die Fakten, die Ergebnisse, die uns da jetzt vom Kinderbetreu­ungsmonitoring zur Verfügung stehen, sind ja auf der einen Seite
durchaus spannend, allerdings auf der anderen Seite eigentlich auch sehr wenig überraschend, wie man sieht, wenn man sie genau betrachtet.

Da möchte ich vielleicht auch Ihnen, Frau Ministerin, einen kurzen Blick auf ein ganz tolles Angebot der Arbeiterkammer anraten. Da gibt es nämlich schon
seit vielen Jahren den Kinderbetreuungsatlas in den einzelnen Bundesländern. (Beifall bei der SPÖ.) Da sind alle einzelnen Kinderbetreuungsangebote
ganz genau aufgeschlüsselt, nach Bezirken sortiert, nach Gemeinden sortiert, und da sieht man schon seit vielen Jahren, wo es tatsächlich hapert und
wo das Angebot bereits ausreichend und positiv ist. Also wie gesagt: Da würde ich an Ihrer Stelle einmal genauer hineinschauen, denn dem liegt schon
vieles, vieles an Datenlage zugrunde.

Was mich besonders nachdenklich stimmt, ist, dass Niederösterreich offensichtlich in diesem Zusammenhang absoluter Spitzenreiter ist, allerdings – das ist das Problem – am falschen Ende der Tabelle, nämlich ganz unten: Niederösterreich ist mit Oberösterreich gemeinsam Schlusslicht,
was die VIF-konformen Plätze in der Kinderbetreuung betrifft. Ich glaube, das ist etwas, worauf wir nicht unbedingt stolz sein können.


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Wir haben es heute schon gehört, noch einmal ganz kurz: Es gibt immerhin Bun­desländer, wo es 90 Prozent an VIF-konformen Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsplätzen gibt, nämlich zum Beispiel in Wien. Im Vergleich dazu sind es nur 26 Prozent in Oberösterreich und Niederösterreich.

Das heißt, man sieht überhaupt in diesem Zusammenhang ganz, ganz deutlich, dass die von der SPÖ geführten Bundesländer mit bestem Beispiel voran­gehen. Die wissen nämlich, was es braucht, um Familien zu unterstützen, und die handeln auch dementsprechend und setzen um. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen auch, zu wenige VIF-konforme Betreuungsplätze bedeuten in weite­rer Folge eines – und das wissen wir alle hier herinnen ganz genau –: In Wahrheit bedeutet es besonders in den konservativ geführten Bundesländern, dass der Genderpaygap noch weiter befeuert wird, dass sich alte Rollen­bilder noch weiter verfestigen. Wir haben ja heute schon wieder sehr bildhaft und sehr plakativ gehört, wie sich die FPÖ das Rollenbild der Frau vor­stellt: Am besten zurück an den Herd! Zurück ins Jahr 1930! Zurück in die Ver­gangenheit! (Beifall bei der SPÖ.)

Immer noch (Bundesrat Spanring: Eine unqualifizierte Aussage! ...!) – zuerst zuhören, dann sprechen!; dazu braucht es aber Kinderstube, die nicht jeder hat – sehen wir: Über 80 Prozent der Väter sind voll erwerbstätig (Bundesrat
Spanring: Unqualifiziert! Unqualifiziert!),
und gleichzeitig sind es nur 16 bis 20 Pro­zent der Frauen. (Bundesrat Spanring: Wir sind da nicht in der Mittelschule,
Frau Kollegin! So was können Sie in der Schule machen, aber nicht im Bundesrat!)
Das ist nicht die viel gepriesene Gleichstellung der Geschlechter, die
auch die ÖVP immer proklamiert und versucht, uns als Erfolg zu verkaufen.

Wir wissen auch, was eine über Jahre hinweg gepriesene Teilzeit bedeutet, näm­lich weniger Einkommen für die Frauen. Das setzt sich über Jahre, Jahr­zehnte hinweg fort, bedeutet unter Umständen ein Risiko von Armut arbeiten­der Frauen und später auch ein Risiko von Armut in der Pension, denn
nach der vollen Durchrechnung bleibt den Frauen einfach weniger Geld übrig, weil sie viel zu lange in Teilzeit sind. (Beifall bei der SPÖ.)


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Diese Tatsache ist besonders skurril, weil die ÖVP ja eigentlich auf der
einen Seite zugibt: Es gibt zu wenige VIF-konforme Betreuungsplätze, und es braucht da noch ein zusätzliches Angebot. Gleichzeitig haben wir aber
von Frau Ministerin Edtstadler gehört, dass es jetzt unbedingt eine 41-Stunden-Woche braucht. (Bundesrat Himmer: Das hat sie aber nicht gesagt! Das hat
sie aber nicht gesagt!)
Also skurriler und eigentlich zynischer als das geht es nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.) Aber wen wundert es? Ich erinnere nur an die
von einem gewissen Herrn Kurz vor einigen Jahren verhinderte Kinderbildungs­milliarde.

Dass es anders geht, sehen wir auch. Die SPÖ Niederösterreich hat 2022
ein sehr ausgeklügeltes Konzept entwickelt, was die Kinderbetreuung betrifft, das 3G-Modell: ganzjährig, ganztägig, gratis. Die Eltern haben uns recht gegeben, die Expert:innen haben uns recht gegeben. Die ÖVP hat uns belächelt.
Siehe da, zwei Wochen vor der Landtagswahl im Jahr 2022: Ah! Da hat die SPÖ doch recht gehabt, und plötzlich ist ein bisschen etwas umgesetzt worden.

Unterm Strich gibt es allerdings ein Problem. Wenn man das Kleingedruckte be­trachtet, sieht man, es ist nach wie vor kein Kindergarten für alle, denn
nach wie vor kostet der Kindergarten in Niederösterreich etwas – der Nachmit­tag ist nach wie vor zu bezahlen –, und das stellt die Familien einfach vor
große Herausforderungen.

Das weitere Kleingedruckte: Auch die Gemeinden werden damit alleingelassen, denn die müssen die Gebäude zur Verfügung stellen, bauliche Maßnahmen einleiten, Räume zur Verfügung stellen, haben das Personal nicht, müssen darauf vertrauen, dass das Personal zur Verfügung gestellt wird, können es aber
nicht aus dem Hut zaubern. Also da ist noch viel, viel zu tun.

Es geht auch darum, die Arbeitsbedingungen für die Elementarpädagog:innen zu verbessern. Wir sehen, dass nach wie vor nur zwei Drittel der Bafep-Absol­vent:innen tatsächlich im Beruf bleiben. Ein Drittel verändert sich beruflich und wählt eine andere Richtung. Also von diesem Aspekt aus gesehen gibt es


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die Notwendigkeit, qualitätsvolle bundesweit einheitliche Rahmen zu schaffen. Davon sind wir aber auch noch meilenweit entfernt.

Das heißt kurzum und zusammengefasst: Ein Schönreden der Situation macht noch keinen einzigen qualitätsvollen zusätzlichen Kinderbildungsplatz,
und die brauchen wir ganz, ganz dringend. Jetzt müssen wir also vom Schönre­den wegkommen, hin zum Tun. Es braucht für alle Kinder alle Chancen,
wenn nicht morgen, dann übermorgen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.16


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Lein­fellner. Ich erteile ihm dieses.


10.16.50

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Also ja, es ist ganz viel Richti­ges gesagt worden. Die Kinderbetreuung muss ausgebaut werden. Ja, es ist we­sentlich, dass das Betreuungsangebot in den Kommunen sichergestellt wird.

Eine ganz kleine Kleinigkeit aber, nämlich diese ideologische Prägung
der Einheitspartei, ermöglicht es nicht, eine echte Wahlfreiheit sicherzustellen, sondern verhindert genau diese.

Frau Bundesminister, Sie stellen sich dann hierher und sagen – und da war ich schon etwas verwundert –, Kinderbetreuung ist Ländersache. – Ja, das
stimmt, aber eines muss man schon sagen: Sie wählen das Thema, zu dem Sie hierherkommen und sprechen wollen, selbst. Dann hierherzukommen
und sich fast schon zu entschuldigen, dass das eh nicht Ihr Thema sei, und hier das zu präsentieren, was Sie gestern eh schon in der Zeitung zum Besten gegeben haben, entbehrt jeder Logik. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, Sie haben auch gesagt, Sie sind „mit Leib und Seele Mutter“ und Sie sind „mit Leib und Seele Ministerin“. Beides glaube ich Ihnen natürlich. Sie sind aber in der glücklichen Lage, was viele Mütter nicht


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sind, ein Monatsgehalt von rund 18 000 Euro zu beziehen. Unsere Mütter kom­men zu Hause nahezu nicht mehr über die Runden. Darauf möchte ich
dann noch genauer eingehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben auch gesagt, Sie lassen es „nicht gelten, wenn es heißt, die Familien sind uns nichts wert“. – Ich glaube, dass niemand gesagt hat, dass Familien Ihnen nichts wert sind. Die freie Wahlmöglichkeit für Mütter, für Familien, für Eltern ist Ihnen aber nichts wert. Auf die vergessen Sie nämlich voll und ganz, und das, obwohl Sie gestern in einem Artikel in der „Kleinen Zeitung“ gesagt haben – es ist der erste Satz, den ich gelesen habe –, Sie treten für eine „echte Wahl­freiheit“ ein.

Der restliche Artikel, der ja noch viel, viel länger gewesen ist, zeigt aber von die­ser freien Wahlmöglichkeit nur sehr wenig. Ganz im Gegenteil: Sie treten
dafür ein, mit „Priorität“ für die unter Dreijährigen die Kinderbetreuungseinrich­tungen auszubauen.

Frau Bundesminister, dieser Kinderbetreuungsmonitor ist gut und schön. Vielleicht werfen Sie aber auch einmal einen Blick auf die Familien in
Zahlen. Dann würden Sie nämlich sehen, dass 79 Prozent der berufstätigen Frauen die Kinder im ersten Lebensjahr zu Hause betreuen wollen. (Beifall bei der FPÖ.) 4,3 Prozent der Frauen sagen, dass das Angebot zu teuer sei,
und 2,9 Prozent sagen, dass es kein geeignetes Betreuungsangebot gebe.

79 Prozent, Frau Bundesminister, wollen die Kinder zu Hause betreuen. Bei den Zweijährigen sind es aber auch immerhin noch 62 Prozent der Mütter,
die die Kinder zu Hause betreuen wollen – davon sagen Sie nichts –, und die sind nicht in der glücklichen Lage, 18 000 Euro im Monat zu verdienen.
(Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man schaut, was Entwicklungspsychologen zu diesem Thema sagen: Sie sagen auch, dass Kinder bis zum zweiten Lebensjahr wichtige Meilenstei­ne passieren. Sie brauchen Halt gebende, stabilisierende Bezugspersonen. Das


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sind halt einmal die Mutter und der Vater zu Hause, das sind die Familien,
Frau Bundesminister, und nicht irgendwelche Kinderbetreuungseinrichtungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, auch die SPÖ kann zuhören. Das ständige Dazwischengegackere!
(Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Oh-Rufe bei der SPÖ.) Ich weiß schon, dass ihr da ein System haben wollt, in dem man die Kinder vom ersten Tag an in
eine Betreuungseinrichtung hineinsteckt. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Das erklärt ja auch die Zwischenrufe: Sie können ihre Kinder ja zu
Hause betreuen! – Na ja, sie könnten ihre Kinder zu Hause betreuen, wenn nämlich diese Bundesregierung endlich in die Gänge kommen und dafür sorgen würde, dass unsere Mütter, Frau Bundesminister, zumindest das Gleiche bekommen wie jeder dahergelaufene Wirtschaftsflüchtling vom ersten Tag an in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn diese Bundesregierung nicht Tür und Tor für diese Zuwanderung aufgemacht hätte, dann wäre das Geld da, dann könnte die Kinderbetreuung zu Hause geleistet werden, nämlich von unseren Müttern – übrigens der
besten Kinderbetreuungseinrichtung, die es gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das muss man an dieser Stelle halt auch einmal klar und
deutlich sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Du hast ein Mikrofon! Du musst ja nicht so schreien! –Bundesrat Schreuder: Und welche Rolle haben
Väter? Welche Rolle haben Väter? – Bundesrätin Schumann: Die Väter nicht, nur die Mütter!)

Deswegen: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hätten das Geld. Des Rätsels Lösung heißt schlicht und ergreifend Remigration. (Bundes­rat Schreuder: Welche Rolle haben Väter, Herr Leinfellner? Herr Leinfellner, welche Rolle haben Väter?)


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In ein paar Monaten ist dieser ganze Zirkus vorbei. Mit einem Volkskanz­ler Herbert Kickl werden wir auch das sicherstellen. – Vielen Dank. (Beifall bei
der FPÖ.)

10.22


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.


10.22.36

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kurze Beruhigung! Der Titel
der heutigen Aktuellen Stunde lautet: „Aktuelles zur Kinderbetreuung und Kin­derbildung“.

Gestatten Sie mir aber ganz kurz einen Schritt zurück in die Vergangenheit!
Vor mehr als 30 Jahren war es in meinem damaligen Wohnort für meine Tochter nur möglich, ab einem Alter von vier Jahren entweder am Vormittag oder
am Nachmittag den Kindergarten zu besuchen und so auch den Kin­dergartenplatz zu erhalten. Ich bin damals schon voll berufstätig gewesen, und jede Arbeitnehmerin weiß – Sie wissen es auch, Frau Ministerin –: Es gibt
selten eine Arbeitsstelle, bei der man entweder am Vormittag oder
am Nachmittag im wochenweisen Wechsel arbeitet. Da habe ich jetzt überhaupt noch nicht von den Schließzeiten des Kindergartens gesprochen, die da­mals überhaupt nicht kompatibel mit vier Wochen Urlaub einer Arbeitnehmerin waren.

Meine persönliche Konsequenz ist es damals gewesen, dass ich für meine Toch­ter einen Kindergartenplatz in einem zehn Kilometer entfernten Ort ge­sucht und gesichert habe, der an meine damalige Arbeitsstelle, an die Gegeben­heiten der Vollzeitarbeit, angepasst war.


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Später habe ich dann diesen Ort, wo diese super Kinderbetreuung damals schon gegeben gewesen ist, als meinen Wohnort gewählt. Es ist nämlich tatsäch­lich so, dass die Attraktivität von Wohnorten für Familien auch davon abhängig ist, wie gut die Kinderbetreuung organisiert werden kann.

Da möchte ich jetzt – Sie haben es auch schon erwähnt, Frau Ministerin: wir sind in der Länderkammer – den Schwenk nach Oberösterreich machen. Kolle­gin Miesenberger hat es auch schon erwähnt: Letztes Jahr wurde in Oberöster­reich das Ziel ausgerufen, Oberösterreich zum Kinderland Nummer eins
zu machen. Ich persönlich mache dahinter immer ganz gerne ein Fragezeichen.

Das Einzige, was ich hier jetzt noch einmal als sehr lobenswert festhalten möchte, ist, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren wirklich sehr, sehr viel Geld in die Hand genommen hat und die Länder nun bestens dabei unterstützt, Kinderbetreuung und damit auch Kinderbildung nach vorne zu bringen.

Gerade Oberösterreich bildet neben Niederösterreich – wir haben es
heute schon gehört – noch immer ein unrühmliches Schlusslicht. Nun, nach langem Druck und durch die Bundesmittel der jetzigen Regierung – zu
nennen sind da die Kindergartenmilliarde und im Finanzausgleich der Zukunfts­fonds; wir haben es heute schon gehört –, sind Verbesserungen erzielt
worden – das hat auch Kollegin Miesenberger schon gesagt –: die Gehaltser­höhungen für Beschäftigte im elementarpädagogischen Bereich, die Novellierung des oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetzes im Juni 2023, nämlich mit der verpflichtenden Öffnung von mindestens 47 Wochen
im Jahr, der schrittweisen Reduktion der Kinderhöchstzahlen in den Gruppen und der Etablierung des Berufsbildes pädagogische Assistenzkraft.

So wurden nun endlich einige überfällige wichtige Schritte in die richtige Rich­tung gesetzt, die wohl jetzt in Folge auch spürbare Verbesserungen mit
sich bringen. Der Aufholbedarf in der Elementarpädagogik in Oberösterreich ist aber – und das muss ich auch noch einmal sagen; ich habe es mir extra


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gelb markiert – eklatant. Was nun passiert ist, können nur die ersten Meter auf einer langen Reise gewesen sein.

Oberösterreich muss jetzt erst einmal zum Durchschnitt der anderen Bundes­länder aufschließen, und es gibt zwischen den Bundesländern große Unterschiede. Nur um noch einmal die Zahl zu nennen: Bei der Betreuungsquote für unter Dreijährige ist der Österreichschnitt 33 Prozent, in Oberösterreich
liegt sie lediglich bei 24 Prozent.

Ich sehe schon, das rote Licht leuchtet, aber das Thema ist mir sehr
wichtig.

Zu sagen ist einfach, dass die Leidtragenden auch die Eltern sind, die Beruf und Familie nur schwer unter einen Hut bringen. Wir haben es heute schon
mehrfach gehört, ich möchte es aber noch einmal verstärken: Das führt schluss­endlich dazu, dass sich traditionelle Rollenbilder weiter oder wieder
verfestigen.

Die Teilzeitquote – ich muss das auch noch ganz kurz sagen, weil es wichtig ist – ist in Oberösterreich eine der höchsten im Bundesländervergleich, obwohl
der Ausbildungsstand der oberösterreichischen Frauen einer der höchsten im Bundesvergleich ist. Gerade da fangen die Defizite an, die wir sehen,
wenn wir zum späteren Lebensalter der Frauen kommen. Wir kommen dann zur Altersarmut, die eben der langen Teilzeitbeschäftigung geschuldet ist.

Ich muss jetzt aber unbedingt auch noch etwas Positives nennen, und das wurde heute auch schon angesprochen: Ganz wichtig, um Prognosen für die Kin­derbetreuung, für die Entwicklung der nächsten Jahre, stellen zu können, sind ordentliche Bedarfserhebungen im Vorfeld. Es reicht nämlich nicht, sich
am Ende des Jahres, kurz vor Beginn der Einschreibungsfrist, anzuschauen: Wie viele Kinder haben wir in der Gemeinde? Es muss vielmehr langfristig ge­plant werden. Es müssen Gebäude errichtet werden, es muss für Personal ge­sorgt werden und so weiter.


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Das möchte ich jetzt noch hervorheben: Unsere Gemeinde, Seewalchen, wo ich immer noch wohne – der Pullfaktor war tatsächlich die gute Kinderbetreu­ung, abgesehen vom schönen Attersee –, hat sich die Arbeit gemacht,
auf 27 Seiten ein Bedarfserhebungs- und Entwicklungskonzept über Kinderbe­treuungs- beziehungsweise Kinderbildungsplätze zu erstellen. Ich habe
es heute extra mitgenommen. Ich gebe es Ihnen gerne, Frau Ministerin, weil ich glaube, das ist ein wesentlicher Faktor für die Planung. Ich möchte den Mitarbeiter, der das gemacht hat, ganz besonders loben und auch anderen Kom­munalpolitiker:innen, die jetzt hier im Bundesrat vertreten sind, mitgeben,
das in ihren Gemeinden zu machen - -


Präsidentin Margit Göll: Bitte, Frau Kollegin, zum Schluss kommen!


Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (fortsetzend): - -, weil dann auch ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, wie wichtig Kinderbetreuung ist.

Ich danke für die Zeit. Es hätte ein bisschen mehr sein können, aber ich verstehe das. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger übergibt Bundesministerin Raab
ein Schriftstück.)

10.29


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.


10.29.20

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kindergarten ist die Startrampe und muss endlich zur echten ersten Bildungs­einrichtung werden. Von diesem Ziel sind wir unter den aktuellen Rah­menbedingungen aber leider weit entfernt. Österreich gibt nach wie vor nur 0,7 Prozent des BIPs für Elementarpädagogik aus und damit im Ver­gleich 6,5 Milliarden Euro weniger pro Jahr als zum Beispiel Länder wie Nor-


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wegen oder Island. Das „historische Investment“ – unter Anführungs­zeichen – in die Kinderbetreuung, von dem Sie geschwärmt haben, ist in Wahrheit leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wir NEOS begrüßen, dass es durch den neuen Monitoringbericht übersichtlichere Zahlen zur Betreuungslage in Österreich gibt. Es ist aber notwendig, dass der Bund und die Länder an Tempo zulegen, denn
bessere Statistiken allein vergrößern noch nicht das vorhandene Angebot.

Die echte Wahlfreiheit für alle Frauen und Familien, die wir NEOS schon lange fordern und die auch Sie, wie Sie sagen, Frau Bundesministerin, errei­chen möchten, ist in vielen Bundesländern immer noch ferne Zukunftsmusik. Im Österreichschnitt sind ja nur 52 Prozent der Betreuungsplätze für Drei-
bis Sechsjährige mit einer Vollzeitberufstätigkeit vereinbar. Wie wir schon gehört haben, gibt es da eine große Diskrepanz zwischen den Bundesländern: in
Wien sind es 91 Prozent, in Niederösterreich aber nur 26 Prozent, in Oberöster­reich 28 Prozent. Das korreliert zumindest mit den jeweiligen Färbungen
der Landesregierungen, ich glaube, es gibt auch einen gewissen kausalen Zusam­menhang, der mit dem Menschen- und vor allem Frauenbild zusammen­hängt. (Bundesrat Schennach: Dafür haben wir in Niederösterreich ...!) Frau Minis­terin, in dieser Hinsicht können Sie sich nicht rühmen, bereits erfolgreich
den Turbo beim Ausbau der Kinderbetreuung gezündet zu haben.

Worauf ich auch hinweisen möchte, ist, dass es, wenn wir über die Ermöglichung einer Berufstätigkeit reden, in Österreich nur sieben Kindergärten gibt, die
auch am Wochenende offen haben, was natürlich die Vereinbarkeit mit Berufs­tätigkeiten in der Pflege, bei der Polizei, in den öffentlichen Verkehrs­mitteln komplett verunmöglicht.

Der Ausbau der Betreuungsplätze muss aber auch mit dem Ausbau der Qualität in den Bildungseinrichtungen Hand in Hand gehen, das bedeutet kleinere Gruppen, bessere Betreuungsschlüssel, wodurch wir wiederum mehr Ressourcen für die individuelle Förderung der Kinder und bessere Arbeitsbedingungen


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für die Pädagoginnen und Pädagogen bekommen. Unter den derzei­tigen Rahmenbedingungen wird es aber vermutlich nicht gelingen, die vielen ausgebildeten Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zurückzugewinnen, die dem Beruf den Rücken gekehrt haben, und ohne diese Fachkräfte sind die Ausbauziele nicht zu erreichen. Das geht aber nur
mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden.

Wir erwarten uns etwas weniger Selbstlob und mehr Taten, denn zu
reden alleine reicht nicht, um die Wahlfreiheit und den Rechtsanspruch auf eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag in ganz Österreich endlich Realität werden zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.32


Präsidentin Margit Göll: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

10.32.28Einlauf und Zuweisungen


Präsidentin Margit Göll: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfrage­beantwortungen,

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mit­gliedstaat der Europäischen Union

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll
dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung
auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mit­teilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen
wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 60

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 13)

2. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA von 22. April 2024 (abends) bis 24. April 2024 in Deutschland und Frankreich (Anlage 2 und Anlage 2a Änderung)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­sumentenschutz (III-849-BR/2024)

zugewiesen dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

ORF-Jahresbericht 2023 und ORF-Transparenzbericht 2023 gemäß § 7 sowie § 7a ORF-Gesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration
und Medien (III-850-BR/2024)

zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die öffentlichen Finanzen 2022
bis 2027 (III-851-BR/2024)

zugewiesen dem Finanzausschuss


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 61

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbe­richt 2022) (III-852-BR/2024)

zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten

Außen- und Europapolitischer Bericht 2022 der Bundesregierung (III-853-BR/2024)

zugewiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Datenschutzbericht 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz
(III-854-BR/2024)

zugewiesen dem Justizausschuss

3. Petition

Petition Nr. 56 betreffend „Schutzwege für den Schutz der Gerloser Bevölkerung!" überreicht von Bundesrat Christoph Steiner (56/PET-BR/2024)

*****


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 62

*****


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 63

*****


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 64


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 65

*****


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 66

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsidentin Margit Göll: Weiters eingelangt ist eine Information des Kabinetts der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Vertretung
von Frau Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler am 24. April 2024 ab 13 Uhr durch Herrn Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher

sowie eine elektronische Mitteilung des Kabinetts des Bundesministers für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch, der
sich krankheitsbedingt für die heutige Sitzung entschuldigen und durch Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher
vertreten lässt,

und ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek vom 24. bis 26. April 2024
in Deutschland bei gleichzeitiger Beauftragung von Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien Mag. Dr. Susanne Raab gemäß
Art. 73 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung.

*****

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung
sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 67

Behandlung der Tagesordnung


Präsidentin Margit Göll: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. (Bundesrat Span­ring hebt die Hand.)

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein. (Bundesrat Steiner: Frau Präsident! Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Bundesrat Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

10.35.37*****


10.35.39

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäfts­behandlung): Frau Präsident! Der Grund meiner Geschäftsordnungs­meldung bezieht sich auf die letzte Sitzung. Ich möchte hiermit nachträglich einen Ordnungsruf für Frau Bundesrätin Schumann und Herrn Bundes­rat Schreuder für beleidigende und auch die NS-Zeit verharmlosende Zwischen­rufe fordern.

Ich erkläre auch gerne, worum es geht: Bei Tagesordnungspunkt 27
habe ich einen Antrag zur Senkung der Strafmündigkeit aufgrund überbordender Jugendkriminalität eingebracht. Frau Präsident, Sie haben bei diesem Tages­ordnungspunkt Vorsitz geführt, es kam im Zuge dieser Rede zu Zwischenrufen, und ich habe sogar auf einen Zwischenruf – nämlich auf jenen von Frau Bundesrat Schumann – reagiert. Die wahre Tragweite ihrer Aussage ist mir aber dann erst zu Hause bewusst geworden, als ich das Stenoprotokoll bewusst gelesen habe.

Ich verlese jetzt kurz den Auszug aus dem Stenographischen Protokoll.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 68

Zitat: „Die Lösung dieser und vieler anderer Probleme heißt nicht Migration, meine Damen und Herren, sondern die Lösung heißt Remigration.
Auch das muss man einmal ansprechen können. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Deportation! Deportation heißt das, nicht Remigration!)“

Ich habe dann geantwortet: „Es tut mir leid, Frau Kollegin Schumann von der SPÖ, wenn Sie dazu Deportation sagen. Das ist vielleicht Ihre Interpretation, das meinen wir nicht. (Bundesrat Schreuder: Das meint ihr! Genau das meint
ihr![...])“–
Es gab einen weiteren Zwischenruf von Bundesrätin Schumann, der nicht mehr wörtlich protokolliert ist.

Wenn man sich das Video anschaut, sieht man auch, wie dann, nachdem
ich gesagt habe, dass das nicht unser Ansinnen ist, Heiterkeit in den Reihen der SPÖ ausbricht.

Nur so viel: Deportation bedeutet laut Duden die „Verschickung, Verschlep­pung oder Verbannung von Straftätern, politischen Gegnern oder gan­zen Volksgruppen mit staatlicher Gewalt in weit entlegene Gebiete zu langjähri­gem oder lebenslangem Zwangsaufenthalt.“

Deportation besonders in Zusammenhang mit der Geschichte Österreichs:
Die Nationalsozialisten deportierten Millionen von Menschen, vor allem Juden, aber auch viele andere in Konzentrationslager, wo ein Großteil dieser
Menschen dann getötet wurde.

Meine Damen und Herren von der Einheitspartei – das muss ich jetzt wirklich so sagen –, ich kann mich erinnern, dass wir vor Kurzem hier herinnen eine Ver­schärfung des NS-Verbotsgesetzes beschlossen haben. Damals haben
Sie uns mit Nachdruck erklärt, wie wichtig es ist, dass die gröbliche Verharmlo­sung herausgenommen wird und jede Form der Verharmlosung strafbar
wird. Sie gehen dann aber her und vergleichen die Tatsache, dass wir Gewalttä­ter, Vergewaltiger, Messerstecher, aber auch illegal in Österreich aufhälti-


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ge Personen, die gerichtlich bestätigt kein Recht haben, hier zu sein, in ihre Hei­mat verbringen wollen, mit dem systematischen Mord an Millionen von
Juden. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)

Frau Präsident, ich fordere da einen Ordnungsruf, und ich fordere auch eine Ent­schuldigung der beiden Herrschaften für einen dermaßen schäbigen Ver­gleich und auch für diese Verharmlosung der Verbrechen der NS-Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

10.39


Präsidentin Margit Göll: Ist ein weiteres Wort zur Geschäftsbehandlung gewünscht? (Bundesrat Schreuder hebt die Hand.) – Bitte, Herr Bundesrat Marco Schreuder.


10.39.19

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung):
Frau Präsidentin! Es ist jetzt natürlich etwas schwierig, da es jetzt automatisch auch eine inhaltliche Debatte wird, obwohl ich mich nur zur Geschäfts­ordnung melden möchte.

Ich bin, was die Verharmlosung der NS-Zeit betrifft, sehr sensibel, nur: Deportationen gab es nicht ausschließlich in der nationalsozialistischen Zeit; jetzt gerade wurden ukrainische Kinder auch von Putin verschleppt und deportiert.

Deportation ist in der gesamten Menschheitsgeschichte immer wieder eine ver­achtungswürdige politische Handlung gewesen, und dieses Wort Deporta­tion ausschließlich mit dem NS-Regime zu verknüpfen, das kann man
nicht zulassen, da es immer wieder in der gesamten Menschheitsgeschichte vorkam. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. Bun­desrätin Schumann hebt die Hand.)

10.40


Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin Schumann. – Bitte sehr um Ihren Beitrag.



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10.40.18

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung):
Die sozialdemokratische Fraktion steht schon aus ihrer Geschichte heraus nicht im Verdacht, jemals einer Verharmlosung der Aktionen und widerlichen
Taten des NS-Regimes auch nur irgendwie anzuhängen. Ganz ehrlich, es wäre klug von der FPÖ, sich endlich einmal dem Remigrationsbegriff, dem,
was er wirklich bedeutet, zu stellen.

Wir hören hier eine Vielzahl von Reden. Wir haben letztes Mal eine Rede von Bundesrat Leinfellner gehört, die beinhaltet hat, wir hätten kein Woh­nungsproblem mehr, wenn die Ausländer nicht mehr da wären. (Bundesrat Lein­fellner: Ja stimmt’s nicht?) Wir haben heute eine Rede von Herrn Leinfell­ner gehört, in der er sagte, wir hätten mehr Geld für die Kinderbetreuung, wenn die Ausländer nicht mehr da wären. – Alles das impliziert, dass man die Menschen, die bei uns arbeiten, die Menschen, die bei uns ihre Leistung bringen, aus dem Land wegbringen möchte.

Es wäre klug von der FPÖ, den Remigrationsbegriff klar und deutlich zu definie­ren und zu sagen, wir kennen ihn aus der Geschichte, wie wir sie in
Deutschland von anderen Parteien erleben. Es wäre ganz klug, diesen Begriff genau zu definieren. Wenn Sie, Frau Präsidentin, mir dafür einen Ord­nungsruf geben wollen: Ich lehne es noch einmal ab, die Sozialdemokratie oder meine Person im Zusammenhang mit der Verharmlosung der NS-Verbre­chen zu sehen. Das ist wirklich der letzte und untergriffigste Akt. Ich ersuche die FPÖ dringend, ihren Remigrationsbegriff genau zu definieren, damit es
nicht zu weiteren Missverständnissen kommt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

10.42


Präsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Spanring. – Bitte.



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10.42.10

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Gut. Auf diese Aussage von Frau Kollegin Schumann muss ich natürlich noch einmal antworten. – Frau Kollegin, wenn Sie sagen,
dass der Begriff so verwendet wurde, wie Sie das jetzt gesagt haben, dann muss ich Ihnen sagen, das ist ganz einfach falsch.

Ich weiß, was Sie ansprechen. Sie sprechen das Treffen in Deutschland
an. Auch dort, das wurde inzwischen festgestellt, wurde lediglich von Remigra­tion gesprochen, und Journalisten, die genau Ihren linken Fantastereien­parteien zuzuschreiben sind, haben daraus das Wort Deportation gemacht (Bun­desrat Steiner: Genau!) und haben auch noch gesagt, das war die „Wann­seekonferenz 2.0“. Dagegen werden wir entsprechend Einspruch erheben, denn das ist einfach wirklich unter aller Kritik, das ist wirklich schäbig. Sie versu­chen dauernd, die FPÖ in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken (Bundesrat Schennach: Zu Recht!), und das ist genauso schäbig.

Wenn Sie sagen, aus Ihrer Geschichte heraus sind Sie alle unverdächtig, dann muss ich Ihnen sagen: Nein, ich glaube, nach dem Krieg, 1945, hat sich
keine Partei mit Ruhm bekleckert. Da kann ich auch nur Ihren ehemaligen Vor­sitzenden zitieren, der gesagt hat: „Lernen S’ Geschichte [...]!“ (Beifall bei
der FPÖ.)

10.43

*****


Präsidentin Margit Göll: Wir werden uns das Stenographische Protokoll besorgen, und ich würde vorschlagen, wenn es dann da ist, eine Stehpräsidiale einzuberufen.


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10.43.371. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird
(35. StVO-Novelle) (3975/A und 2518 d.B. sowie 11481/BR d.B.)


Präsidentin Margit Göll: Wir gehen weiter in der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Philip Kohl. – Ich bitte um den Bericht.


10.43.58

Berichterstatter Philipp Kohl: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.


Präsidentin Margit Göll: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Dominik Reisinger. Ich erteile ihm dieses.


10.44.41

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätzte Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir debattieren bei die­sem Tagesordnungspunkt die 35. StVO-Novelle, eine an sich unbe­deutende Zahl, die aber aus unserer Sicht sehr wichtige Themen in sich trägt.

Zu diesen Themen gibt es teilweise unsere Zustimmung, wie zum Beispiel
zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden, teilweise aber leider nicht,


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und zwar zur angedachten Geschwindigkeitsreduktion in Ortsgebieten.
Ich betone das Wort leider, denn wir hätten gerne einer legistisch gut gemach­ten Gesetzesnovelle zugestimmt, zumal ja bekannt ist, dass wir als SPÖ in
diese Richtung schon seit Jahren Anträge einbringen, die leider nie Zustimmung fanden.

Jetzt haben wir leider einen Murks vor uns, mit dem garantiert verabsäumt
wird, dass wir es Gemeinden erleichtern, Geschwindigkeitsreduktionen, wie zum Beispiel eine 30-km/h-Zone in sensiblen Bereichen, vor einer Schule, um­zusetzen. Jeder, der etwas anderes behauptet oder glaubt, hat von der Materie, wie sie nämlich in der Praxis tatsächlich gelebt wird, keine Ahnung. Das Grundproblem ist und bleibt auch mit dieser Gesetzesnovelle, dass es zu keiner Kompetenzverschiebung kommt. Die Gemeinden bleiben weiterhin auch
in Zukunft nur Antrag- beziehungsweise Bittsteller, die Zuständigkeit liegt weiter bei den Bezirksverwaltungsbehörden, am Land ist das die Bezirkshaupt­mannschaft.

Ich bin jetzt seit circa 16 Jahren Bürgermeister und sage Ihnen, wie es in der Praxis ablaufen wird und in der Vergangenheit auch abgelaufen ist: Die
Gemeinde regt aus gutem Grund eine 30-km/h-Beschränkung an und tritt schriftlich oder mündlich an die BH heran. In weiterer Folge wird
dann ein Lokalaugenschein vereinbart und die Situation vor Ort begutachtet.

Ich kann Ihnen heute garantieren, dass es in Zukunft kaum Fälle geben
wird, bei denen der Verkehrsjurist oder die -juristin der Bezirkshauptmannschaft nicht einen Sachverständigen beiziehen wird. Das wird es nicht geben,
auch wenn Sie, liebe ÖVP und Grüne, ein paar Wörter im Gesetzestext austau­schen. Das hat im Wesentlichen auch die Expertin im Ausschuss bestätigt,
die ausführte, dass eine Einholung eines Gutachtens für solche Ge­schwindigkeitsreduktionen nicht ausgeschlossen werden kann. Genau deshalb wird sich auch nichts ändern. (Beifall bei der SPÖ.)


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Ich habe im Fernsehen aufmerksam die Nationalratsdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt verfolgt. Da haben die Regierungsparteien stereotyp durch die Bank immer von Erleichterungen gesprochen. Diese Erleichterung, vor
allem die geforderte Rechtssicherheit, ist in der praktischen Anwendung weder erkennbar noch zu erwarten. Wenn Sie wirklich so überzeugt sind, dass
dieses Gesetz hält, was es in Ihren Augen verspricht, warum haben Sie dann unseren SPÖ-Antrag im Nationalrat für eine Ausschussfeststellung abge­lehnt? Das ist eine Frage, die mir hoffentlich noch jemand beantworten kann. (Beifall bei der SPÖ.)

In dieser Ausschussfeststellung hätten wir gefordert, dass es nur – die
Betonung liegt auf nur – in absoluten Ausnahmefällen zu einem Sachverständi­gengutachten bei Geschwindigkeitsreduktionen kommen soll. Sie waren dagegen, weil Sie offensichtlich selber nicht daran glauben, dass sich da etwas zum Besseren wendet. Das entlarvt Sie bei Ihrem vermeintlichen Vorhaben,
für Erleichterung und Beschleunigung im Verfahren für die Gemeinden
zu sorgen.

Abschließend stelle ich fest: Schade, dass Sie nicht auf unsere Vorschläge einge­gangen sind und sich leider mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner
auf Regierungsebene zufriedengeben. Da wäre mit uns mehr, da wäre mit uns Besseres möglich gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)

So bleibe ich bei meiner Meinung und Feststellung, dass dieser Gesetzent­wurf vielleicht gut gemeint war und ist, aber handwerklich absolut
schlecht umgesetzt wurde. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.49

10.50.02Einlauf


Präsidentin Margit Göll: Mit einer elektronischen Mitteilung des Kabinetts der Bundesministerin für EU und Verfassung wurde bekannt gegeben, dass
Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung


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Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek aufgrund des heute stattfindenden Minis­terrates bis maximal 12.30 Uhr im Bundesrat anwesend sein wird.

10.50.18Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Margit Göll: Wir gehen in der Tagesordnung weiter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.


10.50.24

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister! Es gibt Themen oder Maßnahmen,
die eigentlich komplett logisch sind und nur Vorteile bringen. Trotzdem sind sie oft extrem schwierig durchzusetzen, weil sich manche nicht trauen, weil
es manchen nicht um Sachargumente geht. (Bundesrat Schennach: Da habt ihr euch nichts getraut!) Besonders schwierig ist es ja mit Sachargumenten,
wenn es ums Auto beziehungsweise um mutmaßliche Einschränkungen der freien Fahrt oder gar Geschwindigkeitsbeschränkungen geht. (Bundes­rat Schennach: Da habt ihr euch gar nichts getraut!)

Tempo 30 innerorts ist so eine Geschichte. Sie erinnert mich immer ein bisschen an die Einrichtung von Fußgänger:innenzonen. Vorher geht jedes Mal die
Welt unter, alle Geschäfte müssen zusperren et cetera. Das sind die Befürchtun­gen, und nachher stellt sich das Gegenteil heraus und niemand kann
sich mehr vorstellen, sie wieder aufzulassen. Zu einleuchtend sind die Vorteile. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Es gibt auch hierbei ausschließlich Vorteile, das ist wirklich etwas Schönes.
Der Straßenraum wird bei Tempo 30 für Fußgänger und Radfahrerinnen attrak­tiver. (Bundesrat Schennach: Aber das Gesetz gibt nichts her!) – Ich komme
schon noch auf Sie zu sprechen. – Er wird vor allem sicherer. Denken Sie nur einmal an Kinder, die zu Fuß zur Schule oder zu Freizeiteinrichtungen
gehen: Was ist Ihnen dabei lieber – eine Autorennbahn oder eine verkehrsbe­ruhigte Straße mit Autos, die maximal 30 km/h fahren?


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Tempo 30 ermöglicht erst einen sicheren Mischverkehr. Da können Fahrräder im gleichen Geschwindigkeitsbereich mithalten. Die Fahrbahnbreiten können reduziert werden, was wiederum für breitere Gehsteige und für die Pflanzung von Bäumen genutzt werden kann. Die Aufenthaltsqualität wird entschie­den höher.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Verkehrssicherheit. Bei Tempo 30 statt 50 sinkt das Risiko tödlicher Verletzungen bei Unfällen mit Gehenden um drei
Viertel. Tempo 30 rettet also Leben. Das zeigen übrigens eindrücklich auch Zahlen in den Kommunen, die das schon länger flächendeckend einge­führt haben: wie stark die Zahl der tödlichen Unfälle und überhaupt der Unfälle zurückgegangen ist, denn Tempo 30 halbiert den Anhalteweg gegenüber Tempo 50 von 22 auf 11 Meter. (Bundesrat Schennach: Wir wollen ja Tempo 30! – Bundesrätin Grimling: Wir wollen es ja eh!)

Tempo 30 reduziert den Lärm und auch die Staubemissionen, und das
erhöht wiederum die Lebensqualität. Ich habe es schon oft in diese Richtung gesagt: Das hat eine sozialpolitische Komponente. Welche Einkom­mensgruppen wohnen besonders häufig an stärker befahrenen Straßen? Bei Tempo 30 statt 50 halbiert sich die Schallemission. Gerade da können
vor allem in Zukunft die de facto lautlosen Elektroautos ihre Vorteile massiv ausspielen, denn über 30 km/h beginnt das Rollgeräusch zu dominieren.

Gerade heute haben wir den Internationalen Tag gegen Lärm, das ist ein gut zu­sammenfallender Zeitpunkt. (Bundesrat Schennach: Seien wir froh, wenn
wir ...!)
85 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher fühlen sich von Lärm belästigt, und da ist zuallererst der Straßenlärm zu nennen. Tempo 30 ist
extrem kostengünstig umzusetzen.

Mit einem Mythos ist aufzuräumen: Nein, man braucht deswegen nicht länger mit dem Auto. Die Durchschnittsgeschwindigkeit – das zeigt sich – ändert
sich minimal, der Verkehr wird aber flüssiger. Wir reden da letztlich
von Sekunden. Ein paar Sekunden, finde ich, sollten die Sicherheit für Kinder und


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generell höhere Lebensqualität für Menschen, die an Straßen wohnen,
wert sein. Es ist einmal auch ganz klar festzuhalten, dass die Straßen eben nicht nur für die Autos, sondern für alle, für alle Verkehrsteilnehmer:innen da
sind. (Beifall bei den Grünen.)

Eine Gemeinde konnte auch bis jetzt Tempo 30 einführen, nur war das sehr kompliziert, aufwendig und auch teurer. (Bundesrat Schennach: Und jetzt
wird es noch komplizierter! – Bundesrätin Grimling: Genau! Es wird komplizierter!) –
Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen. Das wird jetzt tatsächlich massiv vereinfacht. Es wird in der Regel keine Sachverständigengutachten mehr brauchen, und es wird kürzere Verfahren geben. Das ist auch einfach zu begründen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden kann, wenn diese Reduktion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
für Fußgänger und Radfahrer geeignet ist. Um das festzustellen,
brauche ich keine wissenschaftlichen Gutachten mehr, weil es einfach evident ist. Es gibt genug Studien, Hinweise und Beweise dafür, dass dem so
ist. Im Moment steht noch drinnen, dass die Erforderlichkeit nachgewiesen werden muss – dass es erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen. Das ist nun wirklich ein fundamentaler Unterschied in der Beweisfüh­rung. Die Erforderlichkeit nachzuweisen – das weiß ich auch aus den Gemeinden, mit denen ich in Kontakt bin, die sich da bemühen – ist natürlich ein wirklich mühsames Unterfangen und kann sehr lange dauern.

Es ist halt so – und es stimmt nicht, was Herr Reisinger gesagt hat –: Für Gemeindestraßen ist die Gemeindebehörde zuständig, und wenn eine Gemeinde Tempo 30 einführen will, dann kann sie das jetzt tun. Dann wird sie sich
ja nicht selber Prügel in den Weg werfen und irgendwie Gutachten einholen, wenn sie selbst Behörde ist und das feststellen kann.

Auch auf Landesstraßen wird es leichter, weil dort natürlich die Vorgabe ist, dass lediglich nachzuweisen ist, dass es geeignet ist, die Verkehrssicherheit zu


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erhöhen, was eben wie gesagt de facto evident ist. Selbstverständlich wird das massiv leichter werden.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die SPÖ schlicht
und einfach davor drücken will, diesem Antrag zuzustimmen, zumal er ja sogar größtenteils weiter als ihr eigener Antrag geht. (Bundesrat Schennach:
Ja, ja! – Bundesrat Kovacs: Die Grünen mit drei Bürgermeistern in ganz Österreich! – Bundesrätin Grimling: Ja, ja! Keine Ahnung!)

Ein großer Dank gilt den Gemeinden, die die Unterstützungserklärung des VCÖ unterschrieben und sich aktiv für die Tempo-30-Erleichterungen einge­setzt haben. Das sind immerhin 280 Gemeinden quer durch die Couleurs. Ohne diese hätte es wohl nicht geklappt. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Die Gemeinden werden jetzt in ihrer Regelungskompetenz gestärkt. Dabei sollen die bürokratischen Hürden möglichst reduziert werden, und das haben wir
jetzt gemacht. Es ist noch einmal schön zu sehen, dass in vielen Gemeinden ein Umdenken im Gange ist, dass Prioritäten zugunsten der schwächeren Ver­kehrsteilnehmer, sowohl was die physisch Schwächeren als auch was
die Einkommensschwächeren betrifft, gestärkt werden. Das ist gleichzeitig eine sozialpolitische Maßnahme.

SPÖ und F sowieso: Nehmt euch ein Beispiel an diesen Gemeinden! Mir
kommt es schon ein bisschen so vor, dass die, die sonst lautstark für die Gemein­den eintreten, plötzlich befürchten, dass diese in solchen Fragen anders
und zukunftsweisender ticken könnten als sie selbst. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

10.58


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.



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10.58.26

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Wir haben es vorhin eh auch schon von Kollegen
Gross gehört: Der Verkehr ist laut, dreckig und gefährlich. – Das ist ein Zitat der Verkehrsministerin aus der letzten Nationalratssitzung.

Weiters, in einer kleinen Gemeinde: „In Gehweite der Wohnung liegt die Schule, [...] das Freizeitzentrum, [...] der Eislaufplatz, [...] das Freibad. In der an­deren Richtung liegt der Supermarkt, eigentlich auch nicht weit mit dem
Rad, die ideale Distanz zum Einkaufengehen.“ – Ebenfalls ein Zitat der Verkehrs­ministerin aus der letzten Nationalratssitzung. Dies zeigt für mich
die weltfremde Blase, in der sich die Grünen bewegen. (Beifall bei der FPÖ.)

In meinem Heimatbezirk Mistelbach gibt es 52 Katastralgemeinden.
In den 52 Katastralgemeinden gibt es sechs Freibäder, zwei Eislaufplätze, Su­permärkte haben wir in den vier Städten und hier und da in einer grö­ßeren Gemeinde, in vielen Gemeinden nicht einmal mehr einen Nahversorger. Genau an diesem Beispiel sieht man aber die weltfremden Annahmen.
Auf der anderen Seite kann man von der grünen Polittruppe, die sich nicht distanziert, sondern die Klimaterroristen sogar unterstützt, ja nichts
anderes erwarten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das beste Beispiel ist der Farbanschlag der anscheinend geistig Eingeschränkten auf die Läufer des am vorigen Wochenende stattgefundenen Wien-Marathons. Haben die Ihrer Ansicht nach auch zu viel CO2 ausgestoßen?

Nun noch zum Zitat lauter, dreckiger Verkehr: Ich habe im Ausschuss die ent­sandte Expertin des Verkehrsministeriums danach gefragt, welcher
Experte das ausgearbeitet hat oder ob das die alleinige Meinung der Verkehrs­ministerin ist. Natürlich wurden wie gewohnt auch die von mir angefor­derten genauen Zahlen und Statistiken, die dem heutigen Beschluss als Grundla­ge dienen sollten, weder präsentiert noch nachgereicht, und es wurde
auch – so wie immer – die Frage nicht beantwortet.


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Wenn es – und das ist klar ersichtlich – nach dieser Nochbundesregierung von Schwarz-Grün geht, dann ist das die flächendeckende Schikane für
Motorrad- und Autofahrer, für alle, die im ländlichen Raum tagtäglich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. In großen Schritten ist es im Anmarsch.
(Beifall bei der FPÖ.)

Wenn es nach der ÖVP und den Grünen geht, dann bekommen wir in Österreich flächendeckend die Beschränkung, wie wir es vorhin von Kollegen Gross
schon gehört haben: flächendeckend im Ortsgebiet auf die 30 km/h, auf Frei­landstraßen auf 80 km/h und auf Autobahnen auf 100 km/h. Sogar im
Ö1-„Morgenjournal“ am 13.6.2022 hat Frau Minister Gewessler diese Forderung bestätigt.

Dass dieser Wahnsinn aber auch von der ÖVP mitgetragen wird, auch
versteckt im Kapitel Verkehrssicherheit des Regierungsprogramms schlummert und uns anscheinend bevorsteht, zeigt auch das aktuelle Abstimmungs­verhalten beim kürzlich von unserem Nationalrat Christan Hafenecker gestellten Antrag im Verkehrsausschuss gegen eine flächendeckende Beschränkung
der Geschwindigkeit im Ortsgebiet auf 30km/h, gegen eine flächendeckende Be­schränkung auf Freilandstraßen auf 80, gegen eine flächendeckende Be­schränkung auf Autobahn auf 100. Er ist von allen anderen Parteien abgelehnt geworden.

Damit komme ich schon zu weiteren Punkten, die wir sehr kritisch sehen. Angefangen hat das Ganze im Sommer des vorigen Jahres mit dem VCÖ, der hausieren gegangen ist. Wir wissen, der VCÖ ist ja kein Verkehrsclub,
sondern eine Spendensammelorganisation. Diese grüne Spendensammelor­ganisation ist in den Gemeinden mit der Forderung, endlich einmal
die Notwendigkeit einer Verkehrswende auf kommunaler Ebene zu sehen und auch umzusetzen, hausieren gegangen, ohne zu sagen, was für eine Verkehrswende das ist. Die Verkehrswende für die Grünen ist nämlich die Einschränkung der individuellen Mobilität. Man hat den 30er auf
Haupt- und Nebenstraßen in Ortsgebieten gefordert, aber laut StVO gibt es


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keine Haupt- und Nebenstraßen. Da sprechen wir von Bundessstraßen,
von Landesstraßen und von Gemeindestraßen, je nachdem, wer der Straßen­halter ist. In der Resolution soll auch gefordert werden, dass die
Gemeinden ohne Einschränkung 30 km/h verordnen können. Das ist aber das Wunschkonzert von Herrn Gross.

Bei einer Veranstaltung in diesen Räumlichkeiten voriges Jahr wurde ja
auch schon die Vision der Verkehrsblockierer vorgetragen. Dabei wurde wort­wörtlich über Zufahrtskontrollen für Verkehrsteilnehmer in die Städte gesprochen, über 30 km/h flächendeckend – mit der Begründung, dass sich die Autofahrer im Reißverschlusssystem in den Fahrradverkehr einordnen
können.

Dass es den handelnden Personen der jetzigen schlechtesten Bundesregierung aller Zeiten nicht um Straßenverkehrssicherheit geht, sehen wir ja tag­täglich in den Entscheidungen der Person, für die der Verkehr laut und dreckig ist.

Die letzte Entscheidung, die nächste Straßenblockade in meinem Hei­matbundesland Niederösterreich, betrifft die S 34. Nach der Marchfeld Schnellstraße S 8 und dem Lobautunnel will die grüne Klimaministerin Gewessler das Projekt Traisental Schnellstraße endgültig zerschlagen.
Damit zerstört sie die Hoffnung Tausender Familien und Pendler auf die so dringend notwendige Verkehrsentlastung. Die Landsleute in der
Region warten seit Jahrzehnten darauf. Die Absage der S 34 ist für uns Freiheitliche und für unseren Verkehrslandesrat Landeshauptmannstellvertreter Udo Landbauer eine Katastrophe. (Beifall bei der FPÖ.)

Die S 34 ist im Bundesstraßengesetz verankert, und sämtliche Genehmigungsbe­scheide liegen vor. Daher hat die Ministerin den klaren Auftrag, das
Projekt umzusetzen. Mit ihrem ideologischen Feldzug gegen die S 34 schadet die Verkehrsministerin dem Zentralraum und nimmt dem Bezirk Lilienfeld
echte Zukunftschancen. Das ist ein offener Angriff gegen Niederösterreich. Die


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S 34 steht für Verkehrssicherheit, für die Entlastung der Pendler, die
schneller vorankommen, und für mehr Lebensqualität für die Anrainer entlang der stark befahrenen B 20. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns Freiheitliche ist klar: Die Traisental Schnellstraße wird kommen, nur wird Gewessler nicht mehr im Amt sein. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Diese Bundesregierung ist aber auch der Verhinderer für den Ausbau des öffent­lichen Verkehrs. Die Bevölkerung im ländlichen Raum, die durch die Ver­hinderung vieler Straßenprojekte immer mehr gezwungen wird, auf den öffentli­chen Verkehr umzusteigen, findet ein kaputt- und in den letzten vier Jah­ren auf dem falschen Platz eingespartes System, zum Beispiel auch durch mehre­re Fehlentscheidungen bei den ÖBB. Die Bevölkerung – ich habe es eh
das letzte Mal schon gesagt – braucht teilweise 6 bis 9 Stunden mehr in der Wo­che, um zum Arbeitsplatz oder in die Schule zu kommen.

Wir Freiheitliche stehen auf der Seite der österreichischen Bevölkerung, wenn es um die Sicherheit geht. Wir Freiheitliche machen bei Ihren schikanö­sen Fantasien nicht mit. Wenn die Bevölkerung eine Mobilitätswende und die Rückkehr zur Normalität haben will oder die ländliche Bevölkerung
nicht mehr wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden will, dann haben die Österreicher dieses Jahr mehrere Möglichkeiten, dies kundzutun.
(Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas zum Thema Umwelt: In Wien – das muss man sich vorstellen! – muss ein seit vielen Jahren bestehender Würstelstand einem neu zu
pflanzenden Baum weichen. In meinem Heimatbundesland Niederösterreich werden Wälder, die die größten CO2-Speicher sind, gerodet, um Wind­räder im Wald zu errichten, um dann Ihre verrückten Ideen, alles
auf Elektroautos umzustellen, am Papier darstellen zu können und zu probieren. Das geht sich aber nicht einmal mit einer SPÖ-Excel-Tabelle aus. (Beifall
bei der FPÖ.)


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Die Batterien, die für die vielen und von Ihnen geforderten Elektroautos pro­duziert werden, werden ja hauptsächlich in China produziert, wo derzeit
jeden Tag zwei neue Kohlekraftwerke in Betrieb gehen und Kinderarbeit eben­falls zum Alltag gehört.

Meine letzte Frage, die sich für mich stellt, ist, ob in der grünen Vision
mit schwarz-türkisem Pflaster Elektroautos fliegen können oder ob diese, wie ich denke, nicht genauso Straßen benötigen, auf denen sie fahren.

Wenn Sie, Kollegen im Bundesrat, nicht an die Visionen der Grünen glauben, dann haben Sie heute ja schon die Möglichkeit, dem nächsten Schritt
zur Mobilitätseinschränkung und schikanösen Behandlung aller, die ein Fahrzeug benötigen, entgegenzuwirken. Wir Freiheitliche werden im Namen und
auf der Seite der Bevölkerung dem Wahnsinn entgegenwirken.
(Beifall bei der FPÖ.)

11.07


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr dieses.


11.07.36

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kehren wir wieder zum eigentlichen Kern der Novelle,
zu deren wesentlichen Punkten und dazu, wie lösungsorientiert diese Novelle ist, zurück.

Eingangs dazu: Wer kennt das nicht – die Rushhour in der Früh vor dem Kindergarten und der Schule oder um den Sportplatz, wenn das Training zu Ende oder das Spiel zu Ende ist, oder sei es das tagtägliche Getümmel um das
betreute Wohnen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner Erholung im Freien suchen. Dazu kommt noch eine viel befahrene Gemeindestraße. Das ist
eine Situation, wie sie sich viele vor Ort in den Gemeinden auch vorstellen kön­nen, weil es für viele auch so ist.


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Wir wissen natürlich auch, dass es dadurch zu gefährlichen Situationen
kommen kann, und die Zahlen zeigen es leider auch deutlich, denn fast zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschäden ereignen sich im Ortsgebiet. Vergangenes Jahr passierten sogar rund 15 000 Verkehrsunfälle nur auf Ge­meindestraßen. 17 600 Personen wurden dabei verletzt, und leider
mussten sogar 80 Personen ihr Leben lassen. Die häufigste Unfallursache ist dabei überhöhte Geschwindigkeit.

Da wird angesetzt. Tagtäglich sind bei solchen Situationen die Gemeinden damit beschäftigt, die Sachlage zu entschärfen, um Sicherheit für alle Verkehrs­teilnehmer und Straßenbenutzer zu finden – also für alle Verkehrsteilnehmer in Symbiose. Alle Verkehrsteilnehmer – wir wissen es –, das sind zum
einen die Fahrzeuge – seien es jetzt Auto, Lkw, Rad – und auch Fußgänger.

Der Weg dazu ist oft ein langer. Wir wissen es: Ansuchen um Geschwindigkeits­messungen sind aufwendige und langwierige Verordnungsverfahren.
Das ist nicht nur für die Gemeinden, sondern auch für die übergeordnete Be­hörde ein Verwaltungsmonster, obwohl es vor Ort stattfindet.

Damit soll nun Schluss sein, denn mit 1. Juli 2024 werden langjährige Forderun­gen von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – und da spreche
ich über alle Couleurs hinweg – nun Wirklichkeit.

Im Detail, wie wird das mit vorliegender Novellierung der Straßenverkehrsord­nung möglich? – Es ist schon erwähnt worden, aber es schadet nicht,
wenn man es sich immer wieder vor Augen führt: Für Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis – und das ist jetzt klar kommuniziert und festgelegt –
können einfacher als bisher Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt werden. Mit dem Begriff Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis sind – und
das ist auch im Gesetzentwurf verankert – Bereiche vor Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen
gemeint.


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Und, was wesentlich ist, da wir von Vereinfachung sprechen: Gemeinden haben nun die Möglichkeit, für Gemeindestraßen selbst zu entscheiden, ob
eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden soll oder nicht. Nun haben Gemeinden die Möglichkeit, nicht flächendeckend, nicht nur
über 30 km/h, sondern generell zu entscheiden, ob sie Beschränkungen von 50 km/h, 40 km/h oder 30 km/h et cetera einführen wollen, je nach
Situation. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wird ja immer wieder eine Dezentralisierung gefordert, und das zielt genau darauf ab. Es passiert vor Ort, die Entscheidung wird vor Ort getroffen.
Das ist wirklich ein wesentlicher Beitrag zur Dezentralisierung.

Regeln brauchen aber Kontrolle, und damit das auch durchgängig ist, erhalten Gemeinden mit dieser Novelle die Möglichkeit, in diesen gefährdeten
Bereichen punktuelle Radarkontrollen, Geschwindigkeitskontrollen selbst durchzuführen.

Mit diesen Maßnahmen, sehr geehrte Damen und Herren, soll es nun
eine deutliche Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder, Familien und insbesondere für ältere Personen geben, was wiederum auch – es
wurde angesprochen – die Aufenthaltsqualität in den Ortsgebieten steigern wird.

Ja, es ist gut und richtig, dass künftig vor Ort, in der Gemeinde über die Notwendigkeit einer Temporeduktion entschieden werden kann. Ob das nun mit einem Gutachten sein soll oder nicht, entscheidet die Gemeinde selbst.
Dabei möchte ich jetzt schon klarstellen: Eine fachliche Beurteilung wird es dafür nicht brauchen. – Ich habe das jetzt falsch formuliert. Eine fachliche
Beurteilung wird es dafür immer brauchen. Wenn man nämlich irgendwo Ver­kehrszeichen aufstellen will, ist es genauso notwendig, da eine fachliche Beurteilung zu machen, sonst hat das alles keinen Sinn. Das wissen wir alle, die wir in den Gemeindeämtern oder im Gemeinderat sitzen. Da muss man


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schon zwischen einem Gutachten und einer fachlichen Beurteilung unterschei­den. Da muss man genau lesen, und das ist auch wesentlich. (Beifall bei
der ÖVP.)

Ich komme gleich zum Schluss, meine Damen und Herren. Uns geht es mit der vorliegenden Novelle um keine generelle Temporeduktion in Ortsgebie­ten, sondern um eine sinnvolle Lösung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, aber vor allem für unsere Kinder. Für eine gene­relle Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen, Landstraßen oder in Ortsgebieten sehen wir keine Veranlassung.

Generell gilt: Fahre auf Sicht mit Rücksicht!, und das gilt für alle. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

11.13


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster ist Herr Bundesrat Christian Fischer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Schennach: Bundesrat und Bürgermeister Fischer! – Bundesrätin Schumann: Ja!)


11.13.31

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Als ich vor einigen Monaten den Medien entnommen habe, dass das Verkehrs­ministerium ein vermehrtes Mitspracherecht für Bürgermeister bei
30-km/h-Beschränkungen vor Bildungseinrichtungen, Spielplätzen oder Pflegeeinrichtungen angekündigt hat, war ich – ich glaube, ich kann
hier stellvertretend für alle Bürgermeister sprechen – sehr begeistert (Beifall bei der SPÖ); denn jeder Bürgermeister unter uns kann bestätigen, dass wir
in unserem politischen Alltag regelmäßig mit Ansuchen um Geschwindigkeitsbe­schränkungen konfrontiert werden.

In meiner Heimatgemeinde wurde voriges Jahr im September ein neuer Kindergarten eröffnet. Am 26.6. suchte ich bei der zuständigen Bezirkshaupt-


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mannschaft (Bundesrat Schennach: Herr Gross, zuhören!) um eine Ver­kehrsverhandlung betreffend eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, die Installierung eines Schutzweges sowie Errichtung einer Leitschiene zum
Schutz des Kindergartengebäudes an.

Daraufhin kam es am 6.9., also mehr als zwei Monate später, zu einer Vorver­handlung – zwei Monate später, da der amtliche Sachverständige davor
keinen Termin frei hatte.

Der amtliche Sachverständige entschied in dieser Vorverhandlung am 6.9.2023, dass zur Bewertung der Realisierung eines Schutzweges im Kreuzungs­bereich der Gemeindestraße eine Verkehrszählung notwendig sei und für die
30-km/h-Beschränkung eine Geschwindigkeitsmessung maßgeblich sei.
Die Installierung der Leitschiene wurde vom Sachverständigen als nicht not­wendig erachtet. Zwischenzeitlich wurde ich mehrmals medial von der Opposition angefeindet, doch endlich etwas zum Schutz der Kindergartenkinder zu unternehmen.

Am 22.2.2024 kam es zu folgendem Ergebnis im Zuge einer Verhandlungs­schrift im Beisein des amtlichen Sachverständigen:

Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Anlage eines Schutzweges wird festgehalten, dass die Anzahl der festgestellten Fußgängerquerungen bei Weitem
unter dem Grenzwert liegt und daher die Anlage eines Schutzweges nicht positiv beurteilt werden kann. Hinsichtlich der festgestellten Fahrgeschwindig­keiten wird festgehalten, dass die mittlere Geschwindigkeit zwischen 39 km/h und 41 km/h liegt und ein Geschwindigkeitsverhalten von 30 km/h
vor dem Kindergarten anzustreben ist. – Zitatende.

Diese 30-km/h-Beschränkung wurde dann am 29.2.2024, also mehr als acht Monate nach Ansuchen um Verkehrsverhandlung, endlich mittels
Bescheid verlautbart. (Zwischenruf der Bundesrätin Böhmwalder.) Bis zur Entscheidung dieses amtlichen Sachverständigen vergingen mehr als 240 Tage.


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Jetzt komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, und stelle mit Bedauern fest, dass die vorliegende Regelung keine Lö­sung des bekannten Problems bietet, sondern eher ein Placebo (Beifall
bei der SPÖ),
da diese Regelung noch immer die Stellungnahme eines amtlichen Sachverständigen über das Vorliegen der Gefährdungssituation vorsieht,
ein Gutachten über die Gewährleistung des Verkehrsflusses und zusätzlich ein Gutachten über die Eignung der Geschwindigkeitsreduktion zum Schutz
der betroffenen Gruppen.

Diese Regelung stärkt die Position des Bürgermeisters nicht, vielmehr schwächt sie sie. Die Regierungsparteien haben eine Ausschussfeststellung darüber,
dass für die Umsetzung von Verkehrsbeschränkungen keine Gutach­ten mehr nötig sind, im Nationalrat verweigert und mit ihrem Handeln gezeigt, dass sie nicht auf der Seite von uns Bürgermeistern stehen. (Beifall bei
der SPÖ.)

Wir Bürgermeister brauchen keinen Gutachter, um festzustellen, was wichtiger ist: der Verkehrsfluss oder das Leben unserer Kinder.

Die SPÖ stimmt daher dieser Farce nicht zu und bringt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unbürokratische Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Bereichen“

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufge­fordert, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vorzulegen, durch die klar­gestellt wird, dass bei der Verordnung von Verkehrsbeschränkungen,
der Sicherheit von Personen in sensiblen Bereichen z.B. in der Umgebung von Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Horten jedenfalls
Vorrang vor anderen Verkehrsinteressen einzuräumen ist. Ebenso


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sollen über diesen Umstand, wie auch für das Vorliegen einer Gefährdungssitua­tion sowie wie für die Wirksamkeit der Reduktion der Höchstgeschwindig­keit zur Verringerung dieser Gefährdungssituation keine weiteren Sachverstän­digen-Gutachten vorzulegen sein.“

*****

Helfen Sie uns Bürgermeistern und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

11.19


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Der von den Bundesräten Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Unbürokratische Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen sensib­len Bereichen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. Ich
erteile es ihm.


11.19.51

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Die Verkehrssicherheit und auch die Lebensquali­tät für die Menschen in den Ortskernen unserer Gemeinden zu verbessern, das ist das Ziel dieser Novelle der Straßenverkehrsordnung, die wir heute
hier im Bundesrat beschließen werden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, die Bür­germeisterinnen und Bürgermeister mit ihren Gemeindevertretungen wis­sen am besten, wo der Schuh drückt und wo es Maßnahmen braucht,
um die Verkehrssicherheit in ihren Gemeinden, speziell in den Ortskernen, zu gewährleisten und zu verbessern.


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Das Thema Mobilität wird uns immer wieder beschäftigen. Wir müssen
uns immer wieder fragen: Was können und müssen wir für die Verkehrssicher­heit auf Gemeindeebene, auf den Gemeindestraßen tun?, denn dort
passieren sage und schreibe 63 Prozent aller Verkehrsunfälle in Österreich, da gibt es Handlungsbedarf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es darum, den Gemeinden
das nötige Werkzeug zu geben (Bundesrat Schennach: Eben nicht!), damit die Verantwortlichen in den Gemeinden selber für ihre eigenen Gemeinden Bereiche festlegen können, die besonderen Schutz brauchen, und diese Bereiche sind auch im neuen Gesetz definiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­rät:innen der Grünen. – Bundesrat Schennach: Nach diesem Gesetz geht’s nicht!)

Es geht in erster Linie um die Sicherheit unserer Kinder rund um Kinder­gärten und Schulen; es geht um die Bewohner unserer Seniorenwohnheime, die von einem Spaziergang oder Einkauf wieder gut und sicher zurückkom­men wollen; davon betroffen sind auch Freizeitanlagen mit vielen Veranstaltun­gen und Besuchern sowie natürlich Spitäler und sonstige Gesundheits­einrichtungen.

Beobachtet man die Entwicklung der Mobilität in den Gemeinden, so muss man feststellen, dass sich auf den Gemeindestraßen, in den Ortsgebieten, vieles
in relativ kurzer Zeit verändert hat. Da frage ich mich: Wer sind heute
die Verkehrsteilnehmer und wer sind die Betroffenen, speziell in den Ortsgebie­ten? – Natürlich die Fußgänger von jung bis alt, Menschen, die mit dem
Rad unterwegs sind – diese werden immer mehr, und das ist auch gut so –; dann gibt es auch noch jene, die mit dem E-Scooter oder mit dem E-Bike unter­wegs sind. Natürlich gibt es auch den Auto- und Zulieferverkehr, der auch seine Berechtigung hat, und, nicht zu vergessen, es gibt Bewohner und Anrainer,
die in dem besagten Bereich wohnen und leben, und da spielt natürlich auch die Lärmbelästigung eine gewisse Rolle.


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Für die Gemeinden soll es einfacher werden, eine Geschwindigkeitsreduk­tion zu verordnen, wenn eine Gemeindestraße durch solche Berei­che mit besonderem Schutzbedürfnis führt und dort die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu hoch erscheint.

Wenn es in den Gemeinden zu Diskussionen zwischen Anrainern, Bewohnern, Mandataren und Eltern von Kindern kommt, dann sind für die einen
50 km/h zu schnell, für die anderen 30 km/h zu langsam, das ist die allgemeine Diskussion. Ich kann mir gut vorstellen, dass auf gewissen Strecken eine Reduktion auf 40 km/h ausreichend und sinnvoll sein kann.

Was will ich damit sagen? – Konkret sollen die Bürgermeisterinnen und Bürger­meister mit den Menschen vor Ort und den Gemeindevertretungen gute, sinnvolle und maßgeschneiderte Lösungen für ihre Gemeinden erarbeiten und umsetzen können, und das ist, glaube ich, der wesentliche Punkt.

Was die Kontrolle betrifft, wird auch für die Gemeinden, die über keinen eigenen Wachkörper verfügen, eine Möglichkeit geschaffen, über Verordnung des jeweiligen Bundeslandes punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeinde­straßen durchzuführen.

Was mir auch noch sehr wichtig zu sagen ist: Diese StVO-Novelle sieht
keine Maßnahmen zu generellen Geschwindigkeitsreduktionen auf Österreichs Straßen vor. Dieses Gesetz ist wirklich für die Gemeinden da und sollte
auch in der Umsetzung eine große Verwaltungsvereinfachung bringen. Und ja, das haben wir auf der Tagesordnung, weil es ganz viele Bürgermeister
aus gutem Grund eingefordert haben.

Der Bundesrat ist ja die Länderkammer, und wir sollten unsere Gemeinden und Bundesländer vertreten. Insofern bin ich schon etwas verwundert darüber,
dass die Fraktionen FPÖ und SPÖ nicht zustimmen wollen (Bundesrat Schennach: Weil Sie zuhören müssen, zuhören!); dies gerade auch deshalb, weil ja der
Wunsch aus den Regionen und von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gekommen ist.


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Den Redebeiträgen entnehme ich, dass die SPÖ von Haus aus immer für Zentralisierung ist. Alles von Wien aus zu regeln ist aus Sicht der SPÖ das Beste. (Bundesrat Schennach: Geh! – Bundesrätin Schumann – erheitert –: Nein,
vom Bürgermeister aus!)
Wir sind für Föderalismus, für eine regionale Verantwor­tung. (Bundesrat Schennach: Das haben wir schon gehört!) Die FPÖ hat so
wenige Bürgermeister, dass gar kein Interesse da ist, die Gemeinden zu unter­stützen, und die Sicherheit unserer Mitmenschen hat in der FPÖ noch
nie einen besonders hohen Stellenwert gehabt.
(Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Gross.)

Ich möchte mich bei allen Stakeholdern, die an der Vorbereitung die­ser Novelle mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Wir geben diesen Aufgaben­bereich an die Gemeinden, weil diese betroffen sind und weil die Bürger­meisterinnen und Bürgermeister am besten wissen, was notwendig ist. Die Bun­desregierung steht für Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)

11.26


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.


11.26.51

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident!
Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer vor Ort! Werte Zuseher via Livestream! Ich bin he­rausgekommen, weil es mir als Bürgermeisterin ein wichtiges Anliegen
ist, die Verkehrssicherheit in meiner Gemeinde zu gewährleisten.
(Beifall bei der SPÖ.)


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In meiner Gemeinde gibt es viele niederrangige Gemeindestraßen. Auf Gemein­destraßen ist es mir sehr wohl auch in der Vergangenheit möglich gewe­sen, vor meiner Volksschule, vor meinem Kindergarten eine 30-km/h-Beschrän­kung zu erreichen. Es war aufwendig, ist aber genehmigt worden.

Der Punkt, an dem es sich bei mir spießt, ist aber, dass viele ländliche Gegenden oder Ortszentren, darunter auch meine Gemeinde, durch eine Straße durchschnitten werden, sei es durch eine Landesstraße oder eine Bundesstraße, und da wäre es uns auch mit diesen Gesetzesänderungen nicht möglich,
auf einfachem Weg eine 30-km/h-Beschränkung zu erreichen. Dabei ist genau das der Grund, weshalb ich für die 30-km/h-Beschränkung unterschrieben
habe. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht um Landesstraßen und um Bundesstraßen, denn auch dort müssen un­sere Kinder, unsere älteren Menschen über die Straße. Auch dort gibt es
geringe Sichtweiten, noch viel geringere als an anderen neuralgischen Punkten in unserer Gemeinde.

Deshalb befürworte ich auch hier, dass wir dem nicht zustimmen, weil man das Wesentliche, auf das es ankommt, nicht geändert hat. – Danke. (Beifall bei
der SPÖ. – Bundesrätin Schumann: Bravo!)

11.28


11.28.36

Vizepräsident Dominik Reisinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 94

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Unbürokratische Reduktion
der Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Bereichen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsan­trag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

11.29.402. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privat­hochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden (2504 d.B.
und 2523 d.B. sowie 11485/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um
den Bericht.


11.30.04

Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsge­setz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssiche­rungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 95

Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.

An dieser Stelle darf ich Herrn Bundesminister Polaschek recht herzlich bei uns im Plenum des Bundesrates begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile ihr dieses.


11.31.03

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren zu Hause und liebe Gäste hier bei uns im Bundesrat! Hoher Bundesrat! Ja, wir haben es
hier wieder einmal und wie so oft mit einem wahren Konglomerat aus
den unterschiedlichsten Themenbereichen zu tun, was es für uns naturgemäß entsprechend schwierig macht, hier unsere Zustimmung im Ganzen und umfassend zu erteilen.

Es gibt sehr wohl, das muss ich schon zugeben, einige Teilbereiche, bei denen wir durchaus mitgehen können, bei denen wir d’accord sind, beispiels­weise bezüglich des Waldfondsgesetzes, in dem es um die rechtlichen Grundla­gen für die Förderung zur Entschädigung von Waldeigentümern bei klima­wandelbedingten Waldschäden geht – das ist für uns so weit in Ordnung –, was die Integrität, die Plagiatsthematik und das Ghostwriting betrifft – auch
da könnten wir mitgehen –, was die Kurzzeitmobilität und die Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeit mit den 15 ECTS-Punkten betrifft, und ebenso
positiv stehen wir jetzt der Änderung betreffend die befristeten Arbeitsverträge an den Unis gegenüber; das Thema Kettenvertragsparagraf hatten wir
auch schon und immer wieder hier an dieser Stelle.

Es gibt aber einige Bereiche, die unserer Meinung gar nicht gehen, und auch die muss ich hier entsprechend anführen.


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Beispielsweise sehen wir diese Einführung der außerordentlichen Studien
mit Abschluss als jetzt neu Bachelor of Engineering und Master of Engineering, von denen uns Experten sagen, dass diese international einfach nicht vergleichbar seien, kritisch. Üblich sind Master beziehungsweise Bachelor of Science, und ich glaube, damit kann jeder ungefähr etwas anfangen, und
im technischen Bereich ist das einfach ein Begriff, aber mit diesem BEng und MEng, wie das dann in Zukunft heißen soll: Ich weiß nicht, ob wir uns
damit international etwas Gutes tun.

Was für uns komplett verfehlt ist, ist die Begrenzung der Zahl der Studienplätze für Psychotherapie. Wir sehen jetzt schon, dass uns an allen Ecken und
Enden Psychotherapeuten und -therapeutinnen fehlen. Auf den Listen in diesem Bereich gibt es monatelange Wartezeiten. Die KJPPs sind übervoll, ob­wohl Therapien ganz, ganz dringend notwendig wären. Darüber hinaus wissen wir aufgrund des Durchschnittsalters der jetzt praktizierenden Thera­peut:innen, dass uns einfach eine irrsinnige Pensionierungswelle bevorsteht, und daher sehen wir diese Begrenzung als wirklich viel zu kurzsichtig und
wenig nachhaltig. Das wird uns in der Zukunft wieder auf den Kopf fallen, wenn wir das so mittragen.

Nun aber zum Kernpunkt, der mich auch als Praktikerin – als Lehrerin an einer Mittelschule – am meisten betrifft, nämlich die Änderungen in der Leh­rer:innenausbildung: Ja, wir sehen es tagtäglich und wir spüren es auch tagtäg­lich – und das ist uns allen in Wahrheit sehr wohl bewusst –: Wir haben
einen immensen Lehrkräftemangel in allen Bundesländern in allen Schularten zu verzeichnen. Allein in meinem Bundesland Niederösterreich sind erst jetzt
am Dienstag ganz frisch 526 Stellen im Pflichtschulbereich ausgeschrieben wor­den. Insgesamt sind es weit über 1 000 freie Stellen für das kommende Schuljahr, die es zu besetzen gilt.

Ich wage zu bezweifeln, dass diese Verkürzung – wobei: Verkürzung ist ein dehnbarer Begriff, denn verkürzt wird ja nicht wirklich oder nicht in
allen Bereichen – der Ausbildung jetzt auf drei Jahre für den Bachelor und zwei


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Jahre für den Master für Primar- und Sekundarstufe, dass also das allein
den Lehrkräftemangel ausgleichen wird – noch dazu, da die Maßnahme jetzt doch erst wieder ein Jahr später umgesetzt werden soll. Auch was die
weiteren Maßnahmen betrifft, habe ich einfach wirklich viele, viele Fragezei­chen. Da ist vieles offengeblieben, was mir bis dato nicht beantwortet
werden konnte.

Schauen wir uns die Situation an den Schulen jetzt ganz aktuell an! Schon jetzt stehen tagtäglich ganz viele Studierende – jene, die also noch in der Aus­bildung stehen – in der Klasse, teilweise auch schon klassenführend – das heißt, als Klassenvorstand mit den entsprechenden administrativen und pädago­gischen Verantwortungsbereichen –, aber ohne in der Ausbildung schon das nö­tige Rüstzeug dafür erhalten zu haben. Wir sehen zahlreiche Quereinstei­ger:innen, die oftmals sehr motiviert in den Beruf einsteigen, aber dann nicht sel­ten und leider viel zu häufig schon nach einem Jahr aus dem Beruf aus­scheiden, weil sie einfach merken: Ja, der Job ist klasse – um es (in Richtung Bundesminister Polaschek) mit Ihren Worten zu formulieren –, aber die Bedingungen leider nicht so wirklich.

Gleiches gilt für Junglehrer:innen: Wir sehen immer mehr junge Lehrkräfte, die aufgrund von Burn-out, aufgrund von Überforderung aus dem Beruf aus­scheiden, weil einfach die Bedingungen entsprechend schlecht sind und die He­rausforderungen tagtäglich zunehmen.

Wir sehen Schulleiter:innen, die eine Vielzahl an administrativen Tätigkeiten zu erledigen haben und sich eigentlich viel zu wenig um das Pädagogische, um schulentwicklungstechnische Belange kümmern können.

Wir sehen – und das sehe ich selbst als Schulleiterin jeden Tag – Überstunden, Überstunden, Überstunden. Die Lehrkräfte kommen einfach an ihre Belas­tungsgrenze. So am Rande bemerkt: Was ich auch ein bisschen kritisch hinterfra­gen möchte, sind einfach die mittlerweile unzähligen unterschiedlichen


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Dienstrechte, die es jetzt von Dienstgeberseite zu beachten gilt. Wir haben Prag­matisierte, wir haben Vertragslehrer im Altrecht, wir haben Vertragslehrer
im neuen pädagogischen Dienst – also im Neurecht –, wir haben Sonderverträge mit den Quereinsteigern: Also der Überblick und die Transparenz sind nicht mehr wirklich gegeben.

Wir haben Schuleinsteigerklassen mit oft 28 Kindern mit den unterschiedlichs­ten Bedürfnissen und Voraussetzungen in einer Klasse mit nur einer Lehr­kraft. Das ist ganz besonders in der Schuleingangsphase, wenn es um das Erler­nen von Lesen, Rechnen, Schreiben geht, also wirklich um die Taferlklass­ler, wie man in Österreich so schön sagt, die ganz alleine von einer Lehrkraft be­treut werden müssen, eine irrsinnige Herausforderung, die ganz, ganz
viel Energie und ganz, ganz viel Motivation und ganz, ganz viel Engagement der Lehrkräfte braucht. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Wir sehen Junglehrkräfte, die zwar fachlich äußerst gut ausgebildet sind,
aber oft in der Pädagogik, in der Didaktik nicht das nötige Rüstzeug mitbekommen, zum Beispiel betreffend die Fragen – das sind ganz handfeste Dinge, die ich Ihnen jetzt als Beispiel mitgeben kann –: Wie führe ich ein
heikles Elterngespräch? Wie gehe mit Schulverweigerern um? Was mache ich in Situationen, in denen es um Mobbing geht? Was mache ich in Situationen,
in denen es um Dinge wie Social Media geht, um Handymissbrauch sozusagen?

Viele sind, wenn sie in den Beruf einsteigen, dann auch überrascht, dass
sie in Wahrheit zum Beispiel gar keine Arbeitsmittel vom Dienstgeber zur Verfü­gung gestellt bekommen und sich tatsächlich jeden Rotstift, den Laptop
und viele Arbeitsmittel, viele Lernmaterialien selbst besorgen und finanzieren müssen. Das kommt dann auch immer wieder so als Aha-Erlebnis bei den
neuen Lehrkräften durch.

Das heißt, wir müssen uns schon eines bewusst machen: In vielerlei Hinsicht geht es schlicht und einfach auch um eine gewisse Wertschätzung den Lehrkräften gegenüber.


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Lehrerinnen und Lehrer üben aus meiner Sicht wahrscheinlich einen der bedeut­samsten und der nachhaltigsten Berufe überhaupt aus. In Wahrheit formen
und gestalten sie in einem gewissen Sinne auch die Zukunft unseres Landes mit, wenn man so möchte, indem sie die Schülerinnen und Schüler über viele,
viele Jahre hinweg in ihrer Bildung, in ihrer Ausbildung begleiten, ihnen Möglich­keiten aufzeigen, sie dabei unterstützen, ihre Interessen zu entdecken,
ihre Talente zu entfalten. Das heißt, Lehrkräfte begleiten ihre Schülerinnen und Schüler auf dem Weg ins Berufs- und Erwachsenenleben, und das ist, glaube
ich, eine immens bedeutsame und herausfordernde Aufgabe. (Beifall bei
der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Man darf auch eines nicht vergessen: Während der Schultage verbringen Lehrkräfte mitunter mehr Zeit mit den Kindern und Jugendlichen, als es ihre El­tern tun, natürlich besonders in ganztägigen Schulformen. Sie sind An­sprechpartner bei Weitem nicht nur in Bildungs- und Lernfragen, oftmals sind sie bis zu einem gewissen Grad Vertraute der Schüler:innen, und sie unterstüt­zen sie, wenn sie Sorgen haben, in den vielfältigsten Situationen. Das
heißt, wenn jemand glaubt, Lehrerinnen und Lehrer sind reine Wissensvermittler, dann ist das viel zu kurz gegriffen und diese Person irrt sich gewaltig. Die­ser (in Richtung Bundesminister Polaschek) klasse Job ist viel, viel mehr, und das sage ich jetzt nach 22 Jahren im Beruf aus eigener Erfahrung.

Es wird also Zeit – dringendst Zeit –, diesem Beruf endlich wieder die
wahre Wertschätzung entgegenzubringen, die er verdient und die es auch dringend braucht.

Wir brauchen eine wirklich praxisnahe Ausbildung, die auf den Alltag
in der Klasse vorbereitet – diesbezüglich haben wir im Gesetzentwurf relativ wenig Konkretes und Handfestes gelesen.

Es braucht dringend multiprofessionelle Teams an den Schulen – Sozialarbei­ter:innen, Psycholog:innen und viele andere mehr –, damit einfach auch kritische


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Situationen schon rechtzeitig und im Vorfeld abgefangen werden können,
bevor es zu weiteren, gröberen Problemen kommt.

Es braucht einfach viel, viel mehr zusätzliches Stützpersonal, besonders in der Schuleingangsphase, aber auch was die Inklusion und Integration betrifft.
Da sind wir gerade im Pflichtschulbereich auch immer wieder auf
unseren Schulerhalter – auf die Gemeinden – angewiesen, dass das passiert.

Wir brauchen darüber hinaus dringend eine Aufhebung der Ungleich­heit zwischen Bundes- und Landeslehrkräften. Ich bringe jetzt einmal folgendes Beispiel: Die einen bekommen die Laptops aus der Digitalisierungsoffensive,
die Pflichtschullehrer in den Ländern allerdings nicht.

Wir brauchen dringend eine wesentlich bessere und nachhaltigere Begleitung der Junglehrkräfte in der Induktionsphase – ich darf da also Mentor:innen ansprechen.

Wir brauchen auch Erleichterungen in der Fortbildung. Jeder Lehrer, jede Lehrerin, der oder die schon einmal versucht hat, nach einer Fortbildung eine Reiserechnung zu legen, der beziehungsweise die weiß, dass das alles andere als benutzerfreundlich ist, und viele, viele verzichten schlicht und einfach auf
diese kleine Entlohnung für die Fortbildung und für die Reise, weil es einfach irr­sinnig kompliziert ist.

Was viele auch nicht wissen: Es gibt beispielsweise kein Entgelt für schul­bezogene Veranstaltungen, Zusatzangebote wie Theater der Jugend oder solche Dinge – das heißt also, Dinge, die den Kindern wirklich Spaß machen, die
Freude machen, die sie motivieren, die ihren Horizont erweitern – machen Lehr­kräfte umsonst im Sinne von gratis. Sie bekommen dafür keinen Cent
bezahlt, und das, glaube ich, gehört auch dringend geändert.

Kritisch möchte ich auch noch die Fächerbündel anfügen. Ich bin mir nicht sicher: Heute gibt es das Lehramt extra und einzeln für Mathematik, für Physik,
für Chemie und vieles andere – und das alles insgesamt in einem Fächerbündel,


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in einem Fächerkonglomerat? Da wage ich zu bezweifeln, dass das auch fachlich qualitativ hochwertig möglich ist.

Unterm Strich kann man also sagen: Es bleibt vieles offen, es bleibt vieles unbeantwortet. Viele Baustellen bleiben offen. Wir haben zum Beispiel auch die Diskussion gehabt, ob es dann wirklich für Quereinsteiger halbe Lehrver­pflichtungen geben soll oder nicht, ob es einen verpflichtenden fachidenten Un­terricht für Quereinsteiger – also quasi das Verbot von fachfremdem
Unterricht für Quereinsteiger – geben soll. Das stelle ich mir in kleinen Schulen, und davon gibt es in Flächenbundesländern ja doch einige, schon sehr
schwierig vor.

Das heißt, es braucht unterm Strich eine Verbesserung der Arbeitsbedingun­gen – und dafür ist es längst an der Zeit –, damit wir einfach die besten
und die motiviertesten Lehrkräfte in unseren Schulen für die beste Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen in Österreich haben. Ich glaube, das sind
wir uns auch als Gesellschaft schuldig und daran müssen wir
gemeinsam arbeiten.

Es gibt, ja, zu viele Fragezeichen, daher gibt es von uns auch keine Zustimmung.

Ich darf Sie, Herr Minister, an dieser Stelle noch recht herzlich einladen –
wie gesagt, ich bin ja selbst Schulleiterin an einer verschränkten Ganztages­schule –: Schauen Sie sich an, was alles möglich ist, wenn auch der Schul­erhalter mitspielt, wenn die Gemeinde viel, viel an Ressourcen zur Verfügung stellt! Dann geht viel und dann ist viel möglich, aber das ist eine gemein­same Anstrengung, die wir in unser aller Interesse über das gesamte Bundesge­biet und über alle neun Bundesländer machen müssen.

Daher noch einmal meine Einladung: Schauen Sie sich das an, Herr
Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

11.43


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.


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Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger zu Wort ge­meldet. Ich erteile ihr dieses.


11.43.53

Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir holen mit dieser Gesetzesänderung die Hochschulausbildung in das 21. Jahrhundert. Die Änderungen bedeuten einen Fortschritt im Bereich des Lehrerberufes, der in Zukunft auch wieder zeitgemäß gestaltet sein wird.

Die österreichische Lehrerausbildung gilt weltweit als die längste und deshalb soll sie verkürzt werden. In der aktuellen Gesetzesänderung ist aber
nicht nur eine Verkürzung der Ausbildung geplant, sondern vor allem auch eine Modernisierung. Mit der größten Reform der Lehrerausbildung seit Jahren
wird ein modernes Studium geschaffen, das den Ansprüchen und Erfordernissen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Wir setzen somit einen wichtigen
Schritt, den Beruf des Lehrers, der Lehrerin zu attraktiveren und qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen in unser Bildungssystem zu integrieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

In den Prozess waren selbstverständlich Expertinnen und Experten aus der Praxis eingebunden, und gemeinsam konnten wirksame Reformvorschläge ent­wickelt werden. Die Änderungen basieren auf Empfehlungen des Qua­litätssicherungsrates für Pädagoginnen und Pädagogen, die Stärken und He­rausforderungen der gegenwärtigen Lehrerausbildung aufgezeigt
haben.

Worum geht es jetzt im Detail? – Es geht um die Verkürzung des Bachelorstu­diums auf sechs Semester – das sind 180 ECTS-Punkte. Somit wird
der Studiengang mit beinahe allen anderen Bachelorstudien gleichgestellt.

Zum Masterstudiumabschluss: Das Masterstudium wird in Zukunft ebenso – wie in Österreich und im Bolognasystem durchaus üblich – zwei Jahre dauern,


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mit 120 ECTS-Punkten. Der Master dauert dadurch für die Primar- und die Se­kundarstufe gleich lang. Man passt sich somit an alle anderen europäi­schen Länder, die ebenfalls im Bolognasystem sind, an.

Es geht aber nicht ausschließlich um eine Verkürzung der Ausbildung, sondern vor allem auch darum, die Curricula neu aufzustellen und modern zu leh­ren. Nicht mehr zeitgemäße Inhalte sollen gegen zeitgemäße Inhalte und Metho­den ausgetauscht werden, und diese fließen natürlich in weiterer Folge
auch in die Bildung unserer Kinder ein. Insgesamt hat also fast jedes Lehramts­studium in der Sekundarstufe eine Ausbildungsdauer von fünf Jahren.

Die Induktionsphase, in der junge Lehrer in den Beruf eingeführt werden, wird in Zukunft im berufsbegleitenden Master angerechnet. Es gibt mehr Praxis
und man wird nicht mehr ins kalte Wasser geworfen, wie das bisher teilweise der Fall war.

Es soll außerdem mehr berufsbegleitende Angebote im Masterstudium
geben. Es sind mehr Praxisanteile und eine bessere Verschränkung von Theorie und Praxis geplant, und ganz besonders im Mint-Bereich – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – wird es möglich sein, Fächer­kombinationen zu studieren, um die Absolventinnen und Absolventen
breiter aufzustellen und zusätzliche Kompetenzen zu vermitteln.

Wichtig für alle, die aktuell auf Lehramt studieren: Ihr könnt euer Studium im bisherigen Plan auch abschließen und seid somit abgesichert.

Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen in unserem Bil­dungssystem und für die Zukunft unseres Landes. Wie viele andere Be­rufssparten benötigt auch der Bildungsbereich neues qualifiziertes Personal, weil auch in diesem Bereich eine Pensionierungswelle ansteht. Dieses Paket
ist ein Teil eines breit gefächerten Maßnahmenpakets, mit dem der Lehrkräfte­bedarf nachhaltig gedeckt werden soll, aber vor allem auch die Qualität
des Unterrichts an österreichischen Schulen sichergestellt und verbessert wer­den soll.


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Von der Änderung des Waldfondsgesetzes ist neben mehrjährigen Forschungs­programmen und Forschungsaktivitäten insbesondere die Etablierung von Stiftungsprofessuren im Bereich Holzbau an Universitäten betroffen.

Zur Begrenzung der Zahl der Psychotherapiestudienplätze – wir haben dazu heute ja auch noch einen eigenen Tagesordnungspunkt –, von denen es
aktuell 500 gibt: Wir haben das auch im Ausschuss – das war in dem Fall im Ge­sundheitsausschuss – besprochen: Diese 500 Plätze decken den aktuel­len Bedarf ab, aber sollte der Bedarf an Studienplätzen steigen, wird da natürlich auch nach oben geschraubt, damit mehr Menschen Psychotherapeuten
werden können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

An dieser Stelle möchte ich allen Lehrerinnen und Lehrern in Österreich ein gro­ßes Dankeschön aussprechen, und ich wünsche allen Studierenden und
allen, die auch in Zukunft vielleicht in den Lehrerberuf reinstarten werden, viel Spaß und Erfolg im Studium. Dieses Hochschulpaket ist ein Meilenstein
für das Lehramtsstudium. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.49


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm dieses.


11.49.36

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Ja, es handelt sich hierbei um eine Neuerung, eine Neukonzeption der Lehramtsstudien, wie Kollegin Geieregger angesprochen hat, aber jedenfalls um keine Reform; diese wäre aber
dringend notwendig, es bräuchte nämlich viel mehr. Die Regierung verkürzt die Ausbildung und versucht damit, dem Lehrermangel entgegenzutreten.


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Wie sieht die Verkürzung tatsächlich aus? – Im Bereich der Sekundarstufe wird die Ausbildung tatsächlich von sechs Jahren auf fünf Jahre verkürzt. Das
ist ein richtiger und notwendiger Schritt in eine positive Richtung, und das darf man auch anerkennen. Es fehlen aber große Teile der angekündigten Veränderungen, wie zum Beispiel ein Teil des Dienstrechtes oder auch sinnvolle Übergangsbestimmungen für die Studienanfänger. Dass man in Zukunft
die Praxis anrechnet, kann man positiv sehen, aber es ist auf jeden Fall zu wenig, was im Bereich der Lehrerausbildung passiert. Den Lehrermangel werden
wir damit sicher nicht beseitigen können.

Es werden auch in Zukunft Studenten im ersten, zweiten oder im dritten Semes­ter in den Klassenzimmern unterrichten müssen – wie Kollegin Hahn ange­sprochen hat: sogar als Klassenvorstand. Speziell aber die Junglehrer, Quereinsteiger und die Studierenden werden alleingelassen. Sie bräuchten viel mehr Unterstützung, einerseits durch Stützpersonal, andererseits auch
durch Sozialarbeiter, weil die Gewalt in den Schulen immer mehr zunimmt und daher die Lehrer oft am Ende ihrer Kräfte sind. Durch Ihre Bildungspolitik
sind sie oft entmutigt und sehen kaum mehr Perspektiven, erhalten sie doch kei­nerlei Unterstützung von Ihrer Politik. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, ich empfehle Ihnen, da wirklich Reformen anzugehen,
weil es diese einfach braucht. Seien Sie mutig! Wenn Sie dem Lehrermangel tat­sächlich entgegentreten wollen, dann braucht es eine Dienstrechtsreform, braucht es eine Verwaltungsreform. Wir müssen die Lehrer für die pädagogi­schen Aufgaben, die sie haben, freispielen und dürfen nicht den Verwal­tungsaufwand, dem sie tagtäglich ausgesetzt sind, weiterhin so belassen. Das alles geht auf Kosten der Pädagogik, das alles geht auf Kosten unserer
Kinder.

Ich bedanke mich auch bei allen Pädagogen, die trotz der vorhandenen schwieri­gen Rahmenbedingungen jeden Tag das Beste im Sinne unserer Kinder,
unserer Schüler geben.


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Geschätzte Damen und Herren, was erwarten wir von unseren Lehrern? – Einer­seits, dass sie fachlich gut ausgebildet sind, sodass sie mit Begeisterung unterrichten können, und andererseits, dass sie pädagogisch so gut gebildet sind, dass sie die Schüler motivieren und fürs Leben vorbereiten können. Dies
soll in kurzer Ausbildungszeit, die knapp gefasst ist, inhaltlich und qualitativ hoch­stehend geleistet werden.

Geschätzte Damen und Herren! Herr Minister, ich nütze aber die Mög­lichkeit, weil Sie hier sind, eine weitere aktuelle Herausforderung für Lehrer und Schüler anzusprechen. Vor allem in Wien ist die Lage dramatisch, weil
durch Ihre jahrelange falsche Flüchtlingspolitik jetzt unter dem Titel Familien­nachzug vieles aus dem Gleichgewicht kommt. Es kippt nicht nur das Gesundheitssystem, sondern vor allem das derzeitige Schulsystem, weil die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, die nachkommt, kaum oder gar
nicht Deutsch spricht. Das ist das Ergebnis, vor dem wir gewarnt haben. Das ist das Ergebnis einer SPÖ-Politik in Wien, die ganz Österreich droht, wenn
die Babler-SPÖ in eine Regierung kommen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Andererseits ist das Ergebnis einer unkontrollierten Zuwanderungspolitik von der schwarz-grünen Bundesregierung zu verantworten. Ja, es gibt ein Menschenrecht auf Bildung. Dieses Recht muss vor allem auch für unsere ös­terreichischen Kinder gelten. Das heißt, solange die Ressourcen in unse­rem Bildungssystem knapp sind und die Schüler in Containern unterrichtet wer­den müssen, darf es keinen weiteren Familiennachzug geben. (Beifall bei
der FPÖ.)

Herr Minister, Sie hatten viele Jahre Zeit, junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern, das Bildungssystem zu verbessern und auch auf das vorzube­reiten, vor dem wir immer gewarnt haben. Der Familiennachzug passiert jetzt. Sie hätten Zeit gehabt, rechtzeitig zu handeln. Wir sehen jeden Tag das
Ergebnis der Politik der schwarz-grünen Bundesregierung und der SPÖ – ein klares Nicht genügend. (Beifall bei der FPÖ.)


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Liebe Österreicher, Sie haben die Möglichkeit, eine Politik zu wählen, bei der Sie, die Österreicher, wieder an erster Stelle stehen, nämlich mit einem Kanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ.)

11.54


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Polaschek. Ich erteile ihm dieses.


11.55.06

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Sehr
geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Lehrerinnen und Lehrer machen einen klasse Job. Er ist nicht immer leicht und sie machen ihn hervorragend.
Deshalb war von Anfang an das Ziel in meiner Funktion als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, alles dafür zu tun, den Lehrerinnen
und Lehrern die bestmöglichen Rahmenbedingungen in allen Berei­chen zu geben.

Wir haben gemeinsam mit der Standesvertretung bereits umfassende Schritte zur Erleichterung im administrativen Bereich gesetzt. Wir sind dabei, auch weitere Schritte gemeinsam zu erarbeiten.

Mit der Initiative Klasse Job ist genau das passiert, was gefehlt hat, nämlich den Menschen im Land wieder klarzumachen, wie wichtig und verantwortungs­voll der Beruf einer Lehrerin und eines Lehrers ist, und dabei geht es eben nicht nur um das Unterrichten. Genau da haben wir angesetzt. (Beifall bei
der ÖVP.)

Wir sehen auch, dass bereits ein Wandel stattfindet. Wir sehen es auch, wenn wir die Studierendenzahlen ansehen: In diesem Studienjahr haben
17 Prozent mehr junge Menschen mit einem Lehramtsstudium, Primar- wie auch Sekundarstufe, begonnen. 17 Prozent in ganz Österreich: Das klingt


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vielleicht nicht so viel, aber das bedeutet in Zahlen fast 950 zusätzliche junge Leute, die sich dazu entschlossen haben, Lehrerin oder Lehrer zu werden.
Das zeigt schon, dass es uns auch gelingt, das Bild der Lehrerin und des Lehrers wieder entsprechend zu präsentieren, junge Menschen für diesen Beruf zu motivieren. Diese Novelle ist nicht die einzige Antwort, aber sie ist ein wichtiger Baustein, der mit dazu beitragen wird, dass wir auch mittel- und langfristig
den Bedarf an gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern werden
decken können. (Beifall bei der ÖVP.)

Da ich ab 2003 bis zu meinem Amtsantritt als Minister, also über 18 Jahre lang, an der Universität Graz und darüber hinaus in zahlreichen bundesweiten Funktionen für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung tätig war, kann ich schon einschätzen, was dieses neue Gesetz bedeutet. Dieses Gesetz ist anders entstanden als Gesetze davor, denn ich habe etwas gemacht, was vor mir Un­terrichtsministerinnen vonseiten der SPÖ – entschuldigen Sie, Frau
Hahn, wenn ich das so anspreche – nie gemacht haben: Ich habe von Anfang an mit den Universitäten und den pädagogischen Hochschulen und der Standesvertretung gesprochen, ab dem Zeitpunkt, als ich die Idee hatte. (Bun­desrätin Hahn: Über 200 negative Stellungnahmen!) Auf Basis meiner Erfah­rungen waren die Universitäten und die pädagogischen Hochschulen intensiv in den Prozess eingebunden und auf Basis der gemeinsamen Vorarbeiten ist
dieser Gesetzentwurf entstanden. Dieser Gesetzentwurf spiegelt auch diese Rückmeldungen wider. Das angesprochene Fächerbündel ist ein
Wunsch, der aus den Institutionen heraus entstanden ist. Deshalb führen wir jetzt ein Fächerbündel ein.

Ja, es fehlt noch das Dienstrecht dazu. Das ist ein ganz wichtiger Bau­stein. Das Dienstrecht ist Teil eines gesamten Dienstrechtspaketes, aber wir brauchen natürlich noch diesen Teil. Das habe ich auch im Nationalrat
bereits gesagt, da sind wir uns auch alle einig: Dieser wichtige Baustein fehlt noch.


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Weil Sie die Schulen ansprechen: Ja, wir müssen alles dafür tun, nicht
nur die Ausbildung zu modernisieren. Die Ausbildung ist ein wichtiger Teil. Es wird mehr Praxis geben. Es wird bessere Möglichkeiten für die jungen
Leute geben. Die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind eine wichtige Ergänzung. Eben weil es so viele verschiedene Dienstrechte gab, haben
wir auch für die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die Möglichkeit ge­schaffen, ins reguläre Dienstrecht einzusteigen. Das war ein wichtiger
Schritt, den wir gemacht haben, der sich sehr bewährt hat. Ich sehe, dass diese Maßnahmen auch wirken. Es gibt keine Sonderverträge mehr für Quer­einsteigerinnen und Quereinsteiger, sondern wir sind dabei, all diese Dinge zu harmonisieren und zu vereinheitlichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Weil angesprochen worden ist, dass wir großen Bedarf an Personal für den Be­reich der Inklusion haben: Ja, den haben wir. Wir haben schon 2013,
als die Novelle beschlossen worden ist, darauf hingewiesen, dass es durch den Wegfall des eigenen Lehramtsstudiums für die inklusive Pädagogik
gerade in diesem Bereich zu einem massiven Rückgang des Interesses kommen wird. Das hat sich bewahrheitet. Wir sehen, dass wir da massiven Bedarf
haben.

Es hat sich leider bis jetzt keine Mehrheit für die Wiedereinführung eines eige­nen Studiums dafür gefunden. Ich trete weiterhin dafür ein. Das wurde
leider damals abgeschafft, das war ein schwerer Fehler. Ich bin sehr dafür und werde es auch weiterhin sein: Wir brauchen dafür ein eigenes Studium.
Das ist eine Forderung, die auch aus der Praxis immer wieder erhoben wird. Ich lade alle Parteien ein, sich dem auch anzuschließen. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um gerade Kinder, die entsprechenden Unterstützungsbedarf haben, noch besser zu begleiten. Wir brauchen dafür ein eigenes Studium,
und ich hoffe, dass es uns früher oder später gelingt, ein solches Studium wie­dereinzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)

Und ja, um Ganztagsschulen wirklich sauber denken und eine
verschränkte Ganztagsschule anbieten zu können, brauchen wir pädagogisches


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Unterstützungspersonal. Wir brauchen da ein eigenes Berufsbild.
(Bundesrätin Grimling: Das brauchen wir schon zehn Jahre!) Wir sind dazu intensiv in Verhandlungen mit der Gewerkschaft. Ich hoffe, dass es uns noch
gelingt, zu einem guten Ende zu kommen, weil wir das brauchen. Mir sind diese Themen sehr wohl bewusst. Ich bin mindestens einen Tag in der Woche in Schulen und Forschungseinrichtungen, und wenn Sie mich fragen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, wann ich das letzte Mal in einer Ganztagsschule war:
gestern am Vormittag. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Hahn: Ich auch!)

12.01


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich darf ihm das Wort erteilen.


12.01.51

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Leider ist ja kaum ein Beruf
vom Fachkräftemangel verschont, und er wird uns, muss man leider sagen, gesellschaftlich noch längere Zeit begleiten. Ein Zugang, diese Situa­tion zu verbessern, besteht darin, Ausbildungen zu attraktivieren und modernen Anforderungen von Berufen gerecht zu werden. Das gilt natürlich auch
für die universitären Studien und das gilt insbesondere für den so schönen, aber auch herausfordernden Beruf der Pädagogin, des Pädagogen, die Lehrer:in­nenausbildung. (Vizepräsident Ebner übernimmt den Vorsitz.)

Ich finde schon, dass bei aller Schwierigkeit von Reformen gerade im Bildungs­bereich, in so einem komplexen Feld mit derart vielen und unterschied­lichen Interessen und Zugängen, doch einiges an wertvollen Verbesserungen gelungen ist.

Aufgrund des großen Lehrkräftemangels fangen bereits zahlreiche
Studierende zu unterrichten an – das wird auch gut angenommen –, bevor sie den Bachelor haben, oder jedenfalls nach dem Bachelor, bevor sie den


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Master haben. Sie schaffen es de facto kaum, neben dem Unterricht auch noch den Master zu bewältigen. Es wird nun verbessert und erleichtert, das Masterstudium berufsbegleitend oder, man könnte auch sagen, praxisbegleitend zu machen. Das kann, finde ich, gleichzeitig eine gute, qualitätssteigernde Wirkung haben, da eine bessere Verschränkung von theoretischer Ausbildung und praktischen Unterrichtserfahrungen stattfindet.

Sehr erfreulich ist, dass künftig in der Lehrer:innenausbildung betreffend Primar- und Sekundarstufe inklusive Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache und sprachliche Bildung als Schwerpunkte verpflichtend anzubieten und zu absolvie­ren sind. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, weil es selbstverständlich so ist,
dass Sprachkompetenz eine entscheidende Basis für eine erfolgreiche Schullauf­bahn ist. Da ist es essenziell, dass die Lehrer:innen das pädagogische
Wissen dazu haben. Es geht darum, die Kinder möglichst gut zu fördern. Jedes abgehängte Kind ist einfach eines zu viel.

Österreich ist ein Einwanderungsland – machen wir uns nichts vor! Wir profitieren davon ja auch massiv und haben viele, viele Jahrzehnte davon prof­itiert und sollten es auch in Zukunft tun. Wenn die Menschen hier sind,
sollten wir auch das Beste daraus machen und die Potenziale der Kinder, die da kommen, nicht vergeuden. Es sind auch Kinder. (Beifall bei den Grünen und
bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Verbessert wird auch die Mobilität der Studierenden, indem eine sogenannte Kurzzeitmobilität eingeführt wird. Das meint den Besuch einzelner Lehr­veranstaltungen in physischer oder auch virtueller Form bis zu ins­gesamt 15 ECTS-Anrechnungspunkten. Damit gibt es sehr gute Möglichkeiten, die internationale Erfahrung und den internationalen Austausch der Studierenden weiter zu stärken; da gibt es ja schon viele gute Sachen, etwa mit Erasmus, aber das ist, finde ich, noch einmal ein sehr schöner und wich­tiger Schritt.


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Eine besonders spannende Option hat der Herr Minister vorhin angesprochen: Es besteht ja bereits die Möglichkeit des Quereinstieges in den Lehrer:in­nenberuf, das ist jetzt schon attraktiv in allgemeinbildenden Fächern. Es ist tat­sächlich attraktiv: Meine Tochter hat zum Beispiel ein Publizistikstudium absolviert und einen Sozialmaster gemacht und hat sich die Bedingungen, wie man quer einsteigen kann, angeschaut. Das hat ihr gut gefallen und sie
wird jetzt den Lehrerinnenberuf ergreifen. Die Möglichkeit, quer einsteigend in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu unterrichten, wird
jetzt auf die Sekundarstufe Berufsbildung ausgedehnt. Berufspraxis ist übrigens erforderlich dafür, eine universitäre Ausbildung allein reicht nicht. Ich
glaube, auch das ist eine Bereicherung, Leute von draußen mit Berufspraxis in die Schulen zu bringen, das kann und wird auch die Schulen bereichern.

Das sind aus meiner Sicht ein paar Dinge, die wirklich gelungen sind und die man wirklich herzeigen kann.

Mit diesem Paket wird auch das Waldfondsgesetz novelliert. Das ist teilweise auf ein kleines ministerielles Versehen zurückzuführen. Es geht darum, Forschungsvorhaben zu stärken, vor allem Forschungsvorhaben zum Thema klimafitte Wälder. Diese sind jetzt leider von den Konsortialförderungen ausgeschlossen. Das wird jetzt behoben. Das ist besonders wichtig, weil gerade Forschungsvorhaben in so einem Themenfeld ganz oft europäische
Relevanz haben und natürlich zusammen mit mehreren europäischen Ländern und Universitäten stattfinden. Sonst bekommt man auch keine euro­päischen Forschungsförderungen. Das soll und muss natürlich aufgemacht werden.

Leider ist es so, dass derartige Forschungen extrem dringlich und
essenziell für das Überleben unserer Wälder sind. Die Klimaerhitzung setzt den Wäldern wirklich massiv zu. Die Fichte ist de facto am Ende und wird in niedrigen und mittleren Lagen nicht überleben. Das betrifft Abertausende von Hektar Wald. Ein gesunder Wald ist aber unverzichtbar, Sie wissen das


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alle, für den Wasserhaushalt, für das Thema Biodiversität. Der Wald ist Lebens­raum für Tiere und Pflanzen, nicht zuletzt ist er unverzichtbar für den Klimaschutz, und er ist auch eine Rohstoffquelle.

Die Lösungen, den Wald zu retten, müssen teilweise noch gefunden und erprobt werden, und da brauchen wir wirklich jeden Forschungsansatz, der dafür
nur denkbar ist. Das wird damit verbessert und erleichtert. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

12.07


12.07.50

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

12.08.283. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(3944/A und 2511 d.B. sowie 11478/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird (2512 d.B.
sowie 11479/BR d.B.)



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 114

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunk­ten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 3 und 4 ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich bitte um die Berichte.


12.09.08

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vor­lage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich
zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vor­lage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm das Wort.



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 115

12.10.19

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Es ist eine Leerstandsab­gabe geplant, die in weiterer Folge von den Ländern autonom eingehoben werden soll. Leer stehende Wohnungen sollen besteuert werden.
Das stellt einen bedenklichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Was man nämlich mit seiner Wohnung macht, geht diese Regierung nichts an.
(Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem ist es ein kläglicher Versuch, leistbares Wohnen zu ermöglichen. Es ist ja auch die genaue Definition, die notwendig wäre, nicht gegeben. Was ist eigentlich Leerstand? Soll die Wohnung gerade saniert, vermietet, verkauft wer­den? Es wird darüber ja nichts berichtet.

Was sind die Kriterien? Wie hoch soll denn die Bemessung sein? Richtet sie sich nach der Größe oder nach dem Wert, nach dem  Erträgnis dieser Wohnung?
Das ist auch alles nicht definiert.

Dann noch etwas anderes: Da bin ich Frau Bundesrat Neurauter sehr dankbar. Du hast ja im zuständigen Ausschuss die Frage gestellt: Na wie viele Woh­nungen gibt es denn da überhaupt? Das ist nur ein bisschen bedenklich. Du bist in einer Regierungspartei, ihr solltet das schon wissen. Ihr macht ein Gesetz
und wisst gar nicht, wen es betrifft. Das ist ein bisschen eigenartig. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Bundesrät:innen Eder-Gitschthaler und Himmer.)

Wer kontrolliert denn dann den Leerstand der Wohnungen und die Eigentümer? Bekommen wir dazu dann eine Wohnungspolizei? Das stelle ich mir auch
sehr eigenartig vor, wenn der Polizist durch das Wohnzimmer geht und nach dem Meldezettel fragt.

Leistbares Wohnen wird sich dadurch aber nicht ergeben. Die Leute, die eine Eigentumswohnung haben und es sich leisten können, diese leer stehen
zu lassen, werden halt die Abgabe zahlen, und die Geschichte ist erledigt. Die


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 116

großen Immobilienspekulanten werden auch nichts zahlen. Gegebe­nenfalls gehen sie halt in Konkurs, so wie wir gerade einen Megakonkurs laufen haben. Für die ausländischen Investoren gäbe es ja die Grundverkehrskom­missionen. Die brauchen wir nicht neu zu erfinden, die gibt es schon.

Leistbares Wohnen zu schaffen ist außerdem Aufgabe des Staates und nicht Aufgabe privater Wohnungseigentümer. Eine Überwälzung ist da einfach
nicht zulässig, und sie wird auch nichts bringen. (Beifall bei der FPÖ.) Der Staat kann sich da nicht aus der Verantwortung stehlen.

Diese Regierung ist ja schuld an den hohen Immobilienpreisen, besonders durch ihre Steuerpolitik. Ich werde euch jetzt ein Beispiel von einem Freund, den
ich im Waldviertel, wo ich auch selber wohne, habe, geben. Der hat sein Haus ein bisschen ausgebaut, damit sein Enkelsohn ihn besuchen kann. Die
gehen dann miteinander fischen und Schwammerl suchen. Das ist ein wunder­barer Mann, der auf seine Familie schaut. Was ist jetzt passiert? – Ergän­zungsabgabe! 7 000 Euro hat er zahlen müssen, damit der Enkelsohn auf Besuch kommen kann. Was ist denn das für Steuerpolitik? Ein Wahnsinn ist das!
(Beifall bei der FPÖ.)

Nun kommen wir zu unserem Tabuthema – natürlich kommt das auch; die Grü­nen haben wahrscheinlich eh schon darauf gewartet –, das ist die Zuwan­derung. Wir waren bis vor Kurzem sieben Millionen, jetzt sind wir neun Millio­nen. Natürlich steigen da die Immobilienpreise. Das ist ja nur logisch,
oder? Darüber hat man aber nicht nachgedacht. (Bundesrat Himmer: So ist es!) – Ja, so ist es, richtig. Wenn die ÖVP mit Ja stimmt, dann frage ich mich,
was ihr da für ein Gesetz gemacht habt. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Forderung ist: Jedem Österreicher seine Eigentumswohnung oder sein Haus im Eigentum! Das wäre die Lösung. Das macht unerpressbar und
sicher. Eigentum bietet eben Sicherheit – das sagt die ÖVP auch immer; nur habt ihr es momentan vergessen –, und das steht jedem Österreicher zu.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 117

Mit diesem Gesetz aber öffnet ihr die Büchse der Pandora. Das ist nämlich eine Substanzsteuer, und Substanzsteuern sind in Wahrheit nichts anderes als Enteignungen auf Raten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den Grünen – einer oder eine ist ja noch da – kann ich nur eines sagen: Ihr habt natürlich ein anderes Weltbild. Das stelle ich mir so vor: In einem Riesenbetonbunker sitzen wir dann alle drinnen wie die Karnickel. Da ist alles fernbeheizt und ferngesteuert. Damit wir nicht flüchten können, haben
sie uns ja vorher schon die Autos verboten. Na bumm! Dafür steht ihr ja, und damit habt ihr auch niemanden angelogen.

Mit der ÖVP habe ich aber mein Problem. Ich weiß nicht: Habt ihr jetzt
die letzten Ideale auch noch über den Haufen geworfen? Das ist ja nicht euer Gesetz. Ich verstehe nicht, was euch da eingefallen ist. (Beifall bei
der FPÖ.)

Ich möchte aber mit etwas Positivem aufhören, und zwar: Diese Steuer wird ganz sicher in Niederösterreich, woher ich komme und das ich vertrete,
nicht kommen, weil wir da nämlich eine FPÖ-Beteiligung an der Regierung ha­ben und wir das sowieso nicht zulassen würden.

Das zweite Positive: Im Herbst gehen wir wählen, und dann werden die Karten neu gemischt. Dann werden solche Wahnsinnigkeiten sowieso nicht mehr passieren.

Zum Schluss ein Satz noch: Eigentum für alle! (Beifall bei der FPÖ.)

12.15


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr das Wort.


12.16.09

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!


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Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass ich im Vergleich zu meinem Vorredner eine gegensätzliche Meinung habe. Ich begründe auch,
wie ich zu ihr komme.

Wir behandeln heute die Übertragung des Volkswohnungswesens und der Leer­standsabgabe auf die Bundesländer. Das große Baupaket der Bundesregie­rung wurde ja bereits beschlossen.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Daher ist es wichtig, dass neue Wege gesucht werden und an vielen Stellschrauben gedreht wird, um zu Lösungen für
die wohnungssuchende Bevölkerung zu kommen. Wohnen ist ein besonderes Gut.

Warum macht diese Kompetenzverschiebung Sinn? – Weil unterschied­liche Regionen unterschiedliche Bedürfnisse haben und es unterschiedliche Gründe für Leerstand gibt, weil die Feststellung eines tatsächlichen Leerstandes außerdem sicher eine bürokratische, aber lokale Herausforderung ist und
weil die Beseitigung von bestehenden kompetenzrechtlichen Schwierigkeiten notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich beziehe mich jetzt vor allem auf Innsbruck, um zu zeigen, dass es da
eine besondere Situation gibt. Wir haben in Innsbruck diese Leerstandsabgabe bereits vorgesehen, und zwar sollen damit Wohnungen, die länger als
sechs Monate ununterbrochen leer stehen, mobilisiert werden. Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen mit klaren Kriterien. Ich brauche nur darauf hinzu­weisen, dass es im Internet von der Stadt Innsbruck ganze Seiten gibt, auf denen man das nachlesen kann.

Bei der letzten Leerstandserhebung Ende Februar 2024 wurden allein in Innsbruck 3 523 leer stehende Wohnungen nachgewiesen. Hochgerechnet auf alle Wohnungen in der Tiroler Landeshauptstadt heißt das, dass 8,8 Pro­zent aller Wohnungen leer stehen.


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Die Wohnungsnot ist in Innsbruck bekannt. Das Land Tirol aber hat bereits letztes Jahr durch die Initiative Sicheres Vermieten den Vermietern eine wirklich sichere Möglichkeit geboten, ihre Wohnungen ohne Mühe und ohne jedes
Risiko durch diese Aktion vermieten zu lassen. Sorgen von Vermietern hinsicht­lich Nichtbezahlung der Miete, Mietnomaden, Verwüstung der Wohnung, unleidliches Verhalten: Das alles ist kein Problem. Durch diese Aktion auf Kosten des Landes wird eine sichere Vermietung ermöglicht.

Es geht einfach darum, der Spekulation mit Wohnungen einen Riegel vorzuschie­ben. Da ist es in Tirol, wie wahrscheinlich alle wissen, und gerade in Inns­bruck schon später als fünf vor zwölf.

Durch die heute zu beschließende Kompetenzänderung im Wohnungswesen hin zu den Ländern erhalten diese mehr Handlungsspielraum bei der Einhebung
der Abgabe. Wenn wir uns erinnern: Die Stadt Wien hatte ja bereits im Jahre 1985 eine Leerstandsabgabe beschlossen, die dann vom Verfassungsge­richtshof aufgehoben wurde, weil dabei in den Kompetenztatbestand Volkswohnungswesen eingegriffen worden ist. Wir bieten jetzt eine Lösung dieses Problems, indem wir den Leerstand herauslösen und in die Kompetenz der Länder legen.

Die Länder müssen selbstverständlich eine verfassungskonforme Lösung auf den Tisch legen. Die Schranke ist in diesem Zusammenhang in meinen Augen das Sachlichkeitsgebot. Das muss argumentierbar sein.

Ja, eine Leerstandsabgabe muss gerechtfertigt sein, damit sie auch Bestand hat, denn es wird sicherlich bald zu einem Gang zum Höchstgericht kommen.
In diesem Sinn sind auch alle Maßnahmen des Wohn- und Baupake­tes der Bundesregierung zu loben, denn sie kurbeln zum einen die Wirtschaft an und schaffen andererseits leistbares Wohnen sowohl im Eigentum als
auch in der Miete. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)


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Zusätzlich werden durch Sanierungsmaßnahmen schon wieder rund 25 000 Wohnungen im Bestand geschaffen, da sie dadurch eben besser bewohnbar sind. Diese Maßnahme ist eine wichtige Maßnahme zur Dämpfung der Wohnkosten und wirkt auch gegen Bodenversiegelung. Bei dieser Gelegenheit erwähne ich in Klammern, dass Tirol im Kampf gegen die Boden­versiegelung ganz vorne steht. Wie Sie wissen, ist konkret ein Bündel im Gesamtausmaß von 2,2 Milliarden Euro beschlossen worden. Noch nie wurde vorher ein derartiges Paket vorgelegt.

Also mit dieser Kompetenzverschiebung wird sehr viel Gutes getan. Das
Thema leistbares Wohnen ist ein großes Problem für viele in unse­rer Gesellschaft. Die Leerstandsabgabe wird eine starke Motivation sein, leer stehende Wohnungen zu sanieren und zu vermieten.

Ich danke allen, die da positiv mitgewirkt haben, der Bundesregierung, die die Probleme erkannt, nach Lösungen gesucht und Möglichkeiten der Lösung gefunden hat.

Bitte stimmen Sie dem Gesetzesvorhaben zu! Es ist für die Bevölkerung wichtig. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.22


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.


12.22.20

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
fange ein bisschen mit dem Kontext dessen an, was hier eigentlich auf der Ta­gesordnung zum Beschluss steht.

Es geht um eine Kompetenzverschiebung im Artikel 11 B-VG und um
eine Erweiterung des Finanzausgleichsgesetzes. Wenn man sich anschaut,


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welche Tatbestände jetzt eigentlich eingeführt werden sollen, dann merkt man gleich, dass die unterschiedlich heißen. Also legistisch ist das Ganze
keine Meisterleistung, weil weitere Abgrenzungsprobleme aufgeworfen werden.

Im Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 11 – Zuständigkeit: Gesetzgebung
ist Bundessache, Vollziehung Landessache –, gibt es den Kompetenztatbestand Volkswohnungswesen. Das ist ein sehr antiquierter Begriff. Da muss man
sich dann immer überlegen, was das eigentlich heißt. Das ist ja eigent­lich Bundessache in der Gesetzgebung.

Es gibt bereits zwei Ausnahmen, die Landessache sind – die Förderung von Wohnbau, die Förderung von Sanierung –, und jetzt wird eine weitere Ausnahme von der Bundesgesetzgebung mit den Stimmen der Regierungspar­teien und der SPÖ eingeführt, und zwar genau genommen „die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung“.

Wenn man sich jetzt aber das Finanzausgleichsgesetz anschaut, mit dem im § 16 eine weitere ausschließliche Landes- beziehungsweise Gemeindeabgabe ermöglicht wird, dann sieht man, dort steht: Zusätzlich zum bereits bestehenden Tatbestand Zweitwohnsitzabgaben kommt jetzt ein neuer Tatbestand
dazu, nämlich „Abgaben auf Wohnungsleerstände“. Das ist natürlich legistisch etwas anderes als eine Abgabe zum Zweck der Vermeidung der Nicht-
oder Mindernutzung. Es wird, wie wir schon gehört haben, wahrscheinlich eine Klärung des Verfassungsgerichtshofes brauchen, wenn solche Abgaben ir­gendwo eingeführt werden, ob sie diesen Tatbeständen entsprechen.

Interessanterweise gibt es de facto bereits Leerstandsabgaben. Das Ganze nennt sich Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine Vermögensubstanzsteuer, und
zwar eine, die als einzige nach Meinung der allermeisten Ökonomen eine sinn­volle Vermögensubstanzsteuer ist, und zwar eine Vermögensubstanz­steuer, die beim Leerstand die Eigentümerin, den Eigentümer trifft. Wenn die Wohnung oder das Haus aber vermietet ist, kann die Grundsteuer auf die


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Mieterin oder den Mieter umgewälzt werden. Deswegen ist die Grundsteuer de facto bereits eine Leerstandsabgabe. (Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ.)

Was dazukommt: Es gibt ja weitere Kosten, die anfallen, wenn Wohnraum nicht vermietet ist. Es kommen sämtliche anderen allgemeinen Betriebskosten,
die die Wohnung oder das Haus betreffen, und eine entgangene Einnahme dazu. Das heißt, sowohl von den tatsächlichen Kosten als auch von den Oppor­tunitätskosten her besteht bereits eine große finanzielle Belastung.
Was Betriebskosten betrifft, beträgt sie wahrscheinlich momentan ungefähr 2 Euro pro Quadratmeter und Monat. Zusätzlich kommen entgangene Einnahmen für leer stehenden vermietbaren Wohnraum dazu.

Wenn jetzt zusätzlich etwas von den Ländern beschlossen werden soll, wenn sie diese Kompetenz bekommen, dann wird das wahrscheinlich das Kraut auch
nicht mehr fett machen. Die Frage ist daher: Welche Steuerungswirkung hätte so eine Abgabe überhaupt? (Ruf bei der FPÖ: Null!)

Durch die Verländerung dieses Tatbestands Erhebung öffentlicher Abgaben stellen sich weitere Fragen. Es ist ja verfassungsgesetzlich nicht defi­niert, was eine Nicht- oder Mindernutzung konkret ist. So ein Problem sieht man an den bestehenden Zweitwohnsitzabgaben, die es ja in drei Bundeslän­dern – in der Steiermark, in Salzburg und Tirol – schon gibt: dass dort unter­schiedliche Definitionen herangezogen werden und unterschiedliche Ausnahmetatbestände bestehen.

Das Gleiche würde wahrscheinlich passieren, wenn ein Bundesland Leerstands­abgaben einführt: dass unterschiedliche Definitionen von Leerstand ge­wählt werden und es unterschiedliche Ausnahmebestimmungen geben wird. Solche Ausnahmebestimmungen – dessen sind sich ja wohl auch die Ermöglicher der Einhebung solcher Abgaben bewusst – wird es wohl brauchen.

Wenn eine Nicht- oder Mindernutzung zweckmäßig verhindert werden soll, dann muss man ja abklären: Wann liegt eine solche Nicht- oder Mindernutzung


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einer Wohnung vor? Quasi: Wann kann die böse potenzielle Vermieterin
oder der böse potenzielle Vermieter etwas dafür, und wann kann man es ihnen nicht vorwerfen? Wen möchte man also quasi mit so einer Abgabe bestra­fen, und wen sollte man am besten nicht bestrafen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum eine Wohnung nicht vermietet ist. Es kann sein, dass die Vermieterin oder der Vermieter sie gar nicht ver­mieten will, weil sie sie selber nutzen möchten oder weil er oder sie durch die Beschränkungen im Mietrechtsgesetz betreffend Befristungen die Woh­nung zu einem Zeitpunkt selber nützen möchte, der näher als die Mindestbefristungsdauer in der Zukunft liegt. Das ist eine Möglichkeit.

Oder jemand nutzt die Wohnung selber als Zweitwohnsitz, es verwenden Fami­lienangehörige die Wohnung entweder permanent oder als Zweitwohnsitz.
Oder es ist eine Wohnung von jemandem, der außerhalb von Wien wohnt, aber eine kleine Wohnung in Wien hat, für den Fall, dass man in Wien die kultu­rellen Angebote wahrnimmt (Ruf bei der FPÖ: Pflege ...!), oder zur Pflege, wie ich da aus einem Zwischenruf höre.

Es kann natürlich auch sein, dass die Wohnung jemandem gehört, der gar nicht in Österreich wohnt und zur Nutzung touristischer oder kultureller Ange­bote oder auch zu wirtschaftlichen, beruflichen Zwecken in Wien oder anderswo in Österreich eine Zweitwohnung hat. Ist das ein Leerstand? Ist das eine
Nicht- oder Mindernutzung? Das wird in jedem Bundesland wahrscheinlich un­terschiedlich definiert werden.

Das sind Personen, die die Wohnung gar nicht vermieten wollen, weil sie
gute Gründe haben, sie nicht vermieten zu wollen.

Es gibt aber auf der anderen Seite auch Personen, die Wohnraum gerne vermieten würden, aber es funktioniert aus den verschiedensten Gründen nicht, entweder, weil sich keine Mieterin oder kein Mieter findet – das muss
ja auch nicht unbedingt daran liegen, dass man eine zu hohe Miete verlangt, was


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man ja in vielen Fällen gar nicht darf – oder weil die Wohnung nach einem Mie­terwechsel saniert werden muss, und die Vermieterin oder der Vermieter
kann es sich nicht leisten.

All das müsste theoretisch in die Ausnahmetatbestände aufgenommen werden, sodass man, wenn man behauptet, dass man zielsicher Personen treffen
möchte, sie auch trifft.

Beispiele dafür: In der Steiermark gibt es bei den vorhandenen Zweitwohnsitzab­gaben keine Ausnahmebestimmungen hinsichtlich des erfolglosen Anbie­tens eines Leerstands auf dem Markt, in Tirol oder Salzburg schon, wenn man die Wohnung zu ortsüblichen Konditionen anbietet und keine Mieterin
oder keine Mieter findet. So etwas würde wahrscheinlich auch mit Leerstands­abgaben passieren, wobei die große Frage ist, in welchen Bundesländern
es eine Mehrheit dafür gibt, so etwas einzuführen. Ich glaube, man wird lange danach suchen müssen. Also ich kann mir höchstens diejenigen vorstel­len, wo es jetzt schon Zweitwohnsitzabgaben gibt. Wobei: Wenn ich von der FPÖ höre, in Salzburg – dort ist sie in der Landesregierung – würde sie
dem auch nicht zustimmen, dann bleiben nur mehr zwei Bundesländer übrig, wo das passiert.

Es kommen auch noch praktische Probleme bei der Anwendung dazu. Wie stellt man fest, ob eine Wohnung leer steht? Bei all den Statistiken, die jetzt interessanterweise zum Beispiel auch von Greenpeace verbreitet wurden, zieht man das Melderegister heran. Das Melderegister ist ein öffentliches Regis­ter. Da kann man nachschauen, in welchen Wohnungen oder Häusern Hauptwohnsitze oder Zweitwohnsitze gemeldet sind.

Auf der einen Seite gibt das Melderegister aber nicht hundertprozentig Auskunft darüber, ob irgendwo jemand wohnt, nur weil jemand irgendwo gemeldet
ist, sowohl auf der positiven Seite als auch auf der negativen Seite. Also nur weil jemand wo gemeldet ist, muss er noch nicht unbedingt dort wohnen.
Auf der anderen Seite: Nur weil jemand irgendwo nicht gemeldet ist, heißt das


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noch nicht, dass niemand dort wohnt. Wenn einzig auf das Melderegister abgestellt wird, gibt es natürlich 100 Umgehungsmöglichkeiten, irgendjemanden zumindest mit einem Zweitwohnsitz in einer Wohnung zu melden, um eine Leerstandsabgabe zu verhindern. Ich weiß nicht, ob das im Sinne der Erfinderinnen und Erfinder ist.

Auf der anderen Seite: Wenn nicht das öffentliche Register, das Melderegister, herangezogen wird: Wie will man es sonst feststellen? Soll vielleicht
über die Smartmeter der Stromverbrauch kontrolliert werden? – Das ist etwas, das auf keinen Fall passieren darf.

Ganz allgemein zu einer Länderkompetenz zur Erhebung von Steuern und Abgaben: Wir NEOS sind ja normalerweise die Ersten, die sagen, dass die Länder mehr Steuerautonomie bekommen sollen, damit sie verantwortlich dafür werden, das Geld einzunehmen, das sie ausgeben. Im konkreten Fall wandert aber nicht eine Kompetenz vom Bund zu den Ländern, sondern diese
Abgabe käme nur on top zur ohnedies hohen Abgabenquote von 43,2 Prozent dazu. Wenn sich insbesondere die ÖVP immer rühmt, die Abgabenquote
senken zu wollen, ist das ein wunderbares Beispiel dafür, dass sie genau gegen­teilige Gesetze beschließt.

Zur praktischen Anwendung: Zusätzlich zur Definition von Leerstand kämen eben große Probleme bei der Erfassung des Leerstands dazu. Das bringt Bürokratie.

Eine Leerstandsabgabe ändert überhaupt nichts an den Gründen, warum Eigentümerinnen und Eigentümer nicht vermieten. Die sind wie ge­sagt: Eigenbedarf in naher Zukunft, Überforderung mit dem komplizier­ten Mietrecht oder die Einschätzung, dass Aufwand und Risiko einer Vermietung den finanziellen Nutzen nicht rechtfertigen.

Vermieten muss in Wirklichkeit unkomplizierter möglich sein, es muss sich lohnen. Was es eigentlich dazu braucht, ist eine Reform des Mietrechts, das eine


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gute Balance zwischen den Rechten der Mieterinnen und Mieter auf der einen Seite und der Vermieterinnen und Vermieter auf der anderen Seite
bringt. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ.)

12.33


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sascha Obrecht. Ich erteile ihm das Wort.


12.33.27

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte trägt
schon sehr wilde Früchte, nicht? Wenn man sich das überlegt: Wir reden über die Leerstandsabgabe mit dem Bildungsminister, wir haben einen FPÖ-Bundesrat, der praktisch – ein bisschen abgewandelt, aber doch – das kommu­nistische Manifest zitiert und Eigentum für alle fordert. (Beifall bei der
SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Vor etwa einer halben Stunde gab es eine Presseaussendung von der ÖVP Wien, die
sagt, Leerstandsabgabe bedeutet Enteignung. Gleichzeitig kommt jemand von der ÖVP Tirol heraus und erklärt, warum das super ist. Also das ist schon
recht wild. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt aber zu dieser Leerstandsabgabe: Ich will es kurz auf den Punkt bringen. Wofür feiern sich denn die Regierungsparteien jetzt gerade konkret bei
der Leerstandsabgabe? – Dafür, dass sie ihre eigene Verantwortung abschieben. Das ist es.

Die Leerstandsabgabe ist momentan in Bundeskompetenz. Das wurde
hier ja mehrfach bestritten. Ich habe es von der ÖVP gehört, ich habe es von den Grünen gehört: Die Stadt Wien könnte doch endlich eine Leerstandsabgabe einführen. Wie oft ich das gehört habe! Ich habe immer gesagt, das stimmt nicht, verfassungsmäßig ist das die Kompetenz des Bundes. Ja, offensichtlich
sehen es die Regierungsparteien mittlerweile auch so. Sonst hätten wir dieses


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Gesetz jetzt nicht und würden die Kompetenz nicht zu den Ländern schieben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz ehrlich: Bei der Leerstandsabgabe sieht man ja auch ein wenig, wen diese Regierung tatsächlich schützen will, weil: Wenn man es machen will,
hätte man es einfach machen können. Stellen Sie sich vor, ich bin zum Beispiel zu Hause dafür verantwortlich, den Müll hinauszubringen. Stellen Sie
sich vor, ich lasse den wochenlang stehen! Irgendwann kommt meine Frau zu mir und sagt: Na ja, jetzt wird es langsam Zeit! Es ist deine Aufgabe, das zu
tun. Ich sage: Nein, das machen wir jetzt anders! Ab heute bist du zuständig dafür, den Müll hinunterzutragen. Ich sage Ihnen: Damit habe ich das
Problem überhaupt nicht gelöst, sondern ich habe gleich drei, vier andere Pro­bleme zusätzlich. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen
von SPÖ und ÖVP.)

Ähnlich machen Sie das auch. Jetzt machen Sie keine einheitliche Lösung, sondern neun Länderlösungen, wobei Kollege Arlamovsky schon richtig gesagt hat, es ist gar nicht klar, ob das in neun Bundesländern kommen wird.

Ich glaube, in Wien werden wir schon einen Weg finden, Kollege, denn eines muss man schon sagen: Wer nicht will, der findet Gründe, aber wer will,
der findet Wege. Wir werden es in Wien schon irgendwie schaffen, dass wir da auf einen grünen Zweig kommen.

Zu der Leerstandsabgabe per se kann ich also sagen, es ist ungenügend, was die Regierungsparteien da liefern. Das könnte man machen, Sie schieben es
aber wieder ab. Das zieht sich durch die wohnungspolitische Agenda dieser Bun­desregierung durch. Warum? – Leerstandsabgabe machen Sie nicht, schie­ben Sie weg. Den Kampf gegen befristete Mietverträge führen Sie gar
nicht. Wenn es darum geht, den gemeinnützen Wohnbau zu unterstützen, machen Sie zu wenig. Wenn es darum geht, Mietpreise zu stoppen –
und ich kann es gar nicht oft genug sagen: ein Viertel der Österreicherinnen und Österreicher können sich die Mieten momentan kaum leisten –, tun Sie


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auch nichts. Das machen andere Staaten anders. Zum Beispiel die Schweiz greift da ein, und wir machen es nicht. Insofern ist es ein Nicht genügend, das
dieser Bundesregierung wohnungspolitisch auszustellen ist.

Hinzu kommt noch ein Punkt – und der ist mir besonders wichtig –: Sie erzählen ja immer dieses Märchen: Wir stehen dafür, dass wir Eigentum von Men­schen möglich machen! Das erzählen Sie den Leuten immer wieder, obwohl es sich die meisten einfach nicht leisten können.

Ganz viele Menschen haben momentan einen Kredit laufen, 500 000 Menschen haben in Österreich einen Kredit mit variablen Zinsen abgeschlossen.
Diese Zinsraten steigen in lichte Höhen. Was tun Sie, um diesen Menschen zu helfen? – Nichts tun Sie. Die können es sich kaum leisten, die überlegen
jetzt schon wieder, zu verkaufen, und Sie sagen allen Ernstes, Sie
seien die Häuslbauerpartei. Das sind Sie einfach nicht, weil Sie da nicht ein­greifen.

Wissen Sie, zu wessen Gunsten das läuft, wenn Sie nicht eingreifen? – Zugunsten der Banken. Die profitieren davon. (Beifall bei der SPÖ.) Es gab im großen Mittel der letzten Jahre einen Jahresgewinn der österreichischen Banken von in etwa 6,5 Milliarden Euro. Wissen Sie, wo er 2022 lag? – Bei 10,2 Milliarden Euro. Der Gewinn der Banken im Jahr 2023 war 14,1 Milliarden Euro. Auf wessen Kosten? 14,1 Milliarden Euro haben diese Banken
gemacht.

Stellen Sie sich vor: In Großbritannien gibt es eine Tories-Regierung. Die sind superkonservativ. Die drohen den Banken mit einer Finanzmarktaufsicht,
und auf einmal können die Banken Zinsen auf Sparguthaben herge­ben, auf einmal sinken die Kreditraten. Die Briten schaffen das, und wir in Ös­terreich schaffen es nicht.

Das ist auch der Grund dafür, warum wir einen Entschließungsantrag einbringen, und zwar:


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Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rekordteuerung für die Menschen, Rekordgewinne bei den Banken. Das Wohnpaket der Regierung senkt keinen einzigen Preis“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen echten und sofortigen Teuerungstopp für die eigenen 4-Wände und mehr Gerechtigkeit im österrei­chischen Steuersystem bewirken kann. Die notwendigen Maßnahmen
dazu umfassen insbesondere,

- Das Einfrieren sämtlicher Mieten (inklusive preisungebundener Mieten und Geschäftsraumieten) bis Ende 2026 und eine drauffolgende, jährliche
Deckelung des Mietanstiegs bei maximal 2%.“ – Das ist nicht ungewöhnlich; andere Länder machen das, wir nicht.

„- Die Einführung eines Zinspreisdeckels von maximal 3% für alle Häuslbauerkredite bis zu einer Kreditsumme von 300.000 €, finanziert durch die Abschöpfung von zumindest ⅓ der Übergewinne der Banken aus den
Jahren 2022 und 2023 in Höhe von insgesamt 11,3 Mrd. €.

- Die Einführung einer Mindestverzinsung in Höhe von derzeit 3% für alle Bankkundinnen- und kunden bis zu einem bestimmten Einlagenbe­trag. Als Vorbild dafür dient das französischen Modell: ‚Livret A.‘

- Die Einführung einer Millionärsabgabe sowie einer Erbschafts- und Schen­kungssteuer für Millionenerbschaften ab 1 Mio. €; dabei ist jeweils ein zusätzlicher Freibetrag für das Eigeneheim in Höhe von 1,5 Mio. € vorzusehen.“

*****


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Warum machen wir das? – Weil es schlussendlich um die Frage geht,
wen wir vertreten und wen wir schützen wollen. Sie müssen sich die Frage stellen, wen Sie schützen.

Die TU Wien hat gemeinsam mit der Arbeiterkammer in den Jahren 2018 bis 2022 eine Studie durchgeführt, in der sie sich gefragt haben, wer nun
diese neuen Wohnungen kauft. Sie kommen zum Ergebnis, dass tatsächlich momentan mehr Wohnungen gebaut als gebraucht werden, nur passiert das in einem Segment, in dem es sich die Menschen nicht leisten können. Die
Hälfte der innerhalb dieser vier Jahre neu gebauten Wohnungen wurde von Gewerblichen gekauft, 75 Prozent davon von ausländischen Investoren.
Die wollen nicht vermieten, die wollen damit spekulieren.

Ich frage Sie: Wen schützen Sie, wenn Sie dem nicht zustimmen, wenn Sie die Leerstandsabgabe jetzt abschieben wollen? – Für uns ist das klar: Wir
schützen die Mieterinnen und Mieter, wir wollen, dass sich die Leute das Leben leisten können. Sie aber schützen große Konzerne, Immobilienkonzerne
und Sie schützen Banken. Insofern fordern wir Sie auf, dass Sie das unterstützen.

Schlussendlich – und ich komme auch schon zum Schluss –: Was ist die
Bilanz dieser Bundesregierung? Steuergeschenke an Konzerne? Ich erinnere an die Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 23 Prozent – unter Betei­ligung der FPÖ, muss man dazusagen –, das Versprechen einer Patientenmilliar­de, die den Menschen nicht 1 Milliarde Euro gebracht hat (Beifall bei
der SPÖ),
sondern die sie zusätzliche 1,2 Milliarden Euro gekostet hat; das ist also in die andere Richtung gegangen. (Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht.)

Die große Budgetunwahrheit: Finanzminister Brunner ist hier gesessen und hat gesagt: Wir erfüllen die Maastrichtkriterien. Der Fiskalrat – das ist keine Vorfeldorganisation von uns – sagt, dass die Verschuldung 3,4 Prozent betragen wird. Das ist eine Verfehlung der Maastrichtkriterien (Bundesrat Himmer: Prognosen ...! ... sehr weit hergeholt!) und das bedeutet für künftige Regierungen,


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dass wir ein Riesenproblem haben werden. Auch da wurde die völlige Un­wahrheit gesagt. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Schlussendlich sagt die Ministerin, die zukünftige EU-Kommissarin, die jetzt ne­ben mir Platz genommen hat, noch, die 41-Stunden-Woche ist das, was
wir in diesem Land brauchen werden. – Ich glaube nicht, dass das so ist. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Bundesrates Himmer.– Ja, ich habe gelesen,
dass sie versucht hat, zurückzurudern. Das habe ich auch gelesen, glauben tue ich es keine Sekunde lang, denn dafür kam zu viel. Zuerst der Angriff von Minister Brunner auf die Pensionen, als er gesagt hat, die Leute müssen länger arbeiten gehen, und jetzt auch noch die 41-Stunden-Woche: Die
Leute wissen genau, wofür diese Bundesregierung steht. (Beifall bei der SPÖ.)

Insofern, das ist auch mein letzter Satz, gibt es nicht nur einen Leerstand, der am Immobilienmarkt zu bekämpfen ist, es gibt auch einen Leerstand an Ideen
und Konzepten, wie man die Herausforderungen dieses Landes lösen kann. (Hei­terkeit bei Bundesrät:innen der SPÖ.) Die prozentuelle Leerstandsabgabe
der Regierungsparteien wird teuer werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.42


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Der von den Bundesräten Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen einge­brachte Entschließungsantrag betreffend „Rekordteuerung für die Men­schen, Rekordgewinne bei den Banken. Das Wohnpaket der Regierung senkt keinen einzigen Preis“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit
in Verhandlung.

Ich darf an dieser Stelle Bundesministerin Karoline Edtstadler sehr herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr das Wort.



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 132

12.42.53

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Ja, ich kann mich erinnern,
ich habe sehr oft gehört, sie würden ja gerne eine Leerstandsabgabe einheben, aber sie können es kompetenzrechtlich nicht. Jetzt, ab Verlautbarung
des Gesetzes, das wir heute beschließen, werden es die Länder in der Landes­kompetenz können.

Ich freue mich sehr, dass dieser Meilenstein – es ist ein wohnungspoliti­scher Meilenstein – nach der Abschaffung der Maklergebühren auf grüne Initia­tive, aber gemeinsam mit der ÖVP, auch auf den Weg gebracht worden ist. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Es wurde sehr wohl auch im gemeinnützigen Wohnbau, der sehr stark durch das Wohnbaupaket gefördert worden ist – nämlich Sanierung und auch Neu­bau, aber dazu später –, viel gemacht und viel Geld investiert. Die Leerstandsab­gabe macht Wohnen günstiger. Warum? – Das würde ich jetzt gerne
kurz erläutern. In Wien zum Beispiel stehen – dazu gibt es auch Erhebungen der Statistik Austria – etwa 80 000 Wohnungen leer. Ich muss aber zugeben,
es ist sicher für ganz Österreich wichtig, ein gutes Leerstandstool zu erarbeiten.

Wir haben gestern eine Veranstaltung über Bodenschutz statt Flächen­fraß gemacht. Dort wurde auch gesagt, es gibt im Privatbereich zum Beispiel vom AIT das City Intelligence Lab und den Ansatz, mit denen zusam­menzuarbeiten, um Wohnungen, um Wohnungsleerstand zu erheben. Das wäre sicher wichtig.

Es gibt in Wien also mindestens oder in etwa 80 000 Wohnungen, die leer stehen, die von niemandem genutzt werden. Auch wenn darüber gestritten wird, wie viel Zigtausende oder Hunderttausende Wohnungen in Österreich leer stehen: Es ist es fast egal, denn jede Wohnung, die leer steht, ist eine zu viel. Das Wichtige ist, je mehr Wohnungen auf dem Markt angeboten werden,


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 133

desto günstiger werden sie. Leerstand im großen Stil – auch das kennen wir aus Wien sehr gut – ist ein Problem, und zwar dann, wenn oft ganze Zinshäuser
als Spekulationsobjekte leer stehen und verkommen, dann abgerissen und durch einen Neubau mit Eigentumswohnungen, die eben nicht mehr mietzins­beschränkt werden, ersetzt werden.

Eigentum, Herr Kollege von der FPÖ, steigt oft schon im Wert, ohne es vermieten zu müssen. Deswegen stehen auch sehr viele Anlagewohnungen leer. Auch das vermeidet die Leerstandsabgabe, sie ist damit natürlich ein Anreiz,
zu vermieten.

Mit dem Ausweiten in Wien gab es auch auf Initiative der Grünen noch ein paar andere Maßnahmen: die Erweiterung der Schutzzonen und höhere Abriss­erfordernisse. Das hat dem Abriss von Altbauten entgegengewirkt.
Die Leerstandsabgabe kann nun eine weitere Maßnahme sein, um eben genau gegen den spekulativen Leerstand vorzugehen. Wohnungen sind zum
Wohnen da, auch widmungskonform, und nicht zum Spekulieren. Wenn un­genutzte Wohnfläche etwas kostet, wird Vermieten dann doch wohl
die attraktivere Option.

Diesbezüglich komme ich auch zu einem sehr aktuellen Fall in Wien, nämlich zur Harmoniegasse 10, die gerade wegen einer Hausbesetzung in den Me­dien gewesen ist. Es ist ein Stiftungshaus der Stadt Wien, also es gehört nicht der Stadt Wien, sondern der Stiftung, aber es wird von der Stadt Wien verwaltet. Es ist ein sehr schönes Haus in bester Lage im 9. Bezirk, angeblich sogar von Otto Wagner geplant. Das Haus verkommt seit Jahrzehnten,
fast alle Wohnungen in dem Haus – in Verwaltung der Stadt – stehen leer. Anstatt leistbaren Wohnraum zu schaffen, wurde offenbar entschieden – das ergab eine Anfrage unseres grünen Wiener Gemeinderates, Sprecher für Wohnen, Georg Prack –, dieses Haus zu verkaufen.

Wird dieses Haus, das eigentlich in einer der besten Lagen für leistbaren Wohnraum zur Verfügung stehen könnte, verkauft, landet es natürlich, weil es


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eben in so guter Lage ist, am Spekulationsmarkt, und es werden daraus
wieder Luxuseigentumswohnungen. Das ist eigentlich absurd, denn gerade in Wien braucht man mehr leistbaren Wohnraum und die Stadt kann der Spekulation ja am besten Einhalt gebieten.

Ein weiterer positiver Punkt für die Einführung der Leerstandsabgabe ist, dass sie den Gemeinden nicht ganz unwesentliche Einnahmen bringt, die dann,
wenn sie zweckgewidmet sind, natürlich wieder für leistbares Wohnen
im Bestand eingesetzt werden könnten. Wenn man jetzt sogar die geringste Schätzung von 35 000 leer stehenden Wohnungen in Wien heranziehen
und durchschnittlich 50 Quadratmeter pro Wohnung annehmen würde, würde das im Jahr – man rechnet an die 5 Euro pro Quadratmeter pro Monat – 100 Millionen Euro bringen. Wenn man nur das Doppelte nimmt,
also 70 000 Wohnungen, würde das 200 Millionen Euro bringen. Das ist extrem viel, was eben für sozialen und leistbaren Wohnraum eingesetzt werden
könnte. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Ich habe es am Anfang kurz angesprochen: Sozialer Wohnbau darf natürlich nicht gegen Klimaschutz und Bodenerhaltung ausgespielt werden. Wir
müssen auf alle Fälle davon weg, auf der grünen Wiese oder am fruchtbaren Feld zu bauen, denn wir brauchen jeden Zentimeter Boden. (Zwischenruf
der Bundesrätin Schartel.)
Wir brauchen ihn für den Artenschutz, für
die Abkühlung, für die Erholung, für das Klima. Statt auf der grünen Wiese zu bauen, müssen wir den Bestand besser nutzen, wir dürfen nicht zulassen,
dass die Städte und die Orte an den Rändern zerfransen, Orte und ungenutzte Häuser müssen wiederbelebt werden. Es gibt Unmengen an ungenutzten Häusern, manche sprechen sogar davon, dass es so viele sind, wie
derzeit im Wohnungsbestand als Wohnnutzfläche genutzt werden. Es sind jedenfalls sicher wohl einige Tausende Hektar. Ein ungenutzter Bestand ist eben auch die Harmoniegasse 10.

Greenpeace hat erst vor Kurzem – vielleicht lesen Sie auch ein bisschen
die Nachrichten – von 230 000 leeren Wohnungen in Österreich gesprochen.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 135

Wenn man sich das vor Augen hält: Man könnte ganz Graz in diesen
230 000 leeren Wohnungen beherbergen. Die Leerstandsabgabe wird wahr­scheinlich nicht alle Wohnungen aktivieren, es gibt immer Schlupflöcher, aber sie wird zig Hektar an wertvollem Boden retten. (Zwischenruf des Bundes­rates Steiner.)

Diese leeren Wohnungen zu nutzen und – wir haben das gestern gehört, das war ein guter Satz – drinnen statt draußen zu bauen, heißt, wir nutzen den Leer­stand und stoppen die Versiegelung. (Zwischenruf der Bundesrätin
Schartel.)
Ich freue mich, wenn ich vom Kollegen aus Wien höre, dass Wien an so einer effektiven Leerstandsabgabe arbeiten wird. – Vielen Dank.
(Beifall bei den Grünen.)

12.51


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.


12.51.10

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte!
Nun, man kann bei unterschiedlichen Themen unterschiedlicher Meinung sein. Wichtig ist es aber, darüber zu diskutieren, die Dinge auf den Tisch zu
legen, Probleme zu erkennen und letztlich auch Lösungen herbeizuführen. Das ist das Wesen der Demokratie und das machen wir gerade bei dem
Thema der Leerstandsabgabe.

Das Thema Wohnen, vor allem leistbares Wohnen, ist ein sehr großes Thema in unserer Gesellschaft. Darüber sprechen die Menschen, das betrifft die Men­schen ganz direkt. Darum ist es auch wichtig, hier heute mit Ihrem Beschluss das herbeizuführen, damit die Länder abhängig von der regionalen Betrof­fenheit auch Lösungen herbeiführen können.


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Die österreichische Bundesregierung hat bereits hier in diesem Haus Anfang April ein umfassendes Wohn- und Baupaket beschlossen, der National­rat am 20. März. Die Ziele sind ganz klar: Es geht darum, kurzfristig die Konjunk­tur anzukurbeln, langfristig Investitionen in Immobilien zu fördern, die
Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen und letztlich auch dem Klimaschutz damit zu dienen.

Mit der Leerstandsabgabe und mit dieser ganz konkret kompetenzrechtlichen Klarstellung soll es zukünftig möglich sein, dass die Länder das selbst
machen. Warum tun wir das jetzt? – Wagen wir einen Blick zurück in die Ge­schichte: Bereits im Jahr 1985 gab es ein Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes, mit dem eine Leerstandsabgabe der Stadt Wien aufgehoben wur­de. Warum? – Weil sie in den Kompetenztatbestand Volkswohnungs­wesen eingegriffen hat.

Das ändern Sie heute, wenn Sie hier das, was der Nationalrat schon beschlossen hat, entsprechend absegnen, eine kompetenzrechtliche Klarstellung mit
einer Zweidrittelmehrheit. Danke auch an die Bundesrätinnen und Bundesräte der SPÖ, das mitzutragen, durchzuwinken und damit die Möglichkeit zu
geben, Lösungen herbeizuführen.

Ein Wort darf ich aber schon auch noch zu dem, was Bundesrat Obrecht gesagt hat, verlieren. Mir ist gestern schon aufgefallen, dass Zuhören nicht jeder­manns Sache ist. (Ah-Rufe bei der SPÖ.) Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Erhö­hung der Regelarbeitszeit gefordert, aber ganz klar den Leistungsgedanken
nach vorne gestellt. (Bundesrätin Schumann: Genau!) Ja, wir brauchen mehr Be­schäftigung in diesem Land, wenn wir Wohlstand und Wettbewerbs­fähigkeit erhalten wollen. Wir brauchen mehr Menschen in Vollbeschäftigung.

Es ist die Aufgabe der Politik, die entsprechenden Rahmenbedingungen
zu schaffen. Bundeskanzler Karl Nehammer hat es ganz klar in seinem Öster­reichplan drinnen: Anreize in Form eines Vollzeitbonus. (Unruhe im
Saal.)
 – Sie horchen jetzt auch nicht zu. (Beifall bei der ÖVP.) So wird man nicht


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gescheiter! (Bundesrätin Schumann: Oh! – Weitere Zwischenrufe bei der
SPÖ.)
 – Es gilt, Anreize für einen Vollzeitbonus zu schaffen. Es gilt, Entlastungen für Überstunden herbeizuführen. Man muss schon sagen, wir leben in
einem Staat, in dem sich jeder aussuchen kann, ob er 20 Stunden, 32 Stunden, 40 Stunden, vielleicht mehr, auch in Form von Überstunden arbeitet
(Bundesrätin Schumann: Wenn sie bezahlt werden!), wenn es zum Leben reicht.

Was ich aber ganz klar gesagt und dem eine Absage erteilt habe, dazu
stehe ich auch: Mit einer 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich werden wir den Wohlstand und auch den Wohlfahrtsstaat Österreich nicht erhalten können. Das ist linke Träumerei. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. (Bundesrat Leinfellner hebt die Hand.) – Herr Bundesrat Leinfellner hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.


12.55.24

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Herr Vorsitzender! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Es ist eigentlich ein Tages­ordnungspunkt, bei dem ich mich sehr ärgern muss. Sie haben mich jetzt doch wieder etwas amüsiert, nämlich mit dem Österreichplan des Herrn Bun­deskanzlers.

Ich gehe davon aus, dass er all diese Dinge, die er da angekündigt hat, dann auch umsetzen wird, wenn er endlich Bundeskanzler ist, denn bis jetzt habe ich
sehr wenig davon gesehen. (Beifall bei der FPÖ. Bundesrat Schennach: ... Volks­kanzler!)

Zu Bundesrat Arlamovsky: Also alles, was du gesagt hast, war absolut
richtig. Ergänzend darf ich auch noch anführen, dass für Leerstände Bereitstel­lungsgebühren für Kanal, für Wasser, für Strom und dergleichen bereits


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heute bezahlt werden. Die Einführung dieser Leerstandsabgabe ist ja nichts an­deres, als der Versuch, die leeren und maroden Gemeindekassen
wieder aufzufüllen. Es trifft aber schlicht und ergreifend die falschen Personen.

Frau Kollegin Neurauter, ja es braucht Lösungen. Es braucht Lösungen
für mehr Wohnraum. Ich glaube, wir haben es heute schon mehrmals gehört. Vielleicht denken wir wirklich einmal über eine Remigration nach, dann
haben wir in Österreich genug Wohnungen für unsere Leute. (Beifall bei der FPÖ. 
Bundesrat Gross: Deportieren ...!)

Bei uns in der Steiermark wurde diese Leerstandsabgabe ja bereits eingeführt und von sehr, sehr vielen Gemeinden umgesetzt; also nicht in den großen Tourismusgemeinden, wo es vielleicht Sinn gemacht hätte, sondern es waren eher die kleinen Gemeinden, die am Jahresende oder beim Jahresab­schluss negativ bilanziert haben. Dort hat man Leerstandsabgaben eingeführt. In Voitsberg sind im März 2024 erstmals die Schreiben für das Jahr 2023 hinausgegangen. Eines kann ich euch sagen, meine lieben Kollegen: Mit einer Wurstsemmel und einem Getränk hätte ich nicht so viele Leute in
meinem Bezirksbüro gehabt wie dadurch, dass diese Schreiben hinausgegangen sind.

Ihr trefft damit, wie wir es von Anfang an gesagt haben, schlicht und
ergreifend die falschen Personen. Ihr trefft Leute, junge Familien, die vielleicht von der Oma eine Wohnung geerbt haben, wo es nicht einmal Warm­wasser oder eine Heizung gibt. Da flattert jetzt der Brief herein, dass sie 9 Euro pro Quadratmeter für den Leerstand der Wohnung zahlen sollen, die
schlicht und ergreifend nicht zu vermieten ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP. 
– Zwi­schenruf der Bundesrätin Kittl.) – Ja, ich verstehe schon, dass die Aufre­gung da groß ist. Ihr trefft Leute, die nicht vermieten können.

Wenn die Aufregung so groß ist und wenn das ein tolles Projekt ist: Ich mache den Schwarzen, den Grünen, allen, die jetzt dafür sind, einen Vorschlag:
Die Leute können sich bei euch, bei der Bundesregierung, bei den Landesregie-


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rungen, bei den Bürgermeistern melden. Übernehmt jeden, der vermie­ten möchte, übernehmt das! Es gibt niemanden unter diesen Menschen, der nicht vermieten will. Sie können schlicht und ergreifend nicht, wenn man bei der Haustüre hineingeht und bereits im Keller steht, weil der Boden desolat
ist, weil keine Heizung drinnen ist, weil kein Wasser drinnen ist. Dann kommt ihr daher und sagt, ihr verlangt trotzdem 9 Euro oder 10 Euro pro Quadrat­meter, denn man könnte ja vermieten. Freunde, so schaut keine bürgerfreund­liche Politik in Österreich aus! (Beifall bei der FPÖ.)

Dann komme ich auf noch etwas: Wir brauchen mehr Wohnraum. Ja,
wir brauchen mehr Wohnraum. Es würde mich aber schon interessieren, warum Siedlungsgenossenschaften keine Wohnungen sanieren. Kollegin Kittl, du
hast es ja gesagt: Nicht auf der grünen Wiese bauen, wir müssen den Bestand nutzen. Die Siedlungsgenossenschaften, all die gemeinnützigen Genos­senschaften, in denen eure Bonzen drinnen sitzen, hat man da von diesen Be­stimmungen wieder einmal ausgenommen. Leerstände werden nicht
saniert, sondern es wird neu gebaut, aber die brauchen keine Leerstandsabgabe zu zahlen. Das müsst ihr mir einmal erklären!

Erklärt einmal den jungen Familien, die gerade von den Eltern eine kleine Wohnung geerbt haben, die sie nicht vermieten können, warum die wirklichen Immobilienhaie in den Kommunen draußen, nämlich die Genossenschaf­ten, keinen einzigen Euro bezahlen müssen, sie aber zur Kassa gebeten werden und am Jahresende Hunderte oder Tausende Euro an die Gemeinde
abliefern müssen, damit wir ein Budget wie in Voitsberg, das wir im Vorjahr mit einem Minus von 600 000 Euro abgeschlossen haben, wieder sanieren
können.

Freunde, das ist nicht der Weg, den wir Freiheitliche uns vorstellen. Das ist nicht sozial, das ist nicht bürgerfreundlich. In ein paar Monaten ist dieser Zirkus
vorbei und mit einem Volkskanzler Herbert Kickl wird sich das alles
wieder ändern. (Beifall bei der FPÖ.)

13.00



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 140

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Martin Kocher sehr herzlich bei uns im Bun­desrat. Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. – Doch, Frau Bundesrätin Schu­mann hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.


13.00.39

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Frau Bundesministerin, die jetzt geht! Es ist schwierig mit dem Zuhören, ich verstehe es schon, aber wir haben sehr
genau zugehört, was Sie gesagt haben. Ich muss ganz ehrlich sagen, wir machen uns große Sorgen, was die Arbeitszeit angeht, denn wir haben Erfahrungen.

Wir haben Erfahrungen aus 2018, da hat es auch immer geheißen, die Arbeitszeit wird nicht erweitert, das findet auf keinen Fall statt. Wie schnell ist es dann gegangen, dass es eine Arbeitszeiterhöhung – 12-Stunden-Tag,
60-Stunden-Woche – unter Beteiligung der FPÖ, die da ganz fest mitgespielt hat, gab! Die Arbeitszeit war so schnell erhöht, so schnell hat man gar
nicht schauen können. Die Gewerkschaft hat ihre liebe Not gehabt, das in den Kollektivverträgen noch irgendwie einzudämmen. Wäre das nicht
gelungen, hätten wir jetzt ein Arbeitsproblem, das ein noch viel größeres wäre, als das, das wir jetzt bereits haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz ehrlich, von einer 41-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich zu sprechen, das ist wirklich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber
eine echte, echte Unverschämtheit. Dann noch sozusagen diese Forderung unterstützend im Raum stehen zu lassen, dass Leistung sich doch wirklich lohnen muss: Also das ist ein harter Schlag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer. Das kann man eindeutig sehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt wird zurückgerudert. Ja natürlich, das ist ein Problem für die Menschen, die leisten unglaublich viele Überstunden, die nicht bezahlt werden. Millionen


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von Überstunden werden nicht bezahlt. Wir haben eine Summe von 1,3 Milliar­den Euro, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht ausbe­zahlt werden, weil Überstunden nicht bezahlt werden, und Sie reden von einer Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden. Das ist ja wirklich unverschämt.
Das kann doch nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Menschen in diesem Land leisten wirklich sehr, sehr viel, vor allem die Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Immer wird ein bisschen subkutan unterstellt: Na ja, die arbeiten alle nicht, die wollen nichts leisten und die wollen nichts tun. – Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben wunderbare Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, die wirklich oft bis an die Belastungsgrenzen arbeiten. Wenn Sie denen jetzt noch sagen: Jetzt erweitern wir die
Arbeitszeit auf 41 Stunden!, dann werden sie ächzen und sagen: Wir können nicht mehr!

Das ist Ihr Zugang: Wir reden von einer 41-Stunden-Woche, wir reden von einem Pensionsantritt mit 67. Das sind Ihre Antworten, die Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Situation, in der sie so hohe Belastungen tragen, geben. So geht man mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht um! Wir können es nicht mehr glauben, wenn Sie jetzt zurückrudern und sagen: Nein, das machen wir eh nicht, so meinen wir
es auch nicht, und Leistung muss sich lohnen.

Sie haben nichts für die Teilzeitkräfte getan. Wir haben heute den Monitor gese­hen, wir haben gesehen, wie schwierig es für Frauen ist, Beruf und Familie
zu vereinbaren, aus der Teilzeit herauszukommen, weil einfach die Betreuungs­einrichtung nicht da ist, weil die Pflegeeinrichtung nicht da ist. Das ist
ein wirkliches Problem. Frauen würden gerne mehr arbeiten, können es aber nicht, da es einfach die Umstände nicht zulassen. Daran müssen Sie
drehen. Und zahlen Sie den Teilzeitkräften endlich jene Überstundenzuschläge, die ihnen zustehen – keine dreimonatige Durchrechnung und nicht nur
einen Überstundenzuschlag von 25 Prozent, sondern von 50 Prozent. Da muss sich Leistung lohnen!


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Es kann nicht sein, dass man die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
immer mehr belastet und bei allen anderen wegschaut. So sehen wir einen so­zialen und guten Staat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht.
(Beifall bei der SPÖ.)

13.04


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Für einen weiteren Redebeitrag hat sich Herr Bundesrat Günther Ruprecht gemeldet. Ich erteile das Wort.


13.04.34

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
teile sehr vieles, was du jetzt gesagt hast. Es freut mich, wenn jemand emotional für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintritt. Ich sage euch eines ganz
klar: Mit der ÖVP gibt es keine 41-Stunden-Woche. Das gibt es mit
uns nicht, das kann ich euch garantieren! (Beifall bei der ÖVP. Ruf bei der SPÖ: Das ist einmal eine Ansage!)

Leider ist unsere Bundesministerin schon abgelöst worden. (Zwischenrufe
und Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und FPÖ.)
 – Ja, das war nett, stimmt, das gebe ich zu. – Man muss jetzt aber eines sagen: Inhaltlich bin ich bei
dir, das gibt es mit uns nicht. Sie hat es aber wirklich nicht gesagt, das muss man jetzt sagen. Sie hat es wirklich nicht gesagt (Bundesrätin Grossmann: Der
ORF ... !),
aber unser Bundeskanzler hat viele Antworten im Österreichplan: das sind steuerfreie Überstunden, ein Bonus für jemanden, der Vollzeit arbeitet.
Das sind die Lösungen. Es gibt keine 41-Stunden-Woche mit uns.
(Beifall bei der ÖVP.)

13.05


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 143

Wünscht noch jemand das Wort? – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile das Wort. (Bundesrat Schennach: Der ist für die 50 Stunden!)


13.06.00

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Vizepräsident! Ewig schade, dass die Frau Minister jetzt gegangen ist, aber der Herr Minister ist ja noch da.
Er vertritt sie ja sonst so gut und filmt sie auch immer sensationell von hinten, deswegen haben wir da jetzt mit dem Herrn Minister eine sehr gute
Vertretung von Frau Minister Edtstadler. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Kocher.) – Bitte? Was haben Sie gesagt, Herr Minister? Ich habe es
akustisch nicht verstanden. Haben Sie etwas gesagt? Nein, gut. Jetzt traut er sich nicht mehr. Gut, dass der Wirtschaftsminister jetzt da ist.

Als der Kollege von der ÖVP jetzt gesagt hat, mit der ÖVP werde es keine
41-Stunden-Woche geben, hat der Wirtschafts- und Arbeitsminister geschmun­zelt. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.) Also die Pläne haben Sie wahrscheinlich längst schon irgendwo in den Unterlagen drinnen. Sie von der ÖVP sind nämlich immer dieselben: A sagen und Z umsetzen. Es ist im­mer dasselbe mit euch, immer.

Wenn sich die Frau Ministerin irgendwo hinstellt und sagt, dass wir in Zukunft mehr arbeiten werden müssen, und von der 41-Stunden-Woche redet,
dann muss man, wenn sie sich dann hierherstellt und sagt, sie habe das nie ge­sagt, schon ganz ehrlich sagen: Die Frau Ministerin ist ja dafür bekannt,
Sachen zu sagen, die sie dann nicht gesagt hat. Ich erinnere nur: Wer in Öster­reich ungeimpft ist, darf in Österreich nicht leben, ist illegal in Österreich.
Wer hat das gesagt? – Frau Minister Edtstadler. Wer behauptet jetzt,
das niemals gesagt zu haben, obwohl es unzählige Film- und Tonaufnahmen dazu gibt? – Frau Edtstadler. Diese Dame wollt ihr jetzt allen Ernstes als neue Kommissarin nach Brüssel schicken? Ich hoffe doch, dass sich das nicht mehr ausgeht. Ich hoffe, Österreich bleibt gefeit vor einer EU-Kommissarin
Edtstadler (Bundesrätin Kittl: Zur Sache!), weil wir im September hoffentlich früh


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genug die Neuwahlen haben. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.)
Ihr macht es aber so: zum letzten Zeitpunkt, der möglich ist, wählen (Bundesrat Schreuder: Es geht um die Leerstandsabgabe!), dass es sich wahrscheinlich
genau so ausgeht, dass wir Edtstadler irgendwie noch nach Brüssel abschieben, denn dann hat Nehammer zumindest einen internen Konkurrenten weni­ger, denn mit Brunner hat er ja schon einen. Und der andere, der Türkise, wartet ja schon mit einer eigenen Liste. Ich bin ja gespannt, wen von euch er mit­nimmt. Wahrscheinlich nimmt er die, die kein Mandat mehr bei der ÖVP bekom­men, mit, die anderen bleiben dann bei Nehammer. Ich freue mich schon
darauf, wenn es dann soweit ist. (Beifall bei der FPÖ.)

13.08


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Für einen weiteren Beitrag hat sich Herr Bun­desrat Harald Himmer zu Wort gemeldet. Ich erteile das Wort.


13.09.03

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Damen und Herren hier im Raum und alle,
die uns zuhören! Es wird etwas Falsches bekanntlich nicht richtiger, wenn es wiederholt wird.

Jetzt haben wir gerade gehört, es gibt viele Tonbandaufnahmen, auf denen Frau Bundesminister Edtstadler vermeintlich eine 41-Stunden-Woche gefordert
hat. Ich habe eigentlich nur eine Tonbandaufnahme gesehen, aber
vielleicht kannst du die vielen, auf denen diese Zahl 41 vorkommt, dann vorspielen. (Bundesrat Steiner: Ich rede vom Impfen ...!)

Die Aussage, die es gegeben hat, die alle gehört haben, ist, dass es geheißen hat, wir werden mehr arbeiten müssen. (Bundesrat Schennach: Was heißt das?)

Im Übrigen hat es dann am Abend in der „Zeit im Bild 2“ eine Diskussion zwischen einer Wirtschaftsexpertin und der Gewerkschafterin Treiber gegeben. (Rufe bei der SPÖ: Teiber!) – Bitte? (Neuerliche Rufe bei der SPÖ: Teiber!) –


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 145

Teiber. (Ruf bei der SPÖ: Zuhören!) Ich bin jetzt nicht so der, weiß ich nicht, ausge­wiesene Woke-Fan, aber ich muss sagen, es war wirklich eine kultivierte Diskussion von beiden Damen, wie man sie von anderen selten sieht. Beide sind sachlich geblieben, haben sich wechselseitig ausreden lassen; so etwas sieht
man selten. (Ruf bei der SPÖ: Frauen!)

In dieser Diskussion ist ja dann auch herausgekommen, worum es geht, wenn man davon spricht, was mehr arbeiten bedeutet. Es geht natürlich um
die Gesamtsumme an Arbeitszeit, die in einer Volkswirtschaft geleistet wird. Und natürlich gehören dabei Elemente dazu wie Initiativen, dass jene Menschen,
die in Teilzeit sind, vermehrt in Vollbeschäftigung geholt werden, und beispiels­weise auch Themen wie, dass man das tatsächliche Pensionsantrittsalter
an das gesetzliche heranbringt.

Es geht insgesamt in einer Volkswirtschaft darum, dass die Arbeitsleistung erbracht wird, die wir alle brauchen, um unseren Wohlstand sicherzustellen. Und das war der Gegenstand der Debatte, an der Kollegin Karoline Edtstadler teilgenommen hat. Sie hat das Wort einundvierzig nicht genannt, und auch dann, wenn man es jetzt tausendmal wiederholt, ist das Wort einundvierzig nicht gefallen. Unser Kollege vom ÖAAB hat ohnehin schon alles klargestellt.
(Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Von der IV leider schon! – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

13.12


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Doch, Herr Kollege Bundesrat Horst Schachner hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.


13.12.21

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Ich wollte eigentlich hier ruhig bleiben, aber es geht nicht. (Heiterkeit bei ÖVP,
SPÖ und Grünen.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 146

Bei uns in der Steiermark, kann ich euch nur sagen, ist in der Zeitung klipp und klar gestanden, es geht nicht um eine 41-Stunden-Woche, sondern es
geht darum, am Tag 8,5 Stunden zu arbeiten. So haben wir das in den steirischen Medien wahrgenommen. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Aber es stimmt
nicht alles, was in den Medien steht!)

Dann haben wir noch wahrgenommen, dass es bei der IV eine Diskussion gege­ben hat und Ministerin Edtstadler klipp und klar gesagt hat, dass mehr
arbeiten besser ist. – Vielleicht hat sie auch gemeint, dass jene, die in Teilzeit sind, mehr arbeiten oder länger arbeiten, länger beschäftigt werden
können.

Das hat Kollegin Schumann heute aber komplett richtig auf den Punkt gebracht, und ich sage euch ganz ehrlich: Schminkt euch das ab, dass die Leute
mehr als 40 Stunden arbeiten, denn das halten sie bei uns in Österreich nicht aus! Das geht nicht mehr. Egal ob du dir einen Fliesenleger, einen Maurer,
ist ja wurscht, oder jemanden, der den ganzen Tag am Computer sitzt, anschaust: Das funktioniert nicht mehr. Wir müssen wirklich darüber nachdenken –
und das machen wir als Gewerkschafter, weil wir auf unsere Leute schauen –, wie es mit einer Arbeitszeitverkürzung ausschaut. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen, dass nicht von heute auf morgen eine 32-Stunden-Woche kommen wird, aber wir werden auch die Leute nicht mehr finden, wenn ihr sagt,
40, 50 oder 60 Stunden pro Woche arbeiten.

Zu dem Punkt, länger zu arbeiten, habe ich hier schon oft meinen Standpunkt gesagt: Das wird auch nicht funktionieren, denn ich kenne zum Beispiel
keinen Asphaltierer, der älter als 60 ist. Wenn ihr einen kennt, zeigt ihn mir! Und dem sagt ihr dann: bis 65 arbeiten!? Pfiat di Gott! Grüß Gott! (Beifall bei
der SPÖ.)

13.13


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 147

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Eine weitere Wortmeldung kommt
von Herrn Bundesrat Spanring. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Schreuder – in Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Bundesrat Spanring –:
Geht es jetzt wieder um die Leerstandsabgabe oder worum geht es?)


13.14.11

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Kollege Himmer, das muss man natürlich aufnehmen: Sie haben gesagt, Kollege Steiner hätte etwas von unzähligen Videos zur 41-Stunden-Woche gesagt. (Bundesrätin Miesenberger: Hat er gesagt!) – Nein, aber ich wiederhole
es sehr gerne: Es gibt unzählige Videos davon, dass Frau Edtstadler gesagt hat, jemand, der ungeimpft ist, wird dann zukünftig illegal – illegal! – in Öster­reich sein. Und da wird man wahrscheinlich auch ein Recht haben, dass man den dann vielleicht außer Landes bringt. Wäre das dann auch so eine Art von Remigration oder ich weiß es nicht?

Ich wiederhole es aber gerne noch einmal: Frau Edtstadler hat gesagt: illegal in Österreich, wer ungeimpft ist. – Und diese Dame wollen Sie jetzt in die Europäische Union, in die Kommission oder in den Rat oder sonst
wohin schicken? Wissen Sie, das Traurige ist, dort sitzen eh schon jetzt genug Leute, die diese Einstellung haben, die brauchen nicht noch mehr.

Es gehört dort oben einmal ausgeputzt und es gehört frischer Wind hi­nein, frische Leute mit einer Einstellung, die für die Bürger sind und nicht gegen die Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

13.15


13.15.16

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu
nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist jetzt endgültig nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 148

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen
und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rekordteuerung für die Menschen, Rekordgewinne bei den Banken. Das Wohnpaket der
Regierung senkt keinen einzigen Preis“ vor. Ich lasse über diesen Entschlie­ßungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichs­gesetz 2024 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 149

13.17.105. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesmi­nisteriengesetz-Novelle 2024) (3984/A und 2513 d.B. sowie 11480/BR d.B.)


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig gemeldet. – Ich bitte um den Bericht.


13.17.37

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird,
zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile ihm das Wort.


13.18.18

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Das ist jetzt die zigste Änderung des Ministeriengesetzes. Ich glaube, es hat noch nie eine Regierung gegeben,


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 150

die so oft das Ministeriengesetz abgeändert hat. Ich habe ein bisschen recher­chiert – jetzt nicht ganz zurück bis zur Entstehung –, aber es hat zumin­dest in der Zeit, so weit ich zurück recherchiert habe, noch nie eine Regierung gegeben, die so oft das Ministeriengesetz ändern musste. (Ruf: Weil die
mit euch immer früher zu Ende waren! – Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.)

Warum ändern wir es jetzt? – Ich erkläre es kurz: Staatssekretärin Plakolm bekommt jetzt endlich eine Aufgabe: für Mai, Juni und Juli, im August ist sie ja in den Ferien und im September haben wir Neuwahlen. So, jetzt kriegt Frau Staatssekretärin Plakolm für drei Monate eine Aufgabe. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich – Herr Kocher, vielleicht richten Sie es Ihrer Kollegin aus –, sie tut
mir wirklich leid, die Frau ist echt arm, denn sie ist ja ursprünglich installiert wor­den, um Nehammer bei seinen unliebsamen Terminen im Parlament oder
hier im Bundesrat zu vertreten. Das war der ursprüngliche Gedanke, weil er ge­sehen hat: Oh wei, oh wei, ich setze mich da nicht ewig in den Bundesrat,
denn man weiß ja nie, wie lange die Dringlichen im Bundesrat dauern, da hole ich mir eine Staatssekretärin zu mir ins Bundeskanzleramt, da setze ich lieber
die Plakolm hin! Und dann hat man ihr halt ein paar geschminkte Zuständigkei­ten gegeben: Jugend und Zivildienst. Passiert ist nicht ganz so viel.

Jetzt hätten ja die Digitalisierungsagenden, die bis vor Kurzem Tursky gehabt hat, für die letzten drei Monate, in denen voraussichtlich noch gearbeitet
wird, durchaus im Finanzministerium bleiben können. Warum können die dort nicht bleiben? – Dafür
gibt es einen ganz einfachen Grund – ich habe es
zuerst eh schon gesagt –: Das ist der ÖVP-interne Machtkampf, weil man Angst hat, denn Brunner ist natürlich intern der Hauptgegner von Nehammer, weil Brunner schon überall versucht, da quasi an Boden zu gewinnen und ihn dann als Spitzenkandidat für die Nationalratswahlen oder als Parteiobmann, was
auch immer, abzulösen. Jetzt müssen der Nationalrat und der Bundesrat das Ministeriengesetz wieder ändern, damit es nicht zum internen ÖVP-Machtkampf kommt.


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Wenn jemand von den nach mir Redenden, speziell von ÖVP oder Grünen, noch behauptet, dass die arme Frau Plakolm in den letzten drei Monaten im
Bereich der Digitalisierung wirklich noch etwas umsetzt, ist er entweder völlig realitätsfern oder geht der eigenen Propaganda auf den Leim. (Bundesrä­tin Miesenberger: Lass dich überraschen!) Auf jeden Fall: Die Dame ist mit Neham­mer in einem Boot dem Untergang geweiht – traurig, denn sie ist erst
30 Jahre alt. Die Dame hat man politisch völlig verheizt. (Beifall bei der FPÖ.) – Aber auch das ist nicht mein Problem.

Warum eigentlich eine Regierungsumbildung? Die wie vielte? Wissen
Sie es? – Ich löse es später auf, denn das weiß schon gar niemand mehr. – Weil die ÖVP in Tirol einen Plan verfolgt hat: Die ÖVP in Tirol hat im ersten
Moment nicht so recht gewusst, was sie mit dem ehemaligen Pressesprecher von Platter machen soll. Dann hat man glücklicherweise einen extra
Posten geschaffen, nämlich den Digitalisierungsstaatssekretär im Finanzministe­rium – das wurde dann Tursky, um knappe zwei Jahre später dann Wahl­kampf für Innsbruck machen zu können. Damit Kollege Tursky also bekannt wird, um in Innsbruck dann laut ÖVP-Plan Bürgermeister zu werden.
Zum Bekanntwerden hat es jetzt weder in Österreich noch in Innsbruck gereicht. Es kennt ihn in Österreich niemand und scheint so auch in Innsbruck nicht.

Tursky hat dann die Aufgabe bekommen, die gespaltene ÖVP in Innsbruck zu ei­nen, hat aber noch eine Spaltung mehr verursacht.

Wenn wir jetzt ein bisschen schauen, woher die ÖVP in Innsbruck kommt – nur damit wir wissen, warum wir jetzt das Ministeriengesetz wieder ändern müssen –, kurz ein paar Erklärungen dazu: Die Ausgangslage der ÖVP in Inns­bruck war: 12,17 Prozent im Jahr 2018, die FI, also Für Innsbruck, die
ÖVP-Abspaltung von Herwig van Staa, der damals mit dieser Abspaltung Bür­germeister wurde, hatte 2018 16,15 Prozent, und der Tiroler Senioren­bund, das ist die Vorfeldorganisation der ÖVP der Senioren, hatte 2,72 Prozent. Gemeinsam hatten diese drei Parteien im Innsbrucker Gemeinderat in
der Legislaturperiode 2018 bis vorletzte Woche 31,04 Prozent.


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Kollege Tursky hat sich gedacht: Na, sensationell, ich eine diese drei Parteien und dann machen wir einmal mindestens 35 bis 40 Prozent! Kollege
Tursky hat aber nicht mit Kollegen Anzengruber gesprochen, denn Anzengruber hat gesagt: Wenn ich dann nicht Vizebürgermeister sein darf, dann mache
ich selber etwas! So, jetzt hat es die Abspaltung von der Abspaltung der Abspal­tung der ÖVP in Innsbruck gegeben. Es ist Folgendes passiert: Tursky hat
drei Parteien geeint und kam mit seiner Liste ÖVP Tursky auf rund 10 Prozent.

Übrigens darf ich Frau Kollegin Neurauter gratulieren, sie zog in den Gemeinderat ein – eines von drei Mandaten. Gratulation! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Neurauter: Hallo, es sind vier!)

Kollege Anzengruber, also die Abspaltung der Abspaltung der ÖVP in
Innsbruck, kam auf satte 16,83 Prozent.

Ich kann euch jetzt sagen, liebe ÖVP – ob ihr das dann beherzt oder behirnt oder nicht, ist mir völlig wurscht, nur ich habe ein weniger schlechtes Gewissen,
wenn ich es einmal gesagt habe; vielleicht helfe ich euch auf die Sprünge –: Ihr habt in den letzten Jahren und Jahrzehnten nämlich einen Fehler gemacht:
Ihr habt euch nach links geöffnet und wart für alle koalitionsbereit, aus einem Grund: Um die FPÖ zu schwächen, habt ihr euch nach links aufgemacht
und habt euch dann noch selber in die eigenen Reihen richtig ideologisch linke Leute gesetzt – ihr habt ja hier herinnen auch welche sitzen.

Wo habt ihr die Grünen überall salonfähig gemacht? – In Vorarlberg in der Lan­desregierung, in Tirol in der Landesregierung – mittlerweile eh nicht mehr,
Gott sei Dank –, in Salzburg in der Landesregierung – auch nicht mehr, Gott sei Dank –, in Oberösterreich und im Bund. Ihr habt die Grünen überall in Re­gierungsverantwortung geholt (Zwischenruf des Bundesrates Gfrerer) und jetzt stellt ihr euch zu den Wählern raus und sagt: Nein, wir können ja nicht
solche, nein, das können wir nicht, und da müssen wir mitgehen, weil die Grü­nen, weil die Grünen! (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Ihr holt


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die Grünen in die Regierung, dann stehlt euch draußen nicht aus der Verantwor­tung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Aber die Grünen haben
mehr Prozent als ...!)

Die ÖVP hat sich nach links geöffnet, das Ergebnis: Die ÖVP verliert in den Städten. In Innsbruck ist sie bei 10 Prozent, in Graz den Bürgermeister verloren, in Salzburg den Bürgermeister – fast noch an einen Kommunisten – verlo­ren. (Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht.) Also anstatt rechte bürgerliche Poli­tik für Österreich zu machen, habt ihr euch die letzten Jahre linken Ideolo­gien hingegeben, und dann sieht man, was passiert. Da laufen euch die Wähler davon und ihr rinnt aus, jetzt aber nach beiden Seiten. (Bundesrat Rup­recht: In Graz haben ...!), denn wer links wählen will, geht zum Schmied, der geht zu den Sozialisten, zu Babler, zu den Grünen oder zu den Kommunisten,
und wer ordentliche Mitterechtspolitik will, geht auch zum Schmied, und der wählt die Freiheitliche Partei. Somit rinnt ihr jetzt auf beiden Seiten aus,
ich gratuliere zu diesem Schachzug! Zumindest habt ihr euch ein paar Jahre lang mit diesem Schachzug, das muss man euch zugestehen, länger an der
Macht gehalten. Euch geht es ja immer nur darum: Macht und Macherhalt um jeden Preis! Und das ist das Verwerfliche bei dieser ÖVP. (Beifall bei
der FPÖ.)

Was machen wir jetzt? – Jetzt ging der Tursky-Plan, der ÖVP-Plan in Innsbruck komplett in die Hose, und jetzt haben wir deshalb die zigste Änderung des Ministeriengesetzes.

Im Übrigen: Wie viele Regierungsumbildungen haben wir gehabt? Hat das inzwischen jemand herausgefunden? – Nein, keine Meldungen. Ich helfe euch auf die Sprünge, denn ich habe mich gestern echt hingesetzt und habe
mir die Mühe gemacht, mir das herauszuschreiben.

Begonnen hat es mit der ersten Umbildung im Mai 2020, damals ist die glücklose Lunacek über die Kunst- und Kulturförderung in der Coronazeit gestolpert,


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und dann kam die Sozialistin Mayer als neue Staatssekretärin für Kunst und Kultur.

Im Jänner 2021 stolperte Aschbacher über ihren Magistertitel und dann kamen Sie, Herr Kocher, als Arbeitsminister. (Bundesrat Himmer: Es war kein Magis­tertitel, sie ist Doktor!)

Im April 2021 musste Anschober zurücktreten und es kam – ah! – Mückstein – wer erinnert sich noch an Mückstein?, das war ja unglaublich – als neuer Gesundheitsminister.

Im Oktober 2021 musste Kurz aufgrund unzähliger Vorwürfe gegen ihn – es gilt die Unschuldsvermutung – zurücktreten und es kam der unselige Schallen­berg als Bundeskanzler.

Im Oktober 2021 musste ja Schallenberg, weil er dann Bundeskanzler war, als Minister für Äußeres zurücktreten, und es kam – es wird ihn keiner mehr kennen – Linhart, so hieß er.

Im Dezember 2021 musste Schallenberg, der ja nur für Kurz der Statthalter war – aber dann hat man gesehen: Hoppala, unser Heiland kommt
doch nicht mehr zurück, jetzt braucht es eine andere Lösung! –, zugunsten Nehammers zurücktreten, damit Nehammer Bundeskanzler werden
konnte.

Dann musste – Dezember 2021, das alles war am 6. Dezember – Linhart zu­rücktreten, weil es Schallenberg nicht zu blöd war, als gescheiterter Bundeskanzler dann wieder ins Ministeramt zurückzukehren.

Es ging dann noch weiter: 2021 musste ja Nehammer auch noch seine Funktion als Innenminister zurücklegen, weil er 2021 Kanzler wurde – und es kam
Karner. (Bundesrat Himmer: Das täten wir alles ohne dich nicht wissen!)

Im Dezember 2021 hat Nehammer dann gesagt: Dieser Faßmann will unsere Coronapolitik mit Masken und Zwängen im Bildungsbereich nicht mehr


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mittragen, der muss weg – jetzt brauchen wir die Leuchte Polaschek. Dann kam Polaschek.

Im Dezember 2021 (Bundesrätin Geieregger: Redezeit!) ging Blümel und es kam Brunner als Finanzminister. (Bundesrat Schreuder: Ist das eine Geschichts­stunde?) – Ich weiß schon, dass ihr nicht gerne zuhört, aber das ist eure Regie­rung. (Die Bundesrät:innen Himmer und Miesenberger: Das ist nichts Neues!)

Im März 2022 hat Mückstein dann eingesehen, dass er doch lieber wieder Pri­vatarzt bei Van der Bellen wird – ich wünsche Van der Bellen alles Gute –
und als Gesundheitsminister untauglich ist. Somit trat Mückstein dann zurück und es kam Rauch, der im Zuge der Impfdosenverlängerungen andauernd
hier herinnen gelogen hat.

Im Mai 2022 musste noch jemand gehen. Man kennt sie vielleicht nicht mehr unter ihrem Namen, aber man kennt sie noch unter ihrem Leuchtturm­projekt Kaufhaus Österreich. Frau Ministerin Schramböck musste gehen, und der Allrounder Kocher übernahm auch noch die Wirtschaft.

Im Mai 2022 hat sich Kocher dann aber gedacht: Uh, Wirtschaft, da gehört auch Tourismus dazu! Ob ich das alles schaffe, Arbeit, Wirtschaft, Tourismus?
Dazu brauche ich eine sensationelle Staatssekretärin! – Für die, die sie nicht kennen: Es gibt eine Staatssekretärin für Tourismus in Österreich – der
Posten wurde extra neu geschaffen –: Frau Kraus-Winkler.

Im Mai 2022 ist dann noch Frau Köstinger zurückgetreten – das war übrigens jene Dame, die behauptet hat, österreichische Politiker hätten Blut an
ihren Händen –, und es kam der neue Landwirtschaftsminister Totschnig. – Nein, es ist nicht der bekannte Radfahrer, es gibt auch einen Landwirtschaftsmi­nister in Österreich, der Totschnig heißt.

Im Mai kam der ach so wichtige Staatssekretär für Digitalisierung – ein neues Staatssekretariat – Tursky. Jetzt schreiben wir April 2024 und es gibt die nächste


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Änderung: Tursky geht, Plakolm übernimmt für drei Monate die Digitalisierungs­agenden.

Wie viele Regierungsumbildungen sind es bis jetzt gewesen, Herr Minister Ko­cher? Sie waren ja zweimal davon betroffen. – Es waren 17! 17 Regie­rungsumbildungen in zwei Monaten heißt jetzt umgerechnet (Bundesrätin Böhm­walder: In zwei Monaten?), wir haben alle drei Monate eine neue Regierung gehabt. Na gratuliere! Solch eine Stabilität wünsche ich mir vielleicht für – keine Ahnung wo – die Seychellen oder wo auch immer, aber sicher nicht für Österreich. Mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Dann geht es weiter: Herr Kocher, Sie haben hier so eine türkise Mappe liegen. Ihr habt ja einmal so einen türkisen Zettel unterschrieben. Können Sie
sich erinnern? Das war quasi die ÖVP-Erklärung – Sie waren relativ weit oben –, in der Sie mit Ihrer eigenen Unterschrift gesagt haben: Ich, Martin Kocher,
bleibe nur dann in dieser Bundesregierung, wenn diese von Sebastian Kurz an­geführt wird! Ich weiß nicht: Entweder Sebastian Kurz schaut Karl Ne­hammer und Schallenberg so ähnlich, dass Sie das verwechselt haben, dass Kurz schon nicht mehr da ist, oder Ihre Unterschrift ist einfach für den Hugo
und es kann sich niemand darauf verlassen. Beantworten Sie das einmal: Warum sitzen Sie denn noch hier? Sie haben eigenhändig unterschrieben: Wenn
Kurz geht, geht auch Kocher! Sie sitzen immer noch hier. Ist das Glaubwürdig­keit? Beweisen Sie so Ihre Glaubwürdigkeit? Schaut so die Glaubwürdig­keit eines Herrn Minister Kocher aus? – Na gratuliere! Schämen Sie
sich in Grund und Boden!

Das haben aber nicht nur Sie unterschrieben, sondern auch eine Edtstadler, die sich 24 Stunden später nicht mehr erinnern kann, was sie davor gesagt
hat, hat unterschrieben. Auch ein Nehammer hat unterschrieben. Jetzt: eine Mordskarriere als Kanzler für ihn selber, für Österreich aber ist es natürlich eine Katastrophe. Auch eine Raab, die uns das ORF-Gesetz eingebrockt hat,
hat unterschrieben, sie schleicht sich mit Kurz. (Zwischenruf der Bundesrätin


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Böhmwalder.) Ein Schallenberg, der als Kurzzeitkanzler in der Corona­zeit einen Wahnsinn aufgeführt hat, dem nichts anderes eingefallen ist, als die Leute zu beflegeln und zu beschimpfen, sitzt jetzt auch wieder ohne
einen Genierer in dieser Regierung. Eine Tanner ist ohne Genierer sitzen ge­blieben, und ein Brunner, damals Staatssekretär, ist mittlerweile zum Finanzminister aufgestiegen. Das sind Ihre ÖVPler! Das ist Ihre ÖVP! Das sind Sie! Ihre Unterschrift und Ihr Wort sind nichts wert! (Beifall bei der FPÖ.)

Man stelle sich nur einmal vor, eine FPÖ-geführte Regierung würde so einen Wahnsinn in Österreich aufführen. Was glaubt ihr, was da medial los
wäre? Was glaubt ihr, wie es da rundginge? Die jeweiligen Minister, die es betreffen würde, würden sich ja gar nicht mehr auskennen. Euer gro­ßes Glück ist, dass die Medien zum großen Teil noch hinter euch stehen. Das hat halt mit der Marie zu tun, gell? Wie hat die ehemalige Schotter-Mitzi
gesagt? – Die Marie muss her! Und das hat mit der Marie zu tun.

Aber glaubt mir: Euer großes Pech ist, dass das Volk das mittlerweile längst durchschaut hat und gottlob nicht mehr hinter euch steht. Euer Spiel
ist durchschaut. Wie sagt man – Sie sind ja eh auch Wirtschaftsminister – so schön im Casino? – Rien ne va plus! Das Spiel ist vorbei, nichts geht mehr.

Jetzt, weil ihr verstanden habt, dass nichts mehr geht, habt ihr kapiert, dass ihr mit euren Märchen beim Volk nicht mehr durchkommt. Jetzt versucht ihr,
mit so viel Dreck, mit so vielen Unwahrheiten, mit niederträchtigen Aktionen, mit Fakenews und mit Lügenpropaganda um euch zu schmeißen (Bun­desrätin Miesenberger: Russland hat das gemacht! – Bundesrat Himmer: Ihr habt das gemacht!), in der Hoffnung: Umso mehr Dreck ich schmeiße, umso mehr
wird hängenbleiben! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Aber eines hat der Österreicher, er hat ein ganz, ganz gutes Gespür, was solche Sachen angeht. (Zwischenruf der Bundesrätin Geieregger.) Der Österreicher
hat in den letzten Jahren gespürt, wer es gut mit ihm meint und wer es schlecht mit ihm meint. Unter anderen Sie, Herr Kocher, haben mit dieser Regierung


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in den letzten vier Jahren bewiesen, dass ihr es mit unserem Volk in Österreich nicht gut meint. Ihr habt in den letzten Jahren das glatte Gegenteil
bewiesen.

Wir wissen ja nicht, wie es bei der ÖVP weitergeht. Haben Sie sich schon entschieden? Türkis oder schwarz? Liste Kurz oder doch Nehammer? Haben Sie sich noch nicht entschieden? Nein? – Gut. Für Kurz ist es gut zu wissen,
dass Herr Kocher sich noch nicht endgültig entschieden hat. Ich glaube, er ist auf der Kippe. Lieber Sebastian, ruf den Kocher an! Wenn du mit guten Leuten weitermachen willst, die eventuell vom Nehammer übrig bleiben, ruf einmal den Kocher an, der wird wieder für dich wahlkämpfen. – Sie kamen ja draußen
bei den Leuten gut an.

Es ist an der Zeit, dass endlich wieder ein Kanzler vom Volk für das Volk eintritt. (Beifall bei der FPÖ.) Sicherzustellen ist das einzig und allein mit einem Volkskanzler Herbert Kickl und nicht mit solchen verlogenen Ministern wie Ihnen, bei denen die Unterschrift nicht einmal das Papier wert ist, auf
dem sie steht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Unfassbar! Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Na und? Ist es nicht unfassbar?

13.36.50*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Herr Kollege Steiner, für die Formulierung „verlogenen Ministern“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

*****

13.36.58


Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Danke, Herr Präsident!


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Ich weiß ja nicht, wie ich einen Minister sonst bezeichnen soll, der unterschreibt, er verlässt die Regierung, Jahre später aber immer noch hier sitzt. Ein verlo­gener ÖVP-Minister – nichts anderes sind Sie! (Beifall bei der FPÖ.)

13.37

13.37.12*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Herr Bundesrat Steiner, Sie haben die Formu­lierung noch einmal wiederholt und bestätigt. Somit erteile ich Ihnen
einen zweiten Ordnungsruf. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

*****

Wir gehen in der Debatte weiter.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Matthias Zauner. Ich erteile ihm das Wort.


13.37.49

Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen im Bundesrat! Meine Damen und Herren! Nach dieser Wahlanalyse
der Innsbrucker Gemeinderatswahl und dem Geschichtsunterricht mit Blick auf die vergangenen Jahre durch Kollegen Steiner nun zunächst einmal zur vorliegenden Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986.

Diese Änderung ist einerseits durch eine Regierungsumbildung ausgelöst worden, auf der anderen Seite ist sie eine Ergänzung, die auf Initiative unserer Bundesratskollegen Sascha Obrecht und Karl-Arthur Arlamovsky geschieht, nämlich dass in Zukunft auch die Betrauung von Staatssekretärinnen
und Staatssekretären im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und es damit zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit kommt.


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Da darf ich die Aussagen von Kollegin Schumann vom vergangenen Montag unterstreichen, dass es ein gutes Zeichen des Bundesrates ist, dass aus
einer Oppositionsinitiative eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen geworden ist. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Wie bereits ausgeführt kommt es zu einer Kompetenzänderung durch den Ab­gang unseres Digitalisierungsstaatsekretärs Florian Tursky hin zu unserer Staatssekretärin Claudia Plakolm. Herr Kollege Steiner, Sie brauchen sich um Kollegin Plakolm sicherlich keine Sorgen zu machen. (Bundesrat Steiner:
Mach ich mir aber!) –
Es ist nicht notwendig.

Ich darf hier eines richtigstellen, weil es, glaube ich, wichtig ist: Das betrifft Mi­nisterin Aschbacher, bei der es ja um eine Plagiatsaffäre gegangen ist. Sie
ist zurückgetreten. In Wirklichkeit ist sie komplett unnötigerweise zurückgetre­ten, denn alle Vorwürfe wurden entkräftet und es ist in Wahrheit nichts
übrig geblieben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Ihr könnt sie ja wieder zurückholen, wenn sie so gut war! Zurückholen! – Präsidentin Göll übernimmt
den Vorsitz.)

Herr Kollege Steiner hat aber mit einem recht – da darf ich Ihnen wirklich recht geben –: Bundesminister Kocher ist ein guter Mann. Schön, dass Sie das er­kannt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Was bringt diese Kompetenzänderung? – Es ändert sich bei den Beamtinnen und Beamten nichts, es gibt keinen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, es ändert sich rein die politische Verantwortung. Der Breitbandausbau bleibt, wo er ist, die Digitalisierung kommt ins Bundeskanzleramt.

Wir hätten zwei Möglichkeiten gehabt: Wir hätten natürlich wieder einen ande­ren Staatssekretär, eine andere Staatssekretärin bestellen können – das
haben wir nicht getan, wir ändern ganz einfach die Kompetenzen.

Lassen Sie mich die Möglichkeit nutzen, mich bei Staatssekretär Tursky für all seine Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung – die Weiterentwicklung


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der Handysignatur zur ID-Austria, der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein, der Breitbandausbau mit einem Fördervolumen von 1,8 Milliarden Euro – zu bedanken. Zwei Drittel der Haushalte in Österreich sind gigabitfähig angeschlossen und 90 Prozent mit 5G abgedeckt. Das ist eine
gute Bilanz unseres Digitalisierungsstaatssekretärs. Dafür, lieber Florian, an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)

Wenn diese Agenden nun zu Staatssekretärin Claudia Plakolm wandern, ist das gut, denn wir haben eine etwas andere Sicht der Tätigkeit unserer Jugend­staatssekretärin. Ich nenne nur die drei wesentlichsten Punkte, die in ihrer Zeit als Jugendstaatssekretärin gelungen sind: 60 Prozent mehr Grundentgelt
für Zivildienerinnen und Zivildiener, übrigens auch für Rekrutinnen und Rekru­ten, die Anrechenbarkeit des Zivildienstes auf die Pflegeausbildung, aber
auch die Erhöhung der Bundesjugendförderung. Die ist 2023 überhaupt erstmals um 20 Prozent und 2024 um 10 Prozent erfolgt.

Natürlich wird sich in den kommenden Monaten aus Zeitmangel nicht mehr wahnsinnig viel tun, aber es gibt doch das klare Bekenntnis der Staatssekretärin, die Digitalisierung mit einer Kompetenzoffensive, mittels 4 500 Workshops
in ganz Österreich in die Mitte, in die Breite zu bekommen. Sie will aber auch die Digitalisierung in die Tiefe bekommen, wenn es darum geht, die Exzellenz in diesem Bereich auszubauen und vor allem auch Lehrlinge für den IT-Bereich zu sensibilisieren und zu begeistern. All das sind die Ziele, und wir sind davon überzeugt, dass das bei unserer Staatssekretärin gut aufgehoben sein
wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde viel über verschiedene Regierungsmitglieder und Probleme gesprochen, die diese womöglich bereitet haben. Da Sie es direkt angesprochen haben, Herr Kollege Steiner, darf ich schon auch auf eine Änderung
dieses Gesetzes eingehen, die notwendig wurde, damit ein gewisser Herbert Kickl Innenminister wurde.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 162

Es folgt jetzt eine Vorleseübung, denn ich will das nicht irgendwie arg darstellen, ich will das nicht übertreiben, aber wir haben einfach zehn Fragen an Herrn Kickl. Als kleine Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss können Sie ihm diese ja dann direkt übermitteln. (Bundesrat Steiner: Der war schon! Zu spät!)

„Herr Kickl, Sie haben zumindest in den Jahren 2014, 2015 und 2016 neben Ih­rem Abgeordnetengehalt auch von der FPÖ Wien hohe Zahlungen erhalten
und rund 20.000 Euro pro Monat aus Steuermitteln verdient. Deutlich mehr als ein Minister oder Landeshauptmann. Herr Kickl, sind Sie ein Gagenkaiser?

Herr Kickl, 2005 gründeten Sie mit einem Geschäftspartner die ‚Ideenschmiede GmbH‘, die 2018 (bzw. die Nachfolgeagentur) in Ihrer Zeit als Innenminis­ter ein neues Polizeilogo für das Innenministerium erstellte. Warum haben Sie 2005 Ihre Beteiligung an dieser Werbeagentur über einen Treuhandver­trag verschleiert/versteckt?“ (Bundesrat Himmer: Oho! – Bundesrat Schreuder: Richtig! Steht im „Falter“!)

„Herr Kickl, 2005 wurde auch ein Rahmenvertrag zwischen der ‚Ideenschmiede GmbH‘ und der FPÖ Kärnten abgeschlossen. ‚Bei Aufträgen von FPÖ-Lan­desregierungsbüros bekommt die FPÖ Kärnten 20 Prozent der Auftragssumme gutgeschrieben‘, steht in diesem Vertrag. Herr Kickl, waren Sie in diese Vertragserstellung involviert bzw. ab wann wussten Sie von diesen verbotenen Kick-Back-Zahlungen?“ (Bundesrat Schreuder: Aha! Schau, schau!)

Wir sind bei Frage vier: „Herr Kickl, 2006 bis 2014 erhielt die ‚Ideenschmiede GmbH‘ über FPÖ-Landesrat Uwe Scheuch Landesaufträge in der Höhe
von fast 1,5 Millionen Euro. Im Zeitraum 2007 bis 2012 wurden 50.000 Euro an einen Mitarbeiter Scheuchs zurücküberwiesen. Herr Kickl, ab wann und
in welcher Form waren Sie in diese – mittlerweile durch ein Gericht bestätigten – Schmiergeldzahlungen involviert?“ (Bundesrat Schreuder: Ah!)

Frage Nummer fünf: „Herr Kickl, bei den ‚Ideenschmiede‘-Ermittlungen wurde auch ein Zahlungsbeleg über 10.000 Euro Betreff: ‚Provisionszahlungen,


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 163

Empfänger: Kickl‘ gefunden. Herr Kickl, für welche Leistungen haben Sie diese Provisionszahlungen erhalten? Haben Sie diese Zusatzeinkünfte ordnungs­gemäß versteuert?“

Frage Nummer sechs: „Herr Kickl, es ist auch mittlerweile bestätigt, dass Gewin­ne der ‚Ideenschmiede GmbH‘ in der Bilanz rechtswidrig verschleiert
wurden. Ab wann und in welcher Form waren oder sind Sie in diese Bilanz-Fälschung involviert/informiert? Gab es seit Gründung der ‚Ideen­schmiede GmbH‘ (bzw. durch deren Nachfolgeagentur) Gewinnausschüttungen an Sie oder an nahestehende Personen?“

Nächste Frage: „Herr Kickl, obwohl Sie betonen, der Treuhandvertrag
aus 2005 wurde von Ihnen ,mündlich‘ gekündigt, wird 2010 – als Sie Generalse­kretär der FPÖ waren – beim Kauf des Gebäudes der ,Ideenschmiede
GmbH‘ durch Sie und Ihren Geschäftspartner ein neuerlicher Treuhandvertrag geschlossen. ,Herr Thomas Sila erklärt, eine Hälfte der (…) Liegenschaft
nicht auf eigene Rechnung, sondern als Treuhänder des Herrn Kickl, der ihm dazu den halben anteiligen Kaufpreis von Euro 102.500,- zur Verfügung
gestellt hat, erworben zu haben‘. Herr Kickl, aus welchem Grund wollten Sie auch die Miteigentümerschaft des ,Ideenschmiede‘-Gebäudes verheim­lichen? Herr Kickl, sind Sie oder Ihnen nahestehende Personen über Treuhand­verträge nach wir vor Miteigentümer dieser Immobilien? Herr Kickl,
haben Sie jemals Mieteinnahmen aus dieser Miteigentümerschaft erhalten?“

Wir kommen zu den letzten drei Fragen: „Herr Kickl, das ‚Ideenschmiede-Gebäude‘ wurde zu einem sehr günstigen Preis (200.000 Euro für rund 400 m2) erworben. Auf Basis welcher Grundlagen wurde dieser Kaufpreis festgelegt? Wurde der Verkauf ausgeschrieben bzw. wurde dieses Gebäude auch anderen Interessenten angeboten?“ (Zwischenruf des Bundes­rates Schennach.)

Vorletzte Frage: „Herr Kickl, das ‚Ideenschmiede‘-Gebäude wird aktuell um einen Kaufpreis von 1,2 Millionen Euro angeboten. Wie erklärt sich diese enorme


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Wertsteigerung? In welcher Form profitieren Sie oder Ihnen nahestehende Per­sonen oder Unternehmen von dieser Wertsteigerung?“

Und zuletzt: „Herr Kickl, illegale Geldflüsse sehen wir aktuell auch in der FPÖ Steiermark.“ – (Oh-Rufe bei der ÖVP.) – „Ab wann und in welcher Form
waren Sie in diesen illegalen Geldflüssen aus dem steirischen FPÖ-Klub über komplizierte Vereinskonstruktionen an FPÖ-Funktionäre und an rechts­extreme Vereine und Burschenschaften involviert? Herr Kickl, wieso haben Sie die Aufdecker des FPÖ-Finanzskandals in der Steiermark aus der Partei ausgeschlossen, anstatt ihre Hinweise aufzunehmen und aufzuklären?“ – Fragen über Fragen an Herrn Kickl. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.47


Präsidentin Margit Göll: Ich habe das Stenographische Protokoll mit den be­haupteten inkriminierenden Äußerungen geprüft und darf allgemein fest­halten, dass ich als Präsidentin des Bundesrates – ich gehe jetzt davon aus, dass ich im Namen aller Mitglieder des Bundesrates sprechen darf – der Über­zeugung bin, dass in keinem Fall eine Verharmlosung der NS-Zeit beabsichtigt war.

Ich darf Sie auch eindringlich um Folgendes bitten: Wir haben natürlich in der Ausübung unseres Mandats eine sehr hohe Verantwortung und eine Vorbildfunktion. Wir haben auch das öffentliche Interesse und auch die Würde des Hauses, nämlich des Parlaments, zu wahren.

Ich komme noch einmal zur Geschäftsordnung zurück und lese auch bezüglich des Ordnungsrufes vor, warum kein Ordnungsruf gegeben wird (Bundes­rätin Schumann: Aber nicht, weil es nicht geht!): § 70, Ruf zur Ordnung: „Der ‚Ruf zur Ordnung‘ kann vom Präsidenten auch am Schluß der Sitzung, in der
der Anlaß gegeben wurde, oder am Beginn der nächsten Sitzung nachträglich ausgesprochen werden.“ – Es ist also nicht möglich. (Bundesrätin Schu­mann: Wäre es sonst gewesen!) In diesem Sinne würde ich Sie wirklich bitten, mit der Wortwahl sehr sensibel umzugehen und ein Vorbild zu sein. – Vielen Dank.


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Wir gehen in der Tagesordnung weiter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Der klärt jetzt auf!)


13.49.22

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser Art Appell, sich
mehr oder stärker zu respektieren, muss ich das fast als Bitte formulieren. Herr Minister, wir haben nachgeschaut: Sie waren das letzte Mal am 16. Feb­ruar 2023 hier im Bundesrat, das war vor 433 Tagen. Das ist einfach zu wenig. Sie haben sich zu oft von einer Staatssekretärin vertreten lassen, die hier
in der Regel nicht zu inhaltlichen Themen Stellung bezieht, sondern ihre Zeit ab­sitzt. Sie hat sich nach meiner Kenntnis einmal zu Wort gemeldet, sonst ist
das hier immer praktisch unkommentiert über die Bühne gegangen.

Insofern der dringende Appell: 433 Tage hat diese Regierung gar nicht mehr, vielleicht sehen wir Sie noch einmal in dieser Legislaturperiode. (Bun­desrat Himmer: Weckst uns du, wenn der Babler einmal was sagt?) – Das hat er beim letzten Mal doch eh, Kollege Himmer. (Bundesrat Kovacs: Der ist
eh immer da!)
Kollege Himmer, darauf können wir uns aber sicher einigen: 433 Tage, das sind 14 Monate, einfach nicht hierher zu kommen, gibt schon bis zu einem gewissen Grad Auskunft darüber, was man über diese Kammer
denkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Das war schon wieder nicht versöhnlich, aber das war jetzt dem Zwischenruf geschuldet. Dabei habe ich heute extra die richtige Krawatte gewählt.
Ich habe mir gedacht, wenn wir schon einen Allparteienantrag machen, trage ich eine türkise Krawatte, denn bei der ÖVP trägt die niemand mehr. Das ist
auch heute wieder so, soweit ich das überblicke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Die ist sicher aus der Altkleidersammlung!) – Ja, vielleicht. Ich habe
sie nicht aus der Altkleidersammlung. Man hat sie lange Zeit nicht tragen kön­nen, Kollege Steiner.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 166

Warum sage ich das? Worum geht es? – Unter anderem um Kollegen Tursky; davon haben wir jetzt schon zur Genüge gehört. Es geht vor allem auch
um die Sache, inwiefern die Betrauung von Staatssekretären transparent von­stattengehen soll. Was liegt dem zugrunde? – Eine Anfrageserie von
Kollegen Karl-Arthur Arlamovsky und mir mit der Frage, wann die Staatssekretä­rinnen und Staatssekretäre den erhöhten Bezug für die Betrauung mit Auf­gaben bekommen. Wir haben dabei festgestellt, dass das irgendwie gar
nicht zusammenpasst. Schlussendlich hat es dazu geführt, dass die Kolleginnen und Kollegen Staatssekretäre 15 000 Euro zurückzahlen mussten – die
sind nicht unsere persönlichen Freunde, das wissen wir auch, aber darum geht es dabei nicht wirklich.

Insofern ist es schön, dass wir diesen Antrag, diese Regelung jetzt gemein­sam schaffen, das wird Transparenz bringen. Wir als Bundesrat haben hier einen Gesetzesantrag eingebracht. Es werden immer nur die NEOS und wir
erwähnt, der Vollständigkeit halber muss man aber sagen, dass auch die FPÖ diesen Antrag unterstützt hat, weil es ein Drittelantrag ist – insofern
auch danke, dass ihr da mitgegangen seid.

Es gibt auch Dank an die Regierungsparteien: Sie haben zwar im Verfassungs­ausschuss des Nationalrates mehrfach erklärt, warum das alles nicht mög­lich ist und warum man diesen Antrag vertagen muss, schlussendlich ist er jetzt dennoch im Vorschlag zur Novelle des Bundesministeriengesetzes drin­nen, und wir haben für die Zukunft eine gute Lösung gefunden.

Als Letztes noch: Kollege Buchmann hat mir humoristisch gesagt, nach der gan­zen Geschichte können Kollege Arlamovsky und ich in dieser Republik fast
alles werden, nur nicht mehr Staatssekretäre. (Heiterkeit der Bundesräte Buchmann und Schreuder.) Man muss dazusagen: Wenn es dafür gesorgt hat, dass wir da eine transparente Lösung für die Zukunft gefunden haben,
war es das wert.
(Beifall bei der SPÖ.)

13.52



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 167

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.


13.52.43

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es ganz kurz ma­chen. Wir haben ja schon eine Analyse der Gemeinderatswahl Innsbruck gehört, und Herr Kollege Steiner hat bedauert, dass manche jetzt gegen die FPÖ
mit angeblichen Fakenews arbeiten würden: Es war gerade die FPÖ, die mit Fakenews ganz vehement gegen eine grüne Kandidatin in Innsbruck ge­arbeitet hat. (Bundesrat Schennach: Und ein Mandat verloren hat!) Ich möchte schon auch sagen: In Innsbruck sind die Grünen immer noch auf Platz
eins. (Beifall bei den Grünen.)

Die FPÖ ist weit hinter uns auf Platz drei. Die FPÖ hat in Innsbruck ihre Wahl­ziele nicht erreicht. (Bundesrat Schennach: Minus eins! Die FPÖ hat eines
verloren!)
So gesehen wäre das hier vielleicht der Moment gewesen, über sich selbst nachzudenken, über die Art und Weise, wie man Politik macht.

Ich möchte jetzt doch zum eigentlichen Punkt, zum Bundesministeriengesetz kommen. Ich kann mich sehr gut erinnern: Als ich 2011 – das ist schon
eine Zeit her – in den Bundesrat kam, habe ich immer ein Staatssekretariat für Digitalisierungsfragen gefordert. Damals hieß es noch irgendwie: Wozu
das? Es war damals wirklich noch ein Thema, bei dem die meisten Menschen gedacht haben, das ist nicht im Zentrum, das nimmt man in den jeweili­gen Bereichen quasi nur so mit.

Ich finde schon, dass es sich bewährt hat, dass es jetzt ein Staatssekretariat für Digitalisierung gibt. Digitalisierung ist absolut eine Querschnittsmaterie,
ist auf ganz massive Art einer der großen Treiber für Veränderungen in unserer Gesellschaft – mit allen Chancen, die die Digitalisierung bietet, und mit
allen Risiken, die die Digitalisierung bietet. Gerade bei den Risiken, was Artificial Intelligence betrifft, was eben dieses Verbreiten von Echoblasen, von


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 168

Fakenews und dergleichen betrifft, haben wir noch sehr viel zu tun und haben wir auch noch nicht alle Antworten. Deswegen ist es auch so wichtig,
dass man weiterhin an Fragen der Digitalisierung dranbleibt.

Selbstverständlich, Herr Kollege Steiner, wissen wir alle, es dauert nicht mehr lange bis zur Wahl. Ob man da jetzt extra einen Neuen hätte installieren
müssen, kann man auch infrage stellen. So gesehen ist das eine
sehr pragmatische Lösung.

Ich möchte mich bei Kollegen Tursky ausdrücklich für seine Arbeit bedanken. Er hat wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Wir als Grüne haben auch sehr
gut und gerne mit ihm zusammengearbeitet. Ich weiß es auch, weil ich die Digi­talisierungsthemen damals bei den Regierungsverhandlungen mitverhan­delt hatte. Da ist einiges weitergegangen. Ich möchte mich wirklich ganz herzlich bei ihm bedanken. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich sage es immer gerne, weil das eine wichtige Sache ist, die man manchmal vergisst: Wir, die wir hier sitzen, sind natürlich schon total digital, sage
ich einmal. Wir werden später beim Handwerkerbonus eh noch einmal über das Thema Digitalisierung sprechen. Wir sind aber gleichzeitig auch die letzte Generation, die beide Welten kennt, die die analoge Welt und die digitale Welt kennt.

Als ich in der Schule war, habe ich gerade so den ersten DOS-Rechner gesehen, und wir alle dachten: Müssen wir das jetzt lernen? In den Achtzigerjahren
hatte man noch keinen Computer zu Hause. Damals haben noch viele gesagt: Na ja, die Computer zu Hause – das wird sich nicht durchsetzen. Das Internet
wird sich nicht durchsetzen, hat es auch einmal geheißen. Wir sehen,
welche frappierenden Veränderungen das für alle gehabt hat, aber es gibt immer noch Menschen, die nicht digital sind; darüber werden wir eh noch sprechen.

Jetzt bin ich hier zwischen Obrecht und Arlamovsky dran – das ist fast
ein bisschen ungerecht, aber es hat sich so ergeben. (Bundesrätin Schumann: Für


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 169

wen ungerecht?) Ich möchte mich natürlich ausdrücklich bei den beiden
Kollegen für die Initiative bedanken. Es ist natürlich absolut sinnvoll, dass die Betrauung eines Staatssekretärs oder einer Staatssekretärin mit be­stimmten Aufgaben im Bundesgesetzblatt verlautbart wird.

Wir sind ja alle mittlerweile Touristguides geworden und haben immer sehr viele Leute hier im Bundesratssitzungssaal. Da wird auch immer gefragt: Was
macht denn der Bundesrat? Da muss ich immer erklären, dass man natürlich mittlerweile bei großen Aufgaben, bei denen die Länder mitzureden
haben, schon im Vorfeld schaut, dass man eine Mehrheit hat. Da muss man dann immer erklären, dass die Existenz des Bundesrates bewirkt, dass bei Gesetzentwürfen, die hereinkommen, davor schon die Mehrheiten verhandelt und diskutiert werden und sie erst dann überhaupt hierher kommen. Ich
kann jetzt aber ein weiteres Beispiel nennen: Ja, es gibt Initiativen aus dem Bun­desrat! (Bundesrätin Schumann: Immer schon!), und dafür bin ich euch
auch dankbar. – Danke schön.
(Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundes­rates Arlamovsky.)

13.57


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.


13.57.59

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzesbeschluss hat zwei Teile. Der erste Teil ist die Kompetenzübertragung der Digitalisierungsagenden mit Ausnahme der Bundesrechenzentrumszu­ständigkeit vom Finanzministerium an das Bundeskanzleramt. Das Ganze soll mit 1. Mai in Kraft treten.

Ich darf aber auch nicht unerwähnt lassen, dass Frau Staatssekretärin
Plakolm bereits seit Mitte März, als Staatssekretär Tursky zurückgetreten ist, so tut, als hätte sie diese Agenden. Man muss sagen, das passiert eigentlich


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 170

immer, wenn Kompetenzverschiebungen passieren, dass man nicht das Inkraft­treten abwartet, sondern ab der Pressekonferenz bereits so tut, als wären
diese Agenden übertragen worden.

Der zweite Punkt ist der, über dessen Beschlussfassung ich mich
besonders freue. Wie gesagt, da geht es um die Kundmachung der Betrauung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit bestimmten Aufgaben
im Bundesgesetzblatt. Die Frage ist, warum das so lange gedauert hat. Es hat tatsächlich auch im Nationalrat länger gedauert, als es eigentlich hätte
dauern müssen. Die ÖVP hat ein bisschen Anlauf gebraucht, um über ihren eige­nen Schatten springen zu können, um einen Oppositionsantrag anzuneh­men, selbst wenn es nicht einmal formal ein Oppositionsantrag ist, den sie ange­nommen hat, denn es wurde dann ein Allparteienantrag ausgearbeitet
und als Abänderungsantrag zum Initiativantrag der Regierungsparteien zum Bundesministeriengesetz gemacht.

Formal würde man jetzt aus den Gesetzesmaterialien also nicht erken­nen, dass es unser Antrag aus dem Bundesrat ist, der Gesetz wird, sondern letztlich ist es ein Allparteienantrag. Unser Antrag ist, glaube ich, nicht
einmal miterledigt worden, sondern ist immer noch vertagt und wird am Ende der Legislaturperiode verschwinden.

Ich freue mich aber, dass das jetzt passiert. Das hat bestimmte Gründe:
weil erstens die Transparenz und Rechtsstaatlichkeit verstärkt wird und weil diese Betrauung ja nicht komplett konsequenzlos ist.

Auf der einen Seite macht es, wie wir leider merken mussten, einen Unterschied für die Bezüge, auf der anderen Seite macht es auch den Unterschied, dass
die betrauten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Ministerium weisungs­berechtigt werden, was sie sonst nicht werden. Es ist daher auch sehr
wichtig für die Rechtssicherheit innerhalb des Ministeriums, für die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter, dass das passiert.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 171

Das Ganze ist meiner Meinung nach auch die Behebung einer Systemwid­rigkeit, weil ja der Bundespräsident die Betrauung der Kanzleramtsministerinnen und -minister mit den Aufgaben im Bundesgesetzblatt kundmacht; und
dass das in Zukunft auch mit den Staatssekretären und Staatssekretärinnen pas­siert, ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt in der Fortentwicklung der Rechts­sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)

14.00


14.00.53

Präsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.01.256. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert
werden (2503 d.B. und 2525 d.B. sowie 11482/BR d.B.)


Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.


14.01.54

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom


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17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychothe­rapiegesetz 2024 erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psycholo­gengesetz 2013 geändert werden.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte sehr.


14.02.30

Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Beschluss des Natio­nalrates vom 17. April betreffend das Psychotherapiegesetz. Frau Geieregger hat bei Tagesordnungspunkt 2 schon einiges dazu gesagt, aber etwas vergessen.

Es sind insgesamt 500 Plätze. Was Sie aber bei diesem Gesetz, dem wir nicht zu­stimmen werden, vergessen haben zu sagen, ist, dass die Studierenden
pro Platz zwischen 10 000 Euro und 20 000 Euro zahlen müssen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Dadurch wird ein riesengroßer Personenkreis von diesem Studium ausge­schlossen. Das zeigt aber – wie beim letzten Mal schon, da sind Sie schon ein bisschen auffällig geworden mit den Wohnungen, damals und heute
wieder – dieses elitäre Denken, nämlich: Für einen gewissen Personenkreis soll es möglich sein, für einen anderen halt nicht. Das ist für mich eindeutig
so. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Geieregger: Das habe ich jetzt nicht gesagt!)

Vorhin hat Frau Kollegin Schumann das auch schon angesprochen, das
mit den 41 Jahren. Ich möchte das schon noch einmal wiederholen. (Bundesrat


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 173

Himmer: Stunden!) – Harry, du hast es vorhin im Redebeitrag gesagt; 41 Jahre, das ist nicht richtig (Bundesrat Himmer: Stunden! – Bundesrätin Schumann: Stunden!), aber du hast einen verräterischen Satz dazugesagt. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Verräterisch!) Du hast gesagt: Wir wollen mehr, wir wollen
auf jeden Fall mehr! Wir wollen nicht weniger, sondern wir wollen,
dass mehr Stunden erledigt werden! (Bundesrat Himmer: Wir wollen ... als Volkswirtschaft!)

Ich erinnere daran (Bundesrat Himmer: Interessiert’s euch?): Vor wenigen Jahren, in der Coronazeit, sind wir hier gemeinsam gesessen und ihr habt gesagt,
wir müssen applaudieren. Jeden Tag haben wir für die Pflegerinnen,
für die Pfleger applaudiert, für die Menschen, die im Handel arbeiten, haben wir applaudiert und gesagt: Super Arbeit, super macht ihr das! – Und was haben
sie jetzt davon? Sie sollen praktisch bei gleichem Lohn mehr arbeiten?! (Bundesrätin Geieregger: Niemand sagt das!) Das ist die Antwort der ÖVP, und das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPÖ.)

Das reiht sich aber in diese Kette ein. Die Menschen schauen ja nur mehr: Hoffentlich nur mehr einige Monate! Vier, fünf Monate sind es, glaube ich, noch bis zur Wahl. Wir haben die höchste Inflation europaweit – das muss man wirklich einmal zusammenbringen – und wir vergessen es. (Bundesrätin Eder: Aber die stärkste Kaufkraft!) Die Menschen sind auf einem Level, die können nicht mehr mit.

Von den Grünen und von der ÖVP wurde die CO2-Steuer eingeführt, was
die Menschen noch mehr belastet, das vergessen wir nicht.

Und etwas, das ich schon beim letzten Mal gesagt habe, und das vergesse ich überhaupt nicht: die Hacklerregelung. (Bundesrätin Geieregger: Psychothe­rapie!) Die Hacklerregelung habt ihr abgeschafft! Heute wird über Pensionierun­gen gesprochen. 47 Jahre müssen Menschen arbeiten und haben dabei
einen Verlust von 300 Euro bis 400 Euro im Monat, das ist ja unfassbar! Die


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 174

Quittung kommt wahrscheinlich spätestens im September. (Beifall bei SPÖ
und FPÖ.)

Wie gesagt, diese 500 Personen, das ist für uns ein Punkt bei diesem Gesetz, der nicht passt. Das hätte man ausweiten müssen. Es waren bis jetzt nämlich 590 Plätze, jetzt sind wir bei 500. Und was noch dazukommt, sind eben die Kos­ten. Wir wundern uns selber, dass die Grünen da mitmachen. Wir wundern
uns wirklich, dass ihr sagt, das ist euch alles egal. Ihr habt schon alle Werte ver­loren. (Bundesrätin Kittl: Wer sagt das?) Ihr sagt, wenn es 10 000 Euro
oder 20 000 Euro kostet, dann kann halt nicht jeder mitmachen, ist halt so. So weit sind wir schon!

Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kos­tenfreie Psychotherapieausbildung und keine Zugangsbeschränkungen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel für die Psychotherapieausbildung zur Verfügung zu stellen, damit für Studierende keine Ausbildungskosten im
dritten Ausbildungsabschnitt entstehen und ausreichend Masterstudienplätze, aber auch Ausbildungsplätze für die Fachausbildung bereitgestellt wer­den können.

Außerdem wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert den Ausbau der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung voranzutreiben und für ausreichend Kassenvertragsstellen
die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“

*****


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 175

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPÖ.)

14.06


Präsidentin Margit Göll: Der von den Bundesräten Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „kostenfreie Psychotherapieausbildung und keine Zugangsbeschränkungen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Wir gehen weiter in der Debatte.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr. – Bitte.


14.06.52

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich jetzt meine Rede beginne, möchte ich ganz kurz auf Kollegen Kovacs eingehen: Du hast gesagt, da kann nicht jeder mitmachen. – Nein, es kann nicht immer überall jeder mitmachen, es gibt natürlich auch gewisse Voraussetzungen für manche Studien.

Wir haben sehr deutlich im Ausschuss gehört – ich glaube, du warst auch
im Ausschuss –, dass die Anzahl von 500 Personen regelbar ist, aber
es muss jetzt einmal etwas festgelegt werden; und auch wie viel schlussendlich mit eventuellen Förderungen finanziell dann aus eigener Tasche zu zahlen
ist, hängt eben an den Voraussetzungen, welche die entsprechende Person, die das Studium absolvieren will, mitbringt. Man kann also jetzt nicht eine
Summe X sagen. Du hast 10 000 Euro genannt, aber am Ende des Tages kann es auch viel weniger sein. Es kann individuell auch mehr sein. (Beifall bei Bun­desrät:innen von Grünen und ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 176

Um jetzt zur Sache zu kommen: Psychotherapie hat in Österreich tatsächlich eine sehr lange Tradition. Basierend auf der Grundlagenarbeit von Sig­mund Freud entwickelten sich unterschiedliche Arbeitsfelder und auch Thera­pieansätze.

Als 1990 das erste österreichische Psychotherapiegesetz beschlossen
wurde, war dieser gesetzgeberische Schritt sowohl für die betroffenen Patien­t:innen als auch für deren psychotherapeutische Behandlung sowie für
die psychosoziale Versorgung ein Meilenstein. Die Psychotherapie erlebte einen erneuten Aufschwung.

Gleichzeitig entwickelte sich damit eine erhöhte Nachfrage, welche von
den bisher zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten damals nicht abge­deckt werden konnte. Mit dem Psychotherapiegesetz wurde folgerichtig
ein eigenes Berufsrecht für Psychotherapeutinnen und -therapeuten geschaffen, welches den Berufszugang erstmalig regelte.

Dabei wurde unter anderem insbesondere das Vertrauensverhältnis zwi­schen Patientin, Patient und Therapeutin, Therapeut durch die Einführung einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht gestärkt. Durch die erfolgte Ausfor­mulierung von Berufspflichten sollten die Rechte von Patientinnen und Patienten verankert werden.

Die jetzt vorliegende Neufassung des Psychotherapiegesetzes bildet folgerichtig die Weiterentwicklung und Fortsetzung dieses Weges in Österreich durch
eine Ausdifferenzierung des Ausbildungs- und Berufsrechts unter Einbeziehung der Erfahrung und Entwicklung der letzten 30 Jahre ab.

Der Neufassung des Psychotherapiegesetzes sind intensive Beratungen, unter anderem mit dem Berufsverband, dem Psychotherapiebeirat, vorausge­gangen, um ein zeitgemäßes Gesetz zu schaffen, das den gesundheitspolitischen Zielen, insbesondere der Versorgung von Patientinnen und Patienten
Rechnung tragen kann.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 177

Ein Kernstück der Neufassung – ich werde später noch mehr darüber sagen – ist die akademische Ausbildung, ein wichtiger Schritt, der auch in anderen Ge­sundheitsberufen bereits vollzogen wurde.

Die künftige Ausbildung zur Psychotherapeutin beziehungsweise zum Psycho­therapeuten wird dreigliedrig sein: ein Bachelorstudium, gefolgt von ei­nem Masterstudium, gefolgt von einer postgraduellen psychotherapeutischen Fachausbildung. Diese soll in Zukunft in psychiatrisch-psychosomati­schen Einrichtungen und in psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen erfolgen, also zum Beispiel im niedergelassenen Bereich, insbesondere in psychotherapeutischen Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften, in psychothera­peutischen Ambulanzen, Krankenanstalten oder Einrichtungen mit klinik­artigen Settings. Die psychotherapeutische Ausbildung wird in Zukunft mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen, der psychotherapeutischen Appro­bationsprüfung.

Dieser Gesetzgebungsprozess ist vor dem Hintergrund steigender psychischer Belastungen und Erkrankungen in der österreichischen Bevölkerung zu
sehen. Ich möchte auch noch einmal darauf verweisen, dass mit dem Psycho­therapiegesetz 2024 das Ziel der Fortschreibung des Weges der öster­reichischen Psychotherapie als Kernkompetenz einer ganzheitlichen und leist­baren Gesundheitsversorgung noch weiter verfestigt wird. So tragen wir
dem Grundsatz einer niederschwelligen Versorgung, insbesondere auch im Sinne der Prävention, und das ist ganz wichtig, nun nochmals verstärkt Rech­nung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.11


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Böhm­walder. Ich erteile es ihr. – Bitte.


14.12.00

Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 178

Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause via Livestream! Psychische Erkrankungen werden immer präsenter und psychische Gesundheit wird
immer wichtiger. Wir alle erleben das tagtäglich in unserem Umfeld. Unser Ziel muss es sein, Menschen mit diesen Erkrankungen die bestmögliche Versor­gung und Unterstützung zu bieten.

Deshalb ist dieser heutige Beschluss, mit dem das Psychotherapiegesetz geändert wird, wirklich wichtig für die Menschen, die davon betroffen sind. Es ist ein nächster wichtiger Schritt, und mit diesen Schritt schaffen wir die Grund­lage dafür, dem Mangel an Fachkräften in der Psychotherapie und an niederge­lassenen Angeboten entgegenzuwirken.

Gesundheit ist unser höchstes Gut, und psychische Gesundheit bildet das Fun­dament für ein erfülltes, glückliches Leben. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich hat in der Entwicklung der Psychotherapie eine Pionierrolle einge­nommen. Das hat meine Vorrednerin schon ausgeführt. Das 1990 beschlossene Psychotherapiegesetz schuf erstmalig klare rechtliche Rahmenbedingungen
für die berufliche Tätigkeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es etablierte psychotherapeutische Versorgung als wesentlichen Bestand­teil des österreichischen Gesundheitssystems und beseitigte eine zu­vor bestehende Rechtsunsicherheit sowohl für die Therapeuten als auch für die Patienten.

Heute, 34 Jahre später, setzen wir erneut einen bedeutenden Meilenstein
in unserem Gesundheitswesen, speziell in der Ausbildung für die Psychotherapie. Bisher erfolgte die Ausbildung in sogenannten Ausbildungsvereinen und
war mit Kosten bis zu 80 000 Euro verbunden, was sie für viele unzugänglich machte.

Herr Kovacs, wie wir schon im Ausschuss gehört haben, betragen diese
Kosten zwischen 50 000 Euro und 80 000 Euro, und mit der jetzigen Ausbildung wird das um ein Dreiviertel günstiger! (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 179

Wir führen nun eine dreistufige Ausbildung ein, die allen Studierenden an öffent­lichen Universitäten offensteht. Diese Gesetzesänderung ermöglicht breiten
und kostengünstigen Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten und garantiert damit Chancengleichheit.

Der neue Gesetzentwurf sieht ein zweieinhalbjähriges Masterstudium an öffentlichen Universitäten vor, für das ein einschlägiges Bachelorstudium Vo­raussetzung ist. In Zukunft ist auch ein spezielles Bachelorstudium in
der Ausbildung für die Psychotherapie geplant.

Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung wird die praktische Erfahrung in Versorgungseinrichtungen sein, wo die Studierenden auch die Möglich­keit haben werden, ein Einkommen zu erzielen.

Besonders in Zeiten gesellschaftlicher Krisen und zunehmender Belastungen ist eine starke psychosoziale Versorgung unabdingbar. Daher ist es essenziell,
dass wir dieses Gesetz heute im Parlament auf den Weg bringen, um kontinuierliche Verbesserung im Gesundheitswesen zu fördern.

In den letzten Jahren wurden bereits andere gehobene Gesundheitsberufe akademisiert, zum Beispiel Hebammen und medizinisch-technische Dienste wie Ergotherapie oder Physiotherapie. Heute folgt die Psychotherapie, um
den Weg der Legitimation und Etablierung dieses Berufsfeldes als wichtige Säule im Gesundheitswesen fortzusetzen.

Ich wiederhole es noch einmal: Ziel ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen die bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu bieten, dafür setzen wir uns ein!

Und in Richtung SPÖ möchte ich noch sagen: Wir bauen Hürden ab, wir schaffen Chancen und Zugänge! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.16


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter
Pröller. – Bitte.



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 180

14.16.46

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ich darf am Beginn Herrn Gesundheitsminister
Rauch alles Gute und rasche Besserung wünschen. Ich bin froh, dass sich doch noch jemand gefunden hat, den Minister zu vertreten. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.)

Geschätzte Damen und Herren! Wie bereits erwähnt enthält der Entwurf, neben Änderungen im Psychologengesetz und im Musiktherapiegesetz, über
30 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes endlich dessen erste Änderung.

Mit dem Deckel von maximal 500 Studienplätzen, wobei die Universitäten
die Möglichkeit haben, diese Zahl noch zu reduzieren, wird man sicher nicht die notwendige psychotherapeutische Versorgung sicherstellen. Man muss
aber positiv erwähnen, dass es mit der Umsetzung zu einer massiven Kostenre­duktion für die Personen kommt, die diese Ausbildung absolvieren. Die
Preise betrugen ja früher über 80 000 Euro, jetzt sind sie bei,
glaube ich, 10 000 Euro oder 15 000 Euro. Das ist immer noch eine Riesensum­me für die Menschen, und dadurch werden sicherlich viele ausgegrenzt.

Trotzdem unterstützen wir diesen Antrag, vor allem, weil es einen sehr kurzfris­tigen Abänderungsantrag seitens des Ministeriums gegeben hat, dass
man es neben den Universitäten auch den Fachhochschulen ermöglicht, Psy­chotherapiestudien anzubieten, und dass Personen mit einer Hebam­menausbildung sowie Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium im Bereich Psychosoziale Beratung der erste Ausbildungsabschnitt des Psycho­therapiestudiums erlassen wird. Das begrüßen wir und fordern wir
schon sehr lange.

Von meiner Seite gibt es zwei Kritikpunkte zu diesem Gesetz: Erstens kommt es auf jeden Fall zu spät. Beinahe 34 Jahre haben die Betroffenen darauf


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 181

gewartet, dass es kommt. Außerdem wird es erst 2026 möglich sein, diese Aus­bildung zu beginnen, und das ist sicherlich zu spät.

Das Zweite ist: Was die Kostenübernahme anbelangt, auch für die Patien­ten, ist es keine vollständige Regelung, sodass der Kostenanteil für Betroffene nach wie vor sehr hoch ist. Teilweise zwei Drittel der Behandlungskosten
muss man sich selber finanzieren.

Das ist so, und zwar in einer Situation, in der wir Österreicher einen massiven Bedarf an psychosozialer und psychotherapeutischer Betreuung haben,
vor allem Kinder und Jugendliche, ausgelöst, wir wissen es, durch
die katastrophale Krisenpolitik während der Coronapandemie.

Ich möchte noch einmal erwähnen, was da passiert ist und warum es gerade bei jungen Menschen, bei Kindern und Jugendlichen, so eine massive Zunahme
an psychischen Belastungsstörungen, an Angststörungen, Essstörungen
und sogar leider Gottes Selbstmordgedanken gibt.

Es waren die Schulschließungen, es waren die Kontaktverbote, es war die Angst, die von dieser Bundesregierung geschürt worden ist, und das alles hat zu
einer massiven Zunahme an psychischen Störungen geführt. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Maßnahmen, die diese Regierung gesetzt hat, haben wir damals
kritisiert und kritisieren wir auch noch heute. Wir vergessen nicht, die Öster­reicher vergessen nicht, was Schwarz-Grün, aber auch Rot und Rosarot unseren Kindern angetan haben und wie sie die Bedürfnisse der Kinder und Jugend­lichen mit Füßen getreten haben.

Die Österreicher und Österreicherinnen werden im September die Möglichkeit haben, mit dieser Regierungsarbeit abrechnen zu können. Dazu gehören
wie schon bereits erwähnt die Coronamaßnahmen, die – Kollege Kovacs hat es auch schon gesagt – Inflationsrekorde, die Teuerungswelle, die Flüchtlings-


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welle, Sanktionspolitik, Neutralität, die Zwangssteuer der Haushaltsabgabe, Bar­geld, CO2-Steuer, Privatkonkurse, Firmeninsolvenzen, steigende Arbeits­losenzahlen, Jugendkriminalität, Gewalt in den Schulen. – Das sind
so viele Bereiche, so viele Themen. Die Menschen draußen warten nur mehr darauf, diese Regierung abzuwählen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.21


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Rup­recht. Ich erteile ihm das Wort.


14.21.12

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Besucherinnen und Besucher
hier im Saal und vor den Bildschirmen! Herr Kollege Pröller, es ist schon bemer­kenswert, wofür man beim Thema Psychotherapiegesetz alles verant­wortlich gemacht wird, aber ich glaube, es gibt in der FPÖ immer so einen Punk­teplan, dass es eben für die vier Themen, die man halt immer bringen
soll, so eine Stricherlliste gibt. Wer dann die meisten Stricherln hat, bekommt ich weiß nicht was. (Bundesrat Steiner: ... Schweinerei! ...!) Es ist schon sehr bemerkenswert. Diese ständige Themenverfehlung ist schon beeindruckend.

Ich darf mich auch recht herzlich bei den Vorrednerinnen bedanken,
bei Kollegin Hauschildt-Buschberger und bei Sandra Böhmwalder. Ihr habt das sehr, sehr gut aufgezeigt, auch die Errungenschaften. Es gibt ja wirklich
eine lange Tradition in Österreich, was Psychotherapie betrifft. Seit den Neunzi­gerjahren, wissen wir ja, gibt es eine Regelung – ich glaube, initiiert von
der Sozialdemokratie, wenn ich richtig informiert bin –, die aber nicht ganz ideal war. Es war damals wirklich nur einem kleinen Kreis möglich, mit sehr,
sehr hohen Kosten diese Ausbildung zu machen. Es war keine akademische Aus­bildung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das wurde mit dieser Gesetzesän­derung klar korrigiert und das ist gut so.


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Gestartet wird 2026 mit 500 Studienplätzen. Das braucht es natürlich, die Uni­versitäten brauchen da einen Vorlauf. Das ist sehr wichtig. Ich darf aber ausdrücklich unseren Gesundheitssprechern von ÖVP und SPÖ, Seppi Smolle und Ralph Schallmeiner (Bundesrätin Schumann: Das ist kein Roter!), Danke
sagen, denn sie haben da wirklich sehr, sehr gute Arbeit geleistet, sehr, sehr viele Gespräche mit den Stakeholdern geführt – vielen, vielen Dank!

Natürlich braucht es noch etwas, vor allem in der dritten Phase dieser Ausbil­dung. Da sind wir auch als Länderkammer gefordert, dass wir natürlich
auch in den Bundesländern Plätze zur Verfügung stellen, was auch die Kranken­anstaltengesellschaften betrifft. Dann, muss man ja sagen, könnte es sogar
sein, dass sich diese Kosten neutralisieren, denn wenn man dann arbeitet, seine Leistung bringt – in der Supervision zum Beispiel –, bekommt man etwas
bezahlt und dann könnten sich die Kosten neutralisieren.

Ich darf mich noch einmal sehr herzlich bedanken. Ich bitte um breite Zustimmung, vielleicht auch von der Sozialdemokratie. (Bundesrätin Schumann: Alles gut!) Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.23


14.23.46

Präsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „kostenfreie Psychotherapieausbildung


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und keine Zugangsbeschränkungen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsan­trag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsan­trag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

14.24.487. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit
(2460 d.B. und 2515 d.B. sowie 11475/BR d.B.)


Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschber­ger. – Ich bitte um den Bericht.


14.25.08

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Be­schluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


14.25.35

Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.


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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.26.188. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozial­versicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden (3983/A und 2516 d.B. sowie 11476/BR d.B.)


Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschber­ger. – Ich bitte um den Bericht.


14.26.42

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Be­schluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozial­versicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:


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Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. Ich erteile ihr das Wort.


14.27.28

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Be­sucher! Werte Zusehende! Beim Tagesordnungspunkt 8 geht es um die
Novelle zu verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen, da etliche Bereinigungen aufgrund von Höchstgerichtsentscheidungen durch verschiedene Gerichts­höfe notwendig sind und waren – ein Beispiel mehr dafür, dass die Regierung nur das korrigiert, was aufgrund von Urteilen bereinigt werden muss.
Wir werden diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen. Warum, erkläre ich jetzt gleich.

Es fehlt zum einen die wichtigste Bereinigung, und zwar betreffend die Bestimmung des § 130 B-KUVG. Da geht es um die Entsendung in die BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – durch die BAK. Seit 2019 wurde von der im Amt befindlichen Regierung nichts – nichts! – unternommen, um diese Lücke zu schließen. Dabei droht der BVAEB Ungemach. Es wäre an der Zeit, das Verharren in der Verweigerung der verfassungsrechtlichen Realität aufzugeben und die erforderlichen gesetzgebe­rischen Maßnahmen zu treffen und die Organe der BVAEB verfassungs­konform neu zu besetzen, damit diese Probleme nicht auf dem Rücken der Ver­sicherten ausgetragen werden. Anerkannte Verfassungsjuristen und so­gar ehemalige Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes befürchten nämlich, dass sämtliche Beschlüsse des Kontrollorgans rechtswidrig sein könnten, weil


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die Zusammensetzung immer noch nicht korrigiert wurde. Trotzdem bleiben Sie untätig. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Der zweite Punkt, den ich beleuchten möchte, ist unser Pensionssystem, da vor allem die ÖVP – wir hatten heute ja auch schon einiges an Diskussionen –
das Pensionsantrittsalter immer wieder erhöhen will, es bei 67 Jahren andenkt. Der Forderung erteilen wir als SPÖ natürlich eine klare Absage. Der Grund
ist relativ einfach: Sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen ja gar nicht vor der Frage, ob sie länger arbeiten wollen oder nicht, denn ein
Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat bereits einen sogenann­ten Rehageldbezug oder befindet sich in der Arbeitslosigkeit. Es liegt also zunächst einmal in der Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen so fair zu gestalten, dass man auch ohne gesund­heitliche Defizite das Pensionsalter überhaupt erreichen kann.

Auch hier zeigt sich – und deswegen bin ich auch da –, dass besonders Frauen davon betroffen sind, nämlich davon, nicht aus der Erwerbsfähigkeit he­raus in Pension zu gehen, sie sind von großen Pensionsverlusten betroffen. Ich glaube, das ist etwas, was wir ändern sollen.

Die Grundlage für unser solidarisches Pensionssystem ist ja eine gute und stabile Wirtschaftslage. Der internationale Vergleich zeigt uns, dass das Pensions­system – (in Richtung der jugendlichen Besucher:innen hinten im Saal bli­ckend:) wenn ich da gerade die Jugend anschaue – auch in Zukunft sicher sein wird. Je höher die Beschäftigung, je besser die Einkommen, desto leichter
auch die Finanzierung. Eine gerechte Anpassung der Löhne spielt also nicht nur für die Kaufkraft hier und heute eine Rolle, sondern auch in Zukunft. Das
ist natürlich für ein funktionierendes Pensionssystem auch relevant, wobei ja die Industriellenvereinigung – und das hatten wir heute auch schon zum
Thema – vor Kurzem eine Pressekonferenz abhielt, und dort hieß es, alle müssen nun anpacken. 41 Wochenstunden ohne Lohnausgleich wurden gefordert.
Das Anpacken wurde, glaube ich, lediglich auf die Arbeitnehmer:innen


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abgewälzt; was die Wirtschaft dazu beitragen wird, wurde nicht explizit erläutert.

Geschätzte Damen und Herren, Arbeitnehmer:innen arbeiten heute schon mehr, als sie vertraglich verpflichtet sind. Sie leisten heute schon fast mehr als 200 Millionen Überstunden im Jahr. Jede vierte zusätzlich geleistete Stunde wird nicht entlohnt. (Beifall bei der SPÖ.) 2022 und 2023 gab es 47 Millionen unbe­zahlte Überstunden. Dieser Lohnraub verursacht 1,5 Milliarden Euro Schaden im Jahr für die Arbeitnehmer:innen, und das ist auch Geld, das dem Staatshaus­halt einfach fehlt. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch ein Punkt, weil ich die Frauen noch einmal vor den Vorhang holen möchte: Wegen der lückenhaften Erwerbsbiografien und auch wegen fehlender Kin­derbetreuungsplätze, Carearbeit und der schlechteren Bezahlung ver­dienen Frauen im Laufe ihres Lebens etwa 580 000 Euro und Männer 1,5 Mil­lionen Euro, was in einer Welt, die Aufmerksamkeit, Rechte und Gestal­tungsmöglichkeiten jenen gibt, die Geld haben, einen Unterschied macht. (Bun­desrätin Schuman: Genau!)

Es gibt aber auch zwei akute Probleme, die derzeit für neue Pensions­zugänge lebenslange Verluste für die Pensionshöhe bedeuten: Erstens kommt die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung aufgrund der derzeiti­gen gesetzlichen Lage 2025 zum Tragen; wir haben das ja auch schon in der letzten Sitzung intensiv diskutiert. Bei der namentlichen Abstimmung
haben die ÖVP und die Grünen gegen die Reparatur wichtiger Regelungen im Pensionssystem gestimmt. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Leider hängt es vom Geburtstag ab, ob man einen lebenslangen Verlust
in der Pension hinnehmen muss, denn der Pensionsstichtag bestimmt, wie viel Pensionsanpassung man im nächsten Jahr bekommt. Hat man Glück und
man ist im Jänner geboren und kann in Pension gehen, bekommt man im nächs­ten Jahr die volle Anpassung, im Juli Geborene bekommen nur noch die


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Hälfte, und ist man im November geboren, so wie ich, gibt es gar keine Anpas­sung mehr. Türkis-Grün hat zwar für die Pensionsjahrgänge 2023
und 2024 die Aliquotierung ausgesetzt, aber beim Pensionsantritt mit 2025 schlägt sie wieder voll zu.

Bei der Pensionsanpassung – das muss man sich auch einmal verge­genwärtigen – geht es ja grundsätzlich immer um die Wertanpassung für das zukünftige Leben, auch in der Pension. Es geht ja da nicht um die Vergangenheit, daher ist ja nicht entscheidend, in welchem Monat ich in Pension gehe,
sondern in welchem Jahr. Es wird ja bei der Berechnung der Pensionen innerhalb eines Jahres auch nicht differenziert. Es hat auch mit der Anpassung der Pen­sionen nichts zu tun. Der Wertverlust muss daher für die nächsten Pensionsjahre zur Gänze ausgeglichen werden, und die Zahl der Betroffenen, das möchte
ich jetzt auch noch einmal anmerken, ist nicht klein. (Beifall bei der SPÖ.) Pro Jahr gehen ja derzeit in Österreich rund 100 000 Menschen neu in Pension –
90 000 davon nicht im Jänner. Sie hätten von der aliquoten Pensionsanpassung finanzielle Nachteile.

Ein weiterer besonders ungerechter Aspekt in der Staffelung entsteht nun­mehr auch durch die Anhebung des Frauenpensionsalters. Für die nächsten zehn Jahre, beginnend mit 2024 – also jetzt –, werden durch die halbjährliche Erhöhung des Antrittsalters um ein halbes Jahr die Pensionsantritte für die Frau­en in die zweite Jahreshälfte fallen. Ich habe schon vorher erklärt, dass
das ungerecht ist, und ich finde, das gehört geändert. Hat man nämlich das Glück und man kann im Jänner in Pension gehen, bekommt man im Folgejahr die
volle Pensionsanpassung, im Juli nur noch die Hälfte.

Der zweite Punkt: Was wir auch noch gerne gehabt hätten, wäre die Schutzklau­sel. Wir fordern eine Schutzklausel, damit die Kaufkraft der in der Vergan­genheit erworbenen Pensionsgutschrift erhalten bleibt. Die Schutzklausel kommt nur in Zeiten stark ansteigender Inflation zur Anwendung, die wir gerade
jetzt haben, weil die Aufwertungszahlen in Zeiten einer stabilen Inflationsrate


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grundsätzlich höher sind als die Anpassungsfaktoren. Um diese drohen­den Pensionsverluste zu verhindern, müssen diese Probleme noch bis zum Som­mer gelöst werden.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es gerade Frauen sind,
immer Frauen sind, die hier einfach ständig benachteiligt werden, und daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Mag. Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen betreffend „notwendige Maßnahmen im Pensionsrecht“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat bis spätestens
12. Juni 2024 eine Regierungsvorlage zur Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung und zur Einführung einer Schutzklausel in der
Höhe des Anpassungsfaktors (§ 108f ASVG) des jeweils zweitfolgenden Kalen­derjahres für die Aufwertung der Gesamtgutschrift im Pensionskonto
zu übermitteln.“

*****

Ich bitte hier um breite Zustimmung sowohl von den Männern als auch von den Frauen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.36


Präsidentin Margit Göll: Der von den Bundesräten Mag. Claudia Arpa, Kollegin­nen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „not­wendige Maßnahmen im Pensionsrecht“ ist somit genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich
erteile ihm dieses.



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14.36.54

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherin­nen und Besucher hier im Bundesrat! Es geht um die Allgemeine Sozialversiche­rung und es ist jetzt kein sehr unüblicher Akt, dass da etwas novelliert
wird. Mein Kollege Markus Koza im Nationalrat hat es ausgerechnet: In den letzten zehn Jahren, seit 2014, haben wir dieses Gesetz 113 Mal novelliert. Das ist schon eine ganz gehörige Zahl.

Warum wird dieses Gesetz so oft novelliert? Das hat einen gewissen Grund. Es gibt Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. Manchmal betreffen die­se Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes direkt das Gesetz, das ist aber bei dieser Novellierung, die wir heute beschließen, gar nicht der Fall. Es werden
ganz andere Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, die dann indirekt, wie ein Kaskadeneffekt, kann man sagen, in ganz viele andere
Gesetze hineinreichen. Das ist zum Beispiel hier passiert.

Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich weiß, es ist immer ein bisschen ein Problem, wenn man selbst betroffen ist, aber in diesem Fall bin ich persönlich
selbst betroffen, denn dieses Gesetz war noch so formuliert, dass Ehen nur zwischen Mann und Frau möglich sind und dass es nur diese gibt. Jetzt
bin ich allerdings mit einem Mann verheiratet. Das hatten wir ja einem Erkennt­nis des Verfassungsgerichtshofes zu verdanken; diesbezüglich hat es ja
die Politik leider nicht geschafft, Gleichstellung herzustellen, das haben die Ge­richte für uns gemacht, das muss man wirklich deutlich sagen. Das hat na­türlich Auswirkungen auf ganz viele Gesetze, in denen Ehen irgendwo vorkom­men, aber immer noch als Mann-Frau-Konstellation definiert sind. Das
war auch hier der Fall. Jetzt wird das repariert. Es wird quasi ausgemistet, wenn man das so sagen darf. Alles in dem Zusammenhang, über das vom Verfassungsgerichtshof irgendwann einmal geurteilt worden ist, wird jetzt novel­liert, und es ist eigentlich eine rein technische Anpassung an schon längst geltende Praxis. Das muss man auch dazu sagen: In der Praxis wurde der Spruch


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des Verfassungsgerichtshofes schon längst gelebt. Es war eben nur noch nicht im Gesetz festgeschrieben. Das holen wir jetzt nach.

Aus meiner Sicht, Frau Kollegin Arpa, gibt es keinen Grund, dagegen zu stim­men. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)

14.39


Präsidentin Margit Göll: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Ich erteile ihr dieses.


14.39.31

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Bevor ich jetzt zum Tagesordnungspunkt 8
komme, möchte ich doch die Gelegenheit nutzen, ein bisschen zurück in den Vormittag zu gehen. Da hat es ein paar Behauptungen in der Aktuellen
Stunde gegeben, die von mir nicht berichtigt werden konnten, da es bei einer Aktuellen Stunde keine tatsächliche Berichtigung gibt.

Frau Kollegin Jagl und Frau Kollegin Hahn behaupten immer wieder, die
FPÖ hätte nur eines im Sinn, wenn sie von Familienpolitik redet, nämlich die Frauen zurück zum Herd zu drängen. – Das ist nach wie vor von Ihnen
eine Lüge! (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Ich nenne das bewusst eine Lüge. (Bundesrat Schreuder: Lüge! Ordnungsruf!)

Worum geht es uns? Wir wollen, dass Frauen und Familien selber
entscheiden dürfen, welches Familienmodell sie in Anspruch nehmen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40.18*****


Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin Schartel, ich darf Ihnen für die Bezich­tigung der „Lüge“ nun auch einen Ordnungsruf erteilen.

*****


14.40.27


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Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (fortsetzend): Sie dürfen. – Es ist aber nach wie vor so: Frauen dürfen das bitte selber entscheiden. (Bundesrat Schreuder: Dazu braucht es alle Maßnahmen! Dafür braucht es Kinderbetreuung, einfach alles, dann hast du Wahlfreiheit! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wenn wir Frauen wirklich unterstützen wollen, muss der Staat auch jene Frauen einmal richtig unterstützen, die bereit sind, eine Betreuungstätigkeit zu übernehmen, die der Staat ihnen gar nicht bieten kann, denn wir haben kein Personal für die Kindergärten, wir haben zu wenige Kindergärten, es gibt keine Kinderkrippen. Ihr wollt das aber einfach nicht hören, weil ihr einen ideo­logischen Tunnelblick habt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Wir sind ideologisch? Ihr seid ideologisch!)

Alle Frauen, alle Familien – egal wie – haben das Recht, sich selbst für
diese Dinge zu entscheiden. Und es entscheidet nicht eine grüne Ideologie oder eine rote oder eine linke Ideologie, wie wir in Österreich leben dürfen!
(Beifall bei der FPÖ. – Unruhe im Saal.)

So, und jetzt zum Tagesordnungspunkt 8: Herr Kollege Schreuder sieht das ein bisschen harmloser, er sagt, es sind nur ein paar kleine Novellierungen
und in Wirklichkeit ist das alles harmlos. Für mich ist es wieder erstens einmal ein Zeichen, dass bedauerlicherweise unter der jetzigen Regierung Geset­zesvorlagen nicht den normalen parlamentarischen Weg durchlaufen: dass man rechtzeitig Regierungsvorlagen macht, rechtzeitig Beschlüsse fasst, sodass
auch ein Begutachtungsverfahren ablaufen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Nein, es wird alles mit einem Initiativantrag gemacht. Das
ist auch der Grund, warum wir gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen.

Etwas Positives gibt es auch einmal zu sagen, nämlich bezüglich der
Regelungen des Fristenlaufs der Hinterbliebenenpension bei minderjährigen Kindern. Bis jetzt war es leider so, dass sie, wenn sie nicht sechs Mona­te nachdem der Versicherungsfall eintritt, den Antrag auf Hinterbliebenenpen­sion stellen, sondern diese Frist versäumen, die Pension erst ab Antrag­stellung zugesprochen wurde. Jetzt wird es in diesem Gesetz so geregelt, dass


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ihnen, wenn sie bis zu sechs Monaten nach dem Erlangen des 18. Lebens­jahres den Antrag stellen, ab dem ersten Tag die Hinterbliebenenpension zuge­sprochen wird. Das ist auf alle Fälle eine sehr gute Lösung. Trotzdem
werden wir aufgrund der Vorgehensweise diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.42


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwind­sackl. Ich erteile ihm das Wort.


14.42.48

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal! Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen –
ein geflügeltes Sprichwort. Vor allem bekommt es einen besonderen Stellenwert, wenn er oder sie eine medizinische Hilfe außerhalb von Österreich in An­spruch nehmen muss. Spätestens dann erst wird bewusst, dass wir in Österreich ein hervorragendes Sozial- und Gesundheitssystem (Zwischenruf des Bundes­rates Spanring) in den letzten Jahrzehnten entsprechend aufgebaut und
auch weiterentwickelt haben. Wir sind Weltspitze, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Vor allem durch die
SPÖ! – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)

Umso unverständlicher ist es, dass aus parteikämpferischer Manier – wie es die SPÖ, aber vor allem die FPÖ macht – alles krankgeredet wird, was völlig
gesund und stabil ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel. – Bundesrat Spanring: Da wünsche ich dir, dass du in der letzten Zeit niemals in ein Spital gehen
musstest!)
Das ist so, wie wenn man einem gesunden Menschen einredet, er muss krank sein, damit er es endlich auch wird.

Auch Sie, geschätzte Damen und Herren aus der Fraktion, werden ja
schon an verschiedenen Delegationsreisen teilgenommen haben und werden sicher auch festgestellt haben, wie nachhinkend auch viele europäische


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Länder im Sozial- und Gesundheitswesen sind. (Bundesrat Spanring: Stimmt! Aber wir müssen nicht ...!) Ich hoffe, dass die Teilnahme nicht nur rein aus touris­tischen Überlegungen vorgenommen wurde.

Ich glaube, dass wir auch alle gemeinsam auf die erbrachten Leistungen für die Menschen in unserem Land stolz sein können. Das wissen und schätzen
auch unsere Bürgerinnen und Bürger – trotz unverbesserlicher Unkenrufe der Opposition, alles schlechtzumachen. Vielleicht kennen die einen oder
anderen das Prinzip des Bumerangs nicht: Es kommt immer wieder auch alles zurück. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)

Gerade in schwierigen Zeiten, wie wir sie zuletzt hatten, mit einer erhöhten In­flation war es unsere Bundesregierung, die die richtigen Maßnahmen
gesetzt hat, um soziale Härtefälle abzufedern, um Pensionen auch wirklich in der vollen Höhe anzupassen. In den letzten Jahren wurden gerade die niedrigen Pensionen mehrmals über dem Inflationsniveau angepasst – eine Wertschätzung der Bundesregierung den Senioren und Seniorinnen gegenüber, denen wir
ja auch einen Großteil unseres Wohlstandes verdanken.

Einige der kleinen Änderungen dieser Gesetzesnovelle wurden ja schon ange­sprochen, ich möchte nur ein paar herausgreifen; einige im Sozialversi­cherungsgesetz wurden ja schon genannt. Ausgangsbasis für mehrere Punkte sind ja – auch das wurde bereits gesagt – Erkenntnisse des Verfassungs­gerichtshofes.

Eine Änderung betrifft den Bereich der Antragsberechtigung bei Waisenpen­sionen, nämlich die Schutzvorschriften, die es für Minderjährige gibt,
zum Beispiel auch auf prozessunfähige und volljährige Personen in vergleich­baren Lagen auszuweiten.

Ein weiterer Punkt betrifft das Rehabilitationsgeld, eine sehr gute Einfüh­rung aus dem Jahre 2012, das eine Art Systemumstellung darstellt, nämlich das


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Rehabilitationsgeld als eine Art präventive Maßnahme, um gesundheitli­che Risiken möglichst zu minimieren, um die Menschen auch länger im Arbeits­prozess zu halten. Die Maßnahme hat Sinn, vor allem auch damit man
wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren kann.

Ein kleiner Punkt, der vielleicht nur wenige Fälle betrifft, der heute im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes noch nicht angesprochen wurde, aber wich­tig ist, ist die Frage von Umrechnungen von Währungen, wenn Zahlungen aus dem Sozialversicherungsbereich über ausländische Konten an ausländi­sche Betroffene geleistet werden. Diese müssen bei Währungsschwankungen auch dementsprechend angepasst werden. Das ist auch ein Gebot der
Fairness. Es geht von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus, der quasi die Mitgliedsländer in Europa beauftragt hat, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um große Währungsschwankungen immer möglichst rasch auszugleichen.

Das heißt, im Rahmen derartiger Novellierungen findet eine gewisse Aussondie­rung der Gesetze statt. Sie werden überholt und modernisiert, und ungül­tige, aufgehobene Gesetzestexte werden beseitigt. Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Novelle im Bereich der Sozialversicherung gewesen sein. Es
wird wieder Gelegenheit geben, Verbesserungen für Betroffene umzusetzen, weil sich eben die Gesellschaft, die Rechtsprechung und auch die tech­nische Möglichkeiten weiterentwickeln – und das ist auch gut so.

Schauen Sie: So, wie auch im persönlichen Bereich Verbesserungen und Weiterentwicklungen eine Chance haben sollten – manche lassen diese Chance leider nicht zu –, wird das auch bei den Gesetzesnovellen unerlässlich sein.

Seien wir doch stolz auf unsere sozialen Einrichtungen und Errungenschaften zum Wohle jener, für die wir täglich arbeiten, nämlich für die tüchtigen,
fleißigen Österreicherinnen und Österreicher. Glück auf! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)

14.48


14.48.44


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 197

Präsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „notwendige Maßnahmen
im Pensionsrecht“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschlie­ßungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminder­heit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist
somit abgelehnt.

Bevor wir aber zum nächsten Punkt der Tagesordnung gelangen, möchte ich noch einmal auf die Verhaltensregeln der Parlamentarier (einen entspre­chenden Ausdruck in die Höhe haltend) zurückkommen und Sie daran erinnern, dass es diese gibt. (Ruf bei der FPÖ: ... vorlesen!)

Ich denke, es ist eine Unsitte, dass Bundesräte und Minister ständig
beleidigt werden. Wir sind ganz einfach nach außen hin Vorbilder. Wir haben die Würde des Hauses zu wahren, und ich würde Sie bitten: Bitte benehmen
Sie sich entsprechend!

Wir haben hier Besucher im Raum gehabt. Es war für mich von hier oben erschreckend zu sehen, wie laut es geworden ist, wie unsachlich die Diskussion plötzlich geführt wurde. Ich bitte um mehr Ruhe im Raum und natürlich


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darum, die Wörter genau und richtig zu wählen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.50.469. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
(2410 d.B. und 2507 d.B. sowie 11483/BR d.B.)


Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich bitte um seinen Bericht.


14.51.09

Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen über die Errichtung des Internationa­len Impfstoffinstituts zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann. – Bitte.


14.51.47

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte
Damen und Herren! Die rot-schwarz-grün-pinke Einheitspartei hat uns in den letzten Jahren ja immer wieder verdeutlicht, dass es ganz oben auf ihrer politischen Agenda steht, Leute in die Spritze zu treiben. (Bundesrat Buchmann: Lei-lei! – Bundesrat Himmer: Bitte etwas über den Volkskanzler sagen!)


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Sie alle waren es ja, die als Krönung des Coronawahnsinns (Bundesrat Himmer: Etwas mit Volkskanzler sagen!) eine Impfpflicht beschlossen haben, unbescholtene Bürger über Monate hinweg (Bundesrat Himmer: Eingesperrt!) mittels Lock­down eingesperrt haben. – Ja, genau Herr Kollege, und die Gesellschaft, die ha­ben Sie auch ganz tief gespalten (Beifall bei der FPÖ), so wie auch der SPÖ-Landeshauptmann in Kärnten, Peter Kaiser, der Geimpfte und Ungeimpfte mit­tels gelber Bänder segregieren wollte.

Nach all diesen Erfahrungen, die wir mit Ihnen gemacht haben, wird es
nicht sonderlich verwundern, wenn wir ganz genau hinhören und hinsehen, wenn die Bundesregierung wieder Geld für das Impfen haben möchte, wie etwa beim gegenständlichen Internationalen Impfstoffinstitut.

Neben der schwarz-grünen Leidenschaft für das Impfen findet sich da auch noch eine zweite Leidenschaft der rot-schwarz-grün-pinken Einheitspartei, und
zwar die Steuergeldverschwendung. (Beifall bei der FPÖ.) 800 000 Euro Mitgliedsbeitrag und 60 000 Euro Mietkostenzuschuss will die Bundesregierung für das Internationale Impfstoffinstitut ausgeben – und das jährlich. In Zei­ten der Teuerung ist das Ganze absolut indiskutabel, zumal dieses Geld nicht in erster Linie Österreich zugutekommt, sondern es sich um eine Form
der Entwicklungshilfe für andere Länder handelt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Österreich gibt ja ohnehin bereits Milliardenbeträge für die Entwick­lungshilfe aus: 2023 waren es laut aktueller Prognose über 4 Milliarden Euro an hart erwirtschaftetem Steuergeld der Österreicher, das die Regierung mit
beiden Händen beim Fenster rauswirft, und das noch dazu mit zweifelhaften Er­folgen. In diesem Zusammenhang darf ich auf den von der FPÖ vorgeleg­ten Reformplan für die Entwicklungshilfe hinweisen, denn es braucht grundle­gende Änderungen in dieser Angelegenheit.

Rund 4,5 Millionen Euro will Schwarz-Grün also nun zusätzlich in den
nächsten fünf Jahren für dieses Internationale Impfstoffinstitut aufwenden. Dabei hat das Impfstoffinstitut ja offenbar auch andere Möglichkeiten


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der Mittelaufbringung. Es können sich nämlich auch Private einkaufen und damit einen starken Einfluss auf die dortigen Entscheidungen erlangen. Diese Intransparenz ist gerade im Gesundheitsbereich abzulehnen; Intransparenz beim Thema Impfen führt sonst vielleicht in weiterer Folge wieder zu Situationen,
von denen man in der Zukunft dann wieder in geheimen Protokollen
lesen kann – Stichwort RKI-Protokolle: Nicht nur in Deutschland, auch in Ös­terreich wurden falsche Impfnarrative verbreitet und bewusst mit der Verunsicherung der Bevölkerung gearbeitet beziehungsweise wurde diese Verunsicherung von Ihnen aktiv verstärkt.

Weder beim Impfwahnsinn der Einheitspartei noch bei der schwarz-grünen Steuergeldverschwendung werden wir mitmachen, und daher stimmen wir hier ganz klar dagegen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Isabella Kaltenegger. Ich erteile ihr dieses.


14.55.50

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ken­nen Sie noch die alten Schallplatten? (Bundesrat Buchmann: Welche?) Wenn
diese alten Schallplatten einen Kratzer gehabt haben, dann sind sie irgendwie immer (mit der rechten Hand eine Kreisbewegung ausführend) in einen Wie­derholmodus gekommen. Wenn ich ehrlich bin, kommt es mir (in Richtung FPÖ) beim Thema Impfen schon so vor: Es spult sich (neuerlich mit der rechten
Hand eine Kreisbewegung ausführend)
immer wieder das Gleiche ab. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Spanring: Das wird genau so weitergehen, versprochen! ... immer wieder vorhalten!)

Es scheint Ihnen an Themen zu fehlen, liebe Kolleg:innen der FPÖ – aber kom­men wir wirklich zu den Fakten! (Bundesrat Steiner: ... Kritik ...!)


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Das Internationale Impfinstitut ist keine Neuerfindung, sondern das gibt es schon lange. Es hat seinen Hauptsitz im südkoreanischen Seoul und den europäischen Hauptsitz in Stockholm; Wien soll nun zusätzlich zum Europabüro in Stockholm als weiterer Standort dienen. Das Internationale Impfstoff­institut ist eine gemeinnützige internationale Organisation (Ruf bei der FPÖ: Ge­meinnützig!), die sich die Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung
sicherer, wirksamer und erschwinglicher Impfstoffe zum Ziel gesetzt hat. (Bun­desrat Steiner: Impfen ...!) Die zu Forschungszwecken hergestellten Impf­stoffe dürfen vom Institut auch nicht verkauft werden. – Somit sind alle Fakten einmal am Tisch.

Ich glaube, es ist unbestritten: Impfungen gehören zu den größten Errun­genschaften der Menschheit (Beifall bei ÖVP und Grünen) und Impfungen retten Leben: Denken wir an Pocken, Kinderlähmung oder auch die sehr aktuelle
HPV-Impfung, die nachweislich gegen Krebs schützt. (Bundesrat
Steiner: Die Coronaimpfung! Die Coronaimpfung nicht vergessen!)
Die Liste ist unendlich lang. (Bundesrat Steiner: Coronaimpfung!)

Österreich, vor allem Wien, ist weltweit anerkannt als beliebter Sitz
für internationale Organisationen; darauf sind wir auch stolz. Das und unsere zentrale Lage sind sicher Gründe, warum wir uns sehr gut als Zweigstelle
eignen. Wir leben in einer vernetzten Welt, und gesundheitspolitische Probleme können wir nicht alleine lösen. Internationale Zusammenarbeit und Aus­tausch sind dringend notwendig, und auch eine gute Eigenversorgung in Europa ist sicher ein kluger Weg in die Zukunft.

Jetzt möchte ich noch zu den kritisierten 800 000 Euro Mitgliedsbeitrag kom­men. Na, da haben wir wenigstens einen Mehrwert: erhöhte Impfstoffsi­cherheit durch Einbindung der Schlüsselakteure, Zusammenarbeit
mit Universitäten und Forschungseinrichtungen, Zugang zu wissenschaftlichen Experimenten, zu Daten und Laboreinrichtungen. (Ruf bei der FPÖ: Wis­senschaftliche Experimente! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Experimente!) Das alles


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sind Investitionen in die Zukunft, und das verstehen natürlich nicht alle –
das ist mir schon klar. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring: Ihr seid so ...!)

Wenn ich zu Hause auf meinem land- und fortwirtschaftlichen Betrieb
Bäume setze – ein paar Tausend pro Jahr –, dann werde ich nichts mehr davon haben, auch meine Kinder nicht, aber meine Enkelkinder. So weit denken
nicht viele in die Zukunft, aber wir in der Steiermark sind auch das Forschungs- und Entwicklungsland Nummer eins, und wir sind stolz darauf. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)

Das sind also nachhaltige Investitionen, und das ist auch der Unterschied – weil Sie gesagt haben, das Geld wird zum Fenster hinausgeworfen: Nein, das
ist nicht so! Und es ist immerhin eine nachhaltige Investition, nicht so wie das Polizeipferdeprojekt des Herrn Kickl: Dabei sind nämlich mehr als
2,3 Millionen Euro ohne einen Mehrwert aus dem Fenster hinausgeworfen worden. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Oh-Rufe bei der ÖVP.)

Ich hoffe, ich konnte überzeugen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: Im Herbst kom­men die Pferde wieder! – Ruf: Nach Piber!)

14.59


Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Lein­fellner. Ich erteile ihm dieses.


14.59.50

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Vorsitzende! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Isabella, auf deine Rede darf ich gleich einmal eingehen,
und ich muss da wirklich eines sagen: Lieber Pferde bei der Polizei als Esel in der Regierung! Das muss man schon einmal klar festhalten. (Beifall bei der FPÖ. –
He-Ruf bei der ÖVP.)

Aber ja: Ich meine, das war heute überraschenderweise eine Rede von der ÖVP mit recht viel - -

15.00.25*****



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Präsidentin Margit Göll: Ich muss Ihnen das Wort entziehen und einen Ordnungsruf erteilen.

Ich habe gerade davon gesprochen: Niemand hier herinnen hat es notwendig, von Ihnen oder von euch ständig beschimpft zu werden – niemand!
(Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Sie vergessen die Würde des Hauses. Mein Wort hält nicht einmal 1 Minute. (Bundesrat Steiner: Ja, weil das unwichtig
ist! Dein Wort ist ...!)

*****


15.00.46

Bundesrat Markus Leinfellner (fortsetzend): Frau Präsidentin! Wenn Sie von der Würde dieses Hauses sprechen, wundert es mich ja, dass Ihnen nicht die
Tränen kommen. Was war denn die letzten vier Jahre in dieser Bundesregierung (Beifall bei der FPÖ) mit: Die Impfung wirkt, und jeder, der nicht geimpft ist,
ist illegal in Österreich!?

Was war die letzten vier Jahre mit Ihrem Coronaregime, Frau Vorsitzende? Sie waren da genauso dabei, bei dem ganzen Wahnsinn in diesem Haus. (Ruf
bei der FPÖ: Wo war da die Würde?)
Na, da frage ich mich: Wo war die Würde in diesem Haus? Wo war die Würde, die Sie heute so groß preisen? (Beifall
bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Heuchlerin! Heuchlerin! Heuchlerin!)

Aber ja, - -


Präsidentin Margit Göll: Ich muss mich noch einmal zu Wort melden. (Bundesrat Steiner: Heuchlerin!) Ja, ich weiß, Ihnen oder euch ist das egal. Ich bin
keine Heuchlerin (Bundesrat Steiner: Na sicher!), und ich wünsche auch nicht - - Ich habe das Wort, Herr Bundesrat (Bundesrat Steiner: Ja, ...!), als
Präsidentin.

Wie gesagt: Hier hat es niemand notwendig, beschimpft zu werden. Drücken Sie sich bitte anders aus! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner:
Heuchlerin! Heuchlerin!)



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Bundesrat Markus Leinfellner (fortsetzend): Vielleicht geht das Mikro wieder? – Danke.

Frau Vorsitzende! Ich weiß schon, dass ihr das nicht hören wollt. Ihr habt in dieser Legislaturperiode die Menschen in diesem Land drangsaliert. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Ihr habt die Menschen in diesem Land in den
Wahnsinn getrieben, ihr habt die Menschen in diesem Land in eine Nadel getrieben. (Bundesrat Himmer: Wahnsinn, dass das ...!) Heute sind wir
so weit, dass keine Impfschäden in Österreich anerkannt werden – Impfschäden, die ihr in diesem Land verursacht habt! (Beifall bei der FPÖ.) Heute wollt
ihr nicht zu diesen Fehlern stehen, und das, das ist nicht nur heuchlerisch, son­dern das verletzt die Würde des Hauses, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Jetzt aber zurück zu meiner Vorrednerin: Ich habe ja gesagt, das war eine Rede mit recht hohem Wahrheitsgehalt. Zum Thema gemeinnütziges Institut:
Wenn ich das Wort gemeinnützig zerlege, dann haben wir gemein und nützig – somit hätten wir ja schon einmal 50 Prozent Wahrheitsgehalt bei dieser
Aussage drinnen. (Bundesrätin Schumann: Da werden sich alle Vereine bedanken, wenn man die so ... – gemeinnützig!) Du hast ja auch von einem wissenschaft­lichen Experiment gesprochen, und nichts anderes haben wir vier Jahre lang in diesem Haus gepredigt.

Meine Kollegin hat schon sehr, sehr viel zu Ihrem Coronaregime gesagt, sie hat schon sehr viel über die Kosten gesagt: 4,5 Millionen Euro in einer Legis­laturperiode, die wir wieder einmal zugunsten von Entwicklungsländern beim Fenster hinauswerfen. Also ich bin ja echt froh, dass wir im Herbst wäh­len gehen, denn diese Bundesregierung schafft es noch, Österreich zu einem Entwicklungsland zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf an dieser Stelle einen Entschließungsantrag der Bundesräte Christoph Steiner, Markus Leinfellner und weiterer Bundesräte einbringen:


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Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorbereitungen für die Ablehnung des sogenannten ,WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationa­len Gesundheitsvorschriften (IGV) zu treffen und dem Nationalrat sowie
dem Bundesrat monatlich über den aktuellen Verhandlungsstand dieser Gegen­stände zu berichten.“

*****

Ich glaube, ihr habt in diesen viereinhalb Jahren gerade mit einer Pandemie und mit Impfungen ganz, ganz viel in diesen Land (Bundesrat Schwindsackl:
Gerettet! Menschen gerettet!)
verbrochen, und dem muss endlich ein Ende gesetzt werden. Ich erwarte mir Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. –
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.04


Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von Bundesrat Leinfellner eingebrachte Entschließungsantrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ ist genü­gend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

An dieser Stelle darf ich Herrn Bundesminister Schallenberg recht herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP,
SPÖ und Grünen.)

Wir gehen weiter in der Debatte.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 206

15.05.23

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzter
Herr Außenminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich weiß nicht: Wenn das Wort Impfen fällt, dann verliert die FPÖ offensichtlich komplett die
Contenance und sieht nur eines: Corona. (Bundesrat Steiner: Ja, aber du bist wieder munter geworden! Das hat ja einen Vorteil: Du bist wieder munter geworden!) – Ja, Moment!

Das Internationale Impfinstitut ist 1997 auf Initiative des UNDP, des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen, gegründet worden und weit, weit weg von allem, was etwas mit Corona zu tun hat. Der Amtssitz ist
Seoul geworden. Da geht es darum, dass betreffend sichere, wirksame und saubere Impfstoffe geforscht wird, dass diese entwickelt und bereitge­stellt werden.

He Leute, da geht es darum, dass die Polioimpfung die Kinderlähmung ausgerot­tet hat! Da geht es darum, dass die Pockenimpfung zumindest zwei Drittel
der Welt von dieser Seuche befreit hat, da geht es aber zum Beispiel auch um Impfungen gegen HPV oder für ältere Leute gegen Gürtelrose.

Da entscheidet sich nun ein internationales Institut, das bereits einen Amtssitz in Europa hat, nämlich in Stockholm, noch einen zweiten in Wien zu haben.
Wir können darüber doch eigentlich nur froh sein und brauchen nicht so ein Theater zu machen, wie es hier seit Beginn dieser Debatte aufgeführt
wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Vielleicht könnten wir die FPÖ begeistern, wenn heute alle Fraktionen sagen: Wir gründen ein Herbert-Kickl-Entwurmungsinstitut sowohl für Human- als auch für Veterinärmedizin, so nach dem Beispiel des Ludwig-Boltzmann-Instituts. – Dann wäre wahrscheinlich der Frieden wieder da. (Zwischenruf des Bundesrates Buchmann. – Bundesrat Spanring: Das war jetzt ...!)

Das brauchen wir nicht, aber was wir brauchen – denn es wird weitere Infektionen geben, es wird auch andere Pandemien, zukünftige Pandemien ge­ben, es werden sich Infektionskrankheiten ausbreiten –, ist ein globales


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 207

Netzwerk. (Ruf bei der FPÖ: Nein!) Was wir brauchen, ist Forschung und Entwick­lung und die Bereitstellung von dringend benötigten Impfstoffen. Impfen
ist nichts Schlechtes! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Kollege Steiner ist ja der Wortführer bei der FPÖ. (Zwischenruf des Bunderates Steiner.– Du bist ein Tiroler so wie ich. (Zwischenruf der Bundesrätin
Doppler.)
 – Nein, ich erinnere daran, dass das Impfen schon einmal zu einem fatalen Irrtum geführt hat und damit zum zweiten Bergiselkrieg.

Die Franzosen haben nämlich gesehen, in welch erbärmlicher gesundheitlicher Verfassung die Tiroler waren, weil im ganzen Land die Pocken verbreitet
waren. Da hat die französische Verwaltung gesagt: Wir lassen die Bevölkerung gegen Pocken impfen, wir helfen ihnen. – Und damals kam der Spruch
heraus: Wir lassen uns nicht die Ideale der Französischen Revolution einimpfen!, und es wurde zu den Waffen gegriffen. Das war der wahre Grund für den zweiten Bergiselkrieg. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) – Bitte? (Bundesrat Tiefnig: Das war das falsche Impfen!) Ja. Alle reden vom Freiheitsdrang der Tiroler – nein! Es war Dummheit, nicht Freiheit.

In diesem Sinne begrüßen wir diesen Staatsvertrag, der hiermit genehmigt wer­den soll. Wir glauben, dass es gut ist, dass so ein internationales Impfstoff­institut seinen Sitz in Wien hat, wie überhaupt die Stadt Wien mit ihren ganzen internationalen Organisationen weit, weit in die Welt hinausstrahlt. Dieses Impfinstitut hat hier einen guten und richtigen Platz. Wir werden dem selbstver­ständlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.10


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.



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15.10.13

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen, Zuhörer:innen zu Hause, auch Besucher:innen hier bei uns im Hohen Haus! Wisst ihr, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, es ist
ja eigentlich super, wie berechenbar ihr seid. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.– Ja, ja, es kommt etwas Gescheites, keine Angst!

Da gibt es Triggerwörter, auf die ihr reflexartig mit Tiraden an Satzbau­steinen reagiert, immer und immer wieder das Gleiche wiederholend. (Bundesrat Himmer: Und schreien! Schreien tun sie auch!) – Genau, und schreien tun
sie auch. – Kollegin Kaltenegger hat es ja wirklich gut pointiert gebracht. (Bun­desrat Spanring: Ihr solltet weniger ... und mehr zu den Leuten hinausgehen!)
Es ist gut einstudiert, das muss man neidlos anerkennen. Das erinnert mich ehr­lich gesagt immer ein bisschen an den Winter Soldier in „The Avengers“,
der durch eine Aneinanderreihung von Wortfolgen aktiviert wird. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Genau so ist es auch wieder bei dem Thema. Es geht um ein Impfstoffinstitut, also um eine medizinische Forschungseinrichtung. Ich zitiere: Die unab­hängige, gemeinnützige und politisch neutrale Organisation arbeitet mit dem Ziel, „in allen Regionen der Erde die Entwicklung und Zurverfügungstel­lung von sicheren, effektiven und erschwinglichen Impfstoffen zu sichern“. – Jetzt stellt sich mir schon die Frage: Seid ihr ernsthaft gegen medizi­nische Forschung, dagegen, dass Impfstoffe wirklich möglichst allen Menschen zugutekommen und dass alle Menschen dadurch die Möglichkeit bekom­men, sich vor schweren Krankheiten oder schweren Krankheitsverläufen zu schützen? (Bundesrat Schennach: Sie sind dagegen! Sie sind ernsthaft
dagegen! – Widerspruch bei der FPÖ.)
Wieso seid ihr dann dagegen? Ich verstehe es nicht. Oder stellt ihr die Erfolgsgeschichte von Impfungen per se
infrage? Anscheinend. (Bundesrat Spanring: Nein! Nein! – Zwischenruf der Bun­desrätin Doppler.) Ja, genau.


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Wir wissen, dass die Entwicklung von Impfungen gemeinsam mit
höheren Hygienestandards in den letzten 150 Jahren zu einer stark gestiegenen Lebenserwartung geführt hat. Das ist ein unumstrittener Fakt. Impfungen gehören – wir haben es schon gehört – zu den größten Errungenschaften der modernen Medizin. Sie retten Kinderleben und jedes Jahr mehr als vier
Millionen Menschen, die infolge von gefährlichen Krankheiten wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Masern sonst gestorben wären. Das sind
Fakten.

Ich finde, jeder hat ein Recht auf seine eigene Meinung (Bundesrat Steiner: Außer es ist nicht eure!), aber was man nicht hat, ist ein Recht auf eigene Fakten.
Das sei an dieser Stelle auch einmal gesagt. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Für die FPÖ reicht es aber, wenn ein Tagesordnungspunkt irgendetwas
mit Impfen zu tun hat – und bamm, schon legt ihr los (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ – Zwischenrufe bei der FPÖ), völlig tatsachenbefreit, weil es euch nämlich nicht um die Sache an sich geht. Nein, es geht euch darum, politisches Kleingeld mit der Angst von Menschen zu machen. Der beste Beweis war auch die Ausschusssitzung vorgestern, die natürlich nicht öffentlich ist. Da hattet ihr Ge­legenheit, die anwesenden Expert:innen zu befragen. – Kein Wort.
(Bundesrat Steiner: Es gab nur eine Expertin!) – Ja, eine, aber selbst die eine hättet ihr fragen können. Aber nein, kein Wort, da seid ihr mucksmäuschenstill.
Das hebt ihr euch für die öffentliche Debatte auf (Bundesrat Steiner: Na logisch!), in der ihr das ausschlachten könnt (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler),
weil es euch nur darum geht, Material für eure sogenannten alternativen Medien zu produzieren. Das hat Kollege Leinfellner wirklich eindrücklich mit
seiner Schreierei vorhin bewiesen. Das veröffentlicht ihr dann unter so wortge­waltigen und klugen Schlagzeilen wie „FPÖ-Steiner zerlegt SPÖ-Babler“
oder „Christian Hafenecker räumt auf“. (Bundesrat Babler: Hast du dir den schon einmal angeschaut? Dem muss man ja aus dem Sessel heraushelfen!) Morgen


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findet man dann wahrscheinlich die Schlagzeile: Leinfellner zeigt es dem Bundes­rat. – Na Wahnsinn, wirklich sehr, sehr super. (Beifall bei Grünen, ÖVP und
SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es geht euch einfach nicht um die Sache. Wenn ich mir die ganze Coronapho­bie – anders kann ich das nicht mehr nennen – anschaue, dann sehe ich,
ihr seid für eure Wählerinnen und Wähler – ja, Frauen wählen euch auch, das wären dann die Wählerinnen –, für viele Menschen selbst in diesem Bereich eine Mogelpackung. Ich werde euch auch sagen, warum: Immer dann, wenn ein potenziell kontroversiell diskutiertes Thema auftaucht, schaut ihr euch einmal ein Weilchen um, was die anderen Parteien so sagen, wie die sich positio­nieren, wo ihr möglicherweise eine Nische findet, wo ihr Menschen, die sich unverstanden fühlen, instrumentalisieren könnt. Und danach, nur da­nach, beschließt ihr eure Linie – ja, nur danach und nach nichts anderem. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schreuder: Richtig! Richtig! Jawohl, so
ist es! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Spulen wir ein bisschen die Zeit zurück, weil ihr es offensichtlich bei euren Schreianfällen ein bisschen vergessen habt: Anfang 2020 hat die FPÖ der neuen Regierung in Bezug auf die herannahende Coronapandemie Untätigkeit vorgeworfen. (Bundesrat Spanring: Weil ihr geschlafen habt!) Ja, Dominik Nepp meinte noch im Jänner, der Gesundheitsminister würde in der Pendel­uhr schlafen. (Bundesrat Spanring: Ja, war so!) Da habt ihr Maßnahmen verlangt. Der Kärntner FPÖ-Chef Darmann erklärte Anfang Februar, dass reines Fiebermessen am Flughafen zu wenig wäre. FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak hat, Bezug nehmend auf die bis dahin getroffenen Maßnahmen,
von Placebomaßnahmen gesprochen. (Bundesrat Schreuder: Es hat gar nicht hart genug sein können!) Nein, es hat gar nicht genug sein können.

In unserer kleinen Gemeinde – Mitte März, kurz nach dem Beginn des ersten Lockdowns – war ein FPÖ-Gemeinderat einer der Ersten, der sich bei
einer Gemeinderatssitzung mit der Begründung, er müsse seine Familie vor einer


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möglichen Infektion schützen, hat entschuldigen lassen. Also! (Bundesrat Schen­nach: Den Lockdown hat die FPÖ erfunden!)

Dann war Corona wirklich da und es wurden Maßnahmen gesetzt – und die FPÖ befand es für opportun, ihre Forderungen um 180 Grad zu wenden, zu
drehen. Wie gesagt: Ihr seid für eure eigenen Wählerinnen und Wähler einfach eine Mogelpackung. Daran ändert auch noch so lautes Poltern nichts.
(Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.) Das zeigen auch eure Anträge: Anträge wie diese macht ihr ja nicht, weil ihr von einer
Sache überzeugt seid. Sie sind reine Propagandainstrumente, in denen es einfach nur darum geht, eure Reden auf FPÖ-TV zu verteilen. (Bundesrat Steiner: Österreich zuerst heißt der Kanal! Österreich zuerst!)

Ihr schreibt zum Beispiel im Antrag vom „Hintergrund der Covid-19-Pan­demie“. – Was? Ich dachte, ihr seid nicht der Meinung, dass es jemals eine Coro­napandemie gab. Also was jetzt? Entscheidet euch! Ein bisschen viel Hin
und Her ist das schon. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)

So, zum Schluss: Worum es bei dem heutigen Punkt geht, haben dankenswerter­weise mein Kollege von der SPÖ und meine Kollegin von der ÖVP schon ausführlich erläutert. Ich möchte noch hervorheben, dass es dabei eben nicht um die Frage geht, wer sich wann impfen lässt und wer nicht. (Bundesrat Span­ring: So viel Schwachsinn in einer Rede!) Es geht um Grundlagenforschung, die na­türlich auch in Anwendung gebracht werden muss, und das natürlich in Zusammenarbeit mit entsprechenden Unternehmen. Es geht auch um interna­tionale Politik, darum, dass der Amtssitz Österreich weiter gestärkt wird.
Und es geht darum, dass Österreich einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leistet, damit wir auf die nächste Pandemie besser vorbereitet sind. –
Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Schreuder: Bravo!)

15.18


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 212

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile dieses.


15.18.57

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine Vorrednerin Simone Jagl hat jetzt schon sehr viel gesagt, was ich auch sagen wollte, aber ich möchte jetzt doch noch kurz ein paar
Worte zum Entschließungsantrag der FPÖ sagen, denn wie bereits erwähnt ist es einfach wieder eine Angstmache.

Fakt ist: Es gibt noch keinen fertigen Entwurf für diesen sogenannten WHO-Pandemievertrag. Wenn konkrete Textierungen vorliegen würden,
könnten wir darüber diskutieren, aber diese gibt es noch nicht. Die Verhandlun­gen über eine zukünftige bessere Abstimmung der Staaten im Falle einer globalen Gesundheitskrise laufen noch.

Klar sind für uns folgende Punkte: Eine verbesserte Prävention und eine effek­tive Bewältigung von Pandemien sind im Interesse Österreichs und auch
im Interesse der Menschen in Österreich. Wir bekennen uns daher zur interna­tionalen Kooperation mit der WHO, dort, wo sie sinnvoll ist, behalten
uns aber auch die eigene Entscheidung vor, wenn das notwendig ist. (Bundesrat Spanring: Es gibt aber keine eigene Entscheidung mehr!)

Wir sprechen uns klar gegen Änderungen der Bundesverfassung sowie gegen jegliche Einschränkung der Achtung der Menschenwürde aus. Österreich
wird daher jeden Entwurf detailliert prüfen und nur ratifizieren, wenn die Ent­scheidungshoheit über Pandemieprävention und -management auch
weiterhin bei uns in Österreich liegt. (Bundesrat Spanring: Ihr könnt prüfen und trotzdem zustimmen!) Auch Verbindlichkeiten über andere Wege werden
klar abgelehnt. Was in Österreich gelten soll, soll auch in Österreich beschlossen werden, und dem wird bei einer allfälligen Umsetzung in nationales Recht
Sorge getragen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


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Das gilt darüber hinaus für alle von der WHO verhandelten Rechtsakte. Keines­falls wird es eine Möglichkeit geben, dass die WHO oder die Mehrheit der
in der WHO vertretenen Staaten irgendwelche einschränkenden Maßnahmen in den Nationalstaaten verfügen kann. Ein solches Ansinnen würde erstens
von uns keine Zustimmung erhalten, aber ich denke, auch nicht vom Großteil der übrigen Staaten weltweit.

Die FPÖ sollte die Diskussion bitte faktenbasiert führen und aufhören,
solche Schreckgespenster an die Wand zu werfen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

15.21


Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank. (Bundesrat Steiner hebt die Hand.)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Ruf bei der FPÖ: Doch!)
Doch? – Kollege Steiner, ich erteile Ihnen das Wort.


15.21.56

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Ich muss nur kurz auf Kollegen Schennach replizieren, der gesagt hat: Der Tiroler Freiheitskampf mit Andreas Hofer war kein Freiheitskampf, sondern Dummheit! (Bundesrat
Schennach: Der zweite! – Bundesrat Schreuder: Da hast du nicht gut zugehört!)

Also, lieber Herr Kollege Schennach, da ist es gescheiter, du schläfst
weiter, als dass du so einen Semmel von dir gibst. (Beifall bei der FPÖ.) Schlaf ein bissel weiter und lass so etwas bitte! – Traurig; aber gut.

Zur Kollegin Jackl (Bundesrat Schreuder: Jagl mit G!) – Jagl, Entschuldigung; ich habe es nicht absichtlich falsch gesagt –, muss man jetzt einmal ganz
ehrlich sagen: So viel Meinung und so wenig Ahnung, deswegen sind wir strikt gegen die Cannabisfreigabe, denn es macht wirklich weich im Kopf. Da
haben wir jetzt den Beweis wieder einmal gesehen. (Beifall bei der FPÖ. – Bun­desrat Schreuder: Das geht nicht! Das geht nicht! Man kann hier nicht
suggerieren, dass jemand Drogen nimmt!)
Und dann - -



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 214

Vizepräsident Dominik Reisinger: Herr Kollege Steiner! Wir müssen uns leider am Präsidium wiederholen: Ich ersuche wirklich, wirklich eindringlich, in
den Debattenbeiträgen die Würde und den Anstand des Hauses,
des Parlaments, der Demokratie und des Bundesrates zu wahren. (Bundesrat Schreuder: Das ist ein Ordnungsruf!) Solche Aussagen sind schädlich,
sie sind peinlich und sie sind auch nicht mehr auszuhalten. Also ich ersuche Sie wirklich, diese Aussage zurückzunehmen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schreuder: Zur Geschäftsordnung!)


Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Das geht dann nach meiner Rede wieder. Du kannst zur Geschäftsordnung reden, Herr Kollege, aber laut Geschäftsordnung nach meiner Rede. Also brauchst du jetzt gar nicht nervös zu werden.

Jetzt habe ich wahrscheinlich etwas falsch verstanden, weil Kollege
Schreuder zu mir gesagt hat, ich dürfe nicht Drogenkonsum suggerieren. (Bun­desrat Schreuder: Du hast suggeriert, sie würde Drogen nehmen!) Den
suggeriere ich nicht, aber ihr seid ja für die Legalisierung, nicht wir. Ich sugge­riere das nicht. Es tut mir leid, wenn ich das suggeriert habe, aber ich
habe wahrscheinlich etwas falsch verstanden. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Zumindest weiß ich aus den Aussendungen der Grünen, dass ihr für die
Freigabe von Drogen seid. Wir sind es nicht. – Ich darf bitte meine
Rede fortsetzen.

Kollegin Jagl hat behauptet, dass wir bei Corona quasi nicht ehrlich waren. – Frau Kollegin, wir haben uns sogar dafür, dass wir am Anfang harte
und strikte Maßnahmen gefordert haben, bei der Bevölkerung entschuldigt. Wir haben es aber, als diese Coronageschichte ausgebrochen ist, vor lauter Angstmache, die betrieben worden ist, nicht besser gewusst. Nur gibt es einen großen Unterschied: Die Freiheitliche Partei hat sich entschuldigt, weil
wir erkannt haben, auf welchem Holzweg diese Regierung unterwegs ist. Wir haben über den Tellerrand hinausgeschaut, in andere Länder dieser
Welt, wie diese mit der Pandemie umgegangen sind – und es gab viele Länder,


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 215

die ordentlich damit umgegangen sind. An diesen haben wir uns ein
Beispiel genommen und den Kurs sofort geändert – im Gegensatz zur Bundes­regierung, die die Marschrichtung Kurz vollzogen hat, wie man in den
geleakten Akten gesehen hat, in denen gestanden ist: Es ist wichtig, der Bevöl­kerung Angst zu machen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Mittlerweile sind
diese Dokumente ja öffentlich zugänglich. Und was wurde dann gemacht? – Dann hat man sich hingestellt und hat behauptet – nur damit man
es noch einmal in Erinnerung ruft –: Jeder wird jemanden kennen, der dann aufgrund der Coronaerkrankung tot sein wird.

Wissen Sie, was? – Mittlerweile kennt jeder jemanden, der einen Impfschaden hat. So schaut es nämlich mit eurer Zwangsimpfung aus! (Beifall bei
der FPÖ.)

Und wenn ich schon von der Zwangsimpfung rede: Da sitzt er eh gleich, da sitzt er, der Kurzzeitkanzler. Ins Gedächtnis der unrühmlichen österreichischen Geschichte werden Sie, Herr Schallenberg, als der Impfpflichtkanzler eingehen, der in Österreich allen Ernstes am Ende einer Pandemie die Leute nach unzähligen Drangsalierungen on top noch mit einer Impfpflicht drangsaliert hat, und das noch dazu mit dem wohl schlechtesten Gesundheitsminister Mückstein – ihr zwei am Achensee. Da kann man nur gratulieren. Ich weiß ja – man hört das immer und ich bekomme auch einen Haufen Zuschriften
dazu –, dass Herr Schallenberg immer so toll empfangen wird, wenn er woanders hinkommt. Deswegen ist er lieber weit weg im Ausland, weil ihn in
Österreich jeder auf seine Schandtaten anspricht – und das ist auch gut so, Herr Schallenberg! (Beifall bei der FPÖ.)

Was Sie in Ihrer kurzen Zeit als Aushilfskanzler oder Ersatzkanzler für Kurz mit der Bevölkerung in Österreich aufgeführt haben, ist wirklich – nein, ich
will jetzt keinen Ordnungsruf riskieren – nicht auszuhalten gewesen. Hoffentlich schämen Sie sich im Nachhinein einmal ehrlich dafür. Das wäre gut – oder
wenn Sie sich hinstellen und endlich einmal zu den Österreichern sagen würden: Es tut mir leid! Ich weiß nicht, was mich damals am Achensee geritten hat,


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am Ende einer Pandemie die Impfpflicht für alle auszurufen. – Es wäre ehrlich und anständig, sich einmal zu entschuldigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und ihr sagt immer, wie die Kollegin vorhin, die FPÖ spiele immer die gleiche Schallplatte ab. (Bundesrätin Jagl: Stimmt ja!) Ich erkläre es euch jetzt, ich
sage es euch. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich warte, bis es wieder ganz ruhig wird. Ich sage es euch jetzt. (Bundesrat Schreuder: Weil du keine Zwischenrufe
machst! Geh bitte, jetzt wird es lächerlich!) –
Nein, zwischenrufen ist ja gut, lieber Kollege, ich liebe Zwischenrufe, weil dann die Rede auch ein bissel leben­diger wird. Ich liebe die Zwischenrufe, Herr Kollege. Und wenn du „lächerlich“ sagst, dann freut mich das umso mehr, weil eure lächerliche Politik ja
bald abgewählt wird. Ich liebe Zwischenrufe, weil ich ja gerne auf Zwischenrufe reagiere. Ich wollte euch jetzt sagen, warum wir diese Schallplatte immer wiederholen, und das soll ja der Zwischenrufer auch verstehen: weil
ihr das Feeling und das Gespür für das, was ihr da draußen angerichtet habt, ein bissel verloren habt. (Bundesrat Schreuder: Bei jeder Rede verlierst du das
Gespür, wie man mit Menschen umgeht!)

Nur ein Beispiel, weil du gerade hereingerufen hast, Herr Kollege Schreuder: Ein Gründungsmitglied der Grünen in Tirol hat euch aufgrund eurer Politik
den Rücken gekehrt und wurde vor zwei Jahren Mitglied bei der Freiheitlichen Partei – mit voller Überzeugung! So eine Politik habt ihr gemacht: Ein Gründungsmitglied der Grünen, der einmal für die Ideologie der Grünen, für Naturschutz, wofür ihr einmal eingestanden seid, eingetreten ist, hat
euch den Rücken gekehrt und ist zur Freiheitlichen Partei gegangen! So weit habt ihr es mit eurer Politik gebracht. (Bundesrat Schreuder: Ja, dann
ist er bei euch, das ist mir wirklich wurscht!)

Das habe ich mir jetzt gar nicht aufgeschrieben, deshalb danke für den Zwi­schenruf, dadurch wird es interessanter. Ich habe mir aber noch ein bissel mehr aufgeschrieben. Deswegen liebe ich ja die Zwischenrufe, Herr Kollege!
(Beifall bei der FPÖ.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 217

Kollegin Jagl hat vorhin gesagt – na, es ist ja echt lustig, wie sich die Grünen entwickeln –: Ihr wollt im Ausschuss nicht diskutieren, weil dieser
nicht öffentlich ist. Ihr wollt ja lieber öffentlich diskutieren. – Das war einmal ein Grundprinzip der Grünen! Natürlich ist es uns lieber, öffentlich zu diskutieren
als in irgendeinem Hinterzimmer im Parlament. Es sind wunderschöne Ausschusslokale, alles wunderbar, aber mir ist es lieber, ich diskutiere öffentlich mit euch (Bundesrätin Jagl: Das eine schließt ja das andere nicht aus!), damit
die Bevölkerung sieht, worum es geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Mir ist klar, dass es mittlerweile viel, viel schöner wäre, wenn man es im Hinter­zimmer machen würde, wenn auch die FPÖ ihre kritischen Fragen im Hin­terzimmer stellen würde – aber nein, das ist nicht unsere Auffassung von Politik. (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl.) Unsere Auffassung von Politik ist: für
das Volk, mit dem Volk und direkt am Volk! (Beifall bei der FPÖ.) Das heißt, wir diskutieren die Missstände öffentlich, ordentlich und so, dass sie jeder mitbekommt.

Ich freue mich auch, wenn Kollegin Jagl dann sagt: Na, das ist ja ein Wahnsinn, und auf Youtube hauen sie dann die Reden raus! – Jetzt weiß ich, warum
die Freiheitlichen auf Youtube – übrigens heißt der Kanal Österreich zuerst, für jene, die es interessiert – so viele Klicks haben: weil uns Kollegin Jagl so
fleißig stalkt! (Beifall bei der FPÖ.) Danke schön, das freut uns wirklich, Kollegin Jagl!

Ich muss jetzt einmal schauen, wo die Videos der Grünen sind, das muss
ich mir einmal anschauen, damit habt ihr dann auch mehr Klicks, wenn ich mir das anschaue.

Also, Frau Kollegin Jagl, auch morgen wieder fleißig Österreich zuerst,
Youtube-Kanal, einschalten, damit die Klicks wieder hochgehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.31



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 218

Vizepräsident Dominik Reisinger: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäft­behandlung. – Herr Kollege Schreuder, bitte.

*****


15.31.34

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ja durchaus auch ein Anhänger von leidenschaftlichen Debatten, aber wenn bezüglich eines Mitglieds dieses Bundesrates aufgrund einer Rede suggeriert wird, es – sie – würde Drogen nehmen, dann ist hier auf jeden Fall ein Ordnungsruf zu erteilen, Herr Präsident. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

15.31

*****


Vizepräsident Dominik Reisinger: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? (Bundesrat Schreuder hebt die Hand.) Zur Debatte? – Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort, Herr Bundesrat Schreuder. (Zwischenruf
des Bundesrates Spanring.)


15.32.09

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Ich werde die Debatte jetzt nicht mehr in die Länge ziehen (Ruf bei der FPÖ: Nein!), aber, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hier schon einen Blick auf die Experten der FPÖ werfen, die dann eingeladen werden, bei der FPÖ
Reden zu halten und dann als Experte - - (Ruf bei der FPÖ: Bhakdi!) – Es geht um Herrn Bhakdi (Bundesrat Steiner: Jawohl!), genau. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Herr Bhakdi, euer Experte, der wirklich von allen anderen Immunologen, von al­len Experten, die mit Pandemie, mit Viren, mit Impfungen zu tun haben,
und zwar von Tausenden und Abertausenden weltweit, widerlegt wird, ja das ist euer Experte. Und dann sitzt ihr hier im Parlament, fordert zum Beispiel


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aufgrund eines Deportationsvorwurfs (Zwischenruf bei der FPÖ), dass es irgend­wie NS- -  Wie war das? – Es wäre verharmlosend. Und ihr ladet mit
Herrn Bhakdi einen Antisemiten erster Klasse ein! Er ist antisemitisch (Zwischen­ruf des Bundesrates Spanring), er hat gesagt, die Juden hätten das Böse
von Deutschland gelernt, und macht eine widerwärtige Täter-Opfer-Umkehr der antisemitischen Art. (Ruf bei der FPÖ: So ein Schwachsinn!) Und das sind
eure Experten! So schaut es aus! Und dann - - (Bundesrat Spanring: Weniger Drogen, Herr Kollege! Weniger Drogen!) – Ich denke mir, das reicht jetzt langsam.

Und dieser Herr Bhakdi - -

15.33.34*****


Vizepräsident Dominik Reisinger: Einen Moment bitte, ich muss Sie kurz unterbrechen.

Offensichtlich hilft keine Bitte, kein Ersuchen, es gibt ständig Störrufe. Wir alle wissen, Zwischenrufe sind grundsätzlich okay und auch erwünscht, aber
in einem erträglichen Ausmaß. Irgendwann ist das Fass voll.

Herr Kollege, ich erteile Ihnen für diesen Wortruf, der klar zu hören war, einen Ordnungsruf. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen. –
Bundesrat Steiner: Ich habe ja nichts gesagt!)

*****

15.34.14


Bundesrat Marco Schreuder (fortsetzend): Als gebürtiger Niederländer bin ich ja einige Vorwürfe gewöhnt (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der FPÖ – Bundes­rat Pröller: Na schau!) – wobei, wir Niederländer können jetzt auch Ski fahren. (Heiterkeit des Redners. – Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Aber Herr Bhakdi, jetzt möchte ich schon wieder ernsthaft werden, behauptet, es gäbe keinen Beweis, dass die Polioimpfung irgendeine Wirksamkeit


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 220

gehabt hätte. – Liebe FPÖ, schaut kurz einmal her (ein I-Pad, auf dessen Bild­schirm eine Grafik zu sehen ist, in die Höhe haltend) – seid so lieb, schaut euch das kurz an! Herr Bhakdi behauptet, es gäbe keinen Beweis dafür, dass die Polioimpfung irgendeine Wirkung hätte. Das sind die Zahlen für Deutschland: 1962 wurde die Impfung eingeführt, und in dem Augenblick gab es in Deutschland keine Poliofälle mehr; 2002 gilt als poliofrei.

Jetzt können Sie natürlich sagen: Ja, das ist Deutschland, Sie haben ja keine Zahlen aus Österreich!, aber die habe ich blöderweise tatsächlich nicht gefunden. Ich habe aber Zahlen für Italien (eine weitere Grafik zeigend) gefunden, und wir liegen ja schön dazwischen. In Italien wurde die Polioimpfung 1964 eingeführt, seither gibt es keine Poliofälle mehr. (Ruf bei der FPÖ: Sind
wir eh nicht dagegen!)

Und wenn ich lesen muss, Freiheitliche Partei, dass in Österreich wieder Kinder an Keuchhusten, an Masern sterben und das meistens Menschen sind,
die genau in solchen Telegram-Channels, in diesen Filterblasen sind, in denen ihr eure Youtube-Videos verbreitet (Bundesrat Spanring: Woher weißt du das?
Das ist unfassbar!),
und deswegen Kinder sterben, dann würde ich doch zumin­dest so viel Anstand haben, zu sagen: Es gibt Impfungen, die wichtig
sind. Wir sollten doch eigentlich als Volksvertretung, die wir alle sind – nämlich wir alle sind die Volksvertretung, nicht nur ihr alleine –, zumindest den
Anstand haben, zu sagen: Liebe Leute, gegen Masern, gegen Polio, das ist be­wiesen, helfen Impfungen! – Das könnt ihr doch auch einmal sagen
(Bundesrat Spanring: Das haben wir eh gesagt! Was ist mit dir?), damit das nicht passiert und damit keine Kinder sterben müssen! (Beifall bei Grünen
und ÖVP sowie des Bundesrates Arlamovsky. – Bundesrat Spanring: Was redest denn du? Das haben wir gesagt! Da ist es ja klar, dass ich einen Zwischenruf
mache! – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)

Ich finde, dieses Thema ist viel zu ernst – da geht es um das Wohl unserer Kin­der –, als dass wir hier daraus politisches Kleingeld machen und uns auf irgendwelche Verschwörungstheorien einlassen. Das geht in dieser Republik


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einfach nicht. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesra­tes Arlamovsky.)

15.36


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Es liegen - - (Bundesrat Steiner hebt die Hand.) Eine weitere Wortmeldung: Herr Kollege Steiner. – Ich erteile Ihnen das Wort. (Bundesrat Schreuder: Sie
halten es nicht aus!)


15.37.05

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Kollege Schreuder, ich habe es jetzt einmal gegoogelt, weil du das auch gegoogelt hast, was Bhakdi betrifft.

Bhakdi war bis zum Ausbruch der Coronapandemie ein gehypter Mikrobiologe, der laut Wikipedia – also keine freiheitliche Vorfeldorganisation; eins,
zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf, 13, 14, 15, 16, 17 – 17 hochdotierte Preise eingeheimst hat, aus Deutschland und der
ganzen Welt, für seine medizinische Arbeit. Aufgrund seiner medizinischen Arbeit wurden Entdeckungen gemacht, die uns in der Medizin ganz weit nach vorne gebracht haben. Einen Menschen, der so verdient um die Medizin
ist, gibt es hier herinnen sowieso nicht, und diesen so runterzumachen und so schlechtzumachen, nur weil er jetzt bei der FPÖ bei einer Veranstaltung
war, spricht ganz viel für die Grünen – traurig. (Beifall bei der FPÖ.)

15.38


Vizepräsident Dominik Reisinger: Es liegt keine Wortmeldung dazu mehr vor. (Bundesrat Spanring hebt die Hand.) – Es gibt doch eine weitere Wort­meldung: Kollege Spanring. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Steiner: Wir können noch 3 Stunden über das Thema reden, kein Problem!)


15.38.23

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich kann man das nicht so stehen lassen.
Zum Vorwurf von Herrn Kollegen Schreuder, dass Herr Bhakdi angeblich ein


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 222

Antisemit wäre: Die Anzeige, die da eingebracht ist, ist natürlich wieder
von links eingebracht worden, und wenn Sie nachgeschaut hätten, dann wüssten Sie, dass Herr Bhakdi von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigespro­chen wurde.

Also was wollen Sie jetzt noch sagen? Wollen Sie jemandem, der freigesprochen wurde, jetzt trotzdem irgendetwas anhängen, wollen Sie das machen?
(Bundesrat Schreuder: Ich empfinde seine Aussage immer noch ...!) – Ja, Sie empfin­den es, aber Sie stellen sich hierher und sagen, er sei ein Antisemit.
(Bundesrat Steiner – in Richtung Bundesrat Schreuder –: Aber Sie sind nicht der Richter!) Das ist derselbe wie der, der dann, wenn wir Remigration
sagen, reinschreit und von Deportation spricht, wobei Sie genau wissen, worum es geht. (Bundesrat Schreuder: ... Deportation!) Das ist wirklich eine ganz,
ganz miese Art der Politik (Bundesrat Schreuder: Aber ihr seid ja so anständig! Ihr seid so anständig! Austeilen, aber nichts einstecken können!), und Sie machen
nichts anderes, Sie machen die ganze Zeit nichts anderes als Unterstellungen. (Beifall bei der FPÖ.) – Ich vertrage es schon.

Und weil das heute wieder von der ÖVP gekommen ist – wir haben ja neben uns den Bundeskanzler außer Dienst, der gesagt hat, wir müssen die Zügel
enger ziehen (Bundesrat Steiner: Ungemütliche Weihnachten!), und weil ja heute wieder über die Polizeipferde hergezogen wurde –: Erste Frage: Liebe
ÖVP, ihr seid immer die, die über die Polizeipferde herziehen. Jetzt habe ich eine Frage: Unter welcher Regierung wurde das umgesetzt, war das Schwarz-Blau? – Ah, ja, das heißt, ihr wart dabei.

Eine zweite Frage zum Thema: Was ist gescheit: ein fix fertiges Projekt, das eigentlich in den Startlöchern gestanden ist, nur noch ausgerollt hätte
werden müssen, um über 2 Millionen Euro, wo es Beispiele gibt aus New York, aus Deutschland, aus der Schweiz, aus Tschechien, wo auch viele führen­de Polizisten in Wien gesagt haben, eine Reiterstaffel wäre sinnvoll, ein solches Projekt vorher zu machen und dann einzustampfen? Das ist gescheit?


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 223

Das habt nämlich ihr, diese Regierung, zu verantworten. Das Projekt war fix und fertig!

Dann hättet ihr halt von Anfang an gesagt, ihr wollt es nicht, aber das war
nicht der Fall. Also stellt euch nicht hierher und verunglimpft etwas,
was gescheit und gut gewesen wäre, nur weil ihr ein Ziel gehabt habt: Alles, was von Kickl gut war, danach sofort zu vernichten, damit nur nichts übrig
bleibt! Genau das war euer Ziel. (Beifall bei der FPÖ.)

Und weil es halt leider immer wieder angesprochen wird, auch heute von Kolle­gen Schennach, der ja so viel Ahnung von Medizin hat: Sie reden immer
vom Pferdeentwurmungsmittel. – Es hat nie jemand von einem Pferdeentwur­mungsmittel geredet. Das Pferdeentwurmungsmittel haben auch wieder
Sie daraus gemacht. Es ist damals um ein Medikament gegangen, um eines, das ein Bestandteil eines Pferdeentwurmungsmittels war, das dafür verant­wortlich ist, dass es Millionen Menschen in anderen Belangen das Leben gerettet hat (Bundesrätin Miesenberger: Aber nicht gegen Corona!), und dessen Erfin­der dafür mit dem Nobelpreis ausgezeichnet wurden. Und Sie und das letzte Mal Kollege Wanner stellen sich hierher und sagen: Pferdeentwurmungsmittel! Pferdeentwurmungsmittel! – Leute, was ist denn los mit euch? Also nicht böse sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, wenn das draußen die Leute sehen, dann kann man darüber nachdenken, was mit der Würde des Hauses ist, denn wenn Leute hier herinnen sitzen und gutes Geld bezahlt bekommen – ja, wir kriegen alle gutes
Geld bezahlt –, die nicht einmal wissen, wie das Medikament heißt, sondern nur Pferdeentwurmungsmittel sagen, weil sie gar nicht wissen, wie es heißt,
und sich noch nie über das Medikament selbst Gedanken gemacht haben, das auch noch nie recherchiert haben, dann ist das, muss ich sagen, die
wahre Schande, und das ist der Würde des Hauses abträglich. Es ist einfach wirklich zum Schämen mit euch hier herinnen! (Beifall bei der FPÖ.)

15.42



BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 224

Vizepräsident Dominik Reisinger: Eine weitere Wortmeldung liegt mir vor. – Ich erteile das Wort.


15.42.42

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schreuder versucht zu suggerieren, dass wir Freiheitliche vielleicht gefährlich sind, weil wir bei diesem Tagesordnungs­punkt dagegenstimmen. Sie suggerieren, dass wir anscheinend, sage ich einmal, das Leben von kleinen Kindern gefährden (Bundesrat Schreuder: Es lassen
sich Leute nicht mehr gegen Masern impfen und nicht einmal gegen Keuchhusten!),
wegen Masern, Mumps und sonstigen Krankheiten.  Mitnichten, mitnich­ten! – (Bundesrat Schreuder: Das ist aber so!) Wir sind nicht generell gegen Imp­fungen, überhaupt nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf
des Bundesrates Schreuder.)
Wir alle haben Schutzimpfungen – nur nicht Coro­naimpfungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und genau das ist der Grund, warum wir hier heute dagegenstimmen:
weil wir euch schlicht und ergreifend nicht trauen. (Bundesrat Spanring: Genau!) Wir trauen euch schlicht und ergreifend nicht! (Bundesrat Schreuder: Ja,
ich traue dir noch weniger!)
Anerkannte Impfstoffe, wie gegen Masern, Mumps, Hepatitis, ja, keine Frage, die sind gut, aber das sind 20, 30 Jahre lang
erforschte Impfstoffe. Wer garantiert denn, dass da nicht wieder solch ein Schnellschuss kommt mit irgendeiner komischen Coronaimpfung?

Nein, danke, wir trauen euch nicht und werden daher bei diesem Tagesord­nungspunkt dagegenstimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.44


15.44.09

Vizepräsident Dominik Reisinger: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 225

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pan­demievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ vor.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich
gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich
mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Böhmwalder geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****


Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 226

Bevor ich die Sitzung zur Stimmenauszählung unterbreche, begrüße ich noch unsere Staatssekretärin Kraus-Winkler. Herzlich willkommen! (Beifall
bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

15.48.55*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.48 Uhr unterbrochen und um 15.50 Uhr wieder aufgenommen.)

15.50.19*****


Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 59 abge­gebenen Stimmen 10 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 49 „Nein“-Stimmen.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:

Bernard;

Doppler;

Kofler;

Leinfellner;

Pröller;

Schartel, Spanring, Steiner, Steinmaurer;

Theuermann.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 227

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arlamovsky, Arpa;

Babler, Böhmwalder, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;

Fischer;

Geieregger, Gerdenitsch, Gfrerer, Grimling, Gross, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn, Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;

Jagl;

Kaltenegger, Kittl, Kohl, Kovacs;

Lancaster, Lassnig;

Mertel, Miesenberger;

Neurauter;

Obrecht;

Prügl;

Reisinger, Ruf, Ruprecht;

Schachner, Schennach, Schmid, Schreuder, Schumann, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;

Tiefnig;

Wanner, Wolff;

Zauner.

*****


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 228

15.50.3910. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdöl­exportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden
Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder (2413 d.B. und 2506 d.B. sowie 11484/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 10. Tagesordnungs­punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Ich bitte um den
Bericht.


15.51.12

Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Ände­rung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation
der Erdölexportierenden Länder zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 229

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr dieses.


15.52.05

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier bei uns im Saal und werte Zuseher via Livestream! Im September 2022 hat der Verfassungsgerichtshof
der Republik Österreich eine wichtige Entscheidung getroffen, und zwar
in Bezug auf die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über deren
Amtssitz, kurz das Opec-Amtssitzabkommen.

Dieses Abkommen, welches seit dem 10. Juni 1974 in Kraft ist – es ist also fast auf den Tag genau gleich alt wie ich –, regelt die Vorrechte und Befreiungen
der Opec. Insbesondere wurden damals die Unverletzlichkeit des Amtssitzes und die Befreiung der Opec sowie ihres Eigentums von der österreichischen Jurisdiktion festgelegt.

Doch der Verfassungsgerichtshof erklärte bestimmte Bestimmungen dieses Ab­kommens für verfassungswidrig. Warum wurde diese Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof getroffen? – Die bisherigen Bestimmungen verwehrten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Opec aufgrund der
Immunität der Opec im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten den Zugang zu den österreichischen Gerichten. Zudem sah das interne Organisationsrecht
der Opec keinen angemessenen alternativen Streitbeilegungsmechanismus vor.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung waren bedeutend. Die Opec
wurde völkerrechtlich dazu verpflichtet, einen Rechtsschutzmechanismus für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit ihren aktuellen und auch ehemali­gen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzuführen, der den Standards der


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 230

Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Dies ist ein wichti­ger Schritt zu einer gerechten und transparenten Arbeitsumgebung innerhalb der Opec.

Die Opec und die Internationale Atomenergiebehörde sind übrigens jene internationalen Organisationen, die sich als erste bei uns in Österreich niederge­lassen haben. Inzwischen haben wir mehr als 40 solche internationalen Organisationen bei uns im neutralen Österreich, und wir profitieren davon, dass viele internationale Organisationen ihren Sitz bei uns haben.

Laut einer Studie des IHS bieten die internationalen Organisationen
nicht nur Arbeitsplätze für Österreicherinnen und Österreicher, nämlich rund 15 000, sondern es profitieren auch viele Sektoren und Wirtschafts­zweige, vor allem die Beherbergungsbetriebe, also die Hotellerie, und die Gastronomie – das wird die Frau Staatssekretärin freuen –, da es viele mit den internationalen Organisationen in Zusammenhang stehende Veranstal­tungen gibt.

Auch für die internationalen Schulen ist die Ansiedlung vieler internationaler Or­ganisationen in Österreich ein großer Vorteil, da diese Organisationen auch
viele ausländische Mitarbeiter beschäftigen, die ihre Kinder meist auf internationale Schulen schicken, aber auch der Handel profitiert sehr von den vielen ausländischen Mitarbeitern, die durch die Ansiedlung dieser Orga­nisationen in Österreich leben und natürlich auch in Österreich ihr Einkommen ausgeben.

Der jährliche Wertschöpfungseffekt in Österreich beläuft sich auf rund 1,3 Milliarden Euro. Man sieht also, wie sehr Österreich davon profitiert, dass aus allen Teilen der Welt, auch aus unterschiedlichsten Systemen, Organi­sationen beziehungsweise Diplomaten zu uns kommen, um im neutralen Öster­reich auf diplomatischem Weg und im Dialog gemeinsam an Lösungen
zu arbeiten.


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Das Ziel ist es, dass wir auch weiterhin ein attraktiver Standort für internationale Organisationen und deren Mitarbeiter bleiben. Ich bitte Sie daher, der ge­genständlichen Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Opec zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie
des Bundesrates Gross.)

15.56


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.


15.56.42

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Außenminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Liebe frühere Präsidentin unserer Versammlung, die Opec hat es aber schon vorher gegeben. Die Opec war nicht in Wien zuerst ansässig, sondern in
Genf. Das war eine Vereinigung arabischer Länder gemeinsam mit Venezuela. Es gab damals einen Außenminister namens Bruno Kreisky, der die Opec von
Genf nach Wien geholt hat. Das ist ein bisschen die Geschichte.

Nach dem Ansässigwerden der Opec kam aber 1976 – und das ist etwas ganz besonders Erfreuliches – auch der Opec Fund for International Develop­ment, also die Entwicklungshilfeorganisation der Opec, nach Wien. Diese resi­diert in einem eigenen Haus am Ring und hat nicht weniger als – wenn
ich das letzte Jahr anschaue – 1,7 Milliarden Euro an 55 Projekte ausbezahlt. Das ist eine enorme Leistung. 42 Prozent dieser Summe gehen nach Afrika, was besonders erfreulich ist.

Hier geht es aber jetzt gar nicht um Energie und auch nicht um internationale Organisationen, sondern es geht um einen Rechtsschutzmechanismus. Internationale Organisationen unterliegen aufgrund der Immunitäten für interna­tionale Organisationen nicht der Rechtsprechung des jeweiligen Landes.


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Gerade bei Arbeitsrecht und Familienrecht bedarf es eines Rechtsschutzmecha­nismus, um Streitigkeiten solch großer und kleiner Organisationen zu klären.

Im Rahmen des Europarates hatte ich einmal die undankbare Aufgabe, dies mit dem internationalen Patentamt durchzuspielen. Ich habe noch nie so ein Minenfeld gesehen. Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des internationalen Patentamtes dürfen das Amt nicht betreten, weil es eben keinen Rechts­schutzmechanismus in diesem Sinne gibt. Andere, kleinere Organisationen schließen sich zusammen und nehmen gemeinsam einen in Anspruch
oder hängen sich an einen größeren an. Auch das ist möglich. Wichtig ist aber, da es immer wieder arbeitsrechtliche Streitigkeiten in solchen Institutio­nen gibt, dass es einen solchen Mechanismus gibt.

Frau Schwarz-Fuchs und ich haben an die Geschichte erinnert: dass das schon 1965 war. Damals hat man das in dieser Form noch gar nicht berücksich­tigt. Deshalb müssen wir diesen Mechanismus schaffen, weil der Europäische Menschenrechtsgerichtshof dies einfordert, die Opec auch völkerrecht­lich dazu verpflichtet ist und auch der Verwaltungsrat so etwas bereits 2022 vorgelegt hat. Nun geht es darum, dass wir dies von österreichischer
Seite als amtssitzgebendes Land akzeptieren.

Allerdings werden wir das Thema bald wieder haben, denn auch der Opec Fund muss einen solchen Rechtsschutzmechanismus machen, weil es das
auch 1976 noch nicht in der Form gab, wie es der Europäische Menschen­rechtsgerichtshof will und wie es mittlerweile völkerrechtlich völlig
klar ist.

Nachdem die Opec nach Wien gekommen ist, ist eine andere große Organisation ebenfalls nach Wien gekommen, nämlich die Internationale Atomenergie­behörde. Das heißt, in Wien sitzen zwei der mächtigsten und interessantesten Energieagenturen. Das ist gut so.

Ich teile durchaus die Ansicht meiner Vorrednerin: Das bringt sehr viel inter­nationale Bewegung in dieses Land. Wir hatten natürlich auch einen


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anderen Moment – wenn wir uns an den Überfall von Terroristen bei der Minis­tertagung der Opec in Wien erinnern, bei dem es auch Tote gab. Die
damalige Regierung hat ein Blutbad durch sehr diplomatisches Verhandeln in dieser Situation verhindert – Stichwort Carlos.

Das macht aber eben Wien und Österreich zu einem Zentrum internationaler Politik. Da passen zwei solche Institutionen bestens in unser Land.
Deshalb werden wir dieser Protokollerweiterung sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ebner.)

16.02


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm dieses.


16.02.40

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Wir haben
es jetzt eh gehört: Es geht im Kern darum, dass die Opec Rechtsschutzmechanismen für ihre Arbeitnehmer:innen bei Streitigkeiten nach österreichischem Recht umsetzen muss. Es ist gut, dass das jetzt der Fall ist.

Wir haben im Ausschuss auch ein bisschen nachgefragt und gehört,
dass versichert wurde, dass solche Regeln – wie überhaupt alle Privilegien, die internationale Organisationen in Österreich genießen – im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes für alle gelten und dass sukzessive alle, die jetzt zum Beispiel diesen Arbeitnehmer:innenschutz noch nicht haben, diesen
auch werden umsetzen müssen.

Ich freue mich wirklich grundsätzlich sehr über jede internationale Organisation, die sich in Österreich niederlässt. Das ist vor allem in Wien der Fall. Das
macht Österreich internationaler, das macht Österreich, Wien bunter, und das ist etwas ganz Wichtiges und Schönes.


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Gleichwohl ist es erlaubt, einen kritischen Blick auf die Opec zu werfen.
Die Opec gilt zwar völkerrechtlich als internationale Organisation und genießt wie gesagt auch alle Privilegien. Sie ist aber doch etwas anderes als
andere Organisationen, wie die UNO oder ihre Teilorganisationen und so weiter oder das Impfstoffinstitut, dessen Errichtung wir gerade vorhin beschlos­sen haben.

Tatsächlich ist die Opec vielmehr ein Kartell. Sie ist ein Kartell zur Kontrolle des Erdölmarktes, in dem es zielgemäß – das kann man ja nachlesen – darum
geht, die Rohölpreise zu kontrollieren oder innerhalb eines Preisbandes zu hal­ten. Da die größeren Erdölkonzerne, die wirklich Player sind, alle verstaat­licht sind – das ist übrigens auch eine Maßnahme der Opec selbst; das steht in den Statuten drinnen –, handelt es sich bei der Opec de facto um ein staat­liches Kartell.

Mitglieder sind so illustre Länder wie der Iran, die Vereinigten Arabischen Emi­rate, Saudi-Arabien, Libyen, Algerien, Kuwait et cetera. Man muss aber dazusagen – und das ist wichtig –, dass viele erdölexportierende Länder nicht dabei sind – die USA beispielsweise –, was die Macht der Opec dann
doch wieder sehr stark relativiert. Sie ist eigentlich nicht wirklich international in dem Sinne, dass sie ein Zusammenschluss aller erdölexportierenden Länder
im Sinne einer gemeinwohl- und wirtschaftswohlorientierten Verteilung der Re­serven und eines entsprechenden Umgangs mit Förderquoten wäre.

Etwa 40 Prozent der Erdölförderung stammt derzeit aus Opec-Ländern, und der Anteil ist eher im Sinken begriffen. Sie haben aber noch einiges an Reserven.

Allerdings gilt auch für die Opec-Länder, dass das Zeitalter der fossilen Energieträger, vor allem des Öls, vorbei ist. Das ist kein Geheimnis, und das wis­sen die Opec-Länder natürlich auch. Es ist sehr spannend, zu beobachten,
dass gerade diese teils intensivst dabei sind, ihre Wirtschaft umzubauen, teils sogar intensiver als andere Länder, die Erdöl importieren müssen. Also
sie wissen, dass diese Geldquelle in wenigen Jahrzehnten einfach versiegen wird,


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und investieren jetzt wirklich massiv in komplett andere Formen der Ener­gieversorgung, Stichwort Wasserstoff, in Saudi-Arabien et cetera.

Das heißt natürlich auch, dass à la longue die Bedeutung der Opec weiter ab­nehmen wird. Demgegenüber wird aber die Bedeutung der internationa­len Verbände zur Erzeugung erneuerbarer Energie zunehmen. Das ist auch kein Schaden. (Beifall bei den Grünen.)

16.06


16.06.57

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bun­desrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist somit angenommen.

16.08.0411. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird (3988/A sowie 11474/BR d.B. und 11486/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Isabella Kaltenegger. – Ich bitte
um den Bericht.


16.08.23

Berichterstatterin Ing. Isabella Kaltenegger: Ich darf Ihnen den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher
zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben. – Vielen Dank.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michaela Schartel. Ich erteile ihr dieses.



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16.09.04

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Vorsit­zender! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kollegen! Wie gesagt: Wir sind beim Tagesordnungspunkt 11, bei dem wir die Erhöhung und Verlängerung
des Handwerkerbonus beschließen. Wir sind auch der Meinung, dass das eine Möglichkeit sein kann, der Rezession, die momentan gerade im Handwerk
und im Gewerbe vorhanden ist, entgegenzuwirken.

Wir müssen aber gleichzeitig bemerken, dass das wieder – wie so viele Gesetze, die in letzter Zeit beschlossen werden – einen großen Teil der Bevölke­rung ausschließt, und zwar aus dem Grund, dass dieser Handwerkerbonus nur digital beantragt werden kann. Das heißt, man muss ein Smartphone
besitzen, man braucht einen PC, einen Internetzugang, und zusätzlich braucht man die ID Austria. 

Bereits in der letzten Sitzung haben wir den Reparaturbonus mitbe­schlossen, und da haben wir bereits darauf aufmerksam gemacht, dass da wieder eine Diskriminierung einer Generation stattfindet, weil auch dieser nur
digital zu beanspruchen ist. Ich finde es eigentlich sehr beschämend, dass jetzt immer wieder Gesetze beschlossen werden, bei denen eine ganze
Generation ausgeschlossen wird, der wir in erster Linie nach dem Zweiten Weltkrieg – durch ihren Mut, durch ihre Leistungen – zu verdanken haben, dass wir heute in diesem schönen Österreich, so wie es jetzt ist, leben können.
(Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Diskriminierung älterer Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicherstellen!“

Der Bundesrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenhang mit der
Vollziehung des ‚Handwerkerbonus‘ sicherzustellen, dass alternativ zur Online-Antragstellung jedenfalls eine analoge Antragstellung möglich ist.“

*****

Ich bitte Sie alle ernsthaft, diesen Antrag anzunehmen.

Auch die SPÖ hat diesbezüglich einen Entschließungsantrag, den sie zu diesem Tagesordnungspunkt einbringen wird und dem wir selbstverständlich zustimmen.

Besonders spannend finde ich aber, dass sich jetzt, 5 Minuten vor zwölf, auch die Regierungsparteien dazu entschlossen haben, zu dieser Thematik auch
einen Entschließungsantrag einzubringen, obwohl schon in mehreren Sitzungen viele, viele Anträge von unserer Seite her und auch von der SPÖ zu dieser Thematik gekommen sind, dass sie jetzt draufgekommen sind, dass dieses Thema vielleicht doch behandelt gehört.

Wenn man aber glaubt, dass ihr in eurem Entschließungsantrag die Abschaffung dieser Diskriminierung drinnen habt, dann täuscht man sich. Euch geht es
nur darum, dass der Minister prüfen soll, ob es nicht andere Lösungen, Alternati­ven, sprich auch eine analoge Antragstellung, gibt.

Ich verstehe schon, dass die ÖVP und die Grünen nach diesen vier Jahren,
die ja wahrscheinlich nicht unbedingt sehr angenehm für diese Parteien unter­einander waren, nicht mehr miteinander reden. Dass aber die ÖVP-Bun­desräte jetzt schon einen Antrag im Bundesrat stellen müssen, damit sie mit dem Minister über etwaige Gesetzesverbesserungen kommunizieren können,
finde ich sehr spannend, würde ich sagen. Eigentlich muss man dazu nichts mehr erklären. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil mir der liebe Herr Kollege Schwindsackl jetzt wieder so bejahend zugenickt hat: Ich möchte Ihnen jetzt helfen, dass Sie gute Argumente haben, warum
Sie unserem Antrag heute zustimmen werden.


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Wenn Sie sich erinnern können – die ÖVP vergisst ja immer leicht von einem Tag auf den anderen, was sie sagt –: Sie haben am 12.4. in Radio Steier­mark anlässlich Ihrer Wahl zum Landesobmann des Steirischen Seniorenbundes ein Interview gegeben. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Buchmann: Ja, gratuliere!) Da wurden Sie gefragt, was für Sie gerade im Bereich der Senioren und Seniorinnen wichtig ist. Sie haben die Bekämpfung der Altersarmut erwähnt, obwohl Sie nach wie vor behaupten, es gibt keine armen Leute, keine Obdachlosen in Österreich, es ist alles so super und so geil.

Sie haben auch gesagt, Sie werden für die Abschaffung der Arbeitnehmerpen­sionsbeiträge kämpfen, weil es eine Altersdiskriminierung gibt, und –
man staune – Sie haben wortwörtlich gesagt, Sie werden sich dafür einsetzen, dass sowohl der Reparaturbonus als auch der Handwerkerbonus analog
für alle Menschen zur Verfügung stehen. Also müssen Sie auf alle Fälle zustim­men. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin aber davon überzeugt, dass das Herr Kollege Schwindsackl nicht machen wird. Warum? – Er ist Mitglied der ÖVP. Was macht die ÖVP? – Sie ver­spricht immer in Ankündigungen das Beste für die Menschen, entscheidet sich aber in ihrer Verantwortung für das Schlechteste. Deshalb brauchen wir
einen Volkskanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ.)

16.14


Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Keine Diskriminierung älterer Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicherstellen!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist in der Debatte Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile dieses.



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16.14.23

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Sehr geehr­te Zuseher und Zuhörer hier bei uns im Saal! Der Handwerkerbonus ist ein Teil des Wohn- und Baupaketes, und damit setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt, um die Bauwirtschaft, die handwerklichen Betriebe zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig werden Anreize für Investitionen
im Wohn- und Lebensbereich geschaffen.

Die Maßnahme steigert die Wertschöpfung vor Ort, hält die Beschäftigung in den Regionen, unterstützt die regionale gewerbliche Wirtschaft und
bringt eine weitere Entlastung bei den gestiegenen Kosten für
die Handwerksleistungen.

Jetzt aber kurz zu den Eckpunkten dieses Handwerkerbonus: Insgesamt stehen in den Jahren 2024 und 2025 Mittel in der Höhe von 300 Millionen Euro
zur Verfügung. Förderwürdig sind dabei Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern. Das betrifft zum Beispiel Renovierungen im Wohnbe­reich wie Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Fenstersanierungen und so wei­ter – die Förderung ist da sehr breit –, aber auch Arbeiten beim Hausbau
und bei der Schaffung von neuem Wohnraum.

Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10 000 Euro.
Die Arbeitsleistungen müssen gesondert auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 000 Euro pro Haushalt
für das heurige Jahr und maximal 1 500 Euro für das Jahr 2025. Der Handwer­kerbonus gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31.12.2025.
Die Anträge können ab dem 15. Juli 2024 online gestellt werden. Es wird möglich sein, in einem Antrag mehrere Rechnungen für die gleiche
Adresse einzureichen, was auch die Flexibilität dieser Maßnahme unterstreicht.


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Das Ganze soll so einfach und rasch wie möglich passieren und funktio­nieren. Der Handwerkerbonus ist, wie schon gesagt, online mit Angabe des Namens, der Adresse, der Iban und der Rechnung anzufordern. Zur Identifikation benötigt man entweder die ID Austria, wie schon gesagt, oder man lädt
einen gültigen Lichtbildausweis hoch.

Natürlich gibt es Personen – das ist richtig –, die Hilfe bei dieser Onlineeinrei­chung benötigen, die vielleicht auch nicht auf Verwandte, Bekannte zurückgreifen können. Auch da wird aber zusätzliche Unterstützung bereitge­stellt, und zwar durch die Hilfe von den Gemeinden, Gemeindeämtern, Bürgerservicestellen, und auch die Handwerkerbetriebe haben ihre Unterstüt­zung kundgetan. So wird da niemand im Stich gelassen. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)

Die digitale Einreichung der Anträge zum Handwerkerbonus sorgt für eine un­bürokratische Abwicklung und dafür, dass das Geld bei den Menschen
rasch ankommt. Diese Maßnahme zeigt das klare Bekenntnis der Bundesregie­rung, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und die Lebensquali­tät durch verbesserte Wohnbedingungen zu erhöhen.

Ich lade Sie alle herzlich ein, diese Maßnahme zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.18


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch, und ich erteile es ihr.


16.18.27

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Frau Kollegin Lass­nig, herzlichen Dank für Ihre wirklich perfekte Inhaltsangabe. Nur: Wir alle wis­sen – in der Schule haben wir das schon gelernt –: Wenn man nicht weiß,


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worüber man reden soll, wenn man keinen Ausweg weiß, dann soll man einfach irgendetwas sagen. Irgendwann hört derjenige, der zuhören soll, eh nicht
mehr zu und steigt aus. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Wieso? Die Kollegin hat das sehr gut erklärt! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, die Inhaltsanga­be. Diese lenkt aber leider nicht davon ab, dass ihr da wieder gepfuscht habt. Ein bisschen ist das ja lustig – Handwerker, pfuschen –, aber die ÖVP hat ge­zeigt, was sie kann, nämlich pfuschen.

Natürlich ist dieser Handwerkerbonus im Prinzip ein probates Mittel, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln und auch den Konsumenten und die Kon­sumentin zu entlasten. Den gab es ja schon einmal, einige Jahre nicht. Wir im Burgenland haben den schon öfters gehabt. In der Coronazeit hat er
sehr gute Dienste erwiesen, vor allem dem Handwerk und dem Gewerbe und auch den Konsumentinnen und den Konsumenten. (Zwischenruf der
Bundesrätin Schartel.)

Wir begrüßen diesen Handwerkerbonus, aber er ist zu wenig – wenn ich gleich für die Wirtschaft sprechen darf. Wir stehen vor massiven Herausforde­rungen. Es fehlt an Aufträgen, vor allem in der Bauwirtschaft. Da braucht es noch weitere Impulse.

Frau Kollegin Schartel, ja, ich stimme vollinhaltlich mit Ihnen überein, was den Handwerkerbonus betrifft. Was ich nicht unterschreiben kann: Öster­reich braucht sicher keinen Volkskanzler Kickl, sondern Österreich braucht die SPÖ. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Da braucht
man nur ins Burgenland zu schauen, wie es den Menschen geht. Aber ja, Frau Kollegin Schartel, die ÖVP versucht zu reparieren, auch wir von der
SPÖ finden das wirklich lächerlich, da lacht jeder, vom Lehrling bis hin zum Meister. Es ist immer nur ein Täuschen, Tarnen, Ablenken, aber die
eigentliche Frechheit, sehr verehrte Damen und Herren, ist ja wirklich, dass da eine offensichtliche Altersdiskriminierung stattfindet. Ihren Lösungsweg,
den finde ich auch super: Hängen wir es doch einfach wieder den Gemeinden um! Reden Sie mit Ihren Bürgermeisterinnen, mit Ihren Bürgermeistern,


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die haben so viele Aufgaben, so vielfältige Aufgaben, und das noch dazu, das ist alles ein bisschen viel. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf der Bundesrätin Geieregger.) – Dann schicken wir alle Menschen zu Ihnen nach Kaltenleutgeben, dann wird es so sein.

Im Burgenland ist es so: Wir können bereits seit 1. April den Handwerker­bonus beantragen, das geht online, das geht in Papierform, da kann man aufs Amt der Burgenländischen Landesregierung kommen, es dort direkt
abgeben oder man schickt es per Mail. Wenn man will, geht alles. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.21


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile dieses.


16.21.19

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem liebe Inter­essierte, die hoffentlich unserer Debatte noch folgen! Der Wahlkampf
ist anscheinend schon eröffnet. (Bundesrat Steiner: Logisch!)

Wir leben tatsächlich in sehr herausfordernden Zeiten. In vielen Gesprächen mit kleinen Handwerksbetrieben bei mir in der Region – seien es jetzt Tisch­lereien oder Maler- oder Bodenlegerbetriebe – bestätigt sich das Bild: Fast alle kämpfen mit sich leerenden Auftragsbüchern und das Thema Fachkräfte­mangel ist dadurch in den Hintergrund gerückt. (Bundesrat Steiner: Da kann die Regierung ...!)

Die Rezession in der Baubranche wirkt sich natürlich gerade auch auf
diese Betriebe massiv aus, die traditionell sehr eng miteinander verknüpft sind. Geht es der Baubranche schlecht, trifft das auch massiv das Handwerk und
auch das Gewerbe, denn, das darf man dabei nicht vergessen, die Bauwirtschaft


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ist für mehr als die Hälfte der Umsätze bei den Handwerks- und Gewerbe­betrieben verantwortlich.

Eines dürfen wir dabei in der Debatte nicht vergessen, Kollegin Lassnig hat es schon angesprochen: Diese Unternehmen sind vor allem in den ländli­chen Regionen einerseits wichtige Arbeitgeber, aber erbringen andererseits auch wichtige regionale Wertschöpfung. Deswegen ist dieser Handwerkerbonus definitiv eine gute Sache – eine gute Sache für die Unternehmen und auch für uns als Kundinnen und Kunden. Fast jeder von uns benötigt Handwerker­leistungen, wenn es um die Sanierung von Wohnraum geht, wenn es um wichti­ge Reparaturarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen zu Hause geht.
Das ist natürlich auch im Sinne des Klimaschutzes begrüßenswert. Nun gibt es dafür eine Unterstützung, und das ist auch gut so. (Beifall bei Grünen
und ÖVP.)

Die Beantragung wird sehr einfach und unbürokratisch online möglich sein: die Handwerkerrechnung hochladen und dann noch zur Identifikation entwe­der die Kopie eines Lichtbildausweises oder die Anmeldung über die ID-Austria. Das ist der schnellste und einfachste Weg, diese Förderung zu beantragen.
Es ist der schnellste und einfachste Weg für meine Generation; Kollege Schreu­der hat das heute schon einmal angesprochen. Selbstverständlich ist
es aber wichtig, niemanden von dieser Förderung auszuschließen, jeder soll die Möglichkeit haben, diesen Bonus beantragen zu können. Kollegin Lassnig
hat schon einige Möglichkeiten angesprochen.

Ich freue mich deshalb auch über unseren gemeinsamen Entschließungsantrag, den die ÖVP gleich noch einbringen wird, denn ich denke, es ist tatsäch­lich wichtig, da eine Lösung zu finden. Ich bitte daher um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP.)

16.24


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke schön.


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Als Nächster ist Herr Bundesrat Christian Buchmann zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.


16.24.24

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In guten Zeiten
können es viele, in herausfordernden Zeiten können es nur die Guten, und die ÖVP-geführte Bundesregierung (Bundesrätin Schumann: Ja, ja!) mit dem
Plan von Bundeskanzler Karl Nehammer beweist einmal mehr (Zwischenrufe bei der FPÖ), dass diese Bundesregierung erkannt hat, welche Sorgen und
Nöte es am Wirtschaftsstandort gibt.

Durch ein breites Bündel an Maßnahmen hat diese Bundesregierung (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen Bundesrat Steiner: Da muss
er selber lachen!)
nachhaltig bewiesen, dass sie nahe bei den Menschen ist und mit diesen Maßnahmen auch in die Lebensrealitäten und in die Lebens­wirklichkeiten eingreift. Denken Sie beispielsweise an die Abschaffung der kal­ten Progression, denken Sie an die Senkung der Körperschaftsteuer, den­ken Sie an das Gründungspaket, denken Sie an den Energiekostenzuschuss eins und zwei! Denken Sie an die Erhöhung des Gewinnfreibetrages, der wichtig
für die Unternehmungen ist, damit sie investieren können, damit sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter beschäftigen und hoffentlich neue da­zugewinnen können!

Denken Sie an die Senkung der Lohnnebenkosten, an die Reform der
Rot-Weiß-Rot-Karte, denken Sie an die Transformationsoffensive, an den Digi­tal-Austria-Act, denken Sie an die Erhöhung der Grenzen für geringwer­tige Wirtschaftsgüter, an die Einführung des Investitionsfreibetrages! Es ist eine breite Palette von Maßnahmen, die den Unternehmungen dienlich ist, da­mit den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt und damit auch den Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern eine Perspektive gibt. (Beifall bei der ÖVP.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Handwerkerbonus ist aus mei­ner Sicht eine Win-win-Situation. Es ist eine Win-win-Situation für jene Menschen, die ihren Wohnraum revitalisieren wollen, die in ihren Wohnraum investieren wollen. Es ist eine Win-win-Situation, weil damit – das haben
die Vorredner:innen schon exzellent dargestellt – die Handwerksbetriebe in den Regionen, die durchaus mit Problemen zu kämpfen haben, die Möglichkeit haben, ihre Dienstleistungen vor Ort anzubieten, damit die Beschäftigung vor Ort abzusichern und damit auch zum Wohlstand in den Regionen bei­zutragen. Denken Sie an die Malerbetriebe, an die Handwerksbetriebe, an die Baubetriebe, an das Baunebengewerbe – alle diese Unternehmungen,
die als redliche Unternehmungen am Markt sind, haben die Möglichkeit, zu zusätzlichem Geschäft zu kommen, und jene, die investieren wollen,
ziehen möglicherweise durch diesen Bonus ihre Investitionen vor. (Beifall bei
der ÖVP.)

Dieser Handwerkerbonus ist aber auch eine Maßnahme, das haben wir im Wirtschaftsausschuss diskutiert, die der Schattenwirtschaft und dem
Pfusch entgegenwirken soll. Ich glaube, das wollen wir alle gemeinsam, denn die redlichen Unternehmerinnen und Unternehmer tragen durch ihre Steuerleis­tung sehr viel zum Wohlbefinden im Land, aber auch zur Kraft der Kommunen, der kleineren Gemeinden und der Städte bei. So gesehen ist dieser Hand­werkerbonus ein weiterer Win-win-Faktor.

Es ist von den Vorrednern viel darüber geredet worden, ob es einfach ist, diesen Handwerkerbonus zu beantragen. Ich glaube, dass wir alle in sozialen Umfel­dern leben, in denen Family and Friends natürlich dabei dienlich sein und mithel­fen können, diesen Handwerkerbonus zu beantragen. Ich bin dem neuen Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes sehr dankbar dafür, dass er angekündigt hat, dass die Gemeinden natürlich über ihre Bürgerservicezen­tren - - (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, dafür sind sie da, dass sie nahe
am Menschen sind und den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden dienlich sein können.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 247

Es ist natürlich so, dass die Handwerksbetriebe da auch ihren Beitrag leisten werden. Natürlich ist das für viele kleinere Betriebe auch eine bürokrati­sche Herausforderung, dann bei der Antragstellung noch behilflich zu sein, aber sie werden es gerne und aus Überzeugung tun, weil sie ihren Kundinnen
und Kunden gerne eine Unterstützung geben. Letztendlich werden
auch Maßnahmen gefunden werden, um jenen, die nicht den Zugang in die digitale Welt haben, auch analog dienlich zu sein.

In Summe ist es ein Projekt, das den Menschen eine Win-win-Situation bringt, und ein Schritt, den die österreichische Bundesregierung gesetzt hat.
Danke, Frau Staatssekretärin, für diese Maßnahme, sie ist ein weiterer Mosaik­stein in der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Beifall
bei der ÖVP)
und – nicht ganz unwesentlich – eine Maßnahme, die der Konjunk­turbelebung dient, und das wollen wir hoffentlich alle. (Beifall bei der ÖVP.)

16.30


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr dieses.


16.30.10

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Grund­sätzlich kann man sagen, der Handwerkerbonus ist etwas Positives, gar keine Frage. Wir brauchen das jetzt, wir brauchen einen Schub für die Hand­werksbetriebe. Wir brauchen jetzt auch ein gutes Halten der Arbeitsplätze, das ist keine Frage. Der Handwerkerbonus an sich ist also positiv zu beurteilen.
Was halt nicht so positiv zu beurteilen ist, ist die Diskriminierung, die da passiert. Das ist einfach so, dass sehr viele Menschen bereits jetzt keine Zugänge
mehr zu Förderungen oder Angeboten der Bundesregierung haben. Das halten wir für wirklich, wirklich schädlich. (Vizepräsident Ebner übernimmt den
Vorsitz.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 248

Es gibt jetzt bei der ID Austria 2,5 Millionen Menschen, die da sozusagen mit­machen. Es ist gut und wichtig, dass wir uns auch in der Verwaltung digi­talisieren, das ist ja gar keine Frage, wir brauchen einen Fortschritt. Das ist auch positiv zu bewerten. Wir wissen aber schon um die Probleme, die wir mit
der ID Austria haben. Es gibt einerseits technische Probleme und auf der ande­ren Seite sehr viele Menschen – eben die, die nicht zu den 2,5 Millionen Menschen gehören, die bereits dabei sind –, die ein Problem damit haben, mit diesem Instrument umzugehen.

Es ist für viele sehr schwierig, einzusteigen, und es ist vor allen Dingen –
und darauf muss man schauen – für ältere Menschen ein riesiges Problem, wenn sie keinen Zugang haben. Wenn Sie Förderungen geben oder Angebote
machen und Ihnen diese Menschen dann sagen: Ich komme da nicht hinein, ich schaffe das nicht!, ganz ehrlich, ich meine, da muss einem doch das Herz aufgehen; das kann doch nicht sein! Es sind ja nicht nur ältere Menschen, es sind ja auch Menschen mit Behinderung, die nicht die Chance auf einen
Zugang haben, weil sie vielleicht mit dem Smartphone nicht umgehen können oder keines haben oder keinen Internetzugang haben. Da muss man nachschär­fen, das ist ganz klar.

Ganz ehrlich gesagt ist das jetzt nicht nur beim Handwerkerbonus so,
sondern auch bei allen anderen Förderungen, die Sie haben, wie etwa auch beim Bundesschatz. Der Bundesschatz wird wieder neu aufgelegt. Ja wunderbar,
Gott sei Dank, endlich einmal eine Anlageform mit ein paar Prozent,
denn die Banken bieten es ja nicht an, sondern die machen nur Gewinne, und Sie schöpfen sie nicht ab. Das ist gut, das ist fein, aber Sie schreiben hinein:
exklusiv nur über die ID Austria. – Das heißt, Sie schließen einen Großteil von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung einfach davon aus,
dass sie dieses Angebot in Anspruch nehmen können. Das Gleiche haben wir dann beim Austausch der Heizungsgeräte, das Gleiche haben wir beim Reparaturbonus. Das Problem haben wir auch bei manchen Leistungen, die die SV anbietet. Also das heißt, da haben wir ein Problem.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 249

Jetzt ist es schon gut, wenn der Gemeindebundchef sagt: Na ja, das sol­len die Gemeinden machen! – Ja, schön, dann sollen es die Gemeinden machen, aber ganz ehrlich: Was wollen Sie denn den Gemeinden noch alles umhän­gen, ohne sie wirklich zu entlasten? (Beifall bei der SPÖ.) Das heißt,
der Bund muss da ja Geld in die Hand nehmen, damit die Beschäftigten dort angestellt werden können, dass diese Beratungen funktionieren. Jeder
ältere Mensch und jeder Mensch, der ein bisschen mehr Zeit braucht, um das Ganze auch gut abwickeln zu können, hat ein Recht darauf, dass er diese
Zeit bekommt.

Ich muss ganz ehrlich sagen, die Beschäftigten in den Gemeinden gehen wirklich schon am Zahnfleisch. Die sind am Limit ihrer Möglichkeiten, auch ihrer
Arbeit, die leisten ihr Bestes und sie wollen Serviceleistungen erbringen. Wenn sie aber nicht mehr können, geht es halt nicht mehr.

Herr Bundesrat Buchmann sagt: Na das machen die Gemeinden gerne, die machen das dann! – Ja schon, sie machen es schon gerne, aber es müssen ja die Beschäftigten machen, und die Gemeinden brauchen jetzt dringend eine Entlastung. Wir haben so viele Gemeinden, die schon nicht mehr wissen, wie sie das alles finanzieren sollen, und jetzt sagen Sie: Na gut, die Regierung hat es nicht geschafft, dass sie Förderungen, dass sie Bonusse auf einer anderen Ebene als der ID Austria auszahlt, jetzt sollen es halt die Gemeinden richten! – Das
kann doch kein Zugang sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zugang zu Handwerkerbonus und Bundesschatz auch für Menschen
ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“

Der Bundesrat wolle beschließen:


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 250

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit – wird aufgefordert, in den Richtlinien zum Handwerkerbonus sowie dem Zugang zum Bundesschatz sicher­zustellen, dass Personen, die über kein Smart-Phone bzw. Internetzugang verfügen, auch Zugang zum Handwerkerbonus und dem Bundesschatz erhalten. Dies sollte entweder über einen Antrag auf der Gemeinde – bei Finanzie­rung des notwendigen zusätzlichen Personals durch den Bund –
oder Postdienststellen sichergestellt werden oder durch die Möglichkeit, den Handwerkerbonus direkt auf der Rechnung abzuziehen und vom ausfüh­renden Betrieb abrechnen zu lassen.“

*****

Das ist ein Vorschlag, der Sinn macht. Das ist ein kluger Vorschlag. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden natürlich dem Antrag der FPÖ betreffend den Handwerker­bonus auch zustimmen, aber der ist halt ein bissel zu eng gefasst. Wir wollen einen viel weiteren Blick auf die Zugänglichkeit von staatlichen Leistun­gen und Förderungen haben, daher halten wir unseren Antrag für
einen weitgehenderen und für einen ausgezeichneten.

Ganz ehrlich: Der Antrag, den jetzt die Regierungsfraktionen im Bundesrat vorbringen, ist schon ein bisschen peinlich, ich sage es ganz ehrlich.
(Beifall bei der SPÖ.) Dass die Bundesräte und Bundesrätinnen der Regierungs­fraktionen jetzt den Minister auffordern, bitte etwas zu tun, damit alle
den Zugang zum Handwerkerbonus und auch zum Bundesschatz haben: Na ja, ganz ehrlich, hätten wir jetzt nicht den Druck gemacht, gäbe es nicht
plötzlich den Antrag.

Sie sind in der Regierung. Sagen Sie es halt Ihren Regierungsverantwortlichen vorher, dass wir eine Menge Menschen haben, die keinen Zugang zu
einem Smartphone oder zum Internet haben und die auch Unterstützung


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 251

brauchen! Das wäre wesentlich gescheiter als der Antrag – seien wir ehrlich! (Beifall bei der SPÖ.)

16.36


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Zugang zu Handwerkerbonus und Bundesschatz auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“ ist genügend unterstützt und steht demnach
mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile ihr das Wort.


16.37.09

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, von wo immer Sie uns auch zuhören oder zuschauen! Kollegin Schumann, jetzt hast du mich schon
etwas enttäuscht (Oh-Rufe bei der SPÖ), indem du sagst, das ist alles billig, ein billiger Schmäh, nur weil ihr das nicht packen könnt, dass wir genauso für
unsere Seniorinnen und Senioren und gegen die Diskriminierung
kämpfen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn ich mich an die letzte Dringliche Anfrage von euch erinnere: Wer hat denn das Thema Diskriminierung von Seniorinnen und Senioren aufgebracht? –
Nicht ihr; ihr habt von weiß Gott was geredet. (Bundesrätin Hahn: Ihr seid in der Regierung, das ist eure Aufgabe!) Wir haben gesagt oder ich habe hier an
dieser Stelle gesagt, dieses Thema habt ihr ja gar nicht im Fokus. Jetzt geht es nur darum, billiges Kleingeld zu machen. (Ruf bei der SPÖ: Aber den Bun­desschatz habts jetzt hinausgegeben ohne Zugang!)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 252

Wir haben eine ganz tolle Geschichte mit diesem Handwerkerbonus, und wir bemühen uns, das für alle zugänglich zu machen. Meine Kollegin Lassnig
und mein Kollege Buchmann haben das schon sehr gut erklärt (Bundesrätin Schumann: Genau!), und auch Kollegin Huber. Wir haben mit dem Gemeindebund diese Einigung herbeigeführt. Natürlich sind das die guten Sachen, die euch
nicht passen – natürlich ist das so. (Rufe bei der SPÖ: Ja!) Jetzt sucht man etwas – die Haare in der Suppe –, und jetzt wird das natürlich alles auf dieser Diskriminierungsschiene aufgehängt; beim Bundesschatz detto. (Ruf bei der SPÖ: Und beim Bundesschatz? Was macht ihr beim Bundesschatz?)

Ihr glaubt es uns nicht, dass wir es ernst nehmen (Heiterkeit bei der SPÖ),
darum haben wir diesen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht und euch wieder enttäuscht. Die ach so böse ÖVP kümmert sich mit den Grünen
ja doch um die Menschen! (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Ja, dieser Antrag zeigt es ganz deutlich, darum seid ihr alle so aufgebracht
(Zwischenrufe der Bundesrätinnen Grimling und Schumann), weil euch das ja gar nicht gefällt, dass wir euch da ein bissel in die Suppe gespuckt haben.
Auch die FPÖ glaubt es nicht. (Bundesrätin Schumann: Oje! Oje!)

Also ich bitte euch, unseren Antrag zu unterstützen. Die Damen und Herren in Österreich werden es euch danken. Ich darf diesen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung von Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit online-Beantragung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, Lösungsmög­lichkeiten im Zusammenhang mit der Beantragung von diversen Förde­rungen, aber z. B. auch für Online-Geldanlageprodukte des Bundes, zu prüfen für


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 253

alle jene,“ (Bundesrätin Schumann: Zu prüfen! Zu prüfen!) „die keinen Zu­gang zur ID-Austria haben. Der hohe Sicherheitsstandard für Geldanlageproduk­te muss jedenfalls gewährleistet sein.“

*****

Wir sagen das nicht nur für diese zwei – Handwerkerbonus und
Staatsschatz –, sondern wir sagen das für alle Sachen (Bundesrätin Schumann: Prüft einmal! Zwischenruf der Bundesrätin Hahn): Unserer ist der weitreichendere Antrag (Zwischenrufe bei der SPÖ), ja, auch für zukünftige Förderungen.

Wir sind die, die für die Anliegen unserer Seniorinnen und Senioren kämpfen. Darum bitte ich euch um breiteste Unterstützung unseres Antrages.
Es wäre schon schade, wenn ihr da nicht mitgehen könntet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

16.40


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Der von den Bundesräten Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kollegin­nen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Prüfung
von Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit online-Beantragung“
ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. (Bundesrätin Schartel hebt die Hand.)

Eine weitere Wortmeldung liegt vor, und zwar von Frau Kollegin Andrea Mi­chaela Schartel. Ich erteile das Wort.


16.41.08

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Liebe Frau Kollegin Eder-Gitschthaler! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja freut mich, Frau Kolle­gin Schartel!) Das, was Sie jetzt da gesagt haben, war ja typisch ÖVP, kann ich nur sagen.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 254

Sich jetzt hierherzustellen und zu sagen, wir sind bei den Menschen, wir sind ge­gen die Diskriminierung der älteren Menschen: Sie beschließen seit Jahren
die Gesetze mit! Heute bringen Sie während der Sitzung diesen Entschließungs­antrag ein, obwohl unsere dazu schon lange eingebracht sind. Dann sagt
ihr, wir sind nur böse, weil ihr unsere Ideen kopiert. – Nein, wenn ihr Ideen ko­piert, die im Sinne der Menschen sind, für die wir in erster Linie hier in
diesem Haus sind, werden sie immer unsere Zustimmung haben. Das kann ich Ihnen auch versprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sowohl der Antrag der SPÖ als auch unser Antrag geht gezielt auf eine Zurverfügungstellung eines analogen Formulars. Sie wollen aber, natürlich zwar mehrheitlich, nur prüfen. Das heißt: Wie gesagt finde ich das sehr span­nend, dass ihr nicht einmal mehr mit euren Ministern sprechen könnt, das im Vorfeld gleich abschafft und darauf aufmerksam macht. Nein, ihr müsst
selber Anträge im Bundesrat stellen, damit eure Minister Gesetze, die von euren Ministern kommen, im Sinne der Bevölkerung verändern.

Zwischen Abschaffen und Zurverfügungstellung und Prüfen ist ein haushoher Unterschied. Wie gesagt, ich wiederhole mich gerne: Ihr seid in Wirklich­keit nicht daran interessiert, den Österreichern und Österreicherinnen eine gute Zukunft zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)

16.42


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Eine weitere Wortmeldung liegt vor, und zwar von Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort.


16.42.52

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Nur eine kleine Bemerkung: Es ist eine Frage des ordentlichen Umgangs miteinander.
Dass Sie von mir enttäuscht sind, da kann ich jetzt nichts machen. Ich bin das gewöhnt, ich kann damit leben. (Bundesrat Himmer: Das ist gut!)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 255

Es ist nur so: Wir können mit dem Antrag natürlich nicht mitgehen, ganz ehrlich, wir wollen nicht prüfen. Sie müssen das vorher machen. Sie können nicht
einen Bundesschatz auflegen, im Wissen, dass ein Großteil der Bevölkerung da nicht mit kann. Das muss man vorher machen. Ihre Minister, die Sie jetzt
dazu auffordern, es zu prüfen: Nicht prüfen, machen! Vorher prüfen und unsere Vorschläge aufnehmen – dann geht es! Der Antrag, ganz ehrlich, ist sehr schwach, sehr schwach. (Beifall bei der SPÖ.)

16.43


16.43.35

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Bundesrat Steiner: Der Antrag ist nicht gegendert! Ich sag’s nur!)

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Keine Diskriminie­rung älterer Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicher­stellen!“ vor.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich
gehe daher so vor.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 256

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich
mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Äußerung.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Böhmwalder geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

16.48.19*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.48 Uhr unterbrochen und um 16.50 Uhr wieder aufgenommen.)

16.50.11*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 60 abge­gebenen Stimmen 28 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 32 „Nein“-Stimmen.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt. (Zwischenrufe der Bundesrät:innen Schartel und Schwindsackl.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 257

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Arpa;

Babler, Bernard;

Doppler;

Fischer;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kofler, Kovacs;

Lancaster, Leinfellner;

Mertel;

Obrecht;

Pröller;

Reisinger;

Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;

Theuermann;

Wanner.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Arlamovsky;

Böhmwalder, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 258

Gfrerer, Göll, Geieregger, Gross;

Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;

Jagl;

Kaltenegger, Kittl, Kohl;

Lassnig;

Miesenberger;

Neurauter;

Prügl;

Ruf, Ruprecht;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;

Tiefnig;

Wolff;

Zauner.

*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Zugang zu Handwerkerbonus und Bundesschatz auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“ vor.

Auch hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich
gehe daher so vor.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 259

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich
mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Böhmwalder geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche wiederum zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

16.54.44*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.54 Uhr unterbrochen und um 16.56 Uhr wieder aufgenommen.)

16.56.13*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 60 abge­gebenen Stimmen 28 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 32 „Nein“-Stimmen.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 260

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Arpa;

Babler, Bernard;

Doppler;

Fischer;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kofler, Kovacs;

Lancaster, Leinfellner;

Mertel;

Obrecht;

Pröller;

Reisinger;

Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;

Theuermann;

Wanner.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Arlamovsky;

Böhmwalder, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 261

Gfrerer, Göll, Geieregger, Gross;

Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;

Jagl;

Kaltenegger, Kittl, Kohl;

Lassnig;

Miesenberger;

Neurauter;

Prügl;

Ruf, Ruprecht;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;

Tiefnig;

Wolff;

Zauner.

*****


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „Prüfung von Lösungsmöglichkeiten im Zu­sammenhang mit online-Beantragung“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsan­trag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der
Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (363/E-BR/2024) (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 262

16.57.1712. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird (3940/A und 2514 d.B. sowie 11477/BR d.B.)


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich bitte um den Bericht. (Bundesrätin Schartel: Der Verräter der Senioren! – Bundesrat Schwindsackl – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Ein bisschen aufpassen bei der Wortwahl!)


16.57.41

Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom
17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird.

Seit der letzten Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgeset­zes, kurz LSD-BG, haben Auslegung und Rechtsanwendung des LSD-BG Schwierigkeiten aufgezeigt, deren Hintergrund jeweils in der Umsetzung von Unionsrecht liegt. Die Probleme sind auf konkrete Einzelpunkte be­schränkt, jedoch nur mittels gesetzlicher Anpassung lösbar.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 263

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort.


16.58.56

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Lohn- und Sozialdumping ist einfach kein Kavaliersdelikt, sondern etwas, das großen Schaden anrichtet. Es richtet großen Schaden für die Beschäftigten an, die nicht kollektivvertragsgerecht ent­lohnt werden, großen Schaden für uns als Gesellschaft, für unsere Systeme, weil nicht richtig eingezahlt wird, und großen Schaden für unsere Betriebe,
die ordentlich zahlen, die sich an unsere Regeln halten, die sich an die Kollektiv­verträge halten und durch dieses Unterbieten in den Zahlungen einfach
in eine riesige Konkurrenz geraten und für die es dadurch zu einer Wettbe­werbsverschiebung kommt.

Das Problem des grenzüberschreitenden Arbeitens ist ja in Österreich ein sehr großes. Wir sind eines der Hauptzielländer für grenzüberschreitendes
Arbeiten. Wir haben über 220 000 Beschäftigte, die grenzüberschreitend arbeiten. Darum ist es so wichtig, dass hier ordentliche Regelungen bestehen und dass man jenen Unternehmen, die da ein Körberlgeld machen wollen,
und zwar kein geringes, sondern ein ganz großes, auf verschiedensten Ebenen das Handwerk legt.

Die vorliegenden Gesetzesänderungen sind Reparaturen, sind kleine Anpassungen, treffen aber nicht den eigentlichen Kern. Man muss Strafen einführen, die wirklich abschreckend sind. Man muss schauen, dass
jene Unternehmen nicht eine attraktive Form darin sehen, dass sie einfach minder zahlen, es dann auf ein Verfahren ankommen lassen und sagen: Ja, wir sind eh bereit, dass wir zusammenarbeiten! – Sie fassen dann nur sehr
geringe Strafen aus und haben im Endeffekt mit diesem Modell einen Gewinn.

Daher stellt die sozialdemokratische Fraktion folgenden Antrag:


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 264

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wirksame Strafen bei Unterentlohnung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, dem National­rat und dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Beschluss­fassung vorzulegen, mit der die zu verhängende Geldstrafe keinesfalls hinter dem Vorteil, den der/die Arbeitgeberin aus der Unterentlohnung zog, zurückbleiben und die Summe der festgestellten Unterentlohnung daher nicht unterschreiten darf und im Falle der Kooperation des/der Arbeitgeberin
als weitere Voraussetzung für den milderen Strafrahmen jedenfalls der Nachweis der mittlerweile erfolgten Nachzahlung der noch offenen Lohn- und Abgabenforderungen vorliegen muss.“

*****

Es wäre ganz wichtig, auch eine Regelung zu finden, dass vor Annahme der Arbeit die Unterlagen schon bereitgestellt werden. Es ist auch gesamteuropäisch zu sehen. Wir wollen, dass auch in den Nachbarländern einfach ein Lohn­niveau herrscht, das nicht dieses System des Lohn- und Sozialdumpings noch einmal bestärkt. Ich glaube, das ist wichtig, und es ist hinzuschauen, dass wir ein Europa mit guten Arbeitsplätzen für alle Beschäftigten in allen Ländern
haben. Wir haben teilweise Lohnniveaus, die es natürlich attraktiv machen, grenzüberschreitend zu arbeiten. Trotzdem wäre es aber wichtig,
faire Bedingungen und faire Bezahlung in allen europäischen Ländern zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Weil es uns und auch den Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft besonders im Magen liegt, darf ich noch darauf hinweisen: Es gab eine Erklärung, es wurde gemeinsam in zähen Verhandlungen eine Erklärung von La Hulpe
zur Zukunft der europäischen Säule der sozialen Rechte verhandelt. La Hulpe ist


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 265

ein Vorort von Brüssel, und das wurde sozusagen als gemeinsames
Bekenntnis im Rahmen der Ratspräsidentschaft von Belgien postuliert. Es war wichtig, das zu sagen. Es war wichtig, festzustellen, wie ganz, ganz ent­scheidend die soziale Frage in einem zukünftigen Europa sein wird, das sich in einem unglaublichen Wandelprozess befindet – sei es durch die Heraus­forderungen des Klimawandels, sei es auch durch die Veränderungen in den In­dustriestrukturen, sei es durch die künstliche Intelligenz, die Einzug in
allen Arbeitsfeldern hält.

Wir brauchen also ein soziales Europa, damit die Menschen Vertrauen in die Regelungen haben, damit sie Vertrauen darauf haben, dass Wandelpro­zesse begleitet werden. Wenn das nicht von Europa ausgestrahlt wird, dann wird man all jenen, die die Feinde Europas sind und die nicht wollen, dass Europa stark und kräftig ist, das Wort reden.

Diese Erklärung enthält viele wichtige Punkte, wie die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie die Frage der Stärkung der Sozialpartnerschaft,
wie die Frage der Stärkung guter Arbeitsbedingungen und Lebensbedingungen für alle Menschen. Es ist eine Erklärung, die nicht einmal bindenden
Charakter hat, sondern einfach nur eine Grundlagenerklärung gewesen wäre, wie ein soziales Europa zukünftig auszusehen hat oder aussehen soll. Die Enttäuschung war umso größer, als 25 Länder zugestimmt und zwei Länder nicht zugestimmt haben, und ein Land davon war Österreich. (Bundesrat
Schennach: Eine Schande!)
Ich glaube, es ist schon ein bisschen beschämend, dass die Zustimmung Österreichs nicht erfolgt ist.

Österreich ist ein Land, das auf seine starken sozialstaatlichen Leistungen
stolz sein kann, in dem viele darum kämpfen, dass wir diese erhalten. Sie wissen, wie wichtig es ist, dass wir eine Sozialpartnerschaft haben, die funktioniert,
die eine kollektivvertragliche Abdeckung von 98 Prozent hat, und – darauf müs­sen wir alle gemeinsam schauen – dass Beruf und Familie für Frauen und
für Männer gut vereinbar sind. Dann zu sagen: Wir unterzeichnen diese Erklä-


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 266

rung nicht!, ist kein Ruhmesblatt für diese Regierung. Ich weiß, dass darü­ber in der Regierung keine Einigkeit bestanden hat. Ich weiß – es ist auch nach außen gedrungen –, dass Bundesminister Rauch sehr gerne zugestimmt
hätte, Bundesminister Kocher hat seine Zustimmung nicht erteilt.

Ich glaube, das war kein guter Schritt, denn wir müssen die Menschen mitneh­men und wir müssen ihnen die Sicherheit geben, dass die sozialen Syste­me halten werden und dass sie bei diesen großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, gute Arbeits- und Lebensbedingungen haben werden. Es wurde
nicht klug gehandelt, aber leider scheint das jetzt schon zum allgemeinen Hand­lungsmuster der Regierung zu gehören. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.

Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen einge­brachte Entschließungsantrag betreffend „wirksame Strafen bei Unter­entlohnung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Philipp Kohl. Ich
erteile ihm das Wort.


17.06.00

Bundesrat Philipp Kohl (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! „Erwarten wir nicht, dass sich die Dinge ändern, wenn wir
weiterhin dasselbe tun.“ – Mit diesem Zitat von Albert Einstein möchte ich heute einleiten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Lohn- und Sozialdumping betreibt, übt einen unfairen Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus. Wer Lohn-
und Sozialdumping betreibt, bezahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger Lohn. Wer Lohn- und Sozialdumping betreibt, verschafft sich
einen unerlaubten Vorteil und begeht damit ein Foul, das zu bestrafen ist. (Bun­desrätin Schumann: Genau!)


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 267

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Novelle
zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. In dieser Novelle geht es darum, dass Probleme bei der Eintreibung von Strafen im Ausland verrin­gert werden sollen. Im konkreten Fall handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die Österreich bereits 2022 umgesetzt hat, die grenzüberschreitende Trans­porte im Straßenverkehr und die damit verbundenen Entsendungen von Berufs­kraftfahrern betrifft. Strafbescheide sollen zukünftig primär mit der Post zugestellt werden und erst nach einer erfolglosen Zustellung über das dafür ein­gerichtete Binnenmarkinformationssystem erfolgen. Es werden ebenfalls alternative Übermittlungswege für die Anforderung von Unterlagen ermöglicht.

Ein weiterer Aspekt ist die Verschärfung der Kontrollen von Frachtpapieren
von Lkws nicht österreichischer Unternehmen. Gemäß der Novelle
können Strafen in Zukunft auch direkt beim betreffenden Arbeitgeber im Ausland eingezogen werden, und es soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen österreichische Lohnregelungen effektiv geahndet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mit einem Zitat von Albert Einstein begonnen und ich werde auch damit enden, denn ich bin der
Meinung, dass dieses Zitat vor allem für ein gemeinsames Miteinander sehr gut passt: „Erwarten wir nicht, dass sich die Dinge ändern, wenn wir weiterhin dasselbe tun.“ (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

17.08


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm das Wort.


17.08.27

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Die Regierung möchte


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 268

das Lohn- und Sozialdumping bekämpfen und will damit die Probleme bei der Eintreibung von Strafen im Ausland beheben.

Die aktuelle Novellierung bestätigt unsere seinerzeitige freiheitliche
Kritik an der Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Die in der Begründung zur Novelle angeführten Probleme zeigen, wie löchrig die Kontrollen mancher Regelungen sind. Da muss schärfer kontrolliert werden, und es wurde auch Zeit, den österreichischen Arbeitsmarkt, aber auch die ös­terreichische Transportwirtschaft entsprechend vor Billigkonkurrenz
zu schützen.

Es geht vor allem auch um Lohnsicherheit für die Arbeitnehmer, die hier in Ös­terreich ordentlich angemeldet sind. Es geht aber auch um die Unterneh­men, dass sie tatsächlich ihre Arbeitnehmer auch bei den Krankenkassen ord­nungsgemäß anmelden und sie ordnungsgemäß entlohnen. Das ist für
uns alle ein wichtiges und ein wesentliches Thema.

Es ist richtig, dass man hinschaut, wo man hinschauen muss. Das ist auch für den Wettbewerb wichtig. Mit dieser Novelle soll auch – ich hoffe es – der Amts­weg für die Behörden einfacher werden.

Wie bereits erwähnt sehe ich neben dem Lohn- und Sozialdumping, das ein rie­sengroßes Problem ist, eine zweite große Herausforderung, die Sie leider überhaupt nicht angehen beziehungsweise nicht sehen. Das sind die Scheinfir­men. Scheinunternehmen und organisierte Teilschwarzarbeit samt Sozial­leistungsbetrug sind ein neues Businessmodell. Dagegen tun Sie zu
wenig.

Gestern wurde im Ausschuss leider unser FPÖ-Entschließungsantrag von meiner Kollegin Andrea Schartel wie viele Oppositionsanträge wieder einmal ver­tagt. Danke an die SPÖ, die für die Annahme gestimmt hat.

Die Finanzverwaltung legte am 13. September ihre Leistungsbilanz bei der Be­kämpfung des Sozialbetrugs und des Scheinfirmenunwesens in Österreich


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 269

vor, und bei den rund 27 000 Kontrollen wurden 152 Scheinunternehmen aus dem Verkehr gezogen. Der Sozialleistungsbetrug verdoppelte sich. Ich
bedanke mich daher bei den rund 450 Finanzpolizisten für ihre großartige und notwendige Arbeit. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Schumann.)

Der Herr Minister hätte Zeit gehabt, intensiver hinzuschauen und früher Maß­nahmen zu setzen, um gerade für Wiederholungstäter im Bereich des Scheinunternehmertums und des Sozialbetrugs die gesetzlichen Grundlagen zu verschärfen. Sie taten es nicht.

Im September können die Österreicher endlich zur Wahl gehen und eine Politik für das und vom Volk wählen. Ich fordere Sie auf: Nehmen Sie das demokra­tische Ergebnis einer Wahl dann auch an! (Beifall bei der FPÖ.)

17.11


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile ihr das Wort.


17.11.43

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem
liebe Interessierte vor den Bildschirmen! Ich mache es kurz, aber es geht bei die­sem Tagesordnungspunkt um ein sehr, sehr wichtiges Thema, nämlich
die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, um einerseits eine gerechte Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten sicherzustellen und andererseits einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen innerhalb der EU zu schaffen.

Genau deshalb brauchen wir auch diese vorliegende Novelle. Konkret geht es dabei um einige notwendige technische Anpassungen und Harmonisie­rungen, um sicherzustellen, dass gemeinsame Kontroll- und Durchsetzungsstan­dards verankert werden.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 270

Jetzt kann ich natürlich verstehen, wenn man sagt, das ist noch nicht
genug, wir müssen da noch weitere Schritte setzen, aber – und ich denke, das muss man auch anerkennen – auch diese Änderung basiert auf einer
Einigung der Sozialpartner. (Bundesrätin Schumann: Ihr habt es abgedreht!) Die vorliegende Novelle ist in jedem Fall ein Schritt nach vorne und ein
weiterer Schritt in Richtung wirksame Bekämpfung von Lohn- und Sozial­dumping. Ich bitte daher wirklich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

17.13


17.13.08

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „wirksame Strafen bei Unterentlohnung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 271

17.14.16Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 12 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

Tagesordnungspunkt 5:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 12:

„Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 12/1 EA ein.

Abstimmungen: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
wird [...] angenommen.

Der Entschließungsantrag [...] wird abgelehnt“.

*****

Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5
und 12 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 272

Einlauf und Zuweisungen


Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen
eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 411/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage
zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wird;

der Entschließungsantrag 412/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz zugewiesen wird;

der Entschließungsantrag 413/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gratis Öffis für alle Kinder“, der dem Ausschuss für Verkehr zugewiesen wird;

der Entschließungsantrag 414/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung der Drogen­politik  in Österreich und der EU“, der dem Ausschuss für innere Angelegen­heiten zugewiesen wird;

sowie der Entschließungsantrag 415/A(E)-BR/2024 der Bundesräte
Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.

*****


BundesratStenographisches Protokoll966. Sitzung, 966. Sitzung des Bundesrats vom 24. April 2024 / Seite 273

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Mittwoch, 29. Mai 2024, 9 Uhr,
in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit
diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bun­desrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, 27. Mai 2024, 14 Uhr, vorge­sehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

17.17.37Schluss der Sitzung: 17.17 Uhr

 

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