
Plenarsitzung
des Bundesrates
966. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 24. April 2024
Bundesratssaal
Stenographisches Protokoll
966. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 24. April 2024
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 24. April 2024: 9.01 – 17.17 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (35. StVO-Novelle)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden
3. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2024)
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden
7. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden
9. Punkt: Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
10. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird
*****
Inhalt
Bundesrat
Ersuchen des Bundesrates Andreas Arthur Spanring um nachträgliche Erteilung eines Ordnungsrufes ............................................................................................................. 67
Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem Ersuchen des Bundesrates Andreas Arthur Spanring um nachträgliche Erteilung eines Ordnungsrufes:
Marco Schreuder .......................................................................................................... 69
Korinna Schumann ....................................................................................................... 70
Andreas Arthur Spanring ............................................................................................. 71
Mitteilung der Präsidentin Margit Göll betreffend Anwesenheitsdauer des Bundesministers Dr. Martin Polaschek .................................................................................................. 74
Ersuchen des Bundesrates Marco Schreuder um Erteilung eines Ordnungsrufes 218
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ....... 225, 255, 258
Unterbrechung der Sitzung .................................................................... 226, 256, 259
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Vizepräsident Mag. Franz Ebner ............................................................................... 271
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .......................... 271
Personalien
Ordnungsrufe ........................................................................ 158, 159, 192, 203, 219
Aktuelle Stunde (114.)
Thema: „Aktuelles zur Kinderbetreuung und Kinderbildung“ .............................. 15
Redner:innen:
Margit Göll .................................................................................................................... 16
Mag. Daniela Gruber-Pruner ....................................................................................... 21
Marlies Doppler ............................................................................................................ 26
Simone Jagl ................................................................................................................... 33
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .............................................................. 38
Johanna Miesenberger ................................................................................................. 44
Doris Hahn, MEd MA..................................................................................................... 48
Markus Leinfellner......................................................................................................... 51
Claudia Hauschildt-Buschberger ................................................................................. 54
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ............................................................................ 57
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union .............................. 63, 64
Vertretungsschreiben ................................................................................................. 66
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ........................................................................ 66
Ausschüsse
Zuweisungen ...................................................................................................... 59, 272
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (35. StVO-Novelle) (3975/A und 2518 d.B. sowie 11481/BR d.B.) 72
Berichterstatter: Philipp Kohl ..................................................................................... 72
Redner:innen:
Dominik Reisinger ......................................................................................................... 72
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 75
Michael Bernard ........................................................................................................... 79
Barbara Prügl ................................................................................................................ 83
Christian Fischer ........................................................................................................... 86
Silvester Gfrerer ............................................................................................................ 89
Mag. Bettina Lancaster ................................................................................................ 92
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unbürokratische Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Bereichen“ – Ablehnung ............................................. 88, 94
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ............................................................ 93
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden (2504 d.B. und 2523 d.B. sowie 11485/BR d.B.) 94
Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ..................................................................... 94
Redner:innen:
Doris Hahn, MEd MA .................................................................................................... 95
Bernadette Geieregger, BA ........................................................................................ 102
Günter Pröller ............................................................................................................. 104
Bundesminister Dr. Martin Polaschek ...................................................................... 107
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross................................................................................................ 110
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 113
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (3944/A und 2511 d.B. sowie 11478/BR d.B.) ............................................................................. 113
Berichterstatterin: Sandra Lassnig .......................................................................... 11
4
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17.
April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert
wird (2512 d.B. sowie 11479/BR d.B.) ................................................................... 113
Berichterstatterin: Sandra Lassnig .......................................................................... 114
Redner:innen:
Klemens Kofler ............................................................................................................ 115
Klara Neurauter .......................................................................................................... 117
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 120
Mag. Sascha Obrecht ................................................................................................. 126
MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................... 132
Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 135
Markus Leinfellner ...................................................................................................... 137
Korinna Schumann ..................................................................................................... 140
Günther Ruprecht ....................................................................................................... 142
Christoph Steiner ........................................................................................................ 143
Mag. Harald Himmer .................................................................................................. 144
Horst Schachner ......................................................................................................... 145
Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 147
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen
Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rekordteuerung
für die Menschen, Rekordgewinne bei den Banken. Das Wohnpaket der
Regierung
senkt keinen einzigen Preis“ – Ablehnung ................................................... 129,
148
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 148
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 148
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17.
April 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert
wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2024) (3984/A
und 2513 d.B. sowie 11480/BR d.B.) ..................................................................... 149
Berichterstatterin: Sandra Lassnig ........................................................................... 149
Redner:innen:
Christoph Steiner ........................................................................................................ 149
Matthias Zauner ......................................................................................................... 159
Mag. Sascha Obrecht ................................................................................................. 165
Marco Schreuder ........................................................................................................ 167
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 169
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 171
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden (2503 d.B. und 2525 d.B. sowie 11482/BR d.B.) ...................................................................................................................................... 171
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 171
Redner:innen:
Günter Kovacs ............................................................................................................ 172
Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................... 175
Sandra Böhmwalder ................................................................................................... 177
Günter Pröller ............................................................................................................. 180
Günther Ruprecht........................................................................................................ 182
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kostenfreie Psychotherapieausbildung und keine Zugangsbeschränkungen“ – Ablehnung 174, 183
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 183
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit (2460 d.B. und 2515 d.B. sowie 11475/BR d.B.) .......................................................................................................... 184
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 184
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 185
8. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden
(3983/A und 2516 d.B.
sowie 11476/BR d.B.) ............................................................................................... 185
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................. 185
Redner:innen:
Mag.a Claudia Arpa .................................................................................................... 186
Marco Schreuder ........................................................................................................ 191
Andrea Michaela Schartel .......................................................................................... 192
Ernest Schwindsackl ................................................................................................... 194
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Mag.a Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen betreffend „notwendige Maßnahmen im Pensionsrecht“ – Ablehnung ..... 190, 197
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 197
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts (2410 d.B. und 2507 d.B. sowie 11483/BR d.B.) .......................................................................................................... 198
Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 198
Redner:innen:
Mag. Isabella Theuermann ........................................................................................ 198
Ing. Isabella Kaltenegger ............................................................................................ 200
Markus Leinfellner ...................................................................................................... 202
Stefan Schennach ....................................................................................................... 206
Simone Jagl ................................................................................................................. 208
Mag. Christine Schwarz-Fuchs .................................................................................. 212
Christoph Steiner .............................................................................................. 213, 221
Marco Schreuder ........................................................................................................ 218
Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 221
Marlies Doppler .......................................................................................................... 224
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pandemievertrags‘
sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ –
Ablehnung (namentliche Abstimmung) ............................................................................ 205,
225
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 226
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 224
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17.
April 2024 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und
der Organisation
der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens
zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder (2413 d.B. und 2506 d.B. sowie 11484/BR d.B.) ............................................................................................................................. 228
Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 228
Redner:innen:
Mag. Christine Schwarz-Fuchs .................................................................................. 229
Stefan Schennach ....................................................................................................... 231
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................... 233
Annahme des
Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß
Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu erteilen ......................................................... 235
11. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Förderung
von Handwerkerleistungen geändert wird (3988/A sowie 11474/BR d.B.
und 11486/BR d.B.) ............................................................................................................................. 236
Berichterstatterin: Ing. Isabella Kaltenegger ........................................................... 236
Redner:innen:
Andrea Michaela Schartel ................................................................................ 237, 253
Sandra Lassnig ............................................................................................................ 240
Mag. Sandra Gerdenitsch .......................................................................................... 241
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 243
Mag. Christian Buchmann ......................................................................................... 245
Korinna Schumann ........................................................................................... 247, 254
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler .................................................................................... 251
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Diskriminierung älterer
Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicherstellen!“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 237, 255
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 257
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zugang zu Handwerkerbonus und Bundesschatz auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 249, 258
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 260
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „Prüfung
von Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit online-Beantragung“ –
Annahme (363/E-BR/2024) .......................................................................................................... 252,
261
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 255
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird (3940/A und 2514 d.B. sowie 11477/BR d.B.) 262
Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 262
Redner:innen:
Korinna Schumann ..................................................................................................... 263
Philipp Kohl ................................................................................................................. 266
Günter Pröller ............................................................................................................. 267
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 269
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wirksame Strafen bei Unterentlohnung“ – Ablehnung ......... 264, 270
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 270
Eingebracht wurden
Petition ......................................................................................................................... 61
Petition betreffend „Schutzwege für den Schutz der Gerloser Bevölkerung!“ (56/PET-BR/2024) (überreicht von Bundesrat Christoph Steiner)
Anträge der Bundesrät:innen
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datenlage zur Elternkarenz verbessern! (411/A(E)-BR/2024)
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datenlage zur Elternkarenz verbessern! (412/A(E)-BR/2024)
Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis Öffis für alle Kinder (413/A(E)-BR/2024)
Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU (414/A(E)-BR/2024)
Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU (415/A(E)-BR/2024)
Anfragen der Bundesrät:innen
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichstaxe für Menschen mit Behinderung (4175/J-BR/2024)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Wir kennen die Zahl der Imame nicht! (4176/J-BR/2024)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Erlassung und Durchsetzung von LKW-Fahrverboten (4177/J-BR/2024)
Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Fortbestehende Missstände beim ÖBH, insbesondere dem JgB12 sowie dem GÜPL Hengstberg (4178/J-BR/2024)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend
Nationaler Bildungsbericht,
Ergebnisse und aktuelle Daten bezüglich Sprachlichkeit und
Nationalitäten (4179/J-BR/2024)
Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sachbeschädigungen an steirischen Gymnasien (4180/J-BR/2024)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend
Nationaler Bildungsbericht,
Ergebnisse und aktuelle Daten bezüglich Migrationsstatus und
Sprachlichkeit (4181/J-BR/2024)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalknappheit an
steirischen Landesgerichten
(4182/J-BR/2024)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und
Forschung auf die Anfrage der Bundesrät:innen Korinna Schumann,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Durchlässigkeit des Bildungssystems für Lehrabsolvent*innen (3842/AB-BR/2024 zu 4146/J-BR/2024)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Bundesrät:innen Korinna Schumann,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Väterbeteiligung an der
Kinderbetreuung (3843/AB-BR/2024
zu 4148/J-BR/2024)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien auf die Anfrage der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folgeanfrage: Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung (3844/AB-BR/2024 zu 4149/J-BR/2024)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung (3845/AB-BR/2024 zu 4150/J-BR/2024)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesrät:innen Mag. Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Primärversorgungszentrenstruktur im Bundesland Kärnten für das Jahr 2024 (3846/AB-BR/2024 zu 4154/J-BR/2024)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesrät:innen Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend KI-Beirat: ein teurer Wahlkampfgag? (3847/AB-BR/2024 zu 4157/J-BR/2024)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neues Stipendienmodell für Medizinstudenten (3848/AB-BR/2024 zu 4153/J-BR/2024)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesrät:innen Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Was tun Sie gegen Schlepperkriminalität, Herr Innenminister? (3849/AB-BR/2024 zu 4151/J-BR/2024)
der
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Bestellung von Alexia Getzinger zur Regionalmanagerin
der Postbus AG (3850/AB-BR/2024
zu 4156/J-BR/2024)
des Bundesministers für
Inneres auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz der Exekutive
rund um den Grazer Akademikerball 2024 (3851/AB-BR/2024
zu 4155/J-BR/2024)
Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Margit Göll, Vizepräsident Dominik Reisinger, Vizepräsident Mag. Franz Ebner.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 966. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 965. Sitzung des Bundesrates vom 5. April 2024 ist aufgelegen und wurde nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet ist für die heutige Sitzung niemand.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema
„Aktuelles zur Kinderbetreuung und Kinderbildung“
mit Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.a Dr.in Susanne Raab, die ich sehr herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen darf. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über
folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein:e Redner:in pro Fraktion
zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten
beträgt. Sodann
folgt die Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die ebenfalls
10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein:e
Redner:in der Fraktionen sowie anschließend eine Wortmeldung des
Bundesrates ohne Fraktionszugehörigkeit mit jeweils einer 5-minütigen
Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme der Frau
Bundesministerin erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht
überschreiten soll.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Bundesrätin Margit Göll. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
Bundesrätin Margit Göll
(ÖVP, Niederösterreich): Sehr
geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseher via Livestream! Ein herzliches Grüßgott auch an Bundesministerin
Susanne Raab! Familien sind das Herzstück unserer Nation und unseres
Landes. Daher ist es unser Auftrag,
das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Familien benötigen
Zeit, Familien benötigen Ressourcen, eine geeignete Infrastruktur, um ihren
Aufgaben gerecht zu werden. Junge Menschen haben den Wunsch, eine Familie zu
gründen. Wir müssen sie dabei bestmöglich unterstützen und
die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
Kindergärten und Schulen
sind ja institutionelle Bildungseinrichtungen, aber das Elternhaus ist dennoch
die erste Bildungsstätte. Um Kinder gut ins Leben
zu begleiten, bedarf es daher eines guten Zusammenspiels aller Komponenten. Der
Fokus liegt natürlich ganz klar auf dem Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, der
Öffnungszeiten, damit wir den VIF-Kriterien auch entsprechen.
Moderne Kinderbetreuung und -bildung sichert die
Entwicklungschancen
von Kindern, aber auch die Wahlfreiheit der Eltern. Die frühe Vermittlung
von wirtschaftlichen Kenntnissen und demokratischen Grundsatzwerten ist
wichtig, um den Herausforderungen der Zeit gut zu entsprechen. Die Gleichstellung
von Frauen und Männern ist zentral, insbesondere die Aufgaben,
die bei der Kindererziehung anfallen, müssen gleichberechtigt aufgeteilt
werden. Wahlfreiheit heißt auch, dass Familien selbst entscheiden
können, wie
schnell jemand nach der Geburt eines Kindes wieder in den Beruf einsteigen
möchte und wie das Familien- und Lebensmodell aussehen soll. Die
Gleichstellung von Frauen und Männern muss für uns eine
Selbstverständlichkeit sein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir müssen den Eltern die
Gewissheit geben, dass ihre Kinder die beste Betreuung und Bildung bekommen.
Damit dies möglich ist, braucht es nicht irgendein Betreuungsangebot,
sondern es braucht das beste Betreuungsangebot. Mit der blau-gelben
Betreuungsoffensive des Landes Niederösterreich investieren Land und
Gemeinden rund 750 Millionen Euro in den kommenden fünf
Jahren in die Kinderbetreuung. Hier helfen alle zusammen, die Gemeinden,
das Land, denn nur wer die Familien mit den Kindern hat, hat
auch Zukunft in unseren Gemeinden. Und ja, natürlich ist das auch eine
große Herausforderung für unsere Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister,
aber sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst.
Dadurch soll die Lücke
zwischen der zweijährigen Karenz und dem Kindergartenbeginn
geschlossen werden. Ab September können nun auch unsere Zweijährigen
den Kindergarten besuchen. Die Kinderanzahl in den Gruppen wurde gesenkt und
das Personal wurde aufgestockt. Der Vormittag wird
gratis für alle Kinder, auch in den Tagesbetreuungseinrichtungen und im
Kindergarten, sein. Die Zahl der Schließtage der Kindergärten
im Sommer wurde reduziert.
Aber auch der Bund setzt ganz
viele Maßnahmen, und eine große Summe wird investiert: Genau
4,5 Milliarden Euro werden seitens des Bundes in den
Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuung investiert. Für den
bedarfsgerechten, qualitativen Ausbau der Betreuungsplätze braucht es
bis 2030 ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal.
Die Bundesregierung treibt somit den Turbo beim Ausbau der Kinderbetreuung weiter voran. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Betreuungsplätze, der Qualität, aber auch der Öffnungszeiten natürlich im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedes Bundesland hat am Ende der Finanzausgleichsperiode eine Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen von 38 Prozent zu erreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zukunftsfonds sind jährlich 500 Millionen Euro für die elementare Bildung eingeplant. In Kindergärten erlernen Kinder vorrangig, wie soziales Leben funktioniert. Sie erlernen, sich in ihrer Sprache auszudrücken, sich in unserer Sprache, also Deutsch, auszudrücken. Sie erlernen motorische Fähigkeiten und alle Kompetenzen, die in diesem Alter so wichtig sind, und das alles in einem kinderfreundlichen Umfeld.
Um diese hohe Qualität zu sichern, brauchen wir natürlich entsprechend qualifiziertes Personal und ausreichend Personal. Um diese Qualifikation bundesweit zu garantieren, liegt die Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen in Bundeshand. Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen werden ja grundsätzlich in Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik ausgebildet. Die Ausbildung umfasst mit den normalen Fächern wie Deutsch, Mathematik und Englisch natürlich inklusive Pädagogik, Didaktik, Bildnerische Erziehung, Musikerziehung und Bewegungserziehung. Zudem sind auch ein mehrwöchiges Pflichtpraktikum und immer wieder einzelne Praxistage zu absolvieren und auch von großer Bedeutung.
Seit Herbst 2023 können an Universitäten,
Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen sowie Privatunis
zusätzlich zum bisherigen Studienangebot
auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Das ist auch gut
so. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife besitzen,
die Möglichkeit, einen akademischen Titel, zum Beispiel Bachelor
Professional oder Master Professional, zu erwerben. Für die Zulassung zu
einem
Bachelor-Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher
Ausbildungsabschluss oder eine mehrjährige Berufserfahrung im
Studienbereich erforderlich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt komme ich noch zum
Lehramtsstudium: eine wichtige Reform, aber auch ein Meilenstein in
der Geschichte. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Die
Arbeit als Lehrkraft ist
so wie die Arbeit als Elementarpädagogin einer der wichtigsten Berufe in
der heutigen Gesellschaft. Neben Fachwissen sind Organisation und das Wissen,
wie
ich Wissen vermittle, das A und O einer guten Lehrkraft, ganz gleich, ob
in der Primar- oder in der Sekundarstufe. Die Herausforderung ist, Kindern zu
ermöglichen, Neues zu erlernen und gleichzeitig zu erlernen,
unabhängig
zu denken.
Die positive, unterstützende und trotzdem herausfordernde Atmosphäre im Klassenraum ist dabei eines der wichtigsten Werkzeuge. Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem. Wie viele andere Berufssparten benötigt aber auch der Bildungsbereich neues qualifiziertes Personal. Als Teil dieser Initiative wird ein breit gefächertes Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem der Lehrkräftebedarf nachhaltig gedeckt und die Qualität des Unterrichts an Österreichs Schulen sichergestellt und verbessert werden kann.
Diese umfassende Reform von Bundesminister Polaschek bringt
die Verkürzung eines der längsten Lehramtsstudien der Welt. Das
heißt: Ab nun gibt es
mehr Praxisanteile, eine bessere Vereinbarkeit von erster Lehrertätigkeit
und Masterstudium sowie die Möglichkeit für innovative
Fächerbündelstudien. Mit einer verkürzten
Ausbildungszeit bei gleichbleibender Qualität, mehr Praxisbezug und einer
stärkeren Verknüpfung von Theorie und Praxis
werden nun neue Standards gesetzt.
Um die Qualität an unseren Schulen zu
überprüfen und damit auch die Lehrkräfte zu entlasten, soll
es eine Bildungspflicht als Garantie am Ende
der Schulpflicht geben. Am Ende der Schulpflicht werden die Grundkenntnisse in
Deutsch, Mathematik und Englisch überprüft.
In Österreich sollen jungen Menschen alle Türen offenstehen: von der Volksschule bis zur Hochschule, vom Master bis zum Meister.
Es wurde schon viel erreicht, aber wir haben noch viel vor: zum Beispiel die Sicherstellung eines regionalen, kompetenzorientierten Schulangebots, die administrative Entlastung der Lehrkräfte, den weiteren Ausbau der so wichtigen
Schulsozialarbeit, die Stärkung der Partnerschaft
zwischen Familien, Schule und Lehrkräften und –
das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist –
die Inklusion in den Schulen und in den Kindergärten.
Ich komme noch einmal zur Kinderbetreuung zurück: Eine
weitere Möglichkeit, um die die
Kinderbetreuung erweitert werden soll, ist die Großelternkarenz
der leiblichen Großeltern. Beim Betreuungsarrangement innerhalb
der Familie spielen natürlich auch die Großeltern eine sehr wichtige
und zentrale
Rolle. Ihre Rolle soll auch bei familienpolitischen
Unterstützungsleistungen entsprechend berücksichtigt werden und die
Wertschätzung erfahren,
die sie auch verdient.
Wir haben aber auch im Rahmen des neuen Eltern-Kind-Passes
ein neues Instrument geschaffen. In den Familienberatungsstellen wollen
wir auf den
Aspekt der gleichberechtigten Aufteilung der Aufgaben innerhalb der Familie
hinweisen. Mit dem neuen Eltern-Kind-Pass erzielt man eine gewisse Breitenwirkung,
und wir erreichen die Familien zu einem sehr frühen Zeitpunkt, wenn sie
sich noch in Vorbereitung auf die Geburt befinden und sich
auch überlegen, wie das neue Lebensmodell mit dem Kind aussehen
könnte und wie ihre Familie damit künftig umgehen wird. Zu diesem
wichtigen Zeitpunkt erreichen wir die Familien.
Für den Alltag der Familien ist der zentrale Faktor, wie die Kinder betreut werden, wo sie betreut werden und wie gut sie betreut werden. Es ist wichtig, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität hat, denn die Familien leisten tagtäglich so viel – nicht nur für die eigene Familie, sondern auch für unsere Gesellschaft. Deshalb haben sie es auch verdient, dass die Familienpolitik im Zentrum aller unserer politischen Bemühungen steht.
Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse und
brauchen daher ein breites Spektrum an Möglichkeiten für echte
Wahlfreiheit. Viele davon habe ich
heute schon genannt. Dazu braucht es vielfältige Kinderbetreuungs- und Elementarbildungsangebote
ebenso wie Unterstützung für die Familienzeit.
Am Samstag waren in der „Kronen Zeitung“ einmal erfreuliche Nachrichten zu lesen (Bundesrat Steiner: Herr Präsident! Die Zeit!): Eine Studie der EU-Kommission zu Unterstützungsleistungen für Familien belegt, dass Österreich, gemessen an sogenannten Transferleistungen, Europameister ist.
Die Wege, wie Familie gelebt wird, sind sehr - -
Vizepräsident Dominik Reisinger: Frau Präsidentin, darf ich Sie ersuchen, zum Schluss zu kommen? Die 10 Minuten Redezeit sind schon vorüber.
Bundesrätin Margit Göll (fortsetzend): Ich bin schon beim Schlusssatz.
Die Wege, wie Familie gelebt wird, sind sehr
unterschiedlich, und alle Wege sind dabei gleich gut. Gehen wir respektvoll
damit um! Nur so können Kinderbildung und Kinderbetreuung Hand
in Hand gehen und unseren Kindern ein gutes Fundament für ihre Zukunft
geben. – Vielen Dank. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
9.15
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien):
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Gäste und
Zuseher:innen zu
Hause! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten
Morgen! Ich werde meine Rede ganz der Elementarbildung widmen. Die Lehrer:innen
kommen ja zu einem späteren Zeitpunkt, bei einem eigenen Tagesordnungspunkt
noch einmal dran. (Präsidentin Göll übernimmt den
Vorsitz.)
Ich möchte mit meinen Eindrücken beginnen, weil ich gestern Nachmittag in einer Elementarbildungseinrichtung, in einem Kindergarten in meinem Heimatbezirk, in der Donaustadt, sein durfte, ich wurde eingeladen. Es ist jedes
Mal ein Highlight, in so einer Einrichtung zu
Gast zu sein. In diesem Bezirk, wo ich wohne, und in diesem
Kindergarten kommen natürlich Familien aus dem Bezirk, aber schlussendlich aus allen Ländern dieser Erde
zusammen – so bunt, wie dieser Bezirk und wie Wien eben
sind. Etwas verspätet, aber doch haben wir gemeinsam mit den Eltern, den
Kindern und den Kolleg:innen
Ostern und gleichzeitig Iftar gefeiert. Alle Eltern haben etwas zu essen mitgebracht,
wir haben gemeinsam gegessen, gespielt, gesungen. Es war ein wunderbarer
Nachmittag.
Kinder lernen bei solchen Aktivitäten und im Alltag (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) den Respekt vor Kulturen, den Respekt vor jedem Kind und seiner Familie, und das ist die Grundlage für ein gutes Zusammenleben hier in Wien und überall in unserem Land.
Die Pädagog:innen und die
Assistent:innen, die in diesem Kindergarten und in jeder einzelnen Krabbelstube
und in jedem Kindergarten in Österreich
arbeiten, leisten Unglaubliches und Hervorragendes. (Beifall bei SPÖ,
ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Wir reden übrigens von ungefähr 67 000 Mitarbeiter:innen in diesem Bereich, und diese Mitarbeiter:innen leben Kindern vor, wie ein gutes Zusammenleben funktioniert. Sie fördern jedes einzelne Kind, damit es ihm gut geht. Sie bereiten jeden Tag Lernangebote vor.
Ich werde einfach nicht
müde – und ich sage das auch in jeder Rede zu diesem
Thema –, zu bestaunen, wie im Kindergarten gelernt wird: Kinder
lernen
beim Spielen, beim Entdecken, beim Ausprobieren, und das ohne Noten, ohne
Stress, ohne Druck. Darum finde ich, dass der Kindergarten das
Modell
für Lernen ist und eigentlich auch Modell für alle anderen
Bildungseinrichtungen sein sollte.
Warum erzähle ich das alles hier im Bundesrat? – Der Kindergarten ist erwiesenermaßen eine Einrichtung, die im Leben eines Kindes einen bedeu-
tenden Unterschied
machen kann. Diese Investitionen zu diesem frühen Zeitpunkt im Leben
eines Kindes rechnen sich, sie rechnen sich auch volkswirtschaftlich, und
zwar achtfach, wie uns die Wissenschaft bewiesen hat. Das alles wissen wir
schon seit längerer Zeit, und obwohl wir diese Bedeutung kennen,
ist die elementare Bildung unserer Kinder in Österreich eine Baustelle,
eine große Baustelle, die von dieser Bundesregierung schon so lange
nicht bearbeitet wird.
Ich möchte die Probleme jetzt benennen, und der Kinderbetreuungsmonitor, der gestern präsentiert wurde, gibt mir recht:
Problem Numero eins: Wir haben nicht genug Plätze
für jedes Kind. Bei den unter Dreijährigen sind wir gerade
einmal bei einem Drittel aller Kinder, die
einen Platz haben. Damit erfüllen wir nicht einmal die alte Quote, die
sich die EU-Staaten selbst auferlegt haben. Über 33 Prozent in
institutioneller Betreuung erreichen zurzeit die Länder Wien,
das Burgenland und Vorarlberg. Nach wie vor hat also nicht jedes Kind, das
gerne einen Platz hätte, einen Kinderbildungsplatz. Das ist ein
Problem, denn der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung, und
jedes Kind hat das Recht auf Bildung. (Beifall bei der SPÖ
sowie der Bundesrätin Jagl. – Ruf bei der SPÖ:
Genau!)
Es geht aber noch weiter: Nur die Hälfte der Kinder,
die einen Platz haben, haben einen
Ganztagesplatz. Die Hälfte dieser Kinder kann also nur halbtags
in eine Kinderbetreuungseinrichtung gehen. Oberösterreich und
Niederösterreich sind dabei trauriges Schlusslicht. Das bedeutet
auch, dass nicht einmal die Hälfte der Eltern, deren Kinder
einen solchen Kindergartenplatz haben, Vollzeit berufstätig sein
können. Das heißt auch: Wir sind weit weg von dieser –
meine Vorrednerin hat sie schon erwähnt – sogenannten Wahlfreiheit, die
immer propagiert wird. Es gibt nichts auszuwählen, wenn das entsprechende
Angebot nicht vorhanden ist.
Daher sagen wir als Sozialdemokrat:innen: Jedes einzelne
Kind in diesem Land soll einen Bildungsplatz haben, es hat das Recht auf solch
einen Platz und
es soll einen Anspruch darauf haben. Darum reden wir von einem Rechtsanspruch für jedes Kind auf einen entsprechenden Bildungsplatz.
Besonders ärgerlich in diesem Zusammenhang ist, dass
wir schon einmal kurz davor waren, diesen
ganztägigen Ausbau von Kinderbetreuung zustande
zu bringen, bis Ex-Kanzler Kurz dazwischengegrätscht ist und
Bundesländer gegeneinander aufwiegeln wollte – das ist
tatsächlich zum Schaden
unserer Kinder und zum Schaden unserer Familien, und das ist nicht akzeptabel. (Beifall
bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer: Weil wir alle SMSen
interpretieren
können, nicht?)
Ein weiteres Problem, das wir in diesem Bereich haben, sind
die Kosten. (Bundesrat Himmer: Was würden wir
interpretieren, wenn wir die SMSen der Sozialdemokratie hätten? Da
täten wir auch gescheit schauen!) Nicht alle Kinder haben einen
kostenlosen Bildungsplatz. Es ist von der Postleitzahl abhängig,
wie viel ein ganztägiger Bildungsplatz in Österreich kostet, und das
ist unfair. Dabei hätten die Elementarbildungseinrichtungen das Potenzial,
Talente
zu fördern, die wir in allen Branchen brauchen, sie hätten das
Potenzial, Kinderarmut entgegenzuwirken.
Jedenfalls ist eines fix: Dort, wo wir als SPÖ regieren, ist die Kinderbildung gratis, und zwar im Burgenland, in Kärnten und in Wien! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir als Sozialdemokrat:innen gehen noch weiter und sagen: Der nächste Schritt muss sein, dass diese Angebote nicht nur kostenlos sind, sondern auch ein warmes vollwertiges Mittagessen für jedes Kind beinhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein drittes Problem, mit dem wir konfrontiert sind, sind die Öffnungszeiten, die Öffnungszeiten pro Tag und die Öffnungszeiten pro Jahr, denn was machen berufstätige Eltern in den Ferien? Es gibt in vielen Bundesländern mehr Schließtage, als berufstätige Eltern Urlaubstage haben. Und auch diesbezüglich gibt es gravierende Unterschiede je nach Bundesland, auch da ist es wieder von der Postleitzahl abhängig.
Ein weiteres Problem, Frau Ministerin, ist die Tatsache,
dass nicht alle
Kinder den Kindergarten besuchen können, speziell dann, wenn es Kinder
sind, die eine Behinderung haben. Inklusive Plätze sind in unserem Land
wirklich Mangelware.
Wir als Kinderfreunde führen zurzeit einen inklusiven
Leuchtturmkindergarten und haben 80 Familien auf der Warteliste, die ganz
dringend für ihr Kind
mit Behinderung einen Platz suchen.
Noch ein Thema, noch ein Problem, mit dem wir konfrontiert sind: der akute Personalmangel. Wir sind ehrlicherweise, was diesen Personalmangel betrifft, näher beim Schließen der Gruppen als beim Ausbau und beim Öffnen von Einrichtungen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist leider eine traurige Tatsache.
Was brauchen wir also ganz dringend in der Elementarbildung? – Wir brauchen mehr Menschen, wir brauchen mehr Köpfe, die in diesen Einrichtungen arbeiten können und mit unseren Kindern arbeiten.
Dafür brauchen wir einerseits dringend eine
Ausbildungsoffensive, die wirklich wirkt, und wir brauchen gleichzeitig, damit
junge Menschen in diesen
Beruf gehen, damit die Kolleg:innen im Beruf bleiben, bessere Arbeitsbedingungen,
sonst können wir das Personal nicht finden und nicht halten.
Ich weiß, was sicher helfen würde –
das haben mir auch die Kolleg:innen gestern mitgegeben –: Eine
Arbeitszeitreduktion würde helfen, denn man stelle
sich vor, man ist jeden Tag mit mindestens 20 Kindern mehrere Stunden in
einem Raum. Das bedeutet, dass diese Kolleg:innen auch mehr Erholung brauchen,
mehr Erholungsphasen und mehr Zeit, um sich vorzubereiten, um sich für
jedes einzelne Kind vorzubereiten, um Zeit für Gespräche mit Eltern zu haben,
um Zeit zu haben, um die Aktivitäten zu planen, um Zeit zu haben, um
Kinderschutz umzusetzen und vieles andere mehr.
Vieles davon machen die
Elementarpädagog:innen nebenbei, und sie brennen langsam aus. Es wird
knapp, es verlassen viele ihren Job, weil sie einfach
nicht mehr können und zu wenig Zeit für das haben, wofür sie eigentlich ausgebildet wurden.
Das heißt, mein
Plädoyer ist: Investieren wir in unsere Kinder in diesen jungen Jahren,
denn es macht sich später mehrfach bezahlt. Und es ist gut und
auch ein Stück weit mutig, Frau Ministerin, dass wir heute dieses Thema
auf dem Tisch haben, denn die Zeit drängt. Der Monitor von gestern hat
aufgezeigt, welche Lücken wir in diesem Bereich haben. Bisher ist von
dieser
Regierung nicht allzu viel gekommen, und es steht nur mehr ein halbes Jahr zur
Verfügung, um all diese Lücken zu schließen.
Das wird knapp, aber machen wir das gemeinsam! Sie
können mit uns rechnen, wir unterstützen Sie, damit wir weiter
voranschreiten. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
9.25
Präsidentin Margit Göll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte sehr.
Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist durchaus bemerkenswert und interessant, Frau Minister, dass Sie jetzt kurz vor der Nationalratswahl und vor der EU-Wahl Kinderbetreuung und Kinderbildung zum Thema machen.
Jahrelang wurde ja in diesem Bereich – also mir
ist nicht viel in Erinnerung – eigentlich nicht viel gemacht. Mir
ist vielleicht der fiktive Wohnsitz
für ukrainische Vertriebene, damit sie Familienbeihilfe beziehen
können, in Erinnerung, mir ist die Umbenennung des Mutter-Kind-Passes in
den
Eltern-Kind-Pass in Erinnerung, mir sind Kürzungen im Familienbereich
bekannt (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger), mir sind
Hürden bekannt,
was das Kinderbetreuungsgeld anbelangt, und einiges mehr. (Beifall bei der
FPÖ.)
Auf der anderen Seite sind aber Kinder in den letzten Jahren
durch diese schwarz-grüne Bundesregierung doch sehr belastet worden. Und
da sind dann Sätze wie: Kinder sind unsere Zukunft!, In den Kindern liegt
das Morgen!,
Die Jugend von heute formt die Welt von morgen!, doch nur Lippenbekenntnisse,
Schall und Rauch und eigentlich nur Placebo. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man dann sieht und noch einmal Revue passieren
lässt – und man kann es nicht oft genug
erwähnen –, was durch diese Murkspolitik in den letzten
Jahren Kindern und Jugendlichen angetan wurde, dann läuft es einem kalt
über den Rücken und es stehen einem die Haare zu Berge.
Ich denke dabei an die Schulschließungen, an
Bildungsraub – drei wertvolle Jahre Bildungszeit wurden den
Kindern und Jugendlichen genommen. Diese
Jahre sind nicht mehr aufzuholen! (Beifall bei der FPÖ.)
Stundenlanges menschenunwürdiges Maskentragen: Das ist
für Kinder ungesund. Durch die Lockdowns wurden die Kinder aber auch
von ihren Sozialkontakten abgeschnitten. Die Folge waren Vereinsamung,
Depressionen, die Kinder- und Jugendpsychiatrien sind
übergegangen – es hat dort
Triagen gegeben –, 20 Prozent suizidgefährdete Kinder.
Die hausgemachte hohe Inflation – da habt ihr, also Schwarz und Grün, mit euren Sanktionen gut mitgewirkt – müssen ja wieder die Kinder ausbaden, dort wird mit dem Sparen angefangen.
Und ich kann es nicht oft genug erwähnen, ich habe es
schon ein paarmal gesagt: Es gibt Toastbrotkinder in Österreich. Das sind
jene Kinder, die, wenn das
Geld daheim ausgeht, nur noch Toastbrotschnitten zum Essen
kriegen. – Das ist nicht notwendig, und das ist keine
Familienpolitik! (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist ja unbestreitbar, dass die Bildung unserer Kinder
wirklich von höchster Wichtigkeit ist. Sie sind tatsächlich die
Zukunft unseres Landes, und es
liegt in unser aller Verantwortung, das Beste zu tun, damit diese Kinder und
Jugendlichen die beste Ausbildung bekommen, aber wenn wir heute hier stehen
und
über Kinderbetreuung und Kinderbildung sprechen, kommt es mir schon
so vor, Frau Minister, dass Sie und auch die ÖVP und die Regierung im
ÖVP-Kaugummi der Bürokratie stecken geblieben sind und kaum
vorwärtskommen.
Ich muss schon sagen, es sind bemerkenswerte
Fähigkeiten: Man hat jetzt lange, lange Zeit medial eigentlich nichts von
Ihnen gehört, in den letzten Tagen
hat man ein bissl etwas gehört, da haben Sie von der Familienpolitik
und dem, was Sie halt ankündigen, einiges gesagt, aber nicht wirklich
gesagt, wie Sie es umsetzen möchten. Und es geht einfach nichts weiter.
Was ist mit der freien Wahlmöglichkeit? Wir haben es
von den beiden Vorrednerinnen ja schon gehört: Was ist mit der freien
Wahlmöglichkeit bei
der Kinderbetreuung?
Da gibt es nur eine freie Wahlmöglichkeit zwischen einem überfüllten Kindergarten und einem noch überfüllteren Kindergarten. Von der familieninternen Betreuung und der Unterstützung der familieninternen Betreuung hört man nichts. Bei diesem Thema stößt man bei der schwarz-grünen Bundesregierung auf taube Ohren. (Beifall bei der FPÖ.)
Am liebsten ist es Ihnen, so hat es zumindest den Anschein,
den Müttern unmittelbar nach der Entbindung die Kinder abzunehmen;
die Eltern – die
Mütter – sollten so früh wie möglich wieder an den
Arbeitsplatz zurückkehren, und die Kinder kommen dann in staatliche
Betreuungseinrichtungen, um
sie zu Einheitsmenschen zu erziehen (Beifall bei der
FPÖ – Bundesrätin Schumann: Na!), die
dann leicht zu kontrollieren und zu steuern sind. (Bundesrätin Schumann: ...
tausend Beschäftigte als Elementarpädagog:innen bedanken sich!) Ja
wissen Sie, was das ist? – Das ist das alte DDR-Modell, das ist
Kommunismus! (Beifall bei der FPÖ. –
Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Das ist
Kommunismus! (Heiterkeit der Bundesrätin Schumann.) Mit
dieser Vorgangsweise werden Familien auf dem Altar der Wirtschaft geopfert. (Bundesrätin
Schumann: Und Frauen am ...!)
Es macht es ja
nicht besser, wenn Sie die Begriffe Krabbelgruppe und Kindergarten zu
elementare Bildungseinrichtung umbenennen. (Bundesrätin Schumann:
Erzählen Sie das ...!) Ja Himmel Herrschaften noch einmal!, warum
braucht ein ein- bis dreijähriges Kind unbedingt eine Bildungseinrichtung?
Ein ein- bis dreijähriges Kind braucht ein Nesterl, es braucht
Herzenswärme,
aber das haben Sie anscheinend nicht mehr, das haben Sie verloren. (Beifall
bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Frauen an den
Herd und ...!)
Dabei möchte aber die
schweigende Mehrheit der Eltern und möchten auch die Kinder –
die fragt ja kein Mensch mehr; es ist ja schon modern geworden,
dass man die Kinder gar nicht mehr fragt – lieber, dass die Kinder
zu Hause erzogen werden. Warum spricht man den Eltern die Fähigkeit
dazu ab,
warum unterstützt man die Eltern dabei nicht? – 79 Prozent
aller Mütter wollen ihr Kind im ersten Lebensjahr zu Hause erziehen, im
zweiten Lebensjahr
sind es immer noch 62 Prozent.
Wenn es um die Erziehung von Kindern geht, dann sind Eltern wahrlich die richtigen, die wahren Helden. (Beifall bei der FPÖ.) Eltern sind Lehrer, Seelentröster, Spielgefährten, sie sind Köche, sie sind Pflegepersonal – alles in einem, und das kommt von Herzen.
Wenn wir diesen Eltern nicht die Unterstützung und die Wertschätzung geben, die sie brauchen, dann lassen Sie, Frau Minister, und diese Regierung diese Eltern im Stich. Reden Sie nicht darüber, handeln Sie bitte endlich! (Beifall bei der FPÖ.)
Genau deshalb ist es auch wichtig, die
Versäumnisse der Familienministerin
in Bezug auf die Kinderbetreuung in unserem Land kritisch zu hinterfragen. Es
ist mir schon klar: Die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung ist unbestreitbar –
das bestreitet ja niemand! –, aber die Maßnahmen und
Entscheidungen von Ihnen, Frau Ministerin, die Sie ja bedauerlicherweise zuhauf
getroffen haben, haben halt zu einer Reihe von Problemen geführt.
Zunächst
einmal müssen wir die unzureichenden Investitionen in die Kinderbetreuung
ansprechen. Trotz der ständigen Rufe nach Verbesserungen
und zusätzlichen Ressourcen für Kindergärten hat es die
Regierung unter Ihrer Leitung, Frau Minister Raab, bis heute verabsäumt,
die nötigen Mittel
dafür bereitzustellen. Das hat nicht nur zu überfüllten
Einrichtungen und einem Mangel an Fachkräften geführt, sondern
mittlerweile leidet leider Gottes
auch die Qualität der Betreuung darunter.
Genau diesen
Mangel an Fachkräften kann man bekämpfen: Ich brauche nur in mein
Heimatbundesland Salzburg zu schauen, wo wir Freiheitliche mitregieren dürfen.
(Bundesrätin Schumann: Ja, da können wir uns aber ...!) Dort
hat unsere Landeshauptmannstellvertreterin Svazek 120 Millionen Euro
in die
Hand genommen und bietet damit Angebote für Umsteiger (Bundesrätin
Schumann: Warum? Ich hätte gedacht, das sind Umerziehungslager!),
Angebote
in der Ausbildung an und schafft Möglichkeiten, Gruppenschließungen
zu verhindern.
Parallel dazu wird, wie es auch im Regierungsprogramm in Salzburg steht, aber – und das ist das große Aber – ein Modell aufgebaut, das es den Eltern finanziell ermöglicht, ihre Kinder zu Hause selbst zu erziehen und zu betreuen. Das ist echte Wahlfreiheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist echte Wahlfreiheit: Niemand wird
gezwungen, zu Hause zu bleiben (Bundesrätin Schumann: Aber
moralisch schon, aber moralisch schon!), aber jenen
Eltern, die ihren Nachwuchs gerne selbst zu Hause erziehen möchten, wird
das ermöglicht, weil die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Echte
Wahlfreiheit für die Eltern gibt es nur dann, wenn die
familieninterne Betreuung mit dem gleichen Betrag gefördert wird wie die
externe Betreuung. Erst dann
kann man von echter Wahlfreiheit sprechen. (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Pension- - !
Genau, ganz genau! Die FPÖ fördert die Frauenarmut!)
Das ist eine Investition in die Zukunft unserer Mädchen und Burschen.
Gleichzeitig werden aber auch
finanzielle Mittel für verbesserte Rahmenbedingungen für die
Mitarbeiter bereitgestellt. Das alles sind Maßnahmen,
die man nicht nur in Salzburg umsetzen kann, sondern die auch schnell in ganz
Österreich umsetzbar wären. Es ist klar, dass Sie da wirklich viel
auf der
Strecke gelassen haben, Frau Minister, und es ist hoch an der Zeit, dass da Veränderungen
eingeführt werden.
Bei der Kinderbildung brennt mir
momentan ein Thema besonders unter
den Nägeln – es liegt zwar nicht unmittelbar in Ihrem
Aufgabenbereich, aber dennoch dulden Sie es und tragen somit
Mitverantwortung –, es geht
um die Containerklassen in Wien. (Bundesrätin Schumann: Ah!) Diese
Container sind ja eine echte Schande – sie sind eine Schande!
Während die Stadt Wien
für ihre Schönheit, für ihren kulturellen Reichtum bekannt
ist, gibt es ein ganz dunkles Kapitel im Bildungssystem (Heiterkeit
der Bundesrätin Schumann), das dringendst angegangen werden
muss. (Bundesrätin Schumann: Genau, danke! Wie schaut es
mit den Quoten in Salzburg
aus?) Containerklassen: Das klingt ja so, als ob wir von der Lagerung einer
Fracht sprechen und nicht von der Bildung von Kindern. (Beifall
bei der FPÖ.) Nein,
wir sprechen von Kindern, wir sprechen von Bildung, und es ist eine Ironie,
dass man in einer Stadt, die sich selbst als Bildungshauptstadt feiert, Kinder
in Containern unterbringt (Bundesrat Steiner: Remigration!) –
aber es ist
ja kein Wunder.
Lassen Sie sich aber eines sagen
(Bundesrat Steiner: Remigration! – Bundesrätin Schumann:
Da kennt sich das Zillertal aus!): Kinder sind keine Fracht,
und sie verdienen mehr als das Mindeste. Sie verdienen die besten Bildungseinrichtungen,
die wir ihnen bieten können, sie verdienen Klassenzimmer mit ausreichend
Platz, natürlichem Licht und einem inspirierenden Umfeld, das ihre Neugier
und Kreativität fördert. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Tatsache, dass wir jetzt bei Containerklassen gelandet sind, ist ein Zeichen von Versagen auf vielen Ebenen, aber das größte Versagen ist das Versa-
gen einer
schwarz-grünen Asylpolitik. (Beifall bei der
FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)
Würde nämlich diese Regierung nicht so viele Asylwerber,
nicht so viele Asylanten, nicht so viele Ausländer ins Land lassen, dann
gäbe es nicht so viel Familienzuzug. (Bundesrätin Schumann:
Die 10 Minuten sind
schon vorbei!)
Die aktuelle Situation ist das
Ergebnis einer ganzen Reihe von Asylkatastrophenjahren – und
zwar unter ÖVP-Verantwortung, aber auch die Roten lasse
ich da nicht ganz aus dem Kraut (Bundesrätin Schumann: Ja hallo!
Frau Präsidentin!), weil euer roter Bürgermeister ja die
Menschen mit seinen überbordenden Sozialleistungen lockt. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann haben wir sie im Land, sie
hängen in der sozialen Hängematte, und kurze Zeit später kommt
noch die ganze Familie nach. (Bundesrätin Schumann:
Na, bitte!) Laut „Profil“ sind innerhalb nur eines Jahres
4 000 Kinder und Jugendliche - -
Präsidentin
Margit Göll: Frau Bundesrätin,
ich bitte Sie, zum Schluss zu
kommen!
Bundesrätin
Marlies Doppler (fortsetzend, den
Kopf schüttelnd und den erhobenen Zeigefinger seitlich hin und her
bewegend): - - im Zuge des Familiennachzugs
nach Österreich gekommen (Zwischenruf des Bundesrates Steiner –
Bundesrat Schreuder: Na, aktuell ist es nicht freiwillig, will
ich nur sagen! Aktuell ist eine Redezeitbeschränkung, und nicht eine
freiwillige!); aktuell sollen monatlich
500 dazukommen. Genau dieser Familiennachzug – das sind die Kinder
von Asylanten – verdrängt österreichische Kinder. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann:
Bitte, Frau Präsidentin!)
Frau Minister Raab! Für diese Art von Politik sind auch Sie mitverantwortlich. (Bundesrätin Schumann: Frau Präsidentin! Hallo!) Da gehört sofort die Notbremse gezogen, bevor wir sagen müssen: Land unter!
Die einzigen beiden Antworten (Bundesrätin Schumann:
Das geht ja nicht!) auf diesen Missstand können nur heißen: Grenzen
dicht!, und: Remigration.
(Weitere Zwischenrufe der Bundesrätin Schumann. –
Bundesrat Schreuder: ... Deportation! Was ist los mit euch? ...
Häuser bauen, was ist mit euch?) Wir können
und dürfen es nicht zulassen, dass die Österreicher immer mehr zum
Gast im eigenen Land werden. – Danke. (Beifall
bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann:
Es gibt eine Redezeitbeschränkung! Wäre das eine Idee?)
9.39
Präsidentin Margit Göll: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Simone Jagl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Willkommen, sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Rede meiner Vorrednerin hat wieder einmal wirklich eindrücklich bewiesen (Bundesrat Steiner: Remigration! Remigration! Remigration! Remigration!), erstens einmal wie – nein ich finde keine Worte –, ja, einfach wie grauslich und unsachlich ihr die Themen angeht und wie rückständig und rückwärtsgerichtet eure Familienpolitik ist. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Denn: Wie lange die Kollegin das Thema, um das es eigentlich geht, umschifft hat, zeigt nur, dass ihr keine Ahnung vom Thema an sich habt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ihr nennt das Wahlfreiheit. Das, was ihr eigentlich wollt,
benennt es doch: Frauen zurück an den Herd! Das ist das, was ihr
wollt. Benennt es! (Beifall bei
den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und
SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Gebt das Etikett
drauf! Gebt das richtige Etikett drauf, sodass alle
wissen, worum es geht! (Bundesrat Steiner: Haben Sie Kinder, Frau
Kollegin? Besser nicht!)
Niemand wird gezwungen, sein Kind in einen Kindergarten zu
geben, aber
alle, die es brauchen und wollen, sollen die Möglichkeit, sollen die
Wahlfreiheit und ausreichend Plätze haben. (Bundesrat Steiner:
Davon reden wir ja!)
Darum geht es. Aber euch nicht! (Beifall bei den Grünen und
bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Ja, die Bedingungen für Betreuung und Bildung von sehr
jungen Kindern
sind nicht immer optimal. Da gebe ich meiner Kollegin Gruber-Pruner recht. Gerade
im Bereich der inklusiven Betreuung – da muss ich ihr besonders
recht geben – ist noch einiges zu tun. Aber pauschal zu behaupten
oder zu insinuieren, wie es die FPÖ immer wieder tut und wie es diese
Rede wieder
einmal wunderbar bewiesen hat, dass die Pädagoginnen und Pädagogen
nicht in der Lage wären oder nicht willens wären, unsere Kinder gut
zu betreuen - - (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)
Sie sagen, die Pädagoginnen und Pädagogen würden
die Kinder zu „Einheitsmenschen“ erziehen. Was soll denn
das? Was ist denn das überhaupt für ein Wort? (Beifall bei den
Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ. –
Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ihr unterstellt den Pädagoginnen und Pädagogen,
Kinder „zu Einheitsmenschen zu erziehen“. Das ist einfach nur eine
üble Unterstellung, nichts anderes.
Das muss man einmal in dieser Deutlichkeit
sagen. Unfassbar! (Beifall bei den Grünen sowie bei
Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
Vielleicht aber hilft ein bisschen Nachhilfeunterricht (Bundesrat
Steiner:
Ja, genau!), was den Wert qualitativ hochwertiger Betreuung junger Kinder
betrifft. (Bundesrat Steiner: Wie bei den Windradln:
elektrisch angetrieben!) – Ja, genau.
Wiederholt es oft genug, dann glaubt ihr es irgendwann einmal selber! (Bundesrat Steiner: Wir wissen es ja!)
Der Wert qualitativ hochwertiger Betreuung junger Kinder
wird in vielen Bereichen immer noch unterschätzt. Es geht in der
Elementarpädagogik schon lange nicht mehr um Beaufsichtigung. Es geht um
Betreuung im besten
Sinne. Es geht um Bildung. Es geht um Begleitung. (Zwischenruf
der Bundesrätin
Doppler.) – Ja,
hören Sie zu, dann verstehen Sie es vielleicht! Was die Pädagoginnen
und Pädagogen nämlich tagtäglich leisten, ist weit mehr als beaufsichtigen.
Junge Kinder, die spielerisch lernen – nicht nur junge Kinder,
aber besonders junge Kinder –: Was gibt es Schöneres, als
spielerisch zu lernen? Das ist auch das, was sie zu Hause mit ihren
Müttern oder mit ihren Eltern
tun, aber halt in einem anderen Zusammenhang.
Es geht um den bildungspolitischen Wert. Jedes
Detail der Elementarpädagogik ist darauf ausgerichtet, die
bestmögliche Entwicklung von Kindern zu ermöglichen. Die
Expert:innen, sprich die Pädagog:innen, das Betreuungspersonal, die
Betreuer:innen, diejenigen, die das gelernt haben, leisten da wirklich
tagtäglich wertvolle Arbeit. Das beginnt bei der anregend gestalteten
Umgebung und geht bis hin zu den didaktischen Konzepten. Das heißt, die
Bildungs-
und Erziehungsziele fußen natürlich auf entwicklungspsychologischen
Erkenntnissen. Das ist das, was Bildungseinrichtungen leisten können.
Wir wissen
aus unzähligen Studien, wie wichtig elementare Bildung für die
weitere Bildungslaufbahn ist. Wir wissen das aus Studien. Schaut euch
diese Studien vielleicht irgendwann einmal an! (Zwischenruf des
Bundesrates Steiner.)
Je früher Kinder in Bildungseinrichtungen
von Fachpersonal, von Fachpersonen begleitet werden, umso besser sind deren
Chancen im weiteren Verlauf
ihrer Bildungslaufbahn, im weiteren Verlauf ihres Lebens. Das wiederum wirkt
dem Phänomen entgegen, dass Bildung in Österreich nach wie vor zu
einem großen Teil vererbt wird. Aber das wollt ihr ja alles nicht, dass
dem gegengesteuert wird.
Eng verbunden mit dem bildungspolitischen Wert
ist auch der sozialpolitische Wert. Wir wissen, dass Menschen mit
besserer Bildung später
einmal besser für sich und ihre Familien sorgen können, zumal Kinder
in ihrer Entwicklung enorm davon profitieren, wenn sie im täglichen
Kontakt
mit Gleichaltrigen sind. Sie profitieren davon, und das ist in erster Linie
eben das Erleben des Alltags mit Kindern aus der gleichen Altersgruppe.
Der dritte
Bereich, um den es geht, der ganz wichtig ist, ist der familienpolitische und in dem Zusammenhang auch frauenpolitische
Wert. Ja, es gibt tatsächlich so etwas wie
Frauenpolitik. Gerade aus meiner Arbeit mit sehr jungen Kindern weiß
ich, wie schwer es oft für Familien ist, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung
zu vereinbaren. Das geht leider immer noch zu einem großen Teil zulasten
der Frauen. Dieses Problem zieht einen ganzen Rattenschwanz
nach sich, der dazu führt, dass Frauen weit mehr von Altersarmut betroffen
sind als Männer.
In den vergangenen Jahren haben
wir als Koalition einiges weitergebracht, Präsidentin Göll hat
es schon relativ ausführlich dargelegt: die 4,5 Milliarden
Euro für Ausbau und Qualitätsverbesserung von
Kindergartenplätzen, die Kindergartenmilliarde für die
Länder mit 200 Millionen Euro pro Jahr zwischen 2022 und
2027, der Zukunftsfonds, zusätzliches Geld für den Ausbau von
Kindergartenplätzen mit Öffnungszeiten, die die Vereinbarkeit von
Familie
und Beruf ermöglichen.
Der erste Monitoringbericht zur
Kinderbetreuung und -bildung wurde gestern veröffentlicht, er zeigt, dass
seit der grünen Regierungsbeteiligung die Finanzierung massiv gestiegen
ist. Dazu nur zwei Zahlen: 2001 betrugen die Ausgaben für Kindergarten und
Hort 950 Millionen Euro, 2021 3,1 Milliarden Euro. Auch
wenn diese Finanzierung massiv erhöht wurde, wird sich das erst
zeitverzögert in den Betreuungsquoten zeigen. Die Versäumnisse der
vergangenen Jahrzehnte können nicht in fünf Jahren ausgeglichen
werden. Es zeigt auch einer der Punkte aus dem Bericht, dass sich die
Betreuungsquote bei den Null- bis Dreijährigen in den
letzten zehn Jahren zwar um knapp 10 Prozentpunkte verbessert hat, aber
immer noch unter 30 Prozent
liegt. Wie gesagt, das liegt eben daran, dass es immer noch viel zu wenige
Betreuungs- und Bildungsangebote gibt, die mit der Erwerbstätigkeit
vereinbar sind.
Die Betreuungssituation im Speckgürtel ist gar nicht
einmal so schlecht,
wie wir auch aus den Daten des Monitoringberichts herauslesen können. Ich
arbeite mit sehr jungen Kindern, und obwohl ich Kinder aus dem
Speckgürtel betreue, bin ich regelmäßig konfrontiert damit,
dass Menschen anrufen, Familien sich bei mir melden, die verzweifelt sind, weil
sie einfach diesen Spagat
zwischen Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit nicht zusammenbringen. Wenn
Kinderkrippen Montag bis Donnerstag um 15 Uhr, am Freitag, weil ja
schon Wochenende ist, bereits um 14 Uhr schließen, dann schaue ich
mir an, welche Familie das wirklich mit ernsthafter
Vollzeiterwerbstätigkeit vereinbaren kann. Wir brauchen da kein
großes Rätselraten, um zu erraten, wer in der Familie dann die
Teilzeitarbeit übernimmt. Wir brauchen also mehr sogenannte VIF-konforme
Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen, die eben gewisse Kriterien
erfüllen, um mit Vollzeiterwerbstätigkeit vereinbar
zu sein.
Die Daten des Berichts zeigen auch, dass, sobald Kinder im
Haushalt leben, Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufig auch über
die Elternkarenzzeit
hinaus einschränken, indem sie die Arbeitszeit reduzieren oder die
Tätigkeit ganz aufgeben. Auf die Erwerbstätigkeit der Männer,
der Väter hat die Vaterschaft hingegen kaum einen Einfluss.
Ja, die Finanzierung für den Ausbau der
Bildungseinrichtungen alleine genügt nicht. Wir brauchen längere
Öffnungszeiten. Trotzdem: Wenn uns die Fachkräfte fehlen, nützen
die längeren Öffnungszeiten auch nicht viel. Deswegen haben wir
diese Ausbildungsoffensive für Pädagog:innen gestartet.
Wir haben zahlreiche neue Ausbildungsplätze und -lehrgänge
geschaffen, um dem Mangel an
Elementarpädagoginnen und -pädagogen entgegenzuwirken.
Ist das alles ausreichend? – Nein, natürlich nicht. Wenn wir all das, was ich und einige meiner Vorrednerinnen sachbezogenerweise schon erwähnt haben, bestmöglich umsetzen wollen, dann reicht das natürlich nicht, weder bildungspolitisch, sozialpolitisch noch familien- oder frauenpolitisch. Wir sind
nach wie vor davon
überzeugt, dass ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem
ersten Lebensjahr sinnvoll ist. Dazu braucht es einen Stufenplan. (Beifall
bei Grünen und SPÖ.) – (In Richtung SPÖ:) Ja!
Ja, wir haben
nie etwas anderes behauptet. – Dazu braucht es einen Stufenplan,
genügend Räumlichkeiten, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal. Wir
brauchen österreichweit einheitliche Mindeststandards bezüglich
Gruppengrößen und Öffnungszeiten in einem Bundesrahmengesetz
verankert, ähnlich wie im Schulbereich. Und wir brauchen natürlich
motivierte Fachkräfte, Betreuer:innen, Pädagoginnen und
Pädagogen, die den Beruf erlernen und tatsächlich
auch in dem Beruf arbeiten und tätig bleiben wollen. Das heißt: mehr
Geld, mehr Zeit, mehr Unterstützung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jedes Kind ist gleich
viel wert. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass das auch gelebt werden
kann! – Danke schön.
(Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und
SPÖ.)
9.50
Präsidentin Margit Göll: Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Susanne Raab. Ich erteile es ihr. Auch ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte sehr.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr.
Susanne Raab: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte!
Vielen Dank für die Einladung in den heutigen Bundesrat zum
Thema Kinderbildung und -betreuung. Wo, wenn nicht hier, kann das Thema gut
behandelt werden? Schließlich sind
wir hier in der sogenannten Länderkammer; das wissen Sie ja besser als
ich. Daher wissen Sie sicher auch, dass entsprechend unserer
Bundesverfassung Kinderbildung und ‑betreuung
in Gesetzgebung und Vollzug Ländersache ist.
Als jene, die sozusagen die Ohren direkt in ihren
Bundesländern haben,
wissen Sie sicherlich auch, dass es für die Gemeinden eine große
Herausforderung ist, dem entsprechenden Bedarf an Kinderbetreuung, der
sicherlich in den letzten Jahren gewachsen ist, gerecht zu werden.
(Bundesrätin Schumann: In Oberösterreich vor allem!) Weil
die Betreuungssituation in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist und
auch immer mehr
junge Familien sich wünschen, auf ein qualitätsvolles
Kinderbetreuungsangebot zurückgreifen zu können, haben wir als Bund
gesagt, die Bundesländer –
also Sie – sollen mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden.
Schließlich geht es um die Familien in Österreich. Dementsprechend
war mir als Familienministerin auch wichtig, dass wir das Thema in einem
gemeinsamen Schulterschluss zwischen Bund, Land und Gemeinden lösen und
für die Zukunft besser aufstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Bundesrät:innen, wo könnte dieses
Thema Eingang finden,
wenn nicht im sogenannten Finanzausgleich, wo Bundesländer, der Bund und
die Gemeinden gemeinsam am Tisch sitzen? Daher haben wir, hat der Bundeskanzler
diese Gelegenheit genutzt und das Thema der Kinderbetreuung in den
Finanzausgleich, der ja, wie Sie wissen, nicht alle Jahre stattfindet,
sondern eben eine einmalige Gelegenheit in dieser Legislaturperiode war, erstmalig
in diesem Umfang eingepflegt.
Auch wenn man dabei irgendwie den Eindruck hat –
dies sei auch für die Zuseherinnen und Zuseher gesagt –, dass
das sehr kontrovers verhandelt wurde, so hatte ich im Finanzausgleich dieses
Gefühl nicht (Bundesrätin Hahn:
Dann fragen Sie die Bürgermeister:innen!), denn alle Bundesländer
haben ein großes Interesse daran (Zwischenrufe der Bundesrätinnen
Schumann
und Hahn), dass sie im Ausbau der Kinderbildung und -betreuung
unterstützt werden. Alle Bundesländer wollen dasselbe, nämlich
gute Wahloptionen
und eine echte und ehrliche Wahlfreiheit für die Familien in ihrem
Bundesland. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schreuder. –
Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, der Kinderbetreuungsmonitor, den wir gestern vorgestellt haben, zeigt uns etwas, was wir ja ohnehin wissen (Bundesrätin Schumann: Ah geh!): dass diese echte und ehrliche Wahlfreiheit, die
wir wollen, in der Form noch
nicht in allen Regionen existiert. Das war ja
der Grund, weshalb wir als Bund eingestiegen sind und gesagt haben: Es braucht
ein historisches Investment. Ich meine, da werden Sie mir ja alle zustimmen,
dass es diese Form des Investments in dieser Art noch nie gab, nämlich
4,5 Milliarden Euro nur vonseiten des Bundes bis 2030, die den
Bundesländern zur Verfügung gestellt werden, sehr geehrte Damen und
Herren. (Beifall
bei der ÖVP.)
Die Summe von 4,5 Milliarden Euro haben wir uns auch
nicht einfach aus den Fingern gesaugt, sondern wir haben eine Studie in Auftrag
gegeben und
Eco Austria gefragt: Was braucht es, um diese echte und ehrliche Wahlfreiheit
für die Familien auf den Weg zu bringen? Welche Höhe des Investments
vonseiten des Bundes an die Bundesländer braucht es? Diese
4,5 Milliarden Euro bis 2030 waren die Antwort der Eco Austria.
Dementsprechend sind wir mit diesem Betrag in Vorleistung an die
Bundesländer gegangen.
Sie wissen natürlich, die Situation in den
Bundesländern ist ganz unterschiedlich. Es ist etwas anderes, ob wir von
Wien oder von einem Flächenbundesland,
von einer Stadt oder von einer Region sprechen. Das zeigt auch der Betreuungsmonitor.
Dementsprechend – und ich hoffe, da bekomme ich in diesem
Gremium auch Applaus –, glaube ich, ist es natürlich richtig,
im Sinne des Föderalismus auch den Bundesländern eine gewisse
Flexibilität einzuräumen,
wo genau der Mitteleinsatz in ihrem Bundesland am treffsichersten ist. (Beifall
bei der ÖVP sowie des Abg. Schreuder. – Zwischenrufe bei
der SPÖ.)
Es ist meine Form der Politik, dass man bei einem Problem,
das es zu lösen gilt, einen gemeinsamen Schulterschluss macht. Wie gesagt:
Keine Regierung
zuvor hat jemals ein solch historisches Investment von 4,5 Milliarden Euro
an die zuständigen Bundesländer ausgerollt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich mir die Reden dazu
so anhöre, dann möchte ich vielleicht auch noch eine persönliche
Anmerkung machen: Ich
bin Mutter eines Sohnes. Er wird jetzt drei Jahre alt und ist schon in
Betreuung,
seit er ein Jahr ist, aber er kommt jetzt in den öffentlichen
Kindergarten.
Immer wieder kommt direkt, aber auch zwischen den Zeilen, und auch heute
wieder, ein bissel der Vorwurf, wenn man als Mutter das Kind so früh
in Betreuung gibt, dann hat man – wie habe ich mir
aufgeschrieben? – keine Herzenswärme, die Herzenswärme
fehlt unter anderem. Ich kann Ihnen
nur sagen: Ich bin mit Leib und Seele Mutter, aber ich bin auch mit Leib und
Seele Ministerin. Es ist möglich, denn ich habe einen großartigen
Mann
und ich habe auch gute Betreuungseinrichtungen in meiner Gemeinde, die mich
dabei unterstützen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der
Bundesräte Arlamovsky und Schmid.)
Ich habe es einfach wirklich total satt, dass einem als Frau
und Mutter immer gesagt wird, wie man alles richtig macht. (Beifall bei
ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Wenn man ein Kind früh in die Betreuung gibt, dann hat man keine
Herzenswärme. (Zwischenrufe der Bundesrät:innen
Steiner und Schartel.) Wenn man es später in die Betreuung
gibt, dann ist man sowieso das Heimchen am Herd. (Neuerlicher Zwischenruf des
Bundesrates Steiner. – Bundesrat Tiefnig –
in Richtung Bundesrat Steiner –: Dich nimmt ja keiner mehr ernst!) –
Ich spreche nun. – Die Familien und gerade die
Mütter haben
es sich verdient, dass sie selbst entscheiden. (Zwischenruf der
Bundesrätin Schartel.) Das ist ihr Recht. Wir wollen die echte
Wahlfreiheit für die Familien. (Beifall bei der ÖVP. –
Zwischenruf des Bundesrates Steiner. – Weitere Zwischenrufe
bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Das ist Demokratie,
dass er klatschen darf!)
Vielleicht darf ich auch noch ein paar Fakten nennen. Sehr
geehrte Frau Bundesrätin Gruber-Pruner, ich weiß nicht, ob ich
Sie richtig verstanden habe, vielleicht ist es auch ein
Missverständnis. Die Zahlen, die im Kinderbetreuungsmonitor Eingang
finden, betreffen die Anzahl der Kinder, die in Betreuung sind.
Sie betreffen nicht den Bedarf an Plätzen. Das heißt, wenn über
ein Drittel der Kinder in Betreuung sind, bedeutet das nicht, dass zwei Drittel
keinen
Platz haben können. Wenn 2 Prozent der Kinder unter einem Jahr in
Betreuung sind, bedeutet es nicht, dass 98 Prozent keine Option auf
Betreuung haben.
Es bedeutet schlichtweg, dass 2 Prozent in Betreuung sind –
nicht mehr
und nicht weniger. Der Bedarf ist damit nicht erhoben. Das ist mir ganz
wichtig, zu differenzieren, und auch der Generaldirektor der Statistik Austria (Bundesrätin Schumann:
Ah so, es gibt gar keinen Bedarf, oder was?!) hat dementsprechend
differenziert.
Das ist mir auch wichtig im Sinne der Wahlfreiheit, denn es
gibt ganz
viele Eltern, die ihr Kind natürlich, gerade wenn es noch nicht einmal ein
Jahr alt ist, gerne zu Hause betreuen möchten; somit entsteht dieser
Bedarf nicht.
Es braucht aber eben wie gesagt für die Eltern diese Wahlfreiheit. Wir
möchten, dass es Optionen gibt, aber die Entscheidung für eine dieser
Optionen dann eben bei den Eltern bleibt. (Beifall bei der ÖVP sowie
des Abg. Schreuder.)
Mit dem Zukunftsfonds des Finanzausgleichs werden wir pro
Jahr 500 Millionen Euro investieren – und Ihre
Bundesländer investieren ja da wie gesagt noch einmal kräftig mit.
Das ist ja nur der Anteil, der von uns ausgeschüttet wird – mit
drei Zielen, nämlich: Ausbau der Plätze für die unter
Dreijährigen, mehr Plätze, die mit einem Vollzeitjob vereinbar sind,
und natürlich die Verbesserung
der Qualität. Auch das ist wichtig, denn wir alle wollen ein gutes
Gefühl haben, wenn wir unsere Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung
geben. Es
ist ja auch die erste Bildungseinrichtung, die erste sozusagen Betreuungseinrichtung,
für die wir auch gutes Personal brauchen.
Ja, das Personal ist
natürlich im Ausbau generell ein Thema. Wenn ich in Kinderbetreuungseinrichtungen
bin, dann bemerke ich, dass es für die Betreuer:innen, für die
Pädagoginnen und Pädagogen wichtig ist, dass sie einen guten Rahmen
und einen guten Arbeitsplatz vorfinden. Eine gute Entlohnung gehört
natürlich dazu, kleinere Gruppen gehören dazu, und natürlich gehören
auch Assistenzkräfte dazu. Mit dem Geld, das wir im Finanzausgleich zur Verfügung
stellen, können die Bundesländer nunmehr sogar das Personal bezahlen.
Sie können mehr Entlohnung ausschütten. Das ist
eine Neuerung, die es vorher nicht gegeben hat und die die Gemeinden auch
massiv in der Bewältigung dieser Aufgaben unterstützen wird. (Beifall
bei
der ÖVP.)
Zu guter Letzt, sehr geehrte Damen und Herren: Ich verstehe ja immer, dass die Opposition die Good News (Ruf bei der SPÖ: ... Good News!) nicht so hervorkehrt, aber (Bundesrätin Schumann: Na ja, ... nix passiert! Ist die Wahrheit!) ich bin immer wieder bei Ihnen und darf über die Familienleistungen im letzten Jahr sprechen, und wir haben gemeinsam viel beschlossen, auch mit Zustimmung der Oppositionsparteien. Ich denke an die Valorisierung von Familienleistungen. Wir haben es geschafft, dass wir den Familienbonus erhöhen. Wir haben alle Familienleistungen von der Familienbeihilfe über das Kinderbetreuungsgeld valorisiert. Wir haben den Mehrkindzuschlag erhöht, und den Kindermehrbetrag um 120 Prozent auf 700 Euro und, und, und.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das schlägt sich nun auch in Zahlen, Daten und Fakten und im
europäischen Vergleich nieder. Die Europäische Kommission
hat letztes Wochenende eine Studie herausgegeben, anhand der wir sehen, dass
wir in Österreich bei den Familienleistungen nunmehr auf Platz eins in
ganz Europa sind! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder. –
Zwischenrufe bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)
Deshalb lasse ich es
einfach nicht gelten, wenn es heißt, die Familien sind uns nichts wert.
Das ist einfach faktenbefreit! (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen
der Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist
einfach faktenbefreit!
Die
Unterstützungsleistungen für die Familien, egal ob die Kinder zu
Hause oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut werden (Zwischenruf
der Bundesrätin Doppler), sind in Europa auf Platz eins. Sehr
geehrte Damen und Herren, das ist auch sozusagen eine schöne
Bestätigung des Weges,
den wir die letzten Jahre gegangen sind, und das macht mich als Familienministerin
auch stolz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
Ich möchte mich auch herzlich bei Ihnen, stellvertretend sozusagen für die Bundesländer, für die herausragende und gute Zusammenarbeit, was den Ausbau der Kinderbetreuung betrifft, bedanken und bin davon überzeugt, dass wir
diesen konstruktiven Weg weitergehen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
10.02
Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank, Frau Ministerin.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer:innen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Johanna Miesenberger
(ÖVP, Oberösterreich): Frau
Präsidentin! Geschätzte Frau
Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal oder via Livestream! Haben
Sie heute schon das Glück gehabt und ein Kind unbeschwert lachen
gehört? Vielleicht können Sie sich selbst noch an Ihre eigene
Kindheit erinnern, in der Sie Momente voller Freude und Unbeschwertheit erlebt
haben.
Kinder sind von Natur aus
neugierig und voller Tatendrang. Sie wollen auf ihre Art und Weise lernen und die Welt entdecken, die für sie noch
voller ungeahnter Möglichkeiten steckt. Unsere Kinder brauchen
ein solides Fundament, damit sie zu selbstbewussten und verantwortungsvollen
Menschen heranwachsen können. Genau dieses Fundament ist die Familie,
sind die Eltern, sind die Geschwister und sind die Großeltern. Kinder
brauchen daher Zeit mit
ihrer Familie, mit ihren Eltern, um gesund und stark aufwachsen zu können.
Daher ist die Elternzeit von entscheidender Bedeutung. Eltern sollen auch
die Möglichkeit haben, diese Zeit intensiv mit ihren Kindern verbringen zu können.
Was aber die Eltern noch brauchen, ist eine echte
Wahlfreiheit. Diese Wahlfreiheit wurde hier an dieser Stelle schon einige
Male angesprochen –
nämlich wie viel Zeit Eltern wirklich mit ihren Kindern verbringen wollen
und können und wann sie auch ein Betreuungsangebot brauchen. Wichtig ist
für die Familien, dass für sie eine Vielfalt an Angeboten
zugänglich ist und dass diese ihren unterschiedlichen Bedürfnissen
und Familienstrukturen entsprechen. Daher finden wir, dass nicht der
Rechtsanspruch, den Frau Kollegin Gruber-Pruner hier angesprochen hat, das
Maß aller Dinge oder die Lösung ist, sondern
Maßnahmen dahin gehend (Bundesrätin Schumann: Die Sozialpartner
schon!), dass wir das Angebot für diese unterschiedlichen Bedürfnisse schaffen.
(Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es wurde auch von Ihnen angesprochen, Frau Kollegin
Gruber-Pruner: Es hat dieses Bundesmonitoring gegeben, bei dem nicht der Bedarf
festgestellt
wird, wie es die Frau Ministerin angesprochen hat, sondern welche und wie viele
Kinder in Betreuung sind. Da wurde auch
Oberösterreich genannt. Ich muss darauf hinweisen, dass diese
Zahlen von Oktober 2022 stammen (Bundesrätin Schumann: Und
bestürzend sind ...!) – und erst im Nachhinein, nämlich
Ende 2022 hat mein Heimatsbundesland Oberösterreich den Pakt für das
Kinderland Oberösterreich geschlossen. Dazu möchte ich auch heute
sprechen, denn wir sind ja in einer Länderkammer.
Unseren Kindern gehört nicht nur die Zukunft, denn sie
sind auch die Zukunft. Daher sehen wir es hier in der Länderkammer auch
als Aufgabe der Bundesländer, genau für diese Zukunft gut zu
sorgen. Daher haben wir
in Oberösterreich im vergangenen Jahr 2023 300 Millionen Euro in die
Kinderbildung und -betreuung investiert, und davon sind knapp
40 Millionen Euro neu, um dieses Ziel auch zu erreichen.
Unser Ziel ist es, die
bestmögliche Bildung und Betreuung für unsere Kinder auch
außerhalb der Familie zu garantieren. Darum investieren wir derzeit
laufend in den Ausbau und in die Verbesserung von Krabbelstuben und
Kindergärten. Was heißt das genau? Welche Maßnahmen werden
umgesetzt? – Wir reduzieren stufenweise die
Gruppengrößen, wir erweitern die Öffnungszeiten in den
Krabbelstuben, Kindergärten und Horten auf mindestens 47 Wochen
pro Jahr, erhöhen das wirklich verdiente Gehalt für Pädagog:innen und Assistenzkräfte stark, zum Beispiel auf mehr als 3 200 Euro brutto Einstiegsgehalt für Pädagog:innen. Es gibt mehr Urlaub für Assistenzkräfte – die Belastung ist bereits angesprochen worden – und eine Erhöhung der Vorbereitungsstunden in den Krabbelstuben. Wir bieten eine Ausbildungsförderung für Um- und Quereinsteiger:innen in Oberösterreich. (Bundesrätin Schumann: Oberösterreich ist Schlusslicht! – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Nein, Niederösterreich!) – Vorher, vorher! Wir haben jetzt diesen Pakt für das Kinderland Oberösterreich geschlossen (Bundesrätin Schumann: Kinderland Oberösterreich ... Schlusslicht!) und jetzt werden diese Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir setzen nämlich in Oberösterreich auf echte Wahlfreiheit und einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze.
Die Einrichtungen sind dazu da,
die Familien zu unterstützen und nicht, sie zu ersetzen. Die Erfahrungen
aus anderen Staaten haben nämlich gezeigt,
dass durch einen Rechtsanspruch der Druck auf die Mütter steigt, wieder in
den Arbeitsmarkt einzusteigen. Mütter, die sich bewusst dazu entscheiden,
die ersten Jahre mit den Kindern zu verbringen, würden die Vorurteile der
Gesellschaft treffen, und sie würden damit auch wieder in die Arbeit
gedrängt werden. (Bundesrätin Schumann: Und die anderen
treffen die anderen
Vorurteile!)
Wer also ein gutes Morgen
für unser Land will, kümmert sich heute bestmöglich um dessen
Kinder. Das heißt für uns: den Eltern helfen. Da möchte ich
auch noch einmal auf die Kolleginnen Doppler und Gruber-Pruner replizieren. Es
wurde schon angesprochen, und ich möchte noch einmal diese Studie in
Erinnerung rufen, die diese Woche von der EU-Kommission veröffentlicht worden
ist: Wir sind in Österreich Europameister bei
Unterstützungsleistungen
und bei Transferleistungen für unsere heimischen Familien. (Ruf bei
der SPÖ: Gebts einmal eine Ruhe!) Wir haben den Familienbonus Plus (Bundesrätin
Schumann: Präsidentin!), die Familienbeihilfe und das
Kinderbetreuungs-
geld valorisiert (Bundesrat Schennach: Zeit,
Zeit, Zeit!), das Schulstartgeld eingeführt, Sozialleistungen und
Steuerleistungen valorisiert und, und, und. Das
ist von uns, von der Regierung auch schon umgesetzt worden.
Wir unterstützen das
Betreuungspersonal. Wir wollen die Chancen für unsere Kinder sichern und
uns dabei gut um unsere Kinder kümmern. Ich möchte
noch einmal erwähnen: kleinere Gruppen, mehr Gehalt für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindergärten, die Ausbildung
fördern und vor allem bessere Förderungen für die Gemeinden,
weil wir hier in der Länderkammer sind, zur Kinderbetreuung. Das
sind wesentliche Punkte. (Rufe bei der SPÖ: ...
Redezeitbeschränkung!) Daher sind 2024 fast 400 Millionen Euro
im Budget für die Kinderbildung und -betreuung vorgesehen und dabei
sind - -
Präsidentin
Margit Göll: Frau Bundesrätin (Rufe
bei der SPÖ: 5 Minuten!),
bitte kommen Sie zum Schluss! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Bundesrätin
Johanna Miesenberger (fortsetzend):
Genau, es gibt sehr viel zu erzählen aus unserem Bundesland (Bundesrätin
Schumann: Ja, aber für alle!),
und das wollte ich einfach auch hier berichten.
Ich glaube, dass es wichtig ist, den Vorstoß des Bundes und der Initiative von unserer Bundesministerin Susanne Raab sehr zu begrüßen, da wir in Oberösterreich mit einem Plus von 84 Millionen Euro rechnen können, einer Summe, die wir natürlich gerne in die Hand nehmen, um die Unterstützung unserer Familien, Eltern und Kinder auch auszubauen. Daher möchte ich vielleicht noch erwähnen: Für Wien sind das - - (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsidentin Margit Göll: Es ist schon viel zu lang, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Johanna Miesenberger (fortsetzend): Gut.
Abschließend: Die Familie ist die Keimzelle der
Gesellschaft. Dieser Verantwortung sind wir uns in der Volkspartei
bewusst, und dafür übernehmen wir
auch gerne Verantwortung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)
10.10
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.
Bundesrätin
Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau
Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu
Hause via Livestream! Zurück zu den Fakten, würde ich sagen, und die
Fakten, die Ergebnisse, die uns da jetzt vom Kinderbetreuungsmonitoring
zur Verfügung stehen, sind ja auf der einen Seite
durchaus spannend, allerdings auf der anderen Seite eigentlich auch sehr wenig
überraschend, wie man sieht, wenn man sie genau betrachtet.
Da möchte ich vielleicht
auch Ihnen, Frau Ministerin, einen kurzen Blick auf ein ganz tolles Angebot der Arbeiterkammer anraten. Da gibt es nämlich
schon
seit vielen Jahren den Kinderbetreuungsatlas in den einzelnen
Bundesländern. (Beifall bei der SPÖ.) Da sind alle einzelnen
Kinderbetreuungsangebote
ganz genau aufgeschlüsselt, nach Bezirken sortiert, nach Gemeinden
sortiert, und da sieht man schon seit vielen Jahren, wo es tatsächlich
hapert und
wo das Angebot bereits ausreichend und positiv ist. Also wie gesagt: Da
würde ich an Ihrer Stelle einmal genauer hineinschauen, denn dem liegt
schon
vieles, vieles an Datenlage zugrunde.
Was mich besonders nachdenklich stimmt, ist, dass
Niederösterreich offensichtlich in diesem Zusammenhang absoluter
Spitzenreiter ist, allerdings – das ist das Problem – am
falschen Ende der Tabelle, nämlich ganz unten: Niederösterreich ist
mit Oberösterreich gemeinsam Schlusslicht,
was die VIF-konformen Plätze in der Kinderbetreuung betrifft. Ich glaube,
das ist etwas, worauf wir nicht unbedingt stolz sein können.
Wir haben es heute schon gehört, noch einmal ganz kurz: Es gibt immerhin Bundesländer, wo es 90 Prozent an VIF-konformen Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsplätzen gibt, nämlich zum Beispiel in Wien. Im Vergleich dazu sind es nur 26 Prozent in Oberösterreich und Niederösterreich.
Das heißt, man sieht überhaupt in diesem Zusammenhang ganz, ganz deutlich, dass die von der SPÖ geführten Bundesländer mit bestem Beispiel vorangehen. Die wissen nämlich, was es braucht, um Familien zu unterstützen, und die handeln auch dementsprechend und setzen um. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen auch, zu wenige VIF-konforme Betreuungsplätze bedeuten in weiterer Folge eines – und das wissen wir alle hier herinnen ganz genau –: In Wahrheit bedeutet es besonders in den konservativ geführten Bundesländern, dass der Genderpaygap noch weiter befeuert wird, dass sich alte Rollenbilder noch weiter verfestigen. Wir haben ja heute schon wieder sehr bildhaft und sehr plakativ gehört, wie sich die FPÖ das Rollenbild der Frau vorstellt: Am besten zurück an den Herd! Zurück ins Jahr 1930! Zurück in die Vergangenheit! (Beifall bei der SPÖ.)
Immer noch (Bundesrat
Spanring: Eine unqualifizierte Aussage! ...!) –
zuerst zuhören, dann sprechen!; dazu braucht es aber Kinderstube, die
nicht jeder hat – sehen wir: Über 80 Prozent der
Väter sind voll erwerbstätig (Bundesrat
Spanring: Unqualifiziert! Unqualifiziert!), und gleichzeitig sind es
nur 16 bis 20 Prozent der Frauen. (Bundesrat Spanring: Wir
sind da nicht in der Mittelschule,
Frau Kollegin! So was können Sie in der Schule machen, aber nicht im
Bundesrat!) Das ist nicht die viel gepriesene Gleichstellung der
Geschlechter, die
auch die ÖVP immer proklamiert und versucht, uns als Erfolg zu verkaufen.
Wir wissen auch, was eine über Jahre
hinweg gepriesene Teilzeit bedeutet, nämlich weniger Einkommen
für die Frauen. Das setzt sich über Jahre, Jahrzehnte hinweg
fort, bedeutet unter Umständen ein Risiko von Armut arbeitender
Frauen und später auch ein Risiko von Armut in der Pension, denn
nach der vollen Durchrechnung bleibt den Frauen einfach weniger Geld
übrig, weil sie viel zu lange in Teilzeit sind. (Beifall bei der
SPÖ.)
Diese Tatsache ist besonders skurril, weil die
ÖVP ja eigentlich auf der
einen Seite zugibt: Es gibt zu wenige VIF-konforme Betreuungsplätze, und
es braucht da noch ein zusätzliches Angebot. Gleichzeitig haben wir aber
von Frau Ministerin Edtstadler gehört, dass es jetzt unbedingt eine
41-Stunden-Woche braucht. (Bundesrat Himmer: Das hat sie aber nicht
gesagt! Das hat
sie aber nicht gesagt!) Also skurriler und eigentlich zynischer als das
geht es nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.) Aber wen wundert es? Ich
erinnere nur an die
von einem gewissen Herrn Kurz vor einigen Jahren verhinderte Kinderbildungsmilliarde.
Dass es anders geht, sehen wir auch. Die SPÖ
Niederösterreich hat 2022
ein sehr ausgeklügeltes Konzept
entwickelt, was die Kinderbetreuung betrifft, das 3G-Modell:
ganzjährig, ganztägig, gratis. Die Eltern haben uns recht gegeben,
die Expert:innen haben uns recht gegeben. Die ÖVP hat uns belächelt.
Siehe da, zwei Wochen vor der Landtagswahl im Jahr 2022: Ah! Da hat die
SPÖ doch recht gehabt, und plötzlich ist ein bisschen etwas umgesetzt
worden.
Unterm Strich gibt es allerdings ein Problem. Wenn man das
Kleingedruckte betrachtet, sieht man, es ist nach wie vor kein
Kindergarten für alle, denn
nach wie vor kostet der Kindergarten in Niederösterreich etwas –
der Nachmittag ist nach wie vor zu bezahlen –, und das stellt
die Familien einfach vor
große Herausforderungen.
Das weitere Kleingedruckte: Auch die Gemeinden werden damit
alleingelassen, denn die müssen die Gebäude zur Verfügung
stellen, bauliche Maßnahmen einleiten, Räume zur Verfügung
stellen, haben das Personal nicht, müssen darauf vertrauen, dass das
Personal zur Verfügung gestellt wird, können es aber
nicht aus dem Hut zaubern. Also da ist noch viel, viel zu tun.
Es geht auch darum, die Arbeitsbedingungen für die
Elementarpädagog:innen zu verbessern. Wir sehen, dass nach wie vor nur
zwei Drittel der Bafep-Absolvent:innen tatsächlich im Beruf bleiben.
Ein Drittel verändert sich beruflich und wählt eine andere Richtung.
Also von diesem Aspekt aus gesehen gibt es
die Notwendigkeit, qualitätsvolle bundesweit einheitliche Rahmen zu schaffen. Davon sind wir aber auch noch meilenweit entfernt.
Das heißt kurzum und zusammengefasst: Ein
Schönreden der Situation macht noch keinen einzigen qualitätsvollen
zusätzlichen Kinderbildungsplatz,
und die brauchen wir ganz, ganz dringend. Jetzt müssen wir also vom
Schönreden wegkommen, hin zum Tun. Es braucht für alle Kinder
alle Chancen,
wenn nicht morgen, dann übermorgen. (Beifall bei der
SPÖ.)
10.16
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Also ja, es ist ganz viel Richtiges gesagt worden. Die Kinderbetreuung muss ausgebaut werden. Ja, es ist wesentlich, dass das Betreuungsangebot in den Kommunen sichergestellt wird.
Eine ganz kleine Kleinigkeit aber, nämlich diese ideologische
Prägung
der Einheitspartei, ermöglicht es nicht, eine echte Wahlfreiheit
sicherzustellen, sondern verhindert genau diese.
Frau Bundesminister, Sie stellen sich dann hierher und
sagen – und da war ich schon etwas verwundert –,
Kinderbetreuung ist Ländersache. – Ja, das
stimmt, aber eines muss man schon sagen: Sie wählen das Thema, zu dem Sie
hierherkommen und sprechen wollen, selbst. Dann hierherzukommen
und sich fast schon zu entschuldigen, dass das eh nicht Ihr Thema sei, und hier
das zu präsentieren, was Sie gestern eh schon in der Zeitung zum Besten
gegeben haben, entbehrt jeder Logik. (Beifall bei der
FPÖ.)
Frau Bundesminister, Sie haben
auch gesagt, Sie sind „mit Leib und Seele Mutter“ und Sie sind
„mit Leib und Seele Ministerin“. Beides glaube ich Ihnen
natürlich. Sie sind aber in der glücklichen Lage, was viele
Mütter nicht
sind, ein Monatsgehalt von rund 18 000 Euro zu beziehen. Unsere
Mütter kommen zu Hause nahezu nicht mehr über die Runden. Darauf
möchte ich
dann noch genauer eingehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben auch gesagt, Sie lassen es „nicht gelten, wenn es heißt, die Familien sind uns nichts wert“. – Ich glaube, dass niemand gesagt hat, dass Familien Ihnen nichts wert sind. Die freie Wahlmöglichkeit für Mütter, für Familien, für Eltern ist Ihnen aber nichts wert. Auf die vergessen Sie nämlich voll und ganz, und das, obwohl Sie gestern in einem Artikel in der „Kleinen Zeitung“ gesagt haben – es ist der erste Satz, den ich gelesen habe –, Sie treten für eine „echte Wahlfreiheit“ ein.
Der restliche
Artikel, der ja noch viel, viel länger gewesen ist, zeigt aber von dieser
freien Wahlmöglichkeit nur sehr wenig. Ganz im Gegenteil: Sie treten
dafür ein, mit „Priorität“ für die unter
Dreijährigen die Kinderbetreuungseinrichtungen auszubauen.
Frau
Bundesminister, dieser Kinderbetreuungsmonitor ist gut und schön.
Vielleicht werfen Sie aber auch einmal einen Blick auf die Familien in
Zahlen. Dann würden Sie nämlich sehen, dass 79 Prozent der
berufstätigen Frauen die Kinder im ersten Lebensjahr zu Hause betreuen
wollen. (Beifall bei der FPÖ.) 4,3 Prozent der Frauen sagen,
dass das Angebot zu teuer sei,
und 2,9 Prozent sagen, dass es kein geeignetes Betreuungsangebot gebe.
79 Prozent, Frau
Bundesminister, wollen die Kinder zu Hause betreuen. Bei den Zweijährigen
sind es aber auch immerhin noch 62 Prozent der Mütter,
die die Kinder zu Hause betreuen wollen – davon sagen Sie
nichts –, und die sind nicht in der glücklichen Lage,
18 000 Euro im Monat zu verdienen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man schaut, was Entwicklungspsychologen zu diesem Thema sagen: Sie sagen auch, dass Kinder bis zum zweiten Lebensjahr wichtige Meilensteine passieren. Sie brauchen Halt gebende, stabilisierende Bezugspersonen. Das
sind halt einmal die Mutter und der Vater zu Hause, das sind die
Familien,
Frau Bundesminister, und nicht irgendwelche
Kinderbetreuungseinrichtungen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, auch die SPÖ kann
zuhören. Das ständige Dazwischengegackere!
(Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Ich weiß schon, dass ihr da ein System haben wollt, in dem man die Kinder
vom ersten Tag an in
eine Betreuungseinrichtung hineinsteckt. (Zwischenruf der
Bundesrätin Hahn.)
Das erklärt ja auch die
Zwischenrufe: Sie können ihre Kinder ja zu
Hause betreuen! – Na ja, sie könnten ihre Kinder
zu Hause betreuen, wenn nämlich diese Bundesregierung endlich in die
Gänge kommen und dafür sorgen würde, dass unsere Mütter,
Frau Bundesminister, zumindest das Gleiche bekommen wie jeder dahergelaufene
Wirtschaftsflüchtling vom ersten Tag an in diesem Land. (Beifall bei
der FPÖ.)
Wenn diese Bundesregierung
nicht Tür und Tor für diese Zuwanderung aufgemacht hätte, dann
wäre das Geld da, dann könnte die Kinderbetreuung zu Hause geleistet
werden, nämlich von unseren Müttern – übrigens der
besten Kinderbetreuungseinrichtung, die es gibt, meine sehr geehrten Damen und
Herren. Das muss man an dieser Stelle halt auch einmal klar und
deutlich sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer:
Du hast ein Mikrofon! Du musst ja nicht so schreien! –Bundesrat Schreuder:
Und welche Rolle haben
Väter? Welche Rolle haben Väter? – Bundesrätin Schumann:
Die Väter nicht, nur die Mütter!)
Deswegen: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hätten das Geld. Des Rätsels Lösung heißt schlicht und ergreifend Remigration. (Bundesrat Schreuder: Welche Rolle haben Väter, Herr Leinfellner? Herr Leinfellner, welche Rolle haben Väter?)
In ein paar Monaten ist dieser ganze Zirkus vorbei. Mit
einem Volkskanzler Herbert Kickl werden wir auch das
sicherstellen. – Vielen Dank. (Beifall bei
der FPÖ.)
10.22
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Claudia
Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher! Kurze Beruhigung! Der Titel
der heutigen Aktuellen Stunde lautet: „Aktuelles zur Kinderbetreuung und
Kinderbildung“.
Gestatten Sie mir aber ganz
kurz einen Schritt zurück in die Vergangenheit!
Vor mehr als 30 Jahren war es in meinem damaligen Wohnort für meine
Tochter nur möglich, ab einem Alter von vier Jahren entweder am Vormittag
oder
am Nachmittag den Kindergarten zu besuchen und so auch den Kindergartenplatz
zu erhalten. Ich bin damals schon voll berufstätig gewesen, und jede
Arbeitnehmerin weiß – Sie wissen es auch, Frau
Ministerin –: Es gibt
selten eine Arbeitsstelle, bei der man entweder am Vormittag oder
am Nachmittag im wochenweisen Wechsel arbeitet. Da habe ich jetzt
überhaupt noch nicht von den Schließzeiten des Kindergartens
gesprochen, die damals überhaupt nicht kompatibel mit vier
Wochen Urlaub einer Arbeitnehmerin waren.
Meine persönliche Konsequenz ist es damals gewesen, dass ich für meine Tochter einen Kindergartenplatz in einem zehn Kilometer entfernten Ort gesucht und gesichert habe, der an meine damalige Arbeitsstelle, an die Gegebenheiten der Vollzeitarbeit, angepasst war.
Später habe ich dann diesen Ort, wo diese super Kinderbetreuung damals schon gegeben gewesen ist, als meinen Wohnort gewählt. Es ist nämlich tatsächlich so, dass die Attraktivität von Wohnorten für Familien auch davon abhängig ist, wie gut die Kinderbetreuung organisiert werden kann.
Da möchte ich jetzt – Sie haben es auch
schon erwähnt, Frau Ministerin: wir sind in der
Länderkammer – den Schwenk nach Oberösterreich machen.
Kollegin Miesenberger hat es auch schon erwähnt: Letztes Jahr
wurde in Oberösterreich das Ziel ausgerufen, Oberösterreich zum
Kinderland Nummer eins
zu machen. Ich persönlich mache dahinter immer ganz gerne ein
Fragezeichen.
Das Einzige, was ich hier jetzt noch einmal als sehr lobenswert festhalten möchte, ist, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren wirklich sehr, sehr viel Geld in die Hand genommen hat und die Länder nun bestens dabei unterstützt, Kinderbetreuung und damit auch Kinderbildung nach vorne zu bringen.
Gerade Oberösterreich bildet neben
Niederösterreich – wir haben es
heute schon gehört – noch immer ein unrühmliches
Schlusslicht. Nun, nach langem Druck und durch die Bundesmittel der jetzigen
Regierung – zu
nennen sind da die Kindergartenmilliarde und im Finanzausgleich der Zukunftsfonds;
wir haben es heute schon gehört –, sind Verbesserungen erzielt
worden – das hat auch Kollegin Miesenberger schon
gesagt –: die Gehaltserhöhungen für Beschäftigte
im elementarpädagogischen Bereich, die Novellierung des
oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetzes im Juni 2023,
nämlich mit der verpflichtenden Öffnung von mindestens 47 Wochen
im Jahr, der schrittweisen Reduktion der Kinderhöchstzahlen in den Gruppen
und der Etablierung des Berufsbildes pädagogische Assistenzkraft.
So wurden nun endlich einige überfällige wichtige
Schritte in die richtige Richtung gesetzt, die wohl jetzt in Folge auch
spürbare Verbesserungen mit
sich bringen. Der Aufholbedarf in der Elementarpädagogik in
Oberösterreich ist aber – und das muss ich auch noch einmal
sagen; ich habe es mir extra
gelb markiert – eklatant. Was nun passiert ist, können nur die ersten Meter auf einer langen Reise gewesen sein.
Oberösterreich muss jetzt erst einmal zum Durchschnitt
der anderen Bundesländer aufschließen, und es gibt zwischen den
Bundesländern große Unterschiede. Nur um noch einmal die Zahl zu
nennen: Bei der Betreuungsquote für unter Dreijährige ist der
Österreichschnitt 33 Prozent, in Oberösterreich
liegt sie lediglich bei 24 Prozent.
Ich sehe schon, das rote Licht leuchtet, aber das Thema ist
mir sehr
wichtig.
Zu sagen ist einfach, dass die Leidtragenden auch die Eltern
sind, die Beruf und Familie nur schwer unter einen Hut bringen. Wir haben es
heute schon
mehrfach gehört, ich möchte es aber noch einmal verstärken: Das
führt schlussendlich dazu, dass sich traditionelle Rollenbilder
weiter oder wieder
verfestigen.
Die Teilzeitquote – ich muss das auch noch ganz
kurz sagen, weil es wichtig ist – ist
in Oberösterreich eine der höchsten im Bundesländervergleich,
obwohl
der Ausbildungsstand der oberösterreichischen Frauen einer der
höchsten im Bundesvergleich ist. Gerade da fangen die Defizite an, die wir
sehen,
wenn wir zum späteren Lebensalter der Frauen kommen. Wir kommen dann zur
Altersarmut, die eben der langen Teilzeitbeschäftigung geschuldet ist.
Ich muss jetzt aber unbedingt auch noch etwas Positives
nennen, und das wurde heute auch schon angesprochen: Ganz wichtig, um Prognosen
für die Kinderbetreuung, für die Entwicklung der nächsten
Jahre, stellen zu können, sind ordentliche Bedarfserhebungen im Vorfeld.
Es reicht nämlich nicht, sich
am Ende des Jahres, kurz vor Beginn der Einschreibungsfrist, anzuschauen: Wie
viele Kinder haben wir in der Gemeinde? Es muss vielmehr langfristig geplant werden.
Es müssen Gebäude errichtet werden, es muss für Personal gesorgt
werden und so weiter.
Das möchte ich jetzt noch
hervorheben: Unsere Gemeinde, Seewalchen, wo ich immer noch wohne –
der Pullfaktor war tatsächlich die gute Kinderbetreuung, abgesehen
vom schönen Attersee –, hat sich die Arbeit gemacht,
auf 27 Seiten ein Bedarfserhebungs- und Entwicklungskonzept über
Kinderbetreuungs- beziehungsweise Kinderbildungsplätze zu erstellen.
Ich habe
es heute extra mitgenommen. Ich gebe es Ihnen gerne, Frau Ministerin, weil ich
glaube, das ist ein wesentlicher Faktor für die Planung. Ich möchte
den Mitarbeiter, der das gemacht hat, ganz besonders loben und auch anderen Kommunalpolitiker:innen,
die jetzt hier im Bundesrat vertreten sind, mitgeben,
das in ihren Gemeinden zu machen - -
Präsidentin Margit Göll: Bitte, Frau Kollegin, zum Schluss kommen!
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (fortsetzend): - -, weil dann auch ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, wie wichtig Kinderbetreuung ist.
Ich danke für die Zeit. Es hätte ein bisschen
mehr sein können, aber ich verstehe das. –
Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der
ÖVP. – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger
übergibt Bundesministerin Raab
ein Schriftstück.)
10.29
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kindergarten ist die Startrampe und muss endlich zur echten ersten Bildungseinrichtung werden. Von diesem Ziel sind wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen aber leider weit entfernt. Österreich gibt nach wie vor nur 0,7 Prozent des BIPs für Elementarpädagogik aus und damit im Vergleich 6,5 Milliarden Euro weniger pro Jahr als zum Beispiel Länder wie Nor-
wegen oder Island. Das „historische Investment“ – unter Anführungszeichen – in die Kinderbetreuung, von dem Sie geschwärmt haben, ist in Wahrheit leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Wir NEOS begrüßen, dass es durch den neuen
Monitoringbericht übersichtlichere Zahlen zur Betreuungslage in
Österreich gibt. Es ist aber notwendig, dass der Bund und die Länder
an Tempo zulegen, denn
bessere Statistiken allein vergrößern noch nicht das vorhandene
Angebot.
Die echte Wahlfreiheit für alle Frauen und Familien,
die wir NEOS schon lange fordern und die auch Sie, wie Sie sagen, Frau
Bundesministerin, erreichen möchten, ist in vielen
Bundesländern immer noch ferne Zukunftsmusik. Im Österreichschnitt
sind ja nur 52 Prozent der Betreuungsplätze für Drei-
bis Sechsjährige mit einer Vollzeitberufstätigkeit vereinbar. Wie wir
schon gehört haben, gibt es da eine große Diskrepanz zwischen den
Bundesländern: in
Wien sind es 91 Prozent, in Niederösterreich aber nur
26 Prozent, in Oberösterreich 28 Prozent. Das korreliert
zumindest mit den jeweiligen Färbungen
der Landesregierungen, ich glaube, es gibt auch einen gewissen kausalen Zusammenhang,
der mit dem Menschen- und vor allem Frauenbild zusammenhängt. (Bundesrat
Schennach: Dafür haben wir in Niederösterreich ...!)
Frau Ministerin, in dieser Hinsicht können Sie sich nicht
rühmen, bereits erfolgreich
den Turbo beim Ausbau der Kinderbetreuung gezündet zu haben.
Worauf ich auch hinweisen möchte, ist, dass es, wenn
wir über die Ermöglichung einer Berufstätigkeit reden, in
Österreich nur sieben Kindergärten gibt, die
auch am Wochenende offen haben, was natürlich die Vereinbarkeit mit Berufstätigkeiten
in der Pflege, bei der Polizei, in den öffentlichen Verkehrsmitteln komplett
verunmöglicht.
Der Ausbau der Betreuungsplätze muss aber auch mit dem
Ausbau der Qualität in den Bildungseinrichtungen Hand in Hand gehen, das
bedeutet kleinere Gruppen, bessere Betreuungsschlüssel, wodurch wir
wiederum mehr Ressourcen für die individuelle Förderung der Kinder
und bessere Arbeitsbedingungen
für die Pädagoginnen und Pädagogen bekommen. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
wird es aber vermutlich nicht gelingen, die vielen ausgebildeten
Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zurückzugewinnen,
die dem Beruf den Rücken gekehrt haben, und ohne diese Fachkräfte
sind die Ausbauziele nicht zu erreichen. Das geht aber nur
mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden.
Wir erwarten uns etwas weniger Selbstlob und mehr Taten,
denn zu
reden alleine reicht nicht, um die Wahlfreiheit und den Rechtsanspruch auf eine
qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ab
dem ersten Geburtstag in ganz Österreich endlich Realität
werden zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.32
Präsidentin Margit Göll: Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Präsidentin Margit Göll: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung
gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll
dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten
Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19
Abs. 1 der Geschäftsordnung
auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung
im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll
dieser Sitzung angeschlossen
wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 13)
2. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA von 22. April 2024 (abends) bis 24. April 2024 in Deutschland und Frankreich (Anlage 2 und Anlage 2a Änderung)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-849-BR/2024)
zugewiesen dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
ORF-Jahresbericht
2023 und ORF-Transparenzbericht 2023 gemäß § 7 sowie
§ 7a ORF-Gesetz, vorgelegt von der
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration
und Medien (III-850-BR/2024)
zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
Bericht des
Bundesministers für Finanzen über die öffentlichen Finanzen 2022
bis 2027 (III-851-BR/2024)
zugewiesen dem Finanzausschuss
Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2022) (III-852-BR/2024)
zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten
Außen- und Europapolitischer Bericht 2022 der Bundesregierung (III-853-BR/2024)
zugewiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Datenschutzbericht
2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz
(III-854-BR/2024)
zugewiesen dem Justizausschuss
3. Petition
Petition Nr. 56 betreffend „Schutzwege für den Schutz der Gerloser Bevölkerung!" überreicht von Bundesrat Christoph Steiner (56/PET-BR/2024)
*****

*****

*****


*****
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin
Margit Göll: Weiters eingelangt ist
eine Information des Kabinetts der Bundesministerin für EU und Verfassung
betreffend die Vertretung
von Frau Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline
Edtstadler am 24. April 2024 ab 13 Uhr durch Herrn
Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher
sowie eine elektronische
Mitteilung des Kabinetts des Bundesministers für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch, der
sich krankheitsbedingt für die heutige Sitzung entschuldigen und durch
Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin
Kocher
vertreten lässt,
und ein Schreiben des
Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Martin
Polaschek vom 24. bis 26. April 2024
in Deutschland bei gleichzeitiger Beauftragung von Frau Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien Mag. Dr. Susanne
Raab gemäß
Art. 73 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung.
*****
Eingelangt sind und den
zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse
des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung
sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und
schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Margit Göll: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. (Bundesrat Spanring hebt die Hand.)
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein. (Bundesrat Steiner: Frau Präsident! Zur Geschäftsordnung!)
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Bundesrat Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsident! Der Grund meiner Geschäftsordnungsmeldung bezieht sich auf die letzte Sitzung. Ich möchte hiermit nachträglich einen Ordnungsruf für Frau Bundesrätin Schumann und Herrn Bundesrat Schreuder für beleidigende und auch die NS-Zeit verharmlosende Zwischenrufe fordern.
Ich erkläre auch gerne, worum es geht: Bei
Tagesordnungspunkt 27
habe ich einen Antrag zur Senkung der Strafmündigkeit aufgrund
überbordender Jugendkriminalität eingebracht. Frau Präsident,
Sie haben bei diesem Tagesordnungspunkt Vorsitz geführt, es kam im Zuge
dieser Rede zu Zwischenrufen, und ich habe sogar auf einen
Zwischenruf – nämlich auf jenen von Frau Bundesrat
Schumann – reagiert. Die wahre Tragweite ihrer Aussage ist mir aber
dann erst zu Hause bewusst geworden, als ich das Stenoprotokoll bewusst gelesen
habe.
Ich verlese jetzt kurz den Auszug aus dem Stenographischen Protokoll.
Zitat: „Die Lösung
dieser und vieler anderer Probleme heißt nicht Migration, meine Damen und
Herren, sondern die Lösung heißt Remigration.
Auch das muss man einmal ansprechen können. (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Deportation!
Deportation heißt das, nicht Remigration!)“
Ich habe dann geantwortet:
„Es tut mir leid, Frau Kollegin Schumann von der SPÖ, wenn Sie dazu
Deportation sagen. Das ist vielleicht Ihre Interpretation, das meinen wir nicht.
(Bundesrat Schreuder: Das meint ihr! Genau das meint
ihr![...])“– Es gab einen weiteren Zwischenruf von
Bundesrätin Schumann, der nicht mehr wörtlich protokolliert ist.
Wenn man sich das Video
anschaut, sieht man auch, wie dann, nachdem
ich gesagt habe, dass das nicht unser Ansinnen ist, Heiterkeit in den Reihen
der SPÖ ausbricht.
Nur so viel: Deportation bedeutet laut Duden die „Verschickung, Verschleppung oder Verbannung von Straftätern, politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen mit staatlicher Gewalt in weit entlegene Gebiete zu langjährigem oder lebenslangem Zwangsaufenthalt.“
Deportation besonders in
Zusammenhang mit der Geschichte Österreichs:
Die Nationalsozialisten deportierten Millionen von Menschen, vor allem Juden,
aber auch viele andere in Konzentrationslager, wo ein Großteil dieser
Menschen dann getötet wurde.
Meine Damen und Herren von der Einheitspartei –
das muss ich jetzt wirklich so sagen –, ich kann mich erinnern, dass
wir vor Kurzem hier herinnen eine Verschärfung des NS-Verbotsgesetzes
beschlossen haben. Damals haben
Sie uns mit Nachdruck erklärt, wie wichtig es ist, dass die gröbliche
Verharmlosung herausgenommen wird und jede Form der Verharmlosung strafbar
wird. Sie gehen dann aber her und vergleichen die Tatsache, dass wir
Gewalttäter, Vergewaltiger, Messerstecher, aber auch illegal in
Österreich aufhälti-
ge Personen, die gerichtlich
bestätigt kein Recht haben, hier zu sein, in ihre Heimat verbringen
wollen, mit dem systematischen Mord an Millionen von
Juden. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)
Frau Präsident, ich fordere da einen Ordnungsruf, und ich fordere auch eine Entschuldigung der beiden Herrschaften für einen dermaßen schäbigen Vergleich und auch für diese Verharmlosung der Verbrechen der NS-Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)
10.39
Präsidentin Margit Göll: Ist ein weiteres Wort zur Geschäftsbehandlung gewünscht? (Bundesrat Schreuder hebt die Hand.) – Bitte, Herr Bundesrat Marco Schreuder.
Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung):
Frau Präsidentin! Es ist jetzt natürlich etwas schwierig, da es jetzt
automatisch auch eine inhaltliche Debatte wird, obwohl ich mich nur zur
Geschäftsordnung melden möchte.
Ich bin, was die Verharmlosung der NS-Zeit betrifft, sehr sensibel, nur: Deportationen gab es nicht ausschließlich in der nationalsozialistischen Zeit; jetzt gerade wurden ukrainische Kinder auch von Putin verschleppt und deportiert.
Deportation ist in der gesamten Menschheitsgeschichte immer
wieder eine verachtungswürdige politische Handlung gewesen, und
dieses Wort Deportation ausschließlich mit dem NS-Regime zu
verknüpfen, das kann man
nicht zulassen, da es immer wieder in der gesamten Menschheitsgeschichte
vorkam. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der
ÖVP. – Bundesrätin Schumann hebt
die Hand.)
10.40
Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin Schumann. – Bitte sehr um Ihren Beitrag.
10.40
Bundesrätin Korinna Schumann
(SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung):
Die sozialdemokratische Fraktion steht schon aus ihrer Geschichte heraus nicht
im Verdacht, jemals einer Verharmlosung der Aktionen und widerlichen
Taten des NS-Regimes auch nur irgendwie anzuhängen. Ganz ehrlich, es
wäre klug von der FPÖ, sich endlich einmal dem Remigrationsbegriff,
dem,
was er wirklich bedeutet, zu stellen.
Wir hören hier eine Vielzahl von Reden. Wir haben letztes Mal eine Rede von Bundesrat Leinfellner gehört, die beinhaltet hat, wir hätten kein Wohnungsproblem mehr, wenn die Ausländer nicht mehr da wären. (Bundesrat Leinfellner: Ja stimmt’s nicht?) Wir haben heute eine Rede von Herrn Leinfellner gehört, in der er sagte, wir hätten mehr Geld für die Kinderbetreuung, wenn die Ausländer nicht mehr da wären. – Alles das impliziert, dass man die Menschen, die bei uns arbeiten, die Menschen, die bei uns ihre Leistung bringen, aus dem Land wegbringen möchte.
Es wäre klug von der FPÖ, den Remigrationsbegriff
klar und deutlich zu definieren und zu sagen, wir kennen ihn aus der
Geschichte, wie wir sie in
Deutschland von anderen Parteien erleben. Es wäre ganz klug, diesen
Begriff genau zu definieren. Wenn Sie, Frau Präsidentin, mir dafür
einen Ordnungsruf geben wollen: Ich lehne es noch einmal ab, die
Sozialdemokratie oder meine Person im Zusammenhang mit der Verharmlosung der
NS-Verbrechen zu sehen. Das ist wirklich der letzte und
untergriffigste Akt. Ich ersuche die FPÖ dringend, ihren
Remigrationsbegriff genau zu definieren, damit es
nicht zu weiteren Missverständnissen kommt. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen sowie
des Bundesrates Arlamovsky.)
10.42
Präsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Spanring. – Bitte.
10.42
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Gut. Auf diese Aussage von Frau Kollegin
Schumann muss ich natürlich noch einmal antworten. – Frau
Kollegin, wenn Sie sagen,
dass der Begriff so verwendet wurde, wie Sie das jetzt gesagt haben, dann muss
ich Ihnen sagen, das ist ganz einfach falsch.
Ich weiß, was Sie
ansprechen. Sie sprechen das Treffen in Deutschland
an. Auch dort, das wurde inzwischen festgestellt, wurde lediglich von Remigration
gesprochen, und Journalisten, die genau Ihren linken Fantastereienparteien zuzuschreiben
sind, haben daraus das Wort Deportation gemacht (Bundesrat Steiner:
Genau!) und haben auch noch gesagt, das war die „Wannseekonferenz
2.0“. Dagegen werden wir entsprechend Einspruch erheben, denn das ist
einfach wirklich unter aller Kritik, das ist wirklich schäbig. Sie versuchen dauernd,
die FPÖ in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken (Bundesrat
Schennach: Zu Recht!), und das ist genauso schäbig.
Wenn Sie sagen, aus Ihrer Geschichte heraus sind Sie alle
unverdächtig, dann muss ich Ihnen sagen: Nein, ich glaube, nach dem Krieg,
1945, hat sich
keine Partei mit Ruhm bekleckert. Da kann ich auch nur Ihren ehemaligen Vorsitzenden
zitieren, der gesagt hat: „Lernen S’ Geschichte [...]!“ (Beifall
bei
der FPÖ.)
10.43
*****
Präsidentin Margit Göll: Wir werden uns das Stenographische Protokoll besorgen, und ich würde vorschlagen, wenn es dann da ist, eine Stehpräsidiale einzuberufen.
1. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960
geändert wird
(35. StVO-Novelle) (3975/A und 2518 d.B. sowie 11481/BR d.B.)
Präsidentin Margit Göll: Wir gehen weiter in der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Philip Kohl. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Philipp Kohl: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme
daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der
Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Präsidentin Margit Göll: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Dominik Reisinger. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätzte Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir debattieren bei diesem Tagesordnungspunkt die 35. StVO-Novelle, eine an sich unbedeutende Zahl, die aber aus unserer Sicht sehr wichtige Themen in sich trägt.
Zu diesen Themen gibt es
teilweise unsere Zustimmung, wie zum Beispiel
zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden, teilweise aber leider
nicht,
und zwar zur angedachten Geschwindigkeitsreduktion in Ortsgebieten.
Ich betone das Wort leider, denn wir hätten gerne einer legistisch gut
gemachten Gesetzesnovelle zugestimmt, zumal ja bekannt ist, dass wir als
SPÖ in
diese Richtung schon seit Jahren Anträge einbringen, die leider nie
Zustimmung fanden.
Jetzt haben wir leider einen
Murks vor uns, mit dem garantiert verabsäumt
wird, dass wir es Gemeinden erleichtern, Geschwindigkeitsreduktionen, wie zum
Beispiel eine 30-km/h-Zone in sensiblen Bereichen, vor einer Schule, umzusetzen.
Jeder, der etwas anderes behauptet oder glaubt, hat von der Materie, wie sie
nämlich in der Praxis tatsächlich gelebt wird, keine Ahnung. Das
Grundproblem ist und bleibt auch mit dieser Gesetzesnovelle, dass es zu keiner
Kompetenzverschiebung kommt. Die Gemeinden bleiben weiterhin auch
in Zukunft nur Antrag- beziehungsweise Bittsteller, die Zuständigkeit
liegt weiter bei den Bezirksverwaltungsbehörden, am Land ist das die
Bezirkshauptmannschaft.
Ich bin jetzt seit circa
16 Jahren Bürgermeister und sage Ihnen, wie es in der Praxis ablaufen wird und in der Vergangenheit auch
abgelaufen ist: Die
Gemeinde regt aus gutem Grund eine 30-km/h-Beschränkung an und tritt
schriftlich oder mündlich an die BH heran. In weiterer Folge wird
dann ein Lokalaugenschein vereinbart und die Situation vor Ort begutachtet.
Ich kann Ihnen heute garantieren, dass es in Zukunft kaum
Fälle geben
wird, bei denen der Verkehrsjurist oder die -juristin der
Bezirkshauptmannschaft nicht einen Sachverständigen beiziehen wird. Das
wird es nicht geben,
auch wenn Sie, liebe ÖVP und Grüne, ein paar Wörter im
Gesetzestext austauschen. Das hat im Wesentlichen auch die Expertin im
Ausschuss bestätigt,
die ausführte, dass eine Einholung eines Gutachtens für solche Geschwindigkeitsreduktionen
nicht ausgeschlossen werden kann. Genau deshalb wird sich auch nichts
ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe im Fernsehen aufmerksam die Nationalratsdebatte zu
diesem Tagesordnungspunkt verfolgt. Da haben die Regierungsparteien stereotyp
durch die Bank immer von Erleichterungen gesprochen. Diese Erleichterung, vor
allem die geforderte Rechtssicherheit, ist in der praktischen Anwendung weder
erkennbar noch zu erwarten. Wenn Sie wirklich so überzeugt sind, dass
dieses Gesetz hält, was es in Ihren Augen verspricht, warum haben Sie dann
unseren SPÖ-Antrag im Nationalrat für eine Ausschussfeststellung abgelehnt? Das
ist eine Frage, die mir hoffentlich noch jemand beantworten kann. (Beifall
bei der SPÖ.)
In dieser Ausschussfeststellung hätten wir gefordert, dass
es nur – die
Betonung liegt auf nur – in absoluten Ausnahmefällen zu einem
Sachverständigengutachten bei Geschwindigkeitsreduktionen kommen
soll. Sie waren dagegen, weil Sie offensichtlich selber nicht daran glauben,
dass sich da etwas zum Besseren wendet. Das entlarvt Sie bei Ihrem
vermeintlichen Vorhaben,
für Erleichterung und Beschleunigung im Verfahren für die Gemeinden
zu sorgen.
Abschließend stelle ich fest: Schade, dass Sie nicht
auf unsere Vorschläge eingegangen sind und sich leider mit dem
kleinsten gemeinsamen Nenner
auf Regierungsebene zufriedengeben. Da wäre mit uns mehr, da wäre mit
uns Besseres möglich gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)
So bleibe ich bei meiner Meinung und Feststellung, dass
dieser Gesetzentwurf vielleicht gut gemeint war und ist, aber
handwerklich absolut
schlecht umgesetzt wurde. – Vielen Dank. (Beifall bei der
SPÖ.)
10.49
Präsidentin
Margit Göll: Mit einer
elektronischen Mitteilung des Kabinetts der Bundesministerin für EU und
Verfassung wurde bekannt gegeben, dass
Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek aufgrund des heute stattfindenden Ministerrates bis maximal 12.30 Uhr im Bundesrat anwesend sein wird.
Präsidentin Margit Göll: Wir gehen in der Tagesordnung weiter.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Frau Minister! Es gibt Themen oder Maßnahmen,
die eigentlich komplett logisch sind und nur Vorteile bringen. Trotzdem sind
sie oft extrem schwierig durchzusetzen, weil sich manche nicht trauen, weil
es manchen nicht um Sachargumente geht. (Bundesrat Schennach: Da habt
ihr euch nichts getraut!) Besonders schwierig ist es ja mit Sachargumenten,
wenn es ums Auto beziehungsweise um mutmaßliche Einschränkungen der
freien Fahrt oder gar Geschwindigkeitsbeschränkungen geht. (Bundesrat Schennach:
Da habt ihr euch gar nichts getraut!)
Tempo 30 innerorts ist so eine Geschichte. Sie erinnert
mich immer ein bisschen an die Einrichtung von Fußgänger:innenzonen.
Vorher geht jedes Mal die
Welt unter, alle Geschäfte müssen zusperren et cetera. Das sind die
Befürchtungen, und nachher stellt sich das Gegenteil heraus und
niemand kann
sich mehr vorstellen, sie wieder aufzulassen. Zu einleuchtend sind die
Vorteile. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
Es gibt auch hierbei ausschließlich Vorteile, das ist
wirklich etwas Schönes.
Der Straßenraum wird bei Tempo 30 für Fußgänger und
Radfahrerinnen attraktiver. (Bundesrat Schennach: Aber das
Gesetz gibt nichts her!) – Ich komme
schon noch auf Sie zu sprechen. – Er wird vor allem sicherer. Denken
Sie nur einmal an Kinder, die zu Fuß zur Schule oder zu Freizeiteinrichtungen
gehen: Was ist Ihnen dabei lieber – eine Autorennbahn oder eine
verkehrsberuhigte Straße mit Autos, die maximal 30 km/h fahren?
Tempo 30 ermöglicht erst einen sicheren Mischverkehr. Da können Fahrräder im gleichen Geschwindigkeitsbereich mithalten. Die Fahrbahnbreiten können reduziert werden, was wiederum für breitere Gehsteige und für die Pflanzung von Bäumen genutzt werden kann. Die Aufenthaltsqualität wird entschieden höher.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Verkehrssicherheit. Bei
Tempo 30 statt 50 sinkt das Risiko tödlicher Verletzungen bei
Unfällen mit Gehenden um drei
Viertel. Tempo 30 rettet also Leben. Das zeigen übrigens
eindrücklich auch Zahlen in den Kommunen, die das schon länger
flächendeckend eingeführt haben: wie stark die Zahl der
tödlichen Unfälle und überhaupt der Unfälle
zurückgegangen ist, denn Tempo 30 halbiert den Anhalteweg
gegenüber Tempo 50 von 22 auf 11 Meter. (Bundesrat Schennach:
Wir wollen ja Tempo 30! – Bundesrätin Grimling: Wir
wollen es ja eh!)
Tempo 30 reduziert den Lärm und auch die
Staubemissionen, und das
erhöht wiederum die Lebensqualität. Ich habe es schon oft in diese
Richtung gesagt: Das hat eine sozialpolitische Komponente. Welche Einkommensgruppen wohnen
besonders häufig an stärker befahrenen Straßen? Bei
Tempo 30 statt 50 halbiert sich die Schallemission. Gerade da können
vor allem in Zukunft die de facto lautlosen Elektroautos ihre Vorteile massiv ausspielen, denn über 30 km/h beginnt
das Rollgeräusch zu dominieren.
Gerade heute haben wir den Internationalen Tag gegen
Lärm, das ist ein gut zusammenfallender
Zeitpunkt. (Bundesrat Schennach: Seien wir froh, wenn
wir ...!) 85 Prozent der Österreicherinnen und
Österreicher fühlen sich von Lärm belästigt, und da ist
zuallererst der Straßenlärm zu nennen. Tempo 30 ist
extrem kostengünstig umzusetzen.
Mit einem Mythos ist aufzuräumen: Nein, man braucht
deswegen nicht länger mit dem Auto. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit – das zeigt sich –
ändert
sich minimal, der Verkehr wird aber flüssiger. Wir reden da
letztlich
von Sekunden. Ein paar Sekunden, finde ich, sollten die Sicherheit für
Kinder und
generell höhere Lebensqualität für Menschen, die an
Straßen wohnen,
wert sein. Es ist einmal auch ganz klar festzuhalten, dass die Straßen
eben nicht nur für die Autos, sondern für alle, für alle
Verkehrsteilnehmer:innen da
sind. (Beifall bei den Grünen.)
Eine Gemeinde konnte auch bis jetzt Tempo 30
einführen, nur war das sehr kompliziert, aufwendig und auch teurer. (Bundesrat Schennach: Und jetzt
wird es noch komplizierter! – Bundesrätin Grimling:
Genau! Es wird komplizierter!) – Ich
weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen. Das wird jetzt
tatsächlich massiv vereinfacht. Es wird in der Regel keine
Sachverständigengutachten mehr brauchen, und es wird kürzere
Verfahren geben. Das ist auch einfach zu begründen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die zulässige
Höchstgeschwindigkeit reduziert werden kann, wenn diese Reduktion zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit
für Fußgänger und Radfahrer geeignet ist. Um das festzustellen,
brauche ich keine wissenschaftlichen Gutachten mehr, weil es einfach evident
ist. Es gibt genug Studien, Hinweise und Beweise dafür, dass dem so
ist. Im Moment steht noch drinnen, dass die Erforderlichkeit nachgewiesen
werden muss – dass es erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen. Das ist nun wirklich ein fundamentaler Unterschied in der
Beweisführung. Die Erforderlichkeit nachzuweisen – das
weiß ich auch aus den Gemeinden, mit denen ich in Kontakt bin, die sich
da bemühen – ist natürlich ein wirklich mühsames
Unterfangen und kann sehr lange dauern.
Es ist halt so – und es stimmt nicht, was Herr
Reisinger gesagt hat –: Für Gemeindestraßen ist die
Gemeindebehörde zuständig, und wenn eine Gemeinde Tempo 30
einführen will, dann kann sie das jetzt tun. Dann wird sie sich
ja nicht selber Prügel in den Weg werfen und irgendwie Gutachten einholen,
wenn sie selbst Behörde ist und das feststellen kann.
Auch auf Landesstraßen wird es leichter, weil dort natürlich die Vorgabe ist, dass lediglich nachzuweisen ist, dass es geeignet ist, die Verkehrssicherheit zu
erhöhen, was eben wie gesagt de facto evident ist. Selbstverständlich wird das massiv leichter werden.
Ich kann mich des Eindrucks
nicht erwehren, dass sich die SPÖ schlicht
und einfach davor drücken will, diesem Antrag zuzustimmen, zumal er ja
sogar größtenteils weiter als ihr eigener Antrag geht. (Bundesrat
Schennach:
Ja, ja! – Bundesrat Kovacs: Die Grünen mit drei
Bürgermeistern in ganz Österreich! – Bundesrätin Grimling:
Ja, ja! Keine Ahnung!)
Ein großer Dank gilt den Gemeinden, die die Unterstützungserklärung des VCÖ unterschrieben und sich aktiv für die Tempo-30-Erleichterungen eingesetzt haben. Das sind immerhin 280 Gemeinden quer durch die Couleurs. Ohne diese hätte es wohl nicht geklappt. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)
Die Gemeinden werden jetzt in
ihrer Regelungskompetenz gestärkt. Dabei sollen die bürokratischen
Hürden möglichst reduziert werden, und das haben wir
jetzt gemacht. Es ist noch einmal schön zu sehen, dass in vielen Gemeinden
ein Umdenken im Gange ist, dass Prioritäten zugunsten der schwächeren
Verkehrsteilnehmer, sowohl was die physisch Schwächeren als auch was
die Einkommensschwächeren betrifft, gestärkt werden. Das ist
gleichzeitig eine sozialpolitische Maßnahme.
SPÖ und F sowieso: Nehmt euch ein Beispiel an diesen
Gemeinden! Mir
kommt es schon ein bisschen so vor, dass die, die sonst lautstark für die
Gemeinden eintreten, plötzlich befürchten, dass diese in solchen
Fragen anders
und zukunftsweisender ticken könnten als sie selbst. (Beifall bei den
Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
10.58
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.
10.58
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ,
Niederösterreich): Herr
Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und
Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Wir haben es vorhin eh auch schon von
Kollegen
Gross gehört: Der Verkehr ist laut, dreckig und
gefährlich. – Das ist ein Zitat der Verkehrsministerin aus der
letzten Nationalratssitzung.
Weiters, in einer kleinen
Gemeinde: „In Gehweite der Wohnung liegt die Schule, [...] das
Freizeitzentrum, [...] der Eislaufplatz, [...] das Freibad. In der anderen
Richtung liegt der Supermarkt, eigentlich auch nicht weit mit dem
Rad, die ideale Distanz zum Einkaufengehen.“ – Ebenfalls ein
Zitat der Verkehrsministerin aus der letzten Nationalratssitzung. Dies
zeigt für mich
die weltfremde Blase, in der sich die Grünen bewegen. (Beifall bei der
FPÖ.)
In meinem Heimatbezirk
Mistelbach gibt es 52 Katastralgemeinden.
In den 52 Katastralgemeinden gibt es sechs Freibäder, zwei
Eislaufplätze, Supermärkte haben wir in den vier Städten
und hier und da in einer größeren Gemeinde, in vielen
Gemeinden nicht einmal mehr einen Nahversorger. Genau an diesem Beispiel sieht
man aber die weltfremden Annahmen.
Auf der anderen Seite kann man von der grünen Polittruppe, die sich nicht
distanziert, sondern die Klimaterroristen sogar unterstützt, ja nichts
anderes erwarten. (Beifall bei der FPÖ.)
Das beste Beispiel ist der Farbanschlag der anscheinend geistig Eingeschränkten auf die Läufer des am vorigen Wochenende stattgefundenen Wien-Marathons. Haben die Ihrer Ansicht nach auch zu viel CO2 ausgestoßen?
Nun noch zum Zitat lauter, dreckiger Verkehr: Ich habe im
Ausschuss die entsandte Expertin des Verkehrsministeriums danach gefragt,
welcher
Experte das ausgearbeitet hat oder ob das die alleinige Meinung der Verkehrsministerin
ist. Natürlich wurden wie gewohnt auch die von mir angeforderten genauen
Zahlen und Statistiken, die dem heutigen Beschluss als Grundlage dienen
sollten, weder präsentiert noch nachgereicht, und es wurde
auch – so wie immer – die Frage nicht beantwortet.
Wenn es – und das ist klar
ersichtlich – nach dieser Nochbundesregierung von Schwarz-Grün
geht, dann ist das die flächendeckende Schikane für
Motorrad- und Autofahrer, für alle, die im ländlichen Raum
tagtäglich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. In großen Schritten ist
es im Anmarsch.
(Beifall bei der FPÖ.)
Wenn es nach der ÖVP und den Grünen geht, dann
bekommen wir in Österreich flächendeckend die Beschränkung, wie
wir es vorhin von Kollegen Gross
schon gehört haben: flächendeckend im Ortsgebiet auf die
30 km/h, auf Freilandstraßen auf 80 km/h und auf
Autobahnen auf 100 km/h. Sogar im
Ö1-„Morgenjournal“ am 13.6.2022 hat Frau Minister Gewessler
diese Forderung bestätigt.
Dass dieser Wahnsinn aber auch von der ÖVP mitgetragen
wird, auch
versteckt im Kapitel Verkehrssicherheit des Regierungsprogramms schlummert und
uns anscheinend bevorsteht, zeigt auch das aktuelle Abstimmungsverhalten beim
kürzlich von unserem Nationalrat Christan Hafenecker gestellten Antrag im
Verkehrsausschuss gegen eine flächendeckende Beschränkung
der Geschwindigkeit im Ortsgebiet auf 30km/h, gegen eine flächendeckende
Beschränkung auf Freilandstraßen auf 80, gegen eine
flächendeckende Beschränkung auf Autobahn auf 100. Er ist von
allen anderen Parteien abgelehnt geworden.
Damit komme ich schon zu
weiteren Punkten, die wir sehr kritisch sehen. Angefangen hat das Ganze
im Sommer des vorigen Jahres mit dem VCÖ, der hausieren gegangen ist. Wir
wissen, der VCÖ ist ja kein Verkehrsclub,
sondern eine Spendensammelorganisation. Diese grüne Spendensammelorganisation
ist in den Gemeinden mit der Forderung, endlich einmal
die Notwendigkeit einer Verkehrswende auf kommunaler Ebene zu sehen und auch
umzusetzen, hausieren gegangen, ohne zu sagen, was für eine Verkehrswende
das ist. Die Verkehrswende für die Grünen ist nämlich die
Einschränkung der individuellen Mobilität. Man hat den 30er auf
Haupt- und Nebenstraßen in Ortsgebieten gefordert, aber laut StVO gibt es
keine Haupt- und Nebenstraßen. Da sprechen wir von Bundessstraßen,
von Landesstraßen und von Gemeindestraßen, je nachdem, wer der
Straßenhalter ist. In der Resolution soll auch gefordert werden,
dass die
Gemeinden ohne Einschränkung 30 km/h verordnen können. Das ist
aber das Wunschkonzert von Herrn Gross.
Bei einer Veranstaltung in diesen Räumlichkeiten
voriges Jahr wurde ja
auch schon die Vision der Verkehrsblockierer vorgetragen. Dabei wurde wortwörtlich
über Zufahrtskontrollen für Verkehrsteilnehmer in die Städte
gesprochen, über 30 km/h flächendeckend – mit der
Begründung, dass sich die Autofahrer im Reißverschlusssystem in den
Fahrradverkehr einordnen
können.
Dass es den handelnden Personen der jetzigen schlechtesten Bundesregierung aller Zeiten nicht um Straßenverkehrssicherheit geht, sehen wir ja tagtäglich in den Entscheidungen der Person, für die der Verkehr laut und dreckig ist.
Die letzte Entscheidung, die nächste
Straßenblockade in meinem Heimatbundesland Niederösterreich,
betrifft die S 34. Nach der Marchfeld Schnellstraße S 8
und dem Lobautunnel will die grüne Klimaministerin Gewessler das Projekt
Traisental Schnellstraße endgültig zerschlagen.
Damit zerstört sie die Hoffnung Tausender Familien und Pendler auf die so
dringend notwendige Verkehrsentlastung. Die Landsleute in der
Region warten seit Jahrzehnten darauf. Die Absage der S 34 ist für
uns Freiheitliche und für unseren Verkehrslandesrat
Landeshauptmannstellvertreter Udo Landbauer eine Katastrophe. (Beifall
bei der FPÖ.)
Die S 34 ist im
Bundesstraßengesetz verankert, und sämtliche Genehmigungsbescheide
liegen vor. Daher hat die Ministerin den klaren Auftrag, das
Projekt umzusetzen. Mit ihrem ideologischen Feldzug gegen die S 34 schadet
die Verkehrsministerin dem Zentralraum und nimmt dem Bezirk Lilienfeld
echte Zukunftschancen. Das ist ein offener Angriff gegen Niederösterreich.
Die
S 34 steht für Verkehrssicherheit, für die Entlastung der
Pendler, die
schneller vorankommen, und für mehr Lebensqualität für die
Anrainer entlang der stark befahrenen B 20. (Beifall bei der
FPÖ.)
Für uns Freiheitliche ist klar: Die Traisental Schnellstraße wird kommen, nur wird Gewessler nicht mehr im Amt sein. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)
Diese Bundesregierung ist aber
auch der Verhinderer für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
Die Bevölkerung im ländlichen Raum, die durch die Verhinderung
vieler Straßenprojekte immer mehr gezwungen wird, auf den öffentlichen
Verkehr umzusteigen, findet ein kaputt- und in den letzten vier Jahren auf dem
falschen Platz eingespartes System, zum Beispiel auch durch mehrere
Fehlentscheidungen bei den ÖBB. Die Bevölkerung – ich habe
es eh
das letzte Mal schon gesagt – braucht teilweise 6 bis 9 Stunden
mehr in der Woche, um zum Arbeitsplatz oder in die Schule zu kommen.
Wir Freiheitliche stehen auf
der Seite der österreichischen Bevölkerung, wenn es um die Sicherheit
geht. Wir Freiheitliche machen bei Ihren schikanösen Fantasien nicht
mit. Wenn die Bevölkerung eine Mobilitätswende und die Rückkehr
zur Normalität haben will oder die ländliche Bevölkerung
nicht mehr wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden will, dann haben die
Österreicher dieses Jahr mehrere Möglichkeiten, dies kundzutun.
(Beifall bei der FPÖ.)
Noch etwas zum Thema Umwelt: In Wien – das muss
man sich vorstellen! – muss ein seit vielen Jahren bestehender
Würstelstand einem neu zu
pflanzenden Baum weichen. In meinem Heimatbundesland Niederösterreich
werden Wälder, die die größten CO2-Speicher sind,
gerodet, um Windräder im Wald zu errichten, um dann Ihre
verrückten Ideen, alles
auf Elektroautos umzustellen, am Papier darstellen zu können und zu
probieren. Das geht sich aber nicht einmal mit einer SPÖ-Excel-Tabelle
aus. (Beifall
bei der FPÖ.)
Die Batterien, die für die vielen und von
Ihnen geforderten Elektroautos produziert werden, werden ja
hauptsächlich in China produziert, wo derzeit
jeden Tag zwei neue Kohlekraftwerke in Betrieb gehen und Kinderarbeit ebenfalls
zum Alltag gehört.
Meine letzte Frage, die sich für mich
stellt, ist, ob in der grünen Vision
mit schwarz-türkisem Pflaster Elektroautos fliegen können oder ob
diese, wie ich denke, nicht genauso Straßen benötigen, auf denen sie
fahren.
Wenn Sie, Kollegen im Bundesrat, nicht an die
Visionen der Grünen glauben, dann haben Sie heute ja schon die
Möglichkeit, dem nächsten Schritt
zur Mobilitätseinschränkung und schikanösen Behandlung aller,
die ein Fahrzeug benötigen, entgegenzuwirken. Wir Freiheitliche werden im
Namen und
auf der Seite der Bevölkerung dem Wahnsinn entgegenwirken.
(Beifall bei der FPÖ.)
11.07
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und
Herren! Jetzt kehren wir wieder zum eigentlichen Kern der Novelle,
zu deren wesentlichen Punkten und dazu, wie lösungsorientiert diese
Novelle ist, zurück.
Eingangs dazu: Wer kennt das nicht – die Rushhour
in der Früh vor dem Kindergarten und der Schule oder um den Sportplatz,
wenn das Training zu Ende oder das Spiel zu Ende ist, oder sei es das
tagtägliche Getümmel um das
betreute Wohnen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner Erholung im Freien suchen.
Dazu kommt noch eine viel befahrene Gemeindestraße. Das ist
eine Situation, wie sie sich viele vor Ort in den Gemeinden auch vorstellen
können, weil es für viele auch so ist.
Wir wissen natürlich auch,
dass es dadurch zu gefährlichen Situationen
kommen kann, und die Zahlen zeigen es leider auch deutlich, denn fast zwei
Drittel aller Unfälle mit Personenschäden ereignen sich im
Ortsgebiet. Vergangenes Jahr passierten sogar rund
15 000 Verkehrsunfälle nur auf Gemeindestraßen.
17 600 Personen wurden dabei verletzt, und leider
mussten sogar 80 Personen ihr Leben lassen. Die häufigste
Unfallursache ist dabei überhöhte Geschwindigkeit.
Da wird angesetzt.
Tagtäglich sind bei solchen Situationen die Gemeinden damit
beschäftigt, die Sachlage zu entschärfen, um Sicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer und Straßenbenutzer zu finden – also
für alle Verkehrsteilnehmer in Symbiose. Alle
Verkehrsteilnehmer – wir wissen es –, das sind zum
einen die Fahrzeuge – seien es jetzt Auto, Lkw, Rad – und
auch Fußgänger.
Der Weg dazu ist oft ein
langer. Wir wissen es: Ansuchen um Geschwindigkeitsmessungen sind
aufwendige und langwierige Verordnungsverfahren.
Das ist nicht nur für die Gemeinden, sondern auch für die
übergeordnete Behörde ein Verwaltungsmonster, obwohl es vor Ort
stattfindet.
Damit soll nun Schluss sein,
denn mit 1. Juli 2024 werden langjährige Forderungen von vielen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – und da spreche
ich über alle Couleurs hinweg – nun Wirklichkeit.
Im Detail, wie wird das mit vorliegender Novellierung der
Straßenverkehrsordnung möglich? – Es ist schon
erwähnt worden, aber es schadet nicht,
wenn man es sich immer wieder vor Augen führt: Für Bereiche mit
besonderem Schutzbedürfnis – und das ist jetzt klar kommuniziert
und festgelegt –
können einfacher als bisher Geschwindigkeitsbeschränkungen
verhängt werden. Mit dem Begriff Bereiche mit besonderem
Schutzbedürfnis sind – und
das ist auch im Gesetzentwurf verankert – Bereiche vor
Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern und
Senioreneinrichtungen
gemeint.
Und, was wesentlich ist, da wir
von Vereinfachung sprechen: Gemeinden haben nun die Möglichkeit, für
Gemeindestraßen selbst zu entscheiden, ob
eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden soll oder nicht.
Nun haben Gemeinden die Möglichkeit, nicht flächendeckend, nicht nur
über 30 km/h, sondern generell zu entscheiden, ob sie
Beschränkungen von 50 km/h, 40 km/h oder 30 km/h et cetera
einführen wollen, je nach
Situation. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wird ja immer wieder eine
Dezentralisierung gefordert, und das zielt genau darauf ab. Es passiert vor
Ort, die Entscheidung wird vor Ort getroffen.
Das ist wirklich ein wesentlicher Beitrag zur Dezentralisierung.
Regeln brauchen aber Kontrolle,
und damit das auch durchgängig ist, erhalten Gemeinden mit dieser Novelle
die Möglichkeit, in diesen gefährdeten
Bereichen punktuelle Radarkontrollen,
Geschwindigkeitskontrollen selbst durchzuführen.
Mit diesen Maßnahmen, sehr
geehrte Damen und Herren, soll es nun
eine deutliche Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr für
Kinder, Familien und insbesondere für ältere Personen geben, was
wiederum auch – es
wurde angesprochen – die Aufenthaltsqualität in den
Ortsgebieten steigern wird.
Ja, es ist gut und richtig,
dass künftig vor Ort, in der Gemeinde über die Notwendigkeit einer
Temporeduktion entschieden werden kann. Ob das nun mit einem Gutachten sein
soll oder nicht, entscheidet die Gemeinde selbst.
Dabei möchte ich jetzt schon klarstellen: Eine fachliche Beurteilung wird
es dafür nicht brauchen. – Ich habe das jetzt falsch
formuliert. Eine fachliche
Beurteilung wird es dafür immer brauchen. Wenn man
nämlich irgendwo Verkehrszeichen aufstellen will, ist es genauso
notwendig, da eine fachliche Beurteilung zu machen, sonst hat das alles keinen
Sinn. Das wissen wir alle, die wir in den Gemeindeämtern oder im
Gemeinderat sitzen. Da muss man
schon zwischen einem Gutachten und einer fachlichen Beurteilung unterscheiden.
Da muss man genau lesen, und das ist auch wesentlich. (Beifall
bei
der ÖVP.)
Ich komme gleich zum Schluss, meine Damen und Herren. Uns geht es mit der vorliegenden Novelle um keine generelle Temporeduktion in Ortsgebieten, sondern um eine sinnvolle Lösung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, aber vor allem für unsere Kinder. Für eine generelle Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen, Landstraßen oder in Ortsgebieten sehen wir keine Veranlassung.
Generell gilt: Fahre auf Sicht mit Rücksicht!, und das gilt für alle. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
11.13
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster ist Herr Bundesrat Christian Fischer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Schennach: Bundesrat und Bürgermeister Fischer! – Bundesrätin Schumann: Ja!)
Bundesrat
Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Als
ich vor einigen Monaten den Medien entnommen habe, dass das Verkehrsministerium
ein vermehrtes Mitspracherecht für Bürgermeister bei
30-km/h-Beschränkungen vor Bildungseinrichtungen, Spielplätzen oder
Pflegeeinrichtungen angekündigt hat, war ich – ich glaube, ich
kann
hier stellvertretend für alle Bürgermeister sprechen –
sehr begeistert (Beifall bei der SPÖ); denn jeder Bürgermeister unter uns kann bestätigen,
dass wir
in unserem politischen Alltag regelmäßig mit Ansuchen um
Geschwindigkeitsbeschränkungen konfrontiert werden.
In meiner Heimatgemeinde wurde voriges Jahr im September ein neuer Kindergarten eröffnet. Am 26.6. suchte ich bei der zuständigen Bezirkshaupt-
mannschaft (Bundesrat Schennach: Herr Gross,
zuhören!) um eine Verkehrsverhandlung betreffend eine
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, die Installierung eines Schutzweges
sowie Errichtung einer Leitschiene zum
Schutz des Kindergartengebäudes an.
Daraufhin kam es am 6.9., also mehr als zwei Monate
später, zu einer Vorverhandlung – zwei Monate später,
da der amtliche Sachverständige davor
keinen Termin frei hatte.
Der amtliche Sachverständige entschied in dieser
Vorverhandlung am 6.9.2023, dass zur Bewertung der Realisierung eines
Schutzweges im Kreuzungsbereich der Gemeindestraße eine
Verkehrszählung notwendig sei und für die
30-km/h-Beschränkung eine Geschwindigkeitsmessung maßgeblich sei.
Die Installierung der Leitschiene wurde vom
Sachverständigen als nicht notwendig erachtet.
Zwischenzeitlich wurde ich mehrmals medial von der Opposition angefeindet, doch
endlich etwas zum Schutz der Kindergartenkinder zu unternehmen.
Am 22.2.2024 kam es zu folgendem Ergebnis im Zuge einer Verhandlungsschrift im Beisein des amtlichen Sachverständigen:
Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Anlage eines Schutzweges
wird festgehalten, dass die Anzahl der festgestellten
Fußgängerquerungen bei Weitem
unter dem Grenzwert liegt und daher die Anlage eines Schutzweges nicht positiv
beurteilt werden kann. Hinsichtlich der festgestellten Fahrgeschwindigkeiten wird
festgehalten, dass die mittlere Geschwindigkeit zwischen 39 km/h und
41 km/h liegt und ein Geschwindigkeitsverhalten von 30 km/h
vor dem Kindergarten anzustreben ist. – Zitatende.
Diese 30-km/h-Beschränkung wurde dann am 29.2.2024, also
mehr als acht Monate nach Ansuchen um Verkehrsverhandlung, endlich mittels
Bescheid verlautbart. (Zwischenruf der Bundesrätin Böhmwalder.)
Bis zur Entscheidung dieses amtlichen Sachverständigen vergingen mehr als
240 Tage.
Jetzt komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf, liebe
Kolleginnen und Kollegen, und stelle mit Bedauern fest, dass die vorliegende
Regelung keine Lösung des bekannten Problems bietet, sondern eher ein
Placebo (Beifall
bei der SPÖ), da diese Regelung noch immer
die Stellungnahme eines amtlichen Sachverständigen über das Vorliegen
der Gefährdungssituation vorsieht,
ein Gutachten über die Gewährleistung des Verkehrsflusses und
zusätzlich ein Gutachten über die Eignung der
Geschwindigkeitsreduktion zum Schutz
der betroffenen Gruppen.
Diese Regelung stärkt die Position des
Bürgermeisters nicht, vielmehr schwächt sie sie. Die
Regierungsparteien haben eine Ausschussfeststellung darüber,
dass für die Umsetzung von Verkehrsbeschränkungen keine Gutachten mehr nötig
sind, im Nationalrat verweigert und mit ihrem Handeln gezeigt, dass sie nicht
auf der Seite von uns Bürgermeistern stehen. (Beifall bei
der SPÖ.)
Wir Bürgermeister brauchen keinen Gutachter, um festzustellen, was wichtiger ist: der Verkehrsfluss oder das Leben unserer Kinder.
Die SPÖ stimmt daher dieser Farce nicht zu und bringt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unbürokratische Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Bereichen“
„Die Bundesregierung und
insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, eine
Novelle der Straßenverkehrsordnung vorzulegen, durch die klargestellt
wird, dass bei der Verordnung von Verkehrsbeschränkungen,
der Sicherheit von Personen in sensiblen Bereichen z.B. in der Umgebung von
Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Horten jedenfalls
Vorrang vor anderen Verkehrsinteressen einzuräumen ist. Ebenso
sollen über diesen Umstand, wie auch für das Vorliegen einer Gefährdungssituation sowie wie für die Wirksamkeit der Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verringerung dieser Gefährdungssituation keine weiteren Sachverständigen-Gutachten vorzulegen sein.“
*****
Helfen Sie uns Bürgermeistern und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)
11.19
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Der von den Bundesräten Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Unbürokratische Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Bereichen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort
gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. Ich
erteile es ihm.
Bundesrat
Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg):
Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste hier und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Die
Verkehrssicherheit und auch die Lebensqualität für die
Menschen in den Ortskernen unserer Gemeinden zu verbessern, das ist das Ziel
dieser Novelle der Straßenverkehrsordnung, die wir heute
hier im Bundesrat beschließen werden. Ich bin
zutiefst davon überzeugt, die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister mit ihren Gemeindevertretungen wissen am besten,
wo der Schuh drückt und wo es Maßnahmen braucht,
um die Verkehrssicherheit in ihren Gemeinden, speziell in den Ortskernen, zu
gewährleisten und zu verbessern.
Das Thema Mobilität wird
uns immer wieder beschäftigen. Wir müssen
uns immer wieder fragen: Was können und müssen wir für die
Verkehrssicherheit auf Gemeindeebene, auf den Gemeindestraßen tun?,
denn dort
passieren sage und schreibe 63 Prozent aller Verkehrsunfälle in
Österreich, da gibt es Handlungsbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute geht es darum, den Gemeinden
das nötige Werkzeug zu geben (Bundesrat Schennach: Eben nicht!),
damit die Verantwortlichen in den Gemeinden selber für ihre eigenen
Gemeinden Bereiche festlegen können, die besonderen Schutz brauchen, und
diese Bereiche sind auch im neuen Gesetz definiert. (Beifall bei der
ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. –
Bundesrat Schennach: Nach diesem Gesetz geht’s nicht!)
Es geht in erster Linie um die Sicherheit unserer Kinder rund um Kindergärten und Schulen; es geht um die Bewohner unserer Seniorenwohnheime, die von einem Spaziergang oder Einkauf wieder gut und sicher zurückkommen wollen; davon betroffen sind auch Freizeitanlagen mit vielen Veranstaltungen und Besuchern sowie natürlich Spitäler und sonstige Gesundheitseinrichtungen.
Beobachtet man die Entwicklung der Mobilität in den
Gemeinden, so muss man feststellen, dass sich auf den Gemeindestraßen, in
den Ortsgebieten, vieles
in relativ kurzer Zeit verändert hat. Da frage ich mich: Wer sind heute
die Verkehrsteilnehmer und wer sind die Betroffenen, speziell in den Ortsgebieten? –
Natürlich die Fußgänger von jung bis alt, Menschen, die mit dem
Rad unterwegs sind – diese werden immer mehr, und das ist auch gut
so –; dann gibt es auch noch jene, die mit dem E-Scooter oder mit
dem E-Bike unterwegs sind. Natürlich gibt es auch den Auto- und
Zulieferverkehr, der auch seine Berechtigung hat, und, nicht zu vergessen, es
gibt Bewohner und Anrainer,
die in dem besagten Bereich wohnen und leben, und da spielt natürlich auch
die Lärmbelästigung eine gewisse Rolle.
Für die Gemeinden soll es einfacher werden, eine Geschwindigkeitsreduktion zu verordnen, wenn eine Gemeindestraße durch solche Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis führt und dort die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu hoch erscheint.
Wenn es in den Gemeinden zu
Diskussionen zwischen Anrainern, Bewohnern, Mandataren und Eltern von Kindern kommt,
dann sind für die einen
50 km/h zu schnell, für die anderen 30 km/h zu langsam, das ist
die allgemeine Diskussion. Ich kann mir gut vorstellen, dass auf gewissen
Strecken eine Reduktion auf 40 km/h ausreichend und sinnvoll sein kann.
Was will ich damit sagen? – Konkret sollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit den Menschen vor Ort und den Gemeindevertretungen gute, sinnvolle und maßgeschneiderte Lösungen für ihre Gemeinden erarbeiten und umsetzen können, und das ist, glaube ich, der wesentliche Punkt.
Was die Kontrolle betrifft, wird auch für die Gemeinden, die über keinen eigenen Wachkörper verfügen, eine Möglichkeit geschaffen, über Verordnung des jeweiligen Bundeslandes punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen durchzuführen.
Was mir auch noch sehr wichtig
zu sagen ist: Diese StVO-Novelle sieht
keine Maßnahmen zu generellen Geschwindigkeitsreduktionen auf
Österreichs Straßen vor. Dieses Gesetz ist wirklich für die
Gemeinden da und sollte
auch in der Umsetzung eine große Verwaltungsvereinfachung bringen. Und
ja, das haben wir auf der Tagesordnung, weil es ganz viele Bürgermeister
aus gutem Grund eingefordert haben.
Der Bundesrat ist ja die Länderkammer, und wir sollten
unsere Gemeinden und Bundesländer vertreten. Insofern bin ich schon etwas
verwundert darüber,
dass die Fraktionen FPÖ und SPÖ nicht zustimmen wollen (Bundesrat Schennach:
Weil Sie zuhören müssen, zuhören!); dies gerade auch
deshalb, weil ja der
Wunsch aus den Regionen und von den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern gekommen ist.
Den Redebeiträgen entnehme
ich, dass die SPÖ von Haus aus immer für Zentralisierung ist. Alles
von Wien aus zu regeln ist aus Sicht der SPÖ das Beste. (Bundesrat
Schennach: Geh! – Bundesrätin Schumann –
erheitert –: Nein,
vom Bürgermeister aus!) Wir sind für
Föderalismus, für eine regionale Verantwortung. (Bundesrat
Schennach: Das haben wir schon gehört!) Die FPÖ hat so
wenige Bürgermeister, dass gar kein Interesse da ist, die Gemeinden zu
unterstützen, und die Sicherheit unserer Mitmenschen hat in der
FPÖ noch
nie einen besonders hohen Stellenwert gehabt. (Beifall bei der
ÖVP sowie des Bundesrates Gross.)
Ich möchte mich bei allen Stakeholdern,
die an der Vorbereitung dieser Novelle mitgewirkt haben,
herzlich bedanken. Wir geben diesen Aufgabenbereich an die Gemeinden, weil
diese betroffen sind und weil die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister am besten wissen, was notwendig ist. Die Bundesregierung
steht für Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei
ÖVP
und Grünen.)
11.26
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ,
Oberösterreich): Herr Präsident!
Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und
Kollegen im Bundesrat! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer vor Ort! Werte Zuseher via
Livestream! Ich bin herausgekommen, weil es mir als Bürgermeisterin
ein wichtiges Anliegen
ist, die Verkehrssicherheit in meiner Gemeinde zu gewährleisten.
(Beifall bei der SPÖ.)
In meiner Gemeinde gibt es viele niederrangige Gemeindestraßen. Auf Gemeindestraßen ist es mir sehr wohl auch in der Vergangenheit möglich gewesen, vor meiner Volksschule, vor meinem Kindergarten eine 30-km/h-Beschränkung zu erreichen. Es war aufwendig, ist aber genehmigt worden.
Der Punkt, an dem es sich bei mir
spießt, ist aber, dass viele ländliche Gegenden oder Ortszentren,
darunter auch meine Gemeinde, durch eine Straße durchschnitten werden,
sei es durch eine Landesstraße oder eine Bundesstraße, und da
wäre es uns auch mit diesen Gesetzesänderungen nicht möglich,
auf einfachem Weg eine 30-km/h-Beschränkung zu erreichen. Dabei ist genau
das der Grund, weshalb ich für die 30-km/h-Beschränkung
unterschrieben
habe. (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht um Landesstraßen und um Bundesstraßen,
denn auch dort müssen unsere Kinder, unsere älteren Menschen
über die Straße. Auch dort gibt es
geringe Sichtweiten, noch viel geringere als an anderen neuralgischen Punkten
in unserer Gemeinde.
Deshalb befürworte ich auch hier, dass
wir dem nicht zustimmen, weil man das Wesentliche, auf das es
ankommt, nicht geändert hat. – Danke. (Beifall
bei
der SPÖ. – Bundesrätin Schumann: Bravo!)
11.28
Vizepräsident Dominik Reisinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christian
Fischer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend
„Unbürokratische Reduktion
der Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und anderen
sensiblen Bereichen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz
und das Waldfondsgesetz geändert werden (2504 d.B.
und 2523 d.B. sowie 11485/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau
Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatterin
Elisabeth Wolff, BA: Ich bringe den
Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den
Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das
Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.
An dieser Stelle darf ich Herrn Bundesminister Polaschek recht herzlich bei uns im Plenum des Bundesrates begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA
(SPÖ, Niederösterreich): Herr
Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und
Herren zu Hause und liebe Gäste hier bei uns im Bundesrat! Hoher
Bundesrat! Ja, wir haben es
hier wieder einmal und wie so oft mit einem wahren Konglomerat aus
den unterschiedlichsten Themenbereichen zu tun, was es für uns
naturgemäß entsprechend schwierig macht, hier unsere Zustimmung im
Ganzen und umfassend zu erteilen.
Es gibt sehr wohl, das muss ich
schon zugeben, einige Teilbereiche, bei denen wir durchaus mitgehen
können, bei denen wir d’accord sind, beispielsweise bezüglich
des Waldfondsgesetzes, in dem es um die rechtlichen Grundlagen für
die Förderung zur Entschädigung von Waldeigentümern bei klimawandelbedingten
Waldschäden geht – das ist für uns so weit in
Ordnung –, was die Integrität, die Plagiatsthematik und das
Ghostwriting betrifft – auch
da könnten wir mitgehen –, was die Kurzzeitmobilität und
die Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeit mit den 15 ECTS-Punkten
betrifft, und ebenso
positiv stehen wir jetzt der Änderung betreffend die befristeten
Arbeitsverträge an den Unis gegenüber; das Thema
Kettenvertragsparagraf hatten wir
auch schon und immer wieder hier an dieser Stelle.
Es gibt aber einige Bereiche, die unserer Meinung gar nicht gehen, und auch die muss ich hier entsprechend anführen.
Beispielsweise sehen wir diese Einführung der
außerordentlichen Studien
mit Abschluss als jetzt neu Bachelor of Engineering und Master of Engineering,
von denen uns Experten sagen, dass diese international einfach nicht
vergleichbar seien, kritisch. Üblich sind Master beziehungsweise Bachelor
of Science, und ich glaube, damit kann jeder ungefähr etwas anfangen, und
im technischen Bereich ist das einfach ein Begriff, aber mit diesem BEng und
MEng, wie das dann in Zukunft heißen soll: Ich weiß nicht, ob wir
uns
damit international etwas Gutes tun.
Was für uns komplett verfehlt ist, ist die Begrenzung
der Zahl der Studienplätze für Psychotherapie. Wir sehen jetzt schon,
dass uns an allen Ecken und
Enden Psychotherapeuten und -therapeutinnen fehlen. Auf den Listen in diesem
Bereich gibt es monatelange Wartezeiten. Die KJPPs sind übervoll, obwohl Therapien
ganz, ganz dringend notwendig wären. Darüber hinaus wissen wir
aufgrund des Durchschnittsalters der jetzt praktizierenden Therapeut:innen, dass
uns einfach eine irrsinnige Pensionierungswelle bevorsteht, und daher sehen wir
diese Begrenzung als wirklich viel zu kurzsichtig und
wenig nachhaltig. Das wird uns in der Zukunft wieder auf den Kopf fallen, wenn
wir das so mittragen.
Nun aber zum Kernpunkt, der mich auch als
Praktikerin – als Lehrerin an einer Mittelschule – am
meisten betrifft, nämlich die Änderungen in der Lehrer:innenausbildung:
Ja, wir sehen es tagtäglich und wir spüren es auch tagtäglich –
und das ist uns allen in Wahrheit sehr wohl bewusst –: Wir haben
einen immensen Lehrkräftemangel in allen Bundesländern in allen
Schularten zu verzeichnen. Allein in meinem Bundesland Niederösterreich
sind erst jetzt
am Dienstag ganz frisch 526 Stellen im Pflichtschulbereich ausgeschrieben
worden. Insgesamt sind es weit über 1 000 freie Stellen für
das kommende Schuljahr, die es zu besetzen gilt.
Ich wage zu bezweifeln, dass
diese Verkürzung – wobei: Verkürzung ist ein dehnbarer
Begriff, denn verkürzt wird ja nicht wirklich oder nicht in
allen Bereichen – der Ausbildung jetzt auf drei Jahre für den
Bachelor und zwei
Jahre für den Master für Primar- und Sekundarstufe,
dass also das allein
den Lehrkräftemangel ausgleichen wird – noch dazu, da die
Maßnahme jetzt doch erst wieder ein Jahr später umgesetzt werden
soll. Auch was die
weiteren Maßnahmen betrifft, habe ich einfach wirklich viele, viele
Fragezeichen. Da ist vieles offengeblieben, was mir bis dato nicht
beantwortet
werden konnte.
Schauen wir uns die Situation an den Schulen jetzt ganz aktuell an! Schon jetzt stehen tagtäglich ganz viele Studierende – jene, die also noch in der Ausbildung stehen – in der Klasse, teilweise auch schon klassenführend – das heißt, als Klassenvorstand mit den entsprechenden administrativen und pädagogischen Verantwortungsbereichen –, aber ohne in der Ausbildung schon das nötige Rüstzeug dafür erhalten zu haben. Wir sehen zahlreiche Quereinsteiger:innen, die oftmals sehr motiviert in den Beruf einsteigen, aber dann nicht selten und leider viel zu häufig schon nach einem Jahr aus dem Beruf ausscheiden, weil sie einfach merken: Ja, der Job ist klasse – um es (in Richtung Bundesminister Polaschek) mit Ihren Worten zu formulieren –, aber die Bedingungen leider nicht so wirklich.
Gleiches gilt für Junglehrer:innen: Wir sehen immer mehr junge Lehrkräfte, die aufgrund von Burn-out, aufgrund von Überforderung aus dem Beruf ausscheiden, weil einfach die Bedingungen entsprechend schlecht sind und die Herausforderungen tagtäglich zunehmen.
Wir sehen Schulleiter:innen, die eine Vielzahl an administrativen Tätigkeiten zu erledigen haben und sich eigentlich viel zu wenig um das Pädagogische, um schulentwicklungstechnische Belange kümmern können.
Wir sehen – und das sehe ich selbst als Schulleiterin jeden Tag – Überstunden, Überstunden, Überstunden. Die Lehrkräfte kommen einfach an ihre Belastungsgrenze. So am Rande bemerkt: Was ich auch ein bisschen kritisch hinterfragen möchte, sind einfach die mittlerweile unzähligen unterschiedlichen
Dienstrechte, die es jetzt von Dienstgeberseite zu beachten gilt. Wir haben
Pragmatisierte, wir haben Vertragslehrer im Altrecht, wir haben
Vertragslehrer
im neuen pädagogischen Dienst – also im Neurecht –,
wir haben Sonderverträge mit den Quereinsteigern: Also der Überblick
und die Transparenz sind nicht mehr wirklich gegeben.
Wir haben Schuleinsteigerklassen mit oft 28 Kindern mit
den unterschiedlichsten Bedürfnissen und Voraussetzungen in einer
Klasse mit nur einer Lehrkraft. Das ist ganz besonders in der
Schuleingangsphase, wenn es um das Erlernen von Lesen, Rechnen, Schreiben
geht, also wirklich um die Taferlklassler, wie man in
Österreich so schön sagt, die ganz alleine von einer Lehrkraft betreut
werden müssen, eine irrsinnige Herausforderung, die ganz, ganz
viel Energie und ganz, ganz viel Motivation und ganz, ganz viel Engagement der
Lehrkräfte braucht. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)
Wir sehen Junglehrkräfte, die zwar fachlich
äußerst gut ausgebildet sind,
aber oft in der Pädagogik, in der Didaktik nicht das nötige
Rüstzeug mitbekommen, zum Beispiel betreffend die Fragen – das
sind ganz handfeste Dinge, die ich Ihnen jetzt als Beispiel mitgeben
kann –: Wie führe ich ein
heikles Elterngespräch? Wie gehe mit Schulverweigerern um? Was mache ich
in Situationen, in denen es um Mobbing geht? Was mache ich in Situationen,
in denen es um Dinge wie Social Media geht, um Handymissbrauch sozusagen?
Viele sind, wenn sie in den Beruf einsteigen, dann auch
überrascht, dass
sie in Wahrheit zum Beispiel gar keine Arbeitsmittel vom Dienstgeber zur Verfügung
gestellt bekommen und sich tatsächlich jeden Rotstift, den Laptop
und viele Arbeitsmittel, viele Lernmaterialien selbst besorgen und finanzieren
müssen. Das kommt dann auch immer wieder so als Aha-Erlebnis bei den
neuen Lehrkräften durch.
Das heißt, wir müssen uns schon eines bewusst machen: In vielerlei Hinsicht geht es schlicht und einfach auch um eine gewisse Wertschätzung den Lehrkräften gegenüber.
Lehrerinnen und Lehrer
üben aus meiner Sicht wahrscheinlich einen der bedeutsamsten und der
nachhaltigsten Berufe überhaupt aus. In Wahrheit formen
und gestalten sie in einem gewissen Sinne auch die Zukunft unseres Landes mit,
wenn man so möchte, indem sie die Schülerinnen und Schüler
über viele,
viele Jahre hinweg in ihrer Bildung, in ihrer Ausbildung begleiten, ihnen
Möglichkeiten aufzeigen, sie dabei unterstützen, ihre Interessen
zu entdecken,
ihre Talente zu entfalten. Das heißt, Lehrkräfte begleiten ihre
Schülerinnen und Schüler auf dem Weg ins Berufs- und Erwachsenenleben,
und das ist, glaube
ich, eine immens bedeutsame und herausfordernde Aufgabe. (Beifall bei
der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Man darf auch eines nicht
vergessen: Während der Schultage verbringen Lehrkräfte mitunter mehr
Zeit mit den Kindern und Jugendlichen, als es ihre Eltern tun,
natürlich besonders in ganztägigen Schulformen. Sie sind Ansprechpartner
bei Weitem nicht nur in Bildungs- und Lernfragen, oftmals sind sie bis zu einem
gewissen Grad Vertraute der Schüler:innen, und sie unterstützen sie,
wenn sie Sorgen haben, in den vielfältigsten Situationen. Das
heißt, wenn jemand glaubt, Lehrerinnen und Lehrer sind reine
Wissensvermittler, dann ist das viel zu kurz gegriffen und diese Person irrt
sich gewaltig. Dieser (in Richtung Bundesminister Polaschek)
klasse Job ist viel, viel mehr, und das sage ich jetzt nach 22 Jahren im
Beruf aus eigener Erfahrung.
Es wird also Zeit –
dringendst Zeit –, diesem Beruf endlich wieder die
wahre Wertschätzung entgegenzubringen, die er verdient und die es auch
dringend braucht.
Wir brauchen eine wirklich
praxisnahe Ausbildung, die auf den Alltag
in der Klasse vorbereitet – diesbezüglich haben wir im
Gesetzentwurf relativ wenig Konkretes und Handfestes gelesen.
Es braucht dringend multiprofessionelle Teams an den Schulen – Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und viele andere mehr –, damit einfach auch kritische
Situationen schon
rechtzeitig und im Vorfeld abgefangen werden können,
bevor es zu weiteren, gröberen Problemen kommt.
Es braucht einfach viel, viel mehr zusätzliches
Stützpersonal, besonders in der Schuleingangsphase, aber auch was die
Inklusion und Integration betrifft.
Da sind wir gerade im Pflichtschulbereich auch immer wieder auf
unseren Schulerhalter – auf die Gemeinden – angewiesen,
dass das passiert.
Wir brauchen darüber hinaus dringend eine Aufhebung der
Ungleichheit zwischen Bundes- und Landeslehrkräften. Ich bringe
jetzt einmal folgendes Beispiel: Die einen bekommen die Laptops aus der
Digitalisierungsoffensive,
die Pflichtschullehrer in den Ländern allerdings nicht.
Wir brauchen dringend eine wesentlich bessere und nachhaltigere Begleitung der Junglehrkräfte in der Induktionsphase – ich darf da also Mentor:innen ansprechen.
Wir brauchen auch Erleichterungen in der Fortbildung. Jeder
Lehrer, jede Lehrerin, der oder die schon einmal versucht hat, nach einer
Fortbildung eine Reiserechnung zu legen, der beziehungsweise die weiß,
dass das alles andere als benutzerfreundlich ist, und viele, viele verzichten
schlicht und einfach auf
diese kleine Entlohnung für die Fortbildung und für die Reise, weil
es einfach irrsinnig kompliziert ist.
Was viele auch nicht wissen: Es gibt beispielsweise kein
Entgelt für schulbezogene Veranstaltungen, Zusatzangebote wie Theater
der Jugend oder solche Dinge – das heißt also, Dinge, die den
Kindern wirklich Spaß machen, die
Freude machen, die sie motivieren, die ihren Horizont erweitern –
machen Lehrkräfte umsonst im Sinne von gratis. Sie bekommen
dafür keinen Cent
bezahlt, und das, glaube ich, gehört auch dringend geändert.
Kritisch möchte ich
auch noch die Fächerbündel anfügen. Ich bin mir nicht
sicher: Heute gibt es das Lehramt extra und einzeln für Mathematik,
für Physik,
für Chemie und vieles andere – und das alles insgesamt in einem
Fächerbündel,
in einem Fächerkonglomerat? Da wage ich zu bezweifeln, dass das auch fachlich qualitativ hochwertig möglich ist.
Unterm Strich kann man also sagen: Es bleibt vieles offen,
es bleibt vieles unbeantwortet. Viele Baustellen bleiben offen. Wir haben zum
Beispiel auch die Diskussion gehabt, ob es dann wirklich für
Quereinsteiger halbe Lehrverpflichtungen geben soll oder nicht, ob es
einen verpflichtenden fachidenten Unterricht für
Quereinsteiger – also quasi das Verbot von fachfremdem
Unterricht für Quereinsteiger – geben soll. Das stelle ich mir
in kleinen Schulen, und davon gibt es in Flächenbundesländern ja doch
einige, schon sehr
schwierig vor.
Das heißt, es braucht unterm Strich eine Verbesserung
der Arbeitsbedingungen – und dafür ist es längst an
der Zeit –, damit wir einfach die besten
und die motiviertesten Lehrkräfte in unseren Schulen für die beste
Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen in Österreich haben. Ich
glaube, das sind
wir uns auch als Gesellschaft schuldig und daran müssen wir
gemeinsam arbeiten.
Es gibt, ja, zu viele Fragezeichen, daher gibt es von uns auch keine Zustimmung.
Ich darf Sie, Herr Minister, an dieser Stelle noch recht
herzlich einladen –
wie gesagt, ich bin ja selbst Schulleiterin an einer verschränkten
Ganztagesschule –: Schauen Sie sich an, was alles möglich
ist, wenn auch der Schulerhalter mitspielt, wenn die Gemeinde viel,
viel an Ressourcen zur Verfügung stellt! Dann geht viel und dann ist viel
möglich, aber das ist eine gemeinsame Anstrengung, die wir in
unser aller Interesse über das gesamte Bundesgebiet und über
alle neun Bundesländer machen müssen.
Daher noch einmal meine Einladung: Schauen Sie sich das an,
Herr
Minister! (Beifall bei der SPÖ.)
11.43
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir holen mit dieser
Gesetzesänderung die Hochschulausbildung in das 21. Jahrhundert. Die
Änderungen bedeuten einen Fortschritt im Bereich des Lehrerberufes, der in
Zukunft auch wieder zeitgemäß gestaltet sein wird.
Die österreichische Lehrerausbildung gilt weltweit als
die längste und deshalb soll sie verkürzt werden. In der aktuellen
Gesetzesänderung ist aber
nicht nur eine Verkürzung der Ausbildung geplant, sondern vor allem auch
eine Modernisierung. Mit der größten Reform der Lehrerausbildung
seit Jahren
wird ein modernes Studium geschaffen, das den Ansprüchen und
Erfordernissen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Wir setzen somit einen
wichtigen
Schritt, den Beruf des Lehrers, der Lehrerin zu attraktiveren und qualifizierte
Pädagoginnen und Pädagogen in unser Bildungssystem zu integrieren. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)
In den Prozess waren selbstverständlich Expertinnen und
Experten aus der Praxis eingebunden, und gemeinsam konnten wirksame
Reformvorschläge entwickelt werden. Die Änderungen basieren auf
Empfehlungen des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen
und Pädagogen, die Stärken und Herausforderungen der
gegenwärtigen Lehrerausbildung aufgezeigt
haben.
Worum geht es jetzt im Detail? – Es geht um die
Verkürzung des Bachelorstudiums auf sechs Semester – das
sind 180 ECTS-Punkte. Somit wird
der Studiengang mit beinahe allen anderen Bachelorstudien gleichgestellt.
Zum Masterstudiumabschluss: Das
Masterstudium wird in Zukunft ebenso – wie in Österreich und im
Bolognasystem durchaus üblich – zwei Jahre dauern,
mit 120 ECTS-Punkten. Der Master dauert dadurch für die Primar- und die Sekundarstufe gleich lang. Man passt sich somit an alle anderen europäischen Länder, die ebenfalls im Bolognasystem sind, an.
Es geht aber nicht
ausschließlich um eine Verkürzung der Ausbildung, sondern vor allem
auch darum, die Curricula neu aufzustellen und modern zu lehren. Nicht
mehr zeitgemäße Inhalte sollen gegen zeitgemäße Inhalte
und Methoden ausgetauscht werden, und diese fließen natürlich
in weiterer Folge
auch in die Bildung unserer Kinder ein. Insgesamt hat also fast jedes Lehramtsstudium
in der Sekundarstufe eine Ausbildungsdauer von fünf Jahren.
Die Induktionsphase, in der
junge Lehrer in den Beruf eingeführt werden, wird in Zukunft im
berufsbegleitenden Master angerechnet. Es gibt mehr Praxis
und man wird nicht mehr ins kalte Wasser geworfen, wie das bisher teilweise der
Fall war.
Es soll außerdem mehr
berufsbegleitende Angebote im Masterstudium
geben. Es sind mehr Praxisanteile und eine bessere Verschränkung von
Theorie und Praxis geplant, und ganz besonders im Mint-Bereich –
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – wird es
möglich sein, Fächerkombinationen zu studieren, um die
Absolventinnen und Absolventen
breiter aufzustellen und zusätzliche Kompetenzen zu vermitteln.
Wichtig für alle, die aktuell auf Lehramt studieren: Ihr könnt euer Studium im bisherigen Plan auch abschließen und seid somit abgesichert.
Der Lehrkräftemangel ist eine der größten
Herausforderungen in unserem Bildungssystem und für die Zukunft
unseres Landes. Wie viele andere Berufssparten benötigt auch der
Bildungsbereich neues qualifiziertes Personal, weil auch in diesem Bereich eine
Pensionierungswelle ansteht. Dieses Paket
ist ein Teil eines breit gefächerten Maßnahmenpakets, mit dem der
Lehrkräftebedarf nachhaltig gedeckt werden soll, aber vor allem auch
die Qualität
des Unterrichts an österreichischen Schulen sichergestellt und verbessert
werden soll.
Von der Änderung des Waldfondsgesetzes ist neben mehrjährigen Forschungsprogrammen und Forschungsaktivitäten insbesondere die Etablierung von Stiftungsprofessuren im Bereich Holzbau an Universitäten betroffen.
Zur Begrenzung der Zahl der
Psychotherapiestudienplätze – wir haben dazu heute ja auch noch
einen eigenen Tagesordnungspunkt –, von denen es
aktuell 500 gibt: Wir haben das auch im Ausschuss – das war in dem
Fall im Gesundheitsausschuss – besprochen: Diese
500 Plätze decken den aktuellen Bedarf ab, aber sollte der
Bedarf an Studienplätzen steigen, wird da natürlich auch nach oben
geschraubt, damit mehr Menschen Psychotherapeuten
werden können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
An dieser Stelle möchte ich allen Lehrerinnen und
Lehrern in Österreich ein großes Dankeschön aussprechen,
und ich wünsche allen Studierenden und
allen, die auch in Zukunft vielleicht in den Lehrerberuf reinstarten werden,
viel Spaß und Erfolg im Studium. Dieses Hochschulpaket ist ein
Meilenstein
für das Lehramtsstudium. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
11.49
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat
Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und Zuseher vor
den Bildschirmen! Ja, es handelt sich hierbei um eine Neuerung, eine
Neukonzeption der Lehramtsstudien, wie Kollegin Geieregger angesprochen hat,
aber jedenfalls um keine Reform; diese wäre aber
dringend notwendig, es bräuchte nämlich viel mehr. Die Regierung
verkürzt die Ausbildung und versucht damit, dem Lehrermangel
entgegenzutreten.
Wie sieht die Verkürzung tatsächlich
aus? – Im Bereich der Sekundarstufe wird die Ausbildung
tatsächlich von sechs Jahren auf fünf Jahre verkürzt. Das
ist ein richtiger und notwendiger Schritt in eine positive Richtung, und das
darf man auch anerkennen. Es fehlen aber große Teile der
angekündigten Veränderungen, wie zum Beispiel ein Teil des
Dienstrechtes oder auch sinnvolle Übergangsbestimmungen für die
Studienanfänger. Dass man in Zukunft
die Praxis anrechnet, kann man positiv sehen, aber es ist auf jeden Fall zu
wenig, was im Bereich der Lehrerausbildung passiert. Den Lehrermangel werden
wir damit sicher nicht beseitigen können.
Es werden auch in Zukunft Studenten im ersten, zweiten oder
im dritten Semester in den Klassenzimmern unterrichten
müssen – wie Kollegin Hahn angesprochen hat: sogar als
Klassenvorstand. Speziell aber die Junglehrer, Quereinsteiger und die
Studierenden werden alleingelassen. Sie bräuchten viel mehr
Unterstützung, einerseits durch Stützpersonal, andererseits auch
durch Sozialarbeiter, weil die Gewalt in den Schulen immer mehr zunimmt und
daher die Lehrer oft am Ende ihrer Kräfte sind. Durch Ihre Bildungspolitik
sind sie oft entmutigt und sehen kaum mehr Perspektiven, erhalten sie doch keinerlei
Unterstützung von Ihrer Politik. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister, ich empfehle Ihnen, da wirklich
Reformen anzugehen,
weil es diese einfach braucht. Seien Sie mutig! Wenn Sie dem Lehrermangel tatsächlich entgegentreten wollen, dann braucht
es eine Dienstrechtsreform, braucht es eine Verwaltungsreform. Wir
müssen die Lehrer für die pädagogischen Aufgaben, die sie
haben, freispielen und dürfen nicht den Verwaltungsaufwand, dem sie
tagtäglich ausgesetzt sind, weiterhin so belassen. Das alles geht auf
Kosten der Pädagogik, das alles geht auf Kosten unserer
Kinder.
Ich bedanke mich auch bei allen Pädagogen, die trotz
der vorhandenen schwierigen Rahmenbedingungen jeden Tag das Beste im Sinne
unserer Kinder,
unserer Schüler geben.
Geschätzte Damen und
Herren, was erwarten wir von unseren Lehrern? – Einerseits,
dass sie fachlich gut ausgebildet sind, sodass sie mit Begeisterung
unterrichten können, und andererseits, dass sie pädagogisch so gut
gebildet sind, dass sie die Schüler motivieren und fürs Leben
vorbereiten können. Dies
soll in kurzer Ausbildungszeit, die knapp
gefasst ist, inhaltlich und qualitativ hochstehend geleistet
werden.
Geschätzte Damen und
Herren! Herr Minister, ich nütze aber die Möglichkeit, weil
Sie hier sind, eine weitere aktuelle Herausforderung für Lehrer und
Schüler anzusprechen. Vor allem in Wien ist die Lage dramatisch, weil
durch Ihre jahrelange falsche Flüchtlingspolitik jetzt unter dem Titel
Familiennachzug vieles aus dem Gleichgewicht kommt. Es kippt nicht nur das
Gesundheitssystem, sondern vor allem das derzeitige Schulsystem, weil die
Gruppe der Kinder und Jugendlichen, die nachkommt, kaum oder gar
nicht Deutsch spricht. Das ist das Ergebnis, vor dem wir gewarnt haben. Das ist
das Ergebnis einer SPÖ-Politik in Wien, die ganz Österreich droht,
wenn
die Babler-SPÖ in eine Regierung kommen sollte. (Beifall bei der
FPÖ.)
Andererseits ist das Ergebnis
einer unkontrollierten Zuwanderungspolitik von der schwarz-grünen
Bundesregierung zu verantworten. Ja, es gibt ein Menschenrecht auf Bildung.
Dieses Recht muss vor allem auch für unsere österreichischen
Kinder gelten. Das heißt, solange die Ressourcen in unserem Bildungssystem
knapp sind und die Schüler in Containern unterrichtet werden
müssen, darf es keinen weiteren Familiennachzug geben. (Beifall bei
der FPÖ.)
Herr Minister, Sie hatten viele Jahre Zeit, junge Menschen
für diesen Beruf zu begeistern, das Bildungssystem zu verbessern und auch
auf das vorzubereiten, vor dem wir immer gewarnt haben. Der
Familiennachzug passiert jetzt. Sie hätten Zeit gehabt, rechtzeitig zu
handeln. Wir sehen jeden Tag das
Ergebnis der Politik der schwarz-grünen Bundesregierung und der
SPÖ – ein klares Nicht genügend. (Beifall bei der
FPÖ.)
Liebe Österreicher, Sie haben die Möglichkeit, eine Politik zu wählen, bei der Sie, die Österreicher, wieder an erster Stelle stehen, nämlich mit einem Kanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ.)
11.54
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Polaschek. Ich erteile ihm dieses.
Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen
und Herren im Bundesrat! Sehr
geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Lehrerinnen und Lehrer machen einen
klasse Job. Er ist nicht immer leicht und sie machen ihn hervorragend.
Deshalb war von Anfang an das Ziel in meiner Funktion als Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung, alles dafür zu tun, den
Lehrerinnen
und Lehrern die bestmöglichen Rahmenbedingungen in allen Bereichen zu geben.
Wir haben gemeinsam mit der Standesvertretung bereits umfassende Schritte zur Erleichterung im administrativen Bereich gesetzt. Wir sind dabei, auch weitere Schritte gemeinsam zu erarbeiten.
Mit der Initiative Klasse Job ist genau das passiert, was
gefehlt hat, nämlich den Menschen im Land wieder klarzumachen, wie wichtig
und verantwortungsvoll der Beruf einer Lehrerin und eines Lehrers
ist, und dabei geht es eben nicht nur um das Unterrichten. Genau da haben wir
angesetzt. (Beifall bei
der ÖVP.)
Wir sehen auch, dass bereits
ein Wandel stattfindet. Wir sehen es auch, wenn wir die Studierendenzahlen
ansehen: In diesem Studienjahr haben
17 Prozent mehr junge Menschen mit einem Lehramtsstudium, Primar- wie auch
Sekundarstufe, begonnen. 17 Prozent in ganz Österreich: Das klingt
vielleicht nicht so viel, aber das bedeutet in Zahlen fast
950 zusätzliche junge Leute, die sich dazu entschlossen haben,
Lehrerin oder Lehrer zu werden.
Das zeigt schon, dass es uns auch gelingt, das Bild der Lehrerin und des
Lehrers wieder entsprechend zu präsentieren, junge Menschen für
diesen Beruf zu motivieren. Diese Novelle ist nicht die einzige Antwort, aber
sie ist ein wichtiger Baustein, der mit dazu beitragen wird, dass wir auch
mittel- und langfristig
den Bedarf an gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern werden
decken können. (Beifall bei der ÖVP.)
Da ich ab 2003 bis zu meinem
Amtsantritt als Minister, also über 18 Jahre lang, an der
Universität Graz und darüber hinaus in zahlreichen bundesweiten
Funktionen für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung tätig war, kann ich
schon einschätzen, was dieses neue Gesetz bedeutet. Dieses Gesetz ist
anders entstanden als Gesetze davor, denn ich habe etwas gemacht, was vor mir
Unterrichtsministerinnen vonseiten der SPÖ – entschuldigen
Sie, Frau
Hahn, wenn ich das so anspreche – nie gemacht haben: Ich habe von
Anfang an mit den Universitäten und den pädagogischen Hochschulen und
der Standesvertretung gesprochen, ab dem Zeitpunkt, als ich die Idee hatte. (Bundesrätin
Hahn: Über 200 negative Stellungnahmen!) Auf Basis meiner
Erfahrungen waren die Universitäten und die pädagogischen
Hochschulen intensiv in den Prozess eingebunden und auf Basis der gemeinsamen
Vorarbeiten ist
dieser Gesetzentwurf entstanden. Dieser Gesetzentwurf spiegelt auch diese
Rückmeldungen wider. Das angesprochene Fächerbündel ist ein
Wunsch, der aus den Institutionen heraus entstanden ist. Deshalb führen
wir jetzt ein Fächerbündel ein.
Ja, es fehlt noch das Dienstrecht dazu. Das ist ein ganz
wichtiger Baustein. Das Dienstrecht ist Teil eines gesamten
Dienstrechtspaketes, aber wir brauchen natürlich noch diesen Teil. Das
habe ich auch im Nationalrat
bereits gesagt, da sind wir uns auch alle einig: Dieser wichtige Baustein fehlt
noch.
Weil Sie die Schulen ansprechen: Ja, wir müssen alles
dafür tun, nicht
nur die Ausbildung zu modernisieren. Die Ausbildung ist ein wichtiger Teil. Es
wird mehr Praxis geben. Es wird bessere Möglichkeiten für die jungen
Leute geben. Die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind eine wichtige
Ergänzung. Eben weil es so viele verschiedene Dienstrechte gab, haben
wir auch für die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die
Möglichkeit geschaffen, ins reguläre Dienstrecht einzusteigen.
Das war ein wichtiger
Schritt, den wir gemacht haben, der sich sehr bewährt hat. Ich sehe, dass
diese Maßnahmen auch wirken. Es gibt keine Sonderverträge mehr
für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, sondern wir sind dabei,
all diese Dinge zu harmonisieren und zu vereinheitlichen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Weil angesprochen worden ist, dass wir großen Bedarf
an Personal für den Bereich der Inklusion haben: Ja, den haben wir.
Wir haben schon 2013,
als die Novelle beschlossen worden ist, darauf hingewiesen, dass es durch den
Wegfall des eigenen Lehramtsstudiums für die inklusive Pädagogik
gerade in diesem Bereich zu einem massiven Rückgang des Interesses kommen
wird. Das hat sich bewahrheitet. Wir sehen, dass wir da massiven Bedarf
haben.
Es hat sich leider bis jetzt keine Mehrheit für die
Wiedereinführung eines eigenen Studiums dafür gefunden. Ich
trete weiterhin dafür ein. Das wurde
leider damals abgeschafft, das war ein schwerer Fehler. Ich bin sehr dafür
und werde es auch weiterhin sein: Wir brauchen dafür ein eigenes Studium.
Das ist eine Forderung, die auch aus der Praxis immer wieder erhoben wird. Ich
lade alle Parteien ein, sich dem auch anzuschließen. Das wäre ein
weiterer wichtiger Schritt, um gerade Kinder, die entsprechenden
Unterstützungsbedarf haben, noch besser zu begleiten. Wir brauchen
dafür ein eigenes Studium,
und ich hoffe, dass es uns früher oder später gelingt, ein solches
Studium wiedereinzuführen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Und ja, um Ganztagsschulen wirklich sauber denken und eine
verschränkte Ganztagsschule anbieten zu können, brauchen wir
pädagogisches
Unterstützungspersonal. Wir brauchen da ein eigenes
Berufsbild.
(Bundesrätin Grimling: Das brauchen wir schon zehn Jahre!)
Wir sind dazu intensiv in Verhandlungen mit der Gewerkschaft. Ich hoffe, dass
es uns noch
gelingt, zu einem guten Ende zu kommen, weil wir das brauchen. Mir sind diese
Themen sehr wohl bewusst. Ich bin mindestens einen Tag in der Woche in Schulen
und Forschungseinrichtungen, und wenn Sie mich fragen, sehr geehrte Frau
Bundesrätin, wann ich das letzte Mal in einer Ganztagsschule war:
gestern am Vormittag. (Beifall bei ÖVP und
Grünen. – Bundesrätin Hahn: Ich auch!)
12.01
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich darf ihm das Wort erteilen.
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Herr Minister! Leider ist ja kaum ein Beruf
vom Fachkräftemangel verschont, und er wird uns, muss man leider sagen,
gesellschaftlich noch längere Zeit begleiten. Ein Zugang, diese Situation zu verbessern,
besteht darin, Ausbildungen zu attraktivieren und modernen Anforderungen von
Berufen gerecht zu werden. Das gilt natürlich auch
für die universitären Studien und das gilt insbesondere für den
so schönen, aber auch herausfordernden Beruf der Pädagogin, des
Pädagogen, die Lehrer:innenausbildung. (Vizepräsident Ebner
übernimmt den Vorsitz.)
Ich finde schon, dass bei aller Schwierigkeit von Reformen gerade im Bildungsbereich, in so einem komplexen Feld mit derart vielen und unterschiedlichen Interessen und Zugängen, doch einiges an wertvollen Verbesserungen gelungen ist.
Aufgrund des großen
Lehrkräftemangels fangen bereits zahlreiche
Studierende zu unterrichten an – das wird auch gut
angenommen –, bevor sie den Bachelor haben, oder jedenfalls nach dem
Bachelor, bevor sie den
Master haben. Sie schaffen es de facto kaum, neben dem Unterricht auch noch den Master zu bewältigen. Es wird nun verbessert und erleichtert, das Masterstudium berufsbegleitend oder, man könnte auch sagen, praxisbegleitend zu machen. Das kann, finde ich, gleichzeitig eine gute, qualitätssteigernde Wirkung haben, da eine bessere Verschränkung von theoretischer Ausbildung und praktischen Unterrichtserfahrungen stattfindet.
Sehr erfreulich ist, dass
künftig in der Lehrer:innenausbildung betreffend Primar- und Sekundarstufe
inklusive Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache und sprachliche Bildung
als Schwerpunkte verpflichtend anzubieten und zu absolvieren sind. Das ist
ein sehr wichtiger Punkt, weil es selbstverständlich so ist,
dass Sprachkompetenz eine entscheidende Basis für eine erfolgreiche
Schullaufbahn ist. Da ist es essenziell, dass die Lehrer:innen das
pädagogische
Wissen dazu haben. Es geht darum, die Kinder möglichst gut zu
fördern. Jedes abgehängte Kind ist einfach eines zu viel.
Österreich ist ein
Einwanderungsland – machen wir uns nichts vor! Wir profitieren davon
ja auch massiv und haben viele, viele Jahrzehnte davon profitiert und
sollten es auch in Zukunft tun. Wenn die Menschen hier sind,
sollten wir auch das Beste daraus machen und die Potenziale der Kinder, die da
kommen, nicht vergeuden. Es sind auch Kinder. (Beifall bei den
Grünen und
bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Verbessert wird auch die Mobilität der Studierenden, indem eine sogenannte Kurzzeitmobilität eingeführt wird. Das meint den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen in physischer oder auch virtueller Form bis zu insgesamt 15 ECTS-Anrechnungspunkten. Damit gibt es sehr gute Möglichkeiten, die internationale Erfahrung und den internationalen Austausch der Studierenden weiter zu stärken; da gibt es ja schon viele gute Sachen, etwa mit Erasmus, aber das ist, finde ich, noch einmal ein sehr schöner und wichtiger Schritt.
Eine besonders spannende Option
hat der Herr Minister vorhin angesprochen: Es besteht ja bereits die
Möglichkeit des Quereinstieges in den Lehrer:innenberuf, das ist
jetzt schon attraktiv in allgemeinbildenden Fächern. Es ist tatsächlich
attraktiv: Meine Tochter hat zum Beispiel ein Publizistikstudium absolviert und
einen Sozialmaster gemacht und hat sich die Bedingungen, wie man quer
einsteigen kann, angeschaut. Das hat ihr gut gefallen und sie
wird jetzt den Lehrerinnenberuf ergreifen. Die Möglichkeit, quer
einsteigend in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu
unterrichten, wird
jetzt auf die Sekundarstufe Berufsbildung ausgedehnt. Berufspraxis ist
übrigens erforderlich dafür, eine universitäre Ausbildung allein
reicht nicht. Ich
glaube, auch das ist eine Bereicherung, Leute von draußen mit
Berufspraxis in die Schulen zu bringen, das kann und wird auch die Schulen
bereichern.
Das sind aus meiner Sicht ein paar Dinge, die wirklich gelungen sind und die man wirklich herzeigen kann.
Mit diesem Paket wird auch das
Waldfondsgesetz novelliert. Das ist teilweise auf ein kleines ministerielles
Versehen zurückzuführen. Es geht darum, Forschungsvorhaben zu
stärken, vor allem Forschungsvorhaben zum Thema klimafitte Wälder.
Diese sind jetzt leider von den Konsortialförderungen ausgeschlossen. Das
wird jetzt behoben. Das ist besonders wichtig, weil gerade Forschungsvorhaben
in so einem Themenfeld ganz oft europäische
Relevanz haben und natürlich zusammen mit mehreren europäischen
Ländern und Universitäten stattfinden. Sonst bekommt man auch keine
europäischen Forschungsförderungen. Das soll und muss
natürlich aufgemacht werden.
Leider ist es so, dass derartige Forschungen extrem
dringlich und
essenziell für das Überleben unserer Wälder sind. Die
Klimaerhitzung setzt den Wäldern wirklich massiv zu. Die Fichte ist de
facto am Ende und wird in niedrigen und mittleren Lagen nicht überleben.
Das betrifft Abertausende von Hektar Wald. Ein gesunder Wald ist aber
unverzichtbar, Sie wissen das
alle, für den Wasserhaushalt, für das Thema Biodiversität. Der Wald ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, nicht zuletzt ist er unverzichtbar für den Klimaschutz, und er ist auch eine Rohstoffquelle.
Die Lösungen, den Wald zu retten, müssen
teilweise noch gefunden und erprobt werden, und da brauchen wir wirklich jeden
Forschungsansatz, der dafür
nur denkbar ist. Das wird damit verbessert und erleichtert. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
12.07
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(3944/A und 2511 d.B. sowie 11478/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024
geändert wird (2512 d.B.
sowie 11479/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 3 und 4 ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin
Sandra Lassnig: Ich darf Ihnen den
Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den
Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm das Wort.
12.10
Bundesrat
Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister!
Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause!
Grüß Gott! Es ist eine Leerstandsabgabe geplant, die in
weiterer Folge von den Ländern autonom eingehoben werden soll. Leer
stehende Wohnungen sollen besteuert werden.
Das stellt einen bedenklichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Was man
nämlich mit seiner Wohnung macht, geht diese Regierung nichts an.
(Beifall bei der FPÖ.)
Außerdem ist es ein kläglicher Versuch, leistbares Wohnen zu ermöglichen. Es ist ja auch die genaue Definition, die notwendig wäre, nicht gegeben. Was ist eigentlich Leerstand? Soll die Wohnung gerade saniert, vermietet, verkauft werden? Es wird darüber ja nichts berichtet.
Was sind die Kriterien? Wie hoch soll denn die Bemessung
sein? Richtet sie sich nach der Größe oder nach dem Wert, nach
dem Erträgnis dieser Wohnung?
Das ist auch alles nicht definiert.
Dann noch etwas anderes: Da bin ich Frau Bundesrat Neurauter
sehr dankbar. Du hast ja im zuständigen Ausschuss die Frage gestellt: Na
wie viele Wohnungen gibt es denn da überhaupt? Das ist nur ein
bisschen bedenklich. Du bist in einer Regierungspartei, ihr solltet das schon
wissen. Ihr macht ein Gesetz
und wisst gar nicht, wen es betrifft. Das ist ein bisschen eigenartig. (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Bundesrät:innen Eder-Gitschthaler
und Himmer.)
Wer kontrolliert denn dann den Leerstand der Wohnungen und
die Eigentümer? Bekommen wir dazu dann eine Wohnungspolizei? Das stelle
ich mir auch
sehr eigenartig vor, wenn der Polizist durch das Wohnzimmer geht und nach dem
Meldezettel fragt.
Leistbares Wohnen wird sich
dadurch aber nicht ergeben. Die Leute, die eine Eigentumswohnung haben und es
sich leisten können, diese leer stehen
zu lassen, werden halt die Abgabe zahlen, und die Geschichte ist erledigt. Die
großen Immobilienspekulanten werden auch nichts zahlen. Gegebenenfalls gehen sie halt in Konkurs, so wie wir gerade einen Megakonkurs laufen haben. Für die ausländischen Investoren gäbe es ja die Grundverkehrskommissionen. Die brauchen wir nicht neu zu erfinden, die gibt es schon.
Leistbares Wohnen zu schaffen
ist außerdem Aufgabe des Staates und nicht Aufgabe privater
Wohnungseigentümer. Eine Überwälzung ist da einfach
nicht zulässig, und sie wird auch nichts bringen. (Beifall bei der
FPÖ.) Der Staat kann sich da nicht aus der Verantwortung stehlen.
Diese Regierung ist ja schuld
an den hohen Immobilienpreisen, besonders durch ihre Steuerpolitik. Ich werde
euch jetzt ein Beispiel von einem Freund, den
ich im Waldviertel, wo ich auch selber wohne, habe, geben. Der hat sein Haus
ein bisschen ausgebaut, damit sein Enkelsohn ihn besuchen kann. Die
gehen dann miteinander fischen und Schwammerl suchen. Das ist ein wunderbarer
Mann, der auf seine Familie schaut. Was ist jetzt passiert? –
Ergänzungsabgabe! 7 000 Euro hat er zahlen müssen,
damit der Enkelsohn auf Besuch kommen kann. Was ist denn das für
Steuerpolitik? Ein Wahnsinn ist das!
(Beifall bei der FPÖ.)
Nun kommen wir zu unserem
Tabuthema – natürlich kommt das auch; die Grünen
haben wahrscheinlich eh schon darauf gewartet –, das ist die Zuwanderung. Wir
waren bis vor Kurzem sieben Millionen, jetzt sind wir neun Millionen.
Natürlich steigen da die Immobilienpreise. Das ist ja nur logisch,
oder? Darüber hat man aber nicht nachgedacht. (Bundesrat Himmer:
So ist es!) – Ja, so ist es, richtig. Wenn die ÖVP mit Ja
stimmt, dann frage ich mich,
was ihr da für ein Gesetz gemacht habt. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Forderung ist: Jedem Österreicher seine
Eigentumswohnung oder sein Haus im Eigentum! Das wäre die Lösung. Das
macht unerpressbar und
sicher. Eigentum bietet eben Sicherheit – das sagt die ÖVP auch
immer; nur habt ihr es momentan vergessen –, und das steht jedem
Österreicher zu.
Mit diesem Gesetz aber öffnet ihr die Büchse der Pandora. Das ist nämlich eine Substanzsteuer, und Substanzsteuern sind in Wahrheit nichts anderes als Enteignungen auf Raten. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu den Grünen –
einer oder eine ist ja noch da – kann ich nur eines sagen: Ihr habt
natürlich ein anderes Weltbild. Das stelle ich mir so vor: In einem
Riesenbetonbunker sitzen wir dann alle drinnen wie die Karnickel. Da ist alles
fernbeheizt und ferngesteuert. Damit wir nicht flüchten können, haben
sie uns ja vorher schon die Autos verboten. Na bumm! Dafür steht ihr ja,
und damit habt ihr auch niemanden angelogen.
Mit der ÖVP habe ich aber
mein Problem. Ich weiß nicht: Habt ihr jetzt
die letzten Ideale auch noch über den Haufen geworfen? Das ist ja nicht
euer Gesetz. Ich verstehe nicht, was euch da eingefallen ist. (Beifall bei
der FPÖ.)
Ich möchte aber mit etwas
Positivem aufhören, und zwar: Diese Steuer wird ganz sicher in
Niederösterreich, woher ich komme und das ich vertrete,
nicht kommen, weil wir da nämlich eine FPÖ-Beteiligung an der
Regierung haben und wir das sowieso nicht zulassen würden.
Das zweite Positive: Im Herbst gehen wir wählen, und dann werden die Karten neu gemischt. Dann werden solche Wahnsinnigkeiten sowieso nicht mehr passieren.
Zum Schluss ein Satz noch: Eigentum für alle! (Beifall bei der FPÖ.)
12.15
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Klara Neurauter
(ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass ich im Vergleich zu
meinem Vorredner eine gegensätzliche Meinung habe. Ich begründe auch,
wie ich zu ihr komme.
Wir behandeln heute die Übertragung des Volkswohnungswesens und der Leerstandsabgabe auf die Bundesländer. Das große Baupaket der Bundesregierung wurde ja bereits beschlossen.
Wohnen ist ein
Grundbedürfnis. Daher ist es wichtig, dass neue Wege gesucht werden und an
vielen Stellschrauben gedreht wird, um zu Lösungen für
die wohnungssuchende Bevölkerung zu kommen. Wohnen ist ein besonderes Gut.
Warum macht diese
Kompetenzverschiebung Sinn? – Weil unterschiedliche Regionen
unterschiedliche Bedürfnisse haben und es unterschiedliche Gründe
für Leerstand gibt, weil die Feststellung eines tatsächlichen
Leerstandes außerdem sicher eine bürokratische, aber lokale
Herausforderung ist und
weil die Beseitigung von bestehenden kompetenzrechtlichen Schwierigkeiten
notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich beziehe mich jetzt vor
allem auf Innsbruck, um zu zeigen, dass es da
eine besondere Situation gibt. Wir haben in Innsbruck diese Leerstandsabgabe
bereits vorgesehen, und zwar sollen damit Wohnungen, die länger als
sechs Monate ununterbrochen leer stehen, mobilisiert werden. Natürlich
gibt es Ausnahmeregelungen mit klaren Kriterien. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, dass
es im Internet von der Stadt Innsbruck ganze Seiten gibt, auf denen man das
nachlesen kann.
Bei der letzten Leerstandserhebung Ende Februar 2024 wurden allein in Innsbruck 3 523 leer stehende Wohnungen nachgewiesen. Hochgerechnet auf alle Wohnungen in der Tiroler Landeshauptstadt heißt das, dass 8,8 Prozent aller Wohnungen leer stehen.
Die Wohnungsnot ist in Innsbruck
bekannt. Das Land Tirol aber hat bereits letztes Jahr durch die Initiative
Sicheres Vermieten den Vermietern eine wirklich sichere Möglichkeit
geboten, ihre Wohnungen ohne Mühe und ohne jedes
Risiko durch diese Aktion vermieten zu lassen. Sorgen von Vermietern hinsichtlich
Nichtbezahlung der Miete, Mietnomaden, Verwüstung der Wohnung,
unleidliches Verhalten: Das alles ist kein Problem. Durch diese Aktion auf
Kosten des Landes wird eine sichere Vermietung ermöglicht.
Es geht einfach darum, der Spekulation mit Wohnungen einen Riegel vorzuschieben. Da ist es in Tirol, wie wahrscheinlich alle wissen, und gerade in Innsbruck schon später als fünf vor zwölf.
Durch die heute zu
beschließende Kompetenzänderung im Wohnungswesen hin zu den
Ländern erhalten diese mehr Handlungsspielraum bei der Einhebung
der Abgabe. Wenn wir uns erinnern: Die Stadt Wien hatte ja bereits im
Jahre 1985 eine Leerstandsabgabe beschlossen, die dann vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben wurde, weil dabei in den Kompetenztatbestand Volkswohnungswesen
eingegriffen worden ist. Wir bieten jetzt eine Lösung dieses Problems,
indem wir den Leerstand herauslösen und in die Kompetenz der
Länder legen.
Die Länder müssen selbstverständlich eine verfassungskonforme Lösung auf den Tisch legen. Die Schranke ist in diesem Zusammenhang in meinen Augen das Sachlichkeitsgebot. Das muss argumentierbar sein.
Ja, eine Leerstandsabgabe muss gerechtfertigt sein, damit
sie auch Bestand hat, denn es wird sicherlich bald zu einem Gang zum
Höchstgericht kommen.
In diesem Sinn sind auch alle Maßnahmen des Wohn- und Baupaketes der Bundesregierung
zu loben, denn sie kurbeln zum einen die Wirtschaft an und schaffen
andererseits leistbares Wohnen sowohl im Eigentum als
auch in der Miete. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)
Zusätzlich werden durch Sanierungsmaßnahmen schon wieder rund 25 000 Wohnungen im Bestand geschaffen, da sie dadurch eben besser bewohnbar sind. Diese Maßnahme ist eine wichtige Maßnahme zur Dämpfung der Wohnkosten und wirkt auch gegen Bodenversiegelung. Bei dieser Gelegenheit erwähne ich in Klammern, dass Tirol im Kampf gegen die Bodenversiegelung ganz vorne steht. Wie Sie wissen, ist konkret ein Bündel im Gesamtausmaß von 2,2 Milliarden Euro beschlossen worden. Noch nie wurde vorher ein derartiges Paket vorgelegt.
Also mit dieser Kompetenzverschiebung wird sehr viel Gutes
getan. Das
Thema leistbares Wohnen ist ein großes Problem für viele in unserer Gesellschaft.
Die Leerstandsabgabe wird eine starke Motivation sein, leer stehende Wohnungen
zu sanieren und zu vermieten.
Ich danke allen, die da positiv mitgewirkt haben, der Bundesregierung, die die Probleme erkannt, nach Lösungen gesucht und Möglichkeiten der Lösung gefunden hat.
Bitte stimmen Sie dem Gesetzesvorhaben zu! Es ist für die Bevölkerung wichtig. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.22
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien):
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich
fange ein bisschen mit dem Kontext dessen an, was hier eigentlich auf der Tagesordnung
zum Beschluss steht.
Es geht um eine Kompetenzverschiebung im Artikel 11
B-VG und um
eine Erweiterung des Finanzausgleichsgesetzes. Wenn man sich anschaut,
welche
Tatbestände jetzt eigentlich eingeführt werden sollen, dann merkt man
gleich, dass die unterschiedlich heißen. Also legistisch ist das Ganze
keine Meisterleistung, weil weitere Abgrenzungsprobleme aufgeworfen werden.
Im Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 11 –
Zuständigkeit: Gesetzgebung
ist Bundessache, Vollziehung Landessache –, gibt es den
Kompetenztatbestand Volkswohnungswesen. Das ist ein sehr antiquierter Begriff.
Da muss man
sich dann immer überlegen, was das eigentlich heißt. Das ist ja
eigentlich Bundessache in der Gesetzgebung.
Es gibt bereits zwei Ausnahmen, die Landessache sind – die Förderung von Wohnbau, die Förderung von Sanierung –, und jetzt wird eine weitere Ausnahme von der Bundesgesetzgebung mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPÖ eingeführt, und zwar genau genommen „die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung“.
Wenn man sich jetzt aber das Finanzausgleichsgesetz
anschaut, mit dem im § 16 eine weitere ausschließliche Landes-
beziehungsweise Gemeindeabgabe ermöglicht wird, dann sieht man, dort
steht: Zusätzlich zum bereits bestehenden Tatbestand Zweitwohnsitzabgaben
kommt jetzt ein neuer Tatbestand
dazu, nämlich „Abgaben auf Wohnungsleerstände“. Das ist
natürlich legistisch etwas anderes als eine Abgabe zum Zweck der
Vermeidung der Nicht-
oder Mindernutzung. Es wird, wie wir schon gehört haben, wahrscheinlich
eine Klärung des Verfassungsgerichtshofes brauchen, wenn solche Abgaben irgendwo
eingeführt werden, ob sie diesen Tatbeständen entsprechen.
Interessanterweise gibt es de
facto bereits Leerstandsabgaben. Das Ganze nennt sich Grundsteuer. Die
Grundsteuer ist eine Vermögensubstanzsteuer, und
zwar eine, die als einzige nach Meinung der allermeisten Ökonomen eine
sinnvolle Vermögensubstanzsteuer ist, und zwar eine
Vermögensubstanzsteuer, die beim Leerstand die
Eigentümerin, den Eigentümer trifft. Wenn die Wohnung oder das Haus
aber vermietet ist, kann die Grundsteuer auf die
Mieterin oder den Mieter umgewälzt werden. Deswegen ist die Grundsteuer de facto bereits eine Leerstandsabgabe. (Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ.)
Was dazukommt: Es gibt ja
weitere Kosten, die anfallen, wenn Wohnraum nicht vermietet ist. Es kommen
sämtliche anderen allgemeinen Betriebskosten,
die die Wohnung oder das Haus betreffen, und eine entgangene Einnahme dazu. Das
heißt, sowohl von den tatsächlichen Kosten als auch von den Opportunitätskosten
her besteht bereits eine große finanzielle Belastung.
Was Betriebskosten betrifft, beträgt sie wahrscheinlich momentan
ungefähr 2 Euro pro Quadratmeter und Monat. Zusätzlich kommen
entgangene Einnahmen für leer stehenden vermietbaren Wohnraum dazu.
Wenn jetzt zusätzlich etwas
von den Ländern beschlossen werden soll, wenn sie diese Kompetenz
bekommen, dann wird das wahrscheinlich das Kraut auch
nicht mehr fett machen. Die Frage ist daher: Welche Steuerungswirkung
hätte so eine Abgabe überhaupt? (Ruf bei der FPÖ: Null!)
Durch die Verländerung dieses Tatbestands Erhebung öffentlicher Abgaben stellen sich weitere Fragen. Es ist ja verfassungsgesetzlich nicht definiert, was eine Nicht- oder Mindernutzung konkret ist. So ein Problem sieht man an den bestehenden Zweitwohnsitzabgaben, die es ja in drei Bundesländern – in der Steiermark, in Salzburg und Tirol – schon gibt: dass dort unterschiedliche Definitionen herangezogen werden und unterschiedliche Ausnahmetatbestände bestehen.
Das Gleiche würde wahrscheinlich passieren, wenn ein Bundesland Leerstandsabgaben einführt: dass unterschiedliche Definitionen von Leerstand gewählt werden und es unterschiedliche Ausnahmebestimmungen geben wird. Solche Ausnahmebestimmungen – dessen sind sich ja wohl auch die Ermöglicher der Einhebung solcher Abgaben bewusst – wird es wohl brauchen.
Wenn eine Nicht- oder Mindernutzung zweckmäßig verhindert werden soll, dann muss man ja abklären: Wann liegt eine solche Nicht- oder Mindernutzung
einer Wohnung
vor? Quasi: Wann kann die böse potenzielle Vermieterin
oder der böse potenzielle Vermieter etwas dafür, und wann kann man es
ihnen nicht vorwerfen? Wen möchte man also quasi mit so einer Abgabe
bestrafen, und wen sollte man am besten nicht bestrafen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum eine Wohnung nicht vermietet ist. Es kann sein, dass die Vermieterin oder der Vermieter sie gar nicht vermieten will, weil sie sie selber nutzen möchten oder weil er oder sie durch die Beschränkungen im Mietrechtsgesetz betreffend Befristungen die Wohnung zu einem Zeitpunkt selber nützen möchte, der näher als die Mindestbefristungsdauer in der Zukunft liegt. Das ist eine Möglichkeit.
Oder jemand nutzt die Wohnung
selber als Zweitwohnsitz, es verwenden Familienangehörige die Wohnung
entweder permanent oder als Zweitwohnsitz.
Oder es ist eine Wohnung von jemandem, der außerhalb von Wien wohnt, aber
eine kleine Wohnung in Wien hat, für den Fall, dass man in Wien die kulturellen Angebote
wahrnimmt (Ruf bei der FPÖ: Pflege ...!), oder zur Pflege, wie
ich da aus einem Zwischenruf höre.
Es kann natürlich auch
sein, dass die Wohnung jemandem gehört, der gar nicht in Österreich
wohnt und zur Nutzung touristischer oder kultureller Angebote oder
auch zu wirtschaftlichen, beruflichen Zwecken in Wien oder anderswo in
Österreich eine Zweitwohnung hat. Ist das ein Leerstand? Ist das eine
Nicht- oder Mindernutzung? Das wird in jedem Bundesland wahrscheinlich unterschiedlich
definiert werden.
Das sind Personen, die die
Wohnung gar nicht vermieten wollen, weil sie
gute Gründe haben, sie nicht vermieten zu wollen.
Es gibt aber auf der anderen Seite auch Personen, die
Wohnraum gerne vermieten würden, aber es funktioniert aus den
verschiedensten Gründen nicht, entweder, weil sich keine Mieterin oder
kein Mieter findet – das muss
ja auch nicht unbedingt daran liegen, dass man eine zu hohe Miete verlangt, was
man ja in vielen Fällen gar nicht darf – oder weil die Wohnung
nach einem Mieterwechsel saniert werden muss, und die Vermieterin oder der
Vermieter
kann es sich nicht leisten.
All das müsste theoretisch in die
Ausnahmetatbestände aufgenommen werden, sodass man, wenn man behauptet,
dass man zielsicher Personen treffen
möchte, sie auch trifft.
Beispiele dafür: In der Steiermark gibt es bei den
vorhandenen Zweitwohnsitzabgaben keine Ausnahmebestimmungen hinsichtlich
des erfolglosen Anbietens eines Leerstands auf dem Markt, in Tirol
oder Salzburg schon, wenn man die Wohnung zu ortsüblichen Konditionen
anbietet und keine Mieterin
oder keine Mieter findet. So etwas würde wahrscheinlich auch mit
Leerstandsabgaben passieren, wobei die große Frage ist, in welchen
Bundesländern
es eine Mehrheit dafür gibt, so etwas einzuführen. Ich glaube, man
wird lange danach suchen müssen. Also ich kann mir höchstens
diejenigen vorstellen, wo es jetzt schon
Zweitwohnsitzabgaben gibt. Wobei: Wenn ich von der FPÖ höre, in
Salzburg – dort ist sie in der Landesregierung –
würde sie
dem auch nicht zustimmen, dann bleiben nur mehr zwei Bundesländer
übrig, wo das passiert.
Es kommen auch noch praktische Probleme bei der Anwendung dazu. Wie stellt man fest, ob eine Wohnung leer steht? Bei all den Statistiken, die jetzt interessanterweise zum Beispiel auch von Greenpeace verbreitet wurden, zieht man das Melderegister heran. Das Melderegister ist ein öffentliches Register. Da kann man nachschauen, in welchen Wohnungen oder Häusern Hauptwohnsitze oder Zweitwohnsitze gemeldet sind.
Auf der einen Seite gibt das Melderegister aber nicht
hundertprozentig Auskunft darüber, ob irgendwo jemand wohnt, nur weil
jemand irgendwo gemeldet
ist, sowohl auf der positiven Seite als auch auf der negativen Seite. Also nur
weil jemand wo gemeldet ist, muss er noch nicht unbedingt dort wohnen.
Auf der anderen Seite: Nur weil jemand irgendwo nicht gemeldet ist, heißt
das
noch nicht, dass niemand dort wohnt. Wenn einzig auf das Melderegister abgestellt wird, gibt es natürlich 100 Umgehungsmöglichkeiten, irgendjemanden zumindest mit einem Zweitwohnsitz in einer Wohnung zu melden, um eine Leerstandsabgabe zu verhindern. Ich weiß nicht, ob das im Sinne der Erfinderinnen und Erfinder ist.
Auf der anderen Seite: Wenn nicht das öffentliche
Register, das Melderegister, herangezogen wird: Wie will man es sonst
feststellen? Soll vielleicht
über die Smartmeter der Stromverbrauch kontrolliert werden? –
Das ist etwas, das auf keinen Fall passieren darf.
Ganz allgemein zu einer Länderkompetenz zur Erhebung
von Steuern und Abgaben: Wir NEOS sind ja normalerweise die Ersten, die sagen,
dass die Länder mehr Steuerautonomie bekommen sollen, damit sie
verantwortlich dafür werden, das Geld einzunehmen, das sie ausgeben. Im
konkreten Fall wandert aber nicht eine Kompetenz vom Bund zu den Ländern,
sondern diese
Abgabe käme nur on top zur ohnedies hohen Abgabenquote von
43,2 Prozent dazu. Wenn sich insbesondere die ÖVP immer rühmt,
die Abgabenquote
senken zu wollen, ist das ein wunderbares Beispiel dafür, dass sie genau
gegenteilige Gesetze beschließt.
Zur praktischen Anwendung: Zusätzlich zur Definition von Leerstand kämen eben große Probleme bei der Erfassung des Leerstands dazu. Das bringt Bürokratie.
Eine Leerstandsabgabe ändert überhaupt nichts an den Gründen, warum Eigentümerinnen und Eigentümer nicht vermieten. Die sind wie gesagt: Eigenbedarf in naher Zukunft, Überforderung mit dem komplizierten Mietrecht oder die Einschätzung, dass Aufwand und Risiko einer Vermietung den finanziellen Nutzen nicht rechtfertigen.
Vermieten muss in Wirklichkeit unkomplizierter möglich sein, es muss sich lohnen. Was es eigentlich dazu braucht, ist eine Reform des Mietrechts, das eine
gute Balance zwischen den Rechten der Mieterinnen und
Mieter auf der einen Seite und der Vermieterinnen und Vermieter auf der anderen
Seite
bringt. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der
FPÖ.)
12.33
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sascha Obrecht. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien):
Herr Präsident! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Diese Debatte trägt
schon sehr wilde Früchte, nicht? Wenn man sich das überlegt: Wir
reden über die Leerstandsabgabe mit dem Bildungsminister, wir haben einen
FPÖ-Bundesrat, der praktisch – ein bisschen abgewandelt, aber
doch – das kommunistische Manifest zitiert und Eigentum
für alle fordert. (Beifall bei der
SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ,
ÖVP und Grünen.) Vor etwa einer halben Stunde gab es eine
Presseaussendung von der ÖVP Wien, die
sagt, Leerstandsabgabe bedeutet Enteignung. Gleichzeitig kommt jemand von der
ÖVP Tirol heraus und erklärt, warum das super ist. Also das ist schon
recht wild. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt aber zu dieser Leerstandsabgabe: Ich will es kurz auf
den Punkt bringen. Wofür feiern sich denn die Regierungsparteien jetzt
gerade konkret bei
der Leerstandsabgabe? – Dafür, dass sie ihre eigene
Verantwortung abschieben. Das ist es.
Die Leerstandsabgabe ist momentan in Bundeskompetenz. Das
wurde
hier ja mehrfach bestritten. Ich habe es von der ÖVP gehört, ich habe
es von den Grünen gehört: Die Stadt Wien könnte doch endlich
eine Leerstandsabgabe einführen. Wie oft ich das gehört habe! Ich habe
immer gesagt, das stimmt nicht, verfassungsmäßig ist das die
Kompetenz des Bundes. Ja, offensichtlich
sehen es die Regierungsparteien mittlerweile auch so. Sonst hätten wir
dieses
Gesetz jetzt nicht und würden die Kompetenz nicht zu den Ländern schieben. (Beifall bei der SPÖ.)
Ganz ehrlich: Bei der Leerstandsabgabe sieht man ja auch ein
wenig, wen diese Regierung tatsächlich schützen will, weil: Wenn man
es machen will,
hätte man es einfach machen können. Stellen Sie sich vor, ich bin zum
Beispiel zu Hause dafür verantwortlich, den Müll hinauszubringen.
Stellen Sie
sich vor, ich lasse den wochenlang stehen! Irgendwann kommt meine Frau zu mir
und sagt: Na ja, jetzt wird es langsam Zeit! Es ist deine Aufgabe, das zu
tun. Ich sage: Nein, das machen wir jetzt anders! Ab heute bist du
zuständig dafür, den Müll hinunterzutragen. Ich sage Ihnen:
Damit habe ich das
Problem überhaupt nicht gelöst, sondern ich habe gleich drei, vier
andere Probleme zusätzlich. (Beifall bei der
SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen
von SPÖ und ÖVP.)
Ähnlich machen Sie das auch. Jetzt machen Sie keine einheitliche Lösung, sondern neun Länderlösungen, wobei Kollege Arlamovsky schon richtig gesagt hat, es ist gar nicht klar, ob das in neun Bundesländern kommen wird.
Ich glaube, in Wien werden wir schon einen Weg finden,
Kollege, denn eines muss man schon sagen: Wer nicht will, der findet
Gründe, aber wer will,
der findet Wege. Wir werden es in Wien schon irgendwie schaffen, dass wir da
auf einen grünen Zweig kommen.
Zu der Leerstandsabgabe per se
kann ich also sagen, es ist ungenügend, was die Regierungsparteien da
liefern. Das könnte man machen, Sie schieben es
aber wieder ab. Das zieht sich durch die wohnungspolitische Agenda dieser Bundesregierung
durch. Warum? – Leerstandsabgabe machen Sie nicht, schieben Sie weg.
Den Kampf gegen befristete Mietverträge führen Sie gar
nicht. Wenn es darum geht, den gemeinnützen Wohnbau zu unterstützen,
machen Sie zu wenig. Wenn es darum geht, Mietpreise zu stoppen –
und ich kann es gar nicht oft genug sagen: ein Viertel der
Österreicherinnen und Österreicher können sich die Mieten
momentan kaum leisten –, tun Sie
auch nichts. Das machen andere Staaten anders. Zum Beispiel die Schweiz greift
da ein, und wir machen es nicht. Insofern ist es ein Nicht genügend, das
dieser Bundesregierung wohnungspolitisch auszustellen ist.
Hinzu kommt noch ein Punkt – und der ist mir besonders wichtig –: Sie erzählen ja immer dieses Märchen: Wir stehen dafür, dass wir Eigentum von Menschen möglich machen! Das erzählen Sie den Leuten immer wieder, obwohl es sich die meisten einfach nicht leisten können.
Ganz viele Menschen haben
momentan einen Kredit laufen, 500 000 Menschen haben in
Österreich einen Kredit mit variablen Zinsen abgeschlossen.
Diese Zinsraten steigen in lichte Höhen. Was tun Sie, um diesen Menschen
zu helfen? – Nichts tun Sie. Die können es sich kaum leisten,
die überlegen
jetzt schon wieder, zu verkaufen, und Sie sagen allen Ernstes, Sie
seien die Häuslbauerpartei. Das sind Sie einfach nicht, weil Sie da nicht
eingreifen.
Wissen Sie, zu wessen Gunsten
das läuft, wenn Sie nicht eingreifen? – Zugunsten der Banken.
Die profitieren davon. (Beifall bei der SPÖ.) Es gab im
großen Mittel der letzten Jahre einen Jahresgewinn der
österreichischen Banken von in etwa 6,5 Milliarden Euro. Wissen Sie,
wo er 2022 lag? – Bei 10,2 Milliarden Euro. Der Gewinn der
Banken im Jahr 2023 war 14,1 Milliarden Euro. Auf wessen Kosten?
14,1 Milliarden Euro haben diese Banken
gemacht.
Stellen Sie sich vor: In Großbritannien
gibt es eine Tories-Regierung. Die sind superkonservativ. Die drohen den Banken
mit einer Finanzmarktaufsicht,
und auf einmal können die Banken Zinsen auf Sparguthaben hergeben, auf einmal
sinken die Kreditraten. Die Briten schaffen das, und wir in Österreich
schaffen es nicht.
Das ist auch der Grund dafür, warum wir einen Entschließungsantrag einbringen, und zwar:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rekordteuerung für die Menschen, Rekordgewinne bei den Banken. Das Wohnpaket der Regierung senkt keinen einzigen Preis“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird
aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage
zuzuleiten, die einen echten und sofortigen Teuerungstopp für die eigenen
4-Wände und mehr Gerechtigkeit im österreichischen Steuersystem
bewirken kann. Die notwendigen Maßnahmen
dazu umfassen insbesondere,
- Das Einfrieren
sämtlicher Mieten (inklusive preisungebundener Mieten und Geschäftsraumieten)
bis Ende 2026 und eine drauffolgende, jährliche
Deckelung des Mietanstiegs bei maximal 2%.“ – Das ist nicht
ungewöhnlich; andere Länder machen das, wir nicht.
„- Die Einführung
eines Zinspreisdeckels von maximal 3% für alle Häuslbauerkredite bis
zu einer Kreditsumme von 300.000 €, finanziert durch die Abschöpfung
von zumindest ⅓ der Übergewinne der Banken aus den
Jahren 2022 und 2023 in Höhe von insgesamt 11,3 Mrd. €.
- Die Einführung einer Mindestverzinsung in Höhe von derzeit 3% für alle Bankkundinnen- und kunden bis zu einem bestimmten Einlagenbetrag. Als Vorbild dafür dient das französischen Modell: ‚Livret A.‘
- Die Einführung einer Millionärsabgabe sowie einer Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften ab 1 Mio. €; dabei ist jeweils ein zusätzlicher Freibetrag für das Eigeneheim in Höhe von 1,5 Mio. € vorzusehen.“
*****
Warum machen wir
das? – Weil es schlussendlich um die Frage geht,
wen wir vertreten und wen wir schützen wollen. Sie müssen sich die
Frage stellen, wen Sie schützen.
Die TU Wien hat gemeinsam mit
der Arbeiterkammer in den Jahren 2018 bis 2022 eine Studie
durchgeführt, in der sie sich gefragt haben, wer nun
diese neuen Wohnungen kauft. Sie kommen zum Ergebnis, dass tatsächlich
momentan mehr Wohnungen gebaut als gebraucht werden, nur passiert das in einem
Segment, in dem es sich die Menschen nicht leisten können. Die
Hälfte der innerhalb dieser vier Jahre neu gebauten Wohnungen wurde von
Gewerblichen gekauft, 75 Prozent davon von ausländischen Investoren.
Die wollen nicht vermieten, die wollen damit spekulieren.
Ich frage Sie: Wen
schützen Sie, wenn Sie dem nicht zustimmen, wenn Sie die Leerstandsabgabe
jetzt abschieben wollen? – Für uns ist das klar: Wir
schützen die Mieterinnen und Mieter, wir wollen, dass sich die Leute das
Leben leisten können. Sie aber schützen große Konzerne,
Immobilienkonzerne
und Sie schützen Banken. Insofern fordern wir Sie auf, dass Sie das
unterstützen.
Schlussendlich – und
ich komme auch schon zum Schluss –: Was ist die
Bilanz dieser Bundesregierung? Steuergeschenke an Konzerne? Ich erinnere an die
Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 23 Prozent –
unter Beteiligung der FPÖ, muss man dazusagen –, das
Versprechen einer Patientenmilliarde, die den Menschen nicht
1 Milliarde Euro gebracht hat (Beifall bei
der SPÖ), sondern die sie zusätzliche 1,2 Milliarden Euro
gekostet hat; das ist also in die andere Richtung gegangen. (Zwischenruf des
Bundesrates Ruprecht.)
Die große Budgetunwahrheit: Finanzminister Brunner ist hier gesessen und hat gesagt: Wir erfüllen die Maastrichtkriterien. Der Fiskalrat – das ist keine Vorfeldorganisation von uns – sagt, dass die Verschuldung 3,4 Prozent betragen wird. Das ist eine Verfehlung der Maastrichtkriterien (Bundesrat Himmer: Prognosen ...! ... sehr weit hergeholt!) und das bedeutet für künftige Regierungen,
dass wir ein Riesenproblem haben werden. Auch da wurde die völlige Unwahrheit gesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Schlussendlich sagt die Ministerin, die zukünftige
EU-Kommissarin, die jetzt neben mir Platz genommen hat, noch, die
41-Stunden-Woche ist das, was
wir in diesem Land brauchen werden. – Ich glaube nicht, dass das so
ist. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des
Bundesrates Himmer.) – Ja, ich habe gelesen,
dass sie versucht hat, zurückzurudern. Das habe ich auch gelesen, glauben
tue ich es keine Sekunde lang, denn dafür kam zu viel. Zuerst der Angriff
von Minister Brunner auf die Pensionen, als er gesagt hat, die Leute
müssen länger arbeiten gehen, und jetzt auch noch die
41-Stunden-Woche: Die
Leute wissen genau, wofür diese Bundesregierung steht. (Beifall bei der
SPÖ.)
Insofern, das ist auch mein letzter Satz, gibt es nicht nur
einen Leerstand, der am Immobilienmarkt zu bekämpfen ist, es gibt auch
einen Leerstand an Ideen
und Konzepten, wie man die Herausforderungen dieses Landes lösen kann. (Heiterkeit
bei Bundesrät:innen der SPÖ.) Die prozentuelle Leerstandsabgabe
der Regierungsparteien wird teuer werden. (Beifall bei der SPÖ.)
12.42
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Der von den Bundesräten Sascha Obrecht, Kolleginnen und
Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend
„Rekordteuerung für die Menschen, Rekordgewinne bei den
Banken. Das Wohnpaket der Regierung senkt keinen einzigen Preis“ ist
genügend unterstützt und steht demnach mit
in Verhandlung.
Ich darf an dieser Stelle Bundesministerin Karoline Edtstadler sehr herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr das Wort.
12.42
Bundesrätin
MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen!
Ja, ich kann mich erinnern,
ich habe sehr oft gehört, sie würden ja gerne eine Leerstandsabgabe
einheben, aber sie können es kompetenzrechtlich nicht. Jetzt, ab
Verlautbarung
des Gesetzes, das wir heute beschließen, werden es die Länder in der
Landeskompetenz können.
Ich freue mich sehr, dass dieser Meilenstein – es ist ein wohnungspolitischer Meilenstein – nach der Abschaffung der Maklergebühren auf grüne Initiative, aber gemeinsam mit der ÖVP, auch auf den Weg gebracht worden ist. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Es wurde sehr wohl auch im gemeinnützigen Wohnbau, der
sehr stark durch das Wohnbaupaket gefördert worden ist –
nämlich Sanierung und auch Neubau, aber dazu
später –, viel gemacht und viel Geld investiert. Die
Leerstandsabgabe macht Wohnen günstiger. Warum? – Das
würde ich jetzt gerne
kurz erläutern. In Wien zum Beispiel stehen – dazu gibt es auch
Erhebungen der Statistik Austria – etwa 80 000 Wohnungen
leer. Ich muss aber zugeben,
es ist sicher für ganz Österreich wichtig, ein gutes Leerstandstool
zu erarbeiten.
Wir haben gestern eine Veranstaltung über Bodenschutz statt Flächenfraß gemacht. Dort wurde auch gesagt, es gibt im Privatbereich zum Beispiel vom AIT das City Intelligence Lab und den Ansatz, mit denen zusammenzuarbeiten, um Wohnungen, um Wohnungsleerstand zu erheben. Das wäre sicher wichtig.
Es gibt in Wien also mindestens oder in etwa
80 000 Wohnungen, die leer stehen, die von niemandem genutzt werden.
Auch wenn darüber gestritten wird, wie viel Zigtausende oder
Hunderttausende Wohnungen in Österreich leer stehen: Es ist es fast egal,
denn jede Wohnung, die leer steht, ist eine zu viel. Das Wichtige ist, je mehr
Wohnungen auf dem Markt angeboten werden,
desto günstiger werden sie. Leerstand im großen Stil –
auch das kennen wir aus Wien sehr gut – ist ein Problem, und zwar
dann, wenn oft ganze Zinshäuser
als Spekulationsobjekte leer stehen und verkommen, dann abgerissen und durch
einen Neubau mit Eigentumswohnungen, die eben nicht mehr mietzinsbeschränkt
werden, ersetzt werden.
Eigentum, Herr Kollege von der FPÖ, steigt oft schon im
Wert, ohne es vermieten zu müssen. Deswegen stehen auch sehr viele
Anlagewohnungen leer. Auch das vermeidet die Leerstandsabgabe, sie ist damit
natürlich ein Anreiz,
zu vermieten.
Mit dem Ausweiten in Wien gab es auch auf Initiative der
Grünen noch ein paar andere Maßnahmen: die Erweiterung der
Schutzzonen und höhere Abrisserfordernisse. Das hat dem Abriss von
Altbauten entgegengewirkt.
Die Leerstandsabgabe kann nun eine weitere Maßnahme sein, um eben genau
gegen den spekulativen Leerstand vorzugehen. Wohnungen sind zum
Wohnen da, auch widmungskonform, und nicht zum Spekulieren. Wenn ungenutzte
Wohnfläche etwas kostet, wird Vermieten dann doch wohl
die attraktivere Option.
Diesbezüglich komme ich auch zu einem sehr aktuellen
Fall in Wien, nämlich zur Harmoniegasse 10, die gerade wegen einer
Hausbesetzung in den Medien gewesen ist. Es ist ein Stiftungshaus der
Stadt Wien, also es gehört nicht der Stadt Wien, sondern der Stiftung,
aber es wird von der Stadt Wien verwaltet. Es ist ein sehr schönes Haus in
bester Lage im 9. Bezirk, angeblich sogar von Otto Wagner geplant. Das
Haus verkommt seit Jahrzehnten,
fast alle Wohnungen in dem Haus – in Verwaltung der
Stadt – stehen leer. Anstatt leistbaren Wohnraum zu schaffen, wurde
offenbar entschieden – das ergab eine Anfrage unseres grünen
Wiener Gemeinderates, Sprecher für Wohnen, Georg Prack –,
dieses Haus zu verkaufen.
Wird dieses Haus, das eigentlich in einer der besten Lagen für leistbaren Wohnraum zur Verfügung stehen könnte, verkauft, landet es natürlich, weil es
eben in so guter Lage ist, am
Spekulationsmarkt, und es werden daraus
wieder Luxuseigentumswohnungen. Das ist eigentlich absurd, denn gerade in Wien
braucht man mehr leistbaren Wohnraum und die Stadt kann der Spekulation ja am
besten Einhalt gebieten.
Ein weiterer positiver Punkt für die Einführung
der Leerstandsabgabe ist, dass sie den Gemeinden nicht ganz unwesentliche
Einnahmen bringt, die dann,
wenn sie zweckgewidmet sind, natürlich wieder für leistbares Wohnen
im Bestand eingesetzt werden könnten. Wenn man jetzt sogar die geringste
Schätzung von 35 000 leer stehenden Wohnungen in Wien heranziehen
und durchschnittlich 50 Quadratmeter pro Wohnung annehmen würde,
würde das im Jahr – man rechnet an die 5 Euro pro
Quadratmeter pro Monat – 100 Millionen Euro bringen. Wenn man
nur das Doppelte nimmt,
also 70 000 Wohnungen, würde das 200 Millionen Euro
bringen. Das ist extrem viel, was eben für sozialen und leistbaren
Wohnraum eingesetzt werden
könnte. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der
ÖVP.)
Ich habe es am Anfang kurz angesprochen: Sozialer Wohnbau
darf natürlich nicht gegen Klimaschutz und Bodenerhaltung ausgespielt
werden. Wir
müssen auf alle Fälle davon weg, auf der grünen Wiese oder am
fruchtbaren Feld zu bauen, denn wir brauchen jeden Zentimeter Boden. (Zwischenruf
der Bundesrätin Schartel.) Wir brauchen ihn für den
Artenschutz, für
die Abkühlung, für die Erholung, für das Klima. Statt auf der
grünen Wiese zu bauen, müssen wir den Bestand besser nutzen, wir
dürfen nicht zulassen,
dass die Städte und die Orte an den Rändern zerfransen, Orte und
ungenutzte Häuser müssen wiederbelebt werden. Es gibt Unmengen an
ungenutzten Häusern, manche sprechen sogar davon, dass es so viele sind,
wie
derzeit im Wohnungsbestand als Wohnnutzfläche genutzt werden. Es sind
jedenfalls sicher wohl einige Tausende Hektar. Ein ungenutzter Bestand ist eben
auch die Harmoniegasse 10.
Greenpeace hat erst vor Kurzem – vielleicht lesen
Sie auch ein bisschen
die Nachrichten – von 230 000 leeren Wohnungen in
Österreich gesprochen.
Wenn man sich das vor Augen hält: Man
könnte ganz Graz in diesen
230 000 leeren Wohnungen beherbergen. Die Leerstandsabgabe wird wahrscheinlich
nicht alle Wohnungen aktivieren, es gibt immer Schlupflöcher, aber sie
wird zig Hektar an wertvollem Boden retten. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)
Diese leeren Wohnungen zu nutzen und – wir haben
das gestern gehört, das war ein guter Satz – drinnen statt
draußen zu bauen, heißt, wir nutzen den Leerstand und
stoppen die Versiegelung. (Zwischenruf der Bundesrätin
Schartel.) Ich freue mich, wenn ich vom Kollegen aus Wien höre,
dass Wien an so einer effektiven Leerstandsabgabe arbeiten wird. –
Vielen Dank.
(Beifall bei den Grünen.)
12.51
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
Bundesministerin
für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen
und Bundesräte!
Nun, man kann bei unterschiedlichen Themen unterschiedlicher Meinung sein.
Wichtig ist es aber, darüber zu diskutieren, die Dinge auf den Tisch zu
legen, Probleme zu erkennen und letztlich auch Lösungen
herbeizuführen. Das ist das Wesen der Demokratie und das machen wir gerade
bei dem
Thema der Leerstandsabgabe.
Das Thema Wohnen, vor allem leistbares Wohnen, ist ein sehr großes Thema in unserer Gesellschaft. Darüber sprechen die Menschen, das betrifft die Menschen ganz direkt. Darum ist es auch wichtig, hier heute mit Ihrem Beschluss das herbeizuführen, damit die Länder abhängig von der regionalen Betroffenheit auch Lösungen herbeiführen können.
Die österreichische Bundesregierung hat bereits hier in
diesem Haus Anfang April ein umfassendes Wohn- und Baupaket beschlossen, der
Nationalrat am 20. März. Die Ziele sind ganz klar: Es
geht darum, kurzfristig die Konjunktur anzukurbeln, langfristig
Investitionen in Immobilien zu fördern, die
Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen und letztlich auch dem
Klimaschutz damit zu dienen.
Mit der Leerstandsabgabe und mit dieser ganz konkret
kompetenzrechtlichen Klarstellung soll es zukünftig möglich sein,
dass die Länder das selbst
machen. Warum tun wir das jetzt? – Wagen wir einen Blick zurück
in die Geschichte: Bereits im Jahr 1985 gab es ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes, mit dem eine Leerstandsabgabe der Stadt Wien
aufgehoben wurde. Warum? – Weil sie in den Kompetenztatbestand
Volkswohnungswesen eingegriffen hat.
Das ändern Sie heute, wenn Sie hier das, was der
Nationalrat schon beschlossen hat, entsprechend absegnen, eine
kompetenzrechtliche Klarstellung mit
einer Zweidrittelmehrheit. Danke auch an die Bundesrätinnen und
Bundesräte der SPÖ, das mitzutragen, durchzuwinken und damit die
Möglichkeit zu
geben, Lösungen herbeizuführen.
Ein Wort darf ich aber schon auch noch zu dem, was Bundesrat
Obrecht gesagt hat, verlieren. Mir ist gestern schon aufgefallen, dass
Zuhören nicht jedermanns Sache ist. (Ah-Rufe bei der
SPÖ.) Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Erhöhung der Regelarbeitszeit gefordert, aber ganz
klar den Leistungsgedanken
nach vorne gestellt. (Bundesrätin Schumann: Genau!)
Ja, wir brauchen mehr Beschäftigung in diesem Land, wenn wir
Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen. Wir brauchen
mehr Menschen in Vollbeschäftigung.
Es ist die Aufgabe der Politik, die entsprechenden
Rahmenbedingungen
zu schaffen. Bundeskanzler Karl Nehammer hat es ganz klar in seinem Österreichplan
drinnen: Anreize in Form eines Vollzeitbonus. (Unruhe im
Saal.) – Sie horchen jetzt auch nicht zu. (Beifall
bei der ÖVP.) So wird man nicht
gescheiter! (Bundesrätin
Schumann: Oh! – Weitere Zwischenrufe bei der
SPÖ.) – Es gilt, Anreize für einen Vollzeitbonus zu
schaffen. Es gilt, Entlastungen für Überstunden herbeizuführen.
Man muss schon sagen, wir leben in
einem Staat, in dem sich jeder aussuchen kann, ob er 20 Stunden,
32 Stunden, 40 Stunden, vielleicht mehr, auch in Form von
Überstunden arbeitet
(Bundesrätin Schumann: Wenn sie bezahlt werden!), wenn es
zum Leben reicht.
Was ich aber ganz klar gesagt und dem eine Absage erteilt
habe, dazu
stehe ich auch: Mit einer 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich werden wir den Wohlstand und auch den Wohlfahrtsstaat
Österreich nicht erhalten können. Das ist linke
Träumerei. – Vielen Dank. (Beifall bei der
ÖVP.)
12.54
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort. (Bundesrat Leinfellner hebt die Hand.) – Herr Bundesrat Leinfellner hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Es ist eigentlich ein Tagesordnungspunkt, bei dem ich mich sehr ärgern muss. Sie haben mich jetzt doch wieder etwas amüsiert, nämlich mit dem Österreichplan des Herrn Bundeskanzlers.
Ich gehe davon aus, dass er all diese Dinge, die er da
angekündigt hat, dann auch umsetzen wird, wenn er endlich Bundeskanzler
ist, denn bis jetzt habe ich
sehr wenig davon gesehen. (Beifall bei der FPÖ. –
Bundesrat Schennach: ... Volkskanzler!)
Zu Bundesrat
Arlamovsky: Also alles, was du gesagt hast, war absolut
richtig. Ergänzend darf ich auch noch anführen, dass für
Leerstände Bereitstellungsgebühren für Kanal, für
Wasser, für Strom und dergleichen bereits
heute bezahlt werden. Die Einführung dieser Leerstandsabgabe ist ja nichts
anderes, als der Versuch, die leeren und maroden Gemeindekassen
wieder aufzufüllen. Es trifft aber schlicht und ergreifend die falschen
Personen.
Frau Kollegin
Neurauter, ja es braucht Lösungen. Es braucht Lösungen
für mehr Wohnraum. Ich glaube, wir haben es heute schon mehrmals
gehört. Vielleicht denken wir wirklich einmal über eine Remigration
nach, dann
haben wir in Österreich genug Wohnungen für unsere Leute. (Beifall
bei der FPÖ. – Bundesrat Gross:
Deportieren ...!)
Bei uns in der
Steiermark wurde diese Leerstandsabgabe ja bereits eingeführt und von sehr, sehr vielen Gemeinden umgesetzt;
also nicht in den großen Tourismusgemeinden, wo es vielleicht Sinn
gemacht hätte, sondern es waren eher die kleinen Gemeinden, die am
Jahresende oder beim Jahresabschluss negativ bilanziert haben. Dort
hat man Leerstandsabgaben eingeführt. In Voitsberg sind im
März 2024 erstmals die Schreiben für das Jahr 2023
hinausgegangen. Eines kann ich euch sagen, meine lieben Kollegen: Mit einer
Wurstsemmel und einem Getränk hätte ich nicht so viele Leute in
meinem Bezirksbüro gehabt wie dadurch, dass diese Schreiben hinausgegangen
sind.
Ihr trefft damit,
wie wir es von Anfang an gesagt haben, schlicht und
ergreifend die falschen Personen. Ihr trefft Leute, junge Familien, die vielleicht
von der Oma eine Wohnung geerbt haben, wo es nicht einmal Warmwasser oder
eine Heizung gibt. Da flattert jetzt der Brief herein, dass sie 9 Euro pro
Quadratmeter für den Leerstand der Wohnung zahlen sollen, die
schlicht und ergreifend nicht zu vermieten ist. (Zwischenrufe bei der
ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.) –
Ja, ich verstehe schon, dass die Aufregung da groß
ist. Ihr trefft Leute, die nicht vermieten können.
Wenn die Aufregung so groß ist und wenn
das ein tolles Projekt ist: Ich mache den Schwarzen, den Grünen, allen,
die jetzt dafür sind, einen Vorschlag:
Die Leute können sich bei euch, bei der Bundesregierung, bei den
Landesregie-
rungen, bei den Bürgermeistern melden. Übernehmt
jeden, der vermieten möchte, übernehmt das! Es gibt
niemanden unter diesen Menschen, der nicht vermieten will. Sie können
schlicht und ergreifend nicht, wenn man bei der Haustüre hineingeht und
bereits im Keller steht, weil der Boden desolat
ist, weil keine Heizung drinnen ist, weil kein Wasser drinnen ist. Dann kommt
ihr daher und sagt, ihr verlangt trotzdem 9 Euro oder 10 Euro pro
Quadratmeter, denn man könnte ja vermieten. Freunde, so schaut
keine bürgerfreundliche Politik in Österreich aus! (Beifall
bei der FPÖ.)
Dann komme ich auf noch etwas: Wir brauchen
mehr Wohnraum. Ja,
wir brauchen mehr Wohnraum. Es würde mich aber schon interessieren, warum
Siedlungsgenossenschaften keine Wohnungen sanieren. Kollegin Kittl, du
hast es ja gesagt: Nicht auf der grünen Wiese bauen, wir müssen den
Bestand nutzen. Die Siedlungsgenossenschaften, all die gemeinnützigen
Genossenschaften, in denen eure Bonzen drinnen sitzen, hat man da von
diesen Bestimmungen wieder einmal ausgenommen. Leerstände werden
nicht
saniert, sondern es wird neu gebaut, aber die brauchen keine Leerstandsabgabe
zu zahlen. Das müsst ihr mir einmal erklären!
Erklärt einmal den jungen Familien, die
gerade von den Eltern eine kleine Wohnung geerbt haben, die sie nicht vermieten
können, warum die wirklichen Immobilienhaie in den Kommunen draußen,
nämlich die Genossenschaften, keinen einzigen Euro bezahlen
müssen, sie aber zur Kassa gebeten werden und am Jahresende Hunderte oder
Tausende Euro an die Gemeinde
abliefern müssen, damit wir ein Budget wie in Voitsberg, das wir im
Vorjahr mit einem Minus von 600 000 Euro abgeschlossen haben, wieder
sanieren
können.
Freunde, das ist nicht der Weg, den wir
Freiheitliche uns vorstellen. Das ist nicht sozial, das ist nicht
bürgerfreundlich. In ein paar Monaten ist dieser Zirkus
vorbei und mit einem Volkskanzler Herbert Kickl wird sich das alles
wieder ändern. (Beifall bei der FPÖ.)
13.00
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Martin Kocher sehr herzlich bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. – Doch, Frau Bundesrätin Schumann hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr
geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Frau
Bundesministerin, die jetzt geht! Es ist schwierig mit dem Zuhören, ich
verstehe es schon, aber wir haben sehr
genau zugehört, was Sie gesagt haben. Ich muss ganz ehrlich sagen, wir
machen uns große Sorgen, was die Arbeitszeit angeht, denn wir haben Erfahrungen.
Wir haben Erfahrungen aus 2018, da hat es auch immer
geheißen, die Arbeitszeit wird nicht erweitert, das findet auf keinen
Fall statt. Wie schnell ist es dann gegangen, dass es eine
Arbeitszeiterhöhung – 12-Stunden-Tag,
60-Stunden-Woche – unter Beteiligung der FPÖ, die da ganz fest
mitgespielt hat, gab! Die Arbeitszeit war so schnell erhöht, so schnell
hat man gar
nicht schauen können. Die Gewerkschaft hat ihre liebe Not gehabt, das in
den Kollektivverträgen noch irgendwie einzudämmen. Wäre das
nicht
gelungen, hätten wir jetzt ein Arbeitsproblem, das ein noch viel
größeres wäre, als das, das wir jetzt bereits haben. (Beifall
bei der SPÖ.)
Ganz ehrlich, von einer 41-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich zu
sprechen, das ist wirklich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gegenüber
eine echte, echte Unverschämtheit. Dann noch sozusagen diese Forderung
unterstützend im Raum stehen zu lassen, dass Leistung sich doch wirklich
lohnen muss: Also das ist ein harter Schlag für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Das kann man eindeutig sehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt wird zurückgerudert. Ja natürlich, das ist
ein Problem für die Menschen, die leisten unglaublich viele
Überstunden, die nicht bezahlt werden. Millionen
von Überstunden werden nicht bezahlt. Wir haben eine Summe von
1,3 Milliarden Euro, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
nicht ausbezahlt werden, weil Überstunden nicht bezahlt werden,
und Sie reden von einer Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden. Das
ist ja wirklich unverschämt.
Das kann doch nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Die Menschen in diesem Land leisten wirklich sehr, sehr
viel, vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Immer wird ein
bisschen subkutan unterstellt: Na ja, die arbeiten alle nicht, die wollen
nichts leisten und die wollen nichts tun. – Das Gegenteil ist der
Fall. Wir haben wunderbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
wirklich oft bis an die Belastungsgrenzen arbeiten. Wenn Sie denen jetzt noch
sagen: Jetzt erweitern wir die
Arbeitszeit auf 41 Stunden!, dann werden sie ächzen und sagen: Wir
können nicht mehr!
Das ist Ihr Zugang: Wir reden von einer 41-Stunden-Woche,
wir reden von einem Pensionsantritt mit 67. Das sind Ihre Antworten, die Sie den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Situation, in der sie so hohe
Belastungen tragen, geben. So geht man mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
nicht um! Wir können es nicht mehr glauben, wenn Sie jetzt
zurückrudern und sagen: Nein, das machen wir eh nicht, so meinen wir
es auch nicht, und Leistung muss sich lohnen.
Sie haben nichts für die Teilzeitkräfte getan. Wir
haben heute den Monitor gesehen, wir haben gesehen, wie schwierig es
für Frauen ist, Beruf und Familie
zu vereinbaren, aus der Teilzeit herauszukommen, weil einfach die Betreuungseinrichtung
nicht da ist, weil die Pflegeeinrichtung nicht da ist. Das ist
ein wirkliches Problem. Frauen würden gerne mehr arbeiten, können es
aber nicht, da es einfach die Umstände nicht zulassen. Daran müssen
Sie
drehen. Und zahlen Sie den Teilzeitkräften endlich jene
Überstundenzuschläge, die ihnen zustehen – keine
dreimonatige Durchrechnung und nicht nur
einen Überstundenzuschlag von 25 Prozent, sondern von
50 Prozent. Da muss sich Leistung lohnen!
Es kann nicht sein, dass man die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
immer mehr belastet und bei allen anderen wegschaut. So sehen wir einen sozialen
und guten Staat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht.
(Beifall bei der SPÖ.)
13.04
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Für einen weiteren Redebeitrag hat sich Herr Bundesrat Günther Ruprecht gemeldet. Ich erteile das Wort.
Bundesrat
Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich
teile sehr vieles, was du jetzt gesagt hast. Es freut mich, wenn jemand
emotional für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintritt. Ich sage euch
eines ganz
klar: Mit der ÖVP gibt es keine 41-Stunden-Woche. Das gibt es mit
uns nicht, das kann ich euch garantieren! (Beifall bei der ÖVP. –
Ruf bei der SPÖ: Das ist einmal eine Ansage!)
Leider ist unsere Bundesministerin schon abgelöst
worden. (Zwischenrufe
und Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und FPÖ.) – Ja, das war nett, stimmt, das gebe ich
zu. – Man muss jetzt aber eines sagen: Inhaltlich bin ich bei
dir, das gibt es mit uns nicht. Sie hat es aber wirklich nicht gesagt, das muss
man jetzt sagen. Sie hat es wirklich nicht gesagt (Bundesrätin Grossmann:
Der
ORF ... !), aber unser Bundeskanzler hat viele Antworten im
Österreichplan: das sind steuerfreie Überstunden, ein Bonus für
jemanden, der Vollzeit arbeitet.
Das sind die Lösungen. Es gibt keine 41-Stunden-Woche mit uns.
(Beifall bei der ÖVP.)
13.05
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile das Wort. (Bundesrat Schennach: Der ist für die 50 Stunden!)
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol):
Herr Vizepräsident! Ewig schade, dass die Frau Minister jetzt gegangen
ist, aber der Herr Minister ist ja noch da.
Er vertritt sie ja sonst so gut und filmt sie auch immer sensationell von
hinten, deswegen haben wir da jetzt mit dem Herrn Minister eine sehr gute
Vertretung von Frau Minister Edtstadler. (Zwischenbemerkung von
Bundesminister Kocher.) – Bitte? Was haben Sie gesagt,
Herr Minister? Ich habe es
akustisch nicht verstanden. Haben Sie etwas gesagt? Nein, gut. Jetzt traut er
sich nicht mehr. Gut, dass der Wirtschaftsminister jetzt da ist.
Als der Kollege von der ÖVP jetzt gesagt hat, mit der
ÖVP werde es keine
41-Stunden-Woche geben, hat der Wirtschafts- und Arbeitsminister geschmunzelt.
(Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.) Also die
Pläne haben Sie wahrscheinlich längst schon irgendwo in den
Unterlagen drinnen. Sie von der ÖVP sind nämlich immer dieselben: A
sagen und Z umsetzen. Es ist immer dasselbe mit euch, immer.
Wenn sich die Frau Ministerin irgendwo hinstellt und sagt,
dass wir in Zukunft mehr arbeiten werden müssen, und von der
41-Stunden-Woche redet,
dann muss man, wenn sie sich dann hierherstellt und sagt, sie habe das nie gesagt,
schon ganz ehrlich sagen: Die Frau Ministerin ist ja dafür bekannt,
Sachen zu sagen, die sie dann nicht gesagt hat. Ich erinnere nur: Wer in
Österreich ungeimpft ist, darf in Österreich nicht leben, ist
illegal in Österreich.
Wer hat das gesagt? – Frau Minister Edtstadler. Wer behauptet jetzt,
das niemals gesagt zu haben, obwohl es unzählige Film- und Tonaufnahmen
dazu gibt? – Frau Edtstadler. Diese Dame wollt ihr jetzt allen
Ernstes als neue Kommissarin nach Brüssel schicken? Ich hoffe doch, dass
sich das nicht mehr ausgeht. Ich hoffe, Österreich bleibt gefeit vor einer
EU-Kommissarin
Edtstadler (Bundesrätin Kittl: Zur Sache!), weil wir im
September hoffentlich früh
genug die Neuwahlen haben. (Zwischenruf der
Bundesrätin Miesenberger.)
Ihr macht es aber so: zum letzten Zeitpunkt, der möglich ist, wählen (Bundesrat
Schreuder: Es geht um die Leerstandsabgabe!), dass es sich
wahrscheinlich
genau so ausgeht, dass wir Edtstadler irgendwie noch nach Brüssel
abschieben, denn dann hat Nehammer zumindest einen internen Konkurrenten weniger, denn
mit Brunner hat er ja schon einen. Und der andere, der Türkise, wartet ja
schon mit einer eigenen Liste. Ich bin ja gespannt, wen von euch er mitnimmt. Wahrscheinlich
nimmt er die, die kein Mandat mehr bei der ÖVP bekommen, mit, die
anderen bleiben dann bei Nehammer. Ich freue mich schon
darauf, wenn es dann soweit ist. (Beifall bei der FPÖ.)
13.08
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Für einen weiteren Beitrag hat sich Herr Bundesrat Harald Himmer zu Wort gemeldet. Ich erteile das Wort.
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP,
Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Damen und Herren hier im Raum und
alle,
die uns zuhören! Es wird etwas Falsches bekanntlich nicht richtiger, wenn
es wiederholt wird.
Jetzt haben wir gerade
gehört, es gibt viele Tonbandaufnahmen, auf denen Frau Bundesminister
Edtstadler vermeintlich eine 41-Stunden-Woche gefordert
hat. Ich habe eigentlich nur eine Tonbandaufnahme gesehen, aber
vielleicht kannst du die vielen, auf denen diese Zahl 41 vorkommt, dann
vorspielen. (Bundesrat Steiner: Ich rede vom
Impfen ...!)
Die Aussage, die es gegeben hat, die alle gehört haben, ist, dass es geheißen hat, wir werden mehr arbeiten müssen. (Bundesrat Schennach: Was heißt das?)
Im Übrigen hat es dann am
Abend in der „Zeit im Bild 2“ eine Diskussion zwischen einer
Wirtschaftsexpertin und der Gewerkschafterin Treiber gegeben. (Rufe bei der SPÖ: Teiber!) – Bitte?
(Neuerliche Rufe bei der SPÖ: Teiber!) –
Teiber. (Ruf bei der SPÖ: Zuhören!) Ich bin jetzt nicht so
der, weiß ich nicht, ausgewiesene Woke-Fan, aber ich muss sagen, es
war wirklich eine kultivierte Diskussion von beiden Damen, wie man sie von
anderen selten sieht. Beide sind sachlich geblieben, haben sich wechselseitig
ausreden lassen; so etwas sieht
man selten. (Ruf bei der SPÖ: Frauen!)
In dieser Diskussion ist ja
dann auch herausgekommen, worum es geht, wenn man davon spricht, was mehr
arbeiten bedeutet. Es geht natürlich um
die Gesamtsumme an Arbeitszeit, die in einer Volkswirtschaft geleistet wird.
Und natürlich gehören dabei Elemente dazu wie Initiativen, dass jene
Menschen,
die in Teilzeit sind, vermehrt in Vollbeschäftigung geholt werden, und
beispielsweise auch Themen wie, dass man das tatsächliche
Pensionsantrittsalter
an das gesetzliche heranbringt.
Es geht insgesamt in einer Volkswirtschaft darum, dass die
Arbeitsleistung erbracht wird, die wir alle brauchen, um unseren Wohlstand
sicherzustellen. Und das war der Gegenstand der Debatte, an der Kollegin
Karoline Edtstadler teilgenommen hat. Sie hat das Wort einundvierzig nicht
genannt, und auch dann, wenn man es jetzt tausendmal wiederholt, ist das Wort
einundvierzig nicht gefallen. Unser Kollege vom ÖAAB hat ohnehin schon
alles klargestellt.
(Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Von der IV
leider schon! – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)
13.12
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Doch, Herr Kollege Bundesrat Horst Schachner hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Horst Schachner (SPÖ, Steiermark):
Herr Präsident! Herr Minister! Ich wollte eigentlich hier ruhig bleiben,
aber es geht nicht. (Heiterkeit bei ÖVP,
SPÖ und Grünen.)
Bei uns in der Steiermark, kann
ich euch nur sagen, ist in der Zeitung klipp und klar gestanden, es geht nicht
um eine 41-Stunden-Woche, sondern es
geht darum, am Tag 8,5 Stunden zu arbeiten. So haben wir das in den
steirischen Medien wahrgenommen. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler:
Aber es stimmt
nicht alles, was in den Medien steht!)
Dann haben wir noch
wahrgenommen, dass es bei der IV eine Diskussion gegeben hat und
Ministerin Edtstadler klipp und klar gesagt hat, dass mehr
arbeiten besser ist. – Vielleicht hat sie auch gemeint, dass jene,
die in Teilzeit sind, mehr arbeiten oder länger arbeiten, länger
beschäftigt werden
können.
Das hat Kollegin Schumann heute
aber komplett richtig auf den Punkt gebracht, und ich sage euch ganz ehrlich:
Schminkt euch das ab, dass die Leute
mehr als 40 Stunden arbeiten, denn das halten sie bei uns in
Österreich nicht aus! Das geht nicht mehr. Egal ob du dir einen
Fliesenleger, einen Maurer,
ist ja wurscht, oder jemanden, der den ganzen Tag am Computer sitzt, anschaust:
Das funktioniert nicht mehr. Wir müssen wirklich darüber
nachdenken –
und das machen wir als Gewerkschafter, weil wir auf unsere Leute
schauen –, wie es mit einer Arbeitszeitverkürzung ausschaut. (Beifall
bei der SPÖ.)
Wir wissen, dass nicht von
heute auf morgen eine 32-Stunden-Woche kommen wird, aber wir werden auch die
Leute nicht mehr finden, wenn ihr sagt,
40, 50 oder 60 Stunden pro Woche arbeiten.
Zu dem Punkt, länger zu arbeiten, habe ich hier schon
oft meinen Standpunkt gesagt: Das wird auch nicht funktionieren, denn ich kenne
zum Beispiel
keinen Asphaltierer, der älter als 60 ist. Wenn ihr einen kennt, zeigt ihn
mir! Und dem sagt ihr dann: bis 65 arbeiten!? Pfiat di Gott! Grüß
Gott! (Beifall bei
der SPÖ.)
13.13
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Eine weitere
Wortmeldung kommt
von Herrn Bundesrat Spanring. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Schreuder –
in Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Bundesrat
Spanring –:
Geht es jetzt wieder um die Leerstandsabgabe oder worum geht es?)
Bundesrat
Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Kollege Himmer, das muss man
natürlich aufnehmen: Sie haben gesagt, Kollege Steiner hätte etwas
von unzähligen Videos zur 41-Stunden-Woche gesagt. (Bundesrätin Miesenberger:
Hat er gesagt!) – Nein, aber ich wiederhole
es sehr gerne: Es gibt unzählige Videos davon, dass Frau Edtstadler gesagt
hat, jemand, der ungeimpft ist, wird dann zukünftig illegal –
illegal! – in Österreich sein. Und da wird man
wahrscheinlich auch ein Recht haben, dass man den dann vielleicht außer
Landes bringt. Wäre das dann auch so eine Art von Remigration oder ich
weiß es nicht?
Ich wiederhole es aber gerne noch einmal: Frau Edtstadler
hat gesagt: illegal in Österreich, wer ungeimpft ist. – Und
diese Dame wollen Sie jetzt in die Europäische Union, in die Kommission
oder in den Rat oder sonst
wohin schicken? Wissen Sie, das Traurige ist, dort sitzen eh schon jetzt genug
Leute, die diese Einstellung haben, die brauchen nicht noch mehr.
Es gehört dort oben einmal ausgeputzt und es gehört frischer Wind hinein, frische Leute mit einer Einstellung, die für die Bürger sind und nicht gegen die Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)
13.15
Vizepräsident
Mag. Franz Ebner: Weitere Wortmeldungen
liegen dazu
nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist jetzt endgültig nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein
Antrag der Bundesräte Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen
und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend
„Rekordteuerung für die Menschen, Rekordgewinne bei den Banken. Das
Wohnpaket der
Regierung senkt keinen einzigen Preis“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Entschließungsantrag zustimmen,
um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Wir gelangen nun
zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2024) (3984/A und 2513 d.B. sowie 11480/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig gemeldet. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Sandra Lassnig: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über
den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird,
zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ,
Tirol): Das ist jetzt die zigste
Änderung des Ministeriengesetzes. Ich glaube, es hat noch nie eine Regierung
gegeben,
die so oft das Ministeriengesetz abgeändert hat. Ich habe ein bisschen
recherchiert – jetzt nicht ganz zurück bis zur
Entstehung –, aber es hat zumindest in der Zeit, so
weit ich zurück recherchiert habe, noch nie eine Regierung gegeben, die so
oft das Ministeriengesetz ändern musste. (Ruf: Weil die
mit euch immer früher zu Ende waren! – Zwischenruf der
Bundesrätin Miesenberger.)
Warum ändern wir es
jetzt? – Ich erkläre es kurz: Staatssekretärin Plakolm
bekommt jetzt endlich eine Aufgabe: für Mai, Juni und Juli, im August ist
sie ja in den Ferien und im September haben wir Neuwahlen. So, jetzt kriegt
Frau Staatssekretärin Plakolm für drei Monate eine Aufgabe. Ich sage
es Ihnen ganz ehrlich – Herr Kocher, vielleicht richten Sie es Ihrer
Kollegin aus –, sie tut
mir wirklich leid, die Frau ist echt arm, denn sie ist ja ursprünglich
installiert worden, um Nehammer bei seinen unliebsamen Terminen im
Parlament oder
hier im Bundesrat zu vertreten. Das war der ursprüngliche Gedanke, weil er
gesehen hat: Oh wei, oh wei, ich setze mich da nicht ewig in den Bundesrat,
denn man weiß ja nie, wie lange die Dringlichen im Bundesrat dauern, da
hole ich mir eine Staatssekretärin zu mir ins Bundeskanzleramt, da setze
ich lieber
die Plakolm hin! Und dann hat man ihr halt ein paar geschminkte
Zuständigkeiten gegeben: Jugend und Zivildienst. Passiert ist nicht
ganz so viel.
Jetzt hätten ja die
Digitalisierungsagenden, die bis vor Kurzem Tursky gehabt hat, für die
letzten drei Monate, in denen voraussichtlich noch gearbeitet
wird, durchaus im Finanzministerium bleiben können. Warum können die
dort nicht bleiben? – Dafür gibt es einen ganz einfachen
Grund – ich habe es
zuerst eh schon gesagt –: Das ist der ÖVP-interne Machtkampf,
weil man Angst hat, denn Brunner ist natürlich intern der Hauptgegner von
Nehammer, weil Brunner schon überall versucht, da quasi an Boden zu
gewinnen und ihn dann als Spitzenkandidat für die Nationalratswahlen oder
als Parteiobmann, was
auch immer, abzulösen. Jetzt müssen der Nationalrat und der Bundesrat
das Ministeriengesetz wieder ändern, damit es nicht zum internen
ÖVP-Machtkampf kommt.
Wenn jemand von den nach mir Redenden, speziell von ÖVP
oder Grünen, noch behauptet, dass die arme Frau Plakolm in den letzten
drei Monaten im
Bereich der Digitalisierung wirklich noch etwas umsetzt, ist er entweder
völlig realitätsfern oder geht der eigenen Propaganda auf den Leim. (Bundesrätin Miesenberger:
Lass dich überraschen!) Auf jeden Fall: Die Dame ist mit Nehammer
in einem Boot dem Untergang geweiht – traurig, denn sie ist erst
30 Jahre alt. Die Dame hat man politisch völlig verheizt. (Beifall
bei der FPÖ.) – Aber auch das ist nicht mein Problem.
Warum eigentlich eine Regierungsumbildung? Die wie vielte?
Wissen
Sie es? – Ich löse es später auf, denn das weiß
schon gar niemand mehr. – Weil die ÖVP in Tirol einen Plan
verfolgt hat: Die ÖVP in Tirol hat im ersten
Moment nicht so recht gewusst, was sie mit dem ehemaligen Pressesprecher von
Platter machen soll. Dann hat man glücklicherweise einen extra
Posten geschaffen, nämlich den Digitalisierungsstaatssekretär im
Finanzministerium – das wurde dann Tursky, um knappe zwei Jahre
später dann Wahlkampf für Innsbruck machen zu können.
Damit Kollege Tursky also bekannt wird, um in Innsbruck dann laut ÖVP-Plan
Bürgermeister zu werden.
Zum Bekanntwerden hat es jetzt weder in Österreich noch in Innsbruck
gereicht. Es kennt ihn in Österreich niemand und scheint so auch in
Innsbruck nicht.
Tursky hat dann die Aufgabe bekommen, die gespaltene ÖVP in Innsbruck zu einen, hat aber noch eine Spaltung mehr verursacht.
Wenn wir jetzt ein bisschen schauen, woher die ÖVP in
Innsbruck kommt – nur damit wir wissen, warum wir jetzt das
Ministeriengesetz wieder ändern müssen –, kurz ein paar
Erklärungen dazu: Die Ausgangslage der ÖVP in Innsbruck war:
12,17 Prozent im Jahr 2018, die FI, also Für Innsbruck, die
ÖVP-Abspaltung von Herwig van Staa, der damals mit dieser Abspaltung Bürgermeister
wurde, hatte 2018 16,15 Prozent, und der Tiroler Seniorenbund, das ist
die Vorfeldorganisation der ÖVP der Senioren, hatte 2,72 Prozent.
Gemeinsam hatten diese drei Parteien im Innsbrucker Gemeinderat in
der Legislaturperiode 2018 bis vorletzte Woche 31,04 Prozent.
Kollege Tursky hat sich
gedacht: Na, sensationell, ich eine diese drei Parteien und dann machen wir
einmal mindestens 35 bis 40 Prozent! Kollege
Tursky hat aber nicht mit Kollegen Anzengruber gesprochen, denn Anzengruber hat
gesagt: Wenn ich dann nicht Vizebürgermeister sein darf, dann mache
ich selber etwas! So, jetzt hat es die Abspaltung von der Abspaltung der Abspaltung
der ÖVP in Innsbruck gegeben. Es ist Folgendes passiert: Tursky hat
drei Parteien geeint und kam mit seiner Liste ÖVP Tursky auf rund
10 Prozent.
Übrigens darf ich Frau Kollegin Neurauter gratulieren, sie zog in den Gemeinderat ein – eines von drei Mandaten. Gratulation! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Neurauter: Hallo, es sind vier!)
Kollege Anzengruber, also die
Abspaltung der Abspaltung der ÖVP in
Innsbruck, kam auf satte 16,83 Prozent.
Ich kann euch jetzt sagen,
liebe ÖVP – ob ihr das dann beherzt oder behirnt oder nicht,
ist mir völlig wurscht, nur ich habe ein weniger schlechtes Gewissen,
wenn ich es einmal gesagt habe; vielleicht helfe ich euch auf die
Sprünge –: Ihr habt in den
letzten Jahren und Jahrzehnten nämlich einen Fehler gemacht:
Ihr habt euch nach links geöffnet und wart für alle
koalitionsbereit, aus einem Grund: Um die FPÖ zu schwächen, habt ihr
euch nach links aufgemacht
und habt euch dann noch selber in die eigenen Reihen richtig ideologisch linke
Leute gesetzt – ihr habt ja hier herinnen auch welche sitzen.
Wo habt ihr die Grünen
überall salonfähig gemacht? – In Vorarlberg in der Landesregierung,
in Tirol in der Landesregierung – mittlerweile eh nicht mehr,
Gott sei Dank –, in Salzburg in der Landesregierung –
auch nicht mehr, Gott sei Dank –, in Oberösterreich und im
Bund. Ihr habt die Grünen überall in Regierungsverantwortung
geholt (Zwischenruf des Bundesrates Gfrerer) und jetzt stellt ihr
euch zu den Wählern raus und sagt: Nein, wir können ja nicht
solche, nein, das können wir nicht, und da müssen wir mitgehen, weil
die Grünen, weil die Grünen! (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)
Ihr holt
die Grünen in die Regierung, dann stehlt euch draußen nicht aus der
Verantwortung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder:
Aber die Grünen haben
mehr Prozent als ...!)
Die ÖVP hat sich nach
links geöffnet, das Ergebnis: Die ÖVP verliert in den Städten.
In Innsbruck ist sie bei 10 Prozent, in Graz den Bürgermeister
verloren, in Salzburg den Bürgermeister – fast noch an einen
Kommunisten – verloren. (Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht.)
Also anstatt rechte bürgerliche Politik für Österreich zu
machen, habt ihr euch die letzten Jahre linken Ideologien hingegeben,
und dann sieht man, was passiert. Da laufen euch die Wähler davon und ihr
rinnt aus, jetzt aber nach beiden Seiten. (Bundesrat Ruprecht: In Graz
haben ...!), denn wer links wählen
will, geht zum Schmied, der geht zu den Sozialisten, zu Babler, zu den
Grünen oder zu den Kommunisten,
und wer ordentliche Mitterechtspolitik will, geht auch zum Schmied, und der
wählt die Freiheitliche Partei. Somit rinnt ihr jetzt auf beiden Seiten
aus,
ich gratuliere zu diesem Schachzug! Zumindest habt ihr euch ein paar Jahre lang
mit diesem Schachzug, das muss man euch zugestehen, länger an der
Macht gehalten. Euch geht es ja immer nur darum: Macht und Macherhalt um jeden
Preis! Und das ist das Verwerfliche bei dieser ÖVP. (Beifall bei
der FPÖ.)
Was machen wir jetzt? – Jetzt ging der Tursky-Plan, der ÖVP-Plan in Innsbruck komplett in die Hose, und jetzt haben wir deshalb die zigste Änderung des Ministeriengesetzes.
Im Übrigen: Wie viele
Regierungsumbildungen haben wir gehabt? Hat das inzwischen jemand herausgefunden? –
Nein, keine Meldungen. Ich helfe euch auf die Sprünge, denn ich habe mich
gestern echt hingesetzt und habe
mir die Mühe gemacht, mir das herauszuschreiben.
Begonnen hat es mit der ersten Umbildung im Mai 2020,
damals ist die glücklose Lunacek über die Kunst- und
Kulturförderung in der Coronazeit gestolpert,
und dann kam die Sozialistin Mayer als neue Staatssekretärin für Kunst und Kultur.
Im Jänner 2021 stolperte Aschbacher über ihren Magistertitel und dann kamen Sie, Herr Kocher, als Arbeitsminister. (Bundesrat Himmer: Es war kein Magistertitel, sie ist Doktor!)
Im April 2021 musste Anschober zurücktreten und es kam – ah! – Mückstein – wer erinnert sich noch an Mückstein?, das war ja unglaublich – als neuer Gesundheitsminister.
Im Oktober 2021 musste Kurz aufgrund unzähliger Vorwürfe gegen ihn – es gilt die Unschuldsvermutung – zurücktreten und es kam der unselige Schallenberg als Bundeskanzler.
Im Oktober 2021 musste ja Schallenberg, weil er dann Bundeskanzler war, als Minister für Äußeres zurücktreten, und es kam – es wird ihn keiner mehr kennen – Linhart, so hieß er.
Im Dezember 2021 musste Schallenberg, der ja nur für
Kurz der Statthalter war – aber dann hat man gesehen: Hoppala, unser
Heiland kommt
doch nicht mehr zurück, jetzt braucht es eine andere
Lösung! –, zugunsten Nehammers zurücktreten, damit
Nehammer Bundeskanzler werden
konnte.
Dann musste – Dezember 2021, das alles war am 6. Dezember – Linhart zurücktreten, weil es Schallenberg nicht zu blöd war, als gescheiterter Bundeskanzler dann wieder ins Ministeramt zurückzukehren.
Es ging dann noch weiter: 2021 musste ja Nehammer auch noch
seine Funktion als Innenminister zurücklegen, weil er 2021 Kanzler
wurde – und es kam
Karner. (Bundesrat Himmer: Das täten wir alles ohne dich nicht
wissen!)
Im Dezember 2021 hat Nehammer dann gesagt: Dieser Faßmann will unsere Coronapolitik mit Masken und Zwängen im Bildungsbereich nicht mehr
mittragen, der muss weg – jetzt brauchen wir die Leuchte Polaschek. Dann kam Polaschek.
Im Dezember 2021 (Bundesrätin Geieregger: Redezeit!) ging Blümel und es kam Brunner als Finanzminister. (Bundesrat Schreuder: Ist das eine Geschichtsstunde?) – Ich weiß schon, dass ihr nicht gerne zuhört, aber das ist eure Regierung. (Die Bundesrät:innen Himmer und Miesenberger: Das ist nichts Neues!)
Im März 2022 hat
Mückstein dann eingesehen, dass er doch lieber wieder Privatarzt bei
Van der Bellen wird – ich wünsche Van der Bellen alles
Gute –
und als Gesundheitsminister untauglich ist. Somit trat Mückstein dann
zurück und es kam Rauch, der im Zuge der Impfdosenverlängerungen
andauernd
hier herinnen gelogen hat.
Im Mai 2022 musste noch jemand gehen. Man kennt sie vielleicht nicht mehr unter ihrem Namen, aber man kennt sie noch unter ihrem Leuchtturmprojekt Kaufhaus Österreich. Frau Ministerin Schramböck musste gehen, und der Allrounder Kocher übernahm auch noch die Wirtschaft.
Im Mai 2022 hat sich
Kocher dann aber gedacht: Uh, Wirtschaft, da gehört auch Tourismus dazu!
Ob ich das alles schaffe, Arbeit, Wirtschaft, Tourismus?
Dazu brauche ich eine sensationelle Staatssekretärin! –
Für die, die sie nicht kennen: Es gibt eine Staatssekretärin für
Tourismus in Österreich – der
Posten wurde extra neu geschaffen –: Frau Kraus-Winkler.
Im Mai 2022 ist dann noch
Frau Köstinger zurückgetreten – das war übrigens jene
Dame, die behauptet hat, österreichische Politiker hätten Blut an
ihren Händen –, und es kam der neue Landwirtschaftsminister
Totschnig. – Nein, es ist nicht der bekannte Radfahrer, es gibt auch
einen Landwirtschaftsminister in Österreich, der Totschnig
heißt.
Im Mai kam der ach so wichtige Staatssekretär für Digitalisierung – ein neues Staatssekretariat – Tursky. Jetzt schreiben wir April 2024 und es gibt die nächste
Änderung: Tursky geht, Plakolm übernimmt für drei Monate die Digitalisierungsagenden.
Wie viele Regierungsumbildungen sind es bis jetzt gewesen, Herr Minister Kocher? Sie waren ja zweimal davon betroffen. – Es waren 17! 17 Regierungsumbildungen in zwei Monaten heißt jetzt umgerechnet (Bundesrätin Böhmwalder: In zwei Monaten?), wir haben alle drei Monate eine neue Regierung gehabt. Na gratuliere! Solch eine Stabilität wünsche ich mir vielleicht für – keine Ahnung wo – die Seychellen oder wo auch immer, aber sicher nicht für Österreich. Mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Dann geht es weiter: Herr Kocher, Sie haben hier so eine
türkise Mappe liegen. Ihr habt ja einmal so einen türkisen Zettel
unterschrieben. Können Sie
sich erinnern? Das war quasi die ÖVP-Erklärung – Sie waren
relativ weit oben –, in der Sie mit Ihrer eigenen Unterschrift
gesagt haben: Ich, Martin Kocher,
bleibe nur dann in dieser Bundesregierung, wenn diese von Sebastian Kurz angeführt
wird! Ich weiß nicht: Entweder Sebastian Kurz schaut Karl Nehammer und
Schallenberg so ähnlich, dass Sie das verwechselt haben, dass Kurz schon
nicht mehr da ist, oder Ihre Unterschrift ist einfach für den Hugo
und es kann sich niemand darauf verlassen. Beantworten Sie das einmal: Warum
sitzen Sie denn noch hier? Sie haben eigenhändig unterschrieben: Wenn
Kurz geht, geht auch Kocher! Sie sitzen immer noch hier. Ist das
Glaubwürdigkeit? Beweisen Sie so Ihre Glaubwürdigkeit? Schaut so
die Glaubwürdigkeit eines Herrn Minister Kocher
aus? – Na gratuliere! Schämen Sie
sich in Grund und Boden!
Das haben aber nicht nur Sie unterschrieben, sondern auch
eine Edtstadler, die sich 24 Stunden später nicht mehr erinnern kann,
was sie davor gesagt
hat, hat unterschrieben. Auch ein Nehammer hat unterschrieben. Jetzt: eine
Mordskarriere als Kanzler für ihn selber, für Österreich aber
ist es natürlich eine Katastrophe. Auch eine Raab, die uns das ORF-Gesetz
eingebrockt hat,
hat unterschrieben, sie schleicht sich mit Kurz. (Zwischenruf der
Bundesrätin
Böhmwalder.) Ein Schallenberg, der als
Kurzzeitkanzler in der Coronazeit einen Wahnsinn aufgeführt
hat, dem nichts anderes eingefallen ist, als die Leute zu beflegeln und zu
beschimpfen, sitzt jetzt auch wieder ohne
einen Genierer in dieser Regierung. Eine Tanner ist ohne Genierer sitzen geblieben,
und ein Brunner, damals Staatssekretär, ist mittlerweile zum
Finanzminister aufgestiegen. Das sind Ihre ÖVPler! Das ist Ihre ÖVP!
Das sind Sie! Ihre Unterschrift und Ihr Wort sind nichts wert! (Beifall bei der
FPÖ.)
Man stelle sich nur einmal vor, eine FPÖ-geführte
Regierung würde so einen Wahnsinn in Österreich aufführen. Was
glaubt ihr, was da medial los
wäre? Was glaubt ihr, wie es da rundginge? Die jeweiligen Minister, die es
betreffen würde, würden sich ja gar nicht mehr auskennen. Euer großes Glück ist,
dass die Medien zum großen Teil noch hinter euch stehen. Das hat halt mit
der Marie zu tun, gell? Wie hat die ehemalige Schotter-Mitzi
gesagt? – Die Marie muss her! Und das hat mit der Marie zu tun.
Aber glaubt mir: Euer großes Pech ist, dass das Volk
das mittlerweile längst durchschaut hat und gottlob nicht mehr hinter euch
steht. Euer Spiel
ist durchschaut. Wie sagt man – Sie sind ja eh auch
Wirtschaftsminister – so schön
im Casino? – Rien ne va plus! Das Spiel ist vorbei, nichts geht
mehr.
Jetzt, weil ihr verstanden habt, dass nichts mehr geht, habt
ihr kapiert, dass ihr mit euren Märchen beim Volk nicht mehr durchkommt.
Jetzt versucht ihr,
mit so viel Dreck, mit so vielen Unwahrheiten, mit niederträchtigen
Aktionen, mit Fakenews und mit Lügenpropaganda um euch zu schmeißen (Bundesrätin Miesenberger:
Russland hat das gemacht! – Bundesrat Himmer: Ihr habt das
gemacht!), in der Hoffnung: Umso mehr Dreck ich schmeiße, umso mehr
wird hängenbleiben! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Aber eines hat der
Österreicher, er hat ein ganz, ganz gutes Gespür, was solche Sachen
angeht. (Zwischenruf der Bundesrätin Geieregger.) Der
Österreicher
hat in den letzten Jahren gespürt, wer es gut mit ihm meint und wer es schlecht
mit ihm meint. Unter anderen Sie, Herr Kocher, haben mit dieser Regierung
in den letzten vier Jahren bewiesen, dass ihr es mit unserem Volk in
Österreich nicht gut meint. Ihr habt in den letzten Jahren das glatte
Gegenteil
bewiesen.
Wir wissen ja nicht, wie es bei
der ÖVP weitergeht. Haben Sie sich schon entschieden? Türkis oder
schwarz? Liste Kurz oder doch Nehammer? Haben Sie sich noch nicht entschieden?
Nein? – Gut. Für Kurz ist es gut zu wissen,
dass Herr Kocher sich noch nicht endgültig entschieden hat. Ich glaube, er
ist auf der Kippe. Lieber Sebastian, ruf den Kocher an! Wenn du mit guten
Leuten weitermachen willst, die eventuell vom Nehammer übrig bleiben, ruf
einmal den Kocher an, der wird wieder für dich
wahlkämpfen. – Sie kamen ja draußen
bei den Leuten gut an.
Es ist an der Zeit, dass
endlich wieder ein Kanzler vom Volk für das Volk eintritt. (Beifall bei
der FPÖ.) Sicherzustellen ist das einzig und allein mit einem
Volkskanzler Herbert Kickl und nicht mit solchen verlogenen Ministern wie
Ihnen, bei denen die Unterschrift nicht einmal das Papier wert ist, auf
dem sie steht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer:
Unfassbar! Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) –
Na und? Ist es nicht unfassbar?
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Herr Kollege Steiner, für die Formulierung „verlogenen Ministern“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
*****
Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Danke, Herr Präsident!
Ich weiß ja nicht, wie ich einen Minister sonst bezeichnen soll, der unterschreibt, er verlässt die Regierung, Jahre später aber immer noch hier sitzt. Ein verlogener ÖVP-Minister – nichts anderes sind Sie! (Beifall bei der FPÖ.)
13.37
Vizepräsident
Mag. Franz Ebner: Herr Bundesrat Steiner,
Sie haben die Formulierung noch einmal wiederholt und bestätigt.
Somit erteile ich Ihnen
einen zweiten Ordnungsruf. (Beifall bei ÖVP und
Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
*****
Wir gehen in der Debatte weiter.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Matthias Zauner. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP,
Niederösterreich): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Meine Damen und Herren! Nach dieser
Wahlanalyse
der Innsbrucker Gemeinderatswahl und dem Geschichtsunterricht mit Blick auf die
vergangenen Jahre durch Kollegen Steiner nun zunächst einmal zur
vorliegenden Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986.
Diese Änderung ist einerseits durch eine Regierungsumbildung
ausgelöst worden, auf der anderen Seite ist sie eine Ergänzung, die
auf Initiative unserer Bundesratskollegen
Sascha Obrecht und Karl-Arthur Arlamovsky geschieht, nämlich dass
in Zukunft auch die Betrauung von Staatssekretärinnen
und Staatssekretären im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und es
damit zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit kommt.
Da darf ich die Aussagen von Kollegin Schumann vom
vergangenen Montag unterstreichen, dass es ein gutes Zeichen des Bundesrates
ist, dass aus
einer Oppositionsinitiative eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen
geworden ist. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des
Bundesrates Arlamovsky.)
Wie bereits ausgeführt kommt es zu einer
Kompetenzänderung durch den Abgang unseres Digitalisierungsstaatsekretärs
Florian Tursky hin zu unserer Staatssekretärin Claudia Plakolm. Herr
Kollege Steiner, Sie brauchen sich um Kollegin Plakolm sicherlich keine Sorgen
zu machen. (Bundesrat Steiner:
Mach ich mir aber!) – Es ist nicht notwendig.
Ich darf hier eines richtigstellen, weil es, glaube ich,
wichtig ist: Das betrifft Ministerin Aschbacher, bei der es ja um eine
Plagiatsaffäre gegangen ist. Sie
ist zurückgetreten. In Wirklichkeit ist sie komplett unnötigerweise
zurückgetreten, denn alle Vorwürfe wurden entkräftet und es
ist in Wahrheit nichts
übrig geblieben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner:
Ihr könnt sie ja wieder zurückholen,
wenn sie so gut war! Zurückholen! – Präsidentin Göll
übernimmt
den Vorsitz.)
Herr Kollege Steiner hat aber mit einem recht – da darf ich Ihnen wirklich recht geben –: Bundesminister Kocher ist ein guter Mann. Schön, dass Sie das erkannt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Was bringt diese Kompetenzänderung? – Es ändert sich bei den Beamtinnen und Beamten nichts, es gibt keinen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, es ändert sich rein die politische Verantwortung. Der Breitbandausbau bleibt, wo er ist, die Digitalisierung kommt ins Bundeskanzleramt.
Wir hätten zwei Möglichkeiten gehabt: Wir
hätten natürlich wieder einen anderen Staatssekretär, eine
andere Staatssekretärin bestellen können – das
haben wir nicht getan, wir ändern ganz einfach die Kompetenzen.
Lassen Sie mich die Möglichkeit nutzen, mich bei
Staatssekretär Tursky für all seine Aktivitäten im Bereich der
Digitalisierung – die Weiterentwicklung
der Handysignatur zur ID-Austria, der digitale Führerschein und der
digitale Zulassungsschein, der Breitbandausbau mit einem Fördervolumen von
1,8 Milliarden Euro – zu bedanken. Zwei Drittel der Haushalte
in Österreich sind gigabitfähig angeschlossen und 90 Prozent mit
5G abgedeckt. Das ist eine
gute Bilanz unseres Digitalisierungsstaatssekretärs. Dafür, lieber
Florian, an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön! (Beifall
bei ÖVP
und Grünen.)
Wenn diese Agenden nun zu Staatssekretärin Claudia
Plakolm wandern, ist das gut, denn wir haben eine etwas andere Sicht der
Tätigkeit unserer Jugendstaatssekretärin. Ich nenne nur die drei
wesentlichsten Punkte, die in ihrer Zeit als Jugendstaatssekretärin
gelungen sind: 60 Prozent mehr Grundentgelt
für Zivildienerinnen und Zivildiener, übrigens auch für
Rekrutinnen und Rekruten, die Anrechenbarkeit des Zivildienstes auf die
Pflegeausbildung, aber
auch die Erhöhung der Bundesjugendförderung. Die ist 2023
überhaupt erstmals um 20 Prozent und 2024 um 10 Prozent erfolgt.
Natürlich wird sich in den kommenden Monaten aus
Zeitmangel nicht mehr wahnsinnig viel tun, aber es gibt doch das klare
Bekenntnis der Staatssekretärin, die Digitalisierung mit einer
Kompetenzoffensive, mittels 4 500 Workshops
in ganz Österreich in die Mitte, in die Breite zu bekommen. Sie will aber
auch die Digitalisierung in die Tiefe bekommen, wenn es darum geht, die
Exzellenz in diesem Bereich auszubauen und vor allem auch Lehrlinge für
den IT-Bereich zu sensibilisieren und zu begeistern. All das sind die Ziele,
und wir sind davon überzeugt, dass das bei unserer Staatssekretärin
gut aufgehoben sein
wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wurde viel über verschiedene Regierungsmitglieder
und Probleme gesprochen, die diese womöglich bereitet haben. Da Sie es
direkt angesprochen haben, Herr Kollege Steiner, darf ich schon auch auf eine
Änderung
dieses Gesetzes eingehen, die notwendig wurde, damit ein gewisser Herbert Kickl
Innenminister wurde.
Es folgt jetzt eine Vorleseübung, denn ich will das nicht irgendwie arg darstellen, ich will das nicht übertreiben, aber wir haben einfach zehn Fragen an Herrn Kickl. Als kleine Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss können Sie ihm diese ja dann direkt übermitteln. (Bundesrat Steiner: Der war schon! Zu spät!)
„Herr Kickl, Sie haben
zumindest in den Jahren 2014, 2015 und 2016 neben Ihrem Abgeordnetengehalt
auch von der FPÖ Wien hohe Zahlungen erhalten
und rund 20.000 Euro pro Monat aus Steuermitteln verdient. Deutlich mehr als
ein Minister oder Landeshauptmann. Herr Kickl, sind Sie ein Gagenkaiser?
Herr Kickl, 2005 gründeten Sie mit einem Geschäftspartner die ‚Ideenschmiede GmbH‘, die 2018 (bzw. die Nachfolgeagentur) in Ihrer Zeit als Innenminister ein neues Polizeilogo für das Innenministerium erstellte. Warum haben Sie 2005 Ihre Beteiligung an dieser Werbeagentur über einen Treuhandvertrag verschleiert/versteckt?“ (Bundesrat Himmer: Oho! – Bundesrat Schreuder: Richtig! Steht im „Falter“!)
„Herr Kickl, 2005 wurde auch ein Rahmenvertrag zwischen der ‚Ideenschmiede GmbH‘ und der FPÖ Kärnten abgeschlossen. ‚Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros bekommt die FPÖ Kärnten 20 Prozent der Auftragssumme gutgeschrieben‘, steht in diesem Vertrag. Herr Kickl, waren Sie in diese Vertragserstellung involviert bzw. ab wann wussten Sie von diesen verbotenen Kick-Back-Zahlungen?“ (Bundesrat Schreuder: Aha! Schau, schau!)
Wir sind bei Frage vier:
„Herr Kickl, 2006 bis 2014 erhielt die ‚Ideenschmiede GmbH‘
über FPÖ-Landesrat Uwe Scheuch Landesaufträge in der Höhe
von fast 1,5 Millionen Euro. Im Zeitraum 2007 bis 2012 wurden
50.000 Euro an einen Mitarbeiter Scheuchs zurücküberwiesen. Herr
Kickl, ab wann und
in welcher Form waren Sie in diese – mittlerweile durch ein Gericht
bestätigten – Schmiergeldzahlungen involviert?“ (Bundesrat
Schreuder: Ah!)
Frage Nummer fünf: „Herr Kickl, bei den ‚Ideenschmiede‘-Ermittlungen wurde auch ein Zahlungsbeleg über 10.000 Euro Betreff: ‚Provisionszahlungen,
Empfänger: Kickl‘ gefunden. Herr Kickl, für welche Leistungen haben Sie diese Provisionszahlungen erhalten? Haben Sie diese Zusatzeinkünfte ordnungsgemäß versteuert?“
Frage Nummer sechs: „Herr Kickl, es ist auch
mittlerweile bestätigt, dass Gewinne der ‚Ideenschmiede
GmbH‘ in der Bilanz rechtswidrig verschleiert
wurden. Ab wann und in welcher Form waren oder sind Sie in diese
Bilanz-Fälschung involviert/informiert? Gab es seit Gründung der
‚Ideenschmiede GmbH‘ (bzw. durch deren Nachfolgeagentur)
Gewinnausschüttungen an Sie oder an nahestehende Personen?“
Nächste Frage: „Herr Kickl, obwohl Sie betonen,
der Treuhandvertrag
aus 2005 wurde von Ihnen ,mündlich‘ gekündigt, wird 2010 –
als Sie Generalsekretär der FPÖ waren – beim Kauf des
Gebäudes der ,Ideenschmiede
GmbH‘ durch Sie und Ihren Geschäftspartner ein neuerlicher
Treuhandvertrag geschlossen. ,Herr Thomas Sila erklärt, eine Hälfte
der (…) Liegenschaft
nicht auf eigene Rechnung, sondern als Treuhänder des Herrn Kickl, der ihm
dazu den halben anteiligen Kaufpreis von Euro 102.500,- zur Verfügung
gestellt hat, erworben zu haben‘. Herr Kickl, aus welchem Grund wollten
Sie auch die Miteigentümerschaft des ,Ideenschmiede‘-Gebäudes
verheimlichen? Herr Kickl, sind Sie oder Ihnen nahestehende Personen
über Treuhandverträge nach wir vor Miteigentümer dieser
Immobilien? Herr Kickl,
haben Sie jemals Mieteinnahmen aus dieser Miteigentümerschaft erhalten?“
Wir kommen zu den letzten drei Fragen: „Herr Kickl, das ‚Ideenschmiede-Gebäude‘ wurde zu einem sehr günstigen Preis (200.000 Euro für rund 400 m2) erworben. Auf Basis welcher Grundlagen wurde dieser Kaufpreis festgelegt? Wurde der Verkauf ausgeschrieben bzw. wurde dieses Gebäude auch anderen Interessenten angeboten?“ (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Vorletzte Frage: „Herr Kickl, das ‚Ideenschmiede‘-Gebäude wird aktuell um einen Kaufpreis von 1,2 Millionen Euro angeboten. Wie erklärt sich diese enorme
Wertsteigerung? In welcher Form profitieren Sie oder Ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen von dieser Wertsteigerung?“
Und zuletzt: „Herr Kickl, illegale Geldflüsse
sehen wir aktuell auch in der FPÖ Steiermark.“ – (Oh-Rufe
bei der ÖVP.) – „Ab wann und in welcher Form
waren Sie in diesen illegalen Geldflüssen aus dem steirischen
FPÖ-Klub über komplizierte Vereinskonstruktionen an
FPÖ-Funktionäre und an rechtsextreme Vereine und
Burschenschaften involviert? Herr Kickl, wieso haben Sie die Aufdecker des
FPÖ-Finanzskandals in der Steiermark aus der Partei ausgeschlossen,
anstatt ihre Hinweise aufzunehmen und aufzuklären?“ –
Fragen über Fragen an Herrn Kickl. (Beifall bei ÖVP und
Grünen.)
13.47
Präsidentin Margit Göll: Ich habe das Stenographische Protokoll mit den behaupteten inkriminierenden Äußerungen geprüft und darf allgemein festhalten, dass ich als Präsidentin des Bundesrates – ich gehe jetzt davon aus, dass ich im Namen aller Mitglieder des Bundesrates sprechen darf – der Überzeugung bin, dass in keinem Fall eine Verharmlosung der NS-Zeit beabsichtigt war.
Ich darf Sie auch eindringlich um Folgendes bitten: Wir haben natürlich in der Ausübung unseres Mandats eine sehr hohe Verantwortung und eine Vorbildfunktion. Wir haben auch das öffentliche Interesse und auch die Würde des Hauses, nämlich des Parlaments, zu wahren.
Ich komme noch einmal zur Geschäftsordnung zurück
und lese auch bezüglich des Ordnungsrufes vor, warum kein Ordnungsruf
gegeben wird (Bundesrätin Schumann: Aber nicht, weil
es nicht geht!): § 70, Ruf zur Ordnung: „Der ‚Ruf zur
Ordnung‘ kann vom Präsidenten auch am Schluß der Sitzung, in
der
der Anlaß gegeben wurde, oder am Beginn der nächsten Sitzung
nachträglich ausgesprochen werden.“ – Es ist also nicht
möglich. (Bundesrätin Schumann: Wäre es
sonst gewesen!) In diesem Sinne würde ich Sie wirklich bitten, mit der Wortwahl sehr sensibel umzugehen und ein
Vorbild zu sein. – Vielen Dank.
Wir gehen in der Tagesordnung weiter.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Der klärt jetzt auf!)
Bundesrat
Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien):
Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach dieser Art Appell, sich
mehr oder stärker zu respektieren, muss ich das fast als Bitte
formulieren. Herr Minister, wir haben nachgeschaut: Sie waren das letzte Mal am
16. Februar 2023 hier im Bundesrat, das war vor
433 Tagen. Das ist einfach zu wenig. Sie haben sich zu oft von einer
Staatssekretärin vertreten lassen, die hier
in der Regel nicht zu inhaltlichen Themen Stellung bezieht, sondern ihre Zeit
absitzt. Sie hat sich nach meiner Kenntnis einmal zu Wort gemeldet, sonst
ist
das hier immer praktisch unkommentiert über die Bühne gegangen.
Insofern der dringende Appell: 433 Tage hat diese
Regierung gar nicht mehr, vielleicht sehen wir Sie noch einmal in dieser
Legislaturperiode. (Bundesrat Himmer: Weckst
uns du, wenn der Babler einmal was sagt?) – Das hat er
beim letzten Mal doch eh, Kollege Himmer. (Bundesrat Kovacs: Der ist
eh immer da!) Kollege Himmer, darauf können wir uns aber sicher
einigen: 433 Tage, das sind 14 Monate, einfach nicht hierher zu
kommen, gibt schon bis zu einem gewissen Grad Auskunft darüber, was man
über diese Kammer
denkt. (Beifall bei der SPÖ.)
Das war schon wieder nicht versöhnlich, aber das war jetzt
dem Zwischenruf geschuldet. Dabei habe ich heute extra die richtige Krawatte
gewählt.
Ich habe mir gedacht, wenn wir schon einen Allparteienantrag machen, trage ich
eine türkise Krawatte, denn bei der ÖVP trägt die niemand mehr.
Das ist
auch heute wieder so, soweit ich das überblicke. (Beifall bei der
SPÖ. – Bundesrat Steiner: Die ist sicher aus der
Altkleidersammlung!) – Ja, vielleicht. Ich habe
sie nicht aus der Altkleidersammlung. Man hat sie lange Zeit nicht tragen
können, Kollege Steiner.
Warum sage ich das? Worum geht
es? – Unter anderem um Kollegen Tursky; davon haben wir jetzt schon
zur Genüge gehört. Es geht vor allem auch
um die Sache, inwiefern die Betrauung von Staatssekretären transparent vonstattengehen
soll. Was liegt dem zugrunde? – Eine Anfrageserie von
Kollegen Karl-Arthur Arlamovsky und mir mit der Frage, wann die
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre den erhöhten Bezug
für die Betrauung mit Aufgaben bekommen. Wir haben dabei
festgestellt, dass das irgendwie gar
nicht zusammenpasst. Schlussendlich hat es dazu geführt, dass die
Kolleginnen und Kollegen Staatssekretäre 15 000 Euro
zurückzahlen mussten – die
sind nicht unsere persönlichen Freunde, das wissen wir auch, aber darum
geht es dabei nicht wirklich.
Insofern ist es schön,
dass wir diesen Antrag, diese Regelung jetzt gemeinsam schaffen, das
wird Transparenz bringen. Wir als Bundesrat haben hier
einen Gesetzesantrag eingebracht. Es werden immer nur die NEOS und wir
erwähnt, der Vollständigkeit halber muss man aber sagen, dass auch
die FPÖ diesen Antrag unterstützt hat, weil es ein Drittelantrag
ist – insofern
auch danke, dass ihr da mitgegangen seid.
Es gibt auch Dank an die Regierungsparteien: Sie haben zwar im Verfassungsausschuss des Nationalrates mehrfach erklärt, warum das alles nicht möglich ist und warum man diesen Antrag vertagen muss, schlussendlich ist er jetzt dennoch im Vorschlag zur Novelle des Bundesministeriengesetzes drinnen, und wir haben für die Zukunft eine gute Lösung gefunden.
Als Letztes noch: Kollege Buchmann hat mir
humoristisch gesagt, nach der ganzen Geschichte können Kollege
Arlamovsky und ich in dieser Republik fast
alles werden, nur nicht mehr Staatssekretäre. (Heiterkeit der Bundesräte
Buchmann und Schreuder.) Man muss dazusagen: Wenn es
dafür gesorgt hat, dass wir da eine transparente Lösung für die
Zukunft gefunden haben,
war es das wert. (Beifall bei der SPÖ.)
13.52
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte es ganz kurz machen. Wir haben ja schon eine
Analyse der Gemeinderatswahl Innsbruck gehört, und Herr Kollege Steiner
hat bedauert, dass manche jetzt gegen die FPÖ
mit angeblichen Fakenews arbeiten würden: Es war gerade die FPÖ, die
mit Fakenews ganz vehement gegen eine grüne Kandidatin in Innsbruck gearbeitet hat.
(Bundesrat Schennach: Und ein Mandat verloren hat!) Ich
möchte schon auch sagen: In Innsbruck sind die Grünen immer noch auf
Platz
eins. (Beifall bei den Grünen.)
Die FPÖ ist weit hinter uns auf Platz drei. Die
FPÖ hat in Innsbruck ihre Wahlziele nicht erreicht. (Bundesrat Schennach:
Minus eins! Die FPÖ hat eines
verloren!) So gesehen wäre das hier vielleicht der Moment gewesen,
über sich selbst nachzudenken, über die Art und Weise, wie man
Politik macht.
Ich möchte jetzt doch zum eigentlichen Punkt, zum
Bundesministeriengesetz kommen. Ich kann mich sehr gut erinnern: Als ich
2011 – das ist schon
eine Zeit her – in den Bundesrat kam, habe ich
immer ein Staatssekretariat für Digitalisierungsfragen gefordert. Damals
hieß es noch irgendwie: Wozu
das? Es war damals wirklich noch ein Thema, bei dem die meisten Menschen
gedacht haben, das ist nicht im Zentrum, das nimmt man in den jeweiligen Bereichen
quasi nur so mit.
Ich finde schon, dass es sich bewährt hat, dass es jetzt
ein Staatssekretariat für Digitalisierung gibt. Digitalisierung ist absolut
eine Querschnittsmaterie,
ist auf ganz massive Art einer der großen Treiber für
Veränderungen in unserer Gesellschaft – mit allen Chancen, die
die Digitalisierung bietet, und mit
allen Risiken, die die Digitalisierung bietet. Gerade bei den Risiken, was Artificial
Intelligence betrifft, was eben dieses Verbreiten von Echoblasen, von
Fakenews und dergleichen betrifft, haben wir noch sehr viel zu tun und haben
wir auch noch nicht alle Antworten. Deswegen ist es auch so wichtig,
dass man weiterhin an Fragen der Digitalisierung dranbleibt.
Selbstverständlich, Herr Kollege Steiner, wissen wir
alle, es dauert nicht mehr lange bis zur Wahl. Ob man da jetzt extra einen
Neuen hätte installieren
müssen, kann man auch infrage stellen. So gesehen ist das eine
sehr pragmatische Lösung.
Ich möchte mich bei Kollegen Tursky ausdrücklich
für seine Arbeit bedanken. Er hat wirklich hervorragende Arbeit geleistet.
Wir als Grüne haben auch sehr
gut und gerne mit ihm zusammengearbeitet. Ich weiß es auch, weil ich die
Digitalisierungsthemen damals bei den Regierungsverhandlungen mitverhandelt hatte.
Da ist einiges weitergegangen. Ich möchte mich wirklich ganz herzlich bei
ihm bedanken. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich sage es immer gerne, weil das eine wichtige Sache ist,
die man manchmal vergisst: Wir, die wir hier sitzen, sind natürlich schon
total digital, sage
ich einmal. Wir werden später beim Handwerkerbonus eh noch einmal
über das Thema Digitalisierung sprechen. Wir sind aber gleichzeitig auch
die letzte Generation, die beide Welten kennt, die die analoge Welt und die
digitale Welt kennt.
Als ich in der Schule war, habe ich gerade so den ersten
DOS-Rechner gesehen, und wir alle dachten: Müssen wir das jetzt lernen? In
den Achtzigerjahren
hatte man noch keinen Computer zu Hause. Damals haben noch viele gesagt: Na ja,
die Computer zu Hause – das wird sich nicht durchsetzen. Das
Internet
wird sich nicht durchsetzen, hat es auch einmal geheißen. Wir sehen,
welche frappierenden Veränderungen das für alle gehabt hat, aber es
gibt immer noch Menschen, die nicht digital sind; darüber werden wir eh noch
sprechen.
Jetzt bin ich hier zwischen Obrecht und Arlamovsky
dran – das ist fast
ein bisschen ungerecht, aber es hat sich so ergeben. (Bundesrätin Schumann:
Für
wen ungerecht?) Ich möchte mich natürlich
ausdrücklich bei den beiden
Kollegen für die Initiative bedanken. Es ist natürlich absolut
sinnvoll, dass die Betrauung eines Staatssekretärs oder einer
Staatssekretärin mit bestimmten Aufgaben im Bundesgesetzblatt
verlautbart wird.
Wir sind ja alle mittlerweile Touristguides
geworden und haben immer sehr viele Leute hier im Bundesratssitzungssaal. Da
wird auch immer gefragt: Was
macht denn der Bundesrat? Da muss ich immer erklären, dass man
natürlich mittlerweile bei großen Aufgaben, bei denen die
Länder mitzureden
haben, schon im Vorfeld schaut, dass man eine Mehrheit hat. Da muss man dann
immer erklären, dass die Existenz des Bundesrates bewirkt, dass bei
Gesetzentwürfen, die hereinkommen, davor schon die Mehrheiten verhandelt
und diskutiert werden und sie erst dann überhaupt hierher kommen. Ich
kann jetzt aber ein weiteres Beispiel nennen: Ja, es gibt Initiativen aus dem
Bundesrat! (Bundesrätin Schumann: Immer schon!), und
dafür bin ich euch
auch dankbar. – Danke schön. (Beifall bei
Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
13.57
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzesbeschluss hat zwei Teile. Der erste Teil ist die Kompetenzübertragung der Digitalisierungsagenden mit Ausnahme der Bundesrechenzentrumszuständigkeit vom Finanzministerium an das Bundeskanzleramt. Das Ganze soll mit 1. Mai in Kraft treten.
Ich darf aber auch nicht
unerwähnt lassen, dass Frau Staatssekretärin
Plakolm bereits seit Mitte März, als Staatssekretär Tursky
zurückgetreten ist, so tut, als hätte sie diese Agenden. Man muss
sagen, das passiert eigentlich
immer, wenn Kompetenzverschiebungen passieren, dass man nicht das Inkrafttreten
abwartet, sondern ab der Pressekonferenz bereits so tut, als wären
diese Agenden übertragen worden.
Der zweite Punkt ist der,
über dessen Beschlussfassung ich mich
besonders freue. Wie gesagt, da geht es um die Kundmachung der Betrauung der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit bestimmten Aufgaben
im Bundesgesetzblatt. Die Frage ist, warum das so lange gedauert hat. Es hat
tatsächlich auch im Nationalrat länger gedauert, als es eigentlich
hätte
dauern müssen. Die ÖVP hat ein bisschen Anlauf gebraucht, um
über ihren eigenen Schatten springen zu können, um einen
Oppositionsantrag anzunehmen, selbst wenn es nicht einmal formal ein
Oppositionsantrag ist, den sie angenommen hat, denn es wurde dann ein
Allparteienantrag ausgearbeitet
und als Abänderungsantrag zum Initiativantrag der Regierungsparteien zum
Bundesministeriengesetz gemacht.
Formal würde man jetzt aus
den Gesetzesmaterialien also nicht erkennen, dass es unser
Antrag aus dem Bundesrat ist, der Gesetz wird, sondern letztlich ist es ein Allparteienantrag.
Unser Antrag ist, glaube ich, nicht
einmal miterledigt worden, sondern ist immer noch vertagt und wird am Ende der
Legislaturperiode verschwinden.
Ich freue mich aber, dass das
jetzt passiert. Das hat bestimmte Gründe:
weil erstens die Transparenz und Rechtsstaatlichkeit verstärkt wird und
weil diese Betrauung ja nicht komplett konsequenzlos ist.
Auf der einen Seite macht es, wie wir leider merken mussten,
einen Unterschied für die Bezüge, auf der anderen Seite macht es auch
den Unterschied, dass
die betrauten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Ministerium weisungsberechtigt
werden, was sie sonst nicht werden. Es ist daher auch sehr
wichtig für die Rechtssicherheit innerhalb des Ministeriums, für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass das passiert.
Das Ganze ist meiner Meinung nach auch die Behebung einer
Systemwidrigkeit, weil ja der Bundespräsident die Betrauung der
Kanzleramtsministerinnen und -minister mit den Aufgaben im Bundesgesetzblatt kundmacht;
und
dass das in Zukunft auch mit den Staatssekretären und
Staatssekretärinnen passiert, ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt
in der Fortentwicklung der Rechtssicherheit. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)
14.00
Präsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024)
erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013
geändert
werden (2503 d.B. und 2525 d.B. sowie 11482/BR d.B.)
Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich
bringe den
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates
vom
17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden.
Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme
daher gleich
zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte sehr.
Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Beschluss des Nationalrates vom 17. April betreffend das Psychotherapiegesetz. Frau Geieregger hat bei Tagesordnungspunkt 2 schon einiges dazu gesagt, aber etwas vergessen.
Es sind insgesamt
500 Plätze. Was Sie aber bei diesem Gesetz, dem wir nicht zustimmen
werden, vergessen haben zu sagen, ist, dass die Studierenden
pro Platz zwischen 10 000 Euro und 20 000 Euro zahlen
müssen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Dadurch wird ein
riesengroßer Personenkreis von diesem Studium ausgeschlossen. Das
zeigt aber – wie beim letzten Mal schon, da sind Sie schon ein
bisschen auffällig geworden mit den Wohnungen, damals und heute
wieder – dieses elitäre Denken, nämlich: Für einen
gewissen Personenkreis soll es möglich sein, für einen anderen halt
nicht. Das ist für mich eindeutig
so. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Geieregger:
Das habe ich jetzt nicht gesagt!)
Vorhin hat Frau Kollegin
Schumann das auch schon angesprochen, das
mit den 41 Jahren. Ich möchte das schon noch einmal wiederholen. (Bundesrat
Himmer: Stunden!) – Harry, du hast es vorhin im
Redebeitrag gesagt; 41 Jahre, das ist nicht richtig (Bundesrat Himmer:
Stunden! – Bundesrätin Schumann: Stunden!), aber du
hast einen verräterischen Satz dazugesagt. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler:
Verräterisch!) Du hast gesagt: Wir wollen mehr, wir wollen
auf jeden Fall mehr! Wir wollen nicht weniger, sondern wir wollen,
dass mehr Stunden erledigt werden! (Bundesrat Himmer: Wir
wollen ... als Volkswirtschaft!)
Ich erinnere daran (Bundesrat
Himmer: Interessiert’s euch?): Vor wenigen Jahren, in der
Coronazeit, sind wir hier gemeinsam gesessen und ihr habt gesagt,
wir müssen applaudieren. Jeden Tag haben wir für die Pflegerinnen,
für die Pfleger applaudiert, für die Menschen, die im Handel
arbeiten, haben wir applaudiert und gesagt: Super Arbeit, super macht ihr
das! – Und was haben
sie jetzt davon? Sie sollen praktisch bei gleichem Lohn mehr arbeiten?! (Bundesrätin
Geieregger: Niemand sagt das!) Das ist die Antwort der ÖVP, und
das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPÖ.)
Das reiht sich aber in diese Kette ein. Die Menschen schauen ja nur mehr: Hoffentlich nur mehr einige Monate! Vier, fünf Monate sind es, glaube ich, noch bis zur Wahl. Wir haben die höchste Inflation europaweit – das muss man wirklich einmal zusammenbringen – und wir vergessen es. (Bundesrätin Eder: Aber die stärkste Kaufkraft!) Die Menschen sind auf einem Level, die können nicht mehr mit.
Von den Grünen und von der
ÖVP wurde die CO2-Steuer eingeführt, was
die Menschen noch mehr belastet, das vergessen wir nicht.
Und etwas, das ich schon beim
letzten Mal gesagt habe, und das vergesse ich überhaupt nicht: die
Hacklerregelung. (Bundesrätin Geieregger: Psychotherapie!) Die
Hacklerregelung habt ihr abgeschafft! Heute wird über Pensionierungen
gesprochen. 47 Jahre müssen Menschen arbeiten und haben dabei
einen Verlust von 300 Euro bis 400 Euro im Monat, das ist ja
unfassbar! Die
Quittung kommt wahrscheinlich spätestens im September. (Beifall
bei SPÖ
und FPÖ.)
Wie gesagt, diese
500 Personen, das ist für uns ein Punkt bei diesem Gesetz, der nicht
passt. Das hätte man ausweiten müssen. Es waren bis jetzt
nämlich 590 Plätze, jetzt sind wir bei 500. Und was noch
dazukommt, sind eben die Kosten. Wir wundern uns selber, dass die
Grünen da mitmachen. Wir wundern
uns wirklich, dass ihr sagt, das ist euch alles egal. Ihr habt schon alle Werte
verloren. (Bundesrätin Kittl: Wer sagt das?) Ihr sagt,
wenn es 10 000 Euro
oder 20 000 Euro kostet, dann kann halt nicht jeder mitmachen, ist
halt so. So weit sind wir schon!
Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kostenfreie Psychotherapieausbildung und keine Zugangsbeschränkungen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden
aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel für die
Psychotherapieausbildung zur Verfügung zu stellen, damit für
Studierende keine Ausbildungskosten im
dritten Ausbildungsabschnitt entstehen und ausreichend
Masterstudienplätze, aber auch Ausbildungsplätze für die
Fachausbildung bereitgestellt werden können.
Außerdem wird der Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert den Ausbau der
psychosozialen Versorgung der
Bevölkerung voranzutreiben und für ausreichend Kassenvertragsstellen
die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“
*****
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPÖ.)
14.06
Präsidentin Margit Göll: Der von den Bundesräten Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „kostenfreie Psychotherapieausbildung und keine Zugangsbeschränkungen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Wir gehen weiter in der Debatte.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr. – Bitte.
Bundesrätin Claudia
Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich jetzt meine Rede
beginne, möchte ich ganz kurz auf Kollegen Kovacs eingehen: Du hast
gesagt, da kann nicht jeder mitmachen. – Nein, es kann nicht immer
überall jeder mitmachen, es gibt natürlich auch gewisse
Voraussetzungen für manche Studien.
Wir haben sehr deutlich im Ausschuss
gehört – ich glaube, du warst auch
im Ausschuss –, dass die Anzahl von 500 Personen regelbar ist,
aber
es muss jetzt einmal etwas festgelegt werden; und auch wie viel schlussendlich
mit eventuellen Förderungen finanziell dann aus eigener Tasche zu zahlen
ist, hängt eben an den Voraussetzungen, welche die entsprechende Person,
die das Studium absolvieren will, mitbringt. Man kann also jetzt nicht eine
Summe X sagen. Du hast 10 000 Euro genannt, aber am Ende des
Tages kann es auch viel weniger sein. Es kann individuell auch mehr sein. (Beifall
bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP.)
Um jetzt zur Sache zu kommen: Psychotherapie hat in Österreich tatsächlich eine sehr lange Tradition. Basierend auf der Grundlagenarbeit von Sigmund Freud entwickelten sich unterschiedliche Arbeitsfelder und auch Therapieansätze.
Als 1990 das erste österreichische Psychotherapiegesetz
beschlossen
wurde, war dieser gesetzgeberische Schritt sowohl für die betroffenen
Patient:innen als auch für deren psychotherapeutische Behandlung
sowie für
die psychosoziale Versorgung ein Meilenstein. Die Psychotherapie erlebte einen
erneuten Aufschwung.
Gleichzeitig entwickelte sich damit eine erhöhte
Nachfrage, welche von
den bisher zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten damals nicht abgedeckt
werden konnte. Mit dem Psychotherapiegesetz wurde folgerichtig
ein eigenes Berufsrecht für Psychotherapeutinnen und -therapeuten
geschaffen, welches den Berufszugang erstmalig regelte.
Dabei wurde unter anderem insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin, Patient und Therapeutin, Therapeut durch die Einführung einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht gestärkt. Durch die erfolgte Ausformulierung von Berufspflichten sollten die Rechte von Patientinnen und Patienten verankert werden.
Die jetzt vorliegende Neufassung des Psychotherapiegesetzes
bildet folgerichtig die Weiterentwicklung und Fortsetzung dieses Weges in
Österreich durch
eine Ausdifferenzierung des Ausbildungs- und Berufsrechts unter Einbeziehung
der Erfahrung und Entwicklung der letzten 30 Jahre ab.
Der Neufassung des Psychotherapiegesetzes sind intensive
Beratungen, unter anderem mit dem Berufsverband, dem Psychotherapiebeirat,
vorausgegangen, um ein zeitgemäßes Gesetz zu schaffen, das
den gesundheitspolitischen Zielen, insbesondere der Versorgung von Patientinnen
und Patienten
Rechnung tragen kann.
Ein Kernstück der Neufassung – ich werde später noch mehr darüber sagen – ist die akademische Ausbildung, ein wichtiger Schritt, der auch in anderen Gesundheitsberufen bereits vollzogen wurde.
Die künftige Ausbildung zur Psychotherapeutin beziehungsweise zum Psychotherapeuten wird dreigliedrig sein: ein Bachelorstudium, gefolgt von einem Masterstudium, gefolgt von einer postgraduellen psychotherapeutischen Fachausbildung. Diese soll in Zukunft in psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen und in psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen erfolgen, also zum Beispiel im niedergelassenen Bereich, insbesondere in psychotherapeutischen Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften, in psychotherapeutischen Ambulanzen, Krankenanstalten oder Einrichtungen mit klinikartigen Settings. Die psychotherapeutische Ausbildung wird in Zukunft mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen, der psychotherapeutischen Approbationsprüfung.
Dieser Gesetzgebungsprozess ist vor dem Hintergrund
steigender psychischer Belastungen und Erkrankungen in der
österreichischen Bevölkerung zu
sehen. Ich möchte auch noch einmal darauf verweisen, dass mit dem Psychotherapiegesetz 2024
das Ziel der Fortschreibung des Weges der österreichischen
Psychotherapie als Kernkompetenz einer ganzheitlichen und leistbaren
Gesundheitsversorgung noch weiter verfestigt wird. So tragen wir
dem Grundsatz einer niederschwelligen Versorgung, insbesondere auch im Sinne
der Prävention, und das ist ganz wichtig, nun nochmals verstärkt Rechnung. – Danke.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.11
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder. Ich erteile es ihr. – Bitte.
Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher hier
im Saal und zu Hause via Livestream! Psychische Erkrankungen werden immer
präsenter und psychische Gesundheit wird
immer wichtiger. Wir alle erleben das tagtäglich in unserem Umfeld. Unser
Ziel muss es sein, Menschen mit diesen Erkrankungen die bestmögliche
Versorgung und Unterstützung zu bieten.
Deshalb ist dieser heutige Beschluss, mit dem das Psychotherapiegesetz geändert wird, wirklich wichtig für die Menschen, die davon betroffen sind. Es ist ein nächster wichtiger Schritt, und mit diesen Schritt schaffen wir die Grundlage dafür, dem Mangel an Fachkräften in der Psychotherapie und an niedergelassenen Angeboten entgegenzuwirken.
Gesundheit ist unser höchstes Gut, und psychische Gesundheit bildet das Fundament für ein erfülltes, glückliches Leben. (Beifall bei der ÖVP.)
Österreich hat in der Entwicklung der Psychotherapie
eine Pionierrolle eingenommen. Das hat meine Vorrednerin schon
ausgeführt. Das 1990 beschlossene Psychotherapiegesetz
schuf erstmalig klare rechtliche Rahmenbedingungen
für die berufliche Tätigkeit von Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten. Es etablierte psychotherapeutische Versorgung als
wesentlichen Bestandteil des österreichischen
Gesundheitssystems und beseitigte eine zuvor bestehende Rechtsunsicherheit
sowohl für die Therapeuten als auch für die Patienten.
Heute, 34 Jahre später, setzen wir erneut einen
bedeutenden Meilenstein
in unserem Gesundheitswesen, speziell in der Ausbildung für die
Psychotherapie. Bisher erfolgte die Ausbildung in sogenannten
Ausbildungsvereinen und
war mit Kosten bis zu 80 000 Euro verbunden, was sie für viele
unzugänglich machte.
Herr Kovacs, wie wir schon im Ausschuss gehört haben,
betragen diese
Kosten zwischen 50 000 Euro und 80 000 Euro, und mit der
jetzigen Ausbildung wird das um ein Dreiviertel günstiger! (Beifall bei
Bundesrät:innen der ÖVP.)
Wir führen nun eine dreistufige Ausbildung ein, die
allen Studierenden an öffentlichen
Universitäten offensteht. Diese Gesetzesänderung ermöglicht
breiten
und kostengünstigen Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten und
garantiert damit Chancengleichheit.
Der neue Gesetzentwurf sieht ein zweieinhalbjähriges
Masterstudium an öffentlichen Universitäten vor, für das ein
einschlägiges Bachelorstudium Voraussetzung ist. In Zukunft ist auch
ein spezielles Bachelorstudium in
der Ausbildung für die Psychotherapie geplant.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung wird die praktische Erfahrung in Versorgungseinrichtungen sein, wo die Studierenden auch die Möglichkeit haben werden, ein Einkommen zu erzielen.
Besonders in Zeiten gesellschaftlicher Krisen und
zunehmender Belastungen ist eine starke psychosoziale Versorgung unabdingbar.
Daher ist es essenziell,
dass wir dieses Gesetz heute im Parlament auf den Weg bringen, um
kontinuierliche Verbesserung im Gesundheitswesen zu fördern.
In den letzten Jahren wurden bereits andere gehobene
Gesundheitsberufe akademisiert, zum Beispiel Hebammen und
medizinisch-technische Dienste wie Ergotherapie oder Physiotherapie. Heute folgt
die Psychotherapie, um
den Weg der Legitimation und Etablierung dieses Berufsfeldes als wichtige
Säule im Gesundheitswesen fortzusetzen.
Ich wiederhole es noch einmal: Ziel ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen die bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu bieten, dafür setzen wir uns ein!
Und in Richtung SPÖ möchte ich noch sagen: Wir bauen Hürden ab, wir schaffen Chancen und Zugänge! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.16
Präsidentin
Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist
Herr Bundesrat Günter
Pröller. – Bitte.
14.16
Bundesrat
Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den
Bildschirmen! Ich darf am Beginn Herrn Gesundheitsminister
Rauch alles Gute und rasche Besserung wünschen. Ich bin froh, dass sich
doch noch jemand gefunden hat, den Minister zu vertreten. (Zwischenruf des
Bundesrates Leinfellner.)
Geschätzte Damen und Herren! Wie bereits erwähnt
enthält der Entwurf, neben Änderungen im Psychologengesetz und im
Musiktherapiegesetz, über
30 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes endlich
dessen erste Änderung.
Mit dem Deckel von maximal 500 Studienplätzen,
wobei die Universitäten
die Möglichkeit haben, diese Zahl noch zu reduzieren, wird man sicher
nicht die notwendige psychotherapeutische Versorgung sicherstellen. Man muss
aber positiv erwähnen, dass es mit der Umsetzung zu einer massiven
Kostenreduktion für die Personen kommt, die diese Ausbildung
absolvieren. Die
Preise betrugen ja früher über 80 000 Euro, jetzt sind sie
bei,
glaube ich, 10 000 Euro oder 15 000 Euro. Das ist immer
noch eine Riesensumme für die Menschen, und dadurch werden sicherlich
viele ausgegrenzt.
Trotzdem unterstützen wir diesen Antrag, vor allem,
weil es einen sehr kurzfristigen Abänderungsantrag seitens des
Ministeriums gegeben hat, dass
man es neben den Universitäten auch den Fachhochschulen ermöglicht,
Psychotherapiestudien anzubieten, und dass Personen mit einer Hebammenausbildung
sowie Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium im Bereich
Psychosoziale Beratung der erste Ausbildungsabschnitt des Psychotherapiestudiums
erlassen wird. Das begrüßen wir und fordern wir
schon sehr lange.
Von meiner Seite gibt es zwei
Kritikpunkte zu diesem Gesetz: Erstens kommt es auf jeden Fall zu spät.
Beinahe 34 Jahre haben die Betroffenen darauf
gewartet, dass es kommt. Außerdem wird es erst 2026 möglich sein, diese Ausbildung zu beginnen, und das ist sicherlich zu spät.
Das Zweite ist: Was die
Kostenübernahme anbelangt, auch für die Patienten, ist es
keine vollständige Regelung, sodass der Kostenanteil für Betroffene
nach wie vor sehr hoch ist. Teilweise zwei Drittel der Behandlungskosten
muss man sich selber finanzieren.
Das ist so, und zwar in einer
Situation, in der wir Österreicher einen massiven Bedarf an psychosozialer
und psychotherapeutischer Betreuung haben,
vor allem Kinder und Jugendliche, ausgelöst, wir wissen es, durch
die katastrophale Krisenpolitik während der Coronapandemie.
Ich möchte noch einmal
erwähnen, was da passiert ist und warum es gerade bei jungen Menschen, bei
Kindern und Jugendlichen, so eine massive Zunahme
an psychischen Belastungsstörungen, an Angststörungen, Essstörungen
und sogar leider Gottes Selbstmordgedanken gibt.
Es waren die
Schulschließungen, es waren die Kontaktverbote, es war die Angst, die von
dieser Bundesregierung geschürt worden ist, und das alles hat zu
einer massiven Zunahme an psychischen Störungen geführt. (Beifall
bei der FPÖ.)
Diese Maßnahmen, die
diese Regierung gesetzt hat, haben wir damals
kritisiert und kritisieren wir auch noch heute. Wir vergessen nicht, die
Österreicher vergessen nicht, was Schwarz-Grün, aber auch Rot
und Rosarot unseren Kindern angetan haben und wie sie die Bedürfnisse der
Kinder und Jugendlichen mit Füßen getreten haben.
Die Österreicher und Österreicherinnen werden im
September die Möglichkeit haben, mit dieser Regierungsarbeit abrechnen zu
können. Dazu gehören
wie schon bereits erwähnt die Coronamaßnahmen, die –
Kollege Kovacs hat es auch schon gesagt – Inflationsrekorde, die
Teuerungswelle, die Flüchtlings-
welle, Sanktionspolitik,
Neutralität, die Zwangssteuer der Haushaltsabgabe, Bargeld, CO2-Steuer,
Privatkonkurse, Firmeninsolvenzen, steigende Arbeitslosenzahlen,
Jugendkriminalität, Gewalt in den Schulen. – Das sind
so viele Bereiche, so viele Themen. Die Menschen draußen warten nur mehr
darauf, diese Regierung abzuwählen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.21
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Günther Ruprecht
(ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Besucherinnen
und Besucher
hier im Saal und vor den Bildschirmen! Herr Kollege Pröller, es ist schon
bemerkenswert, wofür man beim Thema Psychotherapiegesetz alles verantwortlich gemacht
wird, aber ich glaube, es gibt in der FPÖ immer so einen Punkteplan,
dass es eben für die vier Themen, die man halt immer bringen
soll, so eine Stricherlliste gibt. Wer dann die meisten Stricherln hat, bekommt
ich weiß nicht was. (Bundesrat Steiner: ... Schweinerei! ...!) Es
ist schon sehr bemerkenswert. Diese ständige Themenverfehlung ist
schon beeindruckend.
Ich darf mich auch recht herzlich bei den Vorrednerinnen bedanken,
bei Kollegin Hauschildt-Buschberger und bei Sandra Böhmwalder. Ihr habt
das sehr, sehr gut aufgezeigt, auch die Errungenschaften. Es gibt ja wirklich
eine lange Tradition in Österreich, was Psychotherapie betrifft. Seit den
Neunzigerjahren, wissen wir ja, gibt es eine Regelung – ich
glaube, initiiert von
der Sozialdemokratie, wenn ich richtig informiert bin –, die aber
nicht ganz ideal war. Es war damals wirklich nur einem kleinen Kreis
möglich, mit sehr,
sehr hohen Kosten diese Ausbildung zu machen. Es war keine akademische Ausbildung,
liebe Kolleginnen und Kollegen. Das wurde mit dieser Gesetzesänderung
klar korrigiert und das ist gut so.
Gestartet wird 2026 mit
500 Studienplätzen. Das braucht es natürlich, die Universitäten
brauchen da einen Vorlauf. Das ist sehr wichtig. Ich darf aber
ausdrücklich unseren Gesundheitssprechern von ÖVP und SPÖ, Seppi
Smolle und Ralph Schallmeiner (Bundesrätin Schumann: Das ist
kein Roter!), Danke
sagen, denn sie haben da wirklich sehr, sehr gute Arbeit geleistet, sehr, sehr
viele Gespräche mit den Stakeholdern geführt – vielen,
vielen Dank!
Natürlich braucht es noch
etwas, vor allem in der dritten Phase dieser Ausbildung. Da sind wir auch
als Länderkammer gefordert, dass wir natürlich
auch in den Bundesländern Plätze zur Verfügung stellen, was auch
die Krankenanstaltengesellschaften betrifft. Dann, muss man ja sagen,
könnte es sogar
sein, dass sich diese Kosten neutralisieren, denn wenn man dann arbeitet, seine
Leistung bringt – in der Supervision zum Beispiel –,
bekommt man etwas
bezahlt und dann könnten sich die Kosten neutralisieren.
Ich darf mich noch einmal sehr herzlich bedanken. Ich bitte um breite Zustimmung, vielleicht auch von der Sozialdemokratie. (Bundesrätin Schumann: Alles gut!) Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.23
Präsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Günter Kovacs,
Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer
Entschließung betreffend „kostenfreie Psychotherapieausbildung
und keine Zugangsbeschränkungen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein
Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend
ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über
soziale Sicherheit
(2460 d.B. und 2515 d.B. sowie 11475/BR d.B.)
Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden (3983/A und 2516 d.B. sowie 11476/BR d.B.)
Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme
daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
stellt nach Beratung der Vorlage am
22. April 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten):
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren!
Liebe Besucherinnen und Besucher! Werte Zusehende! Beim
Tagesordnungspunkt 8 geht es um die
Novelle zu verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen, da etliche Bereinigungen
aufgrund von Höchstgerichtsentscheidungen durch verschiedene Gerichtshöfe notwendig
sind und waren – ein Beispiel mehr dafür, dass die Regierung
nur das korrigiert, was aufgrund von Urteilen bereinigt werden muss.
Wir werden diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen. Warum, erkläre ich
jetzt gleich.
Es fehlt zum einen die wichtigste Bereinigung, und zwar
betreffend die Bestimmung des § 130 B-KUVG. Da geht es um die
Entsendung in die BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – durch die BAK. Seit 2019
wurde von der im Amt befindlichen Regierung nichts –
nichts! – unternommen, um diese Lücke zu schließen. Dabei
droht der BVAEB Ungemach. Es wäre an der Zeit, das Verharren in der
Verweigerung der verfassungsrechtlichen Realität aufzugeben und die
erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zu treffen und die Organe
der BVAEB verfassungskonform neu zu besetzen, damit diese Probleme
nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden. Anerkannte
Verfassungsjuristen und sogar ehemalige Mitglieder des
Verfassungsgerichtshofes befürchten nämlich, dass sämtliche
Beschlüsse des Kontrollorgans rechtswidrig sein könnten, weil
die Zusammensetzung immer noch nicht korrigiert wurde. Trotzdem bleiben Sie untätig. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Der zweite Punkt, den ich beleuchten möchte, ist unser
Pensionssystem, da vor allem die ÖVP – wir hatten heute ja auch
schon einiges an Diskussionen –
das Pensionsantrittsalter immer wieder erhöhen will, es bei 67 Jahren
andenkt. Der Forderung erteilen wir als SPÖ natürlich eine klare
Absage. Der Grund
ist relativ einfach: Sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen ja
gar nicht vor der Frage, ob sie länger arbeiten wollen oder nicht, denn
ein
Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat bereits einen
sogenannten Rehageldbezug oder befindet sich in der Arbeitslosigkeit. Es
liegt also zunächst einmal in der Verantwortung der Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen so fair zu gestalten, dass man auch ohne
gesundheitliche Defizite das Pensionsalter überhaupt erreichen
kann.
Auch hier zeigt sich – und deswegen bin ich auch da –, dass besonders Frauen davon betroffen sind, nämlich davon, nicht aus der Erwerbsfähigkeit heraus in Pension zu gehen, sie sind von großen Pensionsverlusten betroffen. Ich glaube, das ist etwas, was wir ändern sollen.
Die Grundlage für unser
solidarisches Pensionssystem ist ja eine gute und stabile Wirtschaftslage. Der
internationale Vergleich zeigt uns, dass das Pensionssystem – (in
Richtung der jugendlichen Besucher:innen hinten im Saal blickend:) wenn
ich da gerade die Jugend anschaue – auch in Zukunft sicher sein
wird. Je höher die Beschäftigung, je besser die Einkommen, desto
leichter
auch die Finanzierung. Eine gerechte Anpassung der Löhne spielt also nicht
nur für die Kaufkraft hier und heute eine Rolle, sondern auch in Zukunft.
Das
ist natürlich für ein funktionierendes Pensionssystem auch relevant,
wobei ja die Industriellenvereinigung – und das hatten wir heute
auch schon zum
Thema – vor Kurzem eine Pressekonferenz abhielt, und dort hieß
es, alle müssen nun anpacken. 41 Wochenstunden ohne Lohnausgleich
wurden gefordert.
Das Anpacken wurde, glaube ich, lediglich auf die Arbeitnehmer:innen
abgewälzt; was die Wirtschaft dazu beitragen wird, wurde nicht explizit erläutert.
Geschätzte Damen und Herren, Arbeitnehmer:innen arbeiten heute schon mehr, als sie vertraglich verpflichtet sind. Sie leisten heute schon fast mehr als 200 Millionen Überstunden im Jahr. Jede vierte zusätzlich geleistete Stunde wird nicht entlohnt. (Beifall bei der SPÖ.) 2022 und 2023 gab es 47 Millionen unbezahlte Überstunden. Dieser Lohnraub verursacht 1,5 Milliarden Euro Schaden im Jahr für die Arbeitnehmer:innen, und das ist auch Geld, das dem Staatshaushalt einfach fehlt. (Beifall bei der SPÖ.)
Noch ein Punkt, weil ich die Frauen noch einmal vor den Vorhang holen möchte: Wegen der lückenhaften Erwerbsbiografien und auch wegen fehlender Kinderbetreuungsplätze, Carearbeit und der schlechteren Bezahlung verdienen Frauen im Laufe ihres Lebens etwa 580 000 Euro und Männer 1,5 Millionen Euro, was in einer Welt, die Aufmerksamkeit, Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten jenen gibt, die Geld haben, einen Unterschied macht. (Bundesrätin Schuman: Genau!)
Es gibt aber auch zwei akute
Probleme, die derzeit für neue Pensionszugänge lebenslange
Verluste für die Pensionshöhe bedeuten: Erstens kommt die
Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung aufgrund der derzeitigen gesetzlichen
Lage 2025 zum Tragen; wir haben das ja auch schon in der letzten Sitzung
intensiv diskutiert. Bei der namentlichen Abstimmung
haben die ÖVP und die Grünen gegen die Reparatur wichtiger Regelungen
im Pensionssystem gestimmt. (Beifall bei Bundesrät:innen
der SPÖ.)
Leider hängt es vom Geburtstag ab, ob man einen
lebenslangen Verlust
in der Pension hinnehmen muss, denn der Pensionsstichtag bestimmt, wie viel
Pensionsanpassung man im nächsten Jahr bekommt. Hat man Glück und
man ist im Jänner geboren und kann in Pension gehen, bekommt man im
nächsten Jahr die volle Anpassung, im Juli Geborene bekommen nur noch
die
Hälfte, und ist man im November geboren, so wie ich, gibt es gar keine
Anpassung mehr. Türkis-Grün hat zwar für die
Pensionsjahrgänge 2023
und 2024 die Aliquotierung ausgesetzt, aber beim Pensionsantritt mit 2025
schlägt sie wieder voll zu.
Bei der Pensionsanpassung – das muss man sich
auch einmal vergegenwärtigen – geht es ja
grundsätzlich immer um die Wertanpassung für das zukünftige
Leben, auch in der Pension. Es geht ja da nicht um die Vergangenheit, daher ist
ja nicht entscheidend, in welchem Monat ich in Pension gehe,
sondern in welchem Jahr. Es wird ja bei der Berechnung der Pensionen innerhalb
eines Jahres auch nicht differenziert. Es hat auch mit der Anpassung der Pensionen
nichts zu tun. Der Wertverlust muss daher für die nächsten
Pensionsjahre zur Gänze ausgeglichen werden, und die Zahl der Betroffenen,
das möchte
ich jetzt auch noch einmal anmerken, ist nicht klein. (Beifall
bei der SPÖ.) Pro Jahr gehen ja derzeit in Österreich rund
100 000 Menschen neu in Pension –
90 000 davon nicht im Jänner. Sie hätten von der aliquoten
Pensionsanpassung finanzielle Nachteile.
Ein weiterer besonders ungerechter Aspekt in der Staffelung
entsteht nunmehr auch durch die Anhebung des Frauenpensionsalters.
Für die nächsten zehn Jahre, beginnend mit 2024 – also
jetzt –, werden durch die halbjährliche Erhöhung des
Antrittsalters um ein halbes Jahr die Pensionsantritte für die Frauen
in die zweite Jahreshälfte fallen. Ich habe schon vorher erklärt,
dass
das ungerecht ist, und ich finde, das gehört geändert. Hat man
nämlich das Glück und man kann im Jänner in Pension gehen,
bekommt man im Folgejahr die
volle Pensionsanpassung, im Juli nur noch die Hälfte.
Der zweite Punkt: Was wir auch
noch gerne gehabt hätten, wäre die Schutzklausel. Wir fordern
eine Schutzklausel, damit die Kaufkraft der in der Vergangenheit erworbenen Pensionsgutschrift erhalten
bleibt. Die Schutzklausel kommt nur in Zeiten stark ansteigender
Inflation zur Anwendung, die wir gerade
jetzt haben, weil die Aufwertungszahlen in Zeiten einer stabilen Inflationsrate
grundsätzlich höher sind als die Anpassungsfaktoren. Um diese drohenden Pensionsverluste zu verhindern, müssen diese Probleme noch bis zum Sommer gelöst werden.
Ich möchte noch einmal
darauf hinweisen, dass es gerade Frauen sind,
immer Frauen sind, die hier einfach ständig benachteiligt werden, und
daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Mag. Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen betreffend „notwendige Maßnahmen im Pensionsrecht“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert,
dem Nationalrat und dem Bundesrat bis spätestens
12. Juni 2024 eine Regierungsvorlage zur Abschaffung der Aliquotierung der
ersten Pensionsanpassung und zur Einführung einer Schutzklausel in der
Höhe des Anpassungsfaktors (§ 108f ASVG) des jeweils zweitfolgenden
Kalenderjahres für die Aufwertung der Gesamtgutschrift im
Pensionskonto
zu übermitteln.“
*****
Ich bitte hier um breite Zustimmung sowohl von den Männern als auch von den Frauen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.36
Präsidentin Margit Göll: Der von den Bundesräten Mag. Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „notwendige Maßnahmen im Pensionsrecht“ ist somit genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco
Schreuder. – Ich
erteile ihm dieses.
14.36
Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher hier im Bundesrat!
Es geht um die Allgemeine Sozialversicherung und es ist jetzt kein sehr
unüblicher Akt, dass da etwas novelliert
wird. Mein Kollege Markus Koza im Nationalrat hat es ausgerechnet: In den
letzten zehn Jahren, seit 2014, haben wir dieses Gesetz 113 Mal
novelliert. Das ist schon eine ganz gehörige Zahl.
Warum wird dieses Gesetz so oft novelliert? Das hat einen
gewissen Grund. Es gibt Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. Manchmal
betreffen diese Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes direkt das
Gesetz, das ist aber bei dieser
Novellierung, die wir heute beschließen, gar nicht der Fall. Es werden
ganz andere Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, die dann
indirekt, wie ein Kaskadeneffekt, kann man sagen, in ganz viele andere
Gesetze hineinreichen. Das ist zum Beispiel hier passiert.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich weiß, es ist
immer ein bisschen ein Problem, wenn man selbst betroffen ist, aber in diesem
Fall bin ich persönlich
selbst betroffen, denn dieses Gesetz war noch so formuliert, dass Ehen nur
zwischen Mann und Frau möglich sind und dass es nur diese gibt. Jetzt
bin ich allerdings mit einem Mann verheiratet. Das hatten wir ja einem Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes zu verdanken; diesbezüglich hat es ja
die Politik leider nicht geschafft, Gleichstellung herzustellen, das haben die
Gerichte für uns gemacht, das muss man wirklich deutlich sagen. Das
hat natürlich Auswirkungen auf ganz viele Gesetze, in denen Ehen
irgendwo vorkommen, aber immer noch als Mann-Frau-Konstellation definiert
sind. Das
war auch hier der Fall. Jetzt wird das repariert. Es wird quasi ausgemistet,
wenn man das so sagen darf. Alles in dem Zusammenhang, über das vom
Verfassungsgerichtshof irgendwann einmal geurteilt worden ist, wird jetzt novelliert,
und es ist eigentlich eine rein technische Anpassung an schon längst
geltende Praxis. Das muss man auch dazu sagen: In der Praxis wurde der Spruch
des Verfassungsgerichtshofes schon längst gelebt. Es war eben nur noch nicht im Gesetz festgeschrieben. Das holen wir jetzt nach.
Aus meiner Sicht, Frau Kollegin Arpa, gibt es keinen Grund,
dagegen zu stimmen. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)
14.39
Präsidentin Margit Göll: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Bevor ich
jetzt zum Tagesordnungspunkt 8
komme, möchte ich doch die Gelegenheit nutzen, ein bisschen zurück in
den Vormittag zu gehen. Da hat es ein paar Behauptungen in der Aktuellen
Stunde gegeben, die von mir nicht berichtigt werden konnten, da es bei einer
Aktuellen Stunde keine tatsächliche Berichtigung gibt.
Frau Kollegin Jagl und Frau Kollegin Hahn behaupten immer
wieder, die
FPÖ hätte nur eines im Sinn, wenn sie von Familienpolitik redet,
nämlich die Frauen zurück zum Herd zu drängen. – Das
ist nach wie vor von Ihnen
eine Lüge! (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Ich
nenne das bewusst eine Lüge. (Bundesrat Schreuder: Lüge!
Ordnungsruf!)
Worum geht es uns? Wir wollen, dass Frauen und Familien
selber
entscheiden dürfen, welches Familienmodell sie in Anspruch nehmen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin Schartel, ich darf Ihnen für die Bezichtigung der „Lüge“ nun auch einen Ordnungsruf erteilen.
*****
Bundesrätin
Andrea Michaela Schartel (fortsetzend): Sie dürfen. – Es ist aber nach wie vor so:
Frauen dürfen das bitte selber entscheiden. (Bundesrat Schreuder:
Dazu braucht es alle Maßnahmen! Dafür braucht es Kinderbetreuung,
einfach alles, dann hast du Wahlfreiheit! – Zwischenrufe bei der
SPÖ.)
Wenn wir Frauen wirklich unterstützen wollen, muss der Staat auch jene
Frauen einmal richtig unterstützen, die bereit sind, eine
Betreuungstätigkeit zu übernehmen, die der Staat ihnen gar nicht
bieten kann, denn wir haben kein Personal für die Kindergärten, wir
haben zu wenige Kindergärten, es gibt keine Kinderkrippen. Ihr wollt das
aber einfach nicht hören, weil ihr einen ideologischen Tunnelblick
habt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder:
Wir sind ideologisch? Ihr seid ideologisch!)
Alle Frauen, alle Familien – egal
wie – haben das Recht, sich selbst für
diese Dinge zu entscheiden. Und es entscheidet nicht eine grüne Ideologie
oder eine rote oder eine linke Ideologie, wie wir in Österreich leben
dürfen!
(Beifall bei der FPÖ. – Unruhe im Saal.)
So, und jetzt zum Tagesordnungspunkt 8: Herr Kollege
Schreuder sieht das ein bisschen harmloser, er sagt, es sind nur ein paar
kleine Novellierungen
und in Wirklichkeit ist das alles harmlos. Für mich ist es wieder erstens
einmal ein Zeichen, dass bedauerlicherweise unter der jetzigen Regierung Gesetzesvorlagen
nicht den normalen parlamentarischen Weg durchlaufen: dass man rechtzeitig Regierungsvorlagen macht, rechtzeitig
Beschlüsse fasst, sodass
auch ein Begutachtungsverfahren ablaufen kann. (Zwischenruf des
Bundesrates Spanring.) Nein, es wird alles mit einem Initiativantrag
gemacht. Das
ist auch der Grund, warum wir gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen.
Etwas Positives gibt es auch einmal zu sagen, nämlich
bezüglich der
Regelungen des Fristenlaufs der Hinterbliebenenpension bei minderjährigen
Kindern. Bis jetzt war es leider so, dass sie, wenn sie nicht sechs Monate nachdem
der Versicherungsfall eintritt, den Antrag auf Hinterbliebenenpension
stellen, sondern diese Frist versäumen, die Pension erst ab Antragstellung zugesprochen
wurde. Jetzt wird es in diesem Gesetz so geregelt, dass
ihnen, wenn sie bis zu
sechs Monaten nach dem Erlangen des 18. Lebensjahres den Antrag
stellen, ab dem ersten Tag die Hinterbliebenenpension zugesprochen wird.
Das ist auf alle Fälle eine sehr gute Lösung. Trotzdem
werden wir aufgrund der Vorgehensweise diesem Tagesordnungspunkt nicht
zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.42
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark):
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal! Wenn jemand
eine Reise tut, so kann er was erzählen –
ein geflügeltes Sprichwort. Vor allem bekommt es einen besonderen
Stellenwert, wenn er oder sie eine medizinische Hilfe außerhalb von
Österreich in Anspruch nehmen muss. Spätestens dann erst
wird bewusst, dass wir in Österreich ein hervorragendes Sozial- und
Gesundheitssystem (Zwischenruf des Bundesrates Spanring)
in den letzten Jahrzehnten entsprechend aufgebaut und
auch weiterentwickelt haben. Wir sind Weltspitze, geschätzte Damen und
Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der
SPÖ: Vor allem durch die
SPÖ! – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)
Umso unverständlicher ist es, dass aus
parteikämpferischer Manier – wie es die SPÖ, aber vor
allem die FPÖ macht – alles krankgeredet wird, was völlig
gesund und stabil ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel. –
Bundesrat Spanring: Da wünsche ich dir, dass du in der letzten Zeit
niemals in ein Spital gehen
musstest!) Das ist so, wie wenn man einem gesunden Menschen einredet, er
muss krank sein, damit er es endlich auch wird.
Auch Sie, geschätzte Damen
und Herren aus der Fraktion, werden ja
schon an verschiedenen Delegationsreisen teilgenommen haben und werden sicher
auch festgestellt haben, wie nachhinkend auch viele europäische
Länder im Sozial- und Gesundheitswesen sind. (Bundesrat Spanring: Stimmt! Aber wir müssen nicht ...!) Ich hoffe, dass die Teilnahme nicht nur rein aus touristischen Überlegungen vorgenommen wurde.
Ich glaube, dass wir auch alle
gemeinsam auf die erbrachten Leistungen für die Menschen in unserem Land
stolz sein können. Das wissen und schätzen
auch unsere Bürgerinnen und Bürger – trotz unverbesserlicher
Unkenrufe der Opposition, alles schlechtzumachen. Vielleicht kennen die einen
oder
anderen das Prinzip des Bumerangs nicht: Es kommt immer wieder auch alles
zurück. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Bundesrätin Jagl.)
Gerade in schwierigen Zeiten, wie
wir sie zuletzt hatten, mit einer erhöhten Inflation war es unsere
Bundesregierung, die die richtigen Maßnahmen
gesetzt hat, um soziale Härtefälle abzufedern, um Pensionen auch
wirklich in der vollen Höhe anzupassen. In den letzten Jahren wurden gerade
die niedrigen Pensionen mehrmals über dem Inflationsniveau
angepasst – eine Wertschätzung der Bundesregierung den Senioren
und Seniorinnen gegenüber, denen wir
ja auch einen Großteil unseres Wohlstandes verdanken.
Einige der kleinen Änderungen dieser Gesetzesnovelle wurden ja schon angesprochen, ich möchte nur ein paar herausgreifen; einige im Sozialversicherungsgesetz wurden ja schon genannt. Ausgangsbasis für mehrere Punkte sind ja – auch das wurde bereits gesagt – Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes.
Eine Änderung betrifft den
Bereich der Antragsberechtigung bei Waisenpensionen, nämlich die
Schutzvorschriften, die es für Minderjährige gibt,
zum Beispiel auch auf prozessunfähige und volljährige Personen in
vergleichbaren Lagen auszuweiten.
Ein weiterer Punkt betrifft das Rehabilitationsgeld, eine sehr gute Einführung aus dem Jahre 2012, das eine Art Systemumstellung darstellt, nämlich das
Rehabilitationsgeld als eine Art
präventive Maßnahme, um gesundheitliche Risiken
möglichst zu minimieren, um die Menschen auch länger im Arbeitsprozess
zu halten. Die Maßnahme hat Sinn, vor allem auch damit man
wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren kann.
Ein kleiner Punkt, der vielleicht nur wenige Fälle
betrifft, der heute im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes noch nicht
angesprochen wurde, aber wichtig ist, ist die Frage von
Umrechnungen von Währungen, wenn Zahlungen aus dem
Sozialversicherungsbereich über ausländische Konten an ausländische Betroffene
geleistet werden. Diese müssen bei Währungsschwankungen auch
dementsprechend angepasst werden. Das ist auch ein Gebot der
Fairness. Es geht von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus, der
quasi die Mitgliedsländer in Europa beauftragt hat, entsprechende
Maßnahmen zu treffen, um große Währungsschwankungen immer
möglichst rasch auszugleichen.
Das heißt, im Rahmen derartiger Novellierungen findet
eine gewisse Aussondierung der Gesetze statt. Sie werden überholt und
modernisiert, und ungültige, aufgehobene Gesetzestexte werden
beseitigt. Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Novelle im Bereich der
Sozialversicherung gewesen sein. Es
wird wieder Gelegenheit geben, Verbesserungen für Betroffene umzusetzen,
weil sich eben die Gesellschaft, die Rechtsprechung und auch die technische Möglichkeiten
weiterentwickeln – und das ist auch gut so.
Schauen Sie: So, wie auch im persönlichen Bereich Verbesserungen und Weiterentwicklungen eine Chance haben sollten – manche lassen diese Chance leider nicht zu –, wird das auch bei den Gesetzesnovellen unerlässlich sein.
Seien wir doch stolz auf unsere sozialen Einrichtungen und
Errungenschaften zum Wohle jener, für die wir täglich arbeiten,
nämlich für die tüchtigen,
fleißigen Österreicherinnen und Österreicher. Glück auf! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)
14.48
Präsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der
Bundesräte Mag. Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung
einer Entschließung betreffend „notwendige Maßnahmen
im Pensionsrecht“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist
somit abgelehnt.
Bevor wir aber zum nächsten Punkt der Tagesordnung gelangen, möchte ich noch einmal auf die Verhaltensregeln der Parlamentarier (einen entsprechenden Ausdruck in die Höhe haltend) zurückkommen und Sie daran erinnern, dass es diese gibt. (Ruf bei der FPÖ: ... vorlesen!)
Ich denke, es ist eine Unsitte,
dass Bundesräte und Minister ständig
beleidigt werden. Wir sind ganz einfach nach außen hin Vorbilder. Wir
haben die Würde des Hauses zu wahren, und ich würde Sie bitten: Bitte
benehmen
Sie sich entsprechend!
Wir haben hier Besucher im Raum gehabt. Es war für mich
von hier oben erschreckend zu sehen, wie laut es geworden ist, wie unsachlich
die Diskussion plötzlich geführt wurde. Ich bitte um mehr Ruhe im
Raum und natürlich
darum, die Wörter genau und richtig zu wählen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024
betreffend ein Abkommen über die Errichtung des Internationalen
Impfstoffinstituts
(2410 d.B. und 2507 d.B. sowie 11483/BR d.B.)
Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich bitte um seinen Bericht.
Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann. – Bitte.
Bundesrätin
Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte
Damen und Herren! Die rot-schwarz-grün-pinke Einheitspartei hat uns in den
letzten Jahren ja immer wieder verdeutlicht, dass es ganz oben auf ihrer
politischen Agenda steht, Leute in die Spritze zu treiben. (Bundesrat Buchmann:
Lei-lei! – Bundesrat Himmer: Bitte etwas über den
Volkskanzler sagen!)
Sie alle waren es ja, die als Krönung des Coronawahnsinns (Bundesrat Himmer: Etwas mit Volkskanzler sagen!) eine Impfpflicht beschlossen haben, unbescholtene Bürger über Monate hinweg (Bundesrat Himmer: Eingesperrt!) mittels Lockdown eingesperrt haben. – Ja, genau Herr Kollege, und die Gesellschaft, die haben Sie auch ganz tief gespalten (Beifall bei der FPÖ), so wie auch der SPÖ-Landeshauptmann in Kärnten, Peter Kaiser, der Geimpfte und Ungeimpfte mittels gelber Bänder segregieren wollte.
Nach all diesen Erfahrungen, die wir mit Ihnen gemacht
haben, wird es
nicht sonderlich verwundern, wenn wir ganz genau hinhören und hinsehen,
wenn die Bundesregierung wieder Geld für das Impfen haben möchte, wie
etwa beim gegenständlichen Internationalen Impfstoffinstitut.
Neben der schwarz-grünen Leidenschaft für das
Impfen findet sich da auch noch eine zweite Leidenschaft der
rot-schwarz-grün-pinken Einheitspartei, und
zwar die Steuergeldverschwendung. (Beifall
bei der FPÖ.) 800 000 Euro Mitgliedsbeitrag und
60 000 Euro Mietkostenzuschuss will die Bundesregierung für das
Internationale Impfstoffinstitut ausgeben – und das jährlich.
In Zeiten der Teuerung ist das Ganze absolut indiskutabel, zumal
dieses Geld nicht in erster Linie Österreich zugutekommt, sondern es sich
um eine Form
der Entwicklungshilfe für andere Länder handelt. (Zwischenruf bei
der FPÖ.)
Österreich gibt ja ohnehin bereits
Milliardenbeträge für die Entwicklungshilfe aus: 2023 waren
es laut aktueller Prognose über 4 Milliarden Euro an hart
erwirtschaftetem Steuergeld der Österreicher, das die Regierung mit
beiden Händen beim Fenster rauswirft, und das noch dazu mit zweifelhaften
Erfolgen. In diesem Zusammenhang darf ich auf den von der FPÖ
vorgelegten Reformplan für die Entwicklungshilfe hinweisen, denn
es braucht grundlegende Änderungen in dieser Angelegenheit.
Rund 4,5 Millionen Euro will Schwarz-Grün also nun
zusätzlich in den
nächsten fünf Jahren für dieses Internationale Impfstoffinstitut
aufwenden. Dabei hat das Impfstoffinstitut ja offenbar auch andere
Möglichkeiten
der Mittelaufbringung. Es können sich nämlich auch Private einkaufen
und damit einen starken Einfluss auf die dortigen Entscheidungen erlangen.
Diese Intransparenz ist gerade im Gesundheitsbereich abzulehnen; Intransparenz
beim Thema Impfen führt sonst vielleicht in weiterer Folge wieder zu
Situationen,
von denen man in der Zukunft dann wieder in geheimen Protokollen
lesen kann – Stichwort RKI-Protokolle: Nicht nur in Deutschland,
auch in Österreich wurden falsche Impfnarrative verbreitet und
bewusst mit der Verunsicherung der Bevölkerung gearbeitet beziehungsweise
wurde diese Verunsicherung von Ihnen aktiv verstärkt.
Weder beim Impfwahnsinn der Einheitspartei noch bei der schwarz-grünen Steuergeldverschwendung werden wir mitmachen, und daher stimmen wir hier ganz klar dagegen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.55
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Isabella Kaltenegger. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Kennen Sie noch die alten
Schallplatten? (Bundesrat Buchmann: Welche?) Wenn
diese alten Schallplatten einen Kratzer gehabt haben, dann sind sie irgendwie
immer (mit der rechten Hand eine Kreisbewegung ausführend) in einen
Wiederholmodus gekommen. Wenn ich ehrlich bin, kommt es mir (in
Richtung FPÖ) beim Thema Impfen schon so vor: Es spult sich (neuerlich
mit der rechten
Hand eine Kreisbewegung ausführend) immer wieder das Gleiche ab. (Heiterkeit
und Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Spanring:
Das wird genau so weitergehen, versprochen! ... immer wieder vorhalten!)
Es scheint Ihnen an Themen zu fehlen, liebe Kolleg:innen der FPÖ – aber kommen wir wirklich zu den Fakten! (Bundesrat Steiner: ... Kritik ...!)
Das Internationale Impfinstitut ist keine Neuerfindung,
sondern das gibt es schon lange. Es hat seinen Hauptsitz im südkoreanischen
Seoul und den europäischen Hauptsitz in Stockholm; Wien soll nun
zusätzlich zum Europabüro in Stockholm als weiterer Standort dienen.
Das Internationale Impfstoffinstitut ist eine gemeinnützige
internationale Organisation (Ruf bei der FPÖ: Gemeinnützig!),
die sich die Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung
sicherer, wirksamer und erschwinglicher Impfstoffe zum Ziel gesetzt hat. (Bundesrat Steiner: Impfen ...!) Die zu
Forschungszwecken hergestellten Impfstoffe dürfen vom Institut
auch nicht verkauft werden. – Somit sind alle Fakten einmal am
Tisch.
Ich glaube, es ist unbestritten: Impfungen gehören zu
den größten Errungenschaften der Menschheit (Beifall bei
ÖVP und Grünen) und Impfungen retten Leben: Denken wir an Pocken,
Kinderlähmung oder auch die sehr aktuelle
HPV-Impfung, die nachweislich gegen Krebs schützt. (Bundesrat
Steiner: Die Coronaimpfung! Die Coronaimpfung nicht vergessen!) Die
Liste ist unendlich lang. (Bundesrat Steiner: Coronaimpfung!)
Österreich, vor allem Wien, ist weltweit anerkannt als
beliebter Sitz
für internationale Organisationen; darauf sind wir auch stolz. Das und
unsere zentrale Lage sind sicher Gründe, warum wir uns sehr gut als
Zweigstelle
eignen. Wir leben in einer vernetzten Welt, und gesundheitspolitische Probleme
können wir nicht alleine lösen. Internationale Zusammenarbeit und Austausch sind
dringend notwendig, und auch eine gute Eigenversorgung in Europa ist sicher ein
kluger Weg in die Zukunft.
Jetzt möchte ich noch zu
den kritisierten 800 000 Euro Mitgliedsbeitrag kommen. Na, da
haben wir wenigstens einen Mehrwert: erhöhte Impfstoffsicherheit durch
Einbindung der Schlüsselakteure, Zusammenarbeit
mit Universitäten und Forschungseinrichtungen, Zugang zu
wissenschaftlichen Experimenten, zu Daten und Laboreinrichtungen. (Ruf bei der FPÖ: Wissenschaftliche Experimente! –
Weiterer Ruf bei der FPÖ: Experimente!) Das alles
sind
Investitionen in die Zukunft, und das verstehen natürlich nicht
alle –
das ist mir schon klar. (Heiterkeit bei der
FPÖ. – Bundesrat Spanring: Ihr seid so ...!)
Wenn ich zu Hause auf meinem
land- und fortwirtschaftlichen Betrieb
Bäume setze – ein paar Tausend pro Jahr –, dann
werde ich nichts mehr davon haben, auch meine Kinder nicht, aber meine
Enkelkinder. So weit denken
nicht viele in die Zukunft, aber wir in der Steiermark sind auch das
Forschungs- und Entwicklungsland Nummer eins, und wir sind stolz darauf. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)
Das sind also nachhaltige
Investitionen, und das ist auch der Unterschied – weil Sie gesagt
haben, das Geld wird zum Fenster hinausgeworfen: Nein, das
ist nicht so! Und es ist immerhin eine nachhaltige Investition, nicht so wie
das Polizeipferdeprojekt des Herrn Kickl: Dabei sind nämlich mehr als
2,3 Millionen Euro ohne einen Mehrwert aus dem Fenster hinausgeworfen
worden. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Oh-Rufe bei der
ÖVP.)
Ich hoffe, ich konnte überzeugen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: Im Herbst kommen die Pferde wieder! – Ruf: Nach Piber!)
14.59
Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ,
Steiermark): Frau Vorsitzende! Hohes
Haus! Liebe Österreicher! Isabella, auf deine Rede darf ich gleich einmal
eingehen,
und ich muss da wirklich eines sagen: Lieber Pferde bei der Polizei als Esel in
der Regierung! Das muss man schon einmal klar festhalten. (Beifall bei der
FPÖ. –
He-Ruf bei der ÖVP.)
Aber ja: Ich meine, das war heute überraschenderweise eine Rede von der ÖVP mit recht viel - -
Präsidentin Margit Göll: Ich muss Ihnen das Wort entziehen und einen Ordnungsruf erteilen.
Ich habe gerade davon gesprochen: Niemand hier herinnen hat
es notwendig, von Ihnen oder von euch ständig beschimpft zu
werden – niemand!
(Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Sie vergessen die
Würde des Hauses. Mein Wort hält nicht einmal 1 Minute. (Bundesrat
Steiner: Ja, weil das unwichtig
ist! Dein Wort ist ...!)
*****
Bundesrat Markus Leinfellner (fortsetzend): Frau Präsidentin! Wenn Sie von der
Würde dieses Hauses sprechen, wundert es mich ja, dass Ihnen nicht die
Tränen kommen. Was war denn die letzten vier Jahre in dieser
Bundesregierung (Beifall bei der FPÖ) mit: Die Impfung wirkt, und
jeder, der nicht geimpft ist,
ist illegal in Österreich!?
Was war die letzten vier Jahre
mit Ihrem Coronaregime, Frau Vorsitzende? Sie waren da genauso dabei, bei dem
ganzen Wahnsinn in diesem Haus. (Ruf
bei der FPÖ: Wo war da die Würde?) Na, da frage ich mich: Wo war
die Würde in diesem Haus? Wo war die Würde, die Sie heute so
groß preisen? (Beifall
bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Heuchlerin!
Heuchlerin! Heuchlerin!)
Aber ja, - -
Präsidentin
Margit Göll: Ich muss mich noch
einmal zu Wort melden. (Bundesrat Steiner: Heuchlerin!) Ja, ich
weiß, Ihnen oder euch ist das egal. Ich bin
keine Heuchlerin (Bundesrat Steiner: Na sicher!), und ich
wünsche auch nicht - - Ich habe das Wort, Herr Bundesrat (Bundesrat
Steiner: Ja, ...!), als
Präsidentin.
Wie gesagt: Hier hat es niemand notwendig, beschimpft zu
werden. Drücken Sie sich bitte anders aus! (Beifall bei ÖVP und
Grünen. – Bundesrat Steiner:
Heuchlerin! Heuchlerin!)
Bundesrat Markus Leinfellner (fortsetzend): Vielleicht geht das Mikro wieder? – Danke.
Frau Vorsitzende! Ich weiß schon, dass ihr das nicht
hören wollt. Ihr habt in dieser Legislaturperiode die Menschen in diesem
Land drangsaliert. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Ihr
habt die Menschen in diesem Land in den
Wahnsinn getrieben, ihr habt die Menschen in diesem Land in eine Nadel
getrieben. (Bundesrat Himmer: Wahnsinn, dass das ...!) Heute
sind wir
so weit, dass keine Impfschäden in Österreich anerkannt
werden – Impfschäden, die ihr in diesem Land verursacht habt! (Beifall
bei der FPÖ.) Heute wollt
ihr nicht zu diesen Fehlern stehen, und das, das ist nicht nur
heuchlerisch, sondern das verletzt die Würde des
Hauses, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Vizepräsident Reisinger
übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt aber zurück zu meiner Vorrednerin: Ich habe ja
gesagt, das war eine Rede mit recht hohem Wahrheitsgehalt. Zum Thema
gemeinnütziges Institut:
Wenn ich das Wort gemeinnützig zerlege, dann haben wir gemein und
nützig – somit hätten wir ja schon einmal 50 Prozent
Wahrheitsgehalt bei dieser
Aussage drinnen. (Bundesrätin Schumann: Da werden sich alle
Vereine bedanken, wenn man die so ...
– gemeinnützig!) Du
hast ja auch von einem wissenschaftlichen Experiment
gesprochen, und nichts anderes haben wir vier Jahre lang in diesem Haus
gepredigt.
Meine Kollegin hat schon sehr, sehr viel zu Ihrem
Coronaregime gesagt, sie hat schon sehr viel über die Kosten gesagt:
4,5 Millionen Euro in einer Legislaturperiode, die wir wieder einmal
zugunsten von Entwicklungsländern beim Fenster hinauswerfen. Also ich bin
ja echt froh, dass wir im Herbst wählen gehen, denn diese
Bundesregierung schafft es noch, Österreich zu einem Entwicklungsland zu
machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf an dieser Stelle einen Entschließungsantrag der Bundesräte Christoph Steiner, Markus Leinfellner und weiterer Bundesräte einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorbereitungen
für die Ablehnung des sogenannten ,WHO-Pandemievertrags‘ sowie der
novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften
(IGV) zu treffen und dem Nationalrat sowie
dem Bundesrat monatlich über den aktuellen Verhandlungsstand dieser
Gegenstände zu berichten.“
*****
Ich glaube, ihr habt in diesen viereinhalb Jahren gerade
mit einer Pandemie und mit Impfungen ganz, ganz viel in diesen Land (Bundesrat
Schwindsackl:
Gerettet! Menschen gerettet!) verbrochen, und dem muss endlich ein Ende
gesetzt werden. Ich erwarte mir Zustimmung zu unserem
Entschließungsantrag. –
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.04
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Der von Bundesrat
Leinfellner eingebrachte Entschließungsantrag der Bundesräte Christoph
Steiner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pandemievertrags‘ sowie
der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ ist
genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
An dieser Stelle darf ich Herrn
Bundesminister Schallenberg recht herzlich bei uns im Bundesrat
begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei
ÖVP,
SPÖ und Grünen.)
Wir gehen weiter in der Debatte.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.
15.05
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ,
Wien): Herr Präsident! Sehr
geschätzter
Herr Außenminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich weiß nicht:
Wenn das Wort Impfen fällt, dann verliert die FPÖ offensichtlich
komplett die
Contenance und sieht nur eines: Corona. (Bundesrat Steiner: Ja, aber
du bist wieder munter geworden! Das hat ja einen Vorteil: Du bist wieder munter
geworden!) – Ja, Moment!
Das Internationale Impfinstitut
ist 1997 auf Initiative des UNDP, des Entwicklungsprogrammes der Vereinten
Nationen, gegründet worden und weit, weit weg von allem, was etwas mit
Corona zu tun hat. Der Amtssitz ist
Seoul geworden. Da geht es darum, dass betreffend sichere, wirksame und saubere
Impfstoffe geforscht wird, dass diese entwickelt und bereitgestellt werden.
He Leute, da geht es darum, dass
die Polioimpfung die Kinderlähmung ausgerottet hat! Da geht es darum,
dass die Pockenimpfung zumindest zwei Drittel
der Welt von dieser Seuche befreit hat, da geht es aber zum Beispiel auch um
Impfungen gegen HPV oder für ältere Leute gegen Gürtelrose.
Da entscheidet sich nun ein
internationales Institut, das bereits einen Amtssitz in Europa hat,
nämlich in Stockholm, noch einen zweiten in Wien zu haben.
Wir können darüber doch eigentlich nur froh sein und brauchen nicht
so ein Theater zu machen, wie es hier seit Beginn dieser Debatte
aufgeführt
wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Vielleicht könnten wir die FPÖ begeistern, wenn heute alle Fraktionen sagen: Wir gründen ein Herbert-Kickl-Entwurmungsinstitut sowohl für Human- als auch für Veterinärmedizin, so nach dem Beispiel des Ludwig-Boltzmann-Instituts. – Dann wäre wahrscheinlich der Frieden wieder da. (Zwischenruf des Bundesrates Buchmann. – Bundesrat Spanring: Das war jetzt ...!)
Das brauchen wir nicht, aber was wir brauchen – denn es wird weitere Infektionen geben, es wird auch andere Pandemien, zukünftige Pandemien geben, es werden sich Infektionskrankheiten ausbreiten –, ist ein globales
Netzwerk. (Ruf
bei der FPÖ: Nein!) Was wir brauchen, ist Forschung und Entwicklung
und die Bereitstellung von dringend benötigten Impfstoffen. Impfen
ist nichts Schlechtes! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Kollege Steiner ist ja der
Wortführer bei der FPÖ. (Zwischenruf des Bunderates Steiner.) –
Du bist ein Tiroler so wie ich. (Zwischenruf der Bundesrätin
Doppler.) – Nein, ich erinnere daran, dass das Impfen
schon einmal zu einem fatalen Irrtum geführt hat und damit zum zweiten
Bergiselkrieg.
Die Franzosen haben
nämlich gesehen, in welch erbärmlicher gesundheitlicher Verfassung
die Tiroler waren, weil im ganzen Land die Pocken verbreitet
waren. Da hat die französische Verwaltung gesagt: Wir lassen die
Bevölkerung gegen Pocken impfen, wir helfen ihnen. – Und damals
kam der Spruch
heraus: Wir lassen uns nicht die Ideale der Französischen Revolution
einimpfen!, und es wurde zu den Waffen gegriffen. Das war der wahre Grund
für den zweiten Bergiselkrieg. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) –
Bitte? (Bundesrat Tiefnig: Das war das falsche Impfen!) Ja. Alle
reden vom Freiheitsdrang der Tiroler – nein! Es war Dummheit, nicht
Freiheit.
In diesem Sinne begrüßen wir diesen Staatsvertrag, der hiermit genehmigt werden soll. Wir glauben, dass es gut ist, dass so ein internationales Impfstoffinstitut seinen Sitz in Wien hat, wie überhaupt die Stadt Wien mit ihren ganzen internationalen Organisationen weit, weit in die Welt hinausstrahlt. Dieses Impfinstitut hat hier einen guten und richtigen Platz. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.10
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.
15.10
Bundesrätin
Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen, Zuhörer:innen zu
Hause, auch Besucher:innen hier bei uns im Hohen Haus! Wisst ihr, Kolleginnen
und Kollegen von der FPÖ, es ist
ja eigentlich super, wie berechenbar ihr seid. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) –
Ja, ja, es kommt etwas Gescheites, keine Angst!
Da gibt es Triggerwörter, auf die ihr reflexartig mit
Tiraden an Satzbausteinen reagiert, immer und immer wieder das
Gleiche wiederholend. (Bundesrat Himmer: Und schreien! Schreien tun
sie auch!) – Genau, und schreien tun
sie auch. – Kollegin Kaltenegger hat es ja wirklich gut pointiert
gebracht. (Bundesrat Spanring: Ihr solltet weniger ... und
mehr zu den Leuten hinausgehen!)
Es ist gut einstudiert, das muss man neidlos anerkennen. Das erinnert mich ehrlich
gesagt immer ein bisschen an den Winter Soldier in „The Avengers“,
der durch eine Aneinanderreihung von Wortfolgen aktiviert wird. (Zwischenrufe
bei der FPÖ.)
Genau so ist es auch wieder bei dem Thema. Es geht um ein
Impfstoffinstitut, also um eine medizinische Forschungseinrichtung. Ich
zitiere: Die unabhängige, gemeinnützige und politisch
neutrale Organisation arbeitet mit dem Ziel, „in allen Regionen der Erde
die Entwicklung und Zurverfügungstellung von sicheren,
effektiven und erschwinglichen Impfstoffen zu sichern“. –
Jetzt stellt sich mir schon die Frage: Seid ihr ernsthaft gegen medizinische Forschung,
dagegen, dass Impfstoffe wirklich möglichst allen Menschen zugutekommen und dass alle Menschen dadurch die
Möglichkeit bekommen, sich vor schweren Krankheiten
oder schweren Krankheitsverläufen zu schützen? (Bundesrat Schennach:
Sie sind dagegen! Sie sind ernsthaft
dagegen! – Widerspruch bei der FPÖ.) Wieso seid ihr dann
dagegen? Ich verstehe es nicht. Oder stellt ihr die Erfolgsgeschichte von
Impfungen per se
infrage? – Anscheinend. (Bundesrat Spanring: Nein!
Nein! – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.) –
Ja, genau.
Wir wissen, dass die Entwicklung
von Impfungen gemeinsam mit
höheren Hygienestandards in den letzten 150 Jahren zu einer stark
gestiegenen Lebenserwartung geführt hat. Das ist ein unumstrittener Fakt.
Impfungen gehören – wir haben es schon gehört –
zu den größten Errungenschaften der modernen Medizin. Sie retten
Kinderleben und jedes Jahr mehr als vier
Millionen Menschen, die infolge von gefährlichen Krankheiten wie
Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Masern sonst gestorben wären. Das
sind
Fakten.
Ich finde, jeder hat ein Recht
auf seine eigene Meinung (Bundesrat Steiner: Außer es ist nicht
eure!), aber was man nicht hat, ist ein Recht auf eigene Fakten.
Das sei an dieser Stelle auch einmal gesagt. (Beifall bei Grünen,
ÖVP und SPÖ.)
Für die FPÖ reicht es
aber, wenn ein Tagesordnungspunkt irgendetwas
mit Impfen zu tun hat – und bamm, schon legt ihr los (Beifall bei
Grünen, ÖVP und SPÖ – Zwischenrufe bei der FPÖ),
völlig tatsachenbefreit, weil es euch nämlich nicht um die Sache
an sich geht. Nein, es geht euch darum, politisches Kleingeld mit der Angst von
Menschen zu machen. Der beste Beweis war auch die Ausschusssitzung vorgestern, die
natürlich nicht öffentlich ist. Da hattet ihr Gelegenheit, die
anwesenden Expert:innen zu befragen. – Kein Wort.
(Bundesrat Steiner: Es gab nur eine Expertin!) – Ja,
eine, aber selbst die eine hättet ihr fragen können. Aber nein, kein
Wort, da seid ihr mucksmäuschenstill.
Das hebt ihr euch für die öffentliche Debatte auf (Bundesrat Steiner:
Na logisch!), in der ihr das ausschlachten könnt (Zwischenruf der
Bundesrätin Doppler),
weil es euch nur darum geht, Material für eure sogenannten
alternativen Medien zu produzieren. Das hat Kollege Leinfellner wirklich
eindrücklich mit
seiner Schreierei vorhin bewiesen. Das veröffentlicht ihr dann unter so
wortgewaltigen und klugen Schlagzeilen wie „FPÖ-Steiner zerlegt
SPÖ-Babler“
oder „Christian Hafenecker räumt auf“. (Bundesrat Babler:
Hast du dir den schon einmal angeschaut? Dem muss man ja aus dem Sessel
heraushelfen!) Morgen
findet man dann wahrscheinlich die Schlagzeile: Leinfellner zeigt es dem Bundesrat. –
Na Wahnsinn, wirklich sehr, sehr super. (Beifall bei Grünen, ÖVP
und
SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es geht euch einfach nicht um
die Sache. Wenn ich mir die ganze Coronaphobie – anders kann
ich das nicht mehr nennen – anschaue, dann sehe ich,
ihr seid für eure Wählerinnen und Wähler – ja, Frauen
wählen euch auch, das wären dann die Wählerinnen –,
für viele Menschen selbst in diesem Bereich eine Mogelpackung. Ich werde
euch auch sagen, warum: Immer dann, wenn ein potenziell kontroversiell
diskutiertes Thema auftaucht, schaut ihr euch einmal ein Weilchen um, was die
anderen Parteien so sagen, wie die sich positionieren, wo ihr
möglicherweise eine Nische findet, wo ihr Menschen, die sich unverstanden
fühlen, instrumentalisieren könnt. Und danach, nur danach, beschließt
ihr eure Linie – ja, nur danach und nach nichts anderem. (Beifall
bei Grünen, ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schreuder:
Richtig! Richtig! Jawohl, so
ist es! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Spulen wir ein bisschen die
Zeit zurück, weil ihr es offensichtlich bei euren Schreianfällen ein
bisschen vergessen habt: Anfang 2020 hat die FPÖ der neuen Regierung
in Bezug auf die herannahende Coronapandemie Untätigkeit vorgeworfen. (Bundesrat
Spanring: Weil ihr geschlafen habt!) Ja, Dominik Nepp meinte noch im
Jänner, der Gesundheitsminister würde in der Pendeluhr schlafen.
(Bundesrat Spanring: Ja, war so!) Da habt ihr Maßnahmen
verlangt. Der Kärntner FPÖ-Chef Darmann erklärte Anfang Februar,
dass reines Fiebermessen am Flughafen zu wenig wäre.
FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak hat, Bezug nehmend auf die bis
dahin getroffenen Maßnahmen,
von Placebomaßnahmen gesprochen. (Bundesrat Schreuder: Es hat
gar nicht hart genug sein können!) Nein, es hat gar nicht genug sein
können.
In unserer kleinen
Gemeinde – Mitte März, kurz nach dem Beginn des ersten
Lockdowns – war ein FPÖ-Gemeinderat einer der Ersten, der sich
bei
einer Gemeinderatssitzung mit der Begründung, er müsse seine Familie
vor einer
möglichen Infektion schützen, hat entschuldigen lassen. Also! (Bundesrat Schennach: Den Lockdown hat die FPÖ erfunden!)
Dann war Corona wirklich da und
es wurden Maßnahmen gesetzt – und die FPÖ befand es
für opportun, ihre Forderungen um 180 Grad zu wenden, zu
drehen. Wie gesagt: Ihr seid für eure eigenen Wählerinnen und
Wähler einfach eine Mogelpackung. Daran ändert auch noch so lautes
Poltern nichts.
(Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der
SPÖ.) Das zeigen auch eure Anträge: Anträge wie diese macht
ihr ja nicht, weil ihr von einer
Sache überzeugt seid. Sie sind reine Propagandainstrumente, in denen es
einfach nur darum geht, eure Reden auf FPÖ-TV zu verteilen. (Bundesrat Steiner:
Österreich zuerst heißt der Kanal! Österreich zuerst!)
Ihr schreibt zum Beispiel im
Antrag vom „Hintergrund der Covid-19-Pandemie“. –
Was? Ich dachte, ihr seid nicht der Meinung, dass es jemals eine Coronapandemie
gab. Also was jetzt? Entscheidet euch! Ein bisschen viel Hin
und Her ist das schon. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)
So, zum Schluss: Worum es bei dem heutigen Punkt geht,
haben dankenswerterweise mein Kollege von der SPÖ und meine Kollegin
von der ÖVP schon ausführlich erläutert. Ich möchte noch
hervorheben, dass es dabei eben nicht um die Frage geht, wer sich wann impfen
lässt und wer nicht. (Bundesrat Spanring: So viel
Schwachsinn in einer Rede!) Es geht um Grundlagenforschung, die natürlich
auch in Anwendung gebracht werden muss, und das natürlich in
Zusammenarbeit mit entsprechenden Unternehmen. Es geht auch um internationale
Politik, darum, dass der Amtssitz Österreich weiter gestärkt wird.
Und es geht darum, dass Österreich einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leistet,
damit wir auf die nächste Pandemie besser vorbereitet sind. –
Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP. –
Bundesrat Schreuder: Bravo!)
15.18
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile dieses.
Bundesrätin
Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr
Bundesminister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine Vorrednerin Simone Jagl hat jetzt schon sehr viel gesagt, was
ich auch sagen wollte, aber ich möchte jetzt doch noch kurz ein paar
Worte zum Entschließungsantrag der FPÖ sagen, denn wie bereits
erwähnt ist es einfach wieder eine Angstmache.
Fakt ist: Es gibt noch keinen fertigen Entwurf für
diesen sogenannten WHO-Pandemievertrag. Wenn konkrete Textierungen vorliegen
würden,
könnten wir darüber diskutieren, aber diese gibt es noch nicht. Die
Verhandlungen über eine zukünftige bessere Abstimmung der
Staaten im Falle einer globalen Gesundheitskrise laufen noch.
Klar sind für uns folgende Punkte: Eine verbesserte
Prävention und eine effektive Bewältigung von Pandemien sind im
Interesse Österreichs und auch
im Interesse der Menschen in Österreich. Wir bekennen uns daher zur
internationalen Kooperation mit der WHO, dort, wo sie sinnvoll ist,
behalten
uns aber auch die eigene Entscheidung vor, wenn das notwendig ist. (Bundesrat
Spanring: Es gibt aber keine eigene Entscheidung mehr!)
Wir sprechen uns klar gegen Änderungen der
Bundesverfassung sowie gegen jegliche Einschränkung der Achtung der
Menschenwürde aus. Österreich
wird daher jeden Entwurf detailliert prüfen und nur ratifizieren, wenn die
Entscheidungshoheit über Pandemieprävention und -management auch
weiterhin bei uns in Österreich liegt. (Bundesrat Spanring: Ihr
könnt prüfen und trotzdem zustimmen!) Auch Verbindlichkeiten
über andere Wege werden
klar abgelehnt. Was in Österreich gelten soll, soll auch in
Österreich beschlossen werden, und dem wird bei einer allfälligen
Umsetzung in nationales Recht
Sorge getragen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das gilt darüber hinaus für alle von der WHO
verhandelten Rechtsakte. Keinesfalls wird es eine Möglichkeit geben,
dass die WHO oder die Mehrheit der
in der WHO vertretenen Staaten irgendwelche einschränkenden
Maßnahmen in den Nationalstaaten verfügen kann. Ein solches Ansinnen
würde erstens
von uns keine Zustimmung erhalten, aber ich denke, auch nicht vom
Großteil der übrigen Staaten weltweit.
Die FPÖ sollte die Diskussion bitte faktenbasiert
führen und aufhören,
solche Schreckgespenster an die Wand zu werfen. – Vielen Dank. (Beifall
bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
15.21
Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank. (Bundesrat Steiner hebt die Hand.)
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Ruf bei der
FPÖ: Doch!)
Doch? – Kollege Steiner, ich erteile Ihnen das Wort.
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol):
Ich muss nur kurz auf Kollegen Schennach replizieren, der gesagt hat: Der
Tiroler Freiheitskampf mit Andreas Hofer war kein Freiheitskampf, sondern
Dummheit! (Bundesrat
Schennach: Der zweite! – Bundesrat Schreuder: Da hast
du nicht gut zugehört!)
Also, lieber Herr Kollege Schennach, da ist es gescheiter,
du schläfst
weiter, als dass du so einen Semmel von dir gibst. (Beifall bei der FPÖ.)
Schlaf ein bissel weiter und lass so etwas bitte! – Traurig; aber
gut.
Zur Kollegin Jackl (Bundesrat Schreuder: Jagl mit
G!) – Jagl, Entschuldigung; ich habe es nicht absichtlich falsch
gesagt –, muss man jetzt einmal ganz
ehrlich sagen: So viel Meinung und so wenig Ahnung, deswegen sind wir strikt
gegen die Cannabisfreigabe, denn es macht wirklich weich im Kopf. Da
haben wir jetzt den Beweis wieder einmal gesehen. (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Das geht nicht! Das
geht nicht! Man kann hier nicht
suggerieren, dass jemand Drogen nimmt!) Und dann - -
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Herr Kollege Steiner!
Wir müssen uns leider am Präsidium wiederholen: Ich ersuche wirklich,
wirklich eindringlich, in
den Debattenbeiträgen die Würde und den Anstand des Hauses,
des Parlaments, der Demokratie und des Bundesrates zu wahren. (Bundesrat Schreuder:
Das ist ein Ordnungsruf!) Solche Aussagen sind schädlich,
sie sind peinlich und sie sind auch nicht mehr auszuhalten. Also ich ersuche
Sie wirklich, diese Aussage zurückzunehmen. (Beifall bei der ÖVP. –
Bundesrat Schreuder: Zur Geschäftsordnung!)
Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Das geht dann nach meiner Rede wieder. Du kannst zur Geschäftsordnung reden, Herr Kollege, aber laut Geschäftsordnung nach meiner Rede. Also brauchst du jetzt gar nicht nervös zu werden.
Jetzt habe ich wahrscheinlich etwas falsch verstanden, weil
Kollege
Schreuder zu mir gesagt hat, ich dürfe nicht Drogenkonsum suggerieren. (Bundesrat
Schreuder: Du hast suggeriert, sie würde Drogen nehmen!) Den
suggeriere ich nicht, aber ihr seid ja für die Legalisierung, nicht wir.
Ich suggeriere das nicht. Es tut mir leid, wenn ich das suggeriert habe,
aber ich
habe wahrscheinlich etwas falsch verstanden. (Zwischenrufe bei SPÖ und
Grünen.) Zumindest weiß ich aus den Aussendungen der
Grünen, dass ihr für die
Freigabe von Drogen seid. Wir sind es nicht. – Ich darf bitte meine
Rede fortsetzen.
Kollegin Jagl hat behauptet, dass wir bei Corona quasi nicht
ehrlich waren. – Frau Kollegin, wir haben uns sogar dafür, dass
wir am Anfang harte
und strikte Maßnahmen gefordert haben, bei der Bevölkerung entschuldigt.
Wir haben es aber, als diese Coronageschichte ausgebrochen ist, vor lauter
Angstmache, die betrieben worden ist, nicht besser gewusst. Nur gibt es einen
großen Unterschied: Die Freiheitliche Partei hat sich entschuldigt, weil
wir erkannt haben, auf welchem Holzweg diese Regierung unterwegs ist. Wir haben
über den Tellerrand hinausgeschaut, in andere Länder dieser
Welt, wie diese mit der Pandemie umgegangen sind – und es gab viele
Länder,
die ordentlich damit umgegangen sind. An diesen haben wir uns ein
Beispiel genommen und den Kurs sofort geändert – im Gegensatz
zur Bundesregierung, die die Marschrichtung Kurz vollzogen hat, wie man in
den
geleakten Akten gesehen hat, in denen gestanden ist: Es ist wichtig, der
Bevölkerung Angst zu machen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Mittlerweile sind
diese Dokumente ja öffentlich zugänglich. Und was wurde dann
gemacht? – Dann hat man sich hingestellt und hat
behauptet – nur damit man
es noch einmal in Erinnerung ruft –: Jeder wird jemanden kennen, der
dann aufgrund der Coronaerkrankung tot sein wird.
Wissen Sie, was? – Mittlerweile kennt jeder
jemanden, der einen Impfschaden hat. So schaut es nämlich mit eurer
Zwangsimpfung aus! (Beifall bei
der FPÖ.)
Und wenn ich schon von der Zwangsimpfung rede: Da sitzt er
eh gleich, da sitzt er, der Kurzzeitkanzler. Ins Gedächtnis der
unrühmlichen österreichischen Geschichte werden Sie, Herr
Schallenberg, als der Impfpflichtkanzler eingehen, der in Österreich allen
Ernstes am Ende einer Pandemie die Leute nach unzähligen Drangsalierungen
on top noch mit einer Impfpflicht drangsaliert hat, und das noch dazu mit dem
wohl schlechtesten Gesundheitsminister Mückstein – ihr zwei am
Achensee. Da kann man nur gratulieren. Ich weiß ja – man
hört das immer und ich bekomme auch einen Haufen Zuschriften
dazu –, dass Herr Schallenberg immer so toll empfangen wird, wenn er
woanders hinkommt. Deswegen ist er lieber weit weg im Ausland, weil ihn in
Österreich jeder auf seine Schandtaten anspricht – und das ist auch
gut so, Herr Schallenberg! (Beifall bei der FPÖ.)
Was Sie in Ihrer kurzen Zeit als Aushilfskanzler oder
Ersatzkanzler für Kurz mit der Bevölkerung in Österreich
aufgeführt haben, ist wirklich – nein, ich
will jetzt keinen Ordnungsruf riskieren – nicht auszuhalten gewesen.
Hoffentlich schämen Sie sich im Nachhinein einmal ehrlich dafür. Das
wäre gut – oder
wenn Sie sich hinstellen und endlich einmal zu den Österreichern sagen
würden: Es tut mir leid! Ich weiß nicht, was mich damals am Achensee
geritten hat,
am Ende einer Pandemie die Impfpflicht für alle auszurufen. – Es wäre ehrlich und anständig, sich einmal zu entschuldigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und ihr sagt immer, wie die Kollegin vorhin, die FPÖ
spiele immer die gleiche Schallplatte ab. (Bundesrätin Jagl:
Stimmt ja!) Ich erkläre es euch jetzt, ich
sage es euch. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich warte, bis es wieder
ganz ruhig wird. Ich sage es euch jetzt. (Bundesrat Schreuder: Weil
du keine Zwischenrufe
machst! Geh bitte, jetzt wird es lächerlich!) – Nein,
zwischenrufen ist ja gut, lieber Kollege, ich liebe Zwischenrufe, weil dann die
Rede auch ein bissel lebendiger wird. Ich liebe die Zwischenrufe,
Herr Kollege. Und wenn du „lächerlich“ sagst, dann freut mich
das umso mehr, weil eure lächerliche Politik ja
bald abgewählt wird. Ich liebe Zwischenrufe, weil ich ja gerne auf
Zwischenrufe reagiere. Ich wollte euch jetzt sagen, warum wir diese
Schallplatte immer wiederholen, und das soll ja der Zwischenrufer auch
verstehen: weil
ihr das Feeling und das Gespür für das, was ihr da draußen
angerichtet habt, ein bissel verloren habt. (Bundesrat Schreuder: Bei
jeder Rede verlierst du das
Gespür, wie man mit Menschen umgeht!)
Nur ein Beispiel, weil du gerade hereingerufen hast, Herr Kollege
Schreuder: Ein Gründungsmitglied der Grünen in Tirol hat euch
aufgrund eurer Politik
den Rücken gekehrt und wurde vor zwei Jahren Mitglied bei der
Freiheitlichen Partei – mit voller Überzeugung! So eine Politik
habt ihr gemacht: Ein Gründungsmitglied der Grünen, der einmal
für die Ideologie der Grünen, für Naturschutz, wofür ihr
einmal eingestanden seid, eingetreten ist, hat
euch den Rücken gekehrt und ist zur Freiheitlichen Partei gegangen! So
weit habt ihr es mit eurer Politik gebracht. (Bundesrat Schreuder:
Ja, dann
ist er bei euch, das ist mir wirklich wurscht!)
Das habe ich mir jetzt gar nicht aufgeschrieben, deshalb
danke für den Zwischenruf, dadurch wird es interessanter. Ich habe
mir aber noch ein bissel mehr aufgeschrieben. Deswegen liebe ich ja die
Zwischenrufe, Herr Kollege!
(Beifall bei der FPÖ.)
Kollegin Jagl hat vorhin
gesagt – na, es ist ja echt lustig, wie sich die Grünen
entwickeln –: Ihr wollt im Ausschuss nicht diskutieren, weil dieser
nicht öffentlich ist. Ihr wollt ja lieber öffentlich
diskutieren. – Das war einmal ein Grundprinzip der Grünen!
Natürlich ist es uns lieber, öffentlich zu diskutieren
als in irgendeinem Hinterzimmer im Parlament. Es sind wunderschöne
Ausschusslokale, alles wunderbar, aber mir ist es lieber, ich diskutiere
öffentlich mit euch (Bundesrätin Jagl: Das eine
schließt ja das andere nicht aus!), damit
die Bevölkerung sieht, worum es geht. (Beifall bei der FPÖ.)
Mir ist klar, dass es
mittlerweile viel, viel schöner wäre, wenn man es im Hinterzimmer
machen würde, wenn auch die FPÖ ihre kritischen Fragen im Hinterzimmer
stellen würde – aber nein, das ist nicht unsere Auffassung von
Politik. (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl.) Unsere
Auffassung von Politik ist: für
das Volk, mit dem Volk und direkt am Volk! (Beifall bei der FPÖ.)
Das heißt, wir diskutieren die Missstände öffentlich,
ordentlich und so, dass sie jeder mitbekommt.
Ich freue mich auch, wenn
Kollegin Jagl dann sagt: Na, das ist ja ein Wahnsinn, und auf Youtube hauen sie
dann die Reden raus! – Jetzt weiß ich, warum
die Freiheitlichen auf Youtube – übrigens heißt der Kanal
Österreich zuerst, für jene, die es interessiert – so
viele Klicks haben: weil uns Kollegin Jagl so
fleißig stalkt! (Beifall bei der FPÖ.) Danke schön, das
freut uns wirklich, Kollegin Jagl!
Ich muss jetzt einmal schauen,
wo die Videos der Grünen sind, das muss
ich mir einmal anschauen, damit habt ihr dann auch mehr Klicks, wenn ich mir
das anschaue.
Also, Frau Kollegin Jagl, auch morgen wieder fleißig
Österreich zuerst,
Youtube-Kanal, einschalten, damit die Klicks wieder hochgehen. –
Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.31
Vizepräsident Dominik Reisinger: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftbehandlung. – Herr Kollege Schreuder, bitte.
*****
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ja durchaus auch ein Anhänger von leidenschaftlichen Debatten, aber wenn bezüglich eines Mitglieds dieses Bundesrates aufgrund einer Rede suggeriert wird, es – sie – würde Drogen nehmen, dann ist hier auf jeden Fall ein Ordnungsruf zu erteilen, Herr Präsident. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
15.31
*****
Vizepräsident Dominik Reisinger: Gibt es weitere Wortmeldungen zur
Geschäftsbehandlung? (Bundesrat Schreuder hebt die Hand.) Zur Debatte? – Bitte
sehr, ich erteile Ihnen das Wort, Herr Bundesrat Schreuder. (Zwischenruf
des Bundesrates Spanring.)
Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne, Wien): Ich
werde die Debatte jetzt nicht mehr in die Länge ziehen (Ruf bei der
FPÖ: Nein!), aber, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und
Herren, ich möchte hier schon einen Blick auf die Experten der FPÖ
werfen, die dann eingeladen werden, bei der FPÖ
Reden zu halten und dann als Experte - - (Ruf bei der FPÖ:
Bhakdi!) – Es geht um Herrn Bhakdi (Bundesrat Steiner:
Jawohl!), genau. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe
bei der FPÖ.)
Herr Bhakdi, euer Experte, der wirklich von allen anderen
Immunologen, von allen Experten, die mit Pandemie, mit Viren, mit
Impfungen zu tun haben,
und zwar von Tausenden und Abertausenden weltweit, widerlegt wird, ja das ist
euer Experte. Und dann sitzt ihr hier im Parlament, fordert zum Beispiel
aufgrund eines Deportationsvorwurfs (Zwischenruf bei der FPÖ), dass
es irgendwie NS- - Wie war das? – Es wäre
verharmlosend. Und ihr ladet mit
Herrn Bhakdi einen Antisemiten erster Klasse ein! Er ist antisemitisch (Zwischenruf
des Bundesrates Spanring), er hat gesagt, die Juden hätten das
Böse
von Deutschland gelernt, und macht eine widerwärtige Täter-Opfer-Umkehr
der antisemitischen Art. (Ruf bei der FPÖ: So ein Schwachsinn!) Und
das sind
eure Experten! So schaut es aus! Und dann - - (Bundesrat Spanring:
Weniger Drogen, Herr Kollege! Weniger Drogen!) – Ich denke mir,
das reicht jetzt langsam.
Und dieser Herr Bhakdi - -
Vizepräsident Dominik Reisinger: Einen Moment bitte, ich muss Sie kurz unterbrechen.
Offensichtlich hilft keine Bitte, kein Ersuchen, es gibt
ständig Störrufe. Wir alle wissen, Zwischenrufe sind
grundsätzlich okay und auch erwünscht, aber
in einem erträglichen Ausmaß. Irgendwann ist das Fass voll.
Herr Kollege, ich erteile Ihnen für diesen Wortruf, der
klar zu hören war, einen Ordnungsruf. (Beifall bei
Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen. –
Bundesrat Steiner: Ich habe ja nichts gesagt!)
*****
Bundesrat Marco Schreuder (fortsetzend): Als gebürtiger Niederländer bin ich ja einige Vorwürfe gewöhnt (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der FPÖ – Bundesrat Pröller: Na schau!) – wobei, wir Niederländer können jetzt auch Ski fahren. (Heiterkeit des Redners. – Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Aber Herr Bhakdi, jetzt möchte ich schon wieder
ernsthaft werden, behauptet, es gäbe keinen Beweis, dass die Polioimpfung
irgendeine Wirksamkeit
gehabt hätte. – Liebe FPÖ, schaut kurz einmal her (ein I-Pad, auf dessen Bildschirm eine Grafik zu sehen ist, in die Höhe haltend) – seid so lieb, schaut euch das kurz an! Herr Bhakdi behauptet, es gäbe keinen Beweis dafür, dass die Polioimpfung irgendeine Wirkung hätte. Das sind die Zahlen für Deutschland: 1962 wurde die Impfung eingeführt, und in dem Augenblick gab es in Deutschland keine Poliofälle mehr; 2002 gilt als poliofrei.
Jetzt können Sie natürlich sagen: Ja, das ist
Deutschland, Sie haben ja keine Zahlen aus Österreich!, aber die habe ich
blöderweise tatsächlich nicht gefunden. Ich habe aber Zahlen für
Italien (eine weitere Grafik zeigend) gefunden, und wir liegen ja
schön dazwischen. In Italien wurde die Polioimpfung 1964 eingeführt,
seither gibt es keine Poliofälle mehr. (Ruf bei der FPÖ: Sind
wir eh nicht dagegen!)
Und wenn ich lesen muss, Freiheitliche Partei, dass in
Österreich wieder Kinder an Keuchhusten, an Masern sterben und das
meistens Menschen sind,
die genau in solchen Telegram-Channels, in diesen Filterblasen sind, in denen
ihr eure Youtube-Videos verbreitet (Bundesrat Spanring: Woher
weißt du das?
Das ist unfassbar!), und deswegen Kinder sterben, dann würde ich doch
zumindest so viel Anstand haben, zu sagen: Es gibt Impfungen, die wichtig
sind. Wir sollten doch eigentlich als Volksvertretung, die wir alle
sind – nämlich wir alle sind die Volksvertretung, nicht nur ihr
alleine –, zumindest den
Anstand haben, zu sagen: Liebe Leute, gegen Masern, gegen Polio, das ist bewiesen,
helfen Impfungen! – Das könnt ihr doch auch einmal sagen
(Bundesrat Spanring: Das haben wir eh gesagt! Was ist mit dir?),
damit das nicht passiert und damit keine Kinder sterben müssen! (Beifall
bei Grünen
und ÖVP sowie des Bundesrates Arlamovsky. – Bundesrat Spanring:
Was redest denn du? Das haben wir gesagt! Da ist es ja klar, dass ich einen
Zwischenruf
mache! – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)
Ich finde, dieses Thema ist viel zu ernst – da geht es um das Wohl unserer Kinder –, als dass wir hier daraus politisches Kleingeld machen und uns auf irgendwelche Verschwörungstheorien einlassen. Das geht in dieser Republik
einfach nicht. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
15.36
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Es liegen - - (Bundesrat Steiner hebt
die Hand.) Eine weitere Wortmeldung: Herr Kollege Steiner. – Ich
erteile Ihnen das Wort. (Bundesrat Schreuder: Sie
halten es nicht aus!)
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Kollege Schreuder, ich habe es jetzt einmal gegoogelt, weil du das auch gegoogelt hast, was Bhakdi betrifft.
Bhakdi war bis zum Ausbruch der Coronapandemie ein gehypter
Mikrobiologe, der laut Wikipedia – also keine freiheitliche
Vorfeldorganisation; eins,
zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf,
13, 14, 15, 16, 17 – 17 hochdotierte Preise eingeheimst hat,
aus Deutschland und der
ganzen Welt, für seine medizinische Arbeit. Aufgrund seiner medizinischen
Arbeit wurden Entdeckungen gemacht, die uns in der Medizin ganz weit nach vorne
gebracht haben. Einen Menschen, der so verdient um die Medizin
ist, gibt es hier herinnen sowieso nicht, und diesen so runterzumachen und so
schlechtzumachen, nur weil er jetzt bei der FPÖ bei einer Veranstaltung
war, spricht ganz viel für die Grünen – traurig. (Beifall
bei der FPÖ.)
15.38
Vizepräsident Dominik Reisinger: Es liegt keine Wortmeldung dazu mehr vor. (Bundesrat Spanring hebt die Hand.) – Es gibt doch eine weitere Wortmeldung: Kollege Spanring. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Steiner: Wir können noch 3 Stunden über das Thema reden, kein Problem!)
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich): Sehr
geehrte Damen und Herren! Natürlich kann man das nicht so stehen lassen.
Zum Vorwurf von Herrn Kollegen Schreuder, dass Herr Bhakdi angeblich ein
Antisemit wäre: Die Anzeige, die da eingebracht ist, ist natürlich
wieder
von links eingebracht worden, und wenn Sie nachgeschaut hätten, dann
wüssten Sie, dass Herr Bhakdi von dem Vorwurf der Volksverhetzung
freigesprochen wurde.
Also was wollen Sie jetzt noch
sagen? Wollen Sie jemandem, der freigesprochen wurde, jetzt trotzdem
irgendetwas anhängen, wollen Sie das machen?
(Bundesrat Schreuder: Ich empfinde seine Aussage immer
noch ...!) – Ja, Sie empfinden es, aber Sie stellen sich
hierher und sagen, er sei ein Antisemit.
(Bundesrat Steiner – in Richtung Bundesrat
Schreuder –: Aber Sie sind nicht der Richter!) Das ist derselbe
wie der, der dann, wenn wir Remigration
sagen, reinschreit und von Deportation spricht, wobei Sie genau wissen, worum
es geht. (Bundesrat Schreuder: ... Deportation!) Das ist
wirklich eine ganz,
ganz miese Art der Politik (Bundesrat Schreuder: Aber ihr seid ja so
anständig! Ihr seid so anständig! Austeilen, aber nichts einstecken
können!), und Sie machen
nichts anderes, Sie machen die ganze Zeit nichts anderes als Unterstellungen. (Beifall
bei der FPÖ.) – Ich vertrage es schon.
Und weil das heute wieder von
der ÖVP gekommen ist – wir haben ja neben uns den Bundeskanzler
außer Dienst, der gesagt hat, wir müssen die Zügel
enger ziehen (Bundesrat Steiner: Ungemütliche Weihnachten!),
und weil ja heute wieder über die Polizeipferde hergezogen
wurde –: Erste Frage: Liebe
ÖVP, ihr seid immer die, die über die Polizeipferde herziehen. Jetzt
habe ich eine Frage: Unter welcher Regierung wurde das umgesetzt, war das
Schwarz-Blau? – Ah, ja, das heißt, ihr wart dabei.
Eine zweite Frage zum Thema: Was ist gescheit: ein fix
fertiges Projekt, das eigentlich in den Startlöchern gestanden ist, nur
noch ausgerollt hätte
werden müssen, um über 2 Millionen Euro, wo es Beispiele gibt
aus New York, aus Deutschland, aus der Schweiz, aus Tschechien, wo auch viele
führende Polizisten in Wien gesagt haben, eine Reiterstaffel
wäre sinnvoll, ein solches Projekt vorher zu machen und dann
einzustampfen? Das ist gescheit?
Das habt nämlich ihr, diese Regierung, zu verantworten. Das Projekt war fix und fertig!
Dann hättet ihr halt von Anfang an gesagt, ihr wollt es
nicht, aber das war
nicht der Fall. Also stellt euch nicht hierher und verunglimpft etwas,
was gescheit und gut gewesen wäre, nur weil ihr ein Ziel gehabt habt:
Alles, was von Kickl gut war, danach sofort zu vernichten, damit nur nichts
übrig
bleibt! Genau das war euer Ziel. (Beifall bei der FPÖ.)
Und weil es halt leider immer wieder angesprochen wird, auch
heute von Kollegen Schennach, der ja so viel Ahnung von Medizin hat: Sie
reden immer
vom Pferdeentwurmungsmittel. – Es hat nie jemand von einem
Pferdeentwurmungsmittel geredet. Das Pferdeentwurmungsmittel haben auch
wieder
Sie daraus gemacht. Es ist damals um ein Medikament gegangen, um eines, das ein
Bestandteil eines Pferdeentwurmungsmittels war, das dafür verantwortlich ist,
dass es Millionen Menschen in anderen Belangen das Leben gerettet hat (Bundesrätin
Miesenberger: Aber nicht gegen Corona!), und dessen Erfinder dafür
mit dem Nobelpreis ausgezeichnet wurden. Und Sie und das letzte Mal Kollege
Wanner stellen sich hierher und sagen: Pferdeentwurmungsmittel! Pferdeentwurmungsmittel! –
Leute, was ist denn los mit euch? Also nicht böse sein! (Beifall bei
der FPÖ.)
Wissen Sie, wenn das draußen die Leute sehen, dann
kann man darüber nachdenken, was mit der Würde des Hauses ist, denn
wenn Leute hier herinnen sitzen und gutes Geld bezahlt bekommen –
ja, wir kriegen alle gutes
Geld bezahlt –, die nicht einmal wissen, wie das Medikament
heißt, sondern nur Pferdeentwurmungsmittel sagen, weil sie gar nicht
wissen, wie es heißt,
und sich noch nie über das Medikament selbst Gedanken gemacht haben, das
auch noch nie recherchiert haben, dann ist das, muss ich sagen, die
wahre Schande, und das ist der Würde des Hauses abträglich. Es ist
einfach wirklich zum Schämen mit euch hier herinnen! (Beifall bei der
FPÖ.)
15.42
Vizepräsident Dominik Reisinger: Eine weitere Wortmeldung liegt mir vor. – Ich erteile das Wort.
Bundesrätin Marlies Doppler
(FPÖ, Salzburg): Herr Vorsitzender!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schreuder versucht zu suggerieren, dass
wir Freiheitliche vielleicht gefährlich sind, weil wir bei diesem
Tagesordnungspunkt dagegenstimmen. Sie suggerieren, dass wir
anscheinend, sage ich einmal, das Leben von kleinen Kindern gefährden (Bundesrat Schreuder: Es lassen
sich Leute nicht mehr gegen Masern impfen und nicht einmal gegen Keuchhusten!),
wegen Masern, Mumps und sonstigen Krankheiten. Mitnichten,
mitnichten! – (Bundesrat Schreuder: Das ist aber
so!) Wir sind nicht generell gegen Impfungen, überhaupt nicht. (Beifall
bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf
des Bundesrates Schreuder.) Wir alle haben
Schutzimpfungen – nur nicht Coronaimpfungen. (Beifall bei
der FPÖ.)
Und genau das ist der Grund,
warum wir hier heute dagegenstimmen:
weil wir euch schlicht und ergreifend nicht trauen. (Bundesrat Spanring:
Genau!) Wir trauen euch schlicht und ergreifend nicht! (Bundesrat Schreuder:
Ja,
ich traue dir noch weniger!) Anerkannte Impfstoffe, wie gegen Masern,
Mumps, Hepatitis, ja, keine Frage, die sind gut, aber das sind 20,
30 Jahre lang
erforschte Impfstoffe. Wer garantiert denn, dass da nicht wieder solch ein
Schnellschuss kommt mit irgendeiner komischen Coronaimpfung?
Nein, danke, wir trauen euch nicht und werden daher bei diesem Tagesordnungspunkt dagegenstimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.44
Vizepräsident Dominik Reisinger: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ablehnung des ,WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ vor.
Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von
fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54
Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung
durchzuführen. Ich
gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55
Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch
die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich
mit „Ja“ oder „Nein“. Ich
bitte um eine deutliche Äußerung.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Böhmwalder geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Bevor ich die Sitzung zur
Stimmenauszählung unterbreche, begrüße ich noch unsere
Staatssekretärin Kraus-Winkler. Herzlich willkommen! (Beifall
bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.48 Uhr unterbrochen und um 15.50 Uhr wieder aufgenommen.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 59 abgegebenen Stimmen 10 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 49 „Nein“-Stimmen.
Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:
Bernard;
Doppler;
Kofler;
Leinfellner;
Pröller;
Schartel, Spanring, Steiner, Steinmaurer;
Theuermann.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:
Arlamovsky, Arpa;
Babler, Böhmwalder, Buchmann;
Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;
Fischer;
Geieregger, Gerdenitsch, Gfrerer, Grimling, Gross, Grossmann, Gruber-Pruner;
Hahn, Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;
Jagl;
Kaltenegger, Kittl, Kohl, Kovacs;
Lancaster, Lassnig;
Mertel, Miesenberger;
Neurauter;
Obrecht;
Prügl;
Reisinger, Ruf, Ruprecht;
Schachner, Schennach, Schmid, Schreuder, Schumann, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;
Tiefnig;
Wanner, Wolff;
Zauner.
*****
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024
betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der
Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur
Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der
Organisation der Erdölexportierenden
Länder über den Amtssitz der Organisation der
Erdölexportierenden Länder (2413 d.B. und 2506 d.B. sowie
11484/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 10. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Markus
Stotter. – Ich bitte um den
Bericht.
Berichterstatter
Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den
Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss
des Nationalrates
vom 17. April 2024 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik
Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder
(OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik
Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder
über den Amtssitz der Organisation
der Erdölexportierenden Länder zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch
zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Mag. Christine
Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg):
Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin!
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier bei uns im Saal und werte
Zuseher via Livestream! Im September 2022 hat der Verfassungsgerichtshof
der Republik Österreich eine wichtige Entscheidung getroffen, und zwar
in Bezug auf die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich
und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über deren
Amtssitz, kurz das Opec-Amtssitzabkommen.
Dieses Abkommen, welches seit
dem 10. Juni 1974 in Kraft ist – es ist also fast auf den Tag genau gleich alt wie ich –,
regelt die Vorrechte und Befreiungen
der Opec. Insbesondere wurden damals die Unverletzlichkeit des
Amtssitzes und die Befreiung der Opec sowie ihres Eigentums von der
österreichischen Jurisdiktion festgelegt.
Doch der Verfassungsgerichtshof
erklärte bestimmte Bestimmungen dieses Abkommens für
verfassungswidrig. Warum wurde diese Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof
getroffen? – Die bisherigen Bestimmungen verwehrten den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Opec aufgrund der
Immunität der Opec im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten den Zugang
zu den österreichischen Gerichten. Zudem sah das interne
Organisationsrecht
der Opec keinen angemessenen alternativen Streitbeilegungsmechanismus vor.
Die Konsequenzen dieser
Entscheidung waren bedeutend. Die Opec
wurde völkerrechtlich dazu verpflichtet, einen Rechtsschutzmechanismus
für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit ihren aktuellen und auch ehemaligen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern einzuführen, der den Standards der
Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer gerechten und transparenten Arbeitsumgebung innerhalb der Opec.
Die Opec und die Internationale Atomenergiebehörde sind übrigens jene internationalen Organisationen, die sich als erste bei uns in Österreich niedergelassen haben. Inzwischen haben wir mehr als 40 solche internationalen Organisationen bei uns im neutralen Österreich, und wir profitieren davon, dass viele internationale Organisationen ihren Sitz bei uns haben.
Laut einer Studie des IHS
bieten die internationalen Organisationen
nicht nur Arbeitsplätze für Österreicherinnen und
Österreicher, nämlich rund 15 000, sondern es profitieren auch
viele Sektoren und Wirtschaftszweige, vor allem die
Beherbergungsbetriebe, also die Hotellerie, und die Gastronomie –
das wird die Frau Staatssekretärin freuen –, da es viele mit
den internationalen Organisationen in Zusammenhang stehende Veranstaltungen gibt.
Auch für die
internationalen Schulen ist die Ansiedlung vieler internationaler Organisationen
in Österreich ein großer Vorteil, da diese Organisationen auch
viele ausländische Mitarbeiter beschäftigen, die ihre Kinder meist
auf internationale Schulen schicken, aber auch der Handel profitiert sehr von
den vielen ausländischen Mitarbeitern, die durch die Ansiedlung dieser
Organisationen in Österreich leben und natürlich auch in
Österreich ihr Einkommen ausgeben.
Der jährliche Wertschöpfungseffekt in
Österreich beläuft sich auf rund 1,3 Milliarden Euro. Man sieht
also, wie sehr Österreich davon profitiert, dass aus allen Teilen der
Welt, auch aus unterschiedlichsten Systemen, Organisationen
beziehungsweise Diplomaten zu uns kommen, um im neutralen Österreich
auf diplomatischem Weg und im Dialog gemeinsam an Lösungen
zu arbeiten.
Das Ziel ist es, dass wir auch weiterhin ein attraktiver
Standort für internationale Organisationen und deren Mitarbeiter bleiben.
Ich bitte Sie daher, der gegenständlichen Änderung des Abkommens
zwischen der Republik Österreich und der Opec zuzustimmen. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie
des Bundesrates Gross.)
15.56
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ,
Wien): Herr Präsident! Sehr
geschätzter Herr Außenminister! Frau Staatssekretärin! Liebe
Kollegen und Kolleginnen!
Liebe frühere Präsidentin unserer Versammlung, die Opec hat es aber
schon vorher gegeben. Die Opec war nicht in Wien zuerst ansässig, sondern
in
Genf. Das war eine Vereinigung arabischer Länder gemeinsam mit Venezuela.
Es gab damals einen Außenminister namens Bruno Kreisky, der die Opec von
Genf nach Wien geholt hat. Das ist ein bisschen die Geschichte.
Nach dem Ansässigwerden
der Opec kam aber 1976 – und das ist etwas ganz besonders
Erfreuliches – auch der Opec Fund for International Development, also
die Entwicklungshilfeorganisation der Opec, nach Wien. Diese residiert in
einem eigenen Haus am Ring und hat nicht weniger als – wenn
ich das letzte Jahr anschaue – 1,7 Milliarden Euro an
55 Projekte ausbezahlt. Das ist eine enorme Leistung. 42 Prozent
dieser Summe gehen nach Afrika, was besonders erfreulich ist.
Hier geht es aber jetzt gar
nicht um Energie und auch nicht um internationale Organisationen, sondern es
geht um einen Rechtsschutzmechanismus. Internationale Organisationen
unterliegen aufgrund der Immunitäten für internationale
Organisationen nicht der Rechtsprechung des jeweiligen Landes.
Gerade bei Arbeitsrecht und Familienrecht bedarf es eines Rechtsschutzmechanismus, um Streitigkeiten solch großer und kleiner Organisationen zu klären.
Im Rahmen des Europarates hatte
ich einmal die undankbare Aufgabe, dies mit dem internationalen Patentamt
durchzuspielen. Ich habe noch nie so ein Minenfeld gesehen. Viele Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen des internationalen Patentamtes dürfen das Amt nicht
betreten, weil es eben keinen Rechtsschutzmechanismus
in diesem Sinne gibt. Andere, kleinere Organisationen schließen
sich zusammen und nehmen gemeinsam einen in Anspruch
oder hängen sich an einen größeren an. Auch das ist
möglich. Wichtig ist aber, da es immer wieder arbeitsrechtliche
Streitigkeiten in solchen Institutionen gibt, dass es einen
solchen Mechanismus gibt.
Frau Schwarz-Fuchs und ich
haben an die Geschichte erinnert: dass das schon 1965 war. Damals hat man das
in dieser Form noch gar nicht berücksichtigt. Deshalb
müssen wir diesen Mechanismus schaffen, weil der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof dies einfordert, die Opec auch völkerrechtlich dazu verpflichtet
ist und auch der Verwaltungsrat so etwas bereits 2022 vorgelegt hat. Nun geht
es darum, dass wir dies von österreichischer
Seite als amtssitzgebendes Land akzeptieren.
Allerdings werden wir das Thema
bald wieder haben, denn auch der Opec Fund muss einen solchen
Rechtsschutzmechanismus machen, weil es das
auch 1976 noch nicht in der Form gab, wie es der Europäische Menschenrechtsgerichtshof
will und wie es mittlerweile völkerrechtlich völlig
klar ist.
Nachdem die Opec nach Wien gekommen ist, ist eine andere große Organisation ebenfalls nach Wien gekommen, nämlich die Internationale Atomenergiebehörde. Das heißt, in Wien sitzen zwei der mächtigsten und interessantesten Energieagenturen. Das ist gut so.
Ich teile durchaus die Ansicht meiner Vorrednerin: Das
bringt sehr viel internationale Bewegung in dieses Land. Wir hatten
natürlich auch einen
anderen Moment – wenn wir uns an den Überfall von Terroristen
bei der Ministertagung der Opec in Wien erinnern, bei dem es auch Tote
gab. Die
damalige Regierung hat ein Blutbad durch sehr diplomatisches Verhandeln in
dieser Situation verhindert – Stichwort Carlos.
Das macht aber eben Wien und Österreich zu einem
Zentrum internationaler Politik. Da passen zwei solche Institutionen bestens in
unser Land.
Deshalb werden wir dieser Protokollerweiterung sehr gerne zustimmen. (Beifall
bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ebner.)
16.02
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Wir haben
es jetzt eh gehört: Es geht im Kern darum, dass die Opec
Rechtsschutzmechanismen für ihre Arbeitnehmer:innen bei Streitigkeiten
nach österreichischem Recht umsetzen
muss. Es ist gut, dass das jetzt der Fall ist.
Wir haben im Ausschuss auch ein bisschen nachgefragt und
gehört,
dass versichert wurde, dass solche Regeln – wie überhaupt alle
Privilegien, die internationale Organisationen in Österreich
genießen – im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes für alle
gelten und dass sukzessive alle, die jetzt zum Beispiel diesen
Arbeitnehmer:innenschutz noch nicht haben, diesen
auch werden umsetzen müssen.
Ich freue mich wirklich grundsätzlich sehr über
jede internationale Organisation, die sich in Österreich niederlässt.
Das ist vor allem in Wien der Fall. Das
macht Österreich internationaler, das macht Österreich, Wien bunter,
und das ist etwas ganz Wichtiges und Schönes.
Gleichwohl ist es erlaubt, einen kritischen Blick auf die
Opec zu werfen.
Die Opec gilt zwar völkerrechtlich als internationale Organisation und genießt
wie gesagt auch alle Privilegien. Sie ist aber doch etwas anderes als
andere Organisationen, wie die UNO oder ihre Teilorganisationen und so weiter
oder das Impfstoffinstitut, dessen Errichtung wir gerade vorhin beschlossen haben.
Tatsächlich ist die Opec vielmehr ein Kartell. Sie ist
ein Kartell zur Kontrolle des Erdölmarktes, in dem es
zielgemäß – das kann man ja nachlesen – darum
geht, die Rohölpreise zu kontrollieren oder innerhalb eines Preisbandes zu
halten. Da die größeren Erdölkonzerne, die wirklich Player
sind, alle verstaatlicht sind – das ist übrigens auch
eine Maßnahme der Opec selbst; das steht in den Statuten
drinnen –, handelt es sich bei der Opec de facto um ein staatliches Kartell.
Mitglieder sind so illustre Länder wie der Iran, die
Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Libyen, Algerien, Kuwait et
cetera. Man muss aber dazusagen – und das ist wichtig –,
dass viele erdölexportierende Länder nicht dabei sind –
die USA beispielsweise –, was die Macht der Opec dann
doch wieder sehr stark relativiert. Sie ist eigentlich nicht wirklich
international in dem Sinne, dass sie ein Zusammenschluss aller
erdölexportierenden Länder
im Sinne einer gemeinwohl- und wirtschaftswohlorientierten Verteilung der Reserven
und eines entsprechenden Umgangs mit Förderquoten wäre.
Etwa 40 Prozent der Erdölförderung stammt derzeit aus Opec-Ländern, und der Anteil ist eher im Sinken begriffen. Sie haben aber noch einiges an Reserven.
Allerdings gilt auch für
die Opec-Länder, dass das Zeitalter der fossilen Energieträger, vor
allem des Öls, vorbei ist. Das ist kein Geheimnis, und das wissen die
Opec-Länder natürlich auch. Es ist sehr spannend, zu beobachten,
dass gerade diese teils intensivst dabei sind, ihre Wirtschaft umzubauen, teils
sogar intensiver als andere Länder, die Erdöl importieren
müssen. Also
sie wissen, dass diese Geldquelle in wenigen Jahrzehnten einfach versiegen
wird,
und investieren jetzt wirklich massiv in komplett andere Formen der Energieversorgung, Stichwort Wasserstoff, in Saudi-Arabien et cetera.
Das heißt natürlich auch, dass à la longue die Bedeutung der Opec weiter abnehmen wird. Demgegenüber wird aber die Bedeutung der internationalen Verbände zur Erzeugung erneuerbarer Energie zunehmen. Das ist auch kein Schaden. (Beifall bei den Grünen.)
16.06
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird (3988/A sowie 11474/BR d.B. und 11486/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau
Bundesrätin Isabella Kaltenegger. – Ich bitte
um den Bericht.
Berichterstatterin
Ing. Isabella Kaltenegger: Ich darf
Ihnen den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom
17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird, zur
Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor, ich komme daher
zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt
nach Beratung der Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michaela Schartel. Ich erteile ihr dieses.
16.09
Bundesrätin
Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Vorsitzender! Frau Staatssekretärin! Sehr
geehrte Kollegen! Wie gesagt: Wir sind beim Tagesordnungspunkt 11, bei dem
wir die Erhöhung und Verlängerung
des Handwerkerbonus beschließen. Wir sind auch der Meinung, dass das eine
Möglichkeit sein kann, der Rezession, die momentan gerade im Handwerk
und im Gewerbe vorhanden ist, entgegenzuwirken.
Wir müssen aber gleichzeitig bemerken, dass das
wieder – wie so viele Gesetze, die in letzter Zeit beschlossen
werden – einen großen Teil der Bevölkerung ausschließt,
und zwar aus dem Grund, dass dieser Handwerkerbonus nur digital beantragt
werden kann. Das heißt, man muss ein Smartphone
besitzen, man braucht einen PC, einen Internetzugang, und zusätzlich
braucht man die ID Austria.
Bereits in der letzten Sitzung haben wir den Reparaturbonus
mitbeschlossen, und da haben wir bereits darauf aufmerksam gemacht,
dass da wieder eine Diskriminierung einer Generation stattfindet, weil auch
dieser nur
digital zu beanspruchen ist. Ich finde es eigentlich sehr beschämend, dass
jetzt immer wieder Gesetze beschlossen werden, bei denen eine ganze
Generation ausgeschlossen wird, der wir in erster Linie nach dem Zweiten
Weltkrieg – durch ihren Mut, durch ihre Leistungen – zu
verdanken haben, dass wir heute in diesem schönen Österreich, so wie
es jetzt ist, leben können.
(Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Diskriminierung älterer Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicherstellen!“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird
aufgefordert, in Zusammenhang mit der
Vollziehung des ‚Handwerkerbonus‘ sicherzustellen, dass alternativ
zur Online-Antragstellung jedenfalls eine analoge Antragstellung möglich
ist.“
*****
Ich bitte Sie alle ernsthaft, diesen Antrag anzunehmen.
Auch die SPÖ hat diesbezüglich einen Entschließungsantrag, den sie zu diesem Tagesordnungspunkt einbringen wird und dem wir selbstverständlich zustimmen.
Besonders spannend finde ich
aber, dass sich jetzt, 5 Minuten vor zwölf, auch die
Regierungsparteien dazu entschlossen haben, zu dieser Thematik auch
einen Entschließungsantrag einzubringen, obwohl schon in mehreren
Sitzungen viele, viele Anträge von unserer Seite her und auch von der
SPÖ zu dieser Thematik gekommen sind, dass sie jetzt draufgekommen sind,
dass dieses Thema vielleicht doch behandelt gehört.
Wenn man aber glaubt, dass ihr
in eurem Entschließungsantrag die Abschaffung dieser Diskriminierung
drinnen habt, dann täuscht man sich. Euch geht es
nur darum, dass der Minister prüfen soll, ob es nicht andere
Lösungen, Alternativen, sprich auch eine analoge Antragstellung,
gibt.
Ich verstehe schon, dass die
ÖVP und die Grünen nach diesen vier Jahren,
die ja wahrscheinlich nicht unbedingt sehr angenehm für diese Parteien
untereinander waren, nicht mehr miteinander reden. Dass aber die
ÖVP-Bundesräte jetzt schon einen Antrag im Bundesrat
stellen müssen, damit sie mit dem Minister über etwaige
Gesetzesverbesserungen kommunizieren können,
finde ich sehr spannend, würde ich sagen. Eigentlich muss man dazu nichts
mehr erklären. (Beifall bei der FPÖ.)
Weil mir der liebe Herr Kollege Schwindsackl jetzt wieder so
bejahend zugenickt hat: Ich möchte Ihnen jetzt helfen, dass Sie gute
Argumente haben, warum
Sie unserem Antrag heute zustimmen werden.
Wenn Sie sich erinnern können – die ÖVP vergisst ja immer leicht von einem Tag auf den anderen, was sie sagt –: Sie haben am 12.4. in Radio Steiermark anlässlich Ihrer Wahl zum Landesobmann des Steirischen Seniorenbundes ein Interview gegeben. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Buchmann: Ja, gratuliere!) Da wurden Sie gefragt, was für Sie gerade im Bereich der Senioren und Seniorinnen wichtig ist. Sie haben die Bekämpfung der Altersarmut erwähnt, obwohl Sie nach wie vor behaupten, es gibt keine armen Leute, keine Obdachlosen in Österreich, es ist alles so super und so geil.
Sie haben auch gesagt, Sie
werden für die Abschaffung der Arbeitnehmerpensionsbeiträge
kämpfen, weil es eine Altersdiskriminierung gibt, und –
man staune – Sie haben wortwörtlich gesagt, Sie werden sich
dafür einsetzen, dass sowohl der Reparaturbonus als auch der
Handwerkerbonus analog
für alle Menschen zur Verfügung stehen. Also müssen Sie auf alle
Fälle zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin aber davon überzeugt, dass das Herr Kollege
Schwindsackl nicht machen wird. Warum? – Er ist Mitglied der
ÖVP. Was macht die ÖVP? – Sie verspricht immer
in Ankündigungen das Beste für die Menschen, entscheidet sich aber in
ihrer Verantwortung für das Schlechteste. Deshalb brauchen wir
einen Volkskanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ.)
16.14
Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Keine Diskriminierung älterer Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicherstellen!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist in der Debatte Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile dieses.
16.14
Bundesrätin Sandra Lassnig
(ÖVP, Kärnten): Herr Präsident!
Geschätzte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen hier im
Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher und Zuhörer hier bei uns im
Saal! Der Handwerkerbonus ist ein Teil des Wohn- und Baupaketes, und damit
setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt, um die Bauwirtschaft, die
handwerklichen Betriebe zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern.
Gleichzeitig werden Anreize für Investitionen
im Wohn- und Lebensbereich geschaffen.
Die Maßnahme steigert die
Wertschöpfung vor Ort, hält die Beschäftigung in den Regionen,
unterstützt die regionale gewerbliche Wirtschaft und
bringt eine weitere Entlastung bei den gestiegenen Kosten für
die Handwerksleistungen.
Jetzt aber kurz zu den
Eckpunkten dieses Handwerkerbonus: Insgesamt stehen in den Jahren 2024 und
2025 Mittel in der Höhe von 300 Millionen Euro
zur Verfügung. Förderwürdig sind dabei Arbeitsleistungen von
Handwerkerinnen und Handwerkern. Das betrifft zum Beispiel Renovierungen im
Wohnbereich wie Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Fenstersanierungen
und so weiter – die Förderung ist da sehr
breit –, aber auch Arbeiten beim Hausbau
und bei der Schaffung von neuem Wohnraum.
Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab
einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen
Rechnungshöhe von 10 000 Euro.
Die Arbeitsleistungen müssen gesondert auf den Rechnungen ausgewiesen
werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 000 Euro pro
Haushalt
für das heurige Jahr und maximal 1 500 Euro für das
Jahr 2025. Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend ab dem
1. März 2024 bis zum 31.12.2025.
Die Anträge können ab dem 15. Juli 2024 online gestellt werden.
Es wird möglich sein, in einem Antrag mehrere Rechnungen für die
gleiche
Adresse einzureichen, was auch die Flexibilität dieser Maßnahme
unterstreicht.
Das Ganze soll so einfach und rasch wie möglich
passieren und funktionieren. Der Handwerkerbonus ist, wie schon
gesagt, online mit Angabe des Namens, der Adresse, der Iban und der Rechnung
anzufordern. Zur Identifikation benötigt man entweder die ID Austria, wie
schon gesagt, oder man lädt
einen gültigen Lichtbildausweis hoch.
Natürlich gibt es Personen – das ist
richtig –, die Hilfe bei dieser Onlineeinreichung
benötigen, die vielleicht auch nicht auf Verwandte, Bekannte
zurückgreifen können. Auch da wird aber zusätzliche
Unterstützung bereitgestellt, und zwar durch die Hilfe von den
Gemeinden, Gemeindeämtern, Bürgerservicestellen, und auch die
Handwerkerbetriebe haben ihre Unterstützung kundgetan. So wird da
niemand im Stich gelassen. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)
Die digitale Einreichung der Anträge zum
Handwerkerbonus sorgt für eine unbürokratische Abwicklung und
dafür, dass das Geld bei den Menschen
rasch ankommt. Diese Maßnahme zeigt das klare Bekenntnis der Bundesregierung,
den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und die Lebensqualität durch
verbesserte Wohnbedingungen zu erhöhen.
Ich lade Sie alle herzlich ein, diese Maßnahme zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.18
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch, und ich erteile es ihr.
Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Frau Kollegin Lassnig, herzlichen Dank für Ihre wirklich perfekte Inhaltsangabe. Nur: Wir alle wissen – in der Schule haben wir das schon gelernt –: Wenn man nicht weiß,
worüber man reden soll, wenn man keinen Ausweg weiß,
dann soll man einfach irgendetwas sagen. Irgendwann hört derjenige, der
zuhören soll, eh nicht
mehr zu und steigt aus. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Wieso?
Die Kollegin hat das sehr gut erklärt! – Weitere Zwischenrufe
bei der ÖVP.) – Ja, die Inhaltsangabe. Diese
lenkt aber leider nicht davon ab, dass ihr da wieder gepfuscht habt. Ein
bisschen ist das ja lustig – Handwerker, pfuschen –, aber
die ÖVP hat gezeigt, was sie kann, nämlich pfuschen.
Natürlich ist dieser Handwerkerbonus im Prinzip ein
probates Mittel, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln und auch den Konsumenten
und die Konsumentin zu entlasten. Den gab es ja schon einmal, einige Jahre
nicht. Wir im Burgenland haben den schon öfters gehabt. In der Coronazeit
hat er
sehr gute Dienste erwiesen, vor allem dem Handwerk und dem Gewerbe und auch den
Konsumentinnen und den Konsumenten. (Zwischenruf der
Bundesrätin Schartel.)
Wir begrüßen diesen Handwerkerbonus, aber er ist zu wenig – wenn ich gleich für die Wirtschaft sprechen darf. Wir stehen vor massiven Herausforderungen. Es fehlt an Aufträgen, vor allem in der Bauwirtschaft. Da braucht es noch weitere Impulse.
Frau Kollegin Schartel, ja, ich stimme vollinhaltlich mit
Ihnen überein, was den Handwerkerbonus betrifft. Was ich nicht
unterschreiben kann: Österreich braucht sicher keinen
Volkskanzler Kickl, sondern Österreich braucht die SPÖ. (Beifall
bei der SPÖ. – Zwischenruf
des Bundesrates Steiner.) Da braucht
man nur ins Burgenland zu schauen, wie es den Menschen geht. Aber ja,
Frau Kollegin Schartel, die ÖVP versucht zu reparieren, auch wir von der
SPÖ finden das wirklich lächerlich, da lacht jeder, vom Lehrling bis
hin zum Meister. Es ist immer nur ein Täuschen, Tarnen, Ablenken, aber die
eigentliche Frechheit, sehr verehrte Damen und Herren, ist ja wirklich, dass da
eine offensichtliche Altersdiskriminierung stattfindet. Ihren Lösungsweg,
den finde ich auch super: Hängen wir es doch einfach wieder den Gemeinden
um! Reden Sie mit Ihren Bürgermeisterinnen, mit Ihren Bürgermeistern,
die haben so viele Aufgaben, so vielfältige Aufgaben, und das noch dazu, das ist alles ein bisschen viel. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Geieregger.) – Dann schicken wir alle Menschen zu Ihnen nach Kaltenleutgeben, dann wird es so sein.
Im Burgenland ist es so: Wir können bereits seit
1. April den Handwerkerbonus beantragen, das geht online, das
geht in Papierform, da kann man aufs Amt der Burgenländischen
Landesregierung kommen, es dort direkt
abgeben oder man schickt es per Mail. Wenn man will, geht alles. –
In diesem Sinne: Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
16.21
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile dieses.
Bundesrätin
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem liebe Interessierte, die
hoffentlich unserer Debatte noch folgen! Der Wahlkampf
ist anscheinend schon eröffnet. (Bundesrat Steiner: Logisch!)
Wir leben tatsächlich in sehr herausfordernden Zeiten. In vielen Gesprächen mit kleinen Handwerksbetrieben bei mir in der Region – seien es jetzt Tischlereien oder Maler- oder Bodenlegerbetriebe – bestätigt sich das Bild: Fast alle kämpfen mit sich leerenden Auftragsbüchern und das Thema Fachkräftemangel ist dadurch in den Hintergrund gerückt. (Bundesrat Steiner: Da kann die Regierung ...!)
Die Rezession in der Baubranche
wirkt sich natürlich gerade auch auf
diese Betriebe massiv aus, die traditionell sehr eng miteinander verknüpft
sind. Geht es der Baubranche schlecht, trifft das auch massiv das Handwerk und
auch das Gewerbe, denn, das darf man dabei nicht vergessen, die Bauwirtschaft
ist für mehr als die Hälfte der Umsätze bei den Handwerks- und Gewerbebetrieben verantwortlich.
Eines dürfen wir dabei in
der Debatte nicht vergessen, Kollegin Lassnig hat es schon angesprochen: Diese
Unternehmen sind vor allem in den ländlichen Regionen einerseits
wichtige Arbeitgeber, aber erbringen andererseits auch wichtige regionale Wertschöpfung. Deswegen ist dieser Handwerkerbonus
definitiv eine gute Sache – eine gute Sache für die Unternehmen
und auch für uns als Kundinnen und Kunden. Fast jeder von uns
benötigt Handwerkerleistungen, wenn es um die Sanierung von Wohnraum
geht, wenn es um wichtige Reparaturarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen
zu Hause geht.
Das ist natürlich auch im Sinne des Klimaschutzes
begrüßenswert. Nun gibt es dafür eine Unterstützung, und
das ist auch gut so. (Beifall bei Grünen
und ÖVP.)
Die Beantragung wird sehr
einfach und unbürokratisch online möglich sein: die
Handwerkerrechnung hochladen und dann noch zur Identifikation entweder die Kopie
eines Lichtbildausweises oder die Anmeldung über die ID-Austria. Das ist
der schnellste und einfachste Weg, diese Förderung zu beantragen.
Es ist der schnellste und einfachste Weg für meine Generation; Kollege
Schreuder hat das heute schon einmal angesprochen. Selbstverständlich
ist
es aber wichtig, niemanden von dieser Förderung auszuschließen,
jeder soll die Möglichkeit haben, diesen Bonus beantragen zu können.
Kollegin Lassnig
hat schon einige Möglichkeiten angesprochen.
Ich freue mich deshalb auch über unseren gemeinsamen Entschließungsantrag, den die ÖVP gleich noch einbringen wird, denn ich denke, es ist tatsächlich wichtig, da eine Lösung zu finden. Ich bitte daher um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP.)
16.24
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke schön.
Als Nächster ist Herr Bundesrat Christian Buchmann zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Mag. Christian Buchmann
(ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter
Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
In guten Zeiten
können es viele, in herausfordernden Zeiten können es nur die Guten,
und die ÖVP-geführte Bundesregierung (Bundesrätin Schumann:
Ja, ja!) mit dem
Plan von Bundeskanzler Karl Nehammer beweist einmal mehr (Zwischenrufe bei
der FPÖ), dass diese Bundesregierung erkannt hat, welche Sorgen und
Nöte es am Wirtschaftsstandort gibt.
Durch ein breites Bündel
an Maßnahmen hat diese Bundesregierung (Beifall bei der ÖVP und
bei Bundesrät:innen der Grünen – Bundesrat Steiner:
Da muss
er selber lachen!) nachhaltig bewiesen, dass sie nahe bei den Menschen ist
und mit diesen Maßnahmen auch in die Lebensrealitäten und in die
Lebenswirklichkeiten eingreift. Denken Sie beispielsweise an die
Abschaffung der kalten Progression, denken Sie an die Senkung der
Körperschaftsteuer, denken Sie an das Gründungspaket,
denken Sie an den Energiekostenzuschuss eins und zwei! Denken Sie an die
Erhöhung des Gewinnfreibetrages, der wichtig
für die Unternehmungen ist, damit sie investieren können, damit sie
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter beschäftigen und hoffentlich
neue dazugewinnen können!
Denken Sie an die Senkung der Lohnnebenkosten, an die Reform
der
Rot-Weiß-Rot-Karte, denken Sie an die Transformationsoffensive, an den
Digital-Austria-Act, denken Sie an die Erhöhung der Grenzen für
geringwertige Wirtschaftsgüter, an die Einführung des
Investitionsfreibetrages! Es ist eine breite Palette von Maßnahmen, die
den Unternehmungen dienlich ist, damit den Wirtschaftsstandort
Österreich stärkt und damit auch den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern eine Perspektive gibt. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Handwerkerbonus
ist aus meiner Sicht eine Win-win-Situation. Es ist eine Win-win-Situation
für jene Menschen, die ihren Wohnraum revitalisieren wollen, die in ihren
Wohnraum investieren wollen. Es ist eine Win-win-Situation, weil
damit – das haben
die Vorredner:innen schon exzellent dargestellt – die
Handwerksbetriebe in den Regionen, die durchaus mit Problemen zu kämpfen
haben, die Möglichkeit haben, ihre Dienstleistungen vor Ort anzubieten,
damit die Beschäftigung vor Ort abzusichern und damit auch zum Wohlstand
in den Regionen beizutragen. Denken Sie an die Malerbetriebe, an die
Handwerksbetriebe, an die Baubetriebe, an das Baunebengewerbe – alle
diese Unternehmungen,
die als redliche Unternehmungen am Markt sind, haben die Möglichkeit, zu
zusätzlichem Geschäft zu kommen, und jene, die investieren wollen,
ziehen möglicherweise durch diesen Bonus ihre Investitionen vor. (Beifall
bei
der ÖVP.)
Dieser Handwerkerbonus ist aber auch eine Maßnahme,
das haben wir im Wirtschaftsausschuss diskutiert, die der Schattenwirtschaft
und dem
Pfusch entgegenwirken soll. Ich glaube, das wollen wir alle gemeinsam, denn die
redlichen Unternehmerinnen und Unternehmer tragen durch ihre Steuerleistung sehr
viel zum Wohlbefinden im Land, aber auch zur Kraft der Kommunen, der kleineren
Gemeinden und der Städte bei. So gesehen ist dieser Handwerkerbonus
ein weiterer Win-win-Faktor.
Es ist von den Vorrednern viel darüber geredet worden,
ob es einfach ist, diesen Handwerkerbonus zu beantragen. Ich glaube, dass wir
alle in sozialen Umfeldern leben, in denen Family and Friends
natürlich dabei dienlich sein und mithelfen können, diesen
Handwerkerbonus zu beantragen. Ich bin dem neuen Präsidenten des
Österreichischen Gemeindebundes sehr dankbar dafür, dass er
angekündigt hat, dass die Gemeinden natürlich über ihre
Bürgerservicezentren - - (Zwischenrufe bei der
SPÖ.) Ja, dafür sind sie da, dass sie nahe
am Menschen sind und den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden
dienlich sein können.
Es ist natürlich so, dass
die Handwerksbetriebe da auch ihren Beitrag leisten werden. Natürlich ist
das für viele kleinere Betriebe auch eine bürokratische Herausforderung,
dann bei der Antragstellung noch behilflich zu sein, aber sie werden es gerne
und aus Überzeugung tun, weil sie ihren Kundinnen
und Kunden gerne eine Unterstützung geben. Letztendlich werden
auch Maßnahmen gefunden werden, um jenen, die nicht den Zugang in die
digitale Welt haben, auch analog dienlich zu sein.
In Summe ist es ein Projekt, das den Menschen eine
Win-win-Situation bringt, und ein Schritt, den die österreichische
Bundesregierung gesetzt hat.
Danke, Frau Staatssekretärin, für diese Maßnahme, sie ist ein
weiterer Mosaikstein in der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
Österreich (Beifall
bei der ÖVP) und – nicht ganz unwesentlich –
eine Maßnahme, die der Konjunkturbelebung dient, und das wollen wir
hoffentlich alle. (Beifall bei der ÖVP.)
16.30
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr
geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher! Grundsätzlich kann man sagen, der
Handwerkerbonus ist etwas Positives, gar keine Frage. Wir brauchen das jetzt,
wir brauchen einen Schub für die Handwerksbetriebe. Wir brauchen
jetzt auch ein gutes Halten der Arbeitsplätze, das ist keine Frage. Der
Handwerkerbonus an sich ist also positiv zu beurteilen.
Was halt nicht so positiv zu beurteilen ist, ist die Diskriminierung, die da
passiert. Das ist einfach so, dass sehr viele Menschen bereits jetzt keine
Zugänge
mehr zu Förderungen oder Angeboten der Bundesregierung haben. Das halten
wir für wirklich, wirklich schädlich. (Vizepräsident Ebner
übernimmt den
Vorsitz.)
Es gibt jetzt bei der ID Austria 2,5 Millionen
Menschen, die da sozusagen mitmachen. Es ist gut und wichtig, dass wir uns
auch in der Verwaltung digitalisieren, das ist ja gar keine Frage, wir
brauchen einen Fortschritt. Das ist auch positiv zu bewerten. Wir wissen aber
schon um die Probleme, die wir mit
der ID Austria haben. Es gibt einerseits technische Probleme und auf der anderen
Seite sehr viele Menschen – eben die, die nicht zu den
2,5 Millionen Menschen gehören, die bereits dabei sind –,
die ein Problem damit haben, mit diesem Instrument umzugehen.
Es ist für viele sehr schwierig, einzusteigen, und es
ist vor allen Dingen –
und darauf muss man schauen – für ältere Menschen ein
riesiges Problem, wenn sie keinen Zugang haben. Wenn Sie Förderungen geben
oder Angebote
machen und Ihnen diese Menschen dann sagen: Ich komme da nicht hinein, ich
schaffe das nicht!, ganz ehrlich, ich meine, da muss einem doch das Herz
aufgehen; das kann doch nicht sein! Es sind ja nicht nur ältere Menschen,
es sind ja auch Menschen mit Behinderung, die nicht die Chance auf einen
Zugang haben, weil sie vielleicht mit dem Smartphone nicht umgehen können
oder keines haben oder keinen Internetzugang haben. Da muss man nachschärfen,
das ist ganz klar.
Ganz ehrlich gesagt ist das jetzt nicht nur beim
Handwerkerbonus so,
sondern auch bei allen anderen Förderungen, die Sie haben, wie etwa auch
beim Bundesschatz. Der Bundesschatz wird wieder neu aufgelegt. Ja wunderbar,
Gott sei Dank, endlich einmal eine Anlageform mit ein paar Prozent,
denn die Banken bieten es ja nicht an, sondern die machen nur Gewinne, und Sie
schöpfen sie nicht ab. Das ist gut, das ist fein, aber Sie schreiben hinein:
exklusiv nur über die ID Austria. – Das heißt, Sie
schließen einen Großteil von älteren Menschen und Menschen mit
Behinderung einfach davon aus,
dass sie dieses Angebot in Anspruch nehmen können. Das Gleiche haben wir
dann beim Austausch der Heizungsgeräte, das Gleiche haben wir beim
Reparaturbonus. Das Problem haben wir auch bei manchen Leistungen, die die SV
anbietet. Also das heißt, da haben wir ein Problem.
Jetzt ist es schon gut, wenn
der Gemeindebundchef sagt: Na ja, das sollen die Gemeinden machen! –
Ja, schön, dann sollen es die Gemeinden machen, aber ganz ehrlich: Was
wollen Sie denn den Gemeinden noch alles umhängen, ohne sie
wirklich zu entlasten? (Beifall bei der SPÖ.)
Das heißt,
der Bund muss da ja Geld in die Hand nehmen, damit die Beschäftigten dort
angestellt werden können, dass diese Beratungen funktionieren. Jeder
ältere Mensch und jeder Mensch, der ein bisschen mehr Zeit braucht, um das
Ganze auch gut abwickeln zu können, hat ein Recht darauf, dass er diese
Zeit bekommt.
Ich muss ganz ehrlich sagen,
die Beschäftigten in den Gemeinden gehen wirklich schon am Zahnfleisch.
Die sind am Limit ihrer Möglichkeiten, auch ihrer
Arbeit, die leisten ihr Bestes und sie wollen Serviceleistungen erbringen. Wenn
sie aber nicht mehr können, geht es halt nicht mehr.
Herr Bundesrat Buchmann sagt:
Na das machen die Gemeinden gerne, die machen das dann! – Ja schon,
sie machen es schon gerne, aber es müssen ja die Beschäftigten
machen, und die Gemeinden brauchen jetzt dringend eine Entlastung. Wir haben so
viele Gemeinden, die schon nicht mehr wissen, wie sie das alles finanzieren
sollen, und jetzt sagen Sie: Na gut, die Regierung hat es nicht geschafft, dass
sie Förderungen, dass sie Bonusse auf einer anderen Ebene als der
ID Austria auszahlt, jetzt sollen es halt die Gemeinden
richten! – Das
kann doch kein Zugang sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zugang zu
Handwerkerbonus und Bundesschatz auch für Menschen
ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung – insbesondere der
Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit – wird aufgefordert, in den Richtlinien zum
Handwerkerbonus sowie dem Zugang zum Bundesschatz sicherzustellen, dass
Personen, die über kein Smart-Phone bzw. Internetzugang verfügen,
auch Zugang zum Handwerkerbonus und dem Bundesschatz erhalten. Dies sollte
entweder über einen Antrag auf der Gemeinde – bei Finanzierung des notwendigen
zusätzlichen Personals durch den Bund –
oder Postdienststellen sichergestellt werden oder durch die Möglichkeit,
den Handwerkerbonus direkt auf der Rechnung abzuziehen und vom ausführenden Betrieb
abrechnen zu lassen.“
*****
Das ist ein Vorschlag, der Sinn macht. Das ist ein kluger Vorschlag. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden natürlich dem Antrag der FPÖ betreffend
den Handwerkerbonus auch zustimmen, aber der ist halt ein bissel zu
eng gefasst. Wir wollen einen viel weiteren Blick auf die Zugänglichkeit
von staatlichen Leistungen und Förderungen haben, daher
halten wir unseren Antrag für
einen weitgehenderen und für einen ausgezeichneten.
Ganz ehrlich: Der Antrag, den jetzt die Regierungsfraktionen
im Bundesrat vorbringen, ist schon ein bisschen peinlich, ich sage es ganz
ehrlich.
(Beifall bei der SPÖ.) Dass die
Bundesräte und Bundesrätinnen der Regierungsfraktionen jetzt den
Minister auffordern, bitte etwas zu tun, damit alle
den Zugang zum Handwerkerbonus und auch zum Bundesschatz haben: Na ja, ganz
ehrlich, hätten wir jetzt nicht den Druck gemacht, gäbe es nicht
plötzlich den Antrag.
Sie sind in der Regierung. Sagen Sie es halt Ihren
Regierungsverantwortlichen vorher, dass wir eine Menge Menschen haben, die
keinen Zugang zu
einem Smartphone oder zum Internet haben und die auch Unterstützung
brauchen! Das wäre wesentlich gescheiter als der Antrag – seien wir ehrlich! (Beifall bei der SPÖ.)
16.36
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Der von den Bundesräten
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte
Entschließungsantrag betreffend „Zugang zu Handwerkerbonus und
Bundesschatz auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne
Internetzugang“ ist genügend unterstützt und steht demnach
mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Dr. Andrea
Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin!
Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, von wo immer Sie uns auch
zuhören oder zuschauen! Kollegin Schumann, jetzt hast du mich schon
etwas enttäuscht (Oh-Rufe bei der SPÖ), indem du sagst, das
ist alles billig, ein billiger Schmäh, nur weil ihr das nicht packen
könnt, dass wir genauso für
unsere Seniorinnen und Senioren und gegen die Diskriminierung
kämpfen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wenn ich mich an die letzte Dringliche Anfrage von euch
erinnere: Wer hat denn das Thema Diskriminierung von Seniorinnen und Senioren
aufgebracht? –
Nicht ihr; ihr habt von weiß Gott was geredet. (Bundesrätin Hahn:
Ihr seid in der Regierung, das ist eure Aufgabe!) Wir haben gesagt oder ich
habe hier an
dieser Stelle gesagt, dieses Thema habt ihr ja gar nicht im Fokus. Jetzt geht
es nur darum, billiges Kleingeld zu machen. (Ruf bei der SPÖ: Aber den
Bundesschatz habts jetzt hinausgegeben ohne Zugang!)
Wir haben eine ganz tolle Geschichte mit diesem
Handwerkerbonus, und wir bemühen uns,
das für alle zugänglich zu machen. Meine Kollegin Lassnig
und mein Kollege Buchmann haben das schon sehr gut erklärt (Bundesrätin
Schumann: Genau!), und auch Kollegin Huber. Wir haben mit dem Gemeindebund
diese Einigung herbeigeführt.
Natürlich sind das die guten Sachen, die euch
nicht passen – natürlich ist das so. (Rufe bei der
SPÖ: Ja!) Jetzt sucht man etwas – die Haare in der
Suppe –, und jetzt wird das natürlich alles auf dieser
Diskriminierungsschiene aufgehängt; beim Bundesschatz detto. (Ruf bei
der SPÖ: Und beim Bundesschatz? Was macht ihr beim Bundesschatz?)
Ihr glaubt es uns nicht, dass wir es ernst nehmen (Heiterkeit
bei der SPÖ),
darum haben wir diesen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht und euch
wieder enttäuscht. Die ach so böse ÖVP kümmert sich mit den
Grünen
ja doch um die Menschen! (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Ja, dieser Antrag zeigt es ganz deutlich, darum seid ihr alle so aufgebracht
(Zwischenrufe der Bundesrätinnen Grimling und Schumann),
weil euch das ja gar nicht gefällt, dass wir euch da ein bissel in die
Suppe gespuckt haben.
Auch die FPÖ glaubt es nicht. (Bundesrätin Schumann: Oje!
Oje!)
Also ich bitte euch, unseren Antrag zu unterstützen. Die Damen und Herren in Österreich werden es euch danken. Ich darf diesen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung von Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit online-Beantragung“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Beantragung von diversen Förderungen, aber z. B. auch für Online-Geldanlageprodukte des Bundes, zu prüfen für
alle jene,“ (Bundesrätin Schumann: Zu prüfen! Zu prüfen!) „die keinen Zugang zur ID-Austria haben. Der hohe Sicherheitsstandard für Geldanlageprodukte muss jedenfalls gewährleistet sein.“
*****
Wir sagen das nicht nur für diese zwei –
Handwerkerbonus und
Staatsschatz –, sondern wir sagen das für alle Sachen (Bundesrätin
Schumann: Prüft einmal! – Zwischenruf der
Bundesrätin Hahn): Unserer ist der weitreichendere Antrag (Zwischenrufe
bei der SPÖ), ja, auch für zukünftige Förderungen.
Wir sind die, die für die Anliegen unserer Seniorinnen
und Senioren kämpfen. Darum bitte ich euch um breiteste Unterstützung
unseres Antrages.
Es wäre schon schade, wenn ihr da nicht mitgehen
könntet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen der Grünen.)
16.40
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Der von den Bundesräten
Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen
eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Prüfung
von Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit
online-Beantragung“
ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. (Bundesrätin
Schartel hebt die Hand.)
Eine weitere Wortmeldung liegt vor, und zwar von Frau Kollegin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile das Wort.
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Liebe Frau Kollegin Eder-Gitschthaler! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja freut mich, Frau Kollegin Schartel!) Das, was Sie jetzt da gesagt haben, war ja typisch ÖVP, kann ich nur sagen.
Sich jetzt hierherzustellen und zu sagen, wir sind bei den
Menschen, wir sind gegen die Diskriminierung der älteren Menschen:
Sie beschließen seit Jahren
die Gesetze mit! Heute bringen Sie während der Sitzung diesen
Entschließungsantrag ein, obwohl unsere dazu schon lange eingebracht
sind. Dann sagt
ihr, wir sind nur böse, weil ihr unsere Ideen kopiert. – Nein,
wenn ihr Ideen kopiert, die im Sinne der Menschen sind, für die wir
in erster Linie hier in
diesem Haus sind, werden sie immer unsere Zustimmung haben. Das kann ich Ihnen
auch versprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sowohl der Antrag der SPÖ als auch unser Antrag geht
gezielt auf eine Zurverfügungstellung eines analogen Formulars. Sie wollen
aber, natürlich zwar mehrheitlich, nur prüfen. Das heißt: Wie
gesagt finde ich das sehr spannend, dass ihr nicht einmal mehr mit
euren Ministern sprechen könnt, das im Vorfeld gleich abschafft und darauf
aufmerksam macht. Nein, ihr müsst
selber Anträge im Bundesrat stellen, damit eure Minister Gesetze, die von
euren Ministern kommen, im Sinne der Bevölkerung verändern.
Zwischen Abschaffen und Zurverfügungstellung und Prüfen ist ein haushoher Unterschied. Wie gesagt, ich wiederhole mich gerne: Ihr seid in Wirklichkeit nicht daran interessiert, den Österreichern und Österreicherinnen eine gute Zukunft zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)
16.42
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Eine weitere Wortmeldung liegt vor, und zwar von Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Herr
Präsident! Nur eine kleine Bemerkung: Es ist eine Frage des ordentlichen
Umgangs miteinander.
Dass Sie von mir enttäuscht sind, da kann ich jetzt nichts machen. Ich bin
das gewöhnt, ich kann damit leben. (Bundesrat Himmer: Das ist
gut!)
Es ist nur so: Wir können mit dem Antrag
natürlich nicht mitgehen, ganz ehrlich, wir wollen nicht prüfen. Sie
müssen das vorher machen. Sie können nicht
einen Bundesschatz auflegen, im Wissen, dass ein Großteil der
Bevölkerung da nicht mit kann. Das muss man vorher machen. Ihre Minister,
die Sie jetzt
dazu auffordern, es zu prüfen: Nicht prüfen, machen! Vorher
prüfen und unsere Vorschläge aufnehmen – dann geht es! Der
Antrag, ganz ehrlich, ist sehr schwach, sehr schwach. (Beifall bei der
SPÖ.)
16.43
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Bundesrat Steiner: Der Antrag ist nicht gegendert! Ich sag’s nur!)
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Keine Diskriminierung älterer Menschen – Analoge Antragstellung für Handwerkerbonus sicherstellen!“ vor.
Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt
wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der
Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich
gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der
Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die
Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich
mit „Ja“ oder „Nein“. Ich
bitte um deutliche Äußerung.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Böhmwalder geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.48 Uhr unterbrochen und um 16.50 Uhr wieder aufgenommen.)
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 60 abgegebenen Stimmen 28 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 32 „Nein“-Stimmen.
Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt. (Zwischenrufe der Bundesrät:innen Schartel und Schwindsackl.)
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Arpa;
Babler, Bernard;
Doppler;
Fischer;
Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kofler, Kovacs;
Lancaster, Leinfellner;
Mertel;
Obrecht;
Pröller;
Reisinger;
Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;
Theuermann;
Wanner.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Arlamovsky;
Böhmwalder, Buchmann;
Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;
Gfrerer, Göll, Geieregger, Gross;
Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;
Jagl;
Kaltenegger, Kittl, Kohl;
Lassnig;
Miesenberger;
Neurauter;
Prügl;
Ruf, Ruprecht;
Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;
Tiefnig;
Wolff;
Zauner.
*****
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Zugang zu Handwerkerbonus und Bundesschatz auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“ vor.
Auch hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt
wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung
eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich
gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55
Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch
die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich
mit „Ja“ oder „Nein“. Ich
bitte um deutliche Äußerung.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Böhmwalder geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche wiederum zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.54 Uhr unterbrochen und um 16.56 Uhr wieder aufgenommen.)
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 60 abgegebenen Stimmen 28 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 32 „Nein“-Stimmen.
Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Arpa;
Babler, Bernard;
Doppler;
Fischer;
Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kofler, Kovacs;
Lancaster, Leinfellner;
Mertel;
Obrecht;
Pröller;
Reisinger;
Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;
Theuermann;
Wanner.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Arlamovsky;
Böhmwalder, Buchmann;
Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;
Gfrerer, Göll, Geieregger, Gross;
Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;
Jagl;
Kaltenegger, Kittl, Kohl;
Lassnig;
Miesenberger;
Neurauter;
Prügl;
Ruf, Ruprecht;
Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;
Tiefnig;
Wolff;
Zauner.
*****
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Prüfung von Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit online-Beantragung“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der
Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen.
(363/E-BR/2024) (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird (3940/A und 2514 d.B. sowie 11477/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich bitte um den Bericht. (Bundesrätin Schartel: Der Verräter der Senioren! – Bundesrat Schwindsackl – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Ein bisschen aufpassen bei der Wortwahl!)
Berichterstatter
Ernest Schwindsackl: Geschätzter
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des
Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den
Beschluss des Nationalrates vom
17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
geändert wird.
Seit der letzten Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, kurz LSD-BG, haben Auslegung und Rechtsanwendung des LSD-BG Schwierigkeiten aufgezeigt, deren Hintergrund jeweils in der Umsetzung von Unionsrecht liegt. Die Probleme sind auf konkrete Einzelpunkte beschränkt, jedoch nur mittels gesetzlicher Anpassung lösbar.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr
geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Lohn- und
Sozialdumping ist einfach kein Kavaliersdelikt, sondern etwas, das großen
Schaden anrichtet. Es richtet großen Schaden für die
Beschäftigten an, die nicht kollektivvertragsgerecht entlohnt werden,
großen Schaden für uns als Gesellschaft, für unsere Systeme,
weil nicht richtig eingezahlt wird, und großen Schaden für unsere
Betriebe,
die ordentlich zahlen, die sich an unsere Regeln halten, die sich an die
Kollektivverträge halten und durch
dieses Unterbieten in den Zahlungen einfach
in eine riesige Konkurrenz geraten und für die es dadurch zu einer
Wettbewerbsverschiebung kommt.
Das Problem des grenzüberschreitenden Arbeitens ist ja
in Österreich ein sehr großes. Wir sind eines der
Hauptzielländer für grenzüberschreitendes
Arbeiten. Wir haben über 220 000 Beschäftigte, die
grenzüberschreitend arbeiten. Darum ist es so wichtig, dass hier
ordentliche Regelungen bestehen und dass man jenen Unternehmen, die da ein
Körberlgeld machen wollen,
und zwar kein geringes, sondern ein ganz großes, auf verschiedensten
Ebenen das Handwerk legt.
Die vorliegenden Gesetzesänderungen sind Reparaturen,
sind kleine Anpassungen, treffen aber nicht den eigentlichen Kern. Man muss
Strafen einführen, die wirklich abschreckend sind. Man muss schauen, dass
jene Unternehmen nicht eine attraktive Form darin sehen, dass sie einfach
minder zahlen, es dann auf ein Verfahren ankommen lassen und sagen: Ja, wir
sind eh bereit, dass wir zusammenarbeiten! – Sie fassen dann nur
sehr
geringe Strafen aus und haben im Endeffekt mit diesem Modell einen Gewinn.
Daher stellt die sozialdemokratische Fraktion folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wirksame Strafen bei Unterentlohnung“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine
Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen,
mit der die zu verhängende Geldstrafe keinesfalls hinter dem
Vorteil, den der/die Arbeitgeberin aus der Unterentlohnung zog, zurückbleiben
und die Summe der festgestellten Unterentlohnung daher nicht unterschreiten
darf und im Falle der Kooperation des/der Arbeitgeberin
als weitere Voraussetzung für den milderen Strafrahmen jedenfalls der
Nachweis der mittlerweile erfolgten Nachzahlung der noch offenen Lohn- und
Abgabenforderungen vorliegen muss.“
*****
Es wäre ganz wichtig, auch eine Regelung zu finden,
dass vor Annahme der Arbeit die Unterlagen schon bereitgestellt werden. Es ist
auch gesamteuropäisch zu sehen. Wir wollen, dass auch in den
Nachbarländern einfach ein Lohnniveau herrscht, das nicht dieses
System des Lohn- und Sozialdumpings noch einmal bestärkt. Ich glaube, das
ist wichtig, und es ist hinzuschauen, dass wir ein Europa mit guten
Arbeitsplätzen für alle Beschäftigten in allen Ländern
haben. Wir haben teilweise Lohnniveaus, die es natürlich attraktiv machen,
grenzüberschreitend zu arbeiten. Trotzdem wäre es aber wichtig,
faire Bedingungen und faire Bezahlung in allen europäischen Ländern
zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Weil es uns und auch den Kolleginnen und Kollegen von der
Gewerkschaft besonders im Magen liegt, darf ich noch darauf hinweisen: Es gab
eine Erklärung, es wurde gemeinsam in zähen Verhandlungen eine
Erklärung von La Hulpe
zur Zukunft der europäischen Säule der sozialen Rechte verhandelt. La
Hulpe ist
ein Vorort von Brüssel, und das wurde sozusagen als gemeinsames
Bekenntnis im Rahmen der Ratspräsidentschaft von Belgien postuliert. Es
war wichtig, das zu sagen. Es war wichtig, festzustellen, wie ganz, ganz entscheidend die
soziale Frage in einem zukünftigen Europa sein wird, das sich in einem
unglaublichen Wandelprozess befindet – sei es durch die Herausforderungen
des Klimawandels, sei es auch durch die Veränderungen in den Industriestrukturen,
sei es durch die künstliche Intelligenz, die Einzug in
allen Arbeitsfeldern hält.
Wir brauchen also ein soziales Europa, damit die Menschen Vertrauen in die Regelungen haben, damit sie Vertrauen darauf haben, dass Wandelprozesse begleitet werden. Wenn das nicht von Europa ausgestrahlt wird, dann wird man all jenen, die die Feinde Europas sind und die nicht wollen, dass Europa stark und kräftig ist, das Wort reden.
Diese Erklärung enthält viele wichtige Punkte, wie
die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie die Frage der
Stärkung der Sozialpartnerschaft,
wie die Frage der Stärkung guter Arbeitsbedingungen und Lebensbedingungen
für alle Menschen. Es ist eine Erklärung, die nicht einmal bindenden
Charakter hat, sondern einfach nur eine Grundlagenerklärung gewesen
wäre, wie ein soziales Europa zukünftig auszusehen hat oder aussehen
soll. Die Enttäuschung war umso größer, als 25 Länder
zugestimmt und zwei Länder nicht zugestimmt haben, und ein Land davon war
Österreich. (Bundesrat
Schennach: Eine Schande!) Ich glaube, es ist schon ein bisschen
beschämend, dass die Zustimmung Österreichs nicht erfolgt ist.
Österreich ist ein Land, das auf seine starken
sozialstaatlichen Leistungen
stolz sein kann, in dem viele darum kämpfen, dass wir diese erhalten. Sie
wissen, wie wichtig es ist, dass wir eine Sozialpartnerschaft haben, die
funktioniert,
die eine kollektivvertragliche Abdeckung von 98 Prozent hat,
und – darauf müssen wir alle gemeinsam
schauen – dass Beruf und Familie für Frauen und
für Männer gut vereinbar sind. Dann zu sagen: Wir unterzeichnen diese
Erklä-
rung nicht!, ist kein Ruhmesblatt für diese Regierung. Ich
weiß, dass darüber in der Regierung keine Einigkeit
bestanden hat. Ich weiß – es ist auch nach außen gedrungen –,
dass Bundesminister Rauch sehr gerne zugestimmt
hätte, Bundesminister Kocher hat seine Zustimmung nicht erteilt.
Ich glaube, das war kein guter Schritt, denn wir
müssen die Menschen mitnehmen und wir müssen ihnen die
Sicherheit geben, dass die sozialen Systeme halten werden und dass
sie bei diesen großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, gute Arbeits- und Lebensbedingungen
haben werden. Es wurde
nicht klug gehandelt, aber leider scheint das jetzt schon zum
allgemeinen Handlungsmuster der Regierung zu gehören. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.05
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.
Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „wirksame Strafen bei Unterentlohnung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort
gemeldet ist Herr Bundesrat Philipp Kohl. Ich
erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Philipp Kohl (ÖVP, Burgenland):
Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! „Erwarten wir nicht, dass sich
die Dinge ändern, wenn wir
weiterhin dasselbe tun.“ – Mit diesem Zitat von Albert
Einstein möchte ich heute einleiten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Lohn- und Sozialdumping betreibt,
übt einen unfairen Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus. Wer Lohn-
und Sozialdumping betreibt, bezahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger
Lohn. Wer Lohn- und Sozialdumping betreibt, verschafft sich
einen unerlaubten Vorteil und begeht damit ein Foul, das zu bestrafen ist. (Bundesrätin
Schumann: Genau!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute
eine Novelle
zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. In dieser Novelle geht es
darum, dass Probleme bei der Eintreibung von Strafen im Ausland verringert werden
sollen. Im konkreten Fall handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die
Österreich bereits 2022 umgesetzt hat, die grenzüberschreitende Transporte im Straßenverkehr
und die damit verbundenen Entsendungen von Berufskraftfahrern betrifft.
Strafbescheide sollen zukünftig primär mit der Post zugestellt werden
und erst nach einer erfolglosen Zustellung über das dafür eingerichtete
Binnenmarkinformationssystem erfolgen. Es werden ebenfalls alternative
Übermittlungswege für die Anforderung von Unterlagen ermöglicht.
Ein weiterer Aspekt ist die Verschärfung der Kontrollen
von Frachtpapieren
von Lkws nicht österreichischer Unternehmen. Gemäß der Novelle
können Strafen in Zukunft auch direkt beim betreffenden Arbeitgeber im
Ausland eingezogen werden, und es soll sichergestellt werden, dass
Verstöße gegen österreichische Lohnregelungen effektiv geahndet
werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mit einem
Zitat von Albert Einstein begonnen und ich werde auch damit enden, denn ich bin
der
Meinung, dass dieses Zitat vor allem für ein gemeinsames Miteinander sehr
gut passt: „Erwarten wir nicht, dass sich die Dinge ändern, wenn wir
weiterhin dasselbe tun.“ (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen der Grünen.)
17.08
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal
und vor den Bildschirmen! Die Regierung möchte
das Lohn- und Sozialdumping bekämpfen und will damit die Probleme bei der Eintreibung von Strafen im Ausland beheben.
Die aktuelle Novellierung bestätigt unsere
seinerzeitige freiheitliche
Kritik an der Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Die
in der Begründung zur Novelle angeführten Probleme zeigen, wie
löchrig die Kontrollen mancher Regelungen sind. Da muss schärfer
kontrolliert werden, und es wurde auch Zeit, den österreichischen
Arbeitsmarkt, aber auch die österreichische Transportwirtschaft
entsprechend vor Billigkonkurrenz
zu schützen.
Es geht vor allem auch um Lohnsicherheit für die
Arbeitnehmer, die hier in Österreich ordentlich angemeldet sind. Es
geht aber auch um die Unternehmen, dass sie tatsächlich ihre
Arbeitnehmer auch bei den Krankenkassen ordnungsgemäß anmelden
und sie ordnungsgemäß entlohnen. Das ist für
uns alle ein wichtiges und ein wesentliches Thema.
Es ist richtig, dass man hinschaut, wo man hinschauen muss. Das ist auch für den Wettbewerb wichtig. Mit dieser Novelle soll auch – ich hoffe es – der Amtsweg für die Behörden einfacher werden.
Wie bereits erwähnt sehe ich neben dem Lohn- und
Sozialdumping, das ein riesengroßes Problem ist, eine zweite
große Herausforderung, die Sie leider überhaupt nicht angehen beziehungsweise nicht sehen. Das sind die Scheinfirmen.
Scheinunternehmen und organisierte Teilschwarzarbeit samt Sozialleistungsbetrug
sind ein neues Businessmodell. Dagegen tun Sie zu
wenig.
Gestern wurde im Ausschuss leider unser FPÖ-Entschließungsantrag von meiner Kollegin Andrea Schartel wie viele Oppositionsanträge wieder einmal vertagt. Danke an die SPÖ, die für die Annahme gestimmt hat.
Die Finanzverwaltung legte am
13. September ihre Leistungsbilanz bei der Bekämpfung des
Sozialbetrugs und des Scheinfirmenunwesens in Österreich
vor, und bei den rund 27 000 Kontrollen wurden
152 Scheinunternehmen aus dem Verkehr gezogen. Der Sozialleistungsbetrug
verdoppelte sich. Ich
bedanke mich daher bei den rund 450 Finanzpolizisten für ihre
großartige und notwendige Arbeit. (Beifall bei der FPÖ sowie der
Bundesrätin Schumann.)
Der Herr Minister hätte Zeit gehabt, intensiver hinzuschauen und früher Maßnahmen zu setzen, um gerade für Wiederholungstäter im Bereich des Scheinunternehmertums und des Sozialbetrugs die gesetzlichen Grundlagen zu verschärfen. Sie taten es nicht.
Im September können die Österreicher endlich zur Wahl gehen und eine Politik für das und vom Volk wählen. Ich fordere Sie auf: Nehmen Sie das demokratische Ergebnis einer Wahl dann auch an! (Beifall bei der FPÖ.)
17.11
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne,
Steiermark): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor allem
liebe Interessierte vor den Bildschirmen! Ich mache es kurz, aber es geht bei
diesem Tagesordnungspunkt um ein sehr, sehr wichtiges Thema, nämlich
die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, um einerseits eine gerechte
Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten
sicherzustellen und andererseits einen fairen Wettbewerb zwischen den
Unternehmen innerhalb der EU zu schaffen.
Genau deshalb brauchen wir auch diese vorliegende Novelle. Konkret geht es dabei um einige notwendige technische Anpassungen und Harmonisierungen, um sicherzustellen, dass gemeinsame Kontroll- und Durchsetzungsstandards verankert werden.
Jetzt kann ich natürlich verstehen, wenn
man sagt, das ist noch nicht
genug, wir müssen da noch weitere Schritte setzen, aber – und ich
denke, das muss man auch anerkennen – auch diese Änderung
basiert auf einer
Einigung der Sozialpartner. (Bundesrätin Schumann: Ihr habt es
abgedreht!) Die vorliegende Novelle ist in jedem Fall ein Schritt nach
vorne und ein
weiterer Schritt in Richtung wirksame Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping.
Ich bitte daher wirklich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
17.13
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „wirksame Strafen bei Unterentlohnung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen
und Bundesräte, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 12 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
Tagesordnungspunkt 5:
„Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
wird [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 12:
„Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 12/1 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
wird [...] angenommen.
Der Entschließungsantrag [...] wird abgelehnt“.
*****
Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche
Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5
und 12 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten
beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen
eingebracht wurden.
Eingelangt ist
der Entschließungsantrag 411/A(E)-BR/2024 der Bundesräte
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage
zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen
wird;
der Entschließungsantrag 412/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird;
der Entschließungsantrag 413/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gratis Öffis für alle Kinder“, der dem Ausschuss für Verkehr zugewiesen wird;
der Entschließungsantrag 414/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU“, der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen wird;
sowie der
Entschließungsantrag 415/A(E)-BR/2024 der Bundesräte
Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung
der Drogenpolitik in Österreich und der EU“, der dem
Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.
*****
Die Einberufung der nächsten
Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als
Sitzungstermin wird Mittwoch, 29. Mai 2024, 9 Uhr,
in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung
kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis
dahin verabschiedet haben wird, soweit
diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates
unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, 27. Mai 2024, 14 Uhr, vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 17.17 Uhr
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