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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Die Sitzung ist eröffnet. Ich darf Sie recht herzlich zu unserem dritten und letzten Sitzungstag wiederum in alter Frische begrüßen. Ich darf die Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, die Medienvertreter und die Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten begrüßen.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Walter Bacher, Irene Hochstetter- Lackner, Wolfgang Knes, Mario Lindner, Mag. Andreas Schieder, Ing. Markus Vogl, Ing. Christian Höbart, Mag. Philipp Schrangl und Dr. Markus Tschank.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bun­deskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin Dr. Karin Kneissl wird durch Bundesminister Mario Kunasek ver­treten.

Jene Mitglieder der Bundesregierung, die sich im europäischen Ausland befinden, werden wie folgt vertreten: Bundeskanzler Sebastian Kurz wird durch Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA, Bundesministerin Elisabeth Köstinger durch Bundes­ministerin Dr. Margarete Schramböck und Bundesministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß durch Bundesminister Hartwig Löger vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 2418/J bis 2428/J

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 55 betreffend "Keine Ehe für Alle!"

Bürgerinitiative Nr. 56 betreffend "Abtreibungsverbot in Österreich"

2. Zuweisung in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (36. KFG-Novelle) (471 d.B.)

C. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Dop­pelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über ein Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Protokoll

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Wie üblich überträgt ORF 2 die Sitzung live bis 13 Uhr, ORF III in voller Länge, wobei ab 19.15 Uhr zeitversetzt berichtet wird.

Wir haben wieder einen Fotografen auf der Galerie beziehungsweise im Saal, ansons­ten ist das Fotografieren von der Besuchergalerie aus verboten.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 25 bis 27 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 25 bis 27 handelt es sich um

die Berichte des Unvereinbarkeitsausschusses über die Anträge 318/A der Abge­ord­neten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesver­fassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert werden (472 d.B.), sowie 298/A(E) der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Transparenz von Abgeordnetenbezügen (473 d.B.) und

den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft St. Pölten um die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA (474 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 9 bis 13, 15 und 16 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wie üblich wurde in der Präsidialkonferenz Übereinkunft darüber erzielt, eine Tagesblockzeit in der Höhe von 7,5 „Wiener Stunden“ zu vereinbaren. Daraus ergeben sich folgende Redezeiten: für die ÖVP 139 Minuten, für die SPÖ und für die FPÖ jeweils 124 Minuten, für NEOS und für JETZT je 41 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 21 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.