Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Montag, 27. Mai 2019

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode                         Montag, 27. Mai 2019

Dauer der Sitzung

Montag, 27. Mai 2019: 16.18 – 16.51 Uhr

*****

Inhalt

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bun­desgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungsge­setz 1975 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen ........................................................................................................................................... 6

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ........................................................................................................................................... 7

Redner/Rednerinnen:

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ................................................................................ 7

Mag. Wolfgang Gerstl .................................................................................................... 9

Mag. Thomas Drozda ................................................................................................... 10

Mag. Harald Stefan ....................................................................................................... 11

Dr. Irmgard Griss ......................................................................................................... 12

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ............................................................................................ 13

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ............................................................................ 13

Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 832/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und –förde­rungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ...........................................................................  6, 13

Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................  6, 13


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Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 833/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................  6, 13

Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................  6, 13

Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................  6, 13

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 848/A der Ab­geordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bun­desgesetze, mit denen das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungs­gesetz 2012 geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung       6, 13

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 849/A der Ab­geordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein „Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ..................................................................................................................  6, 13

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 4

Eingebracht wurden

Bericht ............................................................................................................................. 6

III-293: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2019; BM f. Bil­dung, Wissenschaft und Forschung und BM f. Verkehr, Innovation und Techno­logie

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeord­neten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (3166/AB zu 3173/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (3167/AB zu 3178/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (3168/AB zu 3181/J)


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des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeord­neten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (3169/AB zu 3193/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (3170/AB zu 3177/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen (3171/AB zu 3163/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (3172/AB zu 3179/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (3173/AB zu 3191/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3174/AB zu 3161/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3175/AB zu 3198/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (3176/AB zu 3174/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Otten­schläger, Kolleginnen und Kollegen (3177/AB zu 3180/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (3178/AB zu 3159/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (3179/AB zu 3194/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3180/AB zu 3208/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3181/AB zu 3217/J)


 


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16.18.09Beginn der Sitzung: 16.18 Uhr

Vorsitzende: Zweite Präsidentin Doris Bures.

16.18.11*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne nun die 79. Sitzung des Nationalrates.

Einlauf und Zuweisungen


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 3166/AB bis 3181/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 836/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird

Ausschuss für Familie und Jugend:

Antrag 838/A der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) geändert wird

Finanzausschuss:

Antrag 839/A der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) geändert wird

Gesundheitsausschuss:

Antrag 842/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und In­verkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Wer­bung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzge­setz – TNRSG) geändert geändert wird

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 843/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicher­heitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG) geändert wird

Antrag 845/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abnahme der rechtswidrigen Beschilderungen der Erstaufnahmestellen als Ausreisezentren


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Justizausschuss:

Antrag 840/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Organe der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentli­chen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmit­telbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz – OrgHG) geändert wird

Antrag 841/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskör­perschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG) geän­dert wird

Verfassungsausschuss:

Antrag 827/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbe­reich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) und das Bundesgesetz vom 25. Jänner 1989 über die Ausschreibung bestimm­ter Funktionen und Arbeitsplätze sowie die Besetzung von Planstellen im Bundesdienst und über die Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (Ausschreibungsge­setz 1989 – AusG) geändert werden

Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzie­rung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Antrag 830/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz ge­ändert wird

Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finan­zierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden

Antrag 832/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und –förde­rungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) geändert wird

Antrag 833/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzie­rung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzie­rung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzie­rung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Antrag 846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird


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Antrag 847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förde­rungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden

Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Antrag 844/A der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2019, vorgelegt vom Bundesmi­nister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von der Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie (III-293 d.B.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Weiters weise ich die Anträge 850/A bis 852/A jeweils dem Verfassungsausschuss, die Anträge 853/A und 854/A jeweils dem Gesundheitsaus­schuss, den Antrag 855/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Antrag 856/A dem Budgetausschuss und den Antrag 857/A dem Ausschuss für Familie und Jugend zu.

Fristsetzungsanträge


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich noch mit, dass die Abgeordneten Mag.a Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 56/A der Abgeord­neten Dr.in Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird“, eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren. Diese kurze Debatte wird sogleich stattfinden. Die Abstimmung über diesen Frist­setzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

*****

Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag.Meinl-Reisinger beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge 832/A, 828/A, 833/A, 834/A und 835/A jeweils eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Außerdem teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Zinggl beantragt hat, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge 848/A und 849/A jeweils eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.


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Diese Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhand­lungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

16.20.55Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag


Präsidentin Doris Bures: Damit gehen wir in die Debatte ein.

Das Wort erhält Frau Klubvorsitzende Mag.Meinl-Reisinger. – Bitte.


16.21.06

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich habe es heute schon gesagt: Das ist jetzt ein Test für uns alle, wie ernst wir es mit einer neuen politischen Kultur meinen. Wenn Sie es mir erlauben, Frau Präsidentin, möchte ich ein­gangs schon kurz sagen, dass das ein Moment ist, bei dem mir sehr bewusst ist, dass er einzigartig ist und dass so etwas erstmalig in der Geschichte der Zweiten Republik vorkommt. (Abg. Steinacker: Hoffentlich einmalig!) Ich bemerke auch die Unruhe. Ich kann mir vorstellen, dass diese Unruhe jetzt nicht nur hier im Haus, sondern auch drau­ßen herrscht.

Wir haben nicht mitgestimmt, wir haben die Gründe dafür dargelegt. Ich glaube nicht, dass dies der Zeitpunkt ist, um für noch mehr Verunsicherung und vielleicht Chaos zu sorgen, aber ich möchte etwas auch klar sagen, weil ich das ja auch gefragt wurde: Unsere Verfassung sieht natürlich für solche Fälle klare Regeln vor, was zu geschehen hat. Ich glaube aber, es besteht ein großer Unterschied zwischen einer Theorie, was gemäß unserer Verfassung zu geschehen hat, und der tatsächlichen Praxis. Das ist etwas, das sich viele Menschen außerhalb dieses Hauses, die in den vergangenen Ta­gen Zurufe getätigt haben, mitunter vielleicht nicht ganz vorstellen können, nämlich dass zwischen Theorie und Praxis ein großer Unterschied liegt. Ich habe aber großes Vertrauen in die Umsicht, in die Besonnenheit unseres Bundespräsidenten, jetzt die nötigen Schritte zu setzen. (Abg. Steinacker: Er hat’s nicht einmal geschafft, die SPÖ umzustimmen!)

Vielleicht ist heute eine Tür zugegangen, zugefallen, zugeschmissen worden, eine Tür zu einer Politik, die unsauber war, die auch antipatriotisch war, die jedenfalls populis­tisch war, die sehr stark den Applaus für populäre Maßnahmen gesucht hat, anstatt das Richtige zu tun. Vielleicht ist heute eine Tür zu einer Politik, die schon viel zu lange die eigene Macht und das eigene Parteikalkül über das Wohl des Landes stellt, zuge­schmissen worden, eine Tür zu einer Politik, die gerne hinter verschlossenen Türen Entscheidungen trifft und im Verborgenen agiert, wenn es beispielsweise darum geht, Parteifinanzen nicht offenzulegen. Vielleicht ist auch eine Tür zu einer Politik zuge­schmissen worden, die danach getrachtet hat, aus jeder Machtposition den bestmögli­chen Vorteil für die eigene Partei und die eigenen Leute herauszuholen.

In dieser Krise steckt eine Chance. Wir können eine neue Tür aufmachen, eine neue Tür zu einer verantwortungsvollen Politik, zu einer transparenten Politik, einer Politik, die den Menschen da draußen ein klares Signal sendet und sagt: Wir haben verstan­den! Wir müssen uns selbst kontrollieren, wir müssen es uns zumuten, dass wir trans­parent sind! Wir müssen zulassen, dass wir kontrolliert werden!

Ich glaube fest daran, dass es jetzt endlich Zeit für diese neue Art der Politik ist, für ein neues Österreich, das im Übrigen auch weltoffen bleibt, das proeuropäisch bleibt, das nicht Menschen gegeneinander ausspielt, das die Menschenwürde, die Würde eines jeden Einzelnen und einer jeden Einzelnen in den Mittelpunkt stellt, das auch klar sagt, dass wir in die Zukunft schauen müssen, um nötige Reformen für die nächste Gene-


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ration auf den Weg zu bringen, ohne aber einzelne Bevölkerungsgruppen gegeneinan­der auszuspielen. (Anhaltende Unruhe im Saal.)

Ich verstehe, ich kann empathisch nachvollziehen, dass Sie jetzt gerade sehr unruhig sind. (Zwischenruf der Abg. Krisper.) Ich bedaure sehr, dass genau das passiert ist, vor dem ich gewarnt habe, dass es jetzt Unsicherheit gibt, dass es um viele Fragen, vielleicht sogar um Personalspekulationen geht, aber nicht um die Inhalte, die nötig sind, um unser Land - -


Präsidentin Doris Bures: Entschuldigen Sie, Frau Klubvorsitzende! – Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich würde Sie wirklich ersuchen, den Lärm­pegel ein wenig zu senken und der Rednerin Aufmerksamkeit zu schenken. – Bitte, Frau Abgeordnete.


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (fortsetzend): Danke, Frau Präsi­dentin! Es geht nicht um die Aufmerksamkeit für mich, es geht um die Aufmerksamkeit für diese Themen, die es für ein wirklich neues Österreich braucht. Allem voran braucht es für den Rechnungshof die Möglichkeit, wirklich Einschau zu halten, wirklich zu kon­trollieren, wie die Parteifinanzen ausschauen. Ich möchte das ganz kurz erklären, weil ich glaube, dass draußen niemand weiß, wie das denn so ist.

Wir als Parteien sind verpflichtet, dem Rechnungshof unsere Parteifinanzen in einem Rechenschaftsbericht offenzulegen. De facto können wir dort aber Fantasiezahlen hin­schreiben, und alles, was der Rechnungshof tun kann, ist, mehr oder weniger zu sa­gen, dass das, was vorgelegt wurde, numerisch richtig, nachvollziehbar ist. (Abg. Ro­senkranz: Na ja, ganz so ist es nicht!) Der Rechnungshof kann nicht in unsere Bücher hineinschauen und sagen, dass diese Zahlen, die gemeldet wurden, die wir veröffent­lichen, tatsächlich stimmen. Das ist doch hanebüchen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist doch zahnlos, das ist doch kraftlos, das ist doch eine feige Politik, die sich vor Kontrolle fürchtet! (Beifall bei den NEOS.) Deshalb stellen wir diesen An­trag, damit der Rechnungshof wirklich umfassende Prüfkompetenzen erhält.

Wir haben aber noch andere Fristsetzungsanträge eingebracht, um den Test durchzu­führen, um zu zeigen: Wir Politikerinnen und Politiker sind nicht so! Es geht um ein An­tragspaket für saubere Politik, allem voran: keine Regierungsinserate bis zur National­ratswahl. Es soll eben nicht möglich sein, dass man das Amt parteipolitisch für den ei­genen Vorteil missbraucht. Auch das wollen wir beschließen, und zwar ehestmöglich.

Zweiter Punkt: Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung. Meine sehr geehrten Da­men und Herren, wenn die Strafen so lasch sind, dass offensichtlich niemand ein Pro­blem damit hat – niemand vielleicht nicht, aber einige haben kein Problem damit –, sich über dubiose Kanäle vorbei am Gesetz zu finanzieren, dann brauchen wir einen Straf­tatbestand illegale Parteienfinanzierung. Vielleicht ist das die einzige Sprache, die die Herrschaften verstehen.

Weiterer Punkt: Wir brauchen natürlich ein Parteiengesetz, das es auch ermöglicht, die Bünde, die Vereine, die Vorfeldorganisationen miteinzubeziehen. Um auch das noch einmal zu erklären: Die Finanzen einer Partei sind das eine, aber insbesondere bei den etablierten Parteien ist es seit Jahrzehnten so, dass es Vorfeldorganisationen gibt, dass es Teilorganisationen gibt, dass es regionale Organisationen gibt, dass es nahe­stehende Vereine gibt, und natürlich funktioniert über diese Organisationen die Finan­zierung. Das ist mehr als nur ein Körberlgeld, die übernehmen ja dann unter Umstän­den auch Kosten für Veranstaltungen, für Wahlwerbeveranstaltungen, für Plakate – wer weiß? Das alles ist nicht Teil der Parteifinanzen und wird nicht offengelegt. Da bleibt ein großer Teil im Dunklen, und auch damit muss Schluss sein.

Last, but not least möchte ich Folgendes sagen: Wenn man die gesetzliche Wahl­kampfkostenobergrenze um fast das Doppelte überschreitet und dann eine Strafe zu


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zahlen hat, die man sozusagen aus der Portokasse begleicht, dann ist das ganz offen­sichtlich keine Sanktion, die wehtut.

Ich sehe nicht ein, wieso jeder Unternehmer, jede Kleingewerbetreibende alles trans­parent machen, offenlegen muss, den ganzen Rechnungsabschluss offenlegen muss, sich von der Finanz kontrollieren lassen muss und dann, wenn er oder sie auch nur eine Kleinigkeit falsch macht, beinhart bestraft wird – dann kommt sofort eine Strafe von mehreren Tausend Euro, die ihm wehtut, er wird sozusagen niedergeknüppelt. Aber die Parteien hier im Haus, die sich nicht an die Gesetze halten, haben keine Sanktionen zu befürchten oder solche, die sie nicht schmerzen.

Daher – noch einmal –: Die Tür zur alten Politik, die teilweise auch menschenverach­tend war, ist zugeschlagen. Machen wir eine neue Tür auf für ein neues Österreich, das transparent ist, das weltoffen ist, das proeuropäisch ist und das in die Zukunft denkt! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Jarolim: Das war aber schon sehr schnippisch jetzt!)

16.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Wolf­gang Gerstl. – Bitte.


16.30.38

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, meine Vorrednerin hat über die vorherige Debatte gesprochen – da könnte man natürlich sagen, das ist ein Missbrauch, aber ich glaube, die Situation ist so ein­malig, dass es wirklich notwendig ist, noch einmal darüber zu reden. Daher sage ich: Frau Meinl-Reisinger, es war richtig, dass Sie jetzt auch Worte zu dem vorhergegange­nen Vorgang gefunden haben.

Ja, es ist eine Situation, die in der Zweiten Republik einmalig ist, und Sie haben es richtig gesagt: Die Verfassung sieht alle Möglichkeiten dazu vor, doch die Praxis wird nicht so einfach. Der Herr Bundespräsident hat jetzt eine Person zu finden, die er mit der Regierungsbildung beauftragt, und diese Person hat danach eine neue Regierung zu bilden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das innerhalb weniger Stunden funktio­niert, aber es wird Eile geboten sein, und es ist sehr, sehr dringend, dass wir hier Kon­tinuität und Stabilität sicherstellen.

Lassen Sie mich ein Wort des Herrn Bundespräsidenten noch ansprechen: Er hat von Vertrauen gesprochen. Es geht um das Vertrauen in die Personen, die gewählt wur­den, es geht um das Vertrauen, das die Menschen den Personen entgegengebracht haben, die nun in diesem Nationalrat sitzen. Und ich glaube nicht, dass es der Wunsch all der Menschen, die die Abgeordneten gewählt haben, die heute dem hier zuge­stimmt haben, war, dass wir ihnen Unsicherheit geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ihr Mandat ist nämlich ein persönliches Mandat, es ist nicht einer einzelnen Partei ge­schuldet, es ist Ihrer Verantwortung gegenüber der Wählerin und dem Wähler, die oder der Sie gewählt hat, geschuldet. Und in diesem Sinne gilt es, glaube ich, die Politik jetzt hier fortzuführen.

Damit darf ich zu den Anträgen kommen, hinsichtlich derer Sie heute eine Fristsetzung beschließen wollen, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, nämlich zu den Anträgen zur Par­teienförderung: Ja, es ist gut, richtig und wichtig in einer parlamentarischen Demokra­tie, dass die Parteien Gelder von der öffentlichen Hand bekommen, dass die Kontrolle dieser Gelder aber auch entsprechend transparent ist. Daher haben Sie auch meine volle Unterstützung, dass wir über die Reform der Parteienförderung weiter diskutieren müssen, weiter reden müssen und dass es keinen Zweifel geben kann (Zwischenruf des Abg. Jarolim), dass an dieser Reform transparent und offen gearbeitet wird. (Abg. Meinl-Reisinger: Nicht reden! Handeln! Tun!)


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Die Österreichische Volkspartei war immer eine sehr transparente Partei. Die neue Volkspartei hat im Wahlkampf alle Zahlen und alle Spenden offengelegt, Sie alle konn­ten sie auf der Homepage nachlesen. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit, und ausgehend von dieser Selbstverständlichkeit wollen wir auch gerne die Gespräche mit Ihnen aufnehmen. Das ist gut so, denn es dürfen solche Dinge, wie es sie in der Ver­gangenheit gegeben hat, nicht mehr vorkommen, etwa dass ein Team A aus der SPÖ, das ein Personenkomitee für den damaligen Spitzenkandidaten Christian Kern gebildet hat, dass dieser Verein gesagt hat, er legt nicht offen, von wem er Gelder bekommen hat. Es darf auch nicht sein, dass es so einen Verein gibt, „Weil’s um was geht“, der sagt, er ist vollkommen unabhängig, der aber von der Frau des – damaligen – Bundes­kanzlers unterstützt wird. Darüber müssen wir reden.

Frau Kollegin Meinl-Reisinger, nur so nebenbei, weil Ihr Kollege Schellhorn in der vor­hergegangenen Diskussion von sauberen Händen gesprochen hat: Ja, da wäre es auch gut, wenn man ein bisschen über die Silberstein-Aktivitäten, die dieser für Sie im Wiener Gemeinderatswahlkampf gemacht hat, reden würde. (Abg. Meinl-Reisinger: Was unterstellen Sie jetzt? Was unterstellen Sie hier? Das ist eine Ungeheuerlichkeit! Der Auftraggeber entscheidet, was gemacht wird!)

Daher ist es wichtig, dass wir über Parteienförderung reden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Thomas Droz­da. – Bitte.


16.35.04

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Kollege Gerstl, ich kenne diese Rede (Abg. Meinl-Reisinger – in Richtung Abg. Gerstl –: Schäbig! Schäbig!): Wir müssen schauen, wir müssen reden, wir müssen verhandeln, wir müssen diskutieren. – Wir ha­ben einen Antrag eingebracht und über den wird im Verfassungsausschuss geredet werden. Da geht es um ganz einfache Dinge, die man aus Ibiza lernt, aber die man auch aus der Sache lernt, wie der ÖVP-Wahlkampf des Jahres 2017 gelaufen ist. (Abg. Schwarz: Da redet einer!)

Das ist relativ kurz zusammengefasst: Es gibt ein Gesetz, dieses Gesetz sieht eine Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro vor. Und die ÖVP hat 13 Millionen Euro ausgegeben. Das ist Fakt. Also wir wissen um die Ausgaben der ÖVP, wir wissen nicht um die Einnahmen der ÖVP, auch das wird aufzuklären sein. Und du könntest der Erste sein oder auch Karl Nehammer, der sich hierherstellt und sagt, was Sache ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Dass man jetzt die NEOS mit Silberstein verbindet und dass man sagt, man muss alles noch einmal anschauen – es wird eigentlich so unterirdisch. (Abg. Meinl-Reisinger: Man kann sich eh alles anschauen! – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Du, ich habe eine lange Liste mit Vereinen, wo Gernot Blümel unterstützt wird beziehungsweise Obmann ist. Es gibt die Vereine im Zusammenhang mit eurem EU-Spitzenkandidaten.

Ich schlage euch vor: Wir lassen diese ganze Geschichte sein, konzentrieren uns da­rauf, Spenden zu begrenzen, und zwar mit 10 000 Euro pro Spende, pro Wahlkampf mit 200 000 Euro, machen wirklich drastische Strafen bei Überschreitungen, 200 Pro­zent, wenn die Überschreitung größer als 15 Prozent ist. Wir nehmen uns das für diesen Wahlkampf vor, beschließen das in der nächsten Sitzung des Verfassungsaus­schusses und haben einen Wahlkampf, bei dem alle die gleichen und faire Chancen haben und niemand von Großspendern abhängig ist, so wie das bei euch der Fall ist. (Beifall bei der SPÖ.)

16.36



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 27. Mai 2019 / Seite 11

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ha­rald Stefan. – Bitte.


16.36.56

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ja, es ist immer interessant: Wenn man hier über Parteien­finanzierung spricht, dann wird gegenseitig vorgeworfen. Die NEOS sind natürlich er­haben, völlig erhaben über allem, denn die haben ja keinerlei Spenden und keinerlei Zuwendungen (Abg. Meinl-Reisinger: Doch, aber es ist transparent! Der Unterschied ist, es ist transparent!) und sind völlig transparent. Also zum Beispiel das Video von Haselsteiner scheint bei Ihnen wahrscheinlich als Wahlkampffinanzierung der NEOS auf (Abg. Meinl-Reisinger: Welches Video?), oder scheint das nicht auf? „Kommt Ho­fer, kommt Öxit!“, das Video gegen Hofer. (Abg. Meinl-Reisinger: Sind wir zur Wahl gestanden?) – Sind Sie zur Wahl gestanden? Ist das indirekt eine Parteienfinanzie­rung, ist das auf Ihrer Linie gewesen, gegen Hofer zu sein, oder nicht?

Wir können darüber diskutieren, ich sage ja nur: Alle reden groß, Sie sind völlig sak­rosankt, aber wenn wir über Finanzierungen reden (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist verworren, was Sie da reden!), reden wir auch über solche Dinge! Auf der einen Seite haben wir Inserate, die finanziert werden – die Inseratengeschichten kennen wir schon. Wir kennen das, dass die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer letztendlich auch indirekt natürlich Parteien unterstützen, weil sie dieselben Themen präsentieren und daher auch Geld verwenden, das letztlich den Parteien zugutekommt. (Abg. Loa­cker: Die 23 Millionen jährliche Förderung!) – Ja, riesige Summen! Ich bin sehr froh, dass wir hier ein bisschen losgelöst über diese Dinge auch diskutieren können (Abg. Schellhorn: Hättet ihr das sonst jetzt ...?); auch über die Themen Vereine. Ja, völlig richtig, auch diese Vereine im Umfeld sollen genau angeschaut werden. Auch die FPÖ hat jetzt hier sofort die Initiative ergriffen, um auch demonstrativ zu zeigen, was es hier für Vereine gibt.

Es gibt überall Vereine, es gibt Personenkomitees, die interessanterweise Einschaltun­gen finanzieren, die Veranstaltungen finanzieren, die Sonstiges finanzieren. Ich bin absolut der Meinung, wir sollten uns das genau anschauen, denn das System, das wir haben, die Parteienförderung an sich, ist das transparenteste überhaupt. Das wird ge­prüft, das wird letztendlich auch vom Rechnungshof geprüft, und ich finde es auch richtig, dass wir die Spenden begrenzen, denn große Spenden sind natürlich unter Um­ständen ein Problem, was Einflussnahme betrifft. Unser Ansatz ist daher: keine Spen­den über 3 500 Euro pro Person pro Jahr. Das ist unser Ansatz.

Aber, Herr Kollege Drozda, weil Sie gesagt haben, Sie hören schon immer, dass wir darüber reden und darüber reden: Ja, wir müssen jetzt tatsächlich all diese Vorschläge, die es hier gibt, zusammenführen, sie sind weitgehend vernünftig. Wir müssen schau­en, wie wir sie umsetzen, und ich bin guter Dinge, dass wir hier weiterkommen, um eben auch wieder Vertrauen zu gewinnen und zu zeigen, wie Parteien finanziert wer­den. Und wenn das wirklich letztendlich klarer und transparenter ist, haben wir sehr viel davon, weil wir als FPÖ eben genau diese Parteienförderung, wie sie jetzt besteht, im­mer unterstützt haben, immer gesagt haben: Das ist der richtige Weg, da sieht in Wirk­lichkeit der Staatsbürger, wohin sein Geld kommt, und er sieht in gewisser Weise auch – aber es muss ein gewisser Teil bleiben, von dem die Parteien natürlich selbst entscheiden, wie sie ihr Geld ausgeben – Einnahmen und Ausgaben. Und: keine Groß­spenden. Das ist das Transparenteste. (Beifall bei der FPÖ.)

16.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Irm­gard Griss. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 27. Mai 2019 / Seite 12

16.40.07

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Nur eine Bemerkung zu Herrn Abgeordnetem Gerstl: Was schon mit einer ge­wissen Regelmäßigkeit wiederkehrt, ist: Wenn die Argumente ausgehen, kommt Sil­berstein. Ob es dazu passt oder nicht dazu passt: Es wird Silberstein genannt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich verstehe nicht, was der Wiener Wahlkampf mit der heutigen Debatte zu tun hat. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) Ich verstehe nicht, welcher Vorwurf hier unterschwellig erhoben werden soll.

Gegen das, was NEOS hier verlangt  und auch andere Parteien haben solche Anträ­ge eingebracht , dass es Transparenz bei der Parteienfinanzierung gibt, kann man doch kein vernünftiges Argument vorbringen. Es muss ja völlig klar sein, dass offenge­legt werden muss  und zwar die tatsächlichen Verhältnisse! , wie sich Parteien finan­zieren, auf welchem Weg sie zu ihrem Geld kommen, wer ihre Aktivitäten finanziert, welche Zuwendungen sie erhalten. Es kann doch niemand sagen: Nein, für Parteien soll das nicht gelten!

Das Zweite, was ja ganz selbstverständlich sein muss: Wenn es eine Pflicht gibt, die das Gesetz festlegt, dann muss es für den Fall der Nichterfüllung der Pflicht eine Sank­tion geben. Wenn es keine Sanktion gibt, dann wird regelmäßig die Pflicht nicht erfüllt. Jedenfalls kommt das vor  dass es vorkommt, haben wir ja schon gesehen.

Drittens: Wenn es eine Rechenschaftspflicht gibt, dann muss es nicht nur eine Sank­tion bei Nichterfüllung geben  die fehlt ja jetzt; wenn eine Partei sagt, sie legt über­haupt keinen Rechenschaftsbericht vor, dann passiert gar nichts, dann ist sie ganz auf der sicheren Seite , sondern wenn dem Rechnungshof vorgelegt werden muss, was eine Partei gemacht hat, wenn Parteien einen Rechenschaftsbericht erstellen müssen und den vorlegen müssen, dann muss der Rechnungshof natürlich auch die Möglich­keit haben, das inhaltlich zu prüfen. Der Rechnungshof muss in die Bücher schauen können.

Es ist doch absurd, was jetzt geschieht: dass der Rechnungshof nachschauen muss, ob richtig gerechnet wurde, ob das in den richtigen Rubriken aufscheint, aber nicht nachschauen kann, ob das auch so in den Büchern verbucht ist. Also ich finde, das ist ein Theater, das man gar nicht ernst nehmen kann! Das bindet Ressourcen beim Rechnungshof und bringt rein gar nichts. (Beifall bei den NEOS.)

Das Nächste, was wichtig ist: Es muss natürlich einen Straftatbestand der illegalen Parteienfinanzierung geben. Warum? – Weil illegale Parteienfinanzierung ja nichts an­deres als ein Betrug an den Wählerinnen und Wählern ist. Nur wenn das gerichtlich strafbar ist, hat die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, Konten zu öffnen. Ist es ein bloßes Verwaltungsstrafdelikt, dann gibt es diese Möglichkeit nicht und dann kann das nicht überprüft werden.

Das heißt: Nützen wir die Chance, die sich jetzt ergeben hat, denn niemand kann be­streiten, dass hier ein Problem besteht, dass die Parteien im nicht ganz unbegründeten Verdacht stehen, sich möglicherweise über Wege zu finanzieren, die nicht gesetzes­konform sind!

Es gibt Anträge, und ich lade Sie ein, diesen Anträgen zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 27. Mai 2019 / Seite 13

16.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte.


16.44.16

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Es herrscht ja Einigkeit, dass auf diesem Sektor viel zu tun ist, aber man kann jetzt schon erkennen, in welche Richtung das jeweils geht. Auch von uns liegt ein entsprechender Antrag vor. Er ist sehr ähnlich dem, was Rechnungshofpräsidentin Kraker gefordert hat und was auch die NEOS unterstützen.

Wir sind nicht grundsätzlich gegen Zuwendungen an Parteien, insbesondere kleine Parteien brauchen ja Geld von außen, damit sie überhaupt Tritt fassen können, und wir sind überhaupt nicht grundsätzlich gegen Parteispenden. Aber es kann nicht sein, dass Geld Österreich determiniert und bestimmt, und es kann nicht sein, dass sich Speku­lanten, große Unternehmen Gesetze wünschen, dann ein bissel was zahlen, ein paar Hunderttausend, und dann werden diese Gesetze tatsächlich Wirklichkeit.

Weil erwähnt wurde, dass es ja schon eine Obergrenze gibt: Ja, diese Obergrenze ist Gesetz, aber wenn sie nicht eingehalten wird, dann brauchen wir dieses Gesetz nicht, oder wir müssen es verschärfen. Ein Gesetz, das keine Sanktionen, und zwar keine merkbaren Sanktionen, nach sich zieht, ist zahnlos und daher unbrauchbar. Also wenn jemand, der schweren Diebstahl begeht, mit einer Strafe von ein paar Hundert Euro rechnen kann, wird er wahrscheinlich weiterhin diesen schweren Diebstahl begehen, und im schlimmsten Fall wird er halt dann die Strafe zahlen.

Wenn Kollege Stefan sagt, es wird immer Möglichkeiten geben, über Vereine und nahe Organisationen das Gesetz irgendwie zu umgehen, dann kann ich dazu nur sagen: Wir wissen doch aus Erfahrung, dass fast alle Gesetze irgendwie doch noch umgangen werden können, wenn man sich bemüht, aber es ist immer eine Frage der asymptoti­schen Annäherung. Das heißt, je schärfer die Gesetze sind, umso weniger leicht ge­lingt es, umso deutlicher dann auch der Gesetzesverstoß. Und wenn die Rechnungs­hofpräsidentin Einsicht in alle Belege originärer Natur verlangt, dann schließen wir uns dem zu 100 Prozent an. Das ist eine Möglichkeit, wie man mit dem umgehen kann. Auch strafrechtliche Bestimmungen für den Fall einer illegalen Parteienfinanzierung sind für uns eine Notwendigkeit, weil die Staatsanwaltschaft dann die Konten aufma­chen kann und einiges in der Richtung passiert.

Ich erinnere nur an Klubobmann Wöginger, der jetzt gerade nicht im Raum ist, der am Rande einer Präsidiale zu uns gesagt hat: Wir lassen uns sicher nicht in unsere Par­teibücher reinschauen! – Na ja, da beginnt es. Also wenn wir das jetzt anlässlich eines Anlassfalles hinbekommen, dass wir uns in die Richtung bewegen, dann schauen wir, wer am weitesten gehen kann. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

16.47

16.47.15


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag.Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 56/A betreffend Parteiengesetz 2012 und Geschäftsordnungsge­setz 1975 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dieser Fristsetzung zustimmen, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

16.48.13Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zu einer Reihe von weiteren Abstim­mungen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 27. Mai 2019 / Seite 14

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag.Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 832/A der Abgeordneten Mag.a Meinl-Reisinger betreffend Medienko­operations- und -förderungs-Transparenzgesetz eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diese Fristsetzung aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag.Meinl-Reisinger, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag.Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Partei­engesetz 2012 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Abg. Meinl-Rei­singer – in Richtung ÖVP und FPÖ –: Das hätte jetzt eine Sternstunde des Parlaments werden können!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag.Meinl-Rei­singer, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 833/A der Abgeordneten Mag.Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteienge­setz 2012 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer spricht sich für diesen Fristsetzungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag.Meinl-Reisinger, dem Ver­fassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag.Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteiengesetz 2012 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Bitte um Zustimmung! – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag.a Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteiengesetz 2012 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Zinggl, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 848/A der Abge­ordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Parteiengesetz 2012 so­wie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 auch eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer ist für diesen Fristsetzungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Zinggl, dem Ver­fassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 849/A der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteiengesetz 2012 ebenfalls eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. – Das ist mit zu wenig Zustimmung abgelehnt.

16.51.30Einlauf und Zuweisung


Präsidentin Doris Bures: Ergänzend gebe ich bekannt, dass in der 78. Sitzung des Nationalrates der Antrag 858/A der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen eingelangt ist, und ich weise ihn hiermit dem Verfassungsausschuss zu.

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Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 27. Mai 2019 / Seite 15

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 12. Juni 2019, um 9 Uhr in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Die Sitzung ist geschlossen.

16.51.38Schluss der Sitzung: 16.51 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien