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Plenarsitzung

des Bundesrates

Stenographisches Protokoll

 

969. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 10. Juli 2024

 

 

 

 

Bundesratssaal


Stenographisches Protokoll

969. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 10. Juli 2024

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 10. Juli 2024: 2023: 13.01 – 22.19 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung)

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024)

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert
wird


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 2

7. Punkt: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektroni­schen Frachtbrief

8. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz

9. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß
Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kosten­höchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grund­versorgungsänderungsvereinbarung)

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das
BFA-Verfahrensgesetz geändert werden

12. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastro­phenschutz

13. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Kata­strophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

14. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Ver­fassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert
wird


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 3

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geän­dert wird

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 geän­dert wird

20. Punkt: Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizeri­schen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes
am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee

21. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein
von der Illmündung bis zum Bodensee

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämter­gesetz) geändert wird

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlas­sen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunal­investitionsgesetz 2023 geändert werden

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen
und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpa­pieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bank­wesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Hinweis­geberInnenschutzgesetz geändert werden


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 4

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständi­genvorsorgegesetz geändert wird

28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz
über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I –
BBKG 2024 Teil I)

29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geän­dert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II)

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung
der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neu­ordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen wird sowie
das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohl­verhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirtschafts­treuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden (COFAG Sammelgesetz)

32. Punkt: Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme
von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bun­desabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 5

34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden

35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen
zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturpro­jektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird

*****

Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht der Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann .......................................................................................... 29

Angelobung der Bundesrätin Maria Fischer .............................................................. 25

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlun­gen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volks­republik Bangladesch zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen .................................. 30

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ........................................................ 34

Unterbrechung der Sitzung ....................................................................................... 124

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Mag. Franz Ebner ...................................................................................... 327

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .......................... 327


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 6

Personalien

Ordnungsrufe .....................................................................................................  52, 181

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ........................................................................ 34

Ausschüsse

Zuweisungen ................................................................................................................ 26

Dringliche Anfrage

der Bundesrät:innen Mag. Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin“
(4209/J-BR/2024) ..................................................................................................... 124

Begründung: Mag. Isabella Theuermann ................................................................. 125

Bundesminister Dr. Martin Polaschek ...................................................................... 131

Debatte:

Marlies Doppler ................................................................................................  138, 180

Mag. Bernhard Ruf ...........................................................................................  143, 178

Doris Hahn, MEd MA ................................................................................................. 147

Simone Jagl ................................................................................................................. 158

Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik ....................................................................... 162

Andrea Michaela Schartel .......................................................................................... 165

Günter Pröller ............................................................................................................. 168

Christoph Steiner ........................................................................................................ 171

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 179


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 7

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung
für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) (2455 d.B. und 2665 d.B. sowie 11532/BR d.B. und 11579/BR d.B.) ............................................. 35

Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .......................................................... 35

Redner:innen:

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 36

Viktoria Hutter .............................................................................................................. 39

Mag. Bettina Lancaster ................................................................................................ 42

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................... 43

Michael Bernard ........................................................................................................... 47

Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik ......................................................................... 50

Christoph Steiner .......................................................................................................... 51

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben ........... 55

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
geändert wird (2608 d.B. und 2666 d.B. sowie 11533/BR d.B. und 11580/BR d.B.)           ............................................................................................................................... 56

Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .......................................................... 56

Redner:innen:

Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik ......................................................................... 57

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 58

Ing. Isabella Kaltenegger .............................................................................................. 60

Mag. Sandra Gerdenitsch ............................................................................................. 61


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 8

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................... 63

Michael Bernard ........................................................................................................... 66

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................................... 66

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung) (2561 d.B. und 2667 d.B. sowie 11581/BR d.B.) ......................... 67

Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .......................................................... 67

Redner:innen:

Michael Bernard ........................................................................................................... 68

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 69

Sandra Lassnig .............................................................................................................. 71

Mag. Sascha Obrecht ................................................................................................... 72

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ............................................................ 73

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert
werden (Fahrgastrechtenovelle 2024) (2601 d.B. und 2644 d.B. sowie 11585/BR d.B.)   ............................................................................................................................... 73

Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 74


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 9

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert
wird (2603 d.B. und 2645 d.B. sowie 11534/BR d.B. und 11586/BR d.B.)           73

Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 74

Redner:innen:

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 74

Markus Stotter, BA ....................................................................................................... 78

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................... 80

Daniel Schmid ............................................................................................................... 82

Günter Pröller ............................................................................................................... 86

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Daniel Schmid, Markus Stotter, BA, Michael Bernard, Marco Schreuder, Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Ver­besserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Eisenbahn­gesetz 1957“ – Annahme (364/E-BR/2024) ....................................................  85, 90

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Günter Pröller, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in die europäischen ,TEN-T-Kernnetze‘“ – Ablehnung .............................................................................................................  88, 90

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 89

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 5, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 89

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird
(4126/A und 2648 d.B. sowie 11587/BR d.B.) ....................................................... 90

Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 91


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 10

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsver­trag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betref­fend den elektronischen Frachtbrief (2501 d.B. und 2650 d.B. sowie 11588/BR d.B.)         ............................................................................................................................... 91

Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 91

Redner:innen:

Michael Bernard ........................................................................................................... 92

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 93

Mag. Bernhard Ruf ....................................................................................................... 94

Horst Schachner ........................................................................................................... 96

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 6, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 97

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 97

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem
Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadt­bahn Linz (2563 d.B. und 2651 d.B. sowie 11589/BR d.B.) ............................................................................... 98

Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 98

Redner:innen:

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 99

Johanna Miesenberger ............................................................................................... 101

Dominik Reisinger ....................................................................................................... 102

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 104

Markus Steinmaurer ................................................................................................... 107

Ferdinand Tiefnig ....................................................................................................... 108


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 11

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 108

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend
eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchst­sätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grund­versorgungsänderungsvereinbarung) (2657 d.B. sowie 11596/BR d.B.)     ............................................................................................................................. 109

Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 109

Redner:innen:

Andreas Arthur Spanring .................................................................................  109, 122

Ernest Schwindsackl ................................................................................................... 111

Bundesminister Mag. Gerhard Karner ...................................................................... 114

Michael Wanner ......................................................................................................... 116

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................... 119

Claudia Hauschildt-Buschberger (tatsächliche Berichtigung) ............................... 181

Christoph Steiner ........................................................................................................ 182

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 184

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
(4132/A und 2639 d.B. sowie 11597/BR d.B.) ..................................................... 184

Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 184

Redner:innen:

Dominik Reisinger ....................................................................................................... 185

Matthias Zauner ......................................................................................................... 186

Günter Pröller ............................................................................................................. 189

Bundesminister Mag. Gerhard Karner ...................................................................... 191

Marco Schreuder ........................................................................................................ 194


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 12

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 196

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (4130/A und 2640 d.B.
sowie 11598/BR d.B.) ............................................................................................... 196

Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 196

Redner:innen:

Matthias Zauner ......................................................................................................... 197

Doris Hahn, MEd MA ................................................................................................. 198

Bundesminister Mag. Gerhard Karner ...................................................................... 201

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................... 202

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 205

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Doris Hahn, MEd MA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit ausreichend finanziellen Mitteln budgetieren und österreichweit umsetzen“ – Ablehnung  200, 209

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 209

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich
und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (2562 d.B. und 2641 d.B. sowie 11599/BR d.B.) .................................................. 210

Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 210

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 13

über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder techni­schen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Präven­tion (2411 d.B. und 2642 d.B. sowie 11600/BR d.B.)         ............................................................................................................................. 210

Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 210

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 12, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen ........................................................................................................................ 211

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen ........................................................................................................................ 211

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (4013/A und 2701 d.B. sowie 11590/BR d.B.) ............................................................................. 213

Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 213

Redner:innen:

Klemens Kofler ..................................................................................................  214, 224

Klara Neurauter .......................................................................................................... 215

Michael Wanner ......................................................................................................... 217

MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................... 220

Marlies Doppler .......................................................................................................... 223

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 224


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 14

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bun­desgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden
(4099/A und 2702 d.B. sowie 11591/BR d.B.) ..................................................... 224

Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 225

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 225

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (3810/A und 2629 d.B. sowie 11517/BR d.B. und 11592/BR d.B.) .................................. 226

Berichterstatter: Marco Schreuder .......................................................................... 226

Redner:innen:

Günther Ruprecht ....................................................................................................... 226

Elisabeth Grimling ...................................................................................................... 228

Marlies Doppler .......................................................................................................... 229

Marco Schreuder ........................................................................................................ 230

Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ....................................................................... 230

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 231

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird
(4098/A und 2626 d.B. sowie 11593/BR d.B.) ..................................................... 232

Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 232


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 15

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (4097/A und 2627 d.B. sowie 11594/BR d.B.) ............................................................................. 232

Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 232

Redner:innen:

Marlies Doppler .......................................................................................................... 233

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler .................................................................................... 233

Stefan Schennach .............................................................................................  235, 244

Marco Schreuder ........................................................................................................ 237

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ..................................................  239, 241

Klemens Kofler ............................................................................................................ 240

Christoph Steiner ..............................................................................................  242, 245

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 17, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 248

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 18, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 248

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 geändert
wird (4112/A und 2628 d.B. sowie 11595/BR d.B.) ............................................ 249

Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 249

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 250

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend einen Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizeri­schen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 16

am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2559 d.B. und 2654 d.B. sowie 11550/BR d.B.) .................................................. 250

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ................................................................... 250

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und
dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2581 d.B.
und 2655 d.B. sowie 11551/BR d.B.) ..................................................................... 250

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ................................................................... 250

Redner:

Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc ........................................................ 251

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 20, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen ........................................................................................................................ 254

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 21, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 254

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter
für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundes­ämtergesetz) geändert wird (4119/A und 2656 d.B.
sowie 11552/BR d.B.) ............................................................................................... 255

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ................................................................... 255

Redner:innen:

Mag.a Claudia Arpa .................................................................................................... 256


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 17

Ferdinand Tiefnig ....................................................................................................... 257

Markus Steinmaurer ................................................................................................... 259

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „freiheitliches Entlastungspaket für die Land­wirtschaft“ – Ablehnung  260, 260

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 260

Gemeinsame Beratung über

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025
erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommu­nalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden
(4102/A und 2682 d.B. sowie 11518/BR d.B. und 11537/BR d.B.) .................. 261

Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 261

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschuss­gesetz geändert wird (4127/A und 2686 d.B. sowie 11519/BR d.B.
und 11538/BR d.B.) .................................................................................................. 261

Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 261

Redner:innen:

Mag. Bettina Lancaster .............................................................................................. 262

Margit Göll .................................................................................................................. 265

Mag. Isabella Theuermann ........................................................................................ 269

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 273

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Mag. Bettina Lancaster, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024
und 2025“ – Ablehnung .................................................................................  265, 275


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 18

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 23, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 274

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 24, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 274

Gemeinsame Beratung über

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und
das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz,
das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsge­setz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungs­dienstegesetz 2018 geändert werden (2596 d.B. und 2673 d.B.
sowie 11539/BR d.B.) ............................................................................................... 275

Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 276

26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwe­sengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Hinweisge­berInnenschutzgesetz geändert werden (4113/A und 2683 d.B.
sowie 11540/BR d.B.) ............................................................................................... 276

Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 276

Redner:innen:

Andrea Michaela Schartel ....................................................................................... .. 277

Bernadette Geieregger, BA ........................................................................................ 278

Dr. Manfred Mertel .................................................................................................... 280

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 281


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 19

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 25, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 282

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 26, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 282

27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selb­ständigenvorsorgegesetz geändert wird (4114/A und 2684 d.B. sowie 11541/BR d.B.) ............................................................................. 283

Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 283

Redner:innen:

Günter Kovacs ............................................................................................................ 284

Barbara Prügl .............................................................................................................. 285

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 286

Gemeinsame Beratung über

28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz
über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2598 d.B. und 2674 d.B. sowie 11520/BR d.B. und 11542/BR d.B.) ............................................................................................................................. 286

Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 287

29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 20

wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II) (2599 d.B. und 2675 d.B. sowie 11543/BR d.B.) .......................................................................................................... 287

Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 287

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 28, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 288

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 29, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 288

30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geän­dert wird (2604 d.B. und 2677 d.B. sowie 11544/BR d.B.) .......................................................................................................... 289

Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 289

Redner:innen:

Sandra Lassnig ............................................................................................................ 289

Christian Fischer ......................................................................................................... 290

Günter Pröller ............................................................................................................. 292

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 293

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 295

Gemeinsame Beratung über

31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung
der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen
wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit
dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 21

steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz
über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanz­buchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-För­derungsgesetz geändert werden (COFAG Sammelgesetz) (4070/A und 2679 d.B. sowie 11521/BR d.B. und 11545/BR d.B.)             ............................................................................................................................. 295

Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 296

32. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garan­tien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH
(COFAG) (2680 d.B. sowie 11546/BR d.B.) ........................................................... 295

Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 296

Redner:innen:

Mag. Sascha Obrecht .......................................................................................  297, 310

Christoph Stillebacher ................................................................................................ 300

Michael Bernard ......................................................................................................... 303

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 304

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ............................................................. 305

Christoph Steiner ........................................................................................................ 313

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 31, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 316

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 32, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 316

Gemeinsame Beratung über

33. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 22

Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfonds­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsge­setz 2024 – AbgÄG 2024) (2610 d.B. und 2678 d.B. sowie 11522/BR d.B. und 11547/BR d.B.) ............... 316

Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 317

34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Boden­schätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (4120/A und 2685 d.B. sowie 11548/BR d.B.)           ............................................................................................................................. 317

Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 317

Redner:innen:

Günter Kovacs ............................................................................................................ 318

Elisabeth Wolff, BA .................................................................................................... 319

Klemens Kofler ............................................................................................................ 322

Simone Jagl ................................................................................................................. 323

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 33, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 325

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 34, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 325

35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereit­stellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird (4094/A und 2681 d.B. sowie 11549/BR d.B.) .......................................................................................................... 326

Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 326


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 23

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 327

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesrät:innen

Mag. Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend ÖVP-Politik treibt Bil­dungssystem in den Ruin (4209/J-BR/2024)

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Fairness
für die Tiroler Gemüsebauern (4210/J-BR/2024)

Klemens Kofler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend bereits auffälliger Asylwerber schlägt abermals zu
(4211/J-BR/2024)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Pläne hinsichtlich des angekündig­ten Bildungscampus in Feldkirchen bei Graz (4212/J-BR/2024)

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufenthaltstitel von Imamen (4213/J-BR/2024)

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Nationaler Bildungsbericht, Ergeb­nisse und aktuelle Daten – Folgeanfrage (4214/J-BR/2024)

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend ÖVP-Politik treibt Bildungssys­tem in den Ruin – wir erwarten uns Antworten, Herr Minister!
(4215/J-BR/2024)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 24

Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verweigern Sie die Vollziehung eines Bundesgesetzes, Herr
Minister? (4216/J-BR/2024)


 


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 25

13.01.54Beginn der Sitzung: 13.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Franz Ebner, Vizepräsident Dominik Reisinger, Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

13.01.55*****


Präsident Mag. Franz Ebner: Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 969. Sitzung des Bundesrates.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 968. Sitzung des Bundesrates vom 27. Juni 2024 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet ist niemand.

Ich begrüße bei uns im Bundesrat Bundesministerin Leonore Gewessler
herzlich. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.02.23Mandatsverzicht und Angelobung


Präsident Mag. Franz Ebner: Eingelangt ist ein Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht.

Da Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann aufgrund ihrer Wahl ins Europäische Parlament auf ihr Mandat verzichtet hat, ist ihr Ersatzmitglied Maria Fischer
ex lege auf das frei gewordene Mandat nachgerückt.

Das neue Mitglied des Bundesrates ist im Hause anwesend. Ich werde daher so­gleich die Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein. – Ich ersuche nun die Schriftführung um Verlesung der Gelöbnisformel.



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 26

Schriftführerin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Einen schönen guten Nachmittag! Ich verlese die Gelöbnisformel für Mitglieder des Bundesrates: „Sie wer­den geloben unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beachtung der Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

(Bundesrätin Maria Fischer leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)

*****

Herzlich willkommen im Bundesrat!


Präsident Mag. Franz Ebner: Ich begrüße das neue Mitglied des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte und wünsche alles Gute. (Allgemeiner Beifall. – Das neue Mitglied des Bundesrates wird von seinen Kolleg:innen beglückwünscht.)

13.03.54Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Franz Ebner: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfra­gebeantwortungen,

jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungs­gesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen

und eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen der 969. und
der 970. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung
angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 27

auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mit­teilungen der 969. und der 970. Sitzung des Bundesrates, die dem Stenogra­phischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitrags­gesetz 2024) (2600 d.B. und 2676 d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung 1975 geändert wird (3847/A und 2592 d.B.)

2. Schreiben des Landtages

Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht (Anlage 1)

3. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG

Schreiben des Bundesministers für Finanzen betreffend Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Anlage 2)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 28

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Verkehrstelematikbericht 2024, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-859-BR/2024)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2023, vorgelegt von der Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(III-860-BR/2024)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

*****


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 29

*****


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 30


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 31


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 32


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 33

*****



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 34

Präsident Mag. Franz Ebner: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand
der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Franz Ebner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen,
von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen Abstand zu nehmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag
der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist
die Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundes­rates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesord­nung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Franz Ebner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Tagesordnungspunkte 4 und 5, 6 und 7, 12 und 13,
17 und 18, 20 und 21, 23 und 24, 25 und 26, 28 und 29, 31 und 32, 33 und 34 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 35

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsident Mag. Franz Ebner: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin“ an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung
an den Schluss der Sitzung, nicht aber über 16 Uhr hinaus.

13.07.331. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren
Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) (2455 d.B. und 2665 d.B. sowie 11532/BR d.B. und 11579/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und
gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Maria Huber. – Ich bitte um den Bericht.


13.07.58

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflich­tung für Gas aus erneuerbaren Quellen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einen mit
Gründen versehenen Einspruch zu erheben.



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 36

Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm dieses.


13.08.45

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister! Erneuerbares-Gas-Gesetz, das
klingt vielleicht ein bisschen technisch, ist – oder man muss ja eigentlich sagen: wäre –ein wirklich zentraler Baustein für den Ausstieg aus der Abhängig­keit von russischem Gas, deren Folgen wir nun wirklich leidlich erlebt haben.

Es wäre ein zentraler Baustein für die Versorgungssicherheit und die Preisstabilität. Es wäre ein zentraler Baustein für Planungssicherheit für alle Beteiligten und natürlich ein zentraler Baustein für Klimaschutz, und es
verfolgt einen neuen, spannenden Ansatz. Es soll nämlich nicht so sein wie im Ökostrombereich, wo jede erzeugte Kilowattstunde über ein Fördersys­tem gefördert wird, sondern es soll eine Verpflichtung für die Gaswirtschaft geben, für die Gashändler, die verpflichtet werden, wenn das Gesetz
dann kommt, in steigendem Ausmaß Biogas zu beziehen.

Was heißt das? – Diese müssten sich dann darum kümmern, dass sie dieses auch bekommen. Sie werden also zu Produzenten gehen, Produzenten suchen
und in aller Regel mit diesen Bezugsverträge abschließen. Das ist dann vor allem eine Chance für die Landwirtschaft – eine große Chance! – und für die lebensmittelverarbeitenden Betriebe. Die Verpflichtung der Gashändler führt dazu, dass die Endkunden nicht direkt mit Beträgen belastet werden,
etwa mit einem Grüngasförderbeitrag.

Sehr viel Arbeit wurde investiert: allgemein in die Entstehung, aber vor allem auch in die Abschätzung der möglichen Aufbringung in Österreich. Das
ist ja wichtig, und auch das liegt diesem Gesetz zugrunde, da es Aufbringungs­ziele formuliert. Mehrere Studien wurden dazu angefertigt. Gemeinsam


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 37

mit den Ländern hat es auch im Rahmen der Wärmestrategie einen Grüngasbe­richt gegeben. Die Diskussionen mit den Stakeholdern kann man, glaube
ich, gar nicht mehr zählen.

Konsens ist, dass es ein beschränktes, aber sehr relevantes Potenzial gibt. Das sind etwa 20 Terawattstunden, das scheint bis 2040 realistisch zu sein.
Das ist schon beachtlich, wenn man bedenkt, dass der Gasverbrauch letztes Jahr in Österreich 75 Terawattstunden betrug. Er ist übrigens – man kann es
nicht oft genug sagen – massiv gesunken. Vorher waren es 90, 95 Terawattstun­den, jetzt sind es dank der vielen Maßnahmen, die gesetzt wurden, 75 Tera­wattstunden. Natürlich steht aber immer noch eine viel zu starke russi­sche Abhängigkeit dahinter. Deswegen ist es auch wichtig – das so als Nebenbe­merkung –, diese Lieferverträge der OMV jetzt endlich genauer anzu­schauen und unabhängig, von völlig unumstrittenen Expertinnen und Experten, prüfen zu lassen und letztlich festzustellen, wie man da aussteigen kann
und was wir daraus lernen können.

Wichtig ist das Erneuerbares-Gas-Gesetz vor allem auch wirtschaftspolitisch. Es gibt Betriebe, die hinsichtlich ihrer Prozesse auf Methan angewiesen sind,
und gerade für diese Betriebe ist es wirklich essenziell, dass sie sich darauf ver­lassen können, dass dieses eben aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung steht – wenn nicht, haben sie natürlich ein veritables Problem bei der Dekarbonisierung und auch mit steigenden Preisen.

Biogas ist, zumindest jetzt noch, teurer als Gas aus Russland, das stimmt, aber es ist regional verfügbar, es stärkt die regionale Wertschöpfung, gerade auch
im ländlichen Raum, es ist in einen Stoffkreislauf eingebunden, da ent­stehen keine Abfälle, die entsorgt werden müssen – ganz im Gegenteil, übrig bleibt wertvoller Dünger.

Noch etwas zu den Kosten, zur Kostenumlegung – weil das auch immer
sehr stark debattiert wurde, möchte ich schon zwei Bemerkungen dazu machen; und das hat jetzt auch noch die Zustimmung seitens der SPÖ verhindert –:


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Das Teuerste ist schon, das nicht zu tun. (Ruf bei der SPÖ: Na, um das geht’s nicht!) Das Teuerste ist, in der Abhängigkeit von fossilem Gas zu bleiben, vor allem
auch mit einem Blick in die Zukunft. Fossiles Gas wird teurer werden,
mit Sicherheit. Fossiles Gas wird wahrscheinlich bei der nächsten Gaspreiskrise enormen Preisschwankungen unterliegen, und die nächste Krise wird
kommen, davon kann man einmal ausgehen. Die CO2-Maßnahmen auf europäi­scher Ebene werden greifen und werden andere Energieträger, biogene, erneuerbare Energieträger konkurrenzfähiger machen.

Ich habe einmal ausgerechnet, worüber wir da reden: 2025 zum Beispiel soll bereits 1 Prozent aufgebracht werden. Das macht umgelegt auf die ver­kaufte Kilowattstunde – von 70 Terawattstunden ausgehend, also noch einmal reduziert –, auf den Energiepreis 0,06 Cent aus. Das ist also einfach vernachlässigbar, und die kleinste Preisänderung am Markt ist ein Vielfaches davon. Insofern ist es sehr schade, dass das jetzt nicht funktioniert hat.

Noch dazu gibt es, um die Kosten beim Hochlaufen zu reduzieren, eine Reihe von Förderungen. Diese Rechnung ist also sowieso nur eine theoretische,
die die Förderungen gar nicht miteinbezieht, denn in Wirklichkeit sind die Kosten noch geringer. Es gibt Förderungen für Investitionen, für den Neubau von Biogasanlagen, es gibt Förderungen für die Umrüstung von Biogasanlagen, es gibt Verpflichtungen für die Gasnetzbetreiber, Leitungen auf ihre Kosten
zu legen, und so weiter. Man tut da also schon sehr, sehr viel, um
auch beim Hochlaufen eine allfällige Kostenbelastung im untersten Bereich
zu halten – wenn es sie überhaupt gibt.

Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist aber noch mehr: Es ist Teil eines Strukturwandels. Ich denke, das wurde auch noch ein bisschen zu wenig gesehen. Das Gasnetz wird sich in den nächsten Jahren massiv verän­dern. Verstärkt muss darauf geschaut werden, dass wir erneuerbares Methan dorthin leiten, wo es unabdingbar ist. Das heißt, sukzessive wird es
bei der Raumwärme zu einem Ausstieg aus Gas kommen. Das bestreiten inzwischen nicht einmal mehr die Gasversorger, und das ist eine gute Nachricht


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für die Konsument:innen, denn es bedeutet Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von unsicheren Blutgasimporten aus Russland und es schützt vor mit Sicherheit kommenden Preisanstiegen bei fossilem Gas.

Ich habe es erwähnt: Das EGG hat schon eine lange Entstehungsgeschichte, und leider ist sie noch nicht zu Ende. Ich hoffe sehr, dass es im Herbst noch
gelingen wird, dieses wichtige Gesetz über die Bühne zu bringen, denn es ist schlichtweg unverzichtbar. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)

13.15


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.


13.16.10

Bundesrätin Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Gewessler! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bild­schirmen! Grundsätzlich hätten ja mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz die Gasver­sorger zu einer Grüngasquote verpflichtet werden sollen und somit eben
ein Teil von fossilem Erdgas durch heimisch produziertes Gas ersetzt werden sollen, was in vielerlei Hinsicht unglaublich wichtig gewesen wäre: in Sa­chen des Klimawandels, um fossiles Erdgas zu ersetzen; in Sachen
der Eigenversorgung, um die Abhängigkeit von Russland und Co wieder ein kleines Stück weit wegzubekommen; in Sachen der Wirtschaft – ich
möchte da einen Waldviertler Bürgermeister zitieren: Wir sollten lieber den heimischen Standort stärken, anstatt Millionen an Euro für fossile Ener­gieträger ins Ausland zu schicken, womit wir im besten Fall Wüstenstädte fi­nanzieren und im schlimmsten Fall, wir wissen es, Kriege –; in Sachen
der heimischen Landwirtschaft, um endlich unseren Hunderten Bäuerinnen und Bauern und Betreibern von Biogasanlagen Planungssicherheit zu geben, die


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Schließung von unzähligen Biogasanlagen zu vermeiden und auch damit verbun­dene Existenzen zu gefährden.

Aber nein, das können wir heute leider nicht tun, weil die FPÖ vermutlich lieber ihre Russenfreunde fördern will und die Sozialdemokraten schon fast mit
FPÖ-Methoden Angstszenarien von extremer Teuerung und Lebensmittelver­schwendung verbreiten, was schlichtweg nicht stimmt. (Beifall bei ÖVP
und Grünen. – Bundesrätin Hahn: Fragts einmal die Menschen, die sich die Lebens­mittel nicht mehr leisten können! – Bundesrätin Schumann: Aber die Leut’ sind
ihnen ja eh wurscht! Die Leut’ sind ihnen ganz egal! Völlig egal!)

Gerade wenn es um die heimische Landwirtschaft geht, wird es ja kurz vor der Wahl so richtig interessant am politischen Parkett. Kollege Babler von der
SPÖ fährt raus zu den Bauern, auch Vertreter der FPÖ stellen sich als vermeintliche Bauernretter hin und versprechen das Blaue vom Himmel, wie zum Beispiel die sofortige Aufhebung der Renaturierungsverordnung,
obwohl wir ja alle wissen, dass das einfach nicht möglich ist. (Bundesrat Steiner: Warum nicht? Warum ist das nicht möglich?) Wir vonseiten der ÖVP haben
ja wirklich schon alles eingebracht und rechtliche Schritte gegen Frau Gewessler und ihren blindwütigen Aktionismus gesetzt. (Rufe bei der SPÖ: Frau! Frau Gewessler! Ministerin!) Alles andere, das Versprechen, das sofort aufzuheben, ist wirklich reiner Populismus. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei wirklich wichtigen Entscheidungen und Gesetzen für die heimische Landwirtschaft stimmen Sie aber immer und immer wieder gegen die Interessen der österreichischen Bäuerinnen und Bauern. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Das
haben wir im Nationalrat beim Erneuerbares-Gas-Gesetz gesehen, um das es ja in diesem Tagesordnungspunkt geht (Bundesrat Spanring: Renaturierungs­gesetz! ÖVP! Renaturierungsgesetz! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), das haben wir in der Vergangenheit auch immer wieder gesehen, als es um den Agrar­diesel, um die Ahndung von Stalleinbrüchen, meine Kollegen von der FPÖ, um Tiertransporte oder um das Vollspaltenbodenverbot ging.
(Beifall bei der ÖVP.)


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Da gibt es noch unglaublich viele Maßnahmen, die ich jetzt aufzählen könnte, aber das würde den Rahmen definitiv sprengen (Bundesrat Steiner:
Weiter! Na erzähl weiter! Geht schon, erzähl weiter! – Ruf bei der FPÖ: Wir haben Zeit! – Bundesrat Steiner: Hast nichts mehr aufgeschrieben?),
Maßnahmen,
bei denen die Freiheitlichen genauso wie die Sozialdemokraten uns Bauern immer wieder Steine in den Weg legen oder das zumindest versuchen.
Das werden wir auch heute und morgen wieder sehen, wenn die vermeintlichen Bauernvertreter der FPÖ und der SPÖ sich einmal mehr gegen unsere Landwirtinnen und Landwirte aussprechen. (Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ.) Warten wir auf das Abstimmungsverhalten, wenn es um die Sicherung des Einheits­werts oder die Erhöhung der Mindestpensionen für Unfallrentenbezieher geht! Da wird sich ihr wahres Gesicht dann wieder zeigen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)

Ja, wir, die ÖVP, zeigen hier unser wahres Gesicht: Wir stehen für Stabilität und Handschlagqualität. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und FPÖ.) Wir werden diese Regierungsperiode geordnet zu Ende bringen (Bundesrat Spanring: Aber zumindest lustig seids!), so wie wir es den Bürgerinnen und Bürgern
der Republik Österreich zugesagt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Ja, genau!)

Wir stehen für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in diesem
Land (Heiterkeit bei
Bundesrät:innen von SPÖ und FPÖ), und da gehören die heimi­schen Bäuerinnen und Bauern ganz klar dazu. Wir setzen uns für die Fami­lien ein (Bundesrat Spanring: Wer sind die Leistungsträger? Der Benko, oder? Ist das der Benko? – Bundesrätin Hahn: Also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
leisten nichts, oder was?)
und sorgen mit unseren beiden Sicherheitsministern für ein sicheres und lebenswertes Österreich. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Das tun wir bereits jetzt – und das werden wir auch im Herbst nach der Wahl wieder tun, wenn der Bundeskanzler erneut Karl Nehammer heißt.
(Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler. – Bundesrätin Hahn: Ich habe gedacht, es geht um das Erneuerbares-Gas-Gesetz und nicht um


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eine Wahlkampfrede! – Bundesrätin Schumann: Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer sind gleichgültig!)

13.21


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster. Ich erteile ihr das Wort.


13.21.30

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident,
ich gratuliere zur Präsidentschaft und zur gelungenen gestrigen Feier.

Werte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor Ort und werte Zuseher vor den Bildschir­men! Vorweg: Die Sozialdemokratie wird in konsequenter Linie dem Einspruch zustimmen, denn es macht eben keinen Sinn, einen Rumpf durchzudrü­cken. Wir bleiben dabei – und ich halte es noch einmal fest –, die Sozialdemokra­tie ist für den Einsatz von erneuerbarem Gas, produziert in Österreich.

Der Einsatz von Biomethan, aber auch von Wasserstoff ist notwendig, um Ab­hängigkeiten zu reduzieren, und stützt unsere Industrie am Weg zur Kli­maneutralität. Wir stimmen mit dem Ziel überein, aber dem zunächst vorgeleg­ten Weg, dem Wie, mussten wir nach reiflicher Überlegung eine Absage
erteilen. (Beifall bei der SPÖ.) Die während der Ausformulierung des Gesetzes eingebrachten Zugeständnisse an ein faires, in die Zukunft blickendes sozialdemokratisches Weltbild griffen zu kurz.

Deshalb halte ich noch einmal fest: Wir von der Sozialdemokratie stehen für ein kosteneffizientes Erneuerbares-Gas-Gesetz, das allen nützt. Die beste Umsetzung sehen wir mit dem Marktprämienmodell verwirklicht, wie es bei allen anderen Anlagen für erneuerbare Energie, Fotovoltaik, Wind, gelebte
Praxis ist. Wofür wir nicht stehen, ist ein Gesetz, das Gefahr läuft, auf der einen


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Seite Übergewinne zu produzieren und auf der anderen Seite Teuerungs­explosionen zu verursachen. Das vorgelegte Quotenmodell hat ein hohes Risiko, dieses Szenario der Ungerechtigkeit Wirklichkeit werden zu lassen.

Wir setzen darauf, dass Gesetzgebung uns resilienter gegenüber Krisen macht und nicht anfälliger. Wir wollen, dass die vielen Krisen gut gemeistert
werden können. Wenige sollen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen keine Möglichkeit bekommen, die vielen zu übervorteilen. Dafür sind wir näm­lich nicht zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb lehnt die Sozialdemokratie eine Gesetzgebung ab, die eine Bevorzugung von einzelnen – unter Anführungszeichen – „wohlhabenden Gruppen“
zum Recht macht. Diese Art von Reichenwohlfahrt lehnen wir im Gegensatz zu der noch amtierenden Regierung bereits in den Ansätzen ab, deshalb:
die nächste Regierung unter Bundeskanzler Andi Babler. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP und FPÖ. –
Bundesrat Spanring:
Ein Ordnungsruf für eine Drohung! – Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.
)

13.24


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Leo­nore Gewessler. Ich erteile ihr das Wort.


13.24.41

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren Bundesrät:innen! Wir haben letzte Woche diesen Gesetzesvorschlag im Nationalrat diskutiert, zur Abstimmung vorgelegt. Warum? – Weil es ein Gesetzesvorschlag ist, der unsere Abhängigkeit von Russengas deutlich verringern würde, und weil es ein Gesetzesvorschlag ist, der das Klima schützt, und zwar auch unmittelbar. (Bundesrat Steiner: Wer schützt uns vor den
Grünen? – Die Wahlen!)
Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist ein Energieunabhängig­keitsgesetz und es ist ein Klimaschutzgesetz. (Beifall den Grünen.)


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Wir haben das Erneuerbares-Gas-Gesetz im Februar 2024 als Regierungsvorlage eingebracht, um Gasimporte aus Russland zu ersetzen und um unsere Frei­heit und Unabhängigkeit zu schützen. Raus aus russischem Gas: Das
dient ja nicht nur dem Ziel, im Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen, sondern vor allem auch dazu, die Versorgungssicherheit in Österreich abzusichern.

Wir haben seit Februar 2024 intensiv Gespräche mit den Parteien geführt, wir haben dabei unterstützt, auch die notwendige Zweidrittelmehrheit zu errei­chen, und wir haben mit den im Nationalrat eingebrachten Abände­rungsanträgen noch an wesentlichen Schrauben gedreht, um die Zustimmung zu diesem wichtigen Klimaschutzgesetz auch zu ermöglichen.

Ich möchte deswegen auch im Bundesrat kurz erläutern, was Gegenstand
der Verhandlungen war: Der Grund des Gesetzes, glaube ich, ist klar. Wenn wir aus russischem Gas rauswollen, weil uns die Abhängigkeit am teuersten
zu stehen kommt – Bundesrat Gross hat das bereits ausgeführt –,
weil wir, Wirtschaft und Menschen, in unserem Land in den letzten beiden Jahren sehr deutlich erlebt haben, was das bedeutet, müssen wir den Gasverbrauch reduzieren, nämlich durch Energieeffizienz oder indem wir dort elektrifizieren, wo es möglich ist. Deswegen sind es großartige Neuigkei­ten, dass 2023 die Wärmepumpe mit 57 Prozent den österreichischen Wärme­markt dominiert hat. Dort, wo es technisch nicht anders geht, werden
wir natürlich weiterhin gasförmige Energieträger brauchen – und da müssen wir fossiles durch erneuerbares Gas ersetzen.

Wir haben mit diesem Gesetz – und ich möchte es noch einmal unterstrei­chen – wirklich das passende politische Instrument, um genau das zu erreichen. Ziel in der zuletzt eingebrachten Form ist es – da sind wir in den Verhand­lungen insbesondere auch der Sozialdemokratie entgegengekommen –, den An­teil von in Österreich produzierten erneuerbaren Gasen bis zum Jahr 2030
auf 6,5 Terawattstunden zu erhöhen.

Frau Bundesrätin Lancaster (Bundesrätin Schuman – auf die hinter ihr sitzende, die Hand hebende Bundesrätin Lancaster weisend –: Da!) – Entschuldigung, ich


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habe Sie nicht gesehen –, verpflichtet werden die Gasversorger:innen. Das ist ja das Gute an diesem Gesetz: Es werden die Versorger:innen verpflichtet,
also – um in Ihrem Wording zu bleiben – einige wenige Unternehmen, und eben nicht wie im Marktprämienmodell die Kosten direkt auf die vielen umgelegt.
Das ist der Charme dieses Modells, das hier vorliegt. Es gibt eine Verpflichtung für die Unternehmen, für die Versorger, die Grüngasquote zu erreichen.
Wenn diese sie nicht erreichen, müssen sie einen Ausgleichsbeitrag entrichten, der im Jahr 2025 mit 12,5 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt ist.
Anschließend gibt es ein Gutachten – auch das war eine Forderung der Sozial­demokratie, auf die wir da eingegangen sind.

Ein weiterer Punkt, der gerade der SPÖ in den Verhandlungen sehr
wichtig war – und dafür bedanke ich mich auch, weil das ein wichtiges Thema ist –, ist, dass der Einsatz von Lebensmitteln, insbesondere von Mais
oder Getreide, in den Biogasanlagen aufhören muss. Ich teile dieses Anliegen. Unsere Ackerflächen sind viel zu wertvoll, um Mais anzubauen, den wir verstromen oder vergären. Deshalb sieht das Gesetz auch klar vor, der Einsatz von Lebensmitteln in der Biogasproduktion muss ein Ende haben; neue
Anlagen dürfen nur noch Reststoffe verwerten.

Nun ist es aber auch durch historische Entscheidungen im Nationalrat, im Bun­desrat so, dass es einige Bestandsanlagen gibt, die noch immer Biogas teil­weise aus Mais erzeugen. Es sind nicht mehr viele, aber es gibt sie eben noch, und dort hängen Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung dran. Deswe­gen haben wir ja auch im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das gemeinsam mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Sozialdemokratie beschlossen wurde,
festgelegt, dass dafür gesorgt wird, dass in Zukunft auch in diesen Anlagen Bio­gas vorwiegend eben aus Reststoffen, Abfällen und Mist produziert wird,
aber eben einige wenige Anlagen noch bis zu ihrem 30. Betriebsjahr Mais einset­zen dürfen. Wie gesagt war das ein gemeinsamer, mit Zweidrittelmehrheit gefasster Beschluss.


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Wir haben aber in den Verhandlungen zum Erneuerbares-Gas-Gesetz
auf Betreiben der SPÖ auch dafür Sorge getragen, dass wir den Einsatz von Getreide und Mais massiv reduzieren. Ich möchte mich dafür bedanken,
denn das ist ein wichtiges Thema. Wir haben mit der Branche beraten, wie wir diesen Ausstieg beschleunigen können, ohne die Betriebe in den Konkurs
zu schicken und ohne Arbeitsplätze zu vernichten.
Es ist jetzt gelungen – und das ist im Gesetz, im Abänderungsantrag jetzt auch so vorgesehen –,
einen Ausstiegspfad vorzulegen, der rascher und strenger ist, als es im Erneuer­baren-Ausbau-Gesetz festgelegt ist. Wir würden also mit diesem Ge­setz, das hier zur Abstimmung vorliegt, den Ausstieg aus der Verwendung von Lebensmitteln im Vergleich zum EAG nochmals beschleunigen.
(Bundesrat Steiner: Wir können es aber nicht abstimmen, weil ihr gepfuscht habts!)

Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist ein Energieunabhängigkeitsgesetz, es
wird Abhängigkeit verringern, es wird inländische Wertschöpfung steigern, es wird Arbeitsplätze schaffen, innovative Energietechnologien vorantreiben.
Ich finde es daher sehr bedauerlich – Sie haben gerade einen Zwischenruf ge­tätigt (Bundesrat Steiner: Wir können es heute nicht abstimmen!) –, dass
wir es heute nicht abstimmen, dass wir es heute nicht über die Ziellinie bringen. (Bundesrat Steiner: Ja, aber das ist dein Pfusch im Nationalrat gewesen!
Dein hauseigener Pfusch war das! – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.)
Ich finde es immer sehr schade, dass man, wenn man von inländischer Wertschöpfung spricht, von inländischen Arbeitsplätzen spricht, wenn man die Heimat und ihre Unabhängigkeit schützen will (Bundesrat Steiner: Pfusch! Pfusch! Pfusch!),
den Worten nicht Taten folgen lässt, sondern eben diesem Gesetz die Zustim­mung verweigert. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin
Miesenberger. – Bundesrat Steiner: Pfusch ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.)

Sie schicken das Gesetz jetzt mit einem begründeten Einspruch des Bun­desrates noch einmal in den Nationalrat. Ich habe die Hoffnung, dass
wir im zweiten Anlauf eine breite Mehrheit finden, noch nicht aufgegeben, des­wegen habe ich hier auch noch einmal erläutert, was wir in den letzten


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Wochen in den Verhandlungen gemacht haben, denn wie gesagt: Dieses Gesetz schützt unsere Freiheit, schützt das Klima; und in den nächsten Monaten
haben wir dann noch einmal die Gelegenheit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)

13.31


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile das Wort.


13.31.50

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr verehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, auch bei diesem Themenbereich lässt die Ahnungslosigkeit der führenden Personen gepaart mit falscher politischer Ideo­logie grüßen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was Sie hier vorgelegt haben, hat mit einem marktorientierten Modell ge­nau gar nichts zu tun, sondern ist ein sehr fantasieloses Modell mit
zu hohen Förderungen. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.) Sie sind aber auch nicht auf Vorschläge eingegangen, etwa den eines marktbasierenden Prämienmodells, so wie es im Ökostromregime erfolgreich zelebriert wird. Nein, Sie sagen, wir bestrafen diejenigen, die nicht in der Lage sind, sich Grüngas
oder erneuerbares Gas zu besorgen oder es zu produzieren.

Auch den vielen bestehenden Nawaro-Biogasanlagen die Existenzgrundlage zu nehmen und spätestens in drei Jahren den Betriebsstillstand vieler Anla­gen und damit im Endeffekt das Prozedere – ich weiß nicht, ob die meisten im Saal wissen, was da passiert – des Abbruchs, des Rückbaus zu verordnen entspricht nicht unserer freiheitlichen Vorstellung von Energiepolitik
mit Hausverstand.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 48

Kollegin Hutter – na (in seinen Unterlagen blätternd), wo ist der Zettel? (Heiterkeit bei der ÖVP) –, Sie haben von der Stärkung der heimischen Bauern gespro­chen. Wie viele Bauern haben ihre Betriebe verloren, wie viele Biogasanlagen mussten zusperren? Sie haben jahrelang keine Einspeisetarife zustande
gebracht. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt würden Sie mit diesem Gesetz die nächsten landwirtschaftlichen Biogasanlagen zusperren. (Bundesrätin Miesenberger:
Weil ihr nicht mitstimmt!)
Zum Thema Handschlagqualität: Ich glaube, die Bauern haben genug. Die Zahl reduziert sich von 361 000 auf 104 000.
Ich glaube, die Bauern haben genug von eurer Handschlagqualität. (Beifall bei
der FPÖ.)

Als langjähriger Abfallbiogasanlagenbetreiber kann ich auch die Beden­ken bezüglich landwirtschaftlicher Produktionsflächen ausschließlich für Lebens­mittelanbau teilweise verstehen. Dem entgegen steht aber, dass, wenn
es um die grüne Ideologie geht, Fotovoltaikanlagen statt auf Dächern auf land­wirtschaftlichen Produktionsflächen, die für die Lebensmittelproduktion dringend benötigt werden, errichtet werden. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Biogasanlagen grundlastfähig sind, sprich der Versorgungssicherheit
dienen und diese auch gewährleisten, und es in Österreich noch keine einzige Fotovoltaikanlage gibt, die 8 500 Volllaststunden pro Jahr gewährleistet.
Auch die Nutzung von Biodiversitätsflächen, der Anbau von Elefantengras, Hirse und so weiter in der Fruchtfolge sind Maßnahmen, um die Nawaro-Biogas­anlagen weiter zu betreiben.

Wie gesagt: In diesem Gesetz ist zu viel Ideologie, zu wenig Ökonomie und zu wenig Hausverstand enthalten. Im Grunde ist erneuerbares Gas ja gut, insbesondere auch um zu diversifizieren, um Abhängigkeiten von russischem Gas zu senken, was Ihnen, Frau Minister Gewessler, im Übrigen bis dato über­haupt nicht gelungen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gäbe sehr wohl Möglichkeiten, aber da schlafen Sie seit Ihrem Amtsantritt permanent. Es gibt im Wiener Becken riesige Geothermievorkommen,
und die Regierung blockiert permanent, diese zu nutzen. Damit – und nicht mit


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russischem Gas – könnte man halb Wien heizen. Da reden wir von ganz
anderen Quantitäten als diesen Mickymausquantitäten, die mit diesem Gesetz um sehr, sehr viel Geld möglicherweise hätten erzielt werden können.
Da reden wir von maximal 8 Prozent, 6,5 Terawattstunden, bei einem Gesamt­bedarf – im Schnitt, nach Jahren – von 80 bis 90 Terawattstunden.

Es gibt viele Technologien, die erfolgversprechend sind, zum Beispiel
die Wasserstofftechnologie, mit denen wir das Problem lösen können. Auch den hoch volatilen Überschussstrom, den wir mittlerweile aufgrund des Aus­baues der Erneuerbaren aus PV, Wind und Wasser im Sommer haben, könnten wir über Elektrolyse umwandeln, speichern und im Winter wieder retour bekommen. Wichtig wäre: Kümmern Sie sich zum Beispiel in der Ihnen noch verbleibenden Zeit um die Wasserstoffnetze. Da gibt es derzeit einen vollkommenen Stillstand beim Ausbau – wir brauchen vor allem einen langfris­tigen Ausbau. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit hätte nach freiheitlicher Meinung schon lange begonnen werden
müssen. Solche Netze baut man nicht in einem halben Jahr, man braucht fünf, sechs oder sieben Jahre, um die Wasserstoffnetze entsprechend auszu­bauen und Signale zu setzen, nämlich sowohl an die Produzenten als auch an die Verbraucher, an die Voest, an die Industrie und so weiter.

Für diese Bundesregierung ist aber wichtig, mehr Bürokratie und Versorgungs­posten zu schaffen, anstatt Versorgungssicherheit für die österreichi­sche Bevölkerung und die österreichische Wirtschaft. Eine Stimme für die Frei­heitlichen am 29. September (Zwischenruf des Bundesrates Buchmann –
Ah- und Ui-Rufe bei den Grünen),
für Volkskanzler Herbert Kickl, schafft Wohl­stand und Sicherheit für die gesamte Bevölkerung auf allen Ebenen,
auch in der Energiepolitik, anstatt Parteibucharbeitsplätze. (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 50

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Manuela-Anna Sumah-Vospernik. Ich erteile ihr das Wort.


13.37.50

Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn der Turbulenzen auf den europäischen Energiemärkten waren österreichische Haushalte und Unternehmen von gestiegenen Endkundenpreisen besonders stark betroffen. Dieser Befund ist auch jetzt aktueller denn je. Österreich hat immer noch die höchste Inflationsrate bei Gas in der gesamten EU. Laut Eurostat zahlten österreichische Haushalte
für Gas zuletzt 3,5 Cent mehr pro Kilowattstunde als im EU-Vergleich. Das belastet einen durchschnittlichen Haushalt mit 525 Euro pro Jahr. Auch der Preis für elektrischen Strom ohne Steuern und Abgaben ist für österreichische Haushalte um mehr als 7,6 Cent pro Kilowattstunde höher als der Vergleichs­wert auf europäischer Ebene.

Die Gründe für diese enorme Mehrbelastung für österreichische Haus­halte und Industriebetriebe ist im Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu finden. Ein wichtiger Faktor ist, dass Österreich noch immer in höchstem Grade
vom russischen Gas abhängig ist. In den Monaten März und April 2024 hat Ös­terreich derart hohe Mengen an fossilem Gas aus Russland importiert wie
seit Juni 2022 nicht mehr. Das muss dringend angegangen werden.

Wir NEOS stimmen diesem Gesetz zu, aber wir finden, dass die darin enthaltene Quotenregelung nicht optimal ist. Warum wurde zum Beispiel nicht ein Auktionsmodell wie beim Wasserstoffförderungsgesetz herangezogen? Wieso sind Importe nicht anrechenbar? Das Ambitionsniveau 2030 ist uns zu
gering und auch die rückwirkende Einführung der Regelung per 1.1.2024 ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung.

Positiv wiederum ist, dass die Preisweitergabe zwar komplex ist, aber im­merhin versucht wird, festzuschreiben, Kostenreduktionen in der Produktion an


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 51

Konsumentinnen und Konsumenten weiterzugeben. Um eine nennens­werte Gasproduktion bis 2030 zu realisieren und Investitions- und Planungssi­cherheit zu gewährleisten, müssen aber langfristige und stabile Rahmen­bedingungen geschaffen werden.

Wir NEOS stimmen diesem Gesetz daher jedenfalls zu, weil es unsere Abhängig­keit von russischem Gas schrittweise verringern und damit unsere Energie­sicherheit erhöhen wird und weil es die mindestens genauso notwen­dige Senkung der CO2-Emissionen bewirkt. Deshalb gibt es von uns die Zustim­mung zu diesem Gesetz. – Danke.

13.40


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile das Wort.


13.40.22

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Frau Gewessler hat jetzt gesagt,
sie schützt uns vor dem bösen russischen Gas. – Bitte hören Sie damit auf, Frau Gewessler! Was Sie jetzt alles aufgeführt haben: Renaturierung, Bauern­vernichtung, die teuerste Energie seit Jahrzehnten. Hören Sie auf mit irgendwel­chen Geschichten, dass Sie uns vor irgendetwas schützen! Sie haben
bis jetzt alles in diesem Land nur schlechter gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind als Ministerin durchwegs eine Katastrophe für das Land. Deswegen muss ich mich nicht fragen: Schützt uns Gewessler vor dem bösen russi­schen Gas?, sondern ich muss mich fragen: Wer schützt uns vor den Grünen? Ich hoffe, am 29. macht das der Wähler: dass wir ein für alle Mal vor Ihnen geschützt sind, Frau Gewessler. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man das ernst meinen würde, dass man Gasversorgungssicherheit herstellen möchte, dass man Arbeitsplätze schaffen möchte, ja dann: Wir haben es vor der Haustür, Frau Minister, oder? Wir haben Gas vor der Haustür.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 52

Das wissen Sie. (Bundesministerin Gewessler: Jeder Misthaufen!) Sie wissen auch wo. (Bundesministerin Gewessler: Grüngas!) Sie wissen wo: in Niederöster­reich. Und was passiert? – Nichts. Nichts passiert. (Bundesministerin
Gewessler: ... den Herrn Finanzminister Brunner!)
Das ist Ihnen völlig wurscht. Sie wollen den Preis für Gas in Österreich in die Höhe treiben, dass es teurer
nicht mehr geht. Das ist nur Ihrer linkslinken, faschistischen Ideologie geschuldet. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Ordnungsruf! Das geht nicht!)

13.42.05*****


Präsident Mag. Franz Ebner: Herr Bundesrat Steiner, für das Wort faschistisch – habe ich das richtig verstanden? – erteile ich einen Ordnungsruf. (Bundesrat Steiner: Danke!)

*****


13.42.18

Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Was ist das sonst, was die gute Dame da aufführt? (Rufe: Unfassbar! Das ist ein Wahnsinn! – Bundesrat Schreuder:
Gleich den nächsten Ordnungsruf, danke! – Bundesrat Gross: Faschistisch seids ihr, wenn schon!) –
Was hast du jetzt - - Haben Sie den Zwischenruf von
Gross gehört, ich bin ein Faschist? (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Habe ich nicht gehört, nein.

Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Sonst tut er so, als ob er nichts hören würde, aber zu mir rausschreien, du bist ein Faschist, das geht sich aus,
gell? – So primitiv, wie du bist, muss ich mich mit dir gar nicht abgeben, Kollege! (Zwischenruf des Bundesrates Gross. – Weitere Zwischenrufe bei den Grü­nen.) Wo sind wir denn überhaupt?! Da herausschreien: Faschist! – Was ist der Unterschied zwischen dem, was ich gesagt habe, und dem, was du sagst? (Bundesrätin Hahn: Das ist nicht besser, aber - -!)



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 53

Präsident Mag. Franz Ebner: Herr Bundesrat, ich bitte Sie, Ihre Wortmeldung fortzusetzen. (Bundesrat Steiner: Ich bin in der Wortmeldung!) – Okay. Ich
erteile Ihnen das Wort wieder.


Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Das ist aber schon meine Sache, wie ich meine Wortmeldung auslege, Herr Präsident.

Die ÖVP hat zwei Monate vor der Nationalratswahl entdeckt, dass sie jetzt wieder für die Bauern ist. Dann stellt sich Kollegin Hutter hierher – wo
ist sie denn? – und redet allen Ernstes darüber, dass sie ja fast das EU-Renatu­rierungsgesetz verhindert hätten, aber nur fast (Zwischenruf der Bundes­rätin Miesenberger); aber sollte Nehammer wieder Kanzler werden, verhindert er es dann. Jetzt hat er es nicht geschafft, aber wenn Nehammer dann wieder Kanzler ist, verhindert er das EU-Renaturierungsgesetz. (Bundesrat
Gfrerer: ... nicht gesagt!)

Frau Kollegin, Sie wissen aber schon, von wem dieses EU-Renaturierungsgesetz gekommen ist? Das war keine Erfindung von Frau Gewessler. Sie hat nur
die Zustimmung gegeben, was Ihr Kanzler nicht verhindert hat. Sie wissen aber, von wem das Gesetz kam. Von wem? – Von Ihrer ÖVP-Familie in Europa,
von Ihrer von der Leyen, von Ihrem Othmar Karas, eurem EU-Pfarrer. Daher kommt das Bauernvernichtungsgesetz, also sag nicht, dass du für die
Bauern bist, weil das gelogen ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Geschichte mit den Bauern ist euch entglitten. Da könnt ihr im Bauernbund jetzt noch so viele Fakenews hin und her schicken (Bundesrätin Miesenber­ger: Nein, die Fakenews habts ihr erfunden! – Zwischenruf der Bundesrätin Hutter), das Schöne ist ja: Wir kriegen all diese Infos immer von den Leuten, die
im Bauernbund sind, und haben dann unsere eigenen Gruppen mit den angebli­chen – unter Anführungszeichen – „Bauernbündlern“, die ihr noch habt.
Die brauchen wir ja, damit wir das erfragen können, was im Bauernbund abläuft. Die geben Gott sei Dank uns die Infos, mit welchen Mitteln ihr jetzt arbeitet, weil ihr so eine schlechte Bauernvernichtungspolitik gemacht habt. (Bundesrätin


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Miesenberger: Fakenews verbreitet ihr!) Jetzt versucht ihr halt noch einmal,
wie Ertrinkende um euch zu schlagen. Die Bauern haben es aber verstanden. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Hutter und Kittl.) Den vier Bauernbünd­lern, die hier gut bezahlt sitzen, kann es ja wurscht sein, aber der
Bauer, der draußen wirklich gut hackelt, der hat ein Problem mit der ÖVP.
(Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Miesenberger: Fakenews!)

Zum Gesetz selber aber noch: Jetzt habt ihr euch da hingestellt, habt alle darü­ber geredet, wie toll und wie gut das Gesetz wäre, und habt so getan, als
ob über das Gesetz jetzt dann abgestimmt würde. (Bundesrat Schreuder: Nein, ha­ben wir eh gesagt!) Über dieses Gesetz wird nicht abgestimmt, und es wird
aus einem gewissen Grund nicht abgestimmt. (Bundesrätin Hauschildt-Buschbeger: Das hat auch niemand gesagt!) – Dann hör dir noch einmal die Rede von deinem Kollegen Gross an! – Über dieses Gesetz wird nicht abgestimmt.

Aber das hat ja System, das ist typisch für diese Regierung, aber im Besonderen für Sie, Frau Gewessler, weil alles, was Sie anfassen, jedes Gesetz verläss­lich falsch, handwerklicher Murks und handwerklicher Pfusch ist. Jede Entschei­dung in den letzten viereineinhalb Jahren war verlässlich falsch. Sie haben
ja in Ihrer Präpotenz, nicht nur Ihrer persönlichen Präpotenz, die Sie an den Tag legen (Ruf bei den Grünen: Ordnungsruf!), seit Sie zur grünen - - ich weiß
nicht was, aufgestiegen sind, seit dem Renaturierungsgesetz, wirklich geglaubt: Ich gehe jetzt in den Nationalrat und das wird schon irgendwie gehen,
wissend, dass ich eigentlich eine Zweidrittelmehrheit bräuchte, die ich aber nicht kriege, weil die FPÖ abgewunken hat und die SPÖ abgewunken hat! –
Ich glaube aber, da kommt die Präpotenz nicht von ungefähr: Ihr habt euch ja die letzten viereinhalb Jahre auf die SPÖ immer verlassen können, weil sie
ja immer verlässlich umgefallen ist und dann der Steigbügelhalter war. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt habt ihr – oder Sie, Frau Gewessler, in Ihrer Abgehobenheit – nicht mitbedacht, dass auch die Sozialisten kurz vor einer Wahl stehen. Die haben


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 55

jetzt gemerkt: Hoppala, uns laufen die Wähler davon! Das mit dem Steig­bügelhalter für die Regierung ist vielleicht nicht so gut; jetzt können wir da ein­mal nicht mitstimmen, wenn es dann für die Endkonsumenten wieder
teurer wird! – Plötzlich haben Sie keine Zweidrittelmehrheit mehr gehabt, weil Sie sich auf den Umfaller SPÖ nicht mehr verlassen können. Gell,
Herr Babler, am Abend wird der Faule fleißig, wie passend! (Beifall bei der FPÖ.)

Und jetzt stehen wir da. Damit die Leute, die Zuschauer verstehen, was
da jetzt passiert: Das gab es in der Zweiten Republik noch nie. Es wurde im Na­tionalrat ein Gesetz verabschiedet, das eigentlich eine Zweidrittelmehrheit bräuchte. Jetzt haben wir das Gesetz hier unter Tagesordnungspunkt 1 liegen, es kann aber nicht beschlossen werden, weil es die Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nicht gab. Und was muss die Regierung jetzt machen? – Jetzt muss die Regierung im Bundesrat Einspruch gegen das eigene Gesetz erheben.

Diesen Murks und diesen Pfusch muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Noch verrücktere Politik kann es bitte nicht mehr geben. Gott sei
Dank ist dieser Spuk am 29. September vorbei. Ein paar Monate noch, bis dann die neue Regierung kommt, dann ist es endlich enderledigt. Dann gibt es
einen freiheitlichen Volkskanzler Herbert Kickl, mit dem es keinen
Pfusch mehr in der Regierung gibt. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Bundes­rates Schwindsackl.)

13.48


13.48.23

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigege­benen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 56

Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Bundesrat Steiner: Pfusch und Murks, gratuliere!)

13.49.062. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird
(2608 d.B. und 2666 d.B. sowie 11533/BR d.B. und 11580/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Maria Huber genannt. – Ich bitte
um den Bericht.


13.49.28

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2024
den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 57

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Manuela-Anna Sumah-Vospernik. Ich erteile ihr das Wort.


13.50.18

Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir von den NEOS freuen uns, dass das EAG nach so zähen und lang­wierigen Verhandlungen endlich vorliegt, und stimmen dem Gesetz zu,
weil es im Großen und Ganzen für uns so in Ordnung ist.

Das Gesetz kommt aber in Wahrheit zu spät. Die Branche wartet schon sehnsüchtig auf die notwendige Rechtssicherheit, die das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz jetzt endlich bringt. Umsetzen müssen dieses Gesetz aber die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land, und daher braucht es auch Antworten auf Probleme, wie zum Beispiel den Fachkräftemangel
et cetera.

Nicht zu vergessen ist auch, dass die Länder und Gemeinden bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen noch immer bestimmend mitentscheiden. Die
Fürsten der Finsternis dürfen nicht darüber bestimmen dürfen, wo in Österreich Fotovoltaikanlagen aufgebaut werden dürfen oder nicht.

Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass meine Familie nach Beginn
des Angriffskrieges von Russland, als wir alle nicht wussten, ob Putin uns so wie anderen Ländern auch im Winter das Gas abdrehen wird, eine Fotovoltaik­anlage im Garten errichten wollte. Die Kärntner Gemeinde – SPÖ-geführt, muss man sagen – wollte das mit dem Argument, dass die Fotovoltaikanlage die Nachbarn möglicherweise optisch störe, untersagen. Da fragt man sich schon: Ein Haushalt möchte das Stromnetz entlasten und auf eigene, beträcht­liche Kosten energieautark werden und sogar das Stromnetz mitspeisen – und die Gemeinde verbietet das, weil es vielleicht nicht so schön aussieht.
Im Endeffekt mussten vor die Fotovoltaikanlage dann pro forma ein paar Sträu­cher gepflanzt werden – und das auch nur, weil da massiv drangeblieben


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 58

wurde. Sonst würde das Haus heute noch mit fossilen Energien betrieben und das Stromnetz zusätzlich belastet statt entlastet und mitversorgt. Diese Situationen wird man auch noch angehen müssen.

Wo bleiben die anderen energiepolitischen Vorhaben, Frau Ministerin? Zum Beispiel fehlt uns noch die Wärmestrategie, die Wasserstoffstrategie
und das Gaspaket et cetera, et cetera. (Bundesrat Schennach: Viel Spaß mit der ÖVP!) Fragen über Fragen – aber fix ist, die Energiewende muss kom­men, und zwar so schnell wie möglich. Daher unterstützen wir NEOS dieses Gesetz. – Danke.

13.52


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.


13.52.43

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesminister! Dank dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das planbare Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung garantiert – und, Frau Kollegin Sumah-Vospernik, das EAG gibt es seit 2021, also das ist eigentlich blitzschnell entstanden und es ist nichts
Neues; das ist eine Novelle –, ist der Ausbau von Ökostrom in Österreich eine Erfolgsstory.

Letztes Jahr, 2023, betrug der Ökostromanteil in Österreich ganze
87 Prozent. Bei der Fotovoltaik wurde letztes Jahr mit einer Leistung von über 2 000 Megawatt ein Rekord erzielt. Das ist eine schlichtweg gewaltige
Menge. Das zeigt übrigens auch, dass sich das ganze mit der Umsetzung befass­te Gewerbe schon sehr gut darauf eingestellt hat. Es hat mich selbst
gewundert, dass das so gut und in diesem Ausmaß funktionieren wird und dass all die Betriebe, die es dazu braucht, in der Lage sind, Anlagen mit einer
Leistung von über 2 000 Megawatt zu installieren.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 59

Unser Ziel ist es, bis 2030 die gesamte Stromversorgung auf Ökostrom umge­stellt zu haben. Das ist ein Ziel, von dem nun hoffentlich einmal einge­sehen wird, dass es kein Selbstzweck ist, sondern eine Notwendigkeit, um Klimaziele zu erreichen und den Prozess hin zur Unabhängigkeit von Gasimporten voranzutreiben. Eine Zielerreichung ist möglich; am EAG liegt es jedenfalls nicht.

Es müssen aber natürlich dauerhaft alle mitmachen. Es ist schon ange­sprochen worden: Das betrifft auch die Länder, es betrifft die Gemeinden. Diese sind gefordert, ergänzend die notwendigen Bedingungen zu schaffen,
wie zum Beispiel Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen auf Gebäuden, die Fest­legung von Widmungszonen für Freiflächenanlagen, die Forcierung von Energiegemeinschaften, das Einwirken auf die Netzbetreiber, den Ausbau zu beschleunigen.

Leider ist es allerdings so, dass die PV-Zellen und -Module überwiegend
aus China kommen. Durch eine seit Langem – das ist ja nicht erst seit wenigen Jahren so, das zieht sich schon viele Jahre dahin – andauernde Subven­tionspolitik Chinas ist es gelungen, die europäische Solarindustrie schlichtweg zu ruinieren. Ganz offensichtlich sieht China die Solartechnologie als strate­gisches Feld auf dem Weltmarkt, das entsprechend aggressiv bearbeitet wird, um andere Regionen in die Abhängigkeit zu treiben. Ähnliches sehen wir
etwa bei Akkus in der E-Mobilität.

Auch die USA zum Beispiel greifen mit Steuererleichterungen tief in die Taschen, um Betriebe anzulocken. Europa reagiert darauf – zum Beispiel mit dem
Net Zero Industry Act, in dem es unter anderem darum geht, Schlüsseltechnolo­gien für die Energiewende in Europa auszubauen. Dazu zählt natürlich
auch die Solarindustrie. Übrigens ist auch das ein Beispiel für die wirtschaftspoli­tische Bedeutung der Europäischen Union, denn so eine Standortoffensive
kann kein Land selber stemmen. Da geht es um geopolitische Positionierungen von großen Technologieentwicklungen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 60

Eine Maßnahme, die wir nun setzen, ist die Zusatzförderung, mit der Komponen­ten von PV-Anlagen – wie zum Beispiel Module, Wechselrichter oder Stromspeicher – mit einem Top-up von bis zu 20 Prozent gefördert werden, un­ter der Bedingung, dass die betreffende Komponente in europäischen
Ländern produziert wurde. Das ist wichtig und richtig und hilft übrigens selbst­verständlich auch den österreichischen Unternehmen, die Komponenten
wie etwa Wechselrichter herstellen.

Das Ziel muss sein, dass Europa zügig die einseitige Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen und Produkten reduziert und eine angemessene Eigenversor­gung aufbaut. Mit dieser Regelung, mit dieser Förderung leisten wir dazu jeden­falls einen Beitrag. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

13.56


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Isabella Kaltenegger. Ich erteile ihr das Wort.


13.56.54

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident!
Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Gross hat es schon erwähnt: Es geht um einen Auf­schlag auf die schon vorhandene Investitionsförderung, und zwar
von bis zu 20 Prozent, wenn wir Komponenten aus europäischer Wertschöpfung einbauen. Das ist eine gute Idee – noch dazu bleibt der Fördertopf von 150 Millionen Euro gleich hoch.

Warum ist das eine gute Idee? – Gerade im Fotovoltaikbereich gibt es sehr viele Dumpingpreise bei den Modulen, weil wir von Modulen aus Asien – vor
allem aus China – überschwemmt werden, wo es auch sehr hohe Exportförde­rungen gibt. Daher müssen wir die eigenen Unternehmen stärken und konkurrenzfähig halten – und mit diesem Aufschlag zur Förderung wird das auch gelingen. (Beifall bei der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 61

Das alles macht uns unabhängiger und stärker. Denken wir nur an die Lieferketten – wir haben es in der Coronazeit erlebt –: Es ist sehr wichtig, dass wir selbst produzieren und die Wirtschaft in Europa stärken.

Das Einzige, was nun vielleicht noch zu bedenken ist, ist Folgendes: Wir
haben 425 000 Solarkraftwerke auf den Dächern in Österreich geschafft; bis 2030 sind eine Million Solarkraftwerke auf den Dächern geplant. Das
heißt, wir sind da wirklich in einem guten Tempo unterwegs. Es ist allerdings so, dass viele, die Fotovoltaikstrom auf ihrem eigenen Hausdach erzeugen,
leicht frustriert sind, wenn sie ihren Überschussstrom nicht oder nur zu sehr, sehr niedrigen Preisen wegbekommen. Da, glaube ich, gibt es noch viel
zu tun und da sind wir noch nicht so in die Gänge gekommen. Auch wenn es um den Netzausbau geht: Da ist viel zu tun und da können wir mit Sicherheit
nicht auf jede Erdkröte und auf jedes Ziesel Rücksicht nehmen und dieses per­sönlich aussiedeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch. Ich erteile ihr das Wort.


13.59.08

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Herr Präsi­dent, auch von mir an dieser Stelle Gratulation; viel Freude und alles Gute für die neue Aufgabe! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Bis 2030 soll Österreichs Strom gänzlich aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden. Die
größten Chancen liegen dabei, wie wir wissen, bei der Sonnen- und der Windenergie.

Auch im Burgenland möchten wir bis 2030 energieunabhängig und rechnerisch klimaneutral werden. Österreichs größte Energiegemeinschaft startet


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 62

zum Beispiel in der Gemeinde Schattendorf mit günstigem Strom aus dem Foto­voltaikpark. Im Burgenland zeigen wir so vor, wie Klimaschutz und Ener­giewende für die Bevölkerung finanzielle Vorteile bringen können. Initiiert wurde dieser Fotovoltaikpark von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. –
So weit, so gut.

Fotovoltaik boomt wie nie zuvor, jedoch braucht es eine Stärkung der heimi­schen PV-Industrie, denn die Anlagen, die verbaut werden – wir haben es bereits gehört –, kommen zum Großteil aus Fernost, vor allem aus China.

Der Made-in-Europe-Bonus soll nun die Produktion nach Europa und damit
auch nach Österreich verlagern. China ist weltmarktführend in der PV-Industrie. Chinesische Unternehmen haben sehr viele PV-Module produziert und
damit auch den Weltmarkt überflutet. Das hat den Preis natürlich stark gedrückt, sodass die europäischen Unternehmen nicht mehr mithalten können.

Im Juli 2021, also vor drei Jahren, wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz be­schlossen. Die SPÖ hat damals hineinverhandelt, dass jene Erneuerbaren-Unternehmen, die gute Löhne bezahlen, die Lehrlinge ausbilden, die
für die Gleichstellung von Mann und Frau sorgen, mehr Förderung bekommen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Außerdem steht im Gesetz, dass eine Erneuerbaren-Anlage dann mehr Förderung bekommen soll, wenn viele Teile aus der EU – natürlich auch aus Österreich – verbaut sind. Das ist gut, denn dadurch machen wir uns
weniger abhängig von anderen und schaffen gute Arbeitsplätze in unserem Land und in ganz Europa.

Und da, Frau Ministerin, kommen Sie ins Spiel. Sie hätten schon vor einem
Jahr handeln können, jedoch haben Sie Ihre Verordnungsermächtigung
zur regionalen Wertschöpfung nicht genutzt. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, per Verordnung ökosoziale Förderkriterien festzulegen. Diese Verord-


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 63

nungskompetenz sieht eben vor, dass soziale, vor allem arbeitsrechtliche Krite­rien sowie die regionale Wertschöpfung bei der Förderung von Ökostrom­anlagen eine Rolle spielen sollen.

Ja, leider Gottes, als es dann Anfang Juni 2024 bei Fronius, einem Hersteller von PV-Komponenten in Oberösterreich, ordentlich gekracht und die wirtschaft­liche Lage sich zugespitzt hat, ist die Regierung wieder in den altbekann­ten Aktionismus verfallen, hat Fototermine gemacht – also wieder einmal ein Marketinggag, so wie wir es ja kennen.

Wir stimmen heute zu, weil wir – das möchte ich hier an dieser Stelle
sagen – wie schon so oft dem Motto: Ein bissl ist besser als gar nichts!, folgen und mit diesem Made-in-Europe-Bonus Kostennachteile europäischer
Hersteller ausgeglichen werden. Was aber die Förderung von Arbeitnehmer:in­nenrechten in diesem Zusammenhang betrifft, sind wir ganz und gar nicht zufrieden. Das möchten wir festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Und an Sie, liebe Wählerinnen und Wähler: Eine wirklich grüne und soziale Wen­de für die Beschäftigten gibt es nur mit der SPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.


14.02.44

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Bundesrätin­nen und Bundesräte! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich möchte mit ein paar sehr, sehr erfreulichen Zahlen beginnen, weil die Fotovoltaik tatsächlich
in unserem Land angekommen ist, so wie nie zuvor.

Wir haben uns zu Beginn meines Amtsantritts – Bundesrätin Kaltenegger hat es vorhin erwähnt – eine Million Dächer in Österreich vorgenommen. – Wir


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 64

stehen bei 425 000 im Jahr 2024, also bei 42,5 Prozent. Wir haben uns vorge­nommen, 2030 erzeugt Österreich zu 100 Prozent erneuerbaren Strom. –
2023 waren wir bei 87 Prozent, ein unglaublicher Sprung um etliche Prozentpunkte innerhalb eines Jahres. Wir konnten uns im Jahr 2024, also in diesem Jahr, fast zur Gänze mit heimischen erneuerbaren Energien
versorgen. Das sind wirklich, wirklich gute Nachrichten!

Wir haben mit Rekordgeschwindigkeit ausgebaut. Wir haben immer gesagt, 1 Gigawatt Fotovoltaikzubau ist kaum zu schaffen. – Wir haben 2023 2,6 Gigawatt Fotovoltaik zugebaut.

All das ist großartig, aber ich muss Frau Bundesrätin Kaltenegger recht geben: Wir sind noch nicht am Ende der Fahnenstange. Wir müssen dieses
Tempo jetzt beibehalten, deswegen auch an dieser Stelle noch einmal der Appell: Bringen wir das Elektrizitätswirtschaftsgesetz über die Ziellinie! Das ist
genau das Gesetz, das beim Netzausbau auf der Verteilnetzebene für die stabi­len Rahmenbedingungen sorgt, die wir brauchen.

Zurück zu: Worum geht es in dieser Novelle? – Wir haben, es ist erwähnt worden, einen unerfreulichen Aspekt für die europäische Industrie. Sie ist unter Druck durch Billigkomponenten aus vor allem asiatischen Ländern. Da kön­nen heimische Produzenten nicht mithalten. Dem wollen wir mit dieser Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz entschlossen entgegenwirken. Es ist
eine Maßnahme, die wir auf europäischer Ebene auch betrieben und vorange­trieben haben.

Ich habe im April 2024 mit 21 europäischen Energieministern, -ministerinnen eine Solarcharta unterzeichnet, die genau solche Maßnahmen zur Stär­kung der europäischen Wertschöpfung entlang der gesamten Produktions- und Wertschöpfungskette fordert. Österreich ist mit dieser Novelle, die Sie
jetzt beschließen werden, wirklich eines der aller-, aller-, allerersten Länder, die diesen Worten Taten folgen lassen, und das finde ich wirklich sehr groß­artig. Deshalb: ein herzliches Danke dafür!


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 65

Warum braucht es diese Novelle? – Noch einmal eingehend auf Frau Bundesrätin Gerdenitsch: Das, was ursprünglich im EAG enthalten war, war ja nicht eine Möglichkeit, einen Zusatz auf die Förderung zu zahlen, sondern
es war die europäische Wertschöpfung als Voraussetzung. Daran haben wir auch sehr, sehr lange gearbeitet, und wir sind auch immer mit den Kollegen,
mit den Energiesprechern, im Nationalrat im Austausch gewesen. Wir haben ein Thema in Europa: Wir haben derzeit nicht genügend Produktionskapazitä­ten in Europa, um das Ausbautempo, das wir vorlegen, auch tatsächlich halten zu können.

Mit dem, was wir letztes Jahr gebaut haben, hätte allein Österreich 30 Pro­zent der europäischen Produktionskapazitäten für den Ausbau benötigt. Daher war die Herausforderung auf österreichischer wie auf europäischer Ebene:
Wie kann man die europäische Produktion fördern und gleichzeitig das Ausbautempo aufrechterhalten? – Deswegen besteht jetzt die Notwendigkeit dieser Novelle, deswegen die Möglichkeit, eine Zusatzförderung zu ma­chen. Wir drehen also die Systematik aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz um, aber selbstverständlich sind die sozialen Kriterien, ist die zweite Verord­nungsermächtigung natürlich weiterhin drin. Das ist auch in dem Zusammenhang wichtig, auch daran wird natürlich gearbeitet.

Gelten tut dieser Bonus bei Investitionsförderungen über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Die Höhe hängt davon ab, wie viele Komponenten aus europäi­scher Produktion genutzt werden. Wir wollen mit diesem Gesetzesbe­schluss ermöglichen, dass wir mit der Ausschreibung im September diesen Bonus tatsächlich bereits auszahlen können.

Das sind gute Neuigkeiten, denn das bedeutet Wachstumschancen für österreichische und europäische Vorzeigeunternehmen, langfristig sichere Lie­ferketten, die Schaffung und das Halten von nachhaltigen und zukunfts­fähigen Arbeitsplätzen und das Beibehalten der Ausbaudynamik –


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 66

also eine wirklich schöne Novelle. – Herzlichen Dank für Ihre breite Zustim­mung. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätinnen Göll und Prügl.)

14.07


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort.


14.07.35

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Diese Gesetzesänderung bedeu­tet konkret höhere Fördersätze, wenn in Sonnenkraftwerken Module, Wechselrichter, Speicher aus Europa verbaut werden.

Dies entspricht der freiheitlichen Energiepolitik mit Hausverstand unter Berück­sichtigung der Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandortes und
damit Sicherheit für die bestehenden und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. (Beifall bei der FPÖ.)

14.08


14.08.12

Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder
und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.


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Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, kei­nen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmenmehrheit. Der gegen­ständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschluss­erfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

14.09.533. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digi­talisierung) (2561 d.B. und 2667 d.B. sowie 11581/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatterin ist mir wiederum Frau Bundesrätin Maria Huber
genannt worden. – Ich bitte um den Bericht.


14.10.18

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 68

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geän­dert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort.


14.10.48

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Bei dieser Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes
geht es in erster Linie um Digitalisierungsangelegenheiten. Der wichtigste Punkt darin ist das Einführen des Pfandsystems, des Einwegpfands für PET-Fla­schen und dergleichen.

Wir Freiheitlichen waren ja schon immer für ein Pfandsystem. Wichtig dabei war uns aber, ein einfaches, administrierbares und sozial verträgliches System einzuführen. Sinnvolle Umweltpolitik nach freiheitlicher Vorstellung bedeutet, dass Mehrwegpfand und Einwegpfand maximal gleich hoch sind. Das Mehrwegpfand beträgt 9 Cent, zum Beispiel für die Bierflasche, umgekehrt soll das Einwegpfand für Mineralwasser und die Limonadenflasche 25 Cent betragen.

Wir Freiheitlichen sind auch der Meinung, dass den Österreichern die Recyclingleistung abgegolten werden sollte, das heißt, unsere Vorstellung ist zum Beispiel, dass man 6 Cent für die Flasche bezahlt und im Zuge des Recyclings, beim Zurückgeben, 9 Cent dafür bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)


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Der Pfandschlupf sollte keine verdeckte Steuer sein, sondern wir würden uns erwarten, dass man den heimischen Konsumenten dieses Geld als Recyclingbonus zurückerstattet. Wir Freiheitlichen als soziale Heimatpartei setzen uns auch dafür ein, dass Produkte für den Grundbedarf und
dergleichen nicht bepfandet werden sollten.

Nun noch kurz zur Regelung der Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene betreffend die Abfallwirtschaft: Als damals, beim Beschluss
der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, meinerseits die immer
kleinere Distanz zum Entsorgungsbetrieb, die mit dem Lkw gefahren werden darf, als nicht umsetzbar und nur als zusätzliche Hürde für die Wirtschaft dargestellt wurde, kam vonseiten der Vertreter Ihres Ministeriums,
Frau Minister – schlechteste Bundesministerin aller Zeiten –, und von den Experten im Ausschuss die Aussage, dass alles kein Problem, alles berechnet und kalkuliert sei. Nur frage ich mich: Was ist in der Zwischenzeit in dem Jahr passiert? – Das Resultat nach einem Jahr ist: 3 600 Anfragen sind
negativ beschieden worden.

Frau Minister, auch da haben Sie versagt! Es ist Zeit, zu gehen und Platz für Mi­nister freizumachen, die für Umweltpolitik und Wirtschaftspolitik mit Hausverstand zum Wohle der österreichischen Bevölkerung stehen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Umweltminister Bernard! Eine super Idee!)

14.13


Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.


14.13.36

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Nach nicht gerade einfachen Verhandlungen und sehr intensiven Diskussionen respektive durchaus
veritablen Widerständen, bekannterweise vor allem aus der Wiedner Haupt­straße, ist es Ende 2021 trotzdem gelungen, mit dem Beschluss zur


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Einführung des Einwegpfandes einen wirklich richtig fetten Meilenstein zu set­zen – einen Meilenstein für die Ressourcenschonung, einen Meilenstein
für den Tierschutz, einen Meilenstein gegen die Vermüllung der
Landschaft, nicht zuletzt für die Entlastung der Gemeindekassen – diese müss­ten sonst den ganzen Müll auch wieder aufräumen – und eben für die Implementierung von Mehrwegsystemen. Das Ziel ist ja – das geht auf eine europäische Vorgabe zurück –, die Mehrwegquote von Getränkeverpackungen bis 2030 von derzeit 20 auf mindestens 30 Prozent anzuheben.

Nach einer Übergangs- und Vorbereitungsphase, die auch entsprechend
genutzt wurde, geht es nun bald los: Ab 1.1.2025 ist für Einweggetränkeverpa­ckungen aus Kunststoff oder Metall flächendeckend ein Pfand einzuheben, und – das sei schon angemerkt – das kostet den Konsumenten, die Konsumentin natürlich nichts, schließlich erhält man das Geld zurück. – Also mir ist das
schon ein Rätsel, worin die Logik bestehen sollte, dass man mehr zurückbekommt, als man Pfand bezahlt hat. Ich bin schon der Meinung, dass es eine gemeinsame Verantwortung ist, die Gegend nicht zuzumüllen. Es
gibt übrigens auch ein Förderprogramm für die Aufstellung von Rücknahmeauto­maten mit einem Volumen von insgesamt immerhin 110 Millionen Euro.

Ein zentraler Punkt der vorliegenden Novelle ist, nun die noch zu regelnden Fra­gen für die Umsetzung festzuzurren. Festgelegt wird in diesem Zusammen­hang übrigens auch, dass ein Teil der Einnahmen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung einzusetzen ist, was ja überhaupt das Ziel sein muss, nämlich möglichst keinen Abfall mehr zu produzieren.

Ein weiterer Aspekt der Novelle sind Vereinfachungen, zum Beispiel durch
die Einführung eines elektronischen Begleitscheins bei Abfalltransporten bezie­hungsweise dem Transport von gefährlichen Abfällen. Eine Klarstellung
gibt es nach Kritik seitens der Kommission betreffend Parteistellung von NGOs in Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Da erfolgt nun im Wesent­lichen eine Übernahme einer Bestimmung, die wir schon aus der


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UVP-Gesetz-Novelle kennen. Das bedeutet konkret, dass erstmaliges Vorbrin­gen von Einwendungen natürlich zulässig ist, es darf aber nicht miss­bräuchlich oder unredlich erfolgen.

Bei einer weiteren Änderung wurde vor allem der Wunsch der Gemein­den berücksichtigt. Das betrifft das vereinfachte Verfahren bei Bodenaushubde­ponien bis zu 100 000 Kubikmetern. Da wurde den Gemeinden ein expli­zites Mitwirkungsrecht beziehungsweise Parteistellung eingeräumt, das heißt, die Gemeinden können in diesem Verfahren die konkreten öffentlichen Interessen wie Gesundheit, Umwelt, Bodenverbrauch oder Wasserverkehr ein­bringen.

Das ist gut so, und es ist damit auch ein guter Tag für weniger Abfall,
einfachere Verfahren und Mitsprache der Gemeinden. (Beifall bei den Grünen so­wie der Bundesrätin Eder.)

14.17


Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Sandra Lassnig. Ich erteile ihr das Wort.


14.17.30

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuhörer!
Kollege Adi Gross hat jetzt schon sehr, sehr ausführlich erklärt, worum es hier geht, und zwar eben um die Umsetzung von EU-Vorgaben und nähere gesetzliche Bestimmungen für das ab 2025 geltende Pfand auf Einwegflaschen und -dosen.

Festgelegt wird neben den vom Einwegpfand betroffenen Gebindegrößen
etwa die Aufsicht über die für Material-, Geld- und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle für diesen Bereich.

Es geht aber nicht nur um das Pfandsystem, wie Herr Kollege Bernard
bereits gesagt hat. Zur Effizienzsteigerung in der Abfallwirtschaft werden weite­re Digitalisierungsschritte, wie die Einführung eines vollelektronischen


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Begleitscheins und eines elektronischen Genehmigungsverfahrens, erfolgen. Übergreifende Auswertungen von Daten aus den Registern sollen die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie unterstützen.

Das sind unter anderem ganz wichtige Schritte, sehr, sehr viele technische An­passungen, auf die die Abfallwirtschaft, die gesamte Branche, schon
lange wartet, weil sie diese Anpassungen auch wirklich dringend benötigt. Des­halb würde ich schon sagen, dass das sehr gut gelungen ist.

Die Abfallwirtschaft in Österreich ist grundsätzlich in Summe gesehen auf
einem sehr hohen Niveau. Die Behandlung und Verwertung von Müll in unserem Land ist sehr, sehr weit fortgeschritten. Die gesamte Kreislaufwirtschaft funktioniert hier sehr gut. Wo ich aber Herrn Kollegen Bernard schon recht ge­ben muss: Der Transport über die Bahn funktioniert einfach nicht richtig.
Das sollte auf jeden Fall evaluiert werden, und es sollte so schnell wie möglich eine gute Lösung für die Wirtschaft gefunden werden.

Im Großen und Ganzen sind das sehr wichtige Schritte, die da gesetzt werden. Ich bitte um eine breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Bundesrates Schreuder.)

14.19


Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sascha Obrecht. Ich erteile ihm das Wort.


14.19.39

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Präsident, an dieser
Stelle herzliche Gratulation zur Präsidentschaft und viel Erfolg für das nächste halbe Jahr! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie
kennen den Spruch sicher: Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von jedem! – Ich halte von diesem Zugang recht wenig, deswegen mache ich
es sehr kurz.

Die SPÖ sieht viele der Digitalisierungsschritte in diesem Gesetz sehr positiv, wir werden daher dem Gesetzesbeschluss zustimmen.


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Und eine zusätzliche erfreuliche Nachricht: Es schaut so aus, als wäre
das eine Entscheidung, bei der im Nachhinein Christian Stocker niemanden dafür anzeigt. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schreuder: Ich finde, in diesem Tempo sollten wir heute weitermachen!)

14.20


14.20.11

Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der
Antrag ist somit angenommen.

14.20.454. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bun­desgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisen­bahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024)
(2601 d.B. und 2644 d.B. sowie 11585/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2603 d.B. und 2645 d.B.
sowie 11534/BR d.B. und 11586/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.


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Als Berichterstatterin zu den Punkten 4 und 5 ist mir Frau Bundesrätin Barbara Prügl genannt worden. – Ich bitte um die Berichte.


14.21.23

Berichterstatterin Barbara Prügl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgast­rechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe außerdem den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Be­schluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.


14.22.41

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Österreich ist ein Bahnland.


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Innerhalb der EU wird in Österreich am meisten mit der Bahn gefahren. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Eder.)

Bahnland finde ich jedenfalls wesentlich innovativer, zukunftsweisender, umweltfreundlicher und vor allem auch sozialer, als Verbrennerland Nummer eins in Europa sein zu wollen.

Trotzdem ist im Bahnland Österreich noch viel zu tun, zweifelsfrei. Das betrifft viele Aspekte. Da steht selbstverständlich die Infrastruktur im Vorder­grund. Deswegen gibt es konsequenterweise im aktuellen Rahmenplan über 21 Milliarden Euro für entsprechende Investitionen. Das ist ein Rekord­betrag und übrigens im Verhältnis auch dramatisch mehr, als etwa in Deutsch­land für den Bahnausbau ausgegeben wird – auch in absoluten Zahlen
sind wir fast dort.

Das soll und muss auch so weitergehen. Die Infrastruktur braucht Planungssi­cherheit. Dazu braucht es eine längerfristige Idee, eine Vision, und das
ist das Zielnetz 2040 – das möchte ich in Erinnerung rufen – mit zahlreichen großen Ausbauvorhaben. Das Zielnetz 2040 ist übrigens im Download
verfügbar (einen Ausdruck mit der Überschrift „Das Zielnetz 2040“ und einer Öster­reichkarte mit eingezeichneten Zugverbindungen in die Höhe haltend), und
man sieht da eben die Dutzenden Projekte, die die nächsten 17 Jahre geplant sind. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.)

Damit Bahnfahren attraktiv ist, braucht es aber viel mehr, unter ande­rem selbstverständlich entsprechende Rechte für die Fahrgäste, und genau diese werden mit der vorliegenden Novelle massiv gestärkt. Im Fokus stehen
dabei Erstattungs- beziehungsweise Entschädigungsrechte, wenn es zu wieder­holten Verspätungen oder auch zu Zugausfällen kommt, und zwar gilt
das hinkünftig zum Beispiel auch für Monatskartenbesitzer:innen und für andere Zeitkartenbesitzer:innen und nicht nur für Jahreskartenbesitzer:innen.


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Und es gibt auch klare Verbesserungen und Klarstellungen bei einzelnen Verspätungen und Ausfällen. So heißt es etwa im Wortlaut – ich lese es einfach vor, denn es ist eh so gut formuliert –:

„Bei einer Verspätung des Zuges [...], einem Ausfall des Zuges, eines ver­säumten Anschlusses aufgrund einer Zugverspätung oder bei einer Zugräumung aufgrund einer Überfüllung des Zuges hat das Eisenbahnunternehmen,
soweit erforderlich, die Geltungsdauer des Fahrausweises zu verlängern und diesen für eine Zuggattung mit höherem Fahrpreis gültig zu schreiben“ –
man höre! – „, sofern der Fahrgast seine Fahrt fortsetzt oder die unentgeltliche Rückbeförderung samt“ Gepäck zum Antrittsbahnhof beansprucht – also
auch dann sind diese Kosten zu ersetzen.

Ich denke, das ist schon wichtig und ist auch eine wichtige Botschaft
für die Rechte der Fahrgäste beim Bahnfahren.

Bei Gruppenfahrten wird der Fahrpreis künftig anteilig rückerstattet, wenn we­niger Teilnehmer mitfahren. Viele kennen das, bei Ausflügen, bei denen
alles mit der Gruppenkarte gebucht ist, kann das passieren. Das bekommt man in Zukunft zurück. Analoge Rückerstattungsrechte gibt es künftig auch, wenn
man Reservierungen nicht in Anspruch nimmt.

Es werden nicht nur die Rechte der Fahrgäste gestärkt, sondern auch die Stelle, um diese durchzusetzen. Zudem wird die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zur einheitlichen Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger aufgewertet – Bus, Bahn, Taxi –, was auch ein wichtiger
Punkt ist: eine Stelle, wenn es Probleme gibt.

Und: Es wird eine Möglichkeit geben, rabiaten Fahrgästen – rabiat gegenüber Mitreisenden oder Personal – ein zeitlich befristetes Beförderungsver­bot auszusprechen. (Bundesrat Steiner: Das ist gut für die Asylanten, die sich nicht aufführen im Zug!) Das finde ich wichtig, auch um das Personal zu stärken,
auch die haben einen Schutz, einen Rechtsschutz verdient. Es ist ja im Übrigen


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ein Verfahren durchzuführen, das Ganze ist ja nicht willkürlich, und selbst­verständlich gibt es Einspruchsrechte.

Ich habe mich neulich ausführlich mit einer Zugführerin unterhalten und sie auch nach ihren Erfahrungen befragt, was Fahrgäste betrifft. Die allermeisten Fahrgäste machen keine Probleme – das ist klar. Sie sagt aber auch, dass es im­mer wieder vorkommt, dass sie angepöbelt wird, dass sie beschimpft
wird. Das geht teils so weit, dass sie die Polizei zu Hilfe rufen muss – das geht natürlich nicht anders, das ist gar keine Frage; auch die Fahrgäste haben
sich im Zug entsprechend zu benehmen. (Bundesrat Steiner: Das sind eure Schutz­bedürftigen!)

Ich fahre ja selber konsequent mit der Bahn und bin nebenbei erwähnt
in den rund fast fünf Jahren als Bundesrat kein einziges Mal geflogen. (Bundesrat Steiner: Aber jetzt fliegst dann aus dem Bundesrat raus! Das ist was Positives! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.) Was ich bei diesen unzähligen Fahrten erlebt habe, ist ein de facto durchgängig sehr freundliches und hilfsbereites Zug­personal – in einem Job, der sehr anstrengend sein kann, ich denke
nur an die vollen Züge. Darum – das ist mir ein Anliegen – ein Danke an die vielen engagierten Zugführer:innen und Schaffner:innen. (Beifall bei
den Grünen, bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ sowie der
Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Gerade dieses Personal trägt viel zu einem guten Image der Bahn bei. Weitere Verbesserungsschritte werden mit der Novelle des Eisenbahngesetzes unternommen. Da sind viele technische Regelungen und Vereinfachungen in den Abläufen enthalten. Ich möchte zwei Punkte hervorheben, die von einem breiteren Interesse sind:

Das ist zum einen sicher die Einführung eines sogenannten Kapazitätsmodells für hoch ausgelastete Strecken. Was heißt das? – Da können bei der Zu­weisung, also wenn es mit der Auslastung eng wird, quasi Nutzungsgenehmigun-


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gen priorisiert erteilt werden. Es ist wichtig, den Personenverkehr auf­rechtzuerhalten, daher kann das Unternehmen hergehen und sagen: Okay, die bekommen einen gewissen Vorrang bei der Reservierung eines Timeslots!

Das hat auch einen ganz konkreten Hintergrund. Einer der Hintergründe sind die geplanten Streckensperren in Deutschland. Das betrifft sehr wichtige
Strecken einmal für uns, für alle, die aus den westlichen Bundesländern kommen, nämlich die Sperre zwischen Freilassing und München respektive Rosen­heim. Das wird in den Ausweichstrecken zu Engpässen führen, und da braucht man auch eine Rechtsgrundlage, um dann den Verkehr abzuwickeln. Ein Hintergrund ist übrigens auch die Koralmstrecke, um da dann ein entsprechen­des Management machen zu können, wenn eine hohe Frequenz zu
erwarten ist.

Wichtig ist auch eine verbindliche Verankerung der sogenannten symmetrischen Vertaktung. Das ist in Zukunft verpflichtend für die Verkehrsunternehmen.
Das heißt, dass getaktete Verkehre auch verschiedener Verkehrsdiens­te in Knotenbahnhöfen abgestimmt werden müssen, und zwar so abgestimmt werden müssen, dass ein Umsteigen gut möglich ist. (Vizepräsident Reisin­ger übernimmt den Vorsitz.)

Das hat nicht immer geklappt und es ist nicht immer gemacht worden, deswegen gibt es auch eine klare gesetzliche Regelung dazu. Um Bahnland zu bleiben,
muss man also auch konsequent dranbleiben. Mit uns ist darauf jedenfalls Verlass. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

14.30


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stotter. Ich erteile ihm dieses.


14.30.22

Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident!
Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und


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Zuseher! Ich möchte noch ein paar wichtige Punkte herausgreifen, auch
wenn Kollege Adi Gross vieles schon vorweggenommen hat.

Ein Aspekt, der noch nicht genannt wurde, ist die Errichtung von Rampen zur Bahnsteigerschließung auf Bahnhöfen. Das mag auf den ersten Blick ein
kleines Thema sein, ist aber etwas äußerst Effizientes. Es verursacht meist keine weiteren Kosten und kann dennoch zu mehr Barrierefreiheit führen.
Außerdem ermöglicht es, den Fußgängerverkehr auf den Bahnhöfen besser zu organisieren, vor allem auf Bahnhöfen mit besonders starker Frequenz.

Die vorliegende Novelle des Eisenbahngesetzes schließt bestehende Regelungs­lücken zugunsten der Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer. Darüber hinaus ermöglichen wir eine Erstattung für Reservierungen, was auch ganz wichtig ist.

Diese Maßnahmen sollen die Situation für alle, die die Bahn nutzen,
verbessern. Unser Anspruch ist, die höchste Qualität für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer sicherzustellen.

An dieser Stelle möchte ich kurz auf den heutigen Artikel auf orf.at
verweisen, laut dem in Tirol – ich weise auf mein Heimatbundesland hin – 2023 um 11 Prozent mehr Jahreskarten verkauft wurden, wir somit – pro Kopf gerechnet – an zweiter Stelle hinter Wien liegen, was sehr beachtlich ist, wie ich glaube. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Schmid.) Das
heißt in Zahlen: Jeder oder jede fünfte Tiroler:in besitzt eine Jahresfahrkarte.

Des Weiteren geht es um die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die als einheitliche Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger agieren soll. Sie ermöglicht es, unbürokratisch und kostenfrei Unterstützung bei Streitfällen im Verkehrssystem zu erhalten.

Kurz zu Tagesordnungspunkt 5: Erstens soll im Fall von hoher Auslastung
der Eisenbahninfrastruktur schneller und gezielter gehandelt werden können, um die Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Das ist wichtig, um auch weiterhin qualitativen und verlässli­chen Schienenverkehr zur Verfügung stellen zu können.


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Zweitens sollen die Anschlüsse in Knotenbahnhöfen, mit Blick auf die der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über Jahrzehnte konzipiert wurde, zuverlässiger im jeweiligen Jahresfahrplan umgesetzt werden, auch wenn die für die Anschlüsse erforderlichen Fahrplantrassen von Trassenkonflikten
betroffen sind.

Abschließend kann man sagen: Österreich ist Europameister im Bahnverkehr. Ich erlaube mir den Vergleich zu Deutschland, auch wenn die Bilder, die man
nach dem EM-Spiel Österreich gegen Frankreich gesehen hat, eigent­lich alles gesagt haben. (Bundesrat Schreuder: Hier regiert die ÖBB!) – Hier regiert die ÖBB! (Bundesrat Schmid: Genau! – Heiterkeit des Redners sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.) Ich möchte aber auch einmahnen, dass wir uns darauf nicht ausruhen dürfen. (Ruf: Ebreichsdorf!) Rund um Weihnachten haben wir gesehen, wie schnell es zu Kapazitätsgrenzen kommt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.33


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Zu einer ersten Stellungnahme hat sich die Frau Bundesministerin zu
Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.


14.33.53

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Mitglieder
des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf es ganz kurz ma­chen, ich möchte auch nur auf zwei Punkte der beiden Novellen einge­hen: Bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnbereich gab es auf europäischer Ebene eine Novellierung, die wir hiermit umsetzen; wir nutzen das aber auch, um Lücken bei den Konsumenten- und Konsumentinnenrechten im Eisenbahn­bereich zu schließen.


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In der Praxis hat sich gezeigt, dass da Gegebenheiten sind, die im Gesetz noch keine ausreichende Berücksichtigung gefunden haben: Das betrifft insbe­sondere die Entschädigungsregelung. Die bisherige Entschädigungsregelung war eben so, dass man Jahreskarten entschädigt bekommen hat, Regelungen
zu kürzeren Zeitkarten fanden sich lediglich in den Geschäftsbedingungen der Unternehmen, aber nicht in der gesetzlichen Regelung. Diese Regelungs­lücke schließen wir jetzt mit dieser Novelle; die Entschädigungsbestimmungen für Jahreskarten werden auf Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Laufzeit ausgedehnt werden.

Mit dieser Novelle ergibt sich auch ein Erstattungsrecht für Reservierungen und eine stärkere Position der Kundinnen und Kunden durch diese einheitliche Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger, die die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Zukunft sein wird. In Summe ist das
ein Boost für den Konsumenten- und Konsumentinnenschutz im Bahnbereich und – wie Bundesrat Gross gesagt hat – ein weiterer Puzzlestein, um das Bahnland Österreich weiter so umfassend zu stärken, wie wir das in den letzten viereinhalb Jahren gemacht haben.

Dazu gehört auch, vor Herausforderungen nicht die Augen zu verschließen,
und das bringt mich zu TOP 5: Wir stehen insbesondere im internatio­nalen Verkehr in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Im deut­schen Streckennetz gibt es umfassende Streckensperren. Das ist notwen­dig, das will ich meinem Kollegen Volker Wissing nicht absprechen,
er muss schauen, dass er seine Infrastruktur wieder in Schuss kriegt. Das hat aber auf uns massive Auswirkungen. Es gibt notwendige Umleitun­gen, und auf den Umleitungen haben wir dann natürlich knappere Kapazitäten.

Das wird für uns ein Thema werden, deshalb haben wir in dieser Novelle Instrumente für den Infrastrukturbetreiber vorgesehen, dass er im Fall von hoher Auslastung der Eisenbahninfrastruktur schneller und gezielter handeln und
eine optimierte Auslastung der Infrastruktur gewährleisten kann – mit den soge­nannten Systemtrassen, die ja schon erklärt wurden. Wir wollen damit


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einen Beitrag leisten – einen, natürlich nicht den einzigen –, um insbesondere die herausfordernde Baustellensituation in Deutschland hinsichtlich der öster­reichischen Auswirkungen gut zu meistern. Dazu gibt es noch einiges an Verwal­tungsvereinfachung.

In diesem Sinne darf ich Sie um breite Zustimmung zu diesen beiden
Novellen ersuchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundes­rät:innen der ÖVP.)

14.36


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Wir fahren in der Debatte fort. Als nächster Redner ist dazu Herr Bun­desrat Schmid zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Schen­nach: Der einzige echte Lokomotivführer in der Debatte! Der muss wissen,
was vom Fahrerstand aus los ist!)


14.37.17

Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zu­seherinnen und Zuseher! Die Fahrgastrechtenovelle 2024 sowie die Änderung im Eisenbahngesetz 1957 sind notwendige Schritte für die österreichi­schen Eisenbahnen. Kollege Gross und Kollege Stotter haben es ja bereits er­wähnt und sind auch etwas ins Detail gegangen, nämlich: Diese Novelle
umfasst zum einen Maßnahmen zur Stärkung der Fahrgastrechte und zum an­deren eine Anpassung an europäische Vorgaben.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden diesen Punkten selbstverständlich zustimmen, denn sie bringen Fortschritte und Verbesserungen für die Fahrgäste und die Eisenbahnunternehmen.

Erlauben Sie mir aber, auf bestehende Lücken und Herausforderungen auf­merksam zu machen, die trotz vieler positiver Entwicklungen weiter­hin bestehen. Ein ganz besonders kritischer Bereich ist die Kontrolle und Über­wachung sowie die damit verbundene Dokumentation der Arbeits-,


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Fahr- und Ruhezeiten im Eisenbahnverkehr. Eine umfassende Dokumentation der Überwachung von Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten – wie beispielswei­se die der Triebfahrzeugführer und -führerinnen – ist essenziell, um
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und die Ver­kehrssicherheit zu erhöhen. Die im Nationalrat vorgeschlagenen, aber
leider abgelehnten Änderungen in § 13a und § 215 des Eisenbahngesetzes hät­ten dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.

Es ist wichtig – und ich möchte das betonen –, dass durch die fehlende Dokumentation und Berichterstattung im Jahresbericht auch die Möglichkeit, politische Verantwortung wahrzunehmen, geschwächt wird. Die verfehl­te Liberalisierungspolitik der Europäischen Union im Eisenbahnsektor und der dadurch entstehende Konkurrenzdruck der Unternehmen führen zwangs­läufig zu einem Rückgang der Sicherheit im Eisenbahnverkehr.

Es gibt trotz aller Anstrengungen nach wie vor keine einheitlichen technischen Standards, die Aus- und Weiterbildung des Eisenbahnpersonals ist nach
wie vor uneinheitlich und oft auch unzureichend. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Situation wird mit der zunehmenden Anzahl von Marktteilnehmern im Schienenverkehr und durch das Fehlen harmonisierter technischer
und betrieblicher Standards im grenzüberschreitenden Verkehr, und gerade in diesem, nochmals verstärkt.

Ein Paradebeispiel dafür ist die fehlende Standardisierung bei der Aufzeich­nung der Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten des Zugpersonals. Diese führt zu einem Wildwuchs an Aufzeichnungsmodi, da jedes Eisenbahnverkehrsunterneh­men eigene Methoden der Aufzeichnung festlegen kann. Standardisierte, perso­nengebundene, fälschungssichere Aufzeichnungen, wie wir sie beispiels­weise beim Straßengüterverkehr über Fahrer:innenkarten und Kontrollgeräte kennen und wie sie dort auch selbstverständlich sind, gibt es auf der
Schiene bis dato nicht. Dies erschwert, ja, wenn wir ehrlich sind, verunmöglicht geradezu die Kontrollen durch das Verkehrsarbeitsinspektorat.


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Die digitale Aufzeichnung der Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten für das fahrende Personal, insbesondere für die Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahr­zeugführer, stellt für den Verkehrsträger Eisenbahn eine wesentliche Kompo­nente für die Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit und arbeits­rechtlicher Standards dar.

In einer im letzten Jahr von mir eingebrachten parlamentarischen Anfrage an Herrn Arbeitsminister Kocher ging es um Arbeits-, Fahr- und Ruhezei­ten des Zugpersonals, und, Kolleginnen und Kollegen, das in der Beantwortung dargestellte Ergebnis würde ich als erschreckend bezeichnen. So wurden jährliche Kontrollen im Eisenbahnbereich durchgeführt, jedoch keine spezifi­schen Daten für Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer
oder anderes Zugpersonal erfasst, und die Anzahl der Kontrollen – und jetzt wird es spannend –, beispielsweise für das Jahr 2022, lag bei 230.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie ihr wisst – ich habe das schon
einmal erwähnt –, liegt allein bei den Österreichischen Bundesbahnen, den ÖBB, die Anzahl der Zugfahrten bei 7 000 pro Tag – und dann redet das Ver­kehrsarbeitsinspektorat von 230 Kontrollen im Jahr. Dies alles würde natürlich der jährliche Bericht, den wir mit dem Abänderungsantrag im Nationalrat gefordert haben, offenlegen.

Ein Aufzeichnungssystem analog zu jenem im Straßenverkehr wird gemäß der Anfragebeantwortung vonseiten des Arbeitsministeriums als wichtig
angesehen, und man betont – betont! – die Notwendigkeit eines besseren Sys­tems zur Überwachung von Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten.

Diese Missstände schaffen einen idealen Nährboden für unseriöse Unter­nehmen, die geltende Regelungen und Arbeitnehmerschutzbestimmungen von vornherein umgehen, um daraus Vorteile – auf Kosten des Perso­nals und auf Kosten der Sicherheit – für sich zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Kolleginnen und Kollegen! In Österreich sind über 80 Eisenbahnverkehrs­unternehmen tätig – über 80! –, was die Notwendigkeit standardi­sierter Aufzeichnungssysteme noch dringlicher macht.

Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist offensichtlich, dass die derzeitigen Maßnahmen, wie wir sie hier in Österreich kennen,
nicht ausreichen, um die Sicherheit und die Effizienz der Kontrollen im Eisen­bahnverkehr zu gewährleisten. Die Überwachung der Einhaltung
der geltenden Vorschriften und Gesetze ist derzeit unzureichend geregelt.

Deshalb bringen wir heute – und ich möchte das betonen – parteiübergreifend einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert
wird, ehestmöglich zu prüfen, ob durch eine Studie Lösungen erarbeitet werden können, wie digitale Aufzeichnungen im Bahnbetrieb ermöglicht werden
sollen. Diese Studie soll auch organisatorische und technische Maß­nahmen identifizieren, um die Arbeitsinspektorate bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Daniel Schmid, Markus Stotter, BA, Michael Bernard, Marco Schreuder, Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz 1957“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ehestmöglich zu prüfen, eine Studie in Auftrag zu geben, die in weiterer Folge dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Behandlung zugeleitet wird, mit welcher die Maßnahmen in Zusammen­hang mit der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeits-,


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Fahr- und Ruhezeiten für Triebfahrzeugführer:innen gemäß Arbeitszeit­gesetz, BGBl. 461/1969, evaluiert und Maßnahmen für die Überwachung vorge­schlagen werden.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns gemeinsam dafür
sorgen, dass der Eisenbahnbetrieb in Österreich weiterhin sicher, weiterhin effi­zient und zukunftsorientiert gestaltet wird! – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

14.46


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Der von den Bundesräten Daniel Schmid, Markus Stotter, Michael Ber­nardMarco Schreuder, Manuela-Anna Sumah-Vospernik, Kolleginnen und Kol­legen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz 1957“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Wir setzen die Debatte fort. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Günter Pröller. Ich erteile ihm das Wort.


14.47.06

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier
im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, wir haben es heute hier mit einem Eisen­bahnpaket, bei dem es um Fahrgastrechte und eine Novellierung des Eisenbahngesetzes geht, zu tun, dem auch wir einiges abgewinnen können. Die Vorredner aller Parteien haben bereits sehr viele Änderungen erläutert,
unter anderem die Verbesserung in Form der Stärkung der Fahrgastrechte, die schon lange notwendig war, aber jetzt endlich umgesetzt wird.


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Es klingt immer alles gut, wenn es von der Bundesregierung kommt, aber
was die Umsetzung betrifft, so ist zu hoffen, dass es diesmal nicht daran schei­tern wird, dass also nicht zu viel Bürokratie entsteht und dass die Kunden
das Geld überhaupt bekommen.

Kollege Gross hat heute erwähnt und geschildert, welchen Herausforderungen die ÖBB-Mitarbeiter, die Zugbegleiter tagtäglich zu begegnen haben.
Interessant wäre auch, Herr Kollege Gross, welche Kunden die Zugbegleiter da genannt haben, um welche Kunden es sich da handelt bei jenen, mit denen
die Zugbegleiter Probleme haben, von denen sie beschimpft werden, von denen sie angepöbelt werden, von deren Seite sogar tätliche Angriffe passieren,
sodass die Polizei geholt werden muss, aber das kann sich vermutlich jeder den­ken, welche Fahrgäste es sein werden. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat
Schreuder: Burschenschafter!)

Wir haben aber weiterhin massive Probleme. Kollege Schmid hat einiges ange­sprochen betreffend die Kontrolle und die Überwachungen, und auch wir werden selbstverständlich dem Allparteienantrag zustimmen.

Wir haben noch weitere Probleme im Bereich des Bahnnetzes, bedingt teilweise durch Baustellen, durch Lieferkettenprobleme oder generelle Verspätungen,
und es muss rasch Kapazität geschaffen werden, damit diese Probleme
gelöst werden. Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes müssen Rahmenbedin­gungen geschaffen werden, damit die optimale Nutzung der Kapazität sichergestellt wird. Das ist vor allem für die Betriebe und für unseren Standort ganz wichtig.

Geschätzte Damen und Herren! Das, was mir selber als Oberösterreicher
und als Mühlviertler fehlt und was dringend notwendig wäre, ist eine Moderni­sierung und ein Ausbau der sehr wichtigen Achse, die durch Europa ver­läuft, das ist die Achse Berlin–Prag–Linz–Graz. Das ist eine wichtige Verbindung für den Wirtschaftsraum Nordwesteuropas mit dem Balkan und dem
Schwarzen Meer. Mit einer ordentlich ausgebauten Bahn wäre es möglich, die


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Strecke Prag–Linz per Bahn innerhalb von zweieinhalb Stunden zurück­zulegen. Das wäre machbar, aber es tut sich zu wenig oder gar nichts. – Warum Sie nichts tun, das werden Sie mir dann im Anschluss wahrscheinlich noch erklären. (Beifall bei der FPÖ.)

Oberösterreich als Bundesland, das Mühlviertel als Region würden die Aufnah­me der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 dringend benötigen. (Bun­desrat Schennach: Aber Wien ...!) Es wäre ein Fortschritt für die Region. Wir brau­chen diese Weichenstellung, daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auf­nahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in die europäischen ,TEN-T-Kernnetze‘“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefor­dert, die Summerauerbahn in das ,Zielnetz 2040‘ aufzunehmen. Weiters
sollen sich die Bundesregierung und insbesondere die Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dafür einsetzen, die Summerauerbahn und die Pyhrnbahn durch die zu­ständigen EU-Gremien und Behörden in das europäische ,TEN-T-Kernnetz‘ auf­zunehmen, um die wirtschaftliche Vernetzung Europas zu stärken.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, vor allem Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen
aus Oberösterreich und die ÖVP, stimmen Sie dem Antrag zu und machen Sie es nicht wie Kollegin Jachs aus Freistadt im Mühlviertel, die am 1. Juli die


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Gründung einer Initiative Pro Summerauer Bahn groß angekündigt
hat, und dann, ein paar Tage später, hat die ÖVP im Parlament gegen den Antrag und die Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 (Bundesrat
Steiner: Typisch ÖVP!)
und damit gegen einen raschen Ausbau gestimmt. Als Aus­rede sagt sie, sie habe den Saal verlassen, um nicht wie die ÖVP den An­trag abzulehnen. Das ist aus meiner Sicht schon etwas seltsam und reine Show­politik der ÖVP. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Daher: Stimmen Sie der Weiterentwicklung von Oberösterreich, der Steiermark und vor allem des Mühlviertels zu! Die Menschen werden sich dafür bedanken. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Alles falsch bei der ÖVP!)

14.51


14.52.02

Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Günter
Pröller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme
der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in die europäischen
,TEN-T-Kernnetze‘“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend eine Fahrgastrechtenovelle 2024, 2601 d.B. und 2644 d.B. sowie 11585/BR d.B.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957
geändert wird, 2603 d.B. und 2645 d.B. sowie 11534/BR d.B. und 11586/BR d.B.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhellig­keit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Daniel Schmid, Markus Stotter, Michael Ber­nard, Marco Schreuder, Manuela-Anna Sumah-Vospernik, Kolleginnen
und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz 1957“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsan­trag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenom­men. (364/E-BR/2024)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen
auf Fassung einer Entschließung betreffend „Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn und der Pyhrn­bahn in die europäischen ,TEN-T-Kernnetze‘“ vor. Ich lasse über die­sen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsan­trag zustimmen, um ein Handzeichen. (Zwischenruf des Bundesrates Schen­nach.) – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständ­lichen Entschließung ist somit abgelehnt. (Bundesrat Steiner: Falsch, falscher, ÖVP!)

14.55.166. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (4126/A und 2648 d.B. sowie 11587/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 91

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Fracht­brief (2501 d.B. und 2650 d.B. sowie 11588/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt
werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 6 und 7 ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. – Ich bitte um den Bericht.


14.55.51

Berichterstatterin Barbara Prügl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses
für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe Ihnen weiters den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Be­schluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll
zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen­güterverkehr betreffend den elektronischen Frachtbrief.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 92

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernard. Ich erteile ihm das Wort.


14.56.55

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, in der vorletzten Verkehrs­ausschusssitzung, Frau Minister, habe ich den Katalog angefordert, nach dem Ih­re Mitarbeiter in Zukunft beurteilen sollen, welche Kfz-Kennzeichen dis­kriminierend sind und welche nicht. Sie haben jetzt mehr als 14 Tage
Zeit gehabt – bis dato ist kein Katalog übermittelt worden.

Wahrscheinlich haben Sie gar keinen Katalog und es wird dann willkürlich ge­handelt. (Ruf bei der SPÖ: Wer sagt das?) Oder brauchen Sie einen Versor­gungsposten für Ihre ehemalige Kabinettsmitarbeiterin, wie man in den Medien ja erfährt, der mit 10 000 Euro im Monat dotiert ist?

Ich denke aber, die österreichische Bevölkerung hat, verschuldet durch
Ihre Regierungspolitik, andere Probleme als irgendwelche Nummern- oder Zah­lenkombinationen auf Kfz-Kennzeichen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir Freiheit­lichen lassen die österreichische Bevölkerung und die Inhaber von Wunschkenn­zeichen sicher nicht unter Generalverdacht stellen, so wie Sie das machen.

Im Jahr 2024 sprechen wir uns klar – auch als Vertreter einer zukunfts­weisenden Transportlogistik – für den elektronischen Frachtbrief namens CMR aus. In Anbetracht der heute noch längeren Tagesordnung verzichte ich
auf weitere Details. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bravo! – Bundesrat Schreuder: Das war eine gute Nachricht!)

14.58



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 93

Vizepräsident Dominik Reisinger: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


14.58.34

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Bundesminister! Mit
dieser Novelle klären wir zwei wichtige Themen im Sinne eines solidarischen Verständnisses gegenüber Geflüchteten und eines Landes, das
die Verpflichtung hat, sich ganz klar gegen rechtsextreme Tendenzen zu wehren.

Das Erstere betrifft eine Ausnahmeregelung für aus der Ukraine Vertriebe­ne im Zusammenhang mit der Ummeldepflicht respektive Zulassung
für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltsrechtes, das sie hier haben. Der­zeit gilt ja die Einjahresfrist, wenn in diesem Zeitraum kein Grenzübertritt
erfolgt ist. Mit der gegenständlichen Regelung schaffen wir Rechtssicherheit für die sich hier aufhaltenden Ukrainerinnen und Ukrainer, indem klar gesagt
wird, dass diese Einjahresfrist für sie nicht gilt. Das ist zweifelsfrei eine sehr zu begrüßende Regelung und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Schon beinahe zweieinhalb Jahre dauert dieser furchtbare Angriffskrieg
auf ein europäisches Land in unserer Nachbarschaft. Gerade dieser Tage haben wir gesehen, wie skrupellos und brutal Putin Städte bombardieren lässt.
Ein Kinderspital in Trümmer zu legen, das braucht schon besondere Menschen­verachtung.

Diese Regelung im Kraftfahrgesetz ist vielleicht eine Kleinigkeit, aber eine,
die im Einzelfall sehr hilfreich ist und vor sinnlosem bürokratischen
Aufwand schützt. Zumindest solange dieser Krieg dauert,
sollten uns alle Geflüchteten aus der Ukraine willkommen sein.

Beim Zweiten geht es darum, Schluss zu machen mit rechtsextremen und anstö­ßigen, meist verdeckten Botschaften auf Autokennzeichen. Immer wieder


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 94

ist es in letzter Zeit vorgekommen, dass von der rechten Szene ein­schlägige Codes im Rahmen von Wunschkennzeichen beantragt wurden. (Bun­desrat Steiner: „Adi1“ müssen wir auch verbieten!)

Nach Ablehnung durch die zuständige BH hat es nun einige Fälle gegeben,
in denen den Einsprüchen der Lenker seitens der Landesverwaltungs­gerichte recht gegeben wurde, und zwar nicht inhaltlich, sondern aus Mangel an einer belastbaren Rechtsgrundlage.

Damit ist nun Schluss. Es wird in der nun zu erlassenden Verordnung eine
Liste mit einschlägigen Codes geben. (Bundesrat Spanring: Wann gibt es die?) Ein­gebunden waren dabei richtigerweise das Mauthausen-Komitee, das Doku­mentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Das ist eine wichtige
und schöne Sache.

Traurig und bezeichnend ist wieder einmal, dass die FPÖ dem nicht zu­stimmt und sich ein weiteres Mal als Schutzmacht der rechtsextremen und neo­nazistischen Szene positioniert (Bundesrätin Doppler: Herr Vorsitzender, was
soll das?! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Danke, Adi!)
 –
eine Schande aus meiner Sicht. Gut ist, dass die demokratischen Kräfte dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.01


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist
Herr Bundesrat Kollege Ruf. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Spanring: Lasst ihn, den armen Adolf! Das ist ein armer Narr! Armer Narr! – Bundesrätin
Doppler: Adolf, das wird dir nicht guttun!)


15.02.05

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium, dem ich zum gestrigen Einstand herzlich gratuliere! Es war ein gelungener
Abend und eine schöne Visitenkarte unseres Heimatbundeslandes. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 95

Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Livestream-Zuschauerinnen und -Zuschauer! Liebe freiwillige und unfreiwillige Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal! Wie viel Intoleranz wird toleriert oder eben
nicht toleriert? Das ist eine Kernfrage unserer Gesellschaft und unserer Politik. Um Kennzeichen – im doppelten Sinn – intoleranter Regime und Gesellschaftsansätze geht es unter anderem bei den Änderungen des Kraftfahr­gesetzes.

Nachdem eine Liste anstößiger – Betonung – Wunschkennzeichen in
einem Erlass bereits publiziert wurde, allerdings juristisch erfolgreich beein­sprucht wurde, müssen diese Buchstabenkombinationen nun in einer Verordnung der Bundesministerin verankert werden. Um diese Verordnungsermächtigung geht es im Gesetzesantrag, den wir heute beschließen. Die Liste ist eindeutig und umfasst Terror von verschiedenen Seiten.

Ich weiß schon, dass wir hier in einem Spannungsfeld zwischen dem
Nie-wieder beziehungsweise einem wachsamen Erinnern auf der einen Seite und einem Wiederpublikmachen von Überwundenem und dem Erhöhen des bekannten Reizes des Verbotenen auf der anderen Seite stehen. Ich weiß, dass wir gewissen Buchstaben- und Zahlenkombinationen auch wieder ihre ursprüngliche Unschuld zukommen lassen sollten.

Unschuld kann aber nicht unterstellt werden, wenn gewisse Kombinationen in gewissen Kreisen eben als Wunschkennzeichen etabliert werden. Mir
ist klar, dass HH auch Heinisch-Hosek heißen kann, diese Kombination wird aber leider nach wie vor von Ewiggestrigen als bewusste Reminiszenz miss­braucht, und da ist Vorsicht geboten. Es muss Konsens sein, dass diese Insider­codes für massive Intoleranz keinen Platz auf öffentlichen Wunschkenn­zeichen haben dürfen. Unsere Kfz-Kennzeichen dürfen keine Kennzeichen der Intoleranz, der Gewalt und des Terrors sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 96

Die weiteren Punkte, die Gesetzesänderungen im Kraftfahrgesetz betreffen, sind die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentli­chen Sicherheitsdienstes, was bessere Überwachungsmöglichkeiten bietet, und die Schaffung von Rechtssicherheit für geflüchtete Personen aus der
Ukraine, die dadurch ihr Auto nach Ablauf der Jahresfrist nicht ummelden müs­sen, weil sie ja nicht wissen, wann sie denn wieder zurück dürfen, was
die meisten ja stark hoffen und wünschen. Diese Änderungen
sind sehr zu begrüßen.

Ebenfalls sehr begrüßens- und unterstützenswert ist der Beitritt Österreichs zur CMR, was für Transportunternehmen mehr Rechtssicherheit und eine
Reduktion des Verwaltungsaufwandes und des Papierverbrauchs bedeutet. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

15.05


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schachner. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


15.05.32

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Liebe Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Jetzt ist eigentlich schon fast alles gesagt worden. Eines, von dem ich heute noch nicht mitbekommen habe, dass es jemand gesagt hätte, ist das Deckkenn­zeichen. Es wird wahrscheinlich nicht jeder wissen, was das bedeutet – ich muss­te nämlich nachlesen, was es bedeutet. Das heißt, die Polizei hat für ver­deckte Autos bis jetzt nur ein Deckkennzeichen verwenden dürfen, mit dieser Novelle können sie nun mehrere Deckkennzeichen pro Auto nutzen. Also
das wird kein Problem sein, wir stimmen dem natürlich zu.

Zur Nichtbewilligung von Wunschkennzeichen mit einschlägigen
Buchstaben- und Ziffernkombinationen: Jetzt wird das Verkehrsministerium ermächtigt, durch Verordnung bestimmte lächerliche und anstößige Kombinationen zu verbieten. Da ist für uns klar, dass wir dem zustimmen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 97

Die Regelung zu den ukrainischen Kfz hat Adi Gross heute schon ausgeführt. Die Ukrainer haben ein Riesenproblem mit ihrem Krieg zu Hause, deshalb ist es richtig, dass die Jahresfrist für ukrainische Kfz nicht gelten soll.

Ein weiterer Punkt ist das Zusatzprotokoll zur CMR, da geht es um den elektronischen Frachtbrief. Das ist auch schon angesprochen worden, deshalb kann ich jetzt aufhören. Wir stimmen dem zu. – Alles, alles Gute! Glück
auf! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.06


15.06.51

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraft­fahrgesetz 1967 geändert wird, 4126/A und 2648 der Beilagen sowie 11587/BR der Beilagen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zu­stimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag
ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Be­förderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr betreffend den elek­tronischen Frachtbrief, 2501 der Beilagen und 2650 der Beilagen sowie 11588/BR der Beilagen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 98

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.08.098. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend eine Vereinba­rung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (2563 d.B.
und 2651 d.B. sowie 11589/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 8. Punkt
der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich ersuche sie um den Bericht.


15.08.34

Berichterstatterin Barbara Prügl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses
für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem
Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn im schönen Linz. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen gleich in die Debatte ein.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 99

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.


15.09.16

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Und ein letztes Mal für heute: Liebe Frau Mi­nisterin! Zweifelsfrei, die Regionalstadtbahn Linz ist für die Stadt und das
ganze Umland ein wirklich wichtiges Infrastrukturprojekt, das die Erreichbarkeit für Pendler:innen enorm verbessern und zur Steigerung der Lebensqualität durch Reduktion des motorisierten Individualverkehrs beitragen wird.

50 Prozent der Gesamtkosten, sprich immerhin knapp 500 Millionen Euro, wird das BMK zu diesem Projekt beisteuern. Das ist schon ein ordentlicher
Brocken, finde ich, für dieses regionale Bahnprojekt.

Es geht um mehr als nur um den Bau einer Regionalbahn. Es geht dabei um das Vorantreiben einer sozial-ökologischen Mobilitätswende im Sinne des Klimaschutzes. Der motorisierte Individualverkehr ist immerhin auch der größte Emittent von Treibhausgasen und ein teures Vergnügen. (Vizepräsidentin
Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Es geht in der Mobilitätswende um ein vernetztes Denken, um aufeinander ab­gestimmte Strukturen. Ein Meilenstein und ein Vorbild ist daher die in
der Vereinbarung von allen Unterzeichnern – also Bund, Land Oberösterreich, Stadt Linz – festgelegte Klimapartnerschaft mit der gemeinsamen Ziel­setzung eines CO2-neutralen Verkehrs bis 2040. Das ist schon
ein schönes Signal.

Diese Klimapartnerschaft beschreibt in einem angehängten Maßnahmenplan zahlreiche begleitende Maßnahmen zum Ausbau der Bahn selbst. Da
geht es um zusätzliche Buslinien, da geht es um ÖV-Angebote – um verbesserte ÖV-Angebote in den Abendstunden –, da geht es um viele neue Radwege.
Da geht es um Radabstellanlagen, um zusätzliche Haltestellen, um Anbindungen für Fußgänger:innen, um Park-and-ride-Anlagen, um verbesserte


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Fahrgastinformationssysteme, um die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und vieles mehr. Eine Basis für die Maßnahmen ist übrigens der Mobili­tätsmasterplan 2030, der den Weg in eine umfassende Mobilitätswende zeigt.

Wir stehen natürlich für einen konsequenten Ausbau des öffentlichen Verkehrs – da gehört natürlich alles mit dazu – mit dem Rückgrat Schiene. Ich möchte es noch einmal herausheben. Dies ist, denke ich, dann hoffentlich
ein Vorbild für kommende Vereinbarungen, das in ein ganz großes Paket gleich mit hineinzunehmen.

Eine Erfahrung, die ich jetzt oft gemacht habe, auch in Verkehrsprojekten,
ist schon: Man muss die Dinge sofort tun. Wenn man wartet, beispielsweise mit Radwegen und Rückbauten und so weiter, wird das später sehr, sehr
schwierig. Am Anfang geht das.

Ich möchte noch einmal kurz den sozialpolitischen Aspekt dabei herausheben: Mobilität ist ein Grundbedürfnis. Es geht eben darum, diese leistbar für
alle zu sichern. Das geht einerseits mit guten regionalen Strukturen, guter Nah­versorgung, und andererseits eben mit einem hochwertigen öffentlichen Verkehr. Das Auto ist, neben vielen anderen Nachteilen wie Platzverbrauch, Um­weltbelastung und Sicherheitsproblematik, einfach mit Abstand die teuers­te Variante und Möglichkeit, mobil zu sein. So ist das, das sagen auch
die Autofahrerklubs. Deswegen haben in den unteren Einkommensgruppen auch viele gar kein Auto, und gerade auch um diese Leute gilt es sich zu kümmern.

Ich finde, das macht dieser gemeinsame Klimaplan im Zusammenhang
mit dem Ausbau der Regionalbahn sehr gut und er ist ein gutes Vorbild. Also in dem Sinne: Auf in das Öffiland Österreich! Wir bleiben dran. (Beifall bei
den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.13


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Zweite zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 101

15.13.30

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Geschätzte Frau Minister! Beinahe zwei Tage ihrer Lebenszeit pro Jahr verbringen die Pendlerinnen und Pendler in meiner Heimatlandes­hauptstadt Linz im Stau. Dabei liegt die Landeshauptstadt von Oberösterreich, also Linz, im weltweiten Ranking nur auf Platz 251. Das mag jetzt vielleicht
nicht so dramatisch klingen, aber dennoch sind zwei Tage Lebenszeit, zwei Tage im Stau im Jahr zu viel – besonders, wenn man die Zeit besser nutzen kann,
zum Beispiel mit der Familie oder mit Freunden.

Es sind aber nicht nur die Pendler, die da Lebensqualität einbüßen, sondern auch die Anrainer, die von Lärm und Abgasen der angrenzenden Straßen betrof­fen sind. So sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, gerade in
den Ballungszentren und in den Umlandgemeinden, ein Gebot der Stunde und die Finanzierung der neuen Verkehrsnetze über eine 15a-Vereinbarung
mit den Ländern ein wichtiger Schritt. Nach Graz und Innsbruck freut es mich persönlich als Oberösterreicherin ganz besonders, dass nun auch die Regionalstadtbahn in Linz sozusagen Fahrt aufnehmen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Bereits letzten Donnerstag hat der Oberösterreichische Landtag sozusa­gen grünes Licht in ihrer Ampel gegeben und die Finanzierung von 50 Prozent, das sind 469 Millionen Euro, abgesichert. So liegt es nun nur noch am
Bund. Ich freue mich, wenn wir heute geschlossen die zweite Hälfte von insge­samt 939 Millionen Euro freigeben werden.

Positiv zu bewerten ist auch, dass bereits Planungskosten und die Valori­sierung des Projekts, also Valorisierungskosten im Projekt, miteingeflossen sind, denn wir wissen bei Projekten, dass das auch immer unbekannte Budget­posten sind.

Was soll in Linz konkret umgesetzt werden? – Geplant ist eine Anbindung der Lilo, der sogenannten Linzer Lokalbahn, im Süden bis zur Mühlkreisbahn


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im Norden. Ebenso ist eine Anbindung der Drehscheibe rund um den Hauptbahnhof, des Krankenhausviertels und – natürlich auch ganz wichtig – der Linzer Uni geplant.

Damit ist aber auch eine wichtige Basis für den Weiterbau der Regiotram
bis in meine Heimatregion Pregarten geschaffen, für die ja bereits seit 2017 ein Flächenkorridor von den Standortgemeinden freigehalten wird. Ich hoffe wirklich sehr, dass die Umsetzung der Regiotram bis zum Zielbahnhof in der Re­gion Pregarten, Wartberg und Hagenberg, wo wir ein Einzugsgebiet von
beinahe 13 000 Einwohnern haben, nicht mehr lange auf sich warten lässt, denn der Ausbau der Regionalnetze ist notwendig für die Entwicklung der ländli­chen Regionen, der Umlandgemeinden. Sie ist Wirtschaftskraft, natürlich auch im Besonderen für meine Region im Mühlviertel. Vor allem ist sie aber
eine Investition für alle, nämlich in die Lebensqualität der Menschen, die tagtäg­lich zu ihrem Arbeitsplatz pendeln.

Ich bin der Meinung, die Nachfrage folgt in dem Fall auch dem Angebot. (Bundesrätin Schumann: Wie bei der Kinderbetreuung!) Ich bin fest davon über­zeugt, dass das passende Angebot da auch die Nachfrage stark steigen
lassen wird. Wenn die Attraktivität, nämlich auch der Takt, gegeben ist, werden auch viele auf die Schiene umsteigen. Ein großes Danke daher an dieser
Stelle an unseren Landeshauptmann und auch an die Stadt Linz für die gemein­samen Bemühungen Richtung Bundesebene. – Danke schön. (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

15.17


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundes­rat, ich erteile es Ihnen.


15.17.52

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Werte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe


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Zuhörer:innen! Als Oberösterreicher und noch mehr als Mühlviertler muss man, würde ich sagen, diese 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem
Land Oberösterreich als absolut positiv bewerten und natürlich werden wir als SPÖ-Fraktion auch zustimmen.

Es geht – vielleicht noch einmal kurz zusammenfassend, Frau Kollegin Miesenberger hat es ja schon sehr gut und ausführlich erklärt – um die Regional­stadtbahn Linz, die bis 2032 gebaut werden und rund 940 Millionen Euro
kosten soll. Gemäß dieser Vereinbarung sollen die Kosten zu je 50 Prozent zwi­schen Bund und Land Oberösterreich geteilt werden. Das haben wir
auch schon gehört: Auch der Oberösterreichische Landtag hat vorige Woche einen einstimmigen Beschluss zu diesem Thema gefasst.

Was ist die Regionalbahn? Wer in unserer Region ortskundig ist, weiß
das. Vielleicht noch einmal mit eigenen Worten erklärt: Im Wesentlichen geht es dabei um den Lückenschluss der Mühlkreisbahn, die in meinem Bezirk
Rohrbach fährt, vom Mühlkreisbahnhof hin zum Hauptbahnhof und um den Neu­bau einer Schienentrasse vom Universitätsviertel auch in Richtung Hauptbahnhof.

Das sind alles Forderungen – ich bin schon lange in der Politik –, die wir eigent­lich nicht nur seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten erheben. Genau des­halb kann man zu Recht von einem sehr wichtigen, von einem außergewöhnli­chen Projekt sprechen. Die neue Regionalstadtbahn ist zweifellos eines
der größten oberösterreichischen Infrastrukturprojekte der Nach­kriegszeit. Wenn man einen Kritikpunkt finden möchte, dann dort, dass es viel­leicht zu lange gedauert hat, aber man muss nicht immer das Haar in der
Suppe suchen. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)

Die Bahn hat eine sehr große Bedeutung für viele Tausende Menschen in Linz oder in den umliegenden ländlichen Regionen. Sie wird die langersehnte Entlastung für viele Pendlerinnen und Pendler auf dem Weg zur Arbeit und wie-


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der zurück sein; und sie ist – auch das wurde schon erwähnt – ein wichti­ger Schritt in der Mobilitätswende und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Wir freuen uns sehr darüber, und die SPÖ wird diesem Vertrag klarer­weise zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

15.20


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Für eine Stellungnahme hat
sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Ich bitte um Ihre Stellungnahme.


15.20.41

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Bundesrätin­nen und Bundesräte! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich heute mitfreuen, denn es ist tatsächlich ein Projekt – Herr Bundesrat Reisinger
hat es gerade erwähnt –, das das Bundesland, aber auch viele, viele meiner Vor­gänger und Vorgängerinnen seit mehr als 30 Jahren, glaube ich, beschäf­tigt. Ich freue mich sehr, dass wir es in dieser Bundesregierung in einer guten Zusammenarbeit mit Land und Stadt geschafft haben, es jetzt tatsächlich
zum Abschluss zu bringen, und dass das hier so breite Unterstützung erfährt. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Warum ist es wichtig? – Wir haben auf der einen Seite in den letzten
Jahren Rekordbudgets in den Ausbau des öffentlichen Bahnverkehrs, also für die Bahn als Rückgrat im öffentlichen Verkehr, gemeinsam auf den Weg
gebracht – 21,1 Milliarden Euro im ÖBB-Rahmenplan, das ist unvergleichbar, auch im internationalen Vergleich sind wir da wirklich top.

Wir sehen gerade in den Ballungsräumen: Es gibt ein steigendes Mobilitätsbe­dürfnis und eine steigende Nachfrage danach, dieses Bedürfnis im öffent­lichen Verkehr zu decken. – Wunderbar, jeder Kilometer im öffentlichen Verkehr ist ein Kilometer für den Klimaschutz, und deswegen wollen wir das
natürlich ausbauen.


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Wir haben mit dem Projekt der Stadtregionalbahnen in dieser Legislaturperiode erstmals ein Instrument geschaffen, mit dem wir nicht nur Schienenpro­jekte, also Vollbahnen, fördern können, sondern von Bundesebene aus auch Straßenbahnen und Stadtregionalbahnen fördern und mitfördern können. Das ist eine neue, aber sehr konstruktive Lösung für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir haben – ich glaube, Frau Bundesrätin Miesenberger hat das vor­hin erwähnt – in dieser Legislaturperiode schon mehrere dieser Projekte mit 15a-Vereinbarungen beschlossen. Das war in Graz, das war in Innsbruck,
und das ist jetzt die vierte Finanzierung.

Das Gesamtprojekt verfolgt folgende Ziele, nämlich ein neues stadtregionales
S-Bahn-Teilnetz mit einer hohen Kapazität, aber vor allem auch – und
darauf hat Bundesrat Gross hingewiesen – eine klima- und umweltfreundliche Erfüllung der Mobilitätsnachfrage in der Hauptstadtregion.

Die bestehenden Eisenbahnstrecken der Lilo, der Linzer Lokalbahn, im
Westen und der Mühlkreisbahn im Nordwesten sollen verbunden werden. Wei­ters soll die spätere Einbindung der geplanten Bahnstrecke Auhof–Gall­neukirchen/Pregarten im Nordosten ermöglicht werden. Innerstädtisch erschlie­ßen wir die östlichen Linzer Stadtteile unter Anbindung wichtiger Ziele inner­halb der Stadt, zum Beispiel das Krankenhausviertel, die Universität, und verbessern somit das System in der Stadt, entlasten vor allem auch Regionalbus- und Straßenbahnlinien.

Konkreter Gegenstand hier ist jetzt der erste Teil, also die erforderlichen Neubaustrecken in der Linzer Innenstadt vom Linzer Hauptbahnhof zum Mühl­kreisbahnhof und zur Johannes-Kepler-Universität. Gesamtkosten: 939 Millionen Euro bis 2032. Der Bund leistet einen 50-prozentigen Zuschuss, rund 470 Millionen Euro – organisiert eben über diese 15a-Vereinbarung.

Ich möchte auch noch gerne auf die Klimapartnerschaft, die Bundesrat Gross schon angesprochen hat, hinweisen. Es ist eine Premiere, die wir mit


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Oberösterreich machen – Land, Stadt und BMK –, und geht wie gesagt auf den Mobilitätsmasterplan zurück.

Was ist der Hintergedanke? – Wenn wir so viel öffentliches Geld zum
Ausbau des öffentlichen Verkehrs in die Hand nehmen, brauchen wir Umfeld­bedingungen, die helfen, dass dieses Investment bestmögliche Wirkung entfaltet, also möglichst viele Menschen zum öffentlichen Verkehr bringt. Das heißt, insbesondere für Schienenbauprojekte wollen wir mit diesen Kli­mapartnerschaften begleitende verkehrspolitische Maßnahmen mit den Gebiets­körperschaften vereinbaren, damit wir die Wirkung unserer Investition
noch steigern.

Das geschieht in einem breiten politischen Konsens. Wenn ich es jetzt kurz par­teipolitisch sozusagen aufdröseln darf, so sind da vier Parteien involviert.
Es ist ein wirklich breiter politischer Konsens gelungen, nicht nur für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, sondern eben auch für die begleitenden Maß­nahmen auf der regionalen und städtischen Ebene, die es braucht, damit wir die aktive Mobilität stärken, das Umsteigen in den Umweltverbund stärken
und nicht einfach wie in der Vergangenheit Straßenkapazität ausbauen. Deswe­gen ist das wirklich eine Benchmark für die nächsten Vereinbarungen.

Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist und dass es offenbar auch hier im Bundesrat eine breite Zustimmung dafür gibt – zu Beginn der oberös­terreichischen Präsidentschaft im Bundesrat könnte es ja fast gar nicht passen­der sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.25


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Mittlerweile ist Herr Bundesminister Karner zu uns gestoßen – herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Steinmaurer gemeldet. Ich erteile
ihm das Wort. – Bitte.



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15.26.09

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesratssaal! Werte Zuse­her zu Hause und hier im Bundesratssaal! Liebe Österreicher! Dieser Tagesord­nungspunkt betrifft Oberösterreich und ist eine sehr sinnvolle Investition
in die Zukunft des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich. Die Öffimilliarde war schon ein Projekt von Verkehrsminister Norbert Hofer, und in diesem Pro­jekt war die Regionalstadtbahn Linz enthalten.

Diese Stadtregiotram ist ein Anliegen von Infrastrukturlandesrat Steinkellner und der Stadt Linz, um den öffentlichen Verkehr im Zentralraum bedarfsorien­tiert auszubauen. Mit dem über die Landesgrenzen hinweg sinnvollen
Ausbau der Öffis ist dieses Projekt für Oberösterreich, im Besonderen für Linz, von wesentlicher Bedeutung, weil es ein Jahrhundertprojekt ist. Die Ge­spräche diesbezüglich wurden bereits 2016 gestartet und erst jetzt gibt es zwi­schen Bund und Land diese 15a-Vereinbarung bezüglich des Aufteilungs­schlüssels der Kosten. Durch das ständige Drängen von Infrastrukturlandesrat Mag. Günther Steinkellner ist es gelungen, das für Linz so wichtige Pro­jekt auszuarbeiten, baurechtlich zu verhandeln, eine Finanzierung aufzustellen und jetzt auch in die Tat umzusetzen.

Mit dieser Stadtregiotram wird für Zigtausende Pendler, vor allem für
jene aus dem Mühlviertel, eine Verbesserung geschaffen. Eine bessere Anbin­dung an das Krankenhausviertel, an die Universität ist damit ebenfalls
gegeben. Der Bundes- und der Landesanteil wurde bereits angesprochen und ist mit jeweils 50 Prozent gleich festgelegt. Um eine Kostenexplosion beim
Projekt zu vermeiden, ist die Einrichtung eines Lenkungsausschusses festgehalten.

Bei diesem Projekt ist die freiheitliche Handschrift erkennbar und ein
sparsamer Umgang mit Steuergeld gegeben. Das ist Politik für Oberösterreich – danke, Günther Steinkellner! (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Ebner
und Schreuder.)

15.28



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Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Es liegen - - (Bundesrat Tiefnig hebt die Hand.) – Entschuldigung, es gibt noch eine Wortmeldung von Bundesrat Tiefnig. – Bitte.


15.28.40

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mich reißt es jetzt heraus, weil das Innviertel nicht einmal erwähnt wird und der Bezirk Brau­nau wirtschaftlich einer der stärksten Bezirke Österreichs ist. Bei uns pendeln über 5 000 Pendler ein und aus, und der Güterverkehr auf dieser Strecke
ist enorm und würde noch steigen. Wir haben das bei der Verlän­gerung der Salzburger Lokalbahn gesehen, wo sich der Personenverkehr verdoppelt hat; jetzt der Ausbau der Mattigtalbahn, wo sich auch
der Gütertransport verbessert hat.

Daher bitte ich, auch den Bezirk Braunau und das Innviertel bei den künftigen Investitionen nicht zu vergessen. Wir haben ein starkes Netz nach Bayern,
und die kürzeste Strecke von München nach Wien führt über Braunau.
Diese Strecke gehört auch dementsprechend ausgebaut. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.29


15.29.29

Vizepräsident Dominik Reisinger: Die Rednerliste dazu ist erschöpft. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.


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15.29.549. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der
zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungs­vereinbarung) (2657 d.B. sowie 11596/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Ich bitte um den Bericht.


15.30.12

Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kos­tenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vor­lage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich ihm erteile dieses.


15.30.52

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr
Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Mit dieser heutigen


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Vorlage der Grundversorgungsänderungsvereinbarung soll es noch mehr
Geld für die Versorgung von Asylwerbern geben. Die einzige Partei,
die sich heute gegen diesen Wahnsinn ausspricht, ist die FPÖ, und die Gründe dafür werde ich Ihnen gerne nennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Erstens erzeugt diese Erhöhung der Grundversorgung eine noch stärkere Magnetwirkung. Wenn Sie immer mehr Anreize bieten, ziehen Sie noch mehr Menschen an – und das in unser ohnehin bereits jetzt überlastetes Asyl­system. Dass man diese Magnetwirkung steuern kann, zeigt ganz aktuell das Beispiel Niederösterreich, wo bereits Asylwerber wegen der Umsetzung
der Sachleistungskarte – besser bekannt als Bezahlkarte – Niederösterreich verlassen, weil sie eben kein Bargeld mehr bekommen. Das zeigt auch
ganz deutlich, dass großzügige Leistungen falsche Anreize in der Asylpolitik schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweitens ist es völlig unverantwortlich, die Steuerzahler weiter zu
belasten, während viele österreichische Familien mit steigenden Lebenshaltungs­kosten zu kämpfen haben. Die Anhebung der Kostensätze bedeutet noch
mehr Geld für die Betreuung von Flüchtlingen, während unsere eigenen Bürger kaum mehr über die Runden kommen. Diese Prioritätensetzung seitens
der Regierung, meine Damen und Herren, ist schlichtweg falsch. Das gehört schleunigst geändert, und ein Volkskanzler Herbert Kickl wird das auch ändern, ganz nach dem Motto: Österreich zuerst. (Beifall bei der FPÖ.)

Drittens: Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass weder österreichische Kinder noch Kinder mit Behinderung – wie im Gesetz beschrie­ben: auch vulnerable – auch nur annähernd eine so hohe finanzielle Unter­stützung erhalten, wie es für Asylwerber vorgesehen ist. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Das stimmt ja gar nicht!) Es ist inakzeptabel, dass unsere
eigenen schwächsten Mitglieder, nämlich die eigenen schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, ein Vielfaches weniger an Unterstützung bekommen
als Flüchtlinge. Diese Ungleichbehandlung, meine Damen und Herren, gehört


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dringend korrigiert. Auch dafür wird ein Volkskanzler Herbert Kickl sorgen, ganz nach dem Motto: Österreich zuerst. (Beifall bei der FPÖ.)

Viertens ist es ein Wahnsinn, dass diese Vereinbarung mit einem Fristsetzungs­antrag im Nationalrat auf die Tagesordnung gekommen ist und jetzt rück­wirkend mit 1. Jänner 2024 gelten soll. Auch das ist ein inakzeptabler Vorgang im Umgang mit dem Geld unserer Bürger.

Nur einmal würde ich mir von Ihnen wünschen, dass bei dieser Regierung
von Schwarz-Grün, aber natürlich auch von SPÖ und NEOS – denn
die unterstützen das ja wieder –, der Geldbeutel genauso locker sitzt, wenn es um die Österreicher geht; aber da ist meistens Fehlanzeige. (Beifall bei
der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Das machen wir!)

Die FPÖ spricht sich ganz klar für die Hilfe für wirklich Schutzbedürftige aus, und diese Hilfe muss effizient und gerecht sein. Was passiert aber bei
uns in Österreich? – Die wirklich Schutzbedürftigen haben in Wahrheit oft schon gar keine Chance mehr, weil unser Land in den letzten Jahren von Wirt­schaftsflüchtlingen geflutet wurde und noch immer geflutet wird, die alle kein Recht und keine Chance auf Asyl und im Endeffekt darauf haben, dass
sie hier bleiben.

Sie, Herr Minister Karner, samt Ihrer – inzwischen muss man leider sagen –teilweise Links-ÖVP unterstützen das, nein, vielmehr forcieren das
mit Ihrer Politik. Aus all diesen Gründen lehnen wir diese vorliegende Grund­versorgungsänderungsvereinbarung ab. (Beifall bei der FPÖ.)

15.35


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr
Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte schön.


15.35.30

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer


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Schutz und Hilfe braucht, bekommt sie in Österreich in allen neun Bundes­ländern.

Es geht bei dieser abgeänderten Vereinbarung um die Grundversorgungsverein­barung von besonders vulnerablen Flüchtlingen wie unbegleiteten Minder­jährigen oder hilfs- und schutzbedürftigen Personen, rückwirkend mit 1. Jänner 2024. (Bundesrätin Schartel: Unbegleitete Minderjährige, die alle abstechen
und ...! Die sind besonders schützenswert!)

Seit 20 Jahren bekommen Privatpersonen, NGOs, Unternehmer Geld vom Bund, wenn sie Asylwerbende unterbringen. Der Bund gibt dabei die Kosten­höchstsätze vor, und die Länder verteilen das dann individuell an die Betreu­ungseinrichtungen.

Vor allem die Betreuung dieser vulnerablen Gruppen, also unbegleite­ter Jugendlicher, älterer Personen oder Personen mit einer Behinderung, sind natürlich kostenintensiv. Daher haben die Länder gefordert, die Höchst­sätze anzuheben, weil das für die Bundesländer sehr entscheidend ist, damit die Unterbringung im Sonderfall auch rechtzeitig entsprechend gemanagt
werden kann.

Diese Anpassung geht auf einen Beschluss der Landesflüchtlingskonferenz im vorigen Jahr, im September 2023, mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP
und auch der Freiheitlichen zurück. Auch der freiheitliche Salzburger Landesrat hat mitgestimmt. Auch diese Dinge sollte man also immer wieder nachle­sen und nachschauen, bevor man sich solchen Äußerungen wie mein Vorredner hingibt. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.)

Laut Erläuterungen zur Vereinbarung befanden sich mit Stichtag 26. April
2024 rund 74 800 Personen in der Grundversorgung, 73 100 davon in Grund­versorgung in den Ländern, darunter 1 337 unbegleitete minderjährige
Fremde und 618 hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Sonderunterbringungen und Sonderbetreuungen.


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Für die vorliegende Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung stimmten
im Nationalrat alle Fraktionen mit Ausnahme der Freiheitlichen Partei. Gerade diese Freiheitliche Partei, die sich an den diversen Stammtischen als Retter
aller Schwachen, Verfolgten und Armen zu profilieren versucht und
dabei Österreich als Land von Hungernden, von Elend geplagten Menschen schlechtredet, hat bei der vorliegenden Vorlage dagegengestimmt.

Damit haben Ihre Nationalräte, mit dem Klubobmann an der Spitze, der an­sonsten ja nicht wahrnehmbar ist – wie sollte er auch? –, ihr wahres
Gesicht gezeigt. Außer Hetze und Vorgaukelei gibt es bei Ihnen nur die soziale Kühlschranktemperatur, werte Herren bei der FPÖ. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)

Sie, sehr geschätzte FPÖ-Bundesräte, können aber heute diese – ich möchte fast sagen – menschenverachtende Vorgangsweise durch Ihre Zustimmung berei­nigen. (Bundesrat Steiner: Definitiv nicht! Definitiv nicht!)

Sollten Sie noch immer den Irrglauben verinnerlicht haben, dass Asyl­werber mehr Geld erhalten, so ist das schlichtweg falsch und dann haben Sie wahrscheinlich keine richtigen Informationen. (Beifall bei der ÖVP.) Die Einrichtungen, die diese vulnerablen Gruppen betreuen, bekommen dieses Geld. (Bundesrat Steiner: Stimmt! Die Asylindustrie, gell? – Bundesrätin Schartel: Ja, genau! – Bundesrat Spanring: Wo ihr mitverdient! Die Raiffeisenbank!)

Eine kurze Nachhilfe – wenn Sie zuhören, können Sie einiges lernen –: Herr In­nenminister Karner hat ja erst im Mai neue Verschärfungen bei der Grund­versorgung im Bund vorgestellt. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Es gibt jetzt einen Arbeits- und Wertekatalog. Asylwerbende sollen erleichter­terweise gemeinnützige Tätigkeiten verrichten. Sie sollen in der Bundesgrund­versorgung bei einfachen Tätigkeiten auch mithelfen. (Bundesrat Spanring:
Kurz vor Ende der Legislaturperiode! Ein Hohn!)
Wenn sie dem nicht nachkommen, gibt es eine Kürzung des Taschengeldes. (Beifall bei der ÖVP.)


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Eine gute Unterbringung und vor allem auch eine gute Betreuung sind ja der Schlüssel zu einem ehrlichen und menschlichen Miteinander, egal, von
woher – und nicht Hetze (Bundesrat Steiner: Das merkt man in Wien, gell!) und Schlechtmacherei gegenüber einer ohnehin gebeutelten und Schutz
suchenden Minderheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Heiterkeit des Bundesrates Steiner.)

Nehmen Sie sich dieser Gruppe auch einmal an, versuchen Sie, bei Ihnen menschliche Elemente auch etwas in den (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) Vordergrund zu bringen! Wer bei uns – wie eingangs gesagt – Schutz
und Hilfe braucht, bekommt das (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler) bei Ein­haltung der Pflichten, Traditionen und Werte. Ein steirisches Glückauf!
In der Steiermark findet das schon lange statt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bun­desrät:innen der Grünen.)

15.40


Vizepräsident Dominik Reisinger: Zu einer ersten Stellungnahme hat
sich Herr Bundesminister Karner zu Wort gemeldet. – Bitte.


15.40.51

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Auch von meiner Seite wird
es einige Sätze, Punkte zu dieser Grundversorgungsänderungsvereinbarung, die heute hier als Beschlussvorlage vorliegt, geben. – Herr Bundesrat (in
Richtung Bundesrat Schwindsackl),
du hast schon einige Punkte angesprochen, ich darf einige Punkte wiederholen.

Die heutige Vorlage ist aus einem einstimmigen Beschluss der Landes­flüchtlingsreferent:innenkonferenz vom September 2023 entstanden. Ich glaube, die Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz hat damals in Kärnten,
am Faaker See, getagt. Die Bundesländer haben sich einstimmig dazu bekannt, dass bei vulnerablen Gruppen die Tarifsätze – zumindest die Höchst­sätze – erhöht werden sollen. Wie gesagt haben wir jetzt die Vorlage dazu, daher


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wäre es schön, wenn auch die Länderkammer dieser einstimmig zustimmen würde, so wie es die Bundesländer einstimmig gefordert haben.

Es geht um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sogenannte UMFs, für die die Kostensätze erhöht werden: von 95 auf 112 Euro, für jene in einer Sonder­unterbringung auf 112 Euro, für jene in Sonderbetreuung auf 60 Euro. Auch für die Unterbringung in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe
wird der Kostensatz erhöht.

Natürlich kann man da unterschiedlicher Meinung sein und kann der
Meinung sein, dass die Organisationen mit den bisherigen Höchstsätzen aus­kommen (Ruf bei der FPÖ: Müssen!) könnten, müssten. Ich gebe nur
etwas zu bedenken und versuche, das als Argument mitzugeben. (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.) – Hören Sie einmal, es geht nicht nur um die Versorgung! Ich glaube, Sie haben einen Zwischenruf zu UMF ge­macht – wahrscheinlich sogar einen völlig richtigen. Wahrscheinlich ist gerade das die Gruppe, die letztendlich fast am schwierigsten zu betreuen
ist, weil die eine Tagesstruktur brauchen, weil die auch eine ordentliche
Führung durch diese Tagesstruktur brauchen. (Zwischenruf des
Bundesrates Spanring.)

Daher möchte ich an dieser Stelle allen, die so dagegen sind – man kann natür­lich dagegen sein –, etwas mitgeben: Das sind auch Sicherheitskosten,
die da abgerechnet werden können, und ich finde, dass es gut investiertes Geld ist, wenn man auch in die Sicherheit investiert, gerade vor dem Hinter­grund der Zwischenrufe, die Sie getätigt haben (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler), gerade in der aktuellen Situation, in der wir sind. Gerade UMFs müssen ordentlich begleitet und betreut werden, und das kostet eben auch Geld.
Gerade aus Sicherheitsgründen müssen wir da mehr investieren. Sicherheit muss uns etwas wert sein. Daher bekenne ich mich ganz klar dazu (Beifall bei
der ÖVP)
und bin überrascht, dass man dagegen ist, für Sicherheitsmaßnahmen Geld auszugeben. Wir halten das für sinnvoll, sage ich an dieser Stelle
ganz ehrlich.


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Wo ich Ihnen prinzipiell recht gebe – auch an dieser Stelle möchte ich noch ein­mal sagen: auch das kann man anders sehen –: Grundsätzlich muss es
Ziel sein, illegale Migration gegen null zu drängen. Wir haben hier schon öfter darüber debattiert, gerade über die Situation im Burgenland.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen verdeutlichen, wie dort
die Entwicklung war. Wir wissen: Vor zwei Jahren war die Situation an der burgenländischen Grenze dramatisch; im ersten Halbjahr 2022: 19 344 
illegale Grenzübertritte (Bundesrat Schennach: Dank Orbán!); im selben Zeitraum des heurigen Jahres, im ersten Halbjahr: 303. Offensichtlich ist da also
etwas gelungen. Ich will nichts schönreden, aber man soll das, was passiert ist, mitnehmen, nämlich als Danke gegenüber unserer Polizei. Das ist harte Knochenarbeit in diesen Tagen. Das ist mir einfach wichtig zu sagen! (Beifall bei der ÖVP.)

Also: Schauen wir doch, dass wir die Dinge völlig ohne Schaum vor dem
Mund, sehr pragmatisch abarbeiten (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) und illegale Migration gegen null drängen (Bundesrat Steiner: Beginne damit!),
aber in den Bereichen, in denen es notwendig ist, auch entsprechend Geld in­vestieren, nämlich in die Betreuung der besonders vulnerablen Gruppen.
Daher würde ich mich wirklich freuen, wenn nach dem einstimmigen Wunsch der Bundesländer dies heute auch in der Länderkammer einstimmig
beschlossen werden würde. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.45


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster in der Debatte ist Herr Bundes­rat Michael Wanner zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.


15.45.15

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! All jene, die uns zusehen! Es ist heute, glaube ich, schon einmal gesagt worden: Es geht um Menschen, und
es geht um Menschen, die Menschen helfen. Seid mir nicht böse, aber wenn die


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Freiheitlichen Asyl hören, dann fallen die Scheuklappen, bei Fremden
verneinen sie alles, und hier im Bundesrat fallen sie sogar ihrem eigenen Sozial­referenten in den Rücken. Das ist schon irgendwie eigenartig und nicht nachvollziehbar. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Also: Nicht Angst haben vor Asyl, sondern mitarbeiten bei Asyl!

Was mich allerdings wirklich ein bisschen stutzig macht, ist, dass der Ministerrat am 29.5. beschlossen hat, dass dieses Gesetz auf die Reise geschickt wird,
und es dann am 4.7. mit einem Fristsetzungsantrag im Nationalrat beschlossen wird. Hat man da irgendwie darauf vergessen? Hat man geschlafen? Ist
da nichts weitergegangen? Das ist bei diesem Thema nicht wirklich gut, das hät­te man beschleunigen sollen und man hätte schneller arbeiten müssen.

Es kommt zu einer deutlichen Erhöhung der Sätze, das muss man ganz klar sa­gen, das darf man auch sagen, und wir von den Sozialdemokraten sagen:
Es ist wichtig und richtig, dass diese Sätze deutlich erhöht werden. Es geht da um schutzbedürftige Fremde, es geht um Kinder. Bei den Kindern wird
das circa um ein Viertel erhöht. Bei den Menschen mit besonderem Pflegebe­darf – das sind immerhin Menschen, die sich nicht selbst über die Run­den bringen, die brauchen Hilfe, die sind ja nicht freiwillig zu uns gekommen (Bundesrat Spanring: 10 000 ...!) – wird das um ein Drittel erhöht.

Notwendig – das ist jetzt wieder eine Kritik an der Regierung – ist das auch des­wegen, weil wir bei der Inflation Europameister sind. Auch diese wird
damit ausgeglichen. Wir sind einfach Spitzenreiter in Europa, und die Regierung hat es nicht geschafft, diese Inflation im Energiebereich, im Wohnkosten­bereich und im Lebensmittelbereich zu bremsen. (Beifall bei der SPÖ.)

Erfreulich ist, dass das Plus so groß ist, ich sage es noch einmal, dass auch neue Kategorien geschaffen wurden.

Letzten Endes: Wem kommt das zugute? – Da könnt ihr erzählen, was ihr
wollt: Das bekommen nicht die Flüchtlinge, sondern das bekommen österreichi-


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sche Institutionen, Organisationen und Vereine, die sich mit den Flücht­lingen beschäftigen und die vom Gesetz aus auch verpflichtet sind, diesen zu helfen, diese in Schutz zu nehmen und sie zu betreuen. (Beifall bei
der SPÖ.)

Nicht böse sein – wir haben die Zahlen vorhin gehört –: Es handelt sich dabei um knapp 2 000 Schutzbefohlene, und das kann ja wohl für einen so gut ausge­richteten und tollen Staat wie Österreich nicht das große Problem sein. (Bundesrat Steiner: Deswegen stehts ihr da, wo ihr stehts!)

Ich sage es noch einmal: Es bekommt kein Asylwerber Geld, so wie das immer von euch behauptet wird. (Bundesrat Spanring: Nein! Dann hast du meine
Rede nicht gehört oder nicht verstanden, wie so vieles nicht, Herr Kollege Wanner!)
Es bekommen österreichische Institutionen.

Was wäre die Alternative dazu? (Bundesrat Steiner: Remigration!) – Darü­ber denkt man wieder nicht nach. (Bundesrat Steiner: Remigration!)
Die Alternative wäre (Bundesrat Steiner: Remigration!), die, die hier sind, nicht zu betreuen, sie schlecht zu betreuen (Bundesrat Steiner: Remigration!) und
sie links liegen zu lassen (Bundesrat Steiner: Remigration!) – oder rechts liegen zu lassen. (Bundesrat Steiner: Remigration! – Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner. – Vizepräsident Reisinger gibt das Glockenzeichen. – Bundesrat Steiner: Remigration!)

Ja, genau! Für dieses Wort, das Sie gerade gesagt haben (Bundesrat
Steiner: Remigration!),
ist der Verfassungsschutz in Deutschland auf genau (Bundesrat Steiner: So ein Schwachsinn!) diese Partei angesetzt worden, es ist halt so, und bei uns darfst du es sagen und keiner tut etwas. (Beifall bei der SPÖ,
bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Menschen helfen Menschen, manche helfen Menschen nicht. Menschen wie wir, die heute da zustimmen, helfen Kindern, die durch Krieg vertrieben wor­den sind, die vor Folter davonlaufen, Erwachsenen, die Angst haben, in ihrem Land zu leben. Wir sind für den Schutz dieser Menschen zuständig.


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Jetzt sage ich es noch einmal: Menschlichkeit und Ordnung – ja, da sind wir da­bei. Schutz und Hilfe und vom ersten Tag an auch Integration in Öster­reich. Helfen und integrieren heißt das, und fordern und fördern. (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.) Genau das wollen wir, und deswegen stimmen
wir diesem Antrag auch zu. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.50


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das
Wort. – Bitte.


15.50.28

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 2004 wurde in Österreich die Grund­versorgung für schutzsuchende Fremde etabliert. Ab da ging die Flücht­lingsbetreuung im zugelassenen Asylverfahren an die Länder über. Geregelt wurde das Ganze – es ist immer noch so geregelt – mit Quoten in der Unterbringung und mit Tagessätzen für die Unterbringung.

In diesen 20 Jahren – und ich war live dabei – wurde zwischen Bund und Län­dern tatsächlich immer sehr viel Meinung ausgetauscht, wenn nicht ge­stritten. Es wurden Quoten nicht erfüllt, weil zu wenige Quartiere da waren, und die Richtlinien für die Unterbringung in den Ländern sind tatsächlich immer
noch von sehr großen Unterschieden geprägt. (Die Bundesrät:innen
Schennach und Schumann: Und wer hat’s übererfüllt?)
Nur drei Mal in diesen 20 Jahren wurden die Tagessätze in der Unterbringung erhöht.

Die Gelder haben es in der letzten Zeit in vielen Bereichen – darauf komme ich etwas später noch im Detail zu sprechen – nicht mehr möglich gemacht,
die Betreuung, die Unterbringung insbesondere für vulnerable Personengruppen, sicherzustellen. Gerade in Oberösterreich habe ich beobachten müssen,
wie ein Quartier für unbegleitete Minderjährige, Kinderflüchtlinge, nach dem


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anderen aufgegeben hat, weil die Kosten einfach nicht mehr zu bewältigen waren.

Dieses Modell der Nichterhöhung – Sie können sich sicher noch daran erinnern – haben wir hier im Bundesrat vor nicht allzu langer Zeit durchbrochen. Damit meine ich, dass es gelungen ist, in Wien das sogenannte Realkosten­modell für die Unterbringung von Schutzsuchenden in den Pilot zu ge­ben. Ich denke, das ist eine Sache, die wir gut beobachten und, wenn sie funk­tioniert, auch in anderen Bundesländern etablieren müssen.

Bis dahin, und das ist wichtig, erhöhen wir heute die Tagessätze für
zwei Personengruppen unter den Geflüchteten. Es ist mir ganz besonders wichtig, noch einmal speziell darauf einzugehen: nämlich für Kinderflüchtlinge; das sind in Zahlen, wie wir schon gehört haben, in Österreich 1 460.

Kollege Spanring hat sehr unrichtig behauptet – es ist mir auch wichtig, das jetzt klarzustellen –, dass für österreichische Kinder nicht so viel Geld ausgege­ben würde wie für geflüchtete Kinder. (Bundesrat Spanring: Das ist so! Genau so ist es! – Bundesrat Steiner: Ist leider so!) – Das ist nicht richtig und das möch­te ich jetzt gleich richtigstellen (Bundesrat Spanring: Na komm, dann bitte präsen­tiere Zahlen!): Wenn wir heute den Tagessatz erhöhen, sind es 112 Euro
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und 130 Euro für unbegleitete min­derjährige Flüchtlinge, die im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe unter­gebracht sind. Der Satz für österreichische Kinder liegt derzeit bei 220 Euro. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Nach Eva Klein würde ich behaupten, dass es eine Differenz zwischen 220 und 130 Euro gibt, aber auch Rechnen fällt manchen Kolleg:innen schwer.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die Tagessatzerhöhung schafft nun tatsächlich in der Realität die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr für viel zu lange Zeit in der Be­treuung des Bundes verweilen müssen, sondern dass die Bundesländer aufgrund


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der Tagessatzerhöhung jetzt vielleicht auch in der Lage sind, wieder Quar­tiere zu schaffen. Gerade die engmaschige Betreuung und die Integration vom ersten Tag an ist das, was die Kinder brauchen.

Kinder sind Kinder, egal woher sie kommen! Sie haben die gleichen Bedürf­nisse und die gleichen Anforderungen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einen ganz kleinen Exkurs in das Jahr 1989, in dem die UN-Kinderrechtskonvention entstanden ist, die wir
übrigens 1992 auch in Österreich ratifiziert haben. Kollege Spanring hat mich dazu motiviert, dass ich das hier jetzt noch schnell ablese:

„Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien“, nämlich – und
das ist ganz wichtig und wesentlich –: „Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, seiner Religion
oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.“ (Bundesrat Steiner: Weil das Kind politische Ansichten hat!) Und: „Das
Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vor­rangig berücksichtigt werden.“ Ein Kind hat auch das „Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang
die Entwicklung der Kinder zu sichern“, egal woher sie kommen. (Bundesrat Steiner: Aber zugleich für Abtreibung eintreten!) Gerade hier im Bundesrat
mit seinem Kinderrechteausschuss beschäftigen wir uns immer wieder mit dem Thema.

Kein Kind sollte über Monate unter schlechten Bedingungen in einem Erstaufnahmezentrum verweilen müssen, nur weil es an finanziellen Mitteln und vielleicht auch dem Willen, eine adäquate Unterbringung und Betreuung sicherzustellen, scheitert.


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Daher – und da mache ich jetzt auch noch einen kleinen Exkurs, weil das ganz wichtig ist; in den letzten vier Jahren in der Regierung haben wir auch
darauf hingearbeitet und ich glaube, da gibt es jetzt auch Einvernehmen darü­ber – die Obsorge ab dem ersten Tag. Das ist ein so wichtiger Schritt,
denn ohne die Bestimmungen der Obsorge ab dem ersten Tag dauert es oft länger als ein Monat – ich kenne Kinder, die ein Jahr sozusagen darauf
warten mussten, bis sie in die Obsorge übernommen worden sind.

In dieser Zeit ist unklar, wer dafür zuständig ist, ob diese Kinder in die Schule gehen. Auch die Zuständigkeit bei medizinischen Entscheidungen und
die Frage, wer sie in Rechtsfragen vertritt: All das ist in der Zeit, in der die Ob­sorge noch nicht vergeben ist, ungeklärt.

Ganz, ganz wichtig – ich sage es noch einmal und Sie haben recht –:
Kinder brauchen Vorgaben und Regeln. Wer kümmert sich in dieser Zeit um die Erziehung und um das Wohlergehen?

Mit dieser Tagessatzerhöhung bevollmächtigen wir heute Organisationen,
genau das zu gewährleisten, worüber wir uns alle einig sind, dass wir es brau­chen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Nicht alle!)

So möchte ich jetzt auch schon zum Schluss kommen: Nach 20 Jahren Grundversorgung ist das heute ein wichtiger Schritt für Kinder
und für vulnerable Personen, die bitter auf unsere Unterstützung angewiesen sind. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.57


Vizepräsident Dominik Reisinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Spanring hebt die Hand.) –
Eine Wortmeldung: Herr Bundesrat Spanring, bitte.


15.58.04

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Ich glaube,


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es wird sich nicht ganz ausgehen, aber trotzdem ganz kurz zu Kollegin Hauschildt-Buschberger: Wir haben jetzt gerade erfahren, dass österreichische Kinder 220 Euro Tagessatz pro Tag bekommen, das sind 6 600 Euro im
Monat. – Das zeigen Sie mir! Wenn das so ist, wird jeder in Österreich ab jetzt massig Kinder kriegen und damit sehr reich werden. (Beifall bei der FPÖ.) –
Also Ihre Zahlen sind Fantasiezahlen, aber ja, soll so sein.

Dann zu Kollegen Wanner, zu einigen Dingen, die Sie da gesagt haben: Schauen Sie, das ist halt immer das Gefährliche, wenn man mit so viel Halbwissen operiert. (Bundesrätin Schumann: Hört, hört! Da hast du mehr Erfahrung! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Auch wieder die Aussage von Ihnen, dass
der Verfassungsschutz in Deutschland irgendjemanden wegen des
Wortes Remigration verfolgt hätte: falsch! Wissen Sie, wegen welchen Wor­tes? – Wegen des Wortes Deportation, das damals dort bei dieser Konferenz gar nicht gefallen ist, sondern von Medien erfunden wurde (Bundesrätin Gruber-Pruner: Waren Sie dabei?) und von Ihrer Vorsitzenden beim letzten Mal hineingeschrien wurde: Deportation. (Bundesrat Schreuder: Das ist ja dasselbe! Remigration ist auch Deportation!) Erkundigen Sie sich vorher, bevor Sie
hier so viel Unwahrheit produzieren! (Beifall bei der FPÖ. – Vizepräsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Und ganz kurz nur, weil ich mich leider heute wieder einmal sehr über
den Kollegen Schwindsackl habe ärgern müssen – er hat bei den letzten Sitzun­gen schon ein paar Mal etwas gesagt, wo ich mir wirklich denke, es ist haarsträubend, was er da sagt–: Der stellt sich her und sagt tatsächlich, dass es in Österreich keine armen Leute gibt und wir immer nur Panik machen. (Bundesrat Gfrerer: Hat er nicht gesagt!) – Das hat er mehrmals schon gesagt. (Bundesrätin Miesenberger: Wie war das mit der Wahrheit?) Heute hat er
wieder gesagt, dass wir draußen nur Panik verbreiten, weil es ja allen so gut geht in Österreich. – Das stimmt nicht.


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Euch ÖVPlern, eurem Kollegen Schwindsackl geht es gut – das mag schon
sein. Der ist seit 14 Jahren in Pension, ist heuer 70 Jahre alt und ver­dient da noch gutes Geld. Der war leitender Angestellter bei der Raiffeisenbank. Dass der nichts von Armut weiß, glaube ich. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischen­ruf der Bundesrätin Miesenberger.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Herr Kollege Spanring,
es ist 16 Uhr, und ich muss Ihre Ausführungen für die Dringliche unterbrechen.


Bundesrat Andreas Arthur Spanring (fortsetzend): Das tut mir jetzt sehr
leid, weil ich noch ein bisschen etwas zu sagen gehabt hätte.

16.00


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Gut. Damit unterbreche ich jetzt die Tagesordnung.

16.00.27Dringliche Anfrage

der Bundesrät:innen Mag. Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin“ (4209/J-BR/2024)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nunmehr zur Ver­handlung über die Dringliche Anfrage der Bundesrät:innen Isabella
Theuermann, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung.

Die Dringliche Anfrage ist inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zu­gegangen. Es erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Da der Herr Bundesminister noch nicht da ist, unterbreche ich kurz bis zum Eintreffen des Herrn Bundesministers die Sitzung.

16.01.03*****


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(Die Sitzung wird um 16.01 Uhr unterbrochen und um 16.01 Uhr wieder aufgenommen.)

16.01.36Fortsetzung der Dringlichen Anfrage


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Da der Herr Minister gerade eingelangt ist – grüß Gott, lieber Herr Minister Polaschek, ein herzliches Grüßgott im Bundesrat, Herr Minister Polaschek! (Beifall bei ÖVP,
SPÖ und Grünen)
 –, nehme ich jetzt die unterbrochene Sitzung wieder auf und erteile Frau Bundesrätin Isabella Theuermann als erster Anfragestel­lerin zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.


16.02.14

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte
Damen und Herren! Diese ÖVP treibt das Bildungssystem in den Ruin. Die Schulen können das nicht mehr stemmen – das ist der Hilferuf von Lehrervertretern und zugleich leider auch das auf den Punkt gebrachte Fazit jahrzehntelanger verfehlter Bildungspolitik der SPÖ und der ÖVP.
(Beifall bei der FPÖ.)

Gerade in Ballungszentren stehen die Schulen mittlerweile ja vor schier unlös­baren Problemen. Es fängt dabei leider bei ganz grundlegenden Dingen
an: Wie sollen sich die Lehrer denn mit den Schülern verständigen, wenn die Kinder der deutschen Sprache eigentlich nur mehr unzureichend mächtig
sind? Über 50 Prozent der bereits in Österreich geborenen Wiener Volksschüler sprechen in ihrem Alltag nicht Deutsch, aber auch bei den Wiener Mittel­schulen liegt dieser Wert inzwischen bei nahezu 80 Prozent, und in Wien Otta­kring sind es gar 93 Prozent.

Damit schlägt sich die seit Jahrzehnten verfehlte Migrations- und Integra­tionspolitik immer deutlicher im österreichischen Bildungssystem
nieder. Das sind die echten Probleme unserer Gesellschaft.


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Was waren dabei Ihre vermeintlichen Lösungen in den letzten Jahren? – Sie haben obendrein noch für eine Aufweichung von Deutsch vor Schulein­tritt gesorgt. Da passt wirklich kein Blatt Papier zwischen die SPÖ und die ÖVP, und die Grünen und die NEOS machen da natürlich auch noch mit. Da
muss man sich ja eigentlich nur in Wien umsehen. (Bundesrat Schennach: Also eine Verschwörung!) Die Einheitspartei sieht aber einfach weg und ver­leugnet die zum Teil katastrophalen Zustände an den Schulen. (Beifall bei
der FPÖ.)

Leider greifen die verschiedenen Bereiche, in denen die schwarz-rot-grün-pinke Einheitspartei versagt hat, ja gerade im Bereich der Schulen ineinander. (Bundesrätin Hahn: Mit wem seid ihr in Salzburg, in Niederösterreich in der Regie­rung? Ich weiß nicht!) Die Auswirkungen der Migrationsströme überlasten
das Bildungssystem, und es wird täglich schlimmer.

Das sagt ja nicht nur die FPÖ, Frau Kollegin. (Bundesrätin Hahn: Den ...-vertreter brauchst du nicht zu zitieren!) Lassen Sie mich Ihren sozialdemokratischen Lehrervertreter Thomas Bulant von der FSG zitieren: „In ein paar Jahren werden wir vor Problemen stehen, im Vergleich zu denen die aktuellen wie ein“
Lercherl „erscheinen werden.“ (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Die Kollegin ist Wienerin!)

Dazu kommen weitere Probleme, denn auch Schulsuspendierungen
wegen Gewalt sind mittlerweile an der Tagesordnung, und die Tendenz ist stark steigend, ganz besonders an den Mittelschulen. Die FPÖ hat ja schon
2018 in der Regierung auf das zunehmende Gewalt- und Konfliktpotenzial hingewiesen und einen Neunpunkteplan ausverhandelt, aber die ÖVP hat ihn nie umgesetzt.

Von Ihnen hören wir keine Antworten dazu, nein, vielmehr versuchen Sie
auch in diesem Bereich noch, die Realität zu verschleiern, denn laut Medienbe­richten gibt es hinsichtlich der Suspendierungen keine Daten zum Ge-


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schlecht, zur Religion oder zur Nationalität der suspendierten Schüler. Die Nicht­erhebung dieser Daten stellt sich somit als eine bewusste Vorenthaltung wichtiger und entscheidender Daten heraus, die ohne Zweifel von öffentlichem Interesse sind, zumal sie auch dazu beitragen könnten, eine gezielte Gegensteuerung einzuleiten – weil nicht sein kann, was nicht sein darf, Herr Minister, oder? (Oh-Rufe bei der SPÖ.)

Das bringt mich zum nächsten Punkt, der laut Einheitspartei ja sicher
auch wieder nichts mit den Problemen im Bildungsbereich zu tun hat, nämlich zum politisch motivierten Islam. Der hält ja mehr und mehr Einzug in
die Klassenräume. (Ruf bei der SPÖ: In Kärnten?) Jedes dritte Volksschulkind ist muslimisch, muss man den Medien entnehmen (Bundesrätin Schumann:
In Kärnten?),
aber auch, dass die Migrationswellen seit 2015 in
der Bundeshauptstadt Spuren hinterlassen haben. (Zwischenruf der Bundes­rates Schennach.)

Mittlerweile werden ja in Österreich wegen des Fastenmonats Rama­dan und anderer islamischer Feste sogar in mehreren Fällen Schularbeiten ver­schoben. (Bundesrätin Schumann: Ihr habt den Evangelischen einen Feier­tag genommen!) Lehrer berichten, dass die Schüler islamischen Glaubens im Klassenzimmer beten wollen und regelmäßig Konflikte mit weiblichen Lehrkräften haben, weil sie deren Autorität einfach nicht anerkennen wollen.

Auf eines können sich die Lehrer:innen dann leider nicht verlassen, näm­lich auf das Ministerium oder auf die Bildungsdirektionen. Jene, die über diese Missstände berichten, werden dann nämlich als Nestbeschmutzer oder
Verräter denunziert. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil das so ist, müssen die Lehrer unter dem Deckmantel der Anonymität über die Realität im Bildungssystem sprechen. So darf ich aus einem kürzlich
in der „Kronen Zeitung“ erschienenen Artikel zitieren, in dem von zwei Volks­schullehrerinnen von Hass zwischen den Kulturen berichtet wird
(Bundesrätin Schumann: In Kärnten schon wieder!) und von Sechsjährigen, die


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Messer schwingen, Prügeleien und Polizeieinsätzen die Rede ist. Ich
zitiere: „Ihre Klassen sind multikulturell und setzen sich aus Schülern mit syri­schen, afghanischen, türkischen, rumänischen und serbischen Wurzeln sowie ein bis zwei Österreichern zusammen. Etwa 70 Prozent der Schüler werden
als außerordentlich eingestuft“ (Bundesrat Spanring: Das gefällt der SPÖ, gell! – Bundesrat Schennach: Nein, wir sind entsetzt, was in Kärnten los ist! – Bun­desrat Steiner: Vor allem die erste Reihe ...! – Bundesrat Spanring: Ein Trauerspiel!) „das bedeutet, dass sie dem Regelunterricht nicht folgen können. ‚[...] jede
Woche kommen neue Schüler dazu, meist im Zuge der Familienzusammenfüh­rung‘ [...]. Diese Kinder sprechen oft wenig bis gar kein Deutsch, was den Unterricht zusätzlich erschwert.“

Eine andere Lehrerin berichtet davon (Bundesrat Steiner: Aber es ist ja schon gut, wenn der Schennach aufgibt!), dass in ihrer Klasse nur 40 Prozent der Kin­der dem Unterricht folgen können und dass die anderen dann aufgrund der all­gemeinen Umstände stark unterfordert sind, weil der Stoff teils sehr oft wiederholt werden muss, bis ihn dann jeder so halbwegs versteht.

Besonders einprägsam ist bei diesen anonymen Schilderungen von Lehrern an Brennpunktschulen aber auch ein weiterer Aspekt: Ein großer Teil der
Schüler versteht zwar kein Wort Deutsch, aber was sie ganz klar zum Ausdruck bringen können, ist die Verachtung unserer Kultur, denn Weihnachtslie­der werden nicht gesungen, das Kreuz in der Schule gehört abgehängt und den Stephansdom wollen die Kinder auch nicht besuchen, weil das mit ihrem Glauben nicht vereinbar ist (Bundesrätin Schumann: Ihr habt uns Evangelischen einen Feiertag gestohlen, ganz ehrlich!) – also die perfekte Grundlage für
eine nachhaltige, gelungene Integration, genau wie sich die Linken
das vorstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind dann die künftigen Vertreter des politisch motivierten Islam, die mor­gen in Wien das Kalifat ausrufen wollen. Jedes zweite Volksschulkind
spricht daheim nicht Deutsch. Was sich wie ein plakativer Slogan anhören mag, ist in Teilen Österreichs leider bittere Realität. Wie eingangs erwähnt,


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spricht ein großer Teil der Schulkinder zu Hause nicht mehr Deutsch. In Wien Ottakring liegt der Anteil ja bei 93 Prozent der Schulkinder. Umgekehrt
sind Schüler mit deutscher Mutter- und Umgangssprache bereits statistisch be­legt in der Minderheit. Deutsch wird in Österreichs Klassenzimmern leider
zur lebenden Fremdsprache.

Selbst in meinem Heimatbundesland Kärnten liegt der Anteil der Schüler mit nicht deutscher Muttersprache bereits bei über 20 Prozent. (Bundesrat Schennach: Weil die Steirer dort in die Schule gehen!) Dementsprechend wächst auch der Anteil der Schüler, die dem Unterricht aufgrund sprachlicher
Defizite nicht folgen können – und das, obwohl ein großer Anteil der Kinder, nämlich drei Viertel, bereits mindestens zwei Jahre einen Kindergarten
in Österreich besucht haben. Zwei Drittel sind sogar in Österreich geboren. Ohne Deutschkenntnisse gibt es keine Integration in die Gesellschaft – und wir sprechen hier, wie bereits erwähnt, zum Großteil von Kindern, die in
Österreich geboren sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Druck wird noch erhöht: Stichwort Familiennachzug. Während rund 4 000 kriegsvertriebene ukrainische Kinder und Jugendliche das Schulsystem bereits an den Rand des Kollaps gebracht haben, holt die schwarz-rot-pinke Einheitspartei nun auch noch Tausende Menschen mittels Familien­nachzug in unser Land; und die Folge sind dann Containerklassen, in denen ein qualitätsvoller Unterricht noch weniger möglich ist. (Bundesrätin Schu­mann: Wo sind die Grünen? – Bundesrat Schennach: Die Grünen sind
schon draußen!)

Der ÖVP-Bildungsminister schaut aber einfach in eine andere Richtung, und die Konsequenz: Der ohnehin vorhandene Lehrermangel wird noch von
Berichten über Kündigungen begleitet, da viele Lehrer unter diesen Umständen einfach nicht mehr können. Es sind übrigens nicht nur wir Freiheitliche,
die dieser Realität ins Auge sehen, nein, es sind auch Ihre Parteikollegen von der FCG und der FSG, die ebenso auf diese Missstände hinweisen. Was
macht der Bildungsminister? – Er bleibt angesichts dieser riesigen Baustellen im


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Schulwesen untätig und wälzt die Verantwortung dann auf die Schulen
ab, welche damit dann im Stich gelassen werden, genauso wie Sie die Schulen auch mit dem gescheiterten Projekt Neue Mittelschule alleingelassen
haben.

Alles in allem macht die ÖVP seit Jahren eine linksideologische Bildungspolitik (Beifall bei der FPÖ – Bundesrat Schennach: Ouh, ouh, ouh, ouh!), die zum
Scheitern verurteilt ist. (Bundesrat Schennach: Jetzt schämt ...!) Die ÖVP steht etwa für den Genderwahnsinn und für die Streichung des Wortes
Erziehung aus den Lehrplänen. (Bundesrätin Schumann: ... Erziehung ...!) In diesem dysfunktionalen Schulsystem wollen Sie die Kinder dann am besten so
lang wie möglich gefangen halten und Sie steuern geradewegs auf eine Zwangs­tagesschule zu (Bundesrätin Hahn: „Gefangen halten“ ...?!), damit Kinder verpflichtend von früh bis spät in der Schule indoktriniert werden können. (Bei­fall bei der FPÖ.) Ja, und dann haben auch die lustigen externen Vereine
mehr Zeit für ihren fragwürdigen Sexualkundeunterricht oder ihre queeren Veranstaltungen in den Schulen. Die FPÖ lehnt all das ab. (Beifall bei
der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Dass es auch anders gehen kann und muss, zeigt ein Blick zurück ins Jahr 2018: Mit der FPÖ in Regierungsverantwortung wurden trotz des Widerstands
der ÖVP einige wesentliche Initiativen auf Kurs gebracht, wie beispielsweise Deutsch vor Schuleintritt, Noten ab der 2. Klasse Volksschule, keine
externen Vereine für Sexualkunde und so weiter. (Bundesrätin Hahn: Da tun wir die Kleinen schon beurteilen ..., na super!) Einige Projekte wurden zwar fest­gelegt, dann aber von der ÖVP schlichtweg nicht umgesetzt, wie zum
Beispiel die Wiedereinführung der Sonderschullehrerausbildung und noch einige weitere Punkte (Bundesrätin Gruber-Pruner: Ja, selektieren, selektieren,
selektieren, nix anderes!)
, die positiv für die Weiterentwicklung
des Bildungssystems waren.

Es braucht aufgrund all dieser genannten Missstände sowie zur Entlastung und Unterstützung unserer Lehrer, aber auch unserer Schüler vonseiten der


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Regierung endlich und dringend Konzepte und Lösungsvorschläge (Bundesrätin Schumann: Ja welche denn, welche? Was wollen Sie denn?), wie mit der
steigenden Gewalt, aber auch mit den massiven Defiziten im Spracherwerb umzugehen ist (Bundesrat Schennach: Sie weiß nicht, was sie wollen!),
um konstruktive und wirksame Lösungen für unsere Schüler zu finden. – Danke. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

16.15


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minis­ter. Ich erteile Ihnen das Wort.


16.15.47

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte der FPÖ! Sie haben sich für den polemischen Titel dieser Dringlichen Anfrage entschieden: „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin“.
(Beifall bei der FPÖ. – Bravorufe des Bundesrates Steiner.) Ich sage bewusst - - (Bundesrat Steiner: Selbstverständlich!) – Ich darf Ihnen gratulieren, Sie haben sich das erste Plus für sinnerfassendes Zuhören verdient. (Beifall bei ÖVP, SPÖ
und Grünen. – Bravoruf des Bundesrates Steiner.)
Ich danke Ihnen. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Ich sage bewusst, dass es sich um einen polemischen
Titel handelt, denn ich gehe davon aus, dass Ihnen die Fakten sehr wohl bewusst sind. (Bundesrat Steiner: Ja, leider! Leider!) Ich danke Ihnen auch deshalb,
dass Sie mir die Möglichkeit geben, faktenbasiert über die letzten beziehungs­weise in Planung befindlichen Maßnahmen im guten österreichischen Bildungssystem zu berichten. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Zu Beginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich am Anfang der Sommer­ferien bei allen Pädagoginnen und Pädagogen (Zwischenruf bei der FPÖ),
bei allen Lehrerinnen und Lehrern, bei allen Schülerinnen und Schülern, aber


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auch bei den Eltern und bei all den Personen in der Schulverwaltung herz­lich für ihr gesamtes Engagement und ihren Einsatz im und für das österreichische Schul- und Bildungssystem zu bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Die Eltern
haben Sie vergessen! – Bundesrat Schreuder: Hat er eh gesagt!)

Starten wir mit dem Thema Integration und Heranführen an unser Bildungssys­tem: Selbstverständlich sehen wir das Beherrschen der deutschen Spra­che als wesentliches Element, um im Bildungssystem anzukommen und erfolg­reich zu sein. Daher haben wir auch die Deutschförderklassen eingeführt. (Heiterkeit und Zwischenruf bei der FPÖ.) In der Ukrainekrise haben dann sogar die Verantwortlichen in Wien gemeint, dass man froh ist, dass es die Deutsch­förderklassen gibt, weil dieses Instrument entscheidend für eine gelin­gende Integration ist und der Zustrom an Flüchtlingskindern anders nicht zu be­wältigen wäre.

Zudem haben wir in der Ukrainekrise schnell und überlegt ein großes För­derstundenpaket geschnürt und Zusatzressourcen bereitgestellt,
damit die Schulen unterstützt werden, um diese Herausforderungen bewältigen zu können – und jetzt haben wir gerade ein neuerliches Förderpaket in
der Höhe von 47 Millionen Euro mit mehr als 700 zusätzlichen Lehrkräften für den Familiennachzug geschnürt. An dieser Stelle möchte ich mich auch
sehr beim Finanzministerium und bei Paul Kimberger für die konstruktive Zu­sammenarbeit bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Lassen Sie mich auch klar und deutlich festhalten: An Österreichs Schulen gibt es keinen Platz für Extremismus. Unsere Kinder sind die Zukunft unseres
Landes – und es liegt in unserer Verantwortung, sie bestmöglich auf die Anfor­derungen einer modernen Gesellschaft vorzubereiten. Die Schule spielt
dabei eine entscheidende Rolle. Es ist ihre Aufgabe, nicht nur Wissen zu vermit­teln, sondern auch die Persönlichkeit unserer Kinder und Jugendlichen
zu stärken. Wir müssen sicherstellen, dass sie als selbstbewusste Bürgerinnen


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und Bürger an unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesell­schaft teilhaben können. Das bedeutet, sie für eine Welt zu rüsten, in der Vielfalt geschätzt und Toleranz gefördert wird. Leider sehen wir uns auch mit
einer Realität konfrontiert, in der einige unserer Schülerinnen und Schüler mit destruktiven Ideologien und Einstellungen in Berührung kommen, sei
es Rechtsextremismus, Islamismus oder Antisemitismus. (Bundesrat Steiner: Und Linksextremismus?)

Aus diesem Grund haben wir als Bundesregierung (Bundesrat Steiner:
Und Linksextremismus? – Bundesrätin Schumann: Geh! Er fällt immer auf bei Rechtsextremismus, jedes Mal! – Bundesrat Schreuder – in Richtung FPÖ weisend –: Sie fühlen sich angegriffen! – Bundesrätin Schumann: Jedes Mal!)
und ich als zuständiger Bildungsminister im Bildungsbereich eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen. Dabei setzen wir vor allem auf zwei Schienen: einerseits auf umfassende Präventionsarbeit in den Schulen, denn unser Ziel ist es, dass es überhaupt nicht zu Fällen von Extremismus an den Schulen kommt.
Jeder Euro, den wir in die Prävention investieren, ist somit ein gut investierter Euro. Zweitens setzen wir auf eine Nulltoleranzpolitik an den Schulen,
wenn es zu Fällen von Gewalt oder Extremismus kommt, denn für alle muss klar sein: Unsere Schulen sind kein rechtsfreier Raum. Da gelten unsere
Regeln, und an die gilt es sich zu halten. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Lassen Sie mich eines klarstellen: Österreich ist ein Land mit christlicher Prägung. Natürlich darf ein Kind aus der Bibel vorlesen, wenn es das möchte. Es gilt aber auch, eine Offenheit gegenüber anderen Kulturen zu leben, die
unser Land mit ihrer Vielfältigkeit letztendlich auch bereichern. In
unseren Schulen muss vor allem auch die Vermittlung der österreichischen Kultur und unserer westlichen Werte im Mittelpunkt stehen. Wir dür­fen uns nicht aus falsch verstandener Toleranz in unseren Klassenzimmern verbiegen oder gar einschränken lassen. Unsere Kultur zu respektieren


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und verstehen zu lernen, ist daher keine Bitte, sondern eine Verpflichtung für all jene, die in unserem Land leben wollen und eine Schule besuchen.

Lassen Sie mich nun auf die konkreten von mir gesetzten Maßnahmen näher eingehen. Eine der erfolgreichsten Präventionsmaßnahmen an unseren
Schulen ist sicherlich „Extremismusprävention macht Schule“. Dieses Programm bietet kostenlose Workshops zur Extremismusprävention an, in denen
Themen wie Konfliktlösung, Gewaltprävention, demokratische Debattenkultur, Menschenrechte und so weiter behandelt werden. Aufgrund der sehr
hohen Nachfrage und des hohen Bedarfs habe ich entschieden, diese Work­shops weiter auszubauen. (Bundesrat Steiner: Wie viele haben das ge­macht?) Zusätzlich zu den ursprünglich 1 500 geplanten Workshops habe ich bereits in der Vergangenheit beschlossen, das Programm um 1 000 wei­tere Workshops zu erweitern. Die Mittel wurden in den letzten Monaten noch einmal um über 50 Prozent aufgestockt. Das sind weitere 700 000 Euro,
die wir für rund 1 200 zusätzliche Workshops bereitstellen können.
Somit stehen insgesamt 2,1 Millionen Euro für Extremismusprävention an den Schulen zur Verfügung.

Weiters habe ich veranlasst, dass das kommende Schuljahr unter den Schwerpunkt Hinschauen statt wegschauen gestellt wird. Österreichs Schulen befassen sich somit im kommenden Schuljahr intensiv mit dem Thema
Gewalt- und Extremismusprävention, und wir als Bund werden jeden Monat neue Maßnahmen vorstellen.

Eine der zentralen ersten Maßnahmen wird sein, dass wir die Koopera­tion zwischen der Polizei und den Schulen gerade in Ballungsräumen noch weiter stärken werden. Im kommenden Schuljahr wird daher jede Schule einen
eigenen Sicherheitsbeauftragten als Ansprechperson an der jeweiligen Polizei­inspektion im Bezirk haben. Somit werden wir die Abstimmung zwischen
der Polizei und den Schulen vereinfachen können, jede Schule hat somit eine konkrete Ansprechperson, an die sie sich wenden kann.


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Gemeinsam mit dem Innenministerium werden wir aber auch in weiteren Bereichen im kommenden Schuljahr intensiv zusammenarbeiten, insbesondere auch mit Workshops, die das Innenministerium anbietet. Sehr geehrte
Damen und Herren, für mich ist klar, wir werden in Zukunft den erfolgreichen Weg, bestehend aus umfassender Präventionsarbeit einerseits und dem
harten Durchgreifen bei schweren Fällen andererseits, weiter fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun komme ich zu den Fragen:

Zur Frage 1:

Die Anzahl der suspendierten Kinder ist – auch in Wien – nicht massiv gestiegen. Die letzten Zahlen vom ersten Semester des vergangenen Schuljahres sind ziemlich genau die Hälfte der Zahlen des Schuljahres davor.

Zu den Fragen 2 und 5:

Ich darf ausführen: In der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Bildungsdokumentation sind Suspendierungen von
Schülerinnen und Schülern vom weiteren Schulbesuch kein Erhebungsmerkmal, sodass keine diesbezüglichen österreichweiten Statistiken verfügbar sind.

Die Bildungsdirektionen wurden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vom Bun­desministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung befasst und um Auskunft zu den Suspendierungen – entsprechend den dort verfügbaren Infor­mationen – ersucht. Ich darf dabei auf die Anfrage der Abgeordneten
zum Nationalrat Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen
vom November 2023 erinnern. (Bundesrat Schennach: Das ist ja alt und ...!)

Zur Frage 6:

Vorausgeschickt wird, dass in der auf Grundlage des Bildungsdokumentations­gesetzes durchgeführten Dokumentation das Religionsbekenntnis von


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Schülerinnen und Schülern oder gegebenenfalls die Nichtangabe des Bekennt­nisses kein zentrales Erhebungsmerkmal darstellt, sodass aus diesem Titel
keine entsprechenden Statistiken existieren. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass bezüglich des Religionsunterrichtes auch die Teilnahme von Konfessionslosen beziehungsweise Angehörigen einer staatlich eingetra­genen religiösen Bekenntnisgemeinschaft infrage kommt, sodass ein Rückschluss auf die Konfessionsangehörigkeit der teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler nicht möglich ist.

Zu den Fragen 7, 8, 10, 11, 12, 13 und 15 darf ich anmerken, dass wir dazu keine Daten haben, da diese nicht vom Bildungsdokumentationsgesetz umfasst
sind und daher nicht erhoben werden.

Zur Frage 14:

Deutsch ist die Unterrichtssprache, daher gibt es in diesem Bereich klare Vorga­ben. Der Erwerb beziehungsweise die Kenntnis der Unterrichts- und Bildungssprache Deutsch ist die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungs­prozessen und eine wichtige Voraussetzung für Schulerfolg und Integra­tion in den Arbeitsmarkt. Daher werden seitens des Bundesministeriums für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung zahlreiche Maßnahmen gesetzt,
um den Erwerb dieser sprachlichen Kompetenz in den Mittelpunkt zu stellen.

Zur Frage 16:

Ich darf ausführen: Im Diskurs über Schulen werden im Bereich der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Begriffe wie Brennpunktschulen nicht verwendet und auch abgelehnt. Es gibt Schulen mit großen Heraus­forderungen hinsichtlich der Alltagssprache der Schülerinnen und Schüler, des Bildungshintergrunds und sozioökonomischer Faktoren des Elternhauses.

Im Projekt 100 Schulen – 1000 Chancen wird gerade daran gearbeitet, Faktoren zu identifizieren, die Schulen in herausfordernder Lage darin unterstützen können, kontextspezifischen Problemstellungen besser begegnen und der Lage


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geschuldete höhere Anforderungen besser bewältigen zu können, mit
dem Ziel, Schülerinnen und Schüler zu einem erfolgreichen Bildungs- und Be­rufsweg zu führen.

Zur Frage 20:

Weder im Pflichtschul- noch im Bundesschulbereich können erhöhte Kündi­gungen oder Umschulungen von Lehrkräften verzeichnet werden.

Zur Frage 22:

Eine Sonderauswertung der Statistik Austria der Bildungsverläufe von außeror­dentlichen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2020/2021 ihren außerordentlichen Status begannen, ergibt, dass diese durchschnitt­lich 1,4 Schuljahre in Volksschulen und 1,6 Schuljahre in Mittelschulen im außerordentlichen Status verbracht haben. Für andere Schultypen
sind die Fallzahlen zu gering, um eine valide Information geben zu können.

Zu den Fragen 23 und 24:

Bereits im Schuljahr 2021/2022 wurden die neuen Mittelschulen zu Mittelschulen weiterentwickelt. Im Rahmen dessen wurden unter anderem die Möglichkeiten der Förderung der Schülerinnen und Schüler in Deutsch, Mathematik und lebenden Fremdsprachen erweitert. Die Schulen können seit­her autonom entscheiden, ob sie in Deutsch, Mathematik oder in der
ersten lebenden Fremdsprache temporäre beziehungsweise dauerhafte Gruppen bilden.

Zudem wurde die siebenstufige Notenskala wieder zu einer fünfstufigen in
zwei Leistungsniveaus – Standard AHS und Standard – übergeführt.
Bei deutlichem Leistungsabfall können Schülerinnen und Schüler zudem zu einem zusätzlichen Förderunterricht verpflichtet werden. – Herzlichen
Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.27



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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Beantwortung.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates die Redezeit eines jeden Bundesrates, einer
jeden Bundesrätin mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte Frau Bundesrä­tin, ich erteile es Ihnen.


16.27.58

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Ihre Anfragebeantwortung war ja mehr als dürftig. (Bundesrat Buchmann: Dann hast nicht zugehört!) Die Fragen 2
und 5 wurden beantwortet, die Fragen 3, 4, 9, 11, 12, 13, 17, 18,
19, 21, 25 wurden nicht beantwortet, somit wurden 11 von 25 Fragen nicht beantwortet, das ist somit weniger als 50 Prozent – ein klares Nicht
genügend! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Fragen 2 und 5 wurden unzureichend beantwortet, 5 und 6 wischiwaschi – bei 6 keine Statistiken –, und so zieht es sich durch. Herr Minister, ich
kann Ihnen nur sagen (Bundesrat Steiner: Polemisch!), Sie haben zwar am Beginn Ihrer Rede den Freiheitlichen ein Plus gegeben, als Sie den polemischen
Titel der Anfrage verlesen haben, ich kann Ihnen jetzt nur zusätzlich zum Nicht genügend ein Minus geben, denn diese Anfrage ist nicht korrekt beant­wortet. (Bundesrat Buchmann: Hast du eh eine Lehrerausbildung?)

Es war ja ein Sittenbild, als die Kollegin diese Anfrage begründet hat: Sie sind dagesessen, haben am Computer gescrollt, haben Bilder angeschaut –
ich bin hinter Ihnen gesessen. Also wenn das Ihre Schüler oder Studenten machen, hätten Sie, glaube ich, keine Freude. (Beifall bei der FPÖ.)


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Es geht ein Schuljahr zu Ende. Wenn die Schüler fleißig gearbeitet haben, bekommen sie ein positives Zeugnis ausgefolgt und können die Ferien genießen. Wenn sie während des Jahres nicht brav gearbeitet haben, dann ist
halt das Zeugnis negativ und es muss in den Ferien gebüffelt werden, weil eine Nachprüfung ansteht.

Eine Legislaturperiode geht zu Ende, und die Zeugnisverteilung für diese schwarz-grüne Bundesregierung findet dann am 29. September statt. (Bundesrat Schreuder: Sei froh, dass ich deine Rede nicht benote!) Wird wahrscheinlich
nicht so gut ausgehen. Ich bin guter Hoffnung, dass wir die schlechteste Bundes­regierung aller Zeiten dann vom Bürger abgewählt bekommen, und zwar
Gott sei Dank, kann ich aus freiheitlicher Sicht nur sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch für Sie, Herr Minister Polaschek, wird das Zeugnis nicht positiv
ausfallen, nämlich sogar in allen Fächern. (Bundesrat Schreuder: Wie ist denn die Betragensnote bei den Freiheitlichen eigentlich? – Heiterkeit bei den Grünen.)
Ich habe anfänglich geglaubt, dass Sie zumindest in Betragen eine positive Note erhalten, aber selbst da habe ich mich geirrt. (Bundesrat Schreuder: Ja,
sie ist ja auch keine Lehrerin, also ist es wurscht!)
Sie haben die letzte schriftliche Anfrage von uns Freiheitlichen derart schlecht beantwortet, dass es
schon an Arbeitsverweigerung grenzt, und das ist schlechtes Benehmen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Ah!) Somit kann ich auch da nur sagen: Setzen! Nicht genügend! (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)

Inhaltlich ist ja wenig bis gar nichts weitergegangen. Sie haben zwar vorhin auf­gelistet, dass es Deutschförderklassen gibt, aber na ja, das ist eine uralte Forderung von uns Freiheitlichen. Wie sehr sind wir da geprügelt worden, als wir mit dieser Idee gekommen sind! (Zwischenruf des Bundesrates Zauner.)
Wie sind wir nur beschimpft worden! Was sind wir nicht alles geheißen worden! Und heute sieht man, dass die Freiheitlichen da wieder einmal die Vorreiter­rolle eingenommen haben (Beifall bei der FPÖ – Zwischenrufe bei ÖVP
und SPÖ),
dass da freiheitliche Ideen angenommen werden und sich das jemand anderer auf seine Fahnen heften möchte.


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47 Millionen Euro für den Familiennachzug – ich meine, das ist eine Farce, Herr Minister! Die Hacklerregelung für die Leistungsträger – wir haben heute
schon gehört, dass die Leistungsträger so wichtig sind – nach über 40, 45 Jahren harter Arbeit wurde gestrichen (Bundesrätin Schumann: Ihr habt die Pensionsreform beschlossen!), aber für alles andere hat man Geld! (Beifall bei Bun­desrät:innen der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Die Pensionsreform ...! – Zwi­schenruf der Bundesrätin Hahn.)

Kein Platz für Extremismus, da gebe ich Ihnen völlig recht; aber tun Sie dann bit­te alle Fundis weg, die unsere Mädchen belästigen, die unsere Mädchen vergewaltigen und derentwegen wir Frauen uns nicht mehr sicher fühlen, wenn wir, wenn es dunkel ist, alleine nach Hause gehen.

Nulltoleranzpolitik: Da gebe ich Ihnen auch recht, aber da darf man nicht
auf einem Auge blind sein! (Beifall bei der FPÖ.)

So zieht sich’s halt durch. Die Zahl schlecht ausgebildeter Schüler steigt leider. Immer mehr Kinder und Jugendliche können nach der Schulzeit nicht ein­mal sinnerfassend lesen oder haben Probleme mit den Grundkompe­tenzen Rechnen, Lesen und Schreiben. (Bundesrat Schennach: Das haben wir aber gefühlt bei der FPÖ!) Gleichzeitig ist aber die Zahl der demotivierten Lehrer gestiegen, und immer lauter wird der Hilfeschrei der Lehrerschaft. Das ist keine freiheitliche Erfindung, das sagen die roten und die schwarzen Personal­vertreter genauso, nämlich dass die Lehrer unter wirklich schlimmen Bedingun­gen arbeiten müssen.

Es hat letztlich eine österreichische Tageszeitung geschrieben, dass 77 Prozent der befragten Lehrer lieber früher als später den Schuldienst verlassen möchten. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) Und die Eltern sind völlig überfordert und haben begründete Angst um die Zukunft ihrer
Kinder. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber anstatt das Problem an der Wurzel zu packen, wird das Bildungsniveau immer weiter nach unten nivelliert und runtergeschraubt. Anstatt Mut zu zeigen,


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den Problemen ins Auge zu blicken, stecken Sie, Herr Minister, den Kopf
in den Sand und betreiben Vogel-Strauß-Politik. (Bundesrat Schennach: Haben Sie irgendeinen Vorschlag?)

Es sind so viele Sachen zu erledigen! (Bundesrat Schennach: Gibt es irgend­einen Vorschlag?) Die Lehrpläne gehören entrümpelt und reformiert, es gehören klare Bildungsziele definiert. Stattdessen setzen Sie lieber – und das ist
Ihr großes Steckenpferd – auf die Digitalisierung, aber da setzen Sie leider auf das falsche Pferd, Herr Minister. (Ruf bei der ÖVP: Na geh!) Auch das wird
uns auf den Kopf fallen! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder – erheitert –: Wir brauchen die Analogisierung, jawohl!) Es wird uns auf den Kopf fallen. (Zwischenruf des Bundesrates Zauner. – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Wir alle wissen es: Zu viel Bildschirmarbeit führt zu fehlender Konzentration, weniger Sozialkontakten, kaum Bewegung, Anstieg von Depressionen. Schweden rudert schon zurück, dort hat man schon angefangen, davon abzu­kommen. Warum müssen wir das machen, obwohl es in Europa schon Erfahrungswerte gibt? Warum müssen wir den Fehler machen? Das verstehe ich nicht. (Bundesrat Schennach – erheitert –: Mehr Holzkugeln!)

Das größte Problem ist aber das Versagen dieser Bundesregierung in der Migrations- und Integrationspolitik. In der Integrationspolitik brechen Konflikte religiöser und gesellschaftlicher Natur auf, und all diese Konflikte, die wir
in der Gesellschaft haben, findet man auch in den Schulen wieder. Dieses Versa­gen schlägt sich mittlerweile auch immer deutlicher in unserem Bildungs­system nieder, weil religiös-fundamentalistische fremde Kulturen die Oberhand gewinnen. Mangelnde Deutschkenntnisse machen es unmöglich, dem
Unterricht zu folgen; und in weiterer Folge ist es eine Zumutung für die Lehrer­schaft, unter solchen Bedingungen zu unterrichten.

Daher fordern wir Freiheitliche ja schon seit Jahren, dass ausreichende Deutschkenntnisse vor Schuleintritt da sein müssen, aber dem wird anscheinend


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nicht Folge geleistet. (Bundesrat Zauner: ... Deutschförderklassen! – Zwischen­ruf des Bundesrates Schennach.) In weiterer Folge sollte Deutsch auch
als Pausensprache eingeführt werden, und das gehört dann in weiterer Folge in den Schulgesetzen verankert. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Bundesrat Schreuder: Und wie sanktionierst du es dann?)

An Wiens Schulen haben wir einen Anteil von Muslimen von mittler­weile 35 Prozent, und das hat schon Auswirkungen. (Beifall bei der FPÖ.) Speziell die Burschen haben null Respekt vor dem weiblichen Lehrpersonal.
Mädchen, Mitschülerinnen werden drangsaliert, beschimpft, bedrängt, weil sie kein Kopftuch tragen.

Diese Miniprinzen oder Paschas, wie ich sie auch gerne nenne, sind oft­mals gewaltbereit und scheuen nicht davor zurück, den Mädchen gegenüber auch handgreiflich zu werden (Bundesrat Schennach: Die Frau kennt sich
aus!),
oder, wie wir heute auch schon gehört haben, Vergewaltigungen stehen auf der Tagesordnung (Rufe bei SPÖ und Grünen: Was?), und es gibt genü­gend belegte Fälle, wo sie auch bewaffnet in die Schule kommen.

Daher fordern wir Freiheitliche rigoros ein Kopftuchverbot (Bundesrat Schen­nach: ... täglich vergewaltigt?), denn das Kopftuch ist nicht nur ein Zei­chen der Unterdrückung von Frauen und Mädchen, sondern das Kopftuch ist die Visitenkarte der Scharia. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist unverständlich: Man darf kein Weihnachtsfest mehr feiern in den
Schulen (Rufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen: Was? Wo? Oja!), es gibt keinen Nikolaus, kein Martinsfest (Bundesrat Schreuder: Wer sagt das? Ist ein Blödsinn! – Bun­desrat Schmid: Wo bist du daheim?), aber für den Ramadan werden die Schularbeiten verschoben. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: ... Nicht genügend! – Ruf bei der SPÖ: Lächerlich! – Bundesrat Schreuder:
Das war jetzt ein Nicht genügend mit Minus! – Ruf bei der FPÖ: ... passiert so!)

Der Kniefall vor diesen Entwicklungen ist unerträglich! Auch Sie,
Herr Minister, gehen den Weg des geringsten Widerstandes und bieten diesem


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Irrsinn nicht Paroli. (Bundesrätin Gruber-Pruner: Keine Ahnung von der Praxis! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Darum und umso mehr freue ich mich schon auf den Herbst, wenn dann am 29. September diese Bundesregierung abgewählt wird und wir mit ei­nem Bundeskanzler Herbert Kickl in eine positive Zukunft gehen können. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Nein, nein, Volkskanzler heißt das! –
Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

16.37


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster gelangt Herr Bun­desrat Mag. Bernhard Ruf zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es
Ihnen.


16.38.03

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minis­ter! Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen im nächsten Akt der Dramapartei, der fatalistischen Partei Öster­reichs (Ruf bei der FPÖ: Nein!), die vorgibt, die Partei der Patrioten zu
sein, die aber permanent die Resilienz und vor allem die Leistungsträger:innen unserer Gesellschaft schlechtredet und unsere Heimat anpatzt. (Beifall
bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Unser Schulsystem - - (Rufe bei der FPÖ: Herr Oberlehrer! Oberlehrer) – Ja, ich war einmal Lehrer, sagt Herr Professor zu mir. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall
bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik. – Bundesrat Steiner: Das ist die ÖVP! Genau so seid ihr! Genau so! – Zwischenruf des Bundesrates Span­ring. – Bundesrat Steiner: Ein Spiegelbild der ÖVP steht da! – Ruf bei der FPÖ: Ja­wohl, wunderbar!)

Herr Kollege Steiner! (Bundesrat Steiner: Ja?) Das sagt einer zu mir, der
heute hier die Frau Ministerin in Sachen Präpotenz belehrt hat (Bundesrat Steiner: Ja!), wobei ich mir gedacht habe: Der weiß, wovon er redet (Bundesrätin


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Doppler: Genau!), bei all dem, was da an den Tag gelegt wird. (Bundesrat Steiner: Was denn? Was, was?)

Unser Schulsystem ist eines der besten Europas (Zwischenruf des Bundesrates Steiner), und unsere Lehrerinnen und Lehrer – und ich rede aus über zehn­jähriger intensiver Unterrichtserfahrung – leisten täglich Übermenschliches (Rufe bei der FPÖ: Ja, müssen sie ja!) und verdienen unseren vollen Respekt,
unseren Dank und unsere Anerkennung. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Ihr habt ja in eurer Dringlichen Anfrage des Öfteren das Buch „Macht­kampf im Ministerium“ von Susanne Wiesinger und Jan Thies zitiert. Das Vor­wort hat dazu der Philosoph Konrad Paul Liessmann geschrieben, und
ich darf jetzt zitieren:

„Was der Bildungsbereich dringend benötigt, sind Sachkenntnis und Nüchtern­heit. Überzogene Utopien, Hoffnungen und Erwartungen an das Bildungs­system helfen ebenso wenig wie apokalyptische und kulturpessimis­tische Ängste. In vielen Bereichen arbeiten Österreichs Schulen und engagierte Lehrpersonen ausgezeichnet, in anderen Bereichen gibt es einen Problem­druck, der seine Ursachen in gesellschaftlichen Entwicklungen hat und nicht dem Versagen von Bildungseinrichtungen zugerechnet werden kann. Schulen,
das wissen wir, sind genötigt, in einer modernen Gesellschaft viele
soziale, integrative, therapeutische und pädagogische Aufgaben zu übernehmen, die über die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten weit hinausgehen.“ – Zitatende.

Wenn Sie, liebe Fail-Partei Österreichs, hier gemäß Herrn Liessmann „apokalyp­tische und“ vor allem „kulturpessimistische Ängste“ schüren, ist das völlig kontraproduktiv, ja, destruktiv. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:in­nen der SPÖ.) Nur so nebenbei: Ihre Anfrage enthält übrigens einige Recht­schreib-, Grammatik- und Formulierungsfehler. (Heiterkeit und Beifall
bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Spanring: Die haben wir extra geschrieben,


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dass du eine Aufgabe hast! – Bundesrat Schennach: Weil sie abgeschrieben
wurde!)

Ich war in den letzten Wochen bei vielen Schulveranstaltungen, bei Maturabäl­len, bei Zertifikatsverleihungen und bei der Abschlussfeier unserer Mittel­schule. Ich muss euch sagen, alle diese Begegnungen mit Schülern, mit Lehrern, mit Eltern haben mich sehr (Bundesrat Spanring: Dann gehst einmal nach
Wien, nicht Bad Hall! Schau einmal nach Wien, mein Freund!) 
ich komme noch dazu! – hoffnungsvoll, positiv und zuversichtlich gestimmt. Besonders zuversichtlich hat mich beim Maturaball die Begegnung mit einer Familie aus dem Irak gemacht, die im Jahr 2015 in Österreich gelandet ist und die
privat in unserem Haus Unterschlupf fand. Die Tochter, die erst acht Jahre in Österreich ist, hat die Matura erfolgreich absolviert und möchte jetzt
Medizin studieren. Neben der Schule arbeitete sie am Wochenende bei uns im Eurospar-Markt an der Frischwarentheke. (Bundesrat Spanring: Ja, das
gibt es alles! Herzlich willkommen! – Bundesrat Steiner: Ja, super, das passt einmal!)
Ihre Eltern sind beide im größten Industriebetrieb unserer Stadt tätig.
Kinder lernen schnell, und Zweisprachigkeit ist ein hohes Gut. (Bundesrat Spanring: Das trifft jetzt auf alle zu?) Dass die Partei, deren Jugendpar­tei die österreichische Nationalmannschaft ob ihrer Buntheit kritisiert, das nicht so sieht, ist klar, aber sehr bedauerlich. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen
sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Besonders positiv hat mich die Abschlussfeier der vierten Klassen unserer Mit­telschule beeindruckt, weil dort die Schüler:innen gemeinsam verschie­dene Tänze aus der jeweiligen Heimat der Kinder zur Aufführung brachten. (Bundesrat Spanring – erheitert –: War das der Pudertanz?) Ein Musik­kollege hat aus jungen Pubertierenden, die meist Migrationshintergrund haben, einen Chor zusammengestellt, der „You’ve Got a Friend in Me“ gesun­gen hat. Darunter war auch der Sohn eines Schneidermeisters aus Syrien, der unsere Stadt mit seinem Handwerk massiv bereichert und noch lebens­werter macht.


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Ja, wir haben Zuzug. Wir brauchen aber auch Zuzug, weil wir ein sehr satter Kon­tinent sind, der sich nicht gerade durch eine gesellschaftlich weit verbrei­tete Kinderfreundlichkeit hervortut, die in anderen Kulturen viel ausgeprägter vorhanden ist.

In unseren Volksschulen werden viele Deutschförderklassen angeboten.
Diese tragen erfolgreich zur sprachlichen Integration der Kinder mit Migrations­hintergrund bei. Dadurch lernen eben die Kinder sehr schnell und un­kompliziert die Sprache ihrer zweiten Heimat. Falls es Sie interessiert: Aus meiner Erfahrung als Deutschlehrer weiß ich, dass auch für viele, die einen der vielen wunderbaren österreichischen Dialekte sprechen, Deutsch anfangs
eine zweite, relativ unbekannte Sprache ist. (Heiterkeit bei Bundesrät:in­nen der ÖVP.)

Natürlich gilt auch da: Wien ist anders. Natürlich hat die Bundeshauptstadt durch ihre nicht akkordierten höheren Förderungen für Asylwerber:innen
eine gewisse Anziehung entwickelt. (Widerspruch bei der SPÖ. – Bun­desrätin Schumann: Kennen wir uns aus in Wien?) Diese wird darüber hinaus dadurch verstärkt, dass die Millionenstadt Wien für viele Geflüchtete
das mit Blick auf deren Heimat gewohntere Umfeld ist. Da muss man dann auch lokale Maßnahmen setzen. Ich bin mir sicher, dass in Wien genauso hart
an den Herausforderungen im Bildungsbereich gearbeitet wird wie in Bad Hall, wo wir gerade noch zwei Volksschulklassen, zwei Hortgruppen und eine Kindergartengruppe unterzubringen versuchen.

Aber noch einmal: Unsere Schulen sind ein vielfältiger, bunter Kosmos, der un­sere Kinder und damit unsere Zukunft bestmöglich auf das Leben vorbe­reitet. Diese gesellschaftlich so wichtigen Bildungsstätten durch polarisierende, parteipolitisch motivierte und undifferenzierte Anfragen wie die Ihre zu untergraben und zu diskreditieren, das erweist unseren Schulen
einen Bärendienst und hat noch dazu den Effekt, die Motivation der Menschen zu untergraben, den so wichtigen Lehrerberuf zu ergreifen. Dabei brau-


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chen wir hier die besten Leute, denn die Schulen sind Abbild unserer Gesell­schaft; und es werden in den Klassen wie in unserem Zusammenleben diejenigen mehr, die verhaltenskreativ sind – was sich ja auch hier im Bundesrat mani­festiert, denn der Einheitsbrei der Szenen, die Sie hier liefern, ist mehr als schräg. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Spanring: Habts nur
so gelacht oder habt ihr es verstanden auch? – Bundesrat Steiner: Ich glaube, der Bau­ernbund hat es nicht verstanden!)

Abschließend will ich Ihnen einen kleinen Spruch von mir in Ihr Stamm­buch schreiben, liebe FPÖ, so von Schulfreund zu Schulfreund (Bundesrat Span­ring: Ohne Rechtschreibfehler!): Es gibt in unserem Land unzählige Men­schen, darunter viele Lehrer, die haben das Herz am rechten Fleck (Bundesrat Spanring: Gott sei Dank!), und es gibt Menschen, die haben das Herz im
rechten Eck, und damit ist leider auch die Menschlichkeit im Eck – schade. (An­haltender Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

16.46


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemel­det ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.


16.46.57

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsi­dentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren zu Hause via Livestream! So manchen Beitrag der FPÖ kennt man jetzt und ist man auch schon gewohnt, was das Niveau betrifft. Heute hat sich die FPÖ aber wieder durchaus ausge­zeichnet und sogar das eigene Niveau noch untergraben. (Heiterkeit bei Bundes­rät:innen der ÖVP.) Wir haben da jetzt gehört, dass in Schulen Schüler
gefangen gehalten werden, und solche Dinge. Tiefer geht es also kaum mehr. (Ruf bei der FPÖ: Was sprechen Sie? – Bundesrat Spanring: Sinnerfassend
zuhören, Frau Kollegin, sinnerfassend zuhören, gerade als Lehrerin! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)


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Wir haben jetzt gehört, dass das ach so hohe Christentum euch ja so
wichtig ist. Da muss ich euch schon bitten, da vielleicht einmal ehrlich zu sein und zuzuhören. (Bundesrat Spanring: Sinnerfassend zuhören!) – Nachher
kannst du dich sehr gerne noch einmal zu Wort melden, jetzt wäre Zuhören angesagt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und
Grünen.)

Ihr habt das Christentum für euch auserkoren als offensichtlich einzig wahre Religion. (Bundesrat Steiner: Das christliche Abendland! – Bundesrat Span­ring: Nein, haben wir nicht!) Spannenderweise nehmt ihr euch dann nur Teile he­raus, die euch so in den Kram passen, denn – ich weiß nicht, ob ihr es
schon einmal gehört habt – meines Wissens sind schon einige Werte im Chris­tentum wichtig, von denen ihr offensichtlich relativ wenig haltet. Wie
schaut es da mit Nächstenliebe aus? Wie schaut es mit Toleranz aus? – Davon ist bei euch überhaupt nichts zu hören und zu spüren. (Beifall bei der
SPÖ und bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Eines muss man euch schon sagen: Ich habe in den beiden Reden, die
wir bis jetzt von euch gehört haben, noch keine einzige Lösung gehört, keine einzige Skizzierung, wie sich die FPÖ die Bildungspolitik tatsächlich vor­stellt. (Bundesrat Spanring: Ja, weil du nicht zugehört hast!) Wir haben nur Kritik, Kritik, Kritik und vor allen Dingen viel Hass gehört. Eines muss man
auch sagen: Mit Hass löst man kein einziges Problem – auch nicht die FPÖ. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: Aha, die
Einheitspartei! – Bundesrat Spanring: Da helfts ihr wieder alle zusammen!)

Mit dieser Dringlichen Anfrage, mit der wir uns heute beschäftigen (Bundesrat Steiner: Ich werdet euch noch alle grausen!), wurde in Wahrheit nur in eine
einzige Richtung geframet, nämlich dahin gehend, dass ihr eure Social-Media-Accounts bedienen könnt. Das war spätestens ab der dritten Zeile des Anfragetextes und spätestens in der ersten Minute der ersten Rednerin von eurer Seite klar. (Bundesrat Spanring: Für das, dass du keine Aufrufe hast,
können wir nichts!)
Gut, dann nutzen wir die Gelegenheit und reden wir wirklich


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einmal über Bildung und über Bildungspolitik. (Bundesrat Steiner: Nur
weil sich für dich niemand interessiert! Für deine Reden interessiert sich halt niemand, aber da kann ich nichts dafür!) –
Du brauchst dich gar nicht so aufzuregen.
Es ist nur schade um deinen Blutdruck. Ich wollte es nur gesagt haben. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Steiner: Der passt schon ganz gut! Ja, aber du
hast auch immer ein bissl ...!)

Aus meiner Sicht ist Bildung das wirklich zentralste und wichtigste
politische Thema überhaupt, denn – und darüber müssen wir uns alle klar sein – Bildung macht Zukunft (Bundesrat Steiner: Wer im Glashaus sitzt, wollte
ich sagen!),
Bildung gibt Chancen und Bildung muss Chancen geben. Daher ist eine gute, nachhaltige und zukunftsgerichtete Bildungspolitik auch so
wichtig.

Schauen wir es uns einmal an: Wie gut war denn Ihre Bildungspolitik in den letzten Jahren, Herr Minister? (Bundesrat Spanring: Na, wie oft haben
wir den Bildungsminister gestellt?)
Die gesamte Regierungsmannschaft hat von den „Oberösterreichischen Nachrichten“ für ihre Leistungen in der abge­laufenen Regierungsperiode sozusagen Noten bekommen, Beurtei­lungen bekommen. Am 5. Juli schreiben die „Oberösterreichischen Nachrichten“ über Sie: „In den Schulen herrscht weiter Stillstand und Mängelverwal­tung“ – und Sie sind das einzige Regierungsmitglied mit einem glatten Nicht genügend. Das sagt aus meiner Sicht schon sehr viel aus, und das muss
ich als jemand, der aus diesem Bereich kommt und in diesem Bereich arbeitet, leider bestätigen.

Glauben Sie mir, mir wäre es viel, viel lieber, wenn wir hier eine wesent­lich bessere Note verteilen könnten, denn – das muss man schon sagen –: Leid­tragende in diesem nicht funktionierenden Bildungssystem sind schlicht
und einfach die Kinder, sind die Schülerinnen und Schüler, aber
auch die Lehrkräfte und all jene Personen, die in diesem Bereich tätig sind.

Schauen wir uns einmal unterschiedliche Bereiche an, in denen es Bau­stellen gibt! Stichwort Elementarpädagogik – eine der größten Baustellen in


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Österreich, wie ich finde (Beifall bei der SPÖ) –: Die Politik muss die ele­mentarpädagogischen Einrichtungen endlich als erste Bildungseinrichtung wahrnehmen und als solche auch entsprechend finanziell und perso­nell ausstatten. (Beifall bei der SPÖ.) Da wird eben nicht nur ein bisschen gespielt, sondern da werden Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn gelegt,
und daher braucht es dort auch eine bestausgebildete Mannschaft, Frauschaft an Elementarpädagoginnen und -pädagogen, auch mit entsprechender Bezahlung, mit wesentlich kleineren Gruppen, ja ganz generell einfach mit besseren Arbeitsbedingungen, die das Berufsbild dann auch entspre­chend attraktiver machen müssen.

Wien macht es vor und hat zum Beispiel auch die Assistent:innenstunden in der Elementarbildung erhöht, um die Kolleg:innen zu entlasten. Da hat Wien
ganz enorm viel Geld in die Hand genommen, weil vom Bund in diese Richtung leider gar nichts kommt. – Mein Dank an Wien und meine Gratulation!
(Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Liebe FPÖ, noch zu eurer Herdprämie, die ihr ja in vielen Bundesländern so pro­klamiert (Ruf bei der FPÖ: Salzburg!) und die ihr in Salzburg, in Niederöster­reich gerne hättet; ich weiß es eh, das brauchst du mir nicht hereinzuschreien, das weiß ich auch so. Das habt ihr ja ins Regierungsabkommen hineinge­schrieben, und dem muss man ganz klar eine Absage erteilen (Zwischenruf des Bundesrates Steiner), denn das wäre das absolut Schlechteste, was man
vor allen Dingen – und das kritisiert ihr ja so – in puncto Integration überhaupt nur machen könnte; von den schwindenden Chancen für die Frauen ganz abgesehen. Ihr seid in Wahrheit, und das ist ganz klar zu erkennen, gar nicht da­ran interessiert, dass man in irgendeiner Form Probleme – weder im
Bereich Bildung noch im Bereich Integration (Bundesrat Steiner: Remigration! Remigration!) – löst und in den Griff kriegt, weil euch dann das Wahlkampfthema fehlt. (Bundesrat Steiner: Remigration!) Um nichts anderes geht es der FPÖ! (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Gross und Sumah-Vospernik.)


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Stichwort Deutschförderklassen, weil es gut zum Themenbereich
Integration passt: Sie haben die Deutschförderklassen vorhin selbst angespro­chen und stellen ihnen doch ein gutes, ein positives Zeugnis aus. Dem
muss ich leider komplett widersprechen, und nicht nur ich, sondern auch zahl­reiche Bildungsexpertinnen und -experten tun das (Zwischenruf bei
der ÖVP),
denn wir wissen heute, nach den ersten Jahren nach Umsetzen dieses Modells, dass sie jeglichen evidenzbasierten Erkenntnissen widersprechen,
was die Sprachentwicklung betrifft. Wir alle wissen: Kinder, Jugendliche lernen Sprache am besten miteinander, voneinander und nicht segregiert
und separiert in einzelnen Gruppen. (Zwischenruf des Bundesrates Zauner.) Deutschförderklassen begünstigen die soziale Ausgrenzung und sie sind in den Schulen irrsinnig schwer zu organisieren (neuerlicher Zwischenruf des Bun­desrates Zauner – Bundesrätin Schumann: Der Herr Zauner wird zum Bildungsexperten!), daher ist auch das weiterhin eine Baustelle. (Beifall bei
der SPÖ.)

Stichwort Lehrkräftemangel: Jetzt gibt es die Initiative Klasse Job und, ja, man muss schlicht und einfach sagen, das ist in irgendeiner Form, glaube ich,
ein Ausdruck einer gewissen Verzweiflung, denn man weiß ganz genau, was sie gekostet hat und was sie bringt beziehungsweise was sie gebracht hat.
Ich bin da – kleiner Sidestep – schon sehr gespannt auf Ihre Beantwortung der Anfrage meinerseits, die ja in wenigen Tagen eintrudeln müsste; also ich
bin da schon sehr auf Zahlen, Daten, Fakten gespannt.

Was den Lehrermangel betrifft: Ja, wen wundert es eigentlich? – Ich kann mich noch gut erinnern, als ich überlegt habe, wo es studienmäßig hingehen
soll, also vor etwas über 20 Jahren, hat es eine Ministerin namens Gehrer gege­ben, die einmal gemeint hat: Liebe Jugendliche, werdet bitte bloß nicht Lehrerinnen oder Lehrer, wir haben ja eh so viele! – Heute sehen wir, wir haben den Salat, es gibt nämlich schlicht und einfach kaum mehr Lehrkräfte. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.) Es gibt kaum mehr eine Schule, an


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der nicht zumindest eine Lehrkraft fehlt; offene Stellen werden oft so­gar mehrmals ausgeschrieben; Fächerkombinationen, die man eigentlich braucht, können aufgrund der Ausschreibungen nicht abgedeckt werden – und
eine Besserung der Situation ist aufgrund von Pensionierungswellen und so wei­ter in den nächsten Jahren definitiv nicht in Sicht.

Stichwort Digitalisierung: Es gibt – das Positive zuerst – mittlerweile an
den meisten Schulen digitale Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler, und diese werden auch entsprechend eingesetzt und genutzt; das kann ich
auch aus eigener Erfahrung im eigenen Haus berichten. Das Problem ist aber, dass die Digitalisierung auch viel Betreuung und viel technische Unter­stützung erfordert, und die ist schlicht und einfach nicht gegeben. 1, 2, maximal 3 Absetzstunden für die IT-Betreuung an einem Schulstandort: Das ist
nicht einmal der viel zitierte Tropfen auf den heißen Stein. Wenn man einen großzügigen Schulerhalter hat, dann hat man vielleicht Glück und irgend­eine externe Firma übernimmt das tägliche Troubleshooting – und
das ist bei 150, 200 oder mehr digitalen Endgeräten in einem Haus einfach dringend nötig. Da werden die Lehrkräfte leider völlig alleingelassen.

Sie werden mit vielen anderen Dingen ebenfalls alleingelassen, Stichwort Ent­lastungspaket für Pädagog:innen sowie für Schulleiter:innen. Sie haben
ja erst vor wenigen Wochen ein großes Zehnpunktepaket angekündigt, worauf­hin dann auch die Personalvertretung der FCG sehr schnell und flott entsprechende Aussendungen (ein Schriftstück in die Höhe haltend) getätigt hat. Da ist von Administratorenstunden an Pflichtschulen die Rede, da ist
von „Verbesserungen im SPF-Verfahren“ die Rede, da ist von zahlreichen ande­ren Dingen die Rede. Allerdings geben Sie dann schon auch zu – und
das steht hier auch schwarz auf weiß –: „Legistische Anpassungen [...] sind dazu erforderlich“. – Allein die sind noch nicht erfolgt.

Ich frage mich, ob sich das bis zum Ende der Ferien und bis zum Beginn
des neuen Schuljahres noch ausgehen kann. Ich vermute ja einmal, dass diese Ankündigung eher der kommenden Personalvertretungswahl im Herbst


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geschuldet ist und der Minister da der FCG einen Dienst erweisen wollte; aber das ist nur meine Interpretation des Ganzen.

Stichwort Inklusion: Auch das ist eine weitere Baustelle. Viele, viele
Jahre ist es her, dass Österreich die UN-Konvention ratifiziert hat. Nach wie vor ist Österreich Schlusslicht, was die Inklusion betrifft. Trotz Ratifizierung
und trotz Bekenntnis zu einem inklusiven Schul- und Bildungssystem sind wir nicht in der Lage, alle Kinder, die einen entsprechenden Bedarf haben, gleichermaßen mitzunehmen. Die Realität sieht leider ganz, ganz anders aus, denn es werden – und das weiß ich als Niederösterreicherin aus erster
Hand – Sonderschulen ganz, ganz eindeutig noch weiter einzementiert und ge­fördert (Zwischenruf des Bundesrates Zauner – Bundesrätin Schumann:
Der Herr Zauner wird zum Bildungsexperten! Schau ihn an!),
anstatt dass in ge­eignete Rahmenbedingungen für eine wahre und echte Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung investiert wird. Das ist leider die Wahrheit. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.) Fragt einmal Betroffene!
So ist es leider, also da hält sich der soziale Teil der ÖVP leider auch in Grenzen.

Stichwort Sozialarbeit und Schulpsychologie: Wir sehen, dass die Heraus­forderungen für junge Menschen in den letzten Jahren eklatant gestiegen sind. Es gibt zahlreiche Krisen, die die jungen Menschen auch zu verarbeiten
haben, sei es die extreme Teuerung, seien es finanzielle Schwierigkeiten der Eltern, der Krieg in der Ukraine, Corona; die sozialen Medien, die immer schwieriger zu handeln sind, tragen das Übrige dazu bei. Jugendliche brauchen oftmals psychologische Unterstützung in irgendeiner Form, bloß ist die
an den Schulen nicht gegeben und nicht vorhanden. Aus meiner Sicht ganz, ganz dringend notwendig ist eine Schulsozialarbeiterin, ein Schulsozialarbeiter
an jedem Schulstandort, fix stationiert, damit, wenn Bedarf gegeben ist, auch wirklich gehandelt und unterstützt werden kann (Beifall bei der SPÖ),
denn am Ende bleiben die Lehrkräfte mit solchen Problemen oftmals alleine. Ich selbst habe als Lehrerin immer wieder gesehen: Nicht jeder Jugendliche


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öffnet sich einer Lehrkraft immer so, wie es vielleicht nötig wäre und für die Un­terstützung auch hilfreich wäre; daher sind derartige Personen und unter­stützendes Personal ganz, ganz dringend notwendig.

Von den viel zu langen – wirklich viel, viel zu langen – Wartezeiten in den Ambu­lanzen und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychologie brauche ich nicht mehr zu sprechen, das haben wir an dieser Stelle schon wiederholt gemacht. Das ist leider, leider hinlänglich bekannt.

Ich könnte jetzt noch viele, viele weitere Baustellen – unzählige
Baustellen – anführen. (Bundesrat Spanring: Das habt ihr mitverursacht mit Corona! Nicht Kindesweglegung betreiben!) Unter dem Strich gibt es leider für keine Baustelle eine nachhaltige, längerfristige Lösung. Es gibt lediglich das eine oder andere Pflaster, das irgendwohin geklebt wird; Stichwort VWA, Stichwort Digitalisierungspaket, das wir ja morgen noch beschließen sollen.

In Wahrheit, und da müssen wir ehrlich sein, ist aber kein Bildungssystem in Europa so ungerecht und hängt so stark vom sozioökonomischen Hinter­grund der Eltern ab wie das in Österreich. In keinem Bildungssystem
wird Bildung also so stark vererbt wie in Österreich.

Das Schulsystem in Österreich ist auf Segregation ausgelegt, auf Trennung ausgelegt. Dabei bestätigen uns zahlreiche namhafte Bildungsexperten
seit Jahren, dass die frühe Trennung mit zehn Jahren einfach bildungspolitischer Humbug ist und Chancen nimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

Das sehen wir auch ganz eindeutig an aktuellen Zahlen von Arbeiterkammer, Statistik Austria und vielen anderen: 57 Prozent der Kinder, deren Eltern
einen Universitätsabschluss haben, erreichen in Österreich ebenfalls
einen Hochschulabschluss, während es aber nur 7 Prozent der Schüler von Eltern mit Pflichtschulabschluss sind, die einen akademi­schen Abschluss erreichen. Da klaffen also wirklich Welten auseinander.


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Das Traurige ist – das muss man offen so ansprechen –: Bildung ist in Österreich schlicht und einfach Glückssache, und die Bildungspolitik respektive der Bildungsminister nimmt das achselzuckend zur Kenntnis. – Aus meiner Sicht kann es und darf es das nicht sein.

Es muss Fördern statt Trennen heißen, das muss im Zentrum stehen, wenn wir wirklich eine ordentliche Bildungspolitik machen wollen (Bundesrat
Steiner: Remigration ...!);
denn – und das ist auch klar – wenn Bildungschancen nicht ergriffen werden können, weil die Möglichkeit dazu gar nicht
besteht, erzeugt das Druck. Das erzeugt auch finanziellen Druck. Wir sehen das Jahr für Jahr: Im letzten Jahr waren es beispielsweise 120 Millionen
Euro, die die Eltern in Österreich für Nachhilfe ausgeben mussten – 120 Millio­nen Euro in einem einzigen Schuljahr! Noch dazu steigt Jahr für Jahr
auch die Nachhilfequote um einige Prozentpunkte.

Ich darf hier an dieser Stelle, weil es gut dazu passt, eine Bildungsexpertin der Arbeiterkammer, Ilkim Erdost, zitieren, die ganz klar sagt: „Ein Schulsys­tem, das auf Lernen zu Hause und Elternunterstützung“ aufbaut, ist „nicht mehr zeitgemäß. Bildungsungerechtigkeit“ wird „damit einzementiert. Bestes Gegenmittel ist [...] die verschränkte Ganztagesschule. Es braucht aber auch ge­nügend Fördermöglichkeiten, eine drastische Senkung der Schulkosten
und Entlastungen für armutsgefährdete Familien und Alleinerzie­hende.“ (Bundesrat Kofler: Also doch ...!)

Ganz offen: Wien hat das erkannt und hat das umgesetzt und entsprechende Maßnahmen gesetzt, wozu man nur gratulieren kann und wofür man
wirklich Danke sagen kann. (Beifall bei der SPÖ.) Die machen vor, wie es eben geht. Wien macht vor, wie man mit Problemen, die vonseiten des Bun­des nicht gelöst werden, umgeht (Bundesrat Himmer: Aber da lachen
ja die Hühner!),
und das kann und muss als Vorbild für alle anderen Bundesländer gelten. (Beifall bei der SPÖ.)


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Herr Minister, ich muss Sie noch ganz persönlich ansprechen. Sie haben
kürzlich den „Oberösterreichischen Nachrichten“ ein Interview gegeben und dabei Folgendes gesagt – und ich zitiere wieder –: „Wir haben im vori­gen Jahr alle Unterrichtsstunden abhalten können und wir werden auch in diesem Unterrichtsjahr alle Stunden abhalten – es ist nicht leicht, aber wir haben es im Griff.“ – Klingt gut, aber ich muss Sie ein bisschen enttäuschen:
Nicht Sie haben das im Griff. Es funktioniert, ja, es läuft. Bildung und Schule funktionieren, aber nur aus einem einzigen Grund: weil wir in Österreich nämlich Tausende irrsinnig engagierte, fleißige, oftmals weit über das dienstlich erforderliche Ausmaß tätige Lehrkräfte und Schulleiter:innen
haben, die weit mehr machen, als sie müssten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ruf.)

Es funktioniert nur deshalb, weil Lehrkräfte Zigtausende Überstunden
machen, damit Klassen besetzt werden können und damit der Unterricht auf­rechterhalten werden kann. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler.)

Es funktioniert nur deshalb, weil Lehrkräfte freiwillig und völlig unbe­zahlt mit den Schüler:innen Exkursionen machen, Projekte machen, zu sport­lichen Turnieren, Wettkämpfen fahren und vieles mehr. Sie überneh­men gleichzeitig auch die Verantwortung, die Aufsichtspflicht, und bekommen für diese Teilnahmen an sogenannten schulbezogenen Veranstaltungen
keinen Cent vom Dienstgeber bezahlt.

Es funktioniert deshalb, weil Pädagoginnen und Pädagogen sich ihrer Verant­wortung bewusst sind und die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern
und Erziehungsberechtigten – auch im übertragenen Sinne – nicht alleinlassen und alles, egal um welches Problem es sich handelt – um Stundenreduzie­rungen, um Lehrkräftemangel und vieles andere mehr –, so gut es
geht auffangen, auch auf die Gefahr hin, sich damit selbst auszubrennen. Und das sehen wir leider tagtäglich, Kündigungen sind im Lehrberuf leider
keine Seltenheit.


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Daher auch von dieser Stelle und von meiner Seite ein Danke, ein großes, großes Dankeschön an alle Pädagoginnen und Pädagogen in unserem Land, an
alle meine Kolleginnen und Kollegen, an die Schulleiterinnen und Schulleiter: Sie halten in Wahrheit unsere Schulen am Laufen, und dafür gilt es, wirklich
Danke zu sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrät:innen
Hauschildt-Buschberger, Jagl und Ruf.)

Abschließend: Eines ist klar, und da, glaube ich oder hoffe ich, sind wir uns frak­tionsübergreifend einig: Bildung ist eine Grundlage, eine ganz wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes, für ein geglücktes, für ein gesundes Leben und ist insofern auch eine immens wichtige volkswirtschaftliche Grundlage.
Das muss uns klar sein, und das muss es uns in Österreich auch schlicht und ein­fach wert sein.

Wir wissen ja, vergleichsweise ist das österreichische Bildungssystem ein
eher teures, die Frage ist aber nur, wie viel von dem Geld, das in das Bildungssystem gesteckt wird, auch tatsächlich bei den Schülerinnen und Schülern ankommt. – Das ist leider viel, viel zu wenig. Es bleibt zu einem großen Teil im System hängen.

Daher mein Appell an Sie – (in Richtung Bundesminister Polaschek) Ihre
Amtszeit ist ja nur mehr eine vergleichsweise kurze, aber dennoch –: Jedes Kind in Österreich, ganz egal mit welchem Hintergrund und ganz egal, woher
es kommt, verdient die beste Bildung. Es geht darum, dass allen Kindern alle Chancen offenstehen, und daran müssen wir arbeiten! Dazu gehört
die ganztägige Betreuung, dazu gehört ein warmes Mittagessen, dazu gehören interessen- und begabungsorientierte Angebote, mehr echte Schulauto­nomie – die vermisse ich bis dato noch – und die besten Pädagoginnen und Pädagogen.

Ich habe jetzt mit Freude gelesen, Sie wollen auch die verschränkte Ganztagesschule forcieren und weiterentwickeln. – Ja, das ist etwas, was wir schon über viele, viele Jahre hinweg fordern und als Modelle immer


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wieder irgendwo vorstellen, wie auch beispielsweise an meiner Schule. Es hat lange gedauert, aber man kann immer klüger werden. Insofern freue ich
mich sehr.

Ich bin mir sicher, in der nächsten Legislaturperiode mit einem oder einer so­zialdemokratischen Bildungsminister oder -ministerin werden wir es umsetzen. – In diesem Sinne: Vielen Dank und Glück auf! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer: Das haben wir ja noch nie gehabt, oder?)

17.06


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.


17.06.56

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherin­nen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Kollegin Doppler hat
heute relativ großzügig Noten und Zeugnisse verteilt und Weihnachtsgeschich­ten erzählt. (Heiterkeit bei den Grünen.) Ich als Pädagogin versuche immer, wirklich stärkenorientiert zu beurteilen (Bundesrat Spanring: ... die armen Kinder!) oder zu reden. Jetzt habe ich nämlich extra noch einmal nachgefragt, weil
es uns wirklich zuerst ein bisschen verwundert hat: Elf von 25 Fragen wurden nicht beantwortet. (In Richtung Bundesrätin Doppler:) Wie viel ist die
Hälfte von 25? (Heiterkeit bei den Grünen. – Bundesrätin Doppler: ... mehr!) – Nein! Nein, nein, nein, ich habe extra nachgezählt, nachgehorcht: Elf von 25
wurden nicht beantwortet (Bundesrätin Doppler: ... mehr! ... 50 Prozent!), das sind damit weniger als 50 Prozent. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)

Also meine Beurteilung lautet – weil wir beim Zeugnisverteilen sind –: Zählen funktioniert schon ganz gut, an den Grundrechnungsarten müssten Sie
noch ein bisschen arbeiten. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundes­rat Spanring: Bei solchen Lehrern wundert es mich nicht!) – Ja, genau.
(Bundesrat Schreuder: Es kann nur besser werden!)


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Wir wissen, Bildung ist der Schlüssel zu Integration. Kindergärten und Schulen leisten einen immens wichtigen Beitrag dazu. Auch von meiner Seite an
dieser Stelle wirklich ein herzliches Dankeschön an die Pädagoginnen und Päda­gogen, die in Österreich tagtäglich tatsächlich zeitweise „Übermenschli­ches“ leisten. Kollege Professor Ruf ist jetzt nicht da, hat es aber auch schon er­wähnt: Sie leisten teilweise wirklich „Übermenschliches“ – vielen herzli­chen Dank an dieser Stelle auch von meiner Seite. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Wir haben es heute auch schon mehrfach gehört, und da sind wir einer
Meinung: Basis für Integration, für gelungene Integration, ist wirksame Sprach- und Deutschförderung und auch die Förderung der Erstsprache. Das
wäre vielleicht etwas, was sich die FPÖ hinter die Ohren schreiben könnte: Die Förderung der Erstsprache ist wirklich auch ganz, ganz wichtig. (Bundes­rat Spanring: Ist das unsere Zuständigkeit in Österreich, damit die Kinder Afghanisch können, oder was?)

Gleichzeitig gelingt diese Förderung unserer Meinung nach am besten,
wenn es nicht zur Trennung kommt. Kindergärten und Schulen müssen sozial und ökonomisch durchmischt sein, damit Kinder und Jugendliche vonein­ander lernen können und die Herausforderungen an den einzelnen Standorten nicht zu groß werden. Da wäre eine bessere Schülerstromlenkung wichtig.
Die Kompetenz dafür liegt bei den Bundesländern und den dortigen Bildungsdirektionen.

Unserer Meinung nach ist für eine gute Integration und eine Förderung des gu­ten gesellschaftlichen Zusammenhalts und Miteinanders eine gemeinsa­me ganztägige Schulform am geeignetsten – natürlich mit ausreichend Personal, mit multiprofessionellen Teams am Standort. Damit das gelingt, braucht
es natürlich auch Individualisierung und Differenzierung am Standort. Es braucht Begabtenförderung, es braucht Förderstunden, Sprachförderung und so
weiter. Wie schon gesagt, Sprache ist die Basis von Integration und
die Eintrittskarte zu gesellschaftlicher Teilhabe.


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Wir müssen da auch noch einmal gezielt Geld in die Hand nehmen und das von Anfang an fördern. Unserer Meinung nach wäre deswegen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr wie gesagt wirklich wichtig. (Ruf bei der FPÖ: Nicht! Ein Zauberwort: nicht!) – Genau, ich weiß, dass ihr nicht dafür seid,
ihr wollt am liebsten die Kinder bis, weiß ich nicht, kurz vor Schulein­tritt zu Hause betreut haben, damit die Mütter ja nicht irgendwie vorher schon wieder ins Berufsleben einsteigen können. (Bundesrat Spanring: Bevor man
sie zu solchen Lehrern gibt, ist das aber schon verständlich, oder? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das ist eure Familienpolitik. Das habt ihr eh schon zur Genüge bewiesen. Genau, weil es den Kindern in den Kindergärten so
schlecht geht. Das ist es, was ihr meint; genau.

Die Schulen müssen unserer Auffassung nach außerdem – das ist unsere Meinung – autonom entscheiden dürfen, in welchem Setting Sprachförderung stattfindet. Zusätzliche Ressourcen dafür und erweiterte schulautonome Spielräume haben wir ja in dieser Regierungsperiode schon geschaffen. Schul­standorte mit größeren Herausforderungen brauchen natürlich auch
mehr Mittel, mehr Personal, um die Nachteile ausgleichen zu können. Mittels eines Indexes könnten diese Schulen bereits jetzt identifiziert werden
und man könnte diese Maßnahme eigentlich sofort umsetzen.

Zur Gewalt- und Extremismusprävention – Herr Bundesminister, Sie haben es schon ausführlich erwähnt – haben wir bereits 2021 kostenlose Schul­workshops eingeführt. Die sind tatsächlich so gut angenommen worden und so gut angekommen, dass wir sie noch einmal aufgestockt und bis 2024
verlängert haben. Das ist wirklich eine ganz tolle Sache.

Auch wir sind der Meinung, dass Eltern vermehrt ins Boot geholt werden müs­sen, am besten durch gezielte Elternarbeit. Um das bewerkstelligen zu
können, braucht es natürlich auch ausreichend Ressourcen.

Bezüglich des Anstiegs an Suspendierungen von Schülern: Diese Zahlen sind übrigens deshalb quasi gestiegen, weil die Zahlen davor – während der


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Coronazeit und den teilweisen Schulschließungen – gesunken sind. So viel zu dem Thema, dass diese Zahl plötzlich irgendwie explodiert wäre. Es
gibt außerdem immer einen Grund dafür, warum Schülerinnen und Schüler sich entsprechend verhalten. Da muss genau hingeschaut werden und gegen­gesteuert werden, beispielsweise durch verstärkten Einsatz von Sozialarbeite­r:innen, durch aufsuchende Elternarbeit, durch vermehrten Einsatz von Psycholog:innen. Unserer Meinung nach sind und sollen Suspendierungen immer nur das allerletzte Mittel sein, das angewandt wird.

Dass wir finden, dass in einer anderen Konstellation im Bildungsbereich mögli­cherweise größere Würfe zu machen gewesen wären, ist ja kein Geheim­nis. Uns ist aber in den letzten viereinhalb Jahren tatsächlich einiges gelungen – ganz im Gegensatz dazu, was der FPÖ so in den Bundesländern einfällt,
denn das Maximum, das euch einfällt, ist, dass ihr Kinder und Jugendliche dazu nötigen wollt, ihre Muttersprache in den Pausen nicht mehr sprechen zu
wollen (Ruf bei der FPÖ: Dürfen!), zu dürfen. Das ist kein Beitrag zur Integration (Ruf bei der FPÖ: Doch!), das ist Nötigung und entbehrlich. Das ist es!
(Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Wir haben in dieser Legislaturperiode zum Beispiel den verpflichtenden Ethik­unterricht zumindest alternativ zum Religionsunterricht eingeführt. (Bun­desrat Kofler: ... Beeinflussung!) Ein Ethikunterricht für alle von Anfang an wäre natürlich noch besser und wünschenswert, denn dort wird unter ande­rem über die verschiedenen Religionen gesprochen, über die Gemeinsamkeiten und Eigenheiten, und diese werden auch herausgearbeitet.

Im neuen Lehrplan haben wir außerdem die politische Bildung als überfach­liches Thema verankert. Sie ist auch Teil des Geschichtsunterrichts.
Geschichte und politische Bildung ist auch ganz wichtig. Es soll aber im Unter­richt nicht nur über Demokratie gesprochen werden, sondern Demokratie
muss auch ausprobiert werden können und erlebt werden. Die Schule ist einfach der ideale Ort, um das zu tun.


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Arbeiten wir gemeinsam daran, die Talente aller Kinder zu fördern – nicht
nur jener, deren Eltern einen entsprechenden Hintergrund haben! – Vielen herz­lichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätinnen Eder
und Gruber-Pruner.)

17.15


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik. – Bitte, Frau Bundes­rätin, ich erteile Ihnen das Wort.


17.15.16

Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern, Großeltern! Wir von den NEOS stehen wie sonst keine andere Partei für das Thema Bildung. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer – erheitert –: Kannst ja gleich er­zählen, wie das in Wien ist!)

Ich persönlich stamme aus einer Gastronomiefamilie aus Klagenfurt am Wörthersee und ich erinnere mich noch sehr gut an die Geschichten, die mir meine Oma erzählt hat: wie sie als Kind, als eines von zehn Geschwistern,
vom elterlichen Bauernhof in Unterkärnten bei jedem Wetter, auch starkem Schnee und meterhohen Schneebergen, stundenlang zu Fuß in die Schu­le und nach wenigen Stunden Unterricht wieder heimgehen musste.
Jeden Schultag war das damals gar nicht möglich, weil die Kin­der wie die meisten Kinder am Land am Hof helfen oder auf ihre Geschwister aufpassen mussten.

Meine Oma war Köchin, hat ihr Leben lang hart in der Küche gearbeitet
und war für ihre Kochkünste hoch geschätzt. Als sie aber in Pension ging, kam sie drauf, dass sie das Schreiben gar nie richtig erlernt hatte. Sie war sehr beschämt, und ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie bitterlich sie geweint hat, als ihr das bewusst wurde. Sie hat sich dann in ihrer Pension monate­lang jeden Tag hingesetzt und ganze Bücher abgeschrieben, weil sie den Ehrgeiz


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hatte, das Schreiben zu erlernen. Sie hat es geschafft. Die Handschrift meiner Oma auf Briefen oder Karten an mich werde ich nie vergessen.

Warum erzähle ich das? – Wir vergessen viel zu oft, welchen Wert Bil­dung hat und welche Würde sie den Menschen gibt. Es ist auch in unserem Land gar nicht lange her, da war der Pflichtschulabschluss samt Lehre oder gar
die Matura, wie sie dann meine Eltern machten – die Mama die Lehre, der Papa die Matura –, alles andere als selbstverständlich. Meinem jüngeren Bruder
und mir wurde von meinen Eltern dann schon gesagt: Du darfst alles studieren und alles werden, was du willst! Ich habe dann in Klagenfurt maturiert.
Die Schule war nicht immer lustig, sie war anstrengend, aber sie war auch be­wältigbar, und ich habe später mit Freude in Graz Jus studiert.

Herr Minister, Sie werden sich nicht an mich erinnern, aber ich war
eine Ihrer damaligen Studentinnen in Graz. Sie waren damals frisch Assistent am Rechtsgeschichteinstitut, und ich kann mich noch gut erinnern, wie Sie
mit wehenden blonden Haaren, die Sie im Nacken zu einem Rossschwanz gebunden hatten (Heiterkeit der Bundesrät:innen Eder und Himmer), schnittig mit dem Rad vor dem Institut eingeparkt haben. Polaschek, der war
modern, der war unser Idol, der war cool. (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Als Sie 2021 Bildungsminister wurden, habe ich mir gedacht: Endlich,
super, da kommt jetzt jemand, der etwas weiterbringen und den Schülerinnen und Schülern irgendetwas bieten wird! – Heute frage ich mich: Was ist
da nur passiert?

Als Mutter von drei schulpflichtigen Kindern kenne ich das österreichische Bil­dungssystem nur zu gut. Die Schulen leiden an Überfrachtung und total veralteten Lehrplänen, an überbordender Bürokratie, die die Lehrerinnen und Lehrer förmlich erdrückt. Sie leiden aber sogar auch an Gewalt – physi­scher wie psychischer.

Vor dem Büro des NEOS-Stadtrats für Bildung Christoph Wiederkehr stehen Sprüche mit Wünschen von Schülerinnen und Schülern. Einer davon


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gefällt mir besonders gut. Er ist von der neunjährigen Dora und er lautet: „Ich möchte, dass Wien die erste Schule auf dem Mond baut, damit wir in
den Pausen Sterne pflücken können. Und dass sich auf unserer Schulfassade in Wien bunte Blumen bis hinauf ins Dach ranken.“ Manches davon wird
sicher schwer umsetzbar sein, aber Christoph Wiederkehr setzt in Wien unzäh­lige Maßnahmen um, zum Beispiel: Aufstocken der Sprachförderkräfte, drastisches Aufstocken des Unterstützungspersonals an den Schulen, Etablieren von Schulpsycholog:innen an jeder Schule, Gratismittagessen an Wiener Schulen, das erste Bildungsfestival und das Wiener Bildungsversprechen, in das die Stadt Wien rund 7,5 Millionen Euro investiert und an dem 37 Schulen teilnehmen.

Das ist aber noch nicht alles. Christoph Wiederkehr hat noch weitere Ideen zur Verbesserung der Schule, um jedem Kind die Flügel zu heben. Er möchte verpflichtende Deutschkurse im Sommer, weil rund 80 Prozent der
Wiener Schülerinnen und Schüler nicht Deutsch als Erstsprache haben. Er möchte Sanktionsmöglichkeiten für Eltern bei Gewalt an der Schule.
Er möchte ein verpflichtendes Schulfach Leben in einer Demokratie, und er möchte außerschulische Brückenkurse und Unterstützung für die
jetzt kommenden monatlich 400 bis 500 Kinder, die praktisch direkt aus den Flüchtlingslagern nach Wien kommen und kein Deutsch sprechen –
die sollen nun unterrichtet werden. Wie soll das gehen?

All das blockieren Sie, Herr Minister Polaschek. Beate Meinl-Reisinger hat Ihnen im Nationalrat symbolisch einen Betonziegel überreicht. Ich kann nur meine persönliche Enttäuschung kundtun. Idol war leider gestern.

Das österreichische Schulsystem braucht dringend einen Systemwandel,
um jedem Kind die Flügel zu heben, und dazu braucht es uns NEOS.

Wir fordern einen österreichweiten Chancenbonus für Schulen mit größeren so­zialen Herausforderungen, für Brennpunktschulen. Es ist enorm wichtig,
jedem Kind die gleichen Chancen zu geben und jedem Kind die Flügel zu heben.


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Ich bitte daher alle Omas, Opas, Mamas, Papas, Lehrerinnen und Lehrer:
Wählen Sie bei der nächsten Wahl NEOS, damit sich in der Bildung endlich et­was tut. – Danke.

17.20


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort
gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte Frau Bundes­rätin, ich erteile es Ihnen.


17.20.41

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsi­dentin! Herr Minister! Werte Zuseher! Liebe Kollegen! Ich möchte zuerst einmal bei Kollegin Hahn beginnen. Kollegin Hahn, das muss ich Ihnen zuge­stehen: Sie haben eine Leidenschaft für die Bildung, natürlich auch berufsbe­dingt. Es ist egal, aus welchem Grund wir Bildung in Ausschüssen auf
der Tagesordnung haben, Sie finden die Deutschförderklassen äußerst sinnlos und unnütz. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Sie behaupten, Kinder
können am besten voneinander Deutsch lernen.

Könnten Sie mir bitte pädagogisch erklären, wie das funktionieren soll?! Drei österreichische Kinder, 27 Ausländer, wie soll das funktionieren, dass
die voneinander Deutsch lernen? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrä­tin Hahn.)

Das, was Sie sagen, mag vielleicht vor 20 Jahren funktioniert haben. Da­mals, im Jahr 2003, habe ich schon einen Antrag im Grazer Gemeinderat gestellt, man möge doch bitte die Zahl der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache
auf maximal 25 Prozent reduzieren, damit Integration funktionieren
kann. Das, was ihr macht, ist eigentlich nur, die ganze Zeit die Dinge schönzure­den. Wir nennen die Probleme beim Namen – und das hat nichts mit
Hass und Hetze zu tun. (Bundesrätin Hahn: Da kehrt man die Probleme ...! Ganz nervös werden Sie! Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Ihr hingegen,
sowohl die ÖVP als auch ihr, geht einfach her, ignoriert das und wollt eigentlich


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mit philosophischen Dingen die Sachen zudecken. (Beifall bei der FPÖ.) – Ihr seid nicht ernsthaft daran interessiert, in gar keiner Art und Weise!

Jetzt möchte ich Ihnen nur eines in Erinnerung rufen, weil Sie alle immer
hier stehen und sagen, die Kinder, die Jugendlichen, das wichtigste Gut – stimmt, das ist die Zukunft eines jeden Landes –: Habt ihr schon vergessen, wo
ihr beim Coronawahnsinn überall mitgestimmt habt? (Ruf bei der ÖVP: Na, na, na! – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) – Ihr habt unsere Kinder von
den Schulen ausgesperrt, ihr wart dafür, dass die Kinder einen Maskenzwang haben. Sie als Pädagogin haben es als wertvoll empfunden, dass man
Kindern silberne, goldene Ninjas aufpickt, damit ein Kind weiß: Ich bin geimpft – dritte Impfung, vierte Impfung. Das haben Sie als Pädagogin befürwortet. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Sie waren dafür, dass man Kinder untereinander ausspielt, dass man Kindern erklärt: Du bist anders als die anderen. Das war für Sie alle so wichtig! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben die Lehrer im Stich gelassen! Sie waren dafür, dass man hergeht und bei der Pressekonferenz sagt: Österreicher, das ist ein gefährliches, ein
tödliches Virus, wir müssen alles zusperren! (Bundesrätin Miesenberger: Wer war denn das, der das gefordert hat?) Aber, liebe Lehrer, für euch ist das unge­fährlich, ihr müsst in der Schule anwesend sein, ihr müsst weiterhin die Kinder betreuen! Dann: Wenn du dich nicht impfen lässt, dann hast du deinen
Job verloren, und so weiter. – Das habt ihr alles vergessen, aber vor allem das sind die Ursachen, warum wir jetzt diese Flucht aus diesem Beruf haben.

Und noch ein Grund ist: wenn ich überzeugt bin und Kindern helfen möchte, aber an den Rand meiner Möglichkeiten komme, weil ich mit so vielen
anderen Aufgaben überfrachtet werde. Lehrer können heutzutage gar nicht mehr ihren ursprünglichen Beruf ausüben, weil sie abgesehen von der Bürokratie so viele Dinge übernehmen müssen (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn),
und das, weil Sie der Meinung sind, Eltern können ihre Kinder nicht betreuen und erziehen (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn), weil Sie der
Meinung sind, jedes Kind muss sofort in eine Kinderkrippe. (Beifall bei der FPÖ.)


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Das sind die Dinge. Das ist das Problem. (Bundesrätin Hahn – den Kopf schüt­telnd –: ... ist nicht wahr!) – Sie können den Kopf schütteln, soviel Sie
wollen.

Was haben uns SPÖ-Bildungsminister eingebrockt? – Sie haben das Niveau generell nach unten nivelliert, weil ihr der Meinung seid, es muss jeder
die Matura haben, ob er die Fähigkeit dazu hat oder nicht. Hand­werker sind gefragt. Beides ist wichtig! Wir können nicht eine Gesellschaft mit lauter Akademikern haben, denn wer repariert denn dann ein verstopf­tes Klo,  wer hilft uns, wenn das Auto kaputt ist? Beides muss möglich sein! (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.)

Es mag schon sein, dass Bildung sehr wohl auch vom Elternhaus abhängt,
aber früher, zu unserer Zeit, hatten Lehrer die Zeit (Bundesrat Schreuder: Zu un­serer Zeit? Was ist: zu unserer Zeit?), Kinder zu entdecken, die förderungs­würdig waren. Die haben das mitbekommen, weil sie Zeit dafür hatten, weil sie wirklich ihren Beruf ausüben durften, für den sie so Feuer und Flamme
sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Da gebe ich Ihnen recht: Es wäre viel, viel schlimmer, hätten wir nicht nach wie vor diese engagierten Lehrerinnen und Lehrer, die weit über ihre norma­len Verpflichtungen hinaus unsere Kinder betreuen. Es wäre sonst noch viel, viel schlimmer.

Aber wie gesagt, die Hauptursache liegt am Coronawahnsinn – da haben
wir jetzt die Folgen – und am Kulturkampf in den Klassenzimmern. Da hilft es nichts, wenn ich 47 Millionen Euro in die Hand nehme und sage: Ich
mache Prävention. Das Einzige, das hilft, ist: Grenzen zu, es darf niemand mehr hereinkommen! – Wir schaffen das nicht! Wir schaffen das wirklich nicht.
Und die Lehrer schaffen es auch nicht, und das ist der Grund, warum viele, viele ihren Beruf jetzt leider aufgeben.

Man muss auch wirklich sagen – es ist heute schon sehr viel angespro­chen worden –, dass viele, viele Dinge leider in die falsche Richtung gehen. Es ist


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leider so – und man muss es wirklich sagen, wenn man eine Bilanz zieht,
Herr Minister; wenn ich jetzt ein Resümee ziehe, dann ist das das Einzige, was ich sagen muss –: Die Zahl, das hat meine Kollegin auch schon gesagt,
der schlecht ausgebildeten Kinder ist gestiegen, die Zahl der demotivierten Schüler und Lehrer ist gestiegen, die Zahl der Schüler, die Probleme
haben, psychische Probleme haben, ist gestiegen, und die Zahl der Eltern, die sich wirklich ernsthafte Sorgen um ihre Kinder machen, ist gestiegen.

Wenn Sie wirklich der Meinung sind, Sie möchten etwas für die Kinder tun, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen: Bitte, bitte, liebe Österreicher, helft uns,
dass wir eine Wende erreichen, mit einem Volkskanzler Kickl wird alles besser! (Beifall bei der FPÖ. – Ah-Rufe bei der ÖVP sowie Heiterkeit des Bundesrates Himmer.)

17.26


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen
das Wort.


17.26.53

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Werte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal bezie­hungsweise vor den Bildschirmen! Ich kann nur die Worte von Kollegin Andrea Schartel unterstreichen – wahre Worte! Und das sind nicht nur unsere
Sorgen und Bedenken, die wir immer wieder ansprechen, es hat auch letzte Woche noch die „Kronen Zeitung“ berichtet: „,Auf uns kommt Tsunami
zu‘“, „Bildungssystem steht auf der Kippe.“ – Das sagt Bildungsexperte Andreas Salcher.

Herr Minister, die Radikalisierung an unseren Schulen hat erschreckend
Fahrt aufgenommen. Ein Minister wie Sie muss Probleme erkennen, vor allem aber anerkennen, und er muss auch versuchen, sie zu lösen. Sie aber lösen
diese Probleme nicht, Sie tun nichts.


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Wir haben ganz viele ungelöste Fragen in unserem Bildungssystem – sie wurden heute schon angesprochen –: Die Gewalt an den Schulen und der Lehrer­mangel sind nur die Synonyme für all diese Probleme, sind nur die Spitze des Eisberges, unter dem sich viele Dinge verbergen. (Ruf bei der FPÖ:
Wahnsinn!)

77 Prozent – Kollegin Doppler hat es schon angesprochen – gehen so früh wie möglich in Pension, trotz der Pensionsabschläge, sie wollen den ehest­möglichen Ausstieg. Anreize zum Längerbleiben fehlen, etwa eine dienstrechtliche Verbesserung, damit auch die Altersteilzeit attraktiv wird, vor allem aber brauchen die Pädagogen Unterstützung direkt in den Schulen.

Es ist eine Vielzahl an Faktoren, die zum Rekordlehrermangel an Pflichtschulen geführt hat. Auch die „Oberösterreichischen Nachrichten“ haben über das Rekordniveau von fehlenden Vollzeitpädagogen an den Mittelschulen berichtet.

Ich frage Sie: Warum ist das so? – Es wurde schon gesagt: Vor allem die Coronamaßnahmen haben viele Junglehrer in einen anderen Beruf gebracht. Dafür sind Sie verantwortlich, aber auch die Roten in den vergangenen 20 Jahren, dass ein wirklich gutes Bildungssystem völlig heruntergewirtschaftet wurde.

In den vergangenen Jahren des Coronaregimes – wie bereits erwähnt –
haben Sie die Kinder verängstigt. Sie haben dafür gesorgt, dass die Kinder ps­ychische und physische Schäden erlitten haben, und zwar nachhaltig.
Sie haben die Schulen zugesperrt, und zwar länger als sonst irgendwo auf dieser Welt. Ihr habt dafür gesorgt, dass wir heute in den Schulen Lehrer und Lehrerinnen haben, die überfordert sind, die alleingelassen werden und daher unzufrieden und frustriert sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sage nicht nur ich, sondern auch die ÖVP-dominierte Lehrergewerk­schaft, die Ihnen sogar mit einem Streik gedroht hat. Wir haben in den Schulen, in den Klassen Schüler, die am Ende der Schullaufbahn Probleme in


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den Grundkompetenzen haben, die Probleme mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen haben.

Auch die Pädagogische Hochschule Salzburg hat uns bereits vor fünf
Jahren wissen lassen, dass etwa 30 Prozent der Bewerber für ein Lehramts­studium Probleme mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen haben.

Wir haben in Österreich vor allem im städtischen Bereich ganze Schulklassen, in denen nur Kinder sitzen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, und
jedes siebte Volksschulkind in Wien kann dem Unterricht nicht folgen, weil es die deutsche Sprache einfach nicht beherrscht. Dass die muslimischen
Schüler klar in der Überzahl sind, ist vor allem auf die verfehlte Integrationspoli­tik der ÖVP-Grünen-Regierung in den letzten Jahren zurückzuführen.

An vielen Schulen in diesem Land herrschen Zustände, die für die Lehrer mittler­weile genauso unerträglich geworden sind wie für viele Schüler: 142 Pro­zent mehr Gewaltdelikte an unseren Schulen in nur zwei Jahren. Die
Palette reicht da von Gewalt im Klassenzimmer bis zur Bombendrohung, und immer mehr Schüler werden suspendiert – und das nicht nur in Wien,
Herr Prof. Ruf! Auch in Oberösterreich, so wurde es vor Kurzem berichtet, hat sich diese zwischen 2021 bis 2023 fast verdoppelt, es ist halt ein gesell­schaftliches Problem. (Präsident Ebner übernimmt den Vorsitz.)

Es fehlt in den Schulen daher auch an Konfliktmanagement, das haben wir nicht. Man hat es einfach zur Kenntnis genommen, reagiert aber nicht. Und
wenn Sie nichts tun, Herr Bundesminister, wenn Sie nichts ändern, dann wird auch in Zukunft nichts besser werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir heute brauchen, wäre ein Bundesminister in einer neuen Regie­rung, der arbeitet, dem das Leben, dem die Zukunft unserer Kinder etwas wert ist, der es besser machen will, der ihnen eine Perspektive bieten will. Wir brauchen klare politische Veränderung, Ansagen, wir brauchen neue Lehrpläne, die wir verschlanken müssen, wir brauchen eine Verwaltungsreform,


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den Abbau von Bürokratie. Wir brauchen eine Besoldungsreform, wir brauchen eine Ausbildungsreform, wir brauchen die tägliche Turnstunde, wir brau­chen die tägliche Lesestunde und vieles mehr.

Herr Bundesminister, ich sage Ihnen: Sie, Herr Minister, und diese Regierung sind schon lange am Ende. Was bleibt, ist immer mehr Gewalt in den
Schulen, sind immer mehr Bildungsdefizite. Die Schüler, Lehrer und Eltern leiden. Unternehmen und Hochschulen zeigen die großen Defizite immer wieder
auf. Das ist die traurige Hinterlassenschaft von Schwarz-Grün. Herr Minister, Sie haben bereits ein Nicht genügend erhalten. Gehen Sie in die Sommerferien!
Sie werden sicher kein Teil einer Regierung – das ist gut so.

Den Schülern, den Pädagogen und allen wünsche ich erholsame Som­mertage und sage auch allen Pädagogen, die trotz dieser Herausforderungen immer das Beste geben, Danke! Wenn Sie Veränderung und eine
bessere Zukunft haben wollen, dann wählen Sie am 29. September die FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)

17.32


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Steiner, bitte. Ich erteile das Wort.


17.33.18

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Das passt jetzt gut, dass der Innenminister auch schon da ist – denn das Thema Bildung trifft logischerweise auch Sie. Das Thema Schulen, das Thema Ausländeranteil an den Schulen
ist natürlich ein massives Problem. Das wissen Sie als Innenminister. – Hoffent­lich ist Ihnen als Bildungsminister das auch bewusst, aber laut Ihrer Beant­wortung der Fragen glaube ich nicht, dass Ihnen bewusst ist, dass wir da so ein massives Problem haben.


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Ich zitiere noch zwei, drei Geschichten: „Für 70 % der Wiener Schüler
ist Deutsch nicht die Alltagssprache.“ – Für 70 Prozent aller Wiener Schüler!

„Jedes dritte Volksschulkind ist muslimisch.“ – Jedes dritte Volksschul­kind muslimisch!

„Muslimische Schüler wollen in Klassen beten“ – zugleich sollen wir aber das Kreuz abnehmen. Dazu komme ich aber später.

„Wien“. „Die Entwicklung ist eine schwierige. Die Zahl der außerordent­lichen Schüler hat sich im Schuljahr 2022/23 um [...]“ knapp 30 „Prozent“, Herr Polaschek, „erhöht.“

Und jetzt für die Grünen, weil die Kollegin von den Grünen ja anscheinend
selber irgendetwas mit Bildung zu tun hat: Das schreibt ein Grün-Politiker – er heißt Felix Stadler –: „Sie sind hier geboren, scheitern als Zwölfjährige
aber am sinnerfassenden Lesen“ – ernüchternde „Integrationsbilanz eines grünen Lehrers“. „Der Großteil der Kids, sagt der Lehrer, könne keine zwei Absätze
so lesen, um in der Folge Fragen beantworten zu können.“

Jetzt das Schlimme – Frau Kollegin von den Grünen, zuhören!; das sagt
Ihr grüner Kollege (Bundesrat Schreuder: Wir kennen ihn! Wir kennen ihn gut!) –: „48 seiner 50“ Schüler, hör zu!, „48 seiner 50“ Schüler „haben eine
andere Erstsprache als Deutsch.“ Und dann erklärt uns Kollegin Hahn, die ausländischen Kinder sollen in solchen Klassen Deutsch lernen, in
denen nur mehr zwei österreichische Kinder drin sind. – Das kann schlicht und ergreifend nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Gott sei Dank haben wir damals in unserer Regierungszeit die Deutschför­derklassen eingeführt, der Herr Minister hat sie positiv erwähnt. Er
muss sie positiv erwähnen, denn in seiner Zeit als Minister hat er ja nichts zu­stande gebracht.

„Sechsjährige“ – jetzt kommt das noch weit Schlimmere – „, die Mes­ser schwingen, Prügeleien und Polizeieinsätze“. Der Schultag wird immer ärger. –


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Das geht jetzt aber auch an Sie, Herr Innenminister: So etwas passiert
an Österreichs Schulen durch sechsjährige Kinder! Gerade, beim vorherigen Tagesordnungspunkt, wurde uns erzählt, dass die Kinderrechte so
wichtig sind. Ja was tun wir denn mit solchen Kindern, die in den Schulen mit Messern herumschwingen, andere Kinder bedrohen? Gilt für die dann
auch, dass sie so arm sind? Wer ist jetzt arm, das Kind, das mit dem Messer schwingt, oder das österreichische Kind, das bedroht wird? (Beifall bei
der FPÖ.)
 – Der freiheitlichen Auffassung nach natürlich das österreichische Kind, das bedroht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Das war eigentlich der Hauptgrund, warum ich jetzt noch einmal heraus­gekommen bin, Herr Polaschek: Es war echt polemisch, ausweichend; unsere Fragen wurden weder sachlich noch fachlich beantwortet – nicht
irgendeine.

Ich lese jetzt alles noch einmal vor, das müssen Sie jetzt über sich ergehen las­sen; und ich sage auch dazu, was Sie dazu gesagt haben, denn der Öster­reicher soll wissen, wie Sie als zuständiger Bildungsminister mit Fragen umge­hen, die natürlich jedem Elternteil unter den Nägeln brennen. Er will ja
wissen: Geht es nur in meiner Schule so zu oder gibt es das auch in anderen Schulen? Werden wir von dieser ÖVP, von dieser Regierung allein­gelassen oder gibt es das auch noch in anderen Schulen? Er soll das wissen!

Minister Karner war oft zu Dringlichen von der SPÖ und von uns, den Freiheitlichen, da – aber eines muss ich sagen, Herr Karner: Sie liefern Zahlen, Daten, Fakten. Ihr Kollege liefert null, zero, und das ist echt grenzwertig!
(Beifall bei der FPÖ.)

Dann stellt sich der Minister hierher:

„Wie hoch ist jeweils der Anteil der Schüler islamischen Glaubensbe­kenntnisses an den Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschu­len [...]?“ – Dazu hat der Minister keine Zahlen; wird nicht erhoben, weil
kein Gesetz.


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„Wie viele Fälle von Konflikten in Bezug auf islamische Schüler, die
ihre Gebetsstunden einhalten wollen, sind Ihnen bekannt?“ – Dazu gibt es keine Zahlen; wird „nicht erhoben“, denn dazu gibt es kein Gesetz.

„Ist Ihnen bekannt, ob es Fälle gibt, wo es durch die Einhaltung mehrerer islamischer Gebetsstunden zu einem Versäumen von Unterrichtsstoff gekom­men ist?“ – Das ist ihm nicht bekannt; dazu gibt es keine Zahlen, weil
kein Gesetz dazu.

„Ist ein Anstieg dieser Fälle über die letzten Jahrzehnte zu beobachten?“ – Das ist ihm nicht bekannt; es werden keine Zahlen erhoben, weil keine gesetz­liche Grundlage.

„Sind Ihnen Fälle bekannt, bei welchen eine weibliche Lehrkraft aufgrund eines religiös motivierten Konflikts physische“ und psychische „Verletzungen
erlitten hat?“ – Das ist dem Herrn Minister nicht bekannt; wird „nicht erhoben“, weil es keine gesetzliche Basis gibt.

Jetzt frage ich mich, Herr Minister: Wenn Sie sehen, dass es mehr und
mehr Probleme in diese Richtung gibt, mehr und mehr Probleme, zu denen wir jetzt die Fragen gestellt haben, dann setzen Sie sich als Verantwortlicher,
als jener, der zur ÖVP-Partei gehört, die in Regierungsverantwortung ist, hierher, stellen sich hin und sagen, es gebe keine gesetzliche Grundlage.

Jetzt frage ich Sie: Wer ist zuständig, Gesetze zu machen? – Ihre Abgeordneten, wir hier herinnen!

Wenn Sie sagen: Mir wäre das ein Anliegen, mir ist das wichtig, bitte macht ein Gesetz dazu, denn ich will diese Daten haben, ich will wissen, wie viele muslimische Schüler Probleme machen (Bundesrat Himmer: Das geht sich halt bis 16 Uhr nicht aus!), wie viele Lehrerinnen tätliche Angriffe erleiden, ich will
diese Zahlen, Daten, Fakten haben!, dann gehen Sie doch hin zu Ihren Parteikol­legen und sagen Sie: Jetzt schafft mir ein Gesetz, denn ich will aufklären,


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wie es in Österreich läuft, und will dagegen vorgehen! – Ihnen ist das aber wurscht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ihnen ist das egal. Anstatt zu handeln und anstatt etwas zu tun, stellt
er sich dann hierher und sagt, er hat keine Zahlen, er hat keine Daten, weil er
sie nicht erhebt.

So eine grottenschlechte Anfragebeantwortung habe ich mein Leben noch nie erlebt. So abwertend, wie Sie mit der Anfragestellerin umgegangen sind,
Herr Minister, das habe ich hier herinnen auch noch nie erlebt. Es ist hier schon viel diskutiert worden – in der Coronazeit waren Sie nicht da –, hier ist
schon heiß und wirklich gut diskutiert worden, aber so von der Regierungsbank eine Kollegin, die eine Anfrage an Sie stellt, herunterzumachen und abzu­kanzeln, das hat sich keine Frau hier herinnen verdient. Das ist auch einmal ganz offen und ehrlich zu sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund, Herr Minister, kriegen Sie jetzt noch einmal die Chance.
Jetzt kriegen Sie sogar einen zeitlichen Vorsprung: Ich gebe es Ihnen
gleich mit, das ist eine Anfrage von mir (Bundesminister Polaschek ein Schriftstück reichend), ich hoffe, Sie nehmen sie an. (Bundesminister Polaschek: Nein!) –
Sie nehmen keine Anfrage eines Bundesrates an?! (Bundesminister Polaschek: Natürlich, über den normalen Weg!) – Ja dann; bitte, sie wird eingebracht,
aber ich gebe Ihnen (Bundesminister Polaschek erneut das Schriftstück reichend) einen Vorsprung. (Bundesminister Polaschek: Bringen Sie es ein!) – Gut.
Na unglaublich, so ein abgehobener Typ, das ist doch nicht möglich! Unglaublich, wie Sie hier herinnen agieren. Nimmt keine Anfrage eines Bundesrates an, obwohl er dann einen Informationsvorsprung hätte! Aber gut, wir wissen es, Sie sind gerne hinter den Informationen unterwegs, das haben Sie eh schon
oft bewiesen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Weiter geht es. Dann stellt er sich her, und das, was er beantwortet hat, hat er dann auch noch falsch beantwortet. Ich habe das jetzt erhoben, über 26 Umwege. Sie behaupten doch in aller Öffentlichkeit hier von der Regierungs­bank aus, es gab keine Erhöhungen bei den Suspendierungen. Jetzt muss


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ich aus Zeitungen rauslesen, weil ich ja von Ihnen keine Antwort kriege: Natür­lich gab es bei den Suspendierungen von Schülern einen Anstieg, im Ver­gleichszeitraum 2016/17 mit 201 Suspendierungen auf 814 Suspen­dierungen 2022/23. – Und das ist für Sie kein signifikanter Anstieg?! Na, da wundert mich nicht mehr, warum wir im Bildungsbereich da sind,
wo wir sind – mit so einem Minister an vorderster Front. (Beifall bei der FPÖ.)

Heute ist auch hier herinnen davon geredet worden – es ist von mehre­ren bemüht worden –: Das Christliche, das Soziale, das christlich-sozial geprägte Heimatland und Abendland sollen wir schützen, sollen wir als Wert sehen,
sollen wir nicht mit Füßen treten!, und dann – das muss ich hier herinnen jetzt sagen – wird von den Grünen hereingeschrien: Das hat es noch nie
gegeben, dass irgendwelche kirchlichen Geschichten in den Schulen abgesagt worden sind!, das wäre quasi fälschlicherweise von der FPÖ behauptet
worden.

Also bitte schön, nur als Erklärung: In Zell am Ziller im Zillertal – ein christlich-konservatives Tal mit viel Tourismus – haben wir eine Direktorin –
oder Schulleiterin, wie man das jetzt sagt –, die vor Kurzem den ganz üblichen Gottesdienst am Ende eines Schuljahres abgesagt hat. (Bundesrat Schreu­der: Er hat den Karfreitag abgesagt!) Mit welchem Grund? Mit welchem Grund hat sie den abgeschafft? – Es wäre nicht mehr zeitgemäß.

Jetzt frage ich mich (Bundesrat Schreuder: Er hat es am Karfreitag abge­schafft!) – ganz kurz, ich repliziere gleich auf den Karfreitag (Bundesrat Schreuder: Ja, ja!); keine Sorge, ich habe es beim ersten Mal schon gehört –, mit wel­chem Grund diese Dame den Kirchgang am Ende eines Schuljahres absagt hat: Es ist nicht mehr zeitgemäß. – Nein, so hat sie gesagt: Das ist aus der
Zeit gefallen.

Jetzt frage ich die gute Dame von hier aus – absichtlich von hier aus –: Ist es jetzt auch aus der Zeit gefallen, dass die gute Dame dann Weihnachts­ferien macht? Ist es dann aus der Zeit gefallen, dass diese gute Dame Pfingstfe­rien macht? – Ich erwarte mir schon, wenn es aus der Zeit gefallen ist,


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in die Kirche zu gehen, dass sie das durchzieht, dass sie zu Weihnachten in der Schule sitzt und Vorbereitungen macht, zu Pfingsten in der Schule sitzt (Zwischenruf bei der SPÖ) und Vorbereitungen macht und auch an den Fensterta­gen, die sie aufgrund der kirchlichen Feiertage hat (Ruf bei der FPÖ: Und
zu Ostern!),
in der Schule sitzt (Zwischenrufe bei der FPÖ) und hoffentlich dann auch zu Ostern in der Schule sitzt. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

Also, liebe Direktorin der Schule in Zell am Ziller, ich werde mir das zu Weih­nachten anschauen, ob bei Ihnen im Büro das Licht brennt. (Heiterkeit
des Bundesrates Spanring.)
Hoffentlich sind Sie so strikt mit sich selbst, wenn Sie kirchliche Feiertage und Kirchgänge in einer christlich-abendländisch
geprägten Heimat absagen wollen, weil nicht mehr zeitgemäß.

Es gibt aber natürlich in der ÖVP viel mehr solche wie diese Schulleiterin in Zell am Ziller. Es gibt hier herinnen auch einen Lehrer von der ÖVP, der zu
mir oder zu uns gesagt hat, wir sollen ihn Professor nennen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich nenne ihn jetzt Herrn Professor Ruf, weil es ja auch verliehene Professorentitel gibt – ein solcher wird es wahrscheinlich dann werden. Herr Professor Ruf war ja einmal Lehrer in einem christlichen Europagym­nasium, und da wollte er die Kreuze abnehmen. Da hat man gesagt (Zwischenruf bei der SPÖ), als Begründung (Bundesrat Ruf: Ach so ein Blödsinn! – Bundes­rätin Eder: Was hat er?) – zuhören! –: Wie kommt ein Flüchtling dazu, dass er ei­nen ausgemergelten Körper auf einem Foltergerät anschauen
muss? (Bundesrat Ruf: Lüge! Das ist eine Lüge! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Ruf, dieses Zeichen ist das Zeichen des christlichen Abendlandes,
und wer so etwas abschaffen will, ist wirklich nicht mit uns, in keinster Weise mit unserem christlichen Abendland vereinbar. Wir stehen hinter dem Kreuz (Zwischenrufe bei der ÖVP) und werden uns immer gegen solche Leute wie Sie verwahren, die das Kreuz in Schulen abmontieren wollen – sicherlich
nicht! (Beifall bei der FPÖ.)


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Es gibt so, so viele Lehrer in diesem wunderschönen Land Österreich, die so fleißig, die mit so einer Hingabe trotz – trotz! – dieser Politik, dieser
desaströsen Schulpolitik arbeiten (Zwischenruf bei der FPÖ), und denen wünsche ich alles Gute, denen wünsche ich erholsame Sommerferien, denen wün­sche ich auch erholsame Weihnachten. Es gibt auch noch Lehrer, die sehr wohl das christliche Abendland hochhalten.

Leider Gottes haben wir hier herinnen drei Negativbeispiele, was Lehrer
betrifft, einmal in der ÖVP, einmal bei den Grünen und einmal bei den Sozialisten (Bundesrätin Hahn: Ich fühle mich nicht angesprochen!), aber draußen gibt es
Gott sei Dank ganz viele ordentliche und fleißige Lehrer, die mit vollem Herzblut ihren Job für unsere Kinder machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.48


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bernhard Ruf. Ich erteile ihm das Wort.


17.48.13

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Das ist die Höhe
und die dreisteste Unterstellung, die ich je gehört habe, Herr Kollege Steiner. (Bundesrat Spanring: Das ist eine Ruf-Schädigung! – Heiterkeit bei der
FPÖ.)
 – Wunderbar. (Heiterkeit des Redners. – Bundesrat Spanring:
Danke für den Zwischenruf!) – Ja, bitte, gerne. (Bundesrat Spanring: Ich hab noch mehr so Wortwitze auf Vorrat!)

Mir das zu unterstellen! Also ich bin sehr katholisch und ich bin für das Kreuz in allen Klassen. Das wird mir auch jeder bestätigen. Diese Verleumdung, die
hier von diesem Pult aus von Ihnen, Herr Steiner, passiert, lasse ich mir wirklich nicht gefallen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
 – Nein, das ist richtig. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)

Ich sage es Ihnen noch einmal – mein Stammbuchspruch –: Es gibt Leute, die ha­ben das Herz am rechten Fleck, und dann gibt es Leute wie Sie, die haben


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das Herz im rechten Eck, und da ist die Menschlichkeit im Eck. Wie
Sie da agieren, das ist untermenschlich, also das ist wirklich tiefstes Niveau (Beifall bei der ÖVP), das ist wirklich - - (Bundesrat Spanring: Uh, Uh! „Untermenschlich“?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das ist ein Stilmittel, ein Neologismus. (Ruf bei der FPÖ: Ja, ja!)

Das ist wirklich tiefstes Niveau. Ich verwahre mich gegen diesen Vorwurf,
Sie können alle meine Schülerinnen und Schüler fragen. Ich bin da ein Vorzeige­christ (Bundesrat Tiefnig: Er macht das Kreuz sogar beim Mittagessen!) und
habe mit denen sogar viel gebetet. Es würde Ihnen - - (Bundesrat
Tiefnig: Er macht das Kreuz sogar beim Mittagessen, das habe ich heute gesehen! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
 – Und, Herr Steiner, gehen Sie einmal beich­ten! (Beifall bei der ÖVP.)

17.49


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen vor: Andreas Arthur Spanring hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


17.50.10

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Ja, Herr
Kollege Ruf, das war jetzt natürlich eine aufgelegte Geschichte. Sie können ruhig den Vogel deuten, Sie können den Scheibenwischer zeigen, wie Sie das
auch vorhin gemacht haben. Machen Sie ruhig weiter. Was aber nicht geht, ist, dass Sie sich hier ans Pult stellen und von „untermenschlich“ reden.
Wissen Sie, da kommt sonst immer die große – oh! – Nazikeule. Wissen Sie, wen man als Untermenschen bezeichnet hat? – Denken Sie einmal darüber
nach, Herr Professor Ruf! (Bundesrat Ruf: Ich habe nicht Untermensch gesagt!) – Das ist einmal das Erste.

Das Zweite, weil Sie vorhin lustig waren und geglaubt haben oder
gesagt haben, Rechtschreibfehler waren drinnen: Ja, dann muss man aber überall genau sein. Sie haben sich hier ans Pult gestellt und gesagt, Herr Kollege


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Steiner würde Sie verleumden. Verleumden ist, wenn er Sie einer
gerichtlich strafbaren Handlung bezichtigt, die Sie einer strafjustiziellen Verfol­gung aussetzt. Das war aber eindeutig nicht der Fall, sondern er hat ein­fach gesagt, wie es bei Ihnen an der Schule zugegangen ist. Damit müssen Sie leben. Daher: Wenn Sie genau sind, Herr Professor Ruf, dann seien Sie
es überall! Und wieder einmal der erhobene Zeigefinger Ihres Oberlehrertums! (Beifall bei der FPÖ.)

17.51


Präsident Mag. Franz Ebner: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile das Wort.


17.51.30

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Also die künstliche Aufregung des Kollegen Ruf finde ich nicht ganz in Ordnung. Er teilt aber aus und spricht
uns gegenüber von Untermenschen. Ich kann zu einem Lateinprofessor nur sa­gen: Quod licet Iovi, non licet bovi. – Was dem Jupiter erlaubt ist, ist
dem Ochsen noch lange nicht erlaubt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schu­mann: Quod erat demonstrandum!)

17.52


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

17.52.11*****


Präsident Mag. Franz Ebner: Bevor wir wieder in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich noch bekannt geben, dass ich unter Tagesordnungspunkt 1 Bundesrat Steiner für die Verwendung des Begriffs „faschistisch“
einen Ordnungsruf erteilt habe.


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Es hat dann einen Zwischenruf von Bundesrat Adi Gross gegeben, den ich nicht verstanden habe. Daher habe ich mir das Stenographische Protokoll vorle­gen lassen, und da drinnen heißt es, dass der Bundesrat Gross im Zwischenruf sagt: „Faschistisch seid ihr, wenn schon!“ Auch für diese Verwendung
des Begriffs erteile ich einen Ordnungsruf.

*****

17.52.22Fortsetzung der Tagesordnung


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir setzen die Verhandlung über Tagesordnungs­punkt 9 betreffend Grundversorgungsänderungsvereinbarung fort.

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen vor.

Es liegt noch eine tatsächliche Berichtigung der Bundesrätin Hauschildt-Busch­berger vor, und dann folgt eine Wortmeldung.


17.53.39

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich):
Herr Präsident! Kollege Spanring hat behauptet, dass ich zu Tages­ordnungspunkt 9 gesagt habe, dass Kinderflüchtlinge einen Tagsatz von 130 Euro erhalten würden.

Ich berichtige tatsächlich, ich habe gesagt: Für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden in Einrichtungen
im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe – jetzt füge ich an: gemäß Art. 7 Abs. 2 – gibt es einen neuen Tagsatz von 130 Euro. (Beifall bei den Grünen.)

17.54


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile ihm das Wort.



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17.54.21

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Präsident! Zur tatsächli­chen Berichtigung: Das hat nicht gepasst, denn Kollege Spanring hat ja nicht behauptet, dass es um die Flüchtlinge geht, sondern er hat gesagt, dass
Sie gesagt haben, das österreichische Kind bekommt 220 Euro. Dann hat er Ihnen vorgerechnet, wie viel das wäre. Also sinnerfassend zuhören,
dann brauchen wir nicht tatsächlich zu berichtigen! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber deswegen bin ich jetzt nicht herausgegangen, sondern wir reden über die Unterbringung von Asylwerbern und darüber, wie wir damit umgehen,
über junge Asylwerber, und da kommt mir zufälligerweise ein Leserbrief unter. (Bundesrat Gfrerer: Die Debatte ist geschlossen!) – Mein Gott! Kollege
Gfrerer, ich gebe dir jetzt einmal einen guten Tipp. Du sitzt ja viel (auf das Prä­sidium zeigend) da hinten oben. Nimm dir die Geschäftsordnung zur
Hand und lies einmal da drinnen! Du machst immer Zwischenrufe zur Geschäfts­ordnung, kennst sie aber nicht. Du bist seit 2018 oder so etwa, glaube
ich, in diesem Hohen Haus – jetzt wird es dann peinlich! Also wenn du die Ge­schäftsordnung nicht kennst, lass es bitte! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die Debatte geschlossen wäre, würde ich erstens nicht hier herausgehen und reden können, denn dann hätte mich der Präsident nicht aufgerufen.
Wenn die Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 geschlossen wäre, würden wir jetzt wahrscheinlich in einer Abstimmung sein. Also, Herr Kollege Gfrerer,
lern erst einmal die Geschäftsordnung und sei dann wieder gscheit! (Beifall bei der FPÖ.) – Es ist ein Wahnsinn. Der ist echt ein Wahnsinn, so ein witzi­ger Kerl, richtig witzig, der Kerl.

Auf jeden Fall kommt für mich bei der ganzen Diskussion immer wieder durch: Man muss jeden Flüchtling mit Samthandschuhen anfassen, beim Öster­reicher hingegen ist es wurscht. Beim Flüchtling spricht man sofort
von Menschenrechten, von Kinderrechten, von Jugendrechten, beim Öster­reicher ist es wurscht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Hört kurz zu! Das
bringt – das ist keine Interpretation – ein Leserbrief ganz gut auf den Punkt, und


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den will ich euch natürlich nicht vorenthalten, denn ihr habt ihn wahr­scheinlich gar nicht gelesen, denn wenn ihr lest: „Unterbringung junger Asyl­werber“, dann blattelt ihr wahrscheinlich weiter. Wir lesen uns das auf­merksam durch.

Ich zitiere aus diesem Leserbrief: „Man sollte stillgelegte Kasernen für unbeglei­tete Jugendliche öffnen. Dort sollen sie in Zimmern mit 5 Stockbetten zusammenleben – wie im Wehrdienst. Sie müssen für die Sauberkeit nicht nur im eigenen Zimmer, sondern im ganzen Trakt selbst sorgen – wie im Wehr­dienst. Für die Reinigung der Bäder und WCs ist immer jemand anderer einge­teilt – wie im Wehrdienst. Sie bekommen Kleidung, Unterwäsche usw.,
diese kann man in der Kleiderkammer tauschen – wie im Wehrdienst. Es wird um 6 Uhr geweckt, jeder macht sein Bett, und ein oder zwei Mann holen das Frühstück aus der Küche, bei jedem Wetter – wie im Wehrdienst. Das Mittages­sen wird gemeinsam in der Kantine eingenommen, einige haben danach Küchendienst, waschen ab, reinigen Tische usw. – wie im Wehrdienst. Dann werden im Lehrsaal Deutsch und unsere Gesetze gelehrt, das ist natür­lich Pflicht. Nach zwei Monaten besuchen sie verschiedene Lehrwerkstätten und müssen sich für einen Beruf entscheiden. Und wenn jemand der sogenann­ten Gutmenschen“ – es gibt ja sehr viele da herinnen, von links bis in
die Mitte hin zur ÖVP; das habe ich jetzt hinzugefügt, das ist kein Zitat – „jetzt aufschreit und meint, das ist menschenunwürdig, dann sollen sie sich bei
allen Rekruten informieren, die das 6 bis 9 Monate durchmachen
müssen.“ (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, das trifft eure Politik und euer Versagen, eure Samthandschuhe bei den Ausländern und eure groben Handschuhe bei den Österreichern und Einheimischen ganz gut. (Bundesrätin Miesenberger: Das ist deine Interpretation!) Und wenn dann die Kollegin vom Bauernbund aus Oberösterreich raus­schreit, das sei meine Interpretation, so habe ich, glaube ich, mittlerweile gezeigt: Das ist nicht meine Interpretation, sondern das ist euer völlig falsches Verständnis von Integration, von Flüchtlingspolitik, von Migrationspolitik. Uns


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bleibt nur eines – und das ist der Schlüssel zum Glück –: Remigration und Volks­kanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ.)

17.59


17.59.27

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

18.00.0110. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (4132/A und 2639 d.B.
sowie 11597/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatter ist mir Herr Bundesrat Markus Stotter genannt worden. – Ich bitte um den Bericht.


18.00.26

Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:


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Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der
Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Vizepräsident Dominik Reisinger. Ich erteile das Wort.


18.01.00

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Was wir jetzt
hier debattieren, hören und erleben, gab es im Wesentlichen schon einmal, und zwar im Jahr 2019. Damals hat der Verfassungsgerichtshof unserer Klage
recht gegeben und das Gesetz von ÖVP und FPÖ zur Datenerfassung
und Datenspeicherung aufgehoben, mit der sinngemäßen Begründung, dass die Ermächtigungen zu weitgehend beziehungsweise zu überschießend seien.

Jetzt, fünf Jahre später, versuchen ÖVP und Grüne erneut, die Tür zu
einer anlasslosen Massenüberwachung aufzumachen. Geplant sind mit dieser Novelle anlasslose Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen, das
Scannen von Fahrzeugen und Kennzeichentafeln und ein gemeinsamer Zugriff auf alle Polizeidaten durch sämtliche Sicherheitsbehörden.

Summa summarum geht es also um sehr weitreichende Befugnisse für die Polizei, die schon dem Grunde nach genau überlegt, rechtlich richtig eingeordnet und mit hoher Sensibilität bewertet werden müssen. Die Grenzlinie zwi­schen den notwendigen Befugnissen zur Terrorismus- und Verbrechensbekämp­fung und einer überzogenen Massenüberwachung und somit einer Gefähr­dung von Grundrechten ist aus unserer Sicht, aus Sicht der SPÖ mit
dieser Novelle überschritten. (Beifall bei der SPÖ.)


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Darüber hinaus fehlen uns auch prägnante und präzise Definitionen im Gesetz. Was sind bitte zum Beispiel: besonders gefahrengeneigte Einrichtungen? –
Das kann alles und nichts sein.

Diese hochsensible Materie bräuchte also einen umfassenden und sorgfältigen Begutachtungsprozess, Sie aber bringen diesen Gesetzentwurf wieder
einmal über einen Initiativantrag ins Parlament ein. Dass die Grünen da mitspie­len, ist eher verwunderlich. Es ist wenig überraschend, dass selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes diese Gesetzesnovelle auf mehreren Seiten regelrecht vernichtet. Dieser Gesetzentwurf gleicht einer
Nacht-und-Nebel-Aktion und ist legistisch wieder einmal schlecht gemacht.

Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
werden diesem Gesetz aus Überzeugung und aufgrund rechtlicher Bedenken nicht zustimmen. Anlasslose Massenüberwachung auf Kosten von
Grundrechten wird es mit der SPÖ nicht geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Matthias Zauner. Ich
erteile das Wort.


18.04.13

Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes mit drei ganz wesentlichen Änderungen. Die erste betrifft den Einsatz von Kenn­zeichenerkennungsgeräten, die zweite eine Änderung der Durchsuchungsanord­nung und die dritte eine digitale Akteneinsicht bei den Landespolizeidirek­tionen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Verteidigerinnen und Verteidiger in Strafsachen.


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Der erste Bereich, der Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten, ist
jener Teil, auf den Herr Vizepräsident Reisinger gerade eingegangen ist. Der Ver­fassungsgerichtshof hat diese Bestimmung gekippt, deshalb ist es notwen­dig geworden, eine neue Bestimmung zu erlassen. Worum geht es? – Polizistinnen und Polizisten sollen die Möglichkeit haben, Kennzeichen digital zu erfassen, um zu überprüfen, ob zum Beispiel ein Auto eine Gefährdung
darstellt, sei es, weil es Anlassfälle gibt, sei es, weil es gestohlen wurde, et cetera, et cetera.

Wesentlich ist – und das ist die Änderung im Vergleich zu früher –, dass
keine Fotos von Lenkerinnen und Lenkern angefertigt werden und dass diese Daten nicht gespeichert werden. Daher wird diese Bestimmung verfas­sungsrechtlich halten. Wesentlich ist, dass rasch festgestellt werden kann, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist. Dabei geht es um Schlepper­bekämpfung, um die Ermittlungen im Zusammenhang mit gewerbsmäßigen Ver­mögensdelikten und um Terrorismusbekämpfung. Worum es nicht geht –
und das habe ich gerade ausgeführt –, ist eine, wie Sie es bezeichnen, anlasslose Massenüberwachung und eine Einschränkung der Grundrechte. Herr Vizepräsident, dagegen verwehren wir uns auf das Allerschärfste. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Der zweite Bereich betrifft die digitale Akteneinsicht bei den Landespoli­zeidirektionen. Da geht es um eine Vereinfachung in der Verwaltung und um die Sicherstellung einer sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden. Ich gehe doch davon aus, dass man dieser Maßnahme im digitalen Zeit­alter zustimmen kann.

Im dritten Bereich – und da ist schon verwunderlich, ähnlich wie beim ersten Punkt, der Kennzeichenerkennung, dass das in Wahrheit ein Beschluss
ist, der nur von den Regierungsparteien mitgetragen wird – geht es darum, Men-


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schen beim Zutritt zu Großereignissen wie Fußballmatches nach gefährli­chen Gegenständen zu durchsuchen. Diese Möglichkeit besteht
schon jetzt.

Nun soll diese Maßnahme aber auch bei besonderen Lagen, sprich bei Terror­drohungen zum Beispiel auf Sehenswürdigkeiten, ermöglicht werden: Polizistinnen und Polizisten sollen in dem Fall – bei begründeten Gefährdungsla­gen, wir haben das im Ausschuss diskutiert – auf Basis einer Anordnung
der zuständigen Sicherheitsbehörde – auch da sind wir also weit
weg von Massenüberwachung, auch da sind wir weit weg von der Einschränkung der Grundrechte –, in besonderen Lagen die notwendigen Mittel in die
Hand kriegen, um solche Durchsuchungen durchführen zu können. Auch das ist richtig und wichtig in Zeiten wie diesen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt: Mit dieser Novelle sorgen wir dafür, moderne Kommunika­tionsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wir geben den Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit, Terrorismus, Extremismus und Straftaten noch
besser zu bekämpfen und vor allem, gerade was den dritten Punkt
anlangt, diesen auch vorzubeugen.

Ich sage es zum Abschluss noch einmal: Ich finde es schon sehr bedenklich, dass diesem Gesetzentwurf, der der Polizei mehr Möglichkeiten gibt, die wichtig
für die Sicherheit im Land sind, nur die beiden Regierungsparteien
zustimmen. Dass die Freiheitlichen nicht zustimmen, ist bei all den Sonntagsre­den, die sie sonst trommeln, bei denen es um Sicherheitspolitik geht,
besonders befremdlich. Die Freiheitlichen agieren da als sicherheitspolitische Geisterfahrer. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.) Dass die Sozialdemokratie dagegen ist, wundert bei sämtlichen Showaktionen der Sozial­demokratie in Sicherheitsfragen, wie wir das zum Beispiel in der letzten Bundesratssitzung erlebt haben, nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Bundes­rätin Schumann: Der Verfassungsdienst macht auch Showpolitik? – Zwischenruf des Bundesrates Reisinger.)


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Wir stimmen jedenfalls aus Überzeugung zu. Ich darf unserem Bundes­kanzler Karl Nehammer und unserem Innenminister Gerhard Karner, die dafür sorgen, dass wir der sicherheitspolitische Sicherheitsgarant dieser
Republik sind, ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie Bravo­ruf des Bundesrates Himmer.)

18.09


Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr
Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses.


18.09.19

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Damen und Herren
hier im Saal und vor den Bildschirmen! Das Sicherheitspolizeigesetz wurde ge­schaffen, um das rechtsstaatliche Handeln der Polizei zu regeln. Kollege
Zauner und meine anderen Vorredner haben das bereits sehr gut erläutert: Die Polizei darf nicht nur eingreifen, wenn bereits eine Rechtsverletzung
geschehen ist und ihr Handeln der Aufklärung dient, sondern auch, wenn ein gefährlicher Angriff wahrscheinlich ist. Es ist dringend notwendig, der
Polizei die notwendigen Instrumente zu geben, damit sie für die Verbrechensbe­kämpfung bis hin zur Abwehr von Terrorismus gerüstet ist.

Gleichzeitig braucht es aber auch Sensibilität – Kollege Reisinger hat das angesprochen –, denn es darf nicht zu einer überschießenden Überwachung und Einschränkung der Grundrechte kommen. Eine solche haben wir alle in der Coronazeit miterlebt, als Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen
getreten wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters darf eine Sicherheitsbehörde bei einer Großveranstaltung Personen auf gefährliche Gegenstände durchsuchen, sie sorgt damit für mehr Sicherheit.
Eine solche Durchsuchungsanordnung der Behörde ist natürlich auch
eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, ein Persönlichkeitseingriff. Daher müssen die Gründe, dass man das machen darf, ganz besonders geregelt


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sein. Genau da aber schwächelt dieses Bundesgesetz, die Formulierungen sind vage. Das sagen nicht nur wir, das sagen auch die Herren und Damen
vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.

Es ist nicht klar, was eine Großveranstaltung ist. Hängt das von der Größe des Veranstaltungsareals oder von der erwarteten Menge von Besuchern ab? Unpräzise ist auch die Formulierung über den Ort der Durchsuchungsanordnung und auch die Formulierung (Bundesrat Zauner: Es geht um Sicherheit, nicht
um Formulierungen!)
, dass eine Durchsuchungsanordnung nicht erlassen werden darf, wenn es voraussichtlich bloß zu einzelnen – bloß zu einzelnen! – Gewalttätigkeiten kommen werde.

Der Verfassungsdienst sagt zum Beispiel auch: Bei einer einzelnen Bombendro­hung am Flughafen wäre demnach eine Durchsuchungsanordnung schwer durchsetzbar. – Es ist für mich unvorstellbar, dass das überhaupt so
möglich ist. – Oder: Denken wir an den bekannten Reumannplatz. (Bundesrätin Schumann: Der war sein Leben lang noch nicht am Reumannplatz! – Ruf bei
der SPÖ: Im Eissalon Tichy! – Bundesrätin Schumann: Nicht einmal dort!)
Dort kam es immer wieder zu einzelnen Gewalttätigkeiten – und das wäre zu
wenig. Das heißt, da könnte man eine Durchsuchung nicht anordnen – und das angesichts dessen, was in den letzten Tagen in Wien passiert ist: dass
sich Syrer, Afghanen, Tschetschenen und Türken gewalttätige Massenschlägereien geliefert haben. (Bundesrätin Schumann: Da ist der nächste Wien-Experte unterwegs!) – Tatsache ist: Wir haben ein massives Sicherheitsproblem durch die nicht vorhandene Integration in unserem Land – und dafür ist die Regierung verantwortlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Wollen wir das wirklich? Wollen Sie das? – Wir wollen das nicht. Daher brauchen wir einen klaren und effektiven Rechtsrahmen, damit Justiz und Polizei effizient arbeiten und entschlossen gegen die Kriminalität vorgehen können. (Zwischenruf des Bundesrates Zauner.)


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Die Politik und wir müssen hinter den Amtshandlungen der Polizisten stehen, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir hinter der Polizei stehen. (Bundesrat Zauner:
Dann stimmt zu!)
Die Polizisten brauchen weiter dringend attraktive Arbeitsbedingungen – einschließlich fairer Bezahlung, angemessener Arbeitszei­ten und psychologischer Unterstützung –, damit die Motivation und Leistungsfähigkeit der Polizisten erhalten bleibt und der Beruf attraktiviert wird. (Bundesrätin Schumann: Das war unsere Dringliche! Eins zu eins abgeschrieben!)

Daher sage ich Danke an alle Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag
für unsere Sicherheit ihr Leben riskieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Österreicher, Sie haben ein Recht auf Sicherheit, und nur eine starke FPÖ kann es schaffen (Zwischenruf des Bundesrates Zauner), aus der Sack­gasse herauszukommen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Und deswegen helft ihr bei diesem Gesetz nicht mit, gell?)

18.13


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.

Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Karner zu einer Stellungnahme
zu Wort gemeldet. Ich erteile das Wort.


18.13.34

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Präsident! Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Auch von mir einige Sätze zu dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, wobei ich einfach
noch einmal darum werbe, dass es eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetz gibt.

Wie ist denn dieses Gesetz entstanden? – Das ist nicht entstanden, weil
sich irgendein Politiker, ein Minister im stillen Kämmerlein etwas überlegt hat und gesagt hat: So, da müssen wir jetzt herumschrauben, da müssen wir
etwas neu regeln!, nein, das ist entstanden, weil auf der einen Seite der Verfas-


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sungsgerichtshof etwas aufgehoben hat, wodurch letztendlich eine Neu­regelung notwendig wurde, und weil auf der anderen Seite erfahrene Polizistin­nen und Polizisten gesagt haben: Es wäre gut, zusätzliche Möglichkeiten
zu bekommen, damit wir das tun können, wofür wir Verantwortung tragen, näm­lich für die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu sorgen. Daher
ist es einfach notwendig, dass man solche Regelungen – wie eben ein Sicher­heitspolizeigesetz – auch regelmäßig weiterentwickelt. Das wollen wir
und das tun wir mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz.

Der erste Punkt: Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten – Bundesrat Zau­ner hat das schon relativ gut skizziert. Das war, wie gesagt, jene Passage,
die vom VfGH aufgehoben wurde, es geht hier aber um etwas, das gerade bei der Bekämpfung der internationalen, der grenzüberschreitenden Krimi­nalität essenziell ist, damit bei einer Fahndung die Kennzeichen entsprechend ausgeschrieben und gelesen werden können und rasch reagiert werden
kann.

Entscheidend dabei – und das ist der entsprechende Punkt –: Herr Bundesrat (in Richtung Bundesrat Reisinger), warum sollten wir anlasslose Massenüber­wachung machen? Aus welchem Grund? Davon haben wir ja überhaupt nichts, Entschuldigung! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger und Schreuder. – Rufe bei der SPÖ: Wehret den Anfängen! Wehret den Anfängen!) Ich bitte da wirklich, dass man der Polizei so etwas nicht
unterstellt (Bundesrat Reisinger: ... der Politik! – Bundesrätin Schumann: Der Politik, genau!), sondern dass man ihr einfach die Möglichkeiten gibt, ordentlich
zu arbeiten. Es ist ja auch schon gesagt worden: Es wird sogar besser geregelt, es werden keine Fotos mehr von den Autolenkern gemacht, es gibt keine Speicherung mehr. Das heißt, das ist ja eine Qualitätssteigerung des Ganzen. Es ist eine bessere rechtliche Absicherung für die Bevölkerung und bringt ein
Mehr an Sicherheit.

Das Zweite – auch das wurde skizziert –: Es geht um den elektronischen Rechts­verkehr. Ich glaube, das ist einfach ein schnelleres, bürgernahes Service,


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bei dem man moderne, zeitgemäße Methoden anwendet und diese auch sicher macht. Auch das halte ich für notwendig, auch das ist letztendlich ein
gewaltiger Sprung in der Datensicherheit und in der Datenübermittlung und macht manches einfacher – die Akteneinsicht auf digitalem Weg wird
dadurch auch erleichtert.

Die besondere Durchsuchungsanordnung wurde auch bereits skizziert, und ich möchte noch einmal dafür werben, sich damit auseinanderzusetzen.
Dass das keine einfache Regelung ist, ist mir völlig klar, das ist mir völlig bewusst. Wenn es einfach wäre, dann würde es uns – wie man so schön sagt –
nicht brauchen, aber da muss man eben schauen, wie man eine Weiterent­wicklung machen kann. Wenn wir sehen, dass sich die Durchsuchungsanordnung beispielsweise bei Fußballstadien bewährt hat, und wenn es beispiels­weise – wie zuletzt knapp vor Weihnachten, es wurde darüber berichtet, und wir haben auch in den Ausschüssen darüber diskutiert – eine Bedrohungslage
rund um den Stephansplatz gibt und dann die Polizei sagt: In so einer Situation wäre es sinnvoll, eine Durchsuchungsanordnung, wie es sie beispielsweise
auf Fußballplätzen schon gibt, zu haben!, dann macht es doch Sinn,
diese Variante so zu regeln, dass die Polizei das auch tun kann – nicht anlasslos, sondern ganz klar dann, wenn eine konkrete Gefährdung gegeben ist.
Diese Abschätzung ist nie eine einfache Entscheidung.

Für die Sicherheit der Menschen da zu sein – egal ob als Polizistin, als Polizist auf der Polizeiinspektion, als Expertin oder als Experte beim LSE, beim Landes­amt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, oder bei der DSN –,
ist auf keiner Ebene einfach, da sind immer schwierige Entscheidungen zu treffen, aber: Wir müssen – und das ist auch unsere Aufgabe – unserer Polizei, diesen Menschen, die das für uns tun, die, wie Sie zu Recht gesagt haben, tagtäglich den Kopf für unsere Sicherheit hinhalten, auch die Möglichkeit geben, das zu tun. – Das ist das, was wir tun müssen.


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Ja, das ist immer eine Weiterentwicklung, das ist natürlich immer –
völlig klar! – eine Interessenabwägung. Ich glaube aber – das ist mit dieser No­velle zum Sicherheitspolizeigesetz gelungen –, es ist ein ordentlicher, vernünftiger Schritt nach vorne, mit dem wir der Polizei nach klaren grundrecht­lichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eine zusätzliche vernünftige Möglichkeit geben, das tun zu können, was sie tun will, nämlich für die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu sorgen. Vielen herzlichen Dank dafür!
(Beifall bei der ÖVP.)

18.19


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile es ihm.


18.19.13

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Weil ja von Herrn Kolle­gen Reisinger ganz bewusst die Frage gestellt wurde, warum die Grünen
da zustimmen, möchte ich schon auch sagen, dass wir uns das auch nicht leicht machen (Bundesminister Karner nickt zustimmend), denn gerade das Abwä­gen von solchen Grundwerten, Freiheitsrechten, Bürgerrechten, Menschenrechten (Bundesrat Spanring: ... Corona!) gegen das Streben nach quasi absoluter Sicherheit – man will ja immer die Garantie für Sicherheit,
dass die Sicherheit gewährleistet wird –, das in eine Balance zu bringen, ist keine triviale Angelegenheit, das ist keine einfache Angelegenheit. Das ist eine Angelegenheit, die man sehr genau überprüfen muss, das muss man ganz genau auf die Waage legen (Bundesrätin Schumann: Das hat er ja gesagt! –
Bundesrat Schennach: Genau das hat er gesagt! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ),
und da kann man absolut nicht – keinesfalls! – politisch leichtfertig agieren.

Jetzt möchte ich schon eines ganz deutlich sagen – und das ist etwas,
das mich auch irritiert –: Wenn dann der Verfassungsdienst mit einer Kritik an die-


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sem Gesetz zitiert wird und man deswegen eine ganz lange Begutachtungs­frist macht und dieses Gesetz auch genau wegen dieser Kritik des Verfassungsdienstes ändert, dann hat man ja genau diese Sachen des Verfas­sungsdienstes berücksichtigt: Es werden keine Daten gesammelt, es
werden keine Menschen fotografiert. Das Einzige, das gemacht wird, ist, dass das Kennzeichen abgeglichen und geschaut wird: Ist es ein gestohlenes
Auto, ja oder nein? Dann kann es weiterverwendet werden oder alle Daten wer­den gelöscht.

Das, das sage ich jetzt schon, wird vor dem Verfassungsgerichtshof
halten. Davon bin ich überzeugt, sonst würde ich jetzt nicht hier stehen. (Bun­desrat Spanring: Gewessler ... Verfassungsdienst ... !) Weil (in Richtung Bun­desrat Reisinger) du die Frage gestellt hast, warum die Grünen zustimmen: Des­wegen, weil das garantiert worden ist, weil die Kritik des Verfassungs­dienstes in dieses Gesetz inkludiert worden ist, deswegen kann
man dem zustimmen.

Folgendes möchte ich zu diesen Taschenkontrollen sagen: Ich habe das gerade selbst erlebt. Es ist nicht sehr schön, dass man bei einer Gay-Pride, bei
der Vienna Pride, zu der man früher einfach hingegangen ist, jetzt durch eine Sicherheitskontrolle gehen muss. Wir alle – wir alle! – würden uns wün­schen, es wäre ein offener Ort und es gäbe gar keine Notwendigkeit für irgend­welche Kontrollen, aber wir wissen, dass es zum Beispiel bei Sportver­anstaltungen so etwas auch gibt, und ich glaube, niemand will es bei den Sport­veranstaltungen mehr abschaffen, niemand will, dass dort einfach keiner
schaut: Ist da in der Tasche eine Puffen drin oder sonst irgend­etwas? – Da schaut man doch nach! Da sind wir doch froh, dass man nachschaut. Dass man bei gewissen Veranstaltungen, bei denen es eine Gefährdung
gibt, der Polizei diese Möglichkeit gibt, in den Taschen nachzuschauen – wenn Menschen in eine Synagoge gehen oder in eine Kirche gehen oder zu
einem 1.-Mai-Aufmarsch gehen –, wenn es ein Bedrohungsszenario gibt, ist richtig.


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Und es ist auch wichtig, dass wir immer, immer, immer wieder –
gerade wenn es um das Sicherheitspolizeigesetz geht –, immer wieder ganz, ganz scharf, nicht leichtfertig und ganz besonders vorsichtig beim Ausgleich
zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und den Grundrechten agieren. Ich glaube, wir haben das da wirklich gut geschafft. – Danke schön. (Beifall
bei Grünen und ÖVP.)

18.22


18.22.46

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

18.23.2511. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (4130/A und 2640 d.B. sowie 11598/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatter ist mir Bundesrat Markus Stotter genannt worden. – Ich bitte um den Bericht.


18.23.47

Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den Bericht des
Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates


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vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errich­tungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden, zur
Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Matthias Zauner. Ich erteile ihm das Wort.


18.24.24

Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir ändern auf Basis des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes das
BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz – BBU steht für Bun­desagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für geflüch­tete Personen in Österreich und BFA steht für Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

Worum geht es? – Die Bundesregierung hat 2019 diese Bundesagentur
für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gegründet – damals ein Mehr­heitsbeschluss der damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. Die Opposition – die damalige Opposition – hat dieses Gesetz zerpflückt, und NGOs sind eben mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof dagegen vorgegan­gen. Nun liegt dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnis vor, und dieses Erkennt­nis bestätigt die Agentur im Prinzip, all die Leistungen, die diese Agentur erbringt. Man kann heute auch sagen, dass die BBU und auch das BFA anerkann­te Institutionen sind. Aus einer Stadt kommend, in der das BFA auch einen


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Sitz hat, das wissend und vor allem auch bei Ausbruch des Kriegs in der Ukraine mit der BBU in Kontakt gewesen seiend kann ich das auch aus persönlicher Erfahrung bestätigen.

Diese BBU wurde also vollinhaltlich bestätigt – bis auf eine Ausnahme, nämlich was die Unabhängigkeit der Rechtsberatung anlangt, und daher wird
das jetzt mit dem heutigen Beschluss im Gesetz konkretisiert und geändert.

Ich darf daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl der
BBU als auch des BFA für ihre tägliche Arbeit danken und darf dazu einladen, dass wir alle dieser Änderung zustimmen, denn dass die Freiheitlichen
dagegen sind, obwohl wir es damals in der Regierung gemeinsam beschlossen haben und wir da nur eine Bestimmung ändern, die der VfGH gekippt
hat, verstehe ich nicht ganz. Daher noch einmal die Einladung auch an die Freiheitlichen, heute zuzustimmen, weil das Grundkonstrukt, das wir gemeinsam erarbeitet haben, bestätigt wurde. Das ist gut, und wir schaffen jetzt den rechtlichen Rahmen auf Basis des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.26


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile
ihr das Wort.


18.26.51

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Herr
Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, korrekt: Der Beschluss ist damals auch ohne die Sozialdemokratie
zustande gekommen. Wir haben damals einiges zu Recht kritisiert, unter anderem eben auch die Rechtsberatung, die wir damals schon kritisiert und wo wir uns große Sorgen gemacht haben, ob das in Zukunft über dieses
Konstrukt, das da entstanden ist, wirklich unabhängig, objektiv und weisungsfrei stattfinden kann.


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Der VfGH hat jetzt bestätigt, dass das nicht der Fall ist, und jetzt soll das
Gesetz insofern dahin gehend repariert werden. Das nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis, und daher wird es dazu auch unsere Zustimmung geben.

Was wir damals auch kritisiert haben, war unter anderem die – ja, wollen wir einmal so sagen – Übermacht, waren die überbordenden Einflussmög­lichkeiten des Innenministers. Auch das wird jetzt entsprechend repariert. (Zwi­schenruf des Bundesrates Steiner.) Jetzt ist auch das Justizministerium entsprechend im Aufsichtsrat vertreten und abgebildet, und es kommen noch zwei unabhängige Experten dazu, die keinem Ressort zugeordnet wer­den dürfen. Das heißt, auch in diesem Kontext wird das Gesetz endlich repariert, und so gesehen – ich habe es damals, 2019, auch schon so formuliert –
wird jetzt endlich dem Rechtsstaat dementsprechend auch wirklich Rechnung getragen. Daher können wir in dem Fall mitgehen und zustimmen.

Was aus unserer Sicht nach wie vor praktisch ungeregelt ist, ist das Integra­tionsjahr, das der Gesetzgeber an sich bereits 2017 beschlossen hat,
aber weder Schwarz-Blau noch dann später Schwarz-Grün haben den Beschluss in irgendeiner Form mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet
und auch tatsächlich umgesetzt.

Wir wissen aber, eine gelungene Integration kann nur dann stattfinden, wenn auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen wer­den, und wir wissen, es braucht schlicht und einfach Maßnahmen,
die den Spracherwerb beschleunigen – wir haben es heute auch schon mehrfach gehört –, ebenso wie auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ja ganz essenziell ist. Wir wissen auch, nur damit sind schlicht und einfach
auch eine gesellschaftliche Teilhabe und eine wirtschaftliche Selbsterhaltungs­fähigkeit überhaupt möglich. Das gilt natürlich besonders für Jugendli­che, vor allem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das ist von ganz zentraler Bedeutung für eine gelungene Integration ab Tag eins.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:


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Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit ausreichend finanziellen Mitteln budgetieren und österreichweit umsetzen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort ausreichend Budgetmittel zur Verfügung zu stellen und in Österreich flächendeckend sowohl das Integrationsjahr wie das Integrationsjahr-Jugend umzusetzen. Die Realisierung dieser Vorhaben soll bis längstens 1. September 2024 erfolgen, damit
eine gelungene Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Asylwerber*innen, bei denen die Zuerkennung des internationalen
Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte
sehr wahrscheinlich ist, in die österreichische Gesellschaft zum Regelfall wird.“

*****

Abschließend möchte ich natürlich auch noch die Gelegenheit nutzen,
um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BBU für ihre tagtägliche Arbeit, für ihr Engagement zu bedanken. Sie leisten wirklich Großartiges
unter nicht immer einfachen Bedingungen, das muss man ganz klar sagen, sie leisten ganz großartige Integrationsarbeit, ganz besonders auch im Be­reich der UMF, also der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Ein Tipp von mir: Es lohnt sich auch ein kleiner Blick auf die Homepage der BBU. Da erhält man wirklich einen guten Einblick, einen eigentlich sehr beein­druckenden Einblick in die tägliche Arbeit mit den Jugendlichen. Was da geleis­tet wird, ist großartig. Es geht darum, einen geregelten Tagesablauf zu
schaffen, natürlich auch die Sprache schnellstmöglich zu lernen, Berufsausbil­dungen zu ermöglichen, und um vieles mehr. Dazu kann man gratulieren
und einfach Danke sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.30



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Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Der von den Bundesrät:innen Doris Hahn, Kolleginnen und Kollegen einge­brachte Entschließungsantrag betreffend „Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit ausreichend finanziellen Mitteln budgetieren
und österreichweit umsetzen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister
Gerhard Karner. Ich erteile das Wort.


18.31.08

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Vorsitzen­der! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Auch von meiner Seite
einige Sätze zu diesem Tagesordnungspunkt.

Zuallererst, was, glaube ich, wichtig ist, und es wurde auch schon erwähnt: Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom Dezember 2023 grundsätzlich bestä­tigt, dass die Rechtsberatung der BBU verfassungskonform ist, er hat jedoch da­rauf hingewiesen, dass keine hinreichende gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit der Rechtsberatung gegeben ist. Das wird eben jetzt mit dieser Novelle repariert, und ich halte das für einen guten Schritt.

Aber der Hauptpunkt, warum ich mich zu Wort gemeldet habe, ist, weil
es auch mir ein Anliegen ist – wie das auch schon meine Vorrednerinnen und Vorredner getan haben –, mich bei der BBU, bei der Bundesagentur
für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, sehr herzlich zu bedanken, bei Mag. Andreas Achrainer und dem gesamten Team. Es sind rund 1 000 Mit­arbeiter in diesem Bereich in ganz Österreich beschäftigt, und dort wird wirklich exzellente Arbeit geleistet.

Derzeit – und damit komme ich auf einen Tagesordnungspunkt, den wir
davor schon debattiert haben – ist auch die Betreuungssituation eine viel bes-


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sere, weil die Belastung deutlich niedriger ist, als dies vor zwei Jahren bei­spielsweise noch der Fall war. Am besten sieht man das in Traiskirchen, wo das größte Quartier der BBU ist: Vor zwei Jahren haben wir dort fast 1 800 Asylwerber untergebracht. Aktuell, am heutigen Tag, sind es 420 Asyl­werber, die derzeit in Traiskirchen betreut werden. Auch das ist ein
Indiz und Zeichen dafür, dass wir die Zahl der illegalen Migration massiv nach unten gedrängt haben, und das entlastet letztendlich auch die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter in der BBU entsprechend. Also nochmals meinen großen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Auch hier werbe ich für einen möglichst breiten Beschluss, weil sich
dieses System der BBU in der Tat wirklich bewährt hat und eben eine kleine notwendige Anpassung jetzt mit dieser Novelle vollzogen wird. –
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

18.33


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Busch­berger. Ich erteile das Wort.


18.33.33

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich):
Herr Präsident! Herr Innenminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann mich tatsächlich noch ganz genau
daran erinnern, als von der letzten Regierung unter Innenminister Kickl die BBU beschlossen wurde. Vereinfacht gesprochen, um dies noch einmal zu
erläutern: alle Agenden rund um Asyl und Unterbringung in den Erstaufnahme­stellen sowie die Rechtsberatung in einer Agentur – und das alles war im Innenministerium angesiedelt.

Ich selbst habe damals im Erstaufnahmezentrum West in der Rechtsberatung ge­arbeitet, und es war relativ schnell klar, auch in der Kolleg:innenschaft,


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dass das Konstrukt in der Form, wie es entstanden ist, eine unabhängige Rechts­beratung nicht sicherstellt, und die Sorge war groß. Das hätte zu einem
Faktum werden können, ist es aber nicht, denn – wie wir uns erinnern – es kam Ibiza, es kamen Neuwahlen, dann kam Schwarz-Grün, dann kam unsere Justizministerin Alma Zadić, und die hat für diese BBU insbesondere für die Rechtsberatung einen Rahmenvertrag ausgearbeitet, und zwar einen
ziemlich guten Rahmenvertrag, der quasi die Unabhängigkeit der Rechtsberatung garantiert hat.

Aber wir haben es heute schon mehrfach gehört: Der Verfassungsge­richtshof hat das aufgehoben. Warum? – Weil ein Rahmenvertrag nicht ausrei­chend für die Verankerung ist. Heute wird diese Verankerung der unab­hängigen Rechtsberatung in einem Gesetz fixiert.

Es wurde wirklich sehr viel daran gearbeitet, dass das in der Form, so wie es jetzt beschlossen wird, auch hält, und dafür wurden sehr viele Expertinnen
und Experten miteinbezogen. Es gab Rückkoppelungen mit den NGOs, mit der BBU selbst und mit anderen Stakeholdern.

Ich bin tatsächlich richtig froh, dass das jetzt in der Form passiert. Die Rechtsberatung, so wie sie jetzt auch existiert, hat tatsächlich ein sehr hohes Ansehen gewonnen. Die Mitarbeiter:innen in der Rechtsberatung sind
hoch engagierte Juristinnen und Juristen, die tagtäglich gute Arbeit leisten und so auch die Gerichte in ihrer Art und Weise entlasten, wie sie eben den Geflüchteten konstruktiv im Verfahren zur Seite stehen.

Ich freue mich für meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, dass sie in ihrer zukünftigen Arbeit nicht mehr auf den Rahmenvertrag angewiesen sind,
sondern jetzt durch ein Gesetz schwarz auf weiß in ihren Agenden bestätigt sind. Das ist gut, wichtig und richtig und daher schon einmal Danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das war jetzt die eine Sache, aber zum anderen muss ich jetzt schon noch etwas sagen: zum Entschließungsantrag der Kollegin Hahn. Ich habe mir den jetzt


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durchgelesen und mir gedacht: Ich verstehe das nicht, habe ich irgendetwas über­sehen? Ich habe dann selber noch einmal nachfragen müssen, denn es geht
ja im Wesentlichen um die Wiederbelebung des so wichtigen Integrationsjahres und die Ausstattung mit Mitteln.

In der Realität ist es so, dass wir als Regierung, so will ich das sagen,
das Integrationsjahr mit 75 Millionen Euro für das Jahr 2024 und wiederum mit 75 Millionen Euro für das Jahr 2025 ausgestattet haben. Das ist nicht
eine Wiederbelebung, ich würde sagen, das ist ein ganz kräftiges und auch not­wendiges Lebenszeichen, das dem Integrationsjahr gegeben wird. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Das ist Ansichtssache!)

Um das noch ein bisschen mehr im Detail auszuführen: Es wird so sein,
dass Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber:innen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, vor allem junge Menschen, an die Berufswelt, an den Arbeitsmarkt herangeführt werden und engmaschig dahin gehend
begleitet werden.

Für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 25 werden ab Herbst 2024 5 000 Plätze in sogenannten Jugendkollegs zur Verfügung stehen. Jugend­lichen und jungen Erwachsenen wird ein einjähriges Vollzeitangebot im Ausmaß von 35 Wochenstunden gemacht, das sowohl Deutschkurse als auch
erste Erfahrungen am Arbeitsmarkt in Form von Arbeitstrainings umfasst. (Bun­desrätin Schumann: Wo ist denn das? Wo machen Sie denn das? In Wien
vielleicht! Wien ist leiwand!)

Vielleicht um das ein bisschen mehr zu konkretisieren: Da darf ich auf die AMS-Vorständin Petra Draxl verweisen, die sicherlich eine angesehene Expertin
und kompetente Partnerin ist. Die berichtet eben, dass für Jugendliche bis 25 dieses Vollzeitangebot im Ausmaß von den beschriebenen 35 Wochen­stunden im Rahmen des Jugendkollegs gemacht wird. Dieses beinhaltet Deutsch, Mathematik, Kultur, Sport, intensives Tagesprogramm. Da gibt es auch


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Unterbrechungen für Arbeitstrainings und es werden auch Digitalisierung und Basisbildung implementiert.

Das Ziel ist es tatsächlich, dass es in allen Bundesländern dieses Angebot
gibt, das wird ausgeschrieben, das ist im Tun. Und was ich auch nicht unerwähnt lassen möchte, ist, dass es ja in gewissen Bundesländern bereits gut funk­tioniert. Ich nenne da als gutes Beispiel Oberösterreich, weil es dort tatsächlich einen sehr großen Druck von den Firmen, von der Industrie gibt, dass man Menschen, die hier bleiben werden, in den Arbeitsmarkt hineinbringt und davor natürlich auch entsprechend ausbildet. Es wird auch speziell etwas für
Frauen geben, das ist mir auch ganz wichtig.

Ich denke, dass dieser Entschließungsantrag dahin gehend bereits erfüllt ist, und ich hoffe, dass es nach 2025 dann weitergehen wird. – Danke. (Beifall bei
den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Na dann! Alles gut! Bravo!)

18.39


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Eine weitere Wortmeldung liegt vor, und zwar jene des Bundesrates Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm das Wort.


18.40.06

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Prä­sident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Aufgrund meiner Vorredner
habe ich jetzt eine Frage, besonders aufgrund der Vorrednerin Kollegin Hau­schildt-Buschberger von den Grünen: Wissen Sie, warum es in Ungarn
keine Messerattentate auf Polizisten gibt, warum es keine oder wenig Übergriffe auf Frauen gibt? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, in der eigenen Bevölke­rung, die haben wir auch. – Aufpassen! (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Wissen Sie, warum in Ungarn keine kleinen Kinder in den Freibädern
sexuell belästigt werden (Bundesrätin Miesenberger: ... Freibäder in Ungarn!),


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warum es keine Bandenkriege von Syrern und Afghanen und
Tschetschenen gibt, so wie in Wien (Bundesrat Schreuder: ... nach Wien wechseln!), warum dort nicht 30 Prozent Muslime in den Klassen sind und warum dort nicht 97 Prozent Nichtungarn in einzelnen Klassen sitzen? – Ich
kann es Ihnen sagen: weil es im Vorjahr in Ungarn gerade einmal 30 Asylanträge gab. Das ist die Wahrheit.
(Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Bundes­rät:innen Hauschildt-Buschberger und Schreuder.)

Denken Sie einmal darüber nach! Vielleicht finden Sie dann selbst eine Lösung, was in Österreich alles schiefläuft. (Zwischenruf des Bundesrates Himmer.)

Ich habe natürlich meine Rede vorbereitet. Ich habe mir überlegt, soll ich raus­gehen, soll ich nicht rausgehen, aber Frau Kollegin Hauschildt-Buschber­ger, die ich heute auch schon motiviert habe, hat mich jetzt motiviert. (Bundesrat Schreuder: Das ist eine Pro-Rede, oder?!) Ich muss sagen, Herr Kollege
Zauner hat eines richtig angesprochen (Bundesrätin Schumann: Zweimal Lob für Zauner?!): Er hat gesagt, ja, es war richtig und wichtig, dass wir im
Jahr 2019 die Rechtsberatung für Asylwerber – und anders kann man es nicht ausdrücken – den geldgierigen Krallen diverser NGOs entrissen haben.
Damit haben wir damals einem wichtigen Bereich der Asylindustrie einen Riegel vorgeschoben.
(Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, ich weiß – da brauchst du nicht so böse zu schauen, das war eigentlich
fast ein Lob, Herr Kollege Zauner –, das tut natürlich den Linken sehr weh, wenn man von Asylindustrie spricht, aber anders kann man das in Wahrheit gar
nicht bezeichnen, und das ist die Wahrheit: Viele Menschen in Österreich haben viel Geld mit dem Leid von Flüchtlingen verdient und viele tun es immer
noch. Da spreche ich jetzt nicht von Schleppern, da spreche ich von NGOs, den guten Freunden der Grünen und der SPÖ, da spreche ich von Rechts­anwälten, von Sozialarbeitern, von Dolmetschern, von Vermietern und vielen, vielen mehr, die da sehr gutes Geld verdient haben und noch immer
verdienen. Natürlich wollen die, dass das ewig so weitergeht, koste es, was es


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wolle für alle anderen Staatsbürger – auch, was die fehlende Sicherheit angeht. (Zwischenrufe der Bundesräte Schreuder und Schennach.)

Wir Freiheitliche werden gegen diesen vorliegenden Gesetzesvorschlag einen Einspruch erheben, weil wir ganz einfach mehrere Gründe sehen, die
nicht passen. Das ist jetzt die Erklärung für dich, Herr Kollege Zauner, weil du gesagt hast, du weißt nicht, warum wir dagegen sind. Ich werde es dir
gerne sagen (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder): Einerseits ist es wieder einmal – und das ist so typisch bei dieser Regierung, und ich habe es
schon, glaube ich, bei der letzten und bei der vorletzten, auch bei der vorvor­letzten Sitzung angesprochen, und die SPÖ hat es sogar im Ausschuss
kritisiert, aber heute hier leider nicht – die fehlende Begutachtung. Dieses Gesetz wird, so wie viele andere auch, einfach nur im Schnelldurch­lauf durchgewunken.

Da erklärt uns noch Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger, es wurde mit vielen Experten gesprochen. – Na die Experten kenne ich eh: Das sind jene
NGOs, die dann hinausgehen und den Asylwerbern erklären: Du bist zwar negativ beschieden, aber schau, mach das noch, mach das noch, dann kannst du noch dableiben, und wenn du lange genug dableibst und dem Steuerzahler
auf der Tasche liegst, irgendwie schaffen wir es schon, dass du dann
in Österreich bleiben kannst! – Das sind eure Experten!
(Beifall bei der FPÖ.)

Das ist jetzt wieder meine große Kritik an der ÖVP, denn ich habe das das letzte Mal Frau Minister Zadić gesagt und ich sage es heute auch Ihnen, Herr
Minister Karner: Diese Vorgehensweise, dass man das einfach so durchwinkt, ist maßlos respektlos und unprofessionell gegenüber dem Parlament. Was es wirklich gebraucht hätte, das ist eine fundierte Diskussion mit echten Experten und nicht mit Ihren linken NGO-Freunden. (Bundesrat Schreuder:
Das ist wie bei den Coronaexperten! – Bundesrat Schennach: ... Identitären ...!)

Einerseits, Herr Minister Karner, bedanken Sie sich heute bei den
Mitarbeitern der BBU und andererseits gehen Sie dann her – und das ist unser


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nächster Kritikpunkt – und schaffen ein neues Gremium, den sogenann­ten Qualitätsbeirat, und das ist in Wahrheit schon wieder nichts anderes als ein Kniefall vor den Grünen – nichts anderes als ein Kniefall vor den Grünen,
schon wieder! Mit diesem Qualitätsbeirat machen Sie nämlich was? – Sie über­wachen Ihre eingesetzten Bediensteten, weil Sie ihnen nicht vertrauen (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder) und weil Sie wahrscheinlich auch von der Kompetenz und der Integrität Ihrer eigenen Mitarbeiter nicht überzeugt sind.

Herr Minister Karner, wissen Sie, wenn Sie sich wie vorhin hinstellen
und sich bedanken und auf der anderen Seite das machen, dann muss ich Ihnen sagen: Wenn man gute Mitarbeiter halten will und wenn man neue Mitar­beiter finden will, dann muss man sich vorher überlegen, wie man
mit diesen Mitarbeitern umgeht. Das jetzt, Herr Minister, ist genau abträglich für neue Mitarbeiter oder dafür, dass man alte Mitarbeiter hält.
(Beifall bei der FPÖ.)

Was passiert noch? – Sie schaffen mit dieser Gesetzesänderung übermä­ßige bürokratische Hürden. Auch das ist wahrscheinlich dem Kniefall vor Links, gegenüber den Grünen geschuldet.

Noch einmal, weil ich es noch einmal ansprechen will, zum Thema Asyl­industrie: Ich hätte da jetzt eine Fleißaufgabe für alle Interessierten hier herin­nen. Mir ist zwar bewusst, dass die meisten von Ihnen wahrscheinlich
zu faul sein werden - - (Rufe bei der ÖVP: Na hallo!) – Oh, da gibt es das große Raunen. (Zwischenruf des Bundesrates Himmer.) Meine Damen und Herren, natürlich sind Sie zu faul, denn Sie sind zu faul, zu recherchieren. Das haben Sie in den letzten paar Jahren bei Corona bewiesen (Zwischenrufe bei der
SPÖ)
,
denn da befinden Sie sich heute noch in Ihrer beharrlichen Unwissenheit. Hätten Sie einmal recherchiert, dann wüssten Sie heute ein bisschen
mehr. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Also, ich habe eine Fleißaufgabe für Sie alle: Recherchieren Sie einmal zum Erst­aufnahmezentrum Traiskirchen (Bundesrat Schreuder: Die Hälfte von ...!)


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und schauen Sie einmal nach, wer da aller richtig viel Geld mit diesem Flücht­lingslager verdient, Hashtag Asylindustrie! (Beifall bei der FPÖ. –
Bundesrat Schreuder: Wenn ein Einspruch kommt, muss man einen Antrag stellen!)

18.47


18.47.18

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesrät:innen Doris Hahn, Kolleginnen und
Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit ausreichend finanziellen
Mitteln budgetieren und österreichweit umsetzen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminder­heit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Ich begrüße sehr herzlich bei uns im Bundesrat Bundesministerin Karoline Edtstadler. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ
und Grünen.)


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18.48.4112. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung
der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (2562 d.B. und 2641 d.B. sowie 11599/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegensei­tige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2411 d.B. und 2642 d.B.
sowie 11600/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunk­ten 12 und 13, über welche die Debatten unter einem durchgeführt
werden.

Berichterstatter zu den Punkten 12 und 13 ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Ich bitte um die Berichte.


18.49.34

Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusam­menarbeit beim Katastrophenschutz zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der
Vorlage einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 211

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2
Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Ab­kommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und
die Zusammenarbeit bei deren Prävention zur Kenntnis bringen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage ein­stimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


18.50.41

Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesord­nungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bun­desrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 212

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsge­setz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen
oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bun­desrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Be­schluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 213

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.53.5614. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(4013/A und 2701 d.B. sowie 11590/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 14. Punkt
der Tagesordnung.

Als Berichterstatterin ist mir Frau Bundesrätin Viktoria Hutter genannt. – Ich bitte um den Bericht.


18.54.20

Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorla­ge mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm das Wort.



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 214

18.54.58

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte und liebe Kollegen hier und zu Hause! Grüß Gott! Das vorliegende Gesetz stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, das hat auch der Verfassungsgerichtshof so schon festgestellt. Es sind undurchsichtige Deals zu erwarten, eine Freunderlwirtschaft eben, die so manchen bevorzugt, aber Bodenraum verteuern wird.

Vor allem ist ein Flächenwidmungsplan ja eine Verordnung, und eine Verordnung kann man nur sehr schwer bekämpfen, das heißt, dass der Rechts­schutz für den Einzelnen dann eben sehr schwierig ist. Der Eigentümer
müsste zusätzlich eine Leistung erbringen, die natürlich auch wieder Kosten verursacht; das heißt eben: Wohnraum wird teurer.

Der Antragsteller ist ja auch erpressbar, denn wenn er die Bedingun­gen sozusagen nicht schluckt, dann wird er sogar mit Rückwidmung bedroht, und das kommt eigentlich einer Enteignung nahe. (Beifall bei der FPÖ.)

Umwidmungen in den Gemeinden müssen transparent sein, aber das Ge­setz öffnet Tür und Tor für politische Willkür. Wir wissen ja, wie
solche Umwidmungen zustande kommen: Der Bürgermeister sitzt irgendwo im Hinterzimmer mit einem Interessenten oder einem Großcousin oder
überhaupt dem eigenen Bruder und dann wird da umgewidmet. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Das ist aber eine Gemeinheit! Wir haben ja Bürgermeister da sitzen! – Bundesrat Schennach: ... wie Bürgermeister arbeiten!) So ist das in meiner Gemeinde passiert: Ein FPÖler hat sein Bauland verloren,
das war dann schönes Grünland, und irgendeiner, der halt vor dem ÖVP-Bürger­meister in die Knie gegangen ist und lange genug gebettelt hat, ist dann - - (Bundesrat Schennach: So arbeitet ihr?) – Ja, so arbeiten manche Bürgermeister da oben, ich nicht. (Bundesrat Schennach: Ja, wahrscheinlich!) – Ja, du müsstest es wissen, also brauchst du jetzt nichts anderes zu erzählen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 215

Auf alle Fälle: Einer, der halt vor dem ÖVP-Bürgermeister oder von mir aus auch vor einem roten Bürgermeister in die Knie geht, kriegt es halt umgewidmet. (Bundesrat Himmer: Oder Frau Bürgermeister!) – Wenn du es eh weißt,
dann kannst du herauskommen und gleich mitreden, ja, genau.

Das Problem ist also bekannt, aber das Gesetz will man trotzdem machen –
da verstehe ich euch aber wirklich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Gesetz legalisiert ja diese Vorgangsweise. Das ist grundfalsch, das ist einfach der falsche Weg. Wir stimmen da sicher nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

18.57


Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr das Wort.


18.57.40

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns zuhören! Sie werden ver­stehen, dass ich zu meinem Vorredner eine konträre Meinung einnehme. (Ruf bei der FPÖ: Aber so was! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ihre Anschuldi­gungen beleidigen unzählige ordentliche Bürgermeister und Gemeindefunktio­näre. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Steiner: Als frischgeba­ckene Gemeinderätin weißt du das! – Bundesrat Spanring: Aber nicht
von der ÖVP!)
 – Ich weiß es, ja, ich weiß es.

Die Vertragsraumordnung ist in allen Bundesländern Österreichs gesetzlich schon normiert, das heißt, diese Vertragsraumordnung gibt es ja schon.
Sie ist ein Planungsinstrument, das Gemeinden ermächtigt, aktiv auf die beab­sichtigte Nutzung und Verwendung von Grundstücken Einfluss zu nehmen.

Was ist die Zielsetzung der jetzigen Abänderung der Bundesverfassung? – Es geht um eine rechtliche Klarstellung, weil in der Vergangenheit der Verfas­sungsgerichtshof solche Verträge immer wieder einmal aufgehoben hat. Es geht


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um die Klarstellung, dass in der örtlichen Raumplanung eine Koppelung
von hoheitlicher Flächenwidmung und zivilrechtlichen Verträgen möglich ist.

Aus meiner Sicht ist das eine wichtige Angelegenheit, denn es geht wie
gesagt um Rechtssicherheit und darum, raumordnerische Möglichkeiten der Gemeinden zu präzisieren. Es geht um Vorgaben für die Bebauung,
für die Verwendung und Nutzung von Grundstücken, die im Vorfeld von Flä­chenwidmungsplanänderungen vertraglich vereinbart werden.

Der Rahmen, der vor allem auch vom Verfassungsdienst des Bundes­kanzleramtes angeregt wurde, ist aber klar angesprochen: Wir schaffen Möglich­keiten, insbesondere für Gemeinden, für Städte, neue Formen von Sied­lungspolitik zu betreiben, neue Formen von Baupolitik zu machen, indem man die Möglichkeit schafft – jetzt erstmals auch gesetzlich und nicht nur
auf Urteilen beruhend –, dass hoheitliches Handeln mit privatrechtlichem Handeln verbunden werden kann. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den Vorsitz.)

Alles in allem ist damit ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung
getan. Damit werden auch die Gemeindeautonomie nicht eingeschränkt und das Sachlichkeitsgebot nicht verletzt, also Bereiche, die als Rahmen für diese Vertragsraumordnung gelten. Diese Abänderung wurde von den Ländern und Gemeinden gewünscht, und ich freue mich, dass mit diesem Vorgang ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm der Koalition unter Bundeskanzler Karl Nehammer erledigt werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist keine Enteignung. (Bundesrat Steiner: Ja was ist es dann?) Das öffent­liche Interesse muss Vorrang haben, es muss mitberücksichtigt werden. Deshalb bin ich sicher, dass es ein gutes Instrument ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Vertragsraumordnung ein
Schritt ist – vielleicht ein kleiner Schritt, aber ein Schritt in die richtige Rich­tung –, in Zukunft die Wohnungskosten zu senken und mehr Wohn­raum zu schaffen. Wir brauchen eine Stärkung der örtlichen Raumplanung. Das


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Gute an dieser Regelung ist, dass wir wissen, dass sie funktioniert, denn
in den Neunzigerjahren gab es bereits eine solche Regelung in Salzburg, und das Ergebnis war, dass die Baulandpreise gesunken sind, dass Bauland mobili­siert worden ist.

Deswegen lade ich alle ein: Stimmen Sie gegen Baulandhortung, stimmen Sie für leistbares Wohnen, stimmen Sie für die Vertragsraumordnung! (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

19.01


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.


19.01.44

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und jene, die uns zusehen! Es klingt so, als wäre das eine fade Materie, das ist sie aber überhaupt nicht, denn
dieses Instrument der Vertragsraumordnung ist dazu da, mehr Gerechtigkeit zu schaffen und das Geld umzuverteilen. Es ist dazu da, günstigen und leist­baren Wohnraum zu schaffen. Es ist dazu da, das Grundrecht auf Wohnen leist­bar zu machen. Ich werde Ihnen gleich zeigen, warum das so ist.

Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden – es verpflichtet sie nicht –,
die Vertragsraumordnung umzusetzen und gibt ihnen die Rechtssicherheit, dass das, was sie machen, auch in Ordnung ist. Der Verfassungsgerichtshof
hat am 13.10.1999 mit seinem Erkenntnis – das war der Fall in Puch – diese Vertragsraumordnung zu Fall gebracht. Sie wurde zwar danach weiter­hin angewandt, aber leider fast 25 Jahre zahnlos.

Ich zeige Ihnen jetzt (eine Grafik mit der Aufschrift „Wohnungsbau und Wohnbauförderung in Salzburg“ in die Höhe haltend) eine Grafik von der Statistik Austria. Sie sehen die hohen Zacken: Bis hierher funktionierte die Ver-


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tragsraumordnung in Salzburg, und ab dem Urteil ist es dann steil bergab ge­gangen. Das sind die Wohnungen, die damals in Salzburg errichtet
werden konnten, weil es eine funktionierende Vertragsraumordnung gegeben hat.

Aufgehoben wurde sie deswegen – das sage ich auch dazu, weil es
damals überschießend war –: Ein Grundstück in Puch, das schon ein Bauplatz war, sollte zurückgewidmet werden. Man hätte damals den Grundeigen­tümer unter Druck gesetzt, dass er mehr als die Hälfte für leistbaren Wohnbau hergeben soll. (Bundesrat Kofler: Das ist das Problem!) Ab dem Zeitpunkt
hat sich keiner mehr drübergetraut, irgendetwas zu machen.

Die Stadt Salzburg, deren Planungsausschussvorsitzender ich war, hat aber unter Heinz Schaden von der SPÖ und dem Grünen Padutsch die Vertragsraum­ordnung weitergeführt. Wir haben damals gesagt, wenn schon ein Grundstück aufgewertet wird, von Grünland auf Bauland umgewidmet wird – das
ist der hoheitliche Akt, den wir gerade zuerst besprochen haben –, dann kommt es zu einem Wertzuwachs für den Besitzer.

Jetzt sage ich es Ihnen einmal: In der Stadt Salzburg ist Grünland um
200 Euro zu haben. Der Quadratmeter Bauland ist unter 1 000 Euro fast nicht mehr zu bekommen. Es gibt in ganz schlechten Lagen den Baugrund um 700 Euro. Mit der Umwidmung hat der Grundeigentümer auf einmal einen Zu­wachs von 200 auf 1 000 Euro pro Quadratmeter. (Bundesrätin Kittl: Das
ist es!)
Das sind 800 000 Euro für ein 1 000-Quadratmeter-Grundstück, und der Grundeigentümer zahlt nichts dafür. Der hoheitliche Akt macht diesen Menschen reicher.

Da darf wohl die öffentliche Hand mit dem öffentlichen Interesse hergehen und sagen: Bitte, 800 000 Euro Zuwachs – wir machen dir das, aber dafür
wollen wir halt auch etwas. Wir wollen einen Teil für günstigen Wohnraum ha­ben, nämlich für Wohnraum, der für den geförderten Mietwohnbau
machbar ist. Jetzt sage ich Ihnen den Preis, den wir in Salzburg brauchen, um


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geförderten Mietwohnbau zu machen: Das sind circa 700, 750 Euro.
Wenn wir bei über 1 000 Euro sind, dann kann er einen Teil seines Grundstücks am freien Markt verkaufen, aber für die Umwidmung hat er einen Teil im öffentlichen Interesse den Menschen zur Verfügung zu stellen, die sich das auf dem freien Markt nicht kaufen können und nicht leisten können.
(Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, nicht nur, dass der Grund billiger her­gegeben wird: Es kann auch sein, dass man sagt: Wir brauchen da eine Durchwegung!, oder: Da gehört ein Spielplatz her! Einen Teil seines Zugewinns will die öffentliche Hand haben, zumal – und ich sage es noch einmal –
keine Steuern, keine Abgaben – nichts! – für diesen hoheitlichen
Akt der Aufwertung des Grundstückes zu bezahlen sind. (Zwischenruf des Bun­desrates Kofler.)

Jetzt komme ich wieder zu meinen Freundinnen und Freunden der
FPÖ, die ja dabei ein großes Dilemma haben. (Bundesrätin Doppler: Ah, wie haben wir es denn?) – Ja, Marlies, genau dich frage ich heute noch, wie du ab­stimmen wirst, denn im Bund – auch hier bei uns – ist die FPÖ strikt dagegen. Das haben wir gerade vorhin gehört: Wir werden dem sicherlich nicht zustimmen. (Bundesrat Kofler: Eh!) Was war im Salzburger Landtag, Frau Kolle­gin? – Dort hat es einen Antrag der Grünen gegeben, dass man sofort
in die Vertragsraumordnung hineingeht und schaut, dass man ein Gesetz, eine Verordnung macht, mit der man das schnell umsetzen kann. (Bundesrätin
Eder-Gitschthaler: Da haben sie zugestimmt!)

Jetzt haben natürlich die Freiheitlichen ein Dilemma. Jetzt kratzen wir uns mit der rechten Hand wieder einmal am linken Ohrwaschl, machen einen Abänderungsantrag, der ungefähr so lautet – ich habe ihn hier, ich kann ihn auch vorlesen –: Wenn dieses Gesetz im Nationalrat und dann auch im Bundes­rat durchgeht, dann sind wir eh dafür, dass wir freiwillig – dann ver­pflichtend, denn Sie haben ja zugestimmt! – die Vertragsraumordnung durch­setzen.


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Also ich finde das schon lustig: Hier dagegen sein, aber im Salzburger
Landtag zustimmen und sagen: Ja, wir stimmen dem zu, wenn das Gesetz umgesetzt wird. Es ist komisch, dass man einem Verfassungsgesetz zustimmen muss, aber das ist ja freiwillig, und die Freiheitlichen in Salzburg setzen
das freiwillig um. Das ist das, was mir an dem Spiel nicht gefällt: Hier sitzen und sagen: Nein, kommt gar nicht in Frage!, und dort drüben etwas ganz
anderes sagen. (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.) – Ich gebe dir gleich euren Abänderungsantrag. Ich habe ihn im Wortlaut hier, er ist einstimmig angenommen worden. Ich glaube, er ist nur deswegen gemacht worden, damit du hier herinnen irgendwie rauskommst.

Freunde und Freundinnen (Bundesrat Spanring: Ja, und Genossinnen und Genossen!), die ihr haben wollt, dass günstiger Wohnraum da ist, die ihr haben wollt, dass sich auch jene einen Wohnraum leisten können, die es sich
am freien Markt nicht leisten können! Für den freien Markt und für die teuren Wohnungen sind wahrscheinlich die dort drüben, die immer sagen: Ich
bin für den kleinen Mann, für den, der wenig verdient! (Bundesrat Spanring: Ich wüsste, wie es geht! Remigration! Da werden Tausende Wohnungen frei!) –
Da habt ihr euch demaskiert, und es ist eigentlich fürchterlich, dass du da jetzt auch noch rausmatschkerst. Tut mir leid – kein Respekt! – Danke schön.
(Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

19.09


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile
es ihr.


19.09.10

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Vielen Dank, Herr Kollege Wanner,
für diese sehr bildlichen und sehr klaren Worte. Ein bisschen haben


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 221

Sie auch schon das grüne Wahlprogramm vorweggenommen, aber trotzdem: Danke. (Bundesrat Spanring – erheitert –: Das glaube ich nicht einmal!)

Ja, diese B-VG-Änderung bezüglich Vertragsraumordnung und städtebauliche Verträge – so nennt man das nämlich in Wien – wurde dezidiert von den Gemeinden und von den Ländern gewünscht. Das ist auch nachvollziehbar, denn natürlich kennen die Gemeinden ihren Grund und Boden am besten, sie
wissen, wo Bauland brachliegt, und sie wissen, was ihre Gemeinden brauchen, um lebendig und lebenswert zu sein.

In Wien braucht es zum Beispiel mehr leistbaren Wohnraum in Lagen
mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr, und es braucht mehr Grün in dicht verbauten Stadtteilen, die unter enormer Hitze leiden, und es braucht
mehr Platz für aktive Mobilität wie Zufußgehen oder Radfahren. In
kleineren Gemeinden braucht es auch Maßnahmen, um die Ortskerne zu be­leben und Flächenfraß einzudämmen.

Mit dieser bodenpolitischen Ermächtigung können die Gemeinden nun
mit den Grundeigentümer:innen eine Vereinbarung, nämlich eine rechtlich halt­bare Vereinbarung, über die Verbauung des Grundstücks schließen. Sie
können auch bestimmte ortsverträgliche Widmungen oder Bewilligungen ver­einbaren und dass das Grundstück in einer bestimmten Zeit bestimmt
verbaut werden muss oder dass eben leistbarer Wohnraum gebaut wird oder dass für soziale oder grüne Infrastruktur gesorgt werden muss und auch
dass Baulücken ortsgerecht geschlossen werden.

Wir haben es schon gehört: Der heutige Beschluss und die heutige Ermächti­gung für diese Vertragsraumordnung, für die städtebaulichen Verträge
ist ein gutes Werkzeug, um Bauland im Sinne des öffentlichen Interesses und eben nicht im Sinne der Spekulant:innen zu mobilisieren. Und ja, natürlich
muss diese Vereinbarung öffentlich sein beziehungsweise öffentlich einsehbar sein.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 222

Ich erinnere an das Informationsfreiheitsgesetz – die Abschaffung des Amtsgeheimnisses –, das ein epochaler Erfolg ist, der viele Konsequenzen – eben genau wie das, was wir heute beschließen – hat. (Beifall bei den
Grünen sowie der Bundesrätin Miesenberger.)

Ich möchte auch noch kurz auf die Einwände der FPÖ hinsichtlich der Ein­schränkung von Grundeigentumsrechten oder von Eigentumsrechten eingehen: Eigentum, vor allem Eigentum an Grund und Boden, bedeutet eben nicht, uneingeschränkt damit handeln zu können. Ganz im Gegenteil: Wir befinden uns in einem Rechts- und Wohlfahrtsstaat, und natürlich unterliegt auch
Eigentum dem öffentlichen Interesse und dem Allgemeinwohl. Daher müssen wir das Recht auf Schutz des Eigentums, aber auch zum Beispiel das
öffentliche Interesse der Daseinsvorsorge oder das Recht auf Wohnen gegen­einander abwiegen.

Zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Grundgesetz – Deutschland
spricht ganz explizit dazu, ich zitiere –: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ – In Österreich ist
das unter das öffentliche Interesse zu subsumieren. Das Eigentum, gerade das Eigentum an Grund und Boden, weil es eine höchst begrenzte Ressource
ist, fällt auch darunter und muss auch dem öffentlichen Interesse
dienen und nicht ausschließlich dem Eigeninteresse.

Raumordnung und Flächenwidmung machen genau das: Sie schränken Eigentum an Grund und Boden im Sinne des öffentlichen Interesses gerechtfertigt
ein, und es geht um Ortsbildschutz, aber es geht vor allem um die Sicherung der Qualität und Quantität von Wohnverhältnissen, und es geht auch um Maß­nahmen gegen die Klimakrise.

Daher freue ich mich, dass die Regelung, die wir heute beschließen werden, den Gemeinden diesen Spielraum eröffnet; es ist rechtspolitisch sehr
wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der
Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

19.13



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 223

Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Bundesrätin Doppler: Doch!)

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrätin Doppler hebt die Hand.) –
Bitte.


19.13.43

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Ich möchte das, was Kollege Wanner gesagt hat, so
nicht im Raum stehen lassen. Ich war ebenfalls bei dieser Landtagssitzung anwesend. – Ich glaube, du hast nicht ganz verstanden, was Dr. Hochwimmer da erklärt hat. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Dr. Hochwimmer hat das ganz genau erklärt, es geht ja in die Richtung –
er hat es ganz genau erklärt –, und du als Salzburger weißt ganz genau, wie viel Geld die Landesregierung in Salzburg in die Hand nimmt, damit leistbares Wohnen entstehen kann. (Bundesrat Steiner: Nein, nein, der weiß das
wirklich nicht!)

So war ich letzte Woche in Kuchl im schönen Tennengau, dort sind 3,3 Millionen Euro von der schwarz-blauen Landesregierung in ein Wohnprojekt rein­gegeben worden, damit 17 Mietwohnungen und 20 Eigentumswohnungen über­geben werden können.

Aber ich habe dir das letzte Mal schon gesagt: Ihr seid beleidigt, weil ihr
es verbockt habt und nicht in der Landesregierung seid – da können wir auch nichts dafür! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Oh-Rufe bei der SPÖ.)

19.14


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Gibt es noch eine Wortmeldung? (Ruf bei der FPÖ: So wie in Niederösterreich!) – Herr Bundesrat Kofler, bitte. (Bundesrat Schennach: Wollts ihr jetzt die
gesamte Fraktion zu dem Tagesordnungspunkt rauskommen lassen, oder wie ist das?)



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 224

19.14.56

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Kollegen,
jetzt musste ich mich noch einmal melden. Ich weiß ja nicht: Habt ihr
alle zugehört, was Frau Mag. Kittl hier gesagt hat? – Sie stellt ja wirklich das Recht auf Eigentum infrage. (Bundesrat Schreuder: Das hat sie nicht
gemacht! – Bundesrätin Kittl: Zuhören!)

Sind wir wahnsinnig oder was ist passiert? Sind wir jetzt Kommunisten? (Bundesrat Schreuder: Zuhören, das hat sie ja gar nicht gemacht!) – Nein, ich habe zugehört (Bundesrat Schreuder: Nein, haben Sie nicht!) – hör du zu! –, genau zugehört, da wird das Eigentumsrecht infrage gestellt. Das ist ein Recht, das hart umstritten war. Wir sind froh, dass wir das haben. Ich lasse mir das von niemandem nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.15


19.15.35

Vizepräsident Dominik Reisinger: Gibt es eine weitere Wortmeldung dazu? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich recht herzlich Staats­sekretärin Mag.a Andrea Mayer begrüßen: Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.16.1515. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz,
das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofge­setz 1953 geändert werden (4099/A und 2702 d.B. sowie 11591/BR d.B.)



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 225

Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Ich bitte um
den Bericht.


19.16.33

Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vor­lage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


19.17.08

Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.

Es liegen keine Wortmeldungen dazu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 226

19.17.3416. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (3810/A und 2629 d.B. sowie 11517/BR d.B.
und 11592/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um den Bericht.


19.17.54

Berichterstatter Marco Schreuder: Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956
und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. – Bitte.


19.18.35

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht um eine Änderung im Bundes-Personalvertretungsgesetz, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorweg darf ich die Gelegenheit wahrneh­men, um den vielen Personalvertreterinnen und Personalvertretern Danke zu sa­gen, die ein wesentlicher Faktor in der Arbeitswelt sind, für den humanen


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Einsatz in den Betrieben – ein großes Dankeschön (Beifall bei ÖVP,
SPÖ und Grünen) –,
denn in Zeiten einer sich verändernden Gesellschaft ist es natürlich schon auch herausfordernd, in den Dienststellen für die Kolle­ginnen und Kollegen da zu sein. Die Arbeitswelt verändert sich sehr
stark – Telearbeit, Digitalisierung –, und da braucht es Menschen mit Gespür, mit Empathie, die für die Kolleginnen und Kollegen zuständig sind, zu
denen man gehen kann, die zuhören, die täglich für die Kolleginnen und Kollegen da sind, die gegenüber dem Vorgesetzten und natürlich auch zwischen­menschlich zwischen Kolleginnen und Kollegen vermitteln – dafür ein großes Dankeschön.

Für die anstehenden Personalvertretungswahlen des Bundes bedarf es verschiedener Anpassungen, etwa in der Zuordnung von Personalvertretungs­organen aufgrund der Strukturveränderungen in den verschiedenen Minis­terien. Es bedarf der Aufstellung von Ersatzmitgliedern im Rahmen
von Wahlausschüssen und ähnlicher Maßnahmen. Besonders mit der Telearbeit sind nicht nur Fragen der Organisation dieser verbunden, damit büro­kratische Maßnahmen nicht überhandnehmen und dadurch die Menschen auf der Strecke bleiben, also ist es wichtig, dass die Personalvertreterinnen
und Personalvertreter in die Gestaltung von Vereinbarungen die Telearbeit be­treffend eingebunden werden.

Es geht auch um die Frage der Berechtigung der Telearbeiterinnen und Telearbeiter zur Wahl, um die Ermöglichung der Briefwahl für diese. Schließlich ist es ein Wesen der Demokratie, dass alle, die Teil eines Sozialgebildes
sind, in die Findung und Durchführung der gemeinsamen Ordnung einbezogen werden.

In diesem Sinne erwarte ich mir eine rege Beteiligung an der Wahl der Personalvertretung des Bundes. Ich danke allen, die sich als Vertreter zur Verfü­gung stellen, aber auch allen, die sich an der Wahl beteiligen. Damit wird


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ein wesentlicher Dienst an einer funktionierenden und den Menschen angepass­ten Verwaltung geleistet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.21


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile ihr das Wort.


19.21.43

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der vorlie­gende Gesetzentwurf, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das
Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, enthält hinsichtlich des Gehaltsgesetzes lediglich die Beseitigung einiger redaktioneller Fehler. Ergänzungen, die wichtig gewesen wären, beziehungsweise Verbesserungen für verschiedene Bedienstetengruppen, wie etwa die der Pflege- und Betreu­ungskräfte, deren Forderungen an die Bundesregierung längst auf dem Tisch lie­gen, wurden hingegen nicht eingearbeitet und deren Anliegen wurden auf
die lange Bank geschoben.

Im Bundes-Personalvertretungsgesetz werden hingegen wichtige Klarstellun­gen – der Kollege hat es schon erörtert – hinsichtlich der nunmehr
häufig eingesetzten Telearbeit, die ja in den letzten Jahren zum fixen Bestandteil unserer Arbeitswelt geworden ist und auch den öffentlichen Dienst be­trifft, getroffen. Grundsätzlich besteht eine schriftliche Mitteilungspflicht bei der Anordnung von Telearbeit bei Beamtinnen und Beamten beziehungsweise
bei der Vereinbarung von Telearbeit bei Vertragsbediensteten. Diese schriftliche Mitteilungspflicht entfällt aber bei Anordnung beziehungsweise bei Verein­barung einer anlassbezogenen Telearbeit, das heißt, dass sie im Bedarfsfall auch ohne Schriftlichkeit geleistet werden kann.


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Die weiteren Änderungen betreffen sinnvolle Ergänzungen hinsichtlich
der Funktionsfähigkeit bestimmter Personalvertretungsorgane.
Es ist auch wichtig, dass Telearbeiter und Telearbeiterinnen grundsätzlich zu­künftig bei den Bundespersonalvertretungswahlen wahlberechtigt sind
und von zu Hause auch mittels Briefwahl mitstimmen dürfen.

Unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

19.24


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr dieses.


19.24.16

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Personalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung des Personals, der Bediensteten in den öffentli­chen Verwaltungen. Eine ganz wichtige Rolle dabei spielen die Personalvertreter: wenn es darum geht, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten, die Stimme
der Mitarbeiter zu sein. Sie spielen aber auch eine wichtige Rolle bei der Mitgestaltung von betrieblichen Entscheidungen. Durch die Personalvertretung werden die Interessen der Beschäftigten vertreten und ihre Rechte geschützt.

Dieses Gesetz ist jetzt nicht gerade der große Wurf. Es waren tatsäch­lich, wie Kollegin Grimling gesagt hat, redaktionelle Fehler drinnen. Da würde ich dringend Folgendes empfehlen: Wenn man das und dass nicht unterschei­den kann, könnte das nächste Mal vielleicht Professor Ruf einspringen und das durchlesen, dann würde man sich solche Peinlichkeiten ersparen.
(Beifall bei der FPÖ.)

Nichtsdestotrotz werden wir Freiheitlichen diesem Gesetzentwurf zustimmen, denn der Einsatz der Personalvertreter ist enorm wichtig, er ist grandios,


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das ist eine 24/7-Arbeit und sie leisten wirklich Großartiges. Ich möchte an die­ser Stelle Danke sagen: Danke an alle Personalvertreter, welche sich uner­müdlich für die Interessen der Kollegen einsetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.25


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.


19.25.58

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt noch ein sehr langer Teil der Tagesordnung vor uns und eigentlich ist von meinen Kolleginnen und Kollegen schon alles gesagt worden.

Ich möchte mich auch vonseiten der Grünen einfach bei den Personalver­tretern und Personalvertreterinnen bedanken.

Es ist ja eine einstimmige Sache, es geht um diese Anpassungen der Ministerien, damit das wieder richtig zugeordnet wird, und auch um die Briefwahl­möglichkeiten bei Telearbeit. Das ist doch wunderbar, da stimmen wir zu. – Vie­len Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.26


Vizepräsident Dominik Reisinger: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemel­det hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Mayer. – Bitte.


19.26.32

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Bun­desrates! Aufgrund meiner beruflichen Biografie kenne ich das Innen­leben der österreichischen Verwaltung nicht erst seit meinem Amtsantritt als Staatssekretärin. Ich weiß sehr genau, unter welch hohem Einsatz
und mit welcher Expertise im öffentlichen Dienst immer schon gearbeitet wird.

Die vergangenen Jahre haben allerdings die Arbeitswelt und gerade
auch die Verwaltung auf besondere Weise herausgefordert, und es ist wichtig,


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dass wir auch einmal darauf schauen, wie gut wir als Land, als Gesell­schaft, als öffentlicher Sektor durch diese multiplen Krisen gekommen sind und immer noch kommen. Da wurde und wird Flexibilität gelebt ohne Abstri­che an Stabilität, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit. Vielen Dank an die­ser Stelle an alle öffentlich Bediensteten. (Allgemeiner Beifall.)

Ein elementarer Bestandteil der öffentlichen Verwaltung sind ihre Vertre­tungsorgane, deren Regelungen mit dem vorliegenden Antrag einige Änderun­gen erfahren.

Ich danke Ihnen allen für die Unterstützung dieser Novelle und auch für
die gute Zusammenarbeit und die engagierten, interessanten Debatten über die ganzen Jahre.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer, gute Erholung und auch
ein Stück Kultursommer. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

19.28


19.28.15

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke, Frau Staatssekretärin.

Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.


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19.28.4617. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (4098/A und 2626 d.B. so­wie 11593/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (4097/A und 2627 d.B. sowie 11594/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 17 und 18, über welche die Debatten unter einem durchge­führt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 17 und 18 ist Frau Bundesrätin Viktoria Hut­ter. – Ich bitte um die Berichte.


19.29.19

Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Ge­setz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde­ralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert
wird.


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Auch hiezu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung
der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Berichte.

Wir steigen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr
dieses. – Bitte.


19.30.16

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Herr Vizepräsident!
Frau Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln unter diesen Tagesordnungspunkten zwei Gesetze aus dem Medienbereich.
Beim ersten Gesetz, dem KommAustria-Gesetz, geht es im Großen und Ganzen um Förderungen für Podcasts und für private Sender sowie für Privat­radios. Diesem Gesetz werden wir unsere Zustimmung erteilen.

Beim zweiten Gesetz geht es um eine Novellierung des Publizistikförderungsge­setzes. Mit diesem Gesetz sollen in Zukunft Inhaber von Printmedien
die Möglichkeit haben, neben der Publizistikförderung auch Förderungen von anderen Gebietskörperschaften zu bekommen. Wir Freiheitliche sehen
darin eine Doppelförderung, welche wir ablehnen, und daher werden wir diesem Gesetz nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.31


Vizepräsident Dominik Reisinger: Als nächste Rednerin ist Frau Bun­desrätin Andrea Eder-Gitschthaler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.


19.31.14

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen


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und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Doppler hat es
schon etwas vorweggenommen, aber vielleicht darf ich das noch einmal kurz erklären: Es geht uns darum, die Medienvielfalt in Österreich zu erhal­ten und weiterhin unabhängigen, qualitätsvollen Journalismus zu gewährleisten.

Wir haben in der Bundesregierung schon einiges auf den Weg gebracht,
zum Beispiel eine Qualitätsjournalismusförderung in der Höhe von 20 Millionen Euro und eine Digitalisierungsförderung mit 45 Millionen Euro und mit 20 Millionen Euro.

Heute ergänzen wir mit diesem Entwurf die Förderung für private Rundfunkan­stalten. Wir erhöhen die Privatrundfunkförderung von 20 Millionen auf 25 Millionen Euro. Der nicht kommerzielle Rundfunk – also Radio und Fernsehen aus der Zivilgesellschaft – hat schon 2022 eine Erhöhung von 3 Millionen
auf 5 Millionen Euro bekommen und bekommt jetzt weitere 1,25 Millionen Euro.

Ganz neu und wichtig: Wir bringen eine Podcastförderung von 500 000 Euro
auf den Weg, denn nicht nur junge Menschen wie Kollege Schreuder
schätzen den Podcast, sondern auch ältere. Also ich kenne viele Ältere, die auch Podcasts machen (Bundesrat Schreuder – erheitert –: Ich bin 50 plus!) – du
bist noch jung, lieber Kollege – und große Fans davon sind.

Damit schaffen wir eine neue Fördermöglichkeit für diese Podcasts, die über die KommAustria abgewickelt wird, mit gewissen Kriterien. Wir haben es im Ausschuss gehört: Es sollen ungefähr 10 000 Downloads im Monat sein, es sol­len periodische Erscheinungen sein und so weiter. Das wird ganz genau
geregelt. Es wird auch darauf geachtet, dass der Inhalt „zur Stärkung des demo­kratischen Verständnisses und des verantwortungsvollen und von gegen­seitigem Respekt getragenen gesellschaftspolitischen Diskurses“ –
wie es so schön heißt; das haben wir im Ausschuss nachgereicht bekommen – beitragen wird.

Über den Digitalisierungsfonds gibt es jährlich noch 1 Million Euro
extra bis 2029. Das ist gut und für die Medienlandschaft in Österreich wichtig.


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Weil Kollegin Doppler zu Tagesordnungspunkt 18 gesagt hat, dass Sie
gegen diese Doppelförderungen sind: Ich kann nur sagen, wir sind dafür, denn da geht es ja um kleine Medien. Die kriegen jetzt zum Beispiel Unterstützung
vom Bund oder von den Ländern, und dazu gibt es vielleicht noch eine Gemein­deförderung. Das war bisher verboten. Das war aber ein exklusives Verbot,
das gar nicht gerechtfertigt war.

Wir wollen, dass gerade diese kleinen Zeitungen und Institutionen am Leben er­halten werden. Sie machen qualitätsvollen Journalismus und fördern die Medienvielfalt. Darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der Grünen sowie der Bundes­rätin Sumah-Vospernik.)

19.34


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke sehr.

Auf der Regierungsbank darf ich Frau Bundesministerin Susanne Raab begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall bei der
ÖVP, bei Bundesrät:innen der Grünen sowie der Bundesrätinnen Hahn
und Sumah-Vospernik.)

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte sehr.


19.34.46

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das ist jetzt ein ganzes Bündel von medienpoliti­schen Instrumenten, die alle sehr gelungen sind und denen wir auch sehr gerne zustimmen.

Gehen wir einmal davon aus, dass es unterschiedliche neue Formen von Informationsschöpfung und Mediennutzung gibt! Das nennen wir Podcast. Dass es in diesem Bereich erstmals eine Podcastförderung gibt, um auch die


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Qualität und die Verlässlichkeit der Podcasts zu erhöhen, finde ich sehr, sehr, sehr wichtig.

Es gibt auch die Unterscheidung, die man zwischen den täglichen,
wöchentlichen und monatlichen Podcasts, aber auch den Features, das sind Reportagepodcasts, vorgenommen hat. Da bewegen wir uns in einer Förderhöhe von maximal 50 000 Euro pro Jahr und bei letzteren bei maximal
25 000 Euro pro abgeschlossene Serie.

Was aber noch dazukommt und was ich sehr, sehr wichtig finde, ist, dass es jährliche Fördermittel für private TV-Sender und Privatradios gibt.
Diese erhöhen sich jetzt um 5 Millionen auf 25 Millionen Euro. Gleichzeitig war uns etwas immer ein ganz, ganz großes Anliegen, nämlich die nicht kom­merziellen Radios, die es in Österreich gibt, und da kommen wir jetzt auf eine Förderungssumme von 6,25 Millionen Euro. Ich finde das in allen Berei­chen sehr, sehr wichtig.

Es gibt aber noch eine Förderung, die ebenfalls sehr wichtig ist: die Förderung digitaler Übertragungstechniken. Dafür steht dann eine Summe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Da diese aber nicht ausreicht, wird das noch einmal erhöht, um die digitalen Rundfunkprogramme auch tatsächlich zu
fördern und auszubauen.

Wo viel Licht ist, ist auch Schatten, Frau Bundesministerin. Eines hätten wir uns schon gewünscht, gerade bei der Podcastförderung und auch bei der Privatradioförderung: Die Voraussetzungen sollten in einem Gesetz sein und nicht in die Erläuterungen abgeschoben werden, sodass man sich aus­kennt: Wann bekommt man eine solche Förderung? Es sollte nicht so sein, dass die RTR jetzt Kriterien erfinden kann. Das heißt, die Grundbedingungen
von Förderungen würden – statt dieser Auslagerung in die
Erläuterungen – eigentlich in ein Gesetz gehören.

Was ich nicht verstehe, ist das Abstimmungsverhalten der Freiheitlichen zum nächsten Punkt. Eine kleine Publikation kriegt eine Publizistikförderung,


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das finde ich toll. Sagen wir, diese kleine Publikation erscheint –
weil mich gerade Herr Buchmann anschaut – in Graz, und die Stadt Graz entscheidet: Uns ist diese Vielfalt an Medien so wichtig, dass wir
einer Bürger:innenzeitung oder was auch immer eine kleine weitere Förderung geben. – Das ist ja etwas Gutes, aber das war bisher ausgeschlossen, denn:
Wer Publizistikförderung bekommt, darf nichts anderes bekommen.

Wenn man aber Medienvielfalt will, dann ist es wichtig, dass diese Möglichkeit, auch von einer Gebietskörperschaft eine Förderung zu bekommen – das
kann auch die Förderung durch einen Bezirk sein, was auch immer –, gegeben ist.

Ich halte das für äußerst begrüßenswert, und die Sozialdemokratie wird
alle diese Maßnahmen unterstützen, auch wenn wir ein bisschen,
Frau Bundesministerin, auf den Schatten eingehen mussten. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

19.39


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.


19.39.38

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich wieder der vierte Redner, und es ist im Grunde zum Thema alles gesagt worden, was
zu sagen ist. Ich möchte allerdings doch noch zu ein paar Punkten etwas sagen, weil ich ja selbst Podcaster bin. (Heiterkeit des Bundesrates Himmer. –
Bundesrätin Schumann: Werbung, Achtung Werbung!)
Mein Podcast ist nur ein bisschen zu nerdig und für eine zu kleine Zielgruppe, als dass ich da in
die Förderrichtlinien reinkommen würde. (Bundesrat Schennach: Vorsicht, Wer­bung! – Zwischenruf bei den Grünen.) Das können Sie aber gerne ändern.


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„Merci, Chérie“ heißt er, wenn ihr abonnieren wollt. (Bundesrat Schennach: ... Wer­bung!) Es geht um den Eurovision Song Contest.

Eine harmlose Werbung. Nein, Podcast ist aber tatsächlich, das möchte
ich jetzt schon sagen, ein sehr, sehr schönes Medium (Bundesrat Schennach: Bitte streichen, es ist Werbung!) für ganz viele Menschen, um genau das zu tun,
was man in den Massenmedien oder auch in den öffentlich-rechtlichen Medien oft gar nicht schafft, nämlich dass man für ein ganz gezieltes Zielpublikum
ein ganz spezielles Thema stundenlang fachgerecht aufarbeiten kann. Das ist wirklich das Großartige an diesem Medium, dass das funktioniert und
dass es dafür einen Raum gibt. Deswegen finde ich es auch so wichtig, dass man auch medienpolitisch sagt: Ja, das ist eine Medienform, die wir auch unterstützen. Das ist eine Medienform, die wir gut finden.

Deswegen kann ich es nur unterstützen, dass wir hier sagen: Ja, diesen Audio­podcastformaten geben wir eine Zuwendung in der Höhe
von 500 000 Euro.

Ich möchte als zweiten Punkt nur noch etwas erwähnen, was auch
Kollege Schennach gesagt hat, weil ich das für wirklich wichtig halte – deswegen habe ich auch kaum Verständnis dafür, dass man dagegen sein kann –:
Ich war sehr, sehr lange die grüne Stimme im Publizistikbeirat. Wir konnten damals sehr, sehr spannenden Medien helfen, die wir sonst in unserer demokratischen Medienvielfalt, die wir brauchen, gar nicht hätten, weil sie auf solch eine Hilfe angewiesen sind. Kaum war irgendwo anders eine Unter­stützung vorhanden, gab es das Problem, dass das dann nicht mehr gegangen ist. Dann mussten die sich überlegen: Wo reiche ich ein? Das war verbunden
mit hoher Unsicherheit. Das sind kleine Medien, die teilweise wirklich von der Selbstausbeutung leben. Das war wirklich ein großes Problem. Dass die
jetzt eine Publizistikförderung bekommen können und gleichzeitig
bei einer anderen Einheit – bei einem Bezirk, bei einer Gemeinde, bei einem Land oder auch bei der Qualitätsjournalismusförderung oder aber, weil sie auch einen Podcast machen, zusätzlich bei der Podcastförderung – einreichen


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können, halte ich für richtig. Deswegen kann man da nur zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.42


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke sehr.

Frau Bundesministerin Raab hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte.


19.42.38

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich bin schon öfter hier gestanden
und habe über die Herausforderungen des heimischen Medienstandortes ge­sprochen. Sie wissen, wir haben in den letzten Jahren ganz viele Medien­gesetze auf den Weg gebracht, insbesondere natürlich, um die heimische Medienlandschaft zu stärken und sie bei den Herausforderungen
zu unterstützen; bei der Digitalisierung, es fließt viel Werbevolumen ins Ausland ab, die Papierpreise sind gestiegen und so weiter. Wir haben viel gemacht,
von der Einführung der digitalen Transformationsförderung über die Qualitäts­journalismusförderung und viele weitere Schritte.

Nun wollen wir natürlich nicht nur Angebote für den Printbereich
schaffen, sondern eben auch für den Bereich der privaten TV-Sender und der privaten Radios. Ja, wir haben da ein umfassendes Paket geschnürt. Ich
bin auch stolz, dass es gelungen ist, dass wir den Privatrundfunkfonds, der ein ganz wesentliches Element ist, mit dem auch die heimische Medienland­schaft gut umgehen kann und der gut angenommen wird, um 5 Millionen Euro erhöhen.

Wir gehen mit der Zeit: Wir haben eine neue Podcastförderung einge­führt und wir haben erst vor Kurzem die Novelle im Bereich der Digitalradios beschlossen, was dazu führt, dass viel mehr digitale Radios auf den Medienmarkt strömen und hier neue Angebote für die Hörerinnen und Hörer entstehen,


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was ja gut ist. Dementsprechend haben wir aber auch die Digitalisierungsför­derung für das Digitalradio um eine weitere Million Euro erhöht.

Die neue Podcastförderung ist wirklich eine sehr innovative Förderung. Wir haben selbstverständlich Kriterien festgelegt, die sich in den Erläuternden Bemerkungen wiederfinden. Das ist ja auch Teil eines Gesetzes. Die RTR wird das in gewohnt guter Weise umsetzen und selbst­verständlich in den Richtlinien noch einmal verfeinern.

Ich ersuche um breite Zustimmung im Sinne unserer heimischen Medien. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.44


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Stellungnahme.

Es liegen keine weiteren Wort- - (Bundesrat Kofler hebt die Hand), doch, es gibt eine weitere Wortmeldung.

Herr Bundesrat Kofler, ich erteile Ihnen das Wort.


19.44.49

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Grüß Gott, Frau
Minister! Grüß Gott, Herr Präsident! Ganz kurz zu Förderungen: Förderungen machen ja nur Sinn, um etwas in die Gänge zu bringen, um etwas zu
starten. Das, was da geplant ist, ist aber eine Dauerlösung. Man muss da viel­mehr hergehen und die Bedingungen so gestalten, dass es von Vorn­herein ein Geschäft ist. Wenn etwas gehört wird, dann wird es schließlich auch ein Geschäft sein – aber wenn es kein Geschäft ist, nützt eine Förderung
auf Dauer auch nichts. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)

Außerdem war ich im zuständigen Ausschuss und dort habe ich natürlich schon gehört, dass da auf den Inhalt Bezug genommen wird – das riecht ja
nach Zensur. Also: Entweder es wird alles gefördert oder gar nichts. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)

19.45



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Vizepräsident Dominik Reisinger: Eine weitere Stellungnahme von der
Frau Bundesminister. – Bitte.


19.45.38

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Dazu möchte ich jetzt gerne noch etwas sagen, was mir am Herzen liegt. Ich habe ja wie gesagt schon öfter
hier mit Ihnen über die Unterstützung für den heimischen Medienmarkt gespro­chen. Es ist wirklich augenscheinlich, dass die Freiheitliche Partei bei all
diesen Gesetzen nicht mitgeht und somit für den heimischen Medienstandort und den Wert, den eine freie Medienvielfalt in Österreich für unsere
Demokratie hat, offensichtlich kein Verständnis hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das ist mir schon klar, Sie wollen den ORF abschaffen, jetzt wollen Sie
die privaten Medien auch nicht mehr fördern. (Bundesrat Spanring: Nein, wir wollen ihn nicht abschaffen! – Ruf bei der FPÖ: Fakenews von der Regierungsbank!) Sie wollen immer nur in Ihren eigenen Echokammern kommunizieren.
(Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)

Ich kann Ihnen nur sagen: Wir wollen für unsere Demokratie einen vitalen Me­dienstandort. (Bundesrat Spanring: Nein, ihr wollt alles zu Tode
fördern ..., nach eurer Pfeife tanzen, das wollt ihr!)
Wir wollen außerdem, dass die Menschen in unserem Land (Zwischenruf des Bundesrates Kofler) mit Qualitätsmedien im Kampf gegen Desinformation und Fakenews versorgt werden und einen Zugang bis in die Regionen hinaus haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)

Wir wollen auch die Jugend abholen. Deshalb gehen wir natürlich mit
der Zeit, auch was neue Formen der Medien betrifft – mit Podcastförderungen (Bundesrat Spanring: Eure Freunderln wollts fördern! Seids ehrlich und sagt es!)
und mit einer digitalen Transformationsförderung, weil es uns wichtig
ist (Bundesrat Spanring: Freunderlförderung, alles ... Freunderlwirtschaft!), dass


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Jugendliche nicht immer nur Informationen aus den sozialen Netzwer­ken beziehen (Bundesrat Ruf: Was können wir dafür, dass ihr keine Freunde habt?), weil wir sehen, dass dort viel Desinformation und Fakenews verbreitet
werden (Zwischenruf des Bundesrates Spanring), sondern dass es eben auch für die Jugend und für die künftigen Generationen ein gutes, qualitätsvolles Medienangebot gibt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.47


Vizepräsident Dominik Reisinger: Es liegt eine weitere Wortmeldung von Herrn Bundesrat Steiner vor. – Bitte.


19.47.40

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Soeben hat Frau Minister Raab
von Fakenews gesprochen – eine besonders gute Geschichte! Ausge­rechnet jene Ministerin, die ja sogar in der Coronazeit bei uns einmal eine Mordsshow abgezogen hat, als sie weinend hier gestanden ist –
nicht? (Bundesrätin Eder: So ein Blödsinn!) –, diese Dame, die für Fakenews hauptverantwortlich ist, wirft anderen Fakenews vor. Gut, sei’s drum. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann stellt sich diese Dame hierher und redet von Medienvielfalt
(Bundesrat Schreuder: Diese Dame hat einen Namen!) und behauptet dann, sie sei der Garant für die Medienvielfalt – die Person, die eine ORF-Zwangs­steuer eingeführt hat, die den ORF mit so vielen Millionen füttert, dass andere Medien gar keine Chance mehr haben, neben dem ORF zu überleben.
(Beifall bei der FPÖ.) Warum das alles? – Weil der ORF politisch steuerbar ist. Bei einem ORF, der nur Fakenews und Propaganda für diese Regierung betreibt,
von freien Medien zu reden (Heiterkeit des Bundesrates Ruf), entbehrt
jeglicher Grundlage. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich kritisieren wir das zu Recht. Förderungen – was sind denn Förderun­gen? – Kollege Kofler hat es gesagt: Das braucht man vielleicht für den
Start oder einen Pusher. Da gibt es eine Förderung, damit das Medium, die Fir­ma, was auch immer, den Start schafft, aber dann muss ein Medium oder


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eine Firma am freien Markt selbst überlebensfähig sein. (Ruf: Das ist
echter Neoliberalismus! – Bundesrat Schreuder: Dann gibt’s keine Kultur mehr, dann gibt’s kein Programm mehr!)
Wie kriegt man das hin? – Indem man Qualität
liefert. Wenn keine Qualität geliefert wird, dann braucht man es nicht und dann braucht man es auch nicht zu fördern, ganz einfach. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Das ist Neoliberalismus!)

Dann reden Sie noch von den Echokammern und davon, dass wir lieber in den Echokammern unterwegs wären. Frau Ministerin, nur weil Ihre ÖVP-Nachmachkanäle mit uns nicht mithalten können?! – Auch das liegt allerdings am Inhalt. (Beifall bei der FPÖ – Zwischenruf der Bunderätin Miesenberger.)

Unser FPÖ-TV, unsere Kanäle liefern einen gescheiten Inhalt und haben
dann auch Zuseher, die sich das anschauen, die informiert sein
wollen. Wir brauchen die Förderung nicht. Wahrscheinlich will man das jetzt aber so machen (Bundesrat Schreuder: Dann streichen wir die FPÖ-Par­teienförderung!) – musst nur gescheite Wahlergebnisse liefern, dann hast du auch eine Förderung! –, wahrscheinlich will man diese Förderungen jetzt des­halb einführen, weil man es so machen will, wie man es schon überall probiert hat, man hat es ja bei den Landwirten gemacht: Was macht eine Förde­rung, Frau Kollegin vom Bauernbund? (Bundesrat Spanring:
Abhängig!)
 – Abhängigkeit. Was will man jetzt machen? – Man fördert irgendwelche linken Medien, macht sie abhängig, und dann sind sie steuerbar. (Beifall bei der FPÖ.) Nichts anderes wollt ihr machen, das ist so etwas
von durchschaubar, und das nur, um eure Macht noch ein bisschen länger zu erhalten. (Bundesrat Schreuder: ... Niederösterreich!)

Den Bürger habt ihr verloren, jetzt geht es euch nur noch um Macht
und Machterhalt um jeden Preis. Das ist euch so ein peinliches Medienförde­rungsgesetz auch noch wert. Ihr seid traurig! Hoffentlich seid ihr bald
weg. (Beifall bei der FPÖ.)

19.51



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 244

Vizepräsident Dominik Reisinger: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Kollege Schennach. (Bundesrat Steiner: Ja, jetzt verteidigt er die Minis­terin! – Bundesrat Spanring: Jetzt ist er angefressen, weil ...! Bundesrat Steiner – in Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Bundesrates Schennach –:
Bist du jetzt sauer, weil ich dich aufgeweckt habe, oder was? – Bundesrätin Schumann: Ah, Steiner! – Bundesrat Steiner: Guten Morgen!)


19.51.30

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Es gibt keine ORF-Zwangssteuer (Bundesrat Steiner: Ach so?), es gibt eine Haushaltsabgabe. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von
ÖVP und Grünen. 
Zwischenrufe bei der FPÖ.) Durch die Haushaltsabgabe wird deutlich, dass der ORF den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes
gehört und nicht einer Bundesregierung. Deshalb ist es so wichtig, das zu unterscheiden.

Ich möchte keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der jedes
Jahr bettelnd zur Regierung gehen und sich um ein Budget anstellen muss. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der Grünen. Bundesrat Schreuder: Das wäre steuerbar, genau! Bravo!) Das, was die FPÖ will, ist die totale Abhän­gigkeit (Bundesrat Schreuder: Jawohl!) eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Wenn ich schon hier stehe und über öffentlich-rechtlichen Rundfunk
rede: Meine volle Solidarität – und ich hoffe, es geht vielen so – gilt den Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
der Slowakei, der jetzt durch diese Regierung brutal zerstört wurde, nur weil sie korrekt und objektiv berichtet haben. Solch eine Rundfunkreform stelle
ich mir für Österreich nicht vor, liebe FPÖ. (Bundesrat Steiner: Das sind deine Par­teikollegen!)

Deshalb ist es so wichtig, dass über die Haushaltsabgabe klar ist: Der
ORF gehört den Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes und keiner Regierung!


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 245

(Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.) Ich möchte niemals Zustände ha­ben, wie es sie derzeit in der Slowakei gibt (Zwischenrufe und Heiterkeit bei der FPÖ), und ich hoffe sehr, dass sich in Europa noch einige damit befassen
werden, auch die EBU, die European Broadcasting Union, denn das geht nicht, dass eine so wertvolle Arbeit zerstört wird.

In Österreich wird das nicht zerstört werden können, selbst auch dann
nicht, wenn die FPÖ in die Regierung kommt, weil wir die Haushaltsabgabe haben. Ihr müsstet die Bürgerinnen und Bürger Österreichs enteignen – aber das wird nicht der Fall sein. (Bundesrat Leinfellner: Ja meine Anteile kannst
haben! 
Heiterkeit des Bundesrates Spanring.) Ich hoffe sehr, dass ihr nie in die Situation kommt, nach dem September – vielleicht gemeinsam mit der
ÖVP, aber die ist jetzt vorgewarnt – eine Regierung zu machen und solche Er­rungenschaften, nämlich demokratische Errungenschaften, zu zerstören.

Jede Medienpolitik ist eine Grundfrage der Demokratie, deshalb ist
es so wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk so gebaut ist, wie er derzeit gebaut ist. Nehmen wir uns alle an der Mutteranstalt des
Öffentlich-Rechtlichen, an BBC, ein Vorbild. So gehört es und so in eine Ge­sellschaft hineingebettet soll ein Rundfunk sein.

Was wir heute hier beschließen, sind Erweiterungen im gesamten Medienbereich, aber dieser Blödsinn von Zwangsgebühren ist wirklich etwas, was in den Mistkübel gehört. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bun­desrät:innen von ÖVP und Grünen.)

19.55


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Herr Kollege Steiner.


19.55.04

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Kollege Schennach, dafür, dass Sie jetzt die Regierung verteidigt haben, werden Sie dann sicher noch ein


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 246

Dankschreiben von der Ministerin kriegen. (Bundesrat Schreuder: Nein, er hat den rechtlichen Rundfunk verteidigt! Ruf bei der SPÖ: Zualosn können, heißt
es! 
Bundesrat Schreuder: Zualosn! Entschuldigung, jetzt habe ich
deinen Zwischenruf geklaut! – Ruf bei der SPÖ: Bitte, gerne!)
Aber schau, Herr Schreuder, Sie können sich ja bei Herrn Schennach persönlich bedanken, er ist ja ein alter Parteikollege von Ihnen. Er hat halt nur die Farbe gewechselt (Bundesrätin Schumann: Ah! Immer der gleiche Schmarrn, bitte!) und ist zu den So­zis gegangen, aber gut, ihr kennt euch ja ganz gut. (Bundesrat Schreuder:
So originell!)

Etwas anderes will ich sagen: Wenn man sich hierherstellt und dann behauptet, den Öffentlich-Rechtlichen braucht man für das Volk und wir brauchen
die Zwangssteuer für das Volk, denn dieser Fernsehsender gehört dem Volk, muss ich sagen: Erstens, Herr Kollege Schennach, biete ich Ihnen jetzt hochoffiziell meine Anteile vom ORF an. Sie können sie mir abkaufen, dann brauche ich dieser Ministerin die Zwangssteuer nicht mehr zu zahlen.
(Beifall bei der FPÖ. Bundesrätin Schumann: So funktioniert Demokratie nicht!) – Jetzt haben wir einen Zwischenschrei der Kollegin Schumann, die schreit
rein: Das ist keine Demokratie! (Bundesrätin Schumann: So funktioniert Demokratie nicht! Zualosn und richtig zitieren!) Was ist Demokratie? Nein, so funktioniert Demokratie, hat sie reingeschrien, so funktioniert Demo­kratie. Okay, sie hat reingeschrien, so funktioniert Demokratie. Frau Kollegin Schumann, wissen Sie, wie Demokratie bei diesem Gesetz funktioniert
hätte? – Mit einer Volksbefragung den Österreicher befragen, ob er bereit ist, Zwangsabgaben zu zahlen oder nicht – ganz einfach. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Sender, dieser ORF kriegt jetzt 30 Milliarden Euro pro Jahr, Millionen, Entschuldigung, 30 Millionen Euro pro Jahr. (Zwischenrufe bei der ÖVP. Bundesrat Schreuder: Is’ eh wurscht!) Ja, ich habe mich eh selber korrigiert. Euch wäre es eh nicht aufgefallen, ich habe mich eh selber korrigiert (Beifall
bei der FPÖ),
30 Millionen Euro pro Jahr. Jetzt fehlen ihm 180 000 Euro, damit er die Bonzen bezahlen kann. Das ist Ihnen nicht einmal zu blöd, Sie stellen


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 247

sich hierher und sagen, der ist so toll, und behaupten dann noch, die FPÖ wolle den ORF abschaffen. – Ausgeschrieben, öffentlich ausgeschrieben gehört
es endlich einmal, und dann gehört gesagt, was der Auftrag ist und
wer den Auftrag erfüllt. (Bundesrat Schreuder: Steht im ORF-Gesetz!) Das schaue ich mir dann an.

Wo sind wir denn? Ihr alle sagt, er hat einen öffentlich-rechtlichen
Auftrag. Wo ist denn der ORF bei den Übertragungen der Sitzungen des Bundesrates? Nichts wird übertragen. (Zwischenruf des Bundesrates Ruf.) Ja wird heute die Sitzung übertragen? (In Richtung ÖVP:) Herr Kollege, habe ich
etwas versäumt? Wird heute in ORF III übertragen? (Ruf bei der ÖVP: Na!) – Ah, nein! Gut, der Kollege links von Ihnen (Bundesrat Ruf ansprechend) hat aufgepasst, es wird nicht übertragen. (Beifall bei der FPÖ.) Ergo: Was ist mit dem öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag? Der Kollege rechts neben Ihnen (Bundesrat Kohl ansprechend) schimpft sich ja Professor, das ist der Unterschied, deswegen weiß der mehr. Ergo: Kämpfen wir doch gemeinsam, dass auch
diese Sitzungen live übertragen werden.

Was macht der ORF noch? Jetzt haben wir die besten Kameras hier, man kann von außen zugreifen. Was macht der ORF noch? – Auch die Nationalrats­debatten beendet er und sagt um 17 Uhr oder 18 Uhr: Ab jetzt könnt ihr in der TVthek nachschauen. Jetzt übertragen wir die Debatte des Nationalrates
nicht mehr, denn es kommen vielleicht unwichtige Themen, wir übertragen gar nicht mehr! Und der Bundesrat wird überhaupt nicht übertragen. Jedes
Mal in der Präsidiale diskutieren wir es, jemand soll hingehen und mit dem ORF reden. Jeder Präsident muss hingehen und darum betteln, dass überhaupt übertragen wird. Das ist doch Bittstellerei! Was hat denn das mit dem Öffent­lich-Rechtlichen zu tun? (Beifall bei der FPÖ.)

Dann wird er noch von Bundesräten verteidigt, die ja ständig vom
ORF gefrotzelt werden. Dann sitzt die Ministerin hier, der wir das in Anträgen mitgegeben haben. Wir haben gesagt: Wenn Sie dieses Gesetz schon verhandeln, dann verhandeln Sie, wenn der ORF es schon nicht freiwillig machen


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 248

will, wenigstens als Auftrag hinein, dass er gefälligst alle Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates zu übertragen hat! – Das ist Information für den Bürger, der soll wissen, was abgeht, wie über ihn abgestimmt wird.
Das ist der öffentlich-rechtliche Auftrag. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)

Reden wir darüber, hängen wir uns ein, da sind wir sofort dabei, wenn
es heißt, alle Sitzungen live und in voller Länge übertragen. Dann brauchen wir nicht hintenherum und heimlich und ein bisschen heuchlerisch über Demo­kratie reden, Frau Kollegin Schumann. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


19.59.43

Vizepräsident Dominik Reisinger: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Bevor ich zur Abstimmung komme, darf ich noch Bundesminister Norbert Totschnig recht herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz
geändert wird, 4098/A und 2626 der Beilagen sowie 11593/BR der Beilagen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförde­rungsgesetz 1984 geändert wird, 4097/A und 2627 der Beilagen sowie 11594/BR der Beilagen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 249

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

20.01.0519. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 geändert wird (4112/A und 2628 d.B. sowie 11595/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 19. Punkt
der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Ich bitte um den Bericht.


20.01.26

Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates
vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikge­setz 2000 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorla­ge einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.


20.01.51

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 250

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.02.2420. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend einen Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2559 d.B. und 2654 d.B.
sowie 11550/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis
zum Bodensee (2581 d.B. und 2655 d.B. sowie 11551/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 20 und 21, über welche die Debatten unter einem durchge­führt werden.

Berichterstatterin zu beiden Tagesordnungspunkten ist Frau Bundesrätin Eli­sabeth Wolff. – Ich bitte um die Berichte.


20.03.08

Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Na­tionalrates vom 3. Juli 2024 betreffend einen Staatsvertrag zwischen
der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis
zum Bodensee.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 251

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Bera­tung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2
Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ebenso bringe ich den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betref­fend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund
und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort ist grundsätzlich niemand gemeldet, aber der Herr Bundesminister wird eine Stellungnahme abgeben. – Bitte schön.


20.04.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Das Projekt Rhesi –


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 252

Rhein, Erholung, Sicherheit, ist ein Jahrhundertprojekt, und ich glaube, es ist notwendig, dass man ein paar Worte dazu sagt.

Was ist das? – Es ist ein Hochwasserschutzprojekt mit 26 Kilometern Länge entlang der Grenze zur Schweiz, das im Endausbau dann imstande sein
soll, ein 300-jährliches Hochwasserereignis schadlos abzuführen. Das ist ein gigantisches Projekt, das über viele Jahre entwickelt worden ist; und
ich glaube, es ist in diesem Rahmen auch noch einmal notwendig, kurz zu skiz­zieren, wie die ganze Entstehungsgeschichte war.

Begonnen hat das im Jahr 2005. Da hat man ein Entwicklungskonzept Alpenrhein in Auftrag gegeben, und am Ende ist das Ergebnis herausgekommen, dass es notwendig ist, das Schutzniveau am Rhein von einem 100-jähr­lichen auf ein 300-jährliches Hochwasserereignis anzuheben. (Bundesrat Stei­ner: ... Renaturierungsgesetz dann?)

In Folge hat die Bundesregierung die Planungen in Auftrag gegeben, und
zwar im Jahr 2010. Nach zehn Jahren Planungs- und Entwicklungsarbeiten ist schließlich ein Entwurf für einen Staatsvertrag mit der Schweiz vorgelegt worden, der vierte Staatsvertrag, und ein Entwurf für eine 15a-Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg.

Man muss wissen, das Projekt hat ein Volumen von insgesamt 2,1 Milliar­den Euro, davon wird die Republik gemeinsam mit dem Land Vorarlberg 1,1 Mil­liarden Euro stemmen, wobei Vorarlberg 25 Prozent des österreichischen
Teils der Kosten übernimmt. Es ist also ein ordentlicher Brocken, den das Land Vorarlberg übernimmt.

Aber es lohnt sich, denn: Worum geht es bei diesem Projekt? – Es geht
um den Schutz von ungefähr 300 000 Menschen, die im Rheintal leben. Es geht um eine Schadensvermeidung von über 13 Milliarden Euro. Daher ist jeder
Euro, der da investiert wird, gerechtfertigt.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 253

Ich möchte noch das Thema Renaturierung ansprechen. Dieses Projekt ist nicht nur eines der größten Hochwasserschutzprojekte Österreichs, es ist auch
eines der größten Renaturierungsprojekte Europas. Der Rhein bekommt die Mög­lichkeit, sich bis an die verfügbaren Grenzen auszudehnen. Das bedeutet
für den Flusslauf, dass sich der Fluss auf 150 bis 200 Meter statt auf
derzeit 70 bis 90 Meter ausbreiten können wird.

Ganz wichtig war auch, dass man schaut, dass die Ökologisierung auch tatsächlich gut ausgebaut wird. Das schafft man, indem man drei sogenannte Kernlebensräume, oder Trittsteine, wie man es auch nennt, einbaut, und
diese ermöglichen eine Ausdehnung des Rheins auf bis zu 380 Meter. Das ist einerseits gut für die Natur und andererseits neuer Erholungsraum für
die Anrainer, für die Bevölkerung, und das ist natürlich auch ein tatsächlicher Mehrwert.

Zusammengefasst: Die Umsetzung dieses Projekts wird 20 Jahre
dauern. Zum Prozess: Jetzt erfolgt die Ratifizierung im Parlament, die Schweizer machen das im Herbst, dann braucht es eine Umweltverträglichkeitsprü­fung, die ungefähr zwei Jahre dauert. Planmäßiger Baubeginn ist 2027. 20 Jahre wird gebaut, also bis 2047. Es ist also ein Projekt, das von Beginn der
Planung bis zur Vollendung fast ein Vierteljahrhundert in Anspruch nimmt.

Das Projekt bringt mehr Sicherheit, bessere Umstände für die Natur
und am Ende auch mehr Erholungsraum für die Bevölkerung. In diesem Sinne danke ich für die Unterstützung. Der Nationalrat hat das einstimmig
unterstützt, und ich glaube, auch der Bundesrat wird das tun. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.07


20.07.58

Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Stellungnahme.

Dazu liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 254

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend einen Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hoch­wasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee,
2559 der Beilagen und 2654 der Beilagen sowie 11550/BR der Beilagen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstän­digen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsge­setz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg
über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee, 2581 der Beilagen und 2655 der Beilagen sowie 11551/BR der Beilagen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 255

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.09.5722. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert
wird (4119/A und 2656 d.B. sowie 11552/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 22. Punkt
der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um den Bericht.


20.10.17

Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Ich erstatte Bericht über die Verhandlungen des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert
wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme gleich zur Antragstellung:

Der Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach
Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vielen Dank.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 256

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Arpa. Ich erteile ihr dieses.


20.10.59

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Werte Zuhörende! Worum geht es denn bei diesem Gesetzentwurf? – Es geht darum, dass nachgeordneten Dienststellen
des Bundesministeriums für Land- und Fortwirtschaft, Regionen und Wasser­wirtschaft die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Einrichtungen mit
eigener Rechtspersönlichkeit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit zu errichten. Davon sind insbesondere die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen und die Bundesanstalt für Wasserwirtschaft betroffen.

Welches Ziel wurde betreffend dieses Gesetzes gesetzt? – Als Ziel
wird die stärkere Positionierung in Richtung internationale Vernetzung angegeben. Auch der Aufbau eines breiten Kompetenzbereiches wird als Ziel­setzung im Gesetz angeführt. Ich möchte hier aber einmal ganz kurz fest­halten, dass es auch bisher eine internationale Vernetzung gegeben
hat und diese Vernetzung auch ohne diese Teilrechtsfähigkeit möglich war. Ich möchte auch noch einmal festhalten, dass unsere Beamten und Beamtin­nen gut ausgebildet sind und die entsprechende Expertise mitbringen.

Wir als SPÖ-Fraktion sehen da einen weiteren Wildwuchs an Gesellschaften, und aus unserer Sicht widerspricht das ja auch dem Gebot der sparsamen Verwaltung. Was meine ich damit? – In § 5a Abs. 2 heißt es: „Die Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit wird durch den Dienststellenleiter“ – und jetzt kommt
es – „oder“ – und da liegt die Betonung – „durch eine andere geeignete,
vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft bestellte Person als Geschäftsführer nach außen vertreten.“ –
Es ist also durchaus möglich, dass man da statt dem Geschäftsführer auch noch eine zusätzliche Person einstellen kann.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 257

Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen möchte, betrifft die Tätigkeit. Es steht unter anderem im Gesetz: „Erwerb von Vermögen und Rechten durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte“ oder auch „Durchführung von Veranstal­tungen, die mit den Aufgaben der betreffenden Dienststelle vereinbar
sind, sowie auch deren Organisation und Abwicklung für Dritte“. Ich habe mir die Erläuterungen genauer angeschaut, und in den Erläuterungen werden dazu „Informationsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Festveranstaltungen und dergleichen“ angeführt. Wer da der Auftraggeber sein kann, bleibt unserer Fantasie überlassen.

Abschließend möchte ich aber auch noch anführen, dass ein Nebeneinander von unterschiedlichen Dienstrechtsbestimmungen einer effizienten Personal­vertretung nicht förderlich ist. Wohin die extensive Bildung ausgelagerter Ge­sellschaften führen kann, zeigt uns ja auch das Beispiel des Übertragens
der entsprechenden Aufgaben an die völlig intransparente Cofag, was laut Verfassungsgerichtshof dem Sachlichkeitsgebot widerspricht. Deswegen werden wir diesem Gesetzantrag, der auch wieder als Initiativantrag eingebracht
worden ist, nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.14


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.

Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.


20.14.09

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundes­rat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Geräten zu Hause! Ich habe
zuerst geglaubt, Kollegin Arpa hat ihre Meinung geändert, weil sie so positiv be­gonnen hat, und wird dem Gesetz zustimmen, weil sie auch all die positiven Argumente hervorgehoben hat.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 258

Es ist wichtig – und ich sage auch dir, lieber Herr Minister, Danke schön –, dass die 35 Millionen Euro jetzt da zur Verfügung gestellt werden oder ein
Teil dieser Summe für diese Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wird.

Wie Kollegin Arpa gesagt hat, steht das für die Bundesanstalt für Agrarwirt­schaft und Bergbauernfragen und die Bundesanstalt für Wasserwirt­schaft zur Verfügung. Ich verstehe sie da mit Blick auf Kärnten gar nicht, da es dort doch teilweise große Probleme mit dem Borkenkäfer gibt und man
auch in diesem Bereich Forschung betreiben muss. Da wird es auch wichtig sein, dass mit diesen Bundeseinrichtungen neben den hervorragenden Einrich­tungen, ob das die HBLA Ursprung, die HBLFA Wieselburg oder die
HLBLA Sankt Florian ist, zwei zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden.

Ich kann mich noch daran erinnern, was mir die Landwirte teilweise
gesagt haben, als ich gesagt habe, auch die Landwirtschaft muss 4 Prozent in die Forschung investieren, wie es die Wirtschaft macht. Ich wurde kritisiert,
so quasi: Was brauchen wir Forschung, das ist kein Thema für die Landwirt­schaft! – Jetzt sehen wir aber, wie wichtig diese Investition in die Forschung und in die Zukunft ist, besonders mit Blick auf Klimawandel und Ernährungssi­cherheit. Ich denke noch immer zurück, welche Zahlen zum Ammoniakausstoß uns damals aus Raumberg geliefert wurden und welche Zahlen von der Europäischen Union zu uns hereingetragen worden sind.

Es ist einfach wichtig, dass man diese Forschungseinrichtungen in Zukunft noch mehr unterstützt und entsprechend ausweitet – daher gehören auch diese
zwei Bundesanstalten in diesen Kompetenzbereich hinein –, denn Forschung in der Landwirtschaft fördert nicht nur die Landwirtschaft, sondern unter­stützt den Konsumenten. Sie bekommen sichere Lebensmittel, sie bekommen eine gesunde, intakte Landschaft und auch Klimaschutz und Biodiver­sität werden entsprechend unterstützt.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 259

In diesem Sinne wird unsere Fraktion – und ich darf das auch für die Grünen sa­gen – diesem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank, Herr Minister!
(Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

20.16


Vizepräsident Dominik Reisinger: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


20.16.38

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Minister! Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Werte Österreicher! Geschätzte Bauern! Bei diesem Antrag ist eine Verbesserung für die Landwirtschaft geplant, ein Antrag von ÖVP und Grünen, um die Landwirtschaft zu unterstützen. Das ist nicht zu glauben.

Geschätzte Bauern in Österreich! Für uns Freiheitliche war die Zustim­mung der Ministerin Gewessler zum Renaturierungsgesetz ein Frontalangriff auf die Bauern, nur um ihr Gedankengut durchzusetzen und die eigene Klientel
zu bedienen.
(Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Bundesrates Gross.) Mit
ihrer Zustimmung gefährdet die Ministerin die Versorgungssicherheit mit eige­nen Lebensmitteln in Österreich. (Bundesrätin Kittl: Zur Sache!) Um die Ernährungssouveränität abzusichern, unabhängige Bauern zu schaffen, die mit ihren qualitativ hochwertigen Produkten nicht nur überleben, sondern gut
leben können, braucht es tatsächlich Änderungen für die Bauern.
(Bundesrat Gross: Bundesämtergesetz ist das Thema!)

In den letzten Jahrzehnten wurde in Österreich mit Herz und Hirn der Bauern die Landwirtschaft nachhaltig betrieben. Was macht die Bundesregierung
gegen das Bauernsterben? – Nichts. Dem Bauernsterben ist endlich entgegenzuwirken.

Daher stelle ich folgenden Antrag:


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 260

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „freiheitliches Entlastungspaket für die Landwirtschaft“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft wird aufgefordert, zugunsten der heimischen Landwirte die in der Begründung angeführten Punkte des Entlastungspakets ehest möglich für die Landwirtschaft umzusetzen.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.18


20.18.35

Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „freiheitliches Entlastungspaket für die Landwirtschaft“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist
somit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kolle­gen auf Fassung einer Entschließung betreffend „freiheitliches Entlastungs­paket für die Landwirtschaft“ vor.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 261

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsan­trag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

20.19.4623. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie
das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (4102/A und 2682 d.B. sowie 11518/BR d.B.
und 11537/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert
wird (4127/A und 2686 d.B. sowie 11519/BR d.B. und 11538/BR d.B.)


Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 23 und 24, über welche die Debatten unter einem durchge­führt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 23 und 24 ist Herr Bundesrat
Christoph Stillebacher. – Ich bitte um die Berichte.


20.20.25

Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geän­dert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 262

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben.

Weiters berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkosten­zuschussgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.


Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster. Ich erteile ihr dieses.


20.21.21

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Herr
Vorsitzender! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Die Bezeich­nung Kontrarednerin bezieht sich auf TOP 24 und deshalb fange ich auch gleich damit an.

Dieses Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz ist ein besonderes Meisterstückerl im negativen Sinn. Da beschließt diese Bundesregierung, die Österreiche­rinnen und Österreicher mit 675 Millionen Euro von den gestiegenen
Wohn- und Heizkosten zu entlasten – wir haben es damals kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Umsetzung nicht einfach sein wird –; und jetzt liegt
eine Abänderung vor, mit der man eigentlich sagt: Es ist egal, ob ihr das ausge­zahlt habt oder nicht, den Restbetrag könnt ihr behalten! – Das ist nicht


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 263

zielgerichtet, das passt so nicht. Die Sozialdemokratie kann einer so laxen Um­gangsweise mit Steuergeldern nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. –
Bundesrat Steiner: Ausgerechnet ihr!)

Jetzt zum Kommunalinvestitionsgesetz: Ich kann nicht umhin, zu sagen, der vorliegende Gesetzentwurf zeugt davon, dass das FAG 2024 nicht das
Gelbe vom Ei ist und die strukturelle Schwächung der Gemeinden und Städte fortgeschrieben wird, ja sogar intensiviert wird. Wohin die Reise gehen
soll, darüber möchte ich nicht einmal spekulieren.

Als Bürgermeisterin einer äußerst strukturschwachen Gemeinde und als So­zialdemokratin unterstütze ich natürlich Maßnahmen, welche die um
sich greifende Handlungsunfähigkeit der Gemeinden abschwächen, auch wenn es sich dabei um keine nachhaltige Verbesserung der Situation handelt,
denn es sind und bleiben Einmalzahlungen. Es wurde nicht geschafft, das eigent­liche Problem der Gemeinden anzugehen; das ist die Liquidität, wie es
auch schon Kollege Kollross im Nationalrat dargelegt hat. Ich nehme einmal an, viele starke Gemeinden, Städte, die autonom Lebens- und Wirtschafts­raum gestalten, sind unerwünscht, zumindest seitens der ÖVP. (Bundesrat Buch­mann: Deswegen stellen wir ja 2 000 Bürgermeister! – Bundesminister Brunner:
Nur im Burgenland!)

Mit der Steuerung der Liquidität werden viele Gemeinden am Gängel­band gehalten. Wie lange das Gängelband ist, hängt dann auch noch einmal von den Bundesländern und ihren Umlagen ab. Jedenfalls wurde eine Vielzahl
an Gemeinden 2024 zu Bittstellern und Almosenempfängern degra­diert. Das wurde bei der Erstellung der Rechnungsvoranschläge 2024 klar ersichtlich. Da wurden die Gemeinderäte bereits richtig in die Knie gezwungen. Finanzschwache Gemeinden – und das werden immer mehr – haben
keine Möglichkeit, die Zukunft ihrer Gemeinde autonom zu gestalten. In Oberösterreich gibt es dazu quasi ein Verwaltungsbudget, das
bestimmten Kriterien zu folgen hat und, bevor es in den Gemeinderat kommt


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 264

und dort beschlossen werden darf, von Landesstellen geprüft und freigegeben wird.

Ich möchte mich da besonders bei den Gemeinderäten – bei den Gemeinderäten in meiner Gemeinde und den Gemeinderäten insgesamt – für die Arbeit,
die sie dort leisten, bedanken (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik), denn das ist nicht die Arbeit, wegen der sich viele Menschen
für die Kommunalpolitik entscheiden. Die Kommunalpolitik will gestalten, die Kommunalpolitiker wollen für ihre Heimatgemeinde etwas erreichen.
Sie wollen nicht abnicken, was ihnen vorgelegt wird, sie wollen das Ja oder das Nein gezielt setzen können, und es soll ihnen nicht vorgeschrieben wer­den, wie sie abzustimmen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Die knappe Finanzlage führt dazu, dass das Abstimmungsergebnis bereits vor­liegt, bevor es zum Beschluss kommt, weil ein geprüftes Budget auch so beschlossen werden muss, wie es genehmigt wird. – Das ist kein Zustand, das ist für die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen eine Zumutung. Es braucht
mehr Unterstützung für und mehr Augenmerk auf die Kommunalpolitik. Sie ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie, und sie darf nicht unterminiert werden, denn es gibt immer weniger Menschen, die sich für die Kommunalpolitik entscheiden (Zwischenruf des Bundesrates Steiner), und das ist schlecht für
unsere Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

Natürlich können wir nur befürworten, dass es jetzt zu einer strukturellen Ände­rung der Gemeindefinanzierung kommt – das ist das Ziel, für das wir uns einsetzen –, aber im Moment ist es einfach nicht möglich, dass wir mit dem, was wir haben, über die Runden kommen, denn es wird länger dauern, bis
diese strukturellen Änderungen greifen, von denen ich hoffe, dass sie auch wirklich gemacht werden, und deshalb bringe ich einen Entschließungs­antrag ein:


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 265

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen,
wird aufgefordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemein­depaket in Höhe von 700 Mio. Euro als Soforthilfe ohne Auflagen für die Gemeinden und Städte, vor allem in strukturschwachen Regionen, für 2024 und 2025 einzutreten.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Brunner: Das machen wir
gerade!)

20.27


Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Mag.a Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsan­trag betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. (Bundesrat Ruprecht:
200 Millionen ...!)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Margit Göll. Ich erteile ihr dieses.


20.28.11

Bundesrätin Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In
unseren Städten und Gemeinden findet das Leben der Menschen statt, und da gibt es viele Aufgaben, wir haben viel für unsere Bürgerinnen und Bürger
zu tun: von Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Schule über Wasser, Abwas­ser, Straßen bis hin zu Spielplätzen und Feuerwehren – diese Liste würde


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 266

sich beliebig fortsetzen lassen –; und in all diesen Bereichen übernehmen unsere Gemeinden die finanzielle, aber natürlich auch die organisatorische Verant­wortung. (Vizepräsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Wir Bürgermeister sind natürlich immer darum bemüht, ein ausgegliche­nes Budget zu erreichen und vor allem sparsam und effizient zu wirtschaften, aber natürlich auch zu arbeiten – aber ja, es stimmt: Das ist zu einer
schwierigen Aufgabe geworden. Trotz Sparsamkeit gehen die Fixausgaben dramatisch nach oben, während die Einnahmen stagnieren, daher ist es natürlich umso erfreulicher, dass es durch ausgezeichnete Verhandlungen des Bun­des und des Gemeindebundes, die bereits 2023 begonnen haben, wiederum ge­lungen ist, ein weiteres kommunales Hilfspaket zu schnüren und dadurch
die Gemeinden bestmöglich zu unterstützen und ihnen unter die
Arme zu greifen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Es ist mittlerweile das vierte Gemeindepaket – die Gemeindemilliarde – seit 2020, und ich kann von Niederösterreich sprechen und auch von meinem Heimatbezirk: Wir konnten in all diesen Jahren sehr viele Projekte umsetzen, die Infrastruktur in unseren Gemeinden und in unseren Städten verbessern,
und natürlich haben wir uns auch diesmal über das neue kommunale Investi­tionsprogramm gefreut. Die neuen Geldmittel sind aber auch dazu da –
sind ein wichtiger Beitrag dafür –, um ökologische und nachhaltige Investitionen zu fördern und – das ist auch Aufgabe der Gemeinden – die damit verbun­denen Klimaziele zu erreichen.

Gemeinden sind die Basis der demokratischen Gesellschaft und spielen
somit auch eine zentrale Rolle in unserem alltäglichen Leben. Sie sind die unmit­telbare Verwaltungseinheit und daher den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten.

Wir haben gehört, die Aufgaben der Gemeinden sind vielfältig, sie sind umfangreich, sie betreffen alle Lebensbereiche, und ja, die Herausforderungen werden immer größer. Ja, die Finanzsituation ist bei vielen Gemeinden


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nicht gerade rosig, ich kann sogar sagen, bei manchen angespannt. Trotz allem trägt das neue Gemeindepaket dazu bei, Projekte zu planen, Planungs­sicherheit zu haben. Das Gesamtpaket bringt den Gemeinden eine wichtige Si­cherheit und schafft Möglichkeiten, Projekte zu planen, aber auch die
lokale Bauwirtschaft wieder anzukurbeln und somit bestmöglich zu unterstützen. Die Gemeinden sind ja auch wichtige Wirtschafts- und Investitionsmotoren
und damit die Lebensadern in unseren Bundesländern.

Das Kommunalinvestitionsgesetz, kurz KIG, ist ein Gesetz, das für uns Bürger­meisterinnen und Bürgermeister von enormer Bedeutung für die Ent­wicklung unserer Gemeinden und Städte ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, was heißt das wirklich im Detail? – Es wurde ein weiteres Kommunalinvestitionsprogramm mit 500 Millionen Euro
geschnürt. Neu und für uns besonders erfreulich ist, dass der Gemeindeanteil nicht mehr so wie vorher 50 Prozent, sondern nur mehr 20 Prozent be­trägt. Daher ist es uns noch leichter möglich, ein Projekt zu planen, denn den größten Anteil an den Ausgaben trägt somit der Bund. Ich habe solche
Projekte schon oft abgewickelt und kann nur sagen: vielen herzlichen Dank für die rasche Abwicklung! Wenn man ein Projekt eingereicht hat, ist das
Geld auch schnell wieder am Konto der Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Es gibt aber auch eine weitere Verbesserung: Das bisherige KIP 2023 –
es wurde nicht zur Gänze von den Gemeinden abgeholt, nicht
völlig ausgeschöpft – wurde bis 2026 erweitert, auch da können Gemeinden wie gesagt noch ihre Projekte einreichen und 400 Millionen Euro ausschöpfen.

Viele Gemeinden sind bereits wichtige und wohnortnahe Servicestelle
und der Ansprechpartner für Digitales für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das hat auch der Gemeindebund gefordert, und wir haben das natürlich auch
gleich zur Umsetzung gebracht. Daher sehe ich es wirklich als sehr große Wert­schätzung, dass das jetzt auch abgegolten wird. Wir wollen unsere


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Bürgerinnen und Bürger mit 120 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren na­türlich bestmöglich unterstützen.

Zur weiteren Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinden
stellt der Bund zusätzliche 300 Millionen Euro im Jänner 2025 zur Verfügung. Ich habe selbst schon diesen Bescheid bekommen, wie viel Geld ich
erhalten werde, und somit kann ich das im Herbst für mein Budget natürlich gleich einplanen. So wie ich alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
kenne, haben sie schon Ideen, welche Projekte sie im nächsten Jahr umsetzen werden.

Erfreulich und erwähnenswert ist – meine Kollegin hat das angesprochen –,
dass der Wohn- und Heizkostenzuschuss auch geändert wurde und
der Bund somit den Ländern in zwei Tranchen 675 Millionen Euro gewährt. Die Länder können diese Unterstützung als Zuschuss zur Bestreitung gestie­gener Wohn- und Heizkosten gewähren und an natürliche Personen ausbezahlen.

Zusammengefasst: Das Kommunalinvestitionsgesetz ist ein starkes Instrument zur Stützung unserer Gemeinden und Städte. Es hilft, die Infrastruktur
weiter zu modernisieren, die Lebensqualität zu verbessern und die wirtschaftli­che Entwicklung zu fördern. Mein Dank geht daher an den Bund, an
unseren Finanzminister und natürlich auch an den Gemeindebund, Johannes Pressl, für die ausgezeichneten Verhandlungen, die bereits 2023 begon­nen haben.

An meine Vorrednerin gerichtet: Liebe Bürgermeisterin, liebe Bettina, du bist selbst Vizepräsidentin des Bundesrates (Rufe bei der SPÖ: Was? Nein! – Bundesrätin Hahn: Des Gemeindebundes!) – des Gemeindebundes, Entschuldi­gung –, Vizepräsidentin des Gemeindebundes. Bitte bringe dich in
diese Verhandlungen ein! Ich finde das sehr wichtig. Natürlich gibt es viele Herausforderungen, und wir werden auch in den nächsten Jahren noch Hilfe und Unterstützung für die vielfältigen Aufgaben in unseren Gemeinden brauchen.


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Mit Entschlossenheit, aber auch Weitsicht und der gemeinsamen Anstrengung aller können wir unsere Gemeinden auf einen stabilen und nachhaltigen
Weg führen. Natürlich brauchen wir in den nächsten Jahren für so manche The­men, die im sozialen Bereich liegen, weitere Unterstützung. Ich danke
daher allen, die diese Verhandlungen unterstützten, und ich bedanke mich be­sonders bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die tagtäglich
nahe am Menschen sind, die die Sorgen, die Anliegen, aber auch die Themen kennen und die in herausfordernden Zeiten ihre Gemeinden und Städte weiterentwickeln und für ein ausgezeichnetes Bürgerservice sorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Wir stimmen natürlich diesem Gesetzentwurf sehr, sehr gerne zu. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.36


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich darf eine Begrüßung nachho­len. Ich begrüße Herrn Finanzminister Dr. Magnus Brunner sehr, sehr herz­lich bei uns im Bundesrat. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundes­rät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

Es ist Frau Mag. Isabella Theuermann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrä­tin, ich erteile es Ihnen.


20.36.54

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte
Damen und Herren! Wenn man sich die Entwicklungen auf Gemeindeebene so ansieht, muss man sagen, es wird künftig ein breites Kursangebot für Bürgermeister in den Bereichen Masseverwaltung und Insolvenzrecht geben müssen. Da werden wir wahrscheinlich wirklich Sanierer als Bürger­meister rekrutieren müssen, anders kann ich mir nicht vorstellen, wie das wei­terhin funktionieren soll.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 270

Zu Frau Kollegin Lancaster: Ich muss Ihnen recht geben, die Gemeinden
sind tatsächlich Bittsteller und Almosenempfänger. So fühlen sich sehr viele Ge­meinden, so fühlen wir uns im Grunde auch in der Stadtgemeinde Wolfs­berg, in der ich Stadträtin bin. Was sagt bei uns der Gemeindebund dazu? Das vom Bund so genannte Gemeindepaket ist zwar gut gemeint, aber es ist
eben eine absolute Themenverfehlung. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann Ihnen schon sagen, was der Gemeindebund, die operative Ebene – da reden wir von euren ÖVP-Bürgermeistern, von den SPÖ-Bürgermeistern,
die wirklich jeden Tag bei den Bürgern sind und in den Gemeinden ihr Bestes geben –, dazu sagt – „angespannt“ ist ein Hilfsausdruck für die Lage des Gemeindebudgets in ganz Österreich –: Zu geringe Mittel mit unzureichender Kofinanzierungshürde werden die Gemeindebudgets nicht retten. Trotz
eigenen Sparwillens droht die Gemeinde mittelfristig zusammenzubrechen. Erste Gemeindeinsolvenzen sind in Kärnten bereits im dritten Quartal 2024
absehbar.

Lassen Sie mich vielleicht anhand der Stadtgemeinde Wolfsberg aufzeigen, wie ernst die Lage tatsächlich ist! Von dem, was da so gut klingt, haben wir
im Grunde nicht viel. Das sind wie gesagt Almosen. Wir haben bereits ein Minus von über 6 Millionen Euro im Nachtragsvoranschlag. Aus dem kommu­nalen Investitionspaket bekommt Wolfsberg 2,4 Millionen Euro, 868 000 Euro bekommt die Stadtgemeinde als einmalige Finanzzuweisung und
1,4 Millionen Euro sind auf vier Jahre verteilt, diese sind dann auch noch
an Investitionen gebunden.

Das bedeutet, dass uns aus dem KIP jährlich lediglich 350 000 Euro
zur Verfügung stehen. Diese Summe bräuchten wir aber im Grunde jedes Jahr, alleine um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können. Wir
wissen im Moment in Wolfsberg nicht, wie wir den laufenden Betrieb auf­rechterhalten können. Das ist im Grunde zum Überleben zu wenig, zum Sterben vielleicht zu viel.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 271

Wir wissen auch bald nicht mehr, wie wir die Gehälter unserer
Bediensteten auszahlen sollen. Vielleicht kann der Finanzminister mir da dann weiterhelfen und mir sagen: Wie kommen wir aus diesem Teufelskreis
heraus?

Die Grünen haben heute in Wolfsberg einen tollen Vorschlag gemacht, das steht in den „Unterkärntner Nachrichten“. Sie wissen, wie man das Gemeinde­budget retten könnte: Sie wären für eine Erhöhung der Parkgebühren, für erhöh­te Parkstrafen und die SUVs sollen 5 Euro pro Stunde zahlen. (Bundesrat
Steiner: Ein Wahnsinn!) 
Damit wollen sie das Gemeindebudget sanieren. Ja, das ist wirklich ein spannender Vorschlag, das sind echt tolle Experten. (Bundes­rat Himmer: ... müssen aber auch falsch parken!)

Ich habe auch schon das Gerücht gehört, dass die Grünen einen Antrag im Wolfs­berger Gemeinderat einbringen wollen, dass - - (Die Bundesrät:innen
Hauschildt-Buschberger und Schreuder: Ein Gerücht!) 
Na ja, man weiß es ja nie, bei den Grünen kann man sich vieles vorstellen. (Bundesrat Schreuder:
Wow, Frau Theuermann, Sie sind gut informiert!)
Ein Schotterparkplatz vor der Einfahrt in die City von Wolfsberg, wo man dann mittels Pferdekut­schen ein Shuttleservice installiert (Bundesrat Schreuder: Ja, ja, ja!): Das wäre vorstellbar. – Das kann man sich von den Grünen tatsächlich erwarten.
(Beifall bei der FPÖ. 
– Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP und GrünenBun­desrat Schreuder: Mit dem Pferdeschlitten!) – Einen Pferdeschlitten schlägt
der grüne Kollege vor. (Bundesrat Schreuder: Ja, wollen wir auch!)

Ja, wir haben eine ländliche Bevölkerung, und das meinen Sie dann wahrschein­lich so (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Wäre auch für den Tourismus
gut!)
, dass sie im Pferdeschlitten kommen sollen. (Bundesrat Schreuder: So von Ochsen gezogene Wagen!)
 – Okay, ja, interessant, was die Grünen vor­schlagen, aber man traut Ihnen tatsächlich sehr vieles zu (Bundesrat Steiner: Leider! Bundesrat Schreuder: Offensichtlich!) und kann sich leider ganz
viel vorstellen. (Bundesrat Schreuder: ... oder wir machen die Gaypride in Wolfsberg! Gaypride Wolfsberg!)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 272

Wir wissen nicht, wie sich die Ertragsanteile künftig entwickeln werden.
Wir haben mehrfach Anfragen bei der Gemeindeabteilung des Landes gestellt, und diese Anfragen bleiben auch unbeantwortet, wahrscheinlich aus
Angst, weil sich die Nettoertragsanteile nicht positiv entwickeln werden. Im Mai und im Juni waren sie sogar negativ, im Mai minus 598 000 Euro und im
Juni minus 685 000 Euro. Wie soll die Gemeinde da wirtschaftlich überleben und wie sollen wir aus diesem Teufelskreis herauskommen?

Das ist keine nachhaltige Lösung und das ist schon gar keine Planungssicher­heit, so wie es Kollegin Göll, die ÖVP-Bürgermeisterin, gesagt hat. Also
von Planungssicherheit können wir überhaupt nicht reden. (Bun­desrätin Hauschildt-Buschberger: Geld im Voraus bekommen ist bei mir Planungs­sicherheit!) Es gibt eine derart große Unsicherheit bei der Budgeterstel­lung in vielen Gemeinden, vor allem in Wolfsberg. Wir wissen wirklich nicht, wie wir weitermachen sollen, wie das weitergehen soll. (Bundesrat Himmer: Neuwahlen! Neuwahlen!) Kärnten steht ja laut aktuellen Bonitätsrankings des Zentrums für Verwaltungsforschung am schlechtesten da, aber nicht
nur Kärnten: 40 Prozent aller Gemeinden in Österreich werden laut dieser Studie keinen ausgeglichenen Haushalt schaffen, selbst mit den für 2025 geplan­ten frischen Zuschüssen vom Bund.

Was wir dringend brauchen, sind eben nachhaltige Lösungen, Planungssicher­heit, und es muss Schluss sein mit Gemeindehilfspaketen, die in Wahrheit
keine sind. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Es muss Schluss sein
mit Gemeindehilfspaketen!)
Die Umlagenbelastung muss um mindestens 20 Pro­zent gesenkt werden.

SPÖ-Landeshauptmann Kaiser hat im letzten Jahr als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz komplett versagt, denn die Gemeinden bekommen viel zu wenig von den sprudelnden Steuereinnahmen des Bundes, Herr
Minister. Deshalb stehen viele vor der Pleite. Wir brauchen dringend eine Neu­verhandlung des Finanzausgleiches. 
Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

20.43



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 273

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, ich erteile es Ihnen.


20.43.58

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zusehende! Ich freue mich, wenn wir im Bundesrat immer so interessiert auch über Gemeindethemen reden. Ich bin ja selber auch Gemeinderätin bei
mir in Deutschlandsberg, und ich muss sagen, die letzten Jahre waren für die Gemeinden tatsächlich nicht einfach, aber daher haben wir ja auch
einige Unterstützungspakete auf den Weg gebracht, um die Gemeindekassen zu entlasten und dringend notwendige Investitionen durchführen zu können.

Was wurde mit diesem Geld beispielsweise bei uns in der Gemeinde gemacht? In meiner Heimatgemeinde konnten einige Fotovoltaikanlagen am Dach
von öffentlichen Gebäuden realisiert werden. Das war wirklich schon ein lang­jähriger Wunsch unserer Fraktion im Gemeinderat – Dachflächen, die für
die Stromerzeugung genutzt werden –, wodurch sich unsere Gemeinde künftig auch bares Geld spart.

Auch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED schreitet bei
uns mit dieser Unterstützung in der Gemeinde voran. Das ist auch eine sehr, sehr wichtige Energieeffizienzmaßnahme. Und, auch interessant: Unser Feuer­wehrgebäude konnte umfassend saniert und erweitert werden. Jetzt gibt es dort endlich auch moderne Umkleide- und Sanitärbereiche, auch für unsere Feuerwehrfrauen, und das freut mich tatsächlich sehr.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Nicht zu vergessen ist, dass auch die Bergrettung endlich einen eigenen Stützpunkt bekommen hat. In Summe kann man also wirklich sagen: Es sind viele wichtige Investitionen, die mit diesen Unterstützungen durchgeführt werden konnten.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 274

Heute bringen wir ein weiteres Gemeindepaket auf den Weg, um
unsere Gemeinden zu unterstützen. Was ist da umfasst? 
In Summe sind das 920 Millionen Euro. Um die Liquidität der Gemeinden zu verbessern,
gibt es bereits im Jänner 2025 eine Finanzzuweisung in der Höhe von 300 Mil­lionen Euro.

Mit dem neuen KIG 2025 gibt es 500 Millionen Euro zusätzlich, und an­ders als beim KIG 2020 und 2023 muss die Gemeinde, wie Kollegin Göll schon richtig ausgeführt hat, nur mehr 20 Prozent Eigenanteil leisten; 80 Prozent
sind Förderung des Bundes. Selbst diesen Eigenanteil kann die Gemeinde noch durch weitere Förderungen zusätzlich reduzieren. Das ist also wirklich eine
sehr, sehr gute Unterstützung, auch für finanzschwache Gemeinden.

50 Prozent der Mittel sind hiervon dann wieder ausschließlich auch für Energie­sparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger vorge­sehen. Das ist also tatsächlich sehr, sehr nachhaltig.

Besonders freut es mich, dass im KIG 2025 erstmals auch Klimawandelanpas­sungsmaßnahmen gefördert werden, und das mit ebenfalls bis zu
80 Prozent der Investitionskosten. Auch das ist eine nachhaltige Maßnahme.

Alles in allem ist das ein wirklich sehr gutes und wichtiges Paket für
unsere Gemeinden. Ich bitte um breite Zustimmung. 
Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.47


20.47.14

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen
liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesord­nungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. Ich sehe, Sie haben sie schon eingenommen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 275

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitions­gesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kom­munalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, ah, ‑mehrheit – Entschuldigung –, die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen
und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschlie­ßungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzu­schussgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.49.1025. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 276

Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsege­setz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsge­setz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungs­gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden
(2596 d.B. und 2673 d.B. sowie 11539/BR d.B.)

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden (4113/A und 2683 d.B. sowie 11540/BR d.B.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tages­ordnungspunkten 25 und 26, über welche die Debatten unter einem durch­geführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 25 und 26 ist Herr Bundesrat Christoph Stille­bacher. – Herr Bundesrat, ich bitte um die Berichte.


20.49.59

Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwick­lungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 277

dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alterna­tive Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden.

Die Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.


20.51.12

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Wir werden dem Tagesordnungspunkt 25 deshalb nicht zustimmen, weil es unserer Meinung nach eigentlich vor allem wie­der ein Gold Plating ist, das heißt, es wird EU-Recht in nationales Recht über­geführt, aber es wird weitaus mehr gemacht.

Worum geht es im Speziellen? – Es sind jetzt bei dieser Gesetzesnovelle
auch die PV-Kassen miteinbezogen worden, die in gar keiner Art und Weise, auch nicht im Artikel 2, als Kreditinstitute oder als solche Institute ge­führt werden. Es wird für die PV-Kassen, die ausschließlich dafür zuständig sind, das Geld, das von Arbeitgebern für die Abfertigung Neu für Mitarbeiter einbezahlt wird, sehr zinsbringend zu veranlagen, zu Mehrkosten kommen. Es wird ein Administrationsmehraufwand sein, das wird sicher wieder den Betroffenen als Verwaltungsaufwand abgezogen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 278

Es ist dann immer sehr spannend, wenn zum Beispiel wie in diesem Fall gerade die ÖVP, nämlich der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, eine sehr negative Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben hat, extra darauf hingewiesen hat, dass das ein Gold Plating ist, sich aber als Vorsitzender
des Finanzausschusses in der Debatte nicht zu Wort gemeldet hat und im Na­tionalrat zustimmt. Also würde ich wieder sagen: Typisch ÖVP, anders
reden als handeln! (Beifall bei der FPÖ.)

20.52


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile es ihr. – Bitte, Frau Bundesrätin.


20.52.52

Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir über zwei zentrale Gesetzesvorla­gen, die maßgeblich für die Zukunft unseres Finanzsektors sind, nämlich
das DORA-Vollzugsgesetz und das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz. Diese Gesetze setzen wesentliche Teile des digitalen Finanzpakets der EU
um, das darauf abzielt, unsere Finanzmärkte widerstandsfähig, sicherer und zukunftsfähiger zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuerst einmal zum DORA-Vollzugsgesetz: Der Digital Operational
Resilience Act, kurz DORA, ist eine Reaktion auf die zunehmenden Cyberangrif­fe, die unseren Finanzsektor bedrohen. Allein im Jahr 2022 gab es im Durch­schnitt 1 131 Cyberattacken pro Woche auf den Finanzsektor. Diese
Zahl verdeutlicht die Dringlichkeit, mit der wir handeln müssen, um die digitale Resilienz unserer Finanzinstitute zu stärken.

Das DORA-Vollzugsgesetz sieht strenge Regulierungen vor, die Finanzins­titute verpflichten, umfassende Maßnahmen zum Risikomanagement,
zur Meldung von Cybervorfällen zu ergreifen. Zudem müssen regelmäßige Tests durchgeführt werden und die Risiken durch die Nutzung von Drittleistungen


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 279

minimiert werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um eine lücken­lose, einheitliche digitale Resilienz auf hohem Niveau im gesamten Finanzsektor zu gewährleisten.

Für den Wirtschafts- und Finanzstandort Europa und insbesondere
Österreich bedeutet dies einen erheblichen Vorteil. Wir schaffen nicht nur Sicherheit und Vertrauen, sondern legen auch den Grundstein für Innovationen und neue Geschäftsmöglichkeiten in einem zunehmend digitalisierten
Umfeld.

Jetzt zum MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz: Das zweite Gesetz, das wir heute diskutieren, ist das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz. Diese Verordnung
schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Markt für Kryptowerte. In einem bisher kaum regulierten Bereich stellen wir durch die Mica-Verord­nung sicher, dass sowohl Konsumenten- als auch Anlegerschutz gewährleistet sind. Die Finanzstabilität wird gestärkt und der Markt für Kryptowerte
wird transparenter und sicherer.

Diese Regulierungen sind von großer Bedeutung, da sie den Grundstein für Ver­trauen und Sicherheit in einem der innovativsten und dynamischsten
Bereiche des Finanzsektors legen. Durch die klare Regulierung und die Schaf­fung eines sicheren Umfelds fördern wir die Entwicklung und Nutzung
von Kryptowerten und unterstützen somit die technologische und wirtschaftli­che Weiterentwicklung unseres Landes.

Die Umsetzung dieser beiden EU-Verordnungen stellen einen bedeuten­den Schritt dar, um den österreichischen Finanzmarkt sicherer und wettbewerbsfähiger zu machen. Die daraus resultierenden gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, um die Herausforderungen der digitalen Trans­formation zu meistern und die Chancen, die sich daraus ergeben, optimal
zu nutzen.

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, Rahmenbedingungen zu
schaffen, die Innovation fördern, gleichzeitig aber Sicherheit und Stabilität


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 280

gewährleisten. Mit dem DORA- und dem MiCA-Verordnung-Vollzugs­gesetz setzen wir genau das um. Wir schaffen die Grundlage für einen moder­nen, sicheren, zukunftsfähigen Finanzmarkt in Österreich und Europa. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

20.56


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. – Bitte Herr Bundesrat, ich erteile
es Ihnen. (Heiterkeit bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Mertel begibt sich zur Re­gierungsbank und reicht Bundesminister Brunner die Hand. – Bundesrätin
Hahn: 3 Minuten 50 ...! – Bundesrat Schreuder  erheitert –: Aber ... Krawatte wäre schon ...!)


20.56.58

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Präsi­dentin Dr. Gitschthaler, recht herzliche Gratulation zu Ihrer Funktion!
Sehr geschätzter Herr Bundesminister Dr. Brunner! Kollegin Geieregger hat das wunderbar ausgeführt (neuerliche Heiterkeit des Bundesrates Schreuder),
es gibt eigentlich keinen einzigen Beistrich, den ich gesetzt hätte. Ich möchte damit kundtun, dass die SPÖ der Einladung des Nationalrates, gegen
den Beschluss keinen Einwand zu erheben, folgen wird, darf aber trotzdem kritisch anmerken:

Aus Sicht der älteren Generation glauben wir doch, dass diese Cybersi­cherheit gerade im Finanzbereich für die ältere Generation etwas ganz Beson­deres ist, und aus diesem Grund bemängeln wir, dass die Umsetzung
in nationales Recht verspätet erfolgt. Wir wünschen uns aus Sicht der älteren Generation, dass das früher passiert, weil wir gerade im Hinblick auf Betrugsabsichten Sicherheit brauchen, vor allem auch hinsichtlich eines Ver­trauensverhältnisses gegenüber Bankdienstleistungen. Ich glaube, dass
es sehr wichtig ist, dass gerade die ältere Generation, die ja mit der Digitalisie­rung nicht so konform geht oder sich besonders anfreunden muss, ent­sprechende Schutzbestimmungen früher wahrnehmen möchte.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 281

Wir haben es heute schon gehört: Ich glaube, dass wir als in diesem Saal sitzende Demokraten allesamt die Meinung vertreten sollten, dass es in Gesetzge­bungsprozessen klarer vor sich geht, dass es schneller vor sich geht.
Das wünsche ich mir für die nächste Legislaturperiode des Nationalrates und vor allem auch der Bundesregierung. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Schreuder und Sumah-Vospernik.)

20.58


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, ich erteile es Ihnen.


20.59.00

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zusehende! Keine Panik, das wird auch sehr, sehr kurz.

Über das DORA-Vollzugsgesetz haben wir ja schon einiges gehört. Ich möchte nur noch ein paar Punkte zur Mica-Verordnung ergänzen, weil ich glaube,
das ist wirklich eine sehr, sehr wichtige Regulierung, über die meines Erachtens viel zu wenig gesprochen wird.

Worum geht es? – Mica steht für Markets in Cryptoassets, das haben wir
schon gehört. Dabei handelt es sich eben um einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für den Kryptomarkt für die gesamte EU. Reguliert werden sollen
dabei die Dienstleistungen wie beispielsweise der Handel, die Verwahrung, der Verkauf von Kryptowährungen beziehungsweise auch die Erstellung und
die Ausgabe von Tokens. Zusammengefasst kann man sagen, dass Mica wirklich jegliche Dienstleistung in Bezug auf Kryptowährungen regulieren wird.

Warum ist das so wichtig? – Es geht dabei um die Eindämmung von kriminellen Praktiken wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Kryptoassets
werden in Zukunft eine immer größere Rolle spielen, damit steigt auch ihre Be­deutung in der Finanzwirtschaft, aber gleichzeitig auch das Risiko, dass


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Investoren und Verbraucherschutz leiden und große Player ihre Gestaltungs­macht für Marktmissbrauch auf Kryptohandelsplätzen verwenden.

Wir beschließen heute mit der Mica-Verordnung deshalb einen wichtigen Schritt hin zu einem fairen Kryptomarkt. Das ist eine wirklich gute Sache.
Daher bitte ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.00


21.00.47

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tages­ordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze
ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz
erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und weitere Ge­setze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag
ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Voll­zugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und weitere Gesetze geändert werden.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der
Antrag ist somit angenommen.

21.02.0827. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
geändert wird (4114/A und 2684 d.B. sowie 11541/BR d.B.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatter wurde mir Herr Bundesrat Christoph Stillebacher
genannt. – Ich bitte um den Bericht.


21.02.29

Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständi­genvorsorgegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Bericht­erstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau - -, Herr Bundesrat Günter Kovacs. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Kurzer Schock! – Bundesrat Kovacs – auf dem


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 284

Weg zum Redner:innenpult –: So eine Veränderung! – Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrätin Miesenberger: Du hast auch weibliche Züge! – Bundes­rat Himmer: Du bist auch heute ein Mann!)


21.03.04

Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt eine Matchrede. Was heißt
eine Matchrede? – Die wird ganz flott sein.

Wir kommen zum Beschluss betreffend Änderung des Selbständigenvorsorge­gesetzes. Der Inhalt ist uns bekannt. Die Anwartschaftberechtigten müs­sen spätestens am 1. Juli des Folgejahres über den Stand ihrer Abfertigungsan­wartschaft zum letzten 31.12. informiert werden. In diesen Daten wer­den Details zum Zinsertrag ergänzt. Diese Kontoinformation muss kostenlos auf der Website und auf Verlangen einmal jährlich kostenlos auf Papier mitge­teilt werden.

Wir sehen das kritisch, weil wir uns auf die Expertise des ÖGB verlassen. Der sagt zwar in einer Stellungnahme, dass diese Digitalisierung und diese Kontoinformationen – zumal die Papierform erhalten bleibt – gut sind, bean­standet aber auch, dass die Kosteneinsparungen der Vorsorgekassen
ohne Anpassung der Verwaltungskosten die Gewinne erhöhen würden. Laut WFA wäre das Ziel allerdings, für die Anleger:innen zufriedenstellende Performances sicherzustellen.

Der ÖGB fordert daher in einem ersten Schritt die Senkung der Vermögensver­waltungskosten auf 0,6 Prozent, was nicht erfolgt ist und laut BMF auch
nicht Gegenstand der Novelle war. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Miesenberger.)

21.04


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort
gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich ertei­le Ihnen das Wort.



BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 285

21.04.26

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Da­men und Herren! Was tun Sie mit den jährlichen Kontobenachrichtigungen
von der Betriebsvorsorgekasse, die Sie per Post erhalten? Abheften oder digital den Kontostand vergleichen und dann ab in den Papierkorb oder gleich in
den Mistkübel?

Der Papierkorb wird da mittlerweile wahrscheinlich am meisten bedient, weil das digital eh verfügbar ist. Das machen wir eigentlich bei vielen anderen
Dingen auch. Der Verwaltungsaufwand, der im Hintergrund dabei entsteht, dass es überhaupt zur Post kommt, verschickt wird und dann an den Empfänger
geht, ist dabei sicher mehr als überholt. Daher ist es mehr als richtig
und dringend notwendig, da auch zu handeln, und mit der vorliegenden Novelle geschieht das auch.

Das ist zum einen – ich möchte es ganz kurz anführen – wie schon erwähnt,
dass die jährlichen Kontobenachrichtigungen künftig standardmäßig elektronisch zugestellt werden und dass jene, die es wünschen – das möchte ich schon betonen –, es auch noch per Post erhalten; das ist natürlich weiterhin möglich und ist auch gewährleistet. Das führt unweigerlich zu Verwaltungsverein­fachungen – no na, ist klar.

Was aber auch noch wichtig ist – das ist der Punkt drei –, was ich noch erwäh­nen möchte, ist betreffend die Anlagensicherheit und das Wissen über
die Veranlagung in der Betriebsvorsorgekasse. Da gibt es Taxonomie- und Veranlagungsvorgaben für die Vorsorgekassen. Da bekommen die Bürgerinnen und Bürger einen klaren Einblick, wie dieses Geld veranlagt wird, und vor
allem ist dort auch die Sicherheit der Veranlagung fix verankert.

Wovon reden wir überhaupt, wen betrifft die Novelle überhaupt? – Schauen wir uns kurz die Zahlen an: Fast alle Erwerbstätigen in Österreich, also Arbei­ter und Angestellte, zahlen in die Betriebliche Vorsorgekasse ein. Wir zahlen da-


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 286

für 1,53 Prozent des Bruttogehalts. Insgesamt sind mehr als zehn Millio­nen Menschen überhaupt anspruchsberechtigt. Wenn man die Zahl noch einmal genau betrachtet: Ja, das sind mehr Menschen, als überhaupt in Österreich leben. So manche haben nämlich, wie man weiß, zum Beispiel mehrere Arbeitge­ber, also haben die Arbeitgeber gewechselt beziehungsweise sind in mehre­ren Unternehmen beschäftigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die jährlichen Mitteilungen nun auf digi­tal umgestellt werden – bei, man beachte das, mehr als zehn Millionen Er­werbstätigen – und die Veranlagungen noch mehr abgesichert werden – ich möchte das jetzt kurz zusammenfassen –: Was ist das dann? – Ja, das
ist Bürokratieabbau, ja, das ist Verwaltungsvereinfachung und, ja, das schafft Sicherheit und Service für alle Arbeiter und Angestellten in Österreich.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.07


21.07.22

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.07.5228. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung
eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 287

und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugs­bekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2598 d.B. und 2674 d.B. so­wie 11520/BR d.B. und 11542/BR d.B.)

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugs­bekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II) (2599 d.B. und 2675 d.B. sowie 11543/BR d.B.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 28 und 29, über welche die Debatten unter
einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 28 und 29 ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. – Frau Bundesrätin, ich bitte um die Berichte.


21.08.29

Berichterstatterin Bernadette Geieregger, BA: Ich bringe den Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsge­setz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines
Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 288

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


21.09.20

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Es liegen mir dazu keine Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein – das ist schon erfolgt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 289

21.10.3930. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (2604 d.B. und 2677 d.B. sowie 11544/BR d.B.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zum
30. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatterin wurde mir ebenfalls Frau Bundesrätin Bernadette Geier­egger genannt. – Ich bitte um den Bericht.


21.10.58

Berichterstatterin Bernadette Geieregger, BA: Ich darf Ihnen den Be­richt des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsge­setz 1996 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.


21.11.36

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 290

Zuhörer! Der Katastrophenfonds des Bundes leistet finanzielle Hilfen für Schä­den nach Naturkatastrophen und unterstützt Investitionen der Feuerweh­ren in Einsatzgeräte.

Was ändert sich da genau? – Der Garantiebetrag für Feuerwehren
wird von 95 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro erhöht, und weiters sollen Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewe­gungen künftig auch Unterstützung aus diesem Fonds erhalten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Feuerwehren, die Kameradinnen
und Kameraden in ganz Österreich setzen sich unermüdlich ein, stehen Tag und Nacht zum Einsatz bereit und sorgen so für die Sicherheit der Österreicherin­nen und Österreicher.

Die Art der Einsätze hat sich verändert. Es kommt immer öfter zu Natur­katastrophen. Die schweren Unwetter, zuletzt in der Steiermark,
aber auch Kärnten ist leider immer sehr stark davon betroffen, stellen uns alle, aber vor allem unsere Feuerwehren vor große Herausforderungen. Dieser Einsatz ist nicht selbstverständlich, und ich möchte deshalb an dieser Stelle allen Feuerwehren, allen Kameradinnen und Kameraden in ganz Österreich
Danke sagen, Danke für euren täglichen Einsatz, euer ehrenamtliches Engage­ment 365 Tage im Jahr. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und
Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

21.13


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile
Ihnen das Wort.


21.13.37

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuse­her! Unsere Fraktion wird dem Beschluss des Nationalrates, mit dem das


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 291

Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, natürlich zustimmen. Der Kata­strophenfonds stellt Mittel für Maßnahmen zur Beseitigung von außerge­wöhnlichen Schäden nach Naturkatastrophen zur Verfügung. Für Einsatzgeräte der Feuerwehren sind aktuell 95 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Be­trag wird ab 2024 auf 140 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich stehen den Bundes­ländern weitere 20 Millionen Euro als Zuschuss zur Finanzierung von Investitionen, insbesondere den Ankauf von Einsatzfahrzeugen zur Verfügung.

Diese Gesetzesänderung ist im Sinne der über 350 000 Feuerwehrmit­glieder in Österreich, die tagtäglich ihre Gesundheit für unsere Sicherheit riskie­ren. Wetterkapriolen häufen sich in den letzten Jahren, extreme Unwetter, Überschwemmungen, Waldbrände und vieles mehr – unsere Feuerwehren sind Tag und Nacht zur Stelle, und es wird uns Woche für Woche vor Augen
geführt, wie wichtig die rasche und professionelle Hilfe unserer Feuerwehren dabei ist.

Durch die vermehrten Einsätze kommt es naturgemäß zu einem größe­ren Materialverschleiß. Bei Gesprächen mit unseren Feuerwehrkommandanten kommt man rasch zu der Erkenntnis, dass sie langsam an finanzielle Gren­zen stoßen, da das dringend notwendige Equipment immer teurer wird. Daher sind wir angehalten, alles zu unternehmen, um durch die Anschaffung modernster Gerätschaften die Sicherheit unserer Feuerwehrleute zu gewähr­leisten, um ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen.

Jeder einzelne Euro, der in die Feuerwehren investiert wird, ist eine Inves­tition in eine sichere Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das gilt auch für unsere Rettungsorganisationen, aber besonders für unsere Feuerweh­ren. Daher ist es wichtig, diesbezüglich über alle Parteigrenzen hinweg gemein­sam an einem Strang zu ziehen, und das ist uns bei dieser Gesetzesände­rung auch gelungen.

Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, abschließend noch einmal ein herzliches Dankeschön, danke für euren tagtäglichen Einsatz zum Wohle


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unserer Bevölkerung. Wir sind stolz auf euch! Kommt immer gesund von euren Einsätzen zurück! Gut Wehr! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)

21.16


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemel­det ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte, Herr Bundesrat, ich
erteile es Ihnen.


21.16.25

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Auch ich möchte mit einem großen Dankeschön an die über 350 000 Männer und Frauen bei den Feuerwehren beginnen, 99 Prozent davon sind Freiwillige, und sie bewältigen 300 000 Einsätze für die Menschen in Österreich. Das verdient großen Dank, großen Respekt und großes Lob. (Allgemeiner Beifall.)

Mit der nun zu beschließenden Änderung des Katastrophenfondsgeset­zes schaffen wir eine zusätzliche Unterstützung beziehungsweise Garantie für die Feuerwehren. Ohne die Feuerwehrkameraden und -kameradinnen,
ohne die Freiwilligenorganisationen wäre das nicht zu bewältigen, sie leisten unzählige Einzelstunden. Deshalb war es dringend notwendig, dass wir
die Anhebung des jährlichen Garantiebetrages aus der Feuerwehrschutzsteuer von 95 Millionen auf 140 Millionen Euro festlegen. Das ist absolut gerecht­fertigt und wichtig.

Zum Thema Mehrwertsteuer: Nach wie vor ist es nicht so, dass die Mehrwertsteuer eins zu eins rückerstattet wird. Es wäre also an der Zeit, diesen Mehrwertsteueransatz anzugehen. All die Gerätschaften der Feuerweh­ren, Fahrzeuge, technische Geräte, hydraulische Geräte, wie auch immer, wer­den, wie das auch mein Kollege schon angesprochen hat, immer teurer.
Für ein Kleinlöschfahrzeug müssen mittlerweile Unsummen ausgegeben werden,


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und die Preise steigen weiter an. Es ist gesetzlich genau vorgegeben,
nach welchen Kriterien einer Feuerwehr welches Gerät zusteht. Und die Feuer­wehren sind eine der wenigen Organisationen, die durch Spendensamm­lungen, durch Abhaltung von Veranstaltungen Eigenmittel erwirtschaften und so auch selbst Mittel zu diesen Anschaffungen zuschießen. Es wäre höchst
an der Zeit, jetzt parteiübergreifend diese Mehrwertsteuerrückerstattung tat­sächlich einzuführen, um die Feuerwehren, um die Ehrenamtlichen,
die für unsere Sicherheit da sind, auch wirklich zu unterstützen.
(Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss bedanke ich mich aus vollem Herzen noch einmal bei allen Freiwilligen, die immer für unsere Sicherheit da sind, und gratuliere
der Damengruppe aus meiner Heimatgemeinde Bad Mühllacken, die Landes­sieger von Oberösterreich geworden ist. (Beifall bei der FPÖ sowie der
Bundesrätin Schumann.)

21.18


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.


21.18.58

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zusehende! Starkregen, andere Unwetterereignisse und Murenabgänge in nie gekannter Häufigkeit, wie wir sie in Österreich leider immer öfter erleben müssen, sind Auswirkungen der Klimakrise, die für uns alle immer stärker spür­bar werden. Erst im Juni haben wir das in der Steiermark leider wieder
zu spüren bekommen. Im Sulmtal wurden ganze Ernten durch den
Hagel komplett zerstört. Es gab Murenabgänge und Überflutungen im Großraum Graz. Und unsere Feuerwehren waren tatsächlich im Dauereinsatz. Unsere Einsatzkräfte sind unentbehrliche Helfer in Krisensituationen, und ich kann mich da dem Dank meiner Vorredner:innen nur anschließen.


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Die Feuerwehren brauchen für ihren Einsatz Planungssicherheit. Und genau die­se Planungssicherheit erhöhen wir heute durch die Erhöhung des Garantie­betrags von bisher 95 Millionen auf 140 Millionen Euro.

Ein Punkt ist mir in dieser Debatte aber schon noch sehr, sehr wichtig:
Wir als Bundesrat sind die Länderkammer, und gerade die Länder haben mit der Raumordnung einen sehr, sehr wichtigen Hebel in der Hand. Es geht dabei
um Fragen wie: Wie gehen wir mit unserem Boden um? – Leider, das
muss ich an dieser Stelle auch sagen, ist gerade mein Heimatbundesland, die Steiermark, mit 2,5 Hektar pro Tag traurige Spitzenreiterin in Österreich, wenn es um Bodenverbrauch und Flächenversiegelung geht.

Diese Verschwendungspolitik vernichtet Lebensräume für Tiere und Pflanzen, heizt dem Klima ein, zerstört kostbare Anbauflächen für unsere Nahrungs­mittel und gefährdet letztendlich unsere Lebensgrundlage. Wir brau­chen dringend eine Trendwende. Wir müssen uns die Frage stellen: Braucht es wirklich ein weiteres Fachmarktzentrum auf der grünen Wiese neben
der Bundesstraße? Muss es wirklich ein weiteres Chaletdorf sein, oder kann es einfach eine Alm bleiben, die den Siedlungsraum darunter schützt?

Gerade das Renaturierungsgesetz ist auch eine große Chance für den Katastro­phenschutz. (Beifall bei den Grünen.) Wir müssen Bächen und Flüssen den notwendigen Raum zurückgeben, wir brauchen diese Retentionsräume. Wie soll ein effizienter nachhaltiger Hochwasserschutz in Zukunft sonst funktio­nieren? Nachhaltiger Schutz ist nur mit der Natur herzustellen und nicht gegen sie. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

21.21


21.21.37

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen
liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debat­te ist geschlossen.


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Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.22.0531. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben
der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – Cofag-NoAG) erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energie­kostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohl­verhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandbe­rufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantie­gesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden
(Cofag Sammelgesetz) (4070/A und 2679 d.B. sowie 11521/BR d.B. und 11545/BR d.B.)

32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundes­gesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (Cofag) (2680 d.B. sowie 11546/BR d.B.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tages­ordnungspunkten 31 und 32, über welche die Debatten unter einem durch­geführt werden.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 296

Berichterstatterin zu den Punkten 31 und 32 ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. – Ich bitte um die Berichte.


21.22.43

Berichterstatterin Bernadette Geieregger, BA: Ich bringe den Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuord­nung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungs­gesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirt­schaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungs­berufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Ermäch­tigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.



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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.


21.24.20

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Werter Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren! Die Geschwindigkeit der Reden, zumindest der letzten, hat deutlich zugenommen. Es könnte fast sein, dass nebenher ein anderes Programm
läuft. (Bundesrat Schreuder: Überhaupt nicht! Gar nicht! – Heiterkeit des Redners so­wie bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich werde versuchen, den Trend nicht abreißen zu lassen, ich muss aber ein
paar Dinge zu diesem Gesetz sagen: Ich war als kleiner Bub immer sehr fasziniert von einer bestimmten Sendung im ORF, sie hat „Money Maker“ geheißen –
ich weiß nicht, ob Sie sie kennen. Die Leute sind in eine Glaskabine hineingegan­gen, Geld wurde in der Luft herumgewedelt, die Leute haben es an sich genommen, sie wurden praktisch damit überschüttet.

Das Problem ist, diese Faszination, die man mit „Money Maker“ hatte, scheint auch die Bundesregierung ergriffen zu haben. Sie hat ein Vehikel erfun­den, nämlich die Covid-19-Finanzierungsagentur, mit dem sie Leute – im über­wiegenden Fall ÖVP-Spender (Ruf bei der FPÖ: Zufall, Zufall!) – mit Geld überschüttet hat (Bundesrat Himmer: Was ist das für ein Blödsinn?): René Benko – Geldkübel drüber, Pierer von KTM – Geldkübel drüber.

Nicht nur das: Es waren ja nicht nur Personen, es waren ja auch Konzer­ne, die das getroffen hat. Es waren richtig große Konzerne wie zum Beispiel Starbucks, die viele, viele Steuern natürlich nicht in Österreich zahlen.


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Dann hat man Konstrukte gefördert, dank derer einzelne Filialen Geld abgeholt haben, Mediamarkt zum Beispiel hat das getan.

All diese Unternehmen haben extrem viel Geld bekommen, insgesamt 20 Mil­liarden Euro, und das Ganze ging vorbei an der parlamentarischen Kontrolle. Wir wollten immer wissen: Wer hat dieses Geld bekommen? Wir haben es nicht erfahren. Warum? – Weil die Covid-19-Finanzierungs­agentur am Parlament vorbei agiert hat. Wäre das das Finanzministerium ge­wesen, hätten wir es erfragen können, der Finanzminister hätte uns
diese Auskunft geben müssen. Er wollte das natürlich nicht, die Regierung hat ganz bewusst einen anderen Weg genommen.

Sie hat eine Agentur gegründet, und dort wurden ehemalige Kabinetts­mitarbeiter von ÖVP-Ministerien reingesetzt. Die haben ein viel zu
hohes Honorar bekommen – das beurteile nicht nur ich so, auch der Rech­nungshof hat gesagt, dass das Honorar viel zu hoch war. Es war viel zu hoch, es war völlig unangemessen. Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, er ver­steht gar nicht, warum das überhaupt gemacht wurde.

Die Covid-19-Finanzierungsagentur hatte im Grunde überhaupt keine Daseins­berechtigung und keine Kompetenzen. Warum? – Weil all die Informatio­nen, die es gebraucht hat, ohnehin im Finanzministerium liegen. Die Finanzbe­amten konnten das überprüfen und haben es schlussendlich in vielen Fäl­len auch getan. Warum haben Sie das also wirklich gemacht? Warum haben wir in einer Krisensituation mehrere Millionen an Beratungsgeldern für die Etablierung der Covid-19-Finanzierungsagentur aufgewendet? Warum haben wir das gemacht? Warum haben wir nicht auf das Finanzministerium zurückgegriffen?

Es gibt keinen ersichtlichen Grund dafür, und deswegen haben wir von Tag eins an kritisiert, dass das gemacht wurde. Wir haben Ihnen vorgehalten, dass
es ein Problem ist, wenn man so etwas so intransparent macht, dass es ein Pro­blem ist, wenn man wie bei „Money Maker“ so viel Geld über diese Leute drüberschüttet.


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Jetzt kommen wir zum letzten Akt – oder zum vielleicht letzten Akt, wir wissen ja nicht, was noch kommt –, jetzt soll das Ganze abgewickelt werden,
jetzt kommt der Vorhang drüber, damit wir nicht mehr herausfinden können, was konkret passiert ist. Das ist eine Sache, bei der wir nicht mitgehen.

Der Punkt ist – wenn man sich das überlegt –: Was haben wir mit diesen 20 Mil­liarden Euro gemacht? – Wir haben einen Teil der Zukunft der nächsten Generationen zerstört. Wir haben Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler genommen, das wir dringend für Infrastrukturmaßnahmen brauchen –
über die wir heute debattiert haben –, fürs Bildungssystem, fürs Gesundheits­system, fürs Sozialsystem, und es irgendwelchen Konzernen in den
Rachen gesteckt. Die waren schon davor dick und fett wie Michelin-Männchen, wir haben trotzdem nachgeschossen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben noch einmal nachgeschossen, haben noch einmal den Geld­kübel drübergekippt, und dieses Geld fehlt uns jetzt. Wir haben einen Finanz­minister, der die Maastrichtkriterien verfehlen wird. Wenn wir das ma­chen würden, würde es heißen: Die SPÖ kann nicht haushalten! (Bundesrat Himmer: In Wien zum Beispiel! In Wien haben wir jedes Jahr ein Plus! Jedes Jahr ein Riesenplus!)

Wir haben hier einen Finanzminister sitzen, der als Schuldenminister in die Geschichte eingehen wird. 3,1 Prozent Staatsschulden – das sagt das Wifo, nicht wir. 3,1 Prozent des BIP – Sie werden die Maastrichtgrenze verfehlen, und
das wird bedeuten, dass wir auf mehreren Ebenen Probleme bekommen werden. Wenn wir als Republik Österreich am Finanzmarkt Geld bekommen wollen, werden wir Probleme bekommen. Wir werden ein schlechteres Rating
haben. Wir werden einen Kassensturz machen müssen. (Bundesrat Himmer: Wien wird immer Geld bekommen!)

Ich habe es beim letzten Mal gesagt und ich sage es jetzt wieder: Sagen
Sie vor der Wahl, woher Sie das Geld für die Zukunft holen wollen! Wenn Sie


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keine neuen Steuern einführen wollen, wenn Sie nicht über Erbschafts­steuern reden wollen, wenn Sie nicht über Millionärssteuern
reden wollen: Sagen Sie den Leuten, wo Sie kürzen wollen! Das ist nämlich das, was uns bevorsteht. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer: Sag
das den Genossen in Wien auch! Die Genossen in Wien wollen das auch wissen!)

Diese 20 Milliarden Euro, die da klammheimlich in die Cofag gegangen
sind – geflossen sind 15,3 Milliarden Euro nach dem letzten Bericht des Finanz­ministeriums; es werden schon noch mehr werden –, sind dort verpufft,
und zwar vorbei an der parlamentarischen Kontrolle.

Sie als Regierungsparteien können sich hundertmal an die Brust heften, dass Sie in dieser Krisensituation schnell haben handeln müssen: Warum aber
nicht über unsere staatlichen Strukturen? Warum über ein solch zwielichtiges Konstrukt?

Wir werden uns die Finger sicher nicht schmutzig machen, wir werden
Ihnen sicher nicht die Zustimmung dafür erteilen, dass Sie das, was Sie da ge­macht haben, auch noch vertuschen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

21.29


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Bitte, ich erteile es Ihnen.


21.29.39

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu diesen Tagesordnungspunkten einige Anmerkungen machen,
die aus meiner Sicht wichtig sind, und auch auf einige Kritikpunkte eingehen.

Zuerst einmal: Wir alle sind froh, dass die Pandemie vorbei ist. Im Zuge
dieser gesundheitlichen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Ausnahmesituation wurden einige Maßnahmen zur Bewältigung
beschlossen und auch umgesetzt. (Bundesrätin Schumann: Das war ein Kurz-Paket ...!)


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Vieles ist gelungen und hat sich, wie man auch in der Nachbetrachtung
sagen kann, bewährt, aber natürlich können überall dort, wo Maßnahmen unter immensem Zeitdruck, wenn auch in bester Absicht, umgesetzt werden (Bundesrätin Schumann: Für wen in bester Absicht?), auch Fehler passieren. Das ist menschlich, das kennt jedes Unternehmen, jeder Mensch, der einmal in
einer Krise war.

Die Cofag war eine der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise, und die Cofag konnte ihre Aufgaben im Wesentlichen erfolgreich erfüllen. Sie hat die
dringend notwendigen Wirtschaftshilfen organisiert und abgewickelt und damit die österreichische Wirtschaft in dieser, ich sage es noch einmal, Jahrhun­dertausnahmesituation gut durch die Krise gebracht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Man darf auch eines nicht vergessen: Man hat damals völliges Neuland
betreten. Das hat selbst der Rechnungshof anerkannt, und ich darf dazu zitieren:

„Für den Rechnungshof ist nachvollziehbar, dass die Bundesregierung
rasche Entscheidungen treffen musste, ging es doch darum, nachhaltig Schäden an der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden.“

Jetzt, mit all dem Wissen, das wir haben, kann man das eine oder andere kritisieren und erkennt auch den einen oder anderen Fehler, der passiert ist. Das Buch von hinten zu lesen ist auch viel einfacher. Mir ist es aber wichtig,
darauf hinzuweisen, unter welchem Zeitdruck und in welcher Notsituation die Cofag ins Leben gerufen wurde, und von daher war die Cofag summa
summarum gut und wichtig. (Bundesrat Leinfellner: Aber die war super, super
war die!)

Insgesamt ist dort sehr gute Arbeit geleistet worden. Noch einmal zur Erinnerung: Fast 1,4 Millionen Anträge wurden von der Cofag bearbeitet. Der Rechnungshof und der Cofag-Untersuchungsausschuss haben sich die


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Leistungen angeschaut, und in beiden Fällen ist man zu dem Ergebnis gekom­men, dass die Arbeit, die dort geleistet wurde, grundsätzlich gut war
und dass korrekt und ordnungsgemäß gearbeitet wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb darf ich an dieser Stelle alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
für ihre Arbeit lobend erwähnen, denn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bislang fast 1,4 Millionen Anträge von ungefähr 660 000 Antrag­stellern verarbeitet. 14 Milliarden Euro an Hilfsgeldern wurden von der Cofag ausbezahlt, durchschnittlich übrigens 22 000 Euro an Förderungen pro Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin. Das ist eine großartige Leistung, für die ich mich bei allen, die dazu beigetragen haben, aufrichtig bedan­ken möchte. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Ja, man kann im Nachhinein einiges kritisieren. (Bundesrat Spanring: Nein,
nein, nein, wir haben es Ihnen vorher gesagt! Nicht so anfangen!)
Die Rechnungs­grundlage für die Cofag war fehlerbehaftet das hat auch der Rech­nungshof kritisiert (Bundesrat Spanring: Wir haben es im Vorhinein gesagt!) –, aber genau dieses Problem wird jetzt mit dieser Abwicklung der Cofag und
der Neuordnung der Aufgaben gelöst. (Bundesrat Spanring: Wir haben es im Vor­hinein gesagt! Nicht jetzt mit solchen Schmähs daherkommen!)

Ja, es gab Kritik an der Transparenz, was ich bis heute nicht verstehe.
Die Cofag hat alles sehr transparent gemacht (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Ge­rücht!), alle Einzelanträge und Förderungen über 10 000 Euro sind
öffentlich einsehbar gewesen – nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Öffentlichkeit.

Jetzt wird die neue Organisation im Finanzministerium kritisiert. Wir haben einen Abwicklungsstand von 98 Prozent erreicht. Es liegt da noch Arbeit vor uns, und auch dafür benötigen wir eine Gruppe mit Expertinnen und Experten,
die für die restliche Abwicklung zuständig sind. Entscheidend ist, dass der Rechtsanspruch der Unternehmen gewahrt bleibt und bereits zugesagte Förde­rungen reibungslos ausbezahlt werden.


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Zum Schluss lassen Sie mich noch sagen, dass von Anfang an klar war,
dass die Cofag nur ein vorübergehendes Konstrukt ist. (Bundesrat Spanring: Ja, ja!) Jetzt ist die Zeit gekommen, die ordnungsgemäße Abwicklung der
Cofag einzuleiten, und das tun wir mit dieser vorliegenden Novelle. Damit wird ein wichtiges Kapitel der Coronakrise abgearbeitet und geschlossen. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.34


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es
Ihnen.


21.34.26

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte
Frau Präsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ja, größtenteils gebe ich Kollegen Obrecht
recht, aber leider war bei vielen Entscheidungen auch die SPÖ dabei und hat mitgestimmt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Wir reden von
der Cofag!)

Wir Freiheitliche haben von Haus aus gesagt, dass wir dieses Bürokratiemonster nicht brauchen, und hätten von Haus aus gewollt, dass das Finanzministe­rium die ganze Abwicklung macht.

Mit 31.7. wird dieses Bürokratiemonster namens Cofag endlich zu Grabe getra­gen, aber leider findet ja in der Sektion I des Finanzministeriums eine Teilwiedergeburt dieses Bürokratiemonsters statt. Obwohl die Aufgabe, zu Unrecht erhaltene Coronahilfen zurückzufordern, operativ beim Finanz­amt Österreich und beim Finanzamt für Großbetriebe liegt, schafft
man im Finanzministerium in der Sektion I wieder eine neue Organisationsein­heit. Anstatt dass man Bürokratie abbaut, passiert wieder genau das
Gegenteil: In der Sektion I werden zwei neue Abteilungen geschaffen, Herr Finanzminister! Aufgabe dieser neuen Abteilungen ist laut den Erläuterungen die


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Steuerung der Ressourcen und die Sicherstellung einer einheitlichen Fach­aufsicht. Aus freiheitlicher Sicht ist das vollkommen unnötig. Wir Freiheitliche haben größtes Vertrauen in die bestehenden Strukturen, welche im Zu­sammenhang mit den Regressforderungen die Steuerung der Ressourcen und auch die Fachaufsicht übernehmen könnten.

Damit aber nicht genug: Anstatt diese zwei Abteilungen einer bestehen­den Gruppe im Bundesministerium für Finanzen zuzuordnen, schafft man noch eine eigene weitere Gruppe, welche letzten Endes drei Abteilungen um­fassen wird. Auf diese Weise kann der Herr Finanzminister wieder einen neuen Gruppenleiter und zwei neue Abteilungsleiter bestellen, und das ist meiner Meinung nach und nach freiheitlicher Meinung Postenschacher und Bürokratieaufbau in Reinkultur, so wie Sie es in Kreisen der ÖVP ja gewöhnt sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich das Organigramm ansieht, sieht man, dass in anderen Sektionen Gruppen mit fünf oder sechs Abteilungen bestehen, wie zum Beispiel in
der Sektion IV, aber auch in der Sektion VI. Warum geht das nicht auch in der Sektion I, Herr Finanzminister? Warum werden da die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit nicht angewendet?

Die FPÖ steht für Bürokratieabbau und nicht für Bürokratieaufbau. Somit
gibt es auch keine Zustimmung für dieses COFAG Sammelgesetz.
(Beifall bei der FPÖ.)

21.37


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.


21.37.28

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zusehende! Wir beschließen heute die Voraussetzungen, um die Covid-19-Fi­nanzierungsagentur des Bundes, kurz Cofag, abzuwickeln.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 305

Eines muss man bei aller Kritik schon festhalten: Die multiplen Krisen der
letzten Jahre, von der Coronapandemie angefangen über die unterbrochenen Lieferketten bis hin zum Ukrainekrieg (Bundesrat Steiner: Bis zur österrei­chischen Regierung!), waren für uns alle eine sehr herausfordernde Zeit. Das gilt selbstverständlich auch für die österreichischen Unternehmen. Die
schwarz-grüne Bundesregierung war dazu gezwungen, rasch Entscheidungen zu treffen und schnell Maßnahmen auf den Weg zu bringen, und das wurde
auch gemacht. Es wurde ein umfassendes Paket von Wirtschaftshil­fen geschnürt, um in erster Linie – und das möchte ich hier auch noch einmal betonen (Bundesrätin Schumann: Als Grüne wäre ich jetzt nicht zum Reden hinausgegangen!) – Arbeitsplätze in unserem Land abzusichern (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP) und plötzliche Massenarbeits­losigkeit durch eine Insolvenzwelle abzuwenden.

Ich denke, das ist unterm Strich auch gelungen. Selbstverständlich sind dabei auch Fehler gemacht worden, und die Lehren daraus wurden gezogen.
(Ruf: Jo!) Mit diesem Gesetz (Heiterkeit der Rednerin – allgemeine Heiterkeit) – Entschuldigung! – schließen wir heute ein weiteres Kapitel der Corona­pandemie, auch wenn das viele Menschen hier herinnen anschei­nend nicht wahrhaben wollen. Die Aufgaben der Cofag
gehen auf die Finanzbehörde über. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei
Grünen und ÖVP.)

21.39


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


21.39.30

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ja, inhaltlich wurde über


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die vorliegende Gesetzesnovelle schon einiges gesagt, alles Wesentliche ge­sagt – nicht immer ganz korrekt gesagt, Herr Bundesrat Obrecht (Rufe
bei der SPÖ: Na, na!),
aber darauf komme ich noch zu sprechen.

Ich finde es immer interessant, wenn wir uns hier im Bundesrat auch ein biss­chen unterhalten können. Interessant war, dass Sie gesagt haben, Sie
werden sich „die Finger [...] nicht schmutzig machen“. – Ja, das haben Sie in den letzten Jahren auch nicht gemacht, weil Sie nie Verantwortung überneh­men mussten. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der
SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Himmer.)
Das musste diese Bundesregierung machen, und diese Verantwortung, Herr Bundesrat, haben wir übernom­men (Bundesrätin Hahn: Das ist auch eure Aufgabe als Bundesregierung!), haben wir auch im Sinne der Bevölkerung und der Unternehmen und auch der Arbeitsplätze in Österreich entsprechend übernommen, und ich glaube, das war gut und richtig so. (Ah-Ruf bei der FPÖ.)

Zwei Dinge, die mir in diesem Zusammenhang auch wichtig sind – aber
eines ist ja auch interessant, und da muss ich jetzt noch einmal zu Herrn Bun­desrat Obrecht zurückkommen: Bisher hat die SPÖ die Fiskalregeln im­mer kritisiert, sie hat sie also bisher nie unterstützt. (Bundesrat Himmer: Ja, ja! Ja, ja, ... Finanzpolitik!) Jetzt plötzlich tut sie es, und ich freue mich natürlich,
dass die SPÖ ihre Meinung ändert. Ich finde das toll, weil diese Regeln gut und wichtig sind, und jetzt endlich die SPÖ dabeizuhaben, im Boot zu haben,
ist durchaus gut. Diese Fiskalregeln müssen ja auch Ansporn sein für künftige Regierungen in Europa, um die Krisenhaushalte, die wir in den letzten
vier Jahren erlebt haben – es waren natürlich multiple Krisen –, auch in Ordnung zu bringen.

Übrigens gibt es sieben Verfahren von der Europäischen Kommission;
Österreich ist bei diesen ÜD-Verfahren nicht dabei, also auch das zeigt ja, dass wir nicht ganz so schlecht liegen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 307

Und übrigens, weil Sie die Ratingagenturen angesprochen haben: Warten
wir die nächsten Ratings ab – die kommen nächste Woche –, und dann reden wir gerne noch einmal drüber. Ich bin gespannt, was die beiden Ratingagentu­ren, die nächste Woche ihre neuen Ratings herausgeben, Fitch zum
Beispiel, über Österreich sagen werden. Dann reden wir gerne weiter – vielleicht wissen Sie schon mehr als ich weiß.

Zwei Dinge in diesem Zusammenhang, die hervorzuheben, glaube ich,
wichtig ist: zum einen eben diese vorhin angesprochene geordnete Überführung der Aufgaben der Cofag in die staatliche Finanzverwaltung. Das ist sicherge­stellt. Die Finanzverwaltung ist gut vorbereitet, die Finanzprokuratur
mit Dr. Peschorn, der da sicher große Erfahrung hat und diesen Prozess auch begleitet, begleitet das auch als Anwältin der Republik. Ich möchte mich
auch bei der Finanzprokuratur und bei Dr. Peschorn für diese Begleitung an die­ser Stelle ganz herzlich bedanken.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist: Für die Unternehmen – das wurde ja auch
vorhin schon angesprochen –, die Hilfsgelder von der Cofag bezogen
haben beziehungsweise beziehen, ändert sich dem Grunde nach nichts, außer dass in Zukunft eben der Bund an die Stelle der Cofag als Vertragspartner
tritt, und auf keinen Fall kommt es aufgrund dieser Umstrukturierung
zu irgendwelchen Verschlechterungen für die Unternehmen. – Also das nur kurz zum Gesetz.

Diese heutige Diskussion gibt uns aber schon die Möglichkeit, vielleicht
auch etwas zurückzublicken – das haben manche von Ihnen auch
bereits gemacht. Ich glaube, wenn man die letzten Jahre – mittlerweile sind es doch über vier Jahre seit Bestehen der Cofag – Revue passieren lässt,
sind ein paar Dinge schon festzuhalten und wichtig zu sagen.

Es wurde erwähnt: Die Herausforderungen waren natürlich groß, vor allem zu Beginn, und klar ist, dass man mit diesen notwendigen finanziellen Hilfs­maßnahmen natürlich auch Neuland betreten hat, das darf man nicht vergessen.


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Manche Maßnahmen, das wurde auch bereits erwähnt, wie beispielsweise
der Umsatzersatz, die auch in der erforderlichen Geschwindigkeit ausgearbeitet werden mussten, haben sich später als nicht besonders treffsicher heraus­gestellt, und darauf haben wir dann mit Änderungen Gott sei Dank auch schnell reagiert. Das hat der Rechnungshof in seiner Analyse und in seiner Kritik
auch entsprechend festgestellt. Wir haben, das zeigt sich ja auch, die Kritikpunk­te durchaus immer sehr, sehr ernst genommen und die Maßnahmen dann
eben sukzessive immer wieder verbessert und treffsicherer gemacht.

Was auch wichtig ist – das zeigt schon auch, dass die Maßnahmen dann doch nicht so schlecht waren –, ist, dass wir aus dieser Coronakrise wirtschaft­lich sehr, sehr gut herausgekommen sind. Wir waren da im europäischen Ver­gleich ganz vorne dabei, besser als Deutschland, besser als unsere ande­ren Mitgliedstaaten-Kolleginnen und -Kollegen in Europa, und das freut uns na­türlich – trotz all der Schwierigkeiten, die das verursacht hat. Übrigens hat
ja auch das Wifo, das Sie angesprochen haben, bestätigt, wie gut wir wirtschaftlich aus dieser Krise herausgekommen sind.

Als ich nicht ganz zwei Jahre nach Beginn der Coronakrise das Amt des Finanz­ministers angetreten habe, war mir klar, dass, wenn es um die Auszahlung
von so großen Summen geht, auch maximale Transparenz notwendig ist, und – das wurde auch vorhin schon angesprochen – wir als Bundesregierung
haben dann diese Transparenzoffensive gestartet, indem wir alle Coronaförde­rungen über 10 000 Euro in die Transparenzdatenbank aufgenommen
haben.

Auch davor gab es ja bereits eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament – das wird immer vergessen –, und übrigens auch das Angebot an alle Parlamentsparteien (Bundesrat Steiner: Ja!), sich im Beirat der Cofag entspre­chend zu engagieren. Leider haben das die Oppositionsparteien nicht
gemacht – die Sozialpartner, Gewerkschaft, Arbeiterkammer, haben es übrigens Gott sei Dank gemacht, die sind ja dann auch im Beirat gesessen und
haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.


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Warum ist es wichtig, das in diesem Zusammenhang zu erwähnen? – Weil es von Anfang an zum Teil durchaus berechtigte, zum Teil aber auch völlig überzo­gene Kritik an der Cofag gegeben hat, und das haben sich die redlich arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cofag sicher nicht verdient, weil diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und das wird auch oft
vergessen oder kommt zu kurz – bislang 1,4 Millionen Anträge – 1,4 Millionen Anträge! – von ungefähr 660 000 Antragstellern bearbeitet haben. Das
ist eine gewaltige Zahl und das hat es in dieser Größenordnung bisher noch nie gegeben.

14 Milliarden Euro an Hilfsgeldern wurden von der Cofag ausbezahlt,
übrigens im Schnitt – nur dass man das auch relativiert – 22 000 Euro an Förde­rung pro Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin.

Wurden in dem Prozess Fehler gemacht? – Ja, selbstverständlich wurden
Fehler gemacht, es wurde aber im Anschluss dann immer auch aus diesen Feh­lern gelernt und vor allem wurde dann auch die Treffsicherheit dieser Maßnahmen im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler immer weiter verbessert.

Jetzt zum Schluss zur Abwicklung: Es war, das wurde auch schon
erwähnt, von Anfang an klar, dass es die Cofag nur so lange braucht, wie es auch die coronabedingte Auszahlung der Hilfsmaßnahmen braucht – das impli­ziert ja auch schon der Name Cofag, und jetzt, vier Jahre nach Ausbruch der Pandemie beziehungsweise ein Jahr nach Auslaufen der Hilfsmaßnah­men, der letzten Hilfsinstrumente, ist der Zeitpunkt gekommen, das ordnungsge­mäß abzuwickeln, die Abwicklung einzuleiten, und das tun wir mit dieser Novelle.

Den betroffenen Unternehmen, das muss man auch klarstellen – es
ist wichtig, das in diesem Zusammenhang zu erwähnen, damit keine Missver­ständnisse aufkommen –, kann man versichern, und das versichere ich
auch, dass sich die österreichische Finanzverwaltung mit Unterstützung der


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Finanzprokuratur in gewohnt professioneller Weise auf die Übernahme
dieser bisherigen Cofag-Agenden vorbereitet, und es wird sich, wie eingangs erwähnt, an den Ansprüchen der Unternehmen aufgrund dieser Aufga­benübertragung auch nichts verändern. – Vielen Dank.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.47


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegen weitere Wortmel­dungen vor. – Bitte, Herr Kollege Bundesrat Mag. Obrecht. (Bundes­minister Brunner – in Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Bundes­rates Obrecht –: Es hätte mich jetzt enttäuscht, wenn Sie ...! – Bundesrat
Obrecht – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Ja, wenn es den Finanzminister enttäuscht hätte, wenn ich nicht zurückgekommen wäre, dann mache ich
das natürlich!)


21.48.14

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Finanzminister und auch Herr Kollege Stillebacher! Also ein bissl selektive Wahrnehmung ist das
schon – ich möchte nämlich noch einen Punkt herausgreifen –:

Bundesrat Stillebacher hat aus dem Bericht des Rechnungshofs zitiert, das war recht spannend. Er hat einen Satz herausgenommen: „Für den RH“ –
den Rechnungshof – „war nachvollziehbar, dass die Bundesregierung infolge der Pandemie rasche Entscheidungen von großer budgetärer Tragweite treffen musste, um eine nachhaltige Schädigung der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden.“

Damit hat er das gerechtfertigt. Das ist doch ein Superding, das kann
man aus dem Konzept einfach rausnehmen. – Was er aber nicht gesagt hat, ist, wie der nächste Satz und der nächste Absatz gelautet hat; die hat er
einfach verschwiegen.

„Während die ABBAG den Entwurf der Novelle vorbereitete, war die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen [...] nicht einge­bunden.“ – Es stellt sich die Frage, warum. – „Die Gründe, die für eine neue


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Fördergesellschaft sprachen, wurden nicht dargelegt. Die COFAG ent­stand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willens­bildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium“ (Bundesrätin Schumann: Genau!) „sowie ohne Abwägung von Alternativen.“ (Bundesrätin Schumann: Na geh! Ja! Das war ein Kurz-Projekt, ganz einfach!) „Allerdings ist dies auch in einer Krisensituation zum Nachweis der Recht- und Ordnungs­mäßigkeit geboten.“

Wenn wir zitieren, dann bitte nicht so wie Sie! (Beifall bei der SPÖ.) Das ist wirk­lich selektiv, das reißt völlig aus dem Zusammenhang, was der Rechnungs­hof gesagt hat.

Und, Herr Finanzminister, Sie haben mich wörtlich zitiert. Sie haben gesagt, als SPÖ wollen wir uns da nicht „die Finger [...] schmutzig machen“. – Ich
habe aber schon auch einen Halbsatz dazugesagt, nämlich: Wir wollen uns nicht „die Finger“ dahin gehend „schmutzig machen“, dass wir Ihnen dabei
helfen, zu „vertuschen“, was in der Cofag passiert ist. – Das habe ich gesagt! Und Sie können auch da den Satz verkürzen und mich so darstellen, als würden
wir nie Verantwortung übernehmen wollen, oder Sie nehmen den gesamten Satz her, wie er ist.

Denn: Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in der Geschichte
der Zweiten Republik und auch schon davor gezeigt, dass sie sehr wohl Verantwortung für dieses Land übernehmen, und sie zeigen es noch immer (Beifall bei der SPÖ) – sie zeigen es im Burgenland, sie zeigen es in Wien,
sie zeigen es in Kärnten und sie zeigen es in ganz, ganz vielen Gemeinden. Also das weise ich einfach von mir, das ist eine verkürzte Darstellung von
dem, was ich gesagt habe.

Weiters haben Sie gemeint, jetzt ändere sich ja für die Unternehmen nicht viel bei der Abwicklung der Förderungen. – Absolut richtig, weil die Mitarbei­ter:innen der Finanzabteilungen das ohnehin gut machen und weil sie es von An­fang an hätten machen können. Das ist der beste Beweis dafür: Wir geben


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es jetzt wieder zurück ins Finanzministerium, es ändert sich für die Unternehmen nichts. – Warum hat es das dann überhaupt gegeben? Das ist doch die offensichtliche Frage.

Zu den Maastrichtkriterien: Tut mir leid, Sie haben 2,8 Prozent ausgerechnet, das Wifo sagt 3,1 Prozent. Wir sind jetzt tatsächlich noch nicht dabei,
sieben Länder hat es getroffen. Beim nächsten Mal schaut es ganz, ganz anders aus, wenn wir nicht eine Konsolidierung herbeiführen. Sie sind vor zwei
Jahren in diesem Haus gewesen und haben gesagt, Sie wollen ein nachhaltiges Budget entwickeln und Verantwortung für die Zukunft übernehmen. –
Genau das Gegenteil haben Sie gemacht: Sie stürzen uns in Schulden, Sie ma­chen Schulden für Generationen. Und wenn die nächste Bundesregie­rung das nicht ordentlich angreift, haben wir als Staat ein riesiges Problem. Das ist Ihre Bilanz am Schluss. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach:
Großes Schweigen auf der Regierungsbank!) 
– Großes Schweigen, ja, da kommt jetzt nicht mehr so viel.

Die Cofag insgesamt war ein Instrument – das zeigen jetzt alle diese
Berichte, das zeigt auch der Verfassungsgerichtshof –, das völlig untauglich war. Es hier zu verteidigen, das geht sich einfach nirgends aus: Der Rechnungs­hof hat es belegt, der Verfassungsgerichtshof hat es belegt.

Sie sagen: Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler! – Ja, das mag sein, da haut man einmal vielleicht irgendwo eine Schramme rein, wenn man einen
Fehler macht, aber da geht es um 20 Milliarden Euro. Das ist nicht irgendetwas, wovon man sagen kann, das war ein kleiner Fehler. Das waren 20 Milliar­den Euro, die intransparent ausgeschüttet wurden. (Ruf bei der ÖVP: Das heißt, alles war falsch!? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Da bin ich schon bei meinem letzten Argument: Der Finanzminister und
Sie sagen immer, es war alles so, so transparent, Förderungen über 10 000 Euro wurden in die Transparenzdatenbank eingepflegt. – Super klingt das. Wann
war das denn? – Im September 2022. Covid-19 war wohl nicht im


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September 2022, sondern ein bisschen früher. Es ist erst nach harter Kritik von uns eingepflegt worden, davor war es eine völlige Blackbox, es war nir­gendwo auffindbar, und die Kurzarbeitshilfen kennen wir immer noch nicht. Da hat der Arbeitsminister auch mitgeholfen, das zu vertuschen. Insofern
kommen Sie mir nicht mit der Transparenz, wenn Sie die Förderungen im Sep­tember 2022 einpflegen und die Covid-Pandemie im Jahr 2020 stattfand!
(Beifall bei der SPÖ.)

21.52


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. (Bundesrat Steiner: Der Minister ist
vor mir!)
Nein, der Minister will - - (Bundesrat Steiner: Das steht aber so da! – Bun­desrat Schennach: Es steht der Minister vorne!) – Nein, ich höre gerade, das System ist gerade am Aktualisieren. – Bitte, Herr Bundesrat Steiner.


21.53.05

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Passt, ich wollte mich nicht vordrän­gen. (Bundesrat Schennach: Du bist ja so bescheiden!) Ich muss euch eines
sagen: Ihr müsst den Obrecht öfter reden lassen, das würde euch helfen. Der ist gut! (Beifall bei der FPÖ.)

Also verzichtet manchmal auf die Ableser und lasst den Obrecht öfter
reden – dann geht es auch der SPÖ wieder ein bisschen besser. (Bundesrätin Schumann: Mein Gott, der hat alles im Griff, der Herr Steiner!) Er macht
das ordentlich, er macht das gut. (Bundesrätin Schumann: Absolut macht er das gut!) Ist euch Lob auch schon nicht mehr recht? Die Frauen in der ersten
Reihe schimpfen schon wieder. Sagt halt einmal: Ein Supertyp, der macht das ordentlich!, aber wahrscheinlich ist er, weil er ein Mann ist, nichts wert
bei euch. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Grünen und die ÖVP – der Minister hat es nie gesagt, und er wird schon wissen, warum er es nicht gesagt hat – haben jetzt hier heraußen in
beiden Reden gesagt, das Kapitel Corona werde jetzt geschlossen oder immer


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mehr Kapitel werden geschlossen. Das Buch von hinten zu lesen ist
viel einfacher, als wenn man quasi Maßnahmen beschließen muss, wenn man mittendrin steckt – als ob wir als Freiheitliche das Buch jetzt von hinten
lesen würden! Der Schmäh rennt nicht mehr, weil ganz Österreich weiß, dass wir euch jedes Mal, bei jeder eurer traurig falschen Entscheidungen darauf aufmerksam gemacht haben. In unzähligen Reden im Nationalrat, im Bundesrat, in beiden Ausschüssen, im Nationalratsausschuss, im Bundesratsausschuss,
egal, welches Ministerium es betroffen hat, haben wir immer gesagt: Baut nicht solch einen Schwachsinn, tut das bitte nicht, macht es anders! – Und jetzt
sagt die ÖVP: Einfacher ist es, das Buch von hinten zu lesen. – Das ist falsch. Das ist einfach falsch. Wir haben euch von Anfang an gewarnt und ihr habt
trotzdem diesen Wahnsinn aufgeführt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ihr sagt, ihr schließt jetzt die Kapitel, kann ich euch versprechen: Ab Herbst 2024 werden wir jedes einzelne Kapitel wieder aufmachen, bis
in die hintersten Winkel. (Beifall bei der FPÖ.) Wir werden jedes Ministerium um­drehen. Wir werden die Ministerien ausschütteln, dass der schwarze
Sumpf einmal herausfällt, und Österreich wird sehen, was ihr in den letzten Jahr­zehnten da drinnen aufgeführt habt – und nicht nur in der Coronazeit.

Dann sagt der Herr Minister – das war ja lustig, Herr Minister, da haben Sie näm­lich etwas verwechselt; der Herr Kollege von der SPÖ hat eh schon ein biss­chen darauf reagiert –, die SPÖ wollte sich nicht die Finger schmutzig
machen. Sie haben aber eines dabei vergessen, Herr Minister – die Dankbarkeit dauert nicht lange, das ist aber bei der ÖVP immer so –: Die SPÖ war bei
jedem Finger-schmutzig-Machen, bei jedem schamlosen Gesetz in dieser Zeit dabei und Steigbügelhalter für eure Regierung. Das ist jetzt der Dank,
dass man zur SPÖ sagt: Ja, ihr macht euch die Finger nicht schmutzig! Sie waren überall dabei, das hat die ÖVP schon wieder vergessen. Das ist der Dank,
dass ihr als SPÖ jedes Mal denen da den Steigbügel gemacht habt – ewig traurig für die ÖVP.


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Herr Minister, ich kann Ihnen jetzt schon etwas - - (Zwischenruf des Bundes­rates Himmer.) – Ich habe es nicht gehört, du musst deutlicher reden. – Wenn Sie sich hierherstellen, Herr Minister, und sagen, sieben Verfahren sind in
Europa eröffnet worden und keines davon betrifft Österreich: Das stimmt. Ich kann Ihnen nur sagen: Ab Herbst 2024 wird die Staatsanwaltschaft ganz,
ganz viele Ermittlungen gegen diesen Wahnsinn, was die Blackbox Cofag, was das ganze Coronawahnsinnsgschichtl betrifft, führen. Da betrifft es dann
ganz, ganz viele Minister, ehemalige Minister und auch Leute, die hier herinnen immer für diesen Wahnsinn gestimmt haben. Auf diese Zeit freue ich mich,
weil wir – und das kann ich euch versprechen – nicht vergessen.
(Beifall bei der FPÖ.)

Wir vergessen keine einzige Minute, in der ihr die Leute auseinanderdividiert habt. Wir vergessen keine einzige Minute, in der ihr die Kinder mit einem Ninjapass auseinanderdividiert habt – gutes Kind, böses Kind, gute Eltern, böse Eltern. Wir vergessen keine einzige Minute, in der ihr die alten Leute
alleine in den Altersheimen habt sterben lassen. Und wir vergessen keine einzige Minute, in der ihr in gute geimpfte Leute und schlechte ungeimpfte Leute separiert habt und dann auch noch Lockdowns für die schlechten
eingeführt habt. Nichts vergessen wir, nicht eines! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie stellen sich dann hierher und sagen: Wir haben das ordentlich gemacht, aber ein paar kleine Fehler sind wohl passiert. Die wollten wir dann eh ausbes­sern, das ist sich aber zeitlich nicht mehr ausgegangen, aber jetzt wickeln wir die Cofag eh ab, wir übernehmen das jetzt. – Ich glaube, übernehmen kann im doppelten Sinn gesehen werden: Hier (auf Bundesminister Brunner weisend) sitzt nämlich der zukünftige Parteiobmann und Oppositionsführer der ÖVP.
(Beifall bei der FPÖ.)

21.58


21.58.34

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 316

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Cofag Sammelgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der Covid-19-Finanzierungsagentur des
Bundes GmbH.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, kei­nen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

21.59.5533. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011,
das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert
werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024) (2610 d.B. und 2678 d.B. sowie 11522/BR d.B. und 11547/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 317

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970
und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (4120/A und 2685 d.B. so­wie 11548/BR d.B.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 33 und 34, über welche die Debatten unter
einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 33 und 34 ist Herr Bundesrat Ernest Schwind­sackl. – Ich bitte um die Berichte.


22.00.34

Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Geschätzter
Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebüh­rengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970
und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden.


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Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte.


22.02.07

Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Lassen Sie mich noch einen Satz zum vorhergegangenen Punkt betreffend
Cofag sagen, das ist mir ganz wichtig: Es wurden da – Mag. Sascha Obrecht hat es vorhin gesagt – 19 Milliarden Euro ausgegeben – 19 Milliarden! –,
während wir in einer Situation sind, in der sich Menschen vor wenigen Monaten das Heizen nicht leisten konnten, in der Menschen heute noch unter der Inflation stöhnen. Das wird von Ihnen, Herr Minister, ein bissel zynisch belächelt, in einer Art von: Ist eh alles in Ordnung! – Die Grünen lachen hier heraußen überhaupt gleich. Also ich glaube, da gibt es wirklich eine totale Themen­verfehlung und eine totale Enttäuschung.

Es war wie gesagt eine Blackbox, keiner hatte Einblick. (Bundesrat Schreuder: Das ist so peinlich! – Bundesrat Buchmann: Das ist aber unnötig! – Weitere Zwi­schenrufe bei den Grünen.) – Ja, das tut weh. Keiner hatte Einblick – jahrelang –, ein Skandal schlechthin. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Ich sage Ihnen: Die Abrechnung kommt spätestens am 29. September.
(Präsident Ebner übernimmt den Vorsitz.)

Kommen wir zu den Tagesordnungspunkten 33 und 34: Wir werden beide Gesetzesänderungen ablehnen. Warum ist das der Fall? – Weil wir


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uns auch diesbezüglich auf die Expertise verlassen, in diesem Fall von der Arbeiterkammer.

Wenn zum Beispiel beim Familienbonus festgestellt wird, dass der Anspruch zu Unrecht besteht, soll durch eine Bescheidabänderung die amtswegige
Korrektur als rückwirkendes Ereignis ausgelöst werden; ab 2024 zum Beispiel. W
ie gesagt, die Arbeiterkammer und der ÖGB haben kritisiert, dass das
nur in den Fällen gilt, in denen der Familienbonus gekürzt wird, nicht aber, wenn zu Unrecht zu wenig Familienbonus ausgezahlt wird und dieser erhöht
werden müsste. Das ist also auch wieder ein Beispiel dafür, dass man dabei nicht an die Menschen denkt.

Ich möchte auch zu TOP 34 ein Argument bringen, warum wir auch da
dagegen sind, nämlich weil bei dieser Gesetzesänderung aus unserer Sicht ganz klar hervorkommt, dass es da eine massive Steuererleichterung gibt, also
in Wahrheit können Bauern Zigtausend Euro verdienen und keine Steuer zahlen. Auch dem werden wir sicher nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Wolff: Weil die so
viel verdienen!)

22.04


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. Ich erteile ihr das Wort.


22.04.22

Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen sowie Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute das Abgabenänderungsgesetz, und es wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen beschlossen, wobei die
Infos von den unterschiedlichsten Stellen zur Vereinfachung und Verbesserung des Gesetzes von den Mitarbeitern der Finanzverwaltung eingearbeitet
wurden. Unter anderem kommt es zu einer vereinfachten Rechnungsstellung für


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 320

kleine Unternehmer oder – noch eine kleine Änderung mit großer Wirkung –: Lebensmittelspenden werden steuerbefreit.

Bisher war es nämlich so, dass, wenn man Lebensmittel gespendet hat, für diese weiterhin Steuer bezahlt werden musste, und das ist in Zukunft eben nicht
mehr notwendig. Somit setzen wir mit dem heutigen Beschluss ein
starkes Zeichen gegen die Lebensmittelverschwendung. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)

Vom fertigen Lebensmittel zum Erzeuger: Wir besprechen heute ebenso einen wichtigen Punkt für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich, denn wir
führen mithilfe der Einführung des rollierenden Verfahrens der Einheitswertfest­stellung den konsequenten Weg der Entlastung fort.

Der Einheitswert ist für viele landwirtschaftliche Betriebe das Mittel,
das zur Bemessung der Steuern und Abgaben herangezogen wird. Durch die Einführung des rollierenden Verfahrens zur Aktualisierung des land-
und forstwirtschaftlichen Einheitswertes schaffen wir hier ein weiteres Stück Entbürokratisierung für die Betriebe. Gleichzeitig sichern wir das Ein­heitswertsystem ab und machen es zukunftsfit.

Worum geht es? – Bisher wurde der Einheitswert alle neun Jahre bei einem Hauptfeststellungsverfahren überprüft. Mit dem zukünftig angewen­deten rollierenden Verfahren wird anhand von unterschiedlichen Indizes überprüft, ob und inwieweit für Teilbereiche neue Einheitswertbe­scheide ergehen sollen.

Ich kann Ihnen garantieren – auch Ihnen vonseiten der SPÖ –, die Bauern werden dadurch keine Millionäre werden, sondern es geht einfach darum, ihnen eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Eine Neubewertung soll nämlich
nur dann erfolgen, wenn sich anhand offizieller Statistiken eine fest­stellbare nachhaltige Änderung der Ertragsaussichten oder Rahmenbedingungen für die entsprechende Bewirtschaftungsart ergibt.


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Es werden vor allem Daten, welche derzeit zum Teil schon freiwillig im
Grünen Bericht ausgewiesen sind, nunmehr gesetzlich verankert. Die Finanzver­waltung erstellt aus den Veränderungen der Indizes einen Durchschnitt,
und nur dann, wenn sich dieser um 20 Prozent ändert, wird eine Neufeststellung der Einheitswerte in die Wege geleitet.

Es freut mich außerdem, dass wir nun auch die Klimadaten berücksichtigen, denn die Land- und Forstwirtschaft ist es, die vom Klimawandel direkt betroffen ist, egal ob Dürre, Überschwemmung oder Hagel, welche Wetterextreme
auch immer, die Landwirtschaft merkt es einfach direkt. Das wird in
Zukunft auch bei der Berechnung des Einheitswertes als mindernd berücksich­tigt und wirkt somit entlastend für die Familien und für die Betriebe.

In Zukunft ist eine Aktualisierung der Einheitswerte also nicht mehr an eine Jahresfrist geknüpft, sondern an tatsächliche Veränderungen. Das
führt wie schon erwähnt zu Entbürokratisierung, für die Betriebe genauso wie für die Verwaltung selber.

Wenn man sich vorstellt, dass bislang rund eine halbe Million Bescheide
alle neun Jahre von der Finanzverwaltung erlassen wurden, so ist dies nun nicht mehr erforderlich. Nur dann, wenn sich wirklich etwas ändert, muss
ein neuer Einheitswert festgestellt und ein neuer Bescheid erlassen werden.

Zusammengefasst bringt die Novelle eine objektive Bewertung der Einheitswerte und somit der Pauschalierung. Sie bringt den landwirtschaftlichen Betrieben eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich der Abgaben
und der Steuerlast, und sie bringt uns einen Schritt weiter in der so oft gefor­derten Entbürokratisierung und wirkt somit gegen die Zettelwirtschaft.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich hätte somit auch der SPÖ gleich drei Gründe genannt, heute für den Be­schluss zu stimmen. Ich finde es schon ein bisschen spannend, denn
wenn man außerhalb dieser Mauern ist, stellen sich die FPÖ und die SPÖ


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draußen ganz gern hin und sagen, sie seien jene, die sich groß für die Rechte der Bäuerinnen und Bauern einsetzen, aber wenn man dann hier sieht, wie sie wirklich abstimmen, merkt man, dass das einfach nicht passiert.

Man sieht es heute am Erneuerbares-Gas-Gesetz, man hat es bei der letzten Sitzung beim Agrardiesel oder wenn es darum geht, dass man zum
Beispiel Stalleinbrüche verhindert, gesehen. (Zwischenruf der
Bundesrätin Schumann.)

Deswegen – zu später Stunde –: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem heutigen Gesetzesvorschlag zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.08


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm das Wort.


22.09.04

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte und liebe Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde! Grüß Gott! Zu TOP 33: Es handelt sich dabei um ein Sammelgesetz mit teilweise durchaus sinnvollen Vereinfachungen und Anpassungen. Natürlich wäre das die Chance, in diese Richtung weiterzuarbei­ten, aber da warten wir lieber auf unseren neuen Volkskanzler Kickl –
unter ihm werden dann die Vereinfachungen weitergemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu TOP 34, die Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer und
eine Substanzsteuer ist prinzipiell und immer zu hinterfragen.

Wenn man jetzt die Möglichkeit schafft, sie zu erhöhen, dann wird man das auch tun. Die wird nicht weniger, so wie ihr es da herauskrakeelt – die wird
natürlich teurer werden, weil die Politik eben gern Geld ausgibt; die gibt wahn­sinnig gern Geld aus, das sie selbst gar nicht verdient, das verdienen
andere. Ist man in der Position, Geld auszugeben, hat man Macht, und ihr solltet


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darüber nachdenken, wie ihr effizienter arbeitet und weniger Geld ausgebt.
Es kann ja nicht die einzige Lösung sein, dass man ständig, wenn es
sich nicht ausgeht, einfach nur die Steuern erhöht oder überhaupt neue Steuern kreiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Steuer wird ja auch immer weitergegeben. Wenn dann die Bauern
oder eine Firma mehr Steuern zu zahlen haben – das ist ja dann im Prinzip egal –: Die Steuer ist ja ein Punkt in der Kalkulation und wird natürlich weiterge­geben, und der Letzte in der Kette, der Konsument, zahlt alles. Der Letzte in der Kette, der Bürger, frisst die Kröte – das ist ja klar. Es kann ja nicht der Unternehmer für ganz Österreich die Steuern zahlen. Eine Steuer ist immer ein Punkt in der Kalkulation. Deswegen kommt man mit dem System auf
keinen grünen Zweig. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Gar keine Steuern mehr für Unternehmen! Keine Steuern!)

Deswegen ist meine Forderung: keine Steuererhöhungen und keine
neuen Steuern – kommt mit dem aus! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei
der ÖVP.)

22.11


Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächste ist Frau Bundesrätin Simone Jagl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.


22.11.17

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! TOP 33 wirkt so unscheinbar, aber es verstecken sich im Abgabenänderungsgesetz doch ein paar High­lights, wie ich finde. Zuerst einmal nehmen wir zahlreiche Verwaltungsvereinfa­chungen vor, insbesondere bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung,
zum Beispiel, dass jetzt die antragslose Veranlagung bei Pflichtveranlagung auch bei zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich ist. Außerdem setzen wir unions-


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rechtliche Änderungen betreffend Kleinunternehmer um, die gerade in Öster­reich besondere Bedeutung haben, weil wir eben so viele Kleinunter­nehmen haben. Kleinunternehmer:innen haben nun die Möglichkeit der ver­einfachten Rechnungslegung auch bei Rechnungsbeträgen von mehr
als 400 Euro, das ist wirklich eine gute Sache, das betrifft immerhin potenziell 350 000 Kleinunternehmen.

Kollegin Wolff hat schon einen Punkt angesprochen, der uns natürlich
besonders wichtig ist: dass die Lebensmittelspenden indirekt umsatzsteuerbe­freit werden. Bisher gab es für Betriebe, die Lebensmittel spenden
wollten, genau zwei Möglichkeiten: Entweder sie mussten für den Restbuchwert der Lebensmittel Eigenverbrauchs-USt zahlen oder sie konnten – das war
dann die österreichische Lösung – den Restbuchwert auf null setzen, damit aber die Lebensmittel als nicht mehr verzehrfähig deklarieren. Jetzt wird dieser Restbuchwert abzugsfähig, was im Prinzip einer Steuerbefreiung gleichkommt.

Ich habe hier vor ziemlich genau einem Jahr schon einmal über Lebensmit­telverschwendung gesprochen und ich glaube, man kann nicht oft genug darüber reden, bis das Problem tatsächlich gelöst ist. Dass Lebensmittelverschwen­dung ein Problem ist, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. In
Österreich gehen wir von mindestens 760 000 Tonnen – eher mehr – an ungenutzter Nahrung aus. Das ist in vielerlei Hinsicht einfach nur
verrückt.

Ich möchte aber auch noch ganz kurz auf TOP 34 zu sprechen kommen, weil das auch sehr wichtig ist. Die Feststellung des Einheitswertes, das heißt die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Grundvermögen, wird einerseits präzisiert und die Bodenbewertung quasi klimafit gemacht – Kollegin
Wolff hat darüber auch schon sehr ausführlich gesprochen –, indem nämlich in die Bodenschätzung, die alle 30 Jahre gemacht wird, die Klimadaten jetzt
alle 15 Jahre erneuert, angepasst und einbezogen werden. Dass das notwendig ist, haben wir im Ausschuss vom anwesenden Experten erfahren, der
meinte, dass man einfach erkannt hat, dass sich die klimatischen Bedingungen


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 325

viel schneller ändern, als dies durch die 30-jährige Bewertung erfasst werden kann.

Es soll auch gemeinsam mit Vertreter:innen der Wissenschaft im Bodenschät­zungsbeirat laufend geschaut werden: Welche Parameter sind wichtig
für die Einschätzung? Welche sind relevant? Welche werden relevant?, da sich das ja immer rasanter ändert. Fakt ist – das liegt immer deutlicher auf der Hand –, dass die Landwirtschaft unmittelbar von den Folgen der Klimaerwär­mung betroffen ist. In Österreich ist das während der Vegetations­periode mittlerweile Normalität, und das verursacht natürlich auch enormen ökonomischen Schaden. Allein das Unwetter im Waldviertel vor zwei
Wochen (Bundesrat Tiefnig: Heute!) hat eine Fläche von 3 500 Hektar geschädigt, was mittlerweile als ein Schaden von geschätzt 1,6 Millionen Euro beziffert wurde. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.) Wir sehen also, dass es mehr als sinnvoll ist, die Klimadaten einfließen zu lassen.

Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.14


22.14.56

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend Abgabenänderungsgesetz 2024.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 326

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsge­setz 1955 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

22.16.1835. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bun­desmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird (4094/A und 2681 d.B. sowie 11549/BR d.B.)


Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tages­ordnung.

Als Berichterstatter ist mir Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl genannt. – Ich bitte um den Bericht.


22.16.49

Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzter
Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastruk­turprojektes West-Austria-Gasleitung – kurz WAG – Teil-Loop ermächtigt wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.


22.17.28


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 327

Präsident Mag. Franz Ebner: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist niemand.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.18.08Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Mag. Franz Ebner: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich
des Tagesordnungspunktes 3 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 3

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
wird angenommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll969. Sitzung, 969. Sitzung des Bundesrats vom 10. Juli 2024 / Seite 328

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunk­tes 3 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf


Präsident Mag. Franz Ebner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der
letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen, 4209/J-BR/2024 bis 4216/J-BR/2024, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist morgen, Donnerstag, der 11. Juli
2024, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Die Sitzung ist geschlossen.

22.19.36Schluss der Sitzung: 22.19 Uhr

 

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