
Plenarsitzung
des Bundesrates
969. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 10. Juli 2024
Bundesratssaal
Stenographisches Protokoll
969. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 10. Juli 2024
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 10. Juli 2024: 2023: 13.01 – 22.19 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024)
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
6. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert
wird
7. Punkt: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
8. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz
9. Punkt:
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß
Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze
die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
11. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das
BFA-Verfahrensgesetz geändert werden
12. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
13. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention
14. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das
KommAustria-Gesetz geändert
wird
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 geändert wird
20. Punkt: Staatsvertrag
zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes
am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
21. Punkt: Vereinbarung
gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land
Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein
von der Illmündung bis zum Bodensee
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert wird
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird
25. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen
und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das
Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das
Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und
Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird
28. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz
über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden
(Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I –
BBKG 2024 Teil I)
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II)
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
31. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung
der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs-
und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen wird sowie
das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das
Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem
Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche
Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die
Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die
Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das
KMU-Förderungsgesetz geändert werden (COFAG Sammelgesetz)
32. Punkt: Bundesgesetz
betreffend die Ermächtigung zur Übernahme
von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024)
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden
35. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem der Bundesminister für Finanzen
zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes
WAG Teil-Loop ermächtigt wird
*****
Inhalt
Bundesrat
Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht der Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann .......................................................................................... 29
Angelobung der Bundesrätin Maria Fischer .............................................................. 25
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen .................................. 30
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ........................................................ 34
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................................... 124
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Mag. Franz Ebner ...................................................................................... 327
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .......................... 327
Personalien
Ordnungsrufe ..................................................................................................... 52, 181
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ........................................................................ 34
Ausschüsse
Zuweisungen ................................................................................................................ 26
Dringliche Anfrage
der Bundesrät:innen Mag. Isabella Theuermann,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft
und Forschung betreffend „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den
Ruin“
(4209/J-BR/2024) ..................................................................................................... 124
Begründung: Mag. Isabella Theuermann ................................................................. 125
Bundesminister Dr. Martin Polaschek ...................................................................... 131
Debatte:
Marlies Doppler ................................................................................................ 138, 180
Mag. Bernhard Ruf ........................................................................................... 143, 178
Doris Hahn, MEd MA ................................................................................................. 147
Simone Jagl ................................................................................................................. 158
Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik ....................................................................... 162
Andrea Michaela Schartel .......................................................................................... 165
Günter Pröller ............................................................................................................. 168
Christoph Steiner ........................................................................................................ 171
Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 179
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die
Einführung einer Versorgerverpflichtung
für Gas aus erneuerbaren Quellen
(Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) (2455 d.B. und 2665 d.B. sowie 11532/BR d.B. und
11579/BR d.B.) ............................................. 35
Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .......................................................... 35
Redner:innen:
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 36
Viktoria Hutter .............................................................................................................. 39
Mag. Bettina Lancaster ................................................................................................ 42
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................... 43
Michael Bernard ........................................................................................................... 47
Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik ......................................................................... 50
Christoph Steiner .......................................................................................................... 51
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben ........... 55
2. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
geändert wird (2608 d.B. und 2666 d.B. sowie 11533/BR d.B.
und 11580/BR d.B.) ............................................................................................................................... 56
Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .......................................................... 56
Redner:innen:
Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik ......................................................................... 57
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 58
Ing. Isabella Kaltenegger .............................................................................................. 60
Mag. Sandra Gerdenitsch ............................................................................................. 61
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................... 63
Michael Bernard ........................................................................................................... 66
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1.
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44
Abs. 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................................... 66
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli
2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert
wird (AWG-Novelle Digitalisierung) (2561 d.B. und 2667 d.B. sowie
11581/BR d.B.) ......................... 67
Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .......................................................... 67
Redner:innen:
Michael Bernard ........................................................................................................... 68
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 69
Sandra Lassnig .............................................................................................................. 71
Mag. Sascha Obrecht ................................................................................................... 72
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ............................................................ 73
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und
Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für
Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert
werden (Fahrgastrechtenovelle 2024) (2601 d.B. und 2644 d.B.
sowie 11585/BR d.B.) ............................................................................................................................... 73
Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 74
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957
geändert
wird (2603 d.B. und 2645 d.B. sowie 11534/BR d.B. und
11586/BR d.B.) 73
Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 74
Redner:innen:
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 74
Markus Stotter, BA ....................................................................................................... 78
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................... 80
Daniel Schmid ............................................................................................................... 82
Günter Pröller ............................................................................................................... 86
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Daniel Schmid, Markus Stotter, BA, Michael Bernard, Marco Schreuder, Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz 1957“ – Annahme (364/E-BR/2024) .................................................... 85, 90
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen
Günter Pröller, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040
sowie Aufnahme der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in die europäischen
,TEN-T-Kernnetze‘“ – Ablehnung ............................................................................................................. 88,
90
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 89
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 5, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 89
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967
geändert wird
(4126/A und 2648 d.B. sowie 11587/BR d.B.) ....................................................... 90
Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 91
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (2501 d.B. und 2650 d.B. sowie 11588/BR d.B.) ............................................................................................................................... 91
Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 91
Redner:innen:
Michael Bernard ........................................................................................................... 92
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 93
Mag. Bernhard Ruf ....................................................................................................... 94
Horst Schachner ........................................................................................................... 96
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 6, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 97
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................... 97
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli
2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen
dem Bund und dem
Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn
Linz (2563 d.B. und 2651 d.B. sowie 11589/BR d.B.) ............................................................................... 98
Berichterstatterin: Barbara Prügl ............................................................................... 98
Redner:innen:
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ................................................................................................. 99
Johanna Miesenberger ............................................................................................... 101
Dominik Reisinger ....................................................................................................... 102
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 104
Markus Steinmaurer ................................................................................................... 107
Ferdinand Tiefnig ....................................................................................................... 108
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 108
9. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend
eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß
Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter
Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung
geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)
(2657 d.B. sowie 11596/BR d.B.) ............................................................................................................................. 109
Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 109
Redner:innen:
Andreas Arthur Spanring ................................................................................. 109, 122
Ernest Schwindsackl ................................................................................................... 111
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ...................................................................... 114
Michael Wanner ......................................................................................................... 116
Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................... 119
Claudia Hauschildt-Buschberger (tatsächliche Berichtigung) ............................... 181
Christoph Steiner ........................................................................................................ 182
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 184
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz
geändert wird
(4132/A und 2639 d.B. sowie 11597/BR d.B.) ..................................................... 184
Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 184
Redner:innen:
Dominik Reisinger ....................................................................................................... 185
Matthias Zauner ......................................................................................................... 186
Günter Pröller ............................................................................................................. 189
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ...................................................................... 191
Marco Schreuder ........................................................................................................ 194
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 196
11. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (4130/A
und 2640 d.B.
sowie 11598/BR d.B.) ............................................................................................... 196
Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 196
Redner:innen:
Matthias Zauner ......................................................................................................... 197
Doris Hahn, MEd MA ................................................................................................. 198
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ...................................................................... 201
Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................... 202
Andreas Arthur Spanring ........................................................................................... 205
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit ausreichend finanziellen Mitteln budgetieren und österreichweit umsetzen“ – Ablehnung 200, 209
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 209
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich
und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim
Katastrophenschutz (2562 d.B. und 2641 d.B. sowie 11599/BR d.B.)
.................................................. 210
Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 210
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien
über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2411 d.B. und 2642 d.B. sowie 11600/BR d.B.) ............................................................................................................................. 210
Berichterstatter: Markus Stotter, BA ....................................................................... 210
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu
Punkt 12, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu
erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß
Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu
erteilen ........................................................................................................................ 211
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu
Punkt 13, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu
erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß
Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu
erteilen ........................................................................................................................ 211
14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (4013/A und 2701 d.B. sowie 11590/BR d.B.) ............................................................................. 213
Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 213
Redner:innen:
Klemens Kofler .................................................................................................. 214, 224
Klara Neurauter .......................................................................................................... 215
Michael Wanner ......................................................................................................... 217
MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................... 220
Marlies Doppler .......................................................................................................... 223
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 224
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz,
das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das
Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden
(4099/A und 2702 d.B. sowie 11591/BR d.B.) ..................................................... 224
Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 225
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 225
16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (3810/A und 2629 d.B. sowie 11517/BR d.B. und 11592/BR d.B.) .................................. 226
Berichterstatter: Marco Schreuder .......................................................................... 226
Redner:innen:
Günther Ruprecht ....................................................................................................... 226
Elisabeth Grimling ...................................................................................................... 228
Marlies Doppler .......................................................................................................... 229
Marco Schreuder ........................................................................................................ 230
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ....................................................................... 230
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 231
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz
geändert wird
(4098/A und 2626 d.B. sowie 11593/BR d.B.) ..................................................... 232
Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 232
18. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984
geändert wird (4097/A und 2627 d.B. sowie 11594/BR d.B.) ............................................................................. 232
Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 232
Redner:innen:
Marlies Doppler .......................................................................................................... 233
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler .................................................................................... 233
Stefan Schennach ............................................................................................. 235, 244
Marco Schreuder ........................................................................................................ 237
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .................................................. 239, 241
Klemens Kofler ............................................................................................................ 240
Christoph Steiner .............................................................................................. 242, 245
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 17, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 248
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 18, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 248
19. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesstatistikgesetz 2000 geändert
wird (4112/A und 2628 d.B. sowie 11595/BR d.B.) ............................................ 249
Berichterstatterin: Viktoria Hutter .......................................................................... 249
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 250
Gemeinsame Beratung über
20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend einen Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes
am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2559 d.B. und 2654 d.B. sowie 11550/BR d.B.) .................................................. 250
Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ................................................................... 250
21. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung
gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und
dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein
von der Illmündung bis zum Bodensee (2581 d.B.
und 2655 d.B. sowie 11551/BR d.B.) ..................................................................... 250
Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ................................................................... 250
Redner:
Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc ........................................................ 251
Annahme des
Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 20, 1. gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß
Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu
erteilen ........................................................................................................................ 254
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 21, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 254
22. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Bundesämter
für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz)
geändert wird (4119/A und 2656 d.B.
sowie 11552/BR d.B.) ............................................................................................... 255
Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ................................................................... 255
Redner:innen:
Mag.a Claudia Arpa .................................................................................................... 256
Ferdinand Tiefnig ....................................................................................................... 257
Markus Steinmaurer ................................................................................................... 259
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „freiheitliches Entlastungspaket für die Landwirtschaft“ – Ablehnung 260, 260
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 260
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Kommunalinvestitionsgesetz 2025
erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023
geändert werden
(4102/A und 2682 d.B. sowie 11518/BR d.B. und 11537/BR d.B.) .................. 261
Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 261
24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert
wird (4127/A und 2686 d.B. sowie 11519/BR d.B.
und 11538/BR d.B.) .................................................................................................. 261
Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 261
Redner:innen:
Mag. Bettina Lancaster .............................................................................................. 262
Margit Göll .................................................................................................................. 265
Mag. Isabella Theuermann ........................................................................................ 269
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 273
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024
und 2025“ – Ablehnung ................................................................................. 265,
275
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 23, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 274
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 24, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 274
Gemeinsame Beratung über
25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und
das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das
Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz,
das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016,
das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018
geändert werden (2596 d.B. und 2673 d.B.
sowie 11539/BR d.B.) ............................................................................................... 275
Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 276
26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz
erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz,
das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz
geändert werden (4113/A und 2683 d.B.
sowie 11540/BR d.B.) ............................................................................................... 276
Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 276
Redner:innen:
Andrea Michaela Schartel ....................................................................................... .. 277
Bernadette Geieregger, BA ........................................................................................ 278
Dr. Manfred Mertel .................................................................................................... 280
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 281
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 25, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 282
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 26, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 282
27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird (4114/A und 2684 d.B. sowie 11541/BR d.B.) ............................................................................. 283
Berichterstatter: Christoph Stillebacher .................................................................. 283
Redner:innen:
Günter Kovacs ............................................................................................................ 284
Barbara Prügl .............................................................................................................. 285
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 286
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das
Bundesgesetz
über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert
werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2598 d.B. und
2674 d.B. sowie 11520/BR d.B. und 11542/BR d.B.) ............................................................................................................................. 286
Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 287
29. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert
wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II) (2599 d.B. und 2675 d.B. sowie 11543/BR d.B.) .......................................................................................................... 287
Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 287
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 28, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 288
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 29, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 288
30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (2604 d.B. und 2677 d.B. sowie 11544/BR d.B.) .......................................................................................................... 289
Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 289
Redner:innen:
Sandra Lassnig ............................................................................................................ 289
Christian Fischer ......................................................................................................... 290
Günter Pröller ............................................................................................................. 292
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 293
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 295
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Neuordnung
der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs-
und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen
wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz,
das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit
dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das
steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz
über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe,
das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz
geändert werden (COFAG Sammelgesetz) (4070/A und 2679 d.B. sowie
11521/BR d.B. und 11545/BR d.B.) ............................................................................................................................. 295
Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 296
32. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend
ein Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien
der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH
(COFAG) (2680 d.B. sowie 11546/BR d.B.) ........................................................... 295
Berichterstatterin: Bernadette Geieregger, BA ....................................................... 296
Redner:innen:
Mag. Sascha Obrecht ....................................................................................... 297, 310
Christoph Stillebacher ................................................................................................ 300
Michael Bernard ......................................................................................................... 303
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................... 304
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ............................................................. 305
Christoph Steiner ........................................................................................................ 313
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 31, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 316
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 32, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 316
Gemeinsame Beratung über
33. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das
Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024) (2610 d.B. und 2678 d.B. sowie 11522/BR d.B. und 11547/BR d.B.) ............... 316
Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 317
34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (4120/A und 2685 d.B. sowie 11548/BR d.B.) ............................................................................................................................. 317
Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 317
Redner:innen:
Günter Kovacs ............................................................................................................ 318
Elisabeth Wolff, BA .................................................................................................... 319
Klemens Kofler ............................................................................................................ 322
Simone Jagl ................................................................................................................. 323
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 33, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 325
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 34, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................... 325
35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird (4094/A und 2681 d.B. sowie 11549/BR d.B.) .......................................................................................................... 326
Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ..................................................................... 326
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................................................... 327
Eingebracht wurden
Anfragen der Bundesrät:innen
Mag. Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin (4209/J-BR/2024)
Christoph Steiner,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Fairness
für die Tiroler Gemüsebauern (4210/J-BR/2024)
Klemens Kofler,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend
bereits auffälliger Asylwerber schlägt abermals zu
(4211/J-BR/2024)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Pläne hinsichtlich des angekündigten Bildungscampus in Feldkirchen bei Graz (4212/J-BR/2024)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufenthaltstitel von Imamen (4213/J-BR/2024)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Nationaler Bildungsbericht, Ergebnisse und aktuelle Daten – Folgeanfrage (4214/J-BR/2024)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend
ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin – wir
erwarten uns Antworten, Herr Minister!
(4215/J-BR/2024)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister für Inneres betreffend Verweigern Sie die Vollziehung
eines Bundesgesetzes, Herr
Minister? (4216/J-BR/2024)
Beginn der Sitzung: 13.01 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Franz Ebner, Vizepräsident Dominik Reisinger, Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.
Präsident
Mag. Franz Ebner: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die
969. Sitzung des Bundesrates.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 968. Sitzung des Bundesrates vom 27. Juni 2024 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet ist niemand.
Ich begrüße bei uns
im Bundesrat Bundesministerin Leonore Gewessler
herzlich. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Eingelangt ist ein Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht.
Da Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann
aufgrund ihrer Wahl ins Europäische Parlament auf ihr Mandat verzichtet
hat, ist ihr Ersatzmitglied Maria Fischer
ex lege auf das frei gewordene Mandat nachgerückt.
Das neue Mitglied des Bundesrates ist im Hause anwesend. Ich werde daher sogleich die Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein. – Ich ersuche nun die Schriftführung um Verlesung der Gelöbnisformel.
Schriftführerin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Einen schönen guten Nachmittag! Ich verlese die Gelöbnisformel für Mitglieder des Bundesrates: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beachtung der Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
*****
(Bundesrätin Maria Fischer leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
*****
Herzlich willkommen im Bundesrat!
Präsident Mag. Franz Ebner: Ich begrüße das neue Mitglied des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte und wünsche alles Gute. (Allgemeiner Beifall. – Das neue Mitglied des Bundesrates wird von seinen Kolleg:innen beglückwünscht.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen
und eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen
der 969. und
der 970. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41
Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen
Protokoll dieser Sitzung
angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich
hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren
Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung
auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen der 969. und der 970. Sitzung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2024) (2600 d.B. und 2676 d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung 1975 geändert wird (3847/A und 2592 d.B.)
2. Schreiben des Landtages
Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht (Anlage 1)
3. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Schreiben des Bundesministers für Finanzen betreffend Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Anlage 2)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
Verkehrstelematikbericht 2024, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-859-BR/2024)
zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr
Tätigkeitsbericht
der Schienen-Control GmbH 2023, vorgelegt von der Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie
(III-860-BR/2024)
zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr
*****

*****




*****
Präsident
Mag. Franz Ebner: Eingelangt sind und
den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse
des Nationalrates, die Gegenstand
der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen
abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident
Mag. Franz Ebner: Es ist mir der
Vorschlag zugekommen,
von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen
Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen Abstand zu
nehmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag
der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der
gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein
Handzeichen. – Das ist
die Stimmeneinhelligkeit.
Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
*****
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident
Mag. Franz Ebner: Aufgrund eines mir
zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Tagesordnungspunkte 4 und 5, 6
und 7, 12 und 13,
17 und 18, 20 und 21, 23 und 24, 25 und 26, 28 und 29, 31 und 32, 33 und 34
jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Mag. Franz Ebner: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin“ an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der
Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung
an den Schluss der Sitzung, nicht aber über 16 Uhr hinaus.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung einer
Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren
Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) (2455 d.B. und
2665 d.B. sowie 11532/BR d.B. und 11579/BR d.B.)
Präsident
Mag. Franz Ebner: Wir gehen in die
Tagesordnung ein und
gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Maria Huber. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
9. Juli 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates einen mit
Gründen versehenen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Frau Minister! Erneuerbares-Gas-Gesetz, das
klingt vielleicht ein bisschen technisch, ist – oder man muss ja
eigentlich sagen: wäre –ein wirklich zentraler Baustein
für den Ausstieg aus der Abhängigkeit von russischem
Gas, deren Folgen wir nun wirklich leidlich erlebt haben.
Es wäre ein zentraler Baustein für die
Versorgungssicherheit und die Preisstabilität. Es wäre ein zentraler
Baustein für Planungssicherheit für alle Beteiligten und
natürlich ein zentraler Baustein für Klimaschutz, und es
verfolgt einen neuen, spannenden Ansatz. Es soll nämlich nicht so sein wie
im Ökostrombereich, wo jede erzeugte Kilowattstunde über ein
Fördersystem gefördert wird, sondern es soll eine
Verpflichtung für die Gaswirtschaft geben, für die Gashändler,
die verpflichtet werden, wenn das Gesetz
dann kommt, in steigendem Ausmaß Biogas zu beziehen.
Was heißt das? – Diese müssten sich
dann darum kümmern, dass sie dieses auch bekommen. Sie werden also zu
Produzenten gehen, Produzenten suchen
und in aller Regel mit diesen Bezugsverträge abschließen. Das ist
dann vor allem eine Chance für die Landwirtschaft – eine
große Chance! – und für die lebensmittelverarbeitenden
Betriebe. Die Verpflichtung der Gashändler führt dazu, dass die
Endkunden nicht direkt mit Beträgen belastet werden,
etwa mit einem Grüngasförderbeitrag.
Sehr viel Arbeit wurde investiert: allgemein in die
Entstehung, aber vor allem auch in die Abschätzung der möglichen
Aufbringung in Österreich. Das
ist ja wichtig, und auch das liegt diesem Gesetz zugrunde, da es Aufbringungsziele
formuliert. Mehrere Studien wurden dazu angefertigt. Gemeinsam
mit den Ländern hat es auch im Rahmen der Wärmestrategie einen
Grüngasbericht gegeben. Die Diskussionen mit den Stakeholdern kann
man, glaube
ich, gar nicht mehr zählen.
Konsens ist, dass es ein beschränktes, aber sehr
relevantes Potenzial gibt. Das sind etwa 20 Terawattstunden, das scheint
bis 2040 realistisch zu sein.
Das ist schon beachtlich, wenn man bedenkt, dass der Gasverbrauch letztes Jahr
in Österreich 75 Terawattstunden betrug. Er ist
übrigens – man kann es
nicht oft genug sagen – massiv gesunken. Vorher waren es 90,
95 Terawattstunden, jetzt sind es dank der vielen Maßnahmen,
die gesetzt wurden, 75 Terawattstunden. Natürlich steht aber
immer noch eine viel zu starke russische Abhängigkeit dahinter.
Deswegen ist es auch wichtig – das so als Nebenbemerkung –,
diese Lieferverträge der OMV jetzt endlich genauer anzuschauen und
unabhängig, von völlig unumstrittenen Expertinnen und Experten,
prüfen zu lassen und letztlich festzustellen, wie man da aussteigen kann
und was wir daraus lernen können.
Wichtig ist das Erneuerbares-Gas-Gesetz vor allem auch
wirtschaftspolitisch. Es gibt Betriebe, die hinsichtlich ihrer Prozesse auf
Methan angewiesen sind,
und gerade für diese Betriebe ist es wirklich essenziell, dass sie sich
darauf verlassen können, dass dieses eben aus erneuerbaren Quellen
zur Verfügung steht – wenn nicht, haben sie natürlich ein
veritables Problem bei der Dekarbonisierung und auch mit steigenden Preisen.
Biogas ist, zumindest jetzt noch, teurer als Gas aus
Russland, das stimmt, aber es ist regional verfügbar, es stärkt die
regionale Wertschöpfung, gerade auch
im ländlichen Raum, es ist in einen Stoffkreislauf eingebunden, da entstehen keine
Abfälle, die entsorgt werden müssen – ganz im Gegenteil,
übrig bleibt wertvoller Dünger.
Noch etwas zu den Kosten, zur Kostenumlegung –
weil das auch immer
sehr stark debattiert wurde, möchte ich schon zwei Bemerkungen dazu
machen; und das hat jetzt auch noch die Zustimmung seitens der SPÖ verhindert –:
Das Teuerste ist schon, das nicht zu tun. (Ruf bei der SPÖ: Na, um das
geht’s nicht!) Das Teuerste ist, in der Abhängigkeit von
fossilem Gas zu bleiben, vor allem
auch mit einem Blick in die Zukunft. Fossiles Gas wird teurer werden,
mit Sicherheit. Fossiles Gas wird wahrscheinlich bei der nächsten
Gaspreiskrise enormen Preisschwankungen unterliegen, und die nächste Krise
wird
kommen, davon kann man einmal ausgehen. Die CO2-Maßnahmen auf
europäischer Ebene werden greifen und werden andere
Energieträger, biogene, erneuerbare Energieträger
konkurrenzfähiger machen.
Ich habe einmal ausgerechnet, worüber wir da reden: 2025 zum Beispiel soll bereits 1 Prozent aufgebracht werden. Das macht umgelegt auf die verkaufte Kilowattstunde – von 70 Terawattstunden ausgehend, also noch einmal reduziert –, auf den Energiepreis 0,06 Cent aus. Das ist also einfach vernachlässigbar, und die kleinste Preisänderung am Markt ist ein Vielfaches davon. Insofern ist es sehr schade, dass das jetzt nicht funktioniert hat.
Noch dazu gibt es, um die Kosten beim Hochlaufen zu
reduzieren, eine Reihe von Förderungen. Diese Rechnung ist also sowieso
nur eine theoretische,
die die Förderungen gar nicht miteinbezieht, denn in Wirklichkeit sind die
Kosten noch geringer. Es gibt Förderungen für Investitionen, für
den Neubau von Biogasanlagen, es gibt Förderungen für die
Umrüstung von Biogasanlagen, es gibt Verpflichtungen für die
Gasnetzbetreiber, Leitungen auf ihre Kosten
zu legen, und so weiter. Man tut da also schon sehr, sehr viel, um
auch beim Hochlaufen eine allfällige Kostenbelastung im untersten Bereich
zu halten – wenn es sie überhaupt gibt.
Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist
aber noch mehr: Es ist Teil eines Strukturwandels. Ich denke, das wurde auch
noch ein bisschen zu wenig gesehen. Das Gasnetz wird sich in den nächsten
Jahren massiv verändern. Verstärkt muss darauf geschaut
werden, dass wir erneuerbares Methan dorthin leiten, wo es unabdingbar ist. Das
heißt, sukzessive wird es
bei der Raumwärme zu einem Ausstieg aus Gas kommen. Das bestreiten
inzwischen nicht einmal mehr die Gasversorger, und das ist eine gute Nachricht
für die Konsument:innen, denn es bedeutet Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von unsicheren Blutgasimporten aus Russland und es schützt vor mit Sicherheit kommenden Preisanstiegen bei fossilem Gas.
Ich habe es erwähnt: Das EGG hat schon eine lange
Entstehungsgeschichte, und leider ist sie noch nicht zu Ende. Ich hoffe sehr,
dass es im Herbst noch
gelingen wird, dieses wichtige Gesetz über die Bühne zu bringen, denn
es ist schlichtweg unverzichtbar. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)
13.15
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.
Bundesrätin
Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau
Gewessler! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten
Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen!
Grundsätzlich hätten ja mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz die Gasversorger
zu einer Grüngasquote verpflichtet werden sollen und somit eben
ein Teil von fossilem Erdgas durch heimisch produziertes Gas ersetzt werden
sollen, was in vielerlei Hinsicht unglaublich wichtig gewesen wäre: in Sachen des Klimawandels,
um fossiles Erdgas zu ersetzen; in Sachen
der Eigenversorgung, um die Abhängigkeit von Russland und Co wieder ein
kleines Stück weit wegzubekommen; in Sachen der Wirtschaft –
ich
möchte da einen Waldviertler Bürgermeister zitieren: Wir sollten
lieber den heimischen Standort stärken, anstatt Millionen an Euro für
fossile Energieträger ins Ausland zu schicken, womit wir im
besten Fall Wüstenstädte finanzieren und im schlimmsten Fall,
wir wissen es, Kriege –; in Sachen
der heimischen Landwirtschaft, um endlich unseren Hunderten Bäuerinnen und
Bauern und Betreibern von Biogasanlagen Planungssicherheit zu geben, die
Schließung von unzähligen Biogasanlagen zu vermeiden und auch damit verbundene Existenzen zu gefährden.
Aber nein, das können wir heute leider nicht tun, weil
die FPÖ vermutlich lieber ihre Russenfreunde fördern will und die
Sozialdemokraten schon fast mit
FPÖ-Methoden Angstszenarien von extremer Teuerung und Lebensmittelverschwendung
verbreiten, was schlichtweg nicht stimmt. (Beifall bei ÖVP
und Grünen. – Bundesrätin Hahn: Fragts einmal die
Menschen, die sich die Lebensmittel nicht mehr leisten
können! – Bundesrätin Schumann: Aber die
Leut’ sind
ihnen ja eh wurscht! Die Leut’ sind ihnen ganz egal! Völlig egal!)
Gerade wenn es um die heimische Landwirtschaft geht, wird es
ja kurz vor der Wahl so richtig interessant am politischen Parkett. Kollege
Babler von der
SPÖ fährt raus zu den Bauern, auch Vertreter der FPÖ stellen
sich als vermeintliche Bauernretter hin und versprechen das Blaue vom Himmel,
wie zum Beispiel die sofortige Aufhebung der Renaturierungsverordnung,
obwohl wir ja alle wissen, dass das einfach nicht möglich ist. (Bundesrat
Steiner: Warum nicht? Warum ist das nicht möglich?) Wir
vonseiten der ÖVP haben
ja wirklich schon alles eingebracht und rechtliche Schritte gegen Frau
Gewessler und ihren blindwütigen Aktionismus gesetzt. (Rufe bei der
SPÖ: Frau! Frau Gewessler! Ministerin!) Alles andere, das Versprechen,
das sofort aufzuheben, ist wirklich reiner Populismus. (Beifall bei der
ÖVP.)
Bei wirklich wichtigen Entscheidungen und Gesetzen für
die heimische Landwirtschaft stimmen Sie aber immer und immer wieder gegen die
Interessen der österreichischen Bäuerinnen und Bauern. (Oh-Rufe
bei der SPÖ.) Das
haben wir im Nationalrat beim Erneuerbares-Gas-Gesetz gesehen, um das es ja in
diesem Tagesordnungspunkt geht (Bundesrat Spanring: Renaturierungsgesetz! ÖVP!
Renaturierungsgesetz! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), das
haben wir in der Vergangenheit auch immer wieder gesehen, als es um den Agrardiesel, um
die Ahndung von Stalleinbrüchen, meine Kollegen von der FPÖ, um
Tiertransporte oder um das Vollspaltenbodenverbot ging.
(Beifall bei der ÖVP.)
Da gibt es noch unglaublich
viele Maßnahmen, die ich jetzt aufzählen könnte, aber das
würde den Rahmen definitiv sprengen (Bundesrat Steiner:
Weiter! Na erzähl weiter! Geht schon, erzähl weiter! – Ruf
bei der FPÖ: Wir haben Zeit! – Bundesrat Steiner: Hast
nichts mehr aufgeschrieben?), Maßnahmen,
bei denen die Freiheitlichen genauso wie die Sozialdemokraten uns Bauern
immer wieder Steine in den Weg legen oder das zumindest versuchen.
Das werden wir auch heute und morgen wieder sehen, wenn die vermeintlichen
Bauernvertreter der FPÖ und der SPÖ sich einmal mehr gegen unsere
Landwirtinnen und Landwirte aussprechen. (Oh-Rufe bei ÖVP und
SPÖ.) Warten wir auf das Abstimmungsverhalten,
wenn es um die Sicherung des Einheitswerts oder die
Erhöhung der Mindestpensionen für Unfallrentenbezieher geht! Da wird
sich ihr wahres Gesicht dann wieder zeigen. (Beifall bei der
ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.)
Ja, wir, die ÖVP, zeigen
hier unser wahres Gesicht: Wir stehen für Stabilität und
Handschlagqualität. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ
und FPÖ.) Wir werden diese Regierungsperiode geordnet zu
Ende bringen (Bundesrat Spanring: Aber zumindest lustig seids!),
so wie wir es den Bürgerinnen und Bürgern
der Republik Österreich zugesagt haben. (Beifall bei der ÖVP. –
Bundesrat Steiner: Ja, genau!)
Wir stehen für die
Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in diesem
Land (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und
FPÖ), und da gehören die heimischen Bäuerinnen
und Bauern ganz klar dazu. Wir setzen uns für die Familien ein (Bundesrat
Spanring: Wer sind die Leistungsträger? Der Benko, oder? Ist das
der Benko? – Bundesrätin Hahn: Also Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer
leisten nichts, oder was?) und sorgen mit unseren beiden
Sicherheitsministern für ein sicheres
und lebenswertes Österreich. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Das tun wir bereits jetzt – und das werden wir auch im
Herbst nach der Wahl wieder tun, wenn der Bundeskanzler erneut Karl Nehammer
heißt.
(Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler. –
Bundesrätin Hahn: Ich habe gedacht, es geht um das
Erneuerbares-Gas-Gesetz und nicht um
eine Wahlkampfrede! – Bundesrätin Schumann: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gleichgültig!)
13.21
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster
(SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident,
ich gratuliere zur Präsidentschaft und zur gelungenen gestrigen Feier.
Werte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor Ort und werte Zuseher vor den Bildschirmen! Vorweg: Die Sozialdemokratie wird in konsequenter Linie dem Einspruch zustimmen, denn es macht eben keinen Sinn, einen Rumpf durchzudrücken. Wir bleiben dabei – und ich halte es noch einmal fest –, die Sozialdemokratie ist für den Einsatz von erneuerbarem Gas, produziert in Österreich.
Der Einsatz von Biomethan,
aber auch von Wasserstoff ist notwendig, um Abhängigkeiten zu
reduzieren, und stützt unsere Industrie am Weg zur Klimaneutralität.
Wir stimmen mit dem Ziel überein, aber dem zunächst vorgelegten
Weg, dem Wie, mussten wir nach reiflicher Überlegung eine Absage
erteilen. (Beifall bei der SPÖ.) Die während der
Ausformulierung des Gesetzes eingebrachten Zugeständnisse an ein faires,
in die Zukunft blickendes sozialdemokratisches Weltbild griffen zu kurz.
Deshalb halte ich noch einmal fest: Wir von
der Sozialdemokratie stehen für ein kosteneffizientes
Erneuerbares-Gas-Gesetz, das allen nützt. Die beste Umsetzung sehen wir
mit dem Marktprämienmodell verwirklicht, wie es bei allen anderen Anlagen
für erneuerbare Energie, Fotovoltaik, Wind, gelebte
Praxis ist. Wofür wir nicht stehen, ist ein Gesetz, das Gefahr läuft,
auf der einen
Seite Übergewinne zu produzieren und auf der anderen Seite Teuerungsexplosionen zu verursachen. Das vorgelegte Quotenmodell hat ein hohes Risiko, dieses Szenario der Ungerechtigkeit Wirklichkeit werden zu lassen.
Wir setzen darauf, dass Gesetzgebung uns
resilienter gegenüber Krisen macht und nicht anfälliger. Wir wollen,
dass die vielen Krisen gut gemeistert
werden können. Wenige sollen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen keine
Möglichkeit bekommen, die vielen zu übervorteilen. Dafür sind
wir nämlich nicht zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb lehnt die Sozialdemokratie eine
Gesetzgebung ab, die eine Bevorzugung von einzelnen – unter
Anführungszeichen – „wohlhabenden Gruppen“
zum Recht macht. Diese Art von Reichenwohlfahrt lehnen wir im Gegensatz zu der
noch amtierenden Regierung bereits in den Ansätzen ab, deshalb:
die nächste Regierung unter Bundeskanzler Andi Babler. (Beifall bei der
SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP und
FPÖ. – Bundesrat Spanring:
Ein Ordnungsruf für eine Drohung! – Zwischenruf des Bundesrates
Schreuder.)
13.24
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren Bundesrät:innen! Wir haben letzte Woche diesen Gesetzesvorschlag
im Nationalrat diskutiert, zur Abstimmung vorgelegt. Warum? – Weil
es ein Gesetzesvorschlag ist, der unsere Abhängigkeit von Russengas
deutlich verringern würde, und weil es ein Gesetzesvorschlag ist, der das
Klima schützt, und zwar auch unmittelbar. (Bundesrat Steiner: Wer
schützt uns vor den
Grünen? – Die Wahlen!) Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist ein
Energieunabhängigkeitsgesetz und es ist ein Klimaschutzgesetz. (Beifall
den Grünen.)
Wir haben das
Erneuerbares-Gas-Gesetz im Februar 2024 als Regierungsvorlage eingebracht,
um Gasimporte aus Russland zu ersetzen und um unsere Freiheit und
Unabhängigkeit zu schützen. Raus aus russischem Gas: Das
dient ja nicht nur dem Ziel, im Jahr 2040 Klimaneutralität zu
erreichen, sondern vor allem auch dazu, die Versorgungssicherheit in Österreich
abzusichern.
Wir haben seit Februar 2024 intensiv Gespräche mit den Parteien geführt, wir haben dabei unterstützt, auch die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, und wir haben mit den im Nationalrat eingebrachten Abänderungsanträgen noch an wesentlichen Schrauben gedreht, um die Zustimmung zu diesem wichtigen Klimaschutzgesetz auch zu ermöglichen.
Ich möchte
deswegen auch im Bundesrat kurz erläutern, was Gegenstand
der Verhandlungen war: Der Grund des Gesetzes, glaube ich, ist klar. Wenn wir
aus russischem Gas rauswollen, weil uns die Abhängigkeit am teuersten
zu stehen kommt – Bundesrat Gross hat das bereits
ausgeführt –,
weil wir, Wirtschaft und Menschen, in unserem Land in den letzten beiden Jahren
sehr deutlich erlebt haben, was das bedeutet, müssen wir den Gasverbrauch
reduzieren, nämlich durch Energieeffizienz oder indem wir dort
elektrifizieren, wo es möglich ist. Deswegen sind es großartige
Neuigkeiten, dass 2023 die Wärmepumpe mit 57 Prozent
den österreichischen Wärmemarkt dominiert hat. Dort, wo es
technisch nicht anders geht, werden
wir natürlich weiterhin gasförmige Energieträger
brauchen – und da müssen wir fossiles durch erneuerbares Gas
ersetzen.
Wir haben mit
diesem Gesetz – und ich möchte es noch einmal unterstreichen – wirklich
das passende politische Instrument, um genau das zu erreichen. Ziel in der
zuletzt eingebrachten Form ist es – da sind wir in den Verhandlungen insbesondere
auch der Sozialdemokratie entgegengekommen –, den Anteil von in
Österreich produzierten erneuerbaren Gasen bis zum Jahr 2030
auf 6,5 Terawattstunden zu erhöhen.
Frau Bundesrätin
Lancaster (Bundesrätin Schuman – auf die hinter ihr
sitzende, die Hand hebende Bundesrätin Lancaster weisend –:
Da!) – Entschuldigung, ich
habe Sie nicht gesehen –, verpflichtet werden die
Gasversorger:innen. Das ist ja das Gute an diesem Gesetz: Es werden die
Versorger:innen verpflichtet,
also – um in Ihrem Wording zu bleiben – einige wenige
Unternehmen, und eben nicht wie im Marktprämienmodell die
Kosten direkt auf die vielen umgelegt.
Das ist der Charme dieses Modells, das hier vorliegt. Es gibt eine
Verpflichtung für die Unternehmen, für die Versorger, die
Grüngasquote zu erreichen.
Wenn diese sie nicht erreichen, müssen sie einen Ausgleichsbeitrag
entrichten, der im Jahr 2025 mit 12,5 Cent pro Kilowattstunde
festgesetzt ist.
Anschließend gibt es ein Gutachten – auch das war eine
Forderung der Sozialdemokratie, auf die wir da eingegangen sind.
Ein weiterer
Punkt, der gerade der SPÖ in den Verhandlungen sehr
wichtig war – und dafür bedanke ich mich auch, weil das ein
wichtiges Thema ist –, ist, dass der Einsatz von Lebensmitteln,
insbesondere von Mais
oder Getreide, in den Biogasanlagen aufhören muss. Ich teile dieses
Anliegen. Unsere Ackerflächen sind viel zu wertvoll, um Mais anzubauen,
den wir verstromen oder vergären. Deshalb sieht das Gesetz auch klar vor,
der Einsatz von Lebensmitteln in der Biogasproduktion muss ein Ende haben; neue
Anlagen dürfen nur noch Reststoffe verwerten.
Nun ist es aber
auch durch historische Entscheidungen im Nationalrat, im Bundesrat so, dass es einige Bestandsanlagen gibt,
die noch immer Biogas teilweise aus Mais erzeugen. Es sind
nicht mehr viele, aber es gibt sie eben noch, und dort hängen
Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung dran. Deswegen haben
wir ja auch im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das gemeinsam mit den Stimmen von
ÖVP, Grünen und Sozialdemokratie beschlossen wurde,
festgelegt, dass dafür gesorgt wird, dass in Zukunft auch in diesen
Anlagen Biogas vorwiegend eben aus Reststoffen, Abfällen und Mist
produziert wird,
aber eben einige wenige Anlagen noch bis zu ihrem 30. Betriebsjahr Mais
einsetzen dürfen. Wie gesagt war das ein gemeinsamer, mit Zweidrittelmehrheit
gefasster Beschluss.
Wir haben aber in
den Verhandlungen zum Erneuerbares-Gas-Gesetz
auf Betreiben der SPÖ auch dafür Sorge getragen, dass wir den Einsatz
von Getreide und Mais massiv reduzieren. Ich möchte mich dafür
bedanken,
denn das ist ein wichtiges Thema. Wir haben mit der Branche beraten, wie wir
diesen Ausstieg beschleunigen können, ohne die Betriebe in den Konkurs
zu schicken und ohne Arbeitsplätze zu vernichten. Es ist jetzt
gelungen – und das ist im Gesetz, im Abänderungsantrag jetzt
auch so vorgesehen –,
einen Ausstiegspfad vorzulegen, der rascher und strenger ist, als es im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
festgelegt ist. Wir würden also mit diesem Gesetz, das hier
zur Abstimmung vorliegt, den Ausstieg aus der Verwendung von Lebensmitteln im
Vergleich zum EAG nochmals beschleunigen.
(Bundesrat Steiner: Wir können es aber nicht abstimmen, weil ihr
gepfuscht habts!)
Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist
ein Energieunabhängigkeitsgesetz, es
wird Abhängigkeit verringern, es wird inländische Wertschöpfung
steigern, es wird Arbeitsplätze
schaffen, innovative Energietechnologien vorantreiben.
Ich finde es daher sehr bedauerlich – Sie haben gerade einen
Zwischenruf getätigt (Bundesrat Steiner: Wir können es
heute nicht abstimmen!) –, dass
wir es heute nicht abstimmen, dass wir es heute nicht über die Ziellinie
bringen. (Bundesrat Steiner: Ja, aber das ist dein Pfusch im
Nationalrat gewesen!
Dein hauseigener Pfusch war das! – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.)
Ich finde es immer sehr schade, dass man, wenn man von inländischer
Wertschöpfung spricht, von inländischen Arbeitsplätzen spricht,
wenn man die Heimat und ihre Unabhängigkeit schützen will (Bundesrat
Steiner: Pfusch! Pfusch! Pfusch!),
den Worten nicht Taten folgen lässt, sondern eben diesem Gesetz die Zustimmung
verweigert. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin
Miesenberger. – Bundesrat Steiner:
Pfusch ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.)
Sie schicken das Gesetz jetzt mit einem begründeten
Einspruch des Bundesrates noch einmal in den Nationalrat. Ich habe
die Hoffnung, dass
wir im zweiten Anlauf eine breite Mehrheit finden, noch nicht aufgegeben, deswegen
habe ich hier auch noch einmal erläutert, was wir in den letzten
Wochen in den Verhandlungen gemacht haben, denn wie gesagt: Dieses Gesetz
schützt unsere Freiheit, schützt das Klima; und in den nächsten
Monaten
haben wir dann noch einmal die Gelegenheit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)
13.31
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile das Wort.
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr verehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, auch bei diesem Themenbereich lässt die Ahnungslosigkeit der führenden Personen gepaart mit falscher politischer Ideologie grüßen. (Beifall bei der FPÖ.)
Was Sie hier vorgelegt haben,
hat mit einem marktorientierten Modell genau gar nichts zu tun,
sondern ist ein sehr fantasieloses Modell mit
zu hohen Förderungen. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.)
Sie sind aber auch nicht auf Vorschläge eingegangen, etwa den eines
marktbasierenden Prämienmodells, so wie es im Ökostromregime
erfolgreich zelebriert wird. Nein, Sie sagen, wir bestrafen diejenigen, die
nicht in der Lage sind, sich Grüngas
oder erneuerbares Gas zu besorgen oder es zu produzieren.
Auch den vielen bestehenden Nawaro-Biogasanlagen die
Existenzgrundlage zu nehmen und spätestens in drei Jahren den
Betriebsstillstand vieler Anlagen und damit im Endeffekt das
Prozedere – ich weiß nicht, ob die meisten im Saal wissen, was
da passiert – des Abbruchs, des Rückbaus zu verordnen
entspricht nicht unserer freiheitlichen Vorstellung von Energiepolitik
mit Hausverstand.
Kollegin Hutter – na (in seinen Unterlagen
blätternd), wo ist der Zettel? (Heiterkeit bei der ÖVP) –,
Sie haben von der Stärkung der heimischen Bauern gesprochen. Wie viele Bauern haben ihre Betriebe
verloren, wie viele Biogasanlagen mussten zusperren? Sie haben jahrelang
keine Einspeisetarife zustande
gebracht. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt würden Sie mit diesem
Gesetz die nächsten landwirtschaftlichen Biogasanlagen zusperren. (Bundesrätin
Miesenberger:
Weil ihr nicht mitstimmt!) Zum Thema Handschlagqualität: Ich glaube,
die Bauern haben genug. Die Zahl reduziert sich von 361 000 auf
104 000.
Ich glaube, die Bauern haben genug von eurer Handschlagqualität. (Beifall
bei
der FPÖ.)
Als langjähriger Abfallbiogasanlagenbetreiber kann ich
auch die Bedenken bezüglich landwirtschaftlicher
Produktionsflächen ausschließlich für Lebensmittelanbau
teilweise verstehen. Dem entgegen steht aber, dass, wenn
es um die grüne Ideologie geht, Fotovoltaikanlagen statt auf Dächern
auf landwirtschaftlichen Produktionsflächen, die für die
Lebensmittelproduktion dringend benötigt werden, errichtet werden. Ein
wesentlicher Unterschied ist, dass Biogasanlagen grundlastfähig sind,
sprich der Versorgungssicherheit
dienen und diese auch gewährleisten, und es in Österreich noch keine
einzige Fotovoltaikanlage gibt, die 8 500 Volllaststunden pro Jahr
gewährleistet.
Auch die Nutzung von Biodiversitätsflächen, der Anbau von
Elefantengras, Hirse und so weiter in der Fruchtfolge sind Maßnahmen, um
die Nawaro-Biogasanlagen weiter zu betreiben.
Wie gesagt: In diesem Gesetz ist zu viel Ideologie, zu wenig Ökonomie und zu wenig Hausverstand enthalten. Im Grunde ist erneuerbares Gas ja gut, insbesondere auch um zu diversifizieren, um Abhängigkeiten von russischem Gas zu senken, was Ihnen, Frau Minister Gewessler, im Übrigen bis dato überhaupt nicht gelungen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gäbe sehr wohl
Möglichkeiten, aber da schlafen Sie seit Ihrem Amtsantritt permanent. Es
gibt im Wiener Becken riesige Geothermievorkommen,
und die Regierung blockiert permanent, diese zu nutzen. Damit – und
nicht mit
russischem Gas – könnte man halb Wien heizen. Da
reden wir von ganz
anderen Quantitäten als diesen Mickymausquantitäten, die mit diesem
Gesetz um sehr, sehr viel Geld möglicherweise hätten erzielt werden
können.
Da reden wir von maximal 8 Prozent, 6,5 Terawattstunden, bei einem
Gesamtbedarf – im Schnitt, nach Jahren – von 80 bis
90 Terawattstunden.
Es gibt viele Technologien, die
erfolgversprechend sind, zum Beispiel
die Wasserstofftechnologie, mit denen wir das Problem lösen können.
Auch den hoch volatilen Überschussstrom, den wir mittlerweile aufgrund des
Ausbaues der Erneuerbaren aus PV, Wind und Wasser im Sommer haben,
könnten wir über Elektrolyse umwandeln, speichern und im Winter wieder
retour bekommen. Wichtig wäre: Kümmern Sie sich zum Beispiel in der
Ihnen noch verbleibenden Zeit um die Wasserstoffnetze. Da gibt es derzeit einen
vollkommenen Stillstand beim Ausbau – wir brauchen vor allem einen
langfristigen Ausbau. (Beifall bei der FPÖ.)
Damit hätte nach
freiheitlicher Meinung schon lange begonnen werden
müssen. Solche Netze baut man nicht in einem halben Jahr, man braucht
fünf, sechs oder sieben Jahre, um die Wasserstoffnetze entsprechend auszubauen und
Signale zu setzen, nämlich sowohl an die Produzenten als auch an die
Verbraucher, an die Voest, an die Industrie und so weiter.
Für diese Bundesregierung ist aber wichtig, mehr
Bürokratie und Versorgungsposten zu schaffen, anstatt
Versorgungssicherheit für die österreichische Bevölkerung
und die österreichische Wirtschaft. Eine Stimme für die Freiheitlichen
am 29. September (Zwischenruf des Bundesrates Buchmann –
Ah- und Ui-Rufe bei den Grünen), für Volkskanzler Herbert Kickl,
schafft Wohlstand und Sicherheit für die gesamte Bevölkerung auf
allen Ebenen,
auch in der Energiepolitik, anstatt Parteibucharbeitsplätze. (Beifall
bei der FPÖ.)
13.37
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Manuela-Anna Sumah-Vospernik. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS, Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn der Turbulenzen auf den
europäischen Energiemärkten waren österreichische Haushalte und
Unternehmen von gestiegenen Endkundenpreisen besonders stark betroffen. Dieser
Befund ist auch jetzt aktueller denn je. Österreich hat immer noch die
höchste Inflationsrate bei Gas in der gesamten EU. Laut Eurostat zahlten
österreichische Haushalte
für Gas zuletzt 3,5 Cent mehr pro Kilowattstunde als im EU-Vergleich.
Das belastet einen durchschnittlichen Haushalt mit 525 Euro pro Jahr. Auch
der Preis für elektrischen Strom ohne Steuern und Abgaben ist für
österreichische Haushalte um mehr als 7,6 Cent pro Kilowattstunde höher
als der Vergleichswert auf europäischer Ebene.
Die Gründe für diese enorme Mehrbelastung für
österreichische Haushalte und Industriebetriebe ist im
Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu finden. Ein wichtiger Faktor ist, dass
Österreich noch immer in höchstem Grade
vom russischen Gas abhängig ist. In den Monaten März und
April 2024 hat Österreich derart hohe Mengen an fossilem Gas aus
Russland importiert wie
seit Juni 2022 nicht mehr. Das muss dringend angegangen werden.
Wir NEOS stimmen diesem Gesetz zu, aber wir finden, dass die
darin enthaltene Quotenregelung nicht optimal ist. Warum wurde zum Beispiel
nicht ein Auktionsmodell wie beim Wasserstoffförderungsgesetz
herangezogen? Wieso sind Importe nicht anrechenbar? Das Ambitionsniveau 2030
ist uns zu
gering und auch die rückwirkende Einführung der Regelung per 1.1.2024
ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung.
Positiv wiederum ist, dass die Preisweitergabe zwar komplex ist, aber immerhin versucht wird, festzuschreiben, Kostenreduktionen in der Produktion an
Konsumentinnen und Konsumenten weiterzugeben. Um eine nennenswerte Gasproduktion bis 2030 zu realisieren und Investitions- und Planungssicherheit zu gewährleisten, müssen aber langfristige und stabile Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wir NEOS stimmen diesem Gesetz daher jedenfalls zu, weil es unsere Abhängigkeit von russischem Gas schrittweise verringern und damit unsere Energiesicherheit erhöhen wird und weil es die mindestens genauso notwendige Senkung der CO2-Emissionen bewirkt. Deshalb gibt es von uns die Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke.
13.40
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile das Wort.
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ,
Tirol): Frau Gewessler hat jetzt gesagt,
sie schützt uns vor dem bösen russischen Gas. – Bitte
hören Sie damit auf, Frau Gewessler! Was Sie jetzt alles aufgeführt
haben: Renaturierung, Bauernvernichtung, die teuerste Energie seit
Jahrzehnten. Hören Sie auf mit irgendwelchen Geschichten, dass Sie uns vor irgendetwas schützen! Sie haben
bis jetzt alles in diesem Land nur schlechter gemacht. (Beifall
bei der FPÖ.)
Sie sind als Ministerin durchwegs eine Katastrophe für das Land. Deswegen muss ich mich nicht fragen: Schützt uns Gewessler vor dem bösen russischen Gas?, sondern ich muss mich fragen: Wer schützt uns vor den Grünen? Ich hoffe, am 29. macht das der Wähler: dass wir ein für alle Mal vor Ihnen geschützt sind, Frau Gewessler. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man das ernst meinen würde, dass man
Gasversorgungssicherheit herstellen möchte, dass man Arbeitsplätze
schaffen möchte, ja dann: Wir haben es vor der Haustür, Frau
Minister, oder? Wir haben Gas vor der Haustür.
Das wissen Sie. (Bundesministerin Gewessler: Jeder Misthaufen!)
Sie wissen auch wo. (Bundesministerin Gewessler: Grüngas!)
Sie wissen wo: in Niederösterreich. Und was
passiert? – Nichts. Nichts passiert. (Bundesministerin
Gewessler: ... den Herrn Finanzminister Brunner!) Das ist Ihnen
völlig wurscht. Sie wollen den Preis für Gas in Österreich in
die Höhe treiben, dass es teurer
nicht mehr geht. Das ist nur Ihrer linkslinken, faschistischen Ideologie
geschuldet. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder:
Ordnungsruf! Das geht nicht!)
Präsident Mag. Franz Ebner: Herr Bundesrat Steiner, für das Wort faschistisch – habe ich das richtig verstanden? – erteile ich einen Ordnungsruf. (Bundesrat Steiner: Danke!)
*****
Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Was ist das sonst, was
die gute Dame da aufführt? (Rufe: Unfassbar! Das ist ein
Wahnsinn! – Bundesrat Schreuder:
Gleich den nächsten Ordnungsruf, danke! – Bundesrat Gross:
Faschistisch seids ihr, wenn schon!) – Was hast du
jetzt - - Haben Sie den Zwischenruf von
Gross gehört, ich bin ein Faschist? (Anhaltende Zwischenrufe bei
SPÖ und Grünen.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Habe ich nicht gehört, nein.
Bundesrat
Christoph Steiner (fortsetzend):
Sonst tut er so, als ob er nichts hören würde, aber zu mir
rausschreien, du bist ein Faschist, das geht sich aus,
gell? – So primitiv, wie du bist, muss ich mich mit dir gar nicht
abgeben, Kollege! (Zwischenruf des Bundesrates Gross. –
Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Wo sind wir denn
überhaupt?! Da herausschreien: Faschist! – Was ist der
Unterschied zwischen dem, was ich gesagt habe, und dem, was du sagst? (Bundesrätin
Hahn: Das ist nicht besser, aber - -!)
Präsident
Mag. Franz Ebner: Herr Bundesrat, ich
bitte Sie, Ihre Wortmeldung fortzusetzen. (Bundesrat Steiner: Ich bin
in der Wortmeldung!) – Okay. Ich
erteile Ihnen das Wort wieder.
Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Das ist aber schon meine Sache, wie ich meine Wortmeldung auslege, Herr Präsident.
Die ÖVP hat zwei Monate vor der Nationalratswahl
entdeckt, dass sie jetzt wieder für die Bauern ist. Dann stellt sich
Kollegin Hutter hierher – wo
ist sie denn? – und redet allen Ernstes darüber, dass sie ja
fast das EU-Renaturierungsgesetz verhindert hätten, aber nur fast (Zwischenruf
der Bundesrätin Miesenberger); aber sollte Nehammer
wieder Kanzler werden, verhindert er es dann. Jetzt hat er es nicht geschafft,
aber wenn Nehammer dann wieder Kanzler ist, verhindert er das
EU-Renaturierungsgesetz. (Bundesrat
Gfrerer: ... nicht gesagt!)
Frau Kollegin, Sie wissen aber schon, von wem dieses
EU-Renaturierungsgesetz gekommen ist? Das war keine Erfindung von Frau
Gewessler. Sie hat nur
die Zustimmung gegeben, was Ihr Kanzler nicht verhindert hat. Sie wissen aber,
von wem das Gesetz kam. Von wem? – Von Ihrer ÖVP-Familie in
Europa,
von Ihrer von der Leyen, von Ihrem Othmar Karas, eurem EU-Pfarrer. Daher kommt
das Bauernvernichtungsgesetz, also sag nicht, dass du für die
Bauern bist, weil das gelogen ist! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Geschichte mit den Bauern
ist euch entglitten. Da könnt ihr im Bauernbund jetzt noch so viele
Fakenews hin und her schicken (Bundesrätin Miesenberger: Nein,
die Fakenews habts ihr erfunden! – Zwischenruf der Bundesrätin Hutter),
das Schöne ist ja: Wir kriegen all diese Infos immer von den Leuten, die
im Bauernbund sind, und haben dann unsere eigenen Gruppen mit den angeblichen –
unter Anführungszeichen – „Bauernbündlern“,
die ihr noch habt.
Die brauchen wir ja, damit wir das erfragen können, was im Bauernbund
abläuft. Die geben Gott sei Dank uns
die Infos, mit welchen Mitteln ihr jetzt arbeitet, weil ihr so eine
schlechte Bauernvernichtungspolitik gemacht habt. (Bundesrätin
Miesenberger:
Fakenews verbreitet ihr!) Jetzt versucht ihr halt noch einmal,
wie Ertrinkende um euch zu schlagen. Die Bauern haben es aber verstanden. (Zwischenrufe
der Bundesrätinnen Hutter und Kittl.) Den vier
Bauernbündlern, die hier gut bezahlt sitzen, kann es ja
wurscht sein, aber der
Bauer, der draußen wirklich gut hackelt, der hat ein Problem mit der
ÖVP.
(Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Miesenberger:
Fakenews!)
Zum Gesetz selber aber noch:
Jetzt habt ihr euch da hingestellt, habt alle darüber geredet, wie
toll und wie gut das Gesetz wäre, und habt so getan, als
ob über das Gesetz jetzt dann abgestimmt würde. (Bundesrat Schreuder:
Nein, haben wir eh gesagt!) Über dieses Gesetz wird nicht
abgestimmt, und es wird
aus einem gewissen Grund nicht abgestimmt. (Bundesrätin Hauschildt-Buschbeger:
Das hat auch niemand gesagt!) – Dann hör dir noch einmal
die Rede von deinem Kollegen Gross
an! – Über dieses Gesetz wird nicht abgestimmt.
Aber das hat ja System, das ist
typisch für diese Regierung, aber im Besonderen für Sie, Frau
Gewessler, weil alles, was Sie anfassen, jedes Gesetz verlässlich falsch,
handwerklicher Murks und handwerklicher Pfusch ist. Jede Entscheidung in
den letzten viereineinhalb Jahren war verlässlich falsch. Sie haben
ja in Ihrer Präpotenz, nicht nur Ihrer persönlichen Präpotenz,
die Sie an den Tag legen (Ruf bei den Grünen: Ordnungsruf!), seit
Sie zur grünen - - ich weiß
nicht was, aufgestiegen sind, seit dem Renaturierungsgesetz, wirklich geglaubt:
Ich gehe jetzt in den Nationalrat und das wird schon irgendwie gehen,
wissend, dass ich eigentlich eine Zweidrittelmehrheit bräuchte, die ich
aber nicht kriege, weil die FPÖ abgewunken hat und die SPÖ abgewunken
hat! –
Ich glaube aber, da kommt die Präpotenz nicht von ungefähr: Ihr habt
euch ja die letzten viereinhalb Jahre auf die SPÖ immer verlassen
können, weil sie
ja immer verlässlich umgefallen ist und dann der Steigbügelhalter
war. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt habt ihr – oder Sie, Frau Gewessler, in Ihrer Abgehobenheit – nicht mitbedacht, dass auch die Sozialisten kurz vor einer Wahl stehen. Die haben
jetzt gemerkt:
Hoppala, uns laufen die Wähler davon! Das mit dem Steigbügelhalter
für die Regierung ist vielleicht nicht so gut; jetzt können wir da
einmal nicht mitstimmen, wenn es dann für die Endkonsumenten wieder
teurer wird! – Plötzlich haben Sie keine Zweidrittelmehrheit
mehr gehabt, weil Sie sich auf den Umfaller SPÖ nicht mehr verlassen
können. Gell,
Herr Babler, am Abend wird der Faule fleißig, wie passend! (Beifall
bei der FPÖ.)
Und jetzt stehen wir da. Damit
die Leute, die Zuschauer verstehen, was
da jetzt passiert: Das gab es in der Zweiten Republik noch nie. Es wurde im Nationalrat
ein Gesetz verabschiedet, das eigentlich eine Zweidrittelmehrheit
bräuchte. Jetzt haben wir das Gesetz hier unter Tagesordnungspunkt 1
liegen, es kann aber nicht beschlossen werden, weil es die Zweidrittelmehrheit
im Nationalrat nicht gab. Und was muss die Regierung jetzt machen? –
Jetzt muss die Regierung im Bundesrat Einspruch gegen das eigene Gesetz
erheben.
Diesen Murks und diesen Pfusch muss man sich einmal auf der
Zunge zergehen lassen. Noch verrücktere Politik kann es bitte nicht mehr
geben. Gott sei
Dank ist dieser Spuk am 29. September vorbei. Ein paar Monate noch, bis
dann die neue Regierung kommt, dann ist es endlich enderledigt. Dann gibt es
einen freiheitlichen Volkskanzler Herbert Kickl, mit dem es keinen
Pfusch mehr in der Regierung gibt. (Beifall bei der FPÖ. –
Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl.)
13.48
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die
Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Bundesrat Steiner: Pfusch und Murks, gratuliere!)
Beschluss des Nationalrates
vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird
(2608 d.B. und 2666 d.B. sowie 11533/BR d.B. und
11580/BR d.B.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatterin ist Frau
Bundesrätin Maria Huber genannt. – Ich bitte
um den Bericht.
Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt
nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2024
den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Manuela-Anna Sumah-Vospernik. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS, Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir von den NEOS freuen uns, dass das
EAG nach so zähen und langwierigen Verhandlungen endlich vorliegt,
und stimmen dem Gesetz zu,
weil es im Großen und Ganzen für uns so in Ordnung ist.
Das Gesetz kommt aber in Wahrheit zu spät. Die Branche
wartet schon sehnsüchtig auf die notwendige Rechtssicherheit, die das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
jetzt endlich bringt. Umsetzen müssen dieses Gesetz aber die
Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land, und daher braucht es auch
Antworten auf Probleme, wie zum Beispiel den Fachkräftemangel
et cetera.
Nicht zu vergessen ist auch, dass die Länder und
Gemeinden bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen noch immer bestimmend
mitentscheiden. Die
Fürsten der Finsternis dürfen nicht darüber bestimmen
dürfen, wo in Österreich Fotovoltaikanlagen aufgebaut werden
dürfen oder nicht.
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass meine Familie
nach Beginn
des Angriffskrieges von Russland, als wir alle nicht wussten, ob Putin uns so
wie anderen Ländern auch im Winter das Gas abdrehen wird, eine Fotovoltaikanlage im
Garten errichten wollte. Die Kärntner Gemeinde –
SPÖ-geführt, muss man sagen – wollte das mit dem Argument,
dass die Fotovoltaikanlage die Nachbarn möglicherweise optisch störe,
untersagen. Da fragt man sich schon: Ein Haushalt möchte das Stromnetz
entlasten und auf eigene, beträchtliche Kosten energieautark
werden und sogar das Stromnetz mitspeisen – und die Gemeinde
verbietet das, weil es vielleicht nicht so schön aussieht.
Im Endeffekt mussten vor die Fotovoltaikanlage dann pro forma ein paar
Sträucher gepflanzt werden – und das auch nur, weil da
massiv drangeblieben
wurde. Sonst würde das Haus heute noch mit fossilen Energien betrieben und das Stromnetz zusätzlich belastet statt entlastet und mitversorgt. Diese Situationen wird man auch noch angehen müssen.
Wo bleiben die anderen energiepolitischen Vorhaben, Frau Ministerin?
Zum Beispiel fehlt uns noch die Wärmestrategie, die Wasserstoffstrategie
und das Gaspaket et cetera, et cetera. (Bundesrat Schennach: Viel
Spaß mit der ÖVP!) Fragen über Fragen – aber fix
ist, die Energiewende muss kommen, und zwar so schnell wie
möglich. Daher unterstützen wir NEOS dieses Gesetz. –
Danke.
13.52
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesminister! Dank dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz,
das planbare Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung
garantiert – und, Frau Kollegin Sumah-Vospernik, das EAG gibt es
seit 2021, also das ist eigentlich blitzschnell entstanden und es ist nichts
Neues; das ist eine Novelle –, ist der Ausbau von Ökostrom in
Österreich eine Erfolgsstory.
Letztes Jahr, 2023, betrug der Ökostromanteil in
Österreich ganze
87 Prozent. Bei der Fotovoltaik wurde letztes Jahr mit einer Leistung von
über 2 000 Megawatt ein Rekord erzielt. Das ist eine schlichtweg
gewaltige
Menge. Das zeigt übrigens auch, dass sich das ganze mit der Umsetzung
befasste Gewerbe schon sehr gut darauf eingestellt hat. Es hat mich selbst
gewundert, dass das so gut und in diesem Ausmaß funktionieren wird und
dass all die Betriebe, die es dazu braucht, in der Lage sind, Anlagen mit einer
Leistung von über 2 000 Megawatt zu installieren.
Unser Ziel ist es, bis 2030 die gesamte Stromversorgung auf Ökostrom umgestellt zu haben. Das ist ein Ziel, von dem nun hoffentlich einmal eingesehen wird, dass es kein Selbstzweck ist, sondern eine Notwendigkeit, um Klimaziele zu erreichen und den Prozess hin zur Unabhängigkeit von Gasimporten voranzutreiben. Eine Zielerreichung ist möglich; am EAG liegt es jedenfalls nicht.
Es müssen aber
natürlich dauerhaft alle mitmachen. Es ist schon angesprochen worden:
Das betrifft auch die Länder, es betrifft die Gemeinden. Diese sind
gefordert, ergänzend die notwendigen Bedingungen zu schaffen,
wie zum Beispiel Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen auf Gebäuden,
die Festlegung von Widmungszonen für Freiflächenanlagen, die
Forcierung von Energiegemeinschaften, das Einwirken auf die Netzbetreiber, den
Ausbau zu beschleunigen.
Leider ist es allerdings so,
dass die PV-Zellen und -Module überwiegend
aus China kommen. Durch eine seit Langem – das ist ja nicht erst
seit wenigen Jahren so, das zieht sich schon viele Jahre dahin –
andauernde Subventionspolitik Chinas ist es gelungen, die europäische
Solarindustrie schlichtweg zu ruinieren. Ganz offensichtlich sieht China die
Solartechnologie als strategisches Feld auf dem Weltmarkt, das
entsprechend aggressiv bearbeitet wird, um andere Regionen in die
Abhängigkeit zu treiben. Ähnliches sehen wir
etwa bei Akkus in der E-Mobilität.
Auch die USA zum Beispiel greifen mit Steuererleichterungen
tief in die Taschen, um Betriebe anzulocken. Europa reagiert
darauf – zum Beispiel mit dem
Net Zero Industry Act, in dem es unter anderem darum geht,
Schlüsseltechnologien für die Energiewende in Europa auszubauen.
Dazu zählt natürlich
auch die Solarindustrie. Übrigens ist auch das ein Beispiel für die
wirtschaftspolitische Bedeutung der Europäischen Union, denn so eine
Standortoffensive
kann kein Land selber stemmen. Da geht es um geopolitische Positionierungen von
großen Technologieentwicklungen.
Eine Maßnahme, die wir nun setzen, ist die
Zusatzförderung, mit der Komponenten von PV-Anlagen – wie
zum Beispiel Module, Wechselrichter oder Stromspeicher – mit einem
Top-up von bis zu 20 Prozent gefördert werden, unter der
Bedingung, dass die betreffende Komponente in europäischen
Ländern produziert wurde. Das ist wichtig und richtig und hilft
übrigens selbstverständlich auch den österreichischen
Unternehmen, die Komponenten
wie etwa Wechselrichter herstellen.
Das Ziel muss sein, dass Europa zügig die einseitige Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen und Produkten reduziert und eine angemessene Eigenversorgung aufbaut. Mit dieser Regelung, mit dieser Förderung leisten wir dazu jedenfalls einen Beitrag. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
13.56
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Isabella Kaltenegger. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident!
Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen
und Zuseher! Herr Kollege Gross hat es schon erwähnt: Es geht um einen Aufschlag auf
die schon vorhandene Investitionsförderung, und zwar
von bis zu 20 Prozent, wenn wir Komponenten aus europäischer
Wertschöpfung einbauen. Das ist eine gute Idee – noch dazu
bleibt der Fördertopf von 150 Millionen Euro gleich hoch.
Warum ist das eine gute Idee? – Gerade im
Fotovoltaikbereich gibt es sehr viele Dumpingpreise bei den Modulen, weil wir
von Modulen aus Asien – vor
allem aus China – überschwemmt werden, wo es auch sehr hohe
Exportförderungen gibt. Daher müssen wir die eigenen Unternehmen
stärken und konkurrenzfähig halten – und mit diesem
Aufschlag zur Förderung wird das auch gelingen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Das alles macht uns unabhängiger und stärker. Denken wir nur an die Lieferketten – wir haben es in der Coronazeit erlebt –: Es ist sehr wichtig, dass wir selbst produzieren und die Wirtschaft in Europa stärken.
Das Einzige, was nun vielleicht noch zu bedenken ist, ist
Folgendes: Wir
haben 425 000 Solarkraftwerke auf den Dächern in Österreich
geschafft; bis 2030 sind eine Million Solarkraftwerke auf den Dächern
geplant. Das
heißt, wir sind da wirklich in einem guten Tempo unterwegs. Es ist
allerdings so, dass viele, die Fotovoltaikstrom auf ihrem eigenen Hausdach
erzeugen,
leicht frustriert sind, wenn sie ihren Überschussstrom nicht oder nur zu
sehr, sehr niedrigen Preisen wegbekommen. Da, glaube ich, gibt es noch viel
zu tun und da sind wir noch nicht so in die Gänge gekommen. Auch wenn es
um den Netzausbau geht: Da ist viel zu tun und da können wir mit
Sicherheit
nicht auf jede Erdkröte und auf jedes Ziesel Rücksicht nehmen und
dieses persönlich aussiedeln. – Vielen Dank. (Beifall
bei der ÖVP.)
13.58
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch
(SPÖ, Burgenland): Herr Präsident, auch von
mir an dieser Stelle Gratulation; viel Freude und alles Gute für die neue
Aufgabe! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Bis 2030 soll Österreichs Strom
gänzlich aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden. Die
größten Chancen liegen dabei, wie wir wissen, bei der Sonnen- und
der Windenergie.
Auch im Burgenland möchten
wir bis 2030 energieunabhängig und rechnerisch klimaneutral werden.
Österreichs größte Energiegemeinschaft startet
zum Beispiel in der Gemeinde Schattendorf mit günstigem Strom aus dem Fotovoltaikpark.
Im Burgenland zeigen wir so vor, wie Klimaschutz und Energiewende für
die Bevölkerung finanzielle Vorteile bringen können. Initiiert wurde
dieser Fotovoltaikpark von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. –
So weit, so gut.
Fotovoltaik boomt wie nie zuvor, jedoch braucht es eine Stärkung der heimischen PV-Industrie, denn die Anlagen, die verbaut werden – wir haben es bereits gehört –, kommen zum Großteil aus Fernost, vor allem aus China.
Der Made-in-Europe-Bonus soll
nun die Produktion nach Europa und damit
auch nach Österreich verlagern. China ist weltmarktführend in der
PV-Industrie. Chinesische Unternehmen haben sehr viele PV-Module produziert und
damit auch den Weltmarkt überflutet. Das hat den Preis natürlich
stark gedrückt, sodass die europäischen Unternehmen nicht mehr
mithalten können.
Im Juli 2021, also vor
drei Jahren, wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen. Die
SPÖ hat damals hineinverhandelt, dass jene Erneuerbaren-Unternehmen, die
gute Löhne bezahlen, die Lehrlinge ausbilden, die
für die Gleichstellung von Mann und Frau sorgen, mehr Förderung
bekommen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Außerdem steht im Gesetz,
dass eine Erneuerbaren-Anlage dann mehr Förderung bekommen soll, wenn
viele Teile aus der EU – natürlich auch aus
Österreich – verbaut sind. Das ist gut, denn dadurch machen wir
uns
weniger abhängig von anderen und schaffen gute Arbeitsplätze in unserem
Land und in ganz Europa.
Und da, Frau Ministerin, kommen Sie ins Spiel. Sie
hätten schon vor einem
Jahr handeln können, jedoch haben Sie
Ihre Verordnungsermächtigung
zur regionalen Wertschöpfung nicht genutzt. Sie hätten die
Möglichkeit gehabt, per Verordnung ökosoziale Förderkriterien
festzulegen. Diese Verord-
nungskompetenz sieht eben vor, dass soziale, vor allem arbeitsrechtliche Kriterien sowie die regionale Wertschöpfung bei der Förderung von Ökostromanlagen eine Rolle spielen sollen.
Ja, leider Gottes, als es dann Anfang Juni 2024 bei Fronius, einem Hersteller von PV-Komponenten in Oberösterreich, ordentlich gekracht und die wirtschaftliche Lage sich zugespitzt hat, ist die Regierung wieder in den altbekannten Aktionismus verfallen, hat Fototermine gemacht – also wieder einmal ein Marketinggag, so wie wir es ja kennen.
Wir stimmen heute zu, weil wir – das möchte
ich hier an dieser Stelle
sagen – wie schon so oft dem Motto: Ein bissl ist besser als gar
nichts!, folgen und mit diesem Made-in-Europe-Bonus Kostennachteile
europäischer
Hersteller ausgeglichen werden. Was aber die Förderung von Arbeitnehmer:innenrechten
in diesem Zusammenhang betrifft, sind wir ganz und gar nicht zufrieden. Das
möchten wir festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Und an Sie, liebe Wählerinnen und Wähler: Eine wirklich grüne und soziale Wende für die Beschäftigten gibt es nur mit der SPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)
14.02
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte!
Werte Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich möchte mit ein paar sehr, sehr
erfreulichen Zahlen beginnen, weil die Fotovoltaik tatsächlich
in unserem Land angekommen ist, so wie nie zuvor.
Wir haben uns zu Beginn meines Amtsantritts –
Bundesrätin Kaltenegger hat es vorhin erwähnt – eine
Million Dächer in Österreich vorgenommen. – Wir
stehen bei 425 000 im Jahr 2024, also bei 42,5 Prozent. Wir
haben uns vorgenommen, 2030 erzeugt Österreich zu 100 Prozent
erneuerbaren Strom. –
2023 waren wir bei 87 Prozent, ein unglaublicher Sprung um etliche
Prozentpunkte innerhalb eines Jahres. Wir konnten uns im Jahr 2024, also
in diesem Jahr, fast zur Gänze mit heimischen erneuerbaren Energien
versorgen. Das sind wirklich, wirklich gute Nachrichten!
Wir haben mit Rekordgeschwindigkeit ausgebaut. Wir haben immer gesagt, 1 Gigawatt Fotovoltaikzubau ist kaum zu schaffen. – Wir haben 2023 2,6 Gigawatt Fotovoltaik zugebaut.
All das ist großartig, aber ich muss Frau
Bundesrätin Kaltenegger recht geben: Wir sind noch nicht am Ende der
Fahnenstange. Wir müssen dieses
Tempo jetzt beibehalten, deswegen auch an dieser Stelle noch einmal der Appell:
Bringen wir das Elektrizitätswirtschaftsgesetz über die Ziellinie!
Das ist
genau das Gesetz, das beim Netzausbau auf der Verteilnetzebene für die
stabilen Rahmenbedingungen sorgt, die wir brauchen.
Zurück zu: Worum geht es in dieser
Novelle? – Wir haben, es ist erwähnt worden, einen
unerfreulichen Aspekt für die europäische Industrie. Sie ist unter
Druck durch Billigkomponenten aus vor allem asiatischen Ländern. Da
können heimische Produzenten nicht mithalten. Dem wollen wir mit
dieser Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz entschlossen entgegenwirken. Es
ist
eine Maßnahme, die wir auf europäischer Ebene auch betrieben und
vorangetrieben haben.
Ich habe im April 2024 mit 21 europäischen
Energieministern, -ministerinnen eine Solarcharta unterzeichnet, die genau
solche Maßnahmen zur Stärkung der europäischen
Wertschöpfung entlang der gesamten Produktions- und Wertschöpfungskette
fordert. Österreich ist mit dieser Novelle, die Sie
jetzt beschließen werden, wirklich eines der aller-, aller-, allerersten
Länder, die diesen Worten Taten folgen lassen, und das finde ich wirklich
sehr großartig. Deshalb: ein herzliches Danke dafür!
Warum braucht es diese
Novelle? – Noch einmal eingehend auf Frau Bundesrätin
Gerdenitsch: Das, was ursprünglich im EAG enthalten war, war ja nicht eine
Möglichkeit, einen Zusatz auf die Förderung zu zahlen, sondern
es war die europäische Wertschöpfung als Voraussetzung. Daran haben
wir auch sehr, sehr lange gearbeitet, und wir sind auch immer mit den Kollegen,
mit den Energiesprechern, im Nationalrat im Austausch gewesen. Wir haben ein
Thema in Europa: Wir haben derzeit nicht genügend Produktionskapazitäten in Europa,
um das Ausbautempo, das wir vorlegen, auch tatsächlich halten zu
können.
Mit dem, was wir letztes Jahr
gebaut haben, hätte allein Österreich 30 Prozent der
europäischen Produktionskapazitäten für den Ausbau
benötigt. Daher war die Herausforderung auf österreichischer wie auf
europäischer Ebene:
Wie kann man die europäische Produktion fördern und gleichzeitig das
Ausbautempo aufrechterhalten? – Deswegen besteht jetzt die
Notwendigkeit dieser Novelle, deswegen die Möglichkeit, eine Zusatzförderung
zu machen. Wir drehen also die Systematik aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
um, aber selbstverständlich sind die sozialen Kriterien, ist die zweite
Verordnungsermächtigung natürlich weiterhin drin. Das ist auch
in dem Zusammenhang wichtig, auch daran wird natürlich gearbeitet.
Gelten tut dieser Bonus bei Investitionsförderungen über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Die Höhe hängt davon ab, wie viele Komponenten aus europäischer Produktion genutzt werden. Wir wollen mit diesem Gesetzesbeschluss ermöglichen, dass wir mit der Ausschreibung im September diesen Bonus tatsächlich bereits auszahlen können.
Das sind gute Neuigkeiten, denn das bedeutet
Wachstumschancen für österreichische und europäische
Vorzeigeunternehmen, langfristig sichere Lieferketten, die Schaffung und
das Halten von nachhaltigen und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen
und das Beibehalten der Ausbaudynamik –
also eine wirklich schöne Novelle. – Herzlichen Dank für Ihre breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätinnen Göll und Prügl.)
14.07
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen
und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Diese Gesetzesänderung bedeutet konkret
höhere Fördersätze, wenn in Sonnenkraftwerken Module,
Wechselrichter, Speicher aus Europa verbaut werden.
Dies entspricht der freiheitlichen Energiepolitik mit
Hausverstand unter Berücksichtigung der Stärkung des österreichischen
Wirtschaftsstandortes und
damit Sicherheit für die bestehenden und Schaffung zusätzlicher
Arbeitsplätze. (Beifall bei der FPÖ.)
14.08
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2
Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der
Hälfte der Mitglieder
und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu
erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung) (2561 d.B. und 2667 d.B. sowie 11581/BR d.B.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatterin ist mir wiederum Frau
Bundesrätin Maria Huber
genannt worden. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ,
Niederösterreich): Herr
Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und
Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Bei dieser Änderung des
Abfallwirtschaftsgesetzes
geht es in erster Linie um Digitalisierungsangelegenheiten. Der wichtigste
Punkt darin ist das Einführen des Pfandsystems, des Einwegpfands für
PET-Flaschen und dergleichen.
Wir Freiheitlichen waren ja schon immer für ein Pfandsystem. Wichtig dabei war uns aber, ein einfaches, administrierbares und sozial verträgliches System einzuführen. Sinnvolle Umweltpolitik nach freiheitlicher Vorstellung bedeutet, dass Mehrwegpfand und Einwegpfand maximal gleich hoch sind. Das Mehrwegpfand beträgt 9 Cent, zum Beispiel für die Bierflasche, umgekehrt soll das Einwegpfand für Mineralwasser und die Limonadenflasche 25 Cent betragen.
Wir Freiheitlichen sind auch der Meinung, dass den Österreichern die Recyclingleistung abgegolten werden sollte, das heißt, unsere Vorstellung ist zum Beispiel, dass man 6 Cent für die Flasche bezahlt und im Zuge des Recyclings, beim Zurückgeben, 9 Cent dafür bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Pfandschlupf sollte keine
verdeckte Steuer sein, sondern wir würden uns erwarten, dass man den
heimischen Konsumenten dieses Geld als Recyclingbonus zurückerstattet. Wir
Freiheitlichen als soziale Heimatpartei setzen uns auch dafür ein, dass
Produkte für den Grundbedarf und
dergleichen nicht bepfandet werden sollten.
Nun noch kurz zur Regelung der
Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene betreffend die
Abfallwirtschaft: Als damals, beim Beschluss
der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, meinerseits die immer
kleinere Distanz zum Entsorgungsbetrieb, die mit dem Lkw gefahren werden darf,
als nicht umsetzbar und nur als zusätzliche Hürde für die
Wirtschaft dargestellt wurde, kam vonseiten der Vertreter Ihres Ministeriums,
Frau Minister – schlechteste Bundesministerin aller
Zeiten –, und von den Experten im Ausschuss die Aussage, dass alles
kein Problem, alles berechnet und kalkuliert sei. Nur frage ich mich: Was ist
in der Zwischenzeit in dem Jahr passiert? – Das Resultat nach einem
Jahr ist: 3 600 Anfragen sind
negativ beschieden worden.
Frau Minister, auch da haben Sie versagt! Es ist Zeit, zu gehen und Platz für Minister freizumachen, die für Umweltpolitik und Wirtschaftspolitik mit Hausverstand zum Wohle der österreichischen Bevölkerung stehen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Umweltminister Bernard! Eine super Idee!)
14.13
Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross
(Grüne, Vorarlberg): Herr
Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Nach nicht gerade einfachen
Verhandlungen und sehr intensiven Diskussionen respektive durchaus
veritablen Widerständen, bekannterweise vor allem aus der Wiedner Hauptstraße,
ist es Ende 2021 trotzdem gelungen, mit dem Beschluss zur
Einführung des Einwegpfandes einen wirklich richtig fetten Meilenstein zu
setzen – einen Meilenstein für die Ressourcenschonung,
einen Meilenstein
für den Tierschutz, einen Meilenstein gegen die Vermüllung der
Landschaft, nicht zuletzt für die Entlastung der
Gemeindekassen – diese müssten sonst den ganzen Müll
auch wieder aufräumen – und eben für die Implementierung
von Mehrwegsystemen. Das Ziel ist ja – das geht auf eine
europäische Vorgabe zurück –, die Mehrwegquote von
Getränkeverpackungen bis 2030 von derzeit 20 auf mindestens
30 Prozent anzuheben.
Nach einer Übergangs- und
Vorbereitungsphase, die auch entsprechend
genutzt wurde, geht es nun bald los: Ab 1.1.2025 ist für
Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall
flächendeckend ein Pfand einzuheben, und – das sei schon
angemerkt – das kostet den Konsumenten, die Konsumentin
natürlich nichts, schließlich erhält man das Geld
zurück. – Also mir ist das
schon ein Rätsel, worin die Logik bestehen sollte, dass man mehr
zurückbekommt, als man Pfand bezahlt hat. Ich bin schon der Meinung, dass
es eine gemeinsame Verantwortung ist, die Gegend nicht zuzumüllen. Es
gibt übrigens auch ein Förderprogramm für die Aufstellung von
Rücknahmeautomaten mit einem Volumen von insgesamt immerhin
110 Millionen Euro.
Ein zentraler Punkt der vorliegenden Novelle ist, nun die noch zu regelnden Fragen für die Umsetzung festzuzurren. Festgelegt wird in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass ein Teil der Einnahmen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung einzusetzen ist, was ja überhaupt das Ziel sein muss, nämlich möglichst keinen Abfall mehr zu produzieren.
Ein weiterer Aspekt der Novelle sind Vereinfachungen, zum Beispiel durch
die Einführung eines elektronischen Begleitscheins bei
Abfalltransporten beziehungsweise dem Transport von gefährlichen
Abfällen. Eine Klarstellung
gibt es nach Kritik seitens der Kommission betreffend Parteistellung von NGOs
in Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Da erfolgt nun im Wesentlichen eine
Übernahme einer Bestimmung, die wir schon aus der
UVP-Gesetz-Novelle kennen. Das bedeutet konkret, dass erstmaliges Vorbringen von Einwendungen natürlich zulässig ist, es darf aber nicht missbräuchlich oder unredlich erfolgen.
Bei einer weiteren Änderung wurde vor allem der Wunsch der Gemeinden berücksichtigt. Das betrifft das vereinfachte Verfahren bei Bodenaushubdeponien bis zu 100 000 Kubikmetern. Da wurde den Gemeinden ein explizites Mitwirkungsrecht beziehungsweise Parteistellung eingeräumt, das heißt, die Gemeinden können in diesem Verfahren die konkreten öffentlichen Interessen wie Gesundheit, Umwelt, Bodenverbrauch oder Wasserverkehr einbringen.
Das ist gut so, und es ist damit auch ein guter Tag
für weniger Abfall,
einfachere Verfahren und Mitsprache der Gemeinden. (Beifall bei den
Grünen sowie der Bundesrätin Eder.)
14.17
Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Sandra Lassnig
(ÖVP, Kärnten): Herr
Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseher und Zuhörer!
Kollege Adi Gross hat jetzt schon sehr, sehr ausführlich erklärt,
worum es hier geht, und zwar eben um die Umsetzung von EU-Vorgaben und
nähere gesetzliche Bestimmungen für das ab 2025 geltende Pfand auf
Einwegflaschen und -dosen.
Festgelegt wird neben den vom
Einwegpfand betroffenen Gebindegrößen
etwa die Aufsicht über die für Material-, Geld- und Datenflüsse
verantwortliche zentrale Stelle für diesen Bereich.
Es geht aber nicht nur um das
Pfandsystem, wie Herr Kollege Bernard
bereits gesagt hat. Zur Effizienzsteigerung in der Abfallwirtschaft werden
weitere Digitalisierungsschritte, wie die Einführung eines
vollelektronischen
Begleitscheins und eines elektronischen Genehmigungsverfahrens, erfolgen. Übergreifende Auswertungen von Daten aus den Registern sollen die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie unterstützen.
Das sind unter anderem ganz
wichtige Schritte, sehr, sehr viele technische Anpassungen, auf die die
Abfallwirtschaft, die gesamte Branche, schon
lange wartet, weil sie diese Anpassungen auch wirklich dringend benötigt.
Deshalb würde ich schon sagen, dass das sehr gut gelungen ist.
Die Abfallwirtschaft in
Österreich ist grundsätzlich in Summe gesehen auf
einem sehr hohen Niveau. Die Behandlung und Verwertung von Müll in unserem
Land ist sehr, sehr weit fortgeschritten. Die gesamte Kreislaufwirtschaft
funktioniert hier sehr gut. Wo ich aber Herrn Kollegen Bernard schon recht geben
muss: Der Transport über die Bahn funktioniert einfach nicht richtig.
Das sollte auf jeden Fall evaluiert werden, und es sollte so schnell wie
möglich eine gute Lösung für die Wirtschaft gefunden werden.
Im Großen und Ganzen sind das sehr wichtige Schritte,
die da gesetzt werden. Ich bitte um eine breite Zustimmung. – Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Bundesrates Schreuder.)
14.19
Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sascha Obrecht. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien):
Herr Präsident, an dieser
Stelle herzliche Gratulation zur Präsidentschaft und viel Erfolg für
das nächste halbe Jahr! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sie
kennen den Spruch sicher: Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von
jedem! – Ich halte von diesem Zugang recht wenig, deswegen mache ich
es sehr kurz.
Die SPÖ sieht viele der Digitalisierungsschritte in diesem Gesetz sehr positiv, wir werden daher dem Gesetzesbeschluss zustimmen.
Und eine zusätzliche erfreuliche Nachricht: Es schaut
so aus, als wäre
das eine Entscheidung, bei der im Nachhinein Christian Stocker niemanden
dafür anzeigt. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. –
Bundesrat Schreuder: Ich finde, in diesem Tempo sollten wir heute
weitermachen!)
14.20
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der
Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und
Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für
Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert
werden (Fahrgastrechtenovelle 2024)
(2601 d.B. und 2644 d.B. sowie 11585/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert
wird (2603 d.B. und 2645 d.B.
sowie 11534/BR d.B. und 11586/BR d.B.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Als Berichterstatterin zu den Punkten 4 und 5 ist mir Frau Bundesrätin Barbara Prügl genannt worden. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Barbara Prügl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der
Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe außerdem den Bericht des Ausschusses
für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der
Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Österreich ist ein Bahnland.
Innerhalb der EU wird in Österreich am meisten mit der Bahn gefahren. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Eder.)
Bahnland finde ich jedenfalls wesentlich innovativer, zukunftsweisender, umweltfreundlicher und vor allem auch sozialer, als Verbrennerland Nummer eins in Europa sein zu wollen.
Trotzdem ist im Bahnland
Österreich noch viel zu tun, zweifelsfrei. Das betrifft viele Aspekte. Da
steht selbstverständlich die Infrastruktur im Vordergrund. Deswegen
gibt es konsequenterweise im aktuellen Rahmenplan über 21 Milliarden
Euro für entsprechende Investitionen. Das ist ein Rekordbetrag und
übrigens im Verhältnis auch dramatisch mehr, als etwa in Deutschland
für den Bahnausbau ausgegeben wird – auch in absoluten Zahlen
sind wir fast dort.
Das soll und muss auch so
weitergehen. Die Infrastruktur braucht Planungssicherheit. Dazu braucht es
eine längerfristige Idee, eine Vision, und das
ist das Zielnetz 2040 – das möchte ich in Erinnerung
rufen – mit zahlreichen großen Ausbauvorhaben. Das Zielnetz
2040 ist übrigens im Download
verfügbar (einen Ausdruck mit der Überschrift „Das Zielnetz
2040“ und einer Österreichkarte mit eingezeichneten
Zugverbindungen in die Höhe haltend), und
man sieht da eben die Dutzenden Projekte, die die nächsten 17 Jahre
geplant sind. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.)
Damit Bahnfahren attraktiv ist,
braucht es aber viel mehr, unter anderem selbstverständlich
entsprechende Rechte für die Fahrgäste, und genau diese werden mit
der vorliegenden Novelle massiv gestärkt. Im Fokus stehen
dabei Erstattungs- beziehungsweise Entschädigungsrechte, wenn es zu wiederholten
Verspätungen oder auch zu Zugausfällen kommt, und zwar gilt
das hinkünftig zum Beispiel auch für Monatskartenbesitzer:innen und
für andere Zeitkartenbesitzer:innen und nicht nur für
Jahreskartenbesitzer:innen.
Und es gibt auch klare Verbesserungen und Klarstellungen bei einzelnen Verspätungen und Ausfällen. So heißt es etwa im Wortlaut – ich lese es einfach vor, denn es ist eh so gut formuliert –:
„Bei einer
Verspätung des Zuges [...], einem Ausfall des Zuges, eines versäumten Anschlusses
aufgrund einer Zugverspätung oder bei einer Zugräumung aufgrund einer
Überfüllung des Zuges hat das Eisenbahnunternehmen,
soweit erforderlich, die Geltungsdauer des Fahrausweises zu verlängern und
diesen für eine Zuggattung mit höherem Fahrpreis gültig zu
schreiben“ –
man höre! – „, sofern der Fahrgast seine Fahrt fortsetzt
oder die unentgeltliche Rückbeförderung samt“ Gepäck zum
Antrittsbahnhof beansprucht – also
auch dann sind diese Kosten zu ersetzen.
Ich denke, das ist schon
wichtig und ist auch eine wichtige Botschaft
für die Rechte der Fahrgäste beim Bahnfahren.
Bei Gruppenfahrten wird der
Fahrpreis künftig anteilig rückerstattet, wenn weniger
Teilnehmer mitfahren. Viele kennen das, bei Ausflügen, bei denen
alles mit der Gruppenkarte gebucht ist, kann das passieren. Das bekommt man in
Zukunft zurück. Analoge Rückerstattungsrechte gibt es künftig
auch, wenn
man Reservierungen nicht in Anspruch nimmt.
Es werden nicht nur die Rechte
der Fahrgäste gestärkt, sondern auch die Stelle, um diese
durchzusetzen. Zudem wird die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
zur einheitlichen Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für alle
Verkehrsträger aufgewertet – Bus, Bahn, Taxi –, was
auch ein wichtiger
Punkt ist: eine Stelle, wenn es Probleme gibt.
Und: Es wird eine
Möglichkeit geben, rabiaten Fahrgästen – rabiat
gegenüber Mitreisenden oder Personal – ein zeitlich befristetes
Beförderungsverbot auszusprechen. (Bundesrat Steiner:
Das ist gut für die Asylanten, die sich nicht aufführen im Zug!)
Das finde ich wichtig, auch um das Personal zu stärken,
auch die haben einen Schutz, einen Rechtsschutz verdient. Es ist ja im
Übrigen
ein Verfahren durchzuführen, das Ganze ist ja nicht willkürlich, und selbstverständlich gibt es Einspruchsrechte.
Ich habe mich neulich
ausführlich mit einer Zugführerin unterhalten und sie auch nach ihren
Erfahrungen befragt, was Fahrgäste betrifft. Die allermeisten
Fahrgäste machen keine Probleme – das ist klar. Sie sagt aber
auch, dass es immer wieder vorkommt, dass sie angepöbelt wird, dass
sie beschimpft
wird. Das geht teils so weit, dass sie die Polizei zu Hilfe rufen
muss – das geht natürlich nicht anders, das ist gar keine
Frage; auch die Fahrgäste haben
sich im Zug entsprechend zu benehmen. (Bundesrat Steiner: Das sind
eure Schutzbedürftigen!)
Ich fahre ja selber konsequent
mit der Bahn und bin nebenbei erwähnt
in den rund fast fünf Jahren als Bundesrat kein einziges Mal geflogen. (Bundesrat
Steiner: Aber jetzt fliegst dann aus dem Bundesrat raus!
Das ist was Positives! – Weiterer Zwischenruf bei der
FPÖ.) Was ich bei diesen unzähligen Fahrten erlebt habe, ist ein
de facto durchgängig sehr freundliches und hilfsbereites Zugpersonal –
in einem Job, der sehr anstrengend sein kann, ich denke
nur an die vollen Züge. Darum – das ist mir ein
Anliegen – ein Danke an die vielen engagierten Zugführer:innen
und Schaffner:innen. (Beifall bei
den Grünen, bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ sowie der
Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Gerade dieses Personal trägt viel zu einem guten Image der Bahn bei. Weitere Verbesserungsschritte werden mit der Novelle des Eisenbahngesetzes unternommen. Da sind viele technische Regelungen und Vereinfachungen in den Abläufen enthalten. Ich möchte zwei Punkte hervorheben, die von einem breiteren Interesse sind:
Das ist zum einen sicher die Einführung eines sogenannten Kapazitätsmodells für hoch ausgelastete Strecken. Was heißt das? – Da können bei der Zuweisung, also wenn es mit der Auslastung eng wird, quasi Nutzungsgenehmigun-
gen priorisiert erteilt werden. Es ist wichtig, den Personenverkehr aufrechtzuerhalten, daher kann das Unternehmen hergehen und sagen: Okay, die bekommen einen gewissen Vorrang bei der Reservierung eines Timeslots!
Das hat auch einen ganz konkreten Hintergrund. Einer der
Hintergründe sind die geplanten Streckensperren in Deutschland. Das
betrifft sehr wichtige
Strecken einmal für uns, für alle, die aus den westlichen
Bundesländern kommen, nämlich die Sperre zwischen Freilassing und
München respektive Rosenheim. Das wird in den Ausweichstrecken
zu Engpässen führen, und da braucht man auch eine Rechtsgrundlage, um
dann den Verkehr abzuwickeln. Ein Hintergrund ist übrigens auch die
Koralmstrecke, um da dann ein entsprechendes Management machen zu
können, wenn eine hohe Frequenz zu
erwarten ist.
Wichtig ist auch eine verbindliche Verankerung der
sogenannten symmetrischen Vertaktung. Das ist in Zukunft verpflichtend für
die Verkehrsunternehmen.
Das heißt, dass getaktete Verkehre auch verschiedener Verkehrsdienste in Knotenbahnhöfen
abgestimmt werden müssen, und zwar so abgestimmt werden müssen, dass
ein Umsteigen gut möglich ist. (Vizepräsident Reisinger übernimmt
den Vorsitz.)
Das hat nicht immer geklappt und es ist nicht immer gemacht
worden, deswegen gibt es auch eine klare gesetzliche Regelung dazu. Um Bahnland
zu bleiben,
muss man also auch konsequent dranbleiben. Mit uns ist darauf jedenfalls Verlass.
(Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
14.30
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stotter. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP,
Tirol): Geschätzter Herr
Präsident!
Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und
Zuseher! Ich möchte noch ein paar wichtige Punkte herausgreifen, auch
wenn Kollege Adi Gross vieles schon vorweggenommen hat.
Ein Aspekt, der noch nicht
genannt wurde, ist die Errichtung von Rampen zur Bahnsteigerschließung
auf Bahnhöfen. Das mag auf den ersten Blick ein
kleines Thema sein, ist aber etwas äußerst Effizientes. Es
verursacht meist keine weiteren Kosten und kann dennoch zu mehr
Barrierefreiheit führen.
Außerdem ermöglicht es, den Fußgängerverkehr auf den
Bahnhöfen besser zu organisieren, vor allem auf Bahnhöfen mit
besonders starker Frequenz.
Die vorliegende Novelle des Eisenbahngesetzes schließt bestehende Regelungslücken zugunsten der Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer. Darüber hinaus ermöglichen wir eine Erstattung für Reservierungen, was auch ganz wichtig ist.
Diese Maßnahmen sollen die
Situation für alle, die die Bahn nutzen,
verbessern. Unser Anspruch ist, die höchste Qualität für
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer sicherzustellen.
An dieser Stelle möchte ich
kurz auf den heutigen Artikel auf orf.at
verweisen, laut dem in Tirol – ich weise auf mein Heimatbundesland
hin – 2023 um 11 Prozent mehr Jahreskarten verkauft wurden, wir
somit – pro Kopf gerechnet – an zweiter Stelle hinter
Wien liegen, was sehr beachtlich ist, wie ich glaube. (Beifall bei ÖVP und
Grünen sowie des Bundesrates Schmid.) Das
heißt in Zahlen: Jeder oder jede
fünfte Tiroler:in besitzt eine Jahresfahrkarte.
Des Weiteren geht es um die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die als einheitliche Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger agieren soll. Sie ermöglicht es, unbürokratisch und kostenfrei Unterstützung bei Streitfällen im Verkehrssystem zu erhalten.
Kurz zu Tagesordnungspunkt 5: Erstens soll im Fall von
hoher Auslastung
der Eisenbahninfrastruktur schneller und gezielter gehandelt werden
können, um die Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft so gering
wie möglich zu halten. Das ist wichtig, um auch weiterhin qualitativen und
verlässlichen Schienenverkehr zur Verfügung stellen zu
können.
Zweitens sollen die
Anschlüsse in Knotenbahnhöfen, mit Blick auf die der Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur über Jahrzehnte konzipiert wurde,
zuverlässiger im jeweiligen Jahresfahrplan umgesetzt werden, auch wenn die
für die Anschlüsse erforderlichen Fahrplantrassen von
Trassenkonflikten
betroffen sind.
Abschließend kann man sagen: Österreich ist
Europameister im Bahnverkehr. Ich erlaube mir den Vergleich zu Deutschland,
auch wenn die Bilder, die man
nach dem EM-Spiel Österreich gegen Frankreich gesehen hat, eigentlich alles gesagt
haben. (Bundesrat Schreuder: Hier regiert die ÖBB!) –
Hier regiert die ÖBB! (Bundesrat Schmid: Genau! –
Heiterkeit des Redners sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ
und Grünen.) Ich möchte aber auch einmahnen, dass wir uns darauf
nicht ausruhen dürfen. (Ruf: Ebreichsdorf!) Rund um Weihnachten
haben wir gesehen, wie schnell es zu Kapazitätsgrenzen kommt. –
Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.33
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Zu einer ersten Stellungnahme
hat sich die Frau Bundesministerin zu
Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler,
BA: Herr Präsident!
Werte Mitglieder
des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf es ganz kurz machen,
ich möchte auch nur auf zwei Punkte der beiden Novellen eingehen: Bei den
Fahrgastrechten im Eisenbahnbereich gab es auf europäischer Ebene eine
Novellierung, die wir hiermit umsetzen; wir nutzen das aber auch, um
Lücken bei den Konsumenten- und Konsumentinnenrechten im Eisenbahnbereich
zu schließen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass da Gegebenheiten sind,
die im Gesetz noch keine ausreichende Berücksichtigung gefunden haben: Das
betrifft insbesondere die Entschädigungsregelung. Die bisherige
Entschädigungsregelung war eben so, dass man Jahreskarten entschädigt
bekommen hat, Regelungen
zu kürzeren Zeitkarten fanden sich lediglich in den
Geschäftsbedingungen der Unternehmen, aber nicht in der gesetzlichen
Regelung. Diese Regelungslücke schließen wir jetzt mit
dieser Novelle; die Entschädigungsbestimmungen für Jahreskarten
werden auf Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Laufzeit ausgedehnt werden.
Mit dieser Novelle ergibt sich auch ein Erstattungsrecht
für Reservierungen und eine stärkere Position der Kundinnen und
Kunden durch diese einheitliche Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für
alle Verkehrsträger, die die Agentur für Passagier- und
Fahrgastrechte in Zukunft sein wird. In Summe ist das
ein Boost für den Konsumenten- und Konsumentinnenschutz im Bahnbereich
und – wie Bundesrat Gross gesagt hat – ein weiterer
Puzzlestein, um das Bahnland Österreich weiter so umfassend zu
stärken, wie wir das in den letzten viereinhalb Jahren gemacht haben.
Dazu gehört auch, vor Herausforderungen nicht die Augen
zu verschließen,
und das bringt mich zu TOP 5: Wir stehen insbesondere im internationalen Verkehr
in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Im deutschen
Streckennetz gibt es umfassende Streckensperren. Das ist notwendig, das will
ich meinem Kollegen Volker Wissing nicht absprechen,
er muss schauen, dass er seine Infrastruktur wieder in Schuss kriegt. Das hat
aber auf uns massive Auswirkungen. Es gibt notwendige Umleitungen, und auf den
Umleitungen haben wir dann natürlich knappere Kapazitäten.
Das wird für uns ein Thema werden, deshalb haben wir in
dieser Novelle Instrumente für den Infrastrukturbetreiber vorgesehen, dass
er im Fall von hoher Auslastung der Eisenbahninfrastruktur schneller und
gezielter handeln und
eine optimierte Auslastung der Infrastruktur gewährleisten
kann – mit den sogenannten Systemtrassen, die ja schon
erklärt wurden. Wir wollen damit
einen Beitrag leisten – einen, natürlich nicht den einzigen –, um insbesondere die herausfordernde Baustellensituation in Deutschland hinsichtlich der österreichischen Auswirkungen gut zu meistern. Dazu gibt es noch einiges an Verwaltungsvereinfachung.
In diesem Sinne darf ich Sie um breite Zustimmung zu diesen
beiden
Novellen ersuchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den
Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
14.36
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Wir fahren in der Debatte fort. Als nächster Redner ist
dazu Herr Bundesrat Schmid zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das
Wort. (Bundesrat Schennach: Der einzige echte
Lokomotivführer in der Debatte! Der muss wissen,
was vom Fahrerstand aus los ist!)
Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ,
Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident!
Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Fahrgastrechtenovelle 2024
sowie die Änderung im Eisenbahngesetz 1957 sind notwendige Schritte
für die österreichischen Eisenbahnen. Kollege Gross und
Kollege Stotter haben es ja bereits erwähnt und sind auch etwas ins
Detail gegangen, nämlich: Diese Novelle
umfasst zum einen Maßnahmen zur Stärkung der Fahrgastrechte und zum
anderen eine Anpassung an europäische Vorgaben.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden diesen Punkten selbstverständlich zustimmen, denn sie bringen Fortschritte und Verbesserungen für die Fahrgäste und die Eisenbahnunternehmen.
Erlauben Sie mir aber, auf bestehende Lücken und
Herausforderungen aufmerksam zu machen, die trotz vieler positiver
Entwicklungen weiterhin bestehen. Ein ganz besonders kritischer
Bereich ist die Kontrolle und Überwachung sowie die damit verbundene
Dokumentation der Arbeits-,
Fahr- und Ruhezeiten im Eisenbahnverkehr. Eine umfassende Dokumentation der
Überwachung von Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten – wie
beispielsweise die der Triebfahrzeugführer und
-führerinnen – ist essenziell, um
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit
zu erhöhen. Die im Nationalrat vorgeschlagenen, aber
leider abgelehnten Änderungen in § 13a und § 215 des
Eisenbahngesetzes hätten dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.
Es ist wichtig – und ich möchte das betonen –, dass durch die fehlende Dokumentation und Berichterstattung im Jahresbericht auch die Möglichkeit, politische Verantwortung wahrzunehmen, geschwächt wird. Die verfehlte Liberalisierungspolitik der Europäischen Union im Eisenbahnsektor und der dadurch entstehende Konkurrenzdruck der Unternehmen führen zwangsläufig zu einem Rückgang der Sicherheit im Eisenbahnverkehr.
Es gibt trotz aller Anstrengungen nach wie vor keine
einheitlichen technischen Standards, die Aus- und Weiterbildung des
Eisenbahnpersonals ist nach
wie vor uneinheitlich und oft auch unzureichend. (Beifall bei
der SPÖ.)
Diese Situation wird mit der zunehmenden
Anzahl von Marktteilnehmern im Schienenverkehr und durch das Fehlen
harmonisierter technischer
und betrieblicher Standards im grenzüberschreitenden Verkehr, und gerade
in diesem, nochmals verstärkt.
Ein Paradebeispiel dafür ist die fehlende
Standardisierung bei der Aufzeichnung der Arbeits-, Fahr- und
Ruhezeiten des Zugpersonals. Diese führt zu einem Wildwuchs an
Aufzeichnungsmodi, da jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Methoden
der Aufzeichnung festlegen kann. Standardisierte, personengebundene,
fälschungssichere Aufzeichnungen, wie wir sie beispielsweise beim
Straßengüterverkehr über Fahrer:innenkarten und
Kontrollgeräte kennen und wie sie dort auch selbstverständlich sind,
gibt es auf der
Schiene bis dato nicht. Dies erschwert, ja, wenn wir ehrlich sind,
verunmöglicht geradezu die Kontrollen durch das
Verkehrsarbeitsinspektorat.
Die digitale Aufzeichnung der Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten für das fahrende Personal, insbesondere für die Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, stellt für den Verkehrsträger Eisenbahn eine wesentliche Komponente für die Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit und arbeitsrechtlicher Standards dar.
In einer im
letzten Jahr von mir eingebrachten parlamentarischen Anfrage an Herrn
Arbeitsminister Kocher ging es um Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten des Zugpersonals,
und, Kolleginnen und Kollegen, das in der Beantwortung dargestellte Ergebnis
würde ich als erschreckend bezeichnen. So wurden jährliche Kontrollen
im Eisenbahnbereich durchgeführt, jedoch keine spezifischen Daten
für Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer
oder anderes Zugpersonal erfasst, und die Anzahl der Kontrollen –
und jetzt wird es spannend –, beispielsweise für das
Jahr 2022, lag bei 230.
Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Wie ihr wisst – ich habe das schon
einmal erwähnt –, liegt allein bei den Österreichischen
Bundesbahnen, den ÖBB, die Anzahl der Zugfahrten bei 7 000 pro
Tag – und dann redet das Verkehrsarbeitsinspektorat von
230 Kontrollen im Jahr. Dies alles würde natürlich der
jährliche Bericht, den wir mit dem Abänderungsantrag im Nationalrat
gefordert haben, offenlegen.
Ein
Aufzeichnungssystem analog zu jenem im Straßenverkehr wird
gemäß der Anfragebeantwortung vonseiten des Arbeitsministeriums als
wichtig
angesehen, und man betont – betont! – die Notwendigkeit
eines besseren Systems zur Überwachung von Arbeits-, Fahr- und
Ruhezeiten.
Diese Missstände schaffen einen idealen Nährboden für unseriöse Unternehmen, die geltende Regelungen und Arbeitnehmerschutzbestimmungen von vornherein umgehen, um daraus Vorteile – auf Kosten des Personals und auf Kosten der Sicherheit – für sich zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)
Kolleginnen und Kollegen! In Österreich sind über 80 Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig – über 80! –, was die Notwendigkeit standardisierter Aufzeichnungssysteme noch dringlicher macht.
Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist offensichtlich, dass die
derzeitigen Maßnahmen, wie wir sie hier in Österreich kennen,
nicht ausreichen, um die Sicherheit und die Effizienz der Kontrollen im Eisenbahnverkehr
zu gewährleisten. Die Überwachung der Einhaltung
der geltenden Vorschriften und Gesetze ist derzeit unzureichend geregelt.
Deshalb bringen
wir heute – und ich möchte das betonen –
parteiübergreifend einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung
aufgefordert
wird, ehestmöglich zu prüfen, ob durch eine Studie Lösungen
erarbeitet werden können, wie digitale Aufzeichnungen im Bahnbetrieb
ermöglicht werden
sollen. Diese Studie soll auch organisatorische und technische Maßnahmen identifizieren,
um die Arbeitsinspektorate bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Daniel Schmid, Markus Stotter, BA, Michael Bernard, Marco Schreuder, Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz 1957“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, ehestmöglich zu prüfen, eine Studie in Auftrag zu geben, die in weiterer Folge dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Behandlung zugeleitet wird, mit welcher die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeits-,
Fahr- und Ruhezeiten für Triebfahrzeugführer:innen gemäß Arbeitszeitgesetz, BGBl. 461/1969, evaluiert und Maßnahmen für die Überwachung vorgeschlagen werden.“
*****
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie uns gemeinsam dafür
sorgen, dass der Eisenbahnbetrieb in Österreich weiterhin sicher,
weiterhin effizient und zukunftsorientiert gestaltet wird! –
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
14.46
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Der von den Bundesräten Daniel Schmid, Markus Stotter, Michael Bernard, Marco Schreuder, Manuela-Anna Sumah-Vospernik, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz 1957“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Wir setzen die Debatte fort. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Günter Pröller
(FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Geschätzte Besucher hier
im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, wir haben es heute hier mit einem Eisenbahnpaket,
bei dem es um Fahrgastrechte und eine Novellierung des Eisenbahngesetzes geht,
zu tun, dem auch wir einiges abgewinnen können. Die Vorredner aller
Parteien haben bereits sehr viele Änderungen erläutert,
unter anderem die Verbesserung in Form der Stärkung der Fahrgastrechte,
die schon lange notwendig war, aber jetzt endlich umgesetzt wird.
Es klingt immer alles gut, wenn es von der Bundesregierung
kommt, aber
was die Umsetzung betrifft, so ist zu hoffen, dass es diesmal nicht daran scheitern
wird, dass also nicht zu viel Bürokratie entsteht und dass die Kunden
das Geld überhaupt bekommen.
Kollege Gross hat heute erwähnt und
geschildert, welchen Herausforderungen die ÖBB-Mitarbeiter, die
Zugbegleiter tagtäglich zu begegnen haben.
Interessant wäre auch, Herr Kollege Gross, welche Kunden die Zugbegleiter
da genannt haben, um welche Kunden es sich da handelt bei jenen, mit denen
die Zugbegleiter Probleme haben, von denen sie beschimpft werden, von denen sie
angepöbelt werden, von deren Seite sogar tätliche Angriffe passieren,
sodass die Polizei geholt werden muss, aber das kann sich vermutlich jeder denken,
welche Fahrgäste es sein werden. (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrat
Schreuder: Burschenschafter!)
Wir haben aber weiterhin massive Probleme. Kollege Schmid hat einiges angesprochen betreffend die Kontrolle und die Überwachungen, und auch wir werden selbstverständlich dem Allparteienantrag zustimmen.
Wir haben noch weitere Probleme im Bereich des
Bahnnetzes, bedingt teilweise durch Baustellen, durch Lieferkettenprobleme oder
generelle Verspätungen,
und es muss rasch Kapazität geschaffen werden, damit diese Probleme
gelöst werden. Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes müssen
Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die optimale Nutzung der
Kapazität sichergestellt wird. Das ist vor allem für die Betriebe und
für unseren Standort ganz wichtig.
Geschätzte Damen und Herren! Das, was mir
selber als Oberösterreicher
und als Mühlviertler fehlt und was dringend notwendig wäre, ist eine
Modernisierung und ein Ausbau der sehr wichtigen Achse, die durch Europa
verläuft, das ist die Achse
Berlin–Prag–Linz–Graz. Das ist eine wichtige Verbindung
für den Wirtschaftsraum Nordwesteuropas mit dem Balkan und dem
Schwarzen Meer. Mit einer ordentlich ausgebauten Bahn wäre es
möglich, die
Strecke Prag–Linz per Bahn innerhalb von zweieinhalb Stunden zurückzulegen. Das wäre machbar, aber es tut sich zu wenig oder gar nichts. – Warum Sie nichts tun, das werden Sie mir dann im Anschluss wahrscheinlich noch erklären. (Beifall bei der FPÖ.)
Oberösterreich als Bundesland, das Mühlviertel als Region würden die Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 dringend benötigen. (Bundesrat Schennach: Aber Wien ...!) Es wäre ein Fortschritt für die Region. Wir brauchen diese Weichenstellung, daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in die europäischen ,TEN-T-Kernnetze‘“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die Summerauerbahn
in das ,Zielnetz 2040‘ aufzunehmen. Weiters
sollen sich die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dafür
einsetzen, die Summerauerbahn und die Pyhrnbahn durch die zuständigen EU-Gremien
und Behörden in das europäische ,TEN-T-Kernnetz‘ aufzunehmen,
um die wirtschaftliche Vernetzung Europas zu stärken.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, vor allem Sie, liebe Kollegen und
Kolleginnen
aus Oberösterreich und die ÖVP, stimmen Sie dem Antrag zu und machen
Sie es nicht wie Kollegin Jachs aus Freistadt im Mühlviertel, die am
1. Juli die
Gründung einer Initiative Pro Summerauer Bahn groß angekündigt
hat, und dann, ein paar Tage später, hat die ÖVP im Parlament gegen
den Antrag und die Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 (Bundesrat
Steiner: Typisch ÖVP!) und damit gegen einen raschen Ausbau
gestimmt. Als Ausrede sagt sie, sie habe den Saal verlassen, um nicht wie
die ÖVP den Antrag abzulehnen. Das ist aus meiner Sicht schon
etwas seltsam und reine Showpolitik der ÖVP. (Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
Daher: Stimmen Sie der Weiterentwicklung von Oberösterreich, der Steiermark und vor allem des Mühlviertels zu! Die Menschen werden sich dafür bedanken. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Alles falsch bei der ÖVP!)
14.51
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Der von den
Bundesräten Günter
Pröller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag
betreffend „Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie
Aufnahme
der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in die europäischen
,TEN-T-Kernnetze‘“ ist genügend unterstützt und steht
demnach mit in Verhandlung.
Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend eine Fahrgastrechtenovelle 2024, 2601 d.B. und 2644 d.B. sowie 11585/BR d.B.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Eisenbahngesetz 1957
geändert wird, 2603 d.B. und
2645 d.B. sowie 11534/BR d.B. und 11586/BR d.B.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der
Bundesräte Daniel Schmid, Markus Stotter, Michael Bernard, Marco
Schreuder, Manuela-Anna Sumah-Vospernik, Kolleginnen
und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend
„Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem
Eisenbahngesetz 1957“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen.
(364/E-BR/2024)
Es liegt ein Antrag der
Bundesräte Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen
auf Fassung einer Entschließung betreffend „Aufnahme der
Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn und
der Pyhrnbahn in die europäischen
,TEN-T-Kernnetze‘“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. (Bundesrat Steiner: Falsch, falscher, ÖVP!)
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (4126/A und 2648 d.B. sowie 11587/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (2501 d.B. und 2650 d.B. sowie 11588/BR d.B.)
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu
den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über welche die Debatten unter
einem durchgeführt
werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 6 und 7 ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Barbara Prügl: Ich bringe den
Bericht des Ausschusses
für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom
4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr
stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe Ihnen weiters den
Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des
Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll
zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im
internationalen Straßengüterverkehr betreffend den
elektronischen Frachtbrief.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr
stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernard. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ,
Niederösterreich): Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen
und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, in der vorletzten Verkehrsausschusssitzung,
Frau Minister, habe ich den Katalog angefordert, nach dem Ihre Mitarbeiter
in Zukunft beurteilen sollen, welche Kfz-Kennzeichen diskriminierend sind und welche nicht. Sie haben
jetzt mehr als 14 Tage
Zeit gehabt – bis dato ist kein Katalog übermittelt
worden.
Wahrscheinlich haben Sie gar keinen Katalog und es wird dann willkürlich gehandelt. (Ruf bei der SPÖ: Wer sagt das?) Oder brauchen Sie einen Versorgungsposten für Ihre ehemalige Kabinettsmitarbeiterin, wie man in den Medien ja erfährt, der mit 10 000 Euro im Monat dotiert ist?
Ich denke aber, die
österreichische Bevölkerung hat, verschuldet durch
Ihre Regierungspolitik, andere Probleme als irgendwelche Nummern- oder Zahlenkombinationen
auf Kfz-Kennzeichen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir Freiheitlichen lassen
die österreichische Bevölkerung und die Inhaber von Wunschkennzeichen
sicher nicht unter Generalverdacht stellen, so wie Sie das machen.
Im Jahr 2024 sprechen wir uns klar – auch
als Vertreter einer zukunftsweisenden Transportlogistik –
für den elektronischen Frachtbrief namens CMR aus. In Anbetracht der heute
noch längeren Tagesordnung verzichte ich
auf weitere Details. (Beifall bei der
FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bravo! – Bundesrat
Schreuder: Das war eine gute Nachricht!)
14.58
Vizepräsident Dominik Reisinger: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross
(Grüne, Vorarlberg): Herr
Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Bundesminister! Mit
dieser Novelle klären wir zwei wichtige Themen im Sinne eines
solidarischen Verständnisses gegenüber Geflüchteten und eines
Landes, das
die Verpflichtung hat, sich ganz klar gegen rechtsextreme Tendenzen zu wehren.
Das Erstere betrifft eine
Ausnahmeregelung für aus der Ukraine Vertriebene im Zusammenhang
mit der Ummeldepflicht respektive Zulassung
für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltsrechtes, das sie hier
haben. Derzeit gilt ja die Einjahresfrist, wenn in diesem Zeitraum kein
Grenzübertritt
erfolgt ist. Mit der gegenständlichen Regelung schaffen wir
Rechtssicherheit für die sich hier aufhaltenden Ukrainerinnen und
Ukrainer, indem klar gesagt
wird, dass diese Einjahresfrist für sie nicht gilt. Das ist
zweifelsfrei eine sehr zu begrüßende Regelung und eigentlich eine
Selbstverständlichkeit.
Schon beinahe zweieinhalb Jahre
dauert dieser furchtbare Angriffskrieg
auf ein europäisches Land in unserer Nachbarschaft. Gerade dieser Tage haben
wir gesehen, wie skrupellos und brutal Putin Städte bombardieren
lässt.
Ein Kinderspital in Trümmer zu legen, das braucht schon besondere Menschenverachtung.
Diese Regelung im
Kraftfahrgesetz ist vielleicht eine Kleinigkeit, aber eine,
die im Einzelfall sehr hilfreich ist und vor sinnlosem bürokratischen
Aufwand schützt. Zumindest solange dieser Krieg dauert,
sollten uns alle Geflüchteten aus der Ukraine willkommen sein.
Beim Zweiten geht es darum, Schluss zu machen mit
rechtsextremen und anstößigen, meist verdeckten Botschaften auf
Autokennzeichen. Immer wieder
ist es in letzter Zeit vorgekommen, dass von der rechten Szene einschlägige Codes im Rahmen von Wunschkennzeichen beantragt wurden. (Bundesrat Steiner: „Adi1“ müssen wir auch verbieten!)
Nach Ablehnung durch die zuständige BH hat es nun
einige Fälle gegeben,
in denen den Einsprüchen der Lenker seitens der Landesverwaltungsgerichte recht
gegeben wurde, und zwar nicht inhaltlich, sondern aus Mangel an einer
belastbaren Rechtsgrundlage.
Damit ist nun Schluss. Es
wird in der nun zu erlassenden Verordnung eine
Liste mit einschlägigen Codes geben. (Bundesrat Spanring:
Wann gibt es die?) Eingebunden waren dabei richtigerweise das
Mauthausen-Komitee, das Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstandes und der Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Das ist eine wichtige
und schöne Sache.
Traurig und bezeichnend ist wieder einmal, dass die
FPÖ dem nicht zustimmt und sich ein weiteres Mal als Schutzmacht
der rechtsextremen und neonazistischen Szene positioniert (Bundesrätin Doppler: Herr Vorsitzender, was
soll das?! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Danke, Adi!) –
eine Schande aus meiner Sicht. Gut ist, dass die demokratischen Kräfte
dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen
und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
15.01
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Als Nächster zu
Wort gemeldet ist
Herr Bundesrat Kollege Ruf. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Spanring:
Lasst ihn, den armen Adolf! Das ist ein armer Narr! Armer Narr! –
Bundesrätin
Doppler: Adolf, das wird dir nicht guttun!)
Bundesrat
Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium, dem ich zum
gestrigen Einstand herzlich gratuliere! Es war ein gelungener
Abend und eine schöne Visitenkarte unseres Heimatbundeslandes. (Beifall
bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Frau Minister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Livestream-Zuschauerinnen und -Zuschauer!
Liebe freiwillige und unfreiwillige Zuhörerinnen und Zuhörer hier im
Saal! Wie viel Intoleranz wird toleriert oder eben
nicht toleriert? Das ist eine Kernfrage unserer Gesellschaft und unserer
Politik. Um Kennzeichen – im doppelten Sinn –
intoleranter Regime und Gesellschaftsansätze geht es unter anderem bei den
Änderungen des Kraftfahrgesetzes.
Nachdem eine Liste
anstößiger – Betonung – Wunschkennzeichen
in
einem Erlass bereits publiziert wurde, allerdings juristisch erfolgreich beeinsprucht
wurde, müssen diese Buchstabenkombinationen nun in einer Verordnung der
Bundesministerin verankert werden. Um diese Verordnungsermächtigung geht
es im Gesetzesantrag, den wir heute beschließen. Die Liste ist eindeutig
und umfasst Terror von verschiedenen Seiten.
Ich weiß schon, dass wir
hier in einem Spannungsfeld zwischen dem
Nie-wieder beziehungsweise einem wachsamen Erinnern auf der einen Seite und
einem Wiederpublikmachen von Überwundenem und dem Erhöhen des
bekannten Reizes des Verbotenen auf der anderen Seite stehen. Ich weiß,
dass wir gewissen Buchstaben- und Zahlenkombinationen auch wieder ihre
ursprüngliche Unschuld zukommen lassen sollten.
Unschuld kann aber nicht unterstellt werden, wenn gewisse
Kombinationen in gewissen Kreisen eben als Wunschkennzeichen etabliert werden.
Mir
ist klar, dass HH auch Heinisch-Hosek heißen kann, diese Kombination wird
aber leider nach wie vor von Ewiggestrigen als bewusste Reminiszenz missbraucht, und
da ist Vorsicht geboten. Es muss Konsens sein, dass diese Insidercodes
für massive Intoleranz keinen Platz auf öffentlichen Wunschkennzeichen haben
dürfen. Unsere Kfz-Kennzeichen dürfen keine Kennzeichen der
Intoleranz, der Gewalt und des Terrors sein. (Beifall bei der ÖVP und
bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Die weiteren Punkte, die Gesetzesänderungen im
Kraftfahrgesetz betreffen, sind die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für
ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes, was bessere
Überwachungsmöglichkeiten bietet, und die Schaffung von
Rechtssicherheit für geflüchtete Personen aus der
Ukraine, die dadurch ihr Auto nach Ablauf der Jahresfrist nicht ummelden
müssen, weil sie ja nicht wissen, wann sie denn wieder zurück
dürfen, was
die meisten ja stark hoffen und wünschen. Diese Änderungen
sind sehr zu begrüßen.
Ebenfalls sehr begrüßens- und
unterstützenswert ist der Beitritt Österreichs zur CMR, was für
Transportunternehmen mehr Rechtssicherheit und eine
Reduktion des Verwaltungsaufwandes und des Papierverbrauchs bedeutet. –
Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der
Grünen.)
15.05
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schachner. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.
Bundesrat
Horst Schachner (SPÖ, Steiermark):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Jetzt ist eigentlich schon fast alles gesagt worden. Eines, von dem ich heute
noch nicht mitbekommen habe, dass es jemand gesagt hätte, ist das Deckkennzeichen. Es
wird wahrscheinlich nicht jeder wissen, was das bedeutet – ich musste
nämlich nachlesen, was es bedeutet. Das heißt, die Polizei hat
für verdeckte Autos bis jetzt nur ein Deckkennzeichen verwenden
dürfen, mit dieser Novelle können sie nun mehrere Deckkennzeichen pro
Auto nutzen. Also
das wird kein Problem sein, wir stimmen dem natürlich zu.
Zur Nichtbewilligung von Wunschkennzeichen mit
einschlägigen
Buchstaben- und Ziffernkombinationen: Jetzt wird das Verkehrsministerium
ermächtigt, durch Verordnung bestimmte lächerliche und
anstößige Kombinationen zu verbieten. Da ist für uns klar, dass
wir dem zustimmen.
Die Regelung zu den ukrainischen Kfz hat Adi Gross heute schon ausgeführt. Die Ukrainer haben ein Riesenproblem mit ihrem Krieg zu Hause, deshalb ist es richtig, dass die Jahresfrist für ukrainische Kfz nicht gelten soll.
Ein weiterer Punkt ist das Zusatzprotokoll zur CMR, da geht
es um den elektronischen Frachtbrief. Das ist auch schon angesprochen worden,
deshalb kann ich jetzt aufhören. Wir stimmen dem zu. – Alles,
alles Gute! Glück
auf! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
15.06
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967
geändert wird, 4126/A und 2648 der Beilagen sowie 11587/BR der
Beilagen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das
ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag
ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr betreffend den elektronischen Frachtbrief, 2501 der Beilagen und 2650 der Beilagen sowie 11588/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates
vom 4. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über
die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (2563 d.B.
und 2651 d.B. sowie 11589/BR d.B.)
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum
8. Punkt
der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich ersuche sie um den Bericht.
Berichterstatterin
Barbara Prügl: Ich bringe den
Bericht des Ausschusses
für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli
2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen
dem Bund und dem
Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der
Regionalstadtbahn im schönen Linz. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr
stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen gleich in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Und ein letztes Mal für heute: Liebe Frau
Ministerin! Zweifelsfrei, die Regionalstadtbahn Linz ist für die
Stadt und das
ganze Umland ein wirklich wichtiges Infrastrukturprojekt, das die
Erreichbarkeit für Pendler:innen enorm verbessern und zur Steigerung der
Lebensqualität durch Reduktion des motorisierten Individualverkehrs
beitragen wird.
50 Prozent der Gesamtkosten, sprich immerhin knapp
500 Millionen Euro, wird das BMK zu diesem Projekt beisteuern. Das ist
schon ein ordentlicher
Brocken, finde ich, für dieses regionale Bahnprojekt.
Es geht um mehr als nur um den Bau einer Regionalbahn. Es
geht dabei um das Vorantreiben einer sozial-ökologischen
Mobilitätswende im Sinne des Klimaschutzes. Der motorisierte
Individualverkehr ist immerhin auch der größte Emittent von
Treibhausgasen und ein teures Vergnügen. (Vizepräsidentin
Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)
Es geht in der Mobilitätswende um ein vernetztes
Denken, um aufeinander abgestimmte Strukturen. Ein Meilenstein und ein
Vorbild ist daher die in
der Vereinbarung von allen Unterzeichnern – also Bund, Land
Oberösterreich, Stadt Linz – festgelegte Klimapartnerschaft mit
der gemeinsamen Zielsetzung eines CO2-neutralen Verkehrs
bis 2040. Das ist schon
ein schönes Signal.
Diese Klimapartnerschaft
beschreibt in einem angehängten Maßnahmenplan zahlreiche begleitende
Maßnahmen zum Ausbau der Bahn selbst. Da
geht es um zusätzliche Buslinien, da geht es um
ÖV-Angebote – um verbesserte ÖV-Angebote in den
Abendstunden –, da geht es um viele neue Radwege.
Da geht es um Radabstellanlagen, um zusätzliche Haltestellen, um
Anbindungen für Fußgänger:innen, um Park-and-ride-Anlagen, um
verbesserte
Fahrgastinformationssysteme, um die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und vieles mehr. Eine Basis für die Maßnahmen ist übrigens der Mobilitätsmasterplan 2030, der den Weg in eine umfassende Mobilitätswende zeigt.
Wir stehen natürlich
für einen konsequenten Ausbau des öffentlichen Verkehrs –
da gehört natürlich alles mit dazu – mit dem Rückgrat
Schiene. Ich möchte es noch einmal herausheben. Dies ist, denke ich, dann
hoffentlich
ein Vorbild für kommende Vereinbarungen, das in ein ganz großes
Paket gleich mit hineinzunehmen.
Eine Erfahrung, die ich jetzt
oft gemacht habe, auch in Verkehrsprojekten,
ist schon: Man muss die Dinge sofort tun. Wenn man wartet, beispielsweise mit
Radwegen und Rückbauten und so weiter, wird das später sehr, sehr
schwierig. Am Anfang geht das.
Ich möchte noch einmal
kurz den sozialpolitischen Aspekt dabei herausheben: Mobilität ist ein
Grundbedürfnis. Es geht eben darum, diese leistbar für
alle zu sichern. Das geht einerseits mit guten regionalen Strukturen, guter Nahversorgung,
und andererseits eben mit einem hochwertigen öffentlichen Verkehr. Das
Auto ist, neben vielen anderen Nachteilen wie Platzverbrauch, Umweltbelastung
und Sicherheitsproblematik, einfach mit Abstand die teuerste Variante
und Möglichkeit, mobil zu sein. So ist das, das sagen auch
die Autofahrerklubs. Deswegen haben in den unteren Einkommensgruppen auch viele gar kein Auto, und gerade auch um diese
Leute gilt es sich zu kümmern.
Ich finde, das macht dieser gemeinsame Klimaplan im
Zusammenhang
mit dem Ausbau der Regionalbahn sehr gut und er ist ein gutes Vorbild. Also in
dem Sinne: Auf in das Öffiland Österreich! Wir bleiben dran. (Beifall
bei
den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
15.13
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Zweite zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.
15.13
Bundesrätin
Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Geschätzte
Frau Minister! Beinahe zwei Tage ihrer Lebenszeit pro Jahr verbringen die
Pendlerinnen und Pendler in meiner Heimatlandeshauptstadt Linz im
Stau. Dabei liegt die Landeshauptstadt von Oberösterreich, also Linz, im
weltweiten Ranking nur auf Platz 251. Das mag jetzt vielleicht
nicht so dramatisch klingen, aber dennoch sind zwei Tage Lebenszeit, zwei Tage
im Stau im Jahr zu viel – besonders, wenn man die Zeit besser nutzen
kann,
zum Beispiel mit der Familie oder mit Freunden.
Es sind aber nicht nur die Pendler, die da
Lebensqualität einbüßen, sondern auch die Anrainer, die von
Lärm und Abgasen der angrenzenden Straßen betroffen sind.
So sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, gerade in
den Ballungszentren und in den Umlandgemeinden, ein Gebot der Stunde und die
Finanzierung der neuen Verkehrsnetze über eine 15a-Vereinbarung
mit den Ländern ein wichtiger Schritt. Nach Graz und Innsbruck freut es
mich persönlich als Oberösterreicherin ganz besonders, dass nun auch
die Regionalstadtbahn in Linz sozusagen Fahrt aufnehmen kann. (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Bereits letzten Donnerstag hat der Oberösterreichische
Landtag sozusagen grünes Licht in ihrer Ampel gegeben und die
Finanzierung von 50 Prozent, das sind 469 Millionen Euro,
abgesichert. So liegt es nun nur noch am
Bund. Ich freue mich, wenn wir heute geschlossen die zweite Hälfte von
insgesamt 939 Millionen Euro freigeben werden.
Positiv zu bewerten ist auch, dass bereits Planungskosten und die Valorisierung des Projekts, also Valorisierungskosten im Projekt, miteingeflossen sind, denn wir wissen bei Projekten, dass das auch immer unbekannte Budgetposten sind.
Was soll in Linz konkret umgesetzt werden? –
Geplant ist eine Anbindung der Lilo, der sogenannten Linzer Lokalbahn, im
Süden bis zur Mühlkreisbahn
im Norden. Ebenso ist eine Anbindung der Drehscheibe rund um den Hauptbahnhof, des Krankenhausviertels und – natürlich auch ganz wichtig – der Linzer Uni geplant.
Damit ist aber auch eine wichtige Basis für den
Weiterbau der Regiotram
bis in meine Heimatregion Pregarten geschaffen, für die ja bereits seit
2017 ein Flächenkorridor von den Standortgemeinden freigehalten wird. Ich
hoffe wirklich sehr, dass die Umsetzung der Regiotram bis zum Zielbahnhof in
der Region Pregarten, Wartberg und Hagenberg, wo wir ein Einzugsgebiet von
beinahe 13 000 Einwohnern haben, nicht mehr lange auf sich warten
lässt, denn der Ausbau der Regionalnetze ist notwendig für die
Entwicklung der ländlichen Regionen, der Umlandgemeinden. Sie
ist Wirtschaftskraft, natürlich auch im Besonderen für meine Region
im Mühlviertel. Vor allem ist sie aber
eine Investition für alle, nämlich in die Lebensqualität der
Menschen, die tagtäglich zu ihrem Arbeitsplatz pendeln.
Ich bin der Meinung, die
Nachfrage folgt in dem Fall auch dem Angebot. (Bundesrätin Schumann:
Wie bei der Kinderbetreuung!) Ich bin fest davon überzeugt, dass
das passende Angebot da auch die Nachfrage stark steigen
lassen wird. Wenn die Attraktivität, nämlich auch der Takt, gegeben
ist, werden auch viele auf die Schiene umsteigen. Ein großes Danke daher
an dieser
Stelle an unseren Landeshauptmann und auch an die Stadt Linz für die
gemeinsamen Bemühungen Richtung Bundesebene. – Danke
schön. (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
15.17
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Werte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuhörer:innen! Als Oberösterreicher und noch mehr als
Mühlviertler muss man, würde ich sagen, diese 15a-Vereinbarung
zwischen dem Bund und dem
Land Oberösterreich als absolut positiv bewerten und natürlich werden
wir als SPÖ-Fraktion auch zustimmen.
Es geht – vielleicht
noch einmal kurz zusammenfassend, Frau Kollegin Miesenberger hat es ja schon
sehr gut und ausführlich erklärt – um die Regionalstadtbahn
Linz, die bis 2032 gebaut werden und rund 940 Millionen Euro
kosten soll. Gemäß dieser Vereinbarung sollen die Kosten zu je
50 Prozent zwischen Bund und Land Oberösterreich geteilt werden.
Das haben wir
auch schon gehört: Auch der Oberösterreichische Landtag hat vorige
Woche einen einstimmigen Beschluss zu diesem Thema gefasst.
Was ist die Regionalbahn? Wer
in unserer Region ortskundig ist, weiß
das. Vielleicht noch einmal mit eigenen Worten erklärt: Im Wesentlichen
geht es dabei um den Lückenschluss der Mühlkreisbahn, die in meinem
Bezirk
Rohrbach fährt, vom
Mühlkreisbahnhof hin zum Hauptbahnhof und um den Neubau einer
Schienentrasse vom Universitätsviertel auch in Richtung Hauptbahnhof.
Das sind alles
Forderungen – ich bin schon lange in der Politik –, die wir
eigentlich nicht nur seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten erheben. Genau
deshalb kann man zu Recht von einem sehr wichtigen, von einem
außergewöhnlichen Projekt sprechen. Die neue Regionalstadtbahn
ist zweifellos eines
der größten oberösterreichischen Infrastrukturprojekte der Nachkriegszeit. Wenn
man einen Kritikpunkt finden möchte, dann dort, dass es vielleicht zu
lange gedauert hat, aber man muss nicht immer das Haar in der
Suppe suchen. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)
Die Bahn hat eine sehr große Bedeutung für viele Tausende Menschen in Linz oder in den umliegenden ländlichen Regionen. Sie wird die langersehnte Entlastung für viele Pendlerinnen und Pendler auf dem Weg zur Arbeit und wie-
der zurück sein; und sie ist – auch das wurde schon erwähnt – ein wichtiger Schritt in der Mobilitätswende und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Wir freuen uns sehr darüber, und die SPÖ wird diesem Vertrag klarerweise zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)
15.20
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Für
eine Stellungnahme hat
sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Ich
bitte um Ihre Stellungnahme.
Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler,
BA: Frau Präsidentin!
Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Werte Zuseherinnen und
Zuseher! Ich möchte mich heute mitfreuen, denn es ist tatsächlich ein
Projekt – Herr Bundesrat Reisinger
hat es gerade erwähnt –, das das Bundesland, aber auch viele,
viele meiner Vorgänger und Vorgängerinnen seit mehr als
30 Jahren, glaube ich, beschäftigt. Ich freue mich
sehr, dass wir es in dieser Bundesregierung in einer guten Zusammenarbeit mit Land und Stadt geschafft haben,
es jetzt tatsächlich
zum Abschluss zu bringen, und dass das hier so breite Unterstützung
erfährt. (Vizepräsident Reisinger übernimmt den
Vorsitz.)
Warum ist es
wichtig? – Wir haben auf der einen Seite in den letzten
Jahren Rekordbudgets in den Ausbau des öffentlichen Bahnverkehrs, also
für die Bahn als Rückgrat im öffentlichen Verkehr, gemeinsam auf
den Weg
gebracht – 21,1 Milliarden Euro im ÖBB-Rahmenplan, das ist
unvergleichbar, auch im internationalen Vergleich sind wir da wirklich top.
Wir sehen gerade in den Ballungsräumen: Es gibt ein
steigendes Mobilitätsbedürfnis und eine steigende Nachfrage
danach, dieses Bedürfnis im öffentlichen Verkehr zu
decken. – Wunderbar, jeder Kilometer im öffentlichen Verkehr
ist ein Kilometer für den Klimaschutz, und deswegen wollen wir das
natürlich ausbauen.
Wir haben mit dem Projekt der Stadtregionalbahnen in dieser Legislaturperiode erstmals ein Instrument geschaffen, mit dem wir nicht nur Schienenprojekte, also Vollbahnen, fördern können, sondern von Bundesebene aus auch Straßenbahnen und Stadtregionalbahnen fördern und mitfördern können. Das ist eine neue, aber sehr konstruktive Lösung für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir haben – ich
glaube, Frau Bundesrätin Miesenberger hat das vorhin erwähnt –
in dieser Legislaturperiode schon mehrere dieser Projekte mit
15a-Vereinbarungen beschlossen. Das war in Graz, das war in Innsbruck,
und das ist jetzt die vierte Finanzierung.
Das Gesamtprojekt verfolgt
folgende Ziele, nämlich ein neues stadtregionales
S-Bahn-Teilnetz mit einer hohen Kapazität, aber vor allem
auch – und
darauf hat Bundesrat Gross hingewiesen – eine klima- und
umweltfreundliche Erfüllung der Mobilitätsnachfrage in der
Hauptstadtregion.
Die bestehenden
Eisenbahnstrecken der Lilo, der Linzer Lokalbahn, im
Westen und der Mühlkreisbahn im Nordwesten sollen verbunden werden. Weiters
soll die spätere Einbindung der geplanten Bahnstrecke Auhof–Gallneukirchen/Pregarten
im Nordosten ermöglicht werden. Innerstädtisch erschließen wir die östlichen Linzer Stadtteile
unter Anbindung wichtiger Ziele innerhalb der Stadt, zum
Beispiel das Krankenhausviertel, die Universität, und verbessern somit das
System in der Stadt, entlasten vor allem auch Regionalbus- und
Straßenbahnlinien.
Konkreter Gegenstand hier ist jetzt der erste Teil, also die erforderlichen Neubaustrecken in der Linzer Innenstadt vom Linzer Hauptbahnhof zum Mühlkreisbahnhof und zur Johannes-Kepler-Universität. Gesamtkosten: 939 Millionen Euro bis 2032. Der Bund leistet einen 50-prozentigen Zuschuss, rund 470 Millionen Euro – organisiert eben über diese 15a-Vereinbarung.
Ich möchte auch noch gerne auf die Klimapartnerschaft, die Bundesrat Gross schon angesprochen hat, hinweisen. Es ist eine Premiere, die wir mit
Oberösterreich machen – Land, Stadt und BMK –, und geht wie gesagt auf den Mobilitätsmasterplan zurück.
Was ist der
Hintergedanke? – Wenn wir so viel öffentliches Geld zum
Ausbau des öffentlichen Verkehrs in die Hand nehmen, brauchen wir Umfeldbedingungen,
die helfen, dass dieses Investment bestmögliche Wirkung entfaltet, also
möglichst viele Menschen zum öffentlichen Verkehr bringt. Das
heißt, insbesondere für Schienenbauprojekte wollen wir mit diesen
Klimapartnerschaften begleitende verkehrspolitische Maßnahmen mit
den Gebietskörperschaften vereinbaren, damit wir die Wirkung unserer
Investition
noch steigern.
Das geschieht in einem breiten
politischen Konsens. Wenn ich es jetzt kurz parteipolitisch sozusagen
aufdröseln darf, so sind da vier Parteien involviert.
Es ist ein wirklich breiter politischer Konsens gelungen, nicht nur für
den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, sondern eben auch für die begleitenden
Maßnahmen auf der regionalen und städtischen Ebene, die es
braucht, damit wir die aktive Mobilität stärken, das Umsteigen in den
Umweltverbund stärken
und nicht einfach wie in der Vergangenheit Straßenkapazität
ausbauen. Deswegen ist das wirklich eine Benchmark für die
nächsten Vereinbarungen.
Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist und dass es offenbar auch hier im Bundesrat eine breite Zustimmung dafür gibt – zu Beginn der oberösterreichischen Präsidentschaft im Bundesrat könnte es ja fast gar nicht passender sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.25
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Mittlerweile ist Herr Bundesminister Karner zu uns gestoßen – herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Steinmaurer
gemeldet. Ich erteile
ihm das Wort. – Bitte.
15.26
Bundesrat
Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Herr
Minister! Liebe Kollegen im Bundesratssaal! Werte Zuseher zu Hause
und hier im Bundesratssaal! Liebe Österreicher! Dieser Tagesordnungspunkt
betrifft Oberösterreich und ist eine sehr sinnvolle Investition
in die Zukunft des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich. Die
Öffimilliarde war schon ein Projekt von Verkehrsminister Norbert Hofer,
und in diesem Projekt war die Regionalstadtbahn Linz enthalten.
Diese Stadtregiotram ist ein Anliegen von
Infrastrukturlandesrat Steinkellner und der Stadt Linz, um den
öffentlichen Verkehr im Zentralraum bedarfsorientiert auszubauen.
Mit dem über die Landesgrenzen hinweg sinnvollen
Ausbau der Öffis ist dieses Projekt für Oberösterreich, im
Besonderen für Linz, von wesentlicher Bedeutung, weil es ein
Jahrhundertprojekt ist. Die Gespräche diesbezüglich wurden
bereits 2016 gestartet und erst jetzt gibt es zwischen Bund und Land diese
15a-Vereinbarung bezüglich des Aufteilungsschlüssels der Kosten.
Durch das ständige Drängen von Infrastrukturlandesrat
Mag. Günther Steinkellner ist es gelungen, das für Linz so
wichtige Projekt auszuarbeiten, baurechtlich zu verhandeln, eine
Finanzierung aufzustellen und jetzt auch in die Tat umzusetzen.
Mit dieser Stadtregiotram wird für Zigtausende Pendler,
vor allem für
jene aus dem Mühlviertel, eine Verbesserung geschaffen. Eine bessere Anbindung
an das Krankenhausviertel, an die Universität ist damit ebenfalls
gegeben. Der Bundes- und der Landesanteil wurde bereits angesprochen und ist
mit jeweils 50 Prozent gleich festgelegt. Um eine Kostenexplosion beim
Projekt zu vermeiden, ist die Einrichtung
eines Lenkungsausschusses festgehalten.
Bei diesem Projekt ist die freiheitliche Handschrift
erkennbar und ein
sparsamer Umgang mit Steuergeld gegeben. Das ist Politik für
Oberösterreich – danke, Günther Steinkellner! (Beifall
bei der FPÖ sowie der Bundesräte Ebner
und Schreuder.)
15.28
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Es liegen - - (Bundesrat Tiefnig hebt die Hand.) – Entschuldigung, es gibt noch eine Wortmeldung von Bundesrat Tiefnig. – Bitte.
Bundesrat
Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Frau Bundesminister! Geschätzter Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mich reißt es jetzt
heraus, weil das Innviertel nicht einmal erwähnt wird und der Bezirk Braunau wirtschaftlich
einer der stärksten Bezirke Österreichs ist. Bei uns pendeln
über 5 000 Pendler ein und aus, und der Güterverkehr auf
dieser Strecke
ist enorm und würde noch steigen. Wir haben das bei der Verlängerung der Salzburger
Lokalbahn gesehen, wo sich der Personenverkehr verdoppelt hat; jetzt der Ausbau
der Mattigtalbahn, wo sich auch
der Gütertransport verbessert hat.
Daher bitte ich, auch den Bezirk Braunau und das Innviertel
bei den künftigen Investitionen nicht zu vergessen. Wir haben ein starkes
Netz nach Bayern,
und die kürzeste Strecke von München nach Wien führt über
Braunau.
Diese Strecke gehört auch dementsprechend ausgebaut. – Danke. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)
15.29
Vizepräsident Dominik Reisinger: Die Rednerliste dazu ist erschöpft. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024
betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern
gemäß Artikel 15a B-VG, mit der
zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die
Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)
(2657 d.B. sowie 11596/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Markus Stotter, BA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich ihm erteile dieses.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich): Herr
Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Mit dieser heutigen
Vorlage der Grundversorgungsänderungsvereinbarung soll es noch mehr
Geld für die Versorgung von Asylwerbern geben. Die einzige Partei,
die sich heute gegen diesen Wahnsinn ausspricht, ist die FPÖ, und die
Gründe dafür werde ich Ihnen gerne nennen. (Beifall bei der
FPÖ.)
Erstens erzeugt diese
Erhöhung der Grundversorgung eine noch stärkere Magnetwirkung. Wenn
Sie immer mehr Anreize bieten, ziehen Sie noch mehr Menschen an –
und das in unser ohnehin bereits jetzt überlastetes Asylsystem. Dass
man diese Magnetwirkung steuern kann, zeigt ganz aktuell das Beispiel
Niederösterreich, wo bereits Asylwerber wegen der Umsetzung
der Sachleistungskarte – besser bekannt als Bezahlkarte –
Niederösterreich verlassen, weil sie eben kein Bargeld mehr bekommen. Das
zeigt auch
ganz deutlich, dass großzügige Leistungen falsche Anreize in der
Asylpolitik schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweitens ist es völlig
unverantwortlich, die Steuerzahler weiter zu
belasten, während viele österreichische Familien mit steigenden
Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben. Die Anhebung der
Kostensätze bedeutet noch
mehr Geld für die Betreuung von Flüchtlingen, während unsere
eigenen Bürger kaum mehr über die Runden kommen. Diese
Prioritätensetzung seitens
der Regierung, meine Damen und Herren, ist schlichtweg falsch. Das gehört
schleunigst geändert, und ein Volkskanzler Herbert Kickl wird das auch
ändern, ganz nach dem Motto: Österreich zuerst. (Beifall bei der
FPÖ.)
Drittens: Es ist eine
himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass weder österreichische Kinder noch
Kinder mit Behinderung – wie im Gesetz beschrieben: auch
vulnerable – auch nur annähernd eine so hohe finanzielle Unterstützung
erhalten, wie es für Asylwerber vorgesehen ist. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger:
Das stimmt ja gar nicht!) Es ist inakzeptabel, dass unsere
eigenen schwächsten Mitglieder, nämlich die eigenen schwächsten
Mitglieder der Gesellschaft, ein Vielfaches weniger an Unterstützung
bekommen
als Flüchtlinge. Diese Ungleichbehandlung, meine Damen und Herren,
gehört
dringend korrigiert. Auch dafür wird ein Volkskanzler Herbert Kickl sorgen, ganz nach dem Motto: Österreich zuerst. (Beifall bei der FPÖ.)
Viertens ist es ein Wahnsinn, dass diese Vereinbarung mit einem Fristsetzungsantrag im Nationalrat auf die Tagesordnung gekommen ist und jetzt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 gelten soll. Auch das ist ein inakzeptabler Vorgang im Umgang mit dem Geld unserer Bürger.
Nur einmal
würde ich mir von Ihnen wünschen, dass bei dieser Regierung
von Schwarz-Grün, aber natürlich auch von SPÖ und
NEOS – denn
die unterstützen das ja wieder –, der Geldbeutel genauso locker
sitzt, wenn es um die Österreicher geht; aber da ist meistens Fehlanzeige.
(Beifall bei
der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Das machen wir!)
Die FPÖ spricht sich ganz
klar für die Hilfe für wirklich Schutzbedürftige aus, und diese
Hilfe muss effizient und gerecht sein. Was passiert aber bei
uns in Österreich? – Die wirklich Schutzbedürftigen haben
in Wahrheit oft schon gar keine Chance mehr, weil unser Land in den letzten
Jahren von Wirtschaftsflüchtlingen geflutet wurde und noch immer
geflutet wird, die alle kein Recht und keine Chance auf Asyl und im Endeffekt darauf
haben, dass
sie hier bleiben.
Sie, Herr Minister Karner, samt Ihrer –
inzwischen muss man leider sagen –teilweise Links-ÖVP unterstützen
das, nein, vielmehr forcieren das
mit Ihrer Politik. Aus all diesen Gründen lehnen wir diese vorliegende
Grundversorgungsänderungsvereinbarung ab. (Beifall bei der
FPÖ.)
15.35
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Als Nächster zu
Wort gelangt Herr
Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte schön.
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP,
Steiermark): Geschätzter Herr
Präsident! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer
Schutz und Hilfe braucht, bekommt sie in Österreich in allen neun Bundesländern.
Es geht bei dieser
abgeänderten Vereinbarung um die Grundversorgungsvereinbarung von
besonders vulnerablen Flüchtlingen wie unbegleiteten Minderjährigen
oder hilfs- und schutzbedürftigen Personen, rückwirkend mit
1. Jänner 2024. (Bundesrätin Schartel: Unbegleitete Minderjährige,
die alle abstechen
und ...! Die sind besonders schützenswert!)
Seit 20 Jahren bekommen Privatpersonen, NGOs, Unternehmer Geld vom Bund, wenn sie Asylwerbende unterbringen. Der Bund gibt dabei die Kostenhöchstsätze vor, und die Länder verteilen das dann individuell an die Betreuungseinrichtungen.
Vor allem die Betreuung dieser
vulnerablen Gruppen, also unbegleiteter Jugendlicher, älterer
Personen oder Personen mit einer Behinderung, sind natürlich
kostenintensiv. Daher haben die Länder gefordert, die Höchstsätze anzuheben,
weil das für die Bundesländer sehr entscheidend ist, damit die
Unterbringung im Sonderfall auch rechtzeitig entsprechend gemanagt
werden kann.
Diese Anpassung geht auf einen
Beschluss der Landesflüchtlingskonferenz im vorigen Jahr, im
September 2023, mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP
und auch der Freiheitlichen zurück. Auch der freiheitliche Salzburger
Landesrat hat mitgestimmt. Auch diese Dinge sollte man also immer wieder nachlesen und nachschauen,
bevor man sich solchen Äußerungen wie mein Vorredner hingibt. (Zwischenruf
der Bundesrätin Schartel.)
Laut Erläuterungen zur Vereinbarung befanden sich mit
Stichtag 26. April
2024 rund 74 800 Personen in der Grundversorgung, 73 100 davon in
Grundversorgung in den Ländern, darunter 1 337 unbegleitete
minderjährige
Fremde und 618 hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Sonderunterbringungen
und Sonderbetreuungen.
Für die vorliegende
Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung stimmten
im Nationalrat alle Fraktionen mit Ausnahme der Freiheitlichen Partei. Gerade
diese Freiheitliche Partei, die sich an den diversen Stammtischen als Retter
aller Schwachen, Verfolgten und Armen zu profilieren versucht und
dabei Österreich als Land von Hungernden, von Elend geplagten Menschen
schlechtredet, hat bei der vorliegenden Vorlage dagegengestimmt.
Damit haben Ihre
Nationalräte, mit dem Klubobmann an der Spitze, der ansonsten ja
nicht wahrnehmbar ist – wie sollte er auch? –, ihr wahres
Gesicht gezeigt. Außer Hetze und Vorgaukelei gibt es bei Ihnen nur die
soziale Kühlschranktemperatur, werte Herren bei der FPÖ. (Beifall
bei ÖVP
und Grünen.)
Sie, sehr geschätzte FPÖ-Bundesräte, können aber heute diese – ich möchte fast sagen – menschenverachtende Vorgangsweise durch Ihre Zustimmung bereinigen. (Bundesrat Steiner: Definitiv nicht! Definitiv nicht!)
Sollten Sie noch immer den Irrglauben verinnerlicht haben, dass Asylwerber mehr Geld erhalten, so ist das schlichtweg falsch und dann haben Sie wahrscheinlich keine richtigen Informationen. (Beifall bei der ÖVP.) Die Einrichtungen, die diese vulnerablen Gruppen betreuen, bekommen dieses Geld. (Bundesrat Steiner: Stimmt! Die Asylindustrie, gell? – Bundesrätin Schartel: Ja, genau! – Bundesrat Spanring: Wo ihr mitverdient! Die Raiffeisenbank!)
Eine kurze Nachhilfe – wenn Sie zuhören,
können Sie einiges lernen –: Herr Innenminister Karner hat
ja erst im Mai neue Verschärfungen bei der Grundversorgung im Bund
vorgestellt. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Es gibt
jetzt einen Arbeits- und Wertekatalog. Asylwerbende sollen erleichterterweise gemeinnützige
Tätigkeiten verrichten. Sie sollen in der Bundesgrundversorgung bei
einfachen Tätigkeiten auch mithelfen. (Bundesrat Spanring:
Kurz vor Ende der Legislaturperiode! Ein Hohn!) Wenn sie dem nicht
nachkommen, gibt es eine Kürzung des Taschengeldes. (Beifall bei der
ÖVP.)
Eine gute Unterbringung und vor
allem auch eine gute Betreuung sind ja der Schlüssel zu einem ehrlichen
und menschlichen Miteinander, egal, von
woher – und nicht Hetze (Bundesrat Steiner: Das
merkt man in Wien, gell!) und Schlechtmacherei gegenüber einer ohnehin
gebeutelten und Schutz
suchenden Minderheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen
der Grünen. – Heiterkeit des Bundesrates Steiner.)
Nehmen Sie sich dieser Gruppe auch einmal an, versuchen
Sie, bei Ihnen menschliche Elemente auch etwas in den (Zwischenruf des
Bundesrates Steiner) Vordergrund zu bringen! Wer bei
uns – wie eingangs gesagt – Schutz
und Hilfe braucht, bekommt das (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler)
bei Einhaltung der Pflichten, Traditionen und Werte. Ein steirisches
Glückauf!
In der Steiermark findet das schon lange statt. (Beifall bei der ÖVP
und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
15.40
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Zu einer ersten
Stellungnahme hat
sich Herr Bundesminister Karner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard
Karner: Sehr geehrter Herr
Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Auch von
meiner Seite wird
es einige Sätze, Punkte zu dieser
Grundversorgungsänderungsvereinbarung, die heute hier als Beschlussvorlage
vorliegt, geben. – Herr Bundesrat (in
Richtung Bundesrat Schwindsackl), du hast schon einige Punkte angesprochen,
ich darf einige Punkte wiederholen.
Die heutige Vorlage ist aus einem einstimmigen Beschluss der
Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz vom September 2023 entstanden.
Ich glaube, die Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz hat damals in
Kärnten,
am Faaker See, getagt. Die Bundesländer haben sich einstimmig dazu
bekannt, dass bei vulnerablen Gruppen die Tarifsätze –
zumindest die Höchstsätze – erhöht werden
sollen. Wie gesagt haben wir jetzt die Vorlage dazu, daher
wäre es schön, wenn auch die Länderkammer dieser einstimmig zustimmen würde, so wie es die Bundesländer einstimmig gefordert haben.
Es geht um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
sogenannte UMFs, für die die Kostensätze erhöht werden: von 95
auf 112 Euro, für jene in einer Sonderunterbringung auf
112 Euro, für jene in Sonderbetreuung auf 60 Euro. Auch für
die Unterbringung in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe
wird der Kostensatz erhöht.
Natürlich kann man da unterschiedlicher Meinung sein
und kann der
Meinung sein, dass die Organisationen mit den bisherigen Höchstsätzen
auskommen (Ruf bei der FPÖ: Müssen!) könnten,
müssten. Ich gebe nur
etwas zu bedenken und versuche, das als Argument mitzugeben. (Zwischenruf
der Bundesrätin Doppler.) – Hören Sie einmal,
es geht nicht nur um die Versorgung! Ich glaube, Sie haben einen Zwischenruf zu
UMF gemacht – wahrscheinlich sogar einen völlig
richtigen. Wahrscheinlich ist gerade das die Gruppe, die letztendlich fast am
schwierigsten zu betreuen
ist, weil die eine Tagesstruktur brauchen, weil die auch eine ordentliche
Führung durch diese Tagesstruktur brauchen. (Zwischenruf des
Bundesrates Spanring.)
Daher möchte ich an dieser Stelle allen, die so dagegen
sind – man kann natürlich dagegen sein –, etwas
mitgeben: Das sind auch Sicherheitskosten,
die da abgerechnet werden können, und ich finde, dass es gut investiertes
Geld ist, wenn man auch in die Sicherheit investiert, gerade vor dem Hintergrund der Zwischenrufe,
die Sie getätigt haben (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler),
gerade in der aktuellen Situation, in der wir sind. Gerade UMFs müssen
ordentlich begleitet und betreut werden, und das kostet eben auch Geld.
Gerade aus Sicherheitsgründen müssen wir da mehr investieren.
Sicherheit muss uns etwas wert sein. Daher bekenne ich mich ganz klar dazu (Beifall
bei
der ÖVP) und bin überrascht, dass man dagegen ist, für
Sicherheitsmaßnahmen Geld auszugeben. Wir halten das für sinnvoll,
sage ich an dieser Stelle
ganz ehrlich.
Wo ich Ihnen prinzipiell recht gebe – auch an
dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen: auch das kann man anders
sehen –: Grundsätzlich muss es
Ziel sein, illegale Migration gegen null zu drängen. Wir haben hier schon
öfter darüber debattiert, gerade über die Situation im
Burgenland.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen
verdeutlichen, wie dort
die Entwicklung war. Wir wissen: Vor zwei Jahren war die Situation an der
burgenländischen Grenze dramatisch; im ersten Halbjahr 2022:
19 344
illegale Grenzübertritte (Bundesrat Schennach: Dank Orbán!);
im selben Zeitraum des heurigen Jahres, im ersten Halbjahr: 303. Offensichtlich
ist da also
etwas gelungen. Ich will nichts schönreden, aber man soll das, was
passiert ist, mitnehmen, nämlich als Danke gegenüber unserer Polizei.
Das ist harte Knochenarbeit in diesen Tagen. Das ist mir einfach wichtig zu
sagen! (Beifall bei der ÖVP.)
Also: Schauen wir doch, dass wir die Dinge völlig ohne
Schaum vor dem
Mund, sehr pragmatisch abarbeiten (Zwischenruf des Bundesrates Steiner)
und illegale Migration gegen null drängen (Bundesrat Steiner: Beginne
damit!),
aber in den Bereichen, in denen es notwendig ist, auch entsprechend Geld investieren,
nämlich in die Betreuung der besonders vulnerablen Gruppen.
Daher würde ich mich wirklich freuen, wenn nach dem einstimmigen Wunsch
der Bundesländer dies heute auch in der Länderkammer einstimmig
beschlossen werden würde. – Vielen Dank. (Beifall bei der
ÖVP.)
15.45
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster in der Debatte ist Herr Bundesrat Michael Wanner zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Michael Wanner (SPÖ,
Salzburg): Herr Präsident! Herr
Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! All jene, die uns
zusehen! Es ist heute, glaube ich, schon einmal gesagt worden: Es geht um
Menschen, und
es geht um Menschen, die Menschen helfen. Seid mir nicht böse, aber wenn
die
Freiheitlichen Asyl hören, dann fallen die Scheuklappen, bei Fremden
verneinen sie alles, und hier im Bundesrat fallen sie sogar ihrem eigenen
Sozialreferenten in den Rücken. Das ist schon irgendwie eigenartig
und nicht nachvollziehbar. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei
Bundesrät:innen der ÖVP.) Also: Nicht Angst haben vor Asyl,
sondern mitarbeiten bei Asyl!
Was mich allerdings wirklich
ein bisschen stutzig macht, ist, dass der Ministerrat am 29.5. beschlossen hat,
dass dieses Gesetz auf die Reise geschickt wird,
und es dann am 4.7. mit einem Fristsetzungsantrag im Nationalrat beschlossen wird.
Hat man da irgendwie darauf vergessen? Hat man geschlafen? Ist
da nichts weitergegangen? Das ist bei diesem Thema nicht wirklich gut, das
hätte man beschleunigen sollen und man hätte schneller arbeiten
müssen.
Es kommt zu einer deutlichen
Erhöhung der Sätze, das muss man ganz klar sagen, das darf man
auch sagen, und wir von den Sozialdemokraten sagen:
Es ist wichtig und richtig, dass diese Sätze deutlich erhöht werden.
Es geht da um schutzbedürftige Fremde, es geht um Kinder. Bei den Kindern
wird
das circa um ein Viertel erhöht. Bei den Menschen mit besonderem Pflegebedarf –
das sind immerhin Menschen, die sich nicht selbst über die Runden bringen,
die brauchen Hilfe, die sind ja nicht freiwillig zu uns gekommen (Bundesrat Spanring:
10 000 ...!) – wird das um ein Drittel erhöht.
Notwendig – das ist
jetzt wieder eine Kritik an der Regierung – ist das auch deswegen,
weil wir bei der Inflation Europameister sind. Auch diese wird
damit ausgeglichen. Wir sind einfach Spitzenreiter in Europa, und die Regierung
hat es nicht geschafft, diese Inflation im Energiebereich, im Wohnkostenbereich und
im Lebensmittelbereich zu bremsen. (Beifall bei der SPÖ.)
Erfreulich ist, dass das Plus so groß ist, ich sage es noch einmal, dass auch neue Kategorien geschaffen wurden.
Letzten Endes: Wem kommt das
zugute? – Da könnt ihr erzählen, was ihr
wollt: Das bekommen nicht die Flüchtlinge, sondern das bekommen
österreichi-
sche Institutionen, Organisationen und Vereine, die sich
mit den Flüchtlingen beschäftigen und die vom Gesetz aus
auch verpflichtet sind, diesen zu helfen, diese in Schutz zu nehmen und sie zu
betreuen. (Beifall bei
der SPÖ.)
Nicht böse sein – wir haben die Zahlen vorhin gehört –: Es handelt sich dabei um knapp 2 000 Schutzbefohlene, und das kann ja wohl für einen so gut ausgerichteten und tollen Staat wie Österreich nicht das große Problem sein. (Bundesrat Steiner: Deswegen stehts ihr da, wo ihr stehts!)
Ich sage es noch einmal: Es
bekommt kein Asylwerber Geld, so wie das immer von euch behauptet wird. (Bundesrat
Spanring: Nein! Dann hast du meine
Rede nicht gehört oder nicht verstanden, wie so vieles nicht, Herr Kollege
Wanner!) Es bekommen österreichische Institutionen.
Was wäre die Alternative
dazu? (Bundesrat Steiner: Remigration!) – Darüber denkt man
wieder nicht nach. (Bundesrat Steiner: Remigration!)
Die Alternative wäre (Bundesrat Steiner: Remigration!), die,
die hier sind, nicht zu betreuen, sie schlecht zu betreuen (Bundesrat Steiner:
Remigration!) und
sie links liegen zu lassen (Bundesrat Steiner: Remigration!) –
oder rechts liegen zu lassen. (Bundesrat Steiner: Remigration! –
Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner. – Vizepräsident
Reisinger gibt das Glockenzeichen. – Bundesrat Steiner:
Remigration!)
Ja, genau! Für dieses Wort,
das Sie gerade gesagt haben (Bundesrat
Steiner: Remigration!), ist der Verfassungsschutz in Deutschland auf
genau (Bundesrat Steiner: So ein Schwachsinn!) diese Partei
angesetzt worden, es ist halt so, und bei uns darfst du es sagen und keiner tut
etwas. (Beifall bei der SPÖ,
bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
Menschen helfen Menschen, manche helfen Menschen nicht. Menschen wie wir, die heute da zustimmen, helfen Kindern, die durch Krieg vertrieben worden sind, die vor Folter davonlaufen, Erwachsenen, die Angst haben, in ihrem Land zu leben. Wir sind für den Schutz dieser Menschen zuständig.
Jetzt sage ich es noch einmal: Menschlichkeit und
Ordnung – ja, da sind wir dabei. Schutz und Hilfe und vom
ersten Tag an auch Integration in Österreich. Helfen und
integrieren heißt das, und fordern und fördern. (Zwischenruf der
Bundesrätin Doppler.) Genau das wollen wir, und deswegen
stimmen
wir diesem Antrag auch zu. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
15.50
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Als nächste
Rednerin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger zu Wort
gemeldet. Ich erteile ihr das
Wort. – Bitte.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 2004 wurde in Österreich die Grundversorgung für schutzsuchende Fremde etabliert. Ab da ging die Flüchtlingsbetreuung im zugelassenen Asylverfahren an die Länder über. Geregelt wurde das Ganze – es ist immer noch so geregelt – mit Quoten in der Unterbringung und mit Tagessätzen für die Unterbringung.
In diesen
20 Jahren – und ich war live dabei – wurde zwischen
Bund und Ländern tatsächlich immer sehr viel Meinung
ausgetauscht, wenn nicht gestritten. Es wurden Quoten nicht
erfüllt, weil zu wenige Quartiere da waren, und die Richtlinien für
die Unterbringung in den Ländern sind tatsächlich immer
noch von sehr großen Unterschieden geprägt. (Die
Bundesrät:innen
Schennach und Schumann: Und wer hat’s
übererfüllt?) Nur drei Mal in diesen 20 Jahren wurden die
Tagessätze in der Unterbringung erhöht.
Die Gelder haben es in der
letzten Zeit in vielen Bereichen – darauf komme ich etwas
später noch im Detail zu sprechen – nicht mehr möglich
gemacht,
die Betreuung, die Unterbringung insbesondere für vulnerable
Personengruppen, sicherzustellen. Gerade in Oberösterreich habe ich
beobachten müssen,
wie ein Quartier für unbegleitete Minderjährige,
Kinderflüchtlinge, nach dem
anderen aufgegeben hat, weil die Kosten einfach nicht mehr zu bewältigen waren.
Dieses Modell der Nichterhöhung – Sie können sich sicher noch daran erinnern – haben wir hier im Bundesrat vor nicht allzu langer Zeit durchbrochen. Damit meine ich, dass es gelungen ist, in Wien das sogenannte Realkostenmodell für die Unterbringung von Schutzsuchenden in den Pilot zu geben. Ich denke, das ist eine Sache, die wir gut beobachten und, wenn sie funktioniert, auch in anderen Bundesländern etablieren müssen.
Bis dahin, und das ist wichtig,
erhöhen wir heute die Tagessätze für
zwei Personengruppen unter den Geflüchteten. Es ist mir ganz besonders
wichtig, noch einmal speziell darauf einzugehen: nämlich für
Kinderflüchtlinge; das sind in Zahlen, wie wir schon gehört haben, in
Österreich 1 460.
Kollege Spanring hat sehr
unrichtig behauptet – es ist mir auch wichtig, das jetzt
klarzustellen –, dass für österreichische Kinder nicht so
viel Geld ausgegeben würde wie für geflüchtete Kinder.
(Bundesrat Spanring: Das ist so! Genau so ist es! –
Bundesrat Steiner: Ist leider so!) – Das ist nicht
richtig und das möchte ich jetzt gleich richtigstellen (Bundesrat
Spanring: Na komm, dann bitte präsentiere Zahlen!): Wenn wir
heute den Tagessatz erhöhen, sind es 112 Euro
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und 130 Euro
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die im Auftrag
der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind. Der Satz für
österreichische Kinder liegt derzeit bei 220 Euro. (Zwischenrufe
bei der FPÖ.)
Nach Eva Klein würde ich
behaupten, dass es eine Differenz zwischen 220 und 130 Euro gibt, aber
auch Rechnen fällt manchen Kolleg:innen schwer.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Die Tagessatzerhöhung schafft nun tatsächlich in der Realität die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr für viel zu lange Zeit in der Betreuung des Bundes verweilen müssen, sondern dass die Bundesländer aufgrund
der Tagessatzerhöhung jetzt vielleicht auch in der Lage sind, wieder Quartiere zu schaffen. Gerade die engmaschige Betreuung und die Integration vom ersten Tag an ist das, was die Kinder brauchen.
Kinder sind Kinder, egal woher sie kommen! Sie haben die gleichen Bedürfnisse und die gleichen Anforderungen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Erlauben Sie mir an dieser
Stelle noch einen ganz kleinen Exkurs in das Jahr 1989, in dem die
UN-Kinderrechtskonvention entstanden ist, die wir
übrigens 1992 auch in Österreich ratifiziert haben. Kollege Spanring
hat mich dazu motiviert, dass ich das hier jetzt noch schnell ablese:
„Die
Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien“, nämlich –
und
das ist ganz wichtig und wesentlich –: „Das Recht auf
Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen
seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner
Sprache, seiner Religion
oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen
Ansichten.“ (Bundesrat Steiner: Weil das Kind politische
Ansichten hat!) Und: „Das
Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die
sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt
werden.“ Ein Kind hat auch das „Recht auf Leben und Entwicklung:
Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang
die Entwicklung der Kinder zu sichern“, egal woher sie kommen. (Bundesrat
Steiner: Aber zugleich für Abtreibung eintreten!) Gerade hier
im Bundesrat
mit seinem Kinderrechteausschuss beschäftigen wir uns immer wieder mit dem
Thema.
Kein Kind sollte über Monate unter schlechten Bedingungen in einem Erstaufnahmezentrum verweilen müssen, nur weil es an finanziellen Mitteln und vielleicht auch dem Willen, eine adäquate Unterbringung und Betreuung sicherzustellen, scheitert.
Daher – und da mache
ich jetzt auch noch einen kleinen Exkurs, weil das ganz wichtig ist; in den
letzten vier Jahren in der Regierung haben wir auch
darauf hingearbeitet und ich glaube, da gibt es jetzt auch Einvernehmen
darüber – die Obsorge ab dem ersten Tag. Das ist ein so
wichtiger Schritt,
denn ohne die Bestimmungen der Obsorge ab dem ersten Tag dauert es oft
länger als ein Monat – ich kenne Kinder, die ein Jahr sozusagen
darauf
warten mussten, bis sie in die Obsorge übernommen worden sind.
In dieser Zeit ist unklar, wer
dafür zuständig ist, ob diese Kinder in die Schule gehen. Auch die
Zuständigkeit bei medizinischen Entscheidungen und
die Frage, wer sie in Rechtsfragen vertritt: All das ist in der Zeit, in der
die Obsorge noch nicht vergeben ist, ungeklärt.
Ganz, ganz wichtig –
ich sage es noch einmal und Sie haben recht –:
Kinder brauchen Vorgaben und Regeln. Wer kümmert sich in dieser Zeit um
die Erziehung und um das Wohlergehen?
Mit dieser Tagessatzerhöhung
bevollmächtigen wir heute Organisationen,
genau das zu gewährleisten, worüber wir uns alle einig sind, dass wir
es brauchen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. –
Ruf bei der SPÖ: Nicht alle!)
So möchte ich jetzt auch schon zum Schluss kommen: Nach
20 Jahren Grundversorgung ist das heute ein wichtiger Schritt für
Kinder
und für vulnerable Personen, die bitter auf unsere Unterstützung
angewiesen sind. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.57
Vizepräsident Dominik Reisinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das
Wort? (Bundesrat Spanring hebt die Hand.) –
Eine Wortmeldung: Herr Bundesrat Spanring, bitte.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich): Herr
Vorsitzender! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Ich
glaube,
es wird sich nicht ganz ausgehen, aber trotzdem ganz kurz zu Kollegin Hauschildt-Buschberger:
Wir haben jetzt gerade erfahren, dass österreichische Kinder 220 Euro
Tagessatz pro Tag bekommen, das sind 6 600 Euro im
Monat. – Das zeigen Sie mir! Wenn das so ist, wird jeder in
Österreich ab jetzt massig Kinder kriegen und damit sehr reich werden. (Beifall
bei der FPÖ.) –
Also Ihre Zahlen sind Fantasiezahlen, aber ja, soll so sein.
Dann zu Kollegen Wanner, zu
einigen Dingen, die Sie da gesagt haben: Schauen Sie, das ist halt immer das
Gefährliche, wenn man mit so viel Halbwissen operiert. (Bundesrätin
Schumann: Hört, hört! Da hast du mehr Erfahrung! –
Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Auch wieder die Aussage
von Ihnen, dass
der Verfassungsschutz in Deutschland irgendjemanden wegen des
Wortes Remigration verfolgt hätte: falsch! Wissen Sie, wegen welchen Wortes? –
Wegen des Wortes Deportation, das damals dort bei dieser Konferenz gar nicht
gefallen ist, sondern von Medien erfunden wurde (Bundesrätin Gruber-Pruner:
Waren Sie dabei?) und von Ihrer Vorsitzenden beim letzten Mal
hineingeschrien wurde: Deportation. (Bundesrat Schreuder: Das ist ja
dasselbe! Remigration ist auch Deportation!) Erkundigen Sie sich vorher,
bevor Sie
hier so viel Unwahrheit produzieren! (Beifall bei der FPÖ. –
Vizepräsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)
Und ganz kurz nur, weil ich
mich leider heute wieder einmal sehr über
den Kollegen Schwindsackl habe ärgern müssen – er hat bei
den letzten Sitzungen schon ein paar Mal etwas gesagt, wo ich mir wirklich
denke, es ist haarsträubend, was er da sagt–: Der stellt sich her
und sagt tatsächlich, dass es in Österreich keine armen Leute gibt
und wir immer nur Panik machen. (Bundesrat Gfrerer: Hat er nicht
gesagt!) – Das hat er mehrmals schon gesagt. (Bundesrätin
Miesenberger: Wie war das mit der Wahrheit?) Heute hat er
wieder gesagt, dass wir draußen nur Panik verbreiten, weil es ja allen so
gut geht in Österreich. – Das stimmt nicht.
Euch ÖVPlern, eurem
Kollegen Schwindsackl geht es gut – das mag schon
sein. Der ist seit 14 Jahren in Pension, ist heuer 70 Jahre alt und
verdient da noch gutes Geld. Der war leitender Angestellter bei
der Raiffeisenbank. Dass der nichts von Armut weiß, glaube ich. (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger.)
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Herr
Kollege Spanring,
es ist 16 Uhr, und ich muss Ihre Ausführungen für die Dringliche
unterbrechen.
Bundesrat
Andreas Arthur Spanring
(fortsetzend): Das tut mir jetzt sehr
leid, weil ich noch ein bisschen etwas zu sagen gehabt hätte.
16.00
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Gut. Damit unterbreche ich jetzt die Tagesordnung.
der Bundesrät:innen Mag. Isabella Theuermann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin“ (4209/J-BR/2024)
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir
gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der
Bundesrät:innen Isabella
Theuermann, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung.
Die Dringliche Anfrage ist inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen. Es erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Da der Herr Bundesminister noch nicht da ist, unterbreche ich kurz bis zum Eintreffen des Herrn Bundesministers die Sitzung.
(Die Sitzung wird um 16.01 Uhr unterbrochen und um 16.01 Uhr wieder aufgenommen.)
Vizepräsidentin Dr. Andrea
Eder-Gitschthaler: Da der Herr Minister
gerade eingelangt ist – grüß Gott, lieber Herr Minister
Polaschek, ein herzliches Grüßgott im Bundesrat, Herr Minister
Polaschek! (Beifall bei ÖVP,
SPÖ und Grünen) –, nehme ich jetzt die
unterbrochene Sitzung wieder auf und erteile Frau
Bundesrätin Isabella Theuermann als erster Anfragestellerin zur Begründung
der Anfrage das Wort. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann
(FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte
Damen und Herren! Diese ÖVP treibt das Bildungssystem in den Ruin. Die
Schulen können das nicht mehr stemmen – das ist der Hilferuf
von Lehrervertretern und zugleich leider auch das auf den Punkt gebrachte Fazit
jahrzehntelanger verfehlter Bildungspolitik der SPÖ und der ÖVP.
(Beifall bei der FPÖ.)
Gerade in Ballungszentren
stehen die Schulen mittlerweile ja vor schier unlösbaren Problemen.
Es fängt dabei leider bei ganz grundlegenden Dingen
an: Wie sollen sich die Lehrer denn mit den Schülern verständigen,
wenn die Kinder der deutschen Sprache eigentlich nur mehr unzureichend
mächtig
sind? Über 50 Prozent der bereits in Österreich geborenen Wiener
Volksschüler sprechen in ihrem Alltag nicht Deutsch, aber auch bei den
Wiener Mittelschulen liegt dieser Wert inzwischen bei nahezu
80 Prozent, und in Wien Ottakring sind es gar 93 Prozent.
Damit schlägt sich die seit Jahrzehnten verfehlte
Migrations- und Integrationspolitik immer deutlicher im
österreichischen Bildungssystem
nieder. Das sind die echten Probleme unserer Gesellschaft.
Was waren dabei Ihre
vermeintlichen Lösungen in den letzten Jahren? – Sie haben
obendrein noch für eine Aufweichung von Deutsch vor Schuleintritt gesorgt.
Da passt wirklich kein Blatt Papier zwischen die SPÖ und die ÖVP, und
die Grünen und die NEOS machen da natürlich auch noch mit. Da
muss man sich ja eigentlich nur in Wien umsehen. (Bundesrat Schennach:
Also eine Verschwörung!) Die Einheitspartei sieht aber einfach weg und
verleugnet die zum Teil
katastrophalen Zustände an den Schulen. (Beifall bei
der FPÖ.)
Leider greifen die
verschiedenen Bereiche, in denen die schwarz-rot-grün-pinke Einheitspartei
versagt hat, ja gerade im Bereich der Schulen ineinander. (Bundesrätin Hahn:
Mit wem seid ihr in Salzburg, in Niederösterreich in der Regierung?
Ich weiß nicht!) Die Auswirkungen der Migrationsströme
überlasten
das Bildungssystem, und es wird täglich schlimmer.
Das sagt ja nicht nur die
FPÖ, Frau Kollegin. (Bundesrätin Hahn: Den ...-vertreter
brauchst du nicht zu zitieren!) Lassen Sie mich Ihren sozialdemokratischen
Lehrervertreter Thomas Bulant von der FSG zitieren: „In ein paar Jahren
werden wir vor Problemen stehen, im Vergleich zu denen die aktuellen wie
ein“
Lercherl „erscheinen werden.“ (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Die Kollegin ist
Wienerin!)
Dazu kommen weitere Probleme,
denn auch Schulsuspendierungen
wegen Gewalt sind mittlerweile an der Tagesordnung, und die Tendenz ist stark
steigend, ganz besonders an den Mittelschulen. Die FPÖ hat ja schon
2018 in der Regierung auf das zunehmende Gewalt- und Konfliktpotenzial
hingewiesen und einen Neunpunkteplan ausverhandelt, aber die ÖVP hat ihn
nie umgesetzt.
Von Ihnen hören wir keine Antworten dazu, nein,
vielmehr versuchen Sie
auch in diesem Bereich noch, die Realität zu verschleiern, denn laut
Medienberichten gibt es hinsichtlich der Suspendierungen keine Daten zum
Ge-
schlecht, zur Religion oder zur Nationalität der suspendierten Schüler. Die Nichterhebung dieser Daten stellt sich somit als eine bewusste Vorenthaltung wichtiger und entscheidender Daten heraus, die ohne Zweifel von öffentlichem Interesse sind, zumal sie auch dazu beitragen könnten, eine gezielte Gegensteuerung einzuleiten – weil nicht sein kann, was nicht sein darf, Herr Minister, oder? (Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Das bringt mich zum nächsten Punkt, der laut
Einheitspartei ja sicher
auch wieder nichts mit den Problemen im Bildungsbereich zu tun hat,
nämlich zum politisch motivierten Islam. Der hält ja mehr und mehr
Einzug in
die Klassenräume. (Ruf bei der SPÖ: In Kärnten?) Jedes
dritte Volksschulkind ist muslimisch, muss man den Medien entnehmen (Bundesrätin
Schumann:
In Kärnten?), aber auch, dass die Migrationswellen seit 2015 in
der Bundeshauptstadt Spuren hinterlassen haben. (Zwischenruf der Bundesrates Schennach.)
Mittlerweile werden ja in Österreich wegen des Fastenmonats Ramadan und anderer islamischer Feste sogar in mehreren Fällen Schularbeiten verschoben. (Bundesrätin Schumann: Ihr habt den Evangelischen einen Feiertag genommen!) Lehrer berichten, dass die Schüler islamischen Glaubens im Klassenzimmer beten wollen und regelmäßig Konflikte mit weiblichen Lehrkräften haben, weil sie deren Autorität einfach nicht anerkennen wollen.
Auf eines können sich die Lehrer:innen dann leider
nicht verlassen, nämlich auf das Ministerium oder auf die
Bildungsdirektionen. Jene, die über diese Missstände berichten,
werden dann nämlich als Nestbeschmutzer oder
Verräter denunziert. (Beifall bei der FPÖ.)
Weil das so ist, müssen die Lehrer unter dem Deckmantel
der Anonymität über die Realität im Bildungssystem sprechen. So
darf ich aus einem kürzlich
in der „Kronen Zeitung“ erschienenen Artikel zitieren, in dem von
zwei Volksschullehrerinnen von Hass zwischen den Kulturen berichtet wird
(Bundesrätin Schumann: In Kärnten schon wieder!) und
von Sechsjährigen, die
Messer schwingen, Prügeleien und
Polizeieinsätzen die Rede ist. Ich
zitiere: „Ihre Klassen sind multikulturell und setzen sich aus
Schülern mit syrischen, afghanischen, türkischen,
rumänischen und serbischen Wurzeln sowie ein bis zwei Österreichern
zusammen. Etwa 70 Prozent der Schüler werden
als außerordentlich eingestuft“ (Bundesrat Spanring: Das
gefällt der SPÖ, gell! – Bundesrat Schennach: Nein,
wir sind entsetzt, was in Kärnten los ist! – Bundesrat Steiner:
Vor allem die erste Reihe ...! – Bundesrat Spanring: Ein
Trauerspiel!) „das bedeutet, dass
sie dem Regelunterricht nicht folgen können. ‚[...] jede
Woche kommen neue Schüler dazu, meist im Zuge der Familienzusammenführung‘
[...]. Diese Kinder sprechen oft wenig bis gar kein Deutsch, was den Unterricht
zusätzlich erschwert.“
Eine andere Lehrerin berichtet davon (Bundesrat Steiner: Aber es ist ja schon gut, wenn der Schennach aufgibt!), dass in ihrer Klasse nur 40 Prozent der Kinder dem Unterricht folgen können und dass die anderen dann aufgrund der allgemeinen Umstände stark unterfordert sind, weil der Stoff teils sehr oft wiederholt werden muss, bis ihn dann jeder so halbwegs versteht.
Besonders einprägsam ist bei diesen anonymen
Schilderungen von Lehrern an Brennpunktschulen aber auch ein weiterer Aspekt:
Ein großer Teil der
Schüler versteht zwar kein Wort Deutsch, aber was sie ganz klar zum
Ausdruck bringen können, ist die Verachtung unserer Kultur, denn
Weihnachtslieder werden nicht gesungen, das Kreuz in der Schule
gehört abgehängt und den Stephansdom wollen die Kinder auch nicht
besuchen, weil das mit ihrem Glauben nicht vereinbar ist (Bundesrätin Schumann:
Ihr habt uns Evangelischen einen Feiertag gestohlen, ganz ehrlich!) –
also die perfekte Grundlage für
eine nachhaltige, gelungene Integration, genau wie sich die Linken
das vorstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das sind dann die künftigen Vertreter des politisch
motivierten Islam, die morgen in Wien das Kalifat ausrufen wollen. Jedes
zweite Volksschulkind
spricht daheim nicht Deutsch. Was sich wie ein plakativer Slogan anhören
mag, ist in Teilen Österreichs leider bittere Realität. Wie eingangs
erwähnt,
spricht ein großer Teil der Schulkinder zu Hause nicht mehr Deutsch. In
Wien Ottakring liegt der Anteil ja bei 93 Prozent der Schulkinder. Umgekehrt
sind Schüler mit deutscher Mutter- und Umgangssprache bereits statistisch
belegt in der Minderheit. Deutsch wird in Österreichs Klassenzimmern
leider
zur lebenden Fremdsprache.
Selbst in meinem Heimatbundesland Kärnten liegt der
Anteil der Schüler mit nicht deutscher Muttersprache bereits bei über
20 Prozent. (Bundesrat Schennach: Weil die Steirer dort in die
Schule gehen!) Dementsprechend wächst auch der Anteil der
Schüler, die dem Unterricht aufgrund sprachlicher
Defizite nicht folgen können – und das, obwohl ein großer
Anteil der Kinder, nämlich drei Viertel, bereits mindestens zwei Jahre
einen Kindergarten
in Österreich besucht haben. Zwei Drittel sind sogar in Österreich geboren.
Ohne Deutschkenntnisse gibt es keine Integration in die
Gesellschaft – und wir sprechen hier, wie bereits erwähnt, zum
Großteil von Kindern, die in
Österreich geboren sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Druck wird noch erhöht: Stichwort
Familiennachzug. Während rund 4 000 kriegsvertriebene
ukrainische Kinder und Jugendliche das Schulsystem bereits an den Rand des
Kollaps gebracht haben, holt die schwarz-rot-pinke Einheitspartei nun auch
noch Tausende Menschen mittels Familiennachzug in unser Land; und die
Folge sind dann Containerklassen, in denen ein qualitätsvoller Unterricht
noch weniger möglich ist. (Bundesrätin Schumann: Wo sind
die Grünen? – Bundesrat Schennach: Die Grünen sind
schon draußen!)
Der ÖVP-Bildungsminister schaut aber
einfach in eine andere Richtung, und die Konsequenz: Der ohnehin vorhandene
Lehrermangel wird noch von
Berichten über Kündigungen begleitet, da viele Lehrer unter diesen
Umständen einfach nicht mehr können. Es sind übrigens nicht nur
wir Freiheitliche,
die dieser Realität ins Auge sehen, nein, es sind auch Ihre Parteikollegen
von der FCG und der FSG, die ebenso auf diese Missstände hinweisen. Was
macht der Bildungsminister? – Er bleibt angesichts dieser riesigen
Baustellen im
Schulwesen untätig und wälzt die Verantwortung dann auf
die Schulen
ab, welche damit dann im Stich gelassen werden, genauso wie Sie die Schulen
auch mit dem gescheiterten Projekt Neue Mittelschule alleingelassen
haben.
Alles in allem macht die ÖVP seit Jahren
eine linksideologische Bildungspolitik (Beifall bei der
FPÖ – Bundesrat Schennach: Ouh, ouh, ouh, ouh!), die
zum
Scheitern verurteilt ist. (Bundesrat Schennach: Jetzt schämt
...!) Die ÖVP steht etwa für den Genderwahnsinn und für die
Streichung des Wortes
Erziehung aus den Lehrplänen. (Bundesrätin Schumann: ...
Erziehung ...!) In diesem dysfunktionalen Schulsystem wollen Sie die Kinder
dann am besten so
lang wie möglich gefangen halten und Sie steuern geradewegs auf eine
Zwangstagesschule zu (Bundesrätin Hahn: „Gefangen
halten“ ...?!), damit Kinder verpflichtend von früh bis
spät in der Schule indoktriniert werden können. (Beifall bei
der FPÖ.) Ja, und dann haben auch die lustigen externen Vereine
mehr Zeit für ihren fragwürdigen Sexualkundeunterricht oder ihre
queeren Veranstaltungen in den Schulen. Die FPÖ lehnt all das ab. (Beifall
bei
der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Dass es auch anders gehen kann und muss, zeigt
ein Blick zurück ins Jahr 2018: Mit der FPÖ in
Regierungsverantwortung wurden trotz des Widerstands
der ÖVP einige wesentliche Initiativen
auf Kurs gebracht, wie beispielsweise Deutsch vor Schuleintritt, Noten
ab der 2. Klasse Volksschule, keine
externen Vereine für Sexualkunde und so weiter. (Bundesrätin Hahn:
Da tun wir die Kleinen schon beurteilen ..., na super!) Einige Projekte
wurden zwar festgelegt, dann aber von der ÖVP schlichtweg nicht
umgesetzt, wie zum
Beispiel die Wiedereinführung der Sonderschullehrerausbildung und noch
einige weitere Punkte (Bundesrätin Gruber-Pruner: Ja,
selektieren, selektieren,
selektieren, nix anderes!), die positiv für die Weiterentwicklung
des Bildungssystems waren.
Es braucht aufgrund all dieser genannten Missstände sowie zur Entlastung und Unterstützung unserer Lehrer, aber auch unserer Schüler vonseiten der
Regierung endlich und dringend
Konzepte und Lösungsvorschläge (Bundesrätin Schumann: Ja
welche denn, welche? Was wollen Sie denn?), wie mit der
steigenden Gewalt, aber auch mit den massiven Defiziten im Spracherwerb
umzugehen ist (Bundesrat Schennach: Sie weiß nicht, was sie
wollen!),
um konstruktive und wirksame Lösungen für unsere Schüler zu
finden. – Danke. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
16.15
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister. Ich erteile Ihnen das Wort.
Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen
und Herren! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte der FPÖ! Sie
haben sich für den polemischen Titel dieser Dringlichen Anfrage
entschieden: „ÖVP-Politik treibt Bildungssystem in den Ruin“.
(Beifall bei der FPÖ. – Bravorufe des Bundesrates Steiner.)
Ich sage bewusst - - (Bundesrat Steiner:
Selbstverständlich!) – Ich darf Ihnen gratulieren, Sie
haben sich das erste Plus für sinnerfassendes Zuhören verdient. (Beifall
bei ÖVP, SPÖ
und Grünen. – Bravoruf des Bundesrates Steiner.) Ich
danke Ihnen. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Ich sage
bewusst, dass es sich um einen polemischen
Titel handelt, denn ich gehe davon aus, dass Ihnen die Fakten sehr wohl bewusst
sind. (Bundesrat Steiner: Ja, leider! Leider!) Ich danke Ihnen
auch deshalb,
dass Sie mir die Möglichkeit geben, faktenbasiert über die letzten beziehungsweise
in Planung befindlichen Maßnahmen im guten österreichischen
Bildungssystem zu berichten. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Zu Beginn möchte ich die Gelegenheit
nutzen, um mich am Anfang der Sommerferien bei allen Pädagoginnen und
Pädagogen (Zwischenruf bei der FPÖ),
bei allen Lehrerinnen und Lehrern, bei allen Schülerinnen und
Schülern, aber
auch bei den Eltern und bei all den Personen in der
Schulverwaltung herzlich für ihr gesamtes Engagement und
ihren Einsatz im und für das österreichische Schul- und
Bildungssystem zu bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei
Bundesrät:innen der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Die
Eltern
haben Sie vergessen! – Bundesrat Schreuder: Hat er eh
gesagt!)
Starten wir mit dem Thema Integration und Heranführen an unser Bildungssystem: Selbstverständlich sehen wir das Beherrschen der deutschen Sprache als wesentliches Element, um im Bildungssystem anzukommen und erfolgreich zu sein. Daher haben wir auch die Deutschförderklassen eingeführt. (Heiterkeit und Zwischenruf bei der FPÖ.) In der Ukrainekrise haben dann sogar die Verantwortlichen in Wien gemeint, dass man froh ist, dass es die Deutschförderklassen gibt, weil dieses Instrument entscheidend für eine gelingende Integration ist und der Zustrom an Flüchtlingskindern anders nicht zu bewältigen wäre.
Zudem haben wir in der Ukrainekrise schnell
und überlegt ein großes Förderstundenpaket geschnürt
und Zusatzressourcen bereitgestellt,
damit die Schulen unterstützt werden, um diese Herausforderungen
bewältigen zu können – und jetzt haben wir gerade ein
neuerliches Förderpaket in
der Höhe von 47 Millionen Euro mit mehr als
700 zusätzlichen Lehrkräften für den Familiennachzug
geschnürt. An dieser Stelle möchte ich mich auch
sehr beim Finanzministerium und bei Paul Kimberger für die konstruktive Zusammenarbeit
bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf
der Bundesrätin Schumann.)
Lassen Sie mich
auch klar und deutlich festhalten: An Österreichs Schulen gibt es keinen
Platz für Extremismus. Unsere Kinder sind die Zukunft unseres
Landes – und es liegt in unserer Verantwortung, sie bestmöglich
auf die Anforderungen einer modernen Gesellschaft vorzubereiten. Die
Schule spielt
dabei eine entscheidende Rolle. Es ist ihre Aufgabe, nicht nur Wissen zu vermitteln,
sondern auch die Persönlichkeit unserer Kinder und Jugendlichen
zu stärken. Wir müssen sicherstellen, dass sie als selbstbewusste Bürgerinnen
und Bürger an unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft teilhaben
können. Das bedeutet, sie für eine Welt zu rüsten, in der
Vielfalt geschätzt und Toleranz gefördert wird. Leider sehen wir uns
auch mit
einer Realität konfrontiert, in der einige unserer Schülerinnen und
Schüler mit destruktiven Ideologien und Einstellungen in Berührung
kommen, sei
es Rechtsextremismus, Islamismus oder Antisemitismus. (Bundesrat Steiner:
Und Linksextremismus?)
Aus diesem Grund
haben wir als Bundesregierung (Bundesrat Steiner:
Und Linksextremismus? – Bundesrätin Schumann: Geh! Er
fällt immer auf bei Rechtsextremismus, jedes Mal! – Bundesrat Schreuder –
in Richtung FPÖ weisend –: Sie fühlen sich
angegriffen! – Bundesrätin Schumann: Jedes Mal!) und
ich als zuständiger Bildungsminister im Bildungsbereich eine Vielzahl an
Maßnahmen ergriffen. Dabei setzen wir vor allem auf zwei Schienen:
einerseits auf umfassende Präventionsarbeit in den Schulen, denn unser
Ziel ist es, dass es überhaupt nicht zu Fällen von Extremismus an den
Schulen kommt.
Jeder Euro, den wir in die Prävention investieren, ist somit ein gut
investierter Euro. Zweitens setzen wir auf eine Nulltoleranzpolitik an den
Schulen,
wenn es zu Fällen von Gewalt oder Extremismus kommt, denn für alle
muss klar sein: Unsere Schulen sind kein rechtsfreier Raum. Da gelten unsere
Regeln, und an die gilt es sich zu halten. (Beifall bei ÖVP und
Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Lassen Sie mich eines
klarstellen: Österreich ist ein Land mit christlicher Prägung.
Natürlich darf ein Kind aus der Bibel vorlesen, wenn es das möchte. Es
gilt aber auch, eine Offenheit gegenüber anderen Kulturen zu leben, die
unser Land mit ihrer Vielfältigkeit letztendlich auch bereichern. In
unseren Schulen muss vor allem auch die Vermittlung der österreichischen
Kultur und unserer westlichen Werte im Mittelpunkt stehen. Wir dürfen uns nicht
aus falsch verstandener Toleranz in unseren Klassenzimmern verbiegen oder gar
einschränken lassen. Unsere Kultur zu respektieren
und verstehen zu lernen, ist daher keine Bitte, sondern eine Verpflichtung für all jene, die in unserem Land leben wollen und eine Schule besuchen.
Lassen Sie mich nun auf die
konkreten von mir gesetzten Maßnahmen näher eingehen. Eine der
erfolgreichsten Präventionsmaßnahmen an unseren
Schulen ist sicherlich „Extremismusprävention macht Schule“.
Dieses Programm bietet kostenlose Workshops zur Extremismusprävention an,
in denen
Themen wie Konfliktlösung, Gewaltprävention, demokratische
Debattenkultur, Menschenrechte und so weiter behandelt werden. Aufgrund der
sehr
hohen Nachfrage und des hohen Bedarfs habe ich entschieden, diese Workshops
weiter auszubauen. (Bundesrat Steiner: Wie viele haben das gemacht?) Zusätzlich
zu den ursprünglich 1 500 geplanten Workshops habe ich bereits in der
Vergangenheit beschlossen, das Programm um 1 000 weitere Workshops
zu erweitern. Die Mittel wurden in den letzten Monaten noch einmal um über
50 Prozent aufgestockt. Das sind weitere 700 000 Euro,
die wir für rund 1 200 zusätzliche Workshops bereitstellen
können.
Somit stehen insgesamt 2,1 Millionen Euro für
Extremismusprävention an den Schulen zur Verfügung.
Weiters habe ich veranlasst,
dass das kommende Schuljahr unter den Schwerpunkt Hinschauen statt wegschauen
gestellt wird. Österreichs Schulen befassen sich somit im kommenden
Schuljahr intensiv mit dem Thema
Gewalt- und Extremismusprävention, und wir als Bund werden jeden Monat
neue Maßnahmen vorstellen.
Eine der zentralen ersten Maßnahmen wird sein, dass
wir die Kooperation zwischen der Polizei und den Schulen gerade in
Ballungsräumen noch weiter stärken werden. Im kommenden Schuljahr
wird daher jede Schule einen
eigenen Sicherheitsbeauftragten als Ansprechperson an der jeweiligen Polizeiinspektion
im Bezirk haben. Somit werden wir die Abstimmung zwischen
der Polizei und den Schulen vereinfachen können, jede Schule hat somit
eine konkrete Ansprechperson, an die sie sich wenden kann.
Gemeinsam mit dem
Innenministerium werden wir aber auch in weiteren Bereichen im kommenden
Schuljahr intensiv zusammenarbeiten, insbesondere auch mit Workshops, die das
Innenministerium anbietet. Sehr geehrte
Damen und Herren, für mich ist klar, wir werden in Zukunft den
erfolgreichen Weg, bestehend aus umfassender Präventionsarbeit einerseits
und dem
harten Durchgreifen bei schweren Fällen andererseits, weiter fortsetzen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Nun komme ich zu den Fragen:
Zur Frage 1:
Die Anzahl der suspendierten Kinder ist – auch in Wien – nicht massiv gestiegen. Die letzten Zahlen vom ersten Semester des vergangenen Schuljahres sind ziemlich genau die Hälfte der Zahlen des Schuljahres davor.
Zu den Fragen 2 und 5:
Ich darf ausführen: In der
auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten
Bildungsdokumentation sind Suspendierungen von
Schülerinnen und Schülern vom weiteren Schulbesuch kein
Erhebungsmerkmal, sodass keine diesbezüglichen österreichweiten
Statistiken verfügbar sind.
Die Bildungsdirektionen wurden
im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vom Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Forschung befasst und um Auskunft zu den
Suspendierungen – entsprechend den dort verfügbaren Informationen –
ersucht. Ich darf dabei auf die Anfrage der Abgeordneten
zum Nationalrat Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen
vom November 2023 erinnern. (Bundesrat Schennach: Das ist ja alt
und ...!)
Zur Frage 6:
Vorausgeschickt wird, dass in der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Dokumentation das Religionsbekenntnis von
Schülerinnen und Schülern oder gegebenenfalls
die Nichtangabe des Bekenntnisses kein zentrales Erhebungsmerkmal
darstellt, sodass aus diesem Titel
keine entsprechenden Statistiken existieren. Darüber hinaus ist darauf
hinzuweisen, dass bezüglich des Religionsunterrichtes auch die Teilnahme
von Konfessionslosen beziehungsweise Angehörigen einer staatlich eingetragenen religiösen
Bekenntnisgemeinschaft infrage kommt, sodass ein Rückschluss auf die
Konfessionsangehörigkeit der teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler nicht möglich ist.
Zu den Fragen 7, 8, 10, 11, 12, 13 und 15 darf
ich anmerken, dass wir dazu keine Daten haben, da diese nicht vom
Bildungsdokumentationsgesetz umfasst
sind und daher nicht erhoben werden.
Zur Frage 14:
Deutsch ist die Unterrichtssprache, daher gibt es in diesem
Bereich klare Vorgaben. Der Erwerb beziehungsweise die Kenntnis der
Unterrichts- und Bildungssprache Deutsch ist die Grundlage für die
Beteiligung an allen Bildungsprozessen und eine wichtige Voraussetzung
für Schulerfolg und Integration in den Arbeitsmarkt. Daher
werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Forschung zahlreiche Maßnahmen gesetzt,
um den Erwerb dieser sprachlichen Kompetenz in den Mittelpunkt zu stellen.
Zur Frage 16:
Ich darf ausführen: Im Diskurs über Schulen werden im Bereich der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Begriffe wie Brennpunktschulen nicht verwendet und auch abgelehnt. Es gibt Schulen mit großen Herausforderungen hinsichtlich der Alltagssprache der Schülerinnen und Schüler, des Bildungshintergrunds und sozioökonomischer Faktoren des Elternhauses.
Im Projekt 100 Schulen – 1000 Chancen wird gerade daran gearbeitet, Faktoren zu identifizieren, die Schulen in herausfordernder Lage darin unterstützen können, kontextspezifischen Problemstellungen besser begegnen und der Lage
geschuldete höhere Anforderungen besser
bewältigen zu können, mit
dem Ziel, Schülerinnen und Schüler zu einem erfolgreichen Bildungs-
und Berufsweg zu führen.
Zur Frage 20:
Weder im Pflichtschul- noch im Bundesschulbereich können erhöhte Kündigungen oder Umschulungen von Lehrkräften verzeichnet werden.
Zur Frage 22:
Eine Sonderauswertung der
Statistik Austria der Bildungsverläufe von außerordentlichen
Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2020/2021 ihren
außerordentlichen Status begannen, ergibt, dass diese durchschnittlich 1,4 Schuljahre
in Volksschulen und 1,6 Schuljahre in Mittelschulen im
außerordentlichen Status verbracht haben. Für andere Schultypen
sind die Fallzahlen zu gering, um eine valide Information geben zu können.
Zu den Fragen 23 und 24:
Bereits im
Schuljahr 2021/2022 wurden die neuen Mittelschulen zu Mittelschulen
weiterentwickelt. Im Rahmen dessen wurden unter anderem die Möglichkeiten
der Förderung der Schülerinnen und Schüler in Deutsch,
Mathematik und lebenden Fremdsprachen erweitert. Die Schulen können seither
autonom entscheiden, ob sie in Deutsch, Mathematik oder in der
ersten lebenden Fremdsprache temporäre beziehungsweise dauerhafte Gruppen
bilden.
Zudem wurde die siebenstufige Notenskala wieder zu einer
fünfstufigen in
zwei Leistungsniveaus – Standard AHS und Standard –
übergeführt.
Bei deutlichem Leistungsabfall können Schülerinnen und Schüler
zudem zu einem zusätzlichen Förderunterricht verpflichtet
werden. – Herzlichen
Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.27
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Beantwortung.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich möchte darauf
aufmerksam machen, dass gemäß § 61 Abs. 7 der
Geschäftsordnung des Bundesrates die Redezeit eines jeden
Bundesrates, einer
jeden Bundesrätin mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.
Bundesrätin Marlies Doppler
(FPÖ, Salzburg): Frau
Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Ihre
Anfragebeantwortung war ja mehr als dürftig. (Bundesrat Buchmann: Dann
hast nicht zugehört!) Die Fragen 2
und 5 wurden beantwortet, die Fragen 3, 4, 9, 11, 12, 13, 17, 18,
19, 21, 25 wurden nicht beantwortet, somit wurden 11 von 25 Fragen nicht
beantwortet, das ist somit weniger als 50 Prozent – ein klares
Nicht
genügend! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Fragen 2 und 5 wurden
unzureichend beantwortet, 5 und 6 wischiwaschi – bei 6 keine
Statistiken –, und so zieht es sich durch. Herr Minister, ich
kann Ihnen nur sagen (Bundesrat Steiner: Polemisch!), Sie haben
zwar am Beginn Ihrer Rede den Freiheitlichen ein Plus gegeben, als Sie den
polemischen
Titel der Anfrage verlesen haben, ich kann Ihnen jetzt nur zusätzlich zum
Nicht genügend ein Minus geben, denn diese Anfrage ist nicht korrekt beantwortet. (Bundesrat
Buchmann: Hast du eh eine Lehrerausbildung?)
Es war ja ein Sittenbild, als die Kollegin diese Anfrage
begründet hat: Sie sind dagesessen, haben am Computer gescrollt, haben
Bilder angeschaut –
ich bin hinter Ihnen gesessen. Also wenn das Ihre Schüler oder Studenten
machen, hätten Sie, glaube ich, keine Freude. (Beifall bei der
FPÖ.)
Es geht ein Schuljahr zu Ende. Wenn die Schüler
fleißig gearbeitet haben, bekommen sie ein positives Zeugnis ausgefolgt
und können die Ferien genießen. Wenn sie während des Jahres nicht
brav gearbeitet haben, dann ist
halt das Zeugnis negativ und es muss in den Ferien gebüffelt werden, weil
eine Nachprüfung ansteht.
Eine Legislaturperiode geht zu Ende, und die
Zeugnisverteilung für diese schwarz-grüne Bundesregierung findet dann
am 29. September statt. (Bundesrat Schreuder: Sei froh, dass ich
deine Rede nicht benote!) Wird wahrscheinlich
nicht so gut ausgehen. Ich bin guter Hoffnung, dass wir die schlechteste Bundesregierung
aller Zeiten dann vom Bürger abgewählt bekommen, und zwar
Gott sei Dank, kann ich aus freiheitlicher Sicht nur sagen. (Beifall bei der
FPÖ.)
Auch für Sie, Herr Minister Polaschek, wird das Zeugnis
nicht positiv
ausfallen, nämlich sogar in allen Fächern. (Bundesrat Schreuder:
Wie ist denn die Betragensnote bei den Freiheitlichen eigentlich? –
Heiterkeit bei den Grünen.)
Ich habe anfänglich geglaubt, dass Sie zumindest in Betragen eine positive
Note erhalten, aber selbst da habe ich mich geirrt. (Bundesrat Schreuder:
Ja,
sie ist ja auch keine Lehrerin, also ist es wurscht!) Sie haben die letzte
schriftliche Anfrage von uns Freiheitlichen derart schlecht beantwortet, dass
es
schon an Arbeitsverweigerung grenzt, und das ist schlechtes Benehmen. (Beifall
bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Ah!) Somit kann
ich auch da nur sagen: Setzen! Nicht genügend! (Beifall und Bravoruf
bei der FPÖ.)
Inhaltlich ist ja wenig bis gar nichts weitergegangen. Sie
haben zwar vorhin aufgelistet, dass es Deutschförderklassen gibt,
aber na ja, das ist eine uralte Forderung von uns Freiheitlichen. Wie sehr sind
wir da geprügelt worden, als wir mit dieser Idee gekommen sind! (Zwischenruf
des Bundesrates Zauner.)
Wie sind wir nur beschimpft worden! Was sind wir nicht alles geheißen
worden! Und heute sieht man, dass die Freiheitlichen da wieder einmal die
Vorreiterrolle eingenommen haben (Beifall bei der
FPÖ – Zwischenrufe bei ÖVP
und SPÖ), dass da freiheitliche Ideen angenommen werden und sich das
jemand anderer auf seine Fahnen heften möchte.
47 Millionen Euro für
den Familiennachzug – ich meine, das ist eine Farce, Herr Minister!
Die Hacklerregelung für die Leistungsträger – wir haben
heute
schon gehört, dass die Leistungsträger so wichtig sind –
nach über 40, 45 Jahren harter Arbeit wurde gestrichen (Bundesrätin
Schumann: Ihr habt die Pensionsreform beschlossen!), aber für
alles andere hat man Geld! (Beifall bei Bundesrät:innen der
FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Die
Pensionsreform ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)
Kein Platz für Extremismus, da gebe ich Ihnen völlig recht; aber tun Sie dann bitte alle Fundis weg, die unsere Mädchen belästigen, die unsere Mädchen vergewaltigen und derentwegen wir Frauen uns nicht mehr sicher fühlen, wenn wir, wenn es dunkel ist, alleine nach Hause gehen.
Nulltoleranzpolitik: Da gebe ich
Ihnen auch recht, aber da darf man nicht
auf einem Auge blind sein! (Beifall bei der FPÖ.)
So zieht sich’s halt durch. Die Zahl schlecht ausgebildeter Schüler steigt leider. Immer mehr Kinder und Jugendliche können nach der Schulzeit nicht einmal sinnerfassend lesen oder haben Probleme mit den Grundkompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben. (Bundesrat Schennach: Das haben wir aber gefühlt bei der FPÖ!) Gleichzeitig ist aber die Zahl der demotivierten Lehrer gestiegen, und immer lauter wird der Hilfeschrei der Lehrerschaft. Das ist keine freiheitliche Erfindung, das sagen die roten und die schwarzen Personalvertreter genauso, nämlich dass die Lehrer unter wirklich schlimmen Bedingungen arbeiten müssen.
Es hat letztlich eine
österreichische Tageszeitung geschrieben, dass 77 Prozent der
befragten Lehrer lieber früher als später den Schuldienst verlassen
möchten. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) Und die
Eltern sind völlig überfordert und haben begründete Angst um die
Zukunft ihrer
Kinder. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber anstatt das Problem an der Wurzel zu packen, wird das Bildungsniveau immer weiter nach unten nivelliert und runtergeschraubt. Anstatt Mut zu zeigen,
den Problemen ins Auge zu blicken, stecken Sie, Herr Minister,
den Kopf
in den Sand und betreiben Vogel-Strauß-Politik. (Bundesrat Schennach:
Haben Sie irgendeinen Vorschlag?)
Es sind so viele Sachen zu erledigen! (Bundesrat Schennach:
Gibt es irgendeinen Vorschlag?) Die Lehrpläne gehören
entrümpelt und reformiert, es gehören klare Bildungsziele definiert.
Stattdessen setzen Sie lieber – und das ist
Ihr großes Steckenpferd – auf die Digitalisierung, aber da
setzen Sie leider auf das falsche Pferd, Herr Minister. (Ruf bei der
ÖVP: Na geh!) Auch das wird
uns auf den Kopf fallen! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder –
erheitert –: Wir brauchen die Analogisierung, jawohl!) Es wird
uns auf den Kopf fallen. (Zwischenruf des Bundesrates Zauner. –
Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Wir alle wissen es: Zu viel Bildschirmarbeit führt zu fehlender Konzentration, weniger Sozialkontakten, kaum Bewegung, Anstieg von Depressionen. Schweden rudert schon zurück, dort hat man schon angefangen, davon abzukommen. Warum müssen wir das machen, obwohl es in Europa schon Erfahrungswerte gibt? Warum müssen wir den Fehler machen? Das verstehe ich nicht. (Bundesrat Schennach – erheitert –: Mehr Holzkugeln!)
Das größte Problem ist aber das Versagen dieser
Bundesregierung in der Migrations- und Integrationspolitik. In der
Integrationspolitik brechen Konflikte religiöser und gesellschaftlicher
Natur auf, und all diese Konflikte, die wir
in der Gesellschaft haben, findet man auch in den Schulen wieder. Dieses Versagen
schlägt sich mittlerweile auch immer deutlicher in unserem Bildungssystem nieder,
weil religiös-fundamentalistische fremde Kulturen die Oberhand gewinnen.
Mangelnde Deutschkenntnisse machen es unmöglich, dem
Unterricht zu folgen; und in weiterer Folge ist es eine Zumutung für die
Lehrerschaft, unter solchen Bedingungen zu unterrichten.
Daher fordern wir Freiheitliche ja schon seit Jahren, dass ausreichende Deutschkenntnisse vor Schuleintritt da sein müssen, aber dem wird anscheinend
nicht Folge geleistet.
(Bundesrat Zauner: ... Deutschförderklassen! –
Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) In weiterer Folge
sollte Deutsch auch
als Pausensprache eingeführt werden, und das gehört dann in weiterer
Folge in den Schulgesetzen verankert. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach. –
Bundesrat Schreuder: Und wie sanktionierst du es dann?)
An Wiens Schulen haben wir einen
Anteil von Muslimen von mittlerweile 35 Prozent, und das hat
schon Auswirkungen. (Beifall bei der FPÖ.) Speziell die Burschen
haben null Respekt vor dem weiblichen Lehrpersonal.
Mädchen, Mitschülerinnen werden drangsaliert, beschimpft,
bedrängt, weil sie kein Kopftuch tragen.
Diese Miniprinzen oder Paschas,
wie ich sie auch gerne nenne, sind oftmals gewaltbereit und scheuen
nicht davor zurück, den Mädchen gegenüber auch handgreiflich zu
werden (Bundesrat Schennach: Die Frau kennt sich
aus!), oder, wie wir heute auch schon gehört haben, Vergewaltigungen
stehen auf der Tagesordnung (Rufe bei SPÖ und Grünen: Was?),
und es gibt genügend belegte Fälle, wo sie auch bewaffnet
in die Schule kommen.
Daher fordern wir Freiheitliche rigoros ein Kopftuchverbot (Bundesrat Schennach: ... täglich vergewaltigt?), denn das Kopftuch ist nicht nur ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen und Mädchen, sondern das Kopftuch ist die Visitenkarte der Scharia. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist unverständlich: Man darf kein Weihnachtsfest
mehr feiern in den
Schulen (Rufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen: Was? Wo? Oja!), es
gibt keinen Nikolaus, kein Martinsfest (Bundesrat Schreuder: Wer sagt
das? Ist ein Blödsinn! – Bundesrat Schmid: Wo
bist du daheim?), aber für den Ramadan werden die Schularbeiten
verschoben. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder:
... Nicht genügend! – Ruf bei der SPÖ:
Lächerlich! – Bundesrat Schreuder:
Das war jetzt ein Nicht genügend mit Minus! – Ruf bei der
FPÖ: ... passiert so!)
Der Kniefall vor diesen Entwicklungen ist unerträglich!
Auch Sie,
Herr Minister, gehen den Weg des geringsten Widerstandes und bieten diesem
Irrsinn nicht Paroli. (Bundesrätin Gruber-Pruner: Keine Ahnung von der Praxis! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Darum und umso mehr freue ich mich schon auf den Herbst,
wenn dann am 29. September diese Bundesregierung abgewählt wird und
wir mit einem Bundeskanzler Herbert Kickl in eine positive Zukunft
gehen können. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder:
Nein, nein, Volkskanzler heißt das! –
Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
16.37
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf zu Wort. –
Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es
Ihnen.
Bundesrat
Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minister! Werte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen im
nächsten Akt der Dramapartei, der fatalistischen Partei Österreichs
(Ruf bei der FPÖ: Nein!), die vorgibt, die Partei der Patrioten zu
sein, die aber permanent die Resilienz und vor allem die
Leistungsträger:innen unserer Gesellschaft schlechtredet und unsere Heimat
anpatzt. (Beifall
bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik. –
Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Unser Schulsystem - - (Rufe bei der FPÖ:
Herr Oberlehrer! Oberlehrer) – Ja, ich war einmal Lehrer, sagt
Herr Professor zu mir. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall
bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik. –
Bundesrat Steiner: Das ist die ÖVP! Genau so seid ihr! Genau
so! – Zwischenruf des Bundesrates Spanring. – Bundesrat
Steiner: Ein Spiegelbild der ÖVP steht da! – Ruf bei der
FPÖ: Jawohl, wunderbar!)
Herr Kollege Steiner! (Bundesrat Steiner: Ja?) Das
sagt einer zu mir, der
heute hier die Frau Ministerin in Sachen Präpotenz belehrt hat (Bundesrat
Steiner: Ja!), wobei ich mir gedacht habe: Der weiß, wovon er
redet (Bundesrätin
Doppler: Genau!), bei all dem, was da an den Tag gelegt wird. (Bundesrat Steiner: Was denn? Was, was?)
Unser Schulsystem ist eines der besten Europas (Zwischenruf
des Bundesrates Steiner), und unsere Lehrerinnen und
Lehrer – und ich rede aus über zehnjähriger intensiver
Unterrichtserfahrung – leisten täglich Übermenschliches (Rufe
bei der FPÖ: Ja, müssen sie ja!) und verdienen unseren vollen
Respekt,
unseren Dank und unsere Anerkennung. (Beifall bei ÖVP und Grünen
sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Ihr habt ja in eurer Dringlichen Anfrage des Öfteren
das Buch „Machtkampf im Ministerium“ von Susanne
Wiesinger und Jan Thies zitiert. Das Vorwort hat dazu der Philosoph Konrad
Paul Liessmann geschrieben, und
ich darf jetzt zitieren:
„Was der Bildungsbereich dringend benötigt, sind
Sachkenntnis und Nüchternheit. Überzogene Utopien, Hoffnungen
und Erwartungen an das Bildungssystem helfen ebenso wenig wie
apokalyptische und kulturpessimistische Ängste. In vielen
Bereichen arbeiten Österreichs Schulen und engagierte Lehrpersonen
ausgezeichnet, in anderen Bereichen gibt es einen Problemdruck, der
seine Ursachen in gesellschaftlichen Entwicklungen hat und nicht dem Versagen
von Bildungseinrichtungen zugerechnet werden kann. Schulen,
das wissen wir, sind genötigt, in einer modernen Gesellschaft viele
soziale, integrative, therapeutische und pädagogische Aufgaben zu
übernehmen, die über die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten weit
hinausgehen.“ – Zitatende.
Wenn Sie, liebe Fail-Partei
Österreichs, hier gemäß Herrn Liessmann „apokalyptische
und“ vor allem „kulturpessimistische Ängste“
schüren, ist das völlig kontraproduktiv, ja, destruktiv. (Beifall
bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Nur so nebenbei: Ihre Anfrage enthält übrigens einige Rechtschreib-,
Grammatik- und Formulierungsfehler. (Heiterkeit und Beifall
bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Spanring:
Die haben wir extra geschrieben,
dass du eine Aufgabe hast! –
Bundesrat Schennach: Weil sie abgeschrieben
wurde!)
Ich war in den letzten Wochen
bei vielen Schulveranstaltungen, bei Maturabällen, bei
Zertifikatsverleihungen und bei der Abschlussfeier unserer Mittelschule. Ich
muss euch sagen, alle diese Begegnungen mit Schülern, mit Lehrern, mit
Eltern haben mich sehr (Bundesrat Spanring: Dann gehst einmal nach
Wien, nicht Bad Hall! Schau einmal nach Wien, mein Freund!) –
ich komme noch dazu! – hoffnungsvoll, positiv und zuversichtlich
gestimmt. Besonders zuversichtlich hat mich beim Maturaball die Begegnung mit
einer Familie aus dem Irak gemacht, die im Jahr 2015 in Österreich
gelandet ist und die
privat in unserem Haus Unterschlupf fand. Die Tochter, die erst acht Jahre in
Österreich ist, hat die Matura erfolgreich absolviert und möchte
jetzt
Medizin studieren. Neben der Schule arbeitete sie am Wochenende bei uns im
Eurospar-Markt an der Frischwarentheke. (Bundesrat Spanring: Ja, das
gibt es alles! Herzlich willkommen! – Bundesrat Steiner: Ja,
super, das passt einmal!) Ihre Eltern sind beide im größten Industriebetrieb
unserer Stadt tätig.
Kinder lernen schnell, und Zweisprachigkeit ist ein hohes Gut. (Bundesrat Spanring:
Das trifft jetzt auf alle zu?) Dass die Partei, deren Jugendpartei die österreichische
Nationalmannschaft ob ihrer Buntheit kritisiert, das nicht so sieht, ist klar,
aber sehr bedauerlich. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen
sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Besonders positiv hat mich die Abschlussfeier der vierten Klassen unserer Mittelschule beeindruckt, weil dort die Schüler:innen gemeinsam verschiedene Tänze aus der jeweiligen Heimat der Kinder zur Aufführung brachten. (Bundesrat Spanring – erheitert –: War das der Pudertanz?) Ein Musikkollege hat aus jungen Pubertierenden, die meist Migrationshintergrund haben, einen Chor zusammengestellt, der „You’ve Got a Friend in Me“ gesungen hat. Darunter war auch der Sohn eines Schneidermeisters aus Syrien, der unsere Stadt mit seinem Handwerk massiv bereichert und noch lebenswerter macht.
Ja, wir haben Zuzug. Wir brauchen aber auch Zuzug, weil wir ein sehr satter Kontinent sind, der sich nicht gerade durch eine gesellschaftlich weit verbreitete Kinderfreundlichkeit hervortut, die in anderen Kulturen viel ausgeprägter vorhanden ist.
In unseren Volksschulen werden viele
Deutschförderklassen angeboten.
Diese tragen erfolgreich zur sprachlichen Integration der Kinder mit Migrationshintergrund
bei. Dadurch lernen eben die Kinder sehr schnell und unkompliziert die
Sprache ihrer zweiten Heimat. Falls es Sie interessiert: Aus meiner Erfahrung
als Deutschlehrer weiß ich, dass auch für viele, die einen der
vielen wunderbaren österreichischen Dialekte sprechen, Deutsch anfangs
eine zweite, relativ unbekannte Sprache ist. (Heiterkeit bei
Bundesrät:innen der ÖVP.)
Natürlich gilt auch
da: Wien ist anders. Natürlich hat die Bundeshauptstadt durch ihre
nicht akkordierten höheren Förderungen für Asylwerber:innen
eine gewisse Anziehung entwickelt. (Widerspruch bei der SPÖ. –
Bundesrätin Schumann: Kennen wir uns aus in Wien?) Diese
wird darüber hinaus dadurch verstärkt, dass die Millionenstadt Wien
für viele Geflüchtete
das mit Blick auf deren Heimat gewohntere Umfeld ist. Da muss man dann auch
lokale Maßnahmen setzen. Ich bin mir sicher, dass in Wien genauso hart
an den Herausforderungen im Bildungsbereich gearbeitet wird wie in Bad Hall, wo
wir gerade noch zwei Volksschulklassen, zwei Hortgruppen und eine
Kindergartengruppe unterzubringen versuchen.
Aber noch einmal: Unsere Schulen sind ein vielfältiger,
bunter Kosmos, der unsere Kinder und damit unsere Zukunft bestmöglich
auf das Leben vorbereitet. Diese gesellschaftlich so wichtigen
Bildungsstätten durch polarisierende, parteipolitisch motivierte und
undifferenzierte Anfragen wie die Ihre zu untergraben und zu diskreditieren,
das erweist unseren Schulen
einen Bärendienst und hat noch dazu den Effekt, die Motivation der
Menschen zu untergraben, den so wichtigen Lehrerberuf zu ergreifen. Dabei brau-
chen wir hier
die besten Leute, denn die Schulen sind Abbild unserer Gesellschaft; und
es werden in den Klassen wie in unserem Zusammenleben diejenigen mehr, die
verhaltenskreativ sind – was sich ja auch hier im Bundesrat manifestiert,
denn der Einheitsbrei der Szenen, die Sie hier liefern, ist mehr als
schräg. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP. –
Bundesrat Spanring: Habts nur
so gelacht oder habt ihr es verstanden auch? – Bundesrat Steiner:
Ich glaube, der Bauernbund hat es nicht verstanden!)
Abschließend will ich Ihnen einen kleinen Spruch von
mir in Ihr Stammbuch schreiben, liebe FPÖ, so von Schulfreund zu
Schulfreund (Bundesrat Spanring: Ohne Rechtschreibfehler!):
Es gibt in unserem Land unzählige Menschen, darunter viele
Lehrer, die haben das Herz am rechten Fleck (Bundesrat Spanring: Gott
sei Dank!), und es gibt Menschen, die haben das Herz im
rechten Eck, und damit ist leider auch die Menschlichkeit im Eck –
schade. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe
bei der FPÖ.)
16.46
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.
Bundesrätin
Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter
Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat!
Geschätzte Damen und Herren zu Hause via Livestream! So manchen Beitrag
der FPÖ kennt man jetzt und ist man auch schon gewohnt, was das Niveau
betrifft. Heute hat sich die FPÖ aber wieder durchaus ausgezeichnet und
sogar das eigene Niveau noch untergraben. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen
der ÖVP.) Wir haben da jetzt gehört, dass in Schulen Schüler
gefangen gehalten werden, und solche Dinge. Tiefer geht es also kaum mehr. (Ruf
bei der FPÖ: Was sprechen Sie? – Bundesrat Spanring:
Sinnerfassend
zuhören, Frau Kollegin, sinnerfassend zuhören, gerade als
Lehrerin! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir haben jetzt gehört, dass das ach so hohe
Christentum euch ja so
wichtig ist. Da muss ich euch schon bitten, da vielleicht einmal ehrlich zu
sein und zuzuhören. (Bundesrat Spanring: Sinnerfassend
zuhören!) – Nachher
kannst du dich sehr gerne noch einmal zu Wort melden, jetzt wäre
Zuhören angesagt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei
Bundesrät:innen von ÖVP und
Grünen.)
Ihr habt das Christentum für euch auserkoren als
offensichtlich einzig wahre Religion. (Bundesrat Steiner: Das
christliche Abendland! – Bundesrat Spanring: Nein, haben
wir nicht!) Spannenderweise nehmt ihr euch dann nur Teile heraus, die
euch so in den Kram passen, denn – ich weiß nicht, ob ihr es
schon einmal gehört habt – meines Wissens sind schon einige
Werte im Christentum wichtig, von denen ihr offensichtlich relativ wenig haltet.
Wie
schaut es da mit Nächstenliebe aus? Wie schaut es mit Toleranz aus? –
Davon ist bei euch überhaupt nichts zu hören und zu spüren. (Beifall
bei der
SPÖ und bei Bundesrät:innen von ÖVP und
Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Eines muss man euch schon sagen: Ich habe in den beiden
Reden, die
wir bis jetzt von euch gehört haben, noch keine einzige Lösung
gehört, keine einzige Skizzierung, wie sich die FPÖ die
Bildungspolitik tatsächlich vorstellt. (Bundesrat Spanring:
Ja, weil du nicht zugehört hast!) Wir haben nur Kritik, Kritik, Kritik
und vor allen Dingen viel Hass gehört. Eines muss man
auch sagen: Mit Hass löst man kein einziges Problem – auch
nicht die FPÖ. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und
Grünen. – Bundesrat Steiner: Aha, die
Einheitspartei! – Bundesrat Spanring: Da helfts ihr wieder
alle zusammen!)
Mit dieser Dringlichen Anfrage,
mit der wir uns heute beschäftigen (Bundesrat Steiner: Ich
werdet euch noch alle grausen!), wurde in Wahrheit nur in eine
einzige Richtung geframet, nämlich dahin gehend, dass ihr eure
Social-Media-Accounts bedienen könnt. Das war spätestens ab der
dritten Zeile des Anfragetextes und spätestens in der ersten Minute der
ersten Rednerin von eurer Seite klar. (Bundesrat Spanring: Für
das, dass du keine Aufrufe hast,
können wir nichts!) Gut, dann nutzen wir die Gelegenheit und reden wir
wirklich
einmal über Bildung und über Bildungspolitik. (Bundesrat Steiner:
Nur
weil sich für dich niemand interessiert! Für deine Reden interessiert
sich halt niemand, aber da kann ich nichts dafür!) – Du
brauchst dich gar nicht so aufzuregen.
Es ist nur schade um deinen Blutdruck. Ich wollte es nur gesagt haben. (Heiterkeit
bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Steiner: Der passt
schon ganz gut! Ja, aber du
hast auch immer ein bissl ...!)
Aus meiner Sicht ist Bildung das
wirklich zentralste und wichtigste
politische Thema überhaupt, denn – und darüber müssen
wir uns alle klar sein – Bildung macht Zukunft (Bundesrat Steiner:
Wer im Glashaus sitzt, wollte
ich sagen!), Bildung gibt Chancen und Bildung muss Chancen geben. Daher ist
eine gute, nachhaltige und zukunftsgerichtete Bildungspolitik auch so
wichtig.
Schauen wir es uns einmal an:
Wie gut war denn Ihre Bildungspolitik in den letzten Jahren, Herr Minister? (Bundesrat
Spanring: Na, wie oft haben
wir den Bildungsminister gestellt?) Die gesamte Regierungsmannschaft hat
von den „Oberösterreichischen Nachrichten“ für ihre
Leistungen in der abgelaufenen Regierungsperiode sozusagen Noten
bekommen, Beurteilungen bekommen. Am 5. Juli schreiben die
„Oberösterreichischen Nachrichten“ über Sie: „In
den Schulen herrscht weiter Stillstand und Mängelverwaltung“ – und
Sie sind das einzige Regierungsmitglied mit einem glatten Nicht genügend.
Das sagt aus meiner Sicht schon sehr viel aus, und das muss
ich als jemand, der aus diesem Bereich kommt und in diesem Bereich arbeitet,
leider bestätigen.
Glauben Sie mir, mir wäre
es viel, viel lieber, wenn wir hier eine wesentlich bessere Note
verteilen könnten, denn – das muss man schon
sagen –: Leidtragende in diesem nicht funktionierenden
Bildungssystem sind schlicht
und einfach die Kinder, sind die Schülerinnen und Schüler, aber
auch die Lehrkräfte und all jene Personen, die in diesem Bereich
tätig sind.
Schauen wir uns einmal unterschiedliche Bereiche an, in denen es Baustellen gibt! Stichwort Elementarpädagogik – eine der größten Baustellen in
Österreich, wie ich finde (Beifall bei der SPÖ) –:
Die Politik muss die elementarpädagogischen Einrichtungen endlich als
erste Bildungseinrichtung wahrnehmen und als solche auch entsprechend
finanziell und personell ausstatten. (Beifall bei der SPÖ.)
Da wird eben nicht nur ein bisschen gespielt, sondern da werden Grundlagen
für die weitere Bildungslaufbahn gelegt,
und daher braucht es dort auch eine bestausgebildete Mannschaft, Frauschaft an
Elementarpädagoginnen und -pädagogen, auch mit entsprechender
Bezahlung, mit wesentlich kleineren Gruppen, ja ganz generell einfach mit
besseren Arbeitsbedingungen, die das Berufsbild dann auch entsprechend attraktiver
machen müssen.
Wien macht es vor und hat zum Beispiel auch die
Assistent:innenstunden in der Elementarbildung erhöht, um die Kolleg:innen
zu entlasten. Da hat Wien
ganz enorm viel Geld in die Hand genommen, weil vom Bund in diese Richtung
leider gar nichts kommt. – Mein Dank an Wien und meine Gratulation!
(Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Liebe FPÖ, noch zu eurer Herdprämie, die ihr ja in
vielen Bundesländern so proklamiert (Ruf bei der FPÖ:
Salzburg!) und die ihr in Salzburg, in Niederösterreich gerne
hättet; ich weiß es eh, das brauchst du mir nicht hereinzuschreien,
das weiß ich auch so. Das habt ihr ja ins Regierungsabkommen hineingeschrieben,
und dem muss man ganz klar eine Absage erteilen (Zwischenruf des Bundesrates
Steiner), denn das wäre das absolut Schlechteste, was man
vor allen Dingen – und das kritisiert ihr ja so – in
puncto Integration überhaupt nur machen könnte; von den schwindenden
Chancen für die Frauen ganz abgesehen. Ihr seid in Wahrheit, und das ist
ganz klar zu erkennen, gar nicht daran interessiert, dass man in
irgendeiner Form Probleme – weder im
Bereich Bildung noch im Bereich Integration (Bundesrat Steiner:
Remigration! Remigration!) – löst und in den Griff kriegt,
weil euch dann das Wahlkampfthema fehlt. (Bundesrat Steiner:
Remigration!) Um nichts anderes geht es der FPÖ! (Beifall bei der
SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Gross
und Sumah-Vospernik.)
Stichwort
Deutschförderklassen, weil es gut zum Themenbereich
Integration passt: Sie haben die Deutschförderklassen vorhin selbst
angesprochen und stellen ihnen doch ein gutes, ein positives Zeugnis aus.
Dem
muss ich leider komplett widersprechen, und nicht nur ich, sondern auch zahlreiche
Bildungsexpertinnen und -experten tun das (Zwischenruf bei
der ÖVP), denn wir wissen heute, nach den ersten Jahren nach Umsetzen
dieses Modells, dass sie jeglichen evidenzbasierten Erkenntnissen
widersprechen,
was die Sprachentwicklung betrifft. Wir alle wissen: Kinder, Jugendliche lernen
Sprache am besten miteinander, voneinander und nicht segregiert
und separiert in einzelnen Gruppen. (Zwischenruf des Bundesrates Zauner.)
Deutschförderklassen begünstigen die soziale Ausgrenzung und sie
sind in den Schulen irrsinnig schwer zu organisieren (neuerlicher
Zwischenruf des Bundesrates Zauner –
Bundesrätin Schumann: Der Herr Zauner wird zum Bildungsexperten!),
daher ist auch das weiterhin eine Baustelle. (Beifall bei
der SPÖ.)
Stichwort
Lehrkräftemangel: Jetzt gibt es die Initiative Klasse Job und, ja, man
muss schlicht und einfach sagen, das ist in irgendeiner Form, glaube ich,
ein Ausdruck einer gewissen Verzweiflung, denn man weiß ganz genau, was
sie gekostet hat und was sie bringt beziehungsweise was sie gebracht hat.
Ich bin da – kleiner Sidestep – schon sehr gespannt auf
Ihre Beantwortung der Anfrage meinerseits, die ja in wenigen Tagen eintrudeln
müsste; also ich
bin da schon sehr auf Zahlen, Daten, Fakten gespannt.
Was den Lehrermangel betrifft: Ja, wen wundert es
eigentlich? – Ich kann mich noch gut erinnern, als ich überlegt
habe, wo es studienmäßig hingehen
soll, also vor etwas über 20 Jahren, hat es eine Ministerin namens
Gehrer gegeben, die einmal gemeint hat: Liebe Jugendliche, werdet bitte
bloß nicht Lehrerinnen oder Lehrer, wir haben ja eh so
viele! – Heute sehen wir, wir haben den Salat, es gibt nämlich
schlicht und einfach kaum mehr Lehrkräfte. (Zwischenruf der
Bundesrätin Miesenberger.) Es gibt kaum mehr eine Schule, an
der nicht zumindest eine Lehrkraft fehlt; offene Stellen werden oft sogar mehrmals
ausgeschrieben; Fächerkombinationen, die man eigentlich braucht,
können aufgrund der Ausschreibungen nicht abgedeckt werden –
und
eine Besserung der Situation ist aufgrund von Pensionierungswellen und so weiter
in den nächsten Jahren definitiv nicht in Sicht.
Stichwort Digitalisierung: Es gibt – das Positive
zuerst – mittlerweile an
den meisten Schulen digitale Endgeräte für alle Schülerinnen und
Schüler, und diese werden auch entsprechend eingesetzt und genutzt; das
kann ich
auch aus eigener Erfahrung im eigenen Haus berichten. Das Problem ist aber,
dass die Digitalisierung auch viel Betreuung und viel technische Unterstützung erfordert,
und die ist schlicht und einfach nicht gegeben. 1, 2, maximal
3 Absetzstunden für die IT-Betreuung an einem Schulstandort: Das ist
nicht einmal der viel zitierte Tropfen auf den heißen Stein. Wenn man
einen großzügigen Schulerhalter hat, dann hat man vielleicht
Glück und irgendeine externe Firma übernimmt das
tägliche Troubleshooting – und
das ist bei 150, 200 oder mehr digitalen Endgeräten in einem Haus einfach
dringend nötig. Da werden die Lehrkräfte leider völlig
alleingelassen.
Sie werden mit vielen anderen Dingen ebenfalls
alleingelassen, Stichwort Entlastungspaket für Pädagog:innen
sowie für Schulleiter:innen. Sie haben
ja erst vor wenigen Wochen ein großes Zehnpunktepaket angekündigt,
woraufhin dann auch die Personalvertretung der FCG sehr schnell und flott
entsprechende Aussendungen (ein Schriftstück in die Höhe haltend) getätigt
hat. Da ist von Administratorenstunden an Pflichtschulen die Rede, da ist
von „Verbesserungen im SPF-Verfahren“ die Rede, da ist von
zahlreichen anderen Dingen die Rede. Allerdings geben Sie dann schon auch
zu – und
das steht hier auch schwarz auf weiß –: „Legistische
Anpassungen [...] sind dazu erforderlich“. – Allein die sind
noch nicht erfolgt.
Ich frage mich, ob sich das bis
zum Ende der Ferien und bis zum Beginn
des neuen Schuljahres noch ausgehen kann. Ich vermute ja einmal, dass diese
Ankündigung eher der kommenden Personalvertretungswahl im Herbst
geschuldet ist und der Minister da der FCG einen Dienst erweisen wollte; aber das ist nur meine Interpretation des Ganzen.
Stichwort Inklusion: Auch das
ist eine weitere Baustelle. Viele, viele
Jahre ist es her, dass Österreich die UN-Konvention ratifiziert hat. Nach
wie vor ist Österreich Schlusslicht, was die Inklusion betrifft. Trotz
Ratifizierung
und trotz Bekenntnis zu einem inklusiven Schul- und Bildungssystem sind wir
nicht in der Lage, alle Kinder, die einen entsprechenden Bedarf haben,
gleichermaßen mitzunehmen. Die Realität sieht leider ganz, ganz
anders aus, denn es werden – und das weiß ich als
Niederösterreicherin aus erster
Hand – Sonderschulen ganz, ganz eindeutig noch weiter einzementiert
und gefördert (Zwischenruf des Bundesrates Zauner –
Bundesrätin Schumann:
Der Herr Zauner wird zum Bildungsexperten! Schau ihn an!), anstatt dass in
geeignete Rahmenbedingungen für eine wahre und echte Inklusion von
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung investiert wird. Das ist
leider die Wahrheit. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Fragt einmal Betroffene!
So ist es leider, also da hält sich der soziale Teil der ÖVP leider
auch in Grenzen.
Stichwort Sozialarbeit und
Schulpsychologie: Wir sehen, dass die Herausforderungen für junge
Menschen in den letzten Jahren eklatant gestiegen sind. Es gibt zahlreiche
Krisen, die die jungen Menschen auch zu verarbeiten
haben, sei es die extreme Teuerung, seien es finanzielle Schwierigkeiten der
Eltern, der Krieg in der Ukraine, Corona; die sozialen Medien, die immer
schwieriger zu handeln sind, tragen das Übrige dazu bei. Jugendliche
brauchen oftmals psychologische Unterstützung in irgendeiner Form,
bloß ist die
an den Schulen nicht gegeben und nicht vorhanden. Aus meiner Sicht ganz, ganz
dringend notwendig ist eine Schulsozialarbeiterin, ein Schulsozialarbeiter
an jedem Schulstandort, fix stationiert, damit, wenn Bedarf gegeben ist, auch
wirklich gehandelt und unterstützt werden kann (Beifall bei der
SPÖ),
denn am Ende bleiben die Lehrkräfte mit solchen Problemen oftmals alleine.
Ich selbst habe als Lehrerin immer wieder gesehen: Nicht jeder Jugendliche
öffnet sich einer Lehrkraft immer so, wie es vielleicht nötig wäre und für die Unterstützung auch hilfreich wäre; daher sind derartige Personen und unterstützendes Personal ganz, ganz dringend notwendig.
Von den viel zu
langen – wirklich viel, viel zu langen – Wartezeiten in
den Ambulanzen und stationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendpsychiatrie
und -psychologie brauche ich nicht mehr zu sprechen, das haben wir an dieser
Stelle schon wiederholt gemacht. Das ist leider, leider hinlänglich
bekannt.
Ich könnte jetzt noch
viele, viele weitere Baustellen – unzählige
Baustellen – anführen. (Bundesrat Spanring: Das habt
ihr mitverursacht mit Corona! Nicht Kindesweglegung betreiben!) Unter dem
Strich gibt es leider für keine Baustelle eine nachhaltige,
längerfristige Lösung. Es gibt lediglich das eine oder andere
Pflaster, das irgendwohin geklebt wird; Stichwort VWA, Stichwort
Digitalisierungspaket, das wir ja morgen noch beschließen sollen.
In Wahrheit, und da müssen
wir ehrlich sein, ist aber kein Bildungssystem in Europa so ungerecht und
hängt so stark vom sozioökonomischen Hintergrund der Eltern
ab wie das in Österreich. In keinem Bildungssystem
wird Bildung also so stark vererbt wie in Österreich.
Das Schulsystem in
Österreich ist auf Segregation ausgelegt, auf Trennung ausgelegt. Dabei
bestätigen uns zahlreiche namhafte Bildungsexperten
seit Jahren, dass die frühe Trennung mit zehn Jahren einfach
bildungspolitischer Humbug ist und Chancen nimmt. (Beifall bei der SPÖ.)
Das sehen wir auch ganz eindeutig an aktuellen Zahlen von
Arbeiterkammer, Statistik Austria und vielen anderen: 57 Prozent der
Kinder, deren Eltern
einen Universitätsabschluss haben, erreichen in Österreich ebenfalls
einen Hochschulabschluss, während es aber nur 7 Prozent der Schüler
von Eltern mit Pflichtschulabschluss sind, die einen akademischen Abschluss erreichen.
Da klaffen also wirklich Welten auseinander.
Das Traurige ist – das muss man offen so ansprechen –: Bildung ist in Österreich schlicht und einfach Glückssache, und die Bildungspolitik respektive der Bildungsminister nimmt das achselzuckend zur Kenntnis. – Aus meiner Sicht kann es und darf es das nicht sein.
Es muss Fördern statt
Trennen heißen, das muss im Zentrum stehen, wenn wir wirklich eine
ordentliche Bildungspolitik machen wollen (Bundesrat
Steiner: Remigration ...!); denn – und das ist auch
klar – wenn Bildungschancen nicht ergriffen werden können, weil
die Möglichkeit dazu gar nicht
besteht, erzeugt das Druck. Das erzeugt auch finanziellen Druck. Wir sehen das
Jahr für Jahr: Im letzten Jahr waren es beispielsweise 120 Millionen
Euro, die die Eltern in Österreich für Nachhilfe ausgeben
mussten – 120 Millionen Euro in einem einzigen Schuljahr!
Noch dazu steigt Jahr für Jahr
auch die Nachhilfequote um einige Prozentpunkte.
Ich darf hier an dieser Stelle,
weil es gut dazu passt, eine Bildungsexpertin der Arbeiterkammer, Ilkim Erdost,
zitieren, die ganz klar sagt: „Ein Schulsystem, das auf
Lernen zu Hause und Elternunterstützung“ aufbaut, ist „nicht
mehr zeitgemäß. Bildungsungerechtigkeit“ wird „damit
einzementiert. Bestes Gegenmittel ist [...] die verschränkte
Ganztagesschule. Es braucht aber auch genügend
Fördermöglichkeiten, eine drastische Senkung der Schulkosten
und Entlastungen für armutsgefährdete Familien und Alleinerziehende.“ (Bundesrat
Kofler: Also doch ...!)
Ganz offen: Wien hat das erkannt und hat das umgesetzt und
entsprechende Maßnahmen gesetzt, wozu man nur gratulieren kann und
wofür man
wirklich Danke sagen kann. (Beifall bei der SPÖ.) Die machen vor,
wie es eben geht. Wien macht vor, wie man mit Problemen, die vonseiten des Bundes nicht gelöst
werden, umgeht (Bundesrat Himmer: Aber da lachen
ja die Hühner!), und das kann und muss als Vorbild für alle
anderen Bundesländer gelten. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Minister, ich muss Sie
noch ganz persönlich ansprechen. Sie haben
kürzlich den „Oberösterreichischen Nachrichten“ ein
Interview gegeben und dabei Folgendes gesagt – und ich zitiere
wieder –: „Wir haben im vorigen Jahr alle
Unterrichtsstunden abhalten können und wir werden auch in diesem
Unterrichtsjahr alle Stunden abhalten – es ist nicht leicht, aber
wir haben es im Griff.“ – Klingt gut, aber ich muss Sie ein
bisschen enttäuschen:
Nicht Sie haben das im Griff. Es funktioniert, ja, es läuft.
Bildung und Schule funktionieren, aber nur aus einem einzigen Grund: weil wir
in Österreich nämlich Tausende irrsinnig engagierte, fleißige,
oftmals weit über das dienstlich erforderliche Ausmaß tätige
Lehrkräfte und Schulleiter:innen
haben, die weit mehr machen, als sie müssten. (Beifall bei der SPÖ
sowie des Bundesrates Ruf.)
Es funktioniert nur deshalb,
weil Lehrkräfte Zigtausende Überstunden
machen, damit Klassen besetzt werden können und damit der Unterricht aufrechterhalten
werden kann. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler.)
Es funktioniert nur deshalb,
weil Lehrkräfte freiwillig und völlig unbezahlt mit den
Schüler:innen Exkursionen machen, Projekte machen, zu sportlichen
Turnieren, Wettkämpfen fahren und vieles mehr. Sie übernehmen gleichzeitig
auch die Verantwortung, die Aufsichtspflicht, und bekommen für diese
Teilnahmen an sogenannten schulbezogenen Veranstaltungen
keinen Cent vom Dienstgeber bezahlt.
Es funktioniert deshalb, weil Pädagoginnen und
Pädagogen sich ihrer Verantwortung bewusst sind und die Kinder und
Jugendlichen sowie ihre Eltern
und Erziehungsberechtigten – auch im übertragenen
Sinne – nicht alleinlassen und alles, egal um welches Problem es
sich handelt – um Stundenreduzierungen, um
Lehrkräftemangel und vieles andere mehr –, so gut es
geht auffangen, auch auf die Gefahr hin, sich damit selbst auszubrennen. Und
das sehen wir leider tagtäglich, Kündigungen sind im Lehrberuf leider
keine Seltenheit.
Daher auch von dieser Stelle und von meiner Seite ein Danke,
ein großes, großes Dankeschön an alle Pädagoginnen und
Pädagogen in unserem Land, an
alle meine Kolleginnen und Kollegen, an die Schulleiterinnen und Schulleiter:
Sie halten in Wahrheit unsere Schulen am Laufen, und dafür gilt es,
wirklich
Danke zu sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrät:innen
Hauschildt-Buschberger, Jagl und Ruf.)
Abschließend: Eines ist klar, und da, glaube ich oder
hoffe ich, sind wir uns fraktionsübergreifend einig: Bildung ist eine
Grundlage, eine ganz wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes, für
ein geglücktes, für ein gesundes Leben und ist insofern auch eine
immens wichtige volkswirtschaftliche Grundlage.
Das muss uns klar sein, und das muss es uns in Österreich auch schlicht
und einfach wert sein.
Wir wissen ja, vergleichsweise ist das österreichische
Bildungssystem ein
eher teures, die Frage ist aber nur, wie viel von dem Geld, das in das
Bildungssystem gesteckt wird, auch tatsächlich bei den Schülerinnen
und Schülern ankommt. – Das ist leider viel, viel zu wenig. Es
bleibt zu einem großen Teil im System hängen.
Daher mein Appell an Sie – (in Richtung
Bundesminister Polaschek) Ihre
Amtszeit ist ja nur mehr eine vergleichsweise kurze, aber dennoch –:
Jedes Kind in Österreich, ganz egal mit welchem Hintergrund und ganz egal,
woher
es kommt, verdient die beste Bildung. Es geht darum, dass allen Kindern alle
Chancen offenstehen, und daran müssen wir arbeiten! Dazu gehört
die ganztägige Betreuung, dazu gehört ein warmes Mittagessen, dazu
gehören interessen- und begabungsorientierte Angebote, mehr echte
Schulautonomie – die
vermisse ich bis dato noch – und die besten Pädagoginnen und
Pädagogen.
Ich habe jetzt mit Freude gelesen, Sie wollen auch die
verschränkte Ganztagesschule forcieren und weiterentwickeln. –
Ja, das ist etwas, was wir schon über viele, viele Jahre hinweg fordern
und als Modelle immer
wieder irgendwo vorstellen, wie auch beispielsweise an meiner Schule. Es hat
lange gedauert, aber man kann immer klüger werden. Insofern freue ich
mich sehr.
Ich bin mir sicher, in der nächsten Legislaturperiode mit einem oder einer sozialdemokratischen Bildungsminister oder -ministerin werden wir es umsetzen. – In diesem Sinne: Vielen Dank und Glück auf! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer: Das haben wir ja noch nie gehabt, oder?)
17.06
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.
Bundesrätin Simone Jagl
(Grüne, Niederösterreich): Frau
Präsidentin!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen
und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Kollegin Doppler hat
heute relativ großzügig Noten und Zeugnisse verteilt und
Weihnachtsgeschichten erzählt. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Ich als Pädagogin versuche immer, wirklich stärkenorientiert zu
beurteilen (Bundesrat Spanring: ... die armen Kinder!) oder
zu reden. Jetzt habe ich nämlich extra noch einmal nachgefragt, weil
es uns wirklich zuerst ein bisschen verwundert hat: Elf von 25 Fragen wurden
nicht beantwortet. (In Richtung Bundesrätin Doppler:) Wie viel ist
die
Hälfte von 25? (Heiterkeit bei den Grünen. –
Bundesrätin Doppler: ... mehr!) – Nein! Nein,
nein, nein, ich habe extra nachgezählt, nachgehorcht: Elf von 25
wurden nicht beantwortet (Bundesrätin Doppler: ... mehr!
... 50 Prozent!), das sind damit weniger als 50 Prozent. (Beifall
bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der
Bundesrätin Doppler.)
Also meine Beurteilung lautet – weil wir beim
Zeugnisverteilen sind –: Zählen funktioniert schon ganz gut, an
den Grundrechnungsarten müssten Sie
noch ein bisschen arbeiten. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und
ÖVP. – Bundesrat Spanring: Bei solchen Lehrern
wundert es mich nicht!) – Ja, genau.
(Bundesrat Schreuder: Es kann nur besser werden!)
Wir wissen, Bildung ist der Schlüssel zu Integration.
Kindergärten und Schulen leisten einen immens wichtigen Beitrag dazu. Auch
von meiner Seite an
dieser Stelle wirklich ein herzliches Dankeschön an die Pädagoginnen
und Pädagogen, die in Österreich tagtäglich
tatsächlich zeitweise „Übermenschliches“ leisten.
Kollege Professor Ruf ist jetzt nicht da, hat es aber auch schon erwähnt:
Sie leisten teilweise wirklich „Übermenschliches“ –
vielen herzlichen Dank an dieser Stelle auch von meiner Seite. (Beifall
bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Wir haben es heute auch schon mehrfach gehört, und da
sind wir einer
Meinung: Basis für Integration, für gelungene Integration, ist
wirksame Sprach- und Deutschförderung und auch die Förderung der
Erstsprache. Das
wäre vielleicht etwas, was sich die FPÖ hinter die Ohren schreiben
könnte: Die Förderung der Erstsprache ist wirklich auch ganz, ganz
wichtig. (Bundesrat Spanring: Ist das unsere
Zuständigkeit in Österreich, damit die Kinder Afghanisch können,
oder was?)
Gleichzeitig gelingt diese Förderung unserer Meinung
nach am besten,
wenn es nicht zur Trennung kommt. Kindergärten und Schulen müssen
sozial und ökonomisch durchmischt sein, damit Kinder und Jugendliche
voneinander lernen können und die Herausforderungen an den
einzelnen Standorten nicht zu groß werden. Da wäre eine bessere
Schülerstromlenkung wichtig.
Die Kompetenz dafür liegt bei den Bundesländern und den dortigen
Bildungsdirektionen.
Unserer Meinung nach ist für eine gute Integration und
eine Förderung des guten gesellschaftlichen Zusammenhalts und
Miteinanders eine gemeinsame ganztägige Schulform am
geeignetsten – natürlich mit ausreichend Personal, mit
multiprofessionellen Teams am Standort. Damit das gelingt, braucht
es natürlich auch Individualisierung und Differenzierung am Standort. Es
braucht Begabtenförderung, es braucht Förderstunden,
Sprachförderung und so
weiter. Wie schon gesagt, Sprache ist die Basis von Integration und
die Eintrittskarte zu gesellschaftlicher Teilhabe.
Wir müssen da auch noch einmal gezielt Geld in die Hand
nehmen und das von Anfang an fördern. Unserer Meinung nach wäre
deswegen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr wie gesagt wirklich
wichtig. (Ruf bei der FPÖ: Nicht! Ein Zauberwort: nicht!) –
Genau, ich weiß, dass ihr nicht dafür seid,
ihr wollt am liebsten die Kinder bis, weiß ich nicht, kurz vor Schuleintritt zu Hause
betreut haben, damit die Mütter ja nicht irgendwie vorher schon wieder ins
Berufsleben einsteigen können. (Bundesrat Spanring: Bevor man
sie zu solchen Lehrern gibt, ist das aber schon verständlich,
oder? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eure
Familienpolitik. Das habt ihr eh schon zur Genüge bewiesen. Genau, weil es
den Kindern in den Kindergärten so
schlecht geht. Das ist es, was ihr meint; genau.
Die Schulen müssen unserer Auffassung nach
außerdem – das ist unsere Meinung – autonom
entscheiden dürfen, in welchem Setting Sprachförderung stattfindet.
Zusätzliche Ressourcen dafür und erweiterte schulautonome
Spielräume haben wir ja in dieser Regierungsperiode schon geschaffen.
Schulstandorte mit größeren Herausforderungen brauchen
natürlich auch
mehr Mittel, mehr Personal, um die Nachteile ausgleichen zu können.
Mittels eines Indexes könnten diese Schulen bereits jetzt identifiziert
werden
und man könnte diese Maßnahme eigentlich sofort umsetzen.
Zur Gewalt- und Extremismusprävention – Herr
Bundesminister, Sie haben es schon ausführlich erwähnt –
haben wir bereits 2021 kostenlose Schulworkshops eingeführt. Die
sind tatsächlich so gut angenommen worden und so gut angekommen, dass wir
sie noch einmal aufgestockt und bis 2024
verlängert haben. Das ist wirklich eine ganz tolle Sache.
Auch wir sind der Meinung, dass Eltern vermehrt ins Boot
geholt werden müssen, am besten durch gezielte Elternarbeit. Um das
bewerkstelligen zu
können, braucht es natürlich auch ausreichend Ressourcen.
Bezüglich des Anstiegs an Suspendierungen von Schülern: Diese Zahlen sind übrigens deshalb quasi gestiegen, weil die Zahlen davor – während der
Coronazeit
und den teilweisen Schulschließungen – gesunken sind. So viel
zu dem Thema, dass diese Zahl plötzlich irgendwie explodiert wäre. Es
gibt außerdem immer einen Grund dafür, warum Schülerinnen und
Schüler sich entsprechend verhalten. Da muss genau hingeschaut werden und
gegengesteuert werden, beispielsweise durch verstärkten Einsatz von
Sozialarbeiter:innen, durch aufsuchende Elternarbeit, durch vermehrten
Einsatz von Psycholog:innen. Unserer Meinung nach sind und sollen
Suspendierungen immer nur das allerletzte Mittel sein, das angewandt wird.
Dass wir finden, dass in einer
anderen Konstellation im Bildungsbereich möglicherweise
größere Würfe zu machen gewesen wären, ist ja kein Geheimnis. Uns ist
aber in den letzten viereinhalb Jahren tatsächlich einiges
gelungen – ganz im Gegensatz dazu, was der FPÖ so in den
Bundesländern einfällt,
denn das Maximum, das euch einfällt, ist, dass ihr Kinder und Jugendliche
dazu nötigen wollt, ihre Muttersprache in den Pausen nicht mehr sprechen
zu
wollen (Ruf bei der FPÖ: Dürfen!), zu dürfen. Das ist
kein Beitrag zur Integration (Ruf bei der FPÖ: Doch!), das ist
Nötigung und entbehrlich. Das ist es!
(Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Wir haben in dieser Legislaturperiode zum Beispiel den verpflichtenden Ethikunterricht zumindest alternativ zum Religionsunterricht eingeführt. (Bundesrat Kofler: ... Beeinflussung!) Ein Ethikunterricht für alle von Anfang an wäre natürlich noch besser und wünschenswert, denn dort wird unter anderem über die verschiedenen Religionen gesprochen, über die Gemeinsamkeiten und Eigenheiten, und diese werden auch herausgearbeitet.
Im neuen Lehrplan haben wir außerdem die politische
Bildung als überfachliches Thema verankert. Sie ist auch Teil
des Geschichtsunterrichts.
Geschichte und politische Bildung ist auch ganz wichtig. Es soll aber im Unterricht
nicht nur über Demokratie gesprochen werden, sondern Demokratie
muss auch ausprobiert werden können und erlebt werden. Die Schule ist
einfach der ideale Ort, um das zu tun.
Arbeiten wir gemeinsam daran, die Talente aller Kinder zu
fördern – nicht
nur jener, deren Eltern einen entsprechenden Hintergrund haben! –
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der
Bundesrätinnen Eder
und Gruber-Pruner.)
17.15
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.
Bundesrätin Dr. Manuela-Anna
Sumah-Vospernik (NEOS, Wien): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte
Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern,
Großeltern! Wir von den NEOS stehen wie sonst keine andere Partei
für das Thema Bildung. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat
Himmer – erheitert –: Kannst ja gleich erzählen,
wie das in Wien ist!)
Ich persönlich stamme aus
einer Gastronomiefamilie aus Klagenfurt am Wörthersee und ich erinnere
mich noch sehr gut an die Geschichten, die mir meine Oma erzählt hat: wie sie als Kind, als eines von zehn
Geschwistern,
vom elterlichen Bauernhof in Unterkärnten bei jedem Wetter, auch
starkem Schnee und meterhohen Schneebergen, stundenlang zu Fuß in die
Schule und nach wenigen Stunden Unterricht wieder heimgehen
musste.
Jeden Schultag war das damals gar nicht möglich, weil die Kinder wie die meisten
Kinder am Land am Hof helfen oder auf ihre Geschwister aufpassen mussten.
Meine Oma war Köchin, hat
ihr Leben lang hart in der Küche gearbeitet
und war für ihre Kochkünste hoch geschätzt. Als sie aber in
Pension ging, kam sie drauf, dass sie das Schreiben gar nie richtig erlernt
hatte. Sie war sehr beschämt, und ich erinnere mich noch sehr gut daran,
wie bitterlich sie geweint hat, als ihr das bewusst wurde. Sie hat sich dann in
ihrer Pension monatelang jeden Tag hingesetzt und ganze Bücher
abgeschrieben, weil sie den Ehrgeiz
hatte, das Schreiben zu erlernen. Sie hat es geschafft. Die Handschrift meiner Oma auf Briefen oder Karten an mich werde ich nie vergessen.
Warum erzähle ich
das? – Wir vergessen viel zu oft, welchen Wert Bildung hat und
welche Würde sie den Menschen gibt. Es ist auch in unserem Land gar nicht
lange her, da war der Pflichtschulabschluss samt Lehre oder gar
die Matura, wie sie dann meine Eltern machten – die Mama die Lehre,
der Papa die Matura –, alles andere als selbstverständlich.
Meinem jüngeren Bruder
und mir wurde von meinen Eltern dann schon gesagt: Du darfst alles studieren
und alles werden, was du willst! Ich habe dann in Klagenfurt maturiert.
Die Schule war nicht immer lustig, sie war anstrengend, aber sie war auch bewältigbar,
und ich habe später mit Freude in Graz Jus studiert.
Herr Minister, Sie werden sich
nicht an mich erinnern, aber ich war
eine Ihrer damaligen Studentinnen in Graz. Sie waren damals frisch Assistent am
Rechtsgeschichteinstitut, und ich kann mich noch gut erinnern, wie Sie
mit wehenden blonden Haaren, die Sie im Nacken zu einem Rossschwanz gebunden
hatten (Heiterkeit der Bundesrät:innen Eder und Himmer), schnittig
mit dem Rad vor dem Institut eingeparkt haben. Polaschek, der war
modern, der war unser Idol, der war cool. (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ
und Grünen.)
Als Sie 2021 Bildungsminister
wurden, habe ich mir gedacht: Endlich,
super, da kommt jetzt jemand, der etwas weiterbringen und den Schülerinnen
und Schülern irgendetwas bieten wird! – Heute frage ich mich:
Was ist
da nur passiert?
Als Mutter von drei schulpflichtigen Kindern kenne ich das österreichische Bildungssystem nur zu gut. Die Schulen leiden an Überfrachtung und total veralteten Lehrplänen, an überbordender Bürokratie, die die Lehrerinnen und Lehrer förmlich erdrückt. Sie leiden aber sogar auch an Gewalt – physischer wie psychischer.
Vor dem Büro des NEOS-Stadtrats für Bildung
Christoph Wiederkehr stehen Sprüche mit Wünschen von
Schülerinnen und Schülern. Einer davon
gefällt mir besonders gut. Er ist von der neunjährigen Dora und er
lautet: „Ich möchte, dass Wien die erste Schule auf dem Mond baut,
damit wir in
den Pausen Sterne pflücken können. Und dass sich auf unserer
Schulfassade in Wien bunte Blumen bis hinauf ins Dach ranken.“ Manches
davon wird
sicher schwer umsetzbar sein, aber Christoph Wiederkehr setzt in Wien
unzählige Maßnahmen um, zum Beispiel: Aufstocken der
Sprachförderkräfte, drastisches Aufstocken des
Unterstützungspersonals an den Schulen, Etablieren von
Schulpsycholog:innen an jeder Schule, Gratismittagessen an Wiener Schulen, das
erste Bildungsfestival und das Wiener Bildungsversprechen, in das die Stadt
Wien rund 7,5 Millionen Euro investiert und an dem 37 Schulen
teilnehmen.
Das ist aber noch nicht alles. Christoph Wiederkehr hat noch
weitere Ideen zur Verbesserung der Schule, um jedem Kind die Flügel zu
heben. Er möchte verpflichtende Deutschkurse im Sommer, weil rund
80 Prozent der
Wiener Schülerinnen und Schüler nicht Deutsch als Erstsprache haben.
Er möchte Sanktionsmöglichkeiten für Eltern bei Gewalt an der
Schule.
Er möchte ein verpflichtendes Schulfach Leben in einer Demokratie, und er
möchte außerschulische Brückenkurse und Unterstützung
für die
jetzt kommenden monatlich 400 bis 500 Kinder, die praktisch direkt aus den
Flüchtlingslagern nach Wien kommen und kein Deutsch sprechen –
die sollen nun unterrichtet werden. Wie soll das gehen?
All das blockieren Sie, Herr Minister Polaschek. Beate Meinl-Reisinger hat Ihnen im Nationalrat symbolisch einen Betonziegel überreicht. Ich kann nur meine persönliche Enttäuschung kundtun. Idol war leider gestern.
Das österreichische Schulsystem braucht dringend einen
Systemwandel,
um jedem Kind die Flügel zu heben, und dazu braucht es uns NEOS.
Wir fordern einen österreichweiten Chancenbonus
für Schulen mit größeren sozialen Herausforderungen,
für Brennpunktschulen. Es ist enorm wichtig,
jedem Kind die gleichen Chancen zu geben und jedem Kind die Flügel zu
heben.
Ich bitte daher alle Omas, Opas, Mamas, Papas, Lehrerinnen und Lehrer:
Wählen Sie bei der nächsten Wahl NEOS, damit sich in der Bildung
endlich etwas tut. – Danke.
17.20
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächste zu Wort
gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte
Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.
Bundesrätin
Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Werte
Zuseher! Liebe Kollegen! Ich möchte zuerst einmal bei Kollegin Hahn
beginnen. Kollegin Hahn, das muss ich Ihnen zugestehen: Sie haben
eine Leidenschaft für die Bildung, natürlich auch berufsbedingt.
Es ist egal, aus welchem Grund wir Bildung in Ausschüssen auf
der Tagesordnung haben, Sie finden die Deutschförderklassen
äußerst sinnlos und unnütz. (Zwischenruf der
Bundesrätin Hahn.) Sie behaupten, Kinder
können am besten voneinander Deutsch lernen.
Könnten Sie mir bitte pädagogisch erklären,
wie das funktionieren soll?! Drei österreichische Kinder,
27 Ausländer, wie soll das funktionieren, dass
die voneinander Deutsch lernen? (Beifall bei der FPÖ. –
Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)
Das, was Sie sagen, mag vielleicht vor 20 Jahren
funktioniert haben. Damals, im Jahr 2003, habe ich schon
einen Antrag im Grazer Gemeinderat gestellt, man möge doch bitte die Zahl
der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache
auf maximal 25 Prozent reduzieren, damit Integration funktionieren
kann. Das, was ihr macht, ist eigentlich nur, die ganze Zeit die Dinge
schönzureden. Wir nennen die Probleme beim Namen – und das
hat nichts mit
Hass und Hetze zu tun. (Bundesrätin Hahn: Da kehrt man die
Probleme ...! Ganz nervös werden
Sie! – Zwischenruf
der Bundesrätin Schumann.) Ihr hingegen,
sowohl die ÖVP als auch ihr, geht einfach her, ignoriert das und
wollt eigentlich
mit philosophischen Dingen die Sachen zudecken. (Beifall bei der FPÖ.) – Ihr seid nicht ernsthaft daran interessiert, in gar keiner Art und Weise!
Jetzt möchte ich Ihnen nur eines in Erinnerung rufen,
weil Sie alle immer
hier stehen und sagen, die Kinder, die Jugendlichen, das wichtigste
Gut – stimmt, das ist die Zukunft eines jeden Landes –:
Habt ihr schon vergessen, wo
ihr beim Coronawahnsinn überall mitgestimmt habt? (Ruf bei der
ÖVP: Na, na, na! – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) –
Ihr habt unsere Kinder von
den Schulen ausgesperrt, ihr wart dafür, dass die Kinder einen Maskenzwang
haben. Sie als Pädagogin haben es als wertvoll empfunden, dass man
Kindern silberne, goldene Ninjas aufpickt, damit ein Kind weiß: Ich bin
geimpft – dritte Impfung, vierte Impfung. Das haben Sie als
Pädagogin befürwortet. (Neuerlicher Zwischenruf der
Bundesrätin Hahn.) Sie waren dafür, dass man Kinder
untereinander ausspielt, dass man Kindern erklärt: Du bist anders als die
anderen. Das war für Sie alle so wichtig! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben die Lehrer im Stich gelassen! Sie waren
dafür, dass man hergeht und bei der Pressekonferenz sagt:
Österreicher, das ist ein gefährliches, ein
tödliches Virus, wir müssen alles zusperren! (Bundesrätin Miesenberger:
Wer war denn das, der das gefordert hat?) Aber, liebe Lehrer, für
euch ist das ungefährlich, ihr müsst in der Schule anwesend
sein, ihr müsst weiterhin die Kinder betreuen! Dann: Wenn du dich nicht
impfen lässt, dann hast du deinen
Job verloren, und so weiter. – Das habt ihr alles vergessen, aber
vor allem das sind die Ursachen, warum wir jetzt diese Flucht aus diesem Beruf
haben.
Und noch ein Grund ist:
wenn ich überzeugt bin und Kindern helfen möchte, aber an den
Rand meiner Möglichkeiten komme, weil ich mit so vielen
anderen Aufgaben überfrachtet werde. Lehrer können heutzutage gar
nicht mehr ihren ursprünglichen Beruf ausüben, weil sie abgesehen von
der Bürokratie so viele Dinge übernehmen müssen (Zwischenruf
der Bundesrätin Hahn),
und das, weil Sie der Meinung sind, Eltern können ihre Kinder nicht
betreuen und erziehen (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn),
weil Sie der
Meinung sind, jedes Kind muss sofort in eine Kinderkrippe. (Beifall bei der
FPÖ.)
Das sind die Dinge. Das ist das
Problem. (Bundesrätin Hahn – den Kopf schüttelnd –: ...
ist nicht wahr!) – Sie können den Kopf schütteln,
soviel Sie
wollen.
Was haben uns
SPÖ-Bildungsminister eingebrockt? – Sie haben das Niveau generell
nach unten nivelliert, weil ihr der Meinung seid, es muss jeder
die Matura haben, ob er die Fähigkeit dazu hat oder nicht. Handwerker sind gefragt.
Beides ist wichtig! Wir können nicht eine Gesellschaft mit lauter
Akademikern haben, denn wer repariert denn dann ein verstopftes Klo, wer
hilft uns, wenn das Auto kaputt ist? Beides muss möglich sein! (Zwischenruf
der Bundesrätin Miesenberger.)
Es mag schon sein, dass Bildung
sehr wohl auch vom Elternhaus abhängt,
aber früher, zu unserer Zeit, hatten Lehrer die Zeit (Bundesrat Schreuder:
Zu unserer Zeit? Was ist: zu unserer Zeit?), Kinder zu entdecken, die
förderungswürdig waren. Die haben das mitbekommen, weil sie
Zeit dafür hatten, weil sie wirklich ihren Beruf ausüben durften,
für den sie so Feuer und Flamme
sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Da gebe ich Ihnen recht: Es wäre viel, viel schlimmer, hätten wir nicht nach wie vor diese engagierten Lehrerinnen und Lehrer, die weit über ihre normalen Verpflichtungen hinaus unsere Kinder betreuen. Es wäre sonst noch viel, viel schlimmer.
Aber wie gesagt, die
Hauptursache liegt am Coronawahnsinn – da haben
wir jetzt die Folgen – und am Kulturkampf in den Klassenzimmern. Da
hilft es nichts, wenn ich 47 Millionen Euro in die Hand nehme und sage:
Ich
mache Prävention. Das Einzige, das hilft, ist: Grenzen zu, es darf niemand
mehr hereinkommen! – Wir schaffen das nicht! Wir schaffen das
wirklich nicht.
Und die Lehrer schaffen es auch nicht, und das ist der Grund, warum viele,
viele ihren Beruf jetzt leider aufgeben.
Man muss auch wirklich sagen – es ist heute schon sehr viel angesprochen worden –, dass viele, viele Dinge leider in die falsche Richtung gehen. Es ist
leider so – und man
muss es wirklich sagen, wenn man eine Bilanz zieht,
Herr Minister; wenn ich jetzt ein Resümee ziehe, dann ist das das Einzige,
was ich sagen muss –: Die Zahl, das hat meine Kollegin auch schon
gesagt,
der schlecht ausgebildeten Kinder ist gestiegen, die Zahl der demotivierten
Schüler und Lehrer ist gestiegen, die Zahl der Schüler, die Probleme
haben, psychische Probleme haben, ist gestiegen, und die Zahl der Eltern, die
sich wirklich ernsthafte Sorgen um ihre Kinder machen, ist gestiegen.
Wenn Sie wirklich der Meinung sind, Sie möchten etwas
für die Kinder tun, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen: Bitte, bitte, liebe
Österreicher, helft uns,
dass wir eine Wende erreichen, mit einem Volkskanzler Kickl wird alles besser! (Beifall
bei der FPÖ. – Ah-Rufe bei der ÖVP sowie Heiterkeit des
Bundesrates Himmer.)
17.26
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. –
Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen
das Wort.
Bundesrat
Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte
Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal beziehungsweise
vor den Bildschirmen! Ich kann nur die Worte von Kollegin Andrea Schartel
unterstreichen – wahre Worte! Und das sind nicht nur unsere
Sorgen und Bedenken, die wir immer wieder ansprechen, es hat auch letzte Woche
noch die „Kronen Zeitung“ berichtet: „,Auf uns kommt Tsunami
zu‘“, „Bildungssystem steht auf der
Kippe.“ – Das sagt Bildungsexperte Andreas Salcher.
Herr Minister, die Radikalisierung an unseren Schulen hat
erschreckend
Fahrt aufgenommen. Ein Minister wie Sie muss Probleme erkennen, vor allem aber
anerkennen, und er muss auch versuchen, sie zu lösen. Sie aber lösen
diese Probleme nicht, Sie tun nichts.
Wir haben ganz viele
ungelöste Fragen in unserem Bildungssystem – sie wurden heute
schon angesprochen –: Die Gewalt an den Schulen und der Lehrermangel sind
nur die Synonyme für all diese Probleme, sind nur die Spitze des
Eisberges, unter dem sich viele Dinge verbergen. (Ruf bei der FPÖ:
Wahnsinn!)
77 Prozent – Kollegin Doppler hat es schon angesprochen – gehen so früh wie möglich in Pension, trotz der Pensionsabschläge, sie wollen den ehestmöglichen Ausstieg. Anreize zum Längerbleiben fehlen, etwa eine dienstrechtliche Verbesserung, damit auch die Altersteilzeit attraktiv wird, vor allem aber brauchen die Pädagogen Unterstützung direkt in den Schulen.
Es ist eine Vielzahl an Faktoren, die zum Rekordlehrermangel an Pflichtschulen geführt hat. Auch die „Oberösterreichischen Nachrichten“ haben über das Rekordniveau von fehlenden Vollzeitpädagogen an den Mittelschulen berichtet.
Ich frage Sie: Warum ist das so? – Es wurde schon gesagt: Vor allem die Coronamaßnahmen haben viele Junglehrer in einen anderen Beruf gebracht. Dafür sind Sie verantwortlich, aber auch die Roten in den vergangenen 20 Jahren, dass ein wirklich gutes Bildungssystem völlig heruntergewirtschaftet wurde.
In den vergangenen Jahren des
Coronaregimes – wie bereits erwähnt –
haben Sie die Kinder verängstigt. Sie haben dafür gesorgt, dass die
Kinder psychische und physische Schäden erlitten haben, und zwar
nachhaltig.
Sie haben die Schulen zugesperrt, und zwar länger als sonst irgendwo auf
dieser Welt. Ihr habt dafür gesorgt, dass wir heute in den Schulen Lehrer
und Lehrerinnen haben, die überfordert sind, die alleingelassen werden und
daher unzufrieden und frustriert sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Das sage nicht nur ich, sondern
auch die ÖVP-dominierte Lehrergewerkschaft, die Ihnen sogar mit
einem Streik gedroht hat. Wir haben in den Schulen, in den Klassen
Schüler, die am Ende der Schullaufbahn Probleme in
den Grundkompetenzen haben, die Probleme mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen haben.
Auch die Pädagogische
Hochschule Salzburg hat uns bereits vor fünf
Jahren wissen lassen, dass etwa 30 Prozent der Bewerber für ein
Lehramtsstudium Probleme mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen haben.
Wir haben in Österreich
vor allem im städtischen Bereich ganze Schulklassen, in denen nur Kinder
sitzen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, und
jedes siebte Volksschulkind in Wien kann dem Unterricht nicht folgen, weil es
die deutsche Sprache einfach nicht beherrscht. Dass die muslimischen
Schüler klar in der Überzahl sind, ist vor allem auf die verfehlte
Integrationspolitik der ÖVP-Grünen-Regierung in den letzten
Jahren zurückzuführen.
An vielen Schulen in diesem
Land herrschen Zustände, die für die Lehrer mittlerweile genauso
unerträglich geworden sind wie für viele Schüler: 142 Prozent mehr
Gewaltdelikte an unseren Schulen in nur zwei Jahren. Die
Palette reicht da von Gewalt im Klassenzimmer bis zur Bombendrohung, und immer
mehr Schüler werden suspendiert – und das nicht nur in Wien,
Herr Prof. Ruf! Auch in Oberösterreich, so wurde es vor Kurzem
berichtet, hat sich diese zwischen 2021 bis 2023 fast verdoppelt, es ist halt
ein gesellschaftliches Problem. (Präsident Ebner
übernimmt den Vorsitz.)
Es fehlt in den Schulen daher
auch an Konfliktmanagement, das haben wir nicht. Man hat es einfach zur
Kenntnis genommen, reagiert aber nicht. Und
wenn Sie nichts tun, Herr Bundesminister, wenn Sie nichts ändern, dann
wird auch in Zukunft nichts besser werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Was wir heute brauchen,
wäre ein Bundesminister in einer neuen Regierung, der arbeitet,
dem das Leben, dem die Zukunft unserer Kinder etwas wert ist, der es besser
machen will, der ihnen eine Perspektive bieten will. Wir brauchen klare
politische Veränderung, Ansagen, wir brauchen neue Lehrpläne, die wir
verschlanken müssen, wir brauchen eine Verwaltungsreform,
den Abbau von Bürokratie. Wir brauchen eine Besoldungsreform, wir brauchen eine Ausbildungsreform, wir brauchen die tägliche Turnstunde, wir brauchen die tägliche Lesestunde und vieles mehr.
Herr Bundesminister, ich sage
Ihnen: Sie, Herr Minister, und diese Regierung sind schon lange am Ende. Was
bleibt, ist immer mehr Gewalt in den
Schulen, sind immer mehr Bildungsdefizite. Die Schüler, Lehrer und Eltern
leiden. Unternehmen und Hochschulen zeigen die großen Defizite immer wieder
auf. Das ist die traurige Hinterlassenschaft von Schwarz-Grün. Herr
Minister, Sie haben bereits ein Nicht genügend erhalten. Gehen Sie in die
Sommerferien!
Sie werden sicher kein Teil einer Regierung – das ist gut so.
Den Schülern, den Pädagogen und allen
wünsche ich erholsame Sommertage und sage auch allen
Pädagogen, die trotz dieser Herausforderungen immer das Beste geben, Danke!
Wenn Sie Veränderung und eine
bessere Zukunft haben wollen, dann wählen Sie am 29. September die
FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)
17.32
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Steiner, bitte. Ich erteile das Wort.
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol):
Das passt jetzt gut, dass der Innenminister auch schon da ist – denn
das Thema Bildung trifft logischerweise auch Sie. Das Thema Schulen, das Thema
Ausländeranteil an den Schulen
ist natürlich ein massives Problem. Das wissen Sie als
Innenminister. – Hoffentlich ist Ihnen als Bildungsminister das
auch bewusst, aber laut Ihrer Beantwortung der Fragen glaube ich nicht,
dass Ihnen bewusst ist, dass wir da so ein massives Problem haben.
Ich zitiere noch zwei, drei
Geschichten: „Für 70 % der Wiener Schüler
ist Deutsch nicht die Alltagssprache.“ – Für
70 Prozent aller Wiener Schüler!
„Jedes dritte Volksschulkind ist muslimisch.“ – Jedes dritte Volksschulkind muslimisch!
„Muslimische Schüler wollen in Klassen beten“ – zugleich sollen wir aber das Kreuz abnehmen. Dazu komme ich aber später.
„Wien“. „Die Entwicklung ist eine schwierige. Die Zahl der außerordentlichen Schüler hat sich im Schuljahr 2022/23 um [...]“ knapp 30 „Prozent“, Herr Polaschek, „erhöht.“
Und jetzt für die
Grünen, weil die Kollegin von den Grünen ja anscheinend
selber irgendetwas mit Bildung zu tun hat: Das schreibt ein
Grün-Politiker – er heißt Felix Stadler –:
„Sie sind hier geboren, scheitern als Zwölfjährige
aber am sinnerfassenden Lesen“ – ernüchternde
„Integrationsbilanz eines grünen Lehrers“. „Der
Großteil der Kids, sagt der Lehrer, könne keine zwei Absätze
so lesen, um in der Folge Fragen beantworten zu können.“
Jetzt das Schlimme –
Frau Kollegin von den Grünen, zuhören!; das sagt
Ihr grüner Kollege (Bundesrat Schreuder: Wir kennen ihn! Wir
kennen ihn gut!) –: „48 seiner
50“ Schüler, hör zu!, „48 seiner
50“ Schüler „haben eine
andere Erstsprache als Deutsch.“ Und dann erklärt uns Kollegin Hahn,
die ausländischen Kinder sollen in solchen Klassen Deutsch lernen, in
denen nur mehr zwei österreichische Kinder drin sind. – Das
kann schlicht und ergreifend nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Gott sei Dank haben wir damals
in unserer Regierungszeit die Deutschförderklassen eingeführt,
der Herr Minister hat sie positiv erwähnt. Er
muss sie positiv erwähnen, denn in seiner Zeit als Minister hat er ja
nichts zustande gebracht.
„Sechsjährige“ – jetzt kommt das noch weit Schlimmere – „, die Messer schwingen, Prügeleien und Polizeieinsätze“. Der Schultag wird immer ärger. –
Das geht jetzt aber auch an Sie, Herr Innenminister:
So etwas passiert
an Österreichs Schulen durch sechsjährige Kinder! Gerade, beim
vorherigen Tagesordnungspunkt, wurde uns erzählt, dass die Kinderrechte so
wichtig sind. Ja was tun wir denn mit solchen Kindern, die in den Schulen mit
Messern herumschwingen, andere Kinder bedrohen? Gilt für die dann
auch, dass sie so arm sind? Wer ist jetzt arm, das Kind, das mit dem Messer
schwingt, oder das österreichische Kind, das bedroht wird? (Beifall bei
der FPÖ.) – Der freiheitlichen Auffassung nach
natürlich das österreichische Kind, das bedroht wird. (Beifall bei
der FPÖ.)
Das war eigentlich der
Hauptgrund, warum ich jetzt noch einmal herausgekommen bin, Herr
Polaschek: Es war echt polemisch, ausweichend; unsere Fragen wurden weder
sachlich noch fachlich beantwortet – nicht
irgendeine.
Ich lese jetzt alles noch einmal
vor, das müssen Sie jetzt über sich ergehen lassen; und ich sage
auch dazu, was Sie dazu gesagt haben, denn der Österreicher soll
wissen, wie Sie als zuständiger Bildungsminister mit Fragen umgehen,
die natürlich jedem Elternteil unter den Nägeln brennen. Er will ja
wissen: Geht es nur in meiner Schule so zu oder gibt es das auch in anderen
Schulen? Werden wir von dieser ÖVP, von dieser Regierung alleingelassen oder gibt
es das auch noch in anderen Schulen? Er soll das wissen!
Minister Karner war oft zu
Dringlichen von der SPÖ und von uns, den Freiheitlichen, da –
aber eines muss ich sagen, Herr Karner: Sie liefern Zahlen, Daten, Fakten. Ihr
Kollege liefert null, zero, und das ist echt grenzwertig!
(Beifall bei der FPÖ.)
Dann stellt sich der Minister hierher:
„Wie hoch ist jeweils der Anteil der Schüler
islamischen Glaubensbekenntnisses an den Mittelschulen,
Polytechnischen Schulen und Sonderschulen [...]?“ –
Dazu hat der Minister keine Zahlen; wird nicht erhoben, weil
kein Gesetz.
„Wie viele Fälle von
Konflikten in Bezug auf islamische Schüler, die
ihre Gebetsstunden einhalten wollen, sind Ihnen bekannt?“ –
Dazu gibt es keine Zahlen; wird „nicht erhoben“, denn dazu gibt es
kein Gesetz.
„Ist Ihnen bekannt, ob es
Fälle gibt, wo es durch die Einhaltung mehrerer islamischer Gebetsstunden
zu einem Versäumen von Unterrichtsstoff gekommen
ist?“ – Das ist ihm nicht bekannt; dazu gibt es keine Zahlen,
weil
kein Gesetz dazu.
„Ist ein Anstieg dieser Fälle über die letzten Jahrzehnte zu beobachten?“ – Das ist ihm nicht bekannt; es werden keine Zahlen erhoben, weil keine gesetzliche Grundlage.
„Sind Ihnen Fälle
bekannt, bei welchen eine weibliche Lehrkraft aufgrund eines religiös
motivierten Konflikts physische“ und psychische „Verletzungen
erlitten hat?“ – Das ist dem Herrn Minister nicht bekannt;
wird „nicht erhoben“, weil es keine gesetzliche Basis gibt.
Jetzt frage ich mich, Herr
Minister: Wenn Sie sehen, dass es mehr und
mehr Probleme in diese Richtung gibt, mehr und mehr Probleme, zu denen wir
jetzt die Fragen gestellt haben, dann setzen Sie sich als Verantwortlicher,
als jener, der zur ÖVP-Partei gehört, die in Regierungsverantwortung
ist, hierher, stellen sich hin und sagen, es gebe keine gesetzliche Grundlage.
Jetzt frage ich Sie: Wer ist zuständig, Gesetze zu machen? – Ihre Abgeordneten, wir hier herinnen!
Wenn Sie sagen:
Mir wäre das ein Anliegen, mir ist das wichtig, bitte macht ein Gesetz
dazu, denn ich will diese Daten haben, ich will wissen, wie viele muslimische
Schüler Probleme machen (Bundesrat Himmer: Das geht sich halt
bis 16 Uhr nicht aus!), wie viele Lehrerinnen tätliche Angriffe
erleiden, ich will
diese Zahlen, Daten, Fakten haben!, dann gehen Sie doch hin zu Ihren Parteikollegen
und sagen Sie: Jetzt schafft mir ein Gesetz, denn ich will aufklären,
wie es in Österreich läuft, und will dagegen vorgehen! – Ihnen ist das aber wurscht. (Beifall bei der FPÖ.)
Ihnen ist das
egal. Anstatt zu handeln und anstatt etwas zu tun, stellt
er sich dann hierher und sagt, er hat keine Zahlen, er hat keine Daten, weil er
sie nicht erhebt.
So eine
grottenschlechte Anfragebeantwortung habe ich mein Leben noch nie erlebt. So
abwertend, wie Sie mit der Anfragestellerin umgegangen sind,
Herr Minister, das habe ich hier herinnen auch noch nie erlebt. Es ist hier
schon viel diskutiert worden – in der Coronazeit waren Sie nicht
da –, hier ist
schon heiß und wirklich gut diskutiert worden, aber so von der
Regierungsbank eine Kollegin, die eine Anfrage an Sie stellt, herunterzumachen
und abzukanzeln, das hat sich keine Frau hier herinnen verdient. Das
ist auch einmal ganz offen und ehrlich zu sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aus diesem Grund,
Herr Minister, kriegen Sie jetzt noch einmal die Chance.
Jetzt kriegen Sie sogar einen zeitlichen Vorsprung: Ich gebe es Ihnen
gleich mit, das ist eine Anfrage von mir (Bundesminister Polaschek ein
Schriftstück reichend), ich hoffe, Sie nehmen sie an. (Bundesminister
Polaschek: Nein!) –
Sie nehmen keine Anfrage eines Bundesrates an?! (Bundesminister Polaschek:
Natürlich, über den normalen Weg!) – Ja dann; bitte,
sie wird eingebracht,
aber ich gebe Ihnen (Bundesminister Polaschek erneut das Schriftstück
reichend) einen Vorsprung. (Bundesminister Polaschek: Bringen Sie
es ein!) – Gut.
Na unglaublich, so ein abgehobener Typ, das ist doch nicht möglich!
Unglaublich, wie Sie hier herinnen agieren. Nimmt keine Anfrage eines
Bundesrates an, obwohl er dann einen Informationsvorsprung hätte! Aber
gut, wir wissen es, Sie sind gerne hinter den Informationen unterwegs, das
haben Sie eh schon
oft bewiesen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Weiter geht es.
Dann stellt er sich her, und das, was er beantwortet hat, hat er dann auch
noch falsch beantwortet. Ich habe das jetzt erhoben, über 26 Umwege.
Sie behaupten doch in aller Öffentlichkeit hier von der Regierungsbank
aus, es gab keine Erhöhungen bei den Suspendierungen.
Jetzt muss
ich aus Zeitungen rauslesen, weil ich ja von Ihnen keine Antwort kriege:
Natürlich gab es bei den Suspendierungen von Schülern einen
Anstieg, im Vergleichszeitraum 2016/17 mit 201 Suspendierungen auf
814 Suspendierungen 2022/23. – Und
das ist für Sie kein signifikanter Anstieg?! Na, da wundert mich nicht
mehr, warum wir im Bildungsbereich da sind,
wo wir sind – mit so einem Minister an vorderster Front. (Beifall
bei der FPÖ.)
Heute ist auch
hier herinnen davon geredet worden – es ist von mehreren bemüht
worden –: Das Christliche, das Soziale, das christlich-sozial
geprägte Heimatland und Abendland sollen wir schützen, sollen wir als
Wert sehen,
sollen wir nicht mit Füßen treten!, und dann – das muss
ich hier herinnen jetzt sagen – wird von den Grünen
hereingeschrien: Das hat es noch nie
gegeben, dass irgendwelche kirchlichen Geschichten in den Schulen abgesagt
worden sind!, das wäre quasi fälschlicherweise von der FPÖ
behauptet
worden.
Also bitte
schön, nur als Erklärung: In Zell am Ziller im Zillertal –
ein christlich-konservatives Tal mit viel Tourismus – haben wir eine
Direktorin –
oder Schulleiterin, wie man das jetzt sagt –, die vor Kurzem den
ganz üblichen Gottesdienst am Ende eines Schuljahres abgesagt hat. (Bundesrat
Schreuder: Er hat den Karfreitag abgesagt!) Mit
welchem Grund? Mit welchem Grund hat sie den abgeschafft? – Es
wäre nicht mehr zeitgemäß.
Jetzt frage ich
mich (Bundesrat Schreuder: Er hat es am Karfreitag abgeschafft!) – ganz
kurz, ich repliziere gleich auf den Karfreitag (Bundesrat Schreuder: Ja,
ja!); keine Sorge, ich habe es beim ersten Mal schon
gehört –, mit welchem Grund diese Dame den Kirchgang
am Ende eines Schuljahres absagt hat: Es ist nicht mehr
zeitgemäß. – Nein, so hat sie gesagt: Das ist aus der
Zeit gefallen.
Jetzt frage ich
die gute Dame von hier aus – absichtlich von hier aus –:
Ist es jetzt auch aus der Zeit gefallen, dass die gute Dame dann Weihnachtsferien macht?
Ist es dann aus der Zeit gefallen, dass diese gute Dame Pfingstferien
macht? – Ich erwarte mir schon, wenn es aus der Zeit gefallen ist,
in die Kirche zu gehen, dass sie das durchzieht, dass sie zu Weihnachten in der
Schule sitzt und Vorbereitungen macht, zu Pfingsten in der Schule sitzt (Zwischenruf
bei der SPÖ) und Vorbereitungen macht und auch an den Fenstertagen,
die sie aufgrund der kirchlichen Feiertage hat (Ruf bei der FPÖ: Und
zu Ostern!), in der Schule sitzt (Zwischenrufe bei der FPÖ) und
hoffentlich dann auch zu Ostern in der Schule sitzt. (Anhaltender Beifall
bei der FPÖ.)
Also, liebe
Direktorin der Schule in Zell am Ziller, ich werde mir das zu Weihnachten
anschauen, ob bei Ihnen im Büro das Licht brennt. (Heiterkeit
des Bundesrates Spanring.) Hoffentlich sind Sie so strikt mit sich
selbst, wenn Sie kirchliche Feiertage und Kirchgänge in einer
christlich-abendländisch
geprägten Heimat absagen wollen, weil nicht mehr zeitgemäß.
Es gibt aber
natürlich in der ÖVP viel mehr solche wie diese Schulleiterin in Zell
am Ziller. Es gibt hier herinnen auch einen Lehrer von der ÖVP, der zu
mir oder zu uns gesagt hat, wir sollen ihn Professor nennen. (Zwischenruf
bei der FPÖ.) Ich nenne ihn jetzt Herrn Professor Ruf, weil es ja auch
verliehene Professorentitel gibt – ein solcher wird es
wahrscheinlich dann werden. Herr Professor Ruf war ja einmal Lehrer in einem
christlichen Europagymnasium, und da wollte er die Kreuze
abnehmen. Da hat man gesagt (Zwischenruf bei der SPÖ), als
Begründung (Bundesrat Ruf: Ach so ein Blödsinn! –
Bundesrätin Eder: Was hat er?) –
zuhören! –: Wie kommt ein Flüchtling dazu, dass er einen
ausgemergelten Körper auf einem Foltergerät anschauen
muss? (Bundesrat Ruf: Lüge! Das ist eine Lüge! –
Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Herr Ruf, dieses Zeichen ist das Zeichen des
christlichen Abendlandes,
und wer so etwas abschaffen will, ist wirklich nicht mit uns, in keinster Weise
mit unserem christlichen Abendland vereinbar. Wir stehen hinter dem Kreuz
(Zwischenrufe bei der ÖVP) und werden uns immer gegen solche Leute wie
Sie verwahren, die das Kreuz in Schulen abmontieren wollen –
sicherlich
nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt so, so
viele Lehrer in diesem wunderschönen Land Österreich, die so
fleißig, die mit so einer Hingabe trotz – trotz! –
dieser Politik, dieser
desaströsen Schulpolitik arbeiten (Zwischenruf bei der FPÖ),
und denen wünsche ich alles Gute, denen wünsche ich erholsame
Sommerferien, denen wünsche ich auch erholsame Weihnachten.
Es gibt auch noch Lehrer, die sehr wohl das christliche Abendland hochhalten.
Leider Gottes haben wir hier herinnen drei
Negativbeispiele, was Lehrer
betrifft, einmal in der ÖVP, einmal bei den Grünen und einmal bei den
Sozialisten (Bundesrätin Hahn: Ich fühle mich nicht
angesprochen!), aber draußen gibt es
Gott sei Dank ganz viele ordentliche und fleißige Lehrer, die mit vollem
Herzblut ihren Job für unsere Kinder machen. – Danke. (Beifall
bei der FPÖ.)
17.48
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bernhard Ruf. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Das ist die Höhe
und die dreisteste Unterstellung, die ich je gehört habe, Herr
Kollege Steiner. (Bundesrat Spanring: Das ist eine
Ruf-Schädigung! – Heiterkeit bei der
FPÖ.) – Wunderbar. (Heiterkeit des Redners. –
Bundesrat Spanring: Danke für
den Zwischenruf!) – Ja, bitte, gerne. (Bundesrat
Spanring: Ich hab noch mehr so Wortwitze auf Vorrat!)
Mir das zu unterstellen! Also ich bin sehr
katholisch und ich bin für das Kreuz in allen Klassen. Das wird mir auch
jeder bestätigen. Diese Verleumdung, die
hier von diesem Pult aus von Ihnen, Herr Steiner, passiert, lasse ich mir
wirklich nicht gefallen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) –
Nein, das ist richtig. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
Ich sage es Ihnen noch einmal –
mein Stammbuchspruch –: Es gibt Leute, die haben das Herz am
rechten Fleck, und dann gibt es Leute wie Sie, die haben
das Herz im rechten Eck, und da ist die Menschlichkeit im Eck. Wie
Sie da agieren, das ist untermenschlich, also das ist wirklich tiefstes Niveau
(Beifall bei der ÖVP), das ist wirklich - - (Bundesrat
Spanring: Uh, Uh! „Untermenschlich“?! – Weitere
Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das ist ein Stilmittel, ein
Neologismus. (Ruf bei der FPÖ: Ja, ja!)
Das ist wirklich tiefstes Niveau. Ich
verwahre mich gegen diesen Vorwurf,
Sie können alle meine Schülerinnen und Schüler fragen. Ich bin
da ein Vorzeigechrist (Bundesrat Tiefnig: Er macht das Kreuz
sogar beim Mittagessen!) und
habe mit denen sogar viel gebetet. Es würde Ihnen - - (Bundesrat
Tiefnig: Er macht das Kreuz sogar beim Mittagessen, das habe ich heute
gesehen! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Und,
Herr Steiner, gehen Sie einmal beichten! (Beifall bei der
ÖVP.)
17.49
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen vor: Andreas Arthur Spanring hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.
Bundesrat
Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Ja, Herr
Kollege Ruf, das war jetzt natürlich eine aufgelegte Geschichte. Sie
können ruhig den Vogel deuten, Sie können den Scheibenwischer zeigen,
wie Sie das
auch vorhin gemacht haben. Machen Sie ruhig weiter. Was aber nicht geht, ist,
dass Sie sich hier ans Pult stellen und von „untermenschlich“
reden.
Wissen Sie, da kommt sonst immer die große – oh! –
Nazikeule. Wissen Sie, wen man als Untermenschen bezeichnet hat? –
Denken Sie einmal darüber
nach, Herr Professor Ruf! (Bundesrat Ruf: Ich habe nicht Untermensch
gesagt!) – Das ist einmal das Erste.
Das Zweite, weil Sie vorhin lustig waren und geglaubt haben
oder
gesagt haben, Rechtschreibfehler waren drinnen: Ja, dann muss man aber
überall genau sein. Sie haben sich hier ans Pult gestellt und gesagt, Herr
Kollege
Steiner würde Sie verleumden. Verleumden ist, wenn er Sie einer
gerichtlich strafbaren Handlung bezichtigt, die Sie einer strafjustiziellen
Verfolgung aussetzt. Das war aber eindeutig nicht der Fall, sondern er hat
einfach gesagt, wie es bei Ihnen an der Schule zugegangen ist. Damit
müssen Sie leben. Daher: Wenn Sie genau sind, Herr Professor Ruf, dann
seien Sie
es überall! Und wieder einmal der erhobene Zeigefinger Ihres
Oberlehrertums! (Beifall bei der
FPÖ.)
17.51
Präsident Mag. Franz Ebner: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile das Wort.
Bundesrätin
Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg):
Also die künstliche Aufregung des Kollegen Ruf finde ich nicht ganz in
Ordnung. Er teilt aber aus und spricht
uns gegenüber von Untermenschen. Ich kann zu einem Lateinprofessor nur sagen:
Quod licet Iovi, non licet bovi. – Was dem Jupiter erlaubt ist, ist
dem Ochsen noch lange nicht erlaubt. (Beifall
bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Quod erat
demonstrandum!)
17.52
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident
Mag. Franz Ebner: Bevor wir wieder in
die Tagesordnung einsteigen, möchte ich noch bekannt geben, dass ich unter
Tagesordnungspunkt 1 Bundesrat Steiner für die Verwendung des
Begriffs „faschistisch“
einen Ordnungsruf erteilt habe.
Es hat dann einen Zwischenruf von Bundesrat Adi Gross gegeben,
den ich nicht verstanden habe. Daher habe ich mir das Stenographische Protokoll
vorlegen lassen, und da drinnen heißt es, dass der Bundesrat Gross
im Zwischenruf sagt: „Faschistisch seid ihr, wenn schon!“ Auch
für diese Verwendung
des Begriffs erteile ich einen Ordnungsruf.
*****
Präsident Mag. Franz Ebner: Wir setzen die Verhandlung über Tagesordnungspunkt 9 betreffend Grundversorgungsänderungsvereinbarung fort.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen vor.
Es liegt noch eine tatsächliche Berichtigung der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger vor, und dann folgt eine Wortmeldung.
Bundesrätin Claudia
Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich):
Herr Präsident! Kollege Spanring hat behauptet, dass ich zu Tagesordnungspunkt 9
gesagt habe, dass Kinderflüchtlinge einen Tagsatz von 130 Euro
erhalten würden.
Ich berichtige tatsächlich, ich habe gesagt: Für
Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen
Fremden in Einrichtungen
im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe – jetzt füge ich an:
gemäß Art. 7 Abs. 2 – gibt es einen neuen
Tagsatz von 130 Euro. (Beifall bei den Grünen.)
17.54
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile ihm das Wort.
17.54
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol):
Herr Präsident! Zur tatsächlichen Berichtigung: Das hat
nicht gepasst, denn Kollege Spanring hat ja nicht behauptet, dass es um die
Flüchtlinge geht, sondern er hat gesagt, dass
Sie gesagt haben, das österreichische Kind bekommt 220 Euro. Dann hat
er Ihnen vorgerechnet, wie viel das wäre. Also sinnerfassend zuhören,
dann brauchen wir nicht tatsächlich zu berichtigen! (Beifall bei der FPÖ.)
Aber deswegen bin ich jetzt nicht herausgegangen, sondern
wir reden über die Unterbringung von Asylwerbern und darüber, wie wir
damit umgehen,
über junge Asylwerber, und da kommt mir zufälligerweise ein
Leserbrief unter. (Bundesrat Gfrerer: Die Debatte ist geschlossen!) –
Mein Gott! Kollege
Gfrerer, ich gebe dir jetzt einmal einen guten Tipp. Du sitzt ja viel (auf
das Präsidium zeigend) da hinten oben. Nimm dir die
Geschäftsordnung zur
Hand und lies einmal da drinnen! Du machst immer Zwischenrufe zur
Geschäftsordnung, kennst sie aber nicht. Du bist seit 2018 oder so
etwa, glaube
ich, in diesem Hohen Haus – jetzt wird es dann peinlich! Also wenn
du die Geschäftsordnung nicht kennst, lass es bitte! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn die Debatte geschlossen wäre, würde ich
erstens nicht hier herausgehen und reden können, denn dann hätte mich
der Präsident nicht aufgerufen.
Wenn die Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 geschlossen wäre,
würden wir jetzt wahrscheinlich in
einer Abstimmung sein. Also, Herr Kollege Gfrerer,
lern erst einmal die Geschäftsordnung und sei dann wieder gscheit! (Beifall
bei der FPÖ.) – Es ist ein Wahnsinn. Der ist echt ein
Wahnsinn, so ein witziger Kerl, richtig witzig, der Kerl.
Auf jeden Fall kommt für
mich bei der ganzen Diskussion immer wieder durch: Man muss jeden
Flüchtling mit Samthandschuhen anfassen, beim Österreicher hingegen
ist es wurscht. Beim Flüchtling spricht man sofort
von Menschenrechten, von Kinderrechten, von Jugendrechten, beim Österreicher
ist es wurscht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Hört
kurz zu! Das
bringt – das ist keine Interpretation – ein Leserbrief
ganz gut auf den Punkt, und
den will ich euch natürlich nicht vorenthalten, denn ihr habt ihn wahrscheinlich gar nicht gelesen, denn wenn ihr lest: „Unterbringung junger Asylwerber“, dann blattelt ihr wahrscheinlich weiter. Wir lesen uns das aufmerksam durch.
Ich zitiere aus diesem
Leserbrief: „Man sollte stillgelegte Kasernen für unbegleitete
Jugendliche öffnen. Dort sollen sie in Zimmern mit 5 Stockbetten
zusammenleben – wie im Wehrdienst. Sie müssen für die
Sauberkeit nicht nur im eigenen Zimmer, sondern im ganzen Trakt selbst sorgen –
wie im Wehrdienst. Für die Reinigung der Bäder und WCs ist
immer jemand anderer eingeteilt – wie im Wehrdienst. Sie
bekommen Kleidung, Unterwäsche usw.,
diese kann man in der Kleiderkammer tauschen – wie im Wehrdienst. Es
wird um 6 Uhr geweckt, jeder macht sein Bett, und ein oder zwei Mann holen
das Frühstück aus der Küche, bei jedem Wetter – wie
im Wehrdienst. Das Mittagessen wird gemeinsam in der Kantine eingenommen,
einige haben danach Küchendienst, waschen ab, reinigen Tische usw. –
wie im Wehrdienst. Dann werden im Lehrsaal Deutsch und unsere Gesetze gelehrt,
das ist natürlich Pflicht. Nach zwei Monaten besuchen sie
verschiedene Lehrwerkstätten und müssen sich für einen Beruf
entscheiden. Und wenn jemand der sogenannten Gutmenschen“ –
es gibt ja sehr viele da herinnen, von links bis in
die Mitte hin zur ÖVP; das habe ich jetzt hinzugefügt, das ist kein
Zitat – „jetzt aufschreit und meint, das ist
menschenunwürdig, dann sollen sie sich bei
allen Rekruten informieren, die das 6 bis 9 Monate durchmachen
müssen.“ (Beifall bei der
FPÖ.)
Ich glaube, das trifft eure Politik und euer Versagen, eure Samthandschuhe bei den Ausländern und eure groben Handschuhe bei den Österreichern und Einheimischen ganz gut. (Bundesrätin Miesenberger: Das ist deine Interpretation!) Und wenn dann die Kollegin vom Bauernbund aus Oberösterreich rausschreit, das sei meine Interpretation, so habe ich, glaube ich, mittlerweile gezeigt: Das ist nicht meine Interpretation, sondern das ist euer völlig falsches Verständnis von Integration, von Flüchtlingspolitik, von Migrationspolitik. Uns
bleibt nur eines – und das ist der Schlüssel zum Glück –: Remigration und Volkskanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ.)
17.59
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke.
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit,
der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (4132/A und 2639 d.B.
sowie 11597/BR d.B.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatter ist mir Herr Bundesrat Markus Stotter genannt worden. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Markus Stotter, BA: Ich bringe den
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss
des Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme
daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der
Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Vizepräsident Dominik Reisinger. Ich erteile das Wort.
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ,
Oberösterreich): Herr
Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Werte Zuhörerinnen und
Zuhörer! Was wir jetzt
hier debattieren, hören und erleben, gab es im Wesentlichen schon einmal,
und zwar im Jahr 2019. Damals hat der Verfassungsgerichtshof unserer Klage
recht gegeben und das Gesetz von ÖVP und FPÖ zur Datenerfassung
und Datenspeicherung aufgehoben, mit der sinngemäßen Begründung,
dass die Ermächtigungen zu weitgehend beziehungsweise zu
überschießend seien.
Jetzt, fünf Jahre
später, versuchen ÖVP und Grüne erneut, die Tür zu
einer anlasslosen Massenüberwachung aufzumachen. Geplant sind mit dieser
Novelle anlasslose Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen, das
Scannen von Fahrzeugen und Kennzeichentafeln und ein gemeinsamer Zugriff auf
alle Polizeidaten durch sämtliche Sicherheitsbehörden.
Summa summarum geht es also um sehr weitreichende Befugnisse
für die Polizei, die schon dem Grunde nach genau überlegt, rechtlich
richtig eingeordnet und mit hoher Sensibilität bewertet werden
müssen. Die Grenzlinie zwischen den notwendigen Befugnissen zur
Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung und einer überzogenen
Massenüberwachung und somit einer Gefährdung von
Grundrechten ist aus unserer Sicht, aus Sicht der SPÖ mit
dieser Novelle überschritten. (Beifall bei der SPÖ.)
Darüber hinaus fehlen uns
auch prägnante und präzise Definitionen im Gesetz. Was sind bitte zum
Beispiel: besonders gefahrengeneigte Einrichtungen? –
Das kann alles und nichts sein.
Diese hochsensible Materie
bräuchte also einen umfassenden und sorgfältigen
Begutachtungsprozess, Sie aber bringen diesen Gesetzentwurf wieder
einmal über einen Initiativantrag ins Parlament ein. Dass die Grünen
da mitspielen, ist eher verwunderlich. Es ist wenig überraschend,
dass selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes diese Gesetzesnovelle
auf mehreren Seiten regelrecht vernichtet. Dieser Gesetzentwurf gleicht einer
Nacht-und-Nebel-Aktion und ist legistisch wieder einmal schlecht gemacht.
Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir
werden diesem Gesetz aus Überzeugung und aufgrund rechtlicher Bedenken
nicht zustimmen. Anlasslose Massenüberwachung auf Kosten von
Grundrechten wird es mit der SPÖ nicht geben. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
18.03
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Als Nächster zu Wort
gemeldet ist Herr Bundesrat Matthias Zauner. Ich
erteile das Wort.
Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes mit drei ganz wesentlichen Änderungen. Die erste betrifft den Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten, die zweite eine Änderung der Durchsuchungsanordnung und die dritte eine digitale Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Verteidigerinnen und Verteidiger in Strafsachen.
Der erste Bereich, der Einsatz
von Kennzeichenerkennungsgeräten, ist
jener Teil, auf den Herr Vizepräsident Reisinger gerade eingegangen ist.
Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung gekippt, deshalb ist es
notwendig geworden, eine neue Bestimmung zu erlassen. Worum geht
es? – Polizistinnen und Polizisten sollen die Möglichkeit
haben, Kennzeichen digital zu erfassen, um zu überprüfen, ob zum
Beispiel ein Auto eine Gefährdung
darstellt, sei es, weil es Anlassfälle gibt, sei es, weil es gestohlen
wurde, et cetera, et cetera.
Wesentlich ist – und
das ist die Änderung im Vergleich zu früher –, dass
keine Fotos von Lenkerinnen und Lenkern angefertigt werden und dass diese Daten
nicht gespeichert werden. Daher wird diese Bestimmung verfassungsrechtlich
halten. Wesentlich ist, dass rasch festgestellt werden kann, ob ein Fahrzeug
zur Fahndung ausgeschrieben ist. Dabei geht es um Schlepperbekämpfung,
um die Ermittlungen im Zusammenhang mit gewerbsmäßigen Vermögensdelikten
und um Terrorismusbekämpfung. Worum es nicht geht –
und das habe ich gerade ausgeführt –, ist eine, wie Sie es
bezeichnen, anlasslose Massenüberwachung und eine Einschränkung der
Grundrechte. Herr Vizepräsident, dagegen verwehren wir uns auf das
Allerschärfste. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
Der zweite Bereich betrifft die digitale Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen. Da geht es um eine Vereinfachung in der Verwaltung und um die Sicherstellung einer sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden. Ich gehe doch davon aus, dass man dieser Maßnahme im digitalen Zeitalter zustimmen kann.
Im dritten Bereich –
und da ist schon verwunderlich, ähnlich wie beim ersten Punkt, der
Kennzeichenerkennung, dass das in Wahrheit ein Beschluss
ist, der nur von den Regierungsparteien mitgetragen wird – geht
es darum, Men-
schen beim Zutritt zu Großereignissen wie
Fußballmatches nach gefährlichen Gegenständen zu
durchsuchen. Diese Möglichkeit besteht
schon jetzt.
Nun soll diese Maßnahme
aber auch bei besonderen Lagen, sprich bei Terrordrohungen zum Beispiel
auf Sehenswürdigkeiten, ermöglicht werden: Polizistinnen und
Polizisten sollen in dem Fall – bei begründeten
Gefährdungslagen, wir haben das im Ausschuss diskutiert –
auf Basis einer Anordnung
der zuständigen Sicherheitsbehörde – auch da sind wir also
weit
weg von Massenüberwachung, auch da sind wir weit weg von der
Einschränkung der Grundrechte –, in besonderen Lagen die
notwendigen Mittel in die
Hand kriegen, um solche Durchsuchungen durchführen zu können. Auch
das ist richtig und wichtig in Zeiten wie diesen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Das heißt: Mit dieser
Novelle sorgen wir dafür, moderne Kommunikationsmöglichkeiten
zur Verfügung zu stellen. Wir geben den Polizistinnen und Polizisten die
Möglichkeit, Terrorismus, Extremismus und Straftaten noch
besser zu bekämpfen und vor allem, gerade was den dritten Punkt
anlangt, diesen auch vorzubeugen.
Ich sage es zum Abschluss noch einmal: Ich finde es schon
sehr bedenklich, dass diesem Gesetzentwurf, der der Polizei mehr
Möglichkeiten gibt, die wichtig
für die Sicherheit im Land sind, nur die beiden Regierungsparteien
zustimmen. Dass die Freiheitlichen nicht zustimmen, ist bei all den Sonntagsreden,
die sie sonst trommeln, bei denen es um Sicherheitspolitik geht,
besonders befremdlich. Die Freiheitlichen agieren da als sicherheitspolitische
Geisterfahrer. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.) Dass
die Sozialdemokratie dagegen ist, wundert bei sämtlichen Showaktionen
der Sozialdemokratie in Sicherheitsfragen, wie wir das zum Beispiel in der
letzten Bundesratssitzung erlebt haben, nicht. (Beifall bei der
ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Der
Verfassungsdienst macht auch Showpolitik? – Zwischenruf des
Bundesrates Reisinger.)
Wir stimmen jedenfalls aus Überzeugung zu. Ich darf
unserem Bundeskanzler Karl Nehammer und unserem Innenminister Gerhard
Karner, die dafür sorgen, dass wir der sicherheitspolitische
Sicherheitsgarant dieser
Republik sind, ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei der
ÖVP sowie Bravoruf des Bundesrates Himmer.)
18.09
Präsident
Mag. Franz Ebner: Als Nächster zu
Wort gemeldet ist Herr
Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses.
Bundesrat
Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Damen und Herren
hier im Saal und vor den Bildschirmen! Das Sicherheitspolizeigesetz wurde geschaffen,
um das rechtsstaatliche Handeln der Polizei zu regeln. Kollege
Zauner und meine anderen Vorredner haben das bereits sehr gut erläutert:
Die Polizei darf nicht nur eingreifen, wenn bereits eine Rechtsverletzung
geschehen ist und ihr Handeln der Aufklärung dient, sondern auch, wenn ein
gefährlicher Angriff wahrscheinlich ist. Es ist dringend notwendig, der
Polizei die notwendigen Instrumente zu geben, damit sie für die
Verbrechensbekämpfung bis hin zur Abwehr von Terrorismus
gerüstet ist.
Gleichzeitig braucht es aber auch
Sensibilität – Kollege Reisinger hat das angesprochen –,
denn es darf nicht zu einer überschießenden Überwachung und
Einschränkung der Grundrechte kommen. Eine solche haben wir alle in der
Coronazeit miterlebt, als Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen
getreten wurden. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters darf eine
Sicherheitsbehörde bei einer Großveranstaltung Personen auf
gefährliche Gegenstände durchsuchen, sie sorgt damit für mehr
Sicherheit.
Eine solche Durchsuchungsanordnung der Behörde ist natürlich auch
eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, ein Persönlichkeitseingriff.
Daher müssen die Gründe, dass man das machen darf, ganz besonders
geregelt
sein. Genau da aber schwächelt dieses Bundesgesetz, die Formulierungen
sind vage. Das sagen nicht nur wir, das sagen auch die Herren und Damen
vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.
Es ist nicht klar, was eine
Großveranstaltung ist. Hängt das von der Größe des
Veranstaltungsareals oder von der erwarteten Menge von Besuchern ab?
Unpräzise ist auch die Formulierung über den Ort der
Durchsuchungsanordnung und auch die Formulierung (Bundesrat Zauner: Es
geht um Sicherheit, nicht
um Formulierungen!), dass eine Durchsuchungsanordnung nicht erlassen werden
darf, wenn es voraussichtlich bloß zu einzelnen – bloß
zu einzelnen! – Gewalttätigkeiten kommen werde.
Der Verfassungsdienst sagt zum
Beispiel auch: Bei einer einzelnen Bombendrohung am Flughafen wäre demnach eine Durchsuchungsanordnung schwer
durchsetzbar. – Es ist für mich unvorstellbar, dass das
überhaupt so
möglich ist. – Oder: Denken wir an den bekannten Reumannplatz. (Bundesrätin
Schumann: Der war sein Leben lang noch nicht am
Reumannplatz! – Ruf bei
der SPÖ: Im Eissalon Tichy! – Bundesrätin Schumann: Nicht
einmal dort!) Dort kam es immer wieder zu einzelnen
Gewalttätigkeiten – und das wäre zu
wenig. Das heißt, da könnte man eine Durchsuchung nicht
anordnen – und das angesichts dessen, was in den letzten Tagen in
Wien passiert ist: dass
sich Syrer, Afghanen, Tschetschenen und Türken gewalttätige
Massenschlägereien geliefert haben. (Bundesrätin Schumann: Da
ist der nächste Wien-Experte unterwegs!) – Tatsache ist:
Wir haben ein massives Sicherheitsproblem durch die nicht vorhandene
Integration in unserem Land – und dafür ist die Regierung
verantwortlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Wollen wir das wirklich? Wollen Sie das? – Wir wollen das nicht. Daher brauchen wir einen klaren und effektiven Rechtsrahmen, damit Justiz und Polizei effizient arbeiten und entschlossen gegen die Kriminalität vorgehen können. (Zwischenruf des Bundesrates Zauner.)
Die Politik und wir müssen
hinter den Amtshandlungen der Polizisten stehen, es ist ganz, ganz wichtig,
dass wir hinter der Polizei stehen. (Bundesrat Zauner:
Dann stimmt zu!) Die Polizisten brauchen weiter dringend attraktive
Arbeitsbedingungen – einschließlich fairer Bezahlung,
angemessener Arbeitszeiten und psychologischer
Unterstützung –, damit die Motivation und
Leistungsfähigkeit der Polizisten erhalten bleibt und der Beruf
attraktiviert wird. (Bundesrätin Schumann: Das war unsere
Dringliche! Eins zu eins abgeschrieben!)
Daher sage ich Danke an alle
Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag
für unsere Sicherheit ihr Leben riskieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Österreicher, Sie haben ein Recht auf Sicherheit, und nur eine starke FPÖ kann es schaffen (Zwischenruf des Bundesrates Zauner), aus der Sackgasse herauszukommen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Und deswegen helft ihr bei diesem Gesetz nicht mit, gell?)
18.13
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank.
Als Nächster hat sich Herr
Bundesminister Karner zu einer Stellungnahme
zu Wort gemeldet. Ich erteile das Wort.
Bundesminister
für Inneres Mag. Gerhard Karner:
Herr Präsident! Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren
Bundesräte! Auch von mir einige Sätze zu dieser Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz, wobei ich einfach
noch einmal darum werbe, dass es eine möglichst breite Zustimmung zu
diesem Gesetz gibt.
Wie ist denn dieses Gesetz entstanden? – Das ist
nicht entstanden, weil
sich irgendein Politiker, ein Minister im stillen Kämmerlein etwas
überlegt hat und gesagt hat: So, da müssen wir jetzt herumschrauben,
da müssen wir
etwas neu regeln!, nein, das ist entstanden, weil auf der einen Seite der
Verfas-
sungsgerichtshof etwas aufgehoben hat, wodurch letztendlich eine Neuregelung notwendig
wurde, und weil auf der anderen Seite erfahrene Polizistinnen und
Polizisten gesagt haben: Es wäre gut, zusätzliche Möglichkeiten
zu bekommen, damit wir das tun können, wofür wir Verantwortung
tragen, nämlich für die Sicherheit der Menschen in diesem Land
zu sorgen. Daher
ist es einfach notwendig, dass man solche Regelungen – wie eben ein
Sicherheitspolizeigesetz – auch regelmäßig
weiterentwickelt. Das wollen wir
und das tun wir mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz.
Der erste Punkt: Einsatz von
Kennzeichenerkennungsgeräten – Bundesrat Zauner hat das
schon relativ gut skizziert. Das war, wie gesagt, jene Passage,
die vom VfGH aufgehoben wurde, es geht hier aber um etwas, das gerade bei der
Bekämpfung der internationalen, der grenzüberschreitenden Kriminalität essenziell
ist, damit bei einer Fahndung die Kennzeichen entsprechend ausgeschrieben und
gelesen werden können und rasch reagiert werden
kann.
Entscheidend dabei – und das ist der
entsprechende Punkt –: Herr Bundesrat (in Richtung Bundesrat Reisinger),
warum sollten wir anlasslose Massenüberwachung machen? Aus
welchem Grund? Davon haben wir ja überhaupt nichts, Entschuldigung! (Beifall
bei der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger und
Schreuder. – Rufe bei der SPÖ: Wehret den Anfängen!
Wehret den Anfängen!) Ich bitte da wirklich, dass man der Polizei so
etwas nicht
unterstellt (Bundesrat Reisinger: ... der Politik! – Bundesrätin
Schumann: Der Politik, genau!), sondern dass man ihr einfach die
Möglichkeiten gibt, ordentlich
zu arbeiten. Es ist ja auch schon gesagt worden: Es wird sogar besser geregelt,
es werden keine Fotos mehr von den Autolenkern gemacht, es gibt keine
Speicherung mehr. Das heißt, das ist ja eine Qualitätssteigerung des
Ganzen. Es ist eine bessere rechtliche Absicherung für die
Bevölkerung und bringt ein
Mehr an Sicherheit.
Das Zweite – auch
das wurde skizziert –: Es geht um den elektronischen Rechtsverkehr.
Ich glaube, das ist einfach ein schnelleres, bürgernahes Service,
bei dem man moderne, zeitgemäße Methoden anwendet und diese auch
sicher macht. Auch das halte ich für notwendig, auch das ist letztendlich
ein
gewaltiger Sprung in der Datensicherheit und in der Datenübermittlung und
macht manches einfacher – die Akteneinsicht auf digitalem Weg wird
dadurch auch erleichtert.
Die besondere
Durchsuchungsanordnung wurde auch bereits skizziert, und ich möchte noch
einmal dafür werben, sich damit auseinanderzusetzen.
Dass das keine einfache Regelung ist, ist mir völlig klar, das ist mir
völlig bewusst. Wenn es einfach wäre, dann würde es
uns – wie man so schön sagt –
nicht brauchen, aber da muss man eben schauen, wie man eine Weiterentwicklung
machen kann. Wenn wir sehen, dass sich die Durchsuchungsanordnung
beispielsweise bei Fußballstadien bewährt hat, und wenn es beispielsweise – wie zuletzt
knapp vor Weihnachten, es wurde darüber berichtet, und wir haben auch in
den Ausschüssen darüber diskutiert – eine Bedrohungslage
rund um den Stephansplatz gibt und dann die Polizei sagt: In so einer Situation
wäre es sinnvoll, eine Durchsuchungsanordnung, wie es sie beispielsweise
auf Fußballplätzen schon gibt, zu haben!, dann macht es doch Sinn,
diese Variante so zu regeln, dass die Polizei das auch tun kann – nicht
anlasslos, sondern ganz klar dann, wenn eine konkrete Gefährdung gegeben
ist.
Diese Abschätzung ist nie eine einfache Entscheidung.
Für die Sicherheit der
Menschen da zu sein – egal ob als Polizistin, als Polizist auf der
Polizeiinspektion, als Expertin oder als Experte beim LSE, beim Landesamt Staatsschutz
und Extremismusbekämpfung, oder bei der DSN –,
ist auf keiner Ebene einfach, da sind immer schwierige Entscheidungen zu
treffen, aber: Wir müssen – und das ist auch unsere
Aufgabe – unserer Polizei, diesen Menschen, die das für uns tun,
die, wie Sie zu Recht gesagt haben, tagtäglich den Kopf für unsere
Sicherheit hinhalten, auch die Möglichkeit geben, das zu tun. –
Das ist das, was wir tun müssen.
Ja, das ist immer eine Weiterentwicklung, das ist
natürlich immer –
völlig klar! – eine Interessenabwägung. Ich glaube aber
– das ist mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz
gelungen –, es ist ein ordentlicher, vernünftiger Schritt nach
vorne, mit dem wir der Polizei nach klaren grundrechtlichen und
verfassungsrechtlichen Vorgaben eine zusätzliche vernünftige
Möglichkeit geben, das tun zu können, was sie tun will, nämlich
für die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu sorgen. Vielen
herzlichen Dank dafür!
(Beifall bei der ÖVP.)
18.19
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile es ihm.
Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr
Präsident! Sehr geehrter
Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Weil ja von Herrn Kollegen
Reisinger ganz bewusst die Frage gestellt wurde, warum die Grünen
da zustimmen, möchte ich schon auch sagen, dass wir uns das auch nicht
leicht machen (Bundesminister Karner nickt zustimmend), denn
gerade das Abwägen von solchen Grundwerten,
Freiheitsrechten, Bürgerrechten, Menschenrechten (Bundesrat Spanring:
... Corona!) gegen das Streben nach quasi absoluter Sicherheit –
man will ja immer die Garantie für Sicherheit,
dass die Sicherheit gewährleistet wird –, das in eine Balance
zu bringen, ist keine triviale Angelegenheit, das ist keine einfache
Angelegenheit. Das ist eine Angelegenheit, die man sehr genau
überprüfen muss, das muss man ganz genau auf die Waage legen (Bundesrätin
Schumann: Das hat er ja gesagt! –
Bundesrat Schennach: Genau das hat er gesagt! – weitere
Zwischenrufe bei der SPÖ), und da kann man absolut nicht –
keinesfalls! – politisch leichtfertig agieren.
Jetzt möchte ich schon eines ganz deutlich
sagen – und das ist etwas,
das mich auch irritiert –: Wenn
dann der Verfassungsdienst mit einer Kritik an die-
sem Gesetz
zitiert wird und man deswegen eine ganz lange Begutachtungsfrist macht
und dieses Gesetz auch genau wegen dieser Kritik des Verfassungsdienstes
ändert, dann hat man ja genau diese Sachen des Verfassungsdienstes
berücksichtigt: Es werden keine Daten gesammelt, es
werden keine Menschen fotografiert. Das Einzige, das gemacht wird, ist, dass
das Kennzeichen abgeglichen und geschaut wird: Ist es ein gestohlenes
Auto, ja oder nein? Dann kann es weiterverwendet werden oder alle Daten werden
gelöscht.
Das, das sage ich jetzt schon, wird vor dem
Verfassungsgerichtshof
halten. Davon bin ich überzeugt, sonst würde ich jetzt nicht hier
stehen. (Bundesrat Spanring: Gewessler ...
Verfassungsdienst ... !) Weil (in Richtung Bundesrat Reisinger)
du die Frage gestellt hast, warum die Grünen zustimmen: Deswegen,
weil das garantiert worden ist, weil die Kritik des Verfassungsdienstes in dieses
Gesetz inkludiert worden ist, deswegen kann
man dem zustimmen.
Folgendes möchte ich zu diesen Taschenkontrollen sagen:
Ich habe das gerade selbst erlebt. Es ist nicht sehr schön, dass man bei
einer Gay-Pride, bei
der Vienna Pride, zu der man früher einfach hingegangen ist, jetzt durch
eine Sicherheitskontrolle gehen muss. Wir alle – wir
alle! – würden uns wünschen, es wäre
ein offener Ort und es gäbe gar keine Notwendigkeit für irgendwelche
Kontrollen, aber wir wissen, dass es zum Beispiel bei Sportveranstaltungen
so etwas auch gibt, und ich glaube, niemand will es bei den Sportveranstaltungen
mehr abschaffen, niemand will, dass dort einfach keiner
schaut: Ist da in der Tasche eine Puffen drin oder sonst irgendetwas? – Da schaut
man doch nach! Da sind wir doch froh, dass man nachschaut. Dass man bei
gewissen Veranstaltungen, bei denen es eine Gefährdung
gibt, der Polizei diese Möglichkeit gibt, in den Taschen
nachzuschauen – wenn Menschen in eine Synagoge gehen oder in eine
Kirche gehen oder zu
einem 1.-Mai-Aufmarsch gehen –, wenn es ein Bedrohungsszenario gibt,
ist richtig.
Und es ist auch wichtig, dass wir immer, immer, immer
wieder –
gerade wenn es um das Sicherheitspolizeigesetz geht –, immer wieder
ganz, ganz scharf, nicht leichtfertig und ganz besonders vorsichtig beim
Ausgleich
zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und den Grundrechten agieren. Ich
glaube, wir haben das da wirklich gut geschafft. – Danke schön.
(Beifall
bei Grünen und ÖVP.)
18.22
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (4130/A und 2640 d.B. sowie 11598/BR d.B.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatter ist mir Bundesrat Markus Stotter genannt worden. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den Bericht
des
Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des
Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden, zur
Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Matthias Zauner. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir ändern
auf Basis des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes das
BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz – BBU steht
für Bundesagentur für Betreuungs- und
Unterstützungsleistungen für geflüchtete Personen in
Österreich und BFA steht für Bundesamt für Fremdenwesen und
Asyl.
Worum geht es? – Die Bundesregierung hat 2019
diese Bundesagentur
für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
gegründet – damals ein Mehrheitsbeschluss der damaligen
Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. Die Opposition – die
damalige Opposition – hat dieses Gesetz zerpflückt, und NGOs
sind eben mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof dagegen vorgegangen. Nun
liegt dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnis vor, und dieses Erkenntnis
bestätigt die Agentur im Prinzip, all die Leistungen, die diese Agentur
erbringt. Man kann heute auch sagen, dass die BBU und auch das BFA anerkannte
Institutionen sind. Aus einer Stadt kommend, in der das BFA auch einen
Sitz hat, das wissend und vor allem auch bei Ausbruch des Kriegs in der Ukraine mit der BBU in Kontakt gewesen seiend kann ich das auch aus persönlicher Erfahrung bestätigen.
Diese BBU wurde also vollinhaltlich
bestätigt – bis auf eine Ausnahme, nämlich was die
Unabhängigkeit der Rechtsberatung anlangt, und daher wird
das jetzt mit dem heutigen Beschluss im Gesetz konkretisiert und geändert.
Ich darf daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowohl der
BBU als auch des BFA für ihre tägliche Arbeit danken und darf dazu
einladen, dass wir alle dieser Änderung zustimmen, denn dass die
Freiheitlichen
dagegen sind, obwohl wir es damals in der Regierung gemeinsam beschlossen haben
und wir da nur eine Bestimmung ändern, die der VfGH gekippt
hat, verstehe ich nicht ganz. Daher noch einmal die Einladung auch an die
Freiheitlichen, heute zuzustimmen, weil das Grundkonstrukt, das wir gemeinsam
erarbeitet haben, bestätigt wurde. Das ist gut, und wir schaffen jetzt den
rechtlichen Rahmen auf Basis des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)
18.26
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin
Doris Hahn. Ich erteile
ihr das Wort.
Bundesrätin
Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Herr
Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Ja, korrekt: Der Beschluss ist damals auch ohne die Sozialdemokratie
zustande gekommen. Wir haben damals einiges zu Recht kritisiert, unter anderem
eben auch die Rechtsberatung, die wir damals schon kritisiert und wo wir uns
große Sorgen gemacht haben, ob das in Zukunft über dieses
Konstrukt, das da entstanden ist, wirklich unabhängig, objektiv und
weisungsfrei stattfinden kann.
Der VfGH hat jetzt bestätigt, dass das nicht der Fall
ist, und jetzt soll das
Gesetz insofern dahin gehend repariert werden. Das nehmen wir wohlwollend zur
Kenntnis, und daher wird es dazu auch unsere Zustimmung geben.
Was wir damals auch kritisiert haben, war unter anderem
die – ja, wollen wir einmal so sagen – Übermacht,
waren die überbordenden Einflussmöglichkeiten des
Innenministers. Auch das wird jetzt entsprechend repariert. (Zwischenruf
des Bundesrates Steiner.) Jetzt ist auch das Justizministerium
entsprechend im Aufsichtsrat vertreten und abgebildet, und es kommen noch zwei
unabhängige Experten dazu, die keinem Ressort zugeordnet werden dürfen.
Das heißt, auch in diesem Kontext wird das Gesetz endlich repariert, und
so gesehen – ich habe es damals, 2019, auch schon so
formuliert –
wird jetzt endlich dem Rechtsstaat dementsprechend auch wirklich Rechnung
getragen. Daher können wir in dem Fall mitgehen und zustimmen.
Was aus unserer Sicht nach wie vor praktisch ungeregelt ist,
ist das Integrationsjahr, das der Gesetzgeber an sich bereits 2017
beschlossen hat,
aber weder Schwarz-Blau noch dann später Schwarz-Grün haben den
Beschluss in irgendeiner Form mit ausreichenden finanziellen Mitteln
ausgestattet
und auch tatsächlich umgesetzt.
Wir wissen aber, eine gelungene Integration kann nur dann
stattfinden, wenn auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür
geschaffen werden, und wir wissen, es braucht schlicht und
einfach Maßnahmen,
die den Spracherwerb beschleunigen – wir haben es heute auch schon
mehrfach gehört –, ebenso wie auch die Eingliederung in den
Arbeitsmarkt ja ganz essenziell ist. Wir wissen auch, nur damit sind schlicht
und einfach
auch eine gesellschaftliche Teilhabe und eine wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit
überhaupt möglich. Das gilt natürlich besonders für
Jugendliche, vor allem für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge. Das ist von ganz zentraler Bedeutung für eine gelungene
Integration ab Tag eins.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit ausreichend finanziellen Mitteln budgetieren und österreichweit umsetzen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort
ausreichend Budgetmittel zur Verfügung zu stellen und in Österreich
flächendeckend sowohl das Integrationsjahr wie das Integrationsjahr-Jugend
umzusetzen. Die Realisierung dieser Vorhaben soll bis längstens
1. September 2024 erfolgen, damit
eine gelungene Integration von Asylberechtigten, subsidiär
Schutzberechtigten und Asylwerber*innen, bei denen die Zuerkennung des
internationalen
Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte
sehr wahrscheinlich ist, in die österreichische Gesellschaft zum Regelfall
wird.“
*****
Abschließend möchte ich natürlich auch noch
die Gelegenheit nutzen,
um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BBU für ihre
tagtägliche Arbeit, für ihr Engagement zu bedanken. Sie leisten
wirklich Großartiges
unter nicht immer einfachen Bedingungen, das muss man ganz klar sagen, sie
leisten ganz großartige Integrationsarbeit, ganz besonders auch im Bereich der UMF,
also der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Ein Tipp von mir: Es lohnt sich auch ein kleiner Blick auf
die Homepage der BBU. Da erhält man wirklich einen guten Einblick, einen
eigentlich sehr beeindruckenden Einblick in die tägliche Arbeit mit
den Jugendlichen. Was da geleistet wird, ist großartig. Es geht
darum, einen geregelten Tagesablauf zu
schaffen, natürlich auch die Sprache schnellstmöglich zu lernen,
Berufsausbildungen zu ermöglichen, und um vieles mehr. Dazu kann man
gratulieren
und einfach Danke sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.30
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Der von den Bundesrät:innen Doris Hahn, Kolleginnen und
Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend
„Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit
ausreichend finanziellen Mitteln budgetieren
und österreichweit umsetzen“ ist genügend unterstützt und
steht demnach mit in Verhandlung.
Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr
Bundesminister
Gerhard Karner. Ich erteile das Wort.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard
Karner: Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Auch von
meiner Seite
einige Sätze zu diesem Tagesordnungspunkt.
Zuallererst, was, glaube ich, wichtig ist, und es wurde auch schon erwähnt: Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom Dezember 2023 grundsätzlich bestätigt, dass die Rechtsberatung der BBU verfassungskonform ist, er hat jedoch darauf hingewiesen, dass keine hinreichende gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit der Rechtsberatung gegeben ist. Das wird eben jetzt mit dieser Novelle repariert, und ich halte das für einen guten Schritt.
Aber der Hauptpunkt, warum ich
mich zu Wort gemeldet habe, ist, weil
es auch mir ein Anliegen ist – wie das auch schon meine
Vorrednerinnen und Vorredner getan haben –, mich bei der BBU, bei
der Bundesagentur
für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, sehr herzlich zu
bedanken, bei Mag. Andreas Achrainer
und dem gesamten Team. Es sind rund 1 000 Mitarbeiter in
diesem Bereich in ganz Österreich beschäftigt, und dort wird wirklich
exzellente Arbeit geleistet.
Derzeit – und damit
komme ich auf einen Tagesordnungspunkt, den wir
davor schon debattiert haben – ist auch die Betreuungssituation eine
viel bes-
sere, weil die Belastung deutlich niedriger ist, als dies vor zwei
Jahren beispielsweise noch der Fall war. Am besten sieht man das in
Traiskirchen, wo das größte Quartier der BBU ist: Vor zwei Jahren
haben wir dort fast 1 800 Asylwerber untergebracht. Aktuell, am
heutigen Tag, sind es 420 Asylwerber, die derzeit in Traiskirchen
betreut werden. Auch das ist ein
Indiz und Zeichen dafür, dass wir die Zahl der illegalen Migration massiv
nach unten gedrängt haben, und das entlastet letztendlich auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der BBU entsprechend. Also nochmals
meinen großen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Auch hier werbe ich für einen möglichst breiten
Beschluss, weil sich
dieses System der BBU in der Tat wirklich bewährt hat und eben eine kleine
notwendige Anpassung jetzt mit dieser Novelle vollzogen wird. –
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen der Grünen.)
18.33
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile das Wort.
Bundesrätin Claudia
Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich):
Herr Präsident! Herr Innenminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann mich tatsächlich noch ganz genau
daran erinnern, als von der letzten Regierung unter Innenminister Kickl die BBU
beschlossen wurde. Vereinfacht gesprochen, um dies noch einmal zu
erläutern: alle Agenden rund um Asyl und Unterbringung in den Erstaufnahmestellen
sowie die Rechtsberatung in einer Agentur – und das alles war im
Innenministerium angesiedelt.
Ich selbst habe damals im
Erstaufnahmezentrum West in der Rechtsberatung gearbeitet, und es war
relativ schnell klar, auch in der Kolleg:innenschaft,
dass das Konstrukt in der Form, wie es entstanden ist, eine unabhängige
Rechtsberatung nicht sicherstellt, und die Sorge war groß. Das
hätte zu einem
Faktum werden können, ist es aber nicht, denn – wie wir uns
erinnern – es kam Ibiza, es kamen Neuwahlen, dann kam
Schwarz-Grün, dann kam unsere Justizministerin
Alma Zadić, und die hat für diese BBU insbesondere für die
Rechtsberatung einen Rahmenvertrag ausgearbeitet, und zwar einen
ziemlich guten Rahmenvertrag, der quasi die Unabhängigkeit der
Rechtsberatung garantiert hat.
Aber wir haben es heute schon mehrfach gehört: Der Verfassungsgerichtshof hat das aufgehoben. Warum? – Weil ein Rahmenvertrag nicht ausreichend für die Verankerung ist. Heute wird diese Verankerung der unabhängigen Rechtsberatung in einem Gesetz fixiert.
Es wurde wirklich sehr viel
daran gearbeitet, dass das in der Form, so wie es jetzt beschlossen wird, auch
hält, und dafür wurden sehr viele Expertinnen
und Experten miteinbezogen. Es gab Rückkoppelungen mit den NGOs, mit der
BBU selbst und mit anderen Stakeholdern.
Ich bin tatsächlich
richtig froh, dass das jetzt in der Form passiert. Die Rechtsberatung, so wie
sie jetzt auch existiert, hat tatsächlich ein sehr hohes Ansehen gewonnen.
Die Mitarbeiter:innen in der Rechtsberatung sind
hoch engagierte Juristinnen und Juristen, die tagtäglich gute Arbeit
leisten und so auch die Gerichte in ihrer Art und Weise entlasten, wie sie eben
den Geflüchteten konstruktiv im Verfahren zur Seite stehen.
Ich freue mich für meine
ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, dass sie in ihrer zukünftigen Arbeit
nicht mehr auf den Rahmenvertrag angewiesen sind,
sondern jetzt durch ein Gesetz schwarz auf weiß in ihren Agenden
bestätigt sind. Das ist gut, wichtig und richtig und daher schon einmal
Danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei
Bundesrät:innen der ÖVP.)
Das war jetzt die eine Sache, aber zum anderen muss ich jetzt schon noch etwas sagen: zum Entschließungsantrag der Kollegin Hahn. Ich habe mir den jetzt
durchgelesen und mir
gedacht: Ich verstehe das nicht, habe ich irgendetwas übersehen?
Ich habe dann selber noch einmal nachfragen müssen, denn es geht
ja im Wesentlichen um die Wiederbelebung des so wichtigen Integrationsjahres
und die Ausstattung mit Mitteln.
In der Realität ist es so, dass wir als Regierung, so will
ich das sagen,
das Integrationsjahr mit 75 Millionen Euro für das Jahr 2024 und
wiederum mit 75 Millionen Euro für das Jahr 2025 ausgestattet haben.
Das ist nicht
eine Wiederbelebung, ich würde sagen, das ist ein ganz kräftiges und
auch notwendiges Lebenszeichen, das dem Integrationsjahr gegeben wird. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. –
Bundesrätin Schumann: Das ist Ansichtssache!)
Um das noch ein bisschen mehr im Detail auszuführen: Es
wird so sein,
dass Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber:innen mit
hoher Bleibewahrscheinlichkeit, vor allem junge Menschen, an die Berufswelt, an
den Arbeitsmarkt herangeführt werden und engmaschig dahin gehend
begleitet werden.
Für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 25
werden ab Herbst 2024 5 000 Plätze in sogenannten Jugendkollegs
zur Verfügung stehen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird
ein einjähriges Vollzeitangebot im Ausmaß von 35 Wochenstunden
gemacht, das sowohl Deutschkurse als auch
erste Erfahrungen am Arbeitsmarkt in Form von Arbeitstrainings umfasst. (Bundesrätin
Schumann: Wo ist denn das? Wo machen Sie denn das? In Wien
vielleicht! Wien ist leiwand!)
Vielleicht um das ein bisschen mehr zu konkretisieren: Da
darf ich auf die AMS-Vorständin Petra
Draxl verweisen, die sicherlich eine angesehene Expertin
und kompetente Partnerin ist. Die berichtet eben, dass für
Jugendliche bis 25 dieses Vollzeitangebot im Ausmaß von den
beschriebenen 35 Wochenstunden im Rahmen des Jugendkollegs
gemacht wird. Dieses beinhaltet Deutsch, Mathematik, Kultur, Sport, intensives
Tagesprogramm. Da gibt es auch
Unterbrechungen für Arbeitstrainings und es werden auch Digitalisierung und Basisbildung implementiert.
Das Ziel ist es tatsächlich, dass es in allen
Bundesländern dieses Angebot
gibt, das wird ausgeschrieben, das ist im Tun. Und was ich auch nicht
unerwähnt lassen möchte, ist, dass es ja in gewissen
Bundesländern bereits gut funktioniert. Ich nenne da als gutes
Beispiel Oberösterreich, weil es dort tatsächlich einen sehr
großen Druck von den Firmen, von der Industrie gibt, dass man Menschen,
die hier bleiben werden, in den Arbeitsmarkt hineinbringt und davor
natürlich auch entsprechend ausbildet. Es wird auch speziell etwas
für
Frauen geben, das ist mir auch ganz wichtig.
Ich denke, dass dieser Entschließungsantrag dahin
gehend bereits erfüllt ist, und ich hoffe, dass es nach 2025 dann
weitergehen wird. – Danke. (Beifall bei
den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. –
Bundesrätin Schumann: Na dann! Alles gut! Bravo!)
18.39
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Eine weitere Wortmeldung liegt vor, und zwar jene des Bundesrates Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister!
Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer hier im Saal und zu
Hause vor den Bildschirmen! Aufgrund meiner Vorredner
habe ich jetzt eine Frage, besonders aufgrund der Vorrednerin Kollegin Hauschildt-Buschberger
von den Grünen: Wissen Sie, warum es in Ungarn
keine Messerattentate auf Polizisten gibt, warum es keine oder wenig
Übergriffe auf Frauen gibt? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) –
Ja, in der eigenen Bevölkerung, die haben wir
auch. – Aufpassen! (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
Wissen Sie, warum
in Ungarn keine kleinen Kinder in den Freibädern
sexuell belästigt werden (Bundesrätin Miesenberger: ...
Freibäder in Ungarn!),
warum es keine Bandenkriege von Syrern und
Afghanen und
Tschetschenen gibt, so wie in Wien (Bundesrat Schreuder: ...
nach Wien wechseln!), warum dort nicht 30 Prozent Muslime in den
Klassen sind und warum dort nicht 97 Prozent Nichtungarn in einzelnen
Klassen sitzen? – Ich
kann es Ihnen sagen: weil es im Vorjahr in Ungarn gerade einmal
30 Asylanträge gab. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der
FPÖ. – Zwischenrufe der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger
und Schreuder.)
Denken Sie einmal darüber nach! Vielleicht finden Sie dann selbst eine Lösung, was in Österreich alles schiefläuft. (Zwischenruf des Bundesrates Himmer.)
Ich habe
natürlich meine Rede vorbereitet. Ich habe mir überlegt, soll ich
rausgehen, soll ich nicht rausgehen, aber Frau Kollegin
Hauschildt-Buschberger, die ich heute auch schon motiviert habe,
hat mich jetzt motiviert. (Bundesrat Schreuder: Das ist eine
Pro-Rede, oder?!) Ich muss sagen, Herr Kollege
Zauner hat eines richtig angesprochen (Bundesrätin Schumann:
Zweimal Lob für Zauner?!): Er hat gesagt, ja, es war richtig und
wichtig, dass wir im
Jahr 2019 die Rechtsberatung für Asylwerber – und anders
kann man es nicht ausdrücken – den geldgierigen Krallen
diverser NGOs entrissen haben.
Damit haben wir damals einem wichtigen Bereich der Asylindustrie einen Riegel
vorgeschoben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Ja, ich weiß – da brauchst du
nicht so böse zu schauen, das war eigentlich
fast ein Lob, Herr Kollege Zauner –, das tut natürlich den
Linken sehr weh, wenn man von Asylindustrie spricht, aber anders kann man das
in Wahrheit gar
nicht bezeichnen, und das ist die Wahrheit: Viele Menschen in Österreich
haben viel Geld mit dem Leid von Flüchtlingen verdient und viele tun es
immer
noch. Da spreche ich jetzt nicht von Schleppern, da spreche ich von NGOs, den
guten Freunden der Grünen und der SPÖ, da spreche ich von Rechtsanwälten, von
Sozialarbeitern, von Dolmetschern, von Vermietern und vielen, vielen mehr, die
da sehr gutes Geld verdient haben und noch immer
verdienen. Natürlich wollen die, dass das ewig so weitergeht, koste es,
was es
wolle für alle anderen Staatsbürger – auch, was die fehlende Sicherheit angeht. (Zwischenrufe der Bundesräte Schreuder und Schennach.)
Wir Freiheitliche werden gegen diesen
vorliegenden Gesetzesvorschlag einen Einspruch erheben, weil wir ganz einfach
mehrere Gründe sehen, die
nicht passen. Das ist jetzt die Erklärung für dich, Herr Kollege
Zauner, weil du gesagt hast, du weißt nicht, warum wir dagegen sind. Ich
werde es dir
gerne sagen (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder): Einerseits
ist es wieder einmal – und das ist so typisch bei dieser Regierung,
und ich habe es
schon, glaube ich, bei der letzten und bei der vorletzten, auch bei der vorvorletzten
Sitzung angesprochen, und die SPÖ hat es sogar im Ausschuss
kritisiert, aber heute hier leider nicht – die fehlende
Begutachtung. Dieses Gesetz wird, so wie viele andere auch, einfach nur im
Schnelldurchlauf durchgewunken.
Da erklärt uns noch Frau Kollegin
Hauschildt-Buschberger, es wurde mit vielen Experten gesprochen. –
Na die Experten kenne ich eh: Das sind jene
NGOs, die dann hinausgehen und den Asylwerbern erklären: Du bist zwar
negativ beschieden, aber schau, mach das noch, mach das noch, dann kannst du
noch dableiben, und wenn du lange genug dableibst und dem Steuerzahler
auf der Tasche liegst, irgendwie schaffen wir es schon, dass du dann
in Österreich bleiben kannst! – Das sind eure Experten! (Beifall
bei der FPÖ.)
Das ist jetzt wieder meine große Kritik an der
ÖVP, denn ich habe das das letzte Mal Frau Minister Zadić gesagt und ich sage es heute auch Ihnen, Herr
Minister Karner: Diese Vorgehensweise, dass man das einfach so durchwinkt, ist
maßlos respektlos und unprofessionell gegenüber dem Parlament. Was
es wirklich gebraucht hätte, das ist eine fundierte Diskussion mit echten
Experten und nicht mit Ihren linken NGO-Freunden. (Bundesrat Schreuder:
Das ist wie bei den Coronaexperten! – Bundesrat Schennach: ...
Identitären ...!)
Einerseits, Herr Minister Karner, bedanken Sie sich heute
bei den
Mitarbeitern der BBU und andererseits gehen Sie dann her – und das
ist unser
nächster Kritikpunkt – und schaffen ein neues
Gremium, den sogenannten Qualitätsbeirat, und das ist in
Wahrheit schon wieder nichts anderes als ein Kniefall vor den
Grünen – nichts anderes als ein Kniefall vor den Grünen,
schon wieder! Mit diesem Qualitätsbeirat machen Sie nämlich
was? – Sie überwachen Ihre eingesetzten Bediensteten, weil
Sie ihnen nicht vertrauen (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder)
und weil Sie wahrscheinlich auch von der Kompetenz und der Integrität
Ihrer eigenen Mitarbeiter nicht überzeugt sind.
Herr Minister Karner, wissen Sie, wenn Sie sich wie vorhin
hinstellen
und sich bedanken und auf der anderen Seite das machen, dann muss ich Ihnen
sagen: Wenn man gute Mitarbeiter halten will und wenn man neue Mitarbeiter finden
will, dann muss man sich vorher überlegen, wie man
mit diesen Mitarbeitern umgeht. Das jetzt, Herr Minister, ist genau
abträglich für neue Mitarbeiter oder dafür, dass man alte
Mitarbeiter hält.
(Beifall bei der FPÖ.)
Was passiert noch? – Sie schaffen mit dieser Gesetzesänderung übermäßige bürokratische Hürden. Auch das ist wahrscheinlich dem Kniefall vor Links, gegenüber den Grünen geschuldet.
Noch einmal, weil ich es noch einmal ansprechen will, zum
Thema Asylindustrie: Ich hätte da jetzt eine Fleißaufgabe
für alle Interessierten hier herinnen. Mir ist zwar bewusst, dass die
meisten von Ihnen wahrscheinlich
zu faul sein werden - - (Rufe bei der ÖVP: Na
hallo!) – Oh, da gibt es das
große Raunen. (Zwischenruf des
Bundesrates Himmer.) Meine Damen und Herren, natürlich
sind Sie zu faul, denn Sie sind zu faul, zu recherchieren. Das haben Sie in den
letzten paar Jahren bei Corona bewiesen (Zwischenrufe bei der
SPÖ), denn da befinden Sie sich heute noch in Ihrer
beharrlichen Unwissenheit. Hätten Sie einmal recherchiert, dann
wüssten Sie heute ein bisschen
mehr. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Also, ich habe eine Fleißaufgabe für Sie alle:
Recherchieren Sie einmal zum Erstaufnahmezentrum Traiskirchen (Bundesrat
Schreuder: Die Hälfte von ...!)
und schauen Sie einmal nach, wer da aller richtig viel Geld mit diesem
Flüchtlingslager verdient, Hashtag Asylindustrie! (Beifall bei der
FPÖ. –
Bundesrat Schreuder: Wenn ein Einspruch kommt, muss man einen Antrag
stellen!)
18.47
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der
Bundesrät:innen Doris Hahn, Kolleginnen und
Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend
„Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit
ausreichend finanziellen
Mitteln budgetieren und österreichweit umsetzen“ vor. Ich lasse
über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Ich begrüße sehr herzlich bei uns im Bundesrat Bundesministerin Karoline Edtstadler. (Beifall bei
der ÖVP sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ
und Grünen.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und
der Regierung
der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
(2562 d.B. und 2641 d.B. sowie 11599/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung
bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei
deren Prävention (2411 d.B. und 2642 d.B.
sowie 11600/BR d.B.)
Präsident
Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zu
den Tagesordnungspunkten 12 und 13, über welche die
Debatten unter einem durchgeführt
werden.
Berichterstatter zu den Punkten 12 und 13 ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter
Markus Stotter, BA: Ich darf Ihnen den
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen
zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die
Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der
Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss
des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2
Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Weiters darf ich Ihnen den
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss
des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen
der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige
Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und
die Zusammenarbeit bei deren Prävention zur Kenntnis bringen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den
Antrag abstimmen, dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2
Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Naturkatastrophen
oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(4013/A und 2701 d.B. sowie 11590/BR d.B.)
Präsident
Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum
14. Punkt
der Tagesordnung.
Als Berichterstatterin ist mir Frau Bundesrätin Viktoria Hutter genannt. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Viktoria Hutter: Ich darf Ihnen den
Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm das Wort.
18.54
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte und liebe Kollegen hier und zu Hause! Grüß Gott! Das vorliegende Gesetz stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, das hat auch der Verfassungsgerichtshof so schon festgestellt. Es sind undurchsichtige Deals zu erwarten, eine Freunderlwirtschaft eben, die so manchen bevorzugt, aber Bodenraum verteuern wird.
Vor allem ist ein
Flächenwidmungsplan ja eine Verordnung, und eine Verordnung kann man nur
sehr schwer bekämpfen, das heißt, dass der Rechtsschutz
für den Einzelnen dann eben sehr schwierig ist. Der Eigentümer
müsste zusätzlich eine Leistung erbringen, die natürlich auch
wieder Kosten verursacht; das heißt eben: Wohnraum wird teurer.
Der Antragsteller ist ja auch erpressbar, denn wenn er die Bedingungen sozusagen nicht schluckt, dann wird er sogar mit Rückwidmung bedroht, und das kommt eigentlich einer Enteignung nahe. (Beifall bei der FPÖ.)
Umwidmungen in den Gemeinden müssen transparent sein,
aber das Gesetz öffnet Tür und Tor für politische
Willkür. Wir wissen ja, wie
solche Umwidmungen zustande kommen: Der Bürgermeister sitzt irgendwo im
Hinterzimmer mit einem Interessenten oder einem Großcousin oder
überhaupt dem eigenen Bruder und dann wird da umgewidmet. (Beifall bei
der FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Das ist aber eine
Gemeinheit! Wir haben ja Bürgermeister da sitzen! – Bundesrat Schennach: ...
wie Bürgermeister arbeiten!) So ist das in meiner Gemeinde passiert:
Ein FPÖler hat sein Bauland verloren,
das war dann schönes Grünland, und irgendeiner, der halt vor dem
ÖVP-Bürgermeister in die Knie gegangen ist und lange genug
gebettelt hat, ist dann - - (Bundesrat Schennach: So
arbeitet ihr?) – Ja, so arbeiten manche Bürgermeister da
oben, ich nicht. (Bundesrat Schennach: Ja, wahrscheinlich!) –
Ja, du müsstest es wissen, also brauchst du jetzt nichts anderes zu
erzählen.
Auf alle Fälle: Einer, der
halt vor dem ÖVP-Bürgermeister oder von mir aus auch vor einem roten
Bürgermeister in die Knie geht, kriegt es halt umgewidmet. (Bundesrat Himmer:
Oder Frau Bürgermeister!) – Wenn du es eh weißt,
dann kannst du herauskommen und gleich mitreden, ja, genau.
Das Problem ist also bekannt,
aber das Gesetz will man trotzdem machen –
da verstehe ich euch aber wirklich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Gesetz legalisiert ja diese Vorgangsweise. Das ist grundfalsch, das ist einfach der falsche Weg. Wir stimmen da sicher nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)
18.57
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Klara Neurauter
(ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr
Präsident!
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns zuhören! Sie werden verstehen, dass
ich zu meinem Vorredner eine konträre Meinung einnehme. (Ruf bei der
FPÖ: Aber so was! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) –
Ihre Anschuldigungen beleidigen unzählige ordentliche
Bürgermeister und Gemeindefunktionäre. (Beifall bei ÖVP,
SPÖ und Grünen. – Bundesrat Steiner: Als frischgebackene Gemeinderätin
weißt du das! – Bundesrat Spanring: Aber nicht
von der ÖVP!) – Ich weiß es, ja, ich weiß es.
Die Vertragsraumordnung ist in
allen Bundesländern Österreichs gesetzlich schon normiert, das
heißt, diese Vertragsraumordnung gibt es ja schon.
Sie ist ein Planungsinstrument, das Gemeinden ermächtigt, aktiv auf die
beabsichtigte Nutzung und Verwendung von
Grundstücken Einfluss zu nehmen.
Was ist die Zielsetzung der jetzigen Abänderung der Bundesverfassung? – Es geht um eine rechtliche Klarstellung, weil in der Vergangenheit der Verfassungsgerichtshof solche Verträge immer wieder einmal aufgehoben hat. Es geht
um die Klarstellung, dass in der
örtlichen Raumplanung eine Koppelung
von hoheitlicher Flächenwidmung und zivilrechtlichen Verträgen
möglich ist.
Aus meiner Sicht ist das eine wichtige Angelegenheit, denn
es geht wie
gesagt um Rechtssicherheit und darum, raumordnerische Möglichkeiten der
Gemeinden zu präzisieren. Es geht um Vorgaben für die Bebauung,
für die Verwendung und Nutzung von Grundstücken, die im Vorfeld von
Flächenwidmungsplanänderungen vertraglich vereinbart werden.
Der Rahmen, der vor allem auch vom Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes angeregt wurde, ist aber klar angesprochen: Wir
schaffen Möglichkeiten, insbesondere für Gemeinden, für
Städte, neue Formen von Siedlungspolitik zu betreiben, neue Formen
von Baupolitik zu machen, indem man die Möglichkeit schafft –
jetzt erstmals auch gesetzlich und nicht nur
auf Urteilen beruhend –, dass hoheitliches Handeln mit
privatrechtlichem Handeln verbunden werden kann. (Vizepräsident Reisinger
übernimmt den Vorsitz.)
Alles in allem ist damit ein wesentlicher Schritt in die
richtige Richtung
getan. Damit werden auch die Gemeindeautonomie nicht eingeschränkt und das
Sachlichkeitsgebot nicht verletzt, also Bereiche, die als Rahmen für diese
Vertragsraumordnung gelten. Diese Abänderung wurde von den Ländern
und Gemeinden gewünscht, und ich freue mich, dass mit diesem Vorgang ein
weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm der Koalition unter Bundeskanzler
Karl Nehammer erledigt werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist keine Enteignung. (Bundesrat Steiner: Ja was ist es dann?) Das öffentliche Interesse muss Vorrang haben, es muss mitberücksichtigt werden. Deshalb bin ich sicher, dass es ein gutes Instrument ist.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die
Vertragsraumordnung ein
Schritt ist – vielleicht ein kleiner Schritt, aber ein Schritt in
die richtige Richtung –, in Zukunft die Wohnungskosten zu
senken und mehr Wohnraum zu schaffen. Wir brauchen eine
Stärkung der örtlichen Raumplanung. Das
Gute an dieser Regelung ist,
dass wir wissen, dass sie funktioniert, denn
in den Neunzigerjahren gab es bereits eine solche Regelung in Salzburg, und das
Ergebnis war, dass die Baulandpreise gesunken sind, dass Bauland mobilisiert worden
ist.
Deswegen lade ich alle ein: Stimmen Sie gegen
Baulandhortung, stimmen Sie für leistbares Wohnen, stimmen Sie für
die Vertragsraumordnung! (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
19.01
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Michael Wanner (SPÖ,
Salzburg): Herr Präsident! Frau
Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und jene, die
uns zusehen! Es klingt so, als wäre das eine fade Materie, das ist sie
aber überhaupt nicht, denn
dieses Instrument der Vertragsraumordnung ist dazu da, mehr Gerechtigkeit zu
schaffen und das Geld umzuverteilen. Es ist dazu da, günstigen und leistbaren Wohnraum
zu schaffen. Es ist dazu da, das Grundrecht auf Wohnen leistbar zu machen.
Ich werde Ihnen gleich zeigen, warum das so ist.
Dieses Gesetz ermächtigt
die Gemeinden – es verpflichtet sie nicht –,
die Vertragsraumordnung umzusetzen und gibt ihnen die Rechtssicherheit, dass
das, was sie machen, auch in Ordnung ist. Der Verfassungsgerichtshof
hat am 13.10.1999 mit seinem Erkenntnis – das war der Fall in
Puch – diese Vertragsraumordnung zu Fall gebracht. Sie wurde zwar
danach weiterhin angewandt, aber leider fast 25 Jahre zahnlos.
Ich zeige Ihnen jetzt (eine Grafik mit der Aufschrift „Wohnungsbau und Wohnbauförderung in Salzburg“ in die Höhe haltend) eine Grafik von der Statistik Austria. Sie sehen die hohen Zacken: Bis hierher funktionierte die Ver-
tragsraumordnung in
Salzburg, und ab dem Urteil ist es dann steil bergab gegangen. Das sind
die Wohnungen, die damals in Salzburg errichtet
werden konnten, weil es eine funktionierende Vertragsraumordnung gegeben hat.
Aufgehoben wurde sie deswegen – das sage ich auch
dazu, weil es
damals überschießend war –: Ein Grundstück in Puch,
das schon ein Bauplatz war, sollte zurückgewidmet werden. Man hätte
damals den Grundeigentümer unter Druck gesetzt, dass er mehr als
die Hälfte für leistbaren Wohnbau hergeben soll. (Bundesrat Kofler:
Das ist das Problem!) Ab dem Zeitpunkt
hat sich keiner mehr drübergetraut, irgendetwas zu machen.
Die Stadt Salzburg, deren Planungsausschussvorsitzender ich
war, hat aber unter Heinz Schaden von der SPÖ und dem Grünen Padutsch
die Vertragsraumordnung weitergeführt. Wir haben damals gesagt, wenn
schon ein Grundstück aufgewertet wird, von Grünland auf Bauland umgewidmet
wird – das
ist der hoheitliche Akt, den wir gerade zuerst besprochen haben –,
dann kommt es zu einem Wertzuwachs für den Besitzer.
Jetzt sage ich es Ihnen einmal: In der Stadt Salzburg ist
Grünland um
200 Euro zu haben. Der Quadratmeter Bauland ist unter 1 000 Euro
fast nicht mehr zu bekommen. Es gibt in ganz schlechten Lagen den Baugrund um
700 Euro. Mit der Umwidmung hat der Grundeigentümer auf einmal einen
Zuwachs von 200 auf 1 000 Euro pro Quadratmeter. (Bundesrätin
Kittl: Das
ist es!) Das sind 800 000 Euro für ein
1 000-Quadratmeter-Grundstück, und der Grundeigentümer zahlt
nichts dafür. Der hoheitliche Akt macht diesen Menschen reicher.
Da darf wohl die öffentliche Hand mit dem
öffentlichen Interesse hergehen und sagen: Bitte, 800 000 Euro
Zuwachs – wir machen dir das, aber dafür
wollen wir halt auch etwas. Wir wollen einen Teil für günstigen
Wohnraum haben, nämlich für Wohnraum, der für den
geförderten Mietwohnbau
machbar ist. Jetzt sage ich Ihnen den Preis, den wir in Salzburg brauchen, um
geförderten Mietwohnbau zu machen: Das sind circa 700, 750 Euro.
Wenn wir bei über 1 000 Euro sind, dann kann er einen Teil
seines Grundstücks am freien Markt verkaufen, aber für die Umwidmung
hat er einen Teil im öffentlichen Interesse den Menschen zur
Verfügung zu stellen, die sich das auf dem freien Markt nicht kaufen
können und nicht leisten können.
(Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, nicht nur, dass
der Grund billiger hergegeben wird: Es kann auch sein, dass man sagt: Wir
brauchen da eine Durchwegung!, oder: Da gehört ein Spielplatz her! Einen
Teil seines Zugewinns will die öffentliche Hand haben, zumal –
und ich sage es noch einmal –
keine Steuern, keine Abgaben – nichts! – für diesen
hoheitlichen
Akt der Aufwertung des Grundstückes zu bezahlen sind. (Zwischenruf des
Bundesrates Kofler.)
Jetzt komme ich wieder zu meinen Freundinnen und Freunden
der
FPÖ, die ja dabei ein großes Dilemma haben. (Bundesrätin Doppler:
Ah, wie haben wir es denn?) – Ja, Marlies, genau dich frage ich
heute noch, wie du abstimmen wirst, denn im Bund – auch
hier bei uns – ist die FPÖ strikt dagegen. Das haben wir gerade
vorhin gehört: Wir werden dem sicherlich nicht zustimmen. (Bundesrat Kofler:
Eh!) Was war im Salzburger Landtag, Frau Kollegin? – Dort
hat es einen Antrag der Grünen gegeben, dass man sofort
in die Vertragsraumordnung hineingeht und schaut, dass man ein Gesetz, eine
Verordnung macht, mit der man das schnell umsetzen kann. (Bundesrätin
Eder-Gitschthaler: Da haben sie zugestimmt!)
Jetzt haben natürlich die Freiheitlichen ein Dilemma. Jetzt kratzen wir uns mit der rechten Hand wieder einmal am linken Ohrwaschl, machen einen Abänderungsantrag, der ungefähr so lautet – ich habe ihn hier, ich kann ihn auch vorlesen –: Wenn dieses Gesetz im Nationalrat und dann auch im Bundesrat durchgeht, dann sind wir eh dafür, dass wir freiwillig – dann verpflichtend, denn Sie haben ja zugestimmt! – die Vertragsraumordnung durchsetzen.
Also ich finde das schon
lustig: Hier dagegen sein, aber im Salzburger
Landtag zustimmen und sagen: Ja, wir stimmen dem zu, wenn das Gesetz umgesetzt
wird. Es ist komisch, dass man einem Verfassungsgesetz zustimmen muss, aber das
ist ja freiwillig, und die Freiheitlichen in Salzburg setzen
das freiwillig um. Das ist das, was mir an dem Spiel nicht gefällt: Hier
sitzen und sagen: Nein, kommt gar nicht in Frage!, und dort drüben etwas
ganz
anderes sagen. (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler.) –
Ich gebe dir gleich euren Abänderungsantrag. Ich habe ihn im Wortlaut
hier, er ist einstimmig angenommen worden. Ich glaube, er ist nur deswegen
gemacht worden, damit du hier herinnen irgendwie rauskommst.
Freunde und Freundinnen (Bundesrat Spanring: Ja,
und Genossinnen und Genossen!), die ihr haben wollt, dass günstiger
Wohnraum da ist, die ihr haben wollt, dass sich auch jene einen Wohnraum
leisten können, die es sich
am freien Markt nicht leisten können! Für den freien Markt und
für die teuren Wohnungen sind wahrscheinlich die dort drüben, die
immer sagen: Ich
bin für den kleinen Mann, für den, der wenig verdient! (Bundesrat Spanring:
Ich wüsste, wie es geht! Remigration! Da werden Tausende Wohnungen frei!) –
Da habt ihr euch demaskiert, und es ist eigentlich fürchterlich, dass du
da jetzt auch noch rausmatschkerst. Tut mir leid – kein
Respekt! – Danke schön.
(Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
19.09
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin
Elisabeth Kittl. Ich erteile
es ihr.
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA
(Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Vielen Dank, Herr Kollege Wanner,
für diese sehr bildlichen und sehr klaren Worte. Ein bisschen haben
Sie auch schon das grüne Wahlprogramm vorweggenommen, aber trotzdem: Danke. (Bundesrat Spanring – erheitert –: Das glaube ich nicht einmal!)
Ja, diese B-VG-Änderung
bezüglich Vertragsraumordnung und städtebauliche
Verträge – so nennt man das nämlich in Wien –
wurde dezidiert von den Gemeinden und von den Ländern gewünscht. Das
ist auch nachvollziehbar, denn natürlich kennen die Gemeinden ihren Grund
und Boden am besten, sie
wissen, wo Bauland brachliegt, und sie wissen, was ihre Gemeinden brauchen, um
lebendig und lebenswert zu sein.
In Wien braucht
es zum Beispiel mehr leistbaren Wohnraum in Lagen
mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr, und es braucht mehr
Grün in dicht verbauten Stadtteilen, die unter enormer Hitze leiden, und
es braucht
mehr Platz für aktive Mobilität wie Zufußgehen oder Radfahren.
In
kleineren Gemeinden braucht es auch Maßnahmen, um die Ortskerne zu beleben
und Flächenfraß einzudämmen.
Mit dieser
bodenpolitischen Ermächtigung können die Gemeinden nun
mit den Grundeigentümer:innen eine Vereinbarung, nämlich eine
rechtlich haltbare Vereinbarung, über die Verbauung des
Grundstücks schließen. Sie
können auch bestimmte ortsverträgliche Widmungen oder Bewilligungen
vereinbaren und dass das Grundstück in einer bestimmten Zeit bestimmt
verbaut werden muss oder dass eben leistbarer Wohnraum gebaut wird oder dass
für soziale oder grüne Infrastruktur gesorgt werden muss und auch
dass Baulücken ortsgerecht geschlossen werden.
Wir haben es schon gehört: Der heutige
Beschluss und die heutige Ermächtigung für diese
Vertragsraumordnung, für die städtebaulichen Verträge
ist ein gutes Werkzeug, um Bauland im Sinne des öffentlichen Interesses
und eben nicht im Sinne der Spekulant:innen zu mobilisieren. Und ja,
natürlich
muss diese Vereinbarung öffentlich sein beziehungsweise öffentlich
einsehbar sein.
Ich erinnere an
das Informationsfreiheitsgesetz – die Abschaffung des
Amtsgeheimnisses –, das ein epochaler Erfolg ist, der viele
Konsequenzen – eben genau wie das, was wir heute
beschließen – hat. (Beifall bei den
Grünen sowie der Bundesrätin Miesenberger.)
Ich möchte
auch noch kurz auf die Einwände der FPÖ hinsichtlich der Einschränkung
von Grundeigentumsrechten oder von Eigentumsrechten eingehen: Eigentum, vor
allem Eigentum an Grund und Boden, bedeutet eben nicht, uneingeschränkt
damit handeln zu können. Ganz im Gegenteil: Wir befinden uns in einem
Rechts- und Wohlfahrtsstaat, und natürlich unterliegt auch
Eigentum dem öffentlichen Interesse und dem Allgemeinwohl. Daher
müssen wir das Recht auf Schutz des Eigentums, aber auch zum Beispiel das
öffentliche Interesse der Daseinsvorsorge oder das Recht auf Wohnen gegeneinander
abwiegen.
Zur Sozialpflichtigkeit
des Eigentums im Grundgesetz – Deutschland
spricht ganz explizit dazu, ich zitiere –: „Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen.“ – In Österreich ist
das unter das öffentliche Interesse zu subsumieren. Das Eigentum, gerade
das Eigentum an Grund und Boden, weil es eine höchst begrenzte Ressource
ist, fällt auch darunter und muss auch dem öffentlichen Interesse
dienen und nicht ausschließlich dem Eigeninteresse.
Raumordnung und
Flächenwidmung machen genau das: Sie schränken Eigentum an Grund und
Boden im Sinne des öffentlichen Interesses gerechtfertigt
ein, und es geht um Ortsbildschutz, aber es geht vor allem um die Sicherung der
Qualität und Quantität von Wohnverhältnissen, und es geht auch
um Maßnahmen gegen die Klimakrise.
Daher freue ich mich, dass die Regelung, die
wir heute beschließen werden, den Gemeinden diesen Spielraum
eröffnet; es ist rechtspolitisch sehr
wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der
Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
19.13
Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Bundesrätin Doppler: Doch!)
Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrätin Doppler
hebt die Hand.) –
Bitte.
Bundesrätin
Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg):
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte das, was Kollege Wanner gesagt hat, so
nicht im Raum stehen lassen. Ich war ebenfalls bei dieser Landtagssitzung
anwesend. – Ich glaube, du hast nicht ganz verstanden, was
Dr. Hochwimmer da erklärt hat. (Beifall bei der
FPÖ. – Heiterkeit bei der SPÖ.)
Dr. Hochwimmer hat das ganz genau
erklärt, es geht ja in die Richtung –
er hat es ganz genau erklärt –, und du als Salzburger
weißt ganz genau, wie viel Geld die Landesregierung in Salzburg in die
Hand nimmt, damit leistbares Wohnen entstehen kann. (Bundesrat Steiner:
Nein, nein, der weiß das
wirklich nicht!)
So war ich letzte Woche in Kuchl im schönen Tennengau, dort sind 3,3 Millionen Euro von der schwarz-blauen Landesregierung in ein Wohnprojekt reingegeben worden, damit 17 Mietwohnungen und 20 Eigentumswohnungen übergeben werden können.
Aber ich habe dir das letzte Mal schon
gesagt: Ihr seid beleidigt, weil ihr
es verbockt habt und nicht in der Landesregierung seid – da
können wir auch nichts dafür! – Danke. (Beifall bei der
FPÖ. – Oh-Rufe bei der SPÖ.)
19.14
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Gibt es noch eine Wortmeldung? (Ruf
bei der FPÖ: So wie in Niederösterreich!) – Herr Bundesrat Kofler, bitte. (Bundesrat Schennach:
Wollts ihr jetzt die
gesamte Fraktion zu dem Tagesordnungspunkt rauskommen lassen, oder wie ist
das?)
19.14
Bundesrat
Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Kollegen,
jetzt musste ich mich noch einmal melden. Ich weiß ja
nicht: Habt ihr
alle zugehört, was Frau Mag. Kittl hier gesagt hat? – Sie
stellt ja wirklich das Recht auf Eigentum infrage. (Bundesrat Schreuder:
Das hat sie nicht
gemacht! – Bundesrätin Kittl: Zuhören!)
Sind wir wahnsinnig oder was ist passiert? Sind wir jetzt Kommunisten? (Bundesrat Schreuder: Zuhören, das hat sie ja gar nicht gemacht!) – Nein, ich habe zugehört (Bundesrat Schreuder: Nein, haben Sie nicht!) – hör du zu! –, genau zugehört, da wird das Eigentumsrecht infrage gestellt. Das ist ein Recht, das hart umstritten war. Wir sind froh, dass wir das haben. Ich lasse mir das von niemandem nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.15
Vizepräsident Dominik Reisinger: Gibt es eine weitere Wortmeldung dazu? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich recht herzlich Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer begrüßen: Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das
Bundesgesetzblattgesetz,
das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (4099/A und 2702 d.B.
sowie 11591/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau
Bundesrätin Viktoria Hutter. – Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatterin
Viktoria Hutter: Ich darf Ihnen den
Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz,
das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden, zur Kenntnis
bringen.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für
Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage
einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.
Es liegen keine Wortmeldungen dazu vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz
1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (3810/A und
2629 d.B. sowie 11517/BR d.B.
und 11592/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Marco Schreuder: Ich bringe den Bericht
des Ausschusses für Verfassung und
Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956
und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Ich danke für den Bericht.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. – Bitte.
Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht um eine Änderung im Bundes-Personalvertretungsgesetz, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorweg darf ich die Gelegenheit wahrnehmen, um den vielen Personalvertreterinnen und Personalvertretern Danke zu sagen, die ein wesentlicher Faktor in der Arbeitswelt sind, für den humanen
Einsatz
in den Betrieben – ein großes Dankeschön (Beifall bei
ÖVP,
SPÖ und Grünen) –, denn in Zeiten einer sich
verändernden Gesellschaft ist es natürlich schon auch herausfordernd,
in den Dienststellen für die Kolleginnen und Kollegen da zu
sein. Die Arbeitswelt verändert sich sehr
stark – Telearbeit, Digitalisierung –, und da braucht es
Menschen mit Gespür, mit Empathie, die für die Kolleginnen und
Kollegen zuständig sind, zu
denen man gehen kann, die zuhören, die täglich für die Kolleginnen
und Kollegen da sind, die gegenüber dem Vorgesetzten und natürlich
auch zwischenmenschlich zwischen Kolleginnen und Kollegen vermitteln –
dafür ein großes Dankeschön.
Für die anstehenden
Personalvertretungswahlen des Bundes bedarf es verschiedener Anpassungen, etwa
in der Zuordnung von Personalvertretungsorganen aufgrund der
Strukturveränderungen in den verschiedenen Ministerien. Es
bedarf der Aufstellung von Ersatzmitgliedern im Rahmen
von Wahlausschüssen und ähnlicher Maßnahmen. Besonders mit der
Telearbeit sind nicht nur Fragen der Organisation dieser verbunden, damit
bürokratische Maßnahmen nicht überhandnehmen und
dadurch die Menschen auf der Strecke bleiben, also ist es wichtig, dass die
Personalvertreterinnen
und Personalvertreter in die Gestaltung von Vereinbarungen die Telearbeit betreffend
eingebunden werden.
Es geht auch um die Frage der
Berechtigung der Telearbeiterinnen und Telearbeiter zur Wahl, um die
Ermöglichung der Briefwahl für diese. Schließlich ist es ein
Wesen der Demokratie, dass alle, die Teil eines Sozialgebildes
sind, in die Findung und Durchführung der gemeinsamen Ordnung einbezogen
werden.
In diesem Sinne erwarte ich mir eine rege Beteiligung an
der Wahl der Personalvertretung des Bundes. Ich danke allen, die sich als
Vertreter zur Verfügung stellen, aber auch allen, die sich an der
Wahl beteiligen. Damit wird
ein wesentlicher Dienst an einer funktionierenden und den Menschen angepassten
Verwaltung geleistet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.21
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Elisabeth Grimling
(SPÖ, Wien): Herr Präsident!
Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der
vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das
Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, enthält
hinsichtlich des Gehaltsgesetzes lediglich die Beseitigung einiger
redaktioneller Fehler. Ergänzungen, die wichtig gewesen wären,
beziehungsweise Verbesserungen für verschiedene Bedienstetengruppen, wie
etwa die der Pflege- und Betreuungskräfte, deren Forderungen an die
Bundesregierung längst auf dem Tisch liegen, wurden hingegen nicht
eingearbeitet und deren Anliegen wurden auf
die lange Bank geschoben.
Im Bundes-Personalvertretungsgesetz werden hingegen wichtige
Klarstellungen – der Kollege hat es schon
erörtert – hinsichtlich der nunmehr
häufig eingesetzten Telearbeit, die ja in den letzten Jahren zum fixen
Bestandteil unserer Arbeitswelt geworden ist und auch den öffentlichen
Dienst betrifft, getroffen. Grundsätzlich besteht eine schriftliche
Mitteilungspflicht bei der Anordnung von Telearbeit bei Beamtinnen und Beamten
beziehungsweise
bei der Vereinbarung von Telearbeit bei Vertragsbediensteten. Diese
schriftliche Mitteilungspflicht entfällt aber bei Anordnung
beziehungsweise bei Vereinbarung einer anlassbezogenen Telearbeit, das
heißt, dass sie im Bedarfsfall auch ohne Schriftlichkeit geleistet werden
kann.
Die weiteren Änderungen betreffen sinnvolle
Ergänzungen hinsichtlich
der Funktionsfähigkeit bestimmter Personalvertretungsorgane.
Es ist auch wichtig, dass Telearbeiter und Telearbeiterinnen grundsätzlich
zukünftig bei den Bundespersonalvertretungswahlen wahlberechtigt sind
und von zu Hause auch mittels Briefwahl mitstimmen dürfen.
Unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
19.24
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke, Frau Bundesrätin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg):
Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Das Personalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung des Personals,
der Bediensteten in den öffentlichen Verwaltungen. Eine ganz
wichtige Rolle dabei spielen die Personalvertreter: wenn es darum geht, die Interessen
der Mitarbeiter zu vertreten, die Stimme
der Mitarbeiter zu sein. Sie spielen aber auch eine wichtige Rolle bei der
Mitgestaltung von betrieblichen Entscheidungen. Durch die Personalvertretung werden die Interessen der Beschäftigten
vertreten und ihre Rechte geschützt.
Dieses Gesetz ist jetzt nicht gerade der große Wurf.
Es waren tatsächlich, wie Kollegin Grimling gesagt hat,
redaktionelle Fehler drinnen. Da würde ich dringend Folgendes empfehlen:
Wenn man das und dass nicht unterscheiden kann, könnte das
nächste Mal vielleicht Professor Ruf einspringen und das durchlesen, dann
würde man sich solche Peinlichkeiten ersparen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Nichtsdestotrotz werden wir Freiheitlichen diesem
Gesetzentwurf zustimmen, denn der Einsatz der Personalvertreter ist enorm
wichtig, er ist grandios,
das ist eine 24/7-Arbeit und sie leisten wirklich Großartiges. Ich möchte an dieser Stelle Danke sagen: Danke an alle Personalvertreter, welche sich unermüdlich für die Interessen der Kollegen einsetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.25
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt noch ein sehr langer Teil der Tagesordnung vor uns und eigentlich ist von meinen Kolleginnen und Kollegen schon alles gesagt worden.
Ich möchte mich auch vonseiten der Grünen einfach bei den Personalvertretern und Personalvertreterinnen bedanken.
Es ist ja eine einstimmige Sache, es geht um diese Anpassungen der Ministerien, damit das wieder richtig zugeordnet wird, und auch um die Briefwahlmöglichkeiten bei Telearbeit. Das ist doch wunderbar, da stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.26
Vizepräsident Dominik Reisinger: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Mayer. – Bitte.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. Andrea Mayer: Herr
Präsident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Aufgrund meiner
beruflichen Biografie kenne ich das Innenleben der österreichischen
Verwaltung nicht erst seit meinem Amtsantritt als Staatssekretärin. Ich
weiß sehr genau, unter welch hohem Einsatz
und mit welcher Expertise im öffentlichen Dienst immer schon gearbeitet
wird.
Die vergangenen Jahre haben
allerdings die Arbeitswelt und gerade
auch die Verwaltung auf besondere Weise herausgefordert, und es ist wichtig,
dass wir auch einmal darauf schauen, wie gut wir als Land, als Gesellschaft, als öffentlicher Sektor durch diese multiplen Krisen gekommen sind und immer noch kommen. Da wurde und wird Flexibilität gelebt ohne Abstriche an Stabilität, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit. Vielen Dank an dieser Stelle an alle öffentlich Bediensteten. (Allgemeiner Beifall.)
Ein elementarer Bestandteil der öffentlichen Verwaltung sind ihre Vertretungsorgane, deren Regelungen mit dem vorliegenden Antrag einige Änderungen erfahren.
Ich danke Ihnen allen für
die Unterstützung dieser Novelle und auch für
die gute Zusammenarbeit und die engagierten, interessanten Debatten über
die ganzen Jahre.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer, gute
Erholung und auch
ein Stück Kultursommer. – Vielen Dank. (Beifall bei
Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
19.28
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke, Frau Staatssekretärin.
Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (4098/A und 2626 d.B. sowie 11593/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (4097/A und 2627 d.B. sowie 11594/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 17 und 18 ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für
Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates
vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert
wird.
Auch hiezu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für
Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung
der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Berichte.
Wir steigen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau
Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr
dieses. – Bitte.
Bundesrätin
Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg):
Herr Vizepräsident!
Frau Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln unter
diesen Tagesordnungspunkten zwei Gesetze aus dem Medienbereich.
Beim ersten Gesetz, dem KommAustria-Gesetz, geht es im Großen und Ganzen
um Förderungen für Podcasts und für private Sender sowie
für Privatradios. Diesem Gesetz werden wir unsere Zustimmung
erteilen.
Beim zweiten Gesetz geht es um eine Novellierung des
Publizistikförderungsgesetzes. Mit diesem Gesetz sollen in Zukunft
Inhaber von Printmedien
die Möglichkeit haben, neben der Publizistikförderung auch
Förderungen von anderen Gebietskörperschaften zu bekommen. Wir
Freiheitliche sehen
darin eine Doppelförderung, welche wir ablehnen, und daher werden wir
diesem Gesetz nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.31
Vizepräsident Dominik Reisinger: Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren! Kollegin Doppler hat es
schon etwas vorweggenommen, aber vielleicht darf ich das noch einmal kurz
erklären: Es geht uns darum, die Medienvielfalt in Österreich zu
erhalten und weiterhin unabhängigen, qualitätsvollen
Journalismus zu gewährleisten.
Wir haben in der Bundesregierung
schon einiges auf den Weg gebracht,
zum Beispiel eine Qualitätsjournalismusförderung in der Höhe von
20 Millionen Euro und eine Digitalisierungsförderung mit
45 Millionen Euro und mit 20 Millionen Euro.
Heute ergänzen wir mit
diesem Entwurf die Förderung für private Rundfunkanstalten. Wir erhöhen
die Privatrundfunkförderung von 20 Millionen auf 25 Millionen
Euro. Der nicht kommerzielle Rundfunk – also Radio und Fernsehen aus
der Zivilgesellschaft – hat schon 2022 eine Erhöhung von
3 Millionen
auf 5 Millionen Euro bekommen und bekommt jetzt weitere
1,25 Millionen Euro.
Ganz neu und wichtig: Wir bringen eine Podcastförderung von
500 000 Euro
auf den Weg, denn nicht nur junge Menschen wie Kollege Schreuder
schätzen den Podcast, sondern auch ältere. Also ich kenne viele
Ältere, die auch Podcasts machen (Bundesrat Schreuder –
erheitert –: Ich bin 50 plus!) – du
bist noch jung, lieber Kollege – und große Fans davon sind.
Damit schaffen wir eine neue
Fördermöglichkeit für diese Podcasts, die über die
KommAustria abgewickelt wird, mit gewissen Kriterien. Wir haben es im Ausschuss
gehört: Es sollen ungefähr 10 000 Downloads im Monat sein,
es sollen periodische Erscheinungen sein und so weiter. Das wird ganz
genau
geregelt. Es wird auch darauf geachtet, dass der Inhalt „zur
Stärkung des demokratischen Verständnisses und des
verantwortungsvollen und von gegenseitigem Respekt getragenen
gesellschaftspolitischen Diskurses“ –
wie es so schön heißt; das haben wir im Ausschuss nachgereicht
bekommen – beitragen wird.
Über den Digitalisierungsfonds gibt es jährlich
noch 1 Million Euro
extra bis 2029. Das ist gut und für die Medienlandschaft in
Österreich wichtig.
Weil Kollegin Doppler zu
Tagesordnungspunkt 18 gesagt hat, dass Sie
gegen diese Doppelförderungen sind: Ich kann nur sagen, wir sind dafür,
denn da geht es ja um kleine Medien. Die kriegen jetzt zum Beispiel
Unterstützung
vom Bund oder von den Ländern, und dazu gibt es vielleicht noch eine
Gemeindeförderung. Das war bisher verboten. Das war aber ein
exklusives Verbot,
das gar nicht gerechtfertigt war.
Wir wollen, dass gerade diese kleinen Zeitungen und
Institutionen am Leben erhalten werden. Sie machen qualitätsvollen
Journalismus und fördern die Medienvielfalt. Darum bitte ich Sie um Ihre
Zustimmung. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der
Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
19.34
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke sehr.
Auf der Regierungsbank darf ich
Frau Bundesministerin Susanne Raab begrüßen. – Herzlich
willkommen im Bundesrat! (Beifall bei der
ÖVP, bei Bundesrät:innen der Grünen sowie der
Bundesrätinnen Hahn
und Sumah-Vospernik.)
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte sehr.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das ist jetzt ein ganzes Bündel von medienpolitischen Instrumenten, die alle sehr gelungen sind und denen wir auch sehr gerne zustimmen.
Gehen wir einmal davon aus, dass
es unterschiedliche neue Formen von Informationsschöpfung und
Mediennutzung gibt! Das nennen wir Podcast. Dass es in diesem Bereich erstmals
eine Podcastförderung gibt, um auch die
Qualität und die Verlässlichkeit der Podcasts zu erhöhen, finde ich sehr, sehr, sehr wichtig.
Es gibt auch die Unterscheidung,
die man zwischen den täglichen,
wöchentlichen und monatlichen Podcasts, aber auch den Features, das sind
Reportagepodcasts, vorgenommen hat. Da bewegen wir uns in einer
Förderhöhe von maximal 50 000 Euro pro Jahr und bei
letzteren bei maximal
25 000 Euro pro abgeschlossene Serie.
Was aber noch dazukommt und was
ich sehr, sehr wichtig finde, ist, dass es jährliche Fördermittel
für private TV-Sender und Privatradios gibt.
Diese erhöhen sich jetzt um 5 Millionen auf 25 Millionen Euro.
Gleichzeitig war uns etwas immer ein ganz, ganz großes Anliegen,
nämlich die nicht kommerziellen Radios, die es in Österreich
gibt, und da kommen wir jetzt auf eine Förderungssumme von 6,25 Millionen
Euro. Ich finde das in allen Bereichen sehr, sehr wichtig.
Es gibt aber noch eine
Förderung, die ebenfalls sehr wichtig ist: die Förderung digitaler
Übertragungstechniken. Dafür steht dann eine Summe von
1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Da diese aber nicht ausreicht, wird
das noch einmal erhöht, um die digitalen Rundfunkprogramme auch
tatsächlich zu
fördern und auszubauen.
Wo viel Licht ist, ist auch
Schatten, Frau Bundesministerin. Eines hätten wir uns schon
gewünscht, gerade bei der Podcastförderung und auch bei der
Privatradioförderung: Die Voraussetzungen sollten in einem Gesetz sein und
nicht in die Erläuterungen abgeschoben werden, sodass man sich auskennt: Wann
bekommt man eine solche Förderung? Es sollte nicht so sein, dass die RTR jetzt
Kriterien erfinden kann. Das heißt, die Grundbedingungen
von Förderungen würden – statt dieser Auslagerung in die
Erläuterungen – eigentlich in ein Gesetz gehören.
Was ich nicht verstehe, ist das
Abstimmungsverhalten der Freiheitlichen zum nächsten Punkt. Eine kleine
Publikation kriegt eine Publizistikförderung,
das finde ich toll. Sagen wir, diese kleine Publikation erscheint –
weil mich gerade Herr Buchmann anschaut – in Graz, und die Stadt
Graz entscheidet: Uns ist diese Vielfalt an Medien so wichtig, dass wir
einer Bürger:innenzeitung oder was auch immer eine kleine weitere
Förderung geben. – Das ist ja etwas Gutes, aber das war bisher
ausgeschlossen, denn:
Wer Publizistikförderung bekommt, darf nichts anderes bekommen.
Wenn man aber Medienvielfalt
will, dann ist es wichtig, dass diese Möglichkeit, auch von einer
Gebietskörperschaft eine Förderung zu bekommen – das
kann auch die Förderung durch einen Bezirk sein, was auch
immer –, gegeben ist.
Ich halte das für äußerst
begrüßenswert, und die Sozialdemokratie wird
alle diese Maßnahmen unterstützen, auch wenn wir ein bisschen,
Frau Bundesministerin, auf den Schatten eingehen mussten. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
19.39
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr
Präsident! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich wieder
der vierte Redner, und es ist im Grunde zum Thema alles gesagt worden, was
zu sagen ist. Ich möchte allerdings doch noch zu ein paar Punkten etwas
sagen, weil ich ja selbst Podcaster bin. (Heiterkeit des Bundesrates Himmer. –
Bundesrätin Schumann: Werbung, Achtung Werbung!) Mein Podcast
ist nur ein bisschen zu nerdig und für eine zu kleine Zielgruppe, als dass
ich da in
die Förderrichtlinien reinkommen würde. (Bundesrat Schennach:
Vorsicht, Werbung! – Zwischenruf bei den Grünen.) Das
können Sie aber gerne ändern.
„Merci, Chérie“ heißt er, wenn ihr abonnieren wollt. (Bundesrat Schennach: ... Werbung!) Es geht um den Eurovision Song Contest.
Eine harmlose Werbung. Nein, Podcast ist aber
tatsächlich, das möchte
ich jetzt schon sagen, ein sehr, sehr schönes Medium (Bundesrat Schennach:
Bitte streichen, es ist Werbung!) für ganz viele Menschen, um genau
das zu tun,
was man in den Massenmedien oder auch in den öffentlich-rechtlichen Medien
oft gar nicht schafft, nämlich dass man für ein ganz gezieltes
Zielpublikum
ein ganz spezielles Thema stundenlang fachgerecht aufarbeiten kann. Das ist
wirklich das Großartige an diesem Medium, dass das funktioniert und
dass es dafür einen Raum gibt. Deswegen finde ich es auch so wichtig, dass
man auch medienpolitisch sagt: Ja, das ist eine Medienform, die wir auch
unterstützen. Das ist eine Medienform, die wir gut finden.
Deswegen kann ich es nur unterstützen, dass wir hier
sagen: Ja, diesen Audiopodcastformaten geben wir eine Zuwendung in der
Höhe
von 500 000 Euro.
Ich möchte als zweiten Punkt nur noch etwas
erwähnen, was auch
Kollege Schennach gesagt hat, weil ich das für wirklich wichtig
halte – deswegen habe ich auch kaum Verständnis dafür,
dass man dagegen sein kann –:
Ich war sehr, sehr lange die grüne Stimme im Publizistikbeirat. Wir
konnten damals sehr, sehr spannenden Medien helfen, die wir sonst in unserer
demokratischen Medienvielfalt, die wir brauchen, gar nicht hätten, weil
sie auf solch eine Hilfe angewiesen sind. Kaum war irgendwo anders eine Unterstützung
vorhanden, gab es das Problem, dass das dann nicht mehr gegangen ist. Dann
mussten die sich überlegen: Wo reiche ich ein? Das war verbunden
mit hoher Unsicherheit. Das sind kleine Medien, die teilweise wirklich von der
Selbstausbeutung leben. Das war wirklich ein großes Problem. Dass die
jetzt eine Publizistikförderung bekommen können und gleichzeitig
bei einer anderen Einheit – bei einem Bezirk, bei einer Gemeinde,
bei einem Land oder auch bei der Qualitätsjournalismusförderung oder
aber, weil sie auch einen Podcast machen, zusätzlich bei der
Podcastförderung – einreichen
können, halte ich für richtig. Deswegen kann man da nur zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.42
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke sehr.
Frau Bundesministerin Raab hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr.
Susanne Raab: Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich bin schon
öfter hier gestanden
und habe über die Herausforderungen des heimischen Medienstandortes gesprochen. Sie wissen, wir haben in den letzten
Jahren ganz viele Mediengesetze auf den Weg gebracht,
insbesondere natürlich, um die heimische Medienlandschaft zu stärken
und sie bei den Herausforderungen
zu unterstützen; bei der Digitalisierung, es fließt viel
Werbevolumen ins Ausland ab, die Papierpreise sind gestiegen und so weiter. Wir
haben viel gemacht,
von der Einführung der digitalen Transformationsförderung über
die Qualitätsjournalismusförderung und viele weitere Schritte.
Nun wollen wir natürlich nicht nur Angebote für
den Printbereich
schaffen, sondern eben auch für den Bereich der privaten TV-Sender und der
privaten Radios. Ja, wir haben da ein umfassendes Paket geschnürt. Ich
bin auch stolz, dass es gelungen ist, dass wir den Privatrundfunkfonds, der ein
ganz wesentliches Element ist, mit dem auch die heimische Medienlandschaft gut
umgehen kann und der gut angenommen wird, um 5 Millionen Euro
erhöhen.
Wir gehen mit der Zeit: Wir haben eine neue
Podcastförderung eingeführt und wir haben erst vor
Kurzem die Novelle im Bereich der Digitalradios beschlossen, was dazu führt,
dass viel mehr digitale Radios auf den Medienmarkt strömen und hier neue
Angebote für die Hörerinnen und Hörer entstehen,
was ja gut ist. Dementsprechend haben wir aber auch die Digitalisierungsförderung für das Digitalradio um eine weitere Million Euro erhöht.
Die neue Podcastförderung ist wirklich eine sehr innovative Förderung. Wir haben selbstverständlich Kriterien festgelegt, die sich in den Erläuternden Bemerkungen wiederfinden. Das ist ja auch Teil eines Gesetzes. Die RTR wird das in gewohnt guter Weise umsetzen und selbstverständlich in den Richtlinien noch einmal verfeinern.
Ich ersuche um breite Zustimmung im Sinne unserer heimischen Medien. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.44
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Stellungnahme.
Es liegen keine weiteren Wort- - (Bundesrat Kofler hebt die Hand), doch, es gibt eine weitere Wortmeldung.
Herr Bundesrat Kofler, ich erteile Ihnen das Wort.
Bundesrat
Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Grüß Gott, Frau
Minister! Grüß Gott, Herr Präsident! Ganz kurz zu
Förderungen: Förderungen machen ja nur Sinn, um etwas in die
Gänge zu bringen, um etwas zu
starten. Das, was da geplant ist, ist aber eine Dauerlösung. Man muss da
vielmehr hergehen und die Bedingungen so gestalten, dass es von Vornherein ein Geschäft
ist. Wenn etwas gehört wird, dann wird es schließlich auch ein
Geschäft sein – aber wenn es kein Geschäft ist, nützt
eine Förderung
auf Dauer auch nichts. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)
Außerdem war ich im zuständigen Ausschuss und
dort habe ich natürlich schon gehört, dass da auf den Inhalt Bezug
genommen wird – das riecht ja
nach Zensur. Also: Entweder es wird alles gefördert oder gar nichts. (Beifall
bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)
19.45
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Eine weitere
Stellungnahme von der
Frau Bundesminister. – Bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie,
Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Dazu möchte ich jetzt gerne noch etwas
sagen, was mir am Herzen liegt. Ich habe ja wie gesagt schon öfter
hier mit Ihnen über die Unterstützung für den heimischen
Medienmarkt gesprochen. Es ist wirklich augenscheinlich, dass die
Freiheitliche Partei bei all
diesen Gesetzen nicht mitgeht und somit für den heimischen Medienstandort
und den Wert, den eine freie Medienvielfalt in Österreich für unsere
Demokratie hat, offensichtlich kein Verständnis hat. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
Das ist mir schon klar, Sie
wollen den ORF abschaffen, jetzt wollen Sie
die privaten Medien auch nicht mehr fördern. (Bundesrat Spanring:
Nein, wir wollen ihn nicht abschaffen! – Ruf bei der FPÖ:
Fakenews von der Regierungsbank!) Sie wollen immer nur in Ihren eigenen
Echokammern kommunizieren.
(Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir
wollen für unsere Demokratie einen vitalen Medienstandort. (Bundesrat
Spanring: Nein, ihr wollt alles zu Tode
fördern ..., nach eurer Pfeife tanzen, das wollt ihr!) Wir wollen
außerdem, dass die Menschen in unserem Land (Zwischenruf des
Bundesrates Kofler) mit Qualitätsmedien im Kampf gegen
Desinformation und Fakenews versorgt werden und einen Zugang bis in die
Regionen hinaus haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen. –
Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)
Wir wollen auch die Jugend abholen. Deshalb gehen wir
natürlich mit
der Zeit, auch was neue Formen der Medien betrifft – mit
Podcastförderungen (Bundesrat Spanring: Eure Freunderln wollts
fördern! Seids ehrlich und sagt es!)
und mit einer digitalen Transformationsförderung, weil es uns wichtig
ist (Bundesrat Spanring: Freunderlförderung, alles ...
Freunderlwirtschaft!), dass
Jugendliche nicht immer nur Informationen aus
den sozialen Netzwerken beziehen (Bundesrat Ruf: Was
können wir dafür, dass ihr keine Freunde habt?), weil wir sehen,
dass dort viel Desinformation und Fakenews verbreitet
werden (Zwischenruf des Bundesrates Spanring), sondern dass es
eben auch für die Jugend und für die künftigen Generationen ein
gutes, qualitätsvolles Medienangebot gibt. – Danke. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)
19.47
Vizepräsident Dominik Reisinger: Es liegt eine weitere Wortmeldung von Herrn Bundesrat Steiner vor. – Bitte.
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ,
Tirol): Soeben hat Frau Minister Raab
von Fakenews gesprochen – eine besonders gute Geschichte! Ausgerechnet jene
Ministerin, die ja sogar in der Coronazeit bei uns einmal eine Mordsshow
abgezogen hat, als sie weinend hier gestanden ist –
nicht? (Bundesrätin Eder: So ein Blödsinn!) –,
diese Dame, die für Fakenews hauptverantwortlich ist, wirft anderen
Fakenews vor. Gut, sei’s drum. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann stellt sich diese Dame
hierher und redet von Medienvielfalt
(Bundesrat Schreuder: Diese Dame hat einen Namen!) und behauptet
dann, sie sei der Garant für die Medienvielfalt – die Person,
die eine ORF-Zwangssteuer eingeführt hat, die den ORF mit so
vielen Millionen füttert, dass andere Medien gar keine Chance mehr haben,
neben dem ORF zu überleben.
(Beifall bei der FPÖ.) Warum das alles? – Weil der ORF
politisch steuerbar ist. Bei einem ORF, der nur Fakenews und Propaganda
für diese Regierung betreibt,
von freien Medien zu reden (Heiterkeit des Bundesrates Ruf),
entbehrt
jeglicher Grundlage. (Beifall bei der FPÖ.)
Natürlich kritisieren wir
das zu Recht. Förderungen – was sind denn Förderungen? –
Kollege Kofler hat es gesagt: Das braucht man vielleicht für den
Start oder einen Pusher. Da gibt es eine Förderung, damit das Medium, die
Firma, was auch immer, den Start schafft, aber dann muss ein Medium oder
eine Firma am freien Markt selbst überlebensfähig sein. (Ruf: Das
ist
echter Neoliberalismus! – Bundesrat Schreuder: Dann
gibt’s keine Kultur mehr, dann gibt’s kein Programm mehr!) Wie
kriegt man das hin? – Indem man Qualität
liefert. Wenn keine Qualität geliefert wird, dann braucht man es nicht und
dann braucht man es auch nicht zu fördern, ganz einfach. (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Das ist Neoliberalismus!)
Dann reden Sie noch von den Echokammern und davon, dass wir lieber in den Echokammern unterwegs wären. Frau Ministerin, nur weil Ihre ÖVP-Nachmachkanäle mit uns nicht mithalten können?! – Auch das liegt allerdings am Inhalt. (Beifall bei der FPÖ – Zwischenruf der Bunderätin Miesenberger.)
Unser FPÖ-TV, unsere
Kanäle liefern einen gescheiten Inhalt und haben
dann auch Zuseher, die sich das anschauen, die informiert sein
wollen. Wir brauchen die Förderung nicht. Wahrscheinlich will man das
jetzt aber so machen (Bundesrat Schreuder: Dann streichen wir die
FPÖ-Parteienförderung!) – musst nur gescheite
Wahlergebnisse liefern, dann hast du auch eine Förderung! –,
wahrscheinlich will man diese Förderungen jetzt deshalb einführen,
weil man es so machen will, wie man es schon überall probiert hat, man hat
es ja bei den Landwirten gemacht: Was macht eine Förderung, Frau Kollegin
vom Bauernbund? (Bundesrat Spanring:
Abhängig!) – Abhängigkeit. Was will man jetzt
machen? – Man fördert irgendwelche linken Medien, macht sie
abhängig, und dann sind sie steuerbar. (Beifall bei der FPÖ.)
Nichts anderes wollt ihr machen, das ist so etwas
von durchschaubar, und das nur, um eure Macht noch ein bisschen länger zu
erhalten. (Bundesrat Schreuder: ... Niederösterreich!)
Den Bürger habt ihr verloren, jetzt geht es euch nur
noch um Macht
und Machterhalt um jeden Preis. Das ist euch so ein peinliches Medienförderungsgesetz
auch noch wert. Ihr seid traurig! Hoffentlich seid ihr bald
weg. (Beifall bei der FPÖ.)
19.51
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? –
Bitte, Herr Kollege Schennach. (Bundesrat Steiner: Ja, jetzt
verteidigt er die Ministerin! – Bundesrat Spanring:
Jetzt ist er angefressen, weil ...! – Bundesrat Steiner –
in Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Bundesrates Schennach –:
Bist du jetzt sauer, weil ich dich aufgeweckt habe, oder was? –
Bundesrätin Schumann: Ah, Steiner! – Bundesrat Steiner:
Guten Morgen!)
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ,
Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr
Bundesminister!
Es gibt keine ORF-Zwangssteuer (Bundesrat Steiner: Ach so?), es
gibt eine Haushaltsabgabe. (Beifall bei der SPÖ sowie bei
Bundesrät:innen von
ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Durch die Haushaltsabgabe wird deutlich, dass der ORF den Bürgerinnen und
Bürgern dieses Landes
gehört und nicht einer Bundesregierung. Deshalb ist es so wichtig, das zu
unterscheiden.
Ich möchte keinen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der jedes
Jahr bettelnd zur Regierung gehen und sich um ein Budget anstellen muss. (Beifall
bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der Grünen. –
Bundesrat Schreuder: Das wäre steuerbar, genau! Bravo!) Das,
was die FPÖ will, ist die totale Abhängigkeit (Bundesrat
Schreuder: Jawohl!) eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall
bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Wenn ich schon hier stehe und
über öffentlich-rechtlichen Rundfunk
rede: Meine volle Solidarität – und ich hoffe, es geht vielen
so – gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks
der Slowakei, der jetzt durch diese Regierung brutal zerstört wurde, nur
weil sie korrekt und objektiv berichtet haben. Solch eine Rundfunkreform stelle
ich mir für Österreich nicht vor, liebe FPÖ. (Bundesrat Steiner:
Das sind deine Parteikollegen!)
Deshalb ist es so wichtig, dass über die
Haushaltsabgabe klar ist: Der
ORF gehört den Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes und keiner
Regierung!
(Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.) Ich
möchte niemals Zustände haben, wie es sie derzeit in
der Slowakei gibt (Zwischenrufe und Heiterkeit bei der FPÖ), und
ich hoffe sehr, dass sich in Europa noch einige damit befassen
werden, auch die EBU, die European Broadcasting Union, denn das geht nicht,
dass eine so wertvolle Arbeit zerstört wird.
In Österreich wird das nicht zerstört werden
können, selbst auch dann
nicht, wenn die FPÖ in die Regierung kommt, weil wir die Haushaltsabgabe
haben. Ihr müsstet die Bürgerinnen und Bürger Österreichs
enteignen – aber das wird nicht der Fall sein. (Bundesrat Leinfellner:
Ja meine Anteile kannst
haben! – Heiterkeit des Bundesrates Spanring.) Ich
hoffe sehr, dass ihr nie in die Situation kommt, nach dem
September – vielleicht gemeinsam mit der
ÖVP, aber die ist jetzt vorgewarnt – eine Regierung zu machen
und solche Errungenschaften, nämlich demokratische Errungenschaften,
zu zerstören.
Jede Medienpolitik ist eine Grundfrage der Demokratie,
deshalb ist
es so wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk so gebaut ist, wie
er derzeit gebaut ist. Nehmen wir uns alle an der Mutteranstalt des
Öffentlich-Rechtlichen, an BBC, ein Vorbild. So gehört es und so in
eine Gesellschaft hineingebettet soll ein Rundfunk sein.
Was wir heute hier beschließen, sind Erweiterungen im gesamten Medienbereich, aber dieser Blödsinn von Zwangsgebühren ist wirklich etwas, was in den Mistkübel gehört. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)
19.55
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Herr Kollege Steiner.
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Kollege Schennach, dafür, dass Sie jetzt die Regierung verteidigt haben, werden Sie dann sicher noch ein
Dankschreiben von der Ministerin
kriegen. (Bundesrat Schreuder: Nein, er hat den rechtlichen Rundfunk
verteidigt! – Ruf bei der SPÖ: Zualosn
können, heißt
es! – Bundesrat Schreuder: Zualosn! Entschuldigung,
jetzt habe ich
deinen Zwischenruf geklaut! – Ruf bei der SPÖ: Bitte, gerne!)
Aber schau, Herr Schreuder, Sie können sich ja bei Herrn Schennach
persönlich bedanken, er ist ja ein alter Parteikollege von Ihnen. Er hat
halt nur die Farbe gewechselt (Bundesrätin Schumann: Ah! Immer
der gleiche Schmarrn, bitte!) und ist zu den Sozis gegangen, aber gut,
ihr kennt euch ja ganz gut. (Bundesrat Schreuder:
So originell!)
Etwas anderes will ich sagen: Wenn man sich hierherstellt
und dann behauptet, den Öffentlich-Rechtlichen braucht man für das
Volk und wir brauchen
die Zwangssteuer für das Volk, denn dieser Fernsehsender gehört dem
Volk, muss ich sagen: Erstens, Herr Kollege Schennach, biete ich Ihnen jetzt
hochoffiziell meine Anteile vom ORF an. Sie können sie mir abkaufen, dann
brauche ich dieser Ministerin die Zwangssteuer nicht mehr zu zahlen.
(Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann:
So funktioniert Demokratie nicht!) – Jetzt haben wir einen
Zwischenschrei der Kollegin Schumann, die schreit
rein: Das ist keine Demokratie! (Bundesrätin Schumann: So
funktioniert Demokratie nicht! Zualosn und richtig zitieren!) Was ist
Demokratie? Nein, so funktioniert Demokratie, hat sie reingeschrien, so
funktioniert Demokratie. Okay, sie hat reingeschrien, so funktioniert
Demokratie. Frau Kollegin Schumann, wissen Sie, wie Demokratie bei diesem
Gesetz funktioniert
hätte? – Mit einer Volksbefragung den Österreicher
befragen, ob er bereit ist, Zwangsabgaben zu zahlen oder nicht –
ganz einfach. (Beifall bei der FPÖ.)
Dieser Sender, dieser ORF kriegt jetzt 30 Milliarden
Euro pro Jahr, Millionen, Entschuldigung, 30 Millionen Euro pro Jahr. (Zwischenrufe
bei der ÖVP. – Bundesrat Schreuder: Is’ eh
wurscht!) Ja, ich habe mich eh selber korrigiert. Euch wäre es eh
nicht aufgefallen, ich habe mich eh selber korrigiert (Beifall
bei der FPÖ), 30 Millionen Euro pro Jahr. Jetzt fehlen ihm 180 000 Euro,
damit er die Bonzen bezahlen kann. Das ist Ihnen nicht einmal zu blöd, Sie
stellen
sich hierher und sagen, der ist so toll, und behaupten dann noch, die FPÖ
wolle den ORF abschaffen. – Ausgeschrieben, öffentlich
ausgeschrieben gehört
es endlich einmal, und dann gehört gesagt, was der Auftrag ist und
wer den Auftrag erfüllt. (Bundesrat Schreuder: Steht im ORF-Gesetz!)
Das schaue ich mir dann an.
Wo sind wir denn? Ihr alle sagt, er hat einen
öffentlich-rechtlichen
Auftrag. Wo ist denn der ORF bei den Übertragungen der Sitzungen des
Bundesrates? Nichts wird übertragen. (Zwischenruf des Bundesrates Ruf.)
Ja wird heute die Sitzung übertragen? (In Richtung ÖVP:) Herr
Kollege, habe ich
etwas versäumt? Wird heute in ORF III übertragen? (Ruf bei
der ÖVP: Na!) – Ah, nein! Gut, der Kollege links von Ihnen (Bundesrat
Ruf ansprechend) hat aufgepasst, es wird nicht übertragen. (Beifall
bei der FPÖ.) Ergo: Was ist mit dem öffentlich-rechtlichen
Bildungsauftrag? Der Kollege rechts neben Ihnen (Bundesrat Kohl ansprechend)
schimpft sich ja Professor, das ist der Unterschied, deswegen weiß der
mehr. Ergo: Kämpfen wir doch gemeinsam, dass auch
diese Sitzungen live übertragen werden.
Was macht der ORF noch? Jetzt haben wir die besten Kameras
hier, man kann von außen zugreifen. Was macht der ORF noch? –
Auch die Nationalratsdebatten beendet er und sagt um 17 Uhr oder
18 Uhr: Ab jetzt könnt ihr in der TVthek nachschauen. Jetzt
übertragen wir die Debatte des Nationalrates
nicht mehr, denn es kommen vielleicht unwichtige Themen, wir übertragen
gar nicht mehr! Und der Bundesrat wird überhaupt nicht übertragen.
Jedes
Mal in der Präsidiale diskutieren wir es, jemand soll hingehen und mit dem
ORF reden. Jeder Präsident muss hingehen und darum betteln, dass überhaupt
übertragen wird. Das ist doch Bittstellerei! Was hat denn das mit dem
Öffentlich-Rechtlichen zu tun? (Beifall bei der FPÖ.)
Dann wird er noch von Bundesräten verteidigt, die ja
ständig vom
ORF gefrotzelt werden. Dann sitzt die Ministerin hier, der wir das in
Anträgen mitgegeben haben. Wir haben gesagt: Wenn Sie dieses Gesetz schon
verhandeln, dann verhandeln Sie, wenn der ORF es schon nicht freiwillig machen
will, wenigstens als Auftrag hinein, dass er gefälligst alle Sitzungen des
Nationalrates und des Bundesrates zu übertragen hat! – Das ist
Information für den Bürger, der soll wissen, was abgeht, wie
über ihn abgestimmt wird.
Das ist der öffentlich-rechtliche Auftrag. (Zwischenruf des Bundesrates
Schreuder.)
Reden wir darüber, hängen wir uns ein, da sind
wir sofort dabei, wenn
es heißt, alle Sitzungen live und in voller Länge übertragen.
Dann brauchen wir nicht hintenherum und heimlich und ein bisschen heuchlerisch
über Demokratie reden, Frau Kollegin Schumann. (Beifall bei
der FPÖ.)
19.59
Vizepräsident Dominik Reisinger: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Bevor ich zur Abstimmung komme, darf ich noch Bundesminister Norbert Totschnig recht herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz
geändert wird, 4098/A und 2626 der Beilagen sowie 11593/BR der
Beilagen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit,
der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates
vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird, 4097/A und
2627 der Beilagen sowie 11594/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit,
der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 geändert wird (4112/A und 2628 d.B. sowie 11595/BR d.B.)
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum
19. Punkt
der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Viktoria Hutter: Ich darf Ihnen den
Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den
Beschluss des Nationalrates
vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000
geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme
daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend
einen Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des
Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2559 d.B.
und 2654 d.B.
sowie 11550/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß
Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis
zum Bodensee (2581 d.B. und 2655 d.B. sowie 11551/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 20 und 21, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu beiden Tagesordnungspunkten ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin
Elisabeth Wolff, BA: Ich bringe den
Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend
einen Staatsvertrag zwischen
der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der
Illmündung bis
zum Bodensee.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates
gemäß Art. 50 Abs. 2
Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ebenso bringe ich den Bericht des Ausschusses für
Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des
Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund
und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am
Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee.
Auch dieser Bericht liegt
in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort ist grundsätzlich niemand gemeldet, aber der Herr Bundesminister wird eine Stellungnahme abgeben. – Bitte schön.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Das Projekt Rhesi –
Rhein, Erholung, Sicherheit, ist ein Jahrhundertprojekt, und ich glaube, es ist notwendig, dass man ein paar Worte dazu sagt.
Was ist das? – Es
ist ein Hochwasserschutzprojekt mit 26 Kilometern Länge entlang der
Grenze zur Schweiz, das im Endausbau dann imstande sein
soll, ein 300-jährliches Hochwasserereignis schadlos abzuführen. Das
ist ein gigantisches Projekt, das über viele Jahre entwickelt worden ist;
und
ich glaube, es ist in diesem Rahmen auch noch einmal notwendig, kurz zu skizzieren,
wie die ganze Entstehungsgeschichte war.
Begonnen hat das im Jahr 2005. Da hat man ein Entwicklungskonzept Alpenrhein in Auftrag gegeben, und am Ende ist das Ergebnis herausgekommen, dass es notwendig ist, das Schutzniveau am Rhein von einem 100-jährlichen auf ein 300-jährliches Hochwasserereignis anzuheben. (Bundesrat Steiner: ... Renaturierungsgesetz dann?)
In Folge hat die
Bundesregierung die Planungen in Auftrag gegeben, und
zwar im Jahr 2010. Nach zehn Jahren Planungs- und Entwicklungsarbeiten ist
schließlich ein Entwurf für einen Staatsvertrag mit der Schweiz vorgelegt
worden, der vierte Staatsvertrag, und ein Entwurf für eine
15a-Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg.
Man muss wissen, das Projekt
hat ein Volumen von insgesamt 2,1 Milliarden Euro, davon wird
die Republik gemeinsam mit dem Land Vorarlberg 1,1 Milliarden Euro
stemmen, wobei Vorarlberg 25 Prozent des österreichischen
Teils der Kosten übernimmt. Es ist also ein ordentlicher Brocken, den das
Land Vorarlberg übernimmt.
Aber es lohnt sich, denn: Worum geht es bei diesem
Projekt? – Es geht
um den Schutz von ungefähr 300 000 Menschen, die im Rheintal
leben. Es geht um eine Schadensvermeidung von über 13 Milliarden
Euro. Daher ist jeder
Euro, der da investiert wird, gerechtfertigt.
Ich möchte noch das Thema
Renaturierung ansprechen. Dieses Projekt ist nicht nur eines der
größten Hochwasserschutzprojekte Österreichs, es ist auch
eines der größten
Renaturierungsprojekte Europas. Der Rhein bekommt die Möglichkeit,
sich bis an die verfügbaren Grenzen auszudehnen. Das bedeutet
für den Flusslauf, dass sich der Fluss auf 150 bis 200 Meter
statt auf
derzeit 70 bis 90 Meter ausbreiten können wird.
Ganz wichtig war auch, dass man
schaut, dass die Ökologisierung auch tatsächlich gut ausgebaut wird.
Das schafft man, indem man drei sogenannte Kernlebensräume, oder
Trittsteine, wie man es auch nennt, einbaut, und
diese ermöglichen eine Ausdehnung des Rheins auf bis zu 380 Meter.
Das ist einerseits gut für die Natur und andererseits neuer Erholungsraum
für
die Anrainer, für die Bevölkerung, und das ist natürlich auch
ein tatsächlicher Mehrwert.
Zusammengefasst: Die Umsetzung
dieses Projekts wird 20 Jahre
dauern. Zum Prozess: Jetzt erfolgt die Ratifizierung im Parlament, die
Schweizer machen das im Herbst, dann braucht es eine
Umweltverträglichkeitsprüfung, die ungefähr zwei
Jahre dauert. Planmäßiger Baubeginn ist 2027. 20 Jahre
wird gebaut, also bis 2047. Es ist also ein Projekt, das von Beginn der
Planung bis zur Vollendung fast ein Vierteljahrhundert in Anspruch nimmt.
Das Projekt bringt mehr Sicherheit, bessere Umstände
für die Natur
und am Ende auch mehr Erholungsraum für die Bevölkerung. In diesem
Sinne danke ich für die Unterstützung. Der Nationalrat hat das
einstimmig
unterstützt, und ich glaube, auch der Bundesrat wird das tun. –
Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
20.07
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Stellungnahme.
Dazu liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend
einen Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes
am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee,
2559 der Beilagen und 2654 der Beilagen sowie 11550/BR der
Beilagen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden
Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den
Antrag abstimmen, dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2
Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a
Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg
über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der
Illmündung bis zum Bodensee, 2581 der Beilagen und 2655 der
Beilagen sowie 11551/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen
Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert
wird (4119/A und 2656 d.B. sowie 11552/BR d.B.)
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zum
22. Punkt
der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Elisabeth Wolff, BA: Ich erstatte
Bericht über die Verhandlungen des Ausschusses für Land-, Forst- und
Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen
Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert
wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme gleich zur Antragstellung:
Der Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
stellt nach
Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Vielen Dank.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Arpa. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Werte Zuhörende! Worum geht es denn bei diesem
Gesetzentwurf? – Es geht darum, dass nachgeordneten Dienststellen
des Bundesministeriums für Land- und Fortwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Einrichtungen mit
eigener Rechtspersönlichkeit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit zu
errichten. Davon sind insbesondere die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft
und Bergbauernfragen und die Bundesanstalt für Wasserwirtschaft betroffen.
Welches Ziel wurde betreffend dieses Gesetzes
gesetzt? – Als Ziel
wird die stärkere Positionierung in Richtung internationale Vernetzung
angegeben. Auch der Aufbau eines breiten Kompetenzbereiches wird als Zielsetzung
im Gesetz angeführt. Ich möchte hier aber einmal ganz kurz festhalten, dass
es auch bisher eine internationale Vernetzung gegeben
hat und diese Vernetzung auch ohne diese Teilrechtsfähigkeit möglich
war. Ich möchte auch noch einmal festhalten, dass unsere Beamten und
Beamtinnen gut ausgebildet
sind und die entsprechende Expertise mitbringen.
Wir als SPÖ-Fraktion sehen da einen weiteren Wildwuchs
an Gesellschaften, und aus unserer Sicht widerspricht das ja auch dem Gebot der
sparsamen Verwaltung. Was meine ich damit? – In § 5a
Abs. 2 heißt es: „Die Einrichtung mit
Rechtspersönlichkeit wird durch den
Dienststellenleiter“ – und jetzt kommt
es – „oder“ – und da liegt die
Betonung – „durch eine andere geeignete,
vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
bestellte Person als Geschäftsführer nach außen
vertreten.“ –
Es ist also durchaus möglich, dass man da statt dem
Geschäftsführer auch noch eine zusätzliche Person einstellen
kann.
Ein weiterer Punkt, den ich
noch ansprechen möchte, betrifft die Tätigkeit. Es steht unter
anderem im Gesetz: „Erwerb von Vermögen und Rechten durch
unentgeltliche Rechtsgeschäfte“ oder auch „Durchführung
von Veranstaltungen, die mit den Aufgaben der betreffenden
Dienststelle vereinbar
sind, sowie auch deren Organisation und Abwicklung für Dritte“. Ich
habe mir die Erläuterungen genauer angeschaut, und in den
Erläuterungen werden dazu „Informationsveranstaltungen,
Kulturveranstaltungen, Festveranstaltungen und dergleichen“ angeführt.
Wer da der Auftraggeber sein kann, bleibt unserer Fantasie überlassen.
Abschließend möchte ich aber auch noch
anführen, dass ein Nebeneinander von unterschiedlichen
Dienstrechtsbestimmungen einer effizienten Personalvertretung nicht
förderlich ist. Wohin die extensive Bildung ausgelagerter Gesellschaften
führen kann, zeigt uns ja auch das Beispiel des Übertragens
der entsprechenden Aufgaben an die völlig intransparente Cofag, was laut
Verfassungsgerichtshof dem Sachlichkeitsgebot widerspricht. Deswegen werden wir
diesem Gesetzantrag, der auch wieder als Initiativantrag eingebracht
worden ist, nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.14
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher vor den Geräten zu Hause! Ich habe
zuerst geglaubt, Kollegin Arpa hat ihre Meinung geändert, weil sie so
positiv begonnen hat, und wird dem Gesetz zustimmen, weil sie auch all die
positiven Argumente hervorgehoben hat.
Es ist wichtig – und
ich sage auch dir, lieber Herr Minister, Danke schön –, dass
die 35 Millionen Euro jetzt da zur Verfügung gestellt werden oder ein
Teil dieser Summe für diese Bildungseinrichtungen zur Verfügung
gestellt wird.
Wie Kollegin Arpa gesagt hat,
steht das für die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und
Bergbauernfragen und die Bundesanstalt für Wasserwirtschaft zur Verfügung.
Ich verstehe sie da mit Blick auf Kärnten gar nicht, da es dort doch
teilweise große Probleme mit dem Borkenkäfer gibt und man
auch in diesem Bereich Forschung betreiben muss. Da wird es auch wichtig sein,
dass mit diesen Bundeseinrichtungen neben den hervorragenden Einrichtungen, ob
das die HBLA Ursprung, die HBLFA Wieselburg oder die
HLBLA Sankt Florian ist, zwei zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden.
Ich kann mich noch daran
erinnern, was mir die Landwirte teilweise
gesagt haben, als ich gesagt habe, auch die Landwirtschaft muss 4 Prozent
in die Forschung investieren, wie es die Wirtschaft macht. Ich wurde
kritisiert,
so quasi: Was brauchen wir Forschung, das ist kein Thema für die Landwirtschaft! –
Jetzt sehen wir aber, wie wichtig diese Investition in die Forschung und in die
Zukunft ist, besonders mit Blick auf Klimawandel und Ernährungssicherheit.
Ich denke noch immer zurück, welche Zahlen zum Ammoniakausstoß uns
damals aus Raumberg geliefert wurden und welche Zahlen von der
Europäischen Union zu uns hereingetragen worden sind.
Es ist einfach wichtig, dass man diese
Forschungseinrichtungen in Zukunft noch mehr unterstützt und entsprechend
ausweitet – daher gehören auch diese
zwei Bundesanstalten in diesen Kompetenzbereich hinein –, denn
Forschung in der Landwirtschaft fördert nicht nur die Landwirtschaft,
sondern unterstützt den Konsumenten. Sie bekommen sichere
Lebensmittel, sie bekommen eine gesunde, intakte Landschaft und auch
Klimaschutz und Biodiversität werden entsprechend
unterstützt.
In diesem Sinne wird unsere Fraktion – und ich darf
das auch für die Grünen sagen – diesem Antrag
zustimmen. – Herzlichen Dank, Herr Minister!
(Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
20.16
Vizepräsident Dominik Reisinger: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Minister! Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Werte Österreicher! Geschätzte Bauern! Bei diesem Antrag ist eine Verbesserung für die Landwirtschaft geplant, ein Antrag von ÖVP und Grünen, um die Landwirtschaft zu unterstützen. Das ist nicht zu glauben.
Geschätzte
Bauern in Österreich! Für uns Freiheitliche war die Zustimmung der Ministerin
Gewessler zum Renaturierungsgesetz ein Frontalangriff auf die Bauern, nur um
ihr Gedankengut durchzusetzen und die eigene Klientel
zu bedienen. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des
Bundesrates Gross.) Mit
ihrer Zustimmung gefährdet die Ministerin die Versorgungssicherheit mit
eigenen Lebensmitteln in Österreich. (Bundesrätin Kittl:
Zur Sache!) Um die Ernährungssouveränität abzusichern,
unabhängige Bauern zu schaffen, die mit ihren qualitativ hochwertigen
Produkten nicht nur überleben, sondern gut
leben können, braucht es tatsächlich Änderungen für die
Bauern.
(Bundesrat Gross: Bundesämtergesetz ist das Thema!)
In den letzten Jahrzehnten
wurde in Österreich mit Herz und Hirn der Bauern die Landwirtschaft
nachhaltig betrieben. Was macht die Bundesregierung
gegen das Bauernsterben? – Nichts. Dem Bauernsterben ist endlich
entgegenzuwirken.
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „freiheitliches Entlastungspaket für die Landwirtschaft“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, zugunsten der heimischen Landwirte die in der Begründung angeführten Punkte des Entlastungspakets ehest möglich für die Landwirtschaft umzusetzen.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.18
Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „freiheitliches Entlastungspaket für die Landwirtschaft“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das
Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist
somit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „freiheitliches Entlastungspaket für die Landwirtschaft“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie
das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023
geändert werden (4102/A und 2682 d.B. sowie 11518/BR d.B.
und 11537/BR d.B.)
24. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz
geändert
wird (4127/A und 2686 d.B. sowie 11519/BR d.B. und 11538/BR d.B.)
Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 23 und 24 ist Herr
Bundesrat
Christoph Stillebacher. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben.
Weiters berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage mehrstimmig
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Herr
Vorsitzender! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte
Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Die Bezeichnung Kontrarednerin
bezieht sich auf TOP 24 und deshalb fange ich auch gleich damit an.
Dieses Wohn- und
Heizkostenzuschussgesetz ist ein besonderes Meisterstückerl im negativen
Sinn. Da beschließt diese Bundesregierung, die Österreicherinnen und
Österreicher mit 675 Millionen Euro von den gestiegenen
Wohn- und Heizkosten zu entlasten – wir haben es damals kritisiert
und darauf hingewiesen, dass die Umsetzung nicht einfach sein
wird –; und jetzt liegt
eine Abänderung vor, mit der man eigentlich sagt: Es ist egal, ob ihr das
ausgezahlt habt oder nicht, den Restbetrag könnt ihr
behalten! – Das ist nicht
zielgerichtet, das passt so nicht. Die
Sozialdemokratie kann einer so laxen Umgangsweise mit Steuergeldern nicht
zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. –
Bundesrat Steiner: Ausgerechnet ihr!)
Jetzt zum
Kommunalinvestitionsgesetz: Ich kann nicht umhin, zu sagen, der vorliegende
Gesetzentwurf zeugt davon, dass das FAG 2024 nicht das
Gelbe vom Ei ist und die strukturelle Schwächung der Gemeinden und
Städte fortgeschrieben wird, ja sogar intensiviert wird. Wohin die Reise
gehen
soll, darüber möchte ich nicht einmal spekulieren.
Als Bürgermeisterin einer
äußerst strukturschwachen Gemeinde und als Sozialdemokratin
unterstütze ich natürlich Maßnahmen, welche die um
sich greifende Handlungsunfähigkeit der Gemeinden abschwächen, auch
wenn es sich dabei um keine nachhaltige Verbesserung der Situation handelt,
denn es sind und bleiben Einmalzahlungen. Es wurde nicht geschafft, das eigentliche
Problem der Gemeinden anzugehen; das ist die Liquidität, wie es
auch schon Kollege Kollross im Nationalrat dargelegt hat. Ich nehme einmal an,
viele starke Gemeinden, Städte, die autonom Lebens- und Wirtschaftsraum gestalten,
sind unerwünscht, zumindest seitens der ÖVP. (Bundesrat Buchmann:
Deswegen stellen wir ja 2 000 Bürgermeister! –
Bundesminister Brunner:
Nur im Burgenland!)
Mit der Steuerung der
Liquidität werden viele Gemeinden am Gängelband gehalten.
Wie lange das Gängelband ist, hängt dann auch noch einmal von den
Bundesländern und ihren Umlagen ab. Jedenfalls wurde eine Vielzahl
an Gemeinden 2024 zu Bittstellern und Almosenempfängern degradiert. Das wurde
bei der Erstellung der Rechnungsvoranschläge 2024 klar ersichtlich.
Da wurden die Gemeinderäte bereits richtig in die Knie gezwungen.
Finanzschwache Gemeinden – und das werden immer mehr –
haben
keine Möglichkeit, die Zukunft ihrer Gemeinde autonom zu gestalten. In
Oberösterreich gibt es dazu quasi ein Verwaltungsbudget, das
bestimmten Kriterien zu folgen hat und, bevor es in den Gemeinderat kommt
und dort beschlossen werden darf, von Landesstellen geprüft und freigegeben wird.
Ich möchte mich da
besonders bei den Gemeinderäten – bei den Gemeinderäten in
meiner Gemeinde und den Gemeinderäten insgesamt – für die
Arbeit,
die sie dort leisten, bedanken (Beifall bei der SPÖ sowie der
Bundesrätin Sumah-Vospernik), denn das ist nicht die Arbeit,
wegen der sich viele Menschen
für die Kommunalpolitik entscheiden. Die Kommunalpolitik will gestalten,
die Kommunalpolitiker wollen für ihre Heimatgemeinde etwas erreichen.
Sie wollen nicht abnicken, was ihnen vorgelegt wird, sie wollen das Ja oder das
Nein gezielt setzen können, und es soll ihnen nicht vorgeschrieben werden, wie sie
abzustimmen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Die knappe Finanzlage
führt dazu, dass das Abstimmungsergebnis bereits vorliegt, bevor es
zum Beschluss kommt, weil ein geprüftes Budget auch so beschlossen werden
muss, wie es genehmigt wird. – Das ist kein Zustand, das ist
für die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen eine Zumutung. Es
braucht
mehr Unterstützung für und mehr Augenmerk auf die Kommunalpolitik.
Sie ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie, und sie darf nicht unterminiert
werden, denn es gibt immer weniger Menschen, die sich für die
Kommunalpolitik entscheiden (Zwischenruf des Bundesrates Steiner),
und das ist schlecht für
unsere Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ.)
Natürlich können wir nur befürworten, dass es
jetzt zu einer strukturellen Änderung der Gemeindefinanzierung
kommt – das ist das Ziel, für das wir uns
einsetzen –, aber im Moment ist es einfach nicht möglich, dass
wir mit dem, was wir haben, über die Runden kommen, denn es wird
länger dauern, bis
diese strukturellen Änderungen greifen,
von denen ich hoffe, dass sie auch wirklich gemacht werden, und deshalb
bringe ich einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister
für Finanzen,
wird aufgefordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein
Gemeindepaket in Höhe von 700 Mio. Euro als Soforthilfe ohne
Auflagen für die Gemeinden und Städte, vor allem in strukturschwachen
Regionen, für 2024 und 2025 einzutreten.“
*****
Danke. (Beifall bei der SPÖ. –
Bundesminister Brunner: Das machen wir
gerade!)
20.27
Vizepräsident
Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten
Mag.a Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte
Entschließungsantrag betreffend „Gemeindepaket für
2024 und 2025“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit
in Verhandlung. (Bundesrat Ruprecht:
200 Millionen ...!)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Margit Göll. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin
Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In
unseren Städten und Gemeinden findet das Leben der Menschen statt, und da
gibt es viele Aufgaben, wir haben viel für unsere Bürgerinnen und
Bürger
zu tun: von Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Schule über Wasser, Abwasser,
Straßen bis hin zu Spielplätzen und Feuerwehren – diese
Liste würde
sich beliebig fortsetzen lassen –; und in all diesen Bereichen übernehmen unsere Gemeinden die finanzielle, aber natürlich auch die organisatorische Verantwortung. (Vizepräsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)
Wir Bürgermeister sind natürlich immer darum
bemüht, ein ausgeglichenes Budget zu erreichen und vor allem
sparsam und effizient zu wirtschaften, aber natürlich auch zu
arbeiten – aber ja, es stimmt: Das ist zu einer
schwierigen Aufgabe geworden. Trotz Sparsamkeit gehen die Fixausgaben dramatisch
nach oben, während die Einnahmen stagnieren, daher ist es natürlich
umso erfreulicher, dass es durch ausgezeichnete Verhandlungen des Bundes und des
Gemeindebundes, die bereits 2023 begonnen haben, wiederum gelungen
ist, ein weiteres kommunales Hilfspaket zu schnüren und dadurch
die Gemeinden bestmöglich zu unterstützen und ihnen unter die
Arme zu greifen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der
Grünen.)
Es ist mittlerweile das
vierte Gemeindepaket – die Gemeindemilliarde – seit
2020, und ich kann von Niederösterreich sprechen und auch von meinem
Heimatbezirk: Wir konnten in all diesen Jahren sehr viele Projekte umsetzen,
die Infrastruktur in unseren Gemeinden und in unseren Städten verbessern,
und natürlich haben wir uns auch diesmal über das neue kommunale
Investitionsprogramm gefreut. Die neuen Geldmittel sind aber auch dazu
da –
sind ein wichtiger Beitrag dafür –, um ökologische und
nachhaltige Investitionen zu fördern und – das ist auch Aufgabe
der Gemeinden – die damit verbundenen Klimaziele zu
erreichen.
Gemeinden sind die Basis der demokratischen Gesellschaft und
spielen
somit auch eine zentrale Rolle in unserem alltäglichen Leben. Sie sind die
unmittelbare Verwaltungseinheit und daher den Bürgerinnen und
Bürgern am nächsten.
Wir haben gehört, die Aufgaben der Gemeinden sind
vielfältig, sie sind umfangreich, sie betreffen alle Lebensbereiche, und
ja, die Herausforderungen werden immer größer. Ja, die
Finanzsituation ist bei vielen Gemeinden
nicht gerade rosig, ich kann sogar sagen, bei manchen angespannt. Trotz allem
trägt das neue Gemeindepaket dazu bei, Projekte zu planen, Planungssicherheit zu
haben. Das Gesamtpaket bringt den Gemeinden eine wichtige Sicherheit und
schafft Möglichkeiten, Projekte zu planen, aber auch die
lokale Bauwirtschaft wieder anzukurbeln und somit bestmöglich zu
unterstützen. Die Gemeinden sind ja auch wichtige Wirtschafts- und
Investitionsmotoren
und damit die Lebensadern in unseren Bundesländern.
Das Kommunalinvestitionsgesetz, kurz KIG, ist ein Gesetz, das für uns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von enormer Bedeutung für die Entwicklung unserer Gemeinden und Städte ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, was heißt das wirklich
im Detail? – Es wurde ein weiteres Kommunalinvestitionsprogramm mit
500 Millionen Euro
geschnürt. Neu und für uns besonders erfreulich ist, dass der
Gemeindeanteil nicht mehr so wie vorher 50 Prozent, sondern nur mehr
20 Prozent beträgt. Daher ist es uns noch leichter
möglich, ein Projekt zu planen, denn den größten Anteil an den
Ausgaben trägt somit der Bund. Ich habe solche
Projekte schon oft abgewickelt und kann nur sagen: vielen herzlichen Dank
für die rasche Abwicklung! Wenn man ein Projekt eingereicht hat, ist das
Geld auch schnell wieder am Konto der Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP und
bei Bundesrät:innen der Grünen. – Zwischenruf des
Bundesrates Steiner.)
Es gibt aber auch eine weitere Verbesserung: Das bisherige
KIP 2023 –
es wurde nicht zur Gänze von den Gemeinden abgeholt, nicht
völlig ausgeschöpft – wurde bis 2026 erweitert, auch da
können Gemeinden wie gesagt noch ihre Projekte einreichen und
400 Millionen Euro ausschöpfen.
Viele Gemeinden sind bereits wichtige und wohnortnahe
Servicestelle
und der Ansprechpartner für Digitales für unsere Bürgerinnen und
Bürger. Das hat auch der Gemeindebund gefordert, und wir haben das
natürlich auch
gleich zur Umsetzung gebracht. Daher sehe ich es wirklich als sehr große
Wertschätzung, dass das jetzt auch abgegolten wird. Wir wollen unsere
Bürgerinnen und Bürger mit 120 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren natürlich bestmöglich unterstützen.
Zur weiteren Verbesserung der finanziellen Situation der
Gemeinden
stellt der Bund zusätzliche 300 Millionen Euro im
Jänner 2025 zur Verfügung. Ich habe selbst schon diesen Bescheid
bekommen, wie viel Geld ich
erhalten werde, und somit kann ich das im Herbst für mein Budget
natürlich gleich einplanen. So wie ich alle Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister
kenne, haben sie schon Ideen, welche Projekte sie im nächsten Jahr
umsetzen werden.
Erfreulich und
erwähnenswert ist – meine Kollegin hat das angesprochen
–,
dass der Wohn- und Heizkostenzuschuss auch geändert wurde und
der Bund somit den Ländern in zwei Tranchen 675 Millionen Euro
gewährt. Die Länder können diese Unterstützung als Zuschuss
zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten gewähren und an
natürliche Personen ausbezahlen.
Zusammengefasst: Das Kommunalinvestitionsgesetz ist ein
starkes Instrument zur Stützung unserer Gemeinden und Städte. Es
hilft, die Infrastruktur
weiter zu modernisieren, die Lebensqualität zu verbessern und die
wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Mein Dank geht daher an den
Bund, an
unseren Finanzminister und natürlich auch an den Gemeindebund, Johannes
Pressl, für die ausgezeichneten Verhandlungen, die bereits 2023 begonnen haben.
An meine Vorrednerin gerichtet: Liebe Bürgermeisterin,
liebe Bettina, du bist selbst Vizepräsidentin des Bundesrates (Rufe bei
der SPÖ: Was? Nein! – Bundesrätin Hahn: Des
Gemeindebundes!) – des Gemeindebundes, Entschuldigung –,
Vizepräsidentin des Gemeindebundes. Bitte bringe dich in
diese Verhandlungen ein! Ich finde das sehr wichtig. Natürlich gibt es
viele Herausforderungen, und wir werden auch in den nächsten Jahren noch
Hilfe und Unterstützung für die
vielfältigen Aufgaben in unseren Gemeinden brauchen.
Mit Entschlossenheit, aber auch
Weitsicht und der gemeinsamen Anstrengung aller können wir unsere
Gemeinden auf einen stabilen und nachhaltigen
Weg führen. Natürlich brauchen wir in den nächsten Jahren
für so manche Themen, die im sozialen Bereich liegen, weitere
Unterstützung. Ich danke
daher allen, die diese Verhandlungen unterstützten, und ich bedanke mich
besonders bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die
tagtäglich
nahe am Menschen sind, die die Sorgen, die Anliegen, aber auch die Themen
kennen und die in herausfordernden Zeiten ihre Gemeinden und Städte
weiterentwickeln und für ein ausgezeichnetes Bürgerservice sorgen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Wir stimmen natürlich diesem Gesetzentwurf sehr, sehr gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
20.36
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich darf eine Begrüßung nachholen. Ich begrüße Herrn Finanzminister Dr. Magnus Brunner sehr, sehr herzlich bei uns im Bundesrat. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
Es ist Frau Mag. Isabella Theuermann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann
(FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte
Damen und Herren! Wenn man sich die Entwicklungen auf Gemeindeebene so ansieht,
muss man sagen, es wird künftig ein breites Kursangebot für
Bürgermeister in den Bereichen Masseverwaltung und Insolvenzrecht geben
müssen. Da werden wir wahrscheinlich wirklich Sanierer als Bürgermeister rekrutieren
müssen, anders kann ich mir nicht vorstellen, wie das weiterhin
funktionieren soll.
Zu Frau Kollegin Lancaster: Ich
muss Ihnen recht geben, die Gemeinden
sind tatsächlich Bittsteller und Almosenempfänger. So fühlen
sich sehr viele Gemeinden, so fühlen wir uns im Grunde auch in der
Stadtgemeinde Wolfsberg, in der ich Stadträtin bin. Was
sagt bei uns der Gemeindebund dazu? Das vom Bund so genannte Gemeindepaket ist
zwar gut gemeint, aber es ist
eben eine absolute Themenverfehlung. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kann Ihnen schon sagen, was
der Gemeindebund, die operative Ebene – da reden wir von euren
ÖVP-Bürgermeistern, von den SPÖ-Bürgermeistern,
die wirklich jeden Tag bei den Bürgern sind und in den Gemeinden ihr
Bestes geben –, dazu sagt – „angespannt“ ist
ein Hilfsausdruck für die Lage des Gemeindebudgets in ganz
Österreich –: Zu geringe Mittel mit unzureichender
Kofinanzierungshürde werden die Gemeindebudgets nicht retten. Trotz
eigenen Sparwillens droht die Gemeinde mittelfristig zusammenzubrechen. Erste
Gemeindeinsolvenzen sind in Kärnten bereits im dritten Quartal 2024
absehbar.
Lassen Sie mich vielleicht
anhand der Stadtgemeinde Wolfsberg aufzeigen, wie ernst die Lage
tatsächlich ist! Von dem, was da so gut klingt, haben wir
im Grunde nicht viel. Das sind wie gesagt Almosen. Wir haben bereits ein Minus
von über 6 Millionen Euro im Nachtragsvoranschlag. Aus dem kommunalen Investitionspaket
bekommt Wolfsberg 2,4 Millionen Euro, 868 000 Euro bekommt die
Stadtgemeinde als einmalige Finanzzuweisung und
1,4 Millionen Euro sind auf vier Jahre verteilt, diese sind dann auch noch
an Investitionen gebunden.
Das bedeutet, dass uns aus dem KIP jährlich lediglich
350 000 Euro
zur Verfügung stehen. Diese Summe bräuchten wir aber im Grunde jedes
Jahr, alleine um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können. Wir
wissen im Moment in Wolfsberg nicht, wie wir den laufenden Betrieb aufrechterhalten
können. Das ist im Grunde zum Überleben zu wenig, zum Sterben
vielleicht zu viel.
Wir wissen auch bald nicht mehr, wie wir die
Gehälter unserer
Bediensteten auszahlen sollen. Vielleicht kann der Finanzminister mir da dann
weiterhelfen und mir sagen: Wie kommen wir aus diesem Teufelskreis
heraus?
Die Grünen haben heute in Wolfsberg einen
tollen Vorschlag gemacht, das steht in den „Unterkärntner
Nachrichten“. Sie wissen, wie man das Gemeindebudget retten
könnte: Sie wären für eine Erhöhung der Parkgebühren,
für erhöhte Parkstrafen und die SUVs sollen 5 Euro pro
Stunde zahlen. (Bundesrat
Steiner: Ein Wahnsinn!) – Damit wollen sie das
Gemeindebudget sanieren. Ja, das ist wirklich ein spannender Vorschlag, das
sind echt tolle Experten. (Bundesrat Himmer: ...
müssen aber auch falsch parken!)
Ich habe auch
schon das Gerücht gehört, dass die Grünen einen Antrag im Wolfsberger Gemeinderat einbringen wollen, dass - - (Die
Bundesrät:innen
Hauschildt-Buschberger und Schreuder: Ein Gerücht!) –
Na ja, man weiß es ja nie, bei den Grünen kann man
sich vieles vorstellen. (Bundesrat Schreuder:
Wow, Frau Theuermann, Sie sind gut informiert!) Ein Schotterparkplatz
vor der Einfahrt in die City von Wolfsberg, wo man dann mittels Pferdekutschen ein Shuttleservice
installiert (Bundesrat Schreuder: Ja, ja, ja!): Das wäre
vorstellbar. – Das kann man sich von den Grünen tatsächlich
erwarten.
(Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen
von ÖVP und Grünen. – Bundesrat Schreuder: Mit dem Pferdeschlitten!) –
Einen Pferdeschlitten schlägt
der grüne Kollege vor. (Bundesrat Schreuder: Ja, wollen wir
auch!)
Ja, wir haben eine ländliche
Bevölkerung, und das meinen Sie dann wahrscheinlich so (Bundesrätin
Hauschildt-Buschberger: Wäre auch für den Tourismus
gut!), dass sie im Pferdeschlitten kommen sollen. (Bundesrat Schreuder:
So von Ochsen gezogene Wagen!) – Okay,
ja, interessant, was die Grünen vorschlagen, aber man traut
Ihnen tatsächlich sehr vieles zu (Bundesrat Steiner: Leider! –
Bundesrat Schreuder: Offensichtlich!) und kann sich leider ganz
viel vorstellen. (Bundesrat Schreuder: ... oder wir machen die
Gaypride in Wolfsberg! Gaypride Wolfsberg!)
Wir wissen nicht, wie sich die Ertragsanteile
künftig entwickeln werden.
Wir haben mehrfach Anfragen bei der Gemeindeabteilung des Landes gestellt, und
diese Anfragen bleiben auch unbeantwortet, wahrscheinlich aus
Angst, weil sich die Nettoertragsanteile nicht positiv entwickeln werden. Im
Mai und im Juni waren sie sogar negativ, im Mai minus 598 000 Euro und
im
Juni minus 685 000 Euro. Wie soll die Gemeinde da wirtschaftlich
überleben und wie sollen wir aus diesem Teufelskreis herauskommen?
Das ist keine nachhaltige Lösung und das
ist schon gar keine Planungssicherheit, so wie es Kollegin Göll,
die ÖVP-Bürgermeisterin, gesagt hat. Also
von Planungssicherheit können wir überhaupt nicht reden. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger:
Geld im Voraus bekommen ist bei mir Planungssicherheit!) Es gibt eine
derart große Unsicherheit bei der Budgeterstellung in vielen
Gemeinden, vor allem in Wolfsberg. Wir wissen wirklich nicht, wie wir
weitermachen sollen, wie das weitergehen soll. (Bundesrat Himmer:
Neuwahlen! Neuwahlen!) Kärnten steht ja laut aktuellen
Bonitätsrankings des Zentrums für Verwaltungsforschung am schlechtesten
da, aber nicht
nur Kärnten: 40 Prozent aller Gemeinden in Österreich werden
laut dieser Studie keinen ausgeglichenen Haushalt schaffen, selbst mit den
für 2025 geplanten frischen Zuschüssen vom Bund.
Was wir dringend brauchen, sind eben nachhaltige
Lösungen, Planungssicherheit, und es muss Schluss sein mit
Gemeindehilfspaketen, die in Wahrheit
keine sind. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Es muss Schluss
sein
mit Gemeindehilfspaketen!) Die Umlagenbelastung muss um mindestens
20 Prozent gesenkt werden.
SPÖ-Landeshauptmann Kaiser hat im
letzten Jahr als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz komplett versagt,
denn die Gemeinden bekommen viel zu wenig von den sprudelnden Steuereinnahmen
des Bundes, Herr
Minister. Deshalb stehen viele vor der Pleite. Wir brauchen dringend eine Neuverhandlung
des Finanzausgleiches. – Danke sehr. (Beifall
bei der FPÖ.)
20.43
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, ich erteile es Ihnen.
Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber
(Grüne, Steiermark): Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen
und liebe Zusehende! Ich freue mich, wenn wir im Bundesrat immer so
interessiert auch über Gemeindethemen reden. Ich bin ja selber auch
Gemeinderätin bei
mir in Deutschlandsberg, und ich muss sagen, die letzten Jahre waren für
die Gemeinden tatsächlich nicht einfach, aber daher haben wir ja auch
einige Unterstützungspakete auf den Weg gebracht, um die Gemeindekassen zu
entlasten und dringend notwendige Investitionen durchführen zu
können.
Was wurde mit
diesem Geld beispielsweise bei uns in der Gemeinde gemacht? –
In meiner Heimatgemeinde konnten einige Fotovoltaikanlagen am
Dach
von öffentlichen Gebäuden realisiert werden. Das war wirklich schon
ein langjähriger Wunsch unserer Fraktion im Gemeinderat –
Dachflächen, die für
die Stromerzeugung genutzt werden –, wodurch sich unsere Gemeinde
künftig auch bares Geld spart.
Auch die
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED schreitet bei
uns mit dieser Unterstützung in der Gemeinde voran. Das ist auch eine
sehr, sehr wichtige Energieeffizienzmaßnahme. Und, auch interessant:
Unser Feuerwehrgebäude konnte umfassend saniert und erweitert werden.
Jetzt gibt es dort endlich auch moderne Umkleide- und Sanitärbereiche,
auch für unsere Feuerwehrfrauen, und das freut mich tatsächlich sehr.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Nicht zu vergessen ist, dass auch die Bergrettung endlich einen eigenen Stützpunkt bekommen hat. In Summe kann man also wirklich sagen: Es sind viele wichtige Investitionen, die mit diesen Unterstützungen durchgeführt werden konnten.
Heute bringen wir ein weiteres Gemeindepaket
auf den Weg, um
unsere Gemeinden zu unterstützen. Was ist da umfasst? – In Summe sind das 920 Millionen Euro. Um die Liquidität der
Gemeinden zu verbessern,
gibt es bereits im Jänner 2025 eine Finanzzuweisung in der Höhe
von 300 Millionen Euro.
Mit dem neuen KIG 2025 gibt es 500 Millionen
Euro zusätzlich, und anders als beim KIG 2020 und 2023
muss die Gemeinde, wie Kollegin Göll schon richtig ausgeführt hat,
nur mehr 20 Prozent Eigenanteil leisten; 80 Prozent
sind Förderung des Bundes. Selbst diesen Eigenanteil kann die Gemeinde
noch durch weitere Förderungen
zusätzlich reduzieren. Das ist also wirklich eine
sehr, sehr gute Unterstützung, auch für finanzschwache
Gemeinden.
50 Prozent der Mittel sind hiervon dann wieder ausschließlich auch für Energiesparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger vorgesehen. Das ist also tatsächlich sehr, sehr nachhaltig.
Besonders freut es mich, dass im KIG 2025
erstmals auch Klimawandelanpassungsmaßnahmen gefördert werden,
und das mit ebenfalls bis zu
80 Prozent der Investitionskosten. Auch das ist eine nachhaltige
Maßnahme.
Alles in allem ist das ein wirklich sehr
gutes und wichtiges Paket für
unsere Gemeinden. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
20.47
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere
Wortmeldungen
liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. Ich sehe, Sie haben sie schon eingenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, ah, ‑mehrheit – Entschuldigung –, die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesrätin
Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen
und Kollegen auf Fassung einer
Entschließung betreffend „Gemeindepaket für 2024
und 2025“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative
Investmentfonds
Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011,
das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden
(2596 d.B. und 2673 d.B. sowie 11539/BR d.B.)
26. Punkt
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz
geändert werden (4113/A und 2683 d.B. sowie 11540/BR d.B.)
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 25 und 26, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 25 und 26 ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Herr Bundesrat, ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses
über den
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit
dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden.
Die Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Wir werden dem Tagesordnungspunkt 25 deshalb nicht zustimmen, weil es unserer Meinung nach eigentlich vor allem wieder ein Gold Plating ist, das heißt, es wird EU-Recht in nationales Recht übergeführt, aber es wird weitaus mehr gemacht.
Worum geht es im Speziellen? – Es sind jetzt bei
dieser Gesetzesnovelle
auch die PV-Kassen miteinbezogen worden, die in gar keiner Art und Weise, auch
nicht im Artikel 2, als Kreditinstitute oder als solche Institute geführt werden.
Es wird für die PV-Kassen, die ausschließlich dafür
zuständig sind, das Geld, das von Arbeitgebern für die Abfertigung
Neu für Mitarbeiter einbezahlt wird, sehr zinsbringend zu veranlagen, zu
Mehrkosten kommen. Es wird ein Administrationsmehraufwand sein, das wird sicher
wieder den Betroffenen als Verwaltungsaufwand abgezogen.
Es ist dann immer sehr spannend, wenn zum Beispiel wie in
diesem Fall gerade die ÖVP, nämlich der Generalsekretär der
Wirtschaftskammer, eine sehr negative Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf
abgegeben hat, extra darauf hingewiesen hat, dass das ein Gold Plating ist,
sich aber als Vorsitzender
des Finanzausschusses in der Debatte nicht zu Wort gemeldet hat und im Nationalrat
zustimmt. Also würde ich wieder sagen: Typisch ÖVP, anders
reden als handeln! (Beifall bei der FPÖ.)
20.52
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile es ihr. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA
(ÖVP, Niederösterreich): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir über zwei
zentrale Gesetzesvorlagen, die maßgeblich für die Zukunft
unseres Finanzsektors sind, nämlich
das DORA-Vollzugsgesetz und das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz. Diese Gesetze
setzen wesentliche Teile des digitalen Finanzpakets der EU
um, das darauf abzielt, unsere Finanzmärkte widerstandsfähig,
sicherer und zukunftsfähiger zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zuerst einmal zum DORA-Vollzugsgesetz:
Der Digital Operational
Resilience Act, kurz DORA, ist eine Reaktion auf die zunehmenden Cyberangriffe,
die unseren Finanzsektor bedrohen. Allein im Jahr 2022 gab es im Durchschnitt
1 131 Cyberattacken pro Woche auf den Finanzsektor. Diese
Zahl verdeutlicht die Dringlichkeit, mit der wir handeln müssen, um die
digitale Resilienz unserer Finanzinstitute zu stärken.
Das DORA-Vollzugsgesetz sieht
strenge Regulierungen vor, die Finanzinstitute verpflichten,
umfassende Maßnahmen zum Risikomanagement,
zur Meldung von Cybervorfällen zu ergreifen. Zudem müssen
regelmäßige Tests durchgeführt werden und die Risiken durch die
Nutzung von Drittleistungen
minimiert werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um eine lückenlose, einheitliche digitale Resilienz auf hohem Niveau im gesamten Finanzsektor zu gewährleisten.
Für den Wirtschafts- und
Finanzstandort Europa und insbesondere
Österreich bedeutet dies einen erheblichen Vorteil. Wir schaffen nicht nur
Sicherheit und Vertrauen, sondern legen auch den Grundstein für
Innovationen und neue Geschäftsmöglichkeiten in einem zunehmend
digitalisierten
Umfeld.
Jetzt zum MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz:
Das zweite Gesetz, das wir heute diskutieren, ist das
MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz. Diese Verordnung
schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Markt für
Kryptowerte. In einem bisher kaum regulierten Bereich stellen wir durch die
Mica-Verordnung sicher, dass sowohl Konsumenten- als auch
Anlegerschutz gewährleistet sind. Die Finanzstabilität wird
gestärkt und der Markt für Kryptowerte
wird transparenter und sicherer.
Diese Regulierungen sind von
großer Bedeutung, da sie den Grundstein für Vertrauen und
Sicherheit in einem der innovativsten und dynamischsten
Bereiche des Finanzsektors legen. Durch die klare Regulierung und die Schaffung
eines sicheren Umfelds fördern wir die Entwicklung und Nutzung
von Kryptowerten und unterstützen somit die technologische und
wirtschaftliche Weiterentwicklung unseres Landes.
Die Umsetzung dieser beiden
EU-Verordnungen stellen einen bedeutenden Schritt dar, um den
österreichischen Finanzmarkt sicherer und wettbewerbsfähiger zu
machen. Die daraus resultierenden gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, um
die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern und die
Chancen, die sich daraus ergeben, optimal
zu nutzen.
Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, Rahmenbedingungen zu
schaffen, die Innovation fördern, gleichzeitig aber Sicherheit und
Stabilität
gewährleisten. Mit dem DORA- und dem MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz setzen
wir genau das um. Wir schaffen die Grundlage für einen modernen, sicheren, zukunftsfähigen Finanzmarkt in
Österreich und Europa. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen
der Grünen.)
20.56
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weiters zu
Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. – Bitte
Herr Bundesrat, ich erteile
es Ihnen. (Heiterkeit bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Mertel
begibt sich zur Regierungsbank und reicht Bundesminister Brunner die Hand. –
Bundesrätin
Hahn: 3 Minuten 50 ...! – Bundesrat Schreuder –
erheitert –: Aber ... Krawatte wäre schon ...!)
Bundesrat
Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten):
Sehr geschätzte Frau Präsidentin Dr. Gitschthaler,
recht herzliche Gratulation zu Ihrer Funktion!
Sehr geschätzter Herr Bundesminister Dr. Brunner! Kollegin Geieregger
hat das wunderbar ausgeführt (neuerliche Heiterkeit des Bundesrates Schreuder),
es gibt eigentlich keinen einzigen Beistrich, den ich gesetzt hätte. Ich
möchte damit kundtun, dass die SPÖ der Einladung des Nationalrates,
gegen
den Beschluss keinen Einwand zu erheben, folgen wird, darf aber trotzdem
kritisch anmerken:
Aus Sicht der älteren Generation glauben wir doch, dass
diese Cybersicherheit gerade im Finanzbereich für die
ältere Generation etwas ganz Besonderes ist, und aus diesem Grund
bemängeln wir, dass die Umsetzung
in nationales Recht verspätet erfolgt. Wir wünschen uns aus Sicht der
älteren Generation, dass das früher passiert, weil wir gerade im
Hinblick auf Betrugsabsichten Sicherheit brauchen, vor allem auch hinsichtlich
eines Vertrauensverhältnisses gegenüber Bankdienstleistungen.
Ich glaube, dass
es sehr wichtig ist, dass gerade die ältere Generation, die ja mit der
Digitalisierung nicht so konform geht oder sich besonders anfreunden muss,
entsprechende Schutzbestimmungen früher wahrnehmen möchte.
Wir haben es heute schon gehört: Ich glaube, dass wir
als in diesem Saal sitzende Demokraten allesamt die Meinung vertreten sollten,
dass es in Gesetzgebungsprozessen klarer vor sich geht, dass es schneller
vor sich geht.
Das wünsche ich mir für die nächste Legislaturperiode des
Nationalrates und vor allem auch der Bundesregierung. – Danke
für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der
Bundesrät:innen Schreuder und Sumah-Vospernik.)
20.58
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, ich erteile es Ihnen.
Bundesrätin
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zusehende! Keine Panik, das wird auch sehr, sehr kurz.
Über das DORA-Vollzugsgesetz haben wir ja schon einiges
gehört. Ich möchte nur noch ein paar Punkte zur Mica-Verordnung
ergänzen, weil ich glaube,
das ist wirklich eine sehr, sehr wichtige Regulierung, über die meines
Erachtens viel zu wenig gesprochen wird.
Worum geht es? – Mica steht für Markets in
Cryptoassets, das haben wir
schon gehört. Dabei handelt es sich eben um einen einheitlichen
regulatorischen Rahmen für den Kryptomarkt für die gesamte EU.
Reguliert werden sollen
dabei die Dienstleistungen wie beispielsweise der Handel, die Verwahrung, der
Verkauf von Kryptowährungen beziehungsweise auch die Erstellung und
die Ausgabe von Tokens. Zusammengefasst kann man sagen, dass Mica wirklich
jegliche Dienstleistung in Bezug auf Kryptowährungen regulieren wird.
Warum ist das so
wichtig? – Es geht dabei um die Eindämmung von kriminellen
Praktiken wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Kryptoassets
werden in Zukunft eine immer größere Rolle spielen, damit steigt
auch ihre Bedeutung in der Finanzwirtschaft, aber gleichzeitig auch das
Risiko, dass
Investoren und Verbraucherschutz leiden und große Player ihre Gestaltungsmacht für Marktmissbrauch auf Kryptohandelsplätzen verwenden.
Wir beschließen heute mit der Mica-Verordnung deshalb
einen wichtigen Schritt hin zu einem fairen Kryptomarkt. Das ist eine wirklich
gute Sache.
Daher bitte ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)
21.00
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung,
die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt
erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze
ein.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz
erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und weitere Gesetze
geändert werden.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um
ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der
Antrag
ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das
ist die Stimmeneinhelligkeit. Der
Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und
Selbständigenvorsorgegesetz
geändert wird (4114/A und 2684 d.B. sowie 11541/BR d.B.)
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatter wurde mir Herr Bundesrat Christoph
Stillebacher
genannt. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau - -, Herr Bundesrat
Günter Kovacs. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Ruf
bei der ÖVP: Kurzer Schock! – Bundesrat Kovacs –
auf dem
Weg zum Redner:innenpult –: So eine Veränderung! – Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrätin Miesenberger: Du hast auch weibliche Züge! – Bundesrat Himmer: Du bist auch heute ein Mann!)
Bundesrat
Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland):
Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt
kommt eine Matchrede. Was heißt
eine Matchrede? – Die wird ganz flott sein.
Wir kommen zum Beschluss betreffend Änderung des Selbständigenvorsorgegesetzes. Der Inhalt ist uns bekannt. Die Anwartschaftberechtigten müssen spätestens am 1. Juli des Folgejahres über den Stand ihrer Abfertigungsanwartschaft zum letzten 31.12. informiert werden. In diesen Daten werden Details zum Zinsertrag ergänzt. Diese Kontoinformation muss kostenlos auf der Website und auf Verlangen einmal jährlich kostenlos auf Papier mitgeteilt werden.
Wir sehen das kritisch, weil wir uns auf die Expertise des
ÖGB verlassen. Der sagt zwar in einer Stellungnahme, dass diese
Digitalisierung und diese Kontoinformationen – zumal die Papierform
erhalten bleibt – gut sind, beanstandet aber auch, dass die
Kosteneinsparungen der Vorsorgekassen
ohne Anpassung der Verwaltungskosten die Gewinne erhöhen würden. Laut
WFA wäre das Ziel allerdings, für die Anleger:innen zufriedenstellende
Performances sicherzustellen.
Der ÖGB fordert daher in einem ersten Schritt die
Senkung der Vermögensverwaltungskosten auf 0,6 Prozent, was
nicht erfolgt ist und laut BMF auch
nicht Gegenstand der Novelle war. – Herzlichen Dank für die
Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Miesenberger.)
21.04
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächste zu Wort
gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. – Bitte, Frau
Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.
21.04
Bundesrätin Barbara Prügl
(ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte
Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was tun Sie mit den
jährlichen Kontobenachrichtigungen
von der Betriebsvorsorgekasse, die Sie per Post erhalten? Abheften oder digital
den Kontostand vergleichen und dann ab in den Papierkorb oder gleich in
den Mistkübel?
Der Papierkorb wird da
mittlerweile wahrscheinlich am meisten bedient, weil das digital eh
verfügbar ist. Das machen wir eigentlich bei vielen anderen
Dingen auch. Der Verwaltungsaufwand, der im Hintergrund dabei entsteht, dass es
überhaupt zur Post kommt, verschickt wird und dann an den Empfänger
geht, ist dabei sicher mehr als überholt. Daher ist es mehr als richtig
und dringend notwendig, da auch zu handeln, und mit der vorliegenden Novelle
geschieht das auch.
Das ist zum einen –
ich möchte es ganz kurz anführen – wie schon erwähnt,
dass die jährlichen Kontobenachrichtigungen künftig
standardmäßig elektronisch zugestellt werden und dass jene, die es
wünschen – das möchte ich schon betonen –, es
auch noch per Post erhalten; das ist natürlich weiterhin möglich und
ist auch gewährleistet. Das führt unweigerlich zu Verwaltungsvereinfachungen –
no na, ist klar.
Was aber auch noch wichtig
ist – das ist der Punkt drei –, was ich noch erwähnen
möchte, ist betreffend die Anlagensicherheit und das Wissen über
die Veranlagung in der Betriebsvorsorgekasse. Da gibt es Taxonomie- und
Veranlagungsvorgaben für die Vorsorgekassen. Da bekommen die
Bürgerinnen und Bürger einen klaren Einblick, wie dieses Geld
veranlagt wird, und vor
allem ist dort auch die Sicherheit der Veranlagung fix verankert.
Wovon reden wir überhaupt, wen betrifft die Novelle überhaupt? – Schauen wir uns kurz die Zahlen an: Fast alle Erwerbstätigen in Österreich, also Arbeiter und Angestellte, zahlen in die Betriebliche Vorsorgekasse ein. Wir zahlen da-
für 1,53 Prozent des Bruttogehalts. Insgesamt sind mehr als zehn Millionen Menschen überhaupt anspruchsberechtigt. Wenn man die Zahl noch einmal genau betrachtet: Ja, das sind mehr Menschen, als überhaupt in Österreich leben. So manche haben nämlich, wie man weiß, zum Beispiel mehrere Arbeitgeber, also haben die Arbeitgeber gewechselt beziehungsweise sind in mehreren Unternehmen beschäftigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die jährlichen
Mitteilungen nun auf digital umgestellt werden – bei, man
beachte das, mehr als zehn Millionen Erwerbstätigen – und
die Veranlagungen noch mehr abgesichert werden – ich möchte das
jetzt kurz zusammenfassen –: Was ist das dann? – Ja, das
ist Bürokratieabbau, ja, das ist Verwaltungsvereinfachung und, ja, das
schafft Sicherheit und Service für alle Arbeiter und Angestellten in
Österreich.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
21.07
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung
eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz
und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2598 d.B. und 2674 d.B. sowie 11520/BR d.B. und 11542/BR d.B.)
29. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz
2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II) (2599 d.B. und
2675 d.B. sowie 11543/BR d.B.)
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir
gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 28 und 29, über welche die
Debatten unter
einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 28 und 29 ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. – Frau Bundesrätin, ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin
Bernadette Geieregger, BA: Ich bringe
den Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage einstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz
über die Schaffung eines
Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage
einstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Es liegen mir dazu keine Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein – das ist schon erfolgt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Teil I.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Teil II.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (2604 d.B. und 2677 d.B. sowie 11544/BR d.B.)
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir
gelangen nun zum
30. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatterin wurde mir ebenfalls Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger genannt. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Bernadette Geieregger, BA: Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage einstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.
Bundesrätin
Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten):
Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Werte Zuseher und
Zuhörer! Der Katastrophenfonds des Bundes leistet finanzielle Hilfen für Schäden nach Naturkatastrophen und unterstützt Investitionen der Feuerwehren in Einsatzgeräte.
Was ändert sich da genau? – Der
Garantiebetrag für Feuerwehren
wird von 95 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro erhöht, und
weiters sollen Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen künftig
auch Unterstützung aus diesem Fonds erhalten. (Beifall bei ÖVP und
Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Feuerwehren, die
Kameradinnen
und Kameraden in ganz Österreich setzen sich unermüdlich ein, stehen
Tag und Nacht zum Einsatz bereit und sorgen so für die Sicherheit der
Österreicherinnen und Österreicher.
Die Art der Einsätze hat sich verändert. Es kommt
immer öfter zu Naturkatastrophen. Die schweren Unwetter, zuletzt in
der Steiermark,
aber auch Kärnten ist leider immer sehr stark davon betroffen, stellen uns
alle, aber vor allem unsere Feuerwehren vor große Herausforderungen.
Dieser Einsatz ist nicht selbstverständlich, und ich möchte deshalb
an dieser Stelle allen Feuerwehren, allen Kameradinnen und Kameraden in ganz
Österreich
Danke sagen, Danke für euren täglichen Einsatz, euer ehrenamtliches
Engagement 365 Tage im Jahr. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei
ÖVP, SPÖ und
Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
21.13
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian
Fischer. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile
Ihnen das Wort.
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Unsere Fraktion wird dem Beschluss des Nationalrates, mit dem das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, natürlich zustimmen. Der Katastrophenfonds stellt Mittel für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden nach Naturkatastrophen zur Verfügung. Für Einsatzgeräte der Feuerwehren sind aktuell 95 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag wird ab 2024 auf 140 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich stehen den Bundesländern weitere 20 Millionen Euro als Zuschuss zur Finanzierung von Investitionen, insbesondere den Ankauf von Einsatzfahrzeugen zur Verfügung.
Diese Gesetzesänderung ist im Sinne der über
350 000 Feuerwehrmitglieder in Österreich, die
tagtäglich ihre Gesundheit für unsere Sicherheit riskieren. Wetterkapriolen
häufen sich in den letzten Jahren, extreme Unwetter,
Überschwemmungen, Waldbrände und vieles mehr – unsere
Feuerwehren sind Tag und Nacht zur Stelle, und es wird uns Woche für Woche
vor Augen
geführt, wie wichtig die rasche und professionelle Hilfe unserer
Feuerwehren dabei ist.
Durch die vermehrten Einsätze kommt es naturgemäß zu einem größeren Materialverschleiß. Bei Gesprächen mit unseren Feuerwehrkommandanten kommt man rasch zu der Erkenntnis, dass sie langsam an finanzielle Grenzen stoßen, da das dringend notwendige Equipment immer teurer wird. Daher sind wir angehalten, alles zu unternehmen, um durch die Anschaffung modernster Gerätschaften die Sicherheit unserer Feuerwehrleute zu gewährleisten, um ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen.
Jeder einzelne Euro, der in die Feuerwehren investiert wird, ist eine Investition in eine sichere Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das gilt auch für unsere Rettungsorganisationen, aber besonders für unsere Feuerwehren. Daher ist es wichtig, diesbezüglich über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam an einem Strang zu ziehen, und das ist uns bei dieser Gesetzesänderung auch gelungen.
Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
abschließend noch einmal ein herzliches Dankeschön, danke für
euren tagtäglichen Einsatz zum Wohle
unserer Bevölkerung. Wir sind stolz auf euch! Kommt immer gesund von euren Einsätzen zurück! Gut Wehr! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik.)
21.16
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter
Pröller. – Bitte, Herr Bundesrat, ich
erteile es Ihnen.
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Auch ich möchte mit einem großen Dankeschön an die über 350 000 Männer und Frauen bei den Feuerwehren beginnen, 99 Prozent davon sind Freiwillige, und sie bewältigen 300 000 Einsätze für die Menschen in Österreich. Das verdient großen Dank, großen Respekt und großes Lob. (Allgemeiner Beifall.)
Mit der nun zu beschließenden Änderung des Katastrophenfondsgesetzes schaffen
wir eine zusätzliche Unterstützung beziehungsweise Garantie für
die Feuerwehren. Ohne die Feuerwehrkameraden und -kameradinnen,
ohne die Freiwilligenorganisationen wäre das nicht zu bewältigen, sie
leisten unzählige Einzelstunden. Deshalb war es dringend notwendig, dass
wir
die Anhebung des jährlichen Garantiebetrages aus der Feuerwehrschutzsteuer
von 95 Millionen auf 140 Millionen Euro festlegen. Das ist absolut
gerechtfertigt und wichtig.
Zum Thema Mehrwertsteuer: Nach
wie vor ist es nicht so, dass die Mehrwertsteuer eins zu eins
rückerstattet wird. Es wäre also an der Zeit, diesen
Mehrwertsteueransatz anzugehen. All die Gerätschaften der Feuerwehren, Fahrzeuge,
technische Geräte, hydraulische Geräte, wie auch immer, werden,
wie das auch mein Kollege schon angesprochen hat, immer teurer.
Für ein Kleinlöschfahrzeug müssen mittlerweile Unsummen ausgegeben
werden,
und die Preise steigen weiter an. Es ist gesetzlich genau vorgegeben,
nach welchen Kriterien einer Feuerwehr welches Gerät zusteht. Und die
Feuerwehren sind eine der wenigen Organisationen, die durch Spendensammlungen, durch
Abhaltung von Veranstaltungen Eigenmittel erwirtschaften und so auch selbst
Mittel zu diesen Anschaffungen zuschießen. Es wäre höchst
an der Zeit, jetzt parteiübergreifend diese
Mehrwertsteuerrückerstattung tatsächlich einzuführen, um
die Feuerwehren, um die Ehrenamtlichen,
die für unsere Sicherheit da sind, auch wirklich zu unterstützen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Zum Abschluss bedanke ich mich aus vollem Herzen noch
einmal bei allen Freiwilligen, die immer für unsere Sicherheit da sind,
und gratuliere
der Damengruppe aus meiner Heimatgemeinde Bad Mühllacken, die Landessieger
von Oberösterreich geworden ist. (Beifall
bei der FPÖ sowie der
Bundesrätin Schumann.)
21.18
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zusehende! Starkregen, andere Unwetterereignisse und Murenabgänge in nie
gekannter Häufigkeit, wie wir sie in Österreich leider immer
öfter erleben müssen, sind Auswirkungen der Klimakrise, die für
uns alle immer stärker spürbar werden. Erst im Juni haben wir
das in der Steiermark leider wieder
zu spüren bekommen. Im Sulmtal wurden ganze Ernten durch den
Hagel komplett zerstört. Es gab Murenabgänge und Überflutungen
im Großraum Graz. Und unsere Feuerwehren waren tatsächlich im
Dauereinsatz. Unsere Einsatzkräfte sind unentbehrliche Helfer in
Krisensituationen, und ich kann mich da dem Dank meiner Vorredner:innen nur
anschließen.
Die Feuerwehren brauchen für ihren Einsatz Planungssicherheit. Und genau diese Planungssicherheit erhöhen wir heute durch die Erhöhung des Garantiebetrags von bisher 95 Millionen auf 140 Millionen Euro.
Ein Punkt ist mir in dieser
Debatte aber schon noch sehr, sehr wichtig:
Wir als Bundesrat sind die Länderkammer, und gerade die Länder haben
mit der Raumordnung einen sehr, sehr wichtigen Hebel in der Hand. Es geht dabei
um Fragen wie: Wie gehen wir mit unserem Boden um? – Leider, das
muss ich an dieser Stelle auch sagen, ist gerade mein Heimatbundesland, die
Steiermark, mit 2,5 Hektar pro Tag traurige Spitzenreiterin in
Österreich, wenn es um Bodenverbrauch und Flächenversiegelung
geht.
Diese Verschwendungspolitik
vernichtet Lebensräume für Tiere und Pflanzen, heizt dem Klima ein,
zerstört kostbare Anbauflächen für unsere Nahrungsmittel und
gefährdet letztendlich unsere Lebensgrundlage. Wir brauchen dringend
eine Trendwende. Wir müssen uns die Frage stellen: Braucht es wirklich ein
weiteres Fachmarktzentrum auf der grünen Wiese neben
der Bundesstraße? Muss es wirklich ein weiteres Chaletdorf sein, oder
kann es einfach eine Alm bleiben, die den Siedlungsraum darunter schützt?
Gerade das Renaturierungsgesetz ist auch eine große Chance für den Katastrophenschutz. (Beifall bei den Grünen.) Wir müssen Bächen und Flüssen den notwendigen Raum zurückgeben, wir brauchen diese Retentionsräume. Wie soll ein effizienter nachhaltiger Hochwasserschutz in Zukunft sonst funktionieren? Nachhaltiger Schutz ist nur mit der Natur herzustellen und nicht gegen sie. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
21.21
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere
Wortmeldungen
liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Neuordnung der Aufgaben
der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – Cofag-NoAG) erlassen wird sowie das
ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz
2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der
COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft
werden, das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das
Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977
und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden
(Cofag Sammelgesetz) (4070/A und
2679 d.B. sowie 11521/BR d.B. und 11545/BR d.B.)
32. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (Cofag) (2680 d.B. sowie 11546/BR d.B.)
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 31 und 32, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 31 und 32 ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin
Bernadette Geieregger, BA: Ich bringe
den Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur
des Bundes erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das
COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz
2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der
COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden,
das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz
über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das
Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert
werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.
Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ,
Wien): Frau Präsidentin! Werter
Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren! Die Geschwindigkeit der Reden, zumindest der letzten, hat deutlich
zugenommen. Es könnte fast sein, dass nebenher ein anderes Programm
läuft. (Bundesrat Schreuder: Überhaupt nicht! Gar
nicht! – Heiterkeit des Redners sowie bei Bundesrät:innen
von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich werde versuchen, den Trend
nicht abreißen zu lassen, ich muss aber ein
paar Dinge zu diesem Gesetz sagen: Ich war als kleiner Bub immer sehr
fasziniert von einer bestimmten Sendung im ORF, sie hat „Money
Maker“ geheißen –
ich weiß nicht, ob Sie sie kennen. Die Leute sind in eine Glaskabine
hineingegangen, Geld wurde in der Luft herumgewedelt, die Leute haben es
an sich genommen, sie wurden praktisch damit überschüttet.
Das Problem ist, diese Faszination, die man mit „Money Maker“ hatte, scheint auch die Bundesregierung ergriffen zu haben. Sie hat ein Vehikel erfunden, nämlich die Covid-19-Finanzierungsagentur, mit dem sie Leute – im überwiegenden Fall ÖVP-Spender (Ruf bei der FPÖ: Zufall, Zufall!) – mit Geld überschüttet hat (Bundesrat Himmer: Was ist das für ein Blödsinn?): René Benko – Geldkübel drüber, Pierer von KTM – Geldkübel drüber.
Nicht nur das: Es waren ja nicht
nur Personen, es waren ja auch Konzerne, die das getroffen hat.
Es waren richtig große Konzerne wie zum Beispiel Starbucks, die viele,
viele Steuern natürlich nicht in Österreich zahlen.
Dann hat man Konstrukte gefördert, dank derer einzelne Filialen Geld abgeholt haben, Mediamarkt zum Beispiel hat das getan.
All diese Unternehmen haben
extrem viel Geld bekommen, insgesamt 20 Milliarden Euro, und das
Ganze ging vorbei an der parlamentarischen Kontrolle. Wir wollten
immer wissen: Wer hat dieses Geld bekommen? Wir haben es nicht erfahren.
Warum? – Weil die Covid-19-Finanzierungsagentur am Parlament
vorbei agiert hat. Wäre das das Finanzministerium gewesen,
hätten wir es erfragen können, der Finanzminister hätte uns
diese Auskunft geben müssen. Er wollte das natürlich nicht, die
Regierung hat ganz bewusst einen anderen Weg genommen.
Sie hat eine Agentur
gegründet, und dort wurden ehemalige Kabinettsmitarbeiter von
ÖVP-Ministerien reingesetzt. Die haben ein viel zu
hohes Honorar bekommen – das beurteile nicht nur ich so, auch der
Rechnungshof hat gesagt, dass das Honorar viel zu hoch war. Es war viel zu
hoch, es war völlig unangemessen. Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt,
er versteht gar nicht, warum das überhaupt gemacht wurde.
Die Covid-19-Finanzierungsagentur hatte im Grunde überhaupt keine Daseinsberechtigung und keine Kompetenzen. Warum? – Weil all die Informationen, die es gebraucht hat, ohnehin im Finanzministerium liegen. Die Finanzbeamten konnten das überprüfen und haben es schlussendlich in vielen Fällen auch getan. Warum haben Sie das also wirklich gemacht? Warum haben wir in einer Krisensituation mehrere Millionen an Beratungsgeldern für die Etablierung der Covid-19-Finanzierungsagentur aufgewendet? Warum haben wir das gemacht? Warum haben wir nicht auf das Finanzministerium zurückgegriffen?
Es gibt keinen ersichtlichen Grund dafür, und deswegen
haben wir von Tag eins an kritisiert, dass das gemacht wurde. Wir haben Ihnen
vorgehalten, dass
es ein Problem ist, wenn man so etwas so intransparent macht, dass es ein Problem
ist, wenn man wie bei „Money Maker“ so viel Geld über diese
Leute drüberschüttet.
Jetzt kommen wir zum letzten
Akt – oder zum vielleicht letzten Akt, wir wissen ja nicht, was noch
kommt –, jetzt soll das Ganze abgewickelt werden,
jetzt kommt der Vorhang drüber, damit wir nicht mehr herausfinden
können, was konkret passiert ist. Das ist eine Sache, bei der wir nicht
mitgehen.
Der Punkt ist – wenn
man sich das überlegt –: Was haben wir mit diesen 20 Milliarden
Euro gemacht? – Wir haben einen Teil der Zukunft der nächsten
Generationen zerstört. Wir haben Geld der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler genommen, das wir dringend für Infrastrukturmaßnahmen brauchen –
über die wir heute debattiert haben –, fürs
Bildungssystem, fürs Gesundheitssystem, fürs Sozialsystem, und
es irgendwelchen Konzernen in den
Rachen gesteckt. Die waren schon davor dick und fett wie
Michelin-Männchen, wir haben trotzdem nachgeschossen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Wir haben noch einmal nachgeschossen, haben noch einmal den Geldkübel drübergekippt, und dieses Geld fehlt uns jetzt. Wir haben einen Finanzminister, der die Maastrichtkriterien verfehlen wird. Wenn wir das machen würden, würde es heißen: Die SPÖ kann nicht haushalten! (Bundesrat Himmer: In Wien zum Beispiel! In Wien haben wir jedes Jahr ein Plus! Jedes Jahr ein Riesenplus!)
Wir haben hier einen
Finanzminister sitzen, der als Schuldenminister in die Geschichte eingehen
wird. 3,1 Prozent Staatsschulden – das sagt das Wifo, nicht
wir. 3,1 Prozent des BIP – Sie werden die Maastrichtgrenze
verfehlen, und
das wird bedeuten, dass wir auf mehreren Ebenen Probleme bekommen werden. Wenn
wir als Republik Österreich am Finanzmarkt Geld bekommen wollen, werden
wir Probleme bekommen. Wir werden ein schlechteres Rating
haben. Wir werden einen Kassensturz machen müssen. (Bundesrat Himmer:
Wien wird immer Geld bekommen!)
Ich habe es beim letzten Mal
gesagt und ich sage es jetzt wieder: Sagen
Sie vor der Wahl, woher Sie das Geld für die Zukunft holen wollen! Wenn Sie
keine neuen Steuern einführen wollen, wenn Sie nicht über Erbschaftssteuern reden
wollen, wenn Sie nicht über Millionärssteuern
reden wollen: Sagen Sie den Leuten, wo Sie kürzen wollen! Das ist
nämlich das, was uns bevorsteht. (Beifall bei der
SPÖ. – Bundesrat Himmer: Sag
das den Genossen in Wien auch! Die Genossen in Wien wollen das auch wissen!)
Diese 20 Milliarden Euro,
die da klammheimlich in die Cofag gegangen
sind – geflossen sind 15,3 Milliarden Euro nach dem letzten
Bericht des Finanzministeriums; es werden schon noch mehr
werden –, sind dort verpufft,
und zwar vorbei an der parlamentarischen Kontrolle.
Sie als Regierungsparteien
können sich hundertmal an die Brust heften, dass Sie in dieser
Krisensituation schnell haben handeln müssen: Warum aber
nicht über unsere staatlichen Strukturen? Warum über ein solch
zwielichtiges Konstrukt?
Wir werden uns die Finger sicher nicht schmutzig machen,
wir werden
Ihnen sicher nicht die Zustimmung dafür erteilen, dass Sie das, was Sie da
gemacht haben, auch noch vertuschen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
21.29
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Bitte, ich erteile es Ihnen.
Bundesrat
Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol):
Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich
darf zu diesen Tagesordnungspunkten einige Anmerkungen machen,
die aus meiner Sicht wichtig sind, und auch auf einige Kritikpunkte eingehen.
Zuerst einmal: Wir alle sind froh, dass die Pandemie vorbei
ist. Im Zuge
dieser gesundheitlichen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen
Ausnahmesituation wurden einige Maßnahmen zur Bewältigung
beschlossen und auch umgesetzt. (Bundesrätin Schumann: Das war
ein Kurz-Paket ...!)
Vieles ist gelungen und hat
sich, wie man auch in der Nachbetrachtung
sagen kann, bewährt, aber natürlich können überall dort, wo
Maßnahmen unter immensem Zeitdruck, wenn auch in bester Absicht,
umgesetzt werden (Bundesrätin Schumann: Für wen in
bester Absicht?), auch Fehler passieren. Das ist menschlich, das kennt
jedes Unternehmen, jeder Mensch, der einmal in
einer Krise war.
Die Cofag war eine der
Maßnahmen zur Bewältigung der Krise, und die Cofag konnte ihre
Aufgaben im Wesentlichen erfolgreich erfüllen. Sie hat die
dringend notwendigen Wirtschaftshilfen organisiert und abgewickelt und damit
die österreichische Wirtschaft in dieser, ich sage es noch einmal, Jahrhundertausnahmesituation
gut durch die Krise gebracht. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)
Man darf auch eines nicht
vergessen: Man hat damals völliges Neuland
betreten. Das hat selbst der Rechnungshof anerkannt, und ich darf dazu
zitieren:
„Für den
Rechnungshof ist nachvollziehbar, dass die Bundesregierung
rasche Entscheidungen treffen musste, ging es doch darum, nachhaltig
Schäden an der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden.“
Jetzt, mit all dem Wissen, das
wir haben, kann man das eine oder andere kritisieren und erkennt auch den einen
oder anderen Fehler, der passiert ist. Das Buch von hinten zu lesen ist auch
viel einfacher. Mir ist es aber wichtig,
darauf hinzuweisen, unter welchem Zeitdruck und in welcher Notsituation die
Cofag ins Leben gerufen wurde, und von daher war die Cofag summa
summarum gut und wichtig. (Bundesrat Leinfellner: Aber
die war super, super
war die!)
Insgesamt ist dort sehr gute Arbeit geleistet worden. Noch einmal zur Erinnerung: Fast 1,4 Millionen Anträge wurden von der Cofag bearbeitet. Der Rechnungshof und der Cofag-Untersuchungsausschuss haben sich die
Leistungen angeschaut, und in beiden Fällen ist man zu dem
Ergebnis gekommen, dass die Arbeit, die dort geleistet wurde,
grundsätzlich gut war
und dass korrekt und ordnungsgemäß gearbeitet wurde. (Beifall bei
der ÖVP.)
Deshalb darf ich an dieser Stelle alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
für ihre Arbeit lobend erwähnen, denn diese Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben bislang fast 1,4 Millionen Anträge von
ungefähr 660 000 Antragstellern verarbeitet.
14 Milliarden Euro an Hilfsgeldern wurden von der Cofag ausbezahlt,
durchschnittlich übrigens 22 000 Euro an Förderungen pro
Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin. Das ist eine großartige
Leistung, für die ich mich bei allen, die dazu beigetragen haben,
aufrichtig bedanken möchte. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)
Ja, man kann im Nachhinein einiges kritisieren. (Bundesrat Spanring: Nein,
nein, nein, wir haben es Ihnen vorher gesagt! Nicht so anfangen!) Die
Rechnungsgrundlage für die Cofag war fehlerbehaftet – das hat auch der Rechnungshof kritisiert
(Bundesrat Spanring: Wir haben es im Vorhinein gesagt!) –,
aber genau dieses Problem wird jetzt mit dieser Abwicklung der Cofag und
der Neuordnung der Aufgaben gelöst. (Bundesrat Spanring:
Wir haben es im Vorhinein gesagt! Nicht jetzt mit solchen Schmähs
daherkommen!)
Ja, es gab Kritik an der Transparenz, was ich bis heute
nicht verstehe.
Die Cofag hat alles sehr transparent gemacht (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein
Gerücht!), alle Einzelanträge und Förderungen über
10 000 Euro sind
öffentlich einsehbar gewesen – nicht nur für das
Parlament, sondern auch für die Öffentlichkeit.
Jetzt wird die neue Organisation im Finanzministerium
kritisiert. Wir haben einen Abwicklungsstand von 98 Prozent erreicht. Es
liegt da noch Arbeit vor uns, und auch dafür benötigen wir eine
Gruppe mit Expertinnen und Experten,
die für die restliche Abwicklung zuständig sind. Entscheidend ist,
dass der Rechtsanspruch der Unternehmen gewahrt bleibt und bereits zugesagte
Förderungen reibungslos ausbezahlt werden.
Zum Schluss lassen Sie mich noch sagen, dass von Anfang an
klar war,
dass die Cofag nur ein vorübergehendes Konstrukt ist. (Bundesrat Spanring:
Ja, ja!) Jetzt ist die Zeit gekommen, die ordnungsgemäße
Abwicklung der
Cofag einzuleiten, und das tun wir mit dieser vorliegenden Novelle. Damit wird
ein wichtiges Kapitel der Coronakrise abgearbeitet und
geschlossen. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
21.34
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael
Bernard. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es
Ihnen.
Bundesrat
Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte
Frau Präsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen
und Herren vor den Bildschirmen! Ja, größtenteils gebe ich Kollegen
Obrecht
recht, aber leider war bei vielen Entscheidungen auch die SPÖ dabei und
hat mitgestimmt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann:
Wir reden von
der Cofag!)
Wir Freiheitliche haben von Haus aus gesagt, dass wir dieses Bürokratiemonster nicht brauchen, und hätten von Haus aus gewollt, dass das Finanzministerium die ganze Abwicklung macht.
Mit 31.7. wird dieses Bürokratiemonster namens Cofag
endlich zu Grabe getragen, aber leider findet ja in der Sektion I des
Finanzministeriums eine Teilwiedergeburt dieses Bürokratiemonsters statt.
Obwohl die Aufgabe, zu Unrecht erhaltene Coronahilfen zurückzufordern, operativ
beim Finanzamt Österreich und beim Finanzamt für
Großbetriebe liegt, schafft
man im Finanzministerium in der Sektion I wieder eine neue
Organisationseinheit. Anstatt dass man Bürokratie abbaut, passiert
wieder genau das
Gegenteil: In der Sektion I werden zwei neue Abteilungen geschaffen, Herr
Finanzminister! Aufgabe dieser neuen Abteilungen ist laut den
Erläuterungen die
Steuerung der Ressourcen und die Sicherstellung einer einheitlichen Fachaufsicht. Aus freiheitlicher Sicht ist das vollkommen unnötig. Wir Freiheitliche haben größtes Vertrauen in die bestehenden Strukturen, welche im Zusammenhang mit den Regressforderungen die Steuerung der Ressourcen und auch die Fachaufsicht übernehmen könnten.
Damit aber nicht genug: Anstatt diese zwei Abteilungen einer bestehenden Gruppe im Bundesministerium für Finanzen zuzuordnen, schafft man noch eine eigene weitere Gruppe, welche letzten Endes drei Abteilungen umfassen wird. Auf diese Weise kann der Herr Finanzminister wieder einen neuen Gruppenleiter und zwei neue Abteilungsleiter bestellen, und das ist meiner Meinung nach und nach freiheitlicher Meinung Postenschacher und Bürokratieaufbau in Reinkultur, so wie Sie es in Kreisen der ÖVP ja gewöhnt sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man sich das Organigramm ansieht, sieht man, dass in
anderen Sektionen Gruppen mit fünf oder sechs Abteilungen bestehen, wie
zum Beispiel in
der Sektion IV, aber auch in der Sektion VI. Warum geht das nicht
auch in der Sektion I, Herr Finanzminister? Warum werden da die Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit nicht
angewendet?
Die FPÖ steht für Bürokratieabbau und nicht
für Bürokratieaufbau. Somit
gibt es auch keine Zustimmung für dieses COFAG Sammelgesetz.
(Beifall bei der FPÖ.)
21.37
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zusehende! Wir beschließen heute die Voraussetzungen, um die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, kurz Cofag, abzuwickeln.
Eines muss man bei aller Kritik
schon festhalten: Die multiplen Krisen der
letzten Jahre, von der Coronapandemie angefangen über die unterbrochenen
Lieferketten bis hin zum Ukrainekrieg (Bundesrat Steiner: Bis zur
österreichischen Regierung!), waren für uns alle eine
sehr herausfordernde Zeit. Das gilt selbstverständlich auch für die
österreichischen Unternehmen. Die
schwarz-grüne Bundesregierung war dazu gezwungen, rasch Entscheidungen zu
treffen und schnell Maßnahmen auf den Weg zu bringen, und das wurde
auch gemacht. Es wurde ein umfassendes Paket von Wirtschaftshilfen geschnürt,
um in erster Linie – und das möchte ich hier auch noch einmal
betonen (Bundesrätin Schumann: Als Grüne wäre ich
jetzt nicht zum Reden hinausgegangen!) – Arbeitsplätze in
unserem Land abzusichern (Beifall bei den Grünen und bei
Bundesrät:innen der ÖVP) und plötzliche Massenarbeitslosigkeit durch
eine Insolvenzwelle abzuwenden.
Ich denke, das ist unterm Strich auch gelungen.
Selbstverständlich sind dabei auch Fehler gemacht worden, und die Lehren
daraus wurden gezogen.
(Ruf: Jo!) Mit diesem Gesetz (Heiterkeit der
Rednerin – allgemeine Heiterkeit) – Entschuldigung! –
schließen wir heute ein weiteres Kapitel der Coronapandemie, auch
wenn das viele Menschen hier herinnen anscheinend nicht wahrhaben
wollen. Die Aufgaben der Cofag
gehen auf die Finanzbehörde über. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall
bei
Grünen und ÖVP.)
21.39
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus
Brunner, LL.M.: Frau
Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ja, inhaltlich
wurde über
die vorliegende Gesetzesnovelle schon einiges gesagt, alles Wesentliche gesagt –
nicht immer ganz korrekt gesagt, Herr Bundesrat Obrecht (Rufe
bei der SPÖ: Na, na!), aber darauf komme ich noch zu sprechen.
Ich finde es immer interessant,
wenn wir uns hier im Bundesrat auch ein bisschen unterhalten können.
Interessant war, dass Sie gesagt haben, Sie
werden sich „die Finger [...] nicht schmutzig machen“. –
Ja, das haben Sie in den letzten Jahren auch nicht gemacht, weil Sie nie
Verantwortung übernehmen mussten. (Beifall bei ÖVP und
Grünen. – Zwischenrufe bei der
SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Himmer.) Das
musste diese Bundesregierung machen, und diese Verantwortung, Herr Bundesrat,
haben wir übernommen (Bundesrätin Hahn: Das ist
auch eure Aufgabe als Bundesregierung!), haben wir auch im Sinne der
Bevölkerung und der Unternehmen und auch der Arbeitsplätze in
Österreich entsprechend übernommen, und ich glaube, das war gut und
richtig so. (Ah-Ruf bei der FPÖ.)
Zwei Dinge, die mir in diesem
Zusammenhang auch wichtig sind – aber
eines ist ja auch interessant, und da muss ich jetzt noch einmal zu Herrn Bundesrat
Obrecht zurückkommen: Bisher hat die SPÖ die Fiskalregeln immer kritisiert,
sie hat sie also bisher nie unterstützt. (Bundesrat Himmer: Ja,
ja! Ja, ja, ... Finanzpolitik!) Jetzt plötzlich tut sie es, und
ich freue mich natürlich,
dass die SPÖ ihre Meinung ändert. Ich finde das toll, weil diese
Regeln gut und wichtig sind, und jetzt endlich die SPÖ dabeizuhaben, im
Boot zu haben,
ist durchaus gut. Diese Fiskalregeln müssen ja auch Ansporn sein für
künftige Regierungen in Europa, um die Krisenhaushalte, die wir in den
letzten
vier Jahren erlebt haben – es waren natürlich multiple
Krisen –, auch in Ordnung zu bringen.
Übrigens gibt es sieben Verfahren von der
Europäischen Kommission;
Österreich ist bei diesen ÜD-Verfahren nicht dabei, also auch das
zeigt ja, dass wir nicht ganz so schlecht liegen.
Und übrigens, weil Sie die Ratingagenturen angesprochen
haben: Warten
wir die nächsten Ratings ab – die kommen nächste
Woche –, und dann reden wir gerne noch einmal drüber. Ich bin
gespannt, was die beiden Ratingagenturen, die nächste Woche
ihre neuen Ratings herausgeben, Fitch zum
Beispiel, über Österreich sagen werden. Dann reden wir gerne
weiter – vielleicht wissen Sie schon mehr als ich weiß.
Zwei Dinge in diesem Zusammenhang, die hervorzuheben, glaube
ich,
wichtig ist: zum einen eben diese vorhin angesprochene geordnete
Überführung der Aufgaben der Cofag in die staatliche
Finanzverwaltung. Das ist sichergestellt. Die Finanzverwaltung ist
gut vorbereitet, die Finanzprokuratur
mit Dr. Peschorn, der da sicher große Erfahrung hat und diesen
Prozess auch begleitet, begleitet das auch als Anwältin der Republik. Ich
möchte mich
auch bei der Finanzprokuratur und bei Dr. Peschorn für diese
Begleitung an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist: Für die
Unternehmen – das wurde ja auch
vorhin schon angesprochen –, die Hilfsgelder von der Cofag bezogen
haben beziehungsweise beziehen, ändert sich dem Grunde nach nichts,
außer dass in Zukunft eben der Bund an die Stelle der Cofag als
Vertragspartner
tritt, und auf keinen Fall kommt es aufgrund dieser Umstrukturierung
zu irgendwelchen Verschlechterungen für die Unternehmen. – Also
das nur kurz zum Gesetz.
Diese heutige Diskussion gibt uns aber schon die
Möglichkeit, vielleicht
auch etwas zurückzublicken – das haben manche von Ihnen auch
bereits gemacht. Ich glaube, wenn man die letzten Jahre –
mittlerweile sind es doch über vier Jahre seit Bestehen der
Cofag – Revue passieren lässt,
sind ein paar Dinge schon festzuhalten und wichtig zu sagen.
Es wurde erwähnt: Die Herausforderungen waren natürlich groß, vor allem zu Beginn, und klar ist, dass man mit diesen notwendigen finanziellen Hilfsmaßnahmen natürlich auch Neuland betreten hat, das darf man nicht vergessen.
Manche Maßnahmen, das
wurde auch bereits erwähnt, wie beispielsweise
der Umsatzersatz, die auch in der erforderlichen Geschwindigkeit ausgearbeitet
werden mussten, haben sich später als nicht besonders treffsicher herausgestellt,
und darauf haben wir dann mit Änderungen Gott sei Dank auch schnell
reagiert. Das hat der Rechnungshof in seiner Analyse und in seiner Kritik
auch entsprechend festgestellt. Wir haben, das zeigt sich ja auch, die
Kritikpunkte durchaus immer sehr, sehr ernst genommen und die
Maßnahmen dann
eben sukzessive immer wieder verbessert und treffsicherer gemacht.
Was auch wichtig ist – das zeigt schon auch, dass
die Maßnahmen dann doch nicht so schlecht waren –, ist, dass
wir aus dieser Coronakrise wirtschaftlich sehr, sehr gut
herausgekommen sind. Wir waren da im europäischen Vergleich ganz
vorne dabei, besser als Deutschland, besser als unsere anderen Mitgliedstaaten-Kolleginnen
und -Kollegen in Europa, und das freut uns natürlich –
trotz all der Schwierigkeiten, die das verursacht hat. Übrigens hat
ja auch das Wifo, das Sie angesprochen haben, bestätigt, wie gut wir
wirtschaftlich aus dieser Krise herausgekommen sind.
Als ich nicht ganz zwei Jahre nach Beginn der Coronakrise
das Amt des Finanzministers angetreten habe, war mir klar, dass, wenn es
um die Auszahlung
von so großen Summen geht, auch maximale Transparenz notwendig ist,
und – das wurde auch vorhin schon angesprochen – wir als
Bundesregierung
haben dann diese Transparenzoffensive gestartet, indem wir alle
Coronaförderungen über 10 000 Euro in die Transparenzdatenbank
aufgenommen
haben.
Auch davor gab es ja bereits eine Berichtspflicht
gegenüber dem Parlament – das wird immer
vergessen –, und übrigens auch das Angebot an alle
Parlamentsparteien (Bundesrat Steiner: Ja!), sich im Beirat der
Cofag entsprechend zu engagieren. Leider haben das die Oppositionsparteien
nicht
gemacht – die Sozialpartner, Gewerkschaft, Arbeiterkammer, haben es
übrigens Gott sei Dank gemacht, die sind ja dann auch im Beirat gesessen
und
haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Warum ist es wichtig, das in diesem Zusammenhang zu
erwähnen? – Weil es von Anfang an zum Teil durchaus
berechtigte, zum Teil aber auch völlig überzogene Kritik an
der Cofag gegeben hat, und das haben sich die redlich arbeitenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cofag sicher nicht verdient, weil diese
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und das wird auch oft
vergessen oder kommt zu kurz – bislang 1,4 Millionen
Anträge – 1,4 Millionen Anträge! – von
ungefähr 660 000 Antragstellern bearbeitet haben. Das
ist eine gewaltige Zahl und das hat es in dieser Größenordnung
bisher noch nie gegeben.
14 Milliarden Euro an Hilfsgeldern wurden von der Cofag
ausbezahlt,
übrigens im Schnitt – nur dass man das auch
relativiert – 22 000 Euro an Förderung pro
Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin.
Wurden in dem Prozess Fehler gemacht? – Ja,
selbstverständlich wurden
Fehler gemacht, es wurde aber im Anschluss dann immer auch aus diesen Fehlern
gelernt und vor allem wurde dann auch die Treffsicherheit dieser
Maßnahmen im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler immer weiter
verbessert.
Jetzt zum Schluss zur Abwicklung: Es war, das wurde auch
schon
erwähnt, von Anfang an klar, dass es die Cofag nur so lange braucht, wie
es auch die coronabedingte Auszahlung der Hilfsmaßnahmen
braucht – das impliziert ja auch schon der Name
Cofag, und jetzt, vier Jahre nach Ausbruch der Pandemie beziehungsweise ein
Jahr nach Auslaufen der Hilfsmaßnahmen, der letzten
Hilfsinstrumente, ist der Zeitpunkt gekommen, das ordnungsgemäß
abzuwickeln, die Abwicklung einzuleiten, und das tun wir mit dieser Novelle.
Den betroffenen Unternehmen, das muss man auch
klarstellen – es
ist wichtig, das in diesem Zusammenhang zu erwähnen, damit keine Missverständnisse
aufkommen –, kann man versichern, und das versichere ich
auch, dass sich die österreichische Finanzverwaltung mit
Unterstützung der
Finanzprokuratur in gewohnt professioneller Weise auf
die Übernahme
dieser bisherigen Cofag-Agenden vorbereitet, und es wird sich, wie eingangs
erwähnt, an den Ansprüchen der Unternehmen aufgrund dieser Aufgabenübertragung
auch nichts verändern. – Vielen Dank.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)
21.47
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegen
weitere Wortmeldungen vor. – Bitte, Herr Kollege Bundesrat
Mag. Obrecht. (Bundesminister Brunner – in
Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Bundesrates
Obrecht –: Es hätte mich jetzt enttäuscht, wenn Sie ...! –
Bundesrat
Obrecht – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Ja,
wenn es den Finanzminister enttäuscht hätte, wenn ich nicht
zurückgekommen wäre, dann mache ich
das natürlich!)
Bundesrat
Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien):
Herr Finanzminister und auch Herr Kollege Stillebacher! Also ein bissl
selektive Wahrnehmung ist das
schon – ich möchte nämlich noch einen Punkt
herausgreifen –:
Bundesrat Stillebacher hat aus dem Bericht des Rechnungshofs
zitiert, das war recht spannend. Er hat einen Satz herausgenommen:
„Für den RH“ –
den Rechnungshof – „war nachvollziehbar, dass die
Bundesregierung infolge der Pandemie rasche Entscheidungen von großer
budgetärer Tragweite treffen musste, um eine nachhaltige Schädigung
der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden.“
Damit hat er das gerechtfertigt. Das ist doch ein Superding,
das kann
man aus dem Konzept einfach rausnehmen. – Was er aber nicht gesagt
hat, ist, wie der nächste Satz und der nächste Absatz gelautet hat;
die hat er
einfach verschwiegen.
„Während die ABBAG den Entwurf der Novelle vorbereitete, war die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen [...] nicht eingebunden.“ – Es stellt sich die Frage, warum. – „Die Gründe, die für eine neue
Fördergesellschaft sprachen, wurden nicht dargelegt. Die COFAG entstand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium“ (Bundesrätin Schumann: Genau!) „sowie ohne Abwägung von Alternativen.“ (Bundesrätin Schumann: Na geh! Ja! Das war ein Kurz-Projekt, ganz einfach!) „Allerdings ist dies auch in einer Krisensituation zum Nachweis der Recht- und Ordnungsmäßigkeit geboten.“
Wenn wir zitieren, dann bitte nicht so wie Sie! (Beifall bei der SPÖ.) Das ist wirklich selektiv, das reißt völlig aus dem Zusammenhang, was der Rechnungshof gesagt hat.
Und, Herr Finanzminister, Sie haben mich wörtlich
zitiert. Sie haben gesagt, als SPÖ wollen wir uns da nicht „die
Finger [...] schmutzig machen“. – Ich
habe aber schon auch einen Halbsatz dazugesagt, nämlich: Wir wollen uns
nicht „die Finger“ dahin gehend „schmutzig machen“,
dass wir Ihnen dabei
helfen, zu „vertuschen“, was in der Cofag passiert
ist. – Das habe ich gesagt! Und Sie können auch
da den Satz verkürzen und mich so darstellen, als würden
wir nie Verantwortung übernehmen wollen, oder Sie nehmen den gesamten Satz
her, wie er ist.
Denn: Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in der
Geschichte
der Zweiten Republik und auch schon davor gezeigt, dass sie sehr wohl
Verantwortung für dieses Land übernehmen, und sie zeigen es noch
immer (Beifall bei der SPÖ) – sie zeigen es im
Burgenland, sie zeigen es in Wien,
sie zeigen es in Kärnten und sie zeigen es in ganz, ganz vielen Gemeinden.
Also das weise ich einfach von mir, das ist eine verkürzte Darstellung von
dem, was ich gesagt habe.
Weiters haben Sie gemeint, jetzt ändere sich ja
für die Unternehmen nicht viel bei der Abwicklung der
Förderungen. – Absolut richtig, weil die Mitarbeiter:innen
der Finanzabteilungen das ohnehin gut machen und weil sie es von Anfang an
hätten machen können. Das ist der beste Beweis dafür: Wir geben
es jetzt wieder zurück ins Finanzministerium, es ändert sich für die Unternehmen nichts. – Warum hat es das dann überhaupt gegeben? Das ist doch die offensichtliche Frage.
Zu den Maastrichtkriterien: Tut mir leid, Sie haben
2,8 Prozent ausgerechnet, das Wifo sagt 3,1 Prozent. Wir sind jetzt
tatsächlich noch nicht dabei,
sieben Länder hat es getroffen. Beim nächsten Mal schaut es ganz,
ganz anders aus, wenn wir nicht eine Konsolidierung herbeiführen. Sie sind
vor zwei
Jahren in diesem Haus gewesen und haben gesagt, Sie wollen ein nachhaltiges
Budget entwickeln und Verantwortung für die Zukunft
übernehmen. –
Genau das Gegenteil haben Sie gemacht: Sie stürzen uns in Schulden, Sie machen
Schulden für Generationen. Und wenn die nächste Bundesregierung das nicht
ordentlich angreift, haben wir als Staat ein riesiges Problem. Das ist Ihre
Bilanz am Schluss. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach:
Großes Schweigen auf der Regierungsbank!) – Großes
Schweigen, ja, da kommt jetzt nicht mehr so viel.
Die Cofag insgesamt war ein Instrument – das
zeigen jetzt alle diese
Berichte, das zeigt auch der Verfassungsgerichtshof –, das
völlig untauglich war. Es hier zu verteidigen, das geht sich einfach
nirgends aus: Der Rechnungshof hat es belegt, der
Verfassungsgerichtshof hat es belegt.
Sie sagen: Wo gearbeitet wird, passieren auch
Fehler! – Ja, das mag sein, da haut man einmal vielleicht irgendwo
eine Schramme rein, wenn man einen
Fehler macht, aber da geht es um 20 Milliarden Euro. Das ist nicht
irgendetwas, wovon man sagen kann, das war ein kleiner Fehler. Das waren
20 Milliarden Euro, die intransparent ausgeschüttet wurden.
(Ruf bei der ÖVP: Das heißt, alles war falsch!? –
Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Da bin ich schon bei meinem letzten Argument: Der
Finanzminister und
Sie sagen immer, es war alles so, so transparent, Förderungen über
10 000 Euro wurden in die Transparenzdatenbank
eingepflegt. – Super klingt das. Wann
war das denn? – Im September 2022. Covid-19 war wohl nicht im
September 2022, sondern ein bisschen früher. Es ist erst nach harter
Kritik von uns eingepflegt worden, davor war es eine völlige Blackbox, es
war nirgendwo auffindbar, und die Kurzarbeitshilfen kennen wir immer
noch nicht. Da hat der Arbeitsminister auch mitgeholfen, das zu vertuschen.
Insofern
kommen Sie mir nicht mit der Transparenz, wenn Sie die Förderungen im September 2022
einpflegen und die Covid-Pandemie im Jahr 2020 stattfand!
(Beifall bei der SPÖ.)
21.52
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. (Bundesrat
Steiner: Der Minister ist
vor mir!) Nein, der Minister will - - (Bundesrat Steiner:
Das steht aber so da! – Bundesrat Schennach: Es steht
der Minister vorne!) – Nein, ich höre gerade, das System
ist gerade am Aktualisieren. – Bitte, Herr Bundesrat Steiner.
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol):
Passt, ich wollte mich nicht vordrängen. (Bundesrat Schennach:
Du bist ja so bescheiden!) Ich muss euch eines
sagen: Ihr müsst den Obrecht öfter reden lassen, das würde euch
helfen. Der ist gut! (Beifall bei der FPÖ.)
Also verzichtet manchmal auf die Ableser und lasst den
Obrecht öfter
reden – dann geht es auch der SPÖ wieder ein bisschen besser. (Bundesrätin
Schumann: Mein Gott, der hat alles im Griff, der Herr Steiner!) Er
macht
das ordentlich, er macht das gut. (Bundesrätin Schumann: Absolut
macht er das gut!) Ist euch Lob auch schon nicht mehr recht? Die Frauen in
der ersten
Reihe schimpfen schon wieder. Sagt halt einmal: Ein Supertyp, der macht das
ordentlich!, aber wahrscheinlich ist er, weil er ein Mann ist, nichts wert
bei euch. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Grünen und die
ÖVP – der Minister hat es nie gesagt, und er wird schon wissen,
warum er es nicht gesagt hat – haben jetzt hier heraußen in
beiden Reden gesagt, das Kapitel Corona werde jetzt geschlossen oder immer
mehr
Kapitel werden geschlossen. Das Buch von hinten zu lesen ist
viel einfacher, als wenn man quasi Maßnahmen beschließen muss, wenn
man mittendrin steckt – als ob wir als Freiheitliche das Buch jetzt
von hinten
lesen würden! Der Schmäh rennt nicht mehr, weil ganz Österreich weiß,
dass wir euch jedes Mal, bei jeder eurer traurig falschen Entscheidungen darauf
aufmerksam gemacht haben. In unzähligen Reden im Nationalrat, im
Bundesrat, in beiden Ausschüssen, im Nationalratsausschuss, im
Bundesratsausschuss,
egal, welches Ministerium es betroffen hat, haben wir immer gesagt: Baut nicht
solch einen Schwachsinn, tut das bitte nicht, macht es anders! – Und
jetzt
sagt die ÖVP: Einfacher ist es, das Buch von hinten zu lesen. –
Das ist falsch. Das ist einfach falsch. Wir haben euch von Anfang an gewarnt
und ihr habt
trotzdem diesen Wahnsinn aufgeführt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn ihr sagt, ihr
schließt jetzt die Kapitel, kann ich euch versprechen: Ab
Herbst 2024 werden wir jedes einzelne Kapitel wieder aufmachen, bis
in die hintersten Winkel. (Beifall bei der FPÖ.) Wir werden jedes
Ministerium umdrehen. Wir werden die Ministerien ausschütteln, dass
der schwarze
Sumpf einmal herausfällt, und Österreich wird sehen, was ihr in den
letzten Jahrzehnten da drinnen aufgeführt habt – und nicht
nur in der Coronazeit.
Dann sagt der Herr Minister – das war ja lustig,
Herr Minister, da haben Sie nämlich
etwas verwechselt; der Herr Kollege von der SPÖ hat eh schon ein bisschen darauf
reagiert –, die SPÖ wollte sich nicht die Finger schmutzig
machen. Sie haben aber eines dabei vergessen, Herr Minister – die
Dankbarkeit dauert nicht lange, das ist aber bei der ÖVP immer
so –: Die SPÖ war bei
jedem Finger-schmutzig-Machen, bei jedem schamlosen Gesetz in dieser Zeit dabei
und Steigbügelhalter für eure Regierung. Das ist jetzt der Dank,
dass man zur SPÖ sagt: Ja, ihr macht euch die Finger nicht schmutzig! Sie
waren überall dabei, das hat die ÖVP schon wieder vergessen. Das ist
der Dank,
dass ihr als SPÖ jedes Mal denen da den Steigbügel gemacht
habt – ewig traurig für die ÖVP.
Herr Minister, ich kann Ihnen
jetzt schon etwas - - (Zwischenruf des Bundesrates Himmer.) –
Ich habe es nicht gehört, du musst deutlicher reden. – Wenn Sie
sich hierherstellen, Herr Minister, und sagen, sieben Verfahren sind in
Europa eröffnet worden und keines davon betrifft Österreich: Das
stimmt. Ich kann Ihnen nur sagen: Ab Herbst 2024 wird die
Staatsanwaltschaft ganz,
ganz viele Ermittlungen gegen diesen Wahnsinn, was die Blackbox Cofag, was das
ganze Coronawahnsinnsgschichtl betrifft, führen. Da betrifft es dann
ganz, ganz viele Minister, ehemalige Minister und auch Leute, die hier herinnen
immer für diesen Wahnsinn gestimmt haben. Auf diese Zeit freue ich mich,
weil wir – und das kann ich euch versprechen – nicht
vergessen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Wir vergessen keine einzige
Minute, in der ihr die Leute auseinanderdividiert habt. Wir vergessen keine
einzige Minute, in der ihr die Kinder mit einem Ninjapass auseinanderdividiert
habt – gutes Kind, böses Kind, gute Eltern, böse Eltern.
Wir vergessen keine einzige Minute, in der ihr die alten Leute
alleine in den Altersheimen habt sterben lassen. Und wir vergessen keine
einzige Minute, in der ihr in gute geimpfte Leute und schlechte ungeimpfte
Leute separiert habt und dann auch noch Lockdowns für die schlechten
eingeführt habt. Nichts vergessen wir, nicht eines! (Beifall bei der
FPÖ.)
Sie stellen sich dann hierher und sagen: Wir haben das
ordentlich gemacht, aber ein paar kleine Fehler sind wohl passiert. Die wollten
wir dann eh ausbessern, das ist sich aber zeitlich nicht mehr
ausgegangen, aber jetzt wickeln wir die Cofag eh ab, wir übernehmen das
jetzt. – Ich glaube, übernehmen kann im doppelten Sinn gesehen
werden: Hier (auf Bundesminister Brunner weisend) sitzt nämlich der
zukünftige Parteiobmann und Oppositionsführer der ÖVP.
(Beifall bei der FPÖ.)
21.58
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Cofag
Sammelgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die
Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der Covid-19-Finanzierungsagentur des
Bundes GmbH.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das
Investmentfondsgesetz 2011,
das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das
Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert
werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024)
(2610 d.B. und 2678 d.B. sowie 11522/BR d.B. und
11547/BR d.B.)
34. Punkt
Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970
und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (4120/A und
2685 d.B. sowie 11548/BR d.B.)
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir
gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 33 und 34, über welche die
Debatten unter
einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 33 und 34 ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin!
Geschätzter
Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das
Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die
Bundesabgabenordnung geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des
Finanzausschusses über den
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das
Bodenschätzungsgesetz 1970
und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der
Vorlage mehrstimmig den
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte.
Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ,
Burgenland): Frau
Präsidentin! Herr Minister! Lassen Sie mich noch einen Satz zum
vorhergegangenen Punkt betreffend
Cofag sagen, das ist mir ganz wichtig: Es wurden da –
Mag. Sascha Obrecht hat es vorhin gesagt – 19 Milliarden
Euro ausgegeben – 19 Milliarden! –,
während wir in einer Situation sind, in der sich Menschen vor wenigen
Monaten das Heizen nicht leisten konnten, in der Menschen heute noch unter der
Inflation stöhnen. Das wird von Ihnen, Herr Minister, ein bissel zynisch
belächelt, in einer Art von: Ist eh alles in Ordnung! – Die
Grünen lachen hier heraußen überhaupt gleich. Also ich glaube, da
gibt es wirklich eine totale Themenverfehlung und eine totale
Enttäuschung.
Es war wie gesagt eine Blackbox, keiner hatte Einblick. (Bundesrat Schreuder: Das ist so peinlich! – Bundesrat Buchmann: Das ist aber unnötig! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ja, das tut weh. Keiner hatte Einblick – jahrelang –, ein Skandal schlechthin. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
Ich sage Ihnen:
Die Abrechnung kommt spätestens am 29. September.
(Präsident Ebner übernimmt den Vorsitz.)
Kommen wir zu den Tagesordnungspunkten 33
und 34: Wir werden beide Gesetzesänderungen ablehnen. Warum ist das der
Fall? – Weil wir
uns auch diesbezüglich auf die Expertise verlassen, in diesem Fall von der Arbeiterkammer.
Wenn zum Beispiel beim Familienbonus
festgestellt wird, dass der Anspruch zu Unrecht besteht, soll durch eine
Bescheidabänderung die amtswegige
Korrektur als rückwirkendes Ereignis ausgelöst werden; ab 2024 zum
Beispiel. Wie gesagt, die Arbeiterkammer
und der ÖGB haben kritisiert, dass das
nur in den Fällen gilt, in denen der Familienbonus gekürzt wird,
nicht aber, wenn zu Unrecht zu wenig Familienbonus ausgezahlt wird und dieser
erhöht
werden müsste. Das ist also auch wieder ein Beispiel dafür, dass man
dabei nicht an die Menschen denkt.
Ich möchte auch zu TOP 34 ein
Argument bringen, warum wir auch da
dagegen sind, nämlich weil bei dieser Gesetzesänderung aus unserer
Sicht ganz klar hervorkommt, dass es da eine massive Steuererleichterung gibt,
also
in Wahrheit können Bauern Zigtausend Euro verdienen und keine Steuer
zahlen. Auch dem werden wir sicher nicht zustimmen. – Herzlichen
Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. –
Bundesrätin Wolff: Weil die so
viel verdienen!)
22.04
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte
Kolleginnen und Kollegen sowie Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute
das Abgabenänderungsgesetz, und es wird ein ganzes Bündel an
Maßnahmen beschlossen, wobei die
Infos von den unterschiedlichsten Stellen zur Vereinfachung und Verbesserung
des Gesetzes von den Mitarbeitern der Finanzverwaltung eingearbeitet
wurden. Unter anderem kommt es zu einer vereinfachten Rechnungsstellung
für
kleine Unternehmer oder – noch eine kleine Änderung mit großer Wirkung –: Lebensmittelspenden werden steuerbefreit.
Bisher war es nämlich so, dass, wenn man
Lebensmittel gespendet hat, für diese weiterhin Steuer bezahlt werden
musste, und das ist in Zukunft eben nicht
mehr notwendig. Somit setzen wir mit dem heutigen Beschluss ein
starkes Zeichen gegen die Lebensmittelverschwendung. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)
Vom fertigen Lebensmittel zum Erzeuger: Wir
besprechen heute ebenso einen wichtigen Punkt für die Bäuerinnen und
Bauern in Österreich, denn wir
führen mithilfe der Einführung des rollierenden Verfahrens der
Einheitswertfeststellung den konsequenten Weg der Entlastung fort.
Der Einheitswert ist für viele
landwirtschaftliche Betriebe das Mittel,
das zur Bemessung der Steuern und Abgaben herangezogen wird. Durch die
Einführung des rollierenden Verfahrens zur Aktualisierung des land-
und forstwirtschaftlichen Einheitswertes schaffen wir hier ein weiteres
Stück Entbürokratisierung für die Betriebe. Gleichzeitig sichern
wir das Einheitswertsystem ab und machen es zukunftsfit.
Worum geht es? – Bisher wurde der Einheitswert alle neun Jahre bei einem Hauptfeststellungsverfahren überprüft. Mit dem zukünftig angewendeten rollierenden Verfahren wird anhand von unterschiedlichen Indizes überprüft, ob und inwieweit für Teilbereiche neue Einheitswertbescheide ergehen sollen.
Ich kann Ihnen garantieren – auch
Ihnen vonseiten der SPÖ –, die Bauern werden dadurch keine
Millionäre werden, sondern es geht einfach darum, ihnen eine gewisse
Planungssicherheit zu geben. Eine Neubewertung soll nämlich
nur dann erfolgen, wenn sich anhand offizieller Statistiken eine feststellbare nachhaltige
Änderung der Ertragsaussichten oder Rahmenbedingungen für die
entsprechende Bewirtschaftungsart ergibt.
Es werden vor allem Daten, welche derzeit zum
Teil schon freiwillig im
Grünen Bericht ausgewiesen sind, nunmehr gesetzlich verankert. Die
Finanzverwaltung erstellt aus den Veränderungen der Indizes einen
Durchschnitt,
und nur dann, wenn sich dieser um 20 Prozent ändert, wird eine
Neufeststellung der Einheitswerte in die Wege geleitet.
Es freut mich außerdem, dass wir nun
auch die Klimadaten berücksichtigen, denn die Land- und Forstwirtschaft ist
es, die vom Klimawandel direkt betroffen ist, egal ob Dürre,
Überschwemmung oder Hagel, welche Wetterextreme
auch immer, die Landwirtschaft merkt es einfach direkt. Das wird in
Zukunft auch bei der Berechnung des Einheitswertes als mindernd berücksichtigt
und wirkt somit entlastend für die Familien und für die Betriebe.
In Zukunft ist eine Aktualisierung der
Einheitswerte also nicht mehr an eine Jahresfrist geknüpft, sondern an tatsächliche
Veränderungen. Das
führt wie schon erwähnt zu Entbürokratisierung, für die
Betriebe genauso wie für die Verwaltung selber.
Wenn man sich vorstellt, dass bislang rund
eine halbe Million Bescheide
alle neun Jahre von der Finanzverwaltung erlassen wurden, so ist dies nun nicht
mehr erforderlich. Nur dann, wenn sich wirklich etwas ändert, muss
ein neuer Einheitswert festgestellt und ein neuer Bescheid erlassen werden.
Zusammengefasst bringt die Novelle eine
objektive Bewertung der Einheitswerte und somit der Pauschalierung. Sie bringt
den landwirtschaftlichen Betrieben eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich
der Abgaben
und der Steuerlast, und sie bringt uns einen Schritt weiter in der so oft geforderten
Entbürokratisierung und wirkt somit gegen die Zettelwirtschaft.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich hätte somit auch der SPÖ gleich
drei Gründe genannt, heute für den Beschluss zu stimmen. Ich
finde es schon ein bisschen spannend, denn
wenn man außerhalb dieser Mauern ist, stellen sich die FPÖ und die
SPÖ
draußen ganz gern hin und sagen, sie seien jene, die sich groß für die Rechte der Bäuerinnen und Bauern einsetzen, aber wenn man dann hier sieht, wie sie wirklich abstimmen, merkt man, dass das einfach nicht passiert.
Man sieht es heute am Erneuerbares-Gas-Gesetz,
man hat es bei der letzten Sitzung beim Agrardiesel oder wenn es darum geht,
dass man zum
Beispiel Stalleinbrüche verhindert, gesehen. (Zwischenruf der
Bundesrätin Schumann.)
Deswegen – zu später Stunde –: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem heutigen Gesetzesvorschlag zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
22.08
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Minister! Sehr geehrte und liebe Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde!
Grüß Gott! Zu TOP 33: Es handelt sich dabei um ein Sammelgesetz
mit teilweise durchaus sinnvollen Vereinfachungen und Anpassungen.
Natürlich wäre das die Chance, in diese Richtung weiterzuarbeiten,
aber da warten wir lieber auf unseren neuen Volkskanzler Kickl –
unter ihm werden dann die Vereinfachungen weitergemacht. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu TOP 34, die Grundsteuer: Die
Grundsteuer ist eine Substanzsteuer und
eine Substanzsteuer ist prinzipiell und immer zu hinterfragen.
Wenn man jetzt die Möglichkeit schafft, sie zu
erhöhen, dann wird man das auch tun. Die wird nicht weniger, so wie ihr es
da herauskrakeelt – die wird
natürlich teurer werden, weil die Politik eben gern Geld ausgibt; die gibt
wahnsinnig gern Geld aus, das sie selbst gar nicht verdient, das verdienen
andere. Ist man in der Position, Geld auszugeben, hat man Macht, und ihr
solltet
darüber nachdenken, wie ihr effizienter arbeitet und weniger Geld
ausgebt.
Es kann ja nicht die einzige Lösung sein, dass man ständig, wenn es
sich nicht ausgeht, einfach nur die Steuern erhöht oder überhaupt
neue Steuern kreiert. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine Steuer wird ja auch immer weitergegeben. Wenn dann die
Bauern
oder eine Firma mehr Steuern zu zahlen haben – das ist ja dann im
Prinzip egal –: Die Steuer ist ja ein Punkt in der Kalkulation und
wird natürlich weitergegeben, und der Letzte in der Kette, der
Konsument, zahlt alles. Der Letzte in der Kette, der Bürger, frisst die
Kröte – das ist ja klar. Es kann ja nicht der Unternehmer
für ganz Österreich die Steuern zahlen. Eine Steuer ist immer ein
Punkt in der Kalkulation. Deswegen kommt man mit dem System auf
keinen grünen Zweig. (Beifall bei der FPÖ. –
Bundesrätin Schumann: Gar keine Steuern mehr für Unternehmen!
Keine Steuern!)
Deswegen ist meine Forderung: keine Steuererhöhungen
und keine
neuen Steuern – kommt mit dem aus! (Beifall bei der
FPÖ. – Heiterkeit bei
der ÖVP.)
22.11
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Als Nächste ist Frau Bundesrätin Simone Jagl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin
Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und
Kollegen! TOP 33 wirkt so unscheinbar, aber es verstecken sich im
Abgabenänderungsgesetz doch ein paar Highlights, wie ich finde.
Zuerst einmal nehmen wir zahlreiche Verwaltungsvereinfachungen vor,
insbesondere bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung,
zum Beispiel, dass jetzt die antragslose Veranlagung bei Pflichtveranlagung
auch bei zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich ist. Außerdem
setzen wir unions-
rechtliche Änderungen betreffend Kleinunternehmer
um, die gerade in Österreich besondere Bedeutung haben, weil wir eben
so viele Kleinunternehmen haben. Kleinunternehmer:innen haben nun die
Möglichkeit der vereinfachten Rechnungslegung auch bei
Rechnungsbeträgen von mehr
als 400 Euro, das ist wirklich eine gute Sache, das betrifft immerhin
potenziell 350 000 Kleinunternehmen.
Kollegin Wolff hat schon einen Punkt angesprochen, der uns
natürlich
besonders wichtig ist: dass die Lebensmittelspenden indirekt umsatzsteuerbefreit
werden. Bisher gab es für Betriebe, die Lebensmittel spenden
wollten, genau zwei Möglichkeiten: Entweder sie mussten für den
Restbuchwert der Lebensmittel Eigenverbrauchs-USt zahlen oder sie
konnten – das war
dann die österreichische Lösung – den Restbuchwert auf
null setzen, damit aber die Lebensmittel als nicht mehr verzehrfähig
deklarieren. Jetzt wird dieser Restbuchwert abzugsfähig, was im Prinzip
einer Steuerbefreiung gleichkommt.
Ich habe hier vor ziemlich genau einem Jahr schon einmal
über Lebensmittelverschwendung gesprochen und ich glaube, man kann
nicht oft genug darüber reden, bis das Problem tatsächlich
gelöst ist. Dass Lebensmittelverschwendung ein Problem ist,
darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. In
Österreich gehen wir von mindestens 760 000 Tonnen –
eher mehr – an ungenutzter Nahrung aus. Das ist in vielerlei
Hinsicht einfach nur
verrückt.
Ich möchte aber auch noch
ganz kurz auf TOP 34 zu sprechen kommen, weil das auch sehr wichtig ist.
Die Feststellung des Einheitswertes, das heißt die Bewertung von land-
und forstwirtschaftlichem Grundvermögen, wird einerseits präzisiert
und die Bodenbewertung quasi klimafit gemacht – Kollegin
Wolff hat darüber auch schon sehr ausführlich
gesprochen –, indem nämlich in die Bodenschätzung, die
alle 30 Jahre gemacht wird, die Klimadaten jetzt
alle 15 Jahre erneuert, angepasst und einbezogen werden. Dass das
notwendig ist, haben wir im Ausschuss vom anwesenden Experten erfahren, der
meinte, dass man einfach erkannt hat, dass sich die klimatischen Bedingungen
viel schneller ändern, als dies durch die 30-jährige Bewertung erfasst werden kann.
Es soll auch gemeinsam mit
Vertreter:innen der Wissenschaft im Bodenschätzungsbeirat laufend
geschaut werden: Welche Parameter sind wichtig
für die Einschätzung? Welche sind relevant? Welche werden relevant?,
da sich das ja immer rasanter ändert. Fakt ist – das liegt
immer deutlicher auf der Hand –, dass die Landwirtschaft unmittelbar
von den Folgen der Klimaerwärmung betroffen ist. In Österreich
ist das während der Vegetationsperiode mittlerweile
Normalität, und das verursacht natürlich auch enormen
ökonomischen Schaden. Allein das Unwetter im Waldviertel vor zwei
Wochen (Bundesrat Tiefnig: Heute!) hat eine Fläche von
3 500 Hektar geschädigt, was mittlerweile als ein Schaden von
geschätzt 1,6 Millionen Euro beziffert wurde. (Zwischenruf des
Bundesrates Leinfellner.) Wir sehen also, dass es mehr als sinnvoll ist,
die Klimadaten einfließen zu lassen.
Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
22.14
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend Abgabenänderungsgesetz 2024.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates
vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955
und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird (4094/A und 2681 d.B. sowie 11549/BR d.B.)
Präsident Mag. Franz Ebner: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tagesordnung.
Als Berichterstatter ist mir Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl genannt. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Ernest Schwindsackl: Herr
Präsident! Geschätzter
Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des
Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli
2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen
zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes West-Austria-Gasleitung –
kurz WAG – Teil-Loop ermächtigt wird.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.
Präsident Mag. Franz Ebner: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist niemand.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident
Mag. Franz Ebner: Es liegt mir ein
schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das
Amtliche Protokoll hinsichtlich
des Tagesordnungspunktes 3 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen
Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkt 3
Abstimmung: Berichterstattung:
Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
wird angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsident
Mag. Franz Ebner: Ich gebe noch bekannt,
dass seit der
letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen,
4209/J-BR/2024 bis 4216/J-BR/2024, eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des
Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist
morgen, Donnerstag, der 11. Juli
2024, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.19 Uhr
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