Genossen betreffend Änderung von Wahlordnungen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. Juni 2001 zu setzen 49
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 49
Redner:
MMag. Dr. Madeleine Petrovic 126
Annahme des Fristsetzungsantrages 127
Antrag des Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 16/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem demokratische Grundrechte für nichtösterreichische StaatsbürgerInnen sichergestellt werden sollen, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 1. März 2001 zu setzen 49, 53
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 49
Redner:
Ablehnung des Fristsetzungsantrages 134
Antrag des Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge 67/A, 68/A, 81/A, 150/A, 169/A, 170/A und 329/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen und über den Antrag 333/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 1. Mai 2001 zu setzen – Ablehnung 49, 239
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 475 und 476 d. B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung 49
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 53
Unterbrechung der Sitzung 106
Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, die Regierungsvorlage 400 d. B. in der Fassung des Ausschussberichtes 468 und Zu 468 d. B. gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Verfassungssausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 147
Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, den gemäß § 27 GOG über den Bundeskommunikationssenat eingebrachten Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes 469 d. B. gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Verfassungssausschuss rückzuverweisen – Annahme 151