Stenographisches Protokoll

75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XX. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 15. Mai 1997

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XX. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 15. Mai 1997

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 15. Mai 1997: 9.01 – 21.12 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

2. Punkt: Bericht über den Antrag 285/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Begrenzung der Politiker- und Funktionärsbezüge

3. Punkt: Bericht über den Antrag 309/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 108/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1997), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Verwaltungsakademiegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 1997, das DAK-Gesetz 1996, das Entwicklungshelfergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Überbrückungshilfegesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Karenzurlaubsgeldgesetz geändert werden und das ÖBB-Ausschreibungsgesetz aufgehoben wird, und

Bericht über den Antrag 269/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden


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75. Sitzung / Seite 2

6. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2559/97, Hv 1561/97) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 10

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1900/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung 31

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 101

Redner:

Mag. Doris Kammerlander 101

Ridi Steibl 103

Edith Haller 104

Maria Schaffenrath 105

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 107

Dr. Alexander Van der Bellen 109

Marianne Hagenhofer 110

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 447/A (E) betreffend Schaffung eines Privatisierungsgesetzes im Bankenbereich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 1997 zu setzen 31

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 31

Redner:

Dr. Hans Peter Haselsteiner 111

Mag. Herbert Kaufmann 113

Franz Morak 114

Ing. Mag. Erich L. Schreiner 115

Dr. Alexander Van der Bellen 116

Dr. Volker Kier 116

Ablehnung des Fristsetzungsantrages 117

Antrag der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere, ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet –, erteilt wurden, gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung 184

Bekanntgabe 32


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75. Sitzung / Seite 3

Ablehnung des Antrages 185

Absehen von der 24stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschußberichtes 704 d. B. gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung 32

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 32

Unterbrechungen der Sitzung 101, 144, 146, 148,

150, 152, 154, 156, 158, 160, 162, 164, 166, 168

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermuteter rechtswidriger Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Chaden, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. 7. 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung 185

Bekanntgabe 129

Ablehnung des Antrages 186

Verlangen auf Durchführung von namentlichen Abstimmungen 143, 146, 148

150, 152, 154, 156, 158, 160, 162, 164, 166, 168

Mitteilung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Art. 1 § 5 Abs. 1 und 2 Bezügebegrenzungsgesetz 170

Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller betreffend Stimmenthaltung bei einer namentlichen Abstimmung 170

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend Bestimmungen der Geschäftsordnung über Abstimmungen 170

Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler betreffend Stimmabgabe des Abgeordneten Dr. Jörg Haider 171

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer zur Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler 171

Fragestunde (16.)

Auswärtige Angelegenheiten 10

Dr. Jörg Haider (125/M); Johannes Zweytick, Dr. Volker Kier, Mag. Walter Posch

Dr. Alfred Gusenbauer (123/M); Mag. Doris Kammerlander, Dkfm. DDr. Friedrich König, Dr. Martina Gredler, Mag. Karl Schweitzer

Dr. Martina Gredler (127/M); Dr. Elisabeth Hlavac, Elfriede Madl, Dkfm. DDr. Friedrich König, Theresia Haidlmayr

Ingrid Tichy-Schreder (121/M); MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Martina Gredler, Dr. Josef Cap, Mares Rossmann


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75. Sitzung / Seite 4

Mag. Doris Kammerlander (128/M); Hans Helmut Moser, Herbert Scheibner, DDr. Erwin Niederwieser, Werner Amon

Dr. Jörg Haider (126/M); Dr. Michael Spindelegger, Mag. Doris Kammerlander, Dr. Kurt Heindl, Mag. Helmut Peter

Inge Jäger (124/M); Mag. Dr. Josef Höchtl, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Helmut Peter

Dr. Michael Spindelegger (122/M); Mag. Doris Kammerlander, Hans Helmut Moser, Dr. Irmtraut Karlsson, Wolfgang Jung

Ausschüsse

Zuweisungen 30

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (687 d. B.) 33

Berichterstatter: DDr. Erwin Niederwieser 33

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 285/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Begrenzung der Politiker- und Funktionärsbezüge (694 d. B.)33

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 309/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird (695 d. B.)33

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 108/A der Abgeordneten


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75. Sitzung / Seite 5

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird (696 d. B.)33

Redner:

Mag. Johann Ewald Stadler 34

Dr. Walter Schwimmer (tatsächliche Berichtigung)39

Dr. Johannes Jarolim (tatsächliche Berichtigung) 39

Dr. Hans Peter Haselsteiner (tatsächliche Berichtigung)40

Dr. Alfred Gusenbauer (tatsächliche Berichtigung)40

Dr. Peter Kostelka 41

Mag. Johann Ewald Stadler (tatsächliche Berichtigungen) 45, 52, 57

Dr. Jörg Haider (tatsächliche Berichtigung) 45

Dr. Peter Kostelka (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung)46

Ing. Wolfgang Nußbaumer (tatsächliche Berichtigungen) 47, 142, 143

Mag. Dr. Heide Schmidt 47

Dr. Andreas Khol 53

Dr. Michael Krüger (tatsächliche Berichtigung) 57

Andreas Wabl 58

Emmerich Schwemlein 62

Dr. Jörg Haider 65

Dkfm. DDr. Friedrich König 69

Staatssekretär Dr. Peter Wittmann 70

Dr. Hans Peter Haselsteiner 71

Dr. Michael Krüger 76

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 78

Dr. Josef Cap 81

Reinhart Gaugg 84

Werner Amon 86

Mag. Helmut Peter 87

Inge Jäger 90

Karl Öllinger 91

Karl Donabauer 95

Elfriede Madl 97

Dr. Franz Löschnak 99

Hermann Böhacker 118

Mag. Helmut Kukacka 119

Anton Blünegger 121

Peter Schieder 124

Hermann Mentil 130

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 131

Ing. Wolfgang Nußbaumer 134

Dr. Walter Schwimmer 136

Mag. Cordula Frieser 137

Dr. Gottfried Feurstein 139

Dr. Alois Pumberger (tatsächliche Berichtigung)140

Emmerich Schwemlein (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung)141

Dr. Stefan Salzl (tatsächliche Berichtigung)141

Dr. Ilse Mertel (tatsächliche Berichtigung)142

Annahme des Gesetzentwurfes in 687 d. B. (namentliche Abstimmungen) 171

Kenntnisnahme der Ausschußberichte 694, 695, 696 d. B. 172

Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Familienheimfahrten (§ 16 Abs. 1 Z. 6 lit. c EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG) (468/A) (E) 122, 7

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen – Annahme E 57 124, 171

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend Harmonisierung des Pensionssystems der OeNB – Annahme E 58 133, 172

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (631 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1997), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Verwaltungsakademiegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 1997, das DAK-Gesetz 1996, das Entwicklungshelfergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Überbrückungshilfegesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Karenzurlaubsgeldgesetz geändert werden und das ÖBB-Ausschreibungsgesetz aufgehoben wird, und


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75. Sitzung / Seite 6

über den Antrag 269/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden (688 d. B.) 172

Redner:

Dr. Volker Kier 172, 177

Dr. Günther Kräuter 173

Karl Öllinger 174

Mag. Dr. Josef Höchtl 176

Edith Haller 177

DDr. Erwin Niederwieser 178

Dr. Martin Graf 181

Annahme des Gesetzentwurfes in 688 d. B. 184

6. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2559/97, Hv 1561/97) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat (704 d. B.) 184

Annahme des Ausschußantrages 184

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen 30

668: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien

669: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

693: Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrages samt Protokoll sowie Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens

Anträge der Abgeordneten

Franz Lafer und Genossen betreffend Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten (461/A) (E)

Edith Haller und Genossen betreffend erste Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenvolksbegehrens zur partnerschaftlichen Gestaltung des Pensionsrechts (462/A) (E)

Edith Haller und Genossen betreffend erste Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenvolksbegehrens zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (463/A) (E)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend Maßnahmenpaket zum umfassenden Schutz der Kinder (464/A) (E)


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75. Sitzung / Seite 7

Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz 1969 (BGBl. 1969/142) in der geltenden Fassung geändert wird (465/A)

Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz 1969 (BGBl. 1969/142) in der geltenden Fassung geändert wird (466/A)

Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz (BGBl. 1969/142) in der geltenden Fassung geändert wird (467/A)

Hermann Böhacker und Genossen betreffend Familienheimfahrten (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG) (468/A) (E)

Franz Lafer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird (469/A)

Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (470/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Ridi Steibl und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend das Aufbereiten von Statistiken (2429/J)

Ridi Steibl und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Aufbereitung von Statistiken (2430/J)

Ridi Steibl und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend die Aufbereitung von Statistiken (2431/J)

Ridi Steibl und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen, Interventionsstellen, Frauenprojekten und Fraueninitiativen (2432/J)


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75. Sitzung / Seite 8

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Verhalten der Gebietskrankenkassen in Insolvenzverfahren (2433/J)

Mag. Karl Schweitzer und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Abschaffung der Vorschulklassen ab dem Schuljahr 1998/99 (2434/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Widerspruchregister gegen Organentnahmen (2435/J)

Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Richtlinien für die Auswahl von Führungskräften in Unternehmen mit bestimmendem Einfluß von Bund, Ländern und Gemeinden (2436/J)

Edith Haller und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliche Mehrbelastung (2437/J)

Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Controlling in der öffentlichen Verwaltung (2438/J)

Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Fachhochschulen (2439/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Beantwortung 1154/AB-BR/97 der Anfrage 1252/J-BR/97 (Unterlaufen des LKF-Systems) (2440/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Anerkennung der Altösterreicher in Slowenien als Volksgruppe (2441/J)

Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Privatisierung der Dorotheum GesmbH (2442/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Hinauszögerung der Festnahme eines mit Aufenthaltsverbot belegten, zur Fahndung ausgeschriebenen Mannes (2443/J)

Mag. Gilbert Trattner und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Förderung für die Austria Film und Video GmbH (2444/J)

Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Anzahl der in Vorarlberg tatsächlich lebenden Ausländer (2445/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend uniformierte Zivilstreifen (2446/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Fernbleiben vom Unterricht aus Anlaß islamischer Feiertage (2447/J)

Dr. Jörg Haider und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Frühpensionierungen beim ORF (2448/J)

Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend unaufgeklärte Fragen nach Veröffentlichung des Berichts der drei betroffenen Bundesministerien zu den Kurden-Morden (2449/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ehegesetz und § 91 ABGB (2450/J)

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Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Kosten der Politikerbezüge-Gutachten (12/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (2130/AB zu 2141/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger und Genossen (2131/AB zu 2151/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen (2132/AB zu 2168/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (2133/AB zu 2210/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (2134/AB zu 2211/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen (2135/AB zu 2221/J)


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75. Sitzung / Seite 9

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen (2136/AB zu 2207/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger und Genossen (2137/AB zu 2155/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (2138/AB zu 2212/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (2139/AB zu 2203/J)


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75. Sitzung / Seite 10

Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich zur 75. Sitzung des Nationalrates in dieser Legislaturperiode und erkläre diese für eröffnet.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Preisinger und Rosenstingl.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir beginnen diese Sitzung – wie vereinbart – mit einer Fragestunde.

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage an den Herrn Außenminister Vizekanzler Dr. Schüssel formuliert Herr Abgeordneter Dr. Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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75. Sitzung / Seite 11

Abgeordneter Dr. Jörg Haider
(Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Meine Frage an Sie lautet:

125/M

Werden Sie im Zuge der Beitrittsverhandlungen Sloweniens mit der Europäischen Union die Bedingung stellen, daß eine Gleichstellung der Rechte der Altösterreicher deutscher Muttersprache mit jenen der ungarischen und italienischen Volksgruppen sowie der Roma und Sinti erfolgt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.


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75. Sitzung / Seite 12

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel:
Herr Abgeordneter! Dieses Anliegen ist ein gemeinsames. Wir wollen, daß die Altösterreicher, die Gottscheer und sonstige deutschsprechende Gruppen den Status von anerkannten Minderheiten bekommen. Das ist in Slowenien, wie jeder, der sich ein bißchen mit der slowenischen Geschichte auseinandergesetzt und befaßt hat, weiß, eine sehr heikle Frage. Wir versuchen jetzt schon, nicht erst irgendwann einmal – kein Mensch weiß, wann ein solcher Beitritt stattfinden könnte –, das in bilateralen Gesprächen zu klären. Ich möchte das auch nicht zu einer Bedingung machen, denn ich bin mir ganz sicher, daß wir damit nichts erreichen würden, sondern diese Dinge sollten in einem positiven Gespräch geklärt werden.

Ich glaube, daß die heutige slowenische Führung diesen Dingen offener gegenübersteht, verhehle aber nicht, daß es noch ein langer Weg ist.

Ich möchte von dieser Stelle aus dem Kärntner Landeshauptmann Christoph Zernatto ausdrücklich danken, der vor wenigen Tagen eine Reise zu den Gottscheern gemacht und damit gezeigt hat, daß es sich dort um eine – wenn auch kleine – Volksgruppe handelt, mit einer eigenen Tradition, mit einer eigenen Würde. Daß das öffentlich gemacht wurde, ist wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wie Sie wissen, gibt es die Möglichkeit der Reisetätigkeit und die Möglichkeit, etwas durchzusetzen. Die Italiener haben, wie bekannt ist, schon im Zusammenhang mit der völkerrechtlichen Anerkennung Sloweniens entsprechende Rechte für ihre italienische Volksgruppe durchgesetzt. Warum hat es die österreichische Bundesregierung bisher unterlassen, zum geeigneten Zeitpunkt solche Maßnahmen durchzusetzen?

Damals war ja eine neue Verfassung auszuarbeiten, und es sind wieder nur die Ungarn und die Italiener als Minderheit anerkannt, während die Altösterreicher weiterhin diskriminiert sind. Es nützt sozusagen der Besuch bei den Gottscheern nichts, wenn man dann am Verhandlungstisch kneift.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich habe ja nicht gesagt, daß der Besuch die Lösung ersetzt, aber der Besuch war wichtig, weil dadurch in Slowenien auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde.

Die objektive Schwierigkeit, die es gibt, ist, daß die verschiedenen Gruppierungen auseinanderfallen. Die Gottscheer sind eben eine eigenständige Gruppierung, die Altösterreicher, die sich auch selbst so nennen, sind eine zweite, und die Deutschsprechenden, die an anderen Orten zusammenleben, sind eine dritte Gruppierung – sie sind noch dazu enorm verstreut. Wir wissen auch noch nicht genau, wie viele es überhaupt sind – sind es wenige Hunderte oder einige Tausende?

Sie können sicher sein, daß es das gemeinsame Bemühen der gesamten Bundesregierung ist, insbesondere des Außenministeriums, in diesem Bereich eine positive Lösung zu erreichen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Kollege Zweytick, bitte.

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich habe gehört, daß es ein Forschungsprojekt von österreichischen und slowenischen Historikern über die Lage der deutschsprachigen Bevölkerung in Slowenien nach dem Zweiten Weltkrieg gibt. Wie stellt sich der letzte Stand dieser Untersuchung dar?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Wir haben im Frühjahr 1996 in Retzhof in der Südsteiermark ein eigenes Seminar, ein Treffen von Österreichern und auch deutschsprechenden Slowenen aus allen Bevölkerungsgruppen veranstaltet – auch die offizielle slowenische Seite, die Regierung, die Historiker, war eingeladen. Der slowenische Außenminister und ich haben dann gemeinsam vereinbart, daß eine Historikerkommission, die auf österreichischer Seite von Professor Stefan Karner geleitet wird, eingesetzt wird, um objektiv festzustellen – durch Befragungen, durch Recherchen –, um wie viele verschiedene Gruppierungen es sich handelt.

Ich rechne damit, daß wir in diesem Sommer oder spätestens im September oder Oktober dieses Jahres diesen gemeinsamen Bericht der Historiker aus Slowenien und Österreich haben werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Vizekanzler! Es ist Ihnen bekannt, daß mit Italien eine besondere Vereinbarung auch hinsichtlich des Vorkaufsrechtes für Liegenschaften getroffen wurde. Diese scheint jetzt in Gefahr zu sein. Wie beurteilen Sie dies im Zusammenhang mit den Beitrittsbemühungen Sloweniens?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich sage ganz offen: Wir würden uns einen Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union wünschen, denn all diese Dinge sind, glaube ich, leichter in einem gemeinsamen Verbund zu lösen als außerhalb.

Ich bin auch besorgt über die Entwicklung in Slowenien. Ich habe jetzt keine genauen Berichte, aber die Medienberichte, die Agenturberichte, die ich bekommen habe, lauten darauf, daß jetzt wieder der Beschluß im slowenischen Parlament ausgesetzt wurde, das Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union und damit natürlich auch die Implementierung, die Umsetzung der Grundstücksbestimmungen, die Slowenien akzeptiert hat, abzuschließen. Und ich befürchte, daß, wenn das der Fall ist, der Beginn der Beitrittsverhandlungen Sloweniens Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Frage gestellt ist. Ich würde es bedauern, aber in diesem Fall müßte man wirklich sagen, daß die slowenische Seite selbst schuld ist, denn jemand, der nicht einmal ein Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union beschließt, kann nicht damit rechnen, daß die Verhandlungen beginnen. – Ich finde das schade.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Kollege Mag. Walter Posch, bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Bundesminister! Wurde vor dem österreichischen EU-Beitritt im Zuge der österreichischen Beitrittsverhandlungen von irgendeinem Mitglied der EU eine derartige völkische Bedingung hinsichtlich der Behandlung der Volksgruppen gestellt, wie die von Dr. Haider in seiner Frage apostrophierte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Nein. Und ich sage auch ganz offen: Ich halte es nicht für richtig, daß man eine multi laterale Verhandlung mit noch so berechtigten – das habe ich, glaube ich, klargemacht – bi lateralen Anliegen vermischt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir den ersten Fragenkomplex erledigt.

Die 2. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage:

123/M

Sollte es in der Endphase der Verhandlungen im Rahmen der Regierungskonferenz erforderlich sein, eine Entscheidung zu treffen zwischen dem Recht aller Mitgliedstaaten, in der Europäischen Kommission einen Kommissar zu stellen, oder die derzeit gültige Stimmgewichtung im Rat beizubehalten, welcher Option würden Sie den Vorrang geben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Sie wollen jetzt haben, daß ich mich für eines von zwei Übeln entscheide, und das möchte ich eigentlich nicht machen. Ich möchte weder auf den österreichischen Kommissär verzichten noch eine Änderung im Stimmgewicht. Ich möchte das auch ganz kurz begründen.

Es ist für mich ein Grundprinzip der Europäischen Verfassung, wenn man so will – der Vertrag von Maastricht ist quasi die Europäische Verfassung –, daß jeder Mitgliedstaat in allen Organen der Europäischen Union vertreten ist, gleichgültig, ob es der Gerichtshof, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß man den neuen Mitgliedsländern – dieses Thema ist ja deswegen aktuell, weil es jetzt um eine Erweiterungsrunde geht – das Recht verweigert, in der sehr schwierigen Anfangs- und Übergangsphase einen Kommissär zu haben. Noch weniger kann ich mir vorstellen, daß die Griechen auf einmal auf einen Kommissär verzichten sollen, wenn die Zyprioten einen haben, oder daß die Österreicher deswegen auf ihren Kommissär verzichten, weil ein Ungar oder ein Tscheche in der


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Kommission sitzt. Das ist ja wohl nicht vorstellbar. Ich befürchte, daß sogar die Erweiterungsverhandlungen insgesamt gefährdet wären, wenn das manche großen Länder extrem weitertreiben.

Auch die Umgewichtung der Stimmen ist für mich deswegen sehr schwer verständlich, weil die Union bisher sehr gut funktioniert hat. Es war ja fast nie so, daß die großen Fünf gegen die kleineren Zehn agiert oder abgestimmt haben. Meistens war ein Großer oder zwei Große oder eine Gruppe von Ländern, die Mittelmeerländer, die Nordländer, die umweltinteressierten oder andere, einer bestimmten Linie anhängend und die anderen nicht. Und so wird es auch in Zukunft sein.

Was ich mir vorstellen könnte – am Ende, am letzten Tag –, wäre vielleicht eine zusätzliche Sicherheit, nämlich daß jeder Beschluß der Union zusätzlich die Bevölkerungsmehrheit hinter sich haben sollte. Wenn also eine qualifizierte Mehrheitsabstimmung stattfindet, dann sollten nicht nur die Stimmen im Rat gezählt werden, sondern es sollte auch überprüft werden, ob etwa 60 Prozent der europäischen Bevölkerung dahinterstehen. Das kann ich mir vorstellen – etwas anderes nicht!

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Eine Zusatzfrage, wie ich annehme.

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Vizekanzler! Das würde ich als Zielrichtung genauso sehen wie Sie. Aber haben Sie nicht auch den Eindruck, daß hinter diesem doch sehr starken Drängen einzelner großer Staaten in der Europäischen Union eine gewisse Veränderung in der Entwicklung steht, daß nämlich nationalstaatliche Machtpositionen stärker in den Vordergrund rücken und der Integrationsgedanke dadurch etwas ins Hintertreffen gerät?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich sehe vor allem die Tendenz, daß manche, vor allem einige größere Staaten, die EU-Kommission zu etwas ähnlichem wie den UNO-Sicherheitsrat umfunktionieren wollen, in dem die großen Länder einen ständigen Vertreter haben und die Vertretung der kleinen Länder in einem bestimmten Zeitraum rotiert. Das würde bedeuten, daß sie nicht automatisch im Sicherheitsrat oder in der Europäischen Kommission vertreten wären, daß sie weniger wichtige Ressorts innehätten und nur alle zwei Jahre oder fünf Jahre drankämen.

Ich halte ein solches Modell für absurd. Das ist nicht mit den Grundprinzipien der Europäischen Verfassung und den Gründungsgesetzen der Union vereinbar, daher werden wir es auch ablehnen. Und Sie können sicher sein: Ohne unsere Stimmen gibt es keinen Konsens! – Das ist ja das Angenehme bei diesen Verhandlungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Kammerlander.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Wird Österreich dem "Maastricht II"-Vertrag auch dann zustimmen, wenn darin ein flexibles Vorgehen für die einzelnen Mitgliedstaaten im Sinne eines Europa von zwei Geschwindigkeiten vorgesehen ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Da muß man ein bißchen schärfer nachfragen, denn das gibt es ja heute schon, nur sind es meistens nicht zwei Geschwindigkeiten, denn es gibt auch heute schon Flexibilitätsregelungen. Diese sind allerdings meistens durch Zufall oder in der Krise erfunden worden. Zum Beispiel das berühmte Sozialprotokoll, das 14 Mitgliedstaaten akzeptiert haben – die Briten nicht –, ist ein solches Beispiel für einen Ausweg, für gelebte Flexibilität. Der Vertrag von Schengen, an dem sechs Länder teilnehmen, ist eine Art Flexibilität. Nur: Meiner Meinung nach sind das schlechte Formen der Flexibilität. Man sollte eher im Vertrag klar regeln, unter welchen Voraussetzungen, auf welchen Gebieten flexible Lösungen möglich sind.


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Auch wir nehmen für uns eine gewisse Flexibilität manchmal gerne in Anspruch. Ich darf da auf unsere Beitrittsverhandlungen hinweisen, in denen wir durchgesetzt haben, daß Österreich seine Umweltstandards nicht senken muß. Das ist auch eine Flexibilität.

Wir wollen im Rahmen dieser Verhandlungsrunde – ich weiß nicht, ob es gelingen wird, aber ich hoffe, daß wir die Mehrheit hinter uns bekommen werden – den Artikel 100a Abs. 4, der ja das Beibehalten oder das Entwickeln höherer Standards ermöglichen würde, gerne weiter ausbauen. Auch das ist Flexibilität.

Skeptisch bin ich – das sage ich auch offen – im Zusammenhang mit der ersten Säule, wodurch der Binnenmarkt, der Verkehr von Gütern und Dienstleistungen betroffen ist. Dort müßte dann ein strenges Überwachungssystem durch die Kommission Platz greifen, damit wir nicht einen Art "Sauhaufen" haben, der legistisch kaum mehr überschaubar ist. (Abg. Wabl: "Sauhaufen"! – Schön sprechen!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. König.

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Vizekanzler! Die Notwendigkeit, zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Rat zu kommen, um Blockaden zu verhindern, ist im Hinblick auf die Erweiterung besonders geboten, hat aber gar nichts, wie Sie auch ausgeführt haben, mit der Frage der Europäischen Kommission zu tun.

Ich möchte aber doch fragen, welche Chancen Sie einer Reform der Europäischen Kommission bei der Regierungskonferenz gerade im Hinblick auf die Erweiterung einräumen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter Dr. König! Ich glaube, daß man die Kommission und vor allem auch die Dienste, also die Generaldirektionen, sehr wohl reformieren sollte – das ist unbestritten, hat aber nichts mit dem Prinzip, daß jeder Mitgliedstaat darin mit Sitz und gleichberechtigter Stimme vertreten sein soll, zu tun.

Was ich mir vorstellen kann, ist, daß man von dem Prinzip abgeht, daß zum Beispiel fünf Kommissäre – wie das heute der Fall ist – Außenpolitik machen. Das ist unsinnig. Ich weiß selbst nicht immer ganz genau, wenn man mich schnell fragt, wer für bestimmte Fragen zuständig ist: Ist es Marin, der für die Mittelmeerländer zuständig ist, ist es in der Entwicklungshilfe der Portugiese Pinheiro, ist es, wenn es um humanitäre Angelegenheiten geht, Frau Bonino und die allgemeine Außenwirtschaftspolitik betreffend Hans van den Broek oder der für den Handel zuständige Sir Leon Brittan? – Das ist unsinnig.

Das heißt, eine klarere Ressortzuordnung, vielleicht auch weniger Geschäftsbereiche – also 10, 12, 15 – wären sinnvoll. Es muß nicht jeder Kommissär einen eigenen Geschäftsbereich haben. Man könnte auch einzelne Kommissäre mit bestimmten Aufgaben der Kommission betrauen, zum Beispiel Erweiterungsverhandlungen, Betrugsbekämpfung oder damit, ein bestimmtes Programm, ein Weißbuch auszuarbeiten, für mehr Beschäftigung, für die Auswirkungen des Binnenmarktes. Also man könnte Projekte und Geschäftsbereiche darstellen, aber immer gleichberechtigt und mit Sitz und Stimme.

Man könnte insgesamt auch das Parlament mehr einbinden und ihm das Recht geben, die Kommission und den Präsidenten stärker zu beeinflussen. Ich könnte mir vorstellen, daß man dem Präsidenten eine bessere Rolle gibt, daß er auch mitreden kann, wer in die Kommission kommt, daß die Mitgliedsländer etwa drei oder vier Namen vorschlagen und er fordern kann: Ich brauche für meine Kommission einen Umweltexperten, habt ihr einen? Oder: Ich brauche einen gelernten Ökonomen, einen der mit dem Kapitalmarkt etwas zu tun hat.

Bei uns hat das übrigens sehr gut funktioniert. Jacques Santer hat gefragt, ob wir einen Supermann haben, der sich in der Landwirtschaftspolitik gut auskennt, und damit war Franz Fischler geboren. – Ideal.


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So etwas könnte, glaube ich, in einer Reform der Kommission gut durchgesetzt werden und würde auch wirklich Sinn machen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Dr. Gredler, bitte.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Wir haben über die Stimmgewichtung gesprochen. Sehen Sie, Herr Vizekanzler, Bereiche, wo – außer bei Vertragsänderungen – Einstimmigkeit notwendig ist, und würde sich das als Bremse auswirken?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ja, selbstverständlich: überall dort, wo es um Geld geht, überall dort, wo es um Vertragsänderungen geht, wie Sie selbst gesagt haben, überall dort, wo es um militärische Fragen geht, überall dort, wo es sensible nationale Interessen berührt. Wir haben als solche etwa definiert: Fragen der Wassernutzung, der Energienutzung, des Bodenrechts. Es gibt eine Reihe von derartigen Punkten, die jedes Land einbringt.

Aber insgesamt sollten wir den Mut haben, zu mehr Mehrheitsabstimmungen zu kommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Kollege Schweitzer, bitte.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Österreich hat sich im großen und ganzen vom Einstimmigkeitsprinzip verabschiedet – bis auf die wenigen Ausnahmen, die Sie gerade erwähnt haben; die weitere Entwicklung wird zeigen, ob Sie für diese Bereiche tatsächlich das Einstimmigkeitsprinzip halten können. Interessant ist das, was Sie im Rat vom 7. beziehungsweise 8. April 1997 gesagt haben – das entnehme ich der Agence Europe –: Sie haben sich ganz besonders für die doppelte Mehrheit eingesetzt.

Ich frage Sie: Welche Überlegungen, vor allem aus österreichischer Sicht, haben Sie dazu veranlaßt, worin liegt das österreichische Interesse, ganz besonders für die doppelte Mehrheit einzutreten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter Schweitzer! Ich habe eigentlich schon vorhin versucht, das zu erklären. (Abg. Scheibner: "Versucht"! – Ruf bei den Freiheitlichen: Nicht ausreichend!) – Ich erkläre es gerne noch einmal für den Abgeordneten Schweitzer. – Repetitio est mater studiorum. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt vor allem von den großen Ländern einen enormen Druck, da sich durch die Erweiterung das Quorum deutlich verschiebt. Und das ist nicht ganz unverständlich. Nämlich: Als die EG mit sechs Mitgliedsländern gegründet wurde, lag das Quorum für qualifizierte Abstimmungen bei 68 Prozent. Dann fiel es auf 62 Prozent, und jetzt liegt es bei 58 Prozent. Und die Befürchtung der großen Länder ist dahin gehend: Sollten jetzt etwa noch elf Länder dazukommen, dann würde es auf 50,1 Prozent absinken. Das könnte dann unter Umständen irgendwann einmal sogar die Situation ermöglichen, daß eine qualifizierte Mehrheit an Stimmen vielleicht von einer Minderheit an Bevölkerung begleitet ist – deswegen die Idee der großen Länder, eine Umgewichtung der Stimmen zu erreichen.

Eine Gegenstrategie könnte – als letzter Ausweg – sein, daß man quasi beim Status quo – heute 58 Prozent – bleibt und eine zusätzliche Barriere festschreibt, das heißt, jede Mehrheitsabstimmung kann überprüft werden, wenn das verlangt wird, nämlich ob auch eine Bevölkerungsmehrheit von ungefähr 60 Prozent dahintersteht. Das ist es. Das richtet sich überhaupt nicht gegen das österreichische Interesse, sondern das ist – wenn man so will – eine zusätzliche demokratische Legitimation. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Vizekanzler.


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Damit ist der zweite Fragenkomplex beantwortet.

Die 3. Anfrage betreffend Maastricht II stellt Frau Dr. Gredler. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

127/M

Werden Sie den geplanten "Maastricht II"-Vertrag in Amsterdam auch dann unterschreiben, wenn die Rechte des Europäischen Parlaments nicht ausgebaut oder sogar beschnitten werden, wie es sich derzeit bei den Verhandlungen im Rahmen der Regierungskonferenz abzeichnet?


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Sie wissen – weil Sie sich sehr mit diesen Fragen beschäftigen und selbst im Europäischen Parlament waren –, daß Österreich zu jenen Mitgliedsländern gehört, die sich am engagiertesten für die Rechte des Europäischen Parlaments einsetzen. Das ist auch richtig so.

Es wird nicht so sein, daß das Europäische Parlament all seine Vorschläge und all seine Wünsche bei dieser Runde durchsetzen kann; es wird aber auch nicht sein, daß das Europäische Parlament beschnitten wird. Es wird einige weitere wichtige, positive Schritte geben, etwa in die Richtung, daß die Mitbestimmung, die Mitentscheidungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments bei der Reform des Gesetzgebungsverfahrens verbessert werden, vor allem in den Bereichen Verkehr, Berufsbildung und Umwelt. Ich sage auch offen dazu, daß das genau jene Bereiche sind, bei denen wir in der Regel vom Europäischen Parlament Unterstützung erwarten können. Daher liegt ein solcher Ausbau der parlamentarischen Rechte durchaus auch im österreichischen Interesse.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Könnten Sie mir konkret sagen, welche Wünsche des Parlaments Sie aus jetziger Sicht als nicht realisierbar einschätzen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das kann ich Ihnen jetzt deswegen schwer beantworten, weil wir noch mitten in den Verhandlungen stehen und ich noch kein endgültiges Urteil abgeben möchte und auch nicht abgeben kann.

Bei jeder Sitzung der Regierungskonferenz trägt immer zuerst der Präsident des Europäischen Parlaments seine Position zu den jeweiligen Kapiteln vor. Viele Dinge wurden bereits positiv abgewickelt. Das Parlament drängt besonders im Bereich der Finanzmittel. Da gibt es natürlich einen klaren Interessengegensatz auch unter den Mitgliedsländern. Man muß schon dazusagen, daß wir es nicht gerne haben, daß das Europäische Parlament in allen Bereichen den nationalen Regierungen die Entscheidung abnimmt. Wir sind schon der Meinung, es sollte die bisherige Balance gewahrt bleiben.

Es gibt sicher auch einige andere Punkte, bei denen das Europäische Parlament gerne mehr Mitbestimmungsrechte, nicht nur Informationsrechte, hätte. Darüber wird man natürlich noch reden müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Frau Dr. Hlavac, bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Danke, Herr Präsident. Herr Vizekanzler! Ich möchte Sie im Zusammenhang mit den Kontrollrechten des Europäischen Parlaments befragen. Ich halte die Mitentscheidung auch für sehr wichtig, aber eben auch die Kontrollrechte. Wenn es jetzt zu einer Verschiebung der Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule kommen sollte, meinen Sie dann, daß die Kontrollrechte des Parlaments in diesem Fall gewahrt wären?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das ist ein Punkt, der noch nicht voll ausdiskutiert ist. Wir können uns eine solche Kontrolle durch das Europäische Parlament durchaus vorstellen. Wir wollen aber auch den Europäischen Gerichtshof noch stärker einbauen. Dieser Punkt, die Frage der dritten Säule – also Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, da sind natürlich immer Grundrechte betroffen –, wird übrigens einer der wichtigsten überhaupt in der Regierungskonferenz sein, weil er die einzige Chance darstellt, den Kampf gegen das organisierte Verbrechertum erfolgreich aufzunehmen. Daher ist es sehr wichtig, daß in diesem Bereich das Europäische Parlament und vor allem der Gerichtshof als letzte Instanz nicht ausgeschaltet werden. Da sind natürlich massive gegenläufige Interessen vorhanden, und daher kann ich noch keinen abschließenden Bericht geben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Madl, bitte.

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Vizekanzler! In der Aktuellen Stunde gestern konnten Sie meine Frage nicht mehr beantworten, deshalb stelle ich sie heute noch einmal: Welche Konsequenzen werden Sie ziehen, wenn in den sogenannten Maastricht II- Vertrag ein weiteres Konvergenzkriterium zur Aufnahme und Teilnahme an der Währungsunion, nämlich das der Vollbeschäftigung, welches nicht nur Österreich, sondern mittlerweile auch mehrere Länder der EU fordern, nicht aufgenommen wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Ich konnte gestern aufgrund der Spielregeln und der Zeitvorgabe nicht mehr antworten. (Zwischenruf des Abg. Meisinger. ) Nicht, weil ich nicht hätte antworten können, sondern weil ich nicht durfte. Aber ich tue es gerne.

Kein Mitgliedsland verlangt bei dieser Regierungskonferenz eine Veränderung der Kriterien. Was wir verlangen, ist ein Beschäftigungskapitel. Das ist etwas ganz anderes. Ich verstehe das Anliegen, daß beispielsweise manche sagen, man sollte bei der Währungsunion auch der wirtschaftlichen Situation eines Landes größtes Augenmerk schenken. Aber wie wollen Sie das im Sinne einer Einhaltung von Kriterien, die berechenbar sind, formulieren? Das ist der Punkt.

Abgesehen davon brächte das für uns überhaupt keinen Vorteil, denn Sie müssen sich folgendes vorstellen: Der Durchschnitt der EU-Arbeitslosigkeit liegt weit über dem österreichischen Status. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Meisinger. ) Wir liegen noch wirklich gut. Bei uns gibt es Gott sei Dank noch eine relativ stabile Beschäftigungslage.

Ich glaube, daß der Ansatz, den wir gewählt haben, richtig ist, nämlich daß dort, wo nationales Engagement gefragt ist, die Mitgliedsländer agieren sollen und müssen, sowie wir es tun. Daß auf europäischer Ebene – etwa durch die Einführung einer europäischen Währung – Beschäftigungschancen gesichert bleiben, das ist auch für uns ganz wichtig.

Ich sage auch – weil die Frage dahintersteht –, daß wir Österreicher mehr als 30 Jahre lang mit der festen Anbindung des Schilling an die Deutsche Mark hervorragend gefahren sind. Wenn nun die Deutschen der Europäischen Währungsunion beitreten und die deutsche Währung in Hinkunft Euro heißt, dann frage ich: Mit welchem Argument sollen wir uns abkoppeln? Es ist doch klug, bei dieser Bindung an die deutsche und damit an die europäische Währung zu bleiben. Wir gewinnen im Gegensatz zu anderen großen Ländern sogar noch zusätzlich etwas, nämlich Sitz und Stimme in der Europäischen Zentralbank. (Abg. Böhacker: Die Märchenstunde ist vorbei!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Dr. König, bitte.

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Vizekanzler! In den Leitlinien der Bundesregierung für die Verhandlungen der Regierungskonferenz spricht sich die Bundesregierung


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ausdrücklich – Sie haben es gesagt – für die Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments im Verhältnis zum Ministerrat im Gesetzgebungsverfahren aus. Das ist auch richtig, weil das Transparenz bringt, demokratische Kontrolle sichert und damit Vertrauen in die EU schafft.

Nun wird es aber auch einige Integrationsfortschritte bei der Regierungskonferenz im Bereich des Gemeinschaftsrechts geben: Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und ähnliches. Welche Kontrollmöglichkeiten wird es da geben? Wird das Europäische Parlament in die Kontrolle und Mitbestimmung eingeschaltet werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Nochmals, wie schon vorher erwähnt: Ich hoffe es, aber das endgültige Urteil über die Rechte des Europäischen Parlaments ist – wie gesagt – noch nicht zu fällen, weil wir noch nicht in der Endrunde sind; aber wir werden das selbstverständlich hier im Hohen Haus noch ausführlich diskutieren.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Außenminister! Am 3. Dezember 1996 wurde die Bundesregierung durch den EU-Hauptausschuß aufgefordert, dafür einzutreten, daß grundlegende Menschenrechte wie zum Beispiel ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte und für sexuell anders orientierte Menschen in den Maastricht II-Vertrag aufgenommen und dort verankert werden. Dazu meine Frage: Sollte es zu keiner Verankerung kommen, werden Sie dann bis zur Erfüllung dieser ganz gravierenden Menschenrechtsforderungen von der Unterzeichnung des Maastricht II-Vertrages Abstand nehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Wir vertreten diese Forderung massiv, aber ich bitte um Verständnis. Wenn jetzt jeder Minister bei allen möglichen Fragen in seinem Parlament erklärt, unter welchen Bedingungen er unter keinen Umständen den Vertrag unterzeichnet, dann werden wir überhaupt kein Verhandlungsergebnis zustande bringen, dann ist die Alternative gar nichts. Es sind immerhin auch in der Frage der Antidiskriminierung – bisher jedenfalls – einige wichtige Bereiche, Mann und Frau beispielsweise, außer Streit gestellt. Wir wollen weitergehen, und Sie können sich wirklich darauf verlassen, daß ich bis zum Schluß massiv für eine solche breitgefächerte Antidiskriminierungsklausel eintreten werde. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Damit ist der 3. Fragenkomplex erledigt.

Die 4. Anfrage beschäftigt sich mit Vorbereitungen für die EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998. – Bitte, Frau Abgeordnete Tichy-Schreder.

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP): Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

121/M

Wie ist der Stand der Vorbereitungen für die EU-Präsidentschaft Österreichs im zweiten Halbjahr 1998?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wir bereiten uns intensiv vor. Es gibt interministerielle Arbeitsgruppen, die unter der gemeinsamen Leitung des Bundeskanzleramtes und Außenministeriums stehen. Organisatorisch erfolgt eine gute Koordination vor allem durch Frau Staatssekretärin Benita Ferrero-Waldner.


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Wir werden ein bis zwei europäische Gipfel in Österreich durchführen, vermutlich in Wien. Es wird zehn Ministerräte und 40 Tagungen auf Beamtenebene geben, die etwas weiterbringen sollen. In weiterer Vorbereitung versuche ich jetzt schon – also im Vorfeld, bevor wir mit Jänner in die Troika eintreten –, die möglichen Krisenherde persönlich zu besuchen. Wir eröffnen drei neue Botschaften in Kandidatenländern, in den baltischen Staaten. Ich besuche auch alle Balkanstaaten. Ich war gerade im Nahen Osten und werde nach Zypern fahren. Auf diese Art und Weise bereiten wir uns auf allen Ebenen – ich hoffe, sehr gründlich – auf die EU-Präsidentschaft vor.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP): Herr Vizekanzler! Sie haben es bereits angeschnitten: Die Erweiterung der Europäischen Union wird sicher in der Zeit unserer EU-Präsidentschaft eine bedeutende Rolle spielen. Können Sie sagen, welche Auswirkungen das speziell im zweiten Halbjahr 1998 auf Österreich als EU-Präsidentschaftsland haben wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das werden automatische Auswirkungen sein. Zuerst steht die Ratifizierung des Vertrags von Amsterdam, der dann nicht mehr Maastricht II-Vertrag heißen wird, an. Das wird etwa im Jahr 1998 stattfinden und vermutlich während unserer Präsidentschaft abgeschlossen werden.

Dann werden die letzten Vorbereitungen für den Euro, die Verschränkung der Wechselkurse und die Vorbereitung auf die Europäische Zentralbank getroffen werden, damit ab Jänner – der Bürger wird davon überhaupt noch nichts merken – die Wechselkurse unauflöslich miteinander verschränkt werden können.

Dritter Bereich: Es wird die Reform der Strukturfonds, der neuen Agrarpolitik in Angriff genommen werden. Es wird vermutlich während der österreichischen Präsidentschaft die erste Phase der inhaltlichen Verhandlungen mit den Erweiterungskandidaten beginnen. Damit kommt Österreich in diesem Bereich tatsächlich eine Schlüsselrolle zu. Wir wollen eine vernünftige Differenzierung der bestentwickelten Kandidaten in den Vordergrund rücken. Ich halte es nicht für klug, wenn man zu lange mit allen elf Kandidaten gleichzeitig verhandelt und so tut, als ob sie auch gleichzeitig alle en bloc beitreten könnten. Das wird nicht der Fall sein, daher scheint mir eine kluge Differenzierung sehr wichtig zu sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundesminister! Jenseits der administrativen Vorbereitungen des österreichischen Ratsvorsitzes wird der Erfolg Österreichs beim Ratsvorsitz wesentlich davon abhängen, wie das Ansehen Österreichs, das Gewicht Österreichs aussehen wird. Nunmehr kommt schwere Kritik von seiten Italiens, was die Anlage von Mafiageldern betrifft, und vom deutschen Chefankläger Detlef Mehlis, was das Laufenlassen von Terroristen angeht. Befürchten Sie nicht schweren Schaden für das Ansehen Österreichs, wenn Sie persönlich und Ihre Fraktion laufend eine lückenlose politische Aufklärung der Verantwortung für die Kurden-Morde beziehungsweise die Ermöglichung der Flucht der mutmaßlichen Täter blockieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Ich kann nicht erkennen, daß diese Frage im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft steht. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Dr. Gredler, bitte.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Vizekanzler! Meine Frage steht im Zusammenhang mit der Präsidentschaft. Der ehemalige Bundeskanzler hat gesagt, es habe


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keine Budgetaufstockung, die diesem Zweck gewidmet sei, gegeben. Es laufen aber Vorbereitungen.

Könnten Sie mir sagen, aus welchen budgetären Mitteln diese Vorbereitungen zurzeit finanziert werden? Um wieviel wird die Zahl der Beamten für diese Präsidentschaft aufgestockt, und welche Privilegien werden diese Beamten haben?


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75. Sitzung / Seite 21

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Sagen wir, das ist eine Zusatzfrage. – Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das ist relativ leicht zu beantworten. Diese Mitarbeiter werden überhaupt keine Privilegien haben. Wie denn auch? Zur Frage, wie viele das endgültig sein werden, kann ich nur feststellen: Es wird ein Pool gemacht, der vor allem gezielt für dieses halbe Jahr eingesetzt wird. Wir werden vermutlich auch Botschafter oder Wissenschafter holen, die vielleicht sonst in Pension gegangen wären oder knapp vorher in Pension gegangen sind, um wirklich die Schlagkraft der Präsidentschaft insgesamt erhöhen zu können. Das werden maximal 50, 60 Leute sein.

Was die Frage des Geldes betrifft, kann ich nicht ganz nachvollziehen, welche Antwort Sie erwarten. In meinem Budget gibt es keine zusätzlichen Möglichkeiten. Wir verhandeln gerade die Budgets für 1998/99. Das, was das Außenministerium zusätzlich aufbringen muß, was uns die Präsidentschaft kostet, werden wahrscheinlich 50, 60, 70 Millionen Schilling sein, die vor allem durch bessere Logistik, Information und Kommunikation ausgefüllt werden. Das müssen wir selbst tragen; das werde ich durch Umschichtungen bedecken.

Zusätzlich benötigen wir für die Organisation, für den Transport und all diese Dinge ein Budget, das – nehme ich an – in der Größenordnung von 300 bis 320 Millionen Schilling liegen wird. Das ist etwa vergleichbar mit anderen kleinen Ländern, die die Präsidentschaft schon innehatten. Da wird ein Sonderpool außerhalb der normalen Budgets eingerichtet, der nicht das Außenamt betrifft.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Herr Dr. Cap.

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Vizekanzler! Abgesehen von der EU-Osterweiterung: Welche außenpolitischen Vorstellungen reifen noch in Ihnen, die Sie uns vielleicht jetzt schon mitteilen könnten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Die Präsidentschaft betreffend meine ich persönlich, daß für uns die klassischen österreichischen Themen sehr wichtig sein werden: Menschenrechte, Beschäftigung, Umweltschutz.

Ein neues Thema, dem in der EU bisher zuwenig Aufmerksamkeit zuteil wurde, ist die gesamte Frage der Bildung als der eigentliche Rohstoff – würde ich einmal sagen – und Wettbewerbsfaktor für das 21. Jahrhundert. Das sollte verstärkt über Weißbücher, Seminare und entsprechende inhaltliche Vorbereitungen eingespeist werden. Das würde ich mir vornehmen. Das ist aber meine persönliche Meinung; das ist inhaltlich auch noch nicht akkordiert und muß im Kreis der Bundesregierung noch besprochen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Rossmann, bitte.

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Im Zuge der Präsidentschaft werden auch diverse Ratstagungen in Bundesländern und Landeshauptstädten stattfinden. Da durch das enge Korsett der Maastricht-Kriterien die Länder, Städte und auch Kommunen massiv belastet werden, frage ich Sie: Wie können Sie ausschließen, daß im Zuge der Ratstagung weitere Belastungen speziell auch für die Städte erfolgen? Als Abgeordnete aus der Steiermark, nämlich aus Graz, würden mich auch die Kosten, die sich in diesem Zusammenhang für die Stadt Graz ergeben, interessieren.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich darf offen sagen: Ich glaube, Graz ist froh und glücklich, wenn dort wichtige internationale Treffen stattfinden. Ich habe voriges Jahr zum Beispiel den Gipfel der zentraleuropäischen Länder in Graz veranstaltet. Das bedeutete auch für Graz eine sehr gute Präsentation und Werbung. Letztlich wird diese eine Ministertagung, die in Graz stattfinden wird, auch nichts anderes sein als eine internationale Konferenz, mit der Graz bisher beste Erfahrungen gemacht hat. Ich nehme an, Graz wird das verkraften. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Wir kommen zum nächsten Fragenkomplex. – Frau Abgeordnete Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

128/M

Erachten Sie sich – trotz Ihrer Stellungnahme für einen österreichischen NATO-Beitritt im Hauptquartier der westlichen Militärallianz – noch an den Gesetzesbefehl gebunden, der sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Neutralitätsgesetz (598 der Beilagen, VII. GP) ableitet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Sie haben mir diese Frage schon einmal schriftlich gestellt, und ich habe sie damals auch schriftlich beantwortet. Ich verstehe schon, daß Sie mich jetzt mündlich noch einmal fragen wollen, aber ich gebe Ihnen wieder die gleiche Antwort. Ich halte es für ein seltsames Demokratieverständnis, wenn man über eine Weiterentwicklung nicht diskutieren, nachdenken und sich nicht äußern darf.

Ich bitte Sie, wirklich zur Kenntnis zu nehmen, daß das österreichische Neutralitätsgesetz in keiner Weise von mir außer Kraft gesetzt werden kann oder wird. Das macht – wenn überhaupt – der österreichische Nationalrat und sonst niemand. Sie kennen sogar meine Position in diesem Zusammenhang, die da lautet: Selbst wenn wir einer "NATO neu" beitreten, muß auch der Nationalrat vorher darüber entscheiden, nicht der Wolfgang Schüssel, der kann seine Meinung äußern, und das wird er sich auch nicht nehmen lassen. Ich werde in der Demokratie aus meiner Verantwortung meine Überlegungen einbringen, und der Nationalrat hat das Recht, diese zu übernehmen oder nicht.

Aber ich bitte, wirklich festhalten zu dürfen, daß eine Diskussion, wie es weitergehen soll, geradezu notwendig ist. Man kann sich nicht an eine Erläuterung aus dem Jahr 1955 klammern, und diese muß dann bis in das 22. Jahrhundert eingefroren bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Meine Zusatzfrage lautet: Gibt es seitens Ihres Ressorts Berechnungen über die Höhe der Mehrausgaben, die sich durch einen NATO-Beitritt im Budget niederschlagen würden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Diese Berechnungen gibt es natürlich nicht, weil man zunächst einmal verhandeln müßte. Für diese Verhandlungen aber ist zuerst der Regierungsbericht über die verschiedenen Optionen sowie eine Empfehlung der Regierung an den österreichischen Nationalrat notwendig.


Nationalrat, XX.GP
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75. Sitzung / Seite 22

Ich habe mich aber, da ich ein neugieriger Mensch bin, bei unseren Nachbarstaaten, die alle – warum wohl? – der NATO beitreten wollen, umgehört und kann Ihnen heute zumindest deren diesbezügliche Schätzungen mitteilen. Interessanterweise hat keines dieser Länder bisher Verhandlungen geführt und kann somit auch keine Antwort klar auf den Tisch legen. In ihren Bestrebungen vergleichbar wären Polen oder Rumänien – beides größere Länder als unseres –, die bei einem Beitritt zur NATO mit Kosten in der Höhe zwischen 100 und 150 Millionen Dollar pro Jahr rechnen.

Diese Informationen gebe ich an Sie weiter. Welche Schlüsse Sie daraus ziehen, bleibt Ihnen überlassen. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XX.GP
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75. Sitzung / Seite 23

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Danke, Herr Vizekanzler. Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Moser, bitte.

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Herr Vizekanzler! Namhafte Experten haben immer wieder – auch im Rahmen einer Enquete im Parlament – festgestellt, daß die Neutralität mit einer Mitgliedschaft in der NATO nicht vereinbar ist. Nun behauptet der Herr Verteidigungsminister aber immer wieder, daß dies möglich wäre. Sind Sie auch der Auffassung Ihres Verteidigungsministers?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.


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75. Sitzung / Seite 24

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel:
Ich bin auch dieser Meinung, kenne und respektiere aber auch andere Meinungen. Das ist überhaupt keine Frage.

Ich verweise aber auf das Beispiel der Sanktionsbestimmungen des UNO-Sicherheitsrates: Früher – ich weiß nicht genau, wann es geändert wurde – waren diese Sanktionsbestimmungen nicht verpflichtend, erst ab dem Jahre 1982, glaube ich, sind diese Bestimmungen des UNO-Sicherheitsrates auch für Staaten, die nicht an einem solchen Sicherheitsratsbeschluß mitgewirkt haben, bindend. Diese Änderung hat natürlich auch unsere Neutralität in diesem Bereich außer Kraft gesetzt – zumindest dramatisch verändert.

Im Falle eines Beitrittes zur NATO oder zur Westeuropäischen Union – beides ist sicherlich nur im Einklang miteinander zu sehen; ich sage das deswegen, weil die Position des Liberalen Forums in dieser Frage noch unscharf ist ... (Abg. Hans Helmut Moser: Ist klar!) Ist klar. Danke. Ich nehme das mit Freude zur Kenntnis. – Dann ist es selbstverständlich, daß der Artikel 5, die Beistandsverpflichtung, die Neutralitätsverpflichtung zweifellos außer Kraft setzt. Das muß man offen und ehrlich sagen.

In anderen Bereichen hingegen könnte die neutrale Position selbstverständlich weiter aufrechterhalten werden. (Abg. Scheibner: Das ist Unsinn!) Der Beistandsfall wurde aber interessanterweise seit dem Jahre 1945 nie in Anspruch genommen. (Abg. Hans Helmut Moser: Gott sei Dank!) Gott sei Dank! Das ist aber eine interessante Tatsache. Daher halte ich diese Argumentationslinie für möglich. Dieser Punkt gehört jedoch erst in die zweite Phase. In der ersten Phase sollten wird uns ehrlich und objektiv entscheiden: Sollen wir beitreten oder nicht? Diese Diskussion ist primär zu führen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Außenminister! Es wäre interessant, noch Näheres über Ihre "Rosinen"-Neutralität zu erfahren. Aber meine Frage geht in eine andere Richtung. Es sind nun eigentlich alle Gegenargumente, die von Gegnern eines Beitritts Österreichs zur NATO vorgebracht wurden, entkräftet worden, letztlich auch durch den nun abgeschlossenen Vertrag zwischen der NATO und Rußland.

Können Sie als verantwortlicher Außenminister einen Zeitplan für Beitrittsverhandlungen Österreichs mit der NATO festlegen und garantieren, daß dies noch vor der ersten NATO-Erweiterungsrunde geschehen wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.


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Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel:
Herr Abgeordneter! Diese Frage ist köstlich. Garantieren kann ich als Exekutivorgan gar nichts, nur versichern, daß wir, wie vereinbart und dem Parlament gegenüber offengelegt, noch vor dem Sommer mit der Erarbeitung der Regierungsposition beginnen werden. Ich hoffe, daß wir diese noch im Laufe dieses Jahres, spätestens aber im März nächsten Jahres dem Nationalrat vorlegen. Darauf können Sie sich verlassen. Alles andere ist vom Parlament zu entscheiden. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Niederwieser, bitte.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Vizekanzler! Es ist durchaus zweckmäßig, sich bei einer so wichtigen Frage mit anderen Ländern abzustimmen und abzusprechen. Wie sehen die anderen Neutralen Europas einen NATO-Beitritt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Jeder muß seine Entscheidung selbst treffen. Interessant ist aber, daß sich zum Beispiel Schweden – wie gestern die schwedische Außenministerin bei einer Pressekonferenz in Wien deutlich gemacht hat – nicht mehr als neutral bezeichnet; das Wort "neutral" wird nicht mehr verwendet, man spricht von Allianzfreiheit. Das ist etwas ganz anderes. Daher wird jeder für sich seine Entscheidung zu treffen haben. Wir können nicht im Paket, sondern nur allein auftreten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Amon, bitte.

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Herr Außenminister! Wie beurteilen Sie die Vereinbarung, die gestern zwischen der NATO und Rußland über die künftige Sicherheitspolitik getroffen wurde?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wenn sie hält, dann ist das wirklich eine historische Entscheidung, dann ist das sozusagen das Geburtsdokument für die "NATO neu". Bedenken Sie, wie viele Kriege Rußland gegen Europa und wie viele Kriege Europa gegen Rußland geführt hat! Das jetzt ist ein Dokument des Friedens, in dem sich die 16 NATO-Mitgliedsländer und die Russen zum ersten Mal in einem gemeinsamen Rat für Frieden und Stabilität einsetzen und gleichzeitig dramatische Abrüstungsschritte vereinbaren. Es werden die Atomwaffen de facto von Europas Erde verschwinden. Ich halte das für einen entscheidenden Durchbruch zur "NATO neu". (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir diese Fragerunde beendet.

Die 6. Frage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Haider. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

126/M

Welche Initiativen und Maßnahmen wird Österreich auf EU-Ebene konkret ergreifen, damit in allen Mitgliedstaaten Betrügereien beziehungsweise der Mißbrauch von EU-Mitteln, die sich laut Jahresbericht 1996 der EU-Kommission auf rund 18 Milliarden Schilling beliefen, abgestellt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wir werden die Bemühungen der Kommission, die dafür auch verantwortlich und zuständig ist, vollinhaltlich unterstützen.

Es gibt seit dem Jahre 1994 eine eigene Strategie. Durch die Umstellung auf Vollautomatisierung kann man verdächtige Personen per Computer verfolgen und europaweit vom Bezug von Förderungen ausschließen. In diesem Sinn erwarten wir uns auch wirkliche Resultate. Als Nettozahler haben wir jedes Interesse daran, daß es keine Trittbrettfahrer gibt, die die Subventionen bekommen, die wir dann zahlen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Im soeben vorgelegten Bericht über den Haushaltsvollzug wird deutlich, daß nicht nur Betrügereien bei Subventions- und Mittelüberweisungen an die Mitgliedstaaten an der Tagesordnung sind, sondern – wie es auf Seite 3 dieses Berichtes heißt – daß der Umfang der Unregelmäßigkeiten bei der Haushaltsdurchführung einen neuen Höchststand erreicht hat. Das korreliert damit, daß etwa auch die Generaldirektion für die Förderung von klein- und mittelständischen Unternehmungen gesperrt werden mußte, um Malversationen und kriminelle Vorgänge aufzuklären.

Ich frage Sie daher: Wäre es aus diesem Grunde nicht vernünftig, ernsthaft über eine Senkung der österreichischen Mitgliedsbeiträge nachzudenken und in diesem Sinne initiativ zu werden, da offenkundig sehr, sehr viel Geld nicht in Anspruch genommen und auch von der EU im Vollzug verschwendet wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Jene Malversationen, auf die Sie zu Recht hingewiesen haben, sind abgestellt worden. Die Generaldirektion für Klein- und Mittelbetriebe ist nicht, wie Sie gesagt haben, zugesperrt worden, sondern der verantwortliche Generaldirektor ist, da er nicht aufgepaßt hat und nicht, weil er selbst schuldig war, in Pension geschickt worden; der eigentlich Verantwortliche wurde natürlich fristlos gefeuert.

In diesem Sinn müssen alle Anstrengungen von Jacques Santer und von EU-Kommissärin Anita Gradin unterstützt werden, um mit aller Schärfe durchzugreifen. So, wie man es in Österreich macht, muß das auch auf europäischer Ebene geschehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Dr. Spindelegger, bitte.

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Vizekanzler! Damit nicht der Eindruck entsteht, daß Österreich in diesem Sektor die Hauptverantwortung trägt, möchte ich Sie fragen: Wer ist eigentlich für die Bekämpfung dieses Mißbrauchs von EU-Mitteln zuständig?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wie ich vorhin gesagt habe: die EU-Kommission. Es gibt eine eigene Kommissärin, Anita Gradin, eine sehr energische Schwedin, deren Team, 120 Betrugsbekämpfer, Profis, sich dieser Dinge annimmt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Bundesminister! Was werden Sie tun, daß die für Österreich in der Europäischen Union bereitgestellten Mitteln auch tatsächlich abberufen werden können und in Österreich zur Anwendung kommen – zum Beispiel für Frauenprojekte, für ökologische Landwirtschaft oder auch für interkulturelle Projekte?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Dafür bin an sich nicht ich zuständig, sondern das Bundeskanzleramt in Verbindung mit anderen Ressorts und den Ländern.

Entscheidend ist, so glaube ich: Information, Information, Information. Durch den sehr raschen zeitlichen Ablauf – Ende der Beitrittsverhandlungen im Frühjahr 1994, Abstimmung im Sommer desselben Jahres, Beitritt am 1. Jänner 1995 – war die Zeit für Vorbereitungen unendlich knapp, und es sind manche Projekte noch nicht recht angelaufen gewesen. Ich hoffe, das wird nun besser.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Heindl, bitte.

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich glaube, es steht außer Frage, daß es schockierend ist, wenn man hört, was alles passieren konnte beziehungsweise noch passiert.

Meine Frage lautet: Können Sie sich vorstellen und entsprechende Initiativen entwickeln, den EU-Rechnungshof und das EU-Parlament einzubeziehen, damit solche Dinge in Zukunft unterbleiben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das Europäische Parlament diskutiert dieses Problem ununterbrochen. Der Rechnungshof deckt es auf – die Zahlen, die genannt wurden, stammen ja vom Europäischen Rechnungshof. Wenn man es ändern will, muß man vor allem die Kommission unterstützen, und das tun wir auch.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Herr Abgeordneter Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Vizekanzler! Jeder Mißbrauch von EU Geldern hat ohne Zweifel auch eine nationale Wurzel. Österreich bezieht Förderungen von der Europäischen Union.

Gab es bisher einen Mißbrauch dieser Gelder in Österreich beziehungsweise was unternehmen Sie, um das zu verhindern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Dazu kann ich aus meiner Ressortverantwortung kaum etwas sagen. Sie müßten die zuständigen Ministerien fragen. Aber ich bin sicher, daß sich das Sozialministerium, das Wirtschafts- oder Landwirtschaftsministerium strikt bemühen, jeden Mißbrauch in Österreich abzustellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir auch diesen Fragenkomplex erledigt.

Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Inge Jäger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

124/M

Welche Position hat Österreich in der Entscheidung der Europäischen Union, auf eine formelle Klage vor den Gremien der WTO gegen die amerikanische Handelsgesetzgebung zu Kuba (Helms-Burton-Gesetz) zu verzichten, eingenommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wir haben die Position der Europäischen Kommission – wie übrigens auch alle anderen Mitglieds


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länder– nachdrücklich unterstützt. Diese Position heißt nicht, daß wir auf eine Klage verzichtet haben, sondern daß es eine Vereinbarung mit den Amerikanern gibt, die lautet: Die Amerikaner verzichten für die gesamte Dauer der Präsidentschaft Clintons auf die Anwendung des Helms-Burton-Gesetzes. Die EU hat sich, sollte es dennoch zu derartigen Maßnahmen kommen, das Recht vorbehalten, das schon eingeleitete Pannel – das ist eine Art Schiedsgericht – im Rahmen der Welthandelsorganisation wieder anzurufen. Im Moment aber haben wir eine Lösung in Form einer Vereinbarung, die gut ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Vizekanzler. – Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Nein.

Herr Abgeordneter Höchtl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Antwort, die Sie soeben Kollegin Jäger gegeben haben, heißt, daß diese Sanktionsgesetzgebung der Amerikaner auf österreichische Firmen derzeit keine Auswirkungen hat.

Sehen Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen mit den österreichischen Firmen irgendwelche anderen Ansatzpunkte, die ein Handeln Österreichs in dieser Frage erforderlich machen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.


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Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel:
Nein, aber wir haben uns auf EU-Ebene durch eine eigene Verordnung, die EU-Unternehmungen verpflichtet, Auswirkungen der US-Gesetzgebung der Europäischen Kommission mitzuteilen und ausländischen Gerichtsurteilen nicht Folge zu leisten, darauf vorbereitet, sodaß wir auch eine rechtliche Basis für eine Gegensteuerung haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Abgeordneter Nußbaumer, bitte.

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Vizekanzler! Ihre Ausführungen über die Position Österreichs zur nichterfolgten Anrufung der WTO, des WTO-Schiedsgerichtes gegen die amerikanische Handelsgesetzgebung im Falle des Helms-Burton-Gesetzes – und eigentlich auch der NATO-Gesetze – sind zwar interessant, lösen aber das angesprochene Problem nicht, weil es damit nur bis zum Ende der Legislaturperiode Präsident Clintons aufgehoben ist und auch andere Staaten solche Gesetze erlassen könnten.

Deshalb meine Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um österreichische Firmen gegen eine Bestrafung durch die USA oder andere Staaten zu schützen, wenn diese in ihren Wirtschaftsinteressen behindert werden? Welche grundsätzliche Haltung werden Sie zu dieser Frage zukünftig im Rat einnehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Österreich tritt im Rat immer gegen derartige handelsstörende und einseitige Gesetze ein. Jene Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben, habe ich gerade Herrn Abgeordneten Höchtl genannt. Der Vorteil der Vereinbarung mit den USA ist gerade, daß sie nicht nur auf die Helms-Burton-Gesetze abzielt, sondern auch die anderen Gesetze, etwa die der NATO hinsichtlich Iran und Libyen, erfaßt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Bundesminister! Zuletzt wurde auch in der WTO darüber diskutiert, Sozialklauseln einzuführen beziehungsweise gab es eine Beschäftigung mit dem Menschenrechtsstatus in Verbindung mit der WTO.

Können Sie uns den aktuellen Stand dieser Diskussion – kurz natürlich – sagen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das ist eines der heikelsten Themen überhaupt, und man kann, darf und soll dem nicht ausweichen. Ich meine, daß zuerst der Ort der Diskussion geklärt werden muß: Soll man die Sozialrechte etwa im Rahmen der Weltarbeitsorganisation, der ILO, diskutieren oder im Rahmen der Welthandelsorganisation? Es gibt eine Reihe von ganz wichtigen Punkten. Die Frage der Sozialstandards ist einer davon, die Frage der Gefangenenarbeit ein zweiter, die Kinderarbeit ein dritter, Umweltstandards, Ökodumping ein vierter. Sie können sicher sein, daß Österreich in diesen Fragen immer unter jenen Ländern ist, die diese Themen besprochen wissen wollen, wissend, daß man natürlich auch aufpassen muß, nicht auf eine rein protektionistische Linie zu kommen. In diesem Sinne läuft die Diskussion meiner Ansicht nach jetzt auch viel besser als noch vor ein, zwei Jahren.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Vizekanzler. – Herr Abgeordneter Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Vizekanzler! Die Menschenrechtssituation in Kuba ist ohne Zweifel unbefriedigend, die Helms-Burton-Gesetzgebung, aus dem amerikanischen Wahlkampf geboren, eine falsche Antwort darauf.

Welche ganz konkreten Maßnahmen kann Österreich in internationalen Institutionen unternehmen, um Druck auf Kuba auszuüben und damit die dortige Menschenrechtssituation zu verbessern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Nur im Rahmen der UNO, wo wir das auch tun. Ich halte die amerikanische Antwort auch für falsch, weil sie auf einer ganz anderen Ebene eine Lösung sucht und daher nichts bewirken wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Die 60 Minuten sind noch nicht abgelaufen. Darum rufe ich auch die letzte Frage auf. Ich bitte alle Damen und Herren um kurze Fragen und kurze Antworten. – Herr Abgeordneter Spindelegger, bitte.


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75. Sitzung / Seite 28

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger
(ÖVP): Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

122/M

Welche Zwischenbilanz können Sie über die österreichischen Beiträge zur Stabilisierung der Lage in Albanien ziehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Erstens hat Österreich 120 Soldaten dort stationiert, es gab bisher keine Zwischenfälle. Die Präsenz dieser multinationalen Truppe ist insgesamt sehr wichtig.

Zweitens: OSZE-Vermittler Vranitzky und der ständig in Tirana anwesende ehemalige österreichische Botschafter Grubmayr als Koordinator der drei Elemente humanitäre Hilfe, Wahlhilfe sowie Militär- und Polizeiengagement machen ihre Sache ausgezeichnet und haben meiner Überzeugung nach am Freitag der vergangenen Woche ein wichtiges Agreement zustande gebracht, das nun umgesetzt wird. Es lautet: Es wird ein neues Wahlrecht geben – eine Mischform zwischen Mehrheits- und Proportionalwahlrecht –, eine Änderung des Antigenozidgesetzes, mit dem vor allem die früheren kommunistischen Kader von der politischen Mitwirkung ausgeschaltet werden sollten, und eine Festsetzung des Wahltermins auf den 29. Juni dieses Jahres. Heute ist Vranitzky wieder nach Albanien abgereist. Ich glaube, daß die Elemente der Vereinbarung gut funktionieren und vom Parlament auch umgesetzt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Vizekanzler! Halten Sie die Entscheidung, diese allgemeinen politischen Wahlen schon Ende Juni abzuhalten, angesichts der Mängel, die auch Sie gesehen haben, für verfrüht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das ist eine gute Frage, daher ist eine Antwort meist schwierig.

Ich glaube dennoch, daß der Druck, das Wahlrecht zu ändern, sozusagen die Eintrittsklausel ins Parlament von 4 auf 3 Prozent zu senken und danach Wahlen abzuhalten, größer ist, solange noch die internationale Truppe in Albanien stationiert ist und auch garantieren kann, daß es zu fairen und objektiven Wahlen kommt. Das wurde bereits vor einem Jahr im internationalen Kontext diskutiert. Ich halte das für wichtig. Meiner Ansicht nach überwiegen diese Vorteile wahrscheinlich den Nachteil, die Wahlen vielleicht zu rasch abzuhalten. Dem Vorteil, daß man es besser hätte organisieren können, stünde wieder der Nachteil gegenüber, daß unter Umständen "Momentum" oder "Drive" verlorengehen könnte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Im Lichte dieser Ausführungen: Wie beurteilen Sie das Vorgehen von Berisha, nun das Wahlgesetz gegen den Willen der Opposition durchzuziehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Ich habe das ebenfalls in den Zeitungen gelesen und mich daher gestern zum Telefon gesetzt, um das zu recherchieren. Die Informationen sind sehr einseitig gewesen. Die Einigung vom Freitag ist vom albanischen Parlament umgesetzt worden, und zwar eins zu eins. Die OSZE und ODIHR, das sind diese Wahlbeobachter, diese Human Rights-Organisation, haben ein Mischsystem von 115 Einer-Wahlkreisen, also einem Mehrheitselement, und 40 Proportionalsitzen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag der internationalen Organisationen ist, wie mir die OSZE und gestern noch einmal Vranitzky persönlich bestätigt haben, vom Parlament beschlossen worden.

Weil aber im Parlament eine Partei die überwältigende Mehrheit hat und sich die anderen offensichtlich nicht genügend betreut oder eingebunden gefühlt haben, sind sie aus Protest ausgezogen.

In der Sache selbst werden diese Einigungspunkte umgesetzt. Worauf man jetzt aber drängen muß, ist, daß man auch in der "psychologischen Einbindung" – so würde ich es nennen – die Allparteienregierung, die Zusammenarbeit mit Präsident Berisha stärkt, und nicht auch von außen unterminiert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Kollege Moser.

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Herr Vizekanzler! Denken Sie daran, das Mandat der österreichischen UNO-Einheit zu verlängern, oder erwägen Sie allenfalls einen Austausch gegen ein umfangreicheres Polizeikontingent, da vielleicht ein Polizeikontingent besser geeignet wäre, die zivile Ordnung in Albanien wiederherzustellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Es ist, glaube ich, zu früh, jetzt schon über eine Verlängerung dieses Mandates zu reden. Im Gegenteil: Der Druck – dieser wurde auch von der internationalen Staatengemeinschaft ausgeübt –, wenn ihr euch nicht einigt, dann ziehen die Truppen ab!, ist gut gewesen, denn damit kam die Einigung vergangenen Freitag zustande. – Abgesehen davon könnten wir


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75. Sitzung / Seite 29

ein Polizeikontingent von 120 Personen gar nicht aufstellen, weil uns dazu sowohl die Mittel als auch die personellen Möglichkeiten fehlen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Dr. Karlsson.

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Herr Vizekanzler! Die Situation in Albanien ist ja nicht geschichtslos entstanden. Sie wissen ganz genau, daß die Ursache hiefür diese mafiös durchzogenen Pyramidenspiele waren, deren Gelder auch dazu dienten, Ihrem Freund Sali Berisha die Wahlkampagne zu ermöglichen. (Abg. Dr.  Maitz: Was heißt "Ihr Freund"? Unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie haben Sali Berisha in der manipulierten Wahl zum Parlament voriges Jahr massiv unterstützt und waren auch vor den lokalen Wahlen als österreichischer Außenminister dort. (Rufe bei der ÖVP: Eine Frechheit ist das! Schämen Sie sich!)

Meine Frage: Wie schätzen Sie – in Ihrer intimen Kenntnis Ihres Freundes Sali Berisha – die Chancen von Bundeskanzler Vranitzky und allen Österreichern, die dankenswerterweise positive Arbeit in Albanien leisten, zu fairen und freien Wahlen im Juni zu kommen, ein? (Abg. Dr. Maitz: Nehmen Sie das zurück! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Zum Glück hat der von Ihnen so geschätzte Altbundeskanzler Franz Vranitzky etwas weniger Polemik und etwas weniger Vorurteile in der Beurteilung der Lage in Albanien wie Sie, und mit ihm arbeite ich sehr gut zusammen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weise Ihre Unterstellung, daß Sie mich quasi in die Nähe von Mafiaspielen und der kommunistischen Vergangenheit albanischer Politiker rücken wollen, entschieden zurück! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe: Eine Gemeinheit war das!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Jung.

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Sie haben vorhin die "wichtige Präsenz" des österreichischen Kontingents in Albanien angesprochen. Nunmehr ist dieses Kontingent seit fast einem Drittel der geplanten Entsendezeit dort im Land und hatte bisher – mit Ausnahme, sich selbst und ein leerstehendes Haus zu bewachen – eigentlich keine Aufgabe. Das kann wohl nicht Sinn dieser Entsendung und der daraus entstandenen Kosten gewesen sein.

Meine Frage: Was werden Sie – als Koordinator der österreichischen außenpolitischen Bemühungen – unternehmen, damit diese Soldaten, deren Entsendung rechtlich ohnehin höchst umstritten ist, wenigstens künftig eine sinnvolle Aufgabe bekommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Die sinnvollste Aufgabe, die die Soldaten aller beteiligten Nationen in Albanien erbringen, ist, daß nichts geschieht, daß keine Vorfälle passieren, daß sie möglichst früh und möglichst sicher wieder nach Hause kommen. Das ist die Aufgabe dieser internationalen Truppe. Ich freue mich überhaupt nicht, wenn es irgendwelche Zwischenfälle und Waffengewalt gibt.

Ich meine, daß dort die Präsenz verschiedener Staaten – von acht oder neun Staaten – mit dazu beigetragen hat, daß es heute eine Allparteienregierung in Albanien gibt, daß es eine Änderung des Wahlrechtes geben wird und am 29. Juni dieses Jahres gewählt wird – und hoffentlich die Dinge in Albanien besser, sicherer und friedlicher als bisher verlaufen werden. Und wenn das gelingt, dann bin ich sehr happy! (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir alle Anfragen aus der Fragestunde erledigt. Ich danke dem Herrn Vizekanzler und schließe die Fragestunde.


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75. Sitzung / Seite 30

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 2130/AB bis 2139/AB.

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuß für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (689 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (697 der Beilagen),

Antrag 458/A der Abgeordneten Franz Hums, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend Bahn-Betriebsverfassungsgesetz – BBVG;

Außenpolitischer Ausschuß:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien (668 der Beilagen),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (669 der Beilagen);

Bautenausschuß:

Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 (698 der Beilagen),

Antrag 456A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Gewährung der umgehenden Realisierung bereits projektierter Bauvorhaben,

Antrag 457/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Zusammenlegung der BGV I und der BGV II;

Finanzausschuß:

Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden (680 der Beilagen);

Ausschuß für innere Angelegenheiten:

Fremdengesetz 1997 – FrG (685 der Beilagen),

Asylgesetz 1997 – AsylG (686 der Beilagen),

Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrages samt Protokoll sowie Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens (693 der Beilagen);


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75. Sitzung / Seite 31

Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzgutgesetz 1997 erlassen und das Pflanzenschutzgesetz 1995 geändert wird (700 der Beilagen),

Antrag 455/A der Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird (Forstgesetz-Novelle 1997);

Unterrichtsausschuß:

Antrag 459/A der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung,

Antrag 460/A der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung;

Verfassungsausschuß:

Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (2. BDG-Novelle 1997), das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 148/1988 geändert werden (691 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuß:

Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997 (699 der Beilagen).

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die
Anfragebeantwortung 1900/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, teile ich mit, daß mir das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1900/AB der Anfrage der Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen betreffend die Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst durch den Herrn Finanzminister abzuhalten.

Diese Kurzdebatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt, da heute keine Dringliche Anfrage und kein Dringlicher Antrag vorliegen.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, daß die Abgeordneten Dr. Schmidt und Kollegen beantragt haben, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 447/A (E) betreffend Schaffung eines Privatisierungsgesetzes im Bankenbereich eine Frist bis 27. Juni 1997 zu setzen.

Dazu liegt auch das geschäftsordnungsgemäße Verlangen vor, eine Kurzdebatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird im Anschluß an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden; sodann wird die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag erfolgen.


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Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters haben die Abgeordneten Anschober und Genossen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuß zu folgendem Thema einzusetzen:

Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der kurdischen Bewegung des Iran Dr.  Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten, insbesondere, ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde nicht verlangt. Daher findet nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Abstimmung darüber nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Absehen von der 24stündigen Auflagefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um den Punkt 6 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung zu nehmen, ist es erforderlich, nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung von der 24stündigen Auflagefrist mit Zweidrittelmehrheit im Plenum Abstand zu nehmen.

Es handelt sich dabei um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Frau Abgeordneten Rauch-Kallat (704 der Beilagen).

Wir gelangen zur Abstimmung darüber.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, daß wir von der 24stündigen Auflagefrist Abstand nehmen, ihre Zustimmung zu erteilen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit  – knapp an der Einstimmigkeit vorbei – so beschlossen.

Wir werden daher diesen Punkt in die Tagesordnung aufnehmen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters liegt mir der Vorschlag vor, die Debatten über die Punkte 1 bis 4 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Das heißt, das Hohe Haus ist damit einverstanden. Wir werden daher die Punkte 1 bis 4 unter einem debattieren.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz haben wir Übereinstimmung über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt:

Es wurde eine Tagesblockredezeit von 8 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 120 Minuten, Volkspartei 112 Minuten, Freiheitliche 104 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 72 Minuten.

Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.


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1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (687 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 285/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Begrenzung der Politiker- und Funktionärsbezüge (694 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 309/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird (695 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 108/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, und wir haben gerade vereinbart, die Debatte unter einem durchzuführen.

Der Verfassungsausschuß hat zum Punkt 1 Herrn Abgeordneten Dr. Niederwieser zum Berichterstatter gewählt, und dieser wünscht, die Debatte einzuleiten. – Bitte, Herr Abgeordneter Niederwieser.

Berichterstatter DDr. Erwin Niederwieser: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz.

Der Nationalrat hat am 9. Juli 1996 in einer Entschließung seine Absicht bekundet, in einer Einkommenspyramide für alle politischen Funktionen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie Selbstverwaltungskörpern Bezüge festzulegen, die gestaffelt sind nach Aufgabenbereich und Verantwortung.

In Umsetzung dieser Entschließung hat die Präsidialkonferenz am 5. September 1996 eine unabhängige Kommission hervorragender Experten unter Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes eingesetzt und mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen betraut. Diese unabhängige Expertenkommission hat Ende 1996 ihren Bericht dem Hause vorgelegt.

Um die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge umzusetzen, wurden unverzüglich Parteienverhandlungen aufgenommen, deren Ziel die Schaffung einer transparenten und klar nachvollziehbaren Entlohnung der Politiker war. Als Ergebnis der viele Stunden dauernden Verhandlungen, die sowohl auf Expertenebene als auch auf parlamentarischer Ebene geführt wurden, brachten die Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol am 6. Mai 1997 einen Initiativantrag ein, der den von vier Parlamentsklubs, nämlich den Sozialdemokraten, der ÖVP, den Grünen und den Liberalen erarbeiteten Konsens zum Inhalt hatte.

Unter anderem enthält dieser Initiativantrag: die Abschaffung aller bezügerechtlichen Pensionen und Abfertigungen im Bereich des Bundes, der Länder und Gemeinden, die Abschaffung aller Vorrückungen. Statt dessen erfolgt eine Anpassung der Bezüge nach der allgemeinen Ist-Lohnentwicklung, so, wie für mehr als 2 Millionen Arbeitnehmer auch.


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Weiters enthält er eine Abstufung der Bezüge nach der jeweiligen Verantwortung, wobei für Länder und Gemeinden Obergrenzen festgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung der Landtage, die Bezüge im Bereich der Länder und Gemeinden, jene der Landeshauptleute eingeschlossen, festzulegen.

Weiters wird es eine umfassende Information der Öffentlichkeit über alle Bezüge, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, geben sowie das Einziehen von Obergrenzen bei mehreren Bezügen und vor allem pensionsrechtliche Änderungen, wodurch es Einschnitte bei Anwartschaften und Pensionen von Politikern geben wird, wie das bisher noch niemandem in Österreich zugemutet wurde. (Abg. Böhacker: Mir kommen die Tränen!)

Insgesamt wird der von vier Parteien erarbeitete Vorschlag zu Einsparungen in der Höhe mehrstelliger Millionenbeträge in den Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden führen. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Zur Erläuterung: Allein die heurigen Pensionsbeiträge, die mittelfristig wegfallen werden, betragen rund 360 Millionen Schilling. – Das ist soweit der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfes. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Der Verfassungsausschuß hat den erwähnten Antrag am 7. Mai 1997 erstmals verhandelt. Die Abgeordneten Dr. Khol und Dr. Kostelka brachten dabei einen Abänderungsantrag ein. Am 13. Mai 1997 wurden diese Verhandlungen im Verfassungsausschuß fortgesetzt, wobei die Abgeordneten Kostelka und Khol sowie Donabauer und Schwemlein weitere Abänderungsanträge einbrachten.

Bei der Abstimmung im Verfassungsausschuß wurde der Gesetzentwurf in der Fassung dieser Abänderungsanträge mit Mehrheit angenommen, und als Ergebnis der Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag:

Der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Bericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident, soweit mein Bericht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Weitere Wünsche auf Berichterstattung liegen mir nicht vor. Daher können wir mit der Debatte beginnen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Die Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.15

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Heute, am 15. Mai, gedenken wir der Errungenschaften unserer Staatsvertragsväter. Herr Außenminister und Vizekanzler Schüssel will heute noch eine staatstragende Rede halten. Er kann dies in der Gewißheit tun, daß er nach diesem Tag mehr verdienen wird für seine staatstragenden Reden, und zwar in einem Ausmaß, daß sich wahrscheinlich selbst die Staatsvertragsväter im Grabe umdrehen würden, würden sie mitbekommen, wie unverschämt sich in diesem Land eine politische Bereicherungskaste bedient. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man muß aber die Vorgeschichte dieses heutigen Gesetzentwurfes kennen, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Kukacka: Schäbig! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Schäbig ist Ihre Art und Weise, wie Sie den Bürgern in die Taschen greifen und sich selber bedienen! Das ist schäbig, meine Damen und Herren! Damit Sie wissen, was schäbig ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich weiß – und ich bin froh darüber –, daß heute zahlreiche österreichische Mitbürgerinnen und Mitbürger bei dieser Debatte zusehen, denn so können wir ihnen einmal klar aufzeigen, in welcher Weise Sie sich an diesem Staate bedienen! Seit zehn Jahren, seit die FPÖ im Jahre 1987 ein Volksbegehren gestartet hat, diskutiert man über eine Senkung der Politikergagen in Österreich, diskutiert man über Privilegienabbau – aber seit zehn Jahren ist das ein zähes Bohren dicker Bretter. Und das, was heute dabei herauskommt, ist wahrhaft ein schmales


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Ergebnis – für manchen aber ein fettes, nämlich für jene politische Kaste, die in die eigenen Taschen wirtschaftet!

Der Fall ist ja nur deswegen brisant geworden, weil der Kollege Höchtl, der es heute vorgezogen hat, aus dem Hohen Haus zu flüchten, dabei ertappt wurde, jahrzehntelang ein arbeitsloses Einkommen in Höhe von 32 000 S pro Monat bezogen zu haben. Meine Damen und Herren! Er hat fürs Nichtstun mehr kassiert, als viele Menschen in diesem Lande pro Monat für aktives Arbeiten, zum Teil schweres Arbeiten, verdienen!

Dann haben wir festgestellt, daß auch Herr Nationalratspräsident Fischer, der jetzt den Vorsitz führt, jahrzehntelang 53 000 S pro Monat an arbeitslosem Einkommen, Herr Präsident Neisser 55 000 S pro Monat an arbeitslosem Einkommen und Kollege Frischenschlager 28 000 S fürs Nichtstun kassiert haben! Dann hat man unter dem Eindruck dieses Skandals eine Bezügepyramide erstellt. (Abg. Leikam: Brauneder! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich kann mir schon vorstellen, daß es peinlich ist, wenn man die Kassierer beim Kassieren ertappt, aber die freiheitliche Fraktion wird nicht lockerlassen, wird Sie daran erinnern, daß Sie eine Pflicht vor den Bürgern haben (Beifall bei den Freiheitlichen) , nämlich bei sich selber Kürzungen vorzunehmen, wenn den Bürgern in die Taschen gegriffen wird.

Schließlich wurde beschlossen, eine Einkommenspyramide zu errichten. Die Kommission unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten des Rechnungshofes Fiedler hat dann verschiedene Varianten durchgerechnet, und es hat sich dann herausgestellt, daß jene der FPÖ, nämlich die Bezügebegrenzung bei 60 000 S netto, jene Variante ist, die man zwar vorher zu kriminalisieren versucht hat, die aber genau dafür sorgen würde, daß die österreichischen Politikergehälter ins europäische Mittelfeld herunterkämen. Wie die Kommission in ihrem Bericht, der Ihnen ja vorliegt und den Sie kennen müßten, unzweideutig feststellt, liegen die österreichischen Politikergehälter – hinter Italien – im europäischen Spitzenfeld, meine Damen und Herren! Je korrupter ein Staat, desto höher die Politikergagen, ist man versucht zu sagen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn wir uns anschauen, was in den vergangenen Jahrzehnten an Skandalen über dieses Land hereingebrochen ist, muß man sagen, es ist kein Wunder, daß wir hinter dem an Skandalen im Spitzenfeld liegenden Italien auch gleich mit unseren Politikergagen im europäischen Spitzenfeld sind. Und daran hat sich – das stellt die Bezügekommission unter Rechnungshofpräsident Fiedler fest – bis heute, auch nach Vorliegen dieses Gesetzesantrages, nichts geändert – und wird sich auch nichts ändern. Das steht so expressis verbis im Bericht der Kommission des Rechnungshofpräsidenten, allerdings entschuldigt sich Herr Dr. Fiedler gleich und sagt dazu: Er hatte nie den Auftrag, dafür zu sorgen, daß die Politikergagen gesenkt werden!

Meine Damen und Herren! Das war der "Casus knacktus" in den Verhandlungen zwischen den Fraktionen! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Liberale und Grüne waren sofort bereit, beim Selbstbedienen mitzumischen. Sie haben sich sofort von den Regierungsparteien, von Rot und Schwarz, ins Boot nehmen lassen und ihre Privilegien gesichert. Das werden wir Ihnen heute noch im Laufe dieser Debatte beweisen. Alle, die in diesem Verhandlungsteam saßen, haben ihre eigenen Privilegien gesichert, sie waren mit dabei, damit die Höhe der österreichischen Politikergagen sicher im europäischen Spitzenfeld bleibt. Sie haben sich da mit einbeziehen lassen!

Wir haben von allem Anfang an deutlich gemacht: Wenn die Politikergagen nicht substantiell gesenkt werden, wenn die politische Kaste nicht zeigt, daß sie bei sich selbst zu sparen beginnt – herunter mit den Politikergagen! –, dann haben wir kein Verständnis dafür, daß man dem Bürger weiterhin in die Taschen greift, und dann werden wir bei diesen Verhandlungen auch nicht mitwirken! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Deshalb ist das Ergebnis, das heute zur Beschlußfassung vorliegt, eines der "Ampelparteien" – plus ÖVP-Anhängsel. Die ÖVP ist auf jeden Fall beim Sich-Bedienen und Kassieren dabei – egal, ob die "Ampel" etwas ausverhandelt, egal, ob Mißstände perpetuiert werden, wie das eben gestern der Fall war. Die Liberalen beispielsweise sind ein bißchen dafür, daß sich bei der Oesterreichischen Nationalbank etwas ändert, gehen hier zum


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Rednerpult heraus und sagen: Es ist alles richtig. – Heute können Sie ja in den Zeitungen lesen, wie "richtig" das Ganze ist. Und Sie stimmen dann flott wieder mit der "Ampelkoalition", mit ihrem Wunschregierungspartner, der SPÖ, um ja nicht ihre eigenen Chancen auf Regierungsbeteiligung zu schmälern. (Abg. Dr. Haselsteiner: Bringen Sie einen besseren, einen logischeren Antrag ein! Dann stimmen auch wir zu! – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) – Ich gebe Ihnen gleich ein paar Argumente. Lassen wir Zahlen sprechen!

Der Bundeskanzler, meine Damen und Herren, wird in Zukunft statt wie bisher 2,4 Millionen Schilling – da treibt es schon so manchem Österreicher die Zornesröte ins Gesicht! – mehr als 1 Million Schilling mehr bekommen, nämlich 3,5 Millionen Schilling – was bitte mehr ist, als der deutsche Bundeskanzler verdient! 3,5 Millionen Schilling! Das ist deutlich mehr als der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland bekommt! Dazu muß man sagen, daß das natürlich ein kleines "Ländchen" ist, das Herr Kohl in Deutschland verwaltet. 3,5 Millionen Schilling verdient der österreichische Bundeskanzler in Zukunft! Das ist mehr als 1 Million Schilling mehr an Gage für den Herrn Bundeskanzler!

Meine Damen und Herren! Wer geglaubt hat, daß sich in unserem Land unter Viktor Klima irgend etwas zum Besseren wendet, wird spätestens jetzt merken, daß der Bundeskanzler bei der Kaste der Kassierer und Einstecker dabei ist, und zwar gerne dabei ist. Meine Damen und Herren! Eine Auffettung seiner Gage um 1 Million Schilling ist ihm allemal recht. Wir halten das für einen Skandal! Und das geschieht ausgerechnet unter jenem Regierungschef, der während seiner Zeit als Finanzminister dafür gesorgt hat, daß der österreichische Steuerzahler in einem Maße belastet wird, wie das bisher noch nie der Fall war!

Der Lohnsteuerzahler, die österreichischen Arbeitnehmer – auch die Gewerkschaftsvertreter sind heute weg – haben eine Rekordbelastung an Lohnsteuer zu tragen, insbesondere weil ihnen bis heute die "kalte Progression" in der Lohnsteuer nicht abgegolten wird.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Eine Million Menschen leben – so die Ergebnisse der letzten Armutskonferenz – an der Armutsgrenze. Eine Million Menschen leben in Österreich an der Armutsgrenze, aber die politische Kaste erhöht sich selbst die Politikerbezüge! (Zwischenrufe des Abg. Schwarzböck. ) Niemanden von Ihnen interessiert, daß kinderreiche Familien immer mehr von Armut bedroht sind, insbesondere auch deshalb, weil diese Regierung und dieser Bundeskanzler, der früher Finanzminister war, die Transferleistungen für die Familien gekürzt haben. Transferleistungen bei den Familien kürzen – Politikergagen anheben, das ist offensichtlich die Devise dieser Koalition!

Die Frauen sind Hauptbetroffene der Armut in Österreich, denn die Armut ist feminisiert. Ich höre keine einzige der Feministinnen, die jetzt auf die Barrikaden steigt und fordert: Bevor nicht die Situation der Frauen in Österreich besser wird, bin ich nicht bereit, einer Anhebung der Politikergagen zuzustimmen! – Wo sind die Feministinnen, die endlich einmal etwas für die Frauen tun und sagen: Politikergagen dürfen erst dann angehoben werden, wenn es auch den Frauen in diesem Land wieder besser geht! – Davon ist keine Silbe zu hören, und davon ist auch im Frauenvolksbegehren keine Silbe zu lesen! (Abg. Ing. Reichhold: Schweigen!)  – Ja, weil sie selbst mitkassieren; sie sind alle Nutznießerinnen jenes Gesetzes, das sie heute beschließen werden.

Der Herr Vizekanzler hatte bisher 2,6 Millionen an Jahresgage; in Zukunft bekommt er 3,08 Millionen Schilling. Können Sie von der ÖVP das Ihren Wählern gegenüber noch vertreten? – Ich würde mich schämen, wenn ich einen derartigen Vizekanzler in der Öffentlichkeit vertreten müßte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Bundesminister erhielten bisher 2,6 Millionen – in Zukunft werden es 2,8 Millionen Schilling sein. Der Nationalratspräsident, der jetzt zwar kein arbeitsloses Einkommen mehr kassieren darf, hebt aber sein Gehalt von 2,5 Millionen auf 2,94 Millionen, also auf annähernd 3 Millionen Schilling an.

Meine Damen und Herren! Das ist ein Selbstbedienungsladen, wie es ihn offensichtlich nur in Österreich gibt! Und die Klubobleute haben auch dafür gesorgt, daß sie nicht im Bettelgewand


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kommen müssen beziehungsweise dem Bettelstab der Armut anheimfallen: Von bisher 1,9 Millionen Schilling heben Sie sich die Gagen in Zukunft auf rund 2,4 Millionen Schilling an. – Das ist ein unverschämter Selbstbedienungsladen, dem wir Freiheitlichen ganz sicher nicht unsere Zustimmung geben werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Gejammere der Landeshauptleute hat dazu geführt, daß man es jetzt ihnen auch noch überläßt, sich selbst einzuschätzen. In Zukunft dürfen die Landeshauptleute – nach äußerst schwammigen Kriterien, die die Handschrift von Andreas Khol tragen – selbst entscheiden, für wie wichtig und verantwortungsvoll sie sich halten. Sie dürfen in Zukunft ihre eigenen Gagen festlegen: "natürlich" nach oben mit einer Deckelung, die an die Gage des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl heranreicht. Aber wie gesagt: Helmut Kohl verwaltet ja auch nur ein "Ländchen" mit insgesamt rund 90 Millionen Einwohnern. – Da ist es dann schon entscheidend, ob man Landeshauptmann eines "schwarzen" Bundeslandes ist und damit die Gagen des deutschen Bundeskanzlers überschreiten muß. Ich halte das für eine unglaubliche Fehlleistung, die nur diese große Koalition – mit dem Anhängsel dieser beiden "Blinddarmparteien" – zustande bringen konnte!

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bürgermeister der großen Städte waren dann die nächsten, die sich beklagt haben, daß sie zuwenig verdienen. Uns hat im Namen der Bürgermeister der Statutarstädte Herr van Staa aus Innsbruck einen Brief geschrieben, einen Bettelbrief. Er sei damit nicht einverstanden, daß er weniger verdient als ein Landesrat des Landes Tirol, schreibt er uns. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Und flugs bringt die Koalition einen Antrag ein, damit Herr van Staa in Zukunft nicht 160 000 S pro Monat verdient, aber auch nicht 180 000 S wie die Landesräte, aber dafür darf es mit 170 000 S ein bißchen mehr sein, meine Damen und Herren! 170 000 S pro Monat erhalten die Bürgermeister großer Städte in unserem Lande! – Ich halte das für eine unglaubliche Selbstbedienung, die sicherlich nicht von den Wählern des Herrn van Staa verstanden wird!

Herr van Staa ist seinerzeit in Innsbruck mit dem Versprechen angetreten – und er hat damit die Wähler getäuscht –, er werde dafür sorgen, daß Privilegien in diesem Lande abgeschafft werden. Nur bei sich selbst will er nicht anfangen! Da schreibt er sogar Bettelbriefe, man möge sein ohnehin "schmales" Gehalt von künftig 160 000 S anheben – und dann verdient er halt 170 000 S dank der Initiative des Herrn Klubobmannes Khol.

Meine Damen und Herren! Und das geht so weiter: Die Landtagspräsidenten, die gleichzeitig auch noch andere Politfunktionen haben oder im öffentlichen Dienst auf Kosten des Steuerzahlers auch noch Gehälter beziehen, werden jetzt so gestellt, daß erst mit Beginn der nächsten Legislaturperiode des jeweiligen Landtages eine Änderung eintreten muß. Bis dahin gilt, daß die beiden Landtagspräsidenten der ÖVP, Schreiner in Salzburg, Gasser in Vorarlberg, weiterkassieren dürfen, damit ihre Privilegien und ihre Pfründe ja unangetastet bleiben! Daher hat man im Verfassungsausschuß gleich eine "Lex Gasser" und eine "Lex Schreiner" beschlossen, um diese Herren ja nicht um einen Schilling zu prellen.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die FPÖ fordert seit Jahren, daß die Abfertigungen von Politikern abgeschafft werden. Die Liberalen sind hier zum Rednerpult gekommen und haben stets erklärt, dagegen zu sein, daß Politiker Abfertigungen bekommen. – Aber siehe da: Ausgerechnet diese Partei verhandelt mit der großen Koalition eine Entgeltfortzahlung für Politiker aus! Jetzt heißt es halt einfach nicht mehr "Abfertigung" für Politiker, sondern "Entgeltfortzahlung". Das ist Etikettenschwindel, das ist Selbstbedienung – und sonst gar nichts! (Abg. Dr. Haselsteiner: Sie kennen sich da nicht aus! Sie kennen den Unterschied nicht!)

Sie haben die Ruhebezüge nicht abgeschafft, sondern machen nur ein ein bißchen anderes System, stellen sich vor die österreichische Öffentlichkeit und behaupten, die Pensionen abgeschafft zu haben und ein Pensionsrecht zu schaffen, das dem jedes österreichischen Steuerzahlers vergleichbar sei. – Mitnichten! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das ist Schwindel, frecher Schwindel – und sonst gar nichts! Sie beschwindeln in geradezu unglaublicher Art und Weise die österreichische Öffentlichkeit und genehmigen sich gleich auch noch ein zusätzliches "Töpfchen". Herr Kollege Khol, der jetzt mit


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Frau Schmidt charmante Nachverhandlungen führt – da sind sich die Privilegienritter einig –, hat im Verfassungsausschuß fast zu Tränen gerührt gesagt: Er verzichte in Zukunft auf 9 000 S! – 9 000 S bei einer Jahresgage von mehr als 2 Millionen Schilling, das ist schon eine "sensationelle" Leistung der Nächstenliebe. Das muß man wirklich anerkennen! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Dr. Khol hat aber nicht dazugesagt, daß er über eine Vergütungsregelung für Aufwendungen diese 9 000 S gleichzeitig wieder kompensiert und sich in Zukunft Fahrtkosten, Aufenthaltskosten in Hotels, Bürokosten, Betriebsausgaben und Ausgaben für seine Mitarbeiter abgelten läßt, und zwar nach der Größe der Entfernung.

Je weiter man weg von Wien lebt, desto mehr bekommt man an Bürokosten, Hotelkosten, Mitarbeiterkosten und Aufwandsdeckungskosten ersetzt: 6 000 S für jeden, der in Wien lebt; und für jede halbe Stunde zusätzlicher Anfahrtszeit nach Wien 3 000 S mehr, meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete aus einem der westlichen Bundesländer kann sich freuen, denn je länger seine Fahrt nach Wien dauert, desto mehr kann er an Aufwandskosten geltend machen. Herr Kollege Khol! Damit sind die 9 000 S, auf die Sie angeblich verzichtet haben, mehr als kompensiert. – Dr. Khol ist immer so stolz darauf, daß er Tiroler Abgeordneter ist. Als Tiroler Abgeordneter wird er per saldo sogar mehr herausbekommen als die 9 000 S, auf die er verzichten möchte, wie er uns im Verfassungsausschuß – fast zu Tränen gerührt – geschildert hat.

So geht es weiter, meine Damen und Herren! Man hat in diesem Gesetz Regelungen getroffen, mit denen es sich die politische Kaste gerichtet hat, insbesondere jene "Oberpriester" dieser Kaste, die dieses Gesetz verhandelt haben. Ihre Privilegien, ihre Pensionen und Bezüge, bleiben unangetastet. Frau Schmidt gibt sogar selbst in einem Zeitungsinterview zu, daß sie von jetzt an mehr verdienen wird, obwohl sie das früher immer bestritten hat. Sie glaubt wohl, sie hätte eine gar so große Fraktion zu vertreten. Es wäre interessant gewesen, einmal eine Abstufung der Klubobmann-Gagen entsprechend der Fraktionsgröße vorzunehmen. (Abg. Dr. Schwimmer: Oder nach der Anwesenheit!) Aber daran hätte sich Frau Schmidt nicht mehr beteiligt, weil das zu Lasten der eigenen Taschen gegangen wäre, und dafür ist Frau Schmidt nicht zu haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man hat in dieses Gesetz überdies eine Unvereinbarkeitsregelung aufgenommen, die nur dazu dienen soll, den Abgeordneten als solchen in Zukunft der Willkür der Mehrheit auszuliefern. Darin ist sich die "Ampelkoalition" ebenfalls einig. Diese Regelung soll den Abgeordneten der Willkür der Mehrheit ausliefern, um mißliebige Abgeordnete in Zukunft aus dem Hohen Haus zu zwingen und damit den Wählerwillen im nachhinein im Sinne der großen Koalition zu reparieren.

Meine Damen und Herren! Das ist eine verfassungswidrige Bestimmung, der wir Freiheitlichen mit Sicherheit unsere Zustimmung verweigern werden, und zwar aus Achtung vor den Verfassungsprinzipien. Verfassungsprinzipien sind Ihnen ja nichts wert, das haben Sie im Ausschuß gezeigt. Sie gehen von einem formellen Verfassungsbegriff aus und sagen: Verfassungsprinzipien haben mich nicht zu interessieren. Es geht um Verfassungsprinzipien, die hier in unglaublicher Weise gebogen und – wie ich behaupte – sogar gebrochen werden.

Meine Damen und Herren, vor allem von der Sozialdemokratischen Partei! Letztlich ist es doppelzüngig, wenn Ihre eigenen Landesorganisationen für die Länder eine Bezügepyramide verlangen, wie das die Vorarlberger Sozialdemokraten getan haben. Sie haben ein Dreieck konstruiert, das eine Pyramide darstellen soll. (Der Redner zeigt ein Blatt Papier.) Darin haben die Sozialdemokraten aufgelistet, wie der Landeshauptmann, der Landeshauptmann-Stellvertreter und die Landesräte abgestuft werden. Diese Beträge liegen deutlich unter denen, die Sie selbst beschließen. In den Ländern verlangen Sie lauthals eine Senkung der Politikergagen – im Einklang mit den Forderungen der FPÖ. Es ist nämlich genau das Modell der FPÖ, das die Sozialisten in Vorarlberg in dieser Darstellung abgeschrieben haben. Kaum aber sind Sie in Wien, wird zugestimmt.

Herr Kollege Lackner, ich werde mir heute anschauen, wie du abstimmst! In Vorarlberg hat der sozialistische Vertreter dieses Modell mitbeschlossen, das deckungsgleich mit dem FPÖ-Modell ist; heute hingegen wird er das Koalitionsmodell mitbeschließen, zusammen mit den beiden sogenannten Oppositionsparteien Grüne und Liberale, und sich damit weiter in die eigenen Taschen wirtschaften. Das nenne ich doppelzüngig, Herr Kollege Lackner! (Abg. Dr. Partik-


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Pablé: Ich hoffe, du sagst es dem Vorarlberger!) Ich werde mir das heute ansehen und den Test darauf machen, inwieweit das gilt, was eure Landesorganisationen verlangen, und inwieweit eure Landesorganisationen in der eigenen Partei ernst genommen werden.

Nunmehr jammern die Landeshauptleute und unter Umständen wird man das Gesetz im Bundesrat deswegen ablehnen, weil sie nicht mehr im selben Ausmaß wie zuvor zusätzlich verdienen dürfen. Die Landeshauptleute haben das österreichische Bezügerecht bisher zu einem Selbstbedienungsladen degradiert. Sie waren damit im Verein mit vielen Angehörigen dieses Hauses und der Bundesregierung und haben sich nie darum gekümmert, wie der Bürger in diesem Land damit fertig wird, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das interessiert keinen von Ihnen! Schon werden die nächsten Belastungswellen vom Finanzministerium vorbereitet. Vorher jedoch hebt man sich die eigenen Bezüge kräftig an und glaubt auch noch, der österreichischen Öffentlichkeit dies als einen Abbau von Privilegien verkaufen zu können.

Meine Damen und Herren! Als freiheitlicher Debattenredner kann ich Ihnen heute hier schon eines voraussagen: Wir werden dafür sorgen, daß Sie mit diesem Modell nicht durchkommen werden! Die österreichische Bevölkerung wird von uns die Möglichkeit bekommen, ein Volksbegehren zu unterstützen, in dem es heißen wird: herunter mit den Steuern und herunter mit den Privilegien! (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Erst dann werden wir bereit sein, über diese Frage weiter mit Ihnen zu verhandeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen des § 58 GOG und insbesondere auf die Obergrenze von 2 Minuten aufmerksam.

10.35

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Danke, Herr Präsident. – Im Hinblick auf die Obergrenze von 2 Minuten kann ich aus der Fülle an unrichtigen Behauptungen des Herrn Stadler nur zwei herausgreifen. (Abg. Mag. Stadler: Den größten Privilegienritter schickt man heraus!)

Er hat seine Rede gleich mit einer unrichtigen Behauptung begonnen. Er hat erklärt, der Herr Außenminister würde, wenn er heute eine Erklärung zum Staatsvertrags-Jubiläum abgibt, dies in dem Bewußtsein tun können, nachher mehr zu verdienen als vorher. – Das ist unrichtig, Herr Stadler, was Sie damit behauptet haben. Der Außenminister und Vizekanzler wird im Vergleich zu seinem bisherigen Einkommen um 20 000 S weniger im Monat verdienen. (Abg. Dr. Haider: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung, sondern eine politische Rede!) Das ist eine tatsächliche Berichtigung. Sie haben behauptet, er würde mehr verdienen. 20 000 S weniger entsprechen der Wahrheit.

Sie haben – gleichfalls unrichtigerweise – behauptet, Klubobmann Khol würde aufgrund der neuen Regelung mehr verdienen. Dabei haben Sie gleich zwei Unwahrheiten behauptet. Klubobmann Khol wird um 9 000 S im Monat – und nicht im Jahr, wie Sie es darstellen wollten – weniger verdienen, und Klubobmann Khol wird keine Erhöhung für einen Wohnsitz außerhalb Wiens bekommen, weil Wien sein Wohnsitz ist. (Abg. Mag. Stadler: Das kompensiert er mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung!) Sie haben hier völlig unrichtige Dinge behauptet, und zwar eine ganze Rede lang! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

10.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine weitere tatsächliche Berichtigung wünscht Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Ich mache ihn auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

10.37

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Stadler hat neben einer Fülle anderer unrichtiger Behauptungen auch die Pauschalbehauptung aufgestellt, die Politikergehälter würden angehoben werden. – Diese Er


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klärung ist unrichtig. Ich darf darauf verweisen, daß allein die Aktivgehälter in der Regierung pro Jahr um 5 Millionen Schilling gesenkt werden.

Herr Abgeordneter Stadler hat weiters die unrichtige Behauptung aufgestellt, daß die Landtagspräsidenten bis zur nächsten Legislaturperiode die erhöhten Gehälter weiterbeziehen würden. – Herr Kollege Stadler, Sie wissen ganz genau ... (Abg. Mag. Stadler: Die Doppelbezüge! Schreiner und Gasser beziehen Doppelbezüge! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Stadler! Da können Sie noch so viel schreien. Es schmerzt Sie, wenn Sie hier Unrichtiges behaupten und das aufgedeckt wird, das ist mir völlig klar! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz und Universitätsprofessor bezieht zwei Bezüge!) Das ist symptomatisch für Ihre Verhaltensweise!

Meine Damen und Herren! Bis spätestens 1. Juli 1997 – damit alle hier wissen, was unrichtig ist – sind die Beschlußfassungen über die Senkung dieser Gehälter durchzuführen. (Abg. Böhacker: Sie haben "sehr gut" aufgepaßt!) Daher haben Sie auch in dieser Hinsicht die Bevölkerung falsch informiert, wie dies grundsätzlich dem Tenor Ihrer sämtlichen Debattenbeiträge entspricht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider – zu Präsident Dr. Fischer gewandt –: Sie sind sehr großzügig! Wo war da die tatsächliche Berichtigung? Das waren alles Debattenbeiträge! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

10.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner gemeldet. (Abg. Dr. Haider: Jeden Freiheitlichen würden Sie hineinschicken für so eine Spielerei! Aber da spielen Sie mit! – Rufe bei den Freiheitlichen: Mißbrauch der Geschäftsordnung ist das!)

10.39

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stadler hat behauptet, die Verhandlungspartner hätten in diesem Bezügegesetz durch einen Etikettenschwindel Abfertigungen aufrechterhalten beziehungsweise wieder eingeführt. – Diese Behauptung ist unrichtig. Abfertigungen richten sich nach einer bloßen Dauer der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder zu einer Organisation, und solche Bezüge wird es nicht mehr geben. Der Herr Stadler kennt den Unterschied nicht! Er weiß es nicht genau. Er kennt sich nicht aus. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei SPÖ und ÖVP.)

10.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Abg. Mag. Stadler: Die Privilegienritter unter sich! Da sind sie sich einig! Das ist keine Frage!)

10.40

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Stadler hat neben einer Reihe anderer, bereits aufgezählter unrichtiger Behauptungen auch behauptet ... (Abg. Dr. Graf: Habt ihr euch das vorher ausgemacht?) – Nein, das hat sich aufgrund der unrichtigen Behauptungen in der Rede ergeben. Niemand konnte wissen, daß seine Rede so weit von der Wahrheit entfernt sein wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um die tatsächliche Berichtigung!

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (fortsetzend): Der Abgeordnete Stadler hat behauptet, daß im Gesetz Unvereinbarkeitsregeln vorgesehen wären, die ausschließlich nach der Willkür der Mehrheit im Hause gehen würden. (Abg. Dr. Graf: So ist es!) – Wahr ist vielmehr, daß eine Reihe beruflicher Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes unter die Unvereinbarkeitsregelung fallen werden, und zwar Richter, Staatsanwälte, Exekutiv- und Finanzbeamte. Das führt zu einer klare


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ren Trennung zwischen Legislative und Exekutive. (Abg. Dr. Haider: Er berichtigt überhaupt nicht! – Abg. Mag. Stadler: Das habe ich nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das heißt, es geht nicht nach den Kriterien der Willkür, sondern nach sachlichen Kriterien. Das ist der wesentliche Unterschied. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich werde mir das Protokoll der Rede des Kollegen Stadler anschauen, weil er in einem Zwischenruf gesagt hat, diese Behauptung hätte er nicht erhoben. Ich werde das überprüfen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. Redezeit: 20 Minuten. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das darf nicht wahr sein! – Abg. Mag. Stadler: Das war ein vorbereitetes Statement! – Abg. Dr. Haider: Das ist ein Mißbrauch von tatsächlichen Berichtigungen!)

10.42

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die tatsächlichen Berichtigungen, die Sie – und via Fernsehen auch die Österreicherinnen und Österreicher – gehört haben, sind ein deutlicher Beweis dafür, daß das, was wir uns vom Kollegen Stadler anhören mußten, eine Mischung aus bewußter Unwahrheit und aus Fehlinterpretationen war. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein weiteres Detail hinzufügen. (Abg. Dr. Haider: Damit kannst du gleich wieder aufhören!) Die vorliegende Gehaltsregelung für Politiker ist eine ehrliche und alles enthaltende. Es gibt daneben keine Bezüge mehr. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Es gibt in Österreich keinen Kanzler-Bungalow, und es gibt keine Infrastruktur wie beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland. Daher wird der österreichische Bundeskanzler fürs erste in Zukunft weniger verdienen als beispielsweise jener der Bundesrepublik Deutschland. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Böhacker: Mir kommen die Tränen!) Er wird auch weniger verdienen, als die unabhängige Kommission für diese Bezügegesetz-Regelung vorgeschlagen hat, und zwar nicht unwesentlich, einige Hunderttausend Schilling weniger. (Abg. Dr. Graf: Der Klubobmann glaubt seiner eigenen Propaganda!)

Das dritte und wesentlichste ist: Falls er netto auch nur einen Schilling mehr als sein Vorgänger erhalten wird, dann wird Herr Bundeskanzler Klima – das hat er ausdrücklich erklärt – dieses Geld karitativen Zwecken zuführen. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Das ist ja peinlich!)

Was wir hiermit – gestützt auf die breite parlamentarische Mehrheit von vier Fraktionen – dem Hohen Haus zur Beschlußfassung vorlegen, ist ein umfassendes Modell, wie es in seiner Komplexheit in keinem anderen europäischen Staat besteht, insbesondere in keinem föderalistischen Staat. Erstmals wird in einem Staat, der in Bund, Länder und Gemeinden gegliedert ist, eine Bezügepyramide geschaffen, die durchgehende Kriterien sowohl für die Bezügehöhe als auch für die Pensionsregelung, die Spesen- und alle weiteren Nebenregelungen vorgibt, und zwar für alle Gebietskörperschaften, vom Bundespräsidenten bis zum kleinsten Bürgermeister. Meine Damen und Herren! Das heißt Ordnung machen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben uns diese Regelung nicht selbst verordnet, sondern als erstes eine Kommission von sieben unabhängigen Fachleuten eingesetzt. (Abg. Dr. Haider: Na großartig!) Diese waren nur einer einzigen Vorgabe verpflichtet: Sie sollten, basierend auf dem Vergleich europäischer Staaten sowie unter Heranziehung vergleichbarer Daten aus der Wirtschaft, einen Vorschlag darüber erstellen, wie eine entsprechende Politikerbesoldung und sämtliche erforderlichen Nebenregelungen aussehen sollen.

Die Empfehlungen dieser Kommission waren sehr rigoros. Unsere Handlungen und die Konsequenzen in diesem Gesetz sind noch viel rigoroser, meine Damen und Herren! Es gibt in Zukunft keine "Politikerpensionen" mehr. (Abg. Mag. Stadler: Das stimmt ja nicht!) Das heißt, daß beispielsweise Abgeordnete zum Nationalrat in Zukunft aus dem ASVG – oder einem jeweils entsprechenden anderen sozialversicherungsrechtlichen System – eine Pension erhalten wer


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den, wie jeder andere Österreicher auch. Darüber hinaus werden Abgeordnete zum Nationalrat die Möglichkeit erhalten, aus ihrem eigenen Bezug, aber ohne einen Schilling aus den Kassen des Staates, eine Pensionskasse aufzubauen, wenn sie dies wollen. Dabei kosten die Abgeordneten zum Nationalrat den Staat keinen Schilling.

Meine Damen und Herren! Das wird bald sehr beträchtliche Auswirkungen auf das Bundesbudget mit sich bringen. Denn heute beziehen alle 183 Abgeordneten zum Nationalrat insgesamt rund 250 Millionen Schilling an Aktivbezügen, und die Pensionskosten für bereits ausgeschiedene Abgeordnete machen 199, also fast 200 Millionen Schilling aus. All diese Pensionslasten werden in Zukunft dem Bund erspart werden. Wenn künftig ein Abgeordneter zum Nationalrat aus dem Hohen Hause ausscheidet, ist der Bund sämtlicher Verpflichtungen diesem Abgeordneten gegenüber ledig. Er braucht ihm keinen einzigen Schilling mehr zu bezahlen.

Zu heutigen Preisen bedeutet das mittelfristig für alle Bundespolitiker eine Einsparung von 350 Millionen Schilling.

Es wird aber auch keine Abfertigungen mehr geben. Sie haben in diesem Zusammenhang schlicht und einfach die Unwahrheit gesagt, Herr Kollege Stadler. Es wird so etwas wie eine Kündigungsfrist geben. Das heißt, ein Abgeordneter zum Nationalrat, der kein Rückkehrrecht in einen Beruf hat, keine Pension bezieht und unmittelbar keine berufliche Tätigkeit aufnehmen kann, sondern Zeit braucht, um sich eine Arbeit zu besorgen, bekommt für maximal sechs Monate eine Bezugsfortzahlung, die wie jedes andere Einkommen besteuert wird. (Abg. Böhacker: Erzählen Sie das einem Arbeiter, der entlassen wird!)

Das ist eine faire und eine saubere Regelung. Was hingegen Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, erreichen wollen, ist nichts anderes als eine Desavouierung der Politiker und damit des politischen Systems! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie verteidigen offensichtlich ein System zur Abgeltung der Spesen, die in Ausübung des Mandates anfallen – dabei geht es schlicht und einfach um die Fahrtkosten, die Übernachtungskosten derjenigen Abgeordneten, die nicht in Wien wohnen, und eine Reihe ähnlicher Aufwendungen –, das bisher in der Bezahlung von Pauschalbeträgen bestand: bis zu 16 000 S im Monat, und aufgrund einer jahrzehntelang geltenden Regelung weiters einen Freifahrtsschein.

Meine Damen und Herren! Pauschalien für Spesen wird es vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an nicht mehr geben. Es wird nur dann einen Spesenersatz geben, wenn der Abgeordnete seine Fahrkarte oder seine Hotelrechnungen vorlegt. Ansprüche aufgrund gesetzlich determinierter Spesen müssen mit Originalrechnung nachgewiesen werden. Es gibt kein Pauschale mehr; was es wiegt, das hat’s. Ausbezahlt werden Spesen in der Höhe, die der einzelne Abgeordnete tatsächlich nachweisen kann. Kann er keinen Nachweis erbringen, wird nichts bezahlt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, regen Sie sich bitte nicht so auf! Das Modell, das Sie diesem Haus zuerst zugemutet haben, war so ungefähr das verlogenste, was ich in meinem Leben ... (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Kostelka!

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (fortsetzend): In Ihrem Modell wurden 30 000 S Grundgehalt vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang wird ein freiheitlicher Abgeordneter im "profil" zitiert: Die Leute glauben eben, daß Politikergehälter riesig sind und wir bei uns auf jeden Hunderter freiwillig verzichten.

Die Wahrheit ist nämlich ein andere: Bei dieser ursprünglichen Regelung hätte es Monate gegeben, so wie beispielsweise den letzten Budgetmonat, in denen – nach Ihrem Modell – Gehälter bis zu 198 000 S pro Abgeordneten hätten bezogen werden können. 30 000 nach außen, aber in Wirklichkeit 198 000 S abcashen, das ist die freiheitliche Methode! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Ofner: Das ist schon zwei Jahre her!)


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Wenn Sie sich schon derart damit rühmen, Herr Kollege Stadler, was die Fiedler-Kommission in ihrem Bericht zu Ihrem Modell sagt, dann darf ich Sie nur darauf hinweisen, daß die Kommission ausdrücklich – vornehm sind die Herren ja und die eine Dame, das muß man ihnen zugestehen – feststellt, daß sie die F-Vorschläge nicht abqualifizieren will, aber sehr wohl darauf hinweisen muß, daß sie demokratiepolitisch mehr als problematisch sind. Lesen Sie das nach und beschäftigen Sie sich damit!

Sie wollen, wie ich schon gesagt habe, das politische System abqualifizieren und den Österreichern einreden, daß Ihrem Modell zufolge der Bundeskanzler maximal 60 000 S netto verdienen darf, und jeder Politiker, der in seiner Funktion darunter ist, entsprechend weniger. – Die Wahrheit, meine Damen und Herren, ist aber eine völlig andere:

Erstens rechnet nicht jeder Österreicher in netto, offensichtlich tun das nur Sie. Die Nettogesellschaft ist ja bekanntlich eine ganz besondere. (Abg. Aumayr: So ein Blödsinn! – Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Zweitens darf ich Sie darauf hinweisen, daß es mich schon ein bißchen wundert: Ihre Fraktion besteht offensichtlich nur aus Bundeskanzlern, weil jeder freiheitliche Abgeordnete, selbst im Landtag, sich auf die 60 000 S hochrechnet. Und das ist schon ein sehr beachtliches Faktum, wenn man nämlich zur Kenntnis nimmt, welche Mittel notwendig sind, um diese 60 000 S zu erreichen. (Abg. Aumayr: Das ist die beste Werbung für uns!) Das ist nicht nur die Parteisteuer, das ist nicht nur die Klubsteuer, das sind nicht nur Werbekosten, das sind nicht nur entsprechende Essenseinladungen, Spenden, sondern es ist beispielsweise im Zusammenhang mit der Frau Kollegin Sickl die Einstellung eines schon vor ihrer politischen Tätigkeit existierenden Geschäftsführers in ihrem Schloßhotel, damit sie von den 90 000 S netto, die sie gehabt hat, auf die 60 000 S runterkommt.

Meine Damen und Herren! Das ist wirklich eine Akrobatik, die mit Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern nichts zu tun hat! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Marizzi: Ungeheuerlich!)

Und wenn wir schon von Privilegienritterei reden, dann sage ich Ihnen klipp und klar: Wenn etwas Privilegienritterei ist, dann ist es, daß nach der Regelung im öffentlichen Dienst eine einzige Fraktion die Stirn hat, zu behaupten, daß ihre Abgeordneten zu 50 Prozent ihren beruflichen Tätigkeiten nachkommen – und das sind ausschließlich die Freiheitlichen. (Abg. Dr. Haider: Wir sind fleißig! Ihr hackelts ja nichts!) Das heißt, entweder nehmen Sie das Mandat weniger ernst, oder Sie behaupten Dinge in bezug auf Ihre Dienststellen, die nicht stimmen. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben kassiert fürs Nichtstun! 52 000 S fürs Nichtstun! Sie sollten sich schämen!)

Und wenn Sie das schon nicht nachdenklich macht (Abg. Mag. Stadler: Sie sollten den Mund halten!) , meine Damen und Herren, dann sage ich Ihnen noch etwas: Es gibt eine einzige Partei im Wiener Landtag (Abg. Mag. Stadler: 52 000 S fürs Nichtstun, das ist beschämend!) , die den Mut hatte, nicht auf die Freifahrkarten zu verzichten. 28 freiheitliche Abgeordnete gibt es im Wiener Landtag, 27 nehmen ihre Freifahrkarte nach wie vor in Anspruch. (Oh-Rufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das ist gelebter Privilegienabbau à la Freiheitliche (Beifall bei SPÖ und ÖVP): Nach außen hin sagen sie, man soll so etwas nicht tun, und in Wirklichkeit nehmen sie entsprechend.

Ich darf Ihnen jetzt, meine Damen und Herren, zum Schluß kommend ganz konkret darlegen, wie das neue Modell aussieht (Abg. Mag. Stadler: Kostelka hat 60 000 S fürs Nichtstun kassiert und stellt sich jetzt her und erklärt uns ...!) : Wenn ein Abgeordneter 100 000 S bekommt – brutto darf ich hinzufügen –, dann ist das nach Abzug von 36 000 S Lohnsteuer und 7 200 S Sozialversicherung ein Nettobezug von 56 000 S, also weit unter Ihren 60 000 S, auf die sich alle Mitglieder Ihrer Fraktion hinturnen.

Darüber hinaus kommen bei unserer Fraktion noch 8 000 S Werbungskostenbeitrag gegenüber der Landespartei, 3 000 S gegenüber der Bezirkspartei und 4 000 S gegenüber dem Klub hinzu.


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(Abg. Böhacker: Parteisteuer!) Meine Damen und Herren! Unter Abzug all dessen, was in diesem Zusammenhang als Parteisteuer bezeichnet wurde – ich nenne es Werbungskosten (Heiterkeit bei den Freiheitlichen)  –, ergibt das einen Nettobetrag von 40 780 S und 80 Groschen. Das ist weit unter dem, was Sie fordern. Und selbst, wenn man den Jahresausgleich hinzunimmt, ergibt sich in diesem Zusammenhang ein Betrag von 46 000 S. Das muß man den Bürgern nämlich in aller Deutlichkeit sagen. Was Sie hier betreiben, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, ist Sand in die Augen der Wähler streuen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich auch noch eine Bemerkung zur Parteisteuer machen: Jedem Österreicher, jedem Arbeitnehmer, jedem Selbständigen (Abg. Dr. Graf: Und zur Aufwandsentschädigung!), wird das Recht zuerkannt, daß er Werbungskosten absetzt. Jeder Beislwirt in meinem Bezirk hat selbstverständlich das Recht, wenn er im Bezirk für sein Lokal wirbt, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Ich frage Sie: Warum soll ich, insbesondere vor Wahlen, nicht auch werben dürfen? Die Werbung "Wählt mich!" ist das Ergebnis unseres Listenwahlrechtes. (Abg. Dr. Haider: Weil es sinnlos ist, das ist hinausgeschmissenes Geld!) Wie soll ich denn mit den Wählern in Kontakt kommen, wenn ich mit ihnen nicht kommunizieren kann? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Daher ist das nicht nur meine Position. Ich bitte Sie nur, nachzulesen. Der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof haben das in ständiger Judikatur bestätigt. Ich bitte Sie daher, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Was wir Ihnen vorlegen, ist eine mutige Regelung – im wesentlichen ohne Übergangsregeln –, es ist eine Regelung, die mehr Transparenz schaffen wird; wir hätten gerade in der Frage der Veröffentlichung gerne noch mehr erreicht.

Es wird aber immerhin einen Einkommensbericht für einen Personenkreis von rund 300 000 Arbeitnehmern in Österreich geben, das sind etwa 10 Prozent des Arbeitsmarktes. Die einzelnen Bezüge all jener, die diese aus öffentlichen Kassen beziehen, werden in Zukunft ganz konkret veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 80 000 S pro Monat verdienen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung zu dem machen, was der Kollege Stadler als Willkür bezeichnet hat: Der Grund, warum bestimmte Funktionen im öffentlichen Dienst nicht mit einem Mandat kompatibel sein können, hat im wesentlichen damit zu tun, daß wir schlicht und einfach nicht wollen, daß ein Steuerbeamter, der in den Steuerakten seiner Wähler Entscheidungen zu treffen hat, der auch über entsprechend sensible Informationen verfügt, dem Wähler als zu Wählender, als ein ihn Vertretender gegenübersteht. (Abg. Mag. Stadler: Das ist peinlich!) Das ist unfair den Beamten gegenüber, das ist insbesondere dem einzelnen Wähler gegenüber unfair. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt sind die Steuerbeamten schuld!) Ein Abgeordneter soll nicht über solch geheimes Wissen verfügen, außer er kann es aus entsprechenden Unterlagen in aller Öffentlichkeit entnehmen. (Abg. Böhacker: Von Amtsverschwiegenheit haben Sie noch nie etwas gehört!)

Meine Damen und Herren! Die "Willkür", von der Sie reden, ist nichts anderes als eine Privilegienritterei, die Sie verteidigen. In diesem Zusammenhang lassen Sie mich daher mit einem Dank an die Fraktionen des Verfassungsbogens schließen. Wir haben in sehr, sehr zahlreichen Verhandlungen einen langen gemeinsamen Weg zurückgelegt. (Abg. Mag. Stadler: Dem "Verfassungsbogen" möchte ich nicht angehören!) Was uns in diesem Zusammenhang geeint hat, war die gemeinsame Bemühung, zu einer für alle – die Österreicher und Österreicherinnen, die Wähler, aber auch die politischen Parteien und ihre Repräsentanten – tragbaren Lösung zu kommen.

Wir sind von verschiedensten Positionen ausgegangen, aber wir sind zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen, hinter dem wir mit Stolz – auch gegenüber den Österreichern – stehen können.


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Ich bedauere zutiefst, daß eine Fraktion sich von Anfang an von diesen Gesprächen ausgeschlossen hat. – Sie von den Freiheitlichen haben damit weder sich, noch der österreichischen Demokratie einen Dienst erwiesen. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung und die Redezeit aufmerksam. – Bitte.

11.00

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Der jahrelange Bezieher von arbeitslosen Einkommen Kostelka hat behauptet, es gäbe im neuen Gesetz neben den Politikergagen keine Bezüge mehr. Das ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß in Art. 2 § 10 ff – ich zeige es her, damit es der Wähler auch sieht (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe)  – unter dem Titel "Vergütung der Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlamentes", gemessen an der Entfernung zu Wien, zusätzliche Gagen vorgesehen sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Kostelka: Sofern er die Belege vorlegen kann! Lesen Sie weiter! – Abg. Leikam: Das unterschlagen Sie wieder! – Abg. Dr. Kostelka: Das ist eine "tatsächliche Verdrehung"! – Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ferner hat derselbe jahrelange Bezieher eines arbeitslosen Einkommens behauptet, daß es im vorliegenden Gesetz keine Pensionen mehr gäbe. – Auch dies ist unrichtig. (Abg. Leikam: Sie sagen schon wieder die Unwahrheit!)

Art. 7 § 49 ff regelt unter dem Titel – ich lese es Ihnen vor – "Weiteranwendung der Bestimmungen über Ruhe- und Versorgungsbezüge" kraft Gesetzes die Weitergeltung der Pensionsbestimmungen für eine ganz bestimmte Polit-Pensionistenkaste. (Abg. Leikam: Wieder falsch!)

Ferner hat der Herr Redner behauptet, daß der österreichische Kanzler nach der Neuregelung nicht mehr verdiene. Dies ist unrichtig. – Er verdient brutto 1,1 Millionen Schilling mehr, und daran ändert sich auch nichts, wenn er ankündigt, diese karitativen Zwecken spenden zu wollen, denn das Gesetz regelt, daß man auf sein Einkommen gar nicht verzichten kann. – Auch das ist falsch.

Letztlich hat der Herr Redner behauptet, daß die FPÖ-Fraktion einen Vorschlag getätigt habe, der auf ein Bruttogehalt für Abgeordnete von 184 000 S pro Monat hinauslaufe. (Abg. Grabner: So hat er das nicht gesagt! Du solltest besser zuhören, was gesagt wird!) Dies ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß die Variante VII, die auf dem FPÖ-Vorschlag beruht, die vom Rechnungshof durchgerechnet wurde, ein Nettogehalt von rund 20 000 S ergibt, brutto: 43 000 S. Dieser Bruttobetrag liegt unter jenem Gehalt, das Sie mit netto 46 000 S jetzt gerade für jeden Abgeordneten – live für jeden Fernsehzuschauer nachprüfbar – als zukünftige Gage verkündet haben. Es liegt brutto unter dem, was Sie netto bezahlen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Die Fernsehzuseher können ...

11.02


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75. Sitzung / Seite 46

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Herr Abgeordneter! Die 2 Minuten sind abgelaufen.

Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Haider gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen. Bitte.

11.02

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der langjährige Bezieher von arbeitslosen Einkommen Dr. Kostelka hat die Behauptung aufgestellt ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Stimmt es nicht, daß er jahrelang einen Betrag von 40 000 S als Beamter des Parlaments neben seinem Politikerbezug bezogen hat, ohne zu arbeiten? Stimmt das nicht? (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)


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75. Sitzung / Seite 47

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie, mit dem Sachverhalt zu beginnen, den Sie berichtigen wollen. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (fortsetzend): Das war die Einleitung, Herr Präsident!

Der langjährige Bezieher von arbeitslosen Einkommen Klubobmann Dr. Kostelka (Abg. Grabner: Bärental!), der neben seinem Klubobmanngehalt als freigestellter Parlamentsbeamter 40 000 S fürs Nichtstun kassiert hat (Abg. Grabner: Bärental!), dieser Abgeordnete hat hier behauptet (Abg. Grabner: Bärental!), daß die Neuregelung eine allumfassende ist, eine, die im Gehalt alles einschließt. Das ist unrichtig, denn es gibt in der Neuregelung neben den Politikerbezügen auch eine großzügige Spesenregelung, die beinhaltet, daß etwa Fahrtkostenentschädigungen (Abg. Grabner: Bärental!), Flugkosten bezahlt werden, Entfernungsentschädigungen (Zwischenrufe bei der SPÖ), daß Zeitaufwendung vergütet wird, Hotelrechnungen beglichen werden, Bürobedarf beglichen wird und ähnliches. Das bedeutet, da privilegiert man wiederum zu Unrecht die politische Kaste in Österreich, während jeder "kleine" Pendler, der täglich zur Arbeit fährt, seine Fahrkarte, sein Benzin bezahlen muß.

Herr Kollege! Du verteidigst das noch, du als Betriebsrat solltest dich dafür schämen, daß du dich selber besserstellst als den "kleinen" Mann, den du hier zu vertreten hast! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Klubobmann Kostelka hat weiters behauptet (Abg. Grabner: Bärental!), es entstünden dem Bund keine Verpflichtung und keine Belastung mehr aus Pensionen. Das ist unrichtig, Kollege Kostelka. – Jeder Minister, der vier Jahre im Amt ist (Abg. Grabner: Bärental!), bekommt – unverändert gegenüber dem bisherigen System – eine Ministerpension; und diese ist noch steigerungsfähig. (Abg. Mag. Stadler: Jawohl!) Sie haben hier die Unwahrheit gesagt.

Sie haben weiters die Unwahrheit gesagt, als Sie gesagt haben, die Politikerpensionen würden abgeschafft werden. – Jeder, der hier sitzt und schon eingezahlt hat, hat die Möglichkeit, aliquote Politikerpensionsbezüge für sich in Anspruch zu nehmen. Sie haben also ein zweites Mal die Unwahrheit gesagt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Die 2 Minuten sind abgelaufen, die tatsächliche Berichtigung ist zu Ende. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)

Zu einer persönlichen Erwiderung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Sie kennen die Regeln der Geschäftsordnung.

11.05

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl Kollege Stadler als auch Herr Dr. Haider haben es für notwendig befunden, mehrfach zu behaupten, ich hätte in wesentlichen Dingen die Unwahrheit gesagt und damit das Haus belogen. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich darf zum ersten ausdrücklich erklären (Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Das ist keine tatsächliche Berichtigung!): So wie die Parlamentsdirektion mir keine andere Wahl gelassen hat, habe ich als Beamter dieses Hauses eineinhalb Jahre 20 000 S – nicht 40 000, sondern 20 000 S – Einkommen gehabt; seit eineinhalb Jahren beziehe ich dieses nicht mehr. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Zweitens: Es ist absolut unwahr, wenn behauptet wird, daß ich hier gesagt hätte, daß ein Minister auch in Zukunft nach dem neuen System Pensionszahlungen bekommen wird. Solange er im aktiven Dienst ist, bekommt er seine Bezüge entsprechend den jeweiligen Regelungen, aber wenn er ausscheidet, erhält er keinen Schilling mehr. – Es tut Ihnen offensichtlich weh, das zur Kenntnis nehmen zu müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet.

Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie, bei den tatsächlichen Berichtigungen und bei den persönlichen Erwiderungen die Geschäftsordnung exakt einzuhalten, sonst mache ich von dem geschäftsordnungsmäßig mir zustehendem Recht Gebrauch, die tatsächlichen Berichtigungen an den Schluß der Debatte zu setzen. – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer.

11.07

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Kostelka hat in seinen Ausführungen festgestellt, daß die neue Bezügeregelung eine ehrliche sei, ohne jede Privilegien – und das auf allen Ebenen: Bund, Länder und Gemeinden.

Ich bringe ein Beispiel dafür, daß diese Aussage unrichtig ist (Rufe bei der SPÖ: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!): Die Abgeordneten zum Europäischen Parlament werden wie Abgeordnete zum Nationalrat behandelt, bekommen also auch mindestens 6 000 S plus jeweils 3 000 S je halbe Stunde Entfernung (Abg. Dr. Kostelka: Aber nicht für innerösterreichische Reisen, das wissen Sie!), gleichzeitig bekommen sie aber im Europäischen Parlament eine Sekretariatszulage in mehrfacher Höhe dieses Grundbetrages. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.08

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Man sieht, was eine Fernsehübertragung alles auslöst. Es geht nämlich offensichtlich überhaupt nicht mehr um einen sachlichen Dialog, sondern darum, anderen Unwahrheiten an den Kopf zu werfen, die man dann durch die Inanspruchnahme von Geschäftsordnungsinstrumenten berichtigen muß. Ich glaube nicht, daß wir damit ein sehr informatives oder sachinformatives Bild für die Bevölkerung bieten, aber ... (Ruf bei den Freiheitlichen: Man sollte bei der Wahrheit bleiben!) – Ja, man sollte bei der Wahrheit bleiben, wie wahr doch! (Abg. Mag. Stadler: Sie kassiert mehr in Zukunft!)

Ich denke aber, daß noch etwas in eine falsche Richtung führt. Die Schwerpunkte der Vorredner, sowohl der Freiheitlichen ... (Abg. Mag. Stadler: Sie hat sich alle Privilegien gesichert bis zur Pension! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Herr Stadler! Es gehört zu den Mindest bedingungen der Spielregeln, daß man Menschen ausreden läßt. Ich weiß, daß Sie nicht einmal in der Lage sind, Mindestbedingungen einzuhalten. Aber vielleicht könnten Sie sich wenigstens angesichts der Fernsehkamera ein bißchen beherrschen! (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen, der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, man sollte darauf hinweisen, daß die bisherige Debatte nur einen Gesichtswinkel beleuchtet hat, der allerdings nur ein Segment des tatsächlichen Themas ist, nämlich die Höhe der Bezüge. Mich stört das einfach, weil ich glaube, daß es um ein System geht, das es zu reformieren gilt. Das ist auch der Grund dafür, daß ich doch ein Schlaglicht auf den Beginn dieser Diskussion werfen möchte, um auch erklärbar zu machen, warum sich die Liberalen an diesen Diskussionen beteiligt haben und warum uns soviel daran gelegen ist, zu einer Vierparteieneinigung zu kommen. Es ist ja doch nicht selbstverständlich, daß eine Oppositionspartei mit dabei ist, wenn die Regierungsfraktionen unangenehme Themen behandeln.

Der Grund hiefür war, daß wir, als die Debatte im vergangenen Jahr begonnen hat, gesehen haben, daß die Regierungsfraktionen aus eigenem Antrieb nicht bereit sind, Reformen durchzuführen. Sie können das daran ablesen, daß die Liberalen schon bevor die Affäre Höchtl eine öffentliche Diskussion ausgelöst hat – und zwar konkret am 27. Februar 1996; die Affäre Höchtl


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wurde erst ab Mai 1996 diskutiert –, ein ausgearbeitetes Konzept zur Reform der Bezüge vorgelegt haben. Das hat uns viel Zeit, das hat uns auch Geld gekostet, doch wir haben das investiert, um ein taugliches Instrumentarium, eine taugliche Diskussionsgrundlage im Ausschuß zu haben, um endlich weiterzukommen und sich nicht immer nur an der Oberfläche zu bewegen.

Als wir aber gesehen haben, daß die Affäre Höchtl nichts anderes ausgelöst hat als eine Novelle, die zwar die arbeitslosen Einkommen abgeschafft hat, haben wir gewußt: Wir müssen alle Kraft aufwenden, um die anderen dazu zu bringen, endlich an die Wurzeln zu gehen. Wir haben unseren Antrag im Juli vergangenen Jahres diskutiert – er wurde von Ihnen niedergestimmt. Dann allerdings haben Verhandlungen begonnen.

Jetzt sage ich Ihnen, worum es uns bei unserem Antrag seinerzeit gegangen ist: Erstens ist es darum gegangen, die Politikergehälter von den Beamtengehältern zu entkoppeln, und zwar ganz einfach deswegen, weil das Berufsverständnis, das ein Beamter beziehungsweise ein Politiker oder eine Politikerin haben, völlig unterschiedlich sind. Wir wollten auch versuchen, einen Erfolgsnachweis zu finden – was aber bei Politikern nicht so leicht ist, außer bei Wahlen, aber nicht einmal da funktioniert es immer, wie man weiß; ich sage das aus unserer leidlichen Erfahrung –, irgendwelche Kriterien zu finden, die objektivierbar sind. Wir haben gemeint, man könnte die Gehälter zum Beispiel an die Höhe des Bruttoinlandsproduktes knüpfen, man könnte sie an die Arbeitslosenrate knüpfen, man könnte sie an die Staatsverschuldung knüpfen, das bedeutet, Veränderungen nach oben und nach unten vorsehen. – Das waren ganz konkrete Vorschläge, um sich damit auseinanderzusetzen.

Es ging uns vor allem darum, daß Politiker nicht irgendeinen automatischen Pensionsbezug haben, sondern daß Politiker und Politikerinnen mit gutem Beispiel vorangehen und Eigenverantwortung zeigen. Wir glauben überhaupt, daß dieses Land stärker dazu erzogen werden sollte und auch Möglichkeiten für die Menschen eröffnen sollte, Eigenverantwortung zu zeigen, das heißt, auch bei der Pensionsvorsorge selbstverantwortlich tätig zu werden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Und es ging uns darum, keine finanziellen Nebenregelungen mehr zuzulassen, das heißt: ein Gehalt – eine Funktion. Letzteres dient vor allem der Durchschaubarkeit, denn es soll nicht so sein, daß sich die Bürgerinnern und Bürger erst irgendwo zusammenklauben müssen, was einer verdient, und immer noch nicht sicher sein können, ob da nicht noch irgendwo dunkle Kanäle offen sind. Wir wollten zum Ausdruck bringen: So viel verdient ein Politiker oder eine Politikerin, überlegt euch, ob der oder die das wert ist! Daneben gibt es nichts anderes.

Es ist daher völlig unrichtig, wie jetzt wieder von freiheitlicher Seite behauptet wird, daß derartige Nebengehälter weiter aufrecht sind. Das ist völliger Unsinn. Das ist die schlichte Unwahrheit. (Abg. Mag. Stadler: Lesen Sie einmal den § 10!) Ich habe es nicht nur gelesen, sondern ich war beim Mitgestalten dabei – im Gegensatz zu Ihnen! (Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ, ÖVP und den Grünen.)

Das, was wir auf die Füße zu stellen versucht haben, ist nichts anderes, als daß nur konkrete Spesen, die konkret nachgewiesen werden müssen, so wie bei jedem anderen Bürger und jeder anderen Bürgerin auch ersetzt werden sollen, allerdings nicht einmal diese ganz, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe, damit sich auch da nicht irgendein Privilegienritter – leider gibt es diese auch unter Politikern und Politikerinnen – noch irgend etwas zukommen lassen kann. Das gibt es nicht mehr! Daher ist es unrichtig, hier etwas anderes zu sagen.

Aber es ging uns Liberalen nicht darum, herunterzulizitieren und zu sagen, Politiker und Politikerinnen dürfen nichts verdienen, denn ich glaube, daß es ein demokratiepolitisches Anliegen sein muß, daß wir Menschen in die Politik bekommen, die sich auch im privaten Leben durch ihren Beruf, durch ihr Einkommen, das sie sich in ihrem privaten Beruf erarbeiten, einen gewissen Lebensstandard gesichert haben und daß sie diesen, wenn sie in die Politik eintreten, nicht gegen Null reduzieren müssen. Das wäre Unsinn.

An der Politik soll man nicht verdienen. In die Politik kann und darf man nur gehen, wenn man an der Sache wirklich Interesse hat, wenn es einem um die Sache geht, denn nur dann hält man


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auch den Verlust an Lebensqualität aus. – Das ist kein Jammern, sondern eine Feststellung, denn ich mache es liebend gerne.

Aber es ist Unsinn, gehaltsmäßige Regelungen zu schaffen, die bewirken, daß man nur noch Politfunktionäre bekommt, die wirklich nur noch aus Parteiräson eine Funktion übernehmen, oder solche, die es sich leisten können, weil sie geerbt haben oder ähnliches und daher einen finanziellen Hintergrund haben, oder solche, die irgendwo anders abhängig sind. Das kann nicht das Ziel einer Demokratie sein, und damit kann auch nicht die richtige Zusammensetzung für ein Parlament gebildet werden. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der SPÖ und ÖVP.)

Daher ging es uns nicht um das Herunterlizitieren, und das ist – aber nicht nur das – der unterschiedliche Zugang der Liberalen und der Freiheitlichen zu diesem Thema. Denn Herr Stadler hat von diesem Pult aus gesagt: Wir – damit meinte er die Freiheitlichen – haben gesagt, wir reden gar nicht, wenn nicht abgesenkt wird. Das war seine Bedingung. Klarerweise hat es dann keinen Sinn gehabt. Wir hingegen haben gesagt: Wir reden gar nicht, wenn nicht reformiert wird, wenn das System nicht geändert wird! (Abg. Mag. Stadler: Wenn nicht angehoben wird! Von Ihnen wurde angehoben! Sie haben leicht reden! Sie verdienen in Zukunft mehr!) Und da diese Bereitschaft in der ersten Runde gegeben war, haben wir gesagt: Dann versuchen wir es!

Jene Grundsätze, die wir schon in unserem Entwurf vorgelegt hatten, wollten wir auch in der neuen Regelung verwirklicht sehen: das ist vor allem die Transparenz, denn das gehört zur Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit; das ist aber auch die sogenannte Drittvergleichsmöglichkeit, das bedeutet, mit anderen Berufsgruppen, mit anderen Umfeldern vergleichbar zu sein; und das ist die Stärkung der Eigenverantwortung.

Ich denke, daß diese Prinzipien, von denen ich jetzt gesprochen habe, in der vorliegenden Materie sehr weit verwirklicht wurden. Und das ist der Grund dafür, daß wir auch davon reden, daß die vorliegende Vorlage die liberale Handschrift trägt. (Abg. Mag. Stadler: Dafür sollten Sie sich genieren!) Denn wir haben erstens die Abkoppelung von den Beamtengehältern erreicht – das war am Anfang nicht so selbstverständlich –, wir haben die Politikerpensionen sehr wohl abgeschafft; wir haben nur etwas nicht getan: Wir haben jene Anwartschaften, die schon erworben wurden, nicht einfach gegen null gesetzt.

Ich gebe zu, daß es gar nicht so leicht ist, als Opposition eine solche Regelung zu beschließen, aber ich denke, daß die Glaubwürdigkeit der Opposition auch davon abhängt, daß man den gleichen Maßstab anlegt, egal, ob es nun gerade populär ist oder nicht. (Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ und ÖVP.)

Eine liberale Partei, die sich ständig gegen rückwirkende Gesetze ausspricht, die den Vertrauensschutz der Verfassung ernst nimmt, die hier gewettert hat – wie ich glaube, zu Recht gewettert hat – gegen die Bestimmungen im Sparpaket, die diese Regierungsfraktionen beschlossen haben, kann nicht dafür sein, daß das gleiche dann bei Politikerinnen und Politikern gemacht wird (Abg. Mag. Stadler: Nein, nein! Die "armen" Politiker! Die "armen" Politiker!), nur weil man sagt, daß die Politiker sowieso Freiwild, ein Berufsstand sind, der keinen Schutz verdient. Das hätte ich für falsch gehalten. (Abg. Mag. Stadler: Die "armen" Politiker! Ich bin empört! Mir kommen die Tränen! Die "armen" Politiker!)

Ein Politiker kann sich nicht auf irgend etwas besonders verlassen – wenn er das will, dann soll er nicht Politiker werden –, aber den Vertrauensschutz auf Null zu setzen (Abg. Mag. Stadler: Die "armen" Politiker!), weil man sagt: Die haben nach völlig anderen rechtsstaatlichen Spielregel zu spielen!, hielte ich für falsch. (Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ und ÖVP.)

Deswegen haben wir eine Bestimmung konstruiert, die vorsieht, daß die erworbenen Ansprüche zwar nicht verlorengehen, aber nicht weiter erhöht werden können, und daß jemand, der neu dazukommt – das sowieso – selbstverständlich in ein neues System einsteigt, aber auch jene, die schon hier sind, nämlich in ein ASVG-System, so wie alle anderen auch. Dazu kommt noch eine freiwillige Pensionsvorsorge. Daß wir damit die Ansprüche, die schon erworben sind, nicht gecancelt haben, halte ich für richtig. (Beifall beim Liberalen Forum.)


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Wir haben noch etwas gemacht: Wir haben die Abfertigung sehr wohl abgeschafft – das war eine Bedingung auch der Liberalen. Es war uns wichtig, daß nicht die Situation entsteht, daß jemand – Minister oder Abgeordneter – direkt in einen anderen Beruf oder in eine andere Funktion wechselt und eine Abfertigung kassiert. Das halten wir für politisch untragbar und für politisch unmoralisch. Daher wurde diese Abfertigungsregelung abgeschafft.

Für einen Politiker ist aber folgendes, denke ich, notwendig – und dazu stehe ich, auch wenn es für manche nicht populär sein mag; mag schon sein, aber das ist eine Frage der politischen Verantwortung –: daß jemand, der zugunsten der Politik aus seinem Privatberuf aussteigt, ein Netz haben muß für den Fall, daß er aus der Politik aussteigen muß und im Moment keinen Beruf findet.

Das heißt, es geht einzig und allein darum, daß diese Person eine gewisse Absicherung hat, und deswegen ist es auch völlig egal, ob sie wenige Monate, wenige Jahre oder viele Jahre Minister war, denn das Risiko bei Aufgabe ihres Berufes ist immer dasselbe. Unser Zugang dazu war: Jemand, der ein solches Risiko für die Politik eingeht – und ich würde mir wünschen, daß es viele tun, daß es vor allem Qualifizierte tun – und nachher in seinem Beruf nicht mehr unterkommt (Abg. Dr. Krüger: Dann ist er nicht qualifiziert!), soll, wenn er kein Rückkehrrecht und keinen Pensionsanspruch hat, bis zu einem gewissen Zeitraum eine Bezugsfortzahlung haben – Abgeordnete bis zu einem halben Jahr, Minister bis zu einem Jahr. Das halte ich für richtig und notwendig. (Abg. Böhacker: Das sagen Sie einmal einem gekündigten Facharbeiter! Erklären Sie diese Regelung einem gekündigten Facharbeiter!) Das mache ich gerne, weil ich im Gegensatz zu Ihnen auch Menschen, die etwas nicht verstehen, gerne einen anderen Standpunkt darlege. (Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Sie wissen gar nicht, wie ein Facharbeiter ausschaut! Sie kümmern sich um diese Leute gar nicht! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Was ich für ganz wichtig halte, ist, daß wir – wir haben unsere Bezüge von den Beamtengeldern abgekoppelt – einen ganz wichtigen Schritt in eine Richtung gesetzt haben, der bisher noch in keinem Bereich durchsetzbar war: Es ist uns gelungen, die sogenannten Biennalsprünge, das heißt die Vorrückungen, die bisher vorgenommen wurden, abzuschaffen. Das war uns wichtig, denn das ist einerseits ein Tribut an die Transparenz, andererseits, wenn Sie mich fragen, auch ein Tribut an die Gerechtigkeit, denn das Fortschreiten des Alters ist meiner Meinung nach kein Leistungskriterium, das es rechtfertigen würde, auf einmal mehr zu verdienen.

Es war uns wichtig, hier ein Zeichen zu setzen, damit für künftige Verhandlungen im Beamtenbereich darauf hingewiesen werden kann, daß wir mit gutem Beispiel vorangegangen sind. Ich denke nämlich, daß man von anderen nur etwas verlangen kann, was man auch selbst vorzuleben bereit ist. Mit dieser Regelung haben wir einen Riesenschritt gemacht, und ich hoffe, daß das auch die Initialzündung für analoge Verhandlungen im Beamtenbereich ist.

Für Politiker wird es künftig einen einheitlichen Bezug geben, keine Steigerungsbeträge und daher auch nicht jene ominösen Biennalsprünge, die nicht nur unfinanzierbar sind, sondern meiner Meinung nach auch jeder Leistungs- und Lebenskurve widersprechen.

Wir haben darüber hinaus noch etwas getan, was der Transparenz dient, das ist eben jener vieldiskutierte Pyramidenbau. Es handelt sich dabei um Pyramiden, die sowohl für den Bund als auch für die Länder gebaut wurden.

Ich muß jetzt schon etwas zu den Ländern sagen, denn wie die Landeshauptleute einzig und allein um ihr eigenes Interesse gekämpft haben und nicht um die Sache, wie ihnen plötzlich der Föderalismus überhaupt nicht mehr wichtig war, war schon bemerkenswert. Wiewohl es ihnen sonst immer darum geht, daß die Länder ihre Agenden eigenständig beschließen, wollten sie sich plötzlich zum Bund flüchten. Sie wollten plötzlich auf der höchsten Ebene festgesetzt werden, die es nur gibt – ohne jede Differenzierung nach unten! Und das sollte auch noch dieses Parlament beschließen, damit nur ja die Landtage nicht mitreden können, wodurch sie nämlich vielleicht dem Druck ihrer Wählerinnen und Wähler ausgesetzt wären. Sie meinten: Wien ist


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weit weg, die sollen uns die Privilegien sichern – das wäre ein solches gewesen –, wir können uns darauf ausreden, und unsere Landtage sind aus dem Schneider.

Dazu kommt ja noch etwas: Die Landeshauptleute haben offensichtlich gefunden, daß es zwar richtig ist, daß man bei den Landtagsabgeordneten sehr wohl unterscheidet, ob es sich um ein Bundesland mit 1,5 Millionen Einwohnern handelt oder ein Bundesland mit 250 000 Einwohnern. Das haben sie für richtig gehalten. Sie haben es daher auch für richtig gehalten, daß beim Landtagspräsidenten und bei allen anderen in der Pyramide abgestuft wird, nur bei ihnen als Landeshauptleute nicht. Nein! Wie könnte die Einwohnerzahl einen Unterschied machen?

Ich habe eine so vordergründige und – ich füge das hinzu – nahezu unverschämte Interessenvertretung selten erlebt wie jene der Landeshauptleute in dieser Frage. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich bin daher sehr froh darüber, daß durch die Tatsache, daß es eine Vierparteieneinigung werden sollte, auch die Regierungsfraktionen, die natürlich immer versucht sind, dem Druck aus den eigenen Reihen nachzugeben, gar nicht anders konnten, als der Sachlichkeit zu dienen. Und um nichts anderes ist es gegangen! (Abg. Dr. Graf: Warum sind Sie Kontrarednerin?) Damit haben wir durchaus auch den Föderalismus hochgehalten, denn es wird nun in der Verantwortung der Länder liegen, in welcher Form sie differenzieren.

Was die Transparenz betrifft, war es uns sehr wichtig, nicht nur eine einsichtige und nachvollziehbare Pyramide zu bauen, sondern darüber hinaus auch Veröffentlichungen vorzusehen, Veröffentlichungen überall dort, wo Steuergelder mit im Spiel sind, denn ich halte es für ein Recht der Wählerinnen und Wähler, daß sie wissen, wie mit ihrem Geld umgegangen wird. Daher halte ich es für dringend notwendig, daß überall dort, wo Steuergelder verwendet werden – da besteht für mich ein Unterschied zu privaten Einkommen –, eine Offenlegung erfolgt. Und genau das ist vorgesehen, und zwar nicht nur für Politiker – das ist ein großer Schritt –, sondern auch für alle Funktionäre in jenen Bereichen (Abg. Dr. Graf: Warum sind Sie Kontrarednerin?)  – Sie kennen die Geschäftsordnung nicht; ich erkläre sie Ihnen nachher gerne (Abg. Mag. Stadler: Sie mißbrauchen Sie! Sie mißbrauchen die Geschäftsordnung mit Billigung des Präsidenten!) –, in denen die öffentliche Hand eine Beteiligung hat, und zwar eine solche Beteiligung, daß der Rechnungshof das Recht hat, zu prüfen. (Abg. Mag. Stadler: Mit Ihren guten Beziehungen zum Präsidenten mißbrauchen Sie die Geschäftsordnung!)

Das ist ein sehr großer Kreis, und das wird meiner Meinung nach zwei Effekte haben: auf der einen Seite die Überprüfbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, auf der anderen Seite aber auch den Druck zu einer vernünftigen Gehaltspolitik in diesen Unternehmungen. Vielleicht ist damit sogar auch der Effekt verbunden, daß man gar nicht mehr haben möchte, daß sich die öffentliche Hand allzusehr beteiligt, weil damit ja eine Offenlegungspflicht verbunden ist. Und das sind genau jene Effekte, die die Liberalen erreichen wollten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir wollen diese Effekte auch noch ausdehnen, und ich bedauere sehr, daß wir uns diesbezüglich bei den Verhandlungen mit den Regierungsparteien nicht durchsetzen konnten. Wir möchten daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schmidt und Haselsteiner einbringen, wonach der Kreis jener, von denen ich jetzt gesprochen habe, noch auf Vereine ausgedehnt wird. Ich darf den Antrag schnell verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Dr. Hans Peter Haselsteiner und PartnerInnen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügegesetz


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§ 8 Abs. 1 lautet: "Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, sowie Unternehmen beziehungsweise Vereine, die entweder eine Subvention oder Förderung von einer Million Schilling oder mehr erhalten haben oder deren betrieblicher Aufwand zu 50 Prozent oder mehr von der öffentlichen Hand finanziert wird, haben innerhalb der ersten drei Monate jedes zweiten Kalenderjahres dem Rechnungshof die Bezüge oder Ruhebezüge von Personen mitzuteilen, die zumindest in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre Bezüge oder Ruhebezüge bezogen haben, die jährlich höher als 14mal 80 Prozent des monatlichen Ausgangsbetrages nach § 1 waren. Die Rechtsträger haben auch die Bezüge und Ruhebezüge von Personen mitzuteilen, die einen weiteren Bezug oder Ruhebezug von einem Rechtsträger beziehen, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt. Personen, die einen Bezug oder Ruhebezug von zwei oder mehreren Rechtsträgern beziehen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, haben dies diesen Rechtsträgern mitzuteilen."

*****

Bei jenen, die die Usancen im Parlament nicht kennen, entschuldige ich mich. Es geht nicht anders, es ist die Technik. Ich habe vorher erklärt, worum es geht.

Als Schlußsatz sage ich Ihnen noch folgendes: Ich glaube zwar, daß wir mit dieser Regelung einen großen Schritt in Richtung Stärkung der Glaubwürdigkeit der Politiker machen, aber die Glaubwürdigkeit ist davon abhängig, daß sie ihre Aufgabe hier ernst nehmen. Aufgabe der Parlamentarier hier ist es, vor allem die Regierung zu kontrollieren. Und zur Kontrolle der Regierung gehört es, daß wir Dinge (Abg. Mag. Stadler: Das haben wir gestern gesehen, wie Sie das handhaben! Das haben wir gestern gesehen! Das kennen wir!) und Umstände, die so aussehen wie die Umstände rund um die Vertuschung der Kurdenmorde, aufklären, und zwar mittels eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Solange die Bürgerinnen und Bürger nicht das Gefühl haben, daß die Parlamentarier die Regierung kontrollieren, werden diese in der Glaubwürdigkeit genauso im unteren Feld liegen, wie es bisher der Fall war. Da nützt uns das alles nichts. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Daher mein Appell: Unterstützen Sie unseren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses! – Danke. (Neuerlicher Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

11.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Schmidt soeben vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort und bitte, mit der Behauptung zu beginnen, die Sie berichtigen wollen.

11.29

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Die Frau Vorrednerin Schmidt, die sich selbst das Gehalt auf mehr als 170 000 S pro Monat angehoben hat, hat behauptet (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident, was ist denn das? – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen) , es gäbe keine Nebenbezüge mehr in dem von ihr mitverhandelten Gesetz und es würden für den Politiker in Zukunft Spesenregelungen gelten, wie sie für jeden Bürger gelten. – Dies ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß im Art. 2 § 10 dieses Gesetzes unter dem Titel "Vergütung der Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates" und so weiter festgelegt ist, daß Spesen, die jeder Normalbürger beim Finanzamt geltend machen muß, 1 : 1 von der bezugsauszahlenden Stelle abgegolten werden! – Meine Damen und Herren! Das ist ein Nebeneinkommen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Herr Stadler! Das stimmt nicht! Haben Sie es noch immer nicht verstanden? Lesen Sie es aufmerksam! Sie wissen nicht, wovon Sie reden!  – Abg. Dr. Haider  – in Richtung


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des Abg. Dr. Haselsteiner –: Sie sind von einer Arroganz, das ist unwahrscheinlich! So können Sie in Ihrem Betrieb reden! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Ferner hat Frau Schmidt, die sich Ihr Gehalt selbst auf mehr als 170 000 S pro Monat angehoben hat, behauptet, es würden die Abfertigungen abgeschafft. (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Wahr ist vielmehr, daß im Art. 7 § 49j die Fortzahlung der Bezüge für Politiker geregelt ist, und zwar für einen Zeitraum von sechs bis zu zwölf Monaten! – Frau Schmidt, das haben Sie selbst verhandelt.

Es heißt nicht mehr "Abfertigung", es heißt jetzt beschönigend "Fortzahlung der Bezüge"; etwas, was der Normalbürger, wenn er gekündigt wird, nicht erhält. Das ist ein Privileg, das sich nur die politische Kaste gesichert hat. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

11.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, daß diese Debatte im Fernsehen live übertragen wird. Das Bild, das sich hier bietet, bekommt der Souverän heute direkt ins Haus geliefert. Erinnern Sie sich bitte daran!

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.30

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bezügeregelung, die wir heute beschließen werden, wird eine umfassende, durchgreifende Reform sein, die dem bisherigen System ein Ende bereitet und anstelle eines Flickwerks ein geschlossenes, logisches, nachvollziehbares, transparentes Bezügewesen in Österreich einleitet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist dies die umfangreichste Regelung für Politikereinkommen in Bund, Ländern, Gemeinden und Kammern, und ich kenne kein anderes Land in Europa, das auf diese Weise dem Bürger einen verständlichen Überblick darüber gibt, was die Politiker verdienen. Ich halte das für richtig.

Der grundlegende Neuerungscharakter dieses Werkes wird dadurch klar, daß wir – wahrscheinlich dem Empfinden der Bevölkerung in manchem sogar vorauseilend – umfangreiche Offenlegungspflichten festlegen. Dies auch gegen den Widerstand unserer gefühlsmäßigen Regungen, denn das Einkommen ist privat. Wir glauben aber dennoch, daß das öffentliche Interesse es rechtfertigt, daß die Menschen in unserem Lande wissen, was die Politiker tun und wieviel sie dafür bezahlt bekommen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Hans Helmut Moser. )

Wenn wir heute dieses frühere Flickwerk durch ein geschlossenes System ersetzen, so haben wir im Kopf, daß die alte Bezügeregelung eines der am meisten novellierten, veränderten und dadurch unverständlich gewordenen Gesetze war, wo die Fachleute in diesem Haus zu jedem Absatz und zu jeder Regelung einen Namen gewußt haben: Das eine ist notwendig geworden, weil hier eine Ungerechtigkeit bestand, das andere ist notwendig geworden, weil Leute ungerechtfertigt Doppeleinkommen hatten, und so weiter. Jeder Absatz hatte einen Namen.

Ich bin froh darüber, daß wir jetzt ein System entwickelt haben, in dem die Absätze keine Namen haben, sondern wo wir vor die Bevölkerung treten und sagen: Was es wiegt, das hat’s! Wir arbeiten für die Republik, wir erhalten ein anständiges Einkommen – ein hohes Einkommen, möchte ich dazusagen –, aber wir legen es offen, und die Bevölkerung kann und soll uns danach beurteilen. Und das ist richtig. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Hans Helmut Moser. )

Die letzte Bezügereform wurde vor zirka 15 Jahren nahezu einstimmig verabschiedet. Ein einziger von 183 Abgeordneten hat dagegen gestimmt. Die Freiheitlichen haben mit Ausnahme dieses einen Abgeordneten voll mitgestimmt. (Abg. Dr. Haider: Wer war denn das?)  – Herr Abgeordneter Gugerbauer, der erst ausscheiden durfte, als er zehn Jahre hier im Haus war,


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damit er ja in den Genuß der Pension kommt – damit alle das wissen! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Diese Bezügereform ist immer wieder kritisiert worden, und wir haben diese Kritik der Bevölkerung ernst genommen, weil wir der Bevölkerung verpflichtet sind. Wir haben diese Kritik auch deswegen ernst genommen, meine Damen und Herren, weil sich das Bild und die Rolle des Politikers in diesen 15 Jahren entscheidend geändert haben.

Politik als Beruf, so hat Max Weber geschrieben, ist das Bohren harter Bretter mit Geduld und Augenmaß. – Wir bohren immer häufiger. Ein Abgeordneter ist von 220 Arbeitstagen durchschnittlich 120 Tage in Wien. Wenn er in mehreren Ausschüssen ist – gerade bei den kleinen Fraktionen ist das immer der Fall; meine Abgeordneten sind in zwei bis drei Ausschüssen, jene von den kleineren Fraktionen in vier bis sechs –, dann bedeutet das, daß er 160 bis 180 von 220 Arbeitstagen in Wien sein wird. (Abg. Mag. Stadler: Gott sei Dank wird diese Debatte live übertragen! Da kann sich der Österreicher ausrechnen, was du für 120 Tage verdienst!)

Das, Herr Kollege Stadler, ist auch der Grund dafür, daß ich als Tiroler Abgeordneter, der ich von Montag bis Donnerstag abend, sehr oft von Montag bis Freitag in Wien sein muß, weil hier mein Arbeitsort ist, weil ich von Montag in der Früh bis Freitag als Klubobmann hier arbeiten muß, nicht gewollt habe, daß ich die Fahrtkosten nach Innsbruck und zurück ersetzt bekomme. Mein Arbeitsort ist Wien. Ich bin ein Wochenpendler. Und auch von Ihnen, Herr Kollege Stadler, erwarte ich, daß Sie als Vorarlberger nicht die hohen Fahrtkosten verrechnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Stadler und Dr. Partik-Pablé. )

Meine Damen und Herren! Man hat der alten Regelung vorgeworfen, sie sei versteckt, geheim, man könne sie nicht verstehen. Die neue Regelung ist transparent.

Ich glaube auch, daß wir folgendes hervorheben müssen: Als wir erforscht haben, was die Politiker in anderen europäischen Ländern verdienen, sind wir draufgekommen, daß dort das gleiche System vorherrscht, das es bisher bei uns gab, nämlich einen Bezug, dazu noch Tagesdiäten, dazu noch einen Bürokostenersatz, dazu noch eine Pauschale als Aufwandsentschädigung, dazu noch steuerfreie Beträge. Das heißt also, ein niedriger Grundbezug, und dann da ein "Sportel", dort ein Nebeneinkommen, dort noch etwas. Das ist daher kaum nachvollziehbar.

Wir haben das jetzt geändert. Es gibt nur mehr einen einzigen nachvollziehbaren Bezug. Alles andere sind Kostenersätze. (Abg. Mag. Stadler: 1 : 1! Das ist ein zusätzliches Gehalt, kostet gar nichts!) Wenn ein Unternehmer seinen Mitarbeiter an einen Ort schickt und sagt: Du hast dort deine Arbeit zu tun!, so zahlt er ihm die Reisekosten, so zahlt er ihm ein Taggeld und ersetzt die Spesen, die dieser Mitarbeiter dabei hat. (Ruf bei der ÖVP: Nur der Stadler nicht!)

Wir gehen von dem gleichen Grundsatz drittvergleichsfähig aus: Wenn der Nationalrat in Wien tagt und ein Vorarlberger Abgeordneter nach Wien fahren muß, dann bekommt er natürlich die Kosten – abzüglich 10 Prozent, wenn er das Flugzeug nimmt – ersetzt. Da geht nichts in seine Tasche, das ist kein Einkommen, sondern das ist ein Ersatz für aufgelaufene Kosten, die der oder die Abgeordnete belegmäßig nachweisen müssen und wo sogar noch eine Kostenbegrenzung eingezogen ist. Das heißt: Ab einer bestimmten Reisetätigkeit muß man das aus den eigenen Bezügen, unvergütet, aber steuerlich absetzbar, bestreiten.

Es ist das also eine Regelung, die drittvergleichsfähig ist. Das Parlament behandelt die Abgeordneten so, wie ein Dienstnehmer behandelt wird, der von einem Auftraggeber irgendwohin geschickt wird und dem Kosten erwachsen, die er vergütet bekommt. Das ist also nicht geheim. (Abg. Böhacker: Zeigen Sie mir einen Arbeiter, der 100 000 S Grundbezug hat! – Unmutsäußerungen bei der ÖVP.)  – Diese Bemerkung richtet sich von selbst. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es wurde immer wieder gesagt, die Höhe der Bezüge sei nicht logisch. Wie könne es sein, daß der Bürgermeister einer Stadt mehr verdient als der Bundeskanzler? Es wurde gefragt: Wie kann es sein, daß durch Zusammenrechnung von mehreren Einkommen höhere Bezüge eintre


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ten als jene der Minister? Wie kann es sein, daß ein so unlogisches System besteht, das nicht nach Verantwortung, nicht nach Qualifikation und nicht nach Arbeitsbelastung unterscheidet?

Unser System ist eben eine Pyramide, wo niemand mehr verdient, außer der Herr Bundespräsident und der Herr Bundeskanzler, und wo alle darunter je nach Verantwortung und Arbeitsbelastung eingestuft werden. Das System ist daher logisch und in sich geklärt. Und auch für die "Ämterhäufer", also für diejenigen, die mehrere Ämter nebeneinander haben, wurde klargestellt: Politik als Beruf bedeutet, daß auch für Berufspolitiker der Tag nur 24 Stunden hat. Der Ausspruch von Friedrich II. von Preußen: Der Tag hat 24 Stunden, und wenn das nicht reicht, nehme ich die Nacht dazu!, ist leider für Politiker nicht anwendbar. Auch er hat nur die Möglichkeit, 24 Stunden zu arbeiten. Wir haben daher Begrenzungen in der Anzahl der Funktionen und Begrenzungen der Bezüge eingeführt, die wir vertreten können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Kritikpunkt war, daß sich die Politiker selbst ihr Einkommen festlegen. Wir haben die Vorschläge für diese Pyramide von einer unabhängigen Kommission bekommen, die von allen Parteien dieses Hauses einstimmig eingesetzt wurde und an deren Spitze der allseits geachtete und unbestechliche Rechnungshofpräsident stand. In der Kommission waren der Rektor einer Universität, ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, ein Wirtschaftstreuhänder, ein Rechtsanwalt und eine Wissenschaftlerin vertreten. All diese Personen waren nicht persönlich betroffen. Sie haben diesen Vorschlag gemacht, und ich glaube, das Hohe Haus schuldet diesen Damen und Herren Dank dafür, daß sie in drei Monaten einen Kommissionsbericht erarbeitet haben, der wirklich sinnvoll und gut ist und den wir heute nahezu 1 : 1 umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben – diesem Kommissionsbericht folgend – unsere Bezüge, die Bezüge der Politiker, von den Bezugsentwicklungen des öffentlichen Dienstes abgekoppelt. Warum? – Weil man uns vorgeworfen hat: Ihr im Nationalrat beschließt ja jedes Jahr, wieviel die Bezugserhöhung für den öffentlichen Dienst ausmacht. Damit beschließt ihr ja in die eigene Tasche!

Wir haben daher anstelle des öffentlichen Dienstes als Meßlatte die Ist-Lohnentwicklung in Österreich herangezogen. Das heißt, wenn die Bezüge in ganz Österreich steigen, steigen auch jene der Abgeordneten dem Durchschnitt entsprechend. Ist in Österreich die Lohnentwicklung niedrig, so steigen auch die Abgeordnetenbezüge nur gering. Ist die Lohnentwicklung gut, so ist auch die Abgeordnetenentlohnung gut. Das ist drittvergleichsfähig. Wir sind keine abgehobene Politikerberufsschicht, sondern wir sind Teil der österreichischen Bevölkerung. Wir arbeiten für sie, und wir arbeiten gerne für sie, und wir tun das natürlich auch im Bewußtsein, daß wir dazu verpflichtet sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir haben diese Regelung in einem Vierparteiengespräch, würde ich sagen, marathonartig erarbeitet. Wir haben zuerst in der Präsidialkonferenz diese Kommission im Konsens aller fünf Parteien eingesetzt. Wir haben dann die Beratungen aufgenommen. Als aber die Freiheitliche Partei in der Präsidialkonferenz gesagt hat, die Gespräche zur Erarbeitung einer Regelung müßten öffentlich sein, es gebe keine Verhandlungen ohne das Auge der Öffentlichkeit, haben wir gewußt, daß es den Freiheitlichen nicht ernst ist.

Dabei haben die Freiheitlichen, die Abgeordneten Mag. Stadler, Dolinschek und Kollegen, am 27. 2. 1996, also vor etwas mehr als einem Jahr, einen fundierten Antrag vorgelegt. Dieser Antrag ging allerdings von dem System – Abgeordneter Kostelka hat schon darauf hingewiesen – eines niedrigen Grundbezugs und daneben noch vielen Zusatzeinkommen aus, die nicht von vornherein für die Öffentlichkeit verständlich sind. So steht zum Beispiel drinnen: Die Grundentschädigung eines Mitgliedes des Nationalrates beträgt im Kalenderjahr 1996 monatlich 30 000 S. – Großartig, bescheiden, wenig! Im nächsten Absatz heißt es aber, daß für jeden Tag der Sitzung in diesem Haus der Abgeordnete 6 000 S bekommen soll. Das ist ein Tageslohn von 6 000 S! (Rufe des Erstaunens bei der ÖVP.) Es wird aber noch viel besser! Es steht in diesem § 3 Abs. 4 außerdem noch drinnen: Wenn er sechs Stunden an einer Ausschußsitzung teilnimmt, dann soll er 6 000 S für sechs Stunden bekommen. (Neuerliche Rufe des Erstaunens bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Das ist unrichtig!)


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Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Ich möchte Sie gerne fragen, was das bedeutet: Meinen Sie diesen Antrag ernst, oder meinen Sie Ihre 60 000 S netto für jeden Politiker ernst? Beides zusammen ist unvereinbar, und ich muß Ihnen sagen: Ein Stundenlohn von 1 000 S ist ganz einfach nicht zu vertreten! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Vier Parteien haben sich zu diesem Ergebnis von heute zusammengeredet. (Abg. Auer: Nur die Blauen wollten mehr!) Alle mußten Abstriche machen. Die Liberalen wollten ein anderes Einkommensbild, die Grünen wollten die Öffentlichkeit, im wesentlichen eine breite Einkommensdiskussion. Jeder hat bestimmte Ordnungsvorstellungen gehabt. Jeder hat Abstriche gemacht. Das Ergebnis kann sich aus meiner Sicht sehen lassen.

Wir haben uns bei der Höhe an die Empfehlungen des Rechnungshofes gehalten. Wir haben eine breite Regelung gemacht. Wir haben eine Öffentlichkeitsregelung hineingebracht, die vielen in meiner Fraktion zu weit geht – mein Kollege Stummvoll wird das noch begründen –, aber wir tragen diese Regelung mit. Sie war eine Bedingung der Grünen, bei dem Ganzen mitzugehen. Das ist grünes Gedankengut, das wir aber mittragen können, weil wir uns nicht zu genieren haben und weil ich es vor allem für richtig finde, daß nicht nur die Politiker ihre Einkommen öffentlich kundtun, sondern alle Einkommen aus öffentlichen Kassen, alle Einkommen, die in der staatlichen Wirtschaft verdient werden, auch hier kontrolliert werden. Ich glaube, daß wir damit eine neue Qualität in der Diskussion haben.

Meine Damen und Herren! Es gibt allerdings etwas, das mich in der Diskussion ein bißchen beunruhigt hat. Ich möchte aber zuerst etwas Gutes sagen: Ich finde, daß trotz der Pikanterie des Themas, trotz der Gefühlswellen, die immer mit Bezügen verbunden sind – warum verdient der andere mehr als ich?; jeder, der mehr verdient als ich selbst, hat ein Privileg; das ist eine gefühlsmäßige Grundeinstellung –, bemerkenswert objektiv über diese ganze Diskussion berichtet wurde. Mit wenigen Ausnahmen bemerkenswert objektiv! Aber diese wenigen Ausnahmen haben mich sehr betroffen gemacht.

Was an Verhetzung, an Neid und Haß ich manchen Gazetten entnehmen mußte und was ich von manchen Politikern auch heute hören mußte, erinnert mich an schlimme Zeiten. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Haider: Eine Zeitung ist doch nicht gehässig!)

Wir sollten doch eine gewisse Grundsolidarität in diesem Haus haben und uns nicht selbst ständig heruntermachen und selbst ständig schlechtmachen und eine gehässige, aggressive und wirklich inhumane Sprache verwenden! Ich habe ein loses Mundwerk, aber ich bemühe mich, es zu zähmen, weil ich glaube, daß wir die menschliche Würde des anderen respektieren sollten. (Abg. Mag. Stadler: Bei den Gehältern schon!) In dieser Diskussion haben manche, die stolz darauf sind, als "Dobermann" bezeichnet zu werden, diese Würde nicht immer respektiert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Auch andere Dinge hätten es uns leichter gemacht, dieser Regelung zuzustimmen. Wir glauben, daß die Landesschulratspräsidenten vielleicht doch etwas differenzierter zu behandeln gewesen wären. Wir glauben, daß wir auch für die Bürgermeister, die ja alle von dieser Regelung in der einen oder anderen Weise erfaßt sind, doch einen breiteren Anpassungsrahmen hätten schaffen können.

Wir meinen aber, daß diese Regelung insgesamt dem modernen Politikerbild gerechter wird: Politik als Beruf. Und ich hoffe, daß wir diese Regelung, wenn wir sie beschließen, viele Jahre beibehalten können, weil sie eine gute Regelung ist, und daß wir sie auch gegenüber einer verständnisbereiten Bevölkerung vertreten können. In der Bevölkerung soll die Meinung herrschen: Da gibt es Politiker, die arbeiten, da gibt es Politiker, die keine Sonderrechte haben, da gibt es Politiker, die sich für die Republik ins Zeug legen – und das sind sie uns auch wert! – Das hoffe ich! (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie Beifall des Abg. Hans Helmut Moser. )

11.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegen zwei Wortmeldungen zu tatsächlichen Berichtigungen vor. Ich mache beide Redner darauf aufmerksam, daß sie gemäß der Geschäftsordnung


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die tatsächliche Berichtigung damit beginnen müssen, daß sie jene Behauptung nennen, die sie berichtigen wollen.

Als erster hat sich Abgeordneter Mag. Stadler zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. – Bitte.

11.52

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Der mit 2,4 Millionen Schilling Jahresgage noble Herr Khol hat gesagt, die Regelungen, wie sie jetzt im Bezügegesetz sind, würden so lauten, daß das Parlament die Abgeordneten so behandelt, wie die Unternehmer ihre Mitarbeiter behandeln, die sie irgendwohin auf Dienstreise schicken. – Das ist unrichtig!

Richtig ist vielmehr, daß der Abgeordnete in Zukunft Bürokosten ersetzt bekommt, weiters sämtliche Betriebsausgaben, die mit seiner politischen Tätigkeit zusammenhängen (Abg. Schieder: Aber doch nicht bei Dienstreisen!), Ausgaben für Sekretäre – das bekommt kein einziger Dienstnehmer dieses Landes von seinem Unternehmer bezahlt! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Ferner hat der mit 2,4 Millionen Schilling Jahresgage leicht noble Herr Khol gesagt (Abg. Dr. Schwimmer: Sie waren nie in einem Betrieb!) , daß der Kommissionsbericht 1 : 1 umgesetzt worden sei. – Das ist unrichtig! (Abg. Dr. Khol : Nahezu!)

Der Kommissionsbericht – erstellt unter dem Vorsitz von Rechnungshofpräsidenten Fiedler – sieht insgesamt neun Varianten vor. Die Verhandler haben sich die für sie ergiebigste Variante ausgesucht und umgesetzt und die anderen acht Varianten nicht 1 : 1 umgesetzt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Letztlich hat Herr Abgeordneter Khol Behauptungen über unsere Bezüge-Anträge aufgestellt, die unrichtig sind. (Abg. Dr. Schwimmer: Er zeigt, er war nie in einem Betrieb! Er hat keine Stunde gearbeitet!) Ich verweise noch einmal darauf, daß die Variante VII der Kommission belegt, daß unser Brutto gehalt unter dem liegen würde, was Sie den Abgeordneten netto auszahlen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.53


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Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Die nächste tatsächliche Berichtigung bringt Herr Abgeordneter Dr. Krüger vor. – Bitte.

11.53

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Khol hat hier am Rednerpult die Behauptung aufgestellt, daß alle Verhandler im Team der Regierung zuzüglich der Liberalen und der Grünen Abstriche gemacht hätten.

Ich stelle dazu richtig: Diese Behauptung ist unrichtig, denn Frau Klubobfrau Schmidt hat keine Abstriche gemacht. (Abg. Dr. Khol: Von ihrem Konzept!) Sie hat die Vorteile der alten Regelung, nämlich die Pension weiter zu beziehen, für sich lukrieren können und auch die Vorteile der neuen Regelung, der zweifachen Bezugserhöhung. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist falsch, was Sie sagen! Das ist ein Mißbrauch! )

Frau Kollegin Schmidt! Sind haben in einem Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Ruf bei der ÖVP: Wo ist die tatsächliche Berichtigung? – Abg. Tichy-Schreder: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – weitere Zwischenrufe – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen)  – in der gestrigen Ausgabe nachzulesen – eindeutig erklärt, daß Sie durch die Änderung der Bezüge eine Anhebung im Ausmaß von mehreren tausend Schilling zu verzeichnen haben und die Pension weiter behalten können. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist eine Lüge, was Sie sagen!)  – Sie sind ein Profiteur aus der alten und der neuen Regelung. – Dasselbe gilt für den Kollegen Wabl. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Wie ich bereits angekündigt habe, möchte ich jetzt festhalten, daß sämtliche Meldungen zu tatsächlichen Berichtigungen im Sinne des § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung nach Schluß der Debatte aufgerufen werden.

Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte.

11.55

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Da es jetzt keine Berichtigungen mehr gibt: Herr Kollege Stadler, das, was Sie hier sagen, ist einfach falsch! Ein Unternehmer wird jemandem, den er in seinem Unternehmen angestellt hat, selbstverständlich das Papier, den Schreibtisch und die Mitarbeiterin zahlen. Und wenn er ihn irgendwohin schickt, wird er selbstverständlich für die Kosten aufkommen. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und ÖVP sowie dem Liberalen Forum.)

Es gibt sogar – gerade, weil dieses Thema so sensibel ist, ... (Abg. Mag. Stadler: Den Schreibtisch gibt es schon hier im Haus! Das ganze Haus ist voll davon!) Ja es gibt eben Leute, die mehr arbeiten, und die brauchen zwei Schreibtische: einen hier in Wien und einen in der Steiermark. Sie brauchen nirgends einen Schreibtisch, denn zum Schreien braucht man keinen Schreibtisch! (Heiterkeit und lebhafter Beifall bei den Grünen, der SPÖ und ÖVP sowie dem Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Das ganze Haus ist voll mit Schreibtischen für Abgeordnete!)

Herr Kollege Krüger! Frau Abgeordnete Klubobfrau Heide Schmidt hat schon etwas zu dem gesagt, was Sie hier gemeldet haben, und ich muß sagen: In meinem Fall ist das einfach falsch. Sie können auch in der Parlamentsdirektion nachfragen – ich ermächtige Sie dazu, nachzufragen –, wie in Zukunft mein Gehalt aussieht. (Abg. Dr. Schmidt: Auch bei mir!) Das, was Sie gesagt haben, ist einfach falsch und die Unwahrheit. Aber ich will mich damit jetzt nicht mehr beschäftigen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich werde meinen Redebeitrag mit drei Titeln versehen. Der erste Titel lautet: "Angemessene Bezüge für Politiker?!" Der zweite Titel lautet: "Wohlerworbene Rechte oder Diebstahl unter staatlicher Aufsicht?" Und der dritte Titel lautet: "Was hat die Makrele mit dem Herrn Höchtl zu tun?"

Meine Damen und Herren! Zuerst zum Bereich: Angemessene Bezüge für Politiker?!

Meine Damen und Herren! Wir bewegen uns vor dem Hintergrund, daß sich in Österreich viele, viele Menschen in einer wirklich prekären Situation befinden. Es ist heute schon einmal gesagt worden: Beinahe eine Million Menschen leben an der Armutsgrenze. – Wir bewegen uns in einer Gesellschaft und tragen in dieser Gesellschaft Verantwortung, in der viele Frauen und alleinerziehende Mütter an der Grenze des Existenzminimums leben.

Wir befinden uns in einer Gesellschaft, in der immer mehr Entsolidarisierung stattfindet und immer stärker akzeptiert wird, daß es auf der einen Seite die angeblich Reichen und Tüchtigen gibt und auf der anderen Seite die Versager, die Arbeitslosen, jene, die sich in dieser harten Gesellschaft offensichtlich nicht durchsetzen können. Wir befinden uns aber auch in einer Gesellschaft, in der die Maßlosigkeit offensichtlich zu einem bestimmten Standard geworden ist, wo viele von uns – und das sei hier ganz klar gesagt – die Relationen ein bißchen verloren haben.

Meine Damen und Herren! Nun bin ich beim Titel: Was hat die Makrele mit dem Herrn Höchtl zu tun? – Ich schicke hier gleich folgendes voraus: Ich möchte mich beim Herrn Höchtl entschuldigen. Ich bekämpfe zwar seine politische Haltung in dieser Frage mit Entschiedenheit, aber es tut mir eigentlich leid, daß ich damals in dieser Fernsehdiskussion eine Beleidigung gesagt habe, und diese möchte ich nun gerne zurücknehmen. Trotzdem: Ich bekämpfe seine Haltung und seine Instinktlosigkeit in dieser Frage und möchte dazu eine kurze Geschichte erzählen.

Ich war als Student in Kärnten, nachdem ich in Graz hinausgeworfen wurde. Mein Vater war sehr böse darüber, daß ich den erwarteten Schulerfolg nicht erbracht habe. Ich mußte dann in


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der Austria-Tabak-Regie Säcke schleppen und andere Dinge machen, wofür ich Geld bekommen habe – nicht sehr viel, aber immerhin. Es war für mich wunderbar, ins Geschäft gehen und für mich eine herrliche geräucherte Makrele, eine Flasche Rotwein – der burgenländische Rotwein war damals nicht nur herrlich, sondern auch sehr, sehr billig! (Abg. Mag. Steindl: Auch heute noch!)  – sowie ein wunderbares Stück Weißbrot kaufen zu können. Dann konnte ich mich in dieser herrlichen Stadt Klagenfurt – die ist nämlich wirklich herrlich, wenn nicht ganz bestimmte Personen dort Politik machen (Heiterkeit)  – an den Lendkanal setzen und dort dieses herrliche Essen genießen. Und ich habe mir gedacht: Das ist Reichtum! – Meine Damen und Herren! Das ist wirklich Wohlstand: Ich gehe in ein Geschäft, nehme ein paar Scheine heraus und habe ein wunderbares Essen.

Damals hätte ich wahrscheinlich die Diskussion, die wir heute führen, ganz anders geführt. Ich hätte über Einkommenssituationen und auch über Armut und Reichtum wahrscheinlich ganz anders gedacht. – Und so geht es vielen Menschen in Österreich, wenn sie die Höhe der Bezüge hören.

Ich sage Ihnen, Herr Stadler: Wenn Sie den Österreicherinnen und Österreichern sagen, Sie wollen 120 000 S brutto als Höchstbezug für einen Politiker oder eine Politikerin haben, dann werden die meisten überhaupt nicht verstehen, ob das viel oder wenig ist (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler ), weil Sie die Relation nicht mehr herstellen können, weil offensichtlich eine gesellschaftliche Entwicklung stattgefunden hat, die niemand mehr verstehen kann! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das, was Sie ausverhandeln, versteht auch keiner!)

Ich sage Ihnen auch folgendes, Herr Stadler – und das auch zur Ehrenrettung des von mir zu Recht geschmähten Höchtl –: Die Geschichte hätte nicht nur "Höchtl" heißen können, sondern sie hätte mit derselben Berechtigung auch den Namen "FPÖ" tragen können. Das sollten Sie sich auch merken! (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und ÖVP sowie dem Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Diese Maßlosigkeit und der Umstand, daß diese Verhältnismäßigkeit verlorengegangen ist, haben damit zu tun, daß wir offensichtlich meinen, es sei ein Fortschritt in der menschlichen Entwicklung, wenn man immer mehr hat, ein immer größer werdendes Einkommen hat. (Abg. Mag. Stadler: Sie sind über den Tisch gezogen worden, und jetzt wollen Sie es kaschieren, das ist alles! Ihnen ist es heute peinlich, daß Sie dabei sind! Das können Sie Ihren Wählern nicht mehr erklären! – Abg. Dr. Petrovic: Vielleicht kann es der Brauneder erklären!) Wir können uns ein Leben ohne jene Bedingungen, die wir heute vorfinden – ohne Kühlschrank, ohne Auto, ohne Fernseher, ohne selbstverständliche Verkehrsmittel, Kommunikationsmittel – überhaupt nicht mehr vorstellen. Das, was vor 50 oder 100 Jahren selbstverständlich war, kann man sich heute nicht mehr vorstellen, wäre unmöglich.

Ich hätte mir gewünscht – ich weiß nicht, ob es möglich gewesen wäre –, daß Sie sich an dieser Diskussion, an diesen Verhandlungen beteiligt hätten, dann wäre vielleicht in der einen oder anderen Sache etwas noch Besseres herausgekommen. Sie haben aber von Anfang an klargemacht, daß Sie das nicht wollen. (Abg. Mag. Stadler: Wir haben gesagt, wir wollen hinunter mit den Bezügen, und Sie wollten hinauf! – Abg. Dr. Petrovic: Reden Sie doch einmal mit dem Herrn Brauneder! – Abg. Dr. Haider: Reden wir eh oft!)

Zur Frage der Maßlosigkeit: Herr Kollege Stadler! Die Grünen haben ihre politischen Lorbeeren erstmals in Graz verdient, wo sich die Freiheitlichen so unverschämt bedient haben wie kaum eine andere Partei. (Abg. Dr. Haider: Darum haben wir auch gewechselt!) Deshalb habe ich bei Ihrer Partei ein bißchen Schwierigkeiten hinsichtlich der Redlichkeit in dieser Debatte. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und ÖVP.)

Wenn Sie der Meinung sind, daß es für einen Politiker wie den Herrn Bundeskanzler angemessen ist, 60 000 S netto oder 120 000 S brutto zu verdienen, dann muß ich Ihnen sagen: Sie sollten wissen, daß das in dieser transparenten Pyramide für den Bundeskanzler festgelegte Gehalt noch immer geringer ist als jenes von hundert Personen in staatsnahen Betrieben! (Abg. Mag. Stadler: Na das ist eine Argumentation: Die anderen bedienen sich, daher der Bundes


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kanzler auch!) Was heißt "bedienen"? (Abg. Mag. Stadler: Die anderen kassieren mehr, daher soll der Bundeskanzler auch mehr kassieren!) Herr Kollege Stadler! Sie müssen ein neues Modell der Steuerentwicklung festschreiben, wonach ab einer gewissen Höhe die Steuerprogression so hoch ist, daß niemand mehr als 120 000 S brutto verdienen muß. Wenn Sie das haben wollen, dann müssen Sie das aber allen Menschen sagen, vor allem jenen, die Ihre Wahlkämpfe mit vollen Taschen finanzieren, wie Prinzhorn und andere. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Dr. Gredler.  – Abg. Mag. Stadler: Der sichert Arbeitsplätze!)

Ich hätte ja eine gewisse Sympathie für dieses postsozialistische Modell, wenn es nicht so national wäre. Aber, meine Damen und Herren, das ist mein Problem.

Ich weiß schon – darin gebe ich Ihnen recht; wir kämpfen dafür, und wir alle in diesem Haus wissen das –, daß die Maßlosigkeit ein Ende haben muß, und deshalb wurden hier – das wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern von den Liberalen, von der ÖVP und von der SPÖ gesagt – massive Schnitte gemacht. Und Sie von den Freiheitlichen sollten zur Kenntnis nehmen, daß das Gesamteinkommen der Politiker drastisch reduziert worden ist. (Abg. Mag. Stadler: Ist ja nicht wahr! – Abg. Ing. Reichhold: Über die Spesen holt ihr das wieder zurück!)

Ich gebe Ihnen recht: Es sollte nicht unterschieden werden zwischen jenen, die erstmals hier herinnen sind, und Altgedienten, die hier nur noch herumsitzen – das soll manchmal auch vorkommen; ich weiß nicht wo (Abg. Dr. Haider: Schau in deine eigenen Reihen!); ich denke, bei denen, die sie nicht loswerden. Es sollte nicht danach unterschieden werden, wie lange ein Politiker schon hier sitzt. (Abg. Mag. Stadler: Wie lange sitzen denn Sie schon hier? – Seit 11 Jahren!) Herr Stadler, es sollte vom Wähler und von der Wählerin nach der Leistung, die hier erbracht worden ist, unterschieden werden. – Ja, weil die Menschen offensichtlich meinen, daß ich hier etwas leiste. (Abg. Mag. Stadler: Damit haben Sie sich Ihr Pensionsrecht gesichert, sonst gar nichts! Das Pensionsrecht wollen Sie nicht antasten!)

Meine Damen und Herren! Wir haben es mit dieser Regelung geschafft, daß die Gehälter nun transparent sind. Ich sage Ihnen: Wir haben hier in diesem Haus sehr viele Anträge bezüglich Veröffentlichung von Einkommens- und Vermögenssituation gestellt. Und ich habe immer in die Runde gesehen und habe bisher aber nur meine Kolleginnen und Kollegen aufstehen gesehen. (Abg. Dr. Haider: Nein, wir haben mitgestimmt!) – Die FPÖ hat immer strikt abgelehnt, vor allem hinsichtlich der Parteispenden, da war sie fast wie an den Sesseln angeklebt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Ist ja nicht wahr!) Bei der Veröffentlichung war sie zögerlich, und erst in der letzten Zeit hat sich Kollege Haider einmal umgedreht und gesagt: "So!" – Das war aber der neue Kurs! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. ) Das war der neue Kurs, seit auch die ÖVP, die SPÖ und die Liberalen gesagt haben: Bitte, das ist ein wichtiger Schritt im Sinne einer gerechteren Einkommenssituation. Denn wie soll man über Gerechtigkeit oder über eine gerechte Verteilung diskutieren, wenn man überhaupt nicht weiß, wieviel die Menschen verdienen.

Wenn wir schon vorher gewußt hätten oder in öffentlichen Listen nachlesen hätten können, was der Herr Bauer, der Herr Brauneder, der Herr Stadler, der Herr Prinzhorn und die Frau Partik-Pablé verdienen (Abg. Mag. Stadler: Das kann man jederzeit!), hätten wir schon darüber diskutieren können, ob es sinnvoll ist, daß eine Richterin gleichzeitig hier als Abgeordnete tätig ist und daß sie soviel verdient – mehr als 60 000 S offensichtlich. Dann hätten wir schon darüber diskutieren können. Auch bei allen anderen – ich gebe Ihnen darin recht –, ich nehme hier niemanden aus. Dann wären all diese Fälle nicht erst nach zehn Jahren aufgedeckt worden, sondern schon viel früher.

Deshalb ist das ein zentrales Moment der politischen Kultur, und das ist auch in vielen anderen europäischen Ländern bereits Standard. Es kann dann eine Diskussion über gerechte Verteilung stattfinden, es kann dann eine Diskussion stattfinden, in der wir unseren eigentlichen Aufgaben nachkommen können.


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Ich sage Ihnen: Ich bin mit dieser Lösung und mit diesem Kompromiß nicht unzufrieden. (Abg. Mag. Stadler: Ja, das glaube ich, das glaube ich gerne!) Ich bin aber auch nicht stolz darauf. (Abg. Mag. Stadler: Pensionsrechte gesichert! Gehälter angehoben! Spesenregelung bis zur Sekretärsebene ...!) Sagen Sie, daß Sie in die Verfassung eingreifen wollen.

Herr Abgeordneter Stadler! Wir kommen zur Frage der wohlerworbenen Rechte. Ist das Diebstahl unter staatlicher Aufsicht, oder können wir das machen?

Wir haben lange darüber diskutiert, was ist, wenn jemand eine Anwartschaft hat. Wir waren für folgende Regelung: Alle Bezüge, die in die Pensionskassen oder in die Pensionssysteme einbezahlt worden sind, sind zurückzuzahlen – als radikalstes Element. Dann hätten wir aber das Problem gehabt, daß einige Abgeordnete schon länger hier herinnen sitzen und schon 15 oder 20 Jahre eingezahlt haben. Diese hätten dann Beträge zwischen 4, 5 und mehr Millionen Schilling zurückbekommen. Ich hätte gerne Ihre Kommentare dazu gehört, wenn diese das zurückbekommen hätten. Das hätte ich mir gerne angehört! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wir hätten aber auch etwas anderes machen können: Wir hätten sagen können, wir machen hier mit einem Verfassungsgesetz einen klaren Schnitt. Niemand kann zum Verfassungsgerichtshof gehen – so wie damals der Herr Götz, der Ehrenvorsitzende der FPÖ –, wir regeln das mit einem Verfassungsgesetz, und es kann sich niemand beschweren. – Dann hätte ich mir gerne Ihre Kommentare angehört: Eingriff in die Verfassung, Verfassungsbruch! – Zu Recht, denn das ist eine ganz sensible Materie.

Wir sind zu einer Lösung gekommen, hinsichtlich derer ich glaube, daß sie noch radikaler sein hätte können. Sie ist aber eine korrekte Lösung, denn bisher war es keine korrekte Lösung, das sage ich Ihnen auch ganz offen. Denn nur diejenigen, die mindestens zehn Jahre lang in diesem Haus gearbeitet haben, hatten ab 55 Jahren Anspruch auf eine Pension. Die anderen, die zwar jeden Monat einbezahlt haben, die aber früher ausgeschieden sind, weil sie sich gedacht haben: Fünf Jahre in diesem Haus sind eigentlich genug, fünf Jahre Reden vom Herrn Stadler hören, das reicht mir! (Heiterkeit), mußten auf jeden Anspruch verzichten. Das war ungerecht, Herr Stadler! Da haben Sie recht: Das war ungerecht. Und deshalb haben wir die Lösung gefunden, die nur die Anwartschaften, die bisher erreicht worden sind, festschreibt, und alles andere geht dann in ein Pensionssystem, das nur mehr von dem Gesamtgehalt gelöst wird. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben in Ihre Rechte ja nicht eingegriffen!)

Wir werden darüber diskutieren müssen. (Abg. Mag. Stadler: Sie können weiterhin mit begünstigter Pension in die Pension gehen! Das haben Sie sich gesichert!) Und damit bin ich jetzt beim dritten Titel: wohlerworbene Rechte – oder Diebstahl unter staatlicher Aufsicht?

Meine Damen und Herren! Ich kann schwer erkennen, daß das Gesetz, das bisher nach zehn Jahren eine Pension für Politiker vorschreibt, Diebstahl ist, zumal auch die FPÖ damals, 1983, zugestimmt hat. Ich kann aber nicht mehr erkennen, worin die Legitimität von einzelnen Berufsgruppen und einzelnen Personengruppen besteht, wenn sie nicht eine Pension, nicht zwei Pensionen, sondern drei oder vier Pensionen haben. Das kann ein durch die Verfassung geschütztes wohlerworbenes Recht sein, das kann man aber möglicherweise – meiner Auffassung nach ist das auch bereits Diebstahl – auch als Diebstahl bezeichnen. Diese Bezeichnung kommt nicht von mir, sondern vom geschätzten Mitverhandler, dem "alten Sozialisten" und "Anarchisten" Hans Peter Haselsteiner. (Allgemeine Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren! Wir sollten darüber ganz offen diskutieren, wenn wir über ein neues Pensionssystem sprechen, denn wir werden über ein neues Pensionssystem diskutieren müssen. Mein Kollege Karl Öllinger hat ein solides grünes Pensionsgrundsicherungsmodell vorgestellt, bei dem es eine Angleichung zwischen ASVG- und Beamtenpension gibt und mit dem wir im Grunde genommen eine Pension erreichen werden, die auch noch im Jahr 2020 ausbezahlbar sein wird. Und ich wünsche mir von allen hier anwesenden Fraktionen, daß wir diese Debatte angemessen, sorgfältig, aber auch gründlich führen.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz, diese Kompromisse, die wir heute hier beschließen, sind meines Erachtens eine gute Pflicht, die wir getan haben. Ich bin nicht stolz darauf, ich sage


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das noch einmal. Wir können und müssen aufgrund dieser guten, dieser sehr guten Bezahlung auch die wichtigen Aufgaben in diesem Land erfüllen. Und ich sage Ihnen folgendes: Wir Grüne werden weiterhin dafür sorgen, daß in unserem Land im Bereich der Ökologie wesentliche Veränderungen stattfinden, daß eine große ökologische Steuerreform kommt, daß Arbeit entlastet und Energie höher besteuert wird. Wir werden dafür sorgen, daß es ein Umwelthaftungsgesetz gibt. Wir werden dafür sorgen, daß es gerechtere Pensionen gibt.

Frau Kollegin Haidlmayr kämpft seit Monaten für eine Ergänzung in der Bundesverfassung bezüglich des allgemeinen Gleichheitsgebotes, nämlich um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Behinderten. Wir werden dafür sorgen, daß es ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte gibt; diesbezüglich gibt es eine konkrete Petition.

Das sind unsere Aufgaben, und wir können dann, wenn wir sie erfüllt haben, stolz darauf sein. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe gestern wieder aus der Rede des Landwirtschaftsministers folgendes herausgehört: Ökologie allein nützt nichts, denn dann können der Bauer und die Bäuerin nicht überleben. – Solange nicht erkannt wird, daß Ökologie nicht nur irgendeine Annexmaterie, sondern ein modernstes Wirtschaftsprinzip ist, so lange wird hier in diesem Lande wenig weitergehen. Wir werden dafür sorgen, daß dieses modernste Wirtschaftsprinzip zum Durchbruch kommt. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden aufgrund des Auftrages durch die Bevölkerung dafür sorgen, daß risikoreiche Technologien wie die Atomtechnologie und die Gentechnologie als unökonomische Technologien erkannt werden und daß sie deshalb nicht mehr möglich sein werden, weil wir diesbezüglich klare gesetzliche Regelungen haben.

Wir werden dafür sorgen, daß jene Milliarden, die im Abwasserbereich – ein wichtiges ökologisches Anliegen – aufgewendet werden, nicht nur ausschließlich der Baulobby dienen und gleichzeitig eine Verarmung der Landbevölkerung bewirken, sondern daß sie tatsächlich dem Umweltschutz zugute kommen.

Wir werden dafür sorgen, daß die parlamentarische Kontrolle gestärkt wird. Meine Kollegin Heide Schmidt hat das schon gesagt, und auch ich glaube, daß dieses Gehalt, das heute hier beschlossen wird, ein mehr als gutes und angemessenes ist und daß Sie das Rückgrat haben sollten, die parlamentarische Kontrolle zuzulassen, denn das ist Ihre Aufgabe, dafür sind Sie in dieses Haus gewählt geworden (Beifall bei den Grünen) und dafür sollten Sie auch Ihr Gehalt ohne Genierer, ohne, mit vorgehaltener Hand irgendwo hinzugehen, nehmen. (Abg. Ing. Reichhold: Geschäftsordnung!)

Herr Kollege Stadler! Lassen Sie sich von Ihrem Kollegen Haider in den Porsche einladen und fahren Sie rund um die Welt. Sie werden dann sehen, wie wichtig Ihre politische Funktion dann insgesamt wird. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und dem Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: "Ohne Genierer"!) – Herr Kollege Stadler! Ich habe mich für viele Dinge in meinem Leben geniert, für Sie geniere ich mich heute nicht mehr. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und des Liberalen Forums.)

12.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Auch ein Bezieher arbeitsloser Einkommen!)

12.16

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich habe vor kurzem ein Telefonat geführt und gefragt: Welchen Eindruck habt ihr von dieser Debatte? Und spontan bekam ich als erste Antwort: Bei euch geht es ganz schön zu!

Ich frage mich, meine Damen und Herren, welchen Eindruck wir den Österreicherinnen und Österreichern bieten wollen, wenn eine tatsächliche Berichtigung die andere ablöst, oder umge


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75. Sitzung / Seite 63

kehrt (Abg. Mag. Stadler: Damit habt ihr angefangen!): Abgeordnete es sich herausnehmen, bewußt Unwahrheiten in den Raum zu stellen, sodaß es dann notwendig ist – um nicht im Protokoll eine Falschaussage stehen zu haben –, diese zu berichtigen. Ich finde das mehr als traurig.

Bei der Einteilung meiner Redezeit habe ich mir gedacht: Im Prinzip könnte ich meine gesamte Redezeit dafür verwenden, eine Fülle von tatsächlichen Berichtigungen herauszuholen. Aber ich möchte nur eine Richtigstellung machen. (Abg. Ing. Reichhold: Mach das!)

Ich möchte folgende Richtigstellung machen: Kollege Stadler hat hier beim Rednerpult in einer nicht sehr feinen Art und Weise die Bezugssituation unseres Parlamentspräsidenten dargestellt, gemeint, was er für ein Mehrbezieher sei. – Meine Damen und Herren! Das ist nicht richtig, und zwar deshalb, weil Herr Präsident Fischer aufgrund der derzeitigen Regelung im Jahr 40 000 S weniger hat, und dazu kommt noch, daß wir ihm ein Berufsverbot auferlegt haben. – Ich glaube, daß es wichtig ist, das hier von dieser Stelle aus klarzustellen. Das war falsch, Herr Kollege Stadler! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Ein Berufsverbot, damit er kein arbeitsloses Einkommen mehr hat! Ein arbeitsloses Einkommen von 53 000 S! Genauso wie Sie!)

Meine Damen und Herren! Es ist weiters nicht ehrlich, herzugehen und zu vergleichen, wieviel ein Politiker in Österreich und wieviel ein Politiker in einem anderen Land verdient. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben als Berufsschullehrer jahrelang ein arbeitsloses Einkommen bezogen! – Und jetzt redet er groß!) Das ist allein deshalb schon nicht zulässig, weil dabei verschwiegen wird, daß in jedem Land ein anderes Lohn- und Preisgefüge herrscht. Und es ist ein Unterschied, ob jemand in Österreich 30 000 S verdient oder in Griechenland oder in Portugal 30 000 S verdient. – Es macht sich gut, absolute Zahlen in den Raum zu stellen, aber es ist unehrlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, auf diese Art und Weise zu argumentieren. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Die Debatte war in der vergangenen Zeit durchaus sehr spannend. Sie erinnern sich sicher daran, daß die Tatsache, daß Politiker früher ein Brutto-für-Netto-Einkommen hatten, zu heftigster Kritik geführt hat. In der Folge hat man gesagt: Die Gerechtigkeit gegenüber anderen Arbeitnehmern muß hergestellt werden – volle Versteuerung. Das ist in Ordnung. Wer aber die Kommentare diverser Medienvertreter und Politiker in den vergangenen Monaten gelesen hat, hat auch folgende Ausführungen entdecken können: Um Gottes willen, gebt ihnen einfach wieder ein Brutto-für-Netto-Gehalt, denn dann ist es transparent! – Auch das wäre ein Ansatz gewesen, aber das, was wir heute vorlegen, ist tatsächliche Transparenz und Gerechtigkeit. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt möchte er das auch noch brutto haben!)

Ich möchte das deshalb hervorheben, meine Damen und Herren, weil es – und das ist klar – nicht einfach ist, vermeintlich mit dem Rücken zur Wand über Einkommensverhältnisse zu sprechen. Aber unterschätzen wir die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht; ein Beispiel dafür hat es in sehr deutlicher Art und Weise gegeben.

Meine Damen und Herren! Sie alle erinnern sich daran, daß Kollege Stadler im Zuge der Gemeinderatswahlen in seiner Gemeinde angeboten hat, die Funktion des Bürgermeisters ehrenamtlich, kostenlos, gratis auszuüben. Die Antwort der Bürgerinnen und Bürger seiner Heimatgemeinde darauf war nicht: Danke, lieber Ewald!, sondern: Gott bewahre!, und er hat eine vernichtende Niederlage eingefahren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Was redet denn der daher?!)

Ich sage Ihnen folgendes, Herr Kollege Stadler: Ich würde mich als Politiker nicht wohlfühlen, wenn mich meine Leute nicht einmal geschenkt haben wollten! Da würde ich Konsequenzen daraus ziehen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: 31 Prozent!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt aber noch etwas dazu – ich glaube, wir müssen das den Leuten, unseren Bürgerinnen und Bürgern, die vor den Fernsehapparaten sitzen, auch sagen, denn sonst erfahren sie es nie –: Es ist spannend, hier die tollsten Reden und ein Stakkato an Zwischenrufen des Kollegen Stadler zu hören, aber was spielt sich in der Realität ab, was spielt sich auch im Klub der Freiheitlichen ab? – Meine Damen und Herren! Ich


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nehme an, daß es einigen anderen auch so ergangen ist wie mir, daß nämlich draußen in den Couloirs so mancher aus diesem Klub gekommen ist und gesagt hat: Du wirst wohl verstehen, ich habe mich meiner Klubführung zu beugen, aber ich rechne mit der Vernunft der Koalitionsparteien. Ich flehe euch an! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Heftige Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Und daß ich diesen gegenüber Größe zeige, dokumentiere ich damit, daß ich jetzt diese – ich sage das ganz ehrlich – für mich zweifelsohne verdienten Politiker nicht beim Namen nenne. Aber provozieren Sie mich nicht, Herr Kollege Stadler, denn dann sage ich es Ihnen! (Abg. Mag. Stadler: Bitte, tun Sie es!)

Herr Kollege Stadler! Weil im Zuge dieser Debatte doch sehr unterschiedliche und von Ihnen mitunter sehr rigorose Schritte verlangt wurden, habe ich mir gedacht, daß es doch für diese Hohe Haus interessant wäre, zu wissen, was heute noch an sogenanntem Handlungsbedarf innerhalb der Freiheitlichen Partei entsteht. Ich habe mir einfach willkürlich einen herausgegriffen, und zwar einen, über den ich mir gedacht hatte: Ich bewundere, welche Arbeitsleistung dieser Mensch erbringen kann. Sie werden seinen Namen sehr schnell erraten haben: Es ist jener Mann, der seine Parteizugehörigkeit mit einem Licht auf dem Dach dokumentiert und der sich, um selbst zu wissen, welchen Beruf er ausübt, auch ein Wunschkennzeichen zugelegt hat, es ist "ARZT 1". (Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren! "ARZT 1" ist Ihnen bekannt, er ist Mitglied dieses Hauses, was ja – Herr Klubobmann Khol hat das dargestellt – keinen unerheblichen Zeitaufwand bedeutet. (Abg. Dr. Krüger: Gott sei Dank gibt es auch Freiberufler in diesem Haus!) – Hören Sie mir zu! Bei Ihnen werden sich die Haare aufstellen, wenn Sie erfahren, was "ARZT 1" alles kann.

"ARZT 1" ist nicht nur Mitglied dieses Hauses seit fünf Jahren und sechs Monaten – ich bin gespannt darauf, ob er optieren wird; ich hoffe nicht, sonst bekommt er vielleicht auch noch eine aliquote Pension aus diesem Haus –, sondern er ist unter anderem auch Gemeindearzt in Waldzell. (Abg. Böhacker: Gerade du hast es notwendig!)

Wissen Sie, wieviel die Gemeinde Waldzell in ihrem Budget ausweisen muß? – Im Jahre 1996 hatte sie einen Budgetposten von 77 184 S, der als Pensionsbeitrag an die oberösterreichische Landesregierung überwiesen wurde, obwohl ich annehme, "ARZT 1" wird diese Pension selbstverständlich nicht in Anspruch nehmen – oder womöglich doch? (Heiterkeit.) Aber das ist nicht alles.

"ARZT 1", meine Damen und Herren, ist auch Gemeindearzt in Lohnsburg – er hat ja Zeit, er ist ja "nur" Abgeordneter, er ist "nur" Gemeindearzt in Waldzell, also kann er auch noch in Lohnsburg Arzt sein. In Lohnsburg hatte die Gemeinde in ihrem Budget – man höre und staune! – im vorigen Jahr 87 000 S an Pensionsbeiträgen für "ARZT 1" enthalten. (Abg. Leikam: Wer ist das? Wie heißt der Arzt?) So nehme ich doch an, meine Damen und Herren, daß, wie von den Freiheitlichen in einer Saubermänner-Form dargestellt ... (Abg. Kiss: Wie heißt der?) – Wie der heißt? Du kennst dieses Blaulicht/"ARZT 1" nicht? – Das ist Kollege Pumberger von den Freiheitlichen! (Zwischenrufe.) Das Geheimnis muß gelüftet werden! Herr Kollege Pumberger ist es, der aufgrund seiner zeitlichen Möglichkeiten irgendwann einmal in eine Fülle von Pensionen hineinrutschen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich frage mich nur, ob das nicht eine Themenverfehlung ist!) und dann – ich nehme es an – als Fahnenträger für die Freiheitlichen auftreten wird! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Leikam: Pumberger, der Abkassierer! – Abg. Mag. Stadler: Herr Schwemlein! Ihre Partei geniert sich schon für Sie!)

Erlauben Sie mir, auch noch ein anderes Beispiel zu bringen. (Abg. Mag. Stadler: Herr Schwemlein! Ihre Partei geniert sich für Sie!) – Kollege Stadler versucht, hier mit mir duettartig aufzutreten. Ich habe den Vorteil einiger Watt mehr und kann daher darauf verzichten.

Ich weiß, daß er sich sehr gerne als Retter und Helfer der Fleißigen, Braven, Anständigen und so weiter bezeichnet. Sie alle wissen auch – denn ich nehme an, Sie haben mehr als ein Buch gelesen –, daß es eine Geschichte gibt, auf die genau dieses Bild paßt: Das ist Robin Hood. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben jahrelang ein arbeitsloses Einkommen bezogen! Sie sollten ganz


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leise sein, Herr Schwemlein!) Eines sage ich Ihnen aber, meine Damen und Herren: Sie wären in einem sehr hohen Maß überrascht – oder auch nicht –, würde sich Kollege Stadler die Maske vom Gesicht nehmen, denn es würde nicht Robin Hood auftauchen, sondern es wäre bestenfalls eine peinliche Form des Vignettenman, mehr ist sicher nicht drinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß wir sehr wohl die Zeit dafür nutzen sollten (Abg. Mag. Stadler: Ihre Fraktion geniert sich schon für Sie, glauben Sie mir das!), den Menschen in diesem Land in sehr deutlicher Form aufzuzeigen, was wir bei dieser Bezügeregelung tatsächlich gemacht haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sind Sie der Einleiter für die Faschingssitzung?)

Wir haben mit dieser Bezügeregelung all die Dinge, all die Anforderungen, all die Wünsche erledigt, die berechtigterweise an uns herangetragen wurden. Ich möchte ein paar Punkte bewußt noch einmal hervorheben, denn man kann das nicht oft genug sagen und unterstreichen.

Wir haben nur mehr einen Bezug für alle politischen Funktionäre; ich finde das in Ordnung. Es ist problematisch, zu sehen, wie viele Leute glauben, auf mehreren Sesseln sitzen zu können, und ich habe Ihnen dazu auch ein Beispiel gebracht. Es ist dies ein ganz wesentlicher Punkt.

Die Abkoppelung vom Beamtenschema ist sinnvoll, gescheit und vernünftig; wir können sie getrost den Liberalen zuschreiben. Denn eines ist Tatsache – das hat mein Vorredner bereits gesagt –: Wenn bisher ein junger Abgeordneter ins Haus kam, hat er zwar viel weniger verdient als der Dienstältere, aber die Arbeitsbedingungen waren für ihn viel härter, sein Arbeitseinsatz war weitaus aufwendiger und schwieriger. Und ich meine, daß es daher gut ist, daß wir in Zukunft das gleiche Gehalt für alle Politiker haben.

Weiters haben wir die Pensionen abgeschafft, und wir haben die Abfertigungen abgeschafft.

Meine Damen und Herren! Ich bin zuversichtlich und glaube, daß sich nicht nur in diesem Haus eine sehr deutliche, eine schlagende, eine vernünftige Mehrheit gefunden hat, um diesem Gesetzespaket die Zustimmung zu geben, sondern daß auch die Bürgerinnen und Bürger sagen werden: Das habt ihr vernünftig und gut gemacht!

Wir hatten den Auftrag, eine Bezügeregelung zu schaffen, die den Kriterien der Transparenz, des Nachvollziehbarseins, des Einfach- und Gerechtseins gerecht wird. Und ich lade Sie ein, dem zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.30

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat uns schon eine sehr interessante Vielfalt gezeigt, sie hat gezeigt, wie notwendig es ist, eine Regelung des Bezügegesetzes zu machen, die auch hält.

Es gibt Versuche wie jenen meines Vorredners, hier irgendwelche Abgeordnete zu diskreditieren (ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP), Kollege Schwemmlein, während man selbst einer ist, der jahrelang ein arbeitsloses Einkommen als Lehrer bezogen hat, obwohl er nicht tätig war. Wenn die "Salzburger Nachrichten" richtig zitiert sind, dann darf ich sagen, du hast dort erklärt, mit 100 000 S netto könntest du deine Familie gerade noch standesgemäß erhalten, und daher brauchst du diesen Doppelbezug und das arbeitslose Einkommen. – Und du stellst dich hier heraus und willst jemanden zensurieren, der arbeitet?! Ja wo sind wir denn?(Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Es gibt kein arbeitsloses Einkommen, und das wissen Sie!)

Da er jetzt mit der Regelung so zufrieden ist und nur mit 100 000 S netto leben kann, muß ich annehmen, daß die Koalition offenbar einen Ausgleich gefunden hat. All jene, die offiziell etwas nachlassen, bekommen auf der andern Seite etwas zurück. Und es ist auch so! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich will mich mit euch nicht auf der Ebene des


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Schwemlein unterhalten, er soll sein eigenes Doppeleinkommen rechtfertigen; das ist nicht mein Problem. (Abg. Schwemlein: Das ist doch die Höhe!)

Meine Frage ist nur: Wie können denn die Koalitionsparteien, unterstützt durch die beiden Oppositionsparteien Liberale und Grüne, sagen, es sei gesenkt worden?

Ich vergleiche jetzt einmal: bisherige Jahreseinkünfte des Bundeskanzlers: 2 424 193 S, neue Jahreseinkünfte des österreichischen Bundeskanzlers: 3 500 000 S. Das ist eine Erhöhung (Abg. Mag. Peter: Haben Sie schon einmal etwas gehört von ... ?!) – Herr Kollege Peter, ich habe nur 10 Minuten Redezeit – um 1,1 Millionen Schilling!

Oder: Bundesminister: von 2 624 000 S auf 2 800 000 S; das ist eine Erhöhung um rund 200 000 S!

Oder: Der Nationalratspräsident hat bisher 2 493 256 S bezogen, es folgt eine Erhöhung auf 2 940 000 S; das ist eine Erhöhung um rund 500 000 S! Eine halbe Million Schilling, meine Damen und Herren! – Ich könnte Ihnen jetzt noch mehr Beispiele nennen.

In einer Zeit, in der Sie dem Steuerzahler in die Tasche greifen, in der Herr Wabl hier herausgehen muß, um sein Mitstimmen zu rechtfertigen, und sagt: Wir werden dann für die Behinderten und gegen die Armut in Österreich etwas tun!, ist das doch unmoralisch. Man nimmt sich eine Gehaltserhöhung, und gleichzeitig sagt man: Leider haben wir noch so viel Armut, und das Sparpaket ist auch fürchterlich, und die Leute sind so arm! (Abg. Wabl: Das ist einfach falsch!) – Ja, da kann ich wirklich nur fragen, lieber Kollege Wabl: Wie kannst du es denn moralisch rechtfertigen, eine Erhöhung für dich mitzubeschließen und gleichzeitig die Armut bekämpfen zu wollen? – Das ist doch eine Doppelzüngigkeit, wie sie ärger nicht mehr sein kann! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da kommen dann Redner wie Frau Kollegin Schmidt hier heraus, die sagt, es müsse doch so eine Art Grundsolidarität geben. Ja wer mit wem, bitte? (Abg. Mag. Stadler: Mit sich selbst!) – Die Solidarität der Nehmer in diesem Haus? – Da wollen wir nicht dabeisein. Kollege Stadler hat recht gehabt damit, daß er von Anfang an gesagt hat: Wir machen bei jeder Bezügeregelung mit, sofern keine Erhöhung herauskommt! Und dazu stehen wir auch!

Daher haben wir das Modell VII favorisiert, das ist unser Vorschlag, der im Rechnungshofbericht enthalten ist. Das ist ja nicht irgend etwas Erfundenes (Abg. Dr. Kostelka: Nur von ihm abgelehnt!) , und dieses Modell geht von 60 000 S netto aus. (Abg. Dr. Kostelka: Wie Sie wissen, von ihm abgelehnt!) – Kollege Doppelverdiener Kostelka! Bitte halte dich in dieser Frage ein bißchen zurück. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was sagen Sie dazu, Herr Kollege Kostelka?) – Das ist ein vernünftiges Modell, der Rechnungshofpräsident hat es durchgerechnet und zum Bestandteil seiner Vorschläge gemacht. (Abg. Dr. Kostelka: Und abgelehnt!) Also so schlecht kann es ja nicht sein!

Jetzt frage ich aber wirklich: Was ist das für eine Argumentation? – Kostelka geht hier heraus und sagt: Dieses neue Gehalt umfaßt alles. Der Bundeskanzler bekommt zwar 1,1 Millionen mehr, aber es umfaßt jetzt alles. – Das ist ja überhaupt nicht wahr! Warum sagt man dem Bürger nicht, daß der österreichische Bundeskanzler 16 Millionen Schilling an Repräsentationsmitteln pro Jahr hat. (Abg. Mag. Stadler: So ist es!)

Schauen wir uns den letzten Rechnungsabschluß an: 16 Millionen Schilling! Sagen Sie der österreichischen Bevölkerung, was da "all inclusive" ist! Warum sagt man nicht, daß der österreichische Bundeskanzler noch 280 000 S an Amtspauschale bekommt? Warum sagt man denn das nicht? (Abg. Dr. Kostelka: Haider hat als Landeshauptmann allein 3,5 Millionen Schilling ... zur Verfügung gehabt!) Das ist eure ehrliche "Information", Herr Kostelka geht heraus und sagt: Es ist alles geregelt!

Reden wir, wenn wir über Pumberger reden, auch darüber, warum Herr Bundeskanzler Klima neben seinen hohen Bezügen heute schon einen Pensionsanspruch von der ÖMV, die auch ein


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Staatsbetrieb ist, mit rund 4 Millionen Schilling in der Tasche hat? – Reden wir einmal über die Dinge, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder: Reden wir darüber, wie Sie das gegenüber dem "kleinen Mann", den Sie ja vertreten wollen, rechtfertigen wollen. Heute sind im "Kurier" die Durchschnittseinkommen genannt. Herr Kollege Kostelka! Im Handel verdient der Selbständige im Schnitt 250 000 S (Ruf bei den Freiheitlichen: Im Jahr!) – im Jahr. Arbeiter und Angestellte, etwa Bürofachkräfte, verdienen 228 000 S im Jahr. Das ist ein Jahreseinkommen für eine Bürofachkraft in Österreich. Es gibt sehr viele, die davon betroffen sind.

Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen Politikereinkommen, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Stadler: Im Monat!) Das ist das, was Sie sich pro Monat genehmigt haben, das ist das, was andere im ganzen Jahr verdienen. Und die wollt ihr als Volksvertreter vertreten?! Was seid ihr denn für Volksvertreter, wenn ihr euch so abhebt, wenn ihr nicht einseht, daß man nicht dem "kleinen Mann" mit dem Sparpaket eines drüberziehen und selbst in die Kassen hineingreifen kann, damit das, was mehr eingenommen wird, zur Auffettung der Politikerbezüge zur Verfügung gestellt wird?! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man kann über unser Modell diskutieren, man kann es kritisieren, aber wir haben gesagt: In Zeiten des Sparens ist es notwendig, daß auch die Politik mit gutem Beispiel vorangeht. Und wenn ich 60 000 S netto für den Bundeskanzler plus Repräsentationsmittel plus Absicherung seiner Pension in der staatlichen ÖMV veranschlage, dann wird er, muß ich sagen, mit 60 000 S wohl leben können. Er zahlt sich ja nicht einmal mehr einen Kaffee selbst, weil das alles aus den 16 Millionen Schilling an Repräsentationsmitteln herausgenommen wird, meine lieben Freunde! Kein Bier, nichts von dem, was er "schmeißt", wird er selbst zahlen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist sein tatsächliches Nettoeinkommen! Also er muß mit 60 000 S leben, und dann sind wir bei dem, was die Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbund seit Jahren favorisierten. Der Gewerkschaftsbund ist für eine Relation zwischen dem Einkommen des "kleinen Mannes" und dem der Politiker. Wir haben gesagt: Diese Relation ist richtig, da stimme ich dem ÖGB zu. 1 : 3 ist das korrekte Verhältnis. 18 000 S bis 20 000 S ist das Durchschnittseinkommen der Österreicher, dreimal so viel sind 60 000 S für einen Politiker, das ist zuträglich und ist eine korrekte Argumentation.

Dann kommt noch etwas dazu: Man geht hier heraus und sagt: Außerdem haben wir jetzt die Abfertigungen abgeschafft! – Mitnichten, meine Damen und Herren! Sie haben eine neue Form unter neuer Bezeichnung geschaffen – nicht abgeschafft, eine neue Form geschaffen, Kollege Haselsteiner! Jeder, der ein Berufsverbot hat, wenn er als Minister ausscheidet, bekommt in Zukunft automatisch ein Jahr Bezugsfortzahlung. (Rufe bei SPÖ, ÖVP und dem Liberalen Forum: Nein! Nein! Nein!) – D a steht es ja. (Abg. Dr. Haselsteiner: Nein, das ist falsch! – Abg. Kiss: Der Stadler versteht es nicht, der Haider versteht es ebensowenig! – Abg. Ing. Langthaler: Nein, das ist falsch! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Kollege Haselsteiner! Ein Abgeordneter, der keinen Job hat, bekommt automatisch sechs Monate. (Rufe bei der SPÖ, den Grünen und dem Liberalen Forum: Nein! Nein! Nein!) Selbstverständlich! Wenn er keinen Job hat, bekommt er automatisch sechs Monate bezahlt. Na, das bringe ich ja zusammen, daß ich sechs Monate lang keinen Job habe. Dafür, daß ich keine Arbeitslosenzahlung bekomme, bekomme ich lieber das viel höhere Politikergehalt weitergezahlt. Das ist euer Schmäh, mit dem ihr arbeitet. Und das ist genau das, warum wir euch kritisieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ein Arbeiter muß 25 Jahre lang arbeiten, damit er eine Abfertigung in Höhe von 12 Monatsgehältern bekommt. Nach eurem System bekommt man das locker, wenn man nur ein paar Jahre in der Regierung gewesen ist. (Abg. Dr. Haselsteiner: Ein Politiker bekommt keine Abfertigung!) – Na, selbstverständlich, dann lies es mir vor, mein lieber Freund! Ein Vielfaches davon bekommt er. (Abg. Mag. Stoisits: Lesen Sie es vor! Lesen Sie es vor!


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Lesen Sie es doch vor, wo es steht! – Abg. Dr. Petrovic: Lesen Sie es doch vor! Lesen Sie es doch bitte vor!)

Meine Redezeit ist gleich zu Ende, und ich möchte noch ein Beispiel bringen. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.) – Der Chor der Suffragetten soll bitte etwas zurückhaltender sein. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stoisits: Lesen Sie es vor! Lesen Sie es vor! – Abg. Dr. Petrovic: Lesen Sie es doch vor! Lesen Sie es doch bitte vor!)  – Ich komme dazu, es wird mir gleich hergegeben.

Kollege Kostelka geht hier heraus und sagt: Keine Budgetbelastung, weil wir die Pensionen abgeschafft haben! Keine Pensionen mehr, wir belasten das Budget nicht mehr damit! – Was ist die Realität? – Jeder, der vier Jahre in der Regierung ist, hat eine Politikerpension – unverändert! – auch für die Zukunft. Jeder, der zehn Jahre Abgeordneter ist, hat eine Politikerpension – unverändert! Jeder, der weniger als zehn Jahre hier sitzt, aber noch keinen vollen Pensionsanspruch hat, hat trotzdem einen Anspruch, weil er es sich aussuchen kann, ob er den aliquoten Teil der Politikerpension oder das neue System haben will. (Abg. Dr. Petrovic: Lesen Sie doch den Passus mit den Abfertigungen vor!)

Er könnte sagen, er möchte als Minister, weil er noch nicht vier Jahre im Amt ist, keine Politikerpension. Aber was bekommt er? – Ihm zahlt der Staat 10 Prozent für seine neue Pensionskassenversicherung. – Das ist wieder ein Sonderrecht, das geschaffen wird!

Ich muß wirklich sagen, es gibt lauter Sonderrechte: die Abfertigungen, die Sie eben anders deklarieren, Bezugsfortzahlung gebührt – Frau Kollegin, das werde ich schnell vorlesen –, Politikerpensionen. Heute beträgt der Aufwand für die in Pension befindlichen Politiker schon 1,2 Milliarden Schilling, und dann sagen Sie, es werde sich zwar nichts ändern, das Budget werde nicht belastet, aber die Pensionen werden weiter gleich finanziert. Das ist das, was wir kritisieren.

Jetzt lese ich Ihnen die Bestimmung vor. Abs. 3 des § 6: Die Bezugsfortzahlung gebührt Anspruchsberechtigten, die nach dem § 2 des Unvereinbarkeitsgesetzes keinen anderen Beruf ausüben dürfen, für die Dauer von höchstens einem Jahr. – Was habe ich gesagt? (Abg. Dr. Haselsteiner: Weiterlesen! Weiterlesen!) – Du bist nicht in deinem Unternehmen, daß du mit jedem schreien kannst, lieber Hans Peter Haselsteiner! Nimm das endlich einmal zur Kenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Haselsteiner: Du warst ja noch nie in meinem Unternehmen angestellt!) – Ich war noch nie in deinem Unternehmen angestellt, Gott sei Dank, denn sonst hätte ich mit dem Chef sicher einen Wickel gehabt. Einer, der so mit seinen Mitarbeitern umgeht, ist kein guter Arbeitgeber! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bezugsfortzahlung gebührt, Punkt 2, wenn er nicht ein Berufsverbot gehabt hat – das hat jeder Minister, das hat interessanterweise Herr Klubobmann Kostelka jetzt auch, das heißt, er bekommt eine Bezugsfortzahlung von einem Jahr, denn er hat ein Berufsverbot –, sonstige Anspruchsberechtigungen für die Dauer von höchstens sechs Monaten. – Etwas anderes habe ich nicht gesagt, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Haselsteiner: Nein! Bitte weiterlesen!)

Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, die Dinge in Ordnung zu bringen, und unsere Aufgabe ist es, Ihnen das zu sagen. Wenn das Modell, das Sie hier verteidigen, meine Damen und Herren, so gut ist, dann frage ich Sie wirklich, warum Sie nicht bereit sind, das Volk zu fragen. Was wäre denn die ehrlichste Lösung bei dem Ganzen? – Sie haben ein Modell, wir haben eines. Unterziehen wir sie einer Volksabstimmung. Wo sind jetzt die Grünen? Seid ihr dafür, oder seid ihr dagegen? – Herr Wabl muß auf Götz zurückgreifen, um einen Angriff auf die Freiheitlichen starten zu können, meine Damen und Herren! (Abg. Ing. Langthaler: Man kann auch den Bauer nehmen! – Abg. Schwarzenberger: Man kann auch den Bauer nehmen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen.)

Wollt ihr wirklich, daß ich auf Voggenhuber zurückgreife, wie er sich in Salzburg eine Stadtratspension organisiert hat? Wollt ihr das wirklich? (Beifall bei den Freiheitlichen.)  – Das zeigt doch nur, daß ihr ein schlechtes Gewissen habt. (Abg. Wabl: Das ist ein absoluter Schwachsinn!) – Das ist eine Koalition des schlechten Gewissens, weil Sie sich zusammengeschlossen haben,


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um zu retten, was noch zu retten ist. Den Leuten wird ein Sparpaket "hinaufgeknallt", aber selbst genehmigt man sich eine Gehaltserhöhung.

Jetzt mein Vorschlag: Stimmen Sie zu, daß wir eine Volksabstimmung über die unterschiedlichen Bezügevorschläge der hier im Parlament vertretenen Fraktionen machen! Ihr könnt der Bevölkerung euer Modell vorlegen, wir legen unseres vor. Ich bin sehr zuversichtlich, daß wir Freiheitlichen enorme Zustimmung für die korrekte 60 000 S-Lösung bekommen würden. (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. König. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten angegeben. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.44

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute im Nationalrat zu beschließende Bezügereform ist zweifelsohne eine grundlegende und eine einschneidende Reform. (Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. ) Jawohl, und das kann man auch nicht bestreiten. Sie ist erstmalig basierend auf den Vorschlägen einer unabhängigen Kommission unter dem Rechnungshofpräsidenten, und zwar auf der mittleren Variante, die der Rechnungshof vorgelegt hat.

Was sind nun die wesentlichen Punkte? – Ich glaube nicht, daß Sie diese auch in Frage stellen können.

Erstmalig werden per Verfassungsgesetz auf allen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – verfassungsgesetzlich Obergrenzen festgelegt. Das ist noch nie der Fall gewesen, das ist neu. Und es gibt auch erstmalig verfassungsgesetzliche Unvereinbarkeitsbestimmungen, die ausdrücklich angeführt sind.

Zweitens: Erstmalig gibt es die Abkoppelung der Politikerbezüge von den Beamtenbezügen – auch das ist unbestritten – und damit die Angleichung an die allgemeinen Bestimmungen in der Wirtschaft.

Drittens: Erstmalig kommt es zur Abschaffung der Staatspensionen und der Umstellung auf das allgemeine Sozialversicherungssystem mit der Möglichkeit zusätzlicher Einzahlungen in die bestehenden Pensionskassen.

Das sind grundsätzliche Änderungen, die in diesem Gesetz enthalten sind. Und es ist eigentlich bedauerlich, daß sich nicht alle Parteien, nämlich die Freiheitliche Partei nicht, an diesen Verhandlungen beteiligt haben.

Nun zu den Vorwürfen, die Sie hier vorgebracht haben. Der Vorwurf, daß durch diese Reform die Bezüge der Abgeordneten auf breiter Basis erhöht würden und, verglichen mit dem Ausland, wesentlich höher lägen, widerspricht den Tatsachen, und ich werde Ihnen das erklären. (Abg. Mag. Stadler: Das ist nicht wahr! Seite 59!) – Herr Abgeordneter Stadler! Wenn Sie mir folgen wollten, anstatt hineinzurufen! Sie können doch nicht die Gesetze außer Kraft setzen.

Der Abgeordnete hat nach dem neuen Recht, wenn er Beiträge in die Pensionskasse bezahlt ... (Abg. Mag. Stadler: Herr König! Wollen Sie, daß ich Ihnen das bringe?) – Sie können das am Schluß der Tagesordnung als Berichtigung bringen, aber Sie sollen mich in den 8 Minuten sprechen lassen. (Abg. Mag. Stadler: Fiedler sagt, die höchsten Bezüge in der Europäischen Union ... !)

Es ist reichlich kennzeichnend für Sie, daß Sie nicht bereit sind zuzuhören, sondern nur hineinplärren und glauben, damit irgend etwas beweisen zu können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das steht hier! Herr König, lesen Sie!)  – Haben Sie bitte die Freundlichkeit, ich habe Sie auch nicht unterbrochen. Sie haben gesehen, daß ich Ihnen aufmerksam zugehört habe. Das ist eine Vorgangsweise, die eines Klubobmanns unwürdig ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Jetzt hören Sie einmal auf und lassen Sie sich auch einmal etwas sagen, dann können


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Sie es immer noch bestreiten. (Abg. Dr. Haider: Das ist ja Parlamentarismus!) – Nein, das ist nicht Parlamentarismus! Das ist ein Geplärre, aber nicht Parlamentarismus! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Reichhold: Nur nicht nervös werden! – Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. ) – Es ist Ihnen unangenehm, daß das gesagt wird.

Es ist heute so, daß nach der neuen Regelung ein Abgeordneter, der in die Pensionskasse einzahlt, seinen Sozialversicherungsbeitrag, seinen Klubbeitrag und seine Steuer zahlt, 41 000 S netto hat, und jener, der jetzt zehn Jahre hat, hat 48 000 S netto. Das können Sie nicht wegdiskutieren, das ist keine Erhöhung, sondern eine Senkung für alle jungen Abgeordneten, die in Zukunft dem neuen System unterliegen. (Abg. Dr. Haider: Im neuen System!)

Zweitens: höher als im Ausland. Wissen Sie, was in Deutschland die Bundestagsabgeordneten an reinem Auslagenersatz haben? – 6 000 D-Mark netto, das sind 42 000 S nur an Auslagenersatz. Sagen Sie also nicht die Unwahrheit und beziehen Sie sich nicht auf den Rechnungshofbericht, der davon überhaupt nichts sagt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Das steht auf Seite 59! Ich lese sie Ihnen vor!) – Ja, aber daß das 42 000 S netto sind, können Sie nicht bestreiten. Das ist eine Tatsache, die im deutschen Gesetz enthalten ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Aumayr und Mag. Stadler. )

Herr Abgeordneter Stadler! Sie haben eine Höchstgrenze von 60 000 S netto gefordert. Die Bezüge aller Nationalratsabgeordneten liegen entsprechend darunter, nur jene der Minister, der Spitzenfunktionäre sind drüber. Der Minister hat nach der Neuregelung netto 80 000 S, der Vizekanzler, den Sie so kritisiert haben, 90 000 S, weil er auch das Ressort des Außenministers betreut. Das sind die Tatsachen! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Vorwurf, diese Reform hätte auf breiter Basis zu einer Erhöhung geführt, ist schlicht und einfach falsch. Und es ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, wenn Sie hergehen und einer Nettohöchstgrenze von 60 000 S Jahresbruttosummen gegenüberstellen. Das ist einfach unseriös, unredlich und falsch!

Wenn Sie nun sagen, Sie hätten in Ihrem Vorschlag einen Nettobezug für den Nationalratsabgeordneten von 20 000 S, so habe ich Sie verstanden (Abg. Mag. Stadler: Nein, etwas mehr als 20 000 S!) , etwas mehr als 20 000 S, und dann noch wollen, daß er eine Schreibkraft selbst bezahlt, die Reisen von Vorarlberg nach Wien selbst bezahlt, alle seine Aufwendungen von den 20 000 S bezahlt, dann muß ich Ihnen sagen: Ich glaube nicht, daß Sie das ehrlich meinen, denn für so unerfahren und so unrealistisch kann ich selbst Sie nicht einschätzen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich muß sagen, es ist auch bedauerlich, daß Herr Abgeordneter Haider dem Herrn Bundeskanzler hier vorgeworfen hat, er habe 16 Millionen Schilling an Repräsentationsspesen. Wahr ist, daß der Herr Bundeskanzler laut Budget über bis zu 16 Millionen Schilling für Staatsempfänge verfügen kann. Das ist etwas ganz anderes! – Das war eine Unterstellung, die man hier als Parlamentarier zurückweisen muß! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren – auch von der Freiheitlichen Partei, Sie sollten das eigentlich auch verstehen –: Es ist heute wie in Zukunft wichtig, daß wir in Österreich Menschen in die Politik bekommen, die sich im Beruf qualifiziert haben, und daß die Politik nicht zu einer Spielwiese von Minderbegabten und Minderqualifizierten wird. (Abg. Dr. Khol: Oder von Reichen, wie dem Bärentaler!) Das ist entscheidend – und auch das, was der Rechnungshof an Ihrem Konzept als demokratiegefährdend bezeichnet hat (Abg. Mag. Stadler: Sie haben den Bericht nicht gelesen! Keine Silbe davon!) , und Sie sollten das ernsthaft und abseits der Polemik auch einmal so betrachten. (Beifall bei der ÖVP.)


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12.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. (Abg. Ing. Reichhold: Der will auch noch ins Fernsehen! – Heiterkeit.)

12.52

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Meine Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich zu den bisherigen Diskussionsbeiträgen festhalten: Es handelt sich bei dem von vier Parteien getragenen Vorschlag um ein Modell, das Transparenz bietet, das für jeden österreichischen Staatsbürger nachvollziehbar ist und klarlegt, was Politiker in Zukunft verdienen sollen.

Ich möchte folgendes klarstellen: Ein Repräsentationspauschale im Bundeskanzleramt dient nicht dazu, den Bundeskanzler in irgendeiner Form zu bereichern, sondern ist ein Betrag, der nach außen wirkt. Damit wird Österreich bei Staatsempfängen und Besuchen dargestellt. (Abg. Dr. Haider: Wer zahlt es denn? – Abg. Mag. Stadler: Wer bezahlt es denn? Der Steuerzahler, der Bürger zahlt das!)

Folgende weitere Klarstellung möchte ich bringen: Es gibt keine Abfertigungen mehr. Die Bezugsfortzahlung ist an Bedingungen gebunden, die darin gipfeln, daß nur dann, wenn kein eigener Verdienst für den Politiker möglich ist, eine befristete Fortzahlung des Entgelts stattfindet. Aber grundsätzlich gibt es keine Abfertigung, grundsätzlich gibt es nach Abschluß der Politikertätigkeit kein Geld mehr, außer der Politiker hat keine Verdienstmöglichkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. – Bitte.

12.53

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen etwas über den Drittvergleich erzählen. Ich habe viele Stunden in dieser Kommission verbracht, und es war immer mein besonderes Bestreben, zu fragen: Was immer wir hier beschließen – was ist mit der Drittvergleichsfähigkeit?

Wir alle, die wir in unserem Leben, in unserem Beruf bereits Gehälter und insbesondere Managementgehälter festgelegt haben, wissen, daß es zu den schwierigsten Aufgaben gehört, die Gehälter fair, gerecht, leistungsfördernd und verschiedenen anderen Aspekten entsprechend zu gestalten. Aber normalerweise gibt es in einem Unternehmen eine Hierarchie. Da gibt es einen Chef, und dieser Chef sagt, wieviel der andere in der jeweiligen darunter liegenden Hierarchiestufe verdienen soll.

In diesem Fall sind wir, das Parlament, die höchste Hierarchiestufe, und wir haben, was noch schwieriger ist, unsere eigenen Gehälter festzulegen. Wir haben darüber hinaus – erschwerend und abweichend zur Wirtschaft – eine weitere Schwierigkeit: Es gibt keine Leistungskomponente, wir haben keine Parameter, an denen unsere Leistung gemessen werden kann, die tauglich ist und zur Basis der Entlohnung gemacht werden kann.

Wir haben außerdem, das muß man auch sagen, ein aus gutem Grund – weil viele, viele Male enttäuschtes – mißtrauisches und bedauerlicherweise auch manipuliertes Publikum. Wir haben beeinflußte Zuhörer. Das fängt schon bei den Journalisten an, die sozusagen mit der Verlockung des Opportunismus – so nach dem Motto: "Die haben eh zuviel, die verdienen das eh nicht!" – geködert werden.

Unter diesen Umständen war es das Wichtigste, daß das, was wir beschließen, drittvergleichsfähig ist und auch dargestellt werden kann. Ich möchte dies im folgenden versuchen.

Kommen wir zu den Aktivbezügen. Wir haben im Nationalrat Aktivbezüge von rund 100 000 S brutto – das liegt in der Mitte; es geht hinunter bis 60 000 S –, bis zu 200 000 S brutto.

Meine Damen und Herren! Diejenigen von uns, die Managementbezüge kennen, die sich in der österreichischen Wirtschaft auskennen, wissen, daß das ein drittvergleichsfähiger Bezug ist. Nur


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diejenigen, die sich überhaupt nicht auskennen, können hier sagen: "Das ist viel zuviel! Die verdienen ja alle viel weniger!"

Die Manager in Österreich, und zwar viele Tausende Menschen (Abgeordnete Madl und Rossmann: Erfolgreiche Manager!) , die sich dafür sehr anstrengen müssen – wie ich und meine Mitarbeiter zum Beispiel –, verdienen in dieser Größenordnung. Wir wollen ja solche, wir wollen hart arbeitende, tüchtige und talentierte Menschen, und nicht nur die schreienden "Flaschen"! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich komme zur Drittvergleichsfähigkeit, was die Pensionsbezüge betrifft. Wenn wir vom öffentlichen Bereich absehen – diesen haben wir zu Recht diskutiert und auch gegeißelt; da haben wir noch Handlungsbedarf –, dann stellen wir fest: Wir haben in diesem Land eine Pflichtpension für die meisten ASVG-Versicherten oder, je nach Berufsgruppe, andere Pflichtpensionen. Darüber hinaus haben wir seit einigen Jahren eine sinnvolle Einrichtung, nämlich die zweite Säule des Pensionssystems: das Pensionskassengesetz.

Wenn wir bei jenen, die noch keine Ansprüche haben, rechtsbrechend eingreifen und ihnen etwas wegnehmen, was ihnen rechtlich zusteht, dann entspricht das nicht dem Vertrauensgrundsatz. Es ist daher auch nicht machbar. Das weiß der Jörg ja ganz genau; er negiert es nur in dieser Debatte.

Wenn wir also den Rechtsgrundsatz aufrechterhalten wollen, dann müssen wir die Altpensionen – unter Umständen ein anderes Mal und zu einem anderen Zeitpunkt, wenn das notwendig ist – rechtlich korrekt regeln. Heute ist es so: Wenn keine Anwartschaften bestehen, dann gibt es ASVG-Pensionen und Pensionskassen, und das ist drittvergleichsfähig. Das gibt es auch in der Wirtschaft, das gibt es auch in Unternehmungen, die hart und nach den Marktgesetzen geführt werden. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich komme zur Drittvergleichsfähigkeit, was die Entgeltfortzahlung betrifft, die der Herr Stadler nicht verstanden hat, und offensichtlich hat sie auch der Jörg nicht verstanden; offensichtlich haben sie das noch gar nicht gelesen.

Normalerweise wird ein Dienstvertrag in diesem Rang, den wir hier diskutieren, auf Zeit abgeschlossen, in der Regel auf vier Jahre, zum Beispiel ein Vorstandsmandat. Und in diesen vier Jahren ist der Bestellte nicht abzuberufen. Man kann ihn aus dem Amt nehmen, man kann sagen: Du verlierst deine Vorstandskompetenz!, aber er verliert in keinem Fall seine Vierjahresgage. Das ist ein fester Grundsatz.

Wenn ich jemanden frage: Bitte, willst du für mich arbeiten?, und derjenige sagt: Jawohl, vier Jahre lang bin ich dein Vorstand!, dann kann ich nicht nach einem Jahr sagen: Jetzt habe ich es mir anders überlegt, du bist eigentlich nicht gut genug! oder was auch immer. Das kann ich mir erst nach vier Jahren überlegen und ihn gegebenenfalls nicht wiederbestellen. Das ist die Regelung in der Wirtschaft!

Da wir das in der Politik nicht machen können, weil wir natürlich dem Willen des Souveräns, des Wählers nicht vorgreifen können, können wir aber wenigstens folgendes machen – und das haben wir getan –: Wir können das Risiko für denjenigen, der einen solchen Vertrag auf Zeit abschließt, insofern mildern, als wir sagen: Wenn du deinen Beruf aufgibst, wenn du keinen Anspruch auf Rückkehr hast, wenn du kein Beamter bist, wie etwa Herr Kollege Kostelka – daher ist dieses Beispiel vom Jörg so besonders falsch; Kollege Kostelka könnte nicht eine Minute lang die Entgeltfortzahlung beanspruchen –, wenn du also kein Rückkehrrecht, auch kein vertragliches Rückkehrrecht in einen zivilen Beruf hast – wie zum Beispiel Herr Staribacher es gehabt hätte; nicht eine Minute lang hätte er es bekommen –, und wenn du keine Pensionsberechtigung hast, dann gebe ich dir eine Entgeltfortzahlung, und diese ist sogar noch begrenzt.

Meine Damen und Herren! Das ist eine vernünftige Regelung, das ist eine drittvergleichsfähige Regelung, das ist eine Regelung, die sicherstellt, daß wir unsere Probleme hinsichtlich des Nachwuchses in der Politik – des Qualitätsnachwuchses natürlich! – wenigstens ansatzweise lösen können. Ohne solche Regelungen bekommen wir die guten Leute überhaupt nicht mehr in


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die Politik, und das wollen wir doch nicht! (Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ und ÖVP sowie den Grünen.)

Kommen wir zum vierten Block, zur Drittvergleichsfähigkeit der Spesenregelung. Meine Damen und Herren! Nur jemand, der noch nie eine Personalabrechnung gemacht hat, der wirklich völlig unbedarft ist und keine Ahnung hat, kann solche Dummheiten, wie wir sie heute hier gehört haben, behaupten. Selbstverständlich hat jeder Dienstnehmer in dieser Republik einen klagbaren Anspruch auf Kostenersatz. Das ist doch ganz klar!

Diesen klagbaren Anspruch hat er gegenüber seinem Dienstgeber. Und der Dienstgeber von uns Abgeordneten hier ist die Republik Österreich, vertreten durch die Parlamentsdirektion. Dorthin richtet sich dieser Anspruch. Er ist nachzuweisen wie bei jedem anderen gut geführten Unternehmen, und er ist in unserem Fall – und das zu Recht – zusätzlich nach obenhin gedeckelt, damit wir sicher sein können, daß nicht irgendeinen der Hafer sticht und das vielleicht ausgenützt wird. Das, meine Damen und Herren, ist drittvergleichsfähig. Das hält jedem Vergleich mit Wirtschaftsregelungen stand. (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei SPÖ und ÖVP. – Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Wir haben auch noch etwas anderes bewirkt. Wir haben, wie ich meine, mit dieser Pyramide einen Prozeß in Gang gesetzt. Wir haben – es wurde heute schon darauf hingewiesen – einen neuen Zugang zu den Fragen geschaffen: Was ist offenzulegen? Was unterliegt dem Datenschutz? Was ist persönliche Sphäre? Auf welche Informationen hat der Bürger ein Anrecht?

Ich persönlich bin der Meinung, daß, was das Einkommen und das Vermögen betrifft, jeder Politiker ein "gläserner" sein sollte. Mein Argument dafür lautet, daß es ein Anrecht des Wählenden sein kann, zu sagen: Ich möchte gerne wissen, welche materiellen Parameter der zu Wählende mitbringt. Das kann mein Wahlverhalten beeinflussen. Es kann helfen bei der Interpretation seiner Aussagen an diesem Pult hier oder bei anderen Gelegenheiten. – Ich persönlich bin der Meinung, es läßt sich argumentieren.

Das Gegenargument – dieses hat sich letztendlich durchgesetzt – war, daß auch der Politiker Anspruch auf eine persönliche, eine private Sphäre hat. Wenn man diese private Sphäre in einem in Österreich besonders sensiblen Bereich, nämlich beim Einkommen und Vermögen, aufmacht, dann würde man sie aber auch in anderen Bereichen leichter aufmachen. Wir würden dann in allen Bereichen den wirklich "gläsernen Menschen" haben, der in der Politik ist und der dann auch entsprechend manipuliert werden kann. Wir wissen ja, daß derartige Entwicklungen – zum Beispiel in Amerika, wo das gang und gäbe ist – nicht demokratieförderlich sind.

Trotzdem meine ich, es ist in jedem Fall ein Anrecht des Wählers, daß Bezüge, sofern sie aus öffentlichen Kassen kommen und aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, offenzulegen sind, und zu diesem, wie ich meine, sensationellen Schritt haben wir uns mit dieser Lösung bekannt. Das betrifft viele Tausend Personen.

Wir werden damit – und ich glaube, daß das der eigentliche Grund für den Schmerz der Freiheitlichen Partei ist – nicht nur das Taferl vom letzten Jahr (der Redner hält ein Blatt im Format der bei Fernsehdiskussionen von Abg. Dr. Haider präsentierten Tafeln in die Höhe), nicht nur das vom letzten Monat, sondern auch das Taferl von gestern und von vorgestern, wir werden damit alle diese Taferl zunichte machen. Die Gehaltspyramide wird in den Zeitungen abgedruckt sein, und es wird einen Einkommensbericht über ein paar tausend Personen geben. Jeder Bürger kann das dort nachlesen, und es soll nicht geheim bleiben. Meine Damen und Herren! Wenn dann daraus eine öffentliche, breit angelegte Debatte entsteht, wenn dieses Thema sensibilisiert wird, dann glaube ich, daß das zu Recht geschieht.

Ich habe gestern hier gesagt: Es ist ein Anliegen der Bevölkerung, diesen Graubereich zwischen Politik und Wirtschaft, diese Halbstaatlichkeit zu untersuchen. Es ist ein Anliegen der Bevölkerung, die Privilegien der Nationalbank, der Elektrizitätsversorger und anderer Einrichtungen offenzulegen und über die Frage zu diskutieren: Sind das Privilegien oder wohlerworbene


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Rechte? – Und wenn es wohlerworbene Rechte sind, dann erhebt sich die Frage: Sind sie schamlos und haben sie daher jegliche Legitimation verloren – oder sind sie noch vertretbar?

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir werden uns auf diese Debatte einrichten müssen, wir sollten sie nicht scheuen. Basis dafür ist die Veröffentlichungspflicht, wie wir sie hier vorgesehen haben.

Auf einen weiteren Punkt möchte ich noch ganz kurz eingehen. Was haben wir – damit meine ich "wir" aus liberaler Sicht – alles nicht erreicht? – Ich muß Ihnen sagen, ich habe beim Wort "Parteisteuer" ein gewisses Unbehagen. "Parteisteuer" bedeutet so etwas wie: dem kann man sich nicht entziehen, und derjenige, der sie zahlen muß, ist ein Steuersubjekt, der ist irgendwie zu bedauern.

In Wahrheit verdeckt man oder ummantelt man damit nichts anderes als einen zweiten oder dritten oder vierten Weg der Parteienfinanzierung. Aber das sollte man sagen! Ich bin der Meinung – wir Liberalen werden einen solchen Antrag einbringen; Kollege Peter wird ihn verlesen –, wir sollten die Parteisteuer selbstverständlich zulassen, aber in Form von Spenden. Es sollte so sein wie bei jedermann, wie bei dir und mir: Wenn wir etwas spenden wollen – etwa der Kirche, der Partei oder anderen sinnvollen, ehrenwerten Gesellschaften –, dann sollten wir das tun, dann sollten wir dafür zahlen – aber in Form von Spenden. Wir sollten damit kein Privileg verknüpfen, weil so besonders ehrenwert ist die Gesellschaft der Politik ja auch wieder nicht, zumindest nicht ehrenwerter als andere Gesellschaften. Wenn dort die Spende ausreicht, sollte sie hier auch ausreichen.

Wenn wir das steuerlich begünstigen wollen, dann sollten wir es in einem größeren Zusammenhang sehen und darüber nachdenken: Welche sinnvollen, für unsere Demokratie, für unsere Gesellschaft wichtigen Aufgaben sollten wir außerdem noch steuerlich in dieser Form begünstigen? – Für die Politik allein eine Ausnahme zu machen, erzeugt Unbehagen. Daher werden wir diesen Antrag einbringen und hoffen, daß der eine oder andere von Ihnen – vielleicht sogar die Mehrheit, denn gar so lieben können Sie diese Steuer ja auch wieder nicht, meine Damen und Herren! – zustimmen wird. Zumindest dann, wenn wir es in einer geheimen Abstimmung machen könnten, wäre ich zuversichtlich, daß dies geschieht. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir Liberalen haben uns bei der Deckelung nicht durchgesetzt. Es ist einer der großen Mißbräuche in dieser Republik, daß es Politiker gibt, die Ämter kumulieren, und das erzeugt großes Unbehagen. Ich bedauere immer wieder, wenn ich hier stehe und in die Reihen der Abgeordneten schaue, daß ich sagen muß: Was ist er jetzt, mein Präsident? – Da tue ich mir schon sehr schwer. Er ist leider jetzt nicht da, ich hätte es ihm gerne persönlich gesagt.

Es gibt in dieser Regelung Kumulationsbestimmungen, die nicht unseren Vorstellungen entsprechen. Wir haben gemeint, daß der höhere Gehalt, der höhere Bezug ausreichend ist, und wenn nicht der höhere Bezug, dann zumindest oder höchstens derjenige, wie ihn der "arme" Staatssekretär hat, der sozusagen in der untersten Reihe der Pyramide steht. Aber auch ihm wird zugemutet, daß es ein Berufsverbot gibt. Wenn es aber für ihn ein Berufsverbot gibt und es daher ein Beruf ist, in der Politik zu sein, ein Beruf, der ihn und die Seinen ernährt, dann sollte es auch für die Kumulierer diese Grenze geben, aber keine höhere. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Wir Liberalen haben uns auch bei den Übergangsbestimmungen nicht durchgesetzt. Natürlich sehe ich schon ein, daß es dann, wenn ein großer Kreis von Betroffenen da ist und dadurch auch ein gewisser psychologischer Druck entsteht, nicht so einfach ist. Bedauerlicherweise haben wir da oder dort nachgeben müssen, damit dieser Kompromiß gefunden werden konnte. Ich bin allerdings zufrieden und muß sagen, ich freue mich darüber, daß es in einem Punkt nicht gelungen ist, die Verhandlungsrunde umzudrehen, und zwar, was die Länder betrifft.


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Es ist tatsächlich schlimm, was da passiert ist. Meine Damen und Herren! Die Erwartungshaltung dieses Gesetzgebers – das möchte ich von dieser Stelle aus auch betonen – ist, daß diese Verfassungsbestimmung, wonach die Länder ihre eigenen Länderpyramiden nach Größen und Aufgaben gestaffelt, und zwar nach unten gestaffelt, zu erstellen haben und wonach der Höchstgehalt für einen Landeshauptmann der eines Bundesministers ist, auch realisiert wird, auch gelebt wird. Aber eine Abstufung von 5 Prozent ist keine Abstufung.

Meine Damen und Herren! Eine große Firma hat eine andere Verantwortung, ein anderes Aufgabengebiet und auch ein anderes Budget als eine kleine Firma. Ich bin sehr damit einverstanden, daß die Länder das budgetrelevant oder auch einwohnerrelevant gestalten. Ich bin sogar mit einem Sockelbetrag einverstanden. Aber es soll – und wir werden darauf achten – eine Pyramide herauskommen. Wir werden es nicht zulassen, daß sich die Landeschefs, die uns immer wieder schöne Dinge ausrichten lassen, in der sattsam bekannten Manier sozusagen darüber hinwegschwindeln, so ungefähr nach dem Motto: Die Verantwortung, die unangenehmen Dinge bleiben in Wien, und wir sind die Landesfürsten in Glorie.

Das können wir dann diskutieren, wenn wir die Föderalismusreform hinter uns haben, wenn wir die Verantwortung in die Länder gelegt, wenn wir ihnen ein Steuerfindungsrecht gegeben haben, wenn wir sie dazu zwingen, die unpopulären Maßnahmen in ihren Ländern auch zu vertreten, und damit ihre Verantwortung für das jeweilige Land erhöht haben. Aber solange sie sich in einer erstklassigen Nischenpolitik nur die angenehmen Seiten des Politikerdaseins heraussuchen, während sie die unangenehmen an die Bundesebene delegieren, werden wir darauf achten, daß diese Verfassungsbestimmung penibel eingehalten wird! (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluß eines sagen: Ich meine – wie Herr Kollege Wabl schon gesagt hat –, dieser Kompromiß ist nichts, was einen euphorisch stimmen muß, er ist aber auch nichts, wofür wir uns genieren müssen.

Daß wir eine Pflichtübung gemacht haben, Andreas, und nichts anderes, daß wir nur das getan haben, was viele, viele Jahre schon hätte getan werden müssen, das sei hier noch einmal festgestellt. Daß ich das persönliche Glück habe, bereits nach nur drei Jahren dabeizusein, erleichtert es mir etwas, denn ich muß schon zugeben, meine Damen und Herren, zehn, 20 oder 30 Jahre in diesen alten Zuständen könnten durchaus Gewissensbisse hervorrufen. Das wäre auch angebracht. Letztendlich ist aber ein später Beginn besser als keiner, und es ist eine Einigung, die vom Geist getragen wurde: keine Privilegien, keine Extrawürstel, sondern beispielgebende, drittvergleichsfähige Regelungen. Nach meinem Dafürhalten ist das ein großer Durchbruch.

Zum Schluß möchte ich noch eines sagen: Meine Damen und Herren! Ganz ohne Zweifel werden wir von dem Druck der wirtschaftlichen Entwicklung und von dieser Grausamkeit, von dieser Härte im Wirtschaftsleben, von der auch Kollege Wabl gesprochen hat, auch insofern berührt werden, als die Anzahl der Verlierer und die Anzahl der Notleidenden und der an der Armutsgrenze Lebenden größer wird, auf der anderen Seite eine kleinere Schicht immer reicher, immer einkommensstärker wird. Die Debatte über diese Frage werden wir nicht vermeiden können, und sie wird nach meinem Dafürhalten sehr, sehr früh kommen.

Es ist, glaube ich, ganz, ganz entscheidend, daß diejenigen, die nach dieser Debatte die richtigen, fairen, gerechten und weisen Gesetze zu formulieren haben, diese Aufgabe ohne Belastung durch Eigeninteressen wahrnehmen können. Ich glaube, daß uns hier ein entscheidender Schritt gelungen ist, daß wir die Politiker härter drangenommen haben, als wir es uns eigentlich bei anderen vorstellen können – zumindest vorerst. Das, so glaube ich, ist der eigentliche Vorteil. Wir werden uns leichter tun, wenn wir über die Beamten-Privilegien reden, wir werden uns leichter tun, wenn wir über Nationalbank-Privilegien reden, und wir werden uns leichter tun, wenn wir darangehen, diesen Graubereich zwischen Politik und Wirtschaft trockenzulegen.


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Wenn uns das gelingt, dann, glaube ich, haben wir auch einen großen politischen und demokratischen Fortschritt gemacht. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.13

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Kollege Haselsteiner hat sich wortreich bemüht, die Bezugsregelungen des neuen Gesetzes als drittvergleichsfähig darzustellen. (Abg. Dr. Haselsteiner ist im Begriff, den Saal zu verlassen.) – Herr Kollege Haselsteiner, ich würde es fast verstehen, wenn Sie den Saal verlassen. Das wäre ein letzter Rest von Anständigkeit, weil Ihre Argumentation ... (Abg. Dr. Haselsteiner: Sie haben keine Ahnung vom Drittvergleich! Sie wissen nicht, was ein Drittvergleich ist! Wegen der Anständigkeit würde ich dableiben, aber Sie gehen mir auf die Nerven! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Bleiben Sie ruhig da, dann werde ich Ihnen beweisen, daß Ihre Argumentation betreffend Drittvergleichsfähigkeit nicht zutrifft. Aber sich hierherzustellen und vollmundig zu erklären, das sei ja alles drittvergleichsfähig, und alle anderen, die das nicht so sähen, verstünden das nicht, so leicht sollte man es sich eigentlich nicht machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit der Aufwandsvergütung. Das Liberale Forum versteht ja die Abgeordneten immer als Freiberufler – oder will sie als Freiberufler verstehen. Das war ja der Prätext der gesamten Reformwünsche der Liberalen in bezug auf eine neue Regelung der Bezüge. Ja, bitte, meine Damen und Herren, dann verstehe ich aber nicht – und vielleicht richten Sie das dem obergescheiten, dem pseudoobergescheiten Kollegen Haselsteiner aus –, wie eine Freiberuflertätigkeit mit der Argumentation vereinbar ist, daß jeder Angestellte, daher auch der Abgeordnete, einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen im Ausmaß von eins zu eins hat. Also irgendwo stimmt da die Argumentation nicht. (Abg. Mag. Stadler: Das gibt es überhaupt nirgends!)

Ich muß Sie weiters fragen: Wie ist diese Argumentation, der Vergleich mit den Angestellten, vereinbar mit dem freien Mandat? Ja, bitte, welche Berufsauffassung hat denn ein Abgeordneter vom Zuschnitt des Kollegen Haselsteiner, der im übrigen die österreichischen Parteien mit der "ehrenwerten Gesellschaft" vergleicht? Das ist ja ein weiteres Kuriosum: "Ehrenwerte Gesellschaft" ist ein Untertitel eines Romans von Mario Puzo, der da heißt: "Der Pate". (Abg. Mag. Stadler: Da kennt er sich aus, der Haselsteiner!) Welches Verständnis hat hier der Kollege Haselsteiner? Wahrscheinlich wollte er hier Größenschlüsse aus der Bauwirtschaft oder aus Bereichen der Bauwirtschaft, Absprache, Kartell et cetera, ziehen und auf bestimmte Parteien – ich nehme an, insbesondere auf seine eigene – umlegen.

Also der erste Nachweis, daß diese Drittvergleichsfähigkeit nicht gegeben ist, ist erbracht, weil jeder Unternehmer den Aufwand absetzen kann. Das heißt, in der Höhe seiner Progression bekommt er einen Teil zurück, aber er bekommt den Aufwand nicht eins zu eins ersetzt. – Der erste Nachweis, daß hier kein Drittvergleich zulässig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der zweite Nachweis, meine sehr geehrten Damen und Herren, betrifft diese Fortzahlung. Das gibt es eigentlich nirgends, mir ist das nicht bekannt. Wo ist da der Drittvergleich? Man sollte sich jetzt bemühen, die Gehaltsfortzahlung einzuordnen, zu subsumieren. Man könnte sie als abfertigungsähnlich oder als arbeitslosenentschädigungsähnlich verstehen. Ich gebe zu, es ist weder das eine noch das andere exakt. Es ist ein Mittelding. Aber es ist insoweit wesentlich besser als eine Abfertigung, als die dreijährige Anwartschaft nach dem Angestelltengesetz gar nicht erworben werden muß. Das heißt mit anderen Worten: Wenn ein Abgeordneter des Hohen Hauses angelobt wird und nach 14 Tagen das Haus, aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur, um irgendwelche Vorteile aus diesem System, das Sie beschließen, zu lukrieren (Abg. Dr. Khol: Und seinen Beruf aufgegeben hat!) – aufgegeben hat oder vorher aufgeben mußte , Herr Kollege –, verläßt, dann bekommt er die volle Entgeltfortzahlung in der Dauer von sechs


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Monaten. (Abg. Dr. Khol: Nein, bis er einen Beruf hat! – Abg. Mag. Stadler: Hören Sie doch auf! Sie reden ja von Märchen! – Abg. Dr. Khol: Seien Sie nicht so ordinär, Herr Stadler!)

Herr Kollege Khol! Diskutieren wir vernünftig! Wo gibt es das sonst? Wo ist das drittvergleichsfähig? – Oder vergleichen wir es mit einer Arbeitslosenentschädigung? Ja, aber bitte, meine Damen und Herren, wo gibt es denn das, daß eine Arbeitslosenentschädigung eins zu eins mit dem Bezug ausbezahlt wird? Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Argumentation des Drittvergleichs ist von vorne bis hinten nicht haltbar, es ist ihr der Boden entzogen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Er hat es leider nicht verstanden! Es ist entsetzlich!)

Ich verstehe, daß der Kollege Haselsteiner hinausgegangen ist. Er kann ja hier gar nicht anwesend sein und sich das erklären lassen, denn er muß doch begreifen, daß das ein völliger Humbug ist, was er hier zum besten gibt – und die anderen zeiht er dann des Unverständnisses! Es ist doch wirklich unglaublich! (Abg. Dr. Fekter: Michael! Du tust dich wirklich schwer! – Abg. DDr. König: Die Idee, das mit der Kündigungsfrist zu vergleichen, ist Ihnen noch nicht gekommen?)

Eine weitere Drittvergleichsunfähigkeit: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was bedeutet jetzt dieses Bezügegesetz? Das haben wir gehört, das wurde Ihnen gesagt, und dazu hat es keine tatsächliche Berichtigung gegeben: eine Bezugserhöhung für den Bundeskanzler, eine Bezugserhöhung für die Minister, eine Bezugserhöhung für die Staatssekretäre und im Schnitt auch eine Bezugserhöhung für die Abgeordneten. Jetzt frage ich mich: Wo ist denn da der Drittvergleich? Überall ziehen Sie den Leuten das Geld aus der Tasche, sogar von den Beamten verlangen Sie Nullohnrunden, und da frage ich mich schon: Wie ist denn das vergleichbar? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, zu sagen, das sei drittvergleichsfähig! Überall heißt es abspecken, werden Leute entlassen, werden Einkommen gekürzt, werden Aufwandsentschädigungen gekürzt, und da sagt man, das ist ein Drittvergleich!

Ich kann mich noch erinnern, es war im Wahlkampf 1995, ein Hausbesuch in der Frankstraße in Linz: Da hat mir eine Mindestrentnerin ihre Pensionsabschnitte gezeigt – es ist wirklich nachprüfbar –, und siehe da, sie hat durch das Sparpaket, das so sozial ausgewogen sein soll, 818 S verloren.

Da verstehe ich auch, meine Damen und Herren, wenn Sie, die Sie das heute beschließen, da verschämt den Kopf in Richtung Bank senken. Daß Sie das mit beschließen, ist eigentlich wirklich unglaublich.

Frau Kollegin Schmidt kommt wieder herein ins Plenum, das freut mich sehr. Die Frau Kollegin Schmidt habe ich, glaube ich, nicht umsonst als sogenannte Reformgewinnlerin bezeichnet. Wieso? Man erklärt Herrn und Frau Österreicher, die Abgeordneten müssen ein bißchen mehr kassieren, weil sie ja jetzt so arm sind und auf die Pension verzichten müssen. Das ist die Argumentation.

Für die Frau Kollegin Schmidt, die Reformgewinnlerin, schaut die Situation allerdings anders aus. Das ist die liberale Handschrift, Frau Kollegin. Von der alten Regelung beziehen Sie den Vorteil der Pension. Von der neuen Regelung haben Sie den Vorteil der Bezugserhöhung, Frau Kollegin Schmidt. (Abg. Dr. Schmidt spricht mit Abgeordnetem Dr. Cap. ) Das haben Sie auch in einem Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" im Originalton bestätigt. Sie bekommen einen höheren Bezug als Klubobfrau, als Sie bisher bekommen haben. Diese Bezugserhöhung wurde als Äquivalent dafür angesehen, daß es keine Abfertigung mehr gibt – wie wir gehört haben, gibt es sie noch –, als Äquivalent dafür, daß es keine Pension mehr gibt, aber siehe da: Die Frau Kollegin Schmidt wird weiter diesen Pensionsanspruch haben. (Zwischenruf der Abg. Schaffenrath. )

Frau Kollegin, jetzt werden Sie natürlich sagen, das sind wohlerworbene Rechte, und das haben Sie ja schon gesagt. Das ist ja auch so ein strapaziertes Wort. Schon Kreisky – das wird ja Kollegen Parnigoni hoffentlich bekannt sein – hat gesagt, in Österreich läßt sich niemand gerne etwas wegnehmen. Das ist schon richtig. Es wird dann immer wieder von "wohlerworbenen


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Rechten" gesprochen – na entzückend: wohlerworbene Rechte! Wo ist denn die Bezugnahme, Kollege Cap, auf die wohlerworbenen Rechte – ich glaube, er ist derzeit der einzige Sozialdemokrat, der sich die Debatte noch anhört; nein, stimmt nicht, da hinten sitzen auch noch einige (Abg. Parnigoni: Wo ist denn der Haider?); Kollege Cap, du kommst ja dann herunter, du kannst das sicher alles erklären –, wo ist denn die Bezugnahme auf die wohlerworbenen Rechte, wenn es um die Kürzung der Sonderausgaben geht, wenn es um die nachträgliche Beschränkung der Verlustabschreibungen geht? Das sind Eingriffe in wohlerworbene Rechte: die rückwirkende Anwendung von neuen verschlechternden Gesetzesbestimmungen.

Oder: Wo ist die Bezugnahme auf die wohlerworbenen Rechte, wenn es um die Verrechnung von Pensionssicherungsbeiträgen der Beamten geht? Wo ist die Bezugnahme auf die wohlerworbenen Rechte, wenn es um die rückwirkende Aufhebung der Verlustvorträge geht?

Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Argumentation zur Verteidigung der Gehaltspyramide hält einer Überprüfung nicht stand und richtet sich von selbst. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Und ich sage Ihnen noch eines: Während jetzt in dieser frühsommerlichen Periode die Außentemperaturen ansteigen, wird es in diesem Land für viele, und zwar für rund 1 Million, immer kälter. (Abg. Dr. Schmidt lacht während eines Gesprächs mit Abg. Dr. Cap. ) Ja, Sie mögen lachen, Frau Kollegin Schmidt! Mit 200 000 S 14mal im Jahr oder 220 000 mit Pension mögen Sie lachen über die Armen, über die eine Million Armen in diesem Land! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist Ihre verächtliche Einstellung, und genau diese verächtliche Einstellung haben Sie auch dem erlauchten Fernsehpublikum schon bewiesen, als Sie damals in der Diskussion kaltschnäuzig gesagt haben: Ich muß Ihnen sagen, Sie sind halt nicht mehr vermittelbar! – Das ist Ihre Einstellung. Und das ist die liberale Handschrift, die dieses Bezügemodell prägt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: ... und verrechnet laufend Spesen! )

13.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Petrovic vor. 15 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.24

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie zwar nicht sehr zahlreich, aber doch hier sind! (Abg. Dr. Cap: Nur die Fans!) Ja, ich komme darauf ohnehin zurück.

Insgesamt hat diese auch öffentlich übertragene Debatte, fürchte ich, der Politik und diesem Hohen Haus keinen guten Dienst erwiesen. Gerade nach den Ausführungen meines Vorredners muß ich wirklich sagen: Es ist absolut legitim, wenn Sie einer Regelung, der Sie nicht zustimmen, heftig widersprechen, wenn Sie versuchen, diese Regelung mit allen negativen Facetten, die sie in Ihren Augen hat, darzustellen. Aber ich halte es wirklich für unerträglich, daß Sie einzelnen Abgeordneten, ob das jetzt die Frau Dr. Schmidt ist oder ob es andere sind, eine unlautere Gesinnung unterstellen, daß Sie, wenn jemand in diesem Haus lächelt – meiner Meinung nach passiert das ohnehin zu selten –, dem Betreffenden unterstellen, daß er über die Situation von Arbeitslosen, über die Situation der armen Menschen in diesem Land lacht. Das ist wirklich der Stil der Debatte, der insgesamt der Politik abträglich ist! (Beifall bei den Grünen, bei der SPÖ und beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der ÖVP. )

Natürlich kann man an diesem jetzt getroffenen Kompromiß noch etliches aussetzen. Und es haben ja auch Abgeordnete der Grünen, der Liberalen und auch von den Regierungsparteien gesagt, daß das hier ein Kompromiß ist, von dem man erst sehen wird, wie er umgesetzt wird, auch was die Länder betrifft. In diesem Zusammenhang auch mein Appell an die ÖVP, daß vielleicht einer Ihrer nächsten Redner oder eine Ihrer Rednerinnen erklären soll, was sich denn da jetzt in Salzburg tut und wie die Ausführungen vom Herrn Schausberger zu verstehen sind, daß er jetzt den Bundesrat vorschieben will, um diese Regelung vielleicht doch noch zu kippen. Es wäre mir schon sehr angenehm, wenn hier ein klares Votum kommt. Ich habe es schon sehr bedenklich gefunden, daß die Landeshauptleute merken, daß das eine sehr heiße Kartoffel ist.


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Es wurde ja auch gesagt, daß es immer problematisch ist, wenn sich ein Gremium das eigene Gehalt festsetzt, und die Landeshauptleute hätten gerne diese heiße Kartoffel ganz dem Bund zugespielt und haben gesagt: Setzt ihr unsere Gehälter fest, denn wenn wir dann geprügelt werden, können wir sagen: Bitte, der Nationalrat war es! Wir haben es nicht so gerne, daß wir jetzt ein abgestuftes System selber beschließen und auch in der Öffentlichkeit rechtfertigen müssen.

Ich kann es den Herren Schausberger und Co nicht ersparen: Sie werden diese politische Debatte in jedem Bundesland führen müssen. Sie muß insgesamt geführt werden. Und ich bin sehr froh – und ich erachte das persönlich als einen ganz wesentlichen Fortschritt der jetzigen Regelung –, daß es eben auch in den staatsnahen Unternehmungen für die hohen und höchsten Gehälter eine allgemeine Offenlegungsverpflichtung gibt, und zwar nicht anonymisiert, sondern ad personam. Und ich bin überzeugt, daß diese heutige Debatte nicht die letzte sein wird in Sachen Privilegiendiskussion, und die Debatte darüber, ob es angebracht ist, daß man bei irgendeinem Verkehrsbetrieb, bei irgendeiner Elektrizitätsgesellschaft mehr verdient als der Bundeskanzler, bleibt uns erhalten.

Ich glaube auch, daß die Dinge weiter in Bewegung bleiben werden. Ich bin aber überzeugt, daß mit dem heutigen Schritt eine Bewegung in eine richtige Richtung eingeleitet ist.

Meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf einige der Vorhalte und auf einige der Darstellungen, die in meinen Augen teilweise in einer wirklich nicht korrekten Art und Weise hier vorgebracht worden sind, zu sprechen. Wenn als das große Gegenmodell zu dem hier und heute diskutierten Pyramidenmodell die 60 000 S – gemeint sind 60 000 S netto – vorgeschlagen werden, dann muß ich sagen, ich lehne ein derartiges Modell ab.

Ich glaube schon, daß die Gehaltsdifferenzen allgemein zu groß sind. Vor allem glaube ich, daß die niedrigsten Einkommen und Gehälter in Österreich zu niedrig sind, und ich vermisse auch eine klare Untergrenze beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe, bei der Sozialhilfe der Länder. Eine betragsmäßig quantifizierte Untergrenze brauchen wir dringend (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ ), aber ich glaube, daß es sehr wohl auch in den mittleren und oberen Etagen eine Differenzierung geben soll. Ich halte es für gerechtfertigt, daß der Bundeskanzler und meinetwegen auch der Bundespräsident an der Spitze dieser Hierarchie stehen und daß es nach unten hin eine Abstufung gibt.

Für die Abgeordneten wären 60 000 S netto, wie Sie das vorschlagen, eine deutliche Erhöhung gegenüber dem nunmehr beschlossenen Modell.

Denn hier ist von Bruttobezügen die Rede, und hier geht es um 100 000 S, während Ihr Modell in etwa 120 000 S bedeutet hätte. Das soll man aber auch in der Öffentlichkeit sagen! Ich möchte Sie aber schon fragen, warum das so schwer war. Ich möchte mich aber nicht auf Ihre Ebene begeben, ich stelle mich da nicht her. Aber ich blicke in Ihren Reihen sozusagen gerade auf jene, die nicht da sind.

Ich frage Sie: Warum haben Sie es denn in den eigenen Reihen nie durchgesetzt? War das so schwer? Haben sich die Leute so gewehrt? Wieso ist das denn nicht gegangen? Wir haben bei den Grünen auch diese Diskussion gehabt. Bei uns hat Walter Geyer Prozesse geführt, um einen Gehaltsverzicht durchzusetzen – damals hat das noch keine andere Fraktion gemacht. Es haben damals auch viele zu uns, zu unseren Kollegen – auch zu mir, ich komme auch aus dem öffentlichen Dienst – gesagt: Das ist ganz schön blöd! Ihr verzichtet da auf eure Gehälter. Nehmt sie doch, gebt es irgendeiner Bürgerinitiative, gebt es irgendeinem Sozialverein, investiert es doch dort. Ihr könnt ja in der Öffentlichkeit sagen: Ich nehme es ja nicht für mich selber. Macht das doch!

Da geht es um insgesamt viele, viele Millionen Schilling im Laufe der Jahre, vom Walter Geyer beginnend bis zu den Abgeordneten, die jetzt im Grünen Klub sitzen.

Wir haben uns darauf geeinigt, daß wir mit den arbeitslosen Einkommen aufräumen wollen, und man kann mit etwas nur aufräumen, wenn man einmal beginnt, im eigenen Haus für Ordnung zu


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sorgen, wenn man einmal beginnt, vor der eigenen Türe zu kehren. Wir haben daher auch der Öffentlichkeit, auch den vielen Vereinen, die zu uns kommen und sagen: Nehmt doch eure Gehälter, gebt es uns weiter!, gesagt: Nein, wir tun das nicht! Wir wollen keine arbeitslosen Einkommen, und wir wollen, daß das einmal zu einem Prinzip wird im Hohen Haus.

Insofern freut es mich wirklich, daß wir uns diesem Prinzip jetzt annähern, nach mühevollen Diskussionen und leider auch nach einem großen Flurschaden für das Ansehen der Politik insgesamt. Die Namen sind ja schon gefallen, sie ziehen sich leider durch alle Fraktionen; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Der Flurschaden war groß, aber es ist zumindest einmal ein Fortschritt, den wir hier erzielen. Es sollen ja auch die Leute in Österreich hören, daß es Fortschritte gibt und man auch einmal von besseren Beispielen lernt.

Zum Lebenseinkommen. – 60 000 S netto, das wäre mehr, als jetzt beschlossen wurde, und insofern wäre das eine deutliche Mehrbelastung der SteuerzahlerInnen. Der dramatische Punkt, der in der Öffentlichkeit zu Recht für viel böses Blut gesorgt hat, waren einerseits die arbeitslosen Einkommen – Gagen von 30 000 S, 40 000 S und mehr, für die jemand nicht einmal den kleinen Finger bewegen mußte, und es waren zum anderen die Doppel- und Dreifachpensionen, Pensionen, die nach einer relativ kurzen Zeit – neben der normalen Pension! – bezogen werden können. Auch damit wollten die Grünen, seit sie im Parlament sind, seit 1986, Schluß machen. Das ist jetzt erreicht.

Und das ist der wesentliche Punkt: Ob jemand in Zukunft eine ASVG-Pension bekommt oder eine andere gesetzliche Pension, wie jeder andere Österreicher und jede andere Österreicherin, nach einem nach finanzmathematischen Grundsätzen berechneten Pensionskassenmodell, wie es auch viele, viele zigtausend Österreicherinnen und Österreicher haben, oder ob man nach zehn Jahren Zugehörigkeit zu diesem Hause eine Pension von 40 000 S netto und mehr bekommt, das ist ein gravierender Unterschied. Daher ist es völlig richtig, wenn hier in dieser Debatte gesagt wurde, das Lebenseinkommen der Politikerinnen und Politiker wird spürbar gemindert. Ich persönlich halte das, neben der Abschaffung der arbeitslosen Einkommen, für den entscheidenden Vorteil dieses neuen Modells. (Beifall bei den Grünen.)

Nur noch eins zu den Abfertigungen und den Spesenregelungen: Abfertigungen, auch das wurde bereits gesagt, gibt es nicht mehr. Es gibt in bestimmten Fällen eine Fortzahlung des Bezuges. Das könnte man ablehnen, aber ich persönlich halte das für einen Vorteil, ich persönlich halte das für eine der wichtigsten Regelungen, es sei denn, man tritt für ein Modell ein, das eben heißt: Berufspolitikerin und Berufspolitiker.

Meine Damen und Herren! Es wird in Zukunft immer weniger möglich sein, einen Zivilberuf neben einem politischen Mandat auszuüben. Die Tätigkeit in der Gesetzgebung ist eine sehr anspruchsvolle, auch eine sehr zeitintensive. Diejenigen – und ich gehe davon aus, daß das die große Mehrzahl der Mitglieder dieses Hauses betrifft –, die ihren Beruf ernst nehmen, stehen ja auch der Bevölkerung zur Verfügung, und zwar nicht nur unter der Woche, sondern selbstverständlich gerade auch an Wochenenden. Die reisen quer durch das Bundesgebiet, nehmen an Diskussionen teil und sind einfach präsent. Das ist schwer vereinbar mit jedem anderen Beruf. Wenn man also will, daß Abgeordnete nicht ausschließlich zwischen ihrer Ausbildung und dem Eintritt in die Alterspension nur in diesem Haus hier sein können, dann müssen wir Weichen schaffen, durch die es möglich wird, die Politik zu verlassen, sich einen neuen Beruf zu suchen und dafür auch eine Mindestabsicherung zu haben.

Es ist nicht so leicht heute – auch nicht für jemanden, der im Hohen Haus war –, mit 40 oder 45 Jahren einen neuen Beruf zu ergreifen. Es sind nicht alle so "gestellt", daß sie ein ererbtes oder sonstwie beschafftes Vermögen ihr eigen nennen und daher sagen können: Was pfeift mich das! Ich möchte, daß es politisch interessierten Menschen möglich ist, eine gewisse Zeit ihres Lebens, eine, zwei, vielleicht drei Legislaturperioden, diesem Hohen Haus anzugehören und ohne völlige Gefährdung der eigenen Existenz wieder in einen anderen Beruf zu wechseln.

Diese Regelung greift nicht in dem Moment, in dem einer irgendein anderes Einkommen hat oder auch nur das Recht, in einen Beruf zurückzukehren. Es kann jemand nicht sagen: Ich habe


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zwar das Recht, in meinen Beruf zurückzukehren, aber ich will nicht, ich kassiere halt meine Fortzahlung. Das geht nicht! Das heißt, diese Regelung greift nur in den Fällen, in denen sonst nichts zur Verfügung steht. Ich halte das für eine positive Regelung.

Ein Allerletztes: Man kann natürlich auch sagen, daß die jetzt getroffene Spesenregelung noch zu großzügig ist. Ich persönlich finde ein System besser, in dem diejenigen, die ihrer Verpflichtung, der Vertretung der Bevölkerung als Volksvertreterinnen und -vertreter, ernsthaft nachkommen, daraus keinen persönlichen Nachteil haben. Ich glaube, daß fleißige Abgeordnete, die reisen, die an Debatten teilnehmen, das nicht aus ihrer eigenen Tasche zahlen sollen, und dazu stehe ich!

Eines halte ich wirklich für völlig unzulässig und für eine dieser populistischen Übertreibungen, die einfach unseriös sind: wenn man Repräsentationsausgaben, die einem Amt zustehen, mit einem dem Individuum zustehenden Spesenersatz vergleicht. Ich weiß auch nicht, ob die seinerzeitigen Landeshauptleute von Kärnten, wenn sie offizielle Delegationen empfangen und vielleicht auch bewirtet haben, das aus ihrem Privatsäckel gezahlt haben. Ich glaube das eigentlich nicht. Ich glaube das von gar keinem Landeshauptmann, und ich nehme es auch nicht vom Bundeskanzler an.

Das heißt natürlich nicht, daß man hier nicht sehr genau schauen soll: Was kommt denn in diese Repräsentationsspesen? Und: Ist es nicht möglich, hier noch kostengünstiger zu arbeiten? Das ist legitim, und hier kann und soll kritisiert werden. Aber es ist nicht legitim, zu sagen: Zahl’ dir das aus deiner eigenen Tasche!

Es ist heute sicherlich nicht die letzte Debatte, die wir in dieser Angelegenheit führen. Es geht weiter mit den Parteisteuern, es geht weiter in der Frage des Vergleiches öffentlicher und privater Funktionen, aber es ist ein Schritt, der heute hier beschlossen wird, über den ich mich eigentlich freue, weil sich viele Ideen, die die Grünen seit Jahren auch vorleben, heute durchsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei der SPÖ.)

13.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

13.40

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es war ja zu erwarten, daß die heutige Debatte einen solchen Verlauf nehmen wird wie eben vorhin. Es ist dies ja nicht das erste Mal. Wir haben solche Debatten auch nicht erst seit zehn Jahren hier im Hohen Haus, sondern wir haben solche Debatten hier schon viel länger, und sie verlaufen immer sehr kontroversiell. Das ist irgendwie auch ein Spiegelbild der derzeitigen politischen Kultur und des heutigen Diskussionsstandes.

Es ist natürlich von größter Bedeutung, daß man versucht, die Dinge, die die Einkommen betreffen, die das Vermögen betreffen, die das Ansehen der politischen Repräsentanten betreffen, zu ordnen. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung, und ich gebe auch zu, daß viele der Kritikpunkte, von wo auch immer sie gekommen sein mögen, absolut berechtigt waren. Viele – nicht alle. Nur: Zu erwarten, daß wir heute mit einer der drei Oppositionsparteien, nämlich mit der FPÖ, auf einen Nenner kommen könnten, das war natürlich reine Illusion. Es war deswegen eine Illusion, weil die FPÖ aufgrund ihrer politischen Strategie ja gar nicht daran interessiert sein kann, daß es hier jemals eine Vorlage gibt, die sie für gut halten könnte, weil es Bestandteil ihrer Politik ist, daß sie mit diesem Thema punkten will, das politische System in Frage stellen will und den politischen Repräsentanten schaden will. So sieht es in Wirklichkeit aus! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich hätte ganz gerne eine Debatte mitverfolgt, die im Klub der Freiheitlichen vielleicht einmal stattgefunden hat. Ich weiß es nicht, ich bin da, Gott sei Dank, nicht dabei. Mit einer Tarnkappe würde ich ganz gerne hingehen und zuhören. Wenn man nämlich die verschiedenen Berufsgruppen, die es innerhalb der freiheitlichen Fraktion gibt, und deren Einkommensniveau näher betrachtet, dann versteht man, warum die Freiheitlichen noch nicht die Forderung erhoben haben, daß man Einkommenssteuererklärungen offenlegt, daß man Vermögen offenlegt, daß


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man überhaupt einmal nachweist, daß jemand diese 60 000 S an Nettoeinkommen tatsächlich hat, mit welchen Steuertricks man das umgeht, wo man etwas steuerlich geltend macht und sich das wieder zurückholt, was man irgendwo einbezahlt hat. Ich verstehe, daß man sich nicht da herstellt und sagt, was los ist.

Sie haben in Ihren Reihen Hoteliers, Wirtschaftsprüfer, Tierärzte, Rechtsanwälte – sogar mit Porsche, wie ich gehört habe –, Ärzte, Geschäftsführer von Firmen. (Abg. Dr. Krüger: Josef, Gott sei Dank haben wir etwas gelernt!) Sie haben einen Universitätsprofessor, der sich mit allen Mitteln gewehrt hat, diesen ganzen Unsinn da mitzumachen, der da beschlossen worden ist. Sie haben in Ihren Reihen Textilunternehmer, Großbauern, Industrielle, Steuerprüfer. Da wimmelt es nur so von Einkommensmillionären in der freiheitlichen Fraktion, aber sie stellen sich her und tun so, als wären sie die Hemdlosen, wie damals in Argentinien, als der Peron an die Macht gekommen ist. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Es ist einfach lächerlich, was Sie da aufführen, weil es fern jeder Wirklichkeit ist. (Abg. Dr. Krüger: Das gibt uns auch die Unabhängigkeit, daß wir euch aufdecken!)

Krüger! Hose runter! Ich möchte einmal wissen, was der Rechtsanwalt Krüger verdient. Das würde mich einmal interessieren. Sie sollten Ihr Einkommen wirklich offenlegen und hier heraußen nicht immer so tun, als wären gerade Sie derjenige, der ganz knapp dem Franziskanerorden entkommen ist. Das ist doch lächerlich, wirklich wahr! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Natürlich, Häuptling kann nur der Reichste werden in dieser Truppe von Reichen. Nur der Reichste hat bei den Reichen auch das meiste zu sagen. Das ist natürlich der Jörg Haider, das ist ja keine Frage. (Ruf bei den Freiheitlichen: Hättest du etwas Gescheites gelernt!) Was hätte ich lernen sollen, wenn ich Bärental-Besitzer werden hätte sollen? Das weiß ich nicht. Was hätte ich lernen sollen? – Wie man einen arisierten Betrieb möglichst geschickt in die Finger kriegt? – Okay, vielleicht habe ich dieses Wissen nicht gehabt. Oder vielleicht hätte ich den § 18 des Einkommensteuergesetzes mit der außerbetrieblichen Versorgungsrente kennenlernen sollen, die es so schön schlau ermöglicht, daß man möglichst wenig Steuer zahlt. Ich gebe zu, das hätte ich lernen sollen.

Was aber hätte ich damit anfangen sollen? Ich habe keinen Großgrundbesitz, daher kann ich mit diesen Steuerprivilegien nicht hantieren und mir dort die Gelder unter den ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) Ach, Sie sind neuerdings auch für die Offenlegung, Herr Pumberger? Oder haben Sie sich auch schon diesbezüglich geäußert? Das wäre hochinteressant. Sie sind ja auch in dem "Klub der blauen Millionäre" drinnen, die heute, offensichtlich deswegen, damit da nichts passiert, auch teilweise anwesend sind.

Der Oberreiche ist also der Chef dieser Truppe, und er hat seinerzeit sogar einmal einen Vorschlag gemacht, aufgrund dessen sich sein Gehalt von 2 056 000 auf 2 106 000 erhöht hat. Das war im Dezember 1993. Da müssen Sie sich entweder verrechnet haben, oder er wollte das wirklich machen. Das war einer dieser historischen, genialen Vorschläge, als wir diese Privilegiendebatten hier geführt haben.

Wie war die Diskussion? Was haben Sie gesagt gegenüber dem Stadler, der heute so aufgetreten ist, als ob er der Großinquisitor wäre? Was ist da Ihre Meinung? Sagen Sie doch ja zur Veröffentlichung, sagen Sie, wie das mit den 60 000 S ist! Was ist da alles einbezogen? Sind da die Sonderzahlungen dabei? Ist das 12mal 60? Ist es mit dem 13., mit dem 14.? Wie machen das die Freiberufler? Wie macht das die Frau Povysil? Die gehört als Radiologin, die, wie ich gehört habe, gemeinsam mit ihrem Mann einen radiologischen Betrieb führt, ja auch nicht gerade zu den Armen. Sie könnte da gleich ihren Röntgenapparat verwenden, um das einmal zu durchleuchten, damit etwas mehr Klarheit hineinkommt in diese Truppe. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Ich sehe da eigentlich sehr, sehr viele Möglichkeiten, und ich wundere mich, daß Sie die Stirn haben, sich da herzustellen und so quasi die kleinen Leute vertreten zu wollen, daß Sie überhaupt diesen Erneuerungsanspruch stellen.


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Da Herr Dr. Haider, der wahrscheinlich wieder im Ruheraum vor sich hindöst, vorhin von den berühmten Repräsentationsausgaben gesprochen hat – ich weiß nicht, ob Ihnen das entgangen ist, aber Sie werden das wahrscheinlich auch aufgearbeitet haben –: Er war seinerzeit einmal Landeshauptmann, und das erste, was er gemacht hat, war, daß er die Verfügungsmittel von 500 000 S um 700 Prozent auf 3,5 Millionen Schilling erhöht hat. Da kann dann jeder von Zeltfest zu Zeltfest fahren und kann Bierrunden steigen lassen. Da kann es nur so dampfen in den Zelten, denn da "verdampft" nämlich das Steuergeld. Es ist Steuergeld, was die dort alles aus ihren Poren schwitzen, weil das nämlich der Haider "gebrennt" hat von diesen 3,5 Millionen, die er sich da erhöht hat.

Was sagen Sie dazu ? – Das ist in Ordnung, wenn’s der Haider macht. Sie haben ohnehin schon diesen subalternen Blick, Herr Gaugg. Wenn der Führer befiehlt, sagen Sie: Ich folge dir! Sie haben diesen Blick. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Sie werden sagen: Wenn es der Haider sagt, wenn es der Haider macht, dann kann es nur richtig sein.

Oder: Nehmen wir einmal den Kollegen Reichhold, weil wir gerade bei den Kärntnern sind, die eine wesentliche Gruppe in Ihrer Truppe sind (Heiterkeit) : Der Kollege Reichhold, der ja seinerzeit als Landeshauptmann-Stellvertreter – nicht ganz erfolgreich, aber dann hat er einfach gehen müssen – ins Europaparlament gegangen ist. (Abg. Dr. Krüger: Du hast ja auch schon einmal gehen müssen, Josef!) Meines Wissens muß er noch ein Jahr lang einen Bezug gehabt haben. Was hat er getan mit diesen 210 000 S im Monat? Was hat er gemacht? Was ist damit geschehen? Wenn er es wo eingezahlt hat, wo hat er es eingezahlt? Hat er es dann steuerlich geltend gemacht, oder hat er es nicht steuerlich geltend gemacht? Was ist damit passiert? (Abg. Jung: Wie der Schelm denkt, so ist er!)

Ich will diesbezüglich mehr Klarheit, mehr Transparenz. Sie sitzen da tief betroffen. Haben Sie das gar nicht gewußt? Das müssen Sie doch gewußt haben! (Beifall bei der SPÖ.) Also: Was hat der Reichhold gemacht?

Und überhaupt: Das muß eine "Armentruppe" gewesen sein (Heiterkeit bei der SPÖ) , denn ich habe mir – das ist eine Fundgrube! – diesen Pakt Zernatto/Reichhold angesehen; ich glaube, das war 1994 in Kärnten. Und was waren offensichtlich die Hauptsorgen der Freiheitlichen? – Ich meine, es hat viele Hauptsorgen gegeben: daß jeder Posten besetzt werden muß, und ohne blaue Zustimmung gibt es dort keine Postenbesetzung, bis zum Würstelstand am Klagenfurter Hauptplatz und der Konzession dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt zitiere ich aber etwas ganz Interessantes. Hauptpunkt war, daß Sie auf alle Fälle eine gleiche Ausstattung der Büros des Landeshauptmannes und des Landeshauptmann-Stellvertreters wollten. Wie geht das vor sich? Jeder Sessel gleich, jeder Tisch gleich, jeder Kasten gleich? Wird da abgemessen, damit der eine ja nicht weniger hat? Der Tischler freut sich sicher, wenn er so ein Übereinkommen sieht.

Es geht aber noch weiter. Da steht drinnen: Die Zweiten und Dritten Präsidenten des Landtages erhalten geeignete Räumlichkeiten und natürlich je einen Mitarbeiter aus dem Beamtenstand, um diese Räumlichkeiten in Betrieb zu halten. Und dann steht dort: Der FPÖ-Landtagsklub erhält natürlich geeignete Sitzungsräume. – Haben Sie vorher in einem Zelt gelebt, oder waren Sie vagabundierend unterwegs in Kärnten? Was war da los? (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Ihr Hauptproblem waren immer nur die Räumlichkeiten, die Räumlichkeiten und die Räumlichkeiten. Das heißt, das erste, woran Sie denken, ist der Pomp, ist die Größe, ist die Repräsentation. Am liebsten hätten Sie irgendein Schloß in Kärnten gehabt!

Was mich aber besonders fasziniert hat, war – und da komme ich wieder zu den Verfügungsmitteln –, daß es da heißt: "Gleiche Höhe der Repräsentationsmittel für Landeshauptmann und Landeshauptmann-Stellvertreter (wird intern geregelt)." (Lebhafte Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Dafür gibt es einen Fachbegriff: Mauschel, mauschel, mauschel – möglichst nicht den Steuerzahler heranlassen, wenn man intern etwas regelt.


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Ich kann nur sagen: Ein Glück, ein Segen für den Steuerzahler, daß das, was Sie sich da ausgemacht haben, niemals zustande gekommen ist. Das wäre ja ungeheuerlich gewesen! Ich muß sagen: Es war der Kärntner Bevölkerung das Schicksal aber gnädig und hat das nicht zugelassen.

Damit komme ich zu einem weiteren Punkt: Es wird nie darüber diskutiert, was wirklich geleistet wird, was wir für unser Gehalt tun. Bei Ihnen geht man offensichtlich davon aus, daß Sie nichts tun, denn wenn Sie schon in Ihrer Eigendefinition enthalten haben, daß das eine größtmögliche Reduktion und Beschränkung dessen ist, was man auch mit dem Geldeswert beschreibt, so heißt das, daß Sie sich als der Klub der Wertlosen fühlen. Daher lautet Ihre Wahlkampagne: Gebt eine Stimme den Wertlosen, wir sind nichts wert, wir wollen nichts bezahlt bekommen, wir leisten nichts dafür! (Beifall und ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Eure Stimme ist in diesem Sinn eine verlorene, aber möglichst viele verlorene Stimmen sind auch "leiwand", denn sie bringen möglichst viele von uns da herein. Nebenbei erwähnen möchte ich: Würden die 60 000 S netto durchgehen, so würde das für einen nicht kleinen Teil der hier sitzenden Abgeordneten in Wirklichkeit eine Gehaltserhöhung bedeuten. So gesehen haben Sie fast eine betriebsrätliche Initiative gestartet, als Sie mit dem Vorschlag der 60 000 S netto dahergekommen sind. (Beifall bei der SPÖ.) Das nur, damit man es einmal richtig sieht. (Abg. Koppler: Keine Beleidigung der Betriebsräte!) Entschuldigung, das wird sofort zurückgenommen. Es war auch nur eine Quasitätigkeit und keine reale in diesem Sinn.

Wie beschreibt man diese Tätigkeit, die hier mit dem, was man im Endeffekt zu bezahlen hat, beschrieben wird? Diesbezüglich verschweigen Sie sich natürlich, weil es Ihnen nicht um die Sache geht. Es ist daher eine detaillierte Diskussion mit Ihnen völlig sinnlos. Es geht Ihnen nicht darum. Sie verfolgen da ein ganz anderes Ziel. Für Sie ist diese Bezügedebatte ein Vehikel, ein Instrument, mit dem Sie etwas Bestimmtes erreichen wollen. Na klar, es ist nicht Ihre Republik, es ist nicht Ihre Verfassung, es ist nicht Ihr Parlament, daher haben Sie keine Beziehung dazu, daher können Sie auch nur spotten über das, was die Frau Kollegin Schmidt über den Grundkonsens hier herinnen gesagt hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deswegen sind Sie auch nicht im Verfassungsbogen, und deswegen sollen Sie auch draußen bleiben. Das ist nämlich das Allerbeste, was man Ihnen antun kann. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. (Rufe: Gaugg!) 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Haselsteiner: Großzügig, alternativ, großkopfert!)

13.53

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Soll ich "Metelko" buchstabieren, oder? – Kabarettist "Josef mit den leeren Taschen" hat Analyse gezogen. Er, der von einem erfolglosen Bundeskanzler als Generalsekretär abgezogen wurde, will hier den erfolgreichen freiheitlichen Bauernvertreter Mathias Reichhold diskreditieren.

Herr Cap! Ich würde Ihnen wirklich raten, in sich zu gehen und einmal nachzudenken, bei welchen Aktivitäten Sie mitzuverantworten haben, daß wir heute eine hohe Arbeitslosigkeit, eine rückläufige Beschäftigung, keine Betriebsansiedelungen und ähnliches mehr haben. (Abg. Grabner: Kassierer der EU!)

Damit Sie sich bei dem Vorschlag der Freiheitlichen mit den 60 000 S auskennen, werde ich mir erlauben, Ihnen unsere Unterlagen zuzusenden, damit Sie sie einmal durchlesen können, und dann werden Sie sich besser auskennen. Gott sei Dank hängt es nicht von einem Herrn Cap ab, ob die Freiheitliche Partei der österreichischen Verfassung entspricht oder nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: So ist es!)

Ich muß dazu sagen: Vor solchen Menschen, die Zensuren erteilen, fürchte ich mich. (Abg. Mag. Stadler: Seine Verfassung haben sie schon in der DDR abgeschafft!) Sie haben hier ge


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meint, wir würden in die Verfassung nicht passen. Warum, frage ich mich da. Nur deshalb, weil wir bei dieser Gehaltsmauschelei nicht mitmachen? Das ist der Vorwurf, den Sie hier erheben. In Wirklichkeit haben Sie Angst vor der Öffentlichkeit. Sie sind der, der heute ein System verteidigen muß, das er als junger Abgeordneter immer angegriffen hat. Das tut Ihnen weh, und deswegen gehen Sie hier herunter und zitieren aus ein paar Papieren.

Aber was tut die Frau Petrovic? – Sie geht hier herunter und äußert Sorge darüber, daß diese Debatte des Parlaments vom ORF öffentlich übertragen wird. Also diese Geisteshaltung, zu bestimmen, was die Öffentlichkeit wissen darf und was nicht, überrascht mich gerade bei den Grünen, die immer dafür eintreten, daß selbst Ausschußsitzungen der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Schmidt: Sie haben wieder einmal nicht zugehört! Sie hätte es wahrscheinlich buchstabieren sollen, dann hätten Sie es vielleicht verstanden!)

Liebe Frau Schmidt, ich habe Ihnen lange genug zugehört, als Sie noch Mitglied der Freiheitlichen Partei waren (Abg. Mag. Stadler: Es war schon unerträglich!) , und da war es schon oft unmöglich. Ich wünsche Ihnen bei Ihrem weiteren Abstieg viel Erfolg. (Abg. Dr. Schmidt: Es ist an Ihnen spurlos vorübergegangen! – Abg. Mag. Stadler: ... Lippenstift steuerlich absetzt!)

Aber es ist ja fast unglaublich, wie hier mit gut vorbereiteten Reden und mit geschliffener Rhetorik ein System verteidigt wird, das es nicht verdient gefeiert zu werden. Sie alle, die Sie am Pyramidenbau beteiligt waren, sollten in sich gehen und endlich dem Parlament ein zu verantwortendes Gehaltsschema zur Beschlußfassung übergeben. In einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit hoch ist, in der die Beschäftigtenrate rückläufig ist, in der die Lehrlinge nicht mehr beschäftigt werden können, frage ich mich, ob diese Pyramidenbauer auch an die Mitarbeiter des "Konsum", an die Mitarbeiter von Semperit und an die Mitarbeiter in den verstaatlichten Betrieben, an die Mitarbeiter bei der Post, die um ihre Arbeitsplätze zittern, an die Mitarbeiter bei der Eisenbahn, wo weitere 8 000 Beschäftigte unter der Federführung des SPÖlers Draxler abgebaut werden sollen, gedacht haben. Aber Sie bezeichnen sich natürlich als deren Vertreter. Ich würde überhaupt vorschlagen, daß sich die vier anderen Parteien in diesem Parlament fusionieren, das wäre am besten, denn dann bräuchten wir keine Unterscheidungen mehr. Die Debatten würden kürzer werden, denn dann bräuchte nur mehr einer herauszugehen und zu allen zu reden. In Wirklichkeit ist es auch so! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Hier wird von zwei Oppositionsparteien und von den beiden Regierungsparteien aus einem Mund gesprochen, und zwar immer zu eigenen Gunsten. Es fällt Ihnen nichts zur Beschäftigungsfrage und zu ähnlichem mehr ein. Aber Sie verteidigen Systeme, wo ein ORF-Generalintendant 3,2 Millionen Schilling, ein Herr Randa, der Ihnen über den Kopf zu wachsen beginnt, 6,7 Millionen Schilling und ein Herr Gruber von der ÖVP, EVN, 5,5 Millionen Schilling Jahresgehalt haben.

Ich stimme dem Zitat von Bundeskanzler Klima im "NEWS" bei, wo er sagt: Es darf nicht sein, daß eine Bude mit 50 Leuten 4-Millionen-Schilling-Gagen zahlt.

Das hier sollte eine Bude von 183 Leuten sein. Es sind jetzt nicht einmal 50 da. Kamera aus, Abgeordnete weg! So läuft es hier herinnen. (Abg. Öllinger: Mit "Bude" aufpassen!) Das sind die Worte von Herrn Bundeskanzler Klima, nachzulesen in der jüngsten Ausgabe von "NEWS".

Ich frage mich, was Sie sich bei all diesen Dingen eigentlich denken. Es gibt in Ihren Reihen zwei Abgeordnete – zwei Kärntner, damit wir bei Kärnten bleiben – , und zwar den Herrn Leikam und die Frau Mertel, die neben ihrem Abgeordneteneinkommen ein weiteres Einkommen aus ihrer Beschäftigung oder, besser gesagt, aus ihrer Anstellung, und zwar aus ihrer Anstellung beim Amt der Kärntner Landesregierung, nämlich 75 Prozent ihres Bezuges erhalten. Die Frau Mertel ist Personalvertreterin und war bei den Personalvertretungssitzungen der vergangenen zwei Jahre kein einziges Mal anwesend. Da frage ich mich schon: Wie versteht sie ihre Aufgaben, die ihr übertragen werden?


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Diese beiden Abgeordneten sollen sich hier einmal rechtfertigen. Wo ist die Frau Mertel? Wo ist der Herr Leikam? Wo haben sie ihren Schreibtisch? Keiner in Kärnten ist darüber informiert, wo sie sitzen, was sie tun und wofür sie ein Gehalt bekommen. Darauf sollen sie einmal verzichten.

Nun zu den Pensionen: Ich höre dauernd von "wohlerworbenen Rechten". Aber in die ASVG-Pension greifen Sie ständig ein, sie wird ständig weniger. Sie sind nicht einmal bereit, zeitgerecht die Inflationsrate der Erhöhung der Pensionen zuzuordnen. Das ist ihre Politik: Für sich selbst alles und für die Masse der Bevölkerung nichts! Da werden wir auch in Zukunft nicht mitmachen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich würde mir schon erwarten, daß die Gewerkschaftsvertreter von Rot und Schwarz diesem Gesetz nicht zustimmen. Sie müßten als erste dazu nein sagen, denn das, was sich hier zusammenbraut, das ist Rechberger-neu, und da wollen wir nicht dabei sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.00

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit diesem Bezügebegrenzungsgesetz, das wir heute hier diskutieren, liegt ein Entwurf vor, der ein Versuch ist, eine gute Lösung zu sein. Ich möchte einleitend dem Liberalen Forum und den Grünen durchaus Respekt zollen, daß sie sich in konstruktiver Art und Weise eingebracht haben und daß sie dieses Bezügebegrenzungsgesetz auch mittragen, denn für eine Oppositionspartei wäre es zweifelsohne sehr einfach, sich davonzustehlen und es sich leichtzumachen, so wie die Freiheitlichen das in solchen Fragen immer tun. Die Freiheitlichen bevorzugen es, es sich leichtzumachen und keine Verantwortung zu übernehmen, weil sie offensichtlich nicht reif sind, Verantwortung zu übernehmen, oder ganz einfach keine Verantwortung übernehmen wollen. (Abg. Parnigoni: Faule Äpfel!)

Aber ich habe schon eine Idee, was Sie tun könnten, da Ihnen auch die künftigen Bezüge der Nationalratsabgeordneten viel zu hoch sind. Ich glaube, Ihr Vorschlag zielt darauf ab, daß der Nettobezug eines Nationalratsabgeordneten knapp über 20 000 S liegen soll. Ich glaube, das stimmt. Oder, Herr Kollege Stadler? (Abg. Mag. Stadler: Da müssen Sie nachrechnen!) Ich glaube, es stimmt. Bei etwa 20 000 S netto. (Abg. Mag. Stadler: Wenn Sie Fragen des Glaubens klären wollen, müssen Sie zu Bischof Krenn gehen!)

Ich lade Sie alle ein – niemand von Ihnen ist dazu gezwungen –, die etwas über 40 000 S netto liegenden Bezüge anzunehmen. Sie alle, wie Sie da sitzen, können ja monatlich die restlichen 20 000 S in einen – wer weiß, ob das gut ist, aber möglicherweise doch – Sozialfonds überweisen, denn Sie brauchen sie ja nicht. Ich würde vorschlagen, daß alle fünf Parlamentsfraktionen diesen Fonds verwalten.

Aber ich habe noch eine gute Idee: Sie sagen, daß Sie auch die Spesenersätze nicht brauchen. Der Herr Stadler will ja in Zukunft darauf verzichten, seine Reisespesen für die Fahrt von Vorarlberg nach Wien abzurechnen, weil ja sein Tätigkeitsfeld in Wien ist. (Abg Mag. Stadler: Das habe ich schon gemacht!)

Dann ist es gut. In Zukunft können Sie das weiterhin so machen. – Aber es wäre jedenfalls gut, wenn von allen freiheitlichen Nationalratsabgeordneten monatlich 20 000 S auf ein Konto, das von allen fünf Parlamentsparteien verwaltet wird, laufen würden, die für wohltätige Zwecke zur Ausschüttung kämen. Ich glaube, das wäre eine gute Idee. Wir würden Ihnen dafür danken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Warum läßt man in der ÖVP nicht die Tichy-Schreder reden, die kann das besser!)

Ich meine, viele Mandatare hier brauchen dieses Nettogehalt, weil sie das, was sie vielleicht früher in der Privatwirtschaft verdient haben, auch hier verdienen müssen. Zum Teil ist es ohnehin weniger. (Abg. Dr. Kräuter: Die Pension vom Götz könnte man noch dazuüberweisen, dann käme sehr viel zusammen! – Abg. Mag. Stadler: Die vom Bundeskanzler auch!)


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 87

Das halte ich für eine sehr gute Idee, und ich glaube, wir sollten all jene, die deutlich über diesen 60 000 S netto verdienen, noch dazunehmen. Aber darauf werde ich später noch kurz zu sprechen kommen.

Dieses Bezügebegrenzungsgesetz schafft Politikerpensionen ab; das kann man in dieser Deutlichkeit sagen, und es ist heute vielfach auch nachgewiesen worden. Es schafft des weiteren die Abfertigungen ab. Es führt darüber hinaus Einkommensobergrenzen, Kumulierungsbeschränkungen und die Veröffentlichung all dieser Bezüge ein.

Ich frage Sie, wenn jetzt zusätzlich noch all jene Betriebe mit Obergrenzen bedacht werden, die vom Rechnungshof geprüft werden, und wenn zusätzlich geplant ist, das auch für alle staatsnahen Betriebe vorzusehen, was Ihr Ziel tatsächlich ist.

Ihr Ziel ist es offensichtlich nicht, eine ehrliche Lösung zu erreichen, denn wenn Sie dauernd diese 60 000 S netto ins Gespräch bringen, dann muß man sich halt anschauen, was Ihre Repräsentanten dazu sagen. Ihr Landesrat Schimanek beispielsweise sagte bei einer Veranstaltung am 3. April in Fischamend: Ich verdiene 78 000 S netto, die FPÖ fordert, daß Politiker maximal 60 000 S, allerdings nach Abzug von Spesen, bekommen sollen. Mir selbst bleiben nach Abzug aller Spesen 44 000 S. Er fällt also Ihrer Meinung nach offensichtlich gar nicht unter diese Regelung. Da frage ich mich schon, was Sie mit dieser Regelung meinen.

Oder: Schauen wir uns einmal den burgenländischen Sozialfonds an! Aus einem Aktenvermerk des Obmannes der burgenländischen Freiheitlichen, Wolfgang Rauter, vom 22. Juli 1991 geht hervor, daß die arbeitslosen Einkommen der freiheitlichen Abgeordneten auf ein Konto bei der Eisenstädter Bank einbezahlt werden mußten, von welchem bis zum 15. jeden Monats, beginnend mit 15. August 1991, 25 000 S auf ein Sonderkonto der Freiheitlichen überwiesen werden mußten. Davon gingen dann monatlich 6 000 S interessanterweise an den Herrn Rauter zurück, 4 000 S an Eduard Nicka, 4 000 S an den Herrn Abgeordneten Salzl (Abg. Dr. Salzl: Das ist die Unwahrheit!) , der auch hier ist, und 4 000 S an den Herrn Abgeordneten Karl Schweitzer, der auch hier ist.

Und was sagen dann die Freiheitlichen, wenn hier darüber debattiert wird? Die Reaktion des Herrn Abgeordneten Schweitzer hier im Haus, im Protokoll nachzulesen, lautet folgendermaßen: Schließlich gehört das Geld uns, und darüber können wir entscheiden, wie wir wollen, darüber können wir verfügen, wie wir wollen! – Das ist freiheitliche Politik, das ist die Ehrlichkeit, wie Sie sie meinen: Einfach ehrlich – einfach Jörg! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Salzl: Sagen Sie das außerhalb dieses Hauses noch einmal, dann wird Sie der Kollege Salzl klagen! Einen Prozeß in dieser Causa hat er schon gewonnen! Sagen Sie, wenn Sie den Mut dazu haben, das außerhalb dieses Hauses, dann klagt er Sie! Dann werden Sie die nächste Klage auch verlieren! )

Ich sage Ihnen eines: Halten Sie sich in Zukunft an den Grundsatz, nicht mehr heiße Eisen mit fremden Händen anzufassen und nicht dauernd Brände zu löschen, die Sie in Wahrheit selbst gelegt haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Sie haben ein großes Mundwerk, wenn Sie hier draußen stehen!)

14.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte.

14.07

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Am Wort ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. Ich bitte, das zu respektieren.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (fortsetzend): Da ich den Ausführungen des Kollegen Haselsteiner eigentlich nichts mehr hinzuzufügen habe, bleibt mir nur mehr die Aufgabe, die Abänderungsanträge des Liberalen Forums hier im Hohen Haus einzubringen und kurz zu erläutern.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 88

Frau Klubobfrau Schmidt hat einen Abänderungsantrag über die Ausweitung der Offenlegung eingebracht. Es gibt auch eine liberale Alternative dazu, die ich hiemit verlesen darf. Es handelt sich dabei um Artikel 1 § 8.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Haselsteiner und PartnerInnen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Artikel 1 § 8 Abs. 1 lautet:

"Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, haben innerhalb der ersten drei Monate jedes zweiten Kalenderjahres dem Rechnungshof die Bezüge oder Ruhebezüge von Personen mitzuteilen, die zumindest in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre Bezüge oder Ruhebezüge bezogen haben, die jährlich höher als 14mal 80 Prozent des monatlichen Ausgangsbetrages nach § 1 waren. Die Rechtsträger haben auch die Bezüge und Ruhebezüge von Personen mitzuteilen, die einen weiteren Bezug oder Ruhebezug von einem Rechtsträger beziehen, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt. Personen, die einen Bezug oder Ruhebezug von zwei oder mehreren Rechtsträgern beziehen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, haben dies diesem Rechtsträger mitzuteilen.

Wird diese Mitteilungspflicht vom Rechtsträger nicht eingehalten, so hat der Rechnungshof in die betreffenden Unterlagen Einschau zu halten und daraus seinen Bericht zu erstellen."

*****

Es geht uns, wie aus diesem Abänderungsantrag klar hervorgeht, darum, daß der Rechnungshof zu den notwendigen Daten auch kommen kann, denn zu normieren, daß die Bezüge offenzulegen sind, und das nicht gleichzeitig in einen Kontrollmechanismus einzubauen, ist ja wohl wie das Hornberger Schießen.

Der zweite Abänderungsantrag, den ich mir einzubringen erlaube, lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Haselsteiner und PartnerInnen betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Einkommensteuergesetzes.

Es wird ein neuer § 16 Abs. 4 eingefügt.

"(4) (Verfassungsbestimmung) Als Werbungskosten gemäß Abs. 1 gelten nicht Beträge, die aus Abgabe von Mitgliedern politischer Parteien an die sie entsendende Parteiorganisation oder deren Teilorganisationen geleistet werden."

*****

Meine Damen und Herren! Eigentlich sind die Parteisteuern Simonie. Das heißt, für eine Partei kandidiert jemand, und diese Partei sagt dann: Wenn ich dich dann ins Parlament oder in sonst eine Funktion gebracht habe, dann zahlst du brav Parteisteuer, du beteiligst mich also an den Erträgen der Pfründe, die du erwirtschaftet hast.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 89

Ich kann mich erinnern, daß ich in Geschichte gelernt habe, daß einer der Gründe, warum es zur Reformation unter Luther kam, die Simonie in der katholischen Kirche war. Vielleicht schaffen die Sozialdemokraten, die Freiheitlichen und die ÖVP in ihren Parteien die Simonie ab, damit es zu keiner Revolution zu kommen braucht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der dritte


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 90

Abänderungsantrag bezieht sich auf Bundesräte und Nationalräte. Ich darf ihn verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Haselsteiner und PartnerInnen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Artikel II, § 10 Abs. 1 und 2 lauten:

(1) "Den Mitgliedern des Nationalrates gebührt für alle Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandates entstehen (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebsausgaben und Ausgaben für die Mitarbeiter, soweit sie nicht nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz, BGBl. Nr. 288/1992, vergütet werden, alle sonstigen Aufwendungen mit Ausnahme allfälliger Bewirtungskosten) eine Vergütung in der Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens aber bis zu 6 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 2 je Monat. Dies gilt für Bundesräte analog, allerdings beträgt die Vergütung höchstens 2 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 2 je Monat.

(2) Für Mitglieder des Nationalrates, deren Wohnsitz vom Parlament so weit entfernt ist, daß die Anreise zum Parlament unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse länger als eine Stunde dauert, erhöht sich der Betrag nach § 1 um je 3 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 2 für jede angefangene halbe Stunde der nach den Abs. 3 und 4 ermittelten zusätzlichen Anreisedauer."

Ich hoffe, Sie können alle folgen. (Abg. Böhacker: Wir sind ja nicht dumm!) Das habe ich auch nicht angenommen, Herr Kollege.

"Dies gilt für Bundesräte analog, allerdings erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 um je 1 Prozent des Ausgangsbetrages, nach § 2 für jede angefangene halbe Stunde der nach den Abs. 3 und 4 ermittelten zusätzlichen Anreisedauer."

*****

Der langen Rede kurzer Sinn: Worum geht es? – Es ist nicht einzusehen, warum Bundesräte – mit einem niedrigeren Satz, aber doch – den Nationalräten gleichgestellt werden. Ich möchte nur festhalten, daß der Aufgabenbereich der Nationalratsabgeordneten unserem Weltbild nach die gesamte Republik ist, während jeder Bundesrat "nur" – unter Anführungszeichen – für sein Bundesland zuständig ist und seine Tätigkeiten in Wien zu erledigen hat.

Der letzte Abänderungsantrag, dann sind Sie erlöst, ich muß ihn aber verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Haselsteiner und PartnerInnen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz.

1. § 5 (1) lautet: "Bezieht eine Person neben einem Bezug nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes einen weiteren Bezug von einem Rechtsträger, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt (in den folgenden Absätzen als ,Rechtsträger‘ bezeichnet), besteht der Betrag aus § 4 Abs. 4 im monatlichen Bezug eines Staatssekretärs, der nicht mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist (160 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 1)."

2. § 5 (2) lautet: "Bezieht eine Person

1. neben einem Bezug oder Ruhebezug nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes einen weiteren Ruhebezug von einem Rechtsträger oder

2. neben einem Ruhebezug nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes einen weiteren Bezug von einem Rechtsträger,

wird der Betrag nach § 4 Abs. 4 mit 140 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 1 limitiert."

*****

Uns erscheint die Deckelung, die Sie vorgeschlagen haben, zu hoch. Wir glauben, daß die Doppelbezüge mehr begrenzt werden sollen. Ich füge hinzu: Mir wäre es am liebsten, wenn wir uns darauf einigen könnten – aber das wird wohl keinen Konsens finden –, daß jeder so viele politische Ämter bekleiden darf, wie er möchte, aber nur eines, von mir aus das höchste, entgolten wird. Ich bin davon überzeugt, daß man der Öffentlichkeit nur ein einziges Mal entgeltlich zur Verfügung stehen kann. Ist man bereit, weitere Aufgaben zu übernehmen, ist das ehrenhaft, möglicherweise auch sinnvoll, aber nicht weiter zu entgelten. Das wäre mein Weltbild. Vielleicht können wir uns zumindest auf diesen Kompromißvorschlag einigen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Was die eben verlesenen vier Abänderungsanträge betrifft, ist folgendes festzustellen: Die drei zuletzt eingebrachten Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen ab jetzt mit in Verhandlung. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß nach den Informationen, die mir jetzt zugekommen sind, der erste Abänderungsantrag bereits eingebracht wurde. (Abg. Mag. Peter: Nein, das war ein Alternativantrag zum ersten Antrag! Den ersten hat Frau Dr. Schmidt verlesen, den zweiten ich, und dieser ist etwas anders!) Dann liegt noch ein Antrag vor, der bis jetzt nicht mündlich eingebracht wurde. (Abg. Mag. Peter: Frau Dr. Schmidt hat ihn eingebracht!)

Ich warte ab, bis die Beamten die Sache geklärt haben.

Ich erteile Frau Abgeordneter Inge Jäger das Wort. – Bitte.

14.15

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Bezügebegrenzungsgesetz für Politikereinkommen wurde der berechtigten Forderung der österreichischen Bevölkerung, des österreichischen Steuerzahlers nach Privilegienabbau, Bezügebegrenzung und Transparenz der Einkommen für Politiker und Politikerinnen nachgekommen.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 91

Nun kann man kritisch anmerken, daß das lange gedauert hat. Es wäre vielleicht auch schon vor ein paar Jahren notwendig gewesen. Aber nun sind die Arbeiten beendet, und dieses Gesetz liegt vor.

Mir erscheint es ganz besonders wichtig, daß eine unabhängige Kommission diesbezügliche Vorschläge entwickelt hat, daß in die Einkommenspyramide sehr umfassend die Einkommen der Politiker in Bund, Land und Gemeinden miteinbezogen worden sind und daß als Vergleich Gehälter, wie sie in der Wirtschaft und auch im europäischen Vergleich üblich sind, herangezogen wurden.

Ich verstehe als wichtigste Veränderungen die Abschaffung der Abfertigungen, die Einführung der Obergrenzen, die Veränderung im Pensionssystem und auch die ganz klare Spesenregelung. Und wenn hier immer davon die Rede ist, daß 6 000 S, daß 3 000 S zusätzlich bezogen werden können, dann heißt das nichts anderes, als daß Belege abgerechnet werden für die Reise mit der Bahn, für Wohnungskosten in Wien.

Wenn den Kollegen und Kolleginnen der FPÖ die Gehälter zu hoch sind, wenn sie weiters kritisieren, die Politiker hätten Privilegien, dann muß ich sagen: Wir Sozialdemokraten stehen dazu, daß die Politiker und Politikerinnen angemessen entlohnt werden.

Es stimmt natürlich: Es ist ein hohes Gehalt, das wir beziehen, aber dieses Gehaltssystem muß erstens garantieren, daß auch eine Politikerin und ein Politiker, die sonst kein Einkommen beziehen, nur dieses einzige, weil sie daneben keinen anderen Beruf ausüben können, weil sie aus der Wirtschaft kommen, einen angemessenen Lebensstandard haben. Daher müssen die Gehälter auch in dieser Höhe ausbezahlt werden. Jeder Politiker und jede Politikerin, der beziehungsweise die so wie ich aus einer Landgemeinde kommt, weiß natürlich, daß es von unserem Nettogehalt auch viele Abzüge gibt, weil die Bevölkerung von uns erwartet, daß wir Einladungen aussprechen, daß wir Pokale spenden, daß wir auch im sozialen Bereich unseren Beitrag leisten.

Es gibt für mich einen zweiten Punkt, warum ich zu diesen Gehältern stehe: Dieses Gehaltssystem muß auch garantieren, daß hier im Parlament ein repräsentativer Querschnitt verschiedener Berufsgruppen und verschiedener Bevölkerungsschichten vertreten sein kann. Ich nehme einmal an, daß niemand von Ihnen ein Honoratiorenparlament wie im vorigen Jahrhundert will, in dem eben nur ein Teil der Bevölkerung vertreten sein kann, nämlich die Vermögenden, und alle anderen Bevölkerungsschichten ausgeschlossen sind.

Es wird diese Bezügeregelung nicht alle Probleme lösen können, man wird letztendlich auch keine allen gerecht werdende Lösung finden – einfach deshalb, weil die persönliche, die berufliche Situation von Politikern und Politikerinnen in jedem Einzelfall anders ist.

Es ist heute schon mehrfach angesprochen worden: Natürlich wird es hinsichtlich der Höhe des Bezuges angesichts der Tatsache, daß es viele Menschen in Österreich gibt, die mit wesentlich weniger Geld im Monat auskommen müssen – Arbeitslose, Alleinerziehende, die ein viel zu geringes Einkommen haben –, auch keine wirklich gerechte Lösung geben.

Abschließend: Mit diesem Bezügebegrenzungsgesetz wurde meiner Meinung nach sehr gute Arbeit geleistet. Es war eine wirklich umfangreiche Aufgabe. Ich denke, daß wir dieses Gesetz der österreichischen Bevölkerung gegenüber vertreten können und daß auch die Bürger und Bürgerinnen dieses Einkommen den Politikerinnen und Politikern zugestehen. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 92

14.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Was die zuvor verlesenen Abänderungsanträge des Liberalen Forums betrifft, so sind alle ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.22


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 93

Abgeordneter Karl Öllinger
(Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Luft aus der Debatte tatsächlich schon etwas draußen ist, weil sich das Fernsehen aus der Übertragung zurückgezogen hat und daher der Eifer der freiheitlichen Mandatare im Kampf um Gerechtigkeit in Österreich etwas nachgelassen hat, werde ich mich auch kurz halten.

Nur eine Anmerkung noch zum Abgeordneten Gaugg, weil er fast schon unter Tränen und sehr bewegt darüber gesprochen hat, daß die Abgeordnete Petrovic die Anwesenheit des Fernsehens kritisiert hätte. – Dem ist nicht so, Herr Abgeordneter Gaugg. Das Problem, das wir mit einer Fernsehübertragung haben, wo freiheitliche Mandatare wie der Abgeordnete Stadler und der Abgeordnete Haider hier am Rednerpult stehen, ist, daß eigentlich im Fließtext, im Untertitel immer die Korrektur dessen, was da an Halbwahrheiten gesagt wurde, mitlaufen müßte, damit die Österreicherinnen und Österreicher ein annähernd korrektes Bild der Wirklichkeit erhalten. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Das macht es so schwer, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, mit Ihnen diese Sache ernsthaft zu diskutieren. Sie sind nicht interessiert an einer ernsthaften Erörterung in dieser Debatte, denn Sie schlagen Ihr politisches Kapital genau daraus, daß die Politik, die Sie auch selbst in Verruf gebracht haben, noch weiter in Verruf gebracht wird durch die Anschuldigungen, die Sie treffen. Das ist das Kapital, auf dem Sie Ihre Politik begründen, und ich kann nur hoffen, daß das auf Sie zurückfallen wird.

Nur eine Anmerkung zur Bezügeregelung als solche: Natürlich habe ich mir als Grüner und als sozial interessierter und denkender Mensch eine solche gewünscht, nicht nur deswegen, weil ich manchmal, so wie der Abgeordnete Krüger, mit einer Mindestrentnerin zusammentreffe, die mich auf das Elend dieser Wirklichkeit aufmerksam macht. Ich akzeptiere das, daß auch der Abgeordnete Krüger manchmal Mindestrentnerinnen trifft, die ihn sozusagen mit der Realität konfrontieren. Aber das ist nicht das Problem.

Herr Abgeordneter Krüger! In Ihren Erläuterungen haben Sie völlig vergessen, zu erklären, wie das Gehalt der Politiker, die hier heraußen stehen, oder Ihr Gehalt als Rechtsanwalt (Abg. Dr. Krüger: Ich habe kein Gehalt!), Ihr Einkommen als Politiker und Rechtsanwalt, mit diesem Mindesteinkommen zusammenhängt. Warum stellen Sie nicht den Anspruch, den Sie an die Politiker stellen, auch an sich als Rechtsanwalt? (Abg. Dr. Krüger: Die private Kanzlei wird nicht von der öffentlichen Hand bezahlt!) Ich würde doch meinen, daß Sie als Rechtsanwalt zumindest in demselben Ausmaß von Mindestrentnern besucht werden und auch Ihre Honorare kassieren. (Abg. Mag. Stadler: Seine Honorare bezahlt nicht der Steuerzahler!) Herr Abgeordneter Krüger! Sie hätten auch die Möglichkeit, zu sagen, bei Mindestrentnern, bei Mindestpensionisten verlangt der Abgeordnete Krüger als Rechtsanwalt keinen Tarif, das macht er selbstverständlich kostenlos, das gehört auch zu seinen politischen Verpflichtungen. (Abg. Mag. Stadler: Rechtsanwälte werden von ihren Klienten bezahlt, nicht vom Staat! Lösen Sie sich von Ihren kommunistischen Vorstellungen!)

Es geht um den Zusammenhang, Herr Abgeordneter Stadler. Das ist ein Irrtum, dem Sie gerade unterliegen, daß es keinen Zusammenhang gibt. (Abg. Mag. Stadler: Sie wollen verstaatlichte Anwälte, das ist ja klar!) Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie klarmachen müssen, welcher Zusammenhang zwischen Mindesteinkommen und hohen Einkommen besteht. (Abg. Mag. Stadler: Den Rechtsanwalt bezahlt nicht der Steuerzahler, sondern der Klient!)

Es gibt in der Gesellschaft tatsächlich diesen Zusammenhang, und wenn Sie ihn bekämpfen wollen, Herr Abgeordneter Stadler ... (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler .) Sie können trotzdem nicht lauter reden als ich, auch wenn Sie es versuchen! Wenn Sie die Tatsache bekämpfen wollen, daß viele Personen in Österreich ein geringes Einkommen lukrieren ... (Abg. Mag. Stadler: Ihr Mikrophon übertöne ich von links und rechts, wenn Sie wollen! – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen.) – Danke, ich glaube, das war wirklich notwendig.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bitte machen Sie von Ihrer Wortmeldung Gebrauch!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Herr Abgeordneter Stadler, wir sollten klären, wer redet: Sie oder ich! Sie sitzen relativ günstig zum Mikrophon, aber es ist eigentlich unerträglich, daß Sie hier Parallelreden führen. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) Vielleicht haben Sie noch eine Restredezeit. Die können Sie gerne beanspruchen, aber jetzt, Herr Abgeordneter Stadler, möchte eigentlich ich sprechen. (Abg. Mag. Stadler: Für einen Zwischenruf brauche ich keine Redezeit!) Das sind keine Zwischenrufe, sondern Zwischenreden! (Abg. Mag. Stadler: Reden Sie weiter!) Sie haben offensichtlich das Bedürfnis, sich ununterbrochen zu äußern. Aber ich möchte mich eigentlich mit Ihnen nicht mehr in ausgiebiger Art und Weise unterhalten.

Meine Damen und Herren! Das Problem ist, daß es tatsächlich die Problematik von Mindestlöhnen und Mindesteinkommen gibt. Und solange es in Österreich viele Hunderttausende Personen gibt, die ein geringes Einkommen haben, und solange die Politik sehr wenig unternimmt, um die Situation dieser Mindesteinkommensbezieher zu verbessern – ich glaube, sie hat viel zu wenig unternommen in den letzten Jahren –, so lange wird es natürlich auch ein Problem des Vertrauens in die Politik geben und ein Problem des Vertrauens in Politikereinkommensregelungen, die natürlich in keiner angemessenen Relation zu diesen Mindesteinkommen stehen.

Ich hätte mir gewünscht – auch bei dieser Regelung; wir haben sehr lange bei uns im Klub über eine angemessene Relation diskutiert –, daß das Einkommen der Politiker sich tatsächlich an irgendeiner Form von Durchschnittsbezug oder auch von Mindestbezug, den es in Österreich gibt, orientiert, daß es davon abhängig gemacht wird, daß es das Vielfache davon ist, aber daß es in Relation dazu gebracht werden kann und nicht irgendwo isoliert im Raum steht. Das war mit Ihnen gemeinsam nicht durchzusetzen. Es ist auch schwierig, das gebe ich zu. Es ist nicht so einfach, denn auch wenn ich das Zehnfache nehme, ist es eben immer noch das Zehnfache.

Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß die Politik diesem Anspruch, Höchst- und Mindesteinkommen in eine vernünftige Relation zu bringen, nicht nur bei Politikern, sondern insgesamt in der Gesellschaft gerecht werden muß.

Meine Damen und Herren vor allem von den Regierungsparteien! Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß es in Großbritannien die Bischöfe der anglikanischen und der katholischen Kirche waren, die gesagt haben, die Relation zwischen den Mindesteinkommen und den Höchsteinkommen in der Gesellschaft sollte eins zu sieben sein. Da wird Herr Kollege Stadler natürlich schon wieder den Kommunismusvorwurf bringen: eins zu sechs, eins zu sieben. Ich halte die Debatte darüber für berechtigt. Ich glaube, daß es wichtig ist, in einer Gesellschaft, in der sich die Mindesteinkommen von den Höchsteinkommen immer weiter entfernen, in der die einen immer weiter zurückbleiben, während die anderen unbegrenzt wachsen dürfen, diese Debatte zu führen, und daß es auch wichtig ist, sie im Rahmen von Debatten über Politikereinkommen zu führen.

Ich halte es für wichtig, wenn wir hier über Politikereinkommen debattieren, das nicht nur isoliert zu diskutieren. Herr Abgeordneter Haider hat uns folgenden Vorschlag gemacht: Was ist mit einer Volksabstimmung, meine lieben Grünen? Stimmen Sie doch mit! – Wir stimmen mit bei einer Volksabstimmung, Herr Abgeordneter Haider, aber nur dann, wenn tatsächlich alle Einkommen und Vermögen offengelegt werden müßten und wenn tatsächlich alle Einkommen und Vermögen begrenzt würden. Dann könnten wir darüber diskutieren. Da geht es nicht nur darum, daß der Herr Abgeordnete Haider auf der einen Seite sagt: Ich kann es mir, gerade weil ich Millionär bin, leisten, im Parlament und in der politischen Öffentlichkeit meine Meinung zu sagen!, da geht es nicht darum, daß Abgeordneter Haider oder andere dann sagen: Ich kann gut und gerne auf einen Teil dieses Politikereinkommens verzichten!, sondern wir Grüne möchten, daß alle diese Einkommen offengelegt werden.

Machen wir reinen Tisch! Sagen Sie, was Sie verdienen! Was in anderen europäischen Ländern üblich ist, werde ich Ihnen jetzt im Rahmen eines Abänderungsantrages präsentieren. Sie haben die Möglichkeit, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei – aber auch alle anderen Parteien sind dazu eingeladen –, diesem Antrag zuzustimmen.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 94

Ich verlese folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes (687 der Beilagen)


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 95

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt abgeändert und lautet:

In Artikel 1 § 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert und lautet:

"§ 9 (1) Jede/r Abgeordnete und jede/r Bundesrat/rätin hat sämtliche Einkommen, die pro Jahr 14 000 S übersteigen, gegenüber dem Präsidenten des Nationalrats offenzulegen. Einkommen aus Vermögen sind nicht zu berücksichtigen. Der Präsident des Nationalrats faßt die Meldungen in einer Liste zusammen, die öffentlich aufzulegen ist."

*****

Das ist die erste Einladung, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen. Wir können dann über eine Volksabstimmung diskutieren, wenn Sie tatsächlich bereit sind, alles offenzulegen.

Ich verlese die zweite Einladung und damit den zweiten Antrag:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes (687 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt abgeändert und lautet:

In Artikel 1 § 1 Abs. 1 wird der Ausgangsbetrag von "100 000 S" durch den Betrag "92 857 S" ersetzt.

*****

Das ist ein Vorschlag, den wir in der Debatte vorgebracht haben; dadurch würde das jährliche Einkommen mit 1,3 Millionen Schilling begrenzt werden. Dieser Vorschlag ist selbstverständlich genauso diskussionsfähig und diskussionswürdig wie jeder andere Vorschlag. Es ist unser Vorschlag; wir stehen dazu und bringen ihn deshalb zur Abstimmung.

Der dritte Antrag lautet:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes (687 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt abgeändert und lautet:

1. In Artikel 7 Z 6 entfallen die §§ 49f und 49g.

2. In Artikel 7 Z 6 wird § 49h zu § 49f und Absatz 1 wie folgt abgeändert und lautet:

"§ 49f (1) Auf Personen

1. die am 30 Juni 1997 eine im Bundesbezügegesetz angeführte Funktion bekleiden und mit Ablauf des 30. Juni 1997 eine geringere als im § 49e Abs. 1 Z 1 oder 2 genannte ruhebezugsfähige Gesamtzeit oder ruhebezugsfähige Funktionsdauer aufweisen,

2. die vor Ablauf des 30. Juni 1997 aus einer in diesem Bundesgesetz angeführten Funktion ohne Anspruch auf Ruhebezug nach diesem Bundesgesetz ausgeschieden sind und am 30. Juni 1997 keine solche Funktion bekleiden, aber nach dem 30. Juni 1997 erneut mit einer Funktion nach dem Bundesbezügegesetz betraut werden,

3. die erst nach dem 30. Juni 1997 erstmals mit einer im Bundesbezügegesetz angeführten Funktion betraut werden,

ist – soweit nicht § 49g ausdrücklich anders anordnet – anstelle dieses Bundesgesetzes das Bundesbezügegesetz anzuwenden."

3. Im neuen Artikel 7 Z 6 § 49f Abs. 3 werden die Z 1 und 2 durch folgenden Text ersetzt:

"Der Bund hat für Personen nach § 49f Z 1 und 2 ..."

4. Die übrigen Paragraphenbezeichnungen ändern sich entsprechend.

*****

Der Antrag, den ich Ihnen jetzt vorgebracht habe und der in juristischer Sprache wenig anschaulich ist, enthält eigentlich nur ein Anliegen: daß die Übergangsregelungen für die Optionsmöglichkeit zwischen Pensionskassensystem und Weiterbestand des alten Politikerpensionssystems für alle diese Personen nicht gelten sollen. Wir halten es für die ehrlichere Lösung, daß es diese Optionsmöglichkeit nicht gibt, sondern daß vom Stichtag an alle Personen, die nicht berechtigt sind, Politikerpensionen zu beziehen, nach dem neuen System eingestuft werden. (Abg. Mag. Schweitzer: Redezeit!)

Herr Abgeordneter! Sie haben das vielleicht übersehen, aber es gibt auch freiwillige Redezeiten. Das erlaubt die Geschäftsordnung. (Beifall bei den Grünen.)

14.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die drei eben verlesenen Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die heutige Debatte über das Bezügebegrenzungsgesetz wird weit über die Frage der Politikereinkommen hinaus Bedeutung für unser Land haben. Wenn man die Beiträge anhört, dann kann man rasch erkennen, wer an einer Lösung interessiert ist und wer hier nur Sprüche klopfen möchte. Denn je lauter die Wortmeldung war, desto weniger war "drinnen", desto mehr haben Sie von den Freiheitlichen versucht, sich an Themen vorbeizuschwindeln, die Sie selbst nicht


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lösen wollen und können. (Abg. Böhacker: Donabauer, diese Rede hast du schon vorige Woche gehalten!) Ich habe dafür Verständnis, daß Sie heute Schmerz verspüren. Sie werden einige Ihrer Lieblingsthemen verlieren, weil dafür mit diesem Gesetz klar und anständig, sorgfältig und korrekt eine Regelung gefunden wurde. Das erzeugt bei Ihnen Schmerz, meine Damen und Herren, das kann ich gut verstehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich meine, daß das Bild des Hohen Hauses nach außen hin durch die Debattenbeiträge vom Vormittag – nicht zuletzt durch Ihre Beiträge – nicht optimiert worden ist. Ich möchte Ihnen auch sagen – das wurde heute bereits vorgebracht –, daß uns Kolleginnen und Kollegen gefragt haben: Um Gottes willen, was beschließt ihr jetzt? Wir wollten das nur zu einem Thema machen, haben aber nie geglaubt, daß die Koalition und einige Oppositionsparteien, die wirklich den Willen zu einer Lösung haben, etwas bewegen werden. Wir wollten ja nur darüber reden. – Heute wird die Regelung beschlossen, und das wird Ihnen wahrscheinlich nicht passen! (Heiterkeit des Abg. Mag. Schweitzer. )

Ich sage Ihnen: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Ich weiß, daß Sie die Pyramide mit einem Volksbegehren attackieren wollen, und ich weiß auch, daß Sie für das Abschaffen sind. Ihr Parteivorsitzender sagte vor kurzem: Wenn ich Kanzler werde, schaffe ich den Kanzler ab. (Der Redner zeigt ein Blatt Papier vor.) Bitte, das ist alles hier nachzulesen. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Wie sehr Sie selbst mit diesem Gesetz in Konflikt stehen, sage ich Ihnen auch. Zu Ihnen gehört Landesrat Schimanek, ein Landesrat in Niederösterreich. Er bezieht ein fettes Landesratsgehalt, das er mit Dank und Handkuß nimmt, dazu kommen die Pension vom ORF und noch weitere Einkommen: Das alles wollen Sie decken. (Ruf bei den Freiheitlichen: Welche Partei ist das?) Ihrer Partei gehört Schimanek an, nicht meiner! (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Sie reden vom Sozialfonds, meine Damen und Herren! Der Sozialfonds wird von der Minute an glaubwürdig sein, in der Sie den Sozialfonds der Kontrolle des Rechnungshofes unterziehen, statt selbst nach Gutdünken daran tätig zu sein, nach der Manier des Kollegen Schweitzer, der sagt: Was wollen Sie denn, "schließlich gehört das Geld uns, und wir können darüber entscheiden, wie wir wollen, wir können darüber verfügen, wie wir wollen". (Der Redner zeigt ein Blatt Papier vor.) Gesagt am 1. Oktober 1995, Herr Kollege, alles im Protokoll nachzulesen – das ist nicht schön für Sie, aber wichtig für uns! (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Ing. Tychtl. )

Selbstverständlich gibt es auch bei Ihnen Konflikte. Heute wurde Ihnen schon der Fall Gugerbauer vorgehalten, jenes Abgeordneten, der bleiben mußte, durfte, sollte, konnte – bis er die zehn Jahre beisammen hatte und sich danach absetzen mußte, weil Sie ihn nicht so recht haben wollten. Warum sprechen Sie nicht davon, daß Ihr Herr Parteiobmann heute schon einen Abfertigungsanspruch von 1,9 Millionen Schilling und einen Pensionsanspruch von 110 000 S monatlich hat? Wo bleibt Ihr Antrag, der überschrieben wäre mit "Verzicht auf diese Leistung"? Ich habe keinen solchen Antrag gesehen. Sie nehmen "fleißig" an und wollen alle anderen attackieren! (Abg. Böhacker: Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Sie sprechen von 60 000 S Einkommen und holen sich über den Steuerausgleich 15 000 S wieder zurück. Darüber aber darf nicht gesprochen werden. Das alles steht in der Zeitung. Was Sie tun, ist wieder einmal aufgedeckt worden. Das ist wenig schön für Sie, ich weiß, doch müssen wir auch darüber reden.

Kommen wir aber nun auf die Sache zurück. Mit diesem Gesetz werden wir auch als Politiker einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung unseres Staatsbudgets leisten. Das ist eine wichtige Maßnahme, und wir können sie herzeigen.

Zweitens werden wir oft falsch verstandene Privilegien korrigieren und in ordentliche Bahnen bringen. Wir werden darauf achten, Herr Mag. Stadler, wie Sie die Sache nach § 10 Abs. 1 lösen werden: ob auch Sie – wie unser Klubobmann Khol – mit 6 000 S in Wien wohnen und hier arbeiten werden oder ob Sie von Vorarlberg anreisen und sechs plus, plus und noch einmal plus


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verrechnen werden. Wir werden darauf achten. (Abg. Mag. Stadler: Das kann ich Ihnen rasch beantworten!) Das brauchen Sie nicht zu tun, wir werden es uns ohnehin ansehen!

Weiters ist zu beachten, daß wir uns dieses Gesetz nicht selbst gemacht, sondern dazu Experten eingeladen haben, unter ihnen den Präsidenten des Rechnungshofes. Er hat klare Vorgaben erstellt, die wir angenommen haben und heute beschließen. – Vorhin sagte ich schon, daß Sie infolgedessen einige Ihrer Lieblingsthemen verlieren werden, wie Kumulierungen oder Politikerbezüge nach Beamtenschema oder ähnliche Themen. Das alles ist jetzt weg.

Wir schaffen jetzt eine völlig klare Lösung. Ich bedanke mich bei allen, die sich hier eingebracht haben. Das waren die beiden Regierungsparteien, und es waren auch zwei Oppositionsparteien. Da ich glaube, daß Reden allein zuwenig ist, nehme ich noch immer an, daß einige in der Freiheitlichen Partei endlich doch erkennen werden, daß viele darauf warten, daß Sie hier einmal nicht nur kritisieren, sondern sich auch zu einer Lösung bekennen.

Ich bin froh, daß wir heute soweit sind, und möchte abschließend sagen: Auch politische Arbeit hat in diesem Land ihren Wert. Sie darf ihren Wert haben und auch ihre Abgeltung erfahren. Das ist keine Frage, und das dürfen wir – wie ich glaube – auch hinaustragen. Von Anständigkeit ist heute schon oft gesprochen worden; jetzt geht es nur noch darum, sie auch umzusetzen.

Unsere Zustimmung ist klar. Wir hoffen, daß das Bezügebegrenzungsgesetz bei den Medien Verständnis finden und von den Bürgern angenommen werden wird. Wenn wir es entsprechend "transportieren", wird das auch geschehen. Somit haben wir in einer für dieses Land guten und wichtigen Sache letztendlich richtig entschieden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Madl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.42

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Guten Tag, Herr Staatssekretär! Sie sind ja auch ein Gewinner dieser Bezügereform! Aber der Gentleman genießt und schweigt. (Abg. Mag. Stadler: Aber nicht lange!)

Hohes Haus! Kollege Donabauer! Sie haben für sich selbst den richtigen Einleitungsspruch gewählt: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Damit haben Sie für sich das richtige Sprichwort gewählt, weil Sie einer der Parade-"Abcasher" der ÖVP sind. (Abg. Donabauer: Habe kein Problem mit dem Gesetz!) Sie sind als Obmann der Bauernkrankenkasse, bei einem Einkommen von zirka 50 000 S im Monat, mit Chauffeur und Dienstwagen unterwegs. Sie sind in führender Position auch im Vorstand des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger tätig. (Abg. Mag. Stadler: Ein Kassierer!) Sie sind ein verantwortlicher "Abcasher", der sich einer Erhöhung von 3,9 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge der Bauern schuldig gemacht hat. Und trotzdem sitzen Sie noch hier als Abgeordneter. Sie sitzen wirklich im Glashaus und müssen zusehen, nicht mit den eigenen Steinen zu werfen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Ein übler Kassierer! So ist das!)

Hohes Haus! Ich muß Ihnen sagen, diese zwei Parlamentstage haben dem österreichischen Parlamentarismus ein trauriges Kapitel hinzugefügt. Gestern haben die Koalitionsparteien gegen den Willen von 1,2 Millionen Österreichern ein Saatgutgesetz beschlossen. Gegen den Willen von 1,2 Millionen Österreichern, die das Gen-Volksbegehren unterzeichnet haben, haben Sie – Rot und Schwarz – es hier beschlossen. Heute setzen Sie nach alledem noch den Punkt auf das "i" und beschließen – alle vier – ein Gesetz wie das Bezügebegrenzungsgesetz.

Ich kann mir vorstellen, daß die Grünen jetzt ein bißchen "Fracksausen" bekommen haben und ihnen jede Argumentation recht ist, mit der sie rechtfertigen können, daß sie heute zustimmen. Frau Kollegin Petrovic sagt: Das ist wenigstens ein erster Schritt. – Bei dieser Art von Gesetzgebung machen wir lauter erste Schritte und sind dann ununterbrochen mit diesen Gesetzen beschäftigt, statt ein für allemal ein Gesetz zu machen, das vernünftig ist, mit dem jeder leben


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kann und das den Bürger nicht brüskiert. Dann wären auch keine schwammigen Anträge – wie Herr Kollege Öllinger heute einige vorgebracht hat – erforderlich, um wenigstens das Ärgste abzuwenden. Aber auch das wird in der Bevölkerung nicht honoriert werden, weil das Bezügegesetz an und für sich eine Frechheit ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie beschließen heute dieses Gesetz gegen den Willen von 200 000 Familien, die an der Armutsgrenze leben, und gegen den Willen von 250 000 Arbeitslosen, die nicht die Möglichkeit haben, Entgeltfortzahlungen in einer Höhe zu beziehen, wie Sie sie heute beschließen werden. Sie beschließen dieses Gesetz unter Mißachtung vieler Tausender Lehrstellensuchenden, die nicht einmal die Chance haben, in das Berufsleben einzusteigen, geschweige denn die Chance, eine Lohn- und Entgeltfortzahlung zu bekommen, bis sie einen Job gefunden haben.

Sie haben heute vor, das Gesetz zu beschließen, das viele Tausende Studenten voriges Jahr, nachdem das Sparpaket II geschnürt worden war, um bis zu 50 Prozent ihrer finanziellen Mittel gebracht hat.

Was heute noch überhaupt nicht erwähnt wurde, sind all die stillen Privilegien, die trotz der fetten Gehälter, die jetzt noch erhöht wurden, ihre Gültigkeit behalten. Ich erwähne nur das Beispiel der Dienstwagen. Die Dienstautos wurden heute bisher "unter den Tisch gekehrt", die Dienstwagen samt Chauffeuren. – Nicht wahr, Herr Kollege Koppler? – Als Betriebsrat der VOEST fährt er mit dem Dienstauto vor und läßt sich vom Chauffeur sogar noch die Tür öffnen. (Abg. Koppler: Nicht vom Parlament! Das geht Sie überhaupt nichts an!) Sie sind der richtige Arbeitnehmervertreter in der VOEST! Wenn diese Leute beobachten könnten, wie Sie sich vor dem Parlament aufführen – Herr Koppler, Sie würden nicht einmal mehr drei Tage in diesen Räumen zubringen können! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Koppler: Der Haider auch! Sie reden einen Blödsinn zusammen, das sage ich Ihnen!)

Da gibt es den Landesrat Hochmair von der SPÖ in Oberösterreich. Er hat sogar zwei Dienstwagen. (Abg. Koppler: Wie viele hat der Haider?) Wissen Sie, wie er diese zwei Dienstwagen rechtfertigt? – Das ist lustig: Er sagt, er schläft nur vier Stunden und braucht deshalb zwei Chauffeure, weil er die anderen 18 Stunden des Tages bei den Bürgern unterwegs ist. Das hat er selbst gesagt. (Abg. Koppler: Was ist denn mit Ihrer Trafik?) Ich habe keine Trafik, wirklich nicht, und habe auch nie eine gehabt.

Auch Herr Landeshauptmann Pühringer, ÖVP, hat zwei Dienstwagen und zwei Chauffeure, einen vom Land und einen vom Bund. (Abg. Mag. Stadler: Da schau her! – Abg. Mag. Kukacka: Seit fünf Jahren nicht mehr! Sie lügen!) Wenn er Landesangelegenheiten zu erledigen hat, hat der Chauffeur vom Land Dienst zu machen. Hat Herr Landeshauptmann Pühringer hingegen Bundesangelegenheiten zu erledigen, dann muß der Chauffeur mit dem Dienstwagen vom Bund einspringen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist übel!) Das ist ungeheuerlich und belastet die Geldtasche der oberösterreichischen Bürger.

Dagegen ist zum Beispiel unser Landesrat Dr. Hans Achatz ein leuchtendes Vorbild. Er hat schon vor Jahren auf sein Dienstauto plus Chauffeur verzichtet hat und erspart somit den Oberösterreichern jährlich 1,5 Millionen Schilling. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Auch unsere Linzer Stadträte Amerstorfer und Obermayr haben keine Dienstautos. Ersparnis je Stadtrat für die Linzer und Oberösterreicher: 1,5 Millionen Schilling! (Abg. Koppler: Das waren die Promille, die er gehabt hat!)

Statt hier wie vor einer Klagemauer zu bejammern, wie schlecht es Ihnen geht, sollten Sie lieber auf Ihre Privilegien verzichten und einem Antrag zustimmen, der das Modell 7 rechtfertigt. (Abg. Koppler: Beim Obermayr waren es die Promille, die er gehabt hat!)

Ich verstehe überhaupt nicht, wieso heute ein Vergleich mit den Managern gezogen worden ist. In der Privatwirtschaft, Herr Kollege Koppler, dort, wo Sie nie gearbeitet haben, wird ein Manager nach Leistung bezahlt. (Abg. Koppler: Dort bin ich beschäftigt!) Wenn er seine


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Leistung nicht erbringt, dann zahlt der Privatbetrieb die Ausfallshaftung, und der Manager wird gekündigt. – Hier aber zahlt der Bund, und alle Bürger zahlen mit. So ist es freilich sehr einfach.

Wenn Herr Kollege Haselsteiner sagt, wir müßten die Politikergehälter hoch genug ansetzen, um qualifizierten Nachwuchs zu finden, frage ich mich: Wo, bitte, ist hier überhaupt die Qualifikation? (Abg. Schaffenrath: Bei Ihrer Fraktion!) Ich frage mich: Sind das Spitzenmanager – Sie waren auch dabei, meine Damen und Herren! –, die eine Werkvertragsregelung mitbeschlossen haben, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sind das Spitzenmanager, die eine Mindestkörperschaftsteuer beschlossen haben, die ebenfalls vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde? – Hören Sie sich das an! Manche von Ihnen waren wahrscheinlich noch gar nicht in diesem Haus, als das geschah.

Sind das Spitzenmanager, die verantworten müssen, daß wir heute die größte Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik haben? Oder sind das Spitzenmanager, die eine hohe Staatsverschuldung zu verantworten haben?

Meine Damen und Herren! In der Privatwirtschaft wären Sie – Sie alle in diesem Hause – nicht mehr da, auf gar keinen Fall! (Widerspruch bei SPÖ und ÖVP.)

Abschließend: Nichts, aber auch gar nichts, rechtfertigt die Auffettung der Politikergehälter in Form dieser sogenannten "Gehaltspyramide". Pyramiden waren im alten Ägypten die Grabmäler der Pharaonen. Ich sage Ihnen eines voraus: Die Gehaltspyramide wird zum politischen Grabmal derjenigen werden, die ihr zustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Löschnak. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.50

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Madl, Sie sind zwar sehr flott unterwegs – das muß ich Ihnen attestieren –, aber Sie sollten nicht nur flott unterwegs sein, Sie sollten auch ein bißchen darüber nachdenken, was Sie hier daherplappern. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Die Alternative dazu wäre, daß Sie nicht nur daherplappern, sondern sogar wissen, wovon Sie reden, aber das wäre noch ärger. Wenn man Ihre Debattenbeiträge genauer beleuchtet, dann hat man das Gefühl, daß Sie diese Gelegenheit wahrnehmen, um das Land in verfeindete Lager zu spalten. Da werden die Besitzenden den Besitzlosen, die Arbeitslosen den Arbeitenden, die Reichen den Armen gegenübergestellt, und zu guter Letzt geht es dann um Politiker gegen alle anderen, gegen die Bürger dieses Landes.

Das ist eine Vorgangsweise, die wir schlicht und einfach nicht akzeptieren können, weil Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, mit solchen Aussagen in Wirklichkeit nichts, aber auch schon gar nichts, zu einer Problemlösung beitragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Ich glaube, ich bin zu dieser Kritik berechtigt, weil ich mich zum Thema Politikerbezüge im vergangenem Jahr zweimal zu Wort gemeldet habe: im Juli des vergangenen Jahres sehr kritisch, weil ich meinte, daß dieser Ansatz damals wirklich keine Änderung bedeutet hat, und im Dezember des vergangenen Jahres ebenfalls noch kritisch, weil es wieder nur eine Teillösung war.

Aber heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt ein Paket vor, das nicht nur eine Neuregelung darstellt, sondern ein Systemwechsel ist. Ich glaube daher, daß man diesem Systemwechsel die Chance geben muß, sich zu bewähren, und daß dieses Paket insgesamt die Bezeichnung "Neuregelung" auch verdient. Daher sollte man aus dem tagespolitischen Hickhack, das Sie hier eingeleitet haben, herauskommen und die Chance nützen und sehen, was diese Neuregelung insgesamt anbietet.


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Sie bietet an, daß wir von einem System, das sich bisher überwiegend am öffentlichen Dienst orientiert hat, zu einem System kommen, das mit der Privatwirtschaft zumindest in Teilen in Affinität ist, insbesondere was das Pensionsrecht betrifft. Ich leite davon die Hoffnung ab, daß aus diesem Systemwechsel, der für die Politikerbezüge und für das Pensionsrecht der Politiker beschlossen wird, auch ein Systemwechsel in der gesamten Verwaltung stattfinden kann, nämlich ein Systemwechsel, den wir anstreben (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie beim Liberalen Forum): einen schlanken Staat, weniger Gesetze, Aufgabengebiete zu durchleuchten, nicht nur von der Flexibilisierung, von der Deregulierung, von der Privatisierung, von der Computerisierung und alles, was sonst noch auf "-ung" endet, zu reden, sondern diese Dinge dann auch wirklich einmal in die Hand zu nehmen; dazu muß man Mut haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gredler. )  – Frau Kollegin Gredler, ich komme noch darauf zurück.

Man muß nämlich den Mut haben, wirklich einmal Aufgaben aufzugeben, Aufgaben abzugeben, das heißt also, den staatlichen Bereich wirklich zu durchforsten und auch entsprechende Konzepte durchzuziehen. Man kann sich da nicht herstellen, so wie Sie es heute den ganzen Vormittag gemacht haben, und sozusagen aus dem Augenblick heraus, ohne jegliche Zielsetzung, operieren. Man kann sich nicht hierherstellen, wie Sie es den ganzen Vormittag gemacht haben, aus rein populistischen Gründen, und nur tagespolitisch agieren.

Damit komme ich wieder zu unserem Thema zurück. Man muß auch wissen, wohin man gelangen will, welche Grundsätze künftig – und das scheint mir besonders wichtig zu sein – für die Mitglieder der Legislative und für die Spitzen der Exekutive herausgearbeitet werden sollen, welche Grundsätze gelten sollen. Diese Grundsätze in der Bezahlung werden nämlich dann auch für die Rekrutierung jener bestimmend sein, die in der Legislative oder in der Exekutive tätig sein sollen.

Das ist mir ein Anliegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn bei allen Ungereimtheiten, die das alte System gehabt hat – gar keine Frage –, bei allen Auswüchsen, die das alte System gehabt hat – ebenfalls keine Frage –, und bei all der Unverständlichkeit, die das alte System gehabt hat – auch keine Frage –, muß man jetzt, wo man das erkannt hat – und das haben wir im Laufe der Jahre ja wohl getan –, darauf Wert legen, daß mit dem neuen System eine Rekrutierung von Leuten in der Politik stattfinden kann, die dann dem Land auch Vorgaben machen können, und zwar so, wie es das Land brauchen wird.

Es muß jedermann und "jederfrau" klar sein, daß aus der Komplexität der Probleme und daher aus der Komplexität der Lösungen, daß aus den kleiner werdenden finanziellen Ressourcen und aus der geringer werdenden Solidarität die Problemlösung der Zukunft natürlich schwieriger werden wird, als es in der Vergangenheit war. Daher brauchen wir gute Leute, wir brauchen Leute, die diesen Anforderungen auch gewachsen sein werden.

Ich sage das als jemand, der aus dem öffentlichen Dienst kommt und der ein System mitverabschiedet, das sich stark an den öffentlichen Dienst angelehnt hat. Ich habe die Negativa schon aufgezählt. Ich wünsche mir aber nicht, daß das neue System von Leuten getragen wird, die nicht einmal aus dem öffentlichen Dienst kommen. Was meine ich damit? – Ich meine damit, daß dann vielleicht vorwiegend Leute hier hereinkommen werden – nicht nur hier, sondern auch in andere gesetzgebende Körperschaften und in exekutive Bereiche –, die nie, nicht einmal eine Minute oder einen Bruchteil ihres Lebens, einen Beruf ausgeübt haben. Das ist nämlich die Gefahr, die ich in zunehmendem Maße sehe, und ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um davor zu warnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend – ich sage das jetzt nicht aus Übermut, nicht aus Überheblichkeit und auch nicht patzig, wie das "NEWS" unlängst geschrieben hat, als ich mich in einer ganz anderen Frage zur Wehr gesetzt habe –: Ich glaube, daß das Thema "Was kostet der Politiker dem Steuerzahler?" in Zukunft nur dann seriös behandelt werden kann, wenn man Mut hat – damit komme ich jetzt auf den Eingangssatz zurück –, nämlich den Mut, öffentlich dafür einzutreten, daß die Demokratie und ihre Einrichtungen und damit auch ihre Repräsentanten auch ihren Preis haben. Dafür muß man aktiv und mutig eintreten.


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In diesem Zusammenhang muß man dann deren Bezüge angemessen und transparent gestalten. Es sind dann nicht Rechtfertigungen gefragt, sondern es ist einfach eine Erklärung hiefür erforderlich.

Ich meine, daß dieser Systemwechsel, den wir heute beschließen werden und den ich begrüße, ein guter Anlaß sein sollte, ja sein müßte, um mit diesem Mut wenigstens einmal zu beginnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und beim Liberalen Forum.)

14.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet wäre nun Herr Abgeordneter Böhacker. Es ist allerdings um 15 Uhr eine Anfragebeantwortung aufzurufen. Es ergibt sich daher eine Restredezeit von nicht einmal einer Minute. Ich glaube, das ist nicht sinnvoll. Daher schlage ich vor, die Sitzung bis 15 Uhr zu unterbrechen.

(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wiederaufgenommen. )

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1900/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 1900/AB.

Die schriftliche Anfragebeantwortung ist verteilt worden und bedarf daher keiner Verlesung.

Wir gehen in die Debatte ein. Der Erstredner hat eine Redezeit von 10 Minuten.

In diesem Sinne erteile ich Frau Abgeordneter Kammerlander als Erstunterzeichnerin dieses Verlangens das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.01

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Anfrage an den Finanzminister gestellt, im übrigen nicht nur an den Finanzminister, sondern an alle Ministerien, also eine Anfrageserie, die darauf zurückgeht, daß mit dem Strukturanpassungsgesetz 1995 eine Einsparung bei den Planstellen im öffentlichen Dienst beschlossen wurde.

Ich möchte in Erinnerung rufen, daß 1995 unter dem schönen Titel "Budgetkonsolidierung" eine Planstelleneinsparung von 700 Millionen Schilling beschlossen wurde; für das Jahr 1996 eine solche im Ausmaß von 1,4 Milliarden Schilling. Insgesamt sollte das nach diesem Vorhaben 9 600 Planstellen betreffen.

Ich kann mich noch daran erinnern, daß Sie dies damals sehr wortreich als eine "wesentliche Maßnahme" begründet haben, um auch im eigenen Bereich zu schauen, wo man einsparen und diese Einsparungen auch durchsetzen kann.

Was uns in dieser Anfrageserie interessiert hat, war, inwieweit diese Einsparungen überwiegend Frauen betreffen. Wir gehen davon aus – das ist unsere These –, daß es so ist. Warum gehen wir davon aus? – Wir gehen davon aus, weil der öffentliche Dienst einen höheren Anteil an weiblichen Beschäftigten als die Privatindustrie hat, weil er vor allem auch einen höheren Beschäftigtenanteil an Akademikerinnen als die Privatwirtschaft hat. Wir gehen davon aus, weil vor allem im Bereich der befristeten Dienstverhältnisse der Vertragsbediensteten, bei unterbrochenen Dienstverhältnissen zum Beispiel nach einer Karenzzeit eine ganz besondere Gefährdung gegeben ist, wenn es um Einsparungen geht. Und diese Dienstverhältnisse – das wissen wir nicht nur aus Berichten, sondern auch aus einer Studie, die wir gemacht haben – betreffen wiederum überwiegend Frauen.


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Wir gehen von der These aus, daß diese Einsparungen hauptsächlich Frauen betreffen, weil in jenen Bereichen, in denen überwiegend Frauen tätig sind, wie zum Beispiel im sozialen Bereich, im Gesundheitsbereich, wiederum in erster Linie Frauen von Einsparungen betroffen sind. Wir wollten eben wissen, ob das zutrifft, ob es stimmt, daß durch diese Maßnahmen der Budgetkonsolidierung in erster Linie Frauen betroffen sind.

Um nur noch einmal einen Vergleich zu haben, um in Erinnerung zu rufen: Der Frauenanteil bei den öffentlich Bediensteten liegt bei 50 Prozent, in der Privatwirtschaft bei 40 Prozent, und bei den Akademikern ist die Schere noch weiter geöffnet zwischen dem öffentlichen Bereich und der Privatwirtschaft: Im öffentlichen Bereich, in den Zentralstellen sind 20 Prozent Akademikerinnen vertreten, in der Privatwirtschaft 12 Prozent.

Wir wissen aus einer Studie, die wir im vorigen Jahr vorgestellt haben, die dann ein Bericht des Ministeriums bestätigt hat, daß da dann noch so etwas hinzukommt wie ein "gläserner Plafond". Das heißt, Frauen sind im öffentlichen Dienst in den unteren Bereichen zu mehr als 40 Prozent vertreten, die das Gleichbehandlungsgesetz vorsieht. Sie sind im mittleren Bereich mit zirka 30 Prozent noch annähernd vertreten. Je höher jedoch die Hierarchie, desto weniger Frauen gibt es dort.

Wir haben von allen Ministerien eine Antwort erhalten, so auch vom Finanzministerium. Erstaunlich an dieser Antwort ist, daß es eigentlich gar keine Antwort ist. Sie zählen einiges auf, Sie zählen auf: soundso viele Planstellen gegenüber soundso vielen Planstellen, Sie zählen die Anzahl der Karenzurlaube auf: nach 75a einer und ansonsten 58. Sie nennen alle möglichen Zahlen, die gar nichts aussagen, die überhaupt nichts mit unserer Fragestellung zu tun haben, weil sie keinen Vergleich zulassen – nicht nur gegenüber dieser Budgetkonsolidierungsmaßnahme –; Sie können nämlich nicht sagen, wie viele dieser Stellen nachbesetzt wurden, wie viele dieser Stellen provisorisch nachbesetzt wurden, weil es sich um Karenzvertretungen handelt, wie viele Posten nach Pensionierungen nachbesetzt wurden. Aber Sie können vor allem auch keine Auskunft darüber geben, inwieweit das – wie wir das nennen – geschlechtsspezifisch ist, inwieweit es Frauen beziehungsweise Männer betrifft.

Sie bitten in den verschiedenen Antworten immer wieder um Verständnis dafür, daß Sie das nicht beantworten können und begründen das damit, daß zum Beispiel eine Auskunft über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerungen von Dienstverhältnissen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.

Sie schreiben das auch in bezug auf den Vergleich bei Pensionierungen, welche Stellen nachbesetzt worden sind, welche nicht; auch da wäre der Aufwand unverhältnismäßig höher, als das Ganze wahrscheinlich bringt. – Und so geht es dahin.

Wenn ich mir das Schreiben des Finanzministeriums durchlese – das ist an und für sich auf den ersten Blick sehr umfangreich beantwortet –, frage ich mich als Frauensprecherin: Wozu haben wir – auf gut deutsch – die "Krot g’fressen", daß 1995 eine Budgetkonsolidierung und eine Posteneinsparung beschlossen wurde, wobei Sie uns jetzt erstens gar nicht sagen können, was Sie eigentlich dabei an Posten und an Geld eingespart haben. Sie können uns auch nicht sagen, inwieweit das Frauen betroffen hat. Sie können nicht aufzeigen, was eingespart wurde.

Wir haben alle Ministerien befragt, aber wir haben durch die Bank sehr, sehr dürftige Antworten bekommen, und es war nicht möglich, das zu eruieren. Durch die Bank haben die Antworten so ausgesehen wie jene des Finanzministeriums.

Das, was wir an Antworten gesammelt haben, gibt einen Überblick von etwa 3 500 eingesparten Planstellen gegenüber 9 600, aber keine Aussage über die Geschlechterrelevanz, keine Aussage darüber, wieweit es Frauen betroffen hat, was mich zur Vermutung veranlaßt, daß das sehr wohl Frauen betroffen hat. Und wir wissen das auch aus zahlreichen Einzelgesprächen.

Ich kann Ihnen auch allgemeine Beispiele nennen, wie ich sie schon angeführt habe in bezug auf Posten, die nicht nachbesetzt werden – zum Beispiel an Hochschulen; Berufungen, die nicht durchgeführt werden. Durch das Gleichbehandlungsgesetz, durch die 40-Prozentquote


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würden in vielen Fällen Frauen zum Zug kommen, würden diese Berufungen durchgeführt werden. Mit Ihrer Einsparung aber kommt es dazu, daß diese Frauen nicht zum Zug kommen, nicht berufen werden. Das ist nur eines von vielen Beispielen.

Sie können dieses Beispiel überall anwenden. Mit dieser 40-Prozentquote, die das Gleichbehandlungsgesetz vor allem in den mittleren und höheren Bereichen vorsieht, überall dort, wo Planstellen nicht nachbesetzt werden, wo sie offengehalten werden, betrifft das die Frauen, weil diese nach dem Bevorzugungsgebot des Gleichbehandlungsgesetzes im öffentlichen Dienst hätten nachkommen müssen – und so kommen sie nicht nach. So wird ein Gleichbehandlungsgesetz im öffentlichen Dienst konterkariert. Das ist es, was wir Ihnen vorwerfen. (Beifall bei den Grünen.)

Daher meinen wir: Sehen wir uns die Lippenbekenntnisse der Regierung zur Frauenpolitik näher an: Wir haben ein Gleichbehandlungsgesetz im öffentlichen Dienst, das an und für sich gut ist. Sie setzen Budgetkonsolidierungsmaßnahmen, und es zeigt sich: Genau mit diesen Maßnahmen wird das Gleichbehandlungsgesetz konterkariert.

Und noch etwas möchte ich Ihnen sagen: Sie schreiben in Ihrer Beantwortung unter anderem zur Frage, inwieweit es Einsparungen gegeben hat bei der Übernahme von befristeten Dienstverhältnissen in unbefristete, also bei Pragmatisierungen, daß ihnen derartiges nicht bekannt sei. Sie schreiben immer wieder, daß diese Erhebungen so "übermäßig schwierig" wären.

Ich gebe Ihnen einen Tip: Reden Sie mit Ihren Gleichbehandlungsbeauftragten, zum Beispiel mit jener im Finanzministerium. Sie kann Ihnen aus dem Stegreif einige Beispiele von Frauen nennen, die genau das zur Antwort bekommen haben, als sie ihr Ansuchen zur Übernahme eingereicht haben: Nein, das geht nicht, Einsparungen im öffentlichen Dienst!

Das ist aber zum Teil ganz einfach: Sie müßten gar nicht große Akten wälzen und sich Personalakten durchsehen, denn Sie haben auch in Ihrem Ministerium Gleichbehandlungsbeauftragte, mit welchen Sie reden und überprüfen könnten, welche Maßnahmen sich setzen lassen, wo konkret angesetzt werden kann.

Sie schreiben dann noch dazu, daß Sie nur vereinzelt freie Planstellen nachbesetzt und darüber hinaus Einschränkungen bei der Aufnahme von Ersatzkräften und bei der Verlängerung von Dienstverhältnissen von Ersatzkräften vorgenommen haben. – Damit bestätigen Sie genau meinen Verdacht: Natürlich sind diese Einschränkungen vorgenommen und natürlich sind öfter und nicht nur vereinzelt Planstellen nicht nachbesetzt worden.

Zum Schluß, sozusagen zur Abrundung des Ganzen, möchte ich noch zwei Punkte erwähnen.

Erstens: Ich meine, es wäre politisch klug gewesen, sich gerade im Zusammenhang mit einem Frauen-Volksbegehren zu bemühen, nach Möglichkeit Daten auf den Tisch legen. Es war unsere Intention – die wir übrigens in unserem Anfragetext ganz offen dargelegt haben –, zu erwirken, daß Gegensteuerungsmaßnahmen getroffen werden und daß man sagt: So war es, aber wir werden überprüfen, wo wir etwas anders machen oder korrigieren können.

Zweitens werden wir natürlich bei den nächsten Budgetverhandlungen – und diese finden im kommenden Herbst statt – ganz genau darauf achten, wie Sie diesmal derartige Konsoldierungsmaßnahmen – sollten Sie wieder solche planen – mit einem Gleichbehandlungsgesetz im öffentlichen Dienst begründen wollen. (Beifall bei den Grünen.)

15.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ridi Steibl. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.12

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zur Anfrage meiner Kollegin Kammerlander möchte ich sagen: Sie hat sicherlich in einigen Punkten recht, aber nicht in allen.


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Punkt 5 des Frauen-Volksbegehrens, das ja erst zugewiesen werden muß, in welchem gefordert wird, daß in Zukunft zumindest die Statistiken geschlechtsspezifisch zu handhaben sind, ist sicherlich ein wichtiger Punkt.

Bei den Finanzämtern muß man, glaube ich, einen Schritt weitergehen, auch bei der Auflistung und der Überprüfung der Karenzvertretungen. Denn wie ist die Situation der Finanzämter überhaupt? – Die Tatsache, mit der wir konfrontiert sind, daß Finanzämter geschlossen werden –zum Beispiel in Niederösterreich oder im Grenzgebiet in der Steiermark –, betrifft Männer ebenso wie Frauen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Diesfalls muß man die Gesamtsituation in Betracht ziehen und feststellen: Das betrifft nicht Frauen allein, sondern alle, die in diesen Regionen arbeiten.

Weiters möchte ich dazu sagen, daß gerade im öffentlichen Dienst eine Gleichstellung nicht nur per Gesetz, sondern de facto gegeben ist, zum Beispiel bei den Gehältern. In diesem Bereich verhält es sich nachweislich so, daß Frauen wie Männer das gleiche Gehalt beziehen. Das muß man jetzt nur noch – soweit wie möglich – auch in der Privatwirtschaft umsetzen. Fortgesetzt werden entsprechende Bemühungen auch mit Hilfe von Frauenförderungsprogrammen, die notwendig sind. Wir werden sehen, wie diese auch von anderen Parteien im Lichte der Forderungen des Frauen-Volksbegehrens umgesetzt werden. Das möchte ich dazu anmerken. Ich glaube, der Sache ist vor allem gedient, wenn wir die Gesamtsituation im Auge behalten und sicherstellen, daß Finanzämter nicht geschlossen werden und damit Arbeitsplätze verlorengehen, daß die Infrastruktur, die von der Bevölkerung benötigt wird, auch bewahrt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Edith Haller. Gleiche Redezeit. – Bitte.

15.15

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben heute wieder eine Anfragebesprechung auf der Tagesordnung. Mir fällt dazu als erstes die Parallelität dieser beiden Anfragebesprechungen auf: Beide Anfragen waren an den Herrn Finanzminister, an das Finanzressort gerichtet.

Ich hege einen Verdacht beziehungsweise hegte ihn schon gestern, und dieser hat sich heute im Zusammenhang mit der Beantwortung der Anfrage wieder bestätigt. – Ich zitiere aus dieser Anfragebeantwortung zu Punkt 5 und 6:

"Die Beantwortung dieser Fragen ist mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da auch hier die Durchsicht einzelner Personalakten unumgänglich wäre." – Das erinnert mich an gestern, als der Herr Finanzminister die Ausrede – ich verwende ganz bewußt diesen Begriff – gebraucht hat, daß er nach § 90 Geschäftsordnungsgesetz nicht antworten müsse, und als Begründung, warum er das nicht trotzdem tut, etwa die gleiche Formulierung gewählt hat.

Der Unterschied zwischen der gestrigen und der heutigen Anfragebesprechung besteht darin, daß es sich bei der Anfrage der Kollegin Kammerlander sehr wohl um Gegenstände der Vollziehung handelt. Trotzdem wurden die Fragen nicht beantwortet. Daher treffe ich aus meiner Sicht die Feststellung, daß es immer offenkundiger wird, daß die gesetzmäßig vorgesehene Abwicklung von an das Finanzressort übertragenen Aufgaben nicht mehr möglich ist. (Abg. Dr. Haselsteiner spricht mit dem auf der Regierungsbank sitzenden Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer.)  – Ich finde es im übrigen sehr schicklich und der Sache äußerst dienlich, wenn sich Herr Kollege Haselsteiner mit dem Herrn Staatssekretär eingehend unterhält. Das ist wirklich sehr "nett" und "höflich" von Ihnen, Herr Kollege Haselsteiner! (Abg. Dr. Haselsteiner: Ich werde mich kurz fassen!) Ich lege Wert darauf, daß der Herr Staatssekretär zuhört, wenn er schon in Vertretung des Herrn Finanzministers da ist. Wie soll er dem Minister dann das übermitteln, was hier gesprochen wird, wenn Sie ihn dabei stören? (Zwischenruf bei der SPÖ.)


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Es wird für mich immer offenkundiger, daß die gesetzmäßig vorgesehene Abwicklung von an das Finanzressort übertragenen Aufgaben insgesamt nicht mehr möglich ist, weil offensichtlich zuwenig Beamte dafür zur Verfügung stehen. Und das wird dann als Ausrede herangezogen!

Bezeichnend dafür ist auch die Formulierung auf der letzten Seite, wo es heißt: "Grundsatz bei allen Einsparungsmaßnahmen auf dem Personalsektor war die Erfüllung des Budgetprogrammes der Bundesregierung ..." Und die Tatsache, daß man aufgrund der Personaleinsparungen den vorgeschriebenen Aufgaben anscheinend nicht mehr nachkommen kann, ist generell festzustellen, nicht nur im Finanzministerium, sondern auch in den Finanzlandesdirektionen und in den Finanzämtern.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus persönlicher Sicht. Meine persönliche Einkommensteuerveranlagung 1995 konnte laut schriftlicher Beantwortung durch das Finanzamt Kufstein aus "organisatorischen Gründen nicht vorgenommen werden, weil es für 1994 ein Berufungsverfahren" gibt. Und da ich wirklich nicht annehmen kann, daß es sich hiebei um eine gezielte Aktion gegen eine freiheitliche Abgeordnete handelt, die ein Guthaben zu erwarten hat, vermute ich – und ich weiß, daß das den Tatsachen entspricht –, daß wirklich zuwenig Personal zur Verfügung steht und daß daher zuerst die Nachzahlungen behandelt und die Guthaben sozusagen auf die Seite gelegt werden. Priorität hat natürlich die Erfüllung des Budgetprogrammes und nicht die Erledigung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.

Nun aber zur Intention dieser Anfrage: Frau Kollegin Kammerlander wollte wissen, ob die Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst zu Lasten der Frauen gehen. Diese Frage blieb unbeantwortet. In der Realität verhält es sich aber wirklich so! Auch ich weiß aus persönlicher Erfahrung, daß diese Maßnahmen, wie andere auch, wieder einmal großteils auf dem Rücken der Frauen vorgenommen werden und daß diese nicht nur weibliche Beamte mit Planposten, sondern natürlich auch Vertragsbedienstete betreffen. Und diese Feststellungen muß ich in Anbetracht der steigenden Arbeitslosigkeit und in Anbetracht dessen, daß der öffentliche Dienst eigentlich eine Vorbildrolle einzunehmen hätte, treffen.

Ich fürchte, daß man auch mit dem Frauen-Volksbegehren, in das man uns Freiheitliche nicht einbezogen hat, in diesem Punkt ein bißchen auf verlorenem Posten steht, weil natürlich die Erfüllung des Budgetprogrammes Priorität hat, wie wir immer wieder hören.

Wir Freiheitlichen möchten aber hier deponieren: Wir nehmen Frauenforderungen ernst.

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordnete Edith Haller (fortsetzend): Ich bin bereits dabei, Herr Präsident! Wir haben heute einen Antrag bezüglich unserer Prioritätensetzung bei der Umsetzung des Frauen-Volksbegehrens eingebracht. Die Wahrnehmung dieser Prioritäten müßte und könnte nach unserem Dafürhalten möglichst schnell in Angriff genommen werden. – Wir werden sehen, wie sich die Bundesregierung in diesem Bereich verhalten wird und wo dann wirklich Prioritäten gesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. Gleiche Redezeit. – Bitte.

15.21

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Pollet-Kammerlander hat schon darauf hingewiesen, daß in dieser Anfragebeantwortung die wesentliche Frage, inwieweit die Posteneinsparungen geschlechtsneutral sind, keinesfalls beantwortet wurde und daß nicht einmal beantwortet werden konnte, inwieweit das Budgetprogramm in diesem Bereich bisher erfüllt wurde oder auch nicht und wie viele Posten eingespart werden konnten – und das trotz großer Diskussion und unbedingter Notwendigkeit.


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Es hätte mich als Frauensprecherin der Liberalen wirklich interessiert, wie viele befristete Dienstverträge von Frauen in Relation zu befristeten Dienstverträgen von Männern nicht verlängert wurden, weil es ja gerade die Frauen sind, die aufgrund ihrer Probleme in der Karriereplanung eine unverhältnismäßig große Zahl von befristeten Dienstverträge haben. Es wäre schon interessant gewesen, zu erfahren, wie viele und welche Planstellen nachbesetzt beziehungsweise nicht nachbesetzt wurden, und vor allem auch, wie hoch der Anteil der betroffenen Frauen war, die gerade in diesem Falle jetzt zum Zuge gekommen wären.

Es wäre auch interessant gewesen, zu erfahren, wie viele Männer und Frauen um Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis angesucht haben, weil ich die starke Vermutung habe, daß bei jenen, die zum Zuge kamen, der Anteil der Männer eindeutig höher war.

Als Grund für die Nichtbeantwortung – das ist schon mehrfach angesprochen worden – wurde eine unverhältnismäßig hohe bürokratische Belastung angegeben. Dazu muß ich festhalten: Ich als Liberale wäre grundsätzlich sehr froh, wenn es im Verwaltungsbereich immer – wirklich immer! – dermaßen konsequente Einsparungsmaßnahmen gäbe wie dann, wenn es um eine Darlegung der Beschäftigungssituation der Frauen im öffentlichen Dienst geht. Denn dann könnten wir sicherlich erkleckliche Einsparungen erzielen! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Haselsteiner: Bravo, Maria!)

Der Finanzminister ist im Zusammenhang mit den Anfragebeantwortungen durch die anderen Ministerien zu diesem Bereich – auch das wurde schon angesprochen – natürlich in bester Gesellschaft. Es gibt es eine breite Palette von Nichtbeantwortung und nichtssagenden Antworten, beziehungsweise es wurden überhaupt keine Angaben gemacht. Es bleibt also offen, ob eher bei den Posten von Frauen oder bei den Posten von Männern eingespart wurde. Es bleibt offen, in welchen Bereichen, ob bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, bei den Vertragsbediensteten oder bei den befristeten Dienstverhältnissen, und vor allem auch in welchen Hierarchien Männer oder Frauen zum Zuge gekommen beziehungsweise eingespart wurden. – So bleibt uns an und für sich gar nichts anderes übrig, als die Arbeitslosenstatistik zur Grundlage unserer Annahme zu machen, und diese spricht eine deutliche Sprache: Die Arbeitslosigkeit bei Männern ist gesunken, bei Frauen hingegen ist sie leider überdeutlich angestiegen. (Abg. Dr. Gredler: Schweinerei!)

Sie sind mit dieser Anfragebeantwortung in bester Gesellschaft mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, wenn es um die Berichte zur Situation der Frauen im öffentlichen Dienst geht. Ich habe von dieser Stelle aus schon einmal berichtet, daß es der damalige ÖVP-Wirtschaftsminister war, dessen Aussagen im Bericht der Bundesregierung über den Abbau von Benachteiligungen von Frauen wirklich im krassen Widerspruch zur tatsächlichen Situation gestanden sind. Der Herr Minister hat damals in seinem Bericht kundgetan, daß die höheren Leitungsfunktionen deshalb nicht mit Frauen besetzt seien, weil die Altersstruktur nur eine Besetzung mit Männern möglich mache.

Im Bericht über den Stand der Verwirklichung kam dann deutlich zum Ausdruck, daß drei Sektionsleiter neu eingesetzt, daß zwei Männer als Gruppenleiter neu bestellt wurden – und daß bei Neubestellungen keine Frau berücksichtigt wurde. – Da frage ich mich schon: Wie glaubwürdig sind Anfragebeantwortungen beziehungsweise solche Berichte?

Meine Damen und Herren! In Anbetracht dessen, daß der Bund Vorbildwirkung im Bereich der Gleichbehandlung von Geschlechtern haben sollte, muß ich betonen, daß wir, wenn es auch teilweise Fortschritte gibt, von einer echten Gleichbehandlung noch meilenweit entfernt sind. Ich könnte unzählig viele Zahlenbeispiele gerade für den oberen Bereich nennen: An den Universitäten gibt es etwa nur 3,9 Prozent ordentliche Professorinnen. Im Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen beträgt der Anteil an Lehrerinnen zirka 60 Prozent, der Anteil an Direktorinnen hingegen nur 17 Prozent. In den Landesschulbehörden sind 800 Leitungsfunktionen mit Männern besetzt und nur rund 180 mit Frauen.

Es wird noch Jahrzehnte dauern, wenn wir in diesem Bereich nicht zu neuen Ansätzen kommen. Wir brauchen neue Ansätze, um die gleichen Chancen für Frauen tatsächlich verwirklichen zu


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können. Wir brauchen vor allem konkrete und ehrliche Informationen seitens der Verantwortlichen, um Ungleichbehandlungen hintanhalten und die Chancen ehrlicher verteilen zu können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. Seine Stellungnahme soll eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreiten.

15.26

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist richtig, daß es das Ziel der Bundesregierung ist, die Personalausgaben zu stabilisieren. Das Nettosteueraufkommen, das dem Bund nach Abführung an die Länder und an die Gemeinden bleibt, beträgt nur etwa 400 Milliarden Schilling. Davon werden rund 50 Prozent, also 200 Milliarden Schilling, für Personalausgaben aufgewendet. Daher haben wir uns entschlossen, diese Personalausgaben im Zuge des mittelfristigen Budgetprogramms zu stabilisieren, sie jährlich nur um etwa 1,3 Prozent ansteigen zu lassen.

Die Zahlen für 1996 wurden bereits genannt: Es gab einen natürlichen Abgang im Bundesdienst von etwa 9 000 Vollzeitäquivalent. Davon wurden etwas weniger als 6 000 Posten nachbesetzt. Dadurch wurde in Summe etwa ein Vollzeitäquivalent von 3 500 eingespart. Dies ist der Weg, den wir gehen, um in sozial sehr verantwortungsvoller Weise eine Effizienzsteigerung zu erreichen und nicht jede frei werdende Stelle nachzubesetzen.

Für die Zukunft haben wir vor, weiterhin eine Effizienzsteigerung voranzutreiben. Bei einer genaueren Analyse der Zahlen des Jahrs 1996 wird deutlich, daß die Pro-Kopf-Personalausgaben im öffentlichen Dienst um 2,1 Prozent zugenommen haben – dies trotz des Umstandes, daß es keine prozentuelle Bezugserhöhung gegeben hat. Allein aufgrund des Struktureffekts, also durch Biennalvorrückungen, kam es zu einer Erhöhung von rund 1,6 Prozent. Die weitere Umsetzung der Besoldungsreform hat mehr als ein halbes Prozent gekostet, und schließlich ist auch noch die Einmalzahlung hinzugekommen.

Es ist daher bemerkenswert, daß die Personalausgaben je Kopf, obwohl es zu keiner prozentuellen Anhebung gekommen ist, um 2,1 Prozent gestiegen sind, während sie im übrigen Bereich der Wirtschaft, obwohl es dort sehr wohl Kollektivvertragserhöhungen gegeben hat, nur um 1,9 Prozent gewachsen sind. Wollen wir diesen Zuwachs auch nur teilweise kompensieren, dann müssen wir die Effizienz im öffentlichen Dienst anheben. Darum wurden im Vorjahr, um dieser Steigerung der Pro-Kopf-Ausgaben entgegenzuwirken, die Stellen um rund 1,7 Prozent zurückgenommen.

Wenn wir nun ab 1998 auch noch generelle Bezugsrunden haben, trotzdem aber die Personalausgaben stabilisieren wollen, so müssen wir in unseren Bemühungen, die Effizienz des öffentlichen Dienstes voranzutreiben, fortsetzen. Ich glaube, daß es dazu keinen anderen Weg gibt.

Ich möchte aber auch deutlich sagen, daß wir bemüht sind, dies nicht über eine Arbeitsverdichtung zu erreichen. Ich kann das anhand des Finanzbereichs kurz darstellen, weil dieser in besonderem Maße angesprochen wurde: Seit Herbst vorigen Jahres läuft bei uns in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ein Effizienzsteigerungsprogramm unter dem Namen "Fit 2001": Gemeinsam mit den Personalvertretungen, und zwar von den einzelnen Finanzämtern aufbauend bis zum Finanzministerium, haben wir ein Programm erarbeitet, wie wir in Zukunft effizienter arbeiten können. Dieses Programm ist noch nicht abgeschlossen, aber es liegen bereits sehr wesentliche Teilergebnisse vor. So werden wir die Computer-Vollausstattung aller Finanzämter sehr rasch vorantreiben und 1998 auf jeden Fall völlig abschließen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Im Anschluß daran wird es möglich sein, auch das Projekt "Finanz-Online" umzusetzen, das heißt, daß die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit dem Finanzamt per Computer direkt in Verbindung treten können werden und es damit zu wesentlichen Einsparungen von Arbeiten beim Finanzamt kommen wird.


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Wir ziehen aber auch weitere Auslagerungen von Aufgaben an andere Berufskreise in Österreich, zum Beispiel an die Notare, in Betracht.

Schließlich möchte ich hier kurz erwähnen, daß wir in Übereinstimmung mit der Personalvertretung auch festgestellt haben, daß es zu keiner einzigen Schließung eines Finanzamtes kommen wird. Wir werden lediglich manche Aufgabenbereiche konzentrieren, indem etwa bei zwei nebeneinander liegenden Finanzämtern überprüft wird, ob manche Agenden in einem stärker zusammengefaßt werden können, ohne Kundenfreundlichkeit und Bürgernähe damit zu beeinträchtigen. Das bedeutet, daß Leistungen des Finanzamtes für den Bürger, für Private – wie die Bearbeitung der Familienbeihilfe oder anderer Dinge –, weiterhin vor Ort erbracht werden. Die Abrechnung für große Firmen hingegen kann ohne weiteres um zehn Kilometer verlagert werden, denn einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer kann man diesen Weg sehr wohl zumuten.

All diese Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, die teilweise auch in einer Nichtbesetzung frei werdender Stellen bestehen, werden natürlich geschlechtsunspezifisch vorangetrieben. Wir stehen diesbezüglich selbstverständlich in sehr engem Kontakt mit der Frauenbeauftragten im Finanzbereich. Ich habe im übrigen erst vor etwa 14 Tagen mit Frau Kollegin Fritz und allen Länderbeauftragten im Rahmen einer sehr langen Sitzung eingehende Gespräche geführt. Wir haben versucht beziehungsweise wir versuchen, auf alle vorgebrachten Anliegen einzugehen.

Es ist richtig, daß wir in der Anfragebeantwortung nicht ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand im speziellen alle Antworten geben konnten, um die Sie ersucht haben. Ich habe, um einige Aufhellung zu bringen, versucht, zumindest für den Zentralbereich im Finanzministerium nun selbst eine solche Statistik zu erheben, und ich möchte Ihnen kurz, geordnet nach Geschlechtern, vortragen, wie sich in der Zentrale die Pensionierungen, die Beendigung von Dienstverhältnissen durch Zeitablauf, aber auch die Pragmatisierungen 1995/96 zu Buche geschlagen haben.

Ich komme zuerst zu Pensionierungen in der Zentralstelle. Im Jahre 1995 wurden beim Finanzministerium neun Beamte und vier Beamtinnen in den Ruhestand versetzt. Weiters haben im Jahre 1995 neun weibliche und ein männlicher Vertragsbediensteter die Auflösung ihres Dienstverhältnisses aus dem Grund der Inanspruchnahme der Pension beantragt. Im Jahre 1996 wurden 13 Beamte und drei Beamtinnen in den Ruhestand versetzt und haben fünf weibliche und ein männlicher Vertragsbediensteter die Auflösung ihres Dienstverhältnisses aus dem Grund der Inanspruchnahme der Pension beantragt. – Hier ist also ein statistisches Übergewicht der männlichen Dienstnehmer festzustellen.

Zweitens, Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf: Im Jahre 1995 endeten sieben vertragliche Dienstverhältnisse durch Zeitablauf, die alle Frauen betroffen haben. Im Jahre 1996 endeten je zwei vertragliche Dienstverhältnisse bei Männern und Frauen durch Zeitablauf. Zu diesen Beendigungen ist jedoch festzuhalten, daß einige dieser Dienstverhältnisse trotz Bereitschaft des Dienstgebers zur Verlängerung über ausdrücklichen Wunsch der jeweiligen Bediensteten nicht verlängert wurden, da diese offensichtlich bereits anderweitig Stellenangebote hatten. Weiters wurden einige Dienstverhältnisse, die zwecks Erprobung am Arbeitsplatz befristet abgeschlossen wurden, aufgrund mangelnder Diensterfüllung nicht verlängert.

Dritter Punkt, Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in der Zentralstelle: Im Jahre 1995 wurden drei Männer und sechs Frauen in das öffentliche Dienstverhältnis aufgenommen, im ersten Halbjahr 1996 wurden fünf Männer und drei Frauen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen. Es ist darauf hinzuweisen, daß im Bereich der Zentralleitung seit Sommer 1996 grundsätzlich Ansuchen um Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, die ab diesem Zeitpunkt eingelangt sind, vorerst keiner abschließenden Erledigung zugeführt werden, da der Überlegungsprozeß hinsichtlich einheitlicher Kriterien für Pragmatisierungen noch nicht abgeschlossen ist. Das betrifft aber Männer und Frauen in gleichem Maße. Aus diesem Grund sind die seither eingelangten Ansuchen von 18 weiblichen und drei männlichen Bediensteten noch nicht aufrecht erledigt.


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Von den im Jahre 1996 durch Ruhestandsversetzungen im weiteren Sinn frei gewordenen Planstellen, die eingespart wurden, waren drei von Frauen und zwei von Männern besetzt. Für das Jahr 1995 waren zwei bisher von Männern und eine bisher von einer Frau besetzte Planstellen betroffen.

Insgesamt kann ich somit feststellen, daß all diese Maßnahmen sowohl Männer als auch Frauen betroffen haben, wobei nicht übersehen werden soll, daß es gerade bei der Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf, also bei der befristeten Aufnahme, zumindest in den jetzt genannten beiden Jahren, aber auch generell, typisch ist, daß mehr Frauen davon betroffen sind, weil es sich hiebei sehr oft um Karenzvertretungen gehandelt hat. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Ich stelle aber nochmals fest, daß wir versuchen, diese sicherlich schmerzhaften Effizienzsteigerungs- und Sparmaßnahmen sehr gleichmäßig und geschlechtsunspezifisch umzusetzen, und ich kann Ihnen nur versichern, daß wir uns in diese Richtung stets bemühen und bemühen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gelangt Herr Professor Van der Bellen. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.38

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, Sie haben uns einige grundsätzliche, allgemeine Erläuterungen zur Personalpolitik des Bundes gegeben und sind zum Schluß noch auf die Anfrage im konkreten etwas eingegangen, in welcher es um die Frage ging, ob Personalmaßnahmen des Bundes geschlechtsneutral erfolgen oder nicht.

Ich frage mich natürlich, warum diese zusätzlichen Informationen, die Sie uns jetzt hier gegeben haben, über das Finanzministerium nicht schon in der Anfragebeantwortung selbst gegeben werden konnten. Ich möchte Ihnen zunächst einmal glauben, daß es schwierig ist, diese Daten zu erheben. Ich meine aber, daß es bedeutet, daß das Personalinformationssystem des Bundes unzureichend ist, wenn auf eine so relativ einfache Frage wie jene, ob Maßnahmen des Bundes geschlechtsneutral erfolgen oder nicht beziehungsweise wie sie sich auf Männer und Frauen auswirken, nicht sozusagen auf Knopfdruck Auskunft gegeben werden kann, sondern Tausende von Personalakten gewälzt werden müssen, damit man flächendeckend Auskunft geben kann.

Zweitens sagen – das ging, glaube ich, auch aus Ihrer mündlichen Beantwortung jetzt hervor – auch diese Angaben über nur Männer-Frauen-Kategorien im Grunde genommen fast nichts aus, solange wir die betreffenden Hierarchieebenen nicht kennen und nicht wissen, ob es sich um einfache C-Posten oder D-Posten oder um A-Posten handelt, ob es da systematische Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt.

Aber ganz allgemein wollte ich noch sagen, daß mir aufgrund dieser Anfragebeantwortung ein Problem zu entstehen scheint, nicht nur hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Auswirkungen: Es stellt sich mir langsam die Frage, ob wir überhaupt etwas darüber wissen, wie sich die Strukturpakete 1995 und 1996 hinsichtlich des Personals auswirken.

Sie wissen ebensogut wie ich, Herr Staatssekretär, daß der Planstellenvergleich, auf den sich die Ressorts praktisch alle beziehen, so gut wie nichts aussagt über die Kostenfrage, denn es ist ja einerseits denkbar, daß man weniger Planposten ausweist, aber letzten Endes den gleichen Gesamtaufwand hat, und zwar ganz einfach dadurch, daß der Personalaufwand umgewandelt wird in Sachaufwand, zum Beispiel via Ausgliederungen. Sie haben selbst den Fall der Notare erwähnt, aber ich könnte Ihnen Beispiele – unter Anführungszeichen – "niederer" Dienste aufzählen, von den Putzfrauen bis zu den Gärtnern, wo ganz simpel Planstellen gestrichen wurden, aber exakt vergleichbare Kosten dann eben im Sachaufwand wieder auftauchen.


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Das Umgekehrte gibt es auch, daß nämlich die Planposten identisch gehalten werden, und das ist der viel schlimmere Fall in meinen Augen. Die Planposten bleiben identisch, die Kosten sinken. Die Kosten sinken schlicht dadurch, daß die freiwerdenden Posten nicht besetzt werden. Das kann man derzeit an den Universitäten sehr "schön" – schön unter Anführungszeichen – beobachten.

Da frage ich mich schon: Welche Prioritäten setzt der Bund hier eigentlich? Wird da quer durchs Beet gekürzt – diesen Eindruck muß man haben –, oder gibt es noch, so wie in der vorletzten Legislaturperiode, eine gewisse Priorität für Bildung, Ausbildung und Forschung? Das kann man nicht feststellen.

Zweitens befindet sich alles, was da passiert, außerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Es liegt in der Willkür der Behörden, welche Planstelle nachbesetzt wird und welche nicht. Ich weiß nicht, welches System dahintersteckt und nach welchen Prioritäten vorgegangen wird, daß beispielsweise an der SOWI-Fakultät der Universität Wien, der ich angehöre, 27 Prozent der Professorenposten unbesetzt sind. Was – nebenbei gesagt – zur absurden Situation führt und auch in Ihrem Sinne nicht richtig sein kann, nämlich von der Effizienz der Verwaltung her, daß langwierige Berufungsverfahren eingeleitet werden, daß auch bei Assistentenposten langwierige Besetzungsverfahren mit stundenlangen Sitzungen, mit Ausschreibungen in der "Wiener Zeitung", in der "Zeit" und was weiß ich wo noch durchgeführt werden. Schließlich hat man einen Beschluß, und dann stellt sich heraus: Das ist alles gut und schön, nur ist der Posten leider nicht besetzbar. – Das ist Willkür und nicht Effizienz.

Deswegen, Herr Staatssekretär, frage ich mich bei allen plakativen Beschlüssen, die gefaßt werden, beispielsweise im Strukturanpassungsgesetz 1995 und dann auch 1996: Wie ist eigentlich angesichts dieser unbefriedigenden Datenlage namentlich im Personalbereich eine Erfolgskontrolle, eine Erfolgsüberprüfung dieser Maßnahmen möglich? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Marianne Hagenhofer. – Bitte.

15.43

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es auch ganz wichtig – das ist heute von Kollegin Kammerlander auch angeschnitten worden –: Die Gleichbehandlung, das Gleichbehandlungsgesetz müssen ganz einfach im Auge behalten werden. Aber wie bei allem im Leben gibt es auch hier zwei Seiten, und zwar Angebot und Nachfrage nach dem Angebot.

Ein konkretes Beispiel – darum habe ich mich zu Wort gemeldet, damit auch diese Seite einmal angesprochen wird – aus meiner Dienststelle. Eine Abteilungsleiterfunktion war zu besetzen. Diese wurde unter allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgeschrieben. Drei weibliche Bewerberinnen, ein männlicher Bewerber haben sich gemeldet, aber von allen drei weiblichen Bewerberinnen ist in der Endkonsequenz keine bereit gewesen, diese Funktion zu übernehmen.

Es geschah dies aus den verschiedensten persönlichen Überlegungen heraus, und ich denke, persönliche Gründe für die Annahme oder Nichtannahme einer Leitungsfunktion muß man einfach respektieren. Wenn jemand sagt: Ich will mich nicht mit anderen Kollegen streiten, wenn es um eine einheitliche Organisationseinteilung geht!, muß man das zur Kenntnis nehmen, wenn jemand sagt: Ich will ausschließlich nur diesen Dienst machen und sonst keinen anderen!, muß man das auch zur Kenntnis nehmen, aber den Dienstbetrieb haben wir auch im Auge zu behalten.

Aus dieser Sicht muß man, glaube ich, alle Leitungsfunktionen, die wir uns für die Frauen so sehr wünschen, auch beleuchten. Das wollte ich miteinbringen. Damit will ich nicht sagen, daß wir das nicht ständig fordern müßten, nur glaube ich auch, daß das Gleichbehandlungsgesetz nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Das würde bedeuten, daß wir in bestehende Dienstverhältnisse eingreifen, und das wollen wir letztendlich ja auch nicht.


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75. Sitzung / Seite 111

Frau Kollegin Kammerlander! Sie haben gesagt, Ansuchen um Übernahme ist nicht stattgegeben worden. Ich weiß nicht, bedeutet das jetzt Ansuchen um Übernahme in ein pragmatisiertes Dienstverhältnis. Wenn das Ihre Annahme war, dann bedeutet das aber nicht, daß der Kollege oder konkret die Kollegin, die Sie vielleicht ansprechen wollten, nicht weiterbeschäftigt werden konnte. Sie wird zwar nicht pragmatisiert – das ist jetzt Usus –, aber sie hat oder bekommt ein Dienstverhältnis nach dem ASVG. So wird es bei uns an der Dienststelle auch praktiziert.

Ein Wort noch zu Karenzvertretungen: Die Karenzvertretung erfolgt, wie wir alle wissen, für eine befristete Zeit, und das ist im Sinne der Frauen ja auch richtig so. Es melden sich wenige Männer für Karenzvertretungen, aber wir müssen uns gegenüber ehrlich sein. Wenn wir sagen, es ist eine befristete Stelle für die Karenzzeit einer Frau, dann muß die Frau, die sie vertritt, damit rechnen, daß sie, wann die andere wieder zurückkommt, aus dem Dienststand ausscheidet.

Ein Letztes noch – das ist auch schon vom Kollegen Van der Bellen angeschnitten worden – zu den Auslagerungen. Mir persönlich – das ist jetzt nur meine ganz persönliche Meinung – tut diese Sache auch sehr weh. Es ist aber eine Konsequenz dessen, was von allen Parteien in diesem Hause gefordert wird, nämlich: Mehr privat, weniger Staat! Und das ist die Endrechnung. Es gehen dadurch zwar Dienstverhältnisse im Beamtenstand verloren, diese gehen aber über ins ASVG. Das wollte ich zur Aufklärung von unserer Seite noch miteinbringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Damit schließe ich diese Debatte.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Durchführung einer weiteren kurze Debatte: Sie betrifft den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Heide Schmidt und Fraktion, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 447/A (E) der Abgeordneten Schmidt und Fraktion betreffend Schaffung eines Privatisierungsgesetzes im Bankenbereich eine Frist bis 27. Juni dieses Jahres zu setzen.

Die Abstimmung wird nach Schluß dieser Debatte durchgeführt werden.

Wir gehen in die Debatte ein. Erstredner haben 10 Minuten, weitere Redner 5 Minuten zur Verfügung.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Dr. Haselsteiner. – Bitte.

15.48

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Hohe Haus hat sich gerade in den letzten Tagen und Wochen sehr häufig – aus welchen Gründen auch immer – mit ein und demselben Phänomen beschäftigt, und das ist die Postenbesetzung, das sind die Privilegien, das ist die Debatte um jenen wesentlichen und wichtigen Bereich der österreichischen Wirtschaft, nämlich den Finanzdienstleistungsbereich, der immer noch in einem nicht unerheblichen Maße unter staatlichem Einfluß oder unter parteipolitischem Einfluß steht – je nachdem, wie man das sehen möchte.

Zu Anfang des Jahres haben wir anläßlich der CA-Privatisierung insbesondere von den Kolleginnen und Kollegen der ÖVP gehört, daß sie willens, bereit und interessiert sind, die Causa zu behandeln, wieweit es zulässig und ob es nicht für den Wirtschaftsstandort Österreich in hohem Maße schädlich und gefährlich ist, diesen Parteieneinfluß auf die Finanzdienstleistungsunternehmen aufrechtzuerhalten.


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75. Sitzung / Seite 112

Sie von der ÖVP haben das hier angekündigt, Sie haben es öffentlich angekündigt, Sie haben es aus dem Anlaßfall und in diesem großen Zorn, den Sie hatten, weil Sie vom damaligen Bundesfinanzminister auf wirklich elegante Art und Weise über den Tisch gezogen wurden, was selbstverständlich schmerzhaft war, thematisiert.

Seit damals, meine Damen und Herren von der ÖVP, hören wir aber darüber nichts mehr von Ihnen, obwohl die Zustände nicht besser geworden sind. Im Gegenteil: Sie sind nicht nur schlechter geworden, sondern sie wurden durch den tragischen Freitod, durch den tragischen Selbstmord einer jener Persönlichkeiten der österreichischen Wirtschaft – und so viele gibt es ja nicht, Österreich ist ein kleines Land – sozusagen noch einmal geradezu dramaturgisch aufgebaut. Denn dramatischer und deutlicher als dadurch, daß jemand aus dem Leben scheidet, weil er mit diesen Zuständen und mit den Begleiterscheinungen, die diese Zustände mit sich bringen, nicht einverstanden ist, weil er sich unter Druck gesetzt fühlt, weil er unbefriedigende Arbeitsbedingungen befürchten mußte, kann man diesen Mißstand beim besten Willen wirklich nicht mehr zeigen.

Daher, meine Damen und Herren, erinnere ich heute mit dieser kurzen Debatte daran, daß es – unabhängig von diesen aktuellen Ereignissen der letzten Tage und Wochen – schon lange einen Antrag der Liberalen gibt, der der Ausschußberatungen harrt und der darauf ausgerichtet ist, diesen öffentlichen Einfluß auf Finanzdienstleistungsunternehmungen – unerheblich, ob es Sparkassen, Hypothekenanstalten, Aktienbanken oder andere Rechtsformen sind – zu beseitigen.

Wir glauben, daß diese Debatte in Österreich geführt werden muß. Ich konnte Ihnen gestern anläßlich des Dringlichen Antrages der Freiheitlichen ja schon einmal sagen: Am liebsten ist den Funktionären – unerheblich, welche Farbe sie haben – das "eigentümerlose" Gut, denn das gehört ihnen quasi selbst. Sie wissen, meine Damen und Herren, das hat Tradition in Österreich – 175 Jahre lange Tradition –, und ich habe auch gar nichts dagegen, aber in der Zwischenzeit sind das Wirtschaftsunternehmungen geworden, Finanzdienstleister geworden, die Schlüsselpositionen innerhalb der österreichischen Wirtschaft einnehmen. Es ist ja nicht mehr so, daß das kleine Unternehmungen wären, bei denen man sagen kann, da sollen sich ein paar aufrechte Patrioten selbstlos zusammentun und eine Sparkasse führen. Die Sparkassen bilden heute ein Rückgrat der österreichischen Finanzwirtschaft, und ich glaube, wir sollten dafür sorgen, daß ihnen ein adäquates, zeitgemäßes Gesetz gegeben wird – und nicht das Sparkassengesetz, das 175 Jahre alt ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Aber das gilt nicht nur für die Sparkassen. Wir wissen das auch von den Landeshypothekenanstalten, wir wissen auch um den Mißbrauch und um die Fehlleistungen, die in diesem Bereich aufgetreten sind und immer noch auftreten. Und so wie in allen anderen Bereichen der Wirtschaft müssen wir auch bei den Finanzdienstleitern sagen: Der Staat – somit die öffentliche Hand – ist kein fähiger Unternehmer oder Eigentümer. Er hat in diesem Bereich nichts verloren, also möge er sich doch zurückziehen!

Noch einmal zu Ihnen, meine Damen und Herren von der ÖVP: Sie haben ja selbst gesagt, Sie werden es nicht dulden, daß die Gemeinde Wien die Bank Austria plus Creditanstalt und Anhang, die größte, die mit Abstand die größte, die dominierende österreichische Bank, in Geiselhaft der Sekretäre nimmt. Sie haben es doch gesagt, Frau Kollegin Frieser. Sie waren doch da und haben gesagt, das wird sich die ÖVP nicht gefallen lassen, daß die SPÖ über ihre Sekretäre und über ihre krakenartigen Arme überall, in jeder einzelnen Unternehmung, bei jedem einzelnen Kreditnehmer, bei jedem einzelnen Infrastrukturprojekt ihre Finger drinnen hat und dort parteipolitisch agiert!

Wo ist Ihr Mut, dieses Thema zu aktualisieren, diese Situation zu ändern? Wo ist Ihre Bereitschaft, einzugreifen und zu sagen: Wir wollen die österreichischen Finanzdienstleister frei von Parteieinfluß gestalten!? Sagen Sie es mir! Und wenn Sie diesen Mut noch nicht haben, dann lassen Sie sich von mir ermutigen! Willigen Sie ein, daß wir über diesen Antrag der Liberalen im Finanzausschuß debattieren! Er ist ein Ansatz dazu, und dann werden wir sehen, ob wir nicht doch vielleicht zu einer gemeinsamen Überzeugung, zu einer gemeinsamen Linie kommen.


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Vielleicht können wir zumindest einen Beitrag leisten, dieses Thema wieder einmal – sozusagen versachlicht – einen Schritt näher zu einer vernünftigen Lösung zu bringen.

Daher bitte ich Sie, meine Damen und Herren sowohl von der SPÖ, aber insbesondere Sie von der ÖVP: Stimmen Sie diesem Fristsetzungsantrag zu, damit wir möglichst rasch die Beratungen im Ausschuß aufnehmen und, wie ich glaube und hoffe, auch zu einem vernünftigen Ende bringen können! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kaufmann. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.55

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir werden diesen Fristsetzungsantrag ablehnen, und ich nenne Ihnen drei gute Gründe für diese Ablehnung.

Erstens: Die Privatisierung im Bankenbereich, insbesondere die der Bank Austria und anderer Teile, ist weitgehend abgeschlossen beziehungsweise zumindest eingeleitet. (Abg. Dr. Haselsteiner: Geh, Kaufmann! Das glauben Sie doch selbst nicht! Das wissen Sie doch!)

Herr Dr. Haselsteiner! Wir haben hier ein Gesetz beschlossen, in dem die 18 Prozent der Bundesanteile an der Bank Austria an die PTBG übertragen worden sind, wobei die Aufgabe mitgegeben worden ist, diese Bundesanteile zu veräußern, und zwar so, daß erstens die Streuung möglichst breit ist und zweitens eine entsprechende Terminsetzung eingehalten wird. Ich füge hinzu, daß man bei diesem Termin schon vorsichtig sein muß, damit man nicht so unter Druck kommt, daß sich das negativ auf den Preis auswirkt. Wir haben bei der CA-Privatisierung erlebt, daß es sehr gut ist, zuzuwarten, weil wir mit der Zeit einen höheren Preis realisieren konnten.

Die 100 Prozent Anteile der P.S.K sind ebenso übertragen und sollen ebenfalls aus dem Bundesvermögen verkauft werden.

Die Stimmrechtsanteile der AVZ sollen in fünf Jahren auf unter 25 Prozent und in weiteren Jahren auf unter 20 Prozent gesenkt werden. (Abg. Dr. Haselsteiner: Wir wollen ein Gesetz!) Das ist ein Entschließungsantrag, den wir hier beschlossen haben. (Abg. Dr. Haselsteiner: Wir wollen ein Gesetz, keinen Entschließungsantrag!) Das erste, was ich Ihnen gesagt habe, die Veräußerung der 18 Prozent Anteile an der Bank Austria, das ist ein Gesetz, Herr Dr. Haselsteiner.

Darüber hinaus ist in diesem Antrag auch festgehalten, daß die Bank Austria/CA die Anteile im Bereich der Kontrollbank und der Investkredit wesentlich um die CA-Anteile reduzieren wird.

Also vieles von dem, was Sie begehren, ist schon geschehen.

Zweitens: das Thema Bestellung von Vorstandspositionen und Aufsichtsratsmitgliedern. Dazu haben wir von der SPÖ ein Fünf-Punkte-Programm vorgelegt, in dem klargestellt wird, daß wir eine lückenlose öffentliche Ausschreibung wollen, und zwar auch für Tochterbetriebe und nicht nur im jetzt wirksamen Bereich (Abg. Dr. Haselsteiner: Dazu mußte sich erst jemand umbringen!) , daß wir moderne, leistungsorientierte Standardverträge wollen, daß die Festlegung marktgerechter Bezüge erfolgen soll und daß es zu einer vollständigen Offenlegung aller Einkommen – das beschließen wir ja heute – kommen soll. Ich glaube, daß auch dieser Bereich vernünftig angegangen und in die Wege geleitet wurde.

Ich komme aber jetzt zu einer anderen Kategorie, nicht zu der Kategorie "ist schon in die Wege geleitet", sondern zu der Kategorie "das wollen wir ganz einfach nicht", denn wir unterscheiden uns auch inhaltlich in wesentlichen Punkt.

Der wesentlichste Punkt ist der, daß ich öffentliches Eigentum in strategisch wichtigen Bereichen der Wirtschaft – etwa im Grundstoff- und Energiebereich, im Infrastrukturbereich und auch im Bankenbereich – für notwendig und richtig und nicht so wie Sie für falsch halte. In Ihrem An


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trag sagen Sie klipp und klar – das ist auch Ihr gutes Recht –, Sie stellen diesen Antrag, damit es zum Wegfall jedes direkten und indirekten Einflusses des Bundes, der Länder und der Gemeinden auf Unternehmen im Bankenbereich kommt.

Da unterscheiden wir uns inhaltlich. Wir wollen diesen Einfluß nicht zur Gänze verlieren, weil es dadurch auch einen entsprechenden Gestaltungsspielraum in der Wirtschaftspolitik und in der Strukturpolitik (Abg. Dr. Haselsteiner: Wo würden Sie denn sonst Ihre Leute versorgen!) – nicht deswegen – gibt.

Ich sage Ihnen ein Beispiel: Was glauben Sie, warum etwa das Reifenwerk in Traiskirchen und dessen Forschungsabteilung von Traiskirchen nach Hannover verlegt wurden? – Glauben Sie nicht, daß das auch damit dazu tun hat, daß Semperit dem "Conti"-Konzern gehört, daß Continental wiederum zu 26 Prozent der Norddeutschen Landesbank gehört und daß an dieser Norddeutschen Landesbank zu 40 Prozent das Land Niedersachsen beteiligt ist? (Abg. Haigermoser: Wer ist dort Ministerpräsident? Der Mann heißt Schröder! Ein Euro-Gegner! Schröder heißt er!)

Wir sollten also nicht so tun – ich weiß schon, mein Argument geht in eine ganz andere Richtung –, als ob die Wettbewerbsfähigkeit von Banken davon abhinge, daß es öffentliches Eigentum nicht gibt.

Ich bringe Ihnen einige Beispiele: Die Bayrische Landesbank, etwa zwei- bis dreimal so groß wie der Bank Austria/CA-Bereich, gehört zu 50 Prozent dem Freistaat Bayern, zu 25 Prozent den bayrischen Sparkassen. Die Westdeutsche Landesbank, dreimal so groß wie die Bank Austria, ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, die Redezeit beachten!

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (fortsetzend): ... gehört zu 43 Prozent dem Land Nordrhein-Westfalen. Die Norddeutsche Landesbank, genauso groß wie die Bank Austria und die CA, gehört zu 40 Prozent ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Ich muß um den Schlußsatz bitten.

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (fortsetzend): Mein Schlußsatz lautet: Wir lehnen Ihren Antrag nicht nur deswegen ab, weil wir schon viel von dem vorweggenommen haben, sondern weil wir in wichtigen Bereichen gegenteiliger Meinung sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Morak. – Bitte.

16.00

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Dr. Haselsteiner! Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (Beifall bei der ÖVP.)

Erinnern Sie sich an den 13. Dezember des letzten Jahres, als es hier im Parlament einen Ent-schließungsantrag mit folgendem Inhalt gab: "Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um eine rasche und vollständige Privatisierung der Creditanstalt und der Bank Austria umzusetzen." – Daß die SPÖ nicht mitgegangen ist, ist in irgendeiner Form sogar machtpolitisch verständlich. Daß die Grünen und die Liberalen – gerade bei Ihrem Verständnis des Bankenwesens und des Marktes in diesem Lande, Herr Dr. Haselsteiner – nicht mitgegangen sind, kann nur eine Vorleistung auf eine "Ampelkoalition" sein – und sonst gar nichts. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Haltung der ÖVP in diesem Punkt war immer klar und eindeutig: Privatisierung statt Re-Verstaatlichung, Privatisierung statt Kommunalisierung. Meine Partei war in diesem Hause die einzige, die diesen Standpunkt von Anfang an konsequent vertreten hat (Beifall bei der ÖVP) – vor allem wenn man weiß, was diese Entscheidung demokratiepolitisch bedeutet, wenn sich eine Bank eine Partei hält. Es ist verständlich, was das für den Zeitungsmarkt bedeutet, für das


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Werbe- und Inserentenaufkommen, und es ist verständlich, wenn man weiß, was diese Ballung und dieses Machtagglomerat für die klein- und mittelständische Wirtschaft bedeuten.

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Wo war das Demokratieverständnis und die Voraussicht und die Einschätzung der Situation durch Dr. Haider, der im vorhinein von Generaldirektor Randa informiert wurde? Wahrscheinlich war er auf der Suche nach oppositionspolitischem Kapital, anstatt zu schauen, was mit dem Kapital in diesem Land passiert. (Beifall bei der ÖVP.) Das war vom Anfang bis zum Ende ein Doppelspiel in dieser Angelegenheit. (Abg. Dr. Graf: Rhetorisch wie immer hervorragend!) – Danke. Und die Grünen haben ihre Distanz und ihre Nichtzustimmung erst in einer Pressekonferenz im Jänner – Herr Professor Van der Bellen zusammen mit Herrn Chorherr relativiert –, wo sie dann nicht mehr ganz der Meinung waren, daß das so, wie es gelaufen ist, besonders gut war. Da haben Sie, meine Herren von den Liberalen, noch erbittert parteipolitische Argumente angeführt, indem Sie gesagt haben, die ÖVP sei nur sauer darüber, weil das parteipolitisch ... (Abg. Mag. Barmüller: Heute noch!)

Sie haben das parteipolitisch denunziert, meine Freunde! Die Schwarzen, so haben Sie gesagt, haben die Partie verloren, quasi wie ein Match. (Abg. Dr. Haselsteiner: Sie haben die Partie verloren!) Es ist ein denkwürdiges Match, Herr Dr. Haselsteiner, bei dem Sie auf der Reservebank gesessen sind! Sie sind auf der Reservebank gesessen! (Beifall bei der ÖVP.) – Soviel zum Vorausgehorsam und zur Vorleistung auf eine "Ampelkoalition" durch Sie. Verbal ist das durch mich nicht mehr zu bewerten. (Abg. Dr. Haselsteiner: Sie waren schon in der Kabine k.o., ohnmächtig! – Abg. Haigermoser: Wer hat den Elfer verschossen?)

Das Verhandlungsergebnis ist aufgrund Ihrer Ausführungen, meine Damen und Herren vom Liberalen Forum und von den Grünen, möglicherweise oder sogar ganz sicher das zweit- und drittbeste Ergebnis. – Ich erinnere an die Punkte 1, 2 und 10 des 17-Punkte-Programms vom 14. Jänner 1997 und an die fünf Punkte, die der Bundeskanzler hier genannt hat: Diese können nur in einer Koalition – wenn man gewillt ist, eine Koalition zu führen – im Einverständnis mit der SPÖ durchgesetzt werden. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Dieser Antrag vom LIF kommt mir irgendwie wie ein Feigenblatt vor der Scham vor dem 13. Dezember vor. Herr Dr. Haselsteiner! Denken Sie an den 13. Dezember! Daß Sie hier politisch ein Scheingefecht führen, Herr Dr. Haselsteiner, sind wir ja schon gewohnt vom LIF. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schreiner. – Bitte.

16.05

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen, daß wir dieser Fristsetzung zustimmen. Wir werden dies trotz Ihrer Ausführungen tun, Herr Kollege Morak! Wir lassen uns nämlich durch Ihre Ausführungen, in denen Sie die Worte Dr. Haiders verdrehen, nicht verwirren. Wir sind immer dafür gewesen: Wir wollen bei der Bankenprivatisierung umfassend strategische Partner und viele private Aktionäre haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das war immer eine freiheitliche Position. So klar ist diese aber bei Teilen der Österreichischen Volkspartei nicht. Ich brauche mir dazu nur einen Sektor anzusehen, nämlich den Raiffeisensektor, bei dem Sie das überhaupt nicht wollen. Dort haben Sie zwar Bauern und Gewerbetreibende als Funktionäre, aber wenn man weiter hinaufschaut, nämlich in den Raiffeisen-Landesbankenbereich und in die Raiffeisenzentralbank, dann sieht man mehr oder weniger eigentümerlose Funktionärsherrschaftsinseln. Und genau in diesem Bereich haben wir Freiheitlichen schon mehrmals versucht, eine Novellierung des Genossenschaftsrechtes, das aus dem vorigen Jahrhundert stammt – ein Wirtschaftsgesetz, das heute unter vernünftigen Umständen nicht mehr anwendbar ist –, durchzusetzen, aber jedesmal hat man das seitens der ÖVP auf die lange Bank geschoben, um den eigenen Machtbereich sozusagen zu konservieren.

Herr Kollege Haselsteiner! Angesichts dieses Antrages muß man natürlich auch über die Aktienbanken und über die Landeshypothekenanstalten reden, bei denen sehr viele ÖVP-Landes


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hauptleute sagen: Das kommt nicht in Frage – 51 Prozent! Ich denke da zum Beispiel an den niederösterreichischen Landeshauptmann Pröll, der sagt, 49 Prozent geben wir vielleicht her; im Volksbankenbereich 25 Prozent, beim anderen können wir uns bis zu 49 Prozent vorstellen, aber: Wir möchten Einfluß auf die Bestellung des Aufsichtsrates, den Vorstand und den Vorstandssprecher haben! – Die Privaten sind da, um Geld zu investieren, aber Einfluß haben sie keinen. Das ist die "Kultur" in Österreich, das ist eine wirtschaftliche Unkultur. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist vergleichbar mit dem Ausland, und das ist eine Situation, die wir nicht länger zulassen dürfen.

Wir stehen mit unseren Dienstleistungsbetrieben, mit unseren Handelsbetrieben im europäischen Wettbewerb, aber wir haben eine "Bankenkultur", die ökonomisch nicht vertretbar ist, die ökonomische Scharlatanerie ist.

Herr Staatssekretär! Bezüglich der Fristsetzung 27. Juni ist es nicht fünf vor, sondern fünf nach zwölf. Wir sollten schleunigst an diese Sache herangehen! Daher werden wir dieser Fristsetzung zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Van der Bellen. – Bitte.

16.08

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mittlerweile wissen alle, daß wir wesentliche Strukturfragen im Bankensektor zu lösen haben: AVZ, Bank Austria, die eigentümerlosen Sparkassen generell, das Verhältnis zwischen Banken und Kontrollbank, das Verhältnis zwischen Banken und Nationalbank. Und im nächsten halben Jahr kommt noch das Verhältnis zwischen Banken und Wiener Börse dazu. Das sind alles wichtige und wesentliche Fragen, und ich glaube nicht, daß man all diese Fragen mit dem Etikett "Privatisierung" wird lösen können. Deswegen bin ich bezüglich des Inhalts des Antrags von Herrn Dr. Haselsteiner etwas skeptisch.

Ich erinnere nur daran, daß Herr Dr. Haselsteiner gestern in einem anderen Kontext gesagt hat, daß der Vorstand einer Aktiengesellschaft am allerliebsten einen öffentlichen Eigentümer hat, weil er da – nach Ihrer Vermutung, Herr Kollege Haselsteiner – die größte Unabhängigkeit hat; die zweitliebste Lösung sei eine breite Streuung der Anteile, weil sie fast so gut wie eine eigentümerlose Gesellschaft sei. (Abg. Dr. Haselsteiner: Erstens ist keiner, zweitens ist öffentlich, und drittens ist die breite Streuung!) Zweitens: öffentlich und drittens: die breite Streuung.

Aus Ihrem Antrag geht nicht hervor, daß Sie diese breite Streuung so skeptisch sehen, wie Sie sie – wenn ich Sie richtig verstanden habe – gestern noch gesehen haben.

Dem Fristsetzungsantrag als solchem stimmen wir zu. Ihr Antrag liegt lang genug auf. Und es ist wirklich an der Zeit, daß sich der Finanzausschuß damit beschäftigt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster und letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

16.10

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die ÖVP hat einen neuerlichen Versuch gestartet, und diesmal hat sie einen Schauspieler heruntergeschickt. Ich meine, sie hatte gute Gründe, einen Schauspieler zu schicken, denn es mußte eine schauspielerische Leistung erbracht werden, um das darzustellen, was Kollege Morak hier erzählt hat. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Lukesch: Morak hat nur die Wahrheit gesagt!)

Ich muß sagen: Ich gratuliere Kollegen Morak rein beruflich; zivilberuflich war das eine runde Leistung. Es ist durchaus so, daß ein Schauspieler das, was er vorträgt, mit Verve vortragen muß. Ob der Inhalt stimmt oder nicht, ist nicht seine Sache, das ist die künstlerische Freiheit. (Abg. Dr. Schwimmer: Im Gegensatz zu Ihnen ist er ein guter Schauspieler! Sie sind ein


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schlechter!) Für die künstlerische Freiheit des Kollegen Morak trete ich ein, aber inhaltlich – das muß ich ihm leider mitteilen – war das ganz falsch. Die ÖVP hat in der Frage der Privatisierung von Banken und insbesondere in der Frage AVZ und Entflechtungen im Bereich der Bank Austria eine Stunde der Wahrheit hinter sich gebracht: Das waren die Koalitionsverhandlungen im Wiener Landtag.

Ich halte noch einmal fest: Wenn die ÖVP tatsächlich gewollt hätte, daß sich bei der AVZ etwas bewegt, dann wäre es hier ein leichtes gewesen, das in den Koalitionsverhandlungen mit Bürgermeister Häupl, seinen Stadträten und Parteisekretären zu einer der Bedingungen zu machen. – Die ÖVP hat das aber nicht getan. Wir wissen das, weil auch wir in dieser Phase Verhandlungen geführt haben und es selbstverständlich seitens des Liberalen Forums eine der Schlüsselbedingungen war, daß der Bereich Bank Austria/AVZ reformiert werden muß. – Die SPÖ hat uns mitgeteilt: Das kommt nicht in Frage; daher bevorzugen wir den Partner ÖVP, weil der der Meinung ist, die Bank Austria kann so bleiben wie sie ist.

Herr Kollege Morak und die ganze ÖVP: Unterlassen Sie daher bitte die Behauptung, die ÖVP sei die einzige Partei, die jemals für Privatisierung eingetreten ist, und unterlassen Sie bitte auch das Gejammer wegen des Dezembers 1996. Sie wissen ganz genau, das war ein weinerliches 14-Punkte-Programm. Sie waren gekränkt und beleidigt, weil Ihre Freunde beim Poker um die CA-Anteile den kürzeren gezogen haben. Sie haben ein jämmerliches Bild abgegeben! Jede Variante wäre Ihnen damals recht gewesen – nur nicht die Bank Austria. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir haben damals – wie heute – immer gesagt: Wenn sich eine vernünftige Aktienbank in Österreich schaffen läßt und diese insbesondere entflochten, vom parteipolitischen Einfluß befreit und auch privatisiert wird, dann ist es der richtige Weg. Daher meine ich nochmals: Wenn die ÖVP wirklich die Absicht gehabt hätte, etwas zu bewegen, hätte sie das mit der Bürgermeister-Frage in Wien verbinden können. Die ÖVP hat das jedoch nicht getan und damit bewiesen: Wenn es um "ihren" Vizebürgermeister, um "ihre" Stadträte und um ihren Personaleinfluß in Wien geht, dann ist ihr eine verstaatlichte Bank Austria recht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

All das, Herr Kollege Morak, auch Herr Kollege Kaufmann, wurde im Rahmen eines Fristsetzungsantrages thematisiert! Sie könnten ja sagen: Wir haben keine Lust, Anträge der Liberalen im Finanzausschuß zu beraten, daher stimmen wir gegen eine Fristsetzung! Das wäre zwar unelegant, aber ehrlich gewesen. Daher frage ich Sie: Wollen Sie das im Rahmen des Ausschusses diskutieren: ja oder nein? Wenn Sie das diskutieren wollen, dann stimmen Sie für die Fristsetzung! Wenn Sie die Diskussion verweigern – was ich befürchte, weil Sie sich nämlich vor dieser Diskussion fürchten –, dann stimmen Sie dagegen. Ich lade Sie ein, Farbe zu bekennen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Liberalen Forums, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 447/A (E) der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend Schaffung eines Privatisierungsgesetzes im Bankenbereich eine Frist bis 27. Juni 1997 zu setzen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag stimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Damit haben wir diese Kurzdebatte ebenfalls beendet.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 1 bis 4 der heutigen Tagesordnung wieder auf.


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Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Böhacker. Eine freiwillige Redezeit von 7 Minuten wird eingestellt. – Bitte.

16.16

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor ich auf die in Behandlung stehende Mogelpackung, auch "Bezügebegrenzungsgesetz" genannt, im Detail eingehe, ein paar Worte zu Ausführungen meiner Vorredner.

Kollege Donabauer, der jetzt wieder anwesend ist, hat seine Standardrede zum wiederholten Mal hier heruntergebetet. "Inhalt": Anschüttung der Freiheitlichen – ohne jeglichen Wahrheitsbeweis, wie so immer; es fällt ihm einfach nichts Neues ein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Lieber Kollege Multifunktionär und Mehrfachbezieher! Lieber Kollege Mehrfachbezieher, du hast eingefordert, Klubobmann Haider solle auf etwas verzichten. Ich frage dich: Worauf hast du schon verzichtet? Auf welche deiner Mehrfachbezüge hast du verzichtet?

Im § 16 des Bezügebegrenzungsgesetzes steht ganz Eindeutiges, und dieses Gesetz wird von den Regierungsparteien mit zwei sogenannten kleinen Oppositionsparteien heute beschlossen. Lieber Kollege Donabauer, höre gut zu! Die Organe dürfen nach diesem Bundesgesetz nicht auf Geldleistungen verzichten! – Das schreibt ihr in ein Gesetz hinein, und dann sprichst du von Verzicht. Das ist doch gesetzlich gar nicht möglich! Wir werden heute einen Abänderungsantrag einbringen, und dann kannst du zustimmen, ob jemand verzichten kann oder nicht. Ich weiß genau, daß du nicht zustimmen wirst, weil du auf deine weiteren Privilegien beharren wirst. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Lieber Kollege Donabauer! Du hast auch gemeint, es gebe einen ehemaligen freiheitlichen Klubobmann, der seine Pensionsberechtigung abgewartet hat. – Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Wie ist denn das, Herr Kollege Donabauer, mit dem ÖVP-Landesrat Bertl Göttl, der just so lange auf seinem Sessel geklebt ist, bis er einen Pensionsanspruch hatte? Wie ist es denn mit dem Ex-Staatssekretär der ÖVP, Schäffer, nunmehr Landesschulratspräsident in Salzburg, der mit weinerlicher Stimme durch die Lande eilt und sagt: Ich verdiene jetzt so wenig, ich brauche mehr, ich bin knapp am Verhungern! – Das ist das wahre Gesicht der Österreichischen Volkspartei! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher ist es doppelbödig, lieber Kollege Donabauer, wenn du hier heruntergehst und diese Dinge ankreidest, obwohl du selbst bis hierher (der Redner zeigt auf eine Stelle an seinem Hals) im Schlamm stehst.

Aber nun ein paar Anmerkungen zum § 6 dieses Gesetzes. Kollege Dr. Haselsteiner, der nicht mehr im Saal ist, hat, wie so viele andere, gemeint, Abfertigungen für Politiker seien in diesem Gesetz nicht mehr vorgesehen. – Das ist, und zwar de iure als auch de facto, nur die Halbwahrheit.

Im § 6 des Gesetzes, und zwar unter "Bezugsfortzahlung", werden Normen geschaffen, die es in der Privatwirtschaft nicht gibt, wo es keinen Drittvergleich gibt, die eine reine Privilegienbestimmung für Politiker sind. Ich frage Kollegen Haselsteiner, ob er denn seinem Maurer, seiner Lohnbuchhalterin, seinem Ingenieur, wenn er aus dem Betrieb ausscheiden muß, weil keine Aufträge vorhanden sind, ein halbes Jahr Bezugsfortzahlung gewährt. Ist dem so? – Ich würde mich freuen, wenn Kollege Haselsteiner so sozial wäre. Das gibt es aber in der Praxis nicht.

Diese Bezugsfortzahlung stellt eine reine Begünstigung für politische Mandatare dar. Mit meiner Kritik bin ich in guter Gesellschaft, denn auch Herr Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler hat diese Bestimmung massiv kritisiert. Ursprünglich war es bei den Abfertigungsregelungen so, daß zumindest eine gewisse Wartezeit, eine Anwartschaftszeit, notwendig war.

Im § 6 dieses Gesetzes wird das nicht gefordert. Ein Tag Abgeordneter zu sein, genügt. Im Falle des Ausscheidens: keine Pensionsberechtigung, keine Erwerbstätigkeit, aber der Bezug wird sechs Monate lang fortgezahlt. Sechsmal 100 000 S! Und damit es nicht so knapp wird, hat man auch anteilig die Sonderzahlungen miteingerechnet. Das heißt, er bekommt auch noch für sechs


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Monate sieben bezahlt: Er bekommt anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld. – Und das wollen Sie angesichts von 300 000 arbeitslosen Österreicherinnen und Österreichern dem Bürger aufs Auge drücken! Eine klare Mogelpackung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! § 10 dieses "Bezügebegrenzungsgesetzes" – Vergütungen für Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates – ist der Gipfel! Ein Schmankerl daraus: Kollegen aus Tirol, Kärnten und Vorarlberg haben die Möglichkeit, für ihre Anreise ein Flugzeug zu benutzen, und sie bekommen dafür die Kosten ersetzt. So weit, so gut. – Um dem Bürger zu sagen, wie sparsam gerade diese Abgeordneten aus Tirol, Vorarlberg und Kärnten sind, müssen sie 10 Prozent Selbstbehalt zahlen. 10 Prozent; das steht im § 10.

Liest man das aber genau durch, stellt man fest, daß diese 10 Prozent – nach § 10 Abs. 1 – vergütungsfähig sind! Das heißt, was einerseits als Selbstbehalt deklariert wird, bekommt dieser Abgeordnete nach § 10 Abs. 1 wieder zurück. Und wenn er dann die gesamten Kosten, die er schon verrechnet hat – mit Ausnahme der Bewirtungsspesen –, bereits aufgebraucht hat, dann kann der Abgeordnete aus Tirol, Vorarlberg und Kärnten noch zum Finanzamt gehen und den übersteigenden Teil als Werbungskosten geltend machen. So sieht diese Regelung im § 10 aus! (Abg. Dr. Feurstein: Das können Sie auch! Als Steuerberater können Sie das auch!)

Wenn man gehört hat, was Kollege Klubobmann Kostelka im Zusammenhang mit der Parteisteuer gesagt hat, die übrigens nicht abgeschafft wird – auch deren steuerliche Absetzungsfähigkeit wird nicht abgeschafft –, merkt man: Er spricht nicht mehr von einer Parteisteuer, sondern von Werbungskosten; Werbungskosten des Abgeordneten, Zahlung an seine Partei.

Man braucht nur genau zuzuhören, wohin die Reise geht: Selbstverständlich kann man diese Werbungskosten nach § 10 Abs. 1 als Aufwendung, die sich durch die Ausübung des Mandates ergibt, absetzen und eins zu eins einfordern. Mit anderen Worten: Die Parteisteuer wird über § 10 Abs. 1 dieses Gesetzes finanziert. – Und das nennen Sie eine Regelung im Sinne der österreichischen Bürgerinnen und Bürger! Eine Mogelpackung ist das, die abgelehnt gehört! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

16.23

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe mich in der letzten Diskussion über Politikerbezüge im Juli des Jahres 1996 hier im Hause und auch im eigenen Klub dafür eingesetzt, daß sich die sogenannte Fiedler-Kommission nicht nur mit der Bezügepyramide, sondern mit allen Aspekten des Politikereinkommens und auch mit den Ruhebezügen befaßt. Ich habe damit die Hoffnung verknüpft, daß wir damit den Verdacht wegbringen, daß die Politiker nichts anderes im Sinn hätten, als für sich und die eigene Kasse zu arbeiten. Und ich habe auch gehofft, daß wir insgesamt zu einer guten und vernünftigen Lösung kommen werden.

Ich weiß selbstverständlich, daß das zum Teil auch ein frommer Wunsch ist, aber immerhin haben wir heute eine Vierparteien-Einigung erreicht. Vier Parteien sind der Meinung, daß wir – trotz mancher Einwendungen im Detail, die es natürlich gibt – eine vertretbare, herzeigbare Lösung gefunden haben. Und das halte ich angesichts eines Themas, das sich wie kaum ein anderes für Polemik, Opportunismus und parteipolitische Unterstellungen eignet, für ein ganz außerordentliches, bemerkenswertes Ereignis, letztlich auch für ein positives Zeugnis unserer parlamentarischen Arbeit – auch und vor allem im Sinne eines verantwortungsvollen Parlamentarismus, dem wir uns alle hier verpflichtet fühlen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwemlein. )

Daß sich die Freiheitlichen dabei wieder ins rechte Abseits stellen, ist nichts Neues. Billige Polemik, vordergründiger Opportunismus sind schon längst zu einem "Markenzeichen" freiheitlicher Politik geworden. Das haben Sie gerade auch heute wieder bewiesen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwemlein. )


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Natürlich, meine Damen und Herren, müssen wir angesichts des Sparpaketes auch bei uns selbst beginnen; dazu bekennen wir uns selbstverständlich. Das geschieht auch, und es ist vielfach darauf hingewiesen worden: Im Laufe der Jahre kommt es zu Einsparungen in mehrstelliger Millionenhöhe.

Ich möchte hier auf die einzelnen Details gar nicht mehr eingehen. Aber selbstverständlich müssen wir uns als Abgeordnete der Kritik stellen, und zwar in allen Fragen, selbstverständlich auch in Bezügefragen. Ich finde, zu unserem Selbstverständnis muß es auch gehören, den Mut zu haben, ungerechtfertigte Kritik, billige Polemik und Unterstellungen zurückzuweisen und diesen auch zu widersprechen. Auch das, so meine ich, ist notwendig, und das muß gerade für die Zukunft auch in diesen Fragen gelten.

Meine Damen und Herren! Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es, die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. – Und diesem Grundsatz muß selbstverständlich auch in Österreich entsprochen werden. Ich meine, diesem Grundsatz ist auch mit dieser Lösung, mit dieser fairen, transparenten und nachvollziehbaren Lösung entsprochen worden.

Unser Gehalt, meine Damen und Herren, ist nicht nur eine Entschädigung für geleistete Arbeit: Mit unseren Gehaltsregelungen entscheiden wir letztlich auch darüber, welcher Sachverstand, welche Kompetenz, welche Berufserfahrung sich im österreichischen Parlament einfindet und wie wir auch unsere Arbeit draußen im Wahlkreis machen. Deshalb kann es nicht darum gehen, mit solchen Lösungen wie der heutigen in erster Linie eine negative Gehaltsspirale nach unten in Gang zu setzen! Wer ordentlich arbeitet, braucht sich auch nicht für sein Gehalt zu entschuldigen – und das muß selbstverständlich auch für Politiker gelten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir bekennen uns zur Leistung, und wir bekennen uns auch zu einem leistungsgerechten Politikereinkommen. Wegen des Geldes aber geht man nicht in die Politik – das ist hier schon betont worden –, aber so mancher bevorzugt es, wegen dieser Diskussion und wegen des Geldes, vor allem wegen des ständigen öffentlichen Rechtfertigungszwanges für seine Bezüge nicht in die Politik zu gehen. Und das führt eben auch zu einer negativen Auslese. Das tut den Auswahlkriterien in bezug auf die Mandatare, das tut der Demokratie in unserem Lande ganz sicherlich nicht gut! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Im Gesetz steht auch die Unvereinbarkeit der Tätigkeit von Abgeordneten mit führenden hoheitlichen Funktionen, so zum Beispiel als Richter. Damit soll verhindert werden, daß durch ihre politische Funktion eine unbeeinflußte Amtsführung etwa als Richter nicht mehr gewährleistet ist. Das ist ein gleichsam verfassungsrechtlicher Schutz der Unabhängigkeit und Objektivität des Richteramtes und damit eine höchst wichtige, eine höchst notwendige Regelung, wie sie auch in vielen anderen Ländern, so auch in Deutschland, gang und gäbe und auch verfassungsmäßig vorgesehen ist.

Man wird sehen, wie manche hier im Haus reagieren, die unter diese Regelung fallen, so zum Beispiel Frau Kollegin Partik-Pablé. Sie sagte am Freitag, den 21. März 1997, dem "Standard" gegenüber: Wenn ich nicht mehr am Gericht arbeiten darf, dann lege ich mein Mandat zurück. – Zitatende.

Das ist, Frau Kollegin, Ihre persönliche Entscheidung. Wie Sie darauf reagieren werden, ist auch Ihre Sache, und ich will das gar nicht weiter kommentieren. Es steht auch nicht meine, sondern Ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Was hat das mit Glaubwürdigkeit zu tun?)

Aber Sie haben in diesem Zusammenhang noch etwas anderes gesagt, das sehr bemerkenswert ist und das ich dem Hohen Haus gerne zur Kenntnis bringen möchte. Sie haben gesagt: Jetzt wird so getan, als seien 100 000 S soviel Geld; das stimmt nicht, denn davon gehen Steuer- und Pensionszahlungen weg; Abgeordnete verdienen im Durchschnitt 42 000 S netto.


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Meine Damen und Herren! Genau das sagen wir doch auch, Kollegen von der Freiheitlichen Partei! Entweder haben wir mit unserer Argumentation recht, oder Frau Kollegin Partik-Pablé sagt die Unwahrheit. Sie können es sich aussuchen.

Meine Damen und Herren! Auch Frau Kollegin Madl von den Freiheitlichen, die sich, wie ich meine, peinlich über dieses Gesetz echauffiert und es eine "Frechheit" genannt hat, hat den "Oberösterreichischen Nachrichten" vom 26. März gegenüber gesagt beziehungsweise sie wird dort zitiert: Von ihren 47 000 S netto, schätzt Frau Madl, verbleibt ihr nach Abzug aller Taxen kein Zehntausender. – So haben Sie das gesagt. (Abg. Madl: Na und?) – Meine Damen und Herren! Was stimmt jetzt? Bleiben Ihnen nur 10 000 S (Abg. Madl: Ja!) – oder sind wir in einem "Selbstbedienungsladen", wie Sie uns das immer vorwerfen, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen? Also, das ist doch wirklich nicht in Ordnung! (Beifall bei der ÖVP.)

Es wird aber auch noch weiter geschrieben: Sie trägt es mit Fassung; ich bin ja nicht vom Gehalt abhängig, denn ich habe ja auch noch einen Mann, der verdient. (Abg. Madl: So ist es!)

Meine Damen und Herren! Da gratuliere ich Ihnen ja herzlich (Abg. Madl: Danke!) , aber das kann doch nicht der Maßstab für Politikerentlohnung in diesem Haus sein! Das, was Sie hier sagen, war eine ganz besondere Peinlichkeit in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. )

Sie haben auch Landesrat Achatz als großartiges Beispiel angeführt. Ich darf aus der "Oberösterreichischen Rundschau" vom 28. Oktober 1993 zitieren. Darin hat sich Achatz kritisch über die Verwendung von Dienstkraftwagen geäußert, sich selbst aber – so steht in der Zeitung – kann er nicht gemeint haben. So beispielsweise war Achatz in Waldneukirchen bei einem Feuerwehrfest von 8.30 Uhr morgens bis 1 Uhr in der Nacht anwesend. Der Dienstwagen mit Chauffeur hatte aber die ganze Zeit zu warten. – Meine Damen und Herren! Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Nehmen Sie sich bei der eigenen Nase! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich stehe also zu dieser heutigen Lösung, meine Damen und Herren. Sie ist vielleicht nicht 100prozentig perfekt, enthält vielleicht noch manche kleine Ungerechtigkeit, aber ich meine, sie ist ein wichtiger Meilenstein zu einem objektiven, transparenten Bezügesystem, mit dem unvertretbare Systemfehler abgeschafft werden. Es wird so eine steuerliche und pensionsrechtliche Gleichstellung von Politikern und Bürgern geschaffen. Ich glaube, es ist uns hier und heute ein guter und richtiger Weg gelungen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich habe Frau Abgeordneter Mertel eine tatsächliche Berichtigung zugesagt, habe aber erfahren, daß Kollege Neisser angekündigt hat, daß alle erst am Schluß gemacht werden. Ich halte mich natürlich an diese Ankündigung von Präsident Dr. Neisser.

Nächster Redner ist daher Herr Abgeordneter Blünegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

16.34

Abgeordneter Anton Blünegger (Freiheitliche): Hohes Haus! Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Abgeordneten von der Viererkoalition! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) – Ja, der Viererkoalition. Vor 25 Jahren, am 9. Juni 1972, ist hier ein Tiroler Abgeordneter der Freiheitlichen gestanden und hat folgenden Satz gesagt: "Ich schäme mich für dieses Gesetz." Dieses Gesetz, damals vor 25 Jahren, war das Bezugsgesetz und Besteuerungsregelungsgesetz für die Abgeordneten dieses Hohen Hauses. Vor 25 Jahren war das schon ein Thema.

Heute, meine sehr geschätzten Damen und Herren von der Viererkoalition, beschließen Sie ein Bezügebegrenzungsgesetz, wofür man sich nicht nur schämen muß, sondern das meiner Ansicht nach ein Skandal ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man muß sich dafür nicht nur schämen, sondern ich betrachte das als einen Skandal, meine Damen und Herren von dieser Vierparteienkoalition! In Zeiten, in denen das Belastungspaket so


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richtig zum Tragen kommt, in Zeiten, in denen die Flexibilisierung der Arbeitszeit den Arbeitnehmern Lohnverminderungen bringt, in Zeiten, in denen Sonntagsarbeit heraufbeschworen wird, beschließen Sie ein Gesetz, mit dessen Hilfe sich die Politiker selbst bedienen und noch mehr verdienen als vorher.

Ich habe die Worte des Herrn Klubobmannes Khol gehört, der, als es um die Reisekosten gegangen ist, gesagt hat, daß er sich als Wiener einstuft. – Er sollte wirklich hier in Wien bleiben, denn in Tirol hat er nach meinem Dafürhalten ohnehin keinen Platz mehr. Er ist nicht mehr an der Basis, dort, wo die Arbeitnehmer sind, die spüren, wie schwierig die Situation geworden ist.

Wir Freiheitlichen werden den Arbeitnehmern auch sagen, was auf sie mit diesem Gesetz zukommt, das die Politiker beschließen werden. Wir werden fragen: Wer schützt die Arbeitslosen vor solchen Politikern? Und wir werden auch fragen: Wer schützt die Arbeitnehmer vor solchen Politkern?

Dazu muß ich sagen: Von Gewerkschaftsseite her habe ich auf diesem Gebiete nichts gehört. Einmal hat Präsident Verzetnitsch behauptet, daß seitens der Freiheitlichen im Gewerkschaftsbund "Schweigen im Walde" herrsche. – Heute sage ich von diesem Rednerpult aus, daß Schweigen im Walde im Gewerkschaftsbund herrscht, und zwar deshalb, weil Sie da genauso sitzen wie hier herinnen und sich selbst bedienen, und deshalb kommt von dieser Seite überhaupt nichts! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wer schützt die Pensionen und die Mindestrentner? Wer von diesen Politikern, bitte? – Sicher nicht Klubobmann Kostelka, der heute gesagt hat, daß das heute zu beschließende Gesetz keine Mehreinkommen für Abgeordnete bringen würde. Wenn man von 86 000 S brutto ausgeht, die ein Abgeordneter bekommt – das kann ich aufgrund meines Lohnzettels feststellen –, der dann ab kommendem Juli 100 000 S erhält ... (Abg. Schieder: Wenn man 86 000 S plus 20 Prozent oder plus 30 Prozent rechnet, dann kommt laut Adam Riese mehr heraus!)

Herr Kollege, hören Sie zu! Es sind nicht 100 000 S, das kann ich Ihnen beweisen. Jedenfalls erhält er jetzt 100 000 S plus Reisekostenabrechnung. Schauen Sie sich einmal an, was da jetzt herauskommt! (Abg. Schieder: Jetzt wird sie gezählt, ob man sie hat oder nicht!)

Jeder Abgeordnete, Kollege Schieder, der diesem Bezügegesetzbegrenzungsgesetz zustimmt, sollte einmal in der Woche in irgendeinen Betrieb hinausgehen und schauen, was dort etwa ein Tischlergeselle verdient, der im Höchstfall ein Jahresgehalt von 200 000 S hat (Abg. Schieder: Weniger!), vielleicht sogar noch weniger. Er soll auch schauen, was ein Spitzen-Facharbeiter verdient! – Da frage ich Sie, ob das das richtige Verhältnis ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Weil ich sehe, daß die Zeit schon sehr vorgeschritten ist, möchte ich nun einen Entschließungsantrag einbringen, und zwar betreffend Familienheimfahrten. Ich habe ein Schreiben der Tiroler Arbeiterkammer vor mir, das auch an alle Klubobleute gegangen ist. Dort heißt es: Die Kammer wird ersucht, im Rahmen ihres Kompetenz- und Wirkungsbereiches für eine raschestmögliche Verwirklichung dieses Antrages, der in der Vollversammlung einstimmig beschlossen wurde, zu sorgen.

Unseren Entschließungsantrag betreffend Familienheimfahrten möchte ich namens der Abgeordneten Böhacker, Schreiner, Trattner, Haller sowie in meinem eigenen Namen einbringen.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die abzugsfähigen Kosten der Familienheimfahrten in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG auf den zweifachen Höchstbetrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG angehoben werden."


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In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.

*****

Genau in diesem Bereich, Kollege Khol, ... (Abg. Dr. Khol: Einen Finanzamtsausschuß haben wir noch nicht!) – Ich habe gesagt: Finanzausschuß!

Weil Sie so gelacht haben, Herr Kollege Khol, möchte ich Ihnen sagen: Sie sind ohnehin bereit, in Wien zu bleiben. Ich werde dafür sorgen, daß Ihre Auftritte in Tirol wirklich nur mehr an Sonntagen stattfinden. (Abg. Dr. Khol: Bei der heiligen Messe!)

Ich werde genau beobachten, wer heute diesem Entschließungsantrag zustimmt. Dann werde ich Ihrem Kollegen, Herrn Präsidenten Dinkhauser, berichten, ob Sie dagegen gestimmt haben. Wenn von den Freiheitlichen etwas Gutes kommt (Abg. Mag. Kukacka: Es kommt aber nichts Gutes!) , sind Sie ja nicht bereit, zuzustimmen. Ich werde genau beobachten, wer diesem Gesetz die Zustimmung gibt. Sie sind es, die den Bezug zu den Arbeitnehmern längst verloren haben! Wir Freiheitlichen lehnen diese Gehaltspyramide ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, auf den sich Herr Abgeordneter Blünegger bezogen hat, stützt sich auf § 26 GOG. Es wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt. – Der Antrag wird dem Finanzausschuß zugewiesen werden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. Maximale Redezeit: 20 Minuten. – Bitte.

16.41

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich meine, daß die Argumente in beiden Richtungen schon sehr ausführlich dargelegt wurden. Mein Vorredner hat gesagt, daß er sich das Stimmverhalten bei der Abstimmung sehr genau anschauen wird. Das ist aber, wie ich meine, keine Drohung, sondern es ist für den Abgeordneten gut, wenn er das immer tut. Vielleicht machen Sie das künftig auch bei anderen Gesetzen. Es ist empfehlenswert, daß man als Abgeordneter verfolgt, was sich hier im Hause abspielt.

Zum Gesetz selbst: Ich glaube, es ist ein sehr gutes Gesetz geworden. Es gibt einige Dinge, die noch zu ändern sind. So soll zum Beispiel das Datum des Inkrafttretens per 1. Juli 1997 um einen Monat verschoben werden, weil es für die Parlamentsdirektion und für andere Stellen schwierig ist, bis zu diesem Zeitpunkt alles entsprechend durchzurechnen. Auch andere Daten müssen entsprechend verändert werden.

Ich bringe daher den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend Bezügebegrenzungsgesetz ein, der diese Dinge beinhaltet. Er liegt schriftlich auf, Herr Präsident. Darin sind die oben erwähnten Abänderungen enthalten, weiters die Pensionsregelung betreffend die Oesterreichische Nationalbank und einige weitere kleine Änderungen. Ich bitte, diesen Antrag damit als eingebracht zu behandeln.

Weiters bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen ein. Mit diesem Entschließungsantrag soll der Kreis geschlossen werden: Auch im Bereich der staatsnahen Betriebe sollen die Grundsätze, die wir im Bezügebegrenzungsgesetz vertreten, zum Durchbruch kommen.

Im Jahre 1988 hat der Nationalrat eine Verfassungsänderung dahin gehend beschlossen, wonach der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichtspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten hat.


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Ebenfalls im Jahre 1988 beschloß der Nationalrat im Rahmen einer Entschließung, daß – ich zitiere – "die Bundesregierung ersucht wird, darauf hinzuwirken, daß im Bereich der öffentlichen Wirtschaft bei Neubestellung von Vorstandsmitgliedern leistungs- und erfolgsorientierte Entlohnungen vorgesehen und überhöhte erfolgsunabhängige Bezüge vermieden werden."

Da nunmehr die sogenannte Bezügepyramide für Politiker mit der heutigen Vorlage beschlußreif vorliegt, erscheint es notwendig, diesen Schritt einer klaren, nach Leistung und Verantwortungs-bereich gestaffelten Bezügebegrenzung auch in staatsnahen Unternehmungen umzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, folgende Maßnahmen zu setzen:

öffentliche Ausschreibung aller Vorstands- und Geschäftsführerfunktionen,

Schaffung erfolgsabhängiger Jahres-all-in-Bezüge,

leistungsorientierte, mit Erfolgskomponenten ausgestattete Verträge, die sich unter anderem an folgenden Parametern orientieren sollen: wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, insbesondere unter Bedachtnahme auf Gewinn-, Umsatz-, Exportentwicklung sowie die Absicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Bedachtnahme auf die Entlohnung in der jeweiligen Branche.

Die Festlegung eines Rahmens für die Verträge ist durch eine Kommission, bestehend aus Personalberatern, Wirtschaftstreuhändern und Managern, zu erarbeiten.

Aufgrund verpflichtender Branchenvergleiche haben die Unternehmungen unter Zuziehung von Personalberatern beziehungsweise Wirtschaftstreuhändern die Bezüge für die einzelnen Mitarbeiter innerhalb dieses Rahmens festzulegen.

Die Bezüge für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer in diesen Unternehmungen sind zu veröffentlichen.

Die Entscheidungsträger für Auswahl und Bestellung von Führungskräften sind jeweils zu veröffentlichen.

Die Pensionsregelungen für derartige Spitzenfunktionen haben sich an dem System des Bezügebegrenzungsgesetzes zu orientieren.

Diese Maßnahmen sollen auch für Länder und Gemeinden gelten. Der Rechnungshof hat sodann über die erfolgte Umsetzung dieser Vorgaben in den einzelnen Unternehmungen einen Bericht zu erstatten.

*****

Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag, denn er rundet die heutige Gesetzesvorlage ab und setzt ihre Grundzüge auch in den staatsnahen Wirtschaftsbereichen um. Erst damit wird das gesamte Ergebnis für den Bürger auch in diesen Bereichen kontrollierbarer, durchschaubarer und damit besser. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.47


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75. Sitzung / Seite 125

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Ich stelle zunächst fest, daß der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen, über den Herr Abgeordneter Schieder in seinen Grundzügen referiert hat, aufgrund seines Umfanges im Sinne der Geschäftsordnung vervielfältigt und schriftlich verteilt wurde und daher mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend das Bezügebegrenzungsgesetz (687 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag im eingangs bezeichneten Bericht des Verfassungsausschusses wird wie folgt geändert:

1. In folgenden Bestimmungen wird jeweils das Datum "1. Juli 1997" durch das Datum

"1. August 1997" ersetzt:

1. In Art. 1 § 11 Abs. 1;

2. in Art. 1 § 11 Abs. 3;

3. in Art. 1 § 11 Abs. 4;

4. in Art. 1 § 11 Abs. 6;

5. in Art. 1 § 11 Abs. 7;

6. in Art. 2 § 21;

7. in Art. 3 § 19;

8. in Art. 4 Z 2 in Art. 151 Abs. 16;

9. in Art. 6 Z 4 in § 13 Abs. 1;

10. in Art. 6 Z 4 in § 13 Abs. 2;

11. in Art. 7 Z 5 in § 45 Abs. 16;

12. in Art. 7 Z 6 in § 49e Abs. 2;

13. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 2;

14. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 3;

15. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 4;

16. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 7 Z 1;

17. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 7 Z 2;

18. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 8;

19. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 9 Z 1;

20. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 9 Z 2;


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75. Sitzung / Seite 126

21. in Art. 7 Z 6 in § 49i Abs. 2;

22. in Art. 7 Z 6 in § 49j Abs. 1;

23. in Art. 8 Z 3 in § 278 Abs. 23;

24. in Art. 9 Z 3 in § 161 Abs. 22;

25. in Art. 10 Z 2 in § 58 Abs. 21;

26. in Art. 11 Z 3 in § 22 Abs. 11;

27. in Art. 12 Z 3 in § 173 Abs. 16a;

28. in Art. 13 Z 3 in § 123 Abs. 23;

29. in Art. 14 Z 3 in § 127 Abs. 17;

30. in Art. 15 Z 3 in § 15;

31. in Art. 16 Z 10 in § 89 Abs. 9;

32. in Art. 16 Z 10 in § 89 Abs. 10;

33. in Art. 17 Z 2 in § 25 Abs. 2;

34. in Art. 18 Z 4 in § 74 Abs. 1;

35. in Art. 18 Z 7 in § 100 Abs. 5;

36. in Art. 19 Z 6 in § 51 Abs. 1c;

37. in Art. 20 Z 5 in § 569;

38. in Art. 21 Z 5 in § 271;

39. in Art. 22 Z 5 in § 260;

40. in Art. 23 Z 8 in § 185;

41. in Art. 24 Z 3 in § 104;

42. in Art. 25.

2. In folgenden Bestimmungen wird jeweils das Datum "30. Juni 1997" durch das Datum

"31. Juli 1997" ersetzt:

1. In Art. 7 Z 6 in der Überschrift des Art. VIII;

2. in Art. 7 Z 6 in § 49d;

3. in Art. 7 Z 6 in § 49e Abs. 1;

4. in Art. 7 Z 6 in § 49e Abs. 4;

5. in Art. 7 Z 6 in § 49f Abs. 1;

6. in Art. 7 Z 6 in § 49f Abs. 2;

7. in Art. 7 Z 6 in § 49g Abs. 6;


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8. in Art. 7 Z 6 in § 49h Abs. 1, Z 2;

9. in Art. 7 Z 6 in § 49h Abs. 2;

10. in Art. 7 Z 6 in § 49h Abs. 3;

11. in Art. 7 Z 6 in § 49i Abs. 1, Z 2;

12. in Art. 7 Z 6 in § 49j Abs. 1;

13. in Art. 8 Z 3 in § 278 Abs. 23;

14. in Art. 12 Z 3 in § 173 Abs. 16a;

15. in Art. 18 Z 7 in § 100 Abs. 5;

16. in Art. 18 Z 7 in § 100 Abs. 6.

3. In Art. 1 § 1 Abs. 2 lautet der letzte Satz:

"Dieser Bericht ist auch den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates zu übermitteln und zu veröffentlichen."

4. In Art. 1 § 8 Abs. 3 lautet der letzte Satz:

"Der Bericht ist dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen zu übermitteln."

5. In Art. 1 § 10 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Eine Pensionsregelung für neu oder weiter bestellte Funktionäre der Oesterreichischen Nationalbank hat den Grundsätzen der entsprechenden bezügerechtlichen Regelung des Bundes zu folgen, wobei früher erworbene Anwartschaften auf Pensionsansprüche gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank unter Zugrundelegung der Bemessungsgrundlage des nach der Wiederbestellung gebührenden Bezuges gewahrt bleiben."

6. In Art. 1 § 11 ist folgender Abs. 9 anzufügen:

"(9) § 10 Abs. 1 Z 1 und § 10 Abs. 3 treten mit 1. Juli 1997 in Kraft."

7. In Art. 3 § 20 wird das Zitat "§ 18" durch das Zitat "§ 20" ersetzt.

8. Im Art. 6 Z 4 wird im § 13 Abs. 1 das Zitat "§ 2" durch das Zitat "§ 2 (ausgenommen hinsichtlich der Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates oder des Stadtschulrates für Wien)" ersetzt. Dem Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

"Hinsichtlich der Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) tritt § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. XXX/1997 mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem für das betreffende Land des Amtsführenden Präsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

9. In Art. 7 Z 6 wird dem § 49h Abs. 4 folgender Satz angefügt:

"Wird keine Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 PKVG abgegeben, ist der nach der Überweisung gemäß Abs. 3 verbleibende restliche Betrag nach Abs. 2 einem Versicherungsunternehmen für einen Versicherungsvertrag für eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht zu überweisen, sofern das Organ einen solchen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat."

10. Im Art. 8 Z 1 lautet § 17 Abs. 4 Z 1:


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75. Sitzung / Seite 128

1. a) als Staatsanwalt, Beamter im Exekutivdienst (Wachebeamter) sowie im übrigen öffentlichen Sicherheitsdienst, im militärischen Dienst, im Finanz- oder im Bodenschätzungsdienst oder

b)in einer sonstigen Verwendung aufgrund der Feststellung des Unvereinbarkeitsausschusses

gemäß § 6a Abs. 2 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 330, unzulässig ist oder"

11. Im Art. 8 Z 3 wird im § 278 Abs. 23 das Zitat "§ 19" durch das Zitat "§ 19 (ausgenommen hinsichtlich des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates oder des Stadtschulrates für Wien) ersetzt. Dem Abs. 23 wird folgender Satz angefügt:

"Hinsichtlich des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) tritt § 19 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/1997 mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem für das betreffende Land des Amtsführenden Präsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

12. Im Art. 10 Z 1 lautet § 5 Abs. 3:

"(3) Fallen in die ruhegenußfähige Gesamtdienstzeit Zeiten, in denen

1. die Wochendienstzeit des Beamten nach den §§ 50a oder 50b BDG 1979 herabgesetzt war oder

2. die Lehrverpflichtung nach der bis zum Ablauf des 30. Juni 1997 geltenden Fassung des § 8 Abs. 8 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgetzes, BGBl. Nr. 244/1965, ermäßigt war oder

3. die Auslastung des Richters oder Richteramtsanwärters nach den § 76a oder 76b des Richterdienstgesetzes, BGBl. Nr. 305/1961 herabgesetzt war,

so ist für die Anwendung des § 4 der ruhegenußfähige Monatsbezug nach den Abs. 1 und 2 mit jenem Faktor zu vervielfachen, der sich aus Abs. 4 ergibt.

(4) Der nach Abs. 3 anzuwendende Faktor ist wie folgt zu ermitteln:

1. Die in Abs. 3 angeführten Monate der ruhegenußfähigen Gesamtdienstzeit sind in dem Prozentausmaß zu zählen, auf das der Monatsbezug für den betreffenden Monat aus dem jeweiligen Anlaß herabgesetzt war.

2. Die übrigen Monate der ruhegenußfähigen Gesamtdienstzeit mit Ausnahme von Zeiten nach § 6 Abs. 2 lit. c und d sind in vollem Ausmaß zu zählen.

3. Die Summe der Monate nach der Z 1 und 2 ist durch die Anzahl dieser Monate zu teilen. Der Quotient ist der Faktor."

13. An die Stelle des Art. 12 Z 1 bis 3 treten folgende Bestimmungen:

"1.(Verfassungsbestimmung) § 82 Abs. 1 Z 3 lautet:

"3. die weitere Tätigkeit als Richter gemäß § 6a Abs. 2 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983,

BGBl. Nr. 330, unzulässig ist."

2. (Verfassungsbestimmung) Dem § 173 wird folgender Abs. 16a angefügt:

"(16a) (Verfassungsbestimmung) § 82 Abs.- 1 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 1 Nr. XXX/1997 tritt mit 1. Juli 1997 mit der Maßgabe in Kraft, daß er nur für jene Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates oder eines Landtages gilt, die nach dem 30. Juni 1997 als solche angelobt werden.""


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75. Sitzung / Seite 129

14. Im Art. 13 Z 3 wird im § 123 Abs. 23 nach der Zahl "8" der Klammerausdruck "(§ 15 Abs. 8 ausgenommen hinsichtlich des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates oder des Stadtschulrates für Wien)" eingefügt. Dem Abs. 23 wird folgender Satz angefügt:

"Hinsichtlich des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) tritt § 15 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. XXX/1997 mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem für das betreffende Land des Amtsführenden Präsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

15. Im Art. 14 Z 3 wird im § 127 Abs. 17 nach der Zahl "8" der Klammerausdruck

"(§ 15 Abs. 8 ausgenommen hinsichtlich des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates oder des Stadtschulrates für Wien)" eingefügt. Dem Abs. 17 wird folgender Satz angefügt:

"Hinsichtlich des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) tritt § 15 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. XXX/1997 mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem für das betreffende Land des Amtsführenden Präsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

16. In Art. 15 Z 1 wird dem § 3 Abs. 3a folgender Satz angefügt:

"Soweit der Abgeordnete diese Beträge für Leistungen an aufgrund von Dienstverträgen beschäftigte parlamentarische Mitarbeiter verwendet, finden auf diese Zahlungen die §§ 6 und 7 des Art. 17 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, sinngemäß Anwendung."

17. In Art. 16 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:

"9a. (Verfassungsbestimmung) Dem § 5i wird folgender Abs. 6 angefügt:

"(6) Die Abs. 1 bis 5 sind auch auf die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen

von ehemaligen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes anzuwenden."

18. In Art. 18 Z 7 entfällt der Ausdruck "(Verfassungsbestimmung)" und lautet der Einleitungssatz "Dem § 100 wird folgender Abs. 5 angefügt: "; in Abs. 5 wird nach dem Wort "gelten" eingefügt "mit Ausnahme des § 77 Abs. 6 zweiter Satz".

19. In Art. 18 Z 7 wird vor dem § 100 Abs. 6 folgender Einleitungssatz eingefügt:

"8. (Verfassungsbestimmung) Dem § 100 wird folgender Abs. 6 angefügt:" .

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters hat Herr Abgeordneter Schieder einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen eingebracht. Dieser Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde verlesen und steht daher mit in Verhandlung.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Schließlich gebe ich bekannt, daß die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuß zur politischen Verantwortung der Bundesregierung zur vermuteten rechtswidrigen Einflußnahme im Zusammenhang mit der Ausreise von drei Tatverdächtigen einzusetzen.


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75. Sitzung / Seite 130

Die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag wurde nicht verlangt. Nach der Geschäftsordnung findet die Abstimmung über diesen Antrag nach Erledigung der Tagesordnung statt.

*****

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mentil. – Bitte.

16.48

Abgeordneter Hermann Mentil (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erheiternd, wie ein Redner nach dem anderen hier herauskommt – die meisten Beiträge kommen von Abgeordneten aus dem geschützten Bereich, also von Herrschaften, die bis dato ihr Inkasso gut gehandhabt oder praktiziert haben – und das alles als die "Superlösung", als die "Traumlösung" preist. Anscheinend glauben Sie wirklich, daß das ein wunderbares Reformwerk ist.

Ich habe nur einen Bruchteil der Medienberichte hier, nur einige Artikel, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben. Da heißt es unter anderem: Wenn man den Präsidenten des Rechnungshofes, Herrn Dr. Fiedler, der der Kommission vorgesessen ist, zitiert, merkt man, daß er feststellt: Die Pyramide schafft nicht alle Privilegien ab.

In einem anderen Artikel heißt es: Rechnungshofpräsident Franz Fiedler übt im "Presse"-Gespräch Kritik. – Oder: Managerbezüge – Fiedler kritisiert Pläne der Koalition. Wichtiger wäre, daß gewisse Jobs nicht als Ausgedinge für altgediente Politiker oder Sekretäre verwendet werden.

In der "Presse" heißt es weiters: Politikergagen und Prostitution. viele Fragen – wenig Antworten.

Es ist eigentlich ein interessanter Querschnitt, was in diesem Zusammenhang so alles assoziiert wird.

Ein anderes Mal heißt es in der "Kronen-Zeitung": Am Beispiel der Abgeordneten und Ex-Ministerin Konrad: So "locker" kommt man als Politiker zu 80 000 S Pension. – Das peinliche Geldverschenken. (Abg. Dr. Mertel: Das ist doch alles schon überholt!)

Man könnte endlos fortsetzen, gnädige Frau! All das steht im Zusammenhang mit diesem Gesetzeswerk und dieser Diskussion. Es ist wirklich erschütternd, wie Sie von den Regierungsparteien diese Medienberichte ignorieren, wie Sie sich über all das hinwegsetzen. Herr Kostelka, der es ja wirklich lange verstanden hat, das System zu nutzen, stellt sich hier heraus und stellt fest: Klima verzichtet! – Es ist ja schön, daß Klima verzichtet. Aber das steht nicht im Gesetz, und ich möchte wissen, was der nächste Bundeskanzler macht, ob er auch verzichtet oder ob er seine Gehaltsmöglichkeiten ausschöpft. Es wird ja nicht so lange dauern, und wir werden Gelegenheit haben, zu schauen, was der nächste Bundeskanzler macht. (Abg. Ing. Tychtl: Der nächste Bundeskanzler verzichtet auf den Bundeskanzler-Titel – wenn er es wird!)

Kostelka hat auch gesagt: die Kommission hat vorgeschlagen. – Ja, die Kommission unter der Leitung des Herrn Dr. Fiedler hat schon vorgeschlagen, aber Sie haben es abgeändert, Sie haben es wieder "adaptiert", Sie haben es wieder in die Richtung gestaltet, wie Sie es gebraucht haben.

Ich sage Ihnen: Die Wahrheit wird Sie auch bei diesen Dingen einholen! Sie wird Sie einholen! (Beifall bei den Freiheitlichen.) In kürzester Zeit werden Sie sehen, daß all das, was Sie heute von sich gegeben haben, so nicht aufgeht, so nicht zum Tragen kommt und daß die ganze Sache in letzter Konsequenz teurer wird und so nicht funktioniert. Entweder halten Sie die Bürgerinnen und Bürger wirklich für so dumm oder unfähig – oder Sie glauben selbst an das, was Sie sich vormachen, vorgaukeln und erzählen.

Besonders "köstlich" war ja der Beitrag von Frau Schmidt, die in ihrem Referat unter anderem erklärt hat: Dieses Bezügegesetz garantiert die richtige Zusammensetzung des Parlaments. –


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75. Sitzung / Seite 131

Wie sie auf diese Idee gekommen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Fest steht für mich jedenfalls, daß dieses Parlament eben nicht richtig zusammengesetzt ist. Wenn 70 Prozent der Abgeordneten aus dem geschützten Bereich kommen, meine Herrschaften, dann stimmt ja mit der richtigen Zusammensetzung etwas nicht.

Wo bleiben denn die Repräsentanten der rechtschaffenen Facharbeiter aus der Privatwirtschaft? Wo ist die anteilige, der Größenordnung dieser sozialen Gruppe in unserer Gesellschaft entsprechende Vertretung? Wo sind sie denn, die Repräsentanten der Facharbeiter? Wo ist denn diese gerechtfertigte Zusammensetzung, wo bleibt das Widerspiegeln der sozialen Gruppierungen im Volk? – All das ist ja nicht gegeben, hier stimmt ja nichts!

Frau Schmidt hat wahrscheinlich gemeint – ich unterstelle ihr das; ich getraue mich das und unterstelle es ihr –, daß für die Herrschaften aus dem geschützten Bereich die Dinge richtig gestaltet und weiterentwickelt worden sind. Damit meint Sie primär wahrscheinlich sich selbst, weil Sie eine Nutznießerin dieses Systems ist. Sie hat sich ja alle Privilegien gesichert, das hat sie bis dato ihr ganzes Leben lang gut verstanden.

Besonders "köstlich" war auch der Beitrag von Herrn Klubobmann Khol. Sein Wohnsitzargument war "hervorragend"! Er vergleicht nämlich die Tätigkeit eines Klubobmannes und Abgeordneten mit der eines Facharbeiters, der von Vorarlberg nach Wien entsandt wird. Er stellt sich auf dieselbe soziale Stufe und erklärt, sie hätten dieselben Voraussetzungen. – Das ist für mich der Beweis dafür, daß sich der Herr Dr. Khol wirklich in keinster Weise auskennt! Wenn ich heute etwa meine Monteure nach Vorarlberg entsende – Frau Kollegin Fekter, Sie werden mir recht geben –, dann hat die Entlohnung für diese Tätigkeit während einer Montagewoche hier in Wien eine völlig andere Grundlage als die des Herrn Klubobmannes oder die eines Abgeordneten, der für einige Stunden von Vorarlberg oder Tirol nach Wien zu einer Ausschußsitzung fährt.

Solche Vergleiche anzustellen und damit das System zu begründen, ist meiner Ansicht nach eine mittlere Katastrophe. Man sieht daran, wie weit die ÖVP unter Herrn Klubobmann Dr. Khol mit ihrer einstigen Wirtschaftskompetenz gekommen ist! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fekter: Die Katastrophe ist das, was Sie gesagt haben! Wenn ich Bauarbeiter nach Wien schicke, muß ich auch Auslöse zahlen!)

Meine lieben Abgeordneten! Sie hätten die Chance gehabt, eine gute, ganzheitliche Lösung zu kreieren, die über alle Distanzen geht. Sie hätten wirklich die Möglichkeit gehabt, eine gerechte Lösung herbeizuführen, die es auch anderen sozialen Gruppen in unserer Gesellschaft ermöglicht oder erleichtert hätte, in das Parlament zu kommen. Ich erinnere nochmals an das Beispiel der Facharbeiter in der Privatwirtschaft. Sie hätten das wirklich in der Hand gehabt! Sie haben es jedoch wieder nicht verstanden. Sie sind reformunfähig, murksen und pfuschen herum und bringen nichts auf die Beine! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

16.56

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt doch schon einige Jahre in diesem Hohen Haus und habe eigentlich das freie Mandat immer so verstanden – viele, die meine Reden gehört haben, können das sicher bestätigen –, daß ich mir die Freiheit meiner Meinung nicht nehmen lasse, auch dann nicht, wenn mein Standpunkt vielleicht nicht der Meinung der Mehrheit entspricht. Ich lasse mir diese Freiheit auch dann nicht nehmen, wenn ich vielleicht manchmal ein bißchen gegen den Strom schwimme. Einer, der schon lange im Parlament ist und der eigentlich immer die Philosophie vertreten hat, im Parlament sollen nur jene sein, die ein gesichertes berufliches Fundament haben, kann sich diese Freiheit der Meinungsäußerung zweifellos vorbehalten.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zu diesem Paket, das wir heute beschließen, folgendes sagen: Es ist gar keine Frage, daß damit ein großer Wurf gelungen ist. Das steht für mich außer


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Streit. (Abg. Dr. Haider – auf die leeren Sitzreihen der SPÖ weisend –: Günter! Dein Koalitionspartner hört dir nicht einmal zu!)

Es ist deshalb ein großer Wurf, Herr Kollege, weil es erstens zum ersten Mal gelungen ist, Relationen zwischen den Politikereinkommen – vom Bundespräsidenten abwärts bis zum Bürgermeister – herzustellen, und weil zweitens etwas gelungen ist, was mir immer ein Anliegen war, nämlich die Abkoppelung vom Beamtenschema. Ich habe immer die Auffassung vertreten, daß ein politischer Mandatar mit einem Beamten überhaupt nichts gemeinsam hat. Er hat eher Gemeinsamkeiten mit einem Freiberufler, und das meine ich auch, wenn ich von der Freiheit des Mandates spreche. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haider. )

Meine Damen und Herren! Dieses Paket ist auch eine beachtliche politische Leistung. Man muß die Leistung, daß in einer so sensiblen und heiklen Materie eine Einigung von vier hier im Parlament vertretenen Parteien möglich war, anerkennen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das war eine gewaltige politische Leistung! (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt. )

Meine Damen und Herren! Das hat freilich auch zur Konsequenz, daß sich auch jede dieser Parteien letztlich im Gesamtpaket wiederfinden möchte – und sich auch wiederfindet, Frau Kollegin Heide Schmidt. Das ist auch richtig so, sonst hätte es diese Vierparteien-Einigung ja nicht gegeben. Das muß natürlich auf der anderen Seite dazu führen, daß in einem solchen Paket auch Dinge enthalten sind, bei denen der einzelne vielleicht sagen wird: Ich stimme dem Gesamtpaket zwar zu, isoliert hätte ich diesen oder jenen Punkt aber nicht beschlossen.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, ein paar Dinge aufzuzeigen, bei denen ich persönlich gewisse Schwierigkeiten hatte, während ich dieser Diskussion gefolgt bin. Die erste Schwierigkeit: Es sind hier zahlreiche Redner zum Rednerpult gekommen, von denen sehr viele – ich glaube, es war fast jeder zweite – erklärt haben, sie seien nicht in die Politik gegangen, um etwas zu verdienen.

Meine Damen und Herren! Wenn man gleichzeitig weiß, daß das jene sind, die entweder Millionäre sind oder in den internen Beratungen immer wieder gesagt haben: Gebt ja nicht nach, fallt ja nicht um!, dann muß ich sagen: Das war teilweise schon eine scheinheilige Diskussion, wie sie hier vom Rednerpult aus erfolgt ist. Das möchte ich ausdrücklich festhalten, meine Damen und Herren!

Das zweite, was mir mißfällt, ist, daß es in diesem Paket Bestimmungen gibt, die eine unglaubliche Nivellierung zur Folge haben. In der Wirtschaft ist es in aller Regel üblich, daß beispielsweise ein Abteilungsleiter und ein Generaldirektor unterschiedlich hohe Bezüge haben. Ich betone: in aller Regel. Wenn beide im Parlament sitzen, haben beide das gleiche Gesamteinkommen durch die einheitliche Obergrenze! Das ist für mich eine klassische Nivellierung, die mir nicht gefällt.

Zum dritten Punkt, der mir nicht gefällt: Bei aller notwendigen Transparenz bei den Politikerbezügen – dazu bekenne ich mich; sie stehen genau nachlesbar im Gesetz, sie stehen seit Tagen, Wochen und Monaten in allen Zeitungen – mißfällt mir, daß wir hier Personenkreise in die Offenlegung der Bezüge miteinbeziehen, die eigentlich keine politischen Funktionäre sind, obwohl sie nach dem Gesetz jetzt als solche bezeichnet werden.

Meine Damen und Herren! Ich frage mich, ob es wirklich klug ist – und ich sage auch dazu: ob es auch mit der europäischen Datenschutzrichtlinie vereinbar ist –, daß wir Personen zur Gehaltsoffenlegung zwingen, die kein politisches Mandat haben, die keine politischen Funktionäre sind, sondern die einen Hauptberuf haben, der ebensogut in einem nicht vom Rechnungshof geprüften Unternehmen angesiedelt sein könnte.

Meine Damen und Herren! Die Datenschutzrichtlinie der EU besagt: Ausnahmen vom Datenschutz sind nur möglich bei nationalem Interesse. Und ich frage mich, ob es wirklich im nationalen Interesse liegt, wenn ein Abteilungsleiter einer Krankenkasse, wenn ein Geschäftsführer der Österreich-Werbung, wenn ein Handelsdelegierter der Wirtschaftskammer Österreich – oder wer auch immer – plötzlich seine Einkommen offenlegen muß. (Abg. Böhacker: Das ist doch keine Schande! – Präsident Dr. Neisser übernimmt wieder den Vorsitz.)


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Ich verstecke mich nicht, Herr Kollege. Schlagen Sie in der Zeitschrift "NEWS" nach! Dort habe ich schon vor einiger Zeit meinen Einkommenssteuerbescheid abdrucken lassen, und das ist die umfassendste Offenlegung, die es gibt, denn da fließen alle Einkommen zusammen: öffentliche, private, Vermögenserträgnisse. Ich lade Sie ein, meinem Beispiel zu folgen, Herr Kollege! Das haben Sie bis jetzt nicht getan, aber ich hoffe, Sie werden es noch tun. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Böhacker: Kein Problem!)

Meine Damen und Herren! Darum geht es mir nicht. Mir geht es nicht um die notwendige Transparenz der Politikereinkommen, für die ich auch bin, sondern mir geht es darum, daß wir dazu eine andere Einstellung bekommen. Denn es kann kein Zufall sein, meine Damen und Herren – und das macht mir eigentlich Sorge –, daß internationale Spitzenmanager, die stolz sind, in den USA oder in Singapur ihr Einkommen zu nennen, wenn sie in Österreich von Journalisten nach ihrem Einkommen befragt werden, erklären: "No comment! In Österreich kann man das nicht tun!"

Meine Damen und Herren! Wenn wir diese Regelung aber heute trotzdem beschließen, dann sollten wir uns, glaube ich, gemeinsam etwas vornehmen. Das wäre für mich eine, ich würde fast sagen, Vision. Wenn es uns gemeinsam gelänge, zu erreichen, daß die Veröffentlichung von Bezügen nicht bedeutet, an den Pranger gestellt zu werden, so wie das heute der Fall ist, sondern daß die Menschen vielleicht in einigen Jahren stolz darauf sind, wenn sie in der Liste der Top 8 000 oder Top 10 000 vorkommen. Das wäre mein Wunschtraum. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte eine Bitte aussprechen. Ich glaube, wir sollten uns bei dieser Beschlußfassung, weil das so ein Meilenstein in der Politik ist, vornehmen – das wäre meine persönliche Bitte –: Wir sollten uns vornehmen, daß jeder von uns in diesem Hohen Haus, aber auch öffentlich alles tut, damit Leistungsgesinnung und Verantwortung höher bewertet werden als Neid und Zwietracht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn das ein gemeinsames Anliegen ist, wäre ich sehr erfreut. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Schmidt. )

Ich stimme daher guten Gewissens dieser Gesamtregelung zu, auch wenn mir, wie aufgezeigt, einige Punkte nicht gefallen. Ich glaube, vom Grundsatz her entspricht dieses Paket auch jenen ordnungspolitischen Positionen, die wir von der Volkspartei immer wieder vertreten haben, nämlich Sauberkeit, Transparenz und Leistungsgesinnung. Deshalb eine klare Zustimmung zu diesem Paket. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich darf abschließend noch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Khol, Kostelka einbringen, einen Entschließungsantrag im Zusammenhang damit, daß wir außerhalb der heute zu beschließenden Gehaltspyramide auch noch andere Bereiche haben, in denen wir Harmonisierungen durchführen müssen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Kostelka und Kollegen betreffend Harmonisierung des Pensionssystems der OeNB

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung des Notenbankgesetzes vorzulegen, die vorsieht, daß ab 1. Juli 1997 für die neu eintretenden Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank das Pensionsrecht des ASVG anzuwenden ist, wobei die ASVG-Pension durch eine Pensionskassa zu ergänzen wäre.

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.

*****

Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.04


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Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.04

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Stummvoll, Sie haben ausgeführt, daß Sie oft gegen die Mehrheits-Meinung in diesem Hause sind, weil Sie die freie Meinungsäußerung bevorzugen. Das gestehe ich Ihnen in Ihren Ausführungen oft zu, nur: Ihr Abstimmungsverhalten ist klubzwangorientiert, Herr Stummvoll. (Abg. Dr. Stummvoll: Ich habe schon oft dagegen gestimmt! Schauen Sie in den Protokollen nach!) Selten, selten!

Herr Kukacka hat von einer herzeigbaren Lösung gesprochen und gesagt, die FPÖ habe sich wieder ins rechte Eck gestellt. – Herr Kukacka, diese Aussage ist eine genauso populistische Behauptung, wie Sie sie immer wieder verurteilen. Es ist eine Schutzbehauptung, weil Sie natürlich dieser Regelung, wenn Sie an Ihre Wähler denken, nicht zustimmen dürften.

Herr Präsident! Es sind eben in diesem Haus offensichtlich nur die Freiheitlichen in der Lage, vorurteilsfrei, ohne Privilegiendruck, ohne Eigeninteresse und im Bewußtsein des Fallens österreichischer Wirtschafts- und Wettbewerbskraft auf den österreichischen Selbstbedienungsladen zu verzichten, auch im Interesse der Bürger. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie richtig die von uns vorgeschlagene Einkommenspyramide beziehungsweise die im Rechnungshofbericht vorgestellte Variante 7 ist, zeigt die Tatsache, daß beispielsweise die Sozialdemokraten – diese haben den Saal verlassen – in Vorarlberg nicht den jetzt vorliegenden Entwurf als Grundlage ihres Bezügevorschlages genommen haben, sondern für die Sozialisten in Vorarlberg ist der freiheitliche Entwurf offensichtlich realitätsnäher.

Ich gebe zu, daß die Einschätzung von Leistung und die Festlegung von unselbständigem Einkommen schwierig ist. Deshalb bedient sich die Gesellschaft Drittvergleiche, wo Können und Leistung in Form von Einkommen dargestellt werden. Die Kommission, die die vorliegende Bezügeregelung erarbeitet hat, dürfte sich aber solcher Vergleiche nicht bedient haben. Kollege Haselsteiner liegt hier mit seinen Drittvergleichen nicht richtig.

Das Wirtschaftsforum der Führungskräfte weist in der Einkommenserhebung 1997 für die erste Führungsebene im Durchschnitt 1,583 Millionen Schilling brutto aus, für die zweite Führungsebene 1,2 Millionen und für die dritte 976 000 S. Diese Gehälter bestehen aus zwei Teilen, nämlich aus einem Grundgehalt und einem ertragsabhängigen Gehaltsbestandteil, und zwar bereits bei 66 Prozent der Manager auf der ersten Ebene.

Warum ist das in der Privatwirtschaft so? – Weil die Privatwirtschaft in einem beinharten Wettbewerb steht und Führungskräfte immer mehr, auch was ihr Einkommen betrifft, am Erfolg des Unternehmens gemessen werden.

Mit einer Staatsverschuldung von 1 700 Milliarden Schilling können wir nicht von einer "Erfolgsstory" sprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Oder glauben Sie, die Leistung sei exzellent, wenn die Abgeordneten dieses Hauses durch ihre Zustimmung die Staatsverschuldung eben auf diese 1 700 Milliarden Schilling getrieben haben? Oder glauben Sie, unsere Leistung sei exzellent, wenn für die Wirtschaft Rahmenbedingungen beschlossen wurden, die dazu geführt haben, daß deren internationale Wettbewerbsfähigkeit innerhalb von fünf Jahren vom 8. auf den 19. Platz zurückgefallen ist? Oder glauben Sie, daß dieses Haus gut gearbeitet hat, wenn Österreich in einem Ranking an letzter Stelle hinsichtlich der Effizienz seiner Verwaltung steht?

Ich halte daher auch den Ansatz, den Abgeordnetengehalt dieses Hauses mit 100 000 S als Basis für die Pyramide heranzuziehen, für falsch und möchte zwei Gründe hiefür anführen:

Erstens: Der Parlamentarismus in Österreich ist noch nicht so weit entwickelt, daß die gesetzgeberischen Aufgaben zur Gänze hier im Parlament verankert sind. Die Gesetze werden in den


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Ministerien vorbereitet, und damit sind die Ausschußkultur und die Ausschußarbeit stark beeinträchtigt. Weder im Plenum noch im Ausschuß bin ich je ins Schwitzen gekommen.

Zweitens: Es ist falsch, daß den Parlamentariern, zumindest jenen der Regierungsparteien, die Verantwortung, die Sie bei den Abstimmungen zu übernehmen hätten, von der jeweilige Parteispitze abgenommen wird. Denn würden Sie, wenn Sie als Führungskraft teilweise oder ganz mit Ihrem Einkommen für Verluste haften müßten, ungeprüft so vielen unfinanzierbaren Gesetzen zustimmen? Deshalb stimmt der Drittvergleich nicht – es sei denn, man vergleicht den Grundgehalt. Dieser liegt, wie bereits erwähnt, bei maximal der Hälfte des durchschnittlichen Führungskräfteeinkommens, in der ersten Ebene also bei etwa 750 000 S.

Auch dann müßte noch die Frage gestellt werden: Kann man einen Nationalratsabgeordneten, der maximal 75 Prozent seiner Zeit für die Parlamentsarbeit einsetzt und dem die Verantwortung seines Handelns weitgehend entzogen ist, wirklich in die zweite oder gar erste Ebene des durchschnittlichen Einkommens österreichischer Führungskräfte einstufen?

Ich sage aufgrund meiner langen Erfahrung in der privaten Industrie und meiner parlamentarischen Erfahrung: nein! – Ja würde ich nur dann sagen, wenn der Abgeordnete für sein Wirken zur Verantwortung gezogen werden könnte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie tragen keine Verantwortung für 1 700 Milliarden Staatsschulden. Sie tragen keine Verantwortung für die in keinem Leistungszusammenhang stehenden, weit überhöhten Gehälter in der Nationalbank. Sie tragen keine Verantwortung dafür, daß Sie eine Wirtschaftspolitik machen, deren Ergebnis ein Arbeitsplatzabbau in einem hohen Maße ist, und Sie tragen auch keine Verantwortung für nichteinbringliche Außenstände der Kontrollbank.

Diese Verantwortung wird Ihnen von den schwarz-roten Parteizentralen aus der Hand genommen. Das müssen Sie erkennen. Und deshalb kommt es in Österreich zu einem immer größeren Auseinanderdriften, denn insgesamt 364 739 pragmatisierten Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden mit einem durchschnittlichen Einkommen von 35 000 S und einer Pensionsberechtigung von 32 000 S stehen nur mehr 247 000 Industriearbeiter mit einem durchschnittlichen Einkommen von 21 000 S und 14 000 S Pension im Durchschnitt gegenüber. Und die Chefs der Regierung, zumindest der jetzige und der vorige Kanzler, haben sich ihre Verantwortung durch überhöhte Pensionsregelungen aus der ÖMV beziehungsweise aus der Länderbank bereits vor dem jeweiligen Amtsantritt absichern lassen.

Wenn nun Kanzler Viktor Klima seine Gehaltserhöhung wirklich sozialen Zwecken zuführen will, dann geben Sie ihm hiezu die gesetzliche Möglichkeit! Wir bringen daher den folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen zum Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Kollegen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz in der Fassung des Ausschußberichtes 687 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt abgeändert:

Artikel 2 § 16 lautet:

"§ 16 Die Organe dürfen auf Geldleistungen nach diesem Bundesgesetz ganz oder teilweise verzichten."

*****

Meine Damen und Herren! Mein Schlußsatz: Denken Sie bei der Abstimmung auch daran, daß Sie für 75 Prozent Ihres durchschnittlichen beruflichen Zeitaufwandes mit 100 000 S monatlich


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entlohnt werden, sich selbst also fünfmal soviel Einkommen gewähren, als ein Arbeiter in diesem Land für den ganzen Monat im Durchschnitt erhält, nämlich 21 000 S. Ich kann dies angesichts der eingeschränkten Verantwortung der hiesigen Parlamentarier dem Bürger gegenüber nicht verantworten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Abgeordneten Ing. Nußbaumer vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.14

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich wollte eigentlich zu den ersten Teilen dieses Gesetzes nicht mehr sprechen, weil ich meine, wir haben über uns selbst schon genug gesprochen. Ich wollte nur über den Artikel 15 sprechen. Aber einiges an der Argumentation der Freiheitlichen gehört doch einmal sehr klar aufgezeigt. Hier ist eine Doppelbödigkeit sondergleichen am Werk: Was für die Freiheitlichen selbst gilt, darf für alle anderen natürlich nicht gelten. (Abg. Mag. Firlinger: Oberlehrer spielen!)

Der Vorredner, Ing. Nußbaumer – er möge mir jetzt gut zuhören –, war ein gutes Beispiel dafür. Herr Ing. Nußbaumer, früher Führungskraft, soviel ich weiß, der ersten Ebene eines Unternehmens mit damals – zu Beginn seiner Tätigkeit – fast noch 1 000 Beschäftigten, hat uns hier einreden wollen, in der ersten Führungsebene österreichischer Unternehmen würde das erfolgsunabhängige Jahresgehalt 750 000 S jährlich betragen. Ich bin überzeugt davon – fragen Sie Ihren Kollegen Ing. Nußbaumer! –, daß sein erfolgsunabhängiges Grundgehalt wesentlich höher gewesen ist. Und was er selbst von der Erfolgsabhängigkeit hält, das sieht man ohnehin: Das Unternehmen hat jetzt etwas weniger als 100 Beschäftigte, statt vormals 1 000 Beschäftigten. – Für mich auch ein Erfolgs- beziehungsweise Mißerfolgskriterium. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Die gleiche Doppelbödigkeit ist es, wenn der Herr Stadler sich hierherstellt und sagt, 100 000 S Bruttogehalt für die Abgeordneten seien viel zuviel, und die Freiheitlichen könnten nicht mitgehen, weil das eben einfach zuviel sei. Für die Frau Partik-Pablé sind das nur 42 00 S netto. Ich gratuliere ihr dazu. Ich schaffe das mit dem Abgeordnetengehalt nicht. Aber das ist für sie nicht zuwenig, wie sie meint. Für die Frau Madl, die dankbarerweise einen gutverdienenden Mann hat und auf das Abgeordnetengehalt nicht angewiesen ist, bleiben überhaupt nur 10 000 S von den 100 000 über, die viel zuviel sind. – Also wieso glauben Sie wirklich, der Öffentlichkeit einreden zu können, man kann hier mit zweierlei Maß, nämlich für Blaue und für alle anderen, messen? Wir weisen eine solche Doppelbödigkeit mit aller Entschiedenheit zurück! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Böhacker hat sich darüber beklagt, daß man auf nichts verzichten dürfe. Ich baue dem Abgeordneten Böhacker eine Brücke: Der geschäftsführende Klubobmann Stadler hat hier dauernd in Verdrehung der Tatsachen und in Verdrehung des klaren Gesetzestextes die Vergütung für Aufwendungen nach § 10 des neuen Gesetzes als zusätzliche Gage bezeichnet, also etwas, worüber man frei verfügen könnte. Das ist natürlich völlig unrichtig. Er hat gesagt, Arbeitnehmer haben so etwas überhaupt nicht, die kennen so etwas gar nicht. § 10 sagt:

Den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates gebührt für alle Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung ihres Mandates entstehen, also Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebsausgaben, mit Ausnahme allfälliger Bewirtungskosten, eine Vergütung bis zu einem klaren Limit. – Bewirtungskosten sind solche, die sich freiheitliche Abgeordnete sehr wohl vor diesen 60 000 S netto abziehen, wie wir aus Veröffentlichungen wissen. Also auf blauer Seite betrachtet man diese sehr wohl als vergütungsfähige Aufwendun-gen.

Also allfällige Bewirtungskosten dürfen nach diesem Gesetz nicht verrechnet werden. All diese Aufwendungen dürfen bis zu einem klaren Limit, nämlich gestaffelt nach der Entfernung von


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Wien, weil ja auch die Anreise entsprechend teurer ist, gegen Beleg verrechnet werden. Das, was ich gegen Beleg verrechnen kann, was ich vorher ausgeben mußte, ist mit Sicherheit keine zusätzliche Gage.

Aber wenn Abgeordneter Stadler als geschäftsführender Klubobmann – ich nehme an, auch Böhacker fühlt sich dem verpflichtet – diese Aufwendungen nach § 10 als zusätzliche Gage über die 100 000 S brutto hinaus betrachtet und meint, er könne nicht darauf verzichten, dann darf ich ihm sagen: Es kann jeder freiheitliche Abgeordnete auf diese angebliche zusätzliche Gage verzichten. Wenn Sie noch nicht draufgekommen sind, dann sage ich es Ihnen: "Die Aufwendungen im Sinne des Abs. 1 sind bei der Parlamentsdirektion spätestens drei Monate nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem diese Aufwendungen entstanden sind, geltend zu machen. Verspätet geltend gemachte Aufwendungen sind der Bemessung der Vergütung nicht zugrunde zu legen." – Sie brauchen nur den Termin zu versäumen, und schon haben Sie auf die angebliche zusätzliche Gage verzichtet.

Herr Böhacker! Ich bin gespannt, was Sie tun werden. Ich bin gespannt, was Abgeordneter Stadler tun wird und was alle anderen diesbezüglich tun werden, ob sie auf diese zusätzliche Gage verzichten werden. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Sie meinen, Sie dürfen auf diese zusätzliche Gage nicht verzichten – darauf, Herr Böhacker, dürfen Sie verzichten. Ich fordere Sie auf: Verzichten Sie! Nur dann werde ich Sie in Zukunft bei Ihren Redebeiträgen hier überhaupt noch ernst nehmen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zu Wort gemeldet habe ich mich eigentlich deshalb, weil ich mich über einen Paragraphen des Gesetzes besonders freue, nämlich weil es gelungen ist, etwas, was wir ursprünglich übersehen haben, was nicht uns angeht, sondern unsere Mitarbeiter, jetzt zu reparieren. Der Vergütungsanspruch, aus dem unsere Mitarbeiter bezahlt werden, ist, so wie bisher der Politikerbezug – das ändern wir jetzt –, vom Beamtenbezug abhängig. Die Beamtenbezüge wurden für zwei Jahre eingefroren, es wurden nur Einmalzahlungen gewährt. Diese Einmalzahlungen sind unseren Mitarbeitern verwehrt geblieben, und mit § 15 dieses Gesetzes werden wir die Möglichkeit erhalten, diese Einmalzahlungen in den Beträgen der Jahre 1996 und 1997 mit der entsprechenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigung auch unseren Mitarbeitern zu geben, die wirklich gute Arbeit für uns leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte abschließend zum Hauptthema zurückkommen und zur Doppelbödigkeit der FPÖ. Die Frau Abgeordnete Madl hat hier in ihrer Rede den heutigen Tag als einen "schwarzen Tag des Parlamentarismus" bezeichnet. Ich nehme an, daß sich Mitarbeiter des FPÖ-Klubs, Mitarbeiter eines parlamentarischen Klubs, über einen "schwarzen Tag des Parlamentarismus" kaum freuen können. Daher gehe ich davon aus, daß man hier eine zweifache, eine, wie gesagt, doppelbödige Sicht hat.

Ich bin heute vormittag, knapp vor 12 Uhr, zufällig Zeuge eines Gesprächs zwischen dem Klubdirektor der Freiheitlichen Partei und einem Mitarbeiter geworden. (Ruf bei den Freiheitlichen: Lauschangriff!) Ich bin an ihm vorbeigegangen, als er einen Mitarbeiter, weil er gerade ins Haus kam, gefragt hat: Na, wie läuft’s? Und was sagte der Mitarbeiter daraufhin? – Sehr gut! Polemisch!

Das ist es, was die FPÖ heute beabsichtigt hat: Polemik. Das ist "sehr gut" gelaufen, aber nach außenhin spricht man von einem "schwarzen Tag des Parlamentarismus"! Diese Doppelbödigkeit ist in der Debatte heute eindeutig entlarvt worden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Gleichfalls freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.22

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Leider ist Kollege Wabl nicht mehr da. Aber ich erinnere mich an seine Rede vor nunmehr sechs Stunden, als er uns erzählt hat, daß er Makrelen essend und roten Burgenlän


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derwein schlürfend am Lend-Kai saß und sich gewünscht hat, sich das in Hinkunft immer leisten zu können. Jetzt hätte ich ihn gerne gefragt, ob er sich bei dieser Gelegenheit entschlossen hat, in die Politik zu gehen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Ich kann für mich mit Sicherheit sagen, daß ich mich nie dazu entschlossen hatte, sondern daß diese Funktion auf mich zugekommen ist, und zwar vor etwa 15 Jahren, als ich das erste Mal auf der Nationalratsliste stand. Ich habe es damals als eine große Ehre und Auszeichnung empfunden, eine politische Funktion übernehmen zu dürfen. – Wenn ich heute noch einmal vor diese Wahl gestellt werden würde, würde ich es mir sehr ernsthaft überlegen.

Ich empfand es damals auch deswegen als Ehre, Politiker zu sein, weil die Arbeit der Politiker damals von der Öffentlichkeit honoriert wurde. Eine IMAS-Umfrage zeigt, daß sich das Ansehen der Abgeordneten in der Bevölkerung seit 1975 drastisch verschlechtert hat: Während vor mehr als zwei Jahrzehnten noch 55 Prozent glaubten, ein Nationalratsabgeordneter brauche große Fähigkeiten, und nur 28 Prozent dies verneinten, meinen heute nur mehr 30 Prozent, daß Abgeordnete große Fähigkeiten haben müssen, und 37 Prozent verneinen dies.

Meine Damen und Herren! Wir müssen ehrlich sagen: Die Diskussion zu den Politikerbezügen hat der Reputation der Politiker bei Gott nicht gutgetan. Daher freue ich mich wirklich, daß wir heute endlich einen Schlußstrich unter dieses leidige Thema ziehen können, und ich hoffe, daß dieser Schlußstrich für längere Zeit gelten wird. Wenngleich die Architekten dieser Pyramiden keinen Architekten-Wettbewerb gewinnen werden, sollte ihnen doch tiefer Dank ausgesprochen werden, und zwar allen Chefverhandlern, meinem Klubobmann Kostelka – meinem Klubobmann Khol, pardon! (Heiterkeit. – Ruf bei den Freiheitlichen: So weit ist es schon!) Ich meinte natürlich: Khol, bitte vielmals um Entschuldigung! Ich wollte eigentlich als nächstes den Klubobmann Kostelka erwähnen, auch den Kollegen Wabl und den Kollegen Haselsteiner, die wirklich Nächte hindurch verhandelt und schließlich eine Einigung erzielt haben.

Meine Vorredner haben es schon angeschnitten: Wir sind vielleicht nicht alle bis ins letzte Detail damit zufrieden oder damit einverstanden, aber wir sind sicher alle glücklich, daß dieses leidige Thema endlich abgeschlossen ist.

Nun auch noch kurz zu dem Beitrag, den die Kollegen der "F"-Bewegung zu diesem Thema überhaben und in der heutigen Diskussion geleistet haben. Es ist uns, glaube ich, allen völlig klar, daß die "F" überhaupt nie die Absicht hatte, einen konstruktiven Vorschlag zum Thema Politikerbezüge einzubringen. Allein die Vielfalt der Vorschläge, die erbracht wurden, läßt jegliche Seriosität vermissen. Und wenn wir uns an die Ausführungen des heutigen Tages erinnern, ... (Abg. Mag. Peter: Das war auch gar nicht das Thema! Das wollten sie auch gar nicht!)

Das wollten sie nicht, Herr Kollege Peter, da sind wir absolut einer Meinung. Sie wollen keine konstruktive Lösung. Sie sind hier an das Rednerpult getreten, haben sich zum Teil vorsätzlich, zum Teil wissentlich, zum Teil desinformiert zu diesem Thema geäußert.

Und auch die Erklärung, wie sich diese 60 000 S tatsächlich errechnen, sind uns die Kollegen von der "F" bislang schuldig geblieben. Ich nehme an, es ist dies die Währung der Bärentaler, denn es wird nie definiert, sind diese 60 000 S netto abzüglich der Alimentationsverpflichtungen, abzüglich sonstiger Spesenaufwendungen. Wie errechnen Sie diese 60 000 S überhaupt? Wenn man ihren Vorschlägen folgen würde, dann würden hier im Parlament nur noch Herrenreiter, Großgrundbesitzer, Kuponschneider sitzen – und andererseits Bettelmönche und Flagellanten. Das ist nicht unsere Vorstellung von der Besetzung dieses Hauses. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir sollten uns aber auch ernsthaft überlegen, welche Konsequenzen wir aus der Tatsache ziehen, daß Kollegen von der "F" hier herausgehen und wissentlich, vorsätzlich und ungestraft die Unwahrheit sagen beziehungsweise uninformiert sind, wie das im Fall des Kollegen Haider war, wo das unter Einbeziehung der Medien geschah. Das heißt, der Konsument, der Bürger erhält eine Information, die völlig ungeprüft ist, und wir sollten uns überlegen, nicht mit Hilfe der Geschäftsordnung drastische disziplinäre Möglichkeiten zu eröffnen, eine derartige Verbreitung von Unwahrheiten zu unterbinden. (Beifall bei der ÖVP.)


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Meine Damen und Herren! Im Sinne unserer eigenen Reputation sollten wir solche Vorgangsweisen ernstlich ahnden können. (Beifall bei der ÖVP.)

17.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Gleichfalls freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.29

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Elfriede Madl hat gemeint, diese Debatte hätte keine Highlights gebracht. Das ist richtig. Bedanken Sie sich bei Mag. Stadler und Dr. Haider. Das, was heute von Ihnen, meine Damen und Herren von der FPÖ, im Fernsehen geliefert wurde, war wirklich kein Ruhmesblatt für dieses Parlament. (Beifall bei der ÖVP.)

Fragen Sie die jungen und auch die älteren Menschen, die diese Debatte heute vormittag beziehungsweise mittag verfolgt haben, wie sie darüber und auch über die Freiheitlichen denken. Meine Damen und Herren! Ich bedauere, daß man auf diese Art und Weise ein solches Thema diskutiert.

Aber was mich gestern und heute besonders berührt hat, ist, daß die Freiheitlichen immer wieder den Vertrauensgrundsatz in Frage stellen. Wir stehen auf dem Standpunkt – auch wenn wir dieses Bezügegesetz beschließen und auch andere Gesetze in diesem Zusammenhang beraten und behandeln –, daß wir wohlerworbene Rechte auf jeden Fall schützen müssen, meine Damen und Herren, aber Sie sind der Meinung, daß man in wohlerworbene Rechte eingreifen könne. (Zwischenrufe des Abg Böhacker. ) Herr Abgeordneter! Ich finde, von Ihrer Seite wird eine ganz grobe Verletzung unserer verfassungsrechtlichen Grundsätze verlangt, und ich bedauere das. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sollten zu Gesetzen, die wir hier beschlossen haben, auch stehen, und ich erinnere Sie, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, daran – Herr Abgeordneter Ofner weiß das –, daß dieses Gesetz, das so viel Kritik geerntet hat, vor 25 Jahren auch mit den Stimmen der FPÖ beschlossen wurde. Sie tragen somit genauso Verantwortung wie alle anderen. (Beifall bei der ÖVP.)

Und noch etwas, ein "Hauptargument", meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, war heute in der Debatte, daß man eine Pyramide mit 60 000 S netto aufbauen könnte. Was sagen Ihre Landesräte, Ihre Regierungsmitglieder in den Ländern zu diesen 60 000 S? (Abg. Dr. Haselsteiner: Hurra!) – Eben nicht "hurra!". Am Sonntag stand in der Zeitung: Krieg und Frieden: Stadler – Gorbach. Hubert Gorbach sagte lächelnd zu Ewald Stadler: Ich bringe dich in den Parteigremien immer auf die Palme, wenn es um die Bezügereform geht.

Warum bringt denn Landesrat Gorbach aus Vorarlberg seinen Kollegen Ewald Stadler "immer auf die Palme", wenn es um die Bezügereform geht?

Und es heißt dann weiter: In der Tat: Ewald Stadler, der bei der Bezügereform die reine Lehre der 60 000 S netto monatlich vertritt, hat mit Hubert Gorbach immer Konflikte. Hubert Gorbach ist ein Gegner dieser Deckelung, vor allem deswegen, weil er, sollte er sogar noch Landesstatthalter von Vorarlberg werden – und auf diesen Posten ist er besonders scharf –, 192 000 S brutto erhält, und das würde bedeuten, daß er in den Sozialfonds der Freiheitlichen 30 000 S abliefern müßte, wozu er natürlich nicht bereit ist.

Meine Damen und Herren! Das ist das wahre Gesicht der Freiheitlichen, das muß man einmal klar zum Ausdruck bringen! (Beifall bei der ÖVP.)

Genauso war es, als der Abgeordneter Stadler hier verschiedene Abgeordnete mit arbeitslosem Einkommen erwähnt hat. (Abg. Dr. Krüger: Die ÖVP als führende Partei...!) Herr Dr. Krüger, warum hat Mag. Stadler nicht seinen Klubobmann Neyer in Vorarlberg erwähnt, seinen Nachfolger im Landtagsklub der FPÖ Vorarlberg, der bis zum Jahre 1995 arbeitsloses Einkommen


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bezogen hat, weil er nicht unterrichtet hat, wozu er verpflichtet gewesen wäre, meine Damen und Herren? Warum erwähnt er ihn nicht?

Herr Abgeordneter Nußbaumer! Ich bin wirklich enttäuscht von Ihnen, daß Sie hier eine tatsächliche Berichtigung machen und behaupten, wir aus den westlichen Bundesländern würden eine Entfernungszulage bekommen. Wir bekommen keine Entfernungszulage; die wird mit diesem Gesetz abgeschafft! Ich bin enttäuscht, daß man auf diese Weise in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck zu erwecken versucht.

Ich möchte eigentlich nicht über den Dr. Haider reden. Wenn er sich aber da herstellt und sagt, er sei ein Mann, der für die Armen, für jene mit niedrigen Einkommen da sei, möchte ich Sie schon fragen, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen: Wer von uns kann sich den Lebensstil eines Dr. Haider leisten? (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Ich möchte gar nicht fragen, wie er sein Einkommen rechtfertigt, aber wer kann sich diesen Lebensstil leisten, meine Damen und Herren?! Er soll einmal erklären, wie er zu seinem Einkommen kommt. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Hubschrauber! Porsche! – Abg. Schwarzenberger: Der Prinzhorn!) Ich weiß auch nicht, wie er sein Vermögen rechtfertigt. – Man sollte also nicht mit Steinen werfen, wenn man so wie Dr. Haider im Glashaus sitzt.

Meine Damen und Herren! Es handelt sich bei der zur Diskussion stehenden Regelung um eine transparente, nachvollziehbare Bezügeregelung: keine Vorrückungen, keine Zulagen, keine Abfertigungen, eine Pensionsregelung, die sich auf Dauer den normalen gesetzlichen Pensionsregelungen anpaßt, eine Offenlegung der Einkommen aus öffentlichen Kassen. Meine Damen und Herren! Ich glaube, das sind Grundsätze, zu denen wir stehen können.

Natürlich wird es immer so sein – das haben bereits viele erwähnt –, daß das eine Vereinbarung zwischen vier Parteien ist. Ich verstehe, daß die Grünen, daß die Liberalen, daß die SPÖ und auch wir von der ÖVP in manchen Punkten gerne andere Akzente gesetzt hätten. Aber Demokratie heißt eben, sich zur Einigkeit durchzuringen. Dazu stehen wir, und deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Es liegt keine weitere Wortmeldung für einen Debattenbeitrag mehr vor. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters wurde nicht gewünscht.

Ich habe im Laufe der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes angeordnet, daß tatsächliche Berichtigungen unmittelbar nach Schluß der Debatte erfolgen sollen.

Es liegen insgesamt fünf tatsächliche Berichtigungen vor, die ich jetzt aufrufe. Ich möchte alle Redner darauf aufmerksam machen, daß nach der Geschäftsordnung die Redezeit auf 2 Minuten beschränkt ist, und ich bitte jeden einzelnen, mit der Behauptung zu beginnen, die er berichtigen will.

Die erste tatsächliche Berichtigung kommt von Herrn Abgeordneten Dr. Pumberger. – Bitte, Sie haben das Wort. (Abg. Dr. Khol: "Arzt 1"! Wo ist denn das Licht? – Weitere Zwischenrufe. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

17.37

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sozialdemokratische Abgeordnete Schwemlein, selbst jahrelanger Bezieher eines arbeitslosen Einkommens aus seiner Lehrertätigkeit (Rufe bei der SPÖ: Wo ist die tatsächliche Berichtigung? – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen), hat behauptet, daß meine Sanitätsgemeinde Lohnsburg-Waldzell für mich einen ungerechtfertigten Beitrag zu meiner Gemeindearztpension leistet. (Abg. Schwemlein: Das habe ich nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.)


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Ich stelle tatsächlich richtig, daß die österreichischen Gemeindeärzte in Erfüllung ihrer Aufgaben die Totenbeschau durchführen, ihren Aufgaben, die aus dem Epidemiegesetz, aus Hygienefragen entstehen, nachkommen, Kollaudierungssitzungen beiwohnen und viele andere Aufgaben mehr erfüllen müssen. (Abg. Schieder: Das ist ja eine Bestätigung, keine Berichtigung! Er bestätigt, daß es gezahlt wird! – Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Diese Aufgaben als Gemeindearzt werden abgegolten nicht durch ein Entgelt direkt an den Arzt, sondern in Form eines Beitrages zur Gemeindearztpension. (Ruf bei der SPÖ: Das auch noch! – Weitere heftige Zwischenrufe.) Diese Leistung der Gemeinde ist also kein ungerechtfertigter Bezug ...


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Präsident Dr. Heinrich Neisser
(das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter! Ich bitte jetzt, darzulegen, warum die Behauptung des Abgeordneten Schwemlein Ihrer Meinung nach falsch ist. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (fortsetzend): Es handelt sich also bei den Bezügen der Gemeindeärzte Österreichs nicht um einen ungerechtfertigten Bezug. (Abg. Dr. Khol: Aber um einen Bezug! – Weitere Zwischenrufe.) Es ist dies also eine beleidigende Unterstellung, und ich erwarte daher eine Entschuldigung des Herrn Schwemlein bei allen österreichischen Gemeindeärzten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.38


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75. Sitzung / Seite 143

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Abgeordneter Schwemlein hat eine persönliche Erwiderung beantragt. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie haben das Wort.

17.39

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Das vom Kollegen Pumberger Vorgebrachte habe ich nicht behauptet. Ich habe nicht gesagt "ungerechtfertigt", sondern ich habe Ihnen nur eine Liste über all die eingezahlten Pensionsleistungen vorgelegt und gefragt, wie Sie in Ihrer Partei damit umgehen werden, daß Sie in Zukunft die Chance auf eine Pension aus der Gemeinde Waldzell, aus der Gemeinde Lohnsburg und als Nationalratsabgeordneter haben und natürlich eine Berufspension bekommen werden. Diese Fragen habe ich gestellt. Diese Fragen! – aber sonst nichts, Herr Kollege Pumberger! (Lebhafter Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

17.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Es wird uns doch noch gelingen, den letzten Teil dieser Diskussion in Form von tatsächlichen Berichtigungen einigermaßen über die Bühne zu bringen.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich des weiteren Herr Abgeordneter Dr. Salzl gemeldet. – Bitte.

17.40

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Amon hat hier zum wiederholten Male behauptet, und zwar unter dem Schutze der parlamentarischen Immunität, ich hätte aus dem Sozialfonds der Freiheitlichen 4 000 S monatlich bekommen. – Diese Behauptung ist unrichtig! (Rufe bei der ÖVP: Dann waren es 6 000 S!) Wie nämlich im Zuge von Klagen und Gerichtsverhandlungen und sowohl vom Finanzamt als auch von unabhängigen Gerichten bei der Prüfung festgestellt wurde, habe ich nie Gelder aus diesem Sozialfonds bekommen! Und jeder, der hier etwas anderes behauptet, sagt die Unwahrheit. (Rufe bei der ÖVP: Natürlich!)

Weiters haben ÖVP-Funktionäre, die nicht unter parlamentarischer Immunität stehen, solche Behauptungen vor Gericht verantworten müssen und sind wegen derartiger unwahrer Behauptungen auch verurteilt worden. – Ich bitte, das endlich zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen)

17.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Gleichfalls zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Mertel gemeldet. – Bitte.

17.42

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Mertel mit "e", nicht Mertl.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich undeutlich war. – Frau Dr. Merte l, bitte.

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (fortsetzend): Herr Abgeordneter Gaugg hat in seiner Rede hier die Behauptung aufgestellt, ich wäre beim Amt der Kärntner Landesregierung angestellt und würde 75 Prozent meines Bezuges beziehen. – Das ist unrichtig! Seit der Geltung des Bundesgesetzes, das wir voriges Jahr beschlossen haben, seit 1. August 1996 bin ich beim Land Kärnten – beim Amt kann ich nicht beschäftigt sein – als Beamtin beschäftigt, und zwar mit 50 Prozent der Dienstzeit und beziehe daher auch nur 50 Prozent meines Gehaltes.

Mein Schreibtisch, nach dem er gefragt hat, und mein Büro befinden sich am Arnulfplatz 2, im 4. Stock. Ich habe einen genau beschriebenen Aufgabenbereich, den mir der Herr Landesamtsdirektor und mein unmittelbarer Abteilungsvorstand vorgegeben haben. Ich lade den Herrn Gaugg und alle anderen, die immer von meinem Schreibtisch und von meinem Büro reden, ein, mich im 4. Stock, Arnulfplatz 2 zu besuchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was meine Dienstzeit betrifft, so darf ich Ihnen sagen: Ich bin in einer Abteilung, in der es ein Zeiterfassungsgerät, sprich Stechuhr gibt. Ich muß also 50 Prozent meiner Dienstzeit mittels Stechuhr nachweisen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer hat sich im Laufe der Debatte zweimal zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie, mit der ersten tatsächlichen Berichtigung zu beginnen. (Abg. Ing. Nußbaumer: Rufen Sie die zweite nachher auf?)

Herr Abgeordneter! Wenn Sie das alles in zwei Minuten unterbringen, dann erspare ich mir den Aufruf der zweiten.

17.43

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Kollege Schwimmer hat hier behauptet, ich hätte als Manager der ersten Führungsebene bei Beginn meiner Tätigkeit 1 000 Mitarbeiter geführt, jetzt hätte das Unternehmen nur mehr 100 Mitarbeiter. – Das ist unrichtig! Bei Antritt meiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer habe ich im Jahre 1972 in Wahrheit 173 Mitarbeiter mit einem Umsatz von 76 Millionen Schilling geführt. Beim meinem Rücktritt als Vorstandsvorsitzender habe ich im Jahre 1993, also vor vier Jahren und 21 Jahre nach meinem Antritt, 310 Mitarbeiter mit einem Umsatz von 550 Millionen Schilling geführt. (Beifall und Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Schwimmer: Und beim Abgang als Aufsichtsrat, wie viele waren es da?)

Da es einen Zwischenruf bezüglich meiner Funktion als Aufsichtsrat gibt, darf ich dazu etwas sagen: Sie kennen wohl die diesbezüglichen Gesetze und die Aufgaben eines Aufsichtsrates genau.

Ich habe zwar am Ende meiner Tätigkeit – dies sei gesagt, weil Sie auch diesbezüglich eine Behauptung aufgestellt haben, Herr Schwimmer – mehr als 750 000 S an Grundgehalt gehabt, nicht aber am Beginn meiner Vorstandstätigkeit. Meine heutigen Ersparnisse als dritte Säule meiner zukünftigen Pension habe ich fast zur Gänze aus erfolgsabhängigen Gehaltsteilen erarbeitet, Herr Schwimmer. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Schwimmer: Es wurde bestätigt, was ich gesagt habe! Das war eigentlich eine tatsächliche Bestätigung!)

17.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Damit ist die erste tatsächliche Berichtigung beendet.

Ich stelle jetzt 2 Minuten für die zweite tatsächliche Berichtigung ein. – Bitte.

17.45

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Abgeordneter Feuerstein hat hier behauptet – und sich darüber äußerst enttäuscht gezeigt –, ich hätte bei meiner persönlichen Berichtigung behauptet, die Abgeordneten aus dem Westen Österreichs würden eine Entfernungszulage erhalten. – Das ist unrichtig! Ich habe hier gesagt, daß nicht alle Privilegien abgeschafft wurden, da die Abgeordneten zum Europäischen Parlament genauso wie die Nationalratsabgeordneten einen Grundbetrag von 6 000 S erhalten, gleichzeitig aber ein Mehrfaches dessen auch aus dem Europäischen Parlament beziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Damit sind die Wortmeldungen zu den tatsächlichen Berichtigungen erledigt.

Ich bitte jetzt die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen. Wir kommen zu einem etwas längeren Abstimmungsvorgang. Wir stimmen über jeden Ausschußantrag getrennt ab.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 687 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen drei Abänderungsanträge, einen Zusatzantrag sowie das Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Wabl und Genossen drei Abänderungsanträge eingebracht sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen haben einen Abänderungsantrag beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Haider und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich liegt das Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung hinsichtlich des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes beziehungsweise in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen, Zusatzanträgen, dem Verlangen auf getrennte Abstimmung beziehungsweise dem Verlangen auf namentliche Abstimmung betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 des Geschäftsordnungsgesetzes die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Wabl und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend den Ausgangsbetrag in Artikel 1 § 1 Abs. 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.


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75. Sitzung / Seite 144

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 § 1 Abs. 1 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Dieses Verlangen ist von 20 Abgeordneten gestellt worden, daher ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Ich gebe jetzt eine Information bekannt, die ich später nicht mehr wiederhole, meine Damen und Herren. Wir haben noch mehrere namentliche Abstimmungen durchzuführen. Ich bitte daher jetzt um besondere Aufmerksamkeit.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung dürfen ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, die Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Artikel 1 § 1 Abs. 1 in der Fassung des Ausschußberichtes stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich darf nun die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Reitsamer, ersuchen, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich ersuche die zuständigen Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenzählung vorzunehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.56 Uhr unterbrochen und um 18.03 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Es wurden 179 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 134, "Nein"-Stimmen: 45.

Artikel 1 § 1 Abs. 1 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich das Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit fest.

Die Namen der Abgeordneten werden unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Barmüller, Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;


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Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 145

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Gredler, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haselsteiner, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kier, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Langthaler, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Petrovic, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stoisits, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Anschober, Apfelbeck, Aumayr;

Bauer Holger, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Grollitsch;

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Koller, Krüger;

Lafer;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 146

Ofner, Öllinger;

Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich lasse nun entsprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmung über Artikel 1 § 1 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Es ist auch hier namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Ich bitte Frau Schriftführerin, Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und Frau Schriftführerin Abgeordnete Apfelbeck, später fortzusetzen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte die zuständigen Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 18.09 Uhr unterbrochen und um 18.15 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Es wurden 180 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 123, "Nein"-Stimmen: 57.

Artikel 1 § 1 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 147

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Anschober, Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Bauer Holger, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haselsteiner, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Kier, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil, Moser Hans Helmut;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 148

Partik-Pablé, Peter, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Schaffenrath, Scheibner, Schmidt, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler, Stoisits;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Entsprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmung lasse ich nun über Artikel 1 § 4 Abs. 3 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Ich bitte Frau Schriftführerin Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte die damit beauftragten Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenzählung durchzuführen. Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.21 Uhr unterbrochen und um 18.27 Uhr wiederaufgenommen .)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Es wurden 179 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 123, "Nein"-Stimmen: 56.

Artikel 1 § 4 Abs. 3 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit mehrheitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich das Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit festhalte.

Die Namen der Abgeordneten werden unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens im Stenographischen Protokoll wiedergegeben.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 149

Hagenhofer, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Anschober, Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Bauer Holger, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haselsteiner, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Kier, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil, Moser Hans Helmut;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Peter, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Schaffenrath, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler, Stoisits;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 150

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend Artikel 1 § 5 Abs. 1 und 2.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse jetzt über Artikel 1 § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Es ist auch dafür namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Ich bitte die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird später fortsetzen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abstimmungsvorgang ist beendet.

Ich bitte die Bediensteten, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenzählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung für kurze Zeit.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.33 Uhr unterbrochen und um 18.39 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Es wurden 180 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 132, "Nein"-Stimmen: 48.

(Präsident Dr. Fischer gibt später bekannt, daß zwei Stimmkarten von ein und demselben Abgeordneten abgegeben wurden beziehungsweise eine Stimmkarte ungültig war, sodaß die Zahl der "Ja"-Stimmen nicht 132, sondern 130 beträgt; die Zahl der "Nein"-Stimmen beträgt, wie bekanntgegeben wurde, 48. – Siehe auch Seite 170.)

Artikel 1 § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit mehrheitlich angenommen, wobei ich das Vorliegen des verfassungsmäßig erforderlichen Quorums der Zweidrittelmehrheit ausdrücklich feststelle.

Die Namen der Abgeordneten werden unter Anführung ihres Abstimmungsverhaltens im Stenographischen Protokoll angeführt.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Anschober, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 151

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kammerlander, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Langthaler, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Petrovic, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stoisits, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wabl, Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Bauer Holger, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;

Haider, Haigermoser, Haller, Haselsteiner, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kier, Koller, Krüger;

Lafer;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil, Moser Hans Helmut;

Nußbaumer;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 152

Ofner;

Partik-Pablé, Peter, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Schaffenrath, Scheibner, Schmidt, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 8 Abs. 1 eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag ist abgelehnt.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 8 Abs. 1 eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen worden, wobei ich ausdrücklich das Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit festhalte.

Weiters haben die Abgeordneten Wabl und Genossen einen Abänderungsantrag hinsichtlich Artikel 1 § 9 Abs. 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Na, schon entschieden? (Heiterkeit, da sich Abg. Mag. Peter zuerst von seinem Platz erhebt, dann aber wieder hinsetzt.) – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 § 9 Abs. 1 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Ich darf die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Parfuss, bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird dann fortsetzen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Parfuss und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abstimmungsvorgang ist beendet.

Ich ersuche, die Stimmenzählung in der vorgesehenen Form durchzuführen, und unterbreche die Sitzung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.47 Uhr unterbrochen und um 18.52 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 180; davon "Ja"-Stimmen: 140, "Nein"-Stimmen: 40. (Siehe Seite 153.)


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 153

Artikel 1 § 9 Abs. 1 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit mehrheitlich angenommen worden, und zwar bei Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Das Abstimmungsergebnis wird im Stenographischen Protokoll sichtbar gemacht werden.

(Abweichend von der Bekanntgabe des Stimmverhaltens durch Präsident Dr. Neisser lautet das tatsächliche Abstimmungsergebnis wie folgt: abgegebene Stimmen: 180; davon "Ja"-Stimmen: 139, "Nein"-Stimmen: 40, ungültige Stimmen: 1)

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Anschober, Antoni, Auer;

Barmüller, Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Gredler, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Haselsteiner, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kammerlander, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kier, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Langthaler, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Petrovic, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stoisits, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wabl, Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 154

Bauer Holger, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Grollitsch;

Haider, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Koller, Krüger;

Lafer;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;

Ofner;

Partik-Pablé, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 § 10 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Auch hierüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist hinlänglich bekannt.

Ich darf Frau Schriftführerin Abgeordnete Parfuss bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird dann fortsetzen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Parfuss und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte die damit beauftragten Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenzählung vorzunehmen und unterbreche die Sitzung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.57 Uhr unterbrochen und um 19.02 Uhr wiederaufgenommen. – Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Es wurden 178 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 122, "Nein"-Stimmen: 56.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 155

Artikel 1 § 10 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden.

Die Namen der Abgeordneten werden unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens im Stenographischen Protokoll angeführt.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Anschober, Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Bauer Holger, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 156

Firlinger;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haselsteiner, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil, Moser Hans Helmut;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Peter, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Schaffenrath, Scheibner, Schmidt, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler, Stoisits;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Entsprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmungen lasse ich nunmehr über die restlichen Teile des Artikels 1 § 10 in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung eines Zusatzantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen abstimmen.

Auch hierüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Ich darf Frau Schriftführerin Abgeordnete Reitsamer bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden die Stimmenzählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck kurzfristig unterbrochen .

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.07 Uhr unterbrochen und um 19.12 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 174; davon "Ja"-Stimmen: 129, "Nein"-Stimmen: 45.

Die restlichen Teile des Artikels 1 § 10 in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Zusatzantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen sind somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 157

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Barmüller, Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haselsteiner, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kier, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Peter, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Anschober, Apfelbeck, Aumayr;

Bauer Holger, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 158

Graf, Grollitsch;

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Stadler;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich lasse nunmehr entsprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmung über Artikel 1 § 11 Abs. 3, 4 und 6 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen abstimmen.

Diesbezüglich ist gleichfalls eine namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Frau Schriftführerin Abgeordnete Reitsamer beginnt sogleich mit dem Namensaufruf. Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später ablösen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die Bediensteten des Hauses werden wiederum die Stimmenzählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck kurzfristig unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.18 Uhr unterbrochen und um 19.23 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Es wurden 175 Stimmen abgegeben; davon 123 "Ja"-Stimmen und 52 "Nein"-Stimmen.

Artikel 1 § 11 Abs. 3, 4 und 6 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen ist somit mehrheitlich, und zwar mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 159

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Bauer Holger, Blünegger, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 160

Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haselsteiner, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Kier, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil, Moser Hans Helmut;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Peter, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Schaffenrath, Scheibner, Schmidt, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur nächsten Abstimmung. Die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 § 10 Abs. 1 und 2 eingebracht.

Ich darf jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Artikel 2 § 10 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Reitsamer, wird mit dem Namensaufruf beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später ablösen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die Bediensteten des Hauses werden die Stimmenzählung vornehmen. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.29 Uhr unterbrochen und um 19.34 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Er wurden 178 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 123 und "Nein"-Stimmen: 55.

Artikel 2 § 10 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit angenommen.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 161

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Anschober, Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Bauer Holger, Blünegger, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 162

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haselsteiner, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Kier, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil, Moser Hans Helmut;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Peter, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Schaffenrath, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler, Stoisits;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur nächsten Abstimmung. Die Abgeordneten Dr. Haider und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 § 16 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag Dr. Haider zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse als nächstes über Artikel 2 § 16 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Es ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Frau Schriftführerin Abgeordnete Reitsamer wird mit dem Namensaufruf beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später ablösen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte, die Stimmenzählung vorzunehmen. Die Sitzung ist wiederum kurzfristig unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.39 Uhr unterbrochen und um 19.44 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis wie folgt bekannt:

Es wurden 177 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 138, "Nein"-Stimmen: 39.

Artikel 2 § 16 in der Fassung des Ausschußberichtes ist somit angenommen.

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 163

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Barmüller, Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Gredler, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Haselsteiner, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kammerlander, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kier, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Langthaler, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Petrovic, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wabl, Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;

Bauer Holger, Blünegger, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Grollitsch;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 164

Haider, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Koller, Krüger;

Lafer;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;

Ofner;

Partik-Pablé, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Wabl und Genossen haben einen Abänderungsantrag hinsichtlich Artikel 7 Z 6 §§ 49f, 49g und 49h eingebracht. Darüber ist ebenfalls abzustimmen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Antrag Wabl ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über die beantragte Änderung der Paragraphenbezeichnungen.

Ich lasse als nächstes – entsprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmung – über Artikel 7 Z 6 §§ 49f und 49g in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen abstimmen.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Ich ersuche die Frau Schriftführerin Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie dann ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abstimmungsvorgang ist beendet.

Ich bitte, die Stimmenzählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.50 Uhr unterbrochen und um 19.55 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Es wurden 176 Stimmen abgegeben; davon "Ja"-Stimmen: 131, "Nein"-Stimmen: 45.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 165

Artikel 7 Z 6 §§ 49f und 49g in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen ist somit angenommen.

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Barmüller, Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Gredler, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haselsteiner, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kier, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;

Blünegger, Brauneder;

Dolinschek;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 166

Firlinger;

Gaugg, Graf, Grollitsch;

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schreiner, Schweitzer, Stadler, Stoisits;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen als nächstes zur Abstimmung über Artikel 7 Z 6 § 49h in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Ich bitte die Frau Schriftführerin Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie dann ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die Bediensteten werden wiederum die Zählung vornehmen. Ich unterbreche die Sitzung zu diesem Zweck.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.01 Uhr unterbrochen und um 20.05 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und gebe das Abstimmungsergebnis wie folgt bekannt:

Es wurden 177 Stimmen abgegeben; davon 131 "Ja"-Stimmen, 46 "Nein"-Stimmen.

Dies bedeutet, daß Artikel 7 Z 6 § 49h in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen angenommen wurde.


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 167

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Barmüller, Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Gredler, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haselsteiner, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kier, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Verzetnitsch;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;

Bauer Holger, Blünegger, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 168

Gaugg, Graf, Grollitsch;

Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Änderung des Einkommenssteuergesetzes eingebracht. Darüber stimmen wir nun ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Zusatzantrag der Abgeordneten Schmidt und Genossen zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich komme als nächstes zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Das Verfahren ist bekannt.

Frau Abgeordnete Reitsamer wird als Schriftführerin mit dem Namensaufruf beginnen; Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später ablösen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte die Bediensteten des Hauses, die Stimmen auszuzählen und unterbreche kurz die Sitzung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.11 Uhr unterbrochen und um 20.18 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 169

Es wurden 176 Stimmen abgegeben; davon 138 "Ja"-Stimmen, 38 "Nein"-Stimmen.

Die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen sind somit mehrheitlich, und zwar ausdrücklich mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.

Mit "Ja " stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Anschober, Antoni, Auer;

Barmüller, Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gassner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Gredler, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haselsteiner, Heindl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kammerlander, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kier, Kiermaier, Kiss, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Langthaler, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Petrovic, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stoisits, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wabl, Wallner, Wimmer, Wurmitzer;

Zweytick.

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 170

Blünegger, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Grollitsch;

Haider, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Koller, Krüger;

Lafer;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;

Ofner;

Partik-Pablé, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe weiters folgendes bekannt: Es wird mir von der Kanzlei mitgeteilt, daß bei einer vorhergehenden Abstimmung, und zwar jener zum Artikel 1 § 5 Abs. 1 und 2, zwei Stimmkarten von ein und demselben Abgeordneten abgegeben wurden beziehungsweise eine Stimmkarte ungültig war, sodaß die Zahl der "Ja"-Stimmen nicht 132, wie hier bekanntgegeben, sondern 130 beträgt. Da die Anzahl der "Nein"-Stimmen mit 48 feststeht und überprüft wurde, ist das Abstimmungsergebnis, wie es von Herrn Kollegen Dr. Neisser bekanntgegeben wurde, korrekt: Die erforderliche Mehrheit war gegeben. (Siehe Seite 150.)

Herr Abgeordneter Barmüller hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.19

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Nach meinem Wissen ist es nicht möglich, sich bei einer Abstimmung der Stimme zu enthalten. Bei der letzten Abstimmung ist es jedenfalls so gewesen, daß Herr Abgeordneter Haider seine Stimme nicht persönlich abgegeben hat. Ich weiß nicht, ob seine Stimme unter den abgegebenen Stimmen war, möchte aber grundsätzlich wissen, ob es die Abstimmung insgesamt beeinträchtigen würde, wenn jemand bei einer namentlichen Abstimmung zwar im Saal ist, aber seine Stimme nicht abgibt.

20.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ist eine Stimmenthaltung nicht möglich. Bei jenen Abstimmungen, die durch Aufstehen und Sitzenbleiben vorgenommen werden, gibt es auch nur diese beiden Möglichkeiten, nämlich entweder aufzustehen oder sitzen zu bleiben. Bei Abstimmungen mit Stimmkarten, bei denen Stimmzettel in eine Urne geworfen werden – sei es bei einer namentlichen, sei es bei einer


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75. Sitzung / Seite 171

geheimen Abstimmung –, zählen natürlich die abgegebenen Stimmkarten. Es werden die Pro- und Kontrastimmen abgegeben.

Ich konnte das Problem jetzt nicht sorgfältig studieren, gehe aber davon aus, daß die Verpflichtung, sich an der Abstimmung zu beteiligen, und daß Stimmenthaltungen nicht möglich sind, Ordnungsbestimmungen sind, die einzuhalten sind (Abg. Mag. Stadler: Besser aufpassen!) , daß aber für den Fall des Nichteinhaltens keine Sanktionen in der Geschäftsordnung vorgeschrieben sind. Ich kann nur alle Damen und Herren bitten, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten, das heißt, sich an den Abstimmungen zu beteiligen und, wie das in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, mit "Ja" oder "Nein" zu stimmen.

Herr Abgeordneter Stadler. – Bitte.

20.21

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich selber habe es beobachtet, es ist aber noch viel unverfänglicher: Unter der Aufsicht Ihres Parlamentsmitarbeiters hat Kollege Haider seine Stimme jeweils persönlich, sofern er anwesend war, während des Abstimmungsvorganges abgegeben. (Anhaltende Zwischenrufe.)

20.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich kann dazu nichts sagen und bin auch nicht gewillt, das jetzt weiter zu erörtern. Erstens wird sich laut Stenographischem Protokoll herausstellen, ob die Stimmkarten abgegeben wurden, und zweitens kann ich eine gestellte Frage nur nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Diese Antwort lautet: Jeder hat sich mit Abgabe einer "Ja"- oder "Nein"-Stimme an der Abstimmung zu beteiligen. Das steht im § 68 Abs. 2 der Geschäftsordnung, und ich bitte um deren Beachtung.

Damit ist dieser Abstimmungsvorgang beendet.

Wir kommen nunmehr, nachdem die Abstimmungen in zweiter Lesung beendet worden sind, zur dritten Lesung.

Es wird über die Annahme des Gesetzentwurfes in dritter Lesung abgestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen ist, und ich stelle ausdrücklich die Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. (Abg. Mag. Stadler: Herr Barmüller! Haider bleibt sitzen, er ist persönlich anwesend! – Abg. Dr. Haider: Ich bin anwesend!)

Ich bitte, die Abstimmungen nicht durch Zwischenrufe zu stören, denn wir haben noch weitere Abstimmungen vorzunehmen.

Als nächstes gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entschließungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. (E 57.)

(Abg. Dr. Partik-Pablé: Barmüller! Der Haider ist da!)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Kostelka und Genossen betreffend Harmonisierung des Pensionssystems der Oesterreichischen Nationalbank. (Anhaltende Zwischenrufe.) Ich bitte um Ruhe! (Abg. Dr. Haider – in Richtung des Abg. Mag. Barmüller –: Beruhig dich!) Kein Grund zu Nervosität! (Abg. Dr. Haider: Es kostet dich nur deine Nerven!)


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75. Sitzung / Seite 172

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist mit Mehrheit angenommen. (E 58.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 694 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür stimmen, den Bericht des Verfassungsausschusses in 694 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß der Antrag mit Mehrheit angenommen wurde.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht in 695 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier darf ich im Falle Ihrer Zustimmung um ein Zeichen ersuchen. – Ich stelle die Beschlußfassung mit Mehrheit fest.

Schließlich stimmen wir über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht in 696 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen, ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist gleichfalls mit Mehrheit angenommen .

Damit haben wir den 4. Tagesordnungspunkt beendet.

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (631 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1997), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Verwaltungsakademiegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 1997, das DAK-Gesetz 1996, das Entwicklungshelfergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Überbrückungshilfegesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Karenzurlaubsgeldgesetz geändert werden und das ÖBB-Ausschreibungsgesetz aufgehoben wird, und

über den Antrag 269/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden (688 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Ein Vorschlag auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Damit gehe ich sofort in die Beratungen und in die Debatte ein.

Erster Kontraredner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Er hat das Wort. (Abg. Dr. Khol: Mach dich zum Freund, lieber Freund, und rede kurz wie nie!)

20.27

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Aufgrund der ausführlichen Diskussionen, die bereits


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75. Sitzung / Seite 173

im Verfassungsausschuß über die vorliegende Materie geführt wurden, kann ich meine Ausführungen kurz halten. Ich möchte nur zwei wesentliche Aspekte anmerken.

Der eine ist, daß man bei aufmerksamer Lektüre des Titels des Gesetzes feststellt, daß man einer einstimmigen Entschließung dieses Hauses, nach der wir für den Bereich der Karenzierungsregelungen für Elternschaften den Begriff "Urlaub" aus den Gesetzestexten herausnehmen wollten, offenbar nicht nachgekommen, also säumig ist. Es werden nämlich auch zwei Gesetze, nämlich das Elternkarenzurlaubsgesetz und das Karenzurlaubsgeldgesetz, novelliert, in denen nach wie vor eine Wortwahl gepflogen wird, die der einstimmigen Entschließung dieses Hauses nicht entspricht. Meiner Ansicht nach wäre es an der Zeit, dieses Säumnis nachzuholen. Im Zusammenhang mit dieser Materie ist es nicht gut möglich, weil es sich hier nur um die Titel von betroffenen Gesetzen handelt. Daher haben wir von einem entsprechenden Abänderungsantrag Abstand genommen.

Der zweite Aspekt ist klein, aber er ist mir wichtig. Ich habe ihn auch im Ausschuß vorgetragen, möchte ihn aber auch im Plenum nicht verschweigen. Wir schaffen in dieser Novelle einen neuen Amtstitel im Beamten-Dienstrecht, und zwar den Amtstitel "Militärbischof". Wir begehen damit meiner Meinung nach einen Fehler, weil wir nur zur höheren Ehre der Pseudosystematik von beamteten Titeln einen Militärbischof – und ein katholischer Militärbischof ist kraft seines kirchlichen Amtes ein Militärbischof – zusätzlich mit einem staatlichen Titel versehen. Es ist, meine ich, einfach – ich will nicht sagen lächerlich, weil es das nicht trifft – peinlich, es ist überflüssig, weil das am Amt, das er in seiner Sphäre, in der Sphäre der Kirche, ausübt, überhaupt nichts ändert. Er ist der Diözesanbischof einer Personaldiözese, einer Diözese, die aufgrund der persönlichen Eigenschaften ihrer Mitglieder, der Militärpersonen, definiert ist. Er ist auch sicher nach allen Vorschriften des Kirchenrechtes geweiht und so weiter.

Er wirkt im militärischen Kreise, weil es offensichtlich ein besonderes Anliegen ist, Menschen, die militärischen Dienst zu leisten haben, unmittelbar vor Ort seelsorgerisch zu betreuen. So weit, so gut. Es ist auch mit unserer Auffassung von Trennung von Kirche und Staat unter dem Titel Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar, daß diese Funktionalitäten zusammengeführt werden.

Warum aber ein geistlicher Würdenträger eines staatlichen Titels, der in ein Beamtengesetz hingeschrieben wird, bedarf, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das ist kein konstitutiver Rechtsakt, sondern hat ausschließlich Konsequenzen auf der Besoldungsebene. Für die Besoldungsebene aber kann wohl nicht der Umstand, daß er nun "Militärbischof" heißt, entscheidend sein, sondern dafür ist seine Einstufung nach bestimmten Verwendungskriterien wesentlich.

Das soll so sein, wenngleich wir der Meinung sind, daß wir damit vorführen, daß wir nicht alle anerkannten Religionsgemeinschaften in diesem Lande gleich behandeln. Das kommt noch dazu. Es findet sich für vergleichbare religiöse Würdenträger der anerkannten Religionsgemeinschaft Islam oder der Israelitischen Kultusgemeinde keine entsprechende Regelung. – Das nur als Fußnote.

Ich bitte daher, den von uns hier im Hohen Haus noch einmal eingebrachten Abänderungsantrag zu unterstützen, sodaß er eine Mehrheit bekommt und die entsprechende Passage im Gesetz gestrichen werden kann. Ich bitte darum, und ich hoffe, daß es trotz vorgerückter Stunde möglich sein wird, diese für uns wichtige Reparatur vorzunehmen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

20.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

20.31

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde mich ebenfalls auf einige wenige Anmerkungen beschränken.


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75. Sitzung / Seite 174

Insgesamt bringt dieses Gesetzespaket Fortschritte in der Verwaltungsreform. Ich erwähne als Beispiel die Teilzeitregelung für Beamte. Auf Antrag ist es nun möglich, die Arbeitszeit bis zu einem Minimum von 20 Wochenstunden flexibel zu gestalten. Dadurch gibt es Spielräume für die Damen und Herren im öffentlichen Dienst und auch für die Dienststellen und somit erhöhte Effizienz. Auch dem Spargedanken wird damit Rechnung getragen.

Apropos Spargedanken: Es hat im Verfassungsausschuß eine Diskussion zur Problematik um die Sonderzahlungen für Rechtspraktikanten gegeben, die ab 1. Juni 1997 eingestellt werden. Kürzungen sind für die Betroffenen nie erfreulich! Meiner Ansicht nach ist aber ein monatlicher Ausbildungsbeitrag – und nichts anderes ist das – in der Höhe von 15 281 S durchaus großzügig, wenn man bedenkt, daß andere Berufsgruppen auf überhaupt nichts Vergleichbares bauen können.

Meine Damen und Herren! Der Zugang ist weiterhin gesichert. Es gibt keinen Numerus clausus oder ähnliches, allerdings die Kürzung der Sonderzahlungen.

Wir haben uns auch darüber verständigt, daß seitens des Justizministeriums Kriterien für die Ausbildung von Juristen ausgearbeitet werden sollen. Es ist nämlich die qualitative und quantitative Belastung von Rechtspraktikanten durchaus unterschiedlich.

Verwaltungsreform ist Knochenarbeit, die in der "kleinen Sozialpartnerschaft" geleistet wird. In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum derzeitigen Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer im öffentlichen Dienst.

Wie schon öfter in der Vergangenheit gibt es nun Spannungen und Auseinandersetzungen, in letzter Zeit auch Streikdrohungen, auch ein gewisses Säbelrasseln der Gewerkschaft. Meine Damen und Herren! Es geht nun darum, kühlen Kopf zu bewahren und sich die Fakten vor Augen zu halten. Im Jahre 1996 entstand trotz einer Nullohnrunde im öffentlichen Dienst und der bekannten Einmalzahlung für den Dienstgeber aufgrund der Biennalsprünge ein Mehraufwand in der Höhe von 2,1 Prozent. Im Vergleich dazu stieg im selben Jahr dieser Aufwand bei den Privatbediensteten um nur 1,9 Prozent. Das ist die Dynamik des Systems!

Um das Budgetziel zu erreichen, können bei einem natürlichen Abgang von 3 Prozent des Personals nur 0,5 Prozent der Posten nachbesetzt werden. Hält man sich – und das ist meiner Ansicht nach wichtig – diese Zahlen nüchtern vor Augen, dann hat man Verständnis und unterstützt den zuständigen Staatssekretär in seiner, wie es die Medien nennen, "harten Linie". Ich hoffe natürlich, wie auch der Herr Staatssekretär, auf Konsenslösungen, wie sie in der Vergangenheit möglich waren.

Insgesamt, so meine ich, ist es ein gutes Gesetzespaket. Die SPÖ-Fraktion wird zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

20.35

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade die Rede des Abgeordneten Kräuter, in der er so heftig an die Disziplin appelliert und gemeint hat, daß da ja nicht nachgegeben werden solle, bietet mir eine gute Möglichkeit einzuhaken.

Herr Abgeordneter Kräuter! Nehmen Sie sich und Ihre Kollegen von den Regierungsparteien einmal bei der Nase, und schauen Sie sich die Entwicklung beim amtlichen Kilometergeld an! Sie können noch so sehr an die Lohndisziplin appellieren: Appellieren Sie dabei aber auch an Disziplin, wenn es um die Erstattung des amtlichen Kilometergeldes geht.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie wissen genausogut wie ich, daß im Jahre 1983, als das amtliche Kilometergeld 3,40 S betrug, sowohl der Benzinpreis als auch die Versicherungsabgaben, die man für die Haftpflichtversicherung leisten mußte und die inzwi


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schen etwas gesunken sind, höher waren. Das amtliche Kilometergeld berührt diese Entwicklung jedoch überhaupt nicht. Es steigt Jahr für Jahr oder in mehreren Sprüngen, es steigt immer weiter an! (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter. ) Selbstverständlich! Das amtliche Kilometergeld ist seit dem Jahr 1983 von 3,40 S auf nunmehr 4,90 S gestiegen. (Abg. Dr. Kräuter: Aber nicht Jahr für Jahr!) Zwei- oder dreijährig, das ist der einzige Unterschied, die einzige Differenz, die ich Ihnen konzediere. Trotzdem: Das ist nicht akzeptabel! (Abg. Dr. Kräuter: Aber entscheidend!)

Es ist das der Versuch, von hinten herum an bestimmte Gruppen kleine Gratifikationen – noch dazu auf eine sehr unökologische Art – zu verteilen. Denn Sie wissen genausogut wie ich, daß 4,90 S pro Kilometer mit den tatsächlichen Aufwendungen pro Kilometer nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun haben. Wenn Sie sich nun hier zum Rednerpult stellen und Disziplin fordern, weil wir uns keine Lohnerhöhung für Beamte oder Vertragsbedienstete leisten können, gleichzeitig aber für die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von 4,60 S auf 4,90 S Ihre Hand heben, dann frage ich mich, wie ernst Sie Ihre Forderungen nehmen. (Abg. Dr. Kräuter: Das Kilometergeld bezieht sich ja nicht nur auf Beamte!) Ja, aber für diese ist es der maßgeblichste Indikator. (Abg. Jung: Das ist doch für jeden maßgeblich!) Nein, das ist es nicht!

Der zweite Punkt: Im Ausschuß, habe ich mir sagen lassen, wurde zur Entscheidung, den Rechtspraktikanten das 13. und 14. Monatsgehalt zu streichen, nur bemerkt, daß diese mit 11 000 S netto "eh ganz gut verdienen". (Abg. Dr. Kräuter: Vergleichsweise ja!)

Meine Damen und Herren! Wir haben uns vorhin gerade selbst ein Einkommen genehmigt, von dem wir annehmen, daß es zwar hoch, aber gerechtfertigt ist. Gleich beim nächsten Tagesordnungspunkt verkünden Sie mit Seelenruhe, daß die Rechtspraktikanten mit ihren "unrealen" 15 000 S brutto völlig überbezahlt wären. Warum brauchen sie das 14mal im Jahr? Sie brauchen es ohnehin nur zwölfmal, das reicht doch aus! (Abg. Dr. Kräuter: Da gibt es einen Unterschied!)

Das ist eine verlogene Art, die Debatte zu führen. Man sollte doch einigermaßen ehrlich sein und zugestehen, was im Beamtenbereich notwendig ist. Herr Abgeordneter Kräuter! Selbstverständlich hätten Sie mit Ihrer Forderung recht, wenn Sie die gesamte Situation im öffentlichen Dienst darstellten und nicht nur die Löhne beziehungsweise die Gehälter der öffentlich Bediensteten skizzierten. In der Frage der Dynamik des Pensionssystems wären aber noch andere Aussagen notwendig. Es geht nicht nur um die bevorstehende Gehaltsrunde oder eine Stellungnahme zum kommenden Streik der Finanzbeamten.

Es bedarf einer klaren Zielsetzung der Regierung beziehungsweise der Regierungsparteien zu folgenden Fragen: Wozu und in welchen Bereichen soll die Verwaltung wachsen, wo nicht mehr? Mit welcher Lebensperspektive wird man in Zukunft für den öffentlichen Dienst arbeiten? Wird es, wie bisher, das stete, aber langsame Vorrücken geben, sodaß erst im Alter und in der Pension ein großes Einkommen erzielt werden kann? Ist das Ihre Perspektive – oder sind Sie endlich dazu bereit, gemeinsam mit uns einen Schritt in Richtung eines einheitlichen Arbeits- und Sozialrechtes mit einem einheitlichen Pensionsrecht für Beamte, Vertragsbedienstete und den Angestellten in der Privatwirtschaft zu machen? Aber davor scheuen Sie noch zurück.

Sie wissen ebensogut wie wir, daß Sie das irgendwann machen müssen, weil es künftig nicht mehr anders gehen wird. Aber Sie weigern sich, eine ehrliche Diskussion mit den im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu führen.

Sie machen sie jetzt zum Prügelknaben einer Entwicklung, meine Damen und Herren, für die Sie, die Regierungsparteien und die Regierung selbst, ganz allein die Verantwortung tragen, indem Sie für die Beamten keine Klarheit schaffen, was sie zu erwarten haben. Sie geben ihnen keine Gewißheit darüber, ob sie gute Arbeit oder schlechte Arbeit leisten. Und das ist ein wichtiger Punkt! Man kann nicht nur in dem Stil über Beamte diskutieren, daß man sagt: Die wollen eh nichts arbeiten, die arbeiten eh gar nichts. – Man muß zumindest benennen, wo gute Arbeit und wo schlechte Arbeit geleistet wird.


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Sie bringen auch nicht zum Ausdruck, wo es wichtige Ziele öffentlicher Verwaltung und wichtige Aufgabenbereiche gibt, von denen nicht abgegangen werden soll, weil Sie meinen, daß es wichtig ist, daß diese durch eine öffentliche Verwaltung erfüllt werden. Sie hinterfragen nicht, auf welchen Gebieten sich die öffentliche Verwaltung in den letzten Jahrzehnten hypertroph entwickelt hat.

Ich könnte Ihnen Beispiele genug nennen! Ich habe versucht, einige solcher Beispiele zu sammeln. Wenn etwa eine Wäschetrockner-Gebrauchsabgabenverordnung im Umfang von 70 oder 80 Seiten und eine ähnliche im selben Umfang für Waschmaschinen erarbeitet wird, in welchen die Verwaltung versucht minutiös Regeln für Geräte zu treffen, die auf einem anderen Wege und durch andere Institutionen schon längst getroffen wurden, dann frage ich mich, ob Sie mit Ihrer Diskussion über den öffentlichen Dienst auf dem richtigen Dampfer sind und in dieser Hinsicht einen richtigen Schritt in die richtige Richtung gehen. (Abg. Dr. Khol: Kollege Öllinger! Schauen Sie auf die Uhr!)

Herr Staatssekretär! Ich möchte abschließend noch folgende Bemerkung machen: Ein Punkt hat bei dieser Novelle völlig gefehlt. Staatssekretär Schlögl hat angekündigt, daß nun betreffend Amtstage und Öffnungszeiten endlich im Interesse der Staatsbürger ernst gemacht wird und daß es lange Öffnungszeiten geben wird. – Ich bemerke jedoch nichts davon! In diesem Entwurf befinden sich keine derartigen Regelungen, obwohl das Herr Staatssekretär Schlögl für dieses Jahr angekündigt hat. Es hat jetzt einen Wechsel an der Spitze der Verwaltung gegeben, und Sie werden jetzt vermutlich wieder von vorne zu verhandeln anfangen.

Die Bürger erwarten sich, daß die öffentliche Verwaltung kundenfreundlicher wird. Herr Staatssekretär! Sie warten schon sehr lange darauf, daß Öffnungszeiten und Amtszeiten endlich so gestaltet werden, daß sie auch für den Durchschnittsbürger wahrnehmbar sind. Er möchte sich darauf verlassen können, wenn er auf ein Amt geht, daß dieses von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet ist und nicht etwa eines drei Stunden über die Mittagszeit geschlossen ist und ein anderes Parteienverkehr vielleicht nur irgendwann am Nachmittag hat.

Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Das wären einige der Punkte, von denen in diesem Entwurf leider keine Rede ist. In der Debatte hier werden vielleicht einige der weiteren Redner auch noch einige fehlende Punkte, die in diesem Entwurf nicht enthalten sind, die in der Debatte aber tangiert wurden, zur Sprache bringen. (Abg. Dr. Kräuter: Bitte, sagen Sie auch immer dazu, was es kostet!) Ich wünsche mir das, weil sich die Beamten, weil sich die öffentliche Verwaltung insgesamt diese Debatte verdient hat. (Beifall bei den Grünen.)

20.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. – Bitte.

20.43

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! – Verzeihung: Herr Staatssekretär! (Abg. Mag. Stadler: So falsch liegen Sie nicht, in Bälde wird es soweit sein!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Punkt der Tagesordnung gibt es nicht nur eine Gesetzesänderung: Wenn man sich dieses ganze Paket vornimmt und alles zusammenzählt, kann man feststellen, daß insgesamt 27 Gesetze eine Änderung erfahren beziehungsweise viele Bereiche überhaupt erstmals einer Regelung unterworfen werden. Ich möchte mich sehr kurz fassen und nur ganz, ganz wenige Punkte erwähnen, die von den Grünen selbstverständlich nicht erwähnt wurden.

Zunächst halte ich fest: Es hat bisher für die Beamten eigentlich überhaupt keine Obergrenze bei der Tagesdienstzeit gegeben. Sie wird erstmals mit 13 Stunden geregelt. Das wurde, glaube ich, von den betroffenen Personen als notwendig empfunden.

Zweitens wurden die Durchrechnungszeiträume erstmals fixiert, und zwar mit einer Frist von 17 Wochen. Im Durchschnitt dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden.

Drittens wurde die Teilzeitmöglichkeit sehr fundamental erweitert. Die Flexibilität wurde so gestaltet, daß jede beliebige Zahl voller Stunden zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der Vollbe


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schäftigung gewählt werden kann. Ich glaube, auch das ist eine Regelung, die sehr stark den individuellen Vorstellungen, Bedürfnissen und Lebensverhältnissen entspricht.

Weiters wurde eine Karenzurlaubsregelung getroffen: Gegen Entfall der Bezüge beträgt die Höchstdauer gemäß dieser Karenzregelung zehn Jahre. Ich glaube, auch das stellt eine wesentliche Veränderung und Verbesserung dar.

Als Obmann des Unterrichtsausschusses möchte ich auch betonen, daß wir in Anbetracht dessen, was im vergangenen Jahr mit dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz bereits geregelt wurde, nun für die Bundesschulen die verschiedenen Objektivierungen der Vergabe von Bundeslehrerstellen und leitenden Funktionen an Bundesschulen regeln. Großteils sind die Bestimmungen identisch mit den Regelungen im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Insbesondere wird darin etwas meiner Meinung nach Wichtiges festgehalten, nämlich daß dem Schulgemeinschaftsausschuß bei der Bestellung von Leitungsfunktionen ein Stellungsnahmerecht eingeräumt wird und daß leitende Funktionen zunächst auf vier Jahre befristet vergeben werden.

Mit der zusätzlichen Regelung, die in 14 Tagen in Kraft treten wird, daß das amtliche Kilometergeld von 4,60 auf 4,90 S angehoben wird, ist nur noch etwas enthalten, das eine wesentliche Verbesserung beziehungsweise erstmalige Regelung in diesem gesamten Gesetzespaket darstellt. Wir von der Österreichischen Volkspartei stimmen diesen Regelungen zu. (Beifall bei der ÖVP.)

20.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Kier hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. Das ist erlaubt. – Bitte.

20.46

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Keine Beunruhigung! Ich habe nur bei meiner vorhergegangenen Rede den bereits schriftlich eingebrachten Abänderungsantrag nicht verlesen, was ich hiermit nachhole:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt, Volker Kier und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage 631 der Beilagen (BDG-Novelle)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1997)

Art. I Z. 47 lautet: "§ 152 Abs. 5 wird gestrichen. Die bisherigen Absätze 6 bis 12 werden zu 5 bis 11."

*****

Zur Begründung dieses Antrages: Es handelt sich um den Militärbischof, und dazu habe ich mich bereits geäußert. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haller. – Bitte sehr.

20.47

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär, der wieder in ein Gespräch verwickelt ist! Hohes Haus! Wir behandeln hier unter geringer Teilnahme der Abgeordneten eine sogenannte Bundesdienstgesetz-Novelle 1997, die tatsächlich außer dem Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Menge anderer Gesetze betrifft und die nach meinem Dafürhalten und in Summe gesehen eine Anzahl von Verbesserungen bringen wird. –


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Mir fällt diese Feststellung nicht so schwer wie Herrn Kollegen Kier, der mit einer total abstrusen Argumentation in bezug auf Karenzierung und Militärbischöfe heute unbedingt den Beweis liefern mußte, daß die Liberalen nicht überall Mitläufer der Regierungsparteien seien.

Mir fällt das auch nicht so schwer wie dem Kollegen Öllinger, der eine ganz umfassende Regelung haben wollte, obwohl ich natürlich eingestehe, daß teilweise neue Regelungen enthalten sind, mit denen auch wir Freiheitlichen nicht einverstanden sind, weswegen wir getrennte Abstimmung verlangen und auch noch Abänderungsanträge einbringen werden.

Unverständlich ist für mich zum Beispiel, daß man im Artikel 22 ein neues Privileg für die Bundestheater schafft. Nicht akzeptabel finde ich auch die Mobilitätseinschränkung bei den Karenzierungen in § 75 Abs. 2 und 3. Offen bleibt für mich immer noch die Frage, wie man mit der Einrechnung der Ruhezeiten bei den Beamten in die Arbeitszeit in Zukunft umgehen wird. In der Privatwirtschaft ist das ja wirklich nicht üblich. Mein Kollege Graf, der noch nach mir zu Wort gemeldet ist, wird auch noch auf andere Ungereimtheiten hinweisen.

Aber nun zum Positiven: Als positiv zu bewerten ist eindeutig der Hauptteil dieser Novelle, deren Inhalt auch Anlaß für diese war, und zwar die Schaffung von flexibleren Arbeitszeitmöglichkeiten für Beamte. – In diesem Zusammenhang muß ich bemerken: Ich fühle mich heute ein bißchen eigenartig in meiner Position, und zwar deshalb, weil man uns Freiheitlichen immer wieder nachsagt, daß unsere Vorschläge nicht akzeptabel und nicht umsetzbar wären. Kollege Kukacka, den ich sonst sehr schätze, hat heute gesagt: Von den Freiheitlichen kommt ja nie etwas Gutes! (Abg. Mag. Peter: Das ist nicht wahr, das hat er nicht gesagt!)

Bei dieser Novelle zeigt sich jedoch, daß es jetzt zumindest Ansätze zum Umdenken gibt: Es hat zuerst einen Antrag der Freiheilichen gegeben, der mindestens dreimal eingebracht werden mußte, dann hat es eines Entschließungsantrags an den Verfassungsausschuß und zweier klärender, aber absolut konstruktiver Gespräche mit Staatssekretär Schlögl bedurft, bis der freiheitliche Antrag schließlich fast vollinhaltlich, teilweise sogar wortidentisch in diese Novelle aufgenommen wurde – und das trotz Gegenwindes der Gewerkschaft öffentlicher Dienst! (Abg. Dr. Kräuter: Eine kühne Interpretation!)

Es gibt natürlich auch meinerseits Einschränkungen in diesem Bereich: Man hat einige Verschlechterungen gegenüber unseren Vorschlägen gemacht, mit denen ich nicht sehr glücklich bin: So kann ich etwa diese zehnjährige Beschränkung der Teilzeitarbeitsmöglichkeit nicht ganz verstehen. Warum trifft man diese Regelung nicht für die gesamte Dienstzeit, mit Unterbrechungen unter Umständen, aber jedenfalls für einen längeren Zeitraum? Wir wollten auch keine Beschränkung auf volle Kalenderjahre, sondern die Möglichkeit, das mit Monaten abzudienen. Außerdem wollten wir auch über den derzeit in der Novelle bestehenden Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für die Pflege von Kindern hinausgehen und diesen Rechtsanspruch auch für die Pflege von älteren Personen schaffen. Denn gerade die Frage der Pflege und Pflegebedürftigkeit von Älteren wird immer aktueller und wichtiger. Wir wollten auch nicht, daß eine vorzeitige Beendigung nur dann möglich ist, wenn kein wichtiges dienstliches Interesse dagegen spricht.

Aus freiheitlicher Sicht ist diese Novellierung dennoch insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung, und trotz diverser Mängel betrachten wir auch wir unseren Antrag als miterledigt. Vor allem ist das für uns ein Beweis dafür, daß Vorschläge von uns Freiheitlichen offensichtlich sehr wohl aktuell, exakt formuliert und auch konkret umsetzbar sind – wenn der politische Wille und auch entsprechender Druck für die Umsetzung vorhanden sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

20.54

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich auf ganz wenige Punkte dieser großen Novelle beschränken, denn vieles wurde schon gesagt.


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Zunächst zu den Ausführungen der Kollegin Haller: Es gab, zumindest was diesen Teil der heutigen Diskussion betrifft, eine bis jetzt durchaus konstruktive Diskussion. Es stimmt, daß Sie einige Ihrer Formulierungen wiederfinden können, und es stimmt auch, daß es Gespräche zwischen der Kollegin Haller und Staatssekretär Schlögl gab. – Wenn Sie aber in Anbetracht dessen sagen, daß es sich hiebei um eine identische Wiedergabe des Antrages und der Idee der Freiheitlichen handelt, scheinen Sie mir doch einigermaßen zu weit zu gehen. Denn etwa zur Teilzeitarbeitsegelung im öffentlichen Dienst kann man feststellen, daß diese nach und nach gereift ist. Dafür waren zweifellos viele Diskussionen notwendig, aber es war naheliegend, diese Regelungen jetzt so zu treffen. Dieser Antrag hat uns selbstverständlich nicht daran gehindert, die Sache auf diese Weise zu erledigen, denn das war notwendig, aber es geht sicherlich zu weit, den Schluß zu ziehen, daß es sich hiebei ausschließlich um Ihre Ideen handelt.

Mit der Waschmaschinenbeschreibung des Kollegen Öllinger kann ich nicht sehr viel anfangen, weil das eigentlich nicht dieses Gesetz betrifft. Es fällt mir daher auch etwas schwer, ihn anzusprechen.

Es ist aber auf jeden Fall notwendig, daß wir bestrebt sind, im Bereich des öffentlichen Dienstes die Serviceleistungen ständig zu verbessern. Ganz entscheidend wird auch sein, daß es gelingt, die neuen Kommunikationsmedien für den Bürger nutzbar zu machen, sodaß Anträge, Ansuchen und dergleichen auch über elektronische Medien eingebracht werden können und diese Art der Erledigung möglich sein wird. Damit wird zumindest für die Bürger, die über diese Möglichkeiten verfügen, ein kürzerer Weg geschaffen.

Zum Schulbereich zwei Bemerkungen: Es werden – das sei festgehalten – in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes Leiterpositionen auf Zeit eingerichtet, wie es sonst im öffentlichen Dienst noch nicht üblich ist sind. Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß man im Schulbereich in dieser Hinsicht beispielhaft vorangeht.

Es geht um neue Regelungen für die Ausschreibungen und die Besetzungen, es geht um klare Leistungskriterien, und es geht bei der Leiterbestellung um die Mitbestimmung der Schulpartnerschaftsgremien in zweifacher Richtung: Einerseits geben bei der Auswahl der Personen die Schulpartnerschaftsgremien Stellungnahmen ab. Zum anderen werden Schulleiter im Hinblick darauf, wie sie sich bewähren, auf vier Jahre bestellt, und es ist dann Aufgabe des Schulgemeinschaftsausschusses und der Schulbehörde, nach Ablauf dieser vier Jahre festzustellen, ob sich jemand in dieser Funktion bewährt hat. Würden beide zu der Auffassung kommen, daß das nicht der Fall gewesen ist, dann wäre diese Leiterfunktion im wesentlichen beendet.

Einige Wünsche sind noch offen. Diesbezüglich müssen wir noch weitere Gespräche führen: Einführung von Bewerberlisten bei der Einstellung in den Schuldienst, damit für alle jene, die sich bewerben – und das sind momentan sehr viele – und die nicht genommen werden können, Transparenz vorhanden ist. In diese Richtung ist auch der Entschließungsantrag zu verstehen, der beigedruckt ist und der auch zur Abstimmung ansteht.

Ich schließe noch einen Abänderungsantrag an. Der Abänderungsantrag ist im Saal verteilt worden; Sie finden ihn vor sich auf den Pulten.

Es geht im wesentlichen darum, in Fortsetzung der Diskussion der Bezügeregelungen auch die Landesschulrats-Vizepräsidenten, soweit es sie in den Ländern gibt – und das ist in einigen der Fall –, in diese Regelung einzubeziehen. Das heißt, auch für die Vizepräsidenten der Landesschulräte wird auf Landesebene etwa ein Jahr lang Zeit sein, sie auf Landesebene unterhalb des Landesschulratspräsidenten oder der -präsidentin einzuordnen. Die Präsidenten haben, wie Sie wissen, 120 Prozent der Nationalratsbezüge. Und wenn diese Form abgeschlossen ist, wird auch für die Vizepräsidenten des Landesschulrates eine Neuordnung des Dienstrechtes stattfinden. – Das ist im wesentlichen der Inhalt des Abänderungsantrages Kostelka, Khol.

Abschließend die nächsten Vorhaben: Die Novelle zum nächsten BDG liegt schon im Haus, sie betrifft die Hochschullehrer und soll heuer noch vor dem Sommer beschlossen werden. Ein größeres Projekt wird sicherlich die Frage sein, wie Sabbaticals speziell im Bildungsbereich angeboten werden können. Es ist das Ziel, auch das im Laufe des nächsten halben Jahres zu


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regeln, sodaß ein entsprechender Plan für das nächste Schuljahr, im Herbst 1998, vorbereitet werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der vom Herrn Abgeordneten Dr. Niederwieser in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag Dr. Kostelka, Dr. Khol betreffend die erste BDG-Novelle ist schriftlich überreicht worden, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend die 1. BDG-Novelle 1997 u.a.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag im eingangs bezeichneten Bericht des Verfassungsausschusses wird wie folgt geändert:

1. (Verfassungsbestimmung) Im Art. I Z 92 lautet § 278 Abs. 24:

"(24)(Verfassungsbestimmung ) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/1997 treten in Kraft:

1. § 41a Abs. 6 mit 1. Juli 1997,

2. § 207j Abs. 7 mit 1. September 1997."

2. Im Art. I Z 93 lautet im § 278 Abs. 25 die Z 10:

"10. § 75 Abs. 2 Z 3 mit dem Zeitpunkt, in dem für das betreffende Land des Vizepräsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

3. Im Art. II Z 27a wird das Zitat "§105 Abs. 1" durch das Zitat "§105 Abs. 1a" ersetzt.

4. Im Art. II Z 33 wird im § 161 Abs. 23 Z 2 das Zitat "§ 105 Abs. 1" durch das Zitat "§ 105 Abs. 1a" ersetzt.

5. Im Art. VZ 21 wird das Zitat "§29e Abs. 8" durch das Zitat "§ 29g Abs. 8" ersetzt.

6. Im Art. VZ 39 lautet im § 76 Abs. 15 die Z 9:

"9. § 29b Abs. 2 Z 3 mit dem Zeitpunkt, in dem für das betreffende Land des Vizepräsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

7. Im Art. VIII Z 13 lautet im § 123 Abs. 24 die Z 4:

"4. § 58 Abs. 2 Z 3 mit dem Zeitpunkt, in dem für das betreffende Land des Vizepräsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

8. Im Art. IX Z 13 lautet im § 127 Abs. 18 die Z 4:

"4. § 65 Abs. 32 Z 3 mit dem Zeitpunkt, in dem für das betreffende Land des Vizepräsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Dr. 368/1925, außer Kraft tritt."

9. Im Art. XXVII Z 2 lautet § 186:


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"§ 186. § 1 Abs. 1 Z 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/1997 tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem für das betreffende Land des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) § 32 des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, außer Kraft tritt."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Die freiwillige Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

21.00

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! In Kürze: Ich habe zwei Anträge einzubringen.

Der eine Antrag beschäftigt sich mit der Absetzmöglichkeit des Kilometergeldes. Diesbezüglich ist bereits gesagt worden, daß diese Anhebung längst überfällig ist. Es ist deswegen auch ein Abänderungsantrag von uns einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker und Kollegen zur Regierungsvorlage 631 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BDG 1979 und andere Bundesgesetze abgeändert beziehungsweise aufgehoben werden, in der Fassung des Ausschußberichtes 688 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt abgeändert:

Im Art. XX Ziffer 10 lautet §77 Abs. 11 Z 2 wie folgt:

"2. §10 Abs. 3 und 4 mit 1. Jänner 1997."

*****

Das ist eine arbeitnehmerfreundliche Regelung, und ich glaube, wir sollten dem auch zustimmen, damit die Kaufkraft des Konsumenten wieder gestärkt wird.

Zweitens bringe ich einen Abänderungsantrag betreffend die Rechtspraktikanten in Österreich ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Ofner, Dr. Krüger, Dr. Brauneder und Kollegen betreffend Regierungsvorlage 631 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BDG 1979 und andere Bundesgesetze abgeändert beziehungsweise aufgehoben werden, in der Fassung des Ausschußberichtes 688 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Im Art. XXXI entfallen die Z 2, 3, 4 und 6

2. Art. XXXI Z 5 erhält die Bezeichnung "Z 2"

3. Art. XXXI Z 7 erhält die Bezeichnung "Z 3" und lautet:

3. §29 Abs. 2 lautet:


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(2) In der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XXX/1997, treten in Kraft:

1. § 19 samt Überschrift mit Wirksamkeit vom 1. September 1996,

2. § 14 Abs. 3 mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1997.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine kurze Bemerkung dazu: Heute wird, wenn die Koalition diesbezüglich dicht hält, beschlossen werden, daß den Rechtspraktikanten in Zukunft 14 Prozent vom Bruttogehalt gekürzt werden soll, das sind 20 Prozent vom Nettogehalt. Ich glaube, daß wir gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir auch darauf achten sollten, daß die Einkommen nicht geschmälert werden, einem derartigen Vorhaben nicht zustimmen können, insbesondere auch in einer Zeit, in der offensichtlich Akademikerfeindlichkeit festzustellen ist. Wie wir alle wissen, wurde den Zahnmedizinern bereits vor einem Jahr das Einkommen um ein Drittel gekürzt. – Ich persönlich frage mich da: Wer wird der nächste sein? Werden es die Turnusärzte, die Einkommenseinbußen zu erleiden haben? (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich halte es auch von gewerkschaftlicher Seite für wirklich bedenklich, wenn einer Gruppe Gehaltskürzungen – und zwar aus rein budgetären Gründen, Abgeordneter Khol hat das erwähnt – verordnet werden, die keine Lobby hat und bei welcher es sich darüber hinaus um Leute handelt, die in Ausbildung stehen. Herr Abgeordneter Khol! In Zukunft werden wir dann vielleicht daran gehen, einem Maturanten, der in Staatsdienst tritt, auch noch das 13. und 14. Gehalt zu streichen, weil er im ersten Jahr noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringt, oder in anderen vergleichbaren Fällen eine Lohnkürzung zu verordnen!

Ich glaube, es ist gerade am heutigen Tag, nachdem wir Politiker auch kräftig in die Kassen gegriffen und unser Einkommen erhöht haben, äußerst bedenklich, daß wir ausgerechnet bei den Schwächsten, nämlich bei jenen, die erst im Aufbau ihrer Karriere stehen, anfangen, Gehaltskürzungen nur aus Spargründen zu verordnen. Ich glaube, das Hohe Haus hat sich in diesem Punkt zu schämen, wenn es unserem Antrag nicht folgt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden eben verlesenen Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstatterin findet nicht statt.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte, den jeweiligen Platz unverzüglich einzunehmen. 

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 688 der Beilagen.

Die Abgeordneten Böhacker und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen einen Abänderungsantrag vorgelegt.

Schließlich hat Abgeordneter Mag. Stadler das Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich mehrerer Bestimmungen gestellt.

Die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen haben einen weiteren Abänderungsantrag eingebracht.


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Die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen haben gleichfalls einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde nun über die von den genannten Anträge sowie den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, und zwar in der Systematik des Gesetzesentwurfes, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Art. I Z 7, 20, das sind die §§ 75 Abs. 3 und 75a, 34 und 35, und zwar in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. I Z 47 eingebracht.

Ich ersuche Sie im Fall Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über Art. I Z 47 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Zur Abstimmung steht nun Art. VII Z 2 (§ 3 Z 5) in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Böhacker und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. XX Z 10 §77 Abs. 11 Z 2 eingebracht.

Jene Abgeordnete, die dem beitreten wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes, und zwar in der Fassung des Ausschußberichtes.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über Art. XXII Z 4 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Z 2 bis 4 und 6 in Art. XXXI zum Inhalt hat.

Bei Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Es erübrigt sich damit auch eine Abstimmung über die beantragte Änderung der Ziffernbezeichnung.

Ich lasse weiters über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.


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Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen haben ferner einen Abänderungsantrag betreffend Art. XXXI Z 7 eingebracht.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über dieselbe Gesetzesbestimmung in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte Sie um ein entsprechendes Zeichen im Fall Ihrer Zustimmung. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Dieser Antrag ist angenommen.

Schließlich komme ich nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes, und zwar unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages von Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen.

Ich bitte Sie im Fall Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Ausdrücklich stelle ich abermals die vorliegende Zweidrittelmehrheit fest.

6. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2559/97, Hv 1561/97) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat (704 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist niemand gemeldet.

Wir gelangen daher sofort zur Abstimmung über die Anträge des Immunitätsausschusses in 704 der Beilagen, nämlich auf Feststellung des Zusammenhanges der behaupteten strafbaren Handlung mit der politischen Tätigkeit und Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Damit ist auch die Tagesordnung erschöpft.

Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Anschober und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DBK-I, Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten, insbesondere, ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, die Unterlagen über die


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illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet –, erteilt wurden.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht eine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Anschober und FreundInnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Mit folgender Zusammensetzung: 4 SPÖ, 3 ÖVP, 2 FPÖ, 1 LIF, 1 Grüne.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Anschober und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte die Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

*****

Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die politische Verantwortung der Bundesregierung sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Dr. Abdul Rahman Ghassemlou, Dr. Fadel Mahmud Rasoul, Abdullah Chaden mit der Verfolgung von Tatverdächtigen.

Auch dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:


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Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Chaden, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. 7. 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Eine Durchführung der Debatte wurde weder beantragt noch beschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Einlauf

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe nun bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 461/A (E) bis 470/A (E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2429/J bis 2450/J eingelangt.

Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen an den Präsidenten des Nationalrates eingebracht worden.

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 11. Juni 1997, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 21.12 Uhr