Stenographisches Protokoll
12.
Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 29. April 2003
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
12. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 29. April 2003
Dauer der Sitzung
Dienstag, 29. April 2003: 10.00 –
21.50 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Erklärung des
Bundeskanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates
zum Thema „Pensionssicherungsreform“
2. Punkt:
Erklärung des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung
des Nationalrates zum Thema „Pensionssicherungsreform“
3. Punkt: Bericht über den Antrag 74/A
der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Mag. Walter Tancsits, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine
pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen
erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 76/A
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz über die Einhebung einer Abgabe für Versicherte, die in
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen
5. Punkt: Bundesgesetz über Mediation in
Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie über
Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung,
des Gerichtsgebührengesetzes und des
Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das
Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert
werden
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz – VGebG)
geschaffen und die Exekutionsordnung geändert wird
(Exekutionsordnungs-Novelle 2003 – EO-Nov. 2003)
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 –
UrhG-Nov 2003)
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die
Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz,
das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden
(Bundesgesetz über das Internationale Insolvenzrecht – IIRG)
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das
Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
geändert werden
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 2 |
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Kartellgesetz 1988, das
Versicherungssteuergesetz 1953, das Versicherungsvertragsgesetz 1958,
das Atomhaftungsgesetz 1999, das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz
der Verkehrsopfer, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und
das Bankwesengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2003)
*****
Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine
Petrovic, Mag. Johanna Mikl-Leitner und Dr. Ernst Strasser ........................................................................................... 21
Angelobung der Abgeordneten Mag. Brigid
Weinzinger, Martin Preineder und Johann Ledolter ............................................................................................................. 21
Personalien
Verhinderung .................................................................................................. 21
Geschäftsbehandlung
Verlangen
auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 56/AB
gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................................................................................... 39
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der
Geschäftsordnung 89
Redner:
Mag. Terezija
Stoisits ............................................................................... 90
Bundesminister
Dr. Ernst Strasser ............................................................. 92
Günter Kößl .............................................................................................. 93
Rudolf Parnigoni ...................................................................................... 94
Dr. Helene
Partik-Pablé ............................................................................. 95
Mag. Brigid
Weinzinger ............................................................................ 96
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3
Z. 2 der Geschäftsordnung ........................................................................................... 40
Unterbrechung der Sitzung ............................................................................. 64
Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim,
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des
Justizausschusses über die Regierungsvorlage (26 d. B.) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das
Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, in der Fassung des
Ausschussberichtes 48 d. B. gemäß
§ 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den
Justizausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ................................................................. 138, 151
Aktuelle Stunde (3.)
Thema: „Familienland Österreich“
Redner:
Barbara
Rosenkranz ................................................................................. 22
Vizekanzler
Mag. Herbert Haupt ............................................................... 24
Ridi Steibl ................................................................................................ 26
Mag. Andrea
Kuntzl .................................................................................. 27
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 3 |
Mag. Dr. Magda
Bleckmann ..................................................................... 29
Sabine
Mandak ........................................................................................ 30
Mag. Elisabeth
Scheucher-Pichler ............................................................ 31
Gabriele
Heinisch-Hosek ........................................................................... 33
Sigisbert
Dolinschek ................................................................................. 34
Mag. Brigid
Weinzinger ............................................................................ 36
Rechnungshof
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 der
Geschäftsordnung betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen
hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002,
insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an
externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform,
Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung)
und Öffentlichkeitsarbeit durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses ............................................... 39
Ausschüsse
Zuweisungen ................................................................................................... 37
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19
Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema
„Pensionssicherungsreform“ .................................................................. 41
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................... 41
2. Punkt: Erklärung des Vizekanzlers gemäß § 19
Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema
„Pensionssicherungsreform“ .................................................................. 41
Vizekanzler Mag. Herbert Haupt .................................................................... 46
Verlangen auf
Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung
21
Redner:
Dr. Alfred
Gusenbauer .............................................................................. 50
Mag. Wilhelm
Molterer ............................................................................. 53
Dr. Alfred
Gusenbauer (tatsächliche
Berichtigung) ....................................... 58
Dr. Alexander
Van der Bellen .................................................................... 58
Herbert
Scheibner ..................................................................................... 62
Friedrich
Verzetnitsch ............................................................................... 68
Mag. Walter
Tancsits ................................................................................ 71
Karl
Öllinger ............................................................................................. 72
Maximilian
Walch ..................................................................................... 75
Mag. Barbara
Prammer ............................................................................. 77
Mag. Walter
Tancsits (tatsächliche
Berichtigung) ......................................... 79
Karlheinz
Kopf .......................................................................................... 79
Dr. Eva
Glawischnig ................................................................................. 81
Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel ..................................................... 84
Karl
Öllinger (tatsächliche
Berichtigung) ..................................................... 85
Mag. Dr. Magda
Bleckmann ..................................................................... 86
Rudolf
Nürnberger .................................................................................... 88
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 4 |
Ridi
Steibl ................................................................................................ 89
Mag. Brigid
Weinzinger ............................................................................ 97
Herbert
Scheibner (tatsächliche
Berichtigung) ............................................. 99
Sigisbert
Dolinschek ................................................................................. 99
Heidrun
Silhavy ...................................................................................... 100
Dr. Helene
Partik-Pablé ........................................................................... 102
Sabine Mandak ....................................................................................... 104
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ........................................................................ 105
Renate
Csörgits ....................................................................................... 106
Dr. Gabriela
Moser .................................................................................. 107
Doris
Bures ............................................................................................. 109
Mag. Werner
Kogler ................................................................................ 110
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Dr. Alexander
Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen
des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Artikel 74 Abs. 1
des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ......................................... 62, 112
Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines
gerechten Pensionssystems für alle – Ablehnung .............................. 74, 112
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alfred
Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionen, die fair,
sicher und gerecht sind – Ablehnung .......................... 101, 113
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über den Antrag 74/A der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek,
Mag. Walter Tancsits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von
Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen erlassen und das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz geändert wird (63 d. B.) ................... 113
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über den Antrag 76/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Einhebung einer
Abgabe für Versicherte, die in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen
(64 d. B.) 113
Redner:
Heidrun Silhavy ...................................................................................... 113
Mag. Walter
Tancsits ............................................................................... 115
Karl Öllinger ........................................................................................... 116
Sigisbert Dolinschek ............................................................................... 117
Staatssekretärin
Ursula Haubner .............................................................. 118
Franz Riepl ............................................................................................. 120
Christine Marek ...................................................................................... 121
Mag. Barbara
Prammer ........................................................................... 122
Mag. Dr. Josef
Trinkl .............................................................................. 123
Walter Schopf ......................................................................................... 125
Annahme des
Gesetzentwurfes in 63 d. B. ...................................................... 126
Kenntnisnahme
des Ausschussberichtes 64 d. B. ............................................ 127
5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (24 d. B.): Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie über Änderungen des Ehegesetzes, der
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 5 |
Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung,
des Gerichtsgebührengesetzes und des
Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 (47 d. B.) ..................................... 127
Redner:
Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
............................................................... 127
Mag. Ruth Becher ................................................................................... 128
Mag. Eduard
Mainoni ............................................................................. 129
Mag. Terezija Stoisits .............................................................................. 130
Bundesminister
Dr. Dieter Böhmdorfer ............................................ 131, 135
Mag. Heribert
Donnerbauer ..................................................................... 132
Bettina Stadlbauer .................................................................................. 132
Mag. Dr. Josef
Trinkl .............................................................................. 134
Doris Bures ............................................................................................. 135
Barbara Riener ........................................................................................ 136
Annahme des
Gesetzentwurfes ...................................................................... 136
6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (26 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das
Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert
werden (48 d. B.) ........................................................................................................... 137
Redner:
Dr. Johannes
Jarolim .............................................................................. 137
Werner Miedl .......................................................................................... 139
Mag. Terezija Stoisits .............................................................................. 140
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 6 |
Dr. Helene
Partik-Pablé ........................................................................... 142
Bundesminister
Dr. Dieter Böhmdorfer ............................................ 144, 149
Dr. Christian
Puswald .............................................................................. 146
Mag. Eduard
Mainoni ............................................................................. 147
Otto Pendl ............................................................................................... 148
Mag. Gisela Wurm .................................................................................. 150
Annahme des
Gesetzentwurfes ...................................................................... 151
7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (39 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über
die Vollzugsgebüh-
ren (Vollzugsgebührengesetz – VGebG) geschaffen und die Exekutionsordnung
geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2003 – EO-Nov. 2003)
(50 d. B.) ........................... 151
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 7 |
Redner:
Mag. Heribert
Donnerbauer ..................................................................... 151
Bettina Stadlbauer .................................................................................. 152
Mag. Eduard
Mainoni ............................................................................. 154
Dr. Gabriela
Moser .................................................................................. 155
Bundesminister
Dr. Dieter Böhmdorfer .................................................... 156
Franz Glaser ........................................................................................... 156
Annahme des
Gesetzentwurfes ...................................................................... 157
8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (40 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz
geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 –
UrhG-Nov 2003) (51 d. B.) ........................................................................................................... 158
Redner:
Dr. Johannes
Jarolim .............................................................................. 158
Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
............................................................... 160
DDr. Erwin
Niederwieser
(tatsächliche Berichtigung) .................................. 162
Dr. Eva
Glawischnig ................................................................................ 162
Dr. Helene
Partik-Pablé ........................................................................... 164
Mag. Johann Maier ................................................................................. 165
Werner Miedl .......................................................................................... 167
Theresia Haidlmayr ................................................................................. 168
Mag. Karin Hakl ...................................................................................... 169
Mag. Christine
Muttonen ......................................................................... 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes
Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend negative Auswirkungen der
Urheberrechts-Novelle insbesondere für die Musikuniversitäten und
Musikstudierende – Ablehnung ............................................................... 166, 172
Annahme des
Gesetzentwurfes ...................................................................... 171
Annahme der
dem schriftlichen Ausschussbericht 51 d. B. beigedruckten Entschließung
betreffend die Nutzung freier Werknutzungen (E 5) ................................................................ 172
9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (33 d. B.): Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung,
die Ausgleichsordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, das
Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden
(Bundesgesetz über das Internationale Insolvenzrecht – IIRG) (49 d.
B.) .............................................................................................. 172
Redner:
Mag. Peter
Michael Ikrath ....................................................................... 172
Dr. Christian
Puswald .............................................................................. 173
Mag. Eduard
Mainoni ............................................................................. 174
Bundesminister
Dr. Dieter Böhmdorfer .................................................... 175
Dr. Christian
Puswald
(tatsächliche Berichtigung) ...................................... 175
Annahme des
Gesetzentwurfes ...................................................................... 175
10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (32 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz,
das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
geändert werden (67 d. B.) .......... 176
Redner:
Dkfm. Dr. Günter
Stummvoll ................................................................... 176
Dr. Christoph
Matznetter ......................................................................... 177
Josef Bucher ........................................................................................... 178
Mag. Werner
Kogler ................................................................................ 179
Bundesminister
Mag. Karl-Heinz Grasser ................................................. 179
Mag. Cordula
Frieser .............................................................................. 180
Marianne Hagenhofer .............................................................................. 182
Mag. Peter
Michael Ikrath ....................................................................... 182
Mag. Dietmar
Hoscher ............................................................................. 183
Peter Marizzi ........................................................................................... 184
Annahme des
Gesetzentwurfes ...................................................................... 185
11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (27 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Kartellgesetz 1988, das
Versicherungssteuergesetz 1953, das Versicherungsvertragsgesetz 1958,
das Atomhaftungsgesetz 1999, das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz
der Verkehrsopfer, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und
das Bankwesengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2003) (68 d. B.) ..................... 185
Redner:
Dr. Ferdinand
Maier ................................................................................ 185
Dr. Christoph
Matznetter ......................................................................... 186
Josef Bucher ........................................................................................... 187
Mag. Werner
Kogler ................................................................................ 188
Bundesminister Mag. Karl-Heinz
Grasser ................................................. 189
Dkfm. Dr. Hannes
Bauer .......................................................................... 190
Mag. Hans Moser .................................................................................... 191
Annahme des
Gesetzentwurfes ...................................................................... 191
Eingebracht
wurden
Petition ......................................................................................................... 38
Petition
betreffend „Sichere Pensionen“ (Ordnungsnummer 3) (überreicht von den
Abgeordneten Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Josef Bucher, Sigisbert Dolinschek
und Elmar
Lichtenegger)
Gesetzesantrag des Bundesrates .................................................................. 37
58:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Regierungsvorlagen ..................................................................................... 37
11: Abkommen
zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen
Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für
Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation
des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des
Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der
Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten
Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines
Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in
deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
13:
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die
Beförderung im internationalen Luftverkehr samt Erklärung
21: Änderung
von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen
oder unterschiedslos wirken können
34: Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
35: Vorbehalt
der Republik Österreich zu Anhang III des Übereinkommens über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
36: Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Investitionen
37: Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Großen Sozialistischen
Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den Schutz von
Investitionen
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 8 |
43:
Übereinkommen zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein
samt Note
45: Abkommen
zwischen Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen
53: Kündigung
des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht
und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an
Kindesstatt
56:
Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen
und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des Oberen
Luftraums für die Zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS) (Brüssel,
27. Juni 1997) samt Anlagen; Besondere Vereinbarung zur Durchführung von
Artikel 6 der Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von
Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der
Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für die Zentraleuropäischen
Flugsicherungsdienste (CEATS)
59:
Budgetbegleitgesetz 2003
65:
Musterschutzgesetz-Novelle 2003
73:
Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen
hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden
Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik
Argentinien
Berichte ........................................................................................................ 37
Vorlage
10 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das
1. Quartal 2003; BM f. Finanzen
III-17:
Bericht gemäß § 37 Abs. 5 WG 2001 betreffend militärische Dienstleistungen
von Frauen in den Jahren 2001 und 2002; BM f. Landesverteidigung
III-20:
Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich; Bundesregierung
III-22:
Bericht über die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogrammes für
die Jahre 2003 bis 2007; BM f. Finanzen
III-23:
Bericht über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Entschärfung
besonders gefährlicher Straßenstücke (Unfallschwerpunkte) auf Grund der
Entschließung des Nationalrates vom 2. März 2001, E 63-NR/XXI.GP; BM f.
Verkehr, Innovation und Technologie
III-24:
Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 2001 (Grüner
Bericht 2001); Bundesregierung
III-25:
Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2003
gemäß § 9 LWG; Bundesregierung
Anträge der Abgeordneten
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 9 |
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Jugend-Demokratiepaket „Beteiligung fördern, Wahlalter
senken“ (97/A) (E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Stärkung der Rechte des Kindes (98/A) (E)
Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beteiligung
des Bundes an der Verlegung der Schienentrasse der Salzburger Lokalbahn
angesichts der Hangrutschung am Haunsberg (99/A) (E)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Finanzierung der B 100 durch rasche Vorlage einer
Novelle zum Zweckzuschussgesetz 2001 (100/A) (E)
Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
dringend notwendige Modernisierung des Bahnhofs der Landeshauptstadt
St. Pölten (101/A) (E)
Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Verbesserung des nach wie vor unzureichenden Lärmschutzes an der A 1 im
Bereich St. Pölten (102/A) (E)
Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
sofortige Realisierung der Güterzugumfahrung St. Pölten (103/A) (E)
Karl Donabauer, Elmar Lichtenegger, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz geändert
wird (104/A)
Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinische
Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird (105/A)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung
der Ungleichbehandlung im Bereich Rehabilitation (106/A) (E)
Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Evaluierung und Novellierung des ÖPNRV-Gesetzes,
insbesondere hinsichtlich der darin vorgesehenen „Verkehrsanschlussabgabe“
(107/A) (E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ökologische Modernisierung des Wohngebäudebestands
(108/A) (E)
Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (109/A) (E)
Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im
Bereich des Agrarhandels (110/A) (E)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des
Lebensmittelgesetzes (LMG) (111/A) (E)
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Wahlrecht auf kommunaler Ebene für
MigrantInnen aller Staatsangehörigkeiten) (112/A)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Verbraucherinformationsgesetz (113/A) (E)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatz von
Verteidigerkosten bei strafgerichtlichen Freisprüchen (114/A) (E)
Anfragen der Abgeordneten
Franz Eßl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Errichtung der zweiten Tauern- und Katsch-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 10 |
berg-Tunnelröhre in Verbindung mit den Entlastungsmaßnahmen
für die Bewohner der Anrainergemeinden (279/J)
Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Rolle von Kunst und Kultur bei den
GATS-Verhandlungen (280/J)
Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Rolle
von Kunst und Kultur bei den GATS-Verhandlungen (281/J)
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten“ (282/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler
betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von
Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen Daten und anderer
sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen (283/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend
Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von
Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen Daten und anderer
sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen (284/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusam-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 11 |
menhang mit der Verwendung von
Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen Daten und anderer
sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen (285/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Verwendung von Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen Daten
und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen
(286/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Verwendung von Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen Daten
und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen
(287/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Justiz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Verwendung von Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen Daten
und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen
(288/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Landesverteidigung betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Verwendung von Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen
Daten und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden
verfügen (289/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend
Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von
Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen Daten und anderer
sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen (290/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Verwendung von Microsoft-Produkten – Schutz von
personenbezogenen Daten und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die
Bundesbehörden verfügen (291/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Datensicherheitsmaßnahmen
im Zusammenhang mit der Verwendung von Microsoft-Produkten – Schutz von
personenbezogenen Daten und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die
Bundesbehörden verfügen (292/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Verwendung von Microsoft-Produkten – Schutz von personenbezogenen
Daten und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen
(293/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend den Fragebogen der
Europäischen Kommission zur „Einhaltung der Zusagen hinsichtlich der Erfüllung
der auf dem Millenniumsgipfel vereinbarten Entwicklungsziele“ (294/J)
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen betreffend „Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten“
(295/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Autobahnprojekte und
weitere Straßenprojekte in Oberösterreich (296/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Autobahnprojekte und weitere Straßenprojekte in Oberösterreich
(297/J)
Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Fluglärm in Innsbruck und Umgebung (298/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Weiterverwendung des Pflanzenschutzmittels Aldicarb
(299/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 12 |
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Lehrgänge universitären Charakters (300/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Einführung eines Teilzeitstudiums (301/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über
Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (GZ: 21.601/0-VI/C/15/03)
(302/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über
Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (GZ: 21.601/0-VI/C/15/03)
(303/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Umsetzung des 4-Parteien-Antrages vom 13. Dezember 2001 (Ausbau
der Hospiz- und Palliativversorgung) (304/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Facharzt für Medizinische Genetik (305/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Umsetzung des 4-Parteien-Antrages vom 13. Dezember 2001 (Ausbau
der Hospiz- und Palliativversorgung) (306/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend
Umstrukturierungen im Gesundheitsressort (307/J)
Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jugend-Feriennetzkarte der
ÖBB (308/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend mobile Rufnummernmitnahme
(309/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend „Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz – Änderung
Pyrotechnikgesetz (310/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Sicherheitswesen: Neue Zuständigkeiten für Gemeinden
(Städte), Bezirksverwaltungsbehörden oder Länder? (311/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Tierärzte –
Amtstierärzte – Fleischuntersuchungstierärzte (312/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen betreffend
„Veterinärjahresbericht 2002 – Schlachttier- und
Fleischuntersuchungen“ (313/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Erfassung von Vermittlungsgeschäften und
Lizenzproduktionen von Kriegsmaterial und Anti-Personenminen im KMG und im
APM-Verbot (314/J)
Mag. Christine
Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur betreffend Kürzungen des kreativen Bildungsangebotes (315/J)
Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Landesverteidigung betreffend Frauen beim Bundesheer (316/J)
Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Gefährdung für AnrainerInnen durch unzureichende Berücksichtigung
der Seveso-II-Richtlinie insbesondere im Luftfahrtrecht (317/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend weltweites totales USA-Überwachungsprojekt „Information
Awareness Office“ (IAO) – Auswirkungen auf Österreich und Europa (318/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 13 |
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Behindertenfreibeträge (319/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen betreffend geplante Änderung des
Bundespflegegeldgesetzes (320/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler
betreffend das Pressefoyer vom 1.4.2003 und die
Niederlassungsverordnung 2003 (321/J)
MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Verursachung von
Verkehrsunfällen (322/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler
betreffend weltweites totales USA-Überwachungsprojekt „Information Awareness
Office“ (IAO) – Auswirkungen auf Österreich und Europa (323/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend weltweites
totales USA-Überwachungsprojekt „Information Awareness Office“ (IAO) –
Auswirkungen auf Österreich und Europa (324/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 14 |
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit betreffend weltweites totales
USA-Überwachungsprojekt „Information Awareness Office“ (IAO) –
Auswirkungen auf Österreich und Europa (325/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Justiz betreffend steigende Häftlingszahlen in überquellenden Gefängnissen
(326/J)
Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Ökologische und soziale Nachhaltigkeit der
Bewirtschaftung bei den Österreichischen Bundesforsten (327/J)
Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend
Ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung bei den
Österreichischen Bundesforsten (328/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Donauländebahn in Wien
(329/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Auflösung
einer Schulklasse in der Übungsvolksschule Ettenreichgasse der Pädagogischen
Akademie des Bundes in Wien (330/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend die Umsetzung der im September 2002 beschlossenen
Lehrstellenförderung (331/J)
Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Beteiligung des Bundes an der Verlegung der
Schienentrasse der Salzburger Lokalbahn angesichts der Hangrutschung am
Haunsberg (332/J)
Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beteiligung des Bundes an
der Verlegung der Schienentrasse der Salzburger Lokalbahn angesichts der
Hangrutschung am Haunsberg (333/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 15 |
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit
pyrotechnischen Artikeln“ (334/J)
Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Krankengeld eines liechtensteinischen Arbeitgebers
anlässlich der Mutterschaft seiner österreichischen Arbeitnehmerin (335/J)
Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Landesverteidigung betreffend Kauf von Abfangjägern (336/J)
Mag. Christine
Lapp,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen betreffend Ausgleichstaxfonds (337/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Evaluierung der Behindertenmilliarde (338/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Besteuerung der Unfallrenten (339/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besteuerung der Unfallrenten
(340/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung (341/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zur Erarbeitung eines
Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen (342/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Integrationsklassen und Schulversuche für SchülerInnen mit
Behinderungen (343/J)
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Agrarverhandlungen der WTO (344/J)
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend
Agrarverhandlungen der WTO (345/J)
Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Anstellung und Beschäftigung von Forstorganen
(Forstadjunkten, Förstern) im Bereich der Österreichischen Bundesforste AG
(346/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Hubplattform an den
Bahnhöfen (347/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend die fatale budgetäre Situation der österreichischen Universitäten
mit beträchtlichen negativen Auswirkungen auf Forschung, Lehre und Verwaltung
(348/J)
Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Albertina
(349/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Justiz betreffend weltweites totales USA-Überwachungsprojekt „Information
Awareness Office“ (IAO) – Auswirkungen auf Österreich und Europa (350/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen betreffend weltweites totales
USA-Überwachungsprojekt „Information Awareness Office“ (IAO) –
Auswirkungen auf Österreich und Europa (351/J)
Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die bauliche Erweiterung
und Mängelbehebung beim Gendarmeriepostengebäude Amstetten (352/J)
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend
Agrarverhandlungen der WTO (353/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Erarbeitung der Kriterien für die
erhöhte Lehrlingsausbildungsprämie (354/J)
Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Justiz betreffend Ballspielverbot auf einem öffentlichen Spielplatz in
Hörsching, Oberösterreich (355/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend weltweites totales USA-Überwachungsprojekt
„Information Awareness Office“ (IAO) – Auswirkungen auf Österreich und
Europa (356/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Landesverteidigung betreffend weltweites totales USA-Überwachungsprojekt
„Information Awareness Office“ (IAO) – Auswirkungen auf Österreich und
Europa (357/J)
Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die
Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen und das Tierleid durch
Käfighaltung in Österreich (358/J)
*****
Dr. Johannes
Jarolim,
Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend dessen
problematische Rolle im Zusammenhang mit einer höchst zweifelhaften
Geschichtsumdeutung zugunsten des Zerstörers der österreichischen Demokratie
Engelbert Dollfuß
(2/JPR)
Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend den Fragebogen der
Europäischen Kommission zur „Einhaltung der Zusagen hinsichtlich der Erfüllung
der auf dem Millenniumsgipfel vereinbarten Entwicklungsziele“ (213/J)
(Zu 213/J)
Anfragebeantwortungen
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 16 |
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
(78/AB zu 65/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
(79/AB zu 66/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
(80/AB zu 71/J)
der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten
Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (81/AB zu 80/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (82/AB zu 84/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
(83/AB zu 88/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (84/AB zu 89/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar
Einem, Kolleginnen und Kollegen (85/AB zu 92/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen (86/AB zu 86/J)
der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
(87/AB zu 90/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen (88/AB zu 79/J)
des
Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (89/AB zu 60/J)
des
Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (90/AB zu 83/J)
des
Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar
Einem, Kolleginnen und Kollegen (91/AB zu 91/J)
des
Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef
Cap, Kolleginnen und Kollegen (92/AB zu 111/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
(93/AB zu 124/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (94/AB zu 113/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen
und Kollegen (95/AB zu 59/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (96/AB zu 81/J)
der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen
(97/AB zu 95/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta
Trunk, Kolleginnen und Kollegen (98/AB zu 96/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 17 |
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (99/AB zu 137/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (100/AB zu 138/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
(101/AB zu 155/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
(102/AB zu 184/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen
(103/AB zu 134/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk,
Kolleginnen und Kollegen (104/AB zu 99/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
(105/AB zu 139/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta
Trunk, Kolleginnen und Kollegen (106/AB zu 97/J)
der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten
Stefan
Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (107/AB zu 107/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk,
Kolleginnen und Kollegen (108/AB zu 94/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen
und Kollegen (109/AB zu 103/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen
und Kollegen (110/AB zu 108/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen
und Kollegen (111/AB zu 110/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(112/AB zu 158/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan
Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (113/AB zu 106/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina
Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (114/AB zu 109/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen
(115/AB zu 100/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta
Trunk, Kolleginnen und Kollegen (116/AB zu 102/J)
der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten
Stefan
Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (117/AB zu 104/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 18 |
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen
(118/AB zu 101/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen
(119/AB zu 105/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen
und Kollegen (120/AB zu 98/J)
des
Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (121/AB zu 114/J)
des
Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (122/AB zu 118/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
(123/AB zu 142/J)
des Bundesministers
für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike
Sima, Kolleginnen und Kollegen (124/AB zu 143/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
(125/AB zu 145/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
(126/AB zu 178/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(127/AB zu 117/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen
(128/AB zu 198/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(129/AB zu 185/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher, Kolleginnen und Kollegen
(130/AB zu 189/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele
Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (131/AB zu 147/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und
Kollegen (132/AB zu 207/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (133/AB zu 112/J)
der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (134/AB zu 150/J)
der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Gisela
Wurm, Kolleginnen und Kollegen (135/AB zu 152/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf
Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (136/AB zu 175/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 19 |
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten August
Wöginger, Kolleginnen und Kollegen (137/AB zu 224/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (138/AB zu 115/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (139/AB zu 119/J)
des
Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Elisabeth
Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (140/AB zu 182/J)
der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der
Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (141/AB zu 226/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Kolleginnen und Kollegen (142/AB zu 135/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela
Wurm, Kolleginnen und Kollegen (143/AB zu 153/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(144/AB zu 120/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(145/AB zu 121/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (146/AB zu 129/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und
Kollegen (147/AB zu 133/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen (148/AB zu 116/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (149/AB zu 130/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen
(Zu 149/AB zu 130/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Marianne
Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen (150/AB zu 148/J)
der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
(151/AB zu 123/J)
der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen
(152/AB zu 132/J)
der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der
Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen
(153/AB zu 141/J)
der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der
Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (154/AB zu 154/J)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 20 |
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen
(155/AB zu 250/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen (156/AB zu 125/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen (157/AB zu 128/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen (158/AB zu 146/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (159/AB zu 151/J)
des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der
Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen
(160/AB zu 260/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Georg
Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen (161/AB zu 127/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Kolleginnen und Kollegen (162/AB zu 136/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele
Binder, Kolleginnen und Kollegen (163/AB zu 144/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Franz
Riepl, Kolleginnen und Kollegen (164/AB zu 173/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Rada, Kolleginnen
und Kollegen (165/AB zu 126/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und
Kollegen (166/AB zu 131/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen (167/AB zu 140/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen
und Kollegen (168/AB zu 149/J)
*****
des
Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes
Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2/ABPR zu 2/JPR)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 21 |
Beginn der
Sitzung: 10 Uhr
Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol,
Zweiter Präsident Dr. Heinz Fischer, Dritter Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol:
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich begrüße Sie alle sehr herzlich im Hohen Hause!
Die Amtlichen
Protokolle der 10. und 11. Sitzung vom 26. März 2003 sind in der
Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert
gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny.
Mandatsverzicht
und Angelobung
Präsident Dr. Andreas Khol:
Von der
Bundeswahlbehörde sind die Mitteilungen eingelangt, dass die Abgeordneten
MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Johanna Mikl-Leitner sowie
Dr. Ernst Strasser auf ihre Mandate verzichtet haben.
Anstelle der
Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic wurde die Abgeordnete
Mag. Brigid Weinzinger, anstelle von Mag. Johanna Mikl-Leitner der
Abgeordnete Dipl.-Ing. Josef Pröll sowie anstelle des Abgeordneten
Dr. Ernst Strasser der Abgeordnete Johann Ledolter in den
Nationalrat berufen.
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Josef Pröll hat in der Zwischenzeit auf sein Mandat verzichtet;
an seiner statt wurde der Abgeordnete Martin Preineder in den Nationalrat
berufen.
Da die Wahlscheine
bereits vorliegen und die Genannten im Hause anwesend sind, werde ich sogleich
ihre Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der
Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch den Schriftführer werden die neuen
Mandatare ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich ersuche
nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Jakob Auer, um die Verlesung der
Gelöbnisformel und um den Namensaufruf.
Schriftführer Jakob Auer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der
Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und
aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
(Über
Namensaufruf durch den Schriftführer Auer leisten die Abgeordneten
Johann Ledolter, Martin Preineder und Mag. Brigid Weinzinger
die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
Präsident Dr. Andreas Khol:
Ich begrüße die
neuen Abgeordneten herzlich in unserer Mitte, wünsche ihnen eine gute Arbeit
und Gottes Segen. (Allgemeiner Beifall.)
Der Herr
Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler haben ihre Absicht bekundet, zum Thema
Pensionssicherungsreform Erklärungen abzugeben.
Ferner gebe ich
bekannt, dass ein Verlangen von fünf Abgeordneten vorliegt, über diese Erklärungen
gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung sogleich eine gemeinsame
Debatte durchzuführen.
Diese Erklärungen sowie die anschließende Debatte werden im Anschluss an die
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 22 |
Aktuelle Stunde
stattfinden.
Aktuelle Stunde
Präsident Dr. Andreas Khol:
Wir gelangen
nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema
„Familienland
Österreich“
Als Erste zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Redezeit: 10 Minuten. – Ich
bitte Sie, das Wort zu ergreifen.
10.03
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident!
Sehr verehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Familien
sind ein zentrales Anliegen der FPÖ, und wir haben das auch dadurch klar
gemacht, indem wir im Zuge unserer vorhergehenden Regierungsbeteiligung einen
Schwerpunkt darauf gelegt haben; so haben wir zum Beispiel das
Kinderbetreuungsgeld – ein ganz wichtiger familienpolitischer
Meilenstein! – umgesetzt. Ich kann mich auch noch gut daran erinnern,
dass, als wir das das erste Mal in Debatte gebracht haben, allgemein die
Meinung vorgeherrscht hat: Das wäre vielleicht gar nicht so schlecht, sei aber
jedenfalls unfinanzierbar.
Wir haben dieses
Kinderbetreuungsgeld in die Realität umgesetzt und können heute mit großer
Zufriedenheit feststellen, dass es die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
mit großem Wohlwollen betrachten – und selbstverständlich auch angenommen
haben.
„Familie“ ist ein
Begriff, der von großer Emotion geprägt ist; er findet wohl bei allen Parteien
und in vielen Stellungnahmen Anwendung, wird aber dennoch sehr unterschiedlich
interpretiert.
Für uns
Freiheitliche ist Familie tatsächlich die Grundlage des
Staates – und, um es zuerst einmal in pragmatisch-wirtschaftlicher Art und
Weise darzustellen: Familie ist vor allem auch die Grundlage des Sozialstaates.
Wir erleben das ja jetzt im Zuge der Pensionsreform. Probleme, die es in diesem
Zusammenhang gibt, haben wir deswegen, weil die Generationenabfolge von ihrem
zahlenmäßigen Wert her aus dem Lot geraten ist. Die Pensionsreform zeigt uns,
dass Familienpolitik eine ganz notwendige Voraussetzung jeder Sozialpolitik
ist.
Zum
Drei-Generationen-Vertrag: Was jahrhunderte-, ja jahrtausendelang innerhalb der
Familie funktioniert hat, nämlich dass die mittlere Generation die ältere
Generation versorgt und – das ist der springende Punkt – eine junge
Generation heranzieht, das hat der Sozialstaat auf die höhere, auf die
staatliche Ebene übertragen, und darum erleben wir jetzt, dass ein zentraler
Satz der Wirtschaftslehre, dass nämlich jeder Sozialaufwand dem jeweils
laufenden Volkseinkommen zur entnehmen ist, tatsächlich stimmt.
Aus diesem Grund
ist es für uns Freiheitliche ganz entscheidend, immer wieder festzuhalten:
Familienpolitik ist keine Ausgabenpolitik und kann deswegen auch in Zeiten, in
denen das Budget knapp ist, nicht einfach gestrichen werden, sondern Familienpolitik
ist eine Investitionspolitik. Deshalb ist es der vorhergehenden
Bundesregierung auch hoch anzurechnen, dass, obwohl der Zwang zum Sparen und
die Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung da waren, dennoch in Familien
großzügigst investiert werden konnte. (Beifall bei den Freiheitlichen und
der ÖVP.)
Die ökonomische
Grundlage des Staates ist jedenfalls eine vernünftige Familienpolitik –
und das entscheidet darüber, ob wir in unseren materiellen Verhältnissen
gesichert weiterleben können. Aber Familie und Familienpolitik ist natürlich
viel mehr, denn: Ob eine vernünftige Familienpolitik zum Erfolg führt, das
entscheidet auch darüber, wie wir leben. Der Mensch ist darauf
angewiesen, dass er unter seinesgleichen lebt; er wird erst Mensch durch den
Kontakt mit seinesgleichen. Ich denke, der Begriff „zoon politikon“
ist weitgehend zu verstehen: Wenn der Mensch nicht durch seinesgleichen in die
menschliche Kultur, Sprache und so weiter eingeführt wird, dann droht ihm das
grausame Schicksal eines Caspar Hauser.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 23 |
Insofern ist die
Familie – und das macht sie für uns so wichtig – auch der erste Kulturträger.
Da unterscheiden wir uns vielleicht schon ein bisschen von den Fraktionen her:
Für uns ist Familie die Organisation, die Einheit,
in der Kinder, vor allem in den frühen Jahren, am besten gedeihen können.
Natürlich gibt es auch problembehaftete Familien, und selbstverständlich kann
es in einem solchen Fall besser sein, dass ein Kind eventuell aus der Familie
herausgenommen wird. Dennoch: Die Familie, die gut funktionierende Familie als Ideal –
und als Ideal hat sie es an sich, dass man sich dem nur annähern
kann – und schlechte Familien, problembehaftete Familien widersprechen
diesem Prinzip als Ideal nicht, dass das eben die beste Möglichkeit für Kinder
zum Heranwachsen ist.
Auch dieser Satz
stimmt: Kinder sind unser wichtigstes Kapital! – oder umgekehrt: Ohne
Kinder gibt es einfach gar keine Zukunft! Die besten Bedingungen können uns
daher gerade nur recht sein.
Insofern ist es
uns auch ganz wichtig – im Unterschied zu anderen vielleicht –, es
den Eltern zu ermöglichen, vor allem in den frühen Jahren der Kinder ihre
Kinder selbst zu betreuen. Die Eltern sind es ja dann auch, die die
Verantwortung tragen und die vor allem das Leid erfahren, wenn etwas schief
gegangen ist. Eine noch so engagierte Kindergärtnerin, Krippenbetreuerin,
Lehrerin wird sich nicht den Kopf so zerbrechen, wird nicht dieselbe
persönliche Betroffenheit und damit dasselbe Engagement zeigen wie eben –
so ist es wohl im Regelfall – die eigenen Eltern. Wer die Konsequenz dann
zu verantworten und – im schlimmsten Fall – auch zu erleiden hat,
dem muss auch die Möglichkeit gegeben werden, dass er sich, ohne dass dem materielle
Hindernisse gröbster Natur entgegenstehen, um seine Kinder in den frühen Jahren
jedenfalls selbst kümmern kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Diesbezüglich
befinden wir uns auch im Einklang mit allen neuesten Forschungsergebnissen.
Viele Kinderärzte sagen uns – und beweisen das auch –, dass es für
sehr kleine Kinder einen ungeheuer großen Aufwand an Lebensenergie bedeutet,
sich in Gruppen mit Gleichaltrigen durchzusetzen, und dass die ideale
Voraussetzung, die Gruppentauglichkeit, keine willkürliche Norm ist, sondern
dass das Kindergarteneintrittsalter von drei Jahren, das wir haben, ein vernünftiges
Alter ist, dass aber ein Kind mit darunter liegendem Alter am besten in der Familie
aufgehoben ist.
Ein Parlament ist
ja auch dazu da, Dinge zu sagen, die nicht unbedingt jeder gerne hört, und
daher – Sie wissen es vielleicht, sollten es jedenfalls bedenken –:
Die PISA-Studie hat in der Bundesrepublik Deutschland einen eindeutigen
Zusammenhang zwischen den Leistungen, die erbracht werden, und der geringen
Dichte an Krippeneinrichtungen gezeigt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Trunk.)
Das heißt, dass die Bedingungen für sehr kleine Kinder – auch für
ihren Erfolg später – in der Familie wesentlich besser sind, als das in
größeren Einheiten der Fall ist. Das sollten wir alle bedenken!
Wir wollen
niemanden majorisieren, wir wollen niemandem etwas vorschreiben. Ich persönlich
bin beziehungsweise – und ich kann da auch für meine Fraktion
sprechen – wir sind der Meinung, dass es günstig ist, wenn sehr kleine
Kinder eine Betreuungsperson für sich haben.
Ich wollte jetzt
nicht persönlich werden, aber ich darf Ihnen Folgendes sagen: Ich war
15 Jahre lang ausschließlich zu Hause, und zwar gerne, und ich habe diese
Aufgabe als genauso anspruchsvoll und beanspruchend empfunden, wie hier vor
Ihnen zu stehen und zu argumentieren. Wer seine Kinder vernünftig erziehen
will, muss genauso seinen Verstand zusammennehmen, muss ungeheuer
viel Disziplin beweisen, hat eine herausfordernde Arbeit zu leisten. (Abg.
Mag. Prammer: Das leisten berufstätige Frauen genauso!) Diese
Arbeit ist genauso herausfordernd, ist mindestens so bedeutend, wie hier im
Parlament zu stehen und zu argumentieren. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir wollen
niemanden majorisieren, wir wollen es jedem selbst überlassen, allerdings
muss – und das ist unser größtes Prinzip – diese Wahlfreiheit auch
dadurch abgesichert sein, dass sie keine großen materiellen Nachteile bringt.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 24 |
Sie von der linken
Reichshälfte haben selbstverständlich Recht: Frauen, die einen Teil ihres
Lebens der Kindererziehung oder, beinahe schon anachronistisch, sich ihr ganz
widmen, haben schwere Nachteile zu tragen. (Abg. Mag. Prammer: Fragen
Sie einmal, welche Nachteile berufstätige Frauen haben!) Das darf aber
unserer Ansicht nach nicht dazu führen, zu sagen: Wir müssen ihnen die
Kindererziehung „vom Hals schaffen“. Es geht vielmehr darum, jene Arbeit, die
Frauen in der Familie leisten, die sie zugunsten ihrer Kinder und damit
zugunsten der Entwicklung unserer Gesellschaft leisten, auch entsprechend zu honorieren.
Deswegen bin ich
froh darüber, dass sich im Zuge der Nachverhandlungen zum vorgelegten
Regierungsentwurf betreffend Pensionsreform die Position der Mütter
beziehungsweise die Position derer – es sind ja nicht nur die Mütter, aber
vor allem die Mütter –, die ihre Kinder selbst erziehen, stark verbessert
hat. Kindererziehungszeiten werden nun besser angerechnet, und vor allem wird
der Durchrechnungszeitraum für jene, die ihre Zeit der Kindererziehung gewidmet
haben, verringert. Das ist immerhin ein großer Erfolg, für den ich mich auch
bei der freiheitlichen Mannschaft, die das verhandelt hat, herzlich bedanken
möchte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Familie ist die
Grundlage des Staates. Das ist etwas, was wir alle zu bedenken haben. Wir interpretieren
es etwas unterschiedlich, aber ich darf Ihnen sagen, dass wir im
Grundsätzlichen doch immer wieder zusammenkommen sollten. Da darf ich noch
einmal eine Bitte an Sie aussprechen – ich richte diese vor allem an die
weiblichen Abgeordneten von der linken Reichshälfte –: Hören Sie damit
auf, die Rechte von Frauen gegen Kindeswohl auszuspielen! Das ist etwas, was
uns allen nicht gut tut! Ich erlebe immer wieder, dass versucht wird, einen
Keil in die wichtigste Einheit, die besteht, zu treiben (Abg. Mag. Prammer:
Wer macht denn das?), die auch dann besteht, wenn vieles andere bereits
verloren gegangen ist, wie wir es jetzt zum Beispiel im Krieg in Irak erleben:
in die Einheit zwischen Mutter und Kind. Sie ist die wichtigste Einheit, die
bestehen kann, weil sie wirklich eine ganz enge Einheit ist. Hören Sie auf, die
Einheit zwischen Mutter und Kindern auf Grund von ideologischen Scheuklappen zu
relativieren! (Abg. Mag. Prammer: Wer macht denn das gerade
jetzt hier beim Rednerpult?) Das halte ich für bedenklich, und dafür werden
wir sicher nie zur Verfügung stehen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
10.13
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu einer einleitenden Stellungnahme
zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen Vizekanzler Mag. Haupt. Ihre Redezeit soll 10 Minuten
nicht überschreiten. – Bitte, Herr Vizekanzler.
10.14
Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen Vizekanzler Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuseher! „Das Schicksal des Staates hängt vom
Zustand der Familien ab.“ Was der Schweizer Theologe und Literaturhistoriker
Alexandre Rodolphe Vinet bereits um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert
erkannt hat, ist auch die Maxime dieser Bundesregierung.
Weil wir wissen,
wie wichtig der Zustand und das Wohl der Familien in diesem Lande sind und
waren, ist es unser oberstes Anliegen, permanent an Verbesserungen der
Rahmenbedingungen für unsere Familien zu arbeiten. Familie bedeutet für uns
den gesellschaftlichen Zusammenhalt aller Generationen, aller Generationen in
einem Verband: sei es das Kind, sei es die Frau, sei es der Mann und sei es die
ältere Generation. Familie bedeutet Schutz und soziale Sicherheit aller
Generationen.
Verantwortungsvolle
Familienpolitik umfasst daher alle Bereiche des Lebens: vom Kinderbetreuungsgeld,
dem sozialpolitischen Meilenstein der vorangegangenen Bundesregierung, über die
Sicherung von Arbeitsplätzen in weltpolitisch schwierigen Zeiten bis hin zu den
Rahmenbedingungen für zu pflegende ältere Mitmenschen, der Pflegehospizkarenz.
Wir haben in den vergangenen drei Jahren viele Maßnahmen gesetzt, die den Familien wieder jenen sozialen Status geben, den sie verdienen. An welcher der vielen Maßnahmen kann man wunderbar erkennen, dass Österreich in Sachen Familienleistungen wirklich Weltspitze ist? –
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 25 |
Es ist dies die Maßnahme des Kinderbetreuungsgeldes. Den
vielen Unkenrufen zum Trotz, die wir seitens einiger hier im Hohen Hause
vertretener Parteien immer wieder dafür geerntet haben, ist es für mich
Bestätigung genug, dass wir den richtigen Weg gegangen sind – und
weiterhin auch mutig gehen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Derzeit erhalten
rund 80 000 Mütter und Väter das Kinderbetreuungsgeld. Während im
Oktober des Jahres 1999 1 353 Väter in Karenz waren, steigerte sich
der Anteil dieser Personengruppe der Väter im Oktober 2002 auf immerhin
2 286. Es gibt aber kaum eine schönere Bestätigung für die verbesserten
Rahmenbedingungen als das Geburtenplus von 3,6 Prozent im Jahre 2002:
bei gleich bleibender Frauenbeschäftigung und besserer Situation der Frauen im
Hinblick auf die Arbeitslosigkeit.
Wir haben uns zum
Ziel gesetzt, es nicht bei diesem Erfolg alleine zu belassen: Wir werden das
Familienland Österreich weiter ausbauen! Es gibt eine Menge zusätzlicher
Familienleistungen, die schon aus der Vergangenheit heraus auch heute
verbessert weiter wirken: die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag, die
Heimfahrtbeihilfe, die Gratisschulbücher, der Mehrkinderzuschlag. Auch die
Familien in späteren Jahren sollen das noch zu ihren Gunsten bekommen. Vor
allem der Ausbau des Kindergeldes auf Mehrlingsgeburten, den wir im Ministerrat
verabschiedet haben, ist ein Beweis dafür, dass wir uns mit dem Erreichten
nicht zufrieden geben, sondern ständig – sofern es budgetär und nachhaltig
möglich ist – an Verbesserungen arbeiten.
Mit 1. Jänner
2004 werden Eltern mit Mehrlingsgeburten auch die finanzielle Entscheidungsfreiheit
bekommen, welche mit dem Kinderbetreuungsgeld für Einzelgeburten schon
abgesichert wurde. Wenn durch das Kinderbetreuungsgeld die größte finanzielle
Hürde einer Familie genommen ist, Pensionsbegründung und Krankenversicherung
damit verbunden sind, die Abfertigung weiter bezahlt wird, dann bedeutet das,
dass sich diese wichtige Zeit für Kinder endlich auch dem Stellenwert einer
Erwerbstätigkeit annähert.
Die Anhebungen im
Pensionspaket, die wir vergangenen Sonntag als Verbesserung zum
Regierungsentwurf, der in Begutachtung war, ausverhandelt haben, sind ein
beredtes Zeichen dafür, dass wir den Frauen mit Familienleistungen auch in
Zukunft einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft einräumen und die Frauen in
dieser Hinsicht deutlich besser stellen werden. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Kinderbetreuungsgeld
wirkt sich, wie schon gesagt, auch auf die Pensionsabsicherung aus, denn
erstmals werden bis zu 18 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezuges als echte
Beitragszeiten angerechnet. Dazu plant unsere Familienstaatssekretärin die
Ausdehnung dieser Zeiten auf 24 Monate. Das ist eine Verbesserung für alle
Frauen und dient auch ihrer Absicherung im Alter. Genau da sehen wir:
Familienpolitik ist Arbeit an und mit allen Generationen. Nur dann, wenn die
jetzige Generation die Zukunft sicher gestaltet, ist es auch der heutigen
Jugend möglich, morgen und übermorgen ein soziales Netz vorzufinden.
Die Aufgabe dieser
Bundesregierung ist es, mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen sorgsam
umzugehen und diese gerecht aufzuteilen. Angesichts eines halb vollen „Suppentopfes“,
den man geerbt hat, kann man nur sagen: Der Familienerhalter hat dafür zu
sorgen, dass die Familienmitglieder auch den gerechten Anteil der Suppe in
ihrer Schüssel vorfinden, um satt zu werden. (Ruf bei den Grünen:
Suppenkaspar!) Das ist die Aufgabe und Verantwortung, die diese
Bundesregierung und wir alle hier im Parlament haben. Das ist die Prämisse, die
wir für unser Land haben, denn ein auf dem Generationenvertrag aufgebautes
Sozialsystem wird nur von den Familien und von sonst niemandem aufrechterhalten.
(Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Letztlich geht es,
sehr geehrte Damen und Herren, um die lebenswichtige Frage, wie viel Wahlfreiheit
Frauen, Männer, Jugendliche und Senioren in ihrer Lebensgestaltung heute tatsächlich
haben, darum, wie das soziale Netz Österreichs ausgestattet ist.
Wir können auf
einzigartige Leistungen im europäischen Vergleich hinweisen:
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 26 |
Österreich ist ein
Familienland der Musterklasse. Wir haben Vereinbarkeit von Beruf und Familie
geschaffen. Wir weiten das Kindergeld auf Mehrlingsgeburten aus. Wir schaffen
eine eigenständige Alterssicherung für Frauen. Wir verankern die Kinderrechte
in der Verfassung. Wir setzten Maßnahmen gegen Gewalt in Medien. Wir führen die
Behinderten-Milliarde weiter. Wir, alle vier Parteien, erarbeiten im Einklang
ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte. Wir schnüren ein Maßnahmenpaket für
ältere Arbeitnehmer. Wir senken die Steuern am 1. Jänner 2004 in einer
ersten Etappe und werden die größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten
Republik in dieser Legislaturperiode beschließen. Wir legen dem Hohen Haus ein
Pensionssicherungspaket vor, damit auch alle künftigen Generationen auf unser
soziales Österreich bauen können, und wir werden auch darin die Leistungen der
Kriegsaufbaugeneration, die heute in Pension ist, voll anerkennen und
weiterentwickeln.
Und: Wir sparen
bei den Politikern. Endlich sind alle vier Parlamentsparteien in die Diskussion
eingetreten, um, was meine Fraktion bereits 1995 für notwendig erachtet hat,
auch die Politikerprivilegien im Zusammenhang mit den Pensionen abzubauen und
das Politikerpensionssystem zu harmonisieren. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir schaffen
Generationensolidarität und sind nicht für einen Klassenkampf auf der Straße,
sehr geehrte Damen und Herren! Wir schaffen sozialen Frieden für die Zukunft.
Wir verhindern Armut. Sogar die ärgsten Kritiker des Kinderbetreuungsgeldes
haben diesem eine Armut verhindernde Funktion attestiert. Die sozialpolitische
Budgetpolitik wird den sozialen Frieden in diesem Lande sichern.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Die Redezeit reicht leider nicht aus, um die Dimensionen der
österreichischen Familien-, Sozial- und Generationenpolitik intensiver
schildern zu können. Ich habe hier nur einen kurzen Auszug dessen gegeben, was
in unserem Land durch die Arbeit der letzten drei Jahre Realität wurde und was
wir in den nächsten Jahren vorhaben.
Wir bekennen uns
dazu, dass die Familie die wichtigste Keimzelle der Gesellschaft ist, und wir
bekennen uns auch dazu, dass wir gerade in dieser Hinsicht unsere Politik zum
Wohle Österreichs, zum Wohle des sozialen Friedens, zum Wohle unserer Familien
gestalten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.23
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
hat sich nun Frau Abgeordnete Steibl. Ich mache darauf aufmerksam, dass die
Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde 5 Minuten nicht
übersteigen darf. – Bitte, Frau Abgeordnete.
10.23
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Werte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Die
Regierungsparteien ÖVP und FPÖ mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel an der
Spitze haben in den vergangenen zwei Jahren mit dem Schwerpunkt Familienförderung
Österreich zum familienfreundlichsten Land Europas gemacht. Ich nenne hier nur
Meilensteine wie etwa das Kinderbetreuungsgeld für alle, mit 18 Monaten
pensionsbegründend, weiteren 30 Monaten pensionserhöhend und dem Anspruch
auf Arbeitslosengeld nach der Karenzzeit mit dem Erfolg einer
Geburtensteigerung von 2,1 Prozent im Jahr 2002. – Ich möchte an
dieser Stelle auch anmerken, dass es auf EU-Ebene einen Rückgang der Geburtenrate
um 0,8 Prozent gegeben hat.
Erfreulich ist
auch, dass die Zahl der Männer, die Kindergeld beziehen, auf das Doppelte
gestiegen ist. Väterkarenz ist uns von der ÖVP besonders wichtig.
Ich möchte aber
auch noch eine Reihe weiterer positiver Punkte anmerken: Während im
Jahr 2002 noch 5 467 Mütter und Väter in Karenz waren und Kindergeld
bezogen haben, waren es im Oktober 2002 bereits 16 125. Ich frage
jetzt die Opposition, insbesondere die SPÖ-Kolleginnen, wo auf Grund des
Kinderbetreuungsgeldes die Frauenerwerbstätigkeit gesunken ist, wenn in diesem
Bereich fast eine Verdoppelung stattgefunden hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten
Mag. Prammer und Mag. Wurm.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 27 |
Ich glaube –
und das haben wir schon sehr oft in diesem Hohen Haus diskutiert –, dass
das, was wir beschlossen haben, der Opposition nicht gefällt, weil sie keine
besseren Vorschläge hatte. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Dr. Glawischnig:
Wir haben bessere Vorschläge!) –
Auch die Grünen haben keine weiteren Vorschläge!
Der Erfolg zeigt
sich ja darin, wie stark das angenommen wird: Noch nie haben so viele Mütter
und Väter Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen und sind auch wieder in die
Berufstätigkeit eingestiegen. Wir sind jetzt bei einer Berufstätigkeit der
Frauen in der Höhe von 60 Prozent und wollen seitens der
Regierungsparteien diese Zahl noch auf 65 Prozent erhöhen. Angesichts
dessen sagen Sie, dass das keine gute Sache ist?! Da sind Sie sicher auf dem
Holzweg!
Die
Regierung – insbesondere die ÖVP – wird weiters alles Erdenkliche
tun, um, wie Bundeskanzler Schüssel immer sagt, nicht nur das familienfreundlichste
Land in Europa zu sein, sondern das familienfreundlichste Land der Welt zu
werden.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, Beruf und Familie
noch besser vereinbaren zu können, und dazu gehört die Förderung einer familienfreundlichen
Arbeitswelt, natürlich mit flexiblen Arbeitszeiten, abgestimmt auch auf die
Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ebenso die Ausdehnung der
Öffnungszeiten der Kindergärten – wir wissen auch, dass noch viel Motivationsarbeit
bei den Kindergartenerhaltern notwendig ist – und auch der Ausbau der
Einrichtungen zur Betreuung während der schulfreien Zeiten.
Darüber hinaus
wird es natürlich auch eine Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes geben –
das wurde ja beantragt –, und danach werden wir weiter verhandeln. Dort,
wo Verbesserungen, Nachbesserungen notwendig sind, werden wir diese im Sinne
unserer Familien auch vornehmen.
Sehr geehrte Damen
und Herren! 2004 ist das Internationale Jahr der Familie. Mit dem zuständigen
Bundesminister Herbert Haupt, mit den Staatssekretärinnen Maria Rauch-Kallat (Zwischenrufe
bei der SPÖ) und Ursula Haubner sowie mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
soll in zehn Themenkreisen gearbeitet werden – zum Wohle der Familien in
Österreich, zum Wohle der Kinder in Österreich!
Ich möchte an
dieser Stelle auch erwähnen, dass das Familien-Volksbegehren aus dem
Jahre 1999 bis auf einen Punkt umgesetzt wurde. Sogar die Wiedereinführung
der Heimfahrbeihilfe für Schüler und Schülerinnen wurde durchgesetzt. Nur noch
die Zahnspangenbezahlung ist offen. Ich frage mich – und ich erinnere
mich noch an die Familiensprecherin der SPÖ, an Kollegin Mertel, die dieses
Volksbegehren ein „Zahnspangen-Volksbegehren“ genannt hat –, was da nicht
erledigt wurde.
Zusammenfassend:
Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der möglichst alle Bürgerinnen und Bürger
in unterschiedlichster Form selbstbestimmt Verantwortung für sich, für andere
und für das Gemeinwohl übernehmen. Unser Ziel ist Wahlfreiheit. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.28
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau
Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
10.29
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl
(SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die „gelernte
Österreicherin“ weiß aus der Erfahrung der letzten drei bis dreieinhalb Jahre,
dass dort, wo Sie sagen, Sie werden einen Schwerpunkt setzen, höchste Vorsicht
angebracht ist. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Also: Sie werden einen Schwerpunkt in der Familienpolitik setzen. – Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Familienpolitik ist viel mehr als die Frage des Kindergeldes. Deswegen sage ich: Reden wir heute doch darüber, worüber Sie nicht reden! Reden wir doch heute darüber, was die Familien in Österreich heute wirklich bewegt! Reden wir dar-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 28 |
über, worüber sich die Familien in Österreich heute wirklich Sorgen machen!
Reden wir darüber, was für Sie kein Thema ist, viel schlimmer noch, reden wir
darüber, was Sie sich offenbar nicht einmal vor Augen halten, wenn Sie Ihre so
genannten Reformen konzipieren!
Reden wir doch
darüber, dass sich die Familien in Österreich heute immer größere Sorgen
darüber machen, dass das Leben immer schwerer zu planen ist, dass sich in den
Familien in Österreich immer mehr das Gefühl breit macht, dass man sich heute
bei der Lebensplanung auf nichts mehr verlassen kann, dass sich immer mehr das
Gefühl breit macht, dass von heute auf morgen überraschend wesentliche
Grundlagen für die Lebensplanung über den Haufen geworfen werden!
Sehr geehrte Damen
und Herren! Reden wir in diesem Zusammenhang doch darüber, welche
Pensionsreform Sie vorlegen! Sie legen eine Pensionsreform vor, in deren Rahmen
die Frauen doch tatsächlich dafür bestraft werden, dass sie nach wie vor –
im Vergleich zu den Männern – viel mehr Zeit für Kinderbetreuung
aufwenden. (Abg. Dr. Brinek:
Stimmt ja nicht!)
Nach wochenlangem
Drängen, nach einem öffentlichen Aufschrei haben Sie sich nun dazu aufgerafft,
Nachbesserungen anzukündigen. Von diesen Nachbesserungen haben wir aus der Rede
des zuständigen Sozialministers heute noch nichts erfahren; kein Wort von
Nachbesserung, von Verbesserungen für Frauen im Rahmen der Pensionsreform,
nach wie vor nicht! (Abg. Mag. Molterer:
Schon beschlossen! Haben Sie noch keine Zeit zum Nachlesen gehabt?)
Wir sind auch
schon sehr neugierig, wie die Nachbesserungen aussehen sollen, wo die Anwältin
der Frauen, nämlich die Frauenministerin, den Frauen empfiehlt, wohlhabende
Männer zu heiraten, damit die Männer für die Frauen, die jetzt in der
gesetzlichen Pensionsversicherung Kürzungen ihrer Pension von 20, ja
30 Prozent erfahren, in eine Privatversicherung einzahlen können, um so zu
gewährleisten, dass die Frauen dann doch irgendwann einmal einen Anspruch auf
eine Pension haben, von der sie auch leben können. Aber wie viele Frauen in
Österreich haben schon wohlhabende Männer, frage ich Sie, sehr geehrte Damen
und Herren von den Regierungsparteien?! (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
Reden wir doch
darüber, wie nach Ihrer Pensionsreform das Leben in einem ganz durchschnittlichen
österreichischen Pensionistenhaushalt aussehen wird! – Ich rede gar nicht
von Menschen, die von Mindestpensionen leben müssen. Die heutigen
Durchschnittspensionen bewegen sich bei Frauen in der Höhe von 760 € und
bei Männern in der Höhe von 1 400 €. Diese werden nach Ihren
Reformplänen um 20 bis 30 Prozent niedriger sein. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Falsch!) Wie gesagt:
die durchschnittlichen, nicht
die niedrigsten! Lesen Sie Berechnungen, lesen Sie Zeitungen, dann werden Sie
das sehen! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Im gewerkschaftlichen Informationsblatt
steht es drinnen!)
Diesen Leuten
nehmen Sie viel Geld weg, sehr geehrte Damen und Herren! Beantworten Sie uns
bitte die Frage: Wie sollen Pensionisten mit einer durchschnittlichen Pension
in diesem Land künftig die Ausgaben für ihren Alltag bestreiten? Schauen Sie
sich zum Beispiel die Wohnungspreise an! Die Wohnungen werden immer teurer, und
zwar nicht nur die großen, sondern auch die kleinen, in denen die meisten Leute
leben. Die Mieten steigen, die Wohnungen werden teurer, die Pensionen sinken. (Abg.
Dr. Fekter: Die Mieten werden
nicht teurer!) Sehr geehrte Damen und Herren, in welchen Wohnungen werden
die alten Menschen in unserem Land in den nächsten Jahren leben? (Abg.
Dr. Fekter: Warum ist in Wien
Müll, Gas und Wasser so teuer?)
Ich möchte gar
nicht von den Selbstbehalten reden, die Sie einführen wollen. 20 Prozent
für jeden Arztbesuch, das ist viel Geld. (Abg. Scheibner: Wer sagt das? Wo steht das? Sind das schon wieder Ihre
Schauermärchen?) Das wird einen Großteil des Einkommens gerade bei den
älteren Menschen, die vermehrt ärztliche Behandlung brauchen, verschlingen.
Ich möchte abschließend an Sie nur eine Bitte richten: Versuchen Sie ein paar Minuten, sich die wirkliche Lebenssituation der Leute in unserem Land, der Familien in unserem Land vor Augen
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 29 |
zu halten, wenn Sie Ihre Reformen konzipieren! – Danke. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.34
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
10.34
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Reden wir
darüber! Reden wir darüber, dass die SPÖ die Familien jahrzehntelang
stiefmütterlich behandelt hat, dass Sie es geschafft haben, dass die
Geburtenrate niedriger wurde! (Beifall bei den Freiheitlichen. –
Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) – Sie lachen! Sie haben gut lachen,
Sie haben es geschafft, dass sich die österreichischen Familien dazu entschieden
haben, nicht mehr mehr Kinder zu bekommen.
Sie haben es
geschafft, dass es heute nicht mehr attraktiv ist, Kinder zu
bekommen. – Inzwischen schon wieder, aber in der Zeit, in der Sie in der
Regierung waren, haben Sie es verabsäumt, rechtzeitig Maßnahmen
zu treffen, um die Pensionen zu sichern.
Reden wir darüber,
dass wir seit 20 Jahren wissen, dass sich die Bevölkerungspyramide dahin
gehend verändert, dass wir wenige junge Leute haben werden, die arbeiten, aber
viele Pensionisten haben werden. Seit 20 Jahren wissen wir alle, wissen
alle Politiker, dass sich dieses System so entwickeln wird. Sie haben nichts
dagegen getan! Sie haben nur herumgedoktert am System, haben keine
langfristigen, nachhaltigen Reformen durchgeführt. Reden wir darüber, was Sie
verabsäumt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Reden wir darüber,
dass sogar Ihr Parteivorsitzender Gusenbauer zugibt, dass das derzeitige System
Ungerechtigkeiten in sich birgt. Ja, warum haben Sie es nicht verändert? Es ist
Ihr System, das Ungerechtigkeiten enthält, die Sie geschaffen haben.
Reden wir darüber,
dass die Realitäten, die wir heute haben, das Ergebnis Ihrer Politik
ist! Reden wir über die Realität, wie die Familien jahrzehntelang behandelt
worden sind! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Reden wir auch
darüber, was diese Pensionsreform, diese Pensionssicherungsreform, bringen
wird! Wir wollen, dass die Pensionen langfristig gesichert
sind – das, was Sie nicht geschafft haben: der Jugend, den Kindern, den
Familien auch eine Zukunft zu bieten.
Reden wir darüber,
dass der Generationenvertrag eingehalten wird! Auch Sie wissen, dass es nicht
möglich sein wird, dass so wenige Arbeitende so viele Pensionisten erhalten.
Dazu muss das System verändert werden, und da muss man halt die Verantwortung
übernehmen und sich dazu bekennen. Das haben Sie verabsäumt, denn Sie haben die
Familien stiefmütterlich behandelt – und auch die Frauen!
Reden wir darüber,
was mit den Frauen passiert ist! Sie haben es nicht geschafft, die Kindererziehungszeiten,
die Kinderbetreuungszeiten pensionsbegründend anzurechnen. Im ersten Jahr, in
dem wir Freiheitliche in der Regierung gesessen sind, haben wir es geschafft,
Kindererziehungszeiten pensionsbegründend anzurechnen. (Abg. Mag. Prammer:
30 Jahre ...!) Sie haben es in 30 Jahren nicht
geschafft, richtig, Frau Prammer! Sie haben es in 30 Jahren nicht
geschafft, nur versprochen, aber nicht geschafft. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Wir erhöhen jetzt
die Anspruchsberechtigung bei den Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate,
pensionsbegründend. Wir bringen jetzt Verbesserungen beim Durchrechnungszeitraum.
Pro Kind – und das stärkt die Familien! – werden den Frauen drei
Jahre beim Durchrechnungszeitraum zuerkannt. Haben Sie das gewusst? Das wollen
Sie nicht wissen, das sind nämlich wirkliche Verbesserungen für die Frauen! Das
ist das, was wir Freiheitliche in dieses Reformpaket mit eingebracht haben, und
das sind in meinen Augen sehr wohl auch sehr wichtige Punkte für die Frauen und
für die Familien.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 30 |
Reden wir auch über
das Kinderbetreuungsgeld! Reden wir doch darüber! Das ist nämlich ein
Meilenstein der Familienpolitik, den wir Freiheitliche in diese Regierung
eingebracht, umgesetzt und durchgesetzt haben.
Wenn wir uns
ansehen, was die Befragten zum Kinderbetreuungsgeld sagen – die Resultate
fielen äußerst positiv aus –, dann können wir feststellen: 64 Prozent
sagen, die Neuregelung sei besser als die alte.
Weil Sie immer
sagen, dass wir damit die Frauen an den Herd bringen wollen, möchte ich Ihnen
entgegnen: 60 Prozent sagen, Familie und Beruf sind durch das
Kinderbetreuungsgeld gut vereinbar.
Wir haben
versprochen, dass wir Freiheitliche für die Mehrlingsgeburten auch eine
Verbesserung beim Kinderbetreuungsgeld durchführen werden. Wir haben es jetzt
schon, im vorletzten Ministerrat, durchgesetzt. Weil wir im Wahlkampf
versprochen haben, dass wir die Mehrlingsgeburten besser stellen, bekommen ab
1. Jänner 2004 die Eltern von Mehrlingen zusätzlich zu den 436 € pro
Kind noch einmal 218 € für die Zwillingsgeburten.
Das ist es, wie
wir Freiheitliche Politik machen: Wir versprechen vor den Wahlen, dass wir bei
Mehrlingsgeburten Verbesserungen durchführen werden – und halten es nach
den Wahlen ein. Das ist halt der Unterschied: Wir Freiheitliche wollen die
Familien in Österreich stärken, Sie haben die Familien geschwächt! Wir wollen
die Pensionen sichern, Sie betreiben nur Verunsicherung! (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.40
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte,
Frau Abgeordnete.
10.40
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Herr Vizekanzler, Sie haben in Ihren Ausführungen mehr
Weihrauch verstreut, als es in der ganzen Osternacht in der Kirche der Fall
war. Ich „gratuliere“ Ihnen dazu. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Allerdings hat
dieser Weihrauch leider mit der Realität herzlich wenig zu tun, denn so verlockend,
so rosig und toll, wie der Herr Vizekanzler die Familien dargestellt hat, ist
es in Wirklichkeit natürlich nicht. Die Erhöhung der Zahl der Scheidungen, der
tendenzielle Rückgang bei der Zahl der Geburten und die immer weiter steigende
Armut von Alleinerziehenden und vor allem auch von Familien mit mehr Kindern
sollten Ihnen ganz deutliche Signale dafür geben.
Ihre Antwort
darauf ist das Kinderbetreuungsgeld. Es wurde heute bereits eine Evaluierung
des Kinderbetreuungsgeldes eingefordert. Diese gibt es ja schon, Sie müssten
sie nur lesen! Aus dieser Wifo-Studie geht ganz klar eines hervor, was
sicherlich positiv ist: dass Frauen eine bessere finanzielle Grundabsicherung
während der Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezugs haben. Was allerdings danach
passiert, bleibt offen. Danach geraten sie wieder in die Armutsfalle.
Was aber aus
dieser Wifo-Studie auch herauszulesen ist, das ist der Umstand, dass die
Frauen, vor allem die jungen Frauen und die nicht gut ausgebildeten Frauen, um
vieles länger bei den Kindern bleiben und daher schlechtere
Wiedereinstiegschancen im Berufsleben haben. Es geht auch daraus hervor –
und die Aussage von Ihnen von vorhin hat nicht gestimmt –, dass weniger
Väter innerhalb der ersten 27 Monate ihres Kindes beim Kind bleiben. Das
heißt, Sie haben damit nicht erreicht, dass Familienarbeit Sache von Vätern und
Müttern wird, sondern durch das Kinderbetreuungsgeld erreichen Sie, dass
Familienbetreuung, Kinderbetreuung noch mehr Aufgabe und Sache der Frauen wird.
Das ist eine Tendenz, die wir ablehnen! (Beifall bei den Grünen.)
Sie sprechen immer so gerne von Wahlfreiheit. Es ist aber schlichtweg eine Augenauswischerei, was Sie da tun, denn wenn ich wählen kann, dann muss ich auch eine Alternative
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 31 |
haben, und Alternativen gibt es derzeit in weiten Regionen, in vielen Gemeinden
nicht. Ich weiß nicht, wo Sie Ihre Augen haben, wenn Sie behaupten, dass
Frauen, dass Männer heutzutage tatsächlich eine Wahlfreiheit hätten. Vielen
bleibt gar nichts anderes übrig, als zu Hause bei den Kindern zu bleiben, weil
es keine qualitativ gute Kinderbetreuung gibt. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Also bitte! – Ruf:
Wo leben Sie?)
Wo ich
lebe? – Ich komme aus Vorarlberg, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Dort haben Sie überhaupt keine Möglichkeit, zu wählen, weil die Einrichtungen
nicht da sind. Da können Sie gerne Ministerin Gehrer fragen, die wird Ihnen
bestätigen, dass das so ist. Das kann nicht einmal die ÖVP in Vorarlberg
leugnen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie machen nicht
nur falsche Versprechungen bezüglich Wahlfreiheit, sondern Sie lassen die
Frauen schlichtweg im Regen stehen. Sie loben ständig die Familienarbeit, die
die Frauen leisten. Wo aber, bitte, ist die eigenständige Pension für jede Frau
in Österreich? Wo ist sie? – Die gibt es bis heute nicht! Wir Grüne
fordern in unserer Grundsicherung eine eigenständige Pension für jede und jeden
in Österreich. Wir machen uns da Sorgen. Das ist ein großes Manko, das Sie bis
heute noch nicht beseitigt haben. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt setzen Sie
noch eins drauf: Jetzt machen Sie diese Pensionsreform und bestrafen damit
Frauen Länge mal Breite, Frauen wie mich zum Beispiel. (Abg. Steibl: Das ist Angstmacherei!) Ich
war zwölf Jahre lang bei meinen Kindern zu Hause. Den Preis zahle ich mit einer
niedrigeren Pension. Das ist Ihre Art der Familienpolitik, sehr geehrte Damen
und Herren von der FPÖ! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Familienpolitik:
ja!, Familie: ja!, aber Familie nicht als Aufgabe der Frauen, sondern als
Aufgabe der Frauen und Männer, Familie als Miteinander aller, die in ihr leben.
Familie als ein Zusammenleben von Menschen, die an und für sich unabhängig
sind und deswegen zum Miteinander ja sagen können. Es soll nicht mehr diese
furchtbaren Abhängigkeitsverhältnisse geben, die Sie gerne beibehalten wollen,
damit ja alles beim Alten bleibt und damit Familien ja nicht zerbröckeln, aber
nicht deswegen, weil sie gut funktionieren, sondern weil den Frauen gar nichts
anderes übrig bleibt, als bei ihren Familien, bei ihren Männern zu
bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
10.45
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. – Bitte.
10.45
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau
Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff „gelernte Österreicherin“ –
das sei Andrea Kuntzl ins Stammbuch geschrieben – ist mir eigentlich schon
zuwider. Ich glaube nicht, dass Sie mit diesen Ihren Positionen die Mehrheit
der Österreicherinnen vertreten.
Ich bin überzeugt
davon, dass Sie das nicht tun, denn die österreichischen Frauen
sind Frauen mit Gefühl und Engagement, die sehr wohl wissen, wie viel Zeit für
Kinder bedeutet, und die daran interessiert sind, Beruf und Zeit für Kinder
miteinander zu vereinbaren. Sie sind da nicht auf dem richtigen
Weg! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Die Vorrednerinnen
von den Grünen und der SPÖ haben es ja auch heute wieder sehr gut
geschafft – sie tun das ja bereits die längste Zeit und haben das auch in
den letzten Jahren immer getan –, Familienpolitik, Familieninteressen
gegen Frauenpolitik und Fraueninteressen auszuspielen. Sie versuchen, immer
einen Widerspruch zu konstruieren und familienpolitische Interessen gegen
Frauenpolitik und Fraueninteressen auszuspielen.
Für mich ist das ein bedauerlicher Zugang. Ich glaube auch nicht, dass das ein richtiger Zugang ist. Ich halte das für einen sehr bedenklichen Zugang. Das ist natürlich auch eine Frage der Ideologie. Es stellen sich die Fragen: Wie viel bedeuten uns Familie und Kindererziehung?
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 32 |
Welchen Stellenwert hat für uns Familie? Welche
Einstellung haben wir insgesamt zu Partnerschaft in der Familie?
Dazu kann ich nur
sagen, dass wir von Seiten der ÖVP-Fraktion schon immer die Meinung vertreten
haben, dass Familienpolitik und Frauenpolitik ganz stark ineinander übergehen
und dass Familien- und Frauenpolitik letztlich auch einen gemeinsamen Nenner
haben.
Ich bin auch sehr
froh darüber, dass es uns gelungen ist – das ist eine Tatsache –, in
dieser Regierung sehr rasch entsprechende Schritte zu setzen. Tatsache ist aber
auch, Frau Kollegin Kuntzl, dass Sie jahrzehntelang Zeit gehabt hätten, auch in
Regierungsverantwortung, auch im Familienministerium, viele dieser Maßnahmen zu
setzen. Sie haben es ganz einfach nicht getan. Sie haben es nicht getan! (Beifall
bei der ÖVP.)
Reden wir darüber!
Wieso haben Sie nicht dafür gesorgt, dass Kinderbetreuungszeiten pensionsbegründend
sind? Wieso haben Sie all die Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren für
Familien, für Frauen, für Kinder gesetzt haben, nicht getroffen? – Ich
sage es Ihnen: Weil Sie keine Ideen hatten, weil Sie ganz einfach nicht dazu
bereit waren.
Ich freue mich
auch, dass wir nun mit Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat eine Frau von
Seiten der ÖVP in der Regierung haben, die gerade diese beiden Bereiche sehr
gut miteinander vernetzen wird – auch aus ihrer persönlichen Erfahrung,
aus ihrer beruflichen Qualifikation und aus ihrer politischen Erfahrung
heraus.
Ich freue mich
auch darüber, dass es uns gelungen ist, in der ÖVP/FPÖ-Regierung wirklich in
kürzester Zeit all diese Maßnahmen umzusetzen. Das Familien-Volksbegehren des
Familienbundes ist, wie bereits erwähnt wurde, bis auf einen Punkt umgesetzt.
Meine Kolleginnen
von der SPÖ! Wenn Sie meinen, dass das Kinderbetreuungsgeld ein Anreiz sei,
sich gegen Erwerbsarbeit zu entscheiden, so sage ich Ihnen darauf: Es ist die
Chance, mehr Zeit für Kinder zu haben. Es ist die Chance, die Qualität der
Beziehungen in den Familien zu verbessern. Das ist unsere Antwort
darauf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir wollen, dass
alle Mütter Kinderbetreuungsgeld bekommen – auch Hausfrauen, auch
Bäuerinnen, auch Studentinnen. Wir wollen das! Wir stehen dazu! Wir halten das
auch für den richtigen Weg.
Wir werden
natürlich – auch das ist klar – weiter begleitende Maßnahmen setzen
müssen, wir werden innovative Kinderprojekte initiieren und forcieren –
auch für die Betreuung der 10- bis 15-Jährigen. Ich halte das für sehr wichtig.
Ich glaube, dass wir neue, innovative Kinderbetreuungsmodelle und -varianten
brauchen, die sich an der Arbeitswelt orientieren, aber auch an die neuen
Herausforderungen der Arbeitswelt und die veränderten Gegebenheiten in den Familien
anpassen. Wir müssen ganz einfach neue Wege gehen und auf die Veränderungen in
den Familien Rücksicht nehmen – in Richtung Einzelkinder, in Richtung
Scheidungskinder, in Richtung Alleinerzieherinnen. Auch das ist uns sehr
wichtig.
Auch der von
Bundskanzler Schüssel ausgehandelte Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis zum
Schuleintritt der Kinder ist ein wichtiger Schritt, ist eine wichtige Maßnahme.
Auch das ist etwas, was nicht gegen die Frauen spricht, sondern ganz im
Gegenteil, denn wir werden – und das werden wir hier heute noch
diskutieren – auch dafür sorgen, dass Frauen, die sich dafür entscheiden,
Kinderbetreuung zu forcieren, auch keine Nachteile bei der Pensionsberechnung
haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich sage ganz
ehrlich und sage das ganz bewusst: Ich teile nicht die Meinung, dass es ein
Verrat an der Emanzipation ist, wenn Frauen sich dafür entscheiden, sich mehr
Zeit für Kinder zu nehmen. Ich glaube, dass das ein guter, ein richtiger Weg
ist, sich eine Zeit lang auch diesem Bereich speziell zu widmen.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 33 |
Wir wollen da
natürlich auch die Väter einladen. All diese Angebote richten sich auch an die
Väter. Wir haben ein partnerschaftliches Miteinander im Auge. Da sind Gesetze
alleine auch zu wenig. Gesetze alleine können Gleichberechtigung, Partnerschaft
nicht forcieren. Da geht es auch um ein Umdenken in den Köpfen der Menschen und
letztlich auch um eine neue Einstellung.
Wir werden jedenfalls –
das ist unser Anliegen – auch in dieser Regierung, in der Regierung
Schüssel II, weiter den Weg verfolgen, im Interesse der Familien, aber
auch im Interesse der Frauen und der Kinder jene Maßnahmen zu setzen, die
Österreich zum familienfreundlichsten, aber auch zum kinderfreundlichsten Land
machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.51
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
10.51
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek
(SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren und auf der Regierungsbank! Hohes
Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe ein ziemlich mulmiges Gefühl (Abg. Großruck: Aspirin C!) –
ich weiß nicht, wie es Ihnen geht –, wenn ich daran denke, dass sich in
einigen Minuten der Herr Bundeskanzler hier herstellen und die härteste und
brutalste Pensionskürzungsreform der Geschichte der Zweiten Republik präsentieren
wird, die massiv in die Familien Österreichs eingreifen wird. (Beifall bei
der SPÖ.)
Es ist mehr als
kalt und zynisch, wenn Bundesminister Bartenstein – beim Hereinfahren habe
ich es im Autoradio gehört – im Radio sagt: Das ist eine frauen- und
familienfreundliche Reform! Das ist mehr als kalt und zynisch, denn das
Gegenteil ist der Fall, und nichts von dem, was der Herr Bundeskanzler heute
sagen wird, wird das entkräften.
Viele von uns
besuchen derzeit wahrscheinlich viele Veranstaltungen, denn diese Pensionskürzungsreform
wird massiv diskutiert.
Ich war gestern
mit Kollegem Schöls auch bei einer derartigen Veranstaltung. Da war ein Beispiel
einer Familie, einer so genannten Kernfamilie, bestehend aus Mutter, Vater und
Kind. Der Vater arbeitet seit 30 Jahren in Schicht bei der OMV, die Mutter
ist Krankenschwester, arbeitet auch im Radldienst, sprich Schichtdienst. Die
erwachsene Tochter lebt zu Hause und hat laut Vater einen guten Job. Dieser
Mann hat sich diese Pensionskürzungsmaßnahmen für seine Familie durchgerechnet,
und rausgekommen dabei ist Folgendes: Er verliert 20 Prozent, seine Frau 36 Prozent
und die Tochter auch weit über 30 Prozent. Das sind 100 Prozent in
einer Familie! (Abg. Scheibner: Wie
können Sie das wissen, wo es heute erst beschlossen worden ist?) Eine ganze
Pension ist weg. Das soll eine gute Familien- und Sozialpolitik sein? (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das
ist Astrologie, was Sie da betreiben!)
Daher ist mir ein
bisschen mulmig zumute, wenn wir heute über Familienpolitik – losgelöst
von Ihren Kürzungsmaßnahmen kann man das nicht tun – sprechen.
Der
Familienbericht 1999 war gestern eine gute Grundlage dafür, mich auf diese
Aktuelle Stunde vorzubereiten. Das Gegenteil von dem, was Kollegin Bleckmann
sagt, steht drinnen. Der Familienbericht erscheint alle zehn Jahre, und in den
letzten zehn Jahren waren wir in Regierungsverantwortung. (Abg.
Scheibner: In den letzten zehn
Jahren waren Sie nicht in Regierungsverantwortung!) Da sind sehr viele
Maßnahmen gesetzt worden, die zu Verbesserungen im Bereich der Familien geführt
haben, Herr Kollege Scheibner! Alle zehn Jahre erscheint dieser Bericht.
Wir waren 30 Jahre lang in Regierungsverantwortung. Das, was Sie zusammengebracht haben, war eine einzige Maßnahme. Sie haben monatelang darüber gestritten, wie diese Maßnahme heißen soll: Kinderscheck, Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld. (Abg. Scheibner: Sie waren dagegen! Warum waren Sie dagegen? Warum waren Sie gegen das Kinderbetreuungsgeld?) Plakate haben Sie entworfen, Sie haben einander konkurrenziert. Das Geschmackloseste war
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 34 |
das von Ihrem Landeshauptmann mit den
Kinderpopos, und so weiter und so fort. Das ist herausgekommen.
Es gibt
mittlerweile eine Studie zu diesem Kinderbetreuungsgeld, wo schon aus der
Überschrift klar hervorgeht, dass es Verschlechterungen für Frauen enthält. (Abg.
Scheibner: Was jetzt: Ist das
Kinderbetreuungsgeld gut oder schlecht?) – Nein, Herr Kollege Scheibner, aber Verbesserungen sind
notwendig! Wir hören aber nichts davon.
Ich möchte endlich
hören, wie Sie dieses Kinderbetreuungsgeld verbessern, damit es Frauen leichter
möglich wird, Beruf und Familie zu vereinbaren. (Abg. Scheibner: Legt einmal etwas vor! Sie sind immer nur dagegen!)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Tatsache ist, je länger die Frauen aus dem Beruf
draußen sind, desto schlechter – und das besagen die Ergebnisse dieser
Studie – werden sie bezahlt, wenn sie wieder einsteigen, und desto
weniger Pension werden sie erhalten.
Das ist nicht Familienpolitik in dem
Sinn, wie wir sie befürworten. Das ist frauen-
und familienfeindliche Politik, die Sie machen! Sie führt zu massiven Benachteiligungen bei
Frauen. Professor Badelt sagte das schon im Jahre 1999, wie dem
Familienbericht zu entnehmen ist, obwohl Sie uns jetzt das Gegenteil einreden
wollen. (Abg. Scheibner: Aber da
waren Sie wirklich noch in der Regierung!)
Damit Kind und
Beruf wirklich miteinander vereinbar sind, müssen Sie neue Anreize schaffen.
Kollegin Kuntzl hat es schon gesagt: Familienpolitik ist etwas mehr als nur
eine Maßnahme, die Sie eingeführt haben. (Abg. Mag. Molterer: Eine gute Maßnahme!)
Die nächste
Generation, um die es geht, das sind die Kinder und die Jugendlichen von heute.
Voriges Jahr auf dem Weltkindergipfel haben die Kinder und Jugendlichen eine
wirklich moderne Definition von Familie kreiert. In § 15 heißt es: Ein
modernes Konzept von Familie ist die Anerkennung der verschiedenen Formen der
Familie in unterschiedlichen soziopolitischen Systemen.
Meine Damen und
Herren! Ich erinnere zum Abschluss an die Worte des Herrn Bundeskanzlers in
seiner Regierungserklärung, dass Österreich 2010 das familien- und kinderfreundlichste
Land der Welt sein soll.
Österreich wird
2010 nur dann das kinder- und familienfreundlichste Land, wenn es das beste
Bildungs- und Ausbildungssystem der Welt hat – wir sind weit davon
entfernt –, wenn der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen im
internationalen Vergleich am besten abgedeckt ist, und viele Punkte mehr
umgesetzt werden.
Wir werden nicht
müde werden, bei jeder Gelegenheit dieses Versprechen einzufordern. (Beifall
bei der SPÖ.)
10.56
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.56
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek
(Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Herr
Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe
meiner Vorrednerin Recht, wenn sie sagt, dass sich Familienpolitik nicht nur
auf eine Maßnahme beschränkt. Familienpolitik umfasst bereits die Zeit vor der
Geburt, die Erziehung, die ganze Lebenszeit, bis hin zum Ableben. Das ist keine
Frage!
Wir alle sollten
uns dessen bewusst sein, dass die Leistungen, die von Familien, vor allem aber
von Frauen für die Gesellschaft erbracht werden, und zwar unbezahlt erbracht
werden, für eine funktionierende Gesellschaft unabdingbar sind.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 35 |
Es sollte daher ein
familienpolitisches Anliegen aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier sein,
die Familien in ihren Aufgaben finanziell, ideell zu unterstützen und ihre
Leistungen anzuerkennen, sowie die Rahmenbedingungen für eine echte
Wahlfreiheit für alle Eltern in Zukunft zu schaffen, so wie es in den
vergangenen Jahren der Fall gewesen ist.
Wenn hier
eingewendet wurde, dass die SPÖ mehr als 30 Jahre lang Verantwortung
getragen hat, dann muss ich sagen: Alles hat gewisse Abnützungserscheinungen,
man muss neue Wege gehen. Ich vernehme auch, dass niemand von der SPÖ oder auch
von den Grünen jetzt gegen das Kinderbetreuungsgeld ist. Es war ein Meilenstein
im Rahmen der familienpolitischen Maßnahmen in Österreich, das ist
unbestritten.
Es gibt aber auch
viele andere Dinge, die dazu geführt haben, dass Familien geholfen wird. Ich
erinnere nur an die Einführung der Heimfahrtbeihilfe für Schülerinnen und
Schüler und an die Neueinführung der Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge, die von
der SPÖ/ÖVP-Regierung kurzfristig abgeschafft worden ist und bei Eintritt der
FPÖ in die Regierung mit 1. September 2002 wieder eingeführt worden ist.
Jetzt können sowohl Schüler als auch Lehrlinge, wenn sie für Ausbildungszwecke
in einer Zweitunterkunft wohnen, eine Heimfahrtbeihilfe erhalten, und zwar rückwirkend
mit 1. September 2002. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das Ganze
ist pauschaliert und hängt von der Entfernung der Unterkunft ab.
Die „Abfertigung
neu“, die eingeführt worden ist, bewirkt auch eine Fortzahlung der Abfertigungsbeiträge
für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges, für die Dauer der Bildungskarenz,
einer Familienhospizkarenz, die ebenfalls erst vor kurzem geschaffen worden
ist, und für Teilzeitbeschäftigte.
Zur
Familienhospizkarenz: Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Einführung der
Familienhospizkarenz mit 1. Juli 2002 sind wesentliche Möglichkeiten
geschaffen worden, sterbende Angehörige auf ihrem letzten Lebensweg zu
begleiten oder erkrankte Kinder zu betreuen. Es gibt da einen Härteausgleich.
Es ist möglich, Pflegegeld ab Stufe 3 zu beziehen, wenn jemand die
Stufe 3 schon hat, ab Stufe 4. Die Kranken- und Pensionsversicherung
sowie Abfertigungsansprüche bleiben erhalten. Es gibt auch Kündigungs- und
Entlassungsschutz und ein vorzeitiges Rückkehrrecht. Der Anspruch auf Urlaubs-
und Sonderzahlung im Falle einer Karenz ist ebenfalls gegeben. Ich glaube,
dafür müssten die Sozialdemokraten doch Feuer und Flamme sein.
Das neue
Kinderbetreuungsgeld ist heute schon des Öfteren erwähnt worden. Im Prinzip ist
das ein familienpolitischer Meilenstein, der zuerst in Kärnten eingeführt
worden ist. (Abg. Dipl.‑Ing. Scheuch: Bravo!) Es ist aber
so, dass das Bundeskinderbetreuungsgeld noch nicht jenes Ausmaß erreicht hat,
wie es in Kärnten zurzeit der Fall ist. Wir wollen in Zukunft den Ausbau des
Kinderbetreuungsgeldes forcieren, auch für Mehrlingsgeburten, denn die Anschaffungskosten
und der Zeitaufwand für Betreuungsleistung sind bei Mehrlingsgeburten natürlich
wesentlich höher. Es ist uns ein besonderes Anliegen, im Falle von
Mehrlingsgeburten auch etwas zu tun.
Erlauben Sie mir,
zum Abschluss aber noch auf einen wesentlichen Erfolg im Hinblick auf
Armutsbekämpfung hinzuweisen. Die Familienbeihilfe ist ab
1. Jänner 2002 erhöht worden. Ab 1. Jänner 2003 erfolgte
eine Erhöhung der Familienbeihilfe für Kinder ab dem 3. Lebensjahr um
7,3 € monatlich. Auch für ältere Kinder erfolgte eine Verbesserung. Eine
Erhöhung des Zuschlages für erheblich behinderte Kinder ist ebenfalls erfolgt,
auch eine Erhöhung des Mehrkindzuschlages um 36 €. Weiters ist das
Pflegegeld für Kinder ab der Geburt eingeführt worden.
Das sind doch
Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt worden sind, die hervorzuheben
sind und gegen die eigentlich niemand sein kann.
Geschätzte Damen
und Herren! Wir werden unsere Arbeit auf diesem Weg fortsetzen und für die
österreichischen Familien Wesentliches weiterbringen. Unterstützen Sie uns bei
dieser Arbeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
11.02
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 36 |
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort ist nunmehr
Frau Mag. Weinzinger gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.02
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde mich bemühen, mich als
wirkliche Österreicherin zu erweisen und mit möglichst viel Gefühl zu sprechen.
Da es auch bei Empörung um ein Gefühl geht, wird mir das nicht sehr schwer
fallen angesichts dieser Debatte und der Pensionsreform, die wir heute auch
noch diskutieren werden.
Herr Vizekanzler!
Sie haben heute in Ihrer Darstellung ein Bild der Familie und einen Familienbegriff
skizziert, wie er nicht einmal mehr in den kitschigsten Hollywood-Filmen
vorkommt und der sich dadurch auszeichnet, von der Realität vieler Familien sehr weit entfernt zu sein.
In vielen Familien gibt es Patchwork-Konstellationen, Wiederverheiratungen,
verschiedene Partner, verschiedene Familien im selben Haushalt und –
horribile dictu für manche hier im Saal – vielleicht sogar
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, die zusammenleben. Das
alles fällt für Sie offenbar nicht unter Familie.
Lassen Sie mich daher nur einen Aspekt von Familie auch noch ansprechen,
den Sie hier sehr schamhaft verschweigen und der in glattem Widerspruch zu dem
steht, was der Herr Vizekanzler gesagt hat! Er hat gemeint: Familie bedeutet
Schutz.
Ich kann Ihnen nur sagen, für 300 000 Menschen, Frauen nämlich, pro
Jahr in Österreich bedeutet Familie nicht Schutz, sondern Gewalt. Die Zahl der
Gewalttaten gegen Frauen ist sehr hoch, und zwar der Gewalttaten von Männern im
Angehörigen- und Familienkreis. Schätzungen zufolge wird von vier Mädchen im
Schnitt eines sexuell belästigt – im Regelfall von Familienangehörigen
der engeren oder weiteren Familie.
Was ist die Botschaft, die die Regierung für diese Familien hat? –
Sie streichen Unterstützungen, kürzen Projekte und sperren
Beratungseinrichtungen zu. Sie haben einen Familienbegriff, der auf dem pater
familiae aufbaut, auf einem – das Wort ist nicht zu Unrecht davon
abgeleitet – patriarchalen Modell, einen Familienbegriff, den man im Übrigen
inzwischen auch in die Politik importiert, wie mehrere Länder und auch manchmal
die Bundesregierung schon zeigen, und der davon ausgeht, dass man eine
ökonomische Einheit der Familie definiert, in der die Frau im Regelfall eher
das Anhängsel und ökonomisch abhängig ist.
Wenn es schon in Ihrer Vorstellungswelt so ist, dann frage ich Sie: Warum
sind Sie nicht so konsequent und sagen, es gibt ein Pensionssplitting, es
werden die erworbenen Pensionsansprüche des erwerbstätigen Partners
fifty-fifty mit dem nicht erwerbstätigen Partner oder der Partnerin geteilt?
Seien Sie doch konsequent, zumindest in Ihrem eigenen Weltbild! (Beifall bei
den Grünen.)
Was bietet diese Regierung den Familien und vor allem jenen, die
Betreuungsarbeiten für Kinder oder andere Betreuungspflichtige leisten, sonst
noch? Reden wir doch einmal wirklich über das – leider wird die Zeit jetzt
dazu nicht reichen –, was die Regierung im Bereich Weiterbildung, Jobs,
Wiedereinstiegshilfen, Mobilität für Frauen, Situation von Frauen im ländlichen
Raum und so weiter denn tut, hinsichtlich der Betreuung von schulpflichtigen
Kindern, Kindern unter drei Jahren, Kindern am Nachmittag, wenn der
Kindergarten um 15 Uhr schließt und so weiter.
Reden wir einmal ernsthaft darüber, und legen wir nicht nur sonntagsredenhafte
Bekenntnisse ab! Schauen wir uns an, was diese Bundesregierung hinsichtlich
Familienarbeit, die sie ja automatisch den Frauen zuordnet, mit der
Pensionsreform bietet: eine Durchrechnung, die Frauen eklatante Nachteile
bringt. 40 Jahre einer Erwerbsbiographie, die durch Karenzzeiten, Lücken,
Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung gekennzeichnet ist, bedeutet eine
glatte Schlechterstellung, deutlich auch auf dem Kontoauszug ablesbar, für
Frauen.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 37 |
Ich halte es für zynisch, wenn die angeblich für Frauen zuständige
Ministerin Rauch-Kallat sagt, es werde für Frauen keine Schlechterstellung
geben, die Einkommensschere gehe nicht weiter auf. Ihr Ratschlag an Frauen mit
geringem Einkommen – es sind immerhin 17 Prozent der Frauen, die
weniger als 1 000 € verdienen – ist daher logischerweise, sich
einen reichen Mann zu suchen. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Falsch!)
Was bietet die Regierung den Frauen in der
Pensionsreform sonst noch? – Es gibt Kinderbetreuungszeiten, die
verstärkt angerechnet werden. Aber was ist denn der Regierung die Kinderbetreuung
wert? – Weniger als der Präsenzdienst, denn der Präsenzdienst wird
einkommensabhängig für die Pension verrechnet, die Kinderbetreuung nur nach
dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Wissen Sie, was die Steigerung, die Sie uns
jetzt als großen Fortschritt verkaufen wollen, ausmacht? – Im Jahr zirka
12,50 €!
Schönen Dank im Namen der Frauen, schönen Dank
an diese Regierung, die uns eine frauenfeindliche Pensionsreform vorlegt, und
schönen Dank an die Frau Ministerin, die heute mit ihrer Zustimmung zu dieser
Reform inhaltlich abgedankt hat! (Beifall bei den Grünen.)
11.07
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort ist niemand
mehr gemeldet. Ich erkläre damit die Aktuelle Stunde für beendet.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol:
Hinsichtlich der
eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß
§ 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte
schriftliche Mitteilung.
Die
schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 279/J bis 330/J.
Zurückziehung:
213/J.
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des
Nationalrates: 2/JPR.
2. Anfragebeantwortungen: 78/AB bis 168/AB.
Ergänzung
zur Anfragebeantwortung: Zu 149/AB.
Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 2/ABPR.
3. Regierungsvorlagen:
Budgetbegleitgesetz
2003 (59 der Beilagen),
Musterschutzgesetz-Novelle
2003 (65 der Beilagen).
4. Gesetzesantrag des Bundesrates:
Gesetzesantrag
des Bundesrates: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
geändert wird (58 der Beilagen).
B) Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß
§§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und
100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht
des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für
das 1. Quartal 2003 (Vorlage 10 BA);
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 38 |
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 3
betreffend „Sichere Pensionen“, überreicht von den Abgeordneten
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Josef Bucher, Sigisbert Dolinschek und Elmar Lichtenegger.
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen zwischen
der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen
Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für
Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation
des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des
Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der
Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten
Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines
Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in
deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien (11 der Beilagen),
Änderung von
Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes
bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos
wirken können (21 der Beilagen),
Übereinkommen
zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft
für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die
Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien
(73 der Beilagen);
Finanzausschuss:
Abkommen zwischen
der Republik Österreich und der Republik der Philippinen über die Förderung
und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (34 der Beilagen),
Abkommen zwischen
der Republik Österreich und der Republik Malta über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Investitionen (36 der Beilagen),
Abkommen zwischen
der Republik Österreich und der Großen Sozialistischen Libysch-Arabischen
Volks-Dschamahirija über die Förderung und den Schutz von Investitionen
(37 der Beilagen),
Abkommen zwischen
Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen (45 der Beilagen);
Justizausschuss:
Kündigung des
Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und
die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt
(53 der Beilagen);
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Übereinkommen zur
Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein samt Note
(43 der Beilagen);
Verkehrsausschuss:
Übereinkommen zur
Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen
Luftverkehr samt Erklärung (13 der Beilagen),
Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und ‑diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des Oberen Luftraums für die Zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS) (Brüssel, 27. Juni 1997) samt Anlagen;
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 39 |
Besondere Vereinbarung zur Durchführung von Artikel 6 der
Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von
Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der
Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für die Zentraleuropäischen
Flugsicherungsdienste (CEATS) (56 der Beilagen);
Wirtschaftsausschuss:
Vorbehalt der
Republik Österreich zu Anhang III des Übereinkommens über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
(35 der Beilagen);
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der
endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht der
Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich
(III-20 der Beilagen);
Budgetausschuss:
Bericht des
Bundesministers für Finanzen über die Fortschreibung des Österreichischen
Stabilitätsprogrammes für die Jahre 2003 bis 2007 (III-22 der
Beilagen);
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht des
Bundesministers für Landesverteidigung gemäß § 37 Abs. 5 WG 2001
betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2001 und
2002 (III-17 der Beilagen);
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bericht der Bundesregierung
über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 2001 (Grüner
Bericht 2001) (III-24 der Beilagen),
Bericht der
Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im
Jahre 2003 gemäß § 9 LWG (III-25 der Beilagen);
Verkehrsausschuss:
Bericht des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die geplanten und
durchgeführten Maßnahmen zur Entschärfung besonders gefährlicher Straßenstücke
(Unfallschwerpunkte) auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom
2. März 2001, E 63-NR/XXI.GP (III-23 der Beilagen);
C) Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG:
Verlangen der
Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung
der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs-
und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen
für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit
legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts,
Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit
(eingelangt am 9. April 2003).
*****
Verlangen auf
Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 56/AB
Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 56/AB der Anfrage 44/J der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 40 |
Kollegen betreffend Bestellung von Dr. Christian Romanoski zum Leiter der
Abt. III/5 der Rechtssektion des Innenministeriums durch den Herrn
Bundesminister für Inneres abzuhalten.
Diese kurze
Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach
Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol:
Es ist
vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, das sind die
Erklärungen des Bundeskanzlers und Vizekanzlers, sowie 3 und 4 der Tagesordnung
jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine
Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der
Präsidialkonferenz haben wir Konsens über die Dauer der Debatten der
Tagesordnung erzielt. Eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ wurde
vereinbart. Daraus ergeben sich für ÖVP und SPÖ je 175, für die Freiheitlichen
120 sowie für die Grünen 130 Minuten.
Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten in der Zeit
bis 15 Uhr getroffen: Zunächst erfolgt eine Erklärung des Bundeskanzlers
mit 20 Minuten sowie eine Erklärung des Vizekanzlers mit 20 Minuten,
anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 20 Minuten, sodann je
eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten und danach nochmals je eine
Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten.
Die restliche Redezeit bis 15 Uhr wird vom Vorsitz führenden
Präsidenten gegebenenfalls gleichmäßig auf die Fraktionen aufgeteilt.
Weiters besteht darüber Einvernehmen, dass während der Zeit der
Fernsehübertragung pro Fraktion nicht mehr als eine Wortmeldung zur
tatsächlichen Berichtigung vorgenommen wird, nicht aber während der vom Vorsitz
führenden Präsidenten zu verteilenden Restredezeit.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Ich darf darüber hinaus noch folgende Mitteilung machen. Wir haben das
letzte Mal, als eine Debatte im Fernsehen übertragen wurde, über Wunsch des
ORF, damit er Zeit hat für die Mittagsnachrichten, von 13 Uhr bis
13.15 Uhr unsere Sitzung unterbrochen.
Wir haben diesmal
in der Präsidialkonferenz lange darüber beraten, ob wir nicht vom ORF erreichen
können, dass er zeitversetzt berichtet, sodass wir ohne Unterbrechung tagen
können. Der ORF hat uns per Brief mitgeteilt, dass das technisch fast nicht
möglich ist, weil es Schwierigkeiten mit der Magnetaufzeichnung gibt. Daher
werden wir diesmal wieder um 13 Uhr für 15 Minuten unterbrechen, um
keine Fraktion zu benachteiligen und um die Zuschauerinnen und Zuschauer die
Mittagsnachrichten und den Wetterbericht sehen lassen zu können. Das geht nicht
anders.
Wir werden aber
nicht nachlassen, ich werde noch einmal das Gespräch suchen, damit wir ununterbrochen
beraten können und es doch technisch ermöglicht wird, dass alle, die sprechen,
im TV zu Wort kommen. – So weit zu diesem Punkt.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 41 |
1. Punkt
Erklärung des
Bundeskanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates
zum Thema „Pensionssicherungsreform“
2. Punkt
Erklärung des Vizekanzlers
gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema
„Pensionssicherungsreform“
Präsident Dr. Andreas Khol:
Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über
welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der
Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten
eine Debatte stattfinden.
Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das
Wort. 20 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.11
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir
heute, an dem Tag, an dem der Ministerrat die Budgetbegleitgesetze, die die
Voraussetzung dafür sind, dass nächste Woche ein Doppelbudget für die
Jahre 2003 und 2004 vorgelegt werden kann, beschlossen hat, eine
grundsätzliche Erklärung vor allem über das Thema Pensionssicherungsreform
abgeben, das ein zentrales Arbeitsvorhaben im Regierungsprogramm und ein
Vorhaben ist, das die Lebensplanung, das Vertrauen, die Einrichtungen der
sozialen Sicherheit in Österreich und Millionen Menschen direkt betrifft.
Meine Damen und Herren! In der Analyse der Probleme waren wir uns
eigentlich einig. Die Pensionsreformkommission hat drei Jahre lang getagt und
hat im Wesentlichen Einigung darüber erzielt, dass wir ein neues Modell
brauchen, das auf 65 Jahre gesetzliches Pensionsantrittsalter für Männer
und – solange es verfassungsrechtlich die Differenzierung im Frauenalter
gibt – 60 Jahre für Frauen aufbaut. Das ist das gesetzliche
Pensionsantrittsalter. Vorher soll man nur dann in Pension gehen können, wenn
man krank ist, einen Unfall hat, invalide ist, erwerbsunfähig ist.
Selbstverständlich muss es in einem Sozialstaat jederzeit diese Möglichkeit
geben.
Zweitens steht außer Streit, dass wir eine lebenslange Durchrechnung von
40 Jahren anstreben, und zwar in Schritten anstreben, aber am Ende sollen
nicht die 15 besten Jahre wie derzeit, sondern die Lebenseinkommenssituation
von 40 Jahren eine Rolle spielen. 65 Jahre beziehungsweise
60 Jahre gesetzliches Pensionsantrittsalter, 40 Jahre
Durchrechnungszeitraum und 45 Versicherungs- und Beitragsjahre sollen zu
einer Nettoersatzrate in der Höhe von 80 Prozent von dieser neuen
Lebensbemessungskurve führen. Darüber bestand eigentlich Einvernehmen in der
Pensionsreformkommission. Da waren die Sozialpartner dabei, darüber ist drei
Jahre lang diskutiert worden, das ist in den Sondierungsgesprächen zur Bildung
dieser Bundesregierung intensivst diskutiert worden, und ich glaube, das ist
auch ein vernünftiges Konzept.
Das ist im Wesentlichen in der gesamten Europäischen Union bereits
verwirklicht. Manche Länder – so etwa die skandinavischen Länder –
haben schon ein höheres gesetzliches Pensionsantrittsalter mit etwa
67 Jahren, die Deutschen diskutieren das gerade sehr intensiv und auch
sehr kontroversiell, aber ich meine, wir kommen mit diesem
Pensionssicherungsreform-Modell aus. (Abg. Öllinger: „Wir kommen aus“, das darf doch nicht wahr
sein!)
Wichtig ist: Wie kommen wir dorthin? Welche konkreten Schritte gibt es,
und welche Vorschläge kann man den Menschen zumuten? Wie kann man das
gemeinsam entwickeln?
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 42 |
Vizekanzler Herbert Haupt und ich sowie das gesamte Regierungsteam und
alle Mitarbeiter und Experten haben sehr intensiv einige Vorschläge diskutiert,
geprüft und berechnet, und wir schlagen Ihnen folgende Maßnahmen vor:
Erstens: Die Maßnahme der 40-jährigen Durchrechnung – von 15 auf
40 Jahre – soll nach einem langen Übergangszeitraum
von 25 Jahren ab dem Jahr 2028 verwirklicht sein. Da kann
niemand sagen, das sei überfallsartig. – Das ist ein schrittweises,
vorsichtiges, behutsames Hineingleiten in diese Lebenssituation.
Der zweite Punkt ist die Frage: In welchem vernünftigen Zeitraum kann man
das Frühpensionsalter auslaufen lassen? – Das soll selbstverständlich nicht schlagartig erfolgen, weil dabei die Lebensplanung
von Menschen auf dem Spiel steht. Wir schlagen Ihnen gemeinsam heute vor und
vertreten das auch vor der Öffentlichkeit, dass wir innerhalb eines
Übergangszeitraumes von zehn Jahren, beginnend mit dem
1. Juli 2004 – bis dorthin hoffen wir, dass sich auch die
Beschäftigungssituation wesentlich entspannt haben wird – bis zum
Jahr 2013, dieses gesetzliche Pensionsantrittsalter erreichen werden,
also 65 Jahre für die Männer, 60 Jahre für die Frauen.
Drittens stand außer Streit, dass 45 Beitragsjahre 80 Prozent
der Lebenseinkommenssumme für die Pension garantieren sollen. Da hatten wir
ursprünglich vor, die 2 Prozent Steigerungsbetrag in einem Zug zu senken,
genau wie wir das übrigens vor drei Jahren in einem Zug angehoben haben; wir
werden das aber jetzt innerhalb von drei Jahren machen.
Es sind also vorgesehen: 25 Jahre Übergangszeitraum für
40 Jahre Durchrechnung, zehn Jahre Übergangszeitraum für das Auslaufen der
Frühpension, drei Jahre Übergangszeitraum für das Erreichen der Situation, dass
45 Beitragsjahre herangezogen werden können, um 80 Prozent zu erhalten.
Das ist, so glaube ich, ein vernünftiges, ein faires, ein sozial verantwortbares
Konzept, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Die Diskussion ist nicht neu, sie ist in Österreich immer wieder geführt
worden. Es hat viele Anläufe gegeben, aber nicht den großen Wurf, sodass man
tatsächlich sagen hätte können, das hat jetzt Hand und Fuß für die nächsten
Jahre und Jahrzehnte.
In Deutschland gibt es, wie schon erwähnt, heftigste Diskussionen. Am
Sonntag Abend gab es nicht nur in Österreich im Fernsehen in „Offen gesagt“
eine sehr kontroversielle Diskussion, sondern zum gleichen Zeitpunkt fand in
der ARD eine hochinteressante, spannende Diskussion, eine Expertenrunde mit
dem Berliner Bürgermeister Wowereit, einem hochrangigen sozialdemokratischen
Funktionär, dem Jusoführer, dem bayerischen Staatsminister Huber, Professor
Rürup, mit dem deutschen Gewerkschaftspräsidenten und mit Unternehmervertretern
statt. Im Prinzip stehen dort diese Eckpunkte in einem viel höheren Maß außer
Streit als bei uns.
Ganz offen gestanden sollten wir uns schon auch Folgendes in Erinnerung
rufen: Als das ASVG im Jahre 1956 geschaffen wurde, lag der
Pensionsantritt im Durchschnitt bei 63 Jahren – jetzt erfolgt er um
fünf Jahre früher. Damals lag die durchschnittliche Lebenszeit eines Pensionisten
bei vielleicht acht oder neun Jahren – heute kann ein Mann mit
21 Jahren und eine Frau mit 25 oder 26 Jahren durchschnittlicher
Lebenserwartung nach der Pensionierung rechnen. Das ist großartig, denn wir
haben damit eigentlich eine ganze Generation neu gewonnen. (Abg. Öllinger – ein Schriftstück in die
Höhe haltend –: Oberösterreichische Landesregierung!) Das ist
eine faszinierende Chance für unsere Gesellschaft, zugleich ergibt sich aber
natürlich auch die Notwendigkeit, darauf zu reagieren. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir machen es uns nicht so einfach, wie manche Vorschläge in diesen Tagen lauten: ein bisschen die Beiträge erhöhen, einige Pensionisten abkassieren und das andere unverändert lassen, zumindest bis nach 2010. Wie es wäre, wenn nichts geschieht, darf ich Ihnen etwa anhand einer, so glaube ich, unverdächtigen Information einer sehr vernünftigen Arbeiterkammer – Sie können es gleich nachlesen – erläutern. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Wenn wir nichts machen, dann müssten wir innerhalb der nächsten 40 Jahre die Beiträge um 50 Pro-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 43 |
zent erhöhen oder die Pensionen um 45 Prozent kürzen (Abg. Eder: Das ist bitte Unsinn! – Abg. Öllinger: Tun Sie ja, Sie kürzen ja!) oder das
Pensionsantrittsalter um zehn Jahre erhöhen. (Abg. Öllinger: Das ist eine Verhöhnung!)
Meine Damen und Herren! Dass das kein Weg sein kann, den eine
verantwortungsvolle Bundesregierung und verantwortungsvolle Politiker –
das sind wir doch alle, hoffe ich – gehen können, steht außer Frage. Das
tun wir nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wir haben daher die Wahl: entweder jetzt vernünftige, berechenbare und
vorsichtig gesetzte maßvolle Einschnitte zu machen oder später dramatische
Einbußen zu haben. Professor Marin hat einst geschrieben: Wer den richtigen
Zeitpunkt versäumt, glaubt, es sich leicht machen zu können, gefährdet
eigentlich den Sozialstaat, den zu schützen er oder sie vorgibt.
Das kann nicht unsere Verantwortung sein! (Rufe und Gegenrufe zwischen
Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Wir haben den Mut
zur Verantwortung. Wir schlagen Ihnen daher eine Pensionssicherungsreform vor,
die sinnvoll und auch absolut gegenüber der Öffentlichkeit vertretbar ist. (Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Meine Damen und
Herren! Kernpunkt dieser Reform ist, dass bereits in Pension befindliche
Menschen nichts zu befürchten haben. Ein Arbeiter, ein Angestellter, ein
Gewerbetreibender, ein Bauer (Abg. Wimmer: Politiker!) haben
überhaupt nichts zu befürchten, wenn sie schon in Pension sind. (Zwischenruf
des Abg. Eder.) Bei anderen Konzepten ist es anders. Bei
unserem Konzept garantieren wir, dass in die bestehenden Pensionen der Arbeiter
und Angestellten, der Bauern und Gewerbetreibenden nicht eingegriffen
wird. Es ist wichtig, diesen Menschen keine Angst zu machen. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zweitens: Wer
heute schon in Pension gehen könnte, aber länger arbeiten will, kann dies tun,
ohne irgendetwas befürchten zu müssen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es
drohen ihm keine Abschläge, keine Verlängerung des Durchrechnungszeitraums,
keine Maßnahmen, die in irgendeiner Weise negativ durchschlagen, denn wir
wollen doch keinen Run in die Frühpension auslösen. Wir wollen gemeinsam denen,
die arbeiten wollen, die Chance geben, länger in Beschäftigung zu bleiben. Wir
betreiben keine Angstmache, sondern bieten konkrete Lösungen. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Der Sorge der
Opposition, da gehe es um kurzfristige Überfälle, habe ich mit den
langfristigen Übergängen bereits ein ganz wichtiges und wirksames Gegenargument
entgegensetzen können. (Abg. Öllinger: Langfristige Überfälle!)
Dritter Punkt: Für
ältere Mitarbeiter brauchen wir dringend Begleitmaßnahmen. Die Bundesregierung
weiß das und hat daher in diesen Budgetbegleitgesetzen einige ganz wesentliche
Begleitmaßnahmen vorgeschlagen. Zum ersten Mal gibt es eine wirklich wirksame
und spürbare Senkung der Lohnnebenkosten: Für Ältere etwa über 60 Jahre
sind das Senkungen in der Höhe von 13 Prozent. Für Jüngere, also ab 56 und
58 Jahren, ist es etwas weniger, aber es ist immer noch ein gewaltiger
Anreiz, um ältere Mitarbeiter länger zu beschäftigen. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Posch: Da
freut sich Bartenstein!)
Herr Abgeordneter
Gusenbauer, ich freue mich sehr, dass jetzt endlich auch die SPÖ auf diesen Zug
aufspringt und sagt: Jawohl, Lohnnebenkostensenkungen für ältere Mitarbeiter
machen Sinn! – Das war ja nicht immer so. Aber ich freue mich sehr über
die Zustimmung zu diesem Punkt, den wir längst eingefordert und heute auch
verwirklicht haben.
Weiters werden wir Älteren, die schon in der Altersteilzeit sind, garantieren, dass jeder, der mit dem Stichtag 1. April einen Vertrag mit seinem Arbeitgeber hat, keinerlei Einbußen hat; er kann zum vorgesehenen Zeitpunkt vertraglich in Pension gehen. Alle Horrormeldungen, da müssten sich weinende Arbeitnehmer anstellen, weil sie in die Arbeitslose gehen müssen (Abg. Öllinger: Das ist Zynismus, was Sie da sagen!) und dort quasi wesentlich weniger bekommen, sind weit
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 44 |
gefehlt. Wer heute in der Altersteilzeit ist, bleibt darin,
seine/ihre Rechte bleiben gewahrt. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Genauso haben wir
für die Menschen mit langer Versicherungszeit – 45 Beitragsjahre bei
Männern, 40 Beitragsjahre bei Frauen – vorgesorgt, sodass sie weiterhin
bis 2007 mit 55 beziehungsweise 60 Jahren in Pension gehen können; das
ist geltende Regelung. Aber darüber hinaus bekommt der Sozialminister die
Möglichkeit, ein Dauerrecht für besonders gefährdete Berufsgruppen zu schaffen,
die von Gesundheitsrisken oder erschwerenden Arbeitsverhältnissen betroffen
sind.
Meine Damen und
Herren! Ich glaube, dass wir mit diesen Maßnahmen – das meinen wir sehr
ernst – einen ganz wichtigen Impuls setzen, damit wir in Zukunft die Erfahrung
der Älteren auch wirklich in unserem Wirtschaftsprozess weiterverwerten können.
Wir werden sie noch bitter brauchen, meine Damen und Herren! (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Großruck – in Richtung SPÖ –: Jetzt
sind sie enttäuscht!)
Eines muss uns zu
denken geben, nämlich dass Österreich innerhalb der Europäischen Union eines
jener Länder ist, die den niedrigsten Anteil von in Beschäftigung stehenden
Arbeitnehmern zwischen 55 und 65 Jahren haben. In Österreich sind es
unter 30 Prozent. Bei den über 60-Jährigen sind es sogar nur
14 Prozent. Der Schnitt der EU liegt jeweils mindestens um 10 Prozent
höher. Überlegen Sie einmal, was es bedeuten würde, dieses Humankapital für
Österreichs Wirtschaft und seine Ressourcen nutzbar zu machen! – Ich meine
daher, wir sind da absolut auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
In der Diskussion
gab es berechtigterweise immer wieder den Hinweis: Wie ist es mit den Kindererziehungszeiten
oder wie ist es mit denen, die etwa Pflege im Rahmen der Familienhospizkarenz
machen? – Darauf reagieren wir. Wir hätten vorgehabt, das im Rahmen der
Gesamtharmonisierung der Pensionssysteme zu machen, aber es ist durchaus
vernünftig, das vorzuziehen und diese Antwort gleich jetzt anzubieten.
Der Vorschlag, den
wir haben, würde bedeuten, dass pro Kind drei Jahre aus der Durchrechnungszeit
herausgenommen werden. Nehmen wir ein ganz konkretes Beispiel: Eine Frau, die
zwei Kinder hat – die 15 besten Jahre bleiben aufrecht –, hätte damit
bis zum Jahr 2010 überhaupt keinerlei Auswirkung zu verspüren, wenn die
Durchrechnungszeit erweitert wird. Ich glaube, dass wir überdies noch
sinnvollerweise auf Anregung der Frauenministerin und der
Familienstaatssekretärin eine Aufwertung der Kinderzeiten auf 150 Prozent
in den nächsten Jahren durchführen werden. (Abg. Dr. Glawischnig:
In 28 Jahren!) Wobei ich hinzufüge, Frau Abgeordnete Glawischnig,
dass die Berücksichtigung dieser drei Jahre pro Kind rückwirkend erfolgt (Abg. Öllinger:
Das wirkt sich nicht auf die Pension aus!) – rückwirkend auch für
Kinder, die 1950 oder 1960 auf die Welt gekommen sind. Überdies werden für die
Zukunft pensionsbegründend 24 Monate eingeführt. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das ist völlig irrelevant!)
Meine Damen und
Herren! Daher sage ich Ihnen ganz offen: In puncto Kinder- und Familienfreundlichkeit,
in puncto Behutsamkeit hinsichtlich der Interessen und Rechte der Frauen kann
uns niemand in diesem Hohen Hause übertreffen. Darauf legen wir großen Wert. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Es hat niemand
frühere Regierungen daran gehindert, diese Maßnahmen, die wir hier vorschlagen,
in das Dauerrecht zu übernehmen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube,
es sind gerade von den Frauenpolitikerinnen aller politischen Parteien in der
Vergangenheit sehr wertvolle Beiträge gekommen. (Abg. Broukal: An
Ihrem Widerstand gescheitert!)
Manche Dinge sind kritisiert worden, weil auf Grund von Durchrechnung, Abschlägen im Falle der vorzeitigen Pensionierung möglicherweise Kumulierungen, Anhäufungen entstehen können. Das ist ein berechtigter Einwand. Darauf haben wir mit intensiven Diskussionen reagiert. Wir hatten jetzt schon eine Deckelung bei den Abschlägen von der Frühpension, die nun ausläuft.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 45 |
Ab dem Jahr 2009 gibt es daraus
praktisch keine Verluste, weil diese Frühpension ausläuft. Wohl aber bei den
Durchrechnungszeiten könnte ein solcher Verlust entstehen.
Wiederum: Wir
hätten das im Rahmen der Gesamtharmonisierung selbstverständlich vorgeschlagen.
Wir ziehen es vor, auch wenn das erst in zehn, 15 Jahren wirksam wird. Wir
geben jetzt schon die richtige Antwort, um auch den Horrorprognosen den Boden
zu entziehen, die da manchmal lauten, allein aus diesem Titel würden manche
25 Prozent ihrer Pension verlieren. (Rufe bei der SPÖ: Wer?)
Unsere Antwort
heißt – hören Sie jetzt genau zu! –: bis 2007 ein maximaler Verlust
von 3,5 Prozent, bis 2015 7 Prozent und darüber hinaus
10 Prozent. (Abg. Öllinger: Das reicht doch auch schon!)
Fragen Sie einmal
Abgeordneten Gusenbauer, wie er seine 10 Prozent Verlust im Durchschnitt
rechtfertigen will. – Meine Damen und Herren! Mehr ist das auch nicht, um
das hier einmal ganz deutlich zu sagen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Ich glaube daher,
dass wir einige ganz wichtige Anregungen geboten und auch auf die öffentliche
Diskussion reagiert haben. Für mich ist völlig klar, dass in einer solch
wesentlichen Frage, die alle Österreicherinnen und Österreicher irgendwann
einmal berührt, bei der man rechtzeitig handeln muss, auch eine faire,
sachliche, offene Diskussion notwendig ist.
Die Frage, die
sich uns stellt, ist: Handeln wir jetzt oder verschieben wir, verwässern wir,
verzögern wir? – Das ist der entscheidende Punkt! Wenn jemand ein Haus
besitzt und merkt, dass es bei einem Dachziegel hereinzuregnen beginnt, dann
sollte er meiner Meinung nach nicht zuwarten, bis die Probleme noch größer
werden, sondern er sollte rechtzeitig anfangen, die Reparatur so anzusetzen,
dass dem Haus letztlich nichts geschieht. Genau darum geht es bei unserem
gemeinsam aufgebauten sozialen Gefüge. (Abg. Öllinger: Das war
ein guter Witz!)
Meine Damen und
Herren! Daher das ehrliche Angebot an die Sozialpartner und an die Parlamentsfraktionen:
Arbeiten Sie mit uns mit! Wir wollen eine neue Politikerpensionsreformregelung
einbringen, die dieselben Spielregeln enthält wie alle anderen – plus
einen spürbaren Solidarbeitrag. Arbeiten Sie mit an einer Punktation und an
einem späteren Gesetz, in dem die Harmonisierung aller unüberschaubar
gewordenen Pensionssysteme erfolgt! Arbeiten Sie mit uns mit!
Ich sage auch sehr
offen – bei allem Respekt, Herr Präsident Verzetnitsch –: Wichtig
ist, dass man an den Verhandlungstisch zurückkehrt (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen – Zwischenrufe bei der SPÖ), genauso,
wie die Sozialpartner in den letzten drei Jahren in der
Pensionsreformkommission gewesen sind.
Ich lade Sie daher
ganz offiziell von dieser Stelle aus ein: Arbeiten Sie an diesem wichtigen
Projekt für alle Österreicherinnen und Österreicher mit! Ich sage Ihnen aber
auch sehr offen: Dem Druck der Straße wird und darf in der Demokratie nicht
gewichen werden! Das sage ich hier ganz deutlich! (Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
Ich zitiere jetzt „Die
Zeit“, die nun wirklich nicht im Verdacht steht, dem Neo-Liberalismus
verpflichtet zu sein, die wörtlich, angesichts der Diskussion in Deutschland,
die ähnlich verläuft, geschrieben hat:
„Gesetze werden
vom frei gewählten und demokratisch gewählten Gesetzgeber gemacht. Was
Bundestag und Bundesrat verfassungskonform beschlossen haben, gilt – ob es
einem Interessenverband oder einer Gewerkschaft gefällt oder nicht. Wer dieses
Gesetzgebungsmonopol nicht akzeptiert, verlangt schließlich das Recht des
Stärkeren.“
Meine Damen und Herren! Ich sage das daher auch im Vertrauen darauf, dass das richtig verstanden wird. Ich weiß, dass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt – ja geben muss –, aber ich erwarte von uns allen, dass wir den österreichischen Weg des kritischen Aufeinander-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 46 |
Zugehens, des kritischen Dialogs ernst nehmen
und die Dinge ... (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch.)
Herr Präsident
Verzetnitsch, lassen Sie mich in aller Ruhe meine Gedanken hier erklären! Es
ist wichtig, auch für die Diskussionskultur im Haus, zu zeigen, dass man
einander zuhören kann. – Wir haben manch kritischen Stimmen in der
Begutachtung zugehört, und wir erwarten, dass Sie auch zuhören, wenn wir
versuchen, etwas Sinnvolles, etwas Gutes für Österreich zu leisten. (Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Mit dieser
Pensionssicherungsreform bleiben die jetzigen Pensionen in Österreich weiterhin
sicher, und die jungen Menschen können darauf vertrauen, auch selbst noch eine
sichere Pension zu bekommen. Österreich bleibt mit unserer Politik
zukunftsfähig. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
11.32
Präsident
Dr. Andreas Khol: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler
für seine Ausführungen und erteile nun dem Herrn Vizekanzler das Wort. Auch für
ihn sind 20 Minuten Redezeit vereinbart. – Bitte, Herr Vizekanzler.
11.33
Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen Vizekanzler Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier auf der
Besuchergalerie dieses Hohen Hauses, die Sie die Plenarsitzung mitverfolgen! (Abg. Eder:
Der „kleine Mann“!) Hohes Haus! Wir haben heute im Rahmen einer
Aktuellen Stunde bereits in der Früh die Familienpolitik und die
Generationenpolitik dieses Staates erörtert. Nunmehr legen wir von Seiten der
Bundesregierung die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2003 und 2004 samt
den Budgetbegleitgesetzen als gemeinsames Vorhaben der Bundesregierung dem
Parlament zur weiteren Bearbeitung vor. In diesem Paket ist auch das
Budgetbegleitgesetz über die Pensionsreform enthalten.
Hohes Haus! Die
österreichische Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die künftigen
Pensionen abzusichern. Man muss den Menschen in diesem Staat die Wahrheit sagen
(Abg. Dr. Fischer: Wer hindert Sie daran?): Ein gutes und ein
abgesichertes Sozialsystem kann sich ein Staat nur dann leisten, wenn die
Wirtschaft floriert und wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren
Verdiensten und ihren Steuer- und Beitragsleistungen dieses Sozialsystem
absichern. Daher ist es besonders wichtig, dass diese Bundesregierung mit dem
Budget und mit den Budgetbegleitgesetzen samt dieser Pensionsreform den
Wirtschaftsstandort Österreich absichert und zukunftsträchtig erhält, denn nur
dann werden wir uns auch das hohe Niveau des Sozialstaates Österreich für alle
leisten können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Wir sind
verpflichtet, die Wahrheit offen und ehrlich zu schildern – alles andere
wäre aus meiner Sicht eine Fortsetzung der Politik des vergangenen Jahrzehnts,
als die jeweiligen Bundeskanzler Vranitzky und Klima mittels zweier Briefe den
Pensionisten eine Beruhigungspille verpasst haben, um in den Jahren darauf
genau das Gegenteil von dem zu machen, was in den Briefen der älteren
Generation versprochen worden ist. Daher sind die Menschen verunsichert
worden. – Wir wollen die Menschen nicht mehr verunsichern, wir werden
ihnen die Wahrheit sagen.
Wir haben unsere
Vorhaben dahin gehend ausgerichtet, dass jene Generation, die nach dem Zweiten
Weltkrieg diese Zweite Republik unter schwierigsten Umständen aufgebaut hat, in
ihrer Pension, in der sie sich heute befindet, ungeschoren die sozialen
Leistungen, die sie sich im Pensionssystem aufgebaut hat, in Zukunft genießen
kann – ein Versprechen, das alle Politiker aller Couleurs dieses
Parlaments in den letzten Monaten und Jahren mehrfach gemacht haben. Diese
Bundesregierung setzt das mit den vorliegenden Vorhaben zur Pensionsreform um.
Wir werden eine Absicherung der Pensionen auch für die jüngere Generation vornehmen. Die jüngere Generation ist derzeit verunsichert. Die Berichte, die wir von der Europäischen Union
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 47 |
betreffend den Zustand des österreichischen Pensionssystems
bekommen haben, sind nachlesbar. Die Europäische Union hat uns im
März 2003 Folgendes mitgeteilt:
Die Absicht der
Bundesregierung für eine Reform des Rentensystems wird begrüßt. Der gemeinsame
Bericht stellt fest, dass durch die Schwerpunkte auf der ersten Säule die Aufwendungen
aus dem Budget im EU-Vergleich hoch sind – im EU-Vergleich hoch sind! Der
gemeinsame Bericht formuliert, dass die Reform in der Tat eine Notwendigkeit
ist.
Die Europäische
Kommission hat bezüglich der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003/05 ausgeführt:
Trotz einer Reform im Jahre 2000 und maßvoller Leistungszuwächse in den
vergangenen Jahren ist die Tragfähigkeit des Rentensystems auf lange Sicht
angesichts der prognostizierten Bevölkerungsalterung nicht gesichert.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Wir haben keine Zeit, die Pensionsreform, die 1995 und 1996 im
Rahmen der Diskussion unter dem auch heute im Fernsehen zu sehenden Experten
Rürup für Österreich angedacht worden ist, weiterhin auf die lange Bank zu
schieben. Als Sozialminister der Republik hätte ich mir gewünscht, dass sehr
viele Vorschläge der Jahre 1995/97 schon damals umgesetzt und nicht
verwässert worden wären. Wir hätten dann harmonischere und lange
Übergangsfristen. Daher, glaube ich, ist es gut, dass das österreichische
Parlament und die Regierungsparteien heute nicht wieder den Fehler der
Jahre 1995 bis 1997 wiederholen und diese Pensionsreform hinausschieben,
sondern sie zügig angehen.
Die Türe, sehr
geehrte Damen und Herren, für die Sozialpartner ist offen. Das, was wir am
letzten Sonntag in den Verhandlungen erreicht haben, ist für mich ein wichtiges
Anliegen bei dieser Pensionsreform, die nun in abgeänderter Form gegenüber dem
Begutachtungsentwurf vorliegt, gewesen. Wir verlängern die „Hackler-Regelung“
bis 1. Jänner 2007 (Zwischenruf des Abg. Öllinger), und
sie wird dann im Dauerrecht – im Dauerrecht, Herr Kollege Öllinger! –
für jene, denen die medizinischen und arbeitsmedizinischen Gutachter auf Grund
der Dauer und Eigenart ihres Berufes eine kürzere Lebensdauer voraussagen,
verankert. (Abg. Dr. Fekter: Passen Sie auf, Kollege
Öllinger!)
Eine Verlängerung
dieser so genannten Hackler-Regelung im Dauerrecht zu verabschieden sollte auch
für die Sozialpartner ein wichtiges Anliegen sein, nämlich das gemeinsam im
Interesse ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so auszugestalten, dass
nicht nur die Prävention am Arbeitsplatz, die Arbeitsschutzmaßnahmen und die
Arbeitssicherheit verbessert werden, sondern dass auch diesen betroffenen
Arbeitnehmern, die es trotz all dieser Bemühungen gibt – Österreich hat
es in diesem Jahr zum ersten Mal auf unter 100 000 Arbeitsunfälle gebracht,
das ist eine Verbesserung von mehr als 20 000 –, in der so genannten
Hackler-Regelung ab 2007 eine Verbesserung garantiert ist. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es sollte auch ein
Anliegen der Arbeiterkammer sein, es sollte auch ein Anliegen der Gewerkschaften
sein, und es wird auch mit Sicherheit ein Anliegen der Wirtschaftsbetriebe und
ihrer Vertretungen sein, hier mitzuarbeiten.
Sehr geehrte Damen
und Herren! In den letzten Tagen haben uns die Sozialpartner versichert, dass
sie bis 30. September dieses Jahres an einem harmonisierten Pensionssystem
für alle ab 2004 mitwirken wollen. Als Sozialminister bin ich daran
interessiert, dass neben den Experten der Sozialpartner, die seit drei Jahren
in der Reformkommission des Bundes mitgewirkt haben, auch offiziell die
Sozialpartner die nächsten Wochen und Monate nutzen, um die von allen als
gerecht vertretene Harmonisierung aller Pensionssysteme mit zu entwickeln, mit
zu gestalten und auszugestalten. Die Bundesregierung hat heute mit der von ihr
verabschiedeten Punktation für ein harmonisiertes Pensionssystem in Österreich
für alle diesen Weg offen gehalten, und zwar ausdrücklich.
Ich halte nichts davon, dass man aus tagespolitischen Gründen, um sich für regionale oder sonstige Wahlen einen Vorteil zu erkämpfen, die Menschen auf die Straße schickt. Ich halte jedoch viel davon, dass alle, die in dieser Demokratie berufen sind mitzuwirken – das sind die Parlamentarier beider Häuser –, die Diskussionsmöglichkeiten der nächsten Wochen gemein-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 48 |
sam nutzen, um dieses
wichtige Vorhaben für den Staat und für alle Generationen abzusichern. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen
und Herren! In den letzten Tagen und Wochen war die Situation der Frauen und
die behauptete Disparität zwischen den einzelnen Berufsgruppen ein Diskussionspunkt.
Wir haben in den Verhandlungen am Wochenende nach der Begutachtungsfrist
erreicht, dass die gleichen Deckelungen im Hinblick auf den Durchrechnungszeitraum
sowohl für den ASVG-Bereich als auch für den Beamtenbereich gelten.
Wir haben
erreicht, dass die „Hackler-Regelung“ verlängert wird und dass darüber hinaus
nunmehr eine „Hackler-Regelung“ im bleibenden Recht vorgesehen ist – da
lade ich die Sozialpartner nachträglich ein mitzuwirken –, die auch in
Zukunft im bleibenden Recht all jene berücksichtigen soll, die von ihrer
Arbeitswelt her mit einer kürzeren Lebenserwartung und deutlich schlechteren
Gesundheitsbedingungen zu rechnen haben.
Wir haben eine
Verbesserung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Dauerrecht erreicht.
Wir haben eine Deckelung der Durchrechnungsverluste mit den Stufen von
3,5 Prozent bis 31. Dezember 2007, 7 Prozent bis
31. Dezember 2015 und 10 Prozent bis zum Jahre 2028 erreicht.
Wir haben eine Neuordnung der Steigerungsbeträge aller Zu- und Abschläge durch
eine Einschleifregelung über drei Jahre von 2 Prozent auf
1,78 Prozent in Quartalsschritten erreicht. Wir haben die Einführung der
Altersteilzeitregelung im Übergangsrecht. Wir hatten schon im
Begutachtungsentwurf die flankierenden Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Während man in der Bundesrepublik Deutschland bei deutlich
steigenden Arbeitslosenzahlen unter der Verantwortung Ihrer befreundeten
Partei, der Sozialdemokraten unter Schröder, heute eine Pensionsreform bis zu
einem Pensionsantrittsalter von 97 Jahren diskutiert (Rufe bei der
SPÖ: 67! 67! – Abg. Eder: Nervös
ein bisschen?) – bis zum 67. Lebensjahr –, ist diese
Bundesregierung der Meinung, dass es Zeit ist, die Reform zügig so umzusetzen,
dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter, das seit Jahrzehnten gilt und bei
65 Jahren liegt, in Österreich beibehalten werden kann und nicht nach oben
gesetzt werden muss. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen
und Herren! Während Ihre Parteifreunde in der Bundesrepublik Deutschland
darüber diskutieren, das Arbeitslosengeld auf die Höhe der Notstandshilfe
schneller und zügiger herabzusetzen, diskutieren wir darüber, Arbeitnehmern,
die über 55 und über 60 Jahre alt sind, eine deutliche Rückerstattung
ihrer Lohnnebenkosten im gleichen Ausmaß wie den Betrieben zu gewährleisten, um
die Situation für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich glaube daher,
dass sich jeder, der in diesem Staate Verantwortung übernommen hat, dieser
Verantwortung nicht nur bewusst sein muss, sondern diese Verantwortung auch zu
tragen hat. Die Verantwortung für uns alle hier im Parlament ist es, das
Sozialgefüge in Österreich weiter zu entwickeln und weiter auszugestalten. In
der jetzigen Diskussion gibt es für mich schon einen Gewinner, und das sind
jene, die Kindererziehung im Sinne des Generationenvertrages der ersten Säule
geleistet haben. Laut Generationenvertrag können das nur jene – egal ob
Frau mit Kind, ob Mann mit Kind, ob Partnerschaft oder ob Familie mit
Kind – in diesem Staat einlösen und nicht jene, die ein Single-Dasein
anstreben und sich auf den Generationenvertrag verlassen. Daher ist es in einem
Staat, in dem die erste Säule des Pensionssystems (Abg. Öllinger: Kaputt gemacht wurde!)
nach wie vor auch in Zukunft die tragende Säule des Pensionssystems sein wird,
staatspolitisch wichtig, diese so auszugestalten, dass die Familienleistungen
endlich, im Gegensatz zur Zeit vor 1995, gerecht anerkannt werden. Das ist das
Bemühen dieser Bundesregierung! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen
und der ÖVP.)
Es ist nicht zynisch, sondern Realität, sehr geehrte Damen und Herren, wenn es in Europa von den 15 Staaten der Europäischen Union 14 Staaten gibt, die ihr Pensionssystem auf einem Drei-Säulen-Modell aufgebaut haben, dass auch diese Bundesregierung konsequent die zweite und dritte Säule, die wir in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben, ausbaut und weiter
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 49 |
entwickelt, um auch den
österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der zweiten und in der
dritten Säule jenen Ausgleich zu gewährleisten (Abg. Öllinger: Wie denn? Wie denn? Wie funktioniert das?), der in der ersten Säule auf Grund der
Demographie in der Zukunft nicht mehr möglich ist. Jeder, der den Menschen mehr
verspricht, als im Steuertopf zu verteilen ist, handelt unredlich. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Wenn Sie sich die
jungen Menschen in diesem Lande ansehen, die in 20 Jahren in Pension gehen
werden, dann haben diese im Abfertigung-neu-Modell die Wahlmöglichkeit (Abg.
Öllinger: Oje!), ihre Abfertigungsansprüche
herauszunehmen oder diese Abfertigungsansprüche für eine Zusatzpension für die
Zukunft zu lukrieren. (Abg. Öllinger: Das wird mager!) Es hat
jeder Einzelne für sich die Möglichkeit, die Entscheidung darüber zu treffen.
Sie können sich
die Kapitalisierungseffekte über 20 oder 30 Jahre auch bei geringen
Zahlungen von geringen Einkommen ansehen. Das sind durchaus Leistungen, die in
der Lage sind, die erste Säule voll tragfähig zu ergänzen, sodass man auch dann
im Alter keine Einkommensverluste hinnehmen muss. Diese 1,53 Prozent in
der zweiten Säule werden für die Besserverdienenden von den Betrieben genauso
eingezahlt wie für die Schlechterverdienenden. Im Gegensatz zu früher, als Sie,
die Sozialdemokraten, die alleinige Verantwortung für die Abfertigungen
hatten, haben nunmehr 100 Prozent der in den Unternehmen Beschäftigten die
Möglichkeit, eine Abfertigung zu lukrieren, und nicht mehr nur 15 Prozent
Privilegierte, die die entsprechenden Zeiten erreicht haben. Ich glaube daher,
dass es nicht zynisch ist, auf diese Möglichkeit hinzuweisen, sondern im
internationalen Vergleich nur gerecht und berechtigt. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zu den Prognosen,
die uns die Sozialdemokratie im Herbst des Vorjahres gegeben hat:
340 000 Arbeitslose haben Sie uns für Ende Februar dieses Jahres
prognostiziert. Mit 294 000 Arbeitslosen liegen wir deutlich zu hoch!
Aber wir sind immerhin 26 000 Arbeitslose unter der Prognose des
Arbeitsmarktservice und 46 000 Arbeitslose unter Ihren Prognosen
gelegen. So schlecht kann die Wirtschaftspolitik der österreichischen
Bundesregierung nicht gewesen sein, dass wir nicht deutlich bessere Zahlen
erreicht haben, als Sie uns prognostiziert haben – oder Sie haben mit
Absicht die Prognosen höher gesetzt, um für die damaligen Wahlkämpfe Stimmung
zu machen. Das Zweitere will ich Ihnen nicht unterstellen. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Da Sie sich in den
letzten Tagen über die Chancen der jungen Menschen in diesem Staate unterhalten
haben (Abg. Dr. Wittmann: Das
ist Zynismus!), darf ich Sie auch
auf die Arbeitslosenzahlen des heutigen Tages hinweisen. Bei den Frauen haben
wir mit Ausnahme der Akademikerinnen nur positive Werte, da die
Arbeitslosigkeit abgenommen hat, und zwar über alle Gruppen. Bei der Jugend
zwischen 19 und 25 gibt es auch eine durchaus erfreuliche Entwicklung. Aber
ich gebe schon zu: Wir werden weiter arbeiten müssen, damit Frauen, die in
akademischen Berufen sind, auch akademische Berufe ergreifen, die Chancen auf
dem Arbeitsmarkt haben, und damit wir nicht zusätzlich arbeitslose Frauen
produzieren.
Ich darf Ihnen die
Zahlen in Erinnerung rufen: Die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen bei den
Frauen ist um 2,7 Prozent gesunken, die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen
bei den Männern ist um 2,1 Prozent gesunken, bei den 15- bis 19-Jährigen
minus 4,5 Prozent, bei den Frauen von 19 bis 25 Jahren minus
0,2 Prozent, minus 2,8 Prozent bei den 15- bis 19-Jährigen und bei
den 15- bis 25-Jährigen minus 0,5 Prozent. Ich glaube daher, wenn man sich
auch die Zugänge ansieht – minus 10,3 Prozent bei den Frauen, bei den
Arbeitslosen insgesamt minus 6,8 Prozent –, dass wir durchaus in der
Talsohle der Wirtschaftsentwicklung, international gesehen, in Österreich eine
Erholungsphase diagnostizieren können, auf der wir in Zukunft durch gute
Rahmenbedingungen aufbauen wollen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger. – Abg. Öllinger: Eine „Erholungsphase“ nennen Sie das?! Eine
„Erholungsphase“ nennen Sie das, höchste Arbeitslosenzahlen!)
Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir alle werden im internationalen Vergleich gemessen. (Abg. Öllinger: Herr Vizekanzler! Bitte unterbrechen Sie hier!) Österreich ist, was die Arbeitslosigkeit betrifft, nach wie vor das zweitbeste Land bei der Jugendbeschäftigung
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 50 |
in Europa. Wir sind das drittbeste Land in der
Beschäftigung von allen 15. Wir haben in wichtigen Benchmarks deutlich
aufgeholt. Nur in einem Bereich sind wir nach wie vor Drittletzter, das ist bei
der Beschäftigung der über 60-Jährigen. Ich glaube daher, sehr geehrte Damen
und Herren, dass diese Maßnahmen der Bundesregierung zum richtigen Zeitpunkt in
der richtigen Dosierung kommen, um das österreichische Pensionssystem
zukunftsträchtig zu erhalten und gemeinsam mit allen, die daran interessiert
sind – Sozialpartner, Parlamentarier aus allen Parteien –, die
Weiterentwicklung des Pensionssystems als harmonisches Pensionssystem über
alle Berufsgruppen in Österreich voranzutreiben und zu diskutieren. Die Türe
für Verhandlungen ist offen. Wer sie zuschlägt, muss dafür die Verantwortung
tragen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.54
Präsident Dr. Andreas Khol:
Ich danke auch dem
Herrn Vizekanzler für seine Ausführungen.
Wir gehen nunmehr
in die Debatte über diese Erklärungen ein. Die Redezeiten sind bekannt.
Zu Wort gemeldet
hat sich Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
11.54
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Vizekanzler hat
uns gerade berichtet, er wäre froh gewesen, wenn es 1995/1996 eine tief
greifendere, sprich schärfere Pensionsreform gegeben hätte. Das würde seine
Tätigkeit heute erleichtern! – Ich kann mich erinnern, als 1995/1996 die
FPÖ in Opposition war, war sie es, die gesagt hat, das, was hier beschlossen wird,
ist das Allerschlimmste für die österreichischen Pensionisten, und sie war
nicht einmal bereit dazu, dem zuzustimmen, was im Jahr 1995 beschlossen
wurde. – So viel zu Ihrer Glaubwürdigkeit, meine sehr verehrten Damen und
Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Wer macht es jetzt? – Zwischenruf des Abg. Dr. Fasslabend.)
Zum Zweiten, Herr
Fasslabend: „Sozialstaat ist in der Sackgasse. Wer zahlt morgen die Renten?“ –
Das könnte durchaus aus den jüngsten Publikationen der ÖVP sein. Es ist aber
bereits aus einer Publikation der ÖVP aus dem Jahr 1959! Seit 1959 wird
immer wieder gesagt, dass das Pensionssystem nicht finanzierbar ist.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich bin schon der Meinung, man sollte sich immer
einen Soll-Ist-Vergleich anschauen. Schauen wir uns doch die Prognosen an, die
im Jahr 1991 entwickelt wurden! Wie hat sich in der Realität der
Pensionsaufwand entwickelt? – Wenn Sie nur einen Funken Ehrlichkeit
haben – nur einen Funken! –, dann werden Sie beim Blick auf die Ergebnisse
feststellen, dass die reale Entwicklung der Pensionskosten in Österreich nicht
der pessimistischsten Annahme entsprochen hat, nicht der optimistischsten
Annahme entsprochen hat, sondern dass die Aufwendungen sogar unter der
optimistischsten Annahme geblieben sind! Daher halte ich nichts davon, wenn
Pensionsdiskussionen immer auf der Ebene von Kassandrarufen stattfinden, die
dann in der Realität zum Glück nicht eintreffen, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
Die Wahrheit ist
doch, dass die Pensionsreformen der neunziger Jahre zumindest in dieser
Legislaturperiode greifen – auch deswegen, weil geburtenschwächere
Jahrgänge, zum Beispiel bei den Männern, in Pension gehen. Dies führt dazu,
dass bis zum Ende der Legislaturperiode der Bundesbeitrag im Verhältnis zum
Volkseinkommen sogar sinkt. Das ist die Wahrheit! Auch wenn man sich die
Berichte Ihrer Pensionsreformkommission durchliest – Herr Amon, ich gehe
davon aus, Sie haben es getan oder werden es tun –, wird man feststellen, dass
auch darin die Pensionsreformkommission mitteilt: Das große Problem der
Finanzierung von Pensionen beginnt mit dem Jahr 2015 und ist stärker
steigend ab dem Jahr 2020.
Daher ist es
richtig, heute darüber zu diskutieren, wie man die Pensionen vernünftig so
reformieren kann, dass man für diesen Tag im Jahr 2015 oder 2020
vorsorgt. Dazu stehe ich absolut! Aber eine solche Diskussion hat nichts damit
zu tun, dass man kurzfristig für den Finanzminister und seine Budgetlöcher Geld
besorgen muss, eine solche Diskussion hat ausschließlich die Perspektive,
langfristige Einsparungen durchzuführen.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 51 |
Ich finde es
einigermaßen frivol, dass Sie an dem Tag, an dem Sie nach wie vor, wenn auch
mit gewissen Korrekturen, ein Pensionskürzungsmodell vorlegen, gleichzeitig im
Ministerrat beschließen, dass Sie Abfangjäger für das österreichische
Bundesheer ankaufen! Da entsteht in der Tat der Anschein, dass das Geld, das
den Pensionisten kurzfristig bis zum Jahr 2006 weggenommen wird, dazu
dienen soll, dass Sie sich die Abfangjäger leisten können. Zumindest ist die
Optik außerordentlich schlecht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen.)
Wie kann das
Pensionssystem langfristig gesichert werden? – Herr Bundeskanzler! Sie
haben heute nichts gesagt zu den – zugegebenerweise vorhandenen und sich
über Jahrzehnte entwickelt habenden – Ungleichheiten im österreichischen
Pensionssystem. Die Harmonisierung ist nicht nur ein Element zu mehr
Pensionsgerechtigkeit, die Harmonisierung der Pensionssysteme kann auch dazu
führen, dass das Pensionsgeld gerechter aufgeteilt wird, und daher ist die
Harmonisierung auch Teil der Finanzierung einer Pensionsreform.
Ich frage mich:
Wenn Sie heute einen ersten Schritt setzen und einmal die Pensionen
kürzen – heißt das, dass unter dem Titel Harmonisierung im Herbst die
zweite Kürzung nachkommt, und zwar wieder für das ASVG oder nur für andere oder
auch für beide? – Alle Pensionsexperten sind sich darüber einig: Ein
wirklich großer Wurf besteht darin, dass man durch eine Harmonisierung der
Pensionssysteme das Geld, das für die Pensionen zur Verfügung steht, gerechter
unter allen Pensionisten verteilt. Und genau das haben Sie unterlassen, und das
werfen wir Ihnen mit Recht vor! (Beifall bei der SPÖ.)
Über lange
Strecken Ihrer Rede habe ich den Eindruck gehabt, dass Sie Ihr Pensionsreformkonzept
völlig über den Haufen geworfen haben, denn Sie haben die meiste Zeit davon
gesprochen, dass es am Ende 80 Prozent Nettoersatzrate geben wird –
auch für diejenigen, die heute jung sind und im Jahr 2025, 2028 oder 2034
in Pension gehen werden. Nach den Ausführungen des Herrn Vizekanzlers gehe ich
davon aus, dass das offensichtlich nicht der Fall ist, denn er hat bereits
darüber gesprochen, dass zur Ergänzung der so genannten ersten Säule, was wir
als Pension begreifen, eine zweite Säule dazukommen muss, damit man wieder auf
eine gewisse Pensionshöhe kommt. Ich weiß nicht, wie lange es dauern wird, bis
er dann von der dritten Säule reden wird. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)
Das heißt, es
interessiert uns, wie viel jeder Österreicher zusätzlich zu seinen Beiträgen,
die er ins Pensionssystem einzahlt, noch an Zusatzzahlungen über eine so
genannte zweite oder dritte Säule leisten muss, damit er zu dem angestrebten
Ziel kommt (Abg. Scheibner: Bei
Ihnen sind es 15 Prozent! Bei Ihrem System sind es 15 Prozent!), nämlich 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens
als Pension zu haben. Ich habe den Eindruck, diese Mogelpackung wird erst
Schritt für Schritt aufgeschnürt, denn der Bundeskanzler und der Vizekanzler
haben sich zumindest in dieser Frage ganz massiv widersprochen, meine Damen und
Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich glaube, man
soll im Parlament offen und ehrlich reden. Herr Bundeskanzler, Sie haben
doch ... (Abg. Mag. Molterer: Tun Sie das sonst
nicht?) – Ich gehe davon aus, dass Sie das sonst auch machen;
ansonsten werden Sie am Sonntag, so nehme ich an, den Weg zum Beichtstuhl
finden, Herr Kollege Molterer! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Aber im Parlament,
so glaube ich, ist es besonders wichtig, vor allem dann, wenn die ÖVP als Ziel
gehabt hat, dass das, was wir unter Pensionen verstehen, in Zukunft nur
50 Prozent der Pensionen ausmachen soll, dass weitere 10 oder
15 Prozent aus der so genannten Abfertigung Neu kommen sollen, also der
zweiten Säule, und dann weitere 20 bis 25 Prozent aus der so genannten
dritten Säule kommen sollen. (Bundeskanzler
Dr. Schüssel: Nein, nein,
nein!)
Ich stelle mir die
Frage – es soll mich freuen, Herr Bundeskanzler –: Haben Sie nun
dieses Konzept, dass jeder Österreicher dreimal zahlen muss, damit er einmal
eine Pension bekommt, über Bord geworfen und sind zum Umlageverfahren
zurückgekehrt, oder haben Sie uns heute nicht die ganze Wahrheit gesagt? –
Hier wäre eine Aufklärung im Sinne der Pensionssicherheit in unserem Land
dringend notwendig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 52 |
Ehrlich gesagt:
Den großen Wurf kann ich hier nicht erkennen. Es handelt sich um eine Reihe von
Anpassungen. Sie haben nun einige Übergangsfristen eingeführt, manche davon
werden eine Wirkung entfalten, andere nicht. Aber die Grundstruktur des
Pensionssystems im Rahmen des Umlageverfahrens betreffend haben Sie keinen
großen Wurf vorgelegt, denn die Harmonisierung liegt nicht vor, die bestehenden
Ungerechtigkeiten werden nicht beseitigt, und an den niedrigen Frauenpensionen
wird auch Ihr Vorschlag, dass man drei Jahre Kindererziehungszeiten
herausrechnen kann, leider nichts ändern. Das ist eine homöopathische Dosis für
ein großes Problem, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
Im Übrigen kenne
ich niemanden in Österreich, der der Meinung ist, man sollte die Pensionsreform
auf das nächste oder übernächste Jahr verschieben. Alle Akteure, die sich in
den letzten Wochen zu Wort gemeldet haben, haben sich dazu bekannt, dass wir
eine Pensionsreform im heurigen Jahr machen, die mit dem nächsten Jahr wirksam
werden kann. (Abg. Kopf: Aber
Ihre wird nicht wirksam!) Ich verstehe daher nicht, wieso Sie den Vorschlag
der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaften, die Ihnen angeboten haben, bis
30. September dieses Jahres ein fertiges Konzept für eine Pensionsreform
auf den Tisch zu legen, nicht angenommen haben.
Das bedeutet
überhaupt keine Verschiebung der Pensionsreform. Das führt ausschließlich dazu,
dass auf einer breiten Grundlage etwas erarbeitet wird, was letztendlich für
alle Österreicherinnen und Österreicher wirksam wird.
Ich sage Ihnen
daher: Demokratie ist keine Einbahnstraße! Im Parlament zu sagen, wir sind zur
Zusammenarbeit bereit, und dann, wenn die Wirtschaftspartner kommen, ihnen die
Tür zu weisen, das ist zu wenig, Herr Bundeskanzler! Demokratie muss beidseitig sein. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen. – Abg. Ellmauer: Wer
hat denn mit Streik gedroht? – Abg. Scheibner:
Wir haben gar nichts gemacht!)
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns auch im Klaren darüber sein, dass
die Zukunft unserer Pensionen – der Herr Vizekanzler hat auf die Bedeutung
der Beschäftigungsentwicklung hingewiesen – neben all dem, was man an
Pensionen zugesteht, in erster Linie davon abhängig ist, wie die
Beschäftigungssituation in Österreich aussieht. Dass Sie, Herr Vizekanzler,
sich angesichts von Rekordarbeitslosenzahlen herstellen und sagen, es tritt
bereits eine Entspannung ein, dazu möchte ich festhalten, das Sie uns das auch
im vergangenen Jahr immer wieder gesagt haben, nur hat diese Entspannung
niemand in Österreich gespürt.
Die Wahrheit ist,
dass wir, wenn man die Zahl der arbeitslosen Menschen und diejenigen, die Arbeit
suchen und in Schulungen sind, zusammenzählt, nach wie vor eine viel zu hohe
Arbeitslosigkeit haben. Es wäre bedeutend besser und der allerbeste Beitrag,
den eine Bundesregierung zur Pensionssicherung leisten könnte, etwas für die
Beschäftigungsentwicklung in unserem Land zu tun, denn das ist das Einzige,
was die Pensionen in Zukunft auch tatsächlich sichert, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der SPÖ.)
Wenn Sie
europäische Vergleiche heranziehen – sehr gern! –, dann erklären Sie
uns, wieso Österreich an vorletzter Stelle in der Europäischen Union liegt, was
den Zuwachs von Arbeitsplätzen betrifft. Wie schaut Ihre Arbeitsmarktpolitik
als Bundesregierung aus? Wie schaut eine offensive Wirtschaftspolitik von Ihrer
Seite aus, die nur dazu beitragen würde, dass Österreich den Durchschnitt in
der Arbeitsplatzentwicklung in Europa erreichen würde? – Dafür sind keinerlei
Initiativen vorgestellt worden.
Das Traurige ist,
dass allein durch Ihre Misserfolge in der Beschäftigungspolitik in den letzten
beiden Jahren den Sozialsystemen 350 Millionen € entgangen sind. Wenn
Sie heute sagen, wir haben Finanzierungsschwierigkeiten, dann sage ich, ein gut
Teil dieser Finanzierungsschwierigkeiten kommt davon, dass mit dem Ansteigen
der Arbeitslosigkeit sowohl der Pensionsversicherung, der Krankenversicherung
als auch der Unfallversicherung 350 Millionen € entgangen sind. Eine
bessere Wirtschaftspolitik würde auch vollere Kassen für die Sozialpolitik in
Österreich bedeuten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 53 |
Ihre heute
vorgestellten Veränderungen werden dieses Pensionssystem nicht gerechter
machen. Es sieht so aus, dass die langfristigen Folgen, vor allem für die
Jungen in unserem Land, durch die Vorschläge, die Sie gemacht haben, nicht
entschärft worden sind. Es schaut im Übrigen so aus, dass auch dabei größter
Wert darauf gelegt wird, das Budget im Jahr 2006 im Griff zu haben, damit
die Arbeit des Herrn Finanzministers beim Ausgeben in anderen Bereichen etwas
leichter wird. Aber es ist weder der große Wurf, noch bringt es langfristige
Sicherheit, noch entspricht es den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit.
Eine vernünftige,
verantwortungsvolle Regierung in Österreich würde hergehen und die ausgestreckte
Hand der Wirtschafts- und Sozialpartner ergreifen, würde all die
Reformkonzepte, die bisher in der Öffentlichkeit präsentiert wurden, auch das
sozialdemokratische Reformkonzept, auf Herz und Nieren prüfen und diskutieren,
ob es nicht in einzelnen Bereichen bedeutend besser ist – zumindest sagen
das eine Reihe von Versicherungsmathematikern, die das bereits geprüft haben.
Sie würde dann auf
Basis einer soliden Diskussion im heurigen Jahr eine Pensionsreform
verabschieden, die dazu führt, dass die Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren
nicht künstlich erhöht wird, dass man – ganz im
Gegenteil! – den Menschen, die knapp vor der Pension stehen, nicht Angst
macht, sondern einen Arbeitsplatz gibt, und dass die Jungen die Gewissheit
haben, dass sie zu fairen Bedingungen auf Basis einer einzigen
Zahlung, nämlich des Beitrags zur Pensionsversicherung, auch tatsächlich eine
faire Pension bekommen.
Dreimal zahlen für
eine Pension, die man am Ende des Tages bekommt, das halte ich, Herr Kollege
Stummvoll, nicht für fair! Es haben die vergangenen Generationen einmal
für eine Pension im Umlageverfahren bezahlt, und auch die heute
erwerbstätige Generation nimmt für sich auch in Anspruch (Abg. Scheibner:
So einfach ...!), dass
man die Pensionsbeiträge bezahlt, um eine den Lebensstandard sichernde Pension
zu haben.
Dreimal zahlen für
eine Pension, das ist zu viel! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und Beifall
bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Das war alles?)
12.11
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Mag. Molterer. Gleiche Redezeit. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
12.12
Abgeordneter
Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Liebe
Mitglieder der Bundesregierung! Wer in diesen Tagen und Wochen in Österreich
unterwegs ist – wir alle sind das, davon gehe ich aus –, ist
selbstverständlich mit der Diskussion konfrontiert, die viele Menschen mit uns
führen, die wir politisch Verantwortung tragen – die viele Menschen mit
uns über die Frage führen: Wie ist die Perspektive für die Altersvorsorge
tatsächlich? Wie ist die langfristige Perspektive für die Pensionssicherung?
Wie ist die langfristige Perspektive auch für die jungen Menschen in diesem
Lande?
Meine Damen und
Herren! Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung in vielen Gesprächen mit den
Menschen sagen, die Antwort lautet eigentlich unisono: Ja, wir wissen, es ist
eine tief greifende Reform notwendig. (Abg. Öllinger: „Sehr tief
greifend“!) Die Antwort lautet unisono von allen, ob Jung oder Alt: Ja, wir
wissen, dass diese Reform jetzt notwendig ist. Und die
Aufforderung, die wir als diejenigen bekommen, die die Verantwortung von den
Wählerinnen und Wählern übertragen bekommen haben, ist Folgende: Macht diese
Arbeit jetzt! Macht nicht den Fehler der Vergangenheit, zu warten, zu
verzögern, zu zaudern, zu verwässern, sondern macht die Arbeit jetzt, weil
jetzt der richtige Zeitpunkt ist, diese Reform zur Sicherung (Abg. Öllinger:
Bei den Politikerpensionen!) der Pensionen für bereits in Pension
befindliche Menschen und für die Jungen umzusetzen. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Was die Menschen in diesem Lande von uns erwarten, ist, das Notwendige zu tun und das Notwendige jetzt zu tun. Wir sollen, Herr Kollege Gusenbauer, nicht Kassandrarufe ausstoßend, durch die Lande gehen, sondern wir müssen den Menschen in diesem Lande Fakten liefern, sie
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 54 |
mit Fakten informieren, damit sie
wissen, warum diese Schritte jetzt notwendig sind. Und diese Fakten sind
unverrückbar.
Meine Damen und
Herren! Gott sei Dank ist die Lebenserwartung in den letzten 30 Jahren im
Schnitt um über acht Jahre gestiegen. Das ist eine Errungenschaft, auf die wir
stolz sind. Dadurch ist die Situation im Vergleich zum Jahre 1970
eingetreten, Herr Kollege Öllinger, dass damals die durchschnittliche Lebenserwartung
eines Pensionisten, also nach dem Pensionsantritt, ungefähr achteinhalb Jahre
betragen hat und die Menschen heute – Gott sei Dank! – weit über 20,
21, 22 Jahre lang ihre Pension genießen können – ich hoffe, in Gesundheit
genießen können. Und dieser Zeitraum wird noch länger werden, weil die
Lebenserwartung steigt.
Es gab in diesen
30 Jahren eine Entwicklung dahin gehend, dass die Zahl der Jahre, in denen
die Menschen in Arbeit sind, im Jahre 1970 bei rund 43 Jahren, im
Jahre 2001 bei ungefähr 37 Jahren gelegen ist. Was uns gemeinsam doch
wohl Sorgen bereitet – ich schließe da an die Familiendiskussion
an –, ist Folgendes: In diesem selben Zeitraum ist die Zahl der Geburten,
die im Jahre 1970 bei 112 000 gelegen ist, auf heute 75 500 pro
Jahr abgesunken.
Wissen Sie, was
der logische Effekt daraus ist? – Dass im Jahre 1970 auf 1 000
Erwerbstätige etwa 350 Pensionisten gekommen sind und die Demographie dazu
führt, dass im Jahre 2030 zu erwarten ist, dass auf 1 000 Aktive, auf
1 000 Beitragszahler, etwa 1 000 Pensionisten kommen werden. Das
heißt, das Verhältnis von drei zu eins ändert sich auf eins zu eins.
Wenn wir hier
nicht reagieren, meine Damen und Herren, dann werden uns die jungen Menschen
in diesem Land das wohl wichtigste Gut einfach aufkündigen, nämlich den
sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft, der im Generationenvertrag begründet
ist. (Abg. Öllinger: Den haben Sie schon aufgekündigt!) Daher
handeln wir! Daher handeln wir jetzt, meine Damen und Herren, und
warten nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Was wenige
Menschen in diesem Lande wissen – auch das soll klar gesagt werden –:
Nur etwa 3 Prozent aller Menschen, die pro Jahr in Pension gehen, gehen
zum gesetzlich vorgesehenen Pensionsantrittsalter in Pension, also mit 60 oder
65. 97 Prozent aller Menschen, die pro Jahr in Pension gehen, gehen früher
in Pension. (Abg. Öllinger: Bei der Reform kein Wunder!)
Es wäre doch nicht verantwortbar, meine Damen und Herren, dass der Gesetzgeber
ein gesetzliches Pensionsalter vorgibt, auf dessen Basis alle Strukturen und
Systeme beruhen, und wir schauten zu, täten nichts, gefährdeten damit genau
diesen sozialen Zusammenhang und stellten durch Nichtstun in Wirklichkeit diese
erste Säule, die sichere Säule des umlagefinanzierten Pensionssystems, in
Frage. Mit uns nicht, meine Damen und Herren! Wir handeln! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Die Menschen haben
auch ein Recht darauf zu erfahren, was geschähe, wenn nichts geschieht. Ich
zitiere nochmals, weil sie so eindrucksvoll ist, aus einer Unterlage der
Arbeiterkammer Vorarlberg, in der zu lesen steht: Wenn nichts geschieht, dann
müssten bis zum Jahr 2045 die Beitragssätze um 53 Prozent angehoben
werden.
Meine Damen und
Herren! Wissen Sie, was das heißt? – Das heißt, dass wir, wenn wir nichts
tun, den Jungen zumuten würden, dass mehr als die Hälfte ihres Einkommens für
Sozialausgaben verwendet werden muss. Wer würde das denn
mittragen? Denken wir doch auch an diese Generation, die in Zukunft die Säule
des sozialen Zusammenhalts ist!
Weiters sagt die
Arbeiterkammer: Wenn nichts geschieht, dann müssten die Pensionen um
45 Prozent gekürzt werden. – Niemand will das, aber das können wir
nur dann verhindern, wenn wir jetzt handeln.
Oder: Es müsste
das Pensionsantrittsalter um mehr als zehn Jahre erhöht werden. – Auch das
will niemand.
Und genau deswegen handeln wir jetzt, handeln wir heute, handeln wir verantwortungsvoll mit einer sehr klaren Zielsetzung: Wir wollen ein einheitliches Pensionsrecht, ein harmonisiertes Pensionsrecht für alle schaffen, wir wollen auf dem bewährten Drei-Säulen-Modell genau diese
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 55 |
Absicherung im Alter nicht nur heute, nicht nur
morgen, sondern auch für die Jungen in Zukunft auf Dauer gewährleisten. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich gehe daher auf
einige dieser Fragestellungen ein. Der Herr Bundeskanzler und der Herr
Vizekanzler haben dankenswerterweise gesagt: Bestehende Pensionen bleiben nach
diesem Konzept unberührt. – Das haben sich die Menschen, die in
Jahrzehnten ihre Pension erarbeitet haben, auch verdient – jene
Generation, die Österreich aufgebaut hat.
Aber jetzt kommt
die SPÖ mit einem Konzept, Herr Kollege Gusenbauer, und sagt: Man muss in
bestehende Pensionen eingreifen. (Rufe bei der SPÖ: Falsch!) – Was
bedeutet denn das? Sie sagen damit ganz offen, Herr Kollege Gusenbauer, dass
die Pensionen und die Pensionisten vor Ihnen nicht sicher sind. Bei uns von
der ÖVP sind sie in guter, in sicherer Hand! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Sie schlagen vor, 10 Prozent
von dem einzuheben, was über die ASVG-Höchstpension hinausgeht. Wer sich mit
diesem Ihrem Vorschlag beschäftigt, wird sehr schnell darauf kommen, dass das
derzeit im Wesentlichen zwei Gruppen betrifft: jene Beamten, die eine Pension
haben, die höher als die ASVG-Pension ist – das stimmt. Und die zweite
Gruppe ist eine, die sich selbst – etwa durch ein betriebliches
Pensionssystem – eine höhere Pension erarbeitet hat. Nun schlagen Sie vor,
in diese Pensionen einzugreifen, sie zu kürzen, in bestehende Rechte einzugreifen!
(Abg. Dr. Gusenbauer: Wie beim Herrn Stummvoll!)
Wenn Sie, Herr
Kollege Stummvoll – Entschuldigung, Herr Kollege Gusenbauer (ironische
Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei der SPÖ) –, Ihr System
weiterdenken, dann sage ich Ihnen, was passieren wird: Sie schlagen
vor ... (Unruhe bei der SPÖ.) – Offensichtlich wollen Sie
nicht, dass man sich mit Ihrem Modell beschäftigt. Eben erst haben Sie mich
dazu aufgefordert, das zu tun, und ich tue das auch!
Sie schlagen also
vor, die Mittel aus diesem Eingriff in bestehende Pensionen dafür zu verwenden,
dass in Zukunft eine gewisse Absicherung garantiert wird. Gleichzeitig sagen
Sie aber, Sie machen ein einheitliches Pensionsrecht, bei dem es ja eine höhere
Pension als die ASVG-Pension nicht geben soll. – Gut. (Zwischenrufe bei
der SPÖ und den Grünen.) Wenn Ihr Finanzierungskonzept funktioniert, dann
wird der nächste Schritt, den Sie von der Sozialdemokratie in Österreich
vorschlagen, der sein, die freiwillig angesparten eigenen Beitragsleistungen
durch die freiwillige Höherversicherung anzugreifen.
Weiters schlagen
Sie vor, Herr Abgeordneter Gusenbauer, dass in die Abfertigung Neu eingegriffen
werden soll. Und Sie schlagen vor, in die betriebliche Vorsorge einzugreifen,
denn sonst würde Ihr System ja nicht funktionieren.
Heute gestehen
Sie, in dem Sinne, dass Sie die Maske haben fallen lassen, dass Sie eigentlich
einen Konsens, der in Österreich besteht, verlassen: Sie stehen nämlich nicht
mehr zum Drei-Säulen-Modell. Das ist die Wahrheit! Sie untergraben die zweite
und die dritte Säule mit Ihrem Modell und Sie nehmen Zukunft weg, Herr Kollege
Gusenbauer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe
der Abgeordneten Binder und Dr. Jarolim.)
Sie haben gefragt,
Herr Kollege Gusenbauer und meine Damen und Herren von der SPÖ: Was ist denn
mit der Harmonisierung des Pensionsrechts? – Hier ist der
Ministerratsvortrag, der heute beschlossen wurde. (Der Redner hält ein
Exemplar desselben in die Höhe.) Darin heißt es, die Bundesregierung
schlägt vor und lädt alle Beteiligten ein, dieses Pensionsrecht, dieses neue,
harmonisierte Pensionsrecht, für alle Gruppen zu verwirklichen.
Ich zitiere –
weil Sie die Frage gestellt haben –: Das vorrangige Ziel der
Bundesregierung ist unter Zugrundelegung der demographischen Entwicklung die
Sicherung des auf dem Umlageverfahren beruhenden Pensionssystems. – Das
ist die Zielsetzung.
Ich lade alle ein, an dieser Harmonisierung mitzuarbeiten, wobei wir uns das Ziel gesetzt haben, dass wir bis zum 1. Jänner 2004 dem Parlament einen entsprechenden Entwurf zur Beschlussfassung vorlegen werden. (Abg. Öllinger: Pensionssicherung nennen Sie das?) Ich erwarte mir
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 56 |
dabei die Mitarbeit von
allen. Ich halte als Parlamentarier und Klubobmann der Österreichischen
Volkspartei Folgendes fest: In dieser Republik werden die Gesetze immer noch
vom Parlament gemacht. In dieser Republik wird auch die politische
Diskussion – das hoffe ich, Herr Präsident Verzetnitsch – in diesem
Hohen Haus geführt. (Abg. Mandak: Aber nicht nur! – Abg. Öllinger:
Darf man woanders auch diskutieren?)
Ich fordere Sie,
Herr Präsident Verzetnitsch, auf, auch im Interesse der Tausenden Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, von denen ich dieses Signal bekommen habe: Kehren Sie an den
Verhandlungstisch zurück, dorthin, wo Entscheidungen getroffen werden! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Herr Präsident
Verzetnitsch! Nehmen Sie nicht nur die eine, sondern beide ausgestreckten Hände
des Bundeskanzlers und der Bundesregierung an! (Einige Abgeordnete der SPÖ
strecken jeweils beide Arme in abwehrender Weise von sich.) Treten Sie in
diesen Diskussionsprozess! Bringen Sie Ihre Argumente in die Diskussion ein!
Das ist der Platz, wo auch tatsächlich Weichen gestellt werden.
Herr Präsident
Verzetnitsch! Ich sage Ihnen auch sehr offen: Motivieren Sie Ihre Kolleginnen
und Kollegen der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter dazu, ein neues
Gewerkschaftsmotto zu finden und nicht dem alten Motto anzuhängen, das heißt:
Verzögern, verwässern, verhindern. – Das ist zumindest nicht meine
Gewerkschaft, bei der ich Mitglied bin, Herr Präsident Verzetnitsch! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich spreche auch
die Frage der Politikerpensionen an und sage: Ja, da muss es Veränderungen
geben, und zwar substantielle Veränderungen. Wir sind diesbezüglich in gutem
Gespräch. Ich bekenne mich dazu, dass wir hier einen Vier-Parteien-Konsens
anstreben. Wir haben in einigen Punkten – so kann ich doch sagen –
grundsätzliche Übereinkunft erzielt. Einige Fragen müssen wir in den nächsten
Tagen noch klären. Ich hoffe und appelliere an Sie, dass wir einen
Vier-Parteien-Konsens erzielen können, der parallel mit der Beschlussfassung
der allgemeinen Pensionsreform hier im Hohen Haus verabschiedet werden wird.
Alles, was wir dabei von den Menschen verlangen – und wir verlangen etwas,
das stimmt –, muss letztendlich auch im Bereich der Politik eins zu eins
umgesetzt werden. (Abg. Öllinger: Eins zu eins?)
Eine
Fragestellung, Herr Kollege Gusenbauer, die Sie angesprochen haben, ist das
Thema Frühpensionen. Ich zitiere aus einer Aussendung vom 17. Jänner 2003:
SPÖ-Chef bekennt sich dazu, die Frühpensionen auslaufen zu lassen. –
Zitatende.
Was beinhaltet
denn Ihr Modell? – Sie sagen zwar, grundsätzlich sei es richtig, die Frühpensionen
auslaufen zu lassen, aber Sie sagen weder wie noch vor allem wann das geschehen
soll. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Abg. Mag. Prammer:
Das ist unglaublich!) Sie stellen das irgendwo in eine Nebelwand und machen
damit einen katastrophalen Fehler, der mich persönlich – das sage ich
Ihnen offen – enttäuscht, weil ich speziell bei Ihnen gedacht habe, dass
in der Phase der Sondierungsgespräche eigentlich bei Ihnen die Erkenntnis da
war, dass es notwendig ist, diesen Schritt zu setzen, und zwar jetzt.
Was motiviert Sie
dazu, auf Ihr ursprüngliches Konzept zu verzichten? Hat Sie der Mut verlassen? –
Ich sage Ihnen: Es ist nicht verantwortlich, ein Kernelement, nur weil es eine
Diskussion darüber gibt – die zu führen ist – einfach herauszunehmen.
Sie nehmen damit Ihrem eigenen Konzept eigentlich eine ganz entscheidende
Grundlage weg. Ihr Konzept verliert damit jegliche Glaubwürdigkeit. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Das ist dasselbe wie bei der Frage der Durchrechnung. Sie haben in diversesten Erklärungen gesagt, es sei für Sie selbstverständlich, dass man in Richtung lebenslange Durchrechnung gehen müsse. Das sagen Sie auch in Ihrem Modell. Darum verstehe ich nicht, dass Sie die Kritik an den Plänen der Bundesregierung hochhalten, da wir doch genau das tun, was Sie als richtig ansehen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Gusenbauer.) Heute haben Sie interessanterweise in Gegensatz zu dem, was in diversesten SK-Aussendungen steht, gesagt: Jawohl, es ist richtig, diese Durchrechnung zu machen. Was wir von der ÖVP machen – das unterscheidet
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 57 |
uns von Ihrem Konzept –, ist: Wir machen bei der
Durchrechnung Deckelungen, damit die Effekte aus der Durchrechnung auch
verträglich werden (ironische Heiterkeit der Abg. Mag. Wurm), damit dieser richtige und notwendige
Schritt in einer Art und Weise erfolgt, der den sozialen Bedürfnissen auch
tatsächlich Rechnung trägt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Herr Kollege
Gusenbauer! Sie sagen beispielsweise – heute auch wieder in Ihrer
Rede –, dass Sie ein Problem mit der Änderung des Steigerungsbetrages
haben. (Abg. Dr. Gusenbauer: Eine Aufwertung!) Was machen
Sie denn? – Sie schreiben in Ihr Konzept hinein – das unterstreiche
ich, weil es richtig ist –: Mit 45 Beitragsjahren soll es
80 Prozent Nettoersatzrate geben.
Wer 80 durch 45
dividiert, wird draufkommen, das unter dem Strich 1,78 herauskommt. (Heiterkeit
und Beifall bei der ÖVP.) Das ist genau das, was die Bundesregierung macht:
1,78 Prozent! (Abg. Dr. Trinkl: Nach Adam Riese. –
Abg. Dr. Fekter: Volksschule!) Aber wir machen das in einer Art
und Weise, dass das über drei Jahre einschleifend und damit auch richtig
angelegt ist im Sinne der Gerechtigkeit, die ein Maßstab ist, den wir haben. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ihr Konzept, Herr
Kollege Gusenbauer, würde ich daher ein Konzept der Fragezeichen nennen –
ein Konzept, das in bestehende Pensionen eingreift, damit die zweite und die
dritte Säule gefährdet, meine Damen und Herren, und damit Zukunft gefährdet.
Und Ihr Konzept, Herr Kollege Gusenbauer, ist eines, das eigentlich zu Lasten
der Jugend geht. (Abg. Öllinger: Reden Sie über Ihr eigenes Konzept!)
In Ihren eigenen Unterlagen schreiben Sie nämlich: Jawohl, es wird
durchschnittliche Kürzungen von 10 und 15 Prozent geben (Zwischenrufe
bei der SPÖ und den Grünen), aber für spätere Generationen. – Das
heißt, für die heute Jungen.
Ich zitiere dazu
zum Abschluss Folgendes:
„Was Gusenbauer
nun vorlegte, ist ein Schlag ins Gesicht der Jungen – und aller, die nur
ein bisschen rechnen können. Der Populismus (und die Angst vor Parteifreunden?)
Gusenbauers ist traurig. Zeit umzusatteln, Herr Gusenbauer. Wie wäre es mit
einer kleinen feinen Osteria? Als treuer Kunde wäre ich dabei. Um die Zukunft
muss ich mich ohnehin nicht sorgen. Oder?“
Das stammt nicht,
wie Michael Häupl jetzt sagen würde, aus der „Giftküche Lopatka“, sondern aus
einem „Presse“-Kommentar von Rainer Nowak. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Sie haben das doch selber gelesen, meine Damen und Herren!
Oder: Ich finde es
eine sehr nette Charakterisierung des Gusenbauer-Modells: Er will sich
duschen, aber dabei nicht nass werden. – So wird Zukunft nicht
funktionieren, meine Damen und Herren von der SPÖ!
Zukunft funktioniert
so, wie diese Bundesregierung es sich vorgenommen hat: Nachhaltig, zukunftsfest
und gerecht die Pensionssicherungsreform jetzt anzugehen, weil
das eben notwendig ist.
Zum Schluss noch
ein Zitat, Herr Kollege Gusenbauer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
sozialdemokratischen Fraktion – ein Zitat, das ich Ihnen nicht
vorenthalten möchte:
„Es ist fraglich,
ob der deutsche Kanzler dieses Programm gegen die eigenen Parteikollegen auch
nur halbwegs durchbringt. Die ,Pensionsraub‘-Schreier von der hiesigen
Opposition sollten sich trotzdem einmal mit ihrem deutschen Parteifreund auf
ein wirtschaftspolitisches Plauderstündchen zusammensetzen. Denn der
ökonomische Erkenntnisprozess scheint zumindest an der Parteispitze bei den
Sozialdemokraten in Deutschland weiter zu sein als hierzulande.“
Deswegen heißt
auch das Konzept Schröder: Mut zur Veränderung!
Der aber fehlt
Ihnen, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
12.32
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 58 |
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat
sich Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet.
Bitte den zu
berichtigenden Sachverhalt wiederzugeben, den tatsächlichen Sachverhalt gegenüberzustellen
und das Zeitlimit zu beachten! – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.32
Abgeordneter
Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Abgeordneter Molterer
hat behauptet, die SPÖ wolle in bestehende Pensionen eingreifen – und in
Zukunft auch in die private Vorsorge und in die „Abfertigung neu“.
Ich berichtige
tatsächlich: Die SPÖ greift weder in bestehende Pensionen ein, noch hat sie
vor, in die private Vorsorge oder in die „Abfertigung neu“ einzugreifen. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Sehr wohl aber
haben wir vor, von Leuten wie etwa Herrn Stummvoll und anderen Beziehern von
Höchstpensionen einen Solidarbeitrag zu verlangen. (Neuerliche Zwischenrufe
bei der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Kennen Sie Ihr eigenes Modell
nicht?) Frühpensionen heben wir an, wenn es der Arbeitsmarkt zulässt. Und
was unser Konzept betrifft, können Sie gerne einige Gratis-Nachhilfestunden von
mir bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.33
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Dr. Van der Bellen. Die Redezeit beträgt nach wie vor
20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.34
Abgeordneter
Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Eine APA-Aussendung von heute, von 10.27 Uhr, besagt,
dass der Ministerrat eine gesetzliche Grundlage für die Beschaffung von
Abfangjägern beschlossen hat. Und keine Stunde später – manchmal arbeitet
die Bundesregierung wirklich schnell – liegt auch der entsprechende
Gesetzentwurf dazu schon vor.
Das ist ein ganz
kurzes Gesetz, das kann man sogar vorlesen. § 1 besteht aus zwei Sätzen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ermächtigt, für den Bund
18 Stück Luftraumüberwachungsflugzeuge zum Kaufpreis von bis zu xx Mio. €
zu kaufen.“ – Der Kaufpreis ist nicht genannt.
Der zweite Satz
lautet: „Der Bundesminister für Finanzen hat für die finanzielle Bedeckung zu
sorgen.“ (Abg. Öllinger: Das macht er doch gerne!)
Erste Bemerkung
meinerseits: Der zeitliche Zusammenhang dieser Aktion mit den Pensionskürzungen
ist schon provokant. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Was denkt
sich nicht nur unsereins? Was denkt sich jeder Mann und jede Frau auf der
Straße? – Dafür haben sie Geld! – Offensichtlich. (Abg. Eder: Klar!)
Zweite Bemerkung:
Herr Finanzminister! Der Kaufpreis wird nicht genannt. Wir wissen ungefähr,
was das kosten wird; rund 2 Milliarden €, sagen wir. (Abg. Öllinger:
Das wäre zu günstig!) – Plus/minus, je nach Ausstattung und so
weiter.
„Der
Bundesminister für Finanzen hat für die finanzielle Bedeckung zu
sorgen.“ – Ich muss schon froh sein, wenn wir heute kein Pensionsgesetz
vorgelegt bekommen, in dem lapidar stünde: Der Bundesminister für Finanzen hat
für die finanzielle Bedeckung zu sorgen. Das hielte auch ich für unseriös. Aber
bei den Abfangjägern kann man es machen. Dort genügt es vollkommen, dem
Bundesminister für Finanzen aufzutragen, er soll das Geld beschaffen.
Dabei fällt mir noch einiges aus dem letzten Jahr und noch von Beginn dieses Jahres ein. Hat es nicht geheißen, diese Abfangjäger werden nichts kosten oder jedenfalls in dieser Legislaturperiode nichts kosten? Hat es nicht geheißen, sie werden ganz wenig kosten, wenn überhaupt etwas, weil es eine Wirtschaftsplattform gibt – Idee des Herrn Bundeskanzlers –, die diese Abfangjäger bezahlen wird? Eine Wirtschaftsplattform, die sich aus Firmen zusammensetzt, die
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 59 |
von den so genannten Gegengeschäften profitieren und daher bereit sein
werden – so das Konzept, das uns erklärt wurde, auch öffentlich so
präsentiert wurde –, diese Prozente abzuzweigen und die Abfangjäger zu
kaufen?
Wir von den Grünen
haben das nie geglaubt; Sie selbst, meine Damen und Herren von der ÖVP und von
der FPÖ, offenbar auch nicht. Hier steht nichts von einer Wirtschaftsplattform,
von irgendwelchen Firmen, die sich an den Kosten beteiligen, heute, nächstes
Jahr oder irgendwann, sondern der Bundesminister für Finanzen hat für die
finanzielle Bedeckung zu sorgen. Dafür muss jederzeit Geld da sein – nach
Ansicht von ÖVP und FPÖ. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Die Einsparungen
im Pensionssystem, wie Sie das nennen, die Kürzungen
im Pensionssystem, wie wir das vorzugsweise nennen: Wie hoch
werden diese sein? – Für die bisherigen Maßnahmen hat es eine grobe
Schätzung von plus/minus eine Milliarde € bis 2006/2007 gegeben. (Abg. Öllinger:
Mehr!) – Vielleicht sogar mehr.
Wir wissen nicht,
wie sich die Maßnahmen, die Sie heute beschlossen haben, auswirken.
Diesbezüglich haben Sie einen Informationsvorsprung. Sagen wir
2 Milliarden €! Das ist zufällig genau der gleiche Betrag, der für
die Abfangjäger ausgegeben werden wird – ohne mit einer Wimper zu zucken
und ohne sich Sorgen über die langfristigen Folgen für den Bundeshaushalt, über
die militärische Notwendigkeit zu machen und so weiter und so fort. Da geht es!
Ich habe vorhin
erwähnt: Eine der Schwierigkeiten der heutigen Diskussion ist, dass ÖVP und
FPÖ – jedenfalls teilweise – natürlich viel mehr Informationen als
SPÖ und Grüne haben. Sie haben heute im Ministerrat irgendetwas beschlossen,
wir haben es jetzt mündlich von Ihnen gehört. Wir haben gestern gerüchteweise
gehört, was das sein könnte, was heute beschlossen wurde. (Ruf bei der ÖVP:
Wir informieren Sie heute!) Genau wissen wir es nämlich nicht. Es ist jetzt
Treu und Glauben, ob das stimmt oder auch nicht, was Sie uns heute hier sagen.
In diesem
Zusammenhang irritiert mich eine Aussage des Herrn Vizekanzlers vom
29. April, das ist heute (Abg. Scheibner: Das stimmt auf jeden
Fall!), so wie der
Ministerratsbeschluss. Heute sagte der Herr Vizekanzler, für alle noch im
Uraltsystem befindlichen Politiker werde nun endlich das Ende der Zeit kommen.
(Heiterkeit bei den Grünen.)
Das ist gut! Das
würden wir wirklich unterstützen. (Abg. Öllinger: Haupt räumt
auf – mit sich!)
Herr Minister
Haupt! Herr Vizekanzler Haupt! Wenn ich nicht irre, sind Sie selbst ein im
Uraltsystem befindlicher Politiker. Das sei nicht Ihre Schuld, das habe der
Nationalrat seinerzeit so beschlossen, haben Sie gesagt. Und für Sie werde nun
endlich das Ende der Zeit kommen. Das haben Sie selbst heute angekündigt. (Abg.
Öllinger: Ja! – Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Wie darf ich das
verstehen? – Wir Grünen haben bezüglich der „Politikerpensionen-alt“ dagegengestimmt.
Es geht ja nur um diese, und ich persönlich habe es wirklich satt, mich dauernd
für Pensionen „rechtfertigen zu müssen“ – unter Anführungszeichen –,
die andere, nämlich im „Uraltsystem“, wie es der Herr Haupt nennt, befindliche
Politiker betreffen. (Abg. Dr. Bleckmann:
Warum haben Sie dann im Jahre 1997, als das beschlossen wurde,
zugestimmt?) Wir Grünen haben damals sogar gegen die Übergangsregelungen
gestimmt, und der gesamte grüne Klub ist damals in das neue System
übergetreten. (Abg. Dr. Bleckmann:
Aber Sie haben zugestimmt!)
Der wesentliche
Vorschlag der Grünen lautet folgendermaßen: Okay, machen wir endlich Schluss
mit den seinerzeitigen Regelungen, die ein Zwei-Klassen-System der Politiker
geschaffen haben und nach wie vor aufrecht erhalten, machen wir es genau so,
wie es im Jahre 1997 beschlossen wurde! Die bezahlten Pensionsbeiträge der
Politiker fließen entweder in das ASVG-System oder dorthin, wo man sozusagen im
Zivilberuf versichert ist, und die Überschüsse fließen in eine selbst gewählte
Pensionskasse. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 60 |
Herr Klubobmann
Scheibner ist genau auf dieser Linie und hat sich auch öffentlich entsprechend
geäußert. Aber ich merke in unseren Gesprächen auf Klubobmannebene oder auf
anderen Ebenen nichts davon, aber schon gar nichts, dass mit dieser Maßnahme
ernst gemacht wird.
Das ist in meinen
Augen aber der Kernpunkt! Selbst Herr Vizekanzler Haupt wäre dieser Meinung,
denn anders kann das Ende der Zeit für solche „Uraltpolitikerpensionen“, für
„Politikerpensionen-alt“ nicht kommen. Alles andere ist Beiwerk, ist
Symptomkorrektur. Die Erhöhung des Solidarbeitrages ist selbstverständlich, die
Anhebung des Pensionsantrittsalters ist selbstverständlich – aber der
Kernpunkt ist das!
Meine Damen und
Herren! Übel stößt es einem schon auf, wenn Sie Maßnahmen vorschlagen, die, wie
man aus entsprechenden Falluntersuchungen weiß, Menschen, die im nächsten
Jahr 700 € oder 800 € Pension zu erwarten haben, diese ihre
Pension um 10, 20 Prozent kürzen würden. (Beifall bei den Grünen.)
Mag sein, dass
durch Ihre Maßnahmen von heute diese Kürzung auf 15 oder 10 oder 5 Prozent
zurückgeht, aber ich sage Ihnen eines: Ich als Beamter habe eine höhere Pension
zu erwarten, und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine politische Partei
Pensionen von 600, 700, 800, 1 000 € überhaupt zum Kürzen sozusagen
ausschreibt! (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.) Es hätte ja eine
Generallinie der Pensionsreform sein müssen, diese Pensionen, von denen man
ohnedies kaum leben kann, nicht anzutasten.
Diejenigen, die
eine „Uraltpolitikerpension“, wie es Herr Vizekanzler Haupt so treffend bezeichnet
hat, beziehen, stellen eine Altherrenriege, muss ich leider sagen, dar. Frauen
kommen darin selten vor, deswegen erwähne ich sie auch nicht. Sie kommen zwar
im Altsystem vor, aber im Wesentlichen ist es eine Herrenriege. Ich bringe
einige Beispiele: Herr Vizekanzler Haupt: rund 12 000 €
Pensionsanspruch, Herr Bundeskanzler Schüssel: rund 12 000 € Pensionsanspruch,
Herr Fasslabend: rund 12 000 € Pensionsanspruch (Abg. Dr. Trinkl: Was bekommt eigentlich ein
Universitätsprofessor?), Herr Staatssekretär Kukacka: rund 12 000 €
oder etwas weniger Pensionsanspruch, Herr Stummvoll: rund 12 000 €
Pensionsanspruch.
Das stößt einem
schon irgendwie auf! – Warum? (Abg.
Mag. Molterer: Mich haben Sie aber jetzt nicht erwähnt!) –
Sie habe ich jetzt nicht erwähnt.
Im ASVG-System,
über das Sie ja jetzt so intensiv herziehen, beträgt der Deckel meines Wissens
rund 2 300 €. Bei diesen „Uraltpolitikerpensionen“, wie es Herr
Vizekanzler Haupt formuliert, beträgt der Deckel fast 13 000 € –
nicht 2 300 €, sondern fast 13 000 €. Doch nicht nur das!
Das ist der Deckel für eine Zusatzpension, meine Damen und
Herren.
Ich traue mich zu
wetten, dass jeder der hier Genannten außerdem noch entweder als Beamter oder
im ASVG-System oder im GSVG-System oder irgendwo anders noch separat versichert
war. (Abg. Jakob Auer: Wie viel
erhält ein Universitätsprofessor?) Vielleicht halten Sie mir noch vor, dass
ich in meinem Zivilberuf Universitätsprofessor bin. Das ist zwar Ihr gutes
Recht, aber ich finde daran nichts Ehrenrühriges. (Abg. Jakob Auer: Was erhält ein Universitätsprofessor?
100 Prozent!) Ich werde als Beamter hoffentlich, wenn Sie das nicht
verhindern, eine Pension beziehen, aber ich bin im neuen Politikersystem. (Abg. Jakob Auer: 100 Prozent
Ihres Letztbezuges!) Ich kann auf diese Zwischenrufe schlecht eingehen,
weil ich sie akustisch kaum verstehe. (Ironische
Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Jakob Auer: Ja, das kann ich mir vorstellen! –
Abg. Dr. Trinkl: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen
werfen!)
Der
Vollständigkeit halber: Herr Gusenbauer bekommt eine ASVG-Pension. Das hat ihn
nicht gehindert, Vorsitzender der SPÖ zu werden – von wegen Anreizeffekte
oder sonst irgendetwas; das habe ich zumindest der Zeitung entnommen. Mein
Kollege Öllinger, ein Sozialexperte, wird eine ASVG-Pension bekommen. Das hat
ihn nicht gehindert, ein prominenter Politiker zu werden.
Ich will damit sagen: Wir brauchen diese Altlasten nicht! Ich hoffe sehr, dass wir in diesem Punkt einen Vier-Parteien-Konsens zustande bringen werden. Kollege Scheibner und ich sind
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 61 |
schon dafür. (Abg. Scheibner nickt zustimmend.) Aber
Sie sind, Herr Kollege Scheibner, in einer Regierung, deren anderer Partner,
die ÖVP, das eindeutig nicht will. Auch von Seiten der SPÖ habe ich bis jetzt
nicht gehört, dass sie das wollen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner:
Die Opposition ist in dieser Frage auch gespalten!)
Meine Damen und
Herren von den Regierungsparteien! Eines der Probleme im Zusammenhang mit
dieser Pensionsreform konnten Sie bis heute weder uns noch der Öffentlichkeit
erklären: Warum jetzt Pensionskürzungen in größtem Ausmaß, wenn
nach Ihren eigenen Aussagen im Herbst die große Pensionsreform, die
Vereinheitlichung der Pensionssysteme, das, was auf 30, 50, ja 100 Jahre
ausgerichtet sein wird, kommt?
Wäre nicht die
Logik genau umgekehrt gewesen? Wäre es nicht logisch gewesen, zuerst das große
Modell vorzustellen – vielleicht hätte es sogar einen Konsens gegeben,
denn über die langfristig notwendigen Reformteile herrscht in diesem Hohen Haus
tatsächlich ein großes Maß an Übereinstimmung – und dann zu überlegen, wie
wir dorthin kommen, wie die notwendigen Übergangsregelungen über fünf, zehn,
20, 30 Jahre sein müssen?
Das hätte man
nachvollziehen können. Im „Kurier“ stellt Herr Stanzel mit Recht die
Frage – ich zitiere –:
„Warum werden
jetzt hochkomplizierte Reformen in allen Pensionssystemen (ASVG, GSVG, Beamte,
Eisenbahner usw.) vorgestellt, wenn in einem halben Jahr bereits die nächste
Reform mit einer Harmonisierung aller Systeme kommen soll?“
Das versteht
wirklich kein Mensch! Das führt auch im Einzelnen zu Reformen oder zu Maßnahmen,
die in sich widersprüchlich sind. Was hat es für einen Sinn, bei den
Frühpensionen nicht nur über die Abschläge und Zuschläge zu operieren, sondern
auch die Erhöhung des Pensionsantrittsalters festzuschreiben, wenn ohnedies,
wie angekündigt, im großen Modell dann sozusagen die freie Wahl des
Pensionsantritts innerhalb eines bestimmten Intervalls – sagen wir:
zwischen 60 und 70 – wieder gewährleistet werden soll? – Das hat
überhaupt keinen Sinn und bedeutet nur eine Erschwernis für die jetzt oder
demnächst oder in den nächsten Jahren in Pension Gehenden.
Meine Damen und
Herren! Dass wir langfristig – am Höhepunkt der Probleme dann 2030,
2040 – eine Pensionsreform brauchen, bestreitet niemand, aber eine
überfallsartige Kürzung von Pensionen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht
fiskalisch und ist auch aus keinen anderen Gründen geboten. (Beifall bei den
Grünen.)
Was wir nicht
brauchen, das ist eine schlagartige Zerstörung der Lebensplanung von Leuten, die
jetzt, im nächsten Jahr, in drei Jahren oder in fünf zu bestimmten Bedingungen
in Pension gehen wollten und sich darauf eingestellt haben. Es bestand keine
Notwendigkeit, die Lebensplanungen dieser Leute in dieser Form auf den Kopf zu
stellen – auch nicht nach Ihren eigenen Daten und Unterlagen.
Es bestand
insbesondere keine Notwendigkeit, die Pensionsansprüche der Frauen derart
asymmetrisch, sage ich, ungleichmäßig, unverhältnismäßig im Vergleich zu jenen
der Männer zu kürzen. Warum tat man dann dies? Es bestand keinerlei
Notwendigkeit dazu. Sie selbst sagen ja – das entspricht Ihren eigenen
Daten, und es wurde auch heute schon erwähnt –, dass der Bundeszuschuss
zur Pensionsversicherung im Vergleich zum Sozialprodukt in den kommenden Jahren
leicht zurückgehen wird.
Natürlich, auf
lange Sicht werden wir etwas tun müssen, und dafür hätten wir auch Zeit. Ob
diese große Pensionsreform am 1. Jänner 2004 oder am
1. Jänner 2005 in Kraft tritt, das, meine Damen und Herren von den
Regierungsfraktionen, ist ziemlich egal, wenn das Problem seinen Höhepunkt
2020, 2030 und 2040 erreicht.
Diese Pensionsreform reicht auch nicht aus – das zu betonen ist mir auch wichtig –, um das demographische Problem, das auf uns zukommt, nämlich die Zunahme der Menschen im Alter
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 62 |
über 65 Jahre und die Abnahme der Zahl der
Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren, in den Griff
zu bekommen.
Da genügt es nicht, nur im Pensionssystem etwas zu machen. Wir müssen
genauso im Bildungssystem sehr viel machen. Wir haben nicht nur für die
älteren Arbeitnehmer, sondern endlich einmal auch bei den Jugendlichen und den
Lehrlingen darauf Rücksicht zu nehmen, dass das die entscheidenden
Investitionen für die Zukunft sind und sie gleichzeitig, sofern sie die
Produktivität, das Wachstum steigern, das Finanzierungsproblem im
Jahr 2020, 2040 erleichtern werden.
Angesichts dessen, dass Sie die Willkürlichkeit dieser Maßnahmen nicht
erklären können, aus welcher Problemfälle entstehen: Die einen verlieren
10 Prozent, die anderen verlieren 20 Prozent, die Dritten verlieren
40 Prozent – je nach Kumulation der einzelnen Maßnahme –, muss
ich sagen: Es ist kein System dahinter erkennbar! Selbst wenn es jetzt im
Schnitt weniger ist, ist trotzdem die Willkür dieser Maßnahmen nicht zu verkennen.
Diese Maßnahmen greifen auch in die niedrigsten Pensionen ein. Ich kann
mich nur wundern, wie die frühere „Partei der kleinen Leute“ das in den
Verhandlungen mit der ÖVP hat zulassen können. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der SPÖ.)
Des Weiteren sind auch die Frauenpensionen von diesen Maßnahmen
betroffen. Aber was wir nach wie vor nicht haben, das ist ein einheitliches,
gerechtes, harmonisiertes, vor allem ein transparentes und nachvollziehbares,
auf die Dauer tragfähiges Pensionssystem der Zukunft. Das haben Sie erst für
den Herbst oder für das nächste Jahr angekündigt. Nach Ihren eigenen Aussagen
ist es so.
Angesichts dieser Problematik, meine Damen und Herren, der
Willkürlichkeit bei den entstehenden Pensionskürzungen, angesichts der
Nichtrücksichtnahme insbesondere auf die niedrigsten Pensionen und auch auf die
Frauenpensionen, sehen wir uns gezwungen, einen Misstrauensantrag gegen den
Bundeskanzler in Zusammenhang mit seinem Vorgehen betreffend die Reform des
Pensionssystems zu stellen.
Dieser Antrag ist, wie Sie wissen, formal ganz kurz, und er lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Öllinger,
Dr. Glawischnig, Kollegen und Kolleginnen betreffend Misstrauensantrag
gegen den Bundeskanzler im Zusammenhang mit seinem Vorgehen betreffend die
Reform des Pensionssystems
Der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Bundeskanzler wird durch ausdrückliche Entschließung gemäß
Art. 74 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz das Vertrauen versagt.
*****
Das war mein
Schlusswort. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.53
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der soeben
verlesene Entschließungsantrag betreffend Misstrauen gemäß Artikel 74
Bundes-Verfassungsgesetz ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht mit zur
Verhandlung.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner.
Gleiche Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.53
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Die heute abge-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 63 |
gebenen Erklärungen von Kanzler und
Vizekanzler und die jetzt durchgeführte Debatte sollten eigentlich dazu dienen,
hier Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch über die verschiedenen Konzepte zur
nachhaltigen Sanierung und Sicherung der Pensionsvorsorge und unserer Pensionen
zu geben. (Abg. Öllinger:
Meinungsaustausch?)
Herr Abgeordneter Öllinger! Ich hoffe, Sie werden auch etwas vom
Konzept der Grünen hier einbringen (Abg. Öllinger: Kein Problem!);
Herr Klubobmann Van der Bellen hat es nämlich verabsäumt, uns das Konzept der
Grünen vorzustellen. Ich nehme an oder hoffe, dass es ein derartiges Konzept
gibt. (Abg. Öllinger: Wir haben es mit der ÖVP verhandelt! Da waren
Sie noch nicht dabei!)
Herr Klubobmann Van der Bellen! Sie haben gesagt, Sie könnten auf
Zwischenrufe nicht eingehen, weil Sie sie nicht verstanden hätten. Ich sage
Ihnen den Zwischenruf, der in Bezug auf die unterschiedliche Höhe von Pensionen
gemacht worden ist. Er hat geheißen, dass ein Universitätsprofessor mit
100 Prozent seines Letztbezuges in Pension gehen kann. Ich weiß nicht, ob
das stimmt, aber wenn es stimmt, dann wird Sie das sicher freuen. Aber auch das
ist mit der Pension anderer Arbeitnehmer nicht zu vergleichen.
Über die Rede des SPÖ-Klubobmannes Gusenbauer – er ist momentan
nicht im Saal – war ich wirklich erstaunt. Ich habe mich gewundert, dass
seine Rede plötzlich aus war, dass er plötzlich seine Ausführungen beendet hat,
ohne das zu tun, was wir eigentlich von ihm erwartet haben, nämlich, dass er
uns endlich sein Konzept vorstellt, das seit Tagen angekündigt worden ist. Seit
Tagen sind wir erpicht darauf, zu erfahren, was die große Sozialdemokratische
Partei für die nachhaltige Sicherung der Pensionen anzubieten hat.
Zunächst einmal hat es geheißen, die SPÖ habe zwar ein Konzept, gebe es
aber nicht bekannt, da es zu kompliziert sei und die Bevölkerung nur verwirren
würde. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, nein!) Stichwort: Die Leute
sind zu dumm, um es zu verstehen – anscheinend nach Meinung der SPÖ. (Widerspruch
bei der SPÖ.)
Dann hat man von Seiten der SPÖ gesagt: Wir haben es schon, aber die
Experten müssen es noch durchrechnen. – Gut.
Dann hat es geheißen, das Präsidium werde es vorstellen, aber man wolle
es noch immer nicht in der Öffentlichkeit präsentieren.
Dann sind uns einige Punkte zur Kenntnis gelangt, vor allem, dass Sie,
meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, in bestehende Pensionen
eingreifen wollen. – Das ist für uns, die wir das ablehnen, sehr
interessant, meine Damen und Herren, denn wir sagen: Egal in welchem
Pensionssystem – außer bei dem der Politiker – jemand ist, in
bestehende Pensionen soll nicht eingegriffen werden, denn die Generation, die
heute in Pension ist, hat dieses Land aufgebaut! (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.) Diese Menschen haben es verdient, ihren
Lebensabend in Sicherheit verbringen zu können, und sie sollen nicht durch eine
derartige Diskussion verunsichert werden.
Wo wir in bestehende Pensionen eingreifen wollen, meine Damen und
Herren, das ist der Pensionsbereich der Politiker, denn da gibt es
verschiedene Systeme. Ich gebe ausnahmsweise Herrn Klubobmann Van der Bellen
Recht, wenn er sagt, dass es in diesen Systemen massive Ungerechtigkeiten gibt,
dass es Privilegien für Altpolitiker gibt, die bereits in Pension sind. Da soll
es hohe Solidarbeiträge, Abschläge in zweistelliger Höhe geben. Ich hoffe, dass
wir das auch in der Richtung regeln können, dass noch aktive Politiker, die im
alten System sind, in ein gerechtes System übertreten sollen und dass bei jenen
Politikern, die dazu nicht bereit sind, zumindest das Pensionsantrittsalter so
wie im ASVG auf 65 angehoben wird und entsprechende Abschläge vorzunehmen
sind. Genau da wollen wir in bestehende Rechte eingreifen, meine Damen und
Herren. Diesbezüglich lässt sich ein Konsens finden. (Abg. Binder:
Vertrauensschutz!)
Ja, den Vertrauensschutz soll es geben! Aber den Vertrauensschutz, den Sie, Frau Kollegin, für Ihre Kaste, für die Politiker jetzt verlangen, den verlangen wir nicht! Wir verlangen den Ver-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 64 |
trauensschutz für alle anderen Pensionisten, und zwar dort, wo Sie, meine
Damen und Herren von der SPÖ, in bestehende Rechte eingreifen wollen. Das wollen wir nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Aber wir haben nichts anderes erwartet! Sie
haben immer gesagt, man könne nicht diskutieren. Setzen wir uns doch zusammen
und versuchen wir, gemeinsam eine Reform zu machen! (Anhaltende Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren von der SPÖ! Hier ist
das Hohe Haus, hier ist der Gesetzgeber, hier können Sie Ihre Vorschläge
einbringen, wenn sie vorhanden sind. Aber leider, meine Damen und Herren von
den Sozialdemokraten, ist Ihr Vorschlag, in bestehende Pensionen einzugreifen,
alles, was Sie hier bis jetzt eingebracht haben. Sie wollen Pensionskürzungen
von 10 bis 15 Prozent. (Abg. Öllinger: Sie sind nicht mehr auf
der Überholspur, das ist eher schon die Schleimspur!) Das ist alles, was
wir bis jetzt von Ihnen gehört haben. Das ist herzlich wenig. Da ist es besser,
Sie beschäftigen sich mit der Reform der Bundesregierung und der Regierungsparteien
und mit den jetzt beschlossenen Abänderungen, die notwendig gewesen sind. Dann
werden Sie sehen, dass das eine gute Reform ist. (Abg. Öllinger: Nein!
Nein!)
Selbst die wirklichen Experten, wie etwa
Professor Marin, sagen, diese Abänderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf
seien sensationell. (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger.) Und
ich muss sagen: Manche Maßnahmen sind großzügiger abgefedert, als das selbst
die Experten für möglich gehalten haben.
Das ist die Politik der österreichischen
Bundesregierung: offen und ehrlich zu sagen, dass Systeme geändert werden
müssen, dass aber diese Änderungen sozial und gerecht durchzuführen sind!
Daran mitzuwirken, sind auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition,
eingeladen (Abg. Öllinger: Aufwertungsfaktoren!) – anstatt
in der Öffentlichkeit große Diskussionen zu führen, die Bevölkerung zu
verunsichern, in bestehende Pensionen eingreifen zu wollen, aber keine
Vorschläge für eine nachhaltige Sanierung und Sicherung der Altersvorsorge zu
bringen. Das ist die Politik der
Opposition! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Wenn das so beibehalten wird, dann können wir Sie nicht einbinden, denn
wo keine umsetzbaren Vorschläge auf dem Tisch liegen, dort können wir diese
auch nicht in Gesetzesmaterien einfließen lassen. (Abg. Öllinger:
Bitte ändern Sie die Aufwertungsfaktoren! Das ist der erste Vorschlag!)
Wir werden im zweiten Teil der Debatte noch Gelegenheit haben, über die
Vorschläge zu diskutieren. Jetzt muss ich leider Schluss machen (Abg. Öllinger: Schade!), weil
die Nachrichten auf dem Programm stehen, aber Scheibner, die Zweite, kommt dann
in einer Viertelstunde, meine Damen und Herren. (Beifall bei den
Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Nach dem Wetterbericht!)
13.00
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Ich tue das, was
der Nationalrat offenbar schon selber tut (die
Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen und schicken sich an, den
Sitzungssaal zu verlassen), nämlich die Sitzung unterbrechen. Ich gebe dem
Kollegen Scheibner bekannt, dass er um 13.15 Uhr neuerlich zu Wort
gelangt, und zwar mit einer restlichen Redezeit von 14 Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 13 Uhr unterbrochen und um
13.15 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme zur vereinbarten Zeit die unterbrochene Sitzung wieder auf, die für die Zwecke
der ORF-Mittagsnachrichten unterbrochen wurde, und darf Herrn Abgeordneten
Scheibner bitten, seine Rede fortzusetzen. Die Uhr ist auf 14 Minuten
gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.16
Abgeordneter Herbert Scheibner (fortsetzend): Herr Präsident! Hohes Haus! (Abg. Riepl – auf leere Bankreihen der Freiheitlichen weisend –: Wo ist Ihre Fraktion?) – Herr Abgeordneter,
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 65 |
es ist ja schön, wenn Sie mir zuhören,
aber ich hätte – so wie vor der Unterbrechung – auch gerne mit Ihrem
Klubobmann Gusenbauer hier diskutiert, denn als Debattenredner hat er die Linie
der SPÖ dargelegt; aber er ist noch immer nicht da. Ich gehe davon aus, dass
die Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP schneller aus der
nachrichtenbedingten Pause zurückkommen werden als Ihr Klubobmann, aber das
ist schade, weil wir ja mit Ihnen über die Maßnahmen der Pensionsreform
diskutieren wollten. (Abg. Eder: Wenn Sie weiter reden ...!)
Meine Damen und
Herren! Herr Bundesminister! Tatsache ist, dass seit vielen Jahren in den
demokratischen Ländern, vor allem natürlich in den sozial entwickelten Ländern,
über die Altersversorgung diskutiert wird, besonders über die Garantie dieser
Altersversorgung. Und ich denke, wir können stolz darauf sein, dass Österreich
eines jener Länder ist, die weltweit die beste Altersversorgung für die
ältere Generation vorzuweisen haben.
Meine Damen und
Herren! Dieses Versorgungssystem ist derzeit praktisch ausschließlich nach dem
Umlageprinzip gestaltet. Man braucht aber kein Professor, kein Experte und kein
Mathematiker zu sein, um zu wissen, dass dieses Umlagesystem natürlich nur so
lange funktioniert, solange das Verhältnis zwischen jenen Menschen, die im
Arbeitsprozess stehen, und jenen, die sich im Ruhestand befinden, ein
ausgeglichenes ist. Wir alle wissen, dass gerade in den letzten Jahren dieses
Verhältnis massiv in Schieflage gekommen ist. Während sich 1970 ein Arbeitnehmer
in Österreich im Durchschnitt über 42 Jahre im Arbeitsprozess und danach
8,8 Jahre im Ruhestand befunden hat, befand sich 2001 ein Arbeitnehmer
durchschnittlich nur mehr 37 Jahre lang im Arbeitsprozess, aber etwa
20 Jahre im Ruhestand.
Es ist ja eine positive
Entwicklung, dass immer mehr Menschen immer länger im Ruhestand leben. Aber auf
der anderen Seite gibt es die negative demographische Entwicklung, dass es
immer weniger Geburten gibt und damit immer weniger junge Menschen – zur
Garantie dieses Umlagesystems – in den Arbeitsprozess kommen.
Angesichts dieser
Entwicklung gibt es zwei Möglichkeiten, meine Damen und Herren: Entweder man
macht so weiter wie bisher, dass man kleine Reformen und Reförmchen beschließt
und der Bevölkerung verspricht, dass sich in Wahrheit nichts ändern und das
System schon irgendwie finanzierbar sein werde. (Abg. Öllinger: Sie
machen aber schon zwei Reformen binnen eines Jahres! Ist das jetzt eine kleine
oder eine große?) Wir haben heute schon darüber diskutiert, was es bedeuten
würde, wenn man im bestehenden System keine Maßnahmen setzen würde: Man müsste
die Beitragssätze um 53 Prozent erhöhen, die Pensionen um 45 Prozent
kürzen und das Pensionsantrittsalter um elf Jahre anheben! (Abg. Öllinger:
Das machen Sie!)
Das ist nicht
im Sinne eines Generationenvertrages! Das wäre nicht im Sinne eines gesicherten
Zusammenlebens der Generationen, für das das Prinzip weiter gelten sollte, dass
die im Beruf befindliche Altersgruppe für die Ausbildung der Jugend mit
verantwortlich ist und sorgt, aber auch gleichzeitig mit ihren Beträgen für die
Altersvorsorge eine Garantie übernimmt.
Daher ist klar,
dass wir in die Richtung eines Drei-Säulen-Modells gehen müssen,
meine Damen und Herren, um vor allem den heute 20-, 30- und 40-Jährigen auch
eine Perspektive für eine gesicherte Altersversorgung zu geben.
Es wäre leicht,
Herr Abgeordneter Öllinger, so wie andere in der Vergangenheit zu sagen: Das
alles ist unangenehm, dieser Verantwortung stellen wir uns nicht, das hat die
nächsten zehn bis 20 Jahre Zeit. – Das wäre leicht, und so leicht
haben es sich die Vorgänger dieser Regierung vielleicht gemacht. Damals hat man
sogar noch versucht, mit den Pensionisten Wahlkampf zu betreiben! Ich erinnere
an die Vranitzky-Briefe, in denen praktisch erklärt wurde: Wählt die SPÖ, dann
bleibt bei den Pensionen alles gut und schön; wenn andere an die Regierung
kommen, dann gibt es Kürzungen.
Wenige Tage nach
der Wahl haben Sie von der SPÖ dann die Kürzungen im Pensionssystem, Eingriffe
in bestehende Pensionen, also das, was Sie auch jetzt in Ihren Konzepten mit
dabei haben, umgesetzt.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 66 |
Das wollen wir
nicht, meine Damen und Herren! Wir sagen offen und ehrlich, es gibt eine
Garantie für all jene, die sich jetzt im Ruhestand befinden. Sie werden von den
Reformen, die wir jetzt vorhaben, nicht betroffen, mit Ausnahme der Politiker. (Beifall
bei den Freiheitlichen.)
Aber eine mittel-
bis langfristige Umstellung auf ein Drei-Säulen-Modell – mit einer
Harmonisierung aller Pensionssysteme, der Abschaffung aller Sonderpensionsrechte
sowie einem einheitlichen Pensionssystem für den öffentlichen
Dienst, für den privaten Sektor und alle anderen Bereiche, etwa auch die
Sozialversicherungen, Kammern und Interessenvertretungen –, das ist ein
gerechtes System, das die Bevölkerung von uns verlangt. Dafür stehen wir auch,
genauso wie für die langfristige Schaffung eines einheitlichen Pensionskontos.
Auch das ist eine wichtige Maßnahme, um mehr Transparenz zu schaffen für die
Beträge, die einbezahlt werden, und die Pensionen, die dann auch konsumiert
werden können.
Das bedeutet
nicht, dass das jetzige System von einer Säule auf drei gleichberechtigte
Säulen umgestellt werden soll. Es ist keine Frage, dass die staatliche Vorsorge
auch in Zukunft den Kernpunkt der Pensionen ausmachen muss. Aber die
notwendigen Einschränkungen im staatlichen System, die auf Grund der
demographischen Entwicklung erfolgen müssen, sollen durch die zweite Säule
kompensiert werden, durch die Pensionskassen. (Abg. Öllinger: Die nötigenden
Einschränkungen, nicht die notwendigen!)
Wir haben ja mit
der „Abfertigung neu“, durch die 100 Prozent der Arbeitnehmer in Zukunft
in den Genuss einer Abfertigung kommen, eine richtungsweisende Entscheidung für
diese zweite Säule getroffen, weil jeder Arbeitnehmer dann für sich selbst
entscheiden kann, ob er diese Beträge in diese zweite Säule investieren möchte.
Die Harmonisierung
des Systems und die Schaffung eines einheitlichen Pensionskontos, das ist
natürlich eine mittel- bis langfristige Maßnahme, aber die Bundesregierung hat
bereits den ersten wichtigen Schritt in diese Richtung gesetzt.
Für die
Übergangszeit sind Maßnahmen dafür vorzusehen, dass wir das faktische
Pensionsalter an das gesetzliche anzugleichen haben, aber mit verträglichen
Übergangsbestimmungen. Zehn Jahre Übergangsfrist, meine Damen und Herren –
ich glaube, das ist ausreichend Zeit, um sich auf diese Veränderung
einzustellen.
Die entsprechende
Durchrechnungszeit als Übergang für das einheitliche Pensionskonto in einem
Zeitrahmen von 25 Jahren – das ist eine ausreichende Übergangsfrist.
In sozialer Hinsicht für uns wichtig und auch freiheitliche Programmatik ist,
dass wir eine Deckelung der Abschläge, die durch die verlängerte Durchrechnung
möglich sind, vorgesehen haben.
Meine Damen und
Herren! Für uns von ganz besonderer Bedeutung ist auch, dass es für bestimmte
Gruppen besondere Regelungen gibt: etwa für Familien und für kindererziehende
Frauen, damit diese von den Reformen nicht im negativen Sinn betroffen sind,
sondern ganz im Gegenteil.
Meine Damen und
Herren von den Sozialdemokraten! Da Sie das in der vorigen Debatte kritisiert
haben und sich als die VertreterInnen der Frauen und vor allem der Familie
dargestellt haben, frage ich mich: Wo gab es denn in den 30 Jahren
sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung derart massive Verbesserungen für
die Familien und für die Frauen wie unter dieser Regierung? Ich erinnere etwa
an das Kinderbetreuungsgeld, das Sie von der SPÖ abgelehnt haben und bis heute
kritisieren, obwohl es eine massive Besserstellung für die Frauen und für die
Familie darstellt. (Abg. Mag. Wurm: Geht Kindererziehung die
Männer auch etwas an?) Oder: Ich erinnere an die verbesserte Anrechnung von
Kindererziehungszeiten. – All das sind Dinge, die Sie in 30 Jahren
hätten umsetzen können. Aber die Familien und die kindererziehenden Frauen
sind für Sie nicht von wirklich großer Bedeutung gewesen. Aber wir werden
dieses Prinzip auch bei dieser Pensionsreform durchhalten.
Aber auch die von Ihnen kritisierten kurzfristigen Maßnahmen werden abgefedert, etwa für die Versicherten mit langer Versicherungsdauer oder für jene Menschen, die in schwierigen Berufen tätig sind und denen wir garantieren, dass sie auch in Zukunft ohne Befristung mit 55 bezie-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 67 |
hungsweise 60 Jahren in Pension gehen
können. (Die Abgeordneten Öllinger und Dr. Glawischnig:
Das stimmt nicht!) – Das alles sind doch Maßnahmen, über die wir hier
diskutieren können und sollten!
Wenn Sie sagen,
dass durch die kurzfristig wirksamen Maßnahmen das Budget profitiert, dann sage
ich Ihnen, meine Damen und Herren: Das Budget profitiert nicht, sondern es
profitieren die Arbeitnehmer, die Bevölkerung und auch die Pensionisten in
diesem Land! Wenn Sie etwa das Gesamtbudget hernehmen, dann wissen Sie, dass
per 1. Jänner 2004 eine erste, aber spürbare Etappe einer steuerlichen
Entlastung für die Bevölkerung beschlossen wurde. Das wird sich gerade für die
Kleinverdiener, gerade für die Pensionisten auswirken, weil Einkommen bis
monatlich 1 000 € steuerfrei gestellt werden, egal, ob Aktivbezug
oder Pension. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg.
Dr. Glawischnig: Aber nur 500 Millionen €, nicht
2 Milliarden!)
Das sind die
Reformen dieser Bundesregierung: sozial verträglich und gerecht. Dabei würde
ich mir wünschen, dass Sie mitarbeiten, dass Sie Ihre konträren Vorschläge auch
einbringen. Aber bis jetzt hat man nichts davon gehört.
Herr Abgeordneter
Gusenbauer ist jetzt wieder da, ich kann es ihm daher persönlich sagen. –
Herr Abgeordneter Gusenbauer, ich habe darauf gewartet, dass Sie hier endlich
umfassend Ihr Reformkonzept präsentieren werden, das Sie uns bis jetzt so lange
vorenthalten haben. Aber wir haben leider nichts gehört. Daher bleibt uns als
verantwortlichen Regierungsparteien eben nur, diese Reformen so zu beschließen,
wie wir sie ausgearbeitet haben. (Abg. Parnigoni: Vier
Ländervertreter sind dagegen! Was ist mit den vier Ländern, die dagegen waren?)
Aber das Angebot
steht nach wie vor: dass Sie sich bei der Harmonisierung und bei der Schaffung
eines einheitlichen Pensionskontos mit einbringen, denn das werden die
schwierigen Reformen sein, wozu auch die Sozialpartner eingeladen sind. Damit
könnten wir für die nächsten 20, 25 Jahre wirklich eine Systemänderung
schaffen. Hoffentlich haben Sie vor, Ihre Ideen mit einzubringen. (Beifall
bei den Freiheitlichen.)
Ich hoffe nur
eines, meine Damen und Herren: dass Sie den Mangel an Ideen nicht durch andere
Maßnahmen kompensieren wollen. (Abg. Öllinger: Ach!) Na was ist
das, Herr Kollege Öllinger? Was ist das, wenn man hier die Reformvorschläge
nicht einbringt und sagt, wir haben sie zwar, aber wir wollen die Bevölkerung
nicht verwirren – das hat die SPÖ gesagt – und wollen deshalb diese
Dinge nicht alle offen legen (Abg. Dr. Gusenbauer: Das ist alles
gestern präsentiert worden! Haben Sie nicht aufgepasst?), aber auf der anderen Seite mit
Kampfmaßnahmen gedroht wird? Man verfällt da sogar in eine gewisse
Kriegsrhetorik, auch von Seiten sozialdemokratischer Gewerkschafter. Bevor man
eine Vorlage im Parlament hat, wird schon gedroht, werden erste Streikmaßnahmen
angekündigt und zum Teil auch schon durchgeführt, meine Damen und Herren. (Abg.
Parnigoni: Es war ein einstimmiger Beschluss! Walch hat
mitgestimmt!) – Ja, fein! Sie beschließen Streiks, schon bevor Sie
wissen, wogegen Sie anzukämpfen haben, um in Ihrem Jargon zu sprechen.
Meine Damen und
Herren! Das ist nicht die Tradition, die wir hier in Österreich haben! Wir
wollen den politischen Diskurs! Dieser ist hier im
österreichischen Nationalrat zu führen, er ist in der öffentlichen Debatte zu
führen, aber nicht auf der Straße! (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.) Die Bevölkerung soll keine Nachteile dadurch erleiden, nur weil Ihre
politisch orientierten Gewerkschafter alles blockieren wollen. Das ist nicht
die Vorgangsweise, die die Bevölkerung von uns und vor allem von Ihnen
erwartet.
Die wenigen
Vorschläge der SPÖ, die bekannt geworden sind, sind von den Experten entsprechend
bewertet worden. Das ist ein Verschieben auf die Ewigkeit, das ist ein Versuch,
zu duschen, ohne nass zu werden, ein Fairnessmodell, das nur für die
Mai-Kundgebungen taugt. – Das sind keine politischen Beurteilungen,
sondern Beurteilungen von Experten und Journalisten. Und dem Abgeordneten
Gusenbauer wurde sogar empfohlen, eine Osteria aufzumachen – aber so weit
möchte ich gar nicht gehen, Herr Abgeordneter Gusenbauer. (Abg. Dr. Gusenbauer:
Sehr lustig!)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 68 |
Ich würde mir nur
wünschen, dass Sie die Energie, die Sie derzeit in die politische Agitation, in
die Vorbereitung von Streikmaßnahmen, in die Vorbereitung von Maßnahmen zur
Blockade des öffentlichen Lebens legen, zur konstruktiven Arbeit an einer
langfristigen, gerechten Pensionsreform nutzen. Dann wären Sie auch ein
glaubwürdiger Partner bei den Verhandlungen.
Wenn Sie das nicht
tun, dann wird die Bevölkerung eben sehen, dass einzig und allein die
Regierungsparteien Verantwortung übernehmen – auch wenn das vordergründig
vielleicht unpopulär sein mag –, Verantwortung für die jetzigen
Generationen, aber auch Verantwortung für künftige Generationen, weil wir es
auch zu verantworten haben werden, ob und in welchem Ausmaß auch künftige
Generationen ihren Lebensabend in sozialem Wohlstand verbringen können. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Sehr niedrig!)
13.30
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Die Redezeiten der
nächsten vier Redner betragen einvernehmlich je 10 Minuten.
Zum Wort gelangt
Herr Abgeordneter Verzetnitsch. Die Uhr ist auf 10 Minuten
eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.30
Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch
(SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der
Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Scheibner, man könnte Ihnen
antworten: Korrektur ist angesagt, keine Kosmetik! Das ist nämlich auch in
einer heutigen Zeitung gestanden – wenn Sie schon Zeitungen zitieren! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich wäre froh,
wenn wir heute den vielen jungen Menschen auf der Galerie tatsächlich eine
Diskussion über eine umfassende Reform bieten könnten, und nicht
über kurzfristige Geldbeschaffungsaktionen. Genau darum geht es nämlich, meine
sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Wenn wir
berechtigterweise immer wieder mit der Frage konfrontiert werden: Welche
Konzepte gibt es?, dann muss doch jeder seriös denkende Mann sich einmal die
Frage stellen (Zwischenrufe bei der ÖVP
und den Freiheitlichen) – auch die Bevölkerung, auch Frauen, keine
Frage; die Gender-Problematik steht uns von der SPÖ sicher näher als manchen
anderen –: Welches Ziel will man denn tatsächlich erreichen? – Diese
Frage muss seriös beantwortet werden. Ist es das Ziel, das wir jetzt erleben,
eine kurzfristige Geldbeschaffungsaktion, oder ist das Ziel eine umfassende
Pensionsreform? – Zum Letzteren braucht man auch die Mitwirkung aller
Bevölkerungsgruppen.
Es kann nicht
angehen, dass, wenn die Sozialpartner ihre Hand anbieten, man ihnen sagt: Nein,
da sind Sie nicht mit dabei!, um fünf Minuten später vom Bundeskanzler zu
hören: Wir strecken ja die Hand aus. – Eine
Just-in-time-Sozialpartnerschaft gibt es nicht! Wenn Sie es wollen, werden wir
nicht springen, sondern nur dann, wenn wir davon überzeugt sind, dass wir
gemeinsam zu einer besseren Lösung beitragen können. Nehmen Sie das zur
Kenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Wir brauchen Just-in-time-Lösungen!)
Herr Abgeordneter
Molterer, Sie monieren, dass es das umfassende Konzept nicht gibt. Wo ist denn
das umfassende Konzept der Koalitionsregierung? Ich frage Sie: Wo ist das
umfassende Konzept der Koalitionsregierung? (Neuerlicher Zwischenruf des
Abg. Mag. Molterer.) Das
ist umfassend? – Das ist überhaupt nicht umfassend! Das ist eine
kurzfristige Geldbeschaffungsaktion! Das gibt keine Antworten auf
längerfristige Probleme! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ist es nicht so,
Herr Klubobmann Molterer, dass Ihr Generalsekretär vor wenigen Tagen gesagt
hat: Ziel der Pensionsreform ist es auch, 1 Milliarde einzusparen? Diese
sei nämlich nötig, um die große Steuerreform zu machen! – So etwa nach der
Devise: Gib dein Geldbörsel her, und ich gebe es dir halb leer wieder
zurück! – Das kann doch wirklich nicht das Ziel einer Pensionsreform
sein! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 69 |
Und Sie
unternehmen neuerlich den Versuch, den überparteilichen Gewerkschaftsbund zu
spalten. Das wird Ihnen aber nicht gelingen! Denn auch heute hat es eine
Erklärung der GÖD gegeben, der Sie ja politisch im Besonderen nahe stehen, die
besagt, sie bekennt sich zu den gemeinsamen Aktivitäten des ÖGB. – Also
hören Sie und auch Herr Tancsits und andere auf, dauernd zu sagen, das sei eine
sozialdemokratische Aktion! – Ich bekenne mich zur Sozialdemokratie, ich
bin stolz darauf! Aber ich bekenne mich auch zum überparteilichen Gewerkschaftsbund
und dessen Maßnahmen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der
SPÖ und den Grünen.)
Ist es nicht so,
dass Herr Abgeordneter Fasslabend vor wenigen Monaten gefragt hat: Was soll es
denn für einen Sinn machen, das gesetzliche Pensionsalter auf 67 Jahre
anzuheben, wenn die Betriebe die Leute mit 56 Jahren hinausschmeißen?
Es wäre ja
spannend, Herr Bundesminister Bartenstein, zum Beispiel zu wissen: Wie sieht
die Altersstruktur in Ihrem Unternehmen aus? Wie viele Leute über
60 sind dort beschäftigt? – Oder: Es wäre auch spannend, bei Herrn
Prinzhorn zu wissen: Wie viele Leute über 60 sind in seinem Unternehmen
beschäftigt? (Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn: Fast alle werden über
60!)
Oder trifft das
zu, was in einer Aussendung der Industriellenvereinigung steht, dass nämlich die
Betriebe der Industrie zunehmend Ältere loswerden wollen? – Das steht in
einer Aussendung der Industriellenvereinigung der Vorwoche. (Abg.
Dipl.-Ing. Prinzhorn: Das stimmt einfach nicht!)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Sie haben in diesem Konzept keine Antwort – (Abg.
Dipl.-Ing. Prinzhorn: Aber Sie haben keine Ahnung!) – auf
das Problem der 120 000 Menschen, die durch Maßnahmen dieses
Konzeptes auf dem Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden werden. Sie haben
keine Antwort darauf, wie Sie denn das Arbeitslosenübergangsgeld, wie Sie es
hier angeführt haben, tatsächlich finanzieren wollen. Diese Antworten haben Sie
nicht! Sie haben auch keine Antwort darauf, wie Sie die Ersatzzeiten – für
die Zeit beim Bundesheer, beim Zivildienst oder auch für die
Kindererziehung – tatsächlich finanzieren wollen. Damit belasten Sie das
Pensionssystem, das Sie in Wahrheit um 1 Milliarde erleichtern wollen,
ohne eine Antwort darauf zu haben!
Ist es nicht so,
meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass in Ihren
Konzepten bis vor kurzem enthalten war – man wird sehen, ob sich das
tatsächlich bewahrheitet –, dass Sie im Jahr 2005 eine Kürzung
der Pensionen um 13,5 Prozent vornehmen wollen? – Ich betone: Wir
reden über Kürzungen von Pensionen! Wissen Sie, wie hoch die
Durchschnittspension ist? Ich nehme zumindest an, dass Sie es wissen: Sie
beträgt 1 100 €, unter 700 € bei Frauen! Und da reden Sie über Kürzungen
dieser Pensionen? (Abg. Mag. Molterer: Laut SPÖ-Konzept um 10
bis 15 Prozent!)
Da reden Sie über
die zweite und dritte Säule. Es wäre ja spannend, in diesem Haus mit Ihnen
allen einmal eine Debatte darüber abzuführen, was Sie denn unter der zweiten
und dritten Säule tatsächlich verstehen! Denn hier findet ja immer wieder eine
Vermischung von Begriffen statt: von Mitarbeitervorsorge, Eigenvorsorge und der
Betriebspension, die angeboten wird. (Abg. Mag. Molterer: Bei
der SPÖ nicht, die kürzen alles!)
Reden wir über die
Altersvorsorge, reden wir über die zweite und dritte Säule! Glauben Sie tatsächlich,
dass die Abfertigung, die maximal ein Jahresentgelt ausmacht, die Verluste, die
Sie den künftigen Pensionisten mit Ihrem vorliegenden Konzept bereiten,
tatsächlich ausgleichen, auffangen kann? Ein Jahresentgelt fängt das nicht auf,
was Sie den Pensionistinnen und Pensionisten in Zukunft zumuten, meine sehr
geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition.
Wenn wir über Betriebspensionen reden: Wie viele gibt es denn? (Abg. Dipl.-Ing. Missethon: In Donawitz gibt es keine, die haben Sie abgeschafft!) – Wenn Sie über die Abfertigung reden, in Ordnung, dann wenden Sie sich gleich an die Wirtschaftskammer und sagen ihr, dass
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 70 |
1,53 Prozent an Beiträgen nicht
ausreichen. Da werden Sie mindestens 7 Prozent an Beiträgen abzuliefern
haben, damit das in der Pension ausgeglichen werden kann.
Wie viele
Betriebspensionen gibt es? (Abg. Mag. Molterer: Herr Präsident
Verzetnitsch, haben Sie vergessen, dass Sie das mitgestaltet haben?
Distanzieren Sie sich nicht von Ihrem eigenen Erfolg!) – Ich
distanziere mich überhaupt nicht! Aber der Erfolg, den wir errungen haben, war,
die Abfertigung für alle sicherzustellen, und nicht, eine von Ihrer Seite
beabsichtigte Pensionskürzung zu finanzieren. Das ist die klare Antwort, meine
sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Sie sagen ja
selbst, auch in Ihren Erläuternden Bemerkungen – das ist keine
Gewerkschaftspublikation –, durch den quasi erzwungenen späteren
Pensionsantritt könne man die Verluste abmindern. – Durch den quasi
erzwungenen späteren Pensionsantritt? Was ist das für eine Antwort auf die
Probleme der 120 000 Menschen, die jetzt keine Antwort darauf haben?
Wo ist in
Wirklichkeit das Konzept dieser Bundesregierung, die Menschen länger in
Beschäftigung zu halten? Wo ist denn das Konzept, das dazu führt, dass man
auch im Bund nicht mit 55 Jahren mit einem Golden Handshake entfernt wird,
nur damit die Rechnung der Personaleinsparung stimmt? – All das sind
keine befriedigenden Antworten.
Es ist auch keine
befriedigende Antwort, wenn jetzt in doppelseitigen Inseraten dafür geworben
wird: „Millionen brauchen eine kompetente Beratung für ihre private
Vorsorge.“ – Wir bekennen uns zur umlagefinanzierten ersten
Säule als Grundstock, aber nicht nur als Almosen, sondern als Sicherung des
Lebensstandards! Das muss unser Ansatz sein! Und wenn jemand Geld hat für die
zweite und dritte Säule, dann soll er es tun, dann soll er in diese Modelle
investieren! Aber die Menschen, die mit durchschnittlich 1 400 €
netto jetzt ihr Auslangen finden müssen, werden Ihnen keine Antwort darauf
geben können, was sie sich tatsächlich für eine zweite und dritte Säule leisten
können.
Und die Wirtschaft
hilft ihnen da nicht! Von dort höre ich nur dauernd, die Lohnnebenkosten seien
zu hoch. Die Wirtschaft wird ihnen das auch nicht sichern – oder sind Sie
bereit, Herr Abgeordneter Prinzhorn, in Ihrem Betrieb für alle Beschäftigten
eine private Pensionsvorsorge zu finanzieren? Ich betone, für alle
Beschäftigten, und nicht nur für ein paar Leute, die Ihnen genehm sind? (Abg.
Dipl.-Ing. Prinzhorn: Ich habe in meinem Betrieb eine eigene Lösung
für alle gefunden!)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir haben folgende Situation: Das, was jetzt auf dem
Tisch liegt, bedarf einer ausführlichen Analyse. Wir werden nicht in einem
Schnellschuss-Verfahren Antworten darauf geben, sondern wir werden das seriös,
wie Gewerkschaften es gewohnt sind, analysieren. Wir werden uns aber nicht
daran hindern lassen, wenn es uns richtig erscheint, Maßnahmen zu ergreifen.
Demokratie anerkennen wir, Entscheidungen der Regierung anerkennen wir,
Entscheidungen der Politik hier im Hause anerkennen wir ebenso! Wir anerkennen
aber auch unser Recht, gegen etwas aufzutreten, was nicht richtig ist, meine
sehr geehrten Damen und Herren! Das muss unser Ziel sein! (Beifall bei der
SPÖ und den Grünen.)
Sie werden es
nicht erleben, dass wir etwas aus Jux und Tollerei machen, etwa nur weil man
ein Angebot nicht annimmt, am Donnerstag vergangener Woche zu uns gesagt hat:
Ihr könnt zwar mitreden, wir bauen aber den ersten Stock, und ob das Haus ein
Fundament hat, interessiert uns nicht. Ihr könnt dann später mitreden,
vielleicht bauen wir auch über das erste Haus.
Der Herr
Bundeskanzler hat heute gemeint: Wenn ein Dachziegel locker ist, dann muss man
aufpassen, dass es nicht ins Haus hineinregnet! – Herr
Bundeskanzler – auch bildlich gesprochen –: Es reicht aber nicht,
den Keller so zu sanieren, dass das Wasser im Haus bleibt. Wir müssen dafür
sorgen, dass ein Fundament für die Menschen, ob jung oder alt, geschaffen wird,
das den wahren Charakter einer Pensionsreform hat und nicht den einer reinen
Geldbeschaffungsaktion – für Geld, das man dann für Abfangjäger, für
Steuerreformen oder irgendetwas anderes einsetzen will.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 71 |
Damit haben Sie
uns nicht in Ihren Reihen. Sie haben uns in Ihren Reihen, wenn es um umfassende
Reformen geht, und zwar mit allen Parteien, mit den Sozialpartnern, aber nicht in dieser Form. Nehmen Sie das zur Kenntnis,
meine sehr geehrten Damen und Herren! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und
den Grünen.)
13.41
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster
Redner ist Herr Abgeordneter Tancsits. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.
13.41
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine
Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!
Zum Einstieg replizierend auf Herrn Präsidenten Verzetnitsch, der mich
freundlicherweise zitiert hat, noch bevor ich geredet habe: Über ein
Durchschnittseinkommen, einen Durchschnittsverdienst ein Arbeitsleben lang,
35 Jahre, kapitalisiert ergibt das Jahreseinkommen rund 10 Prozent
der Nettoersatzrate. – Mir werden Sie das nicht glauben, fragen Sie daher
bitte bei der Wiener Städtischen und bei der Bawag
nach, auf deren Berechnungen ich mich hier berufe! (Abg. Parnigoni: Das kann
aber nicht stimmen! – Abg. Nürnberger:
Das habe ich nicht verstanden! Erklär das einmal!)
Jetzt aber zum Thema Pensionsreform. Die Notwendigkeit ist eigentlich
unbestritten. Ein Eckpunkt, das Auslaufen der vorzeitigen Alterspension (weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), ...
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Am Wort
ist jetzt Herr Abgeordneter Tancsits!
Abgeordneter
Mag. Walter Tancsits (fortsetzend): ... wurde von mir
zum ersten Mal im Jahr 1997 angeregt. Die damalige Regierung hat sich
nicht über die Umsetzung getraut. Das zeigt meiner Meinung nach, was es bringt,
wenn man sich notwendige Maßnahmen nicht umzusetzen traut. Nach dem Konzept
des Herrn Kollegen Gusenbauer vorzugehen und bis zum Jahr 2010 zu warten
würde bedeuten, dass die Angleichung dann nicht in zehn, sondern in drei Jahren
durchgeführt werden muss. Das wollen wir aber nicht. Die Menschen haben ein
Recht darauf, sich in ihrer Lebensplanung auf fünf bis zehn Jahre im Voraus auf
gesetzliche Bestimmungen einstellen zu können.
Der zweite Eckpunkt des heute vorliegenden Entwurfs ist der Versuch,
durch eine längere Bewertung von Gesamtarbeitszeiten, also durch die so
genannte Durchrechnung, mehr Gerechtigkeit herzustellen. Auch darin sind
wir – wenn ich diese Rechnung hinterfragen darf – weitgehend einer
Meinung, denn 80 Prozent nach 45 Jahren, das bedeutet ja
Durchrechnung des Lebenseinkommens und Rückführung des Steigerungsbetrages auf
1,78 Prozent. (Abg. Silhavy:
80 Prozent wovon, Herr Tancsits?)
Ich gebe aber zu, meine Damen und Herren: Der Weg bis zur Vorlage des
Entwurfes in der jetzigen Fassung war nicht unumstritten. Selbstverständlich
ist dieses Reformwerk von verschiedenen Interessengruppen hinterfragt worden,
und selbstverständlich wurden verschiedene Maßnahmen dazu verlangt. Es hat sich
im Vergleich zu dem versandten Begutachtungsentwurf auch vieles verändert, und
manches wird vielleicht in der parlamentarischen Behandlung noch abzuschleifen
sein.
Ich denke, dass sich gerade die Arbeitnehmervertreter der
Österreichischen Volkspartei, auch jene der Freiheitlichen in diese Gespräche
und Verhandlungen eingebracht haben und heute ein Entwurf als Grundlage für die
parlamentarische Behandlung vorliegt, den etwa Herr Bernd Marin im
„Mittagsjournal“ folgendermaßen charakterisiert hat – ich zitiere aus der
APA –:
Er sei „,positiv überrascht über das Ausmaß der Abmilderungen‘ im
Vergleich zum Begutachtungsentwurf. Weit über 30 Prozent der ursprünglich
geplanten Einsparungen würden nun nicht mehr lukriert. Die Kritik habe offenbar
,mehr als gefruchtet‘. Die Abmilderungen seien sehr viel großzügiger als von
vielen Experten gefordert.“ – Na gut, Expertenmeinungen ändern sich da und
dort. (Abg. Öllinger: Das kann man
wohl sagen!)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 72 |
Ich zitiere weiter: „Der ,Fehler‘ der letzten Pensionsreform, dass man
schon nach 40 Jahren und nicht erst nach
45 Jahren 80 Prozent der Bemessungsgrundlage erreiche, werde
nun ... rückgeführt werden.“
Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte
auf einen besonderen Bereich dieser notwendigen Veränderungen eingehen, weil
ich auch in den Diskussionen der letzten Wochen immer wieder Stellung dazu
bezogen habe. Es geht mir um die Erhaltung, ja Verstärkung der familienpolitisch
positiven Handschrift dieser Bundesregierung und dieser Regierungszusammenarbeit.
Neben der für alle wichtigen und besonders für
weibliche Erwerbsbiografien notwendigen Begrenzung der Verluste auf Grund der
Durchrechnung mit den 3,5, 7 und 10 Prozent – eventuell gedruckte
Plakate, Aussendungen über, wie wir heute früh hörten, Verluste von
36 Prozent und Ähnliches sind damit Makulatur – gibt es drei
spezifische Maßnahmen für erziehende Eltern: erstens drei Jahre Abzug vom
Durchrechnungszeitraum pro Kind, zweitens eine entsprechende Anhebung der
pensionserhöhenden Kindererziehungszeiten – beides rückwirkend für vor dem
Jahr 2000 geborene Kinder – und drittens 24 Monate
pensionsbegründende Kindererziehungszeiten für die Zukunft.
Meine Damen und Herren! Wie sieht hingegen der
SPÖ-Entwurf aus? – Er enthält den gleichen Fehler wie schon im
Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld, nämlich: nur dann die Tatsache der
Elternschaft finanziell anerkennen, wenn in der Zeit davor gearbeitet wurde! (Abg. Silhavy: Das stimmt ja nicht!
Sie haben es nicht verstanden!) Für all jene, die etwa freie Dienstnehmer
waren, die vorher nicht gearbeitet haben, egal, ob sie dann noch 25,
30 Jahre lang ins System einzahlen, keine Anerkennung. Dazu sage ich: Das
ist unsozial und mit uns nicht zu machen! Uns ist für die Pensionsbegründung
jedes Kind gleich viel wert. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich möchte dem SPÖ-Konzept trotz allem noch
einige Worte widmen; Sie (in Richtung
SPÖ) haben es – ich verstehe das – ja weitgehend unbehandelt
lassen. Wie ist denn das zu verstehen: Nach 2010 fangen wir an!? Heißt das,
dann wird innerhalb von drei Jahren das Antrittsalter angehoben? Oder die
Meldung am vergangenen Samstag, auf den Arbeitsmarkt werde Rücksicht genommen:
Wie vereinbart sich denn das mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes? Wird
dann anhand der Arbeitsmarktstatistik entschieden, wann man in Pension gehen
kann? Wie sieht es dann zum Beispiel auf dem Wiener Arbeitsmarkt aus? Wird
man – im Hinblick auf die bekannte Performance des Wiener
Arbeitsmarktes – in Wien früher in Pension gehen als in anderen
Bundesländern? – All das entspricht nicht unseren Grundsätzen!
Noch ein Wort zur zweiten und dritten
Säule. – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben die „Abfertigung
neu“, die Mitarbeitervorsorge mit beschlossen. Sie haben im September 2002
die Zukunftsvorsorge mit beschlossen. Bedeutet Ihre heutige Absage zu dieser
ergänzenden zweiten und dritten Säule, dass Sie nicht nur hinter die von Klima
und Hostasch zaghaft angegangenen Reformen zurückgehen, sondern auch die
Funktionsperiode Gusenbauer I in Frage stellen und auch diese Beschlüsse
widerrufen wollen? Es kann doch nicht möglich sein, dass Sie den Menschen,
denen wir zusätzliche Möglichkeiten für die Zukunft eröffnet haben, diese
wiederum in Abrede stellen wollen?! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Unsere Vorschläge und Maßnahmen sind laut Marin – und ich denke,
das auch guten Gewissens sagen zu können – eine gute Grundlage für die
weiteren Verhandlungen. Viele meiner Vorredner haben es gesagt: Wir laden alle
dazu ein, an der Umsetzung mitzuwirken, um den im Erwerbsleben Stehenden, den
vor der Pension Stehenden und den in der Pension Befindlichen Vertrauen zu
geben und den Jungen eine Perspektive auf eine vernünftige Altersvorsorge zu
eröffnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.51
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu Wort gemeldet
ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
13.51
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Klubobmann Scheibner! Sie haben eingefordert,
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 73 |
dass hier im Hohen Haus der politische
Diskurs stattfinden soll. Ist das so? (Abg.
Scheibner: Ich habe auf Ihre
Vorschläge gewartet! Die sind nicht gekommen!) Findet so der politische
Diskurs statt, dass uns am Anfang der Sitzung ein Budgetbegleitgesetz mit
91 Novellierungen übermittelt wird? Eine Novellierung davon betrifft die
jetzt für wenige Stunden zur Debatte stehende weit reichende Änderung des
Pensionsgesetzes, die wir später im Budgetausschuss wenige Stunden lang
diskutieren werden, um sie dann Anfang Juni im Plenum verabschieden zu können.
Ist das Ihre Vorstellung von politischer Diskussion über weit reichende, tief
in das Leben und die Zukunft von jungen Menschen hineinreichende Veränderungen,
Herr Klubobmann Scheibner? Ist das Ihre Vorstellung? (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Unsere
Vorstellung, Herr Klubobmann Scheibner, sieht anders aus. Unsere Vorstellung,
Herr Klubobmann Scheibner – wir haben auch versucht, das in den
Regierungsverhandlungen mit der ÖVP klarzustellen –, wäre folgende: Nehmen
wir uns die Zeit! Nehmen wir uns die Zeit, die es braucht, um eine für die
Zukunft haltbare nachhaltige Veränderung im Pensionssystem, die aber auf dem
Prinzip von sozialer Gerechtigkeit basiert, zu schaffen! Dazu braucht es Zeit.
Zeit – und das kann nicht heißen: einmal im Ausschuss diskutieren, einmal
im Plenum diskutieren, dann abstimmen im Juni, und vorbei ist die Gaudee. (Abg. Scheibner:
Das sagt ja niemand!) Das kann es nicht sein, Herr Klubobmann Scheibner!
Nehmen wir uns die Zeit, die es braucht! (Beifall bei den Grünen und der
SPÖ.)
Das kann auch
bedeuten, dass wir erst im nächsten Jahr fertig werden. Alle Parteien sollen
die Möglichkeit haben, alle Verbände sollen die Möglichkeit haben, jeder, der
sich daran beteiligen will, soll die Möglichkeit haben, auch der Bürger und die
Bürgerin sollen die Möglichkeit haben, sich daran zu beteiligen. Dem stehe ich
mit sehr viel Sympathie gegenüber: Alle sollen die Möglichkeit haben, die
Grundprinzipien einer Pensionsreform mitzuvollziehen, nachzuvollziehen und ja
sagen zu können oder gegebenenfalls auch nein sagen zu können. Aber Sie mit
Ihrem überfallsartigen Konzept nehmen den Menschen diese Möglichkeit der
Beteiligung!
Ein kurzer
Aufschrei, und dann ist es vorbei. – Das ist Ihr Konzept, aber das ist ein
autoritäres Politikverständnis. Das entspricht nicht im Entferntesten jener
Form, in der große Pensionsreformen in anderen europäischen Ländern angegangen
werden. Egal ob in der Schweiz oder in Schweden: Wenn es große Änderungen geben
soll, braucht es die Zustimmung der großen Parteien und Verbände. Dann muss
den Menschen auch ausreichend erklärt werden, worum es geht und weshalb das
notwendig ist. – Das aber haben Sie nicht getan!
Ja, auch wir
Grünen sagen, es braucht Änderungen im Pensionssystem. Und ich sage gleich
dazu, Herr Klubobmann Scheibner, weil Sie eingefordert haben, wir sollten heute
über unsere eigenen Pensionskonzepte, über das der Sozialdemokraten, über das
der Grünen diskutieren: Ich hätte ganz gerne, dass die Bundesregierung ihr
Pensionskonzept darlegt. Was wir haben, ist ein Pensionssicherungsgesetz, Herr
Klubobmann Molterer, und Sie selbst haben angekündigt, dass die eigentliche
Änderung, die Harmonisierung der Pensionssysteme, im Herbst erfolgen
werde. – Wo ist denn Ihr Konzept dafür? Haben Sie uns das heute offen
gelegt? – Nein! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Das heißt, wir
diskutieren jetzt eine Pensionssicherungsreform mit weit reichenden Änderungen,
aber wie Ihr zukünftiges Konzept aussieht, das verraten Sie nicht. (Abg. Scheibner:
Sie haben nicht zugehört!) Aber über die Konzepte der Oppositionsparteien
wollen Sie diskutieren. Unseres haben wir in den Verhandlungen mit der ÖVP zu
diskutieren versucht, und dieses Konzept bedeutet nicht nur eine
Existenzsicherung im Alter, sondern auch, dass der Bundeszuschuss für die
Pensionssysteme nicht so wie in Ihrem Konzept, Herr Klubobmann Molterer, auf
null und unter null heruntergefahren wird (Abg.
Wattaul: Unter null geht auch?) –
ich werde es Ihnen noch erklären –, sondern dass der Bund, aber auch die
Länder, die ja auch Pensionsaufwendungen für ihre Landesbediensteten tragen,
das Ausmaß an Zuschüssen, das sie heute haben, beibehalten. Nicht mehr, sondern
beibehalten!
(Abg. Mag. Molterer: Wir steigern es sogar!)
Herr Klubobmann Molterer, Sie sind ja Oberösterreicher und werden daher vielleicht dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung beziehungsweise der Statistischen Abteilung mehr
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 74 |
glauben als mir. Ich zeige Ihnen jetzt, was das Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung zu Ihrer Pensionsreform errechnet hat. (Der Redner hält eine Graphik des Amtes der
Oberösterreichischen Landesregierung in die Höhe und erklärt anhand dieser
Folgendes:)
Das sind die
Aufwendungen ohne Pensionsreform. Beginnen wir mit der Periode 2003 bis
2007: 4,3 Prozent des BIP, aber nicht nur für die
Sozialversicherungspensionen, sondern auch für die Beamtenpensionen. Nach
Darstellung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung – diesem
werden Sie wohl glauben – sinkt dieser Anteil – ohne Reform! –
in der Periode 2008 bis 2012 auf 3,4 Prozent, steigt dann leicht auf
3,6 Prozent an und erreicht in der Periode 2018 bis
2022 4,7 Prozent. Dann ist ein Anstieg zu verzeichnen, und genau
darüber sollten wir diskutieren, denn dieser Anstieg in der Periode 2020
bis 2040 wird mit den Mitteln, die der Bund dann zur Verfügung haben wird,
allein nicht bewältigbar sein.
Was machen
Sie? – Auch das errechnet das Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung; Ihre Reform, noch ohne die kosmetischen Korrekturen: Sie
starten in der Periode 2003 bis 2007 mit 3,7 Prozent, senken die
Bundeszuschüsse für beide Pensionssysteme auf 0,85 Prozent, und dann, in
den Perioden 2013 bis 2017 und 2018 bis 2022, bleibt es bei minus
0,27 Prozent.
Herr Klubobmann
Molterer! Würde ich Ihnen jetzt eine Graphik für das ASVG zeichnen, wo, glauben
Sie, würde das ASVG liegen? – Bei minus 5 Prozent mindestens! Das
heißt nichts anderes, Herr Klubobmann Molterer, als dass nach Ihrem
Konzept – und das ist die eigentliche Tragik – die überwiegende
Mehrzahl der Sozialversicherungsbezieher ab dem Jahr 2020, die nämlich im
ASVG erfasst sind, alle bisherigen Bundeszuschüsse auch für die anderen Pensionssysteme
mitzahlt. Es gibt ein Minus. (Abg.
Mag. Molterer: Das ist einfach
grotesk falsch!) Sie müssen sich die Zahlen, die das Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung errechnet hat, ansehen, dann würde Ihnen
vielleicht auch schlecht ob des Ausmaßes an Raubbau bei den Pensionen, das Sie
jetzt zu verantworten haben, Herr Klubobmann Molterer! (Beifall bei den
Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer:
Wissen Sie, wie viel der Bund im Jahr 2006 mehr zahlt? Er wird um mehr als
2 Milliarden € mehr zahlen!)
Herr Klubobmann
Molterer, ich habe 10 Minuten Redezeit und nicht 20 Minuten wie Sie,
daher muss ich mich beschränken. Einverstanden, Herr Molterer, es sind
Maßnahmen zur Pensionssicherung notwendig. Aber warum kann man das nicht
anders herum angehen? – Zuerst das große Konzept und im Rahmen eines
großen Konzeptes auch die Maßnahmen zur Pensionssicherung. Das wäre ein
Fortschritt.
Deshalb bringe ich
folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines gerechten
Pensionssystems für alle
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, den vorliegenden Entwurf
(„Pensionssicherungsgesetz“) der Bundesregierung im Rahmen der
Budgetbegleitgesetze zurückzuziehen und dem Nationalrat binnen eines Jahres
eine Regierungsvorlage zur Reform der Pensionssysteme vorzulegen, die von
folgenden Überlegungen getragen ist:
Harmonisierung
aller Pensionssysteme, die aus öffentlichen Mitteln gefördert oder finanziert
werden;
Festlegung
angemessener Übergangszeiten;
Existenzsicherung
durch das öffentliche Pensionssystem;
Einführung eines
progressiven Pensionssicherungsbeitrages für Pensionen über der
ASVG-Höchstpension;
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 75 |
nachhaltige
Sicherung und Finanzierung des öffentlichen, auf dem Umlageverfahren basierenden
Pensionssystems.
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, diese Regierungsvorlage unter Einbeziehung
aller großen gesellschaftlichen Gruppierungen – Parteien, Verbände,
Sozialpartner, zivilgesellschaftliche Organisationen und kirchliche
Organisationen – zu erstellen und die BürgerInnen über die Grundlinien der
Reform mitentscheiden zu lassen.
*****
Einige Anmerkungen
noch, Herr Klubobmann Molterer: 680 € macht die Durchschnittspension der
Frauen aus. Ab dem Jahr 2028 gibt es nach Ihrem Konzept keine Deckelung
der Verluste mehr; bis dahin maximal 10 Prozent. Das heißt aber auch, Sie
geben zu, dass die Verluste höher sind als 10 Prozent, sonst bräuchten Sie
sie nicht im Übergang mit 10 Prozent zu deckeln. (Abg. Mag. Molterer:
Sollen wir den Deckel wegnehmen oder was?) Das heißt aber auch, dass ab
2028 die Verluste höher sein werden als 10 Prozent. Und das wird vor allem
die Frauen betreffen. (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Mich wundert das
kurze Gedächtnis des Professors Marin. Er hat noch vor wenigen Wochen gesagt,
die Nichtaufwertung der Aufwertungsfaktoren sei kalte Enteignung. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler
Mag. Haupt.) Sie haben
nichts geplant im Zusammenhang mit den Aufwertungsfaktoren, und deshalb ist
Ihr Entwurf tatsächlich noch immer eine kalte Enteignung, ein Pensionsraub an
den jüngeren Generationen, vor allem aber an den Frauen. Und das ist unverantwortlich!
(Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
14.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben von Abgeordnetem Öllinger, Freundinnen und Freunde
eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit
in Verhandlung.
Als nächster
Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Werter Herr
Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte
ist schon sehr interessant. Schaut man, wer in diesem Haus am lautesten
schreit, dann muss man sagen (Rufe bei
der SPÖ und den Grünen: Der Walch!): eigentlich diejenigen, die dieses
System verursacht haben.
Ganz besonders
aber freut es mich, dass einige hier herinnen schon einlenken. Anscheinend hat
in einigen Köpfen doch ein gewisser Sinneswandel stattgefunden. Auf einmal ist
das Papier gelesen worden. Sensation! Kollege Verzetnitsch hat sogar gesagt:
genau analysiert. Lieber Fritz, ich danke dir dafür! Jetzt stellst du dich
wieder auf die Seite der arbeitenden Menschen.
Der ÖGB, die SPÖ,
die Grünen, alle in diesem Haus, alle, über die Parteigrenzen hinweg, haben
gesagt, wir müssen eine Reform machen.
Die SPÖ hat in den
letzten Jahrzehnten überhaupt nichts gemacht in Sachen Pension – nur
Privilegien gegründet. Es gibt sozusagen ein Drei-Klassen-Pensionssystem in
Österreich. Es gibt Nicht-Privilegierte, nämlich ASVG-Versicherte, es gibt
Privilegierte in hohen Beamtenpositionen – der kleine Gendarm, der kleine
Postmeister verdient ja in Wirklichkeit auch nicht viel und erhält nur eine
minimale Pension –, und als 1997 die Politikerpensionen abgeschafft
wurden, hat sich die SPÖ noch ein Hintertürchen offen gelassen und gesagt:
Moment! Für die damaligen Mitglieder der Regierung sowie Nationalrats- und
Landtagsabgeordneten muss man schon etwas beibehalten, etwa eine fesche
Entgeltfortzahlung, die Sicherung entsprechender Pensionen und vieles andere
mehr.
Ihr hättet 1997 die Möglichkeit gehabt, so wie viele freiheitliche Abgeordnete vom alten ins neue System überzutreten. Wieso habt ihr denn das nicht gemacht? (Beifall bei den Freiheitlichen. –
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 76 |
Abg. Mag. Wurm: Stadler, oder?) Nur
predigen und dann nicht umsetzen – das, muss ich euch sagen, wird es jetzt
nicht spielen!
Jetzt ist von der
Koalition ein Konzept erarbeitet worden. Ich bin auch nicht ganz glücklich über
gewisse Regelungen, aber ich weiß ganz genau: Wenn wir für unsere Jugendlichen,
für unsere Nachkommen eine Pension sichern wollen, dann müssen wir jetzt etwas
unternehmen! Grundvoraussetzung dafür ist für mich die Schaffung eines
einheitlichen Pensionssystems in Österreich. (Ruf bei der SPÖ: Dich haben
sie sauber eingekocht!)
Das kommt in
nächster Zeit. Bis zum Herbst sind alle Anwesenden aufgefordert, inklusive der
Sozialpartner ... (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Geh, Kollegin, schrei nicht so viel, das nützt
nichts! Du könntest einmal deine Stimme verlieren. Sei eine Demokratin, wie wir
es normalerweise gewohnt sind, und lass mich ausreden! (Beifall bei den
Freiheitlichen und der övp.) Mich stört, wenn eine Person
männlichen Geschlechts dreinredet, aber noch mehr, wenn Frauen das tun. (Rufe
der Empörung bei der SPÖ und den Grünen.)
Werte Kolleginnen
und Kollegen! Ich muss euch wirklich bitten: Vergleicht den in Begutachtung
entsandten Entwurf mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag! – Dieser trägt
wieder freiheitliche Handschrift. (Beifall bei den Freiheitlichen. –
Abg. Öllinger: Freiheitliche
Handschrift ist die Schleifspur!)
Was ist in der
Öffentlichkeit verbreitet worden? – Im Zusammenhang mit der Altersteilzeit
sei im Begutachtungsentwurf enthalten, dass dann, wenn diese ausläuft und das
vorzeitige Pensionsantrittsalter noch nicht erreicht ist, ein Arbeitslosengeld
plus 20 Prozent ausbezahlt wird. – Nein, dem ist nicht so! Bitte
lesen! Es steht drinnen, dass in bestehende Verträge nicht eingegriffen wird.
All jene, die den Vertrag vor dem 1. April 2003 abgeschlossen haben,
können nach Auslaufen des Vertrages ihre Pension antreten.
Nächste Situation:
Die berühmte „Hackler-Regelung“ – eine ungute Bezeichnung –, die vorzeitige
Alterspension bei langen Beitragsjahren, bleibt bis 31. Dezember 2006 unverändert –
mit allem Drum und Dran. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ und den Grünen:
„Wahnsinn“!)
Unser
Sozialminister heißt nicht umsonst Sozialminister, er hat während der
ÖVP-FPÖ-Regierung in Österreich wirklich viel geschafft. (Abg. Reheis: Was zum
Beispiel? – Abg. Öllinger:
Sozialverunsicherungsminister!) Heute hat sich zwar irgendjemand das
Kindergeld oder die „Abfertigung neu“ auf seine Fahnen geheftet, aber das
stimmt nicht. – All das waren Vorschläge der Freiheitlichen und sind auf
Grund der Durchsetzungskraft der Freiheitlichen auch tatsächlich umgesetzt
worden, kann ich nur sagen. Man sollte bei der Wahrheit bleiben. (Neuerlicher
Beifall bei den Freiheitlichen.)
Die Sozialpartner
und wir alle gemeinsam sind aufgefordert, bis 2006 den neuen Vorschlag der
Bundesregierung aufzugreifen, um für jene Leute, die einen besonders gesundheitsgefährdenden
Arbeitsplatz haben, so zum Beispiel die Bauarbeiter, jene am Fließband, die
Dachdecker und viele andere mehr (Abg.
Dr. Lichtenberger: Aber keine
Frauenberufe!) – auch für Frauenberufsgruppen –, ein System zu
schaffen, wonach sie nach wie vor mit 60 beziehungsweise 55 Jahren in
Pension gehen können. Ich ersuche euch, diese Chance wahrzunehmen! Ihr
versprecht es immer vor den Toren oder bei Versammlungen. Nehmt einmal das
ernst, was ihr versprecht, arbeitet mit und polemisiert nicht ständig! (Beifall
bei den Freiheitlichen.)
Im jetzt
vorliegenden Entwurf sind viele Abfederungen enthalten. Jetzt steht die Debatte
im Budgetausschuss an, und alle haben die Möglichkeit, ihre Initiativen
einzubringen. Das ist natürlich schwierig, wenn man keine Vorstellungen hat,
wenn man keine Ideen hat, wenn man glaubt, als Opposition immer nur kritisieren
zu müssen. Das verstehe ich, aber eines muss man schon wissen: Irgendwann
einmal ist es zu Ende, irgendwann einmal nimmt das die Bevölkerung auf und sagt:
Moment, das stimmt ja gar nicht, was die da erzählen!
Wissen Sie, was in letzter Zeit passiert ist? Leute haben mich angerufen und mir gesagt, sie hätten bei zuständigen Ämtern erfahren, dass sie, wenn sie 2007 in Pension gehen, mit 40 Pro-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 77 |
zent Abschlag zu rechnen haben. – Derartige Lügen
zu verbreiten ist unverantwortlich! Es ist unverantwortlich, wie man in
Österreich derzeit mit Gefühlen von Menschen, die in nächster Zeit in Pension
gehen, umgeht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
Ein Aufruf
noch. – Ich bin ja selbst Betriebsratsvorsitzender, und ich kann euch nur
eines sagen: Ich gehe zu meinen Kolleginnen und Kollegen auf den Baustellen und
erkläre ihnen, was derzeit passiert – und zwar ehrlich! Ich sage ihnen
auch das Negative, nicht nur das Positive. Das Positive zu verbreiten ist
leicht, aber man muss auch das Negative sagen. Man muss ihnen auch sagen, dass
man für ihre Kinder eine Pension schaffen will, auf dass diese
gesichert ist. Die Kollegen draußen verstehen das.
Was Sie aber tun,
ist polemisieren! Die Abhaltung von Betriebsversammlungen, von Informationsveranstaltungen
sehe ich völlig ein, aber nicht das, was, wie ich gestern durch einen Anruf von
der VOEST Linz erfahren habe, gestern dort beschlossen wurde: Egal wie heute die
Entscheidung hier in diesem Haus ausgeht – wir werden streiken! Wir werden
die Straßen sperren! Wir werden die Zufahrten zur VOEST sperren und vieles
andere mehr!
Freunde, so stelle
ich mir eine Politik in Österreich nicht vor! Wenn es gerechtfertigt ist,
können wir über alles reden (Abg.
Mag. Wurm: ... der
Ministerrat ...!), aber lest zuerst einmal dieses Programm! Lest
dieses Programm und überlegt genau – so wie ich gesagt habe: Lesen –
denken – sprechen! (Heiterkeit bei
den Freiheitlichen und der ÖVP.) Helfen wir zusammen, damit die Pensionen
in Österreich gesichert sind! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen
und der ÖVP.)
14.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Mag. Prammer. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten, Frau
Abgeordnete. – Bitte.
14.10
Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren von der Bundesregierung!
Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Walch, was haben
Sie letzte Nacht gemacht? – Jedenfalls nicht Ihr eigenes Konzept gelesen,
denn – nur zur Klarstellung, weil das ja auch für die Menschen, die zu
Hause vor den Fernsehgeräten sitzen, wichtig ist –: Wie schaut denn die
„Hackler-Regelung“ neu und echt, wie Sie sagen, aus?
Diese
„Hackler-Regelung“ lautet – und nun passen Sie gut auf! –: Auch in
nächster Zeit gehen Männer mit 60, Frauen mit 55 Jahren in Pension. –
„Hurra!“, schreien alle. – Was Sie ihnen nicht dazusagen, ist, um wie viel
die Pension gekürzt sein wird: Bei Männern wird sie auf 65 Prozent
gekürzt, und bei Frauen wird sie auf 57 Prozent gekürzt. (Rufe bei den Freiheitlichen: Falsch!
Falsch!) Das ist Ihr Pensionskürzungskonzept, das trägt Ihre Handschrift (neuerliche
Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und Zwischenrufe bei der ÖVP), und das
werden auch Sie verantworten müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei
der SPÖ und den Grünen.)
Wir haben es
bereits mehrfach gesagt: Halten Sie doch inne! Halten Sie doch inne im
Interesse der Menschen dieses Landes! – Sie selbst wollen im Herbst eine
Pensionsreform, eine Harmonisierung durchführen. Ich frage Sie: Warum dann
heute diese Maßnahmen? – Ich kann es Ihnen schon sagen: Weil sich –
und Herr Kollege Öllinger hat es ja gezeigt – diese so genannte
Pensionsreform im Budgetbegleitgesetz befindet, und wenn sie nicht eine
einseitige Budgetbeschaffungsmaßnahme wäre oder sein sollte, dann bräuchte sie
auch nicht in diesem Budgetbegleitgesetz enthalten zu sein und dann hätten wir
auch Zeit, über den Sommer – alle Fraktionen hier in diesem Haus gemeinsam
mit den Sozialpartnern – eine sachliche Diskussion zu führen und das zu
tun, was auch Herr Kollege Öllinger und andere Vorredner sehr deutlich gesagt
haben, nämlich dafür zu sorgen, dass ab dem Jahr 2015 die so genannte
Babyboom-Generation auch noch mit akzeptablen Pensionen in Pension gehen kann.
Darum geht es nämlich – und nicht um diese Geldbeschaffungsaktion, die Sie
hier planen! (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
Ganz besonders betroffen – und auch das ist bereits erwähnt worden – sind die Frauen. Ich kann es nicht anders sagen: Sie haben sie wieder vergessen! (Vizekanzler Mag. Haupt und
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 78 |
Bundesminister Dr. Bartenstein: Was? Was?) Sie haben die Frauen eindeutig wieder
vergessen, denn das, was wirklich notwendig wäre, berücksichtigen Sie weder in
diesem Pensionskonzept noch sonst irgendwo. Was ist es denn, das es ausmacht,
dass man zu einer fairen und vernünftigen Pension kommt? – Durchgängige
Versicherungszeiten! Das ist zunächst die große
Überschrift, das brauchen wir! Das heißt aber auch, dass wir den Frauen
genauso wie ihren männlichen Kollegen die Chance geben müssen, dementsprechend
beschäftigt sein zu können. Und dazu braucht es Rahmenbedingungen! Wir haben
hier in diesem Haus schon Hunderttausende Male über die
Kinderbetreuungseinrichtungen gesprochen. Wir haben davon gesprochen, wie
wichtig Arbeitsmarktmaßnahmen sind, damit Frauen dafür fit gemacht werden, auch
nach der Kinderpause zurück in den Beruf zu finden. – Das alles ist für
Sie aber nicht wichtig. Sie kürzen die Pensionen ganz besonders bei den Frauen,
und heute präsentieren Sie sich als die großen „Retter in der Not“, indem Sie
bei den Kindererziehungszeiten noch ein kleines Schräublein drehen. (Abg. Silhavy:
... bis 2028!)
Was drehen Sie
denn da an diesem Schräublein? – Das sollten wir den Frauen schon auch
deutlich sagen. Sie legen nämlich fest, dass tatsächlich der
Durchrechnungszeitraum gedeckelt wird, aber irgendwann! Das heißt,
das, was Sie heute vorschlagen, greift im Jahr 2020 oder danach. Und auch
das, was Sie vorgeschlagen haben, nämlich die Ausdehnung der pensionsbegründenden
Zeiten von 18 auf 24 Beitragsmonate, Frau Staatssekretärin Haubner –
weil Sie mir sehr aufmerksam zuhören, was mich sehr freut –, gilt erst für
jene Generation – so steht es in Ihren Gesetzen –, die heute das
Kindergeld bezieht. Es gilt nicht für jene Frauen, die in den letzten
20 Jahren Kinder betreut haben, sondern jene Frauen, die jetzt Kinder
betreuen, haben dann vielleicht Glück und können diese
Kindererziehungszeiten lukrieren. – Das ist die Diskriminierung und die
Benachteiligung, die die Handschrift der ÖVP und der Freiheitlichen trägt! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Aber das Ganze ist
ja noch nicht genug: Thema Durchrechnungszeitraum. – Ich persönlich habe
es bereits gesagt, auch hier an diesem Rednerpult, und ich wiederhole es gerne:
Ich bin eine Befürworterin der lebenslangen Durchrechnung, und zwar zunächst
deshalb, weil ich der Überzeugung bin, dass das gerecht ist. Es ist nämlich
nicht gerecht, dass ich, wenn ich 45 Versicherungsjahre habe und davon
15 Jahre auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage und den Rest knapp über der
Geringfügigkeitsgrenze, dann bis an mein Lebensende die Höchstpension erhalte.
Das kann nicht gerecht sein. Die Frauen haben übrigens immer profitiert, wenn wir
die Durchrechnungszeiträume verlängert haben, denn was ist dabei gleichzeitig
immer auch geschehen? – Die Aufwertungsfaktoren wurden berücksichtigt! Wir
können rechnerisch beweisen, dass Frauen, auch wenn es durchaus zu einer
Lebensdurchrechnung kommt, dabei aber gleichzeitig eine faire Aufwertung jener
Zeiten erfolgt, die lange zurückliegen – und in denen die Frauen in der
Regel ihr gutes Einkommen hatten –, eine bessere Pension hätten, als sie
sie jetzt haben – und vor allen Dingen auch eine bei weitem bessere
Pension als jene, die sie nach Ihrem Konzept erhalten sollen.
Das wären unsere
Vorschläge, aber das interessiert Sie nicht sehr. (Abg. Donabauer: Warum haben
Sie das nicht gemacht?) – Das kann ich Ihnen gerne sagen. Ich werde
gerne darauf eingehen. – Sie haben die sukzessiven Maßnahmen, die darauf
ausgerichtet waren, dass Frauen durchgängige Versicherungszeiten haben, jäh
unterbrochen, ganz abrupt unterbrochen. Können Sie sich erinnern, wann zum
letzten Mal die Kindererziehungszeiten aufgewertet wurden? Könne Sie sich noch
daran erinnern? – Es liegt lange zurück, ich gebe es ja zu. Das war im
Jahr 1998! Da ist das letzte Mal unter Lore Hostasch aufgewertet worden. (Abg. Donabauer:
Und vorher? Und vorher?) – Sie aber haben seither den Frauen immer
nur die Karotte hingehalten, und immer, wenn sie danach gegriffen haben, haben
Sie sie ihnen wieder weggezogen. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Donabauer.)
Ich möchte noch etwas besonders hervorheben, nämlich das Thema Solidarabgabe. – Wie können Sie sich allen Ernstes in solch einer Debatte hier herstellen und beim Thema Solidarabgabe die Augen zumachen und die Ohren zuhalten? – 7 Prozent aller Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich haben eine höhere Pension als die höchste ASVG-Pension. Das heißt, sie haben mehr als 2 360 € im Monat. 7 Prozent, so könnte man sagen, ist ja nicht viel, das ist ignorierbar. Nur: Diese 7 Prozent beziehen 22 Prozent des gesamten Pensionsvolu-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 79 |
mens! Aus diesem Grund, so glaube ich, ist es auch
gerechtfertigt, von diesen Pensionistinnen und Pensionisten eine spezielle
Abgabe einzufordern, nämlich die Solidarabgabe, um uns fit zu machen für jene
Jahre, von denen ich auch zu Beginn gesprochen habe, in denen nämlich die
Babyboom-Generation in Pension geht.
Das wären nachhaltige Konzepte, meine
Damen und Herren! – Sie haben sich diese nicht einmal angehört, Sie haben
uns nicht zu Diskussionen eingeladen, Sie werden das wahrscheinlich auch in den
Ausschüssen nicht tun. Aber eines ist sicher: Die Bevölkerung ist nicht so
dumm, wie Sie sie gerne darstellen möchten! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie können noch so
schöne Worte finden, sich noch so schöne Ausreden erdenken: Die Bevölkerung
spürt das, sie merkt es – und sie wird Ihnen die Rechnung dafür
präsentieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter
Mag. Tancsits zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die
Geschäftsordnung.
14.19
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank!
Hohes Haus! Frau Abgeordnete Prammer sagte soeben: „Sie kürzen die Pensionen
ganz besonders bei den Frauen.“ – Das ist nicht richtig!
Richtig ist
hingegen, dass alle eventuell im Vergleich kürzenden Maßnahmen, insbesondere
aber auch deren Begrenzung durch die Deckelung, für Männer und Frauen
gleichermaßen gelten, aber dass durch die Höherbewertung und Pensionsbegründung
von Kindererziehungszeiten sowie durch die Abrechnung von
Kindererziehungszeiten aus dem Durchrechnungszeitraum gerade Frauenpensionen
gegenüber anderen in Zukunft bevorzugt werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek:
... ein Beispiel! – Abg.
Krainer: Ein Beispiel, bitte! Ein
Beispiel, bitte! Das war ziemlich verschossenes Pulver!)
14.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. Ihre
Redezeit ist vereinbarungsgemäß auf 6 Minuten eingestellt. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Bundeskanzler! Meine Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fakten sind klar: Niemand
bestreitet die Notwendigkeit dieser Pensionsreform, denn, meine Damen und
Herren (Ruf bei der SPÖ: Die Dosierung
ist falsch!), viel zu lange hat man mit der notwendigen Anpassung gewartet,
hat Reformen verschoben und hat, meine Damen und Herren von der
Sozialdemokratie, mit Lügenbriefen an die Pensionisten den Menschen etwas
vorgemacht! (Ruf bei der SPÖ: Wer? –
Abg. Krainer: Schüssel!)
Jetzt wundern Sie
sich, dass die Menschen überrascht sind vom Umfang und von der Tiefe der
Einschnitte, die notwendig sind. Sie haben nicht einmal das Verantwortungsbewusstsein,
wenigstens jetzt, angesichts der Notwendigkeit dieser Maßnahmen, diese mit uns
mitzutragen. Nein, Herr Kollege Gusenbauer (Abg.
Dr. Gusenbauer erhebt sich von
seinem Platz und begibt sich zu Abg. Nürnberger) – auch wenn Sie jetzt
den Saal verlassen; nein, Sie bleiben ja, wie ich sehe, doch da! –, Sie
machen dort weiter, wo Ihre Vorgänger aufgehört haben. Wenn Sie mir
das nicht glauben, dann darf ich Ihnen vorlesen, was Kollege Zankl Ihnen in der
heutigen Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ ausrichtet, indem er schreibt:
„Was Alfred
Gusenbauer ... präsentierte, war kein Jahrtausendentwurf, sondern eine
Propagandabroschüre für Mai-Kundgebungen.“ (Heiterkeit
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Und weiters: „Das
Papier ... ist nicht viel mehr als eine Sammlung von
Überschriften. ... Statt eine differenzierte Alternative zu bieten, setzt
Gusenbauer auf eine totale Ablehnung: ...“
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 80 |
Zum Drüberstreuen
noch ein Zitat von Rainer Nowak, der heute schon einmal zitiert wurde, aus
der „Presse“:
„Was Gusenbauer
nun vorlegte, ist ein Schlag ins Gesicht der Jungen – und aller, die nur
ein bisschen rechnen können.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Und was macht der
ÖGB, Herr Verzetnitsch, Herr Nürnberger? – Sie missbrauchen Ihre schärfste
Waffe (Abg. Verzetnitsch: Das, was wir mit der Wirtschaftskammer ausgemacht
haben!), das Streikrecht! – Das
haben Sie nicht mit der Wirtschaftskammer ausgemacht. Erzählen Sie keinen
Schmarren! (Heiterkeit bei Abgeordneten
der ÖVP.) – Sie missbrauchen dieses Streikrecht für die Durchsetzung
politischer – nicht betrieblicher, nicht tariflicher, sondern politischer
Anliegen. Und ich sage Ihnen: Hier in diesem Hohen Haus, meine Herren, ist der
Platz für politische Auseinandersetzung – und nicht in unseren Betrieben
und auch nicht auf der Straße! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich habe Verständnis für jene, die sich Sorgen
machen, ob denn der Arbeitsmarkt jenes zusätzliche Arbeitskräftepotential, das
aus der Anhebung des Pensionsantrittsalters resultiert, aufnehmen kann, vor
allem in der derzeitigen Konjunktursituation.
Aber ich kann die
diesbezüglich Besorgten beruhigen und ihnen versichern: Es wurde darauf Bedacht
genommen. Wir heben das Pensionsantrittsalter schrittweise, in einem Zeitraum
von zehn Jahren erst an, und wir beginnen erst am 1. Juli nächsten Jahres
damit. (Abg. Dr. Glawischnig: „Erst“?) Und
außerdem – und das wird gerne negiert – bescheinigt uns das Wifo
beziehungsweise es sagt uns voraus, dass uns bereits im Jahre 2008 auf dem
Arbeitsmarkt etwa 165 000 Arbeitskräfte fehlen werden! (Abg. Öllinger:
Das wissen Sie jetzt?) Das
heißt, diese Maßnahme auf der einen Seite und diese Situation auf der anderen
Seite wirken zur selben Zeit in dieselbe Richtung: Die eine wird durch die
andere kompensiert. Es entsteht durch diese Maßnahme also nicht nur kein
Problem, sondern per saldo bleibt immer noch ein zusätzlicher
Arbeitskräftebedarf bestehen.
Überdies
unterstützen wir die Beschäftigung Älterer auch noch durch eine signifikante
Entlastung der Lohnnebenkosten, gerade bei den älteren Menschen.
Meine Damen und
Herren! Viele meiner Freunde in der Wirtschaft machen sich auch Sorgen über die
Folgen für ihre Mitarbeiter bei der Altersteilzeit. Ich kann auch diese
beruhigen: Die Altersteilzeit wird verlängert, und wer schon einen solchen
Vertrag hat, kann zum geplanten Zeitpunkt in Pension gehen. (Abg. Öllinger:
Aber nicht mehr, wenn er in der Blockzeit drinnen war!)
Meine Damen und
Herren! Ich gehöre selbst zu jener Gruppe, die eine längst fällige Harmonisierung
aller Pensionssysteme haben will. Das ist die größte Herausforderung für uns
alle in den nächsten Monaten. Aber nicht das Verschleppen von Reformen ist
angesagt, und daher richte ich auch den Appell an alle, nicht aus der heute
hier zur Diskussion stehenden Reform politisches Kleingeld zu schlagen, sondern
an der zweiten Etappe auch wirklich konstruktiv mitzuwirken. (Abg. Dr. Fischer: ... „Schluss der Debatte!“ Das habt ihr schon einmal
gemacht!)
Daher mein Appell
vor allem an die sozialdemokratischen Gewerkschafter: Akzeptieren Sie bitte
das, was Bernd Marin uns attestiert hat: dass in dem vorliegenden Entwurf
substantielle Veränderungen und Verbesserungen gemacht worden sind. Verlassen
Sie die Straße, kehren Sie zurück an den Verhandlungstisch, lassen Sie unsere
Betriebe in Ruhe arbeiten und beschädigen Sie nicht und gefährden Sie nicht
dort Arbeitsplätze! Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, liebe Kolleginnen und
Kollegen von den Gewerkschaften, so, wie Sie dies auch damals bei der
„Abfertigung neu“ gezeigt haben. Sie können es! Nehmen Sie Ihre Verantwortung
auch jetzt bei der Harmonisierung der Pensionssysteme wahr und wirken Sie daran
mit! (Abg. Dr. Fischer: ...! Zum Verzetnitsch haben Sie gesagt, das ist ein
Schmarr’n, und da reden Sie so ...!)
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, noch ein Wort zu den Grünen: Herr Professor Van der Bellen, ich bin einigermaßen enttäuscht. Sie verquicken hier das Thema Abfangjäger
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 81 |
mit dem Thema Pensionsreform. (Abg. Mandak: Das ist
unangenehm!) Man mag nicht derselben Meinung sein, was die Wahrung der
Lufthoheit, was die Verteidigung der Neutralität, was die Erfüllung des
Verfassungsauftrages betrifft. Aber es ist intellektuell einigermaßen unterfordernd,
wenn Sie dann hergehen und 2 Milliarden € angebliche Einsparung aus
der Pensionsreform – was natürlich nie und nimmer stimmt (Abg. Dr. Glawischnig: Es ist Oberösterreich, das das ausgerechnet
hat!) –, wenn Sie die
jährliche Einsparung aus der Pensionsreform gleichsetzen mit einer einmaligen
Investition, die hier stattfinden soll. (Abg.
Öllinger: Ihr Landeshauptmann hat
das ausrechnen lassen!)
Ich bin eigentlich
froh, Herr Kollege Van der Bellen, dass Sie nicht mehr Lehrer
beziehungsweise Professor am BWZ sind, denn sonst müsste ich mir ehrlich
gesagt langsam überlegen, meine Tochter von dort herauszunehmen, weil mir mein
Geld zu schade dafür wäre, sie dort ausbilden zu lassen, denn ich befürchte,
sie würde dort in Betriebswirtschaft sehr, sehr wenig lernen. (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Ruf bei der SPÖ: Das
ist beschämend! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
14.27
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Dr. Glawischnig. Ihre Redezeit, Frau Abgeordnete, beträgt
10 Minuten. – Bitte.
14.27
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf
der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Kopf, ich kann voll und ganz
verstehen, dass es Ihnen höchst unangenehm ist, dass wir heute die Frage der
Abfangjägerbeschaffung und die 2 Milliarden €, die das mindestens
kosten wird, hier in die Diskussion einbringen. Ich verstehe, dass Ihnen das
sehr, sehr unangenehm ist. Aber glauben Sie mir: Die Österreicherinnen und
Österreicher haben ein Recht darauf, das zu wissen! – Sie haben das heute
im Ministerrat beschlossen, und das bedeutet die Fixierung der größten
militärischen Beschaffungsaktion in der Zweiten Republik.
Parallel dazu
beschließen Sie einen der radikalsten Einschnitte in das Pensionssystem, ohne
auch nur irgendwie rot zu werden, ohne mit der Wimper zu zucken, und verkaufen
das alles auch noch unter dem Titel „Pensionssicherungsreform“! (Beifall bei den Grünen und der
SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Richtig! Richtig!)
Not macht
erfinderisch, sehr erfinderisch. Worin die blau-schwarze Bundesregierung schon
in der letzten Legislaturperiode sehr erfinderisch war, war, Sachverhalte mit
Begriffen völlig verdreht darzustellen. Ich erinnere etwa an den „Integrationsvertrag“,
der mit Integration und mit einem Vertrag gar nichts zu tun hatte, sondern mit
einer Zwangsabschiebung bei fehlenden Deutschkenntnissen. Ich erinnere auch an
die Aussage der Regierung, sie würde bei sich selbst sparen. Herausgekommen ist
eine Steuererhöhung. Und jetzt spricht man von der so genannten Pensionssicherungsreform, womit ein
großes Trugbild aufgebaut wird.
Das ist gegenüber
der Bevölkerung extrem unfair. Sie argumentieren in ein Bewusstsein hinein, das
vorhanden ist – viele Leute sagen, es müsse etwas geschehen –, aber
Sie nennen den Menschen nicht die wahren Zahlen. Mit dem Totschlagargument der
Bevölkerungsentwicklung begründen Sie einen der radikalsten Einschnitte,
angesichts dessen selbst der so genannte Rechnungshofpräsident (Abg. Mag. Molterer: „So genannte“?), der sicher jemand ist, der immer
nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit strebt (Abg. Mag. Molterer: Nicht
„so genannte“!), einer der „Obersparmeister der Republik“, gesagt hat:
Nicht notwendig! Härten, die vermeidbar sind!
Das verkaufen Sie
unter dem Trugbild „Pensionssicherung“. Das ist sehr, sehr unfair gegenüber der
Bevölkerung! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)
Die Bevölkerung ist reformbereit. Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist es aber noch nicht gelungen, ein entkräftendes Argument zu dem vorzubringen, was heute schon Thema war, nämlich dass die Bundeszuschüsse zum Pensionssystem tatsächlich sinken und dass viele der Grausamkeiten, die im vorliegenden Entwurf verpackt sind, überhaupt nicht
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 82 |
notwendig sind und immer noch die große
Frage im Raum steht: Warum müssen wir jetzt jährlich 2 Milliarden €
einsparen? (Abg. Mag. Molterer: Ich habe mir gedacht, die
Grünen denken an die Jugend! – Offensichtlich gar nicht!)
Wozu ist das tatsächlich
notwendig? – Damit Sie dann am Ende der Legislaturperiode eine
Steuerreform machen können, die Sie als Geschenk an Ihre Klientel für die
bevorstehenden Wahlen verteilen? Ist das der tatsächliche Grund? – Sie
haben zu diesem Argument heute noch nichts gesagt. Ich möchte einmal ernsthaft
wissen: Wozu sind diese Brutalitäten jetzt in dieser Form notwendig, wenn der
Bundeszuschuss nachweislich sinkt? (Beifall bei den Grünen sowie der Abg.
Mag. Wurm.)
Viele Menschen
lassen sich jetzt aber nicht mehr Sand in die Augen streuen, und ich habe
volles Verständnis für die Menschen, die nicht im Parlament sitzen, die keine
anderen Möglichkeiten haben, sich in irgendeiner Form zu artikulieren, als
jetzt Protest zum Ausdruck zu bringen. Ich finde das völlig in Ordnung, und
ich unterstütze auch diese Maßnahmen. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Klubobmann
Molterer! Sie haben heute sehr viel von Verantwortung gesprochen – von
Verantwortung, die Sie den Menschen abverlangen (Abg. Mag. Molterer: Die
wir wahrnehmen!), Verantwortung gegenüber den künftigen
Pensionsbeziehern. – Ich fordere einmal Ihre Verantwortung ein:
erstens die Verantwortung, ganz präzise die konkreten Zahlen auf den Tisch zu
legen – und nicht immer nur so global mit Verantwortung zu
argumentieren – und dann den sanftesten Weg zu wählen, durch den wir das
Pensionssystem tatsächlich mittelfristig sichern können.
Ich fordere von
Ihnen die Verantwortung, nicht nur Budgetentlastung als Ziel zu verfolgen, sondern
auch bestehende Ungerechtigkeiten einmal anzugehen. Die Frauenfrage ist heute
schon sehr oft angesprochen worden. Warum ist das kein Ziel einer
Pensionsreform? Warum sind die bestehenden Ungleichheiten für Sie so
selbstverständlich? Die setzen wir halt einfach fort, das Schlimmste ist jetzt
ohnedies weg, sagen Sie heute. Warum ist es kein Ziel, diese Ungerechtigkeiten
abzubauen? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.) Das
ist ein hilfloser Versuch, etwas zu beschönigen, was nicht zu beschönigen ist.
Es tut mir wirklich Leid. Ich wünsche Ihnen, dass Sie im nächsten Leben als
Krankenschwester wieder geboren werden, mit Geburtsjahr 1948, und dann
versuchen, 45 Beitragsjahre zusammenzubringen. Viel Vergnügen! (Beifall
bei den Grünen.)
Ich fordere
Verantwortung auch, was die berühmten Politikerpensionen betrifft. Auch hier
gibt es keine präzisen, konkreten Vorschläge. Das erschöpft sich in
Bekenntnissen wie: Ja, da muss etwas getan werden. – Was mich so wundert:
Wenn Sie den Menschen in Österreich die zweite und die dritte Säule so sehr
anpreisen – das ist ja alles so „ursuper“! –, dann frage ich mich,
warum Sie so lange brauchen, um die so genannten Altpolitiker in das neue
System überzuführen, in dem sie mit der zweiten und dritten Säule doch
eigentlich eine sehr gute Ausgangsbasis für die Zukunft hätten. Das ist doch
Ihrer Meinung nach ein wunderbares System! Also warum diesbezüglich nicht schon
heute ein konkretes Modell vorlegen? (Beifall bei den Grünen.) –
Ich habe den Eindruck, das hätten Sie überhaupt vergessen, hätte es nicht
massive Intervention von Seiten der Oppositionsparteien gegeben.
Jetzt noch zu zwei Gruppen, die besonders betroffen sind. Die Frauen waren heute schon ein Thema, aber ich möchte endlich einmal dieses Märchen, dass das den Jungen etwas nützt, ein bisschen entkräften. Was hier, mit all den Schritten, die sonst noch geplant sind, an kumulierten Maßnahmen vorgelegt wird! – Ich nenne hier nur die Abbaumaßnahmen im öffentlichen Dienst – 35 000 Beamte werden abgebaut! (Abg. Scheibner: Aber durch Nichtnachbesetzung!) – oder auch die Frage der Abschaffung der Frühpension im Zusammenhang mit dem fehlenden Arbeitsplatzangebot. Wen trifft denn das? Sie sagen jetzt: Die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden wir schützen, wir werden für sie die Lohnnebenkosten senken. – Aber glauben Sie nicht, dass das einen gewissen Verdrängungswettbewerb hervorruft? Glauben Sie nicht, dass, wenn man bei der Wurst vorne etwas wegschneidet, hinten etwas
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 83 |
fehlt, dass das
irgendjemanden treffen wird? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Reheis.) Wer, glauben Sie, ist das?
Und bei den Frauen
ist das ein sehr, sehr trauriges Kapitel. Die letzten vier Jahre waren verlorene
Jahre. (Abg. Steibl: Aber geh!) Es ist eine peinliche Situation, dass wir im
EU-Vergleich auf den letzten Platz zurückgerutscht sind, was die Schere
zwischen Männer- und Fraueneinkommen betrifft. Das ist das Ergebnis der
blau-schwarzen Frauenpolitik der letzten Jahre! Ich finde es hochnotpeinlich,
dass niemand von der Regierungsbank aufsteht und sagt: Unser wichtigstes Ziel
bei der Pensionsreform ist, diese Ungleichheiten endlich einmal in Angriff zu
nehmen! – Da wird irgendwie hantiert mit einer Erhöhung der
Kinderbetreuungszeiten von 18 auf 24 Monate, und dann wiederum nur für die
Kindergeldbezieherinnen – Generationen von Frauen, die vorher Kinder
erzogen haben, vielleicht auch Männer, schauen dabei durch die Finger. Ich
frage mich, wo Ihr Gerechtigkeitssinn ist. Den haben Sie, den haben vor allem
die Freiheitlichen auf dem Weg in die Regierung verloren, restlos verloren! (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Scheibner: Langsam, langsam, langsam! Seien Sie nicht so böse
heute!)
Ich bin heute sehr
böse, weil mich das tatsächlich sehr ärgert. Und Ihnen wünsche ich ein anderes
Frauenschicksal, dass Sie als Frau wieder geboren werden (Heiterkeit), aber im letzten Jahrhundert, nicht in diesem, nämlich
in den sechziger Jahren. (Abg. Scheibner: Ich wünsche Ihnen ein
Männerschicksal, denn das wäre auf jeden Fall ein Verlust!)
Das Schlimme an
dieser Reform ist ja auch, dass sie so überfallsartig geschieht, dass es Ihnen
völlig egal ist, ob das verfassungswidrig ist, ob das gegen irgendeine
EU-Richtlinie, zum Beispiel die Gleichbehandlungsrichtlinie, verstößt. Sie
haben selbst per Verfassungsgesetz mitbeschlossen, dass die Männer- und
Frauenpensionen im Jahr 2020 in Bezug auf das Pensionsantrittsalter
gleichgestellt werden. Sie haben verfassungsrechtlich abgesichert, dass es
keine Abschaffung der Frühpensionen der Frauen gibt. Unser liebster
Verfassungsrechtler, Herr Professor Mayer, hat gesagt, ohne Verfassungsgesetz
können Sie das für Frauen nicht abschaffen.
Sie setzen sich
darüber einfach hinweg! Sie werden das, wie ich befürchte, am 4. Juni
einfach einfachgesetzlich beschließen und setzen sich damit über
Verfassungsrecht hinweg! Sie setzen sich über EU-Recht hinweg, das verbietet,
indirekte Diskriminierungen für Frauen weiter zu vervielfältigen, was Sie
pausenlos tun. Das ist Ihnen alles Wurscht – und deswegen bin ich heute so
böse, Herr Scheibner, ganz einfach! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ. – Abg. Scheibner: Eine
Ungleichbehandlung ist das!)
Ich habe mir noch
nicht alle Verbesserungen angesehen, die Sie heute beschlossen haben, aber eine
davon ist ein echter Witz, muss ich sagen – Herr Bundesminister
Bartenstein hat sie uns beim Eingang schon dargelegt –, nämlich dass die
Anrechnung bei der Bemessung der Kindererziehungszeiten in Etappen erfolgen
soll. Eine Verbesserung wird in Etappen gemacht, und die Gesamtetappe umfasst
sage und schreibe 25 Jahre! – Das ist wirklich ein Witz. Wie können
Sie das den Frauen zumuten? Warum können Sie eine Verbesserung nicht sofort,
gleichzeitig mit den Einschnitten in Kraft treten lassen? Nein, das geht bis
zum Jahr 2028! – Ich bin fassungslos, wirklich. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Wie die
Durchrechnung!) Das soll eine Verbesserung sein? – Das ist ein Tropfen
auf den heißen Stein, es tut mir wirklich Leid.
Unsere Vorschläge:
Wir haben immer schon gesagt, es ist sehr wichtig, einmal einen Grundstein zu
legen in Form einer Grundsicherung, einer Grundsicherung im Alter. Hier haben
wir die größten Probleme, gerade bei den Frauenpensionen. Ich verstehe nicht,
warum das auf so wenig Widerhall bei Parteien stößt, die sich als
christlich-sozial bezeichnen, die sich als Partei des „kleinen Mannes“, der
„kleinen Frau“ bezeichnen, warum diese Dinge nicht in Angriff genommen werden
können.
Wir werden uns weiter darum bemühen, aber ich hoffe, Sie kommen in den nächsten drei, vier Wochen noch ein bisschen zur Einsicht – dies ist vor allem an die Freiheitlichen gerichtet – und
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 84 |
beschließen dieses entsetzliche Ding an
Grausamkeiten nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
14.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort
gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
14.37
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Ich danke meinem Kollegen Karlheinz Kopf sehr dafür, dass er
mir zu Lasten seiner Redezeit die Möglichkeit gegeben hat, kurz vor allem auf
die Ausführungen von Seiten der grünen Fraktion zu replizieren, die heute ein
Misstrauensvotum gegen mich eingebracht und einige Begründungen vorgelegt hat,
auf die ich gerne eingehen möchte.
Sie haben in diesen beiden Entschließungsanträgen das Misstrauensvotum
gegen mich – und wahrscheinlich stellvertretend für mich gegen die
Regierungspolitik – damit begründet, dass sich unsere Maßnahmen, unsere
Pensionssicherungsreform im Wesentlichen auf den ASVG-Bereich beschränken.
Verehrte Abgeordnete der grünen Fraktion! Das ist einfach nicht richtig.
Wir haben Ihnen ein Gesamtkonzept vorgelegt, durch das sowohl ASVG als auch
Bauernpensionen, Gewerbepensionen und Beamtenpensionen eins zu eins betroffen
sind.
Der zweite Grund, warum Sie Misstrauen gegen mich empfinden und darüber
auch abstimmen wollen, ist, dass wir eine Vereinheitlichung der
unterschiedlichen Pensionssysteme in Österreich nicht einmal andeuten und zum
Beispiel andere Versicherte, etwa Politiker und Politikerinnen, kaum mit
Veränderungen zu rechnen haben.
Ihr Misstrauen ist absolut unbegründet: Wir haben heute im
Ministerrat – wir werden es gerne für Sie vervielfältigen – die
Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Harmonisierung der 30 oder 35
verschiedenen Pensionssysteme in Österreich vorgelegt, wollen das –
hoffentlich – mit den Sozialpartnern und Ländern im Herbst ausarbeiten,
und die vier Klubobmänner sind jetzt schon in Verhandlungen für substantielle
Änderungen bei den Politikerbezügen.
Frau Abgeordnete Glawischnig! Es ist absolut unfair und ich hätte es von
Ihnen auch nicht erwartet, dass Sie hier behaupten, es seien hier keine
konkreten Zahlen zur Politikerbezugsregelung genannt worden. Sie wissen genau,
dass wir von der Regierung im Interesse einer gemeinsamen Regelung heute darauf
verzichtet haben, Ihnen hier quasi die Dinge vorzugeben. Aber Sie wissen ganz
genau, dass sowohl bei der Dauer als auch bei der Höhe der Bezugsfortzahlung,
als auch beim Solidaritätsopfer und beim vollen Nachvollzug gerade diese Regierungsfraktionen
mit Ihnen vollinhaltlich Hand in Hand gehen wollen. Verbreiten Sie hier nicht
Unwahrheiten! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)
Sie behaupten, Sie
empfinden mir gegenüber deswegen Misstrauen, weil wir Rechtsunsicherheit
schaffen. – Das Gegenteil ist wahr: Gerade deshalb, weil wir lange
Übergänge vorsehen – 25 Jahre bei der Durchrechnung, zehn Jahre
beim Auslaufen der Frühpension, drei Jahre bei den
Steigerungsbeträgen –, haben wir Rechtssicherheit geschaffen, und ich
glaube, das ist fair und gerecht – genauso wie bei der Altersteilzeit.
Sie behaupten, es
sei hier eine nachhaltige Verschlechterung für Frauen vorgesehen. – Das
ist einfach nicht richtig. (Abg. Öllinger: Doch!) Dadurch, dass wir
24 Monate als pensionsbegründend vorsehen – im Unterschied zu
früher, da gab es das überhaupt nicht – und pro Kind drei Jahre bei der
Durchrechnung abziehen, ist eine absolut gerechtfertigte Bevorzugung der Frauen
gegeben; und das ist für uns selbstverständlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie behaupten, Sie müssen mir misstrauen, weil wir den internationalen Verpflichtungen Österreichs zur Reduktion der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern widersprechen. – Frau Abgeordnete und Herr Professor! Ich muss Sie schon korrigieren: In der EU gibt es die klare Richtlinie, dass das Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer nach Übergangsfristen gleich
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 85 |
sein
soll. Wir sind jenes Land innerhalb der Europäischen Union, das als letztes die
Gleichziehung des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen vorsehen wird,
und zwar im Jahr 2028. (Abg.
Mag. Lunacek: Die
Einkommensschere ...!) Behaupten Sie daher nicht, dass wir mit dieser
Maßnahme, die an der Ungleichbehandlung, an der positiven Diskriminierung sozusagen,
der Bevorzugung der Frauen überhaupt nichts ändert, internationales Recht
verletzen. In diesem Punkt ist Ihr Misstrauen absolut nicht gerechtfertigt,
Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)
Da Sie Ihr Misstrauen
damit begründen (Rufe bei den Grünen:
Redezeit!), dass künftige Generationen mit Einkommenseinbußen von 40 und
mehr Prozent belastet sind (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das
Glockenzeichen), Frau Abgeordnete, möchte ich Ihnen ausdrücklich sagen: Das
ist nicht wahr! Durch die Deckelungen, die wir einführen, werden abnehmend
15 Prozent „Deckel“ eingeführt bei den Abschlägen (Rufe bei der SPÖ: Redezeit!) und ein maximaler „Deckel“ von
10 Prozent. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Herr Bundeskanzler,
ich bitte, die Redezeit zu beachten!
Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel (fortsetzend): Letzter Satz: Sie behaupten, dass
der Bundesbeitrag sinken wird. – Die Wahrheit ist: Das stimmt nicht. Im
Jahr 2000 waren es 10 Milliarden € (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ), im Jahr 2006 werden es
12 Milliarden €, im Jahr 2012 18 Milliarden €, im
Jahr 2022 24 Milliarden € sein. Ihr Misstrauen ist daher
absolut nicht gerechtfertigt! (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger
zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe der
zu berichtigenden Behauptung.
14.43
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundeskanzler! Es ist
mir in der kurzen Zeit leider nicht möglich, all Ihre Behauptungen tatsächlich
zu berichtigen. Ich beginne am Anfang, damit, was Sie in Ihrer Einführungsrede
gesagt haben.
Herr
Bundeskanzler, Sie haben gesagt, Personen mit langer Versicherungsdauer unter
besonders belastenden Arbeitsbedingungen erhalten die Möglichkeit einer neuen
vorzeitigen Alterspension, die ins Dauerrecht übernommen wird. – Das ist
unrichtig!
Herr
Bundeskanzler! Diese Regelung wird nicht ins Dauerrecht übernommen, sondern
gilt, wie der Entwurf und die Erläuterungen auch eindeutig besagen, bis zum
Jahr 2019. Sie kann wegen des Bundesverfassungsgesetzes über das
unterschiedliche Pensionsalter gar nicht ins Dauerrecht übernommen werden. Es
ist Übergangsrecht, das Sie hier neu schaffen.
Sie haben weiters
in Ihrer jetzigen Rede behauptet, dass es eine Harmonisierung bei den Politikerpensionen
geben soll. – Das ist unrichtig.
Herr
Bundeskanzler! Die Steigerungsbeträge, die Sie bei den Politikerpensionen
vorsehen, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Politikerpensionen auf
Grund eines völlig anderen Rechtsanspruches zuerkannt werden und
Steigerungsbeträge von 6 Prozent bei den Abgeordnetenpensionen
beziehungsweise 12,5 Prozent pro Jahr enthalten. Daher kann es keine
Harmonisierung bei den Politikerpensionen geben, die gerechtfertigt wäre. Nur
durch die Abschaffung der Politikerpensionen wäre diese Gerechtigkeit
herstellbar.
Herr
Bundeskanzler! Sie haben weiters behauptet, dass es durch die Neuregelung zu
einer Bevorzugung der Frauen bei den Kindererziehungszeiten käme. – Das
ist unrichtig.
Herr Bundeskanzler! Es gibt nach wie vor eine Benachteiligung der Frauen bei den Kindererziehungszeiten gegenüber den Ersatzzeiten im Präsenzdienst. Ersatzzeiten im Präsenzdienst werden mit dem Durchschnittsgehalt angerechnet, Kindererziehungszeiten werden nur mit der
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 86 |
150-prozentigen Ausgleichszulage
angerechnet – auch in Zukunft nach Ihrem Vorschlag –, und das ist
eine Benachteiligung der Frauen. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
14.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann.
Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten, Frau Abgeordnete. – Bitte.
14.45
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die
Kolleginnen und Kollegen der Opposition haben immer wieder die Fragen gestellt:
Worum geht es eigentlich? Wozu ist denn das überhaupt notwendig? – Ich
sage Ihnen noch einmal die Ist-Situation: Im Jahr 1970 hatten wir
42,7 Jahre Erwerbstätigkeit, also Erwerbsjahre, im Jahr 2001 waren
es 37 Erwerbsjahre. 1970 hatten wir 8,8 Pensionsbezugsjahre, 2001
hatten wir 20,3 Bezugsjahre; das sind mehr als zehn Pensionsbezugsjahre
mehr als 1970.
Und wenn Sie sagen,
das, was jetzt gemacht wird, sei Pensionsraub an den Jüngeren (Abg. Öllinger:
Genau so ist es!), dann sage ich Ihnen: Dann, wenn nichts gemacht würde,
wäre es Pensionsraub, denn dann würde es zu keiner Sicherung der Pensionen
kommen. Das müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger:
Nein, Sie sollten sich auch mit Zahlen beschäftigen!)
Wenn es so wäre,
wie Sie es sich vorstellen, dann sollten wir am besten überhaupt nichts
verändern (Abg. Öllinger: Na geh!), alle bekämen noch einmal 100 € auf
ihre Pension drauf – das wäre am allerschönsten, und das würden wir uns
auch wünschen. Aber wir wissen, wir können nur das tun, was machbar und was
möglich ist. (Abg. Öllinger:
Lesen – denken – reden!)
Unfair ist das,
was Sie vorschlagen und tun, unfair ist das, wie Sie es sich vorstellen, nämlich
nichts zu tun. Das ist Pensionsraub! – Aber sogar die SPÖ hat schon
erkannt, dass es notwendig ist, etwas zu tun.
Und was haben wir
gemacht? – Unser Vizekanzler und Sozialminister hat einen Begutachtungsentwurf
auf die Reise geschickt, zu dem es viele Stellungnahmen gegeben hat. In den
Verhandlungen übers Wochenende wurden die Stellungnahmen eingearbeitet. Jene
Punkte, die zu Kritik geführt haben, wurden berücksichtigt und eingearbeitet.
Und das ist wohl das Wichtige: dass Punkte wie Verbesserungen für die Frauen,
aber auch die Festschreibung der „Hackler-Regelung“ in den neuen Entwurf
eingearbeitet wurden.
Ich weiß schon, dass
Sie das nicht gerne hören und nicht gerne lesen, aber es ist eben sehr viel mit
eingearbeitet worden. Und es ist jetzt sogar so gut, dass Professor Marin, der
einer der größten Kritiker war, heute im „Mittagsjournal“ gesagt hat, er sei
„überrascht“ – ich zitiere ihn – „über das Ausmaß der Abmilderungen“
und hätte das nicht erwartet. (Abg. Öllinger: Ich bin auch überrascht, aber über den Marin!) – Auch
Sie sind überrascht. (Abg. Öllinger:
Über den Marin!) Sie sehen, es ist hier möglich, sehr wohl etwas zu
erreichen.
Professor Marin
sagt weiter, er hätte es nicht erwartet, denn wenn man nachrechnet, kommt man
auf über 30 Prozent an Einsparungen, die plötzlich nicht mehr in der
geplanten Form stattfinden sollen. – Das ist sensationell. (Abg. Öllinger:
Das glaubt doch Ihre eigene Fraktion nicht! Ihre eigene Fraktion glaubt das
nicht!) Es ist gut, dass es die Möglichkeit gegeben hat, Verbesserungen in
den Entwurf einzuarbeiten. Ich denke, auch Sie müssen anerkennen, dass das
gemacht wurde. Ich weiß schon, es kann nie genug sein. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Aber jeder Tag, den wir länger warten, ist einfach problematisch, denn er führt dazu, dass die zukünftigen Pensionen irgendwann einmal nicht mehr gesichert sind. (Abg. Öllinger: Dann tragen Sie Ihren Teil dazu bei!) Sie wissen selbst, dass sich das Verhältnis derer, die einzahlen, geändert hat. Drei haben früher für einen eingezahlt, in der Zukunft wird es so sein, dass ein aktiv Arbeitender für einen Pensionisten zahlen wird müssen. Ein Arbeitender soll mit seinem Beitrag für einen Pensionisten zahlen. Sagen Sie mir, wie Sie das ermöglichen wollen, wie Sie
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 87 |
das garantieren wollen! – Sie lächeln, aber Sie von den Grünen
haben keinerlei Vorschläge präsentiert darüber, wie Sie es sich vorstellen. (Abg. Öllinger:
Aber schon vor zwei Jahren!) Nein, aber ein Misstrauensantrag, das war Ihre
Idee, nur: Das ist ein bisschen zu wenig! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Besser als die
Grünen hat es die SPÖ gemacht, sie hat wenigstens ein Konzept angekündigt, das
nach langen Berechnungen und Überlegungen präsentiert wurde. (Abg. Dr. Glawischnig: Was ist denn das FPÖ-Modell?) Und jetzt werden
die Streikmaßnahmen, die angekündigt werden, unterstützt. (Abg. Öllinger: Wo sind Ihre
Vorstellungen?)
Ich finde es
besonders infam, dass sogar Altpolitiker wie ein Charly Blecha, der von der SPÖ
kommt, zu Streikdemonstrationen aufrufen. Er sagt, Österreichs Pensionisten
sind demonstrationsbereit. – Das ist wirklich infam. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Ihm ist wohl entgangen – er streut da den Pensionisten Sand in die
Augen –, dass es für aktive Pensionen keinerlei Beeinträchtigungen gibt,
denn diese sind gesichert. Wenn er sich als Senioren- und Pensionistenvertreter
hinstellt und sagt: Hier muss demonstriert werden!, dann streut er den
Pensionisten wirklich Sand in die Augen.
Ich habe hier eine
Tafel, auf der steht, wie viel Ihr Kollege an Pensionen erhält, nämlich
12 554 € – im Gegensatz zu einer Mindestpension von
613 € –; das erhält Kollege Blecha. (Die Rednerin zeigt eine Aufstellung.) Und dieser ruft dazu auf, er
erdreistet sich, dazu aufzurufen, dass es Streiks der Pensionisten geben
soll – das ist wirklich infam! (Abg.
Dr. Glawischnig: Sie sind ja
mit ihm einer Meinung, Sie wollen ja in bestehende Pensionen nicht eingreifen!
Sie unterstützen ja Herrn Blecha!)
Kollegen von der
SPÖ! Sie sollten in Ihren Bereichen, beim ÖGB, harmonisieren und all die Dinge,
die für den Herbst geplant sind, in Ihren eigenen Bereichen machen, bei Ihren
eigenen Pfründen einmal sauber machen und sich an die ASVG-Regelungen
anschließen und an die geplante Harmonisierung anpassen. (Beifall bei den
Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Wir Freiheitlichen
haben in diesen Entwurf die Verbesserungen für die Frauen eingebracht. Und man
kann nicht vom Tisch wischen, dass für die Frauen in Zukunft drei Jahre pro
Kind im Durchrechnungszeitraum angerechnet werden. Das ist eine Verbesserung
für die Frauen (Abg. Dr. Glawischnig: Wie viel bringt das?),
und das können Sie nicht einfach vom Tisch wischen und sagen: Das gibt es
nicht, das ist nicht! (Abg. Öllinger: Abgerechnet, nicht
„angerechnet“! – Ich müsste Sie schon wieder tatsächlich berichtigen! Aber
es ist falsch, was Sie hier sagen!) Und dass die pensionsbegründenden
Zeiten von 18 auf 24 Monate erhöht werden, ist auch Faktum, ist auch am
Tisch und ist eine Verbesserung für die Frauen.
Sie können so viel
tatsächlich berichtigen, wie Sie wollen, es wird nichts helfen, denn Sie müssen
auch einmal draufkommen, dass es hier sehr wohl Verbesserungen gibt, auch wenn
Sie es nicht hören wollen, nicht hören können und nicht sehen wollen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig: Wir würden sehr gerne
Verbesserungen hören!)
Der nächste Punkt,
der auch festgeschrieben ist, ist, dass es zur Harmonisierung der Pensionen
kommen wird, dass es bis zum Jahr 2033 – ich weiß, es ist ein langer
Zeitraum, aber der Entwurf der SPÖ sieht sogar 2034 vor! – zu einer
Angleichung der Pensionen von ASVG-Versicherten und Beamten kommt. Das ist
schon der erste Schritt der Harmonisierung, die stufenweise vor sich gehen
wird. Es ist wichtig, im Herbst zu einer wirklichen Harmonisierung aller
Bereiche zu kommen – mit Sozialversicherungen, mit anderen Bereichen wie
zum Beispiel dem Gewerkschaftsbund; vielleicht gibt es ja dort auch den einen
oder anderen Fall, den man in die Harmonisierung einbeziehen kann.
Natürlich müssen auch die Politikerpensionen mit einbezogen werden – da haben Sie in uns wirkliche Partner! Wir haben schon vor vier Wochen ... (Abg. Öllinger: Wo? Wer?) – Ihr Klub-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 88 |
obmann Van der Bellen hat selbst gesagt, dass
Klubobmann Scheibner sehr wohl die Dinge in die Verhandlungen eingebracht hat
und dass es da sogar Übereinstimmungen gibt!
Wir wollen die
Anhebung – das habe ich schon vor vier Wochen seitens der Freiheitlichen
präsentiert – des Politiker-Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre. Ich
denke, damit werden wohl alle einverstanden sein! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
Wir wollen die
Abschaffung der Doppelbezüge, sodass es eben nicht gleichzeitig Pensionen und
Aktivbezüge für Politiker gibt – das trifft vielleicht den einen oder
anderen hier im Haus, aber das wird ja wohl durchsetzbar sein!
Und wir wollen
eine Solidarabgabe, und da erwarte ich mir auch eine Solidarabgabe –
wieder für Sie, von der SPÖ (die Rednerin
zeigt eine Tafel) – von Ihrem Ex-Minister Löschnak, der selbst sagt,
für ihn komme eine Solidarabgabe nicht in Frage. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) –
Löschnak! Das betrifft Sie nicht so, das betrifft die Kollegen von der linken
Seite.
Eine Forderung
nach Eingriffen in Politikerpensionen ist unerklärlich, damit verlässt man den
Rechtsstaat, sagt Löschnak. – Sie jedoch fordern eine Solidarabgabe! Was
will die SPÖ wirklich: Wollen Sie eine Solidarabgabe für alle, auch für Ihre
Politiker, oder nur für einzelne andere, aber nicht für die eigene Klientel? (Beifall
bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Es ist Ihr
Taferl, schauen Sie es sich an, das ist nämlich das Sittenbild der SPÖ. Wenn es
darum geht, in die eigenen Bereiche einzugreifen, ist das ein Schlag ins
Gesicht der „kleinen Leute“; auch 12 000 € Polit-Pension. – Das
ist das Ergebnis Ihrer Gesetze.
Wir Freiheitlichen
wollen der Jugend die Pensionen garantieren, wir wollen für die Pensionisten
die Pensionen sichern, und wir wollen für alle soziale Härten vermeiden und
eine Ausgewogenheit herbeiführen, damit wir die Pensionen, aber auch eine
sichere Zukunft für ganz Österreich garantieren können – und das werden
wir. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.55
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Wir haben
in der Präsidiale die Redezeit während der Fernsehübertragungszeit bis
15 Uhr genau festgelegt. ÖVP und SPÖ haben davon am wenigsten Gebrauch
gemacht, es trifft sich daher gut, dass die beiden nächsten Redner von SPÖ und
ÖVP sind, und ich teile ihnen je 2 Minuten zu.
Herr Abgeordneter
Nürnberger, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
14.55
Abgeordneter
Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Walch ist jetzt nicht im Saal,
aber du, Kollege Dolinschek, wirst es ihm ausrichten. Abgeordneter Walch hat
gesagt: Lesen, denken, sprechen!, er hat aber einen ganz wichtigen Punkt
vergessen: das Rechnen! Rechnen ist wichtig!
Und wir haben,
geschätzter Herr Bundeskanzler, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit
bereits gerechnet, und ich nenne Ihnen einmal erste Fakten.
Ich habe gestern
bei der Betriebsversammlung bei Opel Austria drei Beispiele gebracht, Beispiele,
die nicht konstruiert sind, die nicht künstlich sind, Beispiele von bestimmten
Personen, und das haben nicht wir berechnet, sondern durch die
Pensionsversicherung berechnen lassen.
Ein 52-jähriger
Beschäftigter, Werner Sch., verliert 230 €, ein 40-Jähriger,
Herbert Sch., 305 € und eine 33-Jährige, Manuela S., 406 €.
Das Ergebnis der
Vorlage, die Sie heute präsentiert haben, ist, dass sich das um keinen einzigen
Cent ändert! Die Beträge bleiben so, wie sie nach dem Entwurf waren. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Und weil so viel von Harmonisierung und Gerechtigkeit geredet wurde, sage ich Ihnen Folgendes zu Ihren beiden Papieren, die wir heute bekommen haben, zu Ihren Unterlagen: Die Einsparungssummen – weil Herr Abgeordneter Scheibner gesagt hat, es sei nichts für das
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 89 |
Budget – schauen so aus: Im Bereich des ASVG werden
2004/2005/2006 1,12 Milliarden € eingespart – und dann
harmonisieren wir?
Und dazu muss man sich die Aussagen von Herrn Walch in der Sendung
„Offen gesagt“ vergegenwärtigen. Die ASVG-Versicherten haben den höchsten
Eigendeckungsgrad – 86 Prozent zahlen Sie selbst! –; eine andere
Berufsgruppe, die Bauern, zahlt sich die Pensionen nur zu 28 Prozent
selbst und erspart sich im Jahr 2004 1 Million € und
bekommt im Jahr 2005 noch 1 Million € mehr, und im
Jahr 2006 trägt sie 1 Million € dazu bei. – Das ist
Harmonisierung? – Das lehnen wir ab!
Herr Bundeskanzler! Das Angebot der Sozialpartner steht. Nehmen Sie mit
uns den Dialog auf! Wir sind bereit, wie wir es mit den Arbeitgebern ausgemacht
haben – in der Substanz hat sich nichts verändert, Herr Abgeordneter
Mitterlehner –, bis 30. September etwas Vernünftiges zu machen. (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Wenn nicht,
tragen Sie, Herr Bundeskanzler, die Verantwortung für die Aktionen in den
kommenden Wochen. (Lang anhaltender Beifall bei der SPÖ und Beifall bei Abgeordneten
der Grünen.)
14.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Steibl. Ihre Redezeit beträgt ebenfalls 2 Minuten. –
Bitte.
14.58
Abgeordnete
Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! (Der Beifall bei der SPÖ für den
Abgeordneten Nürnberger hält noch immer an.) – Danke für den Applaus!
Danke für den Applaus für diese Bundesregierung!
Die Notwendigkeit einer raschen und greifenden Pensionssicherungsreform
ist nahezu unbestritten – außer bei den Abgeordneten der SPÖ und der
Grünen, wahrscheinlich auch deshalb, weil sie selbst noch immer kein logisches
Konzept haben (Abg. Öllinger: Nicht immer die gleiche Leier!) und Angst machen,
denn Angst machen ist einfacher, als Lösungen anzubieten. Nein zu sagen ist zu
wenig! (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Die heute im Ministerrat
beschlossene Pensionssicherungsreform ist eine Zukunftssicherung, die fair und
gerecht ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Behauptungen
wie zum Beispiel jene der SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl kann ich nicht
nachvollziehen. Sie sagt, Frauen würden offenbar dafür bestraft, dass sie mehr
Zeit für Kinderbetreuung aufwenden. – Das ist schlichtweg falsch!
Richtig ist vielmehr: Zum ersten Mal werden 24 Monate
Kindererziehungszeiten als pensionsbegründend anerkannt,
zweitens werden für alle Kinder, die in den letzten fünf Jahrzehnten
geboren wurden, 36 Monate – drei Jahre! – aus der Durchrechnung
herausgenommen,
weiters wird die Bemessungsgrundlage für die Kindererziehungszeiten von
heute 650 € in Schritten um 2 Prozent pro Jahr erhöht. (Abg. Öllinger:
Ja, in Schritten, in Schrittchen, in kleinsten Schrittchen!)
Und da Kollegin Prammer in ihrer Rede gemeint hat, die Bevölkerung sei
nicht so dumm, wie wir glauben, möchte ich darauf antworten: Die Bevölkerung
weiß, insbesondere junge Mütter und Väter, was ein Generationenvertrag
bedeutet, und ist dafür, dass gerecht und nachhaltig gehandelt wird, wie diese
Bundesregierung nunmehr dieses Pensionssicherungssystem vorgeschlagen
hat. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
14.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche
nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 56/AB
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die
Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 56/AB.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 90 |
Die erwähnte
Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung
durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Ich mache darauf
aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner
länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung
eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der
Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger
als 10 Minuten dauern.
Ich ersuche nun
Frau Abgeordnete Stoisits, die Debatte zu eröffnen. Ihre Redezeit beträgt
10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
15.01
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Bundesminister! Meine Damen und Herren Staatssekretäre und Minister auf der
Regierungsbank! Sie dürfen ruhig da bleiben – auch die Rechte von
AsylwerberInnen in Österreich und die Frage des Umgangs mit Flüchtlingen in
Österreich sind Themen, die in einem besonderen Blickpunkt der österreichischen
Öffentlichkeit stehen: gerade und insbesondere seit es die blau-schwarze
Regierung vorher und jetzt eben diese schwarz-blaue Regierung in zweiter
Auflage gibt.
Herr
Bundesminister Strasser, ich bin Ihnen sehr dankbar für den Satz in Ihrer Anfragebeantwortung,
die heute Gegenstand dieser Kurzdebatte ist, der lautet – ich
zitiere –:
„Das Asylrecht ist
seit jeher eine sehr komplexe Materie. Die Klärung der Frage, ob jemandem Asyl
gewährt wird, erfordert die Auseinandersetzung mit dem jeweils konkreten, oft
umfangreichen Sachverhalt.“
Und weiters
schreiben Sie: „Eine seriöse Beantwortung dieser Fragen ist daher leider nicht
möglich.“
Ich gebe Ihnen
Recht: Eine seriöse Beantwortung von Fragen, wie ich sie gestellt habe, in
denen es um konkrete Akten eines Beamten des Bundesministeriums für Inneres,
der in der Asylabteilung derjenige war, der entschied, ging und in denen
beispielsweise die Frage aufgeworfen wurde, ob jemand, der ein Folteropfer ist
und über Ungarn nach Österreich einreist, in Österreich Asyl bekommen soll oder
nicht, erfordert eine ausführliche Befassung mit dieser Materie. – Das
wurde aber einfach mit dem Hinweis „Sicherer Drittstaat; wird nicht geprüft“
entschieden.
Sie, Herr
Minister, haben Recht, wenn Sie mir schreiben, dass eine seriöse Beantwortung
solcher Fragen nicht möglich ist, zumindest nicht innerhalb von acht Wochen,
weil das eben umfangreicher Recherchen bedarf. In diesem Fall: Suchen in Akten,
Rückverfolgen, et cetera. Aber genau diese Fragen wurden von mir gestellt, weil
ich Ihnen von diesem Beamten, nämlich Dr. Romanoski, und seinen Bescheiden
Zitate präsentiert hatte, jenem Beamten, der heute der oberste Asylbeamte
dieser Republik ist. Das hat, als das an die Öffentlichkeit gelangte, Herr
Bundesminister – ich sage es einmal so –, jedenfalls Verwunderung bei
all jenen Menschen ausgelöst, die mit Asyl- und Flüchtlingsfragen zu tun haben;
ebenso aber große Empörung bei jenen, die jemals mit diesem Beamten in Kontakt
gekommen sind, sei es persönlich oder auch und vor allem durch dessen
Bescheide.
Darum, Herr
Bundesminister Strasser, bitte ich Sie, dass Sie sich, wenn Sie sich selbst
ernst nehmen wollen, damit auseinander setzen. Und Sie schreiben ja: „Das
Asylrecht ist ... eine komplexe Materie.“ Diese Materie ist vielfach
kompliziert, und man muss sich daher ausgiebig mit diesem Sachverhalt
auseinander setzen. – Ja, bitte, Herr Minister, tun Sie das, aber verlangen
Sie das auch von den Beamtinnen und Beamten Ihres Hauses, und machen Sie nicht
das, was Sie im Dezember 2002 getan haben, nämlich genau diesen Beamten
mit dieser Aufgabe zu betrauen!
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 91 |
Jetzt möchte ich
gar nicht auf die erhobenen Vorwürfe in Richtung dessen politischen Verhaltens
eingehen – das sage ich jetzt sozusagen ganz sanft und ohne irgendeinen
Beigeschmack –, auf ein Verhalten, das ich nicht goutiere, und Sie, Herr
Bundesminister, sicherlich auch nicht, sollten diese Behauptungen, die es gibt,
stimmen.
Diese Vorwürfe und
Behauptungen sind nicht von der Hand zu weisen – noch dazu in einem Fall,
wo jemand, gegen den solche Vorwürfe erhoben werden, mit einer so hohen und
überaus sensiblen Position in einem Ressort betraut wird, einer Position, bei
der es immer wieder um Asylrechtsfragen geht. Da ist doch bitte auch die
Tatsache, jedenfalls die Gefahr zu berücksichtigen, dass Österreich dabei
international in ein schlechtes Licht geraten könnte.
Ich sage: Da
sollten Sie, Herr Minister – ich sage das in die Zukunft gerichtet –,
doch agieren; in der Vergangenheit haben Sie das jedenfalls nicht getan, aber
noch ist es nicht zu spät.
Herr
Bundesminister, zu dieser geforderten und notwendigen Sensibilität in den
Fragen der Personalauswahl: In anderen Zuständigkeitsbereichen beziehungsweise
Sachgebieten gibt es ja Ähnliches aus Ihrem Ressort zu berichten, wo eben die
Qualifikation, die Frage sozusagen des beamtischen Vorlebens von Damen und
Herren MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, die von Ihnen in bestimmte Positionen
gehievt wurden, mehr als fraglich ist. (Abg.
Mag. Molterer: Was ist ein
„beamtisches Vorleben“?) – Das ist der eine Punkt dieser Diskussion,
dieser Besprechung Ihrer Anfragebeantwortung.
Der zweite Punkt
betrifft die Frage, wie Sie sich auseinander gesetzt haben mit der Besorgnis,
die ich durch diese Anfrage zum Ausdruck gebracht habe, und zwar wie Sie sich
insgesamt dem Thema Asylrecht, Bundesbetreuung, Umgang mit Asylwerbern, Umgang
mit Flüchtlingen und dem Procedere möglicher Verbesserungen in dieser Sache
widmen.
Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Der Oberste Gerichtshof hat in dieser Sache entschieden.
Ich sage Ihnen: Ich bin die Justizsprecherin der Grünen; mein Glaube an den
österreichischen Rechtsstaat ist nach wie vor ungebrochen. Und das ist es, was
ich gerade als Politikerin immer und immer wieder demonstrieren möchte, ja muss,
denn das Wichtigste und eine der Grundfesten des demokratischen Systems
in jedem demokratischen Land ist doch der Glaube an den Rechtsstaat!
Vielfach gibt es
von unabhängigen Richtern, von Gerichten Entscheidungen, die mir nicht gefallen:
weil ich sie inhaltlich für nicht richtig halte, weil ich bestimmte politische
Motivationen und politisches Umfeld nicht so goutiere oder anders einschätze,
aber mein Glaube an die Rechtsstaatlichkeit ist dennoch ungebrochen.
Der Oberste
Gerichtshof in Österreich hat, wie das eben vor kurzem passiert ist, genau in
dieser sensiblen Angelegenheit Bundesbetreuung und der Frage entschieden, ob
sich der Staat das Recht herausnehmen darf, Not und Elend auf das gute Herz der
Mitmenschen abzuwälzen, sich die Republik ihrer Verpflichtung entledigen darf,
sich mittelloser Asylwerber, die ein Recht auf Unterbringung und Versorgung
nach dem Bundesbetreuungsgesetz haben, anzunehmen, indem sie sagt: Gott sei
Dank, Österreich ist ein Land, in dem die Menschen ein großes Herz haben; da
gibt es vor allem die Caritas, die Diakonie, die „Volkshilfe“, das
Integrationshaus und auch den UNHCR, der aber nicht unmittelbar eine karitative
Organisation ist, was braucht sich da der Innenminister um mittellose
Asylwerber zu kümmern?!
Diese Linie – das gestehe ich hier auch ein – hat aber in Wirklichkeit schon lange vor Ihrem Amtsantritt, Herr Bundesminister Strasser, begonnen. Bei diesem Verfahren, das in der Revision entschieden und zurückverwiesen wurde, das jetzt neu zu führen ist, lagen doch die Fakten schon lange auf dem Tisch, und zwar schon zu einer Zeit, Herr Bundesminister Strasser, bevor Sie Innenminister wurden. Sie schließen da ja nur sozusagen an eine schlechte Tradition an. – Aber heute, Herr Dr. Strasser, sind Sie der Innenminister! Heute sind Sie derjenige, der aufgefordert ist, auf Grund dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu handeln, einer Entscheidung, in der klipp und klar und eindeutig gesagt wird, dass sich in einer wirtschaftlichen Notlage von auf eine staatliche Leistung zur Aufrechterhaltung seiner Existenz
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 92 |
Angewiesenen und insofern völlig der Fremdbestimmung seines
Schicksals Unterworfenen – Zitat aus dieser Entscheidung – die
Republik, der Staat, den Sie, Herr Minister, personifizieren, auch in dem, was
Sie jetzt in Gang setzen können, nicht entziehen darf.
Der Oberste
Gerichtshof hat in dieser seiner Entscheidung sogar eine Wortwahl getroffen,
über die ich wirklich ziemlich überrascht war, und zwar positiv überrascht.
Wörtlich schrieb er, der Staat dürfe nicht damit „spekulieren“, dass
ihm private Organisationen die Sorge für Hilfsbedürftige abnehmen. – Das
tun Sie jedoch ständig! So wie andere auf der Börse spekulieren, spekulieren
Sie mit dem guten Herzen der Christinnen und Christen in unserem Lande, eben
von Caritas, Diakonie, „Volkshilfe“ und anderer! Es handelt sich im Übrigen
nicht nur um christlich motivierte Organisationen, die auf diesem Gebiete
tätig sind. Jedenfalls spekulieren Sie damit, dass diese „das Geschäft schon
übernehmen werden“. – Und das ist unredlich, Herr Bundesminister! (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich betone: Das
ist unredlich! Und, Herr Minister Strasser: Ihre persönliche Gesinnung ist Ihre
Angelegenheit. – Unsere Angelegenheit ist es jedoch,
hier das einzufordern, was Recht ist, nämlich dass der Rechtsstaat Rechtsstaat
bleibt.
Es geht nicht an,
dass Sie in einer ignoranten Art und Weise, wie Sie sie in den letzten Tagen
gezeigt haben, gar nichts sagen beziehungsweise sagen: Was interessiert das
Innenministerium ein Revisionsurteil des Obersten Gerichtshofes?! Wir bleiben
bei der Bundesbetreuungsrichtlinie, die schlicht und einfach aussagt: Wenn
einer aus Armenien kommt, gibt es für ihn, ganz egal, ob er hilfsbedürftig ist,
ob er mittellos ist, ob er alle Kriterien des Bundesbetreuungsgesetzes erfüllt
oder nicht, keine Betreuung durch die Republik. (Beifall bei den Grünen.)
Herr
Bundesminister, ich fordere Sie auf, dass Sie schnellstens diese Art und Weise,
wie Sie Politik gestalten, verändern, korrigieren, sage ich, denn es ist ja
nicht alles schlecht, was passiert. Ich würde angesichts dessen, was Sie jetzt
im Zusammenhang mit dem Asylrecht vorhaben – das sagen mir die NGOs und
auch die kirchlichen Organisationen, und auch ich selbst weiß es –, sagen,
bei 70 Prozent davon kommt man ganz bestimmt auf einen im wahrsten Sinne
des Wortes grünen Zweig, aber 30 Prozent davon bedürfen der Diskussion,
die Sie aber den NGOs und den kirchlichen Organisationen verwehrt haben.
Das Parlament wird
Sie zu dieser Diskussion zwingen, und wir werden als grüne
Fraktion alles tun, dass das neue Asylgesetz nicht husch-pfusch hier behandelt,
sondern inhaltlich diskutiert wird, dass Experten herangezogen werden
und wir uns die Expertise jener, die in diesem Bereich arbeiten, auch zu Nutze
machen. – Danke. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser zu
Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
15.11
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete Stoisits, zuerst möchte
ich einmal danke sagen für – ich zitiere Sie – Ihre „sanfte“
Wortmeldung. Aber auch bei einer sanften Wortmeldung muss ich sagen: Nicht nur
nicht in acht Wochen kann man so eine Anfrage beantworten, sondern man kann sie
überhaupt nicht beantworten, denn es sind hier Tatsachenbehauptungen
aufgestellt worden, die nicht nachvollziehbar sind. Solche Dinge sind halt
leider nicht zu beantworten.
Zum Zweiten: Der
in der Anfrage genannte Beamte ist ein ausgezeichneter Mitarbeiter des Bundesministeriums
für Inneres, der eine langjährige Praxis auf diesem Gebiet hat und auch über
profunde Kenntnisse des Rechtsbereiches verfügt. Deshalb wurde er mir auch als
ein im höchsten Ausmaß qualifizierter Bewerber für die in Rede stehende
Funktion vorgeschlagen. Unter anderem auch deshalb ist er mit dieser Aufgabe
betraut worden.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 93 |
Ich möchte Sie
sehr klar und eindeutig bitten: Sie haben hier eine ganze Reihe von – ich
weiß nicht, ich glaube, ich verwende hier Ihren Ausdruck –
Merkwürdigkeiten genannt. Darf ich Sie herzlich einladen: Wenn Sie Kenntnis
über irgendwelche Merkwürdigkeiten haben, dann behalten Sie das nicht für
sich, sondern sagen Sie uns das! Wir gehen jedem Verdacht nach! Wir gehen jeder
wie auch immer gearteten und vermeintlichen Ungerechtigkeit nach, natürlich
auch wenn bei unseren Mitarbeitern etwas passiert sein könnte. Ich habe extra
für solche Fälle ein eigenes Büro für interne Angelegenheiten eingerichtet, das
jedem
dieser Fälle nachgeht.
Um das eine darf
ich Sie aber auch bitten: Wenn es nur um nebulose Vorhaltungen geht, dann darf
ich Sie bitten, dass Sie solche nebulosen Vorhaltungen unterlassen, denn das haben
sich unsere Beamten nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Um auch das einmal
mehr hier klarzustellen: Österreich ist und war immer ein Land, das in Not
geratenen Menschen geholfen hat. Österreich ist ein Asylland für jene, die Asyl
brauchen. Wir müssen aber sehr genau darauf achten, dass nicht unter dem Titel
Asyl Menschen zu uns kommen, die die Verfahren blockieren und gerade für jene
blockieren, die dieses Asylrecht brauchen. Daher haben wir eine breite
Diskussion mit den im Parlament vertretenen Parteien, mit allen
Non-profit-Organisationen, mit den Kirchen, mit allen, die Interesse haben,
eingeleitet, um eine Neugestaltung, eine wesentliche Beschleunigung, eine
raschere Abwicklung der Asylverfahren zu erreichen. Ich werde in Kürze einen
entsprechenden Begutachtungsentwurf vorlegen, mit dem wir danach trachten,
dass wir mit 1. Jänner 2004 zu rascheren Verfahren für alle Beteiligten
kommen werden.
Zu dem
Grundsatzerkenntnis, das der OGH zu einem Fall aus 1996 gefällt hat: Es wundert
mich sehr, Frau Abgeordnete, dass Sie dieses Grundsatzerkenntnis positiv
überrascht, denn wenn Sie die Arbeit des Innenministeriums gerade in den
letzten drei Jahren verfolgt haben, dann müssen Sie feststellen, dass der
Oberste Gerichtshof nichts anderes getan hat, als seine Beschlusslage mit einem
Grundsatzerkenntnis in die Richtung zu ändern, die über Initiative Österreichs
jetzt in ganz Europa Gesetz wird oder bereits Gesetz wurde.
Es ist Ihnen
sicher bekannt, dass mit der Richtlinie, die im Jänner 2003 auch mit meiner
Stimme beschlossen worden ist, eine Grundsatzunterstützung für alle Asylwerber
ab 6. Februar 2005 in ganz Europa obligatorisch ist, selbstverständlich
auch in Österreich. Und es ist Ihnen sicher auch bekannt, dass wir in
Österreich daran arbeiten, dass wir die Umsetzung vor dem Datum 6. Februar
2005, also früher als von der Europäischen Union angestrebt, schaffen, nach
Möglichkeit bereits mit der Inkraftsetzung eines neuen Asylrechtes mit 1. Jänner
2004. Deshalb werden wir auch noch vor dem Sommer mit den 15a-Verträgen mit den
Ländern in die Begutachtung gehen, und wir hoffen, dass wir die 15a-Verträge
in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 abschließen können. Damit wird
gewährleistet, dass das, was der Oberste Gerichtshof nach der Praxis und der
Arbeit der Vorausplanungen des Innenministeriums im Nachhinein nachvollzogen
hat, auch in einem Grundsatzbeschluss nachvollzogen wird.
Das ist eine substantielle
Änderung der von Ihnen da und dort zu Recht angekreideten Migrations- und
Asylpolitik der letzten 15 Jahre. Das hat sich in den letzten drei Jahren
grundsätzlich verändert. Wir befinden uns hier genau in der Mitte des
europäischen Entscheidungsprozesses, des europäischen Mainstreams. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Redezeit der folgenden Redner beträgt nun 5 Minuten.
Zu Wort gelangt
Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.
15.18
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Von Frau Mag. Stoisits wurde am 23. Jänner 2003 eine Anfrage betreffend Bestellung von Herrn Dr. Christian Romanoski zum Leiter der Abteilung III/5 der Rechtssektion im Innenministerium an den Herrn Innenminister gerichtet. Am 20. März 2003
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 94 |
hat es eine schriftliche
Anfragebeantwortung dazu gegeben. Ich habe mich heute und gerade jetzt
gewundert, warum es zu einer Kurzdebatte hier im Parlament darüber kommt. Ich
habe gehofft und erwartet, dass es stichhaltige Beweise gibt, die diese
Berichte in den Zeitungen oder das, was hier in dieser Anfrage behauptet worden
ist, auch untermauern. Ich habe das nicht herausgehört. Es ist das nach meinem
Ermessen hier wieder einmal eine sehr populistische Aktion.
Geschätzte Damen
und Herren! Herr Dr. Christian Romanoski ist seit Jahrzehnten im Innenressort
tätig und hat seine Arbeit bisher tadellos geleistet. Bis zum 1. Jänner
1998 war er Referent der Flüchtlings- und Fremdensektion, und in dieser Zeit
soll es Verfehlungen gegeben haben, die heute Anlass zu dieser Kurzdebatte
sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorgesetzten von
Dr. Romanoski und auch die SPÖ-Innenminister zugeschaut hätten, wenn es
Unregelmäßigkeiten gegeben hätte. Deshalb ist es überhaupt keine Frage, dass
ein Beamter, dessen Beförderung ansteht, auch befördert wird, wenn er sich in
seiner Dienstleistung bewährt hat.
Geschätzte Damen
und Herren! Nur ein Satz zu dieser OGH-Entscheidung: Es ist ein Erkenntnis zu
einem Einzelfall, der sich 1996 zugetragen hat, und es ist eine Rückweisung zum
Erstgericht. Mehr ist es nicht! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
15.21
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. –
Bitte.
15.21
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Hohes Haus! Diese Debatte gibt die Gelegenheit, ein wenig auch
die Handlungsweise des Innenministeriums, des Innenministers im Besonderen und
den Umgang des Innenministers mit den Menschen und mit dem Recht ganz
allgemein kurz zu beleuchten. Da wird schon eine Linie erkennbar. Ich erinnere
mich an den Amtsantritt des Bundesministers, wo er etwa den Rechtsschutzbeauftragten
nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zeitgerecht bestellt hat. Andererseits
hat er aber in der Zeit seit seinem Amtsantritt mit hoher Geschwindigkeit
versucht, parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen in enormem Ausmaß
durchzuführen, wobei sich wiederum herausgestellt hat, dass eine Reihe dieser
Besetzungen rechtswidrig ist, und da steht durchaus die Frage des
Amtsmissbrauchs im Raum.
Meine Damen und
Herren! Herr Bundesminister! Da hätten sich die Mitarbeiter wirklich eine
andere Behandlung verdient, da hätten sie sich von Ihnen Fairness verdient. Da
hätten sich jene, die Sie sozusagen politisch liquidiert haben, wirklich
verdient, dass immer auf die fachliche Qualifikation – wie bei
Romanoski – genau Bedacht genommen worden wäre, dass Sie das, was die
Kommissionen Ihnen vorgeschlagen haben, immer berücksichtigt hätten, was Sie in
vielen Fällen bei den Reformen im Bereich der Landesgendarmeriekommanden und in
vielen anderen nicht getan haben.
Seit Ihrem
Amtsantritt im Jahr 2000 haben Sie in vielen Bereichen diese
Postenbesetzungen vor allem parteipolitisch motiviert durchgezogen, aber um die
wichtigen Fragen, etwa was den Umgang mit mittellosen Flüchtlingen betrifft,
haben Sie sich in Wirklichkeit, trotz einer mehrjährigen Amtszeit, nicht
gekümmert. Obwohl Sie von diesem – und das nehme ich doch wohl an –
OGH-Prozess gewusst haben, obwohl Ihnen bekannt war, dass da etwas auf Sie
zukommen kann, haben Sie in keinster Weise eine entsprechende Handlung gesetzt
und nicht die Chance wahrgenommen, etwa die Bundesbetreuung neu zu regeln. Sie
haben die Dringlichkeit ganz eindeutig nicht erkannt.
Dieses aktuelle OGH-Erkenntnis ist aus juristischer Sicht natürlich schon interessant, und es ist nicht so, wie Kollege Kößl sagt: Das ist halt nur ein Erkenntnis zu einem Einzelfall und nur eine Zurückweisung zur ersten Instanz. So ist es nicht, denn eines ist ganz klar: Der Oberste Gerichtshof hat klar festgestellt, dass hier eine Grundrechtsgeltung, speziell beim Gleichheitsgrundsatz, zu bejahen ist. Das heißt in Wirklichkeit, dass der Staat in Zukunft jeden bedürftigen Asylwerber in die Bundesbetreuung aufzunehmen hat beziehungsweise dessen Grundversor-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 95 |
gung sicherstellen muss, wenn er sich nicht bei jedem Einzelfall
dem Prozessrisiko aussetzen will und nicht in die Situation kommen will, dass
er nach Jahren wieder einen Prozess verliert.
Herr
Bundesminister! Es ist bezeichnend: Sie haben bis heute nicht auf diese
Situation reagiert, Sie haben die Situation durch Ihren Sprecher
herunterspielen lassen und gemeint: Warten wir einmal ab, was da weiter passiert!
Zweifellos hat aber die Entscheidung des OGH zur Folge, dass es in Zukunft
nicht mehr so einfach sein wird, die Aufnahme von Flüchtlingen in die Bundesbetreuung
abzulehnen. Das heißt, die Zahl der Flüchtlinge, die in die Bundesbetreuung
gehen, wird zwangsläufig steigen. Daher wäre es vorsorglich gewesen, wenn man
darauf reagiert und entsprechende Konzepte vorgelegt hätte, aber das haben Sie
nicht getan. Das lässt tief blicken, Herr Bundesminister, und das passt zur
Linie, wie Sie mit Menschen umgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und
bei Abgeordneten der Grünen.)
15.25
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
15.26
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete
Stoisits, Sie spielen sich immer als Hüterin der Rechtsstaatlichkeit und des
Parlamentarismus auf, aber heute haben Sie mit Ihrer Forderung nach
Besprechung einer Anfragebeantwortung eigentlich ein parlamentarisches
Instrumentarium gröblichst missbraucht. Sie wollten das Urteil des Obersten
Gerichtshofes behandeln, Sie wollten dem Innenminister wieder einmal um die
Ohren reiben: Na da siehst, was passiert!, und deshalb haben Sie diese Anfrage,
mit der Sie einen Beamten des Innenministeriums wirklich verunglimpfen,
benützt, um Ihren Diskussionsbeitrag daran aufzuhängen. Das, finde ich, ist
eine Vorgangsweise, die wirklich nicht richtig ist. Und vor allem: Spielen Sie
sich dann nicht immer als Hüterin des Parlamentarismus auf!
Ich gehe deshalb,
weil Sie dieses Instrumentarium missbraucht haben, auf Ihre Ausführungen
überhaupt nicht ein, sondern ich gehe auf Ihre Anfrage ein, die mich schon
empört hat, als ich sie gelesen habe, als Sie sie eingebracht haben. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Sehr billig! Sehr billig!)
Diese Anfrage ist
ein typisches Zeichen dafür, wie eine Atmosphäre des Verdachtes geschaffen
wird, wie man jemanden verunglimpft, wie man jemanden missliebig macht, mit
dessen Entscheidungen, mit dessen politischer Meinung man nicht einverstanden
ist. Ich würde mich wirklich schämen, Frau Abgeordnete Stoisits, wenn ich eine
solche Anfrage an den Innenminister richtete und mich damit vor einen Karren
spannen ließe, der nur Gerüchte enthält. Das würde ich an Ihrer Stelle vehement
ablehnen!
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herr Romanoski, der in dieser Anfrage erwähnt wird,
hat zuletzt im Jahr 1997 einen Asylbescheid unterschrieben – 1997!
Also vor mehr als fünfeinhalb Jahren hat Herr Romanoski zuletzt Entscheidungen
getroffen; jetzt ist er nur noch mit EU-Materien befasst. – Und jetzt
kommt Frau Abgeordnete Stoisits und bringt hier gravierende Vorwürfe vor, die
sich auf die Bescheide beziehen, die vor fünf Jahren erlassen worden sind, ja
Frau Stoisits wirft ihm sogar Dienstverletzungen vor und fragt, ob er deswegen
nicht vor ein Strafgericht gestellt worden ist. Dienstverletzungen, die
natürlich hätten auffallen müssen, stellt sie jetzt zur Diskussion.
Worauf die Beweise beruhen, das muss man sich in dieser Anfrage einmal anschauen: auf wirklich nur nebulosen Gerüchten. Irgendein unbekannter, nicht benannter Redakteur trifft auf irgendjemanden, der wieder nicht genannt wird, der ihm sagt, dass Herr Romanoski angeblich Kontakte zu einer rechtsextremen Zeitung hätte, die in Wirklichkeit eine konservative Zeitung ist. Es gibt also überhaupt nichts Konkretes. Ich habe mir eigentlich erwartet, dass Frau Stoisits heute ihre Anschuldigungen konkretisieren wird, dass sie sagen wird, wer der Redakteur ist, der Herrn Romanoski beschuldigt, wer diese Kontaktpersonen sind. – Nein, das hat sie nicht gemacht! Vielmehr hat sie auf dem Rücken eines Beamten, der seine Arbeit ordnungsgemäß macht, ihre politischen Anliegen dem Innenminister dargebracht. Und das ist wirklich unseriös,
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 96 |
meine sehr geehrten
Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Nur jemanden
anpatzen, mit dessen politischer Meinung man nicht einverstanden ist, das ist
wirklich nicht zu akzeptieren. – Über die Entscheidungen möchte ich
überhaupt nicht reden, denn es hat jeder, der von so einer Entscheidung
betroffen ist, auch ein Rechtsmittel, und es gibt Entscheidungen des
Verwaltungsgerichtshofes, es gibt Richtlinien und alles Mögliche.
Im Übrigen, Frau Abgeordnete
Stoisits: Herr Romanoski hat nicht aus eigenem Gutdünken oder durch
Befürwortung des Ministers diesen Job bekommen, sondern es hat ein
Ausschreibungsverfahren stattgefunden, aus welchem Herr Romanoski als Bester
hervorgegangen ist. Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen! Sagen Sie
das alles den Leuten, die Ihnen die Gerüchte nahe gebracht haben und die Sie
motiviert haben, eine solche Anfrage zu stellen!
Folgendes möchte
ich Ihnen auch noch sagen: Gerade wir Politiker, die wir nie vor
solchen Gerüchten gefeit sind, bei denen immer wieder
Denunziationen versucht werden – was mir schon alles über einzelne
Kollegen erzählt wurde: von ihrem Privatleben, von ihrem Berufsleben und so
weiter! –, sollten ganz entschieden dagegen sein und nicht solche Anfragen
stellen, wenn uns solch unbewiesene Gerüchte zugespielt werden. (Abg. Gradwohl: Was war denn in den letzten
Jahren?)
Ich werde Ihnen
etwas sagen: Wenn mir jemand so ein Gerücht erzählt – auch über
Sie! –, dann sage ich, dass ich mit dem Kollegen, mit dem Abgeordneten
darüber reden werde, um zu prüfen, ob das stimmt oder nicht. (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Bevor ich das
getan habe, würde ich niemals eine schriftliche Anfrage an den Minister
stellen. (Abg. Gradwohl: Jetzt
auf einmal! Was war denn in den letzten Jahren?) Nein, nicht „jetzt auf
einmal“, sondern schon immer! Das ist mein Grundsatz! (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Mag. Weinzinger. – Bitte.
15.31
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Zu den Ausführungen
meiner Vorrednerin darf ich – fast schon als tatsächliche
Berichtigung – anmerken, dass rechtskräftige Bescheide kein „Gerücht“
sind! Das ist schon ein kleiner Unterschied! Und im Übrigen kann man das
erschöpfend behandeln mit dem Sprichwort: „Wie der Schelm ist, so denkt er!“ (Widerspruch
bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie haben uns noch gefehlt im Parlament! Sie haben
uns wirklich noch gefehlt! Es kommt nichts Besseres nach!)
Zur Anfrage selbst
und zu Herrn Minister Strasser, der ja einmal im Geruch gestanden ist, bei der
Caritas in die Lehre gegangen zu sein, und der sich seither offensichtlich
jeden Tag redlich bemüht, das Gegenteil zu beweisen. Es ist schon merkwürdig,
wenn Herr Minister Strasser sagt: Kommen Sie doch bitte und nennen Sie mir alle
Merkwürdigkeiten, die Ihnen auffallen! – Fast im gleichen Atemzug meinte
er dann allerdings: Ja aber, Frau Abgeordnete Stoisits, diese Anfrage kann ich
Ihnen leider nicht beantworten; das geht nicht! – Na was jetzt?! Fragen
wird man ja wohl noch stellen können. (Bundesminister
Dr. Strasser: Keine
Verdächtigungen, sondern Tatsachen! Das ist ein kleiner Unterschied!)
Zur Aussage,
Österreich ist ein Asylland für all jene, die es brauchen. – Da wird es
jetzt inhaltlich spannend, denn wer entscheidet, wer Asyl braucht? Da haben
wir einerseits ein Betreuungsgesetz und andererseits eine
Betreuungsrichtlinie. Und wenn man es mit der Rechtsstaatlichkeit tatsächlich
so gut meint, wie Herr Minister Strasser es hat anklingen lassen, müsste er
sofort seine Richtlinie aus dem Oktober 2002 zurücknehmen, weil diese in einem gewissen
Widerspruch zum Gesetz steht. Laut Gesetz ist nämlich als Asyl- und als
Betreuungsgrund anzugeben, wieweit eine Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, und von
Fall zu Fall ist auch über die Asylgründe selbst zu entscheiden.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 97 |
In der Richtlinie
jedoch wird pauschaliter festgehalten, dass Menschen aus bestimmten Ländern
dafür nicht in Frage kommen. Und bevor da jetzt noch irgendwelche
Phantasien entstehen, sei daran erinnert, was denn diese Betreuung ausmacht. Da
geht es nicht irgendwie um ein existenzsicherndes Einkommen, sondern da geht es
ganz simpel um ein Dach über dem Kopf, darum, jeden Tag genug zu essen und,
falls notwendig, also im Krankheitsfall, eine medizinische Versorgung zu
haben.
Unter dieses Limit kann man schon gar
nicht mehr gehen, sollte man meinen. Herr Minister Strasser ist jedoch darunter
gegangen und ließ sogar im Winter dutzendweise Asylwerber auf die Straße
setzen!
Daher ist es
natürlich nicht irrelevant, nachzufragen, welche leitenden Beamten es in diesem
Ressort gibt, die weisungsgebunden agieren, und welche Politik in diesem
Ressort betrieben wird. Angekündigt wurde ja bereits die Vorlage eines neuen
Asylgesetz-Entwurfs – ich bin gespannt, wie ausführlich die Diskussion
darüber sein wird, vor allem, wie lange die Begutachtungsfrist sein wird (Bundesminister Dr. Strasser: Vier Wochen!)
beziehungsweise ob das von der Tendenz her so sein wird wie bei der vergangenen
Diskussion mit den NGOs, wo sich die „Diskussion“ – unter
Anführungszeichen –, der „Dialog“, der immer eingefordert wird, darauf beschränkt
hat, 40 Powerpoint-Folien zu zeigen, und dann hieß es: Schluss!, und zwar
noch bevor es Stellungnahmen dazu gab.
Man darf gespannt
sein, was in dieser Gesetzesvorlage stehen wird und ob die Befürchtungen, die
das UNHCR bereits gehegt hat, zutreffen, denn dann hätten wir einen neuen
Notstand in der Asylpolitik Österreichs (Beifall bei den Grünen), wenn
nämlich daran gedacht sein sollte, eine Beschleunigung der Verfahren ohne
Aufstockung des Personals zu erzielen, ohne Ausbau der Möglichkeiten für
Asylwerberinnen und Asylwerber, bereits in erster Instanz ihre Rechte geltend
zu machen und die Möglichkeit zu haben, auch danach noch Asylgründe anzugeben.
Stellen Sie sich
vor, es kommt jemand unter einem schweren Schock, unter Trauma aus einem Kriegsgebiet
zu uns, oder eine Frau flieht mit ihrer Tochter, der die Genitalverstümmelung
droht beziehungsweise die selbst davon betroffen ist: Wie wahrscheinlich ist
es, glauben Sie, dass man in der verwirrenden Situation an der Grenze, wo man
erstmals mit einer fremdsprachigen Bürokratie konfrontiert ist, über
persönliche psychotisch-dramatische Erlebnisse sprechen kann?!
Nehmen Sie bitte
den Gedanken mit, dass hinter jedem Bescheid ein Mensch mit
seinem Leben steht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Fortsetzung der
Tagesordnung
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 1 und 2 der
Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet
ist wieder Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Welch Zufall! – Bitte,
Frau Abgeordnete.
15.36
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kein Déjà-vu, sondern die nächste Debatte. Durch die Unterbrechung bin ich am Wort und möchte anknüpfen an die Ausführungen mehrerer Vorredner, an die des Herrn Bundeskanzlers, an die der Klubobleute von ÖVP und FPÖ, die gemeint haben, die Diskussion über die Pensionsreform müsse im politischen Dialog hier im Hause geführt werden und nicht auf der Straße. – Das halte ich, ehrlich gestanden, für ein merkwürdiges Verständnis von politischer Partizipation. Warum bitte sollen wir mit Wählerinnen und Wählern, mit Menschen, die
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 98 |
von der
Reform betroffen sind, kein Gespräch führen? Was soll daran schlecht sein?!
Warum sollen nicht Menschen, die betroffen sind, ihren Widerstand
artikulieren?!
Frau Abgeordnete
Bleckmann meinte hier, es sei „infam“, wenn ein Pensionistenvertreter nach dem
alten Pensionssystem eine hohe Politikerpension bekommt und trotzdem zum Streik
rät. – Da muss ich Sie schon fragen: Ist es nicht wirklich infam, wenn
jemand, der, wie Herr Vizekanzler Haupt, ebenfalls 12 000 € an
Politikerpension bezieht, jenen, die 600 oder 700 € Pension haben, sagt:
Ihr sollt nicht streiken! Ihr sollt euch nicht wehren! Ihr sollt nicht
Widerstand leisten, sondern eure Abgeordneten werden schon – wenn so
tatkräftig wie bei den Freiheitlichen, na dann gute Nacht! – eure Argumente
im Parlament einbringen!? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Mehrfach – ja
fast schon auffällig oft – wurde seitens der Regierungsparteien betont,
dass man nicht daran denke, das Umlageverfahren abzuschaffen, sondern dass nur
optional eine zweite oder dritte Säule entstehen soll. – Alles, was so oft
und auffällig betont wird, noch dazu bei einer solch einschneidenden Reform,
wie sie hier vorliegt, weckt mein Misstrauen – und nicht nur jenes, das
wir hier mit unserem Misstrauensantrag dem Herrn Bundeskanzler gegenüber zum
Ausdruck bringen.
Nur an einem Punkt
frage ich bei Herrn Klubobmann Scheibner nach, der behauptet hat, jeder könne
doch selbst entscheiden, ob und wie viel er in eine private Pensionsvorsorge
einzahlen möchte. (Abg. Scheibner: Nein, bei der „Abfertigung
neu“, Frau Kollegin! Sie müssen mich schon richtig zitieren!) – Ja,
gern, aber erklären Sie mir doch bitte, Herr Klubobmann, wie sich
beispielsweise eine Frau, die – das sind immerhin 17 Prozent –
weniger als 1 000 € brutto im Monat verdient, frei entscheiden soll,
ob sie pro Monat mindestens zirka 150 € in eine private Pensionsvorsorge
einzahlen soll, um einmal nur ein unteres Limit zu nehmen! Da kann doch von
freier Entscheidung keine Rede mehr sein! Da geht es doch ums Existenzminimum!
Und damit ist diese zweite Säule auch schon reine Fiktion. (Beifall bei den
Grünen.)
Diese
Pensionsreform ist frauenfeindlich! Daran ändern auch die
Behauptungen nichts, die ja fast schon skurril sind, dass Frauen bei dieser
Pensionsreform „bevorzugt“ würden. – Da versucht man, aus einem Nachteil,
dass nämlich zu einem wirklich überwältigenden Anteil alles, was
Kindererziehung, Haushalt, Betreuungspflichten gegenüber Nicht-Minderjährigen
betrifft, heute nach wie vor den Frauen aufgebürdet und von diesen übernommen
wird, eine „Bevorzugung“ zu konstruieren.
Wenn man da ein
klitzekleines Bisschen an Verbesserungsmaßnahme versucht – auf diese werde
ich gleich zu sprechen kommen –, wird daraus plötzlich automatisch eine
„Bevorzugung“ von Frauen, die nachweislich ein Drittel weniger als Männer
verdienen und bereits jetzt um die Hälfte weniger an Pension als Männer haben.
Wie Ihre
„Verbesserungen“ ausschauen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien,
werde ich Ihnen an Hand folgenden Beispiels aufzeigen: Die großartige
„Verbesserung“, die offensichtlich in Form einer Erleuchtung an diesem
Wochenende passiert ist, ist die, dass gesagt wird, Frauen beziehungsweise auch
Männer sollen noch in einer bestimmten Phase in Frühpension gehen können. Das
heißt, eine Frau – und das ist sogar so in den Erläuterungen angeführt –
soll mit 55 Jahren in Pension gehen können, so zum Beispiel eine Krankenschwester.
Rechnen Sie mir
doch bitte einmal vor, wie eine Krankenschwester, die eine Ausbildung zu
absolvieren hat, also frühestens mit 18 oder 19 Jahren in den Beruf
eintritt, bis zum 55. Lebensjahr zu 40 Beitragsjahren für die
Durchrechnung kommt!
Das ist ein Maßnahme, die man leicht irgendwo hinschreiben kann, sie ist aber für kaum eine Frau relevant, maximal für Hilfsarbeiterinnen, die eine durchgängige Erwerbszeit haben, also zwischendurch keinen Monat arbeitslos waren (Abg. Öllinger: Die ist aber schon vorher kaputt!), denen keine Zeit fehlt, die nicht einen längeren Zeitraum krank waren – also eine
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 99 |
Summe von Eigenschaften, die es
gerade bei Hilfsarbeiterinnen erfahrungsgemäß fast nicht gibt.
Sie haben
Änderungen angebracht, die Sie als Verbesserungen zu verkaufen versuchen, die
aber reine Kosmetik sind und den betroffenen Frauen nichts bringen! Sie streuen
ihnen damit nur Sand in die Augen, die Pensionsreform als solche jedoch bleibt
weiterhin frauenfeindlich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
15.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Scheibner
zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die einschlägigen
Bestimmungen des § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
15.41
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident!
Ich werde mich bemühen, diese Bestimmungen einzuhalten.
Frau Abgeordnete
Weinzinger hat behauptet, ich hätte in meinem Debattenbeitrag gemeint, dass
Arbeitnehmer die freie Wahl hätten, Beiträge in eine private Pensionsvorsorge
zu zahlen. Sie hat dazugesagt, das sei in den meisten Fällen nicht
möglich. – Diese Beurteilung lasse ich Ihnen unbenommen.
Allerdings habe
ich nicht über die freie Wahl, in eine private Pensionsvorsorge zu investieren (Abg. Öllinger:
Und der Zukunftsvorsorge!), referiert, sondern ich habe angeführt, dass
durch die Einführung der „Abfertigung neu“ Arbeitnehmer nun die freie Wahl
haben, ihre Ansprüche aus dieser „Abfertigung neu“ in eine Pensionskasse
einzubezahlen (Abg. Öllinger: Das ist nichts Neues!) und damit in die zweite Säule
des Pensionssystems zu investieren – nicht, wie Sie behauptet haben, in
die dritte Säule. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ruf bei der SPÖ:
Das ist nicht neu! Die Abfertigung konnte ich schon immer einzahlen in eine
Pensionsvorsorge!)
15.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. –
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. (Rufe von Abgeordneten der SPÖ sowie Gegenrufe der Abgeordneten Scheibner und Dr. Partik-Pablé.)
15.42
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek
(Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Was wäre, wenn bei den Pensionen nichts passiert? (Abg. Lackner:
Sigi, du bist ...!) – Kollege Lackner, ich habe erst begonnen!
Wie du weißt, setze ich mich dafür ein, dass die arbeitenden Menschen eine
gerechte Pension bekommen (Abg. Öllinger: Das müssen wir uns
anschauen!), dafür, dass die derzeitigen Pensionen langfristig garantiert
sind und die zukünftigen gesichert werden.
Denn wenn wir
nichts tun, wird es, das wissen wir alle – du genauso gut wie ich –,
zu einem Kollaps kommen. Dann heißt das: Entweder 50 Prozent
Versicherungsbeitrag zahlen oder bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag arbeiten. In
diesem Fall wird uns aber die jüngere Generation den Generationenvertrag
aufkündigen. Das geht jedenfalls nicht! (Abg.
Öllinger: Und deshalb seid ihr für
40 Prozent Pensionskürzung? Das darf doch nicht wahr sein!)
Kollege Öllinger!
Wir beide wissen, dass die Lebenserwartung immer höher wird. Ich habe nicht so
viel Zeit, dass ich auf jeden eingehen kann, aber du weißt auch, dass die
Lebenserwartung – Gott sei Dank – gestiegen ist, dass die Menschen
länger in Ausbildung und viel kürzer im Erwerbsleben sind. Die entsprechenden
Zahlen sind von 1970 bis 2001 gestiegen. Das Verhältnis Beitragszahler zu
Pensionisten ist nicht mehr, wie es ursprünglich war. Wir wissen, dass früher
auf 1 000 Beitragszahler 350 Pensionisten gekommen sind. Im
Jahr 2030 wird das Verhältnis ungefähr 1 : 1 sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass bei dieser Pensionsreform, so wie sie vorgesehen ist, mit der Harmonisierung aller Pensionssysteme genau das Richtige gemacht wird.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 100 |
Endlich einmal wird es für alle gleich hohe Beitragszahlungen und gleiche
Pensionshöhen geben. Jeder, der mehr verdient, kann dann auch noch anders
vorsorgen – keine Frage!
Ich bin auch voll
bei Ihnen, wenn Sie einen Solidaritätsbeitrag jener, deren Pension über der
ASVG-Höchstpension liegt, fordern. Das soll auch so geschehen.
Es sind bereits
sehr viele Änderungen in dieses Budgetbegleitgesetz eingearbeitet worden. Zu
den Übergangsregelungen: Das Pensionsantrittsalter wird nicht von heute auf
morgen umgestellt, der Steigerungsbetrag auch nicht; dies wird in Etappen
geschehen, nämlich innerhalb von drei Jahren in vier Etappen. Das ist
wenigstens etwas! Jene Leute, die jetzt knapp vor der Pension stehen, können
damit rechnen, dass es nur ganz langsam geht.
Gleiches gilt für
die Abschläge und die „Hackler-Regelung“. Wir haben uns besonders für die
„Hackler“ eingesetzt, also jene Leute, die schwer gearbeitet und lange
Versicherungszeiten haben. Über diese habe ich von der SPÖ bis jetzt überhaupt
nichts gehört, die hat sich zu diesem Thema über all die Jahre gänzlich
verschwiegen (Beifall bei den Freiheitlichen), außer, eine
Propagandabroschüre herauszugeben und mit „1. Mai“-Kundgebungen und
Streikaufrufen zu operieren. (Widerspruch
des Abg. Reheis.) Das ist mir
etwas zu dünn! Überhaupt streiken ohnehin nur jene Leute beim
Gewerkschaftsbund, die im öffentlichen Dienst sind. Jene, die in der
Privatwirtschaft beschäftigt sind, streiken nicht, weil sie gar keine Zeit dazu
haben. Das ist das Problem! (Zwischenruf
der Abg. Mag. Trunk.)
Frau Kollegin
Trunk! Ich habe Gelegenheit gehabt, mit Ihnen darüber zu sprechen. Sie haben
mir, da ich überhaupt keinen diesbezüglichen schriftlichen Vorschlag der
Gewerkschaft kenne (Abg. Mag. Trunk: Das ist die blaue Lüge!) –
außer den Arbeiterkammer-Berechnungen darüber, was wäre wenn –, auf meine
Aufforderung hin ein Papier mit ein paar Punkten überreicht. (Abg. Mag. Trunk: Ja!)
Ich sage Ihnen
klar und deutlich: Ich kann jeden einzelnen Punkt mittragen. (Demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Trunk.) Ich habe Ihnen aber weitere
Unterlagen gegeben, in denen vorgeschlagen wird, in die
Politiker-Pensionsprivilegien einzugreifen. Dazu haben Sie gesagt, das ginge
nicht, das lehnten Sie ab! (Abg.
Mag. Trunk: Das stimmt nicht!)
Das haben Sie anlässlich einer Podiumsdiskussion gesagt! Sie haben mir gesagt,
das könnten Sie nicht mittragen. (Abg.
Mag. Trunk: Ich habe mich
geweigert, unter FPÖ ...!) Das ist aber Ihr Problem, dafür kann ich
nichts.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Es ist uns gelungen, bei den Frauenpensionen eine wesentliche
Verbesserung zu erreichen. Pro Kind werden einer Frau drei Jahre angerechnet,
die Bemessungsgrundlage wird in Zukunft auf bis zu 150 Prozent des
Ausgleichszulagenrichtsatzes steigen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass das
etwas schneller geht, bin aber auch damit zufrieden. Wenn es möglich ist,
werden wir in diesem Punkt noch weitere Verbesserungen anbringen, ebenso bei
der „Hackler-Regelung“, bei der meiner Ansicht nach noch einige Verbesserungen
nötig sind.
Ich werde in den
nächsten zwei bis drei Wochen meine ganze Kraft dafür einsetzen, dass es da
noch zu Verbesserungen kommen wird. Seien Sie unbesorgt, wir werden versuchen,
gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch Verbesserungen umzusetzen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort
gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Vielleicht kann man das ein
bisschen richtig stellen!)
15.47
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Erklärungen des Bundeskanzlers, der nicht mehr anwesend ist, und des Herrn Vizekanzlers, der auch nicht mehr hier ist, hinsichtlich einer Zielsetzung, nämlich die Pensionen
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 101 |
für die Zukunft der Jugend sichern zu wollen, werden schon allein durch die
Tatsache Lügen gestraft, dass es bei all diesen Maßnahmen rein um ein
Budgetproblem geht.
Sie wollen
zwischen 2004 und 2006 760 Millionen € an Einsparungen allein
aus dem ASVG-Bereich erzielen. Das ist der Grund dafür, dass es nicht zu einer
umfassenden und fairen Reform für alle Bevölkerungsgruppen im Herbst
kommen kann! Deswegen beschneiden Sie rücksichtslos die Rechte der betroffenen
Menschen im ASVG-Bereich.
Sie, meine Damen
und Herren von der FPÖ, sind bereit, den von Ihnen immer so gerne zitierten
unterprivilegierten ASVG-Versicherten in den nächsten drei Jahren Belastungen
im Ausmaß von 760 Millionen € aufzubürden. So schaut es aus! Wo ist
denn Kollege Walch? So schaut es in Wahrheit aus, Kollege Walch! Das ist der
wahre Hintergrund Ihrer Politik! (Beifall bei der SPÖ.)
Und es wäre
vielleicht auch ganz nett gewesen, wenn Herr Kollege Walch es nicht vorgezogen
hätte, hier frauendiskriminierende Äußerungen von sich zu geben (Beifall bei
der SPÖ sowie der Abg. Mandak. –
Ruf: Welche Äußerung?) – Welche
Äußerung? Frau Kollegin Dr. Partik-Pablé, ich sage es Ihnen gerne.
Allerdings kann ich nicht Oberösterreichisch (Abg. Dr. Partik-Pablé:
Dann sagen Sie es uns auf Steirisch!),
daher werde ich es ins Deutsche übersetzen:
„Mich stört, wenn
eine Person männlichen Geschlechts dreinredet, aber noch mehr, wenn Frauen das
tun.“
Meinen Sie, dass
das nicht frauendiskriminierend ist? Meinen Sie, dass das die absolute Geschlechtergleichbehandlung
bedeutet, liebe Frau Dr. Partik-Pablé? Ich würde an Ihrer Stelle einmal
die parteipolitischen Scheuklappen ablegen und die Worte so hören, wie sie
gesagt worden sind. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der
Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter und Scheibner.)
Meine Frage war:
Warum diese Eile? Warum ist nicht Zeit bis zum Herbst? Und warum nicht ein
einheitliches Pensionssystem für alle, für das ja angeblich alle Parteien des
Hohen Hauses sind und das sie vertreten? Also geht es doch nur um das
Budgetproblem, und es geht auch nur um Maßnahmen im ASVG-Bereich, die gerade
diese Versichertengruppe besonders hart trifft. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber diese
fehlende Bereitschaft zum Gespräch, die Unfähigkeit, einen Dialog zu führen,
scheint es nicht nur im Hohen Haus zu geben. Ich habe da eine interessante
E-Mail eines Wählers an den Herrn Bundeskanzler. Er wollte dem Herrn
Bundeskanzler seine Sorgen hinsichtlich der geplanten Maßnahmen mitteilen.
Diese Mail wurde am 22. April, um 8.46 Uhr, mit dem Betreff
„Pensionskürzungsaktion“ an den Herrn Bundeskanzler abgeschickt. Die Antwort,
siehe da, lautete noch am selben Tag, dem 22. April, um 17:36:58: „was deleted without being read“, auf
Deutsch: wurde gelöscht, ohne gelesen zu werden! (Oh-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Gradwohl:
Schämen Sie sich!) – Das ist die Art von Dialog, die Sie,
meine Damen und Herren von der Regierung, pflegen!
Und weil wir für
den Dialog sind, weil wir für einen echten Dialog eintreten, bringe ich
folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gusenbauer, Mag. Prammer, Verzetnitsch, Silhavy und KollegInnen
betreffend Pensionen, die fair, sicher und gerecht sind, eingebracht im Zuge
der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers zur
„Pensionssicherungsreform“
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert,
die
Regierungsvorlage zur „Pensionssicherungsreform“ zurückzuziehen,
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 102 |
den Sozialpartnern
die Gelegenheit zu geben, bis zum 30. September 2003 einen eigenen Vorschlag
gemeinsam zu erarbeiten,
das
Gesprächsangebot der SPÖ anzunehmen und im Herbst auf Grundlage der Vorschläge
der Sozialpartner, der Oppositionsparteien und aller anderen ernsthaften
Vorschläge eine sozial gerechte Pensionsreform zu beschließen,
ein gemeinsames
Pensionssystem für alle ÖsterreicherInnen, in das schrittweise alle hineinwachsen,
sodass in 30 Jahren alle ÖsterreicherInnen nach dem gleichen Recht in
Pension gehen und niemand mehr in der Pensionshöhe bevorzugt wird,
ein
Pensionssystem, das dauerhaft garantiert, dass am Ende der Reform nach
45 Jahren Arbeit und einem Pensionsalter von
65 Jahren 80 Prozent netto als Pension zusteht und so der
Lebensstandard gesichert wird,
für Politiker die gleichen
Veränderungen vorzusehen wie für alle anderen,
keine Abfangjäger
anzuschaffen und so die Ausgaben des Staates zu verringern, an Stelle der
Kürzung von Pensionen.
*****
(Beifall bei
der SPÖ.)
Meine Damen und
Herren! Sie haben uns heute schon öfters aufgefordert, konstruktive Vorschläge
zu machen. (Abg. Scheibner: Das war aber nicht konstruktiv!) Damit haben Sie
einen konstruktiven Vorschlag vorliegen. Sie brauchen nur zuzustimmen und damit
auch für eine Mehrheit zu sorgen, dann können wir gemeinsam diese Problematik
so in Angriff nehmen, dass die Jugend auch tatsächlich einmal eine gesicherte
Pension hat und nicht wie bei Ihrem Modell einfach nur gekürzt wird, der
Lebensstandard gesenkt wird und sie auf die private und individuelle
Risikovorsorge verwiesen wird. (Beifall
der SPÖ.)
15.52
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und
steht daher mit in Verhandlung.
Als nächste
Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé zu Wort
gemeldet. – Bitte.
15.53
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundeskanzler
Schüssel hat heute in seinem Bericht gesagt: Diese Bundesregierung hat Mut zur
Verantwortung. (Abg. Dr. Jarolim: Muss das stimmen?) –
Ja, ich weiß schon, dass Sie nicht einmal den Mut zur Verantwortung anerkennen,
aber angesichts der Panikmache, der Angstmache und des Mangels an
konstruktiver Mitarbeit – denn, Frau Abgeordnete Silhavy, das Einbringen
von Entschließungsanträgen zeigt überhaupt noch keine Gesprächsbereitschaft,
das heißt, dass Sie an einer Pensionsreform überhaupt nicht mitarbeiten wollen (Abg. Silhavy:
Oh ja, aber nur eine ... und faire!) – ist wirklich Mut
notwendig.
Als die SPÖ noch
die Regierung dominierte, haben Sie niemals den Mut aufgebracht, wirkliche
Pensionsreformen durchzuziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der
SPÖ. Mit jedem Jahr, das vergangen ist, ist der Reformbedarf größer geworden.
Experten sagen: Hätte man schon 1990, oder spätestens 1995, mit tief greifenden
Reformen begonnen, dann wäre es nicht notwendig, heute so einschneidende
Maßnahmen zu setzen, dann könnten die Maßnahmen sanfter sein.
Aber Sie haben immer nur beschwichtigt. Sie haben immer nur Pensionsregelungen von einem Jahr zum anderen gemacht. Sie haben immer eine Augen-zu-Politik gemacht, Sie haben niemals den Menschen vor Augen geführt, wie die Zukunft der Pensionen aussehen wird. Sie
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 103 |
haben jenen Menschen, die jetzt beziehungsweise vor fünf Jahren oder
zehn Jahren ins Erwerbsleben eingetreten sind, nie gesagt, wie es einmal mit
ihrer Pension sein wird. Das haben Sie nie gemacht. Sie haben immer
verschwiegen, wie es 2010, 2020 ausschauen wird (Abg. Dr. Jarolim:
... Stummvoll!) – und das fällt jetzt uns, ja allen auf den Kopf,
meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jetzt müssen wir
uns von der EU sagen lassen, dass – wortwörtlich – die Tragfähigkeit
des Systems nicht gesichert ist. Es gab immer wieder Diskussionen hier im
Parlament, bei denen die Frage, wie es mit den Pensionen weitergeht, diskutiert
worden ist. Ich erinnere mich an eine Veranstaltung der österreichischen
Versicherungswirtschaft, bei der ein Vertreter des damals sozialistisch
geführten Sozialministeriums – Frau Minister Hostasch oder Herr Minister
Hesoun – auf die Frage, wie es mit den Pensionen weitergehen werde, gesagt
hat: Na, ist es bisher gegangen, wird es in Zukunft auch gehen! – Das war
die zukunftsweisende Antwort eines Sektionschefs eines sozialistischen
Ministers! Also Sie müssen sich schon ordentliche Vorwürfe gefallen lassen,
meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ.
An diese
Argumentation, nämlich dass es jetzt gegangen sei und deshalb auch in Zukunft
gehen werde, erinnerte mich die heutige Äußerung des Herrn Dr. Van der
Bellen, der gemeint hat: Na ja, ob wir am 1. Jänner 2004 oder am
1. Jänner 2005 eine Pensionsabsicherung für die jungen Leute machen, ist
eigentlich egal! – Bitte, das geht doch in dieselbe Richtung: Wurschteln
wir weiter so fort, egal, wann etwas passiert, irgendwo wird es schon
weitergehen!
Herr Abgeordneter
Gusenbauer hat heute gesagt: Jeder, der von einem dringenden Handlungsbedarf
redet, ist eine Kassandra, der will eigentlich nur Übles und erfreut sich
daran, negative Botschaften auszusenden. Er hat weiters gesagt, dass jene
Reformen, die 1995 beschlossen worden sind, ohnehin bis zum Ende der
Legislaturperiode wirken werden. – Auch das ist die alte
Verschiebungstaktik, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dabei wollen wir
einfach nicht mitmachen. Wir wollen, dass auch die jungen Menschen, die heute
ins Arbeitsleben eintreten, einmal eine gesicherte Pension haben. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist heute schon
mehrfach angeschnitten worden, ich möchte es noch einmal verdeutlichen: Die
Fakten besagen, dass der Eintritt ins Arbeitsleben immer später erfolgt, die
Pensionsjahre immer länger, die Arbeitsjahre immer kürzer werden. 1970 hat man
42,7 Jahre gearbeitet, 8,8 Jahre war man in Pension. 1990 hat man
38 Jahre gearbeitet, 17,7 Jahre war man in Pension. 2001 hat man
37 Jahre gearbeitet und wird 20,3 Jahre in Pension sein.
Das ist zwar schön
für den Einzelnen, und der Anstieg der Lebenserwartung sollte natürlich auch
weiterhin forciert werden, aber es muss auch finanziell vorgesorgt werden.
Ich bitte Sie
wirklich – dies ist schon mein Schlusssatz –: Nehmen Sie mit uns
konstruktive Gespräche auf! Belassen Sie es nicht nur bei den
Entschließungsanträgen! Gemeinsam werden wir vielleicht eine gute Lösung
schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.58
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Parnigoni hat es während
seiner Ausführungen für richtig befunden, dem Herrn Bundesminister für Inneres
„politische Liquidation“ vorzuwerfen. Frau Abgeordnete Partik-Pablé hat
daraufhin einen Ordnungsruf verlangt.
Ich werde diesen
nicht aussprechen, würde aber trotzdem bitten – vielleicht Herrn Abgeordneten
Posch –, dass er seinen Kollegen ein bisschen darüber aufklärt, was mit
„politischer Liquidation“ gemeint sein könnte.
Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Posch: Was sind das für präsidiale Sitten? – Abg. Dr. Jarolim: Wieso der Posch? Wir haben den
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 104 |
Kaipel dafür vorgesehen! – Abg. Mag. Posch: Ich billige das nicht, aber ...! – Neuerlicher Zwischenruf
des Abg. Dr. Jarolim. – Heiterkeit
bei der SPÖ.)
Frau Abgeordnete,
Sie sind am Wort.
15.59
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Diese Pensionsreform ist unsozial, ein Signal der
sozialen Kälte und der Ignoranz. – Das sagt nicht irgendjemand, das sagt
der stellvertretende Landeshauptmann des Landes Vorarlberg, seines Zeichens
stellvertretender Parteivorsitzender der Freiheitlichen Partei. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)
Die
Kindererziehung und die Altenbetreuung dürfen nicht durch Minderung sozialer
Leistungen bestraft werden. – Das sagt nicht irgendjemand, das schreibt
die ÖVP-Landesrätin Schmid aus Vorarlberg in einem offenen Brief an den
Bundeskanzler.
Die Vorarlberger
Landesregierung schließlich hat in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf
ebenfalls auf Härten hingewiesen und den Vertrauensschutz eingefordert. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren von der einen Regierungspartei, Sie können sich vorstellen,
was in Ihrem Entwurf stehen muss, damit Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem
Land Vorarlberg, einem bei Gott gestandenen ÖVP/FPÖ-Land beziehungsweise
ÖVP-Land – FPÖ-Land nicht mehr so arg –, eine derartige Kritik an den
Forderungen der eigenen Partei üben. Nehmen Sie sich diese Kritik zu Herzen und
motzen Sie nicht über unsere Kritik an dieser Änderung des
Pensionssystems! Sie ersehen schon aus den Meldungen Ihrer eigenen Kolleginnen
und Kollegen, wie Recht wir damit haben! (Beifall bei den Grünen.)
Natürlich kann man
jetzt sagen: Das waren Reaktionen vom Wochenende, über Nacht ist alles anders
geworden, wir diskutieren heute – so habe ich manchmal den Eindruck –
über ein anderes Modell. Ich frage mich jedoch Folgendes: Wie berechenbar ist
diese Regierung, wenn über Nacht ganz wesentliche Reformvorhaben derartig
verändert werden, dass sie quasi innerhalb von 48 Stunden nicht mehr
wieder zu erkennen sind? Auch Sie selbst müssen sich fragen: Wie berechenbar
ist Ihre Politik, welchen Vertrauensschutz bietet Ihre Politik? (Abg.
Dr. Fekter: Das hat euch
überrascht, dass wir das so verbessert haben, gell?)
Beides ist unserer
Meinung nach nicht gegeben, deshalb auch die Einbringung des Misstrauensantrages
gegen Bundeskanzler Schüssel. (Beifall bei den Grünen.)
Zwei Themen dieser
heutigen Debatte im Plenum sind besonders bedenklich. Das eine ist die
Pensionsreform, das andere ist die Art, wie hier in diesem Haus, das als
Zentrum der Demokratie Österreichs gelten sollte, mit Demokratie und mit
demokratischen Rechten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes umgegangen
wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es war nicht nur
ein Debattenbeitrag, es waren nicht zwei, sondern es war eine ganze Reihe
von Debattenbeiträgen von Rednerinnen und Rednern, in denen in Frage gestellt
wurde, ob es in diesem Staat legitim ist, dass Bürgerinnen und Bürger auf die
Straße gehen, sich wehren, Widerstand leisten und streiken, weil eine
Pensionsreform im Raum steht, die unsozial ist, die auf ihrem Rücken
ausgetragen wird und die sie nicht wollen.
Das, was Sie hier
tun, ist demokratiepolitisch bedenklich. Es sind nicht Sie, die
bestimmen, wer mit welchem Mittel an etwas Kritik übt, sondern es gibt ganz
klare Gesetze, es gibt – Gott sei Dank! – eine Verfassung, die
Meinungsfreiheit, ein Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit garantiert.
Gott sei Dank haben wir diese, und Sie werden die Menschen in Österreich nicht
daran hindern, von diesen Rechten Gebrauch zu machen. (Beifall bei den
Grünen sowie des Abg. Gradwohl.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 105 |
Mit Ihren eigenen
Änderungen am Entwurf zu einer Pensionsreform zeigen Sie, dass Sie selbst
dieses ganze Konzept nicht wirklich durchdacht haben, denn sonst wären so
gravierende Änderungen innerhalb kürzester Zeit weder notwendig noch sinnvoll.
Uns Grünen werfen
Sie vor, wir wollen verzögern, verwässern und verhindern. Ich fordere Sie auf:
Denken Sie nach, diskutieren Sie, denken Sie dann noch einmal nach und
entscheiden Sie dann demokratisch! – Danke. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.04
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau
Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf
5 Minuten. – Bitte.
16.04
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Bestehendes
garantieren, Zukünftiges sichern und Gerechtigkeit herstellen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) –
Das waren und sind die drei großen Ziele der Freiheitlichen für die
Pensionssicherungsreform. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Frühere SPÖ- und
ÖVP-Regierungen haben es trotz einer Zweidrittelmehrheit im Parlament
verabsäumt, Vorschläge von Pensionsexperten aufzunehmen und diese auch wirklich
erfolgreich umzusetzen. Daher ist jetzt dringender Handlungsbedarf gegeben,
damit auch für die künftigen Generationen das österreichische Pensionssystem
nachhaltig gesichert werden kann.
Es ist höchste
Zeit, dass konkrete Maßnahmen erarbeitet und auch tatsächlich gesetzt werden;
es wäre natürlich am besten, wenn alle Parteien gemeinsam für solch ein
wichtiges Projekt wie die Pensionssicherung zusammenarbeiten. Doch leider haben
weder die SPÖ noch die Grünen in den vergangenen Wochen einen konstruktiven
Beitrag für dieses Reformpaket geleistet. Keinen einzigen konstruktiven
Vorschlag während der Begutachtungsfrist einzubringen, Gewerkschaften durch
Falschinformation zu mobilisieren und nur destruktive Aktionen wie Streikaufrufe
unterstützen und Misstrauensanträge gegen die Regierung einbringen zu starten,
das zeugt nicht von Verantwortungsbewusstsein der SPÖ und der
Grünen.
Auch heute konnten
sich die Zuschauer vor den Fernsehgeräten und hier auf der Besuchergalerie im
Hohen Haus während der Debatte ein Bild davon machen, dass das Einzige, was SPÖ
und Grüne der Reform entgegenbringen, vorderhand Hohn und Spott sind. Und das
disqualifiziert Sie selber, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ
und den Grünen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Dass für die
Aufrechterhaltung des Generationenvertrages einschneidende Maßnahmen notwendig
sind, das ist jeder Österreicherin und jedem Österreicher bewusst. Uns
Freiheitlichen war aber von Anfang an klar, dass besonders die Frauen als jene
Gruppe, die einen wesentlichen Beitrag zur Generationensolidarität leisten, nicht
die Verliererinnen dieser Pensionssicherungsreform sein dürfen.
Frauen leisten
sieben Milliarden Stunden an Familien-, Pflege- und Hausarbeit. Und die Gesellschaft
profitiert von dieser Umsorgung der Kinder und der Pflege der älteren Menschen.
Deswegen muss diese Familien- und Pflegearbeit als Arbeitsleistung anerkannt
werden und sich positiv auf die Alterssicherung auswirken.
An die Adresse der
Kollegin Prammer, die jetzt leider nicht anwesend ist: Wir Freiheitliche haben
die Frauen nicht vergessen! Als soziales Gewissen dieser Regierung haben wir
Freiheitliche gewichtige Verbesserungen für die Frauen erreicht.
Staatssekretärin Ursula Haubner hat wie eine Löwin dafür gekämpft (ironische Heiterkeit bei der SPÖ) und
auch gegen den Widerstand der ÖVP durchgesetzt, dass Kindererziehungszeiten
und die Pflegezeiten berücksichtigt werden. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Dadurch werden nun drei Jahre pro Kind für die Durchrechnung anerkannt. Auch die Betreuungszeiten während der Familienhospizkarenz werden von der Durchrechnung herausgenom-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 106 |
men.
Auch die Verbesserung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten konnte
durch Staatssekretärin Ursula Haubner verhandelt und erreicht werden.
Erst seit der
Regierungsbeteiligung der FPÖ wurde es möglich, dass Kindererziehungszeiten als
pensionsbegründend angerechnet werden. 18 Monate waren dies bisher, in
Zukunft werden es 24 Monate sein, was bedeutet, dass eine Frau, die zwei
Kinder hat, sie geboren und erzogen hat, statt 180 Monate Erwerbstätigkeit
nur noch 132 Monate erwerbstätig sein muss. Das bringt einen großen
Vorteil gerade für jene Frauen, die keine durchgehende Erwerbskarriere haben,
und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenvorsorge, in Richtung
Absicherung von Frauen im Alter.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Dass es einen verbesserten Gesetzentwurf gibt, ist einzig der
Umsicht und sozialen Kompetenz des Vizekanzlers Herbert Haupt und der
Staatssekretärin Ursula Haubner zu verdanken. (Beifall bei den
Freiheitlichen. – Widerspruch der Abg. Dr. Fekter.)
Auch wenn die ÖVP
ursprünglich kein allzu großes Interesse an maßgeblichen Verbesserungen hatte (Abg. Dr. Fekter: Nein, nein! Die ÖVP auch!), ist es uns Freiheitlichen
gelungen, Verbesserungen für die Frauen zu erreichen. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
16.09
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr
Frau Abgeordnete Csörgits. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf
5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.09
Abgeordnete
Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Staatssekretärin! Es ist schon sehr verwunderlich, dass zwar heute auf
Wunsch des Herrn Bundeskanzlers eine Aussprache zur so genannten
Pensionssicherungsreform stattfindet, die Regierungsbank aber verwaist ist. Das
zeigt die Wertigkeit, die diese Bundesregierung derart gravierenden Maßnahmen
beimisst. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mandak.)
Man überlegt
Reformen, von denen die Mehrheit der Bevölkerung betroffen ist, und man verlangt
einen Dialog. Zu einem Dialog gehören aber immer mindestens zwei – aber
dann ist die entscheidende Person genauso wie der Herr Vizekanzler, aber auch
die Frauenministerin nicht anwesend. Das zeigt die Wertigkeit, die diese
Regierung dieser Pensionsreform und vor allem den Ausmaßen dieser Reform
beimisst. (Abg. Dr. Spindelegger: Der Bundeskanzler war so lange
anwesend!)
Wir haben uns
heute schon vom Herrn Bundeskanzler, vom Herrn Vizekanzler und auch von meiner
Vorrednerin anhören dürfen, wie ach so frauenfreundlich diese Bundesregierung
ist und dass man angeblich noch Verbesserungen und Korrekturen angebracht hat.
Ich bestreite, dass diese Bundesregierung so frauenfreundlich ist, denn wäre
sie so frauenfreundlich, dann hätte auch der Erstentwurf nicht so aussehen
dürfen, wie er ausgesehen hat. Dieser Entwurf war extrem frauenfeindlich! (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es hat
interessanterweise auch sehr lange gedauert, bis diese Bundesregierung
draufgekommen ist, dass es darin ganz schöne Grausamkeiten für die Frauen
gibt. Das hat sehr lange gedauert. So hat zum Beispiel Frau Bundesministerin
Rauch-Kallat anlässlich einer Sendung des „Report“ im April, als man ihr die
Frage gestellt hat, ob denn die Pensionspläne gerecht seien, gesagt: Mit dieser
Frage habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt.
Man braucht keine
Pensionsmathematikerin zu sein, man braucht sich nur einmal die Lebensverläufe
von Frauen anzuschauen, dann weiß man ganz genau, dass die Anhebung des Durchrechnungszeitraumes
ohne Rahmenbedingungen, ohne einen Aufwertungsfaktor gerade die Frauen trifft,
nämlich jene Frauen trifft, die nach wie vor noch immer berufsbedingte Pausen
haben, genau jene Frauen trifft, die in atypischer Beschäftigung sind –
die übrigens dank Ihrer Politik in diesem Land extrem stark zugenommen hat. (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Aber freiwillig!)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 107 |
Wenn es um die
Abschaffung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit geht, braucht
man sich nur die Statistiken anzuschauen: Man wird feststellen, dass
90 Prozent der Bezieher dieser Pensionsform Frauen sind. Schafft man das ganz
einfach überfallsartig ab, dann werden wieder Frauen in die Arbeitslosigkeit
gedrängt. – So schaut es aus, meine Damen und Herren! Da brauche ich keine
Pensionsmathematikerin zu sein. Das weiß ich, weil ich mich damit beschäftige,
wie es den berufstätigen Frauen in Österreich tatsächlich geht. (Beifall bei
der SPÖ.)
Man muss sich
ansehen, welche Probleme Frauen, die am Fließband arbeiten, Krankenschwestern,
Frauen, die an Kassen im Supermarkt beschäftigt sind, Hausbesorgerinnen haben.
Diese Frauen sind bei dieser Pensionsreform, wie Sie sie immer so
schön bezeichnen, nicht berücksichtigt worden. (Neuerlicher Beifall bei der
SPÖ.)
Wir haben in den
letzten Tagen und Wochen sehr viele Mails, Briefe und Anrufe von betroffenen
Frauen bekommen, die entsetzt waren, die verängstigt, aber auch zornig waren.
Insbesondere jene, die knapp vor der Pensionierung stehen und ihre
Pensionszeiten noch nicht ganz erreicht haben, sind total verunsichert, weil
gerade auch die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension genau jene Personen
betrifft, die heute schon – auch dank Ihrer Politik! – nicht in
Beschäftigung stehen, sondern arbeitslos sind.
Lassen Sie mich
noch einige Bemerkungen machen zum Vorwurf, dass wir nicht diskussionsbereit
und nicht konstruktiv wären! Ich möchte ganz deutlich festhalten, dass wir für
eine umfassende Pensionsreform stehen, aber für eine faire
Pensionsreform und für ein einheitliches Pensionssystem, das auch
jungen Menschen die Gewissheit gibt, abgesichert zu sein.
Wir bekennen uns
zum Vertrauensschutz und zum Umlagesystem und haben als Sozialpartner gemeinsam
Vorschläge erarbeitet. Der Herr Bundeskanzler hat des Öfteren betont, er hätte
uns beide Hände entgegengestreckt. Die Frage ist, wie man die Hände
entgegenstreckt. Man kann es so machen (mit ausgestreckten Armen eine
einladende Geste mit den Händen machend),
man kann es aber auch so (die Arme ausgestreckt, aber beide Hände in
Abwehrstellung) machen, und wir haben den Eindruck, dass es so (letztere
Geste wiederholend) gemeint war. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Wir stehen dazu,
dass wir gemeinsam bis zum 30. September 2003 einen Vorschlag vorbereiten.
Wir sind gesprächsbereit, aber wir lehnen einen Husch-Pfusch, Grobheiten jetzt
und Abfederungen irgendwann und eine reine Geldbeschaffungsaktion, wie dieser
Vorschlag eine solche beinhaltet, ab. Dafür sind wir nicht zu haben! (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.15
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau
Abgeordnete Dr. Moser. Wunschgemäß 5 Minuten Redezeit. – Bitte,
Frau Abgeordnete.
16.15
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau
Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich darf mit einem Zitat beginnen,
und zwar mit einem Zitat vom 23. April 2003:
Die geplante
Pensionsreform stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Lebensplanung
vieler Bürger dar. Dadurch wird auch das Baugesetz des sozialen Rechtsstaats
nach der österreichischen Bundesverfassung berührt. Deshalb fordern die
unterzeichneten Bürger ...
Insgesamt sind es
dann fünf, sechs Punkte, die da aufgelistet sind, und diese Forderungen und
diese Stellungnahme wurden von einem Herrn Dipl.-Ing. Uwe Scheuch und von
einem Herrn Sigisbert Dolinschek unterzeichnet. – 23. April 2003!
Herr Bundeskanzler! Wie ist es um Ihren Koalitionspartner bestellt, der da sagt, die geplante Pensionsreform stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Lebensplanung vieler BürgerInnen dar? Bitte, das ist passiert! Letzte Woche hat Ihr Koalitionspartner hier in diesem Haus diese Petition eingebracht. Es ist das überhaupt eine Absurdität sondergleichen: Diejenigen Abgeord-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 108 |
neten von
Ihnen in den freiheitlichen Reihen, die es ja in der Hand haben, ob hier eine
Mehrheit im Sinne des Herrn Bundeskanzlers zu Lasten der Bevölkerung und der
Betroffenen entsteht oder nicht, bringen auf einmal eine Petition ein! Und
heute sitzen sie da, und die Kolleginnen und Kollegen gerade aus Oberösterreich
plädieren für einen gemeinsamen Weg. Ich sage: Gerne, nichts leichter als das!
Gehen wir einen gemeinsamen Weg! (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben
Entschließungsanträge, und wir können auch auf Ihre Petition der Vorwoche
zurückgreifen. Kein Problem, nur tun müssen wir es, und tun müssen es vor
allem Sie. Sie müssen den Mut haben, zu dem zu
stehen, was Sie hier fordern, und Sie müssen auch den Mut haben, wirklich einen
gemeinsamen Weg zu beschreiten.
Meine Kolleginnen
und Kollegen von der ÖVP! Herr Kollege Stummvoll! Sie waren vergangenes
Wochenende am Parteitag. (Abg. Dr. Stummvoll: Wieso wissen Sie
das?) Darf ich Ihnen vielleicht auch noch ein paar Worte in Erinnerung
rufen, Worte, die die Eingangsstatements bildeten – ich zitiere –:
Politik hat auch
etwas mit Verlässlichkeit zu tun. Sie darf nicht Angst machen, sie muss Vertrauen
schaffen. – So Herr Landeshauptmann Pühringer.
Ich darf in
Erinnerung rufen: Das Rezept ist richtig, die Dosis ist falsch. – Derselbe
Autor.
Ich darf darauf
hinweisen, dass das, was dort verlangt worden ist – da plädiere ich
speziell auch für Sie, Herr Kollege Fasslabend vom ÖAAB –, nicht eingelöst
worden ist, auch nicht gestern in der Nacht, auch nicht heute in der Früh. Sie
sind uns nach wie vor das schuldig, was dort Ihr Landeshauptmann und stellvertretender
Parteiobmann verlangt hat.
Wieso lächeln Sie (in
Richtung des Abg. Dr. Stummvoll) so
Unschuld heischend? Das stimmt ja nicht! Nach wie vor sind diese Forderungen
des ÖAAB leider nicht eingelöst (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ), sind auch die
Forderungen maßgeblicher Landespolitiker in keiner Weise berücksichtigt.
Ich darf,
gewissermaßen zum Drüberstreuen, daran erinnern, was ebenfalls ein hoher
ÖAAB-Funktionär, seines Zeichens immerhin Landeshauptmann-Stellvertreter, Herr Hiesl,
bei diesem Sonderparteitag, bei diesem Spezialparteitag von sich gegeben hat:
Es muss noch weiter gearbeitet werden. Zufrieden, sagte er weiters, sind wir
noch lange nicht. Und: Wenn das Parlament diese Reform entwickelt, kann ich
damit leben. – So weit Hiesl.
Das Parlament soll
entwickeln und nicht Ihr Diktat und Ihren Ministerratsvortrag
einfach beschließen! Entwickeln sollen wir, gemeinsam etwas auf den Weg
bringen. Warum machen Sie das nicht? Warum gehen Sie zurück auf ein paar
Peanuts, die geändert worden sind, auf eine Substanz, die der Herr
Bundeskanzler im Hinblick auf reine Budgetersparnisse und im Hinblick auf eine
Anschaffungspolitik bei den Abfangjägern ausgerichtet hat und die dann
jahrzehntelang vor allem von den Frauen dieses Landes ausgebadet werden muss?
Herr
Bundeskanzler! Sie haben heute das Bild vom Dachziegel bemüht: Das Dach ist
schadhaft, ein Dachziegel fehlt. Sie meinten, das sei ein passendes Bild zur
Pensionsreform. Ich sage: Ja, es stimmt, weil der Dachziegel locker ist und
herunterfällt und die Existenz von Personen auf Jahrzehnte hinaus gefährdet! (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
Bitte nehmen Sie
Abstand von Ihrer „Dachziegel“-Politik! Machen Sie ordentliche, seriöse,
sichere Pensionsreformen auf der Basis der Eckpfeiler, die hier gleich
abgestimmt werden – in Form unseres Antrages, in Form der Petition, die
eingereicht worden ist und auch in Form dessen, was Ihre Landeshauptleute
verlangen. Nehmen Sie sie bitte ernst! (Beifall bei den Grünen.)
16.20
Präsident Dr. Andreas Khol:
Als vorläufig
letzte Rednerin hiezu hat sich Frau Abgeordnete Bures zu Wort gemeldet.
Wunschgemäß stelle ich Ihnen die Uhr auf 5 Minuten ein. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 109 |
16.21
Abgeordnete
Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
möchte zum Schluss dieser Debatte versuchen, ein Resümee zu ziehen. Ich denke,
dass alle, die diese Debatte verfolgt haben, eines gesehen haben: Diese
Regierung und leider allen voran Sie, Herr Bundeskanzler, wollen mit dem Pensionskürzungsprogramm,
das Sie planen, einen sozial ungerechten Weg für Österreich beschreiten.
Besonders zynisch
am heutigen Tag ist natürlich, dass Sie gleichzeitig von Prestigeprojekten nicht
Abstand nehmen. Sie beschließen nämlich auch den Ankauf von sündteuren Abfangjägern.
Das ist Ihnen offensichtlich wichtiger als ein ambitioniertes und faires
Pensionsreformpaket! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr
Bundeskanzler! Ich habe Ihnen heute sehr genau bei Ihrer Erklärung zugehört,
worum es ja jetzt bei der Debatte geht. Sie haben von Behutsamkeit geredet,
aber in Wirklichkeit, Herr Bundeskanzler, ist diese Reform mit Grausamkeiten
gespickt. Herr Bundeskanzler! Sie haben von Vertrauen gesprochen, aber in Wirklichkeit
sagen Ihnen selbst Verfassungsrechtler, dass Ihre Reform den Vertrauensschutz
verletzt.
Herr
Bundeskanzler, Sie haben in Ihrer Erklärung vom großen österreichischen Weg
gesprochen, aber in Wirklichkeit haben gerade Sie diesen erfolgreichen Weg verlassen.
Sie haben die Tür zugeschlagen und setzen mutwillig den sozialen Zusammenhalt
und den sozialen Frieden in Österreich aufs Spiel. (Beifall bei der SPÖ und
bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr
Bundeskanzler! Als Sie von Abfederungen gesprochen haben, haben sich viele
daran erinnert, wie das Abfedern bei den Ambulanzgebühren und das Abfedern bei
der Besteuerung der Unfallrenten war. Viele Menschen hatten, als Sie heute von
Abfederungen gesprochen haben, immer mehr das Gefühl, dass sie bei Ihrer Reform
nur Federn lassen müssen.
Und Sie haben
letztendlich von Zukunftsfähigkeit gesprochen, aber in Wirklichkeit haben viele
Menschen gerade auf Grund Ihrer Politik in den letzten Wochen und Monaten immer
mehr Zukunftsangst.
Herr
Bundeskanzler! Niemand mehr glaubt Ihnen, glaubt der Politik dieser Regierung
mehr. Niemand mehr hat Vertrauen in Ihr Wort. Es gibt auch niemanden in
Österreich, der die heute vorliegende Reform begrüßt. Ich habe keine Jubelrufe
über diese Reform gehört, ich habe auch nicht gehört, dass es sich um eine
vernünftige Reform handelt. Das Gegenteil ist der Fall: Diese Reform ist
verantwortungslos und unvernünftig! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Viele haben Ihnen
nahe gelegt, doch diesen Schritt, Ihr Pensionskürzungsprogramm, zurückzunehmen.
Diesen Wunsch nach einem Neustart in der für die Menschen so wichtigen
Diskussion hat nicht nur die SPÖ heute auch in Form eines Antrages formuliert,
sondern dieser Wunsch nach einem Neustart wird von den Gewerkschaften in
Österreich geteilt. Wie ich einer Aussendung entnehmen kann, teilt auch der
ÖAAB diese Auffassung; auch er wünscht sich einen Neustart. Es wünscht sich die
Wirtschaft in diesem Land einen Neustart, es wünscht sich sogar Kardinal
Schönborn mittlerweile einen Neustart.
Und was tun Sie?
Was tun die Regierungsparteien? Was tun Sie, Herr Bundeskanzler? Sie sitzen
hinter mir – weiter halsstarrig, weiter abgehoben, weiter uneinsichtig,
und Sie wollen auf Ihrem brutalen und kalten Kurs bleiben.
Meine Mutter hat
immer sehr viele Sprichwörter verwendet, und es gibt da eines, das lautet:
Jeder bekommt, was er verdient. – Herr Bundeskanzler, daher verdienen Sie
heute diesen Misstrauensantrag. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. –
Abg. Großruck: Aber er bekommt ihn nicht!)
Herr Bundeskanzler, Sie sind dialogunfähig. Diese Regierung ist dialogunfähig – dialogunfähig gegenüber den Sozialpartnern, dialogunfähig gegenüber dem Parlament, sie fährt über die Interessen der Menschen drüber. Es geht jetzt nicht um mehr Geschwindigkeit, sondern es geht
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 110 |
um mehr Gerechtigkeit. Die SPÖ steht für ein
faires, ein soziales Modell, und wir haben durch unser Modell bewiesen, dass es
auch möglich wäre, eine sozial gerechte, nachhaltige Reform umzusetzen.
Und wir
unterscheiden uns auch noch in einem anderen Punkt: Wir stehen zu einem Bündnis
mit der Bevölkerung, mit den betroffenen Menschen. Daher werden wir ab sofort
das Bündnis mit dem Bürger eingehen und vertiefen, und wir werden eine
Bürgerinitiative starten, die Ihrem unsozialen Belastungskurs, Ihrem unsozialen
Pensionskürzungsprogramm eine Absage erteilt. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
16.26
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nunmehr Herr
Abgeordneter Mag. Kogler gemeldet. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten
ein. – Bitte.
16.26
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau
Staatssekretärin! Herr Vizekanzler! Herr Bundeskanzler! – Noch sitzt er
da – an die Vorrednerin gewandt –, aber möglicherweise sitzt er gar
nicht mehr so lange da, wie manche von Ihnen vermuten, jedenfalls in dieser
Rolle, auch wenn der heutige Misstrauensantrag möglicherweise keine Mehrheit
findet (Heiterkeit bei der ÖVP – Abg. Scheibner: Ziehen Sie ihn
zurück!), auch wenn er es
auskostet und glaubt, die Dramaturgie hat funktioniert. In seiner Welt gar
nicht schlecht (Abg. Dr. Fekter: Da sind Sie selber überrascht,
was? Das hat euch am falschen Fuß getroffen!): erster Punkt: zuerst einen
völlig indiskutablen Entwurf vorlegen, auch wenn Sie jetzt diskutieren wollen.
Zweiter Punkt:
Politikerpensionen – eine kleine Pseudopunktation.
Dritter Punkt:
eine kleine, zugegeben zynische Provokation mit den Abfangjägern.
Und last but not
least insgesamt dasselbe Bild wie vorher: Ich, der große Reformer, und die
anderen dürfen sich in den Retuschen auch noch etwas abschneiden.
Wie lange kann das
halten? – Möglicherweise länger, als vielen in unserer Republik lieb ist.
Das mag schon sein. Nur: Berechtigt ist dieser Misstrauensantrag heute allemal.
Ich sage Ihnen auch, warum: Weil es nicht richtig ist, dass die heutigen
Oppositionsparteien – und ich darf die SPÖ eigentlich mit einschließen,
denke ich – in den seinerzeitigen Verhandlungen eigene Vorschläge gemacht
hätten. Das ist eben nicht richtig.
Ich darf nur ein,
zwei Beispiele herausgreifen, wo gerade Sie, Herr Bundeskanzler, noch einmal
persönlich interveniert haben, um bestimmte – wie ich meine:
sinnvolle – Vorschläge zu torpedieren.
Was etwa den
Bundeszuschuss zu den Pensionen betrifft, haben Sie heute gesagt und sich damit
gerechtfertigt, dass dieser in absoluten Zahlen ja steige, während wir
mittlerweile alle wissen, dass er am Volkseinkommen gemessen prozentuell auf
längere Sicht sogar sinkt.
Wenn Sie jetzt die
absoluten Zahlen bemühen, dann wird man eben künftig nicht mehr über die
Steuer- und Abgabenquote reden, sondern über ständig steigende Steuern und
Abgaben. Nur tut das vernünftigerweise niemand, jedenfalls nicht die
Opposition, weil es Sinn macht, sich an solchen Quoten zu orientieren. Sie
stellen sich hier her und sagen relativ simpel, dass es eben so sei. Das
wirkliche Problem aber sprechen Sie damit nicht an, das Problem, das wir sehr
wohl erkennen: Dass es nämlich nicht so bleiben kann, wie es ist. Das
bestreitet ja niemand. Man muss auf Grund der demographischen Entwicklungen
tatsächlich eingreifen, aber man muss sich die demographischen Entwicklungen
anschauen, bevor man eine Budgetsanierungsmaßnahme erarbeitet.
Die demographischen Entwicklungen zeigen ein eindeutiges Bild – es gibt verschiedene Anstiegsszenarien, aber man kann sich, glaube ich, darauf verständigen, Folgendes zu sagen –: Ab dem Jahr 2020 kann man wirklich von einem gröberen Problem reden, wenn nicht rechtzeitig etwas geschieht. Aber was ist rechtzeitig? – Rechtzeitig ist auch noch in einem halben
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 111 |
Jahr – leicht! Es ist nur dann nicht rechtzeitig,
wenn ich etwas anderes im Schilde führe, nämlich bestimmte
Beschneidungsmaßnahmen durchziehen will, die relativ kurzfristig Wirkung
entfalten, um damit möglicherweise auch in Brüssel gut dazustehen und eine
Steuersenkung – aber da stellt sich die Frage: für wen? – über die
Runden bringen zu können. Da werden wir Sie daran erinnern, dass wir vielleicht
dann auch nicht über die Steuer- und Abgabenquote reden, sondern über das
Gesamtvolumen, und das steigt selbst unter dem Kollegen Grasser ständig.
Der Punkt ist
schlicht und ergreifend: Sinnvoll wäre es natürlich, beim faktischen Pensionsantrittsalter
etwas zu unternehmen; und das heißt, auch beim Frühpensionsalter.
Sie nicken,
Kollege Molterer; auf Sie wollte ich gerade zu sprechen kommen. Wir haben nämlich
eigentlich relativ erfrischend in dieser Sache verhandelt.
Wenn es nämlich so
ist, dass man hier etwas tun muss, dann sollte man sich sinnvollerweise den
Arbeitsmarkt anschauen, damit man nicht ein Problem neu schafft und dort wieder
neue Arbeitslose „produziert“, die man wahrscheinlich noch weniger – so
hoffe ich – haben will als Frühpensionisten. Billiger ist es für das
Budget, das gebe ich schon zu, aber ob das rechtfertigbar ist angesichts der
damit verbundenen Schicksale, das ist eine andere Frage. Und ob das
gesellschaftspolitisch gescheit ist, ist eine weitere Frage, die wir klar mit
Nein beantworten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Sie haben etwas
anderes vor, das sollten Sie aber einmal offen legen.
Es haben Sie ja
auch viele in der eigenen Partei nicht verstanden – wahrscheinlich bis
heute nicht –, aber es bleibt ihnen ja nicht viel übrig.
Kollege Molterer
und ich und andere in der Budget- und Pensionsgruppe haben auch sinnvolle Dinge
verhandelt, wie etwa, das Frühpensionsalter so anzuheben, dass es nachgerade
ein nützliches Instrument werden könnte, wenn man Pensionsantrittsalter und
Arbeitsmarktdaten gemeinsam betrachtet. Dann nämlich, Herr Bundeskanzler,
würden wir in den Jahren 2010 bis 2012 (Ruf bei der ÖVP: Zeit!) – das
ist eine freiwillige Vereinbarung, beruhigen Sie sich! – genau diese
Monate brauchen, die Sie jetzt völlig ohne Not und vor der Zeit sozusagen
herunterräumen. Und das ist ein unverzeihlicher Unsinn, der durch nichts
rechtfertigbar ist – außer durch überzogene Einsparmaßnahmen. (Zwischenruf
des Abg. Dr. Jarolim.) – Kollege Jarolim, lassen wir das!
Als Nächstes haben
wir uns darauf verständigt, dass das eine gescheite Idee ist, und wir könnten
das so modulieren, dass wir genau das Ziel erreichen, von dem ich gesprochen
habe. Die Einigkeit war eigentlich relativ greifbar, aber Sie, Herr
Bundeskanzler, haben es sich nicht nehmen lassen zu sagen: Nein!, es muss bis
2009 die Geschichte so heruntergefahren werden. Und Sie sagen nicht dazu, was
uns die Experten vom Wirtschaftsforschungsinstitut, vom IHS gesagt haben, was
da zusätzlich an Problemen erzeugt wird. Ich frage mich, wozu wir uns diese
Institute überhaupt halten. Jetzt stehen Sie da und sagen: Jeder, der sich
diesem Vorschlag nicht anschließt, ist ein Reformverweigerer!, und was weiß
ich. Wie ein manierierter Ayatollah: Ich habe die Wahrheit, und da geht es
lang. (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.) – Ich kann das nicht
mehr nachvollziehen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Das ist nämlich
insofern ein Problem, als wir damals – und das wirkt eben nach; das ist
keine „Beziehungskiste“, da geht es nicht um Gefühle, da geht es um politische
Vernunft – wechselseitig ein Verhandlungsangebot gestellt haben. (Abg.
Scheibner: Das hat Sie hart getroffen!) Wenn Sie dann so damit
umspringen und eine solche Reform über die Kante biegen wollen und den anderen
vorwerfen, dass sie keine Vorschläge hätten, beißt sich dieses Argument in den
Schwanz.
Ich empfinde das
als relativen Missbrauch Ihrer Mehrheit, Ihrer relativen Mehrheit, die Sie
haben, und Sie werden ja noch sehen, wie weit Sie damit kommen. Mit den
fußmaroden Begleitkollegen der blauen Truppe, mittlerweile marodierend, ist das
ja nur eine Frage der Zeit. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der
SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 112 |
Dann wird die
Frage sein, ob wir die Karten neu mischen müssen, oder ob Sie glauben, dass Sie
weiter irgendwelche Trümpfe in der Hand haben, die Ihnen längst schon hinten
„herausgezupft“ worden sind. Aber das wird alles Ihr Problem
sein. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Jetzt geht es
einmal darum, zu demonstrieren, dass dieses Misstrauen gerechtfertigt ist. Und
das ist nicht nur eine Masche der Opposition in diesem Haus, sondern es geht ja
auch darum, wie mit den Schicksalen von Menschen in dieser Republik
umgesprungen wird. Das ist ja geradezu ein stellvertretendes Misstrauensvotum! (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner: Reden Sie bitte noch
weiter, das ist sehr interessant!) – Ihnen bleibt das auf Grund Ihrer
Schwäche erspart. (Abg. Scheibner: Reden Sie weiter, bitte! Das ist
sehr interessant!) – Gut, mache ich. (Heiterkeit.)
Ich darf kurz noch
zu diesem einen Punkt mit dem Abfangjäger-Finanzierungsgesetz kommen. Dieses
Gesetz an sich ist ja eine so genannte Trägerrakete, lese ich in der
APA. – Wissen Sie, was das ist? – Das ist ein relativer
Rohrkrepierer, der unter Umständen nicht einmal formalrechtlich halten wird (Abg.
Dr. Jarolim: Das ist zu befürchten, ja!), weil Sie den einzigen Zweck, den dieses Gesetz hat, dass dort
nämlich eine bestimmte Summe zu nennen ist, die genau die Notwendigkeit
erzeugt – die Sie im Übrigen vor einem Jahr noch abgestritten
haben –, dass dieses Gesetz gemacht werden muss, dass also eine bestimmte
Summe – eine sehr hohe, wie wir wissen! – es notwendig macht, dass
das Parlament hier sozusagen die Freigabe im Vorhinein gibt, nicht erfüllen.
Was schreiben
Sie? – Sie schreiben an dieser Stelle „xx Mio. €“! Sie sind sogar zu feig,
dass Sie „ungefähr 2 Milliarden“ hineinschreiben! Hätten Sie dann eben
einen Abänderungsantrag gestellt! Materiell-rechtlich ist das die glatte
Beugung, formalrechtlich möglicherweise ein Problem, denn Sie sagen nichts
anderes als: Ich mache heute ein Gesetz, dass ich in Zukunft ein
Finanzierungsgesetz brauche. Den einzigen Inhalt erwähnen Sie gar nicht, und
dazu haben Sie allen Grund, weil Ihre Abfangjäger von Tag zu Tag teurer
werden – aber damit werden wir Sie in den nächsten Wochen
konfrontieren –, und das ist auch ein Missbrauch! Allein das
hätte schon einen Misstrauensantrag verdient. (Beifall bei den Grünen und
der SPÖ. – Abg. Scheibner: Was haben Sie denn mit der ÖVP
verhandelt?)
Kollege Prinzhorn
zeigt auf die Uhr, aber in dem Punkt weiß er, wovon ich rede: Ihm ist das Ganze
ja selbst nicht recht. Das ist einfach nur ein Baustein einer Chronique
scandaleuse einer sich ankündigenden Milliardenschiebung, und damit werden wir
uns noch oft genug auseinander setzen. (Abg. Scheibner: Was haben
Sie denn damals verhandelt mit der ÖVP?)
Herr Bundeskanzler
und liebe KollegInnen auf der Ministerbank! Legen Sie eine dritte, vierte und
fünfte Säule an, denn wenn wir Sie nur einigermaßen für den Schaden haftbar
machen, den Sie hier gerade anrichten, in Promillebereichen, dann wird auch das
womöglich nicht reichen. (Bravorufe und Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
16.36
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Artikel 74
Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Zu einem solchen
Beschluss des Nationalrates ist gemäß der Bundesverfassung die Anwesenheit der
Hälfte der Abgeordneten erforderlich. Ich stelle die Anwesenheit der Hälfte der
Abgeordneten hiemit fest.
Ich bitte nunmehr
jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag
aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit.
Abgelehnt.
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines
gerechten Pensionssystems für alle.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 113 |
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen
der Zustimmung. – Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit.
Er ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt
zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionen, die
fair, sicher und gerecht sind.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen
der Zustimmung. – Der Antrag hat auch keine Mehrheit. Er ist
daher abgelehnt.
3. Punkt
Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 74/A der Abgeordneten
Sigisbert Dolinschek, Mag. Walter Tancsits, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte
Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen erlassen und das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (63 der Beilagen)
4. Punkt
Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 76/A der Abgeordneten
Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die
Einhebung einer Abgabe für Versicherte, die in geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen stehen (64 der Beilagen)
Präsident
Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den
Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem
durchgeführt wird.
Auf eine mündliche
Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet
hat sich Frau Abgeordnete Silhavy. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf
10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.39
Abgeordnete
Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wir diskutieren heute über zwei Anträge, die die
pauschalierte Abgabe ... (Abgeordnete der Freiheitlichen stehen bei
der Regierungsbank und sprechen mit Vizekanzler Mag. Haupt.)
Wir werden sehen,
ob der Herr Vizekanzler vielleicht doch auch mir ein Ohr schenkt während der
Debattenzeit. Ich meine, das Thema, das wir gerade behandeln, ist auch für ihn
nicht uninteressant. Es geht nämlich um ... (Vizekanzler Mag. Haupt
schickt sich an, den Saal zu verlassen.) – Er schenkt mir leider
nicht das Ohr, er verlässt den Saal. Ich bedauere ...
Präsident
Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend):
Darf ich die Abgeordneten bitten, der Frau Abgeordneten, die die Erstrednerin
ist und ein wichtiges Thema einbegleitet, Gehör zu schenken. (Abg. Dr. Bleckmann
steht weiter bei der Regierungsbank und spricht mit Regierungsmitgliedern.)
Frau Kollegin
Bleckmann, wir haben normalerweise ein Abkommen, dass wir den anderen
Abgeordneten nicht den Rücken zuwenden.
Bitte, Frau
Abgeordnete Silhavy.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (fortsetzend): Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Es geht um die pauschalierte Abgabe von Dienstgeberbeiträgen für geringfügig beschäftigte Personen. Der Grund, warum das so wichtig ist und warum ich es bedauere, dass der Herr Vizekanzler den Saal verlassen hat, ist, dass es darum geht, dass die Bundesregierung
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 114 |
gefordert war, bis längstens 31. März dieses Jahres das
bestehende Gesetz zu reparieren, nämlich insofern, als der Verfassungsgerichtshof
gesagt hat, dass diese pauschalierte Abgabe nicht im ASVG tituliert sein soll,
sondern dass man eine andere Regelung finden muss.
Es ist der
31. März vergangen. Die Bundesregierung, die es bei der Pensionsreform und
in anderen Bereichen so eilig hat, ja nicht einmal eine Diskussion zu diesen
Themen zulassen will, hat in diesem Fall mehr als genügend Zeit gehabt, hat
aber diese Zeit trotzdem tatenlos verstreichen lassen, sodass es notwendig
war, dass Abgeordnete dieses Hauses Anträge zur Behandlung dieses Themas
einbrachten.
Was ist die
Konsequenz? – Wir, die SPÖ-Fraktion, haben einen Antrag eingebracht, in
dem wir wollten, dass die Dienstgeber den gleichen Beitrag wie die
Dienstnehmer, wenn sie sozusagen in die Option hineingehen, zahlen müssen, damit
auf der einen Seite die Sozialversicherungsbeiträge auch da gewahrt sind und
damit auf der anderen Seite nicht sozusagen ein zusätzlicher Anreiz gegeben
ist, immer mehr geringfügig Beschäftigte zu haben, sondern Menschen auch
tatsächlich in Teilzeit- oder Vollzeitarbeit zu beschäftigen.
Der Antrag der ÖVP
lässt das Recht so, wie es war. Eine Änderung erfolgt nur insofern, als dass
dies eine Abgabe wird und aus dem ASVG genommen wird. Sie haben damit alle
Chancen vertan, irgendwelche Verbesserungen herbeizuführen. Die Frau
Staatssekretärin hat es ja auch in der Ausschussdebatte gesagt, das ist ein
ernstes Thema. Es gibt einen zunehmenden Anstieg der Zahl von geringfügig
Beschäftigten. Es ist typisch wieder ein weibliches Thema.
Wir haben vorher
darüber gesprochen, wie sich die geplante Pensionsreform auswirkt. Frau
Staatssekretärin, vielleicht können Sie uns das sagen. Wie wirkt sich das für
eine heute 30-jährige Frau, die geringfügig beschäftigt ist und jetzt sozusagen
freiwillig in die Pensionsversicherung einzahlt, weil sie geringfügig
beschäftigt ist, aus? Im Jahr 2028 wird ja die Deckelung von
10 Prozent beim Durchrechnungszeitraum aufgehoben.
Ich denke, das ist
eine Problematik, die eine enorme Dimension hat, die man einfach nicht übersehen
kann. Da werden die Maßnahmen, die heute angekündigt worden sind, alle
miteinander nicht reichen. Selbst der Präsident des Katholischen
Familienverbandes – ich meine, das ist wirklich eine ganz unverdächtige
Person, was ihr Naheverhältnis zur Sozialdemokratie anbelangt – stellt
heute in einer Aussendung fest, dass die geplanten Abfederungsmaßnahmen für
Mütter im Rahmen der Pensionsreform „reine Kosmetik“ sind, Teilzeitbeschäftigte
gingen „überhaupt leer aus“.
Nun frage ich
mich: Wie ist die nächste Station, nämlich jener Menschen, die nicht teilzeitbeschäftigt
im herkömmlichen Sinn, sondern sozusagen geringfügig beschäftigt sind?
Angesichts dessen, was wir vorher gerade diskutiert haben, nämlich einschneidendste
Maßnahmen im ASVG-Bereich, denke ich, das ist eine schlimme Situation, dass die
Bundesregierung ein Jahr lang untätig war und nicht andere Lösungen für
geringfügig Beschäftigte getroffen worden sind.
Es ist schade,
dass Herr Bundesminister Bartenstein nicht da ist, weil natürlich ein Teil des
Zuwachses von Beschäftigung auf atypische Beschäftigungen hinausläuft –
das sind nicht nur die Geringfügigen, das gebe ich schon zu – und weil ein
Teil des Zuwachses an weiblicher Beschäftigung sozusagen in Wirklichkeit nichts
anderes ist als der verlängerte Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, die in der
Form noch als Beschäftigte mitgezählt werden. Wir werden dann erst sehen, wie
sich dieses halbe Jahr später auf den Arbeitsmarkt auswirken wird, ob die
Frauen tatsächlich diese Beschäftigung haben. Es stellt sich die Frage, wie
jene Frauen, die jetzt nebenbei geringfügig arbeiten gehen, weil sie vom
Kinderbetreuungsgeld allein nicht leben können – und damit bin ich wieder
bei den geringfügig Beschäftigten –, in Zukunft behandelt werden. Wie wird
sich die Pensionsreform, die Sie planen, auf diese Gruppe auswirken? (Abg. Öllinger:
Schaut nicht gut aus!)
Ich befürchte, dass es da zu ganz dramatischen Kürzungen kommen wird. Wenn man von Zukunftssicherung spricht, wenn man plant, künftige Pensionen zu sichern – wir bezweifeln das ja
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 115 |
ohnedies, und wir haben ja auch anhand von Zahlen konkret belegt, dass
es nicht um die Sicherung geht –, dann finde ich es schade, dass es gerade
wieder die Frauen sind, gerade Frauen, die ohnedies oft keine andere
Wahlmöglichkeit haben, nämlich geringfügig Beschäftigte, die von Ihnen
komplett im Stich gelassen werden. Das ist äußerst bedauerlich, und das tut mir
persönlich – muss ich ehrlich sagen – wirklich sehr weh, vor allem
weil Sie auch eine Chance vorübergehen haben lassen, nämlich arbeitsmarktpolitisch
einen Lenkungseffekt zu haben.
Ich halte zwar
nicht viel von den Lenkungseffekten, wie sie diese Bundesregierung schon beschlossen
hat, denn bei den Ambulanzgebühren hat sich genau das Gegenteil herausgestellt.
Aber im arbeitsmarktpolitischen Bereich, wo sich der Markt nicht von selbst
regelt, versuchen Sie, die Unternehmer möglichst von allen Regeln zu befreien
und die Arbeitnehmer sozusagen diesem Kräfteverhältnis zwischen Unternehmer
einerseits und Menschen, die nichts anderes zu verkaufen haben als ihre
Arbeitskraft, zu überlassen, und zwar zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.
Ein zweiter Punkt:
Auf Grund der Tatsache, dass die Neuregelung zwei Monate später in Kraft treten
wird, entgehen der Sozialversicherung 10 Millionen €. Man könnte
sagen, angesichts des Budgets, angesichts der einschneidenden Maßnahmen im
ASVG, die Sie planen, sind 10 Millionen € nicht viel. Wenn Sie
überlegen – nicht wir! –, welche Belastungen Sie Pensionisten, Kranken,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auferlegen können, damit diese
Sozialsysteme finanziert werden, dann, muss ich sagen, sind
10 Millionen € auch kein Klacks. Dann ist es auf das Versäumnis
dieser Bundesregierung zurückzuführen, weil sie nicht gehandelt hat, weil sie säumig
geblieben ist, dass diese 10 Millionen € fehlen. (Beifall bei der
SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die nachfolgenden
Rednerinnen und Redner von uns werden auch darauf eingehen, was man mit den
10 Millionen € machen hätte können. Frau Staatssekretärin, werden
diese 10 Millionen €, die der Sozialversicherung entgangen sind,
über Bundesmittel jetzt der Sozialversicherung rückerstattet? Das ist meine
Frage an Sie. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.47
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Wunschgemäß beträgt die Redezeit
6 Minuten. – Bitte.
16.47
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mitte
der neunziger Jahre waren einige Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu
bewältigen, aus denen neue Institutionen zwischen der selbständigen und der
nicht selbständigen Erwerbstätigkeit resultierten. Neue Selbständige, freie
Dienstnehmer sind die rechtlichen Regelungen, unter anderem auch die
geringfügige Beschäftigung, die in der Zwischenzeit von 205 000 Menschen
in Österreich in Anspruch genommen wird, die aber nicht, um einem Irrtum
vorzubeugen, in der Arbeitsmarktstatistik als Beschäftigung zählt, sondern
extra gezählt wird. Über 90 Prozent der geringfügig Beschäftigten –
das wissen wir zumindest aus der Statistik des Jahres 2001 – verfügen auch
über andere Versicherungsverhältnisse: Mitversicherung, Schüler, Studenten,
Pensionisten, andere Arbeitsverhältnisse, selbständige oder unselbständige.
Also das Prekäre,
wie es auch genannt wird, ist in Wirklichkeit eine Ventilfunktion, wo man
Zuverdienstmöglichkeiten schafft, die unter einer gewissen vom Gesetzgeber
einhellig definierten Bagatellgrenze liegen. Trotzdem wollte man nicht, dass
mit dieser Institution Missbrauch betrieben wird und dass etwa ein Unternehmen
auf die Idee kommen könnte, Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze auf mehrere
Geringfügige aufzuteilen.
Daher hat es in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre eine intensive Diskussion darüber gegeben und einen sozialpartnerschaftlichen Konsens, durch einen zusätzlichen Sozialversicherungsbeitrag für mehr als eineinhalb geringfügig Beschäftigte diesen möglichen Missbrauch hintanzuhalten. Eine gute Lösung, wie ich meine. Der Inhalt der Regelung wird auch vom Verfassungsgerichtshof nicht in Frage gestellt. Der Verfassungsgerichtshof geht in seinem auf-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 116 |
hebenden Erkenntnis
vielmehr einzig und allein auf die Tatsache ein, dass hier ein falscher
Kompetenztatbestand gesetzt wurde, dass nämlich dem Sozialversicherungsbeitrag
bei eineinhalbfacher geringfügiger Beschäftigung nicht unbedingt ein
Versicherungsverhältnis und eine Leistung daraus gegenüberstehen.
Daher wird heute
die Konsequenz gezogen, diese im Materiellen unveränderte Bestimmung neu nicht
als Sozialversicherungsbeitrag, sondern als Bundesabgabe zu regeln.
Meine Damen und
Herren! Ich glaube, dass wir damit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes,
geringfügige Beschäftigung weiter zu ermöglichen, nachkommen, auch dem Wunsch
vieler, die etwas dazuverdienen wollen, nachkommen, aber gleichzeitig auch
Missbrauch hintanhalten.
Lassen Sie mich
aber zwei Bemerkungen zu dem machen, was meine Vorrednerin, die jetzt
offensichtlich nicht mehr im Saal ist, gesagt hat! Ich sehe keine
Notwendigkeit, vom ausdiskutierten Konsens der Sozialpartner und der
politischen Parteien aus den Jahren 1997/98 abzugehen und jetzt eine
verschärfende Regelung zu treffen, wo sich diese doch bisher bewährt und
Missbrauch eindeutig hintangehalten hat.
Lassen Sie mich aber
auch zum Zweiten, zum Zeitpunkt etwas sagen: Natürlich war es notwendig, hier
eine neue Diskussion über den Weiterbestand dieser Regelung zu führen. Uns wäre
es auch lieber gewesen, hätten wir vom Verfassungsgerichtshof bis 1. Juni
Zeit bekommen, diese Sanierung durchzuführen. Die Frist war im Erkenntnis nicht
so weit gesetzt. Ich denke, wir anerkennen vollinhaltlich und auch in den
formalen Bedingungen die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. Das gehört
zum freien Spiel der Kräfte.
Wenn ich aber
diese checks and balances anerkenne, dann muss ich auch dem Gesetzgeber
zugestehen, dass er nicht sofort und auf Zuruf reagiert und seine Zeit für
diese Neuregelung in Anspruch nimmt. Diese wird heute getroffen. Noch einmal:
politischer und sozialpartnerschaftlicher Konsens als Fundament. Ich verstehe
nicht, warum die SPÖ heute nicht mehr mitgeht. Es erfolgt eine gute Regelung
neu als Maßnahme zur Missbrauchsverhinderung und zur Weiterermöglichung
geringfügiger Beschäftigung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.53
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf
5 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.53
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Danke, Herr Präsident! Da
niemand von der Bundesregierung anwesend ist, spreche ich eben, so wie es sich
auch gehört, mit Ihnen.
Präsident Dr. Andreas Khol:
Die Frau
Staatssekretär ist hinter Ihnen, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Dann bin ich
wieder beruhigt. Das Problem ist, dass ich so wenig Möglichkeit habe, jetzt mit
Mitgliedern der freiheitlichen Fraktion zu sprechen, weil diese offensichtlich
ihren Dreisatz, den Kollege Walch aufgestellt hat, der da lautete: Lesen,
denken, reden!, irgendwie überprüfen, ob er mit ihrer eigenen Praxis in
Übereinstimmung steht.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren von der freiheitlichen Fraktion! (Abg. Dr. Fekter:
Das war jetzt unheimlich klass, Herr Kollege Öllinger! Das war wirklich
klass!) – Ich kann es auch erklären, Frau Kollegin Fekter. Die
Kolleginnen und Kollegen der freiheitlichen Fraktion ... (Abg.
Dr. Fekter: Eine derartige Überheblichkeit hätte ich von Ihnen
nicht erwartet, Herr Kollege Öllinger!) – Was ist daran überheblich,
wenn man die Reihenfolge dieses schönen Dreisatzes innerhalb der freiheitlichen
Fraktion etwas problematisiert? Der Punkt ist doch der, dass die freiheitliche
Fraktion beim vorigen Tagesordnungspunkt, als wir die Pensionen diskutiert
haben, ihre eigene Petition, die sie offensichtlich nicht gelesen hat,
niedergestimmt hat, weil das im Wesentlichen das materiell-rechtliche Substrat
für unseren Entschließungsantrag war. Da stellt sich dann schon die Frage: Wie
hält es eine Fraktion mit den Prinzipien, die sie selbst aufstellt?
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 117 |
Jetzt zu diesem
Tagesordnungspunkt, meine sehr geehrten Damen und Herren – das wurde schon
von Kollegin Silhavy angesprochen –: Wie halten Sie es in Bezug auf diesen
Punkt mit den Prinzipien, die Sie beim vorigen Punkt aufgestellt haben? Schnell
muss die Regierung handeln, hat für den vorigen Punkt gegolten. Hier erleben
wir eine Bundesregierung, die sagt, das hat schon Zeit, der
Verfassungsgerichtshof hat uns da eine kurze Frist gegeben, 31. März. Die
Frist ist allerdings nicht von heute auf morgen gekommen, das wissen Sie auch.
Im Ausschuss ist etwas ehrlicher, als es hier Kollege Tancsits dargestellt hat,
diskutiert worden. Man kam von Seiten der Regierungsparteien zu dem Ergebnis,
wir konnten nicht früher reagieren, denn da lagen ja Wahlen dazwischen. Sie wissen,
wann die Wahlen waren. Sie hätten also schon reagieren können, Sie hätten auch
schon in der letzten Gesetzgebungsperiode die Vorbereitungen oder den
Beschluss im Parlament fassen können. Es ist nicht passiert, es war Ihnen nicht
wichtig. Stellen wir es halt so fest!
Zu dem Punkt, den
Kollege Tancsits angesprochen hat, den er sehr lange begründet hat: Seit 1997
gibt es eine Regelung für die geringfügig Beschäftigten, die auf Seiten der
Beschäftigten die Optionsmöglichkeit sicherstellt. Diese können per Option und
per Beitragszahlung in das System Krankenversicherung und Pensionsversicherung
hineinoptieren.
Gut, aber
eigentlich nicht sehr gut. Sie wissen, Frau Staatssekretärin, von diesem Recht
und von dieser Möglichkeit können von jenen, die tatsächlich auf geringfügige
Beschäftigung angewiesen sind – und diese gibt es, manchmal haben sie
zwei oder drei geringfügige Beschäftigungen, manchmal eben nur eine –,
nur sehr wenige Gebrauch machen, weil sie nicht das Geld haben und das Geld
schlicht und einfach zum Überleben brauchen. Denen ist es keine große Hilfe,
wenn Sie ihnen diese Option anbieten.
Es wäre also von
der Systematik durchaus richtiger und sauberer, das so zu machen, wie es die
sozialdemokratische Fraktion in ihrem Antrag vorgeschlagen hat, nämlich sich
prinzipiell zu überlegen, ob man nicht auch für die geringfügig Beschäftigten
einen beiderseitigen Beitrag, nämlich einen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeitrag verankert, und damit hat sich die Sache. Dann sind sie
versichert, dann gibt es nicht mehr die Optionsmöglichkeit, von der auch die
nicht Gebrauch machen können, die es gerade am dringendsten bräuchten.
Auf die eine
Frage, die Ihnen Kollegin Silhavy schon gestellt hat, meine ich, kennen Sie die
Antwort selbst gut genug. Was ist mit diesen geringfügig Beschäftigten jetzt
im neuen Pensionsrecht? – Wenn jemand wirklich einige Jahre oder etliche
Jahre geringfügig beschäftigt war, dann gehört der oder eigentlich die –
denn überwiegend sind es Frauen – zu den absoluten VerliererInnen Ihrer Pensionsreform.
Diese können schon heute sagen: Danke, liebe Bundesregierung des Jahres 2003,
dieses Elend habt ihr uns eingebrockt! – Frau Staatssekretärin, da wäre
eine Antwort von Ihrer Seite, die zumindest erkennbar macht, dass man an diese
Gruppe denkt, schon noch notwendig.
Im Übrigen: Wir
stimmen dem zu, auch dieser Abänderung. Sie ist besser als nichts. Bei dieser
Bundesregierung sind wir überhaupt manchmal schon froh, wenn sie etwas mehr als
nichts macht. (Beifall bei den Grünen.)
16.59
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist nunmehr Herr Abgeordneter Dolinschek. Wunschgemäß ist die Uhr auf
5 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.59
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek
(Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Anlass
für die heutige Beschlussfassung ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
vom 7. Februar 2002. Darin hat der Verfassungsgerichtshof den seit 1998
gesetzlich verankerten Dienstgeberbeitrag für Personen mit geringfügiger
Beschäftigung in der bestehenden Form als verfassungswidrig gewertet und ab
31. März 2003 aufgehoben.
Die Bestimmungen konnten sich weder auf den Kompetenztatbestand des Sozialversicherungswesens noch auf den Kompetenztatbestand des Abgabenwesens stützen. Dieser Dienstgeberbeitrag wurde 1998 eingeführt, weil immer häufiger eine Zersplitterung von regulären Vollzeit-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 118 |
und Teilzeitarbeitsplätzen in mehrere geringfügige Beschäftigungen
festzustellen war. Ohne Ersatzregelung würde die Pensions- und
Krankenversicherung jährlich 50 Millionen € verlieren.
Das Bundesgesetz
über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig Beschäftigter sieht
nun vor, dass Unternehmer diese Bundesabgabe im Ausmaß von 16,4 Prozent
der monatlichen Arbeitsverdienste in Summe der geringfügig Beschäftigten
einschließlich Sonderzahlungen zu entrichten haben, die dem
Sozialversicherungszweck gewidmet ist und von den Krankenversicherungsträgern
eingehoben wird. 76,5 Prozent entfallen auf die Pensionsversicherung und
die übrigen 23,5 Prozent auf die Krankenversicherung, sie sind dem
Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger zu überweisen.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Mit dieser Gesetzesinitiative soll nun die verfassungskonforme
Grundlage dieses Kompetenztatbestandes des Abgabenwesens wieder fortgeschrieben
werden, indem der Inhalt der aufgehobenen Bestimmungen in das
Dienstgeberabgabegesetz transferiert wird.
Geschätzte Damen
und Herren! Es erschien angemessen, dass Dienstgeber von geringfügig
beschäftigten Personen, deren Tätigkeit ebenso zum wirtschaftlichen Erfolg
eines Betriebes beiträgt wie die Tätigkeit von Vollzeitbeschäftigten, zur
Finanzierung des sozialen Schutzes ihrer Dienstnehmer heranzuziehen sind.
Gleichzeitig wollte man die Wettbewerbsvorteile von Dienstgebern mit geringfügig
Beschäftigten gegenüber Dienstgebern mit pflichtversicherten Beschäftigten
beseitigen und so die Neigung des Dienstgebers, geringfügig Beschäftigte
einzustellen, um die Beitragspflicht zu umgehen, eindämmen.
Nun hat man eben
diese Regelung gewählt. Der Vorschlag ist im Prinzip auch von den Sozialpartnern
gut geheißen, ausgearbeitet und vorgeschlagen worden.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich glaube, es ist wichtig, diesen verfassungskonformen Zustand
wiederherzustellen. Grundsätzlich sollten wir aber weiterhin eine Diskussion
darüber führen, wie es mit geringfügig Beschäftigten in Österreich überhaupt
ausschaut, welche Versicherungsmöglichkeiten für diese Gruppe bestehen und was
wir in diesem Bereich verbessern können. Diskussionen über geringfügig
Beschäftigte sind also auf jeden Fall auf parlamentarischer Ebene auch in
Zukunft zu führen, um Verbesserungen zu erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort
gemeldet hat sich nunmehr Frau Staatssekretärin Haubner. – Bitte, Frau
Staatssekretärin.
17.02
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine
Damen und Herren des Plenums! Ich denke, wir sollten, so wie ich es schon im
Ausschuss gesagt habe, zwei Dinge nicht vermischen: Das eine ist das Formale,
um das es heute geht – eine Gesetzesinitiative, die eine bisher bewährte
Rechtslage und Gesetzeslage fortschreibt, wurde aus rein formalen Gründen vom
Verfassungsgerichtshof aufgehoben, und es soll mit dieser heutigen
Beschlussfassung wieder Rechtssicherheit geschaffen werden. Diese
Gesetzesbestimmung wurde 1997 im Einvernehmen mit den Sozialpartnern
beschlossen. – Das ist das eine.
Das Zweite ist die Diskussion um eine qualitative Verbesserung in einem
Bereich, in dem zu zwei Drittel Frauen beschäftigt sind. Die Zahlen für den
März 2003 lauten: In Österreich gab es insgesamt
218 931 geringfügig Beschäftigte, von diesen waren 154 919, also
mehr als zwei Drittel, Frauen. Die Tendenz ist leicht steigend.
Wenn wir über die Qualität dieser Arbeitsverhältnisse diskutieren, stellt sich daher die Frage: Wollen wir überhaupt, dass mehr Frauen mehr atypische, in dem Fall auch geringfügig beschäftigte Dienstverhältnisse übernehmen? – Das ist für mich die grundsätzliche Frage, denn gerade im Rahmen der Diskussion um die Pensionsreform taucht immer wieder das Problem auf, dass Frauen zu wenig Beitragszeiten oder zu gering bewertete Beitragszeiten haben und daher im
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 119 |
Alter
auch eine sehr geringe Pension bekommen. Sie wissen, die Alterspension von
Frauen ist um fast zwei Drittel niedriger als jene der Männer. Die
durchschnittliche Alterspension von Frauen beträgt 637 €.
Daher stellt sich für mich die Frage: Was wollen wir eigentlich? Wollen
wir ein Arbeitsverhältnis weiterschreiben, bei dem zwar zugegebenermaßen
entsprechende Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge sowohl von
Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern geleistet werden, aber dadurch wiederum
eine Bemessungsgrundlage vorliegt, die relativ niedrig ist? Oder wollen wir,
dass diese Beschäftigungsverhältnisse trotzdem in Zukunft die Ausnahme sind und
gerade jenen Frauen, die arbeiten wollen oder müssen, vielmehr die Chance
geben, dass sie ordentlich versicherte Arbeitsverhältnisse eingehen können?
Zurzeit ist es so – das wissen Sie genauso wie ich –, dass
Frauen im Besonderen die Möglichkeit haben, sich freiwillig zu versichern.
Sie, Herr Abgeordneter Öllinger, haben gesagt, das könne sich kaum jemand leisten.
Ich weiß, der Verdienst bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis ist gering.
Der Beitrag beträgt rund 43 € pro Monat. Aber es ist so, dass viele Frauen
diese Möglichkeit nicht so sehr wegen des Sich-nicht-leisten-Könnens nicht in
Anspruch nehmen, sondern dass viele Frauen gar nicht wissen, dass es diese
Möglichkeit gibt.
Daher sollten wir, bevor diese Frage endgültig geklärt wird, zunächst die
Frauen besser informieren und ihnen sagen, dass sie diese Möglichkeit haben.
Wenn die neue Pensionsreform greift, ist es ganz besonders wichtig, dass sie
das wissen, dass sie sich versichern können, weil dann sind das Beitragszeiten,
die für die Durchrechnung wichtig sind. Und den Durchrechnungszeitraum werden
wir für Frauen, vor allem wenn sie neben der Erwerbstätigkeit auch Kinder
haben, verkürzen.
Wenn eine Frau – das ist heute schon oft angesprochen worden, aber
ich sage es trotzdem noch einmal – pro Kind ... (Abg. Öllinger: So viele Kinder kann man gar nicht haben, dass
das besser wird!) – Es genügt ein Kind, dann werden drei Jahre
herausgenommen. Frauen haben sehr unregelmäßige Erwerbsverläufe. Viele Frauen
arbeiten nicht ein ganzes Leben lang geringfügig beschäftigt. Frauen haben
geringfügig beschäftigte Arbeitsverhältnisse, sie arbeiten Teilzeit und haben
Gott sei Dank auch sehr viele Vollzeitjahre.
Daher denke ich, es ist gerade jetzt im Zusammenhang mit dieser
Diskussion wichtig, auf der einen Seite zu sagen: Wer ein Arbeitsverhältnis im
Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung hat, soll sich, um es später für die
Pension auch lukrieren zu können, freiwillig versichern. Auf der anderen Seite
stellt sich die Frage: Was machen wir überhaupt? Wollen wir das wirklich?
Daher lade ich die Damen und Herren von der Opposition, die das auch
schon im Sozialausschuss angesprochen haben, ein, im Rahmen einer
Arbeitsgruppe gemeinsam zu überlegen, was wir in diesem Zusammenhang machen
können. Mir persönlich sind die Frauenanliegen ganz besonders wichtig, und ich
weiß, dass die frauentypischen Erwerbsverläufe eben so sind. Wir brauchen uns
da wirklich nichts vorzumachen.
Weiters wurde noch gefragt, warum dieses Gesetz erst jetzt, nämlich mit
1. Juni 2003, in Kraft trete. Der Herr Vizekanzler, damals „nur“
Bundesminister Mag. Haupt hat vor dem Sommer 2002 eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, um die Frage zu klären: In welche Richtung sollen wir dieses
Gesetz ändern – entweder in Richtung Abgabengesetz oder in Richtung Verfassungsgesetz? –
Diese Arbeitsgruppe hat getagt, und dann – Sie alle wissen es –
fanden die Wahlen statt. Wir aber sind nicht jene gewesen, die die Wahlen
ausgerufen haben. (Abg. Öllinger: Das weiß
man nicht so genau!) Daher war es nicht möglich, diese Änderung
zeitgerecht einzubringen. Dafür gibt es also eine ganz einfache Erklärung.
Wenn Sie sagen, dass 10 Millionen € für die Sozialversicherung
verloren gegangen sind, dann, muss ich sagen, bedauere ich das wirklich, aber
ich denke, die Sozialversicherungen sind Einrichtungen, in denen es noch sehr
viele Privilegien gibt – vielleicht kann man da ansetzen und diese
10 Millionen € einsparen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 120 |
Ich möchte zum Abschluss noch Folgendes sagen: Wir haben heute sehr viel
von Qualitätsverbesserungen gesprochen. Ich denke, es ist gerecht, etwas für
jene zu tun, die fleißig arbeiten, damit sie auch im Alter Sicherheit haben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang meinen lieben Kollegen Max Walch in
abgewandelter Form zitieren: Wir Freiheitlichen haben gerade auch jetzt im
Zusammenhang mit der Begutachtung des nun vorliegenden Pensionsreformentwurfes
gezeigt, dass wir diejenigen sind, die zuhören, die denken und dann handeln!
Und so könnten wir es auch bei diesem Problem machen. – Danke schön. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.10
Präsident
Dr. Andreas Khol: Vielen
Dank, Frau Staatssekretärin.
Zu Wort gemeldet
hat sich Herr Abgeordneter Riepl. Er will 5 Minuten zu uns
sprechen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.10
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau
Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei diesem
Tagesordnungspunkt, wie schon meine Vorredner ausgeführt haben, um Beiträge,
die Arbeitgeber für Arbeitnehmer an die Sozialversicherung zahlen – zahlen
sollen, zahlen müssen. Es geht darum, dass der Verfassungsgerichtshof eine
bestehende Pauschalierung von Arbeitgeberbeiträgen für geringfügig
Beschäftigte im Frühjahr vergangenen Jahres aufgehoben hat und der Regierung
ein Jahr Zeit gab, eine Reparatur vorzunehmen.
Darauf wurde
allerdings vergessen, so möchte ich fast sagen, Frau Staatssekretärin! Die
Frist ist abgelaufen, und zu spät wird nunmehr diese heutige Reparatur
beschlossen – ganz konkret um zwei Monate zu spät, denn die heutige
Regelung tritt erst mit 1. Juni in Kraft. Das heißt, die Arbeitgeber
ersparen sich für die Monate April und Mai, Beiträge für ihre geringfügig
Beschäftigten zu bezahlen. Darauf ist aber schon hingewiesen worden.
Ich halte das für
eine Art Lohnnebenkosten-Geschenk der Regierung, indem man nämlich einfach
sagt, es hat zwar ohnehin eine Arbeitsgruppe gegeben, die konnte aber wegen der
Wahlen nicht weiter tagen. In Wirklichkeit schaut es aber so aus, als ob das
Absicht gewesen wäre und man erst im letzten Augenblick noch Maßnahmen setzt. (Abg. Dr. Fekter:
Haben Sie nicht zugehört, was die Frau Staatssekretärin gesagt hat? –
Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Haubner.)
Liebe Frau
Staatssekretärin, Sie persönlich können nichts dafür, denn Sie waren damals
noch nicht in dieser Funktion tätig, das ist richtig. Aber letztendlich lassen
Sie die Kollegen, die eigentlich dafür die Verantwortung haben, jetzt im Stich.
Das ist auch ein „schönes“ Bild, das wir da erleben. (Staatssekretärin Haubner:
Ich bin stark genug!)
Wer haftet
eigentlich für den Schaden, den die Sozialversicherung durch diesen Beitragsentfall
erleidet? Wer haftet eigentlich dafür? Wer trägt dafür eigentlich die
Verantwortung? Sie oder der Herr Vizekanzler oder die ganze Regierung? –
Es geht immerhin um die „Kleinigkeit“ von „nur“ 10 Millionen € oder
rund 140 Millionen Schilling, die da jetzt fehlen. Der Sozialversicherung
werden durch diese Regierung und diese Politik systematisch – in diesem
Fall würde ich fast sagen, was heißt fast, ich sage es: fahrlässig – die
Einnahmen gekürzt, geschmälert. Es wird dann womöglich noch behauptet, die
Krankenkassen können ja nicht wirtschaften.
Das ist eine
Vorgangsweise, die meiner Meinung nach unakzeptabel ist, und angesichts der man
die Frage stellen muss: Wer hat dafür eigentlich die Verantwortung zu
tragen? – Nach den bisherigen Wortmeldungen von Rednern der
Regierungsparteien und auch nach Ihrer Wortmeldung, sehr verehrte Frau
Staatssekretärin, habe ich niemanden gefunden beziehungsweise habe ich nicht
herausgehört, dass jemand sagt: Da ist uns etwas passiert, wir versuchen, das
rasch zu erledigen. Herr Tancsits bringt zwar ein paar Tage vor Ende dieser
Frist geschwind einen Antrag ein, aber sonst ist nichts geschehen! (Abg. Dr. Trinkl:
Heute ist es passiert! Frau Hostasch war damals Ministerin, Herr Riepl!)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 121 |
Sehr verehrte
Damen und Herren! Was passiert, wenn zwei Monate lang beispielsweise Studenten
keine Studiengebühren bezahlen? – Dann gibt es Sanktionen, dann dürfen sie
nicht mehr weiterlernen. Was passiert, wenn ein Arbeitgeber zwei Monate lang
keinen Lohn bezahlt? – Dann wird er sich vor dem Arbeitsgericht wieder
finden, und dort wird der Arbeitsrichter im Namen der Republik ein Urteil
sprechen. (Abg. Dr. Trinkl: 1997 haben Sie nicht daran gedacht!)
Wenn aber die
Regierung beziehungsweise die Regierungsparteien durch Nicht-Handeln Schaden
verursachen, wie man es nun tatsächlich erleben muss – 140 Millionen
Schilling Schaden für die Sozialversicherungen, die jeden Schilling brauchen
würden –, dann gibt es keine Sanktionen, dann gibt es keine Verurteilung
und nicht einmal eine Entschuldigung. Nein, Herr Tancsits redet als
Arbeitnehmervertreter, als ob das alles in Ordnung wäre und geht auf unsere
Kritik mit keinem Wort ein. (Abg. Mag. Tancsits: Sie haben
das falsche Gesetz beschlossen!)
Sie gehen zur
Tagesordnung über, und das kritisieren wir von der sozialdemokratischen Fraktion
sehr deutlich, damit möglichst viele Menschen in diesem Land erfahren, wie Sie
mit den Krankenkassen und mit den Sozialversicherungen umgehen. Nach den
Ambulanzgebühren, die mehr kosten, als sie bringen, ist das nunmehr ein
weiteres Beispiel dafür, dass den Sozialversicherungen Schaden zugefügt wurde.
Frau
Staatssekretärin! Ich habe den Eindruck, das wird langsam in der Regierung zum
System: Man legt den Sozialversicherungen Belastungen auf, ordnet ihnen neue
Aufgaben zu und minimiert die Beitragsgrundlagen.
Sie sagen, es sei
sich von der Zeit her nicht ausgegangen. Ich frage Sie: Warum ist das nicht im
Jänner passiert? – Wir haben im Jänner eine Sitzung gehabt. Damals waren
die Wahlen längst vorbei. Die handelnden Personen hätten diesen Antrag
jederzeit einbringen können. Das Argument, das sei nicht zeitgerecht möglich
gewesen, das – seien Sie mir nicht böse – nehme ich Ihnen nicht ab.
Das ist nicht richtig, denn wir hätten den Antrag im Jänner im Rahmen der ersten
Sitzung dieser Legislaturperiode ohne weiteres behandeln und das Problem so
sanieren können, dass kein Schaden für die Sozialversicherungen entstanden
wäre.
Ich bitte Sie, bei
Ihrer künftigen Regierungstätigkeit mehr Augenmerk darauf zu legen, dass solche
Dinge nicht mehr passieren. Und ich frage noch einmal, ich frage Sie ganz
konkret: Wer haftet jetzt dafür? (Beifall bei der SPÖ.)
17.16
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist nunmehr Frau Abgeordnete Marek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
17.16
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Der
Antrag der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Kolleginnen und
Kollegen entspricht exakt der Sozialpartnerlösung aus dem Jahr 1997, die
damals in einem breiten Konsens erarbeitet wurde.
Die Bekämpfung von
Missbrauch, gerade bei geringfügigen Dienstverhältnissen ist natürlich auch der
Österreichischen Volkspartei und mir ein wichtiges Anliegen. Allerdings muss
dies mit anderen Mitteln erfolgen, als die SPÖ dies in ihrem Antrag vorschlägt.
Demnach sollten nämlich geringfügige Dienstverhältnisse für Arbeitgeber
deutlich unattraktiver gestaltet werden, um diese Beschäftigungsform zu Gunsten
von Teil- und Vollarbeitszeitmodellen zurückzudrängen. Das klingt an sich nicht
schlecht, nur wird es leider so nicht funktionieren.
Es wäre blauäugig,
zu denken, dass das so eintreten würde. Ganz im Gegenteil: Es würden dann
oftmals gar keine Dienstverhältnisse mehr zustande kommen und die betroffenen
Personen zum Teil sogar in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Und gerade für
Frauen, die etwa zwei Drittel der geringfügigen Dienstverhältnisse in Anspruch
nehmen, wäre dies eine deutliche Verschlechterung.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 122 |
Gemäß einer Studie
des Instituts für Höhere Studien, IHS, befinden sich zwei Drittel der geringfügig
Beschäftigten mit der Intention des Nebeneinkommens neben einer Ausbildung,
selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, aber auch neben
Kinderbetreuung in solchen Jobs. Für viele Personen bedeutet eine solche
Tätigkeit den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Und was diese Möglichkeit gerade
für Frauen bedeutet, brauche ich hier wohl nicht weiter zu erläutern.
Ich darf die
erwähnte Studie weiter zitieren, wonach in der Regel bei langfristiger
Beobachtung, nämlich zu 95 Prozent – Kollege Öllinger ist leider
nicht anwesend – kein Mehrfacheinkommen auf Grund paralleler geringfügiger
Beschäftigungen bestand. Auch der Zufriedenheitsgrad der mehr als 16 200
befragten Personen mit geringfügiger Beschäftigung war außergewöhnlich gut.
Lediglich 17 Prozent gaben an, mit ihrer Beschäftigungssituation weniger
oder gar nicht zufrieden zu sein.
Wie wir bereits
gehört haben, sind außerdem etwa 70 Prozent aller geringfügig Beschäftigten
in anderen Versicherungsverhältnissen erfasst, etwa durch Mitversicherung oder
durch Versicherung auf Grund selbständiger oder unselbständiger
Erwerbstätigkeit. Und auch das Angebot des Opting-in bietet den Betroffenen die
ausgesprochen günstige Möglichkeit, sich zu einem fairen Preis selbst
versichern zu können. Die Befürchtung, dass die finanziellen Mittel für die
freiwillige Versicherung nicht vorhanden wären, konnte in der Studie ebenfalls
widerlegt werden.
Es stellt sich
daher die Frage, wie verantwortungsvoll ein bewusstes Zurückdrängen dieser Beschäftigungsform
wäre, und auch, wie weit man diejenigen Personen damit unterstützen könnte,
denen man helfen will. Meiner Meinung nach kaum. Wenn ich beispielsweise von
meiner eigenen Situation ausgehe, kann ich nur sagen, dass ich heilfroh war,
als allein erziehende Mutter während der Karenz geringfügig dazuverdienen zu
können. Leider gab es damals – mein Sohn wurde 1993 geboren – noch
nicht die Möglichkeit des Opting-in, und leider gab es auch noch kein
Kinderbetreuungsgeld.
Was ich aber in
meiner täglichen Praxis als Betriebsratsvorsitzende eines Wiener
High-Tech-Unternehmens erlebe, ist die rasante Veränderung unserer Arbeitswelt.
Durch die Entwicklung von neuen Technologien, die zunehmende Mobilisierung und
Flexibilisierung sowie durch die steigenden Anforderungen an die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben sich Probleme, aber auch große
Chancen, von denen wir vor zehn Jahren noch nicht einmal zu träumen gewagt
haben.
In diesen
Bereichen muss die Politik Rahmenbedingungen erarbeiten und festlegen, die es
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, die Chancen tatsächlich zu
ergreifen, aber auch entsprechenden Schutz vor potenziellen Gefahren bieten.
Die Arbeitswelt hat sich verändert, ebenso wie die Menschen, die in den
meisten Branchen – Gott sei Dank! – deutlich selbstbewusster und
eigenverantwortlicher geworden sind als früher. Begriffe wie Teleworking,
Work-Life-Balance und Diversity sind längst nicht mehr nur Schlagworte und
erfordern dringend Anpassungen von bestehenden Regelungen und Verordnungen.
Ebenso müssen wir an laufenden Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf arbeiten. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich spreche! (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch.)
Das sind die
Themen, mit denen ich mich bereits seit mehreren Jahren intensiv beschäftige.
Ich hoffe sehr, dass ich mit Ihnen gemeinsam im Hohen Haus, dem ich seit
20. Dezember des Vorjahres angehöre, da etwas positiv bewegen kann. Ich
freue mich auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
17.21
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Prammer. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf
5 Minuten ein. – Bitte.
17.21
Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Es war sehr interessant, Frau Staatssekretärin, Ihnen zuzuhören. Sie haben uns mitgeteilt, dass es vor dem Sommer die Intention des damaligen Sozialministers gab, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. (Staatssekretärin Haubner: Sie hat bestanden!) – Sie hat sogar bestanden. Was ist da disku-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 123 |
tiert
worden? – Keine inhaltliche Veränderung, sondern nur eine formale
Änderung, nämlich die Frage: Geben wir das Ganze in ein anderes Formalrecht
oder machen wir ein Verfassungsgesetz?
Ich bin ganz
erstaunt, Frau Staatssekretärin! Ihnen nehme ich ab, dass es Ihnen um
inhaltliche Fragen geht. Aber offensichtlich ist es im Sommer vergangenen
Jahres den Regierungsparteien nicht um eine Debatte über inhaltliche Änderungen
gegangen, sonst hätten Sie nämlich eine andere Arbeitsgruppe einsetzen müssen.
Es ist also sehr interessant, das zu hören, denn angesichts dessen fehlt mir
jeder Glaube, dass von Seiten der ÖVP geplant ist, auch tatsächlich inhaltliche
Veränderungen vorzunehmen.
Worum geht
es? – Es geht ganz einfach darum – ich bekenne mich dazu, im
Gegensatz zu meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Marek –, es nicht so leicht
und durchaus unattraktiver zu machen, die Zahl geringfügiger
Beschäftigungsverhältnisse explodieren zu lassen. Es hat vor dieser
Versicherungspflicht immerhin eine jährliche Zunahme von geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen in Höhe von rund 10 Prozent gegeben. Nach
Einführung dieser Versicherungspflicht seitens der Unternehmer ist das auf 3
bis 4 Prozent reduziert worden.
Es hilft also,
wenn man hier stärkere Maßnahmen setzt. Das ist auch der Grund dafür, warum wir
den Antrag gestellt haben, bereits bei einem geringfügigen Dienstverhältnis
die Versicherungspflicht seitens des Unternehmers einzuführen.
Auf das, was mir
wirklich sehr wichtig ist, hat auch Frau Kollegin Marek hingewiesen. Herr
Kollege Tancsits hat gemeint, 10 Prozent seien nur geringfügig
beschäftigt, der Rest habe ohnedies auch etwas anderes. – Das stimmt eben
nicht! Es ist rund ein Viertel bis ein Drittel der geringfügig Beschäftigten,
die kein anderes Einkommen haben, die kein anderes Beschäftigungsverhältnis
haben.
Was heißt das,
wenn ich es auf die so genannte Pensionsreform umlege, die jetzt in erster
Linie Frauen trifft? – Sie können es sich jetzt aussuchen, sie haben die
Wahl zwischen Pest oder Cholera. Denn entweder steigen sie in die Option, in
das freiwillige Weiterversichern ein. Das haut ihnen natürlich alles zusammen,
was den Durchrechnungszeitraum betrifft. Oder sie sagen, wir optieren nicht,
dann sind wir halt nicht versichert. Aber dann haut es ihnen alles zusammen,
was die Versicherungszeiten betrifft. – Also sie können es sich aussuchen,
was sie wollen. Sie sind auf alle Fälle am Ende des Tages die so genannten
„Geschnapsten“, wie man das in Österreich so salopp sagt.
Das ist in
Wirklichkeit das Schlimme daran! Da ist tatsächlich Handlungsbedarf gegeben,
und ich mache kein Hehl daraus, dass ich glaube, wir müssen in einer
Solidargemeinschaft leben, in der es darum geht, kein Beschäftigungsverhältnis
außerhalb dieser Solidargemeinschaft zuzulassen – egal, ob es sich um
geringfügig Beschäftigte, um Teilzeitbeschäftigte oder die anderen neuen
Beschäftigungsformen handelt. (Beifall bei der SPÖ.)
Nur so hat unsere
Solidargemeinschaft auch in Zukunft wirklich Bestand. Es hilft nichts, am Ende
dieses Erwerbslebens den Menschen vorrechnen zu müssen, was ihnen alles fehlt.
Gleichzeitig haben die Beiträge auch im Versicherungstopf gefehlt.
Frau
Staatssekretärin, wir haben Ihnen bereits im Ausschuss unsere Kooperation
angeboten. Dabei bleibt es auch. Ich glaube wirklich, dass bei den geringfügig
Beschäftigten dringender Handlungsbedarf gegeben ist und dass es höchste Zeit
ist, hier eine zweite Etappe zu nehmen, nachdem die erste 1997 eingeführt
wurde. (Beifall bei der SPÖ.)
17.26
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Dr. Trinkl. 5 Minuten
wunschgemäß. – Bitte.
17.26
Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Verehrte Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es haben jetzt mehrere Redner auf
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 124 |
die
Missbrauchsmöglichkeit oder die Missbrauchsvermeidung hingewiesen, die durch
die Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten ins Auge gefasst werden sollte.
Ich darf Sie daran
erinnern, es gibt in Österreich 210 000 geringfügig Beschäftigte in
80 000 Unternehmen. Durch den heutigen Gesetzesantrag einer
pauschalen Abgabe für Dienstgeber von geringfügig Beschäftigten sind
15 000 Unternehmen in Österreich betroffen. 15 000 bei
210 000 geringfügig Beschäftigten!
Meine sehr
verehrten Damen und Herren von der Opposition! Ich sehe diese gewaltige Gefahr
des Missbrauches als tatsächlich nicht gegeben. Tatsache ist, dass geringfügige
Beschäftigungen aus verschiedenen Gründen zustande kommen. Diese können auf
Seiten des Arbeitgebers sein, dass er meinetwegen eben nur diesen Job an einem
Tag als Aushilfe anbieten kann, aber genauso auch auf Seiten des Abreitnehmers,
der eben nur dieser einen Tätigkeit nachgehen kann.
Ich darf Sie daran
erinnern, dass viele geringfügige Beschäftigungen bewusst auch im privaten
Bereich angestrebt wurden, um eben vor allem diesen Mitarbeitern, meist Damen,
den Weg aus der Illegalität heraus zu ebnen. Das war damals der Beweggrund.
Auf der anderen
Seite war es über 40 Jahre in diesem Lande so, dass die überwiegende Mehrheit
der Meinung war, dass geringfügige Beschäftigungen nicht in die
Sozialversicherung einbezogen werden sollten, weil man eben von
Kleinsteinkommen keine Beiträge nehmen wollte, aber auf der anderen Seite
natürlich auch keine Ansprüche erwachsen sollten.
Ende der neunziger
Jahre – das ist bereits gesagt worden – hat sich das verändert.
Damals war das Schlagwort: Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die
Sozialversicherungspflicht. Wir haben damals für Arbeitnehmer das Opting-in zu
einem sehr günstigen Tarif – man spricht hier vielfach auch von einer
Diskont-Versicherung – ermöglicht und haben gesagt, jene Arbeitgeber, die mehrere
geringfügig Beschäftigte haben, sollten einen Beitrag leisten.
Ich darf Sie schon
daran erinnern, vor allem meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ,
dass diesen Beschlüssen damals intensive Verhandlungen der Sozialpartner
vorangegangen sind. Wir bekennen uns auch heute noch, Herr Präsident
Verzetnitsch, zu diesen damaligen Übereinkünften. Nicht so, so glaube ich, die
SPÖ, sonst wäre ihr Antrag heute nicht denkbar.
Ihr Antrag trifft
15 000 Unternehmer. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer.) Sie wollen, dass bereits
ab Erreichen der Geringfügigkeitsgrenze die Sozialversicherungspflicht
beziehungsweise jetzt diese Abgabepflicht entstehen soll. Wir wollen das
nicht. Wir wollen geringfügige Beschäftigungen im privaten Bereich, wo
üblicherweise nur ein geringfügig Beschäftigter verwendet wird, draußen lassen.
Sie wollen auch in
Kauf nehmen, dass wir geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten auch der
Versicherungspflicht unterwerfen. Das ist nicht unser Weg. Wir wollen zwischen
Beschäftigungsverhältnissen in Unternehmen und in privaten Haushalten trennen.
Das war damals richtig, und das ist auch heute noch richtig. Sie werden daher
verstehen, dass wir Ihrem Antrag nicht beitreten können, weil er, so glaube
ich, weit über das Ziel hinausschießt.
Herr Kollege
Riepl! Sie haben hier tränenreich beweint, dass durch die zugegebenermaßen
verspätete Vorlage dieses Antrages 10 Millionen € verloren gehen. Ich
darf Sie daran erinnern, dass wir gemeinsam in der Regierung waren, dass es
Ihre Ministerin Hostasch war, die diesen verfassungsrechtlich nicht gedeckten
Vorschlag hier dem Hohen Haus präsentiert hat. Also tragen Sie zumindest an der
Behebung dieser Lösung auch ein gutes Quäntchen Mitschuld.
Eines darf ich
schon sagen: Der Verfassungsgerichtshof wird sicher nicht den Schaden tragen,
der aus einer solchen Vorlage entsteht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich darf Sie noch daran erinnern, Sie haben heute hier in einer stundenlangen Debatte gefordert, dass die Pensionsreform bis zum Jahr 2010 verschoben wird. Sie riskieren damit, dass
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 125 |
Jahr für Jahr 1 Milliarde € zusätzlich für das
Pensionssystem aufgewendet werden muss, die wir nicht haben.
Sie sind sehr
großzügig, wenn es darum geht, Ihre Vorstellungen durchzubringen, aber Sie sind
kleinlich, wenn es darum geht, Einkommen, die tatsächlich sehr gering sind,
auch entsprechend günstig zu beurteilen. Wir bekennen uns zu der damals
getroffenen Lösung, und wir möchten sie jetzt in verfassungskonformer Art auch
für die Zukunft sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
17.31
Präsident Dr. Andreas Khol:
Als letzter Redner
hiezu ist Herr Abgeordneter Schopf zu Wort gemeldet. 5 Minuten
Redezeit. – Bitte.
17.31
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Mitglieder der Regierung!
Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich auf eine Bemerkung von
Frau Staatsekretärin Haubner eingehen: Jene Frauen, die geringfügig beschäftigt
sind, wären in vielen Fällen bereit, sich selbst zu versichern, aber das
Problem liege darin, dass die Frauen zu wenig informiert sind. (Staatssekretärin
Haubner: Das stimmt auch!)
Liebe Frau
Staatsekretärin, ich bin schon jahrelang im Beratungsdienst im Rahmen des Gewerkschaftsbundes
tätig, und ich habe Hunderte Kolleginnen, die im Bereich der Geringfügigkeit
beschäftigt sind, beraten. Ich habe bei jeder Beratung immer auf die
freiwillige Versicherung hingewiesen. Das Hauptproblem ist daher nicht die
Information. Alle Kolleginnen sagten mir, sie können es sich einfach nicht
leisten, weil der Verdienst in diesem Bereich derartig gering ist, dass sie
keine Möglichkeit haben, von sich aus Sozialversicherungsbeiträge abzuliefern.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Es ist von meinen Vorrednern bereits erwähnt worden, dass der
Verfassungsgerichtshof letztendlich dieses Gesetz als verfassungswidrig
aufgehoben hat. Ich möchte nochmals den Termin dieser Aufhebung betonen. Er war
nicht vor zwei Monaten oder vor vier Monaten, sondern am 7. März –
nicht 2003, sondern 2002! Ich wiederhole: Am 7. März 2002, also vor über
einem Jahr, wurde diese Bestimmung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Warum eine
derartige Regelung 1998 eingeführt wurde, wurde heute schon erläutert. Wir
wissen auch sehr genau, dass sich diese Bestimmung, dieses Gesetz, sehr positiv
auswirkte. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ging zurück, die Kolleginnen
und Kollegen, die in diesem Bereich tätig waren, wurden weniger. Dieser, wie
ich meine, richtige und positive Trend drohte sich aber – und droht
zurzeit – auf Grund der Untätigkeit der ÖVP und der Freiheitlichen leider
wieder umzukehren, da es bis heute keine derartigen Neuregelungen gibt.
Es wäre sehr
einfach gewesen, in den letzten Monaten, in den letzten Wochen oder bereits vor
einem Jahr dieses Gesetz zu reparieren beziehungsweise einen entsprechenden
neuerlichen Antrag in diesem Hause zu behandeln. Erst vor wenigen Tagen,
konkret seit 26. März, also viel zu spät, wurde ein diesbezüglicher Antrag
eingebracht, der wieder eine entsprechende Abgabe von Seiten der Dienstgeber
vorsieht.
Diese Regelung –
so ist es auch im Antrag ersichtlich – soll am 1. Juni in Kraft
treten. Ich meine, dass eine derartige Maßnahme, ein derart viel zu spätes
Handeln unentschuldbar ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Kollegen und
Kolleginnen der Sozialdemokratie haben darauf hingewiesen: Durch dieses
Nichtstun, mit dieser groben Fahrlässigkeit wurde der österreichischen
Sozialversicherung ein Schaden in der Höhe von über
10 Millionen € – das sind, Frau Staatsekretärin,
140 Millionen Schilling – zugefügt; konkret 2 Millionen €
der österreichischen Krankenversicherung und über 8 Millionen der
österreichischen Pensionsversicherung.
Wenn man sich das im Detail anschaut, sieht man, was man mit diesen 140 Millionen Schilling alles hätte machen können, Frau Staatsekretärin! Man hätte zum Beispiel alleine im Bereich der
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 126 |
Pensionsversicherungsanstalt 2 000 Arbeitnehmern, die
rehabilitationsbedürftig sind, ganz konkret mit Reha-Aufnahmen und
Reha-Tätigkeiten helfen können. Man hätte zum Beispiel in Oberösterreich für
3 200 Kinder zur Gänze eine festsitzende Zahn- oder
Kieferregulierungsmöglichkeit schaffen können. Es ist daher durch dieses
Versäumnis eine grobe Fahrlässigkeit und ein massiver Fehler von Seiten der
Regierung passiert.
Es ist für diese
Regierung gerade typisch, dass Fehler wie diese passieren. Ganz „zufällig“
werden die Dienstgeber durch diesen Fehler in eben dieser Größenordnung von
10 Millionen € Vorteile haben. Wenn es aber um Belastungen für
Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, für Arbeiter und Angestellte, für Pensionisten,
aber auch für Kranke geht, dann drückt die Regierung ordentlich auf das Tempo.
Ich erinnere an die heutige Diskussion im Bereich der Pensionsreform. Wenn man
Geld und Vorteile für die Dienstgeber herausholen will, dann wird sehr viel
Zeit geschunden.
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, dass
bereits über 200 000 Menschen im Bereich der Geringfügigkeit
beschäftigt sind. Wir wissen – die Frau Staatsekretär hat es heute bereits
erwähnt –, dass es ein leichtes Ansteigen dieser Personengruppe in den
nächsten Monaten oder Jahren gibt. Es ist daher wichtig, nicht nur diese Abgabe
heute oder demnächst zu regeln, sondern vor allem muss die Situation der
geringfügig Beschäftigten tatsächlich verbessert werden. Das heißt, wir
brauchen für diese Personengruppe eine Versicherung, eine Versicherungspflicht.
Volkspartei und
Freiheitliche haben jedoch auch in diesem Bereich, was die Qualität des Gesetzes
betrifft, nichts unternommen. Von der ÖVP haben wir nichts anderes erwartet.
Und die Freiheitlichen beweisen wieder einmal, dass ihr Gerede, lieber Kollege
Max Walch, vom „kleinen Mann“ nur Heuchelei ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege! Der Vorwurf der
Heuchelei bedeutet an sich einen Ordnungsruf. Ich würde bitten, dass Sie das
nicht auf Kollegen Walch bezogen haben.
Abgeordneter Walter Schopf (fortsetzend): Ich habe das
natürlich nicht auf Kollegen Walch bezogen. Hätte man aber bei diesem
Gesetzesantrag so schnell gehandelt wie bei manchen Zwischenrufen, dann
bräuchte man sich heute nicht mit dieser Problematik auseinander zu setzen.
Mit einem Wort,
sehr geehrte Damen und Herren: Ich meine, diese Regierung ist eine immer
größere Zumutung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese werden
sich – das wissen wir sehr genau – das nicht mehr länger gefallen
lassen. Das kann ich Ihnen heute hier versprechen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
17.39
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zum Wort ist dazu
niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr
Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen daher
zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt
vornehme.
Zuerst gelangen
wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig
beschäftigter Personen erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
geändert wird, samt Titel und Eingang in 63 der Beilagen.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die für dieses Gesetz eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. –
Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten
Lesung.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 127 |
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetz auch in dritter Lesung zustimmen,
um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit.
Der Gesetzentwurf
ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich kommen
wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 64 der
Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
5. Punkt
Bericht des
Justizausschusses über die Regierungsvorlage (24 der Beilagen): Bundesgesetz
über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz –
ZivMediatG) sowie über Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der
Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengesetzes und des
Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 (47 der Beilagen)
Präsident
Dr. Andreas Khol: Wir kommen nun zum 5. Punkt
der Tagesordnung.
Auf eine mündliche
Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet
hat sich Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter mit einer freiwilligen
Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Liebe Frau Abgeordnete,
sprechen Sie zu uns!
17.41
Abgeordnete
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
(ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine werten Damen und
Herren! Ich bin sehr stolz darauf, dass wir heute dieses Mediations-Gesetz
beschließen werden, weil wir damit eine Pionierleistung erbringen. Wir hatten
keinerlei Möglichkeiten, uns zu erkundigen, wie andere Länder das machen, denn
wir sind Vorreiter in Sachen Mediation.
„Mediation“ ist
ein Begriff, der in weiten Teilen der Bevölkerung noch gar nicht bekannt ist.
Daher haben wir eine Definition in das Gesetz aufgenommen, die ich nun
vorlesen möchte:
„Mediation ist
eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich
ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die
Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine
von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu
ermöglichen.“ – Zitatende.
Es ist so, dass
der Zivilprozess, der eigentlich für Konfliktlösungen und Entscheidungen da
ist, Jahrhunderte alt ist. Wenn wir uns am römischen Recht orientieren, dann
ist er sogar Jahrtausende alt. Die Mediation ist ein ganz neues und junges
Institut, das wir erstmalig nach einem Pilotversuch und nach Begleitforschung
in das Eherecht und das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz als Rechtsinstitut
aufgenommen haben. Jetzt schaffen wir das dazugehörige Berufsrecht sowie
Rahmenbedingungen für das Verfahren.
Wir schränken in
diesem Gesetz zwar die Gültigkeit beziehungsweise den Regelungsbereich auf
Zivilrechtsmaterien ein, ich glaube aber, dass es starke Effekte weit über den
Zivilrechtsbereich hinaus geben wird.
Ich kann mir auch vorstellen, dass wir die Mediation in anderen Bereichen verstärkt einsetzen. Denken Sie an das Nachbarrecht, wo ja Konfliktparteien oft jahrelang keine Gesprächsbasis finden! Oder denken Sie an die Wirtschaftsmediation oder neuerdings beispielsweise auch an die Mediation bei Konflikten zwischen Vermieter und Mieter, wenn es konkret in strittigen
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 128 |
Bereichen um Investitionen
in das Haus oder Reparaturen am Haus geht! Da ist Mediation am Platze, um eine
Einigung zwischen beiden Parteien zu finden.
Nicht immer ist
der Richterspruch jene Lösung, die befriedigend ist; auch das Gesprächsklima
voranzutreiben ist oft eine gute Lösung. Aus diesem Grund glaube ich, dass die
Mediation die Konfliktregelungsmethode schlechthin für das dritte
Jahrtausend ist. Mit diesem Gesetz schaffen wir einerseits Rechtssicherheit für
den Berufsstand, andererseits aber auch Rechtssicherheit für die Parteien.
Es war uns auch
wichtig, ein sehr hohes Qualifikationsniveau zu verankern. Damit dieses
erhalten bleibt, ist die Fortbildung für eingetragene Mediatoren verpflichtend.
Es ist weiters
selbstverständlich, dass wir die Verschwiegenheitspflicht plus das Zeugnisentschlagungsrecht
oder die Fristenhemmung, die ja in den Materiengesetzen diesbezüglich verankert
waren, jetzt in dieses neue Gesetz aufnehmen. Daher finden Sie im Kopf des
Gesetzes auch eine Änderung von mehreren anderen Gesetzen, die damit in
Zusammenhang stehen.
Dies ist eine
Pionierleistung, wie ich eingangs schon erwähnt habe. Das wird sicher in Europa
Nachahmer finden, die zu uns zum Abschreiben kommen werden.
Ich bedanke mich
in diesem Zusammenhang sehr herzlich bei den Mediatorenverbänden und beim Justizministerium
für die Vorarbeiten zu diesem ausgesprochen gelungenen Gesetz. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.45
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau
Abgeordnete Mag. Becher. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
17.45
Abgeordnete
Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht Erfolg gegen Misserfolg
zu stellen, sondern eine gemeinsame Lösung zu suchen, das ist sicher eine
wesentliche Zielsetzung eines Mediationsverfahrens. Wenn heute hier das
Zivilrechts-Mediations-Gesetz beschlossen wird, so möchte ich doch darauf
verweisen, dass die Mediation bereits vor zehn Jahren als institutionalisierte
Streitschlichtung begonnen und eingesetzt wurde. Bei diesem Gesetz kann man
einen sehr konsequenten, gescheiten und damit auch einen sehr sinnvollen
Werdegang eines Gesetzes nachvollziehen.
Im Frühjahr 1993
wurde unter Federführung des damaligen Justizministers und des Familienministeriums
der Modellversuch gestartet, Mediation unter sozialwissenschaftlicher
Begleitung praktisch erprobt, ein Bericht darüber verfasst, der im
Jahre 1997 dem Parlament vorgelegt wurde, es wurden Praktiker und
Betroffene in die Diskussion mit einbezogen, und heute wird ein Projekt umgesetzt,
das bereits in der vorvorigen Legislaturperiode angedacht wurde.
Eines der Ziele
ist sicher, eine rechtliche Grundlage für Konfliktregelung zu schaffen. Dabei
ist die Frage zu stellen, inwieweit eine Reduzierung auf den rein
zivilrechtlichen Bereich auf Dauer sinnvoll ist oder ob man nicht eine
Erweiterung auf das öffentliche Recht und auch auf das Strafrecht andenken kann
und dies anzustreben ist. Da gibt es ganz sicher ein sehr umfangreiches
Betätigungsfeld für MediatorInnen, das ebenfalls gesetzlich geregelt werden
sollte.
Ein weiterer Punkt
ist die Qualitätssicherung, ein Eckpunkt dieses Gesetzes. In diesem Sinn wird
auch die Ausbildung geregelt. Dabei ist ganz sicher die Verordnung, die in
diesem Gesetz bezüglich der Ausbildungserfordernisse angesprochen wird,
wichtig.
Der Teufel liegt
bekanntlich immer im Detail. Beim anwendungsorientierten Ausbildungsteil, der
in § 29 Absatz 2 Ziffer 2c geregelt wird, wird die
begleitende Teilnahme an der Praxissupervision gefordert. Es ist ganz
besonders darauf zu achten, ob man damit Nichtanwälten den Zugang zu dieser
Ausbildung nicht erheblich erschwert beziehungsweise ob dieser nicht überhaupt
unmöglich gemacht wird.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 129 |
Ich darf darum
bitten, in der Verordnung darauf zu achten, dass in einem Gesetz nicht einer Berufsgruppe
sozusagen eine Monopolstellung eingeräumt wird. Sieht man diese Problematik im
Zusammenhang mit dem geplanten Kostenersatz im Außerstreitgesetz, so erhebt
sich, wenn ich das jetzt polemisch ausdrücke, überhaupt die Frage, ob Mediation
gesetzlich geregelt werden soll. Denn wenn man bei Ehescheidungen im
Vergleichswege die Grundlage für die Mediation beseitigt, stellt sich die
Frage, welche Ehepartner dann überhaupt noch den Mediationsweg beschreiten
sollen, der teuer ist und Geld kostet. Wenn sie sich dann einvernehmlich
scheiden lassen, müssen sie auch noch beim Scheidungsvergleich einen Anwalt
hinzuziehen. Das ergibt eine Kostenbelastung, die sich durchschnittliche
Ehepaare wahrscheinlich kaum leisten können.
Ich appelliere
daher an Sie, Herr Minister, die geplante Novelle im Außerstreitverfahren in
Bezug auf den Kostenersatz für den gegnerischen Anwalt zu überdenken.
Mediation ist also
einerseits sicher ein positives Regelungsinstrument bei Konflikten, es erhält
die gesetzliche Grundlage, ist aber teuer, weil es ja nicht gratis angeboten
wird. Andererseits soll das 150 Jahre alte und bewährte Außerstreitgesetz,
das in seiner Schlichtungsfunktion einen sehr unkomplizierten und
kostengünstigen Rechtszugang bietet, ausgehöhlt werden, weil plötzlich ein doch
unabschätzbares Kostenrisiko vorhanden ist.
Das
Mediations-Gesetz als solches ist zu begrüßen. Es bietet zwei sehr
fortschrittliche Möglichkeiten: erstens dort, wo es sinnvoll ist, Mediation
einzusetzen, in Anspruch zu nehmen, und zweitens kann man gleichzeitig auch
sein Recht im Außerstreitverfahren durchsetzen, ohne ein Kostenrisiko
einzugehen.
Die geplanten
Einschnitte im Außerstreitgesetz wie zum Beispiel die Anwaltspflicht oder die
Kostenersatzpflicht für den gegnerischen Anwalt sind kontraproduktiv und daher
auch abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg.
Mag. Stoisits.)
17.51
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt nun
Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. –
Bitte.
17.51
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Man
sollte tatsächlich keine Vorurteile haben, diese Gesetzesnovelle ist der beste
Beweis dafür. Man darf nicht sagen, dass alles schlecht ist, was aus den Vereinigten
Staaten kommt. Man darf das hier wirklich nicht tun, denn gerade die Mediation,
die sich bei uns in Österreich sehr bewährt, hat ihre Ursprünge in den
Vereinigten Staaten. Sie ist eine anerkannte und erfolgreiche Methode der
außergerichtlichen Konfliktlösung. Die Schlagworte von „Kooperation statt
Konfrontation“, die immer wieder gebraucht werden, sind in diesem Zusammenhang
absolut zutreffend. Statt Verlust-Gewinn-Denken soll eine so genannte
Win-win-Situation entstehen, die eben zu diesem Erfolg führt und nunmehr in
diesem Gesetz mündet.
Die Mediation ist
gegenwarts- und zukunftsorientiert, und sie spart – das sollte man
natürlich auch nicht verhehlen – vor allem Zeit und Geld. Bisherige
Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Erfolgsquote von rund 75 Prozent
gegeben ist. Das allein ist Anlass genug, dieses Gesetz zu begrüßen.
So erfreulich
diese Entwicklung ist, so unerfreulich ist eine andere Entwicklung in einem
anderen Bereich, die ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen möchte, nämlich
die Entwicklung der Haftzahlen in Österreich. Im Ausschuss haben wir ja bereits
darüber diskutiert. Es ist vor kurzem eine Studie an die Öffentlichkeit
gelangt, warum denn diese Entwicklung der Haftzahlen eigentlich so negativ ist.
Diese Studie – die Dinge sollte man auch offen aussprechen –, diese
wissenschaftliche Untersuchung ergibt ganz eindeutig, dass erstens vor allem im
Raum Wien und in Ostösterreich ein markanter Anstieg der Haftneuzugänge zu
verzeichnen ist und dass zweitens der Anteil der Fremden an den Haftneuzugängen
nunmehr beinahe 50 Prozent beträgt.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 130 |
Wenn man sich
vergegenwärtigt, dass heute beinahe 50 Prozent der Haftneuzugänge Fremde,
also Ausländer sind, dann sollte einem das doch zu denken geben. Es gibt dabei
vor allem zwei Deliktgruppen: Das sind auf der einen Seite Osteuropäer und auf
der anderen Seite Schwarzafrikaner. Diese Deliktgruppen können mit bestimmten
Delikten verbunden werden, und zwar die Osteuropäer mit Diebstahlsdelikten, wo
es eine Steigerung vom Jahr 2000 auf das Jahr 2002 von
366 Prozent gegeben hat, und die Schwarzafrikaner mit Suchtgiftdelikten,
wo es eine Steigerung von 144 Prozent gegeben hat.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir dürfen hier die Augen vor den Sicherheitsproblemen
in Österreich und vor dieser negativen Entwicklung nicht verschließen. Ich bin
der Meinung, dass auch Sozialträumer angesichts dieser Statistik die Realität
endlich zur Kenntnis nehmen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
17.54
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Redezeit:
5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Stoisits – auf dem
Weg zum Rednerpult –: Drei Minuten!) – Nur 3 Minuten, aber
ich schalte auf 5 Minuten.
17.54
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! (Abg. Mag. Mainoni – angesichts des Umstandes, dass
das Mikrophon noch nicht eingeschaltet war –: Noch einmal! Das haben wir
nicht gehört!) Nur drei Minuten Redezeit deshalb, weil diese vernünftige
Rechtsgrundlage für konsensuale Konfliktlösungsmodelle, die Österreich mit dem
Mediations-Gesetz schafft, schon von unserer Ausschussvorsitzenden, von Frau
Kollegin Becher und von Herrn Mainoni ausführlich dargestellt wurde. Wir freuen
uns darüber, dass das heute zur Beschlussfassung ansteht.
Ich möchte die
Gelegenheit nutzen, um den Herrn Bundesminister mit diesem Beispiel darauf
hinzuweisen, dass es selbst unter seiner Ministerschaft möglich ist, in dem
alten Prinzip des konsensualen Gesetzwerdungsprozesses erfolgreich zu sein. (Bundesminister
Dr. Böhmdorfer: Danke! Danke!) Ich wage zu behaupten, dass Sie
wahrscheinlich gar nicht viel mehr zu dem Gesetz beigetragen haben als ich,
aber Sie sind der Minister, deshalb gebührt Ihnen die Ehre, diese
Einstimmigkeit sozusagen verbuchen zu dürfen.
Zu verdanken ist
das jedoch wahrscheinlich den Damen und Herren Ihres Ministeriums – und
das ist das Vorbildliche daran –, denen es in dieser Phase der Entwürfe,
der Diskussion, des eigentlichen Ministerialentwurfes, dann der
Begutachtungsphase mit all den Einwänden, die gekommen sind, mit all den
Vorschlägen zur Verbesserung, die gekommen sind, gelungen ist, ein, wenn man so
will, Produkt zu schaffen, das höchste Zufriedenheit in allen Kreisen schafft.
Es ist zwar nicht immer vollkommene Zufriedenheit – das wissen wir –,
aber ich freue mich umso mehr, dass diese Novelle zur Beschlussfassung kommt.
Frau Kollegin
Becher hat schon davon gesprochen, dass Mediation und Konfliktlösung und auch
das rechtliche Instrumentarium sehr forciert werden. Man ist jetzt manchmal geneigt
zu sagen, das sei ein wenig modern, das soll aber die alten, tradierten und
bewährten Formen und vor allem – und das halte ich für den wesentlichsten
Aspekt – den Zugang zum Recht nicht sozusagen hintanstellen. Der Zugang
zum Recht ist nämlich im Außerstreitwesen noch der allergünstigste, weil
Mediation nie und nimmer kostenlos ist. Die neue Berufs- und Standesvertretung
hätte diese Novelle nicht so vehement eingebracht, wenn es nicht auch um ökonomische
Interessen ginge. Der Kuchen, der verteilt wird, soll auch möglichst gerecht
beziehungsweise so verteilt werden, dass es innerhalb der Interessengruppen
auch Zufriedenheit gibt.
Darum schließe ich
mich der Warnung meiner Vorrednerin an, alle diese Pläne, was man jetzt so
betreffend unverbindliche Ehepakte und Anwaltszwang bei allen
Scheidungen – auch bei den einvernehmlichen – hört, gut zu
überdenken. All das ist teuer für die Menschen, das ist alles auch – nicht
immer, und deshalb muss man so vorsichtig sein – eine Erschwerung des
Zugangs zum Recht.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 131 |
Herr Minister!
Deshalb hoffe ich, dass Sie – und das Mediations-Gesetz sei Ihnen ein
Vorbild – diesen Weg der Konsenssuche gehen. Es ist auch ziemlich passend
beim Mediations-Gesetz, dass es hier einstimmig beschlossen wird, denn es wäre
ein ziemlich blödes Beispiel für die Betroffenen, würden wir uns darüber auch
noch streiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.58
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 132 |
Präsident Dr. Andreas Khol:
Das waren in der
Tat nur 3 Minuten, Frau Magistra.
Zu Wort gelangt
nunmehr Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.
17.58
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete
Mag. Stoisits, dass Sie Ihrer Linie treu geblieben sind: Wenn aus dem Ministerium
etwas Gutes kommt – und das ist nahezu immer der Fall (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP) –, dann darf es nicht der
Minister gewesen sein, wenn etwas weniger Gutes kommt, dann suchen Sie sich
einen Schuldigen, und der darf nur ich sein.
Das macht aber
nichts. Wir verstehen uns, so glaube ich, im Justizausschuss ganz gut. Auch
Ihre Politik konnte nicht verhindern, dass wir in der vergangenen
Gesetzgebungsperiode – und wohl auch in der jetzigen – dieselbe
Konsensquote bei den Gesetzen der Justiz hatten wie in den vorangegangenen
Jahrzehnten.
Täuschen wir uns
also nicht! Wir arbeiten ganz gut zusammen, es ist auch keine Schande, das
einmal zuzugeben. Wir leben in einem friedlichen Land. Trotzdem ist die
Mediation sicherlich eine gute Sache, die unterstützend in zivilgerichtlichen
Verfahren eingesetzt werden wird.
Sie hat uns bisher
in weiten Bereichen gefehlt: im Arbeitsrecht, im Wirtschaftsrecht, im Nachbarschaftsrecht
und in anderen Bereichen. Machen wir aber einen Fehler nicht: Mediation ist
nicht ein besseres Gerichtsverfahren! Der Mediator schafft zwischen den
Parteien ein Klima, in dem sie die Lösung selbst finden. Das ist eine sinnvolle
Ergänzung im Gerichtsverfahren – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Machen
wir nicht den Fehler, zu sagen, dass überall dort, wo kein Anwalt hin darf, der
Zugang zum Recht besser und das Verfahren günstiger oder billiger ist!
Ich nenne Ihnen
ein Beispiel, insbesondere Ihnen, Frau Abgeordnete Becher, die Sie sich dafür
engagiert haben. Wenn eine Ehegattin unter dem Druck einer so genannten
einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt verzichtet und dieser Unterhalb
bestünde nur in 200 €, dann ist sie, wenn sie 1 000 € oder
vielleicht sogar 2 000 € für den Anwalt bezahlt hätte, in fünf bis
zehn Monaten wieder dort, wo sie finanziell bei Nichtverzicht auf den Unterhalt
gewesen wäre.
Diese Investition
rentiert sich umso mehr, als die Rechtsanwälte – machen wir die Rechtsanwälte
hier nicht schlecht – erklärt haben, sie pauschalieren ihre Kosten in
Scheidungssachen mit 1 000 €, und umso mehr, als auch jeder
Österreicher, der in entsprechenden Verhältnissen lebt, das Recht auf
Verfahrenshilfe hat. Ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele nennen, aber der
Anwalt ist oft eine gute Investition, und man sollte nicht vergessen, dass es
manchmal ohne einen Rechtsanwalt nicht geht.
Zur Sache, zum
Gesetz zurück: Dieses Gesetz ist eine Weltneuheit – bitte, das zu
beachten! Es gibt in keinem Land der Welt ein so ausformuliertes und
durchstrukturiertes Mediations-Gesetz. Österreich ist da ein Vorreiter. Das Lob
an das Ministerium ist berechtigt, Frau Abgeordnete, es betrifft vor allem
Herrn Dr. Stormann und Frau Dr. Winkler, die in dieses Gesetz ihr
Erfahrungswissen eingebracht haben. Wenn Sie mit diesem Gesetz zufrieden sind,
dann haben Sie nun auch die Namen jener erfahren, die sich da wirklich
persönlich eingebracht haben. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz der
Bevölkerung eine gute Sache für die Zukunft vorgestellt haben. – Danke
schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.01
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort
gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
18.01
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss über ein
eigenes Gesetz betreffend die Mediation wird, wie meine Vorredner schon ausgeführt
haben, ein wichtiges zusätzliches Instrument geschaffen, um neben dem
gerichtlichen Verfahren – sei es das streitige oder auch das
außerstreitige Verfahren – eine Möglichkeit zu bieten, einen Konflikt oder
einen Streit nicht zu entscheiden, sondern gemeinsam zu lösen. Insofern ist das –
und da schließe ich mich der Meinung meiner Vorrednerinnen und Vorredner
an – ein sehr wichtiges Instrument, das sich in verschiedenen Fällen, in
denen es jetzt schon vorgesehen ist, sehr gut bewährt hat. (Präsident Dr. Fischer übernimmt
den Vorsitz.)
Es ist an sich
nichts Neues, denn es waren schon jetzt im Rahmen des staatlichen Gerichtssystems
Möglichkeiten vorgesehen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. So ist es
die auch im Gesetz vorgesehene Aufgabe des Richters, eine gütliche Einigung
herbeizuführen. Allerdings zeigen sich in der Praxis dabei doch immer wieder
Probleme, da einerseits die Richter vielleicht nicht über die entsprechende
Ausbildung verfügen, vor allem aber und vielmehr nicht die entsprechenden
Instrumente zur Verfügung haben und im Wesentlichen ihre Aufgabe die ist, in
einem Streit letztlich eine Entscheidung herbeizuführen, die sehr oft oder fast
immer dem einen oder dem anderen Standpunkt Recht gibt oder eben die Mitte
zwischen den Standpunkten findet. In dieser Rolle des Richters liegt das
Problem, dass er da nämlich nicht wie ein Mediator für beide Seiten eine
konstruktive Unterstützung für eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung des
Konfliktes bieten kann, sondern dann, wenn sich die Parteien nicht einigen
können, letztlich eine Entscheidung zu fällen hat. Das ist seine vornehmliche
Rolle.
Aus diesem Grund
ist es sehr wichtig, dass heute dieses zusätzliche Instrument geschaffen wird,
das aber, wie schon gesagt, ein zusätzliches Instrument darstellt und sein
soll.
Es besteht meiner
Meinung nach keine Gefahr, wie Frau Kollegin Becher es hier gesagt hat, dass
jetzt eine Monopolisierung herbeigeführt wird. Im Gegenteil, gerade durch
dieses eigene Gesetz zur Mediation wird sichergestellt, dass der Zugang zu
diesem künftigen Beruf, nämlich zu der Funktion des Mediators, letztlich allen,
die eine entsprechende fachliche Qualifikation vorweisen können, offen steht.
Die fachliche Qualifikation wird im Gesetz genau definiert, ich halte es für
richtig und wichtig, dass dafür gewisse Kriterien, dass Qualitätsstandards
eingeführt werden.
Es wird letztlich
am Minister liegen, in der Verordnung die entsprechenden Vorgaben dahin gehend
zu treffen, welche fachlichen Eignungen im Speziellen noch vorzusehen sind, vor
allem welche Berufsgruppen, die sich jetzt schon in verschiedenen Bereichen mit
Streitbeilegung beschäftigen oder rechtsberatend tätig sind, auf Grund ihrer
Erfahrungen in der Praxis und ihrer Ausbildung entsprechend berücksichtigt
werden.
Ich danke
abschließend für die einvernehmliche Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens und bin
sicher, dass uns das viele Streitparteien beziehungsweise Konfliktparteien in
Zukunft positiv anrechnen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
18.05
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau
Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.
18.05
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, gestatten Sie mir eingangs einen kurzen Sidestep: Um Frauen auch im Scheidungsfall gegen Übervorteilung zu schützen, würde ich vorschlagen, dass wir die Frauenberatungsstellen ausbauen und finanziell besser stellen, statt den Frauen teure Anwälte zuzu-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 133 |
muten.
Aber das steht nun einmal nicht in Ihrem Regierungsprogramm, wäre aber ein
Vorschlag zur Güte.
Meine Damen und
Herren! Mediation kann viel dazu beitragen, dass Konflikte positiv im Sinne
aller Beteiligten gelöst werden, aber Mediation ist kein Allheilmittel.
Mediation darf nicht dazu missbraucht werden, rechtliche Ansprüche zu
konterkarieren. Diesbezüglich befinde ich mich mit Minister Böhmdorfer einer
Meinung, und das ist gut so.
Zum Beispiel im
Scheidungsverfahren: Auf der einen Seite müssen natürlich die rechtlichen Ansprüche
gesichert sein, dürfen nicht unter den Tisch fallen, auf der anderen Seite aber
muss auch die familiäre Situation immer mit bedacht werden. Durch ein langes
Verfahren bei strittigem Sachverhalt wird die familiäre Situation nur
zugespitzt und unerträglich. Besonders sensibler Umgang muss bei Gefahr oder
tatsächlicher familiärer Gewalt gewährleistet sein. Da haben die Mediatoren und
Mediatorinnen, vor allem aber die involvierten Richter und Richterinnen besondere
Verantwortung zu übernehmen, denn Mediation geht möglicherweise zu Lasten von
Frauen, die von Gewalt betroffen sind und die auf viel verzichten, nur um aus
einer Gewaltbeziehung herauszukommen.
Es ist überhaupt
zu überlegen, ob Mediationsverfahren während eines aufrechten Betretungsverbots
sinnvoll sind. Die Mediation ersetzt nicht die richterliche Anleitungspflicht
und die Entscheidung der Richter und Richterinnen. Da darf es unter keinen
Umständen zu einer Privatisierung der Justiz kommen. Vorgelegte Vergleiche
aus einem Mediationsverfahren müssen überprüft werden, und wenn
Schlechterstellungen auffallen, müssen die Betroffenen aufmerksam gemacht
werden.
Meine Damen und
Herren! Als sehr problematisch sehe ich den § 16, und daher möchte ich
dazu einen Abänderungsantrag einbringen. Darin geht es darum, dass es nicht so
sein darf, dass ein Anwalt zuerst bei einem Paar ein Mediationsverfahren
durchführt und im Anschluss daran die Verteidigung für einen der Partner
übernimmt. Es gibt da Gerüchte. Im schlimmsten Fall – das habe ich schon
gehört – würde das dann so aussehen, dass die von Bundesminister Haupt eingerichtete
Männerabteilung scheidungswillige Männer, die so wenig Unterhalt wie möglich
zahlen wollen und Hilfe bei der Männerabteilung suchen, an Rechtsanwälte, die
gerne derartige Fälle übernehmen, vermittelt, die dann auch noch mit
MediatorInnen aufwarten können, die ein gewisses Vertrauensverhältnis zum
Rechtsanwalt haben. Das heißt, der Mann wird dann so rechtlich vertreten, dass
er am besten aussteigt, wie es ja die Pflicht eines Anwalts ist, und gleichzeitig
wird durch die Mediation auf die Frau dahin gehend eingewirkt, dass genau der
gemachte Vorschlag der beste für alle wäre.
Ich hoffe, dass es
sich hiebei nur um böse Gerüchte handelt. Ich denke, wenn wirklich jemand so
handeln würde, so wäre dies ganz schäbig.
Um diesen
Missbrauch gänzlich auszuschließen, bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 24 der
Beilagen
Der Nationalrat
wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Die
Regierungsvorlage (24 d. B.): Bundesgesetz über Mediation in
Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie über
Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der
Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengesetzes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001
in der Fassung des Ausschussberichtes (47 d. B.) wird wie folgt
geändert:
1. Im
Artikel I wird im § 16 der letzte Satz gestrichen, und es werden
statt diesem Satz folgende Sätze angefügt.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 134 |
„Er darf auch nach
Beendigung der Mediation nicht im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse
zur Umsetzung des Mediationsergebnisses tätig sein. Er darf auch nicht
innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Mediation von einer der betroffenen
Parteien im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse einen Auftrag
entgegennehmen.“
2. Im
Artikel I soll § 22 Abs. 1 lauten wie folgt:
„(1) Der Beginn
und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator
hemmen Anfang und fortlaufende Verjährung sowie sonstige, auch
materiell-rechtliche Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation
betroffenen Rechte und Ansprüche.“
*****
Dies nur zur
Klarstellung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.10
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 135 |
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag ist
ordnungsgemäß eingebracht und unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung
und Abstimmung.
Als Nächster zu
Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.
18.10
Abgeordneter
Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Während die Europäische Kommission
noch Fragen formuliert, sind wir hier in der Lage, bereits die Antworten im
Zusammenhang mit der Mediation zu geben. Ich glaube, auch dieser heutige
Beschluss ist ein sehr starker Beweis für die Fortschrittlichkeit der österreichischen
Justizpolitik, und wir alle können gemeinsam auf diesen Weg sehr stolz sein.
Die Mediation
beurteilt nicht rückwirkend einen Sachverhalt – zum Beispiel die Frage:
Wer hat Recht? –, sondern im Mittelpunkt der Mediation steht eine
gemeinsame Suche nach künftigen Lösungen, und das ist immer wichtiger bei
Verhältnissen, die auf Dauer ausgelegt sind, vor allem, wie sie im
Familienbereich, aber auch in anderen zivilrechtlichen Bereichen gegeben sind.
Daher ist es kein Wunder, dass diese Mediation heute hier für den Bereich des
Zivilrechtes formuliert und installiert wird.
Ich sehe aber
außerhalb des Familienrechtes ein enormes Potential für den Einsatz dieser Methode:
im Wirtschaftsleben. In vielen internationalen Konzernen sind heute
Konfliktmanagementsysteme Teil der Unternehmenskultur. Konflikte in und
zwischen Unternehmen enden heute nicht mehr vor Gerichten, sondern werden
durch Mediatoren gelöst, oder es hilft der Mediator, Konflikte zu lösen.
Auch im Bereich
des Arbeitsrechtes sehe ich ein großes Anwendungsgebiet für die Mediation. Verhandlungen
oder Konfliktlösungen vor Gericht sind teuer, kosten Zeit, zerstören aber auch
das Vertrauen. Vor allem dann, wenn Dienstverhältnisse fortgesetzt werden
sollen, ist die Mediation ein sehr gutes Mittel, um in Auseinandersetzungen
Lösungen zu finden.
Mit dem Eingang
der Mediation ins Zivilrecht kann auch der Boden für ähnliche Regelungen im
öffentlichen Dienst aufbereitet werden. Ich denke da vor allem an den
Umweltbereich. Als Beispiel dafür führe ich die Vorreiterrolle an, die unsere
Frau Landeshauptmann Klasnic in der Steiermark dadurch eingenommen hat, dass
sie im Zusammenhang mit dem Bau der 380-kV-Leitung einen Mediator eingesetzt
hat, und plötzlich sind die Fronten wieder in Bewegung geraten. So gesehen ist
die Mediation tatsächlich ein Erfolg versprechender Weg der Konfliktbewältigung,
denn jeder Konflikt eröffnet auch die Chance für einen Neubeginn.
Meine Damen und
Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz können die Menschen darauf vertrauen, dass
sie gut ausgebildete und kompetente Mediatoren zur Seite gestellt bekommen, um
ihre Probleme in Zukunft besser lösen zu können. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.13
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 136 |
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt nun Herr
Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Minister.
18.13
Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren des Hohen Hauses! Zu dem von der Frau Abgeordneten Stadlbauer
eingebrachten Abänderungsantrag möchte ich eine Klarstellung treffen. Es geht
dabei – dies zur Erinnerung! – um Folgendes: Wenn jemand Partei- oder
Parteienvertreter, also Mediator war und es zu einem Mediationsergebnis, also
zu einer Einigung gekommen ist, dann soll diese Gruppe nicht mehr an der
Umsetzung dieses Ergebnisses beteiligt sein dürfen. – Ich sage dazu: Das
macht keinen Sinn, was ich Ihnen an einem praktischen Beispiel erläutere.
Wenn im Zuge einer
Mediation zum Beispiel eine Einigung über die Übertragung einer Liegenschaft
erzielt wurde, dann dürfte der daran, wie beschrieben, beteiligte Rechtsanwalt
zum Beispiel nicht das Grundbuchsgesuch überreichen, was aber in der Regel sehr
kostengünstig sein wird, weil ja er über die gesamten Unterlagen verfügt, und
außerdem nur dem Zweck dient, ein fertiges Ergebnis umzusetzen. Müssten dann
diese Parteien einen neuen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen, wäre das
verteuernd und hätte auch in sich keinen logischen Sinn.
Dies nur zur
Klarstellung. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.14
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Bures. – Bitte.
18.14
Abgeordnete
Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine beiden Kolleginnen aus der SPÖ-Fraktion haben ausgeführt,
dass wir natürlich diese Vorlage begrüßen. Die SPÖ ist immer für
Mediationsverfahren gewesen, hat sich immer dafür ausgesprochen, weil es
unserer Meinung nach Sinn macht, wenn man versucht, im Streit zu vermitteln und
Einigung zu erzielen.
Da Sie, Frau Kollegin
Fekter, von einer Pionierleistung gesprochen haben, muss ich die Feststellung
treffen – meine Kollegin Becher hat es Ihnen schon gesagt –: Dieses
Mediationsverfahren gibt es seit zehn Jahren. Das Einzige, was jetzt
geschieht – und das ist auch positiv –, ist, dass sozusagen ein
sinnvoller Weg fortgesetzt wird. Das ist Ihnen aber offensichtlich entfallen.
Es wurde heute
sehr viel Positives über Mediation gesagt, und ich meine, wenn man der Mediation
positiv gegenübersteht, dann sollte man insgesamt dem Außerstreitverfahren
positiv gegenüberstehen, da dadurch ähnliche Aspekte abgedeckt werden. Im
Außerstreitverfahren, im Schlichtungsstellenverfahren geht es auch darum,
Einigung zu erzielen, und das ohne Kostenrisiko.
Herr Minister!
Lassen Sie mich einen Schwenk auf einen Entwurf Ihres Hauses machen, nämlich
auf den Entwurf zur Abänderung des Außerstreitverfahrens. Da wird genau das
Gegenteil dessen gemacht, was wir heute hier beschließen: Sie erschweren den
Rechtszugang! Ich weiß, dass dies vor allem in Bezug auf Mietrechtsfragen so
ist. Es wird für Mieter schwieriger, zu ihrem Recht zu kommen, sie werden ein
Kostenrisiko haben. Das ist kein Forcieren dieser Mediation und des
Streitschlichtens, sondern leider ganz genau das Gegenteil.
Ich hoffe, dass
auch beim Entwurf zum Außerstreitverfahren im Zuge der Begutachtung und der Berücksichtigung
der kritischen Stellungnahmen, die Ihrem Haus schon zugegangen sind, in einer
ähnlich vorbildhaften Weise vorgegangen wird, wie das beim heute vorliegenden
Gesetzentwurf der Fall war, dass man auch beim Außerstreitverfahren auf die
Bedenken eingeht, so wie Sie das eben im vorliegenden Fall gemacht haben.
Ich schließe mich
dem Dank an die Beamten an. Diese Vorlage ist eine sehr gute, und wir werden
ihr daher auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.17
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
18.17
Abgeordnete
Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Werter Herr Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! In
meiner Unterlage steht am Beginn dreimal die Eins: die erste Eins, weil ich zum
ersten Mal hier stehe und rede, die zweite Eins für dieses erste Bundesgesetz
zur Mediation – ich freue mich, dass es zu diesem gekommen ist – und die
dritte Eins für folgenden Umstand: Ich weiß nicht, ob es unter den Abgeordneten
ausgebildete MediatorInnen gibt, also ob ich die erste Mediatorin hier wäre,
Tatsache ist: Ich habe vor einem Monat meine Ausbildung zur Mediatorin
abgeschlossen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Von den
Grundberufen her bin ich Diplomsozialarbeiterin und Psychotherapeutin in
Richtung systemischer Familientherapie. Ich habe zwölf Jahre in einer
Bezirkshauptmannschaft gearbeitet und habe dort im Bereich Sorgerechtsbezug,
Sorgerechtsregelung sowie im Bereich Besuchsrechtsregelung sehr oft
Stellungnahmen für das Familiengericht machen müssen.
Über eine
Fortbildung bin ich zum Thema „Mediation“ gekommen und habe dabei festgestellt,
dass diese Regelung eine gute ist. Meine Erfahrung war: Auch wenn Eltern
bezüglich Stellungnahmen, die ich machen musste, nicht freiwillig zu mir
kamen, sondern ich sie vorladen musste, haben beide Elternteile an der Lösung
mitgewirkt. Ich hatte ab diesem Zeitpunkt nur einvernehmliche
Besuchsrechtsregelungen, die mit Niederschrift verankert wurden. Ich merkte
auch in meiner Arbeit, dass diese Regelungen viel tragfähiger waren, weil sie
inhaltlich letztendlich von den Betroffenen selbst stammten.
Auch im Bereich
der Wirtschaftsmediation ist diese Methode sehr wichtig. Letztendlich geht es
darum, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter trotz des persönlichen Leidens in
einem Konflikt zu unterstützen und die Produktivität des Unternehmens zu heben.
Das sichert auch den Wirtschaftsstandort Österreich, was der ÖVP unter
Bundeskanzler Schüssel immer ein großes Anliegen war und auch ist.
Dieses Gesetz
bietet Sicherheit in mehrerer Hinsicht. Es bietet vor allem für die Betroffenen
Sicherheit dahin gehend, dass sie keine Fristen versäumen, wenn sie sich die
Zeit nehmen, miteinander zu reden. Es bietet darüber hinaus Sicherheit im
Hinblick darauf, dass sie kompetent ausgebildete Mediatoren vor sich haben.
Letztendlich ist es auch so, dass durch diese Methode der ganze Stil im Umgang
miteinander positiv verändert wird, was vor allem uns als ÖVP mit
christlich-sozialen Grundwerten sehr wichtig ist.
Bei Konflikten,
die nicht gelöst werden, gibt es nur Verlierer. Konflikte, bei denen es
Gewinner und Verlierer gibt, bedeuten, dass es oft Rache gibt. Letztendlich
kann bei einer Mediation jeder das Gesicht wahren, und diesen Stil der
Mediation wünsche ich uns allen für die nächsten Wochen in diesem Haus als
besondere Herausforderung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.20
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Die vierte Eins ist offenbar ein
„Sehr gut“ der Fraktionen. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Weitere
Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr
Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur
Abstimmung über den Gesetzentwurf in 47 der Beilagen,
Ausschussbericht.
Hiezu haben die
Abgeordneten Stadlbauer und KollegInnen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 137 |
Ich werde zunächst
über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die restlichen,
noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage abstimmen lassen.
Frau Abgeordnete
Stadlbauer hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I
§ 16 und 22 Abs. 1 bezieht.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag der Kollegin Stadlbauer beitreten,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist
daher in zweiter Lesung nicht angenommen.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung über die entsprechenden Teile des Gesetzentwurfes in
der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen
Hauses, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist in
zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der
Vorlage samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und auch
da bitte ich im Falle der Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. –
Auch diese Teile der Vorlage sind in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen daher
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung
erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, die Vorlage wurde in dritter
Lesung einstimmig angenommen.
Damit haben wir
diesen Teil der Tagesordnung erledigt.
6. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (26 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert
werden (48 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Erster Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
18.23
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Meine Damen und
Herren! Die Zerschlagung des Jugendgerichtshofes – und das ist es
letztlich, was mit dieser Gesetzesnovelle eigentlich erreicht werden
soll – ist wohl eines der schwärzesten Ereignisse der österreichischen
Strafrechtsentwicklung.
Da wir beim
vorigen Tagesordnungspunkt von einer Pionierleistung gesprochen haben, muss ich
sagen, dass diese Zerschlagung eine Pionierleistung der Unverantwortlichkeit
ist, ein Exzess von Anfeindungen gegen jegliche Wissenschaftlichkeit und vor
allem ein extremer Zynismus. Dieser erinnert mich eigentlich nur noch an die
Vorgangsweise des Innenministers Strasser, der hier allen Ernstes Österreich
zu verkaufen versucht, dass er für die Sicherheit des Landes etwas tut. –
Kollege Mainoni, Sie wissen, was ich meine.
In Wahrheit sperrt
er ein Kommissariat nach dem anderen zu. Die besten Leute wie zum Beispiel
General Schnabl schickt er in Pension und setzt als deren Nachfolger sogar von
der Kommission als unfähig bezeichnete Personen ein. (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen.)
Herr Bundesminister! Ich weiß auch nicht, woher Sie diese Idee hatten, wer die Idee geboren hat, den Jugendgerichtshof zu zerschlagen. Ich konnte es keinem einzigen Programm einer politischen Partei entnehmen. Es hat nie jemanden gegeben, der gesagt hat, es gebe einen Feh-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 138 |
ler in diesem Land, es gebe einen
Mangel, der unbedingt zu bereinigen sei, und das sei der Jugendgerichtshof,
der aufgelöst gehöre.
Im Gegenteil: Es
gibt eine Vielzahl von inländischen und ausländischen Experten, die gerade
diesen Gerichtshof, diese Einrichtung als eine höchst effiziente im Kampf gegen
die Kriminalität dargestellt haben, weil der Jugendgerichtshof wie kein
anderer Gerichtshof dieses Landes gezeigt hat, dass man mit straffällig
gewordenen Jugendlichen so umgehen kann, dass die Rückfallquote stärker sinkt
als bei anderen Gerichtshöfen.
Wenn man schon den
Jugendlichen gegenüber nicht das Verständnis aufbringt, zu meinen, dass jene,
die sozial gestrauchelt sind, es verdienen aufgefangen zu werden, so ist es
doch zumindest ein gesellschaftliches Ziel, eine gesellschaftliche
Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die Kriminalität so gering wie
möglich ist, weil wir alle davon betroffen sind.
Herr
Bundesminister! Ich habe nicht verstanden, warum Sie sich so auf dieses Thema
„draufgesetzt“ haben, weil Sie es anfänglich nie zu Ihrem Thema gemacht
hatten. Inzwischen habe ich gehört – ich habe das auch im Rahmen der
Diskussion vor den Wahlen verfolgt –, dass diese Idee ursprünglich nicht
von Ihnen war, sondern teilweise aus dem ÖVP-Klub gekommen ist.
Frau Kollegin
Fekter, ich würde Sie ersuchen, hier und heute zu erklären, ob das stimmt und,
wenn ja, warum Sie dieses Projekt in den Vordergrund gestellt haben, obwohl Sie
vor den Wahlen erklärt haben, das sei ein Projekt, das nicht Ihre Zustimmung
finde. Es ist doch so, dass Sie heute hier diesen traurigen Vorgang nicht nur
begleiten, sondern das ursprünglich sogar angestiftet haben.
Ich würde Sie
ersuchen, dazu Stellung zu nehmen, ob Sie das wirklich verantworten oder ob Sie
sich davon distanzieren, und wenn Sie sich davon distanzieren, warum Sie dann
heute hier so abstimmen werden. Das sind Sie, finde ich, diesem Land schuldig.
Meine Damen und
Herren! Wir haben uns bemüht, wirklich jede Sachlichkeit in die Diskussion einfließen
zu lassen. Wir haben auch eine Enquete veranstaltet und Wissenschafter sowohl
aus dem In- als auch aus dem Ausland darum ersucht, uns darzulegen, warum diese
Maßnahme ein justizpolitischer Wahnsinn ist.
Das Ergebnis ist
Ihnen bekannt – vielleicht nicht jedem einzelnen von Ihnen, aber ich würde
Sie ersuchen, sich diese Problematik wirklich noch einmal vor Augen zu
führen. Die Zeit ist zu kurz, um alle Fragen zu prüfen, das wäre vielleicht
auch etwas zu viel verlangt, aber wenn man weiß, dass jetzt eine Maßnahme
gesetzt wird, die definitiv keinen einzigen positiven Aspekt mit
sich bringt, sondern nur Verschlechterungen, wenn man weiß, dass diese Maßnahme
vermutlich nur aus der Emotionalität heraus gesetzt wird – und nach
nunmehriger Erkenntnis auch gar keine ist, die man dem Minister
zuordnet –, dann sollte man, denke ich, in dieser Frage doch noch einmal
Vernunft walten lassen.
Herr
Bundesminister! Meine Bitte an Sie wäre, einer Rückverweisung zuzustimmen. Wir
bringen einen Antrag auf
Rückverweisung an den Ausschuss ein, damit wir uns das alles noch
einmal genau anschauen können. Ich appelliere an Ihre Großzügigkeit, damit hier
nicht aus Bestemm einem Entwurf zugestimmt wird, von dem kein einziger ernst zu
nehmender Experte sagt, er sei vernünftig. Wir wollen und sollten uns die
Konsequenzen dieser Maßnahme noch einmal genauer anschauen.
Herr
Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Ich
darf Sie ersuchen, sehr ernsthaft mit diesem Thema umzugehen.
Es geht nicht nur
um die Strafvollzugsanstalt, sondern auch darum, dass Sie hier eine Einheit
zerschlagen. Es gibt auch Jugendkriminalität ohne Verurteilungen zu
Haftstrafen. Es geht auch darum, wie man mit den sozialen Schwierigkeiten in
Familien umgeht, nämlich mit Pflegschaftssachen. Es geht darum, dass man bei
Personen unter 14 Jahren darauf achtet, was sich in diesen Familien
abspielt, und zwar zentral von einem Gerichtshof aus für ganz Wien; daher kennt
jeder die zu Betreuenden und kann höchst effizient mit diesen Fällen umgegangen
werden.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 139 |
Indem Sie nunmehr
den Jugendgerichtshof zerschlagen, wird diese zentrale Verwaltung auf zwölf
Gerichte in ganz Wien aufgeteilt, und damit findet eine Zersplitterung statt, die
naturgemäß schon auf Grund dieses Vorganges eine Verschlechterung im Umgang
mit den jungen Menschen bewirkt – wobei es ja vor allem darum geht, zu verhindern,
dass diese jungen Menschen kriminell werden.
Ich weiß nicht,
was daran sinnvoll sein soll. Ich habe nicht die Hoffnung, dass Sie dem zustimmen,
aber trotzdem richte ich den Appell an Sie, sich diese Maßnahme noch einmal zu
überlegen und wirklich der Vernunft eine Chance zu geben. Das wäre mein
großer Wunsch. In diesem Sinne darf ich Sie ersuchen, meine Damen und Herren:
Überlegen Sie sich bitte gut, worüber, wie und mit welcher Verantwortung Sie
heute hier abstimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
18.30
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist
Herr Abgeordneter Miedl. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
6 Minuten. – Bitte.
18.30
Abgeordneter
Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Jarolim, ich habe Ihnen
sehr aufmerksam zugehört (Abg. Mag. Gaßner: Ist auch gut so!) und muss sagen: In Wirklichkeit haben
Sie in der Substanz kein einziges Argument vorgebracht, nicht eines! Ich bin bitter
enttäuscht, weil ich mir ein bisschen mehr erwartet habe. (Abg. Mag. Wurm: Kein einziges?! – Weitere
lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Frau Kollegin Wurm, zu Ihnen
komme ich noch ganz speziell.
Meine Damen und
Herren! Sie müssen sich das auf der Zunge zergehen lassen! Sie müssen wissen,
dass die Unterbringung in dem von Ihnen so hoch gelobten Strafvollzug für
Jugendliche zurzeit alles andere
als ein menschlicher Vollzug ist. Wir gehen her und verbessern genau diesen
Vollzug, und Ihnen passt das nicht! Das müssen Sie mir einmal ganz genau
erklären, meine Damen und Herren!
Ich sage
Ihnen – ich gehe jetzt in die Sache ein –, jawohl, wir haben ein
Problem mit straffällig gewordenen Jugendlichen, und zwar deswegen, weil es
offensichtlich so ist, dass gewisse Probleme immer häufiger werden, dass
immer häufiger jugendliche Täter folgende Begleiterscheinungen aufweisen:
Sie sind verstärkt Analphabeten, sie haben eine hohe Gewaltbereitschaft, sie
haben verstärkt psychische Schäden, immer öfter sind sie dem Drogenkonsum
anheim gefallen und unkritische Konsumenten.
Meine Damen und
Herren! Da müssen wir ansetzen! (Abg. Mag. Wurm: Da müssen wir bei der Bildungspolitik ansetzen!) Da
müssen wir etwas tun, aber wir sollten nicht hergehen und etwas verteidigen,
was nicht verteidigungswert ist. Denn wenn das so gut ist, wie Sie sagen, Herr
Kollege Jarolim, dann frage ich Sie: Warum haben Sie das nur in Wien
eingerichtet, aber nicht in Innsbruck, nicht in Graz und nicht in Linz? –
Das ist ein schwer wiegendes „Versäumnis“ gegenüber den Jugendlichen, wenn Sie
es als so gut empfinden. Ich verstehe das nicht, Herr Kollege Jarolim. (Beifall
bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Mag. Mainoni und Dipl.-Ing. Hofmann.)
Die Rechtswohltat
und die Privilegien, die für den jugendlichen Straftäter im Interesse seiner
Gesundung im Gesetz festgeschrieben sind, kommen ihm nach wie vor zugute, und
ich stehe dazu, weil ich an eine Resozialisierung der jugendlichen Straftäter
glaube! Aber ich denke, dass vorerst auch andere Dinge zu tun wären, die
vielleicht verhindern würden, dass der Jugendliche überhaupt zum Straftäter
wird!
Die Rahmenbedingungen
zu verbessern – das halte ich für menschenwürdig, das halte ich für jugendgerecht –,
damit sollten wir uns beschäftigen, Herr Kollege Jarolim, aber nicht mit der Lächerlichkeit,
in welchen Strukturen der Vollzug geschieht. Ob der Jugendstrafvollzug mit
Präsident oder ohne Präsident durchzuführen ist, das ist nicht das Thema. Das
beschäftigt vielleicht die SPÖ, aber ganz sicher keinen Jugendlichen, der
straffällig geworden ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 140 |
Ich frage mich
überhaupt, womit sich die SPÖ-Justizpolitik ernsthaft beschäftigt. Wem, meine
Damen und Herren von der SPÖ, reden Sie da das Wort? Welche Interessen
vertreten Sie dabei?
Wenn man die
Jugendlichen fragt – ich habe damals die Fernsehsendung gesehen –,
worum es ihnen eigentlich geht, was sie gerne möchten, dann erfährt man, die
Jugendlichen nehmen zum Beispiel im Jugendstrafvollzug längere Außenzeiten sehr
gerne an. Sie wollen länger Fußball spielen, länger kicken, das heißt, sie
wollen nicht so früh hinter Schloss und Riegel sein, Frau Kollegin Wurm. (Abg.
Mag. Wurm: Genau das ist in der
Josefstadt nicht der Fall!)
Ich würde Ihnen
wirklich empfehlen, gehen Sie mit mir in Graz in den Häfen und schauen wir uns
die Zustände dort an! Dort gibt es wirklich viel zu tun, vieles zu verbessern,
aber nicht in der Art und Weise, dass man sich mit den Strukturen und mit der
Präsidentschaft beschäftigt. Damit kann man in Wirklichkeit nichts erreichen,
meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Sehr viele der
jugendlichen Straftäter sind der deutschen Sprache nicht mächtig, weil sie
keine Österreicher sind, nämlich rund ein Drittel. (Abg. Mag. Stoisits: Nur weil viele keine Österreicher
sind, heißt das nicht, dass sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind!)
Was man bewirken kann, wenn den Menschen heute im Häfen die deutsche Sprache
gelehrt wird, wenn ihnen möglicherweise auch ein Beruf beigebracht wird, dass
man das ausbauen könnte und wie viel Geld wir uns damit im Grunde ersparen
könnten, das hätte ich von der SPÖ auch gerne gehört. Damit hätten Sie nämlich
jene vertreten, die zu vertreten sind, meine Damen und Herren!
Ich sage Ihnen:
Wir haben große Probleme. Wir haben aber nicht nur mit jugendlichen Straftätern
ein Problem, sondern auch mit Jugendlichen, die noch gar nicht strafmündig
sind. Ich fürchte, damit werden wir uns früher oder später (Abg. Mag. Wurm: Besser früher!) auch in
diesem Gremium viel intensiver zu befassen haben. Dort anzusetzen, das wäre
höchst lohnend.
Meine Damen und
Herren von der SPÖ! Ich sage Ihnen noch etwas: Ich glaube, dass die Familienpolitik
des Wolfgang Schüssel beziehungsweise die Familienpolitik der Regierung die
viel bessere Prophylaxe ist als sehr viele Projekte und Versuche von Ihnen. Und
ich werde Ihnen auch erklären, warum.
Das, was den
Jugendlichen heute so abgeht, ist eine liebevolle Aufnahme, eine Beziehung, ist
ein Elternhaus (Abg. Mandak:
Fehlende Väter! – Abg. Rest-Hinterseer:
Fehlende Väter! – Weitere lebhafte Rufe bei der SPÖ und den Grünen:
Fehlende Väter!), sind Grenzen, Frau Kollegin! Jugendliche haben ein Recht
auf Grenzen (Ruf: Ein Recht auf Väter!), und ich sage Ihnen, dass das
prägsamer ist als die von Ihnen proklamierte und als so gut empfundene Justizpolitik
in diesem Bereich. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich würde mich
gerne mit Ihnen darüber auseinander setzen, weil ich Ihre Modelle gerne kennen
lernen würde. Ich habe viel mit Jugendlichen zu tun, die straffällig geworden
sind. Manches Mal habe ich den Eindruck, Sie, meine Damen und Herren von der
Opposition, wissen nicht, wovon Sie reden, und das tut mir Leid, nämlich im
Interesse der Jugendlichen, die wir hier zu vertreten haben. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen. – Widerspruch bei der SPÖ und den Grünen.)
18.35
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.
18.35
Abgeordnete
Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege
Miedl, keine Argumente haben Sie bis jetzt gehört? – Ja, weil es keine
gibt für die Abschaffung des Jugendgerichtshofes! Weil es keine gibt, deshalb
können wir auch keine vorbringen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 141 |
Ich kann Ihnen
aber die Argumente, die gegen
die Abschaffung des Jugendgerichtshofes vorgebracht wurden, nennen, und das
werde ich auch tun. So viel Zeit muss heute sein, geschätzte Kolleginnen und
Kollegen.
Herr Miedl, weil
Sie immer von Graz reden und es so darstellen, als wäre dort die Welt heil: Wissen
Sie, was in Wien nach 15 Uhr im Grauen Haus los ist? –
1 300 Gefangene und 35 Beamtinnen und Beamte, die dort
arbeiten. 1 300 Häftlinge und 35 Posten, die besetzt
sind! – Und das halten Sie für einen menschenwürdigen und perfekten
Jugendstrafvollzug?
Herr Miedl!
Entschuldigen Sie, wenn ich Ihnen jetzt Folgendes sage, aber das muss ich, nachdem
ich Ihnen vorhin zugehört habe: Sie haben überhaupt keine Ahnung, was sich hier
in Wien abspielt! (Beifall bei den Grünen.)
Gut, Sie sind ein steirischer Abgeordneter, aber dann lassen Sie uns Wiener
Abgeordneten doch das Recht auf etwas, was weltweit ein Vorbild war!
Der Wiener
Jugendgerichtshof hat Österreich in der ganzen Welt Ruhm und Anerkennung gebracht,
aber der Herr Minister schafft ihn ab und zerschlägt diese Strukturen. Kollege
Miedl, lassen Sie uns die Argumente vorbringen, mit denen wir uns gegen diese
Maßnahme wehren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Da werde ich
nämlich auch böse, wenn Sie so tun, als wären Sie der Einzige, der etwas von
Jugendlichen und jugendlichen Straftätern verstünde.
Zugegeben, ich bin
keine Gendarmeriebeamtin oder Polizistin, aber ich bin im Gegensatz zu Ihnen
schon eine Zeit lang in der Justizpolitik tätig, und ich weiß, was da in den
letzten Jahren passiert ist. Das, was da jetzt passiert, ist, Herr
Minister – ich habe es dem Herrn Minister schon im Ausschuss
gesagt –, eine Groteske! Das ist eine Groteske erster Ordnung, die sich
zwischen Ihnen und dem ehemaligen Präsidenten des Jugendgerichtshofes Jesionek
abspielt, um es personifiziert zu sagen.
Gut, jetzt könnte
ich sagen, zwei Männer haben da sozusagen ein Problem – aber das wird auf
dem Rücken des Wiener Jugendgerichtshofs und der Wiener Jugendgerichtshilfe
ausgetragen, und das ist
schändlich, Herr Miedl! Das ist schändlich! (Beifall bei den Grünen und der
SPÖ.)
Jetzt komme ich zu
den Fakten: Das alles ist ja schon passiert. Das, was wir heute tun, ist sozusagen
ein gesetzliches Nachwassern. Die Fakten sind ja längst geschaffen. Wir hatten
dankenswerterweise auf Grund einer Initiative der SPÖ Gelegenheit, jene Damen
und Herren, die wirklich Fachwissen haben – ich will nicht sagen, im
Gegensatz zu Herrn Miedl, aber jedenfalls im Gegensatz zu mir, denn ich bin
keine Expertin –, anzuhören, also zu hören, was dort passiert.
Und das möchte ich
Ihnen in Kurzfassung bringen, denn es war bedauerlicherweise kein einziger
Abgeordneter einer Regierungspartei bei dieser interessanten Veranstaltung, bei
der man Fakten hören konnte, und zwar von jenen Experten, die sozusagen am
lebenden Objekt tätig sind, nämlich mit den Jugendlichen arbeiten.
Eine
Jugendrichterin, Frau Rätin Dr. Matschnig, hat dort ausgesprochen, was
passiert. Sie hat das zwar nicht wörtlich so gesagt, das sind jetzt meine
Worte – ich möchte sie nicht irgendwie ins falsche Licht stellen –,
aber: Täglich wird das Gesetz gebrochen, nämlich das Jugendgerichtsgesetz.
Das wird dort täglich mit Wissen des Herrn Bundesministers gebrochen, weil nämlich
gerade die wichtigen Voraussetzungen fehlen, weil zum Beispiel die notwendige
Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen im Grauen Haus nicht möglich ist.
Das ist ein
täglicher Gesetzesbruch. Herr Minister, ich fordere Sie auf: Stellen Sie ihn
ab! Sie haben diesen
täglichen Gesetzesbruch zu verantworten, weil Sie die Bediensteten des Jugendgerichtshofes
und die Justizwachebeamten in diese Situation getrieben haben. Das ist dort
Realität!
Dabei rede ich
nicht von Absonderungszellen und Korrektionszellen, in die Jugendliche gesteckt
werden – das klammere ich jetzt aus –, sondern ich rede von der
alltäglichen Situation, in der sich diese jungen Leute befinden. Da wäre
wirklich Resozialisierung angebracht.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 142 |
Professor
Friedrich hat in dieser Veranstaltung etwas gesagt, was mich sehr stutzig
gemacht hat. Er hat gesagt, dass jeder einzelne jugendliche Häftling – das
ist offensichtlich seine Erfahrung als Jugendpsychiater über Jahre – aus
einer Familie kommt, die im Schnitt mit mindestens
20 Polizeiinterventionen dokumentiert ist, bevor der junge Mensch mit dem
Gericht, in dem Fall mit dem Jugendgericht, in Konflikt gerät. – Das ist
höchst alarmierend, und das war mir bis zu diesem Moment nicht bewusst.
Da gehe ich mit
Herrn Miedl konform, da ist Prävention, da ist Jugendwohlfahrt angesagt. Da hat
Herr Bundeskanzler – angeblich Familienkanzler – Schüssel wirklich
die Möglichkeit, etwas zu tun. Aber nicht so, Herr Justizminister, denn in der
gesamten Aktion rund um die Abschaffung des Jugendgerichtshofes ist nichts
enthalten, was die Qualität verbessert.
Ich weiß nicht, ob
ich es im Ausschuss gesagt habe, wenn nicht, sage ich es Ihnen jetzt: Ich habe
eine Vermutung jenseits der Groteske Bernhard’schen Stils, die sich hier
abgespielt hat, warum das alles so passiert ist. – Hier schlägt das
Imperium zurück, das Imperium Justizministerium mit der politischen Spitze
Böhmdorfer, denn das Parlament hat vor drei Jahren, als es um die Senkung der
Volljährigkeit ging – relativ emanzipatorisch haben wir Abgeordnete uns gegenüber
dem Ministerium verhalten –, durchgesetzt, dass bestimmte Benefizien im
Jugendstrafrecht auch für so genannte junge Erwachsene zwischen 18 und
21 Jahren schlagend werden.
Das hat nicht
wirklich zu 100 Prozent die Zustimmung der Bürokratie gefunden – ganz
offensichtlich, weil nämlich keine Vorsorge dafür getroffen wurde, weder
budgetär noch personell noch was sonstige Ressourcen angeht –, und daher
haben halt jetzt die – wahrscheinlich, so vermute ich – Herren im
Justizministerium mit der männlichen Spitze Böhmdorfer gesagt: Jetzt zeigen wir
ihnen, was das heißt! Jetzt sind nämlich tatsächlich Umstände eingetreten, die
nicht korrekt sind. Es war zu wenig Platz, es wurde hin- und hergeführt, aber
es wäre Ihre Aufgabe gewesen, Vorsorge zu treffen. Was ist das Resultat des
Ganzen? – Es wird buchstäblich über die Köpfe der Jugendlichen Politik im
schlechtesten Sinne gemacht. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Deshalb haben wir
bis zuletzt versucht, das öffentlich zu machen, was heute Realität im Jugendstrafvollzug
im Grauen Haus ist: schlafen, fernsehen, essen, fernsehen, schlafen. Das ist
das, was die Jugendlichen dort machen können. Weit und breit keine sinnvolle
Freizeitgestaltung, weil es gar keine Möglichkeiten gibt, weil es einen
betonierten Hof gibt, aber keinen Sportplatz, weil es kein Personal gibt, das
sich darum kümmert. Aber das, Herr Minister, wissen Sie viel besser als ich,
denn Sie sind zuständig, nicht ich.
Es war früher auch
nicht ideal. Die Situation in der Rüdengasse war jenseits von ideal. Das, was
an den Zellen kritisiert wurde, an wirklich menschenrechtswidrigen Zuständen,
ist zu Recht kritisiert worden. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, das abzustellen,
aber nicht derart, dass man den Jugendgerichtshof zerschlägt. In diese
Immobilie in der Rüdengasse hat man zig Millionen, ich glaube,
90 Millionen, investiert, und jetzt steht sie zum Verkauf. Es gibt
Interessenten, aber mehr sage ich jetzt nicht dazu, weil ich auch keine Details
weiß; sie wird halt versilbert.
Wo ist er jetzt,
der das gesagt hat mit den nicht österreichischen Jugendlichen, die der deutschen
Sprache nicht mächtig sind? Sie (in
Richtung des Abg. Miedl) behaupten die ganze Zeit, dass Sie eine Ahnung von
Jugendlichen haben?! Nur weil jemand keinen österreichischen Reisepass hat,
heißt das noch lange nicht, dass er nicht deutsch kann. Die meisten können mindestens
so gut deutsch wie Sie, Herr Miedl! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
18.44
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Die Uhr ist auf 5 Minuten
gestellt. – Bitte.
18.44
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz der emotionalen Besetzung dieses Themas sollte man die Kirche im Dorf lassen. Vor allem
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 143 |
sollte man nicht verzerrte Darstellungen bringen, vor
allem dann nicht, wenn man uninformiert ist. Frau Abgeordnete Stoisits hat hier
eindeutig belegt, dass sie uninformiert ist.
Sie haben zum
Beispiel behauptet, Frau Abgeordnete Stoisits, in der Josefstadt gäbe es ab
15 Uhr für 1 000 Häftlinge 35 Justizwachebeamte. Erstens
ist nicht um 15 Uhr, sondern um 16 Uhr der Einschluss, zweitens gibt
es für die Jugendlichen sechs Abteilungen, und für jede Abteilung steht ein
eigener Justizwachebeamter bis 19 Uhr zur Verfügung. (Abg. Mag. Wurm: Aber nicht für die Jugendlichen!) Im
Gefangenenhaus im Jugendgerichtshof war die Situation nicht anders. Dort hat es
auch für 70 Häftlinge maximal 6 Justizwachebeamte gegeben.
Bitte, verzerren
Sie das nicht, vor allem sagen Sie doch nicht, es werde Politik im
schlechtesten Sinne über die Köpfe der Jugendlichen gemacht! Das ist eine
Verunsicherung, die ganz einfach untragbar ist, Frau Abgeordnete Stoisits. Es
gibt auch Werkstätten im Gefangenenhaus in der Josefstadt. Ich weiß nicht, ob
Sie schon jemals dort waren. Es gibt Werkstätten für alle möglichen Berufen,
wo die Jugendlichen etwas arbeiten können. Es gibt die Möglichkeit, Schulabschlüsse
zu machen, und vieles mehr. – Wie gesagt: Bleiben Sie doch bitte bei der
Wahrheit!
Aber mit Die-Kirche-im-Dorf-Lassen
meine ich auch die SPÖ. Diese verlässt nämlich die seriöse Argumentation zur
Gänze, wenn sie im Minderheitsbericht behauptet – und auch Herr Kollege Jarolim
hat das heute getan –, es werde durch die Zerschlagung des
Jugendgerichtshofes mehr Kriminalität geben, es werde mehr Rückfälle
geben. – Wie kommen Sie eigentlich dazu, solch eine
Verunsicherungspropaganda zu machen? (Abg.
Mag. Wurm: 10 Prozent mehr Häftlinge!) Sie wissen doch
ganz genau, dass es den Jugendgerichtshof nur in Wien gegeben hat, dass es in
anderen Landeshauptstädten gar keinen eigenen Jugendgerichtshof gegeben hat.
Wollen Sie sagen, das habe dazu geführt, dass es mehr Kriminalität und höhere
Rückfälle in den Landeshauptstädten gegeben hat? Das ist doch paradox. –
Bleiben Sie doch bitte auf dem Boden der Realität und bei der sachlichen
Argumentation, auch wenn Sie mit der Neuregelung nicht einverstanden sind!
Es ist auch nicht
richtig, dass die Auflösung des Jugendgerichtshofes zu einer Verschlechterung
für die Jugendlichen führt. Gestehen Sie sich das doch ein! Es gibt weiterhin
das Jugendgerichtsgesetz, und dieses wird auch weiterhin von Jugendrichtern
ausgeübt. (Abg. Heinisch-Hosek: Die lehnen das auch ab!) Aber
selbst dann, wenn es keine eigenen Jugendrichter gäbe, glauben Sie nicht, dass
auch ein Richter für allgemeine Strafsachen in der Lage wäre, das Jugendgerichtsgesetz
anzuwenden?! So viel Vertrauen müssten Sie in die Ausbildung der Richter haben,
dass sie das Jugendgerichtsgesetz anwenden können.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Sie sagen, es gebe keinen einzigen Punkt, der
positiv sei. – Das stimmt überhaupt nicht! Die Unterbringung wird wirklich
entscheidend verbessert. Es gibt eigene Spazierhöfe, es gibt eigene Räume für
die Aus- und Fortbildung. Es gibt Ordinationsräume für die medizinische
Versorgung, einen perfekt ausgestatteten Turnsaal. Den Sportplatz, von dem Sie
reden, Frau Abgeordnete Stoisits, haben manche Schulen nicht, aber der Turnsaal
ist wirklich großartig, Sie sollten ihn sich einmal anschauen; ich habe ihn
schon gesehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wenn Sie sich
einmal vergegenwärtigen, wie es um die Räumlichkeiten im Jugendgerichtshof bestellt
war, dann werden Sie erkennen, dass das wirklich nicht mehr dem Standard entsprechend
war. Ich glaube, es gibt auch eine Kommission, die festgestellt hat, dass die
Hafträume im Jugendgerichtshof nicht mehr der Anti-Folter-Konvention
entsprochen haben. 9 Quadratmeter für zwei Jugendliche, die Toilette nur
durch einen Vorhang abgetrennt – jetzt gibt es das nicht mehr. Gehen Sie
hin, schauen Sie es sich an! Es gibt neue, moderne Hafträume. Ich habe das
alles selbst gesehen, sonst würde ich das nicht behaupten.
Natürlich spielte auch der Einsparungsgedanke eine Rolle beim Justizminister. Das ist aber doch nicht verwerflich. Es stehen über 1 000 Quadratmeter an Büroräumlichkeiten im Landesgericht für Strafsachen in Wien zur Verfügung, renoviert im Jahr 1997. Das alles steht leer, und das soll man verkommen lassen und im Jugendgerichtshof Miete bezahlen? 5 Millionen € oder Schilling – es ist zwar ein riesiger Unterschied, aber ich weiß es trotzdem nicht – können einge-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 144 |
spart werden. 1 000 Überstunden
monatlich durch das Justizwachepersonal, das für die Beschäftigung von
Jugendlichen eingesetzt werden kann, können ebenfalls eingespart werden.
Sie sollten den
weltweit hohen Stand der Jugendgerichtsbarkeit nicht durch eine derart unsachliche
Kritik zu dem Zweck, politisches Kleingeld zu machen, in Frage stellen, meine
sehr geehrten Damen und Herren! Bekennen Sie sich zu dieser Reform, sie ist
nicht über die Köpfe der Jugendlichen ausgetragen, sondern zum Nutzen der
Jugendlichen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
18.50
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister
Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Minister.
18.50
Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren des Hohen Hauses! Das letzte Mal ist ein derart großer
Widerstand aus den Reihen der Opposition gekommen, als wir gegen ihren Willen
im Familienrecht die Obsorge beider Elternteile beschlossen haben. Sie haben
diesen Schritt damals offensichtlich als Revidierung und Korrektur Ihrer
Gesellschaftspolitik empfunden. – Aber dieser Schritt war richtig. Sie
haben sich damals so gebärdet, wie Sie das heute tun, sehr emotional, ohne
Sachargumente, doch heute wissen wir, dass die Obsorge beider Teile von
80 Prozent der Bevölkerung automatisch angenommen wird; das ist auch in
Deutschland so. Von 80 Prozent, das ist eine hohe statistische Zahl! Das
war ein großer Erfolg, bitte, verkraften Sie ihn endlich! Das war eine Sachpolitik,
wie sie sich gehört. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
Wir haben auch
beim Jugendgerichtshof Sachpolitik vor. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Abgeordnete
Stoisits, werde ich einmal einige Sachargumente bringen, damit Sie – auch
wenn Sie es schon wissen, aber heute trotzdem nicht erwähnt haben – einmal
in aller Öffentlichkeit rechtfertigen müssen, was Sie hier an Emotionen
losgelassen haben, und zwar – ich sage Ihnen das ganz ehrlich – zu
meinem Bedauern zu Lasten der Jugendlichen. Sie instrumentalisieren für Ihre
politische Gesinnung das Schicksal der Jugendlichen. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie machen das!) Ich halte das nicht
für richtig. Hören Sie bitte endlich damit auf!
Wir haben im
Jahr 2001 einen modernen Schritt gesetzt. Wir haben – bitte, erinnern
Sie sich, Frau Abgeordnete – die Privilegien des Jugendstrafrechtes
ausgedehnt auf die bis einschließlich 21 Jahre alten Personen sowie auch
einen Schritt zurück von 19 auf 18 Jahre gemacht. Die Einschleifregelung
hat es aber mit sich gebracht, dass auch die Jugendrichter für diese beiden zusätzlichen
Jahrgänge zuständig geworden sind. Bitte, akzeptieren Sie das endlich: Wir
haben hier einen Fortschritt realisiert! Aber nichts ist ohne Folgen, und
dieser Fortschritt hat bewirkt, dass mehr Personen als vorher unter das
Jugendstrafrecht oder das Strafrecht junger Heranwachsender gefallen sind. Das
ließ sich nicht vermeiden, und das lässt sich auch in Zukunft nicht vermeiden.
Frau Abgeordnete
Stoisits! Wir haben in der Rüdengasse nur 40 Zellen. Durch diesen Modernisierungsschritt
ist aber ein Haftbedarf für 170 Personen entstanden. Wie hat der Herr
Präsident des Jugendgerichtshofes darauf reagiert? – Er hat in die
vorhandenen Zellen zusätzliche Betten gestellt, sodass die Situation
schließlich der Anti-Folter-Konvention widersprach. Das war ein Problem. Er hat
dieses Problem dem Ministerium nicht mitgeteilt, wir sind trotzdem sehr schnell
dahinter gekommen, und ich habe – wie Sie das richtig gesagt haben –
pflichtgemäß reagiert.
Die Situation, die
eingetreten war, war so, dass Jugendliche ständig aus anderen Haftanstalten
hin- und hergeführt werden mussten. Das war ein Sicherheitsrisiko, und das
ermöglichte auch die Kontakte mit Erwachsenen, die wir nicht wollen und die sie
jetzt nicht haben. Warum verheimlichen
Sie das?
Waren Sie einmal
im Jugendgerichtshof? Waren Sie einmal in den Gängen des Jugendgerichtshofes,
Frau Abgeordnete? (Abg. Mag. Stoisits:
Einmal? Etliche Male!) Was haben Sie dort gesehen? – Jugendliche vor
den Verhandlungssälen neben Erwachsenen. Warum haben Sie damals nicht
aufgeschrieen?
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 145 |
Das gibt es jetzt
nicht mehr, weil eine bauliche Trennung zwischen dem Gefangenentrakt und dem
Gerichtstrakt besteht. Die Jugendlichen gehen jetzt direkt durch eine Tür in
ihre Verhandlungssäle. Das hat es bis dahin nicht gegeben. Der einzige
Kontakt, der besteht, ist theoretischer Natur: Es kann von manchen
Erwachsenenzellen in die beiden Höfe der Jugendlichen, wo diese spazieren gehen
und Sport betreiben dürfen, eingesehen werden. Das ist der einzige Kontakt, der
geblieben ist. Weniger geht einfach nicht! Früher war viel mehr Kontakt mit Erwachsenen
möglich und auch das entsprechende Sicherheitsrisiko vorhanden.
Ich verstehe nicht, Frau Abgeordnete, warum Sie gerade das heute
verschwiegen haben. (Abg. Mag. Stoisits
spricht mit Abg. Dr. Glawischnig.) Ich verstehe auch nicht ganz, warum
Sie mir gerade jetzt, wo es um die Fakten geht, bewusst Ihre Aufmerksamkeit
nicht zuwenden.
Wir haben eine Reform des Jugendstrafrechtes wie beschrieben
durchgeführt, und wir haben auch den Jugendstrafvollzug verbessert. Es kann
überhaupt keine Rede davon sein, dass wir das Netzwerk zerschlagen hätten.
Weder Herr Abgeordneter Jarolim, der nicht mehr im Saal ist (Abg. Dr. Puswald: Er ist da!) –
danke –, noch Frau Abgeordnete Stoisits haben irgendein Argument dafür
gebracht, dass dieses Netzwerk nicht mehr funktionieren sollte. Ich habe sogar
Herrn Präsidenten Jesionek, mit dem Sie mir ein Problem unterstellen, das ich
nicht habe, angeboten, dass er mit der von ihm geleiteten Organisation „Weißer
Ring“ im Landesgericht für Strafsachen Wien Logis findet. Er hat das abgeschlagen;
warum, weiß ich nicht.
Mein erster Kontakt im Ministerium war, dass ich ihm für seine
Organisation „Weißer Ring“ 100 000 S akontiert habe, damit er
Verbrechensopfer unterstützen kann. – Diese Regierung war die erste
Regierung, die einen derartigen Fonds überhaupt eingerichtet hat. Warum verschweigen
Sie das, Frau Abgeordnete? Ich finde das nicht fair.
Ich sage Ihnen noch einmal: Interessieren Sie sich endlich für die
Baulichkeit Jugendgerichtshof Rüdengasse! Man kann die dort vorhandenen 40 Zellen
nicht erweitern oder ergänzen, weil dieses Gebäude nämlich unter Denkmalschutz
steht. Sie können in 40 Räumen, in 40 Zellen nicht 170 Gefangene
unterbringen. Bitte, erklären Sie mir, wie Sie das hätten machen wollen!
Zum Engagement selbst; ich sage es Ihnen ganz offen: Das Engagement
bessert sich Gott sei Dank! Sie alle kennen den Begriff des außergerichtlichen
Tatausgleiches. Das ist jene Form der Diversion, bei der sich der Richter
und/oder der Staatsanwalt hinsetzen und zwischen dem Opfer und dem jugendlichen
Täter einen Ausgleich herbeiführen. Das ist der außergerichtliche Tatausgleich –
eine mühevolle Sache und ein Gradmesser für persönliches Engagement eines
Staatsanwaltes und eines Richters.
Ich nenne jetzt die Zahlen – bitte, nehmen Sie zur Kenntnis,
welches Engagement am Jugendgerichtshof Wien geherrscht hat; ich rede von der
Vergangenheit, ich kritisiere keine aktuellen gerichtlichen Verfahren oder
Entscheidungen –:
In der 2-Millionen-Einwohner-Stadt Wien wurde 40 Mal der außergerichtliche
Tatausgleich durchgeführt, in Ried im Innkreis 61 Mal, in Salzburg
304 Mal. Das einzige Gericht in ganz Österreich, bei dem der
außergerichtliche Tatausgleich weniger oft als in Wien – in der
2-Millionen-Einwohner-Stadt! – durchgeführt wurde, war Krems mit
35 Mal. – Das ist ein zu geringes Engagement! Nach unseren
Maßnahmen hat es sich wesentlich verbessert. Wien hat seine Anzahl an
außergerichtlichen Tatausgleichen verdrei- bis vervierfacht.
Warum denn wohl? – Weil man dort endlich damit begonnen hat, über
das eigene Engagement nachzudenken. Warum funktioniert es denn im restlichen
Österreich besser? – Weil sich auch die beste Absicht – und diese
beste Absicht stammt aus dem Jahre 1928 – einmal überleben kann, und
sie hat sich überlebt. Im restlichen Österreich funktioniert der
Jugendstrafvollzug besser und mit mehr Engagement.
Sie werden sehen – genauso wie bei der gemeinsamen Obsorge beider Elternteile –: Das ist ein Schritt in Richtung Verbesserung, das ist ein Schritt in Richtung mehr Zuwendung zu den
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 146 |
Jugendlichen, Sie müssen nur endlich
die Fakten akzeptieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
18.59
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Dr. Puswald. – Bitte.
18.59
Abgeordneter
Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Hohes Haus! Sie sehen mich fassungslos. Ich bin fassungslos,
dass ich hier Teil eines vorabendlichen Films werde, den ich nicht mehr
verstehe; eines Films mit dem Titel „Denn sie wissen nicht, was sie tun!“ (Abg. Dr. Fekter: Nein! Sie
wissen nicht, wovon Sie reden!) Das kann ich nur daraus herleiten, Frau
Kollegin Dr. Fekter, dass Sie wirklich nicht wissen, was Sie tun. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie
verstehen es ja nicht!) Über Sie, Frau Dr. Partik-Pablé, als gelernte
Richterin bin ich besonders erstaunt, wie Sie hier argumentieren, wo Sie
eigentlich wissen müssten, was Sie tun sollten. (Beifall bei der SPÖ. –
Abg. Dr. Partik-Pablé: Weil Sie es nicht verstehen!)
Und es ist auch nicht erstaunlich, dass Sie nicht wissen, was Sie tun, denn Sie lehnen es ja ab – entgegen allen blumigen Worten und Mitteilungen, dass Sie dialogbereit und informationsbereit wären; Sie sind es nicht! –, Sie lehnen es ab, sich mit irgendjemandem auseinander zu setzen, der a) weiß, was Sache ist, und b) etwas einbringen könnte, was für Sie nicht bequem ist, aber der Sache dient. (Abg. Großruck: Von wem sprechen Sie überhaupt?) Daher ist es so, dass es kommt, wie es kommen muss: dass Sie hier völlig uninformiert einem Gesetz zustimmen wollen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Wieso sprechen Sie über etwas, was Sie nicht verstehen?)
Frau
Dr. Partik-Pablé! Ich darf Ihnen versichern, ich weiß, wovon ich rede (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ach, doch?), denn ich habe im Unterschied zu den
Damen und Herren der schwarz-blauen Koalition an einer Enquete teilgenommen, an
der internationale Wissenschafter, aber auch Richtervertreter teilgenommen
haben, die unisono der Meinung waren, dass hier an der Jugendgerichtsbarkeit
und damit am kostbarsten Gut, das ein Staat hat, nämlich an der Jugend und an
der Zukunft dieser Gesellschaft, ein Verbrechen begangen wird (Rufe der Missbilligung bei den
Freiheitlichen und der ÖVP), ein Verbrechen insofern, als hier eine
international einmalig anerkannte Organisation zerschlagen wird, und zwar
mutwillig und ohne dass ich dafür heute ein sachgerechtes Argument hören hätte
können.
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Kollege
Puswald! Wir finden andere Argumente und andere Worte, bitte!
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (fortsetzend): Ich bitte um Entschuldigung und werde leicht
andere Argumente finden. (Abg. Mag. Donnerbauer: Diese „Verbrechen“ haben Ihre früheren Justizminister
in ganz Österreich begangen!)
Da scheinen Sie zu
irren, Herr Kollege, denn die früheren Justizminister haben den Jugendgerichtshof
nicht
zerstört. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber verkommen haben sie
ihn lassen!)
Verkommen haben
wir ihn lassen? – Auch das trifft nicht zu. Das müssten Sie als Richterin
besser wissen.
Aber ich darf Ihnen auch sagen, dass dieses Haus materiell nicht beschlussfähig ist, denn die schwarz-blaue Mehrheit hat nicht den notwendigen Informationsstand, um hier überhaupt zustimmen oder mitstimmen zu können. Daher verweise ich noch einmal auf den Antrag auf Rückverweisung an den Justizausschuss, dessen Annahme Ihnen allen gut anstünde. Damit könnten Sie beweisen, dass Sie auch die nötige moralische Kraft haben, sich selbst Fehler einzugestehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Allerdings ist dieses Gesetz – und dafür müsste man, wenn es nicht so traurig wäre, dankbar sein – ein Beweis dafür, dass diese Regierung endlich von ihrem hohen Ross steigen muss, eine Verneigung vor dem Volk machen muss, von ihrer autoritären Grundhaltung und ihrem
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 147 |
Machtrausch Abstand nehmen muss und ihre Arroganz und Überheblichkeit ablegen muss. Das, meine Damen und Herren, sind nicht meine Argumente, sondern die Ihrer Freunde aus der Partei, Dinkhauser und Dirnberger! (Beifall bei der SPÖ.)
An Sie, Herr
Bundesminister, hätte ich eine ganz besondere Bitte. Ich hatte nämlich, als ich
in dieses Hohe Haus kam, die Erwartungshaltung, dass Sie und vielleicht auch
Frau Kollegin Dr. Fekter sich wohltuend von den Praktiken des Herrn
Innenministers abheben würden. – Ihre zuletzt gemachte Äußerung hat mir
bewiesen, dass Sie nicht nur dazu nicht bereit sind, sondern offenbar auch
diesem autoritären Stil verfallen sind, der viele Österreicher betrübt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister
Dr. Böhmdorfer.)
Daher sage ich
Ihnen: Wenn diese Politik hier weiterbetrieben wird, Husch-Pfusch-Gesetze verabschiedet
werden, wenn skandalöse Zustände (neuerliche
Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Böhmdorfer) – Herr Minister, ich bin gerne bereit, im
Detail mit Ihnen darüber zu diskutieren, aber meine Redezeit ist
beschränkt – von Ihnen nicht abgestellt werden, obwohl Sie seit drei
Jahren im Amt sind, wenn Sie diese Zustände zum Teil noch verhöhnen – ich
will auch hiezu nicht ins Detail gehen –, wenn Sie persönliche
Befindlichkeiten, die ganz offenkundig Ihrerseits in Bezug auf Präsident
Jesionek existieren, zum Anlass für eine Gesetzgebung nehmen, dann muss ich
Ihnen klipp und klar sagen, dass Sie für mich als Minister, als Justizminister,
als Vorsteher, wenn ich das so sagen darf, der wichtigsten Säule der
Demokratie, nämlich der Justiz, untragbar sind!
Ich fordere Sie daher zum Rücktritt auf! Es stünde Ihnen gut an, dieser Aufforderung zu folgen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ironische Heiterkeit der Abgeordneten Mag. Mainoni und Großruck.)
19.04
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.
19.04
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Also diese Ausbrüche meines Vorgängers! Ist dieser Misstrauensantrag jetzt ein Parteien-Misstrauensantrag (Abg. Dr. Puswald: Kein Misstrauensantrag, eine Rücktrittsaufforderung!) oder ist es nur der Ausfluss einer Emotion gewesen, eine Rücktrittsaufforderung oder was auch immer? – Ich vermute, es ist die Emotion ein bisschen mit Ihnen durchgegangen. Aber Sie werden das auch noch lernen. Wir nehmen das nicht allzu ernst, was Sie hier sagen, besonders aus Ihrer Betrachtungsweise. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Reheis: Sie nehmen leider nie jemanden ernst! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)
Meine Damen und
Herren! Das Thema ist aber ernst genug, und man sollte doch die Fakten sprechen
lassen. Es ist bereits im Ausschuss ebenso wie auch hier eine völlig
unverständliche Emotion in Bezug auf diesen Themenbereich entstanden. Da ist
gesagt worden, wider besseres Wissen hätte der Justizminister etwas gemacht.
Ein Netzwerk sei zerschlagen worden. Die unsinnigste Maßnahme sei dies gewesen,
hat sich eine Kollegin verstiegen zu sagen, eine Maßnahme, die überhaupt nichts
bringe, und verwerflich sei sie und so weiter und so fort.
Was ist
Realität? – Realität ist, sehr geehrte Damen und Herren, die Übersiedlung
des Jugendgerichtshofes von Erdberg in die Josefstadt, bessere
Haftbedingungen, optimalere Betreuung und dazu eine Einsparung. – Das sind
die Eckpunkte, und diese sprechen eindeutig für diese Maßnahme.
Meine Damen und
Herren! In Erdberg – auch das weiß jeder, aber man geht nicht darauf
ein – war die Unterbringung eine unbefriedigende. Wir haben bereits
gehört – der Herr Justizminister hat es uns ja geschildert –, wie
voll die Zellen waren und dass die Haftbedingungen eindeutig der
Anti-Folter-Konvention widersprochen haben. Die Hafträume haben
70 Haftplätze umfasst – und jetzt in der Josefstadt sind es, bitte,
150 Haftplätze, die zur Verfügung stehen! (Abg. Mag. Wurm: Weniger einsperren wäre noch besser!)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 148 |
Auch das Thema
Diversion sollte noch einmal angesprochen werden. Jetzt ergibt sich endlich
einmal die Möglichkeit, so hoffen wir, dass die Diversion – ein sehr
modernes Instrument – oder auch der außergerichtliche Tatausgleich
forciert wird.
Ein weiteres
Thema, das man nicht übersehen sollte, das auch Realität ist und mit dem Budget
und einfach auch mit den Finanzen in unserem Staat zu tun hat, ist die
Einsparung. Die Miete in Erdberg betrug rund 250 000 € im Jahr; in
der Josefstadt fallen keine Kosten an. Der Transport der Jugendlichen zu den
Vernehmungen, um nur ein kleines Beispiel zu bringen, und zu den Verhandlungen
erforderte bis zu 17 Justizbeamte täglich!
Meine Damen und Herren! Das alles fällt nun weg. Man nenne mir nun einen Grund – außer einen möglichen parteipolitischen –, der die Behauptung rechtfertigen würde, dass diese Übersiedlung nicht sinnvoll gewesen wäre! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich komme aber zu
guter Letzt noch auf einen Punkt zu sprechen, der in den vergangenen Wochen in
den Medien thematisiert wurde: die Haftbedingungen in der neuen Jugendstrafanstalt
Josefstadt. Es war die Rede von einer „Korrekturzelle“ – ein Begriff, den
es in dieser Form überhaupt nicht gibt –, von einem WC, das nur ein Loch
im Zimmer wäre, und so weiter.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Jetzt müssen wir einmal von Folgendem ausgehen: Eine
Absonderung erfolgt überhaupt nur aus besonderen Gründen. In den Medien wurde
das so dargestellt, als ob das etwas ganz Übliches wäre, dass Jugendliche in
diese „Korrekturzellen“ kommen. – Nein! Wissen Sie, wann die da hineinkommen,
Frau Kollegin? Sie kommen – so wie im gegenständliche Fall – dann
hinein, wenn sie Mithäftlinge bedroht und gequält haben. Da ist es doch, bitte,
Aufgabe, diese Jugendlichen zu separieren!
Es stimmt auch
nicht, was über die Haftbedingungen und die Hafträume zu lesen war. Diese sind
große Zellen, und zwar sehr wohl mit Fenster, Tisch, Sessel, Bett, WC und
Waschplatz. – Also, was hier geschildert wurde, entspricht einfach nicht
den Tatsachen.
Im zweiten Fall
der Absonderung, der auch durch die Medien gegangen ist, wurde ein 17-jähriger
Schwarzafrikaner abgesondert. Warum? – Er hat zwei Beamte angegriffen und
dabei verletzt. Es ist doch wohl notwendig, dass solche Jugendliche
abgesondert werden, denn sie stellen eine Gefahr für ihre Mithäftlinge und
auch für die Justizwachebeamten dar!
Das ist die
Realität – in den Medien aber ist es leider Gottes ganz anders zu lesen
gewesen.
Die Jugendlichen
betreiben in dieser Jugendstrafanstalt Josefstadt sehr wohl auch mehrere Sportarten.
Es stimmt einfach nicht, was diesbezüglich von der Opposition berichtet wurde.
Es gibt die Möglichkeit, Fußball zu spielen, Handball, Volleyball, Badminton,
sogar Tischtennis. Es gibt 15 PC-Lernplätze in dieser Haftanstalt, und es
wird auch der Besuch der Hauptschule angeboten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das sind Gründe, die für diese neue Anstalt sprechen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.09
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Pendl. – Bitte.
19.09
Abgeordneter
Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen wir
die Kirche im Dorf (Abg. Bucher:
Das haben wir schon gehört!), hat Frau Abgeordnete Partik-Pablé
gemeint. – Jawohl, lassen wir die Kirche im Dorf! Einige hier im Hohen
Hause kennen nicht nur die heute hier zitierten Justizanstalten Erdberg oder
Wien-Josefstadt, sondern, lieber Kollege Miedl, es gibt auch einige hier im
Haus, die den Grazer Häfen – wie du es so schön formuliert hast – und
überhaupt alle Justizanstalten Österreichs kennen! Wenn du dir Sorgen darüber
machst, womit sich die SPÖ wirklich beschäftigt, dann darf ich es dir sagen:
mit den berechtigten Sorgen und Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher!
(Beifall bei der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 149 |
Ich möchte in
diesem Zusammenhang eine Aussage des Kollegen Mainoni in der Debatte zum vorhergehenden
Tagesordnungspunkt aufgreifen. Da hat er nämlich gemeint – und das
stimmt –, dass wir in unserer Republik derzeit einen sehr hohen
Insassenstand in den Gefängnissen haben. Wir haben, Herr Minister,
8 000 Haftplätze und haben 7 944 Insassen. Dabei gibt es
ein großes Ost-West-Gefälle. Das Problem ist ja in Wirklichkeit – man kann
das alles schön zerlegen, es wird dadurch aber nicht besser –, dass wir
etwa in einer besonders belasteten Dienststelle wie jener in der Josefstadt,
wo es, wie wir beide wissen, Herr Minister, 950 Haftplätze gibt, mit dem
gestrigen Tag 1 267 Insassen gehabt haben und dass wir eine solche Anzahl
das letzte Mal vor 30 Jahren gehabt haben (Abg. Dr. Partik-Pablé: Vor 15 Jahren haben Sie
1 300 Häftlinge ...!), Frau Kollegin, oder vor
25 Jahren. Aber wir wissen, wie problematisch dieser Zustand ist, was die
Gesamtsituation betrifft. Und das macht die Situation ja so schwierig!
Der beste Beweis
dafür, dass es schwierig ist, Frau Kollegin, ist die Tatsache, dass der Herr
Bundesminister eine Außenstelle für die Justizanstalt Josefstadt in Simmering
errichten lassen musste, und zwar für U-Häftlinge. Wissen Sie, warum? –
Weil wir mit dem gestrigen Tag – und das, so glaube ich, sogar erstmals in
der Geschichte – 1 000 U-Häftlinge in der Josefstadt sitzen
hatten! (Abg. Dr. Partik-Pablé:
Dafür kann ja der Minister nichts!) – Nein, aber ich verlege nicht
einen sensiblen Bereich des Strafvollzugs in einen sehr angespannten oder in
den am meisten angespannten Bereich der Justiz von ganz Österreich! Dadurch
mache ich doch das Problem nicht kleiner! (Abg.
Dr. Partik-Pablé: Das ist aber kein Strafvollzug, die U-Haft!)
Herr
Bundesminister, ich möchte auch hier in aller Deutlichkeit an Sie appellieren
und Sie ersuchen: Setzen Sie sich bitte auch in der Regierung durch und
lassen Sie nicht zu, dass die Justiz kaputtgespart wird! Ich sage das jetzt
nicht nur in Bezug auf den Strafvollzug, sondern auf die gesamte Justiz. Die
Menschen stehen bei uns wirklich im wahrsten Sinne des Wortes an der Front.
Alle internationalen Experten haben diesbezüglich klare Aussagen getroffen, und
ich möchte alles, nur nicht, dass irgendeine Bedienstete oder ein Bediensteter
der Josefstadt vielleicht einmal beschuldigt wird, dass dort kein ordentlicher
Dienst verrichtet wird. Dort wird im Interesse der Republik, im Interesse der
Humanität Übermenschliches geleistet, meine sehr geehrten Damen und Herren,
aber die Josefstadt war und ist in der jetzigen Situation nicht geeignet. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.13
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.
19.13
Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
vielen Dank für Ihre Worte. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Vieles von dem, was
Sie gesagt haben, ist richtig. (Rufe bei
der SPÖ: Alles! Alles!) Die ansteigenden Häftlingszahlen sind Besorgnis
erregend. Sie sind das Ergebnis einer gestiegenen Kriminalitätswelle und
gerichtlicher Entscheidungen insbesondere im Bereich der U-Haft. Warum der
U-Haft? – Weil Sie sich hier im Jugendlichen-Bereich bewegen und
Jugendliche, insbesondere die 14- bis 18-Jährigen – und das hat nichts mit
der Gesetzgebung der letzten Jahre zu tun –, immer in Gruppen, juristisch
gesagt: Banden, auftreten, deshalb in U-Haft genommen werden müssen und weil
sie getrennt vernommen werden müssen. – Das ist der eine Grund.
Der zweite Grund
ist, dass wir eine – entschuldigen Sie vielmals, ich muss es hier
sagen – Kriminalitätswelle aus dem Ausland haben. Und bei Personen, die
ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben, nimmt man eben eher als bei anderen
den Haftgrund der Fluchtgefahr an. Das heißt, auch hier kommt es zu erhöhter
Verhängung von U-Haften.
Das ist unser
Problem, und ich sorge mich genauso wie Sie, Herr Abgeordneter. Ich habe das
heute der österreichischen Bundesregierung in einem Ministerratsvortrag
mitgeteilt, und wir werden dieses Problem lösen.
Wir sind schon dabei, durch Zubauten und ähnliche Maßnahmen dieses Problem zu lösen. Wir haben genauso schnell reagiert, wie wir auf die unerträgliche Situation in der Justizanstalt Erd-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 150 |
berg reagiert haben. Und das ist das heutige Ergebnis! –
Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.14
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
19.15
Abgeordnete
Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorsitzende des
Justizausschusses, Frau Dr. Fekter, ist uns eigentlich noch eine Antwort
schuldig. Es geht ja das Gerücht, Frau Dr. Fekter, um, dass Sie besonders
an der Zerschlagung des Jugendgerichtshofes interessiert gewesen wären. Bisher
schweigen Sie dazu – aber das scheint ja in der Österreichischen
Volkspartei immer üblicher zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr
Bundesminister! Können Sie sich noch erinnern – ich kann mich noch gut
daran erinnern –, wie Sie uns einmal erklärt haben, dass wir außerhalb
Wiens keinen einzigen Jugendrichter finden werden, der gegen die Auflösung des
Wiener Jugendgerichtshofes eintreten würde? – Ich kann Ihnen Folgendes
sagen: Wir haben jetzt eine fraktionelle Enquete der SPÖ zur Auflösung des
Jugendgerichtshofes gehabt. Zu dieser war auch ein Jugendrichter aus Innsbruck,
Dr. Günther Böhler, ein Richter mit ausgezeichnetem Ruf, eingeladen.
Dieser hat sich alles andere als gegen den Jugendgerichtshof in Wien
ausgesprochen. Auch Frau Dr. Astrid Henhofer, Stellvertreterin des
Obmannes der Fachgruppe Jugendrichter und -richterinnen am OLG Linz, hat
sich für die Beibehaltung des Jugendgerichtshofes ausgesprochen. Der Richter
Dr. Böhler aus Tirol, also aus dem Westen des Bundesgebietes, hat
zusammengefasst Folgendes gesagt – ich zitiere –:
Zusammengefasst
nur zum Jugendgerichtshof noch einmal: Die Auflösung dieser funktionierenden
Einrichtung ist auch uns aus westlicher Sicht nicht verständlich, zumal dieses
Netzwerk mehr als gut, nämlich richtig, funktioniert. – Zitatende.
Was sich
Dr. Böhler gewünscht hätte und nach wie vor wünscht – und immer
wieder wendet er sich mit Bitten, mit Petitionen an das
Justizministerium –, ist, dass zum Beispiel auch in Innsbruck, also in
den Bundesländern die Jugendgerichtshilfe eingerichtet wird. Alle Bemühungen in
diese Richtung, so sagt er, sind aber in Tirol bisher gescheitert. – Hier,
Herr Bundesminister, ist Handlungsbedarf gegeben. Hier sollte etwas geschehen!
Ich darf einen
weiteren Experten, der an dieser Enquete teilgenommen hat, zitieren, und zwar
Professor Viehmann aus der Bundesrepublik Deutschland. Dieser sagte:
Die Auflösung des
Jugendgerichtshofes Wien scheint mir ein ähnlich bedauernswerter Akt der
Kriminalpolitik zu sein, ein Akt der Bürokratie, fiskalisch-organisatorisch
begründet, gegen eine fast 80-jährige Rechtskultur. Die Auflösung des Wiener
Jugendgerichtshofes ist für mich ein Akt kriminalpolitischen
Rückschrittes. – Zitatende. So sagt ein weiterer Experte.
Zum Schluss meiner
Argumentation möchte ich auf etwas eingehen, was auch Sie in Ihrer zweiten
Wortmeldung noch einmal ins Treffen geführt haben, nämlich dass ja einer der
wesentlichen Gründe, warum der Jugendgerichtshof von Erdberg in die Josefstadt
verlagert worden ist, darin bestand, dass es dadurch zu einer
Qualitätsverbesserung kommen sollte.
Dazu gibt es nun
aber eine wissenschaftliche Studie, verfasst von Professor Christian Grafl vom
Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und seiner
Assistentin Dr. Judith Stummer. Die Autoren dieser Studie haben eine
Umfrage unter den jugendlichen Häftlingen durchgeführt, und ich kann Ihnen im
Gegensatz zu dem, was hier immer wieder ins Treffen geführt wurde – von
Herrn Miedl, von Herrn Mainoni und auch von Ihnen, Herr Minister –, nur
eines sagen, nämlich dass die Jugendlichen – und es wurden alle befragt,
es ist also eine mehr als repräsentative Umfrage – im Durchschnitt mit den
Haftbedingungen im früheren Jugendgerichtshof in Erdberg zufriedener waren
als mit der jetzigen Situation.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 151 |
Etwas, was schon
sehr zu denken gibt, Herr Justizminister, ist das Problem, dass die Jugendlichen
keine Arbeit vorfinden, dass sie keine Arbeitsplätze haben und dass sie zur Untätigkeit
gezwungen sind – und das ist, besonders für junge Menschen, ein großes
Problem! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr Bundesminister! Noch ganz kurz eine Anmerkung, weil Sie und auch
Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pable wieder in Bezug auf Sportmöglichkeiten
darauf eingegangen sind, dass es Turnsäle gibt und so weiter: Es gibt ein
Gesetz, wonach den Jugendlichen zum Beispiel zweimal Ausgang gewährt werden
sollte, nur: Er kann nicht gewährt werden, weil das Personal fehlt! (Abg.
Dr. Partik-Pablé: Das stimmt aber überhaupt nicht!) Daher ist
das, was sich da teilweise abspielt, schlicht und einfach gesetzeswidrig. Die
Schuld daran gebe ich aber nicht den Kollegen in den Justizwacheanstalten,
sondern es mangelt eben an Personal.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss noch einmal ein Appell an
die Vernunft: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Folgen Sie Professor
Friedrich, der wirklich eine wichtige Stimme in der Jugendpsychologie, in der
Jugendpsychiatrie ist! Nehmen Sie diesen Entwurf zurück! Geben Sie der Jugend
eine Chance! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.20
Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor,
daher schließe ich die Debatte.
Ein Schlusswort seitens des Herrn Berichterstatters wird nicht
gewünscht.
Wir kommen daher zu den Abstimmungen, wobei als Erstes abzustimmen ist über
den Rückverweisungsantrag,
den die KollegInnen Dr. Jarolim und Mag. Stoisits zum Gesetzentwurf
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz und das
Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, eingebracht haben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, dass diese Vorlage
rückverwiesen, noch einmal dem Justizausschuss vorgelegt wird, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der
Rückverweisungsantrag ist daher abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst in
48 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage zustimmen, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch
in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit
angenommen.
7. Punkt
Bericht
des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen): Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz –
VGebG) geschaffen und die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2003 –
EO-Nov. 2003) (50 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 7. Punkt der heutigen
Tagesordnung.
Ein
Wunsch auf Berichterstattung liegt nicht vor, daher erteile ich sogleich Herrn
Abgeordnetem Mag. Donnerbauer als erstem Redner das Wort. Die Uhr ist auf
6 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.22
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten und entscheiden heute über
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 152 |
eine Vorlage,
mit der verschiedene Änderungen im Exekutionsrecht, die anstehen, umgesetzt
werden sollen. Es geht dabei einerseits darum, ein Anreizsystem für die Gerichtsvollzieher
zu schaffen, um einer effizienten Durchsetzung der Ansprüche, die rechtskräftig
festgestellt worden sind, zum Durchbruch zu verhelfen, andererseits um einige
korrespondierende Änderungen in der Exekutionsordnung und auch darum, dass bei den
Regelungen für Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in der Familie
der Angehörigen-Begriff etwas erweitert werden soll und auch da bei der
Umsetzung einige Änderungen anstehen.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Es handelt sich um keine sehr spektakuläre Gesetzesnovelle, aber
erlauben Sie mir dennoch, auch im Hinblick auf die Debatte im Justizausschuss
einige Worte über den Sinn und Zweck der exekutionsrechtlichen Regelungen zu
verlieren.
Die Exekutionsordnung und die
damit in Zusammenhang stehenden gebührenrechtlichen Regelungen dienen im
Wesentlichen dem Ziel, den von den staatlichen Gerichten rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen, oft auch über einen längeren Weg, durch mehrere Instanzen rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen, effizient und auch möglichst rasch zum Durchbruch zu
verhelfen.
Es geht dabei nicht um
Gesetzeswerke, die dem Schutz des Schuldners dienen – das wurde in der
Debatte im Justizausschuss von den Vertretern der Grünen offensichtlich etwas
missverstanden. Schuldner-Schutzbestimmungen machen durchaus Sinn und haben
ihre Berechtigung; sie sind in verschiedenen Materien auch umgesetzt. Wenn es
aber um die Umsetzung der Forderungen geht, die rechtskräftig festgestellt
worden sind, dann geht es darum, dem Gläubiger zum Durchbruch seiner Rechte zu
verhelfen. Er hat ja auch den Anspruch erworben, dass seine Ansprüche umgesetzt
und durchgesetzt werden.
Ich meine, wir sollten vor
allem Folgendes bedenken: Die Gläubiger sind im Regelfall nicht wild gewordene
Kapitalisten, die versuchen, Schuldner auszubeuten, sondern Gläubiger sind sehr
oft, wenn ich nur einige Beispiele anführen darf, Frauen und Kinder, die ihre
Unterhaltsansprüche durchsetzen müssen, Opfer von Unfällen oder kriminellen
Handlungen, denen Schadenersatzansprüche zustehen, die sie oft auf einem
sehr mühsamen und langwierigen Weg einbringlich machen müssen, oder auch
Unternehmen, Gewerbebetriebe, die ihre Leistungen vorweg erbracht haben und
die ebenfalls oft sehr mühsam und unter großem Kosteneinsatz ihre Gegenleistung
vom jeweiligen Schuldner einfordern müssen.
Das muss man sich vor Augen
halten, wenn es darum geht, dieses Instrument der Exekutionsordnung möglichst
effizient und im Interesse der Schuldner, die letztlich auch diese Kosten zu bezahlen
haben, auch möglichst kostengünstig zu halten. Dieses Ziel steht an vorderster
Stelle bei dieser Gesetzesnovelle. Es hat ja schon in der Vergangenheit, im
Jahr 1995, entsprechende Umsetzungen gegeben, und es geht jetzt darum,
noch weitere Anreize zu schaffen, aber auch darum, das Gebührensystem möglichst
einfach und kostengünstig zu machen.
Ich denke daher, dass es
allen Fraktionen in diesem Hohen Hause möglich sein müsste, dieser Gesetzesvorlage
heute die Zustimmung zu erteilen, denn es handelt sich wirklich um keine
ideologische Frage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.26
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.
19.27
Abgeordnete
Bettina Stadlbauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Ich nehme zu § 382, Schutz vor Gewalt in der
Familie, Stellung.
Österreich hat im
Bereich des Gewaltschutzgesetzes und Wegweiserechtes eine Vorreiterrolle in
Europa, ja in der ganzen Welt inne. Um dieses Gesetz werden wir beneidet, ja
viele versuchen, Ähnliches zu installieren.
Ich möchte zu Beginn meiner Rede die Möglichkeit nutzen, den Frauenministerinnen der SPÖ Johanna Dohnal, Helga Konrad und Barbara Prammer, die dieses Gesetz vorbereitet und mit
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 153 |
ihren sozialdemokratischen Ministerkollegen in der Regierung umgesetzt haben,
auch im Namen der betroffenen Frauen, denen dadurch geholfen werden konnte, zu
danken. (Beifall bei der SPÖ.)
Heute beschließen
wir eine Änderung der Exekutionsordnung zu diesem Thema – das bewerte ich
einmal grundsätzlich positiv, denn wenn Erfahrungen vorliegen und wenn
Änderungen in Gesetzen notwendig sind, dann ist es unsere Pflicht, so schnell
wie möglich zu reagieren.
Leider sind die
Erfahrungen von Vereinen, die auf Grund dieses Gesetzes arbeiten, nur minimal
und, wie sie selbst sagen, enttäuschend ausgefallen. Eine kleine Verbesserung
ist die Änderung, dass nun alle, die in einem Familienverband gelebt haben
oder leben, umfasst sind. Das ist positiv, und das möchte ich auch ausdrücklich
erwähnen; auch mein Vorredner hat es bereits erwähnt.
Aber: Sehr negativ
zu bewerten ist die Tatsache, dass es keine Änderung bei der Dauer der
Einstweiligen Verfügung gibt. Opfer von Gewalt in der Familie brauchen
ausreichend Zeit, ihr Leben neu zu organisieren, möglicherweise einen Job zu
suchen, auf alle Fälle eine neue Wohnung zu suchen, die Kinderbetreuung zu
organisieren, Zeit, um mit sich selbst ins Reine zu kommen, zum Beispiel auch
die Scheidung vorzubereiten, und dafür reichen oft drei Monate nicht aus.
Eine Chance auf
Verlängerung haben aber nur verheiratete Frauen, da diese die Möglichkeit haben,
ein Folgeverfahren anzustreben – das Folgeverfahren heißt in diesem Fall
dann Scheidungsverfahren.
Ich möchte Ihnen
aber aufzeigen, wen es negativ treffen kann. Erstens: Lebensgefährtinnen, die
nicht im Mietvertrag stehen – aber das ist kein Wunder, denn es passt ja
nicht wirklich in das Weltbild dieser Regierung, dass es neue
Beziehungsformen abseits der Ehe gibt; darum ist Ihnen diese Gruppe völlig
egal.
Zweite Gruppe: die
älteren Frauen, die von ihren Ehemännern, weil sie selbst nicht berufstätig
sind, finanziell abhängig sind. Sie können nicht die Scheidung einreichen,
zumindest nicht so schnell, weil ihnen etwas Lebenswichtiges, ein eigenes
Einkommen, fehlt. – Aber auch das ist kein Wunder, denn wenn wir
verfolgen, wie diese Regierung alles daransetzt, die Eigenständigkeit, sprich
die Möglichkeit einer eigenen Berufstätigkeit für Frauen zuerst zu verunmöglichen,
wenn weiters keinerlei Arbeitsmarktpolitik für Frauen sichtbar wird und wir
dann noch die brutalen Härten des vorgelegten Pensionsrechts dazu addieren,
dann sehen wir, dass Ihnen auch diese Gruppe völlig egal ist.
Dritte Gruppe:
MigrantInnen und deren Kinder, wenn sie keine eigene Aufenthaltsbewilligung
haben. – Aber auch das ist kein Wunder, denn wenn wir uns die herzlose und
menschenverachtende Nicht-Integrationspolitik des Herrn
Bundesministers Strasser anschauen, sehen wir, dass Ihnen auch diese Gruppe
völlig egal ist.
Es kann aber auch
Frauen treffen, die innerhalb dieser drei Monate ein Folgeverfahren –
sprich ein Scheidungsverfahren – durchführen, denn wenn diese Scheidung
ausgesprochen wird, dann endet auch die Einstweilige Verfügung, und somit sind
auch diese Frauen nicht mehr geschützt. Dabei ist die Zeit vor und nach der
Scheidung die gefährlichste für betroffene Frauen, und es ist kontraproduktiv,
wenn der Schutz genau da endet.
Dass Sie für die
soeben von mir aufgezählten Gruppen nicht wirklich viel übrig haben und diese
daher auch nicht berücksichtigen, ist auf Grund Ihres Weltbildes verständlich,
aber Sie haben auf noch eine Gruppe vergessen – und das disqualifiziert
diese Regierung und vor allem die Österreichische Volkspartei gänzlich als
selbst so oft gepriesene „Familienpartei“. Meine Damen und Herren von den
Regierungsparteien, Sie haben auf die Kinder vergessen: Kinder können kein Nachfolgeverfahren
anstreben. Die Einstweilige Verfügung endet nach drei Monaten – und dann
entziehen Sie diesen Kindern den Schutz und lassen sie im Stich!
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 154 |
Sie sehen also, es
ist sehr wichtig, die Einstweilige Verfügung nicht an eine bestimmte Frist zu
binden; diese Frist muss unbedingt und auf alle Fälle verlängert werden. Alle
Menschen müssen geschützt werden!
Gestatten Sie mir
an dieser Stelle auch eine Frage an die Frauenministerin Rauch-Kallat. Dieses
Gesetz und die Auswirkungen der fehlenden Änderung wären doch wirklich ein
geradezu klassisches Beispiel dafür, als Frauenministerin die Stimme für die
betroffenen Frauen zu erheben! Aber wann hat das Frau Ministerin Rauch-Kallat
gemacht? – Ich habe dazu von ihr jedenfalls nichts gehört! Das ist aber
auch wieder kein Wunder, denn Gewalt und Schutz vor Gewalt ist kein Thema, das
Spaß oder Lust macht – und mit Frust will die Frau Frauenministerin ja
nichts zu tun haben, obwohl sie bei ihrer Antrittsrede genau das Gegenteil
gesagt hat. Damals war ihr Motto noch „Frust statt Lust“.
Sehr geehrte Damen
und Herren von den Regierungsparteien! Machen Sie es wieder gut; ich gebe Ihnen
dazu Gelegenheit, indem ich folgenden Antrag einbringe, dem Sie zustimmen können:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (39 der
Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage
(39 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
In Artikel II
wird nach Ziffer 45 eine neue Ziffer 45a eingefügt, welche lautet:
„45a.
§ 382 b Abs. 4 letzter Halbsatz lautet:
‚insgesamt sechs
Monate nicht übersteigen‘“.
*****
Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.32
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene
Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und
steht mit in Verhandlung.
Als nächster
Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.
19.33
Abgeordneter
Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Diese Novelle zur Exekutionsordnung wird zu einer Senkung
des Verwaltungsaufwandes führen – ich möchte jetzt jedenfalls einmal über
die Vorteile des Ganzen sprechen und nicht nur über einen Halbsatz –,
ebenso zu einer Erhöhung des Einbringungserfolges sowie zu einer Steigerung
der Qualität der Arbeit.
Im Ausschuss
wurden Bedenken gegen diese Novelle angemeldet, und zwar in die Richtung, ob
denn da nicht eine „Schieflage“ zu Lasten der Schuldner entstehen würde;
weiters wurden Bedenken im Hinblick auf die „soziale Verträglichkeit“ dieses
Gesetzes angebracht. Frau Abgeordnete Stoisits etwa kritisierte den leichten
Zugang zu Krediten in diesem Zusammenhang. – Es mag wohl stimmen, Frau
Kollegin Stoisits, dass der Zugang zu Krediten von Banken oft zu leicht gemacht
wird und so eine Schuldenfalle entstehen kann.
Ich möchte diese Gelegenheit aber auch gleich dazu nützen, Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer herzlich dafür zu danken, dass er sich eines Vereins angenommen hat, der uns alle schon viele Milliarden Schilling gekostet hat. Bundesminister Dr. Böhmdorfer ist es
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 155 |
gelungen, das Netzwerk des so
genannten Lombard-Klubs mitsamt dessen Zinsabsprachen auffliegen zu lassen. Ich
glaube, dass das für uns alle, die wir mit dem Bankwesen zu tun haben, doch ein
sehr großer Erfolg ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Sehr geehrte Damen
und Herren! Das Wesen dieses Gesetzes ist eben die Exekution, deshalb brauchen
wir nicht darüber zu diskutieren, ob eine „Schieflage“ zu Lasten von Schuldnern
entstehen oder allenfalls auch die „soziale Verträglichkeit“ damit
beeinträchtigt werden könnte. Dieses Gesetz ist eben eine Exekutionsordnung,
und es geht eben um eine Novellierung, die zu einer Vereinfachung, die zu einer
Steigerung der Effizienz führt und die Qualität verbessern hilft. Deshalb
erteilen wir dieser Novelle gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.35
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
19.35
Abgeordnete
Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Dass der
Gewaltschutz ausgeweitet wird, stellt unserer Überzeugung nach eine sehr, sehr
wesentliche Maßnahme dar, sodass wir unsere Zustimmung zu diesem positiven
Schritt doch den verschiedenen kritischen Erwägungen voranstellen. Jedenfalls
werden wir insgesamt dann Ihren Vorschlag – entgegen der Debatte im
Ausschuss – mittragen.
Wie gesagt: Im
Bereich Gewaltschutz sind wir durchaus auf Ihrer Seite, sind wir sehr zufrieden
mit dieser Regelung. Wo wir allerdings Bedenken haben und sich diese nicht
zerstreut haben, wo wir allerdings die Bedenken jetzt etwas hintanstellen, ist
die Frage der Exekutionsordnung.
Sie alle wissen,
die Exekutionsordnung geht davon aus – das ist für uns ein relativ
kritischer Einhakpunkt –, dass es zahlunwillige Schuldner gibt. –
Meines Erachtens ist die Zahl zahlungsunwilliger Schuldner vergleichsweise minimal
gegenüber der Zahl zahlungsunfähiger
Schuldner. Und allein dieser sozusagen rein semantische Unterschied stellt
meiner Ansicht nach schon ein Element dar, bei dem ich mich dazu verpflichtet
fühle, mir insgesamt das Umfeld rund um diese Exekutionsordnung anzuschauen.
Sie haben schon
Recht: Die Exekutionsordnung ist effizienter geworden. Keine Frage, und das ist
auch eine positive Entwicklung, aber es ist auch Aufgabe für konkrete
juridische Maßnahmen – Maßnahmen, die im Endeffekt „End of the
Pipe-Maßnahmen“ sind –, auch das Umfeld in Betracht zu ziehen. Und da
sieht man, dass wir eine Entwicklung haben, die immer mehr, vor allem
aufgezeigt durch die Schuldnerberatungen, eine Zunahme bei der Verschuldung
zeigt.
Sie brauchen das
ja nur in den Tagesmedien nachzulesen: Insgesamt haben wir in Österreich eine
Überschuldungsproblematik, die sich gerade bei den Jugendlichen verstärkt
zeigt, die sich auch bei verschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die
Kredite aufnehmen, verstärkt zeigt, bei Krediten eben, bei denen sie sich
einfach übernehmen.
Unser Ansatzpunkt
ist, in erster Linie in diesem Umfeldbereich gesetzlich aktiv zu werden, in
zweiter Linie dann natürlich exekutionsmäßig effizienter zu werden, wobei sehr
wohl auch zu beachten ist, dass die von Ihnen jetzt vorgeschlagene Regelung,
dass wir erfolgsorientierte Exekutoren haben, dass Exekutoren praktisch
Erfolgsprämien oder – um es zugespitzt zu sagen – Kopf-Prämien
bekommen, unserer Ansicht nach nicht
der richtige Weg ist, um die geplante Effizienz zu erreichen.
In diesem
Zusammenhang regen wir an, dass sich die Arbeitsgruppe im Ministerium weiter
mit dieser Frage beschäftigt und insgesamt eine bessere Situation herbeigeführt
werden möge – ebenso wie die Arbeitsgruppe im Ministerium, die ja weitere
Initiativen bezüglich Gewaltschutz verfolgt, hoffentlich auch da zu weiteren
positiven Maßnahmen kommen wird.
Noch zwei kritische Anmerkungen zur Exekutionsordnung, die wir ja auch durch eine abweichende Stellungnahme dokumentiert haben. Der eine Aspekt für uns ist, dass wir in Österreich
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 156 |
europaweit bei der Frage der Gehalts- und Lohnpfändungen sozusagen
führend sind – da gibt es ja rigorose Regelungen, mit denen sehr große
Zugriffe ermöglicht werden –, dass es andererseits aber dadurch in
Österreich sehr leicht möglich ist, Pfändungen in einem Ausmaß durchzuführen,
das geradezu existenzgefährdend
ist. Beispiele: im Hinblick auf Mieten etwa, dass sich die SchuldnerInnen die
Mieten nicht mehr leisten können, ebenso im Hinblick auf Betriebskostenzahlungen,
aber auch im Hinblick auf Alimente.
All diese Aspekte,
die in Summe auch zu einem Verlust des Arbeitsplatzes führen können, sind auch
dazu angetan, womöglich erst recht wieder die öffentliche Hand für das in die
Pflicht zu nehmen, was die Schuldnerin/der Schuldner nicht mehr leisten kann,
weil insgesamt die Exekution sehr, sehr effizient vorangetrieben wird.
Diese Überlegung
sollten Sie doch auch noch einmal anstellen, sich vor allem im Hinblick auf eine
Weiterentwicklung – Stichwort: das gesamte Umfeld – noch einmal die
ganze Sache überlegen.
Wie gesagt: Heute
ein Plus, heute die Zustimmung wegen des Gewaltschutzes; kritische Anmerkungen
jedoch wegen der Exekutionsordnung.
Wir hoffen, dass
sich insgesamt – in Ihrem Sinne der Effizienzsteigerung und in unserem
Sinne der Minimierung der Schuldendimension beziehungsweise der
Überschuldungsproblematik – alles weiterentwickeln lässt. – Danke.
19.40
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort
gemeldet ist Herr
Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.
19.40
Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ganz kurz zur Rede
der Frau Abgeordneten Stadlbauer. Zur Aufklärung: Eine Einstweilige Verfügung
ist eine vorläufige Maßnahme, die nicht einem
Gerichtsurteil gleichwertig ist. Eine solche kann man nur auf beschränkte Zeit
erlassen; in Österreich sind das drei Monate. Fügt man ein Hauptverfahren
hinzu, dann kann man sie verlängern, nur: In diesem Fall, den wir hier
besprechen, ist das Hauptverfahren eben die Ehescheidung,
und Nicht-Verheiratete – das ist die Logik – kann man nicht scheiden!
Wenn also
Nicht-Verheiratete ein anderes Rechtsverhältnis begründen, dann kann man auch ein
Hauptverfahren anschließen. Wenn sie keines begründen, dann kann man eben kein
Hauptverfahren anschließen. Ihr Ersuchen, Ihre Forderung geht daher leider ins
Leere. – Das ist das eine.
Weiters zu den
Ausführungen der Frau Abgeordneten Dr. Moser: Wir sind da nicht
auf dem falschen Weg. Der Vollstrecker, der Gerichtsvollzieher muss effizient
arbeiten. Es ist sinnlos, wenn er zu einem Berufstätigen um 10 Uhr
vormittags kommt – und das dreimal tut. Wir machen das jetzt so: Nach
Beratung mit einem effizienten Consultingunternehmen haben wir ein EDV-System
entwickelt, das wird den Einsatz des Vollstreckers EDV-orientiert steuern, also
mit der Methode der Informationstechnologie. Ein Vollstrecker geht dann
effektiv hin, und das ist billiger für den Gläubiger und billiger für den
Schuldner. Damit glaube ich Ihre Kritikpunkte widerlegt zu haben. – Danke.
19.42
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Glaser. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Obwohl Kollegin Moser im Ausschuss noch davon gesprochen hat, dass es bei dieser Novelle eine „Schieflage“ zu Ungunsten der Schuldner gäbe, freut es mich, dass sie heute trotzdem dieser Novelle zustimmen wird. Ich meine, dass das eine notwendige und sinnvolle Maßnahme darstellt, die wir mit dieser Novelle setzen, dass wir nämlich das Ein-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 157 |
bringen von Schulden ganz einfach zu beschleunigen und weniger
bürokratisch und mit weniger Hindernissen versehen zu machen versuchen. Ich
glaube, dass uns allen das ein Anliegen sein muss und dass es nicht darum
gehen kann, die Kosten für die Allgemeinheit, aber auch letztlich die Kosten
für den Schuldner weiter in die Höhe zu treiben.
Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Als Bürgermeister ist man immer wieder mit der Problematik
konfrontiert, dass es zu Exekutionen, dass es zu Versteigerungen kommt,
manchmal auch bei Personen, bei denen man überhaupt nicht damit rechnen würde.
Ich muss schon auch zugestehen, dass es sehr oft Fälle gibt, wo Einzelpersonen,
aber auch Familien in eine Notlage geraten und es dann schwierig ist, da eine
richtige Vorgangsweise zu finden. Allerdings meine ich, dass eine nicht
bürokratische Exekutionsordnungs-Novelle eher hilfreicher ist, als wenn man
eben diese Ordnung bürokratischer gestalten würde.
Als
Verantwortliche in den Gemeinden sind wir sehr gefordert, helfend einzugreifen.
Und ich glaube, hier feststellen zu können, dass diese Hilfe von den
Gemeindeverantwortlichen in vielen Fällen auf sehr unbürokratische Weise
erfolgt. Dabei geht es aber durchaus um einen Personenkreis, der, wie ich
glaube, zahlungswillig ist, wie es schon Frau Abgeordnete Moser gesagt hat, und
eben nicht
zahlungsunwillig. Ich glaube aber auch, dass es – entgegen Ihrer
Meinung, Kollegin Moser – eine wesentlich größere Gruppe von
Personen gibt, die primär und von Haus aus nicht zahlungswillig ist.
Gerade bei solchen Fällen müssen wir dafür sorgen, dass es da zu einer
unbürokratischen und effizienten Vorgangsweise kommt.
Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eine weiter Problematik ansprechen. Oft
ist es so, dass die Gemeinden – vor allem in den letzten Jahren –
vermehrt zu Gläubigern ihrer Bürger werden. Wenn es Probleme gibt, wo spart
man zunächst am meisten? – Am ehesten doch bei den Kosten für die
Wasserversorgung beziehungsweise Wasserentsorgung; man spart vielleicht auch
beim Kindergartengeld oder bei der Grundsteuer. Sie können sich sicherlich vorstellen,
meine Damen und Herren, dass man da als Bürgermeister sehr leicht in einen Gewissenskonflikt
gerät, denn wie will man es verantworten, zum Beispiel die Wasserversorgung
abzusperren? Wie will man es verantworten, ein Kind eventuell nicht in den
Kindergarten gehen zu lassen?
Daher meine ich,
dass es notwendig ist, dass wir diesen Personenkreis, der andererseits oft, wie
man das ja beobachten kann, sehr wohl mit Luxusgütern ausgestattet ist, zur
Räson bringen und versuchen, diese Schulden, eben auch für die Allgemeinheit,
einzutreiben. Es ist doch nicht zu verantworten, dass die Gemeinschaft der
Bürger letztendlich die Schulden einiger weniger zahlt!
Deswegen bin ich
der Überzeugung, dass diese Exekutionsordnungs-Novelle ein gutes Mittel dazu
ist, Schulden effizienter und unbürokratischer einzutreiben, und ich meine
auch, dass das wichtig ist – und letztendlich kann das für die Schuldner
selbst nur gut sein, da man sie dadurch dazu zwingt, vielleicht doch besser
wirtschaften zu lernen.
In diesem Sinne
werden wir von der ÖVP dieser Gesetzesvorlage zustimmen. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.47
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.
Schlusswort wird
seitens des Berichterstatters keines gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung,
und zwar stimmen wir zunächst ab über den Gesetzentwurf in 39 der
Beilagen, wobei ein Zusatzantrag der Frau Abgeordneten Stadlbauer vorliegt.
Ich lasse zuerst
über diesen Zusatzantrag abstimmen und dann über den Gesetzentwurf in der Fassung
des Ausschussberichtes.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 158 |
Frau Abgeordnete
Stadlbauer hat einen Zusatzantrag betreffend Artikel II eingebracht, der
verlesen wurde.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Zusatzantrag ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Der Antrag findet nicht
die Mehrheit des Hauses.
Wir kommen daher
zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung
der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die der Vorlage in dieser Form ihre Zustimmung erteilen, um
ein entsprechendes Zeichen. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung einstimmig
angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Vorlage auch in
dritter Lesung einstimmig angenommen wurde.
8. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (40 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 –
UrhG-Nov 2003) (51 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Herr Abgeordneter Trinkl
verzichtet auf eine mündliche Berichterstattung, daher gehen wir sogleich in
die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr
Abgeordneter Dr. Jarolim. Die Uhr soll auf 4 Minuten eingestellt werden. –
Bitte.
19.49
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Diese
Urheberrechtsgesetz-Novelle ist leider Gottes völlig verunglückt. Es hätte eine
Vielzahl von Möglichkeiten gegeben, da eine innovative und zukunftsträchtige
Gesetzgebung zu betreiben, die auch auf die Interessen der Künstler
eingeht. – Das, was hier stattfindet, ist jedoch im Wesentlichen der Versuch –
der viel zu späte Versuch; aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen
kann –, eine EU-Richtlinie umzusetzen.
Es wird davon
gesprochen – aus meiner Sicht nicht zu Unrecht –, dass es sich hiebei
um eine Art „Demütigungsakt“ gegenüber den Künstlern handelt, weil man schlicht
und einfach nicht begriffen hat oder nicht begreifen wollte, dass es da eine
Fülle von unterschiedlichsten Interessen gibt, die schon seit Jahrzehnten in
Diskussion sind – und die jetzt eigentlich so weit wären, gelöst zu
werden, jetzt allerdings auf die lange Bank geschoben werden.
Kollegin Fekter
hat irgendwann im Rahmen dieser Diskussion angekündigt, es solle im Herbst eine
Enquete darüber geben; allerdings höre ich von anderer Seite, dass das auch
nicht mehr ganz sicher ist.
Ich würde mir also
wünschen, dass mit den Künstlern etwas sensibler umgegangen wird, als das etwa
Frau Minister Gehrer mit SchülerInnen und StudentInnen oder auch Herr Minister
Strasser auf dem Gebiet der inneren Sicherheit tut.
Worum geht es bei dieser Novelle? – Im Wesentlichen darum, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die aber letztlich so umgesetzt wird, dass sie einer Großzahl der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten in sehr unangenehmer Art und Weise insofern auf den Kopf fällt, als wir zukünftig damit rechnen müssen, dass ein Kopierschutz derart exzessiv – Beispiel: digitale Träger, CDs – eingesetzt werden kann, dass man etwa eine Diskette, die man kauft und zu
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 159 |
Hause
abspielt, im Autoradio nicht mehr spielen kann, obwohl man dafür natürlich ein
Benützungsentgelt bezahlt hat (Abg. Dr. Fekter: Das ist ein Plädoyer für Raubkopien!),
weil es die Regierung nicht für notwendig erachtet hat, begleitend Sorge
dafür zu tragen, dass solches eben nicht stattfindet, meine Damen und Herren.
Ich weiß nicht,
Frau Kollegin Fekter, ob Ihnen die KonsumentInnen dieses Landes gar nicht am
Herzen liegen, denn ich meine, dass es notwendig wäre – wir kennen ja alle
die technischen Entwicklungsmöglichkeiten, wissen, wie man etwas schützen, wie
man etwas so modifizieren kann, dass das dann auf anderen Geräten nicht mehr
abgespielt werden kann –, Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen
sichergestellt wird, dass nicht jemand, der so etwas kauft, das dann nicht mehr
benützen kann. (Beifall bei der SPÖ.) – Danke, danke speziell dem
Kollegen Schieder.
Wir von der SPÖ
haben dazu Vorschläge unterbreitet, Vorschläge, die jedoch leider Gottes nicht
berücksichtigt wurden.
Vergütungsansprüche,
pauschale Leerkassetten-Vergütung: All das wurde zwar angesprochen, aber da
eine Verbesserung herbeizuführen, wurde seitens der Regierungsparteien
ebenfalls nicht akzeptiert.
Was die vielen
Urheberrechte anlangt, gibt es darüber seit längerem eine Diskussion. Derzeit
ist die Aufteilung der Beträge so, dass ein Drittel für die Filmurheber
ist – also die Künstler – und zwei Drittel für die
Produzenten. – Das ist in Europa einzigartig, ist nicht akzeptabel
und müsste daher schleunigst geändert werden.
Gefordert wurde
auch ein so genannter Bestseller-Paragraph; Beispiel hiezu: Es gibt eine Übersetzung
von „Asterix“ von einer Sprache in andere – und das zu einem Zeitpunkt, zu
dem nicht vorhersehbar war, dass es sich hiebei um ein Werk handelt, das in
Zukunft ein Knüller wird. – In Deutschland ist es möglich, durch diese
sozusagen explosionsartige Verbreitung zusätzliches Entgelt zu bekommen; in
Österreich wäre das beispielsweise derzeit nicht möglich. Ich meine, da gibt es
einen Sanierungsbedarf, der dringend angegangen werden muss.
Wir haben hiezu
einen Abänderungsantrag eingebracht, einen Abänderungsantrag der
Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier und GenossInnen, der Ihnen
vorliegt, den ich jetzt nur kurz erläutern möchte. Wir wollen keinesfalls
haben, dass KonsumentInnen zukünftig für Umgehungshandlungen, die sie zur
Herbeiführung der Ausübung ihrer freien Werknutzungsrechte ergreifen,
sanktioniert werden, sondern das muss in einem sachlichen Zusammenhang stehen,
in einer gewissen Angemessenheit liegen.
Das Zweite ist,
dass wir auch zur Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung –
technische Schutzmaßnahmen“ – das ist der Aspekt, den ich eingangs erwähnt
habe – eine vernünftige Regelung haben wollen.
Ich darf Sie daher
einladen, unserem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.54
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr
Abgeordneter Dr. Jarolim kurz erläutert hat, ist gemäß § 53
Abs. 4 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß unterfertigt und eingebracht
und in seinen Grundzügen erläutert worden; er wird vervielfältigt werden und
steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier, Mag. Therezjia Stoisits und GenossInnen zur Regierungsvorlage (40 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geän-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 160 |
dert
wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 – UrhG-Nov. 2003) in der
Fassung des Ausschussberichtes (51 der Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Die
Regierungsvorlage (40 der Beilagen): Bundesgesetz mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird
(Urheberrechtsgesetznovelle 2003 – UrhG-Nov. 2003) in der
Fassung des Ausschussberichtes (51 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
1. Im
Artikel I Ziffer 65 soll § 90c Abs. 1 Z 1 lauten:
1. „Wenn diese
Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der bekannt ist oder den Umständen
nach bekannt sein muss, dass sie dieses Ziel verfolgt und die Umgehungshandlung
nicht allein der Ausübung der Rechte nach § 42 dient,“
2. Im
Artikel I Ziffer 65 sollen dem § 90c die Absätze 6 bis 8
angefügt werden, die lauten:
„(6) Die
Ausübung der Rechte des Rechteinhabers gem. Abs. 1 bis 5 darf die
Wahrnehmung der in § 42 Abs. 2 bis 3 angeführten freien
Werknutzungsrechte nicht beeinträchtigen.
(7) Die
Interessenvertretungen der Rechteinhaber, der Hersteller von Softwareprodukten
im Sinne des § 90c haben unter Einbeziehung von Konsumentenvertretern
Vereinbarungen zu schließen, die der Verwirklichung des in Abs. 6
genannten Zieles dienen.
(8) Wird
innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieses Gesetzes keine derartige
Vereinbarung getroffen, hat der Bundesminister für Justiz durch Verordnung
festzulegen, auf welche Weise und in welchem Umfang auch zugangskontrollierte
elektronische Werke den Begünstigten zur Ausübung ihrer Rechte nach § 42
zugänglich sein müssen.“
Begründung
Zu Ziffer 1: Diese Bestimmung soll dazu dienen,
dass es nicht Sanktionen gegenüber Verbrauchern gibt, die Umgehungshandlungen
ausschließlich zur Ausübung freier Werknutzungsrechte ergreifen. Denn
§ 90c Abs. 4 räumt dem Rechteinhaber u.a. Unterlassung- und
Schadenersatzansprüche für den Fall ein, dass nach Abs. 1 Z 1
technische Zugangskontroll- oder Kopierschutzeinrichtungen von einer Person
umgangen werden, „der bekannt sein musste, dass sie dieses Ziel verfolgt“. Es
ist deshalb aus Verbrauchersicht gerechtfertigt, dass die ursprüngliche
Bestimmung für den Fall gelockert wird, dass der Konsument damit nur seine
rechtmäßigen Vervielfältigungsrechte durchzusetzen versuchte.
Zu
Ziffer 2: Die neuen Absätze 6 bis 8 sollen zu einer Klärung des Verhältnisses
„freie Werknutzung – technische Schutzmaßnahmen“ beitragen. Der Einsatz
von Kopierschutz- bzw. Zugangskontroll-Software in elektronischen Systemen
soll die Ausübung freier Werknutzungsrechte nicht verhindern. Es sollen sich
technische Beschränkungen hinsichtlich der Zahl von Vervielfältigungen am
durchschnittlichen Bedarf eines Privathaushaltes bzw. an den Forschungsbedürfnissen
zu orientieren haben.
*****
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.
19.54
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gleich einmal zum Abänderungsantrag des Kollegen Jarolim. Es ist mir unverständlich, dass die SPÖ ihre Haltung zum Urheberrecht um 180 Grad ändert, denn dieser Abänderungsantrag ist ein Plädoyer für die Zulassung von Raubkopien. Man kann nicht im Einleitungssatz, Herr Kollege Jarolim, vorgeben, die Künstler schützen zu wollen, ebenso das geistige Eigentum, dieses auch preisen – dann aber einen Ab-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 161 |
änderungsantrag
unter dem Deckmäntelchen „Konsumentenschutz“ einbringen, der doch nichts
anderes zum Ziel hat, als Raubkopien und die Umgehung technischer Hindernisse
zuzulassen. – Daher werden wir diesem Abänderungsantrag
selbstverständlich nicht zustimmen.
Ich gehe davon
aus, dass die Sozialdemokraten auch noch einen weiteren Entschließungsantrag
einbringen werden, einen Antrag, mit dem sie das Urheberrecht dort auszuhöhlen
versuchen, wo es um Musiknoten geht. – Für mich gleichfalls
unverständlich, denn bisher standen die Sozialdemokraten doch dafür, dass ihnen
Urheberrechte und die Rechte derer, die daraus Geld lukrieren, etwas wert
sind. – Aber jetzt ist offensichtlich alles ganz anders; in der Opposition
halten die Sozialdemokraten offensichtlich nichts mehr von Urheberrechten!
Von der SPÖ
erwarte ich also – zumindest ist das so angekündigt worden – einen
Entschließungsantrag in die Richtung, dass Musiknoten vervielfältigt werden
können sollen, und zwar ohne dass Verwertungsrechte bezahlt
werden müssen. Wenn man weiß, dass gerade Musikverlage die kleinen Verlage
sind und Musiknoten ja nicht unbedingt in riesiger Stückzahl verkauft werden,
dann weiß man auch, dass ein solcher Antrag in Richtung Verwertung geradezu ein
Anschlag auf jene ist, die ihr geistiges Eigentum zu schützen
versuchen.
Die Umsetzung
einer EU-Richtlinie ist der Inhalt dieser Urheberrechtsgesetz-Novelle. Diese
hat nur die Richtlinien-Umsetzung zum Ziel, und zwar im Hinblick auf die neuen
technischen Verwertungsarten: Digitalisierung und Internet. Mit einbezogen
sind auch internationale Übereinkommen wie beispielsweise das Abkommen der
Weltorganisation für geistiges Eigentum. Dieses Abkommen verbietet
beispielsweise die Verwertung von Musiknoten – und allein aus diesem
internationalen Abkommen heraus können wir dem Wunsch, Musiknoten unentgeltlich
vervielfältigen zu dürfen, nicht nachkommen.
Ich möchte hiezu
einen Abänderungsantrag einbringen, der im Hinblick auf die Vervielfältigung von
Werken klarstellen soll, dass das nur in Bezug auf eine analoge Nutzung
geschehen darf. Das ist in der EU-Richtlinie klar geregelt, und wir haben das
auch im Gesetzentwurf drinnen, nur glaube ich, dass es zur Klarstellung
notwendig ist, diesen Text besser zu formulieren.
Weiters ist es
auch notwendig, dass wir – politically correct! – nicht „Behinderte“
in die Gesetze hineinschreiben, sondern von „behinderten Personen“ sprechen;
auch das gebietet der Respekt. Daher mein Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Fekter, Partik-Pablé und Kollegen zur Regierungsvorlage (40 der
Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird
(Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 – UrhG-Nov 2003) in der Fassung des
Ausschussberichtes (51 der Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die
Regierungsvorlage (40 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes
(51 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
1. In Z 10
lautet § 42 Abs. 3 UrhG wie folgt:
„(3) Jedermann
darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse veröffentlicht
werden, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen,
sofern es sich nur um eine analoge Nutzung handelt.“
2. In Z 15
lautet die Überschrift zu § 42d „Behinderte Personen“.
*****
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 162 |
Mit dieser
Änderung sollen die Gesetzestextstellen einfach noch der Richtlinie angepasst
beziehungsweise verdeutlicht werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.59
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Frau Abgeordnete
Dr. Fekter soeben verlesen hat, ist genügend unterstützt und steht daher
mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen
Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort
gemeldet. Sie kennen den Sachverhalt, die Geschäftsordnung und die
2-Minuten-Beschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.59
Abgeordneter
DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Fekter hat behauptet, die SPÖ
würde ihre Position zum Urheberrecht um 180 Grad ändern (Abg. Dr. Fekter: Sie haben sie um
180 Grad geändert!), und sie hat das begründet mit einem noch
bevorstehenden SPÖ-Antrag, was das Kopieren von Teilen von Musikstücken
anlange, nicht von ganzen Partituren.
Tatsache
ist – da wäre ein bisschen Ehrlichkeit schon gefragt, Frau Kollegin
Fekter –, dass dieser Passus, um den es jetzt geht, neu in das Gesetz
hineinkommt, das heißt, dass Sie Ihre Position ändern.
Wir
Sozialdemokraten bleiben bei unserer Position und bei den Möglichkeiten, die
jetzt gegeben sind. (Beifall bei der SPÖ.)
20.00
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu Wort gelangt
Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Die Uhr ist auf 7 Minuten
gestellt. – Bitte.
20.00
Abgeordnete
Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Worum geht es bei dieser
Urheberrechtsgesetz-Novelle? – Sie bedeutet zunächst einmal die Umsetzung
der EU-Informationsrichtlinie in nationales Recht. Die große Streitfrage, die
bei diesem Thema immer zur Sprache kommt, ist die Frage der Rechte, der
Verteilung zwischen den so genannten UrheberInnen – den Kreativen –,
der Industrie sowie den Konsumentinnen und Konsumenten.
Es hat in Europa
eine sehr gute Rechtstradition gegeben, man hat immer versucht, ein ausgewogenes
Verhältnis zu schaffen. In Österreich waren die Rechte der Kreativen zwar
vielleicht ein bisschen benachteiligt, aber der Ausgleich war das primäre
Prinzip der europäischen Rechtstradition. (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Mit der
vorliegenden Novelle, die in allen europäischen Ländern extrem umstritten ist,
wird das amerikanische Verständnis dieser Frage importiert, nämlich die
Stärkung vor allem der großen Verleger, der großen Produzenten innerhalb
dieses sensiblen Dreiecksverhältnisses. Dabei geht es nicht um die kleinen
Musikverleger, sondern um die großen Labels, die mittlerweile in den Händen von
vier oder fünf Majors sind. Und es geht auch um die Software-Industrie, wo es,
wie wir wissen, einen ungeheuren Konzentrationsprozess gibt. Diese nun
vorliegende Novelle ebnet weiteren Konzentrationsprozessen den Weg und stärkt
weder die Rechte der UrheberInnen noch die der KonsumentInnen.
Ein kleines
Gedankenexperiment, Herr Klubobmann Scheibner: Stellen Sie sich vor, Sie kaufen
ein paar Schallplatten (Abg. Scheibner: Gibt es die noch zu kaufen?),
wollen sie zu Hause abspielen, brauchen dafür aber einen bestimmten
Plattenspieler, weil die Platten über ein patentiertes Verfahren
verschlüsselt sind und nur auf einem Ariola-Plattenspieler abgespielt werden
können, nicht zum Beispiel auf einem Sony-Plattenspieler. (Abg. Scheibner: Das Blöde
ist, dass man überhaupt keine Plattenspieler mehr bekommt!) Dasselbe gilt
für CDs.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 163 |
Im Grunde wird
also das Recht auf Privatkopie in diesem Gesetz noch verbal aufrechterhalten,
aber so massiv eingeschränkt, dass dieser enge private Bereich nicht mehr
möglich ist.
Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie – und das schießt eindeutig
übers Ziel hinaus – nun sogar mit Strafbestimmungen operieren, nämlich
dann, wenn der Kopierschutz auch bloß zur Wahrung des persönlichen Rechtes auf
eine Privatkopie umgangen wird. Ich halte das für wirklich überzogen, denn das
geht bis hin zur Eintragung in das Strafregister.
Ein weiterer Punkt ist sehr bedauerlich: Es hätte die Chance gegeben, in
dieser Gesetzesnovelle vor allem Besserstellungen für die Kreativen, für die
Künstlerinnen und Künstler, in Österreich zu verankern. Diesbezüglich hinken
wir nach. Bestimmungen, die in Deutschland seit 1966 gut funktionieren, gibt es
im österreichischen Recht nicht. Wir alle kennen die soziale Lage der
Künstlerinnen und Künstler. Im ursprünglichen Entwurf waren einige
Verbesserungen enthalten. Es ist daher sehr, sehr bedauerlich, dass er nun so
rasch durch das Parlament gepeitscht wird und diese Verbesserungen für die
Kreativen, für die Künstlerinnen und Künstler, restlos gestrichen wurden.
Ich bedauere das, es widerspricht auch Ihrem Regierungsübereinkommen, in
dem Sie festgeschrieben haben, eine Enquete zu dieser heiklen Frage, wie man
die Rechte zwischen den Kreativen, der Industrie und den KonsumentInnen fair
verteilt, abzuhalten. Man hat es einfach auf dem Mindestniveau umgesetzt. Es
ist eine vertane Chance, was mir persönlich und allen, denen die Rechte von
Künstlerinnen und Künstlern ein Anliegen sind, sehr Leid tut. (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Dr. Fekter:
Sie wollen aber den Kopierschutz nicht ...!)
Frau Kollegin Fekter! Ich glaube, ich habe es jetzt ausführlich erklärt.
Das Recht auf Privatkopie zu wahren, heißt noch lange nicht – und es ist
sogar das Gegenteil davon –, dem professionellen Raubzug gegen
Urheberrechte Tür und Tor zu öffnen. Ganz im Gegenteil! Dieses Recht auf
Privatkopie sollte gestärkt werden, aber nicht, wie in der nun vorliegenden
Fassung verankert, einfach abgebaut, ausgehöhlt werden. Es ist jetzt nicht mehr
vorhanden. Auf der anderen Seite aber tun Sie auch nichts für die Kreativen,
für die Künstlerinnen und Künstler!
Ich kann also keine Ausgewogenheit in diesem Entwurf erkennen. Die
Grünen werden dieser Vorlage auch nicht die Zustimmung geben. Ich möchte zu
zwei Detailpunkten noch einen Abänderungsantrag einbringen. Er wurde bereits
verteilt, ich werde seine Eckpunkte kurz beschreiben.
Das Gesetz weist eine Fülle von sehr komplexen Detailregelungen auf.
Eine dieser Regelungen, die uns sehr stört, ist, dass bei
Schulbuchvervielfältigungen – das geht ja frei – die Urheber nicht
informiert werden, also keine Transparenz darüber besteht, was bei dieser
Schulbuchvervielfältigung tatsächlich vervielfältigt wird. Zweitens gibt es
keine Gleichstellung von Werk-Aufführenden mit Film-Aufführenden. Dieses
Ungleichgewicht ist auch sachlich nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe, dass Sie es sich noch einmal überlegen. Ich bedauere, dass es
diese Enquete nicht gegeben hat. Die Fragen betreffend Digitalisierung, auch
wie sich der weltweite Markt in den Bereichen Software und Musikindustrie
entwickelt, sind sehr spannende Themen. Einfach die amerikanische
Rechtstradition kritiklos zu importieren, halte ich für völlig verfehlt. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen
Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits,
Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde und
auch genügend unterstützt ist. Er steht daher in Verhandlung.
Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53
Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen; er wird auch
dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 164 |
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim,
Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über
die Regierungsvorlage (40 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 –
UrhG-Nov 2003) – 51 der Beilagen
Der Nationalrat
wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs
bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In
Art. I soll nach Ziffer 20 folgende Ziffer 20a eingefügt werden:
„20a. Nach
§ 45 Abs. 3 sind folgende § 45 Abs. 4 und Abs. 5
einzufügen:
‚(4) Mit der
Vervielfältigung darf erst begonnen werden, wenn die Absicht, von der
Berechtigung nach Absatz 1 Gebrauch zu machen, dem Urheber oder, wenn sein
Wohnort oder Aufenthaltsort unbekannt ist, dem Inhaber des ausschließlichen
Nutzungsrechts durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt worden ist und seit
Absendung des Briefes zwei Wochen verstrichen sind. Ist auch der Wohnort oder
Aufenthaltsort des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts unbekannt, so
kann die Mitteilung durch Veröffentlichung im ‚Amtsblatt der Wiener Zeitung‛ bewirkt werden.
(5) Die
Verständigung gem. Abs. 4 kann auch durch elektronische (per E-Mail)
erfolgen. Die näheren Bestimmungen einer solchen elektronischen Verständigung
hat der Bundesminister für Justiz per Verordnung festzulegen.‛“
2. In
Art. I soll nach Ziffer 39 folgende Ziffer 39a eingefügt werden:
„39a. § 69
Abs. 1 hat zu lauten:
‚(1) Die
Verwertungsrechte der in § 66 Abs. 1 genannten Personen, die an den
zum Zweck der Herstellung eines gewerbsmäßig hergestellten Filmwerks oder
anderen kinematographischen Erzeugnisses vorgenommenen Vorträgen oder
Aufführungen in Kenntnis dieses Zwecks mitgewirkt haben, stehen dem Inhaber
des Unternehmens (Filmhersteller beziehungsweise Hersteller) zu. Die
gesetzlichen Vergütungsansprüche dieser Personen stehen ihnen und dem Filmhersteller
beziehungsweise Hersteller je zur Hälfte zu, soweit sie nicht unverzichtbar
sind und der Filmhersteller beziehungsweise Hersteller mit diesen Personen
nichts anderes vereinbart hat.‘“
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé zu
Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
20.06
Abgeordnete
Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen
und Herren! Es ist heute schon mehrfach von meinen Vorrednern darauf
hingewiesen worden, dass es sich bei der Vorlage, über die wir heute sprechen,
um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt.
Wir haben diese
EU-Richtlinie umzusetzen. Deshalb sind verschiedene Anregungen und Wünsche, die
im Begutachtungsverfahren an alle Klubs herangetragen worden sind, nicht berücksichtigt
worden.
Man kann auch, finde ich, nicht sagen, dass es eine verunglückte Reform ist, denn wir haben bei den Beratungen vereinbart – Sie, Frau Glawischnig, waren nicht anwesend, aber einer Ihrer Klubmitarbeiter war dabei –, eine Enquete abzuhalten, bei der wir über die verschiedensten
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 165 |
Interessen sprechen können,
sodass wir dann, so hoffe ich zumindest, zu einer guten Regelung kommen.
Ich möchte
betonen, dass ich vollstes Verständnis für die Anliegen und Befürchtungen der
künstlerisch schaffenden Menschen in Österreich habe, und ich habe auch
durchaus Verständnis für die Bedenken, die hinsichtlich der Privatkopien
geäußert worden sind. Auch sind mir die Befürchtungen der Künstler, dass die
Unterhaltungsindustrie beziehungsweise die Softwareindustrie damit die
Interessen der einzelnen künstlerisch Schaffenden einengen oder auch gefährden
würde und daher Schutzbestimmungen notwendig sind, völlig einsichtig. Über all
diese Dinge sollten wir jedoch meiner Ansicht nach in einer Enquete umfassend
diskutieren, vor allem deshalb, weil die einzelnen Interessen so divergierend
sind und sich untereinander teilweise wieder beschneiden.
Die im
Minderheitsbericht formulierte Skepsis der SPÖ, dass die Ergebnisse der Enquete
nicht verwertet werden würden, weil die Bundesregierung nicht darauf eingehen
werde, kann ich aber nicht teilen. Solche schon im Vorhinein geäußerten
Vorwürfe halte ich für überhaupt nicht gerechtfertigt. Sie sollten mehr
Vertrauen haben. Außerdem liegt es auch an Ihrer Argumentation, ob diese Punkte
umgesetzt werden oder nicht.
Hören wir uns
einmal an, was die einzelnen Interessenvertreter beziehungsweise die einzelnen
Gruppierungen vorzubringen haben, und versuchen wir dann, zu einer Lösung zu
kommen, die die künstlerisch Schaffenden befriedigt und auch die Interessen der
Industrie wahrt.
Ich möchte auch
den Vorwurf – ich glaube, der Grünen – zurückweisen, dass dieser
Entwurf, diese Regierungsvorlage durchgepeitscht werde, um die Software- oder
Unterhaltungsindustrie zu begünstigen. Dem widerspricht der gemeinsame
Entschließungsantrag, der den Justizminister beauftragt, bis Juli 2003
den österreichischen Markt sowie die Entwicklung der Schutzrechte zu beobachten
und danach zu berichten. Diesen Entschließungsantrag haben wir gemeinsam
ausgearbeitet.
Ich halte es für
sinnlos, wenn wir uns jetzt hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie
gegenseitig Vorwürfe machen. Vielmehr sollten wir trotz der verschiedensten
Interessenlagen im Herbst nach der Enquete versuchen, zu einem konstruktiven
Lösungsansatz zu kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
20.09
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
ist Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.10
Abgeordneter Mag. Johann Maier
(SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Wir sehen heute bei dieser Vorlage – ebenso wie bei der
Diskussion zur Änderung des Pensionsrechtes, meine sehr verehrten Damen und
Herren von den Regierungsparteien – eines: Das ist ein weiterer Fehlgriff!
Sie leisten sich
damit einen Fehlgriff, der sowohl die Künstler als auch die Konsumenten
betrifft. Er begünstigt im Grunde genommen nur die Industrie. Wir wissen, dass
die so genannte EU-Info-Richtlinie auf Druck der Industrie in Europa
durchgesetzt worden ist. Künstler haben sich dagegen ausgesprochen, aber auch
alle europäischen Verbraucherorganisationen.
Herr
Bundesminister, ich möchte Sie zitieren. Sie haben im Mai 2000 anlässlich
der Diskussion über diese Info-Richtlinie folgende Erklärung abgegeben:
Österreich werde selbstverständlich Kopien für private Zwecke zulassen und nicht
unter Strafe stellen – Voraussetzung: ein Privater müsste imstande sein,
die Kopiersperren zu umgehen.
Das, was heute hier vorliegt, ist genau das Gegenteil. Das, was heute hier vorliegt, verhindert die private Kopie und legalisiert die technischen Schutzmaßnahmen. (Abg. Dr. Fekter: Ist ja gar nicht wahr!) Aus diesem Grund, Kollegin Fekter, lehnen wir das ab, nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Das ist ein Plä-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 166 |
doyer für die Raubkopien! Sagen Sie das den
Künstlern, dass Sie Raubkopien zulassen wollen!)
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Das ist absurd! Den Anbietern wird das Recht eingeräumt,
digitale Kopien durch wirksame technische Maßnahmen zu verhindern. Gleichzeitig
wird durch Strafsanktionen verhindert, dass diese technischen Maßnahmen
umgangen werden.
Ein Beispiel: Sie
kaufen sich eine CD mit wunderschöner Musik, Kollegin Fekter, sitzen im Auto
auf der Fahrt heim nach Oberösterreich und legen die CD ein. Was aber
passiert? – Das Gerät ist nicht kompatibel.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Genau das ist das Problem. Hier wird einerseits Konsumentenbetrug
begangen und auf der anderen Seite ein neuer Eigentumsbegriff kreiert, weil die
Nutzungsrechte der Käufer beschränkt werden. Wir kennen das von der
internationalen Industrie her. Mittels Regional-Codes funktionieren bestimmte
Geräte beziehungsweise bestimmte CDs nur in bestimmten Regionen. Und jetzt
kommt der Kopierschutz dazu. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Diese Vorlage widerspricht auch den Interessen der
österreichischen Wirtschaft! Kollegin Fekter! Sie haben wie ich die
Stellungnahme der österreichischen Unternehmen bekommen. Die
österreichischen Unternehmen haben sich aus verschiedenen Gründen klar
dagegen ausgesprochen. Daher sind derzeit wir auf der Seite der österreichischen
Industrie und nicht Sie, die Regierungsparteien.
Es geht aber dabei
noch um viel mehr, nämlich auch um die Zukunft der Musikuniversitäten. Kollegin
Fekter, Ihre Feststellung von vorhin kann nicht so im Raum stehen bleiben. (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen nur die Musikverlage schädigen, die kleinen
Musikverlage!) Ich bringe daher den Entschließungsantrag der
Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Niederwieser, Mag. Maier ein, der
sich mit dieser Problematik auseinander setzt.
Laut diesem
Entschließungsantrag soll alles getan werden, damit der Lehrbetrieb an Musikuniversitäten
nicht massiv beeinträchtigt beziehungsweise in einzelnen Fächern unmöglich gemacht
wird, weiters damit für Musikstudierende beträchtliche Kostenbelastungen
vermieden werden, Musikbibliotheken nicht mit unverhältnismäßigen zusätzlichen
Kosten belastet werden und massive Beeinträchtigungen des allgemeinen
österreichischen Musiklebens verhindert werden.
Kollegin Fekter!
All das liegt genau auf der Linie der ÖVP gegen die Universitäten.
Der Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Jarolim, Dr. Niederwieser, Mag. Maier und KollegInnen
betreffend negative Auswirkungen der Urheberrechts-Novelle insbesondere für
die Musikuniversitäten und Musikstudierende
Der Nationalrat
hat beschlossen:
Der Bundesminister
für Justiz wird aufgefordert, im Lichte der zu befürchtenden Beeinträchtigung
des allgemeinen österreichischen Musiklebens, des Lehrbetriebes an
Musikuniversitäten und der zusätzlichen Kostenbelastungen für Musikstudierende
und Musikbibliotheken durch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen internationale Vereinbarungen brechen und
Musikverlage schädigen!)
1. die Frage des erforderlichen Schutzes von Musiknoten ebenso wie die Frage der berechtig-ten Interessen der freien Werknutzung und der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Ausnahmebestimmungen im Rahmen des nach Artikel XII Abs. 3 und 4 der Info-Richtlinie
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 167 |
bestehenden Kontaktausschusses zur
Sprache zu bringen und sich bestmöglich für einen angemessenen
Interessenausgleich einzusetzen,
2. zu prüfen, in
welchen weiteren Organen der Europäischen Union für den Bundesminister für
Justiz die Möglichkeit besteht, sich im Sinn der Zielsetzung von Ziffer 1
dieser Entschließung einzusetzen und gegebenenfalls auch dort im Sinn dieser
Entschließung aktiv zu werden.
*****
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Mit diesem Entwurf greifen Sie zugleich auch die
Existenz aller Kultur- und Trachtenvereine, die sich traditioneller Musik
bedienen, an. Wir Sozialdemokraten sind dagegen! (Beifall bei der SPÖ.)
20.16
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier verlesene
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Niederwieser
ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als nächster
Redner ist Herr Abgeordneter Miedl zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.16
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen, wie schon
mehrmals erwähnt, mit dieser Vorlage eine EU-Richtlinie um. (Abg. Öllinger:
Aber eine schlimme!) – Da schaust her, Herr Kollege Öllinger!
Wir tun etwas, um
das Beziehungsdreieck Künstler-Konsument-Industrie, genau so, wie Sie, Frau
Kollegin Glawischnig, es erwähnt haben, zu ordnen. (Abg. Öllinger: Die Künstler
sind auch dagegen! Die kleinen noch mehr!) Wir wollen das ordnen,
einschließlich jener Bestimmungen, die Kollege Maier soeben erwähnt hat. Das
ist internationales Recht!
Sagen Sie, Herr
Kollege Maier: Wen wollen Sie schützen? (Abg.
Öllinger: Sie wollen Sony
schützen! – Abg. Dr. Glawischnig:
Und Microsoft!) Herr Kollege Maier tritt auf und sagt (Abg. Öllinger: Sony und
Microsoft!), er wolle in
Wirklichkeit Kopien im Interesse der Konsumenten ermöglichen. Kollege Jarolim
tritt auf und sagt: Ich möchte die Rechte und die Anliegen der Künstler
schützen. (Abg. Öllinger: Nein!)
Also der eine will
kopieren, und der andere will den Künstlern die Tantiemen zukommen lassen. Und
all das soll unter einen Hut gehen. (Abg.
Öllinger: Aber nein! Sie haben das
überhaupt nicht verstanden!)
Meine Damen und
Herren! Herr Kollege Öllinger, ich habe gar nicht gewusst, dass Sie in dieser
Frage auch so kompetent sind. (Abg. Öllinger: Ja!) Super! Beim nächsten
Mal setzen wir beide uns im Justizausschuss zusammen und beraten gemeinsam,
Herr Kollege, denn dieses Problem ist komplexer und vielfältiger, als es beim
ersten Hinsehen erscheinen mag.
Wir beschließen
nun ein Recht, das auf Grund einer EU-Richtlinie den Nationalstaaten zur Beschlussfassung
ans Herz gelegt wurde. Wie Sie, Herr Kollege, wissen, können wir uns hier, im
Parlament, aus dem Internet jedwede Musik neuester Art und jeden Film neuester
Art herunterladen, vervielfältigen und verkaufen. Das könnten wir tun! Es gibt
in der Zwischenzeit sogar schon sehr gut organisierte Gruppen, die viel
Geschäft damit machen, sich diese Dinge herunterladen und in großem Stile
verkaufen.
Nun frage ich
mich: Können wir das wirklich vertreten? Damit ist weder der Industrie noch den
Künstlern oder sonst irgendjemandem geholfen!
Meine Damen und Herren! In Wirklichkeit geht es darum, dass wir versuchen, einen Markt zu ordnen, der längst hätte geordnet gehört. (Abg. Öllinger: Nein!) Große Unternehmen wie Warner Brothers oder die Universal Studios waren überhaupt nur unter der Bedingung bereit, diesen Homemarkt zu eröffnen, dass gleichzeitig Kopierschutzmöglichkeiten seitens der Technik
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 168 |
zugesagt wurden. Und das, meine
Damen und Herren, ist durchaus auch im Interesse der Künstler (Abg. Öllinger:
Die Kopierschutzeinrichtungen verstoßen teilweise gegen internationale
Normen! So schaut es aus!), damit
nämlich die Künstler, die Verträge mit diesen großen Firmen und Unternehmungen
haben, auch zu ihren Tantiemen und zu ihrem Geld kommen.
Meine Damen und
Herren! Ich bin froh darüber, dass wir diese Maßnahme heute beschließen, denn
wir kommen damit meiner Meinung nach den Interessen der Künstler und den
Interessen der Konsumenten einen Schritt näher. (Abg. Öllinger: Sie machen
nur Sony und Microsoft die Mauer!)
Herr Kollege
Öllinger, wir zwei machen uns das nachher in den Couloirs aus, denn Sie wissen
ganz genau (Abg. Öllinger: Dann ist es zu spät!), dass wir heute gar nicht anders können, als diese von der
EU auferlegte Maßnahme zu beschließen. Wir von der ÖVP tun das gerne, weil es
notwendig ist, und zwar im Interesse derer, die Sie zu schützen vorgeben.
In diesem Sinne,
meine Damen und Herren, bitte ich alle, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. –
Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
20.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort
gemeldet.
20.20
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr
Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende
Urheberrechtsgesetz-Novelle ist angeblich eine Anpassung an EU-Richtlinien, und
das ist sie auch in weiten Teilen. Dennoch muss ich feststellen: Herr Minister,
da haben Sie sich aber nicht recht viel einfallen lassen! In der Info zu dieser
Richtlinie steht nämlich Folgendes – das sage ich Ihnen, und Sie werden es
wahrscheinlich auch gelesen haben, das hoffe ich zumindest –:
„Die
Mitgliedstaaten sollten in jedem Fall alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen,
um für Personen mit Behinderungen, die ihnen die Nutzung der Werke selbst
erschweren, den Zugang zu diesen Werken zu erleichtern, und dabei ihr
besonderes Augenmerk auf zugängliche Formate richten.“
Das ist die
Vorgabe der EU, die Sie haben, Herr Minister, und diese Vorgabe haben Sie nicht
erfüllt. (Abg. Dr. Fekter: Freilich! § 42!) Genau, dort
hätte es erfüllt werden sollen! Sie hätten nur den § 45c aus der
deutschen Regelung abzuschreiben brauchen, dann hätte es auch gestimmt. Nur
haben Sie das nicht getan, und das ist Ihr Problem. (Heiterkeit und Beifall
bei den Grünen.) Das ist Ihr großes Problem, Frau Fekter. Ich bin nur froh,
dass Ihnen in den letzten Minuten noch eingefallen ist (Abg. Öllinger:
Lesen! Denken! Handeln! Abschreiben!), dass hinter dem Begriff „Behinderte“
auch Menschen stehen, und dass Sie jetzt bereit sind, zu dem Begriff „behinderte“ zumindest „Personen“
dazuzuschreiben. Es ist ohnehin irgendwie eine traurige Geschichte, wenn man
das noch nicht weiß, aber bitte!
Auch für Sie
dauert das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung jetzt schon vier Monate,
aber Sie haben erst jetzt begriffen, dass „Menschen“ und „Behinderung“
eigentlich ein gemeinsamer Begriff ist und „Behinderte“ allein für alles stehen kann. Daran sieht man wieder
einmal, wie intensiv Sie sich mit der Thematik auseinander setzen, und daran
sieht man auch, dass wir behinderte
Menschen nicht als Menschen gesehen werden, sondern einfach nur als Behinderte, und damit hat es sich
schon. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg.
Dr. Fekter: Nein, damit hat es sich nicht!)
Damit hat es sich gehabt, denn schauen Sie sich bitte an, was in Ihrer Regierungsvorlage drinsteht. Da steht: „§ 42d Behinderte“. Aus! (Abg. Dr. Fekter: Und darum haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht!) Ja, genau, weil Sie jetzt, nach vier Monaten, doch kapiert haben, dass hinter „Behinderten“ auch Menschen stehen. Das habe ich ja gesagt, und Sie haben mir
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 169 |
das jetzt gerade
wieder bestätigt. Das passt schon! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ. – Abg. Öllinger: Frau Fekter, da haben Sie keine Chance!)
Herr Minister! Sie
haben mir vorhin draußen auf dem Gang gesagt, Sie wissen ohnehin, dass das
alles nicht hinhaut und dass da gerade die Regelungen für sehbehinderte und behinderte Menschen nicht erfüllt sind. Aber Sie haben gemeint:
Das ist ja nicht so tragisch, im Herbst kommt ohnedies eine neue Novelle, und
da kommt das hinein. – Jetzt frage ich mich wirklich: Haben Sie so wenig
zu tun, dass wir heute eine Novelle beschließen mit dem Ziel, dass wir sie im
September gleich wieder neu machen, weil Sie nicht fähig waren, den § 45c
aus der deutschen Vorlage abzuschreiben? Wenn Sie das nämlich abgeschrieben
hätten, dann hätten Sie diesen Punkt gar nicht mehr neu zu machen. Aber man
kann ja auch Beschäftigungstherapie üben, wenn man will, und das ist
wahrlich eine Form der Beschäftigungstherapie.
Herr Minister! Sie
haben selbst mit der Gruppe der sehbehinderten Menschen sehr lange und sehr
intensiv verhandelt. Aber Bereiche, die die Sehbehindertenbewegung bereits
herausreklamiert hatte, haben Sie einfach wieder ins Gesetz hineingebracht,
einfach so, ohne mit den Leuten darüber zu reden und ohne sie zu informieren. Wozu
sind denn die Leute dann zu Ihnen gegangen, haben sich wirklich Wochen und
Monate die Füße abgelaufen, um bei Ihnen vorstellig zu werden und mit Ihnen
etwas auszumachen? – Sobald sie bei der Tür draußen sind, ist wieder
alles beim Alten, und Sie machen, was Sie wollen. Herr Minister, so geht es
ganz einfach nicht! Sie können nicht glauben, dass wir Menschen mit Behinderung
wirklich noch so dumm sind, dass wir nicht lesen können und nicht wissen, was
mit Ihnen ausgemacht worden ist und was Sie hinterher machen.
Wenn Sie sagen, im
September wird das sowieso novelliert, dann frage ich Sie: Warum denn nicht
gleich, Herr Minister? Warum müssen Sie den Ärger machen, warum müssen Sie die
blinden und die schwerstbehinderten Menschen vergrämen, indem Sie ihnen
Zugesagtes im Endeffekt ohnehin nicht machen? – Ich hätte darauf gerne
eine Antwort. Wir sind wirklich nicht dazu da, dass wir von Ihnen ständig
verschaukelt werden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Ich habe keine
großen Erwartungen an Sie, Herr Minister, das ist eben so. Aber ich denke mir:
Dass Sie vom deutschen Gesetz den § 45c einfach nur abtippen lassen, kann
ich mir schon erwarten! Und ich erwarte mir, dass das schnell geschieht. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.25
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.
20.25
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Darf ich vielleicht gleich zu Beginn mit einer doch bemerkenswerten Unkenntnis
bei einigen Abgeordneten, was den Umgang mit elektronischen Medien betrifft,
ein bisschen aufräumen. (Abg. Öllinger:
Da kennen wir uns schon aus!)
Erstens:
Kopierschutz und das Recht auf Privatkopie. – Ich gehe davon aus, dass
auch die meisten Abgeordneten der Opposition Musik hören und dass auch die
meisten hin und wieder eine CD kopieren. (Abg. Öllinger: Selbstverständlich! Aber so ...!) Ich darf dazu
bemerken, dass jede CD – auch CDs mit Kopierschutz – völlig
problemlos kopiert werden kann, allerdings nur dann, wenn man das mit einfacher
Geschwindigkeit macht. Da wir alle, und die meisten Bürgerinnen und Bürger in
Österreich, über so gute Kopiergeräte verfügen, dass sie 8-fache und 32-fache
Kopiergeschwindigkeiten ermöglichen, probiert man das wahrscheinlich gar nicht
aus. (Abg. Öllinger: Nein!)
Ich habe das
getan, zu Hause habe ich etliche CDs mit Kopierschutz. (Abg. Öllinger: Ich will es nicht kopieren,
ich will es abspielen!) Bei meiner Melissa-Etheridge-Platte von Sony habe
ich mich zugegebenermaßen zweimal geärgert, als ich ein Lied für meinen
Privatgebrauch im Auto kopieren wollte. (Abg. Öllinger: Ja, sehen Sie!) Dann habe ich gelesen: Mit einfacher
Geschwindigkeit geht es. – Und so war es auch.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 170 |
Ich glaube, dass
das eigentlich etwas Vernünftiges ist. Ich kann mit der Eins-zu-eins-Geschwindigkeit
eine Kopie für meinen Privatgebrauch anfertigen. (Abg. Öllinger: Warum, glauben Sie, dass Sony den Kopierschutz einbaut? –
Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.)
Aber ich kann das nicht mit 8-facher oder 32-facher Geschwindigkeit tun,
was es mir ermöglichen würde, innerhalb ganz kurzer Zeit viele Kopien
anzufertigen (Abg. Öllinger: Das
Gesetz nimmt nicht auf die Geschwindigkeit Bezug!) und diese allenfalls
auch noch illegal zu verkaufen, wie es leider geschieht. Das geht nicht! (Abg.
Öllinger: Das ist ja jetzt
verboten!) Nein, es ist erlaubt, es ist möglich (Abg. Öllinger: Mit einmaliger
Geschwindigkeit!), mit einfacher Geschwindigkeit gibt es keinen
Kopierschutz, auf keiner einzigen CD. Der Kopierschutz ist nur wirksam für Kopieren
mit höherer Geschwindigkeit. Das sollte man eigentlich wissen, wenn man Anträge
stellt und darüber spricht. (Abg. Öllinger:
Dann fragen Sie ...!) – Das ist einmal Punkt eins.
Punkt zwei: Es ist
mir auch ein Anliegen, auf etwas einzugehen, was Frau Glawischnig gesagt hat.
Es geht hier nämlich nicht nur um das Kopieren von Musik-CDs, sondern
insbesondere auch darum, Software-Raubkopien zu verhindern. Da haben Sie von
einer bedauerlichen Marktkonzentration gesprochen. Ich habe im Zuge dieses
Wahlkampfes und der anschließenden Regierungsbildung das minder große
Vergnügen gehabt, den Abschnitt der Grünen über die Vorhaben in diesem Bereich
zu lesen. Da steht zu meinem größten Bedauern drin, dass die Grünen der
Überzeugung sind, dass Free Software, Linux, für alle Anwendungen querbeet
durch den Gemüsegarten der ideale Standard sei. Es werden in Ihrem Programm
auch „Free Software“, „kostenlose Software“, der Begriff „Open Source“, alles
kunterbunt durcheinander gemischt und falsch verwendet. Grundsätzlich ist es
aber schon von großer Bedeutung, zu wissen, dass Free Software, Open Source
und Microsoft drei völlig unterschiedliche Dinge sind, mit denen man sehr
sorgfältig umgehen muss.
Ich habe leider
nicht die Zeit, das jetzt vertiefend darzustellen, gehe aber davon aus, dass
wir uns auch damit noch eingehend beschäftigen werden. Darauf freue ich mich
besonders, das halte ich für noch wichtiger als die heutige Debatte. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.29
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.
20.29
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Diese
Vorgänge rund um die Urheberrechtsgesetz-Novelle sind manchmal schon sehr
eigenartig. Im „Standard“ vom 11. April wird das recht gut
beschrieben – ich zitiere –:
„Wenn der gemeinhin
träge Gesetzgeber den Beschleunigungsgang einlegt, ist Argwohn angesagt –
eine eherne Regel, die sich auch im Fall der Urheberrechtsnovelle
bestätigt: ...“
Es ist wirklich
so, dass die an den Tag gelegte Eile einen ganz reellen Hintergrund hat. Noch im
Sommer 2002 sollte nicht nur die EU-Richtlinie in das österreichische
Recht implementiert werden, sondern es waren im ursprünglichen Entwurf auch
einige dringend notwendige Modernisierungen des österreichischen
Urheberrechts enthalten. Sie waren wichtig, denn sie sollten dem besseren
Schutz der Arbeit der Künstlerinnen und Künstler dienen und zur gerechten Entlohnung
von kreativer Leistung beitragen. In diesem Entwurf gab es noch den bereits
erwähnten „Bestseller-Paragraphen“, die Zweckübertragungstheorie und die
Unwirksamkeit der Erteilung von Werknutzungsbewilligungen und
Werknutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten. Mit diesen drei Bestimmungen
wären die Rechte der KünstlerInnen gestärkt worden, und wir hätten damit auch
Rechte im österreichischen Rechtsbestand verankert, die international schon
eine Selbstverständlichkeit sind.
Doch davon ist in
der jetzt vorliegenden Novelle nichts mehr übrig geblieben. Offensichtlich hat
die Regierung Angst vor der eigenen Courage bekommen. Das österreichische
Urheberrecht bleibt weiterhin defizitär. Es ist schon erstaunlich: Man
verweigert die Diskussion. Es wird eine Enquete angekündigt, dann aber vertagt.
Ein fairer Interessenausgleich zwischen Kreativen, Konsumenten und der
Wirtschaft scheint nicht wichtig zu sein.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 171 |
Meine Damen und
Herren von der Bundesregierung! Ihre Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003
können Sie in die Rubrik „Verpasste Chancen“ einreihen. Verpasst wurde die
Chance auf eine Modernisierung des österreichischen Urheberrechts, vergeben
haben Sie aber auch die Chance, dafür zu sorgen, dass Künstler und
Künstlerinnen angemessene Verwertungsmöglichkeiten für ihre Werke vorfinden. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
20.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bitte Platz zu nehmen. – Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr
Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf in 51 der Beilagen.
Hiezu haben die
Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen
einen Zusatzantrag eingebracht.
Weiters haben die
Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner haben die
Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen
einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst
über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen
Teile, und zwar der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend, und schließlich
über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes
abstimmen lassen.
Die Abgeordneten
Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé haben einen Abänderungsantrag betreffend
Art. I Z 10 eingebracht.
Ich bitte jene
Abgeordneten, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Die Abgeordneten
Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé haben weiters einen Abänderungsantrag betreffend
Art. I Z 15 eingebracht.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Es ist dies einstimmig
und damit angenommen.
Die Abgeordneten
Mag. Stoisits, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen
Zusatzantrag betreffend die Einfügung einer Z 20a und einer Z 39a
in Art. I eingebracht.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Es ist dies die
Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten
Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen
Abänderungsantrag betreffend Art. I Z 65 eingebracht.
Ich ersuche jene
Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes
Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich komme nun zur
Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Im Falle der
Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit
angenommen.
Die Abgeordneten
Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen
Zusatzantrag betreffend Art. I Z 65 eingebracht.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 172 |
Wer hiefür ist,
den bitte ich um ein Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit
abgelehnt.
Schließlich kommen
wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des
Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. –
Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies
ebenfalls mehrheitlich, der Gesetzentwurf ist somit auch in
dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt
zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 51 der Beilagen beigedruckte
Entschließung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Mag. Mainoni: Moment! Die Grünen müssen erst überlegen!) – Es ist dies mehrheitlich
angenommen. (E 5.)
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend negative
Auswirkungen der Urheberrechts-Novelle insbesondere für die Musikuniversitäten
und Musikstudierende.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes
Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.
9. Punkt
Bericht des
Justizausschusses über die Regierungsvorlage (33 der Beilagen): Bundesgesetz,
mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz,
das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden
(Bundesgesetz über das Internationale Insolvenzrecht – IIRG) (49 der
Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche
Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Debattenredner
hiezu gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort, mit einer freiwilligen
Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.
20.36
Abgeordneter Mag. Peter
Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich enorm und bin auch ein
bisschen stolz darauf, dass ich heute mit meiner ersten Rede vor Ihnen stehe.
Ich kann mich daran erinnern, als ich vor 27 Jahren etwa zur selben späten
Abendzeit als Studentenvertreter das erste Mal im Hohen Haus war, bin ich da
draußen gestanden und habe, glaube ich, eineinhalb Stunden auf die damaligen
Abgeordneten Heinrich Neisser und Heribert Steinböck gewartet. (Abg. Gaál:
Steinbauer!) Ja, Steinbauer. Die Wartezeit war nicht so, dass sie mich
davon abgeschreckt hätte, es trotzdem toll, interessant und spannend zu
finden, nicht nur draußen zu stehen, sondern eines Tages hier in diesem Saal
sein zu dürfen. Dass das gelungen ist, freut mich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich freue mich auch darüber, dass man mir beim ersten Mal die Möglichkeit gegeben hat, über eine Konsensmaterie zu sprechen. Jedenfalls war es eine Konsensmaterie im Justizausschuss, und ich gehe eigentlich davon aus, dass sich die Argumente dafür, dass es auch heute so bleiben wird, nicht geändert haben. Nicht, dass ich Konflikte grundsätzlich scheue – wir werden die-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 173 |
se wahrscheinlich auch
so trotzdem noch finden –, aber ein Start auf Basis einer breiten Mehrheit,
mit einem gemeinsamen Ziel, ist natürlich etwas Schönes.
Was ist der Hintergrund
dieses Gesetzes? – Wir alle wissen, dass die Wirtschaft heute sehr intensiv
international verflochten ist; Globalisierung, Europäisierung sind die Stichworte.
Es stellt ebenfalls ein – wenn auch nicht so erfreuliches – Faktum im
Wirtschaftsleben dar, dass nicht alle Unternehmen den Wettbewerb erfolgreich
bewältigen. Eine der Konsequenzen daraus kann eine Insolvenz sein.
Das gemeinsame Anliegen in
einem solchen Fall ist es immer gewesen, den Gläubigerschutz entsprechend zu
sichern und auszubauen. Daher ist es eigentlich fast verwunderlich und wahrscheinlich
nur durch die Rasanz der internationalen Entwicklung der Wirtschaft erklärbar,
dass es einen Regelungsbereich gibt, in dem man als Gläubiger sehr unsachgemäß
durch die Finger schaut, nämlich dann, wenn außerhalb des EU-Raumes ein
Konkurs- oder Insolvenzschuldner sein Vermögen oder Teile seines Vermögens in
einem Land hat, mit dem kein eigenes Abkommen geschlossen worden ist.
Jetzt mögen viele von Ihnen
glauben, da wird es vielleicht exotische Länder irgendwo in Lateinamerika oder
in Fernost geben. – Aber nein, man muss nicht sehr weit gehen, sondern
eigentlich nur vor die Haustür schauen: Schon mit der Schweiz ist das der
Fall! Wenn Sie heute Gläubiger eines Konkursschuldners sind, der sein
Vermögen oder wesentliche Teile davon in der Schweiz hat, dann erstreckt sich
die Wirkung des Konkurses nicht auf dieses Vermögen. Das heißt, der Schuldner
bleibt dort voll verfügungsberechtigt.
Dass das nicht
zufrieden stellend sein kann, ergibt sich wohl logisch aus dem vorher Gesagten,
weil es den Gläubigerschutz jedenfalls nicht absichert.
Daher ist es
verdienstvoll, dass das Justizministerium gleichzeitig mit der Umsetzung von
zwei EU-Richtlinien für Banken und Versicherungen, die ein ähnliches
Regelungsdefizit ausfüllen, nun auch diese Problematik aufgegriffen hat und mit
dem Bundesgesetz über das Internationale Insolvenzrecht, das heute zur
Beschlussfassung vorliegt, sicherstellt, dass künftig auch in einem Konkurs mit
internationalen Vermögenskonsequenzen der Gläubigerschutz voll gesichert ist.
Das heißt, es ist auch das Auslandsvermögen eines österreichischen Schuldners
künftig mit einbezogen. Das beruht natürlich auf Gegenseitigkeit: Das gilt auch
im ausländischen Konkursverfahren für den Fall, dass der ausländische
Schuldner Vermögen in Österreich hat.
Damit trägt das
Gesetz, das heute zur Debatte steht, insgesamt der zunehmenden Internationalisierung
im Finanzbereich Rechnung und schafft damit im Sinne des Gläubigerschutzes
bessere Zugriffsmöglichkeiten auf das im Ausland befindliche Vermögen
insolventer Unternehmen.
Das ist meiner
Meinung nach etwas, das alle befürworten werden und müssen. Wenn Sie mir damit
auch das Erfolgserlebnis eines gemeinsam beschlossenen Gesetzes als Premiere
verschaffen, dann freut mich das natürlich besonders. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der
Grünen.)
20.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.
20.42
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Um meinem Redebeitrag die Spannung zu nehmen: Wir werden diesem Gesetz zustimmen, wenn auch nur mit großer Unlust. (Abg. Großruck: Im Maturazeugnis steht auch nicht drinnen, wie viele „Fleck“ du hast, Hauptsache du hast es!) Diese Unlust liegt darin begründet, dass dieses Gesetz von seiner Technik und seinem Inhalt her eigentlich einer hervorragenden Beamtenschaft, wie sie vor allem dem Justizminister zur Verfügung steht, nicht würdig ist.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 174 |
Die Qualität dieses Gesetzes ist unzureichend. Das
Gesetz ist nicht ausreichend ausformuliert, es ist in sich widersprüchlich, und
es geht großteils an der Praxis vorbei. Gerade der Wunsch, den Herr Kollege
Mag. Ikrath geäußert hat, dass hier Rechtssicherheit geschaffen werde,
wird wohl nicht in ausreichendem Maße erfüllt werden. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Und
das nur deshalb, weil aus für mich unverständlichen Gründen seitens des Justizministeriums
zunächst lange Untätigkeit geherrscht hat und dann offensichtlich in einer
„Hauruck-Aktion“ mit einer Qualität, die wir ansonsten nur von den Ministern
Strasser und Gehrer gewohnt sind, ein Gesetz entworfen wurde, das eben auf
Grund dieser nicht ausreichenden Bearbeitung und Überarbeitung in seiner
Qualität sehr zu wünschen übrig lässt. (Beifall bei der SPÖ.)
Wie wir der „Parlamentskorrespondenz“ entnehmen können, sollen mit diesem Gesetz zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, was sich auch aus dem Gesetzestext ergibt. Wenn man die „Parlamentskorrespondenz“ liest, dann meint man, diese zwei EU-Richtlinien würden vor allem auch die Ausgleichsordnung, die Konkursordnung und das Insolvenzrechtseinführungsgesetz betreffen, was nicht wahr ist.
Das ist eine Scheinbegründung dafür, dass man es trotz langjähriger EU-Mitgliedschaft Österreichs verabsäumt hat, diese EU-Richtlinien, die schon lange in Geltung sind, rechtzeitig umzusetzen, obwohl es gerade im Bereich der Konkurs- und Ausgleichsordnung in den letzten beiden Jahren mehrere Novellen gegeben hat. Man hat es seitens der Bundesregierung und des Justizministeriums einfach verschlafen, die EU-Richtlinien rechtzeitig umzusetzen.
Wir wünschen uns, dass wir in Zukunft nicht gezwungen
sind, Gesetzen dieser mangelhaften Qualität zuzustimmen, nur weil sich eben
die rechtliche Notwendigkeit ergibt, EU-Richtlinien umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.
20.45
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich war froher Hoffnung, dass sich Herr Abgeordneter Puswald nach seinen Ausfällen bei seinem letzten Redebeitrag wieder eingerenkt hat. – Dem ist leider nicht so!
Herr Abgeordneter Puswald, ich gebe Ihnen einen guten
Tipp: Wenn Sie Unlust verspüren, dieses Gesetz zu beschließen, wenn Sie die
Qualität für unzureichend befinden, wenn das Gesetz Ihrer Ansicht nach zu
wünschen übrig lässt, wenn es widersprüchlich ist und wenn es an der Praxis
vorbeigeht, dann dürfen Sie, wenn Sie ein ernst zu nehmender Abgeordneter sein
wollen, diesem Gesetz nicht zustimmen – ganz einfach! (Beifall bei den Freiheitlichen und
der ÖVP. – Abg. Dr. Puswald:
... die EU-Richtlinie umzusetzen, Herr Kollege! – Abg.
Schieder: Oft hat das schon jeder gemacht!)
Meine Damen und Herren! Das internationale Insolvenzrecht ist eine sehr spezifische Materie. Diese Neuregelung ist wichtig und notwendig. Bisher war es, wie schon ausgeführt wurde, so: Wenn kein Staatsvertrag vorhanden war, dann hatten die Gläubiger keine Möglichkeit, bei inländischem Konkurs auf ausländisches Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Das drastische Beispiel des Kollegen Ikrath betreffend die Schweiz führt einem vor Augen, wie notwendig eine Neuregelung geworden ist.
Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Das internationale Insolvenzrecht wird dadurch in die österreichische
Konkursordnung aufgenommen. Auch im Ausland gelegenes Vermögen wird somit in
Zukunft in einen inländischen Konkurs mit einbezogen, und umgekehrt wird
natürlich ein ausländisches Insolvenzverfahren auch in Österreich anerkannt. Es
ist aus unserer Sicht nicht nur ein notwendiges, sondern ein ausgewogenes, ein
sehr gutes Gesetz, das wir heute beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
20.46
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 175 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.
20.47
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Sehr
geehrter Herr Abgeordneter Puswald, ich möchte Ihnen eines ganz klar sagen:
Kritik ist etwas, das wir im Justizministerium gerne hören, nur muss sie sachlich sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.) Wenn
Sie sich Ihre eigenen Redebeiträge durchlesen und sie auf Konkretheit und
Nachvollziehbarkeit überprüfen, werden Sie sehen, dass das nicht Kritik,
sondern Polemik war. (Abg.
Dr. Puswald: Nein!) Dieses Ministerium hat es nicht notwendig, dass seine Beamten
heruntergemacht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Puswald: Ich habe die Beamten gelobt, Herr Minister!)
Wenn Sie Kritik anbringen wollen, dann machen Sie das – als Akademiker bitte ich Sie darum – auch akademisch und nicht in dieser sehr simplen Form. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei den Freiheitlichen und Beifall bei der ÖVP.)
20.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter
Dr. Puswald zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter Dr. Puswald, Sie
kennen § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung und beginnen bitte mit der
Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen. (Abg. Dr. Jarolim: Keiner
kennt ihn so sehr wie er, den Paragraphen! – Ruf bei der SPÖ: Er ist
empfindlich, der Herr Minister! – Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)
20.48
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat mir gerade unterstellt, ich hätte in meinem Redebeitrag die Beamten seines Ministeriums heruntergemacht. (Abg. Neudeck: Haben Sie ja gemacht! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) – Diese Feststellung ist unrichtig!
Ich habe ausdrücklich die Beamten des Ministeriums gelobt und habe erklärt, dass
die mangelnde Qualität des Gesetzes mit der
Qualität der Mitarbeiter, die ich persönlich kenne und schätze, nicht in
Einklang zu bringen ist, sodass ich diese Tatsache nicht auf deren mangelnde
fachliche Qualifikation, sondern auf irgendeinen anderen Umstand zurückführe,
der nicht in der Qualität der Mitarbeiter gelegen ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg.
Dr. Fasslabend: Das ist eine Wertung!)
20.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 33 der Beilagen.
Ich ersuche zunächst einmal die Herren Abgeordneten Dr. Puswald und Kollegen, Platz zu nehmen. – Danke sehr.
Ich ersuche nunmehr jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 176 |
10. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (32 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (67 der Beilagen)
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche
Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Debattenredner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
20.50
Abgeordneter
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle
zum Bankwesengesetz rückt unser an sich schon modernes Bankwesengesetz noch
einen weiteren Schritt in Richtung Europa vor. Wir nehmen darin Anpassungen an
die EU-Geldwäsche-Richtlinien, aber auch an Sonderempfehlungen der FATF gegen
die Geldwäsche vor.
Ich gebe zu, wir
haben in der eigenen Fraktion sehr heftige Diskussionen gehabt, vor allem über
jenen Punkt, in dem die Novelle vorsieht, dass der Kunde zur Feststellung der
Identität bei der erstmaligen Aufnahme von Geschäftsverbindungen einen
amtlichen Lichtbildausweis vorlegen muss. Das hat natürlich vor allem in
ländlichen Regionen, wo die handelnden Personen alle bekannt sind, eine gewisse
Aufregung verursacht und wurde als zusätzliche Bürokratie empfunden, umso
mehr, als die EU-Richtlinie nicht expressis verbis einen amtlichen
Lichtbildausweis verlangt.
Auf der anderen
Seite war es so, dass sowohl das Finanzministerium als auch die Notenbank als
auch die Finanzmarktaufsicht gemeint haben, damit wir wirklich eine völlig
weiße Weste haben und die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des
Finanzplatzes Österreich gewahrt wird, sollten wir diese sehr präzise
Formulierung, dass bei der erstmaligen Aufnahme von Geschäftskontakten ein
amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen ist, in der Novelle so verankern.
Ich gebe gerne zu,
dass ich selbst in einer internen Diskussion unserer Fraktion gemeint
habe – Jakob Auer weiß das –, ich bin an sich allergisch dagegen,
dass wir bei EU-Angelegenheiten immer den Vorzugsschüler spielen, dass wir uns
an die EU anpassen, aber immer gleich um ein Äuzerl mehr machen. In diesem Fall
aber geht es nicht nur um die Anpassung an EU-Recht, sondern auch um die heikle
Frage, wie sich die FATF, die Financial Action Task Force on Money Laundering,
also die internationale Organisation gegen Geldwäsche, verhält. Da waren die
Meinungen der Experten so, dass wir beschlossen haben, unsere Bedenken im
Hinblick auf die Vorzugsschülerrolle und die Bürokratie hintanzustellen und das
Vorweisen des amtlichen Lichtbildausweises in diesem Gesetz zu verankern. Ich
gebe zu, das war nicht unumstritten und wird es auch weiterhin nicht sein.
Meine Damen und
Herren! Es gibt ein zweites Thema, über das ich gerade mit Kollegem Matznetter
gesprochen habe und bezüglich dessen ich zugebe, es wäre besser gewesen, wir
hätten im Ausschuss schon darüber sprechen können; aber damals waren wir noch
nicht so weit: Im Bankwesengesetz – im Gegensatz zum gesamten übrigen
Rechtsbereich – gilt für Geschäftsführer von Banken nicht die
Unschuldsvermutung, sondern es ist expressis verbis vorgesehen, dass die
Finanzmarktaufsicht einen Geschäftsführer einer Bank seines Amtes entheben muss,
wenn Anklage erhoben wird – egal, wie dann die Anklage ausgeht, er kann natürlich
auch freigesprochen werden. Mit der Anklage ist er jedoch in jedem Fall seines
Amtes zu entheben.
Es wäre natürlich für den Finanzplatz Österreich etwas sehr Verhängnisvolles, wenn wichtige Geschäftsführer von Banken ihres Amtes enthoben werden, weil eine Anklage erhoben wird. –
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 177 |
Es stellt sich zwar nachträglich heraus, dass sie freigesprochen
werden, aber enthoben sind sie schon.
Wir haben gesagt,
wenn die ganze Novelle unter dem Aspekt EU-Anpassung steht, dann schauen wir
uns an, wie das in der EU geregelt ist. Das Ergebnis war: Wir nehmen da mit dem
Bankwesengesetz in Österreich eine Sonderstellung ein. Es gibt kein EU-Land,
das ebenfalls die Unschuldsvermutung für Geschäftsführer von Banken sozusagen
zur Seite schiebt und sagt, sie seien in jedem Fall sofort ihres Amtes zu
entheben.
Wir haben jetzt
eine Formulierung gefunden, die in der EU üblich ist; also auch mit dieser Regelung
rückt unser Bankwesengesetz mehr in Richtung Europa. Wir stellen ausschließlich
auf die persönliche Zuverlässigkeit ab. Das heißt, die
Finanzmarktaufsicht hat zu prüfen, ob die persönliche Zuverlässigkeit der
Geschäftsführer gegeben ist – ja oder nein. Damit besteht auch ein
gewisser Spielraum für die Finanzmarktaufsicht als oberstes Kontrollorgan
unseres Geld- und Kreditapparates.
Meine Damen und
Herren! Das war’s schon. Ich sage es noch einmal: Das ist eine Novelle, mit
der, wie ich glaube, der Finanzplatz Österreich noch ein Stückchen in Richtung
Europa rückt und noch mehr an Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und
Zuverlässigkeit gewinnt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.54
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
20.54
Abgeordneter
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Meine Damen und Herren!
Hohes Haus! Es ist gleich 21 Uhr, eine vorgeschrittene Stunde, und dies
ist nicht der Zeitpunkt, Dinge, bei denen es um das Ansehen des
österreichischen Kreditapparates geht, in einer Husch-Pfusch-Aktion des
Nachtens zu regeln. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir anfangen,
Gesetzgebung aus Anlassfällen, die wenige Personen betrifft, durchzupeitschen,
um etwas zu erreichen, wird das Gegenteil passieren: Dies wird dem Ansehen und
damit letztlich auch der Qualität des Finanzplatzes Österreich nicht helfen,
sondern diesen schädigen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)
Herr Abgeordneter
Stummvoll! Wir hatten ja vorher nur kurz Zeit, das Problem anzusprechen: Es ist
ja nicht so, dass die Opposition nicht bereit wäre, in diesen Fragen einen
ordnungsgemäßen Dialog zu führen, und es ist ja nicht so, dass sich die
Person, die die Probleme ausgelöst hat, nicht in diesem Hause befindet. Es
sind ein Rechtsanwalt und seine Anwaltskanzlei, die geglaubt haben, Politik zum
Schaden der Banken machen zu müssen! – Wo ist er denn überhaupt? (Der Redner weist auf den leeren Platz von
Bundesminister Dr. Böhmdorfer auf der Regierungsbank.) – Weg ist er!
Aber wer am Ende
des Tages dann um seine Rechte umfällt, meine Damen und Herren, sind jene, die
berechtigte Ansprüche haben, sofern Kreditzinsen nicht ordnungsgemäß berechnet
oder sofern Sparbuchzinsen nicht ordnungsgemäß gutgeschrieben wurden, und
keinen entsprechenden Ausgleich erhalten.
Wir hätten uns für
diesen Teil eine Lösung vorgestellt, die für beide Seiten die notwendige Klarheit
gebracht hätte. Ich sage nur: Wenn Sie heute mittels des Abänderungsantrages zu
dieser sinnvollen Änderung im Bankwesengesetz eine Anlassgesetzgebung machen,
die noch dazu verfassungsrechtlich deswegen bedenklich ist, weil Sie in
Wirklichkeit der Finanzmarktaufsicht eine Verordnungsermächtigung zukommen
lassen, die Sie einem Minister, aber nicht einer nachgeordneten selbständigen
Einrichtung zukommen lassen können, dann begeben Sie sich auf ein dünnes Eis.
Opfer könnten nachher genau jene Institute sein, die wir in ihrem Ansehen eigentlich schützen wollen. Es ist kein Problem, dass bei der ordnungsgemäßen Geldverwahrung strenge Richt-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 178 |
linien
gelten. Auch für meinen Beruf, für Anwälte, für Notare und ähnliche
Professionen gibt es sehr strenge Vorschriften, und ich meine, dass es keinen
Anlass gibt, das zu ändern. Was man vielleicht ändern sollte, wäre die
Besetzung des Justizministeriums. Das wäre dringender! (Beifall
bei der SPÖ.)
Meine Damen und
Herren! Ich möchte die restliche Redezeit noch für ein paar Worte zu den Grundsätzen
der Identifizierungspflicht verwenden.
Wir haben im
Finanzausschuss auch über dieses Thema sehr lange diskutiert, wir haben auch
hinsichtlich der Klarstellung besprochen, dass die SPÖ so wie die anderen im
Hohen Haus vertretenen Parteien daran interessiert ist, dass Österreich nicht
in den Ruf eines Finanzplatzes gerät, wo Transaktionen im Bereich des
Terrorismus und der Drogengeldwäsche möglich sind und stattfinden.
Dieses Bekenntnis
dieses Hohen Hauses sollte für alle Bereiche gelten. Es sollte auch dann
gelten, wenn das Delikt vielleicht ein etwas geringeres ist.
Wir haben daher
hinsichtlich der Identifizierung darauf hingewiesen, dass wir uns wünschen würden,
dass auch Ausnahmebestimmungen, die in der jetzigen Vorlage immer noch
enthalten sind, wegfallen, insbesondere betreffend die jederzeit mögliche
Übertragung des Auftraggebers im Rahmen des Datensatzes der übertragenen
Gutschrift: Das ist technisch heute in Österreich kein Problem, und es besteht
kein Anlass, in diesem Bereich eine Ausnahmebestimmung zuzulassen.
Dennoch werden wir
diesem Gesetzesantrag zustimmen, und ich wiederhole nochmals: Es besteht kein
Anlass, zu Anlassgesetzgebung hier in diesem Hause ja zu sagen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
20.59
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
20.59
Abgeordneter
Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Kollege Matznetter, ich habe Sie nicht ganz verstanden. Sie sind nicht
einverstanden mit dieser Regelung, die hier getroffen wurde, aber Sie haben
auch keinen Abänderungsvorschlag eingebracht. Sie hätten die Möglichkeit
gehabt, sich in dieser Form korrigierend bemerkbar zu machen, aber im Ausschuss
war davon auch sehr wenig zu hören. (Abg. Dr. Matznetter: Der
war nicht im Ausschuss, der Antrag!) – Aber heute hätten Sie
Gelegenheit gehabt, Ihre Wünsche und Begehrlichkeiten einzubringen. (Abg.
Dr. Wittmann: Haben Sie den Antrag überhaupt schon eingebracht?)
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Die Ursache für die Abänderung des Bankwesengesetzes
ist der Kampf gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung. Sie ist
eine sehr sinnvolle Maßnahme, mit der die gesetzlichen Regelungen an die
EU-Geldwäsche-Richtlinie angepasst und den Usancen der internationalen
Staatengemeinschaft Rechnung getragen wird. Es geht um verstärkte
Ausweispflicht für Kontoeröffnungen und Kontobewegungen: unter Berücksichtigung
bestimmter Ausnahmeregelungen und Ausnahmebestimmungen, etwa für Schüler, für
die Institution des Schulsparens und für Personen, die, wie Kollege Stummvoll
bereits angemerkt hat, so genannte bekannte Personen etwa im ländlichen Raum
sind, die auch entsprechende Seriosität aufweisen.
Weiters wurden drei der acht FATF-Sonderempfehlungen für die Kredit- und Finanzinstitute umgesetzt. Die restlichen fünf Sonderempfehlungen werden durch das Justizministerium nachjustiert werden. Die Finanzminister haben sich im ECOFIN-Rat dafür ausgesprochen, dass alle Mitgliedstaaten eine Konzessionspflicht für Geldgeschäfte einführen und nicht nur eine Registrierungspflicht veranlassen sollen. Dezidiert berücksichtigt werden auch die Wechselstuben. Das Wechselstubengeschäft, das auch bis 1994 so geregelt war, wird wieder als konzessionspflichtiges Bankgeschäft eingestuft. Das ermöglicht es der FMA, der Finanzmarktaufsicht, auch,
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 179 |
Maßnahmen zu setzen,
um Fehlentwicklungen und Missbrauch bei Wechselgeschäften künftig
hintanzuhalten.
Wir werden diesem
Antrag vorbehaltlos zustimmen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.02
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
21.02
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr
Finanzminister! – Fast so hoch (der Redner verstellt die Höhe des
Rednerpults) wie die Regierungsbarrikade am ersten Tag ihrer öffentlichen
Vorstellung! – Meinem Vorredner habe ich immer noch nicht ganz folgen
können: Er ist jetzt vorbehaltlos für etwas, was noch gar nicht eingebracht
ist, was Matznetter hätte abändern sollen, obwohl er es noch gar nicht wissen
kann! Das ist also die „Logik“, die da jetzt auf die Opposition losgelassen
wird. (Beifall bei den Grünen und
der SPÖ.)
Geschätzter
Kollege Ikrath, dabei hätte es an dieser Stelle so schön harmonisch sein
können. Sie werden es noch oft genug erleben, gerade im Finanzausschuss, dass
wir sehr oft die Materien gemeinsam beschließen, und zwar einstimmig. Auch in
diesem Fall gilt das für den vorliegenden Grundantrag. Bei dem will ich mich
gar nicht weiter aufhalten. – Ich habe heute ohnehin schon einmal, zum
Missfallen von Klubobmann Molterer, meine Redezeit überschritten, umso kürzer
wollte ich jetzt sprechen. – Wir werden dem zustimmen. In der Geldwäschebekämpfung
waren wir in Österreich ohnehin noch nicht in überbordender Vorlage. Umso wichtiger
ist diese Sache; da sind wir uns ja alle einig.
Was den
Abänderungsantrag anlangt, den ich noch weniger kenne als Kollege
Matznetter – das liegt wahrscheinlich daran, dass wir die noch kleinere
Oppositionspartei sind und er bei uns noch gar nicht angelangt ist –, also
wenn Sie von uns jetzt erwarten, Kollege Stummvoll – obwohl es sehr
plausibel geklungen hat, aufs erste Hinhören zumindest –, dass wir da
jetzt irgendwie zustimmen könnten, ohne in irgendeiner Art und Weise
nachvollziehen zu können, welche vergleichbaren Regelungen es innerhalb der EU gibt,
das ist ein bisschen schwierig. Ich habe auch gar nicht das Gefühl gehabt, dass
Sie das wirklich erwartet haben. Ansonsten steht der Konsens nach wie vor.
Das soll es auch
schon gewesen sein. – Kollege Ikrath, beim nächsten Tagesordnungspunkt werden
wir schon wieder einen einstimmigen Beschluss haben. So schön kann es hier
sein! (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Großruck: Noch ein paar
solche Reden und du darfst zu uns kommen!)
21.04
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Von der
Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister
Mag. Grasser. Ich erteile es ihm.
21.04
Bundesminister
für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit
dieser Vorlage haben wir die Materie Kampf gegen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung auf der Tagesordnung. Es ist uns allen bewusst, dass
nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die Anonymität die
rechtzeitige und vollständige Umsetzung der internationalen Vorgaben für
Österreich sehr wichtig ist: wichtig für den Finanzplatz Österreich, weil
internationale Organisationen – sei es die Kommission der Europäischen
Union, die OECD oder die FATF – einen starken Focus auf Österreich legen.
Daher ist uns auch die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich der Kredit-
und Finanzinstitute, Versicherungen und Spielbanken ein sehr großes Anliegen.
Wir setzen drei der acht Sonderempfehlungen der Financial Action Task Force on money laundering um. Sie wissen, dass wir materiell eine erweiterte Sorgfaltsverpflichtung für die Institute vorsehen, insbesondere auch dort, wo es um Identifikations- und Meldeverpflichtungen geht.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 180 |
Mir ist durchaus bewusst, dass manche gewisse
Vorbehalte haben, was diese Identifikationsfragen betrifft. Ich möchte
jedoch darauf hinweisen, dass wir uns wirklich bemüht haben, mit dieser Vorlage
größtmögliche Praxisgerechtigkeit sowie größtmögliche Kundenfreundlichkeit zu
erreichen.
Eine Kundenidentifizierung mit dem Lichtbildausweis ist nur bei der
Anknüpfung neuer Geschäftsverbindungen erforderlich. Eine
Nachidentifizierung schon bestehender Kundenverbindungen ist nicht notwendig.
Ich denke, wir haben für Sonderfälle, wie Minderjährige oder Treuhandschaften
praxisgerechte Regelungen vorgesehen. Im Ausschuss ist auch eine unbürokratische
Regelung für das Schulsparen erreicht worden. Damit ist uns, wie ich meine,
eine rundum gute Umsetzung der Richtlinien gelungen.
Mit zwei Sätzen auf den Abänderungsantrag eingehend: Ich denke, es ist
richtig, wenn wir den bisher unbedingten Ausschließungsgrund für
Geschäftsleiter wegen anhängiger Strafverfahren in eine allgemeine
Zuverlässigkeitsregelung überführen und der Finanzmarktaufsicht in ihrer Unabhängigkeit
einen Ermessensspielraum für eine angemessene Einzelfallsbeurteilung einräumen.
Ich darf versichern, dass wir uns da tatsächlich internationalen Standards
annähern, wie für diesen Fall mit der kodifizierten Bankenrichtlinie einer
vorliegt. Insofern handelt es sich auch in diesem Punkt um eine wichtige
Ergänzung für die Glaubwürdigkeit, die Stabilität und auch die
Vertrauensbildung in den Finanzplatz Österreich. – Vielen Dank. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.07
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 181 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.
21.07
Abgeordnete
Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was bleibt einer
Abgeordneten nach dieser erschöpfenden und ausführlichen Wortmeldung des Herrn
Finanzministers eigentlich noch übrig, außer die ehrenvolle Aufgabe, den Abänderungsantrag,
den der Herr Bundesminister schon angedeutet hat, formal einzubringen.
Die Änderung zu § 5 Abs. 1 umfasst die Trennung der
Anforderung an die Geschäftsleitung in persönliche Anforderungen (Z 7)
und fachliche Eignung (Z 8), wobei Z 7 nunmehr auf ein persönliches
Zuverlässigkeitserfordernis abstellt, das sich am Text von Artikel 6 der
EU-Bankrichtlinie 2000/12/EG orientiert. Diese Bestimmung tritt mit
Kundmachung in Kraft.
Ferner ist dieser Abänderungsantrag in Bezug auf § 40 und 41
notwendig. Die Umsetzung der FATF-Sonderempfehlung VII über die
Auftraggeberinformation im Überweisungsverkehr wird vorläufig aufgeschoben, da
zwischenzeitig die EU-Kommission angekündigt hat, hiefür EU-einheitliche
Regelungen schaffen zu wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich aber doch noch
Folgendes aus meiner Sicht zu diesem Entwurf anhängen: Gerade im Zusammenhang
mit den Anschlägen auf das World Trade Center ist diese Umsetzung der Maßnahmen
notwendig, gilt es doch, international tätige Kriminelle von ihren
Finanzierungsquellen abzuschneiden. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl es einige Schätzungen über
Ausmaß und Umfang illegaler Geldwäsche gibt, schwanken diese sehr. Der
Internationale Währungsfonds schätzt, dass weltweit 600 Milliarden Dollar
oder 6 Prozent des Weltsozialproduktes gewaschen werden. Eine sichere
Quelle sind lediglich die an den Grenzen aufgegriffenen Gelder. Allein an der
luxemburgischen Grenze wurden im letzten Jahr 900 Millionen €
von den Zollbehörden beschlagnahmt.
Dieses Beispiel als Warnung und als Bestätigung der Notwendigkeit dieser
Gesetzesnovelle sei Ihnen zur Kenntnis gebracht, und in diesem Sinne darf ich
schließen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.10
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben
in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll,
Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht durch Frau Abgeordnete
Mag. Frieser, auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist
und daher mit in Verhandlung steht.
Im Hinblick auf
den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung
vervielfältigen und verteilen; er wird dem Stenographischen Protokoll beigefügt
werden.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und
Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bankwesengesetz, das Glückspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktbehördenaufsichtsgesetz
geändert werden (32 der Beilagen) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses
(67 der Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in zweiter Lesung beschließen:
Artikel I,
Bankwesengesetz:
1. Nach Ziffer
8 wird folgende Ziffer 8a eingefügt:
„8a § 5
Abs. 1 Z 7 und 8 lauten:
„7. die
Geschäftsleiter über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen und keine
Tatsachen vorliegen, aus denen sich Zweifel an ihrer persönlichen für den
Betrieb der Geschäfte gemäß § 1 Abs. 1 erforderlichen
Zuverlässigkeit ergeben; liegen derartige Tatsachen vor, dann darf die
Konzession nur erteilt werden, wenn die Unbegründetheit der Zweifel bescheinigt
wurde;
8. die
Geschäftsleiter auf Grund ihrer Vorbildung fachlich geeignet sind und die für
den Betrieb des Kreditinstitutes erforderlichen Erfahrungen haben. Die
fachliche Eignung eines Geschäftsleiters setzt voraus, dass dieser in
ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den beantragten
Geschäften gemäß § 1 Abs. 1 sowie Leitungserfahrung hat; die fachliche
Eignung für die Leitung eines Kreditinstitutes ist anzunehmen, wenn eine
zumindest dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Unternehmen vergleichbarer
Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird;““
2. In
Ziffer 19 entfallen die Absätze 10 bis 12 des § 40.
3. In Ziffer 20
entfallen das Wort „oder“ am Ende von § 41 Abs. 1 Z 3 sowie die
Z 4.
4.
Ziffer 21 entfällt.
5.
Ziffer 37 lautet:
„37. Dem
§ 107 werden folgende Abs. 35 bis 37 angefügt:
„(35) Das
Inhaltsverzeichnis hinsichtlich der folgenden Bestimmungen, § 4
Abs. 6, die Überschrift zum X. Abschnitt, die Überschrift zu
§ 39, § 39 Abs. 3, die Überschrift zu § 40, § 40
Abs. 1, 8 und 9, § 41 Abs. 1 Z 2 und 3, § 44
Abs. 1 und § 99 Z 17, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxxx/2003 treten mit 15. Juni 2003 in Kraft.
(36) § 40
Abs. 2 und 2a treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.
xxxx/2003 mit 1. Oktober 2003 in Kraft.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 182 |
(37) Das
Inhaltsverzeichnis hinsichtlich der folgenden Bestimmungen, § 1
Abs. 1 Z 22 und 23, der Entfall von § 1 Abs. 2 Z 2,
§ 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 Z 8 und 9 und Abs. 5
Z 2, § 4 Abs. 3 Z 6 und 7, § 35 Abs. 3, § 69
Z 3 bis 5, § 69a Abs. 8, § 70 Abs. 10, § 73
Abs. 1 Z 13 und 14 und Abs. 2, § 94 Abs. 1, § 98
Abs. 3 Z 11a, § 103 Z 1 und der Entfall von § 103
Z 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2003
treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.““
*****
Als nächste
Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.
21.11
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ebenfalls ganz kurz
bei dieser Regierungsvorlage auf die Regelung bezüglich Kundenidentifizierung
eingehen; ich habe das auch schon im Ausschuss getan. Im § 40 Abs. 1
ist klar geregelt, dass die Identifizierung mittels Lichtbildausweis, also
Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, zu erfolgen hat. In eben diesem
§ 40 Abs. 1 wird auch festgehalten, dass auf die Tatsache Bedacht zu
nehmen ist, dass manche Reisedokumente von Fremden, insbesondere aus dem
arabischen Raum, kein vollständiges Geburtsdatum aufweisen. Das allein
schließt noch nicht notwendigerweise den Passinhaber von der Identifizierung
aus. Wenn jedoch jeder Hinweis auf das Alter der betreffenden Person fehlt,
darf der Ausweis nicht zur Identifizierung herangezogen werden.
Ich frage, Herr
Minister – und ich habe diese Frage auch im Ausschuss schon
gestellt –: Was dann? Was sonst kann zur Identifizierung herangezogen
werden? Die Antwort des Kollegen Stummvoll auf diese meine Frage im Ausschuss
war, wenn ich es richtig mitgeschrieben habe: Das ist keine Frage der
Gesetzgebung, sondern der Vollziehung.
Ich dagegen meine:
Der Gesetzgeber muss den Bediensteten der Geldgeschäfte Mittel in
die Hand geben, mit denen sie Personenidentifizierungen durchführen können, und
darf das alles nicht offen lassen und sagen: Macht, was ihr wollt!
Diesen Aspekt
wollte ich einbringen und damit darauf hinweisen, dass gerade dieser Passus,
diese Ausnahme bedenklich erscheint und dass damit eigentlich wieder Tür und
Tor geöffnet werden.
Ich möchte noch
einen Satz vom 3. Oktober 2001 aus dem „WirtschaftsBlatt“ zitieren, aus
einem Bericht im Gefolge des schlimmen Anschlags auf das World Trade Center,
der lautet – ich zitiere –:
Es sei
festgestellt worden, dass das Geld, rund 500 000 Dollar, zwischen
mehreren Personen arabischer Herkunft aufgeteilt worden ist. – Zitatende.
Ich bitte, dieses
Zitat beziehungsweise diesen Bericht im Hinblick darauf zu sehen, was in dieser
Regierungsvorlage nach meinem Dafürhalten nicht vollständig geregelt
ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.14
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Mag. Ikrath. – Bitte.
21.14
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Meine zweite Rede, jetzt ganz kurz und prägnant. Ich möchte
gerne auf zwei Punkte eingehen.
Punkt eins ist heute schon mehrfach angeführt worden. Im Fall der Identifizierung des Kunden galt es eine Abwägung zu treffen zwischen einer nicht dramatischen Mehrbelastung des Kunden, der einen amtlichen Lichtbildausweis dabei zu haben hat – ich verweise darauf, dass auch ein Führerschein schon genügt –, und einer Mehrbelastung der Bank, deren Administrationsaufwand sich erhöht und damit die Kosten, die dann auch wieder den Kunden belasten, und dem
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 183 |
Vertrauen in den österreichischen Finanzplatz, das durch eine glasklare
Regelung gestärkt und weiter verbessert wird. Wir haben uns im Ausschuss darauf
geeinigt, dass das höherwertige Interesse das zweite ist und daher die etwas
strenger als in der derzeitigen EU-Richtlinie gehaltene
Identifikationsbestimmung in Kauf genommen wird.
Zweitens –
auch das war Thema im Ausschuss – hat es, wie es ab und zu die Tendenz von
Ministerialentwürfen ist, ursprünglich eine Regelung gegeben, die uns wieder einmal
päpstlicher als der Papst hätte sein lassen oder eine Art von
Musterschülerrolle in vorauseilendem Gehorsam hätte einnehmen lassen. Es
bezog sich auf den Zahlungsverkehr, also etwas, was jeden betrifft, weil jeder
Geld bewegt. Im Entwurf hat es noch eine völlig überbordende Regelung gegeben,
was derjenige, der Geld überwiesen hätte, beziehungsweise die Bank, wo das
geschehen wäre, an Kundendaten hätte aufnehmen und bereitstellen sollen. Das
hätte massive Konsequenzen für die EDV-Systeme und damit für die Kosten gehabt,
die sich dann ja letztlich im Preis für den Kunden wiederfinden. Noch dazu
steht für kommendes Jahr eine EU-Richtlinie bevor, die das regelt.
Meinung im
Ausschuss war, dass wir zuwarten sollen, bis diese EU-Richtlinie nächstes Jahr
eine wirklich stabile Regelungsgrundlage auch für den nationalen Gesetzgeber,
also für uns, bildet. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass im
Abänderungsantrag, der jetzt auf Kritik der SPÖ gestoßen ist, in
Ziffer 2 genau diese Regelung beinhaltet ist, die, so meine ich, nicht nur
sehr positiv und sehr klug ist, sondern auch von allen mitzutragen sein
sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Mag. Hoscher. – Bitte.
21.17
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine
Damen und Herren! Einige kurze Bemerkungen zu einer Novelle beziehungsweise
einer Teilumsetzung einer EU-Richtlinie, zu der es sehr viel zu sagen gäbe. Es
wurde schon erwähnt – auch ich bin dafür –, dass es nicht darum geht,
bei der Umsetzung immer Vorzugsschüler zu sein. Es ist allerdings so, dass
Österreich und Geldwäsche immer ein sehr sensibles Thema war, dass aus dem
Ausland immer sehr viele Angriffe erfolgt sind, zum Teil deutlich unter der
Gürtellinie. Ich darf nur daran erinnern, dass etwa der Vizepräsident der
Anti-Mafia-Kommission des italienischen Parlamentes, Maurizio Calvi, dereinst
sogar meinte, Österreich sei das „Zentrum“ der internationalen
Geldwäscherei. – Das war sicherlich ein Angriff deutlich unter der
Gürtellinie.
Es wurde bereits
mehrfach der 11. September erwähnt; darauf möchte ich auch noch kurz eingehen.
Auch in der Begründung für diese Novellen wird der 11. September
angeführt. Diese schrecklichen Ereignisse in New York beziehungsweise die
Finanzierung dieser Ereignisse wären jedoch auch mit dieser
Geldwäsche-Richtlinie nicht verhinderbar gewesen – selbst dann nicht, wenn
sie weltweit angewendet werden würde, denn nach derzeitigem Wissensstand ist
die Finanzierung aus originär sauberen Quellen erfolgt und nicht aus vorher
gewaschenem Geld. Auch daran kann man wieder sehen, dass die
Geldwäsche-Richtlinie nicht als Allheilmittel in der Terrorismusbekämpfung und
in der Bekämpfung sonstiger krimineller Aktivitäten gesehen werden darf.
Nicht nur rechtlich, vor allem nicht nur strafrechtlich, sondern vor allem auch ökonomisch ist die Geldwäschebekämpfung ein wesentlicher Punkt. Es gibt zwar noch kaum theoretisch-wirtschaftswissenschaftliche Literatur dazu, aber genügend empirische Evidenz für das Zusammenspiel zwischen organisierter Kriminalität, Geldwäsche und Schattenwirtschaft. Ich darf nur daran erinnern, dass beispielsweise der Internationale Währungsfonds der Meinung ist, dass Geldwäsche in der Lage ist, kontraintuitive Kapitalbewegungen zu induzieren, damit auch Wechselkurse und Zinse zu beeinflussen und damit auch die Stabilität von Finanzmärkten, sodass auch dieses wesentliche Thema zu berücksichtigen ist. In Wien findet gerade eine Konferenz zum
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 184 |
Thema Geldwäschebekämpfung statt, auf der
heute auch festgestellt wurde, dass Geldwäsche inzwischen in der Lage sei, das
gesamte weltweite Finanzsystem zu gefährden.
Bei all dem darf
man jedoch nicht vergessen, dass es sich bei der Geldwäschebekämpfung letztlich
um Symptombekämpfung handelt und dass damit die zugrunde liegenden Probleme
nicht therapiert oder beseitigt werden. Es ist vielmehr ähnlich zu sehen wie
das Niederbrennen von Feldern von Kokabauern: Das löst die Suchtgiftproblematik
nicht und auch nicht die nachfolgende Geldwäscheproblematik. Ähnliche
Probleme gibt es im Bereich Menschenhandel und Schlepperei.
Wenn es der
internationalen Staatengemeinschaft nicht gelingt, so wie im Bereich der Geldwäsche
zum Beispiel auch im Bereich der Armutsbekämpfung zu internationalen Übereinkommen
zu kommen, um ökonomische Gründe für derartige kriminelle Aktivitäten beiseite
zu schaffen, wird all das nur Stückwerk bleiben, aber selbstverständlich
werden wir diesem Stückwerk hier zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
21.20
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 185 |
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte.
21.20
Abgeordneter
Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Natürlich, Herr Kollege Stummvoll,
sind wir nicht grundsätzlich gegen Ihren Abänderungsantrag, aber Sie müssen
verstehen, dass wir, wenn Sie jetzt zu einer so schwierigen Materie einen
Abänderungsantrag einbringen – und es wäre wahrscheinlich den ganzen Tag
Zeit gewesen, mit uns darüber zu reden –, in dritter Lesung nicht
zustimmen können. Warum haben Sie das nicht im Ausschuss eingebracht? Warum
haben Sie nicht mit uns geredet? Ich glaube, das wäre sinnvoll gewesen. Sie
sagen immer, man muss den Dialog suchen, man muss nach den ausgestreckten
Händen suchen, aber Sie haben das anscheinend nicht gemacht und nicht notwendig
gehabt. Herr Kollege Matznetter ist den ganzen Tag im Plenum gesessen, und um 9 Uhr
am Abend kommen Sie daher und sagen: Versuchen wir doch, diese Gesetzesänderung
zu machen! – Gut.
Wir ändern heute
mit diesem Gesetz in Wirklichkeit fünf Gesetze, was auch sinnvoll ist: das
Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsgesetz.
Kollege Hoscher
hat schon darauf hingewiesen, dass heute in Wien eine internationale Konferenz
zum Thema Verhinderung der Geldwäsche stattgefunden hat, und die Kernaussage
war – ich möchte das wirklich wiederholen –, dass Geldwäsche weltweit
die Finanzsysteme gefährden kann. Dieser internationale Kongress in Wien war
sehr wichtig, und ich glaube, es ist auch bezeichnend, dass er in Wien
stattgefunden hat, weil wir von manchen Ländern so in eine Ecke gestellt
wurden, als ob Wien eigentlich der
Geldwäscheplatz wäre. Wenn man sich jedoch die Zahl der Anzeigen oder
Mutmaßungen in Österreich anschaut, sieht man, dass diese im Vergleich zu
anderen Ländern eigentlich ziemlich gering sind, nämlich 284 Fälle im
Jahre 2000 und 248 Fälle im Jahre 2001.
Die Anschläge vom
11. September sind ja nicht mit illegalen Geldern finanziert worden –
das ist ja mittlerweile evident –, sondern der Druck nach dem
11. September ist eben stärker geworden. Deshalb hat die Gemeinschaft,
deshalb hat die Europäische Kommission diese Betrugsvorgänge im Zusammenhang
mit Geldwäsche in die Liste der Straftaten aufgenommen. – Alle anderen
Dinge haben meine Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise die Vorredner und der
Herr Minister schon behandelt.
Ich glaube, dass
es wichtig ist, dass dieses Gesetz akzeptiert wird, ich glaube, dass dieses Gesetz
sehr gut für unser Land ist, und daher stimmen wir zumindest bis zur zweiten
Lesung zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.23
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bitte Platz zu nehmen! – Zu
Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau
Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Damit gelangen wir
zur Abstimmung über den
Gesetzentwurf in 67 der Beilagen.
Hiezu haben die
Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kollegen und
Kolleginnen einen Zusatz- sowie einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst
über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile
und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des
Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten
Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen haben
die Einfügung einer neuen Ziffer 8a in Artikel I beantragt.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die sich für diesen Zusatzantrag der Abgeordneten Stummvoll,
Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist
die Mehrheit und damit angenommen.
Ferner haben die
Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und
Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf einige Ziffern in
Artikel I bezieht.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist angenommen.
Schließlich kommen
wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des
Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. –
Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die auch in dritter
Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
11. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (27 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Kartellgesetz 1988, das Versicherungssteuergesetz 1953,
das Versicherungsvertragsgesetz 1958, das Atomhaftungsgesetz 1999,
das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2003)
(68 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum
11. Punkt der Tagesordnung.
Auf
eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als
erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Maier zu Wort gemeldet.
Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
21.26
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich ist die Materie, die hier vorliegt, im Finanzausschuss ausreichend debattiert und auch einstimmig zur Kenntnis genommen worden, wenngleich ein Abänderungs-
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 186 |
antrag nur mit den
Stimmen der großen Parteien angenommen wurde, aber nicht die Zustimmung der
Grünen gefunden hat.
Aber
das ist nicht der Grund, warum ich mich hier zu Wort melde, sondern der Grund,
warum ich mich zu Wort melde, ist der, dass in diesem Ausschuss sodann auch
eine Debatte zur Pensionsvorsorge und zur Pensionsreform stattgefunden hat,
und so, wie ich Herrn Klubobmann Cap kenne – er hat ja gleich drei Redner
aufgeboten, nämlich den Herrn Kollegen Moser, den Herrn Kollegen Matznetter und
auch den Herrn Kollegen Bauer –, möchte ich, damit ich mir dann die
Zwischenrufe erspare, nur kurz diesbezüglich darauf eingehen, weil die Pensionsreform
aus unserer Sicht – und die heutige Debatte hat das schon gezeigt –
eine Garantie der ersten Säule ist und die zweite und dritte Säule quasi
Absicherungen für die Zukunft sind.
Herr
Kollege Bauer hat in seinem Debattenbeitrag im Ausschuss für das
Umlageverfahren gesprochen. Der Herr Kollege Moser wird die Verteilungsfrage
stellen, und ich gehe davon aus, dass der Herr Kollege Matznetter wieder das
Beispiel Pensionisten oder Pensionistin mit einer Durchschnittspension von
653 € darstellen und da die Verknüpfung suchen wird zu den
110 Millionen €, die die Prämien für das prämienbegünstigte Sparen
ausmachen.
Ich
möchte Ihnen, um das abzukürzen, eine Studie des Beirats für Wirtschafts- und
Sozialfragen aus dem Jahre 1991 zur Kenntnis bringen, wobei diesem
Beirat natürlich auch die Vertreter der SPÖ und der Arbeiterkammer angehört
haben. Kollege Muhm, der vor kurzem auch sehr vielen Abgeordneten hier im Hause
eine Reihe von Briefen geschrieben hat, hat natürlich auch diesem Forum
angehört. Dieser Beirat hat sich 1991 für eine Harmonisierung der vorhandenen
Pensionssysteme, für eine Aufhebung der verfassungsrechtlichen Unterschiede
zwischen den einzelnen Systemen, für eine Annäherung des effektiven Pensionsalters
an das gesetzliche Pensionsalter, gegen eine Erhöhung von Beitragszahlungen
ausgesprochen und hat dann bemängelt – das möchte ich Ihnen nun zur
Kenntnis bringen; ich zitiere –:
Das
österreichische Altersversorgungssystem ist zu einem im internationalen
Vergleich außergewöhnlich hohen Grad auf die öffentliche, durch gesetzlich
geregelte Beiträge und Leistungen aufgebaute Altersversorgung konzentriert.
Betriebliche und private Altersvorsorgesysteme spielen eine relativ geringe
Rolle und sollten aufgebaut werden. – Zitatende. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist genau das,
meine Damen und Herren, was diese Regierung macht, das ist das, was der Beirat
1991 aufgezeigt hat.
Ich
möchte mir, wie gesagt, diese Zwischenrufe jetzt in der Debatte ersparen,
lassen Sie mich nur darauf hinweisen: Ich möchte nicht haben, dass eine
Diskussion, wie sie in Deutschland zurzeit stattfindet, auch in Österreich
stattfindet. Der Vorsitzende der SPD, Schröder, schlägt sich gerade mit
Vorschlägen einer Gruppierung innerhalb der SPD herum, die offensichtlich nicht
ganz so die Verantwortungslage hat, wie er es sich gerne wünscht.
Ich
lade Sie ein, auch ein wenig Verantwortung zu tragen und nicht irgendwelche
polemischen Beiträge, die wahrscheinlich jetzt kommen werden, noch zu verstärken.
Herr Klubobmann Cap wird Sie, nehme ich an, aufgefordert haben, das, was er
nicht sagen konnte oder was bei der ersten Debatte nicht gesagt werden konnte,
vielleicht jetzt noch einzubringen. Ich halte noch einmal fest: In der
Beiratsstudie 1991 wurde schon darauf hingewiesen, und den Rest – da
braucht man nur nach Deutschland zu schauen –, den sollten wir uns
ersparen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
21.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte. (Abg. Mag. Mainoni: Oje, jetzt kommt die reine Heilslehre!)
21.30
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der zweite Punkt wird hoffentlich von überraschenden Abänderungsanträgen verschont bleiben (Abg. Mag. Mainoni: Freu dich nicht zu früh!), da wir in diesem Bereich die Zustimmung gerne auch in dritter Lesung geben möchten. Dennoch – und das haben wir im Ausschuss bereits in sehr umfangreicher Form gemacht – ist es auch Gelegenheit, über jene
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 187 |
Punkte zu sprechen, über jene Richtung zu sprechen, in
die unser Pensionssystem durch die Tätigkeit von Schwarz-Blau getrieben wird.
Die Pensionen im
ASVG werden gekürzt, und um Kollegen Maier jetzt gleich auch die Beträge,
diesmal von der Durchschnittspension, zu ersparen – übrigens, die
Durchschnitts-ASVG-Pension ist 895 € –: Im Bereich der Kürzungen
wurde im Begutachtungsentwurf zur ersten Säule auf Seite 45 vorgerechnet,
dass die Kürzungen bei 13,5 Prozent beginnen und bis zu 17 Prozent
gehen.
Heute haben Sie
uns einen Entwurf vorgelegt, dessen Giftzähne angeblich beseitigt sind und dem
die FPÖ zustimmen könne, Realität ist nur: Wenn Sie jene Beträge nachrechnen,
die weiterhin gekürzt werden beim Bundeszuschuss, erkennen Sie, dass Sie nach
wie vor Kürzungen in Höhe von durchschnittlich 9,5 bis über 11 Prozent
haben müssen, denn sonst geht sich das nicht aus. – Das ist die Realität
zur vormittägigen Diskussion! Und wir haben hier Gelegenheit, darauf
hinzuweisen, dass Sie weiterhin unterwegs sind, in die zweite und vor allem in
die dritte Säule Geld aus staatlichen Mitteln zu pumpen.
Wenn Sie fragen,
warum wir zustimmen, so sage ich das auch in aller Deutlichkeit: Mit dem
Abänderungsantrag zum Versicherungsaufsichtsgesetz wird sichergestellt, dass im
Falle des Anbietens der Zukunftsvorsorge im Bereich eines Versicherers klar
getrennt wird und nicht womöglich Versicherungskunden, die im Vertrauen auf
eine allgemeine, ordnungsgemäße und solide Veranlagung, so, wie das
österreichische Lebensversicherungen über Jahrzehnte gemacht haben, dann
feststellen müssen, dass so etwas vermischt wird mit aktienspekulativen Modellen –
fondsgebundenen Veranlagungen –, wodurch dann womöglich die Zeche erhöhter
Kosten von denen zu tragen ist, die das gar nicht wollten. – Insofern
stimmen wir dieser Abtrennung und auch dem Abänderungsantrag, der darauf
abzielt, zu.
Was es nicht
heißt, ist, dass wir auch nur eine Sekunde Verständnis dafür
haben, dass in einer Zeit, in der Einschnitte in der ersten Säule bei einer
Durchschnittspension von 895 €, bei den Frauen – um beim Kollegen
Maier zu bleiben – bei einer Durchschnittspension von 653 €, vorgenommen
werden, dort staatliche Mittel in der Höhe von durchschnittlich 10 Prozent
weggenommen und dann 9,5 Prozent Prämie für das Aktiensparen gegeben
werden. Das ist eine Politik, die man nicht unterstützen kann! – Danke,
meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
21.33
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
21.33
Abgeordneter
Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident!
Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Novelle
zum Versicherungsaufsichtsgesetz geht es um die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge, also jene dritte Säule, die zur Förderung der privaten
Altersvorsorge herangezogen wird. Sie soll mit dieser Gesetzesnovellierung auf
sichere Beine gestellt und zur Schaffung eines Deckungsstockes herangezogen
werden. Es soll klare Richtlinien zur Deckungsrückstellung und Vorschriften zur
Kontrolle der Risikobewertung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde
gewährleisten. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde muss auch die Risiken kennen, um
die Kapitalanlagerisiken unter Kontrolle zu haben. Darüber hinaus sollen die
Versicherungsanstalten zukünftig auch Gutachten einholen, um diese Sicherungsbestimmungen
zusätzlich abzusichern.
Die
prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge soll auch im klassischen Lebensversicherungsbereich
zur Anwendung kommen. Und um Ihrer Argumentation, Herr Kollege Matznetter, ein
bisschen Unterstützung zu geben: Es gibt einen Bericht der EU, der klar
anmerkt, dass wir hier in Österreich Handlungsbedarf haben. Ich zitiere
wörtlich:
Nicht nur für
Österreich schlägt daher die Kommission vor, sowohl die betriebliche als auch
die private Zukunftsvorsorge zu stärken. – Zitatende.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 188 |
Es ist also in der
europäischen Beobachtung sichergestellt, dass wir hier auch Handlungsbedarf haben.
Niemand geht weg
von der ersten Säule, niemand geht weg von der Bedeutsamkeit zur Absicherung
der ersten Säule, so, wie das heute auch hinsichtlich des Pensionsentwurfes den
ganzen Tag über schon diskutiert wurde.
Wir wollen und
brauchen eine Absicherung der ersten Säule der Pension für die Bevölkerung in
unserem Land. Die private Vorsorge ist jedoch auch eine Frage der
Prioritätensetzung. Waren es im Bereich der Lebensversicherungen und der
Pensionsvorsorge im Jahre 1993 schon 44 Prozent aller Haushalte, die
zumindest einen Vertrag abgeschlossen hatten, so sind es im Jahre 2001
beinahe 50 Prozent der Haushalte, die zumindest einen
Lebensversicherungsvertrag zur Zukunftsvorsorge abgeschlossen haben.
Herr Kollege
Matznetter! Es gibt, wie das auch heute in den Medien zu lesen war, keinen Vollkaskoschutz
für die Zukunft der Pensionen (Abg.
Mag. Kogler: Das ist so ein
Holler, was Sie da sagen!), aber
diese Pensionsversicherungsmaßnahmen sind eine echte und wirkungsvolle Starthilfe,
damit Pensionsversicherungen auch zukünftig noch attraktiv bleiben, und sie
sollen auch an dieses Ziel herangeführt werden.
Die
Mitarbeitervorsorge als zweite Säule für die Pensionskassensysteme ergänzt
diese Pyramide der staatlichen, privaten und betrieblichen Vorsorge für die
Zukunft, und diese Novelle ist eine sehr sinnvolle Maßnahme dazu. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.37
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
21.37
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Das Thema begleitet uns ja nicht nur den heutigen Tag, sondern
die ganze Zeit – wir haben es auch im Ausschuss diskutiert –, aber
der Kollege Vorredner hat es wieder geschafft, mich zu provozieren, sodass
ich möglicherweise über meine geplanten eineinhalb Minuten hinaus sprechen
werde.
Schauen Sie, Sie
haben wieder etwas Fundamentales durcheinander gebracht: Da geht es nicht um
Voll- oder Teilkasko im quasi individuell übertragenen System, sondern das
Umlageverfahren ist sozusagen aus sich heraus so definiert: Die Summe, die zur
Umverteilung von den Aktiven zu den Nichtaktiven herangezogen wird, wird
gleichzeitig übertragen und kommt zur Auszahlung. Dass das an seine Grenzen
stoßen kann, ist klar – darüber haben wir heute lange geredet –,
deshalb kann nicht alles so bleiben, wie es ist; et cetera.
Aber ich habe bei
Ihnen ja wirklich den Verdacht – manchmal glaube ich ja, das ist
Ideologie; bei anderen habe ich das Gefühl, es ist Ideologie, Sie haben es
vielleicht nur verwechselt –, dass hier mit Absicht diese Sache ramponiert
wird, damit den Leuten gar nichts anderes übrig bleibt, als das zu tun, worüber
Sie jetzt sagen: Ha, da haben wir jetzt eine Förderung! Hinein! Hinein! –
Und sehen Sie, das ist auch Ideologie. Natürlich!
Ich persönlich habe überhaupt nichts gegen private Vorsorge – im Gegenteil: Ich sehe das als ein Gut, für das man sich entscheiden kann, genauso wie sich jene Leute, die es sich leisten können, überlegen, ob sie jetzt auf die Malediven fliegen oder vielleicht „nur“ nach Italien fahren und stattdessen etwas anderes kaufen. So ist es auch mit der Frage: Wie viel konsumiert man jetzt, und wie viel legt man sich selbst auf die Seite? – Super! Bravo, Marktwirtschaft, bravo, individuelle Entscheidung! Wozu soll aber hier der Staat hergehen und das mit absichern? Weil so genannte LeistungsträgerInnen, wie es immer von Ihrer Seite argumentiert wird, im Alter nicht so tief plumpsen sollen? – Die Leistungsträger sollen eben aus sich heraus rechtzeitig vorsorgen. Das würde ich unter privat verstehen. Bei Ihnen ist bei „privat“ immer noch irgendeiner
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 189 |
dabei, der auch
noch etwas dazuzahlt, und dort, wo es wirklich gebraucht wird, darf es nicht
sein! Das ist ja ein bisschen das Schräge an Ihrer Argumentation.
Deshalb meine ich,
dass privat privat sein soll und dass das institutionell abgesichert werden
soll. (Abg. Murauer: Da kann etwas noch so vernünftig sein, Sie werden es
trotzdem nicht verstehen!) Es ist sehr wohl wichtig, dass die
Versicherungsprodukte, die es gibt, auch wirklich taugen. Das ist tatsächlich
Aufgabe des Staates. Aber wieso das jetzt ständig und mehr bezuschusst werden
soll, ist eine andere Frage.
Gerade Sie von der
FPÖ nehmen ja sonst auch nicht immer Anleihe bei EU-Empfehlungen, aber es macht
mir auch nichts, wenn die EU meint, es ist im Schnitt irgendwie anders. Ich bin
mir auch gar nicht so sicher, ob sie das so heftig empfiehlt, denn immerhin ist
es so, dass wir ein tragfähiges Umlageverfahren haben, und an dem sollten Sie
nicht in dieser Art und Weise herumdoktern, dass man wirklich meinen könnte, es
wird unter der Vorgabe von rettenden Injektionen krank gespritzt. Schauen
wir, dass das Umlageverfahren das ist, was ein Umlageverfahren sein soll, und
lassen wir das Private privat – und dann kennen Sie sich vielleicht in
Ihrer Ideologie auch wieder besser aus. (Beifall bei den Grünen.)
21.40
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort
gemeldet hat sich Herr Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Ich erteile ihm das
Wort.
21.40
Bundesminister
für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich
möchte nur zu zwei Eckpunkten dieses Versicherungsaufsichtsgesetzes Stellung
nehmen.
Erster Punkt: Wir
setzen Solvabilitätsvorschriften, das heißt, wir werden etwas strenger bei den
Kapitalvorschriften für Versicherungen. – Ich denke, dass die
Eigenmittelausstattung für Versicherungen etwas extrem Wichtiges für uns alle
sein sollte, und zwar gerade in Zeiten, in welchen wir wissen, dass die
Versicherungen beziehungsweise Pensionskassen in anderen Ländern viel
schwerwiegender als in Österreich durch Finanzmarktentwicklungen vor dem Hintergrund
der jetzigen konjunkturellen Situation beeinträchtigt und in Schwierigkeiten
sind.
Daher ist es gut,
wenn wir hier im Bereich Eigenkapital, Eigenmittelvorschriften das nachzuziehen
versuchen, was es im Bankenbereich in Österreich schon seit langem gibt.
Zweiter Punkt: Die
Zukunftsvorsorge ist angesprochen. – Ich glaube, dass es auch in diesem Zusammenhang
wichtig ist, dass wir einen Schritt in die Richtung machen, dass Versicherungen
diese Produkte jetzt im herkömmlichen Deckungsstock anbieten können. Das heißt,
es wird eine größere Verbreitung dieses Zukunftsvorsorgeproduktes geben.
Und im Gegensatz
zu dem, was die Abgeordneten Kogler und Matznetter gesagt haben, sage ich: Ich
bin stolz darauf, dass es dieser Bundesregierung und dem Hohen Hause in der
Mehrheit in der vergangenen Legislaturperiode gelungen ist, ein
Zukunftsvorsorgeprodukt als dritte Säule in Österreich zu etablieren. Es wird
von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Ich bin dafür und finde, dass es eine
schöne Chance darstellt, wenn wir der österreichischen Bevölkerung die
Möglichkeit geben, in schwierigen Zeiten ihr Geld bis zu einem Betrag von etwa
1 800 € mit einer Rendite von mehr als 9 Prozent anlegen zu
können. Das ist ein gutes Produkt, das Sicherheit auch für die eigene Vorsorge
geben wird! (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)
Ich glaube, es ist
sehr klar, dass wir für ein Drei-Säulen-Produkt und ein Drei-Säulen-Modell im
Rahmen der Pensionsvorsorge eintreten sollten. Und ich sage sehr klar: Das
soll nicht zu Lasten der ersten Säule geschehen, um die zweite und dritte zu
begünstigen, sondern uns geht es sehr klar um ein Sowohl-als-Auch. (Zwischenruf des Abg. Eder.) Wir haben den
Mut, das zu tun, was seit vielen Jahren notwendig ist, nämlich eine sichere und
verlässliche erste Säule über eine grundlegende Reform zustande zu bringen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eder.)
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 190 |
Wir haben
gemeinsam mit den Sozialpartnern in der vergangenen Legislaturperiode mit dem
Mitarbeitervorsorgegesetz den ersten wesentlichen Schritt in Richtung einer
gemeinsamen zweiten Säule getan. Und wir haben in der vergangenen
Legislaturperiode auch den wichtigen ersten Schritt in Richtung einer wirksamen
dritten Säule getan, und zwar alles in dem Interesse, dass wir der
österreichischen Bevölkerung einen möglichst hohen Lebensstandard auch im Alter
und in der Pension sichern können.
Das ist der
richtige Weg, das ist der international von allen Ländern eingeschlagene
Weg. – Sie wären gut beraten, wenn Sie uns auf diesem Weg unterstützten! (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.43
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 191 |
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.
21.44
Abgeordneter
Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Zuerst einmal: Herr Bundesminister, wir meinen – und wir unterstützen das
auch –, dass die Solvabilitätssüberlegungen, um zusätzlich zu den
Rückstellungen auch Reserven aufzubauen, richtig sind. Daher werden diese, wie
auch das gesamte Gesetz, von uns unterstützt.
Ich glaube
allerdings, dass Sie als Finanzminister wissen müssen, dass die so genannte Rendite
von 9,5 Prozent, die Sie angesprochen haben, eigentlich eine Prämie und
keine Rendite ist. (Abg. Eder: Das ist aber
Wurscht!) Ich würde
das zumindest als eine wichtige Korrektur ansehen! (Beifall bei der SPÖ.)
Normalerweise
redet man von Renditen, wenn man sie erwirtschaftet hat, und nicht, wenn man
sie sozusagen als Geschenk – Förderung – bekommt. Das fällt
normalerweise nicht unter Renditen, um Ihnen da einmal den Unterschied zu
erklären.
Zum Zweiten:
Kollege Maier hat gesagt, dass jetzt das Ganze von der Pensionsdiskussion fortgesetzt
wird. Tatsache ist, dass die Vergleichbarkeit unterschiedlicher
Volkswirtschaften schwierig ist, weil zum Beispiel Holland und auch
Großbritannien eine sehr, sehr breit ausgelegte und aufgebaute zweite und
dritte Säule haben. – Ich sage dazu: Wir müssen ja nicht das übernehmen,
was durch ein anderes System besser abgedeckt ist. Wir haben halt in Österreich
den Weg des Umlageverfahrens gewählt, und in Anbetracht dessen meine ich, dass
dieser Bedarf nicht gegeben ist.
Es ist auch
richtig, dass die privaten Versicherer im Laufe der Zeit jene
Versicherungsteile und Geschäftsfelder verloren haben, die durch öffentliche
Sozialversicherungen abgedeckt sind. Das ist noch nichts Schlechtes, denn das
wäre genau so, wenn einer sagt: Vergleichen wir unser System mit anderen, zum
Beispiel mit dem amerikanischen Gesundheitssystem, und dann kommt man darauf,
dass es dort den höchsten Aufwand an Gesundheitskosten gibt, nämlich
14,5 Prozent, während wir einen Anteil von 8,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts haben. Wir haben allerdings alle Menschen
versichert – und in den USA nur einen Teil! Man sollte daher nicht auf
Grund internationaler Vergleiche sagen: Machen wir etwas Falsches nach! Das ist
doch der völlig falsche Vorgang! (Beifall bei der SPÖ.)
Daher meine ich,
dass wir einfach erkennen müssen, dass hier ein System durchlöchert werden
soll, das sich bewährt hat, und ein anderes System allmählich begünstigt und
aus Steuergeldern sogar unterstützt werden soll.
Wir stimmen der
Vorlage dennoch zu, und zwar nicht, weil wir damit einverstanden sind, dass die
Zweite- und Dritte-Säulen-Diskussion so weitergeführt wird, denn es handelt
sich hiebei ohnedies nur um Staberln, wie andere gesagt haben, von Säulen ist
sowieso noch lange keine Rede. Wir meinen aber, dass der Schutz der
Versicherungsnehmer im Vordergrund steht, und in diesem Sinne stimmen wir
dieser Gesetzesvorlage im Interesse der Versicherungsnehmer zu. – Ich
danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.47
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte.
21.47
Abgeordneter
Mag. Hans Moser (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Als voraussichtlich
letzter Redner des heutigen Plenartages kann ich sagen: Wir sind jetzt wieder
zu dem Thema zurückgekehrt, mit dem wir uns hauptsächlich beschäftigt haben,
und zwar zur Zukunftsvorsorge beziehungsweise Alterssicherung.
Herr
Bundesminister, ich muss Ihnen in Ihrer Analyse auch widersprechen: Abgesehen
von der Unterscheidung zwischen Rendite und Prämie ist es auch so, dass diese
dritte Säule wesentlich von der Entwicklung der Börse abhängt. – Das haben
wir auch schon gesagt.
Dass die gewählte
Form in Österreich suboptimal ist, ergibt sich auch daraus, dass nur mehr
Österreich einen Kapitalisierungsgrad unter 30 Prozent hat und daher nur
mehr dort angelegt werden darf. – Das ist der erste Punkt.
Der zweite
Punkt – und das ist eigentlich das Wesentliche, was ich heute sagen
möchte – ist, dass diese Form der Wirtschaftspolitik, die von der
Regierung gemacht wird, sehr eigenartig ist. Heute haben wir festgestellt, dass
im Schlepptau einer Pensionssicherungsdebatte plötzlich Abfangjägerkauf- und
-finanzierung mit beschlossen wird.
Und es gibt –
wiederum im Schlepptau zu dieser zu beschließenden Gesetzesanpassung – die
Versicherung der dritten Säule. Auch das ist ein versteckter Bereich, und man
könnte diese Beispiele unendlich lang fortsetzen.
Wenn man dann noch
internationale Vergleiche zieht, dann muss ich auch hier vorweg sagen, dass es
in den Budgetbegleitgesetzen auch bereits wieder zu einer Anpassung des Pensionskassengesetzes
kommen muss, weil auch dort die Kapitalmarktrentabilität nicht ausreicht, um
die Ansprüche, die inzwischen entstanden sind, entsprechend zu finanzieren.
Ein letzter Punkt,
den ich hier noch anbringen möchte, ist, dass es mir besondere Sorge macht,
dass es in Österreich durch diese Bundesregierung keine geschlossene
Wirtschaftspolitik gibt. Es werden willkürlich Einzelmaßnahmen gesetzt, die
nicht aufeinander abgestimmt sind, im Hinblick auf welche man dann wieder sehr
rasch entsprechende Einzelanpassungen und Korrekturen wird vornehmen müssen,
um überhaupt eine entsprechende Wirkung zu erzielen.
Wenn das in
Österreich mit dieser Wirtschaftspolitik so weitergeht, dann mache ich mir
wirklich große Sorgen! Ich möchte schließen mit einem Satz, der mit den Worten
beginnt: Beginnt euch zu sorgen! Details folgen. Gute Nacht, Österreich! (Beifall
bei der SPÖ.)
21.50
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich bitte, die
Damen und Herren Abgeordneten Platz zu nehmen, denn wir gelangen zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf samt
Titel und Eingang in 68 der Beilagen.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies
ebenfalls einstimmig angenommen.
Der Gesetzentwurf
ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 12. Sitzung / Seite 192 |
Einlauf
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der
heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 97/A bis 114/A eingebracht wurden.
Ferner sind die
Anfragen 331/J bis 358/J eingelangt.
*****
Die nächste
Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen
betrifft, berufe ich für 21.51 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese
Sitzung, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung:
21.50 Uhr
Wiener
Zeitung Digitale Publikationen GmbH 903 |