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Plenarsitzung

des Bundesrates

Stenographisches Protokoll

 

945. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 6. Oktober 2022

 

 

 

 

Großer Redoutensaal


Stenographisches Protokoll

945. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 6. Oktober 2022

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 6. Oktober 2022: 9.00 – 14.43 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktions­maßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Un­terstützungsfonds geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

5. Punkt: Bericht über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2020)

*****

Ergänzung der Tagesordnung ..................................................................................     53

6. Punkt: Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ab­haltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Verlässliche öffentliche Strukturen als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ (356/A-BR/2022)

*****

Inhalt

Bundesrat

Antrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GO-BR, den Antrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Verlässliche öffentliche Struk­turen als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ (356/A-
BR/2022)
ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme ......................................................  52, 53

Verlangen auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfrage­beantwortung 3731/AB-BR/2022 gemäß § 60 Abs. 2 GO-BR .......................     54

Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3731/AB-BR/2022 gemäß § 60 Abs. 5 GO-BR ....................................................................................   142

Redner:innen:

Christoph Steiner ....................................................................................  143, 169

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................   150

Josef Ofner ...............................................................................................................   154

Dr. Karlheinz Kornhäusl ..........................................................................................   160

Ingo Appé .................................................................................................................   161

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................   165

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................   167

Antrag der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung 3731/AB-BR/2022 – Ab­lehnung ..............................................................................................  171, 172

Wortmeldung des Bundesrates Christoph Steiner in Bezug auf eine tatsächli­che Berichtigung .....................................................................................................   120

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Vizepräsident Günther Novak ............................................   173

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ........................   174

Personalien

Verhinderungen ......................................................................................................     12

Ordnungsrufe .........................................................................................  156, 159

Ruf zur Sache ..........................................................................................................   103

Aktuelle Stunde (99.)

Thema: „Krisengefahr Blackout und aktueller Stand des Ausbaus autarker Kasernen“ ................................................................................................................     12

Redner:innen:

Ing. Isabella Kaltenegger .........................................................................................     13

Horst Schachner ......................................................................................................     16

Markus Leinfellner ...................................................................................................     19

MMag. Elisabeth Kittl, BA .......................................................................................     23

Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner .................................................................     27

Ernest Schwindsackl ................................................................................................     32

Ingo Appé .................................................................................................................     35

Günter Pröller ...........................................................................................................     38

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................     40

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................     43

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzlers Karl Nehammer, MSc betreffend Amtsenthe­bung des Bundesministers Mag. Dr. Martin Kocher von seiner Funktion als Bundesminister für Arbeit sowie für Digitalisierung und Wirtschaftsstand­ort und der Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler von ihrer Funk­tion als Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bei gleichzeitiger Ernennung von Herrn Mag. Dr. Martin Kocher zum Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und von Frau Mag. Susanne Kraus-Winkler zur Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft durch den Herrn Bundespräsidenten ................................................................................................     51

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ........................................................................................................................     50

Vertretungsschreiben ............................................................................................     52

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ...................................................................     52

Ausschüsse

Zuweisungen ............................................................................................  45, 174

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktions­maßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (2826/A und 1704 d.B. sowie 11072/BR d.B.) ..................................................................     54

Berichterstatter: Sebastian Kolland ......................................................................     54

Redner:innen:

Andreas Arthur Spanring ........................................................................................     55

Marco Schreuder .....................................................................................................     59

Dr. Johannes Hübner ...............................................................................................     61

Mag. Christine Schwarz-Fuchs ...............................................................................     68

Stefan Schennach .......................................................................................  71, 83

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................     75

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................     77

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................     79

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (tatsächliche Berichtigung) ..................................     85

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung der Einführung der CO2-Steuer zur Bekämpfung der Inflation“ – Ablehnung ................................................  73, 87

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorbereitung eines nationalen Gaspreisde­ckels bzw. einer Gaspreisbremse“ – Ablehnung ....................................  74, 87

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................................................     86

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (2718/A sowie 11070/BR d.B.) ...................................................................     87

Berichterstatterin: Barbara Tausch .......................................................................     88

Redner:innen:

Marlies Steiner-Wieser ............................................................................................     89

Heike Eder, BSc MBA ..............................................................................................     94

Mag. Elisabeth Grossmann .....................................................................................     95

Marlies Steiner-Wieser (tatsächliche Berichtigung) ............................................     99

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................   100

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .........................................................   101

Stefan Schennach ....................................................................................................   103

Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Marlies Steiner-Wieser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „umgehende Einführung eines Kinderbe­treuungs-Förderkonzeptes nach dem Berndorfer Modell“ – Ablehnung  93, 104

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..............................   104

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankge­setz 2012 und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds geändert werden (2734/A und 1672 d.B. sowie 11071/BR d.B.) ..........................................................................   104

Berichterstatterin: Alexandra Platzer, MBA .........................................................   105

Redner:innen:

Mag. Sascha Obrecht ..............................................................................................   105

Otto Auer .................................................................................................................   107

Josef Ofner ...............................................................................................................   109

MMag. Elisabeth Kittl, BA .......................................................................................   111

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ..........................................................   114

Mag. Sascha Obrecht (tatsächliche Berichtigung) ...............................................   119

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ...................................   121

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (2719/A sowie 11067/BR d.B. und 11068/BR d.B.) ................   121

Berichterstatter: Dr. Peter Raggl ...........................................................................   122

Redner:innen:

Mag. Franz Ebner .....................................................................................................   122

Mag. Bettina Lancaster ...........................................................................................   123

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................   124

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ...................................   126

5. Punkt: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Ös­terreich (Sicherheitsbericht 2020) (III-782-BR/2022 d.B. sowie 11069/BR d.B.) .......................................................................................................   126

Berichterstatter: Silvester Gfrerer .........................................................................   126

Redner:innen:

Mag. Harald Himmer ...............................................................................................   127

Dominik Reisinger ....................................................................................................   129

Josef Ofner ...............................................................................................................   132

Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................   136

Markus Leinfellner ...................................................................................................   138

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .........................................................   139

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-782-BR/2022 d.B zur Kenntnis zu nehmen ................................................................   141

6. Punkt: Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhal­tung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Ver­lässliche öffentliche Strukturen als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ (356/A-BR/2022) .....................................................................   142

Annahme des Antrages 356/A-BR/2022 ............................................................   142

Eingebracht wurden

Anträge der Bundesrät:innen

Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Verlässliche öffentliche Strukturen als Basis des ge­sellschaftlichen Zusammenhalts“ (356/A-BR/2022)

David Egger-Kranzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende bedarfsgerechte Pflegereform (357/A(E)-BR/2022)

Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Hil­fen für Gemeinden gegen steigende Energie- und Baukosten (358/A(E)-BR/2022)

Anfragen der Bundesrät:innen

Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Plagiatsverdacht der Dissertation von Alma Zadić (4026/J-BR/2022)

Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Plagiatsverdacht der Dis­sertation von Alma Zadić (4027/J-BR/2022)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betref­fend die Einsatzfähigkeit von Notarzt-Rettungshubschraubern in den Nacht­stunden in der Steiermark (4028/J-BR/2022)

David Egger-Kranzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nutzung des Asylquartiers in Salzburg-Gaisberg (4029/J-BR/2022)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Lan­desverteidigung betreffend Einsatz des Österreichischen Bundesheeres bei der EU Trainings- und Ausbildungsmission in Mali (EUTM) (4030/J-BR/2022)

Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Anhaltendes Chaos im öffentlichen Verkehr (4031/J-BR/2022)

Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit und Wirtschaft betreffend Inanspruchnahme der Sonderbetreuungs­zeit (4032/J-BR/2022)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Sanierung der Teergrube entlang der Mürzzuschlager Hauptstraße (4033/J-BR/2022)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Verschiebung von Spitalsbehandlungen in steirischen AUVA-Krankenanstalten (4034/J-BR/2022)

Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diphtheriefälle in der Flüchtlingsunterkunft Bergheim (4035/J-BR/2022)

Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Diphtheriefälle in der Flüchtlingsunterkunft Bergheim (4036/J-BR/2022)

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Betrauung des Staatssekretärs im BMF (4037/J-BR/2022)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Bundes­rät:innen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kosten der Luftraumsicherungsoperation zum Schutz des World Economic Forum in Da­vos (3719/AB-BR/2022 zu 4012/J-BR/2022)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesrät:innen Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überfüllte ÖBB-Züge und Reservierungspflicht (3720/AB-BR/2022 zu 4020/J-BR/2022)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesrät:innen Florian Krumböck, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau & Elektrifizierung der Bahnstrecke St. Pölten–Herzogenburg–Krems“ (3721/AB-BR/2022 zu 4013/J-BR/2022)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Bundesrät:innen Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend SPÖ Parteiveranstaltung an BG Neunkirchen (3722/AB-BR/2022 zu 4014/J-BR/2022)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesrät:innen Ferdinand Tiefnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folgen von Umweltverschmutzung (3723/AB-BR/2022 zu 4019/J-BR/2022)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absage der A2-Anschlussstelle für die Gemeinde Hart bei Graz (3724/AB-BR/2022 zu 4016/J-BR/2022)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanierung der Verbindungsbrücke der L334 zwischen Deutschfeistritz und Kleinstübing (3725/AB-BR/2022 zu 4015/J-BR/2022)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung pandemiebedingter Mehrkosten für stei­rische Pflegeheime (3726/AB-BR/2022 zu 4018/J-BR/2022)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Bundesrät:innen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend COVID-19-Zahlungen an Salzburger Vorfeldorganisationen (3727/AB-BR/2022 zu 4017/J-BR/2022)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie auf die Anfrage der Bundesrät:innen Bernhard Hirczy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bahnstrecke „Jennersdorf–Graz“ (3728/AB-BR/2022 zu 4021/J-BR/2022)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Straftaten am Naher­holungsgebiet Auwiese in Graz (3729/AB-BR/2022 zu 4023/J-BR/2022)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Erkenntnisse des Österreichischen Fonds zur Dokumentation von religiös motiviertem politischen Extremismus (Dokumentationsstelle-Politischer Islam) über die Steiermark (3730/AB-BR/2022 zu 4022/J-BR/2022)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung von in Ihrer Haltbarkeit nachträglich verlängerten Impfdosen (3731/AB-BR/2022 zu 4025/J-BR/2022)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend kommunale Impfkampagne als Totgeburt – wo sind die Mittel sinnvoller eingesetzt? (3732/AB-BR/2022 zu 4024/J-BR/2022)


 

09.00.01Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Korinna Schumann, Vizepräsident Günther Novak.

09.00.02*****


Präsidentin Korinna Schumann: Guten Morgen! Ich eröffne die 945. Sitzung des Bundesrates.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 943. Sitzung des Bundesrates vom 13. Juli 2022 und der 944. Sitzung des Bundesrates vom 14. Juli 2022 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA, Bernhard Hirczy, Johanna Miesenberger, Andrea Michaela Schartel und Eli­sabeth Wolff, BA.

09.00.34Aktuelle Stunde


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema:

„Krisengefahr Blackout und aktueller Stand des Ausbaus autarker Kasernen“

mit Frau Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.Klaudia Tanner, die
ich herzlich begrüßen darf. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt ein Redner, eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein Redner, eine Rednerin der Frak­tionen sowie anschließend eine Wortmeldung der Bundesräte ohne Fraktions­zugehörigkeit mit einer jeweils 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine ab­schließende Stellungnahme der Frau Bundesministerin erfolgen, die nach Mög­lichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Isabella Kaltenegger. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.


9.01.46

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Ja, wir sollten uns als Politikerinnen und Politiker an den Sorgen der Menschen orientieren. Die Themen Blackout und die Angst vor den Folgen sind mit Sicherheit sehr aktuell. Ich möchte mich diesem Thema mit einem sehr hautnahen Beispiel annähern, und zwar mit etwas, das mir vor kurzer Zeit selbst passiert ist.

Wir hatten in meiner Heimatgemeinde sowie in meinem gesamten Heimatbezirk ein kurzes, starkes Unwetter. Sie haben die Bilder sicher gesehen, Strommas­ten sind umgeknickt, und die Folge war: Wir hatten 24 Stunden keinen Strom – da reden wir nicht von einem Blackout, aber 24 Stunden ohne Strom!

Meine Töchter und meine Mutter waren gemeinsam mit mir zu Hause. Wir hatten Kerzen, wir haben unseren Tischherd und auch unseren Kachelofen ein­geheizt, wir konnten normal kochen – diese Möglichkeit hat nicht jeder –,
aber es wurde dann bald klar: Das Elektroauto hat nicht mehr funktioniert, weil bei der Tankstelle eine Aufladung nicht mehr möglich war. Der Handyakku
war bald leer, die Handykapazität war bald zu Ende, weil viel zu organisieren war. Bäume und Ziegel sind durch die Gegend geflogen. Es war wirklich ein Aus­nahmezustand.

Weiters galt dann die Sorge den vielen Tiefkühltruhen und den Gefrierschrän­ken, denn eigentlich könnte ich mit meiner Vorratshaltung Sie alle im Bundesrat eine Woche versorgen. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schennach: Ja, bitte! Wir kommen! – Bundesrat Steiner: Das sehen wahr­scheinlich die, die den Kühlschrank leer haben, momentan ein bisschen anders! Aber es macht nichts! Man verdient ja gut!) – In der Landwirtschaft legen wir sehr großen Wert auf Vorratshaltung. Mein eigenes Gemüse und Fleisch sind eingefroren. Da ist die Kühlkapazität dann auch bald am Ende.

Die größte Sorge galt aber dem Weidevieh, das ungeschützt, ohne funktionierenden Weidezaun dastand. Viele Bäume waren über den Weidezaun gefallen. Wir haben den ganzen Tag damit verbracht, die Bäume und die
Äste vom Weidezaun zu entfernen. Mittlerweile habe ich auch ein Solarweide­zaungerät mit Speicher.

Allein dieses kleine Beispiel – es war ein Ausnahmezustand – zeigt, und das haben uns diese 24 Stunden bewusst gemacht, wie sehr wir eigentlich von der Stromversorgung abhängig sind. Auch wenn wir PV-Anlagen auf den Dä­chern haben, haben wir doch keine Direktleitung ins Haus, was vielleicht auch zu beheben wäre.

Wir leben in schwierigen Zeiten – wir haben es mit den Herausforderungen der Pandemie zu tun gehabt, jetzt mit den Herausforderungen und den wirt­schaftlichen Folgen des Ukrainekrieges – und hoffen, dass uns das Szenario Blackout erspart bleibt. Aufgrund dieser schwierigen Zeiten ist es aber um­so wichtiger, sich auf ein Blackout vorzubereiten. Die österreichischen Netze sind zwar unabhängig von den Herausforderungen mit den erneuerbaren Energien in einem recht guten Zustand, es gibt aber auch viele andere Ursachen wie Cyberattacken oder Elementarereignisse wie in meinem kleinen Beispiel.

Man möchte sich gar nicht vorstellen, was wäre, wenn wir ein österreichweites oder gar ein europaweites Blackout hätten: kein Licht, keine Heizung, keine Kühlung; die gesamte Infrastruktur würde zusammenbrechen. Was dann passie­ren würde, können Sie sich vorstellen. Umso wichtiger ist es, dass sich jeder Einzelne überlegt, was ein Blackout für seine Lebensumstände bedeuten würde und wie er wirklich auch in dem einen oder anderen Bereich Vorsorge treffen könnte.

Ich bin dir sehr dankbar, liebe Frau Ministerin, dass du das als Schwerpunkt gesetzt hast. Das österreichische Bundesheer ist die strategische Reserve der Re­publik Österreich, und in diesem Falle hätte es eine wichtige Aufgabe, nämlich
für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher zu sorgen. Das ist aber nur gewährleistet, wenn auch die Handlungsfähigkeit des Bundesheers ge­währleistet ist, und dazu benötigt es wiederum die entsprechende Infrastruktur.

Genauso wichtig und vorausschauend ist es, dass 100 Liegenschaften des österreichischen Bundesheers bis 2025 autark gemacht werden sollen. Mit den ersten Autarkiemaßnahmen der Liegenschaften wurde schon 2021 begon­nen. Ich freue mich besonders, dass in wenigen Monaten die ersten zwei Kaser­nen fertiggestellt werden sollen; eine davon ist ganz in meiner Nähe, nämlich die Kaserne in Sankt Michael.

Wenn wir von der Autarkie der Kasernen sprechen, geht es nicht nur um die Strom- und Wärmeversorgung durch eine Kombination von Fotovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen, Biogaskraftwerken, Kleinwindkraftanlagen und Biomasseheizkraftwerken, nein, es geht da um die gesamte Autarkie im Infra­strukturbereich und auch um die Betriebsmittelversorgung, um Tankanlagen und die Verpflegungsautarkie. Bis Ende 2025 sollen diese 100 Liegenschaften in allen Bereichen autark werden, und das ist großartig. Ziel ist es, zwei Wochen lang im Vollbetrieb durchzuhalten.

Einige Liegenschaften sollen auch als Sicherheitsinseln dienen; diese sind in erster Linie in der Nähe von Ballungsgebieten. Sie sollen als autarke Ein­satzbasen zur Sicherstellung von Unterstützungsleistungen dienen. Sie sollen auch Unterstützung von Blaulichtorganisationen wie Rettung, Polizei und Feuerwehr sein, wenn die Ressourcen bei diesen nicht mehr ausreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen die Komplexität dieses Themas. Ich bin froh und beruhigt, dass die Vorbereitungen voll im Laufen sind – so sollte es eigentlich überall sein.

Die Gemeinden haben auch ein großes Potenzial. Ich kann Ihnen berichten, meine Gemeinde hat eine gemeinsame Ausschreibung für Notstromaggregate für ihre Bürgerinnen und Bürger gemacht. Die Steiermark ist auch bereit, diese Notstromaggregate zu fördern. Wir haben in den Gemeinden noch viel Potenzial. In meiner Heimatgemeinde haben wir viele PV-Anlagen oder auch Wasserkraftwerke, die sich auch gut dafür eignen, nach einem Blackout die Netze wieder hochzufahren.

Es gibt also viel zu tun und viel zu denken. – Ich wünsche dir, liebe Frau Mi­nisterin, bei deinem gesamten Vorhaben alles Gute – für unser Österreich, für unsere Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

9.08


Präsidentin Korinna Schumann: Ich darf unseren Bundesratspräsidenten außer Dienst Edgar Mayer ganz herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allge­meiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile ihm dieses.


9.08.50

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Liebe Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wenn wir heute über Landesverteidigung reden, so muss ich gleich sagen, dass ich sehr be­sorgt bin. Das Ministerium steuert keinen verlässlichen Kurs, obwohl ein leistungsfähiges Bundesheer der österreichischen Bevölkerung sehr wichtig ist.

Frau Ministerin, ich habe mir angesehen, was Sie so machen, und bin dabei auf folgende Meldungen aus dem September gekommen: Verteidigungsministe­rin bei Angelobung – ist auch gut so –; Verteidigungsministerin übergibt alte Saab an Schule in Eisenstadt; Verteidigungsministerin schenkt Hubschrau­berflug. – All das ist ja ganz nett, hat aber leider mit einer ordentlichen Landes­verteidigung nicht das Geringste zu tun. Und somit darf ich nun auch mit mei­ner Kritik beginnen.

Frau Bundesministerin, Sie haben keine dauerhafte Budgeterhöhung erkämpft, Sie haben keine klare Sicherheitsstrategie für eine umfassende und moderne Landesverteidigung entwickelt und Sie haben keinen klaren Plan für eine zeit­gemäße Ausrüstung des Bundesheers erarbeitet. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Wenn ich zu Beginn gesagt habe, dass ich besorgt bin, so muss ich das jetzt wiederholen. Wir brauchen dringend seriöse Arbeit im Strategiebereich und wir brauchen auch eine ordentliche budgetäre Bedeckung. Fassungslos macht es mich, wenn die Erhöhung der Budgetmittel sofort wieder um 0,15 Prozent des BIP verschlechtert werden soll. Wir werden also eine Budgeterhöhung haben,
die weit hinter dem zurückbleibt, was Kanzler und Ministerin zu Beginn des Ukrainekrieges versprochen haben. Ein verantwortungsvolles Vorgehen im Sinne der österreichischen Landesverteidigung schaut bei uns anders aus.

Die für die Landesverteidigung wichtige Teilstrategie Verteidigungspolitik stammt aus dem Jahr 2014. Es gibt inzwischen einen Ukrainekrieg, es gibt An­griffe auf Rohrleitungen, es wird viel über Angriffe auf Datenleitungen gesprochen – und in Österreich hat man noch immer eine Sicherheitsstrategie, die im Jahr 2013 niedergeschrieben wurde.

Es gehört auch zu einer Landesverteidigung, Strategien gegen ein Blackout zu entwickeln. Ein Blackout ist ein Stromausfall, der nicht rasch behoben wer­den kann und ein größeres Gebiet betrifft. Es ist unbestritten, dass so ein Black­out zu großen Sicherheitsproblemen und zu großen Versorgungsproblemen führen kann.

Ich habe mir auch Ihre Presseaussendungen der letzten zwölf Monate an­geschaut, Frau Ministerin, und habe zum Thema Blackout nur sehr wenig bis gar nichts gefunden. Aus Sicht meiner Fraktion ist das Thema aber sehr ernst und sollte schon längst mehr Aufmerksamkeit bekommen. Damit ist auch schon klar gesagt, was hätte geschehen müssen. Es gibt schwerwiegende Versäum­nisse, die schnellstens aufgeholt werden müssen.

Es ist ja merkwürdig, dass die meisten Parteien für eine bessere finanziel­le Ausstattung des Bundesheeres sind und trotzdem nichts weitergeht. Liegt es vielleicht daran, Frau Ministerin, dass Sie sich bei Ihrem eigenen Koalitions­partner nicht durchsetzen können? (Bundesrat Leinfellner: Der Finanzminister ist ein eigener!) Bisher sind mir nur zwei Bereiche bekannt, in denen Sie sich durchgesetzt haben: Das eine waren die Umfärbungsaktionen im Ministerium, und das Zweite ist die Bestellung eines Generalstabschefs, der bis dahin nur dadurch aufgefallen ist, bei den falschen Anlässen im Tarnanzug unterwegs gewesen zu sein.

Es geht um unsere Landesverteidigung, es geht um unsere Sicherheit und die un­seres Bundesheeres. Daher möchte ich nun alle Polemik beiseitelassen und fordere konzentrierte Arbeit für Österreich ein. (Bundesrat Buchmann: Wer hat das zusammengeschrieben?) Arbeiten Sie mit Hochdruck im Bereich der Budget­erhöhung und überlegten Planung, Frau Bundesministerin, so werden Sie dann in der SPÖ auch einen sicheren Partner haben! (Bundesrat Köck: Wenn wir Schul­den machen, gell, ja?) – Ich komme später schon noch dazu, mach dir keine Sorgen!

Jetzt vielleicht ganz kurz – da kann ich auch gar nicht ruhig bleiben, hier in die­sem Haus –: Ihr müsst euch vorstellen, es gibt Menschen wie zwei Bekannte von mir, einer zahlt jetzt 66 Euro fürs Gas im Monat, und das wird ab 1. November auf 460 Euro erhöht. Eine andere Bekannte zahlt 77 Euro für den Strom, und die­ser wird ab 1. Dezember auf 340 Euro erhöht. Es wird die Fernwärme teurer,
es werden die Treibstoffkosten mehr, es werden die Mieten teurer, es werden die Lebenshaltungskosten teurer – und was macht unsere Bundesregierung? (Ruf
bei der SPÖ: Nichts!) –
Nichts, nichts! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Prein­eder: Hallo! – Bundesrat Schreuder: Wie kann man so etwas behaupten? Wie kann man so etwas behaupten?)

Diese 500 Euro Klimabonus, das sage ich euch, sind ja ein Hohn! Eine Familie hat in Wirklichkeit jetzt im Monat 400 Euro mehr Ausgaben, und ihr glaubt, mit einmal 500 Euro ist das geregelt. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Bundesrat Köck: Im­mer noch mehr als die Wiener!)

Dann möchte ich euch noch etwas sagen: Ich kenne keinen Staat, der in einer solchen Krise eine CO2-Steuer einführt, während die Leute sich das Leben nicht mehr leisten können. Das ist ja ein Hohn gegenüber unseren Mitmenschen, die in Österreich wohnen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Köck: ... Wien!)

Wir haben es ja schon öfter gesagt: Da gehört schon längst ein Deckel auf Strom, auf Gas, auf Lebenshaltungskosten, auf Treibstoffe – überall. Ihr könnt euch ruhig aufregen, aber ihr könnt es ja euren Leuten im Nationalrat und dem Minister sagen, dass das die Leute jetzt nicht mehr aushalten. Das ist aber auch klar. (Bundesrat Preineder: Kannst du einmal dein Gehalt offenlegen, Herr Schachner?)

Und zum jüngsten Problem, der Mogelpackung 10 Prozent für Pensionisten: Das habe ich überhaupt noch nie gehört. (Bundesrat Schreuder: Zur Sache!) Sie er­zählen doch wirklich den Pensionisten (Bundesrat Preineder: Das hat es bei der SPÖ nicht gegeben!), dass manche 10 Prozent Erhöhung bekommen. In Wirklich­keit sind es 5,8 Prozent, und Einmalzahlungen werden gewährleistet. Das ist al­les, und eine Einmalzahlung sagt ja schon alles aus: Einmalzahlung heißt, ein Mal eine Zahlung zu bekommen.

Ich sage euch ganz ehrlich eines – ich stehe hier als gestandener Gewerk­schafter –: Die Leute werden sich das nicht mehr gefallen lassen. Die Leute wer­den irgendwann im Jänner, Februar – jetzt haben sie vielleicht noch das Weih­nachtsgeld, aber im Jänner, Februar haben sie kein Geld mehr – auf die Straße gehen und euch mit nassen Fetzen verjagen. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

9.15


Präsidentin Korinna Schumann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses.


9.16.08

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Vorsitzende! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie! Liebe Ös­terreicher! (Zwischenruf bei den Grünen.) Eingangs muss ich schon feststellen: Ich hätte mich wirklich gefreut, wenn die Frau Bundesminister die Erste gewe­sen wäre, die hier herausgeht, denn wir reden in der Aktuellen Stunde jetzt über ein Thema, bei dem ich noch gar nicht weiß, was mir die Frau Bundesminister eigentlich sagen will. Das sollte man vielleicht in Zukunft auch einmal dis­kutieren, ob es nicht vernünftiger wäre, dass ein Programm einmal vorgestellt wird, bevor wir hier sozusagen über ungelegte Eier sprechen und die Frau Bundesminister erst danach ihren Senf dazugibt und dann nur mehr 5 Minuten Redezeit übrig bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, ich glaube, das Thema ist schon ein wichtiges und wesentliches, und ich freue mich wirklich, dass Sie sich Gedanken über ein Blackout machen, dass Sie sich Gedanken über eine Autarkie im Bereich des Bundesheeres machen.

Ich sage aber, der grüne Gedanke allein ist schon etwas zu wenig; es ist etwas zu wenig, ein paar Solarpaneele auf Unterkunftsgebäude zu machen; es ist zu wenig, ein paar Energieanlagen zu betreiben – ich erinnere nur an Zeltweg, wir haben es heute schon gehört.

Wenn wir von Autarkie im Bereich des Bundesheeres sprechen, brauchen wir eine echte Autarkie, und damit verbunden sind nun einmal unsere Sicher­heitsinseln. Frau Bundesminister, Sie kennen dieses Programm, dieses Projekt der Sicherheitsinseln, wie es bereits ausgearbeitet war: Wir brauchen autar­ke Stromversorgung, wir brauchen autarke Wasserversorgung, wir brauchen aber auch Autarkie im Bereich Betriebsmittel, Kraftstoffversorgung und Le­bensmittel, also alles, um eine gewisse Zeit ohne Einflüsse von außen durchzu­kommen. Das fehlt mir bei dem ganzen Projekt etwas.

Wir brauchen das nicht nur fürs Bundesheer, wir brauchen das für die Polizei, für die Rettung, für die Feuerwehr, für alle Einsatzorganisationen. Das sind einmal diese Sicherheitsinseln. Die Sicherheitsinseln sind ein Projekt, das an unsere Zeit oder an ein Blackout angepasst ist.

Dieses Projekt, das wir jetzt haben – ein paar Solarpaneele, ein paar Bioener­gieanlagen – erweckt eher den Eindruck, man will etwas tun. Man weiß gar nicht genau, wofür man das macht, aber man muss halt etwas machen. Das sind aus meiner Sicht aber keine Sicherheitsinseln und das ist auch keine echte Autarkie.

Sie sprechen von 100 Kasernen. Frau Bundesminister, Sie wissen, was so eine Sicherheitsinsel kostet. Deswegen bin ich wirklich gespannt, wie wir das umsetzen wollen. Wie schaffen wir es, 100 Kasernen tatsächlich autark zu ma­chen? – Ich würde sagen, reden wir von 10 Kasernen, reden wir von einer Kaserne pro Bundesland, zwei Kasernen pro Bundesland vielleicht, aber nicht von 100 Kasernen in der Autarkie! Ich glaube, Sie kennen Ihr Budget ja inzwischen besser als wir – wir kennen es ja nur aufgrund dessen, was gestern in der Zeitung gestanden ist –: Ich glaube, damit ist das einfach nicht umsetzbar. Wir brauchen eine wirkliche Vorsorge für Blackouts, und ich glaube, 100 Kaser­nen sind mit Ihrem Budget sehr, sehr hoch gegriffen. Sie werden im An­schluss ja noch etwas dazu sagen, wie Sie sich das vorstellen, 100 Kasernen au­tark zu machen.

Es gäbe noch viele, viele weitere Dinge, über die wir uns in diesem Haus ein­mal unterhalten sollten, wie die vielen unbesetzten Funktionen im Aus­landseinsatz. Die Zeitungsartikel waren da, von Ihnen hat man sehr wenig ge­sehen und sehr wenige Stellungnahmen dazu gehört.

Der Assistenzeinsatz in Tirol: Es hat kurz vor der Tirolwahl einen Zeitungsartikel gegeben, in dem gestanden ist, dass Soldaten im Assistenzeinsatz Ausrei­sekontrollen am Innsbrucker Hauptbahnhof durchführen. Da frage ich mich: Wie passt das zusammen? Vielleicht können Sie mir das beantworten! Wir haben
einen Behördenauftrag mit sicherheitspolizeilicher Assistenz in Grenznähe. Jetzt muss ich sagen, ich glaube, der Innsbrucker Hauptbahnhof befindet sich nicht
in Grenznähe, und Ausreisekontrollen bei ausreisewilligen Asylwerbern zu ma­chen, das ist keine sicherheitspolizeiliche Aufgabe mehr. Das muss man auch einmal klar festhalten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Dazu höre ich aber nichts von Ihnen. Genauso gibt es jeden Tag im Burgenland 350, 450, 500 illegale Grenzübertritte. Landeshauptmann Doskozil hat das erst vor Kurzem kritisiert. Ich höre sehr wenig von Ihnen. Es sind Ihre Leute, die an dieser Grenze stehen, es sind Ihre Leute, die diese Zahlen melden. In den Medien liest man nichts davon, von Ihnen hört man nichts dazu.

Die Europäische Trainingsmission in Mali: Ich glaube, Sie haben diesen Brief auch bekommen. Diese Mission wurde einseitig von der Republik Mali aufgekündigt. Wir haben da unten gar nicht so wenige Leute sitzen. Wir haben ja gerade eine Anfrage dazu eingebracht, die Beantwortung ist noch nicht da, es würde mich also schon interessieren: Wie stellt man sich das vor? Man hat seine Soldaten in Mali sitzen, einem Hochrisikogebiet, was den Terror betrifft, näm­lich so risikoreich, dass sogar die Amerikaner ihre Leute von dort abgezogen ha­ben. Man hört nichts von Ihnen. Wir wissen aber, dass Flieger haben umdre­hen müssen, dass nicht einmal eine Anschlussversorgung möglich gewesen wä­re. – Man hört nichts von Ihnen. Da frage ich mich schon: Ist Ihnen das völ­lig egal, was mit unseren Soldaten im Auslandseinsatz in einem Hochrisikogebiet passiert?

Ich habe gestern schmunzeln müssen, als ich diesen Zeitungsartikel gelesen habe: Sie sprechen von einem Sold für Grundwehrdiener, der nach oben, auf den Stand der Mindestsicherung, gehen muss. Ja, ich bin schon ganz bei Ihnen, man sollte auch unsere Grundwehrdiener entsprechend entschädigen. Dann lese ich, dass Sie es mit dem Budget gerade einmal auf 1 Prozent des BIPs gebracht ha­ben. Da muss ich schon sagen, dieses Budget wird dafür einfach nicht ausreichen. Ich hätte mich wirklich gefreut, wenn der Finanzminister, Ihr Frak­tionskollege, Sie kennengelernt hätte, aber ich glaube, der hat Sie inzwi­schen gleich wenig kennengelernt wie Airbus. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin ja wirklich gespannt, wie Sie das Budget in den nächsten Tagen präsentieren werden. Das, was in der Zeitung gestanden ist, ist nicht nur eine Mogelpackung, das ist sprichwörtlich wirklich ein Bauchfleck, den Sie da hingelegt haben. Von 1,5 Prozent des BIPs reden Sie, bei 1 Prozent stehen wir. Die Pensionen – ich hoffe ja, dass das nicht stimmt, aber es hat meiner Mei­nung nach in dieser Tageszeitung nicht nach Satire ausgeschaut – sollen wir dann aus diesem 1 Prozent auch noch zahlen. Na, da bin ich gespannt, wie es dann mit Sonderinvest und so weiter ausschaut. Das Budget ist also schlicht und ergreifend ein Bauchfleck.

Ich sage, der letzte Hoffnungsschimmer, der uns noch bleibt, ist wirklich der 9. Oktober, nämlich betreffend unseren Oberbefehlshaber. Am 9. Oktober kann sich für dieses Bundesheer noch etwas ändern. Der Oberbefehlshaber könnte Sie einmal zu einer Audienz einladen, könnte mit Ihnen einmal Klartext reden, was das Bundesheer wirklich braucht. Das ist anscheinend in der Vergangenheit
nie passiert, und deswegen stehen wir heute auch so da, wie wir dastehen. Mein Vorredner Horst Schachner hat es auch schon gesagt: Jeder will anscheinend mehr für dieses Bundesheer als diese ÖVP. Ich muss sagen, diese ÖVP beweist es schon viel zu lange: Sie können es nicht, treten Sie zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

9.24


Präsidentin Korinna Schumann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.


9.24.30

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ich möchte wieder ein bisschen mehr zum Thema kommen. Es geht um Blackout – um die Krisengefahr Blackout und den aktuellen Stand des Ausbaus autarker Kasernen.

Was ist ein Blackout? – Ein Blackout ist laut E-Control ein sogenanntes High-Impact-Low-Probability-Event. Das heißt, es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit des Eintritts, aber wenn das Ereignis eintritt, hat es ein hohes Schadenpotenzial. Daher ist ein Blackout natürlich ernst zu nehmen, und die entsprechenden Infrastrukturbereitsteller:innen sind darauf auch eingestellt.

Zum Beispiel simuliert die Betreiberin des österreichischen Stromnetzes, die Austrian Power Grid AG, permanent Blackouts und auch deren Behebung und schärft damit ihre Pläne für den Ernstfall. Auch die Wiener Netze und andere Netzbetreiber:innen sind auf den Krisenfall vorbereitet und üben ihn. Die Großstörung des österreichischen Stromnetzes am 8.1.2021 zeigte zudem die hohe Krisenkompetenz und die ausreichenden Reservekapazitäten Öster­reichs: Sie dauerte etwa 1 Stunde. Bei einem Gesamtausfall können die regiona­len Strombetreiber:innen regionale Strominseln aufbauen und so die gesamte Stromversorgung Zug um Zug wieder aufbauen.

Genauso wichtig für eine schnelle Wiederherstellung ist eine gute europäische Zusammenarbeit und eine gute vernetzte Struktur in Europa, und auch die gibt es. Zusätzlich verfügt Österreich über eine ausreichende Zahl von Pump­kraftwerken, die schwarzstartfähig sind. Was heißt das? – Schwarzstart­fähigkeit bedeutet, die Stromerzeugung unabhängig vom Stromnetz, das ja im Falle eines Blackouts zusammenbricht, wieder hochzufahren. Damit ist eine österreichweite schnelle Wiederherstellung des Stromnetzes gesichert und laut APG-Technikchef Christiner in maximal 35 Stunden wiederhergestellt. Das heißt, ein Blackout ist möglich, aber es ist auch wieder in den Griff zu bekommen.

Trotzdem brauchen wir für die Zeit der Überbrückung, die für manche eine lebenswichtige Zeit ist, Sicherheit, um die kritische Infrastruktur auf­rechtzuerhalten. Auf den Websites der Länder oder des Zivilschutzverbands, aber auch der Bundesregierung – und das ist anders, als Herr Kollege Schachner von der SPÖ behauptet – finden sich sehr viele und essenzielle Infor­mationen darüber, was wir tun und wie wir versorgt werden können. Zum Beispiel sagt die Bundesregierung: Planen wir für einen 14-tägigen Campingur­laub in den eigenen vier Wänden! Vor allem sind aber Informationen darü­ber wichtig, wie wir miteinander kommunizieren können, wer im Kri­senfall aushelfen kann und ob die Wasser- und Stromversorgung funktioniert.

Beruhigend ist es, zu wissen, dass die sogenannte kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser, Polizei, Rettung, Feuerwehr oder auch der öffentliche Rundfunk über Notstromaggregate verfügen und zudem von den Kasernen unterstützt werden, indem Schutz- und Hilfezonen geschaffen werden. Es ist der
Alltag dieser Institutionen, mit Krisen, Katastrophen und Ausnahmesituationen umzugehen. Schon allein das ist eine Beruhigung.

Warum sage ich das alles? – Weil es mir wichtig ist, zu betonen, dass Österreich, dass die Verwaltung, dass die Institutionen und die Infrastrukturbereitstel­ler:innen Vorsorge für den Fall des Blackouts getroffen haben und nicht unnötig Angst gemacht werden muss, wenn auch individuelle Vorsorge zu treffen gut und wichtig ist.

Ich erwähne es aber wieder – ich habe es das letzte Mal schon erwähnt, Herr Kollege Leinfellner hat es erwähnt, bei den PV-Anlagen für Polizei und Kasernen habe ich es erwähnt –: Fürchterlicher als ein Blackout, das behebbar ist, ist ein möglicher und nicht behebbarer Klimakollaps. Der grüne Gedanke ist da sehr wohl wichtig. Diesen Kollaps müssen wir mit allen Mitteln und mit ausreichen­den Ressourcen und starkem Willen zu vermeiden versuchen, denn der Klimakol­laps dauert nicht nur Stunden oder Tage, sondern betrifft unsere gesamte Zukunft. (Bundesrat Leinfellner: Kohlekraftwerk Mellach!)

Das Thema Autarkie geht Hand in Hand mit dem Ziel der Klimaneutralität, und
es finden sich da auch viele Parallelen. Die Autarkie der Kasernen ist ein Beispiel dafür und kann analog als Vorbild für die Energiewende dienen. Es ist gut,
und daher danke ich auch dafür, dass dieser Bereich bei der Budgeterhöhung – auch die wurde heute schon vorgestellt – einen Schwerpunkt findet. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Einige autarke Kasernen, vor allem in Ballungsräumen, nennen wir so schön Sicherheitsinseln. Das bedeutet, die Kasernen müssen für ihre eigene Sicherheit sorgen können (Bundesrat Leinfellner: Um Gottes willen! Um Gottes willen!), um dann gut für die Sicherheit der Menschen sorgen zu können. Das heißt, sie müs­sen sich im Krisenfall mit Strom, Wärme, Treibstoff, Wasser, Sanitär und an­deren Dingen versorgen können, damit sie handlungsfähig sind und die Bevölke­rung unterstützen können.

Viele dieser Maßnahmen, die eine Autarkie der Kasernen fördern, sind gleich­zeitig sehr nachhaltige Maßnahmen. Das zeigt, dass die Kasernen mit gu­tem Beispiel und Expertise vorangehen können, zum Beispiel mit einer eigenen Nahrungsmittelproduktion und eigenen Küchen, die mit der regionalen, am besten mit der Biolandwirtschaft zusammenarbeiten. Damit kann Müll vermie­den werden, es können Lkw-Fahrten vermieden werden und anderswo auch noch Energie eingespart werden. Das ist nicht nur gut für die Soldat:innen, sondern auch fürs Klima, für die Wertschöpfung vor Ort und für neue Ar­beitsplätze in der Region.

Genauso gehört ein sorgsamer und intelligenter Umgang mit Wasser und Abwasser zur Autarkie. Da geht es um Regenwasserbewirtschaftung, Brunnen, Kläranlagen, Wasseraufbereitung und vieles mehr. Vor allem geht es aber um die Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme. Autark kann diese Erzeugung dann sein, wenn sie auf immer wiederkehrende, also auf erneu­erbare Energiequellen vor Ort zurückgreifen kann, auf Sonne, Wasser, Wind, Geo­thermie und Holz.

Dafür ist es wichtig, die Forschung im Bereich Erneuerbarer zu unterstützen und sie zur Umsetzung zu bringen, genauso wie wir mehr Menschen brauchen, die
sich in diesem Bereich auskennen. Es müssen Fachkräfte in der Elektrotechnik und Digitalisierung, auch Stichwort Cybersicherheit, ausgebildet und ihre Berufe schmackhaft gemacht werden.

Fazit: Autarkie betrifft uns alle, nicht nur die Kasernen. Das müssen wir heutzu­tage leider schmerzhaft wahrnehmen. Erneuerbare und eigene Energieträger schützen uns aber vor Krisensituationen, sei es Gasverknappung, Blackout oder Klimakrise. Der Notfall ist nicht das Blackout und er betrifft nicht nur eine überbrückbare Zeit. Der Notfall ist die Klimakrise und sie betrifft unsere gesamte Zukunft. Da gehen wir bei den Kasernen für die Energiewende mit gutem Bei­spiel voran. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.32


Präsidentin Korinna Schumann: Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung. Ich erteile es ihr. Auch ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten.


9.32.13

Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Zuhörerin­nen und Zuhörer! Wir alle wissen, der Angriff Russlands, Putins auf die Ukrai­ne hat in ganz Europa und auch in Österreich vieles verändert. Zu Beginn meiner Amtszeit vor nunmehr über zweieinhalb Jahren hat man wohl noch nicht so rasch mit einer kriegerischen Auseinandersetzung dieses Ausmaßes in Europa rechnen können Das ist jetzt bittere Realität geworden, und daraus müssen wir nicht nur in der Politik, sondern selbstverständlich oder gerade als Militär die erforderlichen Konsequenzen ziehen.

Das haben wir zum einen heute in der Früh budgetär mit einer wohl historischen Entscheidung getan: 16 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre. Das ist ei­ne Planbarkeit, die wir damit für das österreichische Bundesheer geschaffen ha­ben, die tatsächlich dringend notwendig ist. Selbstverständlich werden die Pensionen nicht aus der UG 14, sondern aus der UG 23 des Sozialressorts be­zahlt. Ich glaube, das sollte eigentlich für jeden und jede hier auch klar sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Es ist heute von Ihnen auch schon der Krieg mit all seinen wirtschaftlichen Fol­gen angesprochen worden. Das ist eine Herausforderung, aber nicht die einzige, die wir jetzt und in den kommenden Jahren zu bewältigen haben. Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, die Herausforderungen steigen. Neben der Pan­demie, wie wir sie in den vergangenen zwei Jahren schon erleben mussten
oder noch erleben, kommen Krisenszenarien wie Terroranschläge, Cyberatta­cken, Naturkatastrophen, nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels, und eben auch die Gefahr von Blackouts dazu.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein umfassendes Blackout kann zu erheblichen Schädigungen der Infrastruktur, der Wirtschaft, des öffentlichen Lebens und natürlich bei der Bevölkerung selbst führen, und dahin gehend müssen wir uns bestmöglich rüsten. Wir haben sehr umfangreiche Konzepte im Ressort er­stellt, da wir uns bewusst sind, dass die kritische Infrastruktur und die Notver­sorgungseinrichtungen besonders verwundbar sind.

Ohne Strom bricht in Wahrheit alles zusammen. Es gibt dann kein Licht, kein Telefon, keinen Fernseher, kein Internet und vielfach auch keine Heizung. Es gibt keine Supermarktkasse, keine Züge, keine Straßenbahnen, Lifte bleiben ste­cken, Ampeln, Tankstellen funktionieren nicht und die Straßen sind verstopft, weil den Autos das Benzin ausgeht. Da habe ich aber noch nicht einmal über die Wasserversorgung in manchen Teilen Österreichs gesprochen, die Folgen für
die Industrie, vor allem auch für das Gesundheitssystem. Nach 72 Stunden wür­de nach Ansicht der Experten auch die öffentliche Ordnung zusammenbre­chen. Für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger könnte dann nicht mehr aus­reichend gesorgt werden.

Auch wenn das österreichische Stromnetz im Vergleich zu manch anderen Ländern ohne Zweifel als zuverlässig gilt, so ist Österreich mit Sicherheit keine Insel der Seligen. Wir hängen nun einmal am europäischen Stromnetz, nicht
alles liegt daher ausschließlich in unserem Einflussbereich. Die jetzige Ener­giekrise mit all den Teuerungen verschärft noch die Situation, die sich im schlimmsten Fall eben auch auf die Sicherheit des Landes auswirken kann.

Warum spreche ich das an? – Die Bewältigung dieses Szenarios, nämlich
eines Blackouts, ist ja nicht die Hauptaufgabe des Bundesheeres, aber wir sind uns sehr wohl bewusst, dass wir als die strategische Reserve der Republik –
das ist auch schon angesprochen worden – dann jedenfalls für die Einsätze zur Bewältigung der Krise herangezogen werden würden, weil wir nach unserem Grundauftrag ja darauf ausgerichtet sind, auch dann noch zu funktionieren, wenn sonst nichts mehr funktioniert. Das heißt, neben der militärischen Landesverteidigung stellt die Gewährleistung der Sicherheit im Inneren, im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes, insbesondere
zum Schutz kritischer Infrastruktur und Notversorgungseinrichtungen sowie zum Schutz und auch zur Unterstützung der Bevölkerung, eine besondere Aufga­be dar und erfordert daher die Stärkung der Resilienz Österreichs im Allgemei­nen, aber selbstverständlich für uns, für das österreichische Bundesheer im Speziellen.

Wir sind dabei, das Bundesheer so aufzustellen, dass es all diesen Herausforde­rungen des 21. Jahrhunderts begegnen kann und diese auch gut bewältigen kann. Ein besonders wichtiger Aspekt dabei ist, dass wir bestimmte Kasernen und Liegenschaften autark machen, damit wir uns auch in Krisensituationen
selbst versorgen können, damit wir einsatzfähig bleiben und den Menschen wei­terhin rasch und effektiv helfen können.

Wir haben daher im Ressort ein Projekt aufgesetzt, das die Autarkie ausbau­en soll, und mit den budgetären Mitteln – ohne Ihrer Entscheidung vorgreifen zu wollen, denn selbstverständlich bedarf all dies auch einer gesetzlichen Grund­lage – werden wir das auch schaffen, weil autarke Kasernen und Liegenschaften die Basis für die Sicherstellung und den Erhalt der eigenen militärischen Hand­lungsfähigkeit im Einsatz im Krisen- und im Katastrophenfall sind.

Das heißt, bis zum Jahr 2025 bauen wir die Autarkie in 100 Liegenschaften aus. Es sind dafür 100 Millionen Euro veranschlagt. Um die Kasernen und Lie­genschaften autark machen zu können (Bundesrat Leinfellner: Mit 100 Millionen?), haben wir einen konkreten Realisierungsplan erstellt und nunmehr wie ge­sagt auch die budgetären Mittel sichergestellt.

Was brauchen wir dazu? – Einerseits verschiedene Baumaßnahmen im Infra­strukturbereich. Betroffen sind in erster Linie die Stromversorgung, die Wärmelieferung ebenso wie die Wasserversorgung und die Abwasserentsor­gung. Darüber hinaus muss auch die Versorgung von Kasernen – das ist auch schon treffend angesprochen worden – mit den notwendigen Betriebs­mitteln, selbstverständlich auch mit der Verpflegung und mit den Kommunikationsmitteln, das heißt, zum Beispiel mit militärischen Truppen­funksystemen, sichergestellt werden. Auch die Sanitätsversorgung zählt dazu.

Mit der Realisierung werden wir in wenigen Monaten dann so weit sein, dass wir mit den ersten beiden Kasernen in der Steiermark und in Niederösterreich –
es ist schon angesprochen worden, das sind die Landwehr Kaserne in Sankt Mi­chael und die Flugfeld Kaserne in Wiener Neustadt – fertig sein werden. Wir werden zügig voranschreiten, wir werden an diesem Bauplan festhalten. Für heuer sind zum Beispiel noch die konkreten Planungen für das Kommandogebäude Hess in Sankt Pölten und auch die Andreas-Hofer-Kaserne in Tirol für einen Umbau in Richtung Autarkie vorgesehen. Wir sind jetzt ge­rade dabei, für 42 Liegenschaften die Maßnahmen zur Herstellung der Autarkie im Infrastrukturbereich einzuleiten.

Die Herstellung der Autarkie im Bereich der Betriebsmittelversorgung ist eine besondere Herausforderung – nicht zuletzt aufgrund der Pandemie hat es da eine Verzögerung gegeben –, damit ist aber nun begonnen worden. Die Revi­talisierung und Inbetriebnahme der ersten zehn ortsfesten Tankanlagen ist bereits eingeleitet worden, die Anlagen sind mit Treibstoff befüllt.

Was die Verpflegung anbelangt, sind wir im Plan. Die Beschaffung und Ein­lagerung der Verpflegung für die ersten neun Liegenschaften sind abgeschlos­sen. Der Beschaffungsprozess zur Herstellung der Verpflegsautarkie für weitere 16 Liegenschaften wurde bereits eingeleitet. All dies erfolgt nach einem genauen Konzept und einer festgelegten Priorisierung, für ganz Öster­reich wurde ein Konzept ausgearbeitet.

Was sind nun die einzelnen Punkte, nach denen diese Priorisierung festgelegt worden ist? – Zunächst kommen jene Liegenschaften dran, die insbesondere für die Erfüllung der gesetzlich verankerten Aufgaben von strategischer Bedeu­tung sind, dann kommen die Liegenschaften dran, die als Sicherheitsinseln vor­gesehen sind. Anschließend wird die Autarkie für die restlichen Liegenschaf­ten mit Sanitätszentren, permanenter Luftraumüberwachung, Hubschrauberstütz­punkten sowie der Landstreitkräfte, Militär- und Brigadekommanden, Batail­lone und der militärischen Logistikdienstleister realisiert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Beispiel für eine nachhaltige Energiever­sorgungslösung und Umweltbewusstsein bei den Autarkiebemühungen sind die Fotovoltaikanlagen, die aktuell vielerorts entstehen. Wir haben bereits eini­ge in Betrieb, nämlich auf dem Truppenübungsplatz Seetaler Alpe, in der Landwehr-Kaserne und in der Gablenz-Kaserne in der Steiermark. Die erste gro­ße Fotovoltaikanlage besteht bereits seit dem Jahr 1998 und befindet sich in einer Netzfunkstelle im Bereich des Dachsteinmassivs.

Derzeit werden moderne Anlagen errichtet, zum Beispiel im Lager Kaufholz in Allentsteig in Niederösterreich und in der Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg. Auch in der Von-der-Groeben-Kaserne in der Steiermark befindet sich der Bau von Fotovoltaikanlagen zurzeit in Umsetzung. Wir müssen aber eines auch ganz offen sagen: Die alleinige Sicherstellung einer autarken Notstrom­versorgung nur mittels Fotovoltaikanlagen ist aufgrund der derzeit noch be­grenzten Speicherkapazität für den Bedarf einer gesamten Liegenschaft – nicht zuletzt auch aus Redundanzgründen – nicht praktikabel.

Wir arbeiten jedoch konstant an Lösungen und Adaptionen: So sind zur Un­terstützung der autarken elektrischen Energie- und Wärmeversorgung neben der Errichtung von Fotovoltaikanlagen auch thermische Solaranlagen, Bio­gasheizwerke und Kleinwindkraftanlagen beabsichtigt. Eine optimale und vor allem auch wirtschaftliche Lösung sind zum Beispiel Biomasseheizwerke mit angeschlossener Kraft-Wärme-Kopplung zur eigenständigen Strom- und Nutzwärmeerzeugung.

Ja, Sie haben vollkommen recht: All das geht nur mit einem höheren Budget, und wir werden den Betrag von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts schon früher erreichen, nämlich ab 2027. (Bundesrat Steiner: Da sind Sie nicht mehr Ministerin!)

Ich freue mich, dass dies wirklich von allen politischen Parteien außer Streit gestellt wurde und insbesondere auch der Koalitionspartner da an unserer Seite war. Ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass in Zukunft eines nicht mehr geschieht: dass man die soziale Sicherheit gegen die militärische Sicherheit aus­spielt. (Bundesrat Spanring: ... ÖVP-Finanzminister!) Dahin gehend ist es umso notwendiger, dies auch mit einem Landesverteidigungssicherheitsgesetz zu tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, viele Versäumnisse der letzten Jahre und Jahrzehnte machen es jetzt notwendig, dass wir vieles nachholen und aufholen, und ganz offen: Das geht nicht von einem Tag auf den anderen. Insbesonde­re bei Baumaßnahmen und bei Beschaffungen brauchen wir etwas Zeit. Wir ha­ben einen engen Zeitplan erstellt und setzen alles daran, ihn auch einzuhalten.

Wir sind auf einem sehr richtigen Weg, und ich bin überzeugt davon, dass Sie diesen Weg mit uns gemeinsam gehen werden, um aktuellen und zukünfti­gen Krisen zu begegnen. Es geht um unser aller Schutz und Sicherheit. –
Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.44


Präsidentin Korinna Schumann: Ich danke der Frau Bundesministerin.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer:innen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile dieses. (Ruf bei der FPÖ – in Richtung des sich zum Redner:innenpult begebenden Bun­desrates Schwindsackl –: Du hast 10 Minuten ...!)


9.44.54

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen zusammen: Das eine bedeutet Gefahr und das andere Chance. Diese Chance, die wir da haben und auch ausreichend nützen sollten – und hoffentlich auch nüt­zen werden; ich bin überzeugt, dass die Frau Bundesministerin das genauso
tun wird –, ist essenziell.

Ein Wort an die Opposition: Sie können alles schlechtreden, auch wenn Sie selber überzeugt sind, dass das, was Sie sagen, nur Schall und Rauch ist. (Heiterkeit der Bundesrätin Grimling.)

Im Prinzip geht es um die österreichische Bevölkerung, die ihr Bundesheer nicht nur schätzt, sondern der es auch am Herzen liegt.

Gemäß der Maslow’schen Bedürfnispyramide steht ja das Sicherheitsbedürfnis gleich nach den Grundbedürfnissen – Essen, Wohnen, Fortpflanzung – an zweiter Stelle. Es ist auch psychologisch eines der wichtigsten und größten Be­dürfnisse der Menschen: Sicherheit. Das betrifft nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, nicht nur all das, was die innere Sicherheit betrifft, sondern auch, was die globale Sicherheit betrifft, und da haben wir ja aktuell einige Krisen zu bewältigen.

Staatlich betrachtet ist ja für die Sicherheit das Bundesministerium für Inneres und in weiterer Folge eben das Bundesministerium für Landesverteidigung zuständig. Die Sicherheit in einem Krisenfall zu gewährleisten ist einer der ele­mentaren Grundpfeiler eines funktionierenden Staates.

Drei wesentliche Schritte wurden bereits unternommen – wenn ich den einen oder anderen Punkt wiederhole, macht es ja nichts, auch aus pädagogischer Sicht, Wiederholung kann nie schaden –, um Krisen standzuhalten. Erstens: In­formation der Bevölkerung. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium beispielsweise einen Informationsfolder herausgebracht (einen Flyer mit der ent­sprechenden Aufschrift in die Höhe haltend): „Blackout – was dann?“

Dieser Flyer sollte eigentlich von allen Mandatarinnen und Mandataren nicht nur gelesen, sondern auch entsprechend weitergegeben worden sein. Ein wich­tiger Punkt ist also die Information, die an die Bevölkerung geht. Es wurde aber nicht nur der Ratgeber für die Eigenversorgung herausgebracht, sondern auch Informationsveranstaltungen und Workshops wurden und werden laufend abge­halten.

Ziel ist es, die Informationsüberlegenheit in Bezug auf Blackout weiter voranzutreiben und die Bevölkerung auf solche Ereignisse bestmöglich vorzube­reiten. Aufklärung und Wissen stellen die Basis einer funktionierenden und friedlichen Gesellschaft dar. Diese wertvollen Informationen können Massenpa­nik, Plünderungen und weitere schreckliche Szenarien möglicherweise ver­hindern oder zumindest eindämmen.

Der zweite Schritt ist, dass für die Truppe ständig Fortbildungen und Übungen durchgeführt werden. Als Vater eines Jagdkommandooffiziers – und deren Ausbildung ist, glaube ich, hinlänglich bekannt – kann ich da auch ein bisschen mitreden – wobei diese Damen und Herren über ihre Ausbildung nie reden und klarerweise auch im Kreis der Familie nicht alles zum Besten geben, denn sonst hätten wir schlaflose Nächte.

Bei diesen Übungen stehen also vor allem die Notstromversorgung sowie die Alarmierung und Organisation im Fokus. Die gewonnenen Kenntnisse wer­den ausgewertet und analysiert, wodurch unsere Soldatinnen und Soldaten ihr Wissen permanent erweitern, um im Bedarfsfall ihre Aufgaben effizienter und reibungsloser wahrnehmen zu können.

Dritter Schritt – und auch dieser ist wesentlich, er wurde von der Frau Minister schon angeführt – ist das Projekt Sicherheitsinseln. Ziel ist es, diese 100 Ka­sernen im Bundesgebiet autark zu machen, zwölf davon sollen zusätzlich auch Blaulichtorganisationen als Sicherheitsinseln zur Verfügung stehen. In weite­rer Folge sind diese Kasernen auch Anlaufstellen für die Zivilbevölkerung. Ein großes und sehr schweres 100-Millionen-Euro-Paket wurde da geschnürt.

Man bedenke, dass die meisten Kasernen über Stromaggregate, Sanitätsstellen, Küchen, Werkstätten, Tankstellen und so weiter verfügen, denn für die Durchhaltefähigkeit im Einsatzfall der militärischen Landesverteidigung oder ei­nes Katastropheneinsatzes gelten ähnliche Anforderungen wie bei einem Blackout.

Natürlich haben die Einsparungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren – durch ausgesprochen inkompetente Bundesminister vonseiten der Sozialdemokratie und auch der Freiheitlichen Partei – dazu geführt, dass es zu Verkäufen und auch sonstigen Einschränkungen gekommen ist. (Zwischenruf des Bun­desrates Steiner.) Die Aufgabe der Frau Bundesminister war keine einfache.


Präsidentin Korinna Schumann: Herr Bundesrat Schwindsackl, ich darf auf die Redezeit hinweisen.


Bundesrat Ernest Schwindsackl (fortsetzend): Auf alle Fälle möchte ich auf dieses große Engagement noch hinweisen und herzlich dafür danken, was Sie, Frau Bundesminister, für die Landesverteidigung tun.

Es werden die bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit das österreichische Bundesheer weiterhin unser Anker in stürmischen Zeiten ist und bleibt. – Glück auf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.50


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile dieses.


9.50.39

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Kaltenegger hat zu Beginn ihrer Ausführungen von ihrer Erfahrung mit einem Blackout be­richtet. Wer das jemals erlebt hat, kann ihre Ausführungen eigentlich nur un­terstreichen und auch, dass das Problem Blackout ein sehr ernst zu nehmendes ist.

Ich glaube, dass die Sicherheit für uns alle an oberster Stelle stehen muss. Es ist dies ja kein neues Thema, und wenn ich zurückblicke: Es gab vor einem Jahr vom Kollegen Laimer im Nationalrat Anfragen an diverse Ministerien bezüglich Blackoutvorsorge in den jeweiligen Ressorts.

Ich möchte da kurz ein bisschen zitieren, was so an Antworten gekommen ist.

Aus dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie hieß es: „Vorweg darf ich festhalten, dass der Kata­strophenschutz gemäß Bundesverfassung Angelegenheit der Länder ist. Bei län­derübergreifenden Ereignissen ist grundsätzlich das Bundesministerium für Inneres [...] zuständig.“

Die Antwort des Bundesministeriums für Inneres auf die Anfrage betreffend „Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich“: „Die Bewirtschaftung elektrischer Energie und die Risikovorsorgeplanung im Energiebereich fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ener­gie, Mobilität, Innovation und Technologie“. (Heiterkeit bei der SPÖ.) „Die Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen drohender oder eingetrete­ner Katastrophen [...] ist in Österreich überwiegend eine Angelegenheit der Bun­desländer.“ (Beifall bei der SPÖ.)

Die Antwort des Sozialministeriums: „Einleitend möchte ich darauf hinwei­sen, dass die in der Anfrage angesprochenen Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich eine Querschnittsmaterie betreffen, wobei bei vielen Fragen keine eigene Ressortzuständigkeit besteht. Daher darf zusätzlich auf die Antworten [...] hingewiesen werden, insbesondere auf die des Herrn Bundesministers für Inneres [...], der Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus [...] und der Frau Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“.

Antwort des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Touris­mus:  Da „Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich eine Quer­schnittsmaterie betreffen“, wird auf die anderen Ressorts und deren Stellung­nahmen hingewiesen.

Abschließend noch Ihre Anfragebeantwortung, sehr geehrte Frau Bun­desministerin: „Die Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen der umfas­senden Landesverteidigung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bun­deskanzleramts.“

Man wird da also irgendwie hin und her geschickt, das ist aber ein sehr ernstes Thema – vielleicht sollte man sich in Zeiten wie diesen dieser Thematik wirk­lich etwas ernsthafter annehmen.

Es ist schön, dass Sie jetzt mit Ihren Sicherheitsinseln den ersten Schritt setzen, denn ich denke, das ist sehr notwendig und aktueller denn je. Wie schaut es nämlich in der Realität aus? – Es bleibt wieder an den Gemeinden hängen!

Frau Kollegin Kittl hat gesagt, es wäre alles so toll und die Sicherheit wäre ge­währleistet. (Bundesrat Schennach: Ja, super! Super!) Wir sind bitte weit da­von entfernt!

Kärnten arbeitet vorbildhaft, der zuständige Landesrat für Katastrophenschutz hat im heurigen Jahr ein Projekt ins Leben gerufen, in dem jede Gemeinde sogenannte Leuchttürme schaffen kann, zu denen die Bevölkerung im Katastro­phenfall auch hingehen kann und bei denen mit Notstromaggregaten die Ge­meindeinfrastruktur erhalten bleibt.

Auch die Gemeinden haben vorgesorgt, indem die Feuerwehren, die Bauhöfe, die Abwasserversorgungsanlagen und auch die Trinkwasserversorgung mit geförderten Notstromaggregaten abgesichert wurden. Wie gesagt, wir befinden uns da aber noch auf der untersten Ebene und die Gemeinden müssen das zum größten Teil wieder selber stemmen.

Meine Gemeinde hat, auch als Standort eines Truppenübungsplatzes, einen sehr guten Kontakt zum österreichischen Bundesheer. Wenn wir in der Vergan­genheit Hilfe benötigt haben – das war leider öfter der Fall –, hat das auch bes­tens geklappt.

Wie schaut es aber mit dem Schutz der Infrastruktur wirklich aus? – In meiner Gemeinde gibt es zum Beispiel ein Kraftwerk an der Drau, zwei Umspannwerke und die Adria-Wien-Pipeline: Den Schutz dieser Einrichtungen kann die Ge­meinde nicht übernehmen, bis dato gab es aber diesbezüglich keine Kontakte, keine Abstimmungen, keine Informationen. Ich denke, da besteht noch viel Handlungsbedarf.

Frau Bundesministerin, zu Ihrer Stellungnahme und Ihrem ehrgeizigen Ziel bis zum Jahr 2027: Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! (Bei­fall bei der SPÖ.)

9.55


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm dieses.


09.55.52

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Mi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die Sicherheitslage in Europa und auch in Österreich ist sehr angespannt und hochexplosiv, es ist daher notwendig, rasch zu handeln.

Mit Ende September haben wir bereits über 60 000 Asylanten – Tendenz stei­gend –, die die Grenze nach Österreich überschritten haben. Die Energieversorgung mit russischem Gas über die Nord-Stream-2-Pipeline ist zum Erliegen gekommen, der Euro befindet sich auf historischem Tiefstand, und die Teuerungswelle gefährdet den sozialen Frieden. Das europäische Stromnetz ist massiv gefährdet, Experten warnen vor einem Blackout, von einer Eskala­tion im Ukrainekonflikt ganz zu schweigen.

Bei dieser Gesamtlage ist es längst überfällig, dass die Regierung und Sie, Frau Minister, ernsthaft und rasch das Bundesheer in Hinblick auf diese drohen­den Gefahren stärken und das österreichische Volk schützen. Auch der Oberös­terreichische Landtag forderte letzte Woche mit einem Initiativantrag die Bundesregierung und damit auch Sie, Frau Minister, auf, endlich Maßnahmen zur Stärkung der umfassenden Sicherheit umzusetzen.

Das nicht ohne Grund, Frau Minister: Vor acht Monaten haben Sie und der Herr Bundeskanzler groß angekündigt, das Bundesheer zu stärken – und alles, was wir jetzt aus den Medien gehört haben, ist, dass mit den Grünen verhandelt, ver­handelt und weiter verhandelt wird. Heute früh haben sich die Pläne dann als Luftschloss entpuppt. (Zwischenruf des Bundesrates Bader.)

Ich hoffe, dass das kein Luftschloss wird, sondern Ihren heutigen Ankündigun­gen – dieser Erhöhung und Ihren Zielen, die Sie uns angekündigt haben – dann auch wirklich Taten folgen. Es ist zu wenig, wenn man immer sagt, es gebe jetzt ein höheres Budget, aber gleichzeitig gehen in den Kasernen überall die Lichter aus.

Bei den dringenden Investitionen – ob es bei den Kasernensanierungen ist, bei den Waffensystemen oder in Hinblick auf eine ausreichende Blackoutvor­sorge – geht der Umbau einfach zu langsam, insbesondere bei den ange­kündigten Sicherheitsinseln. Experten sind sich einig: Der Blackout wird kom­men, die Frage ist nur, wann. Falls die Stromversorgung in Österreich wirk­lich einmal für mehrere Tage zusammenbricht, muss das österreichische Bundesheer für diesen Ernstfall gerüstet sein. Es ist daher dringend notwendig, jetzt rasch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um größere Schäden zu verhindern.

Neben der notwendigen budgetären Absicherung der Landesverteidigung ist auch das Personal ein weiterer Grundpfeiler der Landesverteidigung, und da steht das Bundesheer ebenfalls vor großen Herausforderungen. Wir verlieren neben den jährlichen Pensionsabgängen auch bei den Unteroffizieren 100 bis 150 junge, sehr gut ausgebildete Soldaten im Jahr. Es gibt im Bundesheer Verbände, die nur mehr zu 50 Prozent befüllt sind.

Warum ist das so? – Ein klarer Grund ist der niedrige Verdienst, auch innerhalb des Bundesdiensts, zum Beispiel im Vergleich zur Polizei. Ein großer Faktor ist aber vor allem, dass die Soldaten nicht mehr ihre Kernaufgaben in ihrer Waf­fengattung ausüben können, sondern immer mehr zivile Aufträge überneh­men müssen, zum Beispiel das Einräumen in Supermärkten und auch das Con­tacttracing. Ja, die Armee und unsere Soldaten können das ausgezeichnet: Sie machen das, sie helfen, wo andere nicht mehr können, und ich danke allen Soldaten und Soldatinnen, die das tun. (Beifall bei der FPÖ.) Aus diesen Aufgaben besteht aber nicht der Kernauftrag einer militärischen Landesverteidigung.

Auch die Miliz, die ja ein Anwachsen des Heeres auf die nötige Einsatzstärke erst ermöglicht, leidet durch den Wegfall der Übungspflicht und die reduzierte Ausbildungskapazität, was zu Personalknappheit führt. Das alles wirkt sich nega­tiv auf die Einsatzbereitschaft aus.

Ich bin selbst Berufssoldat und liebe meine Heimat. So wie ich entscheiden sich viele Männer und Frauen für diese Berufung, und es ist auch eine Ent­scheidung für das Volk und dafür, die Heimat auch mit der Waffe zu verteidigen.

Geschätzte Damen und Herren, eines muss klar sein: An der österreichischen Neutralität darf nicht gerüttelt werden. Die österreichische Neutralität ist anerkannt und sie ist Garant für den Frieden, darum darf die Neutralität nicht durch leichtfertige Ankündigungen oder Sanktionen aufs Spiel ge­setzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss möchte ich mich bei allen Kameraden und allen Zivilbediensteten im Verteidigungsressort, die trotz aller herausfordernden Rahmenbedingungen immer das Beste geben, für den großartigen Einsatz bedanken.

Frau Ministerin, es wurde schon angesprochen, das Heer ist die strategische Reserve der Republik, daher: Erhöhen Sie das Regelbudget auf 1,5 Prozent und richten Sie das österreichische Bundesheer auf die zukünftigen Herausfor­derungen aus! – Es lebe das österreichische Bundesheer! Es lebe unsere Heimat, die Republik Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

10.01


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile dieses.


10.01.06

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Es gibt eine wichtige Botschaft in Zeiten der Unsicherheit, nämlich dass es keine Belege dafür gibt, dass das Risiko für einen Blackout – es ist wichtig, zu verstehen, was das ist: eine großflächige nicht vorhersehbare Störung – gestiegen ist. Das sage nicht ich, sondern ich zitiere die Österreichische Akademie der Wissenschaften, die eine sehr umfäng­liche Studie zum Thema Blackoutvorsorge in Österreich erstellt hat. Ich emp­fehle sehr, diese zu lesen.

Die Stromversorgung ist extrem zuverlässig und gut gerüstet, das zeigt schon ein Blick auf die Stromausfallstatistik. No na kann man die Sicherheit noch weiter erhöhen, darüber wird auch diskutiert – allerdings geht das auch in dieser Frage nur in Kooperation auf europäischer Ebene; es ist mir ganz wichtig, das zu betonen. Großflächige Störungen können wir nur gemeinsam bewältigen, das kann nicht ein Land allein meistern.

Sehr wichtig ist es auch, sich mit Szenarien auseinanderzusetzen, die quasi vorhersehbar sind und zu Störungen führen können, die wir heute schon kennen und von denen wir wissen, dass sie eintreten können. Das sind vor allem Änderungen der klimatischen Bedingungen, sprich Extremereignisse wie lang­anhaltende Dürren, wenn dann die Wasserkraftwerke kein Wasser mehr ha­ben, wenn kalorische Kraftwerke abgeschaltet werden müssen, weil das Kühlwasser nicht da ist, oder wenn extreme Stürme oder Niederschläge Strom­netze beschädigen. Mit diesen Dingen muss man sich beschäftigen und Vor­sorge leisten, und Treiber dafür ist die Klimaerhitzung.

Ein weiterer möglicher Punkt, eine mögliche Krise sind Engpässe in der Ver­sorgung mit fossilen Energieträgern, vor allem Erdgas. Dieses brauchen wir je­doch dringend für die Stromproduktion – jedenfalls derzeit noch –, und da­rauf, wie sich das auswirken kann, erleben wir gerade einen kleinen Vor­geschmack.

Da Klimaschutz absolut notwendig ist und wir uns von Lieferabhängigkeiten befreien müssen, ist also ein systematischer Umbau der Stromversorgung auf erneuerbare Energieträger eine essenzielle Strategie, gerade auch im Kontext
der Versorgungssicherheit. Weil diesbezüglich stets auch Kritik kommt: Ja, na­türlich bedingt das eine grundlegende strukturelle Änderung der gesamten Stromversorgung, das ist klar. Das gilt es zu beachten und da dürfen auch die einzelnen Schritte nicht vernachlässigt werden.

Neben dem Ausbau der Produktionsanlagen bedeutet das selbstverständlich etwa auch einen Ausbau von Speichern – wir erleben gerade quasi eine Renaissance der Pumpspeicherkraftwerke. Das bedeutet eine größere Vorhal­tung von Reservekapazitäten als derzeit, zum Beispiel über Wasserstoff­kraftwerke, die kommen werden. Das bedeutet einen europaweiten Ausbau von Übertragungsnetzen, das bedeutet eine Intensivierung von sogenanntem Demand Side Management, also Laststeuerung bei den Verbrauchern, etwa über flexible Tarife.

Es braucht einen neuen Regulierungsrahmen – auch daran wird übrigens schon gearbeitet –, und es wird natürlich Änderungen bei den Genehmigungsver­fahren brauchen. All diese Aspekte sind in Diskussion, sind in Vorbereitung, sind teils in Umsetzung.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht beispielsweise vor, ich möchte das erwähnen, dass ein integrierter Netzinfrastrukturplan zu erstellen ist. Ziel dieses Netzinfrastrukturplans – schwieriges Wort – ist es, die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Daran wird fleißig gearbeitet, laut Gesetz ist dieser Plan Mit­te 2023 erstmals vorzulegen.

Wir müssen in aller Ruhe den strukturellen Umbau konsequent weiterentwickeln und vorantreiben, bitte keine Panik. Was gerade jetzt wirklich nicht hilft und nicht angebracht ist, ist, Angst zu schüren – Herr Pröller, zum Beispiel. Das hilft uns wirklich nicht weiter und es gibt dafür keinen Grund. Konzentrieren wir uns auf das, was zu tun ist, das Bewusstsein dafür ist da! Die Arbeiten laufen: zum Nutzen der Versorgungssicherheit und zum Nutzen der Unabhängigkeit und selbstverständlich für den Klimaschutz. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.05


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile dieses.


10.05.47

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Kasernen des österreichischen Bundesheers sollen zu autarken Einheiten ausge­baut werden, soweit ein unkontroversielles Thema.

Das besteht aus zwei Komponenten; Komponente eins: Das Bundesheer muss im Extremfall, wie zum Beispiel bei einem Blackout, einsatzfähig bleiben und sich dazu auch für eine gewisse Zeit selbst versorgen können. Der zweite Teil der Gleichung ist, dass die Kaserne dann auch als Ersatzteillager, Tankstelle et cetera für zivile Einsatzkräfte zur Verfügung stehen soll, also Gas, Benzin und Strom
für Feuerwehr und Rettung, im Idealfall auch für das lokale Spital bereitstellen soll. Für all das braucht es große Tanks, Fotovoltaik, Solarthermie und so weiter, eh klar.

Jetzt gibt es aber auch viel mondänere Debatten: Das Bundesheer hat vor einiger Zeit die Kasernenküchen größtenteils abgeschafft und auf die Versor­gung durch eine Zentralküche in Wiener Neustadt umgestellt. Täglich wird also Verpflegung für viele – nicht alle – Kasernen quer durch Österreich gekarrt. Es wird wegen des CO2-Ausstoßes debattiert, ob diese täglichen Lkw-Trans­porte zeitgemäß sind, und es wird von den lokalen Mandatarinnen und Mandata­ren auch hinterfragt, ob der Verlust der lokalen Wertschöpfung die Sache wert ist.

Sie sagen in diesem Zusammenhang wie so oft, das sei von Ihren Vorgängern aufgrund von Kosteneffizienz so gemacht worden, werde jetzt aber wieder revidiert werden. Jetzt stellt sich heraus, dass es gar nicht so einfach und billig ist, eine aufgelassene Küche wieder aufzubauen. Das große Problem dabei ist das Personal: Die österreichische Demografie bringt mit sich, dass es immer weniger Wehrpflichtige gibt und dass die jungen Leute aufgrund von Zivili­sationskrankheiten immer häufiger untauglich sind, außerdem wollen wir immer weniger Personen aus dem knappen Pool von Grundwehrdienern beziehungs­weise Rekruten für das Kochen abstellen.

In diesem Zusammenhang kommt die sogenannte Teiltauglichkeit dazu. Ich halte das für ein bisschen eine Begriffsverwirrung, denn eine eingeschränkte Taug­lichkeit hat es immer schon gegeben. Wir kennen die Tauglichkeitsstufen von eins bis neun, wobei Tauglichkeit die Tauglichkeit für den Einsatz an der Waffe meint. Was mit dem neuen Begriff Teiltauglichkeit gemeint ist, sind jedoch Grundwehrdiener beziehungsweise Wehrpflichtige, die gar nicht für den Einsatz an der Waffe tauglich sind, sondern höchstens für zivile Tätigkeiten des Bundesheeres und Versorgungstätigkeiten eingesetzt werden können.

Das bringt jetzt wieder verfassungsrechtliche Probleme mit sich, weil ja Zwangs­arbeit verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn es sich um einen Wehr­dienst oder einen Wehrersatzdienst handelt, aber eben nicht um einen zivilen Einsatz beim Bundesheer, wenn man nicht zum Einsatz einer Waffe fähig ist.

Trotz unserer Kritik wurde diese Teiltauglichkeit Neu schnell durchgeboxt. Der Grund war, dass es eben für genau solche Jobs wie in der Küche Leute geben muss, die dann nicht beim Grundwehrdienst, beim Training für die tatsächlichen Kampfaufgaben fehlen. Diese Teiltauglichkeit Neu hat aber nicht so recht gehalten, was man versprochen hat, wie auch vom Ministerium zugegeben wird – es kommen weniger zusätzliche Grundwehrdiener ins System als erhofft.

Jetzt wird daran gearbeitet, den Dienst attraktiver zu machen, wobei Sie und ich wissen, Frau Bundesministerin, dass die Work-Life-Balance im Bundesheer eben nicht so einfach möglich ist.

Da das Thema autarke Kasernen ein unkontroversielles ist: Welche Debatten gibt es also überhaupt? – Mandatarinnen und Mandatare aus einer Gegend mit einer Kaserne fragen, warum ihre nicht auf der Prioritätenliste ist beziehungs­weise, wenn sie es ist, warum es nicht noch schneller geht. Abgesehen von die­sen Partikularinteressen ist das Ausbauprojekt jedoch on track, deswegen ist aus Marketingsicht nachvollziehbar, dass Sie dieses Thema auswählen, um eine Ak­tuelle Stunde dazu zu gestalten. Da bleiben aber andere Fragen und andere The­men, die eigentlich wichtiger gewesen wären, auf der Strecke.

Zum Beispiel: Österreich ist beim Strategischen Kompass der EU selbstver­ständlich dabei – oder nicht? Steht da die Neutralität im Wege? – Da müssen Sie mit sich selbst ins Reine kommen!

Wie können wir bei den mobilen Einsatzgruppen der EU selbstverständlich dabei sein, aber bei einer europäischen Luftraumverteidigung soll das auf einmal nicht mehr gehen? Was ist die gemeinsame Beschaffung? Wofür ist die gemein­same Beschaffung da, wenn nicht zum Beispiel dafür, Systeme anzuschaffen,
die sich kein Staat alleine anschaffen kann, wie zum Beispiel eine Raketenab­wehr?

Autarke Kasernen sind gut, wenn man weiß, wofür man sie nutzt. Wenn es nur um die Blackoutvorsorge geht – wir haben es schon gehört –, wäre ja eigent­lich das BMI zuständig.

Es geht auch um die Rolle des Bundesheeres: Soll es tatsächlich ein Heer sein, oder soll es zu einer Katastrophenschutzeinrichtung umgestaltet werden? Das kann man wollen, dann muss man aber auch dazu stehen. – Vielen Dank. (Beifall des Bundesrates Egger-Kranzinger.)

10.10


Präsidentin Korinna Schumann: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

10.10.50Einlauf und Zuweisungen


Präsidentin Korinna Schumann: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfas­sungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

eines Schreibens des Herrn Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung des Herrn Bundesministers Mag. Dr. Martin Kocher von seiner Funktion als Bundes­minister für Arbeit sowie für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bei gleichzeitiger Ernennung zum Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und von Frau Staatssekretärin Mag.a Susanne Kraus-Winkler von ihrer Funktion als Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstand­ort bei gleichzeitiger Ernennung zur Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft durch den Herrn Bundespräsidenten mit Entschlie­ßung vom 18. Juli 2022

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Herrn Bundeskanzlers in einem anderen Mit­gliedstaat der Europäischen Union.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe S. 9)

2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bundes­gesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2021
(III-654 d.B. und 1671 d.B.)

3. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc am 6. und 7. Oktober 2022 in Tschechien, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Frau Staatssekretärin im Bun­deskanzleramt Claudia Plakolm wahrnehmen wird (Anlage 2)

4. Schreiben des Bundeskanzlers betreffend

Amtsenthebung des Herrn Bundesministers Mag. Dr. Martin Kocher von seiner Funktion als Bundesminister für Arbeit sowie für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort bei gleichzeitiger Ernennung zum Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und von Frau Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler von ih­rer Funktion als Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort bei gleichzeitiger Ernennung zur Staatssekretärin im Bundes­ministerium für Arbeit und Wirtschaft durch den Herrn Bundespräsidenten mit Ent­schließung vom 18. Juli 2022 (Anlage 3)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung) sowie

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

(siehe Tagesordnung) sowie

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2021, vorgelegt von der Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-788-BR/2022)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

Verkehrstelematikbericht 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-789-BR/2022)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

Tätigkeitsbericht des Rates für Forschung und Technologieentwicklung 2021, vor­gelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-790-BR/2022)

zugewiesen dem Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft

Jahresbericht 2021 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-791-BR/2022)

zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

Kunst- und Kulturbericht 2021 der Bundesregierung (III-792-BR/2022)

zugewiesen dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

Grüner Bericht 2022 der Bundesregierung (III-793-BR/2022)

zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

13. Umweltkontrollbericht, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-794-BR/2022)

zugewiesen dem Umweltausschuss

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsidentin Korinna Schumann:Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. am 6. Oktober 2022 in Serbien, wobei er gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesministerin Mag.a Karoline Edtstadler mit seiner Vertretung beauftragt hat.

Schließlich eingelangt ist auch ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Inneres Mag. Gerhard Karner am 6. Oktober 2022 in Serbien, wobei er gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag.a Dr. Susanne Raab bis 13 Uhr, Herrn Bundesmi­nister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. von 13 bis 14 Uhr und hernach Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek mit seiner Vertretung beauftragt hat.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Aus­schussberichte erstattet.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR


Präsidentin Korinna Schumann: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Verlässliche öffent­liche Strukturen als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ eingebracht wurde.

Hiezu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ge­mäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvor­beratungen in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvor­beratungen in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen En­quete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vor­beratung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist so­mit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Verlässliche öffentliche Struk­turen als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ ergänzen und als 6. und so­mit letzten Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Selb­ständigen Antrag 356/A-BR/2022 auf Abhaltung einer parlamen­tarischen Enquete auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Verlangen auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3731/AB-BR/2022


Präsidentin Korinna Schumann: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass ein gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestelltes Verlangen der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen vorliegt, eine Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3731/AB-BR/2022 der Anfrage 4025/J-BR/2022 an den Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durchzuführen.

Im Sinne des § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlege ich die Besprechung der Anfragebeantwortung an den Schluss der Sitzung, jedoch nicht über 16 Uhr hinaus.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.16.361. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in An­gelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (2826/A und 1704 d.B. sowie 11072/BR d.B.)


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland genannt. – Ich bitte um den Bericht.


10.17.06

Berichterstatter Sebastian Kolland: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusam­menhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens.

Die Unterlagen liegen Ihnen vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Präsidentin Korinna Schumann: Vielen Dank.

Ich darf noch ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen der HAK Wels hier bei uns im Bundesrat begrüßen. Schön, dass Sie hier sind. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses. (Bundesrat Steiner: Bravo, Arthur!)


10.18.14

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vorsitzende! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Dieses Gesetz, das wir hier und heute behandeln, sucht seinesglei­chen aus mehreren Gründen:

Es geht bei diesem Gesetz um eine Verfassungsbestimmung, bei der der Bund temporär in die Kompetenzen der Länder eingreift und diese auch beschnei­det. Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung das Mitbestimmungsrecht der Länder bei Gesetzesvorhaben aus, die das öffentliche Auftragswesen betreffen.

Normalerweise ist so etwas immer ein ganz heikles Thema, doch schon so wie bei Corona bildet sich auch da wieder, wenn es um das Thema Sanktionen geht, eine Allianz aus Schwarz, Grün, Rot und Pink, die das alles mittragen, ganz nach dem altbekannten Motto „Koste es, was es wolle“ – in diesem Fall halt un­sere Bevölkerung.

Vor Kurzem gab es noch eine Präsidentschaft im Bundesrat – Stichwort Dezen­tralisierung –, die den Föderalismus ganz hoch geschrieben hatte. Jetzt auf einmal ist der Föderalismus eine Last, wie es scheint. Ihre Argumentation, warum das jetzt so sein soll – zumindest war es im Nationalrat so –, empfinde ich auch als sehr skurril. Man nimmt den Ländern eine Kompetenz weg, weil man befürchtet, dass dieses Gesetz von den Ländern unterschiedlich angewen­det wird. Ja, nur wenn das wirklich Ihre Argumentation ist, dann sage ich Ihnen: Diese Argumentation kann man immer gegen den Föderalismus ins Treffen führen, denn es kann ja immer unterschiedlich angewendet werden.

Das ist ja in Wahrheit das Wesen des Föderalismus: dass eben Länder da eine Eigenständigkeit haben. Deswegen ist ja das bundesstaatliche Prinzip in der Verfassung verankert, weil es eben Bereiche gibt, wo die Länder es bes­ser machen können oder es besser machen und es auch deshalb Ländersache ist.

Nun ein wenig ins Detail dieses Gesetzes: Am 8. April dieses Jahres wurde eine weitere Sanktion in der Europäischen Union gegen Russland beschlossen, die es gestattet, dass bis zum 10. Oktober – also bis kommenden Montag – öffentli­che Aufträge weitergeführt oder auch vergeben werden dürfen, auch wenn Unternehmen beteiligt sind, die mehrheitlich russisch sind. Danach, also ab kom­menden Montag, soll es eben nicht mehr erlaubt sein. Ausnahmen bestätigen die Regel, und genau darum geht es in diesem Gesetz, es geht um die Ausnahmen. Also gewisse Dinge, wie zum Beispiel Gas, Palladium, Platin – also Dinge, die
wir brauchen –, sollen dann trotz der Sanktionen geschäftlich abgewickelt wer­den können. Dafür gibt es dann – sofern die Frau Justizminister oder eben auch die Bundesregierung das will – sogenannte Sondergenehmigungen. Die Bundesregierung spielt dann wieder Gott und sagt: geht oder geht nicht –
ein Schelm, der Böses dabei denkt. Wir erinnern uns an die Vergangenheit. Da bin ich jetzt schon gespannt, für welche guten Freunde der ÖVP wieder alles möglich sein wird; aber klar, liebe ÖVP: Auch da gilt natürlich – so wie bei Ihnen immer – die Unschuldsvermutung.

Sie wissen, wir sind aus gutem Grund gegen die Sanktionspolitik. Nur: Wenn das, was Sie hier machen, eine Sanktionspolitik sein soll, nämlich mit Ausnahmen dort, wo es uns gerade passt, dann ist das alles andere als eine stringente Sank­tionspolitik. Das ist eher so eine Wasch-mir-den-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass-Politik. Sie verkennen hier auch ganz eindeutig die Situation: Wir sind von Russland abhängig, nicht umgekehrt! Die brauchen sehr wenig von uns.

Ein weiteres Problem an der Sache ist, dass heute schon der 6. Oktober ist. Sie beschließen heute, dass alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge haben, überprüfen sollen, ob ein Teil oder sogar ein Gutteil der Eigentümer Russen sind. Das klingt jetzt einfach, und bei kleineren Unternehmen ist es wahrscheinlich auch einfach, aber wie schaut es bei Konzernen aus, die zum Beispiel in Ge­sellschaften zusammenarbeiten oder gemeinsame Gesellschaften gebildet ha­ben? – Da kann es dann schon sein, dass ein Unternehmen selbst gar nicht weiß, wer da aller mit drinnen hängt beziehungsweise wer dahintersteht oder wer gar der wirtschaftliche Eigentümer ist. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Raiffeisenkasse!)

Was an diesem Gesetz wirklich letztklassig ist, ist, dass man diese Bürde unter Strafandrohung der Sanktionsverletzung den Unternehmern umhängt. Das nimmt man also nicht einmal auf sich, sondern hängt das den Unternehmern um. Diese müssen jetzt bis kommenden Montag prüfen und feststellen, ob das
bei ihren Unternehmen eben zutrifft oder auch nicht, und die Frau Minister muss dann entscheiden: geht oder geht nicht.

Das, meine Damen und Herren – das richtet sich vor allem an die ÖVP –, ist in höchstem Maße wirtschaftsfeindlich und wird sich genauso rächen wie Ih­re Coronamaßnahmenpolitik und Ihre verfehlte Klimapolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Schwarz und Grün zerstören hier unsere Wirtschaft unter Mittäterschaft von SPÖ und auch den NEOS. Jetzt ist auch nachvollziehbar, dass die Industrie in Österreich vor einer Deindustrialisierung Österreichs warnt, denn was wird denn jetzt die Folge sein? – Die Unternehmen werden dorthin abwandern –
das passiert zum Teil auch schon –, wo sie nicht nach Strich und Faden vorge­führt, wo sie nicht ungerecht und ungleich behandelt werden. Nichts anderes ist das: Das ist eine klare Ungleichbehandlung zum Nachteil unserer Wirtschaft – nicht nur in Österreich, auch in Deutschland und in weiten Teilen der Europäi­schen Union.

Meine Damen und Herren, weil es gerade vorhin mit Frau Minister Tanner Thema war: Wir brauchen in Österreich gar kein Blackout, damit wir in die Steinzeit zurückversetzt werden. Das schaffen schon diese schwarz-grüne Regierung mit Rot und Pink und diese EU. Die schaffen das alleine. (Beifall bei der FPÖ.)

Allein dieser Gesetzwerdungsprozess zeigt auf, dass da alles andere als professionell gearbeitet wurde. Am 9. April, also einen Tag später, wird eine Verordnung auf EU-Ebene erlassen. – Wir sind übrigens davon ausgeschlossen gewesen, das war ja geheim, wie es scheint. – Dann gab es an diesem Mon­tag, also am 3. Oktober, vor drei Tagen, eine hektisch anberaumte Justiz­ausschusssitzung, um das Ganze kurz danach in einer Sondersitzung des Natio­nalrates durchzuboxen.

Jetzt stelle ich mir die Frage: Was hat das Justizministerium von 9. April bis heute gemacht? Das ist eine ernst gemeinte Frage. Warum ist fünf Monate lang nichts passiert? Und: Muss das jetzt alles binnen einer Woche durchgewun­ken werden?

Eine spannende Frage auch noch: Wenn man von dieser Maßnahme überzeugt ist, warum endet diese am 31. Dezember 2023 wieder? Wissen Sie von der Regierung etwas, das wir nicht wissen, zum Beispiel, dass zu diesem Zeitpunkt der Krieg vorbei ist oder dass zu diesem Zeitpunkt die EU ihre Knieschuss­sanktionen, die uns mehr schaden als Russland, wieder aufgegeben hat? – Fra­gen über Fragen.

Ich lehne mich jetzt einmal aus dem Fenster und sage Ihnen, warum Sie dieses Gesetz heute so beschließen, wie Sie es beschließen: weil es nämlich immer mehr Politiker innerhalb der ÖVP und auch innerhalb der Wirtschaftskammer gibt, die gegen diese Sanktionspolitik der Bundesregierung und auch der Europäischen Union sind und sich auch dagegenstellen. Die Regierung hat ganz einfach Angst, dass, wenn ein sehr kalter Winter auf uns zukommt, die Stim­mung in Richtung Beendigung der Sanktionen kippen wird und es dann eben Lan­despolitiker geben kann, die dem Druck der Bevölkerung nicht gewachsen sind und dem nachgeben. Und um dieses Risiko, dass sich die Länder gegen ein Gesetz stellen, welches eigentlich sogar in die Vollziehung der Länder fallen würde, auf null zu senken, entziehen Sie heute den Ländern bis Ende 2023 ihre Mitwirkungs- und Zustimmungskompetenz.

Meine Damen und Herren, Sie führen damit die Landespolitik und damit gleichzeitig die Länderkammer, uns im Bundesrat, ad absurdum. Genau aus die­sem Grund werden wir Freiheitliche – leider als Einzige – gegen dieses Ge­setz Einspruch erheben. (Beifall bei der FPÖ.)

10.27


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.


10.27.33

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Vielleicht noch einmal ganz kurz, worum es in diesem Gesetz geht, weil jetzt so getan wurde, als würden wir den Föderalismus abschaffen. Also ganz so dramatisch, wie es der Vorredner gesagt hat, ist es nicht.

Um es zusammenzufassen: Ein Teil der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland ist ein Verbot der Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Un­ternehmen, die direkt mit diesem Krieg, mit dem Regime verbunden sind und dazu beitragen würden, dass noch mehr Menschen getötet, verschleppt, verge­waltigt, zwangsadoptiert oder in Massengräbern bestattet werden. Darum geht es. (Bundesrat Steiner: Ich bin für den Frieden!)

In bestimmten Fällen können aber nach EU-Recht Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Das haben wir in der Europäischen Union so ausgemacht. Diese Ausnahmen betreffen etwa Erdgas, Nickel oder Palladium. Bisher gibt es kei­ne für solche Genehmigungen zuständige Stelle – und das ist genau das, was wir jetzt schaffen. Ein Gutachten des Verfassungsdienstes hat nämlich ergeben, dass die Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern tatsächlich nicht geklärt war. Das betrifft uns natürlich im Bundesrat auch in einem besonderen Ausmaß.

Aus diesem Grund – um das zu klären und um auch für die Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen – schaffen wir diese Stelle. Aus diesem Grund wird mit diesem Gesetz bis Ende 2023 – also wirklich befristet – eine Bundeskom­petenz eingeführt, die dann ausnahmsweise Genehmigungen von bestimm­ten öffentlichen Aufträgen erteilt. Diese Stelle wird eben im Bundesministerium für Justiz angesiedelt sein.

Ich möchte natürlich schon noch ein paar Worte zu diesen Sanktionen sagen, denn wie wir wissen, sind die Freiheitlichen gegen diese Sanktionen, die wir gemeinsam als Europäische Union beschlossen haben. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin allerdings davon überzeugt, dass diese Einigkeit der Europäischen Union ungeheuer wichtig ist, und wenn wie vorhin so getan wird, als wäre Russland so viel mächtiger, dann muss ich schon sagen: Die Wirtschaftsleistung der Euro­päischen Union ist schon um ein Zigfaches höher als jene Russlands. Russland braucht unser Geld in ganz besonderem Maße.

Die Europäische Union – und das ist mir schon auch wichtig – wurde als Frie­densprojekt gegründet. Das dürfen wir nie aus dem Auge verlieren. (Bundes­rat Steiner: Jetzt sind wir Kriegstreiber!) Das ist mir auch deshalb wichtig, weil noch unsere Großväter – mein Großvater war ja aus Rotterdam – gegenein­ander haben kämpfen müssen. Wir haben jetzt – auch mit dieser Europäi­schen Union – für viele Generationen auf diesem Kontinent Frieden geschaffen. Das ist eine Leistung, die auf diesem Planeten außergewöhnlich ist und die wir nie – nie! – vergessen dürfen.

Die Europäische Union ist wirklich das Gegenteil von dem, was Wladimir Putin repräsentiert – das sind Angriffskriege, das sind Eroberungsfeldzüge, das ist das Missachten der Souveränität von Staaten, das ist antidemokratisch, das ist, die universellen Bürger- und Menschenrechte einfach mit den Füßen treten, einfach ein Land angreifen und die Grenzen verändern wollen. (Bundesrat Steiner: Wie
die Amis! Wie Amerika!)

Eines ist schon wichtig: Wer die ökonomische Versorgung der Nachschublinien – die Finanzierung von diesem Krieg, von diesem Horror, von diesen Toten, von diesen Verbrechen an der Zivilbevölkerung – nicht unterbrechen will, der macht keine Friedenspolitik, der ist auch nicht neutral.

Neutralitätspolitik hat noch nie bedeutet, die Augen vor Verbrechen zu ver­schließen, im Gegenteil: Frieden zu wollen bedeutet auch, dafür einzutreten, für eine Welt zu kämpfen, in der unsere Kinder wieder das haben können, wofür
wir uns so lange eingesetzt haben: dass wir in einem Europa der Kooperation le­ben, in einem Europa der Zusammenarbeit und in einem Europa ohne Krieg.
Uns dafür einzusetzen ist richtig, und diese Sanktionen sind ein wichtiger Be­standteil für diese Zukunft. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

10.32


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Jo­hannes Hübner. Ich erteile ihm das Wort.


10.32.41

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich glaube, das, was Kollege Schreuder hier gesagt hat, kann so nicht stehen bleiben und soll auch nicht unwidersprochen bleiben.

Zuerst einmal zu den Sanktionen an sich: Sie haben die Sanktionen als einen Teil des europäischen Friedenswerkes dargestellt, also als einen Teil des Kampfes für Menschenrechte, gegen Gewalt, gegen Tötung, gegen Missbrauch, gegen Zer­störung, als ein genuin europäisches Projekt, das uns zeigt, wie die europäi­schen Werte den Putin-Werten gegenüberstehen.

Herr Kollege, haben Sie jemals die Genealogie der Russlandsanktionen verfolgt? Wissen Sie, worauf die zurückgehen? (Bundesrat Schreuder: Auf die Krim-An­nexion!) – Das glauben Sie. Ich werde Ihnen ein bisschen etwas davon erzählen. (Bundesrat Schreuder: Dass Sie im Kreml gut befreundet sind, wissen wir!)

Begonnen hat das Ganze im Juni 2017. Damals wurde im amerikanischen Senat ein Gesetzentwurf der Demokraten eingebracht – im Jahr 2017, da waren kei­ne Kriege, nichts, der Konflikt an der Krim war lang vorbei –, der hat den be­zeichnenden Titel gehabt: Countering Russian Influence in Europe and Eurasia – dem russischen Einfluss in Europa und Eurasien entgegenzutreten. Den ha­ben die Demokraten eingebracht und dem sind dann die Republikaner beigetre­ten. Das Gesetz ist am 2. August 2017 beschlossen und vom amerikanischen Präsidenten unterschrieben worden, damals aber bereits unter dem trüge­rischen, aber doch auch enthüllenden Namen Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act, das heißt: amerikanischen Gegnern durch Sanktionen begegnen.

Dieses Gesetz sieht vor, dass Beschlüsse der USA zur Sanktionierung aller Staaten – man hat es nicht einmal auf Russland beschränkt – internationales Recht darstellen und international durchgesetzt werden können und auch ausländische, insbesondere europäische Firmen, die gegen amerikanische Sank­tionsbestimmungen verstoßen, aus amerikanischer Sicht Unrecht verüben und zivil- und strafrechtlich in den USA verfolgt werden können. – Ich schaue zum Kollegen Schennach, weil er so ruhig vor sich hindöst. (Heiterkeit bei der FPÖ
und Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Ich höre Ihnen zu!)

Ich schaue hin, weil der damalige Bundeskanzler und SPÖ-Vorsitzende
Kern dazu interessanterweise gesagt hat: Das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht. Darüber wurde in den Medien natürlich sehr wenig berich­tet, auch über diese Äußerung von Kern nicht. Das ganze Gesetz wurde eher mit peinlichem Schweigen übergangen, weil es natürlich die Grundsätze einer of­fenen, gerechten und rechtsbasierten Weltordnung auf den Kopf stellt.

Was ist daraufhin passiert? – Da muss ich jetzt einmal nachlesen, wann es genau war. – Am 29.1.2018 ist zu diesem Gesetz der erste sogenannte Report erschienen, und darin wurde vorgeschlagen, 96 Persönlichkeiten russischer Ab­stammung oder mit russischer Staatsbürgerschaft und mehrere Hundert Unternehmen auf die sogenannte Sanktionsliste, auf die Blacklist, zu setzen. Tat­sächlich wurden dann mit Beschluss der amerikanischen Kammern vom April 2018 auch 29 russische Personen oder russischstämmige Leute und 17 Unterneh­men auf diese Liste gesetzt.

Es ist interessant – Sie können es in der Kongressbibliothek einsehen –: Die Klausel – das muss ich jetzt nachlesen, ich glaube, 276 ist es, nein – 257 dieses Acts begründet ihn damit, dass es darum geht – ich zitiere jetzt wörtlich –, für den Export von US-Energieressourcen Vorrang vor anderen Exportströmen zu erwirken und dadurch in den USA Jobs zu schaffen. Das ist der Hinter­grund dieser ganzen Gesetze.

Die erste drastische Auswirkung war dann im Dezember 2017, als gegen europäische Firmen, die an Nord Stream 2 mitgearbeitet haben, Sanktionen er­lassen wurden. Man hat schnell einen eigenen Act gemacht, der skurrilerwei­se Protect European Energy geheißen hat. Protect European Energy hat als Hauptziel gehabt, zu verhindern, dass weitere Gaspipelines auf dem Festland oder unter See errichtet werden können.

Man hat damals auch die Bauarbeiten an Nord Stream 2, einem ja zur Hälfte von Europa – auch von Österreich – finanzierten Projekt, zum Erliegen gebracht, indem man an die Firma Allseas, ein schweizerisch-holländisches Gemeinschaftsunternehmen, das die Verlegungsarbeiten durchgeführt hat, einen Brief gerichtet hat, unterschrieben von den Fraktionsführern beider Parteien, den Republikanern und den Demokraten. Darin wurde dem Vorstand mitgeteilt, dass das Unternehmen, wenn es nicht binnen 48 Stunden die Arbeiten an Nord Stream 2 einstellt, von den USA vernichtet würde. Das hat dazu geführt, dass die Firma die Bauarbeiten unverzüglich abgebrochen hat.

Nicht einmal auf diesen beispiellosen Eingriff in unsere Rechtsordnung hat irgendjemand reagiert oder dagegen protestiert. In Deutschland hat es zwar lah-me Beschlüsse gegeben, trotzdem am Projekt festzuhalten, darauf hinzuwei­sen, dass es zu 95 oder 96 Prozent fertig ist und dass dabei bereits Milliar­den versenkt wurden.

Einziges Ziel ist es gewesen, sicherzustellen, dass keine Pipelines, die Gas aus Russland, Kasachstan oder vielleicht sogar dem Iran oder Aserbaidschan nach Europa bringen, fertiggestellt und in Betrieb gehalten werden können. Es wird Ihnen vielleicht nicht entgangen sein, was mit den beiden Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 etwa vor einer Woche passiert ist.

Jetzt gehen wir einmal weiter zu dieser Sanktionspolitik. Die Sanktionspolitik hat ja auch dazu geführt, dass die Schweiz, die über 200 Jahre neutral war, ihre Neutralität aufgeben musste – aber nicht, weil die Schweizer gesagt haben: Das war eine schlechte Idee, jetzt schließen wir uns im Ukraine-Russland-Krieg
den Ukrainern an, sondern weil die USA der Schweizer Bundesregierung und füh­renden Schweizer Unternehmen de facto mit der Vernichtung gedroht haben, wenn die Neutralität nicht aufgegeben wird. Tatsächlich hat die Schweiz nur we­nige Tage standgehalten und sich diesen Sanktionen angeschlossen.

Sanktionen überhaupt, Sanktionen als Mittel der Friedenspolitik? – Da darf ich einmal die Grünen und auch die SPÖ, die ja immer davon reden, dass wir die Migrationsströme, das Elend in der Dritten Welt, in den Herkunftsländern der Migranten dadurch bekämpfen müssen, dass wir vor Ort Hilfe leisten, daran erinnern, dass so ja unsere Entwicklungszusammenarbeit begründet ist, so die Hunderte Millionen, die wir direkt und indirekt jedes Jahr dafür aufwen­den, unter anderem auch begründet sind.

Wie sieht das nunmehr aus? – Nehmen wir uns drei Hauptherkunftsländer der Migrationsströme her, nehmen wir Afghanistan, den Iran und Syrien. Das sind Länder, die seit Jahren, teilweise schon seit Jahrzehnten, mit den schärfsten amerikanischen Sanktionen belegt sind. Syrien hat überhaupt die schärfsten Sanktionen, die es in der Geschichte gegeben hat, denen sich die Europäische Union nolens volens natürlich angeschlossen hat.

Keine europäische Bank, kein Unternehmen kann es sich leisten, gegen den Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act und die beige­schlossene, laufend aktualisierte Schwarze Liste zu verstoßen, weil das dazu führt, dass allen amerikanischen Unternehmen untersagt wird, mit diesen Firmen Geschäfte zu machen. Die Beschlagnahmung des Vermögens in den USA und vor allem die Abkoppelung vom internationalen Dollartransfer – also die Unmög­lichkeit, Geschäfte in Dollar zu machen – droht. Was das bedeutet, brauche ich nicht weiter zu sagen.

Dieses Land ist nicht in der Lage, irgendwelche Geschäfte zu machen, et­was zu finanzieren, Investitionen hereinzuholen, daher kehrt auch niemand nach Syrien zurück – nicht deshalb, weil der Krieg dort tobt, der ist seit zwei, drei Jahren mehr oder minder eingefroren, sondern weil die wirtschaftlichen Grund­lagen systematisch zerstört werden. Das Einzige, was man hier hört, ist: Ach Gott, der Erdoğan, der wird uns jetzt die Flüchtlinge schicken, der wird die nicht behalten. – Ja, die Türken haben drei, vier Millionen, die sich weigern, zurück­zukehren, weil sie dort keine Lebensgrundlage haben. Die Gefahr besteht natür­lich, dass die Türkei die nicht auf ewige Zeiten behalten wird.

Aber glauben Sie, irgendjemand in der Europäischen Union, diesem großen Friedensprojekt, oder in der großen Entwicklungshilfeszenerie kommt auf die Idee, zu sagen: Bitte hören wir mit diesen Sanktionen gegen Syrien auf!? Es gibt so viele Länder, die nicht perfekte Demokratien sind, die wir ja auch nicht in einer Weise strangulieren, dass die Bevölkerung flüchten muss. Nein, das wird nicht gesagt, weil es dem Grundkonsens des amerikanischen Imperiums und den gleichgeschaltet agierenden europäischen Akteuren widerspricht.

Afghanistan, dort ist es ja noch dramatischer: Nachdem die dortige, von den USA – sagen wir es einmal freundlich – eingesetzte Regierung innerhalb von drei Monaten nach Abzug der amerikanischen Besatzungstruppen kollabiert ist, hat man nicht nur aufgehört, Afghanistan irgendeine Unterstützung zu bringen, sondern eine der ersten Taten der USA war es, das gesamte Devisenguthaben der afghanischen Zentralbank zu beschlagnahmen – das waren circa 4,75 Milliar­den Dollar –, sodass die lokale Währung Afghani ungedeckt und praktisch wertlos gewesen ist und Importe für die Afghanen unmöglich geworden sind. Die können also nur Bartergeschäfte mit den Nachbarn machen, bei denen
sie Früchte, in kleinen Mengen Mineralien und dergleichen liefern und dafür Le­bensmittel und andere lebensnotwendige Güter erhalten.

Glauben Sie, irgendjemand vom Friedensprojekt hat irgendetwas gesagt, ist in den USA vorstellig geworden und hat gesagt: Bitte, gebt denen doch die Devisen zurück, holt euch die 4,75 Milliarden irgendwoher, aber nicht ausgerechnet von Afghanistan!? – Nein, da wird aber gefordert, egal, ob im Parlament bei uns oder in internationalen Foren oder bei NGOs: Wir müssen die Quellen und die Wurzeln der Probleme in Angriff nehmen.

Der Iran – das brauche ich gar nicht zu sagen – steht seit 40 Jahren unter Sanktionen. Und diese Sanktionen, das weiß ja jeder, treffen nicht die Führungsschicht, die treffen weder Herrn Assad noch die Mullahs dort, sondern die treffen den Durchschnittsbürger, insbesondere die sogenannten verletzlichen unteren Einkommensschichten einer Bevölkerung, die keine Möglichkeit haben, auch nur eine basismedizinische Versorgung zu erlangen.

Mit dem Irak ist es ja ähnlich, der ist dort eingesperrt unter lauter Sanktions­kandidaten. Auch dort ist die Wirtschaft massiv behindert, abgesehen da­von, dass das von den Amerikanern dort installierte System hinten und vorne nicht funktioniert und von der lokalen und dazu noch importierten Kor­ruption und Unfähigkeit der Leute zerfressen wird.

Wir sind also in einer Situation, in der wir wesentlichen Dingen gegenüber die Augen verschließen – mit dem merkwürdigen Argument, das diene ja alles der Vermeidung von Gewalt, von Übergriffen und von sexuellem Missbrauch und so weiter –, Völker strangulieren, unsere eigene Bevölkerung massivst schädigen, das Reallohnniveau senken, die Zukunft weder wirtschaftlich noch energietechnisch noch privathaushaltsmäßig in irgendeiner Weise absichern und zu all dem schweigen.

Jetzt komme ich noch einmal zu Kollegen Schennach, weil er heute zwei Anträge eingebracht hat beziehungsweise einbringen wird. Ich kann nur sagen: Ja, guten Morgen, SPÖ, offensichtlich erwacht nach langem Dauerschlaf! (Ruf bei der ÖVP: Woher weiß er das?) Heute haben wir immerhin, soweit ich mich erinnere, den 4. Oktober, glaube ich, oder den 6. Oktober? – Der 6. Oktober ist es schon. (Bun­desrätin Zwazl: Auch erwacht!) – Ich bin schon angesteckt, ich schaue immer zu Kollegen Schennach hin und das ist ermüdend. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Am 6. Oktober kommen Sie auf die Idee, einen Gaspreisdeckel und – skurrilerweise in der Überschrift – die Aufschiebung – Aufschiebung! (Bundes­rätin Grimling: Das fordern wir seit Monaten!); auf die Monate komme ich gleich (Bundesrätin Schumann: ... seit März!) – der CO2-Abgabe zu verlangen.

„Seit Monaten“ – diese Anträge haben wir jedenfalls zweimal eingebracht, ein­mal sogar in einer Sitzung, in der es eine Oppositionsmehrheit gegeben hat oder gegeben hätte. Von wem wurden sie abgelehnt? – Von der SPÖ. (Beifall bei der FPÖ. Bundesrätin Grimling: Wir werden unsere Gründe gehabt haben! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Liebe Kollegen von der SPÖ, gefordert haben Sie es vielleicht mit dem Mund, aber ich habe keinen einzigen Antrag von Ihnen gesehen, die CO2-Abgabe abzuschaffen, aufzuschieben. Jetzt, da sie bereits in Kraft ist – guten Morgen! –, mit 1. Oktober in Kraft getreten ist, verlangen Sie eine Aufschiebung. (Bun­desrat Schennach: Das stimmt überhaupt nicht!) Wenn, dann verlangen Sie eine Aufhebung oder Aussetzung (Bundesrat Schennach: Habt ihr kein Archiv?), aber in der Überschrift steht „Aufschiebung“.

Das zeigt ungefähr, wie lange Sie den Antrag schon vorbereitet hatten (Beifall bei der FPÖ), aber offenbar haben Sie sich nicht getraut, ihn einzubringen, weil er natürlich zur Politik, die in Wien von der SPÖ-Stadtverwaltung gefahren wird, konträr, also im Gegensatz steht. Da wird ja alles gemacht, um die Preise hochzuhalten, um die möglichen Gewinne, die man trotz der Spekulation viel­leicht noch erzielen könnte, auf dem Rücken der Bürger einzufahren.

Wir werden diesen Anträgen natürlich zustimmen, da die SPÖ erwacht ist und ihr auch klar geworden ist (Bundesrätin Grimling: Erwacht sind Sie!), dass es eine Inflation gibt und es vielleicht ein Problem bei den Gaspreisen gibt und dass es vielleicht nicht so gescheit ist, in einer Zeit der Inflation (Bundesrat Schen­nach: Das war schon seit vorigem Jahr ...!) und der Reallohnschmälerung noch eine Steuer auf Benzin und Co zu geben. Da werden wir natürlich zustimmen.

Wir gratulieren zu diesem Erwachen und freuen uns mit der SPÖ auf eine nun­mehr hoffentlich wirklich bürgernahe und an den Realitäten orientierte Poli­tik. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. Bundesrat Schennach: Weil Sie ja so bür­gernah sind!)

10.48


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr das Wort.


10.48.16

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Liebe Zuschau­erinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Wir haben von den Vorred­nern nun einiges darüber gehört, warum die Sanktionen gut oder auch nicht so gut sein mögen. Tatsache ist, dass es diese Sanktionen nun gibt und Ös­terreich diesen auch zugestimmt hat.

Es geht bei der gegenständlichen Gesetzesvorlage nun darum, was wir tun müssen, damit wir in Österreich die Sanktionen auch im Bereich des öffentlichen Auftragswesens richtig umsetzen können. Mit der gegenständlichen Vorlage soll eine Bestimmung im Verfassungsrang beschlossen werden. Bei einer Änderung der Verfassung beziehungsweise Bestimmung im Verfassungsrang handelt es sich immer um einen substanziellen Eingriff in die Rechtsgrund­lagen unseres Staates. Solche Anpassungen bedürfen einer vertieften Diskussion und können nie leichtfertig beschlossen werden. Lassen Sie mich daher kurz zusammenfassen, worum es bei dieser Verfassungsänderung eigentlich geht.

Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden von der EU umfassende Sanktionsmaßnahmen gegen Russland ergriffen. Im Rahmen des fünften EU-Sanktionspakets wurden dabei auch Sanktionen im Bereich des öf­fentlichen Auftragswesens beschlossen.

Konkret wurde beschlossen, dass keine neuen Aufträge und Konzessionen mehr an Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Födera­tion vergeben werden dürfen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die wei­tere Abwicklung von Aufträgen und Konzessionen, die bereits vor dem Er­lass des Sanktionspaketes vergeben wurden, ab dem 10. Oktober 2022 unter­sagt wird – das haben wir heute auch bereits gehört.

Weiters ist vorgesehen, dass bei Vorliegen von taxativ genannten Leistungen beziehungsweise notwendigen Gütern Ausnahmeregelungen von diesen Verboten erteilt werden können, dies beispielsweise in sensiblen Bereichen wie der Grundversorgung mit Erdgas. Wenn solche Ausnahmen genehmigt wer­den, müssen sowohl die anderen EU-Mitgliedstaaten als auch die Kommission innerhalb einer Frist von zwei Wochen über jede erteilte Genehmigung un­terrichtet werden.

Mit dieser Vorlage soll nun die Grundlage dafür geschaffen werden, dass ent­sprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Die Kompe­tenzzuordnung war bisher nämlich noch nicht klar geregelt.

Die EU-Verordnung ist zwar bereits seit April bekannt, alle Auftraggeber wurden noch im April vom Justizministerium gleich darüber informiert, aber – Herr Kollege Spanring von der FPÖ, das hat ja der Experte im Justizausschuss genau ausgeführt – wir stimmen erst heute über diese Gesetzesanpassung ab, da der Verfassungsdienst in der Zwischenzeit erst noch die Kompetenzverteilung geprüft hat.

Um diesbezüglich für Rechtssicherheit zu sorgen, soll die Kompetenzverteilung mit dieser Gesetzesanpassung nun klar geregelt werden. Einerseits kann die Bundesministerin für Justiz über Anträge mit Bescheid entscheiden, andererseits kann aber auch die Bundesregierung den Abschluss beziehungsweise die Fortsetzung der Erfüllung bestimmter Aufträge beziehungsweise Konzessionen pauschal mit Verordnung genehmigen.

Bei der pauschalen Genehmigung durch Verordnung stellen die Anknüpfungs­punkte bestimmte Leistungen oder bestimmte Konzessionen dar. Bestimm­te Leistungen können auch nur Aufträge über den Kauf bestimmter Warengrup­pen umfassen, zum Beispiel Erdgas. Der Vollzug dieser Aufgaben soll also durch diesen Gesetzesantrag eine zentrale Bundesangelegenheit werden, was einen Eingriff in die Kompetenzen der Länder erfordert, wie wir heute auch schon gehört haben. Es ist davon auszugehen – es wurde auch schon mehrfach in den Diskussionen ausgeführt – beziehungsweise hat es in der Sitzung des Justizausschusses der Experte des Justizministeriums auch bestätigt, dass dieses Vorgehen mit den Bundesländern abgestimmt ist und von diesen mitgetragen wird, ja diese es sogar befürworten.

Die von der Europäischen Union beschlossenen Russlandsanktionen wurden und werden von Österreich mitgetragen und sind daher für unseren Staat auch bin­dend. Die Rechtssicherheit erfordert es nun, dass wir die geltende Rechtslage in Österreich entsprechend anpassen und klarstellen. Aus diesem Grund gibt es für mich auch keinen anderen Weg, als die Zustimmung zur gegenständlichen Gesetzesanpassung. Durch die Befristung der gegenständlichen Anpassung bis Ende 2023 wird eine Neubeurteilung der Lage in rund einem Jahr ermöglicht. Dieses Vorgehen begrüße ich ausdrücklich.

Aus all diesen Gründen unterstütze ich diese Gesetzesvorlage. Ich möchte auch meine Kolleginnen und Kollegen dazu einladen, dieser Gesetzesvorlage zum Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnah­men in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens ebenfalls zuzu­stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.54


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Stefan Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.


10.54.29

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ja, eine Sondersitzung des Natio­nalrates war notwendig, damit wir diese gesetzliche Regelung – hinsichtlich der Verfassungsbestimmung mit Zweidrittelmehrheit – beschließen.

Ich habe jetzt ganz viele Nebelwolken des Kollegen Hübner gehört, der sich einfach zu einem Satz nicht durchringen kann: dass ein völkerrechtswidriger An­griffskrieg stattfindet. Ja, das hat er nicht gesagt, er hat uns geraten, wir sollen nach Washington fliegen und ins Archiv gehen und so weiter und so fort. Es geht einfacher, Herr Kollege Hübner (Beifall bei der SPÖ), nämlich einfach nur zu sagen: Es gibt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. (Zwischenruf des Bundes­rates Spanring.) – Ja, wir können uns gerne später über die Sünden der USA und die Interessen der USA unterhalten (Bundesrat Spanring: Habt ihr aber noch nie!), aber die sind jetzt nicht das Wichtige. Die sind jetzt nicht vorrangig!

Herr Spanring, was haben Sie gesagt? – Der Föderalismus wird jetzt auf Kosten der Bevölkerung zurückgebaut. Also: Wenn wir das heute nicht machen, dann kostet es etwas, nämlich Strafgelder für Unternehmen – und das wollen wir sicher nicht. Seit 9. April weiß jedoch unsere Bundesregierung, dass es ein Datum gibt, und das heißt 10. Oktober – und der kommt, der kommt mit Si­cherheit! Das bedeutet dann für österreichische Unternehmen Sanktionen, wenn sie das fünfte Sanktionspaket nicht erfüllen.

Ich war unterwegs, und ein Kollege einer Regierungsfraktion – der größeren Regierungspartei – aus dem Nationalrat hat mich gefragt: Sag einmal, wieso ha­ben wir denn eine Sondersitzung? – Da habe ich gesagt: Na, die ist mit deiner Unterschrift einberufen worden!, und habe ihm das erklärt. Darauf hat er gesagt: Aha, noch nichts davon gehört!

Liebe Frau Bundesministerin, Sie werden natürlich jetzt anderes sagen, aber das Ganze habt ihr einfach wie eine heiße Kartoffel weitergereicht. Welches Ministerium soll denn das jetzt machen, Kanzleramt, EU- oder Justizministerium, wer soll denn das jetzt machen?

Weil ich gerade Kollegen Obrecht, der mich gerade anschaut, sehe, der ja gesagt hat, man soll bei solchen Kompetenzdeckelungsklauseln, die dieses Sank­tionsgesetz fordert, und dass das ein kurzfristiger Eingriff in den Föderalismus ist - - Übrigens, Herr Kollege Spanring, auf Wunsch der Bundesländer (Zwi­schenruf des Bundesrates Spanring), weil die Bundesländer darum ersucht haben. (Bundesrat Spanring: Ja, weil Sie feig sind! Sie haben Angst vor der eigenen Bevölkerung!) – Nein, wir haben keine Angst vor der eigenen Bevölkerung (neuer­licher Zwischenruf des Bundesrates Spanring), sondern das ist eine sehr schwie­rige Materie – eine sehr schwierige! –, bei der man nicht neun unterschiedliche Entscheidungen aus den neun Bundesländern und noch dazu eine der Bun­desebene braucht.

Da haben die Bundesländer klugerweise gesagt: Machen wir das, machen wir eine solche Kompetenzdeckelungsklausel, aber limitieren wir das zeitlich. Das hat gar nichts mit einer Mirakelkugel zu tun, durch die man weiß, okay, am 31. Dezember 2023 ist der Ukrainekrieg zu Ende.

Wichtig ist, sich darüber im Klaren zu sein, dass solch ein Eingriff in die Kompe­tenzen der Länder immer jetzt bin ich noch einmal bei Kollegen Obrecht etwas Heikles ist. Es ist eine Spur weniger heikel, weil wir heute auch die Limitie­rung mitbeschließen, das heißt, am 31.12.2023 läuft das aus  und das ist wichtig.

Es geht darum, dass es für bestimmte Ausnahmen  die Ausnahmen wurden von unserer früheren Präsidentin Schwarz-Fuchs ja schon angesprochen und erklärt  Möglichkeiten gibt beziehungsweise dass bereits vergebene Aufträge und Verträge ein Nostrifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Das sieht dieses fünfte Sanktionspaket vor und deshalb brauchen wir das auch.

Ein bisschen schwieriger wird es in Zukunft, wenn man den zwanzigsten Subdienstleister bei Großprojekten auch noch überprüfen muss, ob der irgend­eine russische Connection hat oder nicht. Das, was wir nicht wollen, ist, dass alles stillsteht. Ich glaube, die Ausnahmen, die mit Palladium, Erdgas, Ni­ckel gemacht wurden, sind richtig. Ich glaube das nicht – da das vorhin jemand gesagt hat –, dass wir die Produkte aus Russland brauchen und Russland unsere Sanktionen abschüttelt, denn von Abschütteln ist keine Rede. Sie verwenden nämlich jetzt schon Chips, die eigentlich in Waschmaschinen oder in andere Be­reiche gehören, für hochsensible Bereiche.

Ich denke, wir wollen nicht, dass österreichische Unternehmen zu Schaden kommen. Wir wollen, dass es eine ganz klare kompetenzrechtliche Zuständigkeit des Bundes bei der Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen gibt und dass bestimmte Arten von Aufträgen und Konzessionen pauschal mit einer Ver­ordnung genehmigt werden können – so, wie es das Unionsrecht auch vor­sieht – und dass diese Maßnahme begrenzt ist.

In diesem Sinne werden wir dem zustimmen, aber sagen der Bundesregierung schon: So viel Zeit verstreichen zu lassen, um etwas, von dem ihr genau wisst, was ihr zu tun habt, eine Sondersitzung des Nationalrates einzuberufen, und die eigenen Leute wissen zum Teil überhaupt nicht, warum sie zu einer Sondersitzung kommen (Bundesrat Spanring: Das ist meistens so!) – das ist meis­tens so der Fall, okay –, ist schon eine Minderleistung.

Im Zuge der Sanktionen und des völkerrechtswidrigen Krieges gibt es natürlich eine ganze Reihe von Auswirkungen, auf die die Bundesregierung nur man­gelhaft oder minderleistungsmäßig reagiert. Deshalb bringe ich zwei Entschlie­ßungsanträge ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ver­schiebung der Einführung der CO2-Steuer zur Bekämpfung der Inflation“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat umgehend ein Gesetzespaket vorzulegen, mit welchem die CO2-Steuer zur Dämpfung der Rekordinflation solange ausgesetzt wird, bis sich die Energiepreise wieder auf das Vorkrisenniveau nor­malisiert haben“.

*****

Das ist Entschließungsantrag Nummer eins.

Nun zum Entschließungsantrag Nummer zwei, den unser Vizepräsident ja gerne selbst eingebracht hätte, aber er muss den Vorsitz führen, deshalb erlaube ich mir, diesen Antrag stellvertretend einzubringen, und zwar betreffend „Vorberei­tung eines nationalen Gaspreisdeckels bzw. einer Gaspreisbremse“ – lieber Kollege Hübner, das fordern wir seit Monaten; manche haben ein Archiv, die FPÖ offensichtlich nicht, dann finden sie nämlich alle unsere entsprechen­den Initiativen und Anträge dazu –:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vor­bereitung eines nationalen Gaspreisdeckels bzw. einer Gaspreisbremse“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird – angesichts der aktuellen Entwicklungen in Deutschland – aufgefordert, sofort mit den Vorbereitungshandlungen für einen nationalen Gaspreisdeckel bzw. eine nationale Gaspreisbremse zu beginnen und dem österreichischen Nationalrat sowie Bundesrat so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der geeignet ist die Preise für Strom- und Gas für Haushalte, Wirtschaft und Industrie erheblich zu senken.“

*****

Diese Entschließungsanträge sind notwendig, da die Bundesregierung nicht willens ist – nicht willens ist! –, auf diese große Krise, in die die Bevölkerung jetzt immer mehr und mehr hineinrutscht, zu reagieren. Die Leute können sich die Rechnungen nicht mehr finanzieren. (Bundesrätin Zwazl: Die Rechnungen zahlen!) Diese Einmalzahlungen sind nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein, das verpufft. Das heurige Weihnachtsgeld wird für Energierechnungen verwendet werden müssen und die Wohnungen werden kalt sein. Das darf es nicht sein!

Gerade die Wirtschaft, vor allem die Klein- und Mittelbetriebe, die KMUs, lei­den derzeit unter dieser horrenden Energiepreisentwicklung. Das Wort Explosion ist absolut keine Beschreibung mehr für das, was man hört, nämlich dass Leute, die in einem Jahr Kosten von 800 000 Euro haben, für das nächs­te Jahr schon das Zehnfache davon vorgeschrieben bekommen. Wir wollen nicht, dass unsere Bäcker und Bäckerinnen zusperren müssen. Wo bleiben die Pakete?

Diese Pakete, die es derzeit gibt, helfen den einzelnen Haushalten nur minimal, aber sie helfen nicht substanziell, und deshalb haben wir diese Entschließungsanträge noch einmal eingebracht. – In diesem Sinne: Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

11.06


Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Verschiebung der Einführung der CO2-Steuer zur Bekämpfung der Inflation“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters wurde von den Bundesräten Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen der Entschließungsantrag betreffend „Vorbereitung eines nationalen Gaspreisdeckels bzw. einer Gaspreisbremse“ eingebracht. Auch dieser ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.


11.07.19

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst einmal darauf zurückkommen, was eigentlich Beschlussgegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist. Das ist neben dem Prozedere für Rechtsakte, mit denen Ausnahmen von den Sanktionen geschaffen werden können, die Schaffung eines Kompetenztatbestandes, und zwar eines quasi Sicherheitskom­petenztatbestandes, um diese Rechtsakte setzen zu können.

Wir haben es im Ausschuss gehört: Man könnte ja versuchen, diese Verordnungsermächtigungen unter schon vorhandene Kompetenzbestimmun­gen zu subsumieren. Wir haben gehört, Zivilrecht wäre eine Möglichkeit, Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung, Artikel 10, oder auch Vergabe­recht, Artikel 14b. Das ist natürlich sehr komplex, wenn man sich da jetzt Ge­setzgebung, Vollziehung anschauen müsste. Das kann wieder auseinander­driften, deswegen verstehe ich, dass man sicherheitshalber jetzt einen Kompe­tenztatbestand – dazu auch noch befristet – schafft.

Inhaltlich möchte ich zu den Sanktionen auch noch etwas sagen. Diese Sanktio­nen gegen Russland gibt es nicht seit 2022, die gibt es auch nicht seit 2017, die gibt es bereits seit 2014, seit der Eroberung der Krim durch Russland und seit des Abschusses eines zivilen Verkehrsflugzeugs – MH17 der Malaysia Airlines – durch russische Raketen.

Diese Sanktionen gegen Russland sind nicht ursächlich für die Teuerung und für die Wirtschaftskrise verantwortlich. Waren wie Gas, Dünger, Getreide sind von den Sanktionen ausgenommen. Gaslieferungen könnten durch die vor­handenen Pipelines Jamal, Druschba, Sojus, South Stream, TurkStream in einem Volumen, wie es den vertraglichen Verpflichtungen von Gazprom entspricht, durchgeführt werden. Also man muss sich überhaupt nicht auf Nord Stream 2 aus­reden.

Die Ursache der Energiekrise ist die russische Erpressung. Die Ursache, dass Russland uns mit seinen fossilen Rohstoffen erpressen kann, ist, dass wir von den russischen fossilen Rohstoffen abhängig sind. Deswegen wäre das, was wir daraus lernen können, die Handlungsanweisung, die wir daraus ziehen, dass die erneuerbaren Energien, die Freiheitsenergien in Österreich beschleu­nigt ausgebaut werden müssen. Dafür braucht es auch eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, für die die Regierungsparteien nicht nur Vor­lagen vorlegen sollen, sondern sie bitte bald auch beschließen sollen. – Danke. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.)

11.09


Vizepräsident Günther Novak: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministe­rin Dr. Alma Zadić. – Bitte, Frau Bundesministerin.


11.09.59

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr ge­schätzte Damen und Herren Bundesrät:innen! Im Zusammenhang mit dem völ­kerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat, wie allgemein be­kannt und bereits von Ihnen ausgeführt, die Europäische Union umfassen­de Sanktionen beschlossen. Diese Maßnahmenpakete der Europäischen Union sollen klar zum Ausdruck bringen, dass ein völkerrechtswidriger Angriffs­krieg nicht ohne entsprechende Konsequenzen bleibt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das geschlossene Auftreten der Europäischen Union gegenüber dem russischen Aggressor ist dabei von zentraler Bedeutung, und ebenso von zentraler Bedeu­tung ist das geschlossene Auftreten, wenn es um die territoriale Integrität der Ukraine und um den Schutz der ukrainischen Bevölkerung geht. Genau des­wegen gibt es diese umfassenden Sanktionen, die insbesondere Einzelperso­nen betreffen, russische Organisationen, Unternehmen und sonstige Einrichtun­gen, die sich maßgeblich am Krieg beteiligen beziehungsweise diesen Krieg fi­nanziell unterstützen.

Wie Sie auch bereits ausgeführt haben, betreffen diese Sanktionen jetzt auch erstmals den Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass keine Aufträge und Konzessionen mehr an russi­sche Personen und Unternehmen, die maßgeblich den Krieg unterstützen, ver­geben werden sollen. Weitere Abwicklungen von zuvor abgeschlossenen Verträ­gen sollen ab Herbst dieses Jahres auch untersagt werden.

Um nicht wieder gutzumachenden Schaden in besonders sensiblen Bereichen abzuwehren, ist in diesem Sanktionsregime – und das ist auch einmalig – die Möglichkeit vorgesehen, in bestimmten Situationen Ausnahmeregelungen vorzusehen. Das betrifft – Sie haben es auch schon erwähnt – natürlich den Einkauf von und die Versorgung mit bestimmten Rohstoffen. Das betrifft Ni­ckel, Palladium, aber eben auch das so wichtige Erdgas. Mit diesem Bundesge­setz soll nun sichergestellt werden, dass diese Ausnahmeregelungen in Ös­terreich zentral von einer Stelle, nämlich vom Justizministerium, erteilt werden können.

Das ist wichtig, weil es sich um eine besonders sensible Materie, auch eine besonders komplexe Materie handelt. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns im Vorhinein mit den Ländern ausgetauscht haben. Die Länder haben nicht nur diesem Vorhaben und dieser zentralen Stelle zugestimmt, sie haben das auch explizit gewünscht, weil es gerade bei einer solch sensiblen Materie not­wendig ist, dass das zentral gebündelt ist, dass der Vollzug einheitlich ist und dass es keine Rechtsunsicherheiten gibt – insbesondere für Unternehmen, die Erdgas brauchen, die diese Rohstoffe brauchen. Da braucht es Rechtssi­cherheit und eine Stelle, die die nötigen Genehmigungen erteilt.

Es wurde auch schon mehrfach erwähnt: Na ja, das hängt dann irgendwie vom Gutdünken der Justizministerin ab! – So ist das nicht! Wir als Bundesregie­rung haben uns dazu entschlossen, ähnlich wie Deutschland vorzugehen, nämlich eine Generalausnahmeregelung zu schaffen. Diese wird von der Bundes­regierung beschlossen und soll quasi eine Globalgenehmigung sein, sodass mit dieser Verordnung auch klargestellt ist, dass unbedingt notwendige Einkäufe, beispielsweise Gaseinkäufe, weiterhin erfolgen können und es keine Einzelge­nehmigungen braucht. Das heißt, mit dieser Generalgenehmigung wird das gan­ze Prozedere für österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer we­sentlich vereinfacht.

Ich denke, dass diese Maßnahmen im Sinne all unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, sinnvoll und notwendig sind und hoffe natürlich auch, dass Sie dagegen keinen Einspruch erheben werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

11.14


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine Wortmeldung dazu liegt noch vor: Herr Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.


11.14.31

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Es ist ja an sich abenteuerlich genug, dass die SPÖ unter diesem Tagesordnungspunkt die gehörten zwei An­träge einbringt. Ich kann das aber nicht einfach so stehen lassen, weil das Thema einfach zu wichtig ist. (Bundesrat Steiner: Ein Mordsskandal, wenn man sich ein­setzt, ... ein Riesenskandal!)

Am Beispiel des Antrages betreffend Verschiebung der CO2-Besteuerung zeigt sich leider, dass die SPÖ, sobald man dahinterstehen muss, mit Klimaschutz nichts am Hut hat. Das ist nicht das erste Mal so. (Ruf bei der SPÖ: Ihr habt den Antrag gestellt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Da machen Sie einen Rückschritt. Leider, ja, leider setzen Sie auf Beton und fossile Energieträger. Sie machen sich gemein mit der FPÖ, die ja sowieso jeden Antrag für mehr Kli­maschutz ablehnt, die die Klimakrise überhaupt infrage stellt.

Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben und ob Sie Medien konsumieren. (Zwischenruf des Bundesrates Schachner.) Allein dieses Jahr passierten weltweit viele Klimakatastrophen mit Milliardenschäden, mit zahllosen Toten. Zahllose Menschen haben alles verloren. (Bundesrat Steiner: Österreich rettet das Kli­ma!) Gestern war im „Standard“ ein sehr gut gemachter, umfassender Bericht auf Basis von IPCC-Berichten zum Thema Kipppunkte, auf die wir zusteuern, nach­zulesen. Es ist eine reale, eine sehr nahe liegende Gefahr, dass diese eintre­ten; und wenn diese eintreten: Gute Nacht! Definitiv gute Nacht!

Die Bekämpfung der Klimakrise darf nicht verschoben werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Prischl.) Ich bin schon viele Jahre in der Klimapolitik aktiv – in vielen Rollen, nicht nur in der Politik (Bundesrat Steiner: Du hast total viel weitergebracht!) –, und immer, wenn es darum ging, wirklich Weichen zu stellen, hieß es von den Bremsern – und da sitzen sie (in Richtung SPÖ und FPÖ), zumindest links und rechts –: Nein, nicht jetzt! Jetzt ist der falsche Zeitpunkt! (Bundesrat Schennach: Aber die ÖVP gibt Gas, gell? Die ÖVP gibt Gas!)

In Ihrem Antrag schreiben Sie sogar – ich zitiere – von einer Verschiebung, in Ih­rem Antrag heißt es, die CO2-Besteuerung soll verschoben werden, „bis sich die Energiepreise wieder auf das Vorkrisenniveau normalisiert haben“. (Bundesrat Schreuder: Das wird nie passieren!) – Wissen Sie, was das heißt? – Das Vor­krisenniveau wird es nicht geben (Bundesrat Steiner: Ah, ah!), und damit sagen Sie natürlich ganz klar, Sie wollen überhaupt keine CO2-Besteuerung, und das wird Ihrer Haltung wahrscheinlich auch tatsächlich nahekommen. (Beifall bei den Grü­nen.) Mit solch einer Haltung wird es eines Tages – und darauf freue ich mich nicht – ein sehr böses Erwachen geben. (Zwischenruf des Bundesrates Schachner.)

Ich möchte ein paar Einordnungen zum Thema CO2-Bepreisung und deren Wir­kungen, die ich recherchiert habe, machen. Wenn man die aktuelle Besteue­rung umlegt, führt das am Beispiel Eurosuper rein rechnerisch zu einer Erhöhung von 6,8 Cent pro Liter. Ich habe mir angeschaut, wie sich die Treibstoffpreise entwickelt haben. Am 3. Oktober – also nach Einführung – betrug der Preis für 1 Liter Eurosuper 1,72 Euro. Am 26. September – also ein paar Tage davor – 1,68 Euro, das heißt: ein Unterschied von knapp 4,5 Cent, deutlich unter
der Erhöhung. Wir sehen einfach, dass die Schwankungen des Marktpreises – jetzt und in den letzten Jahren – dramatisch höher als die Wirkung der
CO2-Besteuerung sind. (Zwischenruf des Bundesrates Schachner.) Das war im Üb­rigen auch immer die Kritik – auch der NGOs –, dass das, jedenfalls bei den Treibstoffpreisen, nicht wirklich durchschlägt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Jetzt sind wir bei 1,67 Euro, aber wissen Sie, wie hoch noch im Juni der Preis für Eurosuper war? – 2,10 Euro! Noch im Juni lag der Preis 43 Cent über dem jetzigen Preis! 2012 war er übrigens 1,60 Euro. Wenn man das auf heute hoch­rechnen würde, wäre er dramatisch teurer, als er es jetzt ist.

Das Wichtigste vielleicht – und das blenden Sie, ich weiß es nicht, absichtlich aus –: Die CO2-Besteuerung ist und war immer untrennbar mit dem Klimabonus verbunden. Sämtliche Einnahmen werden zurückverteilt. In Anbetracht der Preiseskalation hat man den Klimabonus auf 500 Euro pro Person – wohlgemerkt, pro Person – verdoppelt. (Bundesrätin Grimling: Ja, einmalig!)

Nehmen wir ein Beispiel des Momentum Instituts, das ja sicher nicht SPÖ-fremd ist, her! Untersuchungen des Momentum Instituts zeigen so etwas von klar auf, dass der Nutzen aus dem Klimabonus vor allem für die unteren Einkom­mensgruppen drastisch höher als die Kosten – Mehrkosten – durch die
CO2-Besteuerung ist: Faktor zehn, sagen die. Die CO2-Bepreisung mit dem Kli­mabonus – was zusammengehört – wirkt also sozialpolitisch positiv. Sie wirkt entlastend für die unteren Einkommensgruppen. Dagegen zu sein, das verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Schachner.) Volkswirtschaftlich führt es im Übrigen nicht zu einer Einkommens­reduktion für die Haushalte, weil alles zurückfließt. Kein Euro wird behalten. (Bundesrat Steiner: Wie heißt der Planet, auf dem der Alf wohnt? – Melmac!
Ja, Melmac!)

Im Übrigen gibt es eine Reihe von Einsparmöglichkeiten. Ich zitiere ja immer gerne andere, die nicht so direkt unsere Freunde sind. (Bundesrat Steiner: Der Adi vom Planeten Melmac!) Der ÖAMTC zum Beispiel hat einen Versuch mit meh­reren Autotypen gemacht, wie sich eine freiwillige Temporeduktion von 130 auf 100 km/h auf den Spritverbrauch auswirkt. Die Einsparungen liegen zwi­schen 20 und 30 Prozent des Treibstoffverbrauchs. Das ist dramatisch mehr als die momentane Wirkung der CO2-Besteuerung. (Bundesrat Steiner: Adi nach Hau­se telefonieren!) Allein die Reduktion der Raumtemperatur um lediglich 1 Grad führt zu einer Einsparung der gesamten Wärmeenergie, die benötigt wird, um 6 Prozent.

Sie wissen, die CO2-Besteuerung ist ein langfristiges Projekt, deswegen ist sie auch dynamisch angelegt, deswegen steigt man jetzt auch mit einem gerin­gen Betrag ein – damit Planbarkeit entsteht. Sie darf nicht verschoben werden, das ist der zentrale Punkt, denn später klappt das nicht mehr. Wenn die Prei­se unten wären – das würde ich mir anschauen –, könnten wir nicht mit 30 Euro – so, wie jetzt – starten, dann müssten wir mit 50 Euro starten. Viel Vergnügen! Dann ist der Zeitpunkt hundertprozentig wieder falsch. (Bun­desrat Leinfellner: Wisst’s, was gut ist? – Dass ihr nicht mehr lange in der Regierung sitzt!)

Es wird unglaublich viel getan, um diese Dinge abzudämpfen, es gibt ganz viele Fördermaßnahmen. Ich sage es noch einmal – das ist schon wieder vergessen worden –: Die Pendlerpauschale ist um 50 Prozent erhöht worden, der Pendler­euro ist vervierfacht worden. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Zur Umstellung bei der Raumwärme, um da aus den Fossilen rauszukommen, ist die Förde­rung massiv erhöht worden. (Ruf bei der SPÖ: Wie ist das mit der Pendlerpauscha­le?) 800 Millionen Euro stehen zur Verfügung, 7 500 Euro Zuschuss erhält man allein vom Bund. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Einkommensschwa­chen Gruppen, den untersten 20 Prozent, wird die Umstellung der Heizung zu 100 Prozent finanziert.

Wir führen, falls Sie es übersehen haben, eine Strompreisbremse ein, ab 10 Cent – das ist ja sowieso weniger, als die meisten jetzt zahlen – wird alles ausgeglichen (Bundesrätin Kahofer: Das ist keine Bremse!), jede Kilowatt­stunde über einen sehr geringen Betrag – 2.900 Kilowattstunden – hinaus bis zu 40 Cent. Das ist ein milliardenschweres Paket – unmittelbar wirksam. (Bun­desrat Leinfellner: Und wer zahlt’s?)

Eine Energiekostenhilfe ist für Betriebe vereinbart worden – ebenfalls ein Mil­liardenpaket und übrigens ebenfalls eine Maßnahme, die natürlich dazu führt, dass die Produktkosten sinken oder nicht weiter steigen. Damit ist sie in­flationsbremsend. (Bundesrat Steiner: Ja was jetzt? Sinken oder nicht weiter steigen?)

Es ist die kalte Progression abgeschafft worden. Wir wissen – das ist unumstrit­ten, der Budgetdienst des Parlaments rechnet das vor –, dass die untersten Einkommensgruppen relativ am stärksten profitieren. (Bundesrat Steiner: Adi nach Hause telefonieren!) Es gibt eine Indexierung mehrerer Sozialleistungen, das
hat die SPÖ nie zustande gebracht. Es gibt eine grandiose Erhöhung der Pensio­nen mit der sozialen Staffelung: 10 Prozent für kleine Pensionen. (Bundesrätin Grimling: Wo ist das beschlossen worden? – Bundesrat Reisinger: Ein Schmäh! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich bin kein Pensionsexperte, aber das verste­he sogar ich, dass es eine kluge Vorgangsweise ist, sozial zu staffeln und die kleinen Pensionen mit Einmalzuschüssen massiv anzuheben. (Bundesrat Steiner: Aber du gehörtest in Pension!)

Ich kann gar nicht alles aufzählen. Ganz ehrlich, die CO2-Steuer und den Klima­bonus anzugreifen und die Aufhebung zu fordern, das ist einfach die falsche Angriffsfläche, tut mir leid. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Danke für die Mogelpackung!)

Ganz ehrlich, es ist mühsam, es ist wirklich mühsam, das gebe ich zu, das kostet Nerven und ich schlafe schlecht, aber es ist vor allem so etwas von ignorant von Ihnen, daherzukommen und zu sagen, die Regierung würde nichts machen. Das ist ganz bestimmt nicht so sachlich, wie Sie das, Herr Schachner, für sich beansprucht haben – ganz bestimmt nicht. Es ist blanke Polemik mit dem Ziel, an­deren zu schaden, anstatt sich in der Krise, auch in der Klimakrise, konstruktiv
zu verhalten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Adi nach Hause telefonieren! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

11.24


Vizepräsident Günther Novak: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Doch: Herr Kollege Schennach hat sich gemeldet. – Bitte.


11.24.18

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Der vorhergehende Redebeitrag von diesem Rednerpult aus macht eine Reaktion notwendig; ich hatte sie nicht beabsichtigt.

Erstens einmal: Es gibt keine Pensionserhöhung um 10 Prozent. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist einer der größten Gaunerschmähs, der in den letzten Mona­ten herausgekommen ist. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: He! Reiß dich z’samm! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Tatsache ist - - (Ruf bei der ÖVP: Ordnungsruf!) Ja, die Argumentation - - (Ruf bei der ÖVP: Ordnungsruf! Auch, wenn’s der eigene Kollege ist!) – Gut, ja, ist okay, der Präsident wird ihn mir gerne nachher geben.

Tatsache ist, außer der gesetzlich vorgeschriebenen Pensionserhöhung tut sich da nichts. Das sind 5,8 Prozent, und das ist angesichts einer realen Inflation, die jenseits dessen ist, nichts. Sie kommen wieder mit den Einmalzahlungen da­her, und das nicht sofort, nein, sondern im März nächsten Jahres, wenn der Winter schon vorbei ist und man vielleicht noch irgendetwas hinten nachzieht.

Kollege Gross hat nicht verstanden, warum diese zwei Entschließungsanträge im Zuge dieses Tagesordnungspunkts eingebracht wurden (Bundesrat Steiner: Adi nach Hause telefonieren!): weil es natürlich notwendig - - (Bundesrat Schreuder: Er hat’s sehr wohl verstanden!) – Nein, er hat es nicht verstanden! Er hat hier ge­sagt, er hat es nicht verstanden. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn er sagt, er hat es nicht verstanden, dann muss man ihm helfen.

Also: Wir haben das deswegen gemacht, weil nicht nur die Sanktionen eine Folge des Krieges sind, sondern auch die Inflation und die Teuerungswelle und so weiter, und deshalb muss man, wenn die Regierung nicht reagiert, die Regierung zumindest mit Entschließungsanträgen erinnern, dass sie zu reagieren hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann bleibt noch eine Kuriosität, die man sich für entsprechende Kuriositäten­kabinette aufheben kann: Herr Gross hat hier wirklich gesagt (Bundesrat Stei­ner: Das sitzt eh da, das Kuriositätenkabinett!) – das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen –, dass immer dann, wenn es um den Klimaschutz geht,
die SPÖ und die FPÖ – kann man ja der Meinung sein – bremsen. Aber nein, wer ist denn der Gasgeber? – Offensichtlich die ÖVP, der Koalitionspartner! Wir erleben eigentlich immer, dass die ÖVP einen Pflock nach dem anderen ins Rad schmeißt. Wir haben bis heute kein Klimaschutzgesetz – wo ist es? (Beifall bei der SPÖ.)

Lieber Herr Gross, das nicht deswegen, weil die SPÖ oder die FPÖ hier sitzen, sondern weil ihr diese Koalition eingegangen seid. Das (in Richtung ÖVP) sind nämlich die wahren Bremser und nicht die hier (in Richtung SPÖ und FPÖ) außen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer: Also bitte, auf die ÖVP schimp­fen! ... Wie hat man denn einmal vergessen können, dass an allem die ÖVP schuld ist?!)

Ich gebe zu, dass die FPÖ von diesem Thema vielleicht ein paar Lichtjahre entfernt ist, das mag schon sein, aber uns das vorzuwerfen – bei einem solchen Koalitionspartner – ist, schlicht gesagt, eine Verhöhnung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.27


Vizepräsident Günther Novak: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Eder-Gitschthaler zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.28.09

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Bundesministerinnen! Kollege Schennach hat behauptet, die Pensionserhöhung sei ein Gaunertrick und es gäbe keine 10,2 Prozent. (Bundesrat Schennach: Genau!)

Ich berichtige tatsächlich: die Fakten der Pensionserhöhung 2023: 5,8 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechen dem gesetzlichen Anpassungsfaktor – Ausnahmen ab 5 670 Euro Pension, Pau­schalbetrag 329 Euro.

Ausgleichszulage: Erhöhung um 5,9 Prozent plus 20 Euro monatlicher Pauschal­betrag entsprechen einer Erhöhung von 7,8 Prozent. Plus: Der Ausgleichs­zulagenrichtsatz steigt von 1 030 auf 1 120 Euro pro Monat. (Zwischenruf der Bundesrätin Kahofer.) Das sind 10,2 Prozent für Pensionsbezieher:innen mit Aus­gleichszulage. Das sind circa 200 000 Personen; das sind 9 Prozent aller Pen­sionist:innen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

11.29


11.29.10

Vizepräsident Günther Novak: Wir haben uns jetzt weit vom Tagesordnungs­punkt entfernt.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen. (Bundesrat Schreuder: Ordnungsruf für Gauner?)

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Bundesrat Bader: Der Gauner-Ordnungsruf fehlt noch!)

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mit­glieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Verschiebung der Einführung der CO2-Steuer zur Bekämpfung der Inflation“ vor. Ich lasse über diesen Ent­schließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmengleichheit. – Nein, Entschuldigung: Herr Arlamovsky hat nicht mitgestimmt. Das ist die Stimmen­minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Vorbereitung eines nationalen Gaspreisdeckels bzw. einer Gaspreisbremse“ vor. Ich lasse über diesen Entschlie­ßungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der An­trag - - (Rufe: Nein! Jetzt hat er mitgestimmt!) – Entschuldigung, Herr Dr. Arlamovsky, dann aber bitte gleich die Hand zu heben! (Allgemeine Heiterkeit.) – Ja, das ist
so. Das ist die Stimmengleichheit und damit ist der Antrag abgelehnt. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

11.32.422. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
(2718/A sowie 11070/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Barbara Tausch. – Ich bitte um den Be­richt.

Davor möchte ich die Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, Frau MMag. Dr. Susanne Raab, bei uns im Plenum begrüßen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


11.33.16

Berichterstatterin Barbara Tausch: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer­te Frau Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird.

Personen, die aufgrund der kriegerischen Handlungen in der Ukraine vertrieben worden sind und in Österreich vorübergehend Schutz finden, sollen für ihre Kinder österreichische Familienleistungen erhalten, wenn sie die Anspruchsvo­raussetzungen erfüllen. Die vorliegende Kinderbetreuungsgeldgesetz-Sonderbestimmung wird mit der Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts­rechtes nach der Vertriebenen-Verordnung ein Jahr bis 3. März 2023 und im Falle einer Verlängerung um ein weiteres Jahr bis längstens 3. März 2024 be­schränkt.

Der detaillierte Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile ihr das Wort.


11.34.28

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Mi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, was der Grüne Kol­lege Adi Gross vorhin von sich gegeben hat, macht mich tatsächlich sprachlos, was selten vorkommt. (Bundesrat Bader: Wir sind schon beim nächsten Tages­ordnungspunkt! – Heiterkeit der Bundesrätin Zwazl.) Stellt er sich tatsächlich hier­her und sagt, dass die Preiserhöhungen – die Erhöhung der bereits eklatant hohen Treibstoffpreise – irgendetwas für den Klimaschutz bringen! (Bundesrat Schreuder: ... Das hat er nicht gesagt!) – Nein, das Einzige, was es bringt, ist, dass unser Mittelstand ausgerottet wird, die österreichische Wirtschaft an die Wand gefahren wird und bitterste Armut bei der österreichischen Bevölke­rung einkehren wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben aus der Geschichte nichts gelernt, kann ich da nur sagen. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir eine Energiekrise haben. Wir erinnern uns – also die ältere Generation weiß es noch –: In den Siebzigerjahren wurden Energieferien eingerichtet. Die Jungen werden sich daran nicht mehr erinnern können. Heute gibt es Semesterferien, Energieferien, weil es in den Siebzigerjahren eine Energiekrise gab. Es hat Autopickerl für autofreie Tage gegeben und andere ähnliche Maßnahmen wie heute und auch die gleichen – unter Anführungszei­chen – „positiven“, also schwachsinnigen Ratschläge, wie man denn Ener­gie sparen könnte. Damals gab es den Ratschlag für Männer, sich vielleicht nicht mit einem Rasierapparat trocken zu rasieren: Sie mögen sich doch bitte wieder mit kaltem Wasser und mit dem Scherer rasieren, weil man so Energie sparen kann.

Ich sehe sehr, sehr viele Parallelen zwischen den komischen Grünen-Vorschlä­gen und den Siebzigerjahren. Es hat über 40 Jahre gedauert, bis sich die Wirtschaft wieder von der damaligen Energiekrise erholt hat. Wollen wir das wirklich riskieren? Wollen wir das wirklich riskieren und unserer Jugend, unserem Nachwuchs 40 Jahre Einsparungen aufbürden? – Ich weiß genau, was als Nächstes kommen wird: dass man das Pensionsalter hinaufschrauben wird, dass man das 13. und 14. Gehalt streichen wird, und so weiter und so fort. Das Geld, das die schwarz-grüne Regierung hinauspulvert, muss ja irgendwo wieder hereinkommen, und das wird zulasten und auf dem Rücken unserer jungen Generation passieren. (Bundesrat Bader: Wir sind schon beim Tagesord­nungspunkt 2! ... Tagesordnungspunkt 2!) – Aus der Geschichte nichts gelernt! (Bei-fall bei der FPÖ.)

Zu Tagesordnungspunkt 2: Wir sehen es ja vor der Haustür, jeder Krieg ist furchtbar. Jeder Krieg bringt Leid und bringt auch Flüchtlingsbewegungen mit sich. Wir Österreicher haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder und öfters unsere Hilfsbereitschaft unter Beweis gestellt, sind unserer moralischen Verpflichtung, dass man helfen muss, nachgekommen. Ich denke an Ungarn, ich denke an Jugoslawien, ich denke an die Ukraine. Wir bieten Vertriebenen ei­ne Unterkunft, warmes Essen, Kleidung, stellen medizinische Versorgung zur Verfügung, und, was das Wichtigste ist, wir gewähren für die Vertriebenen Si­cherheit in unserem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Die meisten Vertriebenen erhalten ja auch Sozialleistungen, aber nun das Paket der Zuwendungen noch um Kinderbeihilfe, um Kinderbetreuungsgeld zu er­weitern, finde ich nicht richtig. Dafür, dass es rechtskonform ist, dass man Fami­lienbeihilfe ausschütten kann, wurde sogar die Fiktion des Lebensmittelpunk­tes geschaffen – und das noch dazu rückwirkend mit März 2022. Über 80 000 Personen würden davon profitieren oder profitieren dann in Zukunft davon, dass sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe und circa 3 500 Euro Kinderbetreuungsgeld haben. Das finde ich in der momentanen Situation einen vollen Wahnsinn! Wie soll denn das funktionieren?!

Diese Leistungen werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt, und wir wissen ja, dass der Flaf chronisch unterfinanziert ist. Schauen wir uns den Reservefonds an: Der ist mit 3,6 Milliarden Euro im Minus, in der Mise. Da schaut man auf der einen Seite, dass man österreichweit für die Schüler den Schülergelegenheitsverkehr – der ja auch aus dem Flaf finanziert wird – einschränkt oder diesen vielleicht sogar streicht, da auf einmal kein Geld da ist, und auf der anderen Seite wird ein Paket geschnürt, durch das die
schwarz-grüne Bundesregierung Unsummen verpulvert. Das passt für mich
nicht zusammen.

Für uns Freiheitliche ist es einfach wichtig, unseren Sozialstaat und auch die Familienleistungen zu erhalten, sodass diese in der Zukunft für unsere Familien und für unsere Kinder gewährleistet sind. In der momentanen Situation finde
ich es einfach unerträglich, dass das eigene Volk tagtäglich den Gürtel noch en­ger schnallen muss – ich habe es schon erwähnt –, da diese schwarz-grüne Bundesregierung das Geld hinauspulvert, dass einem eigentlich nur mehr schlecht wird.

Ich finde, das ist das falsche Signal, welches da ausgesendet wird. Es muss zuerst der österreichischen Bevölkerung geholfen werden, dann können wir gerne überall helfen. Ich habe (ein Blatt Papier in die Höhe haltend) vorgestern –
am 4. Oktober, also ganz aktuell – einen ORF-Bericht gelesen, in dem steht: In Salzburg leidet jedes vierte Kind unter Armut, und laut Volkshilfe sind es österreichweit 368 000, und: Wegen der Teuerung wird sich diese Zahl bis Jah­resende verdreifachen. Die steigenden Preise bereiten Familien – das haben wir ja auch schon oft genug besprochen – wirklich eklatante Sorgen.

Solange es armutsgefährdete Kinder und die sogenannten Toastbrotkinder gibt – ich habe hier schon berichtet –, ist es nicht notwendig, noch zusätzliche Leis­tungen auszuschöpfen. Schauen wir zuerst einmal, dass für die Österreicher wirk­lich die soziale Sicherheit gewährleistet ist, und das im vollen Ausmaß!

Ich höre ja immer, man muss ein Zeichen der Solidarität setzen. – Da frage ich mich schon: Warum üben wir nicht auch endlich Solidarität mit der österrei­chischen Bevölkerung? (Beifall bei der FPÖ.)

Seit euren unsinnigen Coronamaßnahmen haben die Österreicher massive fi­nanzielle Probleme. Wir haben eine Teuerungswelle, wie wir sie noch nie erlebt haben, eine Inflationsrate von 10,5 Prozent. Ich habe es auch schon ge­betsmühlenartig hier erwähnt: Die Österreicher können sich das Leben nicht mehr leisten. Sie müssen sich tagtäglich überlegen: heizen oder einkaufen? Der nächste Winter steht vor der Tür. Wir haben es auch schon von den Sozialdemo­kraten gehört: Das nächste Weihnachtsgeld wird für Heizkostenzahlungen verwendet werden müssen.

Genau in dieser sehr prekären Situation kommt die schwarz-grüne Bundesregie­rung auf die Schnapsidee, die CO2-Steuer einzuführen, damit alles noch teu­rer wird. Ihr habt wirklich nicht gelernt, wie man den Menschen unter die Arme greifen kann. Österreich allein wird das Klima nicht retten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich finde diese Vorgangsweise so etwas von asozial, dass ich es mit Worten gar nicht mehr auszudrücken vermag, aber Pannen, Pech und Pleiten nehmen in dieser Regierung kein Ende. Da wird ein Bonus ausbezahlt, und man glaubt tat­sächlich, mit einer Einmalzahlung kann man den Menschen Sand in die Augen streuen, und alles ist wieder gut. – Falsch gedacht! Einmalzahlungen haben keine langfristige Wirkung, Einmalzahlungen sind ein Tropfen auf den heißen Stein und werden sicherlich nicht dazu verwendet, dass es den Menschen besser geht, sondern bestenfalls zum Kontoabdecken oder eben für Strom- und Heizkosten.

Dann zahlt man allen Ernstes – das empfinde ich ein bisschen als Treppenwitz – diesen Bonus Häfenbrüdern aus, Gefangenen, welche ohnehin auf Staatskosten Kost und Logis inklusive Strom und Heizung erhalten. Man zahlt diesen Bonus
an 18 000 Verstorbene aus, ohne dass überhaupt die Möglichkeit besteht, ihn, weil das ja unrechtmäßig ist, zurückzuzahlen. Nein, das geht nicht. Für Neu­geborene in Österreich gibt es diesen Bonus aber nicht. Das halte ich für eklatant ungerecht, denn man weiß ja, dass die Kosten für eine Jungfamilie gera­de nach einer Geburt nicht unerheblich sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Besinnt euch endlich wieder einmal darauf, dass wir verpflichtet sind, zuerst un­serem eigenen Volk zu dienen! Helfen ist ja gut und richtig, aber alles mit Maß und Ziel.

Es brennt der Hut, überall brennt der Hut. Sie wissen doch schon seit langer Zeit, dass in der Pflege, in Schulen, in Kinderbetreuungseinrichtungen Personal fehlt, hinten und vorne Geld fehlt. Gerade im Bereich der bis zu dreijährigen Kinder gäbe es sehr viele Eltern, welche gerne in den ersten drei Lebensjahren beim Kind zu Hause bleiben würden. Durch die hohen Lebenshaltungskosten, durch die eklatanten Preissteigerungen, durch eine Inflationsrate von 10,5 Prozent wird das den meisten Familien ja gar nicht ermöglicht, sondern beide Elternteile müssen arbeiten gehen. Bei Alleinerziehenden brauche ich gar nicht daran zu denken, dass Sie ihnen das zugestehen könnten.

Daher möchte ich wieder einmal den Antrag des Berndorfer Modells einbringen, weil ich der felsenfesten Überzeugung bin, dass damit mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden könnten: Die Gemeinden könnten sich dadurch viel Geld ersparen, die Frage nach Personal würde sich erübrigen, weil ja die Eltern diese Aufgabe übernähmen, der Familie als Ganzes täte es gut, und man könnte echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung anbieten. (Bundesrätin Grossmann: Das ist die größte Frauenfalle!)

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehende Einführung eines Kinderbetreuungs-Förderkonzeptes nach dem Berndorfer Modell“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zusammen mit den Ländern, auf Grundlage des sogenannten ‚Berndorfer Modells‘ ein Förderkonzept zu erarbeiten und umgehend umzusetzen, welches die finanzielle Unterstützung von Eltern, die keine institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, vorsieht."

*****

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich hoffe, dass es doch einen Ruck gibt, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Grossmann: Zurück ins Mittelalter!)

11.45


Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesrät:innen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „umgehende Einführung eines Kinderbetreuungs-Förderkonzeptes nach dem Berndorfer Modell“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhand­lung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Heike Eder. Ich erteile ihr das Wort.


11.45.33

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Liebe Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie! Liebe Zuseher daheim! Vielleicht zu Beginn kurz zum Entschließungsantrag, den die Kollegin von der Freiheitlichen Partei eingebracht hat: Bei Ihrem Modell geht es um einen kurzfristigen Anreiz, aber mit fatalen Langzeitfolgen. Ihr Modell drängt Frauen quasi in die Erwerbslosigkeit beziehungsweise in die Teilzeitarbeit. Die Konsequenzen sind klar, die kennen wir alle: Wertvolle Pensionsversiche­rungsjahre gehen verloren, und die Altersarmut steigt. Ihr Vorschlag geht ganz klar in die Richtung: Zurück an den Herd! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Grossmann. – Bundesrat Spanring: Geh bitte! Bitte!) Das ist nicht unsere Absicht, das wollen wir nicht. Wir sind für eine moderne Lösung, und deshalb werden wir diesem Entschließungsantrag natürlich nicht zustimmen.

Meine Damen und Herren, Österreich hat viele besondere Eigenschaften – Sie alle wissen es –, es gibt aber eine Eigenschaft, die Österreich ganz besonders auszeichnet, nämlich Solidarität. Das ist quasi unsere DNA. So war es immer, und so soll es auch in Zukunft bleiben, auch wenn die Freiheitliche Partei das offenbar anders sieht.

Damit, nämlich mit Solidarität, erklärt sich auch der Entschluss zu diesem heutigen Tagesordnungspunkt. Demnach sollen nämlich Vertriebene aus der Ukraine rückwirkend mit 12. März Kinderbetreuungsgeld bekommen, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllen.

Vertriebene aus der Ukraine haben derzeit ein vorübergehendes Aufenthalts­recht, sie haben sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihr zeitlich begrenz­ter Aufenthalt in Österreich dient der Überbrückung der akuten Gefährdungssi­tuation in ihrem Heimatland. Sie alle wollen eines: Sie wollen natürlich schnellstmöglich wieder zurück zu ihren Ehemännern, zu ihren Vätern, zu ihren Freunden, aber auch zu ihrem gewohnten familiären Umfeld.

Diese Flüchtlinge, meine Damen und Herren, sind eine besonders hilfsbedürftige Gruppe, die jetzt einfach unsere Unterstützung braucht. Wir haben in Öster­reich bislang circa 80 000 registrierte Flüchtlinge, die meisten davon sind Frauen und Kinder.

Ich bin selbst Mama. Ich weiß ganz genau, dass in jeder Krisensituation für je­de Familie das Wohlergehen der Kinder oberste Priorität hat und an obers­ter Stelle steht. Deshalb müssen wir gerade diese vertriebenen Kinder jetzt bestmöglich unterstützen und schützen.

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, ist es absolut richtig, dass aus der Ukraine vertriebene Kinder in Österreich österreichische Familienleistungen erhalten dürfen. Wir haben die Familienbeihilfe bereits beschlossen, nun sollen sie auch Zugang zum Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie natürlich die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllen. Meine Damen und Herren, das ist nämlich gelebte österreichische Solidarität. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen sowie der Bundesrätin Grossmann.)

11.48


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte.


11.48.46

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, diesmal kann ich mich
den Worten meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Eder, vollinhaltlich anschließen.

Natürlich ist dem Beschluss des Nationalrates von Gewährung des Kinderbe­treuungsgeldes für Vertriebene aus der Ukraine jedenfalls zuzustimmen, weil diese armen Menschen, die durch den Angriffskrieg in der Ukraine ihre Heimat verloren haben und jetzt unfreiwillig bei uns ihren vorübergehen­den Lebensmittelpunkt haben, unsere Unterstützung brauchen.

Wir wissen, in dieser schwierigen Situation sind die Väter, die Lebenspartner, die Ehemänner in höchster Lebensgefahr. Hauptsächlich die Frauen und Kinder leben bei uns und brauchen da auch unsere größtmögliche Unterstützung, nicht nur in Form dieser Geldleistungen, sondern natürlich auch in Form der intensivsten Bemühung um Bildung, sodass gerade die Kinder bestmöglich inte­griert werden, damit sie später in der Ukraine oder vielleicht auch bei uns oder sonst wo ihren Beitrag zu einer funktionierenden Gesellschaft leisten kön­nen.

Da wird ein Beitrag unsererseits geleistet, in Wahrheit auch ein Rechtsanspruch erfüllt, obwohl das Gesetz wiederum sehr – wie soll man sagen? – holprig zu­stande gekommen ist. Da drücken wir aber ein Auge zu, weil jetzt nicht diese ar­men Menschen leiden sollen. Wie gesagt, es hat auch keine Begutachtung ge­geben, aber jedenfalls ist hier der Intention zuzustimmen.

Zum Antrag, der hier kurz von Kollegin Steiner-Wieser geschildert wurde, zum Berndorfer Modell, wie Sie das nennen, ist zu sagen: Da bin ich auch Frau Kollegin Eder für ihre klaren Worte sehr dankbar, weil nicht alle in der ÖVP das so wie sie sehen. Also da bin ich sehr froh, dass uns in dieser Frage sozusa­gen eine Frauenachse verbindet. Dieser Antrag auf Müttergeld – so nenne ich es jetzt einmal verkürzt – geht nämlich in die völlig falsche Richtung und wür­de Frauen wiederum aus der Arbeitswelt vertreiben (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätinnen Zwazl und Kittl) – also ich schildere das kurz, falls nicht alle die­ses Modell kennen –, wenn sie mit Geld abgespeist würden, damit sie auf ei­nen ach so teuren Kinderbetreuungsplatz verzichten.

Es gibt sogar einige Gemeinden, in denen das schon Realität ist, nämlich auch in der Steiermark – deshalb sage ich das (in Richtung ÖVP) gerade in Ihre Richtung ‑, nämlich ÖVP-regierte Gemeinden, die das umgesetzt haben. Da hat es auch ÖVP-intern durchaus – wir Steirerinnen und Steirer wissen das – Konflikte gegeben, weil sich der ehemalige Landeshauptmann Schützenhöfer auch dagegen ausgesprochen hat, das so anzubieten.

Da wird wieder ein unglaublicher Druck auf die Frauen ausgeübt, nämlich sowohl seitens der Familie als auch seitens der Gemeinde. Die Frauen müssen sich umso mehr rechtfertigen, wenn sie nach einem Jahr oder nach zwei Jahren wieder in den Beruf einsteigen wollen, weil sie teilweise als Rabenmütter oder als karriereorientiert, als karrieregierig hingestellt werden, die die Gemeinde einfach zu viel Geld kosten. Also sind sie wieder einem unglaublichen Druck ausgesetzt.

Niemand interessiert sich dann aber dafür, wie es Frauen nach dieser längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz geht, dass sie dann selten wieder denselben Arbeitsplatz bekommen, sondern weit unter dem vorherigen Niveau eingestellt werden, nicht nur gehaltsmäßig, sondern auch, was die Arbeitsbedingungen angeht, die dann viel weniger attraktiv sind. Die vorher hart erarbeitete Position wurde schon längst wieder vergeben und ist auch kaum mehr zu erreichen.

Es gibt auch Studien von verschiedensten Instituten, die zeigen, dass Frauen nach längerer Abwesenheit, also eben nach mehr als diesen zwei Jahren, rund ein Drittel ihres Einkommens verlieren. Das summiert sich dann im Laufe des Erwerbslebens, weil sie dann geringere Aufstiegschancen haben, weniger zu Fortbildungen geschickt werden. Das wirkt sich in der Pension natürlich massiv aus.

Wir wollen aber – und das ist hoffentlich unser gemeinsames Ziel –, dass wir die Einkommensschere endlich schließen. Der Equal-Pay-Day steht unmittelbar vor der Tür, in manchen Gemeinden schon sehr bald. In der Steiermark ist der 26. Oktober der Tag, an dem die Männer schon jenes Einkommen erreicht haben, für das die Frauen das ganze Jahr arbeiten müssen.

Das Müttergeld oder Berndorfer Modell oder wie Sie es nennen wollen, würde die Frauen in ihrer Eigenständigkeit und in ihrer Unabhängigkeit zurückwer­fen und wieder traditionelle, oft konfessionell geprägte Familienbilder fördern. Deshalb wundert es mich, dass die Freiheitlichen so auf dieses Modell ste­hen. Extrem muslimisch oder auch extrem oder streng katholisch geprägte Fa­milienbilder würden durch so ein Modell unterstützt werden. Also ich weiß nicht, ob Sie das wirklich zu Ende gedacht haben.

Echte Wahlfreiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es nur bei einem flächendeckenden Angebot von ganztägiger und auch ganzjähriger, nämlich auch in den Ferien angebotener, Kinderbildung und -betreuung, und das möglichst kostenfrei. Dann können wir von Wahlfreiheit und von bestmögli­cher Unterstützung der Kinder, der Familien gerade in Zeiten der Teuerung re­den. (Beifall bei der SPÖ.)

Apropos – auf eines möchte ich schon auch zu reden kommen, jetzt wieder zum ursprünglichen Antrag zurückkommend, nämlich zu dem auf Kinderbetreu­ungsgeld und Familienbeihilfe: Wir hatten da vorgestern eine sehr aufschluss­reiche Ausschusssitzung. Kolleginnen und ich haben Probleme bei der Be­arbeitungsdauer bei der Gewährung von Familienbeihilfe angesprochen, weil da­ran ja auch alle Folgeansprüche hängen. Das Kinderbetreuungsgeld, Kranken­versicherung und viele weitere Leistungen hängen an der Familienbeihilfe.

Viele von uns wurden in der Sprechstunde oder von Beratungsstellen mit Fällen aus der Praxis konfrontiert, bei denen die derzeit überlange Bearbeitungsdau­er thematisiert wurde. Wir wurden seitens der Vertreterin des Ministeriums da­hin gehend aufgeklärt, woran es liegt, dass es so einen Rückstau gibt: Es liegt offensichtlich daran, dass in den Pandemiejahren 2020, 2021 und Anfang 2022 die Anspruchsüberprüfung gestoppt wurde. Das war politisch erwünscht, ist auch durchaus in Ordnung und begrüßenswert, aber da wurde nicht für die nach­folgenden Zeiten Vorsorge getroffen. Jetzt muss das alles abgebaut wer­den, jetzt muss das alles wieder nachbearbeitet werden. Da entsteht einfach ein Rückstau, und die Neuanträge werden hintangestellt und haben lange Warte­zeiten.

Aus dem Amtsdeutsch übersetzt heißt das aber: Hinter diesen Neuanträgen ste­hen Menschen, da stehen Familien, hauptsächlich Alleinerzieherinnen mit ih­ren Kindern, die jetzt auf gar keine Einkommen zurückgreifen können. Wenn sie eben keinen Ehepartner oder Unterhaltspflichtigen haben, der einspringt, müs­sen sie irgendwie auf Familienhilfe oder was auch immer zurückgreifen, und wenn die nicht vorhanden ist, stehen die ohne alles da. Also das ist staat­lich provozierte Kinderarmut. Da muss bitte dringend etwas getan werden, Frau Ministerin. Da ersuche ich Sie wirklich, auch Überbrückungshilfen, Akontozah­lungen anzubieten, weil wir die Familien nicht im Stich lassen können. Da­rum ersuche ich. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.58


Vizepräsident Günther Novak: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Steiner-Wieser zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.58.33

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Kollegin Heike Eder hat ge­sagt, dass wir Freiheitliche die Frauen zurück an den Herd drängen möchten (Bundesrat Schreuder: Mit dem Antrag schon!), und Kollegin Grossmann hat gesagt, dass wir Freiheitliche die Frauen in der Kindererziehung mit Geld abspeisen möchten. – Beides stimmt nicht.

Ich berichtige tatsächlich: Wir Freiheitliche möchten mit diesem Berndorfer Modell den Familien die freie Wahlmöglichkeit geben, ob ihre Kinder zu Hause im Familienverband oder in einer institutionellen Einrichtung erzogen werden. (Bundesrat Buchmann: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

Bemerkenswert an dieser Geschichte ist, dass sowohl für die ÖVP als auch für die Sozialdemokraten Familien nur aus Frauen bestehen. (Bundesrat Schreu­der: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Ich habe immer von Eltern gespro­chen, nicht nur von Frauen. Es kann auch ein Mann, ein Vater, dieses Modell in Anspruch nehmen. Also seien wir doch fortschrittlich, sodass wir auch für Männer, für Väter, dieses Modell gewährleisten! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrä­tin Schumann: Der Antrag ist von vorgestern!)

11.59


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte.


11.59.49

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine lieben Zuseher hier im Saal – es sind nur noch Männer anwesend – und liebe Zusehende via Livestream! Frau Kollegin Steiner-Wieser, es sind wirk­lich schreckliche Bilder und für mich kaum zu ertragende Nachrichten von schwersten Menschenrechtsverletzungen, die uns seit über sieben Monaten aus der Ukraine erreichen (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser), seit Pu­tin diesen souveränen Staat völkerrechtswidrig überfallen hat. Die unglaubliche Brutalität dieses Krieges, der auch vor Schulen, Krankenhäusern und anderen zivilen Orten nicht Halt macht, macht mich persönlich noch immer fassungslos. All dies geschieht, obwohl das humanitäre Völkerrecht zum Schutz ziviler Objekte verpflichtet und deren militärische Nutzung verbietet.

Menschenleben, Lebensgrundlagen, Häuser und Infrastruktur wurden zerstört und Familien auseinandergerissen. Millionen Menschen wurden vertrieben. Putins Bomben, die Sie hier mit Ihren Äußerungen gegen die Sanktionen im Prinzip unterstützen, haben die größte Fluchtbewegung in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Die überwiegende Mehrheit der Vertriebenen – wir haben das heute schon mehrfach gehört – sind Frauen und Kinder. Laut Uni­cef musste mehr als die Hälfte der ukrainischen Kinder flüchten, allein im ers­ten Kriegsmonat 4,3 Millionen.

„Kinder sind die verwundbarsten Mitglieder jeder Gesellschaft und unser kost­barster Schatz“ – so Nelson Mandela anlässlich der Verleihung des Friedens­nobelpreises im Jahr 1993. Es ist daher ganz einfach unsere Pflicht, diesen Kin­dern, die ihre Heimat verloren haben, mit aller Kraft zu helfen, denn jedes Kind hat das Recht, in Frieden und in Sicherheit aufzuwachsen. Jedes einzelne dieser Kinder braucht Schutz, Bildung, Sicherheit und unsere vollste Unter­stützung. Im Bundesrat setzen wir uns sehr intensiv mit dem Thema Kinderrech­te auseinander, und daher ist es nur folgerichtig, dass wir hier Maßnahmen beschließen, um ukrainischen Kindern in unserem Land bestmöglich zu helfen und ihnen die Chance auf einen guten Start in Österreich zu geben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Bereits im Juli haben wir den Zugang zur Familienbeihilfe für ukrainische Familien geregelt, jetzt steht noch das Kinderbetreuungsgeld an. Zum Thema Kinderbetreuungsgeld möchte ich noch etwas sagen: Sie haben auf der einen Seite von einer moralischen Verpflichtung gesprochen, Frau Steiner-Wie­ser, und Sie haben auch davon gesprochen, welch unglaubliche Kosten die Versorgung gerade von kleinen Kindern und Babys am Anfang verursacht. Daher kann ich nicht verstehen, nach welcher Logik Sie ukrainischen Frauen, ukraini­schen Familien und vor allem auch ukrainischen Kindern diesen Zugang nicht er­möglichen wollen. (Präsidentin Schumann übernimmt den Vorsitz.)

Für mich steht fest: Krieg ist ein Verbrechen, dem nur allzu gern der Schein der Legalität gegeben wird. In einem vereinten Europa sollte kein Platz dafür sein. Gerade vertriebene Kinder müssen besonders geschützt und von uns unterstützt werden. Aus diesem Grund bin ich sehr froh darüber, dass heute die über­wiegende Mehrheit hier im Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen wird und wir hier gemeinsam ein starkes Zeichen der Solidarität setzen. Ich möch­te die FPÖ wirklich einladen, uns Folge zu leisten. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.03


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministe­rin Susanne Raab. – Bitte.


12.03.59

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanz­leramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsi­dentin! Ich möchte mich dafür bedanken, dass der Antrag, dass ukraini­sche Fami­lien, die in Österreich leben, auch Familienbeihilfe und nun eben Kin­derbetreu­ungsgeld bekommen können, heute im Bundesrat behandelt wird.

Ich denke, das ist der richtige Schritt. Warum? – Weil von den rund 80 000 Ukra­inerinnen und Ukrainern, die in Österreich Zuflucht gefunden haben, knapp 90 Prozent Frauen und Kinder sind. Da sehe ich auch einen Unter­schied zu anderen Flüchtlingsbewegungen, die wir in den letzten Jahren nach Österreich gehabt haben, und ich glaube, da gibt es auch Handlungsbedarf.

Im Gegensatz zu einigen Aussagen von heute, auf die ich gerne erwidern möchte, beziehen Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich keine Sozialleistun­gen, sondern für sie gilt das Grundversorgungssystem in Österreich. Das ist ein Unterschied, den Sie kennen und den ich ansprechen möchte. Was mir ganz besonders wichtig ist: Ich möchte jedem die Sorge nehmen, dass dadurch generell ein Einfluss auf die Familienleistungen für Österreicherinnen und Öster­reicher gegeben ist. Das Gegenteil ist der Fall, Sie brauchen sich ja nur die Gesetzesnovellen der letzten Monate anzusehen: Wir haben ins Zentrum der Antiteuerungspolitik und des Antiteuerungspaketes die Familien gestellt. Es gibt im Jänner die Valorisierung aller Familienleistungen in Österreich. Die Familienbeihilfe gibt es seit 1975, und niemand hat die Valorisierung der Fa­milienleistungen, also die Anpassung an die Teuerung, vorgenommen. Wir haben im August 180 Euro Sonderfamilienbeihilfe zusätzlich ausgezahlt, wir haben im September 100 Euro Schulstartgeld ausgezahlt, wir haben den Familienbonus er­höht, wir haben gerade für die Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher den Kin­dermehrbetrag erhöht.

Ich möchte wirklich darauf hinweisen, dass uns gerade in den letzten Monaten im Bereich der Familienpolitik viel gelungen ist, und das halte ich auch für hundertprozentig richtig, weil – ich glaube, da sind wir uns alle einig – die Fami­lien in Zeiten der Teuerung einfach besonders belastet sind, natürlich beson­ders rund um den Schulstart, wenn die Kinder auch wieder mehr für die Schule brauchen. Deshalb haben wir gerade im August und September so viel unter­stützt.

Es geht auch so weiter: Aufgrund der hohen Inflation, die wir derzeit haben, bedeutet das Gott sei Dank auch, dass es einen hohen zusätzlichen Betrag an Valorisierung der Familienleistungen im Jänner gibt. Was die Teuerung den Menschen an Familienleistungen nimmt, das geben wir ihnen auch wieder an Familienleistungen zurück. Das halte ich für richtig und wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

12.06


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.


12.06.55

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das ist eine gute gesetzliche Regelung. Vor allem meine Kollegin Grossmann hat ja genau ausgeführt, warum wir da sehr, sehr gerne zu­stimmen.

Wenn Sie aber heute hier bei uns sind, erlauben Sie mir außerhalb der Tages­ordnung zwei, drei Worte! Ehrlich gesagt – und ich schaue jetzt auch Kol­legen Schreuder an – bin ich entsetzt darüber, dass die älteste Tageszeitung der Welt, die „Wiener Zeitung“, zu Tode getragen wird. (Zwischenrufe bei Bundes­rät:innen der ÖVP.) Die erstmalige Beteiligung der Grünen an einer Bundesregie­rung bedeutet die Totengräberschaft für eine 320 Jahre alte Tageszeitung, die noch dazu eine Qualitätszeitung ist. Selbst die Wirtschaft hat gesagt, sie ist froh, dass der amtliche Teil wegfällt, aber der Journalismus sollte so wie bis­her erhalten bleiben.

Auch die „Wiener Zeitung“ hat immer und ausführlich über die tragische Si­tuation ukrainischer - -


Präsidentin Korinna Schumann: Herr Bundesrat Schennach, zur Sache, bitte!


Bundesrat Stefan Schennach (fortsetzend): - - Flüchtlinge in Österreich be­richtet – ich bin wieder beim Thema –, und ich finde es ernsthaft schade, dass man darüber in dieser Qualitätszeitung nun nichts mehr lesen kann.

Frau Bundesministerin, ich weiß, Sie sind willens, diese Zeitung zu zerstö­ren, aber ich kann hier nur noch einmal appellieren: Zerstören Sie keine Qualitätszeitung in einem Land, in dem es viel zu wenige Qualitätszeitungen gibt! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.09


12.09.01

Präsidentin Korinna Schumann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „umgehende Einführung eines Kinderbetreuungs-Förderkonzeptes nach dem Berndorfer Modell“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungs­antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

12.10.013. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Bun­desgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unter­stützungsfonds geändert werden (2734/A und 1672 d.B. sowie 11071/BR d.B.)


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen nun zum 3. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. Ich bitte um den Be­richt.


12.10.25

Berichterstatterin Alexandra Platzer, MBA: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Bun­desgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstüt­zungsfonds geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sascha Obrecht. Ich erteile dieses.


12.11.00

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Werte Frau Minister! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht nun um das Transparenzdatenbankgesetz, und heute erfahren wir endlich, wer über 10 000 Euro an Förderungen im Zuge der Covid-Krisenbewältigung bekommen hat. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein! Und das ist auch der Fall, denn das stimmt nämlich leider nicht.

Die Bundesregierung hat bei diesem Gesetzesvorschlag einen Ansatz im Hinblick auf Transparenz gewählt, der dem Motto folgt: Wir lassen so breite Lücken, dass man de facto durchschauen kann!  Darunter kann man auch Transparenz verstehen. Das ist aber nicht genau das, was ich meine.

Machen wir es konkret: Bescheiden, wie die Bundesregierung immer auftritt, liegen die Ausgaben bei 46 Milliarden Euro. Das sagen Sie immer wieder: 46 Milliarden hat man für die Covid-Bekämpfung in die Hände genommen. 6 Milliarden Euro betreffen Stundungen und Haftungen, davon ist in Wahrheit noch kein Cent geflossen. 7 Milliarden Euro davon gingen ins Gesund­heitsbudget, dabei ging es um die Finanzierung von Tests und Schutzausrüstungen. – All das sind keine Förderungen im eigentlichen Sinn.

Bleiben 33 Milliarden Euro – zwei große Dreier kann man schön visualisieren –: Den größten Anteil von diesen 33 Milliarden Euro macht mit 10 Milliarden Euro die Kurzarbeit aus. Mit dem Beschluss heute werden wir allerdings nicht erfahren, wer diese Kurzarbeitsförderungen erhalten hat. 2,6 Milliarden Eu­ro sind in den Härtefallfonds der WKO geflossen. Wir werden nicht erfahren, wer dieses Geld bekommen hat. Der Verbleib von 13 Milliarden dieser 33 Milliarden Euro, also von fast der Hälfte der gesamten Fördersumme, bleibt also weiterhin im Dunkeln.

Die ÖVP will gar nicht, dass wir wissen, wohin dieses Geld wandert, sie wehrt sich – wie ich mich zu sagen traue  sogar mit Händen und Füßen dagegen. Ein ORF-Journalist hat nämlich versucht, herauszufinden, an wen dieses Geld
geht. Er hat ein Auskunftsbegehren gestellt. Die Meinung des Arbeitsministers und des Finanzministers dazu war: Das kann man nicht kundtun! Einerseits würde das wettbewerbsverzerrend wirken, andererseits widerspricht es dem Datenschutz.
 – Wettbewerbsverzerrend: Das ist witzig, da lacht jeder Bauer. Er muss jede Förderung von 1 500 Euro beziehungsweise höher bekanntma­chen, bei der Kurzarbeit geht das aber nicht! Und betreffend Datenschutz lacht jeder Österreicher. Die Bundesregierung ist sich nicht zu schade, den Klima­bonus über eine Raiffeisen-Tochter abwickeln zu lassen und dorthin persönliche Daten zu schicken. Warum auch immer, doch was gehen die meine Daten an? Wenn es jedoch darum geht, dass ich wissen will, wer 10 Milliarden Euro an Kurzarbeitsförderung bekommen hat, dann ist der Datenschutz auf einmal ein ganz, ganz großes Thema! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ofner.)

Es bleibt schlussendlich die Frage zu stellen: Warum will die ÖVP, dass wir nicht wissen, wer dieses Geld erhalten hat? Wer vorgestern in die Zeitung geschaut hat, der hat vielleicht gelesen, dass die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, kon­kret wegen des Verdachts auf schweren Betrug im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsförderung. Wer ist der Betroffene? – Martin Ho, ein ÖVP-Haberer. Man kann sich vorstellen, dass da vielleicht auch noch andere dazukommen werden.

Insofern wird mit diesem Transparenzdatenbankgesetz vor allem eine Sache transparent: Die ÖVP hat etwas zu verbergen. Mit dem Transparenzdatenbank­gesetz werden die Österreicher jedenfalls nicht die Transparenz bekommen,
die sie sich verdienen. Dafür gibt es nämlich nur einen Weg, nämlich die ÖVP aus der Regierung zu wählen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.14


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile dieses.


12.14.16

Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Mit der Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes beginnt die Offen­legung der Covid-Förderungen sowie von NPO-Zahlungen des Unterstüt­zungsfonds beziehungsweise wird diese fortgesetzt. Die Covid-19-Förderungen über 10 000 Euro pro Jahr kumuliert beziehungsweise über Jahre hinweg wer­den damit offengelegt und aufgelistet. (Bundesrat Schennach: Wir haben ge­rade das Gegenteil gehört!)

Man muss schon sagen: Wir haben die Coronakrise vom Blickwinkel der Bundesländer als auch des Staates Österreich sehr, sehr gut bewältigt. Wir sind nach Corona sofort voll in die Wirtschaft eingestiegen und haben mit Steuer­geldern, deren Verwendung natürlich Kontrolle und Transparenz benötigt, sehr viel Positives bewegt. Ob Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Lockdownum­satzersatz und Covid-19-Zahlungen für landwirtschaftliche Betriebe: Ich nenne hier nur einige positive Beispiele von Unterstützungen, mit welchen ein Bei­trag zur schnellen Fahrt aus der Krise geleistet wurde. Die Offenlegungspflicht liegt, wie bereits erwähnt wurde, bei 10 000 Euro beziehungsweise für NGOs bei 1 500 Euro. Das ist wirklich notwendig und sollte ganz klar dargestellt sein.

Die Coronahilfen waren für uns als Staat Österreich sehr, sehr gut und haben speziell im Hinblick auf die Kurzarbeitsförderung gezeigt, dass es wichtig ist, dass die Betriebe ihre Arbeitskräfte behalten können, denn die Zeit danach kommt, und wir sehen gerade jetzt, wie schwierig es ist, qualifiziertes Fachpersonal zu be­kommen. Über die Kurzarbeit hat man es allerdings geschafft, die Arbeiter in
den Betrieben zu halten. Wir hatten in den letzten zwei Jahren ein Wirtschafts­wachstum, das bei über 5 Prozent liegt. Insgesamt haben wir viel weitergebracht und haben für die Gesellschaft den bisherigen Standard aufrechterhalten kön­nen. Dass dann noch ein Krieg dazukommt, den keiner vorhergesehen hat, konnten wir nicht wissen. Somit sind neue Probleme auf uns zugekommen, die wir natürlich lösen werden, auch das ist klar. Daran wird gearbeitet. (Zwi­schenruf des Bundesrates Steiner.)

Mit den Coronaunterstützungen wurde das Ziel erreicht, nämlich der Gesellschaft in einer schwierigen Zeit zu helfen und sie aus der Krise heraus­zuführen. Die Cofag hat in dieser Zeit 1,3 Millionen Anträge abgewickelt und 14 Milliarden Euro ausbezahlt. Das sind anständige Summen, und in diesem Zusammenhang ist Kontrolle notwendig und Transparenz erforderlich. Die Verwendung von Steuergeldern muss immer sauber abgewickelt werden, und ich denke, dass man über die Transparenzdatenbank eine entsprechende Bestätigung erhalten kann.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes im Hinblick auf die Verwendung der Gelder wurden ebenfalls eingehalten. Die Einmeldung funktioniert in sieben Bun­desländern gut, nur in Wien und Kärnten verläuft sie sehr schleppend. Auch
dort sollte klare Transparenz hergestellt werden.

Die Coronahilfen sind treffsicher und waren eine große Hilfe für Wirtschaft und Gesellschaft. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Die Offenlegung in der Transparenzdatenbank sollte auf keinen Fall eine Neiddebatte hervorrufen, denn es wurde überall dort geholfen, wo es notwendig war und ist. Alle profi­tierten davon. – Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

12.17


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Of­ner. Ich erteile dieses.


12.18.02

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wenn hier heute diese Änderung an der Transparenzdatenbank vorgenommen wird, so werden wir dies unterstützen. Das darf ich einmal an den Anfang stellen. Bei Corona hat sich nämlich von Anfang an gezeigt, worum es geht: Dass die ÖVP überall die Finger im Spiel hat und dass genau nichts transparent ist. Deswegen
ist eine Offenlegung gut. Und wenn Kollege Auer jetzt meint, dass die Coronahil­fen treffsicher seien, dann kann ich dem zustimmen, was die ÖVP anbelangt, denn das habt ihr auch beim NPO-Fonds erfolgreich bewiesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Erinnern wir uns einmal an das Jahr 2020 zurück: Damals waren wir seitens
der Freiheitlichen immer für eine Aufhebung sämtlicher Maßnahmen. Ihr habt euch jedoch mit eurem grünen Anhängsel vehement dagegen ausgespro­chen und vielmehr gemeint, dass stets nur verschärft und verschärft werden muss, und zwar bis zu dem Moment, als ein Tiroler, der im Nationalrat sitzt und dem ein paar Seilbahnen gehören, gesagt hat: Nix da mit einer Verschärfung der Maßnahmen! Wir hebeln diese aus und die Seilbahnen öffnen!
 – Das ist ge­nau die ÖVP-Manier, wenn es darum geht, abzucashen.

Es war auch ÖVP-Manier in Reinkultur, als es um Tests beziehungsweise Schutzbekleidung gegangen ist. Wir wissen, wer daran verdient hat. Dasselbe Spiel hat auch bei der Ausschreibung der Impfstraßen und der Teststraßen stattgefunden. Wenn wir wieder nach Tirol schauen, dann sehen wir, dass es dort Hunderttausende Tests gegeben hat, die zig Millionen Euro gekostet haben und die letztlich von einem Unternehmen durchgeführt wurden, das nicht ein­mal die Berechtigung dazu gehabt hat. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Dasselbe hat sich auch  koste es, was es wolle  bei den Coronaschultests abgespielt. Diesfalls wurde das Bildungsministerium dann sogar noch zu Strafzahlungen in Höhe von 850 000 Euro verurteilt, weil die Ausschreibungen unrechtmäßig waren.

Jetzt aber geht die ÖVP her und beantragt gemeinsam mit ihrem grünen Partner eine Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes. Da muss man wirklich sagen: Der Zugang ist ja völlig in Ordnung, dennoch ist das eigentlich der Trep­penwitz in der zweijährigen Coronageschichte! (Beifall bei der FPÖ. – Bundes­rat Schennach:Trotzdem stimmt ihr zu! Warum stimmt ihr zu?) – Weil wir natürlich auch dafür sind, dass entsprechend offengelegt wird, vor allem wenn es um den NPO-Fonds geht. Wenn man sich nämlich anschaut, was in diesem Zusam­menhang stattgefunden hat, dann sieht man, dass da wieder die ÖVP an ers­ter Stelle war, wenn es darum gegangen ist, abzuräumen. 2,5 Millionen Euro gin­gen an ÖVP-nahe Organisationen, allein der Seniorenbund in Oberösterreich hat 2 Millionen Euro abkassiert, 817 000 Euro gingen an Jugendorganisationen in Tirol.

Die ÖVP war also nicht nur dabei, sondern stets mittendrin, während Tausende ehrenamtliche Vereine in ganz Österreich lediglich ein paar Almosen bekom­men haben. Deswegen braucht Österreich einen ÖVP-Korruptions-Untersuchungs­ausschuss, weil es nicht so ist, dass die ÖVP kein Korruptionsproblem hat,
wie „Mister 100 Prozent“ Nehammer gesagt hat, sondern so ist, dass die ÖVP kein Problem mit Korruption hat. (Beifall bei der FPÖ sowie Bravoruf des Bundesra­tes Steiner.)

Dass die SPÖ heute nicht dabei ist und diese Transparenz nicht mitbeschließt, wird vielleicht teilweise etwas damit zu tun haben, was Kollege Obrecht ausgeführt hat, es wird aber vielleicht auch teilweise damit zu tun haben, dass auch an die Kinderfreunde beziehungsweise an SPÖ-nahe Organisationen 164 000 Euro geflossen sind. Wenn es immer heißt, dass die Kinderfreunde mit der SPÖ nichts zu tun haben, dann sage ich: Das ist ungefähr so, als würde die ÖVP jetzt sagen, der Seniorenbund hat mit der ÖVP nichts zu tun. – Das ist einfach nur lächerlich.

Man sieht aber, dass etwas in unserem Staat noch immer funktioniert: Wenn es ums Abkassieren geht, dann sind SPÖ und ÖVP dabei, und sie sind sich einig. (Zwischenruf des Bundesrates Raggl.) Deswegen ist es wichtig, dass alles aus die­sem Korruptionssumpf ans Tageslicht kommt und dass es auch eine ent­sprechende Dokumentation betreffend das Geld gibt, das in den letzten zwei Jahren geflossen ist.

Wir können wahrscheinlich davon ausgehen - - (Zwischenruf des Bundesrates Kornhäusl.) – Ja, Kollege Kornhäusl, ich weiß, ihr wolltet uns mit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss ein Haxl stellen, aber du weißt eh: Wer anderen eine Grube gräbt, fällt oft selbst hinein!, und das ist euch passiert. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Heute wurde von der Cofag gesprochen, ich darf dazu auch etwas sagen. Diese ist nur aus einem einzigen Grund installiert worden, das wissen wir auch alle: Dabei ist es nicht darum gegangen, alles transparent durchzuführen, sondern man hat eine politische Spielwiese für Schwarz und Grün gebraucht, und deswe­gen hat man das nicht über das Finanzministerium und über die Finanzämter ab­gewickelt. Ihnen geht es nämlich immer darum, dass etwas, das installiert wird, in erster Linie der ÖVP nützen muss, die Menschen und die Unternehmen sind für Sie dabei nachrangig. Daher haben wir heute auch so eine prekäre Situa­tion für viele Unternehmen und Menschen in unserem Land. – Das ist nicht der freiheitliche Zugang, das ist die Vorgangsweise der ÖVP. Wir haben aller­dings bei den vergangenen Wahlen in Tirol gesehen, welche Resultate ihr aufgrund dessen einfahrt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.23


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisa­beth Kittl. Ich erteile dieses.


12.23.56

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Wir alle hoffen, dass wir die zum Schutz der Gesund­heit notwendigen Lockdowns hinter uns lassen können, und zwar auch im Sin­ne unseres Budgets und vor allem unserer Wirtschaft. Finanziell wurde die Bevölkerung und wurden die Unternehmen mit schnellen und umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen, Wirtschaftshilfen und Kurzarbeit aufgefangen. Es gab wenige Insolvenzen, die Produktion konnte aufrechterhalten und die Ar­beitslosigkeit kleingehalten werden.

Das sind die Gründe, warum wir hinsichtlich Wirtschaftswachstum zu den Besten in der EU gehören. Wirtschaftshilfen sind aber öffentliche Gelder, und was mit öffentlichem Geld gemacht wird, sollte von der Bevölkerung nach­vollzogen werden können. Das nennen wir Transparenz. Diese brauchen wir und die Bevölkerung, um informiert demokratisch handeln zu können.

Heute geht es um die schon vor dem Sommer von der Regierung angekündigte Transparenz betreffend die Vergabe von Coronahilfen. Wir beschließen heute eine erweiterte gesetzliche Grundlage dazu, und zwar erweitert in dem Sinn, dass Coronahilfen ab 100 000 Euro bereits in der EU-Transparenzdatenbank of­fengelegt wurden, nun aber jede Person auch Einsicht nehmen können soll, wel­che Unternehmen und Betriebe von der Cofag beziehungsweise AMA eine Unterstützung von kumulierten 10 000 Euro pro Jahr als Wirtschaftshilfe vom Bund erhalten haben. Dabei geht es um den Ausfallsbonus, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz auch für Land- und Forstwirtschaftsbe­triebe.

Einsicht nimmt man über das Transparenzportal, das eine gesamtösterreichische Förderdatenbank darstellt. Sie vereint die Förderungen von Bund und Ländern, und damit kann sie sehr gut für die Koordinierung und Steuerung des För­derungswesens eingesetzt werden. Es wurden auch schon bisher vor allem vom Bund Förderdaten eingespeist, die bisher aber nur von den Gebietskörper­schaften abgerufen werden konnten. Der Zweck war unter anderem, dass keine doppelten Förderungen ausbezahlt werden. Das sollte aber auch zur ad­ministrativen Erleichterung dienen, da auf die notwendigen Daten der Förder­werber:innen zugegriffen werden konnte.

Mit der heutigen Gesetzesänderung sollen nun allen Personen unter Wahrung strenger Datenschutzrichtlinien – wir haben es schon gehört – Überblicksdaten, wer wie viele Hilfen bekam, zur Verfügung gestellt werden. Da es sich dabei
um private Unternehmen handelt, greift das Recht auf Datenschutz, und das muss natürlich mit dem öffentlichen Interesse, wie mit Steuergeld verfahren wird, abgewogen werden. Das öffentliche Interesse im Sinne einer budgetä­ren Relevanz ist bei höheren Beträgen – das sagen auch der Rechnungshof so­wie der EuGH – gegeben, bei geringeren Beträgen wiegt das öffentliche In­teresse weniger als der Datenschutz, daher werden Daten erst ab 10 000 Euro im Transparenzdatenportal veröffentlicht.

Leider das ist jetzt ein kleiner Exkurs  melden noch nicht alle Länder und Gemeinden alle Förderungen ein. Der administrative Aufwand scheint zu Beginn zu groß zu sein. Da aber nachzuschärfen wäre von großem Vorteil für Trans­parenz, Übersicht, Kontrolle und Missbrauchsvermeidung.

Schaut man zukünftig in diese Datenbanken, wird man auch sehen können, wie der Großteil der finanziellen Unterstützung durch die Regierung ausgesehen hat. Wir haben zuerst schon eine schöne Darstellung erlebt. 14 Milliarden Euro –
und das ist nicht nichts, würde Werner Kogler sagen – an Förderungen werden offengelegt, die in den schweren Zeiten der Pandemie allein von der Cofag ausbezahlt wurden. In manchen Monaten wurden – der Herr Finanzminister hat es im Nationalrat gesagt – an die 100 000 Anträge behandelt, mehr als 1,3 Millionen Anträge wurden genehmigt, 75 Prozent dieser Anträge wurden binnen 14 Tagen, 90 Prozent binnen 43 Tagen zur Auszahlung gebracht.
Das ist schnelle und umfangreiche Hilfe der Regierung an die wirtschaftstreiben­de Bevölkerung, an Arbeitgeber:innen und dient zur Aufrechterhaltung der In­frastruktur und der Produktion. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Ein guter Nebeneffekt der Transparenzdatenbank ist, dass man an ihr auch ablesen kann, wie viel getan wurde. Und das ist alles andere als die von SPÖ und FPÖ immer wieder, wie auch heute, zu Unrecht vorgeworfene beziehungswei­se unterstellte Untätigkeit der Regierung. Das bringt die Politik in Misskredit und erschüttert zudem das Vertrauen in die Regierung, und das aus rein machtpoli­tischen und alles andere als konstruktiven Gründen. (Bundesrat Kovacs: Da­für seid ihr schon selbst verantwortlich!)

Das Wichtige am Transparenzdatenbankgesetz ist, dass es eine öffentliche Kontrollmöglichkeit bringt, die es so noch nie gegeben hat. Daher ist es eigentlich unverständlich, dass die SPÖ hier nicht zustimmt.

Aus Sicht des Budgetdienstes werden die vorgeschlagenen Regelungen wesentlich zur Erhöhung der öffentlichen Transparenz beitragen. Für Transpa­renz in der öffentlichen Verwaltung zu sorgen ist uns ein sehr großes Anlie­gen, denn es geht dabei nicht nur um den Umgang mit Steuergeld und die Nach­vollziehbarkeit der Verwaltung durch die Bevölkerung, sondern es geht auch um die Bewusstseinsänderung in der Verwaltungsarbeit selbst. Beides führt zu einer gesteigerten Legitimität und Effizienz der Verwaltungsarbeit. Staatli­ches Handeln öffentlich prüfbar zu machen ist ein wichtiger Pfeiler unserer De­mokratie, und genau diese wollen wir ja stärken, vor allem in Zeiten, in denen die Demokratien in einigen europäischen Staaten aufgrund von intransparentem staatlichem Handeln gefährdet sind.

Ja, die Transparenzregelungen mögen noch nicht perfekt sein, sie sind aber jedenfalls ein großer und wichtiger Schritt in Richtung eines verantwor­tungsvollen und dem Allgemeinwohl dienenden Handelns der Verwaltung und verdienen Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

12.30


Präsidentin Korinna Schumann: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Magnus Brunner. Ich erteile es ihm.


12.30.39

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es wurde heute bereits mehrfach erwähnt: Wir als Bundesregierung haben während der Corona­pandemie sehr schnell und intensiv helfen müssen, und wir haben das mit unterschiedlichen Möglichkeiten und in unterschiedlichen Bereichen auch sehr umfangreich getan. Wir haben insgesamt für Hilfsmaßnahmen  übrigens inklusive der Ausgaben im Gesundheitsbereich, was Sie, Herr Kollege, vorhin zu erwähnen vergessen haben – 46 Milliarden Euro ausbezahlt beziehungswei­se genehmigt.

Man kann das natürlich in der Diskussion, wenn es um Arbeitsplätze geht beziehungsweise wenn es um Existenzen geht, polemisch sehen, das ist jedem unbenommen. Ich glaube aber, diejenigen, die betroffen sind, sehen oder hö­ren das nicht ganz so gerne, denn da ist es ums Überleben und um Existenzen ge­gangen. Deshalb meine ich, dass es doch gut wäre, das Ganze etwas sachli­cher anzuschauen und natürlich auch zu differenzieren zwischen Kreditlinien, Ga­rantien, Direktzuschüssen und anderem. Es gibt ein Unternehmen in Öster­reich, das, glaube ich, ganz froh war, dass es auch Kreditlinien gegeben hat, die man innerhalb von 48 Stunden aufgestellt hat. Ich glaube, dort bestand der Bedarf tatsächlich, auch wenn man das schlussendlich nicht in Anspruch ge­nommen hat beziehungsweise noch nicht in Anspruch nehmen musste.

46 Milliarden Euro: Das ist eine große Zahl. Das ist aber nicht nur eine Zahl, denn es stehen Menschen dahinter, es stehen Existenzen dahinter. Es ging um Betriebe, die aufgrund dieser Unterstützungen nicht schließen mussten, und um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze gesichert worden sind.

Zur Kurzarbeit, Herr Kollege: Ja, das stimmt, es gibt in diesem Zusammenhang ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Ich glaube, das Rechtssystem ist Ihnen ja nicht fremd, und nun wird eben dieses Verfahren abgewartet, damit man dann die Regelungen so gestalten kann, dass sie tatsächlich rechtskonform sind. Ich glaube, das ist ein normaler Zugang und ein ganz normaler Prozess in einem Rechtsstaat, wie wir ihn Gott sei Dank in Österreich haben.

Es ist natürlich legitim, an einzelnen Maßnahmen Kritik zu üben, keine Frage. Das muss man ernst nehmen, und wir nehmen diese Kritik, und zwar auch diejenige, die vom Rechnungshof geübt worden ist, natürlich sehr, sehr ernst und wollen daraus für die Zukunft unsere Lehren ziehen. Das ist, glaube ich, wichtig. Es ist immer leicht, gewisse Maßnahmen, diesfalls im Hinblick auf die Pande­mie und auf die Arbeit derer, die verantwortlich waren, im Rückspiegel zu sehen und darauf zurückzublicken, man sollte dann aber auch bedenken, dass es eben ein Blick in den Rückspiegel war.

In Summe – das bestätigen uns auch viele internationale und nationale Experten und Wirtschaftsforscher – sind die Wirtschaftshilfen doch ein wesentlicher Grund dafür gewesen, dass wir sehr gut aus der Wirtschaftskrise herausgekom­men sind. Wir haben Wachstumszahlen von 5,3 Prozent gehabt, wir sind also gut herausgekommen. Das attestieren uns, wie gesagt, auch alle internationalen Experten. Wir sind beim Wirtschaftswachstum – das wurde vorhin schon erwähnt – deutlich über dem europäischen Schnitt gelegen und liegen übrigens immer noch darüber, auch wenn man jetzt die ganzen Maßnahmen der Bundes­regierung im Hinblick auf die Teuerung mit einberechnet. All das zeigt, dass die Hilfen schlussendlich doch sehr gut gewirkt haben.

Dieses starke Wachstum – das ist, glaube ich, auch wichtig – gibt uns jetzt das Polster, das wir in dieser sehr schwierigen Phase, in der wir uns befinden, dringend brauchen, um entsprechend helfen zu können. Dieses Polster haben wir Gott sei Dank aufgrund des starken Wirtschaftswachstums, und das ist ge­rade für diese herausfordernden Zeiten, die jetzt im Herbst und dann im Winter noch auf uns zukommen werden, natürlich sehr, sehr wichtig, um die Teuerungen entsprechend abfedern zu können.

Auch bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen, glaube ich, sollte man einen etwas differenzierten Blick auf das Ganze werfen. Vieles, was die Cofag abgewickelt hat, war sinnvoll und zielgerichtet. Bei anderen Hilfen, die vielleicht nicht ganz so effizient waren, hat der Gesetzgeber auch während der Pande­mie, wie ich meine, schnell reagiert und diese Maßnahmen dann entsprechend angepasst, weil eben aufgrund der Geschwindigkeit Dinge eingeführt wor­den sind, die sich schlussendlich vielleicht als nicht ganz so treffsicher herausge­stellt haben. Ich bin froh, dass das Parlament da auch entsprechend schnell reagiert hat, denn aus Fehlern muss man lernen, überhaupt keine Frage, und auch im Zusammenhang damit gilt: Nach der Krise, also im Rückspiegel, ist eine Bewertung immer wesentlich einfacher, denn während der Krise muss es schnell gehen. Da rufen auch immer gleich alle – und das ist ja auch interessant – einer­seits nach mehr Geschwindigkeit bei der Ausarbeitung und vor allem bei den Auszahlungen der Hilfen, andererseits ruft man aber auch nach möglichst großzügigen Hilfen. Es muss also schnell gehen und großzügig sein. Wie gesagt: Im Nachhinein kann man dann immer relativ - - (Bundesrat Steiner: Und es muss treffsicher sein!) – Ja: Treffsicher! Das habe ich vergessen, genau. Danke, Herr Kollege Steiner! Es muss schnell gehen, und die Hilfen müssen treff­sicher und großzügig sein. Das liegt, glaube ich, auch in der Natur der Sache.

Die Dimensionen wurden bereits angesprochen. Es ist wirklich interessant – um das noch einmal zu wiederholen –, was die Cofag hier geleistet hat: Es wurden mehr als 1,3 Millionen Zuschüsse im Umfang von 14 Milliarden Euro abgewi­ckelt. Das sind tatsächlich beeindruckende Zahlen, die man, glaube ich, auch so akzeptieren und respektieren sollte.

Ich habe auch Verständnis dafür, dass es für manche Unternehmen vielleicht etwas zu langsam gegangen ist oder geht. Es wurden allerdings 1,3 Millio­nen Zuschüsse abgewickelt und in Spitzenzeiten pro Monat mehr als 100 000 Anträge bearbeitet. Das ist eine gewaltige Leistung, und dafür gebührt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Cofag, glaube ich, größ­ter Respekt.

Klar ist, dass es im Hinblick auf die Auszahlung von Beträgen in diesen Dimensionen auch Transparenz braucht, überhaupt keine Frage. Wir als Bund, aber auch die Verantwortungsträger in den Ländern und in den Gemeinden agieren mit Steuergeld, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben na­türlich ein Recht darauf, zu wissen, was mit den Steuermitteln geschieht und wie ihre Mittel eingesetzt werden. Betreffend die staatlichen Hilfsmaßnahmen gab es ja von Anfang an eine entsprechende Berichtspflicht auch an das Parlament. Schade, dass nicht alle die Möglichkeit wahrgenommen haben, in den Beirat hineinzugehen und dort Kontrolle auszuüben. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Na ja, das ist leider genau das Problem eures Zuganges! Ein bisschen mehr Partizipation wäre durchaus sinnvoll gewesen. Die Sozialpart­ner, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer haben von dieser Möglichkeit ja schlussendlich Gott sei Dank auch Gebrauch gemacht.

Personenbezogene Abfragen waren ja bisher nur in der Beihilfentransparenz­datenbank der EU möglich, und zwar für Beihilfen über 100 000 Euro, die an die EU gemeldet werden müssen. Wir gehen jetzt in Österreich einen wesentli­chen Schritt weiter, auch in dieser Hinsicht liegen wir übrigens in Europa gut. Wir ziehen den europäischen Vergleich ja immer gerne, vor allem dann, wenn es gut für uns aussieht, das gebe ich auch zu. Im Fußball vergleichen wir uns nicht gern mit Deutschland, bei den Covid-Hilfen tun wir das aber durchaus gerne, weil wir im Zusammenhang mit der Transparenz noch einen Schritt weitergehen, indem wir alle Förderempfänger veröffentlichen, die pro Jahr, kumulativ übri­gens, über 10 000 Euro über die Cofag oder die AMA erhalten haben. Das gibt ein großes Mehr an Transparenz, und ich glaube, das ist notwendig, weil es, wie gesagt, um Steuergelder geht. Dieser transparente Umgang mit den Steu­ermitteln ist uns sehr, sehr wichtig, und jetzt schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass alle, die das wollen, Auskunft über die Verwendung der Hilfsgelder bekommen können.

Zum Abschluss – dann lasse ich Sie gleich weiterreden, denn Sie warten schon sehnsüchtig darauf – möchte ich noch etwas sagen, weil es wichtig ist. (Zwischenruf des Bundesrates Obrecht.) Über den Datenschutz, den Sie angespro­chen haben, Herr Kollege, können wir dann gerne diskutieren, vor allem wenn es um die Schnittstellen und um die Auszahlung von Unterstützungsmaßnahmen geht. Wir werden vielleicht auch Änderungen im Datenschutz brauchen, und ich hoffe, dass der Datenschutz dann kein Hindernis sein sollte, um schnell und treffsicher helfen zu können. Ich freue mich schon auf diese Diskussion und möchte abschließend betonen: Hinter diesen Daten stehen wirtschaftliche und auch persönliche Existenzen. Ich bin, wie gesagt, offen für jede Kritik. Was wir aber unbedingt vermeiden sollten, sind Neiddebatten auf dem Rücken von Unternehmern und auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.39


Präsidentin Korinna Schumann: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Sascha Obrecht zu Wort gemeldet. – Bitte


12.39.36

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einige tatsächli­che Berichtigungen vorzunehmen. Ich beginne vielleicht beim Bundesminister für Finanzen.

Zunächst hat der Bundesminister für Finanzen gemeint, ich hätte nicht erwähnt, dass 7 Milliarden Euro der ausgegebenen Covid-Förderung im Gesundheits­bereich wären. Das ist faktisch falsch, das habe ich in meiner Rede gemacht. (Bun­desminister Brunner: Entschuldigung!) Anders wäre ich gar nicht auf die 33 Mil­liarden Euro Förderungen, die übrig bleiben, gekommen.

Er hat weiters gesagt, man müsse differenzieren zwischen Haftungen und Aus­gaben im Rahmen der Covid-Förderung. Auch das habe ich tatsächlich ge­macht, damit habe ich begonnen. Ein Mindestmaß an Respekt wäre, mir auch zuzuhören, das würde ich mir schon erhoffen. (Bundesrat Schwindsackl: Oi! – Bundesrat Steiner: Das ist keine Tatsächliche, Frau Präsidentin!)

Ein weiterer Aspekt, den er gebracht hat, war: Es sei ein normaler Vorgang, dass ein Verfahren nach dem Auskunftspflichtgesetz geführt wird. – Das ist natürlich nicht so. Wenn ein ORF-Journalist anfragt und gern eine Information hätte, wohin Steuergeld in Höhe von 10 Milliarden Euro geflossen ist, ist der normale Vorgang nicht, dass man sagt, diese Information bekomme man nicht. Es ist außergewöhnlich, dass Ministerien ORF-Journalisten sagen: Wir erzählen dir nicht, wo 10 Milliarden Euro an Steuergeld hingeflossen sind!

Ich möchte bei Kollegin Kittl weitermachen, die gemeint hat, damit werde heute klar, wer wie viele Unterstützungen zur Verfügung gestellt bekommen hat. – Nein, das wird heute überhaupt nicht klar! 10 Milliarden Euro plus 2,6 Milliarden Euro für den WKO-Härtefallfonds bleiben weiterhin im Dunkeln. Wir werden es einfach nicht wissen. Die Frage bleibt offen: Warum wissen wir es nicht? (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Schließen werde ich mit Kollegen Ofner, der gemeint hat, die SPÖ stimme nur teilweise aufgrund der Intransparenz gegen dieses Gesetz. Das kann ich zurückweisen: Wir stimmen dagegen: aufgrund der Intransparenz. Ich will Ihnen von der FPÖ auch nahelegen, und das ist wirklich ein ernst gemeintes Ding: Wenn 13 Milliarden Euro an Steuergeld vergeben werden und die Bundesregie­rung sich bis heute weigert zu sagen, wem das gehört, dann ist das ein mehr als berechtigter Grund, gegen ein Transparenzgesetz zu stimmen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Zur Geschäftsordnung!)

12.41


Präsidentin Korinna Schumann: Bundesrat Steiner, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****


12.41.47

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Zur Geschäftsordnung: Wir müssen uns jetzt, glaube ich, grundsätzlich einmal einigen, wie wir das in Zukunft handhaben. Ich schätze Kollegen Obrecht sehr, das weiß er auch, aber das war jetzt von einer tatsächlichen Berichtigung ungefähr so weit weg wie ich von den Grünen (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder), und das ist ein ganzes Stückerl. Wir werden uns vielleicht auch in der Vorsitzführung und in der Präsidiale ein­mal überlegen: Macht man einen Redebeitrag – ja, dann kann er ja einen ma­chen – oder macht man eine tatsächliche Berichtigung. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Jedoch das, was das jetzt wieder war, passiert oft und bei allen Fraktionen, da­rüber brauchen wir gar nicht zu reden. Ich glaube, wenn, dann sollen wir schon geschäftsordnungskonform - - (Bundesrätin Grimling: Wo ist das Problem? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß nicht, was da so einen Wirbel auslöst. Wenn, dann sollen wir schon geschäftsordnungskonform vorgehen (Bun­desrätin Grimling: Hat er ja gemacht!); oder eben nicht.

Die Vorsitzführung obliegt dem Präsidenten oder der Präsidentin, und ich glaube, die kennen die Geschäftsordnung. Tatsächliche Berichtigung war das keine, das war ein Redebeitrag. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

12.42

*****


12.42.43

Präsidentin Korinna Schumann: Ich schlage vor, in der nächsten Präsidiale noch einmal zu besprechen, wie man die tatsächlichen Berichtigungen in ihrer Struktur noch einmal verbessert aufnehmen kann.

Wir gehen weiter in der Tagesordnung.

Ich habe jetzt dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.43.284. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (2719/A sowie 11067/BR d.B. und 11068/BR d.B.)


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen zum 4. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Peter Raggl. – Ich bitte um den Bericht.


12.43.59

Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur An­tragstellung.

Ich stelle den Antrag, dass gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kein Einspruch erhoben wird. – Danke.


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Franz Ebner. Ich erteile dieses.


12.44.38

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir beschließen heute eine wei­tere wichtige Erleichterung beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte.

Worum geht’s dabei konkret? – Mit dieser Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes können qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in Österreich arbeiten wollen, künftig auch vom Inland aus eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, eine rechtmäßige Einreise und ein rechtmäßiger Aufent­halt natürlich vorausgesetzt. Das bedeutet eine deutliche Verwaltungsvereinfa­chung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber, also eine klassische Win-win-Situation.

Bei den Arbeitskräften geht es neben den besonders Hochqualifizierten um Fachkräfte in Mangelberufen, um Schlüsselkräfte, um Stammsaisonniers, um Stu­dienabsolventen, und das sind die Menschen, die wir in Zeiten des akuten Fach­kräftemangels dringend für den Arbeitsmarkt benötigen. So kann mit dieser Maßnahme für den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zumindest in einem gewissen Umfang Abhilfe geschaffen werden. Ich ersuche um Unterstüt­zung und Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.46


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster. Ich erteile dieses.


12.46.36

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher vor Ort und vor den Bildschirmen! Wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen, weil wir Sozialdemokraten sie für richtig hal­ten. Menschen, die in Österreich leben und bestimmte Kriterien erfüllen, wie wir bereits gehört haben, erhalten nun die Möglichkeit, einen Antrag auf die
Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland zu stellen. Das ist positiv für Mensch und Wirt­schaft.

Es bleiben jedoch noch immer Asylwerber und -werberinnen, die in Ausbildung oder in Mangelberufen beschäftigt sind, ausgeschlossen. Das ist unser großer Kritikpunkt an der vorliegenden Änderung des Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetzes. Auch für diese Gruppe von Menschen sollten Regelungen für ei­nen Aufenthalt beschlossen werden. Dies war auch ein großes Anliegen des früheren oberösterreichischen grünen Landesrates und späteren Gesundheitsmi­nisters Rudi Anschober. (Bundesrat Steiner: Na der war gut!) Die Abschiebung von am Arbeitsmarkt in Mangelberufen Integrierten ist kontraproduktiv. Investi­tionen der Betriebe in die Ausbildung gehen verloren, vom verursachten menschlichen Leid gar nicht zu sprechen.

Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte gibt es insgesamt einen großen Handlungsbedarf. Nach wie vor fehlen Begleitmaßnahmen, die wir Sozialdemokraten gemein­sam mit den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen dringend ein­fordern. Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen, zumeist aus Dritt­staaten, werden oftmals dafür benutzt, widrige Verhältnisse am Arbeitsmarkt zu etablieren, werden mit ausbeuterischen Ansätzen bei der Unterbringung und Verpflegung unterm Existenzminimum bezahlt oder aber ohne Aufenthalts­titel in die Selbstständigkeit gedrängt und so weiter. Das ist eine Schattensei­te des Arbeitsmarkts für Menschen, die zu uns kommen, um sich hier eine Exis­tenzgrundlage zu schaffen.

Auch in Österreich schaffen es menschenunwürdige Zustände im Kontext mit Saisonarbeiterinnen und -arbeitern aus dem Ausland immer wieder in die Medien. Dann sind wieder einmal alle schockiert und die berühmten schwarzen Schafe werden bemüht. Mit der Zeit könnte man glauben, die schwarzen Scha­fe sind die Regel und nicht die Ausnahme, ein enormer Graubereich ohne zureichende Regelung. Wir fordern ein, dass da endlich gehandelt wird. Das Prinzip Ordnung schafft Sicherheit gilt auch bei diesem Thema.

Die Energiekrise wird die Arbeitslosigkeit steigen lassen. Die galoppierende Inflation macht uns alle verletzlicher. Das Unzumutbare wird wieder zumutbar. Insbesondere jene, die bereits in der Vergangenheit mit dem erarbeiteten Einkommen ein schweres Auskommen hatten, kommen unter Druck. Dies trifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob inländisch oder ausländisch.

Lassen wir nicht zu, dass Standards fallen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass bei Maßnahmen wie zum Beispiel der Rot-Weiß-Rot-Karte endlich auch die Arbeitnehmer:innenvertretung mit ins Boot geholt wird und dass wir da ge­meinsame Lösungen finden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schwindsackl.)

12.50


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hau­schildt-Buschberger. Ich erteile dieses.


12.50.32

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, tatsächlich, es ist die erste Bundes­ratssitzung nach der Sommerpause, da ist uns allen der Sommer wahr­scheinlich noch ziemlich gut in Erinnerung. Sofern Sie Urlaub in Österreich gemacht haben – so wie ich im Salzburger Land –, sind Ihnen sicher auch die Schilder an den Eingängen von Restaurants mit den Hinweisen auf erwei­terte Ruhetage wegen Personalmangels aufgefallen.

Gestern Abend musste ich noch mit dem Zug nach Hause fahren. Als ich angekommen bin, wollte ich mit dem Bus weiterfahren, und da sah ich dann auf der Anzeigetafel: Bus wegen Personalmangels ausgefallen. Dann hatte ich das erfreuliche Erlebnis: Nach monatelangem Warten auf den Handwerker erschien dieser dann auch nicht, weil im handwerklichen Bereich Personalmangel eher
die Regel als die Ausnahme ist. Vom Pflegebereich will ich ja eigentlich gar nicht reden.

Mangel an Fachkräften, Mangel an Arbeitskräften, wohin wir schauen – dem müssen wir entgegenwirken! Der heutige Beschluss führt uns in diese Richtung. Mit dem bereits bestehenden Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot-Karte wurde in der Vergangenheit schon ein System kriteriengeleiteter und qualifizierter Zuwanderung für Drittstaatsangehörige geschaffen. Da gibt es ganz genau fest­gelegte, klare und transparente Kriterien, und das erfolgt auch ohne Quotenregelung. Diese Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt zu einer befristeten Nie­derlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang. Dieser ist für bestimmte, genau definierte Personengruppen vorgesehen.

Bis jetzt war es so – Kollege Ebner hat es schon gesagt –, dass diese Rot-Weiß-Rot-Karte nur vom Ausland aus, bei österreichischen Niederlassungen im Ausland, beantragt werden konnte. Das war mitunter – ich spreche da aus Erfah­rung – ziemlich kompliziert. Wenn ein Zettel gefehlt hat, dann musste das wieder hin und her, mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Ich kann sagen, das dort zu bekommen war eine wirkliche Challenge. Wenn das jetzt im In­land erfolgt, ist es eine tatsächliche Erleichterung. Es ändert sich ja nichts am Aufenthaltstitel, an den Voraussetzungen und so weiter.

Ja, es werden Hürden abgebaut. Das ist gut und richtig und wichtig. Auch Kolle­ge Ebner hat schon gesagt: Das gilt für Menschen, die rechtmäßig eingereist sind, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthalt verfügen. Somit werden bürokratische Hürden abgebaut. Schön, wenn wir hoffentlich durch diese Möglichkeit noch mehr Fachkräfte beziehungsweise Ar­beitskräfte in Österreich haben. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.53


12.53.34

Präsidentin Korinna Schumann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.54.205. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 2020) (III-782-BR/2022 d.B. sowie 11069/BR d.B.)


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen nun zum 5. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Bundesrat Silvester Gfrerer. – Ich bitte um den Bericht.


12.54.55

Berichterstatter Silvester Gfrerer: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich; es geht um den Sicherheitsbericht 2020.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.


Präsidentin Korinna Schumann: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Harald Himmer. Ich erteile dieses.


12.55.35

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Zuhörerplätzen und via Livestream! Wenn man den Sicherheitsbericht betrachtet – alleine das, was uns übermittelt worden ist –, dann, glaube ich, ist wohl klar, dass man sehr ausführliche und sehr lange Erörte­rungen vorbringen kann.

Ich möchte daher versuchen, die wesentlichen Themenschwerpunkte zu skiz-zieren, die in Kürze Erwähnung finden können. Ich glaube, es ist klar, dass wir in einer sehr herausfordernden Zeit leben, was das ganze Thema Teuerung betrifft, was die Thematik der Versorgungssicherheit anbelangt, was den Um­stand betrifft, dass wir Krieg in der Nachbarschaft haben, dass wir vor gar nicht so langer Zeit selbst hier in Österreich Terror erleben mussten.

Ich glaube, die meisten von Ihnen haben es wahrscheinlich mitbekommen – auch wenn das weit entfernt von uns ist –, was heute in Thailand passiert ist: dass ein Terrorist offenbar in einen Kindergarten eingedrungen ist, 24 Kinder erschossen hat, davon etliche nicht älter als zwei Jahre – das ist wirklich unfass­bar! Ich glaube, es gibt immer wieder Ereignisse, bezüglich derer ich sage, da bleibt einem einfach nur die Spucke weg, da kann man gedanklich wirklich über­haupt keine Vorbereitung treffen, dass es einen solchen Irrsinn auf dieser Welt gibt.

Es gibt aber dann natürlich Bereiche, von denen ich sage, dass die Schwierigkei­ten auch gegeben sind, man diese aber vergleichsweise viel deutlicher kom­men sieht. Damit spreche ich den Bereich illegale Migration an, der ganz sicher einer ist, der uns als Europäer, aber natürlich auch als Österreicher im Spe­ziellen, jetzt gegenwärtig wieder mit einer weiteren Welle noch massiver betrifft, als das im vergangenen Jahr der Fall gewesen ist.

Wenn man in den Sicherheitsbericht 2020 schaut und die unterschiedli­chen Themenfelder betrachtet, dann ist da einmal zu bemerken, dass die Zahl der Straftaten zurückgegangen ist. Das ist aber jetzt nichts, weshalb wir uns sonderlich auf die Schulter klopfen können, weil es halt das erste Coronajahr war und offensichtlich auch die Gauner mehr zu Hause geblieben sind und so auch Taschendiebstähle und Autodiebstähle et cetera zurückgegangen sind. Das nimmt man natürlich trotzdem positiv zur Kenntnis.

Es sind auch die Morde Gott sei Dank zurückgegangen. (Bundesrätin Kahofer: Bis auf die Frauenmorde!) Trotzdem kann man feststellen – und das hat ja auch immer wieder entsprechende mediale Öffentlichkeit erreicht –, dass die Mehrzahl der Mordopfer in Österreich weiblich ist. Die Thematik der Femizide haben wir hier auch bei anderen Gelegenheiten diskutiert. Ich glaube, es ist da auch wirklich klar, dass uns der Sicherheitsbericht einen weiteren Indikator dafür liefert, dass in dem Bereich noch sehr viel zu tun ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Kahofer.)

Ebenfalls ein Bereich, bei dem man ableiten kann, dass er uns in Zukunft intensiv befassen wird, ist die ganze Thematik im Bereich Internetkriminalität. Ich den­ke, es gibt fast nur mehr Menschen, die ein Smartphone haben, und wenn man am Smartphone die entsprechenden E-Mails empfängt, kriegt man mit, was in diesem Bereich mehr und mehr abgeht; was dann natürlich zur Folge hat, dass entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen sind.

Was mich persönlich ein bisschen überrascht, muss ich sagen, ist, dass bei den Verkehrsunfällen neben Alkohol so viele andere Drogen im Spiel sind, ob­wohl wir in Österreich sind und nicht in Amsterdam oder sonst irgendwo; aber es ist offensichtlich so, dass unterschiedliche berauschende Substanzen konsumiert werden und trotzdem Auto gefahren - - (Bundesrat Steiner: Das sind die zugewanderten Dealer! Schauen Sie einmal auf Innsbruck Hauptbahnhof, da geht es richtig ab!) – Also, Innsbruck Hauptbahnhof ist jetzt nicht so mein Schwer­punktgebiet, aber ich glaube es. (Bundesrat Steiner: Fahren Sie einmal hin! Marokkaner ...! Da geht es richtig ab!) Es gibt auch in Wien Bahnhöfe, da haben sich die Szenen auch immer wieder einmal verschoben.

Ich glaube, was bei der ganzen Thematik der Sicherheit und der Kriminalität und der Herausforderungen in diesem Umfeld zu beachten ist, ist, dass man na­türlich in der Politik – das haben wir ja in anderen Bereichen auch – immer beklagen kann, wer jetzt an dem Ganzen schuld ist. Es gibt sicherlich Bereiche, in denen es einen näheren Zusammenhang zur politischen Verantwortung gibt. Es gibt Bereiche, die natürlich aus globalen Trends kommen, und in dem Sinn, dass wir vieles hier einmal mit Daten erfasst haben, glaube ich, zeigt der Sicher­heitsbericht sehr klar auf, dass wir eine Menge von Themenfeldern vor uns haben und dass es also nicht an Herausforderungen mangelt. Der Sicherheitsbe­richt soll uns eine entsprechende Orientierung geben, in den Prioritäten, auch von der Rangordnung her, richtig unterwegs zu sein. Wenig überraschend wird unsere Fraktion den Sicherheitsbericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile dieses.


13.02.23

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer:innen auf der Galerie und zu Hause via Livestream! Bevor ich auf die wesentlichen inhaltlichen Details des Sicherheitsberichts für das Jahr 2020 ein­gehe, darf ich festhalten, dass wir den Bericht zur Kenntnis nehmen. Wir tun das aber mit Fußnoten, die wir gerne anmerken möchten.

Eine dieser Fußnoten bezieht sich auf die zeitliche Komponente. Wir diskutieren heute, also im Oktober 2022, den Sicherheitsbericht für das Jahr 2020. Das ist, für mich zumindest, unglaublich und einfach nicht zu verstehen, warum wir im Parlament über wirklich wichtige sicherheitsrelevante Entwicklungen in den Bereichen Kriminalität, Migration, Korruption erst zwei Jahre im Nachhinein reden! Die Erfassung all dieser Daten – so kenne ich es zumindest aus meiner Arbeit bei der Polizei –, wie zum Beispiel die Kriminalitätsstatistik, erfolgt auto­mationsunterstützt, das heißt, dass jedes begangene Delikt in einem sehr engen zeitlichen Rahmen von der Polizei elektronisch erfasst wird und in weite­rer Folge dann auf Knopfdruck abgerufen werden kann.

Frau Ministerin, Sie sind ja heute in Vertretung hier. Erklären Sie uns bitte – ich hoffe, Sie schaffen das –, warum wir den Sicherheitsbericht von 2020 erst heuer, im Jahr 2022, vor uns haben.

Die Datensammlung zu verschriftlichen, kann ja, glaube ich, nicht so lange dauern. Das glaube ich nicht. Vielmehr müssen die Gründe für diese Verschleppung ganz woanders liegen. Im Übrigen sieht es mit dem Sicherheits­bericht für 2021 nicht viel besser aus. Der dürfte unseren Informationen zu­folge auch noch in irgendeinem Büro im Justizministerium verschollen sein, ob­wohl eigentlich versprochen wurde, dass dieser Bericht Mitte dieses Jahres vorgelegt wird.

Dass wir als Opposition dieses Vorgehen kritisch sehen, liegt wohl auf der Hand. Hier sind die Bundesregierung und vor allem auch Minister Karner säumig und weiter in der Pflicht.

Nun aber zu den einzelnen Punkten – der Kollege hat ja schon einiges ausgeführt, ich fasse noch ein paar Dinge zusammen. Was gut ist: Die Kriminali­tät ist in Österreich rückläufig. Im Jahr 2020 wurden rund 434 000 Straftaten angezeigt, das ist ein Minus von 11,3 Prozent. Gleichzeitig – und das ist wieder erfreulich – steigt die Aufklärungsquote, und zwar auf 54,2 Prozent, und an dieser Stelle darf ich allen Polizistinnen und Polizisten meinen herzlichen Dank aussprechen, denn diese Entwicklung ist auch ihr Verdienst. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Laut Sicherheitsbericht setzt sich der Trend der vergangenen Jahre auch 2020 fort. Wir haben es gehört: Klassische Vermögensdelikte, wie zum Beispiel Einbruchsdiebstahl, Kfz-Diebstahl oder Laden- oder Taschendiebstähle, gehen teilweise sogar stark zurück. In den Bereichen Wirtschafts-, Internet- und Suchtmittelkriminalität sowie bei Gewaltdelikten in der Privatsphäre ist jedoch ein Anstieg zu verzeichnen. Ganz tragisch ist leider die Entwicklung bei den Femiziden, da muss die Regierung endlich massiv gegensteuern und noch zusätz­liche Maßnahmen ergreifen. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Klar absehbar sind auch die Auswirkungen der Covid-19-Beschränkungen – das kann man sehr gut herauslesen –, mit den Lockdowns sank natürlich auch die Kriminalität.

Noch ein paar Bemerkungen zur Migration: Zwischen 2015 und 2020 haben sich ja rund 200 000 Asylanträge aufgestaut. Diese wurden großteils abgearbeitet. 2019 waren die Zahlen zu 2018 rückläufig. 2020 stiegen sie dann auf rund 14 700 wieder leicht an. Den Ausführungen von Minister Karner zufolge verzeichnen wir aber heuer einen sehr hohen Anstieg bei den Asylanträgen – also ein Umstand, der ein professionelles und menschenwürdiges Management erfordert.

Was aber macht der Herr Minister? – Laut Berichten kam es im Sommer zu einer Überlastung der Polizei an der burgenländischen Grenze. Über einen Erlass hat er dann eine neue Vorgehensweise vorgegeben. Demnach werden – es ist wirklich skurril – Asylsuchende an der Grenze zwar datenmäßig erfasst, sie wer­den aber in weiterer Folge sozusagen mit einem Zugticket ausgestattet und durch ganz Österreich geschickt, um sich dann zu einem Erstaufnahmegespräch zu melden.

„Der Standard“ berichtete, dass von rund 7 000 Personen nur 500 in die Grundversorgung aufgenommen wurden. Ich frage Sie, Frau Minister: Wo sind denn die anderen 6 500 geblieben? Ich glaube oder hoffe, nicht verlorenge­gangen. (Bundesrat Steiner: Na hoffentlich schon!) Durch dieses Missmanagement gefährdet der Minister, gefährdet die Bundesregierung gleichermaßen die Si­cherheit der Bevölkerung wie die Sicherheit der Schutzsuchenden, und sie unter­wandern aus unserer Sicht auch EU-Recht, nämlich die Dublinrichtlinie. Deshalb wurde an den Minister zu dieser Thematik völlig zu Recht eine schriftli­che Anfrage gestellt. Ich bin wirklich gespannt, was er uns antworten wird.

Dann darf ich noch aus dem Sicherheitsbericht zitieren, dort steht ganz genau: „Es zeigt sich, dass der eingeschlagene Weg einer konsequenten Migrations­politik durch eine starke Vernetzung und Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fortgesetzt werden muss, um die globale Frage von Mi­gration adäquat und umfassend lösen zu können.“

Diesem Befund gebe ich ausnahmsweise teilweise recht. Ja, es braucht Zusammenarbeit auf internationaler und europäischer Ebene, aber den zitierten eingeschlagenen Weg einer konsequenten Migrationspolitik kann ich bei die­ser Bundesregierung beim besten Willen nicht erkennen! Wenn wir uns die un­erträgliche Situation im übervollen Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen anschauen, wo Menschen auf den Gehsteigen schlafen müssen, dann kommt ja das Gefühl auf, dass Sie solche Situationen durch Ihr Nichtstun eher heraufbeschwören, als dass Sie dagegen ansteuern! Unfassbar wäre, wenn da­hinter auch noch politisches Kalkül stecken würde. (Beifall bei der SPÖ.)

Am Ende darf ich an die Adresse des Bundeskanzlers noch Folgendes richten: dass er doch bitte gerne auf seine Ausflüge wie vor wenigen Tagen nach Budapest verzichten kann. Er soll sich von dieser überflüssigen und leider auch durchschaubaren Showpolitik verabschieden und sich lieber mit aller Kraft und vor allem auch mit allen Regierungsmitgliedern in den europäischen Gre­mien für ein effektives Grenzmanagement und eine seriöse, gerechte Mi-grationspolitik einsetzen (Beifall bei der SPÖ), denn eine gute und vernünftige Migrationspolitik ist auch eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik.

Und ein letzter Satz an die Bundesregierung: Hören Sie endlich auf mit Ihrer Gutscheinpolitik, setzen Sie in einer Teuerungskrise, wie sie noch nie dagewesen ist, endlich die Preise nach unten, denn auch der soziale Friede – das ist ganz wichtig – ist eine unverzichtbare Grundlage für die innere Sicherheit in die­sem Lande! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Josef Ofner. Ich erteile dieses.


13.11.11

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin – jetzt hätte ich bald Herr Innenminister gesagt! Werte Kollegen! Vor allem aber, geschätzte Zuhörer vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Ja, wo ist die ÖVP, wenn es in Österreich um das Thema Sicherheit geht? – Mit Sicherheit nicht da. Was ist mit Herrn Schlimatz, also dem schlechtesten Innenminister aller Zeiten, Herrn Karner? – Dasselbe, wenn es um die Sicherheit in Österreich geht, dann ist er nicht da. Das geht in Österreich mittlerweile sogar so weit, dass man, da es eh um nichts geht – es geht ja nur um die Sicherheit der Österreicher –, sogar drei Minister einmelden kann, die alle den Innenminister vertreten können, denn das ist scheinbar in der ÖVP ein Ressort, das keiner kann. Das passt recht gut, da den ÖVPlern natürlich auch die Sicherheit der Österreicher komplett wurscht ist, weil ihnen auch der damit verbundene Wohlstand der Österreicher wurscht ist. Dass das bei einem Grünen so ist, das ist uns ja entsprechend be­kannt, denn da geht es nicht um die Sicherheit der Österreicher, sondern die sind nur darauf bedacht, dass man jeden Illegalen sicher nach Österreich bringt.

Das zeigt auch der Sicherheitsbericht aus dem Jahr 2020. Man hat es ja auch heute gemerkt, Kollege Himmer war in seinen Ausführungen ähnlich inhaltsleer wie Herr Minister Karner bei der letzten Nationalratssitzung. Da gibt es keine Antworten und da gibt es keine Vision, wie man in der Sicherheitspolitik vorgehen möchte, noch dazu, wenn das Asylthema brandaktuell ist.

Ich möchte auch auf diesen Punkt eingehen. Ja, liebe SPÖ, es gibt einen Unterschied zwischen Asyl und Migration, aber Ihnen das zu erklären, würde jetzt den zeitlichen Rahmen sprengen. (Beifall bei der FPÖ.) Denn was zeigt uns das Jahr 2020? – Während man die Österreicher wegen Corona zu Hause eingesperrt hat, hat man die Grenzen sperrangelweit aufgesperrt. Wir haben über 20 000 Illegale gehabt, die ins Land gekommen sind, man hat dafür aber bei den Außerlandesbringungen ein Minus von 30 Prozent, bei den freiwilligen Ausreisen ein Minus von 20,5 Prozent und bei den zwangsweisen Außerlandes­bringungen sogar ein Minus von 36,4 Prozent. Das wird im Jahr 2021 noch dramatischer – für die einheimische Bevölkerung dieselbe Situation, aber über 40 000 Illegale sind ins Land gekommen.

Wo liegen wir heuer? – Heuer liegen wir wahrscheinlich schon bei 70 000. Der Herr Minister kann es natürlich, wie wir in der letzten Nationalratssitzung ge­hört haben, nicht genau sagen. Er spricht noch von August, weiß scheinbar nicht, dass wir schon im Oktober angekommen sind. Aus seinem Ressort rechnen Bedienstete mit bis zu 100 000 Einreisenden in diesem Jahr. 100 000 Einreisen­de, das ist eine Größenordnung wie die Stadt Klagenfurt in Kärnten. Das muss man sich einmal vorstellen. Wo ist die ÖVP, wenn es um diese dringends­ten Fragen geht? – Sie ist nicht da. Der Herr Innenminister entzieht sich so wie heute überhaupt seiner Verantwortung, also er ist nicht, wie er sich selbst immer gibt, der restriktive Karner, sondern eigentlich der Täuscher und Tar­ner, wenn es um die Sicherheit und die Asylpolitik dieser Bundesregierung geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann mich bei der ÖVP mittlerweile des Eindrucks nicht mehr erwehren, dass euch die Grün:innen zwischenzeitlich schon so umgepolt haben, dass ihr bei der Sicherheit selbst nicht mehr wisst, ob ihr Manderl oder Weiberl seid. Denn das ist eine Asylpolitik, die verantwortungslos ist und bei der nur mehr ge­schwurbelt wird. Und so wie es Herr Karner gebracht hat, lässt ja im Vergleich dazu Herrn Nehammer, der diesen Posten ja auch einmal entsprechend in­negehabt hat, noch blass aussehen.

Es ist ja eigentlich nur mehr vollkommen irre. Wenn man schaut, was die Gründe für die Rückgänge bei den Außerlandesbringungen waren, dann ist das ein­fach nur eine Frechheit, was passiert ist. Was ist denn passiert? – Man hat straf­fällige Asylwerber nicht abgeschoben, weil man gesagt hat, man müsste sie testen und das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Das war bei unseren österrei­chischen Kindern vollkommen wurscht, die haben wir alle in den Kindergär­ten und Schulen zwangsgetestet, da hat überhaupt keiner auf die Grund- und Freiheitsrechte Bedacht genommen. Und heute macht man wieder dassel­be. Heute schüttet man einen Klimabonus an die Asylwerber aus, an die Häftlin­ge – das muss mir auch einmal jemand erklären, wofür das notwendig ist –, sogar an Verstorbene, aber neugeborene österreichische Kinder von unseren Familien gehen leer aus. Was erhält man dadurch? – Den Pullfaktor, frei nach dem Kärntner Lied „Kemmt’s lei eina in die Stubn, kemmt’s lei eina ins Haus“, alle herein zu uns, und die Bevölkerung leidet derweil an massi­vem Wohlstandsverlust aufgrund dieser Bundesregierung und ihrer Maßnah-men, aber das ist Ihnen vollkommen wurscht.

Wir haben keinen effektiven Grenzschutz – noch immer nicht! –, sondern man wartet in Utopie auf einen europäischen Außengrenzschutz, den es über Jahre schon nicht gibt und den es auch in den nächsten Jahren nicht geben wird. Man täuscht eben die eigene Bevölkerung, denn man vermanschgert immer die Illegalen mit den Vertriebenen aus der Ukraine. Das sind zwei völlig verschie­dene Paar Schuhe, aber es wird eben so gemacht, weil man eine politische Amokfahrt begeht. Ja, es ist halt auch der Unfähigkeit der zuständigen Minister geschuldet, dass das so der Fall ist. Es wird in der ÖVP wie immer Wasser gepredigt und Wein getrunken. Man hat mehr illegale Zuwanderung, weniger restriktive Asylpolitik, man hat von Jahr zu Jahr mehr illegal Aufhältige in unserem Land und weniger außer Landes gebracht.

Da wir vorhin das Thema Tirol gehabt haben: Ja, bitte, wenn wir hergehen und in Tirol – Kollege Steiner hat es zwischengerufen, am Hauptbahnhof – Einsatz­kräfte von der Grenze, vom Brenner abzieht, um sie entsprechend am Hauptbahn­hof zu positionieren, um dort die Illegalen aus den Zügen zu holen, die ausrei­sen wollen – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: nicht die innerhalb Österreichs woanders hinwollen, sondern die ausreisen wollen –,
dann ist das mittlerweile nur mehr abnormal, aber abnormal ist auch synonym für Schwarz und Grün. (Beifall bei der FPÖ.)

Und das in einem Land, wo so wie in Tirol jetzt schon mehr Asylwerber als Einheimische Sozialhilfe beziehen. Das sollte man sich einmal auf der Zun­ge zergehen lassen!

Dann fragt man sich, gerade auch in Zeiten wie diesen, weil es natürlich auch ak­tuell ist: Wo bleibt da das Machtwort des Bundespräsidenten? – Der ist auch, so wie immer, nicht da. Der versteckt sich ja die letzten Wochen und Mo­nate sowieso nur mehr hinter seiner Tapetentür, aber dafür sollten wir alle die „Zähne zusammenbeißen“. Ja hervorragend, während seine eigenen Grün:in­nen das Land an die Wand fahren, beißen wir die Zähne zusammen. Das ist auch eine Möglichkeit.

Daher sage ich aber auch ganz klar: Es ginge leichter, wir brauchen nicht die Zähne zusammenzubeißen. Die Menschen in unserem Land werden die Gelegenheit am kommenden Sonntag wahrnehmen und werden schauen, dass ein Herr Van der Bellen aus dem Amt befördert wird und bei den nächsten Wahlen die gesamte Einheitspartei aus Schwarz, Grün, Rot und Rosarot, und dann werden wir wieder einen besseren Sicherheitsbericht in unserem Land haben, vor allem werden wir aber wieder mehr Sicherheit für Österreich und für unsere Bevölkerung haben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.19


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.


13.19.49

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zu­seherinnen und Zuseher! Ganz kurz noch zu Kollegen Reisinger, wir haben es nämlich vorgestern schon im Ausschuss besprochen: Es stimmt, der Si­cherheitsbericht stammt aus 2020 und kommt jetzt erst zu uns ins Plenum. Im Nationalrat wurde er schon Mitte März, glaube ich, im Ausschuss endbe­handelt. (Bundesrat Reisinger: Auch zu spät!) – Ja, aber es wurde uns erklärt, wa­rum, der Mitarbeiter hat sich bemüht, uns das zu erklären.

Trotzdem ist es gut, den Blick noch einmal zurückzuwenden, denn das Jahr 2020 war in Sachen Sicherheit ein durchaus interessantes, nämlich im Brennpunkt der Pandemie, was in vielen Lebensbereichen zu einer ganz neuen Situation ge­führt hat. Auch das haben wir im Ausschuss gehört, ich möchte es gerne noch einmal erwähnen: Es gab tatsächlich Tage, an denen in ganz Österreich kein einziger Einbruch verübt respektive zur Anzeige gebracht wurde. Aufgrund des Virus und zur Sicherheit blieben viele Menschen eben zu Hause im Homeoffice. Gleichzeitig erfolgte ein Anstieg der Verbrechen im virtuellen Raum und das findet ständig Fortsetzung. Dem Trend folgend haben wir auch Anstiege im Bereich der Wirtschafts-, Internet-, Suchtmittelkriminalität und natürlich auch bei Gewalt in der Privatsphäre.

In diesem Zusammenhang nenne ich jetzt auch noch ein paar interessante Zahlen. Die 433 811 Straftaten, die 2020 angezeigt worden sind, hat Kollege Reisinger schon erwähnt und auch über den Rückgang gesprochen. Aber
ganz interessant ist vielleicht der Vergleich von April 2019 zu April 2020, da ist nämlich die Gesamtkriminalität im monatlichen Vergleich um 30,5 Prozent zurückgegangen, und auch im Mai noch um 22,6 Prozent.

Interessant – und das ist von meinen Vorrednern heute noch nicht erwähnt worden – ist auch das Kapitel bezüglich der russischen organisierten Kriminalität, nämlich gerade im Aspekt auf den Ukrainekrieg: 2020 konnten in Österreich einige Personen identifiziert werden, die eine führende Rolle in der internationa-len, russischsprachigen organisierten Kriminalität innehaben. Diesen Perso­nen dient nämlich Österreich als Rückzugsort, um Besprechungen abzuhalten und weitere Operationen zu planen, und auch Geldflüsse und Investitionen sind nachgewiesen worden.

Die Femizide wurden auch von meinen Vorrednern angesprochen. 31 Frauen sind getötet worden, es sind Femizide, und 71,7 Prozent der Getöteten lebten in einer familiären Beziehung mit dem Täter oder standen zumindest mit dem Tatverdächtigen in einem Bekanntschaftsverhältnis. Was zu tun ist? – Ich habe von meinen Vorrednern jetzt auch nicht so viel gehört, aber auf jeden Fall gehört für uns, für mich eine detaillierte und flächendeckende Femiziderfassung dazu und eine Ausweitung und Verbesserung der Gewaltpräventionsschu­lung bei Beamt:innen, damit Gewalt eben früh genug erkannt, erfasst und dage­gen vorgegangen wird.

Und weil Kollege Ofner – ich komme schon zum Schluss – so ausführlich über Fehlleistungen der Innenminister referiert hat, habe ich mich dann gefragt, und vielleicht fragen Sie sich das auch: Was ist eigentlich aus Quality, Quanty,
A-Rock, Captain Morgan, Sam, Ludwig und Dorian geworden? Sie kennen
die Namen nicht? Nein? – Das waren unsere Polizeipferde der berittenen Polizei. Dieses Projekt wurde 2018 der Direktion für Spezialeinheiten überantwortet,
am 27. November 2019 per Ministerweisung beendet und die neun ver-bliebenen Pferde und ihre Ausrüstung wurden am 2. Juli 2020 schlussendlich
der serbischen Reiterstaffel übergeben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.24


Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile es ihm.


13.24.50

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie und zu Hause! Liebe Österreicher! Es ist schon ein starkes Stück, dass wir heute hier über ein Hunderte-Seiten-Werk diskutieren und der Innenminister wieder einmal ei­ner der teuersten Flüchtlinge Österreichs ist, einfach nicht in diesem Haus ist und zu diesem Sicherheitsbericht auch selbst Stellung nimmt.

Und ja, ich bin schon auch etwas verwundert, dass der Innenminister vertreten wird, nämlich vom Finanzminister, vom Bildungsminister und von der Familienministerin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ja an Di­lettantismus um nichts mehr zu überbieten. Das ist ja eine Frechheit ge­genüber diesem Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

Diese Bundesregierung nimmt dieses Haus, das Parlament nicht mehr ernst. Der Innenminister hat erst im Nationalrat in einer Anfragebeantwortung schlicht und ergreifend einen Monat vergessen, nämlich den Monat September bei den Asylzahlen. Ich weiß schon, warum er darauf vergessen hat, weil wir ja wie­der weit über zehntausend in diesem Monat gehabt haben. Und wenn ich den letzten Sicherheitsbericht, den wir hier haben, aus 2020, hernehme, dann sehe ich 29,1 Prozent weniger Außerlandesbringungen, 20,5 Prozent we­niger freiwillige Ausreisen – vielleicht haben die da schon gewusst, dass sie auch 500 Euro Klimabonus kriegen –, 36,4 Prozent weniger zwangsweise Aus­weisungen. Ich frage mich aber schon: Wofür erzähle ich das hier einer Fami­lienministerin? Da gehört der Innenminister her oder von mir aus die Justizministerin, die wir ja heute schon gesehen hätten, und ja, ein großer Teil dieses Berichts betrifft auch die Justizministerin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist völlig sinnlos, mit der Familienministerin über den Sicherheitsbericht zu diskutieren. Es wird aber die eine oder andere Möglichkeit geben, um den Herrn Innenminister auch wie­der in dieses Haus hereinzubringen, auch wenn er zur Zeit andere Probleme hat, und zwar seine Plagiatsaffäre, aber das trifft ja bereits mehrere in dieser Bun­desregierung. Ich glaube, mit dem Sicherheitsbericht 2020 sind wir für heute fertig. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsidentin Korinna Schumann: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Raab. Ich erteile es ihr.


13.27.20

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanz­leramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hoffe, es ist für Sie alle in Ordnung, wenn ich trotzdem auch zum Sicherheitsbericht ein paar Worte sage. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.) Ich habe ja ein sehr breites Res­sort, dem ich vorstehen darf, und bin als Frauenministerin, auch als Integra­tionsministerin sehr wohl auch mit Schnittstellen befasst und möchte gerne ein paar Worte dazu sagen.

Zum einen: Die Anzahl der Frauenmorde in den letzten Jahren und auch Jahr­zehnten, wenn Sie sie sich im historischen Vergleich ansehen, ist stetig auf einem meines Erachtens natürlich zu hohen Stand und ist etwas, was uns immer wie­der erschüttert, vor allem die Brutalität, mit der die Frauen ermordet werden. Des­halb haben wir uns in der Bundesregierung – sowohl der Innenminister als
auch die Justizministerin als auch ich und auch der Sozialminister – darauf ver­ständigt, dass wir wirklich alles tun, was in unserer Macht steht, damit wir da
in die Prävention investieren. Sie werden keine Bundesregierung finden, die in den Gewaltschutz so viel investiert, wie wir das nun tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben allein das Frauenbudget um 80 Prozent erhöht. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Wir haben das Budget der Gewaltschutzzentren in jedem Bundesland um 50 Prozent erhöht, die sind ausfinanziert, für jede Frau steht in einem Gewaltschutzzentrum ein Platz zur Verfügung, wenn sie diesen braucht. Wir haben allein im Innenressort im Bereich der Hochsicherheitsfallkonfe­renzen eine Vervielfachung an solchen Fallkonferenzen in allen Bundesländern, was bedeutet, dass die Zusammenarbeit zwischen den Gewaltschutzein­richtungen, zwischen den Opferschutzeinrichtungen, zwischen der Polizei und der Justiz massiv verstärkt wird. Und wir haben aktuell auch noch eine Studie, bei der wir uns auch wissenschaftlich dem Thema annähern und uns die Frage stellen, welche Hintergründe hinter den Frauenmorden der letzten zehn Jahre stehen. Davon erhoffen wir uns natürlich auch weitere Ablei­tungen, an denen wir arbeiten können. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Zum Zweiten: Selbstverständlich ist es unser aller Aufgabe und der Innen­minister an vorderster Front arbeitet auf Hochtouren im Kampf gegen irreguläre und illegale Migration. Und ja, derzeit beobachten wir auf der gesamten Welt Migrationsbewegungen, aber nach Europa genauso, und daher haben der Innen­minister und auch der Kanzler insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Nachbarstaaten gestärkt. Der Kanzler war diese Woche erst in Ungarn, um mit Serbien und Ungarn eine Zusammenarbeit zu vereinbaren, auch was die Visapolitik und den Außengrenzschutz betrifft.

Ebenso hat der Herr Innenminister die Rückführungspolitik massiv verschärft. Sie wissen alle, dass es für Menschen aus Ländern wie beispielsweise In­dien, Pakistan oder Marokko keine Aussicht auf Asyl in Europa und in Österreich gibt, und diese Kommunikationsstrategie muss in diesen Ländern ausgerollt werden, um das auch dort klarzumachen. Sie wissen, dass gerade deshalb in der letzten Woche auch die Grenzkontrollen in Richtung Slowakei verlängert wurden, um den Kampf gegen die Schlepper weiter aufzunehmen. – Das sind nur einige wenige Maßnahmen.

Da Sie auch angesprochen haben, warum die Menschen, die einen Asylantrag stellen, nicht alle in Grundversorgung sind: Ja, weil selbstverständlich zu­erst einmal ganz genau geprüft wird, ob die Menschen auch über Eigenmittel verfügen, ob sie überhaupt einen Anspruch auf Grundversorgung haben, und weil selbstverständlich nicht jeder, der einen Asylantrag stellt, in Österreich bleibt, sondern auch weiterzieht. (Bundesrat Steiner: Man holt sie ja in Inns­bruck raus!) Das sind die Fakten. Ich glaube, man muss auch dazusagen, dass nur jener Grundversorgung bekommt, der in Österreich legitim einen Asylantrag stellt, bedürftig ist und dementsprechend über nicht genug Eigenmittel verfügt. Das Innenressort prüft das selbstverständlich konsequent.

Das sind nur einige wenige Maßnahmen, die der Innenminister vornimmt, aber selbstverständlich haben wir eine gemeinsame Strategie im Kampf gegen irreguläre Migration (Bundesrat Steiner: Die da wäre?), die uns alle betrifft und die nicht nur in Österreich wichtig ist. Das kann man jetzt einfach so wegwi­schen, aber das ist auch innerhalb von Europa ein ganz, ganz wesentlicher Bau­stein, dass wir auch auf europäischer Ebene vorankommen. Deshalb sind das auch immer wieder Themen in den Räten der Europäischen Union, damit wir gemeinsam den Außengrenzschutz stärken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.32


13.32.30

Vizepräsident Günther Novak: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

13.33.046. Punkt

Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Steiner, Mar­co Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer par­lamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Verlässliche öffentli­che Strukturen als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ (356/A-BR/2022)


13.33.05

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 356/A-
BR 2022 der Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Christoph Stei­nerMarco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Abhaltung einer parlamen­tarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Verlässliche öffentliche Strukturen als Basis des gesellschaftlichen Zu­sammenhalts".

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.

Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung und des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selbständigen Antrag verweisen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

13.34.43Besprechung: „Verwendung von in ihrer Haltbarkeit
nachträglich verlängerten Impfdosen“


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nunmehr zur Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung an den Herrn Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Da die Anfrage und die dazugehörige Anfragebeantwortung inzwischen al­len Mitgliedern des Bundesrates zugegangen sind, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Bevor ich dem ersten Redner das Wort erteile, mache ich darauf aufmerksam, dass gemäß § 60 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit je Mitglied des Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt sein soll.

Da der Herr Bundesminister noch nicht - - Doch (erheitert), Entschuldigung, Herr Bundesminister! Dazu begrüße ich den Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Herrn Johannes Rauch, recht herz­lich bei uns im Plenum. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. – Ich erteile ihm dieses.


13.35.51

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Vizepräsident! Herr Minister! Kollegen! Ich fange mit einem kurzen Zitat an, das mir gestern da so hereingefallen ist, aber das passt ganz gut zu Ihnen, Herr Minister. Und zwar lautet es: „Hüte dich vor Menschen, die ihre eigenen Lügen für die abso­lute Wahrheit halten. Überführst du sie der Lüge, drehen sie dir das Wort noch im Mund um!“ – So geschehen, Herr Minister, in der letzten Bundesratssit­zung am 14. Juli 2022. (Beifall bei der FPÖ.) Aber, Herr Minister, ich komme noch darauf zurück.

Und vielleicht ein Spruch, den jeder kennt: „Lügen haben kurze Beine“ – ich füge an: Herr Rauch; aber: „Die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit“.

Und genau deshalb, Herr Minister, freut es mich, dass Sie unserer Einladung in den Bundesrat gefolgt sind und dass wir heute noch einmal die Geschichte seit der Etikettenschwindelpartie, die Sie hier im Bundesrat aufgeführt haben, diskutieren können und auch Ihre darauffolgende Beantwortung einer An­frage, die ich Ihnen gestellt habe. Es freut mich narrisch, dass Sie gekommen sind, Sie sind ja mittlerweile einer meiner Lieblingsminister. (Bundesrat Schennach: Bravo! – Bundesrätin Schumann: Wo die Liebe hinfällt!) Wir geben jetzt die Chance, wir versuchen es - - (Bundesrat Schennach: Wie hast du das ge­schafft?!) – Ihr müsst zuhören!

Wir versuchen es jetzt, wir starten noch einmal, vielleicht schaffen wir es, dass wir vom Herrn Minister die Wahrheit rauskriegen und dass wir vielleicht heu­te einmal die Wahrheit erfahren. Das wäre gut, wäre auch interessant für die Leute draußen, denn ansonsten, lieber Herr Minister, sagen Sie es mir gleich! Sagen Sie: Nein, ich bleibe bei meinem Gschichtl mit der Umetikettiererei der Impfungen!, und dann sparen wir uns diese Übung heute ganz einfach. Ich würde aber schon vorschlagen: Nützen Sie diese Gelegenheit, nützen Sie heute diese Chance und klären Sie die Bevölkerung über den Etikettenschwindel bei den ab­gelaufenen Impfdosen auf!

Sie haben ja zu mir – und ich vermute einmal fälschlicherweise – das letzte Mal gesagt: Herr Steiner, bitte bleiben Sie zumindest „in Rufweite der Wahr­heit“! – Ich glaube, wir könnten uns jetzt darauf einigen, dass Sie, Herr Minis­ter, in der folgenden Diskussion den Österreichern gegenüber zumindest in Ruf­weite der Wahrheit bleiben, denn zumindest ich kenne mich überhaupt nicht mehr aus. Sie haben mich ja der Lüge bezichtigt, weil ich Ihre Schreiben aus Ihrem Ministerium zitiert habe.

Ich habe das Schreiben wieder mitgenommen – jetzt finde ich es gerade nicht, vielleicht ist es in meiner Mappe; lieber Kollege Ofner, bringe es mir vielleicht –, in dem genau drinnen steht, dass die Ärzte die Impfdosen nicht wegwerfen dürfen, weil sie umetikettiert werden. Da steht es drinnen
(ein Schriftstück in die Höhe haltend), Ihr Schreiben. Dann haben Sie zu mir gesagt: Herr Steiner, ich kenne das Schreiben doch, ich bin doch nicht narrisch! – Und dann haben Sie behauptet, dass das alles nicht stimmt, was da drinnen steht. Jetzt wissen wir aber mittlerweile, es stimmt sehr wohl.

Und was hat der Herr Minister jetzt hier gemacht, öffentlich, in einer Sitzung des österreichischen Parlaments? Er hat öffentlich die Bürger und das gesamte Parlament belogen. Ich werde es jetzt wieder einmal belegen, und nicht mit mei­nem Schreiben, sondern mit Ihrem eigenen Schreiben belegen wir es, Herr Minister.

Ich komme jetzt noch kurz zum Stenographischen Protokoll von Ihrer Rede. Ich glaube, den Stenografen hier im Haus kann man vertrauen, und laut dem Stenographischen Protokoll haben Sie gesagt: Ich wiederhole es drei Mal: Kein einziger Österreicher wird mit abgelaufenem Impfstoff geimpft. Ich wieder­hole es noch einmal, Herr Steiner: Kein einziger Österreicher wird in Österreich mit abgelaufenen Impfdosen geimpft. – Dann haben Sie es noch einmal wie­derholt: Kein einziger Österreicher wird in Österreich mit abgelaufenen Impfdo­sen geimpft.

Da habe ich mir gedacht, da kann etwas nicht stimmen – und jetzt kommen wir zu dem Grund, warum wir heute hier sind. Ich habe dann noch in der Sitzung, in der Sie diese offenkundige Lüge von sich gegeben haben, eine parlamentari­sche Anfrage an Sie gestellt.

In dieser Anfrage habe ich unter Frage 12) folgende Frage an Sie gestellt: „Warum sollen Chargen von Impfstoffen, die eingetauscht werden sollen, in ihrer Haltbarkeit verlängert werden?“ – Warum habe ich diese Frage gestellt? – Weil Sie gesagt haben: Kein einziger Österreicher wird in Österreich mit abge­laufenem Impfstoff geimpft und die Ärzte dürfen das nicht wegschmeißen, weil wir den Impfstoff eintauschen werden. – Jetzt habe ich, glaube ich, die Ton­art vom letzten Mal auch noch ganz gut getroffen, Herr Minister. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb habe ich folgende Frage an Sie gestellt: „Warum sollen Chargen von Impfstoffen, die eingetauscht werden sollen, in ihrer Haltbarkeit verlängert werden?“ – Dann antworten Sie mir: „Die Impfstoffe werden nicht eingetauscht, sondern können bei einer Verlängerung der Haltbarkeit [...] weiterhin verwen­det werden.“

Jetzt haben wir ein Problem, Herr Minister. Vielleicht ist die Rufweite der Wahrheit ein dehnbarer Begriff und sie ist von Ihnen kilometerweit auszudehnen, es würde Ihnen aber ganz gut anstehen, Herr Minister Rauch, wieder zurück zur Rufweite, in den Zirkel der Rufweite der Wahrheit zu gehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss halt auch ganz ehrlich dazusagen: Zur Frage 13 – „Gegen welche Impfstoffe/Therapeutika sollen die abgelaufenen und vielleicht in ihrer Haltbarkeit verlängerten Impfstoffe/Therapeutika eingetauscht werden? (Bitte um genaue Bezeichnung der Impfstoffe/Therapeutika, die eingetauscht und übernommen werden mit Angabe der Inhaltsstoffe)“ – haben Sie mir dann den gleichen Text, der schon in Ihrem Schreiben, das ich Ihnen vorgelesen habe, drinnen gestanden ist, einfach noch einmal geschrieben. Sie haben aber behauptet, das stimmt alles nicht. (Bundesrat Schennach: Also ist es stringent!) Und dann nehmen Sie die Lüge her, um meine Anfrage zu beantworten.

Ja, Herr Rauch, sagen Sie einmal, brauchen Sie ärztliche Behandlung? Ich bin mir nicht ganz sicher. (Bundesrätin Schumann: Oh! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Na!) Eines ist aber klar – schreit nicht „Na!“ herein –: Ich lasse mich hier herinnen von Herrn Rauch nicht der Lüge bezichtigen, wenn er selber die ganze Zeit – schwarz auf weiß – lügt, dieser Mensch da links neben mir. (Beifall bei der FPÖ.)


Vizepräsident Günther Novak: Herr Kollege Steiner, können wir uns bitte wieder beruhigen (Bundesrat Steiner: Ich bin wieder ganz ruhig, keine Sorge!) und verwen­den Sie bitte in Ihrem Wortschatz nicht die Begriffe Lüge, Lügenminister und so weiter! Ich sehe jetzt noch von einem Ordnungsruf ab, aber das nächste Mal kriegen Sie einen.


Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Danke, Herr Vizepräsident. Aber wenn ich im Zusammenhang mit Herrn Rauch das Wort Unwahrheit in den Mund nehme, wird das Wort Unwahrheit wahrscheinlich rot. Deshalb weiß ich jetzt nicht, welches Wort ich verwenden soll, aber vielleicht fällt mir im Zuge dieser Debatte noch etwas ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt weiß ich nicht, inwieweit es zwischen Ihrer Rufweite der Wahrheit und meiner Rufweite der Wahrheit massive Differenzen gibt. Die schriftliche Anfragebeantwortung von Ihnen schaut einmal danach aus, dass Sie ein mas­sives Problem mit der Rufweite der Wahrheit haben.

Aber all das ist ja noch nicht genug, es geht ja weiter. Sie haben dann ja das nächste Schreiben (ein Schriftstück in die Höhe haltend) herausgelassen: brandaktuell, wieder von Ihnen, wieder das gleiche Logo, wieder vom Bundes­amt für Sicherheit im Gesundheitswesen. Der Unterschied zwischen dem Schreiben, um das es vorhin ging, und diesem Schreiben ist halt ganz einfach nur, dass Sie vorsichtshalber Ihr Ministerium weggelassen haben, aber sonst ist alles dasselbe. Also ganz auf der Brennsuppe dahergeschwommen sind wir ja nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt haben Sie das einfach weggelassen, weil dann vielleicht die Verbindung zum Ministerium schwieriger herzustellen ist, aber auch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist ja Ihnen unterstellt. Und dann schreiben Sie wieder an die Ärzte – Danke an diesen Arzt oder diese mehreren Ärzte; ich habe das, glaube ich, von 20 Ärzten zugeschickt gekriegt –: Zusätzlich kann diese dreimonatige, sechsmonatige oder neunmonatige Verlängerung der Wirkdauer rückwirkend angewendet werden – die vor diesem Genehmigungs­datum hergestellt werden. – Zitatende.

Herr Minister, dann wird da noch genau aufgelistet, wie lange man weiter verlängern soll. Ich weiß nicht genau, wie die rechtliche Geschichte dahinter ist, aber der Arzt, der diese Impfdosen aufbehalten muss, muss ja das Etikett von dieser Impfdose herunterziehen, ein neues Etikett draufpicken und ein neues Datum draufschreiben. Jetzt ist die Impfdose zum Beispiel im September 2022 abgelaufen. Wissen Sie, wie lang er verlängern darf? – Bis März 2023. Wenn sie im Dezember abläuft, dann bis Juni 2023.

Also ich wünsche all jenen, die jetzt in die Impfstraßen gehen – wobei, wenn man sich die Impfstraßen anschaut, sieht man gähnende Leere, also viele gibt es nicht mehr, die diesem Humbug aufsitzen –,viel Spaß, ich habe es schon einmal gesagt, wenn sie sich das abgelaufene Graffel hineinimpfen lassen. Da hat der Minister noch vor dem Sommer behauptet, diese Impfdosen sind nicht abgelaufen, und jetzt schreibt er es selber in sein zweites Schreiben hinein. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Herr Präsident, wenn das keine Lüge und die Unwahrheit ist, dann kenne ich mich halt nicht mehr aus. Ich weiß, man soll das Wort Lüge nicht verwenden, aber ich tue mir bei Herrn Kollegen Rauch halt mit Unwahrheit ein bisschen schwer.

Was machen wir jetzt eigentlich – das ist auch noch zu hinterfragen – mit den Wahnsinnsmillionen an Impfdosen, die wir ja bestellt haben? 20 Millionen Impfdosen lagern derzeit in Österreich und zusätzlich haben wir noch 20 Millionen Impfdosen bestellt für dieses Jahr; ich rede nur von diesem Jahr. Was machen wir jetzt mit diesen 40 Millionen Impfdosen? Glauben Sie wirklich, dass wir bis Dezember noch 40 Millionen Leute in Österreich impfen werden? Da müssen Sie das Regime schon beinhart wieder aufziehen, Herr Minister, denn sonst werden wir die nicht los.

Ich kenne mich jetzt nicht aus: Nehmen wir die Impfdosen und machen es so, wie es in Deutschland gemacht wurde? Ich habe es mir aufgeschrieben: 4,6 Millionen Impfdosen wurden in Deutschland in den Sondermüll geschmissen. Machen wir das jetzt mit unseren 40 Millionen auch, kommen die auch in den Sondermüll? Oder haben wir diese 40 Millionen gekauft, um eventuell all die Asylanten, die jetzt von aller Herren Länder zu uns hereinströmen, durch­zuimpfen? (Bundesrat Schennach: Asylsuchende!) Oder etwa, um diese 40 Mil­lionen Impfdosen an aller Herren Länder zu verschenken? Oder schmeißen
wir sie in den Sondermüll und zahlen noch ordentlich dafür? Das würde ich ger­ne von Ihnen wissen, Herr Minister. Da können Sie heute die Chance nützen
und mir die Antwort geben, ich hoffe, aber wahrheitsgemäß, denn wenn Sie wie­der Gschichtln drucken, dann ist es mir lieber, Sie sagen dazu gar nichts, Herr Minister. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich würde gerne wissen, wer Sie bei solchen Einkäufen überhaupt berät, Herr Minister. Mit dem Herrn oder der Dame, die zu Ihnen sagen: 40 Millionen werden wir für Oktober, November, Dezember noch brauchen, sonst kommen wir nicht durch!, würde ich gerne einmal ein, zwei Sätze reden. 40 Millionen Dosen! Ich würde sie echt einmal fragen. Es hat einmal den Spruch mit dem  Brett vor dem Kopf gegeben, ich sage das jetzt nicht, aber ich würde gerne einmal mit ihm oder ihr nur ein, zwei Worte wechseln. Sie können mir auch gerne sagen, Sie werden überhaupt nicht beraten, dann wundert es mich
eh nicht, warum wir so viel übrig haben. Aber auch darauf wäre eine Antwort von Ihnen hier sehr, sehr schön. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring: Der hat wahrscheinlich einen Nebenjob bei Pfizer!)

Es ist auch ganz interessant, Herr Minister, denn das kostet ja alles nichts, diese 40 Millionen – angeblich haben wir die ja geschenkt gekriegt.

Zu dieser Geschichte von wegen Impfdosen werden ausgetauscht und es wird kein Etikettenschwindel betrieben, würde mich der Vertrag mit der Pharma interessieren, denn diesen dürfte ja dann nur Österreich haben. Denn den Phar­makonzern müssen Sie mir zeigen, Herr Minister, der sein abgelaufenes Graffel zurücknimmt und es dann gegen nicht abgelaufenes aus­tauscht. Jetzt hätte ich beinahe gesagt: nicht abgelaufenes Graffel, aber das lasse ich weg.

Also diesen Vertrag müssen Sie mir zeigen, diese Pharmaindustrie müssen Sie mir zeigen! Mir war schon, als Sie das gesagt haben, klar, dass das erstunken und erlogen war. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben so viel Schaden angerichtet, und ich bin jetzt noch gar nicht bei dem ganzen Schaden, den Sie gesellschaftlich angerichtet haben, den Sie mit der Verschwendung von Millionen an Steuergeld angerichtet haben, auch mit den Nebenwirkungen. Diese können sie jetzt nicht mehr verschweigen, Herr Minister, weil auch Ihnen nun aufgefallen ist, dass wir einen megagroßen Anstieg bei der Zahl der Fälle von Gürtelrose haben, dass wir in Krankenhäusern unglaublich viele Patienten mit Gürtelrose haben. Woher wird das wohl kommen? Jetzt denken wir ja schon über Gratisimpfungen nach. (Bundesrat Kornhäusl: Weiß auch nicht, woher er das hat!) –Es kommt von der Impfung, von einem heruntergefahrenen Immunsystem und es kommt von Ihren Maß­nahmen. Eine Gürtelrose ist immer Ausdruck von wahnsinnigem psychischen Stress, Herr Minister, und das ist ein Auswuchs Ihrer wahnsinnigen Maßnahmen.

Sinusthrombosen, kaputtes Immunsystem, Abgeschlagenheit, Atemnot, Gesichtslähmungen, Muskelkrämpfe und es gibt viele, viele, viele, viele andere Probleme, aber darüber kann ich jetzt gar nicht reden, weil die Zeit fehlt. Das muss Ihnen auch bewusst sein, was Sie da angerichtet haben, und ich hoffe, dass es kein abgelaufener Impfstoff war, der das alles verursacht hat. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)

Herr Minister, heute haben Sie hier die einmalige Chance, den Österreichern die Wahrheit über diesen Wahnsinn zu sagen. Nützen Sie diese Chance, nützen Sie sie! Aber – ein guter Tipp von mir – bleiben Sie in Rufweite der Wahrheit, bes­ser noch: Kehren Sie in den Radius der Rufweite der Wahrheit zurück! (Beifall
bei der FPÖ.)

13.52


Vizepräsident Günther Novak: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rauch. Ich erteile ihm das Wort.


13.52.13

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Vorsitzender! Geschätzter Herr Bundesrat! Herr Kollege Steiner, ich freue mich, dass ich Ihr Lieblingsminister bin, das ehrt mich in gewisser Weise. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Schreuder.) Ich weiß gar nicht, wie ich es geschafft habe, Ihr
Herz so zu erwärmen. (Bundesrat Steiner: Das ist der Vorarlberger Dialekt!)

Ich bin natürlich auch gerne der Einladung in den Bundesrat gefolgt, denn
im Unterschied zu anderen respektiere ich den Bundesrat sehr und halte es für angemessen, hier zu erscheinen. – Sehr gerne. (Beifall bei der FPÖ. – Bun­desrat Steiner: Oh, eine Schelte an die Regierung!)

Mich würde noch interessieren, welcher Krankheit Sie mich bezichtigen. Es hat mich irgendwie stutzig gemacht, dass Sie in Ihrer Rede erwähnt haben, ich müsse an irgendeiner Krankheit leiden. (Bundesrat Steiner: Ja eh!) Es würde mich da interessieren, wie Sie das gemeint haben, vielleicht könnten Sie das noch ausführen. (Bundesrat Schreuder: Er ist medizinischer Experte, er ist Forscher! – Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Bundesrat Schreuder: ... Dia­gnose, ja!) Ich halte das schon für interessant, und wenn man mich immer als krank bezeichnet, dann würde ich auch gerne wissen, welche Krankheit das ist, was die Diagnose ist. Dass Sie mich der Lüge bezichtigen – ungefähr sieben Mal –, habe ich vernommen, das gehört zu Ihrer Strategie hier, dem kann ich auch nichts entgegensetzen, ich habe es hinzunehmen.

Ich versuche, Ihnen jetzt in aller Kürze zu erläutern, was der Sachverhalt ist und dass dies ein Thema ist, das man mit der notwendigen Ernsthaftigkeit (Bun­desrat Steiner: Hoffentlich!) betrachten muss, weil es da nicht um irgendetwas geht. (Bundesrat Steiner: Genau!) Es geht da um Impfstoffe, es geht um Zulassungs­verfahren, es geht um Beschaffungsvorgänge und es geht letztlich um viel
Geld. Das ist ein Thema, das auf der europäischen Ebene abgehandelt wird.

Gott sei Dank war es zu Beginn der Pandemie so, dass die Europäische Union beschlossen hat, sich gemeinsam zu überlegen, auf welche Art und Weise Impfstoffe zuerst hergestellt, entwickelt und dann beschafft werden können, denn Österreich als kleines Land hätte niemals die Chance gehabt, Vertrags­bedingungen zu bekommen, die auch nur einigermaßen in die Nähe derer gekommen wären, die die Europäische Union ausverhandelt hat. Das hat etwas mit Preisgestaltung zu tun und es hat auch insgesamt etwas damit zu tun, dass die Pharmaindustrie es sehr gut versteht, ihre Preise zu optimieren.

Das heißt, Österreich war in der Lage, sich über ein gemeinschaftliches Bestellsystem und damit auch über europäische Verträge Impfstoffe zu be­schaffen. Die Impfstoffbeschaffungen und die Mengen wurden alle vor meiner Zeit getätigt und die Verträge wurden zu einer Zeit abgeschlossen, als die Infektionszahlen enorm hoch waren und noch nicht klar war, welche Virusvarianten wir bekommen werden. Und gesamteuropäisch wurde, weil es zuerst Impfstoffknappheit gab, auf Vorrat bestellt. Das ist korrekt.

Das bringt natürlich mit sich, dass die Vertragsgestaltungen für alle europäischen Staaten mittlerweile so sind, dass nicht nur ausreichend Impfstoff vorhanden
ist, sondern dass wir mittlerweile auch die Situation haben, dass Impfstoffe ent­wickelt worden sind, die auf die Virusvariante, die wir jetzt haben –
BA.4/BA.5 –, angepasst sind, und die jetzt zum Einsatz kommen. Aktuell sind diese ausgeliefert, sie sind da, und in den Impfstraßen in Österreich werden jetzt BA.4/BA.5-Impfstoffe verimpft. Das ist auch deshalb wichtig, weil wir na­türlich mit dem jeweils aktuellen Impfstoff, wenn er da ist, wenn er verfügbar ist, auch impfen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Wie funktioniert das mit den Verträgen und den Verlän­gerungen? – Auch das ist europäisch geregelt, auch das ist in den Ver­trägen geregelt. Das heißt, die Zulassungsverfahren und damit die Haltbarkeits­dauern wurden von der Europäischen Union, von Hera, mit den Herstellern geregelt. Wenn jetzt in der gemeinschaftlichen Beschaffung und gemeinsam mit den Herstellern über Verlängerungen von Ablaufdaten gesprochen wird, dann ist dem ein Zulassungs- und Prüfungsverfahren vorgeschaltet. Das heißt, das wird auf wissenschaftlicher Basis, auf Basis von Studien, auf Basis der Sicherheit der Impfstoffe geprüft und wird dann freigegeben. – Das ist der Vorgang. (Bei­fall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Steiner: Ausgetauscht! Sie haben ja behauptet, ausgetauscht, Herr Minister!) 

Wenn Sie mich vielleicht ausreden lassen würden, ich habe Sie auch ausreden lassen. (Bundesrat Steiner: Also nicht ausgetauscht!) Sie können gerne zwi­schenrufen, aber dann werden wir noch länger diskutieren. Ich bin gerne dazu bereit. (Bundesrat Steiner: Ja, ich komme dann noch einmal, ... ich will’s ja wissen! – Bundesrätin Kittl – in Richtung Bundesrat Steiner –: Melden Sie sich zu Wort!)

Es finden jetzt auf der europäischen Ebene Vertragsverhandlungen mit den Herstellern statt, die eine gewisse Komplexität haben, weil eben alle Staaten in derselben Situation sind, in der versucht wird, mit den Impfstoffherstellern zu Vertragskonditionen zu kommen, zur Änderung der Verträge zu kommen, wobei es um Folgendes geht – Herr Kollege Steiner, Sie sollten zuhören! (Bundesrat Steiner: Ich bin schon voll da! – Bundesrätin Steiner-Wieser: Wie in der Schule!) nein, Sie hören es jetzt erst! –: Es geht darum, dass die Verträge so geändert werden, dass Lieferfristen erstreckt werden, Lieferungen storniert werden können, Dosen ausgetauscht werden können, weitergegeben werden können und verkauft werden können. Das sind die Vertragsbedingungen, die wir haben, und das wird auf europäischer Ebene ausverhandelt. – Ist das so weit nachvollziehbar? –
Gut. (Bundesrat Steiner: Nein! Na, nicht gut, es ist nicht nachvollziehbar!) – Ich kann es nicht anders darstellen.

Was die Verlängerungen angeht – damit Sie es nämlich präzise wissen –: Wir haben bei Moderna eine Verlängerung von sieben auf neun Monate, dann einmal von neun auf zwölf Monate und bei Biontech/Pfizer von sechs auf neun Mo­nate über Hera bekommen, über die europäische Zulassung bekommen, wie ge­sagt, mit allen vorgeschalteten Prüfverfahren. Das ist das Vorgehen, das stattgefunden hat.

Dasselbe trifft auch auf die Covid-Medikamente, die wir haben, zu. Da zu unterstellen, dass irgendetwas nicht rechtens gelaufen ist oder nicht korrekt dar­gestellt worden ist, erschließt sich mir nicht. Das ist vollkommen transparent und vollkommen klar. (Bundesrat Steiner: Ihre Anfragebeantwortung, Herr Minister, um das geht es! ... Sinn einer Anfragebeantwortung nicht verstanden!) Die Ver­handlungen laufen mit den Herstellern auf europäischer Ebene, und wir sind be­müht, alle europäischen Staaten sind bemüht, die Vertragsbedingungen so zu gestalten, wie ich es vorhin dargestellt habe: entweder Vertragsver­längerungen, Stornierungen, Austauschmöglichkeiten oder Verkaufsmöglich­keiten zu bekommen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.58


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Josef Ofner. Ich erteile ihm das Wort.


13.59.08

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen! Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie nicht wissen, warum man eine Besprechung einer Anfragebeantwortung macht. Es geht in dieser Besprechung darum, dass Sie Kollegen Steiner der Un­wahrheit und der Lüge bezichtigt haben – Lüge darf man hier ja anscheinend nur als Bundesrat nicht sagen –, weil er gesagt hat, dass es ein Schreiben gibt, das Ihr Ministerium herausgegeben hat, in dem es um die Verlängerung des Haltbarkeitsdatums gegangen ist. Und Sie haben hier mehrfach klar gesagt, es gehe nicht um Verlängerung, es werde alles ausgetauscht und er solle nicht die Unwahrheit verbreiten. – Deswegen haben wir jetzt eine Debatte zu Ih­rer Anfragebeantwortung, denn darin haben Sie sich zu 100 Prozent widerspro­chen und das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen und zugeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind aber wahrscheinlich leider der Arbeitstitel und das Motto dieser Regierung von ÖVP und Grünen. Es ist immer Lug und Trug, wenn es um die Coronapolitik geht, und das schon die letzten zwei Jahre lang, und die Scheinop­position macht bereitwillig mit. Dann heißt es immer, dass von unserer Seite ja nur geschwurbelt wird. Da sage ich Ihnen: Die einzigen Schwurbler, die hier sitzen, sind auf der Regierungsbank. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns an, was allein da in den letzten zwei Jahren passiert ist – vielleicht können Sie sich noch ein bisschen daran erinnern, wie Sie die Leute belogen haben –: Sie haben gesagt: Die Impfung ist alternativlos. Da hat es einen ehemaligen Bundeskanzler gegeben, der sogar den Impfzwang als alterna­tivlos bezeichnet hat. Jetzt ist er weg – und sogar das war nicht alternativlos, denn man hat einen noch Schwächeren hintennach gekriegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wer geimpft ist, ist geschützt!, das ist von Ihrem Vorgänger Mückstein gekommen. Zum Schluss ist davon nur mehr übrig geblieben: Wer geimpft ist, hat einen milderen Verlauf. Und auch da wissen wir, dass das nicht stimmt, denn leider Gottes gibt es auch Fälle, die trotz Impfung einen schweren Verlauf haben.

Der absolute Gipfel dieser Ungeheuerlichkeiten ist aber Ihre Anfragebeant­wortung, weil Sie da wahrscheinlich von Ihrem eigenen Ministerium nicht gut genug informiert waren.

Das ist ja schon oft passiert. Denken wir an Herrn Anschober, der ist ja von seinen Ressortleuten auch oft nicht gut informiert gewesen. Deswegen ist es zu Verordnungen gekommen, die hinten und vorne nicht gehalten haben. Wo man sich gedacht hat: Das gibt es ja nicht, jede kleine Gemeinde – und ich bin selbst Bürgermeister – schafft es doch, eine Verordnung zu erstellen, die entsprechend hält. Da aber hat überhaupt nichts gehalten. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist der Grund dafür, dass man Ihnen anscheinend auch nicht vertraut.

Wir haben heute die Situation, in der Sie immer noch hinausgehen, Impfwer­bungen schalten und sagen, dass die Impfung natürlich auch Schutz vor neuen Varianten bietet. Jetzt hätten Sie auch die Möglichkeit gehabt, einmal zu sagen, wofür denn diese verlängerten Impfdosen hergenommen werden. Wozu werden diese verwendet? – Für die Grundimmunisierung. Das sagen Sie aber den Ärzten nicht dazu, das steht ja auch nicht drinnen, sondern: Es wird verlängert. Und wir kommen drauf: Ausgetauscht wird es nicht.

Ihr habt wirklich Millionen Euro in den Wind geschossen. Sie sagen heute in der Beantwortung, dass das vor Ihrer Zeit war: Ja, aber auch vor Ihrer Zeit war es, seit es Corona gibt, immer ein Grüner, der in diesem Ministerium gesessen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, Sie attestieren Ihren Vorgängern, dass sie einfach keine Ahnung ge­habt haben. Darum haben auch die Menschen in unserem Land völlig das Vertrauen in die Politik dieser Regierung verloren: weil Sie keine Glaubwürdig­keit mehr haben, weil Sie einfach immer nur unehrlich sind, genauso wie alle Minister; vom Wegsperren der Ungeimpften bis zum Verweisen aus dem Lande haben wir ja alles dabeigehabt.

Erinnern wir uns da allein an Ihre zwei unrühmlichen Vorgänger: Der eine hat Die-nächsten-14-Tage-werden-entscheidend-sein-Rudi geheißen und der andere war der rhetorische Mückstein, ein Ausnahmetalent, muss ich sagen.

Ich sage Ihnen eines: Für all das, was Sie da aufgeführt haben, werden Sie sich noch zu verantworten haben, genauso wie jene in den Ländern, die das ent­sprechend mitgetragen haben. Die waren ja auch alle dabei. Herr Platter in Tirol hat sich dann aus der Verantwortung gestohlen, hat einen anderen nachbe­setzt, aber die waren auch alle dabei.

Wir wissen auch noch, was Sie unserer Gesellschaft mit Ihrem Impf- und Spritzenwahn angetan haben, wozu wir immer gesagt haben: Eines muss aber klar sein: Hände weg von den Kindern! Aber nicht einmal das haben Sie eingehalten, denn Sie haben Empfehlungen herausgegeben, Kinder zu impfen und impfen zu lassen, obwohl sogar die WHO dem noch widersprochen hat.

Ich habe Ihnen heute, weil es ein weiteres Mal aufdeckt, wie Sie hier in diesem Haus lügen - -


14.05.11*****

Vizepräsident Günther Novak: Herr Kollege Ofner, jetzt reicht es. Wir haben jetzt achtmal das Thema Lüge gehabt (Ruf bei der ÖVP: Das hört ja schon keiner mehr!), und ich glaube, dass es diesem Hohen Haus nicht entspricht, den Herrn Minister der Lüge zu bezichtigen. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. (Bundesrat Spanring: Für die Wahrheit?!)

*****


14.05.25

Bundesrat Josef Ofner (fortsetzend): Danke, Herr Präsident, aber leider ist das Lügen auf der Regierungsbank die Wahrheit.

Es ist so, dass Sie auch gesagt haben, dass es keine wie immer gearteten Repressalien gegen Ärzte, die nicht impfen, geben wird. Das ist immer gesagt worden. (Bundesrat Spanring: Richtig!) Daher frage ich Sie jetzt, ob Sie das Schreiben kennen, das ich hier (ein Schriftstück in die Höhe haltend) in Händen halte.

Ich weiß, den Herrn Minister interessiert das nicht, denn es geht ja auch nicht um ihn, das waren ja alles seine Vorgänger. – Nein. Es ist nämlich ein Schreiben, das jetzt in Kärnten an acht Kärntner Ärzte hinausgegangen ist, die sich geweigert haben, Kinder zu impfen und das auf der Plattform Wir zeigen unser Gesicht auch entsprechend dokumentiert haben. Diese werden jetzt von der Ärztekammer vorgeladen.

Ja, für ein paar von der ÖVP ist das lustig. Ich finde das nicht lustig, denn es be­weist, dass Sie auch da immer mit der Unwahrheit agiert haben. (Bundesrat Spanring: Das haben wir schon mal gehabt in Österreich, ... dunkelste Zeit, liebe Freunde von der ÖVP!) Sie sagen, es gibt keine Repressalien, und jetzt haben
wir auch das hier in der Hand. Diese Ärzte sind geladen und in der Ladung steht:

Sie werden ersucht, am soundsovielten Oktober um soundsoviel Uhr beim unterzeichnenden Untersuchungsführer in der Ärztekammer für Kärnten, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Straße 34, 2. Stock, Seminarraum, zur Vernehmung zuverlässig zu erscheinen. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Vernehmung!)

Gegenstand der Vernehmung: Ausgehend von einer Anzeige der Österreichi­schen Ärztekammer besteht der Verdacht, dass Sie am 28. Juni 2021 durch einen Beitrag auf der Seite wirzeigenunsergesicht betreffend die Co­ronaimpfung von Kindern entgegen § 53 Ärztegesetz beziehungsweise Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014 öffentlich über eine längere Dauer unrichtige Informationen verbreitet haben. (Bundesrat Spanring: Es gibt nur die Wahrheit, die Wissenschaft! Schämts euch! – Zwischenruf der Bundesrätin Stei­ner-Wieser.) Für den Fall der Verhinderung wird um rechtzeitige Mitteilung ersucht. 9. September 2022. – Zitatende.

Ich sage Ihnen: Es ist abartig und eine Schande für unser Land, dass Ärzte vor den Kadi zitiert werden. (Beifall bei der FPÖ.) Dann müssten Sie mit Ihrer Anfragebeantwortung auch vor dem Kadi erscheinen, denn auch Sie haben über längere Dauer unrichtige Informationen verbreitet. (Beifall bei der FPÖ. – Bun­desrat Steiner: Das erinnert an ganz dunkle Zeiten!)

Ja, so stellt es sich dar, wie diese Regierung in Österreich arbeitet. Da werden Ärzte, die sich dem hippokratischen Eid verpflichtet haben, die zum Wohle unseres Landes seit Jahrzehnten im medizinischen Bereich tätig sind, vorgeführt. Und dann kommt zum Beispiel Herr Kornhäusl und sagt: Ich kann das Wort Coronadiktatur nicht mehr hören. – Ja was ist das denn sonst, Herr Kol­lege? Deswegen haben wir immer gesagt: Ihr betreibt eine Coronadiktatur, und wir haben leider recht behalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber Sie haben da ja auch eine Chance: Ziehen Sie bei Ihrer Österreichischen Ärztekammer die Reißleine! 2021 war dort noch der unrühmliche Szekeres, der das entsprechend beauftragt hat, und das wird er nicht ohne Absprache mit Ihrem Ministerium getan haben. Das sind totalitäre Züge und die haben in unse­rem freien Österreich überhaupt nichts verloren. Die freie Meinungsäuße­rung von Medizinern wird ja wohl noch höher gestellt sein als diese unrühmliche Bundesregierung.

Die Kampagne Wir zeigen unser Gesicht haben auch viele Pflegekräfte unter­stützt, weil sie gesehen haben, dass man in den Spitälern nicht die Wahrheit sagt und dass die Realität völlig anders aussieht. Sie haben sogar einmal zuge­ben müssen, dass es anders war.

Wir haben noch immer ein Managementchaos bei den Infektionszahlen, auch das geht schon über zwei Jahre. Und noch vor wenigen Monaten – ich glaube, es war im Mai dieses Jahres – haben Sie gesagt: Wir werden die Menschen dazu bringen müssen, dass sie sich impfen lassen. Herr Minister, das waren Ihre Wor­te. Vielleicht können Sie sich auch an das nicht mehr erinnern. Das haben Sie gesagt.

Entschuldigung, was ist das sonst als eine Coronadiktatur, wenn man Menschen dazu bringt, etwas zu tun, das sie nicht wollen?! Das in einem freien Land, und das natürlich mit voller Unterstützung der ÖVP. Bei Ihnen ist es um Verbote ge­gangen, und der ÖVP ums Abkassieren, wie wir von der Schutzbekleidung wissen.

Dann kommt noch der unrühmliche Herr Bundespräsident, der natürlich alle gewähren lässt, denn schließlich sind es ja seine Grünen. Seit gestern will er überhaupt auch Männern ein Kopftuch aufsetzen – also mittlerweile glaube ich und bin zur Überzeugung gelangt, dass sich Corona bei vielen nicht auf die Lunge, sondern auf das Hirn geschlagen hat! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Was ist jetzt? – Ruf bei der SPÖ: Das ist zu viel!)

Ich muss aber eines sagen: Wenn jetzt diese Maßnahmen ausgesetzt werden, dann geht es ja nur darum, dass man vor den Wahlen ablenken will, deswe­gen sollte auch keiner mitbekommen, dass Ärzte vor den Kadi zitiert werden, so wie es in diesem Fall geschieht. Sie wollen halt die Leute für blöd verkaufen. (Zwischenruf des Bundesrates Kornhäusl.) – Vielleicht, Herr Kornhäusl, hast du es beim Ratschen nicht mitgekriegt, dass acht deiner Kollegen in Kärnten ange­zeigt wurden. (Bundesrat Spanring: Wahrscheinlich hat eh er sie angezeigt!)

Leider Gottes lassen sich die Menschen aber nicht für blöd verkaufen und durch­schauen auch Ihr Spiel, das Sie treiben. (Bundesrätin Grimling: „Leider Gottes“ ist aber ein Freud’scher Versprecher!)

Wir wissen wenigstens seit 14. Juli dieses Jahres – beziehungsweise spätestens seit heute, wenn ich diesen Fall hier aufzeige –, dass von dieser Regierungs­bank aus, und jetzt muss ich das Wort noch einmal verwenden, gelogen wird. (An­haltender Beifall und Bravorufe bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Herr Präsident,
bitte!)

14.11


14.12.06*****

Vizepräsident Günther Novak: Herr Kollege Ofner, für Ihre Aussage in Zusammenhang mit dem Herrn Bundespräsidenten, dass ihm Corona „auf das Hirn geschlagen hat“, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Bundesrat Ofner:
Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt: manche! – Bundesrat Steiner: Das hat er ja nicht gesagt! Manchem!)

*****

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Karlheinz Kornhäusl. Ich erteile ihm das Wort.


14.12.36

Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Galerie und via Livestream! Was soll man sa­gen – den Freiheitlichen gehen jetzt endgültig die Themen aus. Anders kann man sich das nicht erklären, dass hier noch einmal ein Best-of der letzten zwei Jahre aus den Reden, die eure Mitarbeiter euch zusammengeschrieben ha­ben, verwendet wird (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ) – da wird noch einmal alles zusammengetragen. (Bundesrat Leinfellner: Nicht von euch auf andere schließen!) Da wird noch einmal alles zusammengetragen, was hier von euch in den letzten zwei Jahren an Unwahrheiten, Fakenews, Verhetzungen und Vernaderungen gekommen ist. (Bundesrat Steiner: Ein Spalter und Hetzer steht am Rednerpult!)

Kollege Steiner, einen zweiten Grund gibt es noch, wie ich mir erklären könnte, warum so etwas wegen dieser Angelegenheit notwendig ist. Der Herr Bun­desminister hat die Anfrage sowohl schriftlich als auch mündlich hinreichend und ausgezeichnet beantwortet. (Bundesrat Steiner: Du hast es anscheinend nicht gelesen!) – Ich habe jede Zeile gelesen, Kollege Steiner! Der zweite Grund, den ich mir vorstellen kann, ist, dass Sie es ohne den täglichen Skandal und ohne die tägliche Empörung einfach nicht sind. Ich frage mich wirklich: Was muss das für ein Leben sein, Kollege Steiner, wenn man jeden Tag den Skandal und die Empörung sucht (Beifall bei ÖVP und Grünen – Zwischenrufe bei der FPÖ), wenn man vor seinem geistigen Auge den Bundesminister in die Lager hineingehen und Etiketten drucken sieht (Bundesrat Schreuder: Und Diagnosen erstellen!) – und Diagnosen erstellen? Ich frage mich wirklich, wer hier herinnen einen Arzt braucht, Kollege Steiner! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Kommen wir aber zum eigentlichen Punkt, und dann komme ich persönlich auch schon zum Ende. Es geht um diese Anfragebeantwortung: Der Herr Bundes­minister – ich habe es bereits erwähnt – hat sowohl schriftlich als auch mündlich ganz klar dargelegt, wie da das Vorgehen ist. Es ist aus Sicht unserer Fraktion, der Österreichischen Volkspartei, mehr als nur ausreichend beantwortet.

Ich weiß schon, dass das in eurer krausen Gedanken- und Ideenwelt überhaupt nichts bringt, wenn ich das jetzt noch einmal wiederhole, aber, Kollege Stei­ner und der liebe blaue Reiter da am rechten Eck: Das ist ein völlig normales Vor­gehen – ein völlig normales Vorgehen in der Wissenschaft und in der Phar­maindustrie und in der Medizin! (Zwischenrufe der Bundesräte Ofner und Steiner.)

Wie läuft das nämlich ab? Wie schaut das aus? Bereits während der Zulassungs­studien für die Medikamente beziehungsweise Impfstoffe laufen Studien zur Haltbarkeit – bereits während der Zulassungsstudien. Dann kommt ein Präparat auf den Markt, da ist man von dann vornherein eher vorsichtig und de­fensiv und definiert für das Präparat eine etwas kürzere Haltbarkeit. Anschlie­ßend kommen dann aber die Echtzeitstudien, die Anwendungsstudien, die permanent parallel mitlaufen – ich hoffe, Sie können mir so weit noch folgen. (Rufe bei der FPÖ: Ja, ja! – Bundesrat Steiner: Hochmut kommt vor dem Fall, Herr Kollege!)

Wenn dann nach allen Sicherheitsstandards, nach allen Qualitätsstandards erwiesen ist, dass das Präparat eine längere Haltbarkeit aufweist, dann kann die EMA – die Europäische Arzneimittelagentur – in Absprache mit anderen Einrichtungen eine längere Haltbarkeit aussprechen. Das ist die ganze Geschich­te, nicht mehr und nicht weniger – das hat es seit jeher so gegeben, das wird es auch in Zukunft so geben. (Zwischenruf des Bundesrates Ofner.)

Wenn Sie daraus Ihren täglichen Skandal kreieren, dann ist das Ihre Sache – für uns jedenfalls, Herr Bundesminister, ist das ausreichend beantwortet. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.16


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Ingo Appé. Ich erteile ihm das Wort.


14.16.48

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bemühen, das Ganze ein bisschen auf eine sachlichere Ebene zu bringen (Bundesrat Bader: Hat eh der Charly gemacht!) und die Emotionen auch wegzulassen, wie es mein Vorredner versucht hat.

Was hat der Herr Bundesminister Böses getan? Wenn man sich die Ausfüh­rungen der Kollegen von der freiheitlichen Fraktion ansieht, war die Auf­geregtheit ja etwas künstlich. Wenn ihr nämlich recherchiert habt – und davon gehe ich aus, dass ihr das ja sicher sehr genau gemacht habt –, wisst ihr, es hat bereits am 2. Juni eine Antwort auf die Anfrage eures Kollegen im Nationalrat, Abgeordneten Kaniak, in diese Richtung gegeben. Da wurde eigentlich vonseiten des Herrn Bundesministers alles ausreichend und sehr fundiert beantwortet. (Bundesrat Steiner: Da sind wir ja noch nicht ange­logen gewesen!)

Wenn ich einmal nur darauf repliziere, wie viele Impfdosen bis dato geliefert wurden und wie viele von den 37 Millionen im Durchschnitt - - (Bundesrat Steiner: Um das geht es ja nicht, Themenverfehlung! Von dem redet ja keiner! Herr Kollege Appé, es ist um die Lüge in der Sitzung gegangen, und die war ja nach dem 2. Juni! – Ruf bei der ÖVP: Ja, man kann alles hochstilisieren!) – Habe ich das Recht, jetzt 20 Minuten zu sprechen, ohne dass du mir die ganze Zeit ins Wort fällst? (Bundesrat Steiner: Ja gern, aber zum Thema bitte! Zum Thema!) – Hör sinnerfassend zu, dann wirst du vielleicht erkennen, dass das zum Thema ge­hört! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: Nein, das ist weit weg ...! Anfragebeantwortung, da geht es um die Anfrage!)

In dieser Beantwortung ist gestanden, wie viele Impfdosen verfallen sind und was mit denen gemacht wurde – ich hoffe, dass das jetzt in Konnex mit dem steht, was du meinst –, dass 500 000 aufgrund des Haltbarkeitsdatums verfallen sind, aber die physische Vernichtung „bislang nicht stattgefun­den“ habe, „da mitunter rückwirkende Haltbarkeitsverlängerungen schlagend werden“ könnten.

Weiters war die Frage, wie viele Impfdosen gespendet wurden: Das waren etwas über 7,3 Millionen, dazu kommen noch 650 000 an die Westbal­kanstaaten. Wenn man den Durchschnittspreis der Impfungen heranzieht, sprechen wir von 130 Millionen Euro, die da an Impfstoffen verschenkt wurden beziehungsweise abgelaufen waren.

Dann ist in dieser Anfragebeantwortung vom 10.6. noch gestanden:

„Der überwiegende Teil der noch nicht verbrauchten Impfstoffdosen soll gespendet und spätestens ab Herbst für Auffrischungsimpfungen verwendet werden, wodurch“ den österreichischen Steuerzahlern direkt oder in­direkt erspart bleibt, da noch höhere Kosten zu haben.

Wenn man ein bisschen genauer recherchiert, kann man auch auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen nachschauen. Dort gibt es eigentlich für jeden Impfstoff, der bei uns in Österreich zugelassen ist, ein Ta­gesprotokoll, und da steht ganz genau drin, wann was für ein Schritt gesetzt wurde. Information vom 19.8.: „Verlängerung der Haltbarkeit von 12 Monaten auf 15 Monate [...], Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion.“ 12.9.: Verlängerung der Haltbarkeit, „siehe Fachinformation“.

Das Ministerium und die zuständigen Behörden stellen da die Informationen also auch nach außen hin sehr transparent zur Verfügung – wenn man lesen will, kann man das auch finden. Vielleicht war aus deiner Sicht die eine oder andere Ausführung des Herrn Bundesministers damals im Zuge einer sehr emotio­nalen Diskussion nicht so, dass man dem Ganzen in dieser Art und Weise folgen konnte. (Bundesrat Steiner: Aus der Sicht des Protokolls, wenn man recherchiert!)

Ich denke aber, dass wir andere Probleme haben. (Ruf bei der FPÖ: ... die Re­gierung oder wie?) – Lasst mich jetzt einmal ausreden, was seid ihr denn so auf­geregt? (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Steiner: Weil du einen Topfen redest! – Bundesrat Leinfellner: Es traut sich von den eigenen schon keiner mehr heraus, und jetzt ... verteidigen!) – Es ist so herrlich, ihr müsst ja Hellseher sein, dass ihr wisst, was hier bei mir steht.

Fast 40 Millionen Impfdosen sind laut den Auskünften und auch laut den Protokollen, die im Internet öffentlich verfügbar sind, nach Österreich geliefert worden. Mit heutigem Stand haben 77,1 Prozent der österreichischen Bevölkerung zumindest die erste Impfdosis erhalten, 57 Prozent die Grundim­munisierung – also drei Impfdosen –, und insgesamt im E-Impfpass erfasst sind 19 415 657 Impfungen.

Das heißt, es gibt ein Delta von 20 Millionen, und da muss ich schon fragen: Was ist mit diesen 20 Millionen Impfdosen los? Verstehst du jetzt, was ich sage? (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.– Ja, jetzt kommen wir langsam auf eine Schiene, gell? Da ist die Frage: Was passiert mit diesen Impfungen? (Bun­desrat Steiner: Habe ich gefragt!)

Herr Bundesminister, was passiert mit diesen zwölf Millionen Impfdosen jetzt im Herbst? Wer will sich noch mit abgelaufenen Impfdosen impfen lassen? Auch wenn die gesetzliche Haltbarkeit jetzt verlängert worden ist, wenn das wissen­schaftlich nachgewiesen ist, aber Sie haben ja selber gesagt: BA.4 und BA.5
haben wir in diesen zwölf Millionen Impfdosen nicht drinnen. Das heißt, wir brauchen da einen neuen Impfstoff, der ja schon auf dem Markt ist – aber de facto werden jetzt 20 Millionen Impfdosen in den Müll wandern, weil sich damit keiner mehr impfen lassen will.

Eine Frage an Sie nämlich, Herr Bundesminister: Wenn Sie sich gegen Grippe impfen lassen wollen, werden Sie sich auch nicht den Impfstoff von 2020 spritzen lassen, sondern eher den auf dem Markt erhältlichen von 2022, wenn Sie wissen, dass der gegen diese Viren effektiver ist als der von vor zwei Jahren, oder? Die Frage ist auch: Bekommen die niedergelassenen Ärzte die Impfstoffe, die jetzt an BA.4 und BA.5 angepasst sind, oder müssen sie die alten verwenden? – Dafür muss schon jemand die politische Verantwortung tragen, und das sind Sie, Herr Minister. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.23


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr das Wort.


14.24.05

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Minister! Ich bringe hier jetzt einmal ein kurzes Worst-of, nämlich ein Worst-of der Pandemie, um in Erinnerung zu rufen, was wir hinter uns haben und vielleicht noch vor uns haben.

Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch einer neuen Lungenentzündung mit noch unbekannter Ursache in Wuhan in China bestätigt – da wussten wir noch nicht, was kommen wird. (Bundesrat Steiner: Es geht um die Anfragebe­antwortung! Herr Präsident, zur Sache!)

Am 11. Februar 2020 schlug die Weltgesundheitsorganisation den Namen Covid-19 für die Infektionskrankheit vor. (Bundesrat Steiner: Es geht um die An­fragebeantwortung, Frau Kollegin!) – Das weiß ich ganz genau, aber Sie brau­chen das manchmal ein bisschen, um Ihre Erinnerung aufzufrischen, was das mit der Anfragebeantwortung zu tun hat. (Bundesrat Steiner: Zur Sache!)

Im Januar 2020 entwickelte sich die Krankheit in China zur Epidemie, und am 11. März erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer welt­weiten Pandemie. Der erste coronabedingte Todesfall außerhalb Chinas wurde Anfang Februar 2020 auf den Philippinen registriert – da wussten wir auch noch nicht, was uns erwarten würde.

Am 25. Februar – jetzt kommen wir nach Österreich – wurden zwei Fälle in Tirol bekannt, die ersten in Österreich: Eine 24-jährige Angestellte eines Hotels und ihr gleichaltriger Freund wurden positiv getestet, sie hatten sich davor in Ita­lien aufgehalten.

Am 29. September 2020 meldete die WHO bei zu diesem Zeitpunkt 33 Mil­lionen bestätigten Infizierten bereits eine Million bestätigte Covid-Tote – und das sind nur die bestätigten Fallzahlen ohne die Dunkelziffer.

Im Zuge dieser mehr als rasanten Entwicklung, und unter dem Aspekt, dass diese Pandemie in Bezug auf ihren Erkrankungsverlauf, ihre Virenmutationsmodi und Todesraten eine sehr spezielle Herausforderung an die Weltstaatengemeinschaft und an die Gesundheitssysteme stellt, war der bedeutendste aller Punkte, dass damals weder Medikamente noch Impfstoffe zur Eindämmung der Pandemie zur Verfügung standen.

Mit Hochdruck schlossen sich dann Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammen, um einen Impfstoff zu entwickeln. Die Staaten haben sich zu­sammengeschlossen, wie ich schon gesagt habe, und es gab auch eine breite Finanzierung. Ende 2020 konnte in Österreich die erste Risikoperson ge­impft werden. Bis heute wurden weltweit zumindest 12 725 025 556 Menschen, also mehr als zwölf Milliarden, geimpft. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Quote der Zweifachimpfung liegt bei 63 Prozent. Heute, ganz aktuell, be­finden wir uns in der Situation, dass die Infektionszahlen wieder steigen. (Bundesrat Steiner: Und jedem ist es wurscht!)

Wir befinden uns in der Situation, dass möglicherweise die Herbst- bezie­hungsweise Wintergrippewelle auf Corona trifft. (Bundesrätin Steiner-Wieser legt beide Hände auf ihre Ohren.)

In dieser Situation, in der wir wirklich dazu angehalten sind – jetzt bitte zuhören! –, unsere vorhandenen Ressourcen zu nutzen und sie sinnvoll einzu­setzen – das wäre nämlich das Gebot der Stunde –, was tun da die Kollegen der FPÖ? (Bundesrat Steiner: Leben! Leben! Wir leben!) – Empörung schüren und befeuern!

Worum geht es den Kollegen der FPÖ nun genau? (Bundesrat Steiner: Um das Leben!) Der Gesundheitsminister hat bestätigt, dass in Österreich niemand mit abgelaufenem Impfstoff geimpft wird, und das entspricht den Tatsachen. (Bundesrat Steiner – einen Zettel in die Höhe haltend –: Nein!)

Die Zulassungen und Bestimmungen zu Haltbarkeiten von Impfstoffen und Me­dikamenten unterliegen strengen Kriterien und Prüfverfahren, und das konn­te man der Anfragebeantwortung auch im Detail entnehmen. Diese wer­den streng befolgt, das ist gut und wichtig und richtig, dem vertraue ich – und ich verzichte darauf, die ohnehin aufgeheizte Situation in Bezug auf Co­rona noch weiter zu befeuern. (Zwischenruf des Bundesrates Ofner.)

Das bringt uns nicht weiter und das nützt niemandem, außer vielleicht Ihnen, Herr Steiner, für ein paar Klicks auf Social Media! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.28


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Herr Kollege Hübner? (Bundesrat Hübner: Nein, ich habe mich nicht zu Wort gemeldet!) – Nicht zu Wort gemeldet, okay,
dann streichen wir ihn von der Liste.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Bundesrat Spanring hebt die Hand.) – Doch? – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Spanring. (Bundesrätin Zwazl: Geh bitte!) Ich erteile ihm das Wort.


14.29.14

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Spannend war bei der Rede des Herrn Minister Folgendes: Er hat ge­sagt, er kann nichts für die Bestellungen. Das glaube ich ihm sogar, weil er zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Amt war – nichtsdestotrotz ist es so, dass man als Minister, im höchsten Amt in einem Ministerium, nun einmal verantwort­lich ist. (Bundesrat Schreuder: ... für Ibiza verantwortlich!)

Seine zwei Vorgänger, bevor er das Ministerium übernommen hat, waren ja auch seine grünen Freunde, und er hat ja gewusst, worauf er sich einlässt. Als er das erste Mal zu uns in den Bundesrat gekommen ist, hat er uns noch groß erklärt, wie es in der Pandemie abläuft – heute sind es plötzlich alle anderen gewesen, nur nicht er. (Beifall bei der FPÖ.

Dann hat er uns erklärt: Gott sei Dank hat die Europäische Union den Ankauf der Impfdosen übernommen, denn deshalb hat das so gut funktioniert! –
Wir erinnern uns: Am Anfang gab es viel zu wenige Impfdosen für jene, die sich impfen lassen wollten, also wo hat es da gut funktioniert?

Später hat man – ich habe das noch einmal gegoogelt – insgesamt sogar 57 Millionen Impfdosen für Österreich angekauft – zu einer Zeit, als man davon ausgegangen ist, dass man mit zwei Impfungen auskommt! Wenn man von
neun Millionen Einwohnern ausgeht – die können nicht alle geimpft werden, aber sagen wir mal neun Millionen –, und die mal zwei rechnet, dann ist man bei 18 Millionen. Was ist mit den anderen Impfdosen?

Dann hat der Minister noch etwas Interessantes gesagt; er hat gesagt: Wir wussten ja nicht, wie schlimm es wird und welche Varianten auf uns zu­kommen. – Ja richtig, da haben Sie vollkommen recht, aber Sie haben schon gewusst, dass der Impfstoff, den Sie ankaufen, für die folgenden Varianten sinnlos ist! Damit man jetzt nicht alle wegwerfen muss, sagt man: Na ja, der Impfstoff nutzt zwar nichts gegen die aktuelle Variante, aber zur Grundim­munisierung ist er allerdings wieder gut!, denn sonst müsste man doch zugeben, dass man alles in den Mistkübel werfen muss! (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Steiner hat diese Vorgehensweise angesprochen und den Minister gefragt, wer da in seinem Ministerium für die Beschaffung zuständig war, welcher Mitarbeiter sich da dezent verrechnet hat um, ich weiß nicht, 
20, 30 Millionen Impfdosen. Ich glaube, die haben sich gar nicht verrechnet, ich glaube, die haben einfach nur alle Aktien von Biontech/Pfizer gekriegt – das glaube ich inzwischen, ganz ehrlich! Der Steuerzahler bezahlt, und die alle können abkassieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich an den Vorgänger denke: Wir wissen ja bis heute nicht, wie das mit den Containern von Herrn Mückstein und seiner Familie war. Da haben wir ja auch gut mitverdient, oder? Wie war das genau? Vielleicht können Sie da noch ein bisschen Licht hineinbringen.

Dann möchte ich noch auf Kollegen Kornhäusl eingehen – ah, da hinten steht er –: Kollege Kornhäusl, ich habe Sie hier herinnen schon drei- oder viermal in einer Rede gefragt: Waren Sie Mitglied in der menschenverachtenden Facebookgruppe „Ärzte versus Covid-19“? – Das ist schon mehrmals themati­siert worden, und bis heute hat Kollege Kornhäusl nichts dazu gesagt. Er stellt sich aber wieder ans Rednerpult und bemüht die Wissenschaft!

Herr Kollege Kornhäusl, die Wissenschaft haben Sie und Ihre Partei und die an­deren zwei Jahre lang abgeschafft, indem Sie den offenen Debattenraum geschlossen haben und nur mehr eine Meinung gelten ließen! Alle, die eine an­dere Meinung, eine andere These gehabt haben, andere Experten, die ge­sagt haben, okay, es ist vielleicht doch nicht ganz so, wie Sie sagen, waren auf einmal die dümmsten Menschen, waren Coronaleugner oder Sonstiges, und
das ist in Wahrheit das Problem.

Sprechen Sie nicht von Wissenschaft; Sie sind zwar Arzt, aber man hat es ja eh gehört: Ihre Ärztekollegen, die anderer Meinung waren, werden jetzt alle angezeigt und kommen vor den Kadi. In Wahrheit gehörten da vielleicht auch manche Ärzte hin, die alles mitgemacht haben, ohne etwas zu hinterfragen! Eigentlich wäre es nämlich Ihre Aufgabe als Arzt, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen agieren, und das sehe ich bei Ihnen nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend noch zur heutigen Anfragebeantwortung: Der Herr Minister hat ja nur Glück, dass das, was ihm da passiert ist – denn ich glaube, dass er das vielleicht gar nicht aus böser Absicht gemacht hat; ich will es ihm gar nicht unter­stellen, dass er wirklich gelogen hat, er hat es einfach nicht gewusst, und es war halt aus der Not heraus, dass er gesagt hat: Nein, nein, es war nicht ganz so, mag ja alles sein! –, nur im Bundesrat war, denn wenn es im Untersuchungs­ausschuss gewesen wäre, dann hätten Sie jetzt eine Strafanzeige! (Beifall bei der FPÖ.)

14.33


Vizepräsident Günther Novak: Von Kollegen Bundesrat Steiner liegt eine zweite Wortmeldung vor. Ich erteile ihm das Wort.


14.34.13

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Vizepräsident! Nur ganz kurz, Herr Rauch: Sie haben sich heute wieder verhaspelt – oder was auch immer. Sie haben heute wieder behauptet, die Verlängerung der Impfstoffe von Bion­tech/Pfizer sei neun Monate, und in Ihrer Beantwortung steht: 12 auf 15 – ent­weder 12 oder 15! (Bundesminister Rauch: 6 auf 9, 12 auf 15 – ich habe von Moderna gesprochen!) – Ja, da steht es drinnen! Dann wissen Sie wieder nicht, was Sie in der Beantwortung schreiben und was Sie hier herinnen reden. Sie kennen sich wahrscheinlich wirklich nicht aus, es ist traurig!

Noch zu Ihrer Aussage hier im Bundesrat – jetzt habe ich das Protokoll zum Zitieren –: „Keine einzige Person in Österreich wird mit abgelaufenem Impfstoff geimpft, und der Zettel, den Sie in der Hand haben, ist nichts anderes
als ein Hinweis darauf, die Dosen nicht wegzuschmeißen. Wissen Sie warum? – Weil wir sie eintauschen werden.“ – Da war noch keine Rede von irgend­welchen Neuverhandlungen, von Verträgen – was Sie jetzt dahergeredet ha­ben –; da waren wir noch ganz weit weg davon, denn das war noch im Juli, als Sie das erzählt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Kollegen Kornhäusl, der ja von Corona nichts mehr hören will: Ich verstehe das schon, dass man da natürlich nichts mehr hören will, wenn man seine Felle davonschwimmen sieht. Wenn man mit der Bevölkerung draußen spricht, sagen einem die Menschen: Nie wieder lassen wir uns von denen verarschen! Den vierten Stich können sie sich an den Hut stecken wie einen Gamsbart, aber sonst nicht mehr!

Dass Herr Kornhäusl von einer vierten Impfung nichts mehr wissen will, glaube ich schon. Es ist aber schon ganz lustig, wenn Herr Kornhäusl mit der Wis­senschaft daherkommt. (Bundesrat Köck: Na, dass du mehr weißt, das wissen wir eh!)

Nur eine Verständnisfrage, Herr Kollege Kornhäusl – vielleicht schnatterst du nicht so viel da hinten, dann verstehst du es auch ein bisschen mehr! –, zur Wissenschaft: Mich würde interessieren, ob das jene Wissenschaft ist, die gesagt hat, nur Geimpfte überleben. Oder meinen Sie jene Wissenschaft, die gesagt hat, nur eine Impfung schützt vor Erkrankung? Oder ist das jene Wissenschaft, die gesagt hat, nur eine Impfung schützt vor schwerem Verlauf? Oder ist das jene Wissenschaft, die jetzt zum Schluss gesagt hat: Na ja, ein paar Tage weniger liegst du vielleicht auf der Intensivstation, wenn du geimpft bist!? – Ich würde zum Verständnis nur gern wissen, ob Sie diese Wissenschaft meinen, denn dann haben wir zwei eh ausgeredet.

Zur Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger, die jetzt wieder behauptet hat, niemand würde mit abgelaufenem Impfstoff geimpft werden: Ich gebe Ihnen jetzt das Zetterl mit den Informationen des Herrn Ministers (einen Zettel in die Höhe haltend), die er ausschickt. Da steht drauf, von wann bis wann das Ab­laufdatum der Impfungen verlängert wird. Sie müssen nur lesen, Frau Kollegin: abgelaufen ist abgelaufen! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Sie müssen nur sinnerfassend lesen!)

Sie, Herr Minister, haben es heute wieder bewiesen: Die Anfrage haben Sie falsch beantwortet und hier im Bundesrat haben Sie auch wieder die Unwahrheit gesagt – um nicht wieder wegen des Begriffs Lüge einen Ordnungsruf zu erhal­ten –, und daher stelle ich jetzt folgenden Antrag:

Antrag gemäß § 60 Abs. 6 GO-BR

der Bundesrät:innen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Nicht­kenntnisnahme der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Anfragebeantwortung 3731/AB-BR/2022 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird nicht zur Kenntnis genom-men.“

*****

Da haben Sie heute einen riesigen Spagat gemacht, Herr Minister. Mir ist das schon klar, dass das ganz, ganz schwer war. Sie haben mir keine Antwort gegeben, was mit den Impfdosen geschieht, die viel zu viel sind – da hat auch Kollege Appé keine Antwort bekommen –: Werden sie weggeschmissen, werden sie verschenkt oder werden sie an die Asylanten verimpft? (Bundesrat Schennach: Asylsuchende heißt das!) – Diese drei Fragen habe ich gestellt. Ich will es nur wissen: Was geschieht mit dem überflüssigen Impfstoff? Sie haben mir auch keine Antwort gegeben, ob Sie damals gelogen haben oder nicht, dass die abgelaufenen Impfdosen ausgetauscht werden. Ich habe keine Antwort von Ihnen bekommen. Sie hätten heute die Gelegenheit gehabt, das öster­reichische Volk aufzuklären und zumindest in Rufweite oder in die Nähe der Wahrheit zurückzukommen – Sie haben auch das wieder nicht geschafft.

Herr Minister, ich werde zukünftig wirklich ein Problem mit Ihnen haben, sollte es Sie dann einmal außerhalb der Coronageschichten auch noch geben. Müssen wir dann mit Ihnen hier zu tun haben, werde ich massiv ein Problem damit haben, Ihnen auch nur einen Satz, der aus Ihrem Mund kommt, zu glauben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei den Grünen.)

14.38


14.38.41

Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, die Anfragebeantwortung gemäß § 60 Abs. 6 GO-BR nicht zur Kenntnis zu nehmen, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 60 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor,
die schriftliche Anfragebeantwortung 3731/AB-BR/2022 der Anfrage 4025/J-BR/2022 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verwendung von in ihrer Haltbarkeit nachträglich verlängerten Impfdosen“ nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die sich für diesen Antrag auf Nichtkenntnisnahme der gegenständlichen schriftlichen Anfragebeantwor­tung aussprechen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der An­trag ist abgelehnt.


14.40.03Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Günther Novak: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 1:

Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.

Abstimmungen: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben,

wird angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. (Heiterkeit der Bundesrät:innen Schumann und Schennach.)

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 ge-mäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen


Vizepräsident Günther Novak: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten be­ziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Anfragen, 4026/J-BR/2022 bis 4037/J-BR/2022, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 357/A(E)-BR/2022 der Bundesräte David Egger-Kranzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfas­sende bedarfsgerechte Pflegereform“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird, und der

Entschließungsantrag 358/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Hilfen für Gemein­den gegen steigende Energie- und Baukosten“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 20. Oktober 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit die­se dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesra­tes unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 18. Oktober 2022, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

14.43.16Schluss der Sitzung: 14.43 Uhr

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