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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Ich darf die Sitzung eröffnen und Sie ersuchen, Platz zu nehmen und dabei die Abstände einzuhalten sowie die hygienischen Vorkehrungsmaßnahmen zu beach­ten – es stehen überall Desinfektionsmittel bereit – und generell Abstand zu halten.

Ich grüße auch die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten.

Wir sitzen also wieder im empfohlenen Sicherheitsabstand; ein großer Teil der Abge­ordneten hat auf der Galerie Platz genommen. Heute finden auch die Abstimmungen über die Verhandlungsgegenstände in dieser gelockerten Sitzordnung – geblockt am Ende der Sitzung – statt. Es gibt auch auf der Galerie eine klare Zuordnung der Plätze zu den Fraktionen, und ich darf die Abgeordneten auf der Galerie ersuchen, sich bei den Abstimmungen dort aufzuhalten.

Als verhindert gemeldet sind für die heutige Sitzung insgesamt 42 Abgeordnete, näm­lich Hermann Gahr, Kira Grünberg, Ing. Josef Hechenberger, Franz Hörl, Rebecca Kirchbaumer, Andreas Minnich, Dr. Josef Moser, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtschel­ler, Gabriela Schwarz, Johann Singer, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Mag. Ruth Be­cher, Mag. Thomas Drozda, Cornelia Ecker, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Karin Grei­ner, Klaus Köchl, Maximilian Köllner, MA, Robert Laimer, Sabine Schatz, Dr. Harald Troch, Ing. Markus Vogl, Petra Vorderwinkler, Petra Wimmer, Rainer Wimmer, Mag. Selma Yildirim, Nurten Yılmaz, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Hauser, Alois Kainz, Peter Wurm, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Barbara Neßler, Bedrana Ribo, MA, Mag. Nina Tomaselli, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Helmut Brandstätter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loa­cker, Dr. Johannes Margreiter.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 609/AB bis 625/AB

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Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr live übertragen wird; anschließend wird sie in der TVthek kommentiert über­tragen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 2 und 7 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 2 und 7 handelt es sich um den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend 2. COVID-19-Gesetz, 112 der Beilagen, sowie um den Bericht des Immunitäts­ausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/19d) um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer, 111 der Bei­lagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen – auf der Galerie mit Handzeichen. Danke schön. Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 2 bis 7 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde folgende Redeordnung vereinbart:

Tagesordnungspunkt 1: Erklärung des Bundesministers für Finanzen: 10 Minuten, zwei RednerInnenrunden nach Klubstärke, jeweils 10 Minuten pro Klub.

Tagesordnungspunkte 2 bis 7: zwei Wortmeldungen von der Regierungsbank, eine RednerInnenrunde, zwei Wortmeldungen von der Regierungsbank, weitere RednerIn­nenrunden. Den Mitgliedern der Bundesregierung kommen insgesamt 30 Minuten und den Klubs je 30 Minuten Redezeit zu.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je Debatte auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung der eben dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.