Stenographisches Protokoll

83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 21., und Donnerstag, 22. November 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode

Mittwoch, 21., und Donnerstag, 22. November 2001

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 21. November 2001: 9.02 – 24.00 Uhr

Donnerstag, 22. November 2001: 0.00 – 0.38 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Forstgesetz 1975, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissionsschutzgesetz-Luft, das Strahlenschutzgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Dentistengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Hebammengesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Krankenanstaltengesetz, das Tierseuchengesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Schiffahrtsgesetz, das Luftfahrtgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Fremdengesetz 1997 geändert, ein Bundes-Berichtspflichtengesetz erlassen sowie das Rattengesetz, das Bazillenausscheidergesetz, die Durchführungsverordnung zum Bazillenausscheidergesetz und das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz 2001)

2. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungsauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2001)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2001)

4. Punkt: Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Protokollen, Schlussakte sowie Erklärungen

5. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme im Rahmen der EU-Strukturfonds in der Periode 2000 – 200


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83. Sitzung / Seite 2

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6. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen

7. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen

8. Punkt: Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

9. Punkt: Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001)

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht – EUG-PMM)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 501/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

16. Punkt: Bericht über den Antrag 529/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2002 – WRN 2002)

17. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 179/A (E) der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend eine zeitgemäße Reform des Hausbesorgergesetzes

18. Punkt: Bericht über den Antrag 532/A der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Werner Miedl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird


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19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz – ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden

20. Punkt: Bericht über den Antrag 533/A der Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird

21. Punkt: Bericht und Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Günther Leiner 21

Angelobung des Abgeordneten Mag. Hans Langreiter 21

Personalien

Verhinderungen 21

Ordnungsruf 224

Geschäftsbehandlung

Stellungnahme des Präsidenten Dr. Heinz Fischer zur Kernenergie in der Aktuellen Stunde 35

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 41

Verlangen auf Durchführung von namentlichen Abstimmungen 159, 161

Unterbrechungen der Sitzung 159, 162

Aktuelle Stunde (19.)

Thema: "Hunderte Millionen an Steuergeld für Reaktorforschung"

Redner:

Dr. Eva Glawischnig 22

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel 24

Mag. Ulrike Sima 26

Ing. Peter Westenthaler 28

Karlheinz Kopf 29

Dr. Gabriela Moser 31

Bundesministerin Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger 32

Dr. Josef Cap 33

Mag. Karl Schweitzer 34

Dr. Gerhart Bruckmann 36

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 37

Ausschüsse

Zuweisungen 40


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83. Sitzung / Seite 4

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Siebenter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses 41

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundeskanzler betreffend das Kraftwerk Temelin und die Vetodrohung der FPÖ gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union (3089/J) 114

Begründung: Dr. Josef Cap 117

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel 122

Debatte:

Mag. Ulrike Sima 128

Dr. Alfred Gusenbauer (tatsächliche Berichtigung) 130

Ing. Peter Westenthaler 130

Dr. Josef Cap (tatsächliche Berichtigung) 133

Dr. Andreas Khol 134

Dr. Eva Glawischnig 138

Georg Oberhaidinger 141

Mag. Karl Schweitzer 144

Maria Rauch-Kallat 145

Dr. Gabriela Moser 147

Dr. Caspar Einem 148

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel 149

Mag. Helmut Kukacka 151

Mag. Ulrike Lunacek 152

Ing. Gerhard Fallent 153

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann 154

Ing. Herbert L. Graf 155

Dr. Josef Cap 155

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 157

Karlheinz Kopf 158

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen betreffend die Umsetzung des "Protokolls von Melk" bezüglich des KKW Temelin – Annahme (E 104) (namentliche Abstimmung) 136, 159

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend eine aktive europäische Anti-Atom-Politik Österreichs und das AKW Temelin – Ablehnung 140, 161

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen betreffend die gemeinsame Anti-Atom-Politik Österreichs, den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie und das AKW Temelin – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 143, 161

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend kein österreichisches Steuergeld für die EU-Atomindustrie – Ablehnung 157, 163

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (772 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrens


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83. Sitzung / Seite 5

gesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Forstgesetz 1975, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissionsschutzgesetz-Luft, das Strahlenschutzgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Dentistengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Hebammengesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Krankenanstaltengesetz, das Tierseuchengesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Schiffahrtsgesetz, das Luftfahrtgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Fremdengesetz 1997 geändert, ein Bundes-Berichtspflichtengesetz erlassen sowie das Rattengesetz, das Bazillenausscheidergesetz, die Durchführungsverordnung zum Bazillenausscheidergesetz und das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz 2001) (885 d. B.) 41

2. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungsauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2001) (886 d. B.) 42

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (842 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2001) (887 d. B.) 42

Redner:

Dr. Alfred Gusenbauer 42

Ing. Peter Westenthaler 45

Dr. Caspar Einem (tatsächliche Berichtigung) 49

Dr. Evelin Lichtenberger 50

Dr. Andreas Khol 53

Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer 56

Dr. Peter Wittmann 62

Dr. Michael Krüger 64

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 67

Dr. Michael Krüger (tatsächliche Berichtigung) 69

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer 69

Dr. Evelin Lichtenberger (tatsächliche Berichtigung)73

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel 73

Mag. Kurt Gaßner 77

Dr. Reinhard Eugen Bösch 78

Mag. Werner Kogler 79

Mag. Helmut Kukacka 81

Dr. Ilse Mertel 82

Dr. Gerhard Kurzmann 84

Dr. Kurt Grünewald 84

Mag. Cordula Frieser 86

Heinz Gradwohl 87

Anton Knerzl 88

Mag. Johann Maier 89

Karl Donabauer 90

Heinz Gradwohl (tatsächliche Berichtigung) 92

Otto Pendl 92

Dr. Sylvia Papházy, MB


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83. Sitzung / Seite 6

A 93

Dr. Günther Kräuter 97

Astrid Stadler 98

Kurt Eder 99

Mag. Rüdiger Schender 100

Mag. Walter Tancsits 101

Hermann Reindl 102

Robert Egghart 103

Theresia Zierler 103

Mag. Gerhard Hetzl 104

Edith Haller 104

Dr. Alois Pumberger 105

Stefan Prähauser 106

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Deregulierungsgesetz 2001 – Annahme (E 103) 71, 108

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Genossen betreffend Verbesserung des Dienstrechts für ÄrztInnen an Universitätskliniken – Ablehnung 83, 108

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 885, 886 und 887 d. B. 106

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (600 d. B.): Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Protokollen, Schlussakte sowie Erklärungen (888 d. B.) 108

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (564 d. B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme im Rahmen der EU-Strukturfonds in der Periode 2000 – 2006 (889 d. B.) 108

Redner:

Dr. Alfred Gusenbauer 109

Wolfgang Jung 111

Dr. Michael Spindelegger 112

Mag. Werner Kogler (tatsächliche Berichtigung) 164

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel 164

Mag. Ulrike Lunacek 167

Dr. Caspar Einem 169

Dr. Gottfried Feurstein 180

Dr. Evelin Lichtenberger 182

Peter Schieder 183

Mag. Maria Kubitschek 185

Heidrun Silhavy 187

Dkfm. Dr. Hannes Bauer 187

Katharina Pfeffer 188

Anna Elisabeth Achatz 189

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Werner Fasslabend und Genossen betreffend Erweiterung der Europäischen Union – Annahme (E 105) 172, 190

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 600 und 564 d. B. 190


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83. Sitzung / Seite 7

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 600 d. B. 190

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (671 d. B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen (874 d. B.) 190

7. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (741 d. B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen (875 d. B.) 191

8. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (746 d. B.): Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (876 d. B.) 191


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83. Sitzung / Seite 8

Redner:

Dr. Gerhard Kurzmann 191

Genehmigung der drei Staatsverträge in 671, 741 und 746 d. B. 191

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 671 und 741 d. B. 191

9. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (752 d. B.): Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich (877 d. B.) 193


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83. Sitzung / Seite 9

Redner:

Mag. Christine Muttonen 193

Dr. Brigitte Povysil 194

Edeltraud Gatterer 195

Mag. Ulrike Lunacek 196

Dr. Gerhard Kurzmann 197

Genehmigung des Staatsvertrages 197

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG 198

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG 198

10. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (833 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001) (844 d. B.) 198

Redner:

Kurt Eder 198

Mag. Dr. Udo Grollitsch 200

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 201

Karlheinz Kopf 203

Mag. Ulrike Sima 204

Helmut Haigermoser 205

Mag. Kurt Gaßner 206

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 207

Georg Schwarzenberger 208

Ing. Kurt Gartlehner 209

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann 209

Dipl.-Ing. Werner Kummerer 210

Mag. Werner Kogler 211

Mag. Dr. Udo Grollitsch (tatsächliche Berichtigung) 213

Annahme 213

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 844 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend die Schaffung eines Österreichischen Rohstoffplans (E 106) 213

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (800 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht – EUG-PMM) (845 d. B.) 214

12. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (739 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (846 d. B.) 214

13. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (816 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird (847 d. B.) 214

14. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (815 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (848 d. B.) 214

Redner:

Georg Oberhaidinger 214

Helmut Haigermoser 215

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer 215

Mag. Werner Kogler 215

lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher 216

Patrick Ortlieb 216

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 845, 846, 847 und 848 d. B. 216

15. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 501/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (849 d. B.) 218

Berichterstatter: Karlheinz Kopf 218

Redner:

Mag. Werner Kogler 218

Günter Kiermaier 220

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann 221

Günter Kiermaier (tatsächliche Berichtigung) 223

Karlheinz Kopf 223

Dkfm. Dr. Hannes Bauer 224

Helmut Haigermoser 225

Dr. Reinhold Mitterlehner 226

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 227

Detlev Neudeck 228

Mag. Martina Pecher 228

Dkfm. Dr. Günter Puttinger 229

Annahme 230

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 529/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2002 – WRN 2002) (890 d. B.) 231

17. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Entschließungsantrag 179/A (E) der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend eine zeitgemäße Reform des Hausbesorgergesetzes (891 d. B.) 231

Redner:

Doris Bures 231

Mag. Reinhard Firlinger 233

Dr. Gabriela Moser 234

Mag. Walter Tancsits 236

Kurt Eder 237

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 238

Andreas Sodian 239

Josef Edler 239

Karl Freund 240

Christian Faul 241

Franz Kampichler 242

Dr. Robert Rada 242

Matthias Ellmauer 243

Annahme des Gesetzentwurfes in 890 d. B. 244

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 891 d. B. 244

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 532/A der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Werner Miedl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird (880 d. B.) 244

Redner:

Rudolf Parnigoni 244

Robert Egghart 246

Mag. Terezija Stoisits 246

Johann Loos 248

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 248


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83. Sitzung / Seite 10

Anton Gaál 249

Mag. Gisela Wurm 249

Werner Miedl (tatsächliche Berichtigung) 250

Annahme 250

19. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (817 d. B.): Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz – ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden (853 d. B.) 251

Redner:

Mag. Johann Maier 251

Dr. Michael Krüger 253

Dr. Gabriela Moser 254

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter 255

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigung) 256

Dr. Johannes Jarolim 257

Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer 257

Dr. Sylvia Papházy, MBA 258

Dr. Ilse Mertel 258

Mag. Dr. Josef Trinkl 259

Mag. Karin Hakl 260

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend begleitende Kontrolle der Wirksamkeit des E-Commerce-Gesetzes – Annahme (E 107) 255, 261

Annahme 261

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 533/A der Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (854 d. B.) 261

21. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (855 d. B.) 261

Redner:

Doris Bures 262

Mag. Reinhard Firlinger 263

Dr. Gabriela Moser 264

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter 265

Dr. Elisabeth Hlavac 265

Detlev Neudeck 266

Anton Heinzl 267

Mag. Walter Tancsits 267

Mag. Gisela Wurm 268

Dr. Michael Krüger 268

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 854 und 855 d. B. 269


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83. Sitzung / Seite 11

Eingebracht wurden

Petitionen 40

Petition betreffend "Nein zur Biomedizin-Konvention des Europarates" (Ordnungsnummer 35) (überreicht von den Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Dr. Helene Partik-Pablé )

Petition zur Senkung ungerechtfertigt hoher Treibstoffpreise (Ordnungsnummer 36) (überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl )

Regierungsvorlagen 39

738: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

748: Abkommen zur Ergänzung des Abkommens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken

756: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen

761: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll

786: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz und das Akkreditierungsgesetz geändert werden

801: Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995

843: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

852: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird

873: Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992), geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kioto 1994) samt Anlage; von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) angenommene Änderungen samt Anlage, Erklärungen und Vorbehalte

879: Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten

Zu 834: Änderung der Regierungsvorlage 834 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (59. Novelle zum ASVG)

Zu 835: Änderung der Regierungsvorlage 835 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (26. Novelle zum GSVG)


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83. Sitzung / Seite 12

Zu 836: Änderung der Regierungsvorlage 836 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird (12. Novelle zum FSVG)

Zu 837: Änderung der Regierungsvorlage 837 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum BSVG)

Zu 838: Änderung der Regierungsvorlage 838 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (29. Novelle zum B-KUVG)

Zu 839: Änderung der Regierungsvorlage 839 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (10. Novelle zum NVG 1972)

Berichte 40

III-122: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 1999; BM f. Wirtschaft und Arbeit

III-123: 1. Bericht der Euro-Preiskommission; BM f. Wirtschaft und Arbeit

Anträge der Abgeordneten

Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften und von unbeweglichem Bundesvermögen (536/A)

Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (537/A)

Mag. Walter Posch und Genossen betreffend Stärkung der Rechte des Kindes (538/A) (E)


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83. Sitzung / Seite 13

Dr. Josef Cap und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird (539/A)

Dr. Peter Wittmann und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (540/A)

Dieter Brosz und Genossen betreffend Erhebung des "Übereinkommens über die Rechte des Kindes" in den Rang eines Verfassungsgesetzes (541/A) (E)

Karl Öllinger und Genossen betreffend die Schaffung einer bundeseinheitlichen Rahmengesetzgebung für die Sozialhilfe (542/A) (E)

Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert wird (2. BFG-Novelle 2002) (543/A)

Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (544/A)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Michael Spindelegger und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend unverantwortliche Kampagne der Sozialistischen Jugend zur Verharmlosung von Drogen (3018/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Vorruhestandsmodell (3019/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Vorruhestandsmodell (3020/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Vorruhestandsmodell (3021/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorruhestandsmodell (3022/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorruhestandsmodell (3023/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Vorruhestandsmodell (3024/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Vorruhestandsmodell (3025/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vorruhestandsmodell (3026/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Vorruhestandsmodell (3027/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Vorruhestandsmodell (3028/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vorruhestandsmodell (3029/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Vorruhestandsmodell (3030/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundeskanzler betreffend eigenartiges Verständnis über die Informationstätigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundeskanzleramtes und der Präsidentschaftskanzlei über internationale Besuche von Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten (3031/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend unwahre und unseriöse Aussagen durch den "Frauenminister" und Beamte seines Ministeriums (3032/J)

Dr. Kurt Grünewald und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Einsparungen auf dem Rücken behinderter Studierender (3033/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fernsprechentgeltzuschuss für behinderte Menschen (3034/J)

Karl Dobnigg und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Justizzentrum Leoben (3035/J)

Karl Dobnigg und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Schließung der Kfz-Werkstätte der BPD Leoben II (3036/J)


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83. Sitzung / Seite 14

Beate Schasching und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend die Förderung von Frauen im Sport (3037/J)


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83. Sitzung / Seite 15

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend erhärteten Verdacht parteipolitisch motivierter Schließung von Gendarmerieposten (3038/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend: Wer hat die Kosten für den Privatflug nach Israel getragen? (3039/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3040/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3041/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3042/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3043/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3044/J)

Dr. Johannes Jarolim und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend das Ehrenamt "Fachkundiger Laienrichter" (3045/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3046/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3047/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend tierquälerische Maßnahmen in Ungarn (3048/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Geschenkannahme durch Finanzminister (3049/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3050/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3051/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3052/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3053/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3054/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3055/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3056/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3057/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3058/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3059/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Drogenhandel durch asylwerbende Flüchtlinge (3060/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundeskanzler betreffend den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie (3061/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie (3062/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie (3063/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie (3064/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesregierung betreffend Beginn des Wahlkampfes von ÖVP und FPÖ auf Kosten der SteuerzahlerInnen (3065/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3066/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Pensionsdiskussion (3067/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Lehrlingsfreifahrt und Freifahrt für Berufsschüler (3068/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Verbesserungen für Pensionisten (3069/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verbesserungen für Pensionisten (3070/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kürzung von Planstellen bei der Gendarmerie und Polizei (3071/J)

Karl Dobnigg und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kürzungen bei Reinigungskräften (3072/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (3073/J)


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83. Sitzung / Seite 16

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend ungeheuerliche öffentliche Entgleisungen des Kärntner Landeshauptmannes (3074/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3075/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3076/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3077/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3078/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3079/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001 (3080/J)

Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gürtelstraßenprojekte im Raum Graz (3081/J)

Dieter Brosz und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Basisförderung nach dem Bundesjugendförderungsgesetz für den österreichischen Pennälerring (3082/J)

Dieter Brosz und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Aberkennung des an Dr. Heinrich Gross verliehenen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst (3083/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Gesundheits- und Sozialforum (3084/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Evaluierung der Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen durch die EU (3085/J)

Arnold Grabner und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend die Aussagen des Kärntner Landeshauptmannes über die österreichischen Schiedsrichter (3086/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Maskierung in Blau" und "eine kräftige Umfärbelung" (3087/J)

Mag. Christine Lapp und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Einschränkung des Gehörlosen-Service des ORF (3088/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundeskanzler betreffend das Kraftwerk Temelin und die Vetodrohung der FPÖ gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union (3089/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Entwicklungskonzepte und Förderungen im Bereich neue Medien und Netzkultur (3090/J)


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83. Sitzung / Seite 17

Hermann Reindl und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schließung des Gendarmeriepostens 8654 Fischbach/Steiermark und weiterer Gendarmerieposten in der Steiermark (3091/J)

Dr. Caspar Einem und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die Aussagen des Generalsekretärs Rohan zum NATO-Beitritt u.a. (3092/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Rattengesetz – Ersatzlose Aufhebung" (3093/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Bazillenausscheidergesetz – Ersatzlose Aufhebung" (3094/J)

Mag. Walter Posch und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die geplante Abschiebung von Herrn Charles Ofoedu (3095/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Restitutionsbericht 1999/2000 (3096/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend quartier21 (3097/J)

Dr. Kurt Grünewald und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Auswirkungen der Studiengebühren auf Anzahl der Studierenden (3098/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Optimierung der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung (3099/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Haus der Geschichte/Haus der Toleranz (3100/J)

Mag. Ulrike Lunacek und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend österreichischen Beitrag zu den Europäischen Streitkräften (3101/J)

Dieter Brosz und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Schulbücher aus dem "Leopold-Stocker-Verlag" (3102/J)

Mag. Walter Posch und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend menschenunwürdige Zustände im Flüchtlingslager Traiskirchen (3103/J)

Dr. Ilse Mertel und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend finanzielle Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds (3104/J)

Dr. Ilse Mertel und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend finanzielle Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds (3105/J)

Dr. Günther Kräuter und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend personelle Veränderungen im Ministerbüro (3106/J)


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83. Sitzung / Seite 18

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Kürzung der Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik (3107/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und nicht der arbeitslosen Menschen (3108/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Einsatz von Mitteln der Arbeitsmarktpolitik für parteipolitische Projekte (3109/J)

Heidrun Silhavy und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Studie der Linzer Wirtschaftsprüfungskanzlei Leitner & Leitner über die Finanzsituation der Krankenversicherungsträger (3110/J)

Gabriele Heinisch-Hosek und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bestellung einer Polizeidirektorin (3111/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen (3112/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Reform der Agrarmarkt Austria (3113/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das Österreichische Programm zur "Entwicklung des ländlichen Raumes 2000 – 2006" (3114/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Qualität der Tierhaltung bei AMA-Gütesiegelbetrieben (3115/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2769/AB zu 2807/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2770/AB zu 2808/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2771/AB zu 2809/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2772/AB zu 2810/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2773/AB zu 2811/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Genossen (2774/AB zu 2845/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Genossen (2775/AB zu 2929/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2776/AB zu 2812/J)


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83. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (2777/AB zu 2821/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (2778/AB zu 2864/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (2779/AB zu 2822/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2780/AB zu 2862/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2781/AB zu 2805/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2782/AB zu 2832/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2783/AB zu 2833/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2784/AB zu 2839/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2785/AB zu 2840/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossen (2786/AB zu 2801/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Reindl und Genossen (2787/AB zu 2800/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (2788/AB zu 3008/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2789/AB zu 3023/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Leikam und Genossen (2790/AB zu 2804/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2791/AB zu 3025/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen (2792/AB zu 2815/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (2793/AB zu 2866/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2794/AB zu 2831/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2795/AB zu 2872/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Bures und Genossen (2796/AB zu 2803/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2797/AB zu 2911/J)


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83. Sitzung / Seite 20

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen (2798/AB zu 2802/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (2799/AB zu 2867/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2800/AB zu 2806/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen (2801/AB zu 2813/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2802/AB zu 3020/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2803/AB zu 3027/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2804/AB zu 2835/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem und Genossen (2805/AB zu 2846/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (2806/AB zu 2876/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (2807/AB zu 2877/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (2808/AB zu 2838/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Genossen (20/ABPR zu 20/JPR)

 


Nationalrat, XXI.GP
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83. Sitzung / Seite 21

Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie alle herzlich begrüßen, bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne die 83. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 80., 81. und 82. Sitzung des Nationalrates sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und ohne Einspruch geblieben; sie gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Csörgits, Huber und Dr. Niederwieser.

Mandatsverzicht und Angelobung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Dr. Leiner auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Mag. Hans Langreiter in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein vorliegt, werde ich sogleich die Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Schriftführer wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten "Ich gelobe" zu leisten haben.

Ich bitte um die Verlesung der Gelöbnisformel.

Schriftführer Mag. Karl Schweitzer: "Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Ich gelobe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich begrüße den neuen Kollegen sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Außerdem habe ich die Freude, meine Damen und Herren, eine Delegation des rumänischen Parlaments, unter Leitung des Parlamentspräsidenten Dr. Valer Dorneanu, der außerdem heute Geburtstag hat, sehr, sehr herzlich zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Damit liegt der friedlichste Teil der heutigen Sitzung wohl hinter uns. (Heiterkeit.)

Aktuelle Stunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

"Hunderte Millionen an Steuergeld für Reaktorforschung"

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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83. Sitzung / Seite 22

9.05

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Die Rednerin stellt einen gelben Karton mit der Aufschrift "Kein österreichischer Steuerschilling für EU-Atomindustrie", in dem sich stilisierte Euro-Banknoten befinden, auf das Rednerpult.) Wenn man die innenpolitische Auseinandersetzung in den letzten Wochen verfolgt hat, konnte man den Eindruck gewinnen, es geht um ein einziges Thema, nämlich: Anti-Atompolitik, Widerstand gegen Temelín. Was oft zu kurz kommt und was die Glaubwürdigkeit in diesen Fragen extrem unterwandert, ist die Anti-Atompolitik der österreichischen Bundesregierung vor allem in Brüssel, vor allem innerhalb der Europäischen Union.

Sie müssen sich jetzt vorstellen, dass – aktuell zur Beschlussfassung anstehend – eine halbe Milliarde österreichischen Steuergeldes in einer entscheidenden Phase ist, dass diese in Zukunft für neue Atomreaktoren ausgegeben werden soll: für Forschung, für neue Nuklearanlagen!

In Großbritannien steht seit 1983 ein Atomreaktor. Er unterscheidet sich etwas von anderen Atomreaktoren: Er produziert keinen Strom und frisst Milliarden an Geld. – Dieser Atomreaktor wird Folgeprojekte haben: Ein Projekt, das 45 Milliarden Schilling, ein weiteres Projekt, das 110 Milliarden Schilling kosten wird. Und für die gesamte Palette dieses Irrwegs der Erforschung neuer Atomreaktoren wird die Europäische Union in den Jahren 2002 bis 2006 17 Milliarden Schilling ausgeben! 17 Milliarden Schilling aus den Steuergeldern der europäischen Bürger!

Was ist jetzt die österreichische Position?, fragt man sich da berechtigt. Was ist der österreichische Widerstand, so etwas zu verhindern? Was war die österreichische Linie in den Verhandlungen um dieses Milliardenprogramm, rund um diesen politischen Irrweg?

Man kann sich nur darüber wundern, dass es von österreichischer Seite bis zum jetzigen Zeitpunkt, bei dem es um die letzte entscheidenden Phase in Bezug auf diese 17 Milliarden Schilling für neue Atomreaktoren, für neue Konzepte geht, keinen ernst zu nehmenden Widerstand gibt! Und ich frage Sie: Steht das nicht in einem gewissen Widerspruch zu Ihrem hier im Inland so propagierten, ja beworbenen Temelín-Widerstand? Macht sich Österreich nicht völlig unglaubwürdig, wenn es bei den großen Weichenstellungen innerhalb der Europäischen Union, wie es in der Energiepolitik weitergehen soll, eine völlig unglaubwürdige Linie fährt? (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte Ihnen einmal vorlesen, wozu die österreichische Bundesregierung im Begriff zuzustimmen ist, und zwar in der Person von Frau Bundesministerin Forstinger beziehungsweise Frau Bundesministerin Gehrer – ich zitiere –:

Auf längere Sicht könnten neuen Technologien der sicheren Nutzung der Kernspalt-Energie entwickelt werden, mit denen sich der Energiebedarf Europas in den kommenden Jahrzehnten auf eine Art und Weise decken ließe, die den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung entspricht. – Zitatende. (Abg. Mag. Schweitzer: Wo lesen Sie das heraus?)

Das ist das EURATOM-Rahmenprogramm, das die österreichische Bundesregierung im Begriff ist, und zwar im Dezember, mitzubeschließen, mit zu verabschieden – ohne eine einzige Stimme des Protestes! (Abg. Mag. Schweitzer: Nein! Nein! Da musst du das Protokoll auch lesen! – Rufe bei den Freiheitlichen: Keine Unwahrheiten!)

Ich möchte Ihnen noch weitere Zitate daraus vorlesen: Forschungsziel dieses Programmes sind neue Reaktorkonzepte.

17 Milliarden Schilling für den Bereich Kernfusion, für eine Technologie, von der Wissenschaftler sagen, dass man aus dieser Quelle nie Strom gewinnen wird können, aber Milliarden für eine Technologie, die genauso eine Risiko-Technologie darstellt, die genauso atomaren Abfall produziert!


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Weiteres Zitat: Ziel ist die Entwicklung von kommerziellen Reaktoren zur Energieversorgung Europas. – Und da stimmen Sie zu?!

Weiters heißt es hier – ich zitiere –: innovative Konzepte für neue Reaktoren-Generationen. – Reaktoren der neuen Generation sollen entwickelt werden, und zwar auch mit österreichischem Steuergeld!

Was mich sehr, sehr ärgert und was, glaube ich, jeden in Österreich sehr, sehr betroffen macht: Es hat überhaupt keinen Sinn, hier im Inland in der innenpolitischen Auseinandersetzung Anti-Atompolitik ausschließlich verbal zu betreiben, ausschließlich zu wettern und zu zetern, mit Vetos zu drohen, sich zu beschweren: Wir sind so isoliert!, und so weiter, wenn man sich dann bei den wesentlichen Weichenstellungen, bei den Entscheidungen, wo wirklich Ressourcen für die nächsten Jahre gebunden werden, in einer Art und Weise verhält, dass man nicht einmal einen Mucks macht, keinerlei ernst zu nehmenden Widerstand leistet.

Was mich besonders betroffen macht, ist, dass sich das nicht nur auf Regierungsebene abspielt, sondern auch im Europaparlament, und ich möchte Ihnen dazu Folgendes erzählen:

Dieses Milliardenprogramm, diese Milliardenspritze für die Nuklearwirtschaft, für die Atomwirtschaft in Europa, wird natürlich von vielen Stellen massiv bekämpft. Es ist gelungen, dieses Programm um 100 Millionen € zu reduzieren. Es war die grüne EU-Kommissarin, die es geschafft hat, diese Förderung um 100 Millionen € zu kürzen. Und was ist im Europaparlament passiert? – Mit den Stimmen der ÖVP hat man diese 100 Millionen € wieder dazugelegt!

Man muss sich das vor Augen halten: In der entscheidenden Phase des Temelín-Widerstandes stimmen die ÖVP-Abgeordneten im Europaparlament für eine Erhöhung der Mittel für die Atomforschung, für eine neue Finanzspritze – und das bitte noch vergangene Woche! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist doch der Gipfel an Unglaubwürdigkeit – und das zeigt einen wesentlichen Teil Ihrer heuchlerischen Anti-Atompolitik. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nun ist es fast zu spät: Die Beschlussfassung dieses Milliardenprogrammes für die Atomwirtschaft wird am 10. Dezember endgültig über die Bühne gehen. Beim vergangenen Forschungs-Ministerrat war Bundesministerin Forstinger dort, und ich glaube, sie hat sich zwar verbal darüber beschwert, dass das so ein atomfreundliches Programm ist, aber die entscheidende Frage, ob es ein Nein Österreichs geben wird, ist offen.

Ich appelliere an Sie – das erwarte ich mir von Ihnen, auch im Sinne einer konsistenten und konsequenten Anti-Atompolitik –, solche Programme in Zukunft entweder zu ändern – oder abzulehnen! Für die österreichische Bevölkerung ist nicht nachvollziehbar, warum sie eine halbe Milliarde Schilling an Steuergeld in neue Reaktorengenerationen zahlen soll – und warum Sie nicht fähig sind, beispielsweise ein Ausstiegsangebot an Tschechien zu richten! Das wäre ein guter Vorschlag; damit könnten wir schon zu arbeiten anfangen. (Beifall bei den Grünen.)

Entgegen den Behauptungen der ÖVP, die immer sagt, da gehe es ja nur um Sicherheit, da gehe es ja nur um Abfallbehandlung, geht es in Wirklichkeit um etwas ganz anderes, nämlich um das Überleben einer Industrie, die sich in Westeuropa – auf Grund des Widerstands der Bevölkerung! – eigentlich nicht mehr halten kann, die nach Osteuropa abwandert, die dort Reaktoren wie Mochovce und Temelín aufrüsten will: als Prototypen für weitere Kraftwerke in Mittel- und Osteuropa. Und da in Westeuropa keine neuen Atomreaktoren mehr gebaut werden, ist das nur mehr eine Frage der Zeit. Es geht also um das Überleben der Atomwirtschaft.

Solche Projekte, wie eben dieses: weitere 17 Milliarden Schilling und weitere 500 Millionen Schilling österreichischen Steuergeldes, verlängern das Leben der Atomwirtschaft in Europa. Und deswegen ist es so sehr kritikwürdig und absolut unverständlich, dass Sie nicht schon im Vorfeld versucht haben, das zu verhindern. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte auch an die beiden Ministerinnen Forstinger und Gehrer die Frage richten: Werden Sie nun bei der endgültigen Beschlussfassung eine ernsthafte österreichische Anti-Atompolitik


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beginnen und sagen: Dieses Programm darf in dieser Form nicht beschlossen werden, wir wehren uns dagegen, dass 17 Milliarden Schilling für den Weiterbestand der Atomwirtschaft in Europa verwendet werden – oder werden Sie, wie Sie das auch bisher schon getan haben, den Kopf einziehen, sich dort vielleicht ein bisschen verbal kritisch dazu äußern, aber das war’s dann?!

Werden Sie gegen dieses Programm, werden Sie gegen diese 500 Millionen Schilling österreichischen Steuergeldes ein Veto einlegen: ja oder nein? (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt tun Sie sich schon sehr schwer!) Das wäre ein vernünftigerer Zugang, als unsere Nachbarn zu erpressen, Herr Westenthaler!

Ich sage Ihnen auch gerne noch zwei Sätze zu Temelín: Ich wünsche, ja ich erwarte mir von der österreichischen Bundesregierung, ich erwarte mir von ÖVP und FPÖ, dass Sie eine Atompolitik machen, die diesen Namen auch verdient – und dass Sie nicht nur im Inland PR machen, ein Volksbegehren initiieren, dessen Sinn sehr, sehr zweifelhaft ist, das kontraproduktiv ist, sondern dass Sie dort, wo die Entscheidungen getroffen werden, dass Sie dort, wo wirklich die Weichenstellungen fallen, endlich einmal vernünftige Politik machen – und nicht nur im Inland Werbung für Ihre Parteien, also parteitaktische Spiele spielen. Das ist ein ernst zu nehmender Vorschlag, und das sollten Sie durchaus einmal aufgreifen! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Abschließend: Für mich war es wirklich erschreckend, zu sehen, wie das auseinander klafft: auf der einen Seite dieser unglaubliche verbale Temelín-Widerstand; man überbietet sich gegenseitig in der Radikalität der Worte, auf der anderen Seite jedoch diese Sündenfälle österreichischer Atompolitik zu erleben – egal, ob das die Einkäufe von Atomkonzernen in Kärnten bei Landeshauptmann Haider waren, der das zugelassen hat, ob das in der Steiermark ist oder ob das der ständige Widerstand dagegen ist, dass Alternativenergien, dass Ökostrom gefördert werden. Diese ganze Palette zu sehen, dass keine vernünftige Energiepolitik gemacht, sondern nur gezetert und geschrien wird, stimmt mich mehr als nachdenklich.

Aber die österreichische Öffentlichkeit wird sich schon ihr eigenes Bild von dieser doppelbödigen, von dieser heuchlerischen Anti-Atompolitik machen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das fängt schon gut an, Herr Präsident, mit solchen Worten! "Heuchlerisch" ist sehr an der Grenze!)

9.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Glawischnig, Abgeordneter Westenthaler hat Recht: "Heuchlerisch" ist sehr an der Grenze! – Fangen wir doch diese Debatte nicht gleich so an! Denken Sie an die österreichische Öffentlichkeit, die uns auch bei dieser Debatte auf den Mund schaut! Ich bitte, diese Mahnung zu berücksichtigen. Und das gilt natürlich für alle Rednerinnen und Redner aller Fraktionen.

Nun gelangt der Herr Bundeskanzler zur Abgabe einer Stellungnahme zu Wort. Diese soll nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

9.16

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Herzlich willkommen (in Richtung Galerie) die rumänische Delegation! – Ich glaube, dass die Aktuelle Stunde der Grünen ein sehr gutes Beispiel dafür ist, wie man, eigentlich sehr geschickt, aber nicht der Wahrheit entsprechend, zwei Dinge miteinander vermischt: nämlich das berechtigte Engagement gegen das AKW Temelín und ein Atomforschungsprogramm, das innerhalb des EURATOM-Vertrages abgewickelt wird.

Ganz präzise, weil ja viele hunderttausend Österreicher jetzt zusehen: Mit Temelín hat das überhaupt nichts zu tun! Kein Schilling aus dem EURATOM-, aus dem Forschungsprogramm, geht nach Temelín! Frau Abgeordnete, Sie haben genau den gegenteiligen Eindruck zu erwecken versucht, und das finde ich persönlich unfair, denn das entspricht nicht der Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf bei den Grünen.)


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Wenn wir hier über die Fakten reden, ist es auch ganz gut, sich vor Augen zu halten, was wir in dieser Bundesregierung gemeinsam erreicht haben. Und ich kann das leichthin sagen, denn es waren die beiden starken Ministerinnen Forstinger und Gehrer, die das erreicht haben. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich darf diesbezüglich hier eigentlich nur als Berichterstatter fungieren, möchte aber deutlich hervorheben, was da gelungen ist, denn offensichtlich wissen Sie das nicht oder wollen es verschweigen; beides ist für eine Abgeordnete nicht gerade toll, denn eigentlich sollten Sie wissen, was derzeit der Stand der Verhandlungen ist. Aber wenn Sie es nicht wissen und etwas anderes hier sagen, ist es schade. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Frau Abgeordnete! Wir haben verlangt – das war die österreichische Position –, dass in diesem 6. Rahmenforschungsprogramm, das am 10. Dezember überhaupt erst beschlossen werden wird, verschiedene Passagen, die uns gestört haben, entfernt werden. Und damit haben wir uns auch durchgesetzt.

So haben wir zum Beispiel verlangt, dass die Förderung des Nuklearsektors nicht die Zielsetzung des Forschungsprogramms ist. – Und ich darf Ihnen sagen: Wir haben uns mit dieser Forderung durchgesetzt, und ich gratuliere den beiden Ministerinnen, die das erreicht haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Weiters haben wir verlangt, dass die Atomenergie – entgegen dem, was Sie hier behauptet haben! – nicht als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung eingestuft wird, was gerade in Bezug auf Klimaschutzziele besondere Bedeutung hat. Wir waren mit dieser Position erfolgreich! Das findet sich daher nicht in diesem Rahmenprogramm. – Danke den beiden Ministerinnen! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die österreichische Position war, dass die Forschung zugunsten nichtnuklearer Energieträger verstärkt wird, also eine Umverteilung von Geldmitteln für die Forschung nach erneuerbaren alternativen Energieträgern. Und das ist mittlerweile ein EU-weiter Konsens. – Dass daneben auch noch der Strahlenschutz als besonderes Förderungsziel und Forschungsziel verankert wurde, ist meiner Meinung nach auch nicht schlecht.

Wir haben auch unsere Position immer aufrecht erhalten – und auch durchgesetzt –, dass von der EU kein Geld für den Bau von Atomkraftwerken in der Union und zur Entwicklung neuer Reaktorkonzepte zur Verfügung gestellt wird. Diese Position müsste Ihnen eigentlich bekannt sein, Frau Abgeordnete, sie ist auch gar nicht neu: Das haben wir bereits am 26. Juni 2001 im Ministerrat festgelegt, also mehr als fünf Monate vorher, bevor Sie gerade zu diesem Thema eine – in diesem Falle: so genannte – Aktuelle Stunde beantragt haben. – Wir waren aktueller als Sie, Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie finden übrigens auf Seite 24 des "Österreichischen Positionspapiers zum 6. EU-Rahmenprogramm" – Sie können das nachlesen, Sie haben es ja ohnedies vor sich auf dem Pult liegen – die "Ausarbeitung verbindlicher europäischer Sicherheitsstandards" als eines der wichtigsten Ziele. – Das haben wir noch nicht erreicht, das ist wahr, denn bisher sind viele EU-Länder – und wir brauchen dafür einen einstimmigen Beschluss – noch nicht auf diesen sehr vernünftigen österreichischen Weg eingeschwenkt. Aber seien Sie unverdrossen: Wir werden uns dieses Ziel nachhaltig vornehmen, und irgendwann wird die österreichische Vernunft auf diesem Weg auch Europa infizieren – und es wird in diesem Zusammenhang eine vernünftige Infektion sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Frage des EURATOM-Vertrags stellt sich natürlich – da haben Sie, so glaube ich, einen sehr wichtigen Punkt getroffen. Im EURATOM-Vertrag selbst ist als Ziel die Förderung der Atomenergie formuliert. Das hat uns immer gestört – übrigens schon bei unserem Beitritt –, es war uns nur bisher nicht möglich, das zu ändern. Ich hoffe sehr, dass der Konvent, der über die Zukunft Europas tagen wird und an dem ja viele EU-Parlamentarier und Parlamentarier aus dem nationalen Parlament sowie Regierungsvertreter mitwirken werden, einen Beitrag dazu leisten wird – was wir übrigens vorgeschlagen und Sie kritisiert haben –, dass man den


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EURATOM-Vertrag in den Europäischen Vertrag integriert, ein eigenes Energiekapitel macht und darin auch verbindliche Sicherheitsstandards festschreibt. Das wäre ein kluger Weg, der Europa und auch uns helfen würde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Zum Abschluss noch ein Wort zu Temelín, es wird heute sicherlich noch in der Debatte um den Nizza-Vertrag erwähnt werden. Es geht um eine Einigung auf eine gemeinsame Position, die ich für sehr wichtig hielte. Ich hoffe sehr, dass sich die beiden Oppositionsparteien einem solchen rot-weiß-roten Konsens nicht verschließen (Abg. Öllinger: Die Regierungsparteien sind das Problem!), denn wir wären damit stärker im Verankern von Wünschen, die wir berechtigterweise in den Verhandlungen mit den Tschechen vorschlagen.

Wir sind aber – und das möchte ich hier schon in aller Deutlichkeit sagen – weiter gekommen als jede Regierung vor uns. Mittlerweile sind drei Atomkraftwerke zur Schließung vorgesehen, sieben werden sicherheitsmäßig – und zwar deutlich! – nachgerüstet. Es gibt zwar noch keine west europäischen Sicherheitsstandards, aber es ist uns durch die Hintertür gelungen, bei den Beitrittskandidaten für die ost europäischen AKWs Sicherheitsstandards vorzugeben.

Wir haben mit Wissen und auch mit Zustimmung des Hohen Hauses vor einem Jahr den Melker Dialog begonnen, mit dem wir Dinge erreicht haben, die von den NGOs und von vielen Aktivisten immer verlangt worden sind, nämlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Liste von erkennbaren Sicherheitsmängeln, ergänzt durch Empfehlungen der "Atomic Question Group" sowie durch österreichische Experten, die eine ganze Liste von diesbezüglichen Vorschlägen eingereicht haben. Was noch zu erreichen ist, ist, dass all diese Punkte – sieben plus 21 – verankert werden, also auch im Fall einer Privatisierung gelten und im Fall des Beitritts als Annex oder Protokoll zum EU-Vertrag verbindlich verankert werden und damit einklagbares europäisches Recht werden.

Daher stört mich die Formulierung "das Energiekapitel schließen " so, denn das, worum es eigentlich geht, meine Damen und Herren, ist, dass wir einen sinnvollen Prozess eröffnen, der uns zum ersten Mal in der Geschichte von Temelín die Chance gibt, dass wir unsere Sicherheitsinteressen nachhaltig verankern können.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Verschließen Sie sich nicht diesem gesamtösterreichischen Konsens! Arbeiten Sie mit, es wäre im Interesse unseres Landes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nachdem wir die Stellungnahme von der Regierungsbank gehört haben, gehen wir jetzt in die Debatte ein. (Abg. Edler: Die Mozartkugeln haben gefehlt!)

Die Redezeit beträgt für jeden Redner jeweils 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Sima. – Bitte.

9.25

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Eine Ihrer Aussagen, Herr Bundeskanzler, hat mich wirklich sehr erstaunt: Wie können Sie nur behaupten, diese Debatte hier habe mit Temelín nichts zu tun? Für wie dumm halten Sie die Österreicher und Österreicherinnen eigentlich, bitte? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Genau!)

Sie wettern hier gegen Temelín. Die Bundesregierung schwingt die Veto-Keule. Aber auf der anderen Seite werden in Europa Milliarden an Steuergeldern – auch österreichische Steuergelder! – in die Atomkraftwerke der Zukunft investiert. Gleichzeitig wollen Sie uns weismachen, es habe mit Temelín nichts zu tun, wenn wir heute die AKWs der Zukunft, die wir dann bekämpfen werden, finanzieren? – Das ist doch völlig absurd und völlig unglaubwürdig! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Zu all den "schönen" Änderungen, die Sie uns jetzt als von Ihnen auf EU-Ebene durchgebracht präsentiert haben, möchte ich Sie ganz konkret fragen: Können Sie hier und heute gewährleisten, dass kein einziger Schilling an österreichischem Steuergeld in die Erforschung der Kernfusion geht? Können Sie das gewährleisten? Können Sie garantieren, dass keine österreichischen Steuergelder dafür verwendet werden, die AKWs der Zukunft zu finanzieren? Das möchte ich wissen, das interessiert mich und das interessiert auch die ZuschauerInnen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Sie wissen, es geht um die Investition von 17 Milliarden Schilling in die Nuklearforschung zur Entwicklung neuer Reaktortypen. Ich darf Ihnen vielleicht ganz kurz aus dem wissenschaftlichen Anhang vorlesen. Auf längere Sicht, heißt es darin, können neue Technologien für eine sichere Nutzung der Kernspaltungsenergie entwickelt werden. – Und genau das ist das Ziel dieses Programms!

Und es bleibt ja nicht bei diesem Programm, es gibt noch andere Themenkomplexe, die im Bereich EURATOM sehr wichtig sind. Zum Beispiel ist eine Aufstockung des Kreditrahmens von 4 auf 6 Milliarden € geplant. Damit verbunden ist eine massive Initiative zum Fertigbau von osteuropäischen Atomkraftwerken, wie zum Beispiel von K2/R4, dem Ersatzreaktor von Tschernobyl, oder andere. Es ist die massivste Auf- und Nachrüstungsoffensive der letzten zehn Jahre im Gange!

Ich frage mich angesichts dessen schon: Wo sind die österreichischen Konzepte dagegen? Wo ist die österreichische Bundesregierung in diesem ganzen Plan? – Ich sehe nichts. Man gibt hier im Inland Lippenbekenntnisse ab, aber Ihre Aktivitäten beschränken sich hauptsächlich auf ein innenpolitisch wirksames Schwingen der Veto-Keule, aber wirklich auf europäischer Ebene sehe ich wenige, sehe ich wirklich sehr wenige Aktivitäten. (Ruf: Keine Aktivitäten! – Abg. Mag. Mühlbachler: Bei den Sozialisten!)  – Keine Aktivitäten, ganz genau, aber von Ihrer Seite!

Diese geplante Finanzierungsoffensive und EURATOM – das ist der Schlüssel zur europäischen Anti-Atompolitik! Ich möchte nun gerne wissen: Wo ist das politische Gegenkonzept in Sachen EURATOM? Wo ist das Gegenkonzept, die Vormachtstellung der Nuklearenergie, die es auf europäischer Ebene noch immer gibt, zu brechen? (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )  – Herr Kollege, wenn wir schon dabei sind: Wo ist die Umsetzung des Anti-Atom-Aktionsplans, den dieses Haus im Jahre 1999 einstimmig beschlossen hat, in dem ganz klar steht, dass man im Bereich EURATOM den Einstieg in den Ausstieg beabsichtige? Wo sind die Aktivitäten dafür? – Ich sehe sie nicht! Wir warten alle darauf. Das ist damals auch im Ministerrat einstimmig beschlossen worden, aber bis heute liegt nichts am Tisch!

Wo sind die Verbündeten auf EU-Ebene? Es muss Ihnen klar sein, dass wir ein solches Problem, wie die Vormachtstellung der Nuklearenergie auf europäischer Ebene, sicher nicht allein "derheben" werden, dafür werden wir starke Verbündete brauchen. Aber diese starken Verbündeten sind nirgendwo in Sicht, ich sehe auch keine Anstrengungen, irgendwelche zu bekommen! Das ist meiner Ansicht nach ein sehr gravierender Fehler, der uns in Zukunft noch auf den Kopf fallen wird.

Wir haben diese ganze Problematik schon im Mai im EU-Hauptausschuss diskutiert, Herr Bundeskanzler. Und wenn Sie jetzt behaupten, die österreichische Bundesregierung habe bereits unglaublich viel gemacht, dann muss ich dazu sagen: Das ist seit Mai bekannt. Aber die erste Wortmeldung der Frau Bundesminister Forstinger zu diesem Thema stammt vom 30. Oktober! Darin hat sie angekündigt, sie sei auch nicht besonders glücklich damit. – Das ist mir zu unkonkret!

Ich möchte eine Garantie von Ihnen, dass keine österreichischen Steuergelder in die Förderung neuer Nuklearreaktoren fließen. Und ich möchte weiters, dass Sie heute und hier dem Nationalrat vorlegen, welche ganz konkreten Änderungen Österreich durchgesetzt hat oder noch vorhat, durchzusetzen, um diese Entwicklung zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.29


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Die Redezeit beträgt gleichfalls 5 Minuten. – Bitte.

9.29

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie hier den kompletten Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag fordern, so wäre das – das wissen Sie selbst ganz genau – völlig fatal, denn die Budgetposten, der Haushalt von EURATOM geht – das sollten Sie der Bevölkerung auch einmal sagen, das ist nämlich die Wahrheit! – zu einem überwiegenden Teil – wortwörtlich! – auch in Forschungen zur nuklearen Sicherheit, insbesondere in den Beitrittsländern, und zum Rückbau von Kernreaktoren. Es wäre daher fatal, einen Komplettausstieg zu fordern, weil Sie damit auch Mittel für einen Rückbau und für einen Ausstieg aus der Kernenergie wegnehmen würden (Abg. Dr. Khol: Eben!), meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ. Das wäre ein fataler Denkfehler! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber ich will auf das Grundsätzliche kommen. Frau Kollegin Sima hat der Regierung Unglaubwürdigkeit vorgeworfen. Wissen Sie, wo die Unglaubwürdigkeit liegt? – In Ihrer Partei! Bei Ihnen, bei der SPÖ, bei der Sozialdemokratischen Partei. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Das können Sie nicht wissen, Frau Kollegin Sima, dafür sind Sie noch zu jung. (Neuerliche Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Großvater Westenthaler!) Aber Sie wissen ganz genau – und das ist das Interessante! –: Die Kollegen Cap und Gusenbauer spielen sich hier als Verteidiger der Anti-Atomkraftbewegung auf, aber in Wirklichkeit schaut alles ganz anders aus! (Abg. Nürnberger: Der alte Westenthaler ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wie war es denn – und man muss das immer wieder sagen, denn die Unter-Dreißigjährigen wissen das ja nicht! –, wie war es denn im Jahre 1978? Wer ist denn damals die Atombewegung in Österreich gewesen? – Es war die SPÖ!

Ich habe im Archiv nachgeschaut, und da fiel mir doch ein Artikel in der Zeitschrift "Zukunft" aus dem Jahre 1978 in die Hände. (Der Redner hält in der Folge mehrere Kopien von Zeitungsartikeln in die Höhe.) Darin steht: Heinz Fischer (Abg. Haigermoser: Wer war das?)  – stellvertretender Parteivorsitzender der SPÖ und Nationalratspräsident –: Warum ich dennoch für Zwentendorf bin. (Aha-Rufe bei den Freiheitlichen.) In diesem Artikel begründet er seitenweise mit Argumenten, warum er für die Kernenergie ist, warum er für Zwentendorf ist.

Oder: "Wiener Zeitung": Marschroute für die nächsten sechs Monate vor der Volksabstimmung: Es gibt nur ein Ja zu Zwentendorf! – Heinz Fischer, stellvertretender Parteivorsitzender. (Neuerliche Aha-Rufe bei den Freiheitlichen.)

Und der schönste Artikel ist Folgender: "Salzburger Nachrichten", 1978 (Abg. Dr. Jarolim: Sagen Sie etwas zum Burger!), vor der Volksabstimmung: Sozialisten sind für die Kernenergie! (Ah-Rufe bei den Freiheitlichen.)

Das ist die SPÖ! Sie stellt sich heute hier her und spielt sich als Verteidigerin gegen die Kernenergie auf, und in Wirklichkeit hat die Atomlobby noch immer die Hand in Ihrer Partei. Das ist die Wahrheit! Und Sie sind eigentlich der Verteidiger dieser Atomenergie, die Sie heute hier so bekämpfen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Im Übrigen, Herr Präsident Verzetnitsch, hat auch der ÖGB eine Ja-Empfehlung abgegeben, eine Ja-Empfehlung für den Bau von Zwentendorf! (Der Redner hält neuerlich die Kopie eines Zeitungsausschnittes in die Höhe.) Und man muss den jungen Menschen, den Bürgern in Österreich sagen – da die SPÖ jetzt so gegen Temelín kämpft –: Vergesst nicht, wenn es damals nach der SPÖ gegangen wäre, wenn sie gewonnen hätte, dann hätten wir heute in Österreich ein Atomkraftwerk, nämlich in Zwentendorf! – Wir sind froh, dass die Österreicher das in einer Volksabstimmung 1978 abgelehnt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das ist in Wirklichkeit ein Trauma von Ihnen. Sie haben ein Trauma, was diese Volksentscheidung anbelangt. Sie wollen die Österreicher nicht mitbestimmen lassen, weil sie 1978 eine der


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art herbe Niederlage erlitten haben und schon einmal mit dem Thema Atomkraft auf die Nase gefallen sind. (Abg. Edlinger: Klaus, der letzte große Bundeskanzler der ÖVP, hat mit dem Bau begonnen!)

Herr Kollege Gusenbauer! Sie hatten gestern die große Chance, beim Parteitag der SPD für ein Bündnis gegen Temelín zu werben. Sie hätten die große Chance gehabt, beim Parteitag der SPD das, was Sie hier in Österreich immer vollmundig verlautbaren, nämlich den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie, zu fordern. Das haben Sie aber nicht getan. Sie haben sich hingestellt und mit vielen Worten die Tschechen verteidigt, warum es wichtig sei, dass die Tschechen zur Europäischen Union kommen, und warum Österreich nicht gegen Temelín kämpfen könne. (Abg. Dr. Gusenbauer: Bei welcher Veranstaltung waren Sie?) Sie sind bei diesem Parteitag in der Rolle eines tschechischen Außenministers aufgetreten, aber nicht als ein Vertreter der österreichischen Interessen. Und damit haben Sie gestern einen großen Fehler begangen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie wollen sich im Ausland nicht artikulieren, wollen brav im sozialistischen Mainstream sein, SPD in Deutschland und SPÖ in Österreich – wir kämpfen für die Atomkraft. Selbstverständlich! Aber wenn Sie Interviews hier im Land geben, stellen Sie sich als Kämpfer gegen die Atomkraft dar. Das wird nicht gehen!

Ich sage: Natürlich soll die Bevölkerung mitbestimmen. Ich verstehe nicht, warum Sie das so ablehnen, warum Sie dagegen sind. Dieses Volksbegehren, das im Jänner stattfinden wird, ist eine große Chance für die Bevölkerung, die Chance, ein klares Nein zu Temelín zu sagen. Und ich kann nur appellieren, dass möglichst viele Menschen zu diesem Volksbegehren gehen, denn die Chance auf eine Zukunft ohne Temelín lebt!

All jenen, etwa so manchem Abgeordneten im Europaparlament, aber auch all jenen hier im Land, die den Widerstand aufgeben und sagen, dagegen könne man sowieso nichts mehr tun, all jenen schreibe ich ins Stammbuch: Nein! Wir Freiheitlichen kämpfen weiter gegen dieses Atomkraftwerk! Wir kämpfen weiter!

Gerne schreibe ich ihnen auch ins Stammbuch: Wer kämpft, der kann verlieren, der kann aber auch gewinnen! – Allerdings, Herr Kollege Cap und Herr Kollege Gusenbauer: Wer nicht kämpft, der hat schon verloren! Und das ist das Fatale an Ihrer Ansage. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher laden wir die Österreicher ein, mitzubestimmen und vom 14. bis zum 21. Jänner 2002 ein klares Votum gegen Temelín abzugeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Die Redezeit beträgt ebenfalls 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: 1978 hat doch Norbert Burger das Programm der FPÖ bestimmt! Das hätte er sagen sollen! Sagen Sie etwas zum Burger!)

9.35

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzler! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich kann eigentlich nahtlos an die Ausführungen meines Kollegen Westenthaler anschließen (ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen), wenn es darum geht, vor allem der SPÖ vor Augen zu führen, mit welcher Doppelbödigkeit und Unglaubwürdigkeit sie hier unterwegs ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Sima! Sie stellen sich hier her und kritisieren das 6. Rahmenprogramm in puncto EURATOM. – Es war Ihr Minister Einem, der als Bundesminister noch dem 5. Rahmenprogramm zugestimmt hat. In diesem war aber sogar noch eine Erhöhung der entsprechenden Mittel enthalten, und zwar nicht in der Form, wie wir sie jetzt durchgesetzt haben, nämlich in Form einer Verschiebung von der Forschung für Atomreaktoren hin zur Forschung für Alternativen zur Atomenergie. Vielmehr hat er einem Rahmenprogramm mit einer ganz anderen Schwerpunktsetzung zugestimmt, einer Schwerpunktsetzung, die sich nahtlos in das einfügt, was


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schon 1978 mit der Propagierung von Zwentendorf durch Proponenten Ihrer Partei, angefangen bei Herrn Präsidenten Fischer, begonnen hat.

Meine Damen und Herren! Es ist oberstes Ziel dieser Bundesregierung und auch der ÖVP, und zwar quer durch die ganze Partei, einen Ausstieg aller europäischen Länder aus der Kernenergie zu erreichen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.) Die Mitglieder unserer Bundesregierung kämpfen dafür, dieses Ziel erreichen zu können. (Abg. Dr. Jarolim: "Durch die Hintertür"!) – Dieser Weg ist mühsam.

Was aber tun Sie? – Sie unterlaufen uns permanent bei diesen Bemühungen! Es ist schon erwähnt worden, Herr Kollege Gusenbauer: Warum haben Sie die gestrige Gelegenheit beim Parteitag der SPD in Deutschland nicht genützt? (Abg. Dr. Gusenbauer: Waren Sie dort?) Statt nur wieder die österreichische Bundesregierung zu vernadern (Rufe bei den Freiheitlichen: Vernaderer! Vernaderer! – Abg. Dr. Gusenbauer: Sind Sie krank ... oder was?), hätten Sie dort eine Initiative starten können, um unser Land und unsere Bevölkerung im Kampf gegen Temelín zu unterstützen. Das wäre das Richtige gewesen! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Dieser Abgeordnete hat nichts in den ... Anstalt ...!)

Meine Damen und Herren! Wir sind aber auch Realisten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir wissen, dass wir das Ziel "Ausstieg aus der Atomenergie" als Langfristziel bezeichnen müssen und dazu einen langen Atem brauchen werden. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Das Kurzfristziel, und zu diesem haben sich alle vier Parlamentsparteien bekannt, muss heißen, im Sinne unserer Bevölkerung ein größtmögliches Maß an Sicherheit in den europäischen Atomkraftwerken, speziell im Fall Temelín, zu erreichen.

Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht auf diese größtmögliche Sicherheit! Nur: Wie setzen wir diese größtmögliche Sicherheit auch wirklich durch? Wie setzen wir den Anspruch unserer Bevölkerung auf diese Sicherheit durch? (Abg. Dr. Jarolim: "Durch die Hintertür"!) Mit der Pistole auf der Brust? Wollen Sie so durch die Lande ziehen? Das wird wenig erfolgreich sein. (Abg. Dr. Gusenbauer  – auf die Freiheitlichen weisend –: Sagen Sie das dort! Denen da drüben müssen Sie das sagen, nicht uns!)

Wir müssen Verhandlungen führen. Und wir führen diese Verhandlungen mit aller Härte und mit aller Konsequenz. Es ist ein Verdienst unseres Herrn Bundeskanzlers und von Bundesminister Molterer, den Melker Prozess zustande gebracht zu haben, denn dieser gibt uns jetzt die Möglichkeit, zu verbindlichen Vereinbarungen zu kommen. Der Melker Prozess an sich, vor allem die Einleitung des UVP-Verfahrens, ist ein erster Schritt dazu. Und das Ende dieses Weges wird selbstverständlich sein, dass wir – da werden wir nicht locker lassen! – im Beitrittsvertrag, in einem Annex zum Vertrag, diese verbindlichen und einklagbaren Sicherheitsstandards verankern. Das ist realistische, vernünftige Anti-Atompolitik, wie sie unsere Bundesregierung im Sinne unserer Bevölkerung betreibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum EURATOM-Vertrag. Wir haben ein Langfristziel, nämlich den Ausstieg. Wir haben ein Kurzfristziel, die Sicherheit. Beide Ziele brauchen Grundlagen. Das Langfristziel braucht Alternativen in der Stromproduktion, in der Energieerzeugung, die auch umsetzbar sind. Die Kurzfristzielsetzung Sicherheit braucht fachliche Grundlagen zur Verbesserung der Sicherheit in Atomreaktoren. – Beides ist das Ziel von EURATOM. Und, wie gesagt, Österreich hat nun eine Verlagerung des Schwerpunktes der Mittel hin in Richtung Sicherheitsforschung und in Richtung Alternativenforschung erreicht. Kein Schilling dieses Geldes geht nach Temelín. Das hat der Herr Bundeskanzler schon ausgeführt. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren von der Opposition: Hören Sie auf, der Bevölkerung ständig Sand in die Augen zu streuen (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), der Bevölkerung weismachen zu wollen, dass Sie einen Kampf gegen Temelín führen! Sie führen ausschließlich einen Kampf gegen diese erfolgreiche Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.41


Nationalrat, XXI.GP
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83. Sitzung / Seite 31

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: War das erfolgreich oder erfolglos? – Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung des Abg. Dr. Jarolim –: Wann wart ihr schon jemals erfolgreich? – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Jarolim und Mag. Schweitzer.  – Ein Klubmitarbeiter der Grünen stellt einen gelben Karton mit der schwarzen Aufschrift "Kein österreichischer Steuerschilling für EU-Atomindustrie" und einem schwarzen Zeichen "Gefahr durch Radioaktivität" auf das Rednerpult.)

9.41

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Gäste aus Rumänien – sie sind leider schon weg, glaube ich (Heiterkeit), aber trotzdem meine Begrüßung von dieser Stelle. Sehr geehrte Damen und Herren! Eines ist hier und heute ganz zentral, und das dürfen wir nicht verspielen, nämlich die Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti-Atompolitik! (Beifall bei den Grünen.) Und darum haben wir auch die heutige Aktuelle Stunde diesem Thema gewidmet.

Jenseits all dieses parteipolitischen Hickhacks – auf das ich nicht einsteigen will, denn die Anti-Atompolitik Österreichs ist mir viel zu wichtig dafür – gilt es, Daten und Fakten aufzuzeigen und die Glaubwürdigkeit der Atompolitik durch die österreichischen Vertreter – sei es in Brüssel, sei es hier – auf die Waagschale zu legen und zu forcieren. Das ist für mich ganz, ganz wesentlich! Diese Glaubwürdigkeit, Herr Bundeskanzler Schüssel, Frau Ministerin Forstinger, diese Glaubwürdigkeit ist aber durch Ihre Vorgangsweise in Sachen EURATOM nicht gegeben!

In diese Kassa (die Rednerin weist auf den auf dem Rednerpult stehenden gelben Karton), in diesen EURATOM-Topf, wollen Sie eine weitere halbe Milliarde an österreichischem Steuergeld hineinbuttern. Herr Bundeskanzler, das ist Geld, das nicht in erster Linie in den Strahlenschutz geht. (Abg. Großruck: Haben Sie nicht aufgepasst?) Schauen Sie sich die Fakten an, Herr Bundeskanzler! Ich habe mir das Rahmenprogramm extra ausgedruckt, darin ist genau aufgelistet: Für Strahlenschutz und Reaktoren neuer Generation sind 330 Millionen € vorgesehen, für Kernfusion hingegen das Doppelte, nämlich 700 Millionen €!

In diese Kernfusion, in diese riskante Atomtechnologie stecken Sie eine weitere halbe Milliarde an österreichischem Steuergeld. Das ist falsch, das untergräbt die Glaubwürdigkeit unseres Engagements gegen Temelín! Und deswegen prangern wir das an! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundeskanzler! Ihre Darstellung der österreichischen Position hinsichtlich EURATOM – das Wort "Position" sei dabei unterstrichen! – hat durchaus Wahres an sich. Nur, das Problem ist, dass Sie von dieser Position abweichen, dass Sie diese Position in der Realität nicht einhalten, sondern zustimmen. Sie haben doch bitte selber gesagt: Ziel von EURATOM ist weiterhin, die Kernenergie voranzutreiben. Das sagten Sie ja selber, im Vertrag steht es drinnen. Das hat Österreich noch nicht geändert, Österreich hat sein Veto in diese Richtung noch nicht aktiviert. Am 10. Dezember wird Frau Ministerin Forstinger nach Brüssel fahren und in diese Kassa wieder österreichisches Geld hineinlegen, ohne dass das Ziel geändert worden ist, ohne dass sich die österreichische Position durchgesetzt hat.

Auch die Forschung zugunsten weiterer Reaktoren, innovativer Systeme – wie es in diesen EURATOM-Verträgen heißt – oder neuer Reaktortypen oder zusätzlicher Konzepte und so weiter lehnen wir ab, da sie jedenfalls in Richtung Atomreaktoren gehen. Bitte, dieses Ziel ist nach wie vor nicht nur aufrecht, sondern wird auch finanziert und umgesetzt, und zwar auch mit unseren Steuermitteln! Und dagegen wenden wir uns, dagegen protestieren wir ganz, ganz deutlich! (Beifall bei den Grünen.)

Eine meiner Vorrednerinnen hat bereits das Ersatzkraftwerk beziehungsweise die beiden Ersatzkraftwerke von Tschernobyl angeführt: Es wird also nicht die Lehre aus Tschernobyl gezogen, kein AKW als Ersatz, sondern Gas- und Dampfkraftwerke zu bauen, nein, die EU unterstützt vielmehr willentlich wieder das Nachrüsten und die Fertigstellung von zwei Kern kraftwerken mit über 662 Millionen €, und darunter sind auch österreichische Steuergelder. Das ist ein Irrweg!


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83. Sitzung / Seite 32

Daher ist unsere Politik in Sachen Temelín auf Europaebene auch unglaubwürdig. (Abg. Ing. Westenthaler: Das stimmt! Ihre Politik ist unglaubwürdig! – Abg. Mag. Schweitzer: Ja! Unsere nicht!) Aber für diese Politik sind Sie, Herr Bundeskanzler, mitverantwortlich, und zwar als Wirtschaftsminister, als Außenminister und jetzt als Bundeskanzler! Und das ist unser Vorwurf.

Wir wollen Schluss machen mit europäischen, mit österreichischen Geldern, die in die Kernenergie investiert werden. Wir wollen, dass alternative, regenerierbare Energien auf europäischer Ebene mit österreichischem Geld vorangetrieben werden. Wir wollen nicht weiter (die Rednerin weist auf den gelben Karton auf dem Rednerpult) Geld in diese Kasse buttern, wir wollen, dass Solarenergie verstärkt zum Einsatz kommt und es für unsere Nachbarn einen Ausstieg gibt.

Diese Ausstiegsoption – sei es nun eine Ausstiegskonferenz, sei es eine Umrüstung – ist nicht nur eine Vision von uns, dafür wollen wir auch einen konkreten Aktionsplan. Dafür soll es österreichisches Geld geben (Abg. Mag. Schweitzer: Wie viel?) und nicht für diese scheinheilige Temelín-Politik, mit der Sie auf der einen Seite "Veto" sagen und gleichzeitig genau wissen, dass das Temelín nicht verhindert (Abg. Mag. Schweitzer: Wie viel und woher?), auf der anderen Seite aber lassen Sie Ihre Frau Minister Forstinger nach Brüssel fahren und Geld in die EURATOM-Kassa legen. Bitte, das ist unglaubwürdig, und damit schaden Sie der österreichischen Position! (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Das ist auch die große, die massive Unglaubwürdigkeit der Freiheitlichen (Beifall bei den Grünen – Abg. Mag. Schweitzer: Wie viel wollen Sie geben?), nämlich ...


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83. Sitzung / Seite 33

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Bitte die Redezeit zu beachten, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): ... großartig Innenpolitik mit Veto-Drohungen zu betreiben, aber Europapolitik mit der Finanzierung gerade dieser Atompolitik. Und das lehnen wir ab! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Dr. Forstinger. Redezeit in der Debatte gleichfalls 5 Minuten. – Bitte, Frau Minister.

9.47

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzler! Hohes Haus! Die Debatte um die Forschung im EURATOM-Bereich und die Verknüpfung mit Temelín ist wirklich nicht richtig, und es wurden heute ja schon einige Punkte angesprochen, die zur Klarstellung beitragen. Daher ist es auch ganz gut, dass Sie mit dieser Aktuellen Stunde die Möglichkeit bieten, hier einige Ungereimtheiten oder Unklarheiten zu beseitigen.

Ich möchte von den vielen Argumenten, die gekommen sind, nur ein paar Zitate bringen, um diese Klarstellung auch darzustellen. Das Wesentliche ist: Was wurde in den Beratungen wirklich gesagt? – Ich habe in den Beratungen am 30. Oktober die österreichische Position ganz deutlich vertreten und einmal mehr unterstrichen. Im Bericht der Ständigen Vertretung wurde betreffend Rahmenprogramm ganz klar dargestellt, dass ich die Forderung nach einer Verbesserung der Sicherheit bestehender Kernreaktoren sowie nach der Forschung in jenen Bereichen, in denen es um den Schutz der Bevölkerung vor größerer Strahlenbelastung geht, erhoben und ganz klar ausgeführt habe, dass dort, wo Reaktoren mit Gemeinschaftsmitteln eingerichtet werden, diese ehest möglich rückzubauen sind, sowie dass Österreich die Forschung im Dienste neuer Kernreaktoren in Europa keinesfalls mittragen könne.

Ich glaube, eine so klare und deutliche Ausdrucksweise kann nur dazu beitragen, dass die Missverständnisse, die Sie aufgebracht haben, einmal deutlich dementiert werden und die österreichische Position mit ihrer klaren Haltung in Richtung Verbesserung der Kernkraft zur Sicherheit der Bevölkerung unterstrichen wird. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: War das alles?)

9.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Ich erteile ihm das Wort. Gleiche Redezeit. (Abg. Ing. Wes


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83. Sitzung / Seite 34

tenthaler  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Cap –: Wie ist das mit der Atomlobby in der SPÖ? – Abg. Haigermoser  – in Richtung des mittlerweile am Rednerpult stehenden Abg. Dr. Cap –: Keine Polemik vom Rednerpult! – Ruf bei den Freiheitlichen: Wie ist das jetzt mit dem stellvertretenden Parteivorsitzenden?)

9.49

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Schauen Sie: Es ist ja unbestritten, dass EURATOM natürlich dafür eingesetzt wird, dass die Atomlobby mit Milliardenmitteln die Rückkehr der Atomenergie über die Nachrüstungspolitik in den Ost-AKWs betreibt – und natürlich wird dafür auch österreichisches Steuergeld verwendet, da können Sie noch so viel herumreden, das ändert nichts an dieser Tatsache! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und das findet natürlich im Spannungsfeld zwischen Restnutzungszeit für AKWs, die geschlossen werden sollen, und den berühmten Forschungen bezüglich Strahlenschutz und Atommülllagerung, und wie das alles dann betitelt wird, statt.

Faktum ist, dass in der Vergangenheit die Bundesregierung viel zu wenige Aktivitäten gesetzt hat (Abg. Mag. Kukacka: Mehr als jemals die Sozialdemokraten!), um das auch der österreichischen Bevölkerung mitzuteilen sowie um vorstellig zu werden und durchzusetzen, dass endlich einmal der Ausstieg aus der Kernenergie betrieben wird. (Beifall bei der SPÖ.) Denn in der Rede des Bundeskanzlers ist der europaweite Ausstieg aus der Kernenergie heute nicht vorgekommen! (Abg. Ing. Westenthaler  – die Kopie eines alten Zeitungsartikels in die Höhe haltend –: Sozialisten sind für die Kernenergie!) Das muss man einmal festhalten. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Herr Klubobmann Westenthaler! Lernen Sie Geschichte, hätte er zu Ihnen gesagt, denn da haben Sie ein bisschen etwas verschlafen. Zumindest lesen Sie nicht einmal die aktuellen Magazine, denn Ihr "heiß geliebter" ehemaliger Parteiobmann Steger hat erst kürzlich wieder laut einem Magazin gesagt (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist denn das? – Rufe bei den Freiheitlichen: Wer ist das?): Haider stimmte zweimal für die Atomkraft. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie zitieren Steger  – super!) Und ich sage Ihnen etwas: Haider stimmte zweimal für die Atomkraft.

Steger sagte: Haider hat gemeinsam mit Helmut Krünes beim FPÖ-Parteitag 1985 gegen mich einen Pro-AKW-Antrag eingebracht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich weiß nicht, ob er nicht heute noch davon überzeugt ist, dass die Atomenergie eine Energieform ist, die man unterstützen muss. Das ist die Wahrheit, aber das sagen Sie hier nicht! Kommen Sie heraus und erzählen Sie das! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

Im Jahre 1985 hat hier im Haus eine Abstimmung stattgefunden. Damals waren wir – Alfred Gusenbauer, ich, Michael Häupl, Brigitte Ederer (Abg. Ing. Westenthaler: Und Herr Fischer auch? Stellvertretender Parteivorsitzender!)  – innerhalb der SPÖ noch in der Minderheitsposition, aber wir haben das durchgekämpft. Auch den Herrn Präsidenten haben wir überzeugt. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Heute ist es die absolute Position der SPÖ, dass sie gegen die Atomenergie ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Hätten Sie die Protokolle ausgehoben, hätten Sie gewusst, dass ich damals gegen meine Fraktion gestimmt habe, nämlich gegen die Atomenergie, aber drei von Ihnen haben damals mit dieser Position, die Sinowatz eingebracht hat, gestimmt, haben sich für die Atomenergie, für die Inbetriebnahme Zwentendorfs ausgesprochen. (Abg. Ing. Westenthaler: Falsch!) Ja, so war das damals, 1985. Da war ich schon seit zehn Jahren gegen die Atomenergie, als Jörg Haider noch immer für die Atomenergie war. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte jetzt noch etwas sagen, weil Sie bei der Geschichtsforschung nicht gründlich sind: 1978 – damals habe ich schon im Parteivorstand dagegen gestimmt, dass man eine Empfehlung zum Ja abgibt; aber das ist jetzt nicht das Wichtige – hat es ein Plakat gegeben, nämlich "Sozialisten gegen AKW". Das ist viel schöner als das Blatt, das Sie hier haben. (Abg. Ing. Westenthaler hat die Kopie eines Zeitungsartikels mit der Überschrift "Sozialisten sind für die Kernenergie" auf seinem Platz angebracht.) "Sozialisten gegen AKW" – damit haben wir ganz Österreich vollplakatiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Fischer auch?) Auch mein Name ist darauf gestanden, und es ist darauf auch gestanden: Für eine strahlungsfreie Zukunft unserer Kinder! – Und das hat Sie betroffen, Herr Westenthaler, denn Sie waren damals elf Jahre alt. Sie sollten sich bei uns dafür bedanken. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Wahrscheinlich haben Sie nicht zugehört, als Sie als Elfjähriger mit dem Onkel, der Tante, der Mami oder dem Papi am Straßenrand gestanden sind und gefragt haben: Wogegen demonstriert der Blonde da? (Abg. Mag. Schweitzer: Wer?)  – Ich war das. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Er war blond!) Wogegen demonstriert der Blonde da? Und dann wurde es Ihnen wahrscheinlich erklärt: Gegen die Atomenergie! Und in Ihrer damaligen Diktion: weil die Atomenergie böse ist, weil sie strahlt. (Abg. Mag. Trattner: Was für ein Blonder mit dem schwarzen Schuh?)  – All das haben Sie sich nicht gemerkt, Sie haben jahrelang gebraucht, Sie waren dann schon 18 Jahre alt, als Sie Haider wahrscheinlich noch unterstützt haben für die Atomenergie, und jetzt haben wir Sie in einem schmerzhaften Prozess davon überzeugt, dass man gegen die Atomenergie sein muss. (Abg. Ing. Westenthaler: Fischer! Edlinger!) Und ich bin mir noch immer nicht sicher, ob Sie das wirklich so meinen, wie Sie das heute gesagt haben. Daher sollten wir über dieses Thema heute noch ausführlicher und gründlicher diskutieren, denn dazu reicht die Aktuelle Stunde nicht. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist auch blond und hat das Wort für 5 Minuten. (Heiterkeit. – Abg. Ing. Westenthaler: Aber der Schweitzer ist es noch immer!)

9.54

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Meine lieben Freunde aus Südtirol! Kollege Cap, ich bin nicht alt geworden im Kampf gegen die Nutzung der Kernkraft, ich habe also noch genügend Energie, Sie aber hatten damals nicht genügend Energie.

Wir haben die Archive weiter bemüht und haben unter dem Titel "Atomkampagne in der Zielgeraden, Generalmobilmachung der SPÖ" noch Folgendes gefunden: Wenn Sie, Kollege Cap, tatsächlich, wie Sie sagen, gegen die Kernkraft aufgetreten sind, dann hat Ihnen der jetzige Präsident Fischer damals mit Androsch und Kreisky ausrichten lassen: Wer da glaubt, dass es eine gute Sache ist, wenn man mit Nazis, Reaktionären und Extremisten in einer Front kämpft, entbehrt der primitivsten politischen Vernunft und Solidarität gegenüber der Gesamtbewegung. (Rufe bei den Freiheitlichen: Oh! – Abg. Ing. Westenthaler: Der große Blonde!)

Kollege Cap, großer Blonder, mit welchem Schuh warst du in dieser Bewegung? (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)  – Gemeinsam mit den Nazis, den Reaktionären und den Extremisten hast du gekämpft gegen deinen großen Vorsitzenden oder Vizevorsitzenden.

Ich bin froh darüber, dass sich Kreisky, Androsch, Präsident Fischer und seine Genossen 1978 nicht durchgesetzt haben, und zwar deshalb froh, weil andernfalls Österreich in der heutigen Anti-AKW-Politik unglaubwürdig wäre, so aber ist es nur die SPÖ. Wir sind nach wie vor glaubwürdig, denn meine Fraktion hat 1985 gegen Zwentendorf gestimmt und hat jede Pro-Atom-Bewegung bekämpft, die es inzwischen gegeben hat und hat sich immer für einen atomfreien Kurs in Österreich und in Europa eingesetzt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die einzige wirklich glaubwürdige Partei in dieser Frage sind die Freiheitlichen, Herr Kollege Cap. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Die Grünen, die immer wieder den Einsatz auf internationaler Ebene fordern und auch heute wieder gefordert haben (Abg. Ing. Westenthaler: Hat es damals noch nicht gegeben!), hat es damals noch nicht gegeben, das ist richtig, vielleicht war es auch gut so, und vielleicht ist es in Zukunft auch wieder gut so, wenn es sie nicht mehr gibt, da sie in einer wesentlichen Frage, die sie sich auf ihre Fahnen zu heften versuchen, komplett unglaubwürdig sind.


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83. Sitzung / Seite 35

Ich verstehe nicht, dass Kollegin Glawischnig das Protokoll nicht zitiert hat, aus dem klar und deutlich hervorgeht, dass Frau Bundesministerin Forstinger massiv gegen die weitere Nutzung der Kernkraft auf europäischer Ebene aufgetreten ist. Sie haben, Kollegin Lunacek, genauso wie ich das Protokoll, und wenn Sie glaubwürdig sein wollen, dann hätten Sie all das zitieren müssen, was Kollegin Forstinger in Brüssel gesagt hat. Sie hat dort vor allem deponiert, dass der EURATOM-Vertrag überarbeitet werden muss, dass es eine Integration in den EG-Vertrag geben muss und dass der EURATOM-Vertrag in Hinkunft den Ausstieg aus der Nutzung der Kernkraft zur Zielsetzung haben muss. Dafür ist Frau Bundesminister Forstinger vor wenigen Tagen in Brüssel gewesen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie hat vehement gefordert: Dort, wo Reaktoren mit Gemeinschaftsmitteln eingerichtet wurden, sollten diese ehest möglich stillgelegt werden mit Mitteln aus dem Dekommissionierungsfonds – für den Fall, dass Sie wissen, was das ist. Das sind genau die Gelder, die zur Stilllegung dieser unsicheren Kernkraftwerke bereitgestellt werden. – Eine weitere wesentliche Forderung der freiheitlichen Ministerin Forstinger in Brüssel.

Frau Kollegin Glawischnig! Ich erinnere mich daran, dass Sie in der Debatte in der Sendung "Betrifft" die Unwahrheit gesagt haben, da Sie gesagt haben, dass Frau Kollegin Forstinger für die Nutzung der Kernkraft eingetreten ist. Dieses Protokoll, das ich hier habe, widerlegt Sie (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig ) und zeigt, dass Sie sogar bereit sind, vor laufender Kamera die Unwahrheit zu sagen. Ich benutze jetzt hier die Gelegenheit, um diese Anschüttung richtig zu stellen, und bezichtige Sie, in der Sendung "Betrifft" die Unwahrheit gesagt zu haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig. ) Kollegin Glawischnig! Das ist hier im Protokoll eindeutig festgehalten.

Das Problem ist allerdings, dass Sie dort, wo die Grünen das Sagen haben, nichts bewegt haben, einzig Dänemark unterstützt den österreichischen Kurs, nicht jedoch Frankreich und nicht Deutschland, wo Ihre Umweltminister am Werken sind.

Frau Kollegin Moser, weil Sie sich über die mangelnde Konsequenz, was den Ausstieg auf internationaler Ebene betrifft, so beschwert haben, halte ich Ihnen einen Antrag vom 7. Oktober 1998 entgegen (Abg. Dr. Pumberger: Hat sie etwa gelogen?), eingebracht von Schweitzer, Hofmann und Kollegen. In diesem Antrag geht es darum, dass die von EURATOM verfolgte Linie nicht der österreichischen Zielsetzung entspricht und wir deshalb einen schrittweisen Ausstieg aus dieser Zielsetzung fordern. Im Zusammenhang damit verlangen wir – Kollegin Moser, hören Sie mir gut zu! – eine Neuausrichtung des EURATOM-Vertrages (Abg. Dr. Moser: Wieso tun Sie es nicht?), und zwar mit dem Text:

"Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, ihre Anti-Atom-Linie konsequent fortzuführen und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, daß die Zielsetzungen von Euratom dahin gehend geändert werden" (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen)  – Herr Präsident, letzter Satz –, "daß die Förderung der Forschung im Bereich neuer Reaktortypen und neuer Technologien" und so weiter "reduziert wird und die entsprechenden Mittel für die Erforschung von erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung gestellt werden."

Diesem Antrag zugestimmt haben die Freiheitlichen! Frau Kollegin Moser, Sie und die Grünen, Cap und die SPÖ haben dagegen gestimmt. Warum? (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser. )

9.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Da ich jetzt – freundlicherweise – zum dritten Mal apostrophiert wurde (Abg. Mag. Schweitzer: Entschuldigung!), direkt vom Rednerpult aus, möchte ich sagen: Es ist richtig, dass ich in den siebziger Jahren dafür eingetreten bin, Zwentendorf fertig zu bauen und in Betrieb zu nehmen.

Es ist zweitens aber auch richtig, dass ich damals als Klubobmann den Antrag gestellt habe, eine Volksabstimmung durchzuführen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das ist ein Redebeitrag!)


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83. Sitzung / Seite 36

Es ist drittens richtig, dass ich dann ein Atomsperrgesetz beantragt habe. (Abg. Kiss: Ist das ein Redebeitrag oder eine Erklärung Ihrerseits? Was ist das? – Weitere Zwischenrufe.)

Und es ist viertens richtig, dass ich seit Tschernobyl konsequent die Nutzung der Kernenergie für Energiezwecke abgelehnt habe.

Ich glaube, das Hohe Haus hat ein Recht darauf, das zu wissen, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kiss: Wieso lassen Sie mir nicht die Möglichkeit, hier frei zu reden? – Abg. Haigermoser: Wir haben Tschernobyl nicht gebraucht! – Abg. Ing. Westenthaler: Da kann ich mich dann auch von oben melden!)

Es gibt eine Bestimmung in der Geschäftsordnung, wonach der Präsident das Recht hat, Erklärungen abzugeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber vom Rednerpult aus! Keine parteipolitischen! – Weitere anhaltende Zwischenrufe.) Für mich ist die Wahrheit nichts Parteipolitisches. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bruckmann. – Bitte. (Anhaltende Zwischenrufe.)

10.01

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich hoffe, dass meine fünf Redeminuten erst jetzt zu laufen beginnen.

Ich habe nicht die Absicht, die kabarettistische Nummer des Abgeordneten Cap in gleicher Weise fortzusetzen. Dazu ist die Problematik für mich viel zu ernst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Hohes Haus! Meine Grundeinstellung zur Atomenergie dürfte bekannt sein, sie hat sich in den letzten 30 Jahren auch nicht geändert. Ich halte die so genannte friedliche Nutzung der Kernenergie nach wie vor für einen der verhängnisvollsten technologischen Irrwege der gesamten Menschheitsgeschichte, einen Irrweg, für den spätere Generationen noch schwer zu büßen haben werden.

Aber wie sieht unsere Realität aus? – Wir finden uns in einer Welt, in der es mehrere hundert Kernkraftwerke gibt, hievon ein gutes Dutzend in der unmittelbaren oder mittelbaren Umgebung Österreichs. Als überzeugter Kernkraftgegner kann man in dieser Situation nur entweder sein Haupt verhüllen und in die Wüste ziehen oder hier bleiben und sich trotzig in den Schmollwinkel stellen oder aber aktiv versuchen, weitere Fehlentwicklungen verhüten zu helfen.

Gerade Österreich, das – und das ist bis jetzt schon vielfach diskutiert worden – zur Nutzung der Kernenergie ein deutliches Nein gesprochen hat – woran ich damals nicht unbeteiligt war –, hat in dieser Hinsicht eine erhöhte Verpflichtung. Ausgehend vom gemeinsamen Ziel aller vier Parteien, als Ideallösung ein atomkraftfreies Europa anzustreben, darf und muss Österreich hier eine maßgebliche Rolle einnehmen. Um maßgeblich mitreden zu können, muss aber das erforderliche Fachwissen vorhanden sein. Daher ist Österreich Mitglied von EURATOM, und daher investieren wir in die Forschung auf diesem Gebiet, vornehmlich mit den Zielsetzungen Grundlagenforschung, Rückbau und Sicherheit.

Herr Bundeskanzler Schüssel hat bereits klar und deutlich ausgeführt, was durch unsere Mitarbeit an Weichenstellungen, die in unserem Sinn sind, gelungen ist. Die Ausführungen von Frau Bundesminister Forstinger haben das noch unterstrichen.

Nun aber zu Temelín: Aufgeschaukelt durch die Medien und von den Oppositionsparteien natürlich genüsslich wahrgenommen, ist in den letzten Monaten, Wochen und Tagen eine Temelín-Hysterie eingetreten, die den Blick auf die eigentlichen Zusammenhänge verstellt.

Lassen Sie mich in aller Nüchternheit ein paar Fakten festhalten:


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83. Sitzung / Seite 37

Erstens: Jedes Land ist hinsichtlich seiner Energiepolitik souverän – nichts anderes hat Bundesminister Molterer gesagt –, es sei denn, dass diesem Land durch seine Mitgliedschaft in einer Staatengemeinschaft, etwa der EU, bestimmte Verpflichtungen erwachsen. Seien wir doch ehrlich: Wäre die bereits mehrfach zitierte Volksabstimmung über Zwentendorf in Österreich anders ausgegangen, hätten wir uns von keinem Nachbarland verbieten lassen, das Kraftwerk aufzusperren und in Betrieb zu nehmen.

Zweitens: Temelín ist nur eines von mehreren AKWs in Österreichs Umgebung. So sehr in Temelín noch einige wesentlichen Sicherheitsfragen ungelöst sind, so sehr muss doch festgehalten werden, dass Temelín nicht unsicherer ist als manch andere AKWs in unserer Umgebung, von denen heute kein Mensch spricht. Anders ausgedrückt: Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass nur Temelín nicht in Betrieb zu gehen bräuchte, damit wir alle wieder beruhigt schlafen können.

Drittens: Der Nichtabschluss des Energiekapitels ist etwas ganz anderes als ein allfälliges explizites Veto gegen einen Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union. Der Abschluss aller 31 Kapitel, über die mit jedem beitrittswerbenden Land verhandelt wird, stellt eine Voraussetzung für das Beitrittsverfahren dar. Erst im Rahmen des Beitrittsverfahrens müssen alle derzeitigen Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament der Aufnahme zustimmen. Und erst zu jenem Zeitpunkt wird jedes EU-Land das Recht haben, der Aufnahme eines neuen Mitgliedslandes zuzustimmen oder nicht. Ich halte es daher für kontraproduktiv, sich heute bereits auf ein Veto festzulegen.

Wenn Tschechien durch unser Veto nicht Mitglied der EU wird und Temelín im Rahmen seiner dann unveränderten, uneingeschränkten Souveränität ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen aufsperrt – bitte, wollen wir das? Vielmehr sollte es unser Ziel sein, dass dieses AKW, wie alle anderen auch, wenn es einmal in Betrieb gehen sollte, höchsten Anforderungen entspricht, Anforderungen, die nur auf dem Verhandlungsweg erreichbar sind.

Damit verbleibt als einzig zielführender Weg jener, den die österreichische Bundesregierung eingeschlagen hat, nämlich – ausgehend vom Melker Prozess – alles zu tun, damit Temelín jenen Sicherheitsstandards entspricht, die auch für andere AKWs gelten, oder aber es nicht in Betrieb gehen zu lassen.

Hohes Haus! Dieser Weg ist mühsam, er ist steinig; er ist weit weniger fesch, als sich selbstgefällig zurückzulehnen und die Hände im Schoß zu verschränken. (Abg. Parnigoni: Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!)

Lassen Sie mich mit einem Satz aus dem Leitartikel der heutigen Ausgabe der "Salzburger Nachrichten", einer Zeitung, die der Bundesregierung nicht immer wohlgesinnt ist, schließen:

"Angesichts dieser Ausgangslage ist es Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hoch anzurechnen, dass er einen verantwortungsbewussten Kurs fährt". – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Grünen.)

10.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Gleiche Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Petrovic stellt einen gelb verpackten Karton mit der schwarzen Aufschrift "Kein österreichischer Steuerschilling für EU-Atomindustrie" auf das Rednerpult. – Ruf bei den Freiheitlichen: Ohne Kisterl geht nichts!)

10.07

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es ist ganz gut, dass auch in medialer Gegenwart der Fernsehzuseherinnen und -zuseher offenkundig wird, wie Sie Anti-AKW-Politik verstehen. Wir haben hier vor allem von den Freiheitlichen viel über die Haltung der Sozialdemokratie vor 30 Jahren gehört. Ich denke aber, dass die österreichische Bevölkerung hier und heute interessiert, was Sie jetzt , 2001, und in der Zukunft tun. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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83. Sitzung / Seite 38

Frau Bundesministerin! Das, was Sie hier gesagt haben, macht für mich das Ganze noch ärger. Sie sagen – das wurde hier verlesen –, Sie deponieren dort mündlich, Sie lassen protokollieren, Sie seien ganz heftig gegen weitere Mittel für Euratom, für neue Reaktoren. Aber was tun Sie? – Im Euratom-Vertrag ist genauso wie bei Beitrittsverhandlungen die Einstimmigkeit verankert. Ich habe jedoch kein Wort von einem Veto gehört, im Gegenteil: Das Budget wurde mit den Stimmen der Konservativen um 100 Millionen € aufgestockt.

Besonders bemerkenswert ist, dass ein Jahrzehnt lang de facto keine Euratom-Kredite für den Ausbau – nicht den Rückbau, den Ausbau!  – von AKWs vor allem in Osteuropa flüssig gemacht wurden. Jetzt, seit dem Jahre 2000 – es mag ein Zufall sein, dass sich das mit der Zeit dieser blau-schwarzen Regierung deckt –, gibt es auf einmal das Füllhorn für den Ausbau der AKWs.

Frau Bundesministerin! Sie wissen: Es gibt neue Mittel für Kosloduj() 5 und 6, neue Mittel für die schon erwähnten Tschernobyl-Ersatzreaktoren – Tschernobyl! – K2/R4


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83. Sitzung / Seite 39

(und weitere Projekte, nämlich Kalinin 3 in Russland sowie Cernavoda in Rumänien – die Kolleginnen und Kollegen von dort sind leider nicht mehr anwesend.

Sie verlangen auf einem unverbindlichen Papier den Rückbau und geben gleichzeitig das große Geld für den Ausbau. (Die Rednerin nimmt mehrere Geldscheine aus dem Karton und hält sie in die Höhe.) Diese Unehrlichkeit ist es, die wir anprangern! (Beifall bei den Grünen.)

Nicht vor 30 Jahren, sondern heute und hier haben Sie das Wort "Veto" immer nur im Zusammenhang mit osteuropäischen Nachbarn im Munde. Anders verhält es sich, wenn es um große und mächtige Atomkonzerne geht. Ich werde Ihnen sagen, wer die Nutznießer dieses Ausbaus, eines Ausbaus mit österreichischem Geld, sind: Das sind in diesem Zusammenhang vor allem die Firmen Siemens und Framatome.

Diese Firmen sind mächtig, sie haben einen langen Arm, sind auch in Österreich wohl verankert und kaufen sich in das Energiebusiness immer mehr ein. Dazu habe ich aus Ihrem Mund noch kein Wort gehört, dass Sie das nicht mehr möchten. Es lässt sich leicht auf ein Blättchen Papier schreiben, dass Sie eigentlich ganz stark dagegen sind – aber die Finanzspritze kommt dann doch.

Herr Bundeskanzler! Ich bin wirklich erstaunt darüber, was Sie uns heute hier gesagt haben. Sie haben genauso wie ich die Zahlen aus dem Euratom-Budget vor sich liegen: Kernfusion: 700 Millionen €; und dann – ich lasse jetzt einiges aus dem Titel aus –: Reaktoren der neuen Generation: 330 Millionen €.

So sieht Ihr Ausstieg aus der Atomenergie aus? – Wir sehen das anders! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zur Vetopolitik. (Abg. Dr. Pumberger: Waren Sie auch bei der Hausbesetzung dabei?) Sie wissen ganz genau, warum Sie das Veto nur in Richtung Osteuropa und die Finanzspritze auf die westlichen Konzerne ausrichten, nämlich um es den immer zahlreicheren Kritikern und Kritikerinnen der Atomkraft in Tschechien unmöglich zu machen, gemeinsam mit Österreich Temelín zu verhindern. Sie erzwingen einen Schulterschluss pro Kernenergie, Sie leisten das Gegenteil dessen, was Sie angeblich wollen, und besorgen wieder das Geschäft der Atomkonzerne. (Beifall bei den Grünen.)

In Sachen "Schulterschluss" sind Sie Expertinnen und Experten. Sie wissen, was Sie dort psychologisch auslösen und dass das genau das Gegenteil ist.

Herr Bundeskanzler! Rot-weiß-roter Konsens? Wenn ich mir Herrn Abgeordneten Bruckmann, Herrn Bundesminister Molterer und dann Herrn Abgeordneten Ing. Westenthaler anhöre, muss ich Sie fragen: Wo ist der Konsens? (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Mir fällt eigentlich nur Folgendes dazu ein – und das ist mein Schlusssatz –: Es war der niederösterreichische Landeshauptmann Pröll, der gesagt hat, er habe auch die Vetokarte im Ärmel. (Abg. Dr. Pumberger: Die Redezeit! – Präsident Dr. Fischer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Ich frage Sie: Wer hat Karten im Ärmel? – Es sind politische Falschspieler, die so etwas haben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, daher schließe ich die Aktuelle Stunde.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf eine schriftliche Mitteilung, die im Sitzungssaal verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3018/J bis 3088/J.

2. Anfragebeantwortungen: 2769/AB bis 2808/AB.

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 20/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz und das Akkreditierungsgesetz geändert werden (786 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (843 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird (852 der Beilagen),

Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten (879 der Beilagen).

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Änderung der Regierungsvorlage 834 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (59. Novelle zum ASVG) (Zu 834 der Beilagen),

Änderung der Regierungsvorlage 835 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (26. Novelle zum GSVG) (Zu 835 der Beilagen),

Änderung der Regierungsvorlage 836 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird (12. Novelle zum FSVG) (Zu 836 der Beilagen),

Änderung der Regierungsvorlage 837 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum BSVG) (Zu 837 der Beilagen),

Änderung der Regierungsvorlage 838 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (29. Novelle zum B-KUVG) (Zu 838 der Beilagen),

Änderung der Regierungsvorlage 839 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (10. Novelle zum NVG 1972) (Zu 839 der Beilagen).


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B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 35 betreffend "Nein zur Biomedizin-Konvention des Europarates", überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und von der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé,

Petition Nr. 36 zur Senkung ungerechtfertigt hoher Treibstoffpreise, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen (756 der Beilagen),

Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995 (801 der Beilagen);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (738 der Beilagen),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (761 der Beilagen);

Verkehrsausschuss:

Abkommen zur Ergänzung des Abkommens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken (748 der Beilagen),

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992), geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kioto 1994) samt Anlage; Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) angenommene Änderungen samt Anlage, Erklärungen und Vorbehalte (873 der Beilagen);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 1999 (III-122 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuss:

1. Bericht der Euro-Preiskommission, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-123 der Beilagen).

*****


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Weiters gebe ich bekannt, dass der Siebente Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dr. Cap und Genossen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, die eingebrachte schriftliche Anfrage 3089/J der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen an den Herrn Bundeskanzler betreffend das Kraftwerk Temelín und die Vetodrohung der FPÖ gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, die Sie alle kennen, wird diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, im Zusammenhang mit der heutigen Tagesordnung die Punkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 bis 8, 11 bis 14, 16 und 17 sowie 20 und 21 jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Da das nicht der Fall ist, werden wir so vorgehen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

...Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Folgendes einvernehmlich in Aussicht genommen: Es wurde eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten sowie Grüne 115 Minuten.

Darüber hinaus wurde im Hinblick auf die ebenfalls im Konsens zur Kenntnis genommene Fernsehdirektübertragung folgendes Einvernehmen über die Redezeiten bis 13 Uhr erzielt:

Es gibt zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 15 Minuten, dann – wenn gewünscht – eine Wortmeldung von der Regierungsbank mit 20 Minuten, in weiterer Folge eine Rednerrunde aller vier Fraktionen mit je 10 Minuten, dann – wenn gewünscht – eine Wortmeldung von der Regierungsbank mit bis zu 15 Minuten und schließlich eine Wortmeldung pro Fraktion mit voraussichtlich je 10 Minuten. Für den Fall, dass vor der letzten Rednerrunde mehr als 4 mal 6 Minuten, also 24 Minuten zur Verfügung stehen, wird der den Vorsitz führende Präsident die dann noch zur Verfügung stehende Redezeit anteilsmäßig verteilen und das auch ankündigen, sodass das Hohe Haus darüber informiert ist.

Über diesen Vorschlag hat nach der Geschäftsordnung das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage daher: Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Daher ist das einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (772 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Forstgesetz 1975, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Strahlenschutzgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Dentistengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das


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Hebammengesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Krankenanstaltengesetz, das Tierseuchengesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Schiffahrtsgesetz, das Luftfahrtgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Fremdengesetz 1997 geändert, ein Bundes-Berichtspflichtengesetz erlassen sowie das Rattengesetz, das Bazillenausscheidergesetz, die Durchführungsverordnung zum Bazillenausscheidergesetz und das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz 2001) (885 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungsauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2001) (886 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (842 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2001) (887 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen daher unmittelbar in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Die Redezeit beträgt gemäß den vorhin festgelegten Vereinbarungen 15 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.17

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es heute mit der groß angekündigten Verwaltungsreform zu tun. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Sie werden sich noch daran erinnern, dass die Bundesregierung angekündigt hat, das Nulldefizit in erster Linie durch Einsparungen zu erreichen. Daher haben wir es heute mit dem so genannten angekündigten Kernstück zu tun, der so genannten Nulldefizit-Politik. Man muss das in Erinnerung rufen, um sich die Zahlen zu verdeutlichen.

Allein im heurigen Jahr gibt es zusätzliche Belastungen für die österreichischen Haushalte im Ausmaß von 45 Milliarden Schilling. Das heißt, jeder österreichische Haushalt wird durch die Bundesregierung im Durchschnitt um 15 000 S mehr belastet. Dem steht die vermeintliche Einsparung infolge jener Gesetzesinitiativen, die uns heute vorliegen, gegenüber, und zwar in der Höhe von 350 Millionen Schilling.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die so genannte Verwaltungsreform als Kernstück der Nulldefizit-Politik hat sich bestenfalls als eine Budgetmaus entpuppt. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Dramaturgie ist dabei immer die gleiche: Die Bundesregierung kündigt vollmundig einen großen Reformschritt an, die Verwaltung werde umgestellt, alles werde neu, alles effizienter, alles sparsamer. Als nächster Schritt werden dann hochkarätige Beratergruppen eingesetzt, die hunderte Millionen Schilling kosten. Nach diesen vielen Experten-Arbeitskreisen und internationalen Consulting-Firmen treten schließlich die ersten seriösen Verhandler auf den Plan, und die


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Vorschläge der Bundesregierung zum Thema Verwaltungsreform werden von allen Experten auseinander genommen.

Dann kommt der nächste Schritt, nämlich eine bombastische Ankündigung von Scheineinigungen auf dem Dach der Hofburg. Es wird der Eindruck erweckt, dass die gigantische Verwaltungsreform jetzt da sei.

Was aber bleibt von all diesen Ankündigungen im Nationalrat übrig? – Von all diesen Ankündigungen bleiben die Abschaffung des Bazillenausscheidergesetzes und die Abschaffung des Rattengesetzes übrig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Verwaltungsreform ist außerordentlich bescheiden ausgefallen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Keine Polemik vom Rednerpult! Was soll Ihre Polemik?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nächsten Schritte werden daher bereits angekündigt: Nach dem heutigen Paket soll ein neues Paket kommen, damit der Geldbetrag, der dadurch eingespart wird, etwas größer wird. Wieder wird es sich um "dramatische" Veränderungen in der Verwaltung handeln, die nämlich so ausschauen, dass wir für das Falschparken in Österreich in Zukunft nicht bis zu 1 000 S, sondern für Anonymverfügungen bis zu 3 000 S Strafe zahlen werden. Das geht also wieder auf Kosten der Bürger und hat nichts zu tun mit einer Verwaltungsreform! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber Sie werden ja in wenigen Minuten sehen, wie dieses "großartige" Werk von der Bundesregierung wieder abgefeiert werden wird. Sie werden sich dann die Frage stellen: Was hat das alles mit der Realität zu tun? – Daher: Reden wir über Realitäten!

Reden wir über die Einführung der Chipkarte! Die Chipkarte, meine sehr verehrten Damen und Herren, war eine Erfindung, um den Verwaltungskram bei den Krankenscheinen zu reduzieren. Sie war ein großer Wunsch der Wirtschaft, aber nicht nur der Wirtschaft. Der Hintergrund war klar: Die Chipkarte soll dazu führen, dass es weniger Verwaltungsaufwand gibt. Der Herr Bundeskanzler selbst hat versprochen, dass dafür die Krankenscheingebühr abgeschafft wird. Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, bedeutet nicht weniger Verwaltung, sondern mehr Verwaltung! Sowohl die Krankenkassen als auch die Unternehmer als auch die Versicherten stöhnen darüber, was mit dieser Chipkarte auf sie zukommen wird. (Abg. Wochesländer: Stimmt ja gar nicht!)

Aber damit nicht genug: Nun wird versucht, diese Chipkarte um eine so genannte Bürgerkarte zu ergänzen. Diese Bürgerkarte bringt aber kein zusätzliches Service für die Bürger, sondern sie bringt nur zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten. Das heißt, aus der Chipkarte ist am Ende des Tages eine Überwachungskarte geworden, für die jeder Einzelne auch noch zahlen muss. – So schaut Ihre Verwaltungsreform aus, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Dabei hätte es durchaus Vorschläge gegeben, mit denen man sich auseinander setzen hätte können. Herr Bundeskanzler! Wir von der SPÖ haben unter anderem die Einrichtung echter Landesverwaltungsgerichte vorgeschlagen, um den Instanzenzug zu verkürzen und das Recht näher zum Bürger zu bringen. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, die Verfahren bürgernahe in den Gemeinden zu konzentrieren, dort, wo die Verwaltung am nächsten beim Bürger ist.

Wir von der SPÖ haben einen Gesetzesvorschlag eingebracht, eine tatsächliche Kostenrechnung im öffentlichen Dienst einzuführen. Wir haben Ihnen den Vorschlag gemacht, einen echten Leistungskatalog für die Verwaltung zu erstellen, damit man wirklich Einsparungen durchführen kann. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, Prinzipien des New Public Management einzuführen. Und wir haben Ihnen Zielvorgaben für die einzelnen Organisationseinheiten vorgeschlagen. – Nichts von dem ist seriös diskutiert worden, nichts von dem ist seriös erarbeitet worden! Das hätte nämlich harte Arbeit in den Ministerien, harte Verhandlungen vorausgesetzt; und dazu sind einige Mitglieder der Bundesregierung, wie Frau Forstinger und Herr Haupt, bekanntermaßen in Wirklichkeit nicht imstande.


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Daher haben Sie sich für den einfacheren Weg entschieden, nämlich die Österreicherinnen und Österreicher finanziell zu belasten, anstatt eine Verwaltungsreform durchzuführen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Kernpunkt heute ist aber auch eine Veränderung im Beamtendienstrecht. Ich halte das, was da passiert, gelinde gesagt für einen sozialpolitischen Skandal!

Der Herr Bundeskanzler hat nämlich am 1. Mai erklärt: Die Österreicherinnen und Österreicher sollen erst mit 65 Jahren in Pension gehen. – Ich habe in der Woche nach seiner Aussage mit vielen Menschen gesprochen, mit Bauarbeitern, mit Metallarbeitern, mit Krankenschwestern und anderen – und sie alle waren empört. Herr Bundeskanzler! Ein Stahlarbeiter, der Ihre Partei wählt, ihr angehört, hat mir in der Steiermark Folgendes gesagt: Der Herr Bundeskanzler soll einmal einen Tag lang die Arbeit machen, die wir jeden Tag zu machen haben, und dann sagen, man soll mit 65 in Pension gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Heute aber wird uns eine Frühpensionierungsaktion für den öffentlichen Dienst auf den Tisch gelegt, die darin besteht, dass Menschen – und ich bin ihnen nicht neidig –, die im öffentlichen Dienst tätig sind, mit 55 Jahren in Pension gehen können und 80 Prozent der Letztbezüge als Pension bekommen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stahlarbeiter sollen bis 65 arbeiten, und die Sektionschefs werden mit 55 nach Hause geschickt! Das ist ungerecht und das werden wir nicht akzeptieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Abgesehen davon, dass all jene, die Ihr so genanntes Vorruhestandsmodell nicht in Anspruch nehmen, auch noch bestraft werden, indem sie dann geringere Pensionen bekommen werden, abgesehen davon, dass das die teuerste Frühpensionierungsaktion ist, die jemals in der österreichischen Geschichte stattgefunden hat, bringt das auch keine Kosteneinsparungen, weil letztendlich die Kosten vom Personalaufwand ja nur in den Pensionsaufwand verschoben werden. Mit solchen Schritten, wie Sie sie heute setzen, wird man das österreichische Pensionssystem nicht positiv reformieren können! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Böhacker. )  – Sie brauchen zum Thema Pensionsreform das Wort nicht mehr zu ergreifen. An den heutigen Tag werden wir Sie noch oft genug erinnern, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Ein Kernbereich dieser Verwaltungsreform ist ja, Personal einzusparen, und zwar vor allem bei den Finanzämtern, bei den Bezirksgerichten, bei den Gendarmerieposten und bei den Postämtern. Es sollen nach letzten Meldungen 90 Bezirksgerichte aufgelassen werden, 700 Postämter und 119 Gendarmerieposten geschlossen werden. Ein gut Teil der öffentlichen Infrastruktur im ländlichen Raum wird mit der Politik dieser Bundesregierung beseitigt – und das unter der Führung einer Partei wie der ÖVP, die früher einmal die Interessen des ländlichen Raumes vertreten hat. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

Wozu führt diese Politik? – Diese Politik führt dazu, dass in vielen Tälern Österreichs, wo die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Dienststellen das Rückgrat nicht nur des gesellschaftlichen, sondern auch des wirtschaftlichen Lebens darstellen, nach dem Schließen dieser öffentlichen Einrichtungen als Nächstes die Geschäfte zusperren werden, weil die Menschen in den Ballungszentren einkaufen werden. Und zum Schluss werden auch noch die Gasthäuser schließen. (Abg. Wochesländer: Stimmt ja gar nicht!) Das, was übrig bleibt, sind verödete Landschaften. Und das ist eine völlig falsche Politik! Wir wollen eine Entwicklung des gesamten Landes haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Man kann sich ja in Europa die verfehlte Regionalpolitik in einzelnen Staaten anschauen. Ich kann mich noch genau daran erinnern, dass der Zentralismus einzelner Staaten in der Vergangenheit mit Recht kritisiert wurde, denn er hat in Europa in einzelnen Regionen zur völligen wirtschaftlichen Verödung geführt. Und dem gegenüber haben wir in Österreich, aufbauend auf dezentralen Strukturen, immer auf die Entwicklung des gesamten Landes gesetzt. Während in all den Gemeinden die ÖVP-Bürgermeister Sturm laufen, überall Initiativen gegen das Schließen der Postämter, der Gendarmerieposten und so weiter gesetzt werden, tut diese Bundesregierung so, als ob sie mit den Leuten draußen nichts zu tun hätte.


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Meine Damen und Herren! Das ist eine zentralistische, verfehlte Politik auf dem Rücken weiter Teile der Bevölkerung und daher abzulehnen! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Als Folge davon werden die Menschen einen schlechteren Zugang zum Recht haben. Es wird damit eine Einschränkung der öffentlichen Sicherheit geben. Es wird eine Einschränkung der öffentlichen Dienstleistungen geben, und all das ... (Abg. Murauer: Wenn Sie das selbst auch glauben!)  – Fragen Sie Ihre Bürgermeister, bevor Sie hier so lautstark dazwischenrufen, die werden es Ihnen erzählen, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist auch eine besondere Form der politischen Überheblichkeit, über die Interessen der Bevölkerung auf dem Land so hinwegzugehen, wie es diese Bundesregierung tut. (Beifall bei der SPÖ.)

In Wirklichkeit stellt sich diese so genannte Verwaltungsreform als ein Kahlschlagkonzept für die öffentlichen Einrichtungen im ländlichen Raum und als eine Belastungspolitik infolge höherer Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger heraus. Es stellt sich heraus, dass damit der Zugang zum öffentlichen Recht schlechter wird und gleichzeitig durch die Hintertür eine Überwachungskarte als Teil Ihrer Überwachungsstaatstrategie eingeführt wird.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Das ist der völlig falsche Weg am Beginn des 21. Jahrhunderts, verabschieden Sie sich davon! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Wochesländer : Haben Sie mit Wissenschaftlern auch gesprochen?)  – Ja! Die Experten haben die Konzepte, die hier vorgelegt wurden, alle auseinander genommen. Frau Abgeordnete, ich empfehle Ihnen, manchmal auch in die Begutachtungen hineinzuschauen. Das ist außerordentlich lehrreich. (Beifall bei der SPÖ.  – Zwischenruf des Abg. Murauer. )

Was uns heute geboten wird, ist ein Minimum an Verwaltungsveränderungen. Die Einsparungen sind nicht nachvollziehbar, das Personal wird mit 55 Jahren in Pension geschickt, und damit wird eine Unfinanzierbarkeit des Pensionssystems auf Jahre geschaffen. (Abg. Wochesländer: Bei Ihnen hätte es gar nichts gegeben!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben gezeigt, dass Sie weder imstande sind, die Verwaltung zu reformieren, noch Pensionsgerechtigkeit oder Voraussetzungen für eine gute Entwicklung im gesamten Land zu schaffen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Dieses Werk, das Sie heute vorlegen, ist ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

10.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Die Redezeit beträgt ebenfalls 15 Minuten. – Bitte.

10.32

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gusenbauer, es ist fast unfassbar, dass Sie hier immer als Schlechtmacher vom Dienst auftreten und ausschließlich negativ denken. Sie denken nicht nur negativ, Sie strahlen Negativität geradezu aus: Alles ist schlecht, alles, was diese Regierung macht, jedes Detail ist schlecht. Sie legen keine einzige eigene Idee auf den Tisch, es gibt auch keinen Lösungsvorschlag, es gibt überhaupt keine Reformansätze, so etwas hat die SPÖ nicht zur Verfügung. Aber alles ist schlecht, alles ist negativ. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich mache mir wirklich Sorgen, Herr Kollege Gusenbauer! Sie müssen jeden Tag schlecht schlafen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Sie müssen jeden Tag so viel negative Energie in sich aufsaugen. Ich sage Ihnen eines: Mit so vielen negativen Argumenten und so viel negativer Energie hätten Sie wirklich das Zeug dazu, in einem Hitchcock-Film aufzutreten. Sie bekämen jederzeit eine Hauptrolle, wenn Sie dort mit so viel Negativem und so viel Schlechtmacherei auftreten. Ich möchte Ihnen wirklich raten, das einmal zu probieren.


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Es ist wirklich nicht so, dass alles negativ ist, sondern Sie verschweigen, dass Sie in der Vergangenheit nichts zusammengebracht haben. Das ist die Wahrheit! Und noch etwas, Herr Kollege Gusenbauer: Wer jeden Tag nur mit negativer Energie aufsteht und diese in dieses Haus und an das Rednerpult mitbringt, der kann keine Zukunftsperspektiven haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie beschweren sich darüber, dass wir plötzlich ein Nulldefizit haben. Sie beschweren sich darüber, dass wir mit der Neuverschuldung Schluss machen. Sie selbst aber haben jahrelang Schulden verursacht. Ihr Finanzminister hat dann den Österreichern 1995 und 1996 ein Belastungspaket in der Höhe von hundert Milliarden Schilling geschnürt, aber die Schulden sind weiter angestiegen, dem Budget hat es nichts gebracht. Und nun behaupten Sie, das Nulldefizit sei schlecht.

Wir hingegen meinen, dass dies der richtige Weg nicht nur für die Gesundung des Staatshaushaltes, sondern auch für die Österreicherinnen und Österreicher ist, denn keine neuen Schulden bedeuten keine neuen Zinsen, und das bedeutet keine neuen Belastungen. Das ist die Wahrheit, und das haben Sie mit Ihrer Regierung jahrelang nicht zu Stande gebracht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie finden in dem Reformvorschlag überhaupt nichts Positives. Sie hätten ihn lesen müssen, denn Leser wissen mehr. Sie hätten ihn sich ansehen sollen. Aber ich weiß schon, es ist sehr schwer für Sie, weil die SPÖ, was die Verwaltungsreform betrifft, in der Vergangenheit überhaupt nichts zu Stande gebracht hat. Franz Vranitzky hat 1996 bei seiner Regierungserklärung die Verwaltungsreform als wichtigsten Reformbereich der Legislaturperiode angekündigt. – Bis heute ist nichts passiert, es liegt nichts am Tisch!

Brigitte Ederer hat 1992 als stellvertretende SPÖ-Klubobfrau das Jahr 1992 zum Jahr der Verwaltungsreform erklärt. – Nicht nur das Jahr 1992 ist es nicht geworden, das ganze Jahrzehnt und auch das gesamte vorige Jahrhundert war es nicht.

Aber auch Josef Cap hat schon im Jahr 1991 beim Bundesparteitag der SPÖ am 14. und 15. Juni in Linz die vordringlichsten Grundsatzfragen der SPÖ aufgezählt. An oberster Stelle stand die Verwaltungsreform. – 1991! Das ist mittlerweile zehn Jahre her, Herr Cap! Damals waren Sie zwar auch nicht mehr blond, aber es hat sich einiges geändert in dieser Zeit; mit der SPÖ ist allerdings nichts weitergegangen.

Noch weiter zurück: Im Jahre 1989 präsentierte der damalige Finanzminister der SPÖ, Ferdinand Lacina, die Verwaltungsreform als Konzept und kündigte an, dass die Diskussion über die Verwaltungsreform 1989 mit Hartnäckigkeit nicht nur in der eigenen Partei, sondern auch in der Öffentlichkeit zu führen sein werde. – Diese Hartnäckigkeit dauert mittlerweile zwölf Jahre an.

Ihre Regierung hat diese Verwaltungsreform in Wirklichkeit nicht zu Stande gebracht. Der heutigen Regierung ist dieses große Reformwerk gelungen, und für diese ganz hervorragende Arbeit kann man dem Bundeskanzler, der Vizekanzlerin und auch den Landeshauptleuten nur herzlich gratulieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich muss aber auch noch etwas sagen: Sie sprechen hier von Pensionsgerechtigkeit und kritisieren das Vorruhestandsmodell für Beamte. – Warum sagen Sie nicht, wie man es besser macht? Legen Sie einen Vorschlag auf den Tisch! Sagen Sie uns, wie man Planstellen besser abbaut, um zu einer effizienten Verwaltung, zum Abbau der Bürokratie und zu Einsparungen zu kommen! (Abg. Silhavy: Abbau ist nicht effizient!)

Sie machen es sich sehr leicht. Sie kritisieren, aber Sie können kein Gegenmodell auf den Tisch legen, weil Sie ganz genau wissen, dass dies selbstverständlich der richtige Weg ist, weil es nur so geht.

Sie haben von Pensionsgerechtigkeit geredet, Herr Kollege Gusenbauer, und davon, dass Sie uns heute noch öfter an die Pensionsgerechtigkeit erinnern werden. – Ich frage Sie: Haben Sie die "Pensionsgerechtigkeit" eines Ihrer Vorgänger, des Herrn Vranitzky, schon vergessen?


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(Abg. Dr. Gusenbauer : Da sind die Pensionen noch erhöht worden!) Erinnern Sie sich an den Brief an alle Pensionisten? Vor der Wahl versprach er eine Pensionserhöhung, nach der Wahl konnte er sich nicht mehr daran erinnern. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wo ist die Inflationsrate für die Pensionisten?) Haben Sie die 27 Millionen Schilling, mit denen Herr Klima, auch ein ehemaliger SPÖ-Vorsitzender, abgedampft ist, schon vergessen? Haben Sie den in diesem Sommer aufgedeckten Skandal um jene roten Spitzengewerkschafter vergessen, die Pensionen, Abfertigungen und Funktionsgebühren einsteckten und dafür zurücktreten mussten?

Jetzt komme ich zu einem aktuellen Fall, da es in Ihren Reihen noch einen aktiven Pensionsverfechter gibt, nämlich Herrn Blecha, der als Minister zurücktreten musste. (Abg. Sophie Bauer: Es geht um die Verwaltungsreform!) Herr Blecha, Vorsitzender des SPÖ-Pensionistenverbandes, setzt sich im Moment dafür ein, dass alle Pensionisten eine Pensionserhöhung um 2,9 Prozent bekommen. Natürlich meint er sich damit auch selbst, denn im Gegensatz zu normalen Pensionisten erhält Herr Blecha eine Pension in der Höhe von 172 749 S. Das ist das Zwanzigfache der österreichischen Mindestpension, denn diese beträgt nur 8 437 S. (Abg. Dr. Gusenbauer: Blechas Pension ist so hoch wie die von ...!)

Rechnen wir uns das aus: Herr Blecha verlangt für alle eine Erhöhung um 2,9 Prozent. Das würde für ihn eine monatliche Erhöhung um 5 000 S bedeuten, und für den Bezieher einer Mindestpension eine monatliche Erhöhung von 245 S. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Für Herrn Blecha würde das eine Erhöhung von 70 000 S im Jahr bedeuten, für den Bezieher einer Mindestpension von 3 430 S im Jahr. (Abg. Zweytick: So etwas ist Pensionssprecher!)

Das nennen Herr Blecha und Sie Pensionsgerechtigkeit. – Ich sage: Nein, das ist keine Pensionsgerechtigkeit! Herr Kollege Gusenbauer, das ist Ungerechtigkeit zum Quadrat! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Daher ist es sehr wohl gerecht und gut, darüber nachzudenken, Beziehern von geringen Pensionen eine viel stärkere Verbesserung in Form eines Fixbetrages zur Verfügung zu stellen und nicht allen 2,9 Prozent zu geben, wie der Herr Pensionskaiser Blecha so gerne verlangt.

Herr Kollege Gusenbauer! Sie hätten sich die Verwaltungsreform wirklich besser ansehen sollen (Abg. Sophie Bauer: Warum haben Sie es sich nicht angeschaut?), dann hätten Sie auch bemerkt, dass diese auch die Verwirklichung der Versprechen der österreichischen Bundesregierung, die zu Beginn dieser Legislaturperiode gemacht wurden, tatsächlich beinhaltet, nämlich die österreichische Verwaltung nicht nur zu einem sehr modernen Dienstleistungsunternehmen umzubauen, sondern auch zu einem wirklichen Servicebetrieb für den Bürger.

Die heutige Vorlage ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Sie ist wirklich gelungen. Man kann durchaus sagen, dass sie so etwas wie ein großer Wurf ist, auf den man stolz sein kann. Es ist ein Jahrhundertprojekt, auch wenn man vorsichtig sein muss, am Beginn eines neuen Jahrhunderts schon ein Jahrhundertprojekt zu proklamieren. Es ist aber schon allein auf Grund der Tatsache, dass in den vergangenen Jahrzehnten eine solche Reform von der SPÖ-Regierung niemals zu Stande gebracht wurde, ein Jahrhundertprojekt.

So etwas ist bisher keiner Regierung gelungen. Das ist nicht nur ein starker Beweis dafür, dass diese Regierung die Anliegen der Bürger ernst nimmt, sondern auch ein starker Beweis für die Handlungsfähigkeit, die Handlungskompetenz und die Erneuerungskraft dieser Wenderegierung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist mit Sicherheit das größte Verwaltungsreformprojekt der Zweiten Republik. Was bringt diese Reform? Dem Herrn Kollegen Gusenbauer muss man es sagen, weil er es nicht weiß! Was also bringt diese Reform? – Sie bringt Vereinfachungen bei sämtlichen Verwaltungsverfahren. (Abg. Dr. Gusenbauer  – lachend  –: Ja!) Sie bringt natürlich mehr Bürgernähe; Sie wissen das ganz genau, ich komme später noch auf die Details zu sprechen. Sie bringt auch eine Verbesserung und eine wirkliche Optimierung der Verteilung der vielschichtigen Aufgaben. Sie bringt weiters einen Abbau der Mehrfachzuständigkeiten und Doppelgleisigkeiten in der öster


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reichischen Verwaltung, die sich in den letzten Jahren angehäuft haben, ob auf Landes- oder Bundesebene.

Vor allem aber bringt sie in vielen Fällen eine maßgebliche Reduktion der Verfahren und der bürokratischen Verfahrensschritte, die ein Bürger bisher bewältigen musste, wenn er auf ein Amt ging. Sie bringt schließlich auch eine Verbesserung der Qualität von öffentlichen Leistungen, und letztlich – und das ist natürlich enorm wichtig für uns alle – bringt sie Einsparungen in der Höhe von 21,2 Milliarden Schilling.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist wirklich ein großer Wurf – wenn nicht das, was sonst? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Verwaltungsreform setzt ein Prinzip um, das beide Regierungsparteien immer wieder, auch schon vor der Regierungsbildung, als ihr zentrales Ziel angesehen haben, nämlich das so genannte One-Stop-Shop-Prinzip, das heißt, das einmalige Besuchen einer Behörde, die einmalige Zuständigkeit eines Beamten für ein Anliegen eines Bürgers, eine Anlaufstelle, die vom Bürger nur einmal besucht wird. Es wird so sein, wie wir immer gesagt haben: Der Akt wird künftig laufen – und zwar auch elektronisch und nicht mehr über Evidenzen und schriftliche Akten wie bisher –, und nicht der Bürger. Dies ist ein zentrales Anliegen, das letztlich mit der Verwaltungsreform umgesetzt werden wird.

Es wird, wie ich schon gesagt habe, kürzere Verfahren geben, und vor allem wird auch – was ja schon seit langem notwendig ist – die elektronische Kommunikation in den Ämtern eingeführt werden. Auch das ist eine Reform, die lange Jahre auf sich warten hat lassen.

Insgesamt sind allein 30 Gesetze von diesem Verwaltungsreformgesetz betroffen, sie müssen reformiert werden. Bei den Deregulierungsvorhaben sind es über 50 Gesetze. Das ist schon ein großes Paket, in dem wesentliche Strukturreformen in Angriff genommen werden. Zentral ist dabei zum Beispiel die Verlagerung der Straßenbaukompetenzen bezüglich der Bundesstraßen an die Länder. Beispiele sind auch die Vereinfachungen und Verbesserungen bei der Gerichtsorganisation, bei den Finanzämtern oder auch bei den Bundessozialämtern.

Das ist gelebter Bürokratieabbau und echte Modernisierung! Ziel ist eine effiziente und schlanke Verwaltung. Das sind spürbare Erfolge, die jeder einzelne Bürger in Zukunft bemerken wird, wenn er auf ein Amt geht, wenn er den Staat als Service- und Dienstleister nutzen und entsprechende Leistungen bekommen will. Diese Strukturreformen bringen Verbesserungen und auch Einsparungen von etwa 3,6 Milliarden Schilling, was die Strukturreformen zwischen Bund und Ländern anbelangt.

Auch die Einsparungen in den Ministerien, die 2,6 Milliarden Schilling bringen, darf man nicht vergessen. Dies ist ein ganz wesentlicher Punkt. Diese Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ministerien und ihre Aufgaben zu reformieren und auch in diesem Bereich enorm einzusparen. Die Einsparungen in den Ministerien werden 2,6 Milliarden Schilling bringen, das ist eine gewaltige Summe! Es wird 17 Sektionen, 52 Gruppen, 142 Abteilungen und 185 Referate weniger geben.

Es ist klar, dass die Auswirkungen für die Menschen positiv sind: Einsparungen bei den Ministerien, aber auch Vereinfachungen bewirken eine Beschleunigung des Dienstes am Bürger, einen geringeren Personalaufwand und weniger Kosten.

Einen Punkt möchte ich noch hervorheben, weil er meiner Meinung nach – und auch für jeden einzelnen Bürger – sehr wesentlich ist: das Projekt "Finanz Online", die so genannte elektronische Steuer- und Abgabenerklärung, die Steuer- und Abgabenerklärung aus dem Wohnzimmer sozusagen, also von zu Hause aus. Dies stellt eine doch ziemlich beachtliche Vereinfachung dar, denn es bedeutet, dass der Papierkram wegfällt und dass es keinen Amtsweg im eigentlichen Sinn und daher letztlich auch keinen Aufwand mehr gibt. Ob Arbeitnehmerveranlagung, Einkommens- oder Umsatzsteuer: Service pur, Bürokratie null – das ist ein Grundsatz, den jeder Mensch positiv zu spüren bekommen wird.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Vereinfachungen für die Unternehmen werden sich positiv auf die Menschen auswirken. Durch ein einheitliches Melde- und Erklärungswesen wird es bei der Lohnsteuer, der Kommunalsteuer und der Sozialversicherung Vereinfachungen und Kostenentlastungen geben.

Ein weiterer Punkt, den man auch stark unterstreichen sollte, sind die Verbesserungen für alle österreichischen Autofahrer: Es ist für jeden eine Verbesserung, wenn er künftig bei einem Neuwagen die wiederkehrende Begutachtung nicht jedes Jahr durchführen lassen muss, sondern erst im dritten Jahr, dann nach zwei Jahren und erst dann jährlich. Das ist vernünftig, das ist eine Ersparnis und eine gute Reform für jeden einzelnen Autofahrer. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch für die Werkstätten besteht kein Grund zur Sorge, da bei Neuwägen ein Jahr nach dem Kauf oder nach einer gewissen Kilometeranzahl selbstverständlich das so genannte Erstservice erfolgt. Das heißt, dass jeder Autofahrer im ersten Jahr sein Auto zum Service bringen wird und selbstverständlich auch die Kfz-Betriebe weiterhin damit rechnen können, dass eine Überprüfung auch der neuen Autos stattfinden wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren nur einige Punkte dieses umfassenden und sehr guten Paketes, dessen Auswirkungen mehr Kapazität für den Dienst am Bürger und vor allem eine wirklich effizientere Verwaltung und weniger Bürokratie sind. Dies ist ein Erfolg für die Menschen und vor allem mit den Menschen. Mit dieser Verwaltungsreform ist Österreich und besonders die österreichische Verwaltung, sind die Ministerien, aber auch die Ämter auf dem besten Weg.

Nochmals herzliche Gratulation an die Frau Vizekanzlerin, die als zuständige Ressortministerin federführend war. Da ist wirklich ein sehr großer Wurf gelungen! Alles Gute! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Einem zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam und weise außerdem auf das Gentlemen’s Agreement hin, dass in diesem Teil der Debatte keine Fraktion mehr als eine tatsächliche Berichtigung beantragen wird. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.46

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Klubobmann der Freiheitlichen, Herr Westenthaler, hat soeben in seiner Rede behauptet, dass der Präsident des Pensionistenverbandes Karl Blecha deshalb für eine 2,9-prozentige Pensionserhöhung eintrete, weil er für sich selbst kämpft.

Herr Klubobmann! Sie haben dabei bewusst die Unwahrheit gesagt! (Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: 70 000 S mehr!)

Die Wahrheit ist, dass Präsident Blecha keinen Groschen davon bekommt, sondern ausschließlich für die Bezieher kleiner Pensionen kämpft, weil das Bezügegesetz anders geregelt ist als die übrigen Pensionen. (Beifall bei der SPÖ.  – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie wissen es! (Abg. Ing. Westenthaler: Wie hoch ist seine Pension? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Sie versuchen, jemanden, der für die Pensionisten kämpft, bewusst zu besudeln, weil Sie gegen die Pensionisten arbeiten! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)


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10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Die Redezeit beträgt ebenfalls 15 Minuten. – Bitte.

10.47

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich meinem Vorredner Westenthaler zuhörte, bekam ich den Eindruck, dass es in diesem Haus zwei Regierungsvorlagen gibt: eine, die ihm zur Verfügung stand, in der zum Beispiel die Verländerung der Bundesstraßen enthalten ist, und eine, die im Ausschuss behandelt wurde, in der die Verländerung der Bundesstraßen nicht enthalten ist. Es ist über sehr vieles gesprochen worden, was sich nicht auf dieses Papier bezieht. Das möchte ich in der Folge aufzeigen.

Es sind viele Worte des Lobes gefallen. Ich kann mich diesem Lob aber wirklich nicht anschließen. (Abg. Großruck: Warum nicht? Ein kleines Lob vielleicht! – Abg. Schwarzenberger: Schade!) Bei einer allgemeinen Betrachtung dieser vorliegenden Novelle kann ich das wirklich nicht als großen Wurf bezeichnen, sondern maximal als "PEPSL". Das ist eine Abkürzung, die für "Problemerzeugende Pseudolösung" steht. So kann man die gesamte Arbeit hier bezeichnen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.  – Abg. Ing. Westenthaler: Ob da nicht Pepsi-Cola was dagegen hat?)

Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass gerade die Grünen an einer fundierten Bundesstaatsreform, die in eine Aufgabenreform mündet und dann eine Verwaltungsreform – durchaus mit Bürokratieabbau – zur Folge hat, äußerst interessiert wären. Das wäre auch eine Vorgangsweise gewesen, von der nicht nur die Bürgerin und der Bürger, sondern auch die Transparenz der Verwaltung sehr profitiert hätte.

Wir haben in dem, was Sie herausgegriffen haben, also im Verlagern auf andere Ebenen oder im Deregulieren, beim besten Willen keine Systematik erkennen können. Das ist offensichtlich alles nach dem Zufallsprinzip erfolgt – und das Zufallsprinzip ist immer dann ein schlechter Berater, wenn es um so grundsätzliche Fragen wie eine Bundesstaatsreform geht.

Das Ziel einer echten Bundesstaatsreform mit einem besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger – das wäre unseres gewesen. Sie sind mit dieser Regierungsvorlage bei weitem nicht dieser Intention, die Sie ja auch geäußert haben, nachgekommen. (Beifall bei den Grünen.)

Es hat sich zum Beispiel nichts daran geändert, dass der österreichische Föderalismus immer schon ein Vollzugs- und Abschreibeföderalismus gewesen ist; er ist es jetzt noch mehr geworden. Aber Sie haben zusätzlich einige verfassungsrechtliche Schräglagen konstruiert, die man wirklich deutlich aufzeigen muss, denn sie bewirken das Gegenteil von dem, was Sie in den Mittelpunkt gestellt haben, nämlich ein besseres Service für die Bürgerin und den Bürger vor Ort. Deswegen beginne ich in dieser ganzen Frage natürlich mit der Verlagerung auf die untere Ebene, auf die Bezirkshauptmannschaft.

Grundsätzlich ist es richtig, die Rechtsmöglichkeiten so nahe wie möglich an den Bürgerinnen und Bürgern in der Region anzusiedeln. Grundsätzlich falsch ist es aber, zu glauben, dass man unter einem Einsparungsdruck das Service für Bürgerinnen und Bürger verbessern kann, denn klar ist schon, meine Damen und Herren: Es nützt mir als Bürgerin überhaupt nichts, wenn ich es weniger weit zum entsprechenden Amt habe, aber dort keiner mehr sitzt, der mir hilft, der mich berät und der auch in entsprechender Zeit die Verwaltungsverfahren, auf die ich angewiesen bin, abwickelt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Einsparungen, die Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP und von der FPÖ, sich von diesem Gesetzeswerk erwarten, diese Einsparungen gehen voll auf Kosten der Länder. Die Länder müssen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Die Bezirkshauptmannschaften müssen neu gestaltet werden. Anders sind diese zusätzlichen Verfahren auf keinen Fall zu bewältigen. Aber vor allem müssen die Länder die unabhängigen Verwaltungssenate, die jetzt sehr, sehr viele Berufungsentscheidungen treffen werden, natürlich ausbauen, denn sonst kann diese Menge an neuen Verfahren, die auf sie zukommt, ja überhaupt nicht bewältigt werden.

Abgesehen davon, dass Sie hier ein verfassungsrechtliches Problem kreieren – schließlich gibt es mehrere Urteile, die die Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung nur mit einer Verfassungsänderung nahe legen, wie zum Beispiel das Urteil zur Kellereiinspektion von 1987, in dem die mittelbare Bundesverwaltung als Wesenselement des österreichischen Föderalismus ge


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nannt wird; oder das Telekom-Urteil von 1999, in dem die weisungsgebundene Verwaltung als Kernelement der österreichischen Verfassung bezeichnet worden ist; darüber setzen Sie sich hinweg –, verlagern Sie Zuständigkeiten auf unvollständig ausgebildete Quasi-Gerichtsinstanzen, die einer Forderung nach Gerechtigkeit, nach BürgerInnennähe, nach Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger gar nicht nachkommen können, weil sie in Arbeit ersticken werden.

Und in diesem Werk, meine Damen und Herren, haben Sie eine besondere Delikatesse eingebaut, die man sich ja wirklich auf der Zunge zergehen lassen muss: Das ist die Tatsache, dass nun die Bezirksverwaltungsbehörde festlegen kann, ob die Berufungsbehörde nachher in der Sache überhaupt entscheiden darf. Das ist wirklich gegen jedes Rechtsverständnis einer Berufungsbehörde gerichtet, dass die Rechtssicherheit für die Menschen nicht gewährleistet wird, und vor allem wird es keine Verfahrensverkürzung geben.

Wenn zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaften ständig hineinschreiben: Ihr dürft nur kassatorisch tätig werden am UVS!, dann wird ein Verfahren 15-mal im Kreis laufen. Das gilt für Wirtschaftler und auch für normale Bürgerinnen und Bürger. So, wie Sie da vorgehen, wird also Bürgernähe nicht erreicht, wird Bürgernähe nicht verwirklicht.

Dazu kommt noch, dass die unabhängigen Verwaltungssenate – und das wäre zum Beispiel ein Ziel von uns Grünen – zu echten Landesverwaltungsgerichten ausgebaut werden müssten. Ich kann Sie schon verstehen: In dieser Angelegenheit sind Sie natürlich auf den Widerstand der Landeshauptleute gestoßen, denn diese lassen sich in ihre Personalpolitik nicht hineinpfuschen. Am UVS werden die Leute befristet bestellt. Und einer, der halt ab und zu auch gegen den Landeshauptmann entscheidet, kann sich, wenn dieser Landeshauptmann nicht sehr korrekt vorgeht, in den nächsten fünf Jahren halt in der Abteilung "für Kleinentwässerungen" wiederfinden, ohne noch relevant beschäftigt und eingestellt zu werden. Diese Vorgangsweise ist unzumutbar, wir brauchen eine echte Landesverwaltungsgerichtsbarkeit! (Beifall bei den Grünen.)

Nun komme ich aber zu einigen inhaltlichen Fragen, die vielleicht ein bisschen weniger trocken klingen, Fragen, die die Bürgerin und den Bürger direkt berühren.

Ich habe, als ich heute den Abänderungsantrag bekommen habe, sehr gehofft, dass eine ganz wichtige Abänderung darin enthalten ist. Ich ersuche Sie, Herr Kollege Khol – vor allem Sie! –, diesen einen Punkt in Ihre Abänderung aufzunehmen. Das ist im Deregulierungsgesetz der Punkt zwei, in dem – und es ist durchaus akzeptabel, dass Regeln für die Deregulierung festlegt werden – festgelegt wird, dass in Zukunft europäische Standards nicht mehr übererfüllt werden dürfen – Originalzitat! Das heißt, Österreich geht den Weg, europäische Standards auf das Mindestniveau herunterzubrechen, und das halte ich für einen Skandal! (Beifall bei den Grünen.)

Sie wollen uns offensichtlich in allen Bereichen auf die unterste Ebene der europäischen Rechtsentwicklung herunterdrücken, Sie wollen alle europäischen Normen nur im Minimum erfüllen.

Meine Damen und Herren, das kann es doch nicht sein! Irgendwann, als es um den Beitritt gegangen ist, sind Sie doch mit dem Anspruch in die EU-Kampagne gegangen, dass wir Vorreiter in der Europäischen Union sein werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich bitte Sie noch einmal: Nehmen Sie diesen Satz heraus, oder ändern Sie ihn so, dass wir nicht automatisch bei jeder Norm gezwungen sind, nur das Minimum zu erfüllen, sondern dass wir eine sachgerechte Lösung für Österreich schaffen. Damit erzwingen Sie nämlich ein Abrücken vom Prinzip der Sachgerechtigkeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich Ihre Idee gewesen ist! Das ist für mich eigentlich einer der problematischesten Punkte in dem gesamten Paket.

Weitere Punkte gibt es natürlich auch noch. Der Herr Kollege hat es schon angesprochen: die Verkürzung der "Pickerl"-Intervalle. – Ja, natürlich ist das für manche Autofahrer interessant, nicht mehr öfters in die Werkstätte zu müssen und dort das "Pickerl" machen lassen zu müssen.


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Aber: Für die Umwelt und die Sicherheit ist das nicht interessant. Da kann nämlich dann jemand jahrelang mit einem schlecht eingestellten Motor spazieren fahren, und da kann eben jemand auch ohne Service, ohne dass die Sicherheitseinrichtungen des Autos überprüft werden, gefährlicher im Straßenverkehr unterwegs sein. (Abg. Großruck: Ein drei Jahre altes Auto? Für Neuwagen gilt das!)

Wir lehnen das genauso ab, wie ÖAMTC, ARBÖ und das Kuratorium für Verkehrssicherheit diese Regelung abgelehnt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt noch einige weitere Punkte, zum Beispiel im Eisenbahngesetz, die ich für besonders herb halte.

Sie haben im Eisenbahngesetz ursprünglich eine Passage drinnen gehabt, die eher an das Verwaltungshandeln des Mittelalters erinnert hat, nämlich, jeder kann graben – auch in Nachbars Garten, wenn er dort etwas vermutet oder etwas machen will –, indem Sie die Verständigungspflicht und das behördliche Verfahren für Vorarbeiten zu Arbeiten im Sinne des Eisenbahngesetzes oder des Rohrleitungsgesetzes gestrichen haben. Diesbezüglich haben Sie eine Abänderung vorgeschlagen, wonach das wieder zurückgenommen wird. Dieser Abänderung werde ich auch meine Zustimmung geben, weil damit zumindest eines der gröbsten Probleme im Eisenbahngesetz verhindert wird.

Sie haben aber weiters das Heimfallsrecht aus dem Eisenbahngesetz gestrichen, und das heißt in kurzen Worten, Sie haben eine Erleichterung des Einstellens von Nebenbahnen wieder einmal gesetzlich festgesetzt.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:


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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2001) in der Fassung des Ausschussberichtes und -antrages, 886 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes (886 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Artikel 2, Z 10 wird gestrichen.

*****

Das Heimfallsrecht brauchen wir auch als Druckmittel, damit die Einstellung der Nebenbahnen nicht noch belohnt wird. Wir brauchen die Nebenbahnen verkehrspolitisch. – Das sagen Sie auch immer wieder, wenn Sie am Sonntag irgendwo reden, aber wir können nicht dulden, dass das im Gesetz erleichtert wird und die Situation für die Nebenbahnen und diejenigen, die von den Nebenbahnen abhängig sind, verschlechtert wird. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme damit zu den versäumten Chancen – und diese liegen wiederum im Eisenbahnbereich. Auch die Behindertenverbände haben das gefordert: Man hätte doch endlich die Entscheidung treffen können, dass Bauten im Sinne der Behinderten errichtet beziehungsweise umgestaltet werden, also Barrierefreiheit im gesamten Bereich hergestellt werden kann. Das wäre schon längst durch Artikel 7 erzwungen, wäre Artikel-7-konform. Ich bringe deshalb einen zweiten Abänderungsantrag ein, auch im Namen meiner Kollegin, Frau Haidlmayr, die sich gerade in diesem Bereich besonders engagiert, um die Situation für Behinderte zu verbessern. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungsauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses, 866 der Beilagen)

In Artikel 2 des genannten Entwurfes wird folgende Ziffer 4a eingefügt:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Ziffer 4a:

§ 14 wird um folgenden Absatz 7 ergänzt:

"(7) Zu den baulichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, die körperbehinderten, älteren oder gebrechlichen Personen, werdenden Müttern, Kindern und Fahrgästen mit kleinen Kindern die Benützung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge erleichtern. Einrichtungen für diese Personen sind durch Hinweise zu kennzeichnen."

*****

Meine Damen und Herren! Da können Sie mitgehen. Da würden Sie wirklich etwas Positives erreichen und könnten einen Meilenstein in dieser Verwaltungsreform setzen, der nicht die Kosten auf die Länder verlagert – die Länder müssen zahlen, wenn der Bund spart –, der nicht die Verfahrensunsicherheit erhöht für die Menschen, die zur BH gehen und etwas von der BH wollen, und der nicht, so wie Sie es vorgesehen haben, viele Anrainerinnen- und Anrainerrechte in Frage stellt, die es bisher gegeben hat.

Meine Damen und Herren! Wir können an dieser Novelle noch weiter arbeiten. Sie haben einen unzureichenden Entwurf vorgelegt, der mehr Chaos in die Verwaltung bringt, als es jemals der Fall war. Der große Wurf ist Ihnen nicht gelungen. Treten Sie doch jetzt mit uns, mit der Opposition, in eine Diskussion um eine echte Bundesstaatsreform ein, eine Reform, bei der man auch Rechte und ganze Materien zu den Ländern verlagert, sei es auch inklusive der Steuern. Die Länder sollen doch auch einmal Verantwortung dafür übernehmen, dass Geld eingenommen wird. Das wäre für die Länder sicher eine sehr, sehr wichtige und interessante Entwicklung und würde einen Schritt in Richtung eines echten Föderalismus bedeuten – und nicht in eine solche Probleme schaffende Pseudolösung, wie Sie sie uns vorgelegt haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenberger verlesenen Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte.

11.04

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 30 Jahre lang haben sozialistische Bundeskanzler von einer Verwaltungsreform geredet. Heute machen wir sie! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Vor fast zehn Jahren hat ein sozialistischer Bundeskanzler Franz Vranitzky eine Abmachung mit den Ländern und den Gemeinden (Abg. Dr. Fekter: Perchtoldsdorf!) unterschrieben: das berühmte Perchtoldsdorfer Abkommen. (Der Redner weist dieses Abkommen vor.) Seine Unterschrift sehen Sie hier. Darin hat er sich verpflichtet, eine Bundesstaatsreform vor der EU-Volks


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abstimmung im Juni 1994 durch den Nationalrat zu bringen. – Er hat sein Wort nicht gehalten. (Abg. Haigermoser: Gebrochen! – Abg. Edler: Weil die ÖVP blockiert hat!)

1997 hat es einen weiteren sozialistischen Bundeskanzler gegeben: Viktor Klima. Der eine oder andere erinnert sich noch an ihn. Auch er hat sein Wort nicht gehalten, er hat es gebrochen. Da verstehe ich, Herr Kollege Gusenbauer, dass Sie heute eine solche negativistische Rede gehalten haben. Da ärgert man sich ganz einfach, wenn das, was Sie 30 Jahre lang verhindert haben, eine neue Regierung von Wolfgang Schüssel und Susanne Riess-Passer in zwei Jahren umsetzt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber ich warne Sie, Herr Kollege Gusenbauer (Oh-Rufe bei der SPÖ): Sie sind am besten Wege, Reden zu halten, wie sie einmal ein Klubobmann hier gehalten hat, der dort (auf die erste Bankreihe der Freiheitlichen weisend) gesessen ist und der sich selbst als Dobermann bezeichnet hat. (Abg. Dr. Mertel: Sie kann man als Pinscher bezeichnen!) Was will ich damit sagen? – Eine Rede, die voll von Unwahrheiten, von Populismus und von unqualifizierten Angriffen ist, das ist ein Oppositionsstil, den ich als linkspopulistisch bezeichnen möchte, und das möchte ich Ihnen doch nicht zumuten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Ich schon!)

Meine Damen und Herren! Was wir heute beschließen werden, ist ein großer Wurf. (Abg. Leikam: Khol mit Ablaufdatum!) Es ist die erste Säule der Verwaltungsreform, einer Verwaltungsreform, die mit den Ländern, den Städten und den Gemeinden verhandelt ist. Herr Kollege Gusenbauer, ich empfehle Ihnen, einmal mit Herrn Häupl sachlich zu sprechen (Abg. Dr. Gusenbauer: Habe ich!), mit Herrn Stadtrat Rieder aus Wien oder mit Herrn Landeshauptmann Niessl aus dem Burgenland. Die haben nämlich alle in der Landeshauptleutekonferenz diese Verwaltungsreform gutgeheißen und haben am Reformdialog unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers teilgenommen; Susanne Riess-Passer, die Frau Vizekanzler, hat dort ihre Entwürfe vorgelegt. Diese Sozialdemokraten der Praxis, die Verantwortung tragen, handeln eben verantwortungsvoll, und damit ist Ihre Rede qualifiziert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Was wir heute beschließen werden, bringt für den Bürger große Erleichterungen: Die Bezirksverwaltungsbehörde, also das Stadtmagistrat, wie es jeder kennt, die Bezirkshauptmannschaft, die BH, die jeder kennt, wird die zentrale Servicestelle, wird die leistungsfähige Servicestelle für die Bürgerinnen und Bürger. Sie können dort in einem einzigen Schritt fast alles erledigen, was sie von der Verwaltung brauchen. Das ist der One-Stop-Shop, den Sie zehn Jahre verhindert haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben im Reformdialog weitere Maßnahmen vorbereitet. Die zweite Säule ist das Deregulierungspaket. Das heißt also, Bund, Länder, Städte und Gemeinden werden weniger Gesetze zu vollziehen haben. Es wird weniger Genehmigungsverfahren geben, es wird weniger Barrieren geben, es wird weniger Hürden geben. Das heißt, man erreicht einen schlankeren Staat und eine leistungsfähige, freundliche Bürokratie.

Herr Kollege Gusenbauer, ich hoffe, dass viele der öffentlich Bediensteten, die Tag und Nacht ihre Pflicht erfüllen, die in der Sicherheitsexekutive für uns den Kopf hinhalten, die für uns in der Finanzverwaltung die Gelder hereinholen, damit wir die sozialen Transferleistungen bezahlen können, die unsere Kinder unterrichten, ich hoffe, dass sie alle Ihre unqualifizierten Angriffe heute gehört haben (Abg. Dr. Gusenbauer: Welche unqualifizierten Angriffe? Wovon sprechen Sie, Herr Abgeordneter? Wissen Sie, wovon Sie reden?), Angriffe voller Populismus, als Sie sich gegen den Sozialplan für öffentlich Bedienstete ausgesprochen haben, deren Job wir einsparen. Was sollen wir anders tun, als mit ihnen zusammen eine Abmachung zu treffen, wie sie ohne den Job, den sie nicht mehr ausüben können, dennoch nicht ohne soziales Netz ins Bodenlose fallen?! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine zweite Säule ist also das Deregulierungspaket. Die dritte Säule ist eine große Strukturreform, eine Strukturreform, mit der wir den Behördenaufbau in diesem Land an das 21. Jahrhundert anpassen. Nicht mehr das Ochsenfuhrwerk ist das Maß der Dinge, sondern die neuen Kommunikationsverhältnisse im Internet.


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Auch hier, Herr Gusenbauer, möchte ich Sie schon an das erinnern, was Ihr Kollege Kostelka, Ihr Vorgänger, und die Sozialdemokratische Partei in der letzten Legislaturperiode vertreten haben, nämlich die Schließung von sehr viel mehr Behörden und Gerichten. Damals haben wir nicht zugestimmt, weil wir gesagt haben, alles das müsse im Einvernehmen mit den Ländern, Städten und Gemeinden geschehen.

Das, was wir vorschlagen, ist nicht oktroyiert. Das, was wir vorschlagen, ist ausverhandelt mit allen Partnern in einem föderalistischen Staat, und dazu stehen wir! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch die vierte Säule ist bereits in Bau: die Reorganisation der gesamten staatlichen Verwaltung, die Reorganisation der Ministerien. Auch das, diese Kabinettsreform, ist von den sozialistischen Bundeskanzlern über Jahrzehnte verhindert worden. Viktor Klima hat einmal mit dem damaligen Vizekanzler Wolfgang Schüssel eine Kabinettsreform vereinbart, aber sie ist am "Beton" Ihrer Fraktion gescheitert. Jetzt machen wir diese Reform, denn diese Regierung macht Reformen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Natürlich, wir bewegen in diesem Land sehr viele Strukturen, aber wir bewegen sie nach sorgfältiger Überlegung und im Einvernehmen mit den Betroffenen. Und worauf ich stolz bin und wofür ich der Frau Vizekanzler besonders danken möchte: Alle diese Reformen geschehen im Einvernehmen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, und das ist für mich als Christgewerkschafter wichtig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir werden in den nächsten drei Jahren an die 20 000 Dienstposten weniger brauchen. Das heißt natürlich, dass wir weniger Menschen beschäftigen, und das heißt natürlich, dass solche Einsparungen nur im Einvernehmen mit der Personalvertretung, eben mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, machbar sind. Und hier hat sich Fritz Neugebauer als verlässlicher und guter Verhandlungspartner erwiesen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Insgesamt werden 21 Milliarden Schilling – Steuerschillinge! – durch diese Reformen eingespart. Und das sind nicht Einnahmenerhöhungen, sondern das ist das, was immer wieder von allen verlangt wird: dass der Staat bei sich selber spart, nicht bei den anderen. Das sind die schlankeren Bürokratien, das ist die bessere Organisation, das ist der rationellere Einkauf, das ist eben die Abschaffung vieler, vieler Genehmigungsverfahren, die nicht mehr notwendig sind. Alles das bewirkt einen schlankeren Staat, und dafür tritt diese Regierung voll ein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich erinnere daran, meine Damen und Herren: Wir sind hier auf gutem Wege. Wir sind eine Reformregierung, und das mag Ihnen passen oder nicht passen, Herr Gusenbauer. Was haben wir nicht schon alles bewegt! Wir haben endlich das Kindergeld für alle zustande gebracht (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – Zwischenrufe bei der SPÖ), das Kindergeld für alle, das Sie, Frau Mertel und Frau Prammer, den Hausfrauen nicht gönnen wollten, weil die Hausfrauen ja nicht arbeiten, haben Sie gesagt. Sie haben keine Ahnung, was Hausarbeit bedeutet, was es bedeutet, eine Familie zu betreuen und Kinder großzuziehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Jaja-Rufe bei der SPÖ.)

Wir haben die Pensionsreform geschafft. Wir können die Pensionen auf Dauer sichern. Wir haben die Privatisierung weiter vorangebracht und den Wirtschaftsstandort gestärkt. Wir haben eine umfassende Reform des Sicherheitswesens eingeleitet. 300 Sicherheitswachebeamte werden mehr auf der Straße sein und im Sicherheitsdienst tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen. Das sind Leistungen und Reformen!

Wir haben eine Finanzreform zustande gebracht, auf die wir stolz sind. Es werden in diesem Land die Regierung und das Parlament keine neuen Schulden mehr machen. Keine neuen Schulden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es weht also ein Wind der Reform durch dieses Land. Die Verwaltungsreform ist ein kräftiger Wind in diesem Zusammenhang.


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Wir werden weiter unser Wort halten. Die nächste große Reform wird die Reform "Abfertigung neu" sein. Das heißt, dass nicht nur mehr 47 Prozent der Arbeitnehmer am Ende ihrer Berufslaufbahn eine Abfertigung erhalten, sondern dass fast 100 Prozent eine Leistung im Rahmen des dritten Standbeines erhalten. Dafür treten wir ein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Einen Punkt möchte ich erwähnen, der auch von Frau Lichtenberger gebracht wurde. Ich halte es für richtig, dass wir uns noch mit den Landesverwaltungsgerichten auseinander setzen. Wir haben daher zugesagt, einen Unterausschuss einzusetzen, und in diesem Unterausschuss werden wir diese Dinge intensiv beraten. Ich glaube, dass wir, wenn die Sozialdemokraten ihre Blockade aufgeben – und es gibt Anzeichen dafür, dass im Unterausschuss des Verfassungsausschusses seriös verhandelt wird –, auch bezüglich der Landesverwaltungsgerichte zu Ergebnissen kommen.

Zu dem, was Sie im Zusammenhang mit dem Deregulierungsgesetz angesprochen haben, wird Frau Dr. Baumgartner, die ja die Sprecherin auf diesem Gebiet ist, noch einen Entschließungsantrag einbringen, der diesem Anliegen gerecht werden wird. Das heißt also, der Dialog ist sinnvoll.

Meine Damen und Herren! Zwei Dinge möchte ich im Zusammenhang mit dieser Verwaltungsreform noch anmerken.

Es gibt immer wieder Kritik am Föderalismus. Man sagt immer wieder: Weshalb brauchen wir neun Landesgesetze auf einem Gebiet? Warum haben wir dieses Neun-plus-eins-Modell? – Ich halte das für ein törichtes Argument, denn die Bürgernähe ist in den Gemeinden und im Land, und wir müssen die Länder stärken und dürfen sie nicht schwächen! Mit dieser Verwaltungsreform werden sie massiv gestärkt, erhalten sie neue Kompetenzen, erhalten sie neue Mittel und haben sie im eigenen Haus mehr zu reden. Als Tiroler trete ich für diesen Föderalismus ein und verteidige ihn, und daher stimme ich auch für diese Verwaltungsreform! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein Weiteres: Meine Damen und Herren vor allem von der Sozialdemokratie und den Grünen! Was waren das nicht für Töne von einem heißen Herbst! Was waren das nicht für Töne bei der Urabstimmung! Was waren das nicht für Töne, wir würden die Sozialpartnerschaft nicht einbinden! Quod erat demonstrandum – was heute zu beweisen ist: Wir haben diese Verwaltungsreform mit den Sozialpartnern, in Absprache mit allen Interessenvertretungen, mit allen Bundesländern, mit den Gemeinden durchgezogen. Das ist ein Beispiel für "Sozialpartnerschaft neu"!

Wir wollen in diesem Land ein Miteinander und kein Gegeneinander! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir wollen vereinen und nicht spalten. Wir wollen gemeinsam handeln, und diese Verwaltungsreform ist ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Gemeinden.

Ich gratuliere dem Bundeskanzler und der Vizekanzlerin: eine wichtige Säule der Reform! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol reicht Bundeskanzler Dr. Schüssel und Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer die Hand.)

11.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. – Bitte.

11.19

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung ist angetreten mit der Zielsetzung, einen leistungsfähigen Staat und eine leistungsfähige Verwaltung zu schaffen und den Bürger in den Mittelpunkt dieser Überlegungen zu stellen.


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Die Zielsetzungen, die Schwerpunkte dieser Reform sind schon von meinen Vorrednern mehrmals angesprochen worden: verstärkte Bürgerorientierung, die Beschleunigung der Verfahren, die Konzentration staatlicher Leistungen auf die Kernfunktionen. Das heißt, wir haben uns die Frage gestellt – und das ist eigentlich die zentrale Frage –: Welche Aufgaben muss der Staat überhaupt selbst erledigen, und welche Aufgaben können anderswo besser, schneller und effizienter erledigt werden?

Unter diesem Gesichtspunkt sind die Verhandlungen zur Verwaltungsreform zwischen den Gebietskörperschaften, also Bund, Ländern, Gemeinden und Städten, gelaufen und, wie ich glaube, auch zu einem guten Ergebnis gekommen. Das kann man betonen, besonders wenn man, wie ja heute schon mehrfach auf die Vergangenheit hingewiesen wurde, bedenkt, wie lange über diese Frage schon diskutiert wurde. Es ist dies ein Dauerthema der österreichischen Innenpolitik, an dem sich in den letzten zehn Jahren rund neun Staatssekretäre und Minister die Zähne oder manche ganze Gebisse ausgebissen haben. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben bereits bei der Regierungsbildung den Entschluss gefasst, es besser zu machen. Da können Sie schon lachen (in Richtung SPÖ), ich werde Ihnen das gleich erläutern.

Die Vorbereitungen haben bereits im letzten Jahr in der von mir eingesetzten Aufgabenreformkommission unter Professor Raschauer mit einer Reihe von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Vertretern von Bürgerinteressen, die die Hinterfragung der Staatsaufgaben vorgenommen haben, begonnen. Sie haben im März dieses Jahres einen Bericht mit 60 Vorschlägen vorgelegt, von denen rund 75 Prozent in dieses Verwaltungsreformpaket übernommen wurden. Das restliche Viertel, das nicht enthalten ist, umfasst Zweidrittelmaterie, das heißt jene Dinge, die einer Verfassungsmehrheit bedurft hätten.

Ich bedauere es eigentlich sehr, Herr Kollege Gusenbauer und meine Damen und Herren von der Opposition, dass es nicht möglich war, in diesem Bereich noch weiterzugehen, Ihre Zustimmung zu Dingen zu bekommen, von denen Sie verbal zwar bekunden, dafür zu sein, die Sie aber in der Praxis nicht umzusetzen bereit sind. Herr Kollege Gusenbauer! Ich finde – und Sie erlauben mir diese Bemerkung, ich habe Ihnen sehr genau zugehört –, dass das heute Ihre lustigste Rede in diesem Haus war, die Sie je gehalten haben, weil Sie völlig am Thema vorbeigesprochen haben. Ich kann mir das nur so erklären, dass Sie sich mit der Materie gar nicht auseinander gesetzt haben.

Sie waren auch in der Hofburg nicht dabei. Es tut mir Leid, aber das ist die einzige Erklärung dafür, dass Sie heute hier so gesprochen haben. Sie waren beim Reformdialog in der Hofburg nicht dabei, Sie haben sich offensichtlich auch bei Ihren Kollegen Gradwohl und Gaßner, die dort waren und eine sehr konstruktive Diskussion mit uns geführt haben, nicht in ausreichendem Maß erkundigt, sonst hätten Sie nämlich wissen müssen, dass zum Beispiel die Frage der Wertgrenzenerhöhung für Anonymverfügungen – die im Übrigen keine Straferhöhung ist, wie Sie gesagt haben – auf ausdrücklichen Vorschlag, auf Bitte des Herrn Vizebürgermeisters Rieder aus Wien in der Achterrunde in dieses Paket aufgenommen worden ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so! Oje! Oje!)

Herr Kollege Gusenbauer! Nachdem die SPÖ-Fraktion jetzt den Föderalismus für sich entdeckt hat – nach ungefähr 55 Jahren in dieser Republik!, aber ich freue mich darüber, dass Föderalismus für Sie jetzt endlich etwas Wichtiges ist –, muss ich Ihnen sagen: Föderalismus setzt in erster Linie voraus, dass man mit den anderen Gebietskörperschaften redet! Also: Reden Sie mit Herrn Vizebürgermeister Rieder, reden Sie mit Herrn Bürgermeister Häupl, reden Sie mit Herrn Landeshauptmann Niessl, die haben nämlich alle in der Landeshauptleutekonferenz diesem Paket einstimmig ihre Zustimmung gegeben – weil es ein gutes Paket für den Bund und die Länder ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Prammer: Ist ja nicht wahr!)

Ich habe auch in der Sitzung des Verfassungsausschusses das Protokoll der Landeshauptleutekonferenz vorgelegt, weil Ihre Kollegen mich schon dort fragend angeschaut haben. Sie


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müssen sich halt doch ein bisschen informieren. Ich möchte es an dieser Stelle auch nicht verabsäumen, mich bei Herrn Vizebürgermeister Rieder, der nicht nur in der Landeshauptleutekonferenz, sondern auch in der Achterrunde Verhandler war, ausdrücklich zu bedanken, denn vieles von dem, was wir heute hier vorlegen können, ist auf seinen Vorschlag hin geschehen und trägt seine Zustimmung.

Sie haben den ländlichen Raum erwähnt, Herr Kollege Gusenbauer, der auch mir ganz besonders wichtig ist. Die SPÖ hat jetzt die Nahversorgung und den ländlichen Raum als wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erkannt. – Da stimme ich Ihnen hundertprozentig zu.

Sie haben die Postämter erwähnt, Herr Dr. Gusenbauer. Dazu muss ich Ihnen sagen, es wäre schön gewesen, wenn Ihnen das ein bisschen früher eingefallen wäre, denn: Bei der Ausgliederung der Post hat man erstens keinen ausreichenden Nahversorgungsauftrag mitgegeben. Und das war Ihre Regierung, die das gemacht hat, Ihre Minister, die das gemacht haben; Exfinanzminister Edlinger ist momentan nicht im Saal, aber vielleicht erkundigen Sie sich einmal bei ihm!

Es war zweitens die rote Personalvertretung, die Gewerkschafter der Postgewerkschaft, die nichts unternommen haben, um gegen die Schließung der Postämter in diesem Unternehmen aufzutreten. Ganz im Gegenteil! Es waren Ihre Gewerkschafter Dörfler und Co, die sich ihr Veto durch eine Erhöhung ihrer Bezüge haben abkaufen lassen. Und da ist man ganz still gewesen, was die Schließung der Postämter betrifft. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das ist ja Aufgabe der Personalvertreter!) Sie sind diesbezüglich total unglaubwürdig, das muss ich Ihnen wirklich sagen, Herr Kollege Gusenbauer! (Abg. Dr. Gusenbauer: Sind jetzt die Gewerkschafter für die Post verantwortlich?)

Ich weiß schon, dass Ihnen das wehtut. Die Wahrheit tut weh, aber es ist eben die Wahrheit, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, dass es Ihre Gewerkschafter waren, die stillschweigend zugeschaut haben und sich ihr Schweigen noch haben vergüten lassen. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Nicht nur die Aufgabenreformkommission hat wesentliche Beiträge zu dem Reformpaket, das wir jetzt vorstellen können, geleistet, sondern auch die Finanzausgleichsbegleitkommission hat 45 Vorschläge vorgelegt. Besonders – und ihnen gilt mein besonderer Dank – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltungspraxis haben aus ihrem täglichen Erleben heraus entsprechende Vorschläge geliefert.

Es gab elf Verhandlungsrunden – auf Bundesseite bestehend aus den Ministern Grasser, Molterer und Staatssekretär Finz, auf Länderseite bestehend aus den Landeshauptleuten Haider, Pröll, Sausgruber und eben dem Wiener Vizebürgermeister Sepp Rieder, ergänzt im Juli durch den nächsthalbjährlichen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Josef Pühringer –, elf Verhandlungsrunden, fünf Gesprächsrunden mit dem Städte- und Gemeindebund und 40 Gesprächsrunden auf Expertenebene. Das Ergebnis, das aus diesen zwar oft spannungsgeladenen, aber letztendlich erfolgreichen Verhandlungen hervorgegangen ist, liegt Ihnen heute zum Teil vor, nämlich Verwaltungsreformgesetz Teil 1.

Das beantwortet auch die Frage von Frau Kollegin Lichtenberger, warum zum Beispiel die Übertragung der Bundesstraßen B noch nicht enthalten ist. Es heißt: Verwaltungsreformgesetz Teil 1, Frau Kollegin Lichtenberger, und daraus geht schon hervor, dass ein Verwaltungsreformgesetz Teil 2 folgen wird, in dem das Fehlende dann selbstverständlich enthalten sein wird; mit den Ländern ist das bereits paktiert und vereinbart.

Die Verwirklichung des "One-Stop-Shop"-Prinzips, das heißt die Zusammenfassung und Konzentration von Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft, ist ein zentraler Punkt dieses Verwaltungsreformgesetzes. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr die Bürger einen Marathon von Stelle zu Stelle werden laufen müssen, sondern dass die Akten laufen werden.

Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel aus der Praxis erläutern, damit man sich auch vorstellen kann, wie das funktioniert: Ein Unternehmer, der beispielsweise ein Ausflugslokal errichten und betreiben wollte, musste bisher Genehmigungen nach der Gewerbeordnung, dem Forstge


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setz, dem Naturschutzgesetz und der Bauordnung einholen. Nach der geltenden Rechtslage musste dieser Unternehmer mit seinen Anliegen zu verschiedenen Behörden und wurde von dort aus sozusagen von Pontius zu Pilatus immer wieder weitergeschickt.

Für die gewerberechtliche und forstrechtliche Bewilligung war schon immer die Bezirksverwaltungsbehörde in erster Instanz im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zuständig. Die naturschutzrechtliche Bewilligung ist eine Landesmaterie, und nicht in allen Bundesländern ist die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise das Magistrat als erste Instanz bisher zuständig gewesen. Für die Baubewilligung wiederum ist bis auf wenige Ausnahmen der Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erste Instanz. – Drei eigenständige Bescheide, drei verschiedene Berufungsmöglichkeiten in verschiedenen Instanzen und drei verschiedene Entscheidungen, und dazu kommt noch eine Wartezeit von oft eineinhalb bis zwei Jahren. Angesichts dessen grenzt es direkt an ein Wunder, wenn der Betreffende nicht ohnehin schon längst die Lust an seinem Unternehmen verloren hat.

Bürokratismus in dieser Form gefährdet Unternehmensgründungen und Investitionen und damit Arbeitsplätze. (Abg. Gradwohl: Und was hat sich geändert?) Deshalb, Herr Kollege, ist es so wichtig, hier einen neuen Weg zu gehen – im Sinne des Bürokratieabbaues und der Standortsicherung. (Abg. Gradwohl: Wann? Wann?) Jetzt, Herr Kollege, jetzt und heute! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da Sie es offensichtlich nicht genau gelesen haben, erkläre ich Ihnen auch noch, wie das geht, das war nämlich Ihre Frage: Wie geht das? Das geht ganz einfach so, dass die Bezirksverwaltungsbehörde (Abg. Gradwohl: Nein! Wo das steht, habe ich Sie gefragt!)  – zuhören müssen Sie mir schon, wenn Sie mir eine Frage stellen! – in Zukunft alle Bundesverfahren gemeinsam abwickelt, in einer gemeinsamen Verhandlung und in einem gemeinsamen Bescheid. Für den Bürger entfällt dadurch eine Fülle von Amtswegen, Eingaben, Telefonaten, Sorgen und vor allem auch Kosten. Das ist eine deutliche Ersparnis, weil es eine Berufung für alle drei Materien gibt, der Unabhängige Verwaltungssenat in der Sache entscheidet und damit der Bürger eine rasche und kompetente Entscheidung erhält, Herr Kollege Gaßner! (Abg. Schieder: Nach dem Anlagenrecht stimmt das nicht!)

Dieses Modell der Erledigung durch den UVS ist erarbeitet worden – weil vorhin auch Kritik an den Experten geübt wurde und Herr Kollege Gusenbauer gemeint hat, alle Experten hätten das in der Luft zerrissen; es ist umgekehrt, Herr Kollege Gusenbauer! – von den Experten; nicht nur von Herrn Professor Raschauer mit den Mitgliedern der Aufgabenreformkommission, der zum Beispiel auch der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und viele andere angehört haben, sondern auch von den Verwaltungs- und den Verfassungsrechtsexperten, nämlich vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Jabloner, vom Vizepräsidenten Pesendorfer, vom Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes Korinek. Daher sind auch Ihre Vorwürfe, dass hier der Rechtsschutz gefährdet würde, völlig irreführend, denn das sind die Topverwaltungs- und die Topverfassungsjuristen dieses Landes, und genau diese haben diesen Vorschlag erarbeitet! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es gibt darüber hinaus im Verwaltungsreformgesetz 2001 zahlreiche weitere Verfahrensvereinfachungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im Gesetz über die Regelungen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, im Hebammengesetz, Ärztegesetz, Apothekengesetz, eine Fülle von Vereinfachungen bei den Amtsbeschwerden; bisher mussten Tausende Akten, zum Beispiel das Forstgesetz betreffend, nach Wien ins Ministerium geschickt werden, wo die Beanstandungen unter der Promillegrenze lagen, wodurch ein riesiger Verwaltungsaufwand entstanden ist. All das wird es in Hinkunft nicht mehr geben. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Gusenbauer hat noch das Rattengesetz und das Bazillenausscheidergesetz erwähnt. – Das ist offensichtlich das Einzige, was Sie sich angeschaut haben. Das ist zwar ein kleiner Teilbereich, aber ein wichtiger Teilbereich, Herr Dr. Gusenbauer, weil es auch hier um Rechtsbereinigung im Sinne dessen geht, dass wir unnötige Gesetze, die man nicht mehr braucht, abschafft, weil wir ein modernes Hygienegesetz haben.


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Ganz wichtig ist mir der auch schon angesprochene Punkt betreffend das KFZ-Pickerl. Das ist mir deswegen so wichtig, weil sich diesbezüglich in den letzten Tagen eine wirklich abstruse Diskussion entwickelt hat – besonders auch von Seiten der Autofahrerklubs; das möchte ich an dieser Stelle auch einmal sagen. Die Autofahrerklubs waren diejenigen, die, als die jährliche Pickerl-Überprüfung eingeführt wurde, von Abzockerei der Autofahrer gesprochen haben. Wenn man jetzt die Intervalle auf einen europäischen Standard, auf europäisches Niveau bringt – nirgendwo in ganz Europa gibt es eine jährliche Pickerl-Überpüfung –, dann ist das weder eine Gefährdung der Umwelt noch ein Anschlag auf die Sicherheit. Ich war sehr entsetzt über Inserate der Wirtschaftskammer in den heutigen Zeitungen, die ich für zutiefst verwerflich halte, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass es um Sicherheitsinteressen und Umweltinteressen geht, obwohl es in Wahrheit nur um Geschäftsinteressen geht. Das muss man einmal deutlich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In der heutigen Ausgabe der "Tiroler Tageszeitung" findet man auf Seite 3 dieses Inserat der Wirtschaftskammer, und auf Seite 4 beschwert sich dieselbe Wirtschaftskammer über zu viele Kontrollen bei LKWs. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Da muss ich schon sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich würde auch bitten, das weiterzuleiten an eine vernünftige, eine glaubwürdige Interessenvertretung: Das kann es ja wohl nicht sein, dass die privaten PKWs kontrolliert werden müssen, die LKWs aber unkontrolliert durchdonnern dürfen! Für die LKWs gelten selbstverständlich weiterhin die strengsten Kontrollen und die strengsten Bestimmungen, auch was das Pickerl betrifft, aber wir wollen keine Schikaniererei der Autofahrer und sind deswegen für eine Entlastung der Autofahrer im Ausmaß von 330 Millionen Schilling in diesem Bereich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Deregulierung, die Ihnen heute in einem eigenen Deregulierungsgesetz vorliegt, ist ein weiterer wichtiger Punkt. Ein Deregulierungsauftrag in genereller Form soll eine Durchforstung des Rechtsbestandes sicherstellen, aber – und das ist mir auch wichtig zu betonen – keine Nivellierung nach unten im Sinne von gemeinsamen EU-Standards bedeuten. Das ist auch ausdrücklich so festgehalten.

Was hat der einzelne Bürger noch von dieser Reform? – Ganz konkret nur einige Beispiele:

Die gemeinsame Prüfung von Lohn- und Kommunalsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen ist eine wesentliche Erleichterung für die klein- und mittelständischen Unternehmen, die bisher darunter zu leiden hatten, dass, wie bei einer Drehtür, kaum war der eine Prüfer draußen, der nächste schon hereingekommen ist.

Dass es heute einen Pass in 20 Minuten gibt, wäre vor wenigen Jahren wahrscheinlich noch unvorstellbar gewesen und ist auch ein Teil der Servicequalität der öffentlichen Verwaltung für den Bürger.

Die Abgabenerklärung vom Wohnzimmer aus wurde schon erwähnt.

Der elektronische Akt soll sicherstellen, dass Verfahren dadurch beschleunigt werden, dass ein Akt an mehreren Stellen gleichzeitig erledigt werden kann, und man nicht warten muss, bis er vom Bürodiener von einer Stelle zur nächsten transportiert wird.

George Bernhard Shaw hat einmal gesagt: Die besten Reformer sind diejenigen, die bei sich selber beginnen. In diesem Zusammenhang erwähnen möchte ich die massive Reduktion in den Zentralstellen der Verwaltung, in den Ministerien. 17 Sektionen, 52 Gruppen, 141 Abteilungen und 187 Referate werden reduziert. Das bedeutet schnellere Aktenläufe, weniger Personal in den Leitungsfunktionen und eine entsprechende Einsparung.

Dasselbe gilt für die Verwaltung der Verwaltung. Das heißt, überall dort, wo es um Dienstwagen, Einlaufstellen, Telefondienste, Bibliotheken, Druckereien, Portierdienste, Handwerksdienste, Buchhaltungen und Ähnliches geht, werden wir die Ministerien in Clustern zusammenfassen und diese Dinge gemeinsam erledigen, was eine wesentliche Ersparnis bringt.


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Damit ist es uns gelungen, ein Einsparungsvolumen zu erzielen, das weit über dem liegt, was wir uns selbst vorgenommen haben, und auch weit über dem, was man uns zugetraut hat, nämlich ein Einsparungsvolumen von 21,21 Milliarden Schilling.

Wir werden Personal im öffentlichen Dienst abbauen, und ich möchte Ihnen, Herr Kollege Gusenbauer, gerade was die von Ihnen erwähnten Sozialpläne betrifft, schon noch etwas sagen. Ich war eigentlich ganz fasziniert von Ihren heutigen Aussagen zu diesem Thema, denn ich darf Ihnen sagen, es war die Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, die mir mitgeteilt hat, dass sie mit den Sozialplänen deswegen nicht einverstanden ist, weil ihr 80 Prozent zu wenig sind.

Weil Sie von Belastungen und möglichen Einsparungen gesprochen haben, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Einen öffentlich Bediensteten, für den ich keine Aufgabe und keine Verwendung mehr habe, zu 100 Prozent weiterzubezahlen, wäre eine Verwaltungsreform mit null Einsparungen. Wenn ich all die schon vorhin erwähnten Abteilungen, Sektionen, Referate abschaffe und sich keine andere Aufgabe für einen Bediensteten im Bundesdienst findet, muss ich an die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte erinnern, Herr Kollege Gusenbauer, die eben dazu geführt haben, dass wir heute einen so aufgeblähten Apparat haben, einen so teuren Apparat, was mit ein Grund für die hohe Steuerbelastung ist, die Sie in den 30 Jahren sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung mitverursacht haben.

Herr Kollege Gusenbauer! Wenn Ihnen Pensionsgerechtigkeit so wichtig ist, dann mache ich Ihnen hier und jetzt von dieser Stelle aus ein Angebot. Pensionsgerechtigkeit heißt für mich – und da haben Sie mein Angebot, dass wir sofort gemeinsam etwas tun können –, zum Beispiel beim Pensionsalter der Eisenbahner endlich einmal eine gerechte Regelung zu treffen. (Abg. Edler: Deshalb haben Sie 80 Prozent der Stimmen verloren!) Das heißt für mich, dass wir für die Eisenbahner Pensionsgerechtigkeit schaffen, indem es nicht mehr möglich ist, dass sie mit 48 oder 52 Jahren in Pension gehen, und zwar genau mit jenen 80 Prozent, die Sie kritisieren. Wenn Sie es ehrlich meinen mit der Pensionsgerechtigkeit, dann stimmen Sie unserem Vorschlag zu; etwas, was wir schon bei der Pensionsreform machen wollten, was aber auf Ihren Widerstand gestoßen ist. – Das ist mein Angebot an Sie, wenn Sie es ehrlich damit meinen, dass es keinen Unterschied zwischen einem Eisenbahnchauffeur und einem Buschauffeur in der Privatwirtschaft mehr geben soll! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Gusenbauer! Wenn Sie es ehrlich meinen, dann können wir das ohne weiteres machen.

Zusammenfassend – meine Redezeit neigt sich schon dem Ende zu – möchte ich sagen, dass mehr gelungen ist, als in Sachen Verwaltungsreform in diesem Land je möglich gewesen ist. Dafür meinen Dank aussprechen möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Bundes- und auf Landesebene, die in zahllosen Sitzungen und zahlreichen Diskussionen dieses Ergebnis vorbereitet haben, aber auch den Mitarbeitern des Städte- und des Gemeindebundes, die mitgearbeitet haben, deren Kreativität und Ideenreichtum für das Ergebnis wesentlich waren, den Mitgliedern der Aufgabenreformkommission, die ehrenamtlich viele Stunden und Tage geopfert haben, um mitzuhelfen, aber auch den Regierungskollegen und den Landeshauptleuten, insbesondere den beiden Landeshauptleuten Haider und Pröll, die in diesem Jahr den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz geführt haben.

Es war eine gemeinsame Anstrengung, die wir unternommen haben. Viele mussten über ihren Schatten springen, man ist auch einmal weggekommen vom Kirchturmdenken, und wir hatten alle gemeinsam eine Zielrichtung vor Augen, nämlich den Nutzen für den Bürger, den wir nicht mehr als Untertan, sondern als Kunden der öffentlichen Verwaltung sehen. (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Die Abgeordneten der Freiheitlichen erheben sich nach und nach von ihren Plätzen.)

11.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. Die freiwillige Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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(Abg. Haigermoser: Wittmann und Gusenbauer haben denselben Friseur! – Abg. Ing. Westenthaler: Und dieselbe Krawatte!)

11.40

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Die kindlichen Meldungen des Herrn Abgeordneten Haigermoser sind ja schon bekannt. Niveauvoller werden sie nicht. (Abg. Haigermoser: Früher haben Sie wie Klima ausgesehen, jetzt wie Gusenbauer!) Niveauvoller werden sie nicht. Es ist eigentlich schade, dass Sie Ihre Zeit so verbringen, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Ich finde es eigentlich beschämend (Abg. Haigermoser: He! He!), wie Sie hier in aller Öffentlichkeit die österreichische Bevölkerung desinformieren. (Beifall bei der SPÖ.) Sie haben hier Unwahrheiten behauptet, von denen Sie ganz genau wissen, dass sie nicht stimmen.

Erstens: Die Postgewerkschaft hat nie der Schließung von Postämtern zugestimmt. Es ist unrichtig, was hier behauptet wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Geführt wird das Postunternehmen von den Generaldirektoren und von einer völlig kompetenzlosen Ministerin, die auch nicht in der Lage ist, hier ein Machtwort zu sprechen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Na, na, na!)

Drittens: Der Vorschlag auf Erhöhung der Verwaltungsstrafen kam nicht von Vizebürgermeister Rieder, sondern er hat sich dem Druck in den Verhandlungen gebeugt und unter großem Protest einem Einsparungspotenzial zugestimmt, weil er die Gesamtlösung nicht gefährden wollte. In Wirklichkeit ist doch eine Erhöhung von Verwaltungsstrafen keine Einsparung, sondern eine Belastung für die Bevölkerung und kann doch nicht als Sparpaket verkauft werden. Das ist doch eine Mogelpackung, die Sie hier verkaufen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Ausführungen des Abgeordneten Westenthaler zur Verwaltungsreform reihe ich in das Kapitel "Die Maus, die brüllte!" ein, denn das ist keine Reform, das ist ein "Reförmchen". Es ist nur der Ansatz einer Reform, und man versucht, hier etwas zu verkaufen, was nicht verkaufbar ist. Man macht großes Tamtam in der Hofburg, man setzt dort möglichst viele Leute hin, diskutiert nicht in der Sache, sondern legt einen Entwurf vor, der nicht mehr veränderbar ist, und fordert uns auf: Stimmen Sie zu! Wenn Sie nicht zustimmen, dann sind Sie gegen uns! – Das ist keine Form des Dialogs, das ist keine Form der Diskussion!

Abgeordnetem Khol möchte ich Folgendes sagen: Sie wissen sehr wohl, dass es sich im Zusammenhang mit der von Ihnen angesprochenen Unterschrift des Bundeskanzlers Vranitzky um ein Papier der Bundesstaatsreform gehandelt hat, aber eine Bundesstaatsreform steht hier nicht einmal im Ansatz zur Debatte. Wir sind gerne bereit, über diese Bundesstaatsreform eine Diskussion zu führen. Eine wirkliche Veränderung der Strukturen in diesem Land ist notwendig, nicht aber eine Scheinveränderung. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben keinen einzigen Ansatz zu verfassungsrechtlichen Veränderungen dieser Struktur oder unserer eigenen Verfassung vorgelegt, nicht einen Vorschlag! Herr Abgeordneter Khol, ich möchte Sie daran erinnern, dass wir einen Antrag auf Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen im Verfassungsausschuss liegen haben. Nicht wir blockieren! Wir haben konstruktive Anträge eingebracht, wir haben Forderungen gestellt. Wir haben sehr wohl ein Gegenmodell aufgestellt: Wir wollen die Gemeinden stärken, wir wollen die Bezirkshauptmannschaften zur Gänze einsparen. Wir wollen eine Demokratisierung der ersten Instanz. Wir wollen statt dem UVS Landesverwaltungsgerichtshöfe. Sie haben sich keine Gedanken über eine Reform gemacht, sondern Sie verkaufen etwas, was wirklich im Ansatz stecken geblieben ist, als große Reform. Seien Sie ehrlich: Dieses Reförmchen verdient die Bezeichnung "Reform" nicht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zur Frage der zweiten Instanz beim UVS, um ins Detail zu gehen: Liebe Abgeordnete, die sich nicht mit Verwaltungsreform befassen (Abg. Neudeck: Reden Sie zu sich selber?): Das, was


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hier passiert ist, führt zu einer Verschlechterung der Position der Bürger. Eine Reform sollte dem Zweck dienen. Was bringt ein derartiges Paket den Menschen? Bringt es ein Mehr an Demokratie? Bringt es ein Mehr an Effizienz? – Alle drei Fragen sind mit Nein zu beantworten!

Die zweite Instanz wurde zwar reformatorisch grundsätzlich ausgelegt, aber mit dem nächsten Satz hat man diese reformatorische Entscheidung, nämlich die Entscheidung in der Sache selbst in der zweiten Instanz, wieder zurückgenommen und gesagt: nur dann, wenn die erste Instanz nicht widerspricht. – Das bedeutet, die zweite Instanz kann nicht in der Sache entscheiden, das bedeutet, sie muss zurückverweisen an die erste Instanz, und die erste Instanz kann dann neuerlich in der Sache entscheiden. Es muss also bei schwierigen Verfahren ein längerer Weg in Kauf genommen werden. Es besteht nicht die Möglichkeit, dass die zweite Instanz das Verfahren beendet.

Dieses Spiel der Zurückverweisung ist ad infinitum durchführbar, was eine wesentliche Verschlechterung für den Rechtsuchenden bedeutet. In Wirklichkeit ist es über Weisung des Landeshauptmannes möglich, die reformatorische Entscheidung zu verhindern und eine Generalweisung zu geben, dass die Behörden erster Instanz Widerspruch gegen eine Entscheidung in zweiter Instanz in der Sache selbst erheben können. Das bedeutet, der Rechtsuchende steht einer Rechtsunsicherheit gegenüber, die ihn nicht einmal wissen lässt, wer letztendlich entscheidet, und die Entscheidung wird ganz maßgeblich verzögert. – Ein eindeutiger Nachteil für den Rechtsuchenden! Das Verfahren wird teurer, das Verfahren wird länger, und die Rechtsunsicherheit wird größer.

Dieses Reformpaket ist ausschließlich dazu da, die Macht der Landeshauptleute zu vermehren, weil diese nämlich auf die erste Instanz, die weisungsgebunden ist, Einfluss nehmen können und die zweite Instanz diese Entscheidung nicht mehr verändern kann. Das gereicht zum Nachteil der Bürger dieses Landes! (Beifall bei der SPÖ.) Dieses Gesetz ist ausschließlich ein Gesetz zur Machtsicherung der Landeshauptleute, und zu diesem Zweck nimmt man jeden Nachteil für den Bürger in Kauf – jeden Nachteil: teureres Verfahren, längeres Verfahren, rechtsunsichereres Verfahren!

Es gibt noch eine Vielzahl von Nebengesetzen, die eingeflossen sind. Man darf nicht vergessen, dass man jetzt erstmalig ein Gesetz vorliegen hat, durch das die Zentrale-Melderegister-Nummer mit einer Namenskarte verknüpft wird. Wir haben eindeutige Stellungnahmen beider Regierungsfraktionen, sowohl von ÖVP als auch von FPÖ, wonach eine Verknüpfung der ZMR-Nummer, wie sie kurz genannt wird, mit Personaldaten, mit Namensdaten nicht stattfinden wird, sondern dass diese ausschließlich zum Aufbau des Zentralen Melderegisters verwendet wird.

Wir diskutieren im Sozialbereich darüber, wir diskutieren in anderen Bereichen darüber, in der Öffentlichkeit wird eine große Auseinandersetzung geführt, aber über das Hintertürl wird bereits alles unternommen, um eine Verknüpfung derartiger Daten gesetzlich geregelt möglich zu machen, wenn auch verschlüsselt. Aber wenn die Verknüpfung hergestellt werden kann, dann wird auch der Missbrauch ermöglicht, und das sollte eigentlich verhindert werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich finde das ganz arg. Das ist wieder ein neuer Schritt in Richtung Überwachungsstaat, ein neuer Schritt in die Richtung, die Bürgerrechte jedes Einzelnen mit Füßen zu treten und über Machtkonstellationen den Bürgern Nachteile zu verschaffen. Das passt ins Bild dieser Reform: alles zum Nachteil der Bürger, alles zur Sicherung der Macht! Das ist wirklich keine demokratische und bürgernahe Reform! (Abg. Haigermoser: Kommen Sie endlich zur Sache!)

Es gibt noch weitere sehr bedenkliche Gesetze, so zum Beispiel die Zustellungsregelung beim e-Government. Meine Damen und Herren! Die Zustellung beim e-Government erfolgt nunmehr auf Grund dieses Gesetzes mit Hinterlegung beim Provider. Das heißt, wenn die Hinterlegung dort erfolgt ist, wird der Betreffende verständigt. Ist dieser allerdings nicht zu Hause, vielleicht auf Urlaub, oder der Junior löscht sie aus Versehen, gilt die Zustellung trotzdem als hinterlegt. Es gibt keine formelle Zustellung und Ersatzzustellung mehr, wie es unser derzeitiges Verwaltungsverfahren vorsieht, um eine Rechtssicherheit für den Bürger zu gewährleisten. – Auch das


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gereicht den Bürgern zum Nachteil, gewährleistet keine Rechtssicherheit und bringt letztendlich eine Verschlechterung für den Einzelnen. Das ist eine Reform zu Lasten der Bürger! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss noch eine Bemerkung: Im Eisenbahngesetz verabschiedet man sich von den scharfen Kontrollen, die periodisch durch die öffentlichen Stellen stattgefunden haben. Selbst angesichts Kaprun, wo eine der größten Katastrophen der Nachkriegszeit in Österreich passiert ist, geht man von dieser periodischen Überprüfung ab und überlässt den Unternehmen die Eigenüberwachung! Die Unternehmen können sich selbst Ziviltechniker aussuchen, die überprüfen, und die periodische Überprüfung ist zur Gänze gestrichen worden. Das heißt, die Sicherheit der Menschen, die das Angebot dieser Unternehmen nützen, ist nicht mehr in demselben Ausmaß gewährleistet wie vorher, sondern man verschlechtert die Sicherheitsstandards, obwohl man weiß, dass man zur Verhinderung schwer wiegender Unfälle, wie sie immer wieder passieren, eine noch strengere Überprüfung durchführen sollte. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Ausschuss wurde mir erklärt, es gebe dafür ja bei den Ziviltechnikern Haftpflichtversicherungen. Es geht uns nicht darum, dass ein körperlicher Schaden durch Geld abgegolten wird, sondern darum, dass dieser körperliche Schaden der Einzelnen von vornherein verhindert werden kann, und das ist der Unterschied im Ansatz der Denkweise. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist nicht alles mit Geld regelbar. Man sollte auch im Ansatz der Regelungen versuchen, dem Bürger Schutz zu gewährleisten. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Nochmals: Bei dieser Reform werden Bürgernachteile gesichert, es wird die Überwachung gesichert, es wird der Machtapparat der einzelnen Machtträger gesichert, aber es findet nichts an Demokratisierung statt, es findet keine Effizienzsteigerung statt. Die Verfahren werden länger. Es handelt sich letztendlich um eine Reform, die diesen Namen nicht verdient. Es ist eine Reform um der Reform willen und sonst nichts! (Beifall bei der SPÖ.)

11.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.51

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich die Kolleginnen und Kollegen meiner eigenen Fraktion und der ÖVP, wirklich Verständnis für die Unruhe und Aufregung bei der SPÖ aufzubringen. Es ist überhaupt keine Frage, denn wenn man jahrzehntelang von einer Verwaltungsreform spricht und nichts zusammenbringt, es bei Lippenbekenntnissen bewenden lässt und dann sieht, wie ein Jahrhundertwerk in kürzester Zeit im Interesse des Bürgers, für den Bürger aus dem Boden gestampft wird, dann kann man eigentlich nur so aufgeregt reagieren, wie das die SPÖ tut. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte am Beginn meiner Ausführungen einige Bemerkungen zu den Ausführungen meines Vorredners, Kollegen Wittmann, machen. Ich bin schon sehr überrascht, was er hier zum Besten gibt, wenn er etwa sagt, im Zuge der Bundesstaatsreform sollten die Bezirkshauptmannschaften eingespart werden.

Mir liegt eine Presseaussendung des Kollegen Wittmann vom 17. Jänner 2001 vor. Da sagt er: "Gesetzesflut und Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren." – Eine berechtigte Forderung! Dann geht es weiter: "Dazu sei es notwendig, die Entscheidungsebenen auf zwei Instanzen zu reduzieren." – Herr Kollege Wittmann! Das wird mit diesem Gesetz gemacht!

Dann sagt Wittmann weiter: "Alle ersten Instanzen müssten zukünftig auf Ebene der Bezirkshauptmannschaften zusammengefasst ... werden."

Herr Kollege Wittmann! Heute fordern Sie die Abschaffung der Bezirkshauptmannschaften, am 17. Jänner 2001 fordern Sie die Verstärkung der Kompetenzen der Bezirkshauptmannschaften! (Abg. Haigermoser: Ein typischer Wittmann, ein echter Wittmann!)


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Es ist meiner Auffassung nach fast als Treppenwitz einzustufen, wenn da steht: "Eine ,tiefgreifende Reform‘ der Verwaltung erachtet Wittmann innerhalb der derzeitigen Verwaltung als ,sofort umsetzbar‘. ,Aufzulösende Doppelzuständigkeiten‘ zwischen Ländern und Bund sieht Wittmann ... bei den Wetterdiensten."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wittmann! Das ist Ihr Zugang zu dieser Reform? Sie erkennen eine Doppelzuständigkeit bei den Wetterdiensten. Damit ist es aber nicht getan. Wir erkennen alle Doppelzuständigkeiten und schaffen sie mit einem Federstrich im Interesse des Bürgers ab! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn dieses Gesetz, dieses Verwaltungsreformgesetz, einen Untertitel verdienen würde, dann jenen: "Service für den Bürger", denn das ist das Entscheidende. Ein Verwaltungsreformgesetz, das diesen Namen auch wirklich verdient, kann sich nicht darauf beschränken, irgendwelche Zuständigkeiten zu ändern, selbstverliebt irgendwelche Entscheidungsmechanismen zwischen den Behörden neu aufzuteilen. Nein, es hat ausschließlich im Interesse des Bürgers stattzufinden, und das geschieht durch dieses Gesetz, und zwar unter anderem durch die Deregulierung. Durch dieses Gesetz kommt es zur Abschaffung vieler Gesetze. Mit Recht wird in diesem Land immer wieder die Gesetzesflut beklagt. Wir setzen hier einen ersten Schritt, und überflüssige Gesetze werden abgeschafft.

Es kommt zu einem Mehr an Föderalismus, zu einem Mehr an Subsidiarität. Die jeweils kleinere Gemeinde, die in der Lage ist, etwas zu bewerkstelligen, die kleinere Einheit, die soll das auch tun. Wieso muss man das immer ganz oben im Wasserkopf lösen? Es ist überhaupt keine Frage, dass da die Bezirkshauptmannschaften stärkere Kompetenzen haben sollen.

Auch ist dieses Gesetz dadurch gekennzeichnet, dass der Bund bereit ist, von seiner, wenn man so will, Macht, vom Imperium Abstand zu nehmen, weil er wichtige Entscheidungskompetenzen den Ländern, den Bezirkshauptmannschaften und vor allen Dingen dem Unabhängigen Verwaltungssenat überträgt, der in der zweiten Instanz entscheidet, und zwar abschließend entscheidet. Es wird keinen Rechtszug an die Bundesministerien mehr geben. Das ist etwas ganz Wichtiges.

Es kommt zur Verwirklichung des "One-Stop-Shop"-Prinzips. Die Frau Vizekanzlerin hat das sehr eindringlich und sehr gut erläutert. Man muss etwa bedenken, dass, wenn heute die Bezirkshauptmannschaft in mittelbarer Bundesverwaltung entscheidet, eine Berufung dagegen nur an den Landeshauptmann möglich ist. Wenn sie in Landesverwaltung entscheidet, dann ist dagegen eine Berufung an die Landesregierung möglich. Wenn der Bürgermeister in Bauangelegenheiten in erster Instanz entscheidet, dann ist eine Berufung gerichtet an den Gemeinderat möglich, weiters die Vorstellung an das Land und dann noch die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde. Im Betriebsanlageverfahren ist so wichtig für die Betriebe, aber auch für die Bürger, die Rechtsschutz suchen, dass es innerhalb möglichst kurzer Zeit zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt.

Ich darf Ihnen das anhand eines Beispieles sagen. Herr Kollege Wittmann malt das Gespenst langer Verfahrensdauer für die Zukunft an die Wand. Herr Kollege Wittmann! Das ist kein Gespenst der Zukunft, das ist das Gespenst der Vergangenheit. Sie als ehemaliger Rechtsanwalt müssten das sehr genau wissen.

Ich kann Ihnen ganz konkrete Fälle der Verwaltung sagen, wo Verwaltungsverfahren acht, neun, zehn, elf Jahre gedauert haben, bis es einen rechtskräftigen Bescheid gegeben hat. Ich sage Ihnen das anhand eines ganz konkreten Beispiels: Juli 1981, ein gewisser Michael Krüger, damals Jungkonzipient in einer Linzer Wirtschaftskanzlei, stellt einen Antrag auf Betriebsanlagengenehmigung. Juli 1981! Ich habe mir dann erlaubt, diesen Fall 1985 in meine eigene Praxis mitzunehmen. Er war aber noch lange nicht abgeschlossen. 1989 ist er abgeschlossen worden. Das muss man sich einmal vorstellen! Warum? – Weil drei Instanzen zuständig sind: die Bezirkshauptmannschaft in erster Instanz, der Landeshauptmann – mittelbare Bundesverwaltung – in zweiter Instanz und dann auch noch der zuständige Bundesminister. Dann schließen sich die Beschwerdemöglichkeiten an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts an, und dann


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kommt der Akt wieder zurück und landet wieder irgendwo in der ersten Instanz. Kollege Wittmann! Das ist das Entscheidende!

Sie können sich nicht hier herstellen und sagen, in Zukunft werde es überlange Verfahrensdauer geben, wenn es genau zu diesem Zwei-Instanzen-Zug kommt, den Sie mit Recht noch im Jänner 2001 einmahnten! Das ist überhaupt keine Frage.

Ich kann Ihnen auch andere Fälle, etwa im Apothekenbereich, nennen: 1993 wurde ein Antrag auf Apothekenkonzession gestellt – im Jahr 2001 noch nicht rechtskräftig erledigt. Zwischenzeitig haben auch der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof entschieden. Als jemand, der in diesem Bereich verstärkt tätig ist, muss ich Ihnen sagen, es sind auch zu mir die Vertreter einzelner Stellen gekommen und haben gesagt: Lassen wir es lieber bei der Regelung! Aber ich muss ehrlich sagen, ich habe dafür kein Argument gesehen, denn es ist in Wahrheit keine Erfolgsstory. Man kann nicht sagen, eine Regelung im Instanzenzug ist eine Erfolgsstory, wenn die Verfahren acht, neun Jahre dauern. Das ist überhaupt keine Frage. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sehe einen sehr wesentlichen Reformansatz und auch einen großen Vorteil für die Bürger, aber auch für die Unternehmer in der Deregulierung und in der Auslagerung hoheitlicher Kompetenzen. Ich finde es sehr gut, dass in Hinkunft hoheitliche Kompetenzen beispielsweise im Apothekenbereich zur Apothekerkammer ausgelagert werden. Die Apothekerkammer ist jetzt zuständig für die Bewilligung von Apothekenverlegungen innerhalb eines schon bestehenden Sprengels. Das ist gut so.

Sehr ähnliche Bestimmungen finden sich auch im Ärztegesetz. Das ist richtig so, denn dort, wo die hoheitliche Verwaltung entscheidet, aber nicht unbedingt entscheiden muss und eine Auslagerung zulässig ist, soll diese Auslagerung stattfinden.

Ich bin mit dem Kollegen Wittmann auch nicht einer Meinung, wenn er die Zivilingenieure hier diskriminiert und sagt, nicht die Zivilingenieure sollen befugt sein, Atteste auszustellen. Denn was heißt das, Kollege Wittmann, wenn Sie sagen, es könne nur die hoheitliche Verwaltung zum Zug kommen? (Abg. Gradwohl: Von der Überprüfung sprach er! Da müssen Sie zuhören!) Darf ich Ihnen ein Beispiel bringen, wenn Sie sich schon am Jahrestag Kaprun bemüßigt sehen, dieses Beispiel zu bringen.

Wie ist denn das bei einem Bauvorhaben, etwa wenn heute zum Beispiel ein Hochhaus errichtet wird? – Auch bei einem Hochhaus – das ist auch in Wien so, und das hat der Wiener Bürgermeister auch gefördert – wird die Kollaudierung nicht mehr von der Behörde durchgeführt, sondern der Zivilingenieur macht kraft seines hoheitlichen Siegels die Bewilligung auf seine Verantwortung und Gefahr. Das muss man sich einmal vor Augen halten. Also was dort zulässig ist, soll in einem anderen Bereich nicht zulässig sein? Das ist nicht verständlich.

Unverständlich ist auch, wieso sich hier Einzelne für die Beibehaltung der jährlichen Überprüfungspflicht auch für Neufahrzeuge, also für das Pickerl einsetzen. Das ist wirklich nicht einzusehen. Ich sehe schon ein, das ist eine Nischenpolitik für einige Werkstätten, und es ist nicht angenehm für die Werkstätten, dass sie dieses so genannte Muss-Geschäft verlieren. Aber, meine Damen und Herren, es ist nicht Aufgabe dieser Regierung, sich um die Geschäfte und die Geschäftstätigkeit kleiner Werkstätten zu kümmern, sondern sie muss die Interessen der Bürger im Auge haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Und für die Bürger ist es eben eine große Erleichterung, wenn sie sich in Zukunft insgesamt 350 Millionen Schilling ersparen. Das ist, glaube ich, überhaupt keine Frage.

Ich darf noch einen Ansatz der Frau Kollegin Lichtenberger ins rechte Licht rücken. Sie hat den Entfall des Heimfallsrechtes beklagt. Worum geht es? – Es geht um bestimmte Bahnen, die heute von privaten Trägern betrieben werden, zum Beispiel Stern & Hafferl in Gmunden. Ich halte es – nicht böse sein – für einen kommunistischen Ansatz, dass dann, wenn die damit aufhören, auf einmal alles dem Bund gehören soll. Das finde ich nicht richtig. Für uns gibt es einen


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privatwirtschaftlichen Ansatz. Wieso soll nicht der Eigentümer einer Anlage Eigentümer bleiben, auch wenn er sie stilllegt?

Frau Kollegin Lichtenberger, es ist völlig unrichtig, wenn Sie sagen, dass das zu Lasten der Nebenbahnen geht. Die Nebenbahnen werden schon jetzt durch die ÖBB betrieben. Das heißt, es kann eine Folge der Einstellung nicht die sein, dass das ins Eigentum des Bundes übergeht, wenn sie ohnehin schon im Eigentum des Bundes stehen. Also ein Zuckerl dafür, dass Nebenbahnen eingestellt werden, kann man in diesem Gesetz beim besten Willen nicht erkennen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

12.02

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Mitglieder der österreichischen Bundesregierung! Hohes Haus! Es gab 1994 einen schon weitgehend ausverhandelten Entwurf einer echten Bundesstaatsreform, der damals den vorgezogenen Neuwahlen zum Opfer fiel. Leider, muss ich sagen, denn in die damaligen Verhandlungen – sie fanden zu einer Zeit statt, als die Regierung keine Zweidrittelmehrheit hatte – waren die freiheitliche Opposition und auch die Grünen eingebunden, und es hat so etwas wie einen Konsens auch in Richtung einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben. Und ich hätte es schön gefunden, wenn wir bei diesem Punkt, der damals ein sehr hohes Maß an Konsens möglich gemacht hätte, wieder angeknüpft hätten, statt diesen blau-schwarzen Alleingang zu wagen. (Beifall bei den Grünen.)

Mit uns haben Sie in diesen Verhandlungen keinen Konsens gesucht. Nichtsdestotrotz haben wir das Ergebnis sehr ernsthaft geprüft und in vielen Punkten leider als unzulänglich einstufen müssen.

Es sind die Gesetze, die heute novelliert werden, von etlichen Rednerinnen und Rednern der Regierungsparteien mit einem Gebäude verglichen worden. Klubobmann Khol hat das getan, Abgeordneter Krüger hat das getan. Von Säulen war die Rede, von einem Hochhaus, das da errichtet wird. Und es liegt ja auch nahe, bei einem großen Gesetzesvorhaben diesen Vergleich zu strapazieren. Nur, Herr Klubobmann Khol, wenn Sie den Bau eines Gebäudes mit mehreren Säulen beabsichtigen, aber nur eine Säule errichten, dann erreichen Sie damit nur eines, nämlich eine totale Schieflage. Auf einer Säule allein entsteht kein Gebäude, und insofern ist das Ganze hier Flickwerk. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundeskanzler! Eine vom Effizienzgedanken getragene Reform der Verwaltung ohne Bundesstaatsreform kann nur auf Kosten des Rechtsschutzniveaus gehen. Und genau das ist passiert. Wenn Herr Abgeordneter Krüger gesagt hat, es würden Doppelzuständigkeiten beseitigt, dann frage ich: Wo denn, bitte? Na wo denn, bitte? Welche materielle Norm, die eine echte Doppelzuständigkeit beinhaltet, meinen Sie?

Wir haben immer wieder so wie der amtierende Innenminister auf das AusländerInnenbeschäftigungsrecht und das Aufenthaltsrecht hingewiesen, aber das ist ja nicht gehört worden. Jetzt sagen Sie mir, wo eine einzige echte materielle Doppelzuständigkeit beseitigt wird. Ich kann das nicht erkennen. Und es wird wohl nicht im Belieben irgendeines öffentlich Bediensteten – sei das jetzt bei einer unmittelbaren Bundesstelle oder bei einer BH – liegen, dass der einfach sagen kann, bitte dieses oder jenes Gesetz wende ich aber jetzt nicht mehr an.

Also wenn Sie keine materiellen Doppelzuständigkeiten beseitigen, dann können Sie, wenn Sie nach wie vor diese 20 Milliarden, die Sie da anpeilen, einsparen wollen, das nur tun, indem Sie die Qualität des Rechtsschutzes zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger schmälern. Und genau das passiert. (Beifall bei den Grünen.)

Bei den materiellen Gesetzen, die abgeschafft werden, etwa das Rattengesetz und das Bazillenausscheidergesetz, würde ich behaupten, das waren nicht die ganz großen Positionen, die


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gemeinhin unter Doppelzuständigkeiten oder umständlicher Bürokratie genannt werden. Also diese Säule erkenne ich nicht. Diese ist nicht einmal in Ansätzen, in Fragmenten entwickelt.

Zu dem, was Sie innerhalb der Verwaltung tun, muss ich mit Verlaub sagen, diese Reform ist nicht Fisch und nicht Fleisch! Für uns gäbe es zwei Möglichkeiten, den Rechtsschutz zu gewährleisten: entweder einen ausgeprägten und durchformulierten Rechtszug von der ersten Instanz bis zur letztlich verantwortlichen ministeriellen Spitze – eine mittelbare Bundesverwaltung, so wie sie im System war – oder ein zweites Prinzip, eine echte Gerichtsbarkeit. Aber dann bitte in der Sache und als Gericht und – ich denke gerade auch an die UVS – natürlich in einem Senat, in dem mehrere Meinungen zusammenfließen.

Das, was Sie hier haben, ist weder eine ministerielle Verantwortung im Sinne politischer Verantwortung noch eine echte Gerichtsbarkeit. Also auch diese Säule ist höchstens ein Stummelchen und nicht wirklich Rechtsschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu kommen viele Einzelpunkte, die mir einfach unverständlich sind. Es war schon die Rede von der Chipkarte, bei der Sie sehr wohl das "Big-Brother-Modell" über die Verknüpfung mit den Meldedaten anstreben. Warum? – Das wird nichts einsparen, das kostet sehr viel, aber es ermöglicht die Bespitzelung. (Abg. Dr. Khol: Nein, das stimmt nicht!) Ja, warum dann? Warum brauchen Sie die Meldedaten, wenn es um Notfälle geht, wenn es um – ich weiß nicht, was – Diabetes oder irgendeine schwere Krankheit geht? Wieso brauchen Sie da die Meldedaten? Kann man einen Menschen nicht medizinisch behandeln, unabhängig davon, ob er in Simmering oder in Vorarlberg seinen Wohnsitz hat? Wozu die Meldedaten? Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, daher haben Sie anderes im Sinne. Streichen Sie diesen Passus! (Beifall bei den Grünen.)

Oder die Frage der Bundessozialämter. Wir haben schon heute die Schwierigkeit, dass wir im Bereich der Sozialhilfe unterschiedliche Niveaus haben. Das wird von der Armutskonferenz immer wieder beklagt. Das beklagen alle, die im Bereich der Sozialarbeit tätig sind, dass das letztlich undurchschaubar und für die Betroffenen unsicher ist. Und jetzt machen Sie dasselbe zu Lasten aller behinderten Menschen? – Na "wunderbar"! Das wird eine "große" Vereinfachung sein. Unter diese Bürgerinnen- und Bürgernähe fallen bei Ihnen behinderte Menschen jedenfalls nicht. Wir finden das traurig. (Beifall bei den Grünen.)

Oder auch – Abgeordneter Wittmann hat das schon angesprochen; ich möchte es noch verstärken –: Wir sind sehr dafür, dass man Verwaltungsakte, soweit das geht, ohne Papier auf dem elektronischen Wege abwickeln kann. Nur, eine völlige Beseitigung des Rechtsschutzes sollte damit nicht verbunden sein! Die Tatsache, dass Sie sich auch im Ausschuss so sehr gesträubt haben, diesen kleinen Punkt, diesen kleinen, aber wichtigen Punkt hineinzunehmen, dass der Empfänger oder die Empfängerin einer Nachricht mit Knopfdruck bekannt geben muss: Ja, ich habe es bekommen!, kann ja nur den Schluss nahelegen, dass Sie die Leute eigentlich austricksen wollen. (Abg. Dr. Krüger: So ein Blödsinn!) – Zwischenruf: Es ist ein "Blödsinn!" – Na dann ändern Sie es doch! Sie haben ja noch die Möglichkeit.

Aber, Herr Abgeordneter, Sie sagen, jeder und jede, der oder die ein Anbringen, jegliches Anbringen an die in Zukunft umfassend zuständige BH elektronisch richtet, könne auch in irgendeiner Angelegenheit etwas elektronisch zurückbekommen. Aber wenn es beim Provider ist, dann ist es hinterlegt, und es laufen die Fristen! – Und genau das ist der Punkt, wo ich warne: Knopfdruckbestätigung, kein Papier, gar nichts! Wir wollen e-Government, aber die Tatsache, dass Sie sich daran so sehr stoßen, legt nahe, dass Sie in Wahrheit die Leute im Verfahren ausschalten und den Rechtsschutz schmälern wollen. Das lehnen wir entschlossen und entschieden ab!

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt, von dem zuletzt die Rede war. Wir sind überhaupt nicht gegen Zivilingenieurinnen und Zivilingenieure. Das ist ein sehr verdienstvoller Berufsstand, aber es kommt immer darauf an, in wessen Auftrag jemand tätig wird. Und wir glauben, dass die Aufträge zu Prüfungen nicht von dem oder der ausgehen sollten, der oder die letztlich ein kommerzielles Interesse an einer Anlage hat. Ich glaube nicht, dass der oder die


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Beauftragte sagen wird: Ich habe zwar diese Anlage errichtet, aber jetzt finde ich sie nicht sicher! – Glauben Sie wirklich, dass das passieren wird?

Oder auch bei der ÄrztInnenkammer, der ApothekerInnenkammer. Glauben Sie wirklich, dass die so freudig die Türen für neue Mitglieder öffnen werden, die sich vielleicht auch als KonkurrentInnen etablieren werden? Das, was Sie hier tun, ist letztlich Klientelpolitik und die Einführung von berufsständischen Kontrollmaßstäben. Und auch das ist sicher nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei den Grünen.)

Summa summarum: Sie haben vielleicht ein großes Bauwerk vor Augen gehabt, aber dazu fehlen Ihnen die Mehrheiten und auch die Bereitschaft, ernsthafte, nämlich auf Kompromiss abzielende Verhandlungen zu führen. Und wenn Sie von mehreren Säulen heute nur eine, nur die der Verwaltung und die nur halbherzig bauen, dann betätigen Sie sich von Anfang an als Baumeister und Baumeisterinnen einer Ruine, und das ist traurig. (Beifall bei den Grünen.)

12.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Krüger zu Wort gemeldet. – Bitte beginnen Sie, Herr Abgeordneter, mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung.

12.12

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat die Behauptung aufgestellt, im e-Government sollen die Bürger bei der Zustellung von E-Mails und von Entscheidungen auf dem E-Mail-Weg bewusst ausgetrickst und um ihre Rechtsmöglichkeit gebracht werden.

Ich stelle dazu richtig, dass dem nicht so ist und dass es selbstverständlich nach wie vor so ist, dass nicht der Bürger den Nachweis zu erbringen hat, dass er eine Sendung nicht bekommen hat, sondern selbstverständlich im Zweifel die Behörde den Nachweis zu erbringen hat, nämlich den Beweis, dass das Schriftstück beziehungsweise das E-Mail dort auch tatsächlich angekommen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kogler: Das war eine tatsächliche Verfälschung, Herr Kollege! Du kennst dich nicht aus!)

12.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

12.13

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Vorlage des Verwaltungsreformgesetzes 2001 ist ein Teil einer Gesamtreform der österreichischen Verwaltung. Das wurde von meinem Vorredner, von vielen Vorrednern der Opposition schlicht und einfach nicht wahrgenommen und leider verfälscht dargestellt.

Dem Ziel dieser Bundesregierung, eine effiziente und schlanke Verwaltung zu schaffen, kommen wir mit diesem Teil der Verwaltungsreform ein wenig näher. Die Verwaltung soll sich als Dienstleister für die Bürger verstehen. Das ist das, was wir mit dieser Reform wollen, und nichts anderes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das Gesamtreformpaket besteht, wie Sie genau wissen – Herr Abgeordneter Gusenbauer hat das leider in seiner Darstellung verschwiegen –, zum einen aus dem Verwaltungsreformgesetz 2001, wo Einsparungen in Höhe von 350 Millionen Schilling prognostiziert werden, aus dem Deregulierungspaket, aus einer Strukturreform Bund, Länder, Gemeinden und aus einer groß angelegten Reorganisation der Bundesverwaltung.

Dies bringt insgesamt Einsparungen in Höhe von 3,6 Milliarden Schilling, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht die von Gusenbauer lächerlich gemachten 360 Millionen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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Zusammen mit den Einsparungen bei den Ressorts und mit den Personalreformen wird dies eine Kostenreduktion von 21,2 Milliarden Schilling bringen. Das kann mit Recht als das größte Verwaltungsreformpaket der letzten 30 Jahre bezeichnet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die wesentlichsten Inhalte sind schon einige Male besprochen worden. Die Bezirksverwaltungsbehörde wird aufgewertet und als die zentrale Anlaufstelle der Bürger konzipiert. Dort, wo der Bürger sitzt, soll der Bürger auch zu seinem Recht kommen. Es gibt das "One-Stop-Shop"-Prinzip, die Verwirklichung der lang erhofften und erwogenen Verfahrenskonzentration; der Bürger bekommt einen Bescheid und hat ein Verfahren.

Die Berufungsbehörde UVS, der Unabhängige Verwaltungssenat, wird zur Berufungsbehörde in den Ländern. Es kommt zur Ermöglichung des elektronischen Aktes, einige Gesetze werden aufgehoben. Und im Gesundheits- und Krankenpflegebereich werden die Aufgaben, die durch die Behörde nicht mehr wahrgenommen werden müssen, durch die Standesvertretung wahrgenommen. – Ein meiner Meinung nach wirklich zukunftsträchtiges Modell.

Zu den Vorwürfen; sie sind ja nicht neu und leider auch nicht besser geworden. Ich habe gehört, die Bezirksverwaltungsbehörde kann es nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben keine Ahnung, was Bezirksverwaltungsbehörden derzeit schon für Verfahren machen. Selbstverständlich sind sie in der Lage, auch die ihnen nun zugewiesenen Verfahren ordentlich durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben mit den Betroffenen gesprochen. Dort, wo Nachholbedarf gegeben ist, werden vom Land – auch das wurde versprochen – selbstverständlich Schulungen durchgeführt. Es wäre eine total einäugige Vorgangsweise, wenn es nicht möglich wäre, Behörden, die derzeit schon Aufgaben erledigen, zu einer Aufgabenerweiterung zu bringen. Dies nicht zuzulassen wäre geradezu fahrlässig.

Es ist von Herrn Abgeordnetem Wittmann und auch von der Frau Abgeordneten Lichtenberger der Vorwurf gekommen, dass der UVS nicht dazu imstande sein wird beziehungsweise mehr Personal dazu benötigt. Natürlich ist das richtig. Er wird mehr Personal bekommen. Aber dafür entfallen ja auch Aufgaben in der Landesverwaltung. Die Juristen können ja den UVS zugeteilt werden, das wissen Sie ganz genau. Das zu sehen, dazu bedarf es allerdings auch einer gewissen Flexibilität im Denken, Frau Abgeordnete. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dann zu den vom Herrn Abgeordneten Wittmann gestellten Fragen beziehungsweise Einwendungen zu den kassatorischen und reformatorischen Entscheidungen der UVS. Mir tut er eigentlich Leid, der Herr Wittmann. Leider ist er nicht da. (Abg. Dr. Wittmann winkt mit der Hand.) Seine Vorstellung, wie die Behörde den Bürger quälen möchte, wie bösartig sie vorgeht, ist wirklich unvorstellbar.

Ich muss Ihnen sagen, ich gehe nicht davon aus – ich weiß nicht, ob er andere Erfahrungen in Wiener Neustadt, wo er Bürgermeister war, gemacht hat –, dass der Landeshauptmann, um sozusagen die Bürger zu quälen, Weisungen geben wird, dass der UVS nur kassatorisch entscheiden kann. Diese Sichtweise ist geradezu absurd! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, gehen schon davon aus – und ich weiß, dass dies auch richtig ist; wir kennen nämlich die Verwaltung –, dass die Verwaltung und die Beamten in der Lage sind – und es auch wollen, wenn sie die Möglichkeiten dazu haben –, dem Bürger bürgerfreundlich, serviceorientiert entgegenzukommen. Das wissen wir, wir kennen sie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zu den Vorwürfen der Frau Abgeordneten Lichtenberger. Es ist richtig, das ist keine Bundesstaatsreform, aber es ist eine wirkliche Verwaltungsreform. Wenn Sie die Bundesstaatsreform wollen, die wir auch wollen, dann benötigen Sie eine konstruktive Oppositionspartei, aber die ist uns leider abhanden gekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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83. Sitzung / Seite 71

Wir wollen unsere konstruktive Haltung beweisen und auch darlegen. Wir sind Ihren Einwendungen, die Sie im Ausschuss zum Eisenbahngesetz gebracht haben, nachgekommen und haben einen entsprechenden Abänderungsantrag vorgelegt, der verteilt wurde und vorliegt.

Die wesentlichen Inhalte sind, dass beim Bauen auf fremdem Grund der Bauherr die Eigentümer oder die Nutzungsberechtigten der Liegenschaften mindestens vier Wochen vorher nachweislich verständigen muss. Der zweite Bereich des Abänderungsantrages betrifft Umstellungen im Rahmen der Euro-Umstellung. Wir wollen das Eisenbahngesetz nur einmal ändern und nicht zweimal. Das sind einfach die Änderungen im Zuge der Euro-Umstellung.

Damit kommen wir den von Ihnen zu Recht aufgezeigten Mängeln auch entsprechend nach, und ich würde mich freuen, Frau Abgeordnete, wenn Sie mitstimmten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Den ebenfalls geäußerten Bedenken, dass es im Umweltbereich nicht zu einer Nivellierung nach unten kommen sollte, wollen wir mit folgendem Antrag Rechnung tragen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen eingebracht im Zuge der Verhandlungen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Deregulierungsgesetz 2001 (886 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Zuge der Vollziehung des Deregulierungsauftrages bei in Aussicht genommenen Gesetzesänderungen und insbesondere bei der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft darauf zu achten, den Vorgaben des Regierungsübereinkommens nach einer einfacheren und bürgernahen Gesetzgebung zu entsprechen. Dabei sind auch neue Regelungstechniken nutzbar zu machen, die zur Reduzierung der Komplexität der geltenden Rechtsordnung sowie zur Eindämmung der Gesetzesflut führen.

Bei der Umsetzung von EU-Recht darf es aber nicht unter Deregulierungsgesichtspunkten zu einer "Nivellierung nach unten" im Sinne der Übernahme des niedrigsten gemeinsamen EU-Standards – beispielsweise im Umwelt- oder Lebensmittelbereich – kommen. Weiter gehende Regelungen sind im Interesse der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus in Österreich jedenfalls begründet.

*****

Das ist das, was Sie wollten, und ich denke, das ist das, womit wir auch Ihnen entgegenkommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte abschließend noch ganz kurz ein Wort zu den Ausführungen des Abgeordneten Wittmann betreffend das Zustellgesetz sagen, die geradezu abstrus, ja ganz einfach falsch waren. Beim Zustellgesetz geht es nur um die Änderung des § 17, welcher die Ermöglichung der elektronischen Zustellung zum Inhalt hat. Selbstverständlich muss sich die Behörde davon überzeugen, dass auch zugestellt werden kann! Aber die anderen Bestimmungen des Zustellgesetzes – wenn Sie das Gesetz genau lesen, dann werden Sie das feststellen können – bleiben nach wie vor unverändert. – Also es ist nicht so, wie Sie sagen, Frau Kollegin! Sie sollten die Gesetze, die wir vorlegen, auch lesen! (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich abschließend als Bewertung dieses Verwaltungsreformgesetzes Folgendes sagen: Es ist dies der erste Teil der Verwaltungsreform, es ist ein großer und wichtiger Teil, und ich freue mich, dass diese Bundesregierung den Mut gehabt hat, ein derart großes Reformprojekt – seit 30 Jahren warten wir darauf! – anzugehen. Ich freue mich darüber und hoffe, dass es auch zu einem guten Schluss kommen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.23


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Stenographisches Protokoll
83. Sitzung / Seite 72

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich gebe weiters bekannt, dass der von den Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen erläuterte Antrag betreffend den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses zu einem Deregulierungsgesetz 2001 in schriftlicher Form überreicht wurde und genügend unterstützt ist; er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Absatz 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen; im Übrigen wird er dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen betreffend den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses zu einem Deregulierungsgesetz 2001 (886 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 2 Z 6 lautet § 16 Abs. 2:

"(2) Der Bauherr hat die Eigentümer oder die Nutzungsberechtigten der betroffenen Liegenschaften mindestens vier Wochen vorher vom beabsichtigten Beginn der Vorarbeiten nachweislich zu verständigen."

2. Nach Art. 2 Z 19 werden folgende Ziffern 20 bis 22 angefügt, die bisherigen Ziffern 20 und 21 erhalten die Bezeichnung 23 und 24.

"20. Im § 86 werden im Abs. 1 und 3 der Betrag "10 000 S" durch den Betrag "726 Euro", im Abs. 2 der Betrag "30 000 S" durch den Betrag "2 180 Euro" und im Abs. 6 Z 3 der Betrag "500 S" durch den Betrag "36 Euro" ersetzt.

21. In den §§ 87 und 88 Abs. 1 und 2 wird der Betrag "100 000 S" durch den Betrag "7 267 Euro", und im § 88 Abs. 3 der Betrag "500 000 S" durch den Betrag "36 336 Euro" ersetzt.

22. Im § 76 Abs. 1 wird der Betrag "10 Mio S" durch den Betrag "726 728 Euro" ersetzt."

3. Im Art. 2 Z 24 (neu) wird im § 96 Abs. 3 folgender Satz angefügt:

"§ 86 Abs. 1 bis 3 und 6 Z 3, § 87 und § 88 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ...../20.. treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."

4. Im Art. 3 Z 2 lautet § 7 Abs. 2:

"(2) Der Projektersteller hat die Eigentümer oder die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke mindestens vier Wochen vorher vom beabsichtigten Beginn der Vorarbeiten nachweislich zu verständigen."

Begründung

Bei dem sowohl im Eisenbahngesetz als auch im Rohrleitungsgesetz vorgesehenen Entfall einer eigenen behördlichen Bewilligung zu Vorarbeiten soll die Art der Verständigung der Eigen


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tümer oder Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke zu Gunsten einer vorzeitigen individuellen Verständigung verbessert werden.

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger zu Wort gemeldet.

Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen des § 58 GOG, und ich darf Sie ersuchen, mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen.

12.23

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Meine Vorrednerin hat behauptet, dass sich die Behörde bei e-Government bei der Zustellung versichern müsse, dass der Bescheid angekommen ist. – Das ist nicht der Fall! (Abg. Kopf: Das hat sie nicht gesagt!)

Es gibt keinen Druck, dass sich die Behörde versichern muss! Es gab einen Vorschlag, wie das hätte geschehen können. Bei allen elektronischen Zustellungen trägt das Risiko – und darauf bezieht sich unsere Kritik! – voll der Empfänger. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!) Das muss sich ändern! (Beifall bei den Grünen.)

12.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

12.24

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Heute geht es um ein wirkliches Kernstück der Regierungsarbeit, und erlauben Sie mir, dass ich neben der Dankerstattung an alle Verhandler – ich werde später darauf zurückkommen – ein wenig die große Linie nachzeichne.

Wir haben uns vor dem Sommer 2000 das erste Mal mit der Vision eines Null-Defizits, einer Zukunft ohne Schulden auseinander gesetzt, wir haben das mit sehr vielen Wirtschaftsforschern diskutiert, und wir können jetzt sagen: Etwas mehr als ein Jahr später – und ein Jahr früher, als ursprünglich geplant – haben wir diese Zukunft ohne Schulden verwirklicht. Das ist ein großer Wurf, denn zum ersten Mal seit 50 Jahren weist damit Österreich als Gesamtland einen solchen positiven Erfolgsweg auf. Darauf können wir gemeinsam stolz sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben – und auch das vor einem Jahr – durch die Versteigerung der Sendelizenzen des UMTS mehr Erlöse bekommen. Diese haben wir aber nicht für das Budget eingesetzt, sondern ganz bewusst für Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt. Wir haben 7 Milliarden Schilling mehr – und das ist ein echter Impuls! – für Forschungsaufwendungen zur Verfügung gestellt, und wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass ein Jahr später bereits 6 Milliarden Schilling zugesagt wurden. Damit war eine der größten Forschungsschwerpunktsetzungen in der österreichischen Geschichte der Forschungsentwicklung möglich. Auch darauf können wir stolz sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir sind vor einem Jahr die Verwaltungsreform, untermauert von einigen Vorstudien – es sind wirklich die besten Experten, wo immer sie standen, gebeten worden, ihr Wissen, ihre Expertise einzubringen –, angegangen, und wir können nun etwas mehr als ein Jahr später, nach sehr vielen Verhandlungsrunden, Ihnen einen politischen Gesamtabschluss präsentieren, der spektakulär ist.

Ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst meinen Dank vor allem der ressortzuständigen Frau Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer dafür zollen, dass sie das zustande gebracht hat, was früher acht Minister und zwei Staatssekretäre zu tun versucht, aber nicht annähernd so zustande gebracht haben. Mein Kompliment, Frau Vizekanzlerin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Natürlich war sie – das hat sie selbst gesagt – dabei nicht allein auf weiter Flur, sondern es haben ihr sehr viele dabei geholfen: jeder Bundesminister, besonders natürlich die Minister Grasser und Molterer sowie Herr Staatssekretär Finz, die das Achter-Team komplettiert haben. Auch alle Bundesländer – gleichgültig, ob sie einen roten, einen blauen oder einen schwarzen Landeshauptmann haben – haben sehr konstruktiv mitgearbeitet. Entscheidend mitgewirkt haben die beiden Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Jörg Haider und Erwin Pröll. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber auch den Beamten, die an diesem Projekt mitgearbeitet haben, ein großes Dankeschön! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit man auch ein wenig den Blick über das Rattenvertilgungsgesetz und über verschiedene andere sehr liebenswerte Besonderheiten hinweg hebt – gestern habe ich bei "Ö 3" gelernt, dass jetzt die Ratten aus der Klomuschel springen werden, weil dieses Gesetz abgeschafft wird (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen); ganz so arg wird es wohl nicht sein –, möchte ich sagen: Nach sehr konstruktiven und zugegebenermaßen sehr schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist es uns gelungen, über einen neuen Finanzausgleich und zusammen mit der Verwaltungsreform für das Bundesbudget insgesamt sage und schreibe 55 Milliarden Schilling an Einsparungen zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Ein bisschen mehr Differenzierung, durchaus auch ein wenig Lob für alle, die an diesem großen Werk mitgearbeitet haben, wäre Ihnen gut angestanden, meine Damen und Herren von der Opposition. Das wäre sogar angebracht gewesen, denn das ist ein wahrhafter rot-weiß-roter Konsens, an dem auch maßgebliche Sozialdemokraten mitgewirkt haben, und auch sie möchte ich in mein Dankeschön bewusst mit einschließen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Natürlich hat der Bund einen Löwenanteil der Einsparungen jetzt bei sich vorzunehmen – ich gehe später noch darauf ein –, aber auch die Länder werden jetzt in ihrem Bereich viele Sparmaßnahmen zu setzen haben. Ganz konkret: Die Länder werden die Effizienz ihrer Verwaltungseinheiten verbessern. Das Gleiche wird auf Gemeindeebene geschehen.

Mir wäre es wichtig, dass auch Europa sich in diese Richtung entwickelt. Auch da wäre es gescheit, wenn man über Subsidiarität nachdenken würde, wenn man nicht einem neuen Zentralismus das Wort reden will, wenn man die Arbeit der Regionen mehr schätzen würde und wenn man natürlich auch in die Verwaltungsreform-Potentiale hineingehen würde, die meiner Meinung nach auf europäischer Ebene genauso zu finden sind, ohne den Bürger zu belasten, wie bei uns in Österreich. Dafür werden wir uns hoffentlich wieder gemeinsam einsetzen, meine Damen und Herren!

Die Frage ist nun: Was bringt dieses Paket, oder was bringen diese Einigungen? – Vor allem natürlich dem Bürger einige ganz wesentliche Vereinfachungen, die auch in Form von Kostenvorteilen weitergegeben werden sollen. Wenn jetzt etwa das Meldewesen von der Polizei an die Magistrate abgegeben wird, wo mittels einem elektronischen Register gearbeitet wird, dann heißt das natürlich: Nie mehr eine händische Volkszählung! Das bedeutet aber auch – alleine dieser eine Punkt! – 100 Millionen Schilling an Einsparung, ohne irgendeine Bürgerbelastung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Oder: Wenn die Polizei das an die Verwaltungen in den Gemeinden abgibt, an die Magistrate, dann heißt das eben weniger Verwaltungsarbeit, weniger Papierkram für die Polizisten, und mehr Polizisten draußen auf den Straßen. Das ist doch das eigentliche Ziel: mehr Sicherheit, mehr Leistung für den Bürger! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben uns – die Frau Vizekanzlerin und ich – gemeinsam mit Landeshauptmann Pröll einmal angeschaut, wie so ein neues Zentrum tatsächlich aussieht – diese Bezirkshauptmannschaft als vitales Bürgerzentrum beziehungsweise Bürgerbüro.

Da bekommt man jetzt statt in zwei Wochen in 20 Minuten einen Pass oder einen Führerschein oder die Eintragung eines neu geborenen Kindes. – Freunde, das ist ja um Lichtjahre voraus,


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das ist geradezu ein Quantensprung in der Bürgernähe einer modernen Verwaltung! Darauf können wir stolz sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein weiteres Beispiel: Bundessozialämter. Frau Abgeordnete, Sie haben das ein wenig kritisiert, aber überlegen Sie doch einmal: Es ist doch sinnvoll, wenn Behinderte in Hinkunft alle Aktivitäten, alle Aufgaben bei einer Stelle konzentriert haben, denn sie ersparen sich damit in Hinkunft den Weg zu mehreren Anlaufstellen.

Oder nehmen wir die Verwaltung der Bundesstraßen her! Diese wird jetzt nicht mehr parallel von den Ländern und vom Bund gemacht, sondern diese Aufgaben werden an die Bundesländer übertragen, während die Verwaltung der Autobahnen und der Schnellstraßen beim Bund bleibt. Wir ersparen uns damit alleine 40 Millionen Schilling an Verwaltungsaufwand – vor allem aber Zeit! Die Bürgermeister werden nicht mehr im Kreis geschickt. Wenn das Land sagt: Wir bauen!, und wenn das Geld vorhanden ist, dann wird nicht der Akt hin- und hergespielt, sondern es wird gebaut. Das ist ein Quantensprung in der Infrastrukturarbeit, auf den wir gemeinsam stolz sein können!

Gleiches gilt für den Bereich Statistik. Bisher hatten wir neun verschiedene Statistikabteilungen in den Bundesländern und die STATISTIK AUSTRIA. In Hinkunft wird das gemeinsam gemacht werden. Ich glaube, dass das sehr, sehr vernünftig ist.

Dazu kommt eine radikale Abschlankung in der Bundesverwaltung. Man muss schon einmal auf der Zunge zergehen lassen, was das eigentlich bedeutet: minus 17 Sektionen, minus 52 Gruppen, minus 141 Abteilungen, minus 187 Referate. Das heißt übersetzt: rund 20 Prozent weniger Zentralstellen, weniger Sektionschefs, weniger Gruppenleiter. Das heißt: wirklich eine schlanke Verwaltung! Wir fangen mit dem Sparen bei uns an und eben nicht beim Bürger. Das ist wichtig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es kam von einigen die Kritik, dies sei aber nicht im Konsens geschehen, sondern das sei eigentlich ein "schwarz-blaues Drüberfahren". Da möchte ich aber jetzt schon diejenigen als Zeugen anrufen, die bei den Verhandlungen dabei gewesen sind. So einfach kann man es sich doch nicht machen, dass man den Oppositionsführer Gusenbauer hier als Erstredner auftreten läßt, obwohl er bei keinem einzigen Reformdialog dabei war. Die beiden ersten Redner hier und heute waren dort bei keinem einzigen Diskussionspunkt dabei. Die sehr seriösen Mitverhandler hingegen, die dort gewesen sind, dürfen erst als Dritter, Vierter oder Fünfter reden. Sie haben dort übrigens etwas ganz anderes gesagt – was ich als sehr positiv empfunden habe.

Wir haben bei diesem Reformdialog, der ja keine Show, sondern harte Arbeit war, sehr genau ... (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) Meinen Sie wirklich, dass die Arbeit von soundsovielen Experten und Mitarbeitern lächerlich ist, Herr Abgeordneter Schwemlein?! Ich möchte mich entschieden dagegen verwahren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen jetzt, was Leute in der Diskussion zum Reformdialog gesagt haben. Es hat etwa der Präsident der Industriellenvereinigung – und er ist wirklich oft ein sehr harter Kritiker, gerade wenn es um die Verwaltungsreform geht – gesagt, ein echter Mut der Regierung sei da festzustellen. Es habe noch nie so viel Momentum, so viel Bewegung bei der Verwaltungsreform gegeben.

Herr Professor Schilcher – auch ein scharfzüngiger Kritiker von uns; er ist ein Parteifreund von mir, aber er hat immer wieder seinen Mund sehr kräftig in die andere Richtung aufgemacht – meinte, dies sei ein erster, kräftiger Schub in die richtige Richtung.

Herr Landeshauptmann Schausberger hat sie überhaupt als die größte Verwaltungsreform der Zweiten Republik bezeichnet.

Professor Raschauer, den Sie gerne zitieren, nannte sie eine Zäsur, eine echte Wegweisung.

Herr Landeshauptmann Weingartner hat von einer neuen Kultur des Vertrauens zwischen Bund und Ländern gesprochen.


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Der Vorsitzende der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sagte, dies sei ein ganz wichtiger Schritt im Interesse der Bürger.

Und Herr Präsident Leitl, der auch nicht zurückhaltend ist, wenn es darum geht, mit der Regierung in einen Clinch zu treten, hat von "einem Tag der Ermutigung" geredet.

Freunde, ich freue mich über eine solche "Ermutigung" (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), und ich glaube, dass das auch wichtiger ist als die Oppositionsreden eines Alfred Gusenbauer, der mich heute – ich muss das offen sagen – massiv enttäuscht hat. (Abg. Dr. Khol  – in Richtung SPÖ zeigend –: Er ist nicht da! – Abg. Dr. Stummvoll  – ebenfalls in Richtung SPÖ deutend –: Es interessiert ihn ja gar nicht!)

Natürlich kann man auf dem Standpunkt stehen, manches ist vielleicht noch immer nicht perfekt, manches hätte noch mutiger angegangen werden können, aber herzukommen und zu sagen, Österreich sei in einem Jammertal, alles sei schlecht, und der weiteren Debatte überhaupt nicht mehr zu lauschen, zu zeigen, dass einen die Debatte überhaupt nicht interessiert, das ist meiner Meinung nach kein Stil, der im Parlament Platz hat – jedenfalls ist das kein guter Stil! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der Opposition! Sie haben gemeint, es wäre doch viel gescheiter, nicht bei den Bezirken, sondern bei den Gemeinden die Dinge anzusiedeln. Da muss man aber auch dazusagen, was das bedeutet. Wir haben jetzt 99 Bezirkshauptmannschaften, und dazu kommen noch die Magistratischen Abteilungen in den Städten. Wenn man das alles auf die Gemeinden übertragen würde, alle diese One-Stop-Shops, dann hieße das nicht 99 Bezirkshauptmannschaften plus die Magistratischen Bezirksämter, sondern 2 500 Dienststellen.

Aber das wäre ganz sicher keine Einsparung, sondern das wäre eine gigantische Aufblähung der gesamten österreichischen Verwaltung, die doch nicht ernsthaft Sinn macht! Man muss doch den Mut haben, zu sagen, dass nicht die beste Verwaltung diejenige ist, die in jedem Ort, in jeder Gemeinde quasi vor der Haustüre ist, sondern jene, die nicht sozusagen gleich um die Ecke ist, sondern wo es wichtig ist, auf elektronischem Wege seine Steuererklärung abgeben zu können, wo es wichtig ist, bestimmte Dinge über Internet angeben zu können, wo es wichtig ist, dass die Akten laufen und nicht die Bürger. – Das ist unsere Vision, und die verwirklichen wir mit dem heutigen Tag! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Erlauben Sie mir auch, dass ich ganz massiv zu Ihrem Vorwurf Stellung nehme, die Chipkarte sei eine Art Überwachungskarte. Sagen Sie, in welcher Welt leben Sie? – Wenn ich als Bürger auf meiner Chipkarte freiwillig  – nichts anderes sieht der Antrag im Parlament vor – medizinische Daten speichern lasse, wenn ich freiwillig dort meine Blutgruppe verankert wissen will, wenn ich freiwillig dort etwa Impfdaten gespeichert sehen will, ja Freunde, bitte, wo droht denn da der Überwachungsstaat? Das ist doch ein Hilfsangebot für den Bürger, der es will, und nicht jener Orwell’sche Schurkenstaat, den Sie offensichtlich im Blickfeld haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Letzter Punkt: Neben dem Dank an die Verhandler möchte ich an dieser Stelle im Namen der ganzen Bundesregierung auch ein ganz eindeutiges Bekenntnis zu einer erstklassigen österreichischen rot-weiss-roten Verwaltung abgeben. Das ist ein wirklicher Standortvorteil für Österreich, für die Wirtschaft, für die Bürger!

Meine Damen und Herren! Eine unabhängige Justiz, mutige Polizisten, die sich für den Bürger einsetzen, gut ausgebildete Soldaten, kreative Diplomaten, einfühlsame Sozialarbeiter, professionelle Ärzte, motivierte Lehrer: Das ist unser Ziel! (Abg. Dr. Petrovic: Lauter Männer! Nur Männer!)

Mit dieser Verwaltungsreform haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass wir eine moderne, eine schlanke (Abg. Dr. Petrovic: Nur schlanke Männer!), eine gut finanzierte und eine motivierte Verwaltung bekommen.


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Daher: Stimmen Sie mit! Es wird Ihnen nicht schaden, es wird Ihnen kein Stein aus der Oppositionskrone fallen, aber es wäre ein wichtiger Schritt für dieses Land! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Petrovic: Keine einzige Frau!)

12.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Wir haben in der Präsidiale vereinbart, die restliche Übertragungszeit bis 13 Uhr zwischen den vier Fraktionen gleichmäßig aufzuteilen, daher beträgt die Redezeitbeschränkung pro Redner jetzt 5 Minuten.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort. – Bitte.

12.38

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Herr Bundeskanzler, Sie haben zuvor von den Befürwortern der Reform gesprochen und haben dabei den Präsidenten der Industriellenvereinigung genannt. Ich habe hier einen Artikel aus dem "WirtschaftsBlatt", und in diesem äußerte sich der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Herr Lorenz Fritz, dazu mit den Worten: "Diese Reform ist ein Schmarrn." (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Tatsache, dass ich beim Reformdialog mit meinem Kollegen Gradwohl dabei war, vielleicht eine Bemerkung: Es wäre für uns als Opposition schon sehr, sehr erfreulich, wenn wir hier nicht nur erwähnt würden mit den Worten "Na ja, die waren auch dabei!", sondern wenn dort auch auf unsere Stellungnahmen eingegangen worden wäre. Es fand dort nämlich keine echte Diskussion statt, es gab dort keinen wahren Dialog. Es wurde bis zum heutigen Tag mit uns, mit der SPÖ, in diesen Fragen kein Dialog geführt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer hat vorhin gemeint, wir seien gegen alles und seien nicht bereit, mitzuarbeiten. – Frau Kollegin! Allein in diesen drei Tagen stehen fünf Verfassungsgesetze zur Beschlussfassung an. Aber Voraussetzung für unsere Mitarbeit ist, dass man mit uns auch darüber redet. Man kann nicht erwarten, dass wir zustimmen, ohne vorher Informationen erhalten zu haben und ohne dass Sie mit uns vorher einen Dialog darüber geführt haben. So wird es sicher nicht gehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich hörte heute in dieser Diskussion immer wieder drei Begriffe heraus:

Erstens: die Bürgernähe. – Dazu hat Klubobmann Khol gemeint, dass die Bürgernähe in den Gemeinden sei. Das ist der einzige Satz, wo ich ihm zustimmen kann.

Zweitens: e-Government; die neuen Kommunikationsformen.

Drittens: der One-Stop-Shop.

Lassen Sie mich zu diesen drei Begriffen einige Beispiele nennen.

Die "Bürgernähe" wird jetzt dadurch verdeutlicht, dass die erste Instanz vom Bürger weg, von den Gemeinden weg in die Bezirkshauptstädte verlagert wird.

Herr Bundeskanzler! Wenn Sie sagen, dass es eine Aufblähung bedeuten würde, wenn wir die erste Instanz in der demokratisch legitimierten Ebene Gemeinde belassen würden, dann muss ich Ihnen sagen: Das stimmt nicht! Wir haben Ihnen dazu Vorschläge gemacht. Es könnten im Rahmen von Gemeindeverbänden, in freiwilligen Zusammenschlüssen von Gemeinden die erstinstanzlichen Agenden absolut bürgernah durchgeführt werden – und nicht in der Bezirkshauptstadt.

Es gibt Leute, für die auch 30 Kilometer Entfernung ein Problem sind (Beifall bei der SPÖ); ich denke da etwa an die älteren Menschen, ich denke da an die behinderten Menschen, aber ich denke dabei auch an Frauen, die nicht mobil sind, weil der Mann zum Broterwerb pendeln muss und das Auto mithat. Auch diese Frauen kommen ganz schwer zur ersten Instanz, wenn sie in der Bezirkshauptstadt angesiedelt ist.


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Zum zweiten Schlagwort, zum One-Stop-Shop: Ja, wunderbar! – Ich schildere Ihnen jetzt, wie es bei uns in den Gemeinden aussieht, wenn sich ein Betrieb ansiedeln möchte.

Was hat er da als Erstes zu tun, oder was haben wir zu tun? – Wir haben die Raumordnungserfordernisse zu erfüllen, die Flächenwidmung bereitzustellen, wenn möglich. Das geht nicht in einem Geschäft, in einem einzigen Shop. Wir haben die baurechtliche Abhandlung durchzuführen; auch diese liegt "noch" – das sage ich unter Anführungszeichen – im Kompetenzbereich der Gemeinde. Dazu kommt noch die gewerberechtliche Sache. Bei dieser Reform ist es nicht einmal gelungen, zumindest das Gewerberecht und das Baurecht an einem Tag zu verhandeln. Das ist keine Reform, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum dritten Begriff, zum e-Government: Ja, bitte schön, wozu haben wir jetzt ein Passgesetz beschlossen, wo doch die Gemeinden die Pässe, die Anträge dafür annehmen dürfen? Man muss zur BH fahren und wieder zurück. Wenn es eine ordentliche Verbindung gäbe, könnten wir die Pässe ausstellen – ohne jedes Problem! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kiss: Das ist unglaublich: Du bist ein Bürgermeister!)

Ein Letztes noch: Es kommt zu einer Ausdünnung des ländlichen Raumes. Es wird alles geschlossen, was nur möglich ist, um das Nulldefizit zu erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ein Beispiel nennen, wie das jetzt geschieht: Vorigen Samstag wurde in Ennsdorf ein Gendarmerieposten eröffnet, neu gestaltet. Baubeginn: Oktober 2000. Er wird nächstes Jahr wieder geschlossen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Wissen Sie, warum er erst nächstes Jahr geschlossen wird? – Weil der aufnehmende Gendarmerieposten St. Valentin erst ausgebaut werden muss.

Das sind Schildbürgerstreiche! Das ist keine Reform der Verwaltung! Und all das wird auf dem Rücken der Bürger durchgeführt. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

12.45

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gaßner, die SPÖ war zu allen Gesprächen zur Verwaltungsreform eingeladen, und Ihr Jammern darüber, nicht berücksichtigt worden zu sein, ist deshalb fehl am Platze! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Der Hauptpunkt dieser Bundesregierung – und ich darf auch sagen: der Hauptpunkt freiheitlicher Reformpolitik unter unserer Vizekanzlerin – im Bereich der Verwaltung und der Verfassung war, grundsätzlich Einsparungen auf der einen Seite mit mehr Bürgernähe auf der anderen Seite zu verbinden. Die Reformen und die Einsparungen beginnen deshalb an der Spitze des Staates. Deshalb beginnt diese Bundesregierung bei sich selbst zu sparen – weil für die politische Ebene doppelt gelten muss, was für den Bürger gilt!

Insgesamt werden mit diesen Maßnahmen, die diese Bundesregierung vorschlägt und die wir heute hier im Nationalrat beschließen, mehr als 20 Milliarden Schilling eingespart. Aber dagegen tritt die Opposition von SPÖ und den Grünen auf. Die Opposition will den Bürgern unseres Landes diese 20 Milliarden Schilling anscheinend nicht mehr zurückgeben!

Meine Damen und Herren! Die Haupteinsparung findet beim Personalabbau und in den Ministerien statt. Von den abzubauenden 15 000 Planstellen sind mit Ende September bereits 7 800 frei. Davon wurden 4 100 beamtete Stellen nicht nachbesetzt.

Meine Damen und Herren! Die SPÖ, Herr Klubobmann Gusenbauer, hat heute früh dagegen polemisiert, dass die Bundesregierung Sozialpläne entwickelt habe. Die SPÖ tritt anscheinend dafür ein, die Menschen des öffentlichen Dienstes auf die Straße zu stellen. Wir tun das nicht!


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Die Bundesregierung hat einen sozial verträglichen Maßnahmenplan erstellt, und dieser ist den betroffenen Menschen zumutbar.

Meine Damen und Herren! Wir räumen schon ein, dass der Sozialplan eine Notlösung ist. Wissen Sie, auch die Maßnahmen zur Erreichung des Nulldefizits sind Notlösungen. Wir bringen die Lösungen für jene Nöte, die Sie uns hinterlassen haben, meine Damen und Herren von der SPÖ. Wir müssen mit Maßnahmen gegen das ankämpfen, was uns 30 Jahre Sozialismus und 30 Jahre SPÖ-Bundeskanzler hinterlassen haben. 30 Jahre SPÖ-Regierung bedeuten 30 Jahre Geldverschwendung, 30 Jahre undifferenzierter Zentralismus und auch 30 Jahre undifferenziertes Aufblähen des Beamtenapparates.

Mit dieser heute zu beschließenden Verwaltungsreform sparen wir 17 Sektionen ein, 52 Gruppen, 142 Abteilungen und 185 Referate. Dadurch wird der Personalbedarf in der Verwaltung der Verwaltung reduziert, und es bleibt mehr Kapazität für die Dienstleistung am Bürger übrig. Gleichzeitig kommt es zu einer Senkung der Personalausgaben und zu einer Reduzierung der Betriebsausgaben.

Meine Damen und Herren! Neben Einsparungen in diesem wichtigen Bereich tätigt die Bundesregierung auch Einsparungen durch Strukturreformen, die sie auf der Ebene zwischen Bund und Ländern durchführt. 3,6 Milliarden Schilling werden dadurch eingespart. Die Damen und Herren von der Opposition machen diese Beträge in ihren Debattenbeiträgen hier immer lächerlich. Ich kann das nicht verstehen! 3,6 Milliarden Schilling den österreichischen Bürgern zurückzugeben, ist eine wichtige Sache, und diese Bundesregierung wird das auch tun! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Den größten Brocken des Einsparungspotentials bei den Ländern sollen Strukturmaßnahmen bringen. Natürlich ist das auch ein Ringen um die Erhaltung der ländlichen Strukturen. Ich sage das auch bewusst als Vorarlberger Abgeordneter. Die regionale Stärkung ist ein Ziel dieser Bundesregierung, aber sie muss effizient gestaltet werden, und dafür ist diese Reformregierung von ÖVP und FPÖ auch der Garant.

Was wir heute hier beschließen, ist der erste wichtige Schritt im Rahmen der Verwaltungsreform. Die Regierungsparteien werden die heute geschaffene Plattform dazu verwenden, den nächsten Schritt zu tun und die Verwaltungs- und Staatsreform in permanenter Bewegung zu halten.

Meine Damen und Herren von der Opposition! In dieser Weiterentwicklung der Staats- und Verwaltungsreform ist auch Ihnen eine Rolle zugeschrieben, vor allem bei jenen Materien, die wir nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen können.

Meine Damen und Herren! Sie können deshalb heute damit beginnen, mit der Bundesregierung mitzuarbeiten, und hier heute dem ersten Schritt, den wir setzen, zustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.50

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Bundeskanzler! Die aus Fairnessgründen vereinbarte Redezeit von 5 Minuten erlaubt nur ein kurzes Resümee. Bitte mir dann diese Verkürzung nicht vorzuhalten.

Ich darf Sie schon bei Ihren eigenen Worten nehmen: Jahrhundertwerk, Vision und so weiter. Sie sind dann zwar kurzzeitig bei den Ratten angelangt, aber so weit wollen wir es nicht kommen lassen. Jedoch müssen Sie sich an Ihren Vorhaben und Ankündigungen messen lassen.

Sie stellen hier nach wie vor die "Nulldefiziterei" im Sinne eines großen Wurfes in den Raum und sagen, dass hiezu die Verwaltungsreform einen erklecklichen Beitrag leistet. Erstes Minus!


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Wissen Sie, was es mit dem Nulldefizit auf sich hat? – Es führt zur höchsten Steuerquote, die wir jemals hatten. (Abg. Böhacker: Unrichtig! Falsch!) Das allein ist vielleicht noch nicht das Böseste, aber das Schlimme daran ist, dass die ärmsten Bevölkerungsschichten am meisten Belastungen tragen müssen, um dieses so genannte Nulldefizit zu erreichen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es dient für Sie in erster Linie dazu, mit diesem Nebelwerfer des Keine-neuen-Schulden-Machens die Leute irre zu machen, weil Sie dauernd unzulässige Banalvergleiche zwischen Privathaushalten und öffentlichen Haushalten anstellen. Aber irgendwann wird Sie hier auch noch die Geschichte der Redlichkeit entsprechend einordnen.

Bleiben wir doch bei diesen Punkten: Pensionsreform, jetzt im Zusammenhang mit der so genannten Verwaltungsreform. Die wirkliche Einsparung, die hier kommt, wenn man das so bezeichnen will, entsteht durch Herauskaufen und Hinausdrängen von Beamten in bestimmten Positionen. Es mag sein, dass man sie dort nicht haben will, weil andere Verwaltungsstrukturen vernünftiger sind. Dazu will ich nichts sagen, das haben Sie genug gewürdigt.

Aber wir haben ja noch einen ganz anderen Verdacht: Es geht nicht immer nur um die besten und effizientesten Strukturen. Es geht auch darum, was wir in anderen Bereichen immer wieder beobachten, nämlich dass Schwarz-Blau auch hier zu massiven Umfärbelungsaktionen ansetzt. (Abg. Dr. Pumberger: Wie der Schelm denkt, so ist er!) Für dieses Vorhaben ist es wiederum relativ teuer, derartige Herauskaufsmodelle zu forcieren.

Ich komme wieder zur sozialpolitischen Komponente: Was soll sich denn ein Arbeiter denken, dem jetzt erzählt wird, er soll bis 65 Jahre arbeiten, wie der "Kurier" hier titelt? (Der Redner zeigt die Kopie einer Zeitungsseite.) Die Arbeiter müssen ja schon mit dem Kopf unter dem Arm daherkommen, damit sie überhaupt noch entsprechende vorzeitige Pensionsansprüche haben.

Diese Polemik ist, glaube ich, gar nicht übertrieben, aber das Tragische ist, dass wir Leute in der Bundesregierung haben, die so ein Klima und so eine Polemik geradezu wieder angebracht erscheinen lassen. Das ist unser Problem, das wir hier haben.

Jetzt gehen Sie her, in dieser Situation, die Sie mit verursachen, und sagen: Bei den Sektionschefs darf es auch ein bissel früher sein. Der wird nicht gebraucht – vielleicht ist er politisch nicht opportun; was weiß ich –, er soll mit 55 Jahren in Pension gehen – noch dazu mit entsprechenden Vergünstigungen.

Das erklären Sie einmal den Leuten! Meine Nachredner werden hoffentlich noch die Gelegenheit dazu nutzen. Wir glauben, dass auch da der Verdacht in Richtung diverse Säuberungsaktionen, mit Steuergeldern finanziert, nicht ganz von der Hand zu weisen ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Reden Sie mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst!)

Das Einzige, was bei dieser Verwaltungsreform wirklich interessant gewesen wäre, ist die erhöhte Bürgerfreundlichkeit. Bei diesem Punkt komme ich noch einmal darauf zurück, dass es sehr wohl so war, dass Teile der Opposition hier konstruktiv verhandeln wollten. Wir wollten, auch im Sinne des Föderalismus, endlich eine autonome Landesverwaltungsgerichtsbarkeit zustande bringen, allerdings eine solche, die diesen Namen verdient, und dafür braucht man eben entsprechende Einrichtungen.

Genau das wird aber nicht gemacht. Wir werden auf die Bezirksbehörden verwiesen – aus leidvoller Erfahrung als grüner Berater von Bürgerinitiativen kann ich Ihnen da einiges erzählen –, und es wird jetzt so getan, als ob die Bezirkshauptmannschaften plötzlich der Hort der Bürgerfreundlichkeit werden. (Abg. Donabauer: Das waren sie immer!) Das werden wir uns noch anschauen. Bis jetzt war ja das glatte Gegenteil der Fall. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede! Von Service kann keine Rede sein.

Es hieß heute, die Akten sollen laufen, nicht die Bürger. – Ja, das sind schöne Worte, zugegeben, gute Formeln. In Wahrheit waren aber die einzigen Akten, die bis jetzt schneller gelaufen


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sind, die Spitzelakten, und zwar wie geschmiert. Und das haben auch Sie zu verantworten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Also keine Bürgerfreundlichkeit, aber beschleunigter Überwachungsstaat – das ist das Resümee an dieser Stelle. (Abg. Dr. Pumberger: Du redest so einen Stuß daher!)

Nächste Formel: Sparen bei uns selbst. – Ich sage Ihnen eines: Es ist in den Ministerkabinetten noch nie so viel geprasst worden wie unter dieser Bundesregierung! (Abg. Wenitsch: Mach dich nicht lächerlich! Du hast ja überhaupt keine Ahnung!) Und Sie gehen her und sagen: Wir sparen bei uns selbst!

Die einschlägigen Minister – wir wissen, wovon wir reden; Haupt: Stichwort "Fabel" zur Erinnerung; Forstinger und auch andere, durchaus von der ÖVP – verweigern die Aussage im Untersuchungsausschuss. Wissen Sie, was? Wir werden ihnen den Rechnungshof ins Haus schicken, damit klar ersichtlich wird, dass diese Regierung nicht bei sich selbst spart.

Ich komme zum Schluss, das Licht leuchtet. – Das ist kein großer Wurf, das ist ein großer Murks! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Und wenn der Bundeskanzler die politische Bewertung von Bewegung so artikuliert, kann ich nur sagen: Ein Bauchfleck setzt auch sehr viel kinetische Energie frei, aber politische Bewegungen werden andere zustande bringen müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

12.56

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kogler, all Ihre negativen und falschen Behauptungen und all Ihre undifferenzierten Unterstellungen können letztlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Verwaltungsreform ein historischer Meilenstein und die umfassendste Reform in der Zweiten Republik ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Verwaltungsreform wird den Interessen der Bürger gerecht, sie stellt die Stärkung des Wirtschaftsstandortes in den Vordergrund und sie bringt dem Staat Milliarden an Einnahmen und Einsparungen, die jedem einzelnen Staatsbürger zugute kommen. (Rufe bei der SPÖ: Wo? Wo?)

Wann jemals, meine Damen und Herren von der SPÖ, ist in Ihrer Regierungszeit eine solche Verwaltungsreform realisiert worden? – Ich sage Ihnen: Niemals ist sie realisiert worden, denn für so eine umfassende Reform hat Ihnen immer die politische Kraft gefehlt, hat Ihnen immer das politische Umsetzungsvermögen gefehlt! Sie sind immer den Weg des geringsten Widerstandes gegangen (Abg. Mag. Kogler: Aber auch die ÖVP!), haben Probleme verdrängt, haben Lösungen hinausgeschoben und jede Reform der parteipolitischen Räson geopfert. Das war Ihre Politik, und deshalb sind Sie heute auch in der Opposition. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Pumberger: Dort sollen sie auch bleiben!)

Sie sind heute in der Opposition, weil Sie in diesen Reformvorhaben versagt haben, meine Damen und Herren, und nichts deutet darauf hin, und schon gar nicht Ihre heutigen Reden, dass sich in Zukunft irgendetwas daran ändern wird.

Als Verkehrssprecher möchte ich aber auch einige Bemerkungen zu den kritischen Äußerungen der Autofahrerklubs, der Kfz-Bundesinnung und der Opposition zur Neuregelung der § 57-Fahrzeugkontrolle machen. Meine Damen und Herren! Die heutige Kontrolle, so, wie sie jetzt besteht, wurde bereits vor 15 Jahren eingeführt. In der Zwischenzeit haben sich ganz große technologische und verkehrssicherheitstechnische Veränderungen ergeben. Diese Veränderungen haben die Autos sicherer, ökologischer, technisch ausgereifter gemacht. Und deshalb ist eine Lockerung der Überprüfungsintervalle fachlich und sachlich sehr wohl gerechtfertigt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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Die einschlägige EU-Richtlinie sieht ja auch eine technische Untersuchung spätestens vier Jahre nach der erstmaligen Zulassung vor. Und in den meisten EU-Ländern gibt es auch diese drei- bis vierjährige Untersuchung. Nirgendwo in Europa, nirgendwo in der Europäischen Union ist diese einjährige Untersuchung vorgesehen, wie das bei uns der Fall ist, meine Damen und Herren.

Ich bin überzeugt, dass es durch längere Intervalle selbstverständlich zu keiner Verschlechterung des Sicherheitszustandes kommen wird, vor allem deshalb nicht, weil es ja auch Garantiebestimmungen gibt. In der Europäischen Union gilt eine zweijährige Garantiefrist, außerdem gewähren die meisten Autofirmen heute Garantiezeiten von zwei bis drei Jahren. Das heißt, alle diese Neuwagen kommen kostenlos zu entsprechenden Überprüfungen. Innerhalb von zwei, drei Jahren werden kostenlos alle Mängel beseitigt. Es ist deshalb auch verkehrssicherheitspolitisch vertretbar, dass erst ab dem dritten Jahr eine entsprechende behördliche Überprüfung vorgesehen ist, meine Damen und Herren.

Da jährlich knapp über 300 000 PKW zum Verkehr zugelassen werden, wird rund eine Million Kfz-Lenker von dieser Regelung profitieren und sich mindestens 400 S im Jahr ersparen. Insgesamt wird es im Jahr eine Ersparnis im Ausmaß von 120 Millionen Schilling auf Grund dieser eingesparten Pickerlüberprüfungen geben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Neuregelung ist also eine vernünftige Lösung, sie dient dem Umweltschutz, der Verkehrssicherheit und einer sinnvollen Verwaltungsreform. Diese Neuregelung führt aber auch zu einer finanziellen Entlastung hunderttausender Autofahrer. (Abg. Dr. Petrovic: Auf Kosten unserer Kinder!) Deshalb ist sie sinnvoll und wird von uns auch unterstützt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

13.01

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Hohes Haus! Der Herr Bundeskanzler Schüssel hat die Frau Vizekanzlerin Riess-Passer gelobt, dass sie und andere so etwas wie die Verwaltungsreform zustande gebracht haben, was zuvor niemand zustande gebracht hat.

Meine Damen und Herren! So einen "Wurf", wie es der Herr Bundeskanzler genannt hat, zum Nachteil der Bürger, wollte niemand zusammenbringen! Das hat sich wirklich keiner getraut.

Das, was Sie uns als "Wurf" vorlegen und Reform nennen, ist einfach ein Synonym für Verschlechterungen. Ihre Motive sind rein finanztechnischer Natur. Das sieht man auch daran, dass Sie von Abschlankung der Verwaltung reden und aufzählen, was alles Sie einsparen: 142 Abteilungen, soundso viele Sektionen. Alles weniger, weniger, weniger. Dahinter stecken aber Menschen, Menschen, die Sie loswerden wollen – und nicht das Ziel, das Frau Baumgartner-Gabitzer genannt hat, nämlich die Verwaltung effizienter und schlanker zu machen. Die einleuchtenden Ziele einer Verwaltungsreform, nämlich Verfahrenskonzentration, Verkürzung des Instanzenzuges, Verfahrensbeschleunigung, Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes, die haben Sie eindeutig nicht erreicht.

Es ist Ihnen nicht gelungen, die bürokratischen Hürden und lange, umständliche Verfahrensabläufe zu beseitigen. Im Gegenteil: Sie haben neue Hürden geschaffen, Doppelgleisigkeiten geschaffen, wie zum Beispiel beim Strahlenschutzgesetz, Verfahrenskomplizierungen vorgenommen (Abg. Dr. Khol: Das heißt "Komplikationen"!), Rechtsunsicherheiten geschaffen und wiederum den Verwaltungsgerichtshof nicht entlastet.

Eine echte Verfahrensbeschleunigung und eine Reform im Sinne der Bürger und Bürgerinnen wäre die Errichtung von Landesgerichtshöfen mit reformativer Entscheidungsbefugnis gewesen.


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Bedenken haben wir natürlich auch, abgesehen von den Regelungen bei den UVS und von dem One-Stop-Shop-Prinzip, die schon erwähnt worden sind, im Hinblick auf die Aushöhlung der mittelbaren Bundesverwaltung oder auf die elektronische Hinterlegung beim Zustellgesetz. – Ich gehe darauf nicht ein, das ist schon erwähnt worden.

Aber eines möchte ich schon sagen, Herr Bundeskanzler: Die Speicherung der ZMR-Zahl, der Zahl des Zentralen Melderegisters, auf der Sozialversicherungs-Chipcard, die Speicherung dieser Kennnummer erfolgt nicht freiwillig. Mit einem Taschenspieler-Trick haben Sie im Verfassungsausschuss plötzlich einen Abänderungsantrag aus der Tasche gezogen und uns vorgelegt (Abg. Böhacker: Was, mit einem Taschenspieler-Trick?), womit die Sozialversicherungs-Chipcard in eine Bürger-Card umgewandelt wird, die Verwendung für Zwecke findet, die nicht der Sozialversicherung unterliegen. Wir gehen auf den gläsernen Menschen und auf den Überwachungsstaat zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Pumberger: Das ist die Freitags-Rede!)

Ihre Reformversuche sind, gemessen an Ihren eigenen Maßstäben, gescheitert. Nicht erreicht wurden mehr Bürgernähe und mehr Service – dazu hätten Sie die Gemeinden stärken müssen. Ihr Nullsummenspiel geht auch nicht auf, denn es kommt zu einer Mehrbelastung der Bundesländer, weil sie mehr Personal brauchen, neue Aufgaben für die BHs und die UVS übertragen bekommen. Ihr propagiertes Einsparungsziel von 350 Millionen Schilling erreichen Sie auch nicht. Wo nehmen Sie dieses Geld her?

Die Regierung kommt in einen Erklärungsnotstand, was das Einsparungsziel betrifft, und in einen Handlungsnotstand, denn Sie wollen 15 000 – heute haben wir von Herrn Khol gehört: 20 000 – Bedienstete, 20 000 Planstellen einsparen. Jetzt drängt allmählich die Zeit, und da kommt Ihnen ein Hilfsmittel zugute: der so genannte Sozialplan. Da gaukeln Sie allen vor, dass das alles durch günstige Karenzierungsregelungen, freiwilligen vorzeitigen Ruhestand, Vorruhestandsmodelle verbessert wird. Sie propagieren, dass diese Regelungen etwas Positives sind. Da wird nicht Sand in die Augen gestreut, sondern werden richtige Sandstürme verursacht. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Es wird verschwiegen, dass man bei vorzeitigem Ruhestand 26 Prozent an Pension verliert und dass beim Vorruhestand die Gewinner nur jene sind, die All-Inclusive-Bezüge haben.

Dann wird von Frau Riess-Passer und Herrn Khol noch behauptet, dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst dem zugestimmt habe. Ich sage mit aller Deutlichkeit: Nein, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat dem nicht zugestimmt! (Beifall bei der SPÖ.) Ihre Wahrnehmungsschwierigkeiten sind damit verbunden, dass Sie glauben, wenn Sie mit jemandem sprechen, dass derjenige bereits zugestimmt hat – genauso wie Sie sagen, die Abgeordneten Gradwohl und Gaßner, die bei Ihrer Veranstaltung anwesend waren, hätten zugestimmt. – Die waren anwesend und haben sich dort geäußert, aber in einem anderen Sinn! (Beifall bei der SPÖ.)

Ihr Wahrnehmungsvermögen ist gestört, wenn Sie sagen, die Landeshauptleute hätten bei der Konferenz zugestimmt. Sie haben pauschal nicht zugestimmt; das steht ausdrücklich in dem Beschluss drinnen.

Abschließend bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein. (Die Rednerin sucht in ihren Unterlagen.) Im Sommer des heurigen Jahres wurde ein neues Dienstrecht für HochschullehrerInnen beschlossen, die Dienstrechts-Novelle 2001. (Abg. Böhacker: Wo ist er denn?) Dieses bedeutet, dass die Karriereplanung unmöglich gemacht wird, die Gefahr der Abwanderung von qualifizierten ÄrztInnen besteht. – Nun habe ich ihn gefunden, ich muss Sie enttäuschen, Herr Böhacker.

Aus diesen Gründen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dr. Ilse Mertel und GenossInnen


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Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, durch welche die medizinische Versorgung an den Universitätskliniken und die Erhaltung eines qualitativ hochstehenden wissenschaftlichen Nachwuchses gewährleistet wird."

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

13.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Wurm, Dr. Mertel, Genossen und Genossinnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

13.08

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dienstrechts-Novelle 2001, die dem Parlament heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist ein sehr wichtiger Schritt bei der Verwaltungsreform des Bundes. Im Gegensatz zu früheren Regierungen hat sich nämlich diese Bundesregierung wirklich entschlossen, die Probleme im Verwaltungsbereich nicht mehr weiter vor sich herzuschieben, sondern die notwendigen Reformen zügig umzusetzen. Dazu gehört der Abbau von 15 000 Dienstposten im öffentlichen Dienst bis zum Jahre 2003, was eine ganz wesentliche Voraussetzung für das Erreichen des Nulldefizites und auch für die Sanierung unserer Staatsfinanzen darstellt.

Wir reden nicht nur vom schlanken Staat, wir reden nicht nur von einer schlanken, bürgernahen Verwaltung, sondern wir ergreifen auch die nötigen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Zum Jahresende 1999 waren noch 169 717 Beamte und Vertragsbedienstete im Bundesdienst beschäftigt. Bis September 2001 konnte die Zahl um 7 757 Dienstposten verringert werden. Damit ist der Plan dieser Koalition, nämlich den Personalstand im öffentlichen Dienst deutlich zu verringern, schon ein Quartal vor der Halbzeit zu mehr als 50 Prozent erfüllt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Erreicht wurde, meine Damen und Herren, dieses Ziel bisher durch das Nichtnachbesetzen von durch Pensionierungen frei werdenden Dienstposten. Es gibt also weder eine Kündigungswelle im öffentlichen Dienst noch einen behaupteten Sozialabbau.

Ausgenommen von den Rationalisierungen war bisher nur der Bildungsbereich wegen seiner überragenden Bedeutung für die nächste Generation. Es zeigt sich aber jetzt, dass die umfassende Verwaltungsreform ohne weitere Maßnahmen nicht auskommen wird. Die Bundesregierung tritt deshalb sehr konsequent für weitere, darüber hinausgehende sozial verträgliche Personalreduktionen ein und schafft dafür auch Anreize. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 7 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.10

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Hohes Haus! Ich hätte dem Herrn Kanzler ganz gern etwas gesagt, als er den Satz gesprochen hat: Hier herrscht rot-weiß-roter Konsens. Ich hätte ihn auch gern ersucht, einen winzigen Teil dieser Staatsflagge auch uns und mir zu überlassen, jenen, die nicht ganz in diesem Konsens sind. Ich


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habe nicht gewusst, dass die Staatsfarben Eigentum der Regierung sind. (Beifall bei den Grünen.)

Das Thema klingt zwar sehr trocken, aber die Folgen dieser Gesetze könnten durchaus saftig sein. Ich möchte Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, was ich im Gesundheitssektor zu hören bekam, und zwar von vielen Ressortverantwortlichen. Das waren so Sprüche wie: Ich werde mich mit den Bundesländern, ich werde mich mit der Ärztekammer nicht anlegen! Das fällt nicht in meinen Bereich! Da kann ich nichts tun! – Das waren die häufigsten Aussagen, die ich gehört habe. Alle haben über sehr schmale Handlungsspielräume geklagt, die ihnen in den Bundesländern keine Möglichkeiten der Steuerung, was Gesundheitsbelange betrifft, und auch kaum Möglichkeiten der Qualitätssicherung und der Kontrolle geben.

Was nun durch diese Verwaltungsreform, mit der Sie alles hinunter auf die Bezirksebene verschieben wollen, besser wird, frage ich Sie jetzt wirklich allen Ernstes.

Ich habe erlebt, wie Grundsatzgesetze auf dem Weg in die Länder auf Grund von Sparmaßnahmen, lokalen Rücksichtnahmen verwässert worden sind. Ich habe erlebt, dass diesen Grundsatzgesetzen überhaupt keine Ausführungsgesetze gefolgt sind oder dass sie verfassungswidrig waren: sprich Privathonorare Zanon und Schüssel-Stellvertreterin. So waren unsere Erfahrungen. Oder: Die Bürger sind in Österreich vor neun unterschiedlichen Rechtssituationen, neun unterschiedlichen Auslegungen oder Interpretationen gestanden, was in einem 8-Millionen-Staat nicht wahnsinnig gut ist, denn wenn man neun unterschiedliche Situationen noch multipliziert, könnte es zu Hunderten unterschiedlichen Situationen kommen.

Natürlich finde ich die Reform der Verwaltung ganz gut. – Pumberger, Sie lachen immer, egal, was ich sage. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber immer nur Lächeln hat natürlich auch etwas mit Gesundheitspolitik zu tun. (Abg. Dr. Pumberger: Nein, ich habe gegähnt!)

In den Erläuterungen lese ich etwas von einem One-Stop-Shop-Prinzip. Das klingt zwar recht gut, aber mir fällt dazu nur McDrive ein, und ich glaube nicht, dass unsere Republik in Hunderte von Burgern zerfallen sollte.

In diesem Gesetz sind 16 gesundheitspolitische Materien nicht nur verborgen, sondern dezidiert aufgezählt, und da muss man jetzt kein zwangsneurotischer Regulierungsfanatiker sein, um zu fragen, wie auf der Bezirksebene diese wirklich sehr komplexen gesundheitspolitischen Agenden verwaltet werden, wie dort Recht gesprochen, wie dort entschieden wird. Ich habe an Sie die Frage, wenn Sie nun alle Sachkompetenz auf Bezirksebene verschieben: Wie akquirieren die Bezirke diese Sachkompetenz und wie garantieren sie diese Sachkompetenz?

Wenn Sie Bürgernähe nur als geographischen, topographischen Begriff sehen und sagen: Hauptsache nahe, aber wie das dort funktioniert, ist mir egal oder vielleicht sogar Wurscht!, dann gibt es dafür einen Satz: Der Geist weht, wo er will. Wenn Sie daran glauben, finde ich das ganz angenehm, aber vergessen Sie nicht einzukalkulieren, dass es auch Windstillen und lokale Flauten geben kann. Dann weht eben kein Geist mehr.

Ich komme nun auf das Strahlenschutzgesetz zu sprechen. Darin sind die Bewilligung und die Überprüfung von Röntgenanlagen in Krankenhäusern und Praxen enthalten. Wenn ich da lese: Die Neuregelung trägt dem Wunsch erhöhter Bürgernähe Rechnung, dann muss ich sagen: Das mag schon sein! Bürger Kanzler, Frau Bürger Vizekanzler, Bürger Pröll, Bürger Grasser: Die mögen das schon wünschen, aber es gibt noch weit über 7 Millionen andere Bürger, die diesbezüglich Sorgen und Ängste haben, und ich glaube, die zählen gleich viel wie die Erstgenannten. (Beifall bei den Grünen.)

Aber fürchtet euch nicht, es kommt ein Expertenpool!, sagen Sie. Aber da überlassen Sie diese Regulierungen wirklich nur der Phantasie und der lokalen Verantwortlichkeit. Da hätte etwas mehr Achtsamkeit auf jeden Fall nicht geschadet.


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Zum Bazillenausscheidergesetz: Darüber kann man streiten, aber Sie wissen, dass die EU Richtlinien zur besseren Kontrolle von Epidemien, zur besseren Datenerfassung, zur Vorbeugung, zur schnelleren Reaktion auf übertragbare Erkrankungen erlassen hat. Das wird auf der Bezirksebene nicht ganz einfach sein, und ich könnte Ihnen Beispiele von einem Kärntner Baby-Hotel nennen, wie da sozusagen das Lokale auf sanitätsbehördlicher Ebene funktioniert hat.

Wenn Sie jetzt durch das Ärztegesetz die Ausbildungsstellen der Kammer überlassen, die natürlich Interesse hat, ihre Klientel der Niedergelassenen vor zu viel Wettbewerb zu schützen, ist es eine zweite Frage.

Ich meine, dass die Gesundheitspolitik hier auf einem schweren Prüfstein stehen wird, und wie das ohne Qualitätsverlust, ohne Verunsicherung und ohne Reduktion von BürgerInnenrechten, sprich Patientenrechten, bewerkstelligt werden soll, müssen Sie mir erst einmal beweisen.

Dass Heilvorkommen und Kurorte nun auch lokal geregelt werden, wird natürlich touristischen Interessen Tür und Tor öffnen. Ich nehme an, in jedem Bezirk wird ein neues Lourdes entstehen, und die Pilger- und Euroströme werden fließen, aber ob das mit Heilung und mit Sicherheit etwas zu tun hat, frage ich Sie auch.

Das heißt, letztlich wird ein Ministerium filetiert, der Nationalrat und das Parlament werden umgangen, und die bundeseinheitliche Vollziehung wird auf einen schweren Prüfstein gestellt – daher: Gesundheitspolitik ade, Patientenrechte und Patientensicherheit ade! Da nützt auch das Rattengesetz nichts, das nun durch eine lokalpolizeiliche Verordnung ersetzt werden soll. Ich frage mich: Wie machen das die Polizisten: mit Handschellen, mit Knüppeln oder mit Mediationsunterricht? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Frau Abgeordnete, die Uhr ist wunschgemäß auf 6 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.17

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während der Debattenbeiträge der Sozialdemokraten habe ich mir ehrlich gesagt die Frage gestellt, ob ich in den letzten 15 Jahren in diesem Parlament oder vielleicht in einem anderen Parlament war oder ob die Sozialdemokraten in diesem Parlament oder vielleicht in einem anderen Parlament waren. (Abg. Dr. Mertel: Vielleicht sollten Sie doch den Test machen!)

Tatsache ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir von der Österreichischen Volkspartei – und ich bin seit 1986 hier in diesem Hohen Haus – ständig für eine Verwaltungsreform eingetreten sind, dass wir immer für einen schlanken Staat eingetreten sind. Wolfgang Schüssel hat schon immer vehement dafür gearbeitet, er hat auch einige Bücher zu diesem Thema herausgegeben. Ich erinnere zum Beispiel an sein Buch "Mehr Privat – weniger Staat". Ich erinnere aber auch an die Erarbeitung des Lean Managements und des New Public Managements für Österreich von Reinhold Mitterlehner. Nur: All diese Bemühungen der Österreichischen Volkspartei sind an Ihnen, den Sozialdemokraten, gescheitert! Doch heute gehen Sie hier heraus und wollen uns und der Bevölkerung weismachen, dass Sie immer für eine Verwaltungsreform eingetreten sind! (Beifall bei der ÖVP.)

Es waren die Sozialdemokraten, die durch ihre etatistische, zentralistische, machtpolitische Haltung von ihrem großen Dogma, dem "Übervater Staat", niemals abgehen wollten. Aus diesem Grund war in den letzten 20 Jahren keine Verwaltungsreform mit den Sozialdemokraten möglich, und deshalb sind diese Vorlagen betreffend Verwaltungsreform, die wir jetzt beschließen, so wichtig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als steirische Abgeordnete kann ich natürlich nicht umhin, die bereits vollzogenen positiven Entwicklungen in der steirischen Landesverwaltung vor den Vorhang zu bitten.


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Was einige von Ihnen hier im Hohen Haus wahrscheinlich nicht wissen, ist: Die steirische Landesverwaltung hat den großen "Oscar" der Verwaltung erhalten, nämlich den "Speyrer Qualitätspreis". Das ist sicher auch richtungweisend. (Abg. Gradwohl: Von wem?)  – Herr Kollege Gradwohl, ich habe leider nur 6 Minuten Redezeit, aber ich werde mich später mit Ihnen gerne darüber unterhalten. (Abg. Gradwohl: Von wem? Das ist doch eine einfache Frage!)  – Das ist ein internationaler europäischer Preis für Verwaltungsoptimierung. Es ist bedauerlich, dass Sie als steirischer Abgeordneter das nicht wissen! (Widerspruch bei den Grünen und der SPÖ.)

Im Herbst 1999 wurde im Zuge dieser Verwaltungsreform auch eine Mitgliederbefragung durchgeführt, und zwar unter den MitarbeiterInnen des steirischen Landesdienstes, und diese Studie des OGM hat Folgendes ergeben: Die Bediensteten des steirischen Landesdienstes sind deutlich bürger- und serviceorientierter, als das allgemeine Erscheinungsbild des öffentlichen Dienstes annehmen lässt. Es gibt eine klare Unzufriedenheit mit dem geltenden Beförderungsschema – Frau Vizekanzlerin Riess-Passer hat versprochen, auch dies in Angriff zu nehmen –, und es wird nach mehr privat orientierten, wirtschaftlichen Vorgangsweisen gerufen. Auch die Meinung der steirischen Landesbeamten über die Pragmatisierung ist wesentlich kritischer, als wir annehmen würden.

Die Steiermark ist auch Marktführer in Bezug auf die Bürgerämter. Wir haben zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaft Feldbach umorganisiert und sie zu einem Bürgerservice ausgestaltet, wo vollkommen neue Wege der Verwaltung wahrgenommen werden. Wir sind aber auch, und zwar gemeinsam mit Oberösterreich, Marktführer in der Beschleunigung von Anlageverfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ließen sich noch unzählige weitere positive Entwicklungen sowohl aus der Steiermark als auch aus Oberösterreich anführen. Ich meine, dass diese beiden Bundesländer Vorbild für die bundesweite Umsetzung der Verwaltungsreform sein sollten, und ich finde, dass diese Regierung ihre Legitimation dazu allein durch diesen Schritt, den wir heute setzen, gerechtfertigt hat.

Meine Damen und Herren! Die Verwaltungsreform ist nicht ein Schritt, sondern eine permanente Evolution. Wir werden uns auch in Zukunft immer wieder mit Verwaltungsreformen auseinander setzen müssen, denn die sich ständig verändernden Bedürfnisse der Bürger, der Bevölkerung, und die allgemeinen gesellschaftlichen Veränderungen verlangen dies. Ich bin sicher, dass diese Regierung, der Herr Bundeskanzler, die Frau Vizekanzlerin, diesen Anforderungen auch gerecht werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradwohl. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.23

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Eingangs darf ich feststellen, dass sich der Herr Bundeskanzler darüber beschwert hat, dass bei dieser wichtigen Debatte Herr Klubobmann Gusenbauer nicht anwesend ist. – Ich frage mich, wo er, der Herr Bundeskanzler, jetzt ist. Die Debatte ist noch immer im Gange, aber anscheinend interessiert sie ihn auch nicht mehr. Auch das finde ich bedauerlich! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. – Ich hätte zum Beispiel gerne, dass er mich hört, Kollege Ofner.

Geschätzte Damen und Herren! Auch Herr Klubobmann Khol, der diesen Beschluss heute, diese Debatte heute, als besonders wichtig bezeichnet hat und nicht hier ist, hat in seinem Redebeitrag angeführt, es handle sich bei diesem Reformpaket um ein Gesamtpaket, das Gemeinden, Länder und Bund gemeinsam tragen – und und und.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Khol war beim so genannten Reformdialog am 29. Oktober zwar anwesend, aber anscheinend nur körperlich, denn er dürfte überhört haben, dass außer Herrn Landeshauptmann Pröll kein einziger Landeshauptmann in seinen Debattenbeiträgen uneingeschränkt zugestimmt hat. Herr Khol kann mir bestimmt keinen einzigen Landeshauptmann außer Herrn Landeshauptmann Pröll nennen, der keine Einschrän


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kungen gemacht hat. Ich könnte Ihnen, wenn ich mehr Zeit hätte, aus meinen Mitschriften einiges an Bemerkungen seitens der Länder und an aus ihrer Sicht bestehendem Reformbedarf an dieser Reform hier vortragen.

Ein weiterer Punkt: Es würde mich interessieren, wo Herr Kollege Khol die angebliche Zustimmung der Gemeinden hernimmt. Weder der Präsident des Gemeindebundes noch der Vertreter des Städtebundes hat gesagt: Hervorragend! Hurra! Eine ganz grandiose Leistung! – Beide Vertreter dieser Organisationen haben dort ihre Bedenken angemeldet und in diesem so genannten Reformdialog vermerkt, dass es notwendig ist, noch einige Diskussionen zu Sachgebieten, die wichtig sind, zu führen, und nichts anderes haben Kollege Gaßner und ich getan, Frau Vizekanzlerin.

Ich habe mich darüber gefreut, dass es endlich zu einem Reformdialog, nämlich zu einem Gespräch und zu einer Diskussion kommen würde, und habe namens meiner Fraktion angeboten, diesen Dialog gerne zu führen, aber nicht unter der Bedingung: die Regierung schafft an, und die Opposition pariert!, sondern nur unter den Bedingungen eines demokratischen Zuganges, indem auch Argumente der Opposition gehört werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Vizekanzlerin! Ich möchte Sie bitten, mir zu beantworten, wann dieser Dialog stattgefunden hat. In einer kurzen Beratung in einem Ausschuss kann es nicht gewesen sein, wenn Sie monatelang mit Experten verhandeln. Das in kurzen Debatten im Ausschuss vorzuberaten und dann endgültig zu beschließen, das ist, bitte schön, nicht die Qualität von Dialog, die wir uns vorstellen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Punkt zum Thema Verwaltungsreform und zum Thema Bürgerfreundlichkeit. Ein Artikel der heutigen Ausgabe der "Kleinen Zeitung" trägt die Überschrift: "Es geht um die Existenz". Es geht konkret um die Existenz einer Bundesbediensteten, die der Verwaltungsreform zum Opfer fallen wird. Ich lese Ihnen das vor, ohne den Namen der Betroffenen zu nennen, der in der Zeitung steht. Die Bedienstete erhielt vom Bund die Mitteilung, das heißt, die Bedienstete ist in Kenntnis zu setzen – ich zitiere wörtlich –: "... dass sie einer Kürzung ihrer Wochenstunden von 39 auf 16 Stunden zustimmen müsse, andernfalls werde sie gekündigt." – Ende des Zitats.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich um eine Reinigungskraft, und dorthin, gegen diesen Bereich richtet sich die Kraft dieser Bundesregierung, wie bei allen Reformen, die Sie angekündigt haben: Sie haben vor, die Kleinen zu schröpfen, die Kleinen zu schröpfen, die Kleinen zu schröpfen, so auch bei dieser Verwaltungsreform. Wer zum Handkuss kommt, das sind wieder die Kleinen, die Reinigungskräfte und die Raumpflegerinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Kukacka sprach von einem historischen Meilenstein dieser heutigen Diskussion. – Er hat Recht! Mir fällt dabei auch ein Bild von der Historie dieses Meilensteines ein, nämlich ein römischer Grenzstein: alt, ehrwürdig und verwittert, aber in keinem Fall zukunftsweisend, denn das, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, was Sie hier vorgelegt haben und mit Mehrheiten beschließen werden, ist eine Reform zum Nachteil der Bürger und Bürgerinnen, eine Reform zur Sicherung Ihrer Macht und eine Reform zu Lasten des Einzelnen – im Rechtszugang, in der Rechtssicherheit und auch in der Dauer der Verfahren. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Aus gegebenem Anlass, um Spekulationen vorzubeugen, gebe ich bekannt: Herr Abgeordneter Gusenbauer, Herr Präsident Fischer und Herr Präsident Fasslabend haben sich bei mir für kurze Zeit entschuldigt, und zwar zwecks Teilnahme an einem Mittagessen mit dem polnischen Ministerpräsidenten.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knerzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

13.28

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Ich appelliere an meinen Vorredner, Herrn Gradwohl – ich glaube, er hat die Verwaltungsreform noch nicht


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richtig verstanden –: 30 Jahre Schuldenpolitik – natürlich können Sie sich damit nicht abfinden, dass wir jetzt einsparen müssen! Nach 30 Jahren Schuldenpolitik und 2 000 Milliarden Schilling Schulden ist es notwendig, auch in diesem Bereich Maßnahmen zu treffen, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Gradwohl: Kommen Sie zur Sache!)

Wir von der freiheitlichen Fraktion haben im Jahr 2001 eine Einsparung von 21,2 Milliarden Schilling ermöglicht. (Abg. Gradwohl: Zu Lasten der Putzfrauen!) 21,2 Milliarden Schilling – ich weiß, dass Sie mit Milliarden nur so herumschleudern und spielen. Ich kann verstehen, dass Sie diese Summe von 21 Milliarden Schilling noch nicht richtig deuten können. (Abg. Gradwohl: Ich? Sie können das nicht!)

Aber lassen Sie mich fortfahren. Ich erinnere Sie daran, dass wir bei den Autoüberprüfungen Erleichterungen geschaffen haben. Ich glaube, die Summe von 300 Millionen Schilling kommt allein den Autofahrern zugute, und diese werden uns dafür auch danken. (Abg. Gradwohl: Das machen die Vignettenpreise wieder wett!) Jedenfalls wurde auch weiterhin die Sicherheit gewährleistet. Wir garantieren dafür. Ich weiß, dass Sie sich damit nicht abfinden können.

Abschließend möchte ich noch etwas betonen, was der Herr Bundeskanzler bereits erwähnt hat: Die Frau Vizekanzlerin hat eine Arbeit bewältigt, die vorher acht Minister und zwei Staatssekretäre nicht geschafft haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: "Großer Wurf"!)

13.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

13.30

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Anmerkung zur Schuldenpolitik: Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, betreiben eine Schuldenpolitik mit der Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes. Sie schicken Beamte mit 55 in Pension (Abg. Dietachmayr: Während Bauarbeiter bis 65 arbeiten gehen sollen, laut Schüssel!) und verteilen "golden handshakes". Doch wer finanziert das alles? – Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition! Das ist eine Zeitbombe für die künftigen Generationen, und dafür sind allein Sie verantwortlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht hier um die Frage der Pensionsgerechtigkeit. Arbeitnehmer warten jahrelang, müssen jahrelang prozessieren, um zu ihrem Recht zu kommen. Ein Beispiel gefällig? Es wird auch in der heutigen Ausgabe des "Kurier" erwähnt. Es geht dabei um einen Straßenreinigungsarbeiter aus Salzburg, der nie arbeitslos war und 38 Versicherungsjahre gesammelt hat. Er hat eine Prostata-Krebsoperation hinter sich, Abnützungserscheinungen an der Wirbelsäule, Untergewicht, eine Nervenschädigung mit Gangstörung und leidet unter psychischer Erschöpfung. Eine Frühpensionierung wurde seitens der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt. Die entsprechende Klage der Arbeiterkammer läuft seit zweieinhalb Jahren und ist nach wie vor nicht entschieden. Der Arbeitnehmer muss nach der Krebsoperation stündlich eine Arbeitspause einlegen, um zur Toilette zu gehen. Er kann noch leichte Arbeiten erledigen, und die Gehbelastung sei ihm, so heißt es, zu einem Viertel der Arbeitszeit zumutbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist das die Gerechtigkeit, die Sie meinen? Wir meinen eine andere! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben anscheinend auch einen anderen Freiheitsbegriff. Zu diesem Schluss komme ich, wenn ich mir zum Beispiel die Neuregelungen zum Zentralen Melderegister ansehe oder die Diskussion über die Sozialversicherungs-Chipcard verfolge. Um eines klarzustellen – davon wurden wir erst gestern im Datenschutzrat informiert –: Es gibt nicht nur eine Überwachungskarte, sondern es wird viele Überwachungskarten geben. Die Sozialversicherungs-Chipcard ist nämlich nicht die Bürgerkarte, wie uns der Innenminister gestern mitteilen ließ, sondern es wird auch seitens des Innenministeriums eine entsprechende Karte mit Überwachungsfunktionen ge


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ben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das lehnen wir mit allem Nachdruck ab! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Verwaltungsreform, wie sie sich derzeit darstellt, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist so, dass ich Ihre Argumente nicht nachvollziehen kann. Für mich nicht nachvollziehbar sind etwa die Einsparungen, und für mich nicht nachvollziehbar sind die Bürgernähe und die Wirtschaftsfreundlichkeit. Ich möchte das hier mit aller Deutlichkeit festgestellt haben.

Statt neun Behörden sind in Zukunft 121 oder 99 Behörden für die Vollziehung zuständig. Zu befürchten sind längere Verfahren, zu befürchten ist die Gefahr möglicher Rechtsmängel, und zu befürchten ist, nämlich im Bereich der Bezirksverwaltungsbehörde, dass komplexere Umweltverfahren liegen bleiben oder dass die Verfahren generell schlampiger geführt werden.

Sie reden immer vom Wirtschaftsstandort Österreich. Ich halte fest: Die Wirtschaft hat sich in vielen Bereichen dagegen ausgesprochen, etwa bei der Änderung des Kraftfahrwesens, des Fahrschulwesens und bei der Änderung des Luftfahrtgesetzes. Es müssen neue Behördenstrukturen geschaffen werden. Mit den Statutarstädten wurde, Frau Vizekanzler, bis heute noch immer keine Regelung über einen Kostenersatz getroffen. – Ähnliches gilt im Zusammenhang mit der Änderung der Gewerbeordnung oder auch bezüglich des Pickerls.

Frau Vizekanzlerin, ich darf Sie in einem Punkt korrigieren: Die europäische Richtlinie bezieht sich nur auf die technische Überprüfung, nicht auf die Abgasmessung.

Sie müssen sich weiters den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie die Einwände der Wissenschaft nicht berücksichtigt haben, und auch konsumentenpolitische und umweltpolitische Anliegen bleiben auf der Strecke. Somit ist diese Verwaltungsreform ihren Namen nicht wert, daher werden wir sie auch ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.34

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Gradwohl, wenn Sie hier die Abwesenheit des Herrn Bundeskanzlers ansprechen, dann möchte ich Ihnen sagen: Auch ihm sei es gegönnt, eine kurze Mittagspause einzuschalten! Haben Sie Verständnis! Sie sind doch immer der Sprecher, der hier so oft für soziales Empfinden eintritt. Haben Sie doch auch Verständnis für einen, der kurz Pause macht!

Sie sollten auch eines sehen: Die Frau Vizekanzlerin sitzt hier, sie hat dieses Paket verhandelt, sie ist kompetent, sie vertritt die Regierung, wir können daher zu diesem Thema ausreichend diskutieren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Verwaltungsreform macht Ihnen deshalb Probleme – ich verstehe es wirklich –, weil Sie sich sehr lange darum bemüht haben – aber der Erfolg war Ihnen nicht gegönnt.

Übrigens gibt es diese Debatte seit Maria Theresia. Einen ersten wesentlichen Schritt gab es einmal in den zwanziger Jahren. Das war aber nicht so spektakulär und für unsere heutige Zeit weniger bedeutend. Jedenfalls ist eines ganz entscheidend: dass jetzt endlich nach schwierigen Verhandlungen ein großer Schritt oder ein großer Wurf gelungen ist.

Da Sie heute immer wieder versuchen, sich mit diesem Ergebnis gar nicht zurechtzufinden, und da Sie offenbar glauben, dass alle dabei waren, aber niemand zugestimmt hat, kann ich nur raten: Bitte lesen Sie die Protokolle! Die Landeshauptleutekonferenz, in der auch Herr Häupl und Herr Niessl sitzen, haben sich mit der Sache sehr wohl beschäftigt. Ich kenne bis zur Stunde keine Gegenstimme. Anmerkungen darf es geben.


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Ich weiß auch, dass der Gemeindebund und der Städtebund natürlich nicht mit allem einverstanden sind, es aber im Großen und Ganzen auch bejahen, dass wir jetzt einen ersten, ganz klaren Schritt gesetzt haben, und sich erwarten, dass demnächst weitere zukunftsträchtige Schritte folgen.

Wenn heute hier gesagt wurde, dass man sich erwartet, dass die Länder Steuerhoheit und vieles mehr bekommen, dann darf ich Ihnen schon sagen: Sie weichen vom Thema wesentlich ab! Befassen Sie sich doch mit dem, was tatsächlich zur Diskussion steht!

Wir diskutieren hier – egal, ob Sie von der SPÖ in der Regierung sind oder nicht – doch jedes Jahr über die Überlastung der öffentlichen Gerichtshöfe. Wir sprechen immer davon, dass endlich etwas anders werden muss. – Nun ist es endlich so weit! Die Instanzenwege werden verändert, es gibt eine echte Entlastung, es gibt tatsächlich eine Stärkung der UVS, und es gibt eine Verfahrensbeschleunigung durch die Reduktion von einem drei- auf einen zweigliedrigen Instanzenzug. Nun jetzt frage ich Sie: Was ist denn wirklich schlecht daran? – Außer dass Sie mit Ihrem Gemüt nicht mitkönnen; das verstehe ich. Aber in der Sache ist das, wie ich meine, eine sehr, sehr gute Erledigung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens: Reden Sie mit Unternehmern! Das sind jene Menschen, die Verantwortung auf sich nehmen und Tausenden Menschen in diesem Land Arbeit geben. Reden Sie mit ihnen und hören Sie, was sie Ihnen sagen. Ein Verfahren zur Bewilligung einer Anlage dauert oft länger als die Bauzeit. Das ist doch kein Zustand! – Nun sind wir endlich so weit, dass diese Verfahren beschleunigt werden können, obwohl alle Rechtsnormen eingehalten werden, Herr Mag. Maier. Auch die Anrainerrechte werden ausreichend berücksichtigt.

Wir verkürzen die Dauer der Verfahren auf eine Zeitspanne, die vertretbar ist. Unsere Betriebe kommen dadurch zum Bauen, zum Produzieren, und sie können Leute beschäftigen. Wir kommen vorwärts, das Land wird konkurrenzfähiger, wir stärken den Wirtschaftsstandort Österreich, und das ist gut! Deshalb sagen wir ja. (Beifall bei der ÖVP.)

Schauen Sie sich doch das Passwesen, das Führerscheinwesen oder die Kfz-Zulassung an! All das wurde in den letzten Wochen und Monaten schon wesentlich beschleunigt, und die Menschen sind davon sehr angetan. Sie sagen: Endlich hat sich da etwas bewegt! – Sie haben schon gar nicht mehr daran geglaubt, aber es ist etwas Positives in Aktion.

Da heute hier mehrmals gesagt wurde, dass dieses Gesetzespaket so "wahnsinnig unsozial" sei, weil es einen Sozialplan enthält – ich betone: unsozial, weil es einen Sozial plan enthält! – und weil wir die Menschen angeblich schon so früh nach Hause schicken wollen, darf ich Ihnen Folgendes sagen: Niemand wird nach Hause geschickt. Jeder kann, aber keiner muss.

Da hier 55 Jahre als mögliches Pensionsantrittsalter steht, Herr Minister a.D. Edlinger, möchte ich Sie an Folgendes erinnern: Sie waren einmal ein erfolgreicher Stadtrat in Wien. Ich habe gehört, dass es bei der Stadt Wien nur selten vorkommt, dass einer mit 55 noch arbeitet. In Wien schickt man die Leute noch früher heim. Infolgedessen ist es doch keine Ungnade, was diese Regierung hier macht, sondern das ist etwas, was zur Entlastung des gesamten Verwaltungsapparates beiträgt. Wenn jemand mittun will, dann hat er diese Chance. Ich glaube, dass das etwas Gutes ist.

Wenn Kollege Gradwohl hier einen Brief vorliest, den er vielleicht selbst geschrieben hat, dann haben wir ihn zwar gehört, aber das kann doch nicht die Sache bei dieser Gesetzesmaterie sein.

Was mich als Niederösterreicher freut, ist, dass es unser Landeshauptmann Pröll war, der als derzeitiger Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz mit dem Herrn Bundeskanzler, mit der Frau Vizekanzlerin dieses großartige Reformwerk verhandelt, auf den Punkt gebracht und zustande gebracht hat.

Das ist, so glaube ich, erwähnenswert. Daher meine ich, dass wir auf gutem Weg sind, indem wir nicht – so wie andere – versucht haben, beispielsweise Amtstitel abzuschaffen, sondern wir


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haben, landläufig gesagt, Nägel mit Köpfen gemacht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Als diese Bundesregierung angetreten ist und das Parlament das Bundesministeriengesetz beschlossen hat, das eine gewaltige Veränderung in der Kompetenzfrage ergab, gab es Hohn und Kritik. Nun arbeitet diese Regierung seit zwanzig Monaten erfolgreich und gut. Das neue Ministeriengesetz hat sich bewährt und war die Voraussetzung für die Verwaltungsreform. Der Erfolg gibt uns also Recht. Ob Sie mitstimmen oder nicht – gedanklich gehen Sie mit uns mit: Wir wollen die Zukunft gestalten und nicht die Vergangenheit verwalten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gradwohl zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung, es bedarf nur mehr deren Einhaltung. – Bitte.

13.41

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Donabauer, dem ich im Übrigen sehr dankbar dafür bin, dass er sich über meinen Gemütszustand Sorgen macht, hat unrichtigerweise behauptet, wir hätten das Protokoll der Landeshauptleutekonferenz nicht gelesen und würden daher nicht verstehen, was dort beschlossen wurde.

Ich berichtige die Aussage des Kollegen Donabauer, wonach es einstimmige Beschlüsse gegeben habe, indem ich aus dem Protokoll der Landeshauptleutekonferenz vom 23. Oktober 2001 zitiere:

"Die Landeshauptleutekonferenz weist darauf hin, dass mit dieser grundsätzlichen Zustimmung keine pauschale Zustimmung der Länder zu einzelnen Gesetzen, die im Zuge der Umsetzung der Staats- und Verwaltungsreform zu ändern sein werden, verbunden ist." – Ende des Zitats. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Edlinger: Hört! Hört!)

13.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich nur zwei, drei Bemerkungen zu den Ausführungen des Kollegen Donabauer machen. Als wir über das Bundesministeriengesetz, aber auch über das Budgetbegleitgesetz diskutiert haben, habe ich gesagt: Ihr verdoppelt, verdreifacht jenen Personenkreis, die Sektionschefsgehälter bekommen! – Aber auch das ist noch zu wenig, weil man über die Leiharbeitsverträge das Gehalt noch einmal verdoppelt hat. – Ich werde mir erlauben, hier einige Bemerkungen zum Sozialplan anzuführen.

Als wir hier in diesem Saal über das Meldegesetz debattiert haben und wir auf die Gefahr verwiesen haben, dass mit der ZMR-Nummer vielleicht Sozialversicherungsdaten verquickt werden, hat man gesagt: Ihr malt wieder schwarz, was ihr immer erzählt! – Jetzt haben wir es schon, das hat nicht lange gedauert, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden aber die Antwort von den Wählerinnen und Wählern bekommen. Viele Wahlen habt ihr heuer noch nicht gewonnen. So wird das weitergehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun einige Anmerkungen zum Sozialplangesetz. Mir tut es Leid, dass der Herr Klubobmann der Österreichischen Volkspartei jetzt nicht anwesend ist. Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Es stimmt, es wurde verhandelt, das ist überhaupt keine Frage, aber es gibt keine Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Es ist dies wahrscheinlich der einzige Sozialplan dieser Republik, der nicht im Einvernehmen mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Deswegen ist er auch besser für die Arbeitnehmer!)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es auch schon im Ausschuss gesagt, und auch mein Vorredner ist auf die Frage der Freiwilligkeit eingegangen. Natürlich steht die Freiwilligkeit im Gesetz, aber wenn ich eine flankierende Maßnahme setze, indem § 113e Gehaltsgesetz, nämlich die Behalteklausel, automatisch wegfällt, dann habe ich die Situation, dass der Betroffene innerhalb von 14 Tagen, wenn er dieses Angebot der Karenzierung nicht annimmt, finanziell ins Bodenlose fällt. Das verstehen Sie unter Freiwilligkeit?! Also ich habe von dem Wort "Freiwilligkeit" ein anderes Verständnis, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte einmal alle Arbeitnehmervertreter aller Fraktionen einladen, sich das anzusehen. Ich habe es auch schon im Verfassungsausschuss gesagt: Wenn bei der Karenzierung 80 Prozent des Letztbezuges steht, dann bedeutet das wieder eine Bevorteilung der Hochlohngruppen, weil die 80 Prozent genau für jene Kolleginnen und Kollegen, die Fixbezüge haben, qualitativ etwas anderes bedeuten als für die Masse der Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Nebengebühren wegfallen. Also nicht einmal in einem Sozialplan geht man gerecht und ausgewogen vor, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ein Faktum! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, dass man das wirklich im Interesse der Betroffenen leicht hätte regeln können.

Eine Berufsgruppe, die Ihnen allen so sehr am Herzen liegt, ist unsere Exekutive, die heute ebenfalls schon angesprochen wurde. Es gibt verschiedenste politische Aussagen, in welchen immer wieder darauf hingewiesen wird, dass diese Berufsgruppe einen schweren Dienst zu versehen hat. Es gibt da eine große Erwartungshaltung, es gibt zahlreiche Schreiben – ich habe diese schon im Ausschuss hergezeigt –, in denen sich die Exekutive darüber beklagt, dass sie im Rahmen dieses Sozialplangesetzes nicht berücksichtigt wird. Ich würde daher dringend ersuchen, dass wir gerade für diese Berufsgruppe eine Regelung vornehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Ausweitung des Vorruhestandsmodells – ich glaube, Kollegin Mertel hat darauf hingewiesen – kann man sich zynisch äußern, aber hier zu sagen, 26-prozentige Abschläge seien ein Superangebot, das geht wohl nicht an. Herr Kollege Donabauer! Da können Sie noch so lachen, die Betroffenen werden bei Abschlägen in der Höhe von 26 Prozent nicht lachen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Donabauer: Stadtgemeinde Wien!)

Ich bin sicher, dass genau diese Vorgangsweise, die sich jetzt in diesem Sozialplangesetz widerspiegelt, jener Vorgangsweise entspricht, die beim in der Zwischenzeit berühmt gewordenen § 13c Gehaltsgesetz angewandt wurde. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade die schwerstbelasteten Gruppen in unserem Dienst ein Drittel verlieren werden. Genau die Ärmsten haben, wenn sie krank wurden, ein Drittel verloren, dann ist es repariert worden, und heute sind alle stolz, weil diese Menschen nur mehr 20 Prozent ihres Bezuges verlieren. Das ist der Zugang zu sozialen Themen, und daher werden wir diesem Bereich sicher nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.47

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Pendl, hinsichtlich der ZMR-Zahl gehe ich davon aus, dass Sie die Freiwilligkeit bewusst missinterpretieren.

Unsere Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer hat die Verwaltungsreform als historischen Durchbruch bezeichnet. Der Bürger wird zum Kunden im Mittelpunkt eines leistungsorientierten, serviceorientierten, effizienten Leistungsstaates. Ministerien und ein Staatssekretariat für Verwaltungsreform haben eine über 80-jährige Tradition, und es wurden auch seit 1945 mehrere Anläufe gestartet, aber es wurde nichts zustande gebracht. Frau Mag. Frieser hat auch sehr eindringlich darauf hingewiesen.


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Diese Bundesregierung hat den Prozess der Verwaltungsreform in den letzten eineinhalb Jahren in Gang gesetzt und kann bereits große, sichtbare Erfolge verbuchen. Das Verwaltungsreformgesetz 2001 bringt eine Vielzahl von Maßnahmen und Reformprojekten, die durch Begleitmaßnahmen, Strukturmaßnahmen in den einzelnen Ressorts ergänzt werden. E-Government wird durch eine eindeutige Identifikation der Partei gegenüber der Behörde möglich. Ein klares Konzept für e-Government wird daher notwendig sein.

Die Justiz hat im Bereich e-Government eine Vorreiterrolle, viele Projekte sind bereits in Umsetzung. Stichworte dazu sind: Verfahrensautomation "Redesign", Videokonferenzen zur Einvernahme vor Gericht und e-Learning, das für Rechtspraktikanten bereits Realität ist. Auch eine neue Gerichtsorganisation wird notwendig sein, um die Rechtsprechung in Österreich bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung auf höchstem Qualitätsniveau zu halten.

Der durchschnittliche Bürger ist einmal in seinem Leben persönlich bei Gericht, und er hat dort das Recht, neben dem mitgebrachten hochspezialisierten Rechtsanwalt auch einen hochspezialisierten Richter vorzufinden. Es ist wichtig, dass die Länder in ihren Verhandlungen auch in diesem Punkt dem Wunsch der Bürger, nämlich der Kunden, nach einer zeitgemäßen Gerichtsorganisation Rechnung tragen.

Unser Klubobmann, Ing. Peter Westenthaler, hat die Verwaltungsreform als großen Wurf bezeichnet, und es sollten alle Parlamentsparteien diesen ersten großen Schritt der Verwaltungsreform mittragen.

In diesem Zusammenhang bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage eines Verwaltungsreformgesetzes 2001, 885 der Beilagen, ein.

Der Abänderungsantrag enthält insbesondere Änderungen bei den In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, eine Neuformulierung des Strahlenschutzgesetzes sowie eine Änderung des Ärztegesetzes. – Ich bitte Sie, Herr Präsident, den Abänderungsantrag in die Beratungen einzubeziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht. Er wurde auch schriftlich überreicht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen und im Übrigen dem Stenographischen Protokoll beilegen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage eines Verwaltungsreformgesetzes 2001 (885 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Es wird jeweils im Einleitungssatz

a. des Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991) die Wortfolge "zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. .../2001 und das Bundesgesetz BGBl. I


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Nr. .../2001," durch die Wortfolge "zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 126/2001 und das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2001,",

b. der Art. 2 (Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991) und 3 (Änderung des Zustellgesetzes) der Ausdruck "BGBl. I Nr. .../2001" durch den Ausdruck "BGBl. I Nr. 137/2001",

c. der Art. 19 (Änderung des Arzneimittelgesetzes) und 21 (Änderung des Krankenanstaltengesetzes) der Ausdruck "BGBl. I Nr. xxxx/2001" durch den Ausdruck "BGBl. I Nr. 136/2001",

d. der Art. 28 (Änderung der Gewerbeordnung 1994) und 29 (Änderung des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen) der Ausdruck "BGBl. I Nr. .../2001" durch den Ausdruck "BGBl. I Nr. 136/2001"

ersetzt.

2. Art. 8 (Änderung des Strahlenschutzgesetzes) lautet:

,,Artikel 8

Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzgesetz), BGBl. Nr. 227/1969, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. Nr. 657/1996 und BGBl. I Nr. 16/2000, wird wie folgt geändert:

1. § 41 Abs. 1 lautet:

" (1) Zur Vollziehung der Teile I bis III dieses Bundesgesetzes und der auf Grund derselben erlassenen Verordnungen sind in erster Instanz zuständig:

1. das Bundesministerium hinsichtlich

a) der Kernreaktoren,

b) des Umganges mit radioaktiven Stoffen, soweit es sich um die Herstellung von Kernbrennstoffen oder die Aufbereitung bestrahlter Kernbrennstoffe handelt,

c) der Teilchenbeschleuniger,

d) der Zulassung von Bauarten (§§ 19 und 20),

e) der Ermächtigungen nach § 35 und

f) der im § 13 Abs. 3 genannten Anlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Anlagen für Strahleneinrichtungen und sonstige Strahlenquellen;

2. unbeschadet der Z 1

a) für Betriebe, die dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999, unterliegen, die gemäß dem Mineralrohstoffgesetz zuständigen Behörden;

b) auf den Gebieten des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs sowie auf dem Gebiet des Post- und Telegraphenwesens die nach den für diese Gebiete maßgeblichen Rechtsvorschriften in erster Instanz zuständigen Behörden;

3. in allen übrigen Fällen die Bezirksverwaltungsbehörden."

2. § 41 Abs. 2 entfällt.

3. In § 41 Abs. 3 entfällt die Wortfolge "auf Grund der Abs. 1 oder 2".


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4. § 41 Abs. 4 lautet:

"(4) Über Berufungen gegen Entscheidungen gemäß Abs. 1 Z 2 entscheidet die nach den dort genannten Verwaltungsvorschriften zuständige Rechtsmittelbehörde. Über Berufungen gegen Entscheidungen gemäß Abs. 1 Z 3 entscheidet der unabhängige Verwaltungssenat."

5. In § 41 Abs. 5 erster Satz entfällt die Wortfolge "und des Abs. 4".

6. § 42 Abs. 2 lautet:

"(2) § 41 Abs. 1, 3, 4 und 5 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. XXXX, tritt mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 folgenden Monatsersten, in Kraft; zugleich tritt § 41 Abs. 2 außer Kraft. Die zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt anhängigen Verfahren sind nach der vorher geltenden Rechtslage weiterzuführen."

7. Nach § 42 wird folgender § 42a samt Überschrift eingefügt:

"Verordnungen

§ 42a. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten."’’

3. Art. 13 (Änderung des Ärztegesetzes 1998) wird wie folgt geändert:

a. Nach Z 18 wird folgende neue Z 18a eingefügt:

18a. § 49 Abs. 1 lautet:

"(1) Ein Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Er hat sich laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme fortzubilden und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren."

b. In Z 21 wird dem § 214 Abs. 12 folgender Satz angefügt:

"§ 49 Abs. 1 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 BGBl. I Nr. xxx tritt mit 1. Jänner 2001, jedoch nicht vor dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft."

4. Im in Art. 24 (Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967) Z 27 enthaltenen § 133 Z 10 wird die Wortfolge "Vor dem XXXX" durch die Wortfolge "Vor dem 1. Juli 2002" ersetzt:

5. In Art. 25 (Änderung des Führerscheingesetzes) Z 4 wird

a. in der Novellierungsanordnung der Ausdruck "Abs. 10" durch den Ausdruck "Abs. 11" und

b. die Absatzbezeichnung "(10)" durch "(11)"

ersetzt.

6. In Art. 26 (Änderung des Schifffahrtsgesetzes) Z 6 wird

a. in der Novellierungsanordnung der Ausdruck "Abs. 5" durch den Ausdruck "Abs. 6" und


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b. die Absatzbezeichnung "(5)" durch "(6)"

ersetzt.

Begründung

Zu Z 1 (Ersetzungen in den Einleitungssätzen verschiedener Artikel):

Die Fundstellen der zitierten letzten Änderungen können nunmehr angegeben werden.

Zu Z 2 (Änderung des Art. 8 [Änderung des Strahlenschutzgesetzes]):

Die Änderung dient der besseren Übersichtlichkeit und der Klarheit der Regelung. Sie enthält keine inhaltlichen Änderungen.

Zu Z 3 (Änderung des Art.13 [Änderung des Ärztegesetzes 1998])

Berichtigung eines Redaktionsversehens während der Drucklegung des Ausschussberichtes 689 d.B.

Zu Z 4 (Änderung in Art. 24 [Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967]):

Das In-Kraft-Tretens-Datum des 1. Juli 2002 ist auch in dieser Übergangsbestimmung zu berücksichtigen.

Zu Z 5 und 6 (Änderungen in Art. 25 [Änderung des Führerscheingesetzes] und 26 [Änderung des Schifffahrtsgesetzes]):

Die Nummerierung der In-Kraft-Tretens-Bestimmungen soll mit jener im gleichfalls in parlamentarischer Behandlung stehenden Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie (Regierungsvorlage 803 d. B.) abgestimmt werden.

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

13.50

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gesundheitsbereich kommt es unter dem Titel Verwaltungsreform zu äußerst problematischen Gesetzesaufhebungen, wenn ich nur an das Rattengesetz oder an das Bazillenausscheidergesetz denke.

Die Herren Gesundheitspolitiker von der Regierung fehlen. Der Herr Bundeskanzler hat sich über dieses Thema lustig gemacht, und der Herr Bundeskanzler hat heute auch noch ein ganz böses Foul begangen, meine Damen und Herren, indem er eine internationale Begegnung von Herrn Dr. Gusenbauer zu einer wirklich unverschämten Polemik von der Regierungsbank genützt hat. Das ist abzulehnen, meine Damen und Herren! Das ist wirklich armselig – wie die gesamte Verwaltungsreform von Ihnen, Frau Vizekanzlerin! (Beifall bei der SPÖ.)

Es hat also keinen Sinn, hier über Gesundheitspolitik zu sprechen, wenn niemand anwesend ist. Reden wir nicht über Menschen, das interessiert Sie offensichtlich nicht, reden wir über Tiere, meine Damen und Herren! Das ist auch ein Thema der Verwaltungsreform. Es gibt dazu mehr als 50 verschiedene Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in den neun Bundesländern, und das wäre wichtig für eine Verwaltungsreform. Es muss endlich gehandelt werden! Wer sagt all das? – Das sagt Karl-Heinz Grasser mit dem Hund Happy auf dem Schoß, einem Findling. (Zwischenruf des Abg. Jung. ) Er verlangt dringend – das ist das Gebot der Stunde, so sagt er – ein Bundes-Tierschutzgesetz.


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Meine Damen und Herren! Dem Herrn Finanzminister kann geholfen werden. Es gibt seit Jahren die entsprechenden Anträge der Abgeordneten Kostelka und Ludmilla Parfuss oder auch der Frau Kollegin Petrovic von den Grünen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Die Skandalchronik von Ihnen bei der Tierschutzverhinderung schaut ganz anders aus, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ. Gemeinsam haben Sie alle Termine verhindert!

Im Mai 2000 hat es eine Formalsitzung gegeben und eine weitere im Mai 2001. Gemeinsam verhindern die ÖVP und die FPÖ den Tierschutz. Wie schaut das in der öffentlichen Diskussion aus? – Natürlich ist der freiheitliche Bundes-Tierschutzsprecher für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Natürlich hat auch die Frau Vizekanzlerin ihre Tierliebe entdeckt. Dr. Riess-Passer und Ing. Westenthaler sind in der "Kronen Zeitung" vom 14. August mit einem Hunderl abgebildet. – "Susi und Strolch", möchte man fast meinen. Diesen beiden Politikern müsste es doch gelingen, so heißt es hier, den Koalitionspartner zu überzeugen. (Abg. Dr. Martin Graf: Kennen Sie noch den "Grolli"?) Auch Herr Präsident Prinzhorn hat bereits im Mai 2001 gesagt, dass er den Tierschutz bundeseinheitlich regeln will. Im Mai sagte das Herr Präsident Prinzhorn.

Endlich, am 14. Dezember, meine Damen und Herren, kommt es wieder zu einer Sitzung des entsprechenden Tierschutz-Ausschusses. Da werde ich als Obmann dieses Ausschusses ein ganz konkretes und klares Programm vorschlagen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Martin Graf. ) Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, können dann zeigen, ob Sie die politische Kraft dazu haben oder ob Sie nur mit Tieren für Zeitungen posieren.

Meine Damen und Herren! Sie werden es nicht einfach haben! Es gibt die geradezu frivole Aussage des Herrn Landeshauptmannes Pröll vom 12. November, in der er meint, Tierschutz gehe vor Politik. (Abg. Dr. Martin Graf: Zum Thema "Grolli"!) Man weiß, dass Herr Pröll so manches Ass, so manche Karte im Ärmel hat. Hier hat Pröll mindestens 32 gezinkte Karten im Ärmel, wenn er auf die Frage der "Kronen Zeitung", ob ein Bundesgesetz nicht auch den Verwaltungsaufwand und somit Kosten reduzieren würde, kontert, sicher sei es wichtig, mit dem Budget vernünftig umzugehen, aber an erster Stelle stehe das Glück der Tiere.

Diese penetrante Peinlichkeit des wichtigsten ÖVP-Politikers in dieser Republik zu kommentieren, das wäre Perlen vor die Säue werfen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic.  – Abg. Dr. Martin Graf: In Niederösterreich wäre die Causa "Grolli" nie passiert! Das konnte nur im Burgenland passieren, weil dort ein roter Landeshauptmann ist!)

13.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

13.55

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Ich beschränke mich auf die Bürger und auf die Menschen und verwende nicht irgendwelche tierischen Ausdrücke wie mein Kollege zuvor.

Das Verwaltungsreformgesetz 2001 ist eines der größten Reformvorhaben in der Zweiten Republik. Seit Jahrzehnten gab es Ansätze dazu, aber nie wurde zu Ende verhandelt. Diese Verwaltungsreform 2001 ist ein Meilenstein, an dem unsere Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und mit den Gemeinden sehr umsichtig und mit Weitblick agiert hat.

Als Tiroler Abgeordnete des ländlichen Raumes bin ich sehr froh darüber, dass mit der BH neu eine Aufwertung der Bezirksverwaltungsbehörden und damit eine Aufwertung des ländlichen Raumes zustande gekommen ist. Durch das One-Stop-Shop-Prinzip wird der Bürger eine Verfahrenskonzentration erfahren. (Abg. Dr. Petrovic: Und die Bürgerin?) – Auch die Bürgerinnen! – Das heißt, viele Vorhaben, die mehrere Genehmigungen benötigen, werden bei den Bezirksverwaltungsbehörden als erster Anlaufstelle konzentriert.

Unser Bundeskanzler hat es heute treffend formuliert, indem er meinte, nicht der Bürger und die Bürgerin rennen, sondern der Akt rennt. Durch dieses Rennen des Aktes und durch diese Ver


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fahrenskonzentration erreichen wir, dass die Dienstleistung an den Bürgerinnen und Bürgern entscheidend verbessert wird, dass gleichzeitig eine Ersparnis erzielt werden kann und dass sich der Bürger Zeit und damit auch Geld erspart.

Mich hat eigentlich die Aussage eines Unternehmers sehr betroffen gemacht, als er mir schilderte, wie er sein Unternehmen an seine Kinder übergeben hat. Er erzählte: Ich bin von Behörde zu Behörde gerannt, obwohl meine Energie und meine Kraft in meinem Unternehmen notwendig gewesen wären. Meine Kinder sind ebenfalls von Stelle zu Stelle geschickt worden. Es war eigentlich so, als ob sie nicht willkommen gewesen wären.

Ich glaube, wir sollten jungen Unternehmern und vielen jungen Bürgern wieder Motivation geben und damit unseren Wirtschaftsstandort Österreich entscheidend stärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die BH neu heißt aber auch, dass viele Entscheidungen im Bezirk beim Bürger getroffen werden und dass auch regionale Besonderheiten und Schwerpunkte einfließen, weil Beamte vor Ort die Gegebenheiten vielleicht etwas besser kennen.

Ich bin froh darüber, dass es auch Teile der SPÖ gibt, die diesen föderalistischen Gedanken nun erkennen. Ich berufe mich auf eine gestrige Presseaussendung des Bundesrates Gasteiger in der "Tiroler Tageszeitung", in der er sagt, die Kompetenz der Entscheidung komme endlich dorthin, wo sie hingehöre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ich freue mich, dass Sie nach 30 Jahren endlich erkannt haben, dass nicht zentralistisches Regieren, sondern föderalistisches Regieren die Zukunft in unserem Österreich ist. Ich fordere Sie auf: Arbeiten Sie konstruktiv daran mit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.59

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen sprechen heute sehr euphorisch über die Verwaltungsreform, was verständlich ist, aber wenn man ein bisschen ins Detail geht und sich ansieht, was alles dahinter steckt, dann kommt man bald darauf, dass vor allem Sicherheitsfragen und auch Umweltfragen der Verwaltungsreform zum Opfer gefallen sind. Ich möchte hier nur die Privatisierung der Eisenbahnkontrollen als Beispiel anführen, die sicherlich nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit führt.

Ich glaube, dass es vernünftiger gewesen wäre, wenn man bei der Eisenbahn nicht diese Regelungen getroffen, sondern eher die Bahnliberalisierung in den Vordergrund gestellt hätte. Viel nötiger wäre es, endlich wichtige offene Fragen im Zuge dieser Liberalisierung zu lösen.

Es gibt nach wie vor keine allgemein verbindlichen Ausbildungsstandards für private Triebfahrzeugführer, Betriebsleiter und Unternehmer sowie keine Sicherheitsstandards für die Fahrzeuge selbst. Solche Bestimmungen haben zurzeit nur die Österreichischen Bundesbahnen in Form von internen Vorschriften, das zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Von einer Gewährleistung der Sicherheit kann bei der Öffnung des Bahnnetzes in Zukunft ebenfalls keine Rede sein.

Auch die Frage der Behinderten kommt in der Verwaltungsreform überhaupt nicht vor. Gerade im Zusammenhang mit Bahnhöfen sollte man darüber nachdenken, da etwas zu tun.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Mag. Christine Lapp, Kurt Eder und Genossen betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungsauftrag


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erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 2 des eingangs bezeichneten Gesetzesantrages wird folgende Ziffer 8a eingefügt:

"8a. In § 19 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

,(2a) Zu den allgemeinen baulichen Anforderungen gehören jedenfalls auch Maßnahmen, die Körperbehinderten, älteren oder gebrechlichen Personen, werdenden Müttern, Kindern und Fahrgästen mit kleinen Kindern die Benützung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge erleichtern. Einrichtungen für diese Personen sind durch Hinweise zu kennzeichnen.‘"

*****

Ich bitte, diesen Antrag in die Verhandlungen mit aufzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da auch Kollege Kukacka zu verkehrspolitischen Fragen – zum "Pickerl" – gemeint hat, da könne die ÖVP schön dahinter stehen, möchte ich Kollegen Khol, der gerade lächelt, auf Folgendes aufmerksam machen: Sie haben gemeint, es wurde alles so schön ausverhandelt. – Aber wenn alles so schön ausverhandelt wurde, wie Sie das meinen, dann verstehe ich die heutigen Annoncen, die von der Bundeswirtschaftskammer geschaltet wurden, betreffend die Überprüfung der PKW eigentlich nicht. So gut verhandelt dürften Sie das doch nicht haben, aber Sie werden wahrscheinlich mit denen noch weiterreden. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es nicht um die Autofahrerklubs, uns geht es nicht um die Kraftfahrzeug-Wirtschaft, uns geht es ausschließlich um die Verkehrssicherheit und um die Umwelt in unserem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch etwas zu dem Antrag, der von Ulrike Baumgartner und Herrn Krüger betreffend das Rohrleitungsgesetz eingebracht wurde, sagen: Das bedeutet, dass, wenn in Zukunft – laut neuer Verwaltungsreform – eine Pipeline gebaut wird, nicht mehr eine Landesbehörde oder der Minister zuständig ist, sondern dann sind im Wesentlichen 99 Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Dann wird bei jeder Bezirksgrenze ein Bezirkshauptmann dem anderen die Hand geben und sagen, wie bei ihm die Rohrleitung weitergebaut wird. – Alle Experten sagen mir, dass das jetzt funktioniert und dann wahrscheinlich nicht mehr funktionieren wird. Das ist die Verwaltungsreform, die Sie machen! – Ich gratuliere Ihnen dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und somit auch mit in Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. – Bitte.

14.02

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte ist einmal mehr Beweis dafür, wie verzweifelt die Opposition versucht, die Arbeit der Regierung einfach pauschal schlecht zu machen. Und wenn das gar nicht gelingt, weil man gar nichts findet, dann kann es schon einmal passieren, dass so manche Wortmeldung ein bisschen skurril wirkt, Herr Kollege Kräuter! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie haben schon wieder den Text vom letzten Mal mit!)

Tatsache ist, dass wir mit dem Verwaltungsreformgesetz einen großen Wurf machen, der als Ergebnis langer und harter Verhandlungen mit den Ländern, aber auch mit der Opposition eine


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Reform erledigt, die Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, lange versprochen haben, auf die man lange gewartet hat, die Sie aber nie zu Wege gebracht haben. Wir haben es geschafft, die Bundesregierung hat es geschafft, unter Federführung der Frau Vizekanzlerin für einen aufgeblähten Staatsapparat, der hohe Kosten verursacht, der ein Höchstmaß an Bürokratie beinhaltet, eine Reform zu machen, die nachhaltig ist und die Erfolg bringt. (Abg. Mag. Kogler: Diese Rede ist schon gehalten worden! – Zwischenruf des Abg. Dietachmayr. )

Diese Reform bringt mehr Bürgernähe, sie bringt Service für die Bürger, sie bringt schnellere Erledigungen, sie wird vor allem Kürzungen der Verfahrensdauer und der Instanzenzüge bringen (Abg. Mag. Kogler: Das war schon!), sie berücksichtigt das Prinzip der Subsidiarität – dass dort Entscheidungen getroffen werden, wo sie zu treffen sind –, sie ermöglicht, dass eine nachprüfende Kontrolle durch richterliche Unabhängige Verwaltungssenate stattfindet, dass es zu einer Abschaffung von Doppelgleisigkeiten kommt, was eine Erleichterung und mehr Servicenähe für die Bürger bringen wird.

Das erkennen Sie auch, meine Damen und Herren von der Opposition, das erkennen Sie, und Sie wissen auch, dass es für die Bürger zu Erleichterungen und zu mehr Service kommen wird. Sie haben auch keine konstruktiven Kritikpunkte: Man hat von Ihnen heute keinen einzigen konstruktiven Vorschlag im Bereiche der Verwaltungsreform gehört. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Khol. ) Kein einziger Kritikpunkt ist gekommen, Sie machen generell schlecht! Sie müssen akzeptieren, meine Damen und Herren, dass diese Bundesregierung diese Reformen macht, zu denen vor allem Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, 30 Jahre lang nicht fähig waren. Diese Bundesregierung zeigt, dass sie nachhaltige Reformen macht. Es geht nicht nur darum, das Budget zu sanieren, sondern auch darum, für die Bürger Erleichterungen und Serviceleistungen zu bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kogler: Diese überholte alte Zettelwirtschaft!)

14.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

14.05

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren! Heute könnte man den Eindruck bekommen, die Verwaltungsreform ist nur ein Reförmchen – ich zitiere –, sie hat keine Auswirkungen, aber trotzdem werden alle Beamten mit 55 Jahren in Pension, in den Vorruhestand geschickt. – Ich möchte dem ganz kurz die Fakten gegenüberstellen.

Mit 1. Juni dieses Jahres waren 160 169 Bedienstete – Beamte und Vertragsbedienstete – im öffentlichen Dienst des Bundes, für die natürlich in vollem Umfang die im vorigen Jahr beschlossene Pensionsreform gilt. Lediglich – laut Schätzungen der Verwaltung – 2 000 bis 4 000 Personen werden in einem begrenzten Zeitraum – bis Dezember 2003 – vor der Situation stehen, dass ihre Tätigkeit auf Grund der Verwaltungsreform nicht mehr gebraucht wird.

Das mag im Einzelfall – und da gehen wir sehr sozial verträglich vor – hart sein, aber es kann keine Rede davon sein, dass für alle Beamten ein Vorruhestand eingeführt wird. Diese maximal 4 000 Personen machen nämlich nur 2,5 Prozent der vorhin genannten Gesamtzahl aus. Das ist die wahre Dimension, für die die Sozialplanmaßnahmen überhaupt in Frage kommen.

Wie sehen diese nun aus? – In einem begrenzten Zeitraum – 2002 und 2003 – wird es ein Angebot geben: Wer nicht zu einer niederwertigen Tätigkeit eingeteilt werden will – wiederum nicht aus Bosheit, sondern weil es den Job einfach nicht mehr gibt –, der wird sich dafür entscheiden können, mit 80 Prozent seines Letztbezuges, wenn er sich binnen zwei Wochen entscheidet, in weiterer Folge mit 75 Prozent, einen Vorruhestand in Anspruch zu nehmen. – Das, meine Damen und Herren, bringt Einsparungen in der Höhe von 23 bis 26 Prozent, je nach Dienststellung und Verwendung, des jeweiligen Jahresbruttobezuges und ist ein faires, zeitlich befristetes Angebot – und keinesfalls ein "Fallen in das soziale Nichts", wie es Kollege Pendl vorher auszudrücken pflegte. Er hat dieses Angebot des Sozialplanes offensichtlich mit dem Abbau von Mitarbeitern bei der SPÖ-Sozialsprecherin verwechselt.


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Meine Damen und Herren! Diese Sozialplanmaßnahmen bringen so wie die gesamte Verwaltungsreform für den Bürger Vereinfachung, sie sparen dem Steuerzahler Geld und bieten den betroffenen Beamten ein solides soziales Auffangnetz. Dem kann man ruhigen Gewissens zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.09


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Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

14.09

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vorerst zu den Ausführungen des Kollegen Pendl von der SPÖ: Die Exekutivbeamten sind vom Sozialplan nicht ausgeschlossen, also Ihre Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Das ist wiederum eine Verunsicherung der Exekutive in ganz Österreich seitens der Sozialdemokraten.

Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung ist angetreten, um aus dem veralteten Verwaltungsstaat, der teilweise noch an den k. k.-Hofstaat erinnert, einen modernen Bürger- und Leistungsstaat zu machen. Für den Bürger muss ein bestmögliches Service gewährleistet sein. Das Ziel ist eine schlanke, eine service- und leistungsorientierte, moderne Verwaltung.

Die Verwaltungsreform, meine Damen und Herren, ist ein historischer Meilenstein, ein Jahrhundertwerk, zu dem Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer sehr herzlich zu gratulieren ist. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

Somit wurde ein zentrales Wahlversprechen der Freiheitlichen auch umgesetzt.

Hohes Haus! Es ist ja nicht die Schuld der Beamtinnen und der Beamten in unserem Staat, dass derartige Reformen notwendig sind. Unsere Frau Vizekanzlerin macht diese Reformen ja auch nicht aus Jux und Tollerei, sondern aus Verantwortung den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern – der Steuer zahlenden Bevölkerung – gegenüber. (Abg. Mag. Kogler: Genau!) Diese wird ihr dafür mehr als dankbar sein. (Abg. Mag. Kogler: Super!)

Die Schuld, meine Damen und Herren, ist in der Vergangenheit zu suchen, in der die Verwaltung völlig unnötig aufgebläht wurde – aus welchen Motiven auch immer. Aufgaben, Doppelgleisigkeiten fallen nun weg, die Vollziehung wird wesentlich vereinfacht, und die dadurch überflüssigen Organisationseinheiten werden eingespart. Das ist das Gebot der Stunde.

Hohes Haus! Natürlich stellt sich die Frage: Was geschieht mit den Beamten, deren Arbeitsplatz im Zuge dieser Organisationsänderungen aufgelassen wird? – Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Beamten für das Nichtstun – für das sie ja nichts können, wie ich bereits erwähnt habe – weiterzubezahlen oder Maßnahmen für eine sozial verträgliche Personalreduktion zu setzen. – Niemand wird bezweifeln, dass die letztgenannte Möglichkeit die bessere ist. Diese Vorgangsweise gibt es nämlich in der Privatwirtschaft schon sehr lange.

Etwas sehr Wesentliches, meine Damen und Herren: Alle Maßnahmen basieren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Niemand wird hier hinausgeekelt, niemand wird zu etwas gezwungen, was er selbst nicht will. Der Ordnung halber erwähne ich auch, dass dieser Sozialplan im Wesentlichen auch im Einvernehmen mit der Gewerkschaft erstellt wurde.

Dieser Sozialplan sieht auch den Vorruhestand für Beamte und Vertragsbedienstete, deren Arbeitsplätze auf Dauer aufgelassen wurden, vor. Diese Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten haben jetzt ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, sich aus ihrer Beschäftigung zurückzuziehen. Voraussetzung, wie ich schon erwähnt habe, ist die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters beziehungsweise der Mitarbeiterin, es gilt also das Freiwilligkeitsprinzip. Und noch etwas ganz Wichtiges: Bei diesem Vorruhestandsmodell gibt es keine Abschläge. Meine Damen und Herren! Der Dienstgeber hat mit diesen Maßnahmen ein sozial attraktives und den Betroffenen gegenüber faires Angebot gemacht, das zu begrüßen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Egghart. – Bitte.

14.13

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Am meisten hat mich heute die erste Rede, jene des Parteivorsitzenden der SPÖ, überrascht, in der er den großen Wurf dieser Reform als kleine "Budgetmaus" hingestellt hat. – Ich glaube, Herr Abgeordneter Gusenbauer, ein Einsparungspotential in der Größenordnung von 21 Milliarden Schilling (Abg. Dr. Gusenbauer: ... 350 Millionen!), das sicher auch noch weiter gehen wird, ist sicher keine kleine Maus. Wahrscheinlich verwechseln Sie das mit der Größenordnung des Verlustes, der seinerzeit beim "Konsum" zu verzeichnen war und der immerhin bei 26 Milliarden gelegen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Meine Güte! Und was ist mit den 70 Milliarden, die Sie bei der Telekom in den Sand gesetzt haben?)

Ich glaube auch, dass in Ihrem Fall eine tatsächliche Berichtigung angebracht gewesen wäre. Sie haben nämlich gesagt, der Zugang zum öffentlichen Recht werde verschlechtert. Das stimmt, bitte, nicht! Durch die Schaffung kostenloser Rechtsberatungsstellen durch den Bundesminister für Justiz Böhmdorfer wird sicher, vor allem durch die Kostenlosigkeit, ein wesentlich besserer Zugang zum Recht geschaffen werden.

Zu den großen Einsparungen, die hier erfolgt sind, möchte ich auch den Landeshauptmann Pröll zitieren: Immerhin haben sie ergeben, dass man auf Landesebene 29,5 Milliarden Schilling einsparen konnte. – Hier liegt ein wirklich wunderschönes Ergebnis vor, das in einem Einklang zwischen den Ländern und der Bundesregierung gelungen ist.

Dieses System der Reform besteht aus vier Säulen, vor allem dem Verwaltungsreformgesetz mit seinem One-Stop-Shop, mit Verfahrenskonzentration, mit dem e-Government, den Deregulierungsgesetzen, der Reorganisation der Exekutive, einer Anpassung der Gerichtsstruktur, einer Aufwertung der Bezirkshauptmannschaften, Umstrukturierungen des Bundesarbeitsmarktservice sowie einer Verländerung der Bundesstraßenförderung. Wir fördern damit den Föderalismus und den Abbau der Doppelgleisigkeit und vor allem eine flexiblere und raschere Handlungsfähigkeit nach Bedarf im Bereich der Baumaßnahmen.

Auch alle relevanten Repräsentanten aus dem Städtebund haben die Sache grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Herr Präsident Mödlhammer hat sich voll zur Verwaltungsreform bekannt. Man hat sich auch zum Nulldefizit bekannt.

Der Bundesregierung ist es gelungen, nach dem Nulldefizit und nach dem Kinderscheck eine Verwaltungsreform auf die Beine zu stellen. Das ist ein Reformkonzept im Interesse der Wirtschaftlichkeit, wie es sich die Österreicher vorstellen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zierler. – Bitte.

14.16

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Wir haben aus den Reihen der Oppositionsparteien einige Male die Klage gehört, die Regierungsparteien seien heute so euphorisch. – Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind euphorisch, und wir haben auch allen Grund dazu! Wir haben auch allen Grund, die Redezeit wirklich auszunutzen: Wir haben allen Grund, Stunden über dieses Reformpaket zu sprechen!

Es ist ein Reformpaket, das – wie wir heute schon sehr oft gehört haben – über Jahrzehnte angekündigt wurde. Wenn man die Archive ein bisschen durchstöbert, dann sieht man, dass die Verwaltungsreform immer wieder ein fixer Bestandteil aller Regierungserklärungen war. Man sieht, dass unzählige Männer diese Reform angekündigt und versprochen haben. – Gehalten hat es eine Frau, nämlich unsere Vizekanzlerin! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Wenn man sich dann die Reaktion einiger Politiker ansieht, so muss man feststellen, dass zum Beispiel Bürgermeister Häupl die Reform mit – ich zitiere – "kein großer Wurf" abtat. – Wen wundert’s? Schließlich kommt Häupl aus der SPÖ, die als Kanzlerpartei jahrzehntelang jede Reform im Keim erstickt hat und die, wie man sieht, noch immer nichts gelernt hat.

Meine Damen und Herren! Das ist die Politik, die Sie betreiben: Noch immer nichts dazugelernt, noch immer Totalopposition! Sie verhindern einen noch größeren Wurf bei der Verwaltungsreform, weil wir durch Ihren Widerstand und durch Ihre Blockade die Zweidrittelmehrheit in vielen Fällen nicht erreichen können. Das ist wieder einmal ein Verhindern, eine Totalopposition der Sozialdemokraten!

Aber wir haben in dieser kurzen Zeit sehr vieles an Reformen geschafft: Die Verwaltungsreform liegt heute zur Beschlussfassung vor; wir können auf das Kindergeld zurückblicken; wir haben die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten erreicht; wir machen keine Schulden mehr.

Wir machen mit dieser Politik, mit der wir vor knapp zwei Jahren begonnen haben, weiter – und das auch gegen Ihren Widerstand. Wir machen Politik für die Bürger in Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hetzl. – Bitte.

14.18

Abgeordneter Mag. Gerhard Hetzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Die vorliegende Verwaltungsreform zeigt deutlich auch die Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten, sprich, von E-Mail und Internet, im Verwaltungsbereich. Die Opposition äußert diesbezüglich Bedenken, wobei auch sie selbst diese Bestimmungen im Jahre 1998, damals im Zustellgesetz, mit einem einstimmigen Beschluss hier im Hohen Haus gefordert und durchgesetzt hat. Damals wurde elektronische Zustellung in Österreich erlaubt und genehmigt.

Nun erfolgt im Zuge dieser Reform eine quasi doppelte Absicherung dieser Bestimmung: Zum einen wird eine Partei, die einen elektronischen Bescheid bekommen soll, einen solchen nur dann erhalten, wenn sie dies ausdrücklich wünscht und dem auch nicht widerspricht. Jeder Bürger kann sich demnach frei entscheiden, ob er sich für die elektronische Zustellung ausspricht oder nicht – eine enorme Weiterentwicklung!

Zum Zweiten gilt, wenn eine elektronische Hinterlegung nicht gelingt, die Verständigung als nicht erfolgt. Die Behörde muss dies im Zweifel auch selbst feststellen. – Eine weitere Maßnahme, die zeigt, wie sensibel man in diesem Bereich auch mit diesem Thema umgeht. Bei technischen Problemen kann es sogar zur Möglichkeit der Verhinderung der Zustellwirkung kommen.

Mehr kann man eigentlich zum Schutz der Bürger vor diesen neuen Medien nicht tun.

Deshalb halte ich auch diesen Passus in diesem Verwaltungsreformgesetz für eine enorme Weiterentwicklung, für einen großen Wurf. Ich kann Sie daher nur auffordern: Wenn auch Sie diesen technischen Weiterentwicklungen zustimmen, dann erteilen Sie heute hier im Hohen Haus diesem Gesetz die Zustimmung! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Bitte.

14.21

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Wir debattieren nun seit fast viereinhalb Stunden – eine lange Zeit – die Verwaltungsreform, eine große Reform, auf die Österreichs Bürger drei Jahrzehnte lang warten mussten. Wir haben in dieser Zeit sehr viele wichtige Details dieser Reform erörtert, es hat aber auch eine Menge Kontra-Argumente gegeben – unsinnige und skurrile, wage ich zu behaupten. Ich erinnere zum Beispiel an die Rede von Herrn Klubobmann Gusenbauer, der in


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einem Zug von einer "Budgetmaus" und von einem "Armutszeugnis" gesprochen hat, dann aber wieder von einem "Kahlschlag"! – Also irgendetwas stimmt bei dieser Argumentation nicht.

Es stimmt vor allem auch seine Argumentation in Bezug auf das Vorruhestandsmodell insofern nicht, als er sagt, bei 80 Prozent erspare man sich nichts gegenüber 100 Prozent. Wenn man dann auch noch die eingesparten Betriebskosten dazurechnet, kann ich nur sagen: Sie haben, glaube ich, Ihren Rechenschieber und die Grundrechnungsarten nicht mehr so ganz im Kopf, Herr Klubobmann! (Abg. Dr. Gusenbauer: Die Arbeitsleistung zählt für Sie nichts, oder? Die arbeiten alle "umsonst"!)

Der Großteil der erwarteten Einsparungen betrifft natürlich Personalausgaben: 15 Milliarden Schilling von 21 Milliarden, Herr Kollege Gusenbauer! – Österreich wird ja nicht zu Unrecht als Beamtenstaat tituliert.

Es gibt eine vergleichende Studie neueren Datums, die die Kosten für den öffentlichen Sektor auflistet, und ich glaube schon, dass man Deutschland und Österreich in diesem Bereich vergleichen kann. Während Österreich bisher 10,26 Prozent an Kosten in Relation zum Bruttoinlandsprodukt bezahlt hat, so macht das in Deutschland nur 8,03 Prozent aus. Wenn man bedenkt, dass diese Differenz von zirka zwei Prozent von einem Bruttoinlandsprodukt in der Höhe von 2 800 Milliarden zu berechnen wäre, dann würde eine Angleichung des Prozentsatzes an jenen von Deutschland einen Einsparungseffekt von 50 Milliarden Schilling bedeuten müssen.

Dass wir nun mit der heute zur Beschlussfassung vorliegenden Verwaltungsreform 21,21 Milliarden Schilling einsparen, kann daher weder ein Armutszeugnis noch ein Kahlschlag sein, wie das von der großen Oppositionspartei behauptet wird. – Daran, dass sie nicht größer ausfallen konnte, ist wieder die größte Oppositionspartei schuld. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte.

14.24

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der durch diese Verwaltungsreform vollzogene Rückzug des Staates auf seine Kernaufgaben auch seine positiven Erscheinungsformen und Auswirkungen im Gesundheitswesen hat. Ich möchte das am Beispiel des Strahlenschutzgesetzes aufzeigen: Bisher war ein dreigliedriger Instanzenzug notwendig, bis hinauf zum zuständigen Bundesminister. Jetzt ist dieser Instanzenweg deutlich verkürzt. Er ist in die mittlere Bundesverwaltung verlagert, die Zuständigkeit des Landeshauptmannes geht auf die Bezirksverwaltungsbehörde über. Es kommt also zu einer Verkürzung auf einen zweigliedrigen Instanzenzug, und das bringt für alle, die damit zu tun haben, große Vorteile.

Ähnlich ist es bei den Apotheken-Bewilligungsverfahren. Das ist auch ein großer Schritt, dass hier der Bund ausgeschaltet ist und das in eine andere Instanz verlagert ist.

Ebenso beim Ärztegesetz: Die Ausbildungsstellen werden nun den Ärztekammern überlassen. Ähnlich verhält es sich auch bei den Heilvorkommen und Kurorten.

Kritik habe ich nur von Abgeordnetem Grünewald geerntet. Die ist aber unberechtigt. Wir brauchen uns wirklich keine Sorgen zu machen. Ich glaube, dass alle zufrieden sein können.

Insgesamt werden 20 000 Dienstposten eingespart. Es wird die von der SPÖ so propagierte Verwaltung der Verwaltung gekürzt. Das Parkinson’sche Prinzip – man ist mit sich selbst schon so beschäftigt, dass man gar nichts mehr braucht, das man bearbeiten soll – ist durchbrochen. Hier haben wir einen großen Schritt gemacht.


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Wenn jetzt viele der Meinung sind, sie werden nicht mehr gebraucht, dann verweise ich auf eine kleine Anekdote aus dem Tierreich, in der der Wärter, der auf die Löwen aufpassen muss, den Löwen fragt: Lieber Löwe, möchtest du zurück in die Wildnis? Möchtest du freigelassen werden? – Der Löwe sagt: Ja! – Da meint der Wärter: Ich habe ja großes Verständnis dafür, aber was ist dann mit mir? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Der ist gut!)

14.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

14.27

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Die Regierung hat eine Chance vertan, einen wirklich großen Wurf in diesem Zusammenhang zu Wege zu bringen. Dies ist beileibe nicht gelungen. Außer dem Nulldefizit – das, wie wir ja feststellen konnten, schon in den Zeitungen propagiert wurde – ist bisher kein Erfolg zu verzeichnen. Und auch dieser Erfolg ist sehr bescheiden, wenn man weiß, dass durch unerwartete Steuervorauszahlungen Einnahmen in Milliardenhöhe möglich gemacht wurden.

Aber in der Werbung funktioniert es hervorragend: Man hat es geschafft, aus einer Gesetzesmücke einen Elefanten zu machen – einen Elefanten allerdings mit einer Luftballonhaut, der sehr, sehr zu kämpfen haben wird, damit ihm die Luft nicht ausgeht, wenn es daran geht, den Wahrheitsbeweis zu erbringen.

Meine Damen und Herren! Unter einer Verwaltungsreform versteht man eine Verschlankung – diese ist oft zitiert worden, aber leider nicht eingetreten –, eine Kompetenzverteilung von Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Verschlankung ist allerdings noch kein Erfolg, wenn Länder, Bezirke und Gemeinden die Kosten dafür zu tragen haben. Dem Steuerzahler ist es letztendlich egal, ob er aus der rechten Hosentasche oder aus der linken zahlen wird müssen.

Ich würde auch darum bitten, in Zukunft bei solchen Diskussionen nicht mehr Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen. In der Sache Pension lässt sich trefflich streiten zwischen 52, 55 und 65 Jahren. Klar ist, dass die ins Haus stehenden 65 Lebensjahre in Zukunft für alle ein Maßstab sein sollen, aber die Gesetzeslage, wie sie derzeit ist, ist ja nicht das Verschulden derjenigen, die davon betroffen sind.

Ich glaube, meine Damen und Herren, dass dieses Gesetz kein Erfolg ist. Es ist ausschließlich ein dubioser Erfolg im Mosaik der Erfolglosigkeit dieser Regierung, dessen ersten Quadratkilometer Sie zu legen geschafft haben – zum Leidwesen der Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ.)

14.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Verwaltungsreformgesetz 2001 in 885 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist neuerlich die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Anhaltender stehender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Edlinger: Wie in Moskau in den fünfziger Jahren!)

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Deregulierungsgesetz 2001 in 886 der Beilagen. (Unruhe im Saal.) – Darf ich ein bisschen um Aufmerksamkeit ersuchen – wir haben noch einen ganzen Block von Abstimmungen vor uns –, damit es nicht zu einem Durcheinander kommt!

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Mag. Wurm und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 4a in Artikel 2 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Ziffer 6 bezieht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Wurm und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 8a in Artikel 2 bezieht.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Ziffer 10 in Artikel 2 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer Ziffern 20 bis 22 sowie die dadurch bedingten Änderungen der Ziffernbezeichnungen in Artikel 2 bezieht.


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Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2, Ziffer 24 neu und Artikel 3 Ziffer 2 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen betreffend Vollziehung des Deregulierungsgesetzes 2001.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 103.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Dienstrechts-Novelle 2001 samt Titel und Eingang in 887 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Wurm und Genossen betreffend Verbesserung des Dienstrechts für ÄrztInnen an Universitätskliniken.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (600 der Beilagen): Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Protokollen, Schlussakte sowie Erklärungen (888 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (564 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Regelun


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gen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme im Rahmen der EU-Strukturfonds in der Periode 2000-2006 (889 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.

14.37

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute den Vertrag von Nizza ratifizieren, und das ist ein guter und richtiger Schritt, weil dieser Vertrag die Erweiterung der Europäischen Union vorbereitet. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Dr. Khol und Dr. Spindelegger. )

All denjenigen, die es bis zum 11. September nicht verstanden hatten, muss spätestens seit diesem Tag klar geworden sein, dass der wichtigste Beitrag, den Europa zu Frieden und Stabilität in der Welt leisten kann, darin besteht, die Zone von Frieden und Stabilität, die sich durch die Europäische Union nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet hat, nach Zentral- und Osteuropa hin zu erweitern. Mit dem Vertrag von Nizza werden dazu die Voraussetzungen geschaffen.

Wir hatten heute – das war auch der Grund der Absenz einiger Abgeordneter um die Mittagszeit – den polnischen Staatspräsidenten Kwasniewski zu Besuch und haben mit ihm die Fragen der Erweiterung und die spezielle Bedeutung, die vor allem der Beitritt Polens haben wird, besprochen. Ich glaube, seit dem 11. September können wir auch eine andere Entwicklung als bemerkenswert positiv erachten, nämlich, dass wir nicht nur Staaten in Mittel- und Osteuropa haben, die sich dieser Zone von Frieden und Stabilität anschließen wollen – und dabei nach dem letzten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission auch eine Reihe von Fortschritten erreicht haben –, sondern dass sich vor allem auch in Russland eine Entwicklung darstellt, die auf eine eindeutige Westorientierung schließen lässt.

Damit steht die Welt das erste Mal seit 1945 vor einer völlig neuen Situation, nämlich, dass nicht der Westen alleine, sondern der Westen gemeinsam mit Russland imstande sein wird, die globalen Herausforderungen wahrzunehmen.

Das erwähne ich in diesem Kontext deswegen, weil es anzeigt, dass die Entwicklung der Europäischen Union in Richtung Zentral- und Osteuropa ein wichtiger Schritt im institutionellen und politischen Sinn ist, dass aber die Kooperation Europas und der Europäischen Union heute bereits weit über jene Staaten hinausgeht, die nun Mitglied der Europäischen Union werden werden.

Damit können wir gute und vernünftige Voraussetzungen für Frieden und Stabilität schaffen, und ich glaube, der österreichische Nationalrat sollte sich des historischen Charakters dieses Prozesses bewusst sein, denn er ist eine tatsächliche Innovation in der Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte und schafft eine Reihe neuer Möglichkeiten, die wir als Sozialdemokraten uneingeschränkt begrüßen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Kontext des Beitrittsprozesses gibt es eine Reihe von praktischen Fragestellungen zu lösen, und es wird bei der Dringlichen Anfrage zum Thema Temelin heute noch Gelegenheit sein, eines jener Probleme zu bewerten und zu diskutieren.

Wir müssen uns aber im Klaren darüber sein, dass die Frage der Kernkraftwerke und deren Sicherheit nicht das einzige Problem im Zuge der Erweiterung ist. Es gibt Diskussionen über die Zukunft des Transitverkehrs, es gibt Diskussionen über die Zukunft der Landwirtschaft, es gibt Diskussionen über die künftige Finanzierung der Europäischen Union. Man könnte die Liste der Probleme, die noch vor uns liegen, wenn wir die Erweiterung positiv bewältigen wollen, alle enumerieren.


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Wir müssen uns am Beginn des seriösen Verhandlungsprozesses eine Frage stellen: Entschließt sich Österreich dazu, bei jeder einzelnen Frage, die mit einem oder mit mehreren Nachbarn ein Problem aufwirft, immer sofort "Veto!" zu rufen und zu sagen, wenn das nicht so ist, wie wir uns das vorstellen, dann wird die Veto-Karte entweder auf den Tisch gelegt, aus dem Ärmel gezogen oder sonst was, oder entschließt sich Österreich dazu, einen Verhandlungsprozess zu führen, der von dem ausgeht, was auch wir völlig selbstverständlich für uns in Anspruch genommen haben, als wir Mitglied der Europäischen Union geworden sind, nämlich dass wir Interessen hatten, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Interessen hatten und wir versucht haben, einen vernünftigen Ausgleich durchzuführen?

Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendein Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des österreichischen Beitrittes damit operiert hätte, dass er gesagt hat: Wenn Österreich das und jenes nicht macht, dann werden wir ein Veto gegen den Beitritt einlegen. Und das, was wir selbstverständlich für uns ins Anspruch genommen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sollte auch gelten im Umgang mit unseren Nachbarn und mit den künftigen Mitgliedern der Europäischen Union. (Beifall bei der SPÖ.)

Folgendes sollte man bedenken, wenn man die Veto-Karte ... (Abg. Achatz: Das ist schon etwas anders, weil wir Nettozahler sind!) Ein Nettozahler hat Ihrer Auffassung nach das Recht, mit seinen Nachbarn gröber umzugehen als ein Nichtnettozahler? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Meine Damen und Herren! Diesen Ausspruch sollte man sich merken. Das ist die so genannte gelebte europäische Solidarität. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier um eine grundsätzliche Frage. Ich glaube, es gibt niemanden, der bestreitet, dass Kernkraftwerke die höchstmöglichen Sicherheitsstandards haben sollen. Das kann niemand bestreiten. Das wird auch in Tschechien niemand bestreiten, denn ich glaube ja nicht, dass es irgendjemanden in diesem Raum gibt, der der tschechischen Bevölkerung unterstellt, dass sie nicht an der Sicherheit von Kernkraftwerken interessiert ist. Alle sind daran interessiert, denn jeder Mensch will überleben und kennt die Erfahrungen von Tschernobyl.

Das heißt, das ist nicht die Frage, dass die höchstmöglichen Sicherheitsstandards erreicht werden müssen. Die Frage ist, mit welchem Weg man das erreicht. Erreicht man das mit zivilisierten, gleichberechtigten, vernünftigen Verhandlungen, die auch den außenpolitischen Interessen Österreichs Rechnung tragen, oder mit einer Strategie des Vetos, was im politischen Sinn nichts anderes heißt, als dem anderen die Pistole auf die Stirn zu setzen und zu sagen: Wenn du nicht das machst, was ich will, dann drücke ich ab! (Abg. Jung: Sie sagen das doch genauso, nur nennen Sie es jetzt anders! – Abg. Dr. Pumberger hält ein Blatt Papier mit der Aufschrift "VETO" in die Höhe.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Strategie entspricht nicht dem europäischen Geist, diese Strategie entspricht nicht dem Geist der europäischen Einigung, diese Strategie entspricht nicht dem Geist des europäischen Erweiterungsprozesses, und daher lehnen wir sie ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundeskanzler! Sie haben sich zu diesem Thema – zumindest meinem Wissen nach – meistens vernünftig geäußert und haben für Verhandlungen plädiert. Ich muss dazu sagen, ich halte es für richtig, nicht über einen Abschluss des Energiekapitels zu reden, solange der Melker Prozess nicht zu einem Abschluss gekommen ist. Das halte ich für eine richtige Vorgangsweise. (Abg. Wenitsch: Sie sind also auch für ein Veto! Wir sagen es! Das ist der Unterschied! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Nein. Wieso sollten wir etwas abschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn der Dialog noch nicht einmal beendet ist. Ich halte diese Diskussion nicht für korrekt. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Wir schließen den Melker Prozess ab, und wir werden sehen, zu welchen Ergebnissen die österreichische Bundesregierung kommt, und wir werden das im österreichischen Parlament diskutieren. Das ist eine vernünftige Vorgangsweise. (Abg. Haller: Und was dann, wenn sie nicht zustimmen?)


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Aber jetzt mit der Veto-Karte durch die Gegend zu laufen, Herr Bundeskanzler, das kann doch nicht der Geist der österreichischen Erweiterungsstrategie sein. Bisher habe ich gemeint, diese Art von Infektion ist auf die Freiheitliche Partei beschränkt. Mit Schaudern nehme ich zur Kenntnis, dass sich jeden Tag ein anderer Landeshauptmann, der der ÖVP zugehörig ist, zu Wort meldet und auch die Veto-Karte spielt. Was ist in der ehemaligen Europapartei Österreichische Volkspartei los, wenn jetzt auch in der ÖVP mit demselben Veto-Unsinn angefangen wird wie in der Freiheitlichen Partei? (Abg. Dr. Pumberger: Wir sind gegen Gusenbauer!) Ich bin der Meinung, Sie sollten zu einer vernünftigen Europastrategie zurückkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Musterbeispiel der Unvernunft ist Herr Pumberger, der dasitzt mit dem Schild "VETO"; Veto offensichtlich gegen alles, Veto auch gegen sich selbst. Das ist das Bekenntnis der Freiheitlichen Partei in Bezug auf die Europapolitik. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Veto gegen die Gusenbauer-Politik! – Abg. Achatz: Veto gegen Gusenbauer!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden den Vertrag von Nizza ratifizieren, weil er eine gute Voraussetzung schafft. Wir haben aber als Sozialdemokraten im Zuge dieses Diskussionsprozesses auch gefordert, dass wir eine Verständigung der vier Parlamentsparteien über Inhalte der Beitrittsvorbereitung erzielen, und ich möchte sagen, ich bin froh darüber, dass Caspar Einem, Karl Schweitzer, Dr. Fasslabend und Kollegen einen Konsens über wesentliche Schritte der Vorbereitungsstrategie der Erweiterung erreicht haben, denn es geht natürlich darum, vorhandene Ängste der österreichischen Bevölkerung abzubauen und Österreich auch erweiterungsreif zu machen.

Der Entschließungsantrag, der uns heute vorliegt und der zumindest den Konsens von drei Parteien dokumentiert, zeigt, dass, wenn es eine gute Initiative gibt, wenn sinnvolle Verhandlungen geführt werden, ein weitreichender Konsens über ein wichtiges Projekt – wichtig nicht nur für Österreich, sondern auch für die europäische Einigung – erzielbar ist.

Mit wäre bedeutend lieber, wenn der Geist, der diesen Entschließungsantrag durchzieht und der ein pro-europäischer Geist ist, auch die Debatten, die Sie normalerweise mit dem Veto belegen, durchdringen würde, denn auf diesem Weg wären wir imstande, Probleme zu lösen und die Erweiterung zu bewältigen. Mit einem Vetokurs wird sich Österreich in Europa nur ins Abseits bewegen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jung. – Bitte.

14.48

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Kollege Gusenbauer hat nach einigen durchaus interessanten und überlegenswerten Ausführungen über die Entwicklung in Osteuropa und Russland dann die Richtung geändert und hat zur Geister- oder Gruselstunde in die billige Polemik übergewechselt.

Sie haben Frau Kollegin Aumayr zum Beispiel unterstellt, sie hätte gesagt, der Nettozahler hat das Recht, mit seinen Nachbarn gröber umzuspringen. (Rufe bei der SPÖ: Achatz! Achatz! Sie heißt jetzt Achatz!)  – Wenn Sie keine anderen Sorgen haben, dann sind Sie gut dran. – Der Nettozahler hat das Recht, mit seinen Nachbarn gröber umzuspringen – das hat sie nie gesagt. Aber sehr wohl hat der Nettozahler und haben wir als Vertreter der Nettozahler und als Abgeordnete die Verpflichtung, zu schauen, was mit diesem unserem Geld, dem Geld unserer Steuerzahler, geschieht. Das ist der große Unterschied. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Wenitsch: Das ist es! – Abg. Dr. Martin Graf: So ist es!)

Sie haben gesagt – auch mehr als vergröbert –, hier wird jemandem die Pistole auf die Stirn gesetzt. Das stimmt ja nicht. Es wird niemandem die Pistole auf die Stirn gesetzt, es werden nur dann nicht zusätzliche Zahlungen erbracht, wenn jemand etwas tut, was uns gefährdet. Nicht die Pistole wird jemandem auf die Stirn gesetzt. Darüber regen Sie sich jetzt auf, aber wenn uns jemand die tickende Bombe, die tickende Atombombe vor das Haus setzt, dann sollen wir uns nicht dagegen wehren können? Ich verstehe Sie wirklich nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Wir haben in diesem Hause schon mehrfach über Nizza gesprochen, und das ist gut so, denn das ist ein wichtiges Thema. Wir haben dem Vertrag damals zugestimmt, weil wesentliche österreichische Rechte darin gewahrt blieben, darunter auch das von Ihnen permanent so angegriffene Vetorecht. Aber das ist ja nichts anderes als ein Instrument dieser Institution, das ist ein Teil der Praxis in dieser Institution, und das soll dann so furchtbar sein, wenn man die Geschäftsordnung dieser Institution benützt? Ich verstehe Sie wirklich nicht, meine Damen und Herren! Zumal dann nicht, wenn man eigentlich genau das Gleiche tut, nur zu feige ist, zu sagen, dass man es tut. Man sagt nein, das Kapitel wird vorläufig nicht abgeschlossen. Es ist ganz genau das Gleiche, Sie versuchen fünfe gerade sein zu lassen. Es glaubt Ihnen in der Öffentlichkeit ohnehin schon längst niemand mehr – und im Ausland auch nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bei all dem vergessen Sie eines: Seit Nizza hat sich etwas ereignet. In Irland gab es eine Abstimmung, und diese Abstimmung in Irland hat deutlich gezeigt, dass in der Bevölkerung ein Stimmungsumschwung da ist. Man hat dort nein gesagt, und Nizza wird so lange nicht in Kraft treten, solange Irland nicht ja sagt. Ich habe mich in der Zwischenzeit sehr viel mit irischen Abgeordneten und auch Beamten unterhalten. Die Stimmung dort hat sich nicht verändert. Irland ist weiter bei seinem Nein, und wenn man nach den Gründen fragt, dann erfährt man: Wir fühlen uns von Europa überfahren. Das Tempo ist zu hoch. Man lässt uns nicht Zeit, eine Meinungsbildung in der Bevölkerung herbeizuführen, man lässt uns nicht Zeit, nachzudenken und vielleicht draufzukommen, dass das, was die EU will, falsch ist. Der Zentralismus ist nicht in der Lage, zu begreifen, wie unterschiedlich die Verhältnisse in Europa sind, und auf die einzelnen Regionen einzugehen.

Ich bringe Ihnen abschließend noch ein Beispiel, das uns jetzt ins Haus steht. Es soll auf Druck der EU-Bürokratie noch in diesem Jahr entschieden werden, dass ein europäischer Haftbefehl eingeführt wird, ein europaweiter Haftbefehl, der besagt, Österreicher könnten in Zukunft an Mitgliedstaaten übergeben werden, wenn sie zwar nach dem Recht der Mitgliedstaaten, nicht aber nach österreichischem Recht eine strafbare Handlung begehen. Das heißt, wir würden unsere eigenen Staatsbürger ausliefern, obwohl sie nichts getan haben, was in Österreich strafbar wäre. Wir entziehen damit eigentlich diesem Staat eine der Grundlagen, nämlich die, dem eigenen Staatsbürger Schutz, Sicherheit und Recht auf ein geordnetes Verfahren im eigenen Land zu geben. Und es wird Druck auf uns ausgeübt, das schnell zu tun.

Meine Damen und Herren! Soll man zu so etwas nicht nein sagen können? Dann verstehe ich wirklich nicht mehr, wozu wir von den österreichischen Bürgern gewählt werden. Das Veto ist ein legitimes Instrument, und wenn die Engländer – vergröbert – gesagt haben, im Interesse ihrer "Rindviecher" ein Veto einsetzen zu dürfen, dann dürfen wir verdammt noch mal wirklich im Interesse der Sicherheit der österreichischen Bürger bei einer Gefährdung wie Temelin auch nein sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Martin Graf: So ist es!)

14.52

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. Herr Abgeordneter, Sie haben 8 Minuten freiwillige Redezeit vereinbart. Das geht sich nur mehr ganz knapp aus. Bitte, darauf Rücksicht zu nehmen, weil ich diese Debatte um 15 Uhr unterbrechen muss. – Bitte.

14.52

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Gusenbauer hat seine Dringliche Anfrage schon ein bisschen vorweggenommen, aber er ist uns eine Antwort schuldig geblieben.

Er hat in vielem, was er zum Thema Temelin erzählt hat, auch das getroffen, was wir meinen; warum er aber dann unserem Entschließungsantrag, in dem das alles festgehalten ist, nicht zustimmen will, diese Antwort, Kollege Gusenbauer, sind Sie uns schuldig geblieben. All das, was Sie hier ausgeführt haben – Energiekapitel nicht abschließen, auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass wir einen Ausstieg aus der Kernenergie wollen, sich dafür einsetzen, dass es Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in der Europäischen Union gibt –, steht doch dort drin


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nen, meine Damen und Herren. Daher fordere ich Sie auf – vielleicht können Sie es sich noch einmal überlegen –, unserem diesbezüglichen Antrag auch zuzustimmen. Ein rot-weiß-roter Konsens in Fragen von Temelin würde uns allen sehr gut tun. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Vielleicht darf ich gleich vorweg auch bei der Opposition bleiben, weil hier schon einiges aufklärungsbedürftig ist. Wir sind heute auch konfrontiert mit einer Aussendung der Kollegin Lunacek, die wieder einmal tief hineingreift in die Frage von Verfassungsbruch und dem Herrn Bundeskanzler vorwirft, er hätte wieder einmal zentrale Dokumente betreffend den Vertrag von Nizza nicht vorgelegt. Frau Kollegin Lunacek, eine schlichte Überprüfung bei einer Nachschau im Internet zeigt, dass die Dokumente, die Sie verlangt haben, am 5. Juni dieses Jahres vorgelegt wurden. (Abg. Dr. Lichtenberger: Die ersten vier Seiten!) Ich darf daher nur feststellen: Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, diese Dokumente zu öffnen, sie anzusehen und sich diesbezüglich auch zu informieren, dann tut es mir Leid, aber bitte seien Sie vorsichtig mit Ihrer Kritik, sonst bleibt von Ihrer Glaubwürdigkeit nichts mehr übrig. Und das wollen wir doch alle nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Der Vertrag von Nizza als solcher hat ja Tatsachen zugrunde liegen, die für uns alle bedeutsam sind.

Thema Nummer eins: Wir werden damit die Europäische Union erweiterungsfähig machen. Erweiterungsfähig heißt, dass eben diese Zone von Frieden und Stabilität sich auch auf unsere Nachbarländer in der Europäischen Union groß, wie sie dann einmal sein wird, ausdehnen wird. Ich halte das für einen ganz wichtigen europapolitischen und auch für Österreich wichtigen Fortschritt, und ich möchte unterstreichen, dass allein aus diesem Grund dieser Vertrag von Nizza eine ganz grundlegende Bedeutung hat.

Ich darf aber an die Verhandlungen erinnern. Da war nicht alles so klar in diesem Haus, wie man hier vorgehen soll. Wir haben uns als Volkspartei gemeinsam mit unserem Regierungspartner sehr stark dafür gemacht, dass es einen Kommissar pro Land gibt; auch nach einer Erweiterung. – Das haben wir geschafft.

Wir haben uns dafür stark gemacht, dass in der Frage der Stimmgewichtung die kleineren und mittleren Staaten nicht von den großen überstimmt werden können. – Das haben wir geschafft.

Wir haben uns dafür stark gemacht, dass bei der Frage von Mehrstimmigkeit und Einstimmigkeit mit Maß vorgegangen wird und die für Österreich zentralen Interessen – etwa bei den Wasserressourcen, bei der Bodennutzung, bei der Raumordnung – nach wie vor einstimmig zu behandeln sind. – Das haben wir geschafft.

Ich darf daher insgesamt sagen: Für uns als Österreicher war dieser Vertrag von Nizza und sein Verhandlungsergebnis ein großer Erfolg, und das ist – das darf ich noch einmal in Erinnerung rufen – nicht von ungefähr gekommen, sondern das ist ein Erfolg auch für das Verhandlungsgeschick unseres Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Umstände damals – ich darf es Ihnen kurz noch einmal zitieren – waren ja alles andere als einfach. Da gab es ein "Beichtstuhlverfahren" des französischen Vorsitzes in der Europäischen Union, bis man zu dieser Einigung gekommen ist, da gab es eine Verlängerung um einen Tag, da hat man sich erst in den frühen Morgenstunden einigen können. Aber das, was wir auch im Hauptausschuss beschlossen hatten, wurde Realität. Ich möchte daher ausdrücklich noch einmal festhalten: Dieser Vertrag von Nizza ist für Österreich ein großer Erfolg. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch wenn Kollege Gusenbauer heute mit Engelszungen darüber spricht, so war ihm das natürlich vor diesem Ereignis in Frankreich nicht so ganz klar. Ich darf erinnern an die Aussendung vom 5. Dezember unmittelbar vor dem Gipfel, wo er die Regierung stark kritisiert hat. Ich zitiere: Dass sich die Regierung auf den Kommissar versteife, sei in dieser Frage unverständlich. Es


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würde diesbezüglich nicht zu einem Erfolg kommen. – Noch am 7. Dezember, während des Gipfels, kritisiert er die Hardliner-Position der österreichischen Regierung in dieser Frage, die einer der Hauptstreitpunkte des Gipfels ist.

Meine Damen und Herren! Seien wir froh, dass der Bundeskanzler so hartnäckig war und das geschafft hat. Aufgeben kann man immer, aber sich durchzusetzen ist schwieriger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Es war aber auch eine Sternstunde für das Parlament, denn zum ersten Mal wurde im Rahmen des so genannten Feuerwehrkomitees eine ständige Hotline zwischen den Verhandlern und den Parlamentariern gelegt. Wir waren informiert, wir wurden ständig darüber unterrichtet, wie der Verhandlungsstand ist. Wir konnten uns bis zur letzten Minute einbringen und haben auch im Vorfeld der Regierung eine Entschließung mitgegeben, wie sie sich in den wichtigsten Fragen verhalten soll. Das alles wurde eingeführt, und ich darf diesbezüglich auch festhalten: Wenn man mit Kollegen aus anderen Ländern redet, wird diese österreichische Praxis auch als vorbildhaft und beispielgebend für andere Länder gesehen. Seien wir doch stolz darauf, dass wir in diesen Fragen der Europäischen Union auch eine Mitwirkung des Parlaments haben, die sich tatsächlich sehen lassen kann!

Ich möchte zum Abschluss noch ein paar Worte zu den Fragen verlieren, die für die nächsten Schritte in den Beitrittsverhandlungen, aber auch im Post-Nizza-Prozess von uns Österreichern eingebracht werden sollen. Ich bin sehr froh darüber, dass nach schwierigen, langen Verhandlungen sich alle Parteien auf eine Entschließung einigen konnten. Das ist für die Außenpolitik genau das richtige Signal, das wir brauchen, denn es zeigt, dass wir mit einer Stimme sprechen, dass die Inhalte nach langen Verhandlungen miteinander abgeklärt sind und wir daher eine einheitliche Vorgangsweise wählen können.

Das ist eine Außenpolitik, wie ich sie mir vorstelle, wie sie auch von der Regierung so vorgegeben wird, und ich freue mich darüber, dass hier alle Fraktionen zustimmen werden. Das kann auch ein Beispiel dafür sein, wie man etwa in der Frage von Temelin zu einem rot-weiß-roten Konsens kommen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich unterbreche nun die Verhandlungen über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen an den Bundeskanzler betreffend das Kraftwerk Temelin und die Vetodrohung der FPÖ gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union (3089/J)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen sogleich zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 3089/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Die Regierungsparteien sind angesichts der ungelösten Sicherheitsprobleme rund um das Atomkraftwerk Temelin völlig unterschiedlicher Meinung über die weitere Vorgangsweise. Darüber kann auch der von den Regierungsparteien vorgelegte Entschließungsantrag zum Melker Prozess nicht hinwegtäuschen. Auch innerhalb von ÖVP und FPÖ gibt es offenbar unterschiedliche Auffassungen über das Ziel und die Strategie der Verhandlungen in der Frage Temelin.

Bundesminister Molterer erklärte am 6. November d.J., dass ein Ausstieg Tschechiens aus dem Atomkraftwerk Temelin nicht realistisch sei, und drängte dazu, den Melker Prozess und die Ver


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handlungen über das Energiekapitel rasch abzuschließen, um den Erweiterungsfahrplan nicht zu verzögern ("Die Presse", 6.11.2001). Außenministerin Ferrero-Waldner betonte in einer Pressekonferenz mit dem Tschechischen Außenminister Kavan, dass das Ergebnis des Melker Prozesses, der ja noch im vollem Gang sei, abzuwarten wäre (OTS0179, 8. November 2001). Inhalt und Resultat der Verhandlungen über Temelin hätten Vorrang vor einem Zeitplan. Ihre Schlussfolgerung in der Pressekonferenz: "Wir sind noch nicht so weit" (ZIB 2, 8. November 2001).

Die FPÖ bekräftigte angesichts des Vorstoßes von Umweltminister Molterer ihre Vetodrohungen gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union. Auch Generalsekretär Schweitzer, der im Oktober noch erklärt hatte, die Parteilinie der FPÖ sei, dass es keine Vetodrohung gegen einen EU-Beitritt Tschechiens gebe (TT, 29. Oktober 2001), bezeichnet neuerdings das Veto Österreichs in Sachen Temelin wieder als legitimes Mittel. Eine andere Position vertrat zuletzt der Zweite Nationalratspräsident Prinzhorn. In einem Gespräch mit der Zeitung "Die Presse" lehnte er ein "bedingungsloses Veto" ab und mahnte seine Partei zu einer besonnenen Haltung ("Die Presse", 19. November 2001).

Während Teile der ÖVP, darunter auch Bundeskanzler Schüssel, das von der FPÖ geforderte Veto gegen einen EU-Beitritt der Tschechischen Republik offiziell ablehnen – gegenüber der Zeitschrift "Format" versicherte der Bundeskanzler zuletzt "es gebe keine Vetokeule" ("Format", 19. November 2001) – sind maßgebliche Vertreter der ÖVP offenbar anderer Meinung. Landeshauptmann Pröll beispielsweise betonte in der "Pressestunde" am 18. November, die Vetokarte sei bei ihm im Ärmel.

Durch ein Veto gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union bzw. durch die permanente Drohung damit kann weder die Inbetriebnahme Temelins verhindert noch ein Mehr an Sicherheit für die österreichische Bevölkerung erreicht werden. Die Verhandlungen mit der Tschechischen Republik werden enorm belastet, zudem kommt die Vetodrohung einem Misstrauen gegenüber den verhandelnden VP-Regierungsmitgliedern gleich. Die Vetodrohung hindert die Bundesregierung offenbar auch daran, in der Europäischen Union Verbündete hinsichtlich der Sicherheitsbedenken gegen Temelin zu finden und einen europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie zu forcieren. Das wird durch die Äußerungen von Umweltminister Molterer im "Report" vom 13. November bestätigt, der vor den negativen Folgen eines Vetos gegen den EU-Beitritt Tschechiens warnte und meinte, es könnte Österreich schaden, in internationale Isolation zu kommen. Man müsse "vermeiden, dass Österreich allein ist".

Die Diskussionen um das Veto innerhalb der österreichischen Bundesregierung zeigen, dass die Bundesregierung in der Frage der Sicherheit des Atomkraftwerks Temelin bisher keine Verhandlungserfolge aufzuweisen hat. Es ist der Bundesregierung nicht gelungen, den berechtigten Sicherheitsinteressen Österreichs Gehör zu verschaffen und die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten in der Europäischen Union zu gewinnen. Die Bundesregierung hat es ferner verabsäumt, in Folge des 11. September in der Europäischen Union eine Initiative für einen europaweiten Atomausstieg und für einheitliche hohe Sicherheitsstandards für die Restlaufzeit der Atomkraftwerke in Europa zu setzen.

Aus dem von Umweltminister Molterer im November d.J. vorgelegten Bericht zum Melker Prozess und aus den vielen unterschiedlichen Aussagen von Vertretern der Regierungsparteien sind eine schlüssige Position der Regierung und die von ihr geplante weitere Vorgangsweise nicht ersichtlich. Aus Sorge, dass die berechtigten Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung hinsichtlich Temelin nicht gewahrt werden, aber auch aus Sorge um das Zustandekommen der Erweiterung der EU und die Position Österreichs in der Europäischen Union stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Wie beurteilen Sie derzeit den Verhandlungsstand im Rahmen des "Melker" Prozesses, und wie wollen Sie erreichen, dass die Ergebnisse des bilateralen Verhandlungsprozesses völkerrechtlich verbindlich und für Österreich einklagbar werden?


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2. Worauf sind die unterschiedlichen Einschätzungen zwischen Österreich und der Europäischen Kommission hinsichtlich der Sicherheit des Atomkraftwerks Temelin zurückzuführen?

3. Wieso ist es Ihnen bisher nicht gelungen, die Unterstützung seitens der EU-Kommission und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Frage Temelin zu gewinnen?

4. Was sind Ihre Mindesterfordernisse an die Tschechische Republik, um den Melker Prozess beenden zu können und damit das Energiekapitel vorläufig abschließen zu können?

5. Werden Sie darauf bestehen, dass die Tschechische Republik eine seriöse Durchrechnung der Nulloption (der Nichtinbetriebnahme) vornimmt und Ausstiegsvarianten prüft?

6. Welche Schritte wird die Bundesregierung setzen, um die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten in Sachen Temelin zu gewinnen und um eine Isolation Österreichs zu vermeiden?

7. Wird die Bundesregierung beim Europäischen Rat in Laeken am 14. und 15. Dezember d.J. eine Initiative setzen, um den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie und die Einführung einheitlicher hoher Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke für die Restlaufzeiten endlich zum Thema zu machen?

8. Warum hat es die Bundesregierung bis jetzt verabsäumt, alle jene Mitgliedstaaten der EU, die bereits jetzt auf eine Kernenergienutzung verzichten oder die einen Ausstieg aus der Kernenergie bereits beschlossen haben, für einen Ausstieg aus der Kernenergie zu gewinnen? Welche Initiativen hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits gesetzt und mit welchem Ergebnis?

9. Wird es vor einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit der Republik Tschechien zu einer Beschlussfassung im österreichischen Ministerrat kommen?

10. Wie beurteilen Sie die Vetodrohungen der FPÖ gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU und ihre Nützlichkeit für den weiteren Verhandlungsfortschritt sowie die außenpolitische Position Österreichs?

11. Klubobmann Westenthaler erklärte am 9. November d.J., dass man den Provokationen der tschechischen Regierung eine deutliche Abfuhr erteilen und klarmachen müsse, dass Tschechien mit Temelin nicht Mitglied der EU werden könne (OTS 064, 9. November 2001). Unterstützen Sie diese Position?

12. Widerspricht die Vetodrohung der FPÖ nicht dem Regierungsabkommen zwischen ÖVP und FPÖ und Ihrer Regierungserklärung?

13. Wie beurteilen Sie die Zielsetzung des FPÖ-Volksbegehrens "Veto gegen Temelin"?

14. Können Sie sich vorstellen, dass die von Ihnen geführte Bundesregierung ein Veto gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union beschließt, obwohl dadurch weder eine Inbetriebnahme Temelins verhindert wird noch ein Mehr an Sicherheit für die österreichische Bevölkerung erreicht werden kann?

15. Welche Auswirkungen hätte eine Realisierung der Zielsetzungen des FPÖ-Volksbegehrens auf die Politik der österreichischen Bundesregierung bzw. auf die Rolle Österreichs im Prozess der Erweiterung der EU?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gem. § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Cap als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort.


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15.00

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es war die heutige Diskussion in der Aktuellen Stunde mit Sicherheit nicht ausreichend – es konnten ja nur einzelne Punkte, vor allem rund um den EURATOM-Vertrag, behandelt werden –, daher müssen wir heute doch im Rahmen einer Dringlichen Anfrage hier noch einmal mehr ins Detail gehen, und ich möchte vielleicht für diejenigen, die hier herinnen sind und die nicht dabei waren, als wir die Verhandlungen über die inhaltlichen Unterschiede und Differenzen hatten, davon Mitteilung machen, denn das ist wichtig, um zu verstehen, warum es heute keinen gemeinsamen Entschließungsantrag gibt.

Am Montag voriger Woche hat es eine Initiative der beiden Klubobleute von ÖVP und FPÖ gegeben, und sie haben einen wahrscheinlich mühsam akkordierten gemeinsamen Antrag betreffend Umsetzung des Protokolls von Melk bezüglich des KKW Temelin auf den Tisch gelegt. Ich muss gleich Folgendes hinzufügen: Wenn man schon im Punkt 3 feststellt, unter welchen Bedingungen eine Zustimmung für das Energiekapitel möglich ist, dann ist es, wenn man schon im Titel Bezug nimmt auf den Melker Prozess, das mindeste, dass auch wirklich alles das, was im Melker Prozess angesprochen wurde und worüber es eine Einigung auch mit der Seite der Verhandler der Tschechischen Republik gegeben hat, drinnen ist. Aber es ist natürlich nicht drinnen gewesen, denn unter den verbindlichen Punkten hat beispielsweise die seriöse Durchrechnung der Nulloption gefehlt. Es fehlt weiters die Prüfung der Ausstiegsszenarien. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Aber statt dass man in der Aufzählung der Punkte sagt, es muss ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag sein, der auch bilateral sein kann, steht bloß drinnen, er muss auf wirksame Weise verankert werden. Also ich möchte wissen, was unter dieser Formulierung zu verstehen ist. Was ist "wirksame Weise"? Was ist "verankern"? Wir sind ja nicht in der Schifffahrt. Ich möchte einfach wirklich daran appellieren, dass so etwas natürlich nur möglich ist, wenn es einen Vertrag gibt, und der muss völkerrechtlich verbindlich sein. – Das war die Schwäche Nummer eins, und auf diese Schwäche haben wir hingewiesen.

Wenn ich mir jetzt die Diskussion der letzten Tage vor Augen führe, dann muss ich sagen, es ist ein starkes Stück, ein wirklich starkes Stück, wenn man so einen Antrag einbringt und zu der Frage Veto – ja, nein, Wirksamkeit von Vetos – ja, nein, nicht einmal einen Gedanken in diesem Antrag der beiden Regierungsparteien drinnen hat. Das geht nicht! Denn in Wirklichkeit ist das bei einem Teil der Regierungsparteien anscheinend ein ganz elementarer Teil seiner Politik in der Auseinandersetzung mit dem Verhandlungspartner der Tschechischen Republik.

Das muss man einmal eindeutig hier auf den Tisch legen, und daher kann es diesen Antrag in dieser Form nicht geben. Das war unser Standpunkt, und wir haben deshalb ein paar Tage später einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, den wir abgeklärt haben, der vom Parteivorstand beschlossen wurde, wobei alle, die sich dazu zu Wort gemeldet haben, anwesend waren, und wozu es letztlich dann eine Zustimmung gegeben hat.

Im Unterschied zu den beiden Regierungsparteien, denn da, das sage ich gleich dazu, kenne ich mich gar nicht aus, wie jetzt im Moment der Temelin-Hase läuft. Aber anlässlich dieser Dringlichen Anfrage besteht ja die Möglichkeit, das herauszuarbeiten und das klarzustellen.

Bevor ich aber auf das Durcheinander eingehe, möchte ich hier insbesondere doch eine Frage stellen, die mir die Diskussionsteilnehmer dann in der Folge auch beantworten sollten: Warum haben Sie diese Stellungnahme zum Veto nicht hineingegeben? Was ist der wahre Grund?

Wenn ich mir heute eine Vorausmeldung von "NEWS" ansehe, so sagt darin jetzt auch schon der Salzburger Landeshauptmann Schausberger: "Ich halte nichts davon, die beste Karte mittendrin auszuspielen. Die hebt man sich auf, um den entscheidenden Schritt zu setzen." – Also für ihn ist es ein Kartenspiel, und er möchte die beste Karte bis zum Schluss aufheben. (Abg. Ing. Westenthaler: Immer noch besser als Ihre rote Karte!) Waltraud Klasnic tönt in die gleiche Richtung, der Vorarlberger Herbert Sausgruber tönt in die gleiche Richtung. Er sagt: "Wir haben die Vetomöglichkeit, und auf diese sollten wir auch nicht verzichten."


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Ich zitiere auch Landeshauptmann Pröll, der in mehrfacher Weise, nämlich am 11., am 13. und am 18. November, Ähnliches sagt. Der kommt gar nicht vom Kartentisch weg, bei dem ist ununterbrochen die Veto-Karte im Ärmel. Der muss schon so einen dicken Ärmel haben, weil er die ganze Zeit diese wichtige Trumpfkarte im Ärmel aufbewahrt und auch noch annimmt, dass wir alle, die wir schnapsen können, zu dämlich sind, um zu wissen, dass man beim Schnapsen alle fünf Karten in der Hand hält und nicht vier in der Hand und die fünfte im Ärmel drinnen. Das ist ja absurd! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir legen sie sogar auf den Tisch!) Außerdem wissen wir aus diversen Kultfilmen, was das überhaupt bedeutet, wenn man eine Karte im Ärmel hat. Dann ist man nämlich ein Falschspieler. Und jeder, der diese Wildwestfilme gesehen hat, weiß auch, was dann an dem Tisch passiert, wenn einer falsch spielt. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Nürnberger: Bum! Bum!) Da bellt dann die 45-er auf auf der anderen Seite des Tisches.

Also das ist ein absurder Vergleich, der das Ganze überhaupt zu einem Spiel degradiert, aber das ist wahrhaft kein Spiel. Es geht hier um die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher und nicht um ein Kartenspiel. Kann man das diesen Landeshauptleuten endlich einmal ausrichten! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.  – Abg. Dr. Pumberger: Wollen Sie dem Herrn Pröll drohen?)

Ich drohe Herrn Pröll überhaupt nicht. Ich sitze auch nicht an seinem Tisch, und ich spiele auch um die Sicherheit der Österreicher nicht Karten. Das ist der große Unterschied. Aber halten Sie besser Ihr "Veto-Karterl" wieder hoch, dann hört man nicht, was Sie sagen. Das ist eh gescheiter. (Abg. Dr. Pumberger: Das überlassen Sie mir!)

Jetzt möchte ich aber die andere Seite hier zitieren, und die andere Seite ist der Bundeskanzler Schüssel. Einsam und allein ist er. Kein einziger Freiheitlicher sitzt heute oben. Er lässt sich nur von ÖVP-Regierungsmitgliedern sekundieren. Wo sind die freiheitlichen Regierungsmitglieder heute? (Abg. Ing. Westenthaler: Die sind den ganzen Tag oben gesessen!) Es wäre doch hochinteressant, wie sich die zu verhalten gedenken. Es wäre hochinteressant, zu hören, was die in dieser Debatte zu sagen haben.

Aber jetzt zitiere ich Bundeskanzler Schüssel. Schüssel am 26. Juni: "Wir spielen nicht mit Vetos, sondern versuchen, Lösungen anzubieten." (Abg. Murauer: Jawohl!) Da können Sie ja dann unserem Entschließungsantrag zustimmen.

Schüssel, 30. Juli: "Mich stört jede Form der Vetodrohung, weil sie unsinnig ist, weil sie uns schadet, weil sie Temelin nicht sicherer macht." – Übrigens ist das die Passage, die wir in unserem Entschließungsantrag haben. Temelin wird durch Vetos nicht sicher. (Abg. Ing. Westenthaler: Durch Ihren Eiertanz aber auch nicht! Durch Ihren Eiertanz schon gar nicht!) Ich sage das nur, und Herr Bundeskanzler Schüssel ist ebenfalls zu dieser Erkenntnis gekommen.

Schüssel, "Kleine Zeitung": "Wozu braucht denn eine Partei ein Volksbegehren?" – Jetzt wird es langsam wie in einem Seminar, nämlich belehrend für den Koalitionspartner. "Eine politische Partei braucht kein Volksbegehren" – da wird er wahrscheinlich an das Konferenzzentrum-Volksbegehren gedacht haben, aber gut –, "denn in Wirklichkeit haben fünf Abgeordnete das Recht, einen Antrag mit dem gleichen Inhalt zu stellen." – Warum stellen Sie eigentlich diesen Antrag nicht, Herr Klubobmann Westenthaler? Das wäre doch alles viel einfacher. Da brauchen Sie doch nicht durchs Land zu ziehen, sondern könnten sich einfach herstellen, den Antrag stellen – und aus. (Abg. Ing. Westenthaler: Der ist schon eingebracht! Von 16 000 Bürgern eingebracht!)

Daher ist das "tatsächlich eine ganz unsinnige Vermischung" – diese Wortwahl, es wäre mir in den Verhandlungen gar nicht eingefallen, dass ich so eine Wortwahl getroffen hätte – "von direkter Demokratie und dem, was eine politische Partei sowieso kann. Deshalb werden wir dieses Volksbegehren auch nicht unterstützen. Aber ich fühle mich auch nicht gepfählt oder ins Herz getroffen."


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Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Das, was die Landeshauptleute mit ihren Wortmeldungen machen – dafür sollten Sie sich weiter bedanken, Tag für Tag, Herr Klubobmann Westenthaler, da gebe ich Ihnen ja Recht –, ist eine Werbekampagne für dieses Volksbegehren. Das ist Faktum. Ich frage mich, was das für einen Sinn macht. Aber diese Frage wird mir der Herr Bundeskanzler wahrscheinlich beantworten können oder vielleicht sein Klubobmann.

Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung, die fast noch interessanter ist, nämlich die von Minister Bartenstein. Auch von heute, heute ist ja ein sehr lebendiger Tag in der APA.

Bartenstein: "Das Ziel dieser Koalition ist es, Österreich zu nützen und nicht zu schaden." – Damit sagt er, die Initiative der FPÖ schadet Österreich. – Er ist übrigens einer der Mitschöpfer der blau-schwarzen Regierungskoalition, das ist besonders interessant, aber das ist ein anderes Kapitel. Und weiters sagt er:

"Ein Veto wäre absolut kontraproduktiv, würde den Melker Prozess beenden und Temelin nicht verhindern. Ein Veto würde unser Land aber in eine nie da gewesene Isolation führen."

Das ist dann besonders nützlich, wenn es darum geht, Koalitionen für den europaweiten Kernenergieausstieg zu entwickeln. Wenn man total isoliert ist und aus der Isolation heraus sagt: He, Leute, jetzt waren wir gerade so erfolgreich in der Causa Temelin, fast beispielhaft, könnt ihr uns nicht unterstützen? Raus aus der Atomenergie!, da ist das irrsinnig nützlich. Bartenstein erkennt das und sagt das auch. Übrigens, Kollege Prinzhorn hat auch Ähnliches gesagt, viel vorsichtiger, weil das in der FPÖ vielleicht nicht gern so deutlich gehört wird, aber er hat auch antönen lassen, dass das mit dem Veto so eine Sache ist. Aber gut.

"Diese" – nämlich die dadurch entstehende Isolation Österreichs – "würde über die Sanktionen der EU-14 hinausgehen", sagt Bartenstein. Jetzt spitzt er es aber zu, Herr Bundeskanzler! Diese Sanktionen waren ja das Allerschlimmste, was Österreich in den letzten Monaten getroffen hat. Und er sagt jetzt: Noch schlimmer als die Sanktionen ist das Veto der FPÖ, weil der Schaden für Österreich noch größer ist als das, was damals die Sanktionen ausrichten konnten!

Daher sagt er: "Wir würden uns nicht nur isolieren, sondern auch blamieren" – noch schlimmer, er spitzt es zu: "blamieren" sagt er! –, "weil eine solche Haltung nie durchgehalten werden kann."

Weiters: "Das Volksbegehren ist für den Wirtschaftsminister nicht eines der FPÖ", so heißt es dann weiter – und jetzt wird es interessant, jetzt sollten Sie die blauen Lauscher ganz groß aufstellen! –, "sondern eines von drei FPÖ-Landesorganisationen." – Zitat:

",Gemeinsame Linie dieser Regierung ist der Beitritt Tschechiens zur EU, weil es um vitale Interessen Österreichs geht. Zuerst kommt die Sicherheit. Die Meinung der anderen Teile der FPÖ ist in dieser Frage nicht die Linie der Regierung.‘ Und auf die Frage, ob daher mit der FPÖ auf Regierungsebene koordiniert sei, dass es kein Veto geben werde", sagt Bartenstein: ",So ist es.‘" (Ah-Rufe bei der SPÖ.)

Und jetzt beginnt es mich zu interessieren, jetzt wird es interessant! Heißt das übersetzt, Sie lassen die drei Landesorganisationen durchs Land laufen und sagen: "Volksbegehren unterschreiben! Volksbegehren unterschreiben!", während Sie verbal schreien: "Veto! Veto! Veto!", und haben im stillen Kämmerlein in der Regierung schon ausgemacht, dass Sie vielleicht doch einen anderen Weg gehen wollen? Oder täuschen Sie den Koalitionspartner nur und sagen das, damit er Ruhe gibt, und machen dann doch das Veto?

Summa summarum muss ich mich fragen: Was ist das für eine Regierungspolitik? Summa summarum muss ich mich fragen: Welche Meinungsbildungsprozesse gibt es in den einzelnen Regierungsparteien? Wer hat dort drinnen das Sagen? Wie sind die Mehrheitsverhältnisse?

Der ÖVP muss ich die Frage stellen: Herr Klubobmann Khol! Jetzt habe ich Ihnen Sachen vorgelesen, die umfassend waren; das waren Zitate von Bundeskanzler Schüssel, von Bartenstein et cetera. Wir hatten in unserem Entschließungsantrag im 6. Punkt – unter anderem deswegen


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sind die Verhandlungen gescheitert – die Formulierung: "Der Nationalrat lehnt ein Veto gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union ab, weil dadurch weder eine Inbetriebnahme Temelíns verhindert wird noch ein Mehr an Sicherheit für die österreichische Bevölkerung erreicht werden kann."

Jetzt sage ich Ihnen: Wenn ich das zur Regierungsbank hinhalte, läuft es buchstäblich Gefahr, dass der Herr Bundeskanzler sofort automatisch unterschreibt – denn er kann gegen diesen Punkt nichts haben! Er kann nichts dagegen haben, weil er das ununterbrochen in der Öffentlichkeit gesagt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er etwas in der Öffentlichkeit sagt und dann nicht dazu steht. (Oja-Rufe bei der SPÖ.)

Also frage ich Herrn Klubobmann Khol: Wieso können Sie diesen Entschließungsantrag nicht unterstützen? – Das verstehe ich nicht. Und wieso können Sie gerade diese zentrale Frage als Begründung nehmen und diesen Entschließungsantrag nicht unterstützen? Anders formuliert: Wie wollen Sie eigentlich die Dämme aufbauen gegen diese Flut der Meinungen der einzelnen Landeshauptleute, die hier mit der Veto-Keule drohen? – Übrigens ist "Veto-Keule" ein Begriff des Herrn Bundeskanzlers; er hat selbst gesagt: Wir werden nicht mit der Veto-Keule drohen.

Wie also wollen Sie dagegen die Dämme aufbauen? Indem Sie dem Druck der FPÖ nachgeben? Indem letztlich Westenthaler bestimmt, was die Linie des ÖVP-Klubs ist? – Wir befinden uns in einem fundamentalen Autoritätskonflikt zwischen der Linie Westenthalers und der Linie des Bundeskanzlers in Bezug auf die Linie des ÖVP-Klubs.

Herr Bundeskanzler! Diese Frage müssen Sie wirklich beantworten, nämlich wer letztlich dieser Linie in der ÖVP zum Durchbruch verhelfen wird. – So, wie es jetzt ausschaut, ist das die Linie Westenthalers. Hier im Plenarsaal hat sich bei der Abstimmung, wenn Sie unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen, in dem Punkt des Vetos Westenthaler gegen Bundeskanzler Schüssel in der ÖVP durchgesetzt. (Ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Schweitzer. ) Das ist ein Faktum. Daran sieht man aber auch, wer in dieser zentralen Frage letztlich die Politik bestimmt.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas. Wir sollten uns einmal das Veto als Veto genauer anschauen. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist, wenn wir das Energiekapitel nicht abschließen?) Das haben wir schon abgehandelt, dass eigentlich erwiesen ist, dass es keine rechtsverbindliche Garantie dafür gibt, dass dann, wenn ich ein Veto gegen den Beitritt der Tschechischen Republik einsetze, Temelín nicht in Betrieb geht. Diese Frage können Sie nicht beantworten, nämlich was dann passiert, wenn Sie zur Grenze rennen, "Veto, Veto, Veto" schreien, versuchen, den Rauch bei Temelín auszublasen, und daraufhin nichts passiert, sondern es geht weiter und weiter und weiter. – Was machen Sie dann? Was ist Ihre nächste Steigerungsstufe? Sie gehen mit Haider über die Grenze? Bedrohen dort? Was machen Sie dort? – Ich möchte wissen, was Sie dann machen.

Sie können den Österreichern auch nicht rechtsverbindlich garantieren, dass mit dem Veto dieses Kraftwerk sicherer wird. Aber Sie plakatieren mit "Veto gegen Temelín". Das ist ein Versuch, die Österreicherinnen und Österreicher bewusst in die Irre zu führen, sie zu beschwindeln. Das ist der Kurs, den Sie haben. Ich sage Ihnen, da werden Sie den Widerstand von uns Sozialdemokraten spüren! Das sage ich Ihnen, denn da können wir nicht mit. (Beifall bei der SPÖ.)

Dass Ihnen die Isolation Österreichs egal ist, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass Sie ohnehin ein Modell der Renationalisierung haben, eigentlich nie in die Europäische Union hinein wollten und auch die Osterweiterung nicht wollen. Das ist ein Faktum. Daher ist es Ihnen durchaus recht, dass es zu dieser Isolation kommt.

Ich sage Ihnen – Ihnen beiden sage ich das jetzt –, Sie werden es mit zu verantworten haben, dass mit dieser Isolation unsere Wirksamkeit in der Europäischen Union beim Entwickeln eines europaweiten Kernkraft-Ausstieges gefährdet ist. Dafür ist in den letzten eineinhalb Jahren ohnehin wenig, ja in Wirklichkeit gar nichts geschehen. Seit dem Terrorakt am 11. September ist diese Technologie – neben ihrer immanenten Risikobehaftung – noch riskanter geworden,


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wenn man bedenkt, was geschieht, wenn ein Verkehrsflugzeug mit Terroristen gegen ein AKW saust, und welche Auswirkungen dies hat. Darauf geben Sie keine Antwort. Die Antwort darauf wäre der Ausstieg, dafür hätten Sie schon längst etwas machen können.

Ich weiß auch nicht, was Sie in Zukunft machen werden bei der geringen Akzeptanz, die Sie in der Europäischen Union anscheinend haben. Die Veto-Drohung scheint ja auch ein Beweis dafür zu sein, dass Sie eine fehlende Akzeptanz in der Europäischen Union und bei den Mitgliedsländern haben. Dies ist übrigens auch ein Zeichen eines unzureichenden Verhandlungsgeschickes, und es ist ein Zeichen der Hilflosigkeit, denn die Veto-Keule setze ich dann ein, wenn ich eigentlich nicht mehr weiter weiß. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist Folgendes. Wir sind in Wirklichkeit am Beginn der Verhandlungen, was das Energiekapitel betrifft; das habe ich heute gehört. Wenn mit Tschechien noch viel wichtigere und kompliziertere Kapitel wie Landwirtschaft, Strukturfonds und so weiter zu verhandeln sein werden, warum beginnen Sie während der Verhandlungen, seit dem Beginn der Verhandlungen, bis zum Schluss der Verhandlungen, ununterbrochen mit dem Veto zu drohen?

Sie müssen doch wissen, dass das auf die Verhandlungen selbst nur negative Auswirkungen haben kann. Glauben Sie, wenn Sie mit jemandem am Tisch sitzen, mit ihm verhandeln und ihn ununterbrochen bedrohen, dass er sagen wird: Oh, das ist aber gut, da gebe ich jetzt nach, das beeindruckt mich total!? (Abg. Ing. Westenthaler: Sie drohen mit dem Nicht-Abschluss des Energiekapitels, Kollege Cap!) Überhaupt dann, wenn Sie das machen? (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Was willst du machen?) Daher frage ich mich: Was ist dahinter für eine Strategie, außer jener, die ich vorhin skizziert habe: Sie wollen in Wirklichkeit nicht die Erweiterung, und zwar um keinen Preis!? So sagen Sie es doch! (Abg. Mag. Schweitzer: Du hast noch Zeit! Sag einmal, was du machen wirst! Was macht die SPÖ?)

Das einzig Interessante ist, wieso sich die Europa-Partei – man kann fast schon sagen: die ehemalige Europa-Partei – ÖVP in der Regierung mit Ihnen so wohl fühlt, in der Regierung mit der noch immer Anti-Europa-Partei FPÖ. Das ist die große Frage. (Abg. Mag. Schweitzer: Was macht die SPÖ?) Wir haben hier diese Dringliche Anfrage, die können Sie dann letztlich auch beantworten. (Abg. Ing. Westenthaler: Warum seid ihr für die Kernenergie?)

Es zerstört die Strategie der regionalen Partnerschaften – dazu wird die Frau Außenminister einmal etwas sagen können. Es ist kontraproduktiv für die Stimmung in Tschechien selbst. Was da herauskommen soll, frage ich mich. Es ist letztlich wirklich schädlich, da schließe ich mich auch den Stimmen aus der ÖVP an, die das aus ihrer Sicht selbst so bezeichnet haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Und was wollen Sie? Sagen Sie doch einmal, was die SPÖ will!)

Daher bringe ich ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie schlagen den Nichtabschluss des Energiekapitels vor! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Steger behauptet, dass Sie damals, 1985, noch für die Atomenergie waren. Sie sind der falsche Zwischenrufer, Sie hätten sich einen anderen aussuchen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Cap, Sima, Oberhaidinger, Einem und Genossen ein betreffend die gemeinsame Anti-Atompolitik Österreichs, den europaweiten Ausstieg ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Cap, ich bitte darum, dass diesen Entschließungsantrag ein anderer Redner einbringt, denn er kann nur in der Debatte eingebracht werden, und wir sind noch nicht in die Debatte eingetreten. (Oje-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Das haben wir vor vielen Jahren einmal in der Präsidiale so ausgemacht, und so werden wir vorgehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Geschäftsordnung lernen, Kollege Cap!)

Ich bitte um den Abschluss Ihrer Rede! (Abg. Dr. Khol: Er kennt weder die Geschäftsordnung noch ...!)


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Abgeordneter Dr. Josef Cap
(fortsetzend): Kein Problem – ich habe diesen Entschließungsantrag nur für so gut und so wichtig gehalten, dass ich mir gedacht habe, man sollte mehrmals auf ihn eingehen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich akzeptiere das aber gerne.

Jedenfalls kann ich Sie nur noch auffordern, diesem Entschließungsantrag beizutreten, denn er ist wirklich gut, und er bietet wirklich die Gelegenheit, auf der Basis eines nationalen Konsenses gegenüber Tschechien und auch gegenüber der Europäischen Union die sinnvollsten Akzente zu setzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war jetzt kein gutes Ende!) Treten Sie dem bei, wenigstens Sie von der ÖVP! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Wir kennen den Antrag nicht!)

15.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage gelangt der Herr Bundeskanzler zu Wort. Die Redezeit soll ebenfalls 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

15.20

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir eigentlich einen etwas weniger leichtfüßigen und fast kabarettartigen Einstieg des Abgeordneten Josef Cap zu diesem ernsten Thema gewünscht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Abgeordneter! Bei allem Respekt: Die Antwort auf eine Frage sind Sie in der ganzen Eloquenz, deren Sie manchmal fähig sind, schuldig geblieben, nämlich warum Sie eigentlich einem völlig richtigen, klug formulierten Entschließungsantrag unserer beiden Klubobmänner Khol und Westenthaler nicht zustimmen. Sie haben damit als Erster den gemeinsamen rot-weiß-roten Konsens verlassen und haben damit manchen in die Hände gespielt, was Sie vielleicht gar nicht wollen. Sie haben eigentlich als Erste die Parteipolitik vor die Staatsräson gestellt. Das finde ich schade, Herr Klubobmann! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Das ist schändlich!)

Machen wir uns nichts vor: Dieses Thema ist nicht erst vor kurzem, nicht erst vor einem Jahr entstanden, sondern das ist in Wirklichkeit ein Thema, das uns seit dem Zusammenbruch des Kommunismus, seit dem Jahr 1989 begleitet. Seien wir ehrlich, viele diese Ost-AKWs sind Erbstücke, bittere Erbstücke des Kommunismus. Es haben sich viele Regierungen bemüht – darunter sehr viele der SPÖ angehörige Bundeskanzler – und haben Ausstiegsangebote gemacht. Sie haben sich bemüht, auf ein atomkraftwerkfreies Mitteleuropa hinzuwirken. Aber wo stehen wir heute?

Ich halte daher, ehrlich gesagt, diesen Spott, den Sie hier ausbreiten, für absolut unangemessen und nicht angebracht. Wir haben uns bemüht, einen parteiübergreifenden Konsens zustande zu bringen und auf einer europäischen Ebene die Weichen so zu stellen, dass unser Land etwas davon hat, aber auch die Beitrittskandidaten etwas davon haben. Herr Klubobmann, es wäre klug und schön, würden Sie diesen Konsens nicht verlassen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben bisher einiges erreicht. Das habe ich in der Aktuellen Stunde schon gesagt, und ich möchte es auch gerne in der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage noch einmal wiederholen. Das kleine Österreich, dieses mittelgroße Land, hat es zustande gebracht, dass nukleare Sicherheitsstandards für die Erweiterungskandidaten zu einem europäischen Thema geworden sind. Herr Klubobmann, das war übrigens noch vor wenigen Jahren nicht so.

Wir haben erreicht, dass drei Kernkraftwerke, nämlich Ignalina, Kosloduj und Bohunice, nach einem präzis festgelegten Zeitplan zugesperrt werden. Wir haben durch mühsame, anstrengende Arbeit erreicht, dass sieben dieser älteren osteuropäischen Kernkraftwerke sicherheitsmäßig auf einen höheren Stand gebracht werden. Auch was Temelín betrifft, haben wir etwas erreicht. Wir haben nämlich erreicht, dass die Tschechen über dieses Thema überhaupt mit uns reden. Temelín ist ja kein Erbstück im vorhin genannten Sinn. Dieses Kraftwerk wurde im Kommunis


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83. Sitzung / Seite 123

mus begonnen und dann lange Zeit stillgelegt, es ist später mit westlicher Technologie fertig gebaut worden und befindet sich jetzt im Probebetrieb.

Wir haben vor einem Jahr – und darauf möchte ich hinweisen, weil das damals eigentlich eine im Nationalrat gemeinsam getragene Initiative war – einen "Melker Dialog" mit den Tschechen begonnen, der ganz präzis eine Informations-Hotline vorsieht, ein Frühwarnsystem, eine funktionierende Energiepartnerschaft, Fragen betreffend die Sicherheit, einen "Trilog", erstmals unter der Führung der Europäischen Kommission – das hat es überhaupt noch nie gegeben, dass diese sich in diesen Prozess hineinziehen ließ –, wobei Experten aus Tschechien, von der Europäischen Kommission und aus Österreich zusammengearbeitet haben. Die Ad-hoc-Gruppe für Nuklearfragen hat dazu wertvolle Anregungen gegeben.

Außerdem haben wir erreicht, dass erstmals eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Tschechien durchgeführt worden ist, zwar nach tschechischem Recht, aber unter Anwendung europäischer Standards. Auch dies wurde von der Europäischen Kommission überwacht.

Wir haben uns im Gegenzug dazu bereit erklärt, dass wir weiterhin den freien Personen- und Güterverkehr garantieren – Sie wissen, was dahinter steckt –, denn auch das ist europäisches Recht, dass die Grenzen nicht dauerhaft blockiert werden dürfen. Wir haben uns verpflichtet, dass wir ein Ja zur Erweiterung der Europäischen Union um die Tschechische Republik sagen, und zum Ausdruck gebracht, dass wir uns in Kenntnis der "Road Map", also des Zeitplans für die Verhandlungen, verpflichten, bei Erfüllung all dieser Dinge die Union bei der Weiterführung dieser Verhandlungen konstruktiv zu unterstützen.

Es hat dann – weil es viele Verhandlungen gegeben hat; es ist ja nicht so, dass das alles unbekannt ist – unser Umweltminister, der neben mir sitzt, die Ergebnisse dieses "Melker Dialogs", immerhin fast 70 Seiten an detailliertesten Verhandlungsständen und Verhandlungsangeboten, ausgearbeitet und jedem Klub zur Verfügung gestellt. Ich glaube daher, dass dieser Weg ein richtiger ist.

Ich danke auch sehr Herrn Abgeordnetem Gerhart Bruckmann, der heute anlässlich der Aktuellen Stunde in einer sehr beeindruckenden Rede Fakten auf den Tisch gelegt hat, die vielleicht nicht jeder gerne hört, die aber dennoch richtig sind. Ich glaube, letztlich sollten wir, wenn wir es mit dem wichtigen und ernst zu nehmenden Thema der Sicherheit unserer Menschen ernst meinen, auch den Mut zum Aussprechen der Wahrheit haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Erweiterung der Europäischen Union wird kommen, und sie liegt in unserem eigenen Interesse. Das weiß jeder, der hier ist. Jeder weiß aber auch, dass dabei einige ganz schwierige Kapitel zu bewältigen sind. Dazu gehörte etwa der Arbeitsmarkt. Jetzt bitte auch ich um Fairness. – Wenn Sie erlauben, Herr Klubobmann (in Richtung des Abg. Dr. Cap, der mit Abg. Dr. Gusenbauer spricht), würde ich mich gerne Ihnen zuwenden, weil Sie mit mir einen Dialog begonnen haben und ich eigentlich auch gerne auf Sie eingehen würde.

Ich habe mir zum Beispiel auch bestimmte Äußerungen versagt, als bei den österreichischen Vertretern der Arbeitnehmer berechtigte Sorge hinsichtlich der Arbeitsmarkt-Lösung entstanden ist. Da hätte man auch sagen können: Das ist eine Veto-Drohung, wenn man in einer Verhandlungsposition verlangt, es müssen vorher 80 Prozent des Lohnniveaus von Österreich erreicht werden, bevor man überhaupt eine Erweiterung oder einen Abschluss der Verhandlungen vorsehen kann.

Wir haben die berechtigten Sorgen der Gewerkschaft und der Arbeiterkammern ernst genommen, und wir haben in einer siebenjährigen Übergangsphase – die den Grünen zu lange ist, was auch eine Position ist, die Respekt verdient und die nicht lächerlich gemacht werden soll – einen Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Lösungen gefunden. Kein Mensch würde hier von Veto-Keule oder von unzumutbaren Bedingungen reden. Wir haben das als ernst zu nehmende Sorgen der Menschen verstanden, und wir Verhandler von der Bundesregierung


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haben dafür, wie ich glaube, eine gute Lösung gefunden. So sollte es auch bei anderen Themen gelingen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben etwa das wesentliche Thema Verkehr noch vor uns. Ich sage hier ganz offen dazu, dass das schwierig zu erreichen sein wird. Wie jeder weiß, läuft der Transitvertrag in zwei Jahren aus. Jeder, der die Verhandlungen mitverfolgt hat, weiß, dass Österreich in zwei Jahren nichts in der Hand haben wird, es sei denn, es gelingt uns in mühsamen Verhandlungen, die anderen davon zu überzeugen, dass der Schutz der österreichischen Bevölkerung, des Alpenraums, der sensiblen Zonen berechtigterweise eine Übergangsregelung bis zur europaweiten neuen Richtlinie erfordert, die dann hoffentlich auch ökologischer, kostenintensiver für den Schwerverkehr und so weiter sein wird. Das wird schwierig sein. Ich bitte Sie schon heute: Machen Sie nicht aus jedem einzelnen Thema einen parteipolitischen Disput. Sie schwächen damit die österreichische Position, und das verdient dieses Land nicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Die Abgeordneten Dr. Cap und Dr. Gusenbauer zeigen in Richtung Freiheitliche.)

Herr Abgeordneter Gusenbauer und Herr Abgeordneter Cap! Schauen Sie einmal, was geschieht, wenn man den Finger ausstreckt: Ein Finger zeigt auf den anderen, drei Finger weisen auf Sie selbst zurück. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher jetzt im Einzelnen zu den Fragen, die Sie mir gestellt haben.

Zur Frage 1:

"Wie beurteilen Sie derzeit den Verhandlungsstand ... des ,Melker‘-Prozesses und wie wollen Sie erreichen, dass die Ergebnisse des bilateralen Verhandlungsprozesses völkerrechtlich verbindlich und für Österreich einklagbar werden?"

Ich verweise auf diese sehr umfangreiche Studie des gegenwärtigen Verhandlungsstandes, die Umweltminister Molterer hier vorgelegt hat. Die Verhandlungen laufen derzeit, wir haben auch viele intensive Gespräche. Gerade in diesen Tagen hat der Umweltminister am Rande eines Integrationsrates zufällig wieder seinen tschechischen Amtskollegen getroffen. Die Außenministerin hat am Rande der UNO-Generalversammlung und in Brüssel selbstverständlich die Kontakte geführt. Unsere Experten sind praktisch mehrere Male im Monat in Prag oder in Brüssel, um die Verhandlungen zu einem guten Ende zu bringen.

Sie kennen die wichtigsten Anliegen, die Ihnen heute auch in einem gemeinsamen Entschließungsantrag präsentiert werden. Dazu gehören die sieben zentralen Sicherheitsfragen, die Österreich beachtet wissen will und die wir von tschechischer Seite noch nicht verbindlich garantiert bekommen haben. Dies ist zu erreichen. Dazu gehören aber auch die 21 Maßnahmen, die im Rahmen des erstmals durchgeführten Umweltverträglichkeitsverfahrens und dieser Prüfung umgesetzt werden müssen. Wir wissen, dass dies die wesentlichen Verhandlungsziele Österreichs sind.

Mir geht es darum – ich habe das auch öffentlich sehr offen gesagt, weil ich glaube, dass sich auch die tschechische Seite darauf einstellen muss, was wir von ihr erwarten –, dass auch bei einem allfälligen Privatisierungsschritt – heute ist die tschechische Regierung der Eigentümer von CEZ, es soll aber, wie wir hören, noch bis zum Jahresende oder bis zum Frühjahr international eine Privatisierung durchgeführt werden – diese Ergebnisse einwandfrei fixiert sein müssen und auch für einen neuen, privatrechtlichen Betreiber zu gelten haben.

Dazu wollen wir – das ist das Schwierigste von allem, das weiß ich, aber es unser Ziel, und es ist berechtigt – diese Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Beitrittsvertrags so verankern, dass wir sie auch einklagen können. Ich glaube, dass die tschechische Regierung gut beraten ist, auf dieses österreichische Anliegen einzugehen, denn wenn man etwas vereinbart – das ist jedenfalls immer mein Prinzip gewesen –, dann muss man dazu stehen. Dann kann es auch kein Problem sein, dass man dies letztlich europäischen Instanzen zur Endkontrolle vorlegt.


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Zur Frage 2:

Darin wird nach der Europäische Kommission gefragt: "Worauf sind die unterschiedlichen Einschätzungen zwischen Österreich und der Europäischen Kommission hinsichtlich der Sicherheit des Atomkraftwerks Temelín zurückzuführen?"

Hier weise ich ganz deutlich darauf hin, dass die Europäische Kommission erstmals die Rolle eines Mediators übernommen hat, vor allem in dem "Trilog" zu den Sicherheitsfragen, was eben diese 29 Fragenkomplexe betroffen hat. Die Vertreter der Europäischen Kommission haben mehrfach festgestellt, dass es offene Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Temelín gibt, was für unsere Position sehr wichtig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hieß es ja nur: Die Österreicher, die nerven, das kennen wir schon! Wir haben von der Atomic Question Group und von der Europäischen Kommission bestätigt bekommen, dass es offene Sicherheitsfragen gibt.

Interessant ist aber – und das ist die entscheidende Frage –: Können diese Sicherheitsfragen durch vernünftige, auch aufwendige Nachrüstungen gelöst werden? – In dieser Hinsicht ist auch das Hearing im Europäischen Parlament sehr interessant, das sonst kein besonderer Erfolg gewesen ist. Aber immerhin ist dort sowohl von österreichischen als auch von anderen Experten deutlich bestätigt worden, dass dies möglich ist, jedoch viel kostet. Das bedeutet eine sehr wesentliche Veränderung der tschechischen Positionen.

Natürlich gibt es unterschiedliche Bewertungen von Experten; das wissen wir. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es leider noch immer keine einheitlichen Sicherheitsstandards in der Europäischen Union gibt. Wir haben uns sehr darum bemüht, und ich hätte mir eigentlich erwartet, dass Grüne und Sozialdemokraten im Rahmen ihrer Parteikollegen – etwa in der Bundesrepublik, etwa in Frankreich, etwa in skandinavischen Ländern – auch etwas mehr tun, als innenpolitisches Kleingeld zu münzen. Sie könnten durchaus auch dort für solche verbindlichen europäischen Sicherheitsstandards eintreten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 3:

"Wieso ist es Ihnen bisher nicht gelungen, die Unterstützung seitens der EU-Kommission und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Frage Temelín zu gewinnen?"

Das Gegenteil ist wahr. Es ist uns gelungen, die anderen Mitgliedstaaten für eine Europäisierung dieses Themas zu gewinnen und auch die Kommission zur Unterstützung des "Melker Dialogs" zu gewinnen.

Ich möchte an dieser Stelle den beiden Kommissaren und ihren Mitarbeitern danken, denn es hat wichtige, große Mitgliedsländer gegeben, die überhaupt keine Freude damit gehabt haben, dass sich die Kommission hineinziehen ließ. Dass wir jetzt die zentralen Sicherheitsfragen durch europäische Experten auf dem Tisch haben, ist ein Ergebnis, das manche am Beginn dieser Diskussion nicht für möglich gehalten hatten.

Ich möchte an dieser Stelle aber vor allem demjenigen danken, der für uns die Hauptlast der Verhandlungen trägt: Das ist Umweltminister Willi Molterer; er sitzt hier neben mir. Er hat nicht nur eine sehr intensive Informationstätigkeit mit allen Klubs durchgeführt, sondern er hat sich auch sehr stark dafür eingesetzt, dass dieser Dialog weitergeführt wird und dass er zu Ergebnissen kommen wird. Wenn es zu Erfolgen kommt, wenn die tschechische Seite – was noch nicht sicher ist – die österreichischen Wünsche und berechtigten Anliegen erfüllt, dann wird dies wesentlich sein Verdienst sein. Ich möchte ihn in dieser Arbeit wirklich nachhaltig bestärken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Selbstverständlich haben auch wir anderen – ich als Bundeskanzler, die Außenministerin und alle anderen Kollegen; ich möchte wirklich keinen ausnehmen – in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission und auch mit den Mitgliedsländern immer wieder unsere Position vertreten. Es ist daher überhaupt nicht wahr, dass wir isoliert sind. Es mag sein, dass wir hier vielleicht mutiger als andere sind und manchen Hardlinern auf die Nerven gehen. Aber ich glau


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be, gute Nerven gehören auch in der Europäischen Union und nicht nur in der österreichischen Innenpolitik zum Tagesgeschäft dazu.

Zur Frage 4:

"Was sind Ihre Mindesterfordernisse an die Tschechische Republik, um den Melker Prozess beenden zu können und damit das Energiekapitel vorläufig abschließen zu können?"

Ich glaube, die Antwort liegt in dem gemeinsamen Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt und der auch gemeinsam erarbeitet worden ist. Dabei füge ich hinzu – und das ist auch sehr wichtig –, dass man diese Dinge endlich einmal so erklärt, dass es auch Menschen verstehen, die nicht unbedingt etwas mit dem Verhandlungsprozess zu tun haben.

Zum Beispiel sind ja in diesen sieben zentralen Punkten weitere Studien angeführt. Das sind keine Dinge, die auf Knopfdruck fertig sind. Hier wollen wir, dass ein Prozess eröffnet wird, dass also nicht etwas geschlossen wird, sondern etwas eröffnet wird, was wesentliche österreichische Anliegen betrifft, was uns natürlich für die gesamte Dauer des Verhandlungsprozesses und wahrscheinlich sogar darüber hinausgehend begleiten wird.

Was jetzt vorliegt, ist ein Verhandlungszeitplan; das Energiekapitel ist von der Kommission noch nicht einmal als Vorschlag auf den Tisch gelegt worden. Dann wird man den "Melker Prozess" hoffentlich erfolgreich weiterführen und beenden können. Wenn das der Fall ist, dann hätten wir die Möglichkeit, in die weitere Aufarbeitung einzusteigen. Wir behalten uns vor – ich sage das hier ganz offen –, bis zum Ende der Verhandlungen immer wieder auf Fragen zurückzukommen, die uns wichtig sind – so versteht das übrigens auch jeder Verhandlungspartner in der Europäischen Union –, dann wird die Schlussverhandlungsrunde gemacht, und danach ist bei der Ratifizierung des Beitrittsprozesses schließlich der Nationalrat am Zug.

Zur Frage 5:

Darin geht es um die seriöse Durchrechnung der Nulloption, also der Nichtinbetriebnahme:

Ich möchte hier, zum Unterschied von Ihrem Informationsstand, auf Folgendes hinweisen: Wir haben das immer eingebracht, das war im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem "Melker Protokoll" ein wesentliches Anliegen für uns. Wir haben ein eigenes Gutachten der Energieverwertungsagentur ausarbeiten lassen und es der tschechischen Seite übergeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss: Aus österreichischer Sicht bringt Temelín weder ökonomische noch ökologische Vorteile. Wir haben auch immer wieder damit argumentiert.

Die tschechische Seite hat daraufhin Gegenäußerungen vorgelegt. Sie kommt vor allem in der unterschiedlichen Bewertung der tschechischen Wirtschaft und damit auch des Strombedarfs zu ganz anderen Prognosen. Sie vertritt auf Grund ihrer wirtschaftlichen Erwartungen die These, dass das Projekt Temelín ökonomisch positiv zu bewerten ist.

Meine Damen und Herren! Wir teilen diese Ansicht nicht. Aber es ist andererseits auch nicht zu erwarten, dass Tschechien jetzt immer wieder die Dinge neu durchrechnen wird, bis es zu einem Ergebnis kommt, das sich eins zu eins mit unseren Wünschen und unseren Erwartungen deckt. Ich gebe hier jedoch die Hoffnung nicht auf. Ich glaube, dass vor allem innerhalb der tschechischen Regierung, innerhalb der tschechischen Bevölkerung der Widerstand gegen Atomkraftwerke und der positive Wille zu Alternativen immer gegeben ist. Wir werden daher auf diesem Weg, europäisches Bewusstsein zu schärfen, weitergehen.

Ich sage hier auch Folgendes ganz deutlich: Sollte es irgendeine Chance geben, ein solches Ausstiegsszenario durch eine EU- oder österreichische Hilfe nachhaltig zu unterstützen, so stehe ich zu dem, was ich immer wieder gesagt habe: Österreich wird sich dann nicht verweigern, sondern wir werden mithelfen. Aber da muss zuerst natürlich auch Tschechien sagen: Wir tun mit. Weder Frankreich noch Großbritannien, noch Finnland und auch nicht Tschechien haben bis zur Stunde gesagt, dass sie aussteigen wollen. Wir stehen bereit – wann immer sie


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sich der Mehrheitslinie in der Union anschließen, wird Österreich nicht abseits stehen. Wir werden helfen, und es wird auch sinnvolle Hilfe sein.

Zur Frage 6:

"Welche Schritte wird die Bundesregierung setzen, um die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten in Sachen Temelín zu gewinnen und um eine Isolation Österreichs zu vermeiden?"

Ich darf darauf hinweisen, dass wir nicht isoliert sind. Wenn wir nachdrücklich und konsequent verhandeln, dann sind wir in keiner Weise isoliert. Dies wird umso leichter sein, je stärker abgesichert, je konsensualer, je gemeinsamer, je breiter vom Hohen Haus unterstützt dieser Weg ist.

Zu den Fragen 7 und 8 bezüglich Initiativen, für die Restlaufzeiten europäische Sicherheitsstandards endlich zum Thema zu machen, und warum wir es verabsäumt haben, alle jene Mitgliedstaaten zu gewinnen ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Noch einmal: Das ist entweder eine böswillige Unterstellung, oder Sie wissen es einfach nicht: Wir haben nicht jetzt erst endlich etwas zu tun, lieber geschäftsführender und gewählter Herr Klubobmann, sondern wir haben längst gehandelt. Es wäre auch nicht schlecht gewesen, wenn Sie diese innenpolitische und innerösterreichische Haltung, die Sie hier immer wieder zum Ausdruck bringen, vielleicht auch beim SPD-Parteitag etwas kräftiger zum Ausdruck gebracht hätten. Das hätte vielleicht geholfen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Da hat ihm der Mut gefehlt! – Abg. Dr. Gusenbauer: Waren Sie dort? – Abg. Ing. Westenthaler: Es ist ja gezeigt worden! – Abg. Dr. Gusenbauer: Sogar in der APA ist das gestanden! – Abg. Ing. Westenthaler: Wo? – Abg. Dr. Gusenbauer: Schweigen Sie, und lesen Sie nach!)

Es hätte der österreichischen Position auch geholfen, wenn nicht etwa der deutsche Umweltminister Trittin von den deutschen Sozialdemokraten derart gnadenlos zurückgepfiffen worden wäre, wie dies der Fall war. Also wenn, dann sollten wir hier einen rot-weiß-roten Konsens finden, wir sollten aber auch versuchen, international unsere Parteifreunde zu einem solchen gemeinsamen Weg zu ermuntern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 9, inwieweit der Ministerrat befasst wird.

Genauso wie bei den anderen Energiekapiteln – Slowenien, Slowakei und Ungarn –: Sie wissen, diese Energiekapitel sind vorläufig einmal zur Seite gelegt. Der Ministerrat wurde darüber informiert, ein besonderes Verfahren darüber hinaus ist nicht vorgesehen.

Zu den Fragen  10 und 11, oder eigentlich 10 bis 15  – das sind all die Fragen zu Veto, Volksbegehren und so weiter –:

Meine Damen und Herren! Das sind keine Fragen der Vollziehung, und es ist immer noch so, dass es politischen Parteien freisteht, eine Position einzunehmen oder eine Stellungnahme abzugeben. Nach meiner Überzeugung ist es ganz wesentlich, dass wir eine gemeinsame österreichische Position vertreten, wie sie sich etwa im Regierungsübereinkommen findet. Sie kennen sicherlich auch den Text im österreichischen Regierungsübereinkommen, in dem es klar und deutlich heißt – ich zitiere aus dem Kapitel Umwelt –:

"Darüber hinaus wird die Bundesregierung Maßnahmen unterstützen, die zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in den beitrittswilligen Ländern führen, um ein Sicherheitsniveau zu erreichen, das dem Stand der Union hinsichtlich der Technologie und den Vorschriften sowie in operativer Hinsicht entspricht." 

Genau dies haben wir in mehreren Entschließungsanträgen formuliert. Ich bin auch sehr froh darüber, dass heute ein seriöser und konsequenter weiterer Entschließungsantrag vorliegt.

Ich bin für einen Beitritt unserer Nachbarn zur Europäischen Union, aber ich bin massiv und nachdrücklich dafür, dass dies dann geschieht, wenn die Sicherheitswünsche der Österreicher


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auch wirklich erfüllt werden können, und dass wir uns auch rechtliche Schritte vorbehalten können, die bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof gehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Jede Fraktion hat eine Redezeit von 25 Minuten; kein Redner darf länger als 10 Minuten sprechen.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Sima. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer: Es wäre gut zu wissen, was ihr denkt! – Abg. Mag. Sima  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Und das sagst gerade du!)

15.43

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Bundeskanzler, dass Sie sich hierher stellen, von einem rot-weiß-roten Konsens reden und uns vorwerfen, dass wir aus parteipolitischer Räson den Staatskonsens verlassen hätten, das ist wirklich nur noch lächerlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben einen Koalitionspartner, der seit Monaten in der Temelin-Politik die aggressivste Veto-Strategie fährt. (Abg. Haigermoser: So hören Sie doch auf, zu jammern!) Sie können sich seit Monaten nicht auf eine gemeinsame Regierungslinie einigen, und dann stellen Sie sich hierher, zeigen mit dem Finger auf uns und behaupten, wir würden einen Konsens verhindern? – Das glaubt Ihnen doch kein Mensch! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kukacka: Und was ist mit dem Entschließungsantrag?)

Was Sie hier betreiben, ist wirklich aktive Selbsttäuschung – ich werde nachher noch ein paar Äußerungen wiedergeben, um das ein bisschen zu illustrieren –; das glaubt Ihnen wirklich niemand.

Da Sie gemeint haben, wir könnten uns bei unseren Parteikollegen in Deutschland ein bisschen mehr einsetzen, darf ich Sie darüber informieren, dass Alfred Gusenbauer das gerade gestern beim SPD-Parteitag in Nürnberg aktiv angesprochen und dort für eine Unterstützung der österreichischen Temelin-Position geworben hat. Aber uns dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben, dass Sie es monatelang nicht geschafft haben, auch nur einen einzigen Verbündeten auf EU-Ebene zu finden, das wird Ihnen auch heute nicht gelingen! (Beifall bei der SPÖ.)

Auch über Ihre Einschätzung der Einstellung der Kommission zu dem Ganzen muss ich mich eigentlich sehr wundern. Sie haben es so dargestellt, als würden wir uns diesbezüglich in bestem Einvernehmen mit Kommissar Verheugen und der EU-Kommission befinden. Also ich weiß nicht! Vielleicht darf ich Sie kurz an den Brief erinnern, den Sie von Kommissar Verheugen bekommen haben – worauf wir nach einer Woche gekommen sind –, in dem eigentlich ganz etwas anderes drinnen steht. (Abg. Dr. Krüger: Verheugen ist auch nicht der liebe Gott!) In dem erblicke ich überhaupt keinen Grund, auf irgendeinen Konsens zu schließen. Es ist ein eher unfreundlicher Brief, in dem uns der Kommissar mitteilt: Jetzt ist Schluss mit lustig, und es gibt einen Abschluss des Energiekapitels und des Melker Prozesses. Inwiefern sehen Sie darin eine Unterstützung? In diesem Brief steht unter anderem, dass das Thema inzwischen sowohl sachlich als auch politisch reif für den Abschluss sei, dass es keinen Spielraum mehr gebe und alles abgeschlossen werden solle. – Wo Sie da eine Unterstützung für die österreichische Position entdecken können, das verstehe ich nicht, und ich kann es auch nicht nachvollziehen.

Meine Damen und Herren! Die Wortmeldungen in der Diskussion um das AKW Temelin in Österreich werden eigentlich mit jedem Tag etwas absurder. Wir hören uns seit Wochen – und wirklich seit Wochen! – die widersprüchlichsten Wortmeldungen der verschiedenen Vertreter der Regierungsparteien an. Ich möchte nur ein paar herauspicken, denn sonst würde das den zeitlichen Rahmen sprengen, wenn ich zu zitieren anfange.


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Sie, Herr Umweltminister, der Sie eigentlich die Speerspitze der Bundesregierung im Kampf gegen Temelin sein sollten, Sie haben vor wenigen Tagen den Kampf gegen das AKW Temelin vorzeitig für beendet erklärt.

Zum Herrn Bundeskanzler: Sie haben am nächsten Tag gesagt, es gebe keinen Diskussionsbedarf zu Temelin. (Zwischenbemerkung des Bundeskanzlers Dr. Schüssel sowie des Bundesministers Mag. Molterer. )

Die Freiheitlichen dagegen fahren eine aggressive Veto-Strategie. Es meldet sich jeden Tag irgendwer anderer Maßgeblicher zu Wort und sagt: Veto, Veto, Veto! – Wir werden es auch heute sicher wieder hören. Und das, obwohl wirklich jedem klar ist, dass gerade ein Veto Temelin sicher nicht verhindern wird, sondern höchstens den EU-Beitritt Tschechiens. Und das ist etwas, was wir nicht wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und jetzt folgen – einer nach dem anderen – die verschiedensten Landeshauptleute, die der ÖVP zugehörig sind, und wollen plötzlich auch ein Veto in Sachen Temelin. (Abg. Großruck: Landeshauptmann Pühringer hat schon gegen das AKW Temelin gekämpft, da haben Sie noch nicht einmal gewusst, dass es Temelin gibt! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nun ja, vielleicht sollten Sie einfach die Zeitungen lesen. Ich weiß ohnehin, dass es die neue Strategie der ÖVP ist, einfach zu leugnen, was an Aussagen kommt. Herr Klubobmann Khol etwa sagt: Pröll hat das mit dem Veto in der "Pressestunde" nicht so gemeint. 99 Prozent der österreichischen Bevölkerung haben das aber ziemlich genau gehört. Ich finde, das ist eine ziemlich matte Strategie, die Sie Ihrem Koalitionspartner entgegenhalten, das muss ich Ihnen schon sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei einer solchen Vorgangsweise darf man sich wirklich nicht wundern, dass wir vor einem Scherbenhaufen der Temelin-Politik stehen, den Sie zu verantworten haben. Wir finden auf EU-Ebene keine Bündnispartner, weil natürlich niemand Lust hat, mit jemandem ein Bündnis einzugehen, der immer nur: Veto!, Veto!, Veto! sagt. Wir haben in Brüssel den Veto-Stempel schon auf die Stirn bekommen dank der Wortmeldungen Ihres Regierungspartners, den in irgendeiner Weise einzubremsen Sie offensichtlich nicht in der Lage sind. (Zwischenruf des Abg. Murauer. )

Auf etwas möchte ich auch noch eingehen: Offensichtlich werden Sie heute diesen Entschließungsantrag verabschieden, aber Sie wissen doch alle genauso gut wie ich, dass auch dieser Entschließungsantrag nicht über die große Kluft hinwegtäuschen kann, die zwischen den Regierungsparteien herrscht: Sie wollen kein Veto, und die Freiheitlichen wollen ein Veto – und der Abstand wird mit jedem Tag größer. Auch wenn Sie diesen Entschließungsantrag verabschieden, werden Sie die Menschen in Österreich nicht darüber hinwegtäuschen können, dass es in dieser Frage überhaupt keine Einigung und keinen Konsens gibt. Das ist natürlich auch der Grund, warum es zu keinem Vier-Parteien-Konsens kommt.

Auch Sie, Herr Spindelegger, haben heute schon über den rot-weiß-roten Konsens gesprochen. Ich möchte Ihnen einfach einmal eine kleine Preisfrage stellen: Es gibt in diesem Hohen Haus drei Parteien, die kein Veto wollen, und eine Partei, die ein Veto will. Und jetzt ist die Frage: Wer hat den Konsens verhindert? – Ganz schwierig! Ich gebe Ihnen auch gleich die Antwort: Herr Westenthaler und seine Kollegen haben den Vier-Parteien-Konsens verhindert – und nicht wir! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Spindelegger: Wo steht das mit dem Veto drinnen?)

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch gerne auf einen Punkt eingehen, der mir sehr wichtig ist. Ich habe im Umweltausschuss den Herrn Umweltminister gefragt, was denn derzeit beim Melker Prozess der genaue Verhandlungsstand sei – immerhin wird jetzt seit rund einem Jahr verhandelt –, und der Herr Umweltminister hat mir keine Antwort gegeben, und das mit der Begründung, es sei ein gerade laufender Verhandlungsprozess und da könne man doch keine Auskunft geben.

Ich möchte Sie noch einmal auffordern: Legen Sie das Ergebnis auf den Tisch! Was haben Sie bisher ausverhandelt? (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr habt das doch in den Verhandlungen ge


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lobt! Cap hat das gelobt!) Welche Zugeständnisse haben Sie gemacht? Was haben Sie bisher erreicht? (Bundesminister Mag. Molterer: Die Klubobmänner wissen das!)

Das fehlt auch im Bericht an die Klubobleute, den Sie vorgelegt haben. Herr Bundeskanzler! Sie haben vorhin gemeint, dieser Bericht sei 70 Seiten stark. – Ja, das stimmt schon, aber 17 Seiten davon sind der Bericht, und der Rest sind irgendwelche Anhänge, kopiert aus anderen Berichten. – Das möchte ich hier auch noch einmal klarstellen! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Molterer. )

Ja, der Bericht ist okay, aber das Kernstück, Herr Umweltminister, fehlt, nämlich was der derzeitige Verhandlungsstand ist und wie es weitergehen wird. Und ich empfinde das schon auch ein bisschen als Missachtung des Parlaments, dass Sie uns hier einfach cool mitteilen: Naja, ich kann euch das jetzt nicht sagen. – Obwohl Sie jetzt seit über einem Jahr verhandeln, werden wir über die konkreten Ergebnisse dieser ... (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Schüssel. ) Okay, gut, von mir aus: nicht einmal ein Jahr. Ich weiß, im Dezember war der Beginn des Melker Prozesses. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind da nicht so eingebunden gewesen und wissen daher auch nicht so Bescheid!)

Kollege Westenthaler, ersparen Sie mir Ihre Wortmeldungen! Ich weiß genau, wann der Melker Prozess war. (Beifall bei der


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SPÖ.) Wenn wir uns jetzt um zwei oder drei Wochen streiten wollen, dann bitte! Aber das geht an der Sache wirklich vorbei und täuscht auch über die großen Diskrepanzen und Probleme, die Sie damit haben, mit Sicherheit nicht hinweg. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir setzen weiterhin auf die Verhandlungen zum Energiekapitel, weil wir denken, dass das der einzig richtige Weg ist, in Sachen Temelin noch etwas zu erreichen. Ein Veto ist und bleibt das falsche Instrument. Wir wollen Temelin verhindern und nicht den EU-Beitritt Tschechiens. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Dann stimmen Sie zu!)

15.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. Ich darf auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinweisen. Die Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

15.51

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Ich weiß nicht, wer außer mir gestern noch am SPD-Parteitag war. (Abg. Ing. Westenthaler: Der ORF!) Herr Westenthaler vielleicht oder Herr Schüssel? Da jetzt schon zweimal wahrheitswidrig behauptet wurde, ich hätte dort nicht die Frage des gesamteuropäischen Ausstiegs aus der Kernenergie angesprochen, stelle ich richtig (Zwischenruf des Abg. Großruck ):

Ich habe gestern vor dem SPD-Parteitag gefordert, dass wir, da neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union entweder keine Kernkraftwerke haben oder den Ausstieg bereits beschlossen haben, gemeinsam den gesamteuropäischen Ausstieg aus der Kernenergie angehen. Das ist die Wahrheit.

Zum Zweiten habe ich die Unterstützung der deutschen Freunde für die österreichische Haltung in der Frage von Temelin gefordert. (Abg. Großruck: Und was war das Ergebnis?)

Und zum Dritten habe ich, so wie auch hier im Hohen Haus, eine Vetopolitik abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ.)

15.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

15.52

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Dr. Gusenbauer, es ist leider anders, als Sie hier gesagt haben. Das stimmt einfach nicht! (Abg. Dietachmayr: Waren Sie dort? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben sich dort hingestellt, haben gegen eine potentielle Vetopolitik – das ist ja auch so berichtet worden – gewettert, sind dort in bester Manier als Vertreter Tschechiens aufgetreten und haben für dessen EU-Beitritt geworben, und haben auch – das gestehe ich Ihnen schon zu – für europaweite Sicherheitsstandards bei Atomkraftwerken geworben. (Abg. Dr. Gusenbauer: Und für den Ausstieg!) Sie haben bei Ihren rot-grünen Freunden, die dort an der Regierung sind, aber nicht für einen europaweiten Ausstieg geworben. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wieso wissen Sie das?) Das ist das, was ich kritisiere, und von dem ich sage, dass Sie es dort hätten tun sollen, denn in Deutschland sind die Roten und die Grünen an der Regierung und die könnten das umsetzen. Sie sind dort nicht nachhaltig aufgetreten, und das werfe ich Ihnen vor! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Kollegin Sima! Auch zu Ihren Ausführungen eine kurze Richtigstellung: Sie behaupten hier, es sei nicht informiert worden, und Sie kritisieren auch den Bericht des Umweltministers. Ich darf Sie informieren – weil das ja auch spannend ist: Frau Kollegin Sima ist jetzt schon fast wieder auf dem Sprung nach Hause oder jedenfalls aus dem Saal, sie wird vom Klub offensichtlich ganz stark zurückgezogen, hat quasi Auftrittsverbot. (Abg. Bures: Haben Sie das auch vom SPD-Parteitag?) Sie darf nicht verhandeln, sie darf nicht in die Sendung "Betrifft", sie darf keine Interviews mehr geben, das macht jetzt alles Kollege Cap. (Weitere Zwischenrufe der Abg. Bures und bei der SPÖ.)

Ich darf Ihnen sagen, Frau Kollegin Sima – Sie tun mir ja schon fast ein bisschen Leid –: Kollege Cap hat in der ersten Verhandlungsrunde den Bericht Molterers ausdrücklich gelobt. (Abg. Dr. Khol: Auch von den Grünen wurde er gelobt!) Ich unterstreiche, dass dieser Bericht von allen Parteien – auch von den Grünen – gelobt wurde, weil er umfassend ist, weil er eine gute Information und eine gute Grundlage für weitere Beurteilungen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das sollten Sie wissen, Frau Kollegin Sima! Vielleicht koordinieren Sie sich mit Ihrem Klubobmann, und vielleicht sagt er Ihnen das dann auch weiter.

Das, was Sie hier heute veranstaltet haben, Herr Kollege Cap, ist ein Ablenkungsmanöver pur! Sie stellen sich hierher und poltern laut, nennen aber Ihren Ausweg, Ihre Exit-Strategie nicht. Außer Destruktion haben Sie nämlich keine Strategie! Das muss man auch einmal unterscheiden: Während von den Grünen und auch von den Regierungsparteien zumindest bis zum Schluss versucht worden ist, eine Einigung zu erzielen – und wir waren sehr weit –, haben Sie von Anfang an, bei der ersten Verhandlungsrunde schon, gesagt: Der Vorschlag der Regierungsparteien ist unbrauchbar. Von vornherein haben Sie sich dagegen gewehrt, von vornherein haben Sie auf Destruktion gesetzt und haben in der Atompolitik einen Eiertanz hingelegt, der sich sowieso schon seit 30 Jahren hinzieht. Bis zum Nachmittag haben Sie noch immer nicht belegen können, dass Sie die Wende von der Pro-Atom-Politik des Herrn Fischer, der noch immer Ihr stellvertretender Parteivorsitzender ist, hin zur plötzlichen Anti-Atom-Politik der SPÖ tatsächlich geschafft hätten.

Ich darf Sie erinnern: "Warum ich dennoch für Zwentendorf bin." – Heinz Fischer 1978. Und da geht es nicht darum, dass es einen Unfall gegeben hat, so wie das der Präsident – und ich möchte das auch noch einmal anmerken – in einer meiner Ansicht nach geschäftsordnungsmäßig recht zweifelhaften Wortmeldung vom Präsidentenpult aus angemerkt hat, denn weder gibt es in der Aktuellen Stunde eine tatsächliche Berichtigung noch kann ich mich daran erinnern, dass es in der Geschäftsordnung eine Passage gibt, gemäß der der Präsident in eigener oder in Parteisache zum Parlament vom Präsidentensitz aus sprechen könnte. Das müssen wir uns schon noch einmal genau ansehen, denn Sie hätten zum Rednerpult gehen sollen und hätten sich hier verantworten sollen, aber nicht vom Präsidentensitz des Hohen Hauses aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Präsident Fischer! Die Unterstützung der Atompolitik war bei Präsident Fischer und seiner ganzen Generation tief verankert. Hier sitzt noch einer: Edlinger, ebenfalls heute noch aktiver Politiker, hat als Wiener Landesparteisekretär der SPÖ die Pro-Kampagne für Zwentendorf bei


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der Volksabstimmung geleitet. (Abg. Edlinger: Nein!) Da gibt es Beweise dafür und genügend Artikel dazu: Edlinger hat das geleitet! (Abg. Edlinger: Aber wo! – Abg. Haigermoser: Rudi Ratlos!) Und Herr Fischer sagt in diesem Beitrag "Warum ich dennoch für Zwentendorf bin. Fischer für die Atomenergie." – ich zitiere –: "Wenn ich mit Kernwaffen und -raketen leben muss, dann kann ich auch mit Zwentendorf leben." – Das ist die einfache Logik des Präsidenten und stellvertretenden Parteivorsitzenden Fischer. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und er macht eine Vorschau – um auch einmal die Umsichtigkeit des Herrn Präsidenten Fischer genauer zu beleuchten – auf die nächsten 30, 40 und 50 Jahre gesellschaftspolitischer Entwicklung in der Atomfrage und sagt, man müsse sich die gesellschaftlichen Strukturen in Europa in 30, 40 oder 50 Jahren ansehen. Und dann sagt er wortwörtlich – ich zitiere –, "dass unsere Gesellschaft längst aufhören würde, funktionsfähig zu sein, und zugrunde gehen würde, wenn die Instabilität derartige Ausmaße annimmt, dass ein Kernkraftwerk nicht aus technischen, sondern aus politischen, aus gesellschaftspolitischen Gründen zum Risikofall wird."

Also das, was Sie uns hier seit Tagen und Wochen verkaufen wollen, dass Sie nämlich aus politischen und gesellschaftspolitischen Gründen ein Anti-Atom-Engagement pflegen, das hat Ihr stellvertretender Parteivorsitzender in diesem seinem Plädoyer mit Sicherheit nicht festgeschrieben. Da müssen Sie noch viel Überzeugungsarbeit leisten, Herr Kollege Cap! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe Ihnen das heute vorgelesen – Sozialisten für die Kernenergie –, Sie kommen davon nicht weg! (Abg. Mag. Prammer: Er war trotzdem dagegen!) Sie haben das nicht widerlegen können, genauso wie Sie mir den Beweis dafür schuldig geblieben sind, dass Sie früher blond waren, aber das ist eher Nebensache. Das muss man anders belegen. (Abg. Mag. Trattner: Wir glauben, dass er blond war!)

Ich sage Ihnen, die Destruktion, die Sie hier versuchen, ist schon eine ganz gewaltige. Ich komme nunmehr auf die direktdemokratische Entscheidung des Volkes zu sprechen, denn das ist etwas, das Sie mit Sicherheit von der damaligen Politik Kreiskys – da muss ich ihn noch fast in Schutz nehmen! – ebenso wie Fischers, Androschs und Lancs trennt, die damals selbstverständlich den Weg einer direktdemokratischen Entscheidung gegangen sind, obwohl es ein Risiko war. Damals war eine Volksabstimmung, die Miteinbeziehung der österreichischen Bevölkerung bei der Atomentscheidung etwas Selbstverständliches, auch wenn man das damals verloren hat. Auch damals hat also die österreichische Bevölkerung die Politik korrigiert.

Und ich sage Ihnen: Genauso, wie das 1978 war, wird das auch vom 14. bis 21. Jänner 2002 beim Volksbegehren gegen Temelin sein (Beifall bei den Freiheitlichen), das Sie so sehr kritisieren. Sie können doch heute – 30 Jahre nach Zwentendorf und nach einer Volksabstimmung – nicht hier heraus gehen und plötzlich sagen: Das Volk darf nicht mitreden!

Ich sage Ihnen noch etwas – normalerweise verrate ich Verhandlungsinhalte nicht, aber da er ja auch einiges verraten hat –: Josef Cap hat in der ersten Verhandlungsrunde allen Ernstes gefordert, dass wir in den Entschließungsantrag der vier Parteien hineinschreiben, dass wir das Volksbegehren ablehnen! (Abg. Mag. Prammer: Das Veto!)

Jetzt stelle sich einer vor, was das bedeutet – das ist eine demokratiepolitische Frage –: Vier Parlamentsparteien sollen im Hohen Haus beschließen, dass ein Volksbegehren nicht stattfinden darf, das von 16 000 Bürgern legitim, rechtlich korrekt eingebracht worden ist. (Abg. Mag. Schweitzer: Ungeheuerlich!)  – Das ist eine Verhöhnung und Verachtung der Volksmeinung, die ungeheuerlich ist, Herr Kollege Cap! Diese weisen wir auf das Entschiedenste zurück. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16 000 Bürger haben es eingebracht, und es wird stattfinden. Und Sie sind nicht dabei, und das ärgert Sie so! Sie sind hier genauso nicht dabei, wie Sie sich auch von allen anderen direktdemokratischen Initiativen verabschieden.

Sie sind auch nicht bereit, uns endlich einmal eine Exit-Strategie kundzutun. Was tun Sie, Herr Kollege Cap – das haben Sie der Öffentlichkeit bis heute nicht verraten –, wenn Sie mit Ihrem


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Antrag, der jetzt Gott sei Dank eingebracht wird, kommen und in einem Jahr feststellen müssen – nämlich zum Zeitpunkt, wenn es dann die Entscheidung zu treffen gilt, ob Tschechien der EU beitreten soll oder nicht, und dabei geht es gar nicht um ein Veto, sondern um das Energiekapitel –, dass Ihre Bedingungen – Nullvariante, Sicherheitsbedingungen – von den Tschechen nicht erfüllt werden? – Das sagen Sie nicht! Das verheimlichen Sie der Bevölkerung, denn wenn Sie ehrlich sind, gibt es für Sie nur zwei Möglichkeiten: Die erste ist – das wäre wahrscheinlicher, weil das oft vorkommt –: Sie fallen krachend um und sagen: Naja, leider, wir haben es probiert, aber die Tschechen haben es nicht erfüllt, aber wir sind trotzdem für den Beitritt Tschechiens, koste es, was es wolle. – Das müssen Sie sich dann mit Ihren Wählern ausmachen.

Die zweite Variante, wenn die Tschechen die Bedingungen nicht erfüllen, ist, dass Sie zu uns auf den Schoß kommen, zum Schoß der FPÖ, und sagen: Wir schließen das Energiekapitel nicht ab!, was auch so in Ihrem Antrag steht. Und was bedeutet das, Herr Kollege Cap? – Das Energiekapitel nicht abschließen bedeutet: Tschechien wird der Europäischen Union nicht beitreten. Es kommt gar nicht zur Frage des Vetos, weil Sie das längst vorher entschieden haben müssen.

Diese Exit-Strategie sind Sie der österreichischen Bevölkerung schuldig, und daher sage ich Ihnen, wenn Sie schon dieses Kartenspiel-Beispiel nehmen, ganz deutlich: Es gibt ein paar, die haben die Karten im Ärmel. Gegessen! Ich gebe Ihnen Recht, das gehört sich nicht, Karten hat man nicht im Ärmel zu haben, sondern Karten hat man in der Hand, so wie die FPÖ die Karten in der Hand hat. Wir sind uns sogar in unserem Blatt so sicher, dass wir sie nicht in der Hand behalten müssen, sondern wir legen sie auch gerne auf den Tisch und lassen alle hineinschauen. Wir denken nämlich bis zum Schluss.

Und am Schluss werden Sie und wir alle miteinander die Entscheidung zu treffen haben – vor der österreichischen Bevölkerung, vor der Öffentlichkeit, vor den Medien, vor den Tschechen, vor allen! –, was geschieht, wenn die Tschechen die Bedingungen, die Sie fordern, die Nullvariante und die Sicherheitsbedingungen, nicht erfüllen.

Wir sind so ehrlich, und sagen der österreichischen Bevölkerung, was dann geschieht: Wenn die Tschechen nicht wollen, gibt es auch kein Wollen der österreichischen Regierung, und dann kann es keinen Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union geben. Wir denken die Dinge zu Ende! Und ob das dann Nichtabschluss des Energiekapitels oder Veto heißt, ist zweitrangig, aber die Entscheidung ist dann getroffen, und das muss man den Menschen ehrlich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir werden nicht aufhören! Wir werden nicht aufhören, gegen dieses Atomkraftwerk zu kämpfen, wir geben nicht auf, wir kämpfen bis zum Schluss. Ein Zitat, weil Sie so viele gebracht haben:

Im Juni 1999 hat Bürgermeister Häupl, den Sie sehr gut kennen, Vorsitzender der SPÖ Wien, einen Brief an die Bundesregierung geschrieben, in dem er die Verkoppelung der tschechischen EU-Ambitionen mit der Schließung des AKW Temelín verbunden hat. – Ich habe da eine ganze Latte – ich mache es mir nicht so leicht wie Sie, dass ich sie jetzt alle vorlese – von sozialdemokratischen Politikern, die der österreichischen Bevölkerung wirklich versprochen haben, dass sie die tschechischen EU-Ambitionen genau verfolgen und erst dann zustimmen werden, wenn das AKW Temelín geschlossen ist.

Sie sollten sich dieser Ihrer Aussagen erinnern und den Österreichern im Wort bleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Cap zu Wort gemeldet. Ich verweise auf das, was ich vorhin gesagt habe. (Abg. Mag. Schweitzer: Na Blonder, was sagst du jetzt?)

16.03

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte tatsächlich berichtigen: Es wurde behauptet, ich hätte den Bericht über die Verhandlungen gelobt. – Das ist falsch!


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Selbst Bundesminister Molterer hat nie behauptet, dass es ein Bericht über die Verhandlungen sei. Es ist ein Bericht über die Ereignisse, eine Zusammenstellung – und das habe ich gelobt –, die sehr übersichtlich und sehr hilfreich ist. In dem Sinn habe ich also nie einen Verhandlungs bericht gelobt, und daher hat auch Frau Abgeordnete Sima völlig zu Recht hier ihre Kritik eingebracht.

Ich berichtige zweitens: Ich habe nie eingefordert, dass das Volksbegehren abgelehnt werden soll. Ich habe immer nur die Zielsetzung, nämlich das Veto als solches, kritisiert, und eingefordert, dass das in den Entschließungsantrag hineinkommt. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. )

Mir ist das ganz, ganz wichtig, dass diese zwei Punkte hier als Berichtigung vermerkt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

16.04

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis heute gab es einen Vier-Parteien-Konsens des Nationalrates gegen Temelín. (Abg. Mag. Prammer: Das ist unwahr!) Ab heute wird es keinen Vier-Parteien-Konsens mehr geben. Ich bedauere das. Schuld daran ist die SPÖ, die aus Gründen der Parteitaktik das Staatswohl hintanstellt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage dieses Vier-Parteien-Konsenses haben wir den Melker Prozess begonnen, und ich bestätige, dass alle Parteien den Bericht von Bundesminister Molterer als gut und zweckmäßig gelobt haben. Auf der Grundlage dieses Berichts wird der Melker Prozess weitergeführt. Wir stehen mitten in den Verhandlungen, und es wäre gut, würde das gesamte Hohe Haus Minister Molterer und der Bundesregierung bei diesen Verhandlungen den Rücken stärken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren, den gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Khol und Westenthaler, den ich hiemit als ersten Antrag einbringe, der heute in dieser Debatte eingebracht wird, zu unterstützen, einen Antrag, mit dem wir die Bundesregierung dabei unterstützen wollen, die europäischen Standards, die Ausstiegsszenarien im Lichte des Terrors des 11. September und auch die offenen Sicherheitsfragen bilateral mit Tschechien zu verhandeln.

Das ist ein gemeinsamer Antrag Khol/Westenthaler; er wird verteilt werden. Ich werde ihn in den Kernpunkten vortragen, weil damit jedem, der zuhört, und jedem, der interpretieren kann, auch klar wird, dass es in diesen vier Kernpunkten völlige Übereinstimmung zwischen allen Parteien dieses Hauses gibt.

Die Grünen haben mit uns bona fide bis heute um 14 Uhr verhandelt. Es ist aus Gründen, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, zu keiner Einigung gekommen.

Die Sozialdemokraten haben ihren geschäftsführenden Klubobmann in Verhandlungen geschickt, ihm aber vorher die Hände hinter dem Rücken zusammengebunden, sie haben ihn nämlich mit einem Parteivorstandsbeschluss gefesselt. Er konnte sich in entscheidenden Fragen nicht bewegen, weil er kein Mandat dazu hatte. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!) Und er handelte genau so, wie es heute der Fall ist: Gusenbauer ist abwesend, bei den wichtigsten Diskussionen dieser Republik ist der Parteiobmann nicht anwesend, er schickt aber einen Klubobmann in die Verhandlung, der keine Vollmacht hat, der ein puppet-on-the-string ist, und das ist etwas, an dem die Verhandlungen gescheitert sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Drei Viertel der SPÖ-Abgeordneten sind nicht anwesend! – Abg. Mag. Schweitzer: Großer Blonder!)

Was wollen wir mit unserem Antrag? Was sind die Kernpunkte? – Natürlich ersuchen wir die Bundesregierung, den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen, vor allem weiterhin die ausstiegsbereiten Länder zu unterstützen.


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Wir treten auf europäischer Ebene für Sicherheitsstandards ein, damit es endlich – wie ja der Bundeskanzler heute Vormittag und jetzt wieder hervorragend dargelegt hat – einheitliche Sicherheitsstandards für alle Kernkraftwerke gibt, und zwar auch für jene in England und in Frankreich, vor denen ich mich zum Teil mehr fürchte als vor anderen.

Wir treten dafür ein, dass vor dem Abschluss, bevor es zu einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels kommt – das ja noch gar nicht eröffnet ist –, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, nämlich: Nuklearinformation auf höchstmöglichem Niveau, die sieben zentralen Sicherheitsprobleme – die von der österreichischen Expertengruppe mitgestaltet sind, das sind wichtige Fragen – müssen gelöst werden, die 21 Punkte der tschechischen Umweltverträglichkeitsprüfung sind genauso umzusetzen, und schließlich soll all das, was Gegenstand einer Sicherheitsvereinbarung zwischen Österreich und Tschechien werden soll, auch auf die nachfolgenden Eigentümer dieses Kraftwerks in Temelín rechtsverbindlich überbunden werden – und all das soll im Beitrittsprozess rechtswirksam verankert werden.

Das sind die Kernpunkte unseres Antrages. Und natürlich wollen wir, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen mit der Tschechischen Republik auch ihre Position im Hinblick auf die Nullvariante bis zu einem konkreten Ausstieg aus der Kernenergie bilateral weiter unterstützt und berät. – Über diese Punkte des Antrages sind sich im Prinzip alle einig.

Warum ist der Konsens mit den Grünen heute gescheitert? – Die Grünen haben zwei wichtige Punkte, und wir sind darin anderer Meinung: Der eine Punkt ist, dass Österreich sehr viel Geld in die Hand nehmen und den Tschechen das Kraftwerk quasi abkaufen sollte, um auf diese Weise mit vielen, vielen Milliarden das zu reparieren, was Aufgabe der Tschechen ist. Dafür haben wir keine Unterstützung unserer Wähler und unserer Bevölkerung.

Der zweite Punkt der Grünen war, und das ist ein taktisch-strategischer Punkt, dass wir zwar bis zum Juni nächsten Jahres verhandeln, aber nicht darüber berichten dürfen, sondern erst ab dem Juni nächsten Jahres Berichte vorlegen sollen. Das wäre ein Signal an die Tschechen, dass die Österreicher zwar jetzt mit aller Kraft um die Sicherheit verhandeln wollen, es aber erst im Juni nächsten Jahres ernst wird.

Meine Damen und Herren! Ab heute, wenn dieser Antrag, den wir in namentlicher Abstimmung zur Beschlussfassung vorlegen, angenommen ist, erwarten wir von unserer Bundesregierung, dass sie so wie bisher mit 100 Prozent Kraft für die Sicherheit der Bevölkerung mit den Tschechen verhandelt und dort Gas gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir von den Regierungsparteien haben volles Vertrauen in die Bundesregierung, vor allem auch in Wilhelm Molterer, der wirklich Hervorragendes leistet und dem ich nur danken kann für all das, was er von seinen Verhandlungen für Österreich heimbringt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Bei der SPÖ ist das ganz anders. Die SPÖ hat in den Verhandlungen eigentlich klar gesagt, was sie will – auch heute Vormittag Herr Cap in seinen Bemerkungen. Josef Cap ist Temelín, wie ein berühmter Politiker gesagt hat, Blunzenwurscht. – Also Temelín ist nicht wirklich sein Anliegen.

Das Anliegen, das er heute definiert hat, ist klar: Die ÖVP soll für einen SPÖ-Antrag stimmen und nicht mit ihrem Partner in der Regierung. – Das werden Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, nicht erleben! Wir haben hier eine gemeinsame Linie, die ich dargelegt habe und die im Wesentlichen von allen Parteien dieses Hauses in der Substanz unterstützt wird. Lesen Sie den Antrag der Grünen, lesen Sie den Antrag der Sozialdemokraten, und Sie werden sehen, all diese Punkte sind dort enthalten! Es ist das also ein Antrag, der unsere gemeinsame Handschrift trägt, und den schlagen wir vor. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Leider ist Alfred Gusenbauer, den ich heute früh schon einmal gewarnt habe, nicht im Saal. (Abg. Dr. Stummvoll: Er ist meistens nicht da! – Abg. Ing. Westenthaler: Drei Viertel der Fraktion sind nicht da bei der eigenen Dringlichen!) Bei der eigenen Dringlichen Anfrage haben


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sich alle zu Beratungen zurückgezogen. Ich denke, wir können jetzt vielleicht mit dem Heiligen Geist rechnen, denn vielleicht stimmen sie nach den Beratungen unserem Antrag zu. Es könnte sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Ja, genau!)

Folgendes möchte ich schon sagen: Ich habe heute früh Alfred Gusenbauer bei seiner linkspopulistischen Rede gegen die Verwaltungsreform davor gewarnt, die Sprache eines Klubobmannes, den es hier nicht mehr gibt und der sich selbst als "Dobermann" bezeichnet hat, zu verwenden. (Abg. Dr. Mertel: Den Sie "Pinscher" genannt haben!)

Ich glaube, dass eine zweite Warnung angebracht ist: Lieber Herr Klubobmann Gusenbauer! Das, was Sie in Nürnberg sagen, wird auch in Wien bekannt. Und die müde Ehrenrunde, die Sie in Nürnberg gezogen haben, ist nicht im Geringsten das, was hier ständig von Ihrer Partei vertreten wird, nämlich ein offensiver Kampf für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie. "Das doppelte Viktorchen" wurde einmal ein sozialistischer Kanzler genannt, der in Köln etwas anderes sagte als in Wien. Herr Alfred Gusenbauer steht an der Kante zum "doppelten Alfredchen". Wir wissen genau, was er in Nürnberg nicht gesagt hat und was die SPÖ hier immer wieder vertritt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Bleiben Sie bei der Wahrheit, treten Sie gegen Temelín offen und ehrlich auf, stellen Sie die Parteitaktik hintan, haben Sie das Interesse der Österreicherinnen und Österreicher im Sinn! – Das ist meine Aufforderung. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Abgeordneten Cap und Westenthaler ist genügend ... Pardon! Der Antrag der Abgeordneten Khol und Westenthaler ist genügend unterstützt ... (Abg. Dr. Fekter: Freudscher Versprecher! – Ironische Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Fischer unterstützt den Antrag! – Abg. Dr. Khol: Cap unterstützt den Antrag!)

Um jede Verwirrung, die offenbar sehr leicht eintritt, zu verhindern, stelle ich im dritten Anlauf fest:

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Genossen ist genügend unterstützt, er wurde in seinen Kernpunkten erläutert, er wird daher vervielfältigt werden, er steht damit zur Verhandlung und nach Schluss der Debatte zur Abstimmung. (Abg. Ing. Westenthaler: Namentliche Abstimmung!)

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend die Umsetzung des "Protokolls von Melk" bezüglich des KKW Temelin

eingebracht bei der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abg. Cap und Genossen betr. das Kraftwerk Temelin und die Vetodrohung der FPÖ gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union

Im Hinblick auf die Risken der Kernenergie vertritt Österreich seit vielen Jahren die Position, im Rahmen seiner nationalen Gesetzgebung auf die Nutzung der Kernenergie zu verzichten, und unterstützt jedes Land, das Schritte für den Ausstieg aus der Kernenergie zu setzen bereit ist. In der Zwischenzeit mehrt sich die Zahl jener Staaten – insbesondere auch innerhalb der Europäischen Union – die innerstaatlich auf die Nutzung der Kernenergie verzichten bzw. aus dieser Nutzung aussteigen.

Die konsequente Position Österreichs muss es daher sein, unter Hinweis auf die Risken der Kernenergie weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu unterstützen und gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die Initiativen zur Schaffung einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke mit Nachdruck fortzusetzen.


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Im Melker Dialog wurde diese Position gegenüber der tschechischen Republik nachdrücklich zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit des Kernkraftwerkes Temelin zu klären sind und dass "einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels ohne ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene und der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin nicht zugestimmt werden kann." (E 28-NR/XXI.GP v. 5.9.2000 und E-163-BR/2000 vom 12.10.2000)

Zur weiteren Abklärung offener Themenbereiche wurde im Melker Protokoll vom 12. Dezember 2000 ein Procedere festgelegt, dessen Ergebnisse nun zu bewerten und zur Festlegung der weiteren Vorgangsweise heranzuziehen sind.

Im Rahmen des Melker Dialogs wurde auch vom tschechischen Vizepremier und Außenminister Kavan am 12. Mai 2001 die Erklärung abgegeben, dass das KKW Temelin nicht in Betrieb gehen werde, wenn es nicht den Sicherheitskriterien nach dem Stand der Technik in der Europäischen Union entspricht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie einzutreten und weiterhin den Ausstieg von dazu bereiten Ländern zu unterstützen.

2. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene weiterhin nachdrücklich für die Schaffung einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards von KKW-Anlagen einzutreten.

3. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Sinne der oben zitierten Entschließung des österreichischen Nationalrates dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der tschechischen Republik nicht zuzustimmen, solange folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:

Die tschechische Republik verpflichtet sich, im Rahmen einer Neuverhandlung des bilateralen Nuklear-Informationsübereinkommens die Standards des Informationsaustausches auf ein neues, höchstmögliches Niveau anzuheben.

Die tschechische Republik verpflichtet sich, die von Österreich in die Diskussion eingebrachten zentralen 7 Sicherheitsprobleme zu lösen und die Lösungen umzusetzen.

Die tschechische Republik verpflichtet sich, die 21 im Bericht der tschechischen UVP-Kommission bezüglich der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin definierten Maßnahmen genauestens umzusetzen.

Die tschechische Republik verpflichtet sich, den vereinbarten Maßnahmen jenen hohen Grad der Verbindlichkeit einzuräumen, der die Umsetzung seitens der tschechischen Republik und insbesondere auch seitens der jeweiligen Eigentümer der Temelin-Betreibergesellschaft auch künftig garantiert.

Diese mit Tschechien bezüglich Temelin zu vereinbarende Vorgangsweise wird auch im Rahmen des Beitrittsprozesses auf wirksame Weise verankert.

4. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen mit der tschechischen Republik bezüglich des Kernkraftwerkes Temelin ihre Position im Hinblick auf die Nullvariante und ihre Bereitschaft, die tschechische Republik – beispiels


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weise im Rahmen des Ausbaus von Energiepartnerschaften – bei konkreten Schritten zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen, weiterzuverfolgen.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

16.15

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss einige Dinge sachlich richtig stellen, bevor ich auf einige Argumente, die von meinen VorrednerInnen vorgebracht wurden, eingehe.

Erstens: Es ist richtig – Herr Klubobmann Khol hat es bereits angesprochen –: Es gibt keine Einigung zwischen den Parteien über die künftige Vorgangsweise betreffend das AKW Temelín.

Ich möchte aus unserem Blickwinkel die Gründe für das Scheitern dieser Verhandlungen darlegen und auch betonen, dass es uns sehr wichtig war, in dieser Hinsicht zu einer gemeinsamen Linie zu kommen, weil ich glaube, dass das unwürdige Schauspiel, das die österreichische Innenpolitik im Moment bietet, sowohl europapolitisch als auch umweltpolitisch das Schädlichste ist, das wir überhaupt tun können. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt keine Schuldzuweisungen vornehmen, aber der Vier-Parteien-Konsens, den es bis jetzt gegeben hat, ist im Wesentlichen – das muss man so sehen – von den Freiheitlichen aufgekündigt worden, und zwar mit dem Volksbegehren gegen Tschechien und nicht gegen Temelín. Jetzt müssen wir eben schauen, wie wir mit diesem Scherbenhaufen weiterarbeiten können. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Unser wesentliches Interesse war es, eine Einigung zustande zu bringen. Man muss auch betonen, dass das Klima sehr konstruktiv war, aber im sachlichen Kern – im sachlichen Kern! – waren die Regierungsparteien nicht bereit, wenigstens ein Wort betreffend ein finanzielles Ausstiegsangebot in den Antrag aufzunehmen. Es ist nicht so, dass wir in unserem Antrag stehen haben, Österreich solle 40 Milliarden Schilling zahlen, wie es Herr Landesrat Paierl heute formuliert hat, sondern es heißt darin, dass sich auf EU-Ebene Vorkehrungen finden sollen, die den Ausstieg finanziell ermöglichen sollen, und Österreich auch bereit ist, dazu einen Beitrag zu leisten. – Ich glaube, konstruktiver, entgegenkommender kann man es nicht formulieren. Aber das, was mit Ihrer Ablehnung dieses Punktes zum Ausdruck kommt, ist: Temelín ist uns einfach nicht so viel wert, als dass wir hier auch eine finanzielle Bereitschaft signalisieren wollten.

Das ist traurig, denn jeder, der glaubt, dass das nicht ein wichtiges wirtschaftliches Problem für Tschechien ist, ist naiv. Das ist ein Verschließen der Augen vor echten Problemen, vor der Realität. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Punkt, an dem es aus unserer Sicht gescheitert ist: Der Antrag, der jetzt von den Regierungsparteien eingebracht wird, ist in seinem Kernpunkt schwächer als der Vier-Parteien-Konsens vom letzten Jahr, er ist ein Schritt zurück. Und es ist vor allem aus der Sicht der FPÖ etwas schizophren, einem schwächeren Antrag, als das Parlament bis zum heutigen Tag immer noch aufrecht hält, zuzustimmen und gleichzeitig ein Volksbegehren zu machen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, und ich empfinde das auch als eine gewisse Beschummelung der österreichischen Bevölkerung, denn entweder hat man eine harte inhaltliche, sachliche Position oder aber nicht.

Solch einen schwachen Antrag, der in seinen Kernpunkten eigentlich den Abschluss des Energiekapitels in den nächsten Wochen möglich macht, hier einzubringen, belegt für mich, dass eigentlich das wahre Interesse weniger an einer Lösung in der Anti-Atompolitik oder im Verhältnis zur Tschechischen Republik liegt, sondern dass das sehr stark aus Parteitaktik und Parteikalkül gemacht wird.


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Jetzt noch zu einigen Argumenten, die vorhin gekommen sind. Der Herr Bundeskanzler hat gesagt, dass wir hier nicht im Kabarett seien. Ich habe sehr stark den Eindruck gehabt, dass wir heute im Kabarett sind. Die Verweise auf das Jahr 1978, die Verweise darauf, dass der Großenkel oder die Großmutter von irgendjemandem dort irgendeinen Flugzettel verteilt hat, ist dermaßen abartig und für die zukünftige Atompolitik so etwas von bedeutungslos, das ist nur billige Polemik. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie mit 1978 und 1985 kommen. Das ist den Österreichern völlig Wurscht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Sonst hätten wir ein Atomkraftwerk, Frau Kollegin!)

Ich sage Ihnen Folgendes: Die Österreicher wollen eine Lösung für das Problem Temelín und nicht so ein kindisches Auftreten. Ich verstehe das nicht. Das ist Kabarett, andere Leute bezahlen dafür. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Einstellung! Dann hätten wir Zwentendorf bereits! – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. ) – Lassen Sie mich fortsetzen!

Herr Westenthaler! Sie haben gesagt, die Kritik am Veto gegen das Tschechien-Volksbegehren sei eine Verhöhnung der Volksmeinung. (Abg. Ing. Westenthaler: Uns ist 1978 nicht Wurscht! Wir haben 1978 Zwentendorf verhindert! Sie wollten es aufsperren!) Jetzt sage ich Ihnen eines, Herr Westenthaler: Dass Sie sich hier so herstellen, Sie, die Sie nachweislich zwei der größten Volksbegehren, nämlich das Tierschutz-Volksbegehren und das Gentechnik-Volksbegehren, bei denen ohne Parteigelder Unterschriften gesammelt wurden, fallen gelassen haben, sobald Sie in der Regierung waren – das ist eine Verhöhnung von Volksrufen und von Volksmeinung! –, das ist wirklich empörend! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Zum Tierschutz-Volksbegehren möchte ich vielleicht noch einen Satz sagen: Einen Monat, nachdem Sie in die Regierung kamen, Herr Westenthaler ... Sie brauchen jetzt nicht zur Ablenkung versuchen, in Zeitungen zu blättern, weil Ihnen dieses Thema unangenehm ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Jemand, der sagt, 1978 ist mir Wurst, hat in der Atompolitik nicht einmal irgendetwas zu sagen! Ist Ihnen 1978 egal? Gut zu wissen!) Wenn man die Volksmeinung ernst nimmt, dann muss man auch so einen Aufschrei der Bevölkerung ernst nehmen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum kramen Sie in der Vergangenheit?)

Ein Monat, nachdem Sie in der Regierung waren, haben Sie das eiskalt abgelehnt. Eiskalt! Über 600 000 Unterschriften! Deswegen sind Sie so wenig glaubwürdig, wenn es um solche direktdemokratischen Instrumente geht. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihnen ist 1978 egal! Es ist Ihnen egal!)  – Mir ist 1978 gar nicht egal. Ich möchte nur eines noch einmal hervorheben: Für die jetzige Debatte ist das ein reiner Kabarettbeitrag und kein sachlicher Lösungsbeitrag für die Zukunft. Das ist reine Polemik, weil Sie sich mit der SPÖ unbedingt im Zweikampf messen müssen, hat aber mit einer Orientierung an Sachlösungen, die andere Parteien hier versuchen, absolut nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Da ging es um Zwentendorf! ...! Ist Ihnen das egal?)

Ich gehe jetzt weiter mit meinen Argumenten. – Herr Bundeskanzler! Die Erfolge der ÖVP in der Atompolitik sind bescheiden. Es tut mir sehr Leid. Bohunice hätte schon seit dem Jahr 2000 stillgelegt werden sollen; das stand in der Regierungserklärung der slowakischen Regierung. Sie haben im Europäischen Rat mit zugestimmt, dass die Stilllegungsphase auf 2006 beziehungsweise 2008 verlängert wird – und das beim gefährlichsten Kraftwerk überhaupt, dem ältesten Reaktortyp, den es nach Tschernobyl in West- und Osteuropa überhaupt gibt. Das war ein ziemlicher Misserfolg. Mochovce ist in Betrieb gegangen. Temelín wird in Betrieb gehen, wenn Sie diese Sackgassenpolitik weiter fortsetzen. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Wir haben eine Lösungsstrategie vorgelegt. Ich beschreibe sie noch einmal in ihren Eckpunkten und referiere hier in Grundzügen den Entschließungsantrag der Abgeordneten Van der Bellen, Glawischnig, Freundinnen und Freunde, der schriftlich vorliegt. (Abg. Haigermoser: Kommen Sie zur Sache!)

Unsere Lösungsvariante hätte so ausgesehen: Grundsätzlich tritt Österreich "für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie" ein, sorgt dafür, dass die entsprechenden Voraussetzungen sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur getroffen werden und ist auch bereit, dazu


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selbst einen Beitrag zu leisten. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Oberhaidinger und Haigermoser. – Was haben Sie gesagt? Ich glaube, Sie sollten sich ein bisschen zurücknehmen.

Der Knackpunkt unseres Antrages ist folgender: Das Energiekapitel soll so lange nicht abgeschlossen werden, bis der Nachweis der Sicherheitsstandards erfolgt ist. Die Zeit soll für Verhandlungen für eine Lobbyoffensive auf europäischer Ebene genützt werden. Es ist nämlich verabsäumt worden, unsere Argumente in entsprechender Form und entsprechendem Stil so vorzubringen, dass sie auch gehört und wahrgenommen werden.

Drittens – und das ist uns nach wie vor sehr wichtig –: Anti-Atompolitik hört nicht hier im Parlament auf, sondern Anti-Atompolitik ist Außenpolitik und hat auch etwas mit unserer Position in Brüssel zu tun.

Deswegen: Wenn Sie am 10. Dezember der Aufstockung der EURATOM-Milliarden zustimmen – das ist die Nagelprobe –, dann haben Sie jegliche Glaubwürdigkeit in dieser Frage verloren. (Beifall bei den Grünen.)

16.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig eingebrachte Antrag Van der Bellen, Glawischnig und Fraktion betreffend eine aktive europäische Anti-Atom-Politik Österreichs und das AKW Temelín ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird schriftlich verteilt werden.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend eine aktive europäische Anti-Atom-Politik Österreichs und das AKW Temelin

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. a. Österreich tritt aktiv für einen europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie ein. Österreich erklärt den europäischen Atomausstieg zu einem politischen Schwerpunktprojekt. Österreich wird im Rahmen einer Offensive auf europäischer Ebene auf Ausstiegsszenarien aus der Kernenergie drängen und sich dafür einsetzen, dass dafür auch finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird. Österreich ist auch bereit, selbst einen Beitrag dazu zu leisten.

1. b. Österreich tritt auf EU-Ebene für ein Ende der einseitigen Begünstigung der Atomenergie gegenüber anderen Energieträgern ein. Die ressortzuständigen Bundesminister werden daher aufgefordert als einen ersten Schritt in diese Richtung dem vorliegenden EURATOM-Forschungsprogramm nicht zuzustimmen und einer Aufstockung des Kreditrahmens für EURATOM- Anleihen nicht zuzustimmen.

2. Österreich wird auf europäischer Ebene weiterhin nachdrücklich für die Schaffung einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards von KKW-Anlagen in der EU und in den beitrittswilligen Ländern eintreten. Österreich orientiert sich dabei an den Standards für die Genehmigungsfähigkeit von AKW in Deutschland. Österreich wird diesbezüglich klarlegen, dass die Definition von EU-Sicherheitsstandards nicht zu einer Laufzeitverlängerung von AKW führen darf, sondern als Instrument zur Festlegung von Restlaufzeiten der europäischen AKW eingesetzt werden soll.

3. Österreich wird im Sinne der oben zitierten einstimmigen Entschließung des österreichischen Nationalrates dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der tschechischen Republik nicht zustimmen, solange folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:


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Die tschechische Republik verpflichtet sich, im Rahmen einer Neuverhandlung des bilateralen Nuklear-Informationsübereinkommens die Standards des Informationsaustausches auf ein neues, höchstmögliches Niveau anzuheben.

Die tschechische Regierung fixiert im Rahmen eines verbindlichen Ausstiegsplanes die Nicht-Inbetriebnahme von Temelin. Mindestens jedoch muss der Nachweis erbracht sein, dass die Sicherheitsstandards in Temelin dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene entsprechen. Dafür ist die Behebung der von Österreich in die Diskussion eingebrachten sieben Sicherheitsprobleme eine unabdingbare Vorraussetzung. In die Bewertung, ob das AKW Temelin den aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene erreicht, müssen von Österreich nominierte Experten eingebunden sein.

Die 21 im Bericht der tschechischen UVP-Kommission bezüglich der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin definierten Maßnahmen müssen umgesetzt sein.

Die tschechische Republik verpflichtet sich, die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen auch seitens der jeweiligen Eigentümer der Temelin-Betreibergesellschaft zu garantieren.

4. Österreich erklärt die Entwicklung und Umsetzung eines Ausstiegsszenario für Temelin zu ihrem politischen Ziel und bekundet seine Bereitschaft, neben dem Ausbau von Energiepartnerschaften mit Tschechien auch einen direkten finanziellen Zuschuss für die Stilllegung von Temelin zu leisten. Österreich wird sich daher auf EU-Ebene weiterhin für die Abhaltung einer Temelin-Ausstiegskonferenz einsetzen.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt, die maximale Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

16.23

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Um mit dieser leidigen Gusenbauer-Vernaderung aufzuräumen, würde ich empfehlen, Herr Klubobmann Westenthaler, einfach Zeitungen zu lesen.

Ich darf aus den "Oberösterreichischen Nachrichten" vom heutigen Tag zitieren. Frau Baumann dürfte wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen beim SPD-Parteitag dabei gewesen sein. Gusenbauer hat ganz konkret im Zusammenhang mit Temelín um Folgendes ersucht:

"Um die Temelin-Debatte in Österreich aus der anti-tschechischen Ecke zu bringen, bat Gusenbauer die SPD noch, Österreich im Kampf gegen Temelin zu unterstützen, indem sie helfe höchstmögliche Sicherheitsstandards für alle bestehenden Atomkraftwerke zu erarbeiten und durchzusetzen."

Na schlecht, meine Damen und Herren? (Beifall bei der SPÖ.) Ich glaube, das ist ein völlig richtiger Weg, der hier eingeschlagen wurde. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist der europaweite Atomausstieg?)  – Kollege Westenthaler! Sie waren heute schon so oft am Wort, jetzt bin ich einmal am Wort. Vielleicht probieren Sie es einmal mit Zuhören! (Abg. Schwemlein: Mit der Wahrheit!)

Da Bundeskanzler Schüssel heute eine Reihe von Erfolgen aufgezählt hat, muss ich dazu sagen, dass diese Erfolge, die er zitiert hat, aus der Zeit der österreichischen EU-Präsidentschaft stammen und damals großteils von Ministerin Prammer erzielt werden konnten – auch das nur zur Richtigstellung. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich kann es schon gar nicht mehr hören, wenn gesagt wird, die SPÖ verlasse heute den so genannten rot-weiß-roten Anti-Temelín-Kurs oder Anti-Atomkurs. Wenn überhaupt jemand diesen Weg immer wieder verlassen hat, dann waren es in erster Linie die Freiheitlichen. (Abg. Mag. Schweitzer: Bitte?)


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Wir haben recherchieren lassen: Von 37 Anträgen zu diesem Thema in der letzten Legislaturperiode haben die Freiheitlichen genau sieben mitbeschlossen, 30 haben sie nicht mit beschlossen (Ah-Rufe bei der SPÖ), und das immer dann, wenn Karl Schweitzer mit der Vetokeule unterwegs war. Weil dieses Spielzeug so schön war, konnte er es nicht auslassen und konnte daher auch nicht mitbeschließen. Ich gestehe zu, er hat sich des Öfteren bemüht, aber, wie gesagt, nur sieben Mal ist es ihm gelungen, die Vetokeule in die Ecke zu legen. 30 Mal haben Sie nicht mitgestimmt. (Abg. Dietachmayr: Dreißig Mal nicht! – Abg. Wenitsch: Haben alle nichts gebracht!)

Meine Damen und Herren! Der Grund dafür, warum wir bei Ihrem Antrag nicht mitgehen können, liegt nicht nur darin, dass wir einen wesentlich besseren


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Entschließungsantrag formuliert haben, sondern in erster Linie darin, dass die ÖVP in dieser Frage völlig uneinig ist.

Ich darf wiederum auf die "Oberösterreichischen Nachrichten" vom heutigen Tag verweisen: "Keine einheitliche VP-Linie zu Temelin. Vom Beitritts-Veto bis zur Finanzhilfe." – Da wird einiges gefordert, alles ist da drinnen, für jeden etwas.

Ich darf Landeshauptmann Pühringer zitieren. Meine Kollegen aus Oberösterreich, vielleicht überlegen Sie das dann bei Ihrem Abstimmungsverhalten! (Abg. Murauer: Wichtig ist das Ziel, Herr Kollege! Dass man es erreicht!) Da steht zu lesen:

"Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer setzt hingegen weiter auf harte Verhandlungen. ,Das Energiekapitel darf nicht abgeschlossen werden‘" – steht auch in unserem Entschließungsantrag – ",solange die Sicherheitskriterien nicht erfüllt sind.‘ Zudem müsse auch die Null-Variante" – ist in unserem Entschließungsantrag nachzulesen – "ernsthaft geprüft und eine europäische Ausstiegskonferenz vereinbart werden." (Abg. Mag. Mühlbachler: Auf Punkt und Beistrich!)

Angesichts solcher Forderungen aus euren eigenen Reihen können wir logischerweise so einem verwaschenen Entschließungsantrag, wie er von euch vorgelegt wird, bei Gott nicht zustimmen. Das ist völlig denkunmöglich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Murauer: Wo spießt es sich denn?)  – Und der ist verwaschen.

Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn man sich den vorliegenden Entschließungsantrag anschaut, dann kann man feststellen, er hat sehr viel mit der bisherigen Haltung der ÖVP zu tun, vor allen Dingen mit der bisherigen Haltung des vormaligen Außenministers, jetzt Bundeskanzlers Schüssel. Wann immer wir konkretere, schärfere Formulierungen im Antrag hatten, sind vom Außenministerium zwei oder drei Beamte gekommen, die daran gearbeitet haben – und zwar zäh und sehr ausdauernd, meist auch mit Erfolg –, diesen Antrag so zu begradigen und so zu korrigieren, dass damit die hohe Außenpolitik, damals in Gestalt des Außenministers Vizekanzler Schüssel, auch tatsächlich vertreten werden konnte.

Wie gesagt: Es war nicht gerade ein Ruhmesblatt, das sich das Außenministerium in dieser Zeit an die Fahnen heften konnte.

Ebenso unscharf, wie in den Formulierungen vorher, war Bundeskanzler Schüssel heute bei der Beantwortung der Fragen. Die Beantwortung der Fragen 10 bis 15 war mehr als ungenau. Das war sehr oberflächlich und spricht nicht gerade für Qualität und Ernsthaftigkeit in dieser für uns so wichtigen Frage, Herr Bundeskanzler!

Natürlich kommt in eurem Entschließungsantrag die Nulloption nicht vor. Wir wissen schon, warum: Weil der verhandelnde Umweltminister Molterer – so meine Information – mit der Nulloption im Antrag keine Freude hat.

Da ich unseren Entschließungsantrag ohnehin einbringen muss, darf ich inhaltlich noch einiges dazu sagen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Ulli Sima, Georg Oberhaidinger, Dr. Caspar Einem und GenossInnen betreffend die gemeinsame Anti-Atompolitik Österreichs, den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie und das AKW Temelin

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Österreich tritt für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie ein.

2. Die Bundesregierung wird angesichts der Sicherheitsrisken der Kernenergie, der Atommülllagerung und der sich aus der Subventionierung der Atomkraft ergebenden Wettbewerbsverzerrungen am Strommarkt aufgefordert, in der Europäischen Union eine Initiative für einen europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie zu setzen und dabei die Unterstützung jener Mitgliedstaaten zu suchen, die keine Atomenergie betreiben beziehungsweise den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen oder angekündigt haben. Die österreichische Bundesregierung soll sich mit Nachdruck dafür einsetzen, die Frage des europaweiten Atomausstiegs aus der Atomenergie zu einem Thema der Debatte über die Zukunft Europas zu machen. Im Rahmen eines europaweiten Ausstiegsszenarios sollen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Energienutzung sowie der Förderung erneuerbarer Energieträger vorangetrieben werden.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den beitrittswerbenden Staaten – die Atomkraftwerke betreiben – und gemeinsam mit der Europäischen Union Ausstiegsszenarien zu vereinbaren und in der EU darauf hinzuwirken, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Aufstockung des Euratom-Kreditrahmens erfolgt und keine Kredite europäischen Finanzinstitutionen für den Neubau, den Fertigbau oder die Nachrüstung von Kernkraftwerken eingesetzt werden.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene weitere Initiativen zu setzen, um einheitlich einen hohen Sicherheitsstandard für die Restnutzungsdauer von Kernkraftanlagen festzulegen sowie für deren Einhaltung und Überwachung zu sorgen.

5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Entschließung des österreichischen Nationalrates vom 5. September 2000 dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik nicht zuzustimmen, solange folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, im Rahmen einer Neuverhandlung des bilateralen Nuklear-Informationsübereinkommens die Standards des Informationsaustausches auf das höchstmögliche Niveau anzuheben.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, die offenen Sicherheitsfragen (sieben Haupt- und weitere Detailfragen) zu lösen und diese Lösungen umzusetzen.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, die 21 im Bericht der tschechischen UVP-Kommission bezüglich der Umweltverträglichkeit des Atomkraftwerks Temelin definierten Maßnahmen genauestens umzusetzen, sowie insbesondere eine seriöse Durchrechnung der Nulloption (der Nichtinbetriebnahme) vorzunehmen und Ausstiegsvarianten zu prüfen.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, den vereinbarten Maßnahmen die Verbindlichkeit einzuräumen, die die Umsetzung seitens der Tschechischen Republik und insbesondere auch seitens der jeweiligen Eigentümer der Temelin-Betreibergesellschaft auch künftig garantiert.

Für die Kontrolle der Sicherheitsauflagen der Restnutzung der Atomkraftwerke ist ein transparenter, für Österreich zugänglicher Kontrollmodus festzulegen.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, die vereinbarten Maßnahmen völkerrechtlich verbindlich festzulegen.


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6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne dieses von allen Parteien des Nationalrates getragenen Entschließungsantrages den Verhandlungsprozess hinsichtlich des Beitritts der Tschechischen Republik fortzuführen. Der Nationalrat lehnt ein Veto gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union ab, weil dadurch weder eine Inbetriebnahme Temelins verhindert wird noch ein Mehr an Sicherheit für die österreichische Bevölkerung erreicht werden kann.

*****

Meine Damen und Herren! Mein Appell an die Bundesregierung lautet, im Sinne dieses Entschließungsantrages rasch zu handeln. Noch besteht die Chance, dass unsere Sicherheitsexperten zum Beispiel im Block 2, in dem gerade der Heißtest vorbereitet wird, Sicherheitschecks durchzuführen. Ich appelliere daher an Sie, ohne zu zögern im Sinne unseres Entschließungsantrages rasch zu handeln, auch wenn er von Ihnen nicht mitbeschlossen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Ulli Sima, Georg Oberhaidinger, Dr. Caspar Einem und GenossInnen ist nun vom Abgeordneten Oberhaidinger vorgetragen worden. Er wird – ebenso wie die beiden anderen Anträge – in schriftlicher Form verteilt werden und steht zur Debatte und mit zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Er erhält das Wort.

16.32

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war schon etwas überrascht von den Aussagen der Kollegin Glawischnig, dass sie dem Jahr 1978 überhaupt keine Bedeutung zumisst, wenn es um die Geburtsstunde der österreichischen Anti-AKW-Bewegung geht (Abg. Dr. Glawischnig: Wenn es um Temelín geht!) und dort die Legitimation für all das zu suchen ist, was wir heute unter Anti-AKW-Politik verstehen und was Sie sich so gerne auf die Fahnen heften wollen. Ich bin wirklich überrascht, dass Sie mit diesem Jahr 1978 nichts zu tun haben wollen. (Abg. Dr. Glawischnig: Reden Sie zum Thema!)

Wenn sich in diesem Jahr die Partei der Kollegin Sima, nämlich die SPÖ, durchgesetzt hätte, hätten wir heute nicht mehr die Legitimation, in dieser Art und Weise gegen ein Kraftwerk, wie es in Temelín steht und das unsere Bevölkerung vor eine unsichere Zukunft stellt, aufzutreten.

Es wurde heute schon erwähnt, dass damals wichtige Politiker wie Kreisky, Androsch oder Fischer gesagt haben: Wer auf der Seite dieser Anti-AKW-Aktivisten kämpft, entbehrt der primitivsten politischen Vernunft und der Solidarität gegenüber der Gesamtbewegung der SPÖ. (Abg. Dietachmayr: Sie haben einen Argumentationsnotstand!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass sich die SPÖ damals nicht durchgesetzt hat. Sie hat sich ja auch dann mit all dem nicht durchgesetzt – jetzt ist Frau Kollegin Prammer angesprochen –, was in Regierungserklärungen von Vranitzky 1990, 1994 und 1995 und von Klima 1996 mehrfach betont wurde, nämlich dass diese Partei das Ziel der Erreichung eines kernkraftfreien Mitteleuropas mit aller Kraft verfolgen wird.

Frau Kollegin Prammer! Sie sind als Einzige von denen, die damals so viel versprochen haben, noch im Haus. Ihre Bilanz ist unter dem Strich gleich null. (Abg. Achatz: Nullvariante! – Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. ) Sie haben in dieser Hinsicht in neun Jahren wirklich nur eine Nullvariante erreichen können.

Was mich aber besonders fasziniert, Kollegin Glawischnig: Sie kommen von Global 2000, Kollegin Sima auch. Ich weiß, dass 1999 zumindest Kollegin Sima noch Mitglied bei Global 2000 und mit daran beteiligt war, dass Global 2000 gemeinsam mit Greenpeace ein Volksbegehren gegen die Inbetriebnahme von Temelín starten wollte. (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so?) Ihre


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Organisation, in der Sie groß geworden sind, in der Kollegin Sima damals noch tätig war, wollte 1999 ein Volksbegehren gegen Temelín starten! (Rufe bei den Freiheitlichen: Ach so? Aha! – Abg. Ing. Westenthaler  – sich mit der linken Hand über den Kopf am rechten Ohr kratzend, in Richtung SPÖ und Grüne –: Sie sollten sich so kratzen!)

Damals – Kollegin Prammer kann sich noch gut daran erinnern – hat es ein Gespräch zwischen Sima, Prammer, Häupl, Global 2000 und Greenpeace gegeben. Das Ergebnis dieses Gespräches war Folgendes: Die Umweltaktivisten von Global 2000 und Greenpeace haben es vorgezogen, vorerst einmal auf dieses Volksbegehren zu verzichten, weil Kollegin Prammer und Kollege Häupl damals versprochen haben: Sollte nachgewiesen werden, dass Temelin den geforderten Technikstandards nicht entspricht, dann sei die Inbetriebnahme von Temelin mit einem EU-Beitritt Tschechiens unvereinbar. (Abg. Haigermoser: Wer hat das gesagt?)

So sprachen damals Kollegin Prammer und Wiens Bürgermeister Häupl. (Rufe bei den Freiheitlichen: Geh!)  – Kollegin Prammer! Kommen Sie her und erklären Sie, warum Sie heute anders argumentieren als damals im Jahr 1999. (Abg. Achatz: Das ist aber peinlich!) Für mich wäre es noch interessant zu wissen, Kollegin Sima und Kollege Cap – vielleicht kann ja noch jemand aus Ihrer Partei Ihre Position erklären –, was Sie unter dem Inhalt dieses Vier-Parteien-Antrages verstehen, der lautet, einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels ohne ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards werde nicht zugestimmt.

Kollege Cap! Wenn Sie dem Abschluss des Energiekapitels nicht zustimmen, was bedeutet das? – Dass die Beitrittsverhandlungen nicht abgeschlossen sind! Wenn die Beitrittsverhandlungen nicht abgeschlossen sind, kann es gar nicht zur Ausfertigung eines Beitrittsvertrages kommen, über den dann befunden werden müsste. Wodurch unterscheiden Sie sich von der Position der FPÖ? Bis heute konnten Sie das nicht so recht erklären.

Kollege Cap! Sie haben keine Redezeit mehr. Ich gebe Ihnen die Zeit. Erklären Sie mir jetzt, was es bedeutet, wenn Sie einem Abschluss des Energiekapitels nicht zustimmen. Bitte, Herr Kollege Cap! (Abg. Dr. Gusenbauer: Geht das?)  – Das geht!

Herr Kollege Cap! Bitte! Wenn er es nicht weiß, dann sagen Sie es, Herr Kollege Gusenbauer, oder irgendjemand, der es weiß. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Wissen Sie, was das Problem ist? – Ich gebe Ihnen die Zeit, aber Sie wissen die Zeit nicht zu nutzen, weil Sie nicht wissen, wie Ihre Position ist. Ihre Position ist wirklich nicht durchdacht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Reines Chaos bei der SPÖ!)

Noch einmal: Bitte, Herr Kollege Cap, zweiter Anlauf. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist kümmerlich! Kein Mensch mehr da bei der eigenen Dringlichen Anfrage! Leere Bankreihen! – Abg. Dr. Khol zählt die im Sitzungssaal befindlichen SPÖ-Abgeordneten.) Was bedeutet es in der Realität, wenn Sie das Energiekapitel nicht abschließen? – Zweite Chance. Herr Kollege Gusenbauer, zweite Chance! Kollegin Prammer! Einem! Antoni! (Abg. Dr. Mertel: Oberlehrer! Oberlehrer in der Notenkonferenz!)

Das ist Ihr Offenbarungseid, meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie wissen nicht, was Sie wollen. Das ist das Problem, das wir mit Ihnen und auch mit den Grünen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP).

Die Politik, die Sie machen, wird von den Menschen nicht verstanden. Ihre Haltung ist keine Haltung. Die Haltung der FPÖ hingegen ist seit dem wichtigen Jahr 1978 klar nachvollziehbar, meine Damen und Herren! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

16.39

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung des Abg. Dr. Cap –: Du bist auch schon grau und nicht mehr


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blond!) Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach dem 11. September dieses Jahres sollte allen, die in der Politik Verantwortung tragen, Folgendes klar sein: In Sicherheitsfragen ist Zusammenarbeit ein Gebot der Stunde.

Wie wichtig parteiübergreifende Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen ist, haben wir in diesem Haus auch bei der Frage des Sicherheitsrates für die Bevölkerung sehr beeindruckend dargestellt und dokumentiert.

Meine Damen und Herren! Auch Temelín ist für die Menschen in diesem Land, für die gesamte Republik eine eminente Sicherheitsfrage. – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Es ist daher politische Fahrlässigkeit und politische Verantwortungslosigkeit, dass die Sozialdemokraten parteiübergreifende Zusammenarbeit in dieser Frage verweigern (Abg. Dr. Mertel: Die Veto-Koalition!), oder anders gesagt – Herr Klubobmann Cap, er ist wieder nicht da oder nicht an seinem Platz –: Es geht Ihnen nicht um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung.

Lassen Sie mich vielleicht einen Satz zu Ihrem heutigen Redebeitrag, Herr Klubobmann Cap, verlieren: Ich schätze durchaus Ihr rhetorisches Talent, das, wenn Sie die Lust an der Selbstdarstellung packt (Abg. Dr. Mertel: Im Gegensatz zu Ihnen!), ja bisweilen kabarettistische Züge erkennen lässt, über die Ihre Kollegen in der eigenen Fraktion heute sogar herzlich – wenn auch ein bisschen verschämt – gelacht haben, denn sie haben sich noch ein bisschen Schamgefühl erhalten.

Allerdings, Herr Klubobmann: Temelín ist für mich ein viel zu ernstes Thema, als dass es sich für Kabarett, für billige Späßchen oder für parteipolitische Spielchen eignen würde. Sie von der SPÖ wollen die Frage Temelin nur im klassischen Muster parteipolitischer Auseinandersetzung abhandeln. Es geht Ihnen heute ausschließlich um nutzloses parteipolitisches Taktieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ob Temelín dabei für die Menschen in diesem Land, für unsere Kinder und Enkelkinder sicherer wird, ist Ihnen offensichtlich völlig egal.

Aber meine Damen und Herren von der SPÖ! Die Menschen in Österreich werden Ihnen das und diese taktischen Spielchen genauso wenig danken wie den Umstand, dass Ihr Herr Vorsitzender Gusenbauer im vergangenen Jahr aus rein parteipolitischer Taktik mit dem gefüllten Sektglas in der Hand sehr selbstzufrieden in den Pariser Regierungspalästen mit den dortigen Sozialisten auf die EU-Sanktionen gegen Österreich angestoßen hat. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das war ja wirklich ein Skandal!) Ihr Weg besteht auch in dieser Frage wieder einmal nur aus politischer Taktik, und das ist sicher kein Weg zu mehr Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Gusenbauer! Wo haben Sie denn die politischen Möglichkeiten Ihrer angeblich so guten Beziehungen zu den restlichen sozialistischen Regierungen in der Europäischen Union in der Frage Temelín genützt? – Nirgends, weil Ihre sozialistischen Freunde in der Europäischen Union allesamt beinharte Atomenergiebefürworter sind. (Abg. Dr. Gusenbauer: Woher wissen Sie das?)

Ich habe in Ihrer Rede nichts von irgendwelchen Erfolgen gehört. Herr Klubobmann Gusenbauer! Ihre Freunde Schröder und Jospin lachen Sie in dieser Frage wahrscheinlich nur aus. (Abg. Dr. Gusenbauer: Schröder ist ausgestiegen aus der Atomkraft! Deutschland ist ausgestiegen! Ausgestiegen!  – Abg. Schwarzenberger: Mit einer Garantie von 32 Jahren!) Das sozialdemokratische Frankreich, der größte Hersteller von Nuklearenergie in Europa, und die rot-grüne Umfallerregierung in Deutschland haben in der Frage Temelín nicht nur ihre süddeutschen Freunde im Stich gelassen, sondern auch Österreich bei den Initiativen gegen Temelín in der Europäischen Union nicht unterstützt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Oder haben Sie, Herr Cap, vielleicht in Berlin bei Ihrem Freund Steiner interveniert? (Abg. Haigermoser: Ja, genau! Der Herr Steiner ist ein ganz besonderes Exemplar!) Vielleicht hätten Sie es mit einer Dose Kaviar versuchen sollen, möglicherweise hätte das gewirkt. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wer hätte geglaubt, dass Westenthaler noch zu unterbieten ist! Das wurde soeben geschafft!)


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Meine Damen und Herren! In Österreich ist es in der Anti-Atompolitik Tradition, den Konsens zu suchen und zu finden, denn das gemeinsame Ziel muss immer Sicherheit heißen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Parnigoni und Dr. Mertel. )

Der von Bundeskanzler Schüssel und Bundesminister Molterer begonnene Dialog und der Melker Prozess basieren auf dieser Tradition und haben uns auf dem Weg zu mehr Sicherheit sehr viel weitergebracht. Erinnern wir uns: Bis zum Melker Prozess herrschte Stillstand und Gesprächsverweigerung von Ihren sozialistischen Freunden in der Tschechischen Republik. Prag hat schlichtweg geleugnet, dass Temelin überhaupt ein Problem darstellen könnte.

Meine Damen und Herren! Mit dem Protokoll von Melk hat Tschechien anerkannt, dass Österreich berechtigte Fragen und Bedenken hat, und sich bereit erklärt, die Fragen zu beantworten, die Probleme zu identifizieren und zu lösen. (Abg. Parnigoni: ...! Das hätte ich Ihnen nicht zugetraut!)

Was ist das österreichische Ziel? – Für Österreich ist klar, dass die Kernenergie langfristig keine nachhaltige Energieform ist. Daher hat der Herr Bundeskanzler genauso wie das Europäische Parlament die Frage des Ausstiegs gegenüber der Europäischen Union und gegenüber Prag thematisiert und bisher auch schon eine Menge erreicht.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie tatsächlich etwas für die Sicherheit Österreichs tun wollen, dann besinnen Sie sich. Vielleicht gelingt es Ihnen, den freudschen Versprecher des Herrn Präsidenten wahr zu machen und dem gemeinsamen Antrag doch zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Die Redezeit beträgt 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Kaviar und Champagner  – die Leibspeise von Gusenbauer!  – Abg. Parnigoni: Ihre sind Wurstfleckerl!  – Abg. Dr. Gusenbauer: Alles, was übrig bleibt!)

16.46

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat den Sicherheitskonsens stark in den Mittelpunkt gestellt, und ich stimme dem natürlich fraglos zu. Es waren immer wieder die Grünen, die auf Allparteieneinigungen Wert legten. Wir haben auch viele unserer Forderungen den Ihren angepasst, und wir haben, worauf Sie, Herr Bundeskanzler, selbst hingewiesen haben, bis heute um 14 Uhr mit Ihnen verhandelt.

Aber es gab einen ganz wesentlichen Punkt, ab dem es für uns nicht mehr möglich war, zuzustimmen, und dieser Punkt heißt Energiekapitel, also Abschluss oder Offenlassen des Energiekapitels. Die Behandlung dieses Punktes wird jetzt vor Weihnachten in die kritische Phase gehen, und da Sie unserem Vorschlag, bis nach den Wahlen in Tschechien zu warten, nicht nachgekommen sind, vermute ich, dass Sie das Energiekapitel deshalb noch in diesem Jahr vor Weihnachten schnell und mehr oder weniger klammheimlich durch die Frau Außenministerin abschließen wollen, damit Sie vollendete Tatsachen schaffen. Da ich diesen Verdacht habe, liegt uns so viel daran, dass dieses Energiekapitel nicht abgeschlossen und unser Antrag angenommen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Dieser Verdacht findet seine Bestätigung in dem Kurs, den einerseits Sie, Herr Bundeskanzler, und Sie, Herr Klubobmann, und andererseits auch der niederösterreichische Landeshauptmann immer wieder einschlagen, der eine große Spannbreite hat, der aber immer eines offen lässt, nämlich dass der Abschluss des Energiekapitels womöglich noch vor Weihnachten stattfindet. Dieses Spiel wollen wir nicht mitmachen! Dem wollen wir einen Riegel vorschieben, und der einzige Riegel, der wirklich noch tauglich ist, ist ein Allparteienbeschluss in diesem Sinne hier in diesem Parlament, weil dieses Parlament immer die Anti-AKW-Politik vorgegeben, die Linie vorgezeichnet und auch die Anti-Temelín-Politik formuliert hat.


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Es war immer ein Defizit auf der exekutiven Seite, also bei der Regierung zu beobachten. Das geht zurück bis in das Jahr 1997, als es einen Allparteienbeschluss gegeben hat, das so genannte Anti-Atom-Aktionspaket, und auch noch zu anderen gemeinsamen Beschlüssen, die immer wieder etwas verwässert und abgeschwächt wurden, bis zu dem Punkt, als Sie, Herr Bundeskanzler, sagten, Sie hätten den Melker Prozess eingeleitet.

Dazu möchte ich sehr deutlich anmerken: Was ging denn diesem Melker Prozess voraus? Gab es da nicht einen Herrn Landeshauptmann Pühringer, der bei Ihnen ein- und ausging und Sie bat, endlich etwas zu tun? War da nicht im Vorfeld dieser Haltung des Herrn Landeshauptmannes Pühringer ein massiver Protest der betroffenen Bevölkerung in Oberösterreich, vor allem im Mühlviertel an der Grenze? Standen da nicht Hunderte von ÖVP-Bürgermeistern in einem Protest auf, damit Sie endlich einen Prozess einleiteten, der zu Verhandlungen führte?

Ich kann mich noch gut erinnern – ich glaube, es war im Mai des Jahres 1998; es ging um Mochovce, Bohunice et cetera –: Da haben wir unsererseits einen Antrag eingebracht, in dem es um Ausstiegsszenarien für Temelín ging. Ich habe mit Ihrem Sekretär verhandelt. Er wollte dieses Wort nicht recht akzeptieren, das gebe Schwierigkeiten im Außenministerium, und man müsse das anders formulieren.

Herr Kollege Oberhaidinger hat schon auf diese leidvolle Erfahrung hingewiesen. Immer wieder hat das Außenministerium, haben Sie als Außenminister in Richtung Abschwächung gedrungen. Und das ist eben der Fehler in diesem ganzen Vorfeld der Temelín-Politik: dass nicht rechtzeitig, also Mitte der neunziger Jahre, deutliche Signale ausgesandt worden sind, dass mit dieser In-Betrieb-Setzung des Kraftwerkes der Beitritt schwer oder gar nicht möglich ist.

Diese Signale damals haben gefehlt. Sie ließen die tschechische Bevölkerung und auch die Regierung dort größtenteils unwissend, und jetzt bleibt Ihnen nichts anderes übrig als dieses Doppelspiel. Dieses Doppelspiel möchte ich Ihnen mit zwei Karten veranschaulichen, die heute auch noch eine Rolle spielen werden; Herr Klubobmann Khol hat sie schon angedeutet.

Da gibt es auf der einen Seite in der Regierung das Spiel eins (eine rosa "Nein"-Karte in die Höhe haltend), das heißt: Westenthaler/Veto. Auf der anderen Seite (mit der zweiten Hand eine graue Karte in die Höhe haltend) gibt es das Spiel Schüssel/Molterer, das heißt: Na ja, wir werden vielleicht doch über die Runden kommen mit dem Energiekapitel. Das ist die Ja-Seite.

Dieses Doppelspiel, das Sie, die Regierung, betreiben, ist hier und heute massiv zu kritisieren und abzulehnen. Dem ist ein konstruktiver Antrag entgegenzusetzen, und der kommt von unserer Seite, damit die Politik hier wieder glaubwürdig wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

16.52

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, lassen Sie mich zunächst auf das, was Sie heute gesagt haben, zurückkommen und grundsätzlich gleich zu Beginn klarstellen, wie wir das sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundlinie, um die es geht, ist, dass es Sache der Regierung ist, zu regieren. Zu diesem Regieren zählt dazu, dass die Regierung sich um die Sicherheit der Bevölkerung in Österreich zu kümmern hat, und das verlangen wir von Ihnen! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht nicht darum, dass hier eine oder mehrere Fraktionen oder der Nationalrat insgesamt Ihnen die Aufgabe erleichtern muss. Es geht darum, dass Sie Ihre Aufgabe erledigen, und es ist nicht Sache des Parlaments und schon gar nicht Sache der Opposition, Ihnen dieses Leben


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besonders leicht zu machen. Das sollten Sie wissen, und das sage ich Ihnen daher auch. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie, Herr Bundeskanzler, haben die Freiheitlichen in die Regierung genommen, und Sie haben damit ... (Abg. Dr. Gusenbauer: Nein, Caspar, umgekehrt!) – Na gut, also die Freiheitlichen haben den Herrn Bundeskanzler in die Regierung genommen und ihn zum Kanzler gemacht. (Rufe bei der SPÖ: Genau!) Gut. Sie, Herr Bundeskanzler haben damit allerdings eine Partei als Partner, die ihre Politik schon seit Jahren damit macht, dass sie Außenfeinde produziert. Das können im Ausland gelegene sein – wie die EU, wie Frankreich, wie Belgien; wir alle können uns noch daran erinnern, was wesentliche Vertreter der F voriges Jahr in dieser Richtung gesagt haben –, und jetzt sind es halt Slowenien und die Tschechische Republik.

Die Außenfeinde, die brauchen Sie, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, um Ihre schön langsam auseinander laufenden Truppen irgendwie beisammenzuhalten. Das ist der Grund, warum Sie jetzt ein Volksbegehren gegen Temelín machen. Das Volksbegehren gegen Temelín – das ist schon völlig richtig gesagt worden – ist ein Volksbegehren gegen den Beitritt der Tschechischen Republik und für die Schaffung eines Außenfeindes, gegen den man sich versammeln kann. Das hat mit Außenpolitik und mit verantwortlicher Politik einer Bundesregierung, Herr Bundeskanzler, nichts zu tun. Und dafür tragen Sie die Verantwortung! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Das ist ein Missbrauch des Volkes!)

Herr Bundeskanzler! Wir haben Sie in der Dringlichen Anfrage heute unter anderem auch zu Punkt 14 gefragt, ob Sie sich ein Veto der Bundesregierung, wie vom freiheitlichen Volksbegehren verlangt, gegen den Beitritt der Tschechischen Republik vorstellen können, wenn die Standards, die wir inhaltlich verlangen, was Temelín betrifft, nicht erfüllt werden.

Sie haben summarisch zu den Punkten 8 bis 15 gesagt, das sei nicht Frage der Vollziehung. – Herr Bundeskanzler! Das ist eine Frage der Vollziehung, und wir wollen darauf eine Antwort haben. Die sind Sie uns schuldig geblieben.

Dritter Punkt, Herr Bundeskanzler: Wir Sozialdemokraten wollen nicht nur jetzt alle Maßnahmen, die dazu beitragen können, den Sicherheitsstandard von bestehenden Atomkraftwerken möglichst hoch zu halten, sondern wir wollen jetzt auch eine Politik, die einen gesamteuropäischen Ausstieg aus der Atomenergie verfolgt. Aber wir wollen es nicht nur jetzt, sondern wir wollen es zu jedem Zeitpunkt, und das sei auch Ihnen von den Freiheitlichen gesagt. Wir wollen auch nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union unbedingt alles unternehmen, um sicherzustellen, dass wir aus den AKWs in Europa aussteigen, dass wir auch aus einem AKW wie Temelín aussteigen. Wir wollen eine nachhaltige Bemühung um dieses politische Ziel, und deswegen können wir einem kurzfristigen Populismus, wie ihn die Freiheitlichen betreiben, nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Letzter Punkt. – Herr Abgeordneter Khol! Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, ich glaube, Sie sind schon zu lange Parteisekretärin. Sie schlagen sich unter dem Niveau, das Sie an sich haben. Das finde ich bedauerlich. Herr Abgeordneter Khol! Frau Abgeordnete Rauch-Kallat! Khol hat heute gesagt, es habe bis heute einen Vier-Parteien-Konsens in Sachen AKW gegeben, und heute gebe es ihn nicht mehr, die SPÖ sei daran schuld.

Herr Abgeordneter! Es gibt einen anderen Grund, und Sie wissen es ganz genau: Das, was für Sie entscheidend ist, ist, dass dieser Bundeskanzler auf diesem Platz sitzen bleibt. Und dafür opfern Sie alles, auch den rot-weiß-roten Konsens. (Beifall bei der SPÖ.)

16.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

16.56

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Meine Damen und Herren! Ich habe eigentlich vorgehabt, mich nicht nach dem Abgeordneten Einem, sondern nach der Frau Abgeordneten Moser zu Wort zu melden, aber es passt auch hier ganz gut. Ich hätte mich gar nicht für so wichtig


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genommen, wie Sie das jetzt offensichtlich tun. (Abg. Schwemlein: Dann setzen Sie sich wieder nieder! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Mir geht es um die Sache, und ich will Sie schon auf eines aufmerksam machen. Man sollte nämlich in einer ehrlichen Debatte auch die Dinge beim Namen nennen. Die SPÖ wird folgende Frage beantworten müssen: Was wäre, wenn die tschechischen Verhandler, die tschechische Regierung die berechtigten Wünsche – und wenn Sie die drei Entschließungsanträge nebeneinander legen, erkennen Sie einen großen Teil, der völlig deckungsgleich ist – nicht erfüllen? (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, das würden wir gern einmal hören!) Daran können Sie sich nicht vorbeischwindeln.

Es ist nicht Ihre Aufgabe, uns das Leben leichter zu machen, aber wenn Sie der Meinung sind, dass diese Punkte dann offen bleiben, das Energiekapitel und die Verhandlungen damit nicht abgeschlossen werden können, dann müssen Sie es sagen. (Abg. Mag. Prammer: Herr Bundeskanzler! Welche Antwort geben Sie uns auf unsere Fragen?)  – Lassen Sie mich das fertig sagen! – Das ist unsere Antwort, und es wäre, so glaube ich, ehrlich, wenn Sie auch diese Antwort vertreten, denn das ist im Wesentlichen die gleiche Position, die etwa die Landeshauptleute vertreten, ob das Josef Pühringer oder Waltraud Klasnic oder Erwin Pröll ist – oder Michael Häupl, einer, der Ihnen vielleicht näher steht.

Das ist die Position, und diese ist ehrlich. Sie ist ganz in Ordnung, die kann man vertreten und argumentieren.

In Richtung der Grünen bitte ich jetzt – Frau Abgeordnete Moser, ich habe gut zugehört und nehme das ernst –: Wenn die tschechische Regierung diese berechtigten Wünsche Österreichs erfüllt, dann sagen Sie mir bitte ein Argument, warum Österreich justament sagen soll: Nein, jetzt schließen wir nicht ab! Sie haben doch den Eindruck erweckt, als ob da quasi irgendein finsteres Spiel läuft. Das ist überhaupt nicht der Fall. Aber ich bitte auch um die Ehrlichkeit der Beantwortung von Ihrer Seite, denn eines kann man nicht machen: dass man den Umweltminister in Verhandlungen schickt und dann mit gekreuzten Fingern hinten steht. Ich rede nicht von Karten im Ärmel, weil dieses Bild ist nun wirklich nicht besonders hilfreich und gut. Aber den Verhandler hinzuschicken und zu sagen: Was immer herauskommt – selbst wenn alle Wünsche, die gegenüber Österreich in diesem Zusammenhang von der tschechischen Seite erfüllt werden –, es muss trotzdem Zeit bis zum nächsten Sommer gewonnen werden!

Frau Abgeordnete! Mit diesem mentalen Vorbehalt werden Sie ganz sicher das, was Sie verbal sehr gut herübergebracht haben, nämlich eine vernünftige Nachbarschaft und ein gutes atmosphärisches Klima zwischen Nachbarn, nicht zustande bringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Daher glaube ich, dass der Weg, den wir gehen, der richtige ist. Und ein Appell – mir ist es wirklich nicht wichtig, wie ich dabei aussteige oder wie die Dinge parteipolitisch stehen –: Ich glaube, es wäre für uns alle gut, wenn man heute den Kern der Punkte, der uns allen gemeinsam ist, nämlich die sachlichen Verhandlungspunkte, die Österreich in den Verhandlungen sinnvollerweise im Energiebereich einbringen kann, gemeinsam beschließt (Zwischenruf des Abg. Öllinger ) und sich im Klaren ist, Herr Abgeordneter Öllinger, und zwar in beide Richtungen, was das bedeutet:

Erfüllen die Tschechen nicht diese Forderungen, müssen sie dann auch die Verantwortung für die verzögerten Beitrittsverhandlungen übernehmen.

Erfüllen die Tschechen die Verhandlungen, dann sind wir auch verpflichtet, unseren Teil mit einzubringen. Wenn das eine Linie ist, die, so glaube ich, sehr vernünftig ist und die die Österreicher auch verstehen, dann geben Sie sich einen Stoß, machen Sie mit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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17.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

17.00

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Herr Bundeskanzler hat die Fragen an die politischen Parteien in diesem Zusammenhang klar auf einen Punkt gebracht. Die Anti-Atompolitik sollte wie bisher gemeinsames österreichisches Anliegen sein und nicht für billige parteipolitische Profilierung und Polarisierung missbraucht werden. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Bleiben wir bei diesem Anspruch, den wir uns einmal in dieser Frage gestellt haben. Nur so werden wir glaubwürdig die österreichische Position international vertreten können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es gibt viele Themen parteipolitischer Auseinandersetzung, aber es sollte auch wenige national interessante und national bedeutsame Themen politischer Übereinstimmung zwischen Opposition und zwischen Regierung geben. Meine Damen und Herren! Genau Temelín sollte ein solches Thema jenseits parteipolitischer Kleingeldmünzerei und taktischer Überlegungen sein. – Das ist unsere Grundhaltung bei diesem Thema und wird auch in Zukunft Grundhaltung bleiben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der Melker Prozess muss fortgeführt werden. Die Vorgangsweise, wie sie die Regierung eingeschlagen hat, muss beibehalten werden. Es gibt keine sinnvolle Alternative dazu. Und wenn die Mehrheit der tschechischen Regierung offensichtlich aus grundsätzlichen Gründen nicht aus dem Projekt Temelín aussteigen will, dann müssen wir eben konsequent versuchen, mit Tschechien über höchstmögliche EU-konforme Sicherheitsstandards zu reden, aber dieses Thema auch innerhalb der Europäischen Union zu einem Thema machen. Wir müssen einen europäischen Bewusstwerdungsprozess in Gang setzen, denn eines muss uns klar sein: Es kann keinem österreichischen Politiker in keiner Partei gelingen, die Schließung zu erzwingen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Das sollte klar sein, und das muss ehrlicherweise in diesem Zusammenhang auch gesagt werden können.

Wir können ein Veto gegen den Beitritt Tschechiens einlegen, aber uns, der Volkspartei, ist klar: Damit wird kein Sicherheitsproblem gelöst, damit wird Temelín um kein Jota sicherer, und es würde auch nicht zur Schließung dieses Kraftwerkes kommen. Österreich würde sich aber international isolieren. Deshalb müssen wir auch die entsprechende europäische Solidarität einfordern, und das wäre eine Angelegenheit, eine Aufgabe, der sich Grüne und Sozialdemokraten stellen sollten (ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen), indem sie etwa Solidarität von Schröder, Fischer und Trittin einfordern.

Meine Damen und Herren! Hier können Sie Österreich tatsächlich unterstützen. Hier können Sie gemeinsam mit uns unsere nationalen Anliegen durchsetzen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Trittin hat sich schon einmal auf unsere Seite gestellt, aber er ist ganz konsequent vom Bundeskanzler und seinem Außenminister zurückgepfiffen worden. Meine Damen und Herren! Da wäre rot-grüne Solidarität gefordert. (Abg. Edlinger: Wer ist denn fürs Veto?) Da könnten Sie die Position Österreichs entsprechend stärken. Da könnten sich die Grünen stark machen. Da können Sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der österreichischen Interessen leisten. Damit können Sie sich um Österreich verdient machen! (Abg. Edlinger: Er hat noch nicht überrissen, dass wir kein Veto wollen!)

Nehmen Sie sich dieses Anliegens gerade auch bei der Sozialistischen und Grünen Internationale an, meine Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Kümmern Sie sich um die FPÖ! Sagen Sie was zum Veto! – Rufe bei der SPÖ: Veto! Veto!)

Ein Wort muss ich als oberösterreichischer Abgeordneter schon auch zur ehemaligen Ministerin Prammer aus Oberösterreich sagen. Sie hat 1999 anlässlich einer Expertentagung über Temelín gesagt: Wir wollen uns mit dem Atomausstiegsthema betreffend Temelín nicht belasten. Die tschechische Regierung muss über Temelín autonom entscheiden. Es ist auch nicht sinnvoll,


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Tschechien das Kraftwerk abzukaufen, um es in ein Gaskraftwerk umzuwandeln. – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Mit dieser Haltung, die Sie damals als Regierungspartei vertreten haben, haben Sie kein moralisches Recht, auf diese Bundesregierung hinzuhauen und sie zu kritisieren. Das möchte ich eindeutig und klar sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Unsere klare Botschaft ist: Wir wollen Tschechien in die Europäische Union. Wir bestehen aber auch darauf, dass für Temelín entsprechende europäische Sicherheitsstandards verankert werden. Wir können und wir werden niemanden erpressen, aber wir werden alles tun, um höchstmögliche Sicherheit zu schaffen. (Abg. Öllinger: Sie werden von Ihrem Koalitionspartner erpresst!)

Meine Damen und Herren! Dieses Recht haben wir, und dieses Recht wird diese Bundesregierung auch entsprechend durchsetzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

17.06

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Hauptfrage ist wohl wirklich die, die von Seiten der ÖVP hier nicht beantwortet wurde, nämlich: Wie sieht es aus mit dem Veto?

Und wenn Sie, Herr Bundeskanzler, zum Kollegen Cap gemeint haben, er solle nicht aus jedem Thema ein parteipolitisches machen, dann stelle ich fest: Das Problem in diesem Fall ist doch nicht die SPÖ. Das Problem ist in dem Fall, dass Ihr Regierungspartner – die Freiheitlichen – reine Parteipolitik macht und damit punkten will. Das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da Sie vorhin von der Notwendigkeit politischen Mutes gesprochen haben, dann fordere ich Sie einmal auf, dass die österreichische Bundesregierung – und Sie selbst – nicht nur in Brüssel so tut, als ob sie Mut hätte, sondern dies auch in Österreich macht. Und wissen Sie, was das heißen würde: innenpolitischen Mut zu zeigen? – Das würde heißen, dass Sie Ihren Koalitionspartner, die Freiheitlichen – und das richte ich auch an Sie, Herr Klubobmann Khol –, dass Sie Herrn Kollegen Westenthaler und die anderen dazu bewegen, endlich klar und deutlich zu sagen, dass es kein Veto gegen den Beitritt Tschechiens geben wird. Das wäre nicht Parteipolitik, das wäre Staatsräson, aber dazu bringen Sie Ihren Koalitionspartner nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dieses Abgehen von der Veto-Drohung wäre doch auch etwas, was Sie heute in diesen von Ihnen jetzt eingebrachten Antrag hätten hineinschreiben können. Da steht von einem Nein zur Veto-Drohung, da steht dezidiert von pro Erweiterung oder auch dezidiert von pro Beitritt der Tschechischen Republik kein Wörtchen drinnen. Kein Wort dazu! Und das ist der Punkt, wobei Ihnen von der ÖVP – sowohl Ihnen, Herr Bundeskanzler, als auch der ÖVP-Fraktion – einfach der innenpolitische Mut fehlt.

Sie glauben, so über die Runden zu kommen. Die Freiheitlichen machen dann das Volksbegehren. Vielleicht kann man das Energiekapitel schon vorher abschließen. – Ich weiß nicht, was Sie nachher mit dem Volksbegehren der Freiheitlichen machen. Aber das wird Ihre Sache sein, wenn es dann in der Koalition kracht.

Ihnen fehlt der innenpolitische Mut, die Freiheitlichen dazu zu bewegen, zu sagen: Nein, kein Veto! Kein Veto gegen Temelín, kein Veto zum Beitritt der Tschechischen Republik. Das fehlt Ihnen!

Es ist schließlich Ihr Regierungspartner, nicht der unsere. Das heißt, wir waren sehr wohl bereit, hier jetzt gemeinsam einen Antrag zu verfassen, aber diese klare Position, dass es dieses Nein


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zum Beitritt nicht geben wird, dass es dieses Veto nicht geben wird, das kommt von Ihnen nicht. Und deswegen kann es hier auch keinen Konsens geben.

Wenn der Herr Klubobmann Westenthaler am heutigen Tag zweimal die Zitate, die durchaus nicht erfreulichen Zitate der SPÖ-Mitglieder von vor mittlerweile 23 Jahren aus dem Hut zaubert, dann zeigt das wohl nur auf, dass er sich sonst in seiner Argumentation anscheinend zu schwach fühlt, als dass er jetzt auf die Gegenwart eingehen könnte, sondern dass er etwas herholen muss, was vor vielen Jahren geschehen ist. Oder will er damit die eigene Haltung zudecken, diese sehr doppelbödige Haltung, wobei freiheitliche Landeshauptleute, freiheitliche Landesparteien das Volksbegehren mittragen und unterstützen, gleichzeitig aber nichts zur Pro-Beitritt-Haltung in dem Antrag, den Sie heute einbringen, verankert ist?

Wenn er sagt: Die Freiheitlichen denken bis zum Schluss und legen die Karten offen auf den Tisch!, dann kann ich nur lachen. Die offenen Karten auf dem Tisch der Freiheitlichen – das heißt zum Beispiel: Kärntens Landeshauptmann Haider stimmt zu, dass ein ausländischer Energiekonzern, der Atomenergie produziert, in die Kelag einsteigt und in Kärnten Strom liefert. – Wunderbar, das sind die offenen Karten der Freiheitlichen.

Die Exit-Strategie der Freiheitlichen gibt es auch nicht. In der dieswöchigen Ausgabe des "Format" wird berichtet, dass es am 17. Oktober ein Treffen zwischen Ihnen, Herr Bundeskanzler, der Vizekanzlerin und Herrn Landeshauptmann Haider gab, bei dem anscheinend Landeshauptmann Haider sein Männerwort dafür gegeben hat, dass es kein Volksbegehren geben wird. Da frage ich mich, was denn dieses Männerwort für eine Bedeutung hat in dieser Koalition, in der Sie sind. (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Schüssel. )  – So steht es diese Woche im "Format".

Es wurde schon einmal darüber berichtet, dass es in der Regierung die Entscheidung gegeben hat, es werde kein Volksbegehren geben. Ein paar Wochen später gibt es dieses Volksbegehren! Wissen Sie, was das Tragische an dieser Politik ist? – Sie wissen es ganz genau, Herr Bundeskanzler, und auch Sie, Herr Klubobmann Khol: Ein Veto gegen den Beitritt Tschechiens wird Temelín nicht verhindern! Es wird nämlich dazu führen, dass die Wahlen in Tschechien so ausgehen, dass jene gewinnen, die der EU gar nicht beitreten wollen und Temelín sehr wohl offen halten, auf keinen Fall schließen wollen. Das ist das Problem Ihrer Politik, das ist Ihr Problem, das Problem der Regierung, und lange nicht unseres.

Ein wesentlicher Punkt in Richtung Anti-Atompolitik wird wohl das sein, was wir heute in der Früh besprochen haben, nämlich die Frage, ob Ministerin Forstinger und Ministerin Gehrer am 10. Dezember beim Rat der Forschungsminister dem neuen Euratom-Vertrag zustimmen oder ein Veto einlegen werden, was sehr wohl einen Sinn hätte. Wenn das geschieht, dann ist Ihre Anti-Atompolitik der Glaubwürdigkeit einen Schritt näher, wenn nicht, dann bleibt sie so unglaubwürdig wie bisher. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Fallent. – Bitte.

17.13

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man nicht mehr weiter weiß, dann beginnt man zu polemisieren. Das hat Herr Cap heute eindrucksvoll unter Beweis gestellt. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni. )

Sehr geehrte Frau Glawischnig! Sie haben gemeint, Tschechien bräuchte wirtschaftliche Unterstützung. Wir sollten Tschechien finanziell unterstützen. Ich sage Ihnen – und wir alle wissen das ganz genau –, dass bei einem Weiterbetrieb von Temelín der Betreiber und auch Tschechien nicht einmal in der Lage sein werden, die laufenden Betriebskosten zu erwirtschaften. Wir wissen ganz genau, dass die tschechische Bevölkerung Jahr für Jahr Geld aufbringen muss, damit Temelín wirtschaftlich geführt werden kann.


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Ich sage Ihnen nur: Wir werden keinen einzigen Schilling von den österreichischen Steuerzahlern dafür ausgeben, tschechische Ignoranz und Verantwortungslosigkeit zu unterstützen, solange Tschechien nicht endlich damit aufhört, der tschechischen Bevölkerung Geld wegzunehmen, um ein Kraftwerk, das keine Zukunft hat, weiter zu betreiben.

Herr Kollege Gusenbauer! Sie haben gesagt, dass wir mit dem Volksbegehren für ein Veto gegen Temelín Tschechien den Revolver an die Stirn setzen. Ich bin der Meinung, Herr Parteivorsitzender Gusenbauer, dass die österreichische Bevölkerung einen Revolver an der Stirn spürt, denn Tschechien ist vergleichbar mit einem russischen Roulette. Niemand, und auch Sie nicht, weiß, welche Auswirkungen der nächste Störfall haben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist unsere Verantwortung, hier Maßnahmen zu setzen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe zwei Töchter, die dabei sind, erwachsen zu werden, und ich sage Ihnen, sie haben Angst und Sorge um ihre Zukunft – berechtigte Angst und berechtigte Sorge. Wir müssen Maßnahmen setzen, um diese Angst abzuwenden. Würden Sie meine Kinder fragen, wie sie die Lage einschätzen, sie könnten sie nicht einschätzen – auch wir sind dazu nicht in der Lage –, aber sie wissen ganz genau, dass Atomenergie abzulehnen ist und dass Atomenergie in Europa in Zukunft keinen Platz hat. Das wissen sie ganz genau.

Die freiheitliche Politik baut im Wesentlichen auf vier Säulen auf: Wir sagen erstens, Temelín muss zu Zwentendorf werden, zweitens, der rasche Ausstieg Europas aus der Atomenergie ist anzustreben, drittens, in der Zeit, bis wir den Ausstieg geschafft haben, sind entsprechende Sicherheitsstandards zu formulieren und umzusetzen, und viertens, es ist ein eindeutiger Umstieg auf erneuerbare Energieträger einzuleiten, es sind die politischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass wir diesen Weg gehen können.

Ich sage Ihnen noch etwas: Wir werden eine Koalition mit allen positiven Kräften und allen Ländern, die keine Atomkraftwerke haben, innerhalb der Europäischen Union, aber auch bei den Beitrittskandidaten suchen, und wir werden in dieser Koalition versuchen, einen gemeinsamen Weg zu finden, um aus dieser Mausefalle herauszukommen. (Abg. Öllinger: In der Mausefalle sitzt die Koalition!) Menschen bauen Atomkraftwerke um sich herum – keine Maus wäre so dumm, sich selbst Mausefallen zu bauen. Schicken wir unsere Kinder nicht in diese Fallen, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofmann. – Bitte.

17.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist leider Gottes dieser Nachmittag, die Behandlung des Themas Temelín in der Dringlichen Anfrage vorübergegangen, ohne dass Kollege Cap, der mehrmals und öffentlich den Nichtabschluss des Energiekapitels gefordert hat, die Frage, die heute wie auch in der Vergangenheit schon oft an ihn gestellt wurde, beantwortet hat, nämlich die Frage: Welche Maßnahmen sind erforderlich, damit das Energiekapitel abgeschlossen werden kann? Was muss aus Ihrer Sicht, Herr Kollege Cap, geschehen?

Ich kann Ihnen sagen, was Sie tatsächlich bezwecken. Dieses parteipolitisch motivierte Strategiespiel soll verdeutlichen, welche Position die SPÖ angeblich hat, dass sie sich für ein kernkraftfreies Europa einsetzt. Das wird es in der Form aber nicht spielen und hat mit Temelín, mit der Inbetriebnahme von Temelín nur sehr wenig zu tun, und das wissen Sie.

Sie haben eingemahnt beziehungsweise kundgetan, dass diese Regierung es verabsäumt hat, sich auf europäischer Ebene Partner zu suchen, um einen Ausstieg aus der Kernenergie zu betreiben. Ich frage Sie: Was hat Ihre Regierungsfraktion in der letzten Legislaturperiode diesbezüglich gemacht? – Die Sündenliste ist heute schon aufgezählt worden. Frau Kollegin Prammer wurde schon mehrmals erwähnt. Und was war mit Bundeskanzler Viktor Klima im Zusammen


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hang mit Mochovce, das er zur Chefsache erklärt hat? Es ist nichts passiert! Bohunice ist weiterhin in Betrieb geblieben.

Sie gehen nicht darauf ein, welche wirtschaftlichen Überlegungen es dabei gibt. Ich bin der Meinung, dass klar und deutlich gesagt werden muss, was die Tschechen erwartet, wenn sie Temelín quersubventioniert – denn dieses Kraftwerk wird sich nicht rechnen – betreiben wollen. Das wird in der EU nicht möglich sein.

Ihre Haltung, Herr Kollege Cap, ist möglicherweise auch der späte Dank an die Tschechen, die den Sanktionen der EU 14 gegen Österreich beigetreten sind, die Sie ja herbeigewünscht haben und die Sie für gut gehalten haben, um diese Regierung am Arbeiten zu hindern. Wenn das so ist, dann ist das ein Verrat an Österreich und an die Sicherheitsbedürfnisse der österreichischen Bürger. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.20

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Graf. Restliche Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

17.20

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In zwei Minuten kann man nicht viel sagen, ich möchte aber doch die Gelegenheit ergreifen, weil sich auch Herr Abgeordneter Dr. Cap noch zu Wort gemeldet hat.

Er hat uns ja seinerzeit, in der ersten Sitzung am 18. November 1999, mit den Worten begrüßt, wir sollten uns vor dem Klubobmann aufstellen und sagen: Unsere Arbeit ist zu nichts nütze und nichts wert! Meine Antwort darauf war: Es gibt kein sicheres Atomkraftwerk. Und dementsprechend haben wir unsere Linie auch konsequent verfolgt.

Heute Vormittag konnten wir ja erfahren, dass sich viele Damen und Herren – einige davon sitzen noch hier – in ihrer Einstellung zur Anti-Atompolitik gewandelt haben. Ich finde das sehr gut, das ist nichts Schlechtes; jawohl, es ist zu begrüßen, insbesondere nach dem 26. April 1986.

Herr Dr. Gusenbauer hat heute gesagt, wir sollten den höchstmöglichen Sicherheitsstandard erzielen. Herr Dr. Einem hat gerade vorhin gemeint, dass sich die Regierung um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung zu kümmern hat. Das ist ein wichtiges Anliegen, und nichts anderes machen wir, nichts anderes steht in unserem Antrag.

Wer soll es verantworten (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen), dass die österreichische Regierung Sicherheitsmängel, die beim AKW Temelín gegeben sind, nicht aufzeigt? Wer soll es verantworten, wenn wir das nicht machen? Sieben Sicherheitsrisken sind aufgezeigt worden, der ORF hat das dankenswerterweise in der Parlamentssendung aufgezeigt ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist erschöpft. Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (fortsetzend): Es wäre daher an der Zeit, auch die tschechische Bevölkerung zu befragen, ob sie überhaupt mit dem Atomkraftwerk in Temelin einverstanden ist. Und das könnten wir gemeinsam tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Restliche Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

17.22

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte feststellen, dass der Herr Bundeskanzler die wesentlichen Fragen unserer Dringlichen Anfrage nicht ausreichend beantwortet hat. Vor allem zu Frage 14, die ja wirklich die Vollziehung betrifft, zu der Veto-Problematik hat er nicht Stel


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lung bezogen. Das heißt, zu den wesentlichen Punkten, die in der Debatte um Temelín eine so große Rolle spielen, hat der Bundeskanzler hier im Haus nicht Stellung bezogen. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit kritisieren, sonst kann die Diskussion ja offensichtlich nicht fortgesetzt werden.

Ein Abgeordneter von der FPÖ hat gesagt, die Regierung befinde sich in der Mausefalle. Ich würde sagen: Eigentlich steht der Regierung in dieser Frage das Wasser bis zum Hals. (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht der Regierung! – Abg. Mag. Schweitzer: Du sollst deine Position erklären!) Aber es gibt ja noch eine Opposition, an die man sich wenden kann. (Abg. Mag. Schweitzer: Was macht die SPÖ?) Aufgabe der Regierung ist es, das Hohe Haus über die Verhandlungsfortschritte zu informieren, uns überhaupt einmal darüber zu informieren, wie die Verhandlungen stehen, dann kann man auch eine Debatte darüber führen. Aber diese absurden "Was wäre, wenn"-Diskussionen, diese Spekulationsorgie von Propheten und sonstigen Kaffeesatzlesern sind sinnlos! Es muss hier wirklich einmal informiert werden und einen Bericht geben, aber den gibt es nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Also ich stelle noch einmal fest: Zu der Veto-Diskussion gibt es keine Meinung des Bundeskanzlers. Ich stelle noch einmal fest: Kein Mitglied der FPÖ, das sich in der Regierung befindet, hat sich an dieser Debatte beteiligt oder war anwesend, und das ist ebenfalls schärfstens zu kritisieren.

Weiters möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir in Punkt 5 unseres Entschließungsantrages die Voraussetzungen für die Zustimmung, für die vorläufige Zustimmung zum Energiekapitel taxativ aufgezählt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Und was ist, wenn das nicht eintritt?) Mehrere Punkte sind identisch mit dem Vorschlag der ÖVP und der FPÖ. Dazu gekommen ist lediglich das, was im Melker Prozess ohnehin drinsteht und was Sie in vorauseilendem Gehorsam schon herausgestrichen haben: die Durchrechnung der Nulloption bei einer Nichtinbetriebnahme und das Prüfen von Ausstiegsvarianten. Außerdem vertreten wir die Meinung, dass es sich um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag handelt. – Das ist erfüllbar, das ist ausverhandelbar! Wenn die Regierung es nicht schafft, das auszuverhandeln, dann ist sie rücktrittsreif – wenn sie es nicht ohnehin schon ist, weil sie nämlich bis jetzt nicht imstande war, ein Ergebnis auf den Tisch zu legen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist auch ein Zeichen von Schwäche, dass diese Regierung jetzt seit Wochen versucht, in diesem Thema von Hinz und Kunz, von überall her Hilfe zu bekommen. Sie soll doch endlich einmal versuchen, selbst Ergebnisse zu erarbeiten, selbst Ergebnisse auf den Tisch zu legen. Es kann kein Wegstehlen aus der Verantwortung geben, es kann auch kein Verantwortung-Überwälzen geben – Sie tragen die Verantwortung! Sie sind in der Regierung, Sie führen die Verhandlungen! Sie müssen uns über die Verhandlungsergebnisse informieren. Sie müssen zu diesen auch stehen (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben keine Strategie!) und dürfen sie nicht zum Gegenstand parteipolitischer Hickhack-Auseinandersetzungen machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Niemand von euch weiß, was ihr wollt! – Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben keine Strategie!)

Wenn jemand parteipolitisch agiert, dann sind das Sie: die FPÖ mit ihrem Doppelspiel, mit ihrem Beschwindeln der Wählerinnen und Wähler auf der einen Seite und die Landeshauptleute von der ÖVP auf der anderen Seite. Dazwischen torkelt der Bundeskanzler führungslos in dieser Bundesregierung hin und her und ist nicht imstande, eine klare Linie in diese Diskussion hineinzubringen. (Beifall bei der SPÖ.) Und das muss wirklich einmal kritisiert werden. (Abg. Ing. Westenthaler hält einen Artikel mit der Überschrift "Sozialisten sind für Kernenergie" in die Höhe.)

Sie haben daher jetzt eine echte Chance. Sie haben die Chance, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, und zwar alle, dann hätten wir diesen nationalen Konsens, der so notwendig wäre. Dieser Entschließungsantrag hat die zu verhandelnden Punkte für den Abschluss des Energiekapitels taxativ aufgezählt, und dieser Entschließungsantrag bezieht eine klare Position zu der Veto-Drohung, die die FPÖ permanent einbringt und die die Fortsetzung der Verhandlun


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gen behindert und ein schlechtes Klima schafft, was letztlich eben auch ein Zeichen dieses Doppelspiels ist.

Sie befinden sich auf einer Wegkreuzung. Sie können sich entscheiden. Ich fordere Sie auf – noch einmal mit Nachdruck –, diesem Entschließungsantrag der Sozialdemokraten im Interesse Österreichs, im Interesse der Sicherheit, im Interesse der Sicherheitsinteressen aller Österreicherinnen und Österreicher zuzustimmen. Denken Sie noch einmal nach, Sie haben noch ein bisschen Zeit dazu! (Beifall bei der SPÖ.)

17.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Restliche Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

17.27

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich bringe zunächst auch einen Entschließungsantrag ein, und zwar:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig, Moser, Petrovic und FreundInnen betreffend kein österreichisches Steuergeld für die EU-Atomindustrie

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, darauf hinzuwirken, kein österreichisches Steuergeld für die Förderung der EU-Atomforschung bereitzustellen.

2. Die österreichische Bundesregierung wird daher aufgefordert, in den entsprechenden EU-Gremien dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002–2006 der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)" keine Zustimmung zu erteilen.

*****

Meine Damen und Herren! Ich knüpfe an die Debatte von heute Morgen an. All jenen, die das Schicksal unserer Kinder beklagt und dumpfe Befürchtungen ausgestoßen haben, sei gesagt: Wir sollten uns zumindest darin einig sein, dass kein weiteres EU-Geld, auch kein österreichisches Geld, in den Ausbau und die Aufrüstung von neuen Kernkraftwerken fließt. Das wäre zumindest ein Mindest-Kompromiss für die Zukunft. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundeskanzler! Sie haben heute zwar nicht Ihre Eloquenz verloren, aber wenn man die Herren auf der Regierungsbank heute ein wenig beobachtet hat, konnte man erkennen: Sehr wohl war weder Ihnen noch Herrn Minister Molterer. Vielleicht war ja das sehr missglückte Molterer-Statement, der uns das geltende Völkerrecht erklärt hat, in Wirklichkeit auch eine Botschaft an den Koalitionspartner: Hört auf mit diesen Veto-Drohungen! – Beides ist letztlich ein falscher Weg. Wir brauchen keine Politiker und Politikerinnen, um uns das geltende Völkerrecht zu erklären, sondern wir wollen, dass Politik gemacht wird und dass natürlich die Zeit der Beitrittsverhandlungen genützt wird, um das Bestmögliche für Österreich herauszuholen. (Beifall bei den Grünen.)

Aber zum anderen: Ich glaube, deswegen war Ihnen, Herr Bundeskanzler, so unwohl in Ihrer Haut, denn die ÖVP weiß ja nur zu gut, was ultimative Drohgebärden aus dem Ausland bewirken. Nicht zuletzt haben Sie, Herr Bundeskanzler, ja damals – ich weiß, Sie hören das ungern, aber nichtsdestotrotz muss ich Sie daran erinnern – in der Waldheim-Kampagne mit genau solchen Ressentiments gespielt. Jetzt erst recht! Wenn ein Zuruf aus dem Ausland kommt, dann wird der nationale Schulterschluss verordnet. Genau das bewirkt Ihr Koalitionspartner jetzt in Tschechien, und das ist angestrebt, um da Gräben aufzureißen und gut nachbarliche Beziehun


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gen zu stören. Herr Bundeskanzler! Dem haben Sie bis heute nichts entgegengesetzt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn der Abend noch länger dauert – und das wird er – und es immer bunter wird, dann denke ich schon, manchmal bin ich ganz überrascht. Es war wirklich bemerkenswert, wie sämtliche ÖVP-Redebeiträge an dem Wort "Veto" vorbeigeschrammt sind. Sie haben ein massives Problem. (Abg. Dr. Puttinger: Wer hat ein Problem?) Herr Bundeskanzler, ich würde Ihnen schon gerne zugestehen ... (Bundeskanzler Dr. Schüssel spricht mit dem gleichfalls auf der Regierungsbank sitzenden Staatssekretär Morak.)  – Ich weiß schon, dass er zuhört, er tut nur so, als würde er nicht zuhören, weil das unangenehm ist. – Ich gebe Ihnen schon Recht: Eigentlich sollten wir über diese Fragen reden: Wie verfahren wir mit dem Offenhalten dieses Energiekapitels? Wie können wir die Zeit nützen? Mit welcher Verhandlungsvariante hätten wir die höchste Wahrscheinlichkeit, dass Temelín vom Probebetrieb abgeschaltet wird?

Aber bevor Sie, Herr Bundeskanzler, die Splitter vielleicht in den Augen von OppositionspolitikerInnen suchen oder die Schwächen der einen oder anderen Variante, frage ich Sie wirklich: Wieso sehen das außer den ÖVP-PolitikerInnen die Karikaturisten, das ganze Land mittlerweile so (die Rednerin zeigt eine Karikatur): Ein Wirrwarr von Ja-, Nein-, ein bisschen-, doch-, könnte sein-, Vetodrohungen!? (Die Rednerin überreicht die Karikatur Bundeskanzler Dr. Schüssel.) Herr Bundeskanzler! Das ist die Sicht eines Karikaturisten. Sie mag etwas überspitzt sein, aber losgelöst von der Realität ist sie nicht.

Ein Allerletztes: Herr Bundeskanzler! Deswegen haben Sie sich wahrscheinlich hier auch heute so ungut gefühlt bei dieser Debatte (Ruf bei der ÖVP: Er hat sich gut gefühlt!), weil das eigentliche Problem zu sehen und zu spüren war. Dieses kommt ja erst. Es kommt letztlich leider – und das wissen Sie – fast unabhängig davon, ob sehr viele oder sehr wenige dieses leidige "Veto-Volksbegehren" unterzeichnen werden, denn beides kann in einer für Österreich nachteiligen Art und Weise wirken. Dass Sie dazu gar nichts gesagt und nur gelacht haben, wenn es um die Vergangenheit der SPÖ geht, das ist traurig und das ist letztlich eine für dieses Land sehr gefährliche Führungsschwäche. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Dr. Moser, Genossinnen und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

17.34

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns in diesem Hohen Haus seit Jahren mit Anti-Atompolitik, und ich war eigentlich immer stolz darauf, dass es uns in vielen Fällen – über lange Zeit in allen Fällen – gelungen ist, zwischen den vier Parteien in diesem Hohen Haus einen Konsens herbeizuführen, was Entschließungsanträge betrifft. Aber ich stelle heute schon fest, dass es in diesem Haus zwei Fraktionen gibt, denen es offenbar nicht sonderlich an der Sache gelegen zu sein scheint, sondern vor allem daran, hier heiße Luft zu produzieren. Wen ich hier auf meiner linken Seite meine, das können Sie sich ausmalen! (Widerspruch bei der SPÖ.)

Wie war denn die Realität? – Wir hatten eine SPÖ-geführte Bundesregierung. Zuständig für Anti-Atom-Fragen waren der Herr Bundeskanzler und eine gewisse Frau Bundesministerin Prammer. Aus den Entschließungen oder aus den Aufforderungen dieses Hauses ist unter deren Verantwortung in der Umsetzung nichts geworden außer heißer Luft. Erst jetzt unter Schüssel, unter Molterer, die dafür zuständig sind, ist Melk entstanden (Abg. Dr. Gusenbauer: Melk gibt es schon länger!), ist ein ernst zu nehmender Prozess entstanden, der dazu führt, dass es gelungen ist, die Tschechen in einen Verhandlungsprozess mit uns zu bringen, der auch konkrete Ergebnisse zeitigen wird.


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Und es war der Herr Bundeskanzler, der schlussendlich jetzt auch von den Tschechen eingefordert hat, dass die Ergebnisse von Melk in einem Annex beispielsweise zum Beitrittsvertrag auch verbindlich und völkerrechtlich einklagbar für uns künftig Sicherheit für unsere Bevölkerung bringen werden. Das einzig herzeigbare Ergebnis – und das ist ein gutes Ergebnis – stammt von dieser ÖVP-FPÖ-Bundesregierung. In Zeiten Ihrer Verantwortlichkeit für die Anti-Atompolitik ist außer heißer Luft zu diesem Thema nichts produziert worden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, wir tun gut daran, wenn wir uns mit diesem Kasperltheater, das hier beispielsweise gerade wieder Herr Cap veranstaltet hat, der aus einem höchst ernsten Thema, das unsere Bevölkerung wirklich ureigenst berührt, ein Kabarett zu machen versucht, nicht mehr länger beschäftigen, sondern das unterstützen, was einzig und allein im Sinne unserer Bevölkerung zum Ziel führen kann, nämlich die Bemühungen unseres Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel und unseres Bundesministers Willi Molterer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Genossen betreffend die Umsetzung des "Protokolls von Melk" bezüglich des Kernkraftwerks Temelín.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Genossen stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" - Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Abgeordneten Schweitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Sophie Bauer wird ihn später dabei ablösen. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Mag. Schweitzer und die Schriftführerin Sophie Bauer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.44 Uhr unterbrochen und um 17.49 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bitte Platz zu nehmen!

Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:


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Abgegebene Stimmen: 176, davon "Ja" -Stimmen 104, "Nein" -Stimmen 72.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Genossen ist somit angenommen. (E 104.)

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens dem Stenographischen Protokoll beigefügt.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Achatz, Amon, Auer;

Bauer Gerhard, Baumgartner-Gabitzer, Böhacker, Bösch, Brinek, Bruckmann, Brugger, Burket;

Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert;

Egghart, Ellmauer;

Fallent, Fasslabend, Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freigaßner, Freund, Frieser;

Gahr Hermann, Gatterer, Gaugg, Graf Herbert L., Graf Martin, Grollitsch, Großruck;

Haigermoser, Hakl, Haller, Hartinger, Hetzl Gerhard, Hofmann, Hornegger Franz, Hornek Erwin;

Jung;

Kampichler, Khol, Kiss, Knerzl, Kopf, Kößl, Krüger, Kukacka, Kurzbauer, Kurzmann;

Langreiter, Lentsch, Lexer, Loos;

Mainoni, Miedl, Mikl-Leitner, Mitterlehner, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neudeck;

Ofner, Ortlieb;

Papházy, Partik-Pablé, Pecher, Povysil, Prinz, Prinzhorn, Pumberger, Puttinger;

Rasinger, Rauch-Kallat, Reindl Hermann;

Schender, Scheuch, Schoettel-Delacher, Schultes, Schwarzenberger, Schweisgut, Schweitzer, Sevignani, Sodian, Spindelegger, Stadler, Staffaneller, Steibl, Stummvoll;

Tancsits, Trattner, Trettenbrein, Trinkl;

Wattaul, Weinmeier, Wenitsch, Westenthaler, Wochesländer, Wolfmayr;

Zellot, Zernatto, Zierler, Zweytick.

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Antoni;

Bauer Hannes, Bauer Sophie, Binder, Brosz, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Dobnigg;

Eder Kurt, Edler Josef, Edlinger, Einem;

Faul, Fischer;


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Gaál Anton, Gaßner, Glawischnig, Grabner, Gradwohl, Grünewald, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heinisch-Hosek, Heinzl Anton, Hlavac, Horn;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Keppelmüller, Kiermaier, Kogler, Kräuter, Kubitschek, Kummerer, Kuntzl;

Lackner, Lapp, Leikam, Lichtenberger, Lunacek;

Maier, Mertel, Moser, Muttonen;

Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger;

Parnigoni, Pendl, Petrovic, Pfeffer, Pirklhuber, Posch, Prähauser, Prammer;

Rada, Reheis, Riepl;

Schasching, Schieder, Schwemlein, Silhavy, Sima, Stoisits;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wimmer, Wittmann, Wurm.

*****


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen und Genossen betreffend eine aktive europäische Anti-Atom-Politik Österreichs und das AKW Temelín.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen betreffend die gemeinsame Anti-Atom-Politik Österreichs, den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie und das AKW Temelín.

Auch hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Das dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, die Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag Dr. Cap und Genossen stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Mag. Schweitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Sophie Bauer wird ihn später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Mag. Schweitzer und Sophie Bauer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.56 Uhr unterbrochen und um 18.01 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Werner Fasslabend (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 177, davon "Ja" -Stimmen: 59, "Nein" -Stimmen: 118.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Antoni;

Bauer Hannes, Bauer Sophie, Binder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Dobnigg;

Eder Kurt, Edler Josef, Edlinger, Einem;

Faul, Fischer;

Gaál Anton, Gaßner, Grabner, Gradwohl, Gusenbauer;

Hagenhofer, Heinisch-Hosek, Heinzl Anton, Hlavac, Horn;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Keppelmüller, Kiermaier, Kräuter, Kubitschek, Kummerer, Kuntzl;

Lackner, Lapp, Leikam;

Maier, Mertel, Muttonen;

Nürnberger;

Oberhaidinger;

Parnigoni, Pendl, Pfeffer, Posch, Prähauser, Prammer;

Rada, Reheis, Riepl;

Schasching, Schieder, Schwemlein, Silhavy, Sima;

Verzetnitsch;

Wimmer, Wittmann, Wurm.


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83. Sitzung / Seite 163

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Achatz, Amon, Auer;

Bauer Gerhard, Baumgartner-Gabitzer, Böhacker, Bösch, Brinek, Brosz, Bruckmann, Brugger, Burket;

Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert;

Egghart, Ellmauer;

Fallent, Fasslabend, Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freigaßner, Freund, Frieser;

Gahr Hermann, Gatterer, Gaugg, Glawischnig, Graf Herbert L., Graf Martin, Grollitsch, Großruck, Grünewald;

Haidlmayr, Haigermoser, Hakl, Haller, Hartinger, Hetzl Gerhard, Hofmann, Hornegger Franz, Hornek Erwin;

Jung;

Kampichler, Khol, Kiss, Knerzl, Kogler, Kopf, Kößl, Krüger, Kukacka, Kurzbauer, Kurzmann;

Langreiter, Lentsch, Lexer, Lichtenberger, Loos, Lunacek;

Mainoni, Miedl, Mikl-Leitner, Mitterlehner, Moser, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neudeck;

Ofner, Öllinger, Ortlieb;

Papházy, Partik-Pablé, Pecher, Petrovic, Pilz, Pirklhuber, Povysil, Prinz, Prinzhorn, Pumberger, Puttinger;

Rasinger, Rauch-Kallat, Reindl Hermann;

Schender, Scheuch, Schoettel-Delacher, Schultes, Schwarzenberger, Schweisgut, Schweitzer, Sevignani, Sodian, Spindelegger, Stadler, Staffaneller, Steibl, Stoisits, Stummvoll;

Tancsits, Trattner, Trettenbrein, Trinkl;

Van der Bellen;

Wattaul, Weinmeier, Wenitsch, Westenthaler, Wochesländer, Wolfmayr;

Zellot, Zernatto, Zierler, Zweytick.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig und Genossen betreffend "kein österreichisches Steuergeld für die EU-Atomindustrie".

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Aha-Rufe von SPÖ-Abgeordneten in Richtung der Freiheitlichen, die sich nicht von den Sitzen erheben.)  – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit. Somit ist der Antrag abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich nehme nun die Verhandlungen über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.


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Herr Abgeordneter Mag. Kogler hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Mein Vorredner in der vorigen Debatte, Kollege Spindelegger, hat seiner Meinung Ausdruck verliehen, dass ein zentrales Dokument, nämlich jenes, das den Titel "Bericht des französischen Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik" trägt, fristgerecht allen Abgeordneten, jedenfalls auch der grünen Fraktion, zugeleitet worden wäre, nämlich im Sinne des Artikels 23e Abs. 1 B-VG.

Ich darf vielmehr nach mittlerweile eindringlicher Recherche diese Aussage des Kollegen Spindelegger richtigstellen und sagen, dass sehr wohl einmal ein Dokument übermittelt wurde, aber bloß die ersten beiden Seiten, die ersten beiden Absätze davon, und dass auch eindringliche Reklamationen es nicht möglich gemacht haben, dass zumindest unsere Fraktion den gesamten Bericht erhält. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. – Bitte.

18.03

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte ebenfalls einige Worte zum Vertrag von Nizza sagen, schließlich waren es vor nicht ganz einem Jahr doch relativ harte Verhandlungen, die uns dort geplagt haben. Ich glaube, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann. Wir haben erstens die Voraussetzungen für die EU-Erweiterung geschaffen, und wir haben zweitens zugleich aber auch die EU-Integration vertieft, vor allem in jenen Bereichen, die gerade eine enorme Bedeutung bekommen haben, wie etwa der Raum der inneren Sicherheit, die justizielle Zusammenarbeit, der Welthandel. Es wurde jetzt gerade in Doha nachdrücklich unter Beweis gestellt, dass da eine gemeinsame europäische Position sehr bedeutsam ist. Dies gilt auch in der Frage der Außen- und Verteidigungspolitik, wo eine Weiterentwicklung dringend erforderlich ist. Das haben auch die Folgewirkungen des 11. September 2001 deutlich gezeigt.

Wir haben des Weiteren österreichische Interessen gewahrt: Wir sind nachdrücklich für unsere Ideen, dass jedes Land in jeder Institution vertreten sein muss, eingetreten und haben diese Interessen zumindest auf eine lange Zeit wahren können, sowohl was das Stimmgewicht im EU-Rat betrifft als auch was die Zahl der österreichischen Parlamentarier im Europäischen Parlament und die Repräsentanz im Europäischen Gerichtshof betrifft.

Ich glaube, dass diese österreichischen Interessen gut gewahrt sind.

Wir haben mit einem neuen Verfahren – das betrifft den Artikel 7 – erstmals die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich ein Fall wie das Mobbing gegenüber Österreich nie mehr wiederholen kann. Jetzt gibt es Parteiengehör, jetzt gibt es ein objektives Verfahren, jetzt kann sich ein Land, das sich ungerecht behandelt fühlt, dagegen wehren. Es ist ein verrechtlichtes Verfahren, auch das Europäische Parlament kann da mitreden und mit entscheiden. Ich glaube, dass diese Ergebnisse des Vertrages von Nizza bedeutsam sind und Europa in eine sehr positive Richtung hin verändert haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen; die Details haben wir schon im Ausschuss mehrfach diskutiert, aber auch beim Ermächtigungsgesetz für Nizza haben wir uns damit befasst.

Wenn Sie erlauben, möchte ich aber doch noch einige Worte, weil das auch in der Präsidialkonferenz so besprochen wurde, zu den Nachfolgewirkungen des 11. September 2001 sagen, weil doch in der Zeit seither einige österreichische Initiativen gesetzt wurden und weil man auch die Lage im Lichte der heutigen Ereignisse anders bewerten kann und anders bewerten soll.

Zunächst einmal ist, was mich sehr freut, zu erwähnen, dass Europa innerhalb weniger Wochen 80 verschiedene Einzelmaßnahmen gesetzt hat, um den Kampf gegen den Terror ernsthaft auf


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zunehmen: das Austrocknen der Finanznetze, der Kampf gegen die Schläfer – nicht im harmlosen Sinn, sondern im Agentensinn gedacht –, die Zusammenarbeit der Geheimdienste, der Polizeibehörden und so weiter. Aber auch militärische Aktionen wurden gestartet, die aus meiner Sicht – und das haben die Ereignisse, die es seither gab, bewiesen –, bei aller Skepsis zu deren Beginn, gerechtfertigt waren. Sie sind letztlich eigentlich auch unter doch weitgehender Schonung der Zivilbevölkerung – was man nicht immer von vornherein annehmen kann, aber es war unser gemeinsamer Wunsch – vor sich gegangen.

Ich glaube auch, dass die Einsätze so gezielt und so wirksam waren, dass doch ein relativ rasches Ergebnis sichtbar ist. Es sind die Taliban bereits aus weiten Teilen Afghanistans auf wenige Stützpunkte zurückgedrängt worden, und es wurde vor allem auch im nichtmilitärischen Bereich vieles sehr wirksam umgesetzt.

Es ist erstens einmal eine politische Initiative gesetzt worden. Das Augenmerk wurde dabei auf den Nahen Osten gerichtet: Es wird keinen dauerhaften Frieden in dieser ganzen Region, bis tief hinein nach Europa oder nach Asien, geben, wenn nicht der Friedensprozess im Nahen Osten wieder eine Chance bekommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Da hat die Europäische Union sehr viel investiert, aber auch Österreich hat durch Besuche Initiativen gesetzt. Ich möchte allen danken, die sich da engagiert haben. Das ist zu erwarten: Österreich soll sich da durchaus einbringen und versuchen, etwas zu bewirken. Ich glaube, dass diese Initiativen auch sehr geschätzt worden sind.

Das Zweite ist, dass auf amerikanischer Seite das Gefühl wächst, dass jetzt die Zeit gekommen ist, wieder eine Initiative zu setzen. Colin Powell hat vorgestern eine Grundsatzrede gehalten. Was mich sehr beeindruckt hat, war, dass der amerikanische Präsident George Bush in seiner ersten Rede vor der UNO zum ersten Mal, historisch, von zwei Staaten in dieser Region geredet hat: von Palästina und von Israel.

Das scheint mir eigentlich eine sehr wichtige Initiative zu sein. Das ist etwas, was wir Österreicher schon seit vielen Jahren gesagt haben: Es wird keinen Frieden geben, wenn nicht die palästinensische Bevölkerung einen eigenen voll entwickelten Staat bekommt, der dann natürlich im Inneren Sicherheit und Stabilität garantieren muss, der zugleich aber auch eine Überlebenschance braucht. Ich glaube, dass das eine wichtige Initiative ist. Wir können sie voll unterstützen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Drittens haben wir uns sehr massiv in eine Neubewertung der Verhältnisse zum Iran eingebracht. Wir haben da eine wirkliche Chance, denn Österreich hat nie die Beziehungen zum Iran abgebrochen. Das Österreichische Kulturinstitut war immer präsent, war immer geöffnet. Als das Goethe-Institut gesperrt wurde, haben wir alle Goethe-Instituts-Lehrer aufgenommen. Man hatte im Österreichischen KI als einzigem Ort in Teheran praktisch die Möglichkeit, westliche Kultur, Literatur, Musik und so weiter kennen zu lernen. Daraus ist ein Vertrauen gewachsen, aber auch aus dem Dialog mit den islamischen religiösen Führern und Politikern, den Alois Mock begonnen hat und den ich fortgeführt habe und den jetzt Benita Ferrero-Waldner führt. Dieser "Dialog der Zivilisationen" hat mehrere Male stattgefunden und hat eine neue Vertrauensbasis wachsen lassen, die auch für die Amerikaner und für die Briten große Bedeutung hat.

Denn: Es ist natürlich nicht selbstverständlich, dass etwa der amerikanische Präsident oder der britische Premierminister auf diese Initiativen aufmerksam wird. Das erklärt auch, warum die Besuche, die ich in Washington und in London abgestattet habe, auf relativ großes Interesse des US-Präsidenten und des britischen Premierministers gestoßen sind.

Ich meine, auf diesem Weg sollten wir fortfahren, und möchte allen danken, die hier mitwirken, und allen auch sichtbar machen, dass die Mühen, die hier intellektuell, politisch und manchmal auch finanziell eingesetzt worden sind, gut angelegt sind. Ich glaube, Österreich hat sich hier wirklich gut positionieren und profilieren können, und darauf können wir gemeinsam stolz sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Zwei Dinge noch. Es hat sich etwas gezeigt, was beim Vertrag von Nizza auch schon ein Diskussionsthema gewesen ist: dass es Tendenzen gibt, dass einzelne große Länder versuchen könnten, eine Art Direktorium zu bilden und quasi die anderen vor vollendete Tatsachen zu stellen. Ich halte das für völlig falsch.

Ich habe sofort nach diesem berüchtigten Abendessen in London mit meinen Regierungskollegen der mittleren und kleineren Länder Kontakt aufgenommen. Wir haben dann eine gemeinsame Initiative gestartet. Ich fuhr nach Brüssel, habe mit der Kommission und mit dem Ratsvorsitz geredet und habe mich danach in London bei Tony Blair dafür verwendet, dass so etwas nicht mehr vorkommen soll, denn es schwächt eigentlich die europäische Position.

Ich möchte auch wieder allen danken, die diese österreichische, aber zugleich auch sehr europäische Position im Inland und im Ausland voll unterstützt haben. Ich meine, es ist wichtig, in einer solchen Frage Flagge zu zeigen. Es hat uns nicht geschadet, im Gegenteil, wir sind noch mehr ins Zentrum der europäischen Idee und Aktion gerückt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Der Kampf gegen den Terror ist nicht vorbei. Ich möchte das hier ganz leidenschaftslos und nüchtern feststellen. Im Gegenteil: Man kommt jetzt langsam darauf, weil natürlich jetzt die kriminalistischen Puzzlestücke zusammengefügt werden, dass es ein viel weiter verbreitetes Netz von El Kaida und anderen Terrororganisationen gibt, als man je gedacht hat.

Es ist vor etwa einer Woche in Spanien eine ganze Terroreinheit von acht Leuten verhaftet worden, ein Spanier und einige Araber. Ein Mullah hat hier eine ganz besondere Bedeutung gehabt: Er ist immer wieder nach London gefahren, um dort die Kontakte zu den politischen Führungskräften rund um Osama Bin Laden zu halten. Es sind Telefonprotokolle angefertigt und auch veröffentlicht worden, aus denen ziemlich eindeutig die Bezugnahme auf das Osama-Bin-Laden-Terrornetz hervorging. Es sind Hausdurchsuchungen in Spanien gemacht worden, bei denen sich klar herausgestellt hat, dass es konkrete Pläne für Terrorattacken, Bomben- oder Giftanschläge gegen andere europäische Großstädte gegeben hat. Es ist in Kabul ein Headquarter von Osama Bin Laden entdeckt worden, in dem Anleitungen zum Bau von kleineren und einfacheren Atombomben genauso zu finden waren wie etwa Anleitungen für die Herstellung von höchst gefährlichen Giftsubstanzen.

Ich sage das nicht deswegen, um hier Angst zu machen, meine Damen und Herren, oder um jetzt eine neue Welle im Kampf um einen Überwachungsstaat einzuleiten. Ich sage das deshalb, damit man hier präziser und professioneller vorgeht und diese Dinge ernster nimmt als in der Vergangenheit; man denke beispielsweise an Warnungen, die etwa von moderaten Führern der arabischen Welt gekommen sind und die manchmal auf Grund einer sehr liberalen Fremden- und Asylpraxis in europäischen Staaten einfach nicht ernst genommen worden sind. Viele haben jetzt erkannt, dass das so nicht mehr geht, und beginnen jetzt, radikal umzudenken.

Ich vertrete nicht die Meinung, dass man generalisieren darf, aber je präziser und je konsequenter man diese Terrornetzwerke verfolgt, umso schneller kann man diese Gefahr wirklich ausschalten und vor allem umso limitierter, auch zeitlich begrenzter können diese Maßnahmen sein. Aber das sind Dinge, die uns im Nachhinein eigentlich schaudern machen, und ich bin sehr stolz, dass wir bisher jedenfalls in Österreich eine sehr gemeinsame Linie im Sicherheits-, im Justizapparat, in der Außenpolitik und im militärischen und im sonstigen Nachrichtenbereich verfolgt haben, sodass es uns bisher gelungen ist, Österreich vor derartigen Bedrohungen zu schützen.

Ich hoffe, dies wird so bleiben, und ich hoffe auch sehr, dass das Hohe Haus die Beamten, aber auch die zuständigen Minister dabei unterstützt. Der Kampf gegen den Terror ist nicht vergeblich, wie man sieht, er ist erfolgreich, aber er ist mühsam und muss auch mit Härte und Entschlossenheit geführt werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.15


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83. Sitzung / Seite 167

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

18.15

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst kurz auf die Worte des Herrn Bundeskanzlers eingehen, die er jetzt zu dem Thema gesprochen hat, das jetzt gerade nicht auf der Tagesordnung steht, aber dennoch weltpolitisch ein wichtiges Thema ist: Kampf gegen den Terrorismus, Frage der Sicherheit.

Herr Bundeskanzler! Sie haben hier einige wichtige Dinge erwähnt. Sie haben auch erwähnt, was Österreich jetzt beiträgt, und in diesem Zusammenhang haben Sie den Iran und die Tatsache, dass Österreich dort die ganzen Jahre über das Kulturinstitut erhalten hat, erwähnt, was ich durchaus auch sehr begrüße und wichtig finde. Sie haben den Dialog erwähnt, der damals von Mock begonnen wurde und den Sie jetzt fortführen.

Herr Bundeskanzler! Das ist alles richtig und auch notwendig. Aber wissen Sie, warum der Iran jetzt gerade auch auf Österreich setzt, in dem Bemühen, auch gegenüber den Vereinigten Staaten wieder etwas Boden zurückzugewinnen und sich in diese Allianz einzubringen? Ich weiß aus guten Quellen, dass der Iran das macht, weil Österreich ein neutrales Land (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Vor allem ein engagiertes!) in Europa, innerhalb der EU ist und weil dieser Status der Neutralität Österreich eine Rolle verleiht, die eben keinem Militärblock zugeteilt ist. Und der Iran sieht, dass es hier eine Möglichkeit für ihn gibt, sich wieder in das internationale Geschehen einzubringen.

Das Wort "Neutralität" und diese wichtige Rolle in einer aktiven Friedenspolitik gerade in Zeiten wie diesen haben Sie nicht in den Mund genommen. Wir wissen, warum: Sie wollen diese Neutralität entsorgen, und Sie sehen nicht, dass genau in Zeiten wie diesen dieser wichtige Punkt einer aktiven Friedenspolitik durch die Neutralität, die wir haben und die wir nicht entsorgen dürfen, getragen werden kann, um Österreichs Rolle international zu stärken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Bundeskanzler! Das ist auch das, was an der Außenpolitik immer so schwierig ist. Sie setzen hier einige Schritte, die schon in Ordnung sind: Reisen, das ist alles in Ordnung, aber beim Konzept dieser aktiven Friedenspolitik und bei der Koordination zwischen Ihnen, der Außenministerin und dem Herrn Bundespräsidenten hapert es gewaltig, und das ist auch der Punkt, weshalb diese einzelnen Schritte dieser Politik nicht wirklich ein gesamtes Bild ergeben, sondern, wenn überhaupt, nur ein paar Mosaiksteine.

Um jetzt zur Europapolitik zu kommen: Sie haben erwähnt, dass Sie jetzt begonnen haben, quasi die Führungsrolle der kleinen Staaten zu übernehmen. Ich finde das grundsätzlich schon in Ordnung, dass dagegen angekämpft wird, dass einzelne der großen Länder hier voranschreiten und die kleinen hinter sich lassen, aber, Herr Bundeskanzler, Sie haben Irland nicht in Ihre Gespräche mit einbezogen, und das ist wohl auch ein kleines Land, noch dazu ein neutrales. Also gerade dieses Land hier auszulassen spricht nicht wirklich dafür, dass Sie diese Rolle ernst nehmen wollen.

Und das Zweite: Wo ist denn Ihre Glaubwürdigkeit innerhalb der Europäischen Union und diesen anderen kleinen Staaten gegenüber, wenn Sie, wie wir das zuerst lange debattiert haben, mit einer Partei in einer Koalition sind, die in Europafragen alles andere als glaubwürdig ist und die Ihnen dieses Quäntchen an Glaubwürdigkeit, das die ÖVP von früher noch herübergerettet hat, tagtäglich mit ihren Veto-Drohungen wieder nimmt?

Zum Nizza-Vertrag selbst. Da stelle ich mir schon auch die Frage, was denn das für die Europa-Partei ÖVP heißen kann, wenn die Ratifizierung des Nizza-Vertrages nach einer langen Debatte in zwei, drei Stunden, also erst am späteren Abend, hier beschlossen wird, eines Vertrages, der für die Erweiterung, für dieses Zusammenwachsen der Europäischen Union so eine Wichtigkeit hat. Sie haben uns immer gesagt, wir sollen doch bei der Ratifizierung mitmachen, das ist not


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wendig für die EU. Und jetzt debattieren wir über diesen Vertrag zu einer Zeit, wo so gut wie keine Journalisten mehr anwesend sind. Ihnen war es viel wichtiger, während der gesamten Fernsehübertragungszeit die Verwaltungsreform, die ja nicht wirklich der große Wurf war – das haben wir vorhin schon kritisiert –, zu präsentieren. Die Ratifizierung des Vertrages von Nizza, die Ihnen so wichtig erschienen ist, behandeln wir am Abend, am besten erst gegen Mitternacht, sodass es fast niemand mehr mitkriegt.

Liebe ÖVP! Das ist nicht wirklich der große Wurf in der Europapolitik, und das ist einer der Punkte, an dem zu erkennen ist, dass Sie in der Europapolitik anscheinend auch sich selbst nicht mehr sehr wichtig nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Nizza-Vertrag selbst. Die Entstehungsgeschichte dieses Vertrages ist eine des Scheiterns: Da setzen sich Regierungsmitglieder des Nächtens in Nizza zusammen und versuchen, am Interessenbasar der nationalen Interessen ein Stückchen da, ein Stückchen dort für sich zu bewahren, und sagen dann nachher: Das ist der große Wurf für dieses Europa!

Herr Bundeskanzler! Sie haben es schon geschafft, die österreichischen Interessen dort zu wahren. Es ist Ihnen nämlich gelungen, so wie einigen anderen auch, durchzusetzen, dass Österreich ganz sicher einen einzigen Kommissar weiter behalten wird. Vielleicht ist es auch einmal eine Kommissarin. Aber diesen einen Kommissar, der Österreichs Interessen in Brüssel vertreten soll – der Herr Bundeskanzler ist jetzt nicht mehr da –, Herr Staatssekretär, diesen einen Kommissar müssen wir für uns bewahren, damit er unsere Interessen vertritt! – Ich glaube, auch hier haben Sie ein verfehltes Bild der Europapolitik. Die Kommissare sind nicht dazu da, die nationalen Interessen Österreichs zu vertreten, sondern die sind dazu da, die Interessen dieser Europäischen Union zu wahren! (Beifall bei den Grünen.)

Hier ist es wohl so, dass die nationalen Interessen gewonnen haben und nicht die der Europäischen Union.

Uns Grünen ist natürlich die Erweiterung der Europäischen Union ein ganz zentrales Anliegen, und das ist auch der Grund, warum wir – trotz aller Bedenken, trotz aller Schwierigkeiten, die diese mangelnde Institutionenreform bisher mit sich gebracht hat – diesem Vertrag heute zustimmen werden. Es ist uns zum Glück im Rahmen der Vorbereitungen hier in Österreich gelungen – und das lege ich jetzt sozusagen in unsere Schublade –, den Bundeskanzler, die ÖVP, vielleicht auch die Freiheitlichen davon zu überzeugen, dass ein Modell eines Konventes, wie schon bei der Grundrechtscharta ein Konvent erfolgreich damit befasst wurde, jetzt auch für den so genannten Post-Nizza-Prozess eingeführt wird.

Ich kann mich erinnern, dass sowohl die Außenministerin als auch der Bundeskanzler zu Beginn von einem offenen Konvent gesprochen haben, so einem, wo alle ein bisschen mitdiskutieren, die Parlamentarier, der Rat, die Kommission, auch ein paar NGOs und so weiter – und dann suchen sich die Regierungsmitglieder zum Schluss halt das heraus, was sie wollen.

Mittlerweile – und ich denke, das ist auch ein Erfolg unsererseits – sagt auch der Bundeskanzler: Einem Konvent müssen Parlamentarier, Ratsmitglieder, Kommissionsmitglieder und auch Vertreter der Beitrittsländer angehören, denn sie werden danach der EU angehören und sollen mitreden können in der Frage, wie diese Europäische Union in Zukunft aussehen soll. Sie in diesen Prozess mit einzubinden ist notwendig. Hier haben wir einen Punkt erreicht, der mit eine Basis dafür ist, dass wir heute diesen Vertrag ratifizieren werden.

Wo es nicht so gut aussieht und wo wir nicht zustimmen können, das ist beim Drei-Parteien-Antrag, der vorbereitet wurde. Ich werde Ihnen auch sagen, warum: Es stehen zum einen die siebenjährigen Übergangsfristen drinnen. Es wurde schon vom Herrn Bundeskanzler gesagt, dass man diese Meinung vertreten kann, aber die ÖVP vertritt sie halt nicht. Für uns sind diese siebenjährigen Übergangsfristen auf jeden Fall abzulehnen. Das ist einer der Hauptgründe – auch in der Verkehrspolitik gibt es ein paar Dinge –, warum wir diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen werden, denn da wird sowohl von Seiten der Sozialdemokraten als auch von


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Seiten der Regierungsfraktionen eine Linie gefahren, die ein Negativsignal gegenüber den Beitrittsländern darstellt, das wir nicht vertreten können. (Beifall bei den Grünen.)

Ein zweiter Punkt, der ebenfalls eine Schwäche dieses Antrags ausmacht, so wie er von der SPÖ zu Beginn nicht gedacht war, ist, dass jetzt der Aspekt der Weiterentwicklung der EU zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit, der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine vorrangige Stellung erhalten hat und der Aspekt der Grundrechte, der kulturellen Vielfalt, der Union des sozialen Dialogs und der sozialen Maßnahmen an eine zweitrangige Stelle gerückt ist.

Da komme ich noch einmal auf den Punkt der Sicherheit zu sprechen. Diese ist natürlich ein wichtiges Thema, aber ich muss hier noch einmal dem widersprechen, was auch Herr Kollege Spindelegger zuerst vor der Dringlichen Anfrage behauptet hat, nämlich dass wir diesen Bericht sehr wohl zugeleitet hätten bekommen. (Abg. Dr. Spindelegger: Ich habe nie behauptet, dass es zugeleitet wurde!) Mein Kollege hat es schon in der tatsächlichen Berichtigung klarzustellen versucht. Es ist eine eklatante Verletzung der Informationspflicht gegenüber dem Parlament, dass von Seiten des Außenministeriums bis heute der Bericht der französischen Präsidentschaft über die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht zugeleitet wurde. Und da können Sie jetzt nicht sagen, wir haben ihn nicht, weil wir uns im Internet nicht auskennen. Wir haben das jetzt während der Dringlichen noch einmal überprüft, Herr Kollege: Das Einzige, was in diesen zugeleiteten Dateien zum Bericht enthalten ist, sind diese beiden Absätze. (Die Rednerin zeigt die Kopie eines Schriftstückes.) Zwei Absätze zu diesem 60-seitigen Bericht, nicht mehr! (Abg. Schieder: Der Bericht ist nicht da!) Es ist noch etwas enthalten, nämlich über Litauen: "Programs in the Fields of Training and Education".

Herr Kollege Spindelegger! Hier ist es so – und das betone ich noch einmal –, dass von Seiten des Außenministeriums die auf Grund der Verfassung bestehende Pflicht gegenüber dem Parlament verletzt wird. Ich beharre darauf, dass wir diesen Bericht zugeleitet bekommen, noch dazu, wo derzeit schon Minister Scheibner in Brüssel österreichische Truppenkontingente für die europäischen Truppen einmeldet – ohne dass der Nationalrat davon informiert ist, ohne dass hier darüber debattiert wird und ohne dass das vom Nationalrat beschlossen wurde!

Und der Ministerrat hat vergangene Woche einen Bericht des Außen- und Verteidigungsministeriums zur Kenntnis genommen – dieser Bericht hat den Ministerrat passiert –, aus dem hervorgeht, dass ab 2003 zusätzliche Budgetmittel für europäische Streitkräfte zur Verfügung gestellt werden. Wo ist die Debatte im Parlament dazu? Sie können diese Dinge nicht durchführen, ohne das Parlament damit zu befassen! Wenn europäische Streitkräfte mit österreichischen Soldaten beschickt werden sollen, dann muss vorher darüber im Parlament diskutiert werden. Wir haben weder die Unterlagen dazu noch darüber hier im Parlament debattiert. Das ist ein Bruch der Verfassung, Herr Bundeskanzler, den Sie aufzuheben haben! Ich fordere Sie auf, uns diese Unterlagen zukommen zu lassen, damit wir diese Angelegenheiten hier im Parlament debattieren können, und dass Sie in Zukunft solche Dinge nicht ohne Miteinbeziehung des Parlaments beschließen und vorantreiben!

Um zum Schluss zu kommen, noch einmal ein Ja zur Erweiterung der Europäischen Union und deswegen auch ein Ja zur Ratifizierung des Vertrages. (Beifall bei den Grünen.)

18.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. – Bitte.

18.27

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Leider-nicht-Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Jung: Sprechen Sie vom SPÖ-Vorsitzenden?) Nein, ich spreche von dem Bundeskanzler, der vorhin noch hier saß und angeblich so ein großer Europäer ist, dass er sich für Nizza nicht hinreichend interessiert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Achatz: Gott sei Dank sitzt er jetzt auf der Regierungsbank! ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ja, menschenfeindlich, genau! So habe ich mir das immer schon vorgestellt, Frau Abgeordnete Achatz.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vertrag von Nizza, der heute hier zur Ratifizierung ansteht, öffnet die Tür zur Erweiterung der Europäischen Union. (Abg. Murauer: Das war schwach!) – Herr Murauer! Hören Sie ruhig zu! Reden Sie dann, wenn Sie dran sind! – Diese Öffnung der Tür bedeutet die Schaffung der institutionellen Voraussetzungen, dass neue Mitglieder beitreten können, und dieser Zeitpunkt, nämlich heute, wo wir diese Tür aus österreichischer Sicht öffnen wollen, ist auch der Zeitpunkt, zu dem wir über die Frage der Vorbereitung der Erweiterung der Europäischen Union reden müssen. Das war der Grund, warum die SPÖ bereits im Frühjahr von den Regierungsparteien und von der Regierung verlangt hat, dass wir über eine seriöse Vorbereitung der Erweiterung der Europäischen Union im Inland sprechen, weil wir der Überzeugung sind, dass die Erweiterung, dass die Wiederherstellung eines gemeinsamen Europas eine der zentralen friedenspolitischen Notwendigkeiten, eines der zentralen politischen Ziele ist, die zu einem Erfolg werden müssen.

Dieser Erfolg ist im Inland nur dann zu erreichen, wenn die Menschen, die in diesem Lande wohnen, das Gefühl haben können, dass die Risken, die allenfalls mit der Erweiterung verbunden sind, auch wirkungsvoll von der Regierung nach Kräften bearbeitet und nach Tunlichkeit vermieden werden. Wir haben daher vorgeschlagen, dass wir mit der Regierung gemeinsam diese Erweiterung und den Nizza-Prozess, also jetzt die Ratifizierung, tragen, unter der Bedingung, dass wir uns auch darüber verständigen, welche Vorbereitungsmaßnahmen jedenfalls notwendig sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht ganz leicht gewesen, die Regierungsparteien, die Regierung dazu zu gewinnen, in diese Gespräche auch wirklich ernsthaft einzutreten. Aber ich muss anerkennend sagen, diese Gespräche sind seit Ende September mit Ernsthaftigkeit geführt worden, und sie haben zu einem Ergebnis geführt. Sie haben bedauerlicherweise nicht zu einer Vier-Parteien-Einigung geführt – Frau Abgeordnete Lunacek hat das gerade angesprochen –, weil die Übergangsfrist, die in Wahrheit nicht als Forderung in diesem Papier steht, sondern deren Vereinbarung nur anerkannt und zur Kenntnis genommen wird, für die Grünen nicht akzeptabel ist.

Es war für die Grünen offenbar nicht genug, dass in diesem Papier auch deutlich drinnen steht, dass wir alle, die dieses Papier jetzt gemeinsam tragen, daran interessiert sind, diese Frist möglichst kurz zu halten, wenn dies arbeitsmarktpolitisch denn irgendwie vertretbar ist. Ich denke, dass das ein pragmatischer Kompromiss gewesen wäre, aber er hat nicht gereicht, um die Grünen mit an Bord zu bringen. Und es hat sich gezeigt, dass wir auch in verkehrspolitischen Fragen nicht ganz zusammengekommen sind, wiewohl ich denke, dass auch dort die Differenzen nicht unüberbrückbar gewesen sind. – Egal.

Was gelungen ist – und auch das sollte anerkannt werden, und zwar durchaus auch in Richtung der Regierungsparteien –, ist, dass es trotz dieses Scheiterns, das relativ früh erkennbar war, dennoch die Bereitschaft gegeben hat, relativ viele Punkte – und ich bekenne mich auch dazu  –, die die Grünen eingebracht haben, hereinzunehmen, weil es nicht darum gehen kann, zu sagen: Gehen die Grünen insgesamt nicht mit, dann sollen sie auch mit ihren Punkten übrig bleiben.

Das, was wir versucht haben, ist, eine möglichst breite, inhaltlich gemeinsam vertretbare Lösung zur Vorbereitung der Erweiterung der Europäischen Union zu finden, auch wenn die Grünen heute hier nicht zustimmen.

Ich darf daher zunächst formell einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Einem, Schweitzer, Fasslabend und Kollegen betreffend die Erweiterung der Europäischen Union einbringen, und ich bitte, diesen Antrag verteilen zu lassen, weil er wegen seines Umfanges nicht in jeder Hinsicht erläuterbar und schon gar nicht vorzutragen ist. Das würde die Redezeit, die mir zur Verfügung steht, überschreiten.

Lassen Sie mich aber auf einige der Punkte, die darin angesprochen sind, eingehen. Erstens geht es uns darum – und insoweit ist ein Zusammenhang mit dem Prozess, der nach Nizza zu einer Verfassungsreform Europas eingeleitet worden ist, zu sehen –, tatsächlich ein Europa im


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Interesse der Bürger zu schaffen. Das ist es, worum es geht. Und wenn dieses Europa im Interesse der Bürger geschaffen werden soll, braucht es nach unserer Überzeugung einerseits eine deutlich stärkere Demokratisierung der EU und andererseits eine Politik, die die Bedürfnisse und die Alltagssorgen der Menschen in diesem großen Europa ernst nimmt. Zu diesem Ernstnehmen zählt es als erster Schritt, die mit der Erweiterung verbundenen Sorgen ernst zu nehmen und wirklich eine Antwort darauf zu geben.

Wir haben uns daher darauf verständigt, einerseits konkrete Maßnahmen für einen starken Wirtschaftsstandort Österreich gemeinsam zu diskutieren und vorzuschlagen. Dabei geht es darum, Rahmenbedingungen zu sichern, die den österreichischen Unternehmen, insbesondere den klein- und mittelbetrieblich strukturierten, wirklich die Chance geben, unter geänderten Wettbewerbsverhältnissen auch weiter zu bestehen und erfolgreich zu bestehen – nicht zuletzt auch im Interesse der dort beschäftigten Arbeitnehmer.

Wir haben uns zweitens sehr ausführlich mit der Frage des Arbeitsmarktes beschäftigt, und Sie wissen, dass wir durchaus für eine stufenweise und kontrollierte Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes eintreten, aber eben für eine behutsame Öffnung dieses Arbeitsmarktes. Wir denken daher, dass es sinnvoll ist, wenn es im Vorlauf zur vollen Liberalisierung bilaterale Beschäftigungsabkommen gibt. Wir denken, dass es notwendig ist, den österreichischen Arbeitsmarkt sozusagen schrittweise daran zu gewöhnen, dass nach Ablauf längstens dieser siebenjährigen Frist – hoffentlich schon früher – volle Freizügigkeit besteht.

Wir haben uns weiters mit der Frage der Dienstleistungsfreiheit beschäftigt, weil das natürlich sehr eng mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zusammenhängt, und haben uns deutlich darauf verständigt, dass etwa die deutschen Erfahrungen mit den dort getroffenen Werkvertragsabkommen berücksichtigt werden sollten. Wir sollten nicht einfach eins zu eins das tun, was die Deutschen getan haben, denn die dortige Regelung hat sich als Flop erwiesen. Wir sollten auf Basis der negativen deutschen Erfahrungen eine bessere Regelung finden.

Ich denke – um noch einen letzten Punkt anzusprechen –, dass es natürlich auch notwendig ist, dass es in der Übergangsfrist – in der siebenjährigen oder hoffentlich kürzeren Übergangsfrist – entsprechende Kontrollen gibt, um sicherzustellen, dass das, was in dieser Zeit geschehen soll, nämlich dass keine zusätzlichen Arbeitnehmer auf den österreichischen Arbeitsmarkt kommen, auch wirklich vollzogen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich haben wir uns auch ausführlich mit der Frage der Verkehrspolitik beschäftigt. Es ist notwendig, hier eine ganze Reihe von Maßnahmen zu setzen. Wenn wir gemeinsam die Sorge haben, dass es mit der Erweiterung der Europäischen Union zu einem neuerlichen Schub in der Vervielfachung insbesondere des LKW-Güterverkehrs kommt, dann ist es dringend notwendig, vor der Erweiterung beispielsweise das LKW-Road-Pricing wirklich umzusetzen.

Dabei geht es nicht darum, jenen, die aus dem Ausland kommen und durch Österreich durchfahren, Geld abzunehmen, wie weiland die Kuenringer, sondern da geht es darum, wirklich auch Verlagerungseffekte und Vermeidungseffekte zu lukrieren. Es geht darum, durch ein angemessen hohes Road-Pricing dafür zu sorgen, dass unnötige, unwirtschaftliche Transporte unterbleiben und dass die übrigen so umweltfreundlich wie nur irgend möglich durchgeführt werden, nach Tunlichkeit mit der Bahn oder auf der Donau.

Wir sind weiters für eine Stärkung der Grenzregionen eingetreten – ich kann das jetzt nicht in allen Details ausführen – sowie für eine nachhaltige Umweltpolitik; auch das führe ich nicht im Detail aus.

Die Frage der Sicherheit ist erst am Schluss hinzugekommen und hat vielleicht im Gesamtkontext einen zu starken Akzent bekommen. Aber eines muss auch da ganz klar gesagt werden: Das, worum es geht, ist, erstens anzuerkennen, dass die Erweiterungskandidatenländer schon heute einen ganz wesentlichen Beitrag auch zu unserer Sicherheit leisten, weil sie einen Teil der Lasten, die sonst wir zu tragen hätten, jetzt schon, im Vorlauf zur Erweiterung, überneh


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men müssen. Denken Sie etwa an das Asylrecht und an die Tatsache, dass die meisten unserer Nachbarländer in den meisten Fällen so genannte sichere Drittstaaten sind.

Lassen Sie mich ein Allerletztes sagen: Der letzte Punkt, der in unserem Papier aufgenommen worden ist, ist der Punkt Landwirtschaft. Er ist auf Wunsch der ÖVP noch mit aufgenommen worden, und in diesem Punkt haben wir uns außerordentlich ... (Abg. Dr. Lichtenberger: Das waren wir !)  – Die Grünen reklamieren, dass es auf ihren Wunsch hinzugekommen ist. Sie werden vermutlich mit dem Ergebnis nicht besonders zufrieden sein (Abg. Dr. Lichtenberger: Das befürchte ich auch!), wir sind es auch nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das, worum es geht, ist, dass mit diesem Entschließungsantrag, den drei Parteien, die beiden Regierungsparteien und wir, gemeinsam zu tragen bereit und in der Lage sind, Grundlagen geschaffen worden sind, die eine wirklich seriöse Vorbereitung der Erweiterung erlauben und die es auch erlauben, den Österreichern und Österreicherinnen zu sagen: Ihr müsst euch vor der Erweiterung nicht fürchten! Es werden die notwendigen Schritte gesetzt! Die Erweiterung ist ein Projekt, zu dem wir ja sagen! (Beifall bei der SPÖ.)

18.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag wurde auch schriftlich überreicht; er ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf seinen Umfang lasse ich ihn gemäß Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Er wird dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Werner Fasslabend und Kollegen betreffend Erweiterung der Europäischen Union

"Europa steht zu Beginn des neuen Jahrtausends im Zeichen der Erweiterung der Europäischen Union. Dieses Projekt stellt nicht nur die Union vor die größte Herausforderung seit ihrer Gründung, sondern bietet ganz Europa die Möglichkeit zur endgültigen Überwindung einer fast sechzigjährigen Teilung Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Die europäische Integration hat als Wirtschaftsgemeinschaft ihren Ausgang genommen. Zweck war aber von Anfang an, nach den schrecklichen Ereignissen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, eine Region des Friedens, der Stabilität und des Wohlstandes zu schaffen. Dieses Ziel haben die Staaten der EU auf eindrucksvolle Weise erreicht. Die EU ist heute ein Anker der Stabilität für den gesamten Kontinent und ebenso auf globaler Ebene.

Mit der Erweiterung wächst die EU um fast 100 Millionen Menschen zu einer Gemeinschaft mit 470 Millionen Bürgern. Damit entsteht einer der größten einheitlichen Märkte der Welt, der für die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs gerüstet ist. Der Beitritt unserer Nachbarstaaten entspricht daher wirtschaftlichen Interessen der jetzigen wie auch der künftigen Mitglieder der EU.

Zugleich fällt der Beitritt der künftigen Mitglieder in eine Periode, in der Fragen der Weiterentwicklung der EU zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zu einer Union mit einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zu einer sozialen und Beschäftigungsunion, zu einer Union des sozialen Dialogs, Fragen der Sicherung der Grundrechte und der kulturellen Vielfalt auf der Tagesordnung stehen. Die Erweiterung der Union geht mit einer Vertiefung der Europäischen Integration einher. Die Erweiterung wird den Friedens- und Stabilitätsraum ausweiten und liegt daher im Interesse der jetzigen und der künftigen Mitglieder der EU.


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Mit den beim Europäischen Rat in Kopenhagen beschlossenen Beitrittskriterien konnten den Kandidaten die für die Eröffnung des Erweiterungsprozesses notwendigen Voraussetzungen objektiv, transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Europäischen Räte von Luxemburg und von Helsinki gaben die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen vor, wobei klargestellt wurde, dass die Fortschritte jedes Beitrittskandidaten in den Verhandlungen von den Vorbereitungsarbeiten des jeweiligen Landes für den Beitritt abhängig gemacht werden.

Bei den Europäischen Räten von Berlin und von Nizza wurde sichergestellt, dass die Union selbst sowohl finanziell als auch institutionell in der Lage ist, die Beitrittskandidaten als neue Mitglieder aufzunehmen. Überdies wurde die Wegskizze für den weiteren Verhandlungsverlauf beschlossen, die einen Abschluss der Verhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten bis Ende 2002, und, nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Göteborg, das Ziel ihrer Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2004 als Mitglieder vorsieht.

Seit mehr als drei Jahren laufen die Beitrittsverhandlungen mit den fünf Ländern der sogenannten Luxemburger Gruppe sowie mit Zypern. Ebenso sind am 15. Februar 2000 die Beitrittsverhandlungen mit den restlichen fünf mittel- und osteuropäischen Ländern sowie mit Malta eröffnet worden. In der Zwischenzeit sind je nach Kandidatenland – außer Rumänien und Bulgarien – die Hälfte oder zwei Drittel der Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen. Der Verhandlungsprozess befindet sich somit in der Zielgeraden, der Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit den am weitest fortgeschrittenen Kandidatenländern vor Ende 2002 erscheint daher möglich.

Österreich hat von Anbeginn die Beitrittsverhandlungen maßgeblich mitgestaltet und seine Interessen entschlossen aber konstruktiv vertreten. Aufgrund der engen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Beziehungen mit den Kandidatenländern gilt für Österreich, dass jedes einzelne der 31 Verhandlungskapitel des Acquis Communautaire von Bedeutung ist und mögliche Effekte der Erweiterung möglichst frühzeitig in den Verhandlungen zu thematisieren sind. Österreich bringt seine Interessen bei der Erstellung von gemeinsamen Standpunkten der EU zu den einzelnen Verhandlungskapiteln konstruktiv ein. Ebenso nimmt Österreich darauf Bedacht, die Kandidatenländer im Rahmen der Beitrittsverhandlungen frühzeitig auf die besonderen Herausforderungen bei der Übernahme und tatsächlichen Umsetzung des gemeinschaftlichen Rechtsbesitzstandes hinzuweisen.

Parallel zu den Verhandlungen auf europäischer Ebene laufen in Österreich auch die innerstaatlichen Vorbereitungen für die Erweiterung der Union. Es gilt, die optimalen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Österreicherinnen und Österreicher die Chancen und Vorteile der Erweiterung der Europäischen Union bestmöglich nützen können und etwaigen Risken vorgebeugt wird.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, die weiteren Beitrittsverhandlungen und die innerstaatlichen Vorbereitungen zur Erweiterung der Europäischen Union an folgenden Schwerpunkten auszurichten:

Für ein Europa im Interesse der Bürger

Trotz der eindrucksvollen Erfolge der Europäischen Union in der Erhaltung von Frieden und Sicherheit und in der wirtschaftlichen Entwicklung sind viele Bürgerinnen und Bürger skeptisch gegenüber "Europa". Die europäische Integration hat in den vergangenen Jahren große Dynamik entwickelt und für die Unionsbürger wird es immer schwieriger, diesen Prozess nachzuvollziehen. Dem muss entgegengewirkt werden – die europäische Einigung kann nur so stark sein,


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wie sie von den Bürgern Europas getragen ist. Wie alle staatlichen Institutionen müssen auch die Europäischen Institutionen das Vertrauen der Bürger immer wieder gewinnen. Dem Reformprozess der Europäischen Union, bei dem es um den Ausbau der demokratischen Grundlagen der Union, um die Schaffung von mehr Transparenz und Offenheit der europäischen Politik und Verwaltung und um die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips geht, kommt besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig geht es auch darum, die Politik der Europäischen Union verstärkt auf die täglichen Sorgen und Bedürfnisse der europäischen Bürger zu lenken. Damit verbunden ist auch eine sorgfältige Vorbereitung der Erweiterung der Europäischen Union, auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene.

Für einen starken Wirtschaftsstandort Österreich in der erweiterten Union

Österreich und seine Wirtschaft haben schon in den vergangenen Jahren von der Öffnung der Märkte unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten in hohem Ausmaß profitiert. Sowohl der Außenhandel wie auch die Investitionen stiegen kontinuierlich an. Mit dem Beitritt unserer Nachbarstaaten zur Europäischen Union fallen die letzten Barrieren auf dem Weg zu einem gemeinsamen Markt. Österreich wird damit nicht nur wieder zu einem Wirtschaftstandort in Europas Mitte, sondern liegt direkt an der Schnittstelle zu den neuen Mitgliedstaaten. Um diesen Standortvorteil in vollem Umfang nützen zu können, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen für die österreichischen Unternehmen. Dies umfasst nicht nur einen soliden Staatshaushalt und eine mittelfristige Senkung der Steuer- und Abgabenquote, sondern auch unmittelbar mit der Erweiterung verbundene Maßnahmen für eine ausgewogene Entwicklung des Arbeitsmarktes, Rahmenbedingungen, die es Österreichs klein- und mittelgroßen Unternehmen erlauben, sich auf die neue Wettbewerbssituation umzustellen, eine nachhaltige Verkehrspolitik, sowie eine Infrastrukturoffensive und eine Offensive für die Grenzregionen, die den Interessen der regionalen Bevölkerung und Wirtschaft nützen und dem Schutz der Umwelt den gebührenden Stellenwert einräumen.

Für eine ausgewogene Entwicklung des Arbeitsmarktes

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union gelten für die neuen Mitglieder die vier Grundfreiheiten – der freie Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen. Um den alten und neuen Mitgliedern ausreichend Zeit zu verschaffen, ihre Arbeitsmärkte auf die vollständige Liberalisierung vorzubereiten, haben sich die 15 Mitgliedsstaaten im Verhandlungskapitel "Freier Personenverkehr" auf ein Übergangsarrangement geeinigt, demzufolge jeder Mitgliedsstaat grundsätzlich die Möglichkeit hat, seine nationalen Regeln für die Zulassung drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte zum Schutze seines Arbeitsmarktes während einer Übergangsfrist von maximal sieben Jahren beizubehalten und – um den Willen zur zügigen Angleichung der Arbeitsmärkte zu unterstreichen – während der Weiteranwendung des nationalen Rechts danach zu trachten, den Arbeitskräften aus den Beitrittsländern einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren.

Dabei ist vorgesehen, dass zunächst nach zwei und dann nach weiteren drei Jahren nach dem Beitritt die von den Mitgliedstaaten getroffenen Übergangsregelungen überprüft werden. Eine kontrollierte und stufenweise Öffnung des Arbeitsmarktes kann durch teilweisen oder späteren Verzicht auf solche Übergangsregelungen erfolgen, es können aber auch bilaterale Regelungen individuell mit den Beitrittsländern geschlossen werden.

Dabei sollten neue Formen von bilateralen Beschäftigungsabkommen mit den Beitrittskandidaten, die die diesbezüglichen Erfahrungen anderer Länder berücksichtigen, entwickelt und abgeschlossen werden, um auf diese Weise eine stetige aber behutsame Heranführung des österreichischen Arbeitsmarktes an die Bedingungen der Personen- und Dienstleistungsfreizügigkeit unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwicklung zusätzlich und außerhalb der bestehenden Vertragswerke zu gewährleisten.

Nach dem EG-Vertrag besteht Dienstleistungsfreiheit: Unternehmer haben das Recht, in allen Mitgliedsstaaten Dienstleistungsaufträge zu übernehmen und zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufträge Arbeitskräfte ohne Beschränkung einzusetzen. Dieses Recht fällt nicht unter das


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individuelle Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt, sondern ist ein Recht der Unternehmer auf dem freien Binnenmarkt. Österreich und Deutschland haben wegen des engen Konnexes zum Arbeitsmarkt und der besonderen Betroffenheit durch die Grenznähe auch für die Dienstleistungsfreiheit – allerdings beschränkt auf bestimmte sensible Sektoren wie Bau und Baunebengewerbe, Reinigung, soziale Dienste und Bewachungsdienste – die gleiche Übergangsfrist ausbedungen wie für die individuelle Freizügigkeit. Zur bilateralen Regelung vor dem Beitritt und während der Übergangsfrist sollten daher "Werkvertragsabkommen" (unter Berücksichtigung der deutschen Erfahrungen) abgeschlossen werden.

In diesem Rahmen sollten alle notwendigen Regelungen für Grenzgänger, Praktikanten, "normal" Beschäftigte und "Werkvertragsarbeitnehmer" integriert werden.

Während der Rahmen einer siebenjährigen allgemeinen Übergangsfrist für alle mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten festgelegt werden soll, wären die bilateralen Vereinbarungen zur schrittweisen Öffnung des Arbeitsmarktes mit jedem Nachbarstaat individuell zu gestalten.

Während in der Übergangsperiode laufend zu prüfen sein wird, ob und in welcher Region bzw. für welchen Sektor eine vollständige Öffnung des Arbeits- bzw. Dienstleitungsmarktes vor Ablauf der siebenjährigen Frist erfolgen kann, ist gleichzeitig sicherzustellen, dass die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen am Arbeits- und Dienstleistungsmarkt auch tatsächlich eingehalten bzw. durchgesetzt werden, um einem möglichen Dumping im Bereich der Entlohnung und der sozialen Sicherheit vorzubeugen. Die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen ist von den zuständigen Behörden gerade während der Übergangsperiode besonders zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang sollten auch grenzüberschreitende Kooperationen zur wirksamen Bekämpfung der systematischen illegalen Beschäftigung geprüft werden.

Bis zur vollständigen Liberalisierung des Arbeitsmarktes soll ein zielgerichtete Qualifikationsoffensive gestartet werden, um insbesondere jene Arbeitnehmer zu fördern, die durch die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes unter Druck kommen könnten. In Zusammenarbeit mit den AMS-Geschäftsstellen und den Bundesländern sollen einerseits die Qualifikationspotentiale vor dem Hintergrund von regionalen Standortentwicklungsprogrammen und Bedarfserhebungen in den Betrieben ermittelt, andererseits sollten von den Unternehmen und den entsprechenden öffentlichen Stellen gemeinsam Fortbildungsmaßnahmen entwickelt und berufsbegleitend realisiert werden. Hier kommt einem praxisorientierten Erfahrungs- und Informationsaustausch zu arbeitsmarktpolitischen Programmen, Instrumenten und zur Organisation des Arbeitsmarktservices besondere Bedeutung zu (Expertenaustausch, Einführung und Bekanntmachung von best practice Modellen).

Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice sollten insgesamt von der Gestaltung der Instrumente her flexibel für alle Anforderungen eingesetzt werden. Betriebliche Umstrukturierungen im Zuge des Beitritts sollen etwa durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte unterstützt werden. Arbeitsmarktpolitische Förderungen sollen dadurch wirtschafts- und strukturpolitische Maßnahmen gezielt unterstützen. Besonderer Bedeutung kommt auch der innerbetrieblichen bzw. von den Betrieben selbst organisierten Aus- und Weiterbildung zu. Auch hier soll geprüft werden, wie die daraus resultierenden besonderen und in unmittelbar mit der EU-Erweiterung in Zusammenhang stehenden finanziellen Belastungen einzelner Betriebe abgefedert werden können.

Im Rahmen des Ziel-1-Programmes Burgenland sowie der Ziel-2-Programme Kärnten, Steiermark und Wien sollen einerseits durch auf die EFRE-Förderungen abgestimmte ESF-Maßnahmen die Betriebe – insbesondere die KMU – bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhöht werden, andererseits müssen ESF-Maßnahmen vermehrt darauf abzielen, von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen die Re-Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Der ESF soll u. a. über die Steigerung des Angebotes an hochqualifizierten Arbeitskräften zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen beitragen. Über die Beratung, Weiterbildung


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und Höherqualifizierung von Beschäftigten soll sowohl die Einführung neuer Technologien beschleunigt, als auch die Wirtschaft im Hinblick auf die Erweiterung auf eine stärkere internationale Ausrichtung vorbereitet werden. Gleichzeitig muss auch an der Wieder-Integration insbesondere für Frauen, für Langzeitarbeitslose, benachteiligte Jugendliche, Ältere und Menschen mit Behinderungen gearbeitet werden. Die österreichische Bundesregierung wird überdies ersucht, sollten die europäischen Programme und ihre Finanzierung für die angesprochenen Maßnahmen nicht auslangen, den Einsatz eigener Budgetmittel zu prüfen.

Im Interesse einer ausgewogenen Entwicklung des Arbeitsmarktes und zur Stärkung der sozialen Dimension der Europäischen Integration wird die österreichische Bundesregierung ersucht, sich für eine Stärkung des Sozialen Dialogs in der EU, in den auch die Beitrittskandidaten eingebunden werden sollen, einzusetzen.

Für eine nachhaltige Verkehrspolitik

Mit der Erweiterung der Europäischen Union ist auch mit einem deutlichen weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens von den und in die neuen Mitgliedsländer zu rechnen. Österreich wird von dieser Entwicklung besonders betroffen sein. Um den zusätzlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens umwelt- und anrainerschonend bewältigen zu können, sind die bereits geplanten und durch die Erweiterung zusätzlich notwendigen Maßnahmen, wie das Lkw-Road-Pricing und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ohne Aufschub umzusetzen.

Die bereits fertig geplanten Projekte, die die fehlenden Verbindungen bzw. Kapazitäten mit den Erweiterungskandidaten herstellen, sollen realisiert werden und ebenso ein Generalverkehrsplan, welcher den seit dem Fall des Eisernen Vorhanges grundlegend geänderten geopolitischen Rahmenbedingungen sowie der bevorstehenden EU-Erweiterung Rechnung trägt. Der Generalverkehrsplan soll ein Infrastrukturprogramm für die nächsten 30 Jahre samt Ausbauprioritäten für die nächsten Jahre beinhalten, in dem der Ausbau der hochrangigen Verkehrswege festgelegt wird. Zu diesem Zweck ist auch das Einvernehmen mit den Bundesländern herzustellen.

Die Schaffung der für die Integration der neuen Beitrittsländer notwendigen Verkehrsinfrastruktur liegt nicht nur im Interesse Österreichs sondern im Interesse der gesamten Europäischen Union. Daher ist auch eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an den großen Infrastrukturprojekten – wie sie auch im jüngsten Weissbuch der Europäischen Kommission "Die europäische Verkehrspolitik bis 2010" vorgesehen ist – gerechtfertigt. Auf der Basis dieser erkennbaren Eigenleistungen Österreichs zur Bewältigung der mit der Erweiterung verbundenen zusätzlichen Aufgaben wird Österreich auch die Solidarität der anderen Mitgliedstaaten der EU – insbesondere jener mit ähnlichen oder gleich gelagerten Interessen –einfordern, wenn Nachfolgeregelungen für den Transitvertrag und für die derzeit geltenden Kontingentierungen im Güterverkehr mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten zu treffen sind. Hier wird es vor allem um Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung und der Umwelt sowie zur Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene bzw. auf die Donau gehen.

Die Hauptkorridore und Hauptknoten Österreichs und in Ergänzung dazu einige überregionale Verbindungen mit hoher verkehrsstrategischer Bedeutung, die österreichische mit ausländischen Zentren außerhalb der Hauptkorridore verbinden, wurden bereits festgelegt. Es handelt sich dabei um Korridore, welche die aktuelle EU-Außengrenze queren und sich dort (bis auf eine Ausnahme) in den gesamteuropäischen Korridoren fortsetzen. Dazu zählen der Donau-Korridor in Richtung Pressburg und Budapest, der Süd-Korridor Richtung Brünn und Kattowitz, der Tauern-Korridor Richtung Laibach und der Pyhrn-Korridor in beide Richtungen, nämlich nach Prag und nach Agram sowie die überregionalen Verbindungen Wien – Ödenburg und Graz – Steinamanger.

Nunmehr müssen in diesem Korridornetzwerk die Ausbauprioritäten für Schiene, Straße, und Donau festgelegt werden. Eine grenzüberschreitende Abstimmung ist dabei unerlässlich. Ver


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treter der Beitrittsländer sollten daher in geeigneter Weise in den Prozess mit einbezogen werden.

Besondere Bedeutung kommt dem Bau und gegebenenfalls dem Ausbau von intermodalen Güterverkehrsterminals an strategischen Punkten in den Kandidatenländern zu, um die möglichst frühzeitige und weitreichende Verladung von Gütern auf die Bahn zu ermöglichen. Für den Zeitpunkt des Wegfalls der Möglichkeit, den Transit durch Österreich auf der Straße mittels Kontingentpolitik zu begrenzen, sollten bereits die notwendigen Einrichtungen zur umweltfreundlichen Bewältigung des Transitverkehrs zur Verfügung stehen. Außerdem wäre zu prüfen, inwieweit österreichisches Kapital von joint ventures in derartige Terminals in den Kandidatenländern eingebracht werden kann.

Auch in diesem Zusammenhang soll der Ausbau der Donau östlich und westlich Wiens auf ganzjährig schiffbare Wassertiefe vorangetrieben werden, um einen Teil der zusätzlichen Gütertransporte auf der Wasserstraße abwickeln zu können.

Besondere Bedeutung kommt angesichts der Überlastung bestimmter großer Achsen und der damit verbundenen Umweltbelastung dem weiteren Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu. Die Aktualisierung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz sollte sich auf die Beseitigung der Engpässe im Eisenbahnsektor und den Ausbau der wichtigsten Verkehrswege konzentrieren, um den durch die EU-Erweiterung insbesondere in den Grenzregionen zu erwartenden Verkehrsstrom aufzufangen und die Zugänglichkeit von Regionen in Randlage zu verbessern.

Die Europäische Union muss eine nachhaltige Verkehrspolitik umsetzen, die die Internalisierung der sozialen und Umweltkosten fördert. Durch eine wirksame Tarifierungspolitik, die die Berücksichtigung der externen Kosten vorsieht, muss auch die Nutzung von Verkehrsmitteln mit geringerer Umweltbelastung gefördert werden und es muss zulässig sein, die entsprechenden Einnahmen verkehrsträgerübergreifend in neue Infrastruktureinrichtungen zu investieren.

Für eine Stärkung der Grenzregionen

Ein wichtiges Ziel im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erweiterung ist die Schaffung grenzüberschreitender Wachstumszonen. Die Regionen auf beiden Seiten der Grenze zwischen Österreich und den Beitrittskandidaten haben bisher von der politischen Öffnung und schrittweisen wirtschaftlichen Integration dieser Nachbarstaaten Österreichs – den vorliegenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten zufolge – wirtschaftlich profitiert.

Um weiterhin eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten, sind die österreichischen Grenzregionen durch gezielte und koordinierte Maßnahmen auf den erweiterten Binnenmarkt vorzubereiten. Eine einheitliche wirtschaftspolitische Strategie für die Grenzräume ist nicht sinnvoll, da sowohl dynamische Wirtschaftsräume als auch periphere und ländliche Regionen zu erfassen sind. Diese haben unterschiedliche Chancen und Problemlagen. Erforderlich ist eine differenzierte Regionalpolitik, die die Standortqualität der Regionen erhöht.

Die Entwicklung der Grenzregionen wurde u. a. auch durch die Regionalprogramme der EU-Strukturfonds gefördert.

In der Periode 1995 – 1999 wurden alle österreichischen Regionen an der MOEL-Grenze im Rahmen der Programme gemäß Ziel 1 oder 5b der EU-Strukturfonds sowie der Gemeinschaftsinitiative LEADER II gefördert. Insgesamt sind seit 1995 deutlich mehr als 6 Mrd. öS an Strukturfondsmitteln in die österreichischen MOEL-Grenzregionen geflossen.

Auch in der Periode 2000 bis 2006 werden die Grenzregionen im Rahmen von INTERREG-IIIA sowie (mit Ausnahme des Wiener Umlands) im Rahmen der regionalen Ziele 1 und 2 förderbar sein. Der finanzielle Rahmen wurde deutlich erhöht. Mit Ausnahme von öffentlichen Basisdienstleistungen und sonstigen Projekten, die weder der wirtschaftlichen Strukturverbesserung der Betriebe oder des Arbeitsmarktes dienen noch grenzüberschreitenden Charakter aufweisen, sowie großen grenzüberschreitenden Infrastrukturen (für welche die INTERREG-Programme


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trotz Mittelaufstockung immer noch zu klein sind) können in den Grenzregionen alle Projekte, die einen sinnvollen Beitrag zur Vorbereitung auf die EU-Erweiterung leisten, im Rahmen der bestehenden EU-Programme gefördert werden.

In diesem Zusammenhang werden die österreichische Bundesregierung, aber auch die österreichischen Bundesländer ersucht, nach den budgetären Möglichkeiten die notwendige Ko-Finanzierung und institutionelle Unterstützung für die EU-Programme vorzusehen.

Bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission über die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensbeihilfen wurde weiters von Österreich dafür Sorge getragen, dass für die wirtschaftsschwachen Regionen an der Grenze zu den Beitrittskandidaten die jeweils maximal zulässigen Fördermöglichkeiten gewährleistet bleiben. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, in den vom Beihilfenverbot ausgenommenen Grenzregionen Maßnahmen der national finanzierten Regional- und Wirtschaftsförderung mit grenzübergreifenden Projekten mit besonderem Nachdruck zu verfolgen.

Die Grenzregionen der Beitrittskandidaten werden aus dem – mit INTERREG korrespondierenden – EU-Programm PHARE Cross-Border-Cooperation (CBC) unterstützt.

Die finanziellen Rahmenbedingungen sind somit vorhanden. Die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder sollen nun die Programme und Einzelmaßnahmen noch besser auf die Vorbereitung der EU-Erweiterung orientieren. Dabei wären folgende Aktivitätsfelder zu unterscheiden:

verbesserte Ausrichtung der (von Bund oder Ländern zu konzipierenden und zu finanzierenden, im Rahmen der Programme ggf. aus EU-Mitteln kofinanzierbaren) Förderungsrichtlinien und Infrastrukturprojekte auf die Erfordernisse der Erweiterung;

aktivierende Beratung von Projektträgern bzw. Interessenten, damit die angebotenen Förderungen auch tatsächlich von den Adressaten (Unternehmen, zu schulende Arbeitskräfte etc.) zielgemäß in Anspruch genommen werden;

verstärkte Information der breiten Öffentlichkeit.

Darüber hinaus soll im Rahmen der EU eine weitere Harmonisierung der Verfahren zur Genehmigung und finanziellen Abwicklung der EU-Förderungen zwischen den verschiedenen Fonds und Programmen angestrebt werden (z. B. INTERREG und PHARE). Dies gilt insbesondere für die Programme der Grenzregionen der heutigen EU-Mitgliedsstaaten und die Unterstützungsmaßnahmen für die angrenzenden Beitrittskandidaten, um eine koordinierte Durchführung grenzüberschreitender Projekte zu erleichtern.

Für eine starke Landwirtschaft

Die Erweiterung der EU bringt zusätzliche Anforderungen für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit sich. Ein Landwirtschaftsmodell mit den zentralen Elementen einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, flächendeckenden, bäuerlichen Landwirtschaft soll das Leitbild der europäischen Agrarpolitik auch in einer erweiterten Europäischen Union darstellen. Die Weiterentwicklung soll in Richtung einer ökosozialen Ausrichtung erfolgen.

Als Priorität muss für die Konsumenten die hohe Qualität der Lebensmittel gesichert und die Lebensmittelsicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet sein. Die Landwirtschaft soll in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten, einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes zu leisten, den Anforderungen von Umwelt- und Tierschutz gerecht zu werden und die Bauern an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung teilhaben zu lassen. Das Vertrauen der Konsumenten sowie faire Produktionsbedingungen sind wichtige Faktoren für den Landwirtschaftsstandort Österreich und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Landwirtschaft.


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Der Acquis Communautaire, insbesondere die Umwelt-, Qualitäts- und Hygiene-, Tierhaltungs- und Veterinärstandards der EU sind auch für die Beitrittskandidaten bindend, wobei in Schlüsselbereichen geeignete Übergangsregelungen einzurichten sind.

Die Ausgestaltung der Agrarförderungen, die Größenvorteile berücksichtigt (Modulation), kann nur europaweit einheitlich entwickelt und umgesetzt werden.

Für eine nachhaltige Umweltpolitik

Die Erweiterung wird sich auf die Verbesserung der Umweltstandards in den Nachbarstaaten positiv auswirken. Hervorzuheben ist z. B., dass die meisten der Kandidatenländer der Europäischen Umweltagentur (EEA) bereits beigetreten sind. Dies ist insofern bemerkenswert, als sich hier erstmals eine EU-Institution den Werbern geöffnet hat. Damit kann den Ländern neben finanzieller Hilfe (großteils auf Basis des PHARE Programms) auch deren legislative Anpassung an die europäische Umweltpolitik erleichtert werden.

Die Reformländer müssen sich den höheren EU-Auflagen zum Umweltschutz rasch anpassen, was jedoch einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet. Dabei werden zusätzliche EU-Fördergelder nötig sein, um diese Anpassungen im Energie- und Sicherheitsbereich, sowie eine verstärkte Nutzung alternativer Energiequellen zu finanzieren.

Im Interesse einer nachhaltigen und umweltverträglichen Energiepolitik sollte Österreich im Rahmen der EU ein Ausstiegskonzept aus der Atomenergie und aus veralteten Kohlekraftwerken für die Beitrittskandidatenländer anregen und gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten entwickeln.

Die große Kompetenz Österreichs auf dem Gebiete der Umwelttechnik und Alternativenergiegewinnung sollte durch unterstützende Programme in konkreten Projekten Anwendung finden.

Besondere Priorität im Umweltbereich kommt der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu. Es ist daher notwendig, speziell für gemeinsame Grenzflüsse Sofortprogramme für Kläranlagen zu erstellen.

Die weiter oben vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten grenzüberschreitender Wachstumszonen bieten für österreichische Unternehmen die Chance der Beteiligung an Umweltprojekten, weil sie nicht nur österreichischen Umweltinteressen entsprechen, sondern auch die Chance zum Export österreichischen Know hows und österreichischer Produkte erlauben.

Für die Erhaltung der Sicherheit

Die Europäische Union ist eine Union der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Mit der Grundrechtecharta wurde eine weitere wichtige Basis für die EU als Wertegemeinschaft geschaffen.

Die Erweiterung der Union bedeutet auch eine Ausdehnung des Raumes der politischen Stabilität. Die Europäische Union hat beim EU-Gipfel in Kopenhagen im Juni 1993 die Kriterien für die Erweiterung festgelegt. Als politisches Kriterium wurde die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten gefordert. Auf dieser Grundlage soll die Zusammenarbeit in den Bereichen der inneren Sicherheit und der Justiz ausgeweitet werden.

Mit der Erweiterung der Union wird ein wichtiger Schritt in Richtung Stabilität und Stärkung der Region gemacht. Österreich wird dadurch vom Rand in das Zentrum der Union rücken. Österreich ist sich seiner Verpflichtung aus dieser Lage bewusst und wird sich wie bisher verstärkt in der Union einbringen, denn nur die Schaffung eines umfassenden und verbindlichen Rechtsbestandes kann die Beibehaltung der Prinzipien des Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts bei Aufnahme neuer Mitgliedstaaten gewährleisten.


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Ziel Österreichs ist es, die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu fördern und eine entsprechende Weiterentwicklung der Union zu erreichen, um Stabilität und Sicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft Österreichs zu garantieren. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Umsetzung des auf dem Sondergipfel von Tampere im Oktober 1999 beschlossenen verbindlichen Arbeitsprogramms liegen, wo 62 Schlussfolgerungen den Bereich Innen- und Justizpolitik zu einem zentralen Politikbereich der Europäischen Union machen. Ziel ist nunmehr, wesentliche Maßnahmen betreffend Asyl, Einwanderung und Außengrenzkontrollen zu formulieren, um dadurch die Schaffung gemeinsamer Regelungen in diesem sensiblen Bereich weiter voranzutreiben und gemeinsame Standards aller Mitgliedstaaten zu erreichen.

Gleichzeitig muss die Union aber auch auf die bevorstehende Erweiterung vorbereitet werden, insbesondere durch eine Ausweitung der Kompetenzen von Europol, durch die Schaffung eines vertieften, gemeinsamen Systems zur Sicherung der EU-Außengrenzen und durch die Errichtung eines neuen Schengener Informationssystems. Letzteres bildet eine wichtige Ausgleichsmaßnahme und eine Voraussetzung für den Wegfall der Personenkontrolle an den Binnengrenzen, der allerdings erst dann erfolgen kann, wenn die jeweiligen nationalen Systeme als gleichwertig und somit auch nach österreichischer Ansicht als sicher angesehen werden.

Österreich wird die Beitrittskandidaten dabei in allen Bereichen aktiv unterstützen, dies reicht von Gesetzgebung über Strukturaufbau, Ausbildung und Ausstattung bis zur Hilfestellung bei der Umsetzung.

Um die Beitrittskandidaten vollständig an die Standards der Europäischen Union und somit an das österreichische Niveau heranzuführen, müssen besonders die mit den Nachbarstaaten bestehenden Kooperationsmechanismen verstärkt werden.

Der bilateralen Zusammenarbeit sollen Sicherheitspartnerschaften zwischen Österreich und den Beitrittskandidaten Ungarn, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Polen eine zusätzliche Dimension verleihen, die im Rahmen der "Salzburger Deklaration" vereinbart wurden. Beratungen auf hoher strategischer Ebene und die Einrichtung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, in denen Experten Österreichs und des jeweiligen Beitrittskandidaten für die Umsetzung von konkreten Projekten verantwortlich sind, sollen dabei sowohl beim Transfer der Sicherheitsstandards helfen, als auch ein gegenseitiges Klima des Vertrauens schaffen.

Schwerpunkte dieser bilateralen Zusammenarbeit sollen vor allem eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden sowie die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, der illegalen Einwanderung und Schlepperei wie auch gemeinsame Strategien zum Schutz der künftigen EU-Außengrenze und besserer Informationsaustausch sein. Übergeordnetes Ziel bleibt dabei, die Beitrittskandidaten auf ihrem Weg in die EU zu begleiten und sie zu unterstützen, das EU-Niveau zu erreichen. Durch die intensive Kooperation leisten Österreich und seine Nachbarstaaten schon vor der EU-Erweiterung einen wichtigen Beitrag für die innere Sicherheit und die Stabilität in der Region, was den Bürgern ganz Europas zu Gute kommt."

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

18.38

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Einem, fair war es nicht, was Sie zum Bundeskanzler gesagt haben. (Widerspruch bei der SPÖ.) Nein, fair war es nicht! Es ist noch nie vorgekommen, dass ein Bundeskanzler von morgens neun Uhr bis nach 18 Uhr hier im Hohen Hause anwesend war, die Debatte ständig mitverfolgt und auch in der Debatte mehrfach das Wort ergriffen hat. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist nicht der Stil, den wir eigentlich gewöhnt sind, meine


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Damen und Herren! (Zwischenrufe bei den Grünen. – Gegenrufe bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Der Bundeskanzler hat hier mehr Präsenz als der Herr Gusenbauer!)

Ich meine, Frau Abgeordnete Haidlmayr, dass uns der Bundeskanzler in wichtigen Punkten Informationen gegeben hat, die für uns, für Sie, für uns alle sehr nützlich waren. Ich möchte ihm auch für die Arbeit danken, die er in den letzten Wochen seit dem 11. September geleistet hat. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist nicht so leicht, zum Iran ein gutes Verhältnis aufrechtzuerhalten. Das ist Österreich gelungen. Das ist das Verdienst der österreichischen Politiker, die diese Arbeit geleistet, diese Kontakte aufgebaut und weiter gepflegt haben, meine Damen und Herren. Ich trete dafür ein, dass das auch ganz klar gesagt wird.

Meine Damen und Herren! Es ist positiv, dass man sich in den grundsätzlichen Erklärungen zu diesem Vertrag von Nizza bekennt und dass es zu einem Drei-Parteien-Antrag gekommen ist, in dem noch einmal die wesentlichen Punkte niedergeschrieben worden sind. Umso unverständlicher ist es, dass manche Redner versuchen, einfach nur etwas Negatives zu finden und irgendwelche kritischen Anmerkungen vorzubringen.

Meine Damen und Herren! Das, was Frau Abgeordnete Lunacek gesagt hat, war wirklich an den Haaren herbeigezogen. (Abg. Mag. Lunacek: Was denn?) Ich habe mir das aufgeschrieben. Sie haben sich wirklich krampfhaft bemüht, kritische Anmerkungen zu finden, und zwar einerseits zum Entstehen des Vertrages und andererseits zum Vertreten der österreichischen Positionen. Wir freuen uns, dass Österreich sich durchgesetzt hat. Sie haben das ein bisschen lächerlich gemacht, dieses Durchsetzen der österreichischen Positionen.

Ich freue mich aber auch, dass europäische Positionen durchgesetzt worden sind. Ich nenne jetzt eine ganz wichtige, die Ihnen wahrscheinlich gar nicht so bewusst ist, die Sie überlesen haben, nämlich die sozialpolitische Position, die in diesen Vertrag von Nizza Eingang gefunden hat.

Es kommt durch diesen Vertrag ein neues Tätigkeitsfeld in die Gemeinschaft, nämlich die Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit, und zwar durch (Abg. Dr. Lichtenberger: Sonst nichts?)  – ich nenne Ihnen die Schwerpunkte dieser Maßnahmen – die Verbesserung des Wissensstandes, den Austausch von Informationen und die Bewertung der Sozialpolitik.

Vereinzelt haben wir uns mit einzelnen dieser Punkte bereits befasst. Es ist aber keine wie immer geartete Harmonisierung damit verbunden. Das möchte ich auch unterstreichen, dass die Sozialpolitik in keiner Weise harmonisiert wird, dass also nicht die guten Standards der Gesundheitspolitik, der Pensionen, des Pflegegeldes in Österreich durch diese Politik, durch diese neuen Akzente in Frage gestellt werden. Wir werden auch nicht gezwungen oder veranlasst, zur Mitfinanzierung der Sozialpolitik in anderen EU-Staaten unmittelbar beizutragen. Aber ich betrachte es als einen ganz wichtigen Fortschritt, dass es gelungen ist, in diesem Vertrag auch Mindeststandards der Sozialpolitik in bestimmten Bereichen festlegen zu können.

Lassen Sie mich einen dritten wichtigen Punkt anführen, den wir heute mitbeschließen, nämlich die Umsetzung der Regionalprogramme der EU durch einen Vertrag, der nun zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen wird – schon abgeschlossen ist und heute vom Hohen Haus akzeptiert wird –, und zwar in Form einer Artikel-15a-Vereinbarung.

Auch dabei geht es nicht darum, dass man neue Behörden schafft, sondern dass man Verantwortlichkeiten festschreibt, dass man festlegt, wer für die Umsetzung der Regionalprogramme zuständig ist, wer entscheiden kann. Es geht darum, dass man neben den Verantwortungsbereichen die Entscheidungsmöglichkeiten der regionalen Behörden, der Länder entsprechend einbaut und berücksichtigt. Man will die Möglichkeiten also nicht einengen, sondern in weitesten Bereichen erweitern.

Wir werden diesen Vertrag jetzt mitbeschließen, und ich freue mich, dass beide Vorlagen – sowohl der Vertrag von Nizza mit dem Drei-Parteien-Antrag als auch dieses Abkommen, diese Artikel-15a-Vereinbarung der Bundesländer mit dem Bund über die Umsetzung und Durchführung


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der Regionalprogramme des EU-Strukturfonds – hier einstimmig beschlossen werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

18.44

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte über den Abschluss des Vertrages von Nizza, die vor leeren Rängen hier im Haus stattfindet, ähnelt stark dem Prozess, wie er das ganze letzte Jahr abgelaufen ist.

Was wurde nicht alles versprochen, was diese Regierung an Informationstätigkeit für den Vertrag von Nizza entwickeln würde! Eine Enquete nach der anderen, eine Informationsveranstaltung nach der anderen, hieß es. Jetzt bekommen wir als Einziges ab und zu einen Euro zugeschickt, den man bei den Kollegen nachher wieder einsammeln muss, weil wir ihn noch nicht bekommen hätten dürfen.

Das sind natürlich keine Werbemaßnahmen für Europa, für Nizza, und das sind keine Werbemaßnahmen und Informationsmaßnahmen, die wir dringend gebraucht hätten in diesem Jahr, denn es wurde das große Projekt der Reform der Europäischen Union auf minimal kleiner Flamme gekocht. Es wurde nur die Hälfte der Informationsarbeit geleistet. Und wenn es Informationsveranstaltungen gab, meine Damen und Herren, dann fanden diese nur vor handverlesenen Journalisten und sonstigem Publikum statt, vor Menschen, die, ich weiß nicht was, vorher machen mussten, damit sie zugelassen wurden; vielleicht mussten sie versprechen, dass sie nur über Schüssel berichten würden – und über nichts sonst.

Dabei wären wir vor einer Riesenaufgabe gestanden, nämlich jener, diese Institutionenreform, dieses Werden Europas zu einem demokratischen Europa den Menschen klarer zu machen, Europa den Menschen fühlbar zu machen und die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg mitzunehmen. Sie haben es nicht einmal geschafft – ja Sie haben es zum Teil sogar verweigert! –, die Journalistinnen und Journalisten auf diesem Weg mitzunehmen und diese zu informieren, damit sie die Botschaft weitertragen. (Beifall bei den Grünen.)

Grundsätzlich positiv – und das möchte ich hier anmerken – bewerte ich die Einigung in der Frage des Konvents zur Reform der Institutionen der Europäischen Union. Da ist es gelungen – auch auf unsere Initiative hin –, einen gemeinsamen Weg zu finden. Sich jedoch jetzt den Schweiß von der Stirn zu wischen und zu sagen: Danke, das war’s, und jetzt schauen wir, was d’raus wird!, ist ganz falsch, denn jetzt beginnt die Arbeit, jetzt beginnt die konkrete Arbeit an den europäischen Institutionen, die zum Ziel haben soll, dass Bürgerinnen und Bürger zu Europäerinnen und Europäern werden, die sich mit diesem neuen Gebilde identifizieren. Ohne das wird das nämlich alles Papier bleiben – und die Bevölkerung wird anfällig bleiben für Veto-Taktiken und Anti-Europa-Strategien, die manche dann dazu benützen, wie zum Beispiel die Freiheitlichen, politisches Kleingeld zu wechseln.

Der Antrag über diese Drei-Parteien-Initiative wurde ebenfalls in einem sehr positiven Klima formuliert. Bei diesem gemeinsamen Drei-Parteien-Antrag hatten wir anfänglich die Hoffnung, diesen zu einem Vier-Parteien-Antrag machen zu können. Es wurde dies nämlich in einem sehr positiven Klima verhandelt; das muss ich wirklich sagen. Es wurde auch ab dem Moment, ab dem ich klarerweise festgehalten habe, dass wir eine siebenjährige Übergangsfrist am Arbeitsmarkt so nicht unterstützen können, dennoch weiter auf unsere Vorschläge eingegangen.

Damit bin ich auch schon beim Kern. Meine Damen und Herren! Ich kann das nur unterstreichen, was meine Kollegin Lunacek bereits gesagt hat: Eine siebenjährige Übergangsfrist, dieses Einzementieren, ist doch nichts anderes als eine Förderregelung für den "schwarzen Arbeitsmarkt", ist nichts anderes als eine Förderung unmenschlicher Arbeitsbedingungen diesseits und jenseits der Grenze! Werden Sie sich doch dessen bewusst, dass diese Probleme heute schon existieren, heute schon kaum lösbar sind und mit einem weiteren Zusperren und Angst-Haben vor "den anderen" jenseits der Grenze noch viel schlimmer werden! Das ist doch gerade


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zu der Boden für die Ausbeutung von Arbeitskräften, und zwar auf eine unwürdige Art und Weise! (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite für mich zentrale Punkt war die völlig verfehlte Schwerpunktsetzung in der Verkehrspolitik. Ich hätte mir gewünscht, dass wir die Tradition aus dem Hauptausschuss fortsetzen und eine Priorität für den Schienenverkehr festlegen können, denn hiebei geht es um die Chance für die Schienenwege in Europa. Das wäre mir wichtig gewesen, aber man will offensichtlich, und zwar sowohl bei der SPÖ als auch und vor allem bei den Regierungsparteien, mit Begeisterung Straßen bauen, um nur ja die Verlagerung des Verkehrs in Zentraleuropa von der Straße auf die Schiene endgültig zu verhindern. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, aber auch von der SPÖ! Wenn Sie weiterhin so vorgehen, wird nie eine Verlagerung der Gütertransporte von der Straße auf die Schiene stattfinden können!

Die entscheidende Frage bei diesem Antrag ist aber letzten Endes: Was wird davon überhaupt umgesetzt, und wie wird es umgesetzt? Meine Damen und Herren! Das, was in diesem gemeinsamen Antrag steht, sind Dinge, die man üblicherweise als "Hausaufgaben" bezeichnet, Hausaufgaben, die man eigentlich erledigen müsste, um sich auf ein neues Friedensprojekt Europas vorzubereiten.

Da hätte ich mir zum Beispiel – wenn das schon auf die internationale Ebene geht, wo es nicht darum geht, Straßenbauprojekte schon vor dem Erscheinen eines Generalverkehrsplanes sozusagen festzuklopfen, damit sie nur ja als Konkurrenz zur Schiene gebaut werden – schon gewünscht, dass das Thema Transitverkehr einen höheren Stellenwert bekommt, dass wir uns gemeinsam mit unseren Nachbarinnen und Nachbarn dessen bewusst sind, dass wir für die Verkehrspolitik neue und dauerhafte Spielregeln brauchen, und dass wir nicht mehr zwischen einem einzelnen Staat und dem "Rest" der Staatenfamilie in Europa, sondern übergreifend über das Zentrum Europas diskutieren, auch in Richtung einer Neuregelung der Verkehrspolitik insgesamt – mit einer, wie es die Europäische Union schon vorschlägt, "Sensiblen Zonen"-Regelung für den Alpenraum. Das wäre notwendig gewesen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich könnte Ihnen jetzt noch einige weitere Fehlstellen aufzählen. – Ich bin ja gar nicht mehr dazu gekommen, das jetzt offensichtlich wieder verhaute Agrarkapitel zu lesen. Wir haben uns diesbezüglich sehr engagiert, und zwar dafür, dass ein Punkt endlich hinausfällt, nämlich diese enormen Subventionstransite, diese Subventionsfahrten, die derzeit stattfinden, da wir in Österreich Güter subventionieren, um sie auf die Märkte unserer zukünftigen Partner zu werfen, und damit deren Produktion konterkarieren.

Meine Damen und Herren! So geht man unter Partnern nicht miteinander um! Das ist keine Landwirtschaftspolitik! Ich hätte mir gewünscht, dass wir in diesem Antrag auch diesbezüglich zukunftsorientierte Festlegungen hätten treffen können, ebenso eine echte Förderung nachhaltiger Energiepolitik. Das alles wäre ein Erweiterungspaket gewesen, das wir Grünen mit Freude mitgetragen hätten.

Sie aber haben sich auf Dinge beschränkt, die meines Erachtens ohnehin zum Selbstverständlichen gehören. Das tut uns sehr Leid. In einigen Intentionen konnten wir uns treffen. Ich gebe jedenfalls die Hoffnung nicht auf, dass wir in der Europapolitik vielleicht in einigen Kapiteln doch noch gemeinsame Wege entwickeln beziehungsweise gehen können, wobei das am allerschwierigsten – das wissen wir alle – im letzten Bereich werden wird, den der Herr Bundeskanzler angesprochen hat, nämlich in der Sicherheitspolitik. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat heute hier in diesem Hause einem Abgeordneten vorgeworfen, er sei zu einem ernsten Thema zu "leichtfüßig" eingestiegen.


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Ich spreche hier zu einer Frage, bei der der Herr Bundeskanzler selbst, um bei seinen Worten zu bleiben, sehr leichtfüßig eingestiegen ist, nämlich am 26. Oktober in die Frage der österreichischen Neutralität.

Ich möchte aber meine Redezeit nicht dem Vergleich des Herrn Bundeskanzlers, zu dem einem auch sehr vieles einfallen würde – vor allem Lustiges –, widmen, auch nicht der Frage der Neutralität selbst, sondern mir ist es wichtig, im Zusammenhang mit Nizza einen Detail-Aspekt der Neutralität zusammenhängend hier in diesem Hause zu beleuchten.

In den Ausschussberatungen zum Nizza-Vertrag hat der Herr Bundeskanzler – wie schon wiederholt vorher – behauptet, die österreichische Verfassung sei nach dem Beitritt zur Europäischen Union und im Gefolge des Vertrages von Amsterdam so verändert worden, dass inhaltlich die österreichische Neutralität für den Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik keine Geltung mehr hätte.

In juristischer Weise ausgedrückt, behauptet der Herr Bundeskanzler, Artikel 23f B-VG hätte für diesen Bereich das Bundesverfassungsgesetz über die österreichische Neutralität aufgehoben.

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion teilt diese Auffassung nicht. Diese Auffassung wird auch, wie ich bemerkt habe, vom Herrn Bundeskanzler erst vertreten, seit die Sozialdemokraten – als Wächter der Neutralität – nicht mehr in der Bundesregierung vertreten sind.

Für uns stellt sich die Rechtslage, die wir ja selbst herbeigeführt haben, folgendermaßen dar: Österreich ist der Europäischen Union als neutraler Staat beigetreten. Ein eigener Neutralitätsvorbehalt war, wie dies Außenminister Mock immer betont hat, nicht erforderlich, weil das österreichische Neutralitätsgesetz weiterhin galt und das auch von jedem Staat der EU akzeptiert wurde.

Lediglich für die Einschränkung von Wirtschaftsbeziehungen, für die die Kompetenz auf die EU überging, wurde eine verfassungsgesetzliche Grundlage geschaffen.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde die gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausgebaut, insbesondere wurden die so genannten Petersberg-Aufgaben aufgenommen, darunter auch bewaffnete Einsätze zur Schaffung von Frieden.

Diese friedenserhaltenden Einsätze sind nun insofern neutralitätsrechtlich relevant, als sie ein völkerrechtlicher Krieg sein könnten; sie müssen dies aber nicht sein. Sie sind dann kein Krieg im Sinne des Völkerrechtes, wenn sie auf einem Mandat der UNO oder der OSZE beruhen. In diesem Fall kann auch ein neutraler Staat wie Österreich daran mitwirken.

Folgerichtig wurde auch Artikel 23f B-VG über die Mitwirkung Österreichs an der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik entsprechend geändert, indem die Petersberg-Aufgaben angeführt wurden. Dies bedeutet aber nicht, dass insofern das Neutralitätsgesetz eingeschränkt wurde, sondern es ist vielmehr so, dass Österreich an Petersberg-Aufgaben nur dann mitwirken kann, wenn dies mit dem Neutralitätsgesetz vereinbar ist.

Das ist uns jetzt nicht nachträglich eingefallen, da wir Sozialdemokraten nicht mehr in der Regierung sind, sondern ich habe das bereits am 18. Juni 1998 in meiner Rede zur Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages auch in diese Richtung hier im Nationalrat gesagt.

Die nunmehr aufgestellte Behauptung, das Neutralitätsgesetz sei insofern derogiert worden, ist schon deswegen unzutreffend, weil ein Derogationsverhältnis voraussetzt, dass die beiden Normen einen gleichen Anwendungsbereich haben. Dies ist aber nicht der Fall! Das Neutralitätsgesetz schränkt vielmehr den Artikel 23f B-VG dahin gehend ein, dass Österreich an Petersberg-Aufgaben nur dann mitwirken kann, wenn dies mit der Neutralität vereinbar ist.

Auf diese Stellung von neutralen Mitgliedstaaten der EU nimmt der Vertrag von Amsterdam auch ausdrücklich Rücksicht. Artikel 17 des EU-Vertrages, mit dem diese Petersberg-Aufgaben eingeführt wurden, berücksichtigt ausdrücklich den besonderen Charakter der Sicherheits- und


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Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten. Diese Wendung ist als "Irische Klausel" bekannt, und zwar gerade deswegen, weil dadurch der neutrale Status von Mitgliedstaaten der EU berücksichtigt werden soll.

Im Artikel 23 Abs.1 EU-Vertrag wurde auch ein besonderes Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem neutrale Staaten ihren Status wahren können, nämlich die so genannte "konstruktive Enthaltung". Und die Weitergeltung des Neutralitätsgesetzes verpflichtet die österreichische Bundesregierung, gegebenenfalls von dieser "konstruktiven Enthaltung" Gebrauch zu machen.

Bundeskanzler Schüssel und Klubobmann Khol berufen sich zur Verteidigung ihrer gegenteiligen Rechtsansicht gerne auf den Ausschussbericht beziehungsweise darauf, dass in diesem Ausschussbericht auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen verwiesen wird. – Daraus lässt sich kein Argument gewinnen! Artikel 51 regelt lediglich das Selbstverteidigungsrecht jedes Staates. Es ist selbstverständlich, dass Österreich auch nicht neutral ist, wenn es selbst angegriffen wird und sich verteidigen muss.

Was hinter dieser juristischen Diskussion steht, ist, meine Damen und Herren, meiner Meinung nach etwas ganz anderes: ÖVP und FPÖ haben sich politisch von der Neutralität verabschiedet, für sie stellt das Neutralitätsgesetz nur mehr ein Hindernis dar. Daher ist ihnen jedes Argument recht – auch dieses –, um das Neutralitätsgesetz auszuhebeln. Dem Bundeskanzler ist kein Vergleich zu peinlich, um es herabzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten treten dem entgegen! Für uns ist das Neutralitätsgesetz nicht nur weiterhin rechtlich verbindlich, sondern Grundlage der österreichischen Politik in- und außerhalb der Europäischen Union. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kubitschek. – Bitte.

19.01

Abgeordnete Mag. Maria Kubitschek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass kein Mensch heute wirklich ernsthaft sagen oder vorhersehen kann, wie die Europäische Union oder wie Europa in den nächsten zehn Jahren aussehen wird. Eines ist aber, so glaube ich, auf jeden Fall klar: Jeder, der heute über die Zukunft Europas reden will, der muss mit dem Thema der Erweiterung der EU beginnen, denn diese beiden Bereiche sind wirklich untrennbar miteinander verbunden.

Die EU-Erweiterung macht es nämlich notwendig, dass eine ganze Reihe von zentralen und schwierigen Zukunftsfragen der Europäischen Union heute zu lösen ist, die ansonsten wahrscheinlich erst einige Jahre später auf der Tagesordnung gestanden wären. Ich glaube, die große Schwierigkeit dabei ist vor allem, dass heute all diese Fragen praktisch gleichzeitig gelöst werden müssen. Ich glaube, dass das ein wirklich sehr ambitioniertes Vorhaben ist, und ich glaube, dass es so gesehen auch keine Schande ist, wenn man feststellt, dass der Vertrag von Nizza diese erforderlichen Antworten noch nicht gebracht hat.

Von einer echten Reform kann bei dem Vertrag von Nizza jedenfalls heute nicht gesprochen werden. Man hat sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt, und man hat in den Verhandlungen gesehen, dass nicht einmal das sehr einfach war, ganz im Gegenteil: Auch das war ein zähes Ringen und schwierig genug.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotzdem glaube ich, dass der Vertrag von Nizza ein sehr wichtiger Schritt war. Er hat erstens die Tür zur EU-Erweiterung aufgemacht, er hat zweitens auch ermöglicht, dass es eine Debatte über die Zukunft der Europäischen Union geben wird, und er hat ermöglicht, dass diese Debatte – so wie es jetzt aussieht – auf eine breite öffentliche Basis gestellt wird. Ich glaube, dass eine solche öffentliche Debatte über wichtige Zukunftsthemen der Europäischen Union dringend notwendig ist, und zwar nicht nur in Europa, sondern gerade auch bei uns in Österreich.


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Ich bin allerdings auch der Meinung, dass eine Diskussion über die Zukunft Europas diesmal über technokratische Fragen hinausgehen sollte. Es sollte der Anspruch gestellt werden, Fragen in die Diskussion einzubringen, die die Menschen in Europa tatsächlich betreffen. Herr Bundeskanzler Schüssel hat vorhin gemeint, dass der Vertrag von Nizza eine Vertiefung im Bereich der Außenpolitik, im Bereich der Sicherheitspolitik und im Bereich der internationalen Handelspolitik gebracht habe. Ich möchte diese Ergebnisse keinesfalls abwerten, aber ich würde mir trotzdem mehr Initiative – der Bundesregierung und auch im Rahmen des Nizza-Prozesses – in eine ganz andere Richtung wünschen.

Das heißt ganz konkret Folgendes: Wenn über die Zukunft Europas diskutiert wird, dann muss vor allem auch über die Weiterentwicklung des europäischen Sozialraums debattiert werden und dann muss es selbstverständlich auch darum gehen, eine Beschäftigungsunion gleichwertig neben der Wirtschafts- und Währungsunion zu errichten. Da möchte ich an die Regierung eindringlich appellieren, dass sie sich dieses Themas annehmen und es auf die Tagesordnung des Post-Nizza-Prozesses stellen möge.

Das heißt: Es wird einen Post-Nizza-Prozess und eine breite Debatte über die Zukunft Europas geben. Das ist gut so, aber ich glaube auch, dass das alleine nicht genügt. Das Problem an einer Debatte ist nämlich im Allgemeinen, dass man sich erstens einmal daran beteiligen muss, wenn man etwas umsetzen will – im Fall der Europäischen Union ist das mit Sicherheit mit sehr viel Aufwand verbunden –, und dass man zweitens auch eine sehr klare Position vertreten muss.

Die SPÖ hat ihre Positionen zu wichtigen Zukunftsfragen der Europäischen Union schon vor ungefähr einem halben Jahr mit dem Pakt für Arbeit und Europa in die Diskussion eingebracht. Die Bundesregierung muss sich im Gegensatz dazu allerdings schon die Frage gefallen lassen, was eigentlich ihr konkreter Beitrag zur Debatte zu den wichtigen Fragen der Zukunft der Europäischen Union ist. Was fast noch wichtiger ist, ist, dass sich die Regierung die Frage gefallen lassen muss, was ihr Beitrag bisher zur Vorbereitung des eigenen Landes, zur Vorbereitung Österreichs auf die EU-Erweiterung ist.

Derzeit ist wohl der einzige über die Grenzen hinaus erkennbare Diskussionsbeitrag, den die österreichische Bundesregierung zur Zukunft Europas beisteuert, die Frage, ob die Vetokarte auf den Tisch gelegt werden soll oder noch im Ärmel bleiben soll. Das ist eine meiner Meinung nach wirklich ziemlich erbärmliche Situation, in die uns diese Regierung in der Europapolitik gebracht hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Die österreichische Bevölkerung hat sich mit großer Mehrheit für einen Beitritt zur Europäischen Union ausgesprochen. Eines unserer wichtigsten Argumente für den EU-Beitritt war immer, dass es für ein kleines Land ganz besonders wichtig ist, ein Mitspracherecht auf der europäischen Ebene zu haben. Leider ist es aber jetzt so, dass sich die österreichische Regierung von ihrem Gestaltungswillen auf der europäischen Ebene fast vollständig verabschiedet hat. Sie hat sich zum Beispiel zu den großen Zukunftsthemen Europas bisher nicht positioniert. Sie hat beispielsweise im Vorfeld des Europäischen Rates von Nizza auch keine eigenen Vorstellungen präsentiert, sondern sich eigentlich erst wirklich in letzter Sekunde in die Verhandlungen eingeschaltet. Die öffentliche Diskussion über die Zukunft Europas beschränkt sich in Österreich derzeit auf die Frage: Veto zur Osterweiterung der EU: ja oder nein?

Das heißt, mangelndes politisches Engagement und Durchsetzungsvermögen in der Europapolitik werden mittlerweile allen Ernstes mittels Vetodrohungen ausgeglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die ÖVP – gerade die ÖVP! – hat sich immer voll Stolz als Europapartei verstanden, und ich glaube, dass es mittlerweile wirklich höchst an der Zeit wäre, dass zumindest die ÖVP wieder zu einer konstruktiven und vernünftigen Europapolitik zurückfände. (Beifall bei der SPÖ.)


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19.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

19.07

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister Bartenstein! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Damit die EU-Erweiterung auch tatsächlich dazu führt, den Raum von Frieden und Stabilität in Europa auszudehnen, bedarf es insbesondere hinsichtlich der Frage der sozialen Sicherheit und der Frage der Glaubwürdigkeit der Arbeitsmarktpolitik nationalstaatlicher Maßnahmen.

Es ist zu begrüßen, dass die Diskussion, was die Übergangsfristen bei freiem Personenverkehr und bei Dienstleistungsfreiheit anlangt, wirklich sehr gut und konstruktiv war. Insbesondere zu befürworten ist auch heute der Drei-Parteien-Antrag, der gerade in diesen Punkten sehr wesentliche Positionen formuliert.

Dennoch – und ich freue mich, dass Herr Minister Bartenstein hier anwesend ist – werden den Menschen in Österreich nur dann die Ängste genommen und wird dieser Politik nur dann Glaubwürdigkeit zugestanden werden, wenn wir innerstaatliche Maßnahmen ergreifen, die sozusagen den Menschen die Ängste nehmen.

In den "Salzburger Nachrichten" steht zum Beispiel zu lesen – ich zitiere –:

"Illegale in der Hauspflege. Jahrelang wurde über ein den Behörden bekanntes Problem der Mantel des Schweigens gehüllt: Illegal in Österreich tätige ausländische Pflegerinnen und Krankenschwestern konnten ungestört Pflegebedürftige und Schwerstbehinderte zu Hause versorgen."

Oder: In der "Neuen Kronen Zeitung" vom 14. November steht – ich zitiere – :

"Schwarzarbeit floriert! Österreichweit werden pro Jahr 290 Milliarden Schilling (...) mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung umgesetzt, 5 Milliarden Schilling (...) allein in der steirischen Bau- und Gastrobranche illegal erwirtschaftet. Wirtschaftskammer und Gewerkschaft fordern dringend neue Maßnahmen."

Da ist, denke ich mir, die Bundesregierung tatsächlich gefordert, und ich appelliere an Sie und an den Wirtschafts- und Arbeitsminister, Maßnahmen gegen den Sozialbetrug, gegen die illegale Beschäftigung zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Feurstein! Mein Appell geht aber auch an Sie: Wir haben hier im Hohen Haus Anträge vorliegen, die einem Unterausschuss zugewiesen worden sind. Sie verhindern und blockieren damit die Arbeit im Ausschuss. Sie verhindern mit dieser Frage die Arbeit des Parlamentes. Ich appelliere eindringlich an Sie, endlich diesen Ausschuss tagen zu lassen, dass wir uns wirklich ernsthaft mit dieser Problematik auseinander setzen, denn auch das hat damit zu tun, den Menschen die Ängste zu nehmen.

Ein weiterer Punkt betreffend die Frage der Arbeitsmarktpolitik findet sich in diesem gemeinsamen Antrag. Auch da sind wir innerstaatlich gefordert, wenn auf der einen Seite aus der Arbeitsmarktpolitik abgeschöpft wurde und auf der anderen Seite die Arbeitsmarktpolitik jetzt mit Defiziten, mit Abgängen zu rechnen hat. Zu tragen haben es die Projekte, mit denen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchgeführt werden. Zu tragen haben es aber in erster Linie die Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Ich würde Sie bitten, eine ehrliche Politik mit den Österreicherinnen und Österreichern zu betreiben, dann brauchen wir auch keine Ängste vor der EU-Erweiterung zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

19.11

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich meine, dass es gut ist, dass wir gemeinsam den Nizza-Vertrag ratifizieren, weil ich


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glaube, dass das ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte Europas ist und dass wir da eine Verantwortung zu tragen haben. Ich glaube auch, dass jeder von uns empfindet, dass dieser Prozess der EU-Erweiterung einen Point of no Return erreicht hat.

Ich möchte mich aber heute nur darauf beschränken, zu sagen, dass ich als einer, der in der Grenzregion lebt, sehr genau die Stimmung, die dort vorherrscht, kenne. Ebenso möchte ich auch wissenschaftliche Untersuchungen heranziehen, die beweisen und belegen, dass das, mit dem manche politisch argumentieren, in der Bevölkerung nicht vorzufinden ist. Meiner Meinung nach haben alle Österreicherinnen und Österreicher beginnend mit dem Wegfall des Eisernen Vorhanges diese Entwicklung als eine ungeheure Chance empfunden, mehr Wachstum, aber letztlich auch die Erweiterung der Friedensregion Europa zu erreichen.

Weiters glaube ich, dass wir mit der Politik, die heute in diesem Land gemacht wird, viele Türen zuschlagen; ich möchte das sehr deutlich ansprechen. Viele Hoffnungen waren auch mit Österreich, mit Wien verbunden. Dazu benötigt man aber auch eine Politik, die dem gerecht wird. Im Augenblick hat man eher den Eindruck, dass große Verunsicherung erzeugt wird und dass uns nicht jene Rolle, die mit dieser EU-Erweiterung und letztlich auch mit diesem gesamten Prozess der politischen Entwicklung in Europa zusammenhängt, zukommt, die wir aber einnehmen könnten, wenn wir offensiver an diese EU-Erweiterung herangehen würden.

Ich finde in diesem Zusammenhang zwei Grafiken sehr interessant: Die eine beschäftigt sich mit der Frage der EU-Erweiterung. Auf die Frage "Wollen Sie die EU-Erweiterung?" antworten 25 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher: Wir wollen die EU-Erweiterung sofort und ohne irgendwelche Auflagen. 55 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher meinen, dass eine EU-Erweiterung mit entsprechenden Begleitmaßnahmen wie zum Beispiel einer siebenjährigen Übergangsfrist im Bereich des Arbeitsmarktes und der Dienstleistungen – Arbeitsmarkt und Dienstleistung sind ja gemeinsam zu sehen – zu begrüßen wäre.

Aber 80 Prozent der Befragten, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind der Meinung, dass wir dann, wenn die Osterweiterung der EU oder, besser gesagt, die Erweiterung Europas erfolgt ist, eine gemeinsame Politik auch für unsere Region – für Zentraleuropa – in Brüssel zu machen haben. Wenn man sich aber die diesbezügliche Politik vor Augen führt und wenn man sich die Umfrageergebnisse der Meinungsforschung anschaut, dann muss man sagen, dass manche politischen Aussagen unverständlich sind und jeglicher Grundlage entbehren.

Ich möchte zusammenfassen: Es gibt die behaupteten Ängste nicht. Es gibt keine Horrorszenarien. In Wirklichkeit hat man die Hoffnung – auch im Grenzland –, dass man diese Stabilitätszone und auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Besten nützen kann. Diese kann man dann am besten nützen, wenn man nicht defensiv, sondern offensiv an diese EU-Erweiterung herangeht. Ich glaube, dass dies die beste Einstimmung auf unsere Zukunft ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

19.15

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann am Beispiel meines Bundeslandes Burgenland beweisen, wie wichtig der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war. Als das Burgenland 1921, also vor 80 Jahren, den Anschluss an Österreich schaffte, war es das Armenhaus der Republik. Unser Land war vom Stiefkind Ungarns zum Aschenputtel der Republik geworden. (Abg. Großruck: Nein, nein!) Wirtschaftliche Ballungszentren – ich weiß das besser (Beifall bei der SPÖ)  – waren im Lande nicht vorhanden, daher war ein Großteil der arbeitenden Menschen zum Pendeln in die Zentren Wien und Graz gezwungen. Auch das Bildungssystem war von Armut geprägt. Das Land verfügte damals über eine einzige Mittelschule. Im Vergleich zu heute ist uns da ein entscheidender Fortschritt gelungen.

Heuer feiern wir den 80. Geburtstag unseres Bundeslandes. In diesen acht Jahrzehnten hat dieses Bundesland eine tiefgreifende und dynamische Entwicklung hinter sich gebracht. Im


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Schatten des Eisernen Vorhanges war vor allem die wirtschaftliche Entwicklung sehr beeinträchtigt und nur in bescheidenem Maße möglich. Mit der Ostöffnung und der nachfolgenden Liberalisierung der Märkte konnte das Burgenland eine sehr positive Entwicklung für sich verbuchen.

Insbesondere mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und mit der Anerkennung als Ziel-1-Gebiet konnte im Burgenland ein Strukturwandel eingeleitet und die Wirtschaftskraft dieses Bundeslandes entsprechend gestärkt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Ziel-1-Förderungen und die Vorteile der Ostöffnung wurden im Burgenland gezielt für den Strukturwandel eingesetzt. Alle Kennzahlen bestätigen ein überdurchschnittliches Wachstum, eine dynamische Entwicklung und eine Verlagerung der Wirtschaftsstrukturen in den qualitativ hochwertigen Sektor.

Sehr eindrucksvoll ist auch die Entwicklung im Tourismusbereich. So hat das Burgenland im heurigen Jahr rund 2,5 Millionen an Nächtigungen zu erwarten. Thermalvorkommen wurden erschlossen und durch Leitprojekte implementiert. Parallel dazu wurden rund um den Neusiedler See und den Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel deutliche Qualitätsverbesserungen durchgeführt.

Ein weiteres Beispiel gezielter Strukturpolitik sind die Technologiezentren. Ich könnte Ihnen noch viel mehr erzählen, aber meine Redezeit ist leider sehr beschränkt, daher komme ich schon zum Schluss.

Wir sind sehr stolz auf unser Bundesland. Sollten Sie unser Land besuchen wollen, dann wird Sie dort hohe Gastfreundschaft erwarten. (Abg. Mag. Trattner: Da war ich schon!) Diese burgenländische Gastfreundschaft und die europäische Idee wollen wir weiterhin leben und als echte Herzregion Europas auch umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Achatz. – Bitte.

19.18

Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Ich freue mich, dass sich Österreich beim Nizza-Vertrag ganz stark zu Wort gemeldet hat und es durchgesetzt hat, dass das Einstimmigkeitsprinzip bei der gemeinsamen Bewirtschaftung der Wasserressourcen beibehalten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es kommt aber auf Österreich trotzdem eine große Aufgabe zu: Österreich muss darauf achten, dass die in Kopenhagen festgelegten Beitrittskriterien wirklich eingehalten werden. Es zeichnet sich nämlich ab, dass die EU von ihren strengen Prinzipien abweichen will. Seit die Regierungschefs die institutionellen Grundlagen für die Aufnahme neuer Mitglieder im Vertrag von Nizza festgeschrieben haben, steigt der politische Druck, eine große Ländergruppe bereits am 1. Jänner 2005 in die Europäische Union aufzunehmen.

Man muss schon darüber sprechen, dass mit der EU-Erweiterung die Bevölkerung der Europäischen Union um 28 Prozent steigt, die landwirtschaftliche Fläche aber, die dazukommt, um 50 Prozent.

Ursprünglich war vorgesehen, dass für die Beitrittsländer keine Flächen- und Tierprämien bezahlt werden. Jetzt regt sich in den Beitrittsländern Widerstand: Sie wollen eine einheitliche Landwirtschaftspolitik und -förderung. – Können sich aber jetzt die Beitrittsländer mit ihren Forderungen durchsetzen und würde die Union ihr derzeitiges Agrarförderungssystem beibehalten, dann würde das bedeuten, dass ab dem Jahr 2005 eine Mehrbelastung für den EU-Haushalt in der Höhe von 188 Milliarden Schilling anfallen würde. Dazu kommen – und darüber muss man auch reden – weitere 380 Milliarden Schilling für die Strukturförderung. Das würde für den EU-Haushalt eine Mehrbelastung von 568 Milliarden Schilling pro Jahr bedeuten! Ich glaube, über die Finanzierung werden wir sehr wohl reden dürfen und müssen (Beifall bei den Freiheitlichen)  – denn wer wird diese Mehrkosten bezahlen: selbstverständlich die Nettozahler-Länder!


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Mein Appell an den Bundeskanzler und an die Bundesregierung ist, wirklich auf die Einhaltung des Vertrages von Nizza zu achten und keine politisch übereilten EU-Beitritte zu akzeptieren, denn wir alle sind den österreichischen Arbeitnehmern, den österreichischen Bauern und den österreichischen Steuerzahlern verpflichtet. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

19.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Vertrages von Nizza samt Protokollen, Schlussakte sowie Erklärungen in 600 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages von Nizza, BGBl. I Nr. 120/2001, kann der Genehmigungsbeschluss nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.

Ich habe daher zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten festzustellen. Diese ist gegeben.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Werner Fasslabend und Genossen betreffend Erweiterung der Europäischen Union.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Entschließungsantrag angenommen. (E 105.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz über Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme im Rahmen der EU-Strukturfonds in der Periode 2000 bis 2006 in 564 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

6. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (671 der Beilagen): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen (874 der Beilagen)


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7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (741 der Beilagen): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen (875 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (746 der Beilagen): Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (876 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

19.26

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesen Tagesordnungspunkten geht es um zwei Grenzverträge zwischen Österreich einerseits und Italien beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland andererseits, und in der dritten Vorlage geht es um den Beitritt von Weißrussland zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht.

Die Grenzverträge haben schon etwas mit dem Friedensdiktat von Saint Germain zu tun, sie haben aber in der Europäischen Union von heute ihre ursprüngliche politische Brisanz weitgehend verloren. Es geht bei diesen Vorlagen einfach um eine neue Vermessung und Neudokumentation der österreichisch-italienischen und der österreichisch-bundesdeutschen Staatsgrenze mit modernen technischen Messverfahren. Dabei wurden die Grenzzeichen genau erfasst, Koordinatenverzeichnisse angelegt und Grenzpläne in einem genaueren Maßstab, als das bisher der Fall war, erstellt.

Das Übereinkommen mit Weißrussland ist insofern von Bedeutung, als die Wirksamkeit des Beitrittes von Belarus von der österreichischen Annahmeerklärung abhängt.

Ich ersuche für alle drei Regierungsvorlagen um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Vertrages mit der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen in 671 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Anlagen des Staats


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vertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen, und zwar:

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien und überdies

b) die Anlagen für die Unterabschnitte a, b, c, d, e, f, g, h, k und m beim Amt der Tiroler Landesregierung,

c) die Anlagen für den Unterabschnitt g beim Amt der Salzburger Landesregierung,

d) die Anlagen für die Unterabschnitte n und p beim Amt der Kärntner Landesregierung und überdies

e) die Anlagen für die Unterabschnitte a, b, c und d beim Vermessungsamt Imst,

f) die Anlagen für die Unterabschnitte d, e, f und g beim Vermessungsamt Innsbruck,

g) die Anlagen für den Unterabschnitt g beim Vermessungsamt Zell am See,

h) die Anlagen für die Unterabschnitte g, h, k und m beim Vermessungsamt Lienz,

i) die Anlagen für die Unterabschnitte n und p beim Vermessungsamt Villach.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen in 741 der Beilagen, dessen Artikel 1 bis 6 verfassungsändernd sind, die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht darauf, dass durch den vorliegenden Staatsvertrag Verfassungsrecht geändert wird, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest und auch das verfassungsmäßig erforderliche Quorum.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Anlagen des Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen, und zwar:

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien und überdies

b) die Anlagen 1 und 2 beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Vermessungsamt Salzburg,

c) die Anlagen 1 und 2 sowie 9 bis 11 beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung,

d) die Anlagen 1 und 2 beim Vermessungsamt Braunau am Inn,

e) die Anlagen 9 bis 11 beim Vermessungsamt Ried im Innkreis,


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f) die Anlagen 3 bis 8 beim Amt der Tiroler Landesregierung und beim Vermessungsamt Kufstein und

g) die Anlagen 6 bis 8 bei den Vermessungsämtern Innsbruck und Imst.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht in 746 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

9. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (752 der Beilagen): Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich (877 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

19.33

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben schon gehört: Es geht in dieser Regierungsvorlage, dem Zweiten Protokoll zur Haager Konvention von 1954, um den Schutz von Kulturgut. In diesem Zweiten Protokoll wird der Notwendigkeit Ausdruck verliehen, den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten zu verbessern und ein verstärktes, besseres Schutzsystem für besonders gekennzeichnetes Kulturgut zu schaffen. Aber auch der Notwendigkeit der Sicherung des Kulturguts durch die Erstellung von Verzeichnissen, die Planung von Notfallmaßnahmen und die Vorbereitung der Verlagerung von beweglichem Kulturgut wurde Rechnung getragen.

Die Grundidee hinter dieser Haager Konvention und diesem Protokoll ist, dass herausragende Zeugnisse kulturellen Schaffens des Menschen nicht allein den Staaten gehören, auf deren Territorium sie sich befinden, sondern Erbe der gesamten Menschheit sind und ein kulturelles Vermächtnis darstellen. Jedes Land, das diese Konvention unterzeichnet, verpflichtet sich zur Respektierung und zur Erhaltung des Kulturerbes für künftige Generationen.

Kulturgüter sind aber nicht nur Zeugnisse kulturellen Schaffens, sondern auch Ausdruck der kulturellen Identität eines Volkes und spielen daher in kriegerischen, ethnischen beziehungsweise religiösen Konflikten eine besondere Rolle, denn diese Identität ist äußerst verwundbar, und eine Schwächung dieser Identität durch eine mutwillige Zerstörung von Kulturgütern soll dem Gegner schaden. Denken Sie an den Krieg auf dem Balkan. Da wurden zahlreiche Moscheen beziehungsweise orthodoxe Kirchen Opfer einer unfassbaren Zerstörungswut. Diese Erfahrungen haben unter anderem dazu geführt, dass im Zusatzprotokoll zur Haager Konvention die absichtliche Zerstörung von Kulturgütern im Kriegsfall in Zukunft als Straftat gilt und eine Strafverfolgung nach sich zieht.

Kulturgüter als kulturelles Erbe sind und bleiben ein sehr fragiles und zerbrechliches Gut. Eine absolute Sicherheit dafür ist leider ausgeschlossen, aber bewusstseinsbildende Maßnahmen, die ein solidarisches Vorgehen der Staaten zum Ziel haben, sind von ungeheurer Bedeutung, auch wenn uns bewusst sein muss, dass die Wirkung internationaler Übereinkommen prinzipiell


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nur auf der Selbstverpflichtung der Staaten basiert, die diesen Abkommen beitreten. Es gibt da zum Beispiel die Haager Konvention, aber es gibt auch die UNESCO-Konvention von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.

Wie Sie wissen, ist es auch möglich geworden, dass die 1 500 Jahre alten buddhistischen Statuen im Bamian-Tal zerstört wurden und die Völkergemeinschaft dieser Wahnsinnstat tatenlos zuschauen musste. Auch die UNESCO, die sich der Bewahrung der Kulturgüter annimmt, war machtlos.

Was die UNESCO allerdings tut, ist, Erfahrung, Wissen und ihr moralisches Gewicht ins Spiel zu bringen. Sie kann die Staaten zur Zusammenarbeit bewegen, auch im Rahmen von solchen internationalen Konventionen. Die unterzeichnenden Staaten können dann auch mit der Unterstützung und der Expertise der UNESCO rechnen, zum Beispiel bei der Sicherung ihrer eigenen Kulturgüter oder auch mit Hilfe im organisatorischen Bereich.

Wie schwierig die Situation auf diesem Gebiet ist, zeigt die so genannte "Rote Liste" des Weltkulturerbes, die das zwischenstaatliche Sekretariat der UNESCO für besonders gefährdete Kulturstätten jährlich präsentiert. Mit der Eintragung in diese "Rote Liste" will die UNESCO die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen und das öffentliche Interesse wecken, also Bewusstseinsarbeit leisten.

Meine Damen und Herren! Kulturpolitik ist eine globale Aufgabe. In der Kultur steckt eine Menge Potential zur Bewältigung von Krisensituationen. Nicht umsonst haben die Vereinten Nationen das Jahr 2001 zum Jahr des Dialoges zwischen den Kulturen ausgerufen. Eine entscheidende Voraussetzung für die Verhinderung von Konflikten sind ein tiefes innerkulturelles Verständnis und die Achtung fremder Kulturen, und zwar im eigenen Land sowie auch zwischenstaatlich. Daher ist dieses Zweite Protokoll ein wichtiger Schritt im Schutz von Kulturgütern und ein Zeichen der Wertschätzung von Kultur. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

19.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte.

19.38

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Samuel Huntingtons berühmtes Buch "The Clash of Civilizations" hat gerade mit dem 11. September dieses Jahres wieder eine ganz erschreckende Aktualität erlangt. Er selbst sagt im Interview in der "Zeit":

"Der Anschlag" auf das World Trade Center war zuallererst "ein Angriff gemeiner Barbaren auf die zivilisierte ... Welt. ... Es ist wichtig, dass dieses Verbrechen ... nicht den Kampf der Kulturen auslöst."

Am 14. Mai 1954 wurde in Den Haag die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten unterzeichnet. Diese Konvention ist für Österreich im Jahre 1964 in Kraft getreten. Auch das ehemalige Jugoslawien ist beigetreten, und zwar im Jahre 1956. Trotzdem wurde der historische Hafen von Dubrovnik 1991 zerstört. – Am 22. Februar übrigens hat der Internationale Gerichtshof die Angriffe im Sinne der Haager Konvention zu einem Anklagepunkt erhoben.

Die Buddha-Statuen wurden bereits erwähnt. Auch hier sind die aktuellen Geschehnisse rund um diese Zerstörung der 1 500 Jahre alten buddhistischen Statuen durch das Taliban-Regime ein weiteres Dilemma kulturpolitischer Kämpfe.

Aber wie kein anderes Ereignis hat der Zweite Weltkrieg die europäische Kulturlandschaft in diesem Jahrhundert zerstört. Kunstschätze wurden aus den Sammlungen gerissen und an neue Orte gebracht – nicht zu reden von Verlusten. Ein besonders markantes Beispiel ist der "Schatz des Priamos", der von den so genannten Trophäenkommissionen im besetzten Deutschland eingesackt und in die Sowjetunion abtransportiert wurde.


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Es stellt sich damit die Frage: Spielen Kulturgüter in Kriegen oder in ethnisch-religiösen Konflikten auch eine besondere Rolle? – Ja! Dieses Phänomen, meine Damen und Herren, ist so alt wie die Kultur selbst. Man will den Gegner angreifen. Man will ihn dort angreifen, wo er am verwundbarsten ist – in seiner kulturellen Identität.

Am 17. Mai 1999 unterzeichnete Österreich in Den Haag anlässlich der 100-Jahr-Feier der Haager Friedenskonferenz das Zweite Protokoll. Dieses etabliert nun Folgendes: einen verstärkten Schutz für besonders schützenswertes Kulturgut – Voraussetzung ist die Erstellung einer Liste –, eine Präzision der äußerst vage gehaltenen Ausnahmeklausel einer zwingenden militärischen Notwendigkeit und schließlich eine einmalige Änderung, denn schwere Verletzungen der Konvention wie Angriff, Zerstörung, aber auch Aneignung, Diebstahl, Plünderung, Veruntreuung oder böswillige Beschädigung besonders schützenswerten Kulturgutes können nun individuell strafrechtlich verfolgt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich in Anlehnung an den Verbrechenskatalog des Status des Internationalen Strafgerichtshofes, gewisse Delikte strafrechtlich zu ahnden oder die Täter auszuliefern. Bisher haben 30 Staaten unterschrieben.

Meine Damen und Herren! Kulturpolitik ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Nur mit Hilfe von Verbündeten wird es uns möglich sein, den Kampf der Kulturen zu vermeiden und einen Dialog der Kulturen zu führen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.42


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83. Sitzung / Seite 196

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

19.42

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Die Kulturgüter eines Landes sind die sichtbaren Zeichen der Geschichte eines Landes und auch der Kultur und – das wurde schon gesagt – ein Erbe der Menschen, die in diesem Lande wohnen, auch wenn diese verschiedenen Kulturen angehören, aber große Kulturgüter sind immer Erbe für die gesamte Menschheit. Kulturgüter, die die Kultur eines Landes ausmachen, machen ein Land einfach unverwechselbar, sie sind Symbole eines Landes.

Ich möchte, da es, glaube ich, noch 70 Redner gibt und wir einstimmig diesem Protokoll zustimmen werden, nicht mehr alle Punkte wiederholen, die in diesem Zweiten Protokoll enthalten sind, und ich möchte auch nicht darauf eingehen, wie schmerzhaft es ist – wir alle haben die Bilder vom 11. September im Bewusstsein –, wenn man ein Symbol eines Landes trifft. Damit trifft man ins Herz jedes Bewohners, damit trifft man im Grunde der ganzen Bevölkerung ins Herz. Deswegen sind natürlich bei kriegerischen Auseinandersetzungen und, wie wir gesehen haben, auch bei terroristischen Auseinandersetzungen und Angriffen immer wieder die Kulturgüter im Blickpunkt. Sie sind Angriffsziele, weil deren Zerstörung die Identität des Volkes ganz stark in Frage stellt und weil es natürlich demoralisiert, wenn so etwas geschieht.

Wir Österreicher, insbesondere die Älteren unter uns, wissen noch, dass die Bombenangriffe, durch die der Stephansdom, die Oper, das Burgtheater und auch das Parlament – um nur einige zu nennen – zerstört wurden, im Grunde ganz schlimm waren, mindestens so schlimm wie all die anderen Angriffe, weil sie eben an unserer Kultur und an unserer Identität gerüttelt haben.

Daher ist dieses Zweite Protokoll des Haager Abkommens so wichtig. Es ist eine wichtige Fortsetzung und enthält wesentliche Verbesserungen. Ich möchte nur noch den einen Punkt unterstreichen, in welchem es darum geht, dass das Abkommen jetzt schon Bestimmungen enthält, wonach die Vertragsstaaten sich bemühen, die Würdigung und die Achtung von Kulturgütern auch zu Friedenszeiten durch Erziehung und Information zu stärken.

Die anderen Punkte dieses Protokolls wurden alle ausgeführt. Ich will dazu nur noch sagen: Ich bin sehr froh, Frau Ministerin, dass Sie dieses Protokoll diesem Hohen Haus vorgelegt haben. Wir wissen, mit einem Protokoll allein wird es nicht getan sein, aber wir alle sind verpflichtet und bemüht, das Erbe der Menschheit im Kriegsfall zu erhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

19.45

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz zu Beginn meiner Rede einen kurzen Eindruck über die Nennungen zu diesem Tagesordnungspunkt schildern. Ich finde es schon bezeichnend, dass – aber vielleicht ist es Zufall – die ersten vier Redner zum Thema "Schutz von Kulturgütern" lauter Frauen sind, dass hingegen diejenigen, von denen Kulturgüter auch heute noch vorrangig zerstört werden, weiterhin vorrangig Männer sind. Aber das nur zum Nachdenken zu diesem Punkt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Haigermoser: Ihre Sorgen möchte ich haben!)

Wie auch meine Vorrednerinnen begrüße ich es sehr – und wir werden auch zustimmen –, dass dieses Zweite Protokoll zur Haager Konvention jetzt zur Ratifizierung vorliegt, denn Kulturgüter sind, wie auch schon gesagt wurde, essenziell für die Menschheit insgesamt, aber natürlich auch für die Identität und Verbundenheit von Menschen in einer Gesellschaft mit einer gewissen kulturellen Zugehörigkeit.

Nun ein kleiner Schwenk zu einem anderen Thema, das wir heute schon diskutiert haben: Natürlich könnten wir auch sagen, dass Lipizzaner und Mozartkugeln für eine Gesellschaft identitätsstiftend sind, da hätte ich aber schon Probleme, diese unter die Kulturgüter einzuordnen. Mit der Neutralität hätte ich wohl auch ein Problem, auch wenn diese durchaus identitätsstiftend ist, aber sie gehört wohl auch nicht zum Kulturgut im Sinn dieser Haager Konvention.

Zurück zur Konvention selbst. Das Positive an dieser Konvention ist, dass jetzt die Ausnahmeklauseln präzisiert wurden. Wenn Kulturgut militärisch "genutzt" – unter Anführungszeichen – wird, wenn Kirchen, wenn Moscheen quasi genutzt werden, damit es dort keinen Angriff gibt, dann kann es Ausnahmeklauseln geben.

Was auch präzisiert wurde, ist, dass für die Liste der Kulturgüter, die gemeldet werden können, auch Nichtregierungsorganisationen Vorschläge machen können. Ich denke, dass das ein großer Fortschritt ist, denn gerade in Staaten, in welchen die Zivilgesellschaft noch nicht so ausgeprägt ist, oder auch in solchen, in denen es sie sehr wohl gibt, macht es Sinn, dass auch von Seiten der Zivilgesellschaft und nicht nur von Seiten des Staates Kulturgüter vorgeschlagen werden können, die in diese Liste eingetragen werden sollen. (Beifall bei den Grünen.)

Erweitert wurde auch der verstärkte Schutz von besonders schützenswerten Kulturgütern. Dazu gehören natürlich auch bewegliche Kulturgüter. Was ein hilfreicher Punkt in diesem neuen Gesetz ist, ist der Umstand, dass internationale Organisationen wie etwa die Unesco eingebunden sind, womit auch dazu beigetragen werden kann, dass keine Mythenbildungen entstehen. Ich nenne als Beispiel all das, was sich an Mythen rund um die Schätze oder auch Nichtschätze im Toplitzsee oder rund um das Bernsteinzimmer, das im Zeiten Weltkrieg verschwunden war und von dem jetzt Teile wieder auftauchen, entwickelt hat.

Bei all diesen beweglichen Kulturgütern macht es Sinn, wenn sie rechtzeitig, also noch in Friedenszeiten, aber ganz dezidiert dann, wenn ein bewaffneter Konflikt beginnt, in einer Liste eingetragen sind, wenn klar ist, um welche es sich handelt, und wenn – und das ist der weitere wichtige Punkt in diesem Gesetz – auch klar ist, dass die Täter, die Täterinnen auszuliefern sind und strafrechtlich verfolgt werden müssen, dass also jene Personen – seien es Soldaten, seien es Plünderer, seien es andere –, die für die Zerstörung verantwortlich sind, verpflichtend ausgeliefert werden sollen.

Natürlich ist trotz allen Schutzes von Kulturgütern immer wieder anzumerken, dass eigentlich die Menschen selbst im Mittelpunkt der Bemühungen des Schutzes stehen sollten, denn ohne den Schutz der Menschen wird alles andere marginal. Da verweise ich auch auf die Zerstörung der Buddha-Statuen in Afghanistan. Da hat es einen Aufschrei in der Welt gegeben. Einen Aufschrei darüber, was durch das Taliban-Regime davor schon an Grausamkeiten, und zwar vor allem an Frauen, verübt wurde, hat es nicht gegeben.


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Also ohne den Schutz der Menschen wird wohl auch der Schutz des Kulturgutes marginal, dennoch halte ich fest, dass ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist, dass es mehr Bewusstmachung geben soll. Diesbezüglich habe ich darüber nachgedacht, wie das denn in meiner Schulzeit war, ob ich da jemals etwas darüber gehört habe, wie es mit Kulturgütern aussieht oder wie sie zu schützen sind. Es ist schon länger her, dass ich in der Schule war, aber Nachfragen haben ergeben, dass das auch in jüngerer Zeit nicht wirklich üblich ist. Deshalb denke ich, dass es diesbezüglich verstärkt Maßnahmen auch im Bereich der Lehrpläne, im Bereich der Schulen geben soll, um junge Leute darüber zu informieren, wie mit Kulturgütern umgegangen werden soll, dass es sie überhaupt gibt und dass sie schützenswert sind. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne werden auch wir diesem Antrag zustimmen. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)

19.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

19.50

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit einer persönlichen Bemerkung beginnen, auch wenn sie nicht in das feministische Weltbild der Vorrednerin passt: Ich habe mich schon vor mehr als 15 Jahren als Beamter des Kulturamtes von Graz mit Fragen des Kulturschutzes befasst und mich eben nicht mit der Vernichtung von Kulturgut abgegeben.

Wir werden heute – einstimmig, wie ich annehme – eine Regierungsvorlage beschließen, die den verstärkten Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten zum Ziel hat. Nicht nur die schon erwähnte Sprengung der berühmten Buddha-Statuen in Afghanistan durch die Taliban hat gezeigt, dass Kulturgut, selbst wenn es zum Weltkulturerbe erklärt wird, nicht vor planmäßiger Zerstörung gesichert ist, sondern auch die Kriege vor unserer Haustür am Balkan seit 1991 haben sehr deutlich gezeigt, dass der Schutz von wertvollen Kulturgütern nicht einmal in Europa gewährleistet ist. Beispiele dafür waren etwa die Zerstörung der historischen Brücke von Mostar in der Herzegowina oder auch die Schäden, die durch die Beschießung der Altstadt von Dubrovnik entstanden sind. Diese Liste der Verluste ließe sich beliebig fortsetzen.

Die Haager Konvention von 1954, die ein wichtiger Anfang für den Kulturgüterschutz war, hat sich im Laufe der Zeit als unzureichend erwiesen. Deshalb wurden im Rahmen der Unesco auch Überlegungen angestellt, diesen Schutz bei bewaffneten Konflikten zu verbessern. Das Zweite Protokoll zur Haager Konvention enthält jetzt sehr wesentliche Neuerungen. Dazu gehört die schon erwähnte Erstellung von Listen von Kulturgut, die unter verstärkten Schutz gestellt werden. Ein internationaler Ausschuss wird dieses verstärkte Schutzsystem auch kontrollieren. Wichtig sind auch die detaillierten Bestimmungen, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit, die Gerichtsbarkeit und auch die Auslieferung von Straftätern betreffen.

Zur vollständigen innerstaatlichen Umsetzung ist es jetzt aber unbedingt erforderlich, einzelne gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, wie etwa eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung jenes Kulturgutes, das bei uns unter verstärkten Schutz gestellt wird. Für dieses wichtige Vorhaben ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich in 752 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.


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83. Sitzung / Seite 198

Ich lasse jetzt über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinn des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung des Zweiten Protokolls in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen .

10. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (833 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001) (844 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

19.55

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute wieder einmal in einer weiteren Runde über den Schotterabbau in Österreich. Eine ewige Story! Wir diskutieren diese Frage seit über zehn Jahren und haben vor einiger Zeit, nämlich Ende 1998, in der Koalitionsregierung SPÖ/ÖVP eine Regelung treffen können (Abg. Dr. Fekter: Die war schlecht!), mit der vielleicht nicht alle einverstanden waren, die aber eben eine Regelung war, die einen Kompromiss nach langen Verhandlungen dargestellt hat. (Abg. Dr. Fekter: Die durch Lassing geprägt war!) Lassing ist mitten in den Verhandlungen passiert, das ist richtig, Frau Kollegin Fekter, und natürlich war durch dieses Unglück dann auch im Bereich der Sicherheit des Bergrechts und so weiter sehr viel an Diskussion offen, und durch diese Prägung ist die Fassung natürlich entsprechend ausgefallen.

Aber im Wesentlichen geht es bei der Novelle, über die wir jetzt diskutieren, gar nicht so um bergrechtliche Dinge, sondern es geht um Erleichterungen vor allem im Bereich des Lockergesteinsabbaus, des Schotterabbaus. Ich möchte darauf hinweisen, dass damals – 1997, 1998 – sehr massive Forderungen der Landeshauptleute vorlagen. Ich habe hier noch die Zitate von Landeshauptmann Pröll, die ich verlesen könnte, aber aus Zeitgründen jetzt nicht verlesen werde, ich habe hier vor allem auch aus vielen Zeitungsmeldungen aus Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark et cetera Forderungen, in welchen damals dringend eine Novelle verlangt wurde, und ich habe hier vor allem auch noch die damaligen Forderungen von den Bürgermeistern, vom Gemeindebund und auch vom Städtebund vor mir liegen, aus denen ganz klar und deutlich hervorgeht, dass zum Beispiel die Schutzzonenregelung von 300 Metern auf keinen Fall aufgeweicht werden darf und dass vor allem auch bei der Bedarfsprüfung die volle


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Parteienstellung der Gemeinde gegeben sein soll, und die viele andere Punkte mehr enthalten, die uns damals aufgetragen wurden und die wir bei der Gesetzwerdung mit überlegen sollten.

Nach vielen Verhandlungen hat es dann auch Briefe gegeben, und zwei dieser Briefe habe ich jetzt vor mir liegen, und zwar stammen diese zwei Briefe von Herrn Klubobmann Khol. Einer dieser Briefe ist an einen Bürgermeister gerichtet, und zwar konkret an den Bürgermeister Schreier in Asten. In diesem Brief schreibt der Herr Klubobmann Khol, nachdem er alles, was wir tun wollten, korrekt angeführt hat: "Zudem soll es um diese Abbauverbotsgebiete", die wir damals definiert haben, "noch eine Schutzzone von 300 Metern geben. Mit dieser neuen Regelung wird sowohl den Interessen der Gemeinden als auch des Umweltschutzes umfassend Rechnung getragen." – Das ist in Ordnung!

Einen weiteren Brief hat Klubobmann Khol etwas später an die Gemeinden des Gemeindebundes geschrieben. Darin heißt es:

"Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bundesregierung und die Parlamentsklubs sich auf die Verabschiedung eines neuen Mineralrohstoffgesetzes geeinigt haben."

Herr Khol führt darin wieder die Eckpunkte dieses neuen Gesetzes an – korrekt angeführt – und sagt dann dazu unter Punkt 6:

"Beim Abbau grundeigener Rohstoffe, zum Beispiel Sand, Schotter und Kies, wird es weiter eine Schutzzonenregelung (Abbauverbotsgebiete von grundsätzlich 300 Metern) geben." (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. )  – Richtig, Herr Minister! "Diese Grenze soll nur unterschreitbar sein, wenn die Gemeinde zustimmt. Für bestehende Abbaugebiete gibt es eine Sonderregelung."

Es heißt hier aber dann weiter: "Mit dem nun vorliegenden Verhandlungsergebnis wird den Anrainern, Gemeinden und Bundesländern eine umfassende Parteienstellung eingeräumt und die Bedürfnisse des Naturschutzes optimal berücksichtigt. Ich hoffe daher, dass wir eine Lösung gefunden haben, die das Problem des österreichischen Bergrechts zur Zufriedenheit aller Bürger regelt." – Das ist nicht einmal zwei ganze Jahre her, dass dieser Brief geschrieben wurde, und heute sieht die Welt wieder anders aus.

Ich könnte jetzt auch noch aus dem "Morgenjournal" zitieren. Ich habe eine Reihe von Zitaten hier, die alle aussagen, dass das, was damals geschehen ist, in Ordnung ist. Das geht vor allem an die Adresse des Herrn Klubobmannes Khol und an die ÖVP, die damals mitgearbeitet hat. (Abg. Dr. Fekter: Sagt das die OMV auch?)

Anders sieht es nunmehr aus in den Bestimmungen, die heute hier beschlossen werden. (Abg. Dr. Fekter: Sagt das die OMV auch? Was sagt deine OMV dazu, Kurt?) Mir gehört die OMV nicht, aber Ihnen gehören Schottergruben, deren Eigentümer Sie sind. (Beifall bei der SPÖ.) Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob man in einer Firma angestellt ist oder ob man Besitzer von Schottergruben ist und Eigeninteressen hat, Schotter so abbauen zu dürfen, dass die Bürger und die Gemeinden nicht mitreden dürfen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich hätte das nicht so persönlich gesagt, wenn Sie hier nicht Zwischenrufe gemacht hätten.

Die Schotterlobby, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist im Vormarsch. Die Schotterlobby hat in diesem Gesetz eindeutig gewonnen. Die 300-Meter-Schutzzone wird ganz einfach aufgeweicht. Schottergruben dürfen wieder bis auf 100 Meter an Siedlungen, Krankenhäuser, Schulen heranreichen, und das Mitspracherecht der Gemeinden ist eindeutig reduziert worden. (Lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP.) Grundbesitzer müssen beim Abbau von Schotter, Kies und Sand nicht mehr gefragt werden und zustimmen, und auch Gutachten über Staub und Lärmentwicklungen werden stark reduziert.

Das ist in Wirklichkeit der Kerninhalt Ihres Gesetzes. Die Schotterlobby hat sich durchgesetzt, die Bürger haben verloren. Aber die Bürger haben die Möglichkeit, bei der nächsten Wahl dieses Gesetz wieder umzudrehen, indem sie der Sozialdemokratischen Partei so viele Stimmen


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geben, dass Sie beide allein das nicht mehr in dieser Form machen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

20.00

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Eder, Gott möge abhüten, dass die SPÖ wieder einmal die Möglichkeit bekommt, auf dieses Gesetz so nachhaltig zuzugreifen, wie sie es nach dem Unglück von Lassing in Form der "Lex Lassing" gemacht hat. Sie haben damals mit kräftiger Unterstützung durch grüne Spitzeltätigkeit das furchtbare Unglück von Lassing instrumentalisiert und ein Berggesetz abgeschossen, auf das Sie es längst abgesehen hatten! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir Freiheitlichen haben schon damals vor den möglichen Auswirkungen dieses Gesetzes gewarnt. Wir haben vor dem Abschneiden der Rohstoffe Österreichs gewarnt, es hat sich aber eine Lobby etabliert, die den Zugang zu österreichischen Rohstoffen offenbar mit allen Mitteln verhindern will. Es ist dies eine sensible Materie: Niemand will, dass in seiner Umgebung Rohstoffe abgebaut werden, jeder will allerdings das Produkt benützen.

Es gibt einen Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das MinroG, und wer diesen gelesen hat – wir haben ihn ja im Ausschuss behandelt –, der stößt zwangsläufig darauf, dass eine Novelle notwendig ist. – In diesem Bericht steht:

"Die Bestimmungen ... sind kompliziert, lückenhaft und widersprüchlich und ziehen einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich." – Diese Kritik haben wir von Haus aus geübt.

Herr Kollege Eder! Wir sind nicht die Einzigen, die eine Novelle gefordert haben. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang aus einem Papier vom 21. Dezember 1999 zitieren, das von der Gewerkschaft Bau/Holz, von der Gewerkschaftssektion Industrie stammt und mit der Unterschrift des Herrn Sallmutter bedacht ist. Dort steht, dass eine Novelle des MinroG dringend erforderlich ist. (Abg. Auer: Wer war das?) – Das war Herr Sallmutter.

Kollege Auer! Herr Sallmutter verlangt mit den Sozialpartnern, dass ein Weiterbestand und eine Neuerrichtung in Abbaubetrieben innerhalb der 100-Meter-Verbotszone mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen soll. Herr Sallmutter hätte also sogar auf die 100-Meter-Grenze zugegriffen! Er verlangt weiter, dass es zur Aufnahme weiterer objektiver Kriterien für die Unterschreitung der relativen Schutzzone von 300 Metern kommt. Und er verlangt die Aufnahme der Ziegeltone in die Bergfreiheit. – Das wurde mit dieser Novelle nunmehr ermöglicht.

Ferner verlangt er die Deregulierung für kleine und mittlere Betriebe. – Das wird mit der Novelle vollzogen. Außerdem verlangt er die Berücksichtigung der Abbaumöglichkeit kleinerer Lagerstätten bei der Definition des Grubenmaßes und so weiter, und so weiter. – Und all das ist in dieser Novelle enthalten!

Im Grunde wurden auch Einwände berücksichtigt, die von ganz links, also von der Schwesterorganisation der Grünen, vom Umweltdachverband, gekommen sind. Man beachte: Im Zuge eines Workshops im Dezember 2000 verlangte Herr Heilingbrunner Folgendes – Sie können es dann schriftlich haben –:

"Die relative Schutzzone zwischen 100 und 300 Meter für den Abbau von Rohstoffen darf nicht abgeschwächt werden. Ein Rohstoffabbau in dieser Zone sollte auch künftig nur dann bewilligt werden können, wenn die Staub- und Lärmbelastung der Anrainer nicht erhöht wird." – Es soll also die Immissionsneutralität gesichert sein. Und genau das ist mit diesem Gesetz jetzt geschehen!

Ich finde also, so weit ich auch blicke, keinerlei Ursache für Sie, dieses Gesetz abzulehnen, auch nicht seitens der Grünen. Es wird nämlich auch der im Entschließungsantrag von Frau


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Glawischnig vom 16. Oktober enthaltenen Forderung entsprochen, dass ein Rohstoffplan zu erstellen ist, der die künftige Basis für den Bergbau, und zwar auch für den obertägigen, darstellt. – Ich finde also außer Fundamentaloppositionsgründen in der Sache tatsächlich keine Gründe, die Sie auch nur im Ansatz berechtigen könnten, dieser Reparatur nicht zuzustimmen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. )

Abschließend ist es mir ein persönliches Anliegen, den Beamten im Wirtschaftsministerium, im Speziellen Herrn Gruppenleiter Mihatsch, für die konstruktive, fast drei Jahre dauernde Arbeit zu dieser Novelle herzlich zu danken, und ich danke auch Ihnen, Herr Bundesminister, für Ihre Aufgeschlossenheit. Sie haben hier kein leichtes Erbe von Ihrem Vorgänger übernommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

20.07

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sie haben offenbar nur darauf gewartet, dass die Betroffenheit, der Schock und auch die Trauer angesichts des Unglücks von Lassing ein wenig verflachen, um eine Regelung durchzuziehen, die Sie schon immer angestrebt haben.

Der Kern dieser Regelung beinhaltet in der Tat – wie Abgeordneter Eder ausgeführt hat – eine weitgehende Aufweichung der erkämpften und errungenen Schutzbestimmungen, und vor allem wird auch die Systematik, die früher im Bergrecht beinhaltet war, neuerlich aufgeweicht.

Man hat schon damals bei der Novelle unter dem Eindruck von Lassing eine neue Gruppe von Mineralrohstoffen geschaffen, die neobergfreien Mineralien. Man hat damals gesagt: Das sind nur wenige und sehr seltene Vorkommen, und diese sind sehr wichtig. Es ist unbedingt notwendig, dass für diese keine Schutzbestimmungen gelten. – Und siehe da: Diese neobergfreien Mineralstoffe werden jetzt immer mehr! Jetzt geht es nicht mehr nur um die Illittone und die Blähtone, sondern um die Tone allgemein! Und wiederum hat man im Ausschuss gesagt: Das ist nicht so bedeutend.

Herr Bundesminister! Wir haben uns allerdings erkundigt und haben festgestellt, dass das etwa knapp ein Viertel der Landesfläche von Oberösterreich betrifft. Und da kann ich nur sagen: Na servas! Dort gelten all die Schutzbestimmungen, die einmal errungen werden konnten – öffentliche Interessenabwägung, Schutzzonen, Abbauverbote, Parteistellung der Gemeinden –, überhaupt nicht mehr! Es kann jetzt vom Berechtigten einfach abgebaut werden, ohne dass irgendwer dagegen ein rechtsstaatliches Instrument hätte! Da muss ich sagen: Das ist toll!

In den anderen Bundesländern bewegt sich diese Größenordnung zwischen 5 und 15 Prozent. Aber auch dort gibt es sehr bedeutsame Gebiete, wo eine Interessenkollision auftreten kann, etwa mit Tourismus-, mit Freizeit- und Erholungsinteressen. Das sind wichtige Wirtschaftszweige in Österreich, aber diese haben in solchen Fällen das Nachsehen!

In Anbetracht dessen frage ich mich wirklich, warum gerade diese Mineralrohstoff- und Schotterlobby offenbar einen derart langen Arm in die Bundesregierung hat, warum relativ kurz nach einem so schrecklichen Unglücksfall auch all die Versprechen, die gegenüber den Opfern und den Angehörigen gegeben und bis heute nicht erfüllt wurden, einfach nicht mehr zählen! (Beifall bei den Grünen.)

Es wurde uns auch gesagt, dass diese neobergfreien Minerale etwa ein Drittel der Abbaumengen betreffen. – Dazu muss man sagen: Wenn es bei einem Drittel der Abbauten keinen Rechtsschutz mehr gibt, dann ist das ein sehr hoher Anteil! Das werden Sie, Herr Wirtschaftsminister, wohl auch gegenüber anderen Wirtschaftsbetrieben erklären müssen, die dadurch Nachteile und Einbußen haben! Meiner Meinung nach könnte das durchaus auch zu einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof beziehungsweise vor dem Europäischen Gerichtshof führen, denn ich kann aus der österreichischen Rechtsordnung wahrlich nicht ableiten, warum


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das Eigentum an einem anderen Gewerbebetrieb, etwa an einem Tourismusbetrieb, gegenüber diesen Berechtigungen nichts mehr zählen sollte.

Außerdem stelle ich mir die Frage: Warum diese Eile? Was ist jetzt, in der beginnenden Adventzeit, plötzlich passiert, dass Sie dieses Gesetz so übereilt grundlegend verändern müssen? (Abg. Dr. Grollitsch: Drei Jahre!)  – Ich meine, Gesetze sollten eine längere Laufzeit haben.

Es ist mir aber auch etwas anderes aufgefallen, was wir im Ausschuss noch nicht diskutiert haben: In der vorangegangenen Novelle 1998 war ein Passus enthalten, dass der Bundesminister innerhalb einer Zweijahresfrist zu berichten hat. Jetzt haben wir nur einen sehr kurzen und nicht besonders aussagekräftigen Bericht bekommen. Ich habe urgiert, dass wir uns wenigstens eine volle Zweijahresperiode anschauen und dann die Erfahrungen beurteilen sollten. Daraus wurde nichts! Und was machen Sie jetzt? – Die Berichtspflicht wird abgeschafft! Super! In Zukunft gibt es keine Berichte mehr.

Und dann gibt es in diesem Gesetz noch etwas ganz Tolles: Heute Vormittag haben Sie sich mit der Verwaltungsreform abfeiern lassen und haben gesagt: One-Stop-Shop, das müssen die Bezirksverwaltungsbehörden sein, denn diese sind nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Was aber lese ich in den Ausführungen zu diesem Gesetz? "Die geltenden Zuständigkeitsregelungen haben sich nicht bewährt." – Zuständig war die Bezirksverwaltungsbehörde!

Weiters: "Von den Ländern wurde im Begutachtungsverfahren vorgebracht, dass für die Beurteilung der Voraussetzungen die erforderlichen Fachkenntnisse bei den Ländern nicht vorhanden sind, sodass eine Zuständigkeitskonzentration beim Wirtschaftsminister erfolgt."

Super! Die Bundessozialämter müssen aufgelöst werden. Da sagt man: Es geht ja nur um Sozialpolitik, da wird das Fachwissen schon irgendwie in den Bezirken vorhanden sein. Aber wenn es um Schotter geht, dann muss der Bundesminister persönlich einschreiten. Da hat sich wirklich eine sehr kräftige Lobby durchgesetzt! Bravo! (Beifall bei den Grünen.)

Von wegen Verwaltungsreform: Sie haben jetzt im Prinzip Unvereinbarkeiten drinnen, etwa zwischen Markscheider und Betriebsleiter, offenbar eine Lehre aus Lassing. Aber was lese ich da schon wieder? – Dass es Ausnahmen geben soll, und das natürlich gleich beim Bundesminister mit der entsprechenden Bürokratie! Für die Schotterlobby ist kein bürokratischer Aufwand zu teuer, da muss offenbar nicht gespart werden! Eine "tolle" Regelung!

Ich könnte jetzt auch sagen, dass wir damals schon gesagt haben, dass die Umsetzung der Umweltstandards im Hinblick auf die IPPC-Richtlinie, Seveso-II-Richtlinie, mangelhaft ist. Jetzt sind diese zwar enthalten, aber – so wie wir es heute auch bei Ihrem Deregulierungsgesetz diskutiert haben – nur im Sinne der absoluten Mindeststandards. Das heißt, Ihr heutiger Entschließungsantrag hat sich nicht einmal bis in die Abendstunden bewährt, denn in diesem Zusammenhang hätten Sie die Möglichkeit, zumindest ein bisschen über die europäischen Mindeststandards zu gehen, aber genau da, wo es wirklich für die Lebensqualität relevant ist, gibt es nur absolute Mindeststandards. Das ist wirklich kein Ruhmesblatt für das angebliche Umweltmusterland Österreich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Abgeordneter Grollitsch hat gesagt, dass die Grünen eine integrierte Rohstoffplanung verlangt haben. – Dazu sage ich: Ja, und das wollte nicht nur Kollegin Glawischnig, sondern das wollten wir alle. Aber was bedeutet denn Planung? – Wir wollen keine Wildwestplanung, bei der irgendwer irgendetwas tut und bekannt ist, dass es eine Lobby gibt, die sich abkapselt, bei der die Leute einander von der Ausbildung in Leoben her kennen und sagen: Wir wollen niemanden in unsere Karten schauen lassen! – Das ist eine geschlossene Gesellschaft, und wir haben nach dem Grubenunglück von Lassing gesehen, wie das funktioniert, wenn die dicht machen! Und jetzt machen Sie eine Rohstoffplanung, bei der die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht erkennbar sind!

Eine integrierte Rohstoffplanung, so wie wir sie verstehen und der wir gerne zustimmen würden, kennt natürlich eine Bürgerbeteiligung und eine Bürgerinnenbeteiligung, ein Mitspracherecht


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und die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Aber wie gesagt: Dort, wo Rohstoffgebiete, vor allem betreffend die neobergfreien Mineralien, ausgewiesen werden, gibt es dann keine Rechtsmittel mehr. Daher wäre unseres Erachtens das Mindeste bei dieser Planung, dass es Einsichtnahmerechte und Mitspracherechte gibt. Aber offenbar ist dort, wo der lange Arm einer sehr zahlungskräftigen und bei der ÖVP einflussreichen Lobby hineinregiert, der Rechtstaat nicht mehr erwünscht! Und das ist sehr traurig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.16


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83. Sitzung / Seite 204

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

20.16

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach dieser Fülle an Behauptungen und Vermutungen komme ich nun wieder zu den wenigen relevanten Fakten.

Frau Kollegin Petrovic! Sie haben davon gesprochen, dass Ihrer Meinung nach jetzt plötzlich eine Änderung in diesem Gesetz vorgenommen wird. Dazu sage ich: Wenn etwas plötzlich gemacht wurde, dann war es die letzte Novelle im Zusammenhang mit Lassing! (Zwischenruf des Abg. Eder. ) In dieser Novelle waren zwar durchaus legitime, sinnvolle und notwendige Veränderungen enthalten, die auch auf Anregungen von Bürgern, Bürgermeistern oder Bürgerinitiativen zurückgingen und umsetzungswürdig waren, aber man hat im Hinblick auf dieses Unglück von Lassing – mit diesem Unglück spielend – damals mit einer Plötzlichkeit auch Dinge in das Gesetz hineingedrückt, die darin wirklich nichts verloren hatten.

Wir haben das schon damals sehr kritisch kommentiert. Ich gebe zu, ich habe es dann mitbeschlossen, allerdings sehr gegen meine Überzeugung – das sage ich heute auch –, und manche dieser Befürchtungen haben sich schlicht und einfach auch bewahrheitet. (Abg. Mag. Gaßner: Was?)

Das Gesetz war in manchen Punkten betreffend die Normierungen überzogen, und es hat in manchen Punkten auch dem Schutz der Nachbarn und Anrainer nicht gedient. Es war für die Anrainer schlichtweg wenig hilfreich, denn jede starre Grenze, die nicht immissionsbezogen ist, hilft den Nachbarn nicht, sondern stellt nur eine schikanöse Behandlung von Konsenswerbern dar.

Wichtig ist schlussendlich, wenn wir vom Schutz von Nachbarn und Anrainern reden, dass man davon ausgeht, mit welcher Belastung sie es, objektiv gesehen, wirklich zu tun haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine solche Belastung in Metern misst! Den Experten muss man mir erst bringen, der das mit dieser Maßeinheit misst! Ich denke, dass man die objektive Belastung von Anrainern und Nachbarn wohl eher anhand von Gutachten, die auf die tatsächliche Immission am Standort des Nachbarn und Anrainers und entsprechende Messungen an dieser Stelle abstellen, messen kann. Deswegen und aus keinem anderen Grund ist diese starre 300-Meter-Grenze geändert beziehungsweise in der Weise gelockert worden, dass sie jetzt eben auf die Immission des Nachbarn bezogen, auf die tatsächliche Belastung hin beurteilt werden muss.

Alle anderen Änderungen in diesem Gesetz bringen schlicht und einfach eine Vereinfachung in der Verwaltung, ob das jetzt die Erleichterung hinsichtlich der Einreichunterlagen der Kleinbetriebe ist, ob das die flexiblere Gestaltung der Geltungsdauer von Gewinnungsbetriebsplänen ist oder ob es um die manchmal unzumutbaren gesetzlichen Erfordernisse bei Bergbuch und Betriebspflichten und Ähnliches mehr geht.

Ich glaube, man kann abschließend feststellen, dass dieses Gesetz wirklich einen Schritt in die richtige Richtung zurück darstellt. Es repariert manche überzogenen Bestimmungen, die damals auf Grund des Anlassfalls Lassing getroffen wurden, ohne die Rechte und die objektiv vorhandenen Schutzbedürfnisse von Nachbarn und Anrainern in irgendeiner Weise zu schmälern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Sima. – Bitte.

20.19

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Entgegen der Meinung des Kollegen Kopf vertrete ich die Auffassung, dass diese Novelle zum Mineralrohstoffgesetz Umweltstandards senkt und Anrainerrechte beschneidet. (Ruf bei der ÖVP: Er heißt Kopf!)  – Ich habe "Kopf" gesagt, ich kenne seinen Namen; das schaffe ich gerade noch, auch um diese Uhrzeit!

Herr Kollege Kopf! Ihr Argument, dass sich die Belastung nicht in Meterabständen messen lässt, war nicht besonders schlüssig! Der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass die Belastung, wenn eine Schottergrube 100 Meter vor der Haustüre liegt, größer ist, als wenn sie 300 Meter weit weg wäre. (Abg. Kopf: Es gibt ja auch noch andere Einflüsse in der Umgebung!)

Entschuldigen Sie, aber es ist völlig absurd, wenn Sie jetzt sagen, dass man diese Belastungen in einem objektiven Gutachten feststellen muss! Wer muss denn die Gutachten beibringen? – Die Betroffenen müssen ein Gutachten machen lassen, und da hat man genau das Problem der Beweislastumkehr! Die Betroffenen müssen ein Gutachten beibringen und dieses finanzieren, sie müssen das rechtlich durchstreiten und belegen, dass sie mehr belastet sind als früher. Die Firmen können hingegen werken, wie sie wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das ist das Ergebnis Ihrer Gesetzesnovelle, und das halte ich für untragbar für die betroffenen Anrainer!

Meiner Meinung nach spricht dieses Gesetz eine wirklich eindeutige Sprache, nämlich Deregulierung um jeden Preis auf Kosten der Lebensqualität der Betroffenen. Es fügt sich wirklich nahtlos in die Reihe der vielen anderen Umweltschutzgesetze ein, die Sie in den letzten zwei Jahren massiv geschwächt haben, und auch in die Reihe der Bürgerrechte, die Sie abgebaut haben. Es ist nicht das erste Mal, dass wir über derlei Änderungen diskutieren. Ich erinnere etwa an die UVP-Gesetze, die Sie geändert haben.

Ich möchte jetzt noch ein bisschen über die Abschaffung dieser 300-Meter-Schutzzone reden, denn das ist für uns einer der zentralen Punkte dieser Novelle. – Sie haben hier zahllose Ausnahmeregelungen neu geschaffen, und eine fällt dabei besonders ins Auge, nämlich jene betreffend die besonderen örtlichen Gegebenheiten. Diese Ausnahmeregelung hat es auch bisher gegeben, aber mit der ganz klaren taxativen Aufzählung, was eine besondere örtliche Gegebenheit ist, nämlich eine Autobahn, eine Schnellstraße oder eine Bahntrasse, die dazwischen liegt.

Diese taxative Aufzählung lassen Sie jetzt aber einfach weg, und jeder kann sich quasi selbst einen Reim darauf machen, was in Zukunft eine besondere örtliche Gegebenheit ist. Das heißt, es ist de facto mit dieser Bestimmung möglich, alles zu einer besonderen örtlichen Gegebenheit zu erklären, bei der die 300-Meter-Schutzzone bis auf 100 Meter unterschritten werden kann. Meiner Meinung nach ist es überhaupt nicht gerechtfertigt und auch sachlich nicht erklärbar, warum Sie einen solchen Gummiparagraphen geschaffen haben!

Auf Ihren Vorschlag betreffend ein Gutachten bin ich vorhin schon eingegangen. Es ärgert mich wirklich besonders, wenn den Bürgern in diesem Zusammenhang ohnedies schon sehr viele Belastungen aufgebürdet werden und dann von Ihrer Seite noch das Argument kommt, dass das jetzt ohnehin eine qualitative Verbesserung darstelle.

Da der Gewinnungsbetriebsplan künftig nur noch alle fünf Jahre vorgelegt werden muss, fallen in Zukunft natürlich auch wichtige Parteienrechte für die Anrainer weg und auch all jene Gutachten, die mit diesem Gewinnungsbetriebsplan immer zu liefern waren, der bisher jährlich erstellt werden musste.


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Zum Schluss noch eine Anmerkung zu den Umweltschutzbestimmungen: Diese wurden wegen des hohen Zeit- und Kostenaufwandes – wie es in der Begründung so schön heißt – gestrichen. In der Vergangenheit waren Gutachten hinsichtlich der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für Lärm und Staub nach dem besten Stand der Technik notwendig. Auch diese Bestimmung wurde durch eine sehr allgemeine ersetzt.

Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, können wir diesem Entwurf keinesfalls unsere Zustimmung geben, und ich bin bestürzt darüber, mit welcher rapiden Geschwindigkeit Sie weiter Bürgerrechte abbauen und um jeden Preis deregulieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. – Bitte.

20.23

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kollege Eder! Ich habe mir den Pressedienst noch einmal angeschaut, den du am 7. November beziehungsweise vor dem Ausschuss ausgesandt hast, in dem es heißt: "Umweltgefährdung wird zum Kavaliersdelikt", "Bartenstein hofiert Schotterlobby" und so weiter. (Abg. Eder: Es ist ja so! Und ihr helft ihm dabei!)  – Nein, Kollege! Diesen Pressedienst hast du nicht geschrieben, das glaube ich nicht! Kollege Eder, den hast du nicht aufgesetzt!

Meine Damen und Herren! Grollitsch und Kopf haben die wesentlichen Eckpunkte dieses faktisch modernen und praktikablen MinroG bereits herausgearbeitet. Grollitsch hat sich bei den Beamten bedankt, und ich möchte mich bei Herrn Kollegen Grollitsch bedanken, denn du hast in diesem Zusammenhang eine saubere parlamentarische Arbeit abgeliefert. Ich glaube, man wird aber erst bei der Umsetzung dieses Gesetzes so richtig sehen, wie umweltschonend, praktikabel. anrainerfreundlich und modern dieses Gesetz ist.

Meine Damen und Herren! Daran ändern auch die eingefrorenen Posthorntöne nichts, die wir von Rot-Grün nach dem Motto hören: Sie können machen, was Sie wollen, aber nicht so. – Sie haben nichts zur Klärung der Frage beigetragen, wie man die Problematik angeht, und wenn Sie vermeinen, mit dem Reizwort beziehungsweise dem Schimpfwort "Schotterlobby" punkten zu können, dann sind Sie einmal mehr auf dem Holzweg.

Meine Damen und Herren! Dieser wichtige Rohstoff Schotter muss natürlich anrainerfreundlich abgebaut werden. Aber glauben Sie, dass wir etwas damit gewinnen, wenn wir diesen wichtigen Rohstoff, den wir im Land brauchen, über Hunderte Kilometer aus der Tschechei mit allen Problemen für die Umwelt, für die Preisgestaltung, für die Häuselbauer und so weiter herankarren? Meine Damen und Herren! Wir wollen diese exorbitanten Kosten nicht auf dem Rücken der Wohnungssuchenden, der Häuselbauer und der Bauwirtschaft abladen! Und wenn Sie die Arbeitslosigkeit, die jetzt auch in der Bauwirtschaft steigt, immer wieder beklagen, dann müssten Sie zu diesem Gesetz ja sagen, denn ohne kostengünstigen Rohstoff kann man keine ordentliche Bauwirtschaft in einem Land führen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ein paar Schlagworte aus der offiziellen Zeitung "Der Bürgermeister" anführen – ich zitiere –:

"Die Wahrheit sieht jedoch anders aus: bestehende Rechte der Anrainer – und dazu zählen auch die Gemeinden – werden nicht angetastet."

Es wird darin angeführt, dass es weiterhin die uneingeschränkte Parteistellung für Nachbarn und starke Mitspracherechte der Gemeinden gibt und dass die Umweltstandards unverändert hoch bleiben. Auch das steht in der Gemeindezeitung, dem offiziellen Organ der Kommune.

Meine Damen und Herren! Das ist der beste Zeuge für die positive Einschätzung dieses Gesetzes. Daher glaube ich, dass Sie zustimmen sollten. (Zwischenruf des Abg. Eder. )  – Eder, gerade du solltest zustimmen! Ich glaube – ohne jetzt auf diese Erdöl- und Schotterlobby


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diskussion einzugehen; wir hätten es uns sparen können, hier den Beruf oder das Herkommen irgendeines Menschen anzugreifen! –, dass mit diesem Gesetz eine positive Gestaltung vorgenommen und natürlich auch den Umweltstandards genügt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.26

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

20.26

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Haigermoser, die Bauwirtschaft liegt nicht deswegen auf dem Boden, weil das Mineralrohstoffgesetz so hart ist, sondern ganz eindeutig deswegen, weil die Investitionen der öffentlichen Hand, der Gemeinden und der Unternehmungen ausgefallen sind. Deswegen liegt sie auf dem Boden! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute des Langen und Breiten die Verwaltungsreform diskutiert. Frau Kollegin Petrovic hat schon gesagt, dass bei dieser Verwaltungsreform ein One-Stop-Shop kreiert wurde, also Bezirkshauptmannschaften, die für alles zuständig sind. Im Bericht zu dieser Gesetzesnovelle erfahren wir aber, dass die Bezirkshauptmannschaften für diesen Bereich nicht zuständig sind. Diesbezüglich seien sie überfordert, daher gehen diese Entscheidungen zum Minister. Im Bereich des Mineralrohstoffgesetzes wird es in Zukunft also einen "One-Stop-Minister" und keinen One-Stop-Shop geben!

Bei der Verwaltungsreformdiskussion war auch ständig von Bürgernähe die Rede. Die Bürgernähe sei das Um und Auf, und eine anonyme Verwaltungsbehörde wäre ja ach so bürgernah. – Meine Damen und Herren! In diesem Gesetz legen Sie jetzt ganz deutlich klar, was Sie unter Bürgernähe verstehen: Die Schottergruben und die Steinbrüche müssen näher zum Bürger, und nicht die Bürger zur Behörde! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Schottergruben und Steinbrüche kommen jetzt durch das Fallen des 300-Meter-Abstandes sehr wohl näher zum Bürger! Und wenn ich diese Debatte hier zu meiner Rechten sehe, dann erinnere ich mich an die Debatten, die wir damals im Wirtschaftsausschuss geführt haben, als wir dieses Mineralrohstoffgesetz diskutiert und schlussendlich beschlossen haben. Da gab es auch eine Hektik, ausgelöst durch Frau Abgeordnete Fekter, und vor Abschluss des Gesetzes im Ausschuss ist uns plötzlich die ÖVP-Fraktion abhanden gekommen. Lediglich ÖVP-Minister Farnleitner ist noch bei uns gesessen, und wir wussten nicht, was jetzt geschehen soll. Dann ist aber Herr Klubobmann Khol gekommen und hat es mit einer neu rekrutierten Mannschaft bewerkstelligt, dass dieses Mineralrohstoffgesetz im Ausschuss so beschlossen werden konnte, wie es ausverhandelt worden war.

Ich bin gespannt, wie sich Herr Klubobmann Khol heute verhalten wird! Wenn ich an die Briefe, die Kollege Eder zitiert hat, denke, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er heute, wenn die Nachbarn und Gemeinden in ihren Rechten beschnitten werden, seine Zustimmung gibt. (Abg. Haigermoser: Das stimmt nicht, Herr Kollege!)

Herr Bundesminister! Wir haben schon einmal eine solche Vorlage vor uns gehabt. Warum sie wieder zurückgezogen worden ist, weiß ich zumindest nicht; vielleicht wissen es andere hier. Wie es aussieht, werden wir bald wieder eine Novelle vor uns haben, denn die Diskussionen im Bereich der Regierungsparteien sind sehr, sehr heftig.

Faktum ist, dass es jetzt möglich ist, Schotter- und Steinabbau bis zu einer Nähe von 100 Metern zu Siedlungen zu betreiben. Noch dazu verhöhnt man die Anrainer damit, dass man sagt: Wenn ihr nachweisen könnt, dass es zu höheren Immissionen als bei 300 Metern Abstand kommt, dann geht es ohnehin nicht. – Bitte, wenn eine Schottergrube näher zum Haus und zum Anrainer kommt, dann sind die Emissionen klarerweise höher! Und wer zahlt dem Anrainer dieses Gutachten? (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Das sind nicht Emissionen  ...!)


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Meine Damen und Herren! Für diese Art von "Bürgernähe" sind wir Sozialdemokraten nicht zu haben! (Beifall bei der SPÖ.)

20.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

20.31

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Erwartungsgemäß steht im Mittelpunkt der Debatte zu dieser MinroG-Novelle die "berühmte" 300-Meter-Grenze. Auch auf die Gefahr hin, allzu technisch zu werden, Herr Abgeordneter und Bürgermeister Gaßner, bitte ich doch um Unterscheidung zwischen Emissionen und Immissionen. (Abg. Eder: Hat er gemacht!) Das eine ist, was ausgestoßen wird; das andere ist das, was der Bürger spürt.

Genau darum geht es bei der Verbesserung und Optimierung der Bestimmungen zur 300-Meter-Grenze. Das ist nämlich keine Erleichterung für die Betriebe, sondern es geht um eine Verbesserung im Sinne der Bürger. Gerade die Grünen, die sonst immer stark für differenzierte, aber dann auch recht komplizierte und recht teure Regelungen eintreten, müssten doch eigentlich diejenigen sein, die sagen: 300 Meter über denselben Kamm geschoren, das ist schlecht! – Wir wollen eine differenzierte Lösung haben, die genau darauf abstellt, wieviel Lärm und/oder Staub der Bürger, der Anrainer von der Schottergrube zu erwarten hat. Mit wieviel Staub oder Lärm wird er belästigt?

Genau das ist der Unterschied zum geltenden MinroG, zu dieser Lex Lassing, zu dieser Anlassgesetzgebung; eine solche war es, das weiß jeder, der im Hohen Haus sitzt oder damals hier saß.

Es geht, wie gesagt, nicht darum, dass man sagt, die 300 Meter sind dann nicht einzuhalten, wenn dort zufällig eine Bahntrasse oder eine Straßentrasse durchführt – das kann gut sein, oder das kann auch weniger gut sein –, sondern wir wollen klarstellen: Die 300-Meter-Grenze ist gegebenfalls dann zu relativieren, wenn sichergestellt ist, dass durch bauliche Einrichtungen oder sonst etwas – wie etwa entsprechende Abbaumaßnahmen (Abg. Eder: Verwerfungen!), zum Beispiel durch Trichterabbau – Bürger nicht mehr belästigt würden, als bei Einhaltung der 300-Meter-Grenze zu erwarten wäre.

Das ist zwar – ich gebe das zu – eine sachlich schwerer zu vermittelnde und zu verstehende Lösung, aber es ist auf alle Fälle eine sach- und damit bürgergerechtere Lösung, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Frau Abgeordnete Sima hat vom "gesunden Menschenverstand" gesprochen. – Frau Abgeordnete Sima! Sagen Sie einmal den gesunden Menschen, mit denen Sie sprechen, wieso Ihnen eine Autobahntrasse wichtiger ist als das Ausmaß an Staub und Lärm, das die Bürger zu verkraften haben! – Darum geht es mir, darum geht es uns, darum geht es den Regierungsfraktionen.

Es ist auch ein Gerücht, das Sie da in die Welt zu setzen versuchen. Sie waren bedauerlicherweise nicht im Ausschuss, sonst hätten Sie schon dort von mir gehört, dass selbstverständlich nicht die Betroffenen die Gutachten zu bezahlen haben. Sämtliche Gutachten, die unter dem MinroG zu erstellen sind, sind vom Abbauwerber zu bezahlen. Wie gesagt, wir haben das schon im Ausschuss erörtert, aber Sie sind heute erstmals dabei, deswegen mag es neu für Sie sein. (Abg. Haigermoser: Das ist es! Ahnungslos! – Abg. Eder: Geh, gib eine Ruh’! Fünf Minuten einmal!)

Ähnlich mag es mit dem Missverständnis sein, dass jetzt für Schottergruben der "One-Stop-Shop-Minister" zuständig sei. Es gilt nichts dergleichen, sondern es sind weiterhin die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Einzige Ausnahme: Nur wenn es um die Anerkennung verantwortlicher Personen geht, dann ist das Ministerium zuständig.


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Herr Abgeordneter Gaßner, es ist auch weiterhin so, dass es zwar keine Berghauptmannschaften geben wird, dass aber in Salzburg und in der alten steirischen Bergstadt Leoben Außenstellen des Ministeriums als Ansprechpartner für die Interessenten, auch für die Bürger, vorhanden sind. Das heißt, eine gewisse Dezentralität der Struktur bleibt weiterhin aufrecht.

Ich bedanke mich jedenfalls beim Hohen Haus und notabene bei den Regierungsfraktionen dafür, dass sie dieser wichtigen Novellierung des MinroG die Zustimmung geben werden.

Ich schließe mit Dank an Herrn Abgeordneten Grollitsch, weil er richtigerweise Folgendes erwähnt hat. Wir haben uns in diesem langen Diskussionsprozess von Anfang an bemüht – soll man über ein Gesetz wirklich länger als drei Jahre diskutieren? Das kann doch nicht ernst gemeint gewesen sein, sehr geehrte Frau Abgeordnete Petrovic! –, wir haben also seit Anfang dieses langen, durchgängigen und intensiven Diskussionsprozesses mit der ÖGNU diskutiert. Wir haben sie auch zu einer Enquete eingeladen. Abgeordneter Grollitsch hat sehr richtig gesagt: Genau an das, was der Vorsitzende der ÖGNU dort referiert hat, haben wir uns gehalten, weil diese Neudefinition der 300-Meter-Grenze ganz im Sinne der Bürger ist. Dass die ÖGNU dann im Nachhinein ihre Position geändert hat, ist ihr Problem und nicht unseres. – Ich danke für die Worterteilung, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

20.36

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Durch das am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Mineralrohstoffgesetz, welches das Berggesetz 1975 abgelöst hat, wurde die Rechtslage für den österreichischen Bergbau weitgehend verändert. Der erste Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit hat aufgezeigt, dass einige Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes kompliziert und lückenhaft sind und außerdem einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Die Gesetzesänderung sieht daher eine Vereinfachung und Vervollständigung der Bestimmungen über das Gewinnen mineralischer Rohstoffe vor.

Von der Opposition ist besonders betont worden, dass bei den Tonen beziehungsweise bei Blähtonen eine Veränderung von der behördlichen Abwicklung her stattgefunden hat. Wir haben bei den Tonen bisher eine Zweiteilung gehabt: Bei Blähtonen war die Bergbehörde beziehungsweise das Ministerium zuständig, bei den anderen Tonen war es die Bezirkshauptmannschaft. Da in einem Abbaugebiet oft verschiedene Tone vorhanden sind, hat das zu einer doppelten Behördenarbeit geführt. Es waren umfangreiche Gutachten notwendig. Um das zu vereinfachen, haben wir bei den Tonen eine einheitliche Bewilligung vorgesehen, die in Zukunft gültig sein wird.

Ich begrüße auch den § 151a, und zwar aus folgendem Grund. Wenn Grundstücksüberlassungen zwangsweise verordnet wurden, so müssen diese Grundstücke – damit keine Hortung für längere Zeit möglich ist – dann, wenn dort nicht innerhalb von 15 Jahren die Abbautätigkeit begonnen hat oder vor der Tür steht, wieder an den vorherigen Eigentümer rückübertragen werden.

Herr Mag. Kurt Gaßner! Zu den Vorwürfen, die Sie soeben hier vorgebracht haben, möchte ich nochmals erwähnen, dass der absolute Verbotsbereich von 100 Metern nicht angetastet wird. Die Schottergrube kommt also nicht näher zum Bürger; das ist nicht der Fall. Ein Heranrücken des Abbaues an Wohnhäuser und so weiter ist daher nicht möglich.

Eine Verkürzung des 300-Meter-Bereiches ist auch derzeit möglich, und zwar dann, wenn es um Autobahnen, Schnellstrassen oder Eisenbahntrassen geht, sohin auch dann, wenn eine Verschlechterung der Immissionssituation bei den Nachbarn eintritt. In Hinkunft soll eine Herabsetzung nur möglich sein, wenn besondere örtliche oder landschaftliche Gegebenheiten, bauliche Einrichtungen oder abbautechnische Maßnahmen kürzere Abstände zulassen. Sie haben


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auch Steinbrüche erwähnt; dort ist das überhaupt nicht möglich, weil eine solche Herabsetzung bei Festgesteinabbau nicht zulässig ist.

Entweder wurde die Novelle nicht genau durchgelesen, oder man hat sich nur auf Presseaussendungen berufen. Tatsächlich werden die neuen Regelungen den Umwelt- und Nachbarschaftsschutz wesentlich besser als die derzeitigen Regelungen berücksichtigen.

Was den angesprochenen Verlust der Parteistellung der Nachbargemeinde betrifft, so muss ich hier ausdrücklich betonen, dass die im § 81 Abs. 2 MinroG geregelte Parteistellung der Nachbarn unangetastet bleibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Gaßner: Nein, stimmt ja nicht! – Abg. Parnigoni: Herr Minister! Erklären Sie, was Sie an Fehlern in der Vorlage gemacht haben!)

20.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

20.40

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Laufe des heutigen Tages schon mehrfach gesehen, dass verwaltungsvereinfachende Maßnahmen immer damit verbunden sind, dass Bürgerrechte reduziert werden. Das ist also das Verständnis dieser Bundesregierung: Verwaltungsvereinfachung zu machen, indem es ganz klar definierte Gewinner von Gesetzesänderungen und ganz klar definierte Verlierer solcher Gesetzesänderungen gibt. Wir wissen ja, was hier in dieser Gesetzesänderung vorgesehen ist.

Ich bin sehr skeptisch, dass sich diese gesetzlichen Liberalisierungsmaßnahmen zum Wohle der Bürger in Österreich auswirken werden, weil ich davon überzeugt bin, dass die Probleme, die dadurch in den Gemeinden und in den Gemeinderäten entstehen werden, eklatant sein werden. Selbstverständlich wird auch die Empörung der Bevölkerung im Anlassfall entsprechend hoch sein, weil man überhaupt keine Bürgerrechte mehr besitzt. In weiten Bereichen wird, wie gesagt, auf eine gesetzliche Regelung überhaupt verzichtet. Es ist also quasi eine Entgesetzlichung des Bergbaus in Österreich, die mit dieser Gesetzesnovelle einhergeht.

Ich glaube auch, dass zwischen den Gemeinden sehr viel an Konfliktpotential entstehen wird, dass hier auch im Hinblick auf Bürgerbewegungen wieder sozusagen Öl ins Wasser gegossen wird und dass die Schwierigkeiten für diese Prozesse, für eine ordnungsgemäße Abwicklung dieser Verfahren, durch Initiativen aus den Bürgerbewegungen zunehmen werden.

Dass Herr Kollege Grollitsch den Herrn Heilingbrunner als einen Links-Linken bezeichnet hat, ist wirklich fast schon amüsant, muss ich sagen, wenn man weiß, woher Herr Heilingbrunner kommt.

Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr viel darüber gesprochen worden; ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir von der sozialdemokratischen Fraktion werden dieser Änderung nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

20.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei Herrn Kollegen Eder hat sich das MinroG, das Mineralrohstoffgesetz, auf den Schotterabbau und die Schotterlobby reduziert. Aber die Schotterlobby, Kollege Eder, hatte ihre Flächen schon gesichert, noch bevor es zum bisherigen Mineralrohstoffgesetz gekommen ist.

Für mich stellt sich die Frage – ich habe sehr genau zugehört, was Kollegin Sima über die im bestehenden Mineralrohstoffgesetz vorhandene taxative Aufzählung von Umständen gesagt


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hat, die abstandsverringernd wirken, wie beispielsweise Bahntrassen –, ob es nicht vernünftiger ist, eine flexible Regelung einzuführen. Nach dem neuen Mineralrohstoffgesetz, also nach dieser Novelle, wird es beispielsweise nicht möglich sein, dass eine Bahntrasse wie die des Kammerer Hansl oder die der Hager Lies oder die der Lokalbahn von Vöcklamarkt nach Attersee als Barriere zur Minderung der Abstände anerkannt wird. – Das ist das eine.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen, dass es bei dieser Novelle darum geht, eine Ho-ruck-Geschichte – für die es meinerseits Verständnis gibt; das Mineralrohstoffgesetz ist nämlich im Zusammenhang mit Lassing zu sehen – zu sanieren. Es macht keinen Sinn, das so darzustellen, als wäre es mit einer Verschlechterung der Anrainerrechte verbunden. Das ist nicht gegeben. Es stimmt einfach nicht, was Kollege Gaßner gesagt hat, dass durch das Näher-Heranrücken an ein Haus die Emissionen zunehmen. Sie nehmen nicht zu, und es sind objektive Messungen erforderlich, damit es keine Verschlechterung bei den Immissionen gibt. Die Emissionen sind bei gleichem Abbau dieselben, auch dann, wenn ein Haus näher steht. Ich sehe diese flexible Handhabung als eindeutigen Vorteil, wobei eben ein entsprechender Nachweis zu erbringen ist.

Ich erachte das als volkswirtschaftlich sinnvoll. Es kommt zu einer Einschränkung der Rohstoffnutzung ohne eine Verschlechterung der Anrainersituation, welche Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Sozialisten und von den Grünen, der Bevölkerung immer weismachen wollen.

Die Novelle sichert den Fortbestand vieler Betriebe, von denen jetzt etliche Schwierigkeiten haben, bestehen zu können – das heißt, dort hätten auch Arbeitsplätze verloren gehen können –, und es wird die Verknappung des Rohstoffes in bestimmten Bereichen hintangehalten. Nicht zu verschweigen ist, dass auch die Sternchenbau-Problematik, die es in Oberösterreich gibt und die zu schweren Benachteiligung von Unternehmungen geführt hat, weil deren Grundstücke als Wohngebiet gewertet werden, einer sinnvollen Lösung zugeführt wird.

Last but not least eines noch zum Tonabbau, der vom Kollegen Schwarzenberger schon erwähnt wurde: Es gibt Abbaugebiete, in denen beide Tonformen, nämlich der Illitton und der blähfähige Ton sowie der normale Ton, der Ziegelton, beim gleichen Abbau vorkommen. Erklären Sie mir einmal, warum es sinnvoll wäre, zwei Verfahren bei zwei verschiedenen Behörden für ein und denselben Abbau vorzunehmen! Ich halte es für richtig, dass hier eine Vereinheitlichung erfolgt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

20.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin ja froh darüber, dass in so klarer Weise dargestellt wurde, dass es sich bei der Schaffung des MinroG um eine Anlassgesetzgebung gehandelt hat. Nur: So neu war es ja nicht, das heißt, die Novelle zum Berggesetz wurde schon sehr lange vorher verhandelt.

Aber an eines möchte ich schon noch erinnern, Hohes Haus, meine Damen und Herren von der ÖVP: Ich erinnere daran, wie anlässlich des Unglücks von Lassing, anlässlich dieses MinroG, der Minister Farnleitner die Bergbehörde hier vorgeführt und demontiert hat. Der Ausfluss davon war, dass ein neues Gesetz geschaffen werden musste. Es musste die Bergbehörde abgeschafft werden, und man musste einen Schuldigen finden. Es war einzigartig, was Minister Farnleitner sich hier geleistet hat! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat gemeint, er ist kein "One-Stop-Shop-Minister". – Ich finde, mit dem MinroG ist er es geworden, wenn ich etwa an die bundeseigenen Minerale denke, die mit der Abschaffung der Berghauptmannschaften die Kompetenzen gewechselt haben. Es ist so, und es ist weiters auch so, dass gegen die Bescheide des Bundesministers kein Rechtsmittel zuständig ist. Eine Instanz entscheidet, für Berufungen haben die


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Berufungswerber Geld in die Hand zu nehmen und den Weg zum Verwaltungsgerichtshof anzutreten. Der Herr Minister fehlt ja bekanntlich nicht.

Ich möchte mich nur noch mit einem Punkt beschäftigen, der auch ein Teil der Novelle ist, nämlich mit dem Förderzins. Die Mineralstoffgewinnung ist wichtig, das haben wir schon einige Male gehört. Die Mineralstoffgewinnung sollte aber auch für die Region wichtig sein. Ich möchte jetzt auf die Region des schwarzen Goldes, den Bezirk Gänserndorf, hinweisen, die Region, welche die mit Abstand größte Rohölförderung und Erdgasförderung in Österreich hat. Der Finanzminister der Republik kassiert Hunderte Millionen an Förderzins, zweifelsohne für ein Gut, das der Republik gehört.

Wie aber sieht es in der Region des schwarzen Goldes aus? – 1990 lag das durchschnittliche Einkommen der Arbeiterinnen und Arbeiter ungefähr 5 Prozent über dem niederösterreichischen Durchschnitt; Kollege Schultes, es freut mich, dass du mir zuhörst. Im Bezirk Gänserndorf war damals das Medianeinkommen – das heißt, 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger – das dritthöchste in Niederösterreich.

Zehn Jahre später: Was ist trotz sprudelnden Erdöls und guter Gasfunde passiert? – Der Bezirk Gänserndorf ist auf die 20. Stelle in Niederösterreich abgestürzt und hat heute ein Medianeinkommen, das bei den Frauen, bei den Arbeiterinnen, um 20 Prozent unter dem niederösterreichischen Durchschnitt liegt! Dabei liegt der niederösterreichische Durchschnitt schon unter dem österreichischen. Ich betone: 20 Prozent unter dem niederösterreichischen Durchschnitt!  – In Zahlen ausgedrückt: 10 748 S verdient eine vollbeschäftigte Frau im Bezirk Gänserndorf, im Land des Erdöls!

Herr Bundesminister, da sind Maßnahmen gefordert! Ich ersuche Sie, Mittel für Strukturmaßnahmen – für die oft genannte ländliche Entwicklung –, die aus dem Förderzins hereinkommen, dort für die Arbeiterinnen und Arbeiter einzusetzen, wie es bei der Landwirtschaft selbstverständlich geschieht.

Ich habe leider keine Redezeit mehr. Gerne hätte ich noch auf die Ungereimtheiten und auf die "Modernität" eines anderen Gesetzes, nämlich der Erdöl-Bergpolizeiverordnung, hingewiesen. Herr Minister, lesen Sie sich das durch! Darin ist für Sie noch die Möglichkeit vorgesehen, Erdöl in Gräben zu befördern und Holztanks zu errichten, Sie finden darin noch stellvertretende Betriebsleiter nach dem Bergbau-Betriebsleitergesetz aus dem Jahr 1894 zitiert. Diese stellvertretenden Betriebsleiter haben Sie schon abgeschafft.

Novellierungsbedarf besteht also tatsächlich, aber nicht in diesem Husch-Pfusch, wie es die neue Regierung tut. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Was habt ihr 30 Jahre gemacht?)

20.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

20.51

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, den Rednern der Regierungsfraktionen sind die eigenen Slogans mittlerweile ein bisschen durcheinandergepurzelt. Kollege Schwarzenberger, wir haben heute bereits gehört: "Nicht der Bürger läuft, sondern der Akt." Ob das wahr ist, werden wir noch sehen. Sie haben das jetzt offensichtlich auf diese Debatte umgemünzt: "Die Schottergrube kommt ja nicht zum Bürger." – Nicht wahr? (Abg. Schwarzenberger: Nein, das hat Gaßner gesagt! Ich habe ihm darauf geantwortet!)

Aber Sie haben es eigentlich in eine ganz gefährliche Ecke getrieben. In Wahrheit geht es ja genau darum: Selbstverständlich kommt die Schottergrube zum Bürger! Der Bürger wird doch nicht sein bestehendes Haus, das er irgendwo außerhalb der 300-Meter-Zone hat – sein Einfamilienhaus oder sonst etwas –, abtragen und sich innerhalb dieser Zone wieder ansiedeln, damit er endlich in der Nähe einer Schottergrube sein darf und in den "Genuss" dieses neuen


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MinroG kommt, wobei dann mit Gutachten festzustellen ist, dass innerhalb der 300 Meter eine geringere Belastung besteht, als sie vorher mit vielleicht 500 Metern außerhalb gegeben war! – Das ist die "Logik", die Sie uns hier verkünden wollen.

Dazu, dass einmal eine Autobahn dazwischen liegt – etwas anderes habe ich als "Verbesserungsmaßnahme" noch nicht gehört –, fällt mir ein, dass es in diesem Punkt mit der Lebensqualität nicht so weit her sein kann, wenn man froh sein muss, dass eine Autobahn dazwischen ist, wenn dahinter eine Schottergrube liegt. Das können Sie mir, mit Verlaub, nicht als umwelt- und bürgerfreundlich verkaufen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Die Zitatensammlung der desorientierten Regierungsabgeordneten nimmt zu später Stunde, was diesen kabaretthaften Beitrag betrifft, kaum ein Ende. Kollege Grollitsch hat über die ÖGNU gemeint, weil sie irgendetwas mit Umwelt und dies wiederum vielleicht etwas mit Grün zu tun hat – bisher liegt er ja noch richtig! –, könnte sie auch etwas mit Links zu tun haben. Und messerscharf zieht Kollege Grollitsch daraus die Schlussfolgerung: die ÖGNU-Dachverbandsleute – eine links-linke Vereinigung, der das Handwerk gelegt werden muss!

Das waren diejenigen, die vorher die Regierung beraten haben; der Minister hat es ja gesagt. Wenn sie sich nun im Nachhinein absetzen, dann haben sie, wie auch viele andere Experten, gute Gründe dafür, dass sie vorher die Regierung zwar beraten, sich aber nachher von den Ergebnissen der Regierungsvorlagen verabschiedet haben. Genau das hätten wir heute auch schon bei der Verwaltungsreform diskutieren können. Wir holen es kurz nach: Bitte schön, sprechen Sie mit Professor Raschauer! Er erkennt seine eigenen Entwürfe nicht wieder.

Kollege Grollitsch! Sie haben das hier auf Ihre unnachahmliche Art noch einmal vorgeführt, als Sie die ÖGNU qualifiziert haben. Herr Kollege Heilingbrunner wird sich dafür "bedanken", dass er plötzlich ein Linker ist! Es wird dafür ja auch noch der Wahrheitsbeweis anzutreten sein; er überholt ja die "Kronen Zeitung" schon andauernd auf der anderen Seite. Sie aber erklären die zu Linken. Wo stehen dann Sie, bitte? Das ist ja unglaublich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Aber kommen wir zum ernsten Teil dieser Veranstaltung! In Wahrheit hätten wir vor drei Jahren überhaupt nicht dieses Husch-Pfusch-Gesetz – wie Sie es bezeichnen – machen müssen. Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht, dass zwei zentrale Bereiche anstanden. Der eine betraf den Schotterabbau und ähnliche Dinge; der andere sah vor, die Anrainerrechte einmal in ein vernünftiges Lot zu bringen.

400 Bürgermeister waren auf dieser Welle unterwegs, und da können Sie nicht sagen, dass das Grüne oder – in Ihrer Diktion – Grüne und Linke waren. Das waren 400 Bürgermeister von roten und schwarzen Gemeinden, die das Problem richtig erkannt haben. Sie haben gesagt: Da müssen wir etwas tun! – Kein Wunder, denn die Hälfte von ihnen sind in ihren Gemeindegebieten quasi vor einer "Lassinger Lösung" gestanden! Überall knabbern die Gruben vor sich hin. Es gab damals eine gewisse Hysterie, ob nicht auch der eine oder andere von ihnen demnächst auf seinem Gebiet eine Binge zu gewärtigen haben wird. Natürlich hat das eine gewisse Hysterie ausgelöst. Aber man hätte ja ein ordentliches Gesetz für diesen Bereich machen können.

Etwas ganz anderes ist der bergbaurechtliche Teil dieser Angelegenheit. Wir haben überhaupt keine Husch-Pfusch-Lösung verlangt. Wir hätten länger verhandeln können und hätten diese zugegebenermaßen teilweise unsinnigen Bestimmungen nicht drinnen haben müssen. Ein Markscheider bei Schottergruben und Ähnliches macht doch wirklich wenig Sinn.

Minister Bartenstein spricht von einer Verbesserung im Sinn der Bürger. Da interessiert uns auch noch die Gutachtensfrage. Sie haben Recht, Herr Minister, es steht im Gesetz, dass zunächst der Werber die Gutachten beibringen muss. Das ist richtig, aber ich frage mich, wie es weitergeht, wenn zwar ein Gutachten beigebracht wird, das bestimmte Schlüsse zulässt, aber ein betroffener Anrainer anderer Meinung ist. Wie müsste der das dann finanzieren, wenn er ein Gutachten in das Verfahren einbringen will? – Da scheint noch eine Frage offen zu sein. Ob das immer der Ausgewogenheit und dem Rechtszugang auch der nicht so Begüterten dienlich ist,


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ist tatsächlich eine andere Frage, die vermutlich auch mit anderen Argumenten zu beantworten sein wird.

Ich komme zum Schluss: Diese 300-Meter-Sache, die Sie uns hier erklären, hat eigenartigerweise immer den Hang, zu nur 100 Metern zu konvergieren. Wenn es stimmt, Herr Minister, dass es auf den Immissionsschutz ankommt – dem Argument ist, im Gegensatz zur eher polemischen Auseinandersetzung vorher, tatsächlich etwas abzugewinnen –, dann wundert es mich, warum man sich nicht zum Beispiel auf entsprechende Grenzwertüberlegungen verständigt, sondern die 300 Meter immer nur auf 100 Meter zusammensacken lässt und sich nicht der Überlegung hingibt, dass es ja auch in die andere Richtung gehen könnte, wenn es um die Immissionen geht.

Deshalb halten wir das am Schluss dieser Debatte für sehr unglaubwürdig. Dazu werden wir uns noch öfters vor den Bürgern treffen und darüber sprechen, wie die Fraktionen damals im Parlament argumentiert haben. Die Beiträge der Regierungsabgeordneten waren sehr erhellend und sie werden, wenn schon den Bürgern das Leben erschwert wird, uns immerhin die Aufgabe erleichtern, ihnen zu erklären, warum das so gekommen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.58

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.58

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Vorredner, Kollege Kogler, hat in unnachahmlicher Art wahrheitswidrig behauptet, ich hätte die ÖGNU als "links-linke Organisation" bezeichnet. Das habe ich nicht getan. (Abg. Mag. Kogler: "Links" haben Sie gesagt! Nur "links"!) Ich habe auch nicht das Wort "links" verwendet. Ich habe sie als Schwesterorganisation der Grünen bezeichnet, ausgehend von der Tatsache, dass Kollegin Petrovic im Ausschuss die Argumentation der ÖGNU quasi vollinhaltlich übernommen hat. (Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich nehme zur Kenntnis, dass die ÖGNU keine links-linke Organisation ist, dass sie keine geistige Nähe zu Kollegen Kogler hat (Abg. Dr. Mertel: Keine Berichtigung! Geschäftsordnung!) und dass dieser sich links von der ÖGNU abgesetzt hat. (Abg. Dr. Mertel: Das ist keine Berichtigung!)  – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Das darf man tun?)

20.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 844 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 844 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 106.)


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11. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (800 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht – EUG-PMM) (845 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (739 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (846 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (816 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird (847 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (815 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (848 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

21.02

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Bisher haben wir die Krisengesetze alle zwei Jahre diskutiert und verlängert. Ich möchte daher auf Grund der fortgeschrittenen Zeit und der noch sehr langen Rednerliste zu den Gesetzen inhaltlich nichts sagen. Im Grunde genommen wären auch keine Änderungen erforderlich gewesen, es haben sich allerdings die Rahmenbedingungen geändert. Die EU-Richtlinie sieht eine Verlängerung von bisher zwei auf fünf Jahre vor. Des Weiteren sind die beiden Gesetze, nämlich das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz ebenso wie das Energielenkungsgesetz, dem Euro anzupassen.

Beim Erdöl-Bevorratungsgesetz wird außerdem noch mehr als bisher auf eine marktkonformere Bevorratung Wert gelegt; die Regelung bezüglich Flugtreibstoff kommt neu hinein, was ebenfalls auf Grund einer EU-Richtlinie so zu gestalten ist. Im Energielenkungsgesetz muss der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes Rechnung getragen werden, daher ist der Lastenverteiler aus dem Energielenkungsgesetz dem liberalisierten Markt entsprechend zu gestalten.

Meine Damen und Herren! Wir wurden über diese Vorhaben von Seiten des Ministeriums rechtzeitig und ausreichend informiert, hatten also auch Gelegenheit, die Thematik entsprechend mitzudiskutieren, und wir werden daher diesen vorliegenden Gesetzentwürfen die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04


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Präsident Dr. Heinz Fischer
(den Vorsitz übernehmend): Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. Die Uhr ist auf 4 Minuten gestellt. (Abg. Haigermoser  – auf dem Weg zum Rednerpult, in Richtung des Präsidenten Dr. Fischer –: Ich brauche nur 1 Minute!)  – Bitte.

21.04

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Die in Verhandlung stehenden Gesetze beinhalten, wie der Vorredner schon gesagt hat, im Wesentlichen eine Verlängerung auf fünf Jahre, so beim Versorgungssicherungsgesetz, beim Energielenkungsgesetz und beim Erdöl-Bevorratungsgesetz. Beim Patent-, Marken- und Musterrecht geht es primär um die Euro-Umstellung. Daher stimmen wir diesen Gesetzen gerne zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.04


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte. (Abg. Mag. Kukacka: Redezeit unterbieten!)

21.05

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Auch als Rednerin für meine Fraktion möchte ich mich kurz halten. Wir wollen diesen Vorlagen, wie auch schon meine beiden Vorredner gesagt haben, aus unserer Sicht ebenfalls zustimmen. Es ist eine durchaus notwendige Verlängerung auf fünf Jahre, um in Krisenfällen auch die entsprechenden Lenkungsmaßnahmen durchführen zu können, und daher stimmen wir dem zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wenn die Reden weniger als eine Minute dauern, dann tun Sie sich nichts Gutes, denn dann registriert die Uhr die Redezeit nicht, sie bleibt stehen und die offene Gesamtredezeit bleibt unverändert. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam. (Abg. Haigermoser: So eine komische Uhr! – Weitere Zwischenrufe bei allen Fraktionen.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

21.05

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Präsident, Sie stellen mich vor eine schwierige Aufgabe, denn ich muss hier jetzt über eine Minute kommen und habe mich auf dieses Thema nun einmal gar nicht vorbereitet. Faktum ist, dass wir es hier ... (Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen. – Abg. Dr. Khol: Faktum ist, dass eine kurze Rede gut wäre! – Abg. Großruck: Wenigstens ehrlich bist du! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Kollege Großruck! Sie wollten mich erst morgen loben, bringen Sie mich nicht heute schon in Verlegenheit!

Es gibt auch etwas Ernstes und Ehrliches zu diesem Themenbereich zu sagen: Die Energiewirtschaftsgesetze und Bevorratungsgesetze sind natürlich grundlegend wichtig. Wir wissen auch noch um die Zeit, in der sie entstanden sind. Diese ist ja jetzt nicht mehr so, aber aus Perspektive der Grünen bleibt natürlich schon anzumerken, dass bei diesen Bevorratungs- und Sicherstellungsbestimmungen doch auch vermehrt – das vermissen wir, trotzdem geben wir dem unsere Zustimmung – darauf geachtet werden müsste, was eine langfristige und nachhaltige Energienutzung auch auf diesem Feld hergäbe.

Die Abhängigkeit von diversen Energieträgern auf österreichischem Staatsgebiet wäre, wenn man schon seit zehn, 20 Jahren grüne Energiepolitik verfolgt hätte, wesentlich geringer als bei der Energiepolitik, die tatsächlich betrieben wurde. Dennoch geben wir diesem Gesetz unsere Zustimmung. Diese Bevorratung und Sicherung wird umso weniger notwendig, je mehr grüne Energiepolitik gemacht wird. Das wäre doch gut und auch sicher für unser Land. Auch das ist also ein Beitrag zur Sicherheitsdebatte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schoettel-Delacher. – Bitte.

Wir brauchen für die nächste Abstimmung das Quorum von mehr als der Hälfte. (Abg. Dr. Khol: Das geht an die rote Hälfte! – Abg. Parnigoni: Aber Sie wollen doch eine Mehrheit haben! – Abg. Schieder: Noch eine solche Bemerkung und wir gehen raus! – Abg. Schwarzenberger: Dann sperren wir aber zu! – Abg. Schieder: Ja, ja, das habt ihr schon einmal gemacht! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.)

21.08

Abgeordnete lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich meine, es ist alles in allem alles gesagt worden. Ich möchte aber doch noch darauf hinweisen ... (Ruf bei der SPÖ: Die ist aber gescheit! – Heiterkeit bei der SPÖ. – Unruhe im Saal.) Sie dürfen nachher gerne reden, jetzt bin ich an der Reihe. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Ich möchte doch noch darauf hinweisen, dass es bei diesen Vorlagen dennoch um überlebenswichtige Gesetze geht, im Falle solcher Krisensituationen, wie wir sie leider in letzter Zeit des Öfteren erleben mussten. Wir werden selbstverständlich den Anpassungen und Verlängerungen unsere Zustimmung geben, hoffen aber dennoch, dass wir diese Gesetze nie anwenden müssen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ortlieb. – Bitte. (Abg. Parnigoni: Macht doch eine Presseaussendung!)

21.08

Abgeordneter Patrick Ortlieb (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ende 2001 läuft die Geltungsdauer des Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetzes aus. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine fünfjährige Verlängerung der Geltungsdauer sowie eine Euro- und EU-Anpassung vor. Weiters wird vorgesehen, dass die statistische Erhebung für die Lagerung und für den Vertrieb von Kohle und Erdölerzeugnissen verankert wird.

Mit diesem Entwurf, meine Damen und Herren, wird unter anderem auch die Bevorratungspflicht auf Flugtreibstoff ausgeweitet. Es entsteht dadurch eine Mehrbelastung von zirka 6,9 Groschen pro Liter. Zum Vergleich: Die Mehrbelastung in der Schweiz beträgt zirka 10 Groschen pro Liter Kerosin, in Ungarn 23 Groschen und in Deutschland 7 Groschen. In Summe macht das zirka 50 Millionen Schilling aus, wovon zirka 60 Prozent auf die inländischen Fluglinien entfällt; das entspricht also zirka 30 Millionen Schilling.

Laut Auskunft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten kommt es jedoch zu keiner wirtschaftlichen Benachteiligung der AUA-Gruppe gegenüber der europäischen Konkurrenz. (Ruf bei der SPÖ: Woher wisst ihr das?)

Die Bevorratungspflicht beginnt per 1. April 2003 und ist ein weiterer Schritt in Richtung Unabhängigkeit von internationalen Erdölmultis. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die über die einzelnen Anträge getrennt durchgeführt wird.

Als Erstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend das Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht samt Titel und Eingang in 800 der Beilagen.


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83. Sitzung / Seite 217

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, dies bekunden. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend das Versorgungssicherungsgesetz samt Titel und Eingang in 846 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Verfassungsbestimmung. Ich stelle daher zunächst im Sinne des § 82 der Geschäftsordnung fest, dass die Hälfte der Abgeordneten, also das erforderliche Quorum anwesend ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage zustimmen, um ein Zeichen. – Die Vorlage ist mit Zweidrittelmehrheit, weil einstimmig, in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, weil einstimmig, angenommen wurde.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 847 der Beilagen.

Auch diese Vorlage – nämlich das Energielenkungsgesetz – enthält eine Verfassungsbestimmung, und ich kann feststellen, dass die Hälfte der Abgeordneten, also das erforderliche Quorum anwesend ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt in zweiter Lesung einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt auch in dritter Lesung einstimmig, das heißt, dieser Gesetzentwurf wurde angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 815 der Beilagen, also Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz.

Da der vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich fest, dass das Quorum nach wie vor gegeben ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf stimmen, um ein Zeichen. – Der Nationalrat stimmt dieser Vorlage in zweiter Lesung einstimmig zu.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung wird diese Vorlage einstimmig angenommen.


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83. Sitzung / Seite 218

15. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 501/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (849 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit steht der 15. Punkt der Tagesordnung zur Verhandlung.

Es gibt eine Druckfehlerberichtigung, die Herr Abgeordneter Kopf vortragen möchte. – Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.

Berichterstatter Karlheinz Kopf: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich ersuche um folgende Druckfehlerberichtigung:

"Im Ausschussbericht 849 der Beilagen über den Antrag 501/A soll im § 122 Abs. 2 (auf Seite 49 des Ausschussberichtes) die Ziffer 2 mit der Wortfolge ,BGBl. Nr. 133/1953, heranzuziehen‘ enden und der Absatz 2 soll mit der Wortfolge ,Um die Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme ...‘ weitergeführt werden." – Danke.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Sie haben die Druckfehlerberichtigung gehört, die der Herr Berichterstatter vorgetragen hat. Sie ist bei den Verhandlungen und Abstimmungen zu berücksichtigen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Er hat das Wort.

21.15

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! (Ruf bei den Freiheitlichen: Wie ist die Vorbereitung jetzt?)  – Jetzt bin ich super vorbereitet. Es ist allerdings das Problem zu lösen, dass ich, da wir die einzige Fraktion sind, die dagegen stimmt, und als Erste zu Wort kommen, natürlich die Gegenargumente zum Vorhaben bringen muss, gleichzeitig aber nicht umhin komme – und ich tue das mit Respekt –, zunächst einmal festzuhalten, dass das sicher auch beachtenswerte Schritte sind, die hier gemacht werden. Das ist die erste Feststellung. (Abg. Kopf: Ich bedanke mich!)

Kollege Kopf! Kollege Mitterlehner! Kollege Haigermoser! Wir haben uns verstanden. Das soll nicht unter den Tisch fallen, weil nämlich tatsächlich so eine Struktur, wie sie die Wirtschaftskammer nun einmal hatte und zu einem guten Teil – darauf wird noch zu kommen sein – immer noch hat, gar nicht so leicht in Bewegung zu bringen ist. Das glaube ich Ihnen gerne, und darin liegt wohl auch die Leistung. Ob nicht mehr herauskommen hätte können, ist eine zweite Frage. Aber bis hierher sei einmal ein gewisser Respekt zum Ausdruck gebracht. (Abg. Dr. Martin Graf: Das haben die Freiheitlichen bewirkt!)

Den Vaterschaftsstreit machen Sie sich untereinander aus, das können Sie nicht von mir verlangen, dass ich da eine Fraktion bevorzuge. (Abg. Haigermoser: Ehre, wem Ehre gebührt!) Es steht fest, dass die Kampagne des Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl, die er im Frühjahr über das Land hat hereinbrechen lassen, doch in gewisser Weise hinterfragenswürdig scheint. Somit komme ich auch schon etwas leichter in Schwung, um meine Gegenargumente anzubringen. Herr Leitl hat es nämlich geschafft, den Eindruck eines Wahlkampfs zu vermitteln. (Abg. Dr. Martin Graf: Es ist schon länger als eine Minute!) Es war zwar kein Gegner da, weil ja die Kammerreform an sich zu preisen war: Die Kammer wird reformiert! Überall waren Plakate, und man hatte fast den Eindruck, dass Kollege Leitl so froh über dieses Reformwerk gewesen ist, dass er das Plakat geradezu von innen heraus mit seinem Lachen ein bisschen erodiert.

Hier wurde also in einer großen Kampagne etwas als großer Erfolg verkauft. Mich würde schon einmal interessieren, was diese Kampagne an sich gekostet hat. Aber wollen wir an dieser Stelle noch nicht so kleinlich sein. Aber Kollege Leitl geht sozusagen breitflächig damit hausieren, dass Bürokratieabbau und Leistungsprinzip vor allem bei Reformen in der Republik einzufordern sind. Und er verweist noch dazu auf Folgendes – und das war ja sein Marketinggag –:


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83. Sitzung / Seite 219

Ich mache Ihnen das bei meiner Kammer vor, wie das geht. – Das ist geradezu ein Zuruf an den Kanzler, aber das machen Sie sich auch am besten untereinander aus.

Die Stichwörter waren also "Bürokratieabbau" und "Leistungsprinzip". Daran kann man auch einige Fragen knüpfen, bei denen die Antwort unserer Meinung nach so ausfällt, dass die Reformen zu wenig weit gehen. Bis zum Sommer hatte es den Anschein, dass da noch einigermaßen etwas in Bewegung sein könnte, dass wir noch ein paar Punkte hineinreklamieren könnten. "Wir" heißt in dem Fall die Vertretung der Grünen Wirtschaft in der Kammer; auf dieser Ebene wurden die Verhandlungen ja auch geführt.

Nun, dem war nicht so. Offen gestanden: So überraschend war das für mich auch wieder nicht, da wir ja einen Termin beim Kollegen Leitl hatten. Nichtsdestotrotz: Im Bereich des Wahlrechts, im Bereich der Zugangsbeschränkungen für die Kandidaturen für Kammerwahlen und im Bereich der Fraktionsfinanzierung sehen wir diese Vorgaben des Bürokratieabbaus und des Leistungsprinzips gröblichst verletzt.

Ich darf mein Resümee vorwegnehmen, dass die Kunst der Reform zwar einerseits schon eine ist, weil so viel so unbeweglich ist. Andererseits muss man aber festhalten: In einer Institution, die so verkrustet wie die Wirtschaftskammer ist, ist bald alles eine Reform, was man ein bisschen bewegt. Insofern – Sie merken, die Relativierung hat begonnen – muss jetzt auf dem Gebiet des Wahlrechts die Demokratie auf Grund der Zugangsbeschränkungen und der Fraktionsfinanzierung hinterfragt werden und auch, wie Sie es denn damit halten.

Ich darf an dieser Stelle meinen Kollegen aus der Wirtschaftskammer zitieren, weil er einen Begriff geprägt hat, den ich durchaus für vorbringenswürdig halte: Die Wirtschaftskammer in ihrer Verfasstheit ist immer noch ein demokratiepolitischer "Jurassic Park". Woran ist das festzumachen? – Das ist daran festzumachen, dass es bei Wahlen unheimlich bürokratische Zugangsbeschränkungen für eine Kandidatur gibt. Wenn man sich bewerben will, muss man einiges an Rundlauf absolvieren. Ob da nicht eher die Wahlwerber laufen und weniger die Akten – um uns wieder an die Diskussionen vom Vormittag zu erinnern –, darf auch hinterfragt werden.

Mit Bürokratieabbau in diesem wesentlichen Bereich des demokratischen Zugangs haben Sie es also nicht so genau genommen. Das nährt natürlich auch den Verdacht, dass sich da zumindest bestimmte Einflussgruppen, ich sage gar nicht Leitl oder seine engere Umgebung – Kollege Mitterlehner, wir verstehen uns! –, durchgesetzt haben.

So ist es, und das sollten Sie vielleicht hier auch einbekennen, damit wir das Lob nicht nur in eine Richtung verteilen, Sie könnten ja auch mir und dem Kollegen Plass ein bisschen entgegenkommen. Da sind Sie ganz schön stecken geblieben, von Bürokratieabbau ist keine Rede. Im Gegenteil: Die Bürokratie wird aufrechterhalten – was wirklich tragisch und dramatisch ist –, um sie sozusagen als Zugangsbeschränkung für demokratische Vorgänge in Stellung zu halten. Das lehnen wir ab! Das wird Sie nicht wundern, aber das war so ein wesentlicher Verhandlungspunkt, dass wir aus solchen Gründen und dann auch noch aus weiteren unsere Zustimmung eben doch nicht geben können und auch nicht mehr geben wollen.

Ein ganz anderer Bereich, der mir auch viel näher liegt – das wird Sie nicht überraschen –, ist die Fraktionsfinanzierung. Das ist keine Kleinigkeit, und das soll man nicht so abtun, etwa nach dem Muster: 2 Milliarden Schilling sind durch die Reform eingespart worden – so wird es zumindest behauptet –, und der Kogler kümmert sich jetzt um ein paar hundert Millionen, in dem Fall 150 bis 200 Millionen Schilling. Im Übrigen ist das gar nicht so wenig, es sind immerhin 10 Prozent.

Bei der demokratischen Parteienfinanzierung in der Republik als solcher und in ihrer Gesamtheit – auch damit sind wir nicht zufrieden, wie Sie wissen – und erst recht bei Institutionen, von denen Pflichtbeiträge eingehoben werden – ich sage bewusst nicht Zwangsbeiträge, denn das hat einen anderen Hintergrund, den kennen Sie –, darf und soll und muss man schon darauf schauen, wie die Gelder zur Verteilung kommen. Die Zuteilung an die Fraktionen, die sich zunächst einmal um Stimmen und um Mandate bewerben und, wenn es gut geht, dann auch Man


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date bekommen, ist eine wesentliche demokratiepolitische Frage. Daher wäre es ganz wichtig, auch dabei einmal das Leistungsprinzip anzuwenden. Was heißt das? – Das heißt, dass es nicht angehen kann, dass in der Wiener Wirtschaftskammer etwa eine Fraktion mit 6 Prozent der Stimmen nicht einmal 3 Prozent der Wählergruppenförderung bekommt.

Das mag jetzt wehleidig klingen, weil das Beispiel, das hier vorgerechnet wurde, natürlich das die Grüne Wirtschaft betreffende ist. Ich sage Ihnen aber, es geht um eine Grundsatzfrage, und da lassen Sie einfach aus, das wollen Sie nicht. Zur Wählergruppenförderung findet sich ein einziger Halbsatz, nämlich, dass eine Wählergruppenförderung sichergestellt werden soll. Das ist alles, was Sie anbieten! Das heißt, in Wirklichkeit wird mit diesem Gesetz einer halblegalen, ja nachgerade einer an der Grenze zum Illegalen befindlichen Parteienfinanzierung, zumindest Fraktionsfinanzierung Vorschub geleistet.

Sagen Sie nicht, das sei eine Kleinigkeit! Es gibt Landeskammern, die das sehr gut geregelt haben – ich weiß das –, aber man scheut sich, bundeseinheitlich ein paar Vorgaben zu machen wie etwa Obergrenzen, damit nicht zu viel Geld hinausgeschmissen wird, und eine gerechte Aufteilung. In Salzburg beispielsweise ist das ganz anders geregelt als in Wien, und warum man das nicht in das Gesetz hineinschreiben kann, das verstehe ich nun aber wirklich nicht.

Das haben Sie zu verantworten, und deshalb werden wir hier nicht mitstimmen. Das ist keine Kleinigkeit, es geht immerhin um 200 Millionen Schilling zugeteilter Gelder. So schaut das für uns aus. (Beifall bei den Grünen.)

21.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. – Bitte.

21.23

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Kogler! Ich widerspreche dir nur ungern, aber ich muss dich schon in ein paar Punkten korrigieren. Ich bin selber einer der Betroffenen, weil ich eine Minderheitsfraktion in der Kammer in Niederösterreich anführe. Ich kann dir nur eines sagen: Es ist kein Honiglecken, mit den Geldern, die wir haben, auszukommen. Das wird natürlich in Zukunft noch wesentlich schlimmer werden; wenn ich allein an die Posttarife denke, weiß ich nicht, wie wir eine Zeitung machen sollen. So einfach ist die Sache nicht.

Zur Verkrustung muss ich auch eines sagen: Ich arbeite jetzt seit zehn Jahren in der Kammer, ich habe von einer Verkrustung, zumindest in der niederösterreichischen Kammer, nichts bemerkt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich mit der Materie der Wirtschaftskammergesetze auseinander setzt, so kann man das aus zwei Blickwinkeln tun: Zum einen bin ich Kammerfunktionär, und zum andern bin ich Mitglied und Beitragspflichtiger. Und beide Betrachtungsweisen sind nicht uninteressant.

Es handelt sich bei diesem Gesetz letztendlich um die Spielregeln, die ebenfalls aus beiderlei Sicht nicht uninteressant sind. Seitens der Mitgliedschaft ist die Betrachtungsweise eine viel kürzere. Besonders positiv ist vor allem zu vermerken, dass das Gesetz für das zahlende Mitglied eine deutliche Verbilligung mit sich bringt. Der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang aber auch erwähnt, dass sich im Sinne des Verursacherprinzips einiges verteuert beziehungsweise kostenpflichtig wird, was es bisher zum Nulltarif gab; dabei denke ich zum Beispiel an das WIFI. Aber wie gesagt, die generelle Absenkung der Beiträge rechtfertigt das mit Sicherheit.

Die Kostenersparnis wird sich etwa im Bereich von 2,1 Milliarden Schilling bewegen, zweifelsohne eine beachtliche Summe, allerdings sind es natürlich nicht die angepeilten 30 Prozent, weil sich die Ausgangsbasis auf das Jahr 1999 bezieht und wir inzwischen ja ganz andere Grundvoraussetzungen und auch andere Mitgliederzahlen haben. Dies nur der Genauigkeit halber!


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Übrigens: Dass es die Eintragungsgebühr nicht mehr gibt, die wir schon vor einiger Zeit abgeschafft haben, ist auch sehr sinnvoll, weil es in der Vergangenheit ein echter Widerspruch war, dass wir von Jungunternehmerförderung gesprochen haben und dann, wenn jemand den Sprung in die Selbständigkeit wagte, ihm dafür als Begrüßungsgeschenk quasi gleich die "Einverleibungsgebühr" verpasst haben.

Doch nun zur zweiten Betrachtungsweise, zu meinen Anmerkungen als Vizepräsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich, was die Spielregeln aus dieser Sicht betrifft. Im Endeffekt setzen wir den Beschluss des Kammertages vom 30. November 2000 in die Praxis um. Diesem Beschluss sind natürlich viele Beratungen innerhalb der Kammer vorausgegangen, weil man die Sache doch sehr ernst genommen hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Als besondere Aspekte sind der Gedanke des partnerschaftlichen Föderalismus zu sehen, auf den gerade wir Länderkammern größten Wert legen, des Weiteren die Beschleunigung der Wahl, und, das soll man nicht unterschätzen, die Beibehaltung der Autonomie. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Wahlzeit von drei Monaten auf ein Monat verkürzt wird und dass schon am Wahlabend die Zusammensetzung des Wirtschaftsparlaments feststeht.

Als Minderheitsfraktion ist es uns aber noch viel wichtiger, dass das neue Wahlrecht wesentlich – und das muss man offen und ehrlich zugeben – minderheitenfreundlicher ist als das alte. Die neue 5 Prozent-Minderheitenregelung würde uns in Niederösterreich beim jetzigen Stand der Stimmen einige Mandate mehr bescheren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein ganz gewichtiger Aspekt ist für uns aber auch die Geschäftsordnung, die zwar mit dem Wirtschaftskammergesetz nicht unmittelbar zusammenhängt, aber doch ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeitsbedingungen ist. Hier haben wir auch bei der Mehrheitsfraktion großes Verständnis gefunden, und ich möchte mich bei dieser Gelegenheit beim Kollegen Karlheinz Kopf und bei Dr. Kreimer für die konstruktiven Gespräche bedanken. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen dafür im Gegenzug versichern, dass wir diese faire Haltung durch konstruktive Kammerarbeit honorieren werden. Übrigens möchte ich bei dieser Gelegenheit auch festhalten, dass meine Fraktion, der Wirtschaftsverband, seit Jahrzehnten nicht nur loyal zur Wirtschaftskammer steht, sondern auch mit großem Engagement in allen Gremien und Gliederungen der Bundes- und Länderkammern mitgearbeitet hat.

Was das Grundsätzliche betrifft, ist es voll und ganz in unserem Sinne, dass an der Pflichtmitgliedschaft nicht gerüttelt wird, weil nur so die Garantie für eine starke Interessenvertretung gegeben ist.

In diesem Sinne möchten meine Freunde und ich ein klares Bekenntnis zur österreichischen Sozialpartnerschaft ablegen. Ich persönlich möchte bei dieser Gelegenheit auch meiner eigenen Fraktion recht herzlich dafür danken, dass sie dem Gesetz ihre Zustimmung geben wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Er hat das Wort.

21.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf Kollegen Kogler fragen, wer der Vertreter der Grünen in der Wirtschaftskammer ist. In der WKÖ kenne ich keinen Vertreter der Grünen, da kann es sich also bestenfalls um die Wirtschaftskammer Wien handeln.

Ich möchte hinterfragen, was Kollege Kogler gemeint hat. Herr Kollege Kogler, was haben Sie mit "Fraktionsfinanzierung" gemeint? Kammerfraktion – oder was meinten Sie damit? (Abg. Mag. Kogler: Selbstverständlich!)  – Also Kammerfraktion.


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Ich kann Ihnen nur sagen, dass es wohl selbstverständlich ist, dass es eine Wählergruppenfinanzierung gibt und geben muss. Solange es eine Pflichtmitgliedschaft gibt, wird es auch eine Finanzierung der Wählergruppen geben müssen. Das erachte ich als selbstverständlich.

Wirklich beachtenswert habe ich den Redebeitrag des Kollegen Kiermaier gefunden. – Kollege Kiermaier! Da versetzt mich schon etwas in Erstaunen: Du hast geschildert, welche Vorteile es gibt und welche positiven Veränderungen vorgenommen wurden, hast aber gleichzeitig gesagt, dass es diese Verkrustung, die Kollege Kogler angesprochen hat, in der Wirtschaftskammer nicht gegeben hat. Du habest zehn Jahre lang in der Kammer Niederösterreich gewirkt, ohne davon etwas feststellen zu können. Kollege Kiermaier! Ich kann dir des Rätsels Lösung verraten: Das hängt offensichtlich damit zusammen, dass du Teil der Kruste warst! Ansonsten wäre es nicht möglich, diese Feststellung nicht zu treffen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sicherlich ist es wesentlich, dass es zu einer Einsparung im Ausmaß von 2,1 Milliarden Schilling kommt. In Anbetracht der Entwicklung der Finanzen in der Wirtschaftskammer wurde im Präsidium letztlich angekündigt, dass die Reduktion der Beiträge und der Abbau der Beitragszahlungen nicht schrittweise und stufenweise erfolgen soll, sondern dies in einem Schritt mit Beginn des Jahres 2002 machbar ist. Das erachte ich als sinnvoll, insbesondere dann, wenn die finanzielle Lage hierfür die Voraussetzungen bietet.

Es beginnt jetzt eine Umsetzungsphase. Das heißt, mit der Beschlussfassung geht es in die Umsetzungsphase einer Kammerreform, die aber auch wiederum nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern darf, denn selbstverständlich muss eine Kammer als Interessenvertretung der Unternehmer und der Wirtschaftstreibenden in diesem Lande bereit sein, sich verändernden Verhältnissen anzupassen und dies auch durch interne Maßnahmen umsetzen.

Die Organisation wird schlank. Es wird personelle Veränderungen geben, und es hat bereits Veränderungen gegeben. Ich denke etwa an Herrn Generalsekretär-Stellvertreter Gründler, der, wie man vernommen hat, von manchen als "weißer Elefant" bezeichnet wurde. Er hat sich unter Zurückziehung von seiner Funktion und seinem Arbeitsplatz, aber unter Bezahlung der Mitgliedsbeiträge der Unternehmer sozusagen die Sonne auf den Bauch scheinen lassen können. Wunderbar!

Insofern wundert es mich, dass Herr Präsident Leitl die Bundesregierung einmal mehr – er tut es sehr gerne – kritisiert und anmerkt, dass anerkannte Manager – er führt beispielsweise Helmut Draxler an – einfach ausgetauscht werden, und dass er bekannt gibt, dass die Freiheitlichen ihre Position zur Durchsetzung ihrer personellen Vorstellungen genauso ausnutzen, und Verträge fordert, die stärker an Leistungen und Erfolg gebunden sind. Das lässt für mich den Schluss zu, dass die nicht an Leistung und Erfolg gebundenen Verträge maßgeblich bewirkt haben, dass er sich von manchen Mitarbeitern – obwohl ich es nicht mit Sicherheit beurteilen kann – trennt, die Kammer aber weiter bezahlen muss, weil es Altverträge gibt, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden und keinen Leistungsbezug beinhalten und unzumutbar sind, wenn eine Periode vorbei ist. Dann muss eben die Möglichkeit bestehen, personelle Veränderungen, insbesondere was das Generalsekretariat anbelangt, vorzunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzungsphase beginnt. Die Organisation wird schlanker. Den Vergleich zwischen der Verwaltungsreform durch die Bundesregierung und der Reform der Wirtschaftskammer Österreich, den Präsident Leitl nur allzu gerne anstellt, halte ich – und ich habe mir auch schon erlaubt, das kundzutun – deswegen für nicht angebracht, weil dieser Vergleich darauf hindeuten würde, dass es sich bei dem, was diese Bundesregierung vorgefunden hat, um die Rodung und Urbarmachung eines Urwaldes handelt, verglichen mit einigen Sanierungsmaßnahmen in einem Schrebergarten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wird noch viel zu tun geben. Wir werden es sicherlich zum Besten wenden. Die Dauer zwischen der Beschlussfassung in der Wirtschaftskammer am Kammertag einerseits und hier im Parlament andererseits hängt damit zusammen, dass noch viele Rahmenbedingungen, etwa Geschäftsordnungen, im Detail zu klären waren, und wir hatten kundgetan, dass es für uns eine Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Lösungen im Detail und die Beschlussfassungen


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vorher vorliegen. Das ist nun der Fall, und wir sind froh darüber, dass dieses große Gebilde Wirtschaftskammer nun eine Verjüngung und Verschlankung erfährt! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Kiermaier hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. Ich bitte um Beachtung der Geschäftsordnung!

21.36

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Kollege Hofmann hat gesagt, dass ich verkrustet sei, weil ich zu einem Teil der Kruste gehöre. – Kollege Hofmann! Die Wirtschaftskammer Niederösterreich ist nicht verkrustet, daher kann ich nicht ein Teil der Kruste sein!

Außerdem möchte ich dir noch sagen, dass dann deine Vizepräsidenten in Niederösterreich – zwei an der Zahl, einer wurde schon ausgewechselt –, wenn man es so sieht, auch ein Teil der Kruste wären. Ich werde ihnen das ausrichten, damit sie wissen, wie sie eingereiht werden! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Das war eine schwache Partie! – Abg. Dr. Martin Graf: Das war eine tatsächliche Bestätigung!)

21.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Er hat das Wort.

21.37

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die österreichische Wirtschaftskammerorganisation ist nicht nur eine starke Interessenvertretung im Rahmen der Sozialpartnerschaft, sondern sie ist darüber hinaus – und das ist vielleicht nicht allen bekannt – ein wahrer Businesspromotor der österreichischen Wirtschaft. Man denke beispielsweise nur an die 80 Außenhandelsstellen der Außenwirtschaftsorganisation, die maßgeblich zum Exporterfolg Österreichs beitragen. (Beifall bei der ÖVP.)

Außerdem ist die Kammerorganisation einer der größten Wissensvermittler in Österreich. Denken Sie nur an die Bedeutung der WIFIs für die Weiterbildung unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich auch der Unternehmer in Österreich! Damit ist der Umfang dieser wichtigen Organisation schon beschrieben. Die Wirtschaftskammer hat somit letzten Endes einen maßgeblichen Anteil an der großen Wirtschaftskraft der österreichischen Volkswirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Organisation ist stark, und das ist gut für die Unternehmerschaft in Österreich. Sie ist mit einer Pflichtmitgliedschaft ausgestattet, und das ist eine Voraussetzung für diese Stärke. Ich füge aber hinzu, dass diese Pflichtmitgliedschaft auch eine Verpflichtung für die Verantwortlichen in der Wirtschaftskammer darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Verpflichtung beseht vor allem darin, dass die Verantwortlichen dafür zu sorgen haben, dass mit den Pflichtmitgliedsbeiträgen der Betriebe sorgsam, effizient und sparsam umgegangen wird, und genau das wird mit dieser Reform unter Beweis gestellt. Die Organisation wird gestrafft. Das Wahlrecht wird insbesondere für die kleinen Fraktionen minderheitenfreundlicher gestaltet. Die Wahlvorgänge werden gestrafft und schneller gestaltet. In der Vergangenheit sind einige Monate zwischen der Urwahl und der Bestellung des Kammertages und des Präsidenten vergangen. Das wird nun massiv verkürzt.

Wesentlich ist vor allem auch, dass die Mitgliedsbeiträge, welche die Betriebe zu zahlen haben, tatsächlich um etwa 30 Prozent gegenüber der Basis 1999 gesenkt werden. Das sind über 2 Milliarden Schilling beziehungsweise 30 Prozent des Gesamtbeitragsvolumens von etwa 7 Milliarden Schilling. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz gibt uns in der Kammer die Grundlage dafür, all diese Maßnahmen organisatorisch und vor allem auch finanziell setzen zu können. Auch ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Es war ein mühevoller, umfangreicher Prozess,


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bis wir zu diesem Gesetz gekommen sind. An der Spitze möchte ich mich bei Herrn Dr. Kreimer bedanken, der uns sehr maßgeblich bei den Verhandlungen und bei der Formulierung mit seinem juristischen Beistand unterstützt hat. Ich danke Herrn Dr. Kreimer recht herzlich für seine Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte mich aber auch sehr herzlich bei meinen beziehungsweise unseren Verhandlungspartnern bedanken, seien das auf sozialdemokratischer Seite beim FWV Kollege Kiermaier, aber natürlich auch Vizepräsident Haiden, Herr Schüle und andere. Weiters bedanke ich mich auch bei unserem Koalitionspartner hier im Hause und der Fraktion des RFW, bei meinen Abgeordnetenkollegen Hofmann und Haigermoser, darüber hinaus aber auch bei Vizepräsident Krenn, Kollegem Kurzthaler et cetera. Ich danke allen sehr herzlich!

Es waren harte, letzten Endes aber sehr, sehr erfolgreiche Verhandlungen. Am Ende dieser Verhandlungen steht ein Ergebnis, das eine schlanke, kostengünstige und für die Mitglieder sehr effiziente Interessenvertretung der österreichischen Wirtschaft bringen wird, die weiterhin einen sehr großen Beitrag zur Wirtschaftskraft der österreichischen Volkswirtschaft leisten wird. (Beifall bei der ÖVP.)

21.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Im Zuge der heutigen Debatte am Vormittag hat Frau Abgeordnete Dr. Mertel an die Adresse eines ÖVP-Abgeordneten den Ausdruck "Pinscher" gerichtet. Ich habe das jetzt im Protokoll nachgelesen und festgestellt, dass das der Fall war, und ich erteile dafür einen Ordnungsruf. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Er hat das Wort.

21.42

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wurde bereits gesagt, dass die Sozialdemokratische Partei diesem Gesetzeswerk die Zustimmung geben wird.

Ich möchte anmerken, dass in der Tat ein großer Wurf gelungen ist und eine moderne Kammer geschaffen wurde. Ich kann daher nicht verstehen, dass Kollege Hofmann den Vergleich mit einem Schrebergarten ins Spiel bringt und es nicht lassen kann, an die ursprünglichen Diskussionen über die Kammer anzuknüpfen.

Die Sozialdemokratische Partei stimmt diesem Kammergesetz auch deshalb zu, weil wir darin erkennen, dass die in Kammern organisierten Interessenvertretungen allmählich als Ganzes anerkannt werden, und zwar nicht nur die Wirtschaftskammer, sondern in gleicher Weise in Zukunft auch die Arbeiterkammer. Ursprünglich wurde seitens der FPÖ die "Zwangsmitgliedschaft" kritisiert, jetzt anerkennt man die Begriffe "Pflichtversicherung" und "Pflichtmitgliedschaft" jedoch, und das ist ein wichtiger Punkt. Das Gleiche gilt in Hinkunft natürlich auch für die Arbeiterkammer, und ich gehe davon aus, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dass die Diskussion über den Wert einer Interessenvertretung somit ein Ende gefunden hat. (Beifall bei der SPÖ.) Daher stimmen wir diesem Wirtschaftskammergesetz sehr gerne zu.

Noch eine Bemerkung: Selbstverständlich sind die großen, mehr propagandistischen Reden und deren Begleitmusik nicht immer in die Waagschale zu werfen. Es wurde schon von Kiermaier gesagt, dass es nicht auf die 30 Prozent ankommt, sondern auf die andere Basis, da die Bindung an die Lohnsumme und an die Umsätze einen viel dynamischeren Bindungsfaktor darstellt. Das ist ein großer Unterschied zur Arbeiterkammer-Umlage.

Zweitens möchte ich sagen: Weil sich die Wirtschaftskammer-Beiträge – das kann man auch der Statistik sehr deutlich entnehmen – sehr dynamisch entwickeln, im Unterschied zum Beispiel zu Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, die immerhin das Zehnfache an Mitgliedern vertreten, kann man durchaus anmerken, dass die Arbeiterkammer-Beiträge, die ja nach oben gekappt sind, nicht diese dynamische Entwicklung haben. Daher kann man leicht auf der Basis von 1999 Versprechen machen und Zusagen abgeben, weil es ja in der Zwischenzeit


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schon wieder etwas günstiger aussieht. – Das ist aber kein Vorwurf, denn das ist eher in den Bereich der propagandistischen Begleitmusik einzuordnen.

Etwas möchte ich noch klarstellen: Wenn wir heute dieses Wirtschaftskammergesetz auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten beschließen und damit auch die Zustimmung zur Pflichtmitgliedschaft zum Ausdruck bringen, dann nehme ich in Anspruch, dass in Hinkunft selbstverständlich weder die bekannten Vergleiche hinsichtlich der Dynamik und der Entwicklung der Einnahmen gezogen werden, die hinken, noch eine weitere Diskussion über die Pflichtmitgliedschaft bei der Arbeiterkammer von den politischen Parteien in diesem Hause geführt wird. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. Er hat das Wort.

21.45

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Kollege Bauer, unsere Position aus freiheitlicher Sicht vertreten wir schon noch selbst! Dazu brauchen wir die Opposition nicht! Darauf werde ich dann noch zurückkommen, meine Damen und Herren.

Einen Halbsatz zur Fraktionsfinanzierung, Kollege Kogler! Ich darf anführen, dass wir in Salzburg unter dem damaligen Präsidenten Puttinger in Salzburg diese gerechte Fraktionsfinanzierung bereits eingeführt haben, das heißt einen Sockelbetrag plus entsprechendes Wahlergebnis. – Mehr kann ich dazu nicht sagen. Damit keine Legendenbildung aufkommt, füge ich hinzu: Die Grüne Wirtschaft in Salzburg kann man nicht finanzieren, weil es diese dort nicht gibt. Das ist also ein Nullsummenspiel. Damit ist zu diesem Thema alles gesagt.

Ich möchte jetzt keinen Urheberrechtsstreit zu dieser Reform entfachen. Ich bin im Jahre 1990 in die Kammer eingezogen und kann sagen: Die Durchführung von Reformen war ein langer Marsch.

Nun noch einen Halbsatz zum Thema Pflichtmitgliedschaft, da auch Kollege Eder im Ausschuss mir gegenüber diese Angelegenheit angesprochen hat, damit nichts unbeantwortet bleibt: Wir Freiheitlichen sind nach wie vor Anhänger des Schweizer Systems der freiwilligen Mitgliedschaft, weil wir das in einem liberalen Staat für besser halten. Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass es zurzeit keine demokratische Mehrheit für ein solches System gibt. Daher sind wir als Demokraten bereit, reformerisch in den Institutionen der Wirtschaftskammer mitzuarbeiten, und das haben wir auch getan. – Das sage ich einmal zum Grundsätzlichen, meine Damen und Herren, damit, wie gesagt, nichts anbrennt.

Natürlich hätten wir uns noch einiges mehr gewünscht. In der Institutionenreform gibt es noch viel zu tun, ebenso betreffend Mehrfachmitgliedschaften, um nur zwei Themen anzuschneiden. Aber wir halten es auch diesbezüglich mit Max Weber, der vom Bohren harter Bretter als Tugend der Politik gesprochen hat, und wir werden natürlich auch in unserem Reformkurs begleitend weiter arbeiten.

Faktum ist, dass das Gesetz, das heute beschlossen wird, gewaltige Verbesserungen beinhaltet, und zwar primär demokratiepolitischer Natur, und wir sind dem Koalitionspartner auch dankbar, dass er insbesondere beim Wahlrecht Ebenen eingezogen hat, die Demokratie pur bedeuten, transparent sind und von unten nach oben ein gerechtes Wahlsystem beinhalten. Das ist ein positiver Schritt, meine Damen und Herren!

Das Wichtigste für die Pflichtmitglieder ist natürlich die Senkung der Mitgliedsbeiträge. 2 100 Millionen Schilling werden den Mitgliedern quasi zurückgegeben beziehungsweise nicht eingehoben, und das ist in Zeiten wie diesen ein gewaltiger – und wie ich vorweg sagen möchte – freiwilliger und durch Gesetzesbeschluss nun gedeckter Beitrag der Wirtschaftskammer für ihre Pflichtmitglieder in nicht besonders leichten Zeiten.


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KU 1 und KU 2 bei den Landeskammern werden gesenkt. Die Eintragungsgebühr haben wir bereits gemeinsam im April dieses Jahres abgeschafft, sodass auch hier die Beiträge gesenkt werden konnten.

Meine Damen und Herren! Kollege Bauer hat auch die Arbeiterkammer angesprochen: Es wäre gar nicht so schlecht, wenn auch Sie von Seiten der Arbeiterkammer ein Signal aussendeten, dass auch dort die Pflichtbeiträge gesenkt werden, und zwar zum Nutzen der dortigen Arbeitnehmer. Jetzt sind Sie am Zug, und wenn Sie es nicht tun, dann wird wahrscheinlich der Gesetzgeber darüber nachdenken müssen, ob man da nicht etwas Nachhilfe leisten sollte, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Eder.  – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Da will niemand etwas zerstören! Sie haben ja gerade gesagt, dass durch die gewaltigen Beitragssenkungen der Wirtschaftskammer auf Seiten der Unternehmervertretung nichts zerstört wird. Und das, was auf der einen Seite richtig ist, kann auf der anderen Seite nicht falsch sein!

Ich habe das Wahlrecht angesprochen. Diesbezüglich sind Änderungen zur Beschleunigung und Vereinfachung vorgesehen. Es gibt Minderheitenrechte. Die Übertragung von Stimmrechten wird eingeschränkt. Die Mandatsermittlung hat, wie schon erwähnt, überall dort, wo das Gesetz nichts anderes anordnet, nach dem d’hondtschen Verfahren zu erfolgen.

Alles in allem bedeutet das für uns, dass das vorliegende Gesetz ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung ist, Reformen, Einsparungen, mehr Transparenz und mehr Bürgernähe mit sich bringt. Und es gibt auch mehr Wirtschaftsvertretung, etwa bei den Außenhandelsstellen, wo positiv eingespart wird. Wir sind mit diesem wichtigen Schritt zufrieden. Wir werden aber auch weiter daran arbeiten und zusätzliche Reformen einfordern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

21.50

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde hier schon viel in Richtung Effizienz, Reorganisation und dergleichen mehr gesagt. – Ich glaube, aus Sicht eines Unternehmers ist einzig und allein interessant, was mit seinen Mitgliedsbeiträgen geschieht. Diese Mitgliedsbeiträge werden um 2,1 Milliarden Schilling gesenkt. Und das ist es, was ihn primär und prioritär interessiert. Das sehe ich als großen Erfolg. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es wurde heute manchmal auch die Frage gestellt, was denn eine Einsparung ist, und es wurde gesagt, dass diese Einsparung auf Basis der Einnahmen erfolge. Es wurde das Jahr 1999 angesprochen, und es ist der Eindruck entstanden, dass diese 2,1 Milliarden oder 30 Prozent gar nicht so eindrucksvoll sind, weil sich all das dynamisch steigert. – Tatsache ist, dass die Wirtschaftskammer nächste Woche ihr Budget für das Jahr 2002 beschließen wird. In diesem Zusammenhang wurden alle Einsparungsschritte, die für die nächsten drei Jahre geplant waren, vorgezogen, das heißt, wir werden auf einen Schlag um 800 Millionen Schilling senken. Und das sehe ich sehr wohl als Vorgriff und als ernsthafte Bemühung, die Einsparung, die in Zahlen festgehalten wurde, wirklich auf einmal mitgliederwirksam zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es handelt sich daher nicht um Täuschen und Kosmetik, sondern um eine wirkliche Bemühung, die man auch im Bereich Personal sieht. Wenn eine Organisation eine Personaltangente von mehr als 60 Prozent hat, wie auch der Staat und andere Körperschaften, dann stellt sich die Frage, wo bei allen Managementmaßnahmen Einsparungen auch spürbar im Personalbereich vorgenommen werden können. Ich bin für einen Bereich mit vielen Mitarbeitern verantwortlich, und von insgesamt 1 300 haben wir in zwei Jahren um 400 Mitarbeiter weniger. Das ist ein Prozentsatz, den auch andere Organisationen, die Reorganisationsmaßnahmen umsetzen, kaum erreichen, denn das ist in der Praxis sehr, sehr schwer umsetzbar.


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Man kann natürlich den Weg gehen – und das ist heute der Bundesregierung vorgeworfen worden –, dass man dort, wo etwas aufgelöst und reorganisiert wird, Freisetzungen vornimmt und weniger zahlt. Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben, es anders zu machen und ein Anreizsystem zu schaffen. Wir setzen nicht frei, sondern bieten beispielsweise Mitarbeitern, die etwa etwas in Richtung Selbständigkeit machen oder einen anderen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft annehmen, an, dass sie mit 30 Prozent ihres Gehalts von der Kammer unterstützt werden, was uns Kosten sparen hilft, die Mitarbeiter aber dazu animiert, sich wirklich in der Privatwirtschaft umzusehen und dort einen Arbeitsplatz anzunehmen.

Herr Kollege Hofmann! Wir sind in vielem einig, aber betreffend Manager besteht ein gravierender Unterschied. Es wurde ein früherer Mitarbeiter von uns angesprochen, und zugleich auch ein Generaldirektor der Österreichischen Bundesbahnen. Der Unterschied ist, dass dort eine andere Rechtsform als bei uns besteht. Und der springende Punkt ist, dass Präsident Leitl ihn nicht eingestellt hat und vor allem eine andere Meinung darüber hat, was ein anerkannter Manager ist. Da besteht also ein gravierender Unterschied!

Meine Damen und Herren! Es ist klar, dass wir mit diesem Reformprogramm noch nicht am Ende der Linie angelangt sind. Hiebei handelt es sich immer um eine Frage der Perspektive und der Veränderungsmöglichkeiten. Es wird sich im Bereich der Fachgruppenorganisation weiterhin etwas tun. Es wird auch in die Richtung gehen, dass dann, ohne dass wir bei den Kollektivvertragszuständigkeiten etwas ändern wollen, möglicherweise nur noch eine Fachgruppenmitgliedschaft besteht. Es ist also vieles positiv in Bewegung.

Ich freue mich auch darüber, dass in den gesamten Reformprozess – das wurde schon von Karlheinz Kopf angesprochen, der die Sache vom Wirtschaftsbund her verhandelt hat – alle mit eingebunden wurden. Wir haben alle Mitglieder angeschrieben und um ihre Meinung befragt, und es haben 30 000 geantwortet. In den Gesamtprozess waren alle Funktionäre und alle Unternehmer mit eingebunden. Es war dies ein beispielhafter Prozess nicht nur in Richtung top-down, sondern auch in Richtung bottom-up.

Ich glaube, dass aber auch die Feststellung wichtig ist, dass mit dieser Organisationsreform eine ganz wichtige Grundlage für eine funktionierende Sozialpartnerschaft geschaffen wurde, welche auch diese Regierung und dieser Staat durchaus brauchen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zweitens wurde eine ordentliche Basis für eine schlagkräftige Interessenvertretung geschaffen, die in der Vergangenheit schon dazu beigetragen hat und es auch in Zukunft tun wird, nämlich den Wandel zu bewältigen und zu helfen, dass der Standort Österreich weiterhin wettbewerbsfähig ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

21.55

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn drei Fraktionen des Hohen Hauses einer Gesetzesvorlage wie dieser Novelle zum Wirtschaftskammergesetz de facto uneingeschränkte Zustimmung zuteil werden lassen und die vierte Fraktion dies jedenfalls teilweise tut, dann spricht das für die Qualität der Reform dieses Gesetzes.

Ich stehe nicht an, auch von meiner Seite Dank und Anerkennung zu sagen, und zwar nicht nur für dieses Reformwerk an sich, sondern auch für den Weg, der beschritten wurde. Abgeordneter Mitterlehner hat schon darauf hingewiesen: Es war dies ein langwieriger, aber sehr bemerkenswerter Prozess. Die Mitglieder wurden befragt, die Meinung der so genannten Basis wurde wahrhaft eingeholt und eingearbeitet.

Natürlich geht es ums Geld, und wenn eine Organisation wie die Wirtschaftskammer Österreich ihre Mitgliedsbeiträge um nicht weniger als 30 Prozent beziehungsweise 2,1 Milliarden Schilling senkt, dann ist das bemerkenswert. Und es war auch im Sinne der Bedeutung von Unterneh


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83. Sitzung / Seite 228

mensneugründungen in diesem Land – wir wollen ja einen Gründerboom, denn das schafft Jobs und Arbeitsplätze – ein wichtiger erster Schritt, die Umlagen, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen, und die Eintragungsgebühren zu reduzieren. Auf diese Weise wurden fast 200 Millionen Schilling eingespart. Dafür bedanke ich mich aus Sicht der jungen Gründer in diesem Lande! Es ist dies aber auch ein Beitrag zur Lohnnebenkostensenkung. 2,1 Milliarden Schilling sind nicht unerheblich, und das soll auch vermerkt werden.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bauer! Ich hätte das wahrscheinlich nicht angeschnitten, hätten Sie es nicht getan: Natürlich stehe ich nicht an, gerade auch im Lichte der jüngsten wichtigen Konsenslösungen der Sozialpartnerschaft zum Thema Arbeitnehmerschutz auf der einen Seite und zum Thema Abfertigung neu und betriebliche Mitarbeitervorsorge auf der anderen Seite auch der Arbeiterkammer meine Reverenz zu erweisen. Allerdings ist es bemerkenswert ruhig geworden um das, was in Richtung interner Prozess an Einsparungs- und Reformmaßnahmen in dieser so wichtigen Einrichtung wie der Arbeiterkammer angekündigt war, und ich nehme die heutige Debatte durchaus zum Anlass, daran zu erinnern, dass auch seitens der Chefetage in der AK, sei es in der Bundesarbeiterkammer oder in den Ländern, Initiativen angekündigt wurden. Auch hier geht es um Reformen und letztlich um Einsparungen im Sinne der Pflichtmitglieder. Ich gehe davon aus, dass die Zeit nicht ungenutzt verstreicht und wir in naher Zukunft dazu etwas hören werden! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Eder. )

21.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

21.58

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Aus zeitökonomischen Gründen – die Ökonomie soll das höchste Prinzip der Kammer sein – möchte ich auf die von den Vorrednern bereits erwähnten Vorteile dieser Novelle nicht näher eingehen. Dass eine Direktwahl besser ist als ein Kurienwahlrecht und dass eine Kostensenkung für Mitglieder, die eine Lohnnebenkostensenkung mit sich bringt – Herr Bundesminister Bartenstein, Kollege Kopf hat mich gebeten, Ihnen noch dazu zu sagen, dass diese 2,1 Milliarden nicht anrechenbar sind –, Vorteile für die Mitglieder bedeutet, ist logisch.

Dass Kollege Kiermaier die Verkrustung nicht bemerkt hat, das kann ich jetzt einmal so zur Kenntnis nehmen. Die Strukturen der Kammer waren aber sehr wohl verkrustet und sind es in Teilbereichen noch immer, auch wenn Sie das nicht erkennen wollen.

Zum Schluss noch eine Aufforderung, die ich für besonders wichtig halte: Die Wirtschaftskammer spart für die Mitglieder. Die Arbeiterkammer soll sich daran ein Beispiel nehmen und ihre Beiträge ebenfalls senken! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Pecher. – Bitte.

21.59

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn die Konjunktur schwächer wird, ist es umso wichtiger, dass die Standortfaktoren für den Wirtschaftsstandort Österreich besser beziehungsweise optimal werden. Das Wifo prognostiziert ein Wirtschaftswachstum von nur mehr 1,25 Prozent, und das liegt deutlich unter jenem von vor einem Jahr oder vor zwei Jahren. Daher hat die Bundesregierung sehr vorausschauend gehandelt, dass sie in den Zeiten guter Konjunktur entsprechende Maßnahmen gesetzt hat. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich darf nur an Ihre Kollegen in Deutschland erinnern, die eine wesentlich schlechtere Prognose als wir in Österreich haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Eder: Das kommt ja erst zu uns ...!)

Es war sehr vorausschauend von dieser Bundesregierung, dass sie bereits in Zeiten guter Konjunktur viele Restrukturierungsmaßnahmen gesetzt hat. Wir haben kein zusätzliches Budgetdefizit mehr, das den Wirtschaftsstandort Österreich belastet. Wir haben heute eine Verwaltungsreform beschlossen, die den Forderungen der Wirtschaft nach einem schlanken und effizienten


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83. Sitzung / Seite 229

Staat entgegenkommt, und wir beschließen jetzt eine Wirtschaftskammerreform, die ebenfalls durch Konzentration auf das Wesentliche sowie ein verbessertes Service für die Mitglieder 30 Prozent der Kosten einsparen wird. Dies bedeutet 2 Milliarden Schilling an Entlastung für die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort.

Auch ich schließe mich den Wünschen meiner Vorredner an, dass in jener Organisation, die in Ihrem (in Richtung SPÖ) Einflussbereich liegt, ebenfalls eine ähnliche Reform durchgeführt wird, damit der Wirtschaftsstandort gestärkt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Er hat das Wort. (Abg. Dr. Khol: Das ist die Abschiedsrede! Der Schwanengesang!)

22.02

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Gerade als Mitglied der Wirtschaftskammer – seit mehr als 20 Jahren – und Funktionär, der sechs Jahre lang die Salzburger Wirtschaftskammer führen durfte und als langjähriger Bundessektionsobmann für Tourismus und Freizeitwirtschaft tätig war, bin ich glücklich, dass diese Gesetzesmaterie heute dem Plenum zur Beschlussfassung vorliegt. Es ist das ein Gesetzentwurf, zu dem die Zustimmung der Grünen leider nicht gewonnen, aber trotzdem im Wirtschaftsausschuss breiter Konsens gefunden werden konnte.

Mit dieser Novelle wird der Kammerorganisation als Selbstverwaltungskörper größtmögliche Flexibilität eingeräumt. Das ist für mich wichtig, und das wurde von mir auch immer wieder eingefordert. Dies zu erreichen, war eine wirklich eindrucksvolle Leistung, wie auch die Reduzierung der Beiträge um mehr als 2 Milliarden Schilling auf jetzt 5 Milliarden Schilling. – Eine kleine Randbemerkung privater Art darf ich mir erlauben: Vielleicht hätte ich ein bisschen weniger gespart.

Ich bin jedenfalls froh, dass dieses Gesetz nur noch jene Inhalte hat, die formalrechtlich absolut notwendig sind. Das soll es der Wirtschaftskammer ermöglichen, rasch und flexibel auf veränderte Bedingungen zu reagieren. Damit soll aber auch der Eckpfeiler für eine funktionierende und neu zu gestaltende Sozialpartnerschaft geschaffen werden. Ich danke allen an der Gesetzwerdung Mitwirkenden, bitte aber auch gleichzeitig alle Funktionäre und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, in den nächsten Jahren dieses Gesetz in unserem Sinne mit Leben zu erfüllen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede, die die Letzte hier vor Ihnen im Hohen Hause sein wird, noch ein paar persönliche Anmerkungen machen. Über 15 Jahre war ich politisch aktiv, gehöre dem österreichischen Parlament als Abgeordneter seit mehr als acht Jahren an und werde Ende November mein Mandat zurücklegen. Für mich waren diese acht Jahre faszinierende Jahre, in denen ich viele Höhen und Tiefen erlebt habe. Ich habe erlebt, wie es möglich war, den Bürgern und den Betrieben unseres Landes zu helfen – aber ich habe auch erlebt, dass man als Abgeordneter manchmal wie ein Don Quichotte gegen Windmühlen kämpft und dass sich gewisse Strukturen gar nicht oder nur äußerst schwer gestalten lassen.

Sehr bewegte Zeiten der Geschicke Österreichs durfte ich mitgestalten sowie die Grundlagen einer funktionierenden Wirtschaft oft mitbestimmen. In diesem Zusammenhang denke ich an die EU, an Privatisierung und Deregulierung, an das Konsolidieren des Staatshaushaltes oder an die politische Wende, den – wie unser Klubobmann es bezeichnet – schwarz-blauen "Marsch durch die Wüste Gobi".

Betonen möchte ich aber auch, dass es meinerseits trotz vieler sachlicher Differenzen zu den Vorschlägen von SPÖ, FPÖ und Grünen nie persönliche Differenzen zu den Abgeordneten anderer Fraktionen gegeben hat und dass ich mich immer bemüht habe, eine konsensuale Lösung anstehender Probleme zu erreichen. In vielen Fällen ist mir das gelungen, wenngleich


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auch leider nicht mehr bei der Patentrichtlinie. Dafür bedanke ich mich aber trotzdem bei Ihnen allen, bei allen Parlamentariern aller Fraktionen!

Wichtig war es für mich als Parlamentarier, gegen den Trend unserer Zeit, gegen den Zeitgeist der schrecklichen Vereinfachung anzukämpfen. Ich war immer auf eine gesamtheitliche Sicht der Dinge bedacht. Es stimmt mich ein wenig traurig, dass wir derzeit einen anderen Trend in unserem Land, in unserem Staat, in unserer Gesellschaft verspüren: Immer mehr Bürger verstehen sich weniger als Träger denn als Konsumenten der Politik. Sie organisieren ihre Interessen und melden sie an. Sie kontrollieren deren Befriedigung, und was sie politisieren, sind ihre privaten Interessen. Für ihre persönlichen Ziele brauchen sie den Staat und alle Institutionen – aber oftmals nur dafür! Wir Parlamentarier müssen darauf achten, dass wir uns nicht zu oft für diese kurzfristigen persönlichen Ziele von Bürgern einsetzen, sondern das langfristige Gesamtwohl des Staates im Auge behalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in Freiheit – Gott sei Dank! Wo aber Freiheit nur dem privaten Wohlbefinden dient, wo sie Toleranz ohne Anteilnahme bleibt, wo sie also die Schicksale der anderen gleichgültig geschehen lässt, kurz: wo sie nicht in Solidarität mündet, bleibt sie nicht lebensfähig. Dort verliert die Freiheit die Fähigkeit zur Lösung von Problemen.

In unserem Parlament, in unserem Hohen Haus muss Politik Interessensausgleich auf ethischer Grundlage sein – und bleiben! Wir Bürger des beginnenden dritten Jahrtausends vergessen oft gerne blauäugig, dass es heute leider nur einige sind, die Politik machen, und viele sich mit dem anfangs erwähnten Trend begnügen. Jeder von uns ist aber verantwortlich für das, was er tut, und jeder von uns ist zugleich mitverantwortlich für das, was er geschehen lässt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Sinne möchte ich mich bei Ihnen, allen meinen parlamentarischen Kolleginnen und Kollegen sowie bei allen Bediensteten des Parlaments – sei es im ÖVP-Klub, sei es im Haus – und meinem eigenen Mitarbeiter sehr herzlich bedanken. Ich danke Ihnen für acht Jahre, die ich mit Ihnen hier für Österreich arbeiten durfte. Herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall. – Die Abgeordneten von der ÖVP erheben sich von ihren Plätzen.)

22.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter und Kollege Puttinger! Sie haben sich schriftlich von mir verabschiedet, und ich habe mich schriftlich bedankt. Sie haben sich heute mündlich vom Hohen Haus verabschiedet. Ich möchte Ihnen daher auch mündlich für Ihre Arbeit danken und Ihnen alles Gute wünschen.

*****

Es liegt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung mehr vor. Daher ist diese Debatte beendet.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 849 der Beilagen unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage in zweiter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit in zweiter Lesung einschließlich der Druckfehlerberichtigung beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit beschlossen.


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16. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 529/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2002 – WRN 2002) (890 der Beilagen)

17. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Entschließungsantrag 179/A (E) der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend eine zeitgemäße Reform des Hausbesorgergesetzes (891 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächstes verhandeln wir die Punkte 16 und 17 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bures. – Bitte.

22.10

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verhandeln heute – abermals zu später Stunde – eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, eine Änderung, die massive Auswirkungen auf viele Mieterinnen und Mieter, aber auch Wohnungssuchende in Österreich haben wird.

Lassen Sie mich vorausschicken, dass ich es für ein sehr wichtiges Segment des Wohnungsmarktes – nämlich vor allem im Bereich des sozialen Wohnbaus – halte, dass wir genossenschaftlich oder gemeinnützig organisierte Wohnbaugesellschaften haben, die auch klare Reglementierungen haben: auf der einen Seite, was die Vermögensbildung dieser Gesellschaften betrifft, auf der anderen Seite hinsichtlich des Kostendeckungsprinzips und damit auch der Höhe der Wohnkosten für die Familien, die Wohnungen suchen und ein Dach über dem Kopf brauchen.

Ich spreche dies deshalb an, weil es in der Zweiten Republik eigentlich immer einen Grundkonsens darüber gegeben hat, dass es wichtig ist, auch den sozialen Wohnungsbereich zu haben, damit es auch Wohnungen gibt, die leistbar und nicht ausschließlich freien Marktmechanismen unterworfen sind. Heute aber habe ich den Eindruck, dass es hier im Parlament diesen Grundkonsens für viele Familien bedauerlicherweise nicht mehr gibt. (Abg. Dr. Pumberger: Da müssen Sie sich bei der Nase nehmen!)

Zu diesem Schluss komme ich deshalb, weil Sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion 106 000 Familien – ich denke, Sie werden das nicht vergessen haben – und deren Mietwohnungen, die bundeseigenen Wohnbaugesellschaften gehört haben, plötzlich dem Markt überlassen haben. Das haben Sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchgeführt und den Mietern keine Antwort darauf gegeben, wer in Zukunft ihr Hauseigentümer sein wird: ob das irgendwelche Spekulanten der FPÖ sind oder ob sie in Zukunft weiterhin sicher wohnen können. Letzteres war immer das Ziel der Sozialdemokratie. Sie von den Regierungsparteien haben dieses Ziel aufs Spiel gesetzt. Ich weiß, Herr Kollege Neudeck, dass das für Sie natürlich ein Konkurrent ist. Für Sie als Immobilienmakler, als Immobilienhändler, Sie als einen (Abg. Neudeck: Bin ich alles nicht!), der Häuser verwaltet und besitzt, ist es ein störendes Element, dass es Wohnungen gibt, die dem sozialen Segment angehören.

Zu dieser Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz-Änderung muss man sagen: Viel ist nicht geblieben, Herr Bundesminister! Sie haben das in der letzten Plenarsitzung eingebracht. Es ist Ihnen darum gegangen, dass Sie nicht nur die bundeseigenen Wohnbaugesellschaften privatisieren, sondern dass Sie auch alle anderen gemeinnützigen Wohnbauträger teilprivatisieren. Daher


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wollten Sie die Möglichkeit schaffen, dass es Tochter-Verwertungsgesellschaften gibt, bei denen sich Immobilienfonds, Banken und Versicherungen einkaufen können, die viel Geld damit verdienen und von denen Renditen, und zwar unbegrenzt, ausgeschüttet werden. Zur Kasse wird in diesem Fall der Mieter gebeten. Das war Ihr Ziel, so haben Sie es hier im Plenum eingebracht, ÖVP und FPÖ gemeinsam.

Heute – in Wirklichkeit zwei Tage vor der Ausschussbehandlung – haben Sie das zurückgezogen. Offensichtlich gibt es, wie in so vielen Fragen, auch da einen Zwist zwischen ÖVP und FPÖ – wir haben ja heute schon lange über Temelín gesprochen. Es scheint auch in der Frage der Wohnpolitik zwischen ÖVP und FPÖ nicht so einfach zu sein, insbesondere für Sie und den Finanzminister nicht so einfach zu sein, einen Konsens zu finden. Sie haben den wesentlichen Kern der Änderung, die Sie heute hier beschließen wollten, schlicht und einfach zurückgezogen. Eine Begründung dafür sind Sie schuldig geblieben.

Was Sie aber gemacht haben – und das ist geblieben –, sind massive Verschlechterungen für Mieter in Genossenschaftswohnungen, die auch Wohnungseigentum begründen wollen. Als ÖVP-Minister haben Sie es – auf Grund der Änderung, die heute auf dem Tisch liegt – in Zukunft zu verantworten, dass Wohnungsmieter viel schwieriger Wohnungseigentum begründen können. Das widerspricht allen Ihren bisherigen Aussagen, Herr Bundesminister! (Abg. Mag. Trattner: Das ist nicht richtig!)

Diesen Vorwurf müssen Sie sich deshalb gefallen lassen, weil nunmehr der Gesetzestext zählt. Es zählt bei Ihnen in dieser Regierung ja nicht das Wort – das wissen alle in unserem Land –, sondern es zählt der Gesetzestext, und in diesem wird Folgendes vereinbart: Für Mieter, die bisher nach dem zehnten Jahr in ihren Wohnungen unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hatten, Wohnungseigentum zu begründen – sodass Mieter gesagt haben: wenn ich in Pension gehe und meine Abfertigung bekomme oder wenn mein Bausparvertrag ausbezahlt wird, dann kaufe ich mir die Wohnung –, wird mit der gesetzlichen Regelung, die Sie hier schaffen, diese Möglichkeit in Zukunft nicht mehr bestehen, denn es gibt in Zukunft kein Recht auf Eigentumsbildung, sondern es gibt nur ein Vorkaufsrecht, und das nur für fünf Jahre. Das ist eine massive Verschlechterung für Mieter, die Wohnungseigentum begründen wollen! Sie aber wollten es so für Makler und Investoren, und das ist jetzt eine völlig absurde Regelung! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Sie verschlechtern auch den Preis, und das ist entscheidend für Mieter (Abg. Mag. Trattner: Stimmt ja nicht!), die viel investiert haben und im Gemeinnützigkeitsbereich auch die Baukosten als Teil der Miete zurückgezahlt haben. Für diese gab es eine klare Regelung, welchen Preis sie für die Wohnung zu bezahlen haben. Da gab es die klare Regelung, dass die Herstellungskosten minus einer Abwertung von zum Beispiel 1 Prozent zu bezahlen sind. – Und das schaffen Sie ab!

Wie wird der Preis für die Mieter? Was sagen Sie heute einem Mieter, der unter dieser neuen gesetzlichen Bestimmung seine Wohnung kaufen will, darüber, wie sich der Kaufpreis gestalten wird? – Sie verweisen auf den Substanzwert. Kein Gutachter in unserem Land kann feststellen, was der Substanzwert ist! (Abg. Mag. Trattner: Also bitte!) In Wirklichkeit wollen Sie es nur erschweren, dass Mieter Wohnungseigentümer werden, und Sie wollen in Wirklichkeit eine Teilprivatisierung des sozialen Wohnbaus erreichen. – Das lehnen wir massiv ab, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)

Weil Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, das genau wissen, haben Sie versucht, eine Begründung zu finden. Wie kann man das, obwohl diese große Teilprivatisierung der gemeinnützigen Wohnbauträger auf Grund eines Streits zwischen ÖVP und FPÖ nicht gelungen ist, noch begründen? – Daher haben Sie gesagt: Das werde ein Investitionsvolumen im Baubereich auslösen, da werden wir nur so schauen; wir machen es so: In Zukunft müssen die gemeinnützigen Wohnbauträger ihr Reservekapital schneller investieren.

Alle Fachleute wissen, dass das nicht der Fall ist. Nicht einmal die Experten der Bauwirtschaft geben Ihnen darin Recht, dass diese Regelung – dass in Zukunft nicht innerhalb von fünf Jah


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ren, sondern innerhalb von drei Jahren investiert werden muss – zu einer Erhöhung des Bauvolumens führt. Es gibt keinen einzigen Experten, der das sagt – außer in einer Ihrerseits bestellten Studie eines Herrn Amann, der das schreibt.

Selbst die gemeinnützigen Bauträger sagen: Natürlich wird die Bauwirtschaft nicht angekurbelt, weil Sie durch Ihre Budgetpolitik dafür sorgen, dass die Wohnbauförderung gekürzt wird, die ein wesentlicher Bestandteil im Hinblick darauf ist, ob man Neubauten errichten kann. Das findet nicht statt, sondern in Wirklichkeit werden Grundstücke angekauft. Das nützt Ihnen in der Bauwirtschaft nichts. In Wahrheit wird Fremdkapital gegen Eigenkapital ausgetauscht. Das nützt Ihnen nichts.

Herr Bundesminister Bartenstein, ich sage Ihnen, es ist ein kläglicher Versuch Ihrerseits, das sozusagen als Konjunkturbelebung zu verkaufen – noch dazu in einer Zeit, in der wir 25 Prozent mehr an Arbeitslosigkeit am Bau haben. Das wird Ihnen mit dieser Regelung nicht gelingen! Das ist eine missglückte Regelung! Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie von den Koalitionsparteien diese offensichtliche Nicht-Einigung und diese zwei Teilbereiche heute hier beschließen wollen.

Aber wir werden einem Bereich zustimmen, Herr Bundesminister, nämlich einer neuen Arbeitszeitregelung für Hausbesorger, und zwar deshalb, weil Sie – ebenfalls in einer Nacht-und-Nebel-Aktion – einen ganzen Berufsstand ausgelöscht haben. (Abg. Sodian: Wo denn?) Sie versuchen heute, hier eine kleine Korrektur zu machen. Dem werden wir zustimmen, aber eine Lösung des Problems stellt das natürlich nicht dar.

Das Resümee dieser heutigen – kläglichen – Vorlage ist, dass die Mieten in Wirklichkeit steigen werden, dass die Möglichkeit, in Genossenschaftswohnungen Eigentum zu bilden, Ihrerseits massiv verschlechtert wird und dass der Wohnungspreis für Mieter nicht mehr kalkulierbar ist. Daher ist dies der Saldo Ihrer Politik: Verschlechterungen für junge Familien, Verschlechterungen für Mieter, Verschlechterungen für Wohnungssuchende.

Dem werden wir Sozialdemokraten selbstverständlich keinesfalls zustimmen – das haben Sie allein zu verantworten! (Beifall bei der SPÖ.)

22.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Firlinger. Ich erteile ihm das Wort.

22.20

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Bures, diese Leier sind wir von Ihnen ja gewöhnt: Alles wird sich verschlechtern (Abg. Dietachmayr: Sie sind aber schon ein "Gentleman"!), die Familien werden irrsinnig draufzahlen! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Ich kenne diese Leier von Ihnen seit vielen Jahren; nur wird das Niveau der Leier leider Gottes immer schlechter. (Abg. Bures: Viele Jahre? – Abg. Dr. Mertel: Wenn Sie von Niveau sprechen!)

Früher, Frau Kollegin Bures, haben Sie sich eine ein bisschen gefinkeltere Argumentation einfallen lassen. (Abg. Dr. Mertel: Herr Kollege, sprechen Sie nicht von Niveau! Bitte nicht!) Aber das, was jetzt kommt, sind einfach irgendwelche in den Raum gestellten Behauptungen, die Sie nie beweisen können.

Ich möchte nur an einem Beispiel darauf hinweisen, wie unseriös diese Diskussion von Ihnen geführt wird. Als im Zuge der Wohnrechtsnovelle 2000 vor zwei Jahren das Hausbesorgergesetz abgeschafft wurde – pro futuro, also ohne die Rechte der bereits in einem Dienstverhältnis befindlichen Hausbesorger zu schmälern –, haben Sie alles Mögliche unternommen: Sie sind in einer Kolonne marschiert, dann ist ein Sarg gekommen, man hat einen Hausbesorger hineingelegt, dann ist man vor dem Parlament auf und ab marschiert. Sie haben gesagt: Jetzt bricht der Wohnungsmarkt zusammen, es gibt nichts mehr. – Aber er ist nicht zusammengebrochen!


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Meine sehr geehrten Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, vor zwei Jahren haben Sie gesagt, es werde gigantische Teuerungen geben. – Die Wissenschaft, die Lehre, die Forschung und die Statistik geben Ihnen nicht Recht. Also lassen Sie bitte doch einmal die Kirche etwas mehr im Dorf! (Abg. Dietachmayr: Applaus! – Beifall bei den Freiheitlichen.)  – Sie wollen anscheinend zu später Stunde nicht einmal mehr ernsthaft diskutieren.

Jetzt haben wir das Gleiche wieder. Wir haben uns im August dieses Jahres im Zuge eines Ministerratsbeschlusses veranlasst gesehen, ein Konjunkturankurbelungs-Maßnahmenpaket zu schnüren, von dem auch die Bauwirtschaft betroffen ist. Das war der Grund für einen Initiativantrag, der in zwei Richtungen gegangen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren: einmal in den WGG-Bereich, also den gemeinnützigen Bereich, und einmal in das Mietrecht. Da sind uns einige wohl durchdachte Maßnahmen eingefallen, so beispielsweise das Einschleusen von brachliegendem Kapital in den Wirtschaftskreislauf, nämlich in die Bauwirtschaft.

Ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt – nur wollen Sie das alles nicht hören –, dass es zwar kapitalschwache Gemeinnützige gibt, aber genauso auch das Gegenteil: dass mit dem Geld einfach nicht gewirtschaftet wird. Es gibt eben Wohnbaugesellschaften, die aus dem Reservekapital, aus der Veranlagung von Rentenpapieren, wesentlich mehr Erlöse als aus den Mieten erzielen. Da liegt doch irgendetwas brach! Das kann nicht im Sinne der Bauwirtschaft sein, und daher haben wir das jetzt geändert. So einfach ist es im Grunde genommen!

Oder wenn Sie heute behaupten, wir würden die Eigentumsbildung verschlechtern, so kann ich Ihnen garantieren – und sämtliche Fachleute werden uns das bestätigen –, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Wir haben durch die Neufassung des § 15 WGG eine ganze Reihe von Klarstellungen getroffen, sodass es wirklich leichter sein und mehr Rechtssicherheit herrschen wird, wenn es darum geht, die Wohnungen nach frühestens zehn Jahren ins Eigentum zu übernehmen.

Ich weiß nicht, welche Studien Sie von der SPÖ da ständig zitieren. Sie zitieren heute eine Studie der Arbeiterkammer, und da muss man kein Prophet sein, um gleich von vornherein feststellen zu können, dass diese nicht gerade regierungsfreundlich ist. Aber diese Studie ziehen Sie immer wieder heraus und sagen, das sei das Allheilmittel, die allein selig machende Wissenschaft und der Weisheit letzter Schluss. Dieses Papier lassen Sie gegen alle Expertenmeinungen antreten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben andere Papiere vorliegen, und wir haben andere Expertenmeinungen eingeholt. Diese sagen uns, dass im Zuge dieser beiden Maßnahmen ein jährliches Investitionsvolumen von 3 bis 6 Milliarden Schilling lukriert werden kann und darüber hinaus ab dem Jahr 2005 – weil dann die Wohnungsübertragung in verstärktem Maße zum Tragen kommen wird – noch einmal 5 Milliarden Schilling an Investitionsvolumen ausgelöst werden. – Wenn Sie von der SPÖ sagen: das ist alles nichts, so ist das Ihre – erbärmliche! – Wertung. Es tut mir Leid, dass Sie hier nicht zu mehr Sachlichkeit zurückfinden.

Wir meinen, das ist eine gute Sache, um der Konjunktur zu einem Zeitpunkt gegenzusteuern, zu dem wir es brauchen. Wir werden uns durch Ihre Äußerungen diesen Erfolg, den wir jetzt starten, nicht schmälern lassen, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

22.26

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht groß "Wohnrechtsnovelle 2002" – das klingt wie ein halbes Jahrhundertwerk! (Abg. Mag. Tancsits: Ist es auch!) Wenn man sich das näher anschaut, sieht man, dass da zwei Dinge übrig bleiben: Ein großer Block wurde von Ihnen über einen Abänderungsantrag gestrichen; das war das, mit dem Gemeinnützige ermächtigt worden wären, gewerbliche Töchter zu gründen. Das haben Sie aber herausgenommen, und zwar relativ flott, nachdem die Gewerblichen medial vehement die Trommel dagegen gerührt haben.


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Übrig geblieben sind zwei Aspekte: einerseits die Erleichterung – das sagen Sie – bei Übernahme von Mieteigentum, andererseits sozusagen die Frage der Investitions-Vorverlagerung von fünf Jahren auf drei.

Da könnte man sagen: Der Berg hat gekreißt, und geboren wurde eine Maus. Meines Erachtens hätte man bei einer Wohnrechtsnovelle viel grundsätzlicher ansetzen müssen. Es hat Fachtagungen gegeben, die schon ein umfassendes Reformprogramm entwickelt haben, nur haben Sie nicht die Geduld, ein solches umfassendes Reformprogramm auf den Weg zu bringen. Statt dessen gibt es jedes Jahr ein kleines Scheibchen. Von diesem Scheibchen wird wieder etwas abgeschnitten, und übrig bleiben zwei Stückchen, die es meines Erachtens nicht wert sind, groß honoriert zu werden.

Nun ganz kurz zur Detailkritik zum ersten Bereich. – Herr Kollege Firlinger, Sie haben gesagt, die Bildung von Wohnungseigentum über Mietkauf würde jetzt vereinfacht, Rechtssicherheit würde eintreten, alles sei paletti, somit herrsche der "goldene Westen" mehr oder weniger auch in der Mietkaufregelung. – Dem ist bitte nicht so! Fachexperten sagen, es werde zwar manches vereinfacht, und es werde jetzt Rechtssicherheit herrschen, aber es kommt zu dem Problem, dass in bestehendes Recht eingegriffen wird. Das schafft Unsicherheit. Zweitens werden vor allem auch die Fristen viel enger gefasst. Nur noch fünf Jahre kann die MieterIn optieren, ob sie kaufen will oder nicht, nämlich zwischen dem zehnten und dem fünfzehnten Jahr. Das ist eine Einschränkung, keine Frage! Ich glaube, das wird auch jeder von Ihrer Seite her durchaus zugeben.

Ein zusätzlicher Punkt ist sicherlich, dass auch bei der Preisbildung ein Rückschritt erfolgt. Ich kann Ihnen das an einem Beispiel erläutern. Eine Gemeinnützige vereinbart ab nun einen Fixpreis von 28 800 S pro Quadratmeter. Der Preis vergleichbarer frei finanzierter Objekte, der jetzt herangezogen werden kann, liegt bei 30 000 S pro Quadratmeter. Nach der Regelung dieses neuen § 15a ist vorgesehen: Herstellungskosten plus 2 Prozent Rücklage plus 3 Prozent Risikozuschlag. Das würde nach der alten Regelung einen gesetzlichen Fixpreis von maximal 24 650 S betragen, nicht jedoch den Verkehrswert. Das ist die Spanne, die der Mieter, der zukünftig kaufen wird, mehr zahlen muss.

Das Problem liegt auch darin – Herr Kollege Tancsits, Sie können dann gerne das Ganze widerlegen (Abg. Mag. Firlinger: Das wird er auch ...!)  –, und die Tatsache ist auch die, dass man jetzt nicht einmal mehr bei Gericht große Chancen hat, Einspruch zu erheben. Da liegt meiner Ansicht nach der Hund begraben, da sehe ich sehr wohl eine Verschlechterung, obwohl ich nicht unbedingt eine Befürworterin von Mietkaufobjekten bin. Aber wenn Sie schon Eigentum propagieren und Mieteigentum vorantreiben wollen, dann sollten Sie es den InteressentInnen etwas leichter machen. Mit dieser Vorlage ist das nach meiner Interpretation und nach meinen Unterlagen nicht der Fall.

Das war die Kritik zu diesem einen Punkt, und dann kurz noch die Kritik zum anderen: Sie haben jetzt, was die Reinvestition von Wohnbaumitteln anlangt, die Frist von fünf Jahren auf drei Jahre gesenkt. Keine Frage, die Konjunktur ist etwas eingebrochen, um das höflich auszudrücken, keine Frage, Gelder sind notwendig, gerade im Baugewerbe. Nur: Meines Erachtens – und das habe ich schon im Ausschuss so argumentiert – wäre beschäftigungsmäßig und wirtschaftspolitisch eine Konzentrierung dieser Mittel im thermischen Sanierungsbereich am effizientesten und besten. Sie lassen das aber offen, Sie senken die Frist nur von fünf Jahren auf drei Jahre, ohne dabei den vielleicht beschäftigungsintensivsten Sektor der Sanierung voranzustellen. Ansonsten kann ich ohne weiteres auch mit dieser Regelung mitgehen.

Auch das Arbeitszeitgesetz ist für mich kein Problem, es ist eben ein Resultat dessen, dass bei der letzten Gesetzesänderung die Hausbesorgerregelung gefallen ist.

Insgesamt und noch einmal: Ein Berg hat gekreißt, ein Mäuslein wurde geboren. Zu diesem Mäuslein ist noch dazu anzumerken, dass es Verschlechterungen für Leute gibt, die Eigentum erwerben wollen. Das erscheint gerade bei einer Regierungskonstellation eigenartig, die immer


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wieder betont, sehr stark in Richtung Eigentumsbildung wirken zu wollen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.31


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Ich erteile ihm das Wort. (Abg. Dr. Jarolim  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Tancsits –: Mieterhasser!)

22.32

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Von der Wohnungsbewirtschaftung zum Markt! Das senkt die Preise, so wie es auch im Regierungsprogramm steht. Im Jahre 2000 haben wir in diesem Land die niedrigste Wohnpreissteigerung seit 1980 erlebt. Das waren nicht allein wir, diese "Unverschämtheit" habe ich nicht, das zu behaupten, aber ich weiß auch, was Sie aufführen würden, wenn es umgekehrt gewesen wäre und wir die höchste Preissteigerung gehabt hätten.

Die vorliegende Wohnrechtsnovelle ist ein weiterer Schritt in Richtung von der Bewirtschaftung zum funktionierenden Markt. (Abg. Dr. Jarolim: Der falsche Weg, die falsche Richtung!) Eigentum ist ein Wunsch des Menschen, und wir kommen ihm nach. Sie können mit diesen Bestimmungen, in denen die 17 im WGG verstreuten Bestimmungen über die nachträgliche Eigentumsbegründung in einem kundenfreundlichen, übersichtlichen Blatt Papier zusammengefasst wurden, schneller, also nicht über ein gerichtliches Feststellungsverfahren zu Fixpreisen kommen, und das heißt eben auch, unkomplizierter Eigentum bilden. Und wenn die Preise einmal über diesem Wert lägen, dann gilt natürlich § 21 WGG, dass immer der für den Eigentumswerber günstigere Preis anzuwenden ist. – Aber das können Sie dann in der Praxis noch nachvollziehen.

Ich freue mich, dass die SPÖ in den letzten anderthalb Jahren von einer eigentumsfeindlichen Partei zu einer solch eigentumsfreundlichen geworden ist. Wahrscheinlich sind das die persönlichen guten Erfahrungen, denn während Sie noch gegen die letzte Wohnrechtsnovelle gestimmt haben, haben einige Spitzenfunktionäre der SPÖ Favoriten bereits ihre Gesiba-Villen in Eigentum umwandeln lassen. Ich habe nichts dagegen, halte es aber für schlecht, dass Sie vor anderthalb Jahren dagegen gestimmt haben.

Wir wollen Eigentum für alle ermöglichen, nicht nur für SPÖ-Spitzenfunktionäre. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweiter Aspekt: Maßnahmen für die Bauwirtschaft. Bis zu 6 Milliarden Schilling werden jährlich und nachhaltig durch Reinvestitionsfristverkürzungen mobilisiert, wie in einer Studie eines unabhängigen Forschungsinstituts klar festgestellt wird, und selbstverständlich ebenso durch die Möglichkeiten zur verstärkten Eigentumsbildung, denn damit kommt Geld in den gemeinnützigen Wohnungswirtschaftskreislauf, durch den Wohnbaubankeneinsatz für Sanierungszwecke, und auch – zugegeben: erst im übernächsten Tagesordnungspunkt Gegenstand – durch die Vertragsfreiheit für Dachbodenausbauten.

Zur Resolution des ÖGB-Bundesvorstandes vom 15. November: "Die Wirtschaftskonjunktur hat sich abgeschwächt, die Arbeitslosigkeit steigt." (Abg. Bures: Durch Ihre Politik!) "Der ÖGB verlangt angesichts dieser Entwicklung ein Sofortprogramm zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Ankurbelung der Wirtschaft."

Da kann ich also nur der Hoffnung Ausdruck geben, dass – wenn es vielleicht auch noch nicht alle Abgeordneten der SPÖ nachrechnen können – zumindest die Angehörigen des ÖGB mit für diese Vorlage stimmen werden. (Abg. Bures: Durch Ihre Politik steigt die Arbeitslosigkeit!)

Meine Damen und Herren! Es gibt noch einen charmanten Punkt dabei: Nicht dass, woran in erster Linie gedacht wird, öffentliche Subventionen fließen sollen, sondern es wird privates Kapital für sozialen Neubau, für Qualitätsverbesserung im Wohnbau und für ökologisch notwendige Sanierungsmaßnahmen mobilisiert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Ich erteile ihm das Wort.

22.36

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt sehr viel auch vom Einsatz privaten Kapitals für den sozialen Wohnbau gesprochen worden. Das ist überhaupt völlig absurd, weil im sozialen Wohnbau nie die Erträge erwirtschaftet werden können, die es rechtfertigen könnten, das Kapital aus privaten Bereichen eingesetzt wird. Die Verzinsung ist zu gering, das funktioniert ganz einfach nicht, das ist Unsinn!

Ich möchte aber noch etwas anderes sagen: Immer wieder, wenn ich zum Wohnen, zur Wohnpolitik spreche, erinnere ich mich an ein Plakat, das die Freiheitlichen im Wahlkampf verwendet haben: Mieten senken, damals auch Strompreise senken und all diese Dinge. – Es ist aber leider so, dass die Mieten eben nicht gesenkt wurden, sondern dass – das hat sogar mein Vorredner gesagt – die Mieten weiter gestiegen sind. Ob sie jetzt mehr oder weniger gestiegen sind, ist eine andere Sache, jedenfalls: Von Senken kann keine Rede sein!

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, was Kollegin Bures gesagt hat: Immerhin 110 000 Wohnungen, die im gemeinnützigen Bereich gewesen sind, wurden aus diesem herausgenommen – in der Hoffnung, sie privatwirtschaftlich bewirtschaften zu können, in der Meinung, dass das dann für die Mieter billiger wird. Dass dem aber nicht so ist, beweist das Kärntner Beispiel. Interessant ist – ich weiß nicht, ob Sie das bereits wissen –, dass die Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Villach, die auch aus der Gemeinnützigkeit herausgenommen wurde, nunmehr wieder eine Gesellschaft gründet, die gemeinnützig ist, um ihren Wohnbestand wieder in den gemeinnützigen Bereich hineinzubringen, sodass man also in Kärnten sehr wohl diese Gesellschaft im gemeinnützigen Bereich belässt. Fragen Sie doch einmal in Kärnten nach, warum das geschieht. Das hat wahrscheinlich praktisch nur einen Hintergrund: Die Mieten würden sonst teurer werden, und damit das eben nicht passiert, wird das also wieder zurück in den gemeinnützigen Bereich gebracht. Es ist eigentlich völlig absurd, was da geschieht! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Zum Gesetz selber wurde schon sehr viel gesagt. Ich möchte daher nur einige Anmerkungen zu dem machen, was meine Vorredner erwähnt haben. Vor allem Kollege Firlinger hat sich ein bisschen schwer getan, und hat irgendwie untergriffig von "Leier" und so weiter gesprochen oder vom fehlenden Niveau. Über das Niveau sollten wir uns nicht unterhalten, Kollege Firlinger, denn man weiß nie, wo das Niveau endet, wenn man auf dieser Ebene weiterspricht.

Eines steht aber jedenfalls fest: Dass diese Kaufoption, die vom Kollegen Tancsits jetzt so in den Vordergrund gerückt wird, ein Eingriff in bestehende Verträge ist, haben Sie nicht dazu gesagt. Die derzeitige Rechtslage ist so, dass viele Mieter in Wohnungen wohnen, wobei sie nach zehn Jahren eine unbegrenzte Option haben, die Wohnung in ihr Eigentum zu bekommen. Eine klare Preisregelung hat es dazu auch gegeben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger. )

Was Sie jetzt machen, ist etwas anderes. Sie sagen, dass darf in Zukunft nicht mehr so sein. Es soll nach zehn Jahren nur mehr eine Option auf Kauf der Wohnung geben, und beim Preis wollen Sie das so gestalten, dass die gemeinnützigen Bauträger den Preis selbst bestimmen können und er nicht mehr von irgendjemand anderem per Gesetz oder durch Gerichte bestimmt werden kann. Das bedeutet auch in diesem Bereich eine klare Verteuerung für jene Leute, die in diesen Wohnungen leben.

Wenn das Ganze dann über die Bühne gegangen ist, wird man womöglich auch noch andere rechtliche Dinge umzusetzen versuchen. Das hat doch einen Zusammenhang, denn man sieht, dass, seit diese Regierung im Amt ist, von der Tendenz her alles, was an rechtlichen Dingen in wesentlichen Bereichen geschehen ist, im Wohnrecht immer nur zu Verteuerungen oder Verschlechterungen für die Mieter geführt hat. – Auch das ist wieder ein untauglicher Versuch, ein weiteres Schrittchen in diese Richtung zu machen.


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In Wirklichkeit wollen Sie an die Richtwertmiete herankommen, in Wirklichkeit wollen Sie in bestehende Verträge eingreifen. Die Mieter verdanken es eigentlich nur noch den Streitereien zwischen den Regierungsfraktionen, dass das noch nicht passiert ist, aber à la longue, wenn diese Regierung weiter bestehen bleibt, müssen die Mieter mit ganz empfindlichen Mietsteigerungen in allen Bereichen rechnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.40


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83. Sitzung / Seite 239

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

22.40

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Ausführungen des Abgeordneten Tancsits haben Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Eder, doch wohl gezeigt, dass die bisher getroffenen Maßnahmen im Bereich des Wohnrechts die Preissteigerungen in einem bisher nicht da gewesenen Ausmaß gedämpft haben, was die Mieten anlangt. (Abg. Dr. Jarolim: Die Ausführungen waren aber wenig konkret! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist doch gerade das Gegenteil dessen, was Sie gesagt haben, eingetreten. (Abg. Dr. Jarolim: Wenig Konkretes dazu!)

Diese Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – es ist ein Initiativantrag, ich komme noch darauf zu sprechen – ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Markt, in Richtung Deregulierung in diesem Bereich. Ich halte es für wichtig, dass nicht nur die Errichtung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, sondern eben bewusst auch die nachträgliche Begründung von Wohnungseigentum für den selbstnutzenden Mieter zum Gegenstand dieses Gesetzes geworden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für wichtig, dass die bisher bestehende Unübersichtlichkeit bei der Begründung von Wohnungseigentum – 17 verschiedene Wege gab es! – jetzt im Zuge einer Neukodifizierung vereinheitlicht und vereinfacht wird. Natürlich halte ich es für wichtig, dass es zu einer schnelleren Reinvestition von Reservekapital kommt, denn es macht einen Unterschied, ob das fünf Jahre liegt oder schon nach drei Jahren reinvestiert werden muss.

Ich kann Ihnen nicht helfen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion: Es gibt ein Gutachten, das besagt, dass damit ein zusätzlicher Investitionsschub von 3 bis 6 Milliarden Schilling pro Jahr ausgelöst wird – und das ist schon etwas.

Frau Abgeordnete Bures, ich sage gleich sehr deutlich: Ich stehe voll und ganz hinter den Intentionen und hinter dem Inhalt dieses Initiativantrages, aber es ist ein Initiativantrag, es ist keine Regierungsvorlage. Ihr permanentes An-mich-Adressieren entspricht einfach nicht der Art, wie ein Parlament sich selbst verstehen sollte. Wenn Abgeordnete einen Initiativantrag an sich selbst und an das Parlament richten, so ist das eben keine Regierungsvorlage. (Abg. Bures: Aber die Verantwortung liegt dennoch bei Ihnen!)

Lassen Sie mich jedoch noch ergänzen, dass es natürlich eine Verbesserung gegenüber dem Status quo ist, wenn Mieter in Zukunft nicht nur fünf Jahre eine Option haben, sondern danach noch fünf Jahre ein Vorkaufsrecht. (Abg. Bures: Bisher waren es zehn Jahre!) Sie selbst haben gesagt, der Mieter/die Mieterin hätte nur ein Vorkaufsrecht von fünf Jahren. – Das ist nicht richtig! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Abschließend, weil Sie einmal mehr vom "Auslöschen" eines Berufsstandes gesprochen haben, sehr geehrte Frau Abgeordnete Bures: Sie wissen doch genauso gut wie ich – und das sei auch hier im Plenum erwähnt –, dass da ein Gesetz ausläuft. Das heißt, dass all diejenigen Menschen in Österreich, die zum Zeitpunkt dieser Gesetzwerdung Hausbesorger waren, weiterhin Hausbesorger im Sinne des Gesetzes bleiben, nur keine neuen Arbeitsverhältnisse im Sinne des Gesetzes mehr gebildet werden. Das heißt, es ist ein Gesetz pro futuro, aber von einem "Auslöschen" eines Berufsstands kann überhaupt keine Rede sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sodian. 2 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

22.44

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichische Bundesregierung ist mit dem Ziel angetreten, Wohnen billiger zu machen. – Auch wenn Sie von der SPÖ das nicht wahrhaben wollen, ist uns das gelungen. (Abg. Eder: Das ist euch aber gänzlich misslungen! – Abg. Bures: Wo denn?) Sie wissen, dass uns Senkungen bei den Betriebskosten gelungen sind, für Betriebskostensenkungen kann ich Ihnen dutzende Beispiele bringen. (Abg. Bures: Wo? Nennen Sie doch einmal eine Adresse! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Selbst der Rechnungshof hat das schon gebracht, ein Grazer Beispiel, ein Gmundner Beispiel. (Abg. Bures: Wo? Sagen Sie uns das doch endlich einmal!) Die Adresse kann ich Ihnen gerne geben, ich gebe sie Ihnen nachher. Eine Wohnanlage in Gmunden: Betriebskosten 1,450 Millionen Schilling, Lohnkosten des Hausbesorgers 416 000 S. Im Einvernehmen mit dem Hausbesorger wurde das Dienstverhältnis beendet; jetzt kostet das 93 000 S. (Abg. Edler: Und wer macht jetzt die ganze Arbeit?) Sind das etwa keine Einsparungen an Betriebskosten? (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Der Rechnungshof sieht das auch so, es gibt also jede Menge an Beispielen. Was ist mit dem 25-prozentigen Abschlag bei befristeten Mietverträgen? (Abg. Bures: Und was ist mit den Zuschlägen bei Mietverträgen?)  – Sie sehen das sehr einseitig, Sie wollen nur eine Seite sehen. Gut, das nehme ich zur Kenntnis, wir sehen Gott sei Dank auch die andere Seite. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Durch diese Abschaffung ist es zu Verbilligungen, ist es zu positiven Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt gekommen. Erwähnt wurde bereits, dass die Entwicklung der Wohnkosten im Jahre 2000 erstmals unter der allgemeinen Teuerungsrate gelegen ist. Mit der Wohnrechtsnovelle 2002 werden jetzt weitere Maßnahmen gesetzt. Das ist auch schon erwähnt worden: Bauimpulse werden gesetzt, die Baubranche wird angekurbelt; das wollen Sie von der SPÖ auch nicht wahrhaben, diese 3 bis 6 Milliarden Schilling sehen Sie auch nicht.

Ich appelliere trotzdem an Sie, meine Damen und Herren von der Opposition: Stimmen Sie diesem Antrag zur Belebung des Arbeitsmarkts zum Wohle unseres Landes zu! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edler. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Mein Gott, das letzte Aufgebot!)

22.46

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien und auch Herr Bundesminister: Wenn man Ihnen so zuhört, so wäre das nach Ihrer Auslegung eine Verbesserung. – Aber das spielt es nicht, es ist das eine weitere Verschlechterung im Wohnrecht, darum kommen Sie nicht herum, und es ist das eine weitere Steigerung der Rechtsunsicherheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde so viel davon gesprochen, dass Ihre bisherigen Reformen zur Verbilligung von Wohnungen geführt haben, aber da irren Sie wirklich. Was wir erleben, und das ist besonders erfreulich, und gerade die Stadt Wien mit der Regierungspartei SPÖ tut sich da besonders hervor, ist, dass wesentliche Milliarden für Investitionen freigemacht werden und damit auch der Wohnungsmarkt wieder belebt wird. Auf Grund dessen ist es in der Mietenfrage praktisch zu einer Stabilisierung gekommen.

Sie von den Regierungsparteien aber haben bis jetzt immer noch Ihre "Speed-kills"-Gesetze verabschiedet, und kein Gesetz hat bis dato gehalten. Sie müssen jedes Gesetz wieder novel


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lieren, müssen es anpassen, und so ist es auch mit dem Hausbesorgergesetz geschehen. Sie haben nicht berücksichtigt, was das bezüglich Arbeitszeiten beinhaltet, und Sie müssen das heute einbringen, dass die Arbeitszeitformen dahin gehend angepasst werden müssen. Wir haben Ihnen das damals gesagt, aber Sie haben uns das nicht geglaubt. Die zuständige Gewerkschaft war verhandlungsbereit, aber Sie waren nicht bereit, zu verhandeln, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien. (Zwischenruf des Abg. Neudeck. )

Kollege Sodian wollte mit einem Modell aufzeigen – wir werden uns das anschauen –, dass es irgendwo zu einer Verbilligung gekommen ist. Sie müssen sich aber auch die Leistungen anschauen, da sind dann wahrscheinlich wesentliche Leistungen nicht beinhaltet. Wir bekommen Beschwerden und sind ständig damit konfrontiert, dass sich die Mieter beschweren, dass es zur Verschlechterung gekommen ist, dass es auch in der Betreuung zu Verschlechterungen gekommen ist, dass es auch in wesentlichen Angelegenheiten wirklich zu einer schlechteren Betreuung gekommen ist, meine Damen und Herren. (Zwischenrufe der Abgeordneten Neudeck und Mag. Firlinger. )

Zum Schluss kommend möchte ich sagen: Sie wollen den Markt, und das hat Herr Bundesminister Bartenstein auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Bekennen Sie sich dazu: Sie wollen den freien Markt für Wohnungen. – Wir Sozialdemokraten haben andere Vorstellungen, wir sind für leistbare Wohnungen, und wir sind vor allem auch für den Mieterschutz. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das ist jetzt aber nicht der Tagesordnungspunkt Mietengesetz! – Abg. Dr. Khol: Das Mietengesetz kommt erst!)

22.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. Ich erteile ihm das Wort.

22.48

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Derzeit ist in Europa eine gewisse Konjunkturschwäche zu vermerken. Auch Österreich ist davon betroffen, besonders die Bauwirtschaft. Es macht aber keinen Sinn, die Lage krankzujammern oder Ängste zu schüren, vielmehr müssen jetzt konkrete Maßnahmen gesetzt werden, um dieser wirtschaftlichen Entwicklung gegenzusteuern.

Diese Novelle bedeutet eine Entlastung für die Mieter und bringt Vereinfachung und Klarheit in das Mietrecht. Es hat tatsächlich eine Verbilligung auf dem Mietsektor stattgefunden, das zeigen auch die Zahlen im so genannten Warenkorb, der da immer wieder angesprochen wird. Das ist meines Erachtens eine Bestätigung für die Aussagen, die von den Regierungsparteien gemacht werden.

Die Wohnrechtsnovelle 2002 ist eine konsequente Fortsetzung des seit dem Jahre 2000 eingeschlagenen Wegs: Rechtsunsicherheiten werden beseitigt, und durch die Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wird die Baukonjunktur angekurbelt. Den Beweis dafür liefert eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bei der Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen in Auftrag gegebene Studie. Darin rechnen die Experten mit einem massiven Investitionsschub, "geparktes" Reservekapital wird genützt, um die Volkswirtschaft anzukurbeln. So wird zum Beispiel durch die Verkürzung der Reinvestitionsfrist für das Reservekapital von derzeit fünf auf drei Jahre in den kommenden Jahren zusätzlich 1 bis 2 Milliarden Schilling zur Finanzierung von Grundstücken, Bau- und Sanierungskosten von Seiten der gemeinnützigen Bauvereinigungen die Folge sein. Sinnvoll eingesetztes Kapital, das uns helfen wird, die Flaute zu überstehen.

Die Verringerung bürokratischer Hemmnisse für die Wirtschaft beziehungsweise unsere Mitbürger liegt mir am Herzen, und diese Novelle ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, wie eben schon zuvor die Wohnrechtsnovelle 2000.

Geschätzte Frau Abgeordnete Bures, auch wenn Sie von einer "missglückten Regelung" sprechen: Die Zukunft wird sicherlich das Gegenteil erweisen, denn der erleichterte Eigentumserwerb schafft nun auch für junge Leute die Möglichkeit, eine Wohnung zu erwerben oder günstig


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zu mieten. Die Schaffung positiver Rahmenbedingungen für die Bevölkerung ist die Aufgabe der Politik. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sollen sich unsere Wirtschaft und unsere Bürger frei bewegen und entfalten können sowie kreativ tätig werden. Aber auch auf die Nachhaltigkeit ist zu achten.

Der Bauwirtschaft – ich meine, dieser muss unsere besondere Aufmerksamkeit gelten – muss unter die Arme gegriffen werden, und das ist gerade jetzt wichtig. Der wirklich wesentliche Aspekt ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze, und wenn dadurch 1 400 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, so kann das nur als positiv bezeichnet werden. Bisher war es nicht möglich, Kapital aus Anleiheerlösen in Sanierungsmaßnahmen zu investieren – jetzt wird das möglich werden. Deshalb ersuche ich, dieser Novelle zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. Ich erteile ihm das Wort.

22.52

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Kollege Firlinger, eines aus Ihrer Rede müssen Sie mir noch erklären, nämlich den Zusammenhang, dass, wenn der Beruf des Hausmeisters ausstirbt, der gesamte Wohnungsmarkt zusammenbrechen würde. – Das haben Sie ein bisschen falsch verstanden. Sie meinen wahrscheinlich, dass, wenn das Haus keinen Hausmeister hat, die Häuser langsam zusammenbrechen. (Abg. Neudeck: Du hast noch nie etwas repariert! Keine Ahnung!) Das konstatieren wir bei den Hauseigentümern in Wien, und das sind die Auswirkungen Ihrer Politik. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Haben Sie schon einmal ein Haus saniert?)

Herr Minister, Sie haben es sich heute wieder – wie auch schon im Bautenausschuss – sehr leicht gemacht, indem Sie diesen Initiativantrag so von sich wegweisen – so, als ob Sie ihn gar nicht unterstützen würden, und sich auch, wie neulich im Bautenausschuss, auf dieses Gutachten zurückziehen, auf dieses unreflektierte Gutachten einer Forschungsgesellschaft, wonach mit der Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes der heimischen Wohnbauwirtschaft diese 3 bis 6 Milliarden Schilling an Mitteln zugeführt werden.

Ich muss sagen: In Zeiten einer Rezession wäre es sicherlich ein Segen für die Bauwirtschaft und auch für die Mitarbeiter, wenn das stimmen würde.

Herr Minister Bartenstein, Sie sprechen auch von einer Vereinheitlichung der Wohnungsfinanzierung in der Zukunft und von neuen Finanzierungsformen, aber: kein einziges Wort zur Situation der Mieterinnen und Mieter in Österreich. Das ist es! Auf eine einfache Formel gebracht: Sie leisten damit Ihrem Finanzminister willfährig Schützenhilfe, der das gesamte gemeinnützige Vermögen einzig und allein zur Budgetfinanzierung heranziehen möchte.

Herr Minister! Wir stoßen uns nicht generell am Verkauf der Wohnungen an unsere Mieterinnen und Mieter, wenn diese es sich leisten können. Uns geht es dabei einzig und allein um die Möglichkeit der Veräußerung von ganzen Mietobjekten an private Investoren sowie darum – was noch viel schlimmer ist! –, dass da ein Teil- oder Gesamtverkauf ganzer gemeinnütziger Unternehmen an Ihre Klientel, Herr Minister Bartenstein, und an die Geldgeber der Freiheitlichen, Herr Abgeordneter Firlinger, stattfindet, denn nicht umsonst sitzen so viele Makler aus Ihren Reihen hier im Parlament. Sie dürfen nur heute nicht reden, Herr Neudeck. (Abg. Neudeck: Wie kommen Sie darauf? – Abg. Mag. Firlinger: Das ist diskriminierend! Was sagt man dazu!)

Aber diesmal haben die Schwarzen und Freiheitlichen geradezu Angst voreinander, weil sie nicht ganz sicher sind, wem diese Gesetzesänderung mehr nützen könnte: den schwarzen Wohnbaugesellschaften oder den blauen Magnaten, die in Zeiten wie diesen ihr Geld aus den unsicheren Finanzmärkten abziehen möchten, um es in sichere Immobilienanlagen in Österreich zu stecken. (Abg. Neudeck: Was soll das?) Dass aber diese privaten Geldgeber in der Folge mit den Renditen einer Gemeinnützigen von 3,5 Prozent zufrieden sein werden, können Sie doch ehrlichen Herzens nicht behaupten. (Abg. Mag. Firlinger: Keine Ahnung haben Sie!)


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Das bedeutet dann aber Druck auf den Wohnungsmarkt, Druck auf die Mietervereinigungen, und dieser Druck wird auch die Richtwerte emporschnellen lassen. (Abg. Mag. Firlinger: Das ist ja unglaublich, was Sie da sagen!)

Finanzschwächere Mieter werden ausziehen müssen, weil sie sich die hohen Mieten nicht mehr leisten werden können. Sie werden aber keine billigeren Wohnungen mehr finden, weil der soziale Wohnbau durch Ihre Maßnahmen ausgehungert wurde, und die Menschen werden auf der Straße stehen. (Abg. Neudeck: Sie reden zum falschen Tagesordnungspunkt!)

Herr Kollege Neudeck, dass das kein von mir erfundenes Horror-Szenario ist, kann man in der Geschichte der Regierung Margaret Thatcher nachlesen: Durch genau dieselben Maßnahmen wurden mehr als 1 Million Engländer obdachlos. Und ich frage Sie: Ist das Ihr Szenario für die Zukunft Österreichs im Wohnungswesen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Firlinger: Eine glatte Lachnummer war das!)

22.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kampichler. – Bitte.

22.56

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Faul, ich bin nicht Ihrer Auffassung: Das Szenario, das Sie uns da wieder einmal gezeichnet haben, entspricht dem Muster, das Sie auch in vielen anderen Bereichen anwenden; wir lassen uns aber von solchen Aussagen nicht beeindrucken, auch die Bürger dieses Landes nicht! (Ruf bei den Freiheitlichen: An dem Szenario ist etwas faul!)

Geschätzte Damen und Herren! Vier Punkte der Wohnrechtsnovelle 2002 sind aus meiner Sicht ganz besonders wichtig – sie sind bereits angesprochen worden, ich möchte sie aber gerne wiederholen –, und zwar die Verbesserung bei der Überführung von Mietwohnungen in das Eigentum. (Abg. Eder: Welche Verbesserungen?) Es wird Verbesserungen geben, Herr Kollege! Das Zweite: die Steigerung der Wohnqualität durch gezielte Sanierungsarbeiten. Das ist eigentlich in der bisherigen Debatte zu kurz gekommen. Die Leute werden in den sanierten Wohnungen mehr Komfort und mehr Qualität haben, Herr Kollege! (Abg. Eder: Und wer bezahlt das? Die Leute selber!) 1 400 zusätzliche Arbeitsplätze werden dadurch geschaffen, dass wir das Wohnkapital jetzt flüssig machen.

Zuletzt: Die Reduktion des CO2-Ausstoßes durch Wärmedämmung und durch Erneuerung von Heizanlagen wird uns dem Kyoto-Ziel etwas näher bringen. Es ist das eine ganz wichtige Investition.

Geschätzte Damen und Herren! Es handelt sich dabei um ein Gesetz mit vielen guten Auswirkungen, dem ich sehr, sehr gerne meine Zustimmung erteile. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rada. Ich erteile ihm das Wort.

22.57

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wenn Abgeordneter Firlinger die Aussagen der Abgeordneten Bures so heruntermacht, sie als "Leier", "Lamento" und Ähnliches bezeichnet, dann ist das für mich Beweis genug, dass sie richtig argumentiert, dass sie voll und klar dieses Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz durchschaut hat und weiß, welche Probleme das in sich birgt. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei den Freiheitlichen: Haben Sie nicht zugehört?)

Daher ist für mich diese Lobhudelei der Regierungsparteien auch nicht einsichtig und verständlich, dass mit dieser Wohnrechtsnovelle die Bauwirtschaft angekurbelt werde. Das müssen Sie mir einmal klar und deutlich erklären. Im Übrigen: Wir müssten jetzt nicht die Bauwirtschaft an


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kurbeln, die Bauwirtschaft würde nicht so darniederliegen, hätten Sie mit dieser Ihrer Regierungspolitik in den vergangenen eineinhalb Jahren es nicht so weit gebracht, dass die Bauwirtschaft eben so darniederliegt.

Aber nun zum Thema: Vordergründig gesehen, scheint es einmal sehr angenehm zu sein, wenn sich eine Regierung dafür einsetzt, dass es den Menschen leichter ermöglicht wird, zu Wohnungseigentum zu kommen, wissen wir doch aus den Statistiken, dass die Menschen nichts lieber haben als ein Eigenheim, sogar ein Haus im Grünen, aber es sich eben nicht immer leisten können. Daher sind sie auch in vielen Fällen auf die Wohnbautätigkeiten Gemeinnütziger angewiesen. Und ich sage Ihnen etwas, was ganz besonders für den ländlichen Bereich gilt: Wäre nicht diese Gemeinnützigkeit im Bauwesen gegeben, viele unserer Mitmenschen könnten dort keine Wohnung erwerben. Es sind vor allem auch die Kommunen und Bürgermeister, die Grund und Boden günstig zur Verfügung stellen. – Beim Erwerb von Eigentum Erschwernisse einzubauen, kann daher nicht Ziel einer sozialdemokratischen Politik sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn es Ihnen wirklich ernst damit wäre, auch jungen Familien den Erwerb von Eigentum zu erleichtern, hätten Sie dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Lackner zustimmen können, in dem er sich dafür einsetzt, dass die in diesem Zusammenhang anfallenden Gerichtsgebühren für junge Menschen abgeschafft werden, für Menschen eben, die eine gemeinnützige Wohnung erwerben, Kredite aufnehmen – und dann auch noch durch Gerichtsgebühren geradezu bestraft werden. (Beifall bei der SPÖ.)

23.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

23.01

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wohnrechtsnovelle 2000 greift, und auch die Wohnrechtsnovelle 2002 wird große Vorteile für Bürger und Wirtschaft bringen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Bereits vergangenes Jahr haben wir Ihnen hier im Hohen Haus die deutlichen Vorteile der Wohnrechtsnovelle 2000 aufgezeigt. Leider waren viele von der SPÖ – und insbesondere Frau Bures – nicht bereit, daran zu glauben. Jetzt liefern wir Ihnen den Beweis: Die Mieten waren noch nie so günstig wie jetzt! (Die Abgeordneten Bures und Eder: Wo denn?)  – Schauen Sie sich den Mietkostenindex an! Die Zahlen des Mietkostenindex liegen erstmals seit 1980 deutlich unter jenen des Inflationsindex. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures. )

Das ist ein klarer Beweis dafür, dass die Bundesregierung mit ihrer Wohnpolitik der Deregulierung und breiten Eigentumsbildung den richtigen Weg eingeschlagen hat. Schon im Vorjahr wurde die Eigentumsbegründung erleichtert, und heuer setzen wir diesen erfolgreichen Weg mit der Wohnrechtsnovelle 2002 fort.

Ich nenne nun noch einige Punkte zur gegenständlichen Novelle. – Bisher konnten Anleiheerlöse nicht für die Sanierung von Altbauten herangezogen werden, obwohl mehr als 60 Prozent des Wohnungsbestandes nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden und daher sanierungsbedürftig sind. Durch die Änderungen im Bundesgesetz betreffend steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues wird dagegen nun Abhilfe geschaffen. Und nach Prognosen von Experten wird ein Finanzierungsvolumen von 3 bis 6 Milliarden Schilling und somit ein Bauvolumen von 10 Milliarden Schilling ausgelöst, also Kapital, das die Bauwirtschaft gerade jetzt dringend braucht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die wirklich wesentlichen Aspekte – die ich nicht genug betonen kann – sind dabei die Schaffung von 1 400 Arbeitsplätzen in diesem Sektor sowie die positiven umweltpolitischen Auswirkungen durch die Sanierung von Altbauten.

Außerdem werden durch das Fixpreisverfahren bei Veräußerungen von Wohnungen Gerichte und Schlichtungsstellen nur mehr im Streitfall und nicht mehr obligatorisch eingeschaltet.


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Alles in allem ist das eine mehr als gelungene Novelle, von der viele Bürger profitieren werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Wohnrechtsnovelle 2002 in 890 der Beilagen.

Hiezu hat Frau Abgeordnete Bures ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 891 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 532/A der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Werner Miedl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird (880 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nunmehr zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.05

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir behandeln nun eine Änderung des Fremdengesetzes des


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Jahres 1997. Dabei geht es um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das im Wesentlichen besagt, dass die Verpflichtung des Beförderungsunternehmers zur Prüfung von Reisedokumenten im Gesetz nicht ausreichend klar hervorgehoben ist.

Über diese Gesetzesbestimmung wurde im Ausschuss sehr lange diskutiert, denn die Bestimmung zur Reparatur im Hinblick auf dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hätte gelautet:

"Bevor der Beförderungsunternehmer dem Fremden Zutritt zum Beförderungsmittel verschafft, muss dieser" – nämlich der Fremde – "die sachliche Richtigkeit des Reisedokuments auf Grund des Augenscheins und eigener Angaben glaubhaft machen."

Meine Damen und Herren! Dies bedeutet in Wirklichkeit, dass diese Klarheit nicht über die Verpflichtung des Carriers geschaffen wird, sondern die Verpflichtung eigentlich auf den Betroffenen, nämlich auf den Fremden, abgewälzt wird.

Prinzipiell ist die SPÖ durchaus bereit, bei der Erfüllung des Auftrags des Verfassungsgerichtshofes mitzuhelfen, nämlich für eine ganz klare definierte Gesetzesvorlage zu sorgen. – Wir haben sehr deutlich und ausführlich diskutiert, und wir müssen darauf hinweisen, dass wir eine klarere Formulierung verlangt haben. Ich hatte das Gefühl, dass auch der Herr Minister das so gesehen hat und dass das auch bei der ÖVP-Fraktion so gesehen wurde. Herr Minister Strasser hat dann auch zugesagt, dass er veranlassen wird, dass eine neue Formulierung, die diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes näher kommt, vorgelegt wird.

Hohes Haus! Allerdings haben wir bis jetzt keinen derartigen neuen Vorschlag erhalten. Mich drückt jetzt die Frage, und ich möchte Herrn Minister Strasser um Auskunft ersuchen, ob er den Auftrag geben hat, dass dieser Passus klarer und deutlicher formuliert wird. Dabei soll es aber nicht zu einer Umkehr der Beweislast kommen, sondern es soll, wie es dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes besagt, deutlicher definiert werden, welche Aufgaben der Carrier hat.

Herr Minister, für mich stellt sich jetzt die Frage: Haben Sie darauf vergessen? Haben Ihnen die Beamten keinen entsprechenden neuen Vorschlag geliefert? Und wenn sie Ihnen einen geliefert haben: Wieso haben Sie uns diesen Vorschlag, obwohl Sie uns das de facto zugesagt haben – nicht übermittelt, damit wir prüfen können, ob wir jetzt dieser Novelle zuzustimmen können?

Oder ist Ihnen etwas passiert? – Ich könnte mir vorstellen, dass Sie einen Vorschlag gemacht haben, diesen mit dem Koalitionspartner FPÖ diskutiert haben und die FPÖ vielleicht gemeint hat: Wenn es darum geht, die Schuld dem Fremden zuzuweisen, dann ist das für uns genau die Novelle, die wir wollen! Dann haben Sie die Freiheitlichen sozusagen wieder einmal im Regen stehen gelassen, und Sie, Herr Minister Strasser, konnten wieder einmal nicht erreichen, was Sie uns mehr oder weniger zugesagt haben. – Ebenso ist es Ihnen ja auch beim Zivildienst, beim Integrationsvertrag und bei der Diskussion um die Zuwanderungsquote ergangen!

Herr Minister! Wie soll man da konstruktiv mitarbeiten, wenn es keine Information gibt, wenn das im Ausschuss nur angekündigt wird, in der Folge jedoch nicht die entsprechenden Handlungen gesetzt werden?

Auch in der Richtlinie 2001/51/EG vom 28. Juni 2001 geht es darum, dass der Carrier die Kontrollverpflichtung hat und keinesfalls dem Fremden die Beweislast zugeordnet werden kann.

Da legistisch nicht nachgebessert wurde und es in Anbetracht des Beschlusses, der heute erfolgen wird, absehbar ist, dass es zu einer neuerlichen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof kommen wird, werden wir dieser Gesetzesvorlage in keinster Weise die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Egghart. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.


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83. Sitzung / Seite 246

23.11

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es war ganz wesentlich, ein Gesetz, das im Jahre 1997 beschlossen wurde, zu adaptieren. Es ist notwendig, dass wir hier eine klare Gesetzesform finden. Der Herr Bundesminister für Inneres hat das im Innenausschuss sehr deutlich dargestellt, und ich meine, dass wir ihm auch in dieser Frage vertrauen können.

Herr Bundesminister Strasser hat sehr deutlich dargestellt, welche Probleme es damit gibt. Ich glaube, alle vom Verfassungsgerichtshof aufgezeigten Unklarheiten, die es gegeben hat, sind jetzt auch in Bezug auf den Carrier beseitigt. Es gibt jetzt relativ klare Bestimmungen, und ich glaube, dass es für uns auch in Zukunft notwendig sein wird, im Zusammenhang mit dieser Thematik weiterhin für die Sicherheit Österreichs zu sorgen und die Zusagen, die wir in diesem Bereich – auch vom Herrn Bundesminister – bekommen haben, zur Kenntnis zu nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erwarte mir, dass wir die Sicherheit des Staates Österreich im Interesse unserer Bürger für die Zukunft weiterhin gewährleisten, und daher wird es notwendig sein, dem vorgelegten Gesetzestext die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.12

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum sich der Nationalrat heute mit einer Novelle des Fremdengesetzes zu beschäftigen hat, ist sehr einfach zu erklären: Weil wir nachlässig bei der Formulierung von Gesetzesbestimmungen waren und wiederum, trotz der Mahnungen der Opposition – in diesem Fall der Grünen, denn die SPÖ war damals nicht in Opposition und hat ja dieses Gesetz beschlossen –, verfassungswidrige Bestimmungen aufgenommen haben. Und tatsächlich hat der Verfassungsgerichtshof diese jetzt aufgehoben.

Die Gefahr, dass man jetzt in gewisser Hinsicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und wieder eine Bestimmung beschließt, die möglicherweise vor dem Höchstgericht nicht halten wird, ist evident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Sie jetzt mit tief schürfenden juristischen Details zu behelligen, erlaube ich mir, den Abänderungsantrag, den die grüne Fraktion dazu formuliert hat, vorzutragen und ihn auch zu erläutern.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde betreffend den Antrag 532/A der Beilagen, mit dem das Fremdengesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (880 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Z 3: In § 53 Abs. 3 soll anstelle des letzten Satzes eingefügt werden:

"Bevor der Beförderungsunternehmer dem Fremden Zutritt zum Beförderungsmittel verschafft, muss dem Beförderungsunternehmer die sachliche Richtigkeit des Reisedokuments auf Grund des Augenscheins und der Angaben des Fremden glaubhaft erscheinen. Die Normen der Genfer Flüchtlingskonvention sind anzuwenden."

*****

Soweit unser Abänderungsantrag.


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Was besagt das jetzt, und zwar so, sodass es jeder versteht? – Mit der Fremdengesetz-Novelle wurde eine Strafe für Beförderungsunternehmer – in diesem Fall geht es um Flugunternehmer, um Carrier – angedroht, die Menschen in ihren Flugzeugen als Passagiere mitnehmen, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass sie falsche Papiere beziehungsweise gefälschte Dokumente haben. Man hat gesagt, dass man dem vorbeugen will, weil das ein Problem in Österreich wäre – das kommentiere ich jetzt nicht –, und bürdet nun die Verpflichtung, die meiner Ansicht nach ausschließlich die Grenzkontrollstellen haben, den Beförderungsunternehmen auf und sagt: Wenn ihr nicht darauf achtet, dass nur Leute, bei denen Gesicht und Dokumente zueinander passen, in euer Flugzeug steigen, dann wird das mit Strafe sanktioniert!

Diese Bestimmung hat der Verfassungsgerichtshof in der Art und Weise, wie sie formuliert war, als unzureichend bezeichnet und nicht dem Legalitätsprinzip entsprechend aufgehoben. Es war nicht ganz klar, was damit gemeint ist. Und daher kam es zu einem Gesetzesprüfungsverfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt wird eine Regelung gewählt, die ich keinesfalls für ausreichend halte, um da Klarheit zu schaffen – noch dazu bürdet diese Bestimmung sowohl den Beförderungsunternehmen als auch den Betroffenen Lasten auf, die nicht gerechtfertigt sind.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit von einem wirtschaftlichen Unternehmen sozusagen eine vorgelagerte Grenzkontrolle durchzuführen ist und welche Probleme es in der Folge geben kann, wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass jemand, der nachweislich falsche Dokumente hatte, dann trotzdem in Österreich Asyl bekommt, was zwar unwahrscheinlich ist, aber doch eintreten kann. Inzwischen wird der Beförderungsunternehmer bestraft, weil sich Dokumente als nicht richtig herausgestellt haben. Im Hinblick darauf frage ich mich: Wie wird zum Beispiel die AUA unter Wahrung des Datenschutzes jemals erfahren können, dass ihr zu Unrecht eine Strafe aufgebrummt wurde?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese Bestimmung schaut beim ersten Lesen relativ wenig bedeutungsvoll aus, hat aber aus verschiedensten Aspekten große Bedeutung, und es besteht die Gefahr – das haben wir im Ausschuss schon diskutiert –, dass sie, wenn sie so beschlossen wird, wieder nicht hält. – Das ist der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt ist, dass dem Bemühen nicht nur der grünen Fraktion in keiner Weise entsprochen wurde. Es gibt darüber zwar kein Begutachtungsverfahren, denn das wurde als Initiativantrag eingebracht, und kundige NGOs oder beispielsweise auch der UNHCR erfahren ja nur über Umwege, was der Nationalrat fremdenrechtlich gesehen wieder vorhat. Es wurde jedenfalls davor gewarnt, das nicht explizit in das Gesetz mit aufzunehmen, und es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Normen der Genfer Flüchtlingskonvention zu beachten und anzuwenden sind. Und dass man sich daran halten sollte, scheint mir schon aus dem Grund völlig plausibel zu sein, weil in jener EU-Richtlinie, auf die sich das Ganze überhaupt stützt, extra noch darauf hingewiesen wird, dass beispielsweise auf die Verpflichtungen Österreichs aus der Genfer Flüchtlingskonvention Bedacht zu nehmen ist. Im Hinblick darauf frage ich Sie: Warum gilt das, was für EU-Richtlinien im Hinblick auf Schutzbestimmungen gilt und beachtet wird, für den österreichischen Gesetzgeber nicht, wenn es massive Bedenken jener gibt, die mit dieser Problematik zu tun haben? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der zweite und nicht unmaßgebliche Satz dieses Abänderungsantrages von uns Grünen.

Wir haben darüber im Ausschuss eine lange und heftige Debatte abgeführt. Meine Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion und ich machen immer wieder darauf aufmerksam, dass der Nationalrat bei Gesetzesänderungen doch bedächtig vorgehen und Warnungen, dass sie eventuell vor Höchstgerichten nicht halten, ernst nehmen möge. Daran halten Sie sich aber auch heute wieder nicht, außer Sie schließen sich diesem unserem Abänderungsantrag an, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich ja noch hoffe. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.19


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
83. Sitzung / Seite 248

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Der von Frau Abgeordneter Stoisits eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loos. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.19

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt, dass der Verfassungsgerichtshof eine Passage dieses Gesetzes wegen Unbestimmtheit aufgehoben hat. Wir haben jetzt Kriterien geschaffen, von denen wir annehmen – und das wurde auch mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes abgestimmt –, dass damit diese Bestimmtheit geschaffen wird.

Meine Damen und Herren! Ich will aber schon darauf hinweisen, worüber wir eigentlich reden: Es geht darum, dass auch Transportunternehmer neben Behörden im Ausland eingeschaltet werden, um zu überprüfen, wer in ein Flugzeug oder in ein Schiff einsteigt und wer mit einer internationalen Buslinie mitfährt. Ich glaube, nach dem 11. September sind wir alle – da schließe ich wirklich niemanden aus – einer Meinung, dass nämlich jeder, der dazu fähig ist, mithelfen muss, dass die Sicherheit unserer Bevölkerung in Österreich gewährleistet ist. Das ist der eigentliche Grund, warum wir diese gesetzliche Bestimmung jetzt neu fassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Auf einen Punkt möchte ich noch kurz eingehen: Es soll auch ein Teil des Integrationspaketes der Bundesregierung umgesetzt werden, und zwar sollen die Pendler aus der Quotenregelung herausfallen. Ich möchte das kurz ansprechen: Wir haben betreffend Saisonniers, Grenzgänger und Erntehelfer neue Regelungen geschaffen, die uns in Österreich gut wirtschaften lassen.

Sicherheit und gute Wirtschaft wird weiterhin ein großes Ziel dieser Koalition sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

23.21

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neufassung dieses Teils des Fremdengesetzes war notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof diese Bestimmung wegen Unbestimmtheit aufgehoben hat. Ich danke daher der Initiative der Klubs, dass diese Regelung so rasch in die Debatte eingebracht wurde. Transportunternehmen haben die Identität der Passagiere festzustellen und den Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Das ist eine notwendige Vorsichtsmaßnahme in diesem Bereich.

Auf Grund der Diskussion im Ausschuss habe ich unserem Haus und dem Verfassungsdienst neuerlich den Auftrag gegeben, die Argumente durchzudiskutieren, und wir sind nach Abwägung aller Argumente zu dem Schluss gekommen, dass der von den Initiatoren dieser Gesetzesinitiative eingebrachte Textvorschlag für die Erreichung unserer Ziele der günstigste ist.

Es geht auch noch um einen zweiten Punkt, der für die weitere Politik in diesem Bereich ganz entscheidend ist, nämlich um den Wegfall der Quotenpflicht für Pendler. Das ist Teil des Integrationspaketes der Bundesregierung. Ich habe mir auch erlaubt, in meinem Entwurf für eine neue Niederlassungsverordnung, den ich zur Begutachtung ausgesandt habe, auf die Intention der Parteien, die diesen Initiativantrag eingebracht haben, Rücksicht zu nehmen. Ich hoffe, dass er Gesetz werden wird, sodass wir auch in der Verordnung darauf Bezug nehmen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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83. Sitzung / Seite 249

23.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

23.23

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass nunmehr die Unternehmer verpflichtet werden, die Identitätsdaten der von ihnen beförderten Fremden und die erforderlichen Dokumente für Auskünfte bei Grenzkontrollstationen bereit zu halten.

Es geht in diesem Zusammenhang um Klarstellungen im Fremdengesetz. Nachdem der Verfassungsgerichtshof eine Passage beziehungsweise einen Satzteil im Fremdengesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat, wurde diese Novellierung beantragt. Mit dieser neuen Formulierung soll dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes als einem höchstgerichtlichen Gebot ausreichend Rechnung getragen werden. Inhaltlich wird sich am Fremdengesetz selbst nicht Wesentliches ändern; es geht lediglich um eine bessere Formulierung. Diese Vorgangsweise entspricht auch künftigen EU-Richtlinien.

Insofern, Herr Bundesminister, gibt es auch unsererseits keine Einwände. Wenn Sie aber – beziehungsweise tut das vor allem die FPÖ – nunmehr verlangen, dass in Hinkunft Fremde die sachliche Richtigkeit des Reisedokumentes und ihrer Angaben glaubhaft machen müssen, so trifft diese Verpflichtung eben die Fremden. Hiebei geht es jedoch, wie es dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes verlangt, um die Klarstellung der Verpflichtung der Beförderungsunternehmen. Daher muss ganz eindeutig formuliert werden, dass diese Auflage die Beförderungsunternehmen betrifft, und es darf die Beweislast nicht den Fremden zugeschoben werden. – Dem ist aber nicht so. Der Antrag geht einen anderen Weg, und daher findet er nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

23.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.25

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend lässt sich zu dieser Novellierung des Fremdengesetzes sagen, dass sie den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes nicht entspricht. Durch diese Novellierung wird der Fremde beweispflichtig gemacht, indem er die sachliche Richtigkeit der Dokumente glaubhaft machen muss. Das ist nicht das, was der Verfassungsgerichtshof verlangt hat! Daher ist dieser Gesetzesvorschlag abzulehnen.

Auf unsere Frage im Ausschuss, Herr Bundesminister Strasser, wie denn der Fremde glaubhaft machen soll, dass sein Dokument sachlich richtig ist, und wie das mit dem Augenschein in der Praxis funktionieren soll, sind Sie uns eine Antwort schuldig geblieben.

Zum Abänderungsantrag von Frau Abgeordneter Stoisits möchte ich bemerken – damit sie weiß, warum wir ihn ablehnen beziehungsweise diesem nicht zustimmen können –: Er ist uns zu kurzfristig zugekommen. Wir haben kurz darüber gesprochen, und bei schneller Prüfung hatten wir den Eindruck, dass der Fremde in Wirklichkeit auch da wieder die Beweislast hat. Daher können wir diesem Antrag in dieser Fassung die Zustimmung leider auch nicht geben.

Herr Bundesminister! Sie kündigen immer wieder – mit einem liberalen Deckmäntelchen – an, was Sie alles für die Menschen in diesem Staat, für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch wenn sie keine Österreicher und Österreicherinnen sind, tun werden. – Ihre Taten sehen aber anders aus! Eine Ihrer ersten Maßnahmen war der Beschluss der Neubesetzung des Integrationsbeirates, und jetzt berät sich die Regierung bei diesem Integrationsbeirat mehr oder weniger selbst. Sie haben gesagt, die Asylanträge dürfen nicht mehr an österreichischen Botschaften im Ausland gestellt werden. Das ist Ihre Politik!

Und wenn Herr Abgeordneter Miedl wahrhaft abenteuerliche Anschuldigungen macht, dass nämlich Schwarzafrikaner mehr oder weniger unisono kriminell und Drogendealer sind, dann ist das ein Problem! (Abg. Dr. Fekter: Das ist eine Unterstellung!) Diesbezüglich habe ich wirklich Ihre scharfe Entgegnung vermisst! Und wenn er fordert, dass Entwicklungshilfe mit Asylwerbern


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83. Sitzung / Seite 250

verknüpft werden soll – man kann das fast als "Kopfgeldquote" bezeichnen –, dann finde ich das abenteuerlich!

Daher muss ich Ihnen, Herr Bundesminister Strasser, sagen: Sie reden anders, als Sie dann handeln! Um ein Bibelzitat zu verwenden: An Ihren Taten werden wir Sie erkennen! (Beifall bei der SPÖ.)

23.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Miedl zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen laut § 58 Geschäftsordnung. – Beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen, Herr Abgeordneter.

23.28

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Wurm hat behauptet, ich hätte gesagt, dass alle Schwarzafrikaner, die in Österreich leben, Drogendealer sind. – Das ist nicht richtig! Das habe ich nie gesagt!

Allerdings verhält es sich so, dass ein hoher Anteil der Dealer, die in Graz dealen, Schwarzafrikaner sind. Das habe ich gesagt. Aber es sind bei Gott nicht alle Schwarzafrikaner Dealer. – Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 880 der Beilagen.

Hiezu hat Frau Abgeordnete Mag. Stoisits einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 3 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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83. Sitzung / Seite 251

19. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (817 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz – ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden (853 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir behandeln jetzt die Vorlage zum E-Commerce-Gesetz, mit dem die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt werden soll. Es ist dies eine Notwendigkeit, um in diesem Bereich Rechtsstandards und Rechtssicherheit zu erreichen. Wir begrüßen grundsätzlich eine Regelung in Österreich. Wir gratulieren gleichzeitig – das darf ich namens meiner Fraktion hier darlegen (Abg. Dr. Krüger: Danke!)  – den Verfassern, nämlich den Beamten im Justizministerium, die der Öffentlichkeit einen exzellenten Begutachtungsentwurf mitgeteilt haben. Herzlichen Dank von der sozialdemokratischen Fraktion! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage sieht ein wenig anders aus: Es fehlt die Aufsicht, es fehlten auch die Strafen. – Dann allerdings kam ein Abänderungsantrag: Strafen waren wieder vorgesehen. Aber es gibt bis heute keine Aufsicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Ich sage Ihnen, wer auf Grund des Herkunftslandprinzips davon betroffen ist, liebe Frau Kollegin Fekter: nämlich die Wirtschaft. Verbraucherverträge inklusive der vorvertraglichen Informationspflichten sind vom Herkunftslandprinzip ausgeschlossen, aber nicht Verträge, die Unternehmer untereinander abschließen. Das heißt, die österreichischen Unternehmer müssen sich mit 15 verschiedenen Rechtsnormen, nämlich den Rechtsnormen der Mitgliedstaaten, auseinander setzen. Ich weiß genau, dass wir das von Österreich her nicht beeinflussen können.

Werte Kollegin Fekter! Wir haben dieses Thema im Justizausschuss, wie ich glaube, sehr sachgerecht diskutiert. Wir beide wissen, dass zahlreiche Fragen ungeklärt sind. Es wird zu zahlreichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes kommen. Auch fehlt in diesem Bereich im Grunde genommen die Begleitforschung.

Wir vermissen da auch Initiativen von Seiten der Regierungsparteien. Unsere Kritik stützt sich darauf, dass das Herkunftslandprinzip nicht am Gültigkeitsvergleich festhält. Wir vermissen die Sonderaufsichtsrechte.

Daher bringe ich hiermit einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier ein, der dem Rechnung tragen soll.

Demnach soll zum einen die Zuständigkeit des österreichischen Internationalen Privatrechts im Günstigkeitsvergleich festgehalten werden und zum anderen die Aufsicht über in Österreich niedergelassene Diensteanbieter durch die Aufsichtsstelle geregelt werden.

Herr Bundesminister! Erlauben Sie mir aber auch, die heutige Debatte zum Anlass zu nehmen, um auf eine Aussage von Ihnen einzugehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir von der sozialdemokratischen Fraktion unterstützen Bundesminister Böhmdorfer in einer Frage, nämlich darin, eine Parlamentsdebatte über den EU-Haftbefehl durchzuführen. Herr Bundesminister, es geht da um verfassungsrechtliche Fragen: Dürfen wir Österreicher ausliefern oder nicht? Es geht darum, welche Straftaten über


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83. Sitzung / Seite 252

haupt unter diesen europäischen Haftbefehl fallen. (Abg. Dr. Fekter: ... aber nicht Strafrecht, Herr Kollege Maier!)

Herr Bundesminister! Sie haben die Möglichkeit, ein Schreiben an das Präsidium zu richten, an den Herrn Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz Fischer (Abg. Dr. Fekter: Wird im Hauptausschuss behandelt!), um am Freitag hier im Hohen Haus eine Erklärung darüber abzugeben, wie dieses Hohe Haus über diesen europäischen Haftbefehl befindet. (Abg. Dr. Fekter: EU-Agenden werden im Hauptausschuss behandelt! Kennst du die Geschäftsordnung nicht?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das eine verfassungsrechtliche Frage, es geht um die Rechte der Bevölkerung. Ich meine, wir sollten dies am Freitag in diesem Hause diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

23.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordneten Maier soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag wurde verteilt, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Er wird darüber hinaus dem Stenographischen Protokoll beigefügt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier und GenossInnen zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (817 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz – ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden (853 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Artikel I soll wie folgt geändert werden:

Im § 20 soll ein Abs. 3 angefügt werden, welcher lautet:

"(3) Privatrechtsverhältnisse des Diensteanbieters und privatrechtliche Ansprüche gegen diesen richten sich auch im koordinierten Bereich nach dem Recht, auf das die Bestimmungen des internationalen Privatrechts verweisen. Eine Regelung des verwiesenen Rechts ist vorbehaltlich der §§ 21 bis 23 nicht anzuwenden, soweit dadurch der freie Verkehr der Dienste der Informationsgesellschaft eingeschränkt werden würde; an ihre Stelle tritt die entsprechende Regelung des Rechts des Mitgliedstaates, in dem sich der Diensteanbieter niedergelassen hat."

2. Im Artikel I wird nach dem siebenten Abschnitt folgender achter Abschnitt eingefügt, welcher samt Überschrift wie folgt lautet:

"8. Abschnitt

Aufsicht über in Österreich niedergelassene Diensteanbieter

Aufsichtsstelle

§ 26 (1) Aufsichtsstelle im Sinn dieses Bundesgesetzes ist die KommAustria. Sie kann sich zur administrativen Unterstützung der RTR-Gmbh bedienen.

(2) Die Zuständigkeit und die Befugnisse der Gerichte und Behörde zur Wahrnehmung der in ihren jeweiligen Wirkungsbereich fallenden Aufgaben bleiben unberührt.


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83. Sitzung / Seite 253

Zuständigkeit und Aufsichtsmaßnahmen

§ 27 (1) Die Aufsichtsstelle hat diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes durch die im Inland niedergelassenen Diensteanbieter erforderlich sind. Sie hat Beschwerden ohne Rücksicht darauf, in welchem Mitgliedstaat sich der Beschwerdeführer aufhält oder ansässig ist, entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

(2) Die Aufsichtsstelle kann einem Diensteanbieter Auflagen erteilen und Maßnahmen zur Behebung der von ihr festgestellten Mängel binnen einer angemessenen Frist androhen.

(3) Die Aufsichtsstelle kann einem Diensteanbieter, der von ihr angeordneten Maßnahmen trotz eines Hinweises auf die damit verbundenen Rechtsfolgen nicht fristgerecht nachkommt, die Ausübung seiner Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen, soweit diese Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihr verfolgten Zielen steht.

(4) Diensteanbieter sind verpflichtet, der Aufsichtsstelle auf Verlangen diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für den Vollzug der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes notwendig sind. Sie haben ihr auf Verlangen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, an Hand deren die Aufsichtsstelle die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, ermitteln kann."

Bei den folgenden Abschnitten erhöht sich die Zahl, die die Abschnitte bezeichnet, um jeweils eins und die Zahl, die die Paragraphen bezeichnet, um jeweils zwei.

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.36

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mein Vorredner, der geschätzte Kollege Maier, hat gegen Ende seiner Ausführungen zwar nicht zu diesem Tageordnungspunkt gesprochen, aber völlig zu Recht festgehalten, dass die Frage des europäischen Haftbefehls auch parlamentarisch zu diskutieren sein wird. Es handelt sich hiebei um einen Eingriff in bestehendes Verfassungsrecht, und es ist sicherlich keine Kleinigkeit, wenn auf europäischer Ebene diskutiert wird, dass sich die Republik Österreich verpflichten soll, Auslieferungsbegehren anderer Mitgliedstaaten bezüglich österreichischer Staatsbürger stattzugeben, auch für Straftaten, die im Ausland, aber nicht in Österreich strafbar sind. Es wäre dies eine fundamentale Änderung unserer Rechtsgrundsätze, und da ist es nur legitim, wenn man dies dem Hohen Haus vorlegt und hier mit in Verhandlung nimmt.

Nun zum eigentlichen Gesetz, dem E-Commerce-Gesetz. – In Hinkunft wird es, was die Informationsmöglichkeiten anlangt, nur noch zwei Arten von Menschen geben: "the connected" und "the unconnected". Das ist die bittere Tatsache, die sich aus dem boomenden Internet ergibt. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die mit diesem Medium verbunden sind, damit umgehen und sich dieses Mediums bedienen können – auf der anderen Seite jene, die "unconnected" sind und nicht diese Möglichkeiten haben. Das ist die bittere Seite der Medaille, dass es nicht allen zugänglich sein wird, weil sich nicht jeder damit befassen wird.

Auf der anderen Seite ist das Internet für mich ein faszinierendes Medium, weil damit ungeahnte Informationsmöglichkeiten verbunden sind. Vor wenigen Jahren noch wäre es völlig undenkbar gewesen, dass man mit der bloßen Eingabe irgendeines – wie es heißt – Keywords im Internet zu Informationen kommt, von denen man früher wirklich nur träumen konnte. Es ist erstaunlich und bemerkenswert, wie sich das Internet auch im beruflichen Alltag verfestigt, nicht nur durch den E-Mail-Verkehr, sondern auch ganz einfach durch die Möglichkeiten, die man beispielsweise als Jurist durch die Nutzung des Rechtsinformationssystems hat, das weiterhin kostenlos und frei zugänglich ist, oder durch die Nutzung von Datenbanken – ob es das Firmenbuch oder das Grundbuch ist; auch Eurolex spreche ich an. Auf Knopfdruck kann man in allen


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Stenographisches Protokoll
83. Sitzung / Seite 254

Sprachen alle Übersetzungen aller Directives oder Richtlinien auf europäischer Ebene haben, jede Rechtsprechung dazu, auch jeden Fall des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, des Gerichts der ersten Instanz und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Das ist wirklich etwas unglaublich Faszinierendes, und es verbessert die Qualität der Rechtsberatung auch in anderen Bereichen.

Es ist aber auch notwendig, dass man einen Rechtsrahmen für die Nutzung des Internet und des E-Commerce schafft. Mit diesem Gesetz wird die bestehende Richtlinie umgesetzt. Meiner Ansicht nach beweist die Umsetzung dieser Richtlinie einmal mehr, dass der ursprüngliche Gedanke eines rechtsfreien Raums des Internet völlig absurd und unrichtig ist, denn: Das Recht ist Internet-neutral, das heißt, dass alle Rechtsvorschriften auch auf das Internet und die Inhalte, die dort verbreitet werden, Anwendung zu finden haben.

Es gibt einige Sonderbestimmungen, die jetzt mit dieser Regierungsvorlage eingeführt werden, so beispielsweise die Haftung bei der Setzung von Links, die natürlich sehr bescheiden angesetzt werden muss, weil jeder Link eine Erweiterung der Informationsmöglichkeiten bedeutet, jede Site willkürlich verändert werden kann und man es dem Inhaber einer Homepage nicht zumuten kann, dass er überwacht, wie sich alle Links entwickeln. Aber dann, wenn eine Rechtswidrigkeit festgestellt wird, muss es die Möglichkeit geben, dass man einschreitet und den Provider aufmerksam macht: Dieser Link ist sofort zu streichen, weil er in Persönlichkeitsrechte eingreift, weil er gegen Urheberrechte verstößt oder dergleichen.

Das sieht auch diese Regierungsvorlage vor, neben dem Niederlassungsprinzip, das im so genannten koordinierten Bereich gilt, nämlich in jenem Bereich, der von der Richtlinie direkt erfasst ist und vertikal in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Ich glaube, es ist sehr notwendig, einigermaßen Rechtssicherheit für denjenigen zu schaffen, der Leistungen im Internet anbietet, damit er sich darauf verlassen kann: Wenn er das Recht seines eigenen Staates – dort, wo er den Content ins Internet stellt – erfüllt, dann erfüllt er gleichzeitig alle Verpflichtungen.

Es ist sehr wichtig, dass dieses Herkunftslandprinzip nicht schlechthin, sondern nur eingeschränkt im koordinierten Bereich gilt. In anderen Bereichen bleibt es bei der Souveränität der Mitgliedstaaten – und das ist auch gut so –, genauso wie etwa bei der Fernsehrichtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen ein koordinierter Bereich vorgesehen ist, in dem ausschließlich das Recht des inländischen Programmanbieters gilt, aber dort, wo schwer wiegende Verletzungen beispielsweise im Inhalt – Jugendgefährdung und so weiter – stattfinden, auch das Recht des einzelnen Staates zu beachten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.42

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Kollege Krüger, sicherlich: Internet eröffnet neue Welten – nur sind in Sachen E-Commerce die Welten beileibe keine heilen Welten. Wenn man einer Studie des "Consumer International" folgt – ich zitiere aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 4. Oktober dieses Jahres –, stellt man fest: beim Internet-Shopping bewege man sich wie in einem Minenfeld. Das liegt daran, dass es noch zu wenige Verbraucherschutzmaßnahmen, dass es noch zu wenig Kontrolle und dass vor allem noch eine Reihe von Irreführungen gibt.

Sicherlich gewährleistet die EU-Richtlinie und deren Umsetzung auf nationaler Ebene auch hier in Österreich zumindest etwas mehr an Kontrolle. Allerdings gibt es immer noch relativ große Graubereiche. Hier werden Beispiele aufgezählt: der Ventilator und die Computermouse waren nicht lieferbar, die Bücher kamen vier Monate zu spät – statt zu Weihnachten zu Ostern –, das Hotelzimmer war viel zu teuer, und insgesamt hat man Schwierigkeiten, wenn man etwas zurückgeben will. – Das ist Faktum. Da ist also noch massiv etwas in Richtung Konsumentenschutz und Konsumsicherheit für die Käuferinnen und Käufer zu tun.


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83. Sitzung / Seite 255

Jetzt wird zwar darauf hingewiesen, dass diese EU-Fernabsatzrichtlinie den Wildwuchs etwas beschränkt, allerdings haben wir noch immer nicht die Tatsache gewährleistet, dass die Anbieter auf ihrer Website wirklich die siebentägige Rücktrittsrechtmöglichkeit vermerken. Das ist ein wesentlicher Hinweis, der auch etwas zur vermehrten Inanspruchnahme des Online-Shoppings oder des E-Commerce beitragen könnte.

Das ist der wirtschaftliche Hintergrund, vor dem diese EU-Richtlinie jetzt auch bei uns umgesetzt wird.

Ein Pferdefuß besteht in konsumentenpolitischer Hinsicht sicherlich darin, dass das Herkunftslandprinzip gilt, sodass ich als Österreicherin, wenn ich aus Finnland etwas beziehe, was Mängel hat, meine Reklamation nach finnischem Recht vorbringen muss. Das führt zu Unsicherheit, aber so will es die EU. Die EU sieht für den Erzeuger einen Rechtsstandort vor; für die Konsumentin und den Konsumenten aber sind es in Zukunft 15 oder 17. Das ist von vornherein eine Benachteiligung. Aber bitte, die EU hat es so geregelt, daran können wir auf nationaler Ebene nicht mehr viel ändern. Man hätte nur bei dieser Regelung in Brüssel vielleicht verstärkt den Konsumentengesichtspunkt einbringen können.

Das zweite Moment, das ich noch anführen möchte, ist die Kontrolle. Hiezu gab es einen sehr guten Ministerialentwurf – da schließe ich mich durchaus dem Lob meines Vorredners an –, mit dem sehr detailliert an die Materie herangegangen wurde. In der Regierungsvorlage wurde dann die Aufgabenstellung der Kontrollbehörde von der "KommAustria" auf die Bezirkshauptmannschaften verlegt. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, dass wir damit nicht zufrieden sind. Aber dadurch, dass es einen Entschließungsantrag geben soll – ich glaube, er wird durch Sie, Frau Kollegin Fekter, noch eingebracht werden –, der vorsieht, dass evaluiert wird, wie weit die Bezirkshauptmannschaften dieser Kontrolltätigkeit zufrieden stellend nachgehen, können wir dieser Regelung doch zustimmen.

Daher steht von unserer Seite der Annahme dieses Antrags und dieser Regierungsvorlage nichts im Weg, obwohl ich deutlich vermerken muss und noch einmal wiederholen werde, dass meines Erachtens der Ministerialentwurf, auch was Strafen anlangt, besser war. Aber in diesem Falle sage ich mir – wie heißt es gleich? –: Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.46

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe gleich den Entschließungsantrag ein, von dem Frau Kollegin Moser gesprochen hat, und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Grünen. Es geht darum, dass wir für dieses ganz neue Gesetz, mit dem wir bisher überhaupt keine Erfahrungen haben, eine Evaluierung vorsehen wollen.

Es ist dies folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Fekter, Dr. Moser und Kollegen betreffend begleitende Kontrolle der Wirksamkeit des E-Commerce-Gesetzes

Durch das E-Commerce-Gesetz wird in Österreich die Richtlinie 2001/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt. Es handelt sich hiebei in erster Linie um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit "Diensten der Informationsgesellschaft", also kommerziellen Online-Angeboten und -Diensten.

Da der Gesetzgeber in diesem Bereich Neuland betritt, erscheint es wünschenswert, das Funktionieren der beschlossenen Regelungen begleitend zu beobachten.


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Stenographisches Protokoll
83. Sitzung / Seite 256

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, die Vollziehung des E-Commerce-Gesetzes durch die Gerichte und die Wahrnehmung der Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Verwaltungsbehörden durch geeignete Maßnahmen zu beobachten und dem Nationalrat darüber zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zu berichten."

*****

Es ist dies ein Drei-Parteien-Entschließungsantrag. Die sozialdemokratische Fraktion betreibt wieder einmal Total-Opposition und geht da nicht mit; ich bedauere das sehr.

Dieses Gesetz ist eine neue Materie. Wir wissen, Internet bewegt sich nicht im gesetzesfreien Raum. Wir haben ein Konsumentenschutzgesetz mit dem Herkunftslandprinzip normiert. Wir wollen aber nicht Obersheriffs für das Internet sein, sondern eher gemeinsame Standards umsetzen, nämlich in Form der Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Im Ausschuss haben wir daher das Strafausmaß mit bis zu 3 000 € für angemessen erachtet. Bei Verletzung des Gesetzes wird aber der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, nicht sofort zu strafen, sondern dem Dienstanbieter die Möglichkeit zur Auflagenerfüllung zu geben.

Weiters haben wir die Bezirkshauptmannschaften für die Aufsicht normiert. Das wurde vom Kollegen Jarolim im Ausschuss massiv kritisiert; er hat dort die Bezirkshauptmannschaften für absolut unfähig gehalten. Das halte ich wiederum für eine widerliche Ignoranz bezüglich der hervorragenden Arbeit der Gewerbebehörden. (Abg. Schieder: Geh, bitte! – Abg. Dr. Mertel: "Widerliche Ignoranz" ...!)

Die Gewerbebehörden in unserem Lande haben nämlich unvergleichlich kompliziertere Betriebe, Gefahren-geneigtere Verfahren und komplexere Produktionsanlagen zu beaufsichtigen als den Vollzug dieses Gesetzes. Herr Kollege Jarolim, ich möchte darum bitten, dass Sie sich einmal darüber informieren, welch hervorragende Arbeit unsere Bezirksverwaltungsbehörden leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Fekter eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Fekter, Dr. Moser ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, den § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung kennen Sie. – Ich bitte Sie, mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen.

23.49

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete und ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, hat in ihrer Rede gesagt: Wir haben ein Konsumentenschutzgesetz mit Herkunftslandprinzip geschaffen.

Ich stelle richtig: Das ist falsch! Das ist ein Widerspruch, weil alle Verbraucherverträge aus dem Herkunftslandprinzip ausgenommen sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dietachmayr: Aha! – Abg. Dr. Pumberger: War das eine tatsächliche Berichtigung?)


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83. Sitzung / Seite 257

23.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Ihre Redezeit ist wunschgemäß mit 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

23.50

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Kollegen Maier dafür, dass er über die grundlegenden Irrtümer, die in der Diskussion hier bei einigen Abgeordneten zu Tage getreten sind, informiert hat.

Ich darf vielleicht nur ganz kurz Folgendes sagen: Diese Debatte im Justizausschuss war davon getragen, dass viele Kolleginnen und Kollegen offen gesagt haben – die einen tun es, die anderen sagen es –, dass hier relativ wenig Wissen darüber herrscht, wie sich diese Materie entwickeln wird. Das war eigentlich der Grund dafür, warum dieser brillante Ministerialentwurf – ich stehe nicht an, auch das zu wiederholen – ausdrücklich vorgesehen hat, dass es hiefür eine Aufsichtsstelle gibt, und zwar die Aufsichtsstelle "KommAustria", aber nicht nur diese allein, sondern diese Aufsichtsstelle hätte sich auch einer weiteren Gesellschaft bedienen können, um ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Herr Bundesminister! Ich verstehe ganz ehrlich nicht, warum Sie von dieser wirklich effizienten Form eines Konsumentenschutzes Abstand genommen haben und mehr oder weniger mit eingeschwungen sind in die Argumentation der Kollegin Fekter: Wir wissen nicht, was passieren wird, es ist eine sehr komplexe Materie; wir wissen zwar, dass es viele Personen gibt, die es benutzen, und dass es, wenn man so sagen will, eine Verkaufsfläche der Zukunft ist, aber die Bezirkshauptmannschaften sollen sich darum kümmern.

Es ist das doch letztlich auch ein Missbrauch der Bezirkshauptmannschaften, wenn man hier so tut, als würde man sie angreifen. Ich bin dafür, dass sich die Bezirkshauptmannschaften innerhalb einer angemessenen Frist damit auseinander setzen, aber: Gleich zu Beginn kann man das nicht erwarten und fordern, sondern zu Beginn wäre es notwendig, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die wirklich einen Konsumentenschutz auf einheitlichem Niveau für das gesamte Bundesgebiet sicherstellt. Daher hat dies auch der ursprüngliche Entwurf vorgesehen.

Man sieht hier auch, dass man eine an sich relativ gute Richtlinie so umsetzen kann, dass das denkbar Schlechteste dabei herauskommt. Der Konsumentenschutz kommt dabei jedenfalls unter die Räder. Ich glaube, Herr Bundesminister, wenn Sie in Zukunft mit Konsumentenschutz in der Öffentlichkeit punkten wollen, sollten Sie nicht vergessen, dass Sie hier genau das Gegenteil bewiesen haben.

Ich komme zum Schluss auf den EU-Haftbefehl zu sprechen. – Herr Bundesminister, wir entnehmen heute allen Medien, dass Sie von einer parlamentarischen Debatte über den EU-Haftbefehl sprechen. Wir fassen das als Einladung auf und nehmen diese gerne an. Wir ersuchen Sie, dass Sie in den nächsten beiden Plenartagen dafür Sorge tragen, dass das hier wirklich diskutiert wird. Wir werden an dieser Diskussion sicherlich rege teilnehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

23.53

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich danke Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim für die lobenden Worte für dieses Gesetzeswerk und gebe dies natürlich gerne an die Beamten des Justizministeriums weiter, insbesondere an Herrn Dr. Kathrein, der ja hauptverantwortlich für dieses Gesetzeswerk ist.

Da auch die Korrektur des Herrn Abgeordneten Mag. Maier keine gänzliche Klarheit gebracht hat, möchte ich feststellen: Das Gesetzeswerk betreffend E-Commerce sieht vor, dass das Herkunftslandprinzip gilt. Jeder Anbieter muss sich nach den Rechten seines Heimatstaates richten, aber wenn Konsumenten seine Vertragspartner sind, wird diese Prinzip umgedreht, und es gilt für die Konsumenten das Recht des Heimatlandes. So ist das eingerichtet, und ich bitte auch Frau Abgeordnete Dr. Moser, dies zu berücksichtigen. Das ist wahrer Konsumenten


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83. Sitzung / Seite 258

schutz, und das ist auch sehr umsichtig geregelt. (Abg. Mag. Maier: Bitte erklären Sie es der Frau Dr. Fekter!)

Was die Bezirksverwaltungsbehörden anlangt, so habe ich zu ihnen das größte Vertrauen. – Ich gebe aber zu: Wir gehen in eine relativ unsichere Zukunft, weil wir nicht wissen, wie die Probleme in den Einzelfällen ausschauen werden. Im Prinzip werden wir aber da die Bezirksverwaltungsbehörden und auch die Gerichte – wie das gewünscht wird – sehr genau beobachten. Wir werden die Entwicklung sehr genau beobachten und sicherlich schnell reagieren – und nicht, wie Herr Abgeordneter Dr. Jarolim das wollte, eine unsichere Zukunft mit einer neuen Behörde gestalten. Wir warten da ab; wir werden sicherlich nicht übertreiben, sondern langsam, maßvoll, mit Augenmaß und sicherlich richtig reagieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.55

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Internet wurde vor über 40 Jahren in den USA als angriffssicheres, dezentrales Kommunikationssystem für militärische Zwecke entwickelt. Der 11. September hat gezeigt, dass das Internet tatsächlich krisentauglich ist.

Heute ist das Internet ein Kommunikationsmittel der freien westlichen Welt. Zugang haben etwa 150 Millionen Menschen. In Diktaturen zensurieren staatlich lizenzierte Provider die Inhalte. Das ist etwas, was vielfach vergessen wird.

E-Commerce hat in den letzten Jahren seinen Siegeszug in der freien Welt angetreten. Seit 1995 sprechen Insider von E-Commerce. Für 1997 hatte Forrester Research weltweit einen Internetumsatz von 7 Milliarden Schilling vorausgesagt. Im Jahre 2000 wurden allein in Österreich 45 Milliarden Schilling via Internet umgesetzt, und für 2005 ist prognostiziert, dass fast die Hälfte der geschäftlichen Transaktionen über das Internet laufen werden.

Das E-Commerce-Gesetz trägt in Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU diesem Umstand Rechnung. Dieses Gesetz wird für 3 Millionen österreichische Internetnutzer insbesondere Transparenz, Rechtssicherheit und die Klärung von Haftungsfragen mit sich bringen. Internet und E-Commerce sehen sich ständig neuen Herausforderungen gegenüber: Stichwort "Freenet versus qualifizierte Netze" mit der Ausweispflicht für Teilnehmer, Stichwort "Cyber-Crime", Stichwort "Ausbau von Handy-Nutzung".

Wir als Gesetzgeber sind nicht nur gefordert, mit dieser Dynamik Schritt zu halten, sondern auch vorausschauend zu agieren.

Das E-Commerce-Gesetz in der Fassung des Abänderungsantrages ist ein wichtiger Schritt. Die Damen und Herren beider Oppositionsparteien haben im Ausschuss die Möglichkeit der Zustimmung signalisiert. Bei allen vorgebrachten Einwendungen würde ich mich freuen, wenn auch die Sozialdemokratie dem E-Commerce-Gesetz zustimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.57

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Uns ist durch die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr natürlich der Rahmen vorgegeben. Wir befinden uns da in einem neuen Rechtsbereich, in dem naturgemäß vieles unsicher ist und selbstverständlich auch potenzielle Teilnehmer im Geschäftsverkehr noch eine gewisse Scheu haben.


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Gerade weil wir uns in einem neuen Rechtsbereich befinden, wäre diese geplante Aufsichtsstelle so wichtig gewesen. Ich möchte daher kritisch anmerken, dass auf diese geplante Aufsichtsstelle gemäß dem Vorentwurf, der ursprünglichen Fassung, ohne ausreichende Begründung verzichtet worden ist. Diese neue Aufsichtsstelle hätte eindeutig ein Mehr an Rechtssicherheit und ein Mehr an Vertrauen gebracht.

Ich glaube, das Streichen dieser geplanten Aufsichtsstelle (Abg. Kiss steht vor dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Dr. Böhmdorfer)  – ich kann gerne mitkommunizieren; wenn Sie hier stehen bleiben, reden wir zu dritt (Zwischenruf des Abg. Haigermoser )  – ist wirklich kein Ruhmesblatt für einen Konsumentenminister. (Beifall bei der SPÖ.) Ich bin davon überzeugt, dass das alles zu Lasten der Konsumenten geht, und meine, Sie sollten sich ab dem heutigen Tag nicht mehr als Konsumentenschutzminister bezeichnen. (Abg. Haigermoser: ... mit Ihrem Namen!)

Was Frau Fekter hier heute an profundem "Fachwissen" geliefert hat, bestätigt meine Annahme, dass man nicht alles wissen kann. Da gebe ich Ihnen schon Recht, man kann nicht alles wissen. Gott sei Dank hat Herr Maier Sie berichtigt und das Ganze den Tatsachen entsprechend dargestellt. Ihre profunde Unkenntnis wurde so richtig gestellt. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch eines hat Frau Fekter gesagt, nämlich dass diese Materie der Bezirkshauptmannschaft zugewiesen wird, und da muss ich sagen: Da kann ich mich dem anschließen, was Herr Jarolim im Ausschuss gesagt hat: Wenn das eine ländliche, kleine Bezirkshauptmannschaft mit wenigen Juristen ist, die so eine Materie zugewiesen bekommt, dann ist diese Bezirkshauptmannschaft einfach überfordert. (Abg. Dr. Fekter: Wieso denn, wie kommen Sie darauf?) Glauben Sie mir das, denn ich komme aus der Verwaltung. Es werden ihnen keine Übergangsfristen zur Ausbildung und zur Vorbereitung eingeräumt! Das übersehen Sie leider! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Bei der Umsetzung der Richtlinie – das möchte ich schon auch festhalten – wurde seitens der Legistik, seitens der Beamten im Justizministerium ausgezeichnete Arbeit geleistet. Dr. Kathrein und Sektionschef Dr. Hopf haben eine ausgezeichnete Vorlage geliefert; ich möchte mich also dem Lob und dem Dank von Kollegem Maier anschließen. Was jedoch fehlt, Herr Bundesminister, ist der politische Wille, und der müsste natürlich von Ihnen und von der Regierung ausgehen, um den einmal in vollem Maß eingeräumten Spielraum, den uns die Richtlinie lässt, im Sinne der Verbraucher zu nutzen.

Noch eine Anmerkung: Die juristischen Beamten müssen sich bei der Festsetzung der Höhe des Strafrahmens im ersten Entwurf doch etwas gedacht haben. Daher wundert mich, dass jetzt in der endgültigen Fassung der Strafrahmen auf extreme Art und Weise gesenkt wurde, aber ich bin ja noch froh, dass überhaupt Verwaltungsstrafbestimmungen enthalten sind, um gegen besondere Verletzungen bei besonders wichtigen Verpflichtungen der Dienstanbieter vorgehen zu können. (Abg. Dr. Martin Graf: Sie wollen ja nur kriminalisieren!) Kriminalisieren, jawohl! Aber Sie haben selber Verwaltungsstrafbestimmungen hineingeschrieben, das ist schon drinnen! Nur die Höhe der Strafen ist bedenklich.

Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, auch meine Fraktion hätte es sich gewünscht, dass gerade bei dieser Materie Konsens gesucht worden wäre, vor allem auch deshalb, weil die sachlichen Unterschiede zu meiner Fraktion äußerst gering waren. Ich muss sagen, es wäre undenkbar gewesen, dass ein Minister Michalek so eine Vorlage ohne Zustimmung der Oppositionsparteien vorgelegt hätte. Es ist schade, dass Sie und die Regierung den in allen Justizbereichen bislang üblichen Konsens – wie üblich! – nicht gesucht haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: "Kollegin Law-and-Order"!)

0.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

0.02

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Mertel, die "Qualität" Ihrer hochwertigen Feststellun


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gen und der Qualifizierung von Abgeordneten dieses Hauses hat Ihnen ja der Applaus Ihrer eigenen Fraktion gezeigt: Sie haben nur von Kollegem Jarolim Zuspruch erhalten, und das zeigt die "Qualität" Ihrer Argumente. Ihr allein seid wirklich die ausgezeichnetsten Juristen eures Klubs; das habe ich heute hier zur Kenntnis nehmen müssen.

Sie tun sich wirklich schwer, diesen Gesetzentwurf ablehnen zu müssen, Sie tun sich wirklich schwer! Es muss Ihnen geradezu körperliche Schmerzen verursachen, wie Sie sich winden, damit Sie hier heute "nein" sagen können, sehr geehrter Herr Dr. Jarolim und sehr geehrte Frau Dr. Mertel. (Abg. Dr. Khol  – in Richtung SPÖ –: "Eurolim"! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Tatsache ist: Sie loben dieses Gesetz. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt in einer zugegeben schwierigen Materie. Gleichzeitig stellen Sie jedoch die Qualifikation von hundert Bezirkshauptmannschaften dieses Landes in Frage, damit also jener Verwaltungseinheiten, die wir heute am Vormittag durch dieses wichtige Gesetz, durch das Verwaltungsreformgesetz, in den Mittelpunkt der österreichischen Verwaltung gestellt haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Hier stellen Sie deren Qualifikation in Frage! Sie werden nie mehr das Wort vom Schutz des ländlichen Raums in den Mund nehmen dürfen, weil Sie heute dem alten SPÖ-Zentralismus wieder das Wort geredet haben. Sie fallen immer wieder in Ihre alten Denkmuster zurück – und merken das nicht einmal! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinweisen möchte ich auf den heute eingebrachten Initiativantrag. Der Herr Bundesminister wird in zwei Jahren einen Bericht darüber legen, wie erfolgreich dieses Gesetz ist. Und wenn Anpassungsbedarf gegeben sein sollte, werden wir nicht anstehen, diesem nachzukommen. Nur: Eine zentrale Aufsichtsbehörde, wie Sie sie fordern, wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein. (Abg. Dr. Mertel: Übergangsbestimmungen!) Ich meine, man sollte die Wirtschaft und die Anwender einmal mit diesem Gesetz arbeiten lassen. Sie werden sehen, dass wir damit erfolgreich sein werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim: Konsumentenschutz ade!)

0.05


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

0.05

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist wunderschön, so spät am Abend noch einmal aufgeweckt und verblüfft zu werden, verblüfft von der Argumentation der SPÖ im Ausschuss einerseits und heute hier im Plenum andererseits.

Ich erinnere mich daran, dass Kollege Jarolim im Ausschuss gemeint hat (Rufe bei den Freiheitlichen: "Eurolim"!), die Bezirksverwaltungsbehörde könne das alles nicht, weil es so schwierig und komplex sei, wenn man beispielsweise einen Konsumenten dabei unterstützen müsse, herauszufinden, welches Recht anzuwenden sei und wie das alles gehe mit dem Herkunftslandprinzip. (Abg. Dr. Khol: "Eurolim"! – Gegenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Ich freue mich, dass bis zum heutigen Plenartag offensichtlich auch der SPÖ die Erkenntnis gedämmert ist, dass genau für Konsumenten eben dieses Herkunftslandprinzip aus den von Ihnen selbst angesprochenen Gründen nicht gilt.

Aus diesem Grunde ist die Komplexität gerade bei Verfahren, die mit Konsumenten zu tun haben, auch für die Bezirksverwaltungsbehörde nicht gegeben, denn österreichisches Recht anzuwenden und auszulegen haben die Bezirksverwaltungsbehörden in wesentlich komplexeren Verfahren – in Gewerbeverfahren und in ihrer Aufsichtstätigkeit über große Chemiekonzerne, im Wasserrecht et cetera – sozusagen von der Pike auf gelernt. Deswegen freue ich mich, dass wir jetzt einen durchaus gelungenen Gesetzentwurf beschließen dürfen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 853 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den Zusatzantrag und dann über die noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Jarolim und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Anfügung eines neuen Absatzes 3 in § 20 und die Einführung eines neuen Abschnitts 8 in Artikel I sowie die dadurch bedingten Änderungen der Abschnitts- und Paragraphenbezeichnungen zum Gegenstand hat.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese ist ebenfalls mehrheitlich gegeben worden; der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Fekter, Dr. Moser und Genossen betreffend begleitende Kontrolle der Wirksamkeit des E-Commerce-Gesetzes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 107.)

20. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 533/A der Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (854 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (855 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Unruhe im Saal. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)


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83. Sitzung / Seite 262

0.09

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns jetzt, knapp nach Mitternacht, ein Mietrechtsantrag vor, von dem tausende Menschen betroffen sein werden. Ich bedauere sehr, dass Sie von den Regierungsparteien gerade bei so komplexen und komplizierten Rechtsmaterien, von denen aber viele Menschen betroffen sind, immer eine Regelung vorziehen, nach der diese Rechtsmaterie nicht in Begutachtung geht. Das ist auch in diesem Fall so, und ich denke, dass Sie auch guten Grund haben, dass Sie das nicht in Begutachtung geben, dass Sie sich die Expertenmeinung über die Vorlage, die wir heute hier auf dem Tisch haben, nicht einholen, weil wahrscheinlich das Urteil ein klares wäre.

Es ist eindeutig – und das ist eigentlich eine Fortsetzung der Wohnrechtsdebatte, die wir vor rund einer Stunde geführt haben –, dass es auch im Bereich des Mietrechtsgesetzes Verschlechterungen für die Mieter gibt. Meiner Ansicht nach geschieht das ohne schlüssige Gründe. Ich habe im Ausschuss, ich habe bei Parteiengesprächen mehrmals darum ersucht, mir doch zu erklären, welchen Grund es dafür tatsächlich gibt, für Mieter die Rechtssituation derart zu verschlechtern – außer dem einen Grund, die Situation für Hauseigentümer und Immobilientreuhänder zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns heute ein Vorschlag vor, der bedeutet, dass einige Bereiche nicht mehr unter das Mietrecht fallen, dass es für diese Regierung Gruppen von Mietern gibt, die offensichtlich als nicht mehr schützenswert erachtet werden. Das sind zum Beispiel Menschen, die sich Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern anmieten müssen, weil sie im ländlichen Bereich leben und nicht in der Stadt. Das sind Menschen, die Sie für nicht mehr schützenswert halten, was den Kündigungsschutz betrifft. Sie werden heute eine gesetzliche Bestimmung beschließen, die in Zukunft dazu führen wird – und das ist mir gerade auch deshalb so wichtig, weil gerade die ÖVP immer auf mehr Flexibilität, auch was Jobwechsel und Arbeitsmarkt betrifft, drängt –, dass Menschen in Mietverhältnisse gezwungen werden und aus Mietverhältnissen in Zukunft nicht mehr aussteigen können – und das zu horrenden Preisen, die sie dann zu tragen haben. Das wird diese rechtliche Regelung bringen.

Sie werden heute beschließen, dass Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen in diesen Häusern in Zukunft keinen Kündigungsschutz mehr haben, in Zukunft nicht mehr aus Mietverträgen aussteigen können und sozusagen zwangsverpflichtet werden.

Sie werden heute beschließen, dass bei Vermietungen von Dachbodenwohnungen die Mieter in Zukunft nicht mehr das Recht haben werden, ihre Betriebskosten zu überprüfen, nicht mehr das Recht haben werden, zu überprüfen, ob die Ablöse, die sie an den Hauseigentümer gezahlt haben, auch rechtlich korrekt ist oder nicht.

Das ist das, was Sie heute beschließen. Das ist eine Fortsetzung zur Wohnrechtsdebatte, die wir vorhin geführt haben: Sie verschlechtern die Situation der Mieter, machen sozusagen den Rechtszugang der Mieter schlechter.

Herr Bundesminister! Ich denke mir, es spricht ja nichts dagegen, solche Maßnahmen zu setzen, aber finden Sie dann wenigstens klare Worte dafür. Herr Westenthaler, plakatieren Sie nicht "Mieten senken", wenn Ihr einziges Ziel ist: Mieten erhöhen. Ich weiß, dass das der erste Schritt ist und dass Sie scheibchenweise den Mieterschutz demontieren und aushöhlen wollen und drauf und dran sind, scheibchenweise die Mieten zu erhöhen, und zwar deshalb, um Ihre Klientel, den Herrn Neudeck, damit zu bedienen. Die haben auch Ihre Partei finanziert, denen sind Sie offensichtlich etwas schuldig. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja alles nicht wahr!) Sagen Sie doch offen, dass das alles jetzt und in Zukunft auf dem Rücken der Mieter passiert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Harry Potter lesen! – Abg. Dr. Khol: Kein Wort wahr!)


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83. Sitzung / Seite 263

0.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.13

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Bures, ich an Ihrer Stelle würde nicht so salopp mit der Materie umgehen, wenn Sie die Worte "Mieterschutz" beziehungsweise "Verlassen des Mieterschutzes" verwenden, und ich möchte schon noch einmal in Erinnerung rufen: die SPÖ – 400 Quadratmeter Bürofläche, 54 S. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist der einzige Grund für das Gesetz?) Klar ist: Einen solchen phantastischen Mietvertrag werden Sie wahrscheinlich unter anderen Verhältnissen nicht mehr bekommen. Es ist auch in Ordnung so, dass Sie solche Marktsituationen nicht mehr missbrauchen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: ..., wie hoch ist seine Pension? – Abg. Bures  – eine Zeitschrift in die Höhe haltend –: Kennen Sie den Artikel "Blauer Wohnen"?) – Ja, es gibt so viele Artikel, Frau Kollegin! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Hören Sie mir auf mit den Artikeln in diversen Zeitungen! (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Harry Potter lesen! – Abg. Nürnberger  – in Richtung des Abg. Ing. Westenthaler –: Der schaut dir ähnlich! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP sowie der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Durch Wiederholung unrichtiger Behauptungen, durch Wiederholung des In-den-Raum-Stellens falscher Tatsachen werden diese Tatsachen einfach nicht richtiger. (Abg. Bures: "Blaues Wohnen"!) Sie von der SPÖ behaupten, alles laufe auf Sozialdemontage hinaus. Wir sagen: Wir machen den Markt auf, damit Bewegung kommt, damit nach Möglichkeit das große Angebot nicht weniger wird, denn wenn das Angebot geringer wird, dann wird es vielleicht wirklich einmal das Problem geben, dass der Wohnungsmarkt aus dem Gleichgewicht kommt. (Zwischenruf der Abg. Sophie Bauer. ) Und dann werden die Mieten hinaufgehen. – Wir aber sorgen dafür, dass die Mieten durch ein entsprechendes Angebot weiterhin auf niedrigem Niveau, erschwinglich und leistbar für jedermann bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aus diesem Grund haben wir uns genauso wie beim WGG angeschaut: Was ist denn möglich? (Abg. Dr. Cap  – eine Zeitschrift in die Höhe haltend und auf einen Artikel weisend –: "Blauer Wohnen"!)  – Das Deuteln nützt ja nichts, Herr Kollege Cap! Machen Sie sich doch nicht lächerlich!

Meine Damen und Herren! Wir haben das seriös untersuchen lassen, auch wenn Sie von der SPÖ diese Studie der Wiener Forschungsgesellschaft Bauen, Wohnen und Planen nicht wahrhaben wollen. Ich weiß, das passt Ihnen politisch nicht in den Kram. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Tatsache ist aber, dass durch die Rechtssicherheit, die wir jetzt auf dem Sektor Dachbodenwohnungen schaffen, auf einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich österreichweit 300 bis 600 Dachbodenausbauten gemacht werden können. (Abg. Bures: Sie nehmen es aus dem Mietrecht raus! Was bedeutet dann Rechtssicherheit?) Das sind 6 bis 12 Milliarden Schilling, dividiert durch zehn Jahre – wenn ich es linear annehme –, also zwischen 600 Millionen und 1,2 Milliarden Schilling zusätzliches Bauvolumen. Sagen Sie mir bitte nicht, das ist nichts. (Abg. Bures: Das haben Sie beim WGG auch erzählt, und da war es auch so falsch!)  – Nein!

All diese Maßnahmen zusammen – das habe ich seriöserweise auch angeführt – ergeben eben zwischen 3 und 6 Milliarden Schilling bis zum Jahre 2005. (Abg. Bures: Das haben Sie beim WGG auch schon erzählt!) Die 3 bis 6 Milliarden Schilling gehen dann natürlich weiter bis zum zehnten Jahr, und dazu kommen dann abermals 5 Milliarden Schilling an jährlichem Bauvolumen, also haben wir im günstigsten Fall 11 Milliarden an zusätzlichem Bauvolumen; im schlechtesten Fall 8 Milliarden Schilling. (Abg. Bures: Sie glauben das selber?) Davon bin ich hundertprozentig überzeugt! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures. ) Ja, die Arbeiterkammer sagt, wir glauben das nicht, aber die Arbeiterkammer hat schon oft etwas gesagt, was sich dann als falsch herausgestellt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Bures: Sie haben schon oft was geglaubt! – Abg. Dr. Cap: Wer hat denn die Rede geschrieben? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion! Sie versuchen auch weiterhin, die Leute zu verunsichern; das ist Ihre Politik. Das gehört anscheinend zu einer Fundamental- und Radikal-Opposition dazu. Es wird jedoch den Leuten nicht helfen, wenn Sie die Men


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83. Sitzung / Seite 264

schen weiterhin und zusätzlich zu verängstigen versuchen. Die Leute werden draufkommen, dass Ihre Ankündigungen nichts als Schall und Rauch sind. Daher bin ich der Meinung, dass wir auch in diesem Teil der Sitzung ein gutes Gesetz verabschieden werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Widerlich! – Abg. Bures: Geht sich das mit 66 000 S aus? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

0.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

0.17

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, über den Fall Plech können wir ein anderes Mal genauer reden. Lassen wir ihn jetzt einmal ruhen! (Abg. Dr. Jarolim: Über den Fall Plech reden, das sollten wir aber tun!)

Konkret zum Thema, konkret zu dieser Änderung des Mietrechtsgesetzes: Eines würde ich mir von Ihrer Seite wünschen, nämlich dass Sie klipp und klar sagen, Kollegen von der FPÖ, Kollegen von der ÖVP: Das Mietrecht im bestehenden System verhindert den freien Markt, darum schaffen wir es lieber gleich ab! – Wenn Sie das sagen – und das wäre ein ehrliches Einbekenntnis in Richtung freier Markt –, wäre auch klar, wohin die Reise geht und wohin Ihre Strategie führt.

Sie von den Regierungsparteien gehen jedoch nur den halben Weg: Sie führen zwar immer wieder den freien Markt und freie Vereinbarungen im Mietenbereich als Ihr Ziel an, Sie schaffen es aber doch nicht ganz, das Mietrechtsgesetz zu beseitigen. Darum gehen Sie diesen Weg der schrittweisen Aushöhlung, Und das, was wir heute da vorliegen haben, bedeutet wieder eine Aushöhlung, keine Frage! Bei Dachbodenausbaumaßnahmen gelten dann nur mehr die Kündigungsschutzregelungen – alle anderen Mietrechtsschutzregelungen werden außer Kraft gesetzt.

Es wird Häuser geben, in denen mindestens zwei bis drei Formen von Mietrecht gelten: die befristeten, die normalen mit MRG und dann noch die Dachböden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Wie soll denn das noch ordnungsgemäß verwaltet werden?!

Ich bin für eine Reform des Mietrechts, ich bin teilweise auch für eine Verbesserung des Mietrechts, aber nicht für seine permanente Aushöhlung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das zeigt ja dann auch noch das zweite Beispiel, wo Sie in diesen Ihrem Sinn noch viel konsequenter ans Werk gehen, nämlich bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, für die generell keinerlei Mietrechtsschutz mehr gegeben ist. Damit werden wirklich – es geht dabei um Bereiche im ländlichen Raum – die MieterInnen dem ausgeliefert, was man einen Privatvertrag nennt, wobei sie praktisch schon mit Rechtsanwaltkosten in Mietverhältnisse eintreten. Sie können sich dann vielleicht noch irgendwie auf Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches stützen, haben aber keinerlei Schutz mehr.

Ich habe schon im Ausschuss betont: Gerade im ländlichen Raum braucht es Schutz für die MieterInnen, weil da der soziale Druck ohnehin vergleichsweise groß ist. Gerade da aber höhlen Sie das Mietrecht gänzlich aus, und es bleibt nichts mehr übrig für jene, die es sich nicht leisten können, Häuser zu bauen. Und das sind doch noch sehr, sehr viele Menschen, für die gerade auch wir Grünen eintreten.

Mit den anderen zwei Bereichen, die diese Mietrechtsnovelle beinhaltet, nämlich sozialpolitisch betreutes Wohnen herauszunehmen, habe ich kein Problem; dem würde ich ohne weiteres zustimmen. – Den weiteren Ansatzpunkt, nämlich den Terminus "Erhaltungs- und Verbesserungs


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beitrag" zu streichen und das als Teil des Hauptmietzinses zu betrachten, sehe ich auch als ein Nachvollziehen dessen an, was sowieso schon Faktum ist; keine Frage.

Allein bei diesem letzten Punkt ist Ihnen ein ziemlicher Fauxpas, ein ziemlicher Fehlgriff unterlaufen, weil Sie nicht beachtet haben, dass das ja Relevanz hat für das Einkommensteuergesetz und für diejenigen Menschen, die auf Wohnbeihilfe angewiesen sind. Da hat Ihnen glücklicherweise noch Kritik auch von unserer Seite beziehungsweise vorher von Fachexperten der Arbeiterkammer gezeigt, wo es eigentlich langgehen müsste und dass es notwendig ist, auch das Einkommensteuergesetz zu ändern. Das haben Sie schließlich auf Grund unseres und auch des Hinweises von der Arbeiterkammer dann unternommen, sodass wenigstens diese Scharte ausgewetzt werden konnte.

Abschließend: Insgesamt sehen wir diesen heutigen Schritt nicht als das, was notwendig wäre, nämlich eine mittelfristig/langfristig konzipierte Generalreform des Mietrechts am Ende dieser Periode mit Facharbeitskreisen abzuschließen, sondern wir sehen in diesem Schritt wieder das, was Sie schon längere Zeit vorhaben, nur nicht ehrlich zugeben, nämlich ein völliges Ausliefern der MieterInnen an den freien Markt, auf dem sie sich dann mit nur mehr von Rechtsanwälten zu konzipierenden freien Mietverträgen dann womöglich immer wieder Kosten auflasten und dabei nur geringen Mieterschutz genießen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.23

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Mit dieser Mietrechtsgesetz-Novelle setzen wir einen weiteren notwendigen Deregulierungsschritt, und zwar in jenen Teilen des Mietrechts, die nicht mehr zeitgemäß sind und einem funktionierenden Mieten- oder Investitionsmarkt entgegenstehen.

Durch all diese Deregulierungsschritte – es waren auch welche dabei, die wir noch gemeinsam mit den Sozialdemokraten mühsam erarbeitet haben – sind wir erfreulicherweise vom Mangel an Wohnungen jetzt zu einem verbesserten Angebot an Wohnungen gekommen, und zwar sowohl qualitativ als auch quantitativ. Deregulierung hat den Wohnungsmarkt belebt und die Mieten gesenkt; das haben wir heute schon gehört. Und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Berechtigte Interessen der Mieter haben wir selbstverständlich auch in dieser Novelle berücksichtigt, nämlich beim Eigenbedarf und bei den Multimedia-Diensten. Unser erfolgreiches Konzept aber, Frau Kollegin Moser und Frau Kollegin Bures, ist nicht Zwangsbewirtschaftung, sondern fairer Ausgleich zwischen den Interessen beider Vertragsparteien, den Mietern und den Vermietern. Die Ergebnisse auf dem Mietenmarkt bestätigen ja die Richtigkeit unseres Weges. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.24

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Was auch immer jetzt von den VertreterInnen der Regierungsparteien behauptet worden ist: Ganz klar ist, sie versuchen, den Mieterschutz scheibchenweise zu beseitigen. Um die schlimmsten Auswüchse zu begrenzen, möchte ich einen


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Abänderungsantrag einbringen, und zwar bezüglich Mietzinsbeihilfe.

Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Jarolim und GenossInnen zum Bericht und Antrag des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz geändert wird (855 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag soll wie folgt geändert werden:

1. In Z 1 wird eine neue lit b eingefügt, welche lautet:

"b) Abs. 6 lautet:

‚Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Abs. 1) liegt vor, wenn das Einkommen des Hauptmieters und der in Abs. 7 genannten Personen insgesamt den Betrag von jährlich 120 000 S nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für die erste der in Abs. 7 genannten Person um 40 000 S und für jede weitere der dort genannten Personen um 20 000 S.΄"

2. In Z 1 wird aus der bisherigen lit b eine lit c.

*****

Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, ich hoffe, dass Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen, sollen doch zumindest die Schwächsten vor den Auswüchsen und Auswirkungen Ihrer Reformen geschützt werden.

Das Schlimme ist, dass ich höre, dass bereits weitere "Reformschritte" geplant sind, dass Sie eine weitere Deregulierung planen, dass Sie den Mieterschutz zur Gänze beseitigen wollen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden für eine solche Politik nie zu gewinnen sein! (Beifall bei der SPÖ.)

0.26

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Bures, Dr. Jarolim, Genossinnen und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Bures: Sagen Sie auch etwas zum "blauen Wohnen"? – Abg. Neudeck  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Na klar! Steht zum "roten Wohnen" auch etwas drinnen?)

0.27

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Frau Kollegin Bures, vorweg einmal ganz kurz: Zu allem, was da unter "Blaues Wohnen" zu lesen ist, stehe ich; da ist nichts dabei, was Sie jemandem ankreiden könnten. (Abg. Bures: Doch! Es gibt nur mehr Räumungsklagen!) Aber "rotes Wohnen", Verzetnitsch ... (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures. ) Lesen Sie es doch durch! Herr Professor Jagschitz wohnt wesentlich lieber bei mir als bei Ihnen im Gemeindebau. Und ich habe keine Klage gegen ihn eingebracht, sondern der Voreigentümer. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Schweitzer: Soso!) Ich habe mich mit ihm im Wesentlichen geeinigt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures. )  – Sie kennen sich auch da nicht aus, ich erkläre es Ihnen nachher. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

"Rotes Wohnen": Das ist Verzetnitsch und Flöttl auf Kosten der BAWAG in einem Penthouse im 1. Bezirk. (Abg. Bures: "Blaues Wohnen" – Räumungsklagen!) "Blaues Wohnen" ist Wohnen von Leuten, die es sich leisten können, um ihr eigenes Geld, ohne Förderung, mit Mietern, die


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lieber bei mir als bei Ihnen wohnen. – So weit zu diesem Thema! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie werden es nie verstehen, dass die hier vorgenommenen Änderungen des Mietrechtsgesetzes mit Dachbodenausbauten, die sich Mieter nehmen, die sich – Dr. "Eurolim" ist da gerne dabei, diese Verträge zu machen (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen)  – freie Verträge für Dachböden ausmachen und nicht mietergeschützte, die sich dann Ihre Klientel um wenig Geld ausbaut, weil die BAWAG das bezahlt. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ. – Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)

Dieses Gesetz und diese Änderungen sind wegweisend für ein neues Mietrecht in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Rufe bei den Freiheitlichen: Jawohl! – Abg. Dr. Jarolim: Der Wiener Räumungskönig!)

0.28


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.28

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die vorgelegte Novelle zum Mietrechtsgesetz zeigt wiederum deutlich die konservative, rechte Weltanschauung von ÖVP und FPÖ. Nichts anderes ist von Ihnen zu erwarten als eine nochmalige Verschlechterung der Rechtsstellung der Mieter. Schwarz und Blau werden erst dann Ruhe geben, wenn der freie Markt total frei mit Mieterinnen und Mietern umspringen kann, nämlich dann, wenn der Mieterschutz völlig abgeschafft ist.

Dass Kanzler Schüssel mit dieser Gesetzesänderung Klientel-Politik betreibt, ist klar. Einmal mehr zeigt aber auch die Freiheitliche Partei ihr wahres Gesicht: Es geht ihr keineswegs um den "kleinen" Mann, keineswegs um die "kleine" Frau, wie Sie immer fadenscheinig behaupten – nein, Sie treten diese wieder einmal mit Füßen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Auch wenn Sie noch so schreien, sage ich Ihnen: Schwarz und Blau heißt Rentenklau, Schwarz und Blau heißt Sozialabbau! (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir Sozialdemokraten werden einem Abbau des Mieterschutzes sicherlich nicht zustimmen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

0.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

0.30

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Eigentlich kann man sich für diesen wichtigen weiteren Deregulierungsschritt im Mietrecht nur bedanken. (Abg. Bures: Die Mieter werden sich "bedanken"!)

Erstens können sich jene bedanken, die in Dachböden investieren wollen und das bisher nicht durften, zweitens jene Bauarbeiter, die für diese Tätigkeiten bisher keinen Job gefunden haben. (Abg. Bures: Sie sind an der Arbeitslosigkeit schuld! Frau Minister Forstinger und Sie kümmern sich einen Dreck um die Mieter!) Drittens können sich jene Mieter und Vermieter im ländlichen Raum bedanken, die jetzt normal und nicht über Gerichte, so wie es bisher vorgeschrieben war, miteinander umgehen können. Diese fallen aber nicht in die rechtliche Anarchie, denn es gibt ein ABGB, ein Vertragsrecht und Gerichte, die das überprüfen. Und viertens hat sich die Caritas dafür bedankt, dass wir Rechtssicherheit im sozialtherapeutischen, betreuten Wohnen geschaffen haben.

Ich möchte mich bei den Legisten des Ressorts, die uns unterstützt haben, und bei Ihnen für die Unterstützung dieses Gesetzes bedanken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

0.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. (Abg. Ing. Westenthaler: Um halb eins ist das eine ziemliche Zumutung! – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Restliche Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

0.31

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Regierung will mit allen Mitteln den Mieterschutz demontieren. Was mit der Mietrechtsgesetz-Novelle im Herbst 2000 – es war im gleichen Monat – begonnen hat, wird jetzt konsequent auf Kosten der Mieter und Mieterinnen fortgeführt. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt geht es um die Mieter auf dem Land, denn jene, die sich in Ein- und Zweifamilienhäuser einmieten, wohnen vor allem auf dem Land. Diese Menschen werden nun vom Mietrechtsschutz ausgenommen, und es sind eben nicht die Superreichen, die dort wohnen, ebenso wie nicht alle Superreichen in Dachböden wohnen. (Abg. Dr. Khol: Warum redet "Eurolim" nicht?)

Man schätzt, dass zirka 80 000 bis 90 000 Mieter im Laufe der Jahre davon betroffen sein werden, und das ist eine erkleckliche Zahl – und das führt zu weiterer Armut in diesem Staat.

Wir wünschen uns vier Wände zum Wohnen und trotzdem Geld zum Leben, sehr geehrte Damen und Herren, und das sollte in Österreich eine Selbstverständlichkeit werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend: Die Aushöhlung des Mieterschutzes und die sukzessive Heranführung an die Gegebenheiten des Immobilienmarktes kann sehr schnell zu Zuständen wie in Bethlehem vor 2 000 Jahren führen! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Besinnliche Weihnachten, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, denn christlich-sozial ist das wirklich nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Halleluja! – Abg. Dr. Jarolim: Das ist ein Ständestaatgesetz!)

0.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte. (Rufe bei den Freiheitlichen: Jarolim-"Eurolim"!)

0.33

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das von Obdachlosigkeit bedrohte Jesuskind jetzt, Ende November, bemüht, so kann das meines Erachtens wirklich nur der Ersatz für völlige Kompetenzlosigkeit sein! Eine derartige Argumentation ist wirklich haarsträubend! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich darf den Damen und Herren von der Sozialdemokratie sagen: Die Klischees, die Sie hier dauernd bemühen, sind längst überholt! Wer ist denn der größte Hauseigentümer in unserem Land? – Das ist doch die Gemeinde Wien! (Abg. Bures: Sie wohnen ja in einem Dachboden!)  – Ja, Frau Kollegin, ich wohne auch in einem Dachboden beziehungsweise in einem Penthouse im 1. Bezirk, und: Dieses traurige "Schicksal" teile ich auch mit Kolleginnen und Kollegen Ihrer Partei! Ich glaube, das ist nichts Außergewöhnliches; ich kann ihnen dort sogar zuwinken! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ, da Sie sich so aufregen, dass für Dachbodenwohnungen teilweise nicht mehr die strengen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes gelten, sage ich Ihnen jetzt Folgendes: Ihre Regierung und Ihre Minister haben ein Gesetz eingeführt, wonach im Mietrecht Neubauten, also jene Bauten, die nach 1953 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurden, ganz genau so behandelt werden wie jetzt die neuen Dachböden! (Abg. Bures: Illegale Ablösen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Erklären Sie mir bitte den Unterschied! Wenn jemand 1955, 1960 oder 1965 ein Haus gebaut hat, dann gelten für ihn genau dieselben Regelungen wie für diese neuen Dachböden! Nennen Sie mir bitte einen Rechtfertigungsgrund für unterschiedliche Bestimmungen! (Zwischenruf der Abg. Bures. )

Frau Kollegin Bures! Sie waren schon im Ausschuss nicht in der Lage, mir eine Differenzierung darzulegen – und Sie sind es jetzt auch nicht! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures. ) Frau Kollegin Bures, legen Sie doch endlich einmal diese ideologischen Reflexe ab! Im Jahre 2001 hat das hier im Hohen Haus wirklich nichts mehr verloren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung , die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Mietrechtsgesetz samt Titel und Eingang in 854 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, ein diesbezügliches Zeichen zu geben. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist


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somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Einkommensteuergesetz in 855 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Bures und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den Zusatzantrag und dann über den noch nicht abgestimmten Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Bures und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Lit. b in Z 1 sowie die dadurch bedingte Änderung einer Ziffernbezeichnung bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Bejahung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Khol. )

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Warum regt ihr euch so auf? Ich lache mich krumm!)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 536/A bis 544/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3089/J bis 3115/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 22. November, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen. Diese Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.

Die heutige Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 0.38 Uhr