Stenographisches Protokoll

87. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

 

XXII. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 18. November 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Stenographisches Protokoll

87. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode  Donnerstag, 18. November 2004

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 18. November 2004: 9.03 – 17.43 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über das Pensions-Volksbegehren

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Pensionsgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­ge­setz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Er­werbs­tätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenver­sicherungs­ge­setz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bun­desbahngesetz, das Bezügegesetz, das Bundesbezügegesetz, das Verfassungs­gerichtshofgesetz 1953, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Dienst­geberabgabegesetz geändert werden (Pensionsharmonisierungsgesetz)

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden

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Inhalt

Personalien

Verhinderung .................................................................................................................... 8

Ordnungsruf ................................................................................................................... 74

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung Punkt 2 von der Tagesordnung der Sitzung abzusetzen – Ablehnung .............................................  29, 30


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87. Sitzung / Seite 2

Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Absetzung von Tagesordnungspunkt 2:

Mag. Wilhelm Molterer ................................................................................................ 29

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 30

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 30

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 31

Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (653 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Pensionsgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Richterdienstgesetz, das Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pen­sionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bezügegesetz, das Bundesbezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Fami­lienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (Pensionsharmonisierungsgesetz) (694 d.B.), an den Ausschuss für Ar­beit und Soziales rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................................................  197, 197

Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (653 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Pensionsgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensions­ge­setz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bezüge­gesetz, das Bundesbezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Dienstgeberabgabegesetz geän­dert werden (Pensionsharmonisierungsgesetz) (694 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rück­zuverweisen – Ablehnung ....................  197, 197

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 198

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 198

Fragestunde (11.)

Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz .................................. 8

Mag. Elisabeth Grossmann (97/M); Silvia Fuhrmann, Josef Bucher, Sabine Mandak

Ridi Steibl (92/M); Barbara Rosenkranz, Sabine Mandak, Gabriele Binder

Karl Öllinger (95/M); Franz Riepl, Christine Marek, Markus Fauland


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Sigisbert Dolinschek (100/M); Karl Öllinger, Karl Dobnigg, Herta Mikesch

Heidrun Silhavy (98/M); Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Karl Öllinger

Barbara Riener (93/M); Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Brigid Weinzinger, Ulrike Königsberger-Ludwig

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 27

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über das Pensions-Volksbegehren (550/684 d.B.) ......................................................................................................................................... 31

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (653 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Pensionsgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung frei­beruflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Richterdienst­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bezügegesetz, das Bundesbezügegesetz, das Verfassungsgerichts­hof­gesetz 1953, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Dienstgeber­ab­gabegesetz geändert werden (Pensionsharmonisierungsgesetz) (694 d.B.)      ............................................................................................................................... 31

3. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Angestelltengesetz, das Guts­angestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (695 d.B.)    ............................................................................................................................... 32

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................................................ 32

Mag. Wilhelm Molterer ................................................................................................ 34

Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 37

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 41

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ..................................................................... 44

Friedrich Verzetnitsch ................................................................................................. 47

Mag. Walter Tancsits ................................................................................................... 49

Karl Öllinger .................................................................................................................. 72

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 75

Bundesminister Mag. Herbert Haupt ........................................................  77, 128, 137

Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 79

Ridi Steibl ...................................................................................................................... 81

Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................... 82

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 84

Staatssekretärin Ursula Haubner ............................................................................... 85

Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 87

Fritz Neugebauer .......................................................................................................... 89

Sabine Mandak ............................................................................................................. 91


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Maximilian Walch ......................................................................................................... 92

Doris Bures ................................................................................................................... 96

Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................................................ 97

Michaela Sburny ........................................................................................................... 98

Dr. Dieter Böhmdorfer ................................................................................................. 99

Dietmar Keck .....................................................................................................  101, 181

Karl Donabauer .......................................................................................................... 102

Karl Öllinger ................................................................................................................ 104

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 107

Dr. Richard Leutner ................................................................................................... 108

Herta Mikesch ............................................................................................................. 109

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 111

Mares Rossmann ....................................................................................................... 112

Otto Pendl ................................................................................................................... 114

August Wöginger ....................................................................................................... 115

Dieter Brosz ................................................................................................................ 116

Markus Fauland .......................................................................................................... 118

Franz Riepl .................................................................................................................. 119

Georg Keuschnigg ..................................................................................................... 121

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 123

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 124

Renate Csörgits .......................................................................................................... 125

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 126

Karl Dobnigg ............................................................................................................... 128

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 130

Erika Scharer .............................................................................................................. 131

Karl Öllinger (tatsächliche Berichtigungen) ......................................  133, 134, 178, 194

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 133

Mag. Norbert Darabos (tatsächliche Berichtigung) ................................................... 135

Walter Schopf ............................................................................................................. 135

Christine Marek .......................................................................................................... 138

Manfred Lackner ........................................................................................................ 139

Barbara Riener ........................................................................................................... 141

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 164

Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 166

Mag. Walter Posch ..................................................................................................... 168

Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 170

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 172

Carina Felzmann ........................................................................................................ 173

Rainer Wimmer .......................................................................................................... 175

Ingrid Turkovic-Wendl ............................................................................................... 176

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 178

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 180

Sabine Mandak (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... 181

Alfred Schöls .............................................................................................................. 182

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 183

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 185

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 187

Mag. Elisabeth Grossmann (tatsächliche Berichtigung) .......................................... 189

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 189

Mag. Andrea Kuntzl (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 193

Dietmar Keck (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 193

Doris Bures (tatsächliche Berichtigung) ..................................................................... 194

Heidrun Silhavy (tatsächliche Berichtigung) .............................................................. 194

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 195


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire und gerechte Pen­sionsharmonisierung – Annahme (E 78)  94, 200

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Abschaffung von PolitikerInnenprivilegien im alten Bezüge­recht – Ablehnung ...  106, 200

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Pensionsharmonisierung, die fair, gerecht und sozial für alle ÖsterreicherInnen ist – Ablehnung               121, 200

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 684 d.B. ..................................................... 197

Annahme des Gesetzentwurfes in 694 d.B. (namentliche Abstimmung) .................... 197

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 694 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Erarbeitung von Maßnahmen, welche die Freiwilligkeit des Pensionsantritts innerhalb des Korridors gemäß § 4 Abs. 2 APG gewährleisten (E 77) ........................................................................... 200

Annahme des Gesetzentwurfes in 695 d.B. ................................................................ 200

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 27

692: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

696: Übereinkommen – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mit­gliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen

697: Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen

699: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizi­nischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

701: Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Sta­bilitätspakt 2005)

703: 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 – 3. SVÄG 2004

Anträge der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einspruch der Bundes­regierung gegen die Beschlussfassung einer weiteren „Wahlkampfkostenrück­erstat­tung“ für die Kärntner Landtagswahlen (478/A) (E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (479/A)


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Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geändert wird (480/A)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechts­verlet­zungen in China (481/A) (E)

Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Scheitelstrecke der B 317 über den Perchauer Sattel in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG und ihren vierspurigen Ausbau (482/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Hofierung des Hayek-Instituts (2341/J)

Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Anpas­sung der Reisegebührenvorschrift 1955 (2342/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Überarbeitung des Generalverkehrsplans bezüglich des Ausbaus der Schleife Selzthal (2343/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Ausbau des Bosruck-Bahntunnels (2344/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicher­heit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Ausweitung der SchülerInnen­freifahrt auch auf InternatsschülerInnen (2345/J)

Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Willkür bei Gewährung von Asylanträgen? (2346/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verwendung von lebenden Enten bei Jagdprüfungen (2347/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „bleifreie Jagd“ (2348/J)

Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend die Finanzierung des Heeressportzentrums (2349/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend 1. österreichischen Män­nergesundheitsbericht (2350/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Intensivierung der Prüftätigkeit der Finanzverwaltung hinsichtlich Inan­spruchnahme der befristeten Investitionszuwachsprämie (2351/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Todeszahlen von Frauen auf Grund Herz-Kreislauf-Erkran­kungen (2352/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Verbleib Tiroler Zollwachebeamte beim Bundesministerium für Finan­zen (2353/J)


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Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erstaufnahmezentren Thalham und Traiskirchen (2354/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen (2112/AB zu 2149/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (2113/AB zu 2171/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen (2114/AB zu 2148/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (2115/AB zu 2180/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (2116/AB zu 2176/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (2117/AB zu 2134/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (2118/AB zu 2136/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (2119/AB zu 2144/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­ge­ordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen (2120/AB zu 2147/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (2121/AB zu 2150/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (2122/AB zu 2158/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Kolleginnen und Kollegen (2123/AB zu 2162/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (2124/AB zu 2170/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2125/AB zu 2175/J)



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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer heutigen Sitzung.

Das Amtliche Protokoll der 85. Sitzung vom 16. November 2004 ist in der Parla­mentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann.

Fragestunde

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur Fragestunde. Ich beginne jetzt – um 9.03 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zur 1. Anfrage, 97/M, und zwar zur Frage der Abgeordneten Mag. Grossmann an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. – Frau Abgeordnete, bitte formulieren Sie Ihre Frage.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Bundesminister! Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, die Kinder- und Jugendrechte noch nicht in der Verfassung verankert haben.

Deshalb frage ich Sie, Herr Bundesminister:

97/M

„Wie stehen Sie zur Forderung, die Kinder- und Jugendrechte als Grundrechte in der Verfassung zu verankern?“

Wann wird endlich der Nationale Aktionsplan zur konkreten Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten vorliegen beziehungsweise veröffentlicht, nachdem Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Organisationen und namhafte Expertinnen und Experten daran mitgearbeitet haben, und das mit sehr großem Engagement?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Liebe Frau Abgeordnete! Nicht böse sein, aber ich muss das jetzt für alle weiteren Fragesteller sagen:

Ihre formulierte Anfrage sollte wortidentisch sein mit der, die Sie schriftlich eingereicht haben. Die wird ja im Fernsehen eingeblendet. Das heißt, es ist genau diese Frage zu formulieren, aber keine politischen Erklärungen dazu.

Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Die Ver-


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87. Sitzung / Seite 9

ankerung der Kinderrechte in der Verfassung ist für mein Ministerium ein wichtiges Anliegen. Wir vertreten dies daher auch im Österreich-Konvent. Es wird von der Entscheidung des Österreich-Konvents über die Neukodifizierung der österreichischen Verfassung abhängig sein, inwieweit Kinderrechte dann in der neuen Verfassung verankert werden. Mein Ministerium steht hinter dieser Forderung.

Ich darf auch gleich Ihre zweite Frage, die Sie an die erste Frage angehängt haben, mit beantworten: Wir werden den Bericht am nächsten Montag der Bundesregierung zur Beschlussfassung übermitteln, weil er nunmehr redaktionell fertig gestellt ist und für die Publikation zur Verfügung steht.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Das ist nicht der Fall.

Eine Zusatzfrage formuliert nun Frau Abgeordnete Fuhrmann. – Bitte.

 


Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Minister! Zur Frage Kinder- und Jugend­verträglichkeit ist ja auch im Regierungsprogramm verankert, dass Sie versuchen, das in allen Ministerien einzuleiten. Frau Staatssekretärin Haubner hat derartige Schritte in den Medien bereits verkündet. Wie ist der aktuelle Stand dazu?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der Bericht ist nunmehr fertig gestellt, wird am nächsten Montag der Regierung zur Beschlussfassung zugeleitet und sieht vor, dass die Befassung sämtlicher Ministerien zur weiteren Durchsetzung der Kinderrechte in Österreich und zur positiven Behandlung all dieser Probleme im Ver­fügungsbereich des jeweiligen Ministeriums in Zukunft in einem gemeinsamen Gre­mium stattfindet. Mein Ministerium und die gesamte Bundesregierung stehen hinter dem Ziel, die Jugend- und Kinderrechte endlich verfassungsmäßig zu verankern; die diesbezügliche Diskussion im Österreich-Konvent ist ja bekannt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wir wissen, dass Ihnen die Jugend sehr am Herzen liegt. Ich möchte gerne erfahren, welche Maß­nahmen und Aktivitäten Sie im Bereich der Jugendforschung setzen beziehungsweise setzen werden.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Wir sind im Bereich der Jugendforschung immer sehr stark unterwegs gewesen und haben diesbezüglich in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Forschungsprogrammen initiiert. Wir unterstützen auch eine Reihe von Organi­sationen, die sich mit Jugendforschung beschäftigen. Ich werde dem Parlament gerne eine entsprechende Auflistung von Forschungsergebnissen, die sich mit Jugendfragen beschäftigen, zuleiten. Die Unterlagen sind zu umfangreich, um sie im Rahmen der Fragestunde in allen Details zu erläutern.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! – Wenn Ihnen die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung so wichtig ist, warum haben Sie dann das nicht schon früher getan? Wir Grüne haben dazu schon wiederholt Anträge eingebracht, Sie hätten also dem schon lange zustimmen können.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 



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Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass sich der Österreich-Konvent derzeit mit den Fragen der Neukodifizierung der österreichischen Bundesverfassung beschäftigt. Sie wissen auch, dass es eigentlich unbestrittener Grundsatz beziehungs­weise ein Gesamtvorhaben ist, eine neue Verfassung für Österreich zu schaffen und nicht neuerlich Details zur österreichischen Bundesverfassung, zur Anreicherung des ohnehin unübersichtlichen Komplexes der österreichischen Bundesverfassung hinzu­zufügen.

Ich habe daher den Weg beschritten, der aus meiner Sicht der sinnvollere ist und auch für die Zukunft der richtungweisendere ist: im Rahmen des Österreich-Konvents dieses Anliegen zu vertreten, um dann mit einer satten Zweidrittelmehrheit des Österreich-Konvents in eine neu kodifizierte Verfassung die Jugend- und Kinderrechte aufzu­nehmen.

Sie wissen ja, dass die Kritik namhafter Verfassungsexperten dahin geht, dass die österreichische Verfassung durch Einzelregelungen überfrachtet ist und daher manche Verfassungsartikel heute nicht mehr im Bewusstsein der Bevölkerung verankert sind. Für die Jugend- und Kinderrechte wäre es mir zu wenig, dass man sie nur in der Verfassung verankert, während sie im Bewusstsein der Bevölkerung nicht verankert sind. Daher glaube ich, dass der gewählte Weg der sinnvollere ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist die erste Anfrage erledigt.

Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, welche Frau Abgeordnete Steibl formuliert. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

92/M

„Welche Ergebnisse haben die Aktivitäten Ihres Ressorts anlässlich des 10. Jubiläums des ,Internationalen Jahres der Familie 1994‘ gebracht?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es wurde anlässlich dieses 10. Jahrestages am 23. April 2003 ein Ministerratsbeschluss bezüglich einer Auftakt­veranstaltung des Österreichischen Nationalkomitees zum „Internationalen Jahr der Familie 1994“ gefasst. Dieses Nationalkomitee hat sich konstituiert, und es waren Vertreterinnen und Vertreter aller Parlamentsfraktionen in diesem Nationalkomitee vertreten.

Es waren auch alle Bundesministerien, die Landesregierungen und die Interessen­vertretungen namhafter NGOs in diesem Nationalkomitee vertreten.

Neben dieser Auftaktveranstaltung wurden zehn Arbeitskreise eingerichtet, die sich in jeweils drei Sitzungen im Verlaufe des Herbstes 2003 und des Frühjahrs 2004 mit dem aktuellen Schwerpunkt der Familienpolitik auseinander gesetzt haben. Die Ergebnisse dieses Arbeitskreises wurden im Rahmen einer Festveranstaltung am 14. Juni 2004 im Dachfoyer der Hofburg präsentiert. Nunmehr geht es darum, die Ergebnisse dieser Arbeitskreise sukzessive auch in den allgemeinen politischen Diskussionen und Gesetzesvorhaben umzusetzen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

 



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87. Sitzung / Seite 11

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Eine der wichtigsten Reformen für Familien steht heute auf der Tagesordnung, nämlich die Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Ich frage Sie: Welche Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht gibt es für Mütter mit Mehrlingsgeburt in der kommenden Pensionsreform?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wissen, dass im heute zur Beschlussfassung stehenden Entwurf einer Pensionsharmonisierung, zum Allge­meinen Pensionsgesetz für Frauen, die Kindererziehungszeiten haben, nunmehr der Betrag, der ihrem Pensionskonto gutgeschrieben wird, auf 1 350 € erhöht wird, dass die Anrechnung von pensionsbegründenden Zeiten für die unter 50-Jährigen aus­gedehnt wird, dass bei Mehrlingsgeburten die nunmehr vier Jahre Anrechnungszeit im Regierungsentwurf auf fünf Jahre verbessert werden.

Sie wissen darüber hinaus, dass in dieser Legislaturperiode auch eine Erhöhung der Familienbeihilfen vorgenommen wurde, und Sie wissen selbstverständlich auch, Frau Abgeordnete, dass in Österreich gerade auch im Familienbereich – so, wie wir es gestern zum Budget meines Hauses diskutiert haben – mit mehr als 7,5 Prozent Zuwachs im Budget ein familienpolitischer Akzent gesetzt worden ist, der uns in Europa eindeutig im Spitzenfeld der drei Nationen mit familienfreundlichen finanziellen Maßnahmen situiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Österreichs Familien auf allen Ebenen zu stärken, das ist Ihnen ein zentrales Anliegen. Welche Schwerpunkte in regionaler Familienpolitik wurden bisher gesetzt, und welche Schwerpunkte planen Sie für 2005/2006?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Ergebnisse der Beratungen in den Arbeitskreisen wurden dokumentiert. Die Arbeitskreise haben auch einen Aus­blick für die regionalpolitischen Zielsetzungen festgehalten, und wir haben im familien­politischen Bereich für regionalpolitische Angelegenheiten zunächst damit begonnen, das Kinderbetreuungsgeld in ausgewählten Gemeinden in Kärnten und in der Steier­mark umzusetzen, und wir haben vor, dann das Kinderbetreuungsgeld in ganz Österreich einzuführen.

Wir sind nun gerade dabei, das für die Familie wichtige Kapitel der Pflege in regional­politischen Initiativen zu überprüfen. Wir haben im städtischen und im ländlichen Bereich Pflegemodelle entwickelt, die auf die Situation der Familien besonders Rück­sicht nehmen und die derzeit sehr vielversprechend sind, und tragen damit dazu bei, dem Wunsch der Familien, vor allem aber auch der älteren Menschen, im Kreise der Familie betreut und versorgt zu werden, zu entsprechen.

Darüber hinaus haben wir im Rahmen auch regionaler familienpolitischer Maßnahmen das Netz der Familienberatungsstellen deutlich verbessert. Wir haben für Familien in Scheidungssituationen mit der Einrichtung von Begegnungscafés auch Initiativen gesetzt, um die Kinder sozusagen als Gewinner familiärer Streitsituationen langfristig abzusichern. Solche Familiencafés gibt es leider noch nicht in ganz Österreich, aber in drei Bundesländern haben wir sie derzeit schon eingerichtet. Sie sollen Orte der Mediation für Familien im Streitfall und im Scheidungsfall sein, um die Rechte der Kinder durchzusetzen und die Situation der Kinder deutlich zu verbessern.


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87. Sitzung / Seite 12

Ich glaube daher, dass wir nicht nur bundespolitische Ansätze, sondern auch eine Reihe von Ansätzen im Regionalbereich haben.

Ich bin gerade auch dabei, für Kinder mit Sprachentwicklungsbehinderungen und sons­tigen Behinderungen im Schulbereich regionalpolitische Förderungsmodelle einzu­führen, um auch im Bereich von lernschwachen und durch Sprachstörungen benach­teiligten Kindern Modelle einer besseren Betreuung unter Einbeziehung der Familie umzusetzen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Mandak. – Frau Kollegin, bitte.

 


Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Minister! Sie sagen, Sie wollen gerne Familien in Konfliktsituationen unterstützen und ihnen helfen. Meine Frage lautet: Warum werden dann die Budgets der Interventionsstellen nicht stärker erhöht? Dort gibt es großen Bedarf an mehr Beratung, vor allem auch deswegen, weil die Weg­weisungen in Österreich mehr werden – Gott sei Dank. Trotzdem ist es nicht möglich, die Familien entsprechend zu beraten und zu unterstützen, weil für das notwendige Personal nicht die dafür erforderlichen finanziellen Mittel vorhanden sind.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in dem Bereich, wo das Familienministerium diese Beratungsstellen fördert, für den Anteil, der für unseren Bereich geleistet wird, die Fördermittel ausreichend sind.

Sie wissen, dass in diesem Bereich ja sehr viele andere Leistungen auch von anderen Ministerien erbracht werden. Ich bin nicht bereit, für andere Ministerien die Fördermittel aus dem familienpolitischen Bereich zu erhöhen. Für unseren Bereich sind sie aus unserer Sicht ausreichend, und ich bin bemüht, das dichte Netz der Familien­beratungsstellen so auszubauen, dass in den österreichischen Verwaltungsbezirken eine möglichst große Erreichbarkeit gegeben ist.

Ich habe leider aus der Vergangenheit, aus der Zeit vor 2000, ein Netz von Beratungs­stellen übernommen, wenn ich das so sagen darf, wo an manchen Orten in Österreich mehrere, einander konkurrenzierende Beratungsstellen gewesen sind, während in vielen Bereichen sozusagen ein „weißer Fleck“ auf der österreichischen Landkarte war. Es kann nicht angehen, dass die ländlichen Bereiche gegenüber den städtischen Bereichen benachteiligt werden! (Demonstrativer Beifall des Abg. Hornek.)

Ich sage hier, auch über alle Parteigrenzen hinweg, dass mir das Modell des Burgen­landes sehr gut gefällt, wo in allen Bezirksstädten entsprechende Einrichtungen vor­handen sind und nicht nur die Landeshauptstadt Eisenstadt mit einem dichten Netz von konkurrenzierenden Organisationseinheiten betraut ist. Ich würde mich freuen, wenn diese Philosophie auch in allen anderen Bundesländern Platz greifen würde.

Mein Bemühen ist es, ein flächendeckendes Netz solcher Einrichtungen zu schaffen, und mein Bemühen ist es weiters, das Geld für Familienberatungen zur Verfügung zu stellen. Die anderen, dort miterledigten Aufgaben sind von anderen Ministerien zu finanzieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Binder. – Frau Kollegin, bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Bundesminister! Wir wissen, dass die Familienleistungen in Österreich sehr, sehr gut sind. Trotz alledem leben besonders Familien mit mehreren Kindern oftmals am Rande der Armut.


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87. Sitzung / Seite 13

Meine Frage an Sie, auch als Ergebnis der Arbeiten zum „Internationalen Jahr der Familie“: Was wollen Sie konkret gegen Familienarmut tun?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben mit verschiedenen Maßnahmen, auch im Steuerbereich, den Familien deutlich unter die Arme gegriffen, und wir haben Familien, in denen es Kinder mit Behinderungen gibt, mit erhöhten Familienbeitragssätzen deutlich geholfen.

Es hat mir allerdings keine Freude gemacht, dass wir etwa im Bundesland Wien Missstände in diesem Bereiche entdecken mussten, wo sich ein kleiner Personenkreis unter falscher Darstellung der Gesundheitssituation ihrer Kinder erhebliche Summen an Familienförderungen erschlichen hat und damit straffällig geworden ist. (Abg. Heinisch-Hosek: Das war aber auch in Niederösterreich ...!)

Ich glaube aber, dass wir mit den Maßnahmen der Steuerreform und mit den Maß­nahmen der Familienunterstützungen in diesem Bereich deutlich der Armut der Familien entgegenwirken.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

Wir kommen zum 3. Fragenkomplex. Herr Abgeordneter Öllinger formuliert die Frage. – Bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich lese Ihnen jetzt die Frage vor:

95/M

„Warum wird im alten Bezügerecht eine Frühpension für Politiker und Politikerinnen ab 62 neu eingeführt, auf die schon nach 4 Jahren als Regierungsmitglied oder 10 Jahren als Abgeordnete Anspruch besteht, während Normalsterbliche erst nach 37 ½ Jahren Versicherungsdauer Anspruch auf eine Pension mit Abschlägen haben?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Politiker im Bezügegesetz durch die Neuregelungen des harmonisierten Pen­sionsrechtes ihrer entsprechenden Altersgruppe, für die sich die Regelungen in den jeweiligen gesetzlichen Materien finden, gleichgestellt sein werden: Die unter 50-Jäh­rigen, die dem alten Recht unterliegen, werden den unter 50-Jährigen im Pensions­harmonisierungsrecht gleichgestellt, und die über 50-Jährigen den über 50-Jährigen. Dort, wo der Pensionskorridor eingerichtet wird, wird der Pensionskorridor im gleichen Ausmaß für Politiker, für Bauern, für Gewerbetreibende, für ASVG-Versicherte und für Beamte gelten.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang – auch wenn ich für Politikerbezüge als Bun­desminister für Soziales nicht zuständig bin, weil die Zuständigkeit, wie Sie ja wissen, in einen anderen Ministerialbereich fällt – darauf hinweisen, dass die maßgeblichen Regelungen für den Unterschied bei den Politikerbezügen auf die seinerzeitigen Regelungen der Jahre 1995 und 1997 zurückzuführen sind, wo Politiker, die damals bereits zehn Jahre dem Hohen Hause angehört haben beziehungsweise in Funktionen gewesen sind, keine Wahl hatten, so wie es meine freiheitliche Fraktion damals ver­langt hat, sondern gezwungen waren oder aufgefordert wurden – wie immer man das sieht –, im alten Recht bis heute zu verbleiben.


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87. Sitzung / Seite 14

Ich darf weiters darauf hinweisen, dass es für jene, die im alten Recht geblieben sind, zumindest gelungen ist, die ehemaligen Ansprüche, die sie gehabt hätten, wenn sie zum bestmöglichen Zeitpunkt in Pension gegangen wären, in einem Ausmaß zu redu­zieren, das für keinen anderen Österreicher gilt – was auch sichtbar wird, wenn ich meine eigenen Bezugsmöglichkeiten ansehe: So kommt es für mich zu einer Reduk­tion um 50 Prozent bei der Auszahlung in jenem Jahr, in dem ich 62 bin, oder auf 54 Prozent, wenn ich mit 63 in Pension gehe. – Es gibt keine Bevölkerungsgruppe in Österreich, die im Laufe der letzten zehn Jahre so hohe Kürzungen hinnehmen durfte.

Ich darf Sie auch auf Folgendes hinweisen: Ich habe mir auf Grund der Presseberichte der letzten Tage vom Bundeskanzleramt meine tatsächlichen Bezüge ausrechnen lassen, und sie liegen bedeutend unter dem, was in den Medien für mich als „Abkassierer“ – so etwa heute in der Früh in PULS TV – genannt wird. Ich kann Ihnen versichern: Wenn Kollege Pilz oder andere, die gleichermaßen im alten Bezügegesetz bleiben mussten, ihre Abzüge nachrechnen, dann werden sie feststellen, dass das, was ich jetzt in Bezug auf mich selbst ausgeführt habe, auf Grund der Altersstruktur auch für die anderen Politiker gilt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage formuliert sicherlich Herr Abgeordneter Öllinger. – Herr Kollege, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass 15 Prozent Abschläge bei einer Pension von 5 000, 6 000, 7 000, 8 000 € zu ertragen sind – während die 15 Prozent Abschläge bei einer Pension von 1 200 € doch einige Belastung bedeuten. (Beifall bei den Grünen.)

Im Bezügegesetz für Politiker gibt es außerdem eine Mindestpension. (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Frage! Frage!) Warum, Herr Bundesminister, haben Sie und die Bundesregierung im neuen Pensionsgesetz nicht eine Mindestpension für alle durchgesetzt? (Beifall bei den Grünen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Sie wissen ja, weil Ihre Fraktion damals, im Jahr 1995, dem neuen Bezügegesetz zugestimmt hat (Abg. Dolinschek: Siehst’, Öllinger! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung Grüne –: Ihr habt zugestimmt! Ihr habt es beschlossen!) – zum Unterschied von der Fraktion, der ich damals im Parlament angehört habe –, dass da nach zehn Jahren im Beam­tendienstrecht und im gleich gestalteten Politikerbezügerecht ein Rechtsanspruch ent­standen ist, der verfassungsmäßig nur äußerst schwierig zu ändern wäre. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Judikatur in diesem Bereich in Österreich hinweisen. Mir ist es daher lieber, dass sukzessive über den Lauf der Jahre, in denen ich in der politischen Verantwortung bin, die Politikerpensionen schlussendlich kumu­liert um 50 Prozent gekürzt worden sind und das verfassungsmäßig hält, als man macht eine politische Hurra-Aktion wie seinerzeit und die Politiker gehen dann wieder zum Verfassungsgerichtshof und bekommen – wie Scherbaum, Götz und andere – ihre vollen Pensionen wieder zurückgezahlt. (Abg. Öllinger: Von Ihrer Partei!)

Ich darf Sie auch an die Judikatur des Obersten Gerichtshofes im Hinblick auf Böhler-Pensionen erinnern. Die einfachen Arbeiter der Firma Böhler haben, weil sie Einzel­verträge unterschrieben haben, in denen sie gegen Abfertigungen auf ihre Firmen­pensionen verzichtet haben, auch beim OGH verloren, während die Manager, die den Betrieb damals in die Pleite geführt haben, beim OGH gewonnen haben und 25 Mil­lionen nachgezahlt bekommen haben.


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Ich glaube daher, es ist vernünftiger, dass man sukzessive innerhalb des Verfas­sungsrahmens die Politikerpensionen nach unten setzt.

Ich gebe Ihnen völlig Recht, wenn Sie sagen, dass 15 Prozent Abschläge von einer höheren Pension leichter zu ertragen sind als 15 Prozent von einer niedrigen Pension, weise aber darauf hin, dass es bei niedrigen Pensionen Gott sei Dank auch sukzessive entsprechende Möglichkeiten gibt, das anderwärtig auszugleichen. Ich glaube daher, dass hier am Ende des Tages eine gleichmäßige und gerechte Lösung gefunden worden ist, weil die Kürzungen schlussendlich verfassungsmäßig halten werden – und nicht so wie in der Vergangenheit wieder beim Verfassungsgerichtshof aufgelöst werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Riepl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Bundesminister, seit mehreren Jahren gibt es ja – ich meine, völlig zu Recht – eine gesetzliche Begrenzung der Bezüge für Politiker. Wie sind nun aus Ihrer Sicht die Erfahrungen mit diesem Bezügebegrenzungsgesetz für Politiker?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Bezügebegrenzungs­gesetz ist in der großen Überlegung aus meiner Sicht – wobei ich wiederum bemerke, dass ich dafür nicht zuständig bin und daher jetzt meine eigene Meinung formuliere – sinnvoll. Wo ich allerdings Probleme orte, das ist der Bereich der Witwenpension, weil da ein Unterschied gemacht wird zwischen dem Umstand, ob eine Witwe ein hohes Einkommen aus anderen Bereichen hat, und jenem, ob sie als Beamtin tätig ist. Ich glaube, da sollte man auf der Ebene des Parlaments die Überlegung anstellen, ob es gerechtfertigt ist, dass man da Unterschiede auf Grund der Dienststellung als Dienst­nehmer des Bundes und jener als Dienstnehmer in anderen Bereichen macht, da sollte man diese Regelung neu überdenken.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.

 


Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Einen schönen guten Morgen, Herr Bundes­minister! Herr Bundesminister, wir haben jetzt gehört, dass es in der Harmonisierung keine Vergünstigungen für Politiker gibt. Können Sie, bitte, noch einmal konkret aus­führen, wie die Verschlechterungen aussehen? (Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Uns kommen die Tränen!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin, darf ich Sie bitte ersuchen, Ihre Frage zu wiederholen, ich habe leider einen Teil davon überhört – verzeihen Sie mir! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

 


Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie ... (Bundesminister Mag. Haupt – in Richtung des Präsidenten Dr. Khol –: Darf ich noch einmal kurz das Mikrophon haben?)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann leicht darüber


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87. Sitzung / Seite 16

lachen, aber ich sage es auch hier, was ich im privaten Kreis manchem Abgeordneten schon gesagt habe: Ich habe leider auf dem rechten Ohr einen Hörschaden, sodass ich über 3 500 Hertz nichts höre, und daher kann es gerade bei Frauenstimmen hin und wieder passieren, dass ich in diesem Bereich tatsächlich Hörlücken habe. – Ich bitte, mir diese Behinderung zu verzeihen!

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete, bitte formulieren Sie Ihre Frage mit etwas tieferer Stimme! (Heiterkeit.)

 


Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Gerne, Herr Präsident! – Herr Bundesminister, können Sie uns, bitte, noch einmal die Verschlechterungen in der Harmonisierung für Politikerpensionen ausführen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn man sich das Prozedere aus dem Jahr 1995 ansieht, dann kann man feststellen, dass die Politiker, die früher mit dem 55. Lebensjahr in Pension gehen konnten, nunmehr allen anderen Versicherten gleichgestellt sind, sodass für den jeweiligen Jahrgang stufenweise das jeweilige Pensionsalter funktioniert. Es haben früher sehr kurze Versicherungszeiten gereicht. Die Jungpolitiker, die zum damaligen Stichtag im Jahre 1997 noch nicht zehn Jahre im Parlament gewesen sind, haben eine Pensionskasse und keine Politikerpension. Nur für jene, die damals schon zehn Jahre und länger in der Politik waren, gilt noch das alte Recht. In diesem alten Recht sind die Regelungen dem Beamtendienstrecht nach­gebildet, und es gab in entsprechender Form auch die gleichen Verschlechterungen, wie sie für die Beamten erfolgt sind. So wie die Übergangsfristen für den Pensions­antritt funktionieren, funktionieren sie parallel und synergiemäßig auch für Politiker.

Dass man in jungen Jahren mit der halben Tätigkeit als Minister mit voller Pension im Rahmen einer Ausnahmeregelung in Pension gehen konnte, gehört der Vergangenheit an. Auch die Bezugshöhe wurde deutlich nach unten verkürzt, und Mehrfach­pen­sionen, die früher möglich waren, sind für Jungpolitiker oder für Politiker, die unter die neuen Politikerregelungen fallen, nicht mehr möglich. Die Pensionskassenregelung ist sehr vielen Pensionskassenregelungen in der Privatwirtschaft und in anderen Be­reichen nachgebildet.

Ich glaube daher, dass man da tatsächlich von einer sukzessiven Harmonisierung der Politikerregelungen mit den Regelungen für alle anderen Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande sprechen kann.

Übrig geblieben ist jene Gruppe von Politikern, die unter die Regelungen des Altrech­tes gefallen sind, zu denen ich auch gehöre, was ich in der Öffentlichkeit auch nie verschwiegen habe. Für diesen Bereich haben wir allerdings sukzessive eine Reihe von Kürzungen vorgenommen, und jene, die schon in Pension sind, müssen einen Pensionssicherungsbeitrag in der Höhe von 15 Prozent hinnehmen, wenn sie mit ihrer Pension über der Höchstbemessungsgrundlage des ASVG liegen, und von 8 Prozent, wenn sie mit ihrer Pension unter dem ASVG-Grenzsatz liegen. Das sind Pensions­sicherungsbeiträge, die deutlich höher sind als jene für die anderen Bürgerinnen und Bürger, die aber mit der Höhe von 15 Prozent innerhalb der Judikatur des Verfas­sungsgerichtshofes liegen. Wir glauben daher, dass es sinnlos sein wird, wenn sich Altpolitiker an den Verfassungsgerichtshof wenden, weil sie dort nicht Recht bekom­men werden, sondern die Kürzungen für sie lebenslang gelten werden.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte, Herr Kollege.

 



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87. Sitzung / Seite 17

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, welche Auswirkungen durch die Harmonisierung sind für die fast 40 000 Zeitsoldaten des österreichischen Bundesheeres zu erwarten, vor allem wenn man in Betracht zieht, dass im alten Pensionsrecht trotz einbehaltener Pensions­beiträge ein Großteil der Dienstzeit nur als Ersatzzeit gewertet wurde?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Regelung im Pensions­recht für Zeitsoldaten war ein Problem, das ich als Parlamentarier schon seit 1986 immer im Auge gehabt habe. Ich war damals, als ich in das österreichische Parlament gekommen bin, in der Zeit der kleinen Koalition zwischen Sozialdemokratie und Freiheitlicher Partei, kein Freund der Regelung, die Kollege Frischenschlager damals als Verteidigungsminister getroffen hat, nämlich Zeitsoldaten rein im Sachaufwand, ohne Personal- und ohne Gesundheitsrechte, in der Republik Österreich zu imple­mentieren.

Wir haben im Laufe der Zeit, der ich dem Parlament angehöre, sukzessive die Rechte der Zeitsoldaten verbessert, zunächst dadurch, dass sie in den Kranken­versicherungs­schutz, wie er für jeden anderen Staatsbürger auch gilt, aufgenommen worden sind.

Im Jahre 2000, als ich Bundesminister für Soziales wurde, haben wir zunächst ein Jahr – heute drei Jahre – für Zeitsoldaten als Pensionszeiten angerechnet, und im harmonisierten Pensionsrecht wird es möglich sein, für Zeitsoldaten, die darüber hinaus Zeiten haben, für die der Bund pauschal für sie Pensionsbeiträge entrichtet hat, auch diese Zeiten geltend zu machen.

Ich habe es immer schon als Mangel empfunden, weil sehr viele der Zeitsoldaten für Österreich bei UNO-Truppen erfolgreich für Friedenssicherungsprojekte im Ausland tätig waren, aber auch im Inland ihren Dienst geleistet haben, diesem Personenkreis ein deutlich schlechteres Pensionsrecht zuzumuten als etwa Vertragsbediensteten im Bereich des Bundesheeres oder allen anderen Beamten im Bereich des öster­reichischen Bundesheeres. Diese Zwei-Klassen-Pensionsregelungen werden im har­monisierten Pensionsrecht Gott sei Dank deutlich im Sinne einer Verbesserung geändert werden. Ich habe damit ein Ziel meiner 15-jährigen parlamentarischen Tätig­keit – spät, aber doch – als Minister erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die 4. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Dolin­schek. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Pensionen und Pensionserhöhungen sorgen seit jeher für Diskussionen.

Meine Frage lautet:

100/M

„Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand, wenn im Jahr 2005 alle Pensionen mit der Inflationsrate erhöht würden?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege! Die Pensionsversicherung würde dadurch um 115 Millionen € teurer werden, als sie derzeit im Budget veranschlagt ist.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

 



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87. Sitzung / Seite 18

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Wenn keine Reform stattfinden würde, Herr Bundesminister, wie lange wären dann die Pensionen noch gesichert?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn der Bund bereit wäre, den größten Anteil seiner aus den Steuererträgen abzudeckenden Aufwendungen ausschließlich für Pensionen zu reservieren, dann wären die Pensionen vermutlich auch im nächsten Jahrhundert noch gesichert. Wenn der Bund allerdings nur das einhält, was Grundkonsens ist, nämlich etwa ein Drittel der Aufwendungen dafür vor­zusehen, dann würden wir in den Jahren 2025 bis 2034 bei dem alten Pen­sionssystem, das bis 1995 gegolten hat, in erhebliche Finanzierungsschwierigkeiten kommen und dann wäre die Erfüllung wichtiger Staatsaufgaben, wie etwa jener der inneren Sicherheit, der Infrastruktur, der Gesundheitsvorsorge, der Wissenschaft, der Forschung und der Bildung, in Gefahr – oder die Abgaben- und Steuerquote müsste in Österreich deutlich über 50 Prozent hinaufschnellen, damit diese Leistungen bezahlt werden könnten.

Ich glaube daher, dass es sinnvoll und richtig ist, da entsprechende Maßnahmen zu setzen und dass auch alle politischen Gruppierungen des Hohen Hauses rechtzeitig Überlegungen für ein harmonisiertes Pensionsrecht angestellt haben. Das hat man nicht aus Jux und Tollerei gemacht, sondern aus der Sorge heraus, dass, wenn das alte Pensionssystem fortgesetzt werden würde, in den Jahren 2024 bis 2035 die dann im Arbeitsprozess stehende junge Generation, die teilweise noch die Schulbank drückt oder noch gar nicht geboren ist, eine entsprechende Mehrfachbelastung für drei Generationen würde hinnehmen müssen. Ich glaube, dass das sozial unverträglich sein würde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Zunächst eine Klar­stel­lung: Wir haben bei der vorigen Frage nicht über Sie gelacht, sondern weil die Frage etwas – na ja – sehr „hatschert“ war.

Aber jetzt zum Thema. Herr Bundesminister, ... (Abg. Scheibner: Das steht Ihnen überhaupt nicht zu, Fragen zu beurteilen! – Ruf: Das geht zur Zensur über! – Abg. Scheibner: Das wird ja immer besser! – Ruf: Zensur! – Abg. Scheibner: Jetzt ent­scheiden Sie schon, ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter, formulieren Sie, bitte, Ihre Frage!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Herr Bundesminister! Sie wissen genauso gut wie ich, dass man bei einer Pension etwa von 1 000 € auf jeden Cent und Euro schauen muss. 10 € – das machte die Pensionserhöhung im Vorjahr aus –, das ent­spricht für manche in diesem Hohen Haus nur drei Wurstsemmeln, aber für manche, nämlich für die Betroffenen, ist das sehr viel. (Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen.) – Es kommt schon die Frage!

Warum, Herr Bundesminister, glauben Sie – und: glauben Sie das wirklich? –, dass bei Pensionen von 1 000 € eine Abgeltung der Inflationsrate nicht mehr möglich ist?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Nach dem Nettopensions­system, das 1995/1996/1997 diskutiert und eingeführt worden ist, wären in vielen Bereichen die Pensionen noch schlechter ausgefallen. Daher glaube ich, dass die


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Umstellung bis zur Medianpension – und es sind immerhin 53 Prozent der Pensionen, die in Österreich ausgezahlt werden, die unter diese Grenze fallen, einschließlich auch vieler Pensionen für Gastarbeiter, die in Österreich gearbeitet haben, oder für Öster­reicher, die als Gastarbeiter in der Schweiz oder in Deutschland gearbeitet haben und hier in Österreich eine Teilpension bekommen – richtig war.

Ich glaube, dass in einem Sozialstaat zunächst jene das Recht haben, die volle Inflationsabgeltung zu bekommen, die im untersten Einkommensbereich liegen, und dann erst mit dem vorhandenen Geld wieder großzügig an alle gedacht werden kann. Wenn Sie sich das Prozedere ansehen, das uns heute im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegt, dann werden Sie feststellen können, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen von der Median­pension im nächsten Jahr auf 1 730 € mit dem entsprechenden Anpassungseffekt übergehen werden, und im Jahr darauf erfolgt dann die volle Inflationsabgeltung für alle.

Ich darf Sie darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, dass in diesen Bereichen auch sehr viele flankierende Maßnahmen notwendig waren. Ich habe es immer als wichtig erachtet, dass die Ausgleichszulagen, und zwar vor allem die Ausgleichszulagen für Familien, erhöht werden, und in diesem Bereich hat die Bundesregierung einen Schritt gesetzt, der, was die jetzige Höhe anlangt, in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat. Die Diskussion im Hohen Haus hat in diesem Bereich immer ergeben, dass die Ausgleichszulagenbezieher, jene, die ausschließlich von diesem Geld leben und keine zweite Teilpension, kein Partnereinkommen und keine anderen Einkommen haben, die sozial bedürftigste Schicht sind. Dieser Meinung habe ich mich immer angeschlossen, und ich vertrete sie auch bei der Pensionsanpassung.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Dobnigg zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Bundesminister Haupt, seit Sie Minister sind, versprechen Sie, dass die Pensionen wertgesichert werden. Dies ist bis heute nicht der Fall, und laut Ihrer gestrigen Aussage wird dies auch bis zum Jahr 2007 nicht der Fall sein.

Meine diesbezügliche Frage: Was sagen Sie dazu, dass 90 Prozent der öster­reichi­schen Pensionistinnen und Pensionisten die Inflationsabgeltung in Höhe der – hohen – 2,6 Prozent im kommenden Jahr nicht erhalten?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass die Pensionisten immer die Inflationsabgeltung des Vorjahres erhalten und nicht jene des laufenden Jahres. Auf Wunsch der Pensionistenverbände haben wir die seinerzeitige Regelung, die Pensionen von September bis September anzupassen, auf die Re­gelung, sie von August bis August anzupassen, geändert, sodass bei der Tagung der Pensionsanpassungskommission jeweils ein volles Jahr, zwölf Monate, der dort festgestellten Inflation zugrunde liegt. Die Inflation, die die Pensions­anpassungs­kom­mission für die letzten zwölf Monate von August bis August festgestellt hat, beträgt 1,5 Prozent.

Sie konnten in der heutigen Ausgabe der Tageszeitungen im Zusammenhang mit den Benzinpreisen, den Wohnungspreisen und der Inflationsrate im laufenden Monat lesen, dass die Inflation im vorigen Jahr 1,3 Prozent von Jänner bis Dezember betragen hat, sodass diese 1,5 Prozent der Pensionsanpassung durchaus die Inflation des vorigen Jahres abgelten.


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Man sollte nicht jedes Jahr das Spielchen in der Frage eröffnen, ob im Oktober die Inflation höher oder geringer ist als im August, um dann, wie in einem Verschie­bebahnhof, diesen Begutachtungszeitraum hinauf oder hinunter zu verschieben.

Ich halte an Folgendem fest: Wenn man über eine lange Zeitdauer immer den gleichen Zeitraum misst, werden sich manche monatlichen Unschärfen in diesem Bereich ausgleichen – einmal zum Vorteil der Pensionisten, ein anderes Mal zu ihrem Nachteil, aber im Jahr darauf wird das auf jeden Fall wieder ausgeglichen.

Ich glaube, wenn man sich auf einen Zeitraum geeinigt hat – und der gute Grund für diese Lösung war, dass ein voller Zwölf-Monats-Zyklus zur Begutachtung vorliegt –, dann sollte man sich dieser Meinung anschließen. Der seinerzeitige Wunsch war ja auch vom Vertreter Ihrer Pensionistenorganisation klar formuliert worden; dem sind wir nachgekommen, Herr Abgeordneter.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.

 


Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie haben sich die Ausgleichszulagenrichtlinien prozentmäßig seit dem Jahr 2000 entwickelt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Ausgleichszulagen haben sich in den letzten Jahren im Bereiche der Ausgleichszulage für Alleinstehende um 0,1 Prozent über der Inflationsrate bewegt, für Familien haben sie sich um knapp 7 Prozent über der Inflationsrate bewegt.

Ich möchte hier nicht die einzelnen Jahresunterschiede rechnen, denn gerade für Familien hat das Jahr 2003 einen deutlichen Sprung nach oben gebracht. Wir haben zuerst auf 1 000 € und mit der Valorisierung im Jänner sogar auf 1 015 € auf einen Sitz erhöht. Ich glaube insgesamt, dass die Erhöhungen in diesem Bereich vollkommen gerechtfertigt sind, weil das Personen sind, die über keine zusätzlichen Einkommen verfügen und die von ihrer Pension alleine samt Ausgleichszulage ihr Leben bestreiten müssen. Diese Gruppe ist daher von allen Fraktionen im Hohen Hause immer als be­sonders schützenswert betrachtet worden, wenn man sich die Sozialdebatten ange­sehen hat. Man soll gerade dieser Gruppe zuerst großzügiger unter die Arme greifen als den Bezieherinnen und Beziehern von hohen Pensionen. Das sollte jedem, der sozial denkt, klar sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, und zwar zur Anfrage, welche Frau Abgeordnete Silhavy formulieren wird. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

98/M

„Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass von 31 740 zuerkannten Pensionen im Jahr 2004 (bis Ende September) lediglich 18 Prozent, nämlich 5 715 NeupensionistIn­nen, keine Verluste erlitten haben, also 26 025 NeupensionistInnen Kürzungen durch die Pensionsreform 2003 in Kauf nehmen mussten, ohne auch nur irgendeine Möglichkeit gehabt zu haben, sich darauf einstellen zu können?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf Sie darauf hinweisen, dass es innerhalb der Pensionszuerkennung des Jahres 2004 auch eine Reihe von


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Pensionistinnen und Pensionisten gibt, vor allem Frauen, die bessere Pensionen be­kommen, als sie sie nach dem alten Recht bekommen haben.

Ich glaube, man sollte auch den Unterschied innerhalb Europas sehen. In Österreich ist es immer noch möglich gewesen, auch bei der Pensionsanpassung 2003, zumin­dest einer schützenswerten Gruppe von Frauen, aber auch manchen Männern mit niedrigem Einkommen, höhere Pensionen zu erstatten, während in ganz Europa die Pensionsharmonisierungen und Pensionsänderungen ausschließlich Verluste gebracht haben.

Ich darf Sie, Frau Kollegin Silhavy, weiters darauf hinweisen, dass Pensionskürzungen bis 5 Prozent immer als im Rahmen der Möglichkeiten der verfassungsmäßigen Zumutbarkeit gesehen worden sind, ja die Verfassungsjudikatur sogar größere Kürzun­gen, nämlich bis 10 Prozent, für kurzfristige Pensionsänderungen oder Änderungen im Besoldungssystem als akzeptabel erachtet hat.

Trotzdem hat diese Bundesregierung die Konsequenzen gezogen, weil Verluste über 5 Prozent nicht nur nicht im Sinne der Bundesregierung sind, sondern auch für die Staatsbürger schwer erträglich sind.

So haben wir im neuen Pensionsharmonisierungsrecht für die Gruppe, die zwischen 5 und 10 Prozent liegt, nun einen Abänderungsantrag im Parlament vorliegen, der für diesen Bereich die Deckelung von 10 auf 5 Prozent absenken wird und dieser Gruppe eine Rückzahlung der Verluste zwischen 5 und 10 Prozent, also zwischen 0,1 und 5 Prozent, geben wird, was eine lebenslang höhere Pension bringen wird.

Ich halte es für gut, dass die Bundesregierung in kurzer Zeit das, was für die Durch­schnittspensionen in den Berechnungen gegolten hat und was bei mehr als 10 Prozent über den Berechnungen der Durchschnittspensionen gelegen ist, nunmehr korrigiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Bundesminister! Wenn 80 Prozent der Neupensionistinnen und Neupensionisten Kürzungen durch die Pensionsreform 2003 erlitten haben, halten Sie dann die Anliegen, die im Pensions-Volksbegehren formuliert wurden, nicht für begründet?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wenn Sie nur die monatlichen Pensionsauszahlungen betrachten, dann mögen Sie Recht haben. Sie haben aber nicht Recht, wenn Sie berücksichtigen, dass die Pensionisten des Jahres 2005 im Verhältnis zu den Pensionistinnen und Pensionisten des Jahres 1995, die dem alten Pensionsrecht unterliegen, eine deutlich höhere Lebenserwartung und damit eine deutlich längere Bezugsdauer der Pensionen haben werden.

Die Gesamtsumme, die die Pensionisten für das ausbezahlt bekommen, was sie seinerzeit zu diesem System beigetragen haben, wird daher auch trotz einer Senkung der monatlichen Pensionsbezüge deutlich höher ausfallen als für einen Pensionisten, der um zwei Jahre kürzer eine Pension bezieht. (Beifall bei Abgeordneten der Frei­heitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube daher, dass die Diskussion entweder über die Gesamtsumme oder über die monatliche Summe zu führen ist. Wenn Sie über die monatliche Summe diskutieren, dann haben Sie Recht. Wenn Sie über das Gesamtvolumen der ausgezahlten


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Pensionen sprechen, dann haben Sie nicht Recht. Dann sind die Forderungen im Pensions-Volksbegehren erfüllt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon gemeldet. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Herr Bundesminister! Die lang­fristige Sicherung der Pensionen für die älteren Menschen in unserem Land ist ein erklärtes Ziel dieser Bundesregierung. Das war in den achtziger und neunziger Jahren nicht immer so. Deshalb meine Frage: Welche Pensionsverluste mussten die so genannten Stahl- und Böhler-Pensionisten in den achtziger und neunziger Jahren erleiden?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Pensionisten von Böhler, die damals die Böhler-Pension zugesprochen bekommen haben, mussten Verluste zwischen 1 000 und 10 000 S pro Monat ihr Leben lang hinnehmen und haben dafür eine einmalige Abschlagszahlung im Ausmaß von 10 Prozent ihrer jeweiligen Pension erhalten.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht als Parlamentarier diese damalige Vorgangsweise nicht gerechtfertigt war. Ich habe mich deswegen immer da­gegen ausgesprochen, weil das Unternehmen in relativ kurzer Zeit wieder in eine positive Finanzgebarung gekommen ist und daher nach einer Unterbrechung der Pensionsauszahlung eine Weiterführung der Böhler-Pensionen möglich gewesen wäre.

Das ist allerdings ein schwieriges Problem, weil durch ein Höchstgerichtserkenntnis die Einzelverträge, die die Böhler-Pensionisten damals unterschrieben haben, als rechts­gültig betrachtet wurden und daher eine Rückerstattung oder eine Weiterführung aus der Pensionsversicherung nicht möglich ist.

Man müsste von Seiten des Eigentümervertreters, des Finanzministeriums, gemein­sam mit den dafür zuständigen Ministerien eine gänzliche Neuregelung der Böhler-Pensionen per Gesetz beschließen, um diesen Pensionisten endlich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Es soll nicht vergessen werden, dass die Manager, die damals für diese Situation verantwortlich waren, vom OGH in einem Erkenntnis 25 Millionen Schilling Pensions­nachzahlung bekommen haben. Die Diskussion darüber ist für jeden nachzulesen.

Ich bin leider für Firmenpensionen nicht zuständig und kann daher in diesen Bereich nicht direkt eingreifen, aber ich glaube, man sollte von Seiten des Parlaments meine Vorschläge, die ich aus meiner parlamentarischen Kenntnis mache, gemeinsam mit dem Eigentümervertreter, dem Finanzministerium, einmal aufgreifen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Scheuch zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Sinn der geplanten Harmonisierung ist es, gleiche Beiträge und gleiche Leis­tungen zu erzielen. Wie können Sie uns erklären, dass es jetzt im Zuge der Harmoni­sierung auf dem Papier so geplant ist, dass Arbeiter, Angestellte, Bauern und Gewerbetreibende trotzdem noch unterschiedliche Beitragszahlungen leisten?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Diesem Thema haben sich die


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Arbeitskreise der Experten des Bundes und der Sozialpartner sehr lange gewidmet. Die heute – das steht im Gesetzestext zur Pensionsharmonisierung beim nächsten Tagesordnungspunkt – zur Beschlussfassung vorliegenden Prozentsätze werden für die jetzige Situation als gerechtfertigt betrachtet.

Da Sie, Herr Abgeordneter, selbst dem bäuerlichen Berufsstand angehören, darf ich vielleicht zu den 15,5 Prozent, die nunmehr für den bäuerlichen Berufsstand – im Vergleich dazu: für die ASVG-Versicherten sind es knapp über 10 Prozent – ausge­wiesen sind, ausführen: Es verhält sich bei dem Verhältnis zu den 22,8 Prozent so, dass die bäuerlichen Betriebe in Österreich seinerzeit, als die Pensionsversicherung für die Bauern eingeführt worden ist, eine eigene Steuer für land- und forstwirt­schaftliche Betriebe aufgelastet bekommen haben, die den Löwenanteil des Unter­schieds zwischen 15,5 Prozent und 22,9 Prozent ausmacht.

Zum Zweiten bekommen die Bauern als einziger Berufsstand 20 Prozent fiktives Aus­gedinge. Es sind ähnlich wie bei den Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft auch die Leistungen der Bäuerinnen oder der Mitbewohner am Hof als Partner­schaftsleistungen da mitgerechnet worden.

Auch die Regelung im Bereiche der Arbeitslosigkeit ist gegeben, dass Bauern, deren Betrieb einen Einheitswert über der Grenze der Arbeitslosenversicherung hat – ähnlich wie Notstandshilfebezieherinnen oder -bezieher, deren Partner hohe Einkommen oder höhere Einkommen haben, keine Notstandshilfe ausbezahlt bekommen haben –, suk­zessive und zusammengerechnet von dieser Differenz betroffen sind. Ähnliche Rege­lungen gibt es für die gewerblich Selbständigen mit ihren 17,5 Prozent, hochgerechnet auf die 22,8 Prozent. Dort macht die Arbeitslosenversicherung einen großen Anteil in diesem Bereich aus. Ich sage auch dazu, dass, wenn es in diesen Bereichen gesetzliche Änderungen gibt, auch der Prozentsatz neu zu überdenken sein wird. Solange die bestehenden Regelungen vorhanden sind, die zu diesen Prozentsätzen führen, sind in der internen Diskussion auch die Vertreter der Arbeitnehmerorgani­sationen der Meinung, dass diese Prozentsätze gerechtfertigterweise eine gleiche Basis darstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeord­neter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Sie haben in der Antwort auf die Frage der Kollegin Silhavy behauptet, dass der Pensionsaufwand steigt. Den Unterlagen Ihres eigenen Ministeriums ist zu entnehmen, dass der Pensionsaufwand bis 2010 trotz steigender Pensionistenzahlen von 9 Prozent auf 8,3 Prozent des BIP sinkt. Warum betreiben Sie Pensionssenkungen im Ausmaß von 10 Prozent, obwohl doch Pensionsstabilisierung angesagt wäre?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Sie wissen, dass das Sozialministerium nur für einen Teil der Pensionen zuständig ist, nämlich für jenen des ASVG, des BSVG und anderer Bereiche. Für den erwähnten Bereich haben Sie Recht, es sind aber darüber hinaus auch andere Pensionszahlungen notwendig. Daher ist der Aufwand für die Pensionen insgesamt zu rechnen und nicht nur für die eine oder für die andere Gruppe.

Ich darf Sie zum Zweiten darauf hinweisen, dass auch in der Anfragebeantwortung, wie etwa auch in jener gegenüber dem Kollegen Dolinschek, meine Antwort für die Jahre 2024 und 2034 gegolten hat, wo in allen Szenarien – auch in den Szenarien der Arbeiterkammer ist das so – entsprechend hohe Zahlungen für das Pensionssystem


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festzustellen waren. Wenn man davon ausgeht, dass der österreichische Staats­bürger – wie es auch in der Anfrage der Kollegin Silhavy formuliert war – das Recht hat, langfristig planen und seine Überlegungen langfristig durchführen zu können, so ist es heute notwendig, 10 Jahre beziehungsweise 15 Jahre vor den entscheidenden Jahren die Pensionsreform und die Pensionsänderung in Angriff zu nehmen, um den jungen Menschen gleichermaßen wie jenen, die heute in Pension sind, wieder Pen­sionssicherheit geben zu können.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 6. Fragenkomplex, der durch die Frage der Frau Abgeordneten Riener eingeleitet wird. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Grüß Gott, Herr Bundesminister! Meine Frage lautet

93/M

„Welche Vorteile bringt die Pensionsharmonisierung für Frauen?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Riener! Ich darf die Vorteile aufzählen: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten von derzeit monatlich 650 € auf 1 350 €. Die pensionsbegründenden Kindererziehungs­zeiten werden von derzeit zwei auf vier Jahre pro Kind angehoben. Die Mindest­versicherungszeit wird von 15 auf 7 Jahre Erwerbstätigkeit verkürzt. Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit sind auch Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes oder eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 sowie Zeiten der Familienhospizkarenz hinzuzurechnen.

Die restlichen Mindestversicherungszeiten von acht Jahren können unter anderem durch Zeiten der Kindererziehung erreicht werden. Die Bestimmungen für die vorzeitige Alterspension bei längerer Versicherungsdauer finden für Frauen weiterhin Anwen­dung. Diese Form der Frühpensionierung läuft nicht, wie ursprünglich im heutigen Gesetz geplant, 2007, sondern 2017 gemäß den Abänderungsanträgen aus. Um die sozialrechtliche Situation jener Mütter, die sich ausschließlich der Betreuung eines behinderten Kindes widmen, zu verbessern, wird die bisherige normierte Altersgrenze vom 30. Lebensjahr des Kindes auf das 40. Lebensjahr des Kindes angehoben.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass diese Selbstversicherung vom Familien­lastenausgleichsfonds getragen wird und daher nicht die Brieftasche der pflegenden Angehörigen selbst, sondern eben quasi jene des Familienlastenausgleichsfonds belastet. Ich meine, dass die Maßnahmen für die Frauen in diesem Bereich durchaus gut sind und dass in der österreichischen Sozialversicherung unser Augenmerk beson­ders den Frauen gegolten hat.

Ich darf hinzufügen, dass Kindererziehungszeiten aus dem Bezug des Kinderbe­treuungsgeldes und die aus dieser Zeit stammenden Einkünfte für Frauen unter 50 Jahren additiv auf das Pensionskonto angerechnet werden, was für Frauen, die beispielsweise erst ab dem 31. Lebensjahr Kinder bekommen, etwa Akademikerinnen oder Frauen, die zunächst berufliche Karriere machen wollen, besonders wichtig ist. Diese Frauen können dann mit Halbzeitbeschäftigungen plus Kinderbetreuungsgeld ihr Einkommen auch in dieser Phase durchaus stabilisieren. Manche Nachteile, die im heutigen Gesetz für die zwei bis drei Jahre Kinderbetreuung in dieser Kategorie mit abgesenkter Arbeitszeit eintreten, werden in Zukunft so nicht mehr eintreten.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Riener, bitte.

 



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Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie wirkt sich die Neu­regelung des Pensionsversicherungsanspruches bezogen auf die Notstandshilfe aus? Dies wirkt sich ja sehr stark bei Frauen aus.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist ja bekannt, dass dort, wo die Partnereinkommen die jeweiligen Grenzen überschreiten – Frauen sind es meis­tens, aber es können in manchen Fällen auch Männer sein –, die Notstandshilfe nicht ausbezahlt wird. Im heute gültigen Recht wird für diese Zeit des legistischen An­spruches auf Notstandshilfe auch keine Pensionsversicherung geltend. In Zukunft wird es so sein, dass den Frauen für jene Zeit, in der sie keine Notstandshilfe aus­bezahlt bekommen, in der Pensionsversicherung die ihnen zustehende Notstandshilfe auf das Pensionskonto gutgeschrieben und aus den Mitteln des Arbeitsmarktservice und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auch bezahlt wird. Ich glaube, dass damit eine der bedeutendsten Verbesserungen für Frauen in der Situation des Notstands­hilfebezuges im Hinblick auf das Pensionsrecht erfolgt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abge­ordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Werden Frauen nicht dadurch benachteiligt, dass es für sie keinen Pensionskorridor gibt? Wird dadurch nicht auch der Gleichheitsgrundsatz verletzt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben uns lange mit den Experten der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes über eine parallele Korridorbildung für Frauen unterhalten. Wir von Seiten der Bundesregierung glauben, dass mit der Einführung einer neuen Pensionsart für Frauen in diesem Bereiche die Gefahr bestünde, dass dann insgesamt die Verfassungsmäßigkeit nicht gegeben wäre.

Bei einem Erkenntnis, das den Männern die gleichen Möglichkeiten der Korridorbildung zwischen 55 und 60 einräumen würde, würde eine noch geringere Finanzierbarkeit des Systems und damit eine zusätzliche Benachteiligung für Frauen drohen. Daher haben wir in der Parallelrechnung von der Einführung eines „Korridors“ für Frauen zwischen 55 und 60 Abstand genommen, weil wir glauben, dass für die Frauen, solange sie vor dem 62. Lebensjahr in Pension gehen können, die erschwerten Bedingungen des Korridors für sie schlechter wären als das Regelpensionsantrittsalter, das für Frauen weiterhin gilt.

Man muss dem aber auch noch hinzufügen, dass für Frauen im Bereiche des Bun­desdienstes, die bekanntermaßen heute schon 61,5 als Pensionsantrittsalter haben und außerdem auch relativ früher als die Frauen im ASVG, im BSVG oder im GSVG in die Korridorhöhe kommen, der Korridor als Ausweichmöglichkeit zum Gang in die Frühpension zur Verfügung steht. Aber ich glaube – so wie die Experten der Bun­desregierung –, dass diese Regelung verfassungskonform ist.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Weinzinger ans Mikrophon.

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Minister! Mit der Pensions­reform 2003 haben Sie eingeführt, dass nicht mehr die besten 15 Jahre zur Berech­nung der Pension herangezogen werden, sondern der gesamte Durchrechnungs­zeitraum von 40 Jahren, was für Frauen mit einer normalen Erwerbsbiographie,


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nämlich mit mehreren Jahren Kinderpause, mit mehreren Jahren Berufsunterbrechung, mit vielen Jahren Teilzeitarbeit und oft nur mit zehn bis 20 Jahren Vollerwerb, deutliche Verschlechterungen bringt.

Wie hoch schätzen Sie den Nettoverlust, also die Differenz zwischen der Verschlech­terung durch die Pensionsreform 2003 und der geringfügigen Verbesserung durch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten, bei einer derartig durchschnittlichen Er­werbsbiographie?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die verlängerte Durchrechnung schon vor dem Jahre 2003 für Frauen eingeführt worden ist und nun von den damals bestehenden 18 Jahren, wo auch eine Durch­rechnungsskala nach oben hin vorgesehen war, eine Verlängerung auf 40 Jahre eingetreten ist, sodass es daher nicht zur Gänze eine Neuerung ist, sondern bei einer bereits vorher bestehenden Verlängerung der Durchrechnung nur eine Angleichung.

Ich glaube, dass eine Berechnung, bei welcher von den, wie ehemals vorgesehen, besten 15 Jahren auf die in einigen Jahrzehnten gültigen 40 Jahre gerechnet wird, keine sinnvolle ist, weil alle diese Rechnungen Lohnerhöhungen, Gehalts­schwan­kungen, Kollektivvertragserhöhungen und sonstige Unwägbarkeiten des Berufslebens nicht berücksichtigen.

Ich glaube, dass die Regelungen in diesem Bereich durch die Verbesserungen für Frauen mit Kindererziehungszeiten verbessert worden sind. Bei Frauen ohne Kinder­erziehungszeiten – wenn man also etwa einen Single-Mann mit einer Single-Frau in der Arbeitswelt vergleicht – wären Unterschiede auf Grund des Geschlechtes aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Das wäre schlicht und einfach mit der Richtlinie der Antidiskriminierung nicht vereinbar.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Bundesminister! Die Nach­teile durch die Pensionsharmonisierung, und zwar gerade jene bei Frauen, überwiegen unserer Ansicht nach bei weitem die von Ihnen aufgezählten Vorteile. Speziell der lebenslange Durchrechnungszeitraum benachteiligt Frauen unserer Ansicht nach massiv, weil viele Frauen teilzeitbeschäftigt sind, und das oft nicht freiwillig. Es gibt eben zu wenige Vollzeitarbeitsplätze, vor allem für Frauen.

Meine Frage geht dahin: Warum haben Sie für die Zeit der Teilzeitbeschäftigung im Pensionskonto keine Vorsorge getroffen, um zu verhindern, dass Frauen im Alter noch stärker von Armut betroffen sind?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich darf Sie auf folgende zwei Dinge aufmerksam machen:

Erstens: Teilzeit ist nicht nur ein Phänomen bei Frauen, sondern auch – wenn man sich die Statistiken anschaut, dann sieht man das deutlich – zunehmend ein Phäno­men bei den Männern.

Ich darf Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass wir uns immer noch in einem System der Versicherung befinden, und da bin ich der Auffassung, dass


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gesellschaftspolitische Ausgleiche nicht ausschließlich und allein über die Pen­sions­versicherung zu regeln sind, sondern auch über andere Instrumente des Staates.

Wir in der Pensionsversicherung befinden uns, wie gesagt, in einem System der Ver­sicherung, und da kann es nicht angehen, dass für eingezahlte Zeiten Bonuszuschläge gemacht werden, die andere zu bezahlen und zu begleichen haben. Wenn man einen Ausgleich für Teilzeitarbeit haben will und die gesellschaftspolitischen Effekte in diesem Bereiche anders regeln will, so muss man sie dort regeln, wo sie anfallen, nämlich in den Kollektivverträgen oder in den Steuerrechten oder bei anderen Rah­menbedingungen der Politik. Ich halte es für falsch, dass man alle gesellschafts­politischen Ereignisse in die Pensionsreform hineinrechnen will. Für gesellschafts­politische Ereignisse – außer für das Risiko des Alters und den Ausstieg aus dem Erwerbsleben – sind andere Felder der Politik zuständig.

Ich glaube, wenn wir uns darauf einigen könnten, in das Pensionssystem nicht alles, was gesellschaftspolitisch interessant und relevant ist, hineinzurechnen, sondern es dort zu regeln, wo es zu regeln ist, wäre auch der Grundkonsens in der Republik für ein übersichtliches und für jeden nachvollziehbares Pensionssystem leichter herzustellen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die 60 Minuten der Fragestunde sind abgelaufen. Die Fragestunde ist somit beendet.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 2112/AB bis 2125/AB.

2. Regierungsvorlage:

3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 – 3. SVÄG 2004 (703 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 474/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Lastenausgleichs,

Antrag 477/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird;

Finanzausschuss:

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitäts­pakt 2005) (701 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzaus­gleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-


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Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Bundes­gesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Tabaksteuergesetz 1995 und das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert werden (702 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (692 d.B.),

Gesundheitsreformgesetz 2005 (693 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird (700 d.B.);

Justizausschuss:

Übereinkommen – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen (696 d.B.),

Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen (697 d.B.),

Sozialbetrugsgesetz-SozBeG (698 d.B.),

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justiz­anstalten (699 d.B.);

Kulturausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (704 d.B.);

Umweltausschuss:

Antrag 475/A der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird;

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (687 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Antrag 473/A (E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung von PolitikerInnenprivilegien im alten Bezügerecht;

Verkehrsausschuss:

Antrag 476/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Post-Dienstleistungen.

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.


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Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. (Abg. Dr. Gla­wischnig: Bitte, zur Geschäftsbehandlung!) Wir gehen daher so vor.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 von der Tagesordnung

 


10.06

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Die gestrige Nationalratssitzung hat bis 20.35 Uhr gedauert. Um 21 Uhr ist dann ein Abänderungsantrag zum heute vorliegenden Gesetz zur Pensionsharmonisierung bei uns eingelangt. Dieser Abänderungsantrag hat 19 Seiten, er umfasst 22 Artikel, und manche dieser Artikel haben über 20 gesetzesändernde Bestimmungen. Ich denke, das ist unzumutbar, denn man muss schon sehr schnell schlafen, um sich seriös mit dieser Materie auseinander setzen zu können, um heute ansatzweise seriös darüber abstimmen zu können. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich möchte daher einen Antrag zur Geschäftsordnung einbringen, nämlich gemäß § 49 Abs. 5, und beantragen, dass das Gesetz zur Pensionsharmonisierung von der Tages­ordnung abgesetzt wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir werden dann über diesen Antrag abstimmen. Aber bevor wir darüber abstimmen, wird entsprechend unserer Praxis jede Fraktion eine Stellungnahme dazu abgeben können. Zu Wort gemeldet haben sich Klubobmann Molterer, Klubobmann Cap und Klubobmann Scheibner.

Bitte, Herr Abgeordneter Molterer!

 


10.08

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Seit vielen Wochen wird über die Frage der Pensionsharmonisierung im Hohen Haus verhandelt. Wir hatten ein öffentliches Hearing zu diesem Thema. Wir hatten eine ganze Reihe von Ausschüssen zu dieser Thematik, die übrigens über eineinhalb Jahre auch in Diskussionen, und zwar sowohl in internen als auch in öffentlichen, vorbereitet wurde. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wir haben zum frühestmöglichen Zeitpunkt – zum frühestmöglichen Zeitpunkt! –, und zwar gestern Abend noch während der laufenden Sitzung, einen Abänderungsantrag übergeben. (Zwischenruf der Abg. Mandak.) Sie hatten daher die Möglichkeit, sich mit diesem Abänderungsantrag vertraut zu machen, der übrigens von der Themenstellung nicht neu ist, Frau Kollegin (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mandak), denn diese Fragestellungen sind, wie Sie wissen, viele Wochen diskutiert worden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir übrigens die Tagesordnung für den heutigen Tag in der Präsidiale im Konsens vereinbart haben. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Außerdem ist gestern Abend bei der Verkündung der Tagesordnung kein Einwand gegen diese Tagesordnung erhoben worden. Ich denke daher, dass wir auf Basis der vorliegenden Unterlagen und des Abänderungsantrages heute eine ausgezeichnete und seriöse Diskussion führen können (Abg. Mandak: Nein ...!) und eine gute Ent­scheidungsgrundlage für eine ausgezeichnete Entscheidung haben werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.09

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Cap.

 



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87. Sitzung / Seite 30

10.09

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn wir unsere Arbeit hier ernst nehmen wollen, dann müssen im Falle von Abänderungsanträgen rechtzeitig diese Anträge vorliegen.

Im Sozialausschuss hat es die Kritik gegeben, dass zwar immer angekündigt wurde, es werde noch Abänderungen geben, aber im Sozialausschuss sind diese angekündigten Abänderungen nicht eingetroffen. Wenn man dann wenige Stunden vor der Sitzung, in welcher das Gesetz beschlossen werden soll, mit Abänderungsanträgen kommt, dann nimmt man der Opposition die Möglichkeit, dass sie sich ausgiebig und ausführlich mit diesen Änderungen des Gesetzes auseinander setzt. Das ist einfach demo­kratie­politisch nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich will nicht so weit gehen, dass ich hier unterstelle, dass man das absichtlich macht, sondern ich nehme eher an, dass da einfach keine Einigung gefunden wurde, es eine Streiterei in der Regierung gab, dass man da in Verzug war, sodass man nicht recht­zeitig mit einem Antrag kommen konnte, doch das entschuldigt es nicht, sondern macht es eigentlich noch schlimmer.

Also ich möchte wirklich dagegen protestieren, dass Abänderungsanträge immer zu spät kommen, und selbstverständlich sind wir der Meinung, dass man das zurück­nehmen sollte. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.10

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Scheibner zur Geschäftsbehandlung zu Wort.

 


10.10

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Im Gegensatz zur Praxis früherer Bundesregierungen, wo der letzte Redner in der Debatte zur zweiten Lesung noch massive Abänderungsanträge eingebracht hat, versuchen wir, so rasch wie möglich die Opposition von Abänderungen und Abände­rungsanträgen zu informieren.

Es geht heute um den Schlusspunkt einer jahrelangen Diskussion (Abg. Mandak: Eben!) zur nachhaltigen Sicherung der Altersversorgung. Dazu stehen wir! Wir haben nach langen Diskussionen und Verhandlungen gestern, und zwar vor 13 Stunden, der Opposition einen Abänderungsantrag übergeben. Leider waren nicht mehr alle Abge­ordneten von der Opposition da, sodass sie es selbst hätten zur Kenntnis nehmen können. (Abg. Öllinger: Das ist eine Frechheit! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Wir glauben, dass 13 Stunden ausreichend sind, um sich über diese Abänderungen ein Bild machen zu können. Wir sind selbstverständlich gegen die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung, denn das wäre unverantwortlich, weil es weiterhin die nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge gefährden würde. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP. – Abg. Riepl: Das ist eine Chaos-Regierung, die wir da haben!)

10.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Abgeordnete Dr. Glawischnig hat gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung den Antrag gestellt, Punkt 2 von der Tagesordnung abzu­setzen. Darüber entscheidet das Hohe Haus mit Zweidrittelmehrheit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.


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Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von acht „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten sowie Grüne 104 Minuten.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten in der Zeit von 10.05 Uhr bis 13 Uhr getroffen: Zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten, anschließend eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 10 Minu­ten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, in weiterer Folge eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 8 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten, weiters eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 6 Minuten, ferner je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, schließlich je eine weitere Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.

Vor Beginn der letzten Rednerrunde wird die allenfalls verbleibende Redezeit vom vorsitzführenden Präsidenten gleichmäßig auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht darüber Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.

Über diese Redeordnung entscheidet das Hohe Haus.

Wir kommen sogleich zu Abstimmung.

Wer diesem Vorschlag der Präsidialkonferenz zustimmt, den bitte ich um ein dies­bezügliches Zeichen. (Die Abgeordneten Dr. Kräuter und Marizzi erheben sich nicht von ihren Sitzen.) – Herr Kollege Marizzi und Herr Kollege Kräuter, stimmen Sie zu, oder nicht? Nein! – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über das Pensions-Volks­begehren (550/684 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (653 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Pensionsgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freibe­ruf­lich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Richterdienst­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bezügegesetz, das Bundesbezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Dienstgeber­abgabe­gesetz geändert werden (Pensionsharmonisierungsgesetz) (694 d.B.)


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3. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestell­ten­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (695 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.15

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglie­der der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Entwurf einer so genannten Pensionsharmonisierung wurde in Wirklich­keit eine große Chance vertan (Zwischenrufe bei der ÖVP), nämlich die Chance, endlich gleiches Recht für alle zu schaffen und zu einem Pensionssystem in Österreich zu kommen, das fair, gerecht und sozial ist. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Diese Pensionsreform ist ja nicht die erste, und man muss schon daran erinnern, dass nach der Pensionsreform des Jahres 2000, noch vor der letzten Nationalratswahl, der Herr Bundeskanzler gemeint hat: Nach dieser Jahrhun­dertreform seien keine weiteren Pensionsreformen mehr notwendig! Nun, sehr lange hat dieses Jahrhundert nicht gedauert, im Jahr 2003 ist die Pensionskürzungsreform gekommen, und jetzt liegt eine so genannte Pensionsharmonisierung vor, die nicht mehr und nicht weniger ist als der Pensionskürzung dritter Schritt.

Meine Damen und Herren! Das ist eine unzuverlässige, unglaubwürdige Politik, die zu einer großen Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung führt, und das lehnen wir als SPÖ ab! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was wäre das Grundprinzip einer Harmonisierung? – Das Grundprinzip wäre, dass alle gleiche Beiträge zahlen und alle dafür gleiche Leistungen bekommen. Was Sie vorlegen, das ist, dass es weiterhin ungleiche Beiträge gibt und weiterhin ungleiche Leistungen. Das heißt, es ist weder auf der Beitragsseite noch auf der Leistungsseite zu einer Vereinheitlichung gekommen. Ganz im Gegenteil: Diese Pensions­harmoni­sierung doppelt die Verluste der Pensionskürzungsreform des Jahres 2003 noch auf, und daher ist es eine ungerechte Reform, weil es keine Reform im eigentlichen Sinn ist, sondern eine blanke Pensionskürzung für die künftigen Pensionistinnen und Pen­sionisten in Österreich. Das ist der falsche Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ihre Methode dabei ist jedes Mal die gleiche: Sie sagen, es werde nachhaltiger, es werde gerechter und es gebe keine Kürzungen. Das haben Sie auch bei der Pen­sionskürzungsreform des Jahres 2003 gesagt. Aber laut den statistischen Ergebnissen, die jetzt vorliegen, sieht es folgendermaßen aus: Mehr als 80 Prozent der Menschen, die im Jahre 2004 in Pension gegangen sind, haben massive Pensionskürzungen hin­zunehmen gehabt, und all diejenigen, die nach dem neuen Recht in Pension gehen werden, werden auch massive Kürzungen haben. Hören Sie auf, der Bevölkerung permanent Sand in die Augen zu streuen! Sagen Sie den Menschen in Österreich die Wahrheit! Schwarz-Blau versteht unter „Pensionsreform“ Pensionskürzungen jedes Jahr. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Auch die Methode, die Sie dabei anwenden, ist immer die gleiche. Das sieht man auch, wenn man sich diesen Abänderungsantrag zu dem Gesetz, das vorliegt, ansieht. Dazu darf ich sagen: Jene Mitglieder der Regierungsfraktionen, die es gelesen haben, sollen sich freiwillig melden. Ich frage nicht, wer es verstanden hat, denn das würde zu weit gehen, meine Damen und Herren! (Beifall und ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen. – Heftige Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Wahrheit ist, dass bewusst verkompliziert wird, dass bewusst versucht wird, Unklarheit zu schaffen, damit sich die Menschen in Österreich nicht auskennen. Ich sage Ihnen: Das hat Methode! Ihre Art des Unklarheitschaffens ist ein Verschleiern der tatsächlichen Pensionskürzungen! Wir werden das nicht zulassen und den Leuten sagen, was in diesem Pensionskonzept drinsteht. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Im Übrigen ist auch Ihr Umgang mit Kritik immer der gleiche. Seit Wochen präsentiert die Arbeiterkammer in der Öffentlichkeit Zahlen darüber, wie einzelne Menschen von den Pensionskürzungen betroffen sein werden. (Abg. Scheibner: Falsche Zahlen! – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Seit Wochen macht sie das! Die Reaktion der Regierung darauf war, dass sie sagte, das sei alles Gräuelpropaganda. Jetzt, meine Damen und Herren, und zwar seit vorigem Freitag, ist es amtlich: Die Zahlen, die das Sozialministerium im Sozialausschuss präsentiert hat, belegen zu 100 Prozent, dass die von der Arbeiterkammer errechneten Kürzungen leider alle richtig sind. Die Regie­rung hat in den letzten Wochen bewusst versucht, die Arbeiterkammer der Unwahrheit zu zeihen. – Jetzt ist es amtlich: Die Kürzungen wurden bestätigt!

Und Sie sind sich völlig dessen bewusst, was Sie tun! Sie sagen nur der Bevölkerung nicht die Wahrheit – und das ist keine demokratische Vorgangsweise! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden auch heute erzählen können, was Sie wollen, es ändert an folgendem Faktum nichts: Die Hauptverlierer dieser Pen­sionskürzungsreform, dritter Teil, sind leider die Frauen! – Es wird durch die Verän­derungen 2003 und 2004 dazu kommen, dass das niedrige Niveau der Frauen­pensionen in Österreich in Zukunft weiter absinken wird. (Abg. Steibl: ... Gewerk­schafter ... SPÖ ... die nichts zusammengebracht haben!) Und Sie tragen die politische Verantwortung dafür, dass Frauenpensionen in Österreich unter Umständen immer näher an die Ausgleichszulage heranrücken werden.

Und das ist keine faire Politik, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Wurm: ... ist eine Gemeinheit!) Die Frauen sollen die gleichen Möglichkeiten haben wie die Männer in unserem Land! Aber diese Reform nimmt ihnen diese Möglichkeit – das ist die Wahrheit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Gaál – in Richtung ÖVP und Freiheitliche –: Das ist unanständig!)

Schon die Pensionskürzungsreform des Jahres 2003 hat zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung geführt, und auch dazu, dass sich mehr als 600 000 Menschen in einem Volksbegehren gegen diese Pensionskürzungen 2003 ausgesprochen haben. Und in einer Demokratie – in einer Demokratie! – würde man sich mit dieser Kritik konstruktiv auseinander setzen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Haben wir das nicht getan? Oder was?) Was haben Sie gemacht? – Ihre Art der Auseinandersetzung mit der Kritik bestand darin (Abg. Dr. Mitterlehner: 14 Stunden haben wir ...!), dass Sie die Kürzungen der Pensionen des Jahres 2003 im Jahr 2004 noch verschärft haben!

Sie sind also den Menschen nicht entgegengekommen, sondern, ganz im Gegenteil, Sie haben die Pensionsverluste weiter aufgedoppelt – und das ist kein korrekter Umgang mit einem Volksbegehren und mit der Meinung der Bevölkerung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Zu glauben, dass jene Menschen, die heute schon in Pension sind, nicht betroffen sind, ist auch eine Chimäre, denn die Wahrheit ist: Eine Pensionsanpassung von 1,5 Prozent bei einer Inflationsrate von 2,6 Prozent – und alle Menschen klagen darüber, dass laufend alles teurer wird! (Abg. Großruck: Waren Sie zuerst nicht da bei der Fragestunde?) – führt zu einer weiteren Kürzung des verfügbaren Einkommens der Pensionisten! Damit brechen Sie auch das Versprechen, dass die Kaufkraft der Pensionen erhalten wird, und das würde den Pensionisten zustehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Die SPÖ hat im vergangenen Jahr ein Modell für eine „Fairness-Pension für alle Österreicher und Österreicherinnen“ eingebracht – gerecht, fair und zuverlässig! (Ruf bei der ÖVP: Wo ist das Papier?) Mit großem Interesse stelle ich fest, dass Sie nun dieses Modell übernommen haben (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Na hö! Und?!), und zwar in der Regelung, die Sie gestern für die Beamten getroffen haben: Wenn man diesen Text nämlich durchliest, so finden sich viele Teile des SPÖ-Fairness-Modells in der Vereinbarung mit den Beamten.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was für die Beamtinnen und Beamten in Österreich gut und billig ist, das wird doch auch für die Arbeiter und Angestellten in Österreich in Ordnung sein?! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei den Grünen.)

Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als gleiches Recht für alle! Und das SPÖ-Pensionsmodell sieht eine einheitliche Regelung vor – analog zu dem, was gestern bei den Beamten vereinbart wurde, aber eine Regelung für alle: für Arbeiter, Angestellte, Bauern, Gewerbetreibende, Beamte und Politiker!

Wir als SPÖ sind nämlich der Meinung, dass nur ein einheitliches, gerechtes und soziales Pensionssystem (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen) Vertrauen in Österreich schafft. Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist jedoch weder fair noch gerecht (Ruf bei der ÖVP: Auf Wiedersehen!) – und im Übrigen auch nicht sehr demokratisch in der Vorgangsweise. (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei den Grünen.)

10.25

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Molterer. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

(Abg. Mag. Molterer begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine rot-weiß-rote Tafel mit der in Großbuchstaben gehaltenen Aufschrift: „Zukunft: Fair + Gerecht“ auf. – Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Mandak – in Richtung des Abg. Mag. Molterer –: Eine Tafel macht Ihre Pensions­reform nicht besser!)

 


10.25

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Gusenbauer, zu Ihrer Rede sind mir nur zwei Dinge spontan ein­gefallen.

Das eine ist: Sie werden Ihrem Ruf und Ihrem Titel „Mr. Zickzack“ tatsächlich mit jeder Rede gerecht – Mr. Zickzack Gusenbauer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das Zweite: Denken Sie vielleicht einmal darüber nach (Abg. Mag. Darabos: Diese Schmierenkomödie! – Zwischenrufe bei der ÖVP), ob es seitens der SPÖ klug gewesen ist, den ÖGB und die Arbeiterkammer zu zwingen, vom Verhandlungstisch aufzustehen, während eine andere Gewerkschaft – nämlich die Gewerkschaft Öffent­licher Dienst – am Verhandlungstisch sitzen geblieben ist und bis zum Schluss jede Verhandlungschance genutzt hat. – Ihr Fehler, meine Damen und Herren von der SPÖ!


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(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Pfeffer hält eine Tafel hoch, auf der ein Fallbeispiel für künftige Pensionsverluste dargestellt ist. – In weiterer Folge werden während des gesamten Debattenbeitrages des Abg. Mag. Mol­terer von SPÖ-Abgeordneten abwechselnd Tafeln mit verschiedenen derartigen Fall­beispielen in die Höhe gehalten.)

Genau das ist der Kritikpunkt bei der Politik der SPÖ: Die SPÖ ist nicht Manns genug oder „Fraus“ genug, Verantwortung auch in schwierigen Fragen zu übernehmen. Es verlässt Sie der Mut, meine Damen und Herren von der SPÖ! Fünf Meter vor der Ziellinie immer dasselbe Verhalten: Mutlos aufgeben! – Das tun wir nicht, meine Damen und Herren! Wir gehen unseren Weg konsequent. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine der wichtigsten Aufgaben in der Politik – und dieser Aufgabe stellen wir uns, meine Damen und Herren – sind die Sicherung des Generationenvertrages und eine faire und gerechte Altersversorgung. (Abg. Mag. Posch: Wovon redet der Mann?) Im Übrigen, falls Ihnen das entgangen ist, meine Damen und Herren: Ganz Europa diskutiert diese Frage, ganz Europa diskutiert das Thema „Wie können wir langfristig, fair und gerecht die Altersversorgung sicherstellen?“ Und Europa geht sogar so weit, dass etwa in der Lissabon-Strategie diese Frage: Wie kommt man mit dem Thema der demographischen Entwicklung zurecht?, als eine der Schlüsselfragen für den Erfolg eines Landes dargestellt wird. Und weil wir das wissen, nehmen wir dieses Thema ernst und handeln, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Ich möchte auch den Zuseherinnen und Zusehern Rede und Antwort darauf stehen, warum wir diesen anspruchsvollen Weg gehen – vielleicht nicht den bequemeren Weg, aber den anspruchsvollen und richtigen Weg (Abg. Dr. Puswald: Den falschen!) –: Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 1970 ist die Ausbildungszeit um drei Jahre gestiegen, seit dem Jahr 1970 ist die Lebensarbeitszeit – die Zeit, die die Öster­reicherin, der Österreicher im Arbeitsprozess verbringt – um sechs Jahre gesunken (Abg. Eder: Das interessiert überhaupt niemanden!), während die Zeit, in der die Menschen – Gott sei Dank – die Pension genießen können, Gott sei Dank um 12 Jahre gestiegen ist, weil die Lebenserwartung steigt. Dieser Prozess wird weitergehen, meine Damen und Herren!

Aber – und das muss die Öffentlichkeit ebenso wissen – wir haben eine zweite Ent­wicklung (Abg. Eder: Die hat eh schon eine Meinung über Sie, die Öffentlichkeit!): Während im Jahr 1970, Herr Kollege Eder – und das können Sie nicht wegreden, das sind Fakten –, auf 1 000 Beschäftigte 350 Pensionisten gekommen sind, werden im Jahr 2030 auf 1 000 Beschäftigte 1 000 Pensionisten kommen, meine Damen und Her­ren! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eder.) Das Verhältnis von 3 : 1 ändert sich auf 1 : 1!

Sie wissen das, aber Sie handeln nicht. Wir wissen das, wir sagen die unangenehmen Wahrheiten, und wir handeln richtig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Den Beweis dafür, dass Sie das wissen, haben Sie ja selbst geliefert. Sie reden –beispielsweise auch der Gewerkschaftsbund – von diesen Fragen, entwickeln eigene Modelle, aber dann, wenn es ernst wird, verlässt Sie der Mut! Sie reden und haben ein eigenes Konzept, ja!, aber wenn es ernst wird, dann verschwindet dieses Konzept, meine Damen und Herren, und Sie betreiben in Wahrheit Kindesweglegung. – Wir tun das nicht! (Abg. Dr. Gusenbauer: Absoluter Unsinn!)

Wir seitens der Volkspartei haben ein klares Konzept für die Sicherung der Alters­vorsorge:


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Erstens eine starke staatlich organisierte und staatlich garantierte Säule der Alters­vorsorge, umlagefinanziert, reformiert – damit sie generationenfest wird – und har­moni­siert, damit diese erste Säule fair und gerecht wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben die zweite Säule der Altersvorsorge, nämlich die betriebliche Altersvorsorge, tatsächlich – und ich sage es so – revolutioniert! Mit der „Abfertigung neu“ liegt ein wirkliches Zukunftsmodell auf dem Tisch, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer annehmen, das ihnen Perspektive gibt, genauso wie die Betriebspen­sionskassen die betriebliche Altersvorsorge stärken. (Zwischenrufe der Abgeordneten Parnigoni und Mag. Wurm.)

Und wir haben die Eigenvorsorge, die allgemeine Zukunftsvorsorge entwickelt, damit die Menschen in diesem Land in Eigenverantwortung ihre eigene Leistung, ihre eigene Verantwortung für die Altersversorgung wahrnehmen.

Auf Grundlage dieses Drei-Säulen-Modells haben Bundeskanzler Schüssel, Minister Haupt, die Frau Staatssekretärin Haubner und Kollege Bartenstein über eineinhalb Jahre verhandelt, damit wir heute hier im Hohen Haus eine der weitreichendsten und wichtigsten sozialpolitischen Entscheidungen der letzten Jahrzehnte außer Streit stellen können, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Einem: Nein! Können Sie nicht! – Abg. Sburny: Das steht nicht außer Streit!)

Apropos außer Streit stellen (Abg. Dr. Einem: Außer Streit können Sie es nicht stellen!): In den Verhandlungen mit ÖGB und Arbeiterkammer wurde vieles außer Streit gestellt. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Die Wahrheit ist ja, Kollege Darabos von der SPÖ hat es gesagt: Die SPÖ hat Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund gezwungen, den Verhandlungstisch zu verlassen. (Ruf bei der ÖVP: Na bravo! – Zwischenruf bei der SPÖ.) Nichts anderes entnehme ich Ihrer Aussage, Herr Kollege Darabos, als Sie sagten – ich zitiere –:

„Wir konnten dem nicht zustimmen, weil es uns auch politisch und strategisch bezüglich der nächsten Nationalratswahl jeden Spielraum genommen hätte.“ (Rufe bei der ÖVP: Na hö!) – Zitat Darabos.

Ihnen ist die Partei wichtiger als das Land, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Wurm: Was nützt diese Polemik einer Alleinerzieherin mit 700 €?)

Aber wir kennen das, das ist ja nicht neu! Im Finanzausgleich unterschreiben die SPÖ-Ländervertreter ein Paktum, die Bundes-SPÖ sagt: Nein!

Bei der Gesundheitsreform unterschreiben die SPÖ-Länder ein Paktum; die Bundes-SPÖ sagt, weil ihr die Partei wichtiger ist: Nein! (Rufe bei der ÖVP: Zickzack!)

Und bei der Pensionsharmonisierung unterschreiben die sozialistischen Gewerk­schafter in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst das Paktum, und die Bundes-SPÖ sagt: Nein! (Anhaltende Zwischenrufe.)

Ich möchte sehen, wie heute die sozialdemokratischen Beamtengewerkschafter in der SPÖ stimmen werden. Lassen sie ihre Kollegen wieder im Regen stehen? (Rufe bei der ÖVP: Ja, ja!) – Ich befürchte es, meine Damen und Herren.

Aber das ist Ihr Problem und nicht meines, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ganz im Gegensatz dazu gehen unsere Kolleginnen und Kollegen den Weg der Verantwortung selbstverständlich bis zum Ende. Ich danke Fritz Neugebauer dezidiert, dass er erstens den Verhandlungstisch nicht verlassen hat (Beifall und Bravorufe bei


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der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen) und zweitens auch den Mut hat, zum Ergebnis zu stehen.

Dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, stellt sicher, dass es ab dem 1. Jänner des kommenden Jahres ein harmonisiertes Pensionsrecht für alle gibt, fair und ge­recht,

ein Pensionssystem für alle in diesem Land, ein Pensionssystem, in dem gleiche Beiträge gleiche Leistungen bringen (Zwischenrufe bei der SPÖ – Abg. Mandak: Das stimmt ja gar nicht!),

ein harmonisiertes Pensionssystem mit der Einführung eines Pensionskontos, das den Damen und Herren Versicherten, den Österreicherinnen und Österreichern transparent (Abg. Mandak: Geh bitte, wo ist da die Transparenz?) Klarheit über ihre Ansprüche gibt,

ein harmonisiertes Pensionssystem, das das Prinzip (Abg. Mag. Wurm: ... wird einem ganz schlecht!), dass man nach 45 Arbeitsjahren mit 65 Lebensjahren 80 Prozent der durchschnittlichen Lebensverdienstsumme bekommt, umsetzt – übrigens ein Prinzip, das im entsprechenden SPÖ-Modell genauso verankert ist wie im ÖGB-Modell –,

ein Pensionsharmonisierungssystem, das wesentliche Verbesserungen für die Frauen bringt (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), und zwar mit der besseren Anrechnung der Kindererziehungszeiten, mit der Verringerung der pensionsbegrün­denden Jahre auf sieben Jahre von 15 Jahren und einer höheren Bewertung der Ersatzzeiten, meine Damen und Herren, nämlich einer Verdoppelung dieser Berech­nung der Ersatzzeiten (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen),

ein Pensionssystem, das die Möglichkeit eines Korridors schafft, damit jeder individuell entscheiden kann (Abg. Wurm: Frauen nicht!), zu welchem Zeitpunkt zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr er oder sie in Pension geht; damit entscheidet er oder sie selbst über die Pensionshöhe, weil wir die Anregung des Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer auf Bonus und Malus im Pensionskorridor aufgegriffen haben.

Distanzieren Sie sich jetzt nicht davon, betreiben Sie nicht Kindesweglegung!

Meine Damen und Herren! In diesem neuen System, das wir heute beschließen, haben wir mit dem Nachhaltigkeitsfaktor auch die langfristige Absicherung geschafft, eine Weichenstellung für Jahrzehnte, die Bernd Marin als großen Sprung, den er nicht erwartet hätte, bezeichnet. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir stellen heute die Weichen für die Zukunft, fair und gerecht! (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.36

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Auch seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Kollege.

 


10.36

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Jubel bei den Regierungsfraktionen ist groß. (Rufe bei der ÖVP: Jawohl! Zu Recht! – Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube ja, Sie haben keine Ahnung, was Sie heute beschließen werden. So einfach ist das! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer: Arroganz tut Ihnen nicht gut! Das steht Ihnen nicht an!)

Meine Damen und Herren! Ein rein quantitativer Vergleich reicht da schon. Das Pen­sionsharmonisierungsgesetz, wie es im Bericht des Ausschusses vorgelegt wurde, hat


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80 Seiten. Sie brauchen nur hineinzuschauen, Herr Kollege Molterer: 80 Seiten. (Abg. Mag. Molterer: So arrogant müssen Sie nicht sein! Das ist nicht Ihr Stil!) – So? Nicht mein Stil?! Das, was Sie machen, ist nicht mein Stil, das stimmt! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Heute Nacht legen Sie einen 20 Seiten langen Abänderungsantrag vor. Das ist ein Viertel des alten Entwurfes! Da liegt ein neues Gesetz vor! Und Sie wollen mir ein­reden, dass die Hälfte in diesem Saal plus die paar, die halt die Mehrheit ausmachen, das alles heute Nacht studiert haben? (Rufe bei der ÖVP: Oja!) Machen Sie sich nicht lächerlich! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Das ist der Unterschied!)

Ich werde Ihnen Folgendes sagen: Das muss irgendwann mit der Rohrpost gekommen sein – das ist ja ein tolles Service. Ich war bis 23 Uhr hier im Haus, im Grünen Par­lamentsklub. Physisch ist mir gar nichts überreicht worden! Vielleicht ist es mit der elektronischen Post gekommen. Sie nehmen wahrscheinlich von den Oppositions­abgeordneten an, dass wir den ganzen Tag und die ganze Nacht vor dem Computer sitzen und warten, bis ein Viertel – ein neues Viertel! – des alten Gesetzes vorgelegt wird, und dass wir das in der Früh studieren.

Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wir hätten es gemacht, wenn es überhaupt mög­lich gewesen wäre! Aber dass Sie, die Mehrheit dieses Hauses, das gemacht haben, das können Sie Ihrem Onkel erzählen, aber nicht der Bevölkerung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Hornek: Und was ist mit den Tanten?)

Noch etwas: Viele werden es nicht sein – ich gebe zu, eine Hand voll Abgeordneter wird es wohl sein –, die wissen, was da beschlossen wird; hoffentlich ist auch Herr Abgeordneter Neugebauer unter ihnen. Aber viele werden es jedenfalls nicht sein. Hoffentlich wissen es jene zwei oder drei oder vier, die irgendwann im Laufe dieses Tages auf diesem Antrag draufstehen werden – denn das Exemplar, das ich in der Hand habe, enthält nicht einmal die Namen der Antragsteller! So schaut es aus in den Reihen der Regierungsfraktionen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! (Ruf bei der SPÖ: Chaos pur!) Es ist wirklich schade, was Sie aus diesem großen Projekt der Pensionsharmonisierung gemacht haben. Die Struktur einer Pensionsharmonisierung, wie wir sie uns vorgestellt haben, ist – in aller Kürze – folgende:

Sie muss zunächst einmal alle erfassen, sonst ist es keine Pensionsharmonisierung; sie sollte nach unten sockeln, das heißt eine Existenzsicherung für Pensionisten und Pensionistinnen vorsehen (Abg. Dr. Mitterlehner: Gibt es! Die Ausgleichszulage!); sie wird nach oben deckeln müssen, denn das Geld wird nicht gedruckt, wir müssen das finanzieren; und, viertens und ganz wesentlich, dieses System sollte so durchsichtig, so transparent, so durchschaubar, so einfach wie nur möglich sein.

Dafür gab es eine gute Idee, nämlich das so genannte Pensionskonto, das zu einem bestimmten Stichtag alle erfasst – alle! –, das die erworbenen Ansprüche beibehält und diesem Konto gutschreibt und ab dem Stichtag alle in das neue System übernimmt. Diese Idee des Pensionskontos haben Sie so denaturiert, degradiert, irgendwie – ich weiß nicht – überhaupt nicht angewandt, dass davon praktisch nichts, fast nichts übrig geblieben ist.

Das ist ein Konzept, das nicht die Grünen erfunden haben, jedenfalls nicht alles davon, und auch nicht die Sozialdemokraten, sondern das sehr viel Ähnlichkeit hat mit einem Konzept, das die Weltbank vorgeschlagen hat; unter anderem ein namhafter Öster-


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reicher, Robert Holzmann, den Sie immer gerne zitieren, wenn Sie es brauchen, aber wenn er einmal Recht hat, dann vergessen Sie ihn, dann ist die Weltbank unin­teressant. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Was machen Sie? In Ihrer so genannten Pensionsharmonisierung sind eben nicht alle erfasst! Das ist einfach unwahr, was Kollege Molterer vorhin behauptet hat und möglicherweise Kollege Scheibner behaupten wird. Es sind selbstverständlich nicht alle erfasst! Sie wissen es ganz genau, Herr Kollege Scheibner, von Anfang an waren die Länder- und die Gemeindebediensteten nicht erfasst, und es sind auch eine Reihe von freien Berufen nicht erfasst.

Das ist nicht nur ein kleiner Schönheitsfehler. Warum ist das kein kleiner Schön­heitsfehler? – Weil Sie so nicht argumentieren können, dass dieses künftige System der Pensionsharmonisierung fair und gerecht sei. (Abg. Mag. Molterer – auf die SPÖ-Reihen weisend –: Gehen sie bei einer Verfassungsmehrheit mit?) – Mein Gott, die Verfassungsmehrheit! Das weiß ich nicht, ob die SPÖ mitgegangen wäre bei einer Verfassungsmehrheit. Aber richtig ist doch viel mehr, Herr Kollege Molterer, dass Sie sich mit Ihren ÖVP-beherrschten Ländern gar nicht erst anlegen wollten. Das steht doch dahinter! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das ist kein kleiner Schönheitsfehler, denn eine der Ideen – und das ist meines Erachtens eine der wichtigen Ideen hinter der Pensionsharmonisierung – ist, dass endlich Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt, Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt geschaffen wird. Das heißt, dass das Pensionssystem keine zusätzlichen Barrieren beim Berufswechsel, beim Arbeitsplatzwechsel erzeugen soll, wenn man vom unselb­ständig Angestellten in den öffentlichen Sektor wechselt, selbständig wird und wieder unselbständig wird. Solche Karrieren gibt es zuhauf, und das Pensionssystem hat das bisher erschwert.

Dass Sie keinen Sockel nach unten vorgesehen haben, das wissen wir alle. In dieser Beziehung bleiben die Regelungen so, wie sie sind. Zusätzliche Existenzsicherungen für Pensionistinnen und Pensionisten haben Sie nicht vorgesehen.

Auch das ist kein grüner Spleen, meine Damen und Herren, was wir uns halt so wünschen, sondern das resultiert aus unserer Beobachtung und Erfahrung, dass die klassischen Erwerbsbiographien aufhören. Es gibt keine Beamtenkarrieren mehr wie zum Beispiel meine, sondern es gibt die unterbrochenen Karrieren – „Karrieren“ ist eh schon zu viel –, die unterbrochenen Erwerbsverläufe im Leben der Österreicherinnen und Österreicher. Und viele davon werden mit 60, 65, 68 oder wann immer sie aufhören wollen, in Pension gehen wollen und dann feststellen, dass das nicht reicht.

Deshalb legen wir, die Grünen, den Schwerpunkt auf die Existenzsicherung und nicht auf das Versprechen einer Lebensstandardsicherung – so wie Sie das tun –, das Sie ohnedies nicht werden halten können.

Schlussendlich aber, und das ist ein ganz wichtiger Punkt: Sie haben ein einfaches, transparentes System versprochen; Kollege Molterer hat das hier vor 10 Minuten wie­der behauptet. Die Zeitungen lesen Sie wohl nicht, wenn Sie schon nicht im betref­fenden Ausschuss waren! Niemand anderer als Professor Tomandl – das ist ja nicht irgendjemand, sondern der Vorsitzende der Pensionsreformkommission – gibt es Ihnen schwarz auf weiß, dass Sie es zustande gebracht haben, das komplizierteste Pen­sionssystem der Welt zu schaffen. – Wunderbar! Ich gratuliere. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Sie werden heute den Beschluss fassen, aber die Mehrheit von Ihnen wird nicht wissen, was damit in Wahrheit beschlossen wird. Anders ist das gar nicht möglich in dieser Nacht-und-Nebel-Aktion. (Abg. Gaál: So ist es!) Und der Bevölkerung, jenen


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Menschen draußen, außerhalb dieses Hauses, werden Sie erst recht nicht erklären können, worum es hier wirklich geht. (Abg. Mag. Wurm: Das wollen sie ja auch gar nicht!) Mit Ihren Schlagworten, Herr Kollege Molterer, die Sie verwendet haben, werden Sie nicht erklären, sondern vertuschen. (Abg. Mag. Molterer: Nein! Nein! Nein!)

Es ist nicht wahr, dass es für alle gilt, es ist nicht wahr, dass es einfach ist, es ist richtig, dass es das komplizierteste, undurchschaubarste, an Komplexität kaum zu überbietende System ist. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Und daraus resultiert die Verunsicherung, Herr Kollege Molterer, Herr Kollege Scheibner. Das wird nicht von den Oppositionsparteien geschaffen. So mächtig sind wir gar nicht. Sie sind es, die immer wieder durch falsche Ankündigungen, voreilige Ankündigungen, unrichtige Ankündigungen, die dann nicht gehalten werden können, diese Verunsicherung erzeugen.

Das hat schon damit angefangen, dass dieses Gesetz bereits vor einem Jahr hier im Parlament hätte verhandelt werden sollen, wenn ich Sie daran erinnern darf. Sie haben das versprochen, nicht die Oppositionsparteien. Dann hätte es zu Ostern sein sollen, dann im Sommer. Jetzt haben wir November, und noch in der Nacht vor der Beschlussfassung findet die Beamtengewerkschaft Zeit, mit der Bundesregierung etwas abzuschließen. (Abg. Mag. Molterer: Weil wir auch in der Nacht arbeiten!) In den letzten eineinhalb Jahren haben Sie keine Zeit gehabt, Herr Kollege Neugebauer? (Abg. Neugebauer: Natürlich!) Sie schon! Die Bundesregierung nicht? Dann kommen Sie hierher und sagen Sie, Sie hätten Zeit gehabt, aber die Herrschaften hier auf der Regierungsbank haben leider keine Zeit gehabt. (Abg. Neugebauer: Für vernünftige Gespräche stehe ich immer zur Verfügung!) Dann sagen Sie das!

Die Daten, die von der Arbeiterkammer, vom ÖGB und von anderen angeführt wurden, haben Sie immer bestritten. Ich habe mir keinen Einzelfall ausgerechnet, ich bin gar nicht in der Lage dazu. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das stimmt, ich gebe es offen zu. Ich bin kein Pensionsberater – aber Sie, Sie und Sie auch nicht, und das ist der Punkt! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Diese Daten, die von der Arbeiterkammer und anderen genannt wurden, haben sich ja im Nachhinein alle bestätigt, also tun Sie doch nicht so, als würden sie nicht stimmen. Die Arbeiterkammer hat ein paar Experten, die das nachrechnen können.

Jetzt haben wir die Regelung aus dem Jahr 1997, die Regelung aus dem Jahr 2003, die Regelung, die Sie heute beschließen, alle mit ihren unterschiedlichen Übergangs­regelungen und Sonderbestimmungen. Und da soll sich ein (Abg. Dr. Mitterlehner: Da soll sich ein Professor auskennen!) – jetzt hätte ich als Vergleich fast ein land­wirtschaftliches Subjekt genannt –, da soll sich noch jemand auskennen?! So verspielt man Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik, Herr Kollege Molterer! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist eh ein intelligentes Tier, das ich nennen wollte. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Mein Schlusssatz, Herr Präsident: Glaubwürdigkeit der Politik, Vertrauen in die Politik kann man so nicht gewinnen – so zerstören Sie Vertrauen, so zerstören Sie das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Politik! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Seine Redezeit beträgt gleichfalls 10 Minuten. – Herr Kol­lege, Sie sind am Wort.


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(Während des Debattenbeitrages des Abg. Scheibner werden von SPÖ-Abgeordneten abwechselnd Tafeln in die Höhe gehalten, auf denen verschiedene Fallbeispiele für künftige Pensionsverluste dargestellt sind.)

 


10.47

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! (Rufe bei der SPÖ: Umfaller! Umfaller!) Herr Kollege Van der Bellen! (Neuerliche Rufe bei der SPÖ: Umfaller! – Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen.) Sie haben angekündigt und deklariert, dass Sie in Zukunft ... – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ihr Vorsitzender hat heute im großen Stil von Demokratie gesprochen. Nun: Eines der Grundprinzipien der Demokratie ist, dass man auch dann zuhört, wenn jemand eine andere Meinung vertritt. Aber so weit ist es bei Ihnen anscheinend noch nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Kollege Van der Bellen hat gesagt, er werde in Zukunft nur mehr dann an Debatten und Abstimmungen teilnehmen, wenn es um Gesetze geht, die er gelesen hat. – Herr Kollege Van der Bellen, wie oft werden wir Sie dann hier im Parlament noch antreffen? Bitte nicht solche Versprechungen und Ankündigungen machen, Herr Kollege Van der Bellen! (Abg. Dr. Van der Bellen – ein Exemplar eines umfangreichen Abänderungs­antrages in die Höhe haltend –: Das ist unmöglich zu studieren!)

Herr Kollege Van der Bellen! Sie wissen es, das ist keine einfache Materie, ganz im Gegenteil, das ist eine sehr komplizierte Materie. Aber es ist auch eine sehr wichtige Frage, wie wir für die Zukunft auch künftiger Generationen vorsorgen können – nicht der Pensionisten, Herr Kollege Gusenbauer, wie Sie hier immer wieder einbringen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das hat er vom Vranitzky gehört!); Sie wollen damit Angst erzeugen bei den Senioren, bei den Pensionisten, und das weisen wir wirklich zurück. Wir sagen ganz klar: All jene, die jetzt in Pension sind, werden ihre Pension auch weiterhin genießen können – und das soll auch so sein –, denn wir garantieren auch die Wertsicherung vor allem der niedrigeren Pensionen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber bei dieser Pensionsharmonisierung, Herr Kollege Van der Bellen, Herr Kollege Gusenbauer, geht es darum, dass auch die heute 30-, 35-Jährigen, 20-, 25-Jährigen dann, wenn sie in 30, 35 Jahren in Pension gehen, noch ein finanzierbares, ein sicheres Pensionssystem vorfinden. Darum ist es dieser Bundesregierung gegangen. Das können Sie nicht verstehen, das ist keine Frage, denn Sie haben immer nur die nächste Pressekonferenz, die nächste Pressedienstaussendung, vielleicht noch die nächsten Wahlen vor Augen, aber Sie gehen nicht mit, wenn es darum geht, für künftige Generationen ein System auf Jahrzehnte hin abzusichern. (Abg. Mandak: Das stimmt nicht!) Das unterscheidet uns von Ihnen, und auf diese Unterscheidung sind wir stolz, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist schon richtig, was Sie gesagt haben: Diese Harmonisierung geht leider nicht in die Tiefe, nicht auf die Länder- und Gemeindeebene. Warum nicht? Unser Wunsch wäre das gewesen, denn wir glauben, dass es wirklich ein faires, ein gerechtes System ist, das wir heute vorlegen und beschließen werden. (Abg. Eder: Ist es ja nicht!) Warum ist das nicht so? – Weil eine Fraktion (Zwischenruf bei den Grünen) – auch mit Ihnen hätten wir keine Verfassungsmehrheit zustande gebracht –, weil eine Fraktion, nämlich die Sozialdemokratie, diese Verfassungsmehrheit, die notwendig wäre, um in die Rechte der Länder und Gemeinden eingreifen zu können, verweigert. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Danke, Häupl!)

Warum verweigert man das? Das SPÖ-regierte Wien hat ja vorgezeigt, was man unter „Pensionsgerechtigkeit“ versteht. Man hat trotz eines Einspruchs der österreichischen Bundesregierung mit Beharrungsbeschluss im Wiener Landtag ein ungerechtes Pen-


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sionssystem für die Landesbediensteten beschlossen, mit dem man die Privilegien im öffentlichen Dienst in der Bundeshauptstadt Wien auf Jahrzehnte hinaus zementiert hat.

Das ist der Grund dafür, meine Damen und Herren, dass wir heute nicht die erfor­derliche Mehrheit haben und diese gerechte Harmonisierung (Abg. Mag. Darabos: Welche Harmonisierung?) nur für die Bundesebene beschließen können, weil dafür die einfache Mehrheit ausreichend ist.

Sie fragen, welche Harmonisierung? So gesehen waren die Ausführungen des Kolle­gen Gusenbauer anscheinend ein Eingeständnis, dass Sie sich nicht auskennen oder nicht auskennen wollen in diesen Fragen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Reheis hält eine Tafel in die Höhe.)

Ich habe schon darauf gewartet. Danke, endlich! Ich habe schon darauf gewartet, dass endlich dieses Taferl gezeigt wird. Ich kann nur sagen: schlecht erkennbar, falsch vom Inhalt – so wie alles bei der Sozialdemokratie! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Sie haben den Entwurf wirklich nicht gelesen, das tut mir wirklich Leid. (Abg. Riepl hält eine Tafel mit der Aufschrift: „So nicht!“ in die Höhe.)

Genau: So nicht, Herr Kollege! So, wie Sie Politik machen wollen, so geht es wirklich nicht! Wir tragen Verantwortung für Österreich, und für uns ist nicht die Partei wichtig, sondern für uns sind die Menschen in Österreich wichtig. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie haben noch Zeit bis zur Beschlussfassung. Bitte, lesen Sie sich das durch, was wir Ihnen heute vorlegen, dann wissen Sie, dass auch die von Ihnen angesprochenen Abschläge völlig falsch sind, dann wissen Sie, dass Sie mit Ihrer Umfaller-Theorie ebenfalls falsch liegen, weil wir Freiheitlichen uns in den letzten Verhandlungen durchgesetzt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Also nicht einmal theoretisch sind Ihre Taferln richtig. Wenn Sie schon nicht gelesen haben, was wir Ihnen vorgelegt haben, hätten Sie wenigstens die Zeit finden können, Ihre Taferln umzupinseln, um hier nicht mit falscher Propaganda zu punkten zu versuchen.

Meine Damen und Herren! Sie werden doch zugeben, dass Ihr ehemaliger Sozial­minister Dallinger schon vor 30 Jahren damit Recht gehabt hat, dass eine Har­monisierung notwendig ist. (Abg. Mag. Darabos: Ist sie!) Nur: Sie haben sich nie getraut! – Hier, wir legen sie Ihnen vor, Herr Kollege Darabos! Stimmen Sie zu, das ist die Harmonisierung für die Zukunft! (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir stehen auch zum Generationenvertrag, meine Damen und Herren! Sie wissen ganz genau: Wenn man das gemacht hätte, was Sie immer gemacht haben, nämlich nur kurzfristige Reformen, aber keine Nachhaltigkeit, dann hätte man in 10, 15, 20 Jahren entweder massive Beitragserhöhungen beschließen müssen oder diese Pensionskürzungen, die Sie noch immer auf Ihren Taferln anführen, umsetzen müs­sen. Das wollen wir nicht, und deshalb auch diese Reform – gerade noch rechtzeitig für die nachhaltige Sicherung der Pensionen, meine Damen und Herren!

Wir stehen zu dieser Verantwortung. Wir haben auch Rahmenbedingungen geschaf­fen. Wir sagen: Das staatliche System, die staatliche Säule soll auch in Zukunft die Grundversicherung sein, aber es soll auch eine betriebliche Vorsorge geben. Erinnern Sie sich – auch dagegen waren Sie –: Die Abfertigung neu, die wir in der letzten Legislaturperiode beschlossen haben, ist eine dieser Ergänzungen zum staatlichen Pensionssystem.


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Meine Damen und Herren! Herr Gusenbauer ist der „Mister Njet“ in der öster­reichischen Innenpolitik, Sie sind gegen diese zweite Säule, gegen die Pensions­sicherung, gegen die steuerliche Entlastung, gegen die nachhaltige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich. So kann man schlechte Oppositionspolitik machen, aber sicherlich keine gute Regierungspolitik, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es gab eine jahrelange Diskussion unter Experten, dann die Verhandlungen mit den Sozialpartnern, und alles stand knapp vorm Abschluss. Tun Sie jetzt nicht so, als ob das nicht stimmen würde. Sie haben nie dementiert, was in den Zeitungen gestanden ist. Arbeiterkammer und Gewerkschaft wollten dieser Reform zustimmen. Sie haben dann – das ist auch ein interessantes Verständnis von Sozialpartnerschaft und Inter­essenvertretung – eine gemeinsame Präsidiumssitzung zwischen SPÖ und ÖGB abgehalten und die Sozialpartner zurückgepfiffen. Nein, die Sozialpartner dürfen dieser sinnvollen Reform nicht zustimmen, weil Sie nämlich die Pensionssicherung für Ihre Parteipropaganda brauchen. Anderenfalls funktioniert Ihr Slogan vom Pensionsraub nicht mehr. – Verantwortung ins Nachtkastl gestellt, meine Damen und Herren!

Herr ÖGB-Präsident Verzetnitsch! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der hört dir gar nicht zu!) Was ist Ihnen wichtiger? Die Verantwortung für Ihre Mitglieder im Österreichischen Gewerkschaftsbund oder Ihr Platz hier als Mandatar der sozialdemokratischen Fraktion? Ich hätte gehofft, dass Ihnen die Interessenvertretung Ihrer Mitglieder wichtiger gewesen wäre und dass Sie sich nicht vom Parteipräsidium der SPÖ zu diesem Nein zu dieser sinnvollen, zukunftsweisenden Pensionsreform verleiten lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, sehen Sie sich den Entwurf an! Ein Pensionskonto wird eingerichtet, damit sind die Leistungen für die Zukunft garantiert. Gleiche Beiträge für gleiche Leistungen!

Wir haben einen Schwerpunkt für Frauen und Familien gesetzt. Nur mehr sieben Jahre Arbeitsleistungen sind für einen Pensionsanspruch notwendig, die Karenzzeiten, die Kindererziehungszeiten werden doppelt so hoch bewertet wie bisher.

Es gibt einen Pensionskorridor, der die Wahlmöglichkeit schafft, wann und mit welcher Pension man in den Ruhestand tritt.

Es gibt Sonderregelungen, meine Damen und Herren, zusätzlich zu den Regelungen betreffend Invalidität und zum Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz, durch die Schwer­arbeiterregelung und auch Sonderregelungen für Langzeitversicherte.

Und – ganz besonders wichtig – auch die Ungerechtigkeiten bei den Zeitsoldaten konnten beseitigt werden.

Wir haben somit eine Fülle von positiven Maßnahmen in dieser nachhaltigen Pen­sionsreform geschaffen, meine Damen und Herren von der Opposition, aber das wollen Sie leider nicht zugestehen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen noch Folgendes: Sie können die Bevöl­kerung weiterhin verunsichern (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist das Einzige, was sie können!), Sie können weiterhin versuchen, nachhaltige Reformen für die Zukunft zu verhindern, ich bin überzeugt davon, meine Damen und Herren: Letztlich kann die Bevölkerung sehr, sehr gut unterscheiden zwischen einer falschen „Taferl“-Politik und einer richtigen, verantwortungsvollen Politik für Österreich!

Diese Bundesregierung ist im Jahr 2000 angetreten, die Wende in Österreich zu bewegen, dass man nicht mehr kurzfristige Abkassiermaßnahmen setzt, so wie Sie in den neunziger Jahren das getan haben, sondern dass man Verantwortung zeigt für


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Österreich, dass man für nächste Generationen denkt und dass man auch das Vertrauen der Gesellschaft, auch der jungen Generation, in das Sozialsystem und in die öffentliche Hand, das ja leider verloren gegangen ist, wieder stärkt.

Dieses Angebot werden wir den Menschen auch in Zukunft stellen: Dort Parteipolitik und hier – bei FPÖ und ÖVP – Verantwortung für Österreich und seine Bevölkerung! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.57

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr der Herr Bun­deskanzler. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Bundes­kanzler.

 


10.58

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal an einige Medien, die manchmal auch vom Stillstand reden: Ich glaube, die letzten Wochen beweisen, dass ein unglaublich intensives Arbeitspro­gramm absolviert worden ist: Wir haben dem Parlament einen Finanzausgleich, einen Stabilitätspakt, ein Gesundheitsstrukturprogramm vorgelegt, die Spitalsfinanzierung ist außer Streit gestellt, wir haben gestern das Budget für das Jahr 2005 beschließen können, die Europäische Verfassung ist unterzeichnet, die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie liegt im Parlament zur Beschlussfassung vor, und jetzt kommt auch die Pensionsharmonisierung mit einem einheitlichen Pensionskonto für alle. – Ich meine, das ist schon ausreichend Beweis dafür, dass einfach gearbeitet wird.

Einen Punkt möchte ich aufgreifen, den Professor Van der Bellen hier angesprochen hat. Es gibt kritische Bewertungen hinsichtlich der Pensionsreform, und der wichtigste Kritikpunkt war: Diese Reform hätte vor zehn Jahren kommen müssen! – Vor zehn Jahren, das ist der eigentliche Punkt! Wir trauen uns drüber. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein zweiter Punkt, und darauf will ich schon zu sprechen kommen, zumal ja einige Zeitzeugen und Verhandlungszeugen hier im Hohen Haus sind: Wir haben uns intensiv mit dieser Frage und mit dieser Materie auseinander gesetzt. Ein Jahr Sozial­partner­verhandlungen – und ich sage ganz offen, ich danke den vier Sozialpartner-Präsiden­ten, dass sie mitgearbeitet haben, und ich bedauere keine Minute dieser Verhand­lungen, denn es sind auch viele Anregungen aus diesem Bereich in dieses Gesetz mit eingeflossen.

Ich danke natürlich meinen Mitverhandlern, zuallererst Herbert Haupt, dem ressort­zuständigen Sozialminister, der hier wirklich ein Werk für Generationen vorgelegt hat. – Danke, lieber Herbert, für diese Arbeit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte aber auch Staatssekretärin Ursula Haubner, Martin Bartenstein, meinem Mitverhandler, und Alfred Finz, der jetzt die Schlussverhandlungen mit den Beamten geführt hat, ein herzliches Dankeschön sagen! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Was manchmal untergeht, ist, dass hier im Hintergrund auch eine unerhört engagierte Beamtenexpertise zur Verfügung stand und steht – ich glaube, alle, die mitgearbeitet haben, wissen das. Ich möchte hier – wenn Sie erlauben, dass ich das an dieser Stelle tue – Sektionschef Dr. Pöltner vom Sozialministerium ausdrücklich erwähnen und den Mitarbeiter Dr. Pinggera, die das ausgezeichnet, seriös und solide gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das war keine Parteiarbeit, das war, wie ich meine, eine ganz wichtige Arbeit für unser Land, für die Pensionisten, für die Arbeitnehmer, für die Selbständigen, was immer. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)


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Ich möchte auch einen Punkt aufgreifen, den Professor Van der Bellen richtigerweise gesagt hat: Es ist kompliziert, und das Problem, das wir haben – ich möchte ehrlich darauf replizieren –, ist, dass wir heute in rund einem Dutzend von Gesetzen pensionsrechtliche Bestimmungen haben, im ASVG, GSVG, in der Bauernversiche­rung, Beamtenversicherung, Notare, Richter, Heeresangehörige, Bundestheaterange­hörige, alle haben ein eigenes Pensionsrecht. Daher ist es auch ganz interessant, dass das Übergangsrecht so dick ist (der Redner hält ein Exemplar in die Höhe) und das neue Gesetz, das APG, das Allgemeine Pensionsgesetz, 15 Paragraphen beziehungs­weise acht Seiten hat.

Das, Herr Professor Van der Bellen, ist, glaube ich, schon ein Quantensprung. Es ist wichtig, dass wir jetzt erstmals ein seriöses, transparentes, einfaches Gesetz für alle haben, in dem Arbeitnehmer, Bauern, Selbständige, Beamte, Politiker, alle erfasst sind. Das ist ein ganz großer Wurf, und das sollte man heute, glaube ich, auch sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Professor Marin, der immer wieder sehr kritisch und sehr pointiert seine Stimme erhoben und durchaus in alle Richtungen kritisiert hat – immer wieder ist gekommen: „zu spät“, „Warum erst jetzt?“, „Ausnahmen“, und, und, und –, hat gestern in der „Zeit im Bild 2“ zum Gesamtkonzept gesagt: Das ist ein ganz großer Sprung, den es in dieser Weise in Österreich noch nie gegeben hat.

Ich sage hier auch ganz offen: Vielleicht werden wir erst später begreifen, was hier in struktureller Hinsicht für die nächsten Jahre und Jahrzehnte geschaffen wurde (Abg. Gradwohl: Sie wahrscheinlich schon!), denn es ist de facto eine Neuschöpfung des Pensionsrechtes für ganz Österreich.

Ich möchte offen sagen, es sind hier viele Dinge – das ist keine Selbstberühmung – mit eingeflossen. Und in Wirklichkeit unterscheidet sich die Formel überhaupt nicht, nämlich: mit 65 Jahren, Männer und Frauen, in Pension gehen, 45 Beitragsjahre – die jetzt aber gut abgesichert sind –, dann hat man 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens!, egal, ob es das grüne Modell, das rote Modell, unser Regie­rungsmodell, ein ÖGB-Modell, ein Sozialpartnermodell ist. Das haben wir hier untergebracht. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Die Differenzen, die es natürlich gibt und die ich nicht kleinreden will, liegen in Wirklichkeit im Übergangsrecht. (Abg. Brosz: Grundsicherung!) Wenn ich mir die Diskussionsbeiträge und die Kritik der Sozialdemokraten anschaue – und die kann man durchaus ernst nehmen –, dann muss ich sagen: Es ist so, dass sie vor allem im Übergangsrecht manches noch besser abgefedert hätten. Aber dazu sage ich auch sehr offen, und ich bitte um Verständnis: Jede Maßnahme dieser Art, noch ein „Deckel“ – wir haben ohnehin genug gemacht, um ganz ehrlich zu sein –, all dies führt letztlich dazu, dass das Problem für die ganz Jungen noch größer wird. Ich meine – auch wir sind hier Kompromisse eingegangen; ich stehe auch gar nicht an, den Beitrag der beiden Koalitionsfraktionen hier ausdrücklich zu erwähnen –, dass das wirklich eine Gratwanderung war hinsichtlich der Verantwortung gegenüber den ganz Jungen und auch der Verantwortung gegenüber jenen, die knapp vor der Pension stehen und ihre Lebensplanung nicht mehr umstellen können.

Deswegen ist es so wichtig, dass wir jetzt nicht nur dieses Pensionskonto haben, sondern auch eine zweite Säule, betriebliche Pension, Mitarbeitervorsorge, Pensions­kassen, und eine höchst attraktive steuerliche Förderung der Eigenvorsorge.

Eines sage ich hier schon auch, da immer wieder die Verluste hochgerechnet werden: Ein bisschen etwas für die Eigenvorsorge ist zumutbar (Abg. Bures: Ja, Ihnen!) – die Menschen wissen das, denn letztlich boomt ja der Lebensversicherungsmarkt auch aus diesem Grund ganz ausgezeichnet, meine Damen und Herren! (Beifall bei der


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ÖVP und den Freiheitlichen. – Abgeordnete der SPÖ entrollen ein Transparent mit der Aufschrift: „20 Prozent weniger – das ist Pensionsraub!“ – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben hier einige neue Details vorbereitet, vor allem für die Frauen. Ich möchte das hier auch einmal sehr offen sagen, weil immer wieder die Legende genährt wird (Abg. Scheibner: Was ist, Frau Präsidentin! – anhaltende Zwischenrufe – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dass die Frauen die Benachteiligten dieser Pensionsreform sind. Erstens werden die Anrechnungen – darauf wurde ja schon hingewiesen – verdoppelt. Zweitens, im jetzigen Abänderungsantrag ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, einen Moment!

Ich ersuche die sozialdemokratische Fraktion (Abg. Dr. Partik-Pablé: Na endlich!), das Transparent wieder einzuholen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Bundeskanzler, Sie sind am Wort.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (fortsetzend): Danke, Frau Präsident! – Hohes Haus! Ich denke mir halt, „Parlament“ kommt von „parlare“, das heißt reden, Argumente austauschen (demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – und nicht immer irgendetwas hochhalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Wir sind ja hier nicht im Kindergarten! Lassen wir das doch draußen jemanden machen! (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Diskutieren wir, haben wir hier Freude am intellektuellen Diskurs! Ich glaube, so sollte man das Hohe Haus ernst nehmen (Abg. Broukal: Weiß das auch der Herr Molterer schon?) und nicht zu einer SAT- oder RTL-Show umfunktionieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Also: Für die Frauen, das ist ganz wichtig, wesentlich bessere Anrechnungen.

Ich möchte hier auch eine Anregung von Staatssekretärin Haubner besonders hervor­heben, nämlich dass man bei Mehrlingsgeburten in Hinkunft fünf Jahre Anrechnung hat statt vier Jahren. Das heißt, es werden für fünf Jahre 1 350 € als Bemessungs­grundlage pro Monat additiv dem Pensionskonto beigegeben – für Frauen unter 50 Jahren, bisher war das ja nur für neu Eintretende gedacht, jetzt geht das rückwirkend schon mit sieben Erwerbsjahren und 15 Jahren Versicherungszeit; bisher waren es 15 Jahre Erwerbstätigkeit und 25 Jahre Versicherungszeit. Das ist ein Quan­tensprung! Reden wir das doch nicht klein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Bures: Ein Quantensprung bei den Kürzungen!)

Noch ein Wort zu dem umfangreichen Abänderungsantrag, Herr Abgeordneter Pro­fessor Van der Bellen. Der Antrag hat 14 Seiten Text, der Rest sind Begründungen. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mandak: Außerdem soll man sich die Begründungen auch anschauen, Herr Bundeskanzler!) – Ja, ich habe es nachgezählt, ich habe es mir wirklich angeschaut. Glauben Sie mir, denn ich bin da relativ präzise.

Von diesen 14 Seiten betreffen acht die Verlängerung der Langzeitregelung von 2014 auf 2015, und drei Seiten betreffen die Verringerung der Absenkungen der Beitrags­sätze für die Beamten – das ist einfach das Ergebnis mit der Beamtengewerkschaft, das für den Staatshaushalt sogar einen positiven Aspekt für die nächsten Jahre hat, was auch erklärt, dass man den aktiven Beamten, was Marin auch immer gefordert hat, in Zukunft endlich einmal etwas vom Einkommenskuchen geben kann. Mit dem ständigen Vorwurf an den öffentlichen Dienst: Ihr habt Pensionsprivilegien, daher müsst ihr Nullrunden schlucken!, muss auch endlich einmal Schluss sein!


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Ich glaube, ein einheitliches Pensionsrecht und ein fairer Anteil am Erwerbseinkommen für die Zukunft sind jedenfalls sinnvoll. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein Dankeschön Fritz Neugebauer, Dr. Schnedl, aber auch den sozialdemokratischen Verhandlern Korecky und Holzer, dass sie hier staatspolitische Verantwortung bewie­sen haben. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Ruf bei der SPÖ: Schlusssatz!) Sie haben hart verhandelt, und sie haben für ihre Klientel einiges herausgeholt, das ist keine Frage, aber ich glaube, dass dieses Ergebnis beweist, dass man in Österreich gut leben und arbeiten kann und in Zukunft genauso wie bisher seinen Lebensabend genießen kann. – Alles Gute! (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Bravorufe bei der ÖVP.)

11.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler! Ich darf Sie auffordern und ersuchen, Polemik von der Regierungsbank aus zu unterlassen (anhaltende Zwischen­rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen) – wie jene, nachdem ich die Sozialdemo­kratische Partei aufgefordert hatte, das Transparent einzurollen! Es ist Aufgabe des Präsidiums, hier den Vorsitz zu führen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Anhaltende Zwischenrufe. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Ich fordere Sie auf, im Saal wieder Ruhe walten zu lassen, sonst werde ich die Sitzung unterbrechen! (Weitere Zwischenrufe. – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Verzetnitsch. Herr Abgeord­neter, Sie haben 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.10

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Da heute der Klubobmann der ÖVP die Auffassung vertreten hat, wir seien vom Verhandlungstisch aufgestanden, halte ich fest – hinter mir sitzen Zeugen –, dass nicht wir vom Verhandlungstisch aufgestanden sind! (Abg. Grillitsch: Wer dann?)

Sie brauchen nur nachzulesen, was am 11. Juli dieses Jahres der Bundeskanzler selbst gesagt hat: Wir konnten nicht mehr weiterverhandeln (Abg. Grillitsch: Weil Sie aufgestanden sind!), weil die Gewerkschaften nach wie vor die Forderung aufgestellt haben, dass die Pensionsreform 2003 zurückgenommen werden muss. Daher machen weitere Verhandlungen keinen Sinn. – Originalton Bundeskanzler.

Wer ist also aufgestanden, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Wir sind bei unseren Forderungen geblieben. Das ist unsere Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Da Sie, Herr Klubobmann Molterer, gestern gemeint haben: Wer aufsteht, der ist am Ende nicht dabei!, sage ich Ihnen klar und deutlich: Bei diesem Ende, das Sie heute vorlegen, will ich nicht dabei sein. Das ist weder fair noch gerecht! (Beifall bei der SPÖ.)

Man könnte das ja weiter fortsetzen: Bis Mitte August wird ein Konzept der Bundes­regierung auf dem Tisch liegen!, sagte ebenfalls Bundeskanzler Schüssel am 11. Juli dieses Jahres.

Da jetzt die gestrige Aussage von Bernd Marin zitiert wurde – ich weiß nicht, was Herrn Bernd Marin veranlasst hat, seine Meinung innerhalb weniger Tage zu ändern; die Abänderungsanträge kannte er nicht –: Ich empfehle Ihnen, das Papier zu lesen, das Marin selbst am 11. November herausgegeben hat. Darin lesen Sie nichts von grund­sätzlicher Zustimmung, sondern kritische Punkte mit der Schlussbemerkung, dies sei


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nicht die letzte Reform, die nächste werde sofort folgen. – Das sind klare Worte, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.)

Wenn Sie sagen, dass die Bevölkerung das voll versteht, dann muss ich Sie fragen: Wieso gibt es dann heute in den „Salzburger Nachrichten“ die „schöne“ Schlagzeile: „Die Summe der Belastungen macht den Menschen Angst.“

Genau darum geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren! Reden wir von den tatsächlichen Betroffenheiten! Sie konnten kein einziges Beispiel, das Arbeiter­kam­mern und ÖGB Ihnen vorgeworfen haben, wirklich widerlegen. (Abg. Scheibner: Aber x-mal hat das der Sozialminister gemacht!) Sie haben am vergangenen Freitag sogar Ihre eigene Berechnung dazu verwendet, zu sagen, dass wir Recht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Am 9. November 1997 hat der hinter mir sitzende Bundeskanzler, damals noch Vize­kanzler, gemeint: Im Prinzip haben wir die Weichen so gestellt, dass das Pensions­system für die Zukunft sicher ist. – 9. November 1997. (Zwischenruf der Abg. Bures.)

Am 9. Oktober 2002 hat die heutige Bundesministerin Rauch-Kallat in ihrer Funktion als Generalsekretärin ebenfalls öffentlich gemeint: Die Volkspartei plant für die kommende Legislaturperiode keine weitere Anhebung des Frühpensionsalters.

Heute stehen wir vor der dritten Reform seit dem Jahre 2000. (Abg. Marizzi: Vor der dritten Kürzung!) Da muss sich jeder von uns die Frage stellen: Stehen wir vor einem Jahrhundertwerk, welches gerecht, gleichwertig und fair für alle Berufsgruppen ist? (Abg. Scheibner: Ja!) Ich sage klar und deutlich: Nein, wir stehen nicht vor solch einem Jahrhundertwerk, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Stehen wir vor einem Gesetz, das einheitlich und einschätzbar ist, Sicherheit und vor allem faire Übergangsregelungen für alle Berufsgruppen, inklusive der Gewerbetrei­benden und der Landwirte, bietet? Stehen wir vor dem? (Ruf bei der ÖVP: Ja!) – Ich sage: Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen nicht vor solch einem Konzept! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Herr Bundeskanzler hat den Mitarbeitern der Ministerien gedankt. Ich schließe mich diesem Dank durchaus an. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch der Sozialpartner, der Sozialversicherungsträger und den wenigen wirklichen Experten, die solche Dinge auch rechnen können, gebührt Dank. Sie haben uns den Beweis geliefert, dass es andere Ziele gibt als das, was Sie heute hier als Konzept vorgelegt haben, wenn man von fair und gerecht sprechen möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie haben im öffentlichen Bereich eine soziale Staffelung bei den Abschlägen. Als wir im Rahmen der Verhandlungen gesagt haben: Wenn das fair und gerecht ist, dann muss es doch auch fair und gerecht für alle anderen Bereiche sein!, hat man klar und deutlich gehört: Nein, das können wir nicht machen! Nein, das können wir nicht umsetzen! – Ich bin nicht der Vertreter derer, die anderen Berufsgruppen etwas weg­nehmen möchten, ich sage aber: Wenn wir ein faires und gerechtes harmonisiertes Pensionskonzept für alle haben wollen, dann soll es auch für alle gelten.

Herr Bundeskanzler, Sie haben nicht nur eine Sorgepflicht für die öffentlich Bediens­teten, Sie haben eine Sorgepflicht für alle Menschen, die in unserem Land leben. (Abg. Neugebauer: Die hast du als ÖGB-Präsident auch!) Daher ein faires Konzept für alle, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Sie haben heute Nacht richtigerweise eine bessere Regelung für die Pensions­anrech­nung von Zeitsoldaten vorgelegt. – Herr Klubobmann Molterer, dieser Abänderungs­antrag ist technisch allerdings noch gar nicht eingebracht; erst mein Nachredner wird ihn einbringen. (Zwischenruf des Abg. Schöls.) Ich halte das nur fest, da wir auch über demokratische Vorgänge reden.

Sie haben heute Nacht richtigerweise eine bessere Anrechnung für die Zeitsoldaten eingebracht. Die Frage, die Sie aber beantworten müssen, ist: Warum gilt das nur für die Zeitsoldaten, nicht auch für die Frauen, die diese bessere Anrechnung genauso bräuchten und nicht auskommen mit dem, was Sie hier vorlegen? (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Scheibner: Das war jetzt wirkliche Polemik!)

Wenn Sie den Korridor ansprechen, schlage ich Ihnen eine andere Lösung vor, näm­lich die Abschaffung von § 22 Arbeitsmarktsicherungsgesetz. Dort ist nämlich klar und deutlich definiert, dass jeder, der in Pension gehen kann, hineingedrängt wird. Die Lösung, die Sie auch mit dem Abänderungsantrag vorschlagen, bringt den Frauen nichts, bringt eine Lösung für ein Jahr, aber keine dauerhafte Lösung. Die einzig korrekte Lösung in diesem Fall wäre die Abschaffung des § 22. Handeln Sie danach, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Trotzdem kann man es abschaffen.

Wir wollen klar und deutlich eine Rücknahme der Pensionsreform 2003, wir wollen keine Benachteiligung der Frauen, wir wollen vor allem auch eine bessere Bewertung der Ersatzzeiten, keine Begrenzung bei den Hacklern – 45 Jahre müssen genug sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Eines werden wir sicher nicht machen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Mit solchen Inseraten werben wir nicht! (Der Redner zeigt ein Inserat!) Denn hier steht: Lösung für die Schwerarbeit. So regieren die Freiheitlichen! – Wo ist denn die Lösung für die Schwerarbeit? (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Wo ist sie, außer Überschriften, meine sehr geehrten Damen und Herren?

Das Österreich-Konzept sagt das klar und deutlich: Wir vertreten eine faire Lösung. Wir bekennen uns zu Veränderungen im Pensionssystem, diese müssen aber fair und gerecht geschehen und nicht einseitig.

Daher: Gleiches Recht für alle. Wenn das im öffentlichen Dienst richtigerweise gemacht wird, dann aber bitte auch für alle anderen Pensionssysteme die gleichen Regelungen. Reden Sie nicht von Harmonisierung, wenn Sie sie nicht tatsächlich vornehmen! (Lebhafter Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.18

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Redezeit: ebenfalls 8 Minuten. – Bitte.

 


11.18

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Damen und Herren Zuse­her! Hohes Haus! Der Handlungsbedarf ist schon lange bekannt, und zwar auf Grund von ganz einfachen Tatsachen: dass wir glücklicherweise – der Großteil von uns – älter werden und weniger glücklicherweise zu wenig Junge nachkommen. Mein Jahrgang war noch doppelt so stark, als es die heutigen sind.

Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie das nicht erkannt haben, sondern ich werfe Ihnen vor, dass Sie versuchen, diese simplen Tatsachen zu vertuschen (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), dass Sie den Leuten Sand in die Augen streuen, versuchen, sie zu beruhigen, und auch versuchen, von einem politisch relevanten Termin zum anderen zu kommen, und dass Sie in den achtziger Jahren heimlich die Pen-


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sionsbeiträge aufgedoppelt haben und dann damit begonnen haben, langsam Verkür­zungen vorzunehmen; Kürzungen der Pension durch die Reform 1997, als schon klar auf der Hand gelegen wäre, dass nur das längere Verbleiben im Arbeitsprozess eine Lösung der Pensionsfinanzierung bringen kann. 

Wir haben diese Wende in der Sozialpolitik, diese Wende im Denken, dass der Schlüssel zur gesicherten Pensionsfinanzierung im längeren Arbeiten liegt, mit der Pensionsreform 2000, der Pensionsreform 2003 und jetzt mit der Harmonisierung erreicht. Wir haben 2003 das 65. Lebensjahr als Pensionsantrittsalter klar definiert haben, jedoch mit einem langsamen Übergang bis zum Jahr 2017.

Wenn Sie in den letzten Tagen gedacht haben, wir würden noch an einem zusätzlichen Über-drüber-Deckel basteln, damit sich dann gar niemand mehr auskennt, dann haben Sie sich getäuscht, denn in Wahrheit haben wir Maßnahmen getroffen, dass Ältere noch geschützter im Arbeitsmarkt bleiben können. Das ist neues Denken gegenüber altem Denken, bei dem man möglichst viele Leute möglichst rasch in die gekürzte Frühpension bringen wollte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Harmonisierung, die heute vorliegt, macht ein Ende mit den unterschiedlichen Pensionsrechten. Das ist nicht nur gerecht, sondern das entspricht auch der Not­wendigkeit des modernen Wirtschafts- und Arbeitslebens, wo viele Menschen zwi­schen Gewerbe, Selbständigkeit und Unselbständigkeit wechseln, wo Landwirte im Sommer am Bau und im Winter am Schilift arbeiten. Warum sollen die überall geleisteten Beiträge nicht zum gleichen Ergebnis führen? (Abg. Silhavy: Das wollen wir ja!) Man soll für jeden eingezahlten Hunderter mit dem 65. Lebensjahr und nach 45 Beitragsjahren 80 € Pension bekommen, egal, in welchem System man ist – nachkontrollierbar auf einem Pensionskonto. Das ist transparent, fair und gerecht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir nützen diese Harmonisierung auch, um Fehler der Vergangenheit auszugleichen, wie die sträfliche Unterbewertung von Kindererziehungszeiten und den Umgang mit Zeitsoldaten.

Ich darf in diesem Zusammenhang den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 694 der Beilagen über die Regierungsvorlage 653 der Beilagen betreffend ein Pensionsharmonisierungsgesetz einbringen.

Ich bitte die Frau Präsidentin, diesen verteilen zu lassen und in Verhandlung zu nehmen. Ich werde ihn, wie folgt, in den Grundzügen erläutern:

Mit diesem Abänderungsantrag wird die Besserstellung der Anerkennung von Kinder­erziehungszeiten – sieben Jahre Erwerbszeit sind bei 15 Versicherungsjahren genug für eine Eigenpension – auch für alle Mütter unter 50 Jahren wirksam. Jene Mütter, die in der Zeit der politischen Mehrheit der SPÖ keine entsprechende Anerkennung im Pensionsrecht erfahren haben, werden nun nachträglich besser gestellt. Ich glaube, das ist ein bemerkenswerter sozialer Fortschritt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie finden darin die Sicherstellung für den öffentlichen Dienst, dass keine erworbenen Ansprüche verloren gehen, sondern in die Neuberechnung der Pension einbezogen werden. Außerdem werden wir den Jungen im öffentlichen Dienst auch die Chance auf eine Pensionskasse eröffnen.

Sie finden in diesem Antrag die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung – 45 Jahre sind genug – über das Jahr 2010 hinaus bis zum Jahr 2014 auslaufend. Das ist fair und gerecht und anerkennt jene, die bisher in hohem Ausmaß Beiträge geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Ich hoffe, dass ich mit dieser Erläuterung auch Ihnen, Herr Kollege Gusenbauer, dem ja in langer Tradition von SPÖ-Vorsitzenden dieser Text zu kompliziert ist, den Antrag näher bringen konnte und dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten überlegen werden.

Ich frage die Kolleginnen und Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion auch im Hinblick auf die weitere Debatte: Werden Sie in Zukunft versuchen, diese sozialen Fortschritte zurückzudrehen? Lassen Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Abfertigung neu, oder wollen Sie sie wieder abschaffen? – Antworten Sie uns mit einem klaren Ja oder Nein! Werden Sie die sensationelle Besserstellung von Müttern – 1 350 € pro Monat, sieben Jahre genügen (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig) – anerkennen oder werden Sie diese zurückdrehen? – Wir haben die Worte des Wiener Bürgermeisters noch im Ohr, der im September dieses Jahres die hohen Familien­leistungen in Österreich verhöhnt hat. Oder bekennen Sie sich dazu? – Sagen Sie bitte ja oder nein dazu, damit die Zuseherinnen und Zuseher auch wissen, dass diese sozialen, fairen und gerechten Fortschritte in einer Demokratie immer wieder mit dem Stimmzettel erkämpft werden müssen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben aber bei dieser Regierungsvorlage und dem damit verbundenen Abänderungsantrag die Gelegenheit, zukunftsorientiert, an alle Generationen denkend, fair und gerecht zu handeln. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.26

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Öllinger.

Bevor Sie aber das Wort erhalten, gebe ich geschäftsordnungsgemäß bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde, genügend unter­stützt ist, auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Vervielfältigung und Verteilung gelangen und im Übrigen dem Stenographischen Proto­koll beigedruckt werden wird.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetz­entwurf im Bericht des Sozialausschusses 694 der Beilagen über die Regierungs­vorlage 653 der Beilagen betreffend ein Pensionsharmonisierungsgesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Allgemeines Pensionsgesetz) wird wie folgt geändert:

a) Im § 3 Abs. 1 Z 2 wird nach dem Ausdruck „Bund,“ der Ausdruck „das Bundes­ministerium für Landesverteidigung,“ eingefügt.

b) Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:

»(3) Bei der Anwendung des Abs. 2 sind Teilgutschriften, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Vollendung des 18. Lebensjahres erworben wurden, sowie die darauf entfallenden Versicherungszeiten nur dann zu berücksichtigen, wenn dies für die versicherte Person günstiger ist.«

c) Im § 16 werden nach Abs. 3 folgende Abs. 3a und 3b eingefügt:


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»(3a) Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit nach § 4 Abs. 1 gelten als Versicherungsmonate auch Ersatzzeiten der Kindererziehung nach den §§ 227a ASVG, 116a GSVG und 107a BSVG, die vor dem 1. Jänner 2005 erworben wurden.

(3b) Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit nach § 4 Abs. 1 gelten als Ver­sicherungsmonate einer Erwerbstätigkeit auch die im § 4 Abs. 5 genannten Zeiten einer Selbstversicherung, einer Weiterversicherung und einer Familienhospizkarenz, die vor dem 1. Jänner 2005 erworben wurden.«

Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d in der Fassung der Z 3 lautet:

»d) Personen, die nach dem Wehrgesetz 2001

aa) Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten,

bb) Präsenzdienst als Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr leisten,

wenn sie zuletzt nach diesem Bundesgesetz pensionsversichert oder noch nicht pensionsversichert waren und nicht unter die Z 5 fallen.«

b) Im § 8 Abs. 1 Z 2 lit. g in der Fassung der Z 3 wird nach dem Ausdruck „nach der Geburt“ der Ausdruck „oder im Fall einer Mehrlingsgeburt ihre Kinder in den ersten 60 Kalendermonaten nach der Geburt“ eingefügt.

c) Nach der Z 15 wird folgende Z 15a eingefügt:

»15a. Im § 31 Abs. 3 Z 9 wird nach dem Ausdruck „§ 460c.“ folgender Satz eingefügt:

„In diesen Richtlinien bzw. Kollektivverträgen ist ein Zusatzbeitrag zum Sicherungs­beitrag nach § 460c festzusetzen; bei der Festlegung der Höhe dieses Zusatzbeitrages ist Bedacht zu nehmen

a) auf § 13a des Pensionsgesetzes 1965;

b) auf die Beitragssätze für die Dienstordnungs-Pension in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag für die Eigen- oder Hinterbliebenenpension oder für die Eigen­pension, von der die Hinterbliebenenpension abgeleitet wird, wenn der jeweilige Stichtag vor dem 1. Jänner 2005 liegt und in diesem Zeitraum Anspruch auf einen monatlichen Bezug bestand, der die damals geltende monatliche Höchstbeitrags­grundlage überschritten hat.«

d) Im § 44 Abs. 1 Z 15 in der Fassung der Z 19 wird der Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. d“ durch den Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. aa“ ersetzt.

e) Nach der Z 15 des § 44 Abs. 1 in der Fassung der Z 19 wird folgende Z 15a eingefügt:

»15a. bei den nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. bb pflichtversicherten Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr 133 % des Monatsgeldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belastungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerkennungsprämie;«

f) Im § 52 Abs. 4 Z 1 in der Fassung der Z 24 wird der Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. a und c bis f“ durch den Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. a, c, d sublit. aa sowie lit. e und f“ ersetzt.

g) Im § 52 Abs. 4 in der Fassung der Z 24 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:


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»2a für Teilversicherte nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. bb aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung;«

h) Nach der Z 64 werden folgende Z 64a und 64b eingefügt:

»64a. Dem § 227a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Im Fall einer Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Frist auf 60 Kalendermonate.“

64b. Im § 227a Abs. 3 erster Satz wird nach dem Ausdruck „48-Kalendermonate-Frist“ jeweils der Klammerausdruck „(60-Kalendermonate-Frist)“ eingefügt.«

i) Die Z 72 lautet:

»72. Im § 254 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozial­versicherungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«

j) Die Z 76a lautet:

»76a. Im § 271 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozialver­sicherungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bun­desgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«

k) Nach der Z 90 wird folgende Z 90a eingefügt:

»90a. Dem § 460c wird folgender Satz angefügt:

„Zu diesem Sicherungsbeitrag ist ein Zusatzbeitrag nach § 31 Abs. 3 Z 9 zu leisten.“«

l) Im § 617 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 101 wird der Ausdruck „31 Abs. 4 Z 7 bis 9“ durch den Ausdruck „31 Abs. 3 Z 9 und Abs. 4 Z 7 bis 9“ ersetzt und nach dem Ausdruck „410 Abs. 1 Z 8 und 9,“ der Ausdruck „460c,“ eingefügt.

m) § 617 Abs. 8 in der Fassung der Z 101 lautet:

»(8) § 76b Abs. 3 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004 ist nicht auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind. Soweit solche Personen bereits vor dem 1. Jänner 2005 Beiträge nach § 227 Abs. 3 unter Vervielfachung der Beitragsgrundlage mit einem Faktor entrichtet haben, sind ihnen die auf die Vervielfachung entfallenden Beitragsteile bei Anfall einer Direktpensionsleistung – aufgewertet mit dem der zeitlichen Lagerung entsprechenden Aufwertungsfaktor (§ 108 Abs. 4) – von Amts wegen zu erstatten; auf Antrag hat die Erstattung schon vor Pensionsanfall zu erfolgen.«

n) Dem § 617 in der Fassung der Z 101 wird folgender Abs. 13 angefügt:

»(13) § 607 Abs. 12 ist auch auf männliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1950 und vor dem 1. Juli 1953 geboren sind, und auf weibliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1955 und vor dem 1. Juli 1958 geboren sind, anzuwenden, und zwar wie folgt: Liegt der Tag der Geburt in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum, so tritt

1. bei männlichen Versicherten an die Stelle des 738. Lebensmonates nicht das 60. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950 .................................. 60,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951................................ 61. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952 ............................... 62. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953 ............................... 63. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954 ............................... 64. Lebensjahr;


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2. bei weiblichen Versicherten an die Stelle des 678. Lebensmonates nicht das 55. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 .................................. 55,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1956 ............................... 56. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1957 bis 31. Dezember 1957 ............................... 57. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958 ............................... 58. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1959 ............................. 59. Lebensjahr.«

Art. 3 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) § 3 Abs. 3 Z 1 in der Fassung der Z 3 lautet:

»1. Personen, die nach dem Wehrgesetz 2001

a) Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten,

b) Präsenzdienst als Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr leisten,

wenn sie zuletzt nach dem GSVG oder FSVG, nicht jedoch nach dem ASVG, pen­sionsversichert waren und nicht unter § 8 Abs. 1 Z 5 ASVG fallen.«

b) Im § 3 Abs. 3 Z 4 in der Fassung der Z 3 wird nach dem Ausdruck „nach der Geburt“ der Ausdruck „oder im Fall einer Mehrlingsgeburt ihre Kinder in den ersten 60 Kalen­dermonaten nach der Geburt“ eingefügt.

c) Im § 26a in der Fassung der Z 12 wird der Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1, 2 und 4“ durch den Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1 lit. a, 2 und 4“ ersetzt.

d) Dem § 26a in der Fassung der Z 12 wird folgender Satz angefügt:

»Beitragsgrundlage für die nach § 3 Abs. 3 Z 1 lit. b pflichtversicherten Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr sind 133 % des Monats­geldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belas­tungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerkennungsprämie.«

e) Im § 27e Z 1 in der Fassung der Z 15 wird der Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1 bis 3“ durch den Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1 lit. a sowie Z 2 und 3“ ersetzt.

f) Im § 27e in der Fassung der Z 15 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

»1a. für Teilversicherte nach § 3 Abs. 3 Z 1 lit. b aus Mitteln des Bundesministeriums für Landesverteidigung;«

g) Nach der Z 24 werden folgende Z 24a und 24b eingefügt:

»24a. Dem § 116a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Im Fall einer Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Frist auf 60 Kalendermonate.“

24b. Im § 116a Abs. 3 erster Satz wird nach dem Ausdruck „48-Kalendermonate-Frist“ jeweils der Klammerausdruck „(60-Kalendermonate-Frist)“ eingefügt.«

h) Die Z 33 lautet:

»33. Im § 132 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozialver­siche­rungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«


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i) § 306 Abs. 6 in der Fassung der Z 46 lautet:

»(6) § 32a Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2004 ist nicht auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind. Soweit solche Personen bereits vor dem 1. Jänner 2005 Beiträge nach § 116 Abs. 9 unter Vervielfachung der Beitragsgrundlage mit einem Faktor entrichtet haben, sind ihnen die auf die Vervielfachung entfallenden Beitragsteile bei Anfall einer Direktpensionsleistung – aufgewertet mit dem der zeitlichen Lagerung entsprechenden Aufwertungsfaktor (§ 47) – von Amts wegen zu erstatten; auf Antrag hat die Erstattung schon vor Pensionsanfall zu erfolgen.«

j) Dem § 306 in der Fassung der Z 46 wird folgender Abs. 10 angefügt:

»(10) § 298 Abs. 12 ist auch auf männliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1950 und vor dem 1. Juli 1953 geboren sind, und auf weibliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1955 und vor dem 1. Juli 1958 geboren sind, anzuwenden, und zwar wie folgt: Liegt der Tag der Geburt in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum, so tritt

1. bei männlichen Versicherten an die Stelle des 738. Lebensmonates nicht das 60. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950 .................................. 60,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951 ............................... 61. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952 ............................... 62. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953 ............................... 63. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954 ............................... 64. Lebensjahr;

2. bei weiblichen Versicherten an die Stelle des 678. Lebensmonates nicht das 55. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 .................................. 55,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1956 ............................... 56. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1957 bis 31. Dezember 1957 ............................... 57. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958 ............................... 58. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1959 ............................. 59. Lebensjahr.«

Art. 5 (Änderung des Bauern Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) § 4a Z 1 in der Fassung der Z 3 lautet:

»1. Personen, die nach dem Wehrgesetz 2001

a) Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten,

b) Präsenzdienst als Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr leisten,

wenn sie zuletzt nach diesem Bundesgesetz, nicht jedoch nach dem ASVG, GSVG oder FSVG pensionsversichert waren und nicht unter § 8 Abs. 1 Z 5 ASVG fallen.«

b) Im § 4a Z 4 in der Fassung der Z 3 wird nach dem Ausdruck „nach der Geburt“ der Ausdruck „oder im Fall einer Mehrlingsgeburt ihre Kinder in den ersten 60 Kalen­dermonaten nach der Geburt“ eingefügt.

c) Im § 23a in der Fassung der Z 10 wird der Ausdruck „§ 4a Z 1, 2 und 4“ durch den Ausdruck „§ 4 Z 1 lit. a, 2 und 4“ ersetzt.

d) Dem § 23a in der Fassung der Z 10 wird folgender Satz angefügt:


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»Beitragsgrundlage für die nach § 4a Z 1 lit. b pflichtversicherten Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr sind 133 % des Monats­geldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belas­tungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerkennungsprämie.«

e) Im § 24e Z 1 in der Fassung der Z 14 wird der Ausdruck „§ 4a Z 1 bis 3“ durch den Ausdruck „§ 4a Z 1 lit. a sowie Z 2 und 3“ ersetzt.

f) Im § 24e in der Fassung der Z 14 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

»1a. für Teilversicherte nach § 4a Z 1 lit. b aus Mitteln des Bundesministeriums für Landesverteidigung;«

g) Nach der Z 23 werden folgende Z 23a und 23b eingefügt:

»23a. Dem § 107a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Im Fall einer Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Frist auf 60 Kalendermonate.“

23b. Im § 107a Abs. 3 erster Satz wird nach dem Ausdruck „48-Kalendermonate-Frist“ jeweils der Klammerausdruck „(60-Kalendermonate-Frist)“ eingefügt.«

h) Die Z 32 lautet:

»32. Im § 123 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozialversiche­rungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«

i) § 295 Abs. 6 in der Fassung der Z 45 lautet:

»(6) § 27a zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2004 ist nicht auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind. Soweit solche Personen bereits vor dem 1. Jänner 2005 Beiträge nach § 107 Abs. 9 unter Vervielfachung der Beitragsgrundlage mit einem Faktor entrichtet haben, sind ihnen die auf die Vervielfachung entfallenden Beitragsteile bei Anfall einer Direktpen-sionsleistung – aufgewertet mit dem der zeitlichen Lagerung entsprechenden Aufwer­tungsfaktor (§ 45) – von Amts wegen zu erstatten; auf Antrag hat die Erstattung schon vor Pensionsanfall zu erfolgen.«

j) Dem § 295 in der Fassung der Z 45 wird folgender Abs. 11 angefügt:

»(11) § 287 Abs. 12 ist auch auf männliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1950 und vor dem 1. Juli 1953 geboren sind, und auf weibliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1955 und vor dem 1. Juli 1958 geboren sind, anzuwenden, und zwar wie folgt: Liegt der Tag der Geburt in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum, so tritt

1. bei männlichen Versicherten an die Stelle des 738. Lebensmonates nicht das 60. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950 .................................. 60,5. Lebensjahr;


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Stenographisches Protokoll
87. Sitzung / Seite 57

                       1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951 ............................... 61. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952 ............................... 62. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953 ............................... 63. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954 ............................... 64. Lebensjahr;

2. bei weiblichen Versicherten an die Stelle des 678. Lebensmonates nicht das 55. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 .................................. 55,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1956 ............................... 56. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1957 bis 31. Dezember 1957 ............................... 57. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958 ............................... 58. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1959 ............................ 59. Lebensjahr. «

Art. 6 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 4 lautet:

»4. § 22 Abs. 1 lautet:

„(1) Arbeitslose, die eine Leistung aus einem der Versicherungsfälle des Alters aus der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. xxx/2004, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Gewerb­lichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, dem Bauern-Sozial­versicherungsgesetz (BSVG) oder dem Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, ein Sonder­ruhe­geld nach dem Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz (NSchG), BGBl. Nr. 354/1981, oder einen Ruhegenuss aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Kör­perschaft beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pension aus einem der Versicherungsfälle des Alters erfüllen, haben keinen Anspruch auf Arbeits­losen­geld. Für Personen, die das letzte Dienstverhältnis nicht selbst oder einvernehmlich gelöst haben, steht jedoch die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension gemäß § 4 Abs. 2 APG dem Anspruch auf Leistungen nach diesem Bundesgesetz für den Zeitraum von einem Jahr, längstens bis zur Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versiche­rungsdauer, nicht entgegen.“«

b) § 79 Abs. 81 in der Fassung der Z 14 lautet:

»(81) Die §§ 6, 16 Abs. 1, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 Z 2, 27 Abs. 2, 29 Abs. 2 und 5, 32 Abs. 1 und 4, 36 Abs. 2 und 8, 82 Abs. 4 und 5 sowie 83 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. Nr. xxx/2004 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.«

c) Nach der Z 16 wird folgende Z 17 angefügt:

»17. Nach § 82 wird folgender § 83 angefügt:

„Evaluierung

§ 83. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen der Änderung des § 22 Abs. 1 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2004 bis zum Ende des Jahres 2007 evaluiert werden.“«

Art. 8 (Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) wird wie folgt geändert:

Die Z 5 und 6 lauten:

»5. § 236b Abs. 1 lautet:

„(1) Die §§ 15 und 15a sind auf Beamte, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung oder von Amts wegen frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Beamte sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der


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87. Sitzung / Seite 58

Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

 

6. Im § 236b Abs. 7 wird das Datum „2. Juli 1949“ durch das Datum „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

Art. 9 (Änderung des Gehaltsgesetzes 1956) wird wie folgt geändert:

In Z 3 lautet die Tabelle in § 22 Abs. 1a wie folgt:

 

anstelle des für sie im Jahr 2004 für den Monatsbezug maßgeblichen Beitragssatzes von 12,55%

anstelle des für sie im Jahr 2004 für den Monatsbezug maßgeblichen Beitragssatzes von 11,05%

„Der Beitrags­satz beträgt für Beamte der Geburtsjahr­gänge

für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

ab 1986

-

-

10,25%

0,00%

1985

-

-

10,25%

0,00%

1984

-

-

10,25%

0,00%

1983

-

-

10,32%

0,98%

1982

-

-

10,34%

1,23%

1981

-

-

10,36%

1,47%

1980

-

-

10,37%

1,72%

1979

-

-

10,39%

1,96%

1978

-

-

10,41%

2,21%

1977

-

-

10,43%

2,46%

1976

-

-

10,45%

2,70%

1975

-

-

10,68%

5,90%

1974

-

-

10,69%

6,12%

1973

-

-

10,71%

6,35%

1972

-

-

10,73%

6,57%

1971

-

-

10,74%

6,79%

1970

-

-

10,76%

7,01%

1969

-

-

10,77%

7,23%

1968

-

-

10,79%

7,45%

1967

-

-

10,81%

7,67%

1966

-

-

10,82%

7,89%

1965

-

-

10,84%

8,11%

1964

-

-

10,85%

8,33%

1963

-

-

10,87%

8,56%

1962

-

-

10,89%

8,78%

1961

-

-

10,90%

9,00%


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87. Sitzung / Seite 59

1960

-

-

10,92%

9,22%

1959

12,21%

10,72%

10,93%

9,44%

1958

12,26%

10,79%

10,95%

9,66%

1957

12,31%

11,22%

10,97%

9,88%

1956

12,35%

11,47%

10,98%

10,10%

1955

12,40%

11,73%

11,00%

10,32%“

 

Art. 10 (Änderung des Richterdienstgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 3 und 4 lauten:

»3. § 166d Abs. 1 lautet:

„(1) § 87 ist auf Richter, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle an­gegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung frühestens mit Ablauf des Monats erfol­gen kann, in dem der Richter sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

 

4. Im § 166d Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

b) In Z 5 wird der Ausdruck „§ 166c“ im § 173 Abs. 36 durch den Ausdruck „§ 166d“ ersetzt.

Art. 11 (Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984) wird wie folgt geändert:

Die Z 5 und 6 lauten:

»5. § 115d Abs. 1 lautet:

„(1) Die §§ 13 und 13b sind auf Landeslehrer, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwen­den, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung oder von Amts wegen frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Landeslehrer sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamt­dienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“


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87. Sitzung / Seite 60

6. Im § 115d Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt. «

Art. 12 (Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985) wird wie folgt geändert:

Die Z 5 und 6 lauten:

»5. § 124d Abs. 1 lautet:

„(1) Die §§ 13 und 13b sind auf Lehrer, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung oder von Amts wegen frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Lehrer sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

6. Im § 124d Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

Art. 14 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

a) In Z 3 lautet § 5 Abs. 2b:

»(2b) Abs. 2 ist im Falle einer Versetzung in den Ruhestand nach § 15 oder § 15a BDG 1979, jeweils in Verbindung mit § 236b BDG 1979, nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand nach diesen Bestimmungen vor dem 1. Jänner 2008 erfüllt werden.«

b) In Z 15 lautet § 98:

»§ 98. § 5 Abs. 2b, § 41 Abs. 2 und § 90a Abs. 1b sind auch auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.«

c) In Z 16 lautet § 99 Abs. 2 und 3:

»(2) Dem Beamten gebührt der nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bemessene Ruhe- oder Emeritierungsbezug nur in dem Ausmaß, das dem Prozent­ausmaß nach § 7 bzw. § 90 Abs. 1 entspricht, das sich aus der vom Beamten bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ergibt.

(3) Neben dem Ruhe- oder Emeritierungsbezug ist für den Beamten eine Pension unter Anwendung des APG zu bemessen. § 16 Abs. 5 APG ist dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht.«

d) In Z 16 wird im § 99 Abs. 6 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

e) In Z 16 treten folgende Bestimmungen an die Stelle des § 103 Abs. 2 und 3:


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87. Sitzung / Seite 61

»(2) Der Witwen- und Witwerversorgungsbezug ergibt sich aus der Anwendung des nach §


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Stenographisches Protokoll
87. Sitzung / Seite 62

 15 Abs. 2 maßgebenden Prozentsatzes auf die Gesamtpension nach § 99 Abs. 5, die dem Beamten

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(3) Der Waisenversorgungsbezug beträgt für die Halbwaise 24% und für die Vollwaise 36% der Gesamtpension nach § 99 Abs. 5, die dem Beamten

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(4) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 99 Abs. 5 an die Stelle des Ruhebezuges. Das gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 99 Abs. 2 maßgebend sind.«

f) In Z 16 entfallen im § 104 Abs. 2 erster Satz die Worte „für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und“.

g) In Z 16 wird dem § 104 folgender Abs. 3 angefügt:

»(3) Bei der Bemessung eines Ruhe- oder Emeritierungsbezuges eines ordentlichen Universitäts(Hochschul)professors, auf den § 247e BDG 1979 anzuwenden ist, sowie bei der Aliquotierung dieses Ruhe- und Emeritierungsbezuges nach § 99 Abs. 2 ist so vorzugehen, als ob sämtliche nach § 53 Abs. 2 und 3 in Betracht kommenden Ruhe­genussvordienstzeiten angerechnet worden wären. Die Dienstbehörde hat dem Universitäts(Hochschul)professor und der Pensionsbehörde anlässlich der Versetzung oder des Übertrittes in den Ruhestand bzw. der Emeritierung mitzuteilen, welche Ruhe­genussvordienstzeiten für eine Anrechnung in Betracht gekommen wären.«

h) Z 18 lautet:

»18. Dem § 109 wird folgender Abs. 49 angefügt:

„(49) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 5 Abs. 2b, § 90a Abs. 1b und die Aufhebung des § 90 Abs. 4 und 5 mit 1. Jänner 2004,

2. § 1 Abs. 14, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, 2a, 3 und 5, § 41 Abs. 2 und 3, § 54 Abs. 2, die Abschnittsüberschrift vor § 86, § 90a Abs. 1a, § 98 samt Überschrift, Abschnitt XIII mit den §§ 99 bis 104 samt Überschriften und Abschnitt XIV mit § 105 samt Überschrift, Abschnitt XV samt Überschrift mit den §§ 106 bis 110 sowie die Aufhebung des § 54 Abs. 5 und 7, des § 60 samt Überschrift und des § 91 Abs. 11 und 12 mit 1. Jänner 2005,

3. § 5 Abs. 6 mit 1. Jänner 2008.“«

Art. 15 (Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 2 lautet § 5b Abs. 2b:

»(2b) Abs. 2 ist im Falle einer Versetzung in den Ruhestand nach § 2b Abs. 1 in Ver­bindung mit § 18g nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand nach diesen Bestimmungen vor dem 1. Jänner 2008 erfüllt werden.«

b) In Z 5 lautet die Tabelle in § 10 Abs. 2a wie folgt:

 

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 12,55% für Be­zugsteile

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 11,05% für Be­zugsteile

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 15,69% für Be­zugsteile

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 13,82% für Be­zugsteile

„Der Beitrags­satz be­trägt für Bundes­theaterbe­dienstete der Ge­burts­jahrgänge

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

ab 1986

-

-

10,25%

0,00%

-

-

10,25%

0,00%

1985

-

-

10,25%

0,00%

-

-

10,25%

0,00%

1984

-

-

10,25%

0,00%

-

-

10,25%

0,00%

1983

-

-

10,32%

0,98%

-

-

10,69%

1,72%

1982

-

-

10,34%

1,23%

-

-

10,81%

2,15%

1981

-

-

10,36%

1,47%

-

-

10,92%

2,58%

1980

-

-

10,37%

1,72%

-

-

11,03%

3,01%

1979

-

-

10,39%

1,96%

-

-

11,14%

3,44%

1978

-

-

10,41%

2,21%

-

-

11,25%

3,87%

1977

-

-

10,43%

2,46%

-

-

11,36%

4,30%

1976

-

-

10,45%

2,70%

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-

12,12%

7,23%

1975

-

-

10,68%

5,90%

-

-

12,20%

7,55%

1974

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10,69%

6,12%

-

-

12,28%

7,88%

1973

-

-

10,71%

6,35%

-

-

12,37%

8,20%

1972

-

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10,73%

6,57%

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-

12,45%

8,52%

1971

-

-

10,74%

6,79%

-

-

12,53%

8,84%

1970

-

-

10,76%

7,01%

-

-

12,62%

9,17%

1969

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10,77%

7,23%

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12,70%

9,49%

1968

-

-

10,79%

7,45%

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12,78%

9,81%

1967

-

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10,81%

7,67%

-

-

12,87%

10,13%

1966

-

-

10,82%

7,89%

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-

12,95%

10,46%

1965

-

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10,84%

8,11%

-

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13,03%

10,78%

1964

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10,85%

8,33%

-

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13,12%

11,10%

1963

-

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10,87%

8,56%

-

-

13,20%

11,42%

1962

-

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10,89%

8,78%

-

-

13,28%

11,75%

1961

-

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10,90%

9,00%

-

-

13,37%

12,07%

1960

-

-

10,92%

9,22%

-

-

13,45%

12,39%

1959

12,21%

10,72%

10,93%

9,44%

15,25%

14,43%

13,53%

12,71%

1958

12,26%

10,79%

10,95%

9,66%

15,38%

14,80%

13,62%

13,04%

1957

12,31%

11,22%

10,97%

9,88%

15,51%

15,17%

13,70%

13,36%

1956

12,35%

11,47%

10,98%

10,10%

15,64%

15,53%

13,78%

13,68%

1955

12,40%

11,73%

11,00%

10,32%

15,69%

15,69%

13,82%

13,82%“

 

c) Die Z 11 und 12 lauten:

»11. § 18g Abs. 1 lautet:

„(1) § 2b Abs. 1 ist auf Bundestheaterbedienstete, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzu­wenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand auf Antrag oder von Amts wegen


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87. Sitzung / Seite 63

frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Bundes-theater­bediens­tete sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitrags­gedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

12. Im § 18g Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

d) In Z 15 lautet § 18l:

»§ 18l. § 5b Abs. 2b, § 11 Abs. 1 und § 18k Abs. 1b sind auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.«

e) In Z 16 lautet § 19 Abs. 2 und 3:

»(2) Dem Bundestheaterbediensteten gebührt der nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bemessene Ruhebezug nur in dem Ausmaß, das dem Prozent­ausmaß nach § 6 bzw. § 18j Abs. 1 entspricht, das sich aus der von ihm bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen, für die Bemessung des Ruhegenusses anrechen­baren Gesamtdienstzeit ergibt.

(3) Neben dem Ruhebezug ist für den Bundestheaterbediensteten eine Pension unter Anwendung des APG zu bemessen. § 16 Abs. 5 APG ist dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht.«

f) In Z 16 wird im § 19 Abs. 6 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

g) In Z 16 tritt folgende Bestimmung an die Stelle des § 21c Abs. 2 und 3:

»(2) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 19 Abs. 5 an die Stelle des Ruhebezuges. Das gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 19 Abs. 2 maßgebend sind.«

h) Z 18 lautet:

»18. Dem § 22 wird folgender Abs. 25 angefügt:

„(25) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 5b Abs. 2b und § 18k Abs. 1b sowie die Aufhebung des § 18j Abs. 3 und 4 mit 1. Jänner 2004,

2. § 2f samt Überschrift, § 5b Abs. 2, 2a und 3 bis 5, § 10 Abs. 2a bis 3a, § 11, die Abschnittsüberschrift des Abschnitts II, § 18g Abs. 1 und 7, § 18k Abs. 1a, § 18l samt Überschrift, Abschnitt III samt Überschrift und den §§ 19 bis 21c und die Abschnitts­überschrift des Abschnitts IV mit 1. Jänner 2005,

3. § 2e samt Überschrift mit 1. Jänner 2007,


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87. Sitzung / Seite 64

4. § 5b Abs. 6 mit 1. Jänner 2008.“«

Art. 17 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 6 lautet § 60 Abs. 5:

»(5) § 37 Abs. 2 und § 64 Abs. 3 sind auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.«

b) In Z 7 lautet § 62 Abs. 10 Z 2:

»2. § 2b samt Überschrift, § 5 Abs. 1 bis 5, § 37 Abs. 2 und 3, § 47 Abs. 2, § 60 Abs. 5, § 64 Abs. 3, Abschnitt XII samt Überschrift und den §§ 66 bis 71 mit 1. Jänner 2005,«

c) In Z 9 lautet § 66 Abs. 2 und 3:

»(2) Dem Beamten gebührt der nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bemessene Ruhebezug nur in dem Ausmaß, das dem Prozentausmaß nach § 7 bzw. § 64 Abs. 1 entspricht, das sich aus der vom Beamten bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ergibt.

(3) Neben dem Ruhebezug ist für den Beamten eine Pension unter Anwendung des APG zu bemessen. § 16 Abs. 5 APG ist dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht.«

d) In Z 9 wird im § 66 Abs. 6 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

e) In Z 9 treten folgende Bestimmungen an die Stelle des § 70 Abs. 2 und 3:

»(2) Der Witwen- und Witwerversorgungsbezug ergibt sich aus der Anwendung des nach § 14 Abs. 2 maßgebenden Prozentsatzes auf die Gesamtpension nach § 66 Abs. 5, die dem Beamten

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(3) Der Waisenversorgungsbezug beträgt für die Halbwaise 24% und für die Vollwaise 36% der Gesamtpension nach § 66 Abs. 5, die dem Beamten

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(4) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 66 Abs. 5 an die Stelle des Ruhebezuges. Das gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 66 Abs. 2 maßgebend sind.«

f) In Z 9 entfallen im § 71 Abs. 2 erster Satz die Worte „für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und“.


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Art. 18 (Änderung des Bundesbahngesetzes 1992) wird wie folgt geändert:

In Z 1 lautet die Tabelle in § 52 Abs. 5 Z 5 wie folgt:

 

„Pensionsbeitrag für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

Pensionssicherungs­beitrag anstelle des am 31. Dezember 2004 geltenden Beitragssatzes von 4,8%

Pensionssicherungs­beitrag anstelle des am 31. Dezember 2004 geltenden Beitragssatzes von 3,3%

1977

4,10%

1,92%

1,32%

1976

4,23%

1,98%

1,36%

1975

4,40%

2,06%

1,42%

1974

4,57%

2,14%

1,47%

1973

4,75%

2,22%

1,53%

1972

4,92%

2,31%

1,58%

1971

5,10%

2,39%

1,64%

1970

5,27%

2,47%

1,70%

1969

5,45%

2,55%

1,75%

1968

5,62%

2,63%

1,81%

1967

5,79%

2,71%

1,87%

1966

5,97%

2,79%

1,92%

1965

6,14%

2,88%

1,98%

1964

6,32%

2,96%

2,03%

1963

6,49%

3,04%

2,09%

1962

6,67%

3,12%

2,15%

1961

6,84%

3,20%

2,20%

1960

7,01%

3,28%

2,26%

1959

7,19%

3,37%

2,31%

1958

7,36%

3,45%

2,37%

1957

7,54%

3,53%

2,43%

1956

7,71%

3,61%

2,48%

1955

7,89%

3,69%

2,54%“

 

Art. 19 (Änderung des Bezügegesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 8 entfällt im § 37 Abs. 4 der Ausdruck „oder § 39a“.

b) In Z 10 entfällt im § 44c Abs. 4 der Ausdruck „oder § 44e“.

c) Z 12 lautet:

»12. Dem § 45 wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 49h Abs. 3 und Art. VIIIb mit § 49q samt Überschriften mit 1. Dezember 2004,

2. § 12 Abs. 3 bis 5, § 23g Abs. 3 und 5, § 26 Abs. 4, § 27 Abs. 3, § 27a, § 37 Abs. 4, § 39 Abs. 3, § 44c Abs. 4, § 44d Abs. 3, § 49g Abs. 7 und Artikel VIIIa samt Über­schriften mit 1. Jänner 2005.“«

d) Nach Z 13 wird folgende Z 13a eingefügt:

»13a. Im § 49h Abs. 3 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:


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„Als Pensionsversicherungsträger gelten auch die Versorgungseinrichtungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen der nach § 5 des Gewerblichen Sozialversiche­rungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, von der Pensionsversicherung ausgenommenen Personen.“«

e) In Z 14 wird im § 49l Abs. 4 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

f) In Z 14 lautet § 49p Abs. 2:

»(2) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 49l Abs. 3 an die Stelle des Ruhebezuges. Dies gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 49l Abs. 1 maßgebend sind.«

g) Folgende Z 15 wird angefügt:

»15. Nach Art. VIIIa wird folgender Art. VIIIb samt Überschriften eingefügt:

„Artikel VIIIb

Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. XXX/2004

§ 49q. § 49h Abs. 3 zweiter Satz gilt auch für jene Fälle, in denen ab dem 1. August 1997 ein Überweisungsbetrag an die Pensionsversicherungsanstalt (die Pensions­versicherungsanstalt der Angestellten) überwiesen wurde. Der Anwendung des § 49h Abs. 3 zweiter Satz steht die Rechtskraft bereits ergangener Entscheidungen nicht entgegen. In diesen Fällen sind die Überweisungsbeträge auf Antrag von der Pen­sionsversicherungsanstalt mit dem Aufwertungsfaktor gemäß den §§ 108 Abs. 4 und 108c ASVG aufzuwerten und bis zum 31. März 2005 an die im § 49h Abs. 3 zweiter Satz angeführten Versorgungseinrichtungen zu überweisen.“«

Art. 20 (Änderung des Bundesbezügegesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach Art. 20 Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

»2a. Dem § 13 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Als Pensionsversicherungsträger gelten auch die Versorgungseinrichtungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen der nach § 5 des Gewerblichen Sozial­versiche­rungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, von der Pensionsversicherung ausgenommenen Personen.“«

b) Art. 20 Z 5 lautet:

»5. Dem § 21 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 13 Abs. 1 und § 22 samt Überschrift mit 1. Dezember 2004,

2. § 12 Abs. 1a und 2, § 13 Abs. 3 und § 14a mit 1. Jänner 2005.“«

c) Dem Art. 20 wird folgende Z 6 angefügt:

»6. Nach § 21 wird folgender § 22 samt Überschrift angefügt:


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„Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. XXX/2004

§ 22. § 13 Abs. 1 letzter Satz gilt auch für jene Fälle, in denen ab dem 1. August 1997 ein Anrechnungsbetrag an die Pensionsversicherungsanstalt (die Pensions­versiche­rungsanstalt der Angestellten) überwiesen wurde. Der Anwendung des § 13 Abs. 1 letzter Satz steht die Rechtskraft bereits ergangener Entscheidungen nicht entgegen. In diesen Fällen sind die Anrechnungsbeträge auf Antrag von der Pensionsver­siche­rungsanstalt mit dem Aufwertungsfaktor gemäß den §§ 108 Abs. 4 und 108c ASVG aufzuwerten und bis zum 31. März 2005 an die im § 13 Abs. 1 letzter Satz angeführten Versorgungseinrichtungen zu überweisen.“«

Art. 22 (Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 und 2 lauten:

»1. § 3 Abs. 2 lautet:

„(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde.“

2. § 38a Abs. 3 lautet:

„(3) Empfänger von Zuwendungen können nur österreichische Staatsbürger, Staaten­lose mit ausschließlichem Wohnsitz im Bundesgebiet und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde, sein.“«

b) Die bisherigen Z 1 und 2 erhalten die Bezeichnungen „3“ und „4“, wobei die Z 4 (neu) lautet:

»4. Nach § 50x wird folgender § 50y eingefügt:

„§ 50y. (1) § 39j Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) Die §§ 3 Abs. 2 und 38a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten mit 1. Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde.“«

Begründung

Zu Art. 1 lit. a, Art. 2 lit. a und d bis g, Art. 3 lit. a und c bis f sowie Art. 5 lit. a und c bis f (§ 3 Abs. 1 Z 2 APG; §§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. d, 44 Abs. 1 Z 15 und 15a sowie 52 Abs. 4 ASVG; §§ 3 Abs. 3 Z 1, 26a und 27e GSVG; §§ 4a Z 1, 23a und 24e BSVG):

Nach dem Wehrgesetz war bis zum Jahr 1994 eine Verpflichtungsdauer von bis zu 15 Jahren möglich (Zeitsoldat lang). Die Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz konnten bzw. können weit über dem Betrag von 1 350 € bzw. den Beträgen der Anlage 2 zum APG liegen. Es ist daher erforderlich, eine Differenzierung zu anderen Präsenzdienstarten vorzunehmen, welche mit 1 350 € bzw. je nach zeitlicher Lagerung nach der Anlage 2 zum APG bewertet werden.

Die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage stellt für gewöhnlich den Brutto­bezug dar, welcher für die Berechnung der Pensionshöhe herangezogen wird. Zeit­soldaten erhielten bzw. erhalten ihre Bezüge ohne Abzug von Sozial­versicherungs­beiträgen und Lohnsteuer – brutto für netto. Es ist daher erforderlich, die tatsächlich


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87. Sitzung / Seite 68

gewährten Bezüge um ein Drittel für die Heranziehung als Beitragsgrundlage bei der Pensionsberechnung zu erhöhen, um einen dem tatsächlichen (Netto-)Bezug ver­gleichbaren Bruttobezug zu erhalten.

Ein Abgehen von der derzeitigen Ersatzzeitenregelung bei der Pensionsberechnung hat auf Grund der langen Dauer gerade für diese Personengruppe enorme Nachteile zur Folge, welche bei der Verpflichtung hiezu nicht abzusehen waren.

Für Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr ist als Beitragsgrundlage 133 % des Monatsgeldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belastungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerken­nungsprämie heranzuziehen. Diese Regelung ist in den § 44 Abs. 1 ASVG als neue Z 15a aufzunehmen. Ferner sind die einschlägigen Parallelbestimmungen im GSVG und BSVG entsprechend zu erweitern.

Ab 1. Jänner 2005 ist das Bundesministerium für Landesverteidigung verpflichtet, 22,8 % der Beitragsgrundlage (133 % des Monatsgeldes, Dienstgradzulage etc.) an Pensionsversicherungsbeiträgen zu leisten. Diese Verpflichtung ist als Z 2a in den § 52 Abs. 4 ASVG (samt Parallelbestimmungen) aufzunehmen. Durch die Verweisung auf § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. bb ASVG ist sichergestellt, dass Zeitsoldaten, die Anspruch auf berufliche Bildung haben, im letzten Jahr ihres Wehrdienstes als Zeitsoldat nicht unter diese Bestimmung fallen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Beitragseingänge in Bezug auf das Vorjahr (rund 300 000 €) kurzfristig verdoppeln werden; auf der Leistungsseite ist – nach Ablauf von etwa zehn Jahren – ein jährlicher Mehraufwand von rund 500 000 € über einen Zeitraum von 25 Jahren zu erwarten.

Zu Art. 1 lit. b (§ 6 Abs. 3 APG):

Personen, die etwa ab dem 15. Lebensjahr mit niedrigen Lehrlingsbezügen beschäftigt waren, sollen hinsichtlich der Höhe der Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension) nicht schlechter gestellt werden als Personen, die später und mit vergleichsweise höheren Bezügen in das Berufsleben eingetreten sind.

Zu Art. 1 lit. c (§ 16 Abs. 3a und 3b APG):

Im Rahmen der Mindestversicherungszeit für die Alterspension nach dem APG sollen auch Kindererziehungszeiten, die als Ersatzzeiten vor dem 1. Jänner 2005 erworben wurden, sowie – entsprechend § 4 Abs. 5 APG – Zeiten der begünstigenden Selbst- und Weiterversicherung von Pflegepersonen und Zeiten der Familienhospizkarenz, die vor dem 1. Jänner 2005 liegen, Berücksichtigung finden. Damit sollen diese für die Allgemeinheit besonders wertvollen Tätigkeiten auch rückwirkend pesionsrechtlich entsprechend honoriert werden.

Zu Art. 2 lit. b und h, Art. 3 lit. b und g sowie Art. 5 lit. b und g (§§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g und 227a Abs. 1 und 3 ASVG; §§ 3 Abs. 3 Z 4 und 116a Abs. 1 und 3 GSVG; §§ 4a Z 4 und 107a Abs. 1 und 3 BSVG):

Die pensionsrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten soll dahingehend verbessert werden, dass im Fall von Mehrlingsgeburten nicht nur für die ersten 48 Kalendermonate nach der Geburt eine Teilversicherung für die erziehende Person besteht, sondern die Zeit der diesbezüglichen Teilversicherung auf 60 Kalendermonate ausgeweitet wird. Dies gilt in gleicher Weise für die Ersatzzeitenregelung, die weiterhin für über 50-Jährige zur Anwendung kommt.

Zu Art. 2 lit. c und k (§§ 31 Abs. 3 Z 9 und 460c ASVG):


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87. Sitzung / Seite 69

Dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Höhe des Zusatzbeitrages zum Sicherungsbeitrag für die Leistungen auf Grund des Pensionsrechtes nach den Dienstordnungen gemeinsam mit den zuständigen Gewerkschaften im Wege von kollektivvertraglichen Regelungen festzusetzen.

Die Höhe der Festsetzung des Zusatzbeitrages soll mehrfach determiniert werden:

Zum einen ist für Personen, deren Stichtag für die Eigenpension vor dem 1. Jänner 2005 liegt und die in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag monatlich jeweils An­spruch auf einen Bezug gehabt haben, der die damals geltende monatliche Höchst­beitragsgrundlage überschritten hat, auf den Beitragssatz Bedacht zu nehmen, der sich auf Grund der Bestimmungen der Dienstordnungen ergeben hat. Bis Ende Februar 2001 war der Beitragssatz in den Dienstordnungen selbst geregelt. In der Vergan­genheit lag dieser Dienstordnungs-Pensionsbeitrag zum Teil erheblich unter den derzeit in § 460b ASVG geregelten Beiträgen. Verbunden mit dem damals geltenden, sehr günstigen Leistungsrecht (zum Beispiel keine Durchrechnung, keine Begrenzung mit 80 %) stehen einem Teil der Dienstordnungs-Pensionsleistungen relativ geringe Beitragsleistungen gegenüber. Diesem Umstand soll durch einen Zusatzbeitrag zum Sicherungsbeitrag, den der Hauptverband im Rahmen von Kollektivvertrags­ver­hand­lungen gemeinsam mit den Gewerkschaften zu regeln hat, Rechnung getragen werden.

Zum anderen soll sich die Höhe des Zusatzbeitrages für Dienstordnungs-Pensionisten, deren Stichtag nach dem 31. Dezember 2004 liegt und die einem bereits reformierten Leistungsrecht unterliegen, sowie für Dienstordnungs-Pensionisten, deren Stichtag für die Eigenpension zwar vor dem 1. Jänner 2005 liegt, die aber in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag keinen Anspruch auf einen Bezug gehabt haben, der monatlich jeweils die damals geltende monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschrit­ten hat, an etwaigen zukünftigen Erhöhungen des Sicherungsbeitrages für öffentlich-rechtlich Bedienstete des Bundes orientieren, wobei die Festsetzung ebenfalls den Kollektivvertragsparteien übertragen werden soll.

Für beide Fallkonstellationen soll der „Mindestsicherungsbeitrag“ 3,3 % – wie es be­reits geltende Rechtslage ist – betragen; der Zusatzbeitrag soll nur für Bedienstete gelten, deren Bezüge vor dem Stichtag über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.

Diese Grundsätze sollen auch für die BezieherInnen von Hinterbliebenenpensionen gelten.

Zu Art. 2 lit. i und j, Art. 3 lit. h und Art. 5 lit. h (§§ 254 Abs. 1 Z 3 und 271 Abs. 1 Z 3 ASVG; § 132 Abs. 1 Z 3 GSVG; § 123 Abs. 1 Z 3 BSVG):

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der neuen Korridorpension den Anspruch auf Invaliditäts­pension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension) nicht ausschließt. Damit wird sichergestellt, dass Personen, die gemindert erwerbsfähig sind, bei Voll­endung des 62. Lebensjahres nicht allein auf die Korridorpension verwiesen sind, sondern weiterhin eine Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbs­unfähigkeitspension) in Anspruch nehmen können.

Zu Art. 2 lit. m, Art. 3 lit. i und Art. 5 lit. i (§ 617 Abs. 8 ASVG; § 306 Abs. 6 GSVG; § 295 Abs. 6 BSVG):

Die Bestimmungen über den Risikozuschlag beim Einkauf von Schul- und Studien­zeiten nach dem 40. Geburtstag soll nur auf jene Personen Anwendung finden, deren Pensionsberechnung sich ausschließlich nach dem Altrecht richtet, das heißt deren Beiträge noch nicht – zumindest teilweise, nämlich im Rahmen der Parallelrechnung –


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87. Sitzung / Seite 70

ins Pensionskonto einfließen. Personen, für die das Pensionskonto Geltung erlangt, sollen hingegen bereits entrichtete Risikozuschläge rückerstattet erhalten, da sich für sie der „Beitragsnachkauf“ im Konto lediglich entsprechend der zeitlichen Lagerung auswirkt.

Zu Art. 2 lit. n, Art. 3 lit. j sowie Art. 5 lit. j (§ 617 Abs. 13 ASVG; § 306 Abs. 10 GSVG; § 295 Abs. 11 BSVG):

Für die Geburtsjahrgänge bis 1954 (Männer) und bis 1959 (Frauen) soll eine „Einschleifregelung“ betreffend die Schutzbestimmungen für Langzeitversicherte (§ 607 Abs. 12 ASVG und Parallelbestimmungen) geschaffen werden, um für diese Personen­gruppen einen abrupten Anstieg des frühestmöglichen Pensionsanfallsalters zu vermeiden.

Zu Art. 6 lit. a bis c (§§ 22 Abs. 1, 79 Abs. 81 und § 83 AlVG):

Um die Freiwilligkeit eines vorzeitigen Pensionsantrittes bei der Korridorpension zu gewährleisten, soll künftig trotz Vorliegens eines Anspruches auf Korridorpension Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) bis zum Erreichen eines sonstigen Anspruches auf Alterspension (vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer), längstens jedoch ein Jahr ab Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension gewährt werden können. Während des Leistungsbezuges soll das Arbeitsmarktservice versuchen, den älteren Arbeitslosen wieder einen Arbeitsplatz zu vermitteln. In dieser Zeit besteht die Chance, die Integration in den Arbeitsmarkt zu versuchen.

Zu Art. 8, Art. 10 lit. a, Art. 11, Art. 12 und Art. 15 lit. c (§ 236b BDG, § 166d RDG, § 115d LDG, § 124d LLDG und § 18g BThPG):

Diese Änderung bewirkt eine Ausweitung und Einschleifung der Übergangsregelung zur Hacklerregelung zur Vermeidung eines allzu abrupten – und damit mit individuellen Härten verbundenen – Auslaufens der Regelung.

Zu Art. 9, Art. 14 lit. c und f, Art. 15 lit. b und e, Art. 17 lit. c und f und Art. 18 (§ 22 Abs. 1a GehG, § 99 Abs. 2 und 3 und § 104 Abs. 2 PG, §§ 10 Abs. 2a und 19 Abs. 2 und 3 BThPG, § 66 Abs. 2 und 3 und § 71 Abs. 2 BB-PG und § 52 Abs. 5 BBG 1992):

Die bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen Anwartschaften gelten als geschützter Rechtserwerb. Sie sind daher im Rahmen der Aliquotierung des Ruhebezuges und der APG-Pension entsprechend zu berücksichtigen.

Die geänderten Beitragssätze entsprechen grundsätzlich der bereits im Rahmen der Regierungsvorlage geübten Vorgangsweise (Aliquotierung der Differenz zum ASVG-Beitragssatz für Bezugsteile bis zur Höchstbeitragsgrundlage bzw. des gesamten Beitragssatzes für Bezugsteile über der Höchstbeitragsgrundlage entsprechend der Aliquotierungsformel nach Zeit), berücksichtigen jedoch die neue Aliquotierungsformel nach erworbener Anwartschaft ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Damit wird auch der im Rahmen des Begutachtungsverfahrens von der Mehrzahl der begutachtenden Institutionen aufgegriffene Bruch verringert.

Die Reduktion der Beitragssätze für die Jahrgänge 1984 bis 1986 auf ASVG-Niveau beruht darauf, dass diese Jahrgänge bei Pensionsantritt zum gesetzlichen Pensions­alter 65 aufgrund der „5%-Klausel“ im Regelfall nur nach dem APG bemessene Pensionen erhalten werden.

Zu Art. 10 lit. b (§ 173 Abs. 36 RDG):

Berichtigung einer fehlerhaften Paragraphenbezeichnung.

Zu Art. 14 lit. a und Art. 15 lit. a (§ 5 Abs. 2b PG und § 5b Abs. 2b BThPG):


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Der Pensionsantritt im Rahmen der Langzeiterwerbstätigenregelung erfolgt bis Ende 2007 grundsätzlich abschlagsfrei. Diese Begünstigung soll auch jenen zugute kom­men, die zwar die Anspruchsvoraussetzungen für einen Pensionsantritt nach dieser Regelung bis Ende 2007 erfüllen, ihre Versetzung in den Ruhestand jedoch auf einen danach liegenden Zeitpunkt aufschieben (entspricht § 607 Abs. 12 ASVG).

Zu Art. 14 lit. b, Art. 15 lit. d und Art. 17 lit. a (§ 98 PG, § 18l BThPG und § 60 Abs. 5 BB-PG):

Diese Übergangsbestimmungen gewährleisten, dass die Abschlagsfreiheit und die Reduktion des Deckels der Pensionsreform 2003 auch den im Jahr 2004 in den Ruhestand Versetzten rückwirkend zugute kommen.

Zu Art. 14 lit. d, Art. 15 lit. f, Art. 17 lit. d und Art. 19 lit. e (§ 99 Abs. 6 PG, § 19 Abs. 6 BThPG, § 66 Abs. 6 BB-PG und § 49l Abs. 4 BezG):

Übernahme der Regelung des § 15 Abs. 5 APG, wonach auch dann keine Parallel­rechnung stattfindet, wenn der Anteil an der bis 31. Dezember 2004 oder ab 1. Jänner 2005 zurück gelegten Gesamtdienstzeit weniger als zwölf Monate beträgt.

Zu Art. 14 lit. e, Art. 15 lit. g, Art. 17 lit. e und Art. 19 lit. f (§ 103 Abs. 2 bis 4 PG, § 21c Abs. 2 BThPG, § 70 Abs. 2 bis 4 BB-PG und § 49p Abs. 2 BezG):

Diese Änderungen stellen zunächst klar, dass die parallelgerechnete Gesamtpension bei der Bemessung von Hinterbliebenenpensionen an die Stelle des Ruhegenusses tritt. An der Berechnung des Prozentsatzes der Witwen- und Witwerpensionen tritt da­durch keine Änderung ein, der Prozentsatz muss sich nunmehr jedoch auf die Gesamt­pension beziehen. Dasselbe gilt für Waisenpensionen.

In sämtlichen Pensionsvorschriften für den öffentlichen Dienst wird darüber hinaus festgelegt, dass die parallelgerechnete Gesamtpension an die Stelle des Ruhebezuges tritt, soweit sich bisherige Regelungen auf diesen beziehen. Davon sind jene Regelun­gen ausgenommen, die sich auf die Bemessung des im Rahmen der Parallelrechnung zu aliquotierenden Ruhebezuges beziehen.

Zu § 14 lit. g (§ 104 Abs. 3 PG):

Als Folge der Parallelrechnung tritt bei Universitäts(Hochschul)professoren, die noch einen Rechtsanspruch auf Emeritierung haben (das sind jene, deren Ernennung zum Ordentlichen Universitäts(Hochschul)professor vor dem 1. März 1998 erfolgte), und die aus dem Ausland nach Österreich geholt wurden, mangels ausreichender inländischer Zeiten eine spürbare Verminderung der Ruhe- und Emeritierungsbezüge ein, was zu einer unverhältnismäßigen Schlechterstellung bei der Parallelrechnung (insbesondere im „Altast“) im Vergleich zu allen anderen von der Parallelrechnung betroffenen Per­sonengruppen führen würde. Durch den Ernennungsbescheid des Bundespräsidenten ist jedoch gerade für diesen Personenkreis ein erhöhter Vertrauensschutz gegeben, womit massive Eingriffe in eine geschützte Rechtsposition durch gravierende pensions-rechtliche Verschlechterungen nicht vertretbar sind.

Zur Lösung dieser Problematik werden sowohl bei der Bemessung des Ruhe- oder Emeritierungsbezuges als auch bei der Aliquotierung sämtliche in Betracht kommen­den Ruhegenussvordienstzeiten mit Ausnahme der nur gegen Beitragsentrichtung anrechenbaren Schul- und Studienzeiten so berücksichtigt, als ob sie angerechnet worden wären. Für diese fiktive Anrechnung kommen somit insbesondere Auslands­zeiten in Betracht. Dadurch wird die Schlechterstellung durch die Parallelrechnung gegenüber allen andern Personengruppen ausgeglichen.

Zu Art. 14 lit. h, Art. 15 lit. h, Art. 17 lit. b, Art. 19 lit. c und Art. 20 lit. b (§ 109 Abs. 49 PG, § 22 Abs. 25 BThPG, § 45 Abs. 20 BezG und § 21 Abs. 5 BBezG):


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Anpassung der Regelungen über das Inkrafttreten an die gegenständlichen Änderun­gen.

Zu Art. 19 lit. a und b (§ 37 Abs. 4 und § 44c Abs. 4 BezG):

Zitatbereinigung.

Zu Art. 19 lit. d und g sowie Art. 20 lit. a und c (§ 49h Abs. 3 und § 49q BezG und § 13 Abs. 1 und § 22 BBezG):

Nach § 49h Abs. 3 BezG bzw. nach § 13 BBezG hat der Bund für einen aus­scheiden­den Mandatar bzw. ein ausscheidendes Regierungsmitglied die während der Funktion geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge samt Dienstgeberbeiträgen an jenen Pen­sionsversicherungsträger, der auf Grund des Zivilberufes zuständig ist, als Anrech­nungsbetrag zu überweisen. Die Monate, für die ein Anrechnungsbetrag geleistet wurde, gelten als Beitragsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung. War das Organ nach keinem Bundesgesetz in der Pensionsversicherung pflichtversichert, so ist der Anrechnungsbetrag an die Pensionsversicherungsanstalt zu leisten.

Bei ehemaligen Mandataren und Regierungsmitgliedern, die auf Grund ihres Zivil­berufes nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind, sondern deren Berufsgruppe – wie z.B. die gesetzliche Berufsvertretung der Rechtsanwälte – von der Möglichkeit des § 5 GSVG („opting out“ aus der Pensionsversicherung) Gebrauch gemacht hat, bestand bisher keine Möglichkeit, einen Anrechnungsbetrag an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Berufsvertretung zu leisten. Der Anrech­nungsbetrag war an die Pensionsversicherungsanstalt zu überweisen, obwohl auf Grund der Tätigkeit als Rechtsanwalt keine Aussicht besteht, jemals eine ASVG-Pension zu erwerben.

Durch die gegenständlichen Änderung soll auch für jene Organe, die auf Grund ihres Zivilberufes nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind, son­dern eine Pensionsanwartschaft in einer kammereigenen Alters- und Hinter­blie­benen­versorgungseinrichtung erwerben, die Möglichkeit geschaffen werden, den Anrech­nungsbetrag an die Versorgungseinrichtung der jeweiligen Berufsvertretung zu leisten.

Auch die Beiträge, die bereits an die Pensionsversicherungsanstalt bzw. früher an die Pensionsversicherungsanstalt geleistet wurden, sollen auf Antrag an die Alters- und Hinterbliebenenversorgungseinrichtung der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung geleistet werden können.

Zu Art. 22 lit. a und b (§§ 3 Abs. 2, 38a Abs. 3 und 50y FLAG):

Seit 1. Mai 2004 ist für alle Asylwerber für die Dauer des Asylverfahrens eine Grundversorgung sichergestellt. Es wird daher für die Bedürfnisse der Asylwerber und deren Familienangehörigen aus Mitteln der öffentlichen Hand gesorgt. Dem trägt die Anpassung des FLAG 1967 Rechnung.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger! Sie sind am Wort. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.27

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Neugebauer! Herr Bundeskanzler! Der Coup ist gelungen! (Abg. Mag. Molterer: Die Harmonisierung steht, genau!)


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Wir alle haben in diesem Haus bis gestern ein Gesetz diskutiert, haben uns gemein­sam im Sozialausschuss Gedanken darüber gemacht – und in der Nacht von gestern auf heute haben Sie ein komplett neues Gesetz geschaffen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Eine Ausrede!) Das, Herr Neugebauer und Herr Bundeskanzler, ist eine Verhöhnung des Parlaments und der Abgeordneten, die hier gearbeitet haben! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich werde Ihnen das auch noch erklären. Sie, Herr Neugebauer, haben heute im „Morgenjournal“ gesagt: Das Gansl wird erst knusprig in den letzten 20 Minuten. (Abg. Neugebauer: Das ist nicht falsch!) Abgesehen davon, dass es für einen Gewerk­schafter ein ziemlich ungustiöser Vergleich ist, wenn er Pensionskürzungen mit einem fetten Gansl-Essen vergleicht (Rufe bei der ÖVP: Geh bitte!), war es bis gestern im Bereich öffentlicher Dienst genauso wie im ASVG-Bereich: starke Pensionskürzungen. Durch die Methode der Parallelrechnung, die Sie angewandt haben und über die wir diskutiert und die wir kritisiert haben, wären die Pensionsverluste bei den Beamten sogar noch größer gewesen.

Sie, Herr Neugebauer, und Sie, Herr Bundeskanzler, haben die Berechnungen gehabt. Genauso haben Sie gewusst, dass es im ASVG-Bereich für die unselbständig Beschäftigten zu diesen 20-prozentigen Verlusten kommt, die die Arbeiterkammer auch berechnet hat. All das haben Sie gewusst, das haben Sie auf dem Tisch gehabt. Der Öffentlichkeit und den Abgeordneten hier im Parlament wollten Sie das aber ver­schweigen. Sie haben dazu gesagt: Das stimmt ja nicht.

Gestern in der Nacht haben Sie bei den Beamten eine Korrektur gemacht, die die Beamten tatsächlich gegenüber den ASVG-Bediensteten, gegenüber den Bauern, gegenüber den Selbständigen besser stellt – wieder besser stellt. (Abg. Scheibner: Ihr habt behauptet 50 Prozent Verlust!) – Selbstverständlich!

Das, was wir über die Zeit hinweg eingefordert haben, war eine echte Stichtags­regelung, und dieses Prinzip einer echten Stichtagsregelung bedeutet, dass alle An­sprüche bis zu einem Stichtag – 2005, 2006 – bewertet und ernst genommen werden in ihrem Wert. Dieses Prinzip haben Sie mit der Parallelrechnung aufgegeben.

Für die Beamten haben Sie jetzt Bestimmungen geschaffen, auf Grund derer es inner­halb des Systems der Parallelrechnung von gestern auf heute einen echten Stichtag gibt. Herr Abgeordneter Neugebauer, man muss nicht auf den Gansl-Vergleich zurück­kommen, es gibt noch einen anderen Vergleich: Das ist Rosstäuscherei. Man fährt mit einem Ross auf den Markt, preist es an, und es stellt sich heraus (Abg. Dr. Brinek: Geh bitte!), dass da ganz etwas anderes dahinter ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist nicht seriös, wenn Sie dem Parlament einen Entwurf vorlegen, der erst in der Nacht neu erarbeitet wurde. Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um auf den Entwurf einzugehen: Wo ist die Harmonisierung? Wo ist die Harmonisie­rung geblieben, wenn das, was Sie hier als Gesetz vorlegen, zwischen unter 50-Jährigen und über 50-Jährigen stark unterscheidet? – Da gibt es absolute Unter­schiede. Warum gibt es keine echte Stichtagsregelung, die alle umfasst? – Das wäre unser Vorschlag.

Wo ist die Harmonisierung, wenn Sie nach wie vor mit unterschiedlichen Beitrags­sätzen arbeiten und damit kaschieren? Wo ist die Harmonisierung, wenn Sie Politiker, die im alten Bezügesystem sind, von allen Umstellungen ausnehmen, die für andere gelten? Wo ist die Harmonisierung, wenn Sie Menschen mit 45, 46 oder 47 Beitrags­jahren mit Abschlägen bestrafen? – Das sind genau die Erwerbszeiten, die Sie erst herstellen wollen! Sie sagen doch immer zu uns: Die Leute müssen sich darauf einstellen, dass sie 45, 46, 47 Jahre arbeiten. Und jetzt gibt es solche. 10 Prozent bis


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20 Prozent werden Sie unter den Männern finden, unter den Frauen werden Sie kaum welche finden können, weil diese im Durchschnitt unterbrochene Erwerbsverläufe, schlechte Einkommenskarrieren und schlechte Einkommensverläufe haben.

Jetzt gibt es Menschen mit 46 und 47 Jahren, die mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben und natürlich mit 62 Jahren entsprechend abgearbeitet sind. Diese bestrafen Sie in Zukunft mit Abschlägen. Das soll eine Harmonisierung sein?!

Wo ist das transparente Pensionskonto, Herr Bundeskanzler, für die nächsten Jahr­zehnte? Wir wollen keines haben für das Jahr 2050 und folgende Jahre, sondern in den nächsten Jahrzehnten wollen wir etwas haben. Wo ist das geblieben? (Beifall bei den Grünen.)

Was Sie erreicht haben, ist, dass mit der Pensionsreform 1997, mit der Pensions­reform 2000 und mit der Pensionsreform 2003 ein Deckel über den anderen gelegt wurde. Kein Mensch und nur wenige Experten in Österreich – auch das hat Professor Marin gestern gesagt – können Ihnen die Pensionen berechnen. Die Menschen haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie viel Pension sie zu erwarten haben. Genau das wollen Sie aber nicht. Sie wollen Unsicherheit unter die Menschen tragen. Und das ist das Ergebnis dieses Pensionskonzepts. (Beifall bei den Grünen.)

Wo – auch das wurde schon gefragt (Abg. Scheibner: Das glaubt Ihnen niemand!) – ist die SchwerarbeiterInnenregelung? SchwerarbeiterInnen gibt es nämlich auch. Für Schwerarbeiterinnen haben Sie überhaupt nichts vorgesehen, und bei Schwerarbeitern wissen Sie auch noch nicht, wo Sie hinwollen. Sie wissen nur eines: Möglichst wenige sollen es sein, auch wenn das mit der Realität nichts zu tun hat.

Wo haben Sie an die Frauen gedacht, meine sehr verehrten Damen und Herren? – Kommen Sie mir nicht mit der besseren Bewertung von Kindererziehungszeiten! Frauen haben genauso wie Männer einen Anspruch auf dieselbe Ausgangssituation, auf denselben Sockel bei einem Pensionssystem. Behandeln Sie sie doch gleich! Geben Sie ihnen eine Sockelpension, so wie allen anderen, den Männern, den Selb­ständigen, den Bauern. Das wäre Gerechtigkeit im Pensionssystem, aber das haben Sie nicht gemacht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wo, meine sehr geehrten Damen und Herren, schaffen Sie Gerechtigkeit mit der For­mel 45 – 65 – 80? Auf der einen Seite wissen Sie, dass Schwerarbeiter das nie erreichen können, dass Akademiker das nie erreichen können, und auf der anderen Seite bestrafen Sie jene, die 45 Jahre, 46 Jahre oder 47 Jahre arbeiten, auch noch mit Abschlägen. Wo ist da die Gerechtigkeit? Wo? Wo? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wo?) Herr Kollege Scheibner! Geben Sie eine Antwort darauf! (Abg. Scheibner: Wo ist es?) Das leistet dieses neue Pensionssystem absolut nicht! (Abg. Scheibner: Jetzt kommen Sie endlich zum Schlusssatz!)

Dieses Pensionssystem, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regie­rungsparteien, ist nicht gerecht. Es bietet keine Harmonie, sondern verunsichert die Versicherten, die österreichischen Bürgerinnen und Bürger! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.35

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger! Für den Ausdruck „Rosstäuscherei“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 8 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 



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87. Sitzung / Seite 75

11.35

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Vertreter der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pen­sionsharmonisierung ist eine langfristige Systemumstellung. Viele Redner der Oppo­sition verwechseln das anscheinend mit einer Budgetdebatte, die wir in den vergan­genen Tagen abgehalten haben.

Ziel dieser Pensionsharmonisierung ist es, die unterschiedlichen Pensionssysteme, die in Österreich gelten, zu vereinheitlichen und damit mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Derzeit haben wir verschiedene Systeme für Arbeiter, für Angestellte, für Selbständige, für Bauern, für Beamte und spezielle Berufsgruppen, mit unterschiedlichem Pen­sions­anspruch, mit unterschiedlicher Pensionshöhe, mit unterschiedlichem Beitragssatz, mit unterschiedlicher Bemessungsgrundlage und mit unterschiedlichen Durchrechnungs­zeiträumen.

Da ich dem Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Fritz Verzet­nitsch, heute und auch in der „Pressestunde“ am vergangenen Wochenende zugehört habe, weiß ich, dass er sich klar zu einer Vereinheitlichung des Pensionssystems, zu längerem Arbeiten und zur Formel 45 – 65 – 80 bekannt hat. (Abg. Verzetnitsch: 45 Jahre sind genug!) Ein Parteikollege von Ihnen, Sepp Wille, hat schon 1986 eine Harmonisierung der Pensionssysteme verlangt, nur hat es die SPÖ in ihrer Verant­wortung bis zum Jahr 2000 nie zustande gebracht, eine Vereinheitlichung der Pen­sionssysteme durchzuführen. Zeit hätten Sie genügend gehabt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die SPÖ kritisiert immer wieder und stellt ihr Modell zur Pensionsreform vor. Ich habe mir das durchgelesen und kann vieles unterstreichen, denn vieles findet sich bei unserem Modell der Pensionsharmonisierung wieder. Aber eines fehlt Ihrem Modell, nämlich die Zahlen. Die Guger-Studie ist nicht mit Zahlen untermauert. Sie fahren einen Zickzackkurs. Einmal sagen Sie, die großen Verlierer bei dieser Pensions­harmonisierung werden die Frauen sein. Vor kurzem hat man gehört – Kollege Öllinger hat das früher auch gesagt –, die großen Verlierer werden die Beamten sein. Vor zwei Tagen hat es geheißen, die Beamten unter 50 Jahren werden bis zu 45 Prozent verlie­ren. Heute hat Öllinger schon wieder eine andere Meinung. Das ist ein Zickzackkurs. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Zickzack-Öllinger!) Vor 14 Tagen hat man noch gehört, die Beamten seien die großen Gewinner, die Arbeiter und Angestellten die großen Ver­lierer. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Zickzack-Öllinger!)

Tatsache ist, dass, wenn man nun die Pensionssysteme angleicht, jene, die bisher einen hohen Pensionsanspruch gehabt haben, nun etwas weniger Pension haben werden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Cap hat Öllinger angesteckt!) Die Beamten haben, wenn ich mir das anschaue, eine Durchschnittspension in der Höhe von 2 600 € im Monat. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Mit dem Zickzackkurs angesteckt!) Die höchste ASVG-Pension beträgt 2 400 €. Wenn man das vereinheitlicht, hat natürlich einer weniger. Daher muss man demjenigen, der weniger Pension bekommt, im Erwerbs­leben mehr geben. Das ist auch der Zeit entsprechend, das andere, also das alte System war nicht mehr zeitgemäß.

Vorhin habe ich Ihre Taferl gesehen. Dabei hat es eine Tafel gegeben, die ich das letzte Mal in der „Kronen Zeitung“ vom 2. November gesehen habe. In dieser Zeitung hat der Österreichische Gewerkschaftsbund publiziert. (SPÖ-Abgeordnete halten Tafeln mit verschiedenen Aufschriften in die Höhe.) – Ja, das ist genau dieses Beispiel: Brigitte R. 34 Jahre alt. Diese Frau ist 1970 geboren, hat zwei Kinder, Pensionsantritt erfolgt mit 62 Jahren im Jahr 2032. Sie hat zwölf Jahre Teilzeit gearbeitet, 47 Ver­sicherungsjahre und hat einen Verlust in der Höhe von 23 Prozent. Diese Berechnung ist falsch! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Bei dieser Berechnung ist der Pensionskontoanteil und somit die höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt. (Rufe bei der ÖVP: Ah! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht einmal das können Sie errechnen!) Die Pensionsanpassung steht in keinem Zusammenhang mit der Berechnung der Pensionshöhe. Das ist die Tatsache! (Abg. Bures: Wie schaut Ihre Rechnung aus?)

In Ihrem Beispiel erhält diese Frau 1 460 €, während sie tatsächlich 1 557 € bekommt. Das ist gegengerechnet worden. Sämtliche Beispiele, die Sie annonciert haben, sind falsch gerechnet worden. Das, was Sie verbreiten, ist Desinformation und entspricht nicht den Tatsachen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Scheuch und Bures.)

Eine weitere Kritik, die Sie angebracht haben, war, dass eine ungerechte Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolge, das haben Sie bemängelt. In Ihrer Zeit, während Ihrer Verantwortung hat es nie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten gegeben! Jetzt werden sieben Versicherungsjahre ausreichen, um eine Mindestversicherung zu gewährleisten. Wenn eine Frau zwei Kinder hat, dann kommt sie auf diese 15 Jahre, und zwar auf Basis von 1 350 €, was additiv gerechnet wird. Wenn eine Frau Kinder zu Hause erzieht, bekommt sie eine Bewertung von 1 350 € plus jenes Einkommen, das sie in Teilzeit oder Vollzeit erarbeitet. Das hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Außer­dem werden für Mehrlinge fünf Jahre angerechnet.

Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, dass die SPÖ kritisiert, dass die Frauen nicht in die „Hackler-Regelung“ fallen können. Dies ist geschlechtsneutral, genauso wie die Schwerarbeiterregelung geschlechtsneutral ist. Diese gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. Es ist natürlich ein Nachweis für erschwerte Tätigkeit zu bringen: Wech­selschichten, Nachtschichten, körperliche, physische Belastung und so weiter.

Geschätzte Damen und Herren! Die „Hackler-Regelung“ gilt auch für Frauen und ist bis 2015 erweitert worden, damit vermieden wird, dass eine Frau, wenn sie um einen Tag später geboren ist, vier Jahre länger arbeiten muss. Das haben wir ebenfalls noch hineinverhandelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

In den letzten Tagen haben wir vor allem eine Verbesserung für Frauen und eine Verbesserung für Langzeitversicherte umgesetzt. Es wird auch niemand gezwungen, den Pensionskorridor in Anspruch zu nehmen. Wenn jemand arbeitslos wird, kann er noch ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen. (Abg. Scheibner: 6 Prozent mehr Pen­sion!) Selbstverständlich! Er hat dann einen höheren Steigerungsbetrag, was sich auf die Pension erhöhend auswirkt. Das verringert natürlich auch den Abschlag. (Abg. Scheibner: 6 Prozent!)

Dadurch ist es gelungen, wenn es zu einem kumulierten Verlust kommen sollte, der etwas höher ist, als die Berechnungen zum Teil ergeben haben, diesen dann unter 15 Prozent zu drücken. Das ist uns mit dieser Maßnahme gelungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Das stimmt gar nicht!)

Geschätzte Damen und Herren! Im Großen und Ganzen muss ich eines sagen: Diese Pensionsharmonisierung sichert heutige und zukünftige Pensionen und ist fair und gerecht – etwas, was Ihnen nie gelungen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.43

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­minister Mag. Haupt. Herr Bundesminister, auch Sie haben 8 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ – in Richtung Bundesminister Mag. Haupt –: Auch ein Umfaller!)

 



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11.43

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für die Zwischenrufe und ich danke auch für die Tafeln, die gezeigt worden sind, weil sie der Öffentlichkeit nunmehr klar beweisen, wer bei der Wahrheit ist und wer nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie demonstrativer Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren auf der linken Hälfte des Plenums! Sie werden keinen Zettel aus dem Sozialministerium vorzeigen können, auf dem Verluste von 21, 22 oder 23 Prozent zu finden sind, so wie Sie es darstellen. (Abg. Krainer hält eine beschriftete Tafel in die Höhe.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Daher danke für den Zettel 22. Auch das wird in meinen Berechnungen, die wir nach Aufforderung durch Abgeordnete angestellt ha­ben, nicht zu finden sein. Ich hätte gerne lebenslang die 3 oder 4 Prozent Unter­schied zwischen dem, was bei den Berechnungen herausgekommen ist, und dem, was Sie auf den Tafeln aufzeigen. Dann könnte ich sehr vielen sozial schwachen Menschen über einen Ausfallfonds oder Härtefonds noch deutlicher helfen, als ich heute helfen kann. Ich bitte Sie, bleiben Sie bei der Wahrheit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bitte Sie auch, sagen Sie es so, wie es war, und machen Sie nicht aus 19,6 oder 19,8 Prozent 23 und aus 16 Prozent 21 und ähnliche Dinge mehr! (Abg. Dobnigg hebt eine weitere beschriftete Tafel in die Höhe.) Bleiben Sie bei der Wahrheit! 19 Prozent sind hoch genug. Daher bin ich auch dankbar, dass die Arbeitnehmerinnen- und Arbeit­nehmervertreter der beiden Regierungsparteien in den letzten Tagen auch die Vorhal­tungen der Experten in der Diskussion des Ausschusses ernst genommen und hier einen Abänderungsantrag vorgesehen haben, und zwar derart, dass gegenüber der heutigen Rechtslage im freiwilligen Korridor die Abschläge um zumindest 4,2 Prozent und somit unter 10 Prozent gesenkt werden. Es ist daher niemand von Seiten der Regierungsparteien umgefallen, sondern das Gegenteil ist der Fall, wir haben das, was von den Experten gesagt worden ist, ernst genommen. Ein neuerlicher dritter oder vierter oder fünfter Gesamtdeckel gehört nicht in ein langfristiges System. Zu einem langfristigen System gehört eine ordentliche verfassungskonforme Regelung, und das ist der Abänderungsantrag. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Verzetnitsch, ich stimme durchaus mit Ihnen überein, dass der § 22 des AMS-Gesetzes langfristig geändert gehört. Aber ich darf schon darauf hinweisen, dass er 1993 unter Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion eingeführt worden ist. Derzeit beziehen nach Auskunft des AMS knapp mehr als 500 Personen eine Not­standshilfe. Daher ist das nicht ein Problem aller österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten, sondern einer kleinen Zahl von Pensionistinnen und Pensionisten, die in der freiwilligen Form des Korridors zu berücksichtigen sind.

Sagen Sie nicht, dass es nicht stimmt! Rufen Sie den Kollegen Buchinger an! Lassen Sie sich die letzten Zahlen geben, dann werden Sie draufkommen, dass die Zahlen, die ich genannt habe, richtig sind: Knapp über 500 Personen zwischen dem 62. und dem 65. Lebensjahr beziehen derzeit Notstandshilfe beim AMS. Daher: Machen wir nicht aus 500 Personen alle Pensionisten, aber nehmen wir auch ernst, dass diese 500 Personen bei einer Reform nicht unter die Räder kommen sollen. Ich bin dankbar, dass der Abänderungsantrag das auch in entsprechender Form zugunsten dieser Klientel berücksichtigt und dass die Verhandlungen in diesem Bereich zügig voran­gegangen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vergessen Sie nicht, dass der Pensionist des Jah­res 1965 80 Prozent seines höchsten Bezugs gehabt hat. Wenn ich Ihre Pensions-


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reformen im Hinblick auf die längst nicht mehr gültige Rechtslage nachrechnen würde, dann würde man sehen, Verluste von 5, 10 oder 12 Prozent wären ein Lercherl dagegen. Es wären vielmehr Verluste von 40 oder 50 Prozent im Laufe des Systems notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie waren in der Regierung und haben den Zwang auch gespürt und gesehen, dass immer enger werdende Ressourcen, der Standort und die Standortsicherung in Österreich und der berechtigte Wunsch, den Pensionisten einen Anteil an der Wirtschaftsentwicklung zu geben, eine Conditio sine qua non sind, dass man nicht das Füllhorn in dieser Republik ausschütten kann, sondern auf alle Bevölkerungsschichten Rücksicht zu nehmen hat.

Wenn heute, Herr Kollege Gusenbauer, die Diskussion darüber kommt, dass die Beamten gut und die ASVGler schlecht abgeschnitten haben, dann frage ich mich, was dann die Plakate der wahlwerbenden Gruppe aus der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in meinem Hause sollen, dass endlich die einseitige Belastung der Beamten beendet werden muss. Entweder hat die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter auf ihren Plakaten Recht oder Sie haben Recht. Beide werden so nicht Recht haben können. Vielleicht kann man sich da auch einmal einigen.

Aber mir gibt es Gewissheit, dass offensichtlich die Reform, die diese Bundesregierung gemacht hat, alle Bevölkerungsschichten gleich trifft und dass das, was Professor Marin auch in seinen Publikationen gesagt hat, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, die in der Anfangsphase ihres Arbeitslebens die höchsten Einkünfte gehabt haben, im neuen harmonisierten Pensionssystem nicht mehr benachteiligt werden gegenüber jenen, die am Ende ihrer Karriere die höchsten Einkommen gehabt haben.

Wenn man das auf Berufsgruppen einfach reduzieren will: Der Bauarbeiter wird nicht mehr der Benachteiligte zum Unterschied von den Beamten oder von den besser verdienenden Angestellten sein. Dass im alten System, das Sie zu verantworten haben, in diesem Bereich bei gleichen Einzahlungen bis zu 200 Prozent Unterschied waren, ist auch Publikationen von manchen Experten zu entnehmen. Das war auch der Grund, warum man eine höhere Durchrechnung haben wollte. Das war auch der Grund, warum man gleiche Überlegungen innerhalb des Systems angestellt hat.

Ich stehe nicht an, auch diese Umverteilung innerhalb des Systems mit zu verant­worten. Ich habe sie gewollt. Wir haben sie umgesetzt, und wir haben es alle als sozial ausgewogen betrachtet, dass für gleiche Beitragsleistungen auch annähernd gleiche Pensionsleistungen erfolgen. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf sind wir die­sem Vorhaben einen bedeutenden Schritt nahe gekommen.

Wenn die Diskussion um Jahrhundertreformen gegangen ist, dann muss ich sagen, diese Bundesregierung hat in das Reformpaket auch eine dreijährige Überprüfung und einen zehnjährigen Nachadaptierungszeitraum hineingeschrieben. Wir sind nicht so tollkühn, zu glauben, dass wir alle Prognosen, die heute auf dem Tisch liegen, ad infinitum und für alle Zeiten im Pensionssystem mit berücksichtigt haben, sondern wir sind uns bewusst und demutsvoll genug, dies zuzugeben, dass Nachadaptierungen und Nachjustierungen des Pensionssystems immer dazugehören.

Sehr geehrte Damen und Herren! Machen Sie auch von Seiten der Arbeiterkammer und anderer Organisationen Ihre eigenen Leistungen nicht schlecht! Wenn gerade die Metaller 2,5 Prozent Lohnerhöhung erreicht haben, also mehr als die aktuelle Inflationsrate, und wenn auch die Beamten mehr erreicht haben, dann machen Sie doch nicht Taferl, auf denen diese Lohnerhöhungen nicht mit berücksichtigt sind. So schlecht ist die Arbeitnehmervertretung in keinem einzigen Punkt in dieser Republik, dass man auf ihre Leistungen, auf den Zuwachs der Aktivlöhne auf zehn, zwölf oder


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15 Jahre verzichten kann, nur um ein Taferl mit 22 oder 23 Prozent hochhalten zu können, das rentiert sich nicht.

Ich darf noch einen Dank an die vom Herrn Bundeskanzler apostrophierte Gruppe anschließen, das ist der Dank an meine Staatssekretärin Ursula Haubner, die bis zuletzt um die Verbesserungen der Frauenrechte auch bei Mehrlingsgeburten ge­kämpft hat. (Abg. Parnigoni: Vergeblich!) Ich darf mich auch bei allen Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes herzlichst bedanken, weil auch viele Anregungen, die sie uns in den eineinhalb Jahren Diskussion mit auf den Weg gegeben haben, Einfluss auf das Pensionssystem gehabt haben. Ich glaube daher, man sollte ein Gesamtwerk, wo viele Menschen in dieser Republik mitgedacht und mitgearbeitet haben, nicht auf Grund einfacher Polemik des Tages so verteufeln. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.51

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.52

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ein bisschen mehr intellektuelle Redlichkeit hätten sich dieses Parlament und auch die Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehapparaten schon verdient, das möchte ich Ihnen hier schon sagen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Scheibner: Das haben Sie notwendig! – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie brauchen da gar nicht dazwischen zu schreien. Wir haben um 11.26 Uhr diesen Abänderungsantrag offiziell und formell hier eingebracht bekommen und schriftlich verteilt erhalten. Ich habe ihn durchgeschaut. Haben Sie ihn auch durchgeschaut? Wissen Sie, wie viele Änderungen? – Allein 16 Paragraphen dieses Abänderungsantrages verweisen 66 Mal auf das ASVG. Und wie oft wird das ASVG in diesem Abänderungsantrag verändert, wissen Sie das? – Nein! 98 Mal! Und da behaupten Sie, das wäre transparent und durchsichtig? Sie haben es nicht gelesen, Sie kennen es nicht, und Sie setzen das Schicksal der Men­schen aufs Spiel, ohne zu wissen, was Sie tatsächlich für diese Menschen be­schließen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! 627 000 Menschen haben diese Bundes­regierung, haben dieses Parlament aufgefordert, die Pensionsreform 2003 zurück­zunehmen, damit eine echte, faire, soziale und sichere Harmonisierung in Österreich stattfinden kann. Was haben Sie gemacht? – Sie haben genau das Gegenteil gemacht, Sie haben die Ungerechtigkeiten der Reform 2003 noch verstärkt. Und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Bundesminister Haupt, ich habe hier die Unterlagen mit, die Sie am vergangenen Freitag offiziell im Ausschuss verteilt haben: Verluste bis 20 Prozent sind da drinnen, und wenn Sie heute sagen, 22 Prozent, das ist unredlich, dann muss ich sagen, es sind da ja nur zwei Beispiele drinnen. Es ist unredlich von Ihnen, diese Verluste in Abrede zu stellen, das ist unseriös! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Bundesminister! 20 Prozent Verlust bedeuten bei einer Pension von 1 124 €, wenn man mit 62 Jahren in Pension geht, jährlich einen Verlust von 3 357 €. Und wenn ich jetzt Ihre Rechnung nachvollziehe, wo Sie sagen, die Menschen bekommen ja mehr Pension, weil sie länger leben, dann muss ich dem entgegenhalten: Erstens möchte ich wissen, wie eine Regierung eine Lebensgarantie für mich abgeben kann. Es lebt also dieser Mensch durchschnittlich 78 Jahre, wie Sie sagen. (Zwischenruf des


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Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) In 78 Jahren hat er 53 800 € verloren, die haben Sie ihm vorenthalten, und ich glaube nicht, Herr Kollege Scheuch, dass das lustig ist, zumin­dest nicht für den Betroffenen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: So ist es!)

Aber offensichtlich ist Ihnen das Empfinden für soziale Gerechtigkeit sowieso komplett abhanden gekommen. Und es wundert mich überhaupt nicht, wenn ich daran denke, dass Kollege Tancsits, der Sozialsprecher der Volkspartei, sich gestern hier zu der Aussage verstiegen hat, er dankt den Leistungsträgern in Arbeit und Gesellschaft, die über der Höchstbeitragsgrundlage dienen. Also die Leistungsträger in Gesellschaft und Arbeit sind jene Menschen, die ein Einkommen von über 3 560 € haben. Das ist Ihre wahre Gesinnung, das ist eine Politik der Abgehobenheit und Arroganz, das darf ich Ihnen schon sagen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Kollege Tancsits, wissen Sie, wie viele VerkäuferInnen, Briefträger, Akkord­arbeiter, ich nehme auch die Gastwirte dazu, das Pflegepersonal, auf dieses Ein­kommen kommen? – Wohl kaum jemand! Und das sind für Sie keine Leistungsträger und Leistungsträgerinnen? Deren Interessen treten Sie mit Füßen? Das ist men­schenverachtend, das lehnen wir ab! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Wer verhandelt denn die Kollektivverträge? Wer ist dafür verantwortlich?)

Meine Damen und Herren! „Die Fairness-Pension. Fair. Sicher. Gerecht. Pensionen mit Zukunft.“ Das ist qualitativ. Teile davon haben Sie jetzt für die Beamten und Beamtin­nen übernommen. In unserem Pensionssystem gilt es für alle Berufsgruppen, für Beamte, Beamtinnen, Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte, Bauern, Gewerbetreibende. Fair, sicher, gerecht – das ist unser Zukunftsmodell und nicht Ihr Modell, das wieder einzelne Gruppen gegenüber anderen Gruppen ausspielt. (Abg. Scheibner: Das machen Sie die ganze Zeit!) Das ist Ihre Politik, Menschen gegeneinander auszu­spielen, und das verachten wir und das lehnen wir ab! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie gaukeln den Menschen etwas vor. Die Schwerarbeiterdiskussion ist ja das beste Beispiel dafür. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sprechen Sie mit Ihrem Parteivorsitzenden!) Seit Jahren sagen Sie, es gibt eine Schwerarbeiterregelung. – Diese gibt es nicht. Sie hängen sich groß hinaus und sagen, wir machen etwas, 2004, wir machen etwas, 2005, wir machen etwas, 2006. Jetzt sagt der Herr Minister, bis 2007 habe ich eh Zeit. Sie machen überhaupt nichts, und das ist schlimm, Sie lassen die Menschen im Regen stehen. Es gibt nur Lippenbekenntnisse ohne Inhalte, lauter leere Hülsen, das lehnen wir ab! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ihnen geht es um Macht und nicht um die Menschen, und das muss man hier deutlich sagen und aufzeigen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht der Mensch im Mittelpunkt. Deswegen kämpfen wir auch für eine gerechte, faire Pensionspolitik und werden gegen Ihre Politik weiterhin auftreten und ankämpfen, denn das, was Sie hier vorhaben, ist unfair, unsozial, ungerecht, hat mit Demokratie wenig zu tun und ist vor allem ein Ungleichgewicht zwischen den Menschen. Das ist keine Zukunftspolitik, das ist eine Politik, die längst in die Vergangenheit gehört. Aber die Menschen werden Ihnen dafür bei der nächsten Wahl schon die Abfuhr erteilen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheib­ner: Jetzt ist es aus!) Ja, Herr Kollege Scheibner, aus wie bei Ihnen, denn Ihre Wäh­lerzahl wird immer geringer! (Beifall bei der SPÖ.)

11.58

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. Frau Abgeordnete, 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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11.58

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Kollegin Silhavy, dieser Abänderungsantrag beinhaltet zum Beispiel auch die Verbesserung für Mütter und Väter, die Kinder haben und sich zur Kindererziehung bekennen. Lesen Sie – und dann reden Sie, bitte! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Eder.)

Diese Bundesregierung mit Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel setzt auf Familie. Und wir sichern sie sozial und pensionsrechtlich ab (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Wurm und Eder), denn die Familien tragen unsere zentralen gesellschaftlichen Werte, wie Verantwortung, Anerkennung und Solidarität. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Familiensprecherin dieser Österreichischen Volkspartei bin ich daher stolz auf die pensionsrechtlichen Verbesserungen für Eltern, für Mütter. (Abg. Marizzi hält eine beschriftete Tafel in die Höhe.)

Wir haben uns gegenüber der SPÖ durchgesetzt, denn unter einer sozialdemokratisch geführten Regierung vor 2000 und bei sozialdemokratischer Dominanz in der Gewerk­schaft gab es keine gerechte Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Regie­rung hat gehandelt und die Situation für Mütter verbessert. Mit der Pensionshar­monisierung – es wurde schon ausgeführt, aber es ist gut so, wenn man das wieder­holt, weil die Opposition noch immer nicht weiß, was in dem Antrag drinnen steht – gelten bis zu vier Jahre pro Kind als pensionsbegründende Beitragszeiten. (Unruhe im Saal sowie zahlreiche Zwischenrufe.) – Frau Präsidentin! Wenn hier eine SPÖ-Abge­ordnete stehen würde, hätten Sie schon längst mit der Glocke geläutet. Bitte, läuten Sie! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Diese Zeiten der Kindererziehung werden mit einer Beitragsgrundlage von 1 350 € im Monat bewertet. Diese Beitragsgrundlage ist doppelt so hoch wie bisher und wird auch zu einem Einkommen – beispielsweise zu Teilzeitarbeit – dazugerechnet. Viele Men­schen in Österreich arbeiten ja freiwillig Teilzeit, weil ihnen auch die Familie wichtig ist. (Abg. Pfeffer – eine Tafel, auf der ein Fallbeispiel für künftige Pensionsverluste dargestellt ist, in die Höhe haltend – : Schauen Sie einmal!)

Ich möchte auch noch erwähnen, dass das für Frauen unter 50 Jahren, die bereits Kinder haben, auch rückwirkend gilt. – Das bedeutet, dass das Pensionskonto für jeden Monat um 307 € zusätzlich aufgewertet wird und dass bereits nach sieben Jahren Erwerbstätigkeit beziehungsweise insgesamt 15 Versicherungsjahren eine eigenständige Pension erworben werden kann. Das bringt vor allem Verbesserungen für Mütter mit mehreren Kindern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das bedeutet weiters, dass Frauen mit Zwillingen oder Drillingen künftig fünf Jahre anstatt vier Jahren angerechnet werden. (Abg. Gradwohl: Das ist aber sehr großzügig!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen auch, wie wichtig es ist, dass behinderte Kinder und ältere, pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung betreut werden können. Wir haben deshalb die Ersatzleistungen für die Pflege eines behin­derten Kindes von derzeit 30 Jahren auf 40 Lebensjahre ausgeweitet. (Abg. Eder – in Richtung von Bundesminister Mag. Grasser, der sich von den anwesenden Regie­rungsmitgliedern verabschiedet und den Saal verlässt –: Das ist eine Hetz, wenn man die Leute ...! – Abg. Gaál: Das ist lustig!) Das ist eine Errungenschaft, weil es noch Menschen gibt – Mütter wie Väter –, die bereit sind, Kinder zu Hause zu pflegen und durch das Leben zu begleiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Ich wiederhole: Bisher waren 15 Jahre Erwerbstätigkeit beziehungsweise 25 volle Jahre an Versicherungszeiten für einen Pensionserwerb Voraussetzung. Bei unserem


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Modell geht es nun um die Anerkennung der Erziehungsarbeit. – Kinder sind unser höchstes Gut. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben ein klares Konzept und sichern den Generationenvertrag. Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Übernehmen Sie – genauso wie die Grünen – Verant­wortung und stimmen Sie diesen Verbesserungen für 1,5 Millionen Familien zu! – Es wäre fair und gerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Da ist ja nicht einmal die FPÖ davon überzeugt!)

12.03

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.03

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Steibl, statt an uns zu ap­pellieren, Verantwortung zu zeigen, indem wir allem zuzustimmen haben, was Sie vorlegen, sollten Ihre Abgeordneten der Regierungsparteien einmal so verantwortungs­bewusst agieren, dass sie vorher die Unterlagen lesen und wissen, welchen Dingen sie zustimmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Diese Pensionsreformen, die 2003 und jetzt mit der Harmonisierung vorgelegt wurden, haben jedenfalls einen in Wirklichkeit mehrere, aber jedenfalls einen – gemeinsamen Nenner: Sie gehen zu Lasten von Frauen. (Abg. Mag. Regler: Das stimmt ja nicht!) Sie haben in der letzten Verhandlungsrunde bis gestern Nacht noch für verschiedene Gruppen geringfügige Änderungen eingebaut, jedenfalls aber nicht für Frauen.

Bildlich dargestellt kann man sagen, Sie schnüren ein riesengroßes Paket an Belas­tungen, das Sie vor allem auf den Rücken der Frauen schnallen, und dann sagen Sie: Lauft doch! Rennt doch! – Wenn die Frau dann unter der Last strauchelt und eben nicht rennen kann oder gar hinfällt, dann sagen Sie, die Frau war nicht stark genug. – „Stark, schwarz, weiblich“, das war doch Ihr Slogan! (Abg. Mag. Molterer: Völlig richtig!) Wenn die Frau also strauchelt, dann ist sie eben nicht tüchtig genug, die Last zu tragen, die Sie ihr aufgebürdet haben. – So kann es wirklich nicht gehen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich kann auch gerne belegen, wo überall Belastungen enthalten sind. Nur zur Erin­nerung, weil Sie da schon wieder Zahlenspiele mit den Jahren betreiben: Die 15 besten Jahre sind die Berechnungsgrundlage für die Pension. – Das galt bis 2003. (Bun­desminister Dr. Bartenstein: Stimmt nicht!) Das war noch relativ fair für Frauen, die in der Erwerbsbiographie immer wieder lange Lücken haben.

Wir wissen, dass nach den Jahren der Kinderpause oft entweder kein Job da ist oder nur eine geringfügige Beschäftigung. Frauen gehen oft freiwillig in Teilzeit, weil es keine Kinderbetreuungseinrichtungen gibt, genauso wie Männer. – Oder? Männer machen das doch genauso, nicht? – Ihrem Familienmodell nach denken die noch nicht einmal daran! (Abg. Steibl: Das ist eine Unterstellung!)

Wenn wir dann durchrechnen, was da an Verlust nicht nur pro Jahr, sondern für das gesamte Leben zusammenkommt – und das wird auch noch in die Pensionen der Frauen einberechnet –, dann ist es kein Wunder mehr, wenn Frauenpensionen schon heute gerade einmal die Hälfte der Männerpensionen ausmachen. – Ihr Trend ist, dass das sogar noch schlechter werden soll. Wir als Grüne sagen dazu entschieden nein! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich weiß ja nicht, ob Sie zumindest den alten Antrag gründlich genug studiert haben, wenn ich Ihnen da so zuhöre. Ich hätte es eigentlich angenommen, aber das stimmt


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nicht mit dem überein, was Sie hier vortragen. Daher zur Erinnerung: Wir wissen, dass es den Pensionskorridor nur für Männer geben kann, weil er erst ab 60 einsetzt, damit die Möglichkeit der frühzeitigen Pensionsantritte bei Frauen wegfällt.

Wir wissen, dass schon heute von der so genannten Hackler-Regelung, von der Schwerarbeiterregelung, hauptsächlich Männer profitieren. – Und das ist auch kein Wunder, denn bei Ihrer Definition von Schwerarbeit zählen Kriterien wie etwa Lärm­belastung oder Hitzebelastung. Beides ist am Krankenbett in der Nachtschicht nicht unbedingt anzutreffen, trotzdem ist eine jahrelange Pflege von Kranken und Schwer­kranken in der Nachtschicht schwerste Arbeit. Ich finde, auch diese Personen – hauptsächlich Frauen – haben einen Anspruch auf eine Schwerarbeiterregelung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Lentsch: Sie ver­wechseln da was! – Abg. Scheibner: Das haben Sie falsch gelesen!)

Schließlich zu Ihren gerühmten Kindererziehungszeiten, die jetzt besser bewertet wer­den: Das ist ja entlarvend genug! Es stimmt, sie werden besser bewertet, allerdings gehen Sie automatisch davon aus, dass das offenkundig nur Frauenaufgabe zu sein hat (Abg. Steibl: Nein, das stimmt nicht!), denn die Berechnung erfolgt nach dem Durchschnittseinkommen von Frauen, und zwar nur von 12 Monaten. (Abg. Großruck: Es wurde verdoppelt!) Es sind noch nicht einmal, wie bei solchen Berechnungen in Österreich üblich, der 13. und der 14. Monatsgehalt mit dabei. Das heißt, es wird sogar weniger als das Durchschnittseinkommen herangezogen. (Widerspruch bei der ÖVP. – Abg. Großruck: 100 Prozent mehr!) – Das ist die Fairness und die Sicherheit, die Sie den betreuenden Vätern anbieten!

Ich darf dazu auch noch auf eine Anmerkung des Herrn Ministers Haupt in der Fra­gestunde eingehen, der ja eine interessante Unterscheidung zwischen Müttern und Single-Frauen macht. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Es ist ja auch ein Unterschied, oder?) – Es gibt also entweder Mütter oder Single-Frauen in seinem Weltbild. (Abg. Steibl: Es gibt Mütter und Frauen ohne Kinder!)

Die Frau Abgeordnete sagt, na ja, das sei eh klar. – Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass es Frauen gibt, die freiwillig oder unfreiwillig kinderlos sind, aber in aufrechten und langen Partnerschaften leben oder verheiratet sind? (Abg. Mag. Wurm – in Richtung ÖVP –: Gibt es das bei Ihnen?) Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass es Frauen gibt, die Kinder haben, aber trotzdem Single sind? Was ist denn mit all den verschiedensten Lebensformen?

Noch etwas zu den Single-Frauen ohne Kinder: Selbst die haben mit 30 Prozent weni­ger Verdienst als Männer unter der Einkommensschere zu leiden, und selbst die haben am Arbeitsmarkt deutlich schlechtere Bedingungen vorzufinden. (Abg. Steibl: Dank SPÖ!) – Wenn das ein Erbe ist, das Sie angetreten haben, dann tun Sie doch etwas, um das zu beheben! – Das machen Sie aber nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Im Gegenteil! Ihr Minister sagt noch: Wenn man die besser behandeln würde, das wäre ja eine Diskriminierung der Männer. – So schaut Ihre Gleichstellungspolitik aus! (Abg. Lichtenegger: Helfen Sie uns, stimmen Sie zu!) Die Interessen der Männer sind Ihnen eindeutig wichtiger als die Interessen der Frauen. So kann grundsätzlich keine Politik und schon gar nicht eine Politik in der Pensionsabsicherung betrieben werden (Abg. Lentsch: Sie haben keine Ahnung!), denn warum sollen Frauen nicht das Recht haben, in der Pension eine Existenzsicherung vorzufinden?

Wir schlagen Ihnen jedenfalls dringlich eine grundgesicherte Sockelpension und ein echtes Halbe-halbe in der Pension vor. Teilen wir es fair auf! Teilen wir Partnerschaft in allen Lebensbereichen fair auf, auch beim Pensionsanspruch! Denn eines kann ich Ihnen sagen – in Form eines Zitates von einem deutschen Schriftsteller, damit ich es


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auch wirklich ohne Ordnungsruf sagen darf. Peter Bamm hat geschrieben: Frauen sind erstaunt, was Männer alles vergessen. – Das kann man bei der Pensionsreform, die hauptsächlich von Männern gemacht wurde, nur bestätigen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich sage Ihnen aber, was er noch geschrieben hat: Männer sind erstaunt, woran Frauen sich erinnern. – Bei der Wahl! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.09

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Partik-Pablé. 6 Minuten Redezeit. – Frau Abgeordnete, bitte.

 


12.10

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Herr Sozialminister hat heute in der Fragestunde gesagt, ein Drittel der Aufwendungen des Bundes fließt in die Pension, und dieser Anteil würde sich in den kommenden Jahren auf Grund der demographischen Entwicklung noch beträchtlich erhöhen, wenn nichts geschähe – oder man verlangt von den dann arbeitenden Menschen, dass sie an die 50 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen.

Man kann sich schon vorstellen, wie es dann mit dem Generationenvertrag ausschaut, denn kein arbeitender Mensch möchte 50 Prozent – also die Hälfte! – nur dafür bezah­len, dass die Alterssicherung finanziert werden kann. (Abg. Öllinger: Frau Kollegin, Sie haben die Unterlagen nicht gelesen! Lesen Sie die Unterlagen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Reform, die jetzt gemacht wird, wird das Pensionssystem auch für die Zukunft sichern. (Abg. Parnigoni: Das glauben Sie ja selbst nicht!) Wir können nur im Rahmen der Finanzierbarkeit agieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was Sie hier fordern, ist alles recht gut und schön, aber es muss auch finanzierbar sein. (Abg. Öllinger: Lesen Sie doch die Unterlagen!) Sie von der Opposition brauchen ja nicht die Verantwortung für die Finanzen zu tragen. (Abg. Gradwohl: Hauptsache, Sie sind abgesichert, Frau Partik-Pablé!) Sie können ohne Rücksicht fordern, aber wir von den Regierungsfraktionen und diese Regierung müssen ja auch schauen, ob eine finanzielle Bedeckung vorhanden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Wittmann: ... niemand mehr ernst in dieser Regierung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie von der SPÖ haben niemals langfristig die Pensionen gesichert, sondern es ist immer nur ein Gesetz für ein, zwei Jahre beschlossen worden. Nie haben Sie an die Jahre 2015, 2020 gedacht, aber das ist wichtig! (Widerspruch bei der SPÖ.) Wir wollen ja heute den Grundstein dafür legen, dass die jungen Menschen, die jetzt in den Arbeitsprozess eintreten, auch noch zu einer Pension kommen, mit der sie leben können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Vorrednerin hat gemeint, diese Pensionsreform gehe ausschließlich zu Lasten der Frauen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeiten der Kindererziehung werden in einem viel größeren Ausmaß veranschlagt als bisher, und zwar sowohl betragsmäßig als auch zeitmäßig. Die Beitragsgrundlage – es ist mehrfach schon erwähnt worden – wird von monatlich 650 € auf 1 350 € erhöht. Das ist ja nicht nichts, sondern das ist doch bedeutend – auf das Doppelte! – erhöht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten wird von zwei Jahren auf vier Jahre ausgedehnt. Damit wird ja den Frauen wirklich ungeheuer geholfen.


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Was den Vorwurf betrifft, der Durchrechnungszeitraum von 40 Jahren werde die Frauen treffen: Es trifft alle gleich, aber – das muss man auch sagen – das ist ja eine langfristige Anpassung. Bis zum Jahr 2028 soll es diesen Durchrechnungszeitraum geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tun Sie doch nicht so, als ob das von heute auf morgen passieren würde, sondern das ist eine langfristige Übergangs­regelung.

Es ist heute auch schon erwähnt worden, dass Frauen erstmals schon nach sieben Arbeits- oder Erwerbsjahren einen Pensionsanspruch haben. Bisher waren es 15 Jahre. Das möchte ich Ihnen auch noch sagen: Laut Expertengutachten werden Frauen im Niedriglohnbereich in Zukunft um bis zu 34 Prozent höhere Pensionen erhalten. Nehmen Sie das zur Kenntnis, bevor Sie weiter Ihre Taferln herzeigen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte aber auch hervorheben, was für eine Gruppe von Frauen getan wird, die sich um die Pflege von kranken, alten oder behinderten Angehörigen kümmern. Da gibt es erst jetzt wieder begünstigte Selbst- und Weiterversicherungszeiten, und zwar bis zum 40. Lebensjahr desjenigen, der gepflegt werden muss. Das ist ein großer Fort­schritt, denn diese Arbeit machen hauptsächlich die Frauen, und es werden immer mehr Frauen, die das tun müssen.

Gerade was Frauen und Kinder anlangt, gibt es jetzt im Übrigen einen neuesten Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung. Darin werden Ergebnis­se der so genannten York-Studie behandelt, in der 22 Länder – und zwar die reichsten Länder – hinsichtlich ihrer Familienförderung untersucht wurden. Österreich belegt bei dieser Studie den Platz eins, vor Luxemburg und vor Finnland. Das heißt, dass auch den Frauen, die Kinder haben, enorme Unterstützung geleistet wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kennen die Pensionspolitik der Sozialis­ten aus der Vergangenheit zur Genüge. Sie haben nie etwas zur langfristigen Pen­sionsabsicherung getan. Das fällt jetzt uns allen und auch den Pensionisten auf den Kopf. Wenn Sie heute so tun, als ob Sie jemals zugestimmt hätten, dann muss ich sagen: Ich bin überzeugt davon: Egal, welche Regelung wir getroffen hätten, sie wäre von Ihnen niemals akzeptiert worden, denn dadurch wäre die Polemik in Sachen Pen­sionen für Sie zu Fall gebracht worden. Damit wollen Sie aber weiterhin die Bevölke­rung verunsichern! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Keine Ahnung!)

12.15

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Staats­sekretärin Haubner. Frau Staatssekretärin, auch für Sie 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.16

Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolle­gen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Wir lösen heute mit der Beschlussfassung zur Harmonisierung der Pensionssysteme ein Ver­sprechen dieser Regierung ein, das sie sich gegeben hat, als sie im Jahre 2000 bezie­hungsweise im Jahre 2003 dieses Regierungsprogramm erstellt hat. (Abg. Parnigoni: Ihr Bruder hätte da nicht mitgestimmt! Der Herr Haider hätte da nicht mitgestimmt!) Wir lösen aber auch ein Versprechen vergangener Regierungen ein, die zwar immer ge­sagt haben, man müsse etwas tun, aber nie den Mut hatten, rechtzeitig zu handeln.

Wir überwinden mit diesem Schritt der heutigen Beschlussfassung Unterschiede in den verschiedenen Pensionssystemen, was das Antrittsalter, die Beiträge und die


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Leistungen und somit auch die Höhe der Pensionen betrifft. (Abg. Silhavy: Das stimmt ja nicht!) Es sind dies Unterschiede und ungleiche Regelungen, die seit Jahrzehnten bestanden haben, die vielleicht in der Vergangenheit die eine oder andere berufs­ständische Rechtfertigung hatten, heute aber berechtigterweise von breiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr als fair und gerecht wahrgenommen werden.

Wir bieten mit diesem harmonisierten System der Pensionen immerhin 3 Millionen von 3,7 Millionen Versicherten – das sind 80 Prozent – in Zukunft ein System mit klaren und einfachen Spielregeln für alle Berufsgruppen. Daher wird auch der Wechsel zwischen den verschiedenen Erwerbsformen möglich sein.

Meine Damen und Herren! Diese Harmonisierung der Pensionssysteme basiert auf der Erkenntnis – aber vor allem auch auf dem Bekenntnis –, dass die heute Jungen eine Perspektive für eine eigenständige staatliche Altersvorsorge haben müssen. – Wir eröffnen ihnen damit eine solche! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sage daher: Keine Partei in diesem Hohen Haus, die mit Ambitionen und vor allem auch mit dem Anspruch, für dieses Land Positives zu tun, angetreten ist, kann an dieser Verantwortung vorbei- und um diese Verantwortung herumkommen.

Wir sollten heute auch noch einmal sagen, dass jeder siebente Euro, der in Österreich erwirtschaftet wird, den heimischen Pensionistinnen und Pensionisten und daher der Altersvorsorge zu Gute kommt. Wenn wir das mit anderen Ländern wie zum Beispiel Deutschland und Schweden vergleichen, dann sehen wir, dass das ein Wert ist, von dem die nur träumen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir befinden uns daher, was die Sicherung der Älteren betrifft, europaweit an der Spitze, und es besteht für uns realpolitischer Handlungsbedarf, dass das so bleibt. Auf diesem Fundament gründet die Harmonisierung der Pensionssysteme, für die die Regierung in den letzten Monaten gemeinsam mit den parlamentarischen Klubs, aber vor allem auch mit den Sozialpartnern nach einer guten, konsensualen Lösung gesucht hat.

Das Ziel ist in sehr greifbarer Nähe gelegen, es war in absoluter Reichweite, und ich bedaure es heute sehr und sage das noch einmal mit Nachdruck, dass sich die Arbeiterkammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund eher aus partei­politi­schen als aus sachpolitischen Überlegungen zurückgezogen haben. (Rufe bei der SPÖ: Das stimmt ja nicht! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sehr bedauerlich!)

Meine Damen und Herren! Die Frauen und die Verbesserungen für die Frauen sind heute schon vielfach angesprochen worden. Ich entnehme den Redebeiträgen meiner Vorredner, dass wir die Opposition nicht überzeugen werden können, aber ich stehe dazu, dass ich nicht möchte, dass es in Zukunft immer wieder Frauen gibt – derzeit ist es ein Drittel der Frauen über 60 –, die keine eigenständige Altersvorsorge haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Diese Frauen haben erst dann eine eigenständige Altersvorsorge, wenn sie das Einkommen ihres Ehepartners in Form einer Witwenpension erhalten.

Da uns die Interessen der Frauen in Richtung eigenständiger Altersvorsorge wichtig sind, haben wir wesentliche Verbesserungen geschaffen. Die Pflege ist, wie wir wissen, grundsätzlich weiblich, und daher sind gerade die Zeiten der Pflege behin­derter Kinder, aber auch die naher Angehöriger ab der Pflegestufe 3 in jene Zeiten einzurechnen, die als Erwerbszeiten bezeichnet werden, wobei diese von 15 Jahren auf sieben Jahre heruntergesetzt wurden.

Wir haben zugehört, was die Menschen wollen, was die Frauen wollen – und wir haben gehandelt. Wir sorgen dafür, dass pro Kind 48 Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet werden: mit einer Verdoppelung der Bemessungsgrundlage in Höhe von


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1 350 €, einer Höhe, vor der heute viele Frauen, wenn sie ein Gehalt bekommen, nur träumen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was Mehrlingsgeburten anlangt, so haben wir die Anrechnung von Kinder­erziehungs­zeiten auf 60 Monate erhöht.

Meine Damen und Herren! Wir haben zugehört, was die Frauen, was die Familien brauchen – und wir haben gehandelt!

Wir haben auch zugehört, wenn es darum geht, das freiwillige Pensionssplitting einzu­führen, eben gerade unter Bedachtnahme auf Zeiten der Kindererziehung und im Sinne der Wahrung einer eigenständigen Pensionsvorsorge und der individuellen Ent­scheidungsfreiheit. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Abg. Gradwohl: Ihre Zeit ist abgelaufen!)

Meine Damen und Herren! Diese Regierung hat im Besonderen die Zukunft im Auge. Ein bekannter Literaturpreisträger hat einmal gesagt: „Wer nicht an die Zukunft denkt, wird keine haben!“ (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen. – Rufe bei der SPÖ: Die Redezeit ist schon aus ...!)

Diese Regierung denkt an die Zukunft. Sie denkt an Österreich und an die Menschen Österreichs ... (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.22

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

(Rufe bei den Freiheitlichen: Unerhört, Frau Präsidentin, dass Sie das Mikro abdre­hen! – Abg. Scheibner: Das müssen Sie aber bei den anderen dann auch abdrehen! Das schau’ ich mir an, ob Sie bei Ihren Abgeordneten auch das Mikrophon abdrehen! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Ihre Vorsitzführung ist eine Katastrophe! – Weitere Zwischen­rufe bei den Freiheitlichen sowie Gegenrufe bei der SPÖ.)

Ich fordere Sie auf, wieder Ruhe im Saal einkehren zu lassen! (Neuerliche Zwischen­rufe bei den Freiheitlichen, darunter: Ruhe aber bei allen! – Gegenrufe bei der SPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt erneut das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Staatssekretärin Haubner hatte fast 7 Minuten Redezeit verbraucht. Es ist meine Aufgabe, auf die Redezeit zu achten (Abg. Neudeck: Das könnte man professioneller auch machen!), damit alle, wie vereinbart, noch in der vorgesehenen Zeit zu Wort kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei den Freiheitlichen: Na das ist eine Vorsitzführung!)

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Kuntzl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.23

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Auch wenn Sie von ÖVP und FPÖ sich redlich bemühen, gebetsmühlenartig immer wieder das Gleiche zu sagen: Es wird dadurch nicht richtiger! (Beifall bei der SPÖ.)

Bei dem, was Sie heute vorgelegt haben, handelt es sich um keine Harmonisierung, sondern um einen nächsten Schritt der Pensionskürzung! Bei dem, was Sie heute vorgelegt haben, handelt es sich um kein einfaches Gesetz, sondern um eines der kompliziertesten Pensionsrechte der Welt!

Bei dem, was Sie heute vorgelegt haben, handelt es sich nicht um eine faire und gerechte Reform, sondern – ganz im Gegenteil –: Es handelt sich dabei um eine sozial ungerechte Reform! Was übrig bleibt, sind Kürzungen! (Beifall bei der SPÖ.)


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Dass dem so ist, spüren all diejenigen, die im vorigen Jahr in Pension gegangen sind, eben auf Basis des ersten Schrittes dieser Pensionskürzungen: Nahezu 90 Prozent der Menschen, die voriges Jahr in Pension gegangen sind, mussten Pensionsverluste hinnehmen, und zwar deutliche! (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Darauf setzen Sie jetzt die nächsten Kürzungen auf! Das ist es, worüber wir heute hier reden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lentsch: Das stimmt doch nicht!)

Zu Ihrem Märchen, dass die Frauen die Gewinnerinnen dieser Reform seien: Die Frauen sind die Betroffenen dieser Kürzungen! Frauen mit Kindern sind die großen Verliererinnen dieses Gesetzes, das Sie heute beschließen. (Abg. Gaál: Es ist schlechter geworden! – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das ist so – und das ist auch ganz einfach zu erklären: Sie von den Koalitionsparteien haben tatsächlich etwas getan bei der Bewertung der Kinderbetreuungszeiten. (Ruf bei den Freiheitlichen: Viel!) Sie haben tatsächlich die Bewertung der Kinder­erzie­hungszeiten ganz leicht verbessert. (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Ja, verbessert!) Aber dadurch, dass jetzt nicht mehr die 15 besten Einkommensjahre zählen, sondern das ganze Berufsleben durchgerechnet wird, zählen die Unter­brechungen, die die Frauen haben und gehabt haben, natürlich wesentlich mehr.

Wenn nur 15 Jahre zählen, dann fallen viele Jahre Teilzeitarbeit heraus, dann fallen viele Jahre Babypause heraus. Aber wenn die auf einmal alle mitzählen, dann hat die Bewertung von Kindererziehungszeiten natürlich viel mehr Relevanz. Und dann nützt das Bisschen, was Sie da getan haben, leider nichts! (Abg. Lentsch: Das stimmt doch nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was bleiben wird, ist, dass auch bei den Frauenpensionen – und diese in ganz besonderem Maße – mit Verlusten von ungefähr 20 Prozent gerechnet werden muss. Jene Beispiele, die uns Herr Sozialminister Haupt in der letzten Sozialaus­schuss­sitzung vorgelegt hat, berechnet in seinem Ministerium, belegen das ja auch.

Das heißt, Sie von ÖVP und FPÖ wissen ganz genau, was Sie tun: Sie wissen, dass mit der heutigen Reform mindestens 20 Prozent Pensionsverlust herauskommen wird – und das ganz besonders für die Frauen! (Abg. Scheibner: Falsch!) Sie wissen das – und beschließen es trotzdem! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Gleichzeitig – das nur nebenbei bemerkt – setzen Sie auch noch Anreize, solche Zeiten auszuweiten: Anreize für mehr Unterbrechung, Anreize für mehr Teilzeitarbeit. Wenn ich Ihnen sage, dass heute schon zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen, die Kinder unter 15 Jahren haben, Teilzeit arbeiten, und zwar viele Jahre Teilzeit arbeiten, dann wissen Sie auch, dass das eine große Relevanz hat, dass sich diese schlechten Jahre für die Frauen sehr stark pensionsmindernd auswirken werden.

Im Pensionsmodell der SPÖ haben wir – das wäre ein wichtiger Teil gewesen, den Sie durchaus hätten übernehmen können – eine viel längere und bessere Bewertung vorgesehen, eine Bewertung, die den Frauen sehr geholfen hätte. – Minus 20 Prozent an Pension also für die Frauen!

Halten Sie sich doch einmal die heutige Pensionshöhe der Frauen vor Augen: Die durchschnittliche Frauenpension liegt heute bei 620 €; die der Arbeiterinnen bei nur 490 €! Heute: 490 € durchschnittliche Arbeiterinnenpension! (Abg. Gradwohl: Eine Schande ist das!) Davon jetzt bitte auch noch 20 Prozent minus – was bleibt da übrig? Ich weiß nicht, ob man das als existenzsichernde Pensionen bezeichnen kann! (Abg. Lentsch: Das geht in Richtung SPÖ! Das kann man dieser Bundesregierung nicht vorwerfen ...!)


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87. Sitzung / Seite 89

Heute ist es so, dass drei Viertel der AusgleichszulagenbezieherInnen Frauen sind. Und das wird sich in der nächsten Zeit noch dramatisch verstärken, dann nämlich, wenn Sie das beschließen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), was Sie uns heute vorgelegt haben!

Abschließend möchte ich noch in Erinnerung rufen, dass wir es eigentlich immer alle als große Errungenschaft der europäischen Wohlfahrtsstaaten gesehen haben (Prä­sidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), dass es keine Altersarmut mehr geben wird. – Sie von ÖVP und Freiheitlichen drehen das Rad der Zeit zurück! (Beifall bei der SPÖ.)

12.28

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.29

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Kolle­ginnen und Kollegen! Ich habe viel Verständnis für die Kritik am Detail, möchte aber schon sagen: Jedes System – egal, ob Gesundheitssystem oder Pensionssystem – bedarf einer ständigen Pflege. Wir werden uns die nächsten Jahrzehnte davon nicht verabschieden und sagen können, wir werden daran nichts mehr verändern. Das geht nicht, weil sich doch auch das Leben verändert!

Zum zentralen Punkt, und dazu darf ich aus einem Kommentar von Andreas Schwarz aus der heutigen Ausgabe des „Kurier“ zitieren:

„Die Ausgangslage ist bekannt. Eine immer höhere Lebenserwartung hat zur Folge, dass immer mehr Menschen im Ruhestand sind, der von immer weniger Berufstätigen finanziert werden muss.“

Das Umlagesystem, die Finanzierung der Pensionen ist also zu sichern – und das tun wir! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich gebe Herrn Professor Van der Bellen Recht: Das Übergangsrecht ist kompliziert. Wir sind aber als Politiker nicht dazu da, Detailauskünfte zu geben, sondern die großen Linien festzulegen. Ich biete Ihnen jedenfalls, Herr Professor, persönlich „meine“ Experten der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst an, wenn Sie die eine oder andere Detailauskunft haben möchten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich gebe Ihnen auch Recht, Herr Professor Van der Bellen, wenn Sie postulieren, dass das neue System des Pensionskontos mit einer sehr guten Dotierung der Ersatz­zeiten – diese übrigens mit meinem Freund des Gewerkschaftsbundes ver- und abgehandelt – alle erfassen muss. Das ist jedoch zurzeit noch nicht der Fall!

Angeführt wurde, dass wir dazu in Bezug auf die Regelung in den Ländern eine Verfassungsmehrheit bräuchten, um das zu regeln. – Ich wäre da allerdings dagegen, da ich ein Föderalist bin und sage: Die Länder müssen selbst wissen, was sie in diesem Bereich tun. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang darf ich aber schon anmerken, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass etwa in Vorarlberg mit Dr. Sausgruber, in Oberösterreich mit Dr. Pührin­ger und in der Steiermark mit Waltraud Klasnic, und zwar in gutem Einvernehmen eines sozialpartnerschaftlichen Kompromisses, für die dortigen Landesbediensteten genau dieser Weg bereits beschritten worden ist. – Ich würde mir wünschen, dass das im Sinne der Einheitlichkeit auch noch bei anderen geschieht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Frau Dr. Glawischnig, Sie haben sich ja eingangs Ihrer Ausführungen darauf bezo­gen – und nehmen Sie das bitte nicht persönlich: Ich schätze und respektiere Sie viel zu sehr –, aber wissen Sie, was Sie mit Ihrer Eingangsbemerkung transportiert haben? – Dass Sie sich offensichtlich mit Fragen der Pensionsharmonisierung erst seit zehn Minuten beschäftigen. (Ruf bei den Grünen: Was soll das?)

Und Sie, Frau Abgeordnete Glawischnig, haben auch transportiert, dass die Grünen offensichtlich mit „den Hendln“ schlafen gehen und für sie Politik nur dann gegeben ist, wenn die Sonne scheint. (Abg. Mandak: Das ist doch unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Politik ist Tag- und Nachtarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mandak: Und da klatschen Sie auch noch dazu! – Abg. Sburny: Das ist doch unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen sowie Gegenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Da mein geschätzter Kollege Öllinger gefragt hat, warum wir erst vorgestern Abend die Verhandlungen in Bezug auf den öffentlichen Dienst abgeschlossen haben: Sie, Herr Abgeordneter Öllinger, haben offensichtlich noch nie Kollektivvertragsverhandlungen geführt, wie das viele Betriebsräte beziehungsweise Personalvertreter immer wieder tun. (Zwischenrufe der Abg. Dr. Glawischnig.) – Sie brauchen nicht den „Gansl-Vergleich“ anzuführen! Mein Kollege Riepl weiß das – und vielleicht haben Sie das von den Verhandlungen mit den Metallern auch gehört –: Bei einer Verhandlung wird am Schluss „aufg’mischt“, wie das im Fachjargon heißt. (Abg. Sburny: Und wir müssen das beschließen!)

Glauben Sie, dass der Herr Bundeskanzler ein einfacher Verhandlungspartner ist? (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Der Herr Bundeskanzler hat nämlich keine sektorale Verantwortung, sondern die Gesamtverantwortung für die Republik! Und diese nehmen wir auch gemeinsam wahr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben im öffentlichen Dienst – gemeinsam mit meinen sozialdemokratischen Freun­den – einen Reformprozess eingeleitet und die öffentlich Bediensteten in diesen Prozess eingebunden, was deswegen schon schwieriger ist, weil wir hier ein völlig anderes System haben – Sie kennen das, Herr Öllinger –, nämlich das System des Ausgleichs, des Zusammenhangs zwischen Aktiv- und Pensionsbezug. Wir haben das in ein Versicherungssystem – mit allen verfassungsrechtlichen Problemen, die es in diesem Zusammenhang gibt – eingebracht, und wir bauen gleichzeitig das System um: Weg vom starren Senioritätsprinzip – mit dem Ziel, den jungen, den aktiven Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern mehr zu geben, ohne den Pensionisten etwas wegzu­nehmen.

Das ist die Herausforderung, und dieser stellen wir uns! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der notwendige Reformprozess, meine Damen und Herren, wird vom öffentlichen Dienst mitgetragen.

Sie von SPÖ und Grünen halten Transparente hoch. – Wir hingegen nehmen die Ver­antwortung für unsere Kinder und Enkelkinder wahr! (Anhaltender lebhafter Beifall sowie Bravorufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.34

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mandak. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



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87. Sitzung / Seite 91

12.34

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Neugebauer (Abg. Großruck: Gute Rede war das!), wir Grünen gehen nicht mit den Hühnern schlafen. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.) Ich weise diese Aussage von Ihnen auf das Schärfste zurück! (Ruf bei der ÖVP: Das war doch nur bildlich gemeint!)

Wenn Sie von ÖVP und FPÖ bei einer solchen Entgleisung nichts anderes zu tun haben, als da auch noch zu lachen – hahaha! – und zu applaudieren, dann dis­kre­ditieren Sie sich selbst! Sie wissen ganz genau, wie viel unsere Fraktion hier herinnen arbeitet! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Klubobmann Molterer hat zur Tatsache, dass es in Zukunft mehr alte als junge Menschen geben wird, gemeint: Wir von der ÖVP sagen die „unangenehmen Wahr­heiten“. – Herr Kollege Molterer, für uns sind alte Menschen keine „unangenehme Wahrheit“, wir sind froh, dass wir sie haben, und wir schätzen diese Menschen! So schaut unsere Haltung dazu aus! Wenn Sie alte Menschen als „unangenehme Wahr­heit“ bezeichnen, spricht das ohnehin für sich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schöls: Sie haben nicht verstanden, was gesagt wurde! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sagen Sie uns bitte nicht ständig, dass Pensionen nicht finanzierbar seien! – Die Pensionen sind natürlich finanzierbar; es gibt genug Geld in Österreich! Auch wenn der Anteil des Lohneinkommens sinkt: Der Anteil der Einkünfte aus Finanzvermögen steigt rapide.

Sie, Herr Kollege Molterer, bringen ja immer gerne Statistiken, daher: Werte Kolle­ginnen und Kollegen, die Vermögensbesteuerung in Österreich ist die niedrigste in der ganzen OECD! Was die Gewinnsteuer anlangt, ist Österreich an vorletzter Stelle in der EU! – Sagen Sie daher nicht mehr, dass es zu wenig Geld in Österreich gibt! Das Geld ist da! Es ist lediglich eine Frage der Umverteilung, von wo das Geld wohin trans­feriert wird.

Wir sind dafür, dass das Geld in die Pensionen fließt – und dass nicht mit niedrigen Gewinnbesteuerungen all jene bevorzugt werden, die aus Kapitalmärkten hohe Gewinne erzielen. (Beifall bei den Grünen.)

Eine Harmonisierung der Pensionsgesetze ist notwendig, da sind wir uns einig. Klub­obmann Molterer hat da auch einige Kernpunkte aufgestellt, wo ich theoretisch schon mitkönnte. (Ruf: Nur theoretisch?) Sie haben gesagt, es braucht ein gerechtes System; jeder Euro, der einbezahlt wird, soll gleich viel Pension ergeben. – Das ist aber jetzt nicht der Fall; das müssen Sie einbekennen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ungerecht ist weiters, dass es ganz unterschiedliche Verluste bei dieser Pensions­reform geben wird: Verluste von 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent – bis im Extremfall Verluste über 40 Prozent. (Abg. Scheibner: Geh, geh, geh!)

Da Sie, Herr Klubobmann Scheibner, jetzt den Kopf schütteln: Schauen Sie sich doch den universitären Bereich an! Da gibt es Lehrende, die Pensionsverluste von über 40 Prozent haben werden – und das, obwohl andere Zusagen gemacht wurden! (Abg. Scheibner: Über 100 Prozent bei den Universitätsprofessoren ist doch nicht gerecht ...! – Verteidigen Sie jetzt Ihren Herrn Professor?)

Das, was mich am meisten ärgert, ist, dass Sie von ÖVP und FPÖ auf der anderen Seite, nämlich bei Politikerinnen und Politikern, sagen, da könne man halt nichts machen, denn da gebe es bestehende Vereinbarungen. (Beifall bei den Grünen.) – In manchen Bereichen sind Sie sehr wohl bereit, Leuten Geld wegzunehmen, aber Politikerinnen und Politiker Ihrer eigenen Fraktion schonen Sie! (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Überhaupt nicht!)


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87. Sitzung / Seite 92

Das System ist undurchschaubar. Wer immer behauptet, dass das ein durch­schau­bares System sei, das Sie jetzt machen, dem kann ich nur sagen: Das stimmt nicht, das ist eine falsche Aussage – und Sie wissen das in Wirklichkeit auch! Dieses System wird vielleicht einmal in 50 Jahren ein klares sein, wenn alle Übergangsregelungen auslaufen. Sie haben jedenfalls verhindert, dass mit einer klaren Stichtagsregelung dieses System um ein Vielfaches einfacher wäre. (Abg. Neugebauer: Na das ist erst ungerecht!) Das ist nicht ungerecht, sondern das wäre eine viel klarere Lösung gewesen – und auch für alle nachvollziehbar! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Mit dem Thema Benachteiligung von Frauen, die durch diese neue Regelung entsteht, hat sich ja bereits meine Kollegin Weinzinger befasst. Es stimmt nicht, dass es Ver­besserungen für Frauen – ja, Sie haben im Erziehungsbereich Verbesserungen gemacht – infolge lebenslanger Durchrechnung gibt! Das stimmt nicht! Frauen werden die Verliererinnen sein! (Ruf: Sie haben keine Ahnung!)

Was schlagen wir vor? – Es gibt eine andere Art, Pensionen zu finanzieren. Es gäbe die Möglichkeit einer Pensionsgrundsicherung, die mit einer monatlichen Zahlung von rund 650 € möglich wäre. Dazu müssten nur all jene staatlichen Beiträge her­genommen werden, die derzeit in die verschiedenen Pensionssysteme fließen. Das wäre möglich – und damit hätte in Österreich jeder und jede eine Grundsicherung, die mit einem Pensionskonto ergänzt werden könnte. Das wäre individuell und klar nach­vollziehbar für jeden und jede und würde sich eben an Dauer der Anstellung und Höhe des Einkommens orientieren.

Das zusammen, meine Damen und Herren, ergäbe eine gerechte Pension für alle, eine nachvollziehbare Pension. Wir haben diese Konzepte; Sie von ÖVP und FPÖ sind aber leider nicht daran interessiert – und wollen heute eine Pensionsreform beschließen, die sehr viele benachteiligen wird. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir werden da sicherlich nicht mitgehen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.39

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Walch. 5 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


12.39

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Werte Regierungs­mitglieder! Werte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Ich verstehe schon all den Frust: Seit Jahrzehnten versucht ihr, eine Harmonisierung zu machen – gelungen ist euch nichts! Was mich heute ein bisschen verwundert: Ihr habt hier so schöne Taferln hergezeigt. Die könnt ihr jetzt alle einmotten, die könnt ihr euch aufheben und dann vorzeigen, falls ihr selbst wieder an der Regierung seid, und zwar dafür, wie die Abschläge bei euch ausschauen würden! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Da Kollege Verzetnitsch unsere Schwerarbeiterregelung kritisiert: Herr Kollege Verzet­nitsch, der Herr Sozialminister hat euch gebeten, ihr solltet einmal Vorschläge erar­beiten. Ihr von der Gewerkschaft habt in der „Kronen Zeitung“ punktuell aufgelistet, an welchen Plätzen gewisse Arbeitnehmer eingestuft werden. Damit sind wir nicht einver­standen, weil wir nach der Tätigkeit gehen. Ihr solltet nicht verhindern, sondern mitar­beiten! (Abg. Verzetnitsch: Haben wir einen Minister, oder haben wir ihn nicht?) – Ihr habt zugesagt, dass ihr mithelft; wenn nicht, dann machen wir es allein.

Endlich wird das unfaire Pensionssystem verändert, das von euch geschaffen wurde. Die Privilegien – so wie jetzt zum Beispiel Karl Blecha 12 500 € im Monat verdient beziehungsweise an Pension hat – sind von euch geschaffen worden. (Abg. Silhavy –


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87. Sitzung / Seite 93

in Richtung Regierungsbank deutend –: Umdrehen! Umdrehen!) Er kassiert es noch und vieles mehr; das ist euer Seniorenbund-Obmann.

Dass diese Harmonisierung nicht leicht war, ist, glaube ich, jedem bewusst. Ich möchte euch wirklich ersuchen, endlich mit der Wahrheit darüber in die Öffentlichkeit zu gehen, was ab 1. Jänner 2005 passiert. Angegriffen ist das Nacht- und Schwerarbeitergesetz überhaupt nicht! Bei der Invaliditätspension bleibt mit dem erleichterten Zugang alles gleich. Geschaffen wird die Schwerarbeiterregelung ab 60, wobei wir die Tätigkeiten wahrscheinlich selber machen müssen.

Das Nächste ist, die Hacklerregelung beziehungsweise Langarbeitszeitregelung läuft jetzt nicht mit 2010 aus, sondern in Etappen mit 2015 – dementsprechend eine Ver­besserung! –, damit besteht der Korridor ab 62, und jemand kann nicht, wie nach dem früher von euch geschaffenen Gesetz, mit 60 in die Pension gezwungen werden und vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossen werden. Jetzt braucht er, auch wenn er im Korridor ist, das nicht anzunehmen (Abg. Verzetnitsch: ... keine Ahnung!), sondern kann die Arbeitslose beziehen, und vieles mehr. (Abg. Silhavy: Keine Ahnung!)

Was ganz besonders wichtig ist: gleiche Beiträge – gleiche Leistungen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Das stimmt ja nicht!) Die ASVGler zahlen 10,25 Prozent Pensionsbeitrag, die Bauern werden in Zukunft 15 Prozent zahlen, die Selbständigen zahlen 17,5 Prozent. (Abg. Silhavy: Das ist ja unglaublich, diese Unwis­senheit!) Bitte sagen Sie in der Öffentlichkeit endlich einmal die Wahrheit, und stellen Sie die Unwahrheiten hintan! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Entsetzlich!)

Noch etwas sehr Wichtiges und was mich ganz besonders freut: Es ist damit speziell für Frauen viel erreicht worden. Etwa die Anrechnung der Kindererziehungszeiten: vier Jahre, bei Mehrlingsgeburt sogar fünf Jahre! Ihr habt die Familienbeihilfe gekürzt, ihr habt das Karenzgeld gekürzt; wir haben das Karenzgeld auf drei Jahre erhöht, auch die Familienbeihilfe plus die Kindererziehungszeiten, und vieles mehr. Besten Dank sage ich dem Herrn Sozialminister und der Frau Staatssekretärin!

Das Nächste: Die Hackler-Regelung/Langarbeitszeitregelung gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. Auch das heute von der SPÖ Kritisierte, dass die von der Pen­sionsreform 2003 Betroffenen so viel an Abschlägen hinzunehmen haben, gehört jetzt der Vergangenheit an, werte Kolleginnen und Kollegen: Rückwirkend mit 1. Jänner 2004 werden diese Abschläge auf 5 Prozent reduziert!

Da ihr so viele Probleme mit dem Lesen, mit dem Rechnen, mit dem Denken, mit dem Schreiben habt, bringe ich einen Entschließungsantrag ein, weil ihr ja angeblich nicht fähig seid, diese gute Harmonisierung in der Öffentlichkeit richtig darzustellen. Es ist dies der

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tancsits, Dolinschek, Steibl, Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire und gerechte Pensionsharmonisierung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung sowie die für die Materie der Pensionsharmonisierung zustän­digen Bundesminister werden ersucht, die Bevölkerung umfassend über die Details der


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87. Sitzung / Seite 94

Pensionsharmonisierung zu informieren und klarzustellen, dass mit diesem Projekt ein faires, gerechtes und langfristig gesichertes Pensionssystem geschaffen wird.

*****

Wir sichern die Zukunft. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir sichern die Pensionen! (Beifall und Bravorufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.45

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Walch soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Steibl, Walch und Kollegen betreffend faire und gerechte Pensionsharmonisierung

Der vorliegende Entwurf für eine Pensionsharmonisierung ist fair und gerecht und er­möglicht eine langfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems.

Der Reformbedarf im Pensionssystem ist allen bekannt und auch im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Gerade deshalb ist die Pensionsharmonisierung so wichtig.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, um die Pensionsfinanzierung langfristig auch für die junge Generation sicherzustellen.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil sie für alle gilt und bei gleichen Beiträgen gleiche Leistungen erbringt.

Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil sie durch das Pensionskonto jedem einzelnen klar zeigt, welche Beiträge er eingezahlt hat und wie hoch seine Pension sein wird.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil durch den neuen Pensionskorridor jeder in Hinkunft frei wählen kann, wann er zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr gehen will. Die Entscheidungsfreiheit besteht also darin, früher in Pension zu gehen und damit eine geringere Pension in Kauf zu nehmen oder länger zu arbeiten und damit eine höhere Pension zu erhalten.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil sie eine gewaltige Verbesserung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bringt.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil in Hinkunft sieben Jahre Erwerbstätigkeit für eine Eigenpension genügen, was wiederum besonders für Frauen ein großer Vorteil ist.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil in Hinkunft die Pensionsanpassung fair mit der Verbraucherpreisentwicklung gekoppelt ist.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil zur langfristigen Absicherung der Finan­zierung unseres Pensionssystems ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt wird, der auf­grund der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie aufgrund des Ver­hältnisses von Beitragszahlern und Pensionisten sowie weiteren Parametern den Steigerungsbetrag, den Beitragssatz, das Antrittsalter, die Pensionshöhe und den Bun­desbeitrag automatisch reguliert.


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Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil es für Schwerarbeiter in Hinkunft einen begünstigten Pensionsantritt geben wird.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil mit fairen Übergangsregelungen der Ver­trauensgrundsatz beachtet und mit Sonderbestimmungen auf die Situation von Ver­sicherten mit langen Versicherungszeiten Rücksicht genommen wird.

Die Details der Verhandlungsergebnisse der letzten Tage im einzelnen:

Für Mehrlingsgeburten wird es künftig fünf statt bisher vier Anrechungsjahre geben. Das heißt es werden für fünf Jahre 1 350 € als Bemessungsgrundlage additiv dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Auch wird es vor allem Frauen unter 50 – bisher war es nur für Neueintretende im System geplant – schon mit 7 Erwerbsjahren und 15 Jahren Versicherungszeit einen eigenen Pensionsanspruch geben.

Der Schulzeiten-Nachkauf wird für alle unter 50 Jährigen ohne Risikozuschlag erfol­gen.

Für Zeitsoldaten wird eine faire Anrechnung nach den tatsächlichen Einkünften für das Pensionskonto erfolgen.

Der Hauptverband wird im eigenen Wirkungsbereich für faire Pensions­sicherungs­beiträge sorgen (müssen).

Für Lehrlinge bzw. alle unter 18 Jahren wird eine zusätzliche Absicherung im Falle der Invalidität eingebaut – niedriger Verdienst soll hier nicht ein Leben lang nachwirken.

Die Langzeit-Versichertenregel, die bisher 2010 abrupt ausgelaufen wäre, wird mit einem gleitenden Übergang versehen, so dass in Halbjahres bzw. Jahresschritten bis 2015 das Regelpensionsalter von 60 bzw. 65 Jahren erreicht wird.

Niemand der nach dem 62. Lebensjahr invalid wird, muss in die Korridorpension ge­hen. Ihm bleiben die günstigeren Invaliditätsregeln (max. 15 Prozent) erhalten. Damit wirken auf ihn nicht die Abschläge der Korridorpension.

Arbeitslose oder Notstandbezieher werden, auch wenn sie das Korridor-Pensionsalter erreicht haben, trotzdem ein Jahr Zeit haben, einen Job zu finden und in dieser Zeit Geld von der AL-Versicherung bekommen.

Im Öffentlichen Dienst konnte Einigung dahingehend erzielt werden, dass die Parallel­rechung anhand der erworbenen Ansprüche durchgeführt wird. Dies bedeutet einer­seits die volle Integration der Beamten ins System, andererseits verhindert es übermäßige Brüche mit Verlusten, die – wenn man es nicht so gemacht hätte – weit über jenen des ASVG gelegen hätten.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass es durch das Projekt Pensions­harmonisierung zu einem fairen gleichen Pensionssystem für alle Österreicherinnen und Österreicher kommt, das gleichzeitig auch die langfristige Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems sicherstellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung sowie die für die Materie der Pensionsharmonisierung zustän­digen Bundesminister werden ersucht, die Bevölkerung umfassend über die Details der


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87. Sitzung / Seite 96

Pensionsharmonisierung zu informieren und klarzustellen, dass mit diesem Projekt ein faires, gerechtes und langfristig gesichertes Pensionssystem geschaffen wird.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für die nächste Runde reduziere ich die Redezeit auf 4 Minuten. Ich werde sehr genau auf die Einhaltung achten.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.45

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren von der Bundesregierung! Hohes Haus! Es ist schade, dass das heute ein Tag der vertanen Chancen ist (Ruf bei der ÖVP: Für euch!), weil Sie mit der Beschluss­fassung und dem, was Sie heute vorlegen, die Bevölkerung – und das sind vor allem die Jungen und die Frauen in dem Land – der Chance auf eine faire Pension in Zukunft tatsächlich berauben. (Beifall bei der SPÖ.)

Nachdem Sie in der Vergangenheit auf der einen Seite im Bereich der Alterssicherung nichts anderes als brutale Kürzungen gemacht haben, ist es umso verwunderlicher, dass Kollege Walch soeben einen Entschließungsantrag eingebracht hat, in dem es wieder um viel Geld geht, um viel Geld für die Bundesregierung, damit sie Werbung für schlechte Maßnahmen machen kann, die ihr ohnedies niemand abnimmt. (Zwischen­rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Setzen Sie das Geld sinnvoller ein, und machen Sie nicht durch unsinnige PR-Aktionen für Ihre schlechte Politik den Steuer­zahler noch ärmer! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich denke, die Diskussion hat eines klar aufgezeigt – und die Unruhe in den Regie­rungsfraktionen zeigt das –: Von Harmonisierung kann hier überhaupt keine Rede sein! (Abg. Großruck: Irrsinnig unruhig sind wir!) Sie schaffen mit dem, was Sie hier vorle­gen, eine Reihe an Sonderrechten. Herr Kollege Neugebauer, was für Sie und die Beamten recht ist, das geben Sie ArbeitnehmerInnen, ArbeiterInnen und Angestellten, nicht, das gestehen Sie diesen Menschen nicht zu. (Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung haben Sie!) Das ist weiteres Unrecht durch Sonderrechte, die Sie hier schaffen.

Es ist klar geworden, dass Sie weiteres Unrecht schaffen. Es gibt keine gleichen Bei­träge für gleiche Leistungen, Sie schaffen weiter Ungleichheit. Wir haben keine gleichen Beiträge, Arbeitnehmer zahlen um vieles mehr als Gewerbetreibende und Bauern in die Pensionsversicherungsanstalt ein. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das ist weiteres Unrecht, das geschaffen wird.

Der dritte große Vorwurf ist der, dass Sie zusätzlich Pensionskürzungen vornehmen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Hören Sie einmal auf mit dem ewigen Klassenkampf!) Es ist in Wirklichkeit eine Aufdoppelung der Pensionskürzungen, die Sie 2003 beschlossen haben und die heuer Tausende Menschen in dem Land auch spüren. Das doppeln Sie noch auf.

Das ganz besonders Verwerfliche ist die so genannte Schwerarbeiterregelung. (Abg. Scheibner: Ach, das ist verwerflich?) Es gibt gar keine Regelung. Dazu „Schwer­arbeiterregelung“ zu sagen ist für Schwerarbeiter eine Verhöhnung; Schwerarbeiterin­nen gibt es bei Ihnen ja sowieso nicht. Die Schwerarbeiterregelung gibt es auch nicht, das ist eine Verhöhnung. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) In Wirk­lichkeit, Herr Kollege Walch, verraten Sie die Schwerarbeiter mit dem, was Sie hier vorlegen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das können Sie aber nicht begrün­den!)


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87. Sitzung / Seite 97

Sie schaffen ein kompliziertes Pensionsrecht, es gibt kein komplizierteres. Selbst der Experte Marin hat gestern in der „ZiB 2“ gesagt, es kennt sich eigentlich kein Mensch mehr aus, es kann kein Mensch mehr ausrechnen, wie seine Pension aussehen wird. (Abg. Dr. Fekter: Das schafft Gerechtigkeit ...! – Abg. Neudeck: Das wird individuell ...!) Wissen Sie, ich habe den Verdacht, dass Sie das ganz bewusst tun: ein sehr kompliziertes Pensionsrecht, damit sich niemand auskennt, damit Sie die Ungerech­tigkeiten und die Kürzungen, die Sie schaffen, verschleiern können. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wie der Schelm ist, so denkt er! Das haben Sie immer gemacht!) Das ist das Motiv hinter diesem komplizierten, unsozialen Gesetz, das Sie auf den Tisch legen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen aber sagen, die Leute sind nicht so dumm, wie Sie glauben. Immer mehr Menschen wenden sich von dieser unso­zialen Politik ab. Es ist eine verantwortungslose Politik, die Sie an den Tag legen. Und immer mehr Menschen wenden sich auch von Ihrem Politikstil ab, der undemokratisch ist, der arrogant ist, der abgehoben ist und der mit der realen Lebenssituation der meisten Menschen nichts zu tun hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Arroganz sieht man auch daran, wie Sie mit 627 000 Unterschriften des Pensions-Volksbegehrens umgehen. Das zeigt die Arroganz dieser Regierung, das zeigt die Arroganz dieses Bundeskanzlers. (Abg. Scheibner: Reden Sie nur so weiter!) Ich verspreche diesen Menschen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen): Mit unserem Fairness-Modell werden wir Seite an Seite mit ihnen für eine faire Pension kämpfen! (Beifall bei der SPÖ.)

12.49

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mit­terlehner. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.50

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! (Abg. Mag. Wurm: ... und Arroganz!) Wissen Sie, was Arro­ganz ist? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Siehe SPÖ! – Weitere Zwischenrufe.) – Das, was Frau Kollegin Bures hier gerade vorgetragen hat! Der Regierung vorzuwerfen, es gehe hier um durchgehende Pensionskürzungen, fordert mich dazu auf, Ihnen anzuraten, dass Sie – sind Sie nicht Geschäftsführerin der SPÖ? – einmal auf Ihrer eigenen Homepage nachschauen sollten, welches SPÖ-Pensionssystem Sie dort im Netz stehen haben. Dort haben Sie nämlich immer noch die alte Nettoersatzrate, und wenn Sie das umrechnen, dann kommen Sie auf ein Drittel Pensionskürzungen – durch­gehend! (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Daher würde ich Ihnen einmal anraten: Korrigieren Sie bei sich selbst! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich finde es auch peinlich, Herr Kollege Reheis, wenn Sie hier diese Taferln in die Höhe halten. (Abg. Reheis hat vor sich eine Tafel aufgestellt, auf der unter anderem „Norbert F., 50 Jahre, – 22 %“ geschrieben steht.) Wissen Sie, warum das peinlich ist? – Weil es der Sache nicht gerecht wird!

Wissen Sie, was der Sache gerecht wird? – Ihre Verlustdarstellungen beziehen sich ausschließlich auf die Pensionen vor dem Regel-Pensionsantrittsalter, und daher ergeben sich auch die Verluste. Wenn Sie das mit dem normalen, mit dem gesetz­lichen Pensionsantrittsalter vergleichen, ergeben sich die Verluste nicht! Aber Sie haben der Versuchung nicht widerstehen können – und das tut mir wirklich Leid –, in einer so schwierigen Thematik darauf zu verzichten, parteipolitisches Kalkül einzubrin­gen und dies mehr oder weniger parteipolitisch für sich zu verwerten.


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Damit komme ich zu dem Punkt, den Sie in der Weise angesprochen haben und der mich irritiert, da man doch sehr lange an dem ganzen System gearbeitet hat. Herr Kollege Verzetnitsch und auch Herr Kollege Leutner, ich verstehe nicht, dass man sich seitens der Sozialpartner so sehr davon distanziert. Sie tun das nämlich nicht einmal in Ihrer eigenen Stellungnahme und schreiben genau den angesprochenen Punkt hin, von dem ich gesprochen habe, nämlich: Im harmonisierten Recht werden die jährlichen Beitragsgrundlagen auch für die Vergangenheit mit der Beitragsgrundlagenentwicklung und damit wesentlich besser als bisher aufgewertet. (Abg. Mag. Molterer: Aha!) – Wenn Sie das berücksichtigen, Herr Kollege, dann gibt es die von Ihnen dargestellten Verluste nicht!

Das Zweite, was auch immer wieder angesprochen wird, sind der Pensionskorridor und die Abschläge. (Abg. Silhavy: Sie haben selbst bestätigt ... Sozialausschuss!) Herr Kollege, lesen Sie Ihren eigenen ÖGB-Entwurf zum Pensionssystem; da steht drin, dass Sie den Pensionskorridor wollen und dass Sie auch eine Parallelrechnung in der Übergangszeit wollen. Aber jetzt, wo das kommt, kritisieren Sie es! Das ist ein Abge­hen von den eigenen Vorschlägen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie machen damit Ihre eigene Arbeit wertlos oder entwerten sie zumindest. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen auch Folgendes: Wissen Sie, was Sie bei den Abschlägen über­sehen? – Sie übersehen, dass hier eine entsprechende Absicherung noch für das erste Jahr geschaffen wird, wenn jemand wirklich gekündigt wird, und Sie übersehen voll­kommen, dass sich die Wirtschaft ändern wird. In wenigen Jahren werden wir, bedingt durch die Demographie und auch durch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, mehr Arbeitskräfte brauchen! Deswegen ist der Bonus, der hier eigentlich ab 65 auch vorhanden ist, ein gutes System. (Abg. Riepl: Was ist das?)

Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass Sie einigermaßen differenziert an die ganze Problematik herangehen, aber nicht mit Taferl-Hochhalten und nicht mit Transparen­ten! Denn was Sie tun, zeigt, dass es nicht so ist, wie Herr Öllinger gesagt hat, nämlich dass die Regierung verunsichert, sondern Sie, meine Damen und Herren, verunsichern mit diesen Parolen die Bevölkerung! Damit sind Sie der Sache nicht gerecht geworden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Abschließend: Wenn Sie sich die Pressekonferenz der Experten Tomandl, Marin und so weiter anschauen, dann sehen Sie, dass es für das Beitragssystem und vor allem was die Nachhaltigkeit betrifft, lauter positive Bewertungen gibt. (Abg. Silhavy: Mar­hold! Marhold! – Gegenruf des Abg. Neudeck.) Sie sehen einige Nachbesserungs-Notwendigkeiten, aber das System insgesamt ist vom Prinzip her richtig! Graduelle Verbesserungen wird es in den nächsten Jahrzehnten immer wieder geben müssen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.54

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.54

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Werte Regierungsmitglieder! Diese Pensionsreform ist nicht fair, sie ist nicht gerecht, und sie verstärkt bestehende Ungleichheiten. (Abg. Dolinschek: Wie kommen Sie darauf?) Ich werde Ihnen gleich erklären, wie ich darauf komme.

Wenn Kollege Neugebauer vorhin hinübergerufen hat: Stichtagsregelung ist ungerecht, kann ich nur davon ausgehen, dass er nicht mehr alle Beamten und Beamtinnen vertritt, sondern nur noch die in seiner Altersklasse – diejenigen, die so alt wie er sind


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(Abg. Mag. Molterer: Die sind nicht davon berührt!) – und nicht die Jungen. Die Jun­gen würden nämlich von einer Stichtagsregelung profitieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt einige Ungleichheiten, und eine beziehungsweise zwei möchte ich speziell hervorheben. Die eine betrifft die Frauen. Wenn wir den Verlauf dieser Pensionsreform anschauen, dann sehen wir, dass der Großteil der Einsparung bei der Pensionsreform auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird. Ein Jahr mehr an Durchrechnungszeit bedeutet 1 Prozent weniger an Pensionsaufwand, das sind, wenn Sie von 15 Jahren auf 40 Jahre erhöhen, 25 Prozent weniger an Pensionsaufwand. Zu 90 Prozent wird dies auf dem Rücken der Frauen erreicht. Das heißt, die Frauen sind ganz besonders betroffen; das ist nachrechenbar.

Dem neuen Gesetz nach werden die Frauenpensionen ab 2030 weiter massiv reduziert. Dass Herr Minister Haupt heute gesagt hat, man kann den gesellschaftlichen Ausgleich nicht ausschließlich über die Pensionsversicherung machen, finde ich wirk­lich interessant. Zum einen stimmt das, nur machen Sie in ganz anderen Bereichen denselben Fehler, indem Sie keine Rahmenbedingungen für Frauen für eine gute, adäquate Berufstätigkeit schaffen. Es gibt für Frauen nicht die Möglichkeit, in demselben Maß wie Männer berufstätig zu sein, und das schlägt sich dann wieder in der Pension nieder, da die Einkommen immer weiter auseinander klaffen und sich dies bis in die Pension fortsetzt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein wichtiger Punkt sollte hier noch angesprochen werden: Zirka 80 Prozent der Bevöl­kerung sind von Ihren Pensionskürzungen betroffen. Wer ganz sicher nicht von dieser Pensionskürzung betroffen ist, das ist ein großer Teil der Leute, die diese Pensions­reform verhandelt haben. Sie haben sich bei dieser Pensionsreform Ihre alten Privile­gien gesichert! (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Sie haben zum Beispiel, was die Durchrechnung betrifft, für Politiker und Politikerinnen im alten System nichts geändert: kein Durchrechnungszeitraum! (Bundesminister Mag. Haupt: Unter fünfzig alle!) Sie genehmigen sich eine Mindestpension von 48 beziehungsweise 50 Prozent. Das, was Sie den anderen verweigern, eine Mindestpension, genehmigen Sie sich selbst in der Höhe von 50 Prozent auf ein Einkommen, von dem andere ihr Leben lang nur träumen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das sind nur zwei Beispiele; auch eine Menge anderer Privilegien werden nicht angetastet.

Jetzt sage ich nicht, dass Leute geltendes Recht nicht in Anspruch nehmen sollten. Aber wenn Sie einerseits anderen Leuten eine Pensionskürzung in diesem Ausmaß zumuten und wenn Sie für Gesetzesänderungen zuständig sind, dann wäre es Ihnen ein Leichtes gewesen, auch im Hinblick auf die alten, privilegierten Politikerpensionen eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Das hätten wir von Ihnen zumindest erwartet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Frau Präsidentin! Das gibt es ja nicht! Die ganze Redezeit aufgebraucht!)

Sie benachteiligen mit dieser Pensionsreform in erster Linie die Frauen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und Sie beseitigen nicht die Privilegien für viele Politiker und Politikerinnen, die hier herinnen sitzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.58

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

 


12.58

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr


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geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass wir heute einmal auch Fakten sprechen lassen dürfen, auch wenn sich die Debatte, was das Fernsehen anbelangt, langsam dem Ende zuneigt.

Das bestehende System war unfinanzierbar! Das war erkennbar, und das mussten wir respektieren.

Was nun geschieht, hat mehrere Botschaften in sich. Nämlich erstens: Das System wird finanzierbar gemacht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Wie denn?) Was bedeutet das für unsere Bevölkerung? – Die Jugend kann wieder eine Lebensplanung beginnen! Schauen Sie hinauf zu den jungen Menschen da oben: Wie können sie im alten System planen? (Widerspruch bei der SPÖ.) Wenn Sie von Kürzungen sprechen: Wovon kürzen Sie weg? – Von fiktiven Beträgen, die Sie in Zukunft nicht bezahlen können!

Die zweite Botschaft lautet: Der Mittelstand, die Erwerbstätigen müssen sich ange­sichts der notwendigen Systemänderung leider auf neue Gegebenheiten einstellen. Das ist – das hat der Herr Bundeskanzler ganz richtig gesagt – auch zumutbar, das geht einfach nicht anders. (Abg. Reheis: Zumutbar? Minus 22 Prozent?)

Was ist die dritte Botschaft, meine Damen und Herren? – Für diejenigen, die bereits Pensionen haben, ändert sich überhaupt nichts! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Warum gestehen Sie das nicht zu? – Wir haben an die zwei Millionen Senioren. Viele von ihnen sind bereits im Pensionsalter, und diese verunsichern Sie mit völlig unrichtigen Behauptungen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Mit jeder Maßnahme greift der Gesetzgeber in fremde Rechte ein: im Mietrecht, im Wirtschaftsrecht, im Steuerrecht und nun auch hier – besonders heikel, besonders schwierig – im System der Pensionen. Wenn es nicht anders geht, dann muss man eben auch mit denjenigen sprechen, die die meisten Systemänderungen akzeptieren müs­sen; das sind die Erwerbstätigen. Die Jugend hat endlich die Möglichkeit einer verlässlichen Lebensplanung, die Erwerbstätigen können sich anpassen, und die Senioren haben absolut keine Nachteile. Gestehen Sie das doch bitte endlich zu!

Es waren schwierige Verhandlungen, weil wir gerne, so, wie es Herr Professor Van der Bellen gesagt hat, eine Pensionsanpassung für alle gemacht hätten. Aber das geht nicht, wenn diejenigen Stimmen, die dazu notwendig sind, bewusst aus demo­kratiepolitisch bedenklichen Gründen verwehrt werden. (Abg. Bures: Unverschämt!)

Natürlich wäre es besser gewesen, ein Pensionsrecht für alle zu machen. Wenn Sie aber nicht zustimmen, dann geht es nicht, und wenn Herr Präsident Verzetnitsch seine Verhandler zurückpfeift, dann ist das ein Pech für die Bevölkerung, dann gestehen Sie das aber auch vor der Bevölkerung ein!

Herr Präsident Verzetnitsch, Sie reden immer so viel von der Sozialpartnerschaft. – Einverstanden, segensreich, wirklich gut! Was ist dann aber mit der Generationen­partnerschaft? Wann nehmen endlich die Generationen aufeinander Rücksicht? Wie kann man sich denn herstellen und sagen, man dulde keine Kürzung, wenn man von Beträgen wegkürzt, die es in der Zukunft gar nicht geben kann? Das gibt es doch nicht! Sie müssen doch endlich zugestehen, dass sich das System überlebt hat und dass wir jetzt endlich ein besseres System machen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist eine sehr schwierige, es ist eine sehr heikle Aufgabe für den Verfas­sungs­gerichtshof, weil er sehr, sehr vorsichtig in dieses Pensionssystem eingreifen müsste, wenn es nicht ausgewogen gemacht wäre. Deshalb bedanke ich mich bei allen, die hier legistisch tätig geworden sind, weil sie damit eine sehr schwierige Aufgabe über­nommen haben und diese offenkundig auch gut gelöst ist. Ich bedanke mich auch bei


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jenen Beamten, die jahrelang mitgearbeitet haben, weil sie eine Pflicht gegenüber der Bevölkerung wirklich verantwortungsvoll erfüllt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.02

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Kollege Walch, du sagst immer einen Satz zu uns: Lesen – denken – sprechen! Du musst da noch zwei Wörter dazugeben, nämlich: zuhören und merken! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Walch, wenn du sagst, die Sozialpartner sollen Vorschläge für die Schwer­arbeit bringen und du wartest auf Vorschläge von der SPÖ und vom Herrn Präsidenten Verzetnitsch, dann muss ich dir sagen, dass diese Vorschläge von uns schon gekommen sind. Herr Minister Haupt hat sich im Plenum am 25. März 2004 bei Kolle­gen Verzetnitsch und bei mir für die Vorschläge bedankt, die gekommen sind. (Abg. Gradwohl: Hört, hört!)

Kollege Walch, das sollte man zur Kenntnis nehmen! Es sind Vorschläge von uns da, aber sie sind nicht angenommen worden. Und wir, die sozialdemokratische Fraktion, haben am 4. Dezember 2003 einen Entschließungsantrag zur Schwerarbeit einge­bracht, in dem wir auch Vorschläge gemacht haben. Der wurde am 9. Juni 2004 behandelt. Und, meine Damen und Herren, auf Antrag des Kollegen Walch wurde dieser Entschließungsantrag vertagt. Das zeigt ganz klar, wer für Schwerarbeit etwas übrig hat und wer nichts für Schwerarbeit übrig hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Diese Harmonisierung benachteiligt Arbeiterinnen und Arbeiter auf das allerschwerste. Diese Harmonisierung ist für diese Bevölkerungs­gruppe unfair, ungerecht und unsozial, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich werde Ihnen das anhand des Beispiels der Schwerarbeit begründen, worunter viele Arbeiterinnen und viele Arbeiter fallen könnten. Was sagt denn das Gesetz? 540 Bei­tragsmonate, Vollendung des 60. Lebensjahres und 180 Monate in einer Schwerarbeit, dann hat man Anspruch auf diese Schwerarbeiterregelung, so lautet der Gesetzestext, meine Damen und Herren. Dieser Gesetzestext kann jedoch nicht angewandt werden, denn es gibt noch keine Definition von Schwerarbeit, die dringend gebraucht wird, damit man endlich einmal sagen kann, was genau Schwerarbeit eigentlich ist. Hiezu hat Herr Minister Haupt am 10. Juni 2003 im Plenum gesagt: „Hier strebe ich nicht den Termin 1. Jänner 2007 an, sondern den 1. Jänner 2004 oder zumindest einen“ Termin „knapp danach“. – Wir haben mittlerweile Ende des Jahres 2004, aber eine Definition der Schwerarbeit, meine Damen und Herren, gibt es noch immer nicht.

Was es aber bereits gibt, ist eine Einschleifregelung zur Schwerarbeit, und die besagt, dass nur maximal 5 Prozent der Gesamtjahrespensionsantritte in die Schwer­arbeiter­pension gehen dürfen. Ich bringe Ihnen jetzt Vergleichszahlen, meine Damen und Herren. Bis September 2004 hat es 31 740 Pensionsantritte gegeben. Rechnet man davon 5 Prozent, dann kann man Folgendes feststellen: Würde diese Regelung schon gelten, dann könnten dieses Jahr 1 587 Menschen diese Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen. Und ich frage Sie, meine Damen und Herren, was dann mit dem 1 588. Menschen passiert, der Schwerarbeiter ist. Darf der nach dieser Einschleif­regelung die Schwerarbeiterregelung dann nicht mehr in Anspruch nehmen? Darauf


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erwarten wir uns Antworten, aber wir bekommen sie nicht von Ihnen. Und das, meine Damen und Herren, ist unfair, ungerecht und unsozial! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein anderer Fall: Wirklich schwer arbeitende Menschen, und das haben uns Kollege Walch und alle anderen im Sozialausschuss bestätigt, gehen nach 30 bis 35 Jahren Schwerarbeit aus gesundheitlichen Gründen in die Invaliditätspension. (Abg. Scheib­ner: Das können sie nach wie vor!) Aber was heißt denn das, Kollege Scheibner? Beginnen Sie einmal zu rechnen! Es fängt jemand mit 18 Jahren mit einer Schwer­arbeit an, betreibt 40 Jahre Schwerarbeit und ist dann 58 Jahre und geht in die Pen­sion. Wissen Sie, was der nach dieser Pensionsharmonisierung bekommt? Die vollen Abschläge mit 4,2 Prozent pro Jahr, das er früher gegangen ist, und keine Rück­sichtnahme auf die Schwerarbeiterzuschlagmonate, die er bekommen hat. Diese Menschen zahlen darauf! Meine Damen und Herren, das ist unfair, das ist ungerecht und das ist unsozial! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Und nicht richtig! – Abg. Scheibner: Falsch!)

Meine Damen und Herren! Ich habe bereits eingangs den Gesetzestext zitiert. Frauen erreichen mit 60 Jahren das Regelpensionsalter, aber im Gesetzestext steht, das 60. Lebensjahr muss vollendet sein, damit man die Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen kann. Kollege Neudeck! Da soll mir doch bitte jemand einmal sagen, wie eine Frau die Schwerarbeiterregelung nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen kann, wenn das Regelpensionsalter bei Frauen 60 ist und der Gesetzestext klar und deutlich sagt, dass das 60. Lebensjahr vollendet sein muss. Und zum Abschluss kann ich nur noch eines sagen: Das ist unfair, das ist ungerecht und das ist unsozial! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich würde Sie bitten, zurück an den Start zu gehen. Machen Sie ein faires, machen Sie ein gerechtes und machen Sie ein soziales Harmonisie­rungsgesetz, dann werden wir auch mitgehen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Dann könnt ihr schon jetzt mitgehen!)

13.07

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Donabauer zu Wort. – Bitte.

 


13.08

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau und Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit Einzelbeispielen kann man mit Sicherheit keine Pensionsreform machen. (Abg. Gradwohl: Mit diesen schon!) Mit Einzelbeispielen kann man grundsätzlich keine Neuausrichtung machen, weil man da die Zielgenauigkeit nicht haben kann. Wenn wir in einem Land leben und heute im österreichischen Parlament über die Pensionsharmonisierung und dergleichen disku­tieren, sollten wir einige Dinge schon sehr deutlich auf den Tisch legen: Ein Land, in dem 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Pensionen und Alterssicherung bezahlt werden, ist doch ein Land, das sich nicht als armselig hinzustellen braucht. Das ist ein Land, das ein hoch entwickeltes, ein gutes Sozialsystem hat. Darüber sollten wir uns meiner Meinung nach freuen.

Warum aber ist dieses heute vorliegende Allgemeine Pensionsgesetz wichtig und notwendig? – Wir haben, und das hat der Herr Bundeskanzler heute schon sehr deut­lich in seiner Darstellung gesagt, bis zur Stunde an die 100 Novellen allein im berufsständischen Sozialrecht. An die 100 Novellen! Die Übersicht ist einfach nicht mehr gegeben. Und wir machen heute etwas fertig, das eigentlich alle schon seit Jahren diskutieren. Ich verweise auf den meiner Meinung nach sehr weit blickenden, engagierten Sozialminister Dallinger, der 1989 sagte: Eine Harmonisierung aller Pen­sionssysteme ist zwingend und dringend notwendig! – Sie wurde nicht vollzogen,


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weil – ich weiß nicht, was es war – die Kraft oder der Mut gefehlt hat. (Abg. Silhavy: Weil die Bauern dagegen waren!)

Schauen Sie, Frau Kollegin Silhavy, denken Sie nicht nur berufsständisch und seien Sie bitte ein bisschen toleranter. Die Bauern haben Ihnen bis heute noch gar nichts angetan, aber die Bauern haben für Österreich bis heute sehr viel geleistet. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! Das darf ich hier einmal ganz deutlich sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Wer sagt denn, dass uns die Bauern etwas angetan haben? Aber wir zahlen alle für sie!)

Auch Bundeskanzler Vranitzky, auch Bundeskanzler Klima, sie alle wollten, aber sie haben es nicht geschafft. Wissen Sie, was mich am heutigen Tag beeindruckt hat? Dass die einen einfach nur Taferl hochhalten, während die Regierung Lösungen her­zeigt, Lösungen auf den Tisch legt, und ich denke, dass wir uns daran orientieren sollten. (Abg. Silhavy: Minus 22 Prozent!)

Heute wurde schon oft von der Frauenpension und deren Niedrigkeit oder Nicht­ergiebigkeit gesprochen. Das ist das Ergebnis von unzureichenden Sozialsystemen während vieler Jahre und Jahrzehnte. Daran waren Sie nicht unbeteiligt. Das ist ja kein Phänomen des Jahres 2004 oder des Jahres 2003. Es ist ein langwieriger Prozess, der nun zum Besseren gewendet werden soll. Durch die neuen Anrechnungsbestim­mun­gen wird hier auch etwas wesentlich verändert, und zwar verbessert. Das muss einmal sehr deutlich gesagt werden, denn sonst reden wir in Wahrheit an den Tatsachen vor­bei. Ich denke, dass diese Fakten aufgezeigt werden sollen.

Aufgezeigt werden soll auch, dass wir heute einen Tagesordnungspunkt haben, der sich mit dem Pensions-Volksbegehren beschäftigt. Sie werden es nun nicht sehr leicht verkraften, wenn der Verantwortliche für das Pensions-Volksbegehren den Freunden in der Sozialdemokratischen Partei einen Brief schreibt – ich zitiere ihn –:

„... Liebe Genossin! ... Lieber Genosse! ...“ Und er schreibt dann sehr deutlich vieles, worüber man unterschiedlicher Meinung sein kann. Er hat aber einen Satz drinnen, den Sie sich schon überlegen sollten:

„Die Endstufe der Pensionsharmonisierung, in der für alle Erwerbstätigen nur mehr das Pensionskontosystem nach dem APG bzw. ASVG gilt und in dem alle Erwerbstätigen auch ohne Unterschied des Geschlechts gleich behandelt werden, wird positiv bewer­tet.“

Auch das schreibt Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider, Initiator oder Autor des Volksbegehrens.

Das Volksbegehren war nicht so sehr in Sachen Pension bedeutend. Viel wichtiger war, dass es zum Zeitpunkt der oberösterreichischen Landtagswahlen gelaufen ist. Das war das Entscheidende! (Abg. Murauer: So ist es!) Es war die Wahllokomotive für die oberösterreichische Landtagswahl. Wie dem auch immer sei, mit diesem Volks­begehren wurden einige Dinge aufgezeigt, und die sollen wir, bitte sehr, hier auch deutlich ansprechen. In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit nenne ich nur eines: Haider oder das Volksbegehren verlangt auch eine Verbreiterung der Beitragsgrund­lage. Auch das wollte Dallinger bereits 1989 diskutieren. Das wollte er diskutieren, aber niemand hat sich daran beteiligt. Diese Forderung ist wieder verstummt. Wenn heute Kritik geübt wird, dann muss sie auch dahin gehend geübt werden, dass viel wertvolle Zeit versäumt wurde, vertan wurde und dass in Wahrheit das, was heute gemacht wird, schon vor vielen Jahren erledigt hätte werden sollen. Ich denke, dass das entschei­dend ist.

Zum Abschluss: Es gibt im neuen APG den Begriff Nachhaltigkeitsfaktor. Das hat es bis heute noch nicht gegeben, und ich halte diesen Nachhaltigkeitsfaktor für ganz ent-


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scheidend. Ab nun wird dem Parlament in regelmäßigen Abständen über die ganze sozioökonomische Entwicklung berichtet, damit dann auch zeitgerecht eine Neuaus­richtung oder eine Anpassung erfolgen kann. Das ist in Wahrheit die Qualität des APG, das ist in Wahrheit der neue Weg, den wir herzeigen können, den wir zum Wohle und im Interesse der Bürgerschaft, im Besonderen aber der jungen Menschen in unserem Land Österreich mittragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm.

 


13.14

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt einige Runden hinter uns gebracht, in denen naturgemäß sehr allgemein diskutiert wurde. Jetzt möchte ich doch nicht verabsäumen, Sie mit ein paar Spezifika dieses Änderungsantrages, den Sie heute in der Nacht eingebracht haben, zu kon­frontieren und daraus bestimmte Schlussfolgerungen zu ziehen.

Bis gestern war es tatsächlich so, dass sich in diesem von Ihnen jetzt dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegten Gesetz, dem Pensionsharmonisierungsgesetz, durch die Methode der Parallelrechnung auch die Verluste der Zukunft im alten System und das neue System durch die lebenszeitliche Durchrechnung und die anteilige Aufrechnung oder Ermittlung der Pension auswirken, was bedeutet hätte, dass sich die Nachteile des alten und die Nachteile des neuen Systems unter Umständen kreuzen. In Ihren Augen kreuzen sich nur die Nachteile des alten Systems mit den Vorteilen des neuen, aber das ist vor allem bei den Beamten eine andere Sache, weil das neue System den Beamten tatsächlich niedrigere Bezüge bringt.

Wenn es bei den Beamten so geblieben wäre, wie bis gestern in der Nacht vorge­sehen, dann hätten Beamte, und zwar abhängig von ihrem Einkommen, bedeutende Verluste erlitten. Jetzt haben Sie, weil Sie gewusst haben, dass Sie sonst vor allem bei den Beamten ein verfassungsrechtliches Problem bekommen, für die Beamten eine echte Stichtagsregelung mit 31. Dezember 2004 eingeführt. Gut, aber wo ist die Stich­tagsregelung für die BezieherInnen von ASVG-, GSVG- und BSVG-Pensionen? – Was nicken Sie da, Herr Kollege Grillitsch? Die gibt es nicht, diese echte Stichtagsregelung! (Abg. Neudeck: Wir werden uns doch wohl noch bewegen dürfen!) Nach wie vor bleibt es dabei, dass bei den BezieherInnen einer ASVG-, GSVG- und BSVG-Pension auch die Verluste, die sie bis zu ihrem Pensionsstichtag im alten System erleiden würden, obwohl sie gar nicht mehr drinnen sind, in die Pensionsbemessung eingehen. Das bedeutet, dass die Sozialversicherten diese Verluste auch in die Zukunft mitnehmen. Für sie bleibt es bei den Verlusten. Und es wird die Frauen im neuen System in der Regel auch erwischen, wenn sie nicht tolle Kindererziehungszeiten für vier, fünf, sechs oder sieben Kinder zusammenbringen.

Was ist das Resümee daraus? – Sie haben in der Nacht vor der Beschlussfassung einen ganz, ganz wesentlichen Teil dieses neuen Gesetzes geändert. Wahrscheinlich einseitig zu Gunsten einer einzigen Gruppe, der Beamten, weil Sie wissen, dass Sie sonst verfassungsrechtliche Probleme bekommen hätten. Wir haben Sie darauf hinge­wiesen. Was war Ihre Reaktion? Für eine Gruppe machen Sie es, die anderen aber beißen die Hunde. Es bleibt dabei: Keine Stichtagsregelung, keine Sicherung erwor­bener Ansprüche für alle in den Sozialversicherungspensionen, sondern nur für eine Gruppe.

Zur nächsten Gruppe, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Politikern und Politikerinnen. Man könnte sagen – und diese Schlussfolgerung ziehe ich jetzt, und ich


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werde versuchen, sie zu beweisen –: Je höher die Pensionen ausfallen, desto sicherer sind sie bei Ihnen, je niedriger die Pensionen ausfallen, desto unsicherer werden sie, weil Sie offensichtlich bei niedrigen Pensionen nicht denselben Maßstab anlegen wollen, nämlich Schutz erworbener Rechte, den Sie bei hohen Pensionen – und umso mehr, je höher die Pensionen im Politikerpensionssystem werden können – ver­absolu­tieren. Bei den höchsten Pensionen, den Politikerpensionen, darf man nicht eingreifen, da darf nichts passieren im Rechtsbestand, da sind Sie nicht bereit, irgendwelche Abänderungen, was den Rechtsbestand betrifft, vorzunehmen.

In der Nacht von gestern auf heute ist aber auch hier, bei den Politikerpensionen, eine Änderung vorgenommen worden. Und sagen Sie nicht, Sie hätten es nicht gewusst! Sie haben ja alle jede einzelne Bestimmung dieses neuen Gesetzes gelesen, Sie kennen es ja auswendig! (Abg. Dr. Van der Bellen: Wird behauptet!) Darum, weil Sie es so gut kennen, werde ich es Ihnen dann auch noch erklären. (Abg. Neudeck: Wir sind Abgeordnete und kennen unsere Pflichten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was sollte mit den Politikerpensionen passieren? Stand bis gestern Abend war, dass Sie eine „Korridor-Pension“ neu schaffen, ganz egal, ob die Politiker jetzt unter das System unter 50 oder über 50 fallen. (Abg. Mag. Molterer: Wie alle!) Eine „Korridor-Pension“, das ist die Möglichkeit, mit 62 – nicht wie alle, Kollege Molterer – die Pension zu beanspruchen. Jetzt erkläre ich Ihnen, Kollege Molterer, warum das nicht für alle gilt: Es gibt Pensionen im Politikerpensionssystem – es sind wenige, aber es gibt sie –, die sind so hoch, dass sie beim Errechnen der Pension sogar über der Deckelung des Bezügebegren­zungs­gesetzes liegen, also über 13 000 €.

Wenn ich von einer Pension, die 14 000 oder 15 000 € ausmacht, einen Abzug hin­nehmen muss, weil ich mit 62 Jahren in Pension gehe, dann erreiche ich den Deckel des Bezügebegrenzungsgesetzes, und den bekomme ich auch ausbezahlt. Effekt ist: Die 15 Prozent spüre ich nicht, denn die hätte mich der Deckel des Bezüge­begren­zungsgesetzes auch gekostet. – Kein Verlust.

Anderes Beispiel: Wenn ich voll unter das System der Politikerbezüge falle und, sagen wir, eine mittlere Bezügepension erhalte und 20, 25 Jahre Abgeordneter war, so er­reiche ich nach 20 Jahren das Maximum, das sind 64 Prozent des Bezuges, und jetzt kämen 15 Prozent Abschlag, weil ich um dreieinhalb Jahre vorher in Pension gehe. 15 Prozent weniger, das geht aber nicht, weil 48 Prozent des Bezugs als Mindestpen­sion sichergestellt sind.

Wo, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben Sie eine Mindestpension im ASVG verankert? Wo gibt es den Sockel, unter den nicht gekürzt werden darf bei Personen, die 62, 63 Jahre alt sind und eine Korridorpension beanspruchen wollen? Wenn es da einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin gibt – nein, Arbeitnehmer, männlich, 62, das müssen wir beachten –, wenn es also einen Arbeitnehmer gibt, der eine Pension von 1 000 € oder 1 500 € hat, die um 15 Prozent gekürzt wird, dann sind es fast 200 €. Einen Sockel gibt es für den nicht. Für den Politiker oder die Politikerin, die eine Korridorpension beanspruchen, gibt es aber eine Sockelpension, nämlich 48 Prozent des Bezuges.

Wissen Sie, was da gleich ist mit den anderen? Nichts ist gleich! – Das ist der eine Punkt.

Zweiter Punkt: Ein Politiker kann, wenn er ins alte System fällt, nach zehn Jahren Abgeordnetentätigkeit eine Korridorpension beanspruchen. Eine Korridorpension im


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Sozialversicherungs-Pensionssystem können Sie frühestens beanspruchen, wenn Sie 37,5 Jahre gearbeitet haben.

Was ist da gleich? – Nichts ist gleich! Das ist ein neues Privileg. (Abg. Scheibner: Was heißt, „ein neues Privileg“?)

Jetzt sage ich Ihnen noch, was im Antrag von gestern auf heute drinnen ist. Das habe ich Ihnen ja versprochen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Antrag von gestern auf heute schaffen Sie wieder etwas, was unglaublich ist, nämlich eine Aus­stiegsmöglichkeit. Es gibt auch ein paar Politiker, die haben in den letzten Jahren Sozialversicherung einbezahlt, die bekommen aber, weil sie zum Beispiel Rechts­anwälte sind, keine Sozialversicherungspension. Wissen Sie, wie vielen Leuten in der normalen Sozialversicherung das passiert? Sehr vielen. Nichts haben Sie für die geändert, sondern Sie sagen, das ist ihr Pech. In diesem Fall aber sagen Sie: Der Arme, der hat, weil er drei oder vier Jahre Minister in dieser Bundesregierung oder in einer anderen war, für eine Sozialversicherung einbezahlt, der soll das Geld heraus­bekommen.

Wissen Sie, was das ist? – Ein neues Privileg, das Sie schaffen. (Abg. Scheibner: Das ist doch kein Privileg!) Von gestern auf heute! So, Herr Kollege Molterer, kann man es nicht machen!

Deshalb bringe ich Ihnen folgenden Antrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend die Abschaffung von PolitikerInnenprivilegien im alten Bezügerecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzes­vorschlag zu unterbreiten, mit dem die zahlreichen Übergangsbestimmungen des Bezügegesetzes 1972, das in wesentlichen Teilen durch das Bundesbezügegesetz 1997 und das Bezügebegrenzungsgesetz 1997 ersetzt wurde und nur mehr bei den Ansprüchen auf Ruhebezüge gültig ist, durch eine klare und transparente Regelung beendet werden.

Der Gesetzesvorschlag hat jedenfalls vorzusehen:

Die Beendigung der Ansprüche auf Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz für jene PolitikerInnen, die am 31.7.1997 volle oder teilweise Ansprüche auf eine PolitikerIn­nenpension erworben haben, mit 30.6.2005

Die Berechnung, Valorisierung und Überführung der bisher einbezahlten Pensions­beiträge in eine öffentliche Pensionsversicherung beziehungsweise eine Pensions­kasse

Den Wegfall der garantierten Mindestpension von 50 Prozent des Bezugs für Mitglieder der Bundesregierung beziehungsweise von 48 Prozent für Abgeordnete

Nach dem Vorbild des „Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Be­zügen öffentlicher Funktionäre“ soll das Gesetz auch der Landesgesetzgebung auftra­gen, analoge Regelungen zu treffen und ebenfalls innerhalb angemessener Frist


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Ansprüche auf PolitikerInnenpensionen auf Grund bezügerechtlicher Übergangsbe­stim­mungen zu beenden.“

*****

Wer Wasser predigt, soll nicht selbst Champagner trinken! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie wissen, dass das gar nicht geht, was Sie da beantragen!)

13.25

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freunde und Freundinnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


13.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger! Ich würde Sie darum ersuchen, wenn Sie immer von den Politikerpensionen sprechen, auch einmal klarzustellen, dass ein Großteil der Abgeord­neten, die diesem Hause angehören, keine Politikerpension bezieht.

Im Jahre 1997 wurde die Bezügeregelung neu getroffen. Ich gehöre seit zehn Jahren diesem Haus an. Ich habe nicht für das alte System optiert, und ich bin es leid, diese Diskussion in der Öffentlichkeit immer wieder führen zu müssen. Das trifft auch für sämtliche meiner hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen zu, die 1997 die Wahl­möglichkeit hatten. Es gibt hier keine, die die Wahlmöglichkeit hatten, die eine Politiker­pension bekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mit einem Zitat beginnen, und zwar aus dem Leitartikel von Josef Achleitner in den „Oberösterreichischen Nachrichten“, dem zu entnehmen ist:

„Bis vor einigen Monaten hätte die Mehrheit der Österreicher keinen Euro darauf verwettet, dass einmal ein einheitliches Pensionssystem von Beamten über Gewerbe­treibende bis zu Privatbediensteten“ kommen „könnte. Eine der heiligsten Kühe der österreichischen Realverfassung ist auf ihren letzten Weg geschickt worden, ...“

Geschätzte Damen und Herren! Die Österreicherinnen und Österreicher erhalten nun ein gerechtes, ein faires Pensionssystem mit einer Pensionsformel 65 – 45 – 80, das heißt eben, das Pensionsantrittsalter von 65 Jahren führt bei 45 Beitragsjahren zu einer Pension in Höhe von 80 Prozent der Lebensdurchschnittseinkünfte.

Es ist Kritik daran geübt worden, dass dieses Pensionssystem kompliziert ist. Nun, geschätzte Damen und Herren, Sie wissen, dass es Übergangsregelungen gibt. Von den Rednern der Oppositionsparteien, von den Grünen beispielsweise, hat man ge­hört, wir haben ein System, eine Stichtagsregelung, und es wurde auch so dargestellt, als würde das überfallsartig von heute auf morgen passieren können. Wir machen es nicht überfallsartig, und wir treffen diese Regelung auch verfassungskonform. Wir machen vor allen Dingen eines – etwas, was schon lange bekannt ist und seinerzeit auch von Sozialminister Dallinger oder Sepp Wille, einem Metallergewerkschafter und ehemaligen SPÖ-Klubobmann, gefordert, letztlich aber nie umgesetzt wurde, nämlich eine Pensionsreform durchzuführen; es ist nur nicht dazu gekommen –: Wir haben nun die Pensionen für künftige Generationen gesichert, meine Damen und Herren.


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Bundesminister Haupt, dem ich – genauso wie der Frau Staatssekretärin Haubner – sehr danken möchte für seinen Einsatz, für sein Engagement, hier etwas Sinnvolles und Zukunftsweisendes zustande zu bringen, darf ich sagen, dass es richtig ist, darauf hinzuweisen, dass die Harmonisierung eine Notwendigkeit war, um überhaupt auch in Zukunft dann gegebenenfalls erforderliche Nachjustierungen vornehmen zu können.

Da Herr Kollege Gusenbauer davon gesprochen hat, dass da eine Chance vertan wurde: Es wurde keine Chance vertan, es wurde vielmehr eine Chance genutzt. Es wurde Versäumtes der Sozialdemokratie, die 30 Jahre lang den Sozialminister gestellt hat, nachgeholt, es wurde ein Versprechen dieser Bundesregierung eingelöst, nämlich das Versprechen, für gleiche Beiträge gleiche Leistungen zu beziehen.

Geschätzte Damen und Herren! Dass Frauen nicht benachteiligt werden durch dieses neue Pensionssystem, durch dieses einheitliche Pensionssystem, wurde schon in den Details dargestellt und geschildert. Ich würde nur darum ersuchen, dass man das, was maßgeblich ist und letztlich auch die Pensionsreform erforderlich gemacht hat, nämlich die demographische Entwicklung einerseits, den medizinischen Fortschritt, das Älter­werden der Österreicherinnen und Österreicher – worüber wir froh sind – andererseits, nicht einfach unter den Tisch kehrt. Man sollte sich eben diesen Herausforderungen stellen.

Ich würde Sie ersuchen, geschätzte Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Unterlassen Sie es, mit falschen Berechnungen die Öffentlichkeit zu verunsichern! (Abg. Csörgits: Das sind keine falschen Berechnungen!) Machen Sie Schluss mit diesem vorsätzlichen Verbreiten falscher Zahlen! Machen Sie Schluss mit dem Verbrei­ten dieser Unwahrheiten!

Dieses neue, faire und gerechte, transparente Pensionssystem sichert die Zukunft für unsere Österreicherinnen und Österreicher, sichert die Zukunft für künftige Gene­rationen, sichert ihnen eine gerechte, eine faire Pension. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.31

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. – Bitte.

 


13.31

Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Leidtragenden dieser Harmonisierung werden wieder die ASVG-Versicherten sein. 2003 hat es „Pen­sionssicherungsreform“ geheißen, getroffen waren die Arbeiter und Angestellten. 2004 heißt es jetzt „Harmonisierung“, und getroffen sind wieder die Arbeiter und Angestell­ten.

Die am gestrigen Abend getroffenen Beamtenregelungen stellen zum Teil massive Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen dar, nämlich dadurch, dass das Altrecht der Beamten bei der Pensionsberechnung künftig jetzt höher gewichtet wird. Das Altrecht der Beamten ist aber durch die sozialen Schutzdeckel der Re­form 1997 besonders gut geschützt, und dieses gut geschützte Altrecht geht jetzt auf Grund dieser neuen Regelung zu einem großen Teil in die Pensionsberechnung ein.

Nur, meine Damen und Herren: Im ASVG fehlt jetzt, am heutigen Tag ein vergleich­barer Schutz völlig. Das ist die Lage. Ein ASVG-Versicherter, der 2016 sogar mit 63 Jahren in die Pension gehen wird, der wird in der Substanz zu diesem Zeitpunkt wieder 16 Prozent verlieren, mit dem Nichtanpassungsverlust werden es 18 Prozent sein. (Zwischenruf des Abg. Mag. Tancsits.) Und danach, Herr Kollege Tancsits, wird sich dieser Verlust noch weiter erhöhen. Einen solchen Korridor, meine Damen und


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Herren – Mitterlehner ist nicht da –, den hat sich der ÖGB nicht gewünscht. Der hätte anders ausgeschaut bei uns. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist nicht gerecht, meine Damen und Herren! Es ist nicht gerecht, dass Schutz­regelungen, die Gruppen zugestanden werden, gerade den Arbeitern und Angestellten, die es eh so oft schwer haben auf dem Arbeitsmarkt, heute nicht zugestanden werden. Das entspricht auch nicht der Gesamtverantwortung dieses Parlaments am heutigen Tag.

Gehen wir noch einmal zu den Betroffenen, weil mir das so wichtig ist. Wie schaut das jetzt aus bei den Bauarbeitern? – In die „Hackler-Regelung“ kommt kein einziger Bau­arbeiter! Die erreichen die 45 Beitragsjahre nicht. Ob sie in der Schwerarbeiter­regelung, die hier thematisiert wurde, drinnen sind, wissen sie nicht. Jedenfalls steht sie ihnen mit 60 Jahren zu, aber wir alle wissen, dass die Bauarbeiter gesundheits­bedingt weit vor diesem 60. Lebensjahr ausscheiden müssen. Ihnen, den Bauarbeitern, bleibt nur mehr die Invaliditätspension mit all den Abschlägen. Und zum Drüberstreuen, meine Damen und Herren, bekommen sie durch die unzureichende Berücksichtigung des Einkommens künftig auch eine schlechtere Anrechnung ihrer Arbeitslosenzeiten in der Pension.

Die Bauarbeiter, von denen so viel die Rede war bei dieser Pensionsreform, bei der Harmonisierung, sind gleich vier Mal geschädigt. Die kriegen von dieser Regierung ein Paket, auf dem etwas anderes draufsteht, als wirklich drinnen ist.

Soziale Alternativen, meine Damen und Herren, waren genug vorgeschlagen in den letzten Monaten, nicht zuletzt auch im Ausschuss: ein faires Übergangsrecht, das aller­dings vor dieser unseligen Pensionssicherungsreform 2003 aufsetzen muss, eine bes­sere Berücksichtigung der Frauen und eine bessere Berücksichtigung und Behandlung der Arbeitslosenzeiten gerade in der Saison.

Sie werden, meine Damen und Herren, heute am Nachmittag und am Abend wahr­scheinlich Ihre Mehrheiten einsetzen – davon gehe ich aus –, aber es wird keine gerechte Regelung sein. Die Alterssicherung der Österreicherinnen und Österreicher wird nicht auf einen guten Weg kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.

 


13.35

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Die Pensionsharmonisierung ist sicher einer der größten Meilensteine in der parlamentarischen Arbeit. Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, haben seit Jahren davon geredet und sie niemals umgesetzt. Dallinger hat sie bereits gefordert, und 1997 hat Klima bereits eine Harmonisierung angekündigt, die bis zum Jahresende erfolgen sollte. Der Mut zur Umsetzung fehlte Ihnen aber immer.

Nun, ich glaube, es steht innerhalb aller Parteien außer Streit: Die Bevölkerungs­entwick­lung ist ein Faktum und kann nicht ideologisch interpretiert werden. Österreichs Bevölkerung schrumpft, da sind wir mit allen europäischen Staaten in guter Gesell­schaft. Keine Generation bekam weniger Kinder, keine Generation wurde je zuvor älter, und dieser Trend hält an.

Unser bisheriges System, das Umlagesystem, war darauf aufgebaut, dass genügend junge Menschen da sind, die die Beiträge für die Pensionisten, die aus dem Erwerbs­leben ausscheiden, bezahlen. Dieses System ist bei der derzeitigen Bevölkerungs­entwicklung nicht aufrechtzuerhalten. Das leuchtet jedem ein und steht ja außer Streit.


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Also Umstieg auf ein neues System, das Pensionskonto. Jeder erhält die Pension, die er mit seinen Beiträgen einbezahlt. Einleuchtend. Oder?

Jene, die ihre Lebenszeiten für Kindererziehung, Familienhospiz, als Präsenz- und Zivildiener einsetzen, erhalten diese Zeiten in einer Höhe angerechnet wie nie zuvor. Ist das unsozial oder ungerecht? – Ich behaupte das Gegenteil: Nein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Verzetnitsch: Das ist nicht ganz so! Das wissen Sie genau!)

Nun zu den so genannten Pensionskürzungen und den so genannten Abschlägen. Hier bestand ja auch in der Opposition Konsens, dass ein vorzeitiges In-Pension-Gehen nur eine Ausnahme sein kann.

Lassen Sie mich ein Beispiel vorrechnen: Wir gehen von einer Durchschnittspension von 1 450 € pro Monat aus. Wenn ein Mann nach dem neuen System in Pension geht, so beträgt dessen durchschnittliche Restlebenserwartung vom 65. Lebensjahr weg derzeit 18,5 Jahre. Rechne ich das mal 14 – also die Monate plus Urlaubs- und Weih­nachtsgeld – und das mal die 18,5 Jahre Pension, komme ich auf eine gesamte Pen­sionssumme von 375 550 €. Nehme ich an, derselbe Mann entschließt sich, mit 62 Jahren in den Pensionskorridor zu wechseln, dann hat er von einer Regelpension 12,6 Prozent Abschlag. Nun ist dieser Mann um drei Jahre früher in Pension, das bedeutet, dieser Mann erhält eine Pension von 1 268 € mal 14 mal 21,5, das ergibt 381 457 €. Damit stehen 375 550 € eines Regelpensionisten 381 457 € eines Pen­sionisten, der vorzeitig in Pension geht, gegenüber. (Beifall bei der ÖVP.) Das heißt, trotz Abschlägen sind es um 1,5 Prozent mehr, die aus dem Pensionskonto abge­schöpft werden. (Abg. Silhavy: Und wenn er früher stirbt, hat er Pech gehabt!)

Durch das neue System kann der Staat dafür Sorge tragen, dass der Bundes­finanzierungsanteil konstant gehalten wird, und wir müssen auch Sorge dafür tragen, dass dieser Finanzierungsanteil möglichst konstant bleibt, weil wir der Jugend die Sicherheit geben müssen, dass auch sie ein System hat, das ihr eine Altersversorgung sichert. Wir halten den Generationenvertrag.

Noch eines zu den unterschiedlichen Beitragszahlungen: Bei den Gewerblichen gibt es keinen Dienstgeberbeitrag. Wir Unternehmer erhalten keine Abfertigung, weder alte noch neue. Und wissen Sie, wir Unternehmer sind es, die die Lohnnebenkosten zur Gänze finanzieren. Meinen Mitarbeitern ist es im Grunde genommen egal, und zwar zu Recht, wie hoch diese Beiträge sind. Die interessiert nur, was sie netto am Monats­ende in der Tasche haben. Wissen Sie, was mich ein Mitarbeiter, der 1 156 € netto verdient, kostet? – Es sind 2 464 €, also mehr als das Doppelte. Da sind Urlaub und Krankenstände noch nicht eingerechnet.

Als Unternehmerin lebe ich das täglich in meinem Unternehmen, dass die Lohnneben­kosten – und dazu gehören auch die Pensionsbeiträge – verdient werden müssen. (Abg. Verzetnitsch: Daher eine Verbreiterung der Beitragsbasis!) Ich würde mir wünschen, dass alle hier im Haus, die noch nie Dienstnehmer beschäftigt und noch nie diese Verantwortung gelebt haben, einmal diese Verantwortung erleben. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Unternehmerin weiß ich nämlich, wie notwendig es ist, Mut zur Veränderung und Reformwillen zu haben. Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung beweist diesen Mut zur Veränderung fair und gerecht. Sie wird bestehen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile es ihm.

 



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13.40

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angehörige nicht nur der Regierungsparteien haben mir im Vorlauf dieser Debatte erklärt (Abg. Neudeck: „Nicht nur“ ist gut!), Abgeordnete wie ich hätten keine Chance, einer Politikerpension zu entkommen; wir seien unserer Politikerpension wehrlos ausgeliefert.

Soweit ich weiß, werden auch in Zukunft Politikerpensionen auf Grund österreichischer Gesetze überwiesen werden, und soweit ich weiß, geht es bei dieser Frage nur darum, ob eine einfache Mehrheit oder eine Zweidrittelmehrheit diese Gesetze ändern kann und vielleicht auch muss. Ich nehme zur Kenntnis, dass es in diesem Haus derzeit eine Zweidrittelmehrheit für Privilegienpensionen gibt; aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass unsere gesamte Fraktion und auch ich, seit es diese Debatten gibt, alles unter­nommen haben, um an die Stelle der Privilegienpension für Politiker und Politikerinnen ein faires System zu setzen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Murauer: Warum haben Sie dann dafür gestimmt?)

Ich bin dafür und stehe dafür, dass Politikern und Politikerinnen nichts von dem, was sie einbezahlt haben, genommen wird – das verlangen wir zu Recht auch bei ande­ren –, aber ich bestehe auch darauf, dass ihnen gerade in Zeiten einer Pen­sionsreform nicht völlig unverständliche Geschenke gemacht werden.

Unser Vorschlag hat schon vor Jahren gelautet – zur Zeit der letzten Reform; und das war der Antrag der grünen Fraktion, und einige von Ihnen können sich sicherlich noch daran erinnern –: Nehmen wir die Beiträge aus dem alten System, überführen wir sie ins ASVG, und alles, was mehr einbezahlt worden ist – und das ist sehr oft passiert –, überführen wir in eine Pensionskasse. Und fertig. Das ist ein faires System, ein System, das sich mit dem anderer Österreicherinnen und Österreicher vergleichen lässt, und das ist das einzige System, das dem laut verkündeten Prinzip der Bundes­regierung: Alle werden gleich und fair behandelt!, entspricht. Alles andere ist unfair. (Beifall bei den Grünen.)

Ich finde es wirklich etwas seltsam, dass eine große Mehrheit von Abgeordneten – nicht nur der Oppositionsparteien, sondern auch der Regierungsparteien – sich hier herstellt, um einer Minderheit von Privilegiengenießern der Zukunft politisch die Mauer zu machen. Das gilt in diesem Fall, wie bereits gesagt, nicht ausschließlich nur für die Regierungsparteien.

Ich verstehe nicht, dass sich in diesem Haus, wo es doch eine Mehrheit von Abge­ordneten im neuen System gibt, die irgendwann eine ASVG-Pension beziehen werden und, zumindest in der Pension, auf keine Privilegien Anspruch haben, diese Abgeord­neten nicht zusammentun und eine Mehrheit bilden für eine Gleichbehandlung – nicht nur aller Politikerinnen und Politiker, sondern aller Menschen in dieser Republik, die aus ihrem Erwerbsleben Einkünfte beziehen. Ich verstehe einfach nicht, warum sich eine Mehrheit der Abgeordneten – insbesondere der Regierungsparteien – damit selbst schadet, nur damit sie dem Kanzler, dem Abgeordneten Stummvoll und einigen anderen – einer winzigen Minderheit in diesem Haus! – Privilegien erhält.

Wir werden uns diesmal nicht durchsetzen, aber Sie werden in der Öffentlichkeit dafür kein Verständnis finden. Und wir werden wieder Anträge stellen, und ich werde mich wieder für diese Anträge einsetzen, weil ich nicht in dieses Haus gekommen bin, um mir hier eine Privilegienpension zu ersitzen. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.) – Es war nie mein politisches Ziel, hier wegen einer Pension hereinzu­kom­men, sondern es war immer mein politisches Ziel, für ein anderes, ein anständiges, ein faires und ein offenes Österreich in diesem Haus zu arbeiten. Und ich habe Anspruch


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auf eine Pension, so wie alle Menschen in dieser Republik, die arbeiten, aber ich habe keinen Anspruch auf Privilegien!

Würden sich unter Ihnen, die Sie persönlich nicht auf irgendwelche Privilegien hoffen dürfen, auch nur einige finden, die mit uns gemeinsam dieses System ändern – die Bereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher, verständliche Opfer auch in ihren Bereichen zu bringen, wäre um ein Vielfaches größer.

Diese Chance aber haben Sie zugunsten einiger weniger, vom Bundeskanzler ab­wärts, leider in den letzten Tagen verpasst. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.45

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. – Bitte.

 


13.46

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Kollege Pilz, Ihre Rede wäre ja glaubwürdig, wenn Sie nicht selbst der Begünstigte wären, den Sie da so bemitleiden! (Abg. Brosz: Verstehen Sie es noch immer nicht? Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich muss sagen: Wir haben uns nichts vorzuwerfen! In unserer Fraktion haben alle, die hier sitzen, für das neue System optiert, und Kollege Pilz hat seinerzeit auch die Mög­lichkeit gehabt, für das neue System zu optieren. (Abg. Dr. Van der Bellen: Nein! Nein, eben nicht!) Okay! Der „Arme“ ist im alten System!

Aber ich sage Ihnen noch etwas: Auch eine Politikerpension muss man in Zukunft beantragen – beantragen! Und es ist keiner gezwungen, die Politikerpension zu bean­tragen – das nur dazu. (Abg. Öllinger: Aber aufs Beantragen verlassen wir uns nicht, oder? – Abg. Reheis: Man muss jede Pension beantragen!)

Aber kommen wir zurück zur Debatte!

Wenn ich so zu den Sozialdemokraten hinüberschaue: Die Reihen sind gelichtet, die Polit-Show im Fernsehen ist vorbei, und es war ... (Abg. Silhavy: Schauen Sie in Ihre eigenen Reihen, Frau Kollegin!)

Wir machen keine Polit-Show! Die Polit-Show haben Sie gemacht! Wir haben keine Polit-Show veranstaltet, die Polit-Show haben Sie gemacht! (Abg. Riepl: Sie sind eine Umfallerin! – Zwischenrufe der Abg. Silhavy.)

Und man merkt es: Sie versuchen auch – und das tut mir sehr, sehr weh, und es ist sehr unfair –, die Menschen in Österreich durch eine derartige Angstmache – auch vor laufender Kamera – einmal mehr zu verunsichern. (Abg. Reheis: Das machen Sie mit Ihrer Politik!) Das haben die Menschen in diesem Land nicht verdient!

Aber das beweist ja einmal mehr auch der Entschließungsantrag, den Sie heute einge­bracht haben – und es ist traurig, dass auch Sie, Herr Kollege Verzetnitsch, sich dafür hergeben –: Sie nennen in diesem Entschließungsantrag die „sieben Hauptsünden“ der Bundesregierung. – Wenn Sie schon von „Sünden“ reden, dann möchte ich Sie an die Zehn Gebote Gottes erinnern (Oje-Rufe bei der SPÖ), vor allem an das Gebot: Du sollst nicht lügen!

Man kann hier nämlich in sieben Punkten auflisten, dass alles, was Sie hier anführten, die klare Unwahrheit ist. – Meine Redezeit wird es nicht ganz zulassen, aber ich werde es versuchen. (Abg. Verzetnitsch: Fangen Sie an!)

Erstens sagen Sie: Unselbständige zahlen 22,8 Prozent Beiträge. – Sie wissen ganz genau, das stimmt nicht! Es gibt den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmer-Anteil, und


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die Unselbständigen zahlen 10,4 Prozent. (Abg. Verzetnitsch: Sind das Lohnneben­kosten oder nicht? – Abg. Riepl: Alles Arbeitskosten! – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Es gibt „keine faire Bewertung der Ersatzzeiten“, behaupten Sie. – Auch das stimmt eindeutig nicht! Durch die Erhöhung der Beitragsgrundlagen gerade bei Frauen mit drei Kindern ist die Ersatzzeiten-Bewertung ganz klar höher. (Abg. Verzetnitsch: Warum machen Sie es bei Zeitsoldaten besser?)

Gleiches gilt für die Bewertung der Ersatzzeiten für Zeiten des Krankenstandes und der Arbeitslosigkeit. – Sie bemängeln das, aber Sie wissen ganz genau, wir haben eine Aufwertung als echte pensionsbegründende Zeiten festgeschrieben und nicht nur als reine Ersatzzeiten. (Abg. Silhavy: Aber das sind trotzdem nur 70 Prozent der Bemes­sungsgrundlage!)

Bei Frauen mit zwei Kindern erreichen Sie bereits mit sieben Jahren den Anspruch, und sonst erreichen Sie die Anwartschaft mit 15 Jahren. (Abg. Silhavy: Haben Sie jemals die Arbeitsunterlage gelesen?)

Sie bemängeln die „Aufdoppelung der Verluste im Pensionskorridor“. – (Abg. Silhavy: Der Herr Bundesminister hat es bestätigt!) Sie wollen es nicht hören!

Sie bemängeln die „Aufdoppelung der Verluste im Pensionskorridor“. – Sie wissen, das stimmt nicht! Entweder haben Sie die Anträge nicht gelesen, waren Sie schlecht informiert, haben Sie das zu hoch ... (Abg. Silhavy: Der Herr Bundesminister hat es ja bestätigt, das Sozialministerium!) Es ist ganz klar die Unwahrheit! (Abg. Silhavy: Das ist ja unglaublich! – Herr Minister, sagen Sie die Unwahrheit?) Es wird niemand in die Korridor-Pension gezwungen, wie Sie das feststellen – es wird niemand in die Korridor-Pension gezwungen! Und man erwirbt, auch wenn man arbeitslos wird, neue Beitrags- und Anwartschaftszeiten. – Das wissen Sie genau, oder vielleicht haben Sie es zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewusst.

Sie sprechen von der „untauglichen Schwerarbeitsregelung“. Sie sagen: kein Korridor und keine Schwerarbeitsregelung für Frauen! – Das stimmt einfach nicht! Wir haben das hier beschlossen, aber Sie haben es nicht mitbeschlossen: Am 13. Juni 2003 wur­de die Schwerarbeitsregelung beschlossen. (Abg. Verzetnitsch: Für Frauen nicht!) Die Verordnung ist ausständig, und sie kommt – Sie arbeiten ja hoffentlich auch ganz klar mit an den Kriterien der Schwerarbeitsregelung und an einer Definition. (Abg. Silhavy: Sie sollten sich wirklich schämen! Das ist eine Verhöhnung der arbeitenden Men­schen!)

Sie wissen ganz genau, dass es die Schwerarbeitsregelung gibt, und Sie wissen auch, dass die Frauen bis 2027 früher in Pension gehen können! Und selbstverständlich wird es dann den Korridor für Frauen geben! – Warum soll es vorher einen Korridor geben, wenn sie vorher ohnehin schon früher in Pension gehen können?

Also, alles, was Sie hier in diesem Antrag anführen, ist einfach die glatte Unwahrheit und Angstmache!

Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie vieles noch nicht wussten, weil es noch Abän­derungs­anträge gibt. Das ist die einzige Entschuldigung, die ich dafür habe. Alles andere ist glatte Unwahrheit und Verunsicherung. (Abg. Silhavy: Sie wissen ja nicht einmal, was im Abänderungsantrag steht! Das ist das Problem!) Das wissen wir sehr wohl!

Liebe Kollegin! Sie werden mit dieser Politik, auch wenn Sie es noch so sehr ver­suchen, bei den Menschen nicht durchdringen, denn wir werden den Menschen die Wahrheit erklären. Wir werden die Menschen informieren, und die Österreicher sind klug genug und mündig genug, das genau zu hinterfragen. (Neuerliche Zwischenrufe


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der Abg. Silhavy.) Auch bei den Pensionsversicherungsanstalten bekommen sie se­ri­öse Berechnungen, und dann wird jeder den Vergleich selbst haben.

Ihre Angstmaschinerie wird auf der Strecke bleiben – dafür werden wir sorgen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


13.51

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der vorliegende Ge­setzentwurf verdient wirklich nicht die Bezeichnung Harmonisierung, sondern dabei geht es einfach darum, Pensionen zu kürzen. Beispiele können wir in diesem Zusam­menhang hier viele aufzählen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Als wir und alle Experten vor sehr langer Zeit darauf aufmerksam gemacht haben – schlussendlich waren es der ÖGB, wir, viele Experten, die gesagt haben, die Reform 2003 muss weg, weil das alles kumuliert –, haben Sie, meine geschätzten Damen und Herren, uns monatelang erklärt, dass das falsch sei. In den letzten Tagen aber haben Sie anscheinend doch ein bisschen kalte Füße bekommen, weil das verfassungsrechtlich auf gar keinen Fall gehalten hätte.

Jetzt kommt es zu einer noch größeren Ungerechtigkeit, indem man für die Beamten das berechtigterweise korrigiert hat, eine Nacht lang verhandelt hat, aber ASVG, GSVG und BSVG ganz einfach über Bord geworfen hat! Also, sich hier herzustellen und das Wort „Harmonisierung“ in den Mund zu nehmen, meine Damen und Herren, ist eine Verhöhnung für viele, viele Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben keine gleichen Beitragssätze, wir haben keine gleichen Leistungen. Wo sind die? Was wird denn da harmonisiert? Unterm Strich bekommen in der Zukunft alle um ein „Eck“ weniger Pension.

Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, haben heute hier ge­sagt: Im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder müssen wir diese Reform machen! Ihre Experten wissen doch genau, welche Pensionshöhen auf die Generationen in Zukunft zukommen. Ich bin neugierig, meine Damen und Herren, aber ich sage ganz offen: Es wird leider nicht zum Überleben reichen. Und das ist einer modernen, zeit­gemäßen, gerechten Reform ganz einfach unwürdig!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn uns Herr Kollege Neugebauer heute mitgeteilt hat, dass der Herr Bundeskanzler eine Gesamtverantwortung hat, muss ich sagen: Jawohl, diese Gesamtverantwortung hat er! Aber die ist er schuldig geblieben für das ASVG, für das BSVG und das GSVG, meine Damen und Herren; das stellen wir auch in aller Klarheit heute hier fest. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Bei den Beamten ist, außer dass da jetzt sehr moderat abgeflacht wird – was man überall machen hätte können –, bezüglich alles anderen eine Willenserklärung unterschrieben, was nächstes Jahr verhandelt werden soll. Ich bin neugierig, wie nächstes Jahr diese Verhandlungen zwischen Dienst­geber­vertretern und Dienstnehmervertretungen laufen werden!

Lassen Sie mich aber noch einen Punkt ansprechen. Ich glaube – und da nützt es auch nichts, wenn der Klubobmann der Österreichischen Volkspartei heute gesagt hat, ein Jahr sei das bekannt –, eines sollten wir uns gemeinsam immer wieder ins Gedächtnis rufen: Wenn wir in eine Ausschusssitzung gehen, und zur selben Stunde


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laufen Verhandlungen, während wir alle, die wir dort im Ausschuss gesessen sind, nicht wissen, was verhandelt wird, dann wäre es, glaube ich, doch im Interesse des Parlamentarismus, einen Zeitplan zu erstellen, um über das, was auf den Tisch kommt, wenigstens ordentlich diskutieren zu können.

Es steht, glaube ich, außer Streit, und ich bin froh, dass der Kollege Neugebauer heute hier gesagt hat: Meine sozialdemokratischen Freunde haben da mitgestimmt. – Ja, meine Damen und Herren, das ist ein Teil unseres Projekts einer Fairness-Pension der Sozialdemokraten. Ich lade euch ein: Machen wir das für alle Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der SPÖ.)

13.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


13.55

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pendl, eigentlich sollten Sie als gewählter Volks­vertreter nicht die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen auseinander dividieren (Abg. Sil­havy: Das macht ja ihr!), sondern zusammenführen, so wie wir von der Österreichischen Volkspartei das tun. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Diese Harmonisierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist fair und gerecht, insbesondere für die jungen Menschen. (Abg. Eder: Der verwechselt alles da draußen!) Es ist notwendig, Veränderungen im Pensionssystem vorzunehmen, und das nicht nur bei uns in Österreich. Wir sehen, dass derzeit viele europäische Länder ihre Systeme im Bereich der Altersversorgung umstellen.

Warum ist das notwendig? – Wir haben längere Ausbildungszeiten, wir haben Gott sei Dank längere Pensionsjahre, und wir haben die Herausforderung der demographi­schen Entwicklung zu bewältigen. Die Geburtenzahlen sind seit 1970 rückläufig, und die Lebenserwartung steigt. Laut Statistik Austria sinkt die Zahl der 15- bis 59-Jährigen bis 2050 von 62 auf 51 Prozent. Im gleichen Zeitraum steigt aber die Zahl der über 60-Jährigen von 21 auf 36 Prozent.

Was heißt das? – Derzeit kommen rund drei Beitragszahler auf einen Pensions­empfänger. Wenn man nichts tut, müssten 2050 1,4 Beitragszahler für einen Pen­sionisten aufkommen. Dies würde eindeutig zu Lasten der nachkommenden Gene­rationen gehen, und genau das wollen wir nicht. Das kann und darf nicht die Lösung sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Der Großteil der jüngeren Generation bekennt sich auch zum Drei-Säulen-Modell, und das ist auch der richtige Weg. Diese Harmonisierung garantiert, dass die erste Säule, also die staatliche Pension betragsmäßig die größte Säule bleibt. Das persönliche Pen­sionskonto, welches der ÖAAB Oberösterreich entwickelt hat, schafft ein einheitliches, transparentes, faires und gerechtes System für alle Erwerbstätigen. Die eingezahlten Beiträge und die erworbenen Leistungsansprüche, wie Zeiten der Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst, Arbeitslosigkeit, werden besser aufgewertet, als das bisher der Fall war.

Die zweite Säule, die Abfertigung neu, die Mitarbeitervorsorge, die im Übrigen auch vom ÖAAB stammt, ist eine soziale Errungenschaft insbesondere auch für die jungen Menschen. Es ist bereits mehr als ein Drittel der unselbständig Beschäftigten in diesem neuen System und profitiert von dieser neuen Art der Mitarbeitervorsorge. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Die dritte Säule, die private Zukunftsvorsorge, wird immer mehr angenommen, und das ist gut so. Man darf nicht hauptabhängig werden von dieser dritten Säule (Abg. Öllinger: Man darf überhaupt nicht abhängig werden!), aber man darf sich dieser Privatvorsorge auch nicht verschließen, Herr Kollege Öllinger, weil wir den Geburten­rückgang und die demographische Entwicklung nicht wegdiskutieren können.

Hier gibt es sehr gute Modelle, bereits ab 25 € pro Monat, mit einer sehr guten staatlichen Prämienförderung. Als Gewerkschaftsmitglied würde ich mir wünschen, über diese Zukunftsvorsorge in den Aussendungen und Zeitschriften von ÖGB und Arbeiterkammer auch einmal etwas lesen zu können. Das wäre für die jungen Menschen in unserem Land von großer Bedeutung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dieses Drei-Säulen-Modell sichert unser Pensionssystem langfristig ab, und das ist für die nachkommenden Generationen, für die Jugend, sehr wichtig. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, nehme ich Ihre Ablehnung nur mit Be­dauern zur Kenntnis, weil Sie sich damit eigentlich gegen die jungen Menschen in diesem Land stellen. Wahrscheinlich ist das auch darauf zurückzuführen, dass man in Ihren Reihen leider keine wirklich jungen Abgeordneten findet; und das ist eigentlich auch sehr schade.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch betonen, dass wir nach dem heutigen Tag der Jugend auch wieder einmal andere Perspektiven bieten sollten, als nur noch über Pensionen zu diskutieren. Es gibt viele wichtige Themen, die wir angehen sollten und die wir auch gemeinsam diskutieren sollten, weil die Jugend uns allen etwas wert sein sollte.

Ich fürchte nur, dass dies mit Ihrem Zickzackkurs, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, schwierig sein wird. Einmal hin, einmal her, einmal ja, einmal nein – so kann man nicht Politik machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mandak: Ja, du bist ein ganz ein Gescheiter!)

Nehmen Sie sich ein Beispiel an dieser Bundesregierung unter unserem Bundes­kanzler Wolfgang Schüssel, und handeln Sie auch verantwortungsbewusst für die nachkommenden Generationen, für unsere Jugend! Dafür sind Sie eigentlich gewählt worden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.01

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Ich erteile es ihm.

 


14.01

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte zunächst noch einmal zurückkommen auf ... (Auf der Galerie erhebt sich eine Gruppe von Jugendlichen, die jeweils eine Hand, an der sie einen schwarzen oder blauen Handschuh tragen, in Richtung Saal halten. – Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Ich glaube, die haben was gegen Sie, Herr Kollege!) – Nein, die haben gegen mich weniger.

Auf einige Zwischenrufe, die da von der FPÖ-Fraktion in Bezug auf das Bundes­bezügegesetz und die Politikerpensionen gekommen sind, ... (Abg. Dr. Brinek – auf die Galerie weisend –: Ja, dem Kollegen Brosz hat das gegolten!) – Die schwarz-blaue Farbe haben Sie vielleicht nicht ganz erkannt. Vielleicht sollte man noch einmal hinauf­schauen, aber diese Farben können ja nur Ihnen gegolten haben – insbesondere wahr­scheinlich Frau Kollegin Brinek.

Zum Bundesbezügegesetz. – Was die ständigen Zwischenrufe betrifft, die da von Ihnen kommen: „Sie haben damals ja mitgestimmt!“ (Abg. Neudeck: Wo denn?) – nun,


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Sie schreien ja dauernd dazwischen, wir haben damals mitgestimmt beim Bundes­bezügegesetz und bei den Reformen im Jahr 1997 (Abg. Neudeck: Nicht überall, aber bei den meisten ...!) –, so könnte man Ihre Argumentation schon auch bösartig um­drehen. Wir würden dann hergehen und umgekehrt sagen: Sie waren für das alte System! (Abg. Neudeck: Nein, wir hätten ein besseres gehabt!) Sie haben dafür gestimmt, dass all die Begünstigungen, die es damals gegeben hat, aufrecht bleiben! (Abg. Neudeck: Wir haben ein wesentlich besseres gehabt!) Sie haben dafür ge­stimmt, dass es nach wie vor drei Bezüge geben soll! (Abg. Neudeck: Soll ich Ihnen unseres bringen? Ich bringe Ihnen unseres!) – Das würde genau der Argumentation entsprechen, mit der Sie hier vorgehen. Das ist einfach unseriös, Kollege Neudeck! (Beifall bei den Grünen.)

Sie wissen genau, dass damals – ich glaube, darin sind wir uns einig – das Bezüge­gesetz 1997 im Vergleich zu dem, was vorher war, ein Fortschritt war, eine Verbes­serung, ein Abbau von Privilegien. (Abg. Neudeck: Auf halbem Weg stehen geblie­ben!)

Frau Kollegin Rossmann hat vorher dazwischen gerufen, dass niemand, der von Ihnen da sitzt, für das alte System optiert hätte. – Es mag schon sein, dass das für jene zutrifft, die jetzt herinnen sitzen. Sie wissen aber ganz genau, dass das für die, die damals herinnen gesessen sind, bei weitem nicht gilt. Einen bekannten Fall kann man ja nennen, da auch immer wieder in den Medien darüber berichtet wurde, nämlich jenen des damaligen Klubobmannes Stadler: Nachdem er gesagt hat, da stimme die Freiheitliche Partei nicht zu, denn das sei viel zu wenig an Privilegienabbau, war er einer der Ersten, die dann für das alte, privilegierende System optiert haben. (Abg. Neudeck: Sonst finden Sie niemanden?) – Da sollte man wirklich ein bisschen vorsichtig sein, wenn man hier schreit, dass die anderen bei irgendetwas zugestimmt haben, wo möglicherweise nicht alles perfekt ist – dem stimmen wir schon zu. Daher versuchen wir auch immer wieder, damit weiterzukommen und hier bessere Regelun­gen zu schaffen.

Zweiter Punkt: Selbst vorsorgen – Kollege Wöginger hat das auch soeben wieder gesagt. Erstens einmal ist, glaube ich, immer die Differenzierung notwendig: Wer hat die Möglichkeit, in ausreichendem Maß finanziell selbst vorzusorgen? – Gerade wenn man sich die Jüngeren anschaut, wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre anschaut – angefangen von der Schwierigkeit, adäquate Jobs zu finden, bis hin zur Tatsache, dass das Studium relativ lang geworden ist und dass es auch schwierig ist, innerhalb der vorgesehenen Studienzeit fertig zu werden (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek) –, muss man sich schon fragen, wer da die Möglichkeit hat, mit 25 oder 30 Jahren vorzusorgen.

Es gibt auch noch andere Entwicklungen: Wenn man sich die Wohnungspreise an­schaut, wenn man sich anschaut, was in diesem Bereich in den letzten Jahren vor sich gegangen ist, dass einfach Wohnen sehr teuer geworden ist, dann muss man doch sagen, dass es sehr schwer möglich ist, neben der Abdeckung der Grundbedürfnisse des Lebens, wenn man eine Familie gründet – wie Sie immer betonen –, in dieser Zeit auch noch vorzusorgen, damit man sich eine Pension sichert. Das wird für viele wohl nicht wirklich möglich sein.

Es ist schon interessant, dass man sagt, diejenigen, die 50 Jahre geworden sind, haben eigentlich keine Möglichkeit mehr – das ist für sie schwierig, keine Frage! –, diejenigen hingegen, die 40 Jahre sind, haben diesbezüglich alle Möglichkeiten. – Das sind aber genau diejenigen, die nicht nur von den Belastungen in Ihrer Regierungs­periode, sondern auch von den Schwierigkeiten, dies es in den letzten Jahren gegeben hat, schon massiv betroffen sind. Ich finde es auch relativ schwierig, jemandem, der bis 30 Jahre möglicherweise Teilzeitjobs gehabt hat, weil er ein Studium finanzieren


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wollte – vielleicht bis 27 Jahre, ich weiß es nicht –, jetzt zu sagen: Na ja, blöd gelaufen! – Denn das ist es eigentlich: Rückwirkend ändern kann man das nicht mehr. Die Durchrechnung, die vorherrscht, ist auch nicht mehr rückgängig zu machen.

Da gibt es also wirklich einen Bruch, der da vorgenommen wird. Das ist ein Problem, das in Ihren Reformen meiner Meinung nach immer wieder mitschwingt.

Eine Stichtagsregelung, wie sie auch vorgeschlagen wurde, hätte auch bedeutet: Die­jenigen, die kurz vor der Pension sind, haben sehr geringe Abschläge, haben einen sehr geringen Anteil, der das neue System betrifft. Je weiter man vom Pensions­antrittsalter weg ist, desto größer wird der Anteil, der im neuen System ist, und desto geringer wird jener, der im alten System getragen worden wäre. Es hätte einfach einen fließenden Übergang gegeben – den es jetzt nicht gibt, und das ist etwas, das wir wirklich für problematisch und für nicht sinnvoll halten.

Der letzte Punkt, auf den ich noch eingehen möchte: Gestern hat es ja noch geheißen, man kann nicht gezwungen werden, von der Arbeitslosigkeit in die Pension überzu­treten; jetzt gilt das nur beschränkt, offenbar befristet auf ein Jahr – Pensionskorridor. Die 62-Jährigen können also nicht sofort gezwungen werden, in Pension zu gehen; ein Jahr lang können sie dann in Arbeitslosigkeit gehen. Aber mit 63 müssen sie, wenn sie keinen Job mehr finden, in Pension gehen.

Jetzt schaue ich mir schon an, wie hoch der Anteil der 62-jährigen Arbeitslosen sein wird, die von 62 bis 63 die Möglichkeit haben werden, einen neuen Job zu finden! Der wird wohl relativ gering sein. – Summieren wir aber einmal, was das bedeutet: Man geht von 62 bis 63 in Arbeitslosigkeit, verliert ein Jahr an Einkünften, an den Bezügen, die man hat; man zahlt in diesem Jahr weniger an Pensionsversicherungsbeiträgen ein, das macht sich negativ bemerkbar, weil die Pension geringer wird; und dann hat man einen Abschlag von je 4,2 Prozent für die beiden Jahre, die man gezwungen wird, früher in Pension zu gehen, also von 8,4 Prozent, der dann noch einmal dazukommt. – Allein dieses Faktum führt wahrscheinlich in etwa schon zu 10 Prozent Pensions­verlust, die sich aus dieser Maßnahme ergeben – nämlich zusätzlich zu all den Maß­nahmen, die schon mit den letzten Pensionsreformen getroffen worden sind.

Wenn dann noch jemand hergeht und sagt, das sei fair und gerecht, so ist das eine relativ mutige Ansage, die mit der Realität aber auf jeden Fall sehr wenig zu tun hat. (Beifall bei den Grünen.)

14.07

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 


14.07

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuhörer­rängen! Wenn ich mir die Taferl der SPÖ so anschaue (Abg. Mandak: Das vom Herrn Molterer? Nicht das vom Herrn Molterer?) und vor allem Ihre Ausführungen – weil ich ja vom Kollegen Verzetnitsch direkt angesprochen worden bin – ein bisschen Revue passieren lasse, vor allem zum Thema der Zeitsoldaten, erkenne ich die absolute Not­wendigkeit, zu diesen, aber auch zu anderen Themen Ihren Blick ein bisschen für das Wesentliche zu schärfen.

Sie verwechseln hier Äpfel mit Birnen (Abg. Verzetnitsch: Wo denn?), aber das ist ja ohnedies hinlänglich bekannt, das ist ja auch Ihre Art, Dinge etwas verschwommen zu sehen. (Abg. Csörgits: Was ist verschwommen?)

Gehen wir einmal die Geschichte des Zeitsoldaten durch: 1985 wurde der Zeitsoldat in Österreich zur Kadergewinnung beim österreichischen Bundesheer eingeführt. Dies


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war wahrlich keine glückliche Lösung. (Abg. Verzetnitsch: ... ein Problem?) – Hören Sie zu! (Abg. Reheis: ... unglaublich überheblich!)

Die damaligen Soldaten wurden in diesem System bis zu neun Jahren verpflichtet, als Zeitsoldat Dienst zu machen, und hatten erst dann die Möglichkeit, in den Beam­tenstatus zu optieren. Obwohl diese Zeitsoldaten – Herr Verzetnitsch, das ist der große Unterschied zu den von Ihnen auch thematisierten Frauen – ab dem zweiten Jahr ihres Verpflichtungszeitraumes 18,5 Prozent des Gehaltsansatzes V/2 (Abg. Verzetnitsch: ... kein Problem damit!) Pensionsbeitrag geleistet haben (Abg. Verzetnitsch: Die Frauen haben das Problem!) – lassen Sie mich doch ausreden! – und im letzten Jahr 22,5 Prozent von V/2 einbehalten wurden, wurden diese Zahlungen nicht als Beitragszahlungen und als Beitragsleistung gewertet, sondern ganz im Gegenteil: Diese Zeiten wurden den Zeitsoldaten rein als Ersatzzeiten angerechnet! (Abg. Verzet­nitsch: Das ist nicht das Problem!) – Das war damals nicht das Problem – danke für den Einwurf –, da die Ersatzzeiten gleich den Beitragszeiten gewertet wurden.

Verändert hat sich das Ganze aber 1996 beim Strukturanpassungsgesetz, denn da war die Gleichstellung dann dahin, und wir hatten die ersten Nachteile, und zwar die Nachteile im Rahmen der frühzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungs­dauer. Erst im Jahr 2000 kam es dann dank Minister Scheibner und Minister Haupt zu leichten systematischen Verbesserungen. Es wurden 30 Monate als beitragsbegrün­dende Monate angerechnet, aber das war aus unserer Sicht trotz allem nicht aus­reichend.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es uns jetzt gelungen, dieses – meiner Ansicht nach – jahrzehntelange Unrecht zu beseitigen und zu einem Recht zu machen, wonach jeder, der in Österreich Beitragsleistungen einzahlt, diese dann auch auf die ganze Dauer seiner Versicherungszeit angerechnet bekommt. (Abg. Verzetnitsch: Wer bekrittelt das?)

Deswegen möchte ich mich ganz besonders bei Bundesminister Haupt für seinen Einsatz bedanken, und zwar im Namen von 40 000 österreichischen Zeitsoldaten, die jetzt endlich zu ihrem Recht gekommen sind! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Verzetnitsch: Wo ist jetzt das Problem? – Ruf bei der SPÖ – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Fauland –: Das war schwach, Kollege, sehr schwach!)

14.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


14.11

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Wöginger hat vor wenigen Minuten die drei Säulen in der Alterssicherung betont, darunter auch die private Vorsorge. Damit es kein Missverständnis gibt, Herr Abgeord­neter: Die SPÖ ist nicht dagegen, dass es eine private Vorsorgesäule gibt, überhaupt nicht – wenn sie als Ergänzung zum staatlichen System gedacht ist, aber nicht als Ersatz! Sie diskutieren sie aber als Ersatz, und das ist der große Unterschied! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Harmonisierungsreform, die uns da jetzt verkauft wird – wo wir als Sozialdemokraten, glaube ich, auch in der Öffentlichkeit verstanden werden mit unserer Kritik –, ist in Wirklichkeit keine Harmonisierungsreform, sondern eine reine Abcash-Reform. Ich erinnere an die Unterlagen, die wir vom Herrn Sozial­minister am Freitag im Sozialausschuss bekommen haben. Ich habe mir da ein Beispiel herausgenommen, nämlich jenes, das mit der Bezeichnung „Fallbeispiel 223“


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betitelt ist: Da wird von 16 Prozent Verlust geredet. – Das sind also Zahlen des Sozial­ministers!

Wenn man nun von diesen 16 Prozent Verlust ausgeht und damit rechnet, dass diese Person dann beispielsweise 20 Jahre lang in Pension ist, und wenn die 16 Prozent in diesem Beispiel des Ministeriums pro Monat ein Minus von 122 € ausmachen, so sind das im Laufe von 20 Jahren – was einer durchschnittlichen Lebenserwartung ent­spricht – 34 160 €, oder umgerechnet in Schilling: 470 000 S.

Das heißt, wir beschließen hier in ein paar Stunden eine Pensionsreform – wo die Sozialdemokraten, glaube ich, mit gutem Recht dagegen sind –, die in diesem vom Sozialminister selbst im Ausschuss dargelegten Beispielfall für jemanden, der sich 20 Jahre lang in Pension befindet, 470 000 S weniger an Pension bedeutet. – Und da wird noch von Gerechtigkeit gesprochen?! Ich glaube, es ist ziemlich klar, dass es hier nicht gerecht und dass es unsozial zugeht, meine Damen und Herren!

Dazu kommt noch die Aussetzung der Pensionserhöhung. Ich habe im Budget­aus­schuss, sehr verehrte Frau Staatssekretär – da der Herr Bundesminister momentan nicht anwesend ist, sage ich es Ihnen –, die Frage gestellt, wie hoch die Einsparungen durch die Aussetzung der Pensionserhöhung im ersten Jahr sind. Und ich habe ein paar Tage später eine Antwort bekommen, in der gesagt wird, diese Einsparungen sei­en mit 15 Millionen € im Jahr zu beziffern. – 15 Millionen € erspart man sich da­durch, dass man die erste Pensionserhöhung erst ein Jahr später als bisher durchführt.

Interessant ist aber in dieser Beantwortung – ich würde Sie bitten, diesbezüglich heute noch Aufklärung zu geben –, dass es da noch einen Satz gibt, in dem steht, dass die Einsparungen bei den Beamten 28 Milliarden € betragen. Also: 15 Millionen € im ASVG-Bereich und 28 Milliarden € bei den Beamten. – Da kann irgendetwas nicht stimmen – oder aber es gibt da Einsparungen, die Sie uns bis jetzt verschwiegen ha­ben. Irgendwo stimmt da etwas nicht, und ich würde Sie wirklich bitten, dies noch in dieser Debatte aufzuklären, denn sonst wird es schwierig.

Ihre Pensionsreform ist eine eiskalte gesellschaftliche und finanzielle Umverteilung, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen und von der ÖVP. Die Entwicklung des Bundeszuschusses und Ihre Zahlen dazu beweisen das: Dieser Zuschuss sinkt bei den Arbeitnehmern bis 2010, steigt aber bei den Gewerbetreibenden und bei den Bauern. – Also die Arbeitnehmer brauchen künftig weniger Zuschuss des Staates zur Finanzierung der Pensionen, die Gewerbetreibenden und die Bauern brauchen künftig mehr Zuschuss. Die, die den wenigsten Zuschuss brauchen – das sind die Arbeiter und Angestellten –, brauchen oder bekommen künftig noch weniger; und die, die jetzt schon einen hohen Zuschuss brauchen – das sind die Bauern und Selbständigen –, bekommen später einen noch höheren!

Es handelt sich also um eine Vorgangsweise, die in Wirklichkeit eine klare Um­verteilung ist – und das ist das, was Sie uns als Harmonisierung verkaufen wollen! Die Arbeitnehmer zahlen sich ihre Pension bald zur Gänze durch ihre Beiträge selbst und zahlen über ihre Steuern noch den Bundeszuschuss für die anderen mit! Das ist eine Situation, die, glaube ich, aufgezeigt werden muss. (Abg. Kainz: Wer hat Ihnen das zusammengeschrieben?) Und noch einmal: Das sind die Anhänge zur Regierungs­vorlage, das sind Ihre eigenen Zahlen – und nicht irgendwelche Zahlen, die Sie dann wieder bekritteln; wobei sich ja die Zahlen der Arbeiterkammer im Nachhinein ohnehin als richtig herausgestellt haben.

Und was macht die Freiheitliche Partei dabei? – Sie schaut zu und stimmt natürlich gemeinsam mit der Volkspartei zu.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Auch deshalb bringe ich folgenden Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Mag. Barbara Prammer, Dr. Cap, Heidrun Silhavy, Verzetnitsch, Renate Csörgits, Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Pen­sionsharmonisierung, die fair, gerecht und sozial für alle ÖsterreicherInnen ist

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nun von den Regierungsparteien vorge­schlagene ,Pensionsharmonisierung‘ sofort außer Wirksamkeit zu setzen und dem Nationalrat eine wirkliche Pensionsharmonisierung vorzulegen, die folgenden Grund­sätzen entspricht:

Gleiche Beiträge für gleiche Leistung

Gleiche Übergangsregeln für alle, auch für Politiker

Wahrung aller Pensionsansprüche, die im alten System vor dem Stichtag erworben wurden, für alle Erwerbstätigen auf Grund der Ansprüche vor den Kürzungen der Pen­sionsreform 2003

Faire Bewertung der Ersatzzeiten, ausgehend von der Höhe des entfallenen Einkom­mens; Ausgleich der Nachteile von Frauen bis zum 7. Lebensjahr des Kindes

Verwirklichung des Grundsatzes 45/40 Jahre sind genug

Berücksichtigung von Schwerarbeit, sodass abhängig von der Dauer der Schwerarbeit ein früherer abschlagsfreier Pensionsantritt möglich ist

Wahrung des früheren Pensionsantrittsalters von Frauen (fünf Jahre früher) bis 2024 (dann schrittweise Anhebung bis 2033)

Arbeitsmarkt- und gesundheitspolitische Begleitmaßnahmen für ältere ArbeitnehmerIn­nen

Erhöhung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate von Anfang an.“

*****

So weit unser Entschließungsantrag. Genau das wollen Sie ja auch nicht: die Erhö­hung der Pensionen mit der Inflationsrate.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist unser Modell, das ist das Modell der Sozialdemokratie, das ist das Modell der SPÖ, und das ist das Modell, das sozial und gerecht wäre! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Riepl ver­lesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. – Bitte.

 


14.18

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich heute wirklich, an diesem Beschluss mitwirken zu können – wirklich und von Herzen, und zwar aus zwei Gründen:


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87. Sitzung / Seite 122

Zum Ersten, weil damit einerseits ein wichtiger Beitrag für die langfristige Absicherung des Pensionssystems geleistet wird und wir damit andererseits ein transparentes, durchschaubares, für jedermann begreifbares System bekommen. (Abg. Keck: „Begreifbar“?!) Ich halte das für sich gesehen für einen hohen Wert. Die Menschen stehen ja ohnmächtig vor dieser Vielfalt von Systemen, man kann niemandem mehr etwas erklären. Das wird in Zukunft wieder möglich sein, und ich glaube, dass damit das Vertrauen in das System insgesamt sehr gestärkt wird und dass das daher ganz wichtig ist.

Wir haben dann gleiche Mindestbeitragsgrundlagen, gleiche Höchstbeitragsgrund­lagen, ein nachvollziehbares Pensionskonto, das auch die Eigenverantwortung für die Alterssicherung stärkt, fixe Aufwertungssätze – einfach gleiche Regeln für alle.

Was mich in diesem Zusammenhang auch besonders freut, ist: Wenn das so kommt, dann haben wir zwar vielleicht nicht kein Gegeneinander, aber wesentlich weniger Gegeneinander und kein Ausspielen mehr auch unter den Berufsgruppen. Die heutige Diskussion verunsichert mich allerdings wieder ein bisschen in dieser Beurteilung, aber es sollte dann auch wesentlich weniger Misstrauen zwischen den Berufsgruppen geben, dass es sich jemand „richtet“. Ich glaube, das ist auch ein Wert, der in diesem neuen System steckt (Abg. Keck: ... Schwerarbeiter?), der ein Wert für die Zukunft ist und der den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärkt.

Natürlich stellt sich dieser Effekt nicht sofort ein, weil wir lange Übergangszeiten haben, obwohl wir sagen müssen, dass ab 1. Jänner 2005 bereits mehr als 70 Prozent der Beitragszahler in diesem neuen System sein werden.

Es ist richtig, dass die Verwaltung komplex und schwierig ist und dass durch die Über­gangszeiten der notwendige Vertrauensschutz für die betroffenen Berufsgruppen ein­geführt wird. Aber hätte man, was notwendig gewesen wäre, vor 15 oder 20 Jahren begonnen, diese Dinge einzuführen, dann hätte man heute die Hälfte des Weges schon hinter sich. Leider haben wir viele Jahre verloren. (Abg. Mag. Lapp: Das glauben Sie doch selber nicht! – Abg. Verzetnitsch: Der Bundeskanzler hat 1997 gesagt, es ist alles gesichert!) – Wer hat denn immer den Sozialminister gestellt? Darüber hat es keine Debatte gegeben.

Aber eine Bemerkung kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Wie gehen Sie in dieser Diskussion vor? – Sie pflegen und stärken vermeintliche Individualansprüche. (Abg. Csörgits: Welche?) Sie tun so, als gäbe es ein moralisches Recht, früher in Pension zu gehen. Jetzt reden wir nicht von ... (Abg. Verzetnitsch: Wer sagt das? Wo steht das?) – Sie stärken in dieser Debatte nicht das Solidardenken, sondern Sie stärken ein Anspruchsdenken, ohne eine Antwort auf das Ganze zu haben, ohne eine Antwort für die Jugend zu haben. (Rufe bei der SPÖ: Wieso? – Abg. Riepl: Können Sie das auch begründen, was Sie sagen?)

Dieses Verhalten ist unerträglich. Sie sagen nie dazu, dass die Lebenserwartung der Menschen von Jahr zu Jahr steigt und dass wesentlich mehr Jahre Pensionen bezo­gen werden. Es ist ein hoher Wert, dass wir eine hohe Lebenserwartung haben, aber Sie müssen das auch dazusagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, dass Sie bei der Diskussion in der Öffentlichkeit, so wie sie geführt wird, so wie die Bürgerinnen und Bürger das sehen, diesbezüglich niemandem etwas vor­machen müssen und können (Abg. Csörgits: Das müssen Sie Ihren Kollegen sagen!), weil die Leute nämlich klüger sind, als es Ihre Parteipropaganda zum Ausdruck bringt. (Beifall bei der ÖVP.)

14.22

 



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87. Sitzung / Seite 123

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. (Abg. Riepl: Endlich wird es sachlich! – Abg. Mag. Lapp – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das kann ich nicht versprechen!)

 


14.22

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Nach diesem treuherzigen Redebeitrag des Kollegen vor mir, der davon gesprochen hat, wie transparent, wie harmonisch und harmonisiert jetzt alles sei, muss ich sagen: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen! Ich habe ge­hört, dass bei Ihnen die Leute hinausgeschmissen werden, wenn sie konkrete Infor­mationen darüber haben wollen, wie es im neuen System ausschaut. So schaut Ihre Informationspolitik aus! Die muss einmal bei Ihnen beginnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses „Jahrhundertreformwerk“, das man wirklich unter doppelte Anführungszeichen setzen muss, weist weder Transparenz noch Harmonie und auch keine Gerechtigkeit auf. Im Gegenteil! Sie schreiben Ungleichheiten fort.

Unter der Regierung Kreisky gab es in den siebziger Jahren schon erste Harmonisie­rungsschritte, als die Bauern und die Selbständigen in das Versicherungssystem kamen. Die Regierung Schüssel schaut nicht auf alle Bevölkerungsgruppen, sie versucht nicht, alle Bevölkerungsgruppen sozusagen unterzubringen und zu versorgen. Ganz im Gegenteil. Da wird nur auf die eigene Klientel geschaut und die FPÖ liegt dabei der ÖVP zu Füßen. (Beifall bei der SPÖ.)

Kommen wir zu den Beitragssätzen! Die Beitragssätze bei den Bauern betragen 15 Prozent, bei den Gewerbetreibenden 17,5 Prozent und bei den ASVG-Versicherten 22,8 Prozent. Sie reden immer von 10,25 Prozent. Wenn die ArbeiterInnen und die Angestellten auch mehr Lohn bekämen, denn das ist ein Lohnbestandteil, dann wäre auch wieder Gerechtigkeit da. Trotzdem schaut es so aus, dass die ASVG-Versicherten wesentlich mehr in das System hineinbuttern.

Der Bund schießt pro Euro Pension bei den Angestellten und Arbeitern 20 Cent zu, bei den Gewerbetreibenden 51 Cent und bei den Bauern 75 Cent. – So viel zur Ge­rechtigkeit der Regierung Schüssel! Das ist ungerecht und abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie hier heraus kommen und immer wieder darüber klagen, wie schwer die Verantwortung ist, die Sie in dieser Regierung zu tragen haben, obwohl Sie eigentlich verantwortungslos handeln, muss ich Ihnen sagen: Sie werden bald von diesem Joch der Verantwortungslosigkeit befreit, die Sie unter dem Deckmantel der Verantwortung tragen. Dilettantismus und soziale Kälte finden keine Mehrheit mehr bei den Menschen in Österreich! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schöls.)

627 000 Menschen haben versucht, sich gegen die Pensionsreform 2003 demokratisch zur Wehr zu setzen, ein Zeichen zu setzen. Was ist mit diesen Menschen passiert? – Sie haben sie beiseite geschoben, Sie sind gar nicht auf die Argumente eingegangen. Ganz im Gegenteil.

Expertinnen und Experten werfen Ihnen jetzt auch vor (Abg. Großruck: Welche? Der Gusenbauer?), dass Sie das komplizierteste System der Welt vorstellen. Das zeigt auf der einen Seite den Dilettantismus, auf der anderen Seite die soziale Kälte. Sie fahren eiskalt nicht nur über 627 000 Menschen drüber, die sich an einem Volksbegehren beteiligt haben, sondern Sie fahren über alle Österreicherinnen und Österreicher drüber. Aber Sie werden die Rechnung dafür präsentiert bekommen! (Beifall bei der SPÖ.)

14.25

 



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87. Sitzung / Seite 124

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


14.26

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Frau Kollegin Lapp, da Sie zuerst von Verantwortung ge­sprochen haben, muss ich sagen, ich sehe es als absolut unverantwortlich an, wenn ein Landeshauptmannstellvertreter aus Oberösterreich alle oberösterreichischen Abge­ordneten auffordert, gegen eine Gesetzesvorlage zu stimmen, die in Zukunft für die Pensionssicherung der künftigen Generationen steht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute sehr kontroversiell die Aus­wirkungen der Pensionsharmonisierung auf die Frauen. Die Zuhörer werden wirklich schon nicht mehr wissen, wem sie glauben sollen und was eigentlich stimmt. Daher möchte ich jetzt Klarheit schaffen, und zwar durch Experten, durch unverdächtige Experten, die sicher am allerbesten wissen, wie sich dieses Pensionsmodell in Zukunft auf die Frauen auswirken wird. (Abg. Keck: Das hat man eh gemerkt ...! – Abg. Silhavy: Keine Ahnung!)

Der Pensionsexperte der Arbeiterkammer Peter Wenig stellt in der „Kleinen Zeitung“ fest: Frauen sind in Zukunft die Gewinner.

Professor Marin und Professor Mazal, die Pensionsexperten, sagen heute in der „Wiener Zeitung“: Die wirklichen Gewinner im ASVG sind die Frauen. (Abg. Mandak: Geh!)

Das heißt, die Kritik von Ihnen, von der SPÖ und den Grünen, geht eindeutig an den Fakten vorbei, denn Frauen haben endlich eine Chance auf eine eigenständige Alters­sicherung. (Abg. Mandak: Ja, aber die Höhe!) Seit Jahrzehnten – und das ist Tat­sache – sind die Pensionen für Frauen in Österreich so niedrig wie in keinem anderen Land in der EU. Über ein Drittel der 60-jährigen Frauen hat keine eigene Pension. Es ist schon fast unwürdig, wenn Frauen erst Witwen werden müssen, damit sie ver­gleichbare Pensionen wie Männer bekommen.

Ich möchte hier wiederum den Experten Marin zitieren, der in einem Interview in der Zeitschrift „NEWS“ am 14. Oktober gesagt hat:

„Für nichts davon“ – damit meint er die jetzige Situation der Frauen bezüglich der Pen­sionen – „ist die gegenwärtige Regierung verantwortlich, im Gegenteil, die Lage der Frauen wird sich deutlich verbessern.“

Die Lage wird sich verbessern, weil in Zukunft die Kindererziehungszeiten endlich als Leistungen anerkannt und in den Pensionen entsprechend berücksichtigt werden.

Die SPÖ hat nicht nur verantwortungslose und sehr unseriöse Aussagen im Laufe dieser ganzen Debatte getätigt, Sie verstricken sich auch ständig in Widersprüche. Damit meine ich insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Teilzeitarbeit. Frau Kollegin Csörgits hat gesagt, Teilzeitbeschäftigung sei eine Pensionsfalle. Andererseits konnte es Ihnen bei den Teilzeit-Debatten nicht weit reichend genug sein.

Ich würde vorschlagen: Lesen Sie einmal die Vorlage genau! (Abg. Mag. Lapp: Haben Sie sie schon gelesen?) Für vier Jahre Kindererziehung wird die Beitragsgrundlage sowohl von der Teilzeitarbeit als auch jene von 1 350 € zusammengezählt, also addiert, was bedeutet, dass die Frauen eine viel höhere Beitragsgrundlage haben. (Abg. Verzetnitsch: Sie müssen das durch 14 dividieren!)

Insbesondere für die Pensionen der Frauen kann man eindeutig sagen, dass das vorliegende Modell dieses Pensionsgesetzes eine praktische Sache für Frauen mit


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Kindern darstellt. Diese Politik berücksichtigt die ganz besonderen Lebenssituationen von Frauen. Ehemalige Frauenministerinnen der SPÖ könnten froh sein, wenn sie Ähnliches zustande gebracht hätten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


14.30

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Zuerst zum Kollegen Wöginger, der so vollmundig über das Drei-Säulen-Modell und die private Vorsorge gesprochen hat. Herr Kollege Wöginger, ich sehe Sie im Moment nicht, aber man wird Ihnen das sicherlich ausrichten. (Abg. Großruck: Glaube ich nicht!) In den „Oberösterreichische Nachrichten“ steht: Privatpension: Nicht jeder kann privat vorsorgen.

Zur Privatpension ist noch etwas Weiteres zu sagen, was Ihnen bis jetzt anscheinend verloren gegangen ist: Bei einer privaten Vorsorge kommt es auch darauf an, wie auf dem Kapitalmarkt spekuliert wird. Dass da Spekulationen in die Hose gehen können und dann ganz einfach keine Leistungen erfolgen, das, glaube ich, braucht man Ihnen nicht zu sagen – oder vielleicht muss man Ihnen, Kollege Großruck, das ganz besond­ers sagen. (Abg. Großruck: Sie reden mit einem fiktiven Gegner! Herr Wöginger ist nicht da!) Das kann man in der letzten Zeit den Medien entnehmen. – So viel zu dem. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt komme ich zur Kollegin Achleitner. Liebe Kollegin Achleitner – ich kann gleich auch Frau Kollegin Steibl und Frau Kollegin Partik-Pablé ansprechen –: Sie dürften in der Vergangenheit nicht ganz auf dem Laufenden gewesen sein, denn es dürfte Ihnen bis jetzt entgangen sein, dass im Jahre 1993 – das waren die Zeiten der großen Koalition, nur zu Ihrer Information – zum ersten Mal Kinderbetreuungszeiten angerech­net worden sind, nämlich in der Höhe von vier Jahren. (Abg. Marek: Nur als Ersatzzeiten!) – Ich komme gleich dazu, Christine, nur keine Bange. – Damals gab es einen Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren, das heißt, dass es nicht unbedingt immer notwendig war und zum Tragen gekommen ist, dass die Kinder­betreuungs­zeiten zur Pensionsbemessung herangezogen worden sind, weil noch genügend an­dere Zeiten vorhanden waren.

Jetzt sagen Sie, sehr geschätzte Mitglieder der Bundesregierung und Abgeordnete der ÖVP, dass das, was Sie da gemacht haben, angeblich etwas ganz Tolles ist. Wie schaut es denn tatsächlich aus? – Sie bewerten die Kinderbetreuungszeiten nicht, wie Sie immer sagen, mit 1 350 €, sondern konkret mit 1 157 €, weil im Gesetz steht, dass das nur zwölf Mal erfolgt. Sie müssen es aber 14 Mal heranziehen – und damit sind es nur 1 157 €.

Das klingt zwar im ersten Moment recht gut, aber Sie sagen nicht dazu – und das ist das Entscheidende; das habe ich auch versucht Ihnen im Sozialausschuss zu erklä­ren –, dass es in diesem Zusammenhang ganz wichtig ist, dass sich auch das Ausmaß des Durchrechnungszeitraumes deutlich erhöhen wird. Lebenslange Durchrechnung bedeutet, dass genau diese Kinderbetreuungszeiten höher bewertet werden müssen, denn sonst frisst das die Teilzeitbeschäftigung auf, meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen das noch einmal in aller Deutlichkeit.

Dazu muss man auch noch sagen, dass die Frauen genau durch diese Regelung niedrigere Pensionen bekommen werden, denn Frauen sind ganz einfach länger in Teilzeitbeschäftigung. Sie haben auch Maßnahmen dahin gehend gesetzt, zum Bei-


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spiel durch das Kinderbetreuungsgeld, dass Frauen wesentlich schwieriger wieder zurück in den Beruf kommen können.

Dank Ihrer Politik, sehr geschätzter Herr Kollege Dolinschek, ist es auch so, dass Frauen sehr viel länger arbeitslos sind. Wenn Sie immer wieder sagen, dass wir eine hohe Frauenerwerbsquote haben, dann ist das darauf zurückzuführen, dass Frauen vorwiegend in Teilzeitbeschäftigung sind. (Abg. Dolinschek: Sehen Sie zu, dass Frauen mehr verdienen!) Nehmen Sie das endlich einmal zur Kenntnis und schauen Sie sich eine Statistik dazu an! (Beifall bei der SPÖ.)

Das heißt, Ihre Politik ist weder sozial noch frauenfreundlich, sondern Ihre Politik ist schlicht und ergreifend unsozial. Nehmen Sie das endlich einmal zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ. – Bravoruf des Abg. Keck.)

Wenn Sie ständig sagen, es sei jetzt die tollste Errungenschaft in diesem Hohen Haus, dass Frauen nach bisher 15 Jahren nun schon, wenn sie nur sieben Jahre erwerbstätig waren, eine eigene Pension haben, dann schauen Sie sich einmal an, wie hoch diese Pensionen sind, sehr geschätzte Damen und Herren! Wenn man nämlich sieben Jahre Erwerbstätigkeit hernimmt und sich anschaut, dass der Durchschnitt ... (Abg. Groß­ruck: Das ist peinlich!) – Wenn jemand peinlich ist, dann sind das Sie! Aber das ist auch kein Problem, das halte ich schon aus.

Wenn man das durchschnittliche Einkommen hernimmt, das Medianeinkommen, und dann auf diese 15 Jahre die Kinderbetreuungszeiten anrechnet, dann kommt man auf eine Pensionshöhe für Frauen, die Sie als ach so hervorragende Leistung empfehlen, von 360 € und 45 Cent. (Abg. Dolinschek: Das stimmt nicht! Das ist falsch!) Von dieser Pension kann keine Frau leben, das sei Ihnen auch noch ins Stammbuch geschrieben.

Sie betreiben durch Ihre arrogante und dilettantische Politik wirklich ein Herunter­wirtschaften der Sozialpolitik der guten Jahre und Sie diskriminieren die Frauen ganz besonders bei dieser Pensionsreform.

Sie haben eine historische Chance verpasst. Ihre Politik ist undemokratisch. Diese Regierung ist der Inbegriff der sozialen Kälte, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Auf Wiedersehen!)

14.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. – Bitte.

 


14.35

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Csörgits, ich komme noch auf Ihre Argumente zu sprechen, das ist ja keine neue Diskussion. Es sind immer die gleichen Dinge, die Sie sagen. Es passt Ihnen einfach parteipolitisch nicht in den Kram, dass wir von dieser Regierung jetzt das umsetzen, was auch Sie von Seiten der Gewerkschaftsfrauen seit Jahren gefordert haben. Das ist die Wahrheit. Das passt Ihnen nicht in den Kram, Sie wollen es einfach nicht wahrhaben. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Achleitner hat es vorhin schon gesagt. Sogar Ihre AK-Experten sagen, dass gerade die Frauen die Gewinnerinnen dieser Pensionsharmonisierung sind. (Abg. Riepl: Das ist ja nicht wahr!) Sie wollen es nicht wahrhaben, weil es Ihnen partei­politisch nicht in den Kram passt! Es verlässt Sie immer – das hat heute auch schon unser Klubobmann Molterer in der Früh gesagt – dann der Mut, wenn es darum geht, Reformen zu beschließen, mutig zu sein und in diesem Fall gerade auch Verbes­serungen für Frauen zu erreichen. Dann verlässt Sie der Mut, dann sind Sie nicht mit


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im Boot, dann verabschieden Sie sich. Das ist keine seriöse Politik für die Frauen, das hilft den Frauen auch nicht weiter. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Lapp, das, was Sie heute hier geboten haben, ist wirklich unseriös. Die Regierungsparteien sind weder unverantwortlich, noch werfen wir jemanden, der eine Information von uns haben will, hinaus. Wie kommen Sie auf so etwas?

Wir empfinden Regierungsverantwortung nicht als Joch! Ganz im Gegenteil, wir ar­beiten gerne für die Menschen in diesem Lande, wir arbeiten gut für die Menschen in diesem Lande – und das spüren diese auch! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dolinschek. – Abg. Krainer: Waren Sie nicht Spitzenkandidatin?)

Wissen Sie, Frau Kollegin Csörgits, was für mich gute Frauenpolitik ist? – Frauenpolitik bedeutet für uns von Seiten der Regierungsparteien, Rahmenbedingungen zu schaf­fen, auch für jene Frauen, die bereit sind, ihre Erwerbstätigkeit zu Gunsten von Kinder­betreuung, zu Gunsten von anderen Betreuungspflichten zu unterbrechen. Für uns ist es wichtig, dass diese Frauen nicht dafür bestraft werden, sondern dass sie trotzdem eine eigenständige Alterssicherung erwerben können.

Das ist eine Trendumkehr. Das ist der neue Weg dieser Regierung: weg von einem Versorgungsprinzip hin zu einer eigenständigen Altersversorgung von Frauen. Das macht den Unterschied zwischen Ihren Forderungen und unserer Arbeit aus. (Abg. Mag. Trunk: Da haben Sie in Kärnten nein gesagt! Zehn Jahre!)

Diese Bundesregierung, meine Damen und Herren, investiert 1 Milliarde € in die bes­sere Bewertung von Ersatzzeiten, in die bessere Bewertung von Kinderbetreuungs­zeiten. Und da sagen Sie, das ist Kleingeld, das ist eine Kleinigkeit? (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Jahrelang haben Sie das gefordert, jetzt gibt es 1 Milliarde € dafür. Im alten System, Frau Kollegin, haben Zehntausende Frauen keine eigenständige Pension, weil sie eben nicht auf diese 15 Erwerbsjahre gekommen sind. In Zukunft reichen sieben Er­werbsjahre plus Versicherungszeiten aus. Das ist gerade für Frauen mit Kindern ein ganz enormer Vorteil. Nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis! (Abg. Silhavy: Frauen mit Almosen abspeisen!) Sie selbst haben das jahrelang gefordert. Jetzt, weil wir es umsetzen, tun Sie so, als wäre das kein Erfolg. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dolinschek.)

Zu den Kindererziehungszeiten, Frau Kollegin Csörgits, weil Sie das vorhin ange­sprochen haben: vier Jahre lang 1 350 €, zwölf Mal im Jahr. Das ist mehr, als viele Frauen, wenn sie im Erwerb stünden, auf ihr Pensionskonto gutgeschrieben bekämen. Und sie bekommen das additiv zum etwaigen Arbeitsentgelt. Additiv, das heißt dazu! Verstehen Sie das nicht, oder wollen Sie es einfach nicht verstehen? – Ich glaube, Sie wollen es nicht verstehen, weil Sie einfach nicht anerkennen wollen, dass diese Regie­rung, nachdem Sie jahrzehntelang in Verantwortung waren und das alles nicht ge­macht haben, das jetzt, gerade auch im Interesse der Frauen, umsetzt. Sie wollen es einfach nicht wahrhaben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gäbe jetzt natürlich noch eine ganze Menge zu sagen: die besseren Ersatzzeiten, gerade in Bezug auf die Bemessung bei der Arbeitslosenversicherung oder für Zeiten des Notstandshilfebezugs. Es ist gerade für Frauen ganz wichtig, dass das Partnerein­kommen nicht mehr angerechnet wird. All das blenden Sie aus. Das sind aber Fakten, das sind Tatsachen, das können Sie nicht verdrängen, auch wenn Sie noch so laut hier heraußen schreien. Das ist jetzt wirklich die letzte Chance in dieser letzten Diskus­sionsrunde. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Überzeugen werden wir Sie ohnehin nicht können, aber Sie werden die Verantwortung dafür tragen müssen, dass Sie wieder einmal nicht mit im Boot sind wie schon so oft –


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dass Sie wieder einmal nicht mit im Boot sind, nämlich dann, wenn es darum geht, für die Frauen in Österreich etwas ganz Entscheidendes zu erreichen und umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich schließe meine Ausführungen mit dem Urteil des Exper­ten Wolfgang Mazal, der gesagt hat – ich zitiere –: Frauen sind die Gewinnerinnen dieser Pensionsharmonisierung! – Das ist einfach eine Tatsache!

Ich darf noch eine letzte Anmerkung machen, weil ich nicht mehr die Zeit dazu gehabt habe, eine Berichtigung anzubringen: Es gibt im Abänderungsantrag einen redaktionel­len Fehler, und einer der nächsten Redner wird dann auf diesen zu sprechen kom­men. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.40

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Riepl hat in seiner Rede einen offensichtlichen Fehler in einer Fragebeantwortung beanstandet. Ich darf daher korrigieren:

In der Anfragebeantwortung 266/JAB mit der Geschäftszahl 17.001/22-I/B/7/2004 muss es – wie mir auf Rückfrage mitgeteilt wurde – bei den Einsparungen bei den Beamten richtig „28 Millionen Euro“ anstatt „28 Milliarden Euro“ heißen.

Herr Kollege Riepl, ich danke Ihnen, dass Ihnen dieser Fehler in der Beantwortung aufgefallen ist! (Ruf bei der SPÖ: Er schaut ja genau!)

14.41

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dobnigg. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.41

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe nicht, dass Sie von ÖVP und FPÖ diese ungerechte, unsoziale und unfaire Pensions­harmonisierung so euphorisch bejubeln. Es sagte doch Bernd Marin – das ist heute in der „Kronen Zeitung“ zu lesen (der Redner hält die betreffende Zeitungsseite in die Höhe) –, „das Herumdoktern bis zuletzt sei ‚ein Ausdruck der Hilflosigkeit‘. Keiner kenne sich mehr aus.“ – Bernd Marin war von Anfang an als Experte bei Ihnen in der Regierung mit eingebunden.

Ich darf Sie noch mit folgenden zwei Aussagen konfrontieren:

Erste Aussage: Dieses Pensionsharmonisierungsgesetz, das heute mit ÖVP/FPÖ-Mehrheit beschlossen wird, verdient diese Bezeichnung nicht.

Zweite Aussage: Die so genannte Harmonisierung „verlässt die Prinzipien der Christ­lichen Soziallehre, des Solidaritäts- und Gemeinwohlprinzips und gehört gehörig ver­bessert.“

Diese beiden Aussagen – ich stehe dazu wirklich zu 100 Prozent – stammen nicht von mir. Die erste Aussage stammt von der Aktionsgemeinschaft unabhängiger und frei­heitlicher Eisenbahner, und die zweite Aussage stammt vom FCG-Vorsitzenden Karl Klein, für den ihre Pensionsharmonisierung ebenso weder gerecht noch zukunfts­wei­send ist.


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Ein ebenso interessanter Punkt (Zwischenruf des Abg. Grillitsch) – Kollege Grillitsch, hör zu, das ist sehr interessant, da sind nämlich viele betroffen! –, der mir sehr große Sorgen bereitet, ist folgender: Sie, Frau Staatssekretärin, haben mir auf meine Frage im Budgetausschuss, ob Änderungen im Bereich der Invaliditätspension geplant sind, die Auskunft erteilt, dass es da zu keinen Änderungen kommen wird. Herr Sozial­minister Haupt hat mir auf eine gleich lautende schriftliche Anfrage jedoch folgende Antwort gegeben, welche nun auch in schriftlicher Form vorliegt – ich zitiere –:

„Im Koalitionsabkommen der derzeitigen Regierungsparteien wurde die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Invalidität vereinbart. Das Ergebnis dieses Arbeitskreises ist abzuwarten.“ – Anfragebeantwortung 300/JBA vom 3. November 2004.

Es gibt also sogar innerhalb eines Ministeriums unterschiedliche Aussagen.

Angesichts dessen, was bisher von dieser Regierung schon an Unsozialem und Ungerechtem beschlossen wurde, müssen sich die invaliden Menschen auf das Ärgste gefasst machen. (Zwischenruf des Abg. Prinz.)

Aber auch die bestehenden Pensionen werden in bloß 20 Jahren auf Grund ihrer Abwertungspolitik fast die Hälfte ihres Realwertes verlieren – und das, obwohl Sozial­minister Haupt seit seinem Amtsantritt immer wieder versprochen hat, dass die Pen­sionen wertgesichert werden. Dies ist jedoch bis heute nicht geschehen. Im Gegenteil, 90 Prozent der Pensionsbezieher erhalten auch im nächsten Jahr nicht die Inflation abgegolten.

Der diesbezügliche Entschließungsantrag der SPÖ, der gestern von mir hier im Plenum eingebracht wurde, fand natürlich – wie sollte es anders sein! – keine Zustim­mung von ÖVP und FPÖ. Damit haben Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, ein weiteres Mal ihre negative und unsoziale Einstellung gegenüber unseren älteren Menschen sehr deutlich – wirklich sehr deutlich – unter Beweis gestellt. (Zwi­schenruf des Abg. Grillitsch.)

Zu der großen Verherrlichung der privaten Vorsorge Ihrerseits: Für die Älteren ist die Zeit zu kurz, um privat vorzusorgen, und für die Jüngeren ist es bei den geringen Ein­kommen und auf Grund dessen, dass sie bei der Hausstandsgründung sind, sehr schwierig, persönlich vorzusorgen.

Wirklich sehr herzlich bedanken möchte ich mich von dieser Stelle aus bei allen 627 000 Menschen in Österreich, die das Pensions-Volksbegehren unterschrieben haben. Leider wurden auch deren voll berechtigte Anliegen von Ihnen mit Mehrheit abgelehnt und ignoriert.

Zum Abschluss meiner Ausführungen auch einige Worte zur ÖVP und zur FPÖ: Pilo­ten, die ab 60 Jahren nicht mehr fliegen dürfen, hat Kollege Tancsits, Sozial­sprecher der ÖVP, seinerzeit bei der Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 61,5 Jahre sehr zynisch empfohlen, sie mögen doch auf Grund ihrer Auslands- und Fremdsprachen­kenntnisse als Fremdenführer auftreten.

Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Tancsits! Ich darf Sie heute fragen: Sollen die Piloten in Zukunft nun fünf Jahre als Fremdenführer tätig sein? – Im Ausschuss sind Sie mir die Antwort darauf schuldig geblieben. (Abg. Mag. Tancsits: Besser als Pensionist zu sein!)

Jetzt einige Worte zur FPÖ: Die FPÖ kann sich anscheinend von ihrem Exobmann und „einfachen Parteimitglied“ Jörg Haider immer noch nicht emanzipieren. In Anlehnung an ihn, bei dem es immer geheißen hat: Ich bin schon weg!, Bin wieder da!, Bin wieder weg!, heißt es bei der FPÖ hier im Nationalart: Ich fall’ um!, Ich steh’ auf!, Ich fall’ um!,


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und in Kürze wird es heißen: Ich bleib’ liegen! – von der ÖVP zur Strecke gebracht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen jedenfalls für faire, soziale und gerechte Pensionen – und zwar, was sehr wichtig ist, für alle Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der SPÖ.)

14.46

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


14.46

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretär! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Dobnigg, Sie haben heute die Eisenbahnergewerkschaft zitiert. Ich glaube, das ist das falsche Beispiel, denn gerade dort gibt es Reformbedarf, und dem werden wir auch nach­kom­men.

Hier war die Rede von „negativer, unsozialer Einstellung“. – Es ist eine negative, unsoziale Einstellung Ihrer Fraktion, bei solch einem zukunftsoffensiven Projekt, wie es gerade die Pensionsharmonisierung ist, nicht mitzustimmen. Das ist unsozial und ungerecht gegenüber der Jugend und der Generation zwischen 30 und 40! (Abg. Keck: Unfair! Ungerecht! Unsozial!)

Ich bin stolz darauf, dass wir heute diese Pensionsreform beschließen, die Harmonisie­rung umsetzen. Ich erinnere mich noch gut daran, dass Sie gesagt haben: Das wird diese Regierung nicht schaffen! – Na klar! Sozialminister Dallinger hat es schon vor 30 Jahren eingefordert, und in 30 Jahren Regierung habt ihr gar nichts zustande ge­bracht, gar nichts umgesetzt! Aber nun kritisiert ihr, während wir wirklich für die Zukunft kämpfen. Gerade bei den Pensionen kommen von eurer Seite Vorwürfe. Das ist ja lächerlich! (Abg. Keck: Außer Benachteiligungen habt Ihr auch nichts zustande gebracht!)

Wenn Sie heute kritisieren, dass manche Berufsgruppen – die Landesbediensteten, die Gemeindebediensteten – nicht in dieser Harmonisierung enthalten sind, dann gebe ich Ihnen Recht! Das stimmt! Aber mir kommt es schon fast so vor, als ob es ein Auftrag vom Bürgermeister von Wien, Herrn Häupl, wäre, dass gerade die Privilegien der Landesbediensteten in Wien geschützt werden. Da fordere ich Sie auf: Stimmen Sie mit! Bilden wir eine Zwei-Drittel-Mehrheit! Wir sind bereit, auch diese Berufsgruppe in die Harmonisierung mit hineinzunehmen! Ich glaube, dass damit jeder von uns einverstanden wäre. Ihr müsst allerdings dazu die Bereitschaft zeigen, es auch umzu­setzen.

Aber was tut ihr? – Die Gewerkschaft zu zwingen, dass sie nicht an den Verhand­lungen teilnimmt (Abg. Csörgits: Haben Sie das nicht verstanden?), und bei jenen Dingen, bei welchen die Privilegien der Sozialdemokratie angegriffen werden, nicht mitzugehen, das ist eine Vorgangsweise, angesichts welcher ich mich an Ihrer Stelle ganz ruhig verhalten und mich besser nicht zu Wort melden würde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben das Problem, dass zwischen den Arbeitenden und den Pensionisten heute ein Verhältnis von 3 : 1 besteht und es im Jahr 2030 ein solches von 1 : 1 geben wird. Das heißt, es muss dafür gesorgt werden, dass das finanzierbar ist. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht!) Ja sicher, das zeigen Studien, das sind Fakten!

Wir sind angetreten, das zu ändern, wir sind angetreten, auch für die Jugend, auch für die nächste Generation Zukunftspolitik zu machen. Und die machen wir auch! Deshalb wird heute diese Harmonisierungs- und Pensionsreform auch umgesetzt und beschlos-


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sen – auch ohne Mithilfe! Ich hoffe, dass sich die Menschen in Österreich daran erinnern werden, wer nicht mitgestimmt hat. (Abg. Dobnigg: Die werden sich am Wahltag erinnern!)

Wir haben uns jahrelang Gedanken über die Pensionssicherung gemacht, und diese Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dauerhaft für die Zukunft zu sorgen, und zwar tut sie das mit folgenden drei Schritten:

Schritt eins: Die staatliche Pension muss immer gewährt werden.

Schritt zwei: Die Schaffung einer betrieblichen Vorsorge. – Bis jetzt habe ich von Ihnen noch kein Dankeschön dafür gehört, dass wir die „Abfertigung neu“ umgesetzt haben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, das ist ein zukunftsorientierter Schritt.

Schritt drei: unterstützte Eigenvorsorge. – Da ist natürlich eine gewisse Eigenverant­wortung erforderlich.

Da Sie, Herr Abgeordneter Dobnigg, vorhin gemeint haben, dass man den Familien die Hausstandsgründung erschwert, muss ich Ihnen sagen (Zwischenruf des Abg. Dob­nigg): Es hat noch keine Regierung gegeben, die so viel für die Familien getan hat, wie diese Regierung! So etwas hat es noch nie gegeben! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dobnigg.) Es ist in ganz Europa unbestritten, dass wir in der Familienpolitik die Nummer 1 sind. Das werden wir auch weiterhin bleiben.

Bei uns zählt der Grundsatz – und das ist ein Vertrauensgrundsatz –: 45 Arbeitsjahre, mit 65 Jahren in Pension gehen und 80 Prozent bei der Pension. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dobnigg.) Das ist ein Vertrauensgrundsatz, und diesen werden wir auch weiterhin einhalten.

Bei den Frauen, wo wir auch indirekt für die Familien etwas tun, ist es auch klar: Die sieben Jahre Kinderersatzzeiten, das ist doch eine Leistung! Mit 15 Jahren die Berech­tigung zu haben, in Pension zu gehen, das ist doch etwas! Das ist doch nicht gar nichts! Sie tun aber so.

Die Errungenschaften, das, was wir für die Frauen, für die Familien, für die nächsten Generationen umsetzen, machen Sie schlecht! Sie verunsichern damit die Leute! Mit falschen Plakaten wird da agiert, weil Sie nicht mehr fähig sind, Anträge durchzulesen. (Zwischenruf des Abg. Dobnigg.)

Dann ist es noch so, dass wir uns für unsere gute Politik bei Ihnen rechtfertigen müssen. Das tun wir nicht! Wir stehen zu dieser unserer Politik, denn diese Politik ist eine gute Politik, diese Politik ist eine zukunftsorientierte Politik. Wir werden das Pen­sionsharmonisierungsgesetz beschließen – auch ohne Ihre Zustimmung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.

 


14.51

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung zerschlägt nun auch noch die Reste des Pensions-, Gesundheits- und Sozialsystems (Zwischenrufe bei der ÖVP), und Sie verkaufen diese Reformen auch noch als Verbesserung, obwohl die Bevölkerung tagtäglich die Verschlech­terun­gen hautnah zu spüren bekommt. Aber das können Sie – das ist mir schon klar! – gar nicht mehr nachvollziehen, so weit weg sind Sie von den arbeitenden Bevölkerungs­schichten (Abg. Amon: In welchem Land leben Sie?), so realitätsfern und abgehoben. Und das, was Kollegin Scheucher vorhin als Beispiel für so genannte Supersignale an


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die Frauen gebracht hat, lehnen wir schlichtweg als zynische Almosenpolitik für die Frauen ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Schlimmste aber ist, meine Damen und Herren, dass Sie der heutigen Jugend vorgaukeln: Wir machen das heute, damit eure Pensionen gesichert sind! Wenn Sie mit der Jugend einmal reden würden, dann könnten Sie große Resignation feststellen (Abg. Amon: Weil Sie 30 Jahre nichts gemacht haben!), dann könnten Sie Aussagen wie diese hören: Welche Aussichten haben wir auf Jobs? Welche Aussichten haben wir auf höhere Löhne? Wir können immer mehr Steuern zahlen, uns sind aber exis­tenzsichernde Pensionen nicht mehr sicher! (Abg. Lichtenegger: Erklären Sie der Jugend, warum das so ist! Wegen Ihrer jahrelangen Regierung!) – Das sind die Perspektiven, die Sie der heutigen Jugend geben! Und das lehnen wir als verantwor­tungslos ab! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie verlagern die staatliche Aufgabe der Pensionsversicherung in die Privatvorsorge und setzen die Menschen, sofern sie sich das überhaupt leisten können, dem spekulativen Kapitalmarkt aus. Auch das lehnen wir ab, meine Damen und Herren!

Meine Nachbarin ist 25 Jahre alt, allein stehend, gelernte Kellnerin, in einem Hotel in Saalbach beschäftigt, verdient rund 1 000 € brutto, ist zweimal im Jahr arbeitslos, 6 bis 7 Monate im Jahr beschäftigt, 5 bis 6 Monate arbeitslos – der Tagsatz in der Arbeits­losigkeit beträgt 16,71 €, das sind ungefähr 500 € im Monat. Sie hat mich letztens gefragt: Wie soll ich mir von diesem Einkommen noch eine Privatvorsorge leisten? (Abg. Wittauer: Dass Sie jemand was fragt bei der Pension, das glaube ich Ihnen!) Möglicherweise möchte ich noch Kinder haben. Ich brauche dann eine qualifizierte Teilzeitstelle. Ich habe das Pensions-Volksbegehren unterschrieben, und ich fühle mich bei dieser Pensionsreform als Verliererin. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)

Welche Perspektive, Herr Wittauer, geben Sie dieser Frau? – Man kann natürlich sagen: Sie soll sich höher qualifizieren lassen, sie soll einen besseren Job annehmen, damit sie mehr verdient!, in dem Wissen, wie schwierig es in ländlichen Regionen ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittauer.) Sie wissen genau, dass sie keine qualifi­zierte Teilzeitstelle erhalten wird und dass sie diese Defizite bis in die Pension nicht mehr aufholen kann.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! In Ihrer Regierungsvorlage sind keine arbeitsmarktpolitischen Begleitmaßnahmen zu finden. Sie machen sich keine Gedanken darüber, wie die Situation bei den Wiedereinsteigerinnen tatsächlich ist. Sie machen sich keine Gedanken darüber, wie es zu besseren durchschnittlichen Einkommen kommen kann. Sie haben keine Idee für eine aktive Arbeitsmarktpolitik für Ältere.

Meine Damen und Herren! Die Menschen fühlen sich in unserem Land durch die Reformen dieser Bundesregierung um ihre soziale Absicherung und um ihre Rechte betrogen. Versicherung heißt, dass man eine Absicherung im Alter hat.

Wir wollen nicht, dass Sie die wenigen Reichen immer reicher machen (anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP) und den Großteil der österreichischen Bevölkerung auf dem Weg in den Ruhestand immer ärmer. Diese Pensionsreform ist nicht fair und nicht gerecht und ist daher abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ.)

14.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



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14.55

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wittauer hat in seiner Rede behauptet, die Altenbelastungsquote, also das Verhältnis zwischen Älteren und Erwerbstätigen, werde auf 1 : 1 ansteigen. – Das ist unrichtig! (Präsiden­tin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Wittauer, Sie haben nicht einmal die Unterlagen, die alten Unterlagen gelesen. In den Unterlagen des Ministeriums heißt es – ich zitiere –:

„Die Altenbelastungsquote – das Verhältnis der über 64-Jährigen zu den 15- bis 64-Jährigen – erfährt bis zum Jahr 2020 einen eher moderaten Anstieg: Von derzeit 246 auf 305 im Jahr 2020. Im Zeitraum 2020 bis 2035 erfolgt ein scharfer Anstieg, und zwar auf 451, in den letzten 15 Jahren bis 2050 ist der Anstieg wiederum eher moderat: Die Altenbelastungsquote liegt bei 507 im Jahr 2050.“ – Zitatende.

Das heißt übersetzt: Im Jahr 2007 kommen auf 1 000 Erwerbstätige 507 Pensionis­ten. – Es tut mir Leid, Herr Kollege, Sie müssen lesen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.56

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Amon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.57

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, genau das ist das Problem! Sie haben es ja richtig zitiert. Im Jahre 2007 haben wir dann ein Verhältnis von etwa 1 : 2, das sich dann weiter verschärft in Richtung eines Verhältnisses von 1 : 1. (Abg. Öllinger: Nein, das stimmt ja nicht!) Genau das ist ja das Problem, das Sie aber schlicht negieren!

Die Kollegin, die das auch angesprochen hat, hat gemeint, dass eine Versicherung von der Bezeichnung her eben Sicherheit geben soll. Das Problem ist nur, dass der Begriff „Versicherung“ irreführend ist. Üblicherweise gibt es bei der Versicherung eine Veran­lagung, es gibt eine Kapitaldeckung, und entsprechend dieser Erträge erfolgt dann auch eine Auszahlung. Das ist bei dem Pensionssystem, das wir haben, das ja ein Umlagesystem ist, nicht der Fall! Deshalb spielt eben die Umlage, also das Verhältnis zwischen jenen, die im Erwerb stehen, und jenen, die eine Pension erhalten, eine gravierende Rolle.

Wenn heute das Verhältnis so ist, dass zweieinhalb Erwerbstätige für einen in Pension Befindlichen bezahlen und im Jahre 2030 dieses Verhältnis etwa 1 : 1 sein wird und wenn man dann noch die Ausbildungszeiten in Betracht zieht – in den siebziger Jahren lag der Durchschnitt etwa bei 18,5 Jahren, also sozusagen Vorerwerbszeit, im Jahre 2001 jedoch bereits bei 21 Jahren – und berücksichtigt, dass sich die Verweildauer in der Pension im Zusammenhang mit der Lebenserwartung verändert hat – im Jahre 1970 war die Verweildauer in der Pension 8,8 Jahre, im Jahre 2001 war die Verweil­dauer in der Pension bereits 20,3 Jahre –, wenn man also einerseits den demo­graphischen Faktor hernimmt und auf der anderen Seite die Verlängerung der Aus­bildungs­zeiten und die gesteigerte Lebenserwartung in Betracht zieht, dann kann im Grunde genommen jeder Volksschüler nachrechnen, dass sich das im Umlagesystem, wenn wir nicht die Maßnahmen setzen, die wir jetzt setzen, nicht ausgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Grund dafür, dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, insbe­sondere jene von der Sozialdemokratie, heute derart aggressiv und nervös auf die vorgelegte Reform reagieren, ist schlicht und einfach der, dass Sie viel zu lange zuge-


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schaut haben. Diese Maßnahmen sind notwendig, weil 30 Jahre lang keine aus­reichenden Reformen gesetzt wurden! (Abg. Riepl: Das stimmt ja nicht!)

Einer, den ich sehr schätze – insbesondere aus der Literatur; persönlich habe ich ihn auf Grund seines frühen Unfalltodes nicht kennen lernen können –, nämlich der frühere Sozialminister Alfred Dallinger, hat genau jenes Problem schon vor über 30 Jahren erkannt. Er hat dieses Problem erkannt – alleine, es waren die Parteivorsitzenden und die Parteivorstände der SPÖ, die diese Frage immer wieder abgedreht und gesagt haben: Wir greifen dieses Thema nicht an! – Das ist das Problem! (Abg. Dobnigg: ... der Schüssel ... gesagt hat, jetzt ist es genug!)

Diese Bundesregierung handelt staatspolitisch verantwortlich im Sinne einer inter­generativen Gerechtigkeit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben aber auch gesagt, dass es uns wichtig ist, nicht nur ausschließlich die Versicherungszeit als Parameter heranzuziehen, weil es uns auch wichtig ist, dass bei jenen, die eine überdurchschnittlich lange Beitragsleistung erbringen, also effektiv in das System einzahlen, dies entsprechend honoriert werden muss. Bei aller Wichtigkeit von Anrechnungszeiten, Versicherungszeiten, etwa für Arbeitslosigkeit, Kinder­erzie­hung, Präsenzdienst, Zivildienst, lebt das Umlagesystem selbstverständlich von jenen, die auch tatsächlich in das System einzahlen, also Beiträge leisten.

Deshalb ist es, glaube ich, ein wichtiger, ein richtiger Schritt, dass wir gesagt haben: 45 Jahre Beitragsleistung – 40 Jahre Beitragsleistung bei Frauen – sind genug, um auch weiterhin mit 60 beziehungsweise eben mit 55 Jahren in Pension gehen zu können! Das gilt bis 2010, im Grunde genommen ohne Abschläge und im Übrigen unter Anrechnung von bis zu 60 Monaten an Kindererziehungszeiten und 30 Monaten an Präsenzdienstzeiten beziehungsweise Zivildienstzeiten.

Ich halte das für richtig! (Abg. Keck schüttelt verneinend den Kopf.) Es ist tatsächlich so – auch wenn Sie es nicht glauben, Herr Kollege Keck! Wir sichern mit dieser Reform, deren Dimension sicherlich erst in den nächsten Jahren von allen voll und ganz erfasst werden wird, das Sozialsystem im Sinne der Pensionssicherung langfristig ab!

Ich hielt es für notwendig, dass dieser Schritt gesetzt worden ist – im Sinne der sozialen Gerechtigkeit im Land und im Sinne dessen, dass auch junge Menschen, die heute schon für den Erhalt der Pensionen Beiträge leisten, in Zukunft eine Alters­sicherung haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Ge­schäftsordnung: 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Amon hat die Behauptung wiederholt, dass sich das Verhältnis zwischen erwerbstätiger Bevöl­kerung und in Ruhestand befindlichen Personen, also Älteren, über 65-Jährigen, von 1 : 2 auf 1 : 1 verändern würde. Einen Zeitraum dafür hat er nicht genannt.

Tatsächlich richtig ist aber, dass es laut allen demokratischen Prognosen, die exis­tieren, keine Entwicklung auf 1 : 1 geben wird (Abg. Amon: 1 : 2 ...!), sondern der Zenit wird bereits in den vierziger Jahren überschritten sein. Danach wird sich das Verhältnis zwischen erwerbstätiger und älterer Bevölkerung stabilisieren.


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Das ergeben alle Prognosen! Wir haben das mit KollegInnen Ihrer Fraktion im Sozialausschuss ausführlich diskutiert. (Abg. Wittauer: Das ist jetzt keine Berichtigung mehr!) Sie können es auch nachlesen, und zwar in den Publikationen der Statistik Austria. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was ist das für eine Vorsitzführung?)

15.03

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Darabos zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, 2 Minuten Redezeit laut Geschäftsordnung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.03

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Klubobmann Molterer hat im Schutze seiner Immunität in der Fernsehzeit – also wissend, dass ich die Berichtigung erst nach der Fernsehzeit machen darf – wörtlich behauptet:

„Die Wahrheit ist ja, Kollege Darabos von der SPÖ hat es gesagt: Die SPÖ hat Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund gezwungen, den Verhandlungstisch zu verlassen.“(Rufe bei der ÖVP: Genau! – Abg. Wittauer: Natürlich!)

Richtig ist, dass ich natürlich Arbeiterkammer und Gewerkschaft nicht gezwungen habe, den Verhandlungstisch zu verlassen (Abg. Grillitsch: Was ist das für eine Be­richtigung?), sondern dass Arbeiterkammer und ÖGB am Verhandlungstisch ge­blieben sind, und zwar so lange (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Frau Präsidentin! Also diese Vor­sitzführung!), bis die Regierung keine Gesprächsbereitschaft mehr signalisiert und mit ihrer unsozialen Pensionskürzungsaktion nicht den Konsens mit SPÖ, Arbeiter­kammer und ÖGB gesucht hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das hat mit einer tatsächlichen Berichtigung nichts zu tun!)

Und ich sage Ihnen offen ...

15.04

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Darabos, ich bedaure: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ja! Genau!) Es wurden politische Einschätzungen wiedergegeben – und nicht Fakten, die belegt werden können.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.05

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretär! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Galerie! Es ist diese Debatte für einen Oberösterreicher sehr interessant, weil wir gerade im Bereich des Volksbegehrens zur Pensionsproblematik heute festgestellt haben, dass nur sehr wenige Rednerinnen und Redner von den Regierungsparteien zu dieser Thematik, nämlich zum Pensions-Volksbegehren, Stellung genommen haben. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Immerhin haben über 600 000 Bürger dieser Republik mit ihrer Unterschrift letztendlich uns allen gezeigt, dass sie in Besorgnis sind. Über 620 000 Menschen haben mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gebracht, dass sie Angst haben. (Abg. Ellmauer: Ja, habt ihr ja geschürt!) Diese Menschen haben verspürt, dass die Pensionsreform 2003 äußerst problematisch ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Menschen spüren, dass sich der Staat immer mehr zurückzieht. Vor allem die Frauen haben verspürt, dass sie von der Pensionsreform 2003 sehr, sehr hart betrof-


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fen sind. (Abg. Wittauer: Wissen Sie die ... für Frauen ...?) – Herr Wittauer, Sie wissen das ganz, ganz genau!

Meine Damen und Herren! Diese Bürger hat ihr Gefühl nicht getäuscht, wenn man sich die Reform 2003, aber auch jene Maßnahmen, die heute beschlossen werden sollen, genauer ansieht. Schauen wir uns doch gemeinsam die Daten und Fakten an! (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Scheuch und Mag. Tancsits.)

Herr Tancsits, erinnern Sie sich noch daran, was Sie am Freitag gesagt haben? Um zirka 11.15 Uhr, 11.20 Uhr haben Sie im Sozialausschuss gemeint, dass wir in Zukunft länger arbeiten müssten beziehungsweise dass sich länger arbeiten lohne (Abg. Mag. Tancsits: Jawohl!) – darauf kommen wir noch zu sprechen. Weiters sagten Sie: Wir wollen nicht Pensionen kürzen, wir wollen, dass die Menschen länger arbeiten!

Die Realität, Herr Tancsits – wir haben uns ja die heutige Regierungsvorlage gemein­sam angesehen –, sieht leider völlig anders aus. Wir erleben, dass wir in einigen Be­reichen weiterhin massive Kürzungen hinnehmen müssen. Es ist von einigen Vor­rednern und Vorrednerinnen schon gesagt worden, trotzdem ganz kurz noch einmal, weil auch Herr Minister Haupt anwesend ist (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Zu diesen Kürzungen habt ihr euch in eurem eigenen Programm bekannt!):

Es ist in dieser Republik mittlerweile amtlich, der Herr Minister hat uns im Sozial­ausschuss Unterlagen mit drei ganz konkreten Beispielen ausgehändigt. Meine Damen und Herren, auch auf der Galerie! Der Herr Minister sagte uns, teilte uns schriftlich mit, dass die Österreicherinnen und Österreicher in einigen Bereichen in Zukunft Kürzun­gen von 15 bis 20 Prozent hinnehmen müssen. Das ist Faktum, das ist amtlich, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Es wurde heute hier verkündet – auch Herr Wittauer hat das deutlich gesagt –, wir hät­ten nunmehr eine Harmonisierung. – Herr Wittauer, das ist keine Harmonisierung! (Abg. Wittauer: Sagen Sie das in Wien! ...!) Kolleginnen und Kollegen, Arbeiter und An­gestellte zahlen 22,8 Prozent, die Selbständigen 17,5 Prozent, die Bauern 15 Pro­zent. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Haupt. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo zahlt denn ein ...?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da meinen Sie, das sei eine Harmoni­sierung?! – Das ist etwas anderes! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Bedenken wir, wie momentan die Situation in vielen Bereichen ist! Wir stellen fest, dass die durchschnittliche Frauenpension in dieser Republik laut Angaben des Haupt­verbandes bei 675 € liegt! (Abg. Mag. Scheucher-Pichler: Ja, aber das hat nichts mit der Harmonisierung zu tun! – Abg. Marek: Ja! Bisher!) Wenn man einer Frau mit einer derartigen Pension nur wenige Euro nimmt (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Warum nehmen wir etwas weg? Das ist doch lächerlich!) und wenn die Frauen in Zukunft weniger als 675 € an Pension erhalten (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Warum haben die Frauen so wenig Pension? Weil Sie es in 30 Jahren ...!), wenn die zukünftigen Pensionistinnen weniger erhalten, so denke ich ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Scheuch, Sie sitzen nicht auf Ihrem Platz – und Sie stören den Redner! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – sich zu seinem Sitz­platz begebend –: Das muss man aber stören!) Das kann ich nicht tolerieren! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Weil es nicht wahr ist, was er sagt!) – Wenn Sie mich noch weiter kommentieren, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Am Wort ist Herr Abgeordneter Schopf.

 



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Abgeordneter Walter Schopf (fortsetzend): ... werden viele durch diese Bundesregie­rung in die Armut getrieben. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der SPÖ einerseits sowie des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch andererseits.)

Ich denke da aber auch an die Problematik der Schwer- und Schichtarbeiter. Die wer­den heute verhöhnt! Wir wissen sehr genau, dass die Lebenserwartung von Schwer- und Schichtarbeitern in Oberösterreich 63 Jahre beträgt. Ich betone: 63 Jahre! (Zwischenruf der Abg. Binder.) Das bedeutet, dass vor allem Nachtarbeiter, Schwer­ar­beiter, Schichtarbeiter in Zukunft die größten Probleme diesbezüglich haben werden.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich ganz kurz aus einer Tageszeitung zitieren (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Am besten die ...!), in der Exper­ten, wie ich meine, eigentlich alles sagen. Ein paar Sätze davon.

Da heißt es etwa, diese Harmonisierung sei misslungen, sie sei zu kompliziert, zu bürokratisch und immer noch ungerecht. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ist ja noch gar nicht beschlossen! ... was in der Zeitung steht!)

Die Pensionsharmonisierung werde selbst von Experten, die anfangs daran mitge­arbeitet haben – also von jenen, die Bescheid wissen, und zwar im Detail! – heftig kritisiert.

Das Herumdoktern bis zuletzt sei ein Ausdruck der Hilflosigkeit, so einige andere Experten. Keiner kenne sich mehr aus, es sei der komplizierteste Text in ganz Europa zur Thematik der Pensionen! (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Ich denke, das sagt einiges! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich weiß, das ist eine hitzige Debatte, aber ich bitte wirklich, die Regel zu beachten: Zwischenrufe sind möglich, aber eine Kette von Zwischenrufen, die die Rednerin oder den Redner stören, sind von uns nicht gewollt. Daher werde ich diese in Zukunft als eine Missachtung der Anord­nungen des Präsidiums mit einem Ordnungsruf bedenken.

Sie, Herr Kollege Scheuch, haben an diesem Ordnungsrufbaum bereits gerüttelt! Das nächste Mal bekommen Sie einen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – auf das Rednerpult zeigend –: Er hat daran gerüttelt!)

Zu Wort hat sich nun Herr Bundesminister Haupt gemeldet. – Herr Bundesminister, bitte.

 


15.11

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Schopf, ich muss Sie leider in drei Dingen korrigieren.

Erstens zahlen die Arbeitnehmer 10,5 Prozent. (Abg. Lentsch: So ist es!) Ich bin sicher, dass die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht wollen, dass sie entsprechend der von Ihnen genannten Zahl von ihrem eigenen Lohn zahlen (Ruf bei der ÖVP – in Richtung SPÖ –: Sie lügen ja!), und glaube daher, dass es vernünftig wäre, bei jenen Werten zu bleiben, gemäß welchen die Arbeitnehmer zahlen (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), sonst käme vielleicht noch jemand in dieser Republik auf die Idee, die von Ihnen genannte Summe den Arbeitnehmern tatsächlich in Rechnung zu stellen.

Zum Zweiten – ich korrigiere zum wiederholten Male! –: Ich habe auf Verlangen von Abgeordneten, die einen Vergleich mit einer nicht mehr gültigen Rechtslage angestellt haben, drei Rechenbeispiele im Bereich des freiwilligen Korridors dargestellt. (Abg.


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Mag. Tancsits: So ist es!) Nach wie vor finde ich es kurios, dass, obwohl die höchste Zahl deutlich beziehungsweise zumindest jedenfalls unter 20 Prozent liegt, aus diesen Zahlen abgeleitet wird, dass vom Ministerium Verluste von über 20 Prozent bestätigt wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schopf: 15 bis 20 Pro­zent!)

15.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangen Sie, Frau Kollegin Marek, zu Wort. Ihre Wunschredezeit ist 5 Minuten. – Bitte.

 


15.13

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren von der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir haben heute zahlreiche Taferln von der SPÖ gesehen. Wir konnten lesen über Claudia K., die heute 34 Jahre alt ist, dann gibt es Brigitte R., ebenfalls 34 Jahre alt, und Maria S., ebenfalls 34 Jahre alt. – Abgesehen davon, dass ich es relativ einfallslos finde, alle Damen mit dem gleichen Alter zu präsentieren, sind Ihre hellseherischen Fähigkeiten, meine Damen und Herren von der SPÖ, schon fast zu bewundern, wenn Sie so weit in die Zukunft sehen können.

Was es aber sicher nicht ist, ist: seriös! Niemand von uns – das bestätigen uns auch die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft – kann nämlich heute sagen, wie die Lebens- und Erwerbsverläufe dieser Damen über die nächsten Jahrzehnte konkret aussehen werden. Keine denkende Frau, meine Damen und Herren, wird mit Anfang 30 davon ausgehen, dass sie heute sagen kann, wie ihre Pension aussehen wird.

Was wir aber sicher sagen können, ist, dass etwa die von dieser Bundesregierung geschaffene Abfertigung neu für heute 34-Jährige zum Pensionsantritt bereits eine tragende zweite Säule der Pension sein wird. Wir haben, Herr Kollege Riepl, die zweite und dritte Säule der Pension immer als Ergänzung zu einer stabilen staatlichen Pension gesehen, und wir handeln auch danach. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Ich würde Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Ich habe mir die Mühe gemacht, auszurechnen, wie hoch bei einem durchschnittlichen Einkommen von 1 500 € pro Monat die steuerfreie Zusatzpension durch die Abfer­tigung neu nach 25 Jahren sein wird, nämlich 98 €, und das 14 Mal pro Jahr, meine Damen und Herren!

Das ist Zukunftssicherung, meine Damen und Herren! – und nicht, wie Sie es tun, auf Biegen und Brechen an etwas festhalten, wovon wir genau wissen (Abg. Öllinger: Welche Verzinsung?) – 4 Prozent, Herr Kollege (Abg. Öllinger: Das ist aber hoch! ...!) –, dass es so nicht mehr finanzierbar ist! Wir wollen sinnvolle Ergänzungen schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was die Oppositionsparteien ebenfalls hartnäckig ignorieren, wenn sie über die Aus­wirkungen der Harmonisierung, speziell auf die Frauen, sprechen, ist die Tatsache, dass gerade die jüngeren Frauen mittlerweile ganz andere Lebensverläufe haben als unsere Mütter und auch die Generation dazwischen.

Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch deutlich beschleunigen. Laut Wifo waren 2003 fast 80 Prozent aller Frauen zwischen 25 und 50 Jahren berufstätig. Sie fordern immer eine stärkere Eigenständigkeit von Frauen. Das ist aber genau das, was wir gemacht haben und machen!


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Wir waren nämlich diejenigen, die das Beschäftigungsverbot der früheren Karenz­geldregelung durch eine attraktive Zuverdienstgrenze und Zuverdienstmöglichkeiten ersetzt haben, meine Damen und Herren. Erst durch das Kinderbetreuungsgeld erhal­ten auch Studentinnen und nicht berufstätige Frauen entsprechende finanzielle Unter­stützung. Alles, was durch Erwerbstätigkeit zusätzlich verdient wird, wird bei der Pensionsberechnung zu den vier Jahren pro Kind dazugerechnet. Auch wenn Sie sich noch so sehr bemühen, das können Sie nicht schlechtreden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Alle Expertinnen und Experten bestätigen uns – und das wissen Sie ganz genau –, dass die Frauenerwerbsquote in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Zur Ver­einbarkeit von Familie und Beruf wird es deutliche Anreize geben. Damit wird auch die Vollerwerbsquote der Frauen deutlich steigen. Ich erinnere nur an die 10 000 zusätz­lichen Nachmittagsbetreuungsplätze für Schulkinder und das Förderbudget von 700 000 € für Projekte zur Kinderbetreuung, das von Staatssekretärin Haubner kommt. Damit wird die Kinderbetreuungsquote weiter steigen, und übrigens auch deutlich schneller, als dies früher der Fall war!

Auf dem Arbeitsmarkt wird spätestens 2010 eine Trendwende einsetzen, gut qualifi­zierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden immer begehrter auf dem Arbeits­markt werden. Natürlich wird es in erster Linie den Frauen zugute kommen! (Abg. Öllinger: Das stimmt leider auch nicht!) Außerdem sind Frauen heute immer besser ausgebildet. Der österreichische Hochschulbericht 2002 bestätigt uns, dass Frauen nicht nur bei den Studienanfängern in der Mehrheit sind, sondern mittlerweile auch unter den Absolventen an Österreichs Universitäten mehr als 50 Prozent stellen. Bei der Matura bietet sich ein ähnliches Bild: Fast 60 Prozent aller Maturanten sind weiblich. Damit stehen Frauen heute vor einer viel besseren Ausgangssituation als dies etwa bei unseren Müttern der Fall war. (Abg. Sburny: Warum verdienen sie dann in der Realität immer weniger als die Männer?)

Ich bitte Sie endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die jungen Frauen heute zum größten Teil – und immer mehr – sehr weit weg sind von dem Bild der armen, hilflosen Wesen, welches Sie immer zu zeichnen versuchen. Wir haben heute ein ganz anderes Selbstbewusstsein (Abg. Sburny: Und noch immer viel weniger Geld!) und eine viel bewusstere und eigenbestimmtere Lebensplanung als früher, Frau Kollegin! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich glaube daher, dass die Änderungen im Pensionssystem mit den Maßnahmen gerade für die Frauen durchaus ausgewogen sind. Durch die langsame und sukzessive Steigerung des Durchrechnungszeitraums werden diejenigen, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, nicht unnötig hart betroffen, andererseits finden die Verän­derungen in den Lebens- und Karriereverläufen der heute jungen Frauen Berücksich­tigung im System.

Das, meine Damen und Herren, ist zukunftsorientiertes Denken und Handeln – und nicht altes Betonieren und Zementieren, wie Sie es tun! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. Seine Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.18

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Dame und meine Her­ren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es ist immer die gleiche Masche, meine Damen und Herren: Es werden durch diese Bundesregierung Reformen angekündigt,


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Jahrhundertereignisse sollen es sein – um im Regierungsjargon zu bleiben –, immer natürlich nur „zum Wohle der Menschen“! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Bei so viel Ankündigungsweihrauch, meine Damen und Herren, ist, bei dieser Bundes­regierung zumindest, immer Gefahr im Verzug!

Diese Ankündigungen sind zwar toll – viele Ihrer Damen und Herren treten hier an dieses Rednerpult und preisen natürlich diese Reformen, das ist völlig klar! –, aber es sind nachgewiesenerweise die Auswirkungen, Herr Kollege Scheibner, die den Men­schen so große Probleme bereiten (Abg. Scheibner: Weil ihr sie falsch berechnet!): Studiengebühren, Belastungen durch die Gesundheitsreform, Invaliditätspensionen, Unfallrentenbesteuerung – also eine Fülle von Maßnahmen, meine Damen und Herren, deren Auswirkungen für die Menschen fatal sind. (Abg. Wittauer: Steuerreform ver­gessen!)

Genauso, Herr Kollege Scheibner, verhält es sich bei dieser so genannten Pensions­reform, die weder gerecht noch fair und schon gar nicht harmonisiert; das wissen Sie natürlich nur allzu genau. Wie wollen Sie die Länder und die Gemeinden dazu be­wegen, zuzustimmen? (Abg. Scheibner: Das ist aber Ihr Problem!) Ich meine, Sie müssen irgendwann einmal etwas Gescheites vorlegen, Herr Kollege Scheibner, dem wir auch zustimmen können. (Abg. Scheibner: Die Länder könnten das ja umsetzen!) Wir waren ja auch gesprächsbereit (Abg. Scheibner: Was war in Wien?), aber das, was Sie da vorgelegt haben, Herr Kollege Scheibner, ist praktisch eine Pensions­kürzungsreform, aber keine Pensionsharmonisierungsreform.

Nachdem die Damen und Herren von den Regierungsparteien heute schon wieder so getan haben, als ob jetzt mehr oder weniger alle Sorgen in diesem Bereich für die Zukunft erledigt wären, darf ich nur erinnern: 2000, 2003, 2004 – und die Nächste steht bereits wieder vor der Tür! (Abg. Scheibner: 1996, 1997 nicht vergessen!) – Das reimt sich nicht nur, Herr Kollege Scheibner, es ist auch so! Jedes Mal war von einem Jahr­hundertereignis die Rede. Ich muss sagen: Es ist schon erstaunlich, wie Sie in Jahres­schritten Jahrhunderte überwinden. Das ist wirklich phänomenal, das gelingt wirklich nur dieser Bundesregierung. (Abg. Scheibner: Selbst das!)

Herr Kollege Scheibner, es ist einfach so: Sie können Unrecht nicht schönreden! (Abg. Scheibner: Wollen wir eh nicht!) Das wird Ihnen nicht gelingen, denn die Leute spüren die Auswirkungen.

Ich bin gerne bereit, hier auch Unverdächtige zu präsentieren. Ich zitiere gerne aus einer Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung – wahrlich keine linke Kampforganisation, Herr Kollege Scheibner; durchaus eine schwarze Landes­regierung, jetzt auch noch gestärkt –, aus der doch herauszulesen zu sein scheint – und das stimmt auch! –, dass nicht alles bei dieser Pensionsreform so paletti ist. Zum Beispiel steht ganz explizit drin – Sie können das gerne nachlesen –, dass durch diese Pensionsreform speziell die Frauen sehr stark benachteiligt sind. (Abg. Scheibner: A geh!) Ja, ich weiß schon, dass Sie das nicht gerne hören, Herr Kollege Scheibner (Abg. Scheibner: Weil es nicht stimmt!), aber es ist so! (Abg. Dolinschek: Weil es nicht stimmt!) – Das steht einfach da drin.

Kollege Dolinschek, vielleicht können Sie es einmal begreifen: Frauen haben eine ganz andere Erwerbsbiographie als Männer, kaum durchgängig oder nicht sehr viel durch­gängig. (Abg. Steibl: Ja, weil die Männer uns nicht helfen! Sie sollten Wäsche waschen, bügeln ...!) Ja, Frau Kollegin Steibl! Sie nehme ich, mit Verlaub, nicht mehr ganz ernst, wenn Sie das behaupten.


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Der Herr Bundeskanzler hat heute in der Früh publikumswirksam gesagt: Das ist eine Pensionsreform, die jeder nachlesen kann. Das ist sehr einfach, jeder kann das nachvollziehen. – Ich kann das nicht herauslesen! Der Gesetzestext ist mittlerweile sehr kompliziert, Herr Kollege Scheibner, und das schreibt auch die Vorarlberger Lan­desregierung in ihrer Stellungnahme: Damit ist es dem Rechtsunkundigen, dem Rechtsunterworfenen fortan endgültig nicht mehr möglich, nachzuvollziehen, welche Vorschriften auf ihn Anwendung finden werden. (Abg. Scheibner: Schauen Sie einmal über den Arlberg hinüber, durch den Tunnel durch!)

Ich verstehe schon, dass das beabsichtigt ist, sonst könnten Sie ja mit Ihrem Ankün­digungsweihrauch und natürlich mit den Werbemaßnahmen nicht durchkommen, Herr Kollege Scheibner. Sie müssen so etwas machen, damit niemand mehr versteht, was Sie eigentlich in Wirklichkeit wollen.

Sie rühmen sich immer ob der Schwerarbeiterregelung, Herr Kollege Scheibner. – Es gibt schlicht und ergreifend keine! Es ist alles noch völlig offen, die Leute werden gerade in diesem Bereich auch von Ihnen im Regen stehen gelassen. (Abg. Scheib­ner: Das ist ja zusätzlich! Das müssten Sie ja begrüßen!) Noch ist ja nichts da. Das ist wieder diese Ankündigungslyrik, die permanent kommt, aber es fehlen einfach Ergeb­nisse in Form von Gesetzesvorlagen! Dann kann man etwas bewerten; jetzt kann man gar nichts bewerten.

Meine Damen und Herren! Abschließend – ich habe es Ihnen gestern schon gesagt –: Diese Bundesregierung hat es nicht verdient, dass gesagt wird, dass sie die soziale Lage richtig erkannt hat. Sie können diesen Weg der unsozialen Härte weitergehen, Herr Kollege Scheibner, das ist Ihr Weg – aber nicht der unsere! (Beifall bei der SPÖ.)

15.24

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.24

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Ich darf einen Abänderungsantrag der Abgeord­neten Riener und Walch zum vorliegenden Gesetzentwurf einbringen, und ersuche, diesen Antrag zu vervielfältigen und zu verteilen.

Der Abänderungsantrag Tancsits, Dolinschek wurde zurückgezogen, und zwar auf Grund eines redaktionellen Fehlers. Dieser neue Abänderungsantrag enthält dieselben Kernpunkte wie der zurückgezogene, und diese möchte ich ganz kurz erläutern:

Es geht um die Anerkennung von sieben Jahren rückwirkend für alle unter 50-jährigen Frauen für die Pensionsbegründung, Verlängerung der Langzeitversicherten-Regelung, auslaufend 2014, Anrechnung von Mehrlingsgeburten und die Sicherstellung, dass den öffentlich Bediensteten erworbene Ansprüche nicht verloren gehen.

Doch nun zu meiner Rede.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ich kenne mich bei Ihnen nicht mehr aus: Auf der einen Seite sind Sie für ein einheitliches Pensionssystem für alle, auch für eine lebenslange Durchrechnung – wie auch in Ihrem Programm zu lesen steht –, auf der anderen Seite behaupten Sie aber, die Frauen seien die Verliererin­nen. – Haben Sie bei Ihrer Durchrechnung die Frauen ausgenommen? Wo bleibt da dann die Harmonisierung?

Sie wollen nur verunsichern, nehmen einzelne Details heraus und sehen nicht das Ganze. Wir schauen aber nicht nur bis zur nächsten Wahl, sondern wir übernehmen


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Verantwortung und gestalten, damit in Zukunft auch die Pensionen wirklich gesichert sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage: Frauen profitieren! Viele Frauen erreichen erst durch die neue Regelung, sieben Jahre Erwerbstätigkeit, durch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten An­spruch auf eine Pension – im Gegensatz zum Altrecht! Hätten Sie das, werte Kollegin­nen und Kollegen von der SPÖ, in Ihrer Regierungszeit umgesetzt, hätten heute Tau­sende Frauen mehr Pensionsanspruch, nämlich einen eigenen Pensionsanspruch! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Kritik, dass das Pensionsgesetz zu kompliziert sei, möchte ich nochmals wieder­holen, was unser Bundeskanzler Wolfgang Schüssel schon ausgeführt hat: Das neue Pensionsgesetz umfasst mit den Bewertungstabellen lediglich 15 Seiten. Die Über­gangsbestimmungen sind umfangreicher, jedoch bauen diese ja auf Pensionsgesetzen auf, die in Ihrer Regierungszeit entstanden sind. Einfachere Übergangsbestimmungen, sage ich Ihnen als Personalvertreterin, sind ungerecht, weil sie nicht alles berück­sichtigen können. – Wir von der ÖVP wollen ein hohes Maß an Gerechtigkeit und Fairness.

Nun zum öffentlichen Dienst. Herr Kollege Öllinger, gerade Sie haben im Ausschuss immer wieder darauf hingewiesen, dass zu große Brüche im Übergangsrecht enthalten wären. Das wurde nun durch gute Verhandlungen geändert! (Abg. Öllinger: Aber nur für den öffentlichen Dienst!) Wenn Sie das nun kritisieren – bitte hören Sie mir zu! –, muss ich Sie wie schon im Ausschuss darauf hinweisen, dass die Übergangs­bestim­mungen nicht wie im ASVG zu sehen sind, da viel rascher das Ziel der Harmonisierung zu erreichen ist. Oder wollen Sie vielleicht zurück an den Anfang, zurück in das Jahr 1955? (Abg. Öllinger: Gleiches Recht für alle!)

Hervorzuheben ist auch die Umgestaltung des Besoldungssystems. Wir in der Steier­mark haben dies bereits umgesetzt: Im Verbindung mit einer Pensionsreform, wo an das ASVG angeglichen wird, wurde das bereits im Jahr 2002 gemeinsam mit den Kollegen der FSG in der Landes-Personalvertretung und mit den Stimmen der SPÖ im Landtag beschlossen. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran!

Der Umbau des Einkommens mit höheren Einstiegsgehältern und einer abgeflachten Verdienstkurve unterstützt gerade junge Menschen. Wenn sie ihre Existenz aufbauen und Familien gründen, brauchen sie dieses Mehr an Geld. – Diese Solidarität ist fair und gerecht und wäre auch für die Privatwirtschaft wünschenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Genauso wie die Pensionskasse, die ein Teil des Drei-Säulen-Modells ist, wird das für den öffentlichen Dienst umgesetzt, denn die ÖVP mit Bundeskanzler Schüssel hat Handschlagqualität, und deswegen bin ich davon überzeugt, dass das nächste Jahr diese Wende bringen wird.

Dieses Gesetz ist ausgewogen und stellt eine Sicherheit für die Zukunft dar. Ich kann Ihnen versichern: Die Österreicherinnen und Österreicher wissen das auch sehr genau! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich gebe bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zurückgezogen wurde – ich habe die Unterschriften geprüft –, und ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Barbara Riener und Walch hinreichend unterstützt ist und damit in Verhandlung steht.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich verglichen habe: Worin unterscheidet sich der eine Antrag vom anderen? – Er unterscheidet sich in den Tabellen unter der


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Ziffer n und der Ziffer j und in noch einer weiteren Ziffer, wo man sich bei „1958“ und „1953“ redaktionell offensichtlich um ein Jahr geirrt hat. (Abg. Öllinger: Aber es kommt kein weiterer Antrag?) Sonst liegt keine Änderung vor. (Abg. Öllinger: Der Antrag – kommt noch einer?) Das ist einfach ein Service von mir, dass ich Ihnen sage, dass es sich nur um redaktionelle Änderungen handelt, dass keine neuen Änderungen darin enthalten sind.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Barbara Riener, Walch, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetz­entwurf im Bericht des Sozialausschusses 694 der Beilagen über die Regierungs­vorlage 653 der Beilagen betreffend ein Pensionsharmonisierungsgesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Allgemeines Pensionsgesetz) wird wie folgt geändert:

a) Im § 3 Abs. 1 Z 2 wird nach dem Ausdruck „Bund,“ der Ausdruck „das Bundes­ministerium für Landesverteidigung,“ eingefügt.

b) Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:

»(3) Bei der Anwendung des Abs. 2 sind Teilgutschriften, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Vollendung des 18. Lebensjahres erworben wurden, sowie die darauf entfallenden Versicherungszeiten nur dann zu berücksichtigen, wenn dies für die versicherte Person günstiger ist.«

c) Im § 16 werden nach Abs. 3 folgende Abs. 3a und 3b eingefügt:

»(3a) Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit nach § 4 Abs. 1 gelten als Ver­sicherungsmonate auch Ersatzzeiten der Kindererziehung nach den §§ 227a ASVG, 116a GSVG und 107a BSVG, die vor dem 1. Jänner 2005 erworben wurden.

(3b) Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit nach § 4 Abs. 1 gelten als Versicherungsmonate einer Erwerbstätigkeit auch die im § 4 Abs. 5 genannten Zeiten einer Selbstversicherung, einer Weiterversicherung und einer Familienhospizkarenz, die vor dem 1. Jänner 2005 erworben wurden.«

Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d in der Fassung der Z 3 lautet:

»d) Personen, die nach dem Wehrgesetz 2001

aa) Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten,

bb) Präsenzdienst als Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr leisten,

wenn sie zuletzt nach diesem Bundesgesetz pensionsversichert oder noch nicht pen­sionsversichert waren und nicht unter die Z 5 fallen.«


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b) Im § 8 Abs. 1 Z 2 lit. g in der Fassung der Z 3 wird nach dem Ausdruck „nach der Geburt“ der Ausdruck „oder im Fall einer Mehrlingsgeburt ihre Kinder in den ersten 60 Kalendermonaten nach der Geburt“ eingefügt.

c) Nach der Z 15 wird folgende Z 15a eingefügt:

»15a. Im § 31 Abs. 3 Z 9 wird nach dem Ausdruck „§ 460c.“ folgender Satz eingefügt:

„In diesen Richtlinien bzw. Kollektivverträgen ist ein Zusatzbeitrag zum Sicherungs­beitrag nach § 460c festzusetzen; bei der Festlegung der Höhe dieses Zusatzbeitrages ist Bedacht zu nehmen

a) auf § 13a des Pensionsgesetzes 1965;

b) auf die Beitragssätze für die Dienstordnungs-Pension in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag für die Eigen- oder Hinterbliebenenpension oder für die Eigen­pen­sion, von der die Hinterbliebenenpension abgeleitet wird, wenn der jeweilige Stich­tag vor dem 1. Jänner 2005 liegt und in diesem Zeitraum Anspruch auf einen monat­lichen Bezug bestand, der die damals geltende monatliche Höchstbeitragsgrundlage über­schritten hat.«

d) Im § 44 Abs. 1 Z 15 in der Fassung der Z 19 wird der Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. d“ durch den Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. aa“ ersetzt.

e) Nach der Z 15 des § 44 Abs. 1 in der Fassung der Z 19 wird folgende Z 15a eingefügt:

»15a. bei den nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. bb pflichtversicherten Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr 133 % des Monatsgeldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belastungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerkennungsprämie;«

f) Im § 52 Abs. 4 Z 1 in der Fassung der Z 24 wird der Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. a und c bis f“ durch den Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. a, c, d sublit. aa sowie lit. e und f“ ersetzt.

g) Im § 52 Abs. 4 in der Fassung der Z 24 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

»2a für Teilversicherte nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. bb aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung;«

h) Nach der Z 64 werden folgende Z 64a und 64b eingefügt:

»64a. Dem § 227a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Im Fall einer Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Frist auf 60 Kalendermonate.“

64b. Im § 227a Abs. 3 erster Satz wird nach dem Ausdruck „48-Kalendermonate-Frist“ jeweils der Klammerausdruck „(60-Kalendermonate-Frist)“ eingefügt.«

i) Die Z 72 lautet:

»72. Im § 254 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozialversiche­rungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«

j) Die Z 76a lautet:

»76a. Im § 271 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozialver­siche­rungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«


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k) Nach der Z 90 wird folgende Z 90a eingefügt:

»90a. Dem § 460c wird folgender Satz angefügt:

„Zu diesem Sicherungsbeitrag ist ein Zusatzbeitrag nach § 31 Abs. 3 Z 9 zu leisten.“«

l) Im § 617 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 101 wird der Ausdruck „31 Abs. 4 Z 7 bis 9“ durch den Ausdruck „31 Abs. 3 Z 9 und Abs. 4 Z 7 bis 9“ ersetzt und nach dem Ausdruck „410 Abs. 1 Z 8 und 9,“ der Ausdruck „460c,“ eingefügt.

m) § 617 Abs. 8 in der Fassung der Z 101 lautet:

»(8) § 76b Abs. 3 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004 ist nicht auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind. Soweit solche Personen bereits vor dem 1. Jänner 2005 Beiträge nach § 227 Abs. 3 unter Vervielfachung der Beitragsgrundlage mit einem Faktor entrichtet haben, sind ihnen die auf die Vervielfachung entfallenden Beitragsteile bei Anfall einer Direktpensionsleistung – aufgewertet mit dem der zeitlichen Lagerung entsprechenden Aufwertungsfaktor (§ 108 Abs. 4) – von Amts wegen zu erstatten; auf Antrag hat die Erstattung schon vor Pensionsanfall zu erfolgen.«

n) Dem § 617 in der Fassung der Z 101 wird folgender Abs. 13 angefügt:

»(13) § 607 Abs. 12 ist auch auf männliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1950 und vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, und auf weibliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1955 und vor dem 1. Jänner 1960 geboren sind, anzuwenden, und zwar wie folgt: Liegt der Tag der Geburt in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum, so tritt

1. bei männlichen Versicherten an die Stelle des 738. Lebensmonates nicht das 60. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950 .................................. 60,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951 ............................... 61. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952 ............................... 62. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953 ............................... 63. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954 ............................... 64. Lebensjahr;

2. bei weiblichen Versicherten an die Stelle des 678. Lebensmonates nicht das 55. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 .................................. 55,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1956 ............................... 56. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1957 bis 31. Dezember 1957 ............................... 57. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958 ............................... 58. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1959 ............................. 59. Lebensjahr.«

Art. 3 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) § 3 Abs. 3 Z 1 in der Fassung der Z 3 lautet:

»1. Personen, die nach dem Wehrgesetz 2001

a) Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten,

b) Präsenzdienst als Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr leisten,

wenn sie zuletzt nach dem GSVG oder FSVG, nicht jedoch nach dem ASVG, pen­sionsversichert waren und nicht unter § 8 Abs. 1 Z 5 ASVG fallen.«


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b) Im § 3 Abs. 3 Z 4 in der Fassung der Z 3 wird nach dem Ausdruck „nach der Geburt“ der Ausdruck „oder im Fall einer Mehrlingsgeburt ihre Kinder in den ersten 60 Kalendermonaten nach der Geburt“ eingefügt.

c) Im § 26a in der Fassung der Z 12 wird der Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1, 2 und 4“ durch den Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1 lit. a, 2 und 4“ ersetzt.

d) Dem § 26a in der Fassung der Z 12 wird folgender Satz angefügt:

»Beitragsgrundlage für die nach § 3 Abs. 3 Z 1 lit. b pflichtversicherten Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr sind 133 % des Monats­geldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belas­tungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerkennungsprämie.«

e) Im § 27e Z 1 in der Fassung der Z 15 wird der Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1 bis 3“ durch den Ausdruck „§ 3 Abs. 3 Z 1 lit. a sowie Z 2 und 3“ ersetzt.

f) Im § 27e in der Fassung der Z 15 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

»1a. für Teilversicherte nach § 3 Abs. 3 Z 1 lit. b aus Mitteln des Bundesministeriums für Landesverteidigung;«

g) Nach der Z 24 werden folgende Z 24a und 24b eingefügt:

»24a. Dem § 116a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Im Fall einer Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Frist auf 60 Kalendermonate.“

24b. Im § 116a Abs. 3 erster Satz wird nach dem Ausdruck „48-Kalendermonate-Frist“ jeweils der Klammerausdruck „(60-Kalendermonate-Frist)“ eingefügt.«

h) Die Z 33 lautet:

»33. Im § 132 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozialversiche­rungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«

i) § 306 Abs. 6 in der Fassung der Z 46 lautet:

»(6) § 32a Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2004 ist nicht auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind. Soweit solche Personen bereits vor dem 1. Jänner 2005 Beiträge nach § 116 Abs. 9 unter Vervielfachung der Beitragsgrundlage mit einem Faktor entrichtet haben, sind ihnen die auf die Vervielfachung entfallenden Beitragsteile bei Anfall einer Direktpensionsleistung – aufgewertet mit dem der zeitlichen Lagerung entsprechenden Aufwertungsfaktor (§ 47) – von Amts wegen zu erstatten; auf Antrag hat die Erstattung schon vor Pensionsanfall zu erfolgen.«

j) Dem § 306 in der Fassung der Z 46 wird folgender Abs. 10 angefügt:

»(10) § 298 Abs. 12 ist auch auf männliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1950 und vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, und auf weibliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1955 und vor dem 1. Jänner 1960 geboren sind, anzuwenden, und zwar wie folgt: Liegt der Tag der Geburt in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum, so tritt


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1. bei männlichen Versicherten an die Stelle des 738. Lebensmonates nicht das 60. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950 .................................. 60,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951 ............................... 61. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952 ............................... 62. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953 ............................... 63. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954 ............................... 64. Lebensjahr;

2. bei weiblichen Versicherten an die Stelle des 678. Lebensmonates nicht das 55. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 .................................. 55,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1956 ............................... 56. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1957 bis 31. Dezember 1957 ............................... 57. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958 ............................... 58. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1959 ............................. 59. Lebensjahr.«

Art. 5 (Änderung des Bauern Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) § 4a Z 1 in der Fassung der Z 3 lautet:

»1. Personen, die nach dem Wehrgesetz 2001

a) Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten,

b) Präsenzdienst als Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr leisten,

wenn sie zuletzt nach diesem Bundesgesetz, nicht jedoch nach dem ASVG, GSVG oder FSVG pensionsversichert waren und nicht unter § 8 Abs. 1 Z 5 ASVG fallen.«

b) Im § 4a Z 4 in der Fassung der Z 3 wird nach dem Ausdruck „nach der Geburt“ der Ausdruck „oder im Fall einer Mehrlingsgeburt ihre Kinder in den ersten 60 Kalendermonaten nach der Geburt“ eingefügt.

c) Im § 23a in der Fassung der Z 10 wird der Ausdruck „§ 4a Z 1, 2 und 4“ durch den Ausdruck „§ 4 Z 1 lit. a, 2 und 4“ ersetzt.

d) Dem § 23a in der Fassung der Z 10 wird folgender Satz angefügt:

»Beitragsgrundlage für die nach § 4a Z 1 lit. b pflichtversicherten Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr sind 133 % des Monats­geldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belas­tungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerkennungsprämie.«

e) Im § 24e Z 1 in der Fassung der Z 14 wird der Ausdruck „§ 4a Z 1 bis 3“ durch den Ausdruck „§ 4a Z 1 lit. a sowie Z 2 und 3“ ersetzt.

f) Im § 24e in der Fassung der Z 14 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

»1a. für Teilversicherte nach § 4a Z 1 lit. b aus Mitteln des Bundesministeriums für Landesverteidigung;«

g) Nach der Z 23 werden folgende Z 23a und 23b eingefügt:


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»23a. Dem § 107a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Im Fall einer Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Frist auf 60 Kalendermonate.“

23b. Im § 107a Abs. 3 erster Satz wird nach dem Ausdruck „48-Kalendermonate-Frist“ jeweils der Klammerausdruck „(60-Kalendermonate-Frist)“ eingefügt.«

h) Die Z 32 lautet:

»32. Im § 123 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Bauern Sozialver­sicherungsgesetz“ durch den Ausdruck „nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG,“ ersetzt.«

i) § 295 Abs. 6 in der Fassung der Z 45 lautet:

»(6) § 27a zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2004 ist nicht auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind. Soweit solche Personen bereits vor dem 1. Jänner 2005 Beiträge nach § 107 Abs. 9 unter Vervielfachung der Beitragsgrundlage mit einem Faktor entrichtet haben, sind ihnen die auf die Vervielfachung entfallenden Beitragsteile bei Anfall einer Direktpen-sionsleistung – aufgewertet mit dem der zeitlichen Lagerung entsprechenden Aufwer­tungsfaktor (§ 45) – von Amts wegen zu erstatten; auf Antrag hat die Erstattung schon vor Pensionsanfall zu erfolgen.«

j) Dem § 295 in der Fassung der Z 45 wird folgender Abs. 11 angefügt:

»(11) § 287 Abs. 12 ist auch auf männliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1950 und vor dem 1. Juli 1953 geboren sind, und auf weibliche Versicherte, die nach dem 30. Juni 1955 und vor dem 1. Juli 1958 geboren sind, anzuwenden, und zwar wie folgt: Liegt der Tag der Geburt in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum, so tritt

1. bei männlichen Versicherten an die Stelle des 738. Lebensmonates nicht das 60. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950 ..........................  60,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951 ............................... 61. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952 ............................... 62. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953 ............................... 63. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954 ............................... 64. Lebensjahr;

2. bei weiblichen Versicherten an die Stelle des 678. Lebensmonates nicht das 55. Lebensjahr, sondern das in der rechten Spalte genannte Lebensjahr:

                       1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 .................................. 55,5. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1956 ............................... 56. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1957 bis 31. Dezember 1957 ............................... 57. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958 ............................... 58. Lebensjahr;

                       1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1959 ............................ 59. Lebensjahr. «

Art. 6 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 4 lautet:

»4. § 22 Abs. 1 lautet:


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87. Sitzung / Seite 149

„(1) Arbeitslose, die eine Leistung aus einem der Versicherungsfälle des Alters aus der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. xxx/2004, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Gewerb­lichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, dem Bauern-Sozial­versicherungsgesetz (BSVG) oder dem Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, ein Sonder­ruhe­geld nach dem Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz (NSchG), BGBl. Nr. 354/1981, oder einen Ruhegenuss aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körper­schaft beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pension aus einem der Versicherungsfälle des Alters erfüllen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für Personen, die das letzte Dienstverhältnis nicht selbst oder einvernehmlich gelöst haben, steht jedoch die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension gemäß § 4 Abs. 2 APG dem Anspruch auf Leistungen nach diesem Bundesgesetz für den Zeitraum von einem Jahr, längstens bis zur Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungs­dauer, nicht entgegen.“«

b) § 79 Abs. 81 in der Fassung der Z 14 lautet:

»(81) Die §§ 6, 16 Abs. 1, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 Z 2, 27 Abs. 2, 29 Abs. 2 und 5, 32 Abs. 1 und 4, 36 Abs. 2 und 8, 82 Abs. 4 und 5 sowie 83 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. Nr. xxx/2004 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.«

c) Nach der Z 16 wird folgende Z 17 angefügt:

»17. Nach § 82 wird folgender § 83 angefügt:

„Evaluierung

§ 83. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen der Änderung des § 22 Abs. 1 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2004 bis zum Ende des Jahres 2007 evaluiert werden.“«

Art. 8 (Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) wird wie folgt geändert:

Die Z 5 und 6 lauten:

»5. § 236b Abs. 1 lautet:

„(1) Die §§ 15 und 15a sind auf Beamte, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung oder von Amts wegen frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Beamte sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

 


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6. Im § 236b Abs. 7 wird das Datum „2. Juli 1949“ durch das Datum „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

Art. 9 (Änderung des Gehaltsgesetzes 1956) wird wie folgt geändert:

In Z 3 lautet die Tabelle in § 22 Abs. 1a wie folgt:

 

anstelle des für sie im Jahr 2004 für den Monatsbezug maßgeblichen Beitragssatzes von 12,55%

anstelle des für sie im Jahr 2004 für den Monatsbezug maßgeblichen Beitragssatzes von 11,05%

„Der Beitrags­satz beträgt für Beamte der Geburtsjahr­gänge

für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

ab 1986

-

-

10,25%

0,00%

1985

-

-

10,25%

0,00%

1984

-

-

10,25%

0,00%

1983

-

-

10,32%

0,98%

1982

-

-

10,34%

1,23%

1981

-

-

10,36%

1,47%

1980

-

-

10,37%

1,72%

1979

-

-

10,39%

1,96%

1978

-

-

10,41%

2,21%

1977

-

-

10,43%

2,46%

1976

-

-

10,45%

2,70%

1975

-

-

10,68%

5,90%

1974

-

-

10,69%

6,12%

1973

-

-

10,71%

6,35%

1972

-

-

10,73%

6,57%

1971

-

-

10,74%

6,79%

1970

-

-

10,76%

7,01%

1969

-

-

10,77%

7,23%

1968

-

-

10,79%

7,45%

1967

-

-

10,81%

7,67%

1966

-

-

10,82%

7,89%

1965

-

-

10,84%

8,11%

1964

-

-

10,85%

8,33%

1963

-

-

10,87%

8,56%

1962

-

-

10,89%

8,78%

1961

-

-

10,90%

9,00%

1960

-

-

10,92%

9,22%

1959

12,21%

10,72%

10,93%

9,44%

1958

12,26%

10,79%

10,95%

9,66%

1957

12,31%

11,22%

10,97%

9,88%

1956

12,35%

11,47%

10,98%

10,10%

1955

12,40%

11,73%

11,00%

10,32%“

 


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Stenographisches Protokoll
87. Sitzung / Seite 151

Art. 10 (Änderung des Richterdienstgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 3 und 4 lauten:

»3. § 166d Abs. 1 lautet:

„(1) § 87 ist auf Richter, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Richter sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

 

4. Im § 166d Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

b) In Z 5 wird der Ausdruck „§ 166c“ im § 173 Abs. 36 durch den Ausdruck „§ 166d“ ersetzt.

Art. 11 (Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984) wird wie folgt geändert:

Die Z 5 und 6 lauten:

»5. § 115d Abs. 1 lautet:

„(1) Die §§ 13 und 13b sind auf Landeslehrer, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung oder von Amts wegen frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Landeslehrer sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

6. Im § 115d Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt. «


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87. Sitzung / Seite 152

Art. 12 (Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985) wird wie folgt geändert:

Die Z 5 und 6 lauten:

»5. § 124d Abs. 1 lautet:

„(1) Die §§ 13 und 13b sind auf Lehrer, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung oder von Amts wegen frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Lehrer sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

6. Im § 124d Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

Art. 14 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

a) In Z 3 lautet § 5 Abs. 2b:

»(2b) Abs. 2 ist im Falle einer Versetzung in den Ruhestand nach § 15 oder § 15a BDG 1979, jeweils in Verbindung mit § 236b BDG 1979, nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand nach diesen Bestimmungen vor dem 1. Jänner 2008 erfüllt werden.«

b) In Z 15 lautet § 98:

»§ 98. § 5 Abs. 2b, § 41 Abs. 2 und § 90a Abs. 1b sind auch auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.«

c) In Z 16 lautet § 99 Abs. 2 und 3:

»(2) Dem Beamten gebührt der nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bemessene Ruhe- oder Emeritierungsbezug nur in dem Ausmaß, das dem Prozentausmaß nach § 7 bzw. § 90 Abs. 1 entspricht, das sich aus der vom Beamten bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ergibt.

(3) Neben dem Ruhe- oder Emeritierungsbezug ist für den Beamten eine Pension unter Anwendung des APG zu bemessen. § 16 Abs. 5 APG ist dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht.«

d) In Z 16 wird im § 99 Abs. 6 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

e) In Z 16 treten folgende Bestimmungen an die Stelle des § 103 Abs. 2 und 3:

»(2) Der Witwen- und Witwerversorgungsbezug ergibt sich aus der Anwendung des nach § 15 Abs. 2 maßgebenden Prozentsatzes auf die Gesamtpension nach § 99 Abs. 5, die dem Beamten


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87. Sitzung / Seite 153

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(3) Der Waisenversorgungsbezug beträgt für die Halbwaise 24% und für die Vollwaise 36% der Gesamtpension nach § 99 Abs. 5, die dem Beamten

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(4) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 99 Abs. 5 an die Stelle des Ruhebezuges. Das gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 99 Abs. 2 maßgebend sind.«

f) In Z 16 entfallen im § 104 Abs. 2 erster Satz die Worte „für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und“.

g) In Z 16 wird dem § 104 folgender Abs. 3 angefügt:

»(3) Bei der Bemessung eines Ruhe- oder Emeritierungsbezuges eines ordentlichen Universitäts(Hochschul)professors, auf den § 247e BDG 1979 anzuwenden ist, sowie bei der Aliquotierung dieses Ruhe- und Emeritierungsbezuges nach § 99 Abs. 2 ist so vorzugehen, als ob sämtliche nach § 53 Abs. 2 und 3 in Betracht kommenden Ruhegenussvordienstzeiten angerechnet worden wären. Die Dienstbehörde hat dem Universitäts(Hochschul)professor und der Pensionsbehörde anlässlich der Versetzung oder des Übertrittes in den Ruhestand bzw. der Emeritierung mitzuteilen, welche Ruhegenussvordienstzeiten für eine Anrechnung in Betracht gekommen wären.«

h) Z 18 lautet:

»18. Dem § 109 wird folgender Abs. 49 angefügt:

„(49) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 5 Abs. 2b, § 90a Abs. 1b und die Aufhebung des § 90 Abs. 4 und 5 mit 1. Jänner 2004,

2. § 1 Abs. 14, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, 2a, 3 und 5, § 41 Abs. 2 und 3, § 54 Abs. 2, die Abschnittsüberschrift vor § 86, § 90a Abs. 1a, § 98 samt Überschrift, Abschnitt XIII mit den §§ 99 bis 104 samt Überschriften und Abschnitt XIV mit § 105 samt Überschrift, Abschnitt XV samt Überschrift mit den §§ 106 bis 110 sowie die Aufhebung des § 54 Abs. 5 und 7, des § 60 samt Überschrift und des § 91 Abs. 11 und 12 mit 1. Jänner 2005,

3. § 5 Abs. 6 mit 1. Jänner 2008.“«

Art. 15 (Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 2 lautet § 5b Abs. 2b:

»(2b) Abs. 2 ist im Falle einer Versetzung in den Ruhestand nach § 2b Abs. 1 in Verbindung mit § 18g nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für die Ver-


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87. Sitzung / Seite 154

setzung in den Ruhestand nach diesen Bestimmungen vor dem 1. Jänner 2008 erfüllt werden.«

b) In Z 5 lautet die Tabelle in § 10 Abs. 2a wie folgt:

 

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 12,55% für Be­zugsteile

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 11,05% für Be­zugsteile

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 15,69% für Be­zugsteile

anstelle des für sie im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 13,82% für Be­zugsteile

„Der Beitrags­satz be­trägt für Bundes­theaterbe­dienstete der Ge­burts­jahrgänge

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

bis zur monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

über der monatli­chen Höchst­beitrags­grundlage nach § 45 ASVG

ab 1986

-

-

10,25%

0,00%

-

-

10,25%

0,00%

1985

-

-

10,25%

0,00%

-

-

10,25%

0,00%

1984

-

-

10,25%

0,00%

-

-

10,25%

0,00%

1983

-

-

10,32%

0,98%

-

-

10,69%

1,72%

1982

-

-

10,34%

1,23%

-

-

10,81%

2,15%

1981

-

-

10,36%

1,47%

-

-

10,92%

2,58%

1980

-

-

10,37%

1,72%

-

-

11,03%

3,01%

1979

-

-

10,39%

1,96%

-

-

11,14%

3,44%

1978

-

-

10,41%

2,21%

-

-

11,25%

3,87%

1977

-

-

10,43%

2,46%

-

-

11,36%

4,30%

1976

-

-

10,45%

2,70%

-

-

12,12%

7,23%

1975

-

-

10,68%

5,90%

-

-

12,20%

7,55%

1974

-

-

10,69%

6,12%

-

-

12,28%

7,88%

1973

-

-

10,71%

6,35%

-

-

12,37%

8,20%

1972

-

-

10,73%

6,57%

-

-

12,45%

8,52%

1971

-

-

10,74%

6,79%

-

-

12,53%

8,84%

1970

-

-

10,76%

7,01%

-

-

12,62%

9,17%

1969

-

-

10,77%

7,23%

-

-

12,70%

9,49%

1968

-

-

10,79%

7,45%

-

-

12,78%

9,81%

1967

-

-

10,81%

7,67%

-

-

12,87%

10,13%

1966

-

-

10,82%

7,89%

-

-

12,95%

10,46%

1965

-

-

10,84%

8,11%

-

-

13,03%

10,78%

1964

-

-

10,85%

8,33%

-

-

13,12%

11,10%

1963

-

-

10,87%

8,56%

-

-

13,20%

11,42%

1962

-

-

10,89%

8,78%

-

-

13,28%

11,75%

1961

-

-

10,90%

9,00%

-

-

13,37%

12,07%

1960

-

-

10,92%

9,22%

-

-

13,45%

12,39%

1959

12,21%

10,72%

10,93%

9,44%

15,25%

14,43%

13,53%

12,71%

1958

12,26%

10,79%

10,95%

9,66%

15,38%

14,80%

13,62%

13,04%

1957

12,31%

11,22%

10,97%

9,88%

15,51%

15,17%

13,70%

13,36%

1956

12,35%

11,47%

10,98%

10,10%

15,64%

15,53%

13,78%

13,68%

1955

12,40%

11,73%

11,00%

10,32%

15,69%

15,69%

13,82%

13,82%“

 

c) Die Z 11 und 12 lauten:

»11. § 18g Abs. 1 lautet:


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87. Sitzung / Seite 155

„(1) § 2b Abs. 1 ist auf Bundestheaterbedienstete, die in den in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, mit der Maßgabe anzu­wenden, dass eine Versetzung in den Ruhestand auf Antrag oder von Amts wegen frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem der Bundes-theater­bediens­tete sein in der rechten Spalte der Tabelle angeführtes Lebensjahr vollendet, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitrags­gedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweist:

bis einschließlich 30. Juni 1950

60.

1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950

60,5.

1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951

61.

1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952

62.

1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953

63.

1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954

64.“

12. Im § 18g Abs. 7 wird das Zitat „2. Juli 1949“ durch das Zitat „31. Dezember 1954“ ersetzt.«

d) In Z 15 lautet § 18l:

»§ 18l. § 5b Abs. 2b, § 11 Abs. 1 und § 18k Abs. 1b sind auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.«

e) In Z 16 lautet § 19 Abs. 2 und 3:

»(2) Dem Bundestheaterbediensteten gebührt der nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bemessene Ruhebezug nur in dem Ausmaß, das dem Prozent­ausmaß nach § 6 bzw. § 18j Abs. 1 entspricht, das sich aus der von ihm bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen, für die Bemessung des Ruhegenusses anrechen­baren Gesamtdienstzeit ergibt.

(3) Neben dem Ruhebezug ist für den Bundestheaterbediensteten eine Pension unter Anwendung des APG zu bemessen. § 16 Abs. 5 APG ist dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht.«

f) In Z 16 wird im § 19 Abs. 6 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

g) In Z 16 tritt folgende Bestimmung an die Stelle des § 21c Abs. 2 und 3:

»(2) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 19 Abs. 5 an die Stelle des Ruhebezuges. Das gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 19 Abs. 2 maßgebend sind.«

h) Z 18 lautet:

»18. Dem § 22 wird folgender Abs. 25 angefügt:

„(25) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 5b Abs. 2b und § 18k Abs. 1b sowie die Aufhebung des § 18j Abs. 3 und 4 mit 1. Jänner 2004,

2. § 2f samt Überschrift, § 5b Abs. 2, 2a und 3 bis 5, § 10 Abs. 2a bis 3a, § 11, die Abschnittsüberschrift des Abschnitts II, § 18g Abs. 1 und 7, § 18k Abs. 1a, § 18l samt


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87. Sitzung / Seite 156

Überschrift, Abschnitt III samt Überschrift und den §§ 19 bis 21c und die Abschnitts­überschrift des Abschnitts IV mit 1. Jänner 2005,

3. § 2e samt Überschrift mit 1. Jänner 2007,

4. § 5b Abs. 6 mit 1. Jänner 2008.“«

Art. 17 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 6 lautet § 60 Abs. 5:

»(5) § 37 Abs. 2 und § 64 Abs. 3 sind auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhe­genüsse anzuwenden.«

b) In Z 7 lautet § 62 Abs. 10 Z 2:

»2. § 2b samt Überschrift, § 5 Abs. 1 bis 5, § 37 Abs. 2 und 3, § 47 Abs. 2, § 60 Abs. 5, § 64 Abs. 3, Abschnitt XII samt Überschrift und den §§ 66 bis 71 mit 1. Jänner 2005,«

c) In Z 9 lautet § 66 Abs. 2 und 3:

»(2) Dem Beamten gebührt der nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bemessene Ruhebezug nur in dem Ausmaß, das dem Prozentausmaß nach § 7 bzw. § 64 Abs. 1 entspricht, das sich aus der vom Beamten bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ergibt.

(3) Neben dem Ruhebezug ist für den Beamten eine Pension unter Anwendung des APG zu bemessen. § 16 Abs. 5 APG ist dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht.«

d) In Z 9 wird im § 66 Abs. 6 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

e) In Z 9 treten folgende Bestimmungen an die Stelle des § 70 Abs. 2 und 3:

»(2) Der Witwen- und Witwerversorgungsbezug ergibt sich aus der Anwendung des nach § 14 Abs. 2 maßgebenden Prozentsatzes auf die Gesamtpension nach § 66 Abs. 5, die dem Beamten

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(3) Der Waisenversorgungsbezug beträgt für die Halbwaise 24% und für die Vollwaise 36% der Gesamtpension nach § 66 Abs. 5, die dem Beamten

1. gebührte oder

2. im Falle des Todes im Dienststand gebührt hätte, wenn er an seinem Todestag in den Ruhestand versetzt worden wäre.

(4) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 66 Abs. 5 an die Stelle des Ruhebezuges. Das gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 66 Abs. 2 maßgebend sind.«


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87. Sitzung / Seite 157

f) In Z 9 entfallen im § 71 Abs. 2 erster Satz die Worte „für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und“.

Art. 18 (Änderung des Bundesbahngesetzes 1992) wird wie folgt geändert:

In Z 1 lautet die Tabelle in § 52 Abs. 5 Z 5 wie folgt:

 

„Pensionsbeitrag für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags­grundlage nach § 45 ASVG

Pensionssicherungs­beitrag anstelle des am 31. Dezember 2004 geltenden Beitragssatzes von 4,8%

Pensionssicherungs­beitrag anstelle des am 31. Dezember 2004 geltenden Beitragssatzes von 3,3%

1977

4,10%

1,92%

1,32%

1976

4,23%

1,98%

1,36%

1975

4,40%

2,06%

1,42%

1974

4,57%

2,14%

1,47%

1973

4,75%

2,22%

1,53%

1972

4,92%

2,31%

1,58%

1971

5,10%

2,39%

1,64%

1970

5,27%

2,47%

1,70%

1969

5,45%

2,55%

1,75%

1968

5,62%

2,63%

1,81%

1967

5,79%

2,71%

1,87%

1966

5,97%

2,79%

1,92%

1965

6,14%

2,88%

1,98%

1964

6,32%

2,96%

2,03%

1963

6,49%

3,04%

2,09%

1962

6,67%

3,12%

2,15%

1961

6,84%

3,20%

2,20%

1960

7,01%

3,28%

2,26%

1959

7,19%

3,37%

2,31%

1958

7,36%

3,45%

2,37%

1957

7,54%

3,53%

2,43%

1956

7,71%

3,61%

2,48%

1955

7,89%

3,69%

2,54%“

 

Art. 19 (Änderung des Bezügegesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 8 entfällt im § 37 Abs. 4 der Ausdruck „oder § 39a“.

b) In Z 10 entfällt im § 44c Abs. 4 der Ausdruck „oder § 44e“.

c) Z 12 lautet:

»12. Dem § 45 wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 49h Abs. 3 und Art. VIIIb mit § 49q samt Überschriften mit 1. Dezember 2004,

2. § 12 Abs. 3 bis 5, § 23g Abs. 3 und 5, § 26 Abs. 4, § 27 Abs. 3, § 27a, § 37 Abs. 4, § 39 Abs. 3, § 44c Abs. 4, § 44d Abs. 3, § 49g Abs. 7 und Artikel VIIIa samt Überschriften mit 1. Jänner 2005.“«


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d) Nach Z 13 wird folgende Z 13a eingefügt:

»13a. Im § 49h Abs. 3 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Als Pensionsversicherungsträger gelten auch die Versorgungseinrichtungen der ge­setzlichen beruflichen Vertretungen der nach § 5 des Gewerblichen Sozialversiche­rungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, von der Pensionsversicherung ausgenommenen Personen.“«

e) In Z 14 wird im § 49l Abs. 4 die Wendung „weniger als 5%“ durch die Wendung „weniger als 5% oder weniger als 12 Monate“ ersetzt.

f) In Z 14 lautet § 49p Abs. 2:

»(2) Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes tritt die Gesamtpension nach § 49l Abs. 3 an die Stelle des Ruhebezuges. Dies gilt nicht für Bestimmungen, die für die Bemessung des Ruhebezuges nach § 49l Abs. 1 maßgebend sind.«

g) Folgende Z 15 wird angefügt:

»15. Nach Art. VIIIa wird folgender Art. VIIIb samt Überschriften eingefügt:

„Artikel VIIIb

Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. XXX/2004

§ 49q. § 49h Abs. 3 zweiter Satz gilt auch für jene Fälle, in denen ab dem 1. August 1997 ein Überweisungsbetrag an die Pensionsversicherungsanstalt (die Pensions­versicherungsanstalt der Angestellten) überwiesen wurde. Der Anwendung des § 49h Abs. 3 zweiter Satz steht die Rechtskraft bereits ergangener Entscheidungen nicht entgegen. In diesen Fällen sind die Überweisungsbeträge auf Antrag von der Pen­sionsversicherungsanstalt mit dem Aufwertungsfaktor gemäß den §§ 108 Abs. 4 und 108c ASVG aufzuwerten und bis zum 31. März 2005 an die im § 49h Abs. 3 zweiter Satz angeführten Versorgungseinrichtungen zu überweisen.“«

Art. 20 (Änderung des Bundesbezügegesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach Art. 20 Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

»2a. Dem § 13 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Als Pensionsversicherungsträger gelten auch die Versorgungseinrichtungen der ge­setzlichen beruflichen Vertretungen der nach § 5 des Gewerblichen Sozialversiche­rungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, von der Pensionsversicherung ausgenommenen Personen.“«

b) Art. 20 Z 5 lautet:

»5. Dem § 21 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2004 treten in Kraft:

1. § 13 Abs. 1 und § 22 samt Überschrift mit 1. Dezember 2004,

2. § 12 Abs. 1a und 2, § 13 Abs. 3 und § 14a mit 1. Jänner 2005.“«

c) Dem Art. 20 wird folgende Z 6 angefügt:

»6. Nach § 21 wird folgender § 22 samt Überschrift angefügt:


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„Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. XXX/2004

§ 22. § 13 Abs. 1 letzter Satz gilt auch für jene Fälle, in denen ab dem 1. August 1997 ein Anrechnungsbetrag an die Pensionsversicherungsanstalt (die Pensions­versiche­rungsanstalt der Angestellten) überwiesen wurde. Der Anwendung des § 13 Abs. 1 letzter Satz steht die Rechtskraft bereits ergangener Entscheidungen nicht entgegen. In diesen Fällen sind die Anrechnungsbeträge auf Antrag von der Pensionsversiche­rungsanstalt mit dem Aufwertungsfaktor gemäß den §§ 108 Abs. 4 und 108c ASVG aufzuwerten und bis zum 31. März 2005 an die im § 13 Abs. 1 letzter Satz angeführten Versorgungseinrichtungen zu überweisen.“«

Art. 22 (Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 und 2 lauten:

»1. § 3 Abs. 2 lautet:

„(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde.“

2. § 38a Abs. 3 lautet:

„(3) Empfänger von Zuwendungen können nur österreichische Staatsbürger, Staaten­lose mit ausschließlichem Wohnsitz im Bundesgebiet und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde, sein.“«

b) Die bisherigen Z 1 und 2 erhalten die Bezeichnungen „3“ und „4“, wobei die Z 4 (neu) lautet:

»4. Nach § 50x wird folgender § 50y eingefügt:

„§ 50y. (1) § 39j Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) Die §§ 3 Abs. 2 und 38a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten mit 1. Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde.“«

Begründung

Zu Art. 1 lit. a, Art. 2 lit. a und d bis g, Art. 3 lit. a und c bis f sowie Art. 5 lit. a und c bis f (§ 3 Abs. 1 Z 2 APG; §§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. d, 44 Abs. 1 Z 15 und 15a sowie 52 Abs. 4 ASVG; §§ 3 Abs. 3 Z 1, 26a und 27e GSVG; §§ 4a Z 1, 23a und 24e BSVG):

Nach dem Wehrgesetz war bis zum Jahr 1994 eine Verpflichtungsdauer von bis zu 15 Jahren möglich (Zeitsoldat lang). Die Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz konnten bzw. können weit über dem Betrag von 1 350 € bzw. den Beträgen der Anlage 2 zum APG liegen. Es ist daher erforderlich, eine Differenzierung zu anderen Präsenzdienstarten vorzunehmen, welche mit 1 350 € bzw. je nach zeitlicher Lagerung nach der Anlage 2 zum APG bewertet werden.

Die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage stellt für gewöhnlich den Brutto­bezug dar, welcher für die Berechnung der Pensionshöhe herangezogen wird. Zeit­soldaten erhielten bzw. erhalten ihre Bezüge ohne Abzug von Sozialversicherungs­beiträgen und Lohnsteuer – brutto für netto. Es ist daher erforderlich, die tatsächlich


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gewährten Bezüge um ein Drittel für die Heranziehung als Beitragsgrundlage bei der Pensionsberechnung zu erhöhen, um einen dem tatsächlichen (Netto-)Bezug ver­gleichbaren Bruttobezug zu erhalten.

Ein Abgehen von der derzeitigen Ersatzzeitenregelung bei der Pensionsberechnung hat auf Grund der langen Dauer gerade für diese Personengruppe enorme Nachteile zur Folge, welche bei der Verpflichtung hiezu nicht abzusehen waren.

Für Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr ist als Beitragsgrundlage 133 % des Monatsgeldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belastungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerken­nungsprämie heranzuziehen. Diese Regelung ist in den § 44 Abs. 1 ASVG als neue Z 15a aufzunehmen. Ferner sind die einschlägigen Parallelbestimmungen im GSVG und BSVG entsprechend zu erweitern.

Ab 1. Jänner 2005 ist das Bundesministerium für Landesverteidigung verpflichtet, 22,8 % der Beitragsgrundlage (133 % des Monatsgeldes, Dienstgradzulage etc.) an Pensionsversicherungsbeiträgen zu leisten. Diese Verpflichtung ist als Z 2a in den § 52 Abs. 4 ASVG (samt Parallelbestimmungen) aufzunehmen. Durch die Verweisung auf § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit. bb ASVG ist sichergestellt, dass Zeitsoldaten, die Anspruch auf berufliche Bildung haben, im letzten Jahr ihres Wehrdienstes als Zeitsoldat nicht unter diese Bestimmung fallen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Beitragseingänge in Bezug auf das Vorjahr (rund 300 000 €) kurzfristig verdoppeln werden; auf der Leistungsseite ist – nach Ablauf von etwa zehn Jahren – ein jährlicher Mehraufwand von rund 500 000 € über einen Zeitraum von 25 Jahren zu erwarten.

Zu Art. 1 lit. b (§ 6 Abs. 3 APG):

Personen, die etwa ab dem 15. Lebensjahr mit niedrigen Lehrlingsbezügen beschäftigt waren, sollen hinsichtlich der Höhe der Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension) nicht schlechter gestellt werden als Personen, die später und mit vergleichsweise höheren Bezügen in das Berufsleben eingetreten sind.

Zu Art. 1 lit. c (§ 16 Abs. 3a und 3b APG):

Im Rahmen der Mindestversicherungszeit für die Alterspension nach dem APG sollen auch Kindererziehungszeiten, die als Ersatzzeiten vor dem 1. Jänner 2005 erworben wurden, sowie – entsprechend § 4 Abs. 5 APG – Zeiten der begünstigenden Selbst- und Weiterversicherung von Pflegepersonen und Zeiten der Familienhospizkarenz, die vor dem 1. Jänner 2005 liegen, Berücksichtigung finden. Damit sollen diese für die Allgemeinheit besonders wertvollen Tätigkeiten auch rückwirkend pesionsrechtlich entsprechend honoriert werden.

Zu Art. 2 lit. b und h, Art. 3 lit. b und g sowie Art. 5 lit. b und g (§§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g und 227a Abs. 1 und 3 ASVG; §§ 3 Abs. 3 Z 4 und 116a Abs. 1 und 3 GSVG; §§ 4a Z 4 und 107a Abs. 1 und 3 BSVG):

Die pensionsrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten soll dahingehend verbessert werden, dass im Fall von Mehrlingsgeburten nicht nur für die ersten 48 Kalendermonate nach der Geburt eine Teilversicherung für die erziehende Person besteht, sondern die Zeit der diesbezüglichen Teilversicherung auf 60 Kalendermonate ausgeweitet wird. Dies gilt in gleicher Weise für die Ersatzzeitenregelung, die weiterhin für über 50-Jährige zur Anwendung kommt.

Zu Art. 2 lit. c und k (§§ 31 Abs. 3 Z 9 und 460c ASVG):


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87. Sitzung / Seite 161

Dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Höhe des Zusatzbeitrages zum Sicherungsbeitrag für die Leistungen auf Grund des Pensionsrechtes nach den Dienstordnungen gemeinsam mit den zuständigen Gewerkschaften im Wege von kollektivvertraglichen Regelungen festzusetzen.

Die Höhe der Festsetzung des Zusatzbeitrages soll mehrfach determiniert werden:

Zum einen ist für Personen, deren Stichtag für die Eigenpension vor dem 1. Jänner 2005 liegt und die in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag monatlich jeweils Anspruch auf einen Bezug gehabt haben, der die damals geltende monatliche Höchs­tbeitragsgrundlage überschritten hat, auf den Beitragssatz Bedacht zu nehmen, der sich auf Grund der Bestimmungen der Dienstordnungen ergeben hat. Bis Ende Februar 2001 war der Beitragssatz in den Dienstordnungen selbst geregelt. In der Vergangenheit lag dieser Dienstordnungs-Pensionsbeitrag zum Teil erheblich unter den derzeit in § 460b ASVG geregelten Beiträgen. Verbunden mit dem damals gelten­den, sehr günstigen Leistungsrecht (zum Beispiel keine Durchrechnung, keine Begren­zung mit 80 %) stehen einem Teil der Dienstordnungs-Pensionsleistungen relativ geringe Beitragsleistungen gegenüber. Diesem Umstand soll durch einen Zusatz­beitrag zum Sicherungsbeitrag, den der Hauptverband im Rahmen von Kollektiv­vertragsverhandlungen gemeinsam mit den Gewerkschaften zu regeln hat, Rechnung getragen werden.

Zum anderen soll sich die Höhe des Zusatzbeitrages für Dienstordnungs-Pensionisten, deren Stichtag nach dem 31. Dezember 2004 liegt und die einem bereits reformierten Leistungsrecht unterliegen, sowie für Dienstordnungs-Pensionisten, deren Stichtag für die Eigenpension zwar vor dem 1. Jänner 2005 liegt, die aber in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag keinen Anspruch auf einen Bezug gehabt haben, der monatlich jeweils die damals geltende monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschrit­ten hat, an etwaigen zukünftigen Erhöhungen des Sicherungsbeitrages für öffentlich-rechtlich Bedienstete des Bundes orientieren, wobei die Festsetzung ebenfalls den Kollektivvertragsparteien übertragen werden soll.

Für beide Fallkonstellationen soll der „Mindestsicherungsbeitrag“ 3,3 % – wie es bereits geltende Rechtslage ist – betragen; der Zusatzbeitrag soll nur für Bedienstete gelten, deren Bezüge vor dem Stichtag über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.

Diese Grundsätze sollen auch für die BezieherInnen von Hinterbliebenenpensionen gelten.

Zu Art. 2 lit. i und j, Art. 3 lit. h und Art. 5 lit. h (§§ 254 Abs. 1 Z 3 und 271 Abs. 1 Z 3 ASVG; § 132 Abs. 1 Z 3 GSVG; § 123 Abs. 1 Z 3 BSVG):

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der neuen Korridorpension den Anspruch auf Invaliditäts­pension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension) nicht ausschließt. Damit wird sichergestellt, dass Personen, die gemindert erwerbsfähig sind, bei Voll­endung des 62. Lebensjahres nicht allein auf die Korridorpension verwiesen sind, sondern weiterhin eine Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbs­unfähigkeitspension) in Anspruch nehmen können.

Zu Art. 2 lit. m, Art. 3 lit. i und Art. 5 lit. i (§ 617 Abs. 8 ASVG; § 306 Abs. 6 GSVG; § 295 Abs. 6 BSVG):

Die Bestimmungen über den Risikozuschlag beim Einkauf von Schul- und Studien­zeiten nach dem 40. Geburtstag soll nur auf jene Personen Anwendung finden, deren Pensionsberechnung sich ausschließlich nach dem Altrecht richtet, das heißt deren Beiträge noch nicht – zumindest teilweise, nämlich im Rahmen der Parallelrechnung –


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ins Pensionskonto einfließen. Personen, für die das Pensionskonto Geltung erlangt, sollen hingegen bereits entrichtete Risikozuschläge rückerstattet erhalten, da sich für sie der „Beitragsnachkauf“ im Konto lediglich entsprechend der zeitlichen Lagerung auswirkt.

Zu Art. 2 lit. n, Art. 3 lit. j sowie Art. 5 lit. j (§ 617 Abs. 13 ASVG; § 306 Abs. 10 GSVG; § 295 Abs. 11 BSVG):

Für die Geburtsjahrgänge bis 1954 (Männer) und bis 1959 (Frauen) soll eine „Ein­schleifregelung“ betreffend die Schutzbestimmungen für Langzeitversicherte (§ 607 Abs. 12 ASVG und Parallelbestimmungen) geschaffen werden, um für diese Personen­gruppen einen abrupten Anstieg des frühestmöglichen Pensionsanfallsalters zu ver­meiden.

Zu Art. 6 lit. a bis c (§§ 22 Abs. 1, 79 Abs. 81 und § 83 AlVG):

Um die Freiwilligkeit eines vorzeitigen Pensionsantrittes bei der Korridorpension zu gewährleisten, soll künftig trotz Vorliegens eines Anspruches auf Korridorpension Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) bis zum Erreichen eines sonstigen Anspruches auf Alterspension (vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer), längstens jedoch ein Jahr ab Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension gewährt werden können. Während des Leistungsbezuges soll das Arbeitsmarktservice versuchen, den älteren Arbeitslosen wieder einen Arbeitsplatz zu vermitteln. In dieser Zeit besteht die Chance, die Integration in den Arbeitsmarkt zu versuchen.

Zu Art. 8, Art. 10 lit. a, Art. 11, Art. 12 und Art. 15 lit. c (§ 236b BDG, § 166d RDG, § 115d LDG, § 124d LLDG und § 18g BThPG):

Diese Änderung bewirkt eine Ausweitung und Einschleifung der Übergangsregelung zur Hacklerregelung zur Vermeidung eines allzu abrupten – und damit mit individuellen Härten verbundenen – Auslaufens der Regelung.

Zu Art. 9, Art. 14 lit. c und f, Art. 15 lit. b und e, Art. 17 lit. c und f und Art. 18 (§ 22 Abs. 1a GehG, § 99 Abs. 2 und 3 und § 104 Abs. 2 PG, §§ 10 Abs. 2a und 19 Abs. 2 und 3 BThPG, § 66 Abs. 2 und 3 und § 71 Abs. 2 BB-PG und § 52 Abs. 5 BBG 1992):

Die bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen Anwartschaften gelten als geschützter Rechtserwerb. Sie sind daher im Rahmen der Aliquotierung des Ruhebezuges und der APG-Pension entsprechend zu berücksichtigen.

Die geänderten Beitragssätze entsprechen grundsätzlich der bereits im Rahmen der Regierungsvorlage geübten Vorgangsweise (Aliquotierung der Differenz zum ASVG-Beitragssatz für Bezugsteile bis zur Höchstbeitragsgrundlage bzw. des gesamten Beitragssatzes für Bezugsteile über der Höchstbeitragsgrundlage entsprechend der Aliquotierungsformel nach Zeit), berücksichtigen jedoch die neue Aliquotierungsformel nach erworbener Anwartschaft ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Damit wird auch der im Rahmen des Begutachtungsverfahrens von der Mehrzahl der begutachtenden Institutionen aufgegriffene Bruch verringert.

Die Reduktion der Beitragssätze für die Jahrgänge 1984 bis 1986 auf ASVG-Niveau beruht darauf, dass diese Jahrgänge bei Pensionsantritt zum gesetzlichen Pensions­alter 65 aufgrund der „5%-Klausel“ im Regelfall nur nach dem APG bemessene Pensionen erhalten werden.

Zu Art. 10 lit. b (§ 173 Abs. 36 RDG):

Berichtigung einer fehlerhaften Paragraphenbezeichnung.

Zu Art. 14 lit. a und Art. 15 lit. a (§ 5 Abs. 2b PG und § 5b Abs. 2b BThPG):


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87. Sitzung / Seite 163

Der Pensionsantritt im Rahmen der Langzeiterwerbstätigenregelung erfolgt bis Ende 2007 grundsätzlich abschlagsfrei. Diese Begünstigung soll auch jenen zugute kom­men, die zwar die Anspruchsvoraussetzungen für einen Pensionsantritt nach dieser Regelung bis Ende 2007 erfüllen, ihre Versetzung in den Ruhestand jedoch auf einen danach liegenden Zeitpunkt aufschieben (entspricht § 607 Abs. 12 ASVG).

Zu Art. 14 lit. b, Art. 15 lit. d und Art. 17 lit. a (§ 98 PG, § 18l BThPG und § 60 Abs. 5 BB-PG):

Diese Übergangsbestimmungen gewährleisten, dass die Abschlagsfreiheit und die Reduktion des Deckels der Pensionsreform 2003 auch den im Jahr 2004 in den Ruhestand Versetzten rückwirkend zugute kommen.

Zu Art. 14 lit. d, Art. 15 lit. f, Art. 17 lit. d und Art. 19 lit. e (§ 99 Abs. 6 PG, § 19 Abs. 6 BThPG, § 66 Abs. 6 BB-PG und § 49l Abs. 4 BezG):

Übernahme der Regelung des § 15 Abs. 5 APG, wonach auch dann keine Parallel­rechnung stattfindet, wenn der Anteil an der bis 31. Dezember 2004 oder ab 1. Jänner 2005 zurück gelegten Gesamtdienstzeit weniger als zwölf Monate beträgt.

Zu Art. 14 lit. e, Art. 15 lit. g, Art. 17 lit. e und Art. 19 lit. f (§ 103 Abs. 2 bis 4 PG, § 21c Abs. 2 BThPG, § 70 Abs. 2 bis 4 BB-PG und § 49p Abs. 2 BezG):

Diese Änderungen stellen zunächst klar, dass die parallelgerechnete Gesamtpension bei der Bemessung von Hinterbliebenenpensionen an die Stelle des Ruhegenusses tritt. An der Berechnung des Prozentsatzes der Witwen- und Witwerpensionen tritt da­durch keine Änderung ein, der Prozentsatz muss sich nunmehr jedoch auf die Gesamt­pension beziehen. Dasselbe gilt für Waisenpensionen.

In sämtlichen Pensionsvorschriften für den öffentlichen Dienst wird darüber hinaus festgelegt, dass die parallelgerechnete Gesamtpension an die Stelle des Ruhebezuges tritt, soweit sich bisherige Regelungen auf diesen beziehen. Davon sind jene Regelun­gen ausgenommen, die sich auf die Bemessung des im Rahmen der Parallelrechnung zu aliquotierenden Ruhebezuges beziehen.

Zu § 14 lit. g (§ 104 Abs. 3 PG):

Als Folge der Parallelrechnung tritt bei Universitäts(Hochschul)professoren, die noch einen Rechtsanspruch auf Emeritierung haben (das sind jene, deren Ernennung zum Ordentlichen Universitäts(Hochschul)professor vor dem 1. März 1998 erfolgte), und die aus dem Ausland nach Österreich geholt wurden, mangels ausreichender inländischer Zeiten eine spürbare Verminderung der Ruhe- und Emeritierungsbezüge ein, was zu einer unverhältnismäßigen Schlechterstellung bei der Parallelrechnung (insbesondere im „Altast“) im Vergleich zu allen anderen von der Parallelrechnung betroffenen Personengruppen führen würde. Durch den Ernennungsbescheid des Bundespräsiden­ten ist jedoch gerade für diesen Personenkreis ein erhöhter Vertrauensschutz gege­ben, womit massive Eingriffe in eine geschützte Rechtsposition durch gravierende pensions-rechtliche Verschlechterungen nicht vertretbar sind.

Zur Lösung dieser Problematik werden sowohl bei der Bemessung des Ruhe- oder Emeritierungsbezuges als auch bei der Aliquotierung sämtliche in Betracht kom­menden Ruhegenussvordienstzeiten mit Ausnahme der nur gegen Beitragsentrichtung anrechenbaren Schul- und Studienzeiten so berücksichtigt, als ob sie angerechnet worden wären. Für diese fiktive Anrechnung kommen somit insbesondere Auslands­zeiten in Betracht. Dadurch wird die Schlechterstellung durch die Parallelrechnung gegenüber allen andern Personengruppen ausgeglichen.

Zu Art. 14 lit. h, Art. 15 lit. h, Art. 17 lit. b, Art. 19 lit. c und Art. 20 lit. b (§ 109 Abs. 49 PG, § 22 Abs. 25 BThPG, § 45 Abs. 20 BezG und § 21 Abs. 5 BBezG):


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87. Sitzung / Seite 164

Anpassung der Regelungen über das Inkrafttreten an die gegenständlichen Änderun­gen.

Zu Art. 19 lit. a und b (§ 37 Abs. 4 und § 44c Abs. 4 BezG):

Zitatbereinigung.

Zu Art. 19 lit. d und g sowie Art. 20 lit. a und c (§ 49h Abs. 3 und § 49q BezG und § 13 Abs. 1 und § 22 BBezG):

Nach § 49h Abs. 3 BezG bzw. nach § 13 BBezG hat der Bund für einen aus­scheidenden Mandatar bzw. ein ausscheidendes Regierungsmitglied die während der Funktion geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge samt Dienstgeberbeiträgen an jenen Pensionsversicherungsträger, der auf Grund des Zivilberufes zuständig ist, als Anrechnungsbetrag zu überweisen. Die Monate, für die ein Anrechnungsbetrag geleis­tet wurde, gelten als Beitragsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung. War das Organ nach keinem Bundesgesetz in der Pensionsversicherung pflicht­ver­sichert, so ist der Anrechnungsbetrag an die Pensionsversicherungsanstalt zu leisten.

Bei ehemaligen Mandataren und Regierungsmitgliedern, die auf Grund ihres Zivil­berufes nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind, sondern deren Berufsgruppe – wie z.B. die gesetzliche Berufsvertretung der Rechtsanwälte – von der Möglichkeit des § 5 GSVG („opting out“ aus der Pensionsversicherung) Gebrauch gemacht hat, bestand bisher keine Möglichkeit, einen Anrechnungsbetrag an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Berufsvertretung zu leisten. Der Anrech­nungsbetrag war an die Pensionsversicherungsanstalt zu überweisen, obwohl auf Grund der Tätigkeit als Rechtsanwalt keine Aussicht besteht, jemals eine ASVG-Pen­sion zu erwerben.

Durch die gegenständlichen Änderung soll auch für jene Organe, die auf Grund ihres Zivilberufes nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind, son­dern eine Pensionsanwartschaft in einer kammereigenen Alters- und Hinterbliebenen­versorgungseinrichtung erwerben, die Möglichkeit geschaffen werden, den Anrech­nungsbetrag an die Versorgungseinrichtung der jeweiligen Berufsvertretung zu leisten.

Auch die Beiträge, die bereits an die Pensionsversicherungsanstalt bzw. früher an die Pensionsversicherungsanstalt geleistet wurden, sollen auf Antrag an die Alters- und Hinterbliebenenversorgungseinrichtung der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung geleistet werden können.

Zu Art. 22 lit. a und b (§§ 3 Abs. 2, 38a Abs. 3 und 50y FLAG):

Seit 1. Mai 2004 ist für alle Asylwerber für die Dauer des Asylverfahrens eine Grund­versorgung sichergestellt. Es wird daher für die Bedürfnisse der Asylwerber und deren Familienangehörigen aus Mitteln der öffentlichen Hand gesorgt. Dem trägt die Anpas­sung des FLAG 1967 Rechnung.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.30

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Kollege Amon hat gerade vor wenigen Minuten gesagt, wir würden heute auf Grund dieser Gesetzeslage aggressiv reagie­ren. – Ich sage Ihnen: Das ist ja verständlich, normalerweise für alle, denn Ihre Reden strotzen vor Zynismus pur, wenn es um die zukünftigen Pensionen der Arbeiter und Angestellten geht. Ich führe dazu auch ein paar Beispiele an.


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So hat zum Beispiel Frau Abgeordnete Partik-Pablé gesagt: Alles super, die Frauen bekommen 34 Prozent mehr Pension! – Was ist denn da polemisch? Frau Staats­sekretärin Haubner etwa hat gesagt: Wir haben genau das getan, was die Menschen wollten! – Frau Staatssekretärin! Mir hat noch niemand erzählt – und ich bin auch viel unterwegs –, dass jemand ein unfaires Pensionsmodell will. Mir hat auch noch nie­mand gesagt, dass er in Zukunft 20 Prozent weniger Pension haben will. Sie stellen sich hierher und vermitteln den Eindruck: Es ist alles paletti!

Aber der Gipfel liegt meiner Ansicht nach in folgendem Umstand: Ich habe heute in der Früh die Information erhalten, dass beim zuständigen Ministerium bereits Broschüren aufgelegen sein sollen, die dieses Pensionsharmonisierungsmodell mit all seinen Abänderungsanträgen enthalten. Man hat sie aber leider einstampfen müssen, weil dort ein redaktioneller Fehler passiert ist, und zwar hat man ursprünglich die Frau Staatssekretärin als „Magistra“ bezeichnet. Was mich bedenklich stimmt, liebe Kolle­ginnen und Kollegen, das ist der Umstand, dass die dortigen Druckereimitarbeiter bereits mehr wissen als wir über das, was wir hier im Hohen Haus beschließen sollen.

So wird hier im Hohen Haus vorgegangen – und Sie werfen der Opposition Polemik vor?! Wir müssen logischerweise so aggressiv reagieren, wenn jetzt innerhalb eines Jahres der nächste Pensionsraub bei den Arbeitern und Angestellten vollzogen wird!

Wo ist denn das einheitliche Pensionsrecht für alle, das fair und gerecht ist? Kollegin Riener hat gerade vorhin gesagt: Die Beamten haben super verhandelt! – Aber gilt das, was für Beamte gilt, nicht auch für Arbeiter und Angestellte? Sind das Menschen zweiter Klasse? Für mich nicht! Ich sage ein klares Nein dazu, denn Sie spielen hier – und das ist für mich demokratiepolitisch mehr als bedenklich – eine Berufsgruppe gegen die andere aus. (Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Das ist nicht nur eine bedenkliche, sondern auch eine gefährliche Entwicklung Ihrer Politik, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Walch – ich muss ihn noch einmal zitieren – sagt: Lesen, denken, reden! Ich meine, das sollten viele von Ihnen auch tun, bevor Sie sich hierher ans Rednerpult stellen, denn ich habe den Eindruck, dass viele das Gesetz, das heute zu beschließen ist, gar nicht gelesen haben. Anderenfalls würden Sie draufkommen, dass gerade schwer arbeitende Menschen – Walch sagt immer, er ist Betriebsrat bei den Bau­arbeitern – gar nicht unter die „Hackler-Regelung“ fallen, viele Saisonniers zum Bei­spiel, weil sie die 40 oder 45 Beitragsjahre auf Grund der Arbeitslosigkeit gar nie erreichen können.

Am Freitag vergangener Wochen haben wir das im Sozialausschuss gesehen. Da ist sogar Kollege Dolinschek als Sozialsprecher der FPÖ blass geworden, als auf einmal schwarz auf weiß vom Sozialminister belegt wurde, dass es Abschläge bis zu 20 Pro­zent gibt. Ich glaube, da hat Kollege Dolinschek zum ersten Mal registriert, worum es überhaupt geht. Das wird in Zukunft wirklich keine Seltenheit sein: Pensionsabschläge gerade bei den am meisten betroffenen Menschen von bis zu 20 Prozent! (Abg. Dolinschek: Die haben wir jetzt weggebracht, Herr Kollege!)

Sie sind dann ganz euphorisch geworden, Kollege Dolinschek, und haben gemeint, sie wollen einen Deckel von 15 Prozent, weil Ihnen nichts anderes eingefallen ist. Aber auch diesbezüglich sind Sie wieder umgefallen. Ich glaube, dass Ihnen auch der heute vorliegende Entwurf noch nicht bewusst ist.

Ich kann ein konkretes Beispiel, wo das berechnet wurde, anführen, und das zeigt sozialen Zynismus pur Ihrer Politik auf, den Sie an den Tag legen. 44 Belas­tungspakete waren schon genug, und jetzt rupfen Sie die Arbeiter und Angestellten aber wieder – dieser Vergleich, weil Weihnachen vor der Türe steht – wie eine Weih­nachtsgans.


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Ein Arbeiter – rechnen Sie nach! –, Jahrgang 1949, der 2011 in Pension geht – mit 62 Jahren, sage ich dazu –, aber auf Grund von Arbeitslosigkeit eben nur 41 Beitrags­jahre zusammenbringt, verliert 16 Prozent. Rechnen wir uns das einmal aus! In dem konkreten Fall bedeutet das 240 € im Monat weniger. Das heißt aber, umgerechnet auf die Lebenserwartung von 78 Jahren, dass dieser Mann 54 000 € oder 747 000 S weniger an Pension beziehen wird als in der Vergangenheit. Das soll fair sein? Das soll gerecht sein? (Abg. Dolinschek: Das wäre aber in Ihrem Modell genauso!) Das ist nicht fair, sondern diese Politik ist unverantwortlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Der vorliegende Entwurf ist kein Beitrag – wie Sie das behaupten – zu einer zukunfts­orientierten und abgesicherten Pension, sondern dieser Entwurf treibt die Menschen in die Armutsfalle. Eine solche Politik, meine Damen und Herren, haben sich die Men­schen in Österreich nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ.)

15.35

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Auch er spricht 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.35

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Eingangs möchte ich festhalten, dass es Ziel dieser Pensions­harmonisierung ist, unter Bedachtnahme auf ein vergleichbares Lohnsystem und vergleichbare Beitragsleistungen auch eine vergleichbare Pension für alle Gesell­schaftsgruppen zu erreichen.

Wenn Herr Spindelberger meint, dass nur die Beamten bevorzugt seien – Gott sei Dank gibt er zu, dass für die Beamten auch etwas Gutes erreicht wurde –, muss man auch sagen, dass man nicht Äpfel mit Birnen vermengen darf, denn es gibt zwei völlig unterschiedliche Dienstrechte, die auch einen unterschiedlichen Zugang bei Reformen erfordern. Wenn hier Fehler angemerkt und Kritik geübt wird, darf ich sagen: Fehler können nur dort gemacht werden, wo gearbeitet wird!

Geschätzte Damen und Herren! Für eine Klientel, die ich zu vertreten habe, wo sehr viele Saisonbeschäftigte sind und wo jetzt auch entsprechende Arbeitslosenzeiten als Versicherungszeiten gelten, ist auch ein ganz wesentlicher Vorteil erreicht worden.

Grundsätzlich muss man auch feststellen, dass alle Menschen länger leben – Gott sei Dank – und dass dementsprechend der vorhandene Pensionskuchen auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen ist. Deshalb war es auch finanz- und gesellschafts­politisch notwendig, die Pensionen beziehungsweise Pensionssysteme mit der Pen­sionsreform 2003 und auch mit der nun vorliegenden Pensionsharmonisierung neu zu gestalten und neu regeln.

Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass es gerade in diesem Zusammenhang auch ein Gebot der Stunde war, den Stellenwert der Frauen und insbesondere die Leistungen der Frauen im Bereich der Familie in diese Reformen entsprechend einzu­bauen, entsprechend zu berücksichtigen.

Es ist heute schon mehrfach erwähnt worden, welche Verbesserungen da erreicht wurden – das sind Quantensprünge gegenüber früheren Zeiten! Ich darf nur bei­spielhaft anführen:

sieben Jahre Erwerbstätigkeit – früher 15 Jahre –, um eine Pension beanspruchen zu können, was nun für alle unter 50-Jährigen gilt,

Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings,

Einzahlungen für Zeiten der Notstandshilfe,


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Pflege eines behinderten Kindes bis zum 40. Lebensjahr,

Verdoppelung der Bewertung der Kindererziehungszeiten.

Das sei nur beispielhaft nochmals angeführt, weil man nie oft genug darauf hinweisen kann, wie viel hier neben den vielen anderen Dingen, Familienhospiz und dergleichen mehr, für Frauen und für Menschen, die zu Hause ihre Aufgaben wahrnehmen, geschehen ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein besonderes Anliegen war es mir aber, so wie vielen anderen auch, dass 45 Bei­tragsjahre genug sind. Es freut mich, dass es zu einer entsprechenden Korrektur bei der „Hackler-Regelung“ gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gekommen ist. Auch die Hürde der Übergangsfristen wurde letztendlich gut bewältigt.

Ich darf auch auf die freiwillige und von den Sozialpartnern gewünschte Korridor­pen­sion hinweisen, auf die Möglichkeit des vorzeitigen Pensionsantrittes.

Für wesentlich erachte ich es in diesem Zusammenhang allerdings auch, dafür Sorge zu tragen, dass auch entsprechende Arbeitsplätze für ältere Dienstnehmer vorhanden sind. Ich bin überzeugt davon, dass es mit einer entsprechenden Bildungsoffensive gelingen wird, dass ältere Arbeitnehmer lange im Berufsprozess gehalten werden können. Herr Bundesminister Bartenstein wird natürlich alles Notwendige dazu tun, um die für ältere Arbeitnehmer erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Für unsere Gesellschaft – das darf ich auch einmal betonen – und auch für die Wirtschaft bedeuten das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer ohnehin einen unschätzbaren Wert, auf den man nicht verzichten soll.

Weil heute schon einige Male gesagt wurde, für die Schwerarbeiter werde nichts getan: Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch daran gearbeitet wurde und im Bundesministerium des Herrn Bundesministers Haupt unter Mitwirkung unseres Abgeordneten Neugebauer bereits sehr konkrete Definitionen ausgearbeitet wurden.

Ich darf darauf hinweisen, was alles hineinkommen sollte: der Schicht- und Wechsel­dienst jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden, regelmäßige Exposition bei der Arbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes, schwere körperliche Arbeit im Sinne des Nacht- und Schwerarbeitsgesetzes, Tätigkeiten, die Personen mit der Verpflichtung zur berufsbedingten Gefahrenbeseitigung ausführen und dabei regel­mäßig einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit in hohem Ausmaß ausgesetzt sind, und – ganz wesentlich, weil das besonders viele Frauen betrifft – Tätigkeiten in Hospiz- und palliativmedizinischer Betreuung von schwerst Erkrankten oder in Be­treuung von Pfleglingen mit einem Pflegebedarf von zumindest der Stufe 5 nach dem Bundespflegegesetz, also Berufe, die vor allem Frauen betreffen.

Ich darf diese Gelegenheit wahrnehmen, Herrn Bundesminister Haupt und Herrn Abgeordnetem Fritz Neugebauer für ihre wertvolle Arbeit in diesem Zusammenhang herzlich zu danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass das noch nicht so konkret vorliegt, geschätzte Damen und Herren, muss man wohl auch dahin gehend argumentieren, dass man den Sozialpartnern Zeit geben und Zeit lassen muss, diese Vorschläge durchzudenken und auf die Wertigkeit hin zu prüfen.

Hohes Haus! 45 Beitragsjahre und ein Pensionsantritt mit 65 Jahren mit 80 Prozent Bemessungsgrundlage sind im Grunde genommen keine neue Vorgabe, da vergan­gene Pensionsreformen das bereits zum Ziel hatten; dieses Ziel wurde aber auf Grund vieler Ausnahmeregelungen ad absurdum geführt. Ich möchte nicht darauf verweisen,


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was in anderen Staaten bereits zum Ziel gemacht wird, nämlich bis 67 oder 68 Jahre mit einer Ersatzquote von 50 Prozent zu arbeiten.

Es gäbe noch einiges zu sagen, nicht zuletzt darf ich auch auf die soziale Komponente des Härtefonds hinweisen.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Reform ist ein weiterer Schritt in Richtung Pensionssicherung beziehungsweise Pensionsgerechtigkeit. Die demo­gra­phische Entwicklung wird die Richtigkeit dieser Maßnahmen bestätigen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr wird Herr Abgeordneter Mag. Posch zu uns sprechen. Wunschgemäß stelle ich ihm die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.42

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Pen­sionsreform ist, was das Prozedere betrifft, ein Sittenbild des schwarz-blauen Parla­mentarismus: Gestern wurde zwischen den Koalitionspartnern eine Einigung erzielt, heute wird über einen Entwurf abgestimmt, der ein Viertel der ursprünglichen Vorlage umfasst und den wir erst in den letzten Stunden bekommen haben, der aber die Lebensverhältnisse aller Menschen in Österreich gravierend beeinflusst.

Dazu drei Zitate. Erstes Zitat: Abgeordneter Tancsits in der Sitzung des Sozial­ausschusses vom 12. November 2004: „Wir wollen nicht Pensionen kürzen, wir wollen, dass die Leute länger im Arbeitsprozess bleiben.“ (Abg. Mag. Tancsits: So ist es!)

Zweites Zitat: Sigisbert Dolinschek: „Die Verluste, die sich zwischen 2014 und 2016 ergäben, würden entschärft, sodass die Gesamtverluste 15 Prozent nicht übersteigen würden.“

Drittes Zitat: Vizekanzler Gorbach: „10 Prozent sind sozial verträglich.“

Angesichts dieses Ungeists, der da west, und angesichts solcher Zitate muss man die Regierung exkulpieren. Die Situation erinnert frappant an die Unfallrentenbesteuerung, wo die Regierung auch über Nacht ein neues Gesetz eingeführt hat, wobei sie nicht realisiert hat, dass sie den Menschen 20, 25 Prozent ihres Nettoeinkommens weg­genommen hat.

Das Unfallrentengesetz ist zwar mittlerweile Geschichte, der Verfassungsgerichtshof hat es gekippt, was allerdings geblieben ist, das ist der Umstand, dass sich diese Regierung offensichtlich ihres Tuns nicht bewusst ist. Ob das allerdings eine aus­reichende Geschäftsgrundlage für Regierungstätigkeit ist, darf bezweifelt werden.

Die letzte Sitzung des Sozialausschusses war noch in anderer Hinsicht eine Offen­barung. Abgesehen davon, dass nach den Unterlagen des Sozialministeriums eine Kürzung von 20 Prozent bei den Korridorpensionen zugegeben wurde – wohlgemerkt auf Basis der Rechtsgrundlage 2003, wobei in diesen Verlusten die Verluste der voran­gegangenen Pensionsreformen noch gar nicht eingerechnet sind –, war vor allem die Antwort von Sozialminister Haupt zur Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Landes Oberösterreich zur gegenständlichen Pensionssicherung interessant.

Minister Haupt stellte Folgendes fest: „Die gegenständliche Regierungsvorlage ist jedoch das Ergebnis eines legistischen Kraftaktes. Binnen weniger Wochen ist es gelungen, einen umfassenden Sammelgesetzentwurf zu erstellen, der geeignet ist, das österreichische Pensionsversicherungsrecht völlig neu zu regeln.“ – Zitatende.

Genau das ist diese Regierungsvorlage, nämlich das Ergebnis einer regierungs­amt­lichen legistischen Kraftmeierei – und dies auf dem Rücken der österreichischen Bevöl-


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kerung, und dies bei einem Gesetzentwurf, der ganz gravierend und ganz schwer­wiegend in die Lebensbedingungen der Österreicherinnen und Österreicher eingreift. Dafür haben Sie nur legistische Kraftmeierei übrig. (Beifall bei der SPÖ.)

In Wirklichkeit ist das der Gipfel einer restriktiven Rentenpolitik, die sich in Leistungs­kürzungen und Zugangsbeschränkungen ausdrückt. Soziale Sicherung im Alter ist Ihnen nicht produktiv genug, deshalb wollen Sie die Alten und die Invaliden möglichst lange im Arbeitsprozess halten – siehe Tancsits.

Sie planen in Wirklichkeit den sukzessiven Umstieg auf kapitalgedeckte Verfahren auf privater Basis, dabei ist die Finanzierungsperspektive der gesetzlichen Pensions­versicherung bei weitem nicht so schlecht, wie immer wieder behauptet wird. Sie passt nur nicht in das Konzert der Klagen über die angebliche Unfinanzierbarkeit und Ineffizienz eines staatlichen Sozialsystems (Zwischenruf des Abg. Mag. Tancsits), das die Privatisierung verschiedenster Leistungen fordert. Sie passt auch nicht in die Perspektive Ihrer autoritären Politik, die in die Autonomie der Selbstverwaltung eingreift und an die düstersten Kapitel der Rentenpolitik des vergangenen Jahrhunderts ge­mahnt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Ihre Rentenpolitik bewegt sich in Richtung einer Rentensicherung auf der Basis des Existenzminimums und nicht mehr eines möglichst vollwertigen Lohnersatzes, was Grundkonsens der Zweiten Republik war.

Ihre Grundprämisse, die Grundprämisse Ihrer reaktionären Sozialpolitik ist eindeutig Standortsicherung, denn wenn man sich die prognostizierte Kostenentwicklung bei den ASVG-Pensionen in den Jahren 2003 bis 2004 auf Basis der Rechtslage vor der Pensionsreform 2003 anschaut, dann kommt man auf Folgendes drauf: Im Jahr 2003 wurden gemessen am Bruttoinlandsprodukt 9,3 Prozent für die Pensionen ausge­geben, bis zum Jahr 2007 wird dieser Betrag schrittweise auf 9,0 Prozent gesenkt, also minimal, um 0,3 Prozent. Auch die Entwicklung der erforderlichen Bundesmittel bewegt sich in einem Rahmen von 2,0 Prozent hinunter auf 1,8 Prozent. – Das sind die Zahlen des Sozialministeriums, die belegen, dass die von Ihnen beschworene dramatische Finanzierungskrise der Pensionsversicherung in Wirklichkeit nicht vorhanden ist.

Auch die Prognoserechnungen, die zum Runden Tisch zur Pensionsharmonisierung, der im Sommer stattfand, vorgenommen wurden, zeigen deutlich, dass die Gesamt­kosten für die öffentliche Alterssicherung bis zum Jahr 2030, gemessen am Brutto­inlandsprodukt, nur um 0,6 bis 1,3 Prozent ansteigen werden, wobei ein erheblicher Teil der zu erwartenden Kostensteigerungen durch den Anstieg der Erwerbsbeteiligung abgefangen wird. Dann wird sogar wieder mit einem Rückgang des Pensions­auf­wandes gerechnet.

In Wirklichkeit geht es also nicht um eine Finanzierungskrise bei den Pensionen, sondern es geht darum, dass Sie ausreichend Spielraum haben für Projekte, die Ihnen wichtig sind, beziehungsweise dass Sie Angst haben vor dem „blauen Brief“ aus Brüssel, dass Sie Ihr Nulldefizit nicht werden einhalten können und dafür gemahnt werden. Dafür zahlen die Österreicherinnen und Österreicher eine teure Zeche, wenn man bedenkt, dass die kumulative Wirkung der Pensionsreformen seit 1997 30, 40, 50 Prozent beträgt, eindeutig den Vertrauensschutzgrundsatz verletzt und damit auch verfassungswidrig ist.

Nichts von dem, was Kanzler Schüssel im Jahr 2002 gesagt und angekündigt hat, ist eingetroffen. Ich zitiere ihn: „Es wird eine solche Pensionsreform mit Durchrechnungs­zeitraum bis zum Jahr 2020 nicht mehr geben, das sage ich Ihnen jetzt schon voraus. Man wird überlegen, bis 2020, ob man dann verlängert, ob nach 2020 noch weiter verlängert wird. Auf etwa Lebenserwartung minus etwa der schlechtesten 5 oder 10 Jahre.“ – Zitat Schüssel 1.


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Zitat Schüssel 2, vom 22. November 2002: „Durch die weitreichende Reform 2000 wurden die Pensionen für die nächsten Jahre gesichert, weshalb aus derzeitiger Sicht keine weiteren Anpassungen nötig sind.“ – Schüssel 2002.

Aus diesen Zitaten kann man erkennen, dass man beim Kanzler davon ausgehen kann, dass er entweder bewusst die Unwahrheit gesagt hat – dann könnte man ihn einen Lügner nennen, was ich aber nicht tue, weil für mich eher die zweite Vermutung die wahrscheinlichere ist, nämlich die folgende – oder dass sich der Kanzler und die Regierung bei all ihrem Tun der Folgen ihrer Maßnahmen nicht bewusst sind und dass sie auch nicht abschätzen können, in welcher Art und Weise sie in das Leben der Österreicherinnen und Österreicher eingreifen und deren Lebensstandard beschä­digen. Das ist die ganze Wahrheit, und das weiß auch Kollege Neugebauer. (Abgeord­nete stehen zwischen den Bankreihen und sprechen miteinander.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich bitte, dem Redner nicht den Rücken zuzuwenden. – Am Wort ist der Redner.

 


Abgeordneter Mag. Walter Posch (fortsetzend): Ich komme zum Schlusssatz: Denk’ ich an Schüssel in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

15.50

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Das war, abgewandelt, ein Zitat von Heinrich Heine. – Das Originalzitat lautet: „Denk’ ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Ihre Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.50

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Was ich hier spannend finde, ist, welche Träume Sie, Herr Abgeordneter Posch, in der Nacht haben. – Ich wünsche Ihnen jedenfalls für heute eine gute Nachtruhe! (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Festgehalten werden muss zur Pensionsharmonisierung – und daran kann niemand rütteln –: Österreich ist mit dieser Vorlage das erste und einzige Land der Euro­päischen Union, das es tatsächlich geschafft hat, eine wirkliche Gleichstellung aller Pen­sionssysteme herzustellen. Das muss einmal honoriert werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ziel dieser Pensionsharmonisierung war es, auf der einen Seite Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen herzustellen und auf der anderen Seite auch dafür zu sorgen, dass jungen Menschen wieder eine Perspektive gegeben wird, sodass sie wieder Vertrauen gewinnen können. Das ist in einer Situation, in der wir wissen, dass jetzt 1 000 Beitragszahlern 350 Pensionisten gegenüber stehen, dieses Verhältnis jedoch bereits im Jahre 2030 1 : 1 sein wird, gar nicht so einfach.

Festhalten möchte ich weiters – auch wenn vielen diese vorliegende Pensions­harmoni­sierung kompliziert erscheint –: Die bisherigen Pensionsregelungen waren wesentlich komplizierter. Ich bin daher sehr froh darüber, dass wir jetzt Licht in diesen kompli­zierten Pensionsdschungel bringen konnten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gelungen – und das ist das Wesentliche –, dass für alle unter 50-Jährigen ein einheitliches und gleiches Pensionssystem geschaf­fen wurde, eine Regelung, bei der endlich Fairness im Vordergrund steht und Privi­legien abgeschafft werden; ein System also, das – gerade auch im Sinne der Jugend – nachhaltig ist und Sicherheit gewährleistet.


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Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird jede Regierung aufgefordert und gezwungen, regelmäßig Bilanz darüber vorzulegen, wie die demographische Entwicklung im Zusam­menhang mit den Pensionen ausschaut. Ich bin der Überzeugung, dass diese Harmonisierungsschritte eine langfristige Pensionssicherung ermöglichen. Die Pen­sionen werden in Einklang gebracht mit der tatsächlichen Lebenserwartung – ein erfolgreicher Abschluss also der Pensionsreform für Jahrzehnte, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ebenso muss hervorgehoben werden, dass es eine wirklich großartige Leistung ist, dass Zeiten des Präsenz- und des Zivildienstes komplett eingerechnet werden, was pro Monat eine Leistung von 307,8 € bedeutet. Ebenso werden Zeiten der Kinder­erziehung voll mit eingerechnet, was mit einer Beitragsgrundlage von 1 350 € wirksam wird – und das für einen Zeitraum von vier Jahren.

Also bitte, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, erzählen Sie uns daher nicht, dass für Frauen nichts getan worden sei! Auf Folgendes hinweisen möchte ich allerdings schon: dass die Pensionen von Frauen rund 42 Prozent niedriger als jene der Männer sind, was allerdings nicht in unserer Regierungsverantwortung liegt, sondern das ist das Resultat falscher Pensionspolitik, die von SPÖ-Sozialministern in den vergan­genen Jahrzehnten betrieben wurde. Dafür müssen Sie sich schon selbst verant­wortlich machen, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Abg. Dr. Puswald: Sagen Sie das dem Herrn Bundeskanzler ...!)

Wenn heute Frauen in etwa ein Drittel weniger verdienen als Männer, so liegt das ebenfalls nicht in der Verantwortung der ÖVP, sondern: Suchen Sie von der SPÖ bitte die dafür Verantwortlichen in der Gewerkschaft, wo ja die Sozialdemokratie regiert. (Abg. Silhavy: Reden Sie mit Ihrem Kollegen Mitterlehner!) – Auch das ist wiederum ein Vergehen, wo Sie von der SPÖ 30 Jahre lang zugeschaut haben, wir von der ÖVP hingegen handeln! (Beifall bei der ÖVP.)

Zu guter Letzt: Nicht nur wir von den Regierungsparteien sind der Überzeugung, dass diese Pensionsharmonisierung ein gutes Werkstück ist, sondern auch zahlreiche Experten sagen das; das war ja auch in den Medien nachzulesen. So hat beispiels­weise Professor Wolfgang Mazal gesagt, er bewerte diese Pensionsharmonisierung generell positiv und sehe damit auch das Vertrauen der Menschen in das Pensions­system wiederhergestellt. Dr. Mazal bezeichnete die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung geradezu als „sensationell“, und deshalb seien die Frauen die Gewin­ner dieser Reform, so auch Professor Mazal.

Ein weiteres Beispiel aus dem „Standard“: „Der Regierung muss man zugute halten, dass sie tatsächlich einige Verbesserungen getroffen hat.“

Weiters hieß es im „Standard“: „Die Regierung hat fraglos ein wichtiges Reformprojekt vorgelegt, einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Pensionen geleistet und bestehende Ungerechtigkeiten etwa zwischen ASVG-Versicherten und Beamten beseitigt.“

Ich bin auch sehr froh darüber, dass – praktisch in letzter Sekunde – ein weiterer Vor­schlag aufgenommen und durchgesetzt werden konnte, der jungen Menschen endlich Gerechtigkeit sichert: eine Änderung im Zusammenhang mit dem Besoldungsschema des öffentlichen Dienstes, das ja insofern nicht gerecht war – und das wird sich hoffent­lich bald ändern –, als eben Einstiegsgehälter sehr niedrig sind im Vergleich zum Einkommen jener öffentlich Bediensteten, die kurz vor der Pension stehen.

Auch da also eine Reform für die Jugend, was sicherlich dazu beitragen wird, das Vertrauen junger Menschen in die Politik wiederherzustellen.

Abschließend ein Zitat aus den „Salzburger Nachrichten“, in welchen es heißt:


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„Was diese Weichenstellung gegenüber früheren Reformen auszeichnet: Alle Sozial­partnerorganisationen waren am Zustandekommen beteiligt ...“

Des Weiteren schreiben die „Salzburger Nachrichten“: „Die Harmonisierung der Pen­sionssysteme war vielleicht der zentralste Punkt in Kanzler Schüssels Regierungs­agenda. SPÖ und Grüne war das Thema zu heiß – sie versuchten es erst gar nicht und blieben lieber in Opposition.“ – Zitatende.

Das ist Ihr Weg! – Handeln aber und gute Reformen zu machen, das ist der Weg dieser Bundesregierung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.56

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. Ihre Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.56

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Frau Kollegin Fuhrmann, wenn Sie sagen, es sei ein wichtiger und richtiger Schritt, das Besoldungs­schema im öffentlichen Dienst zu ändern, dann bin ich Ihrer Meinung, aber ich meine, dass wir dabei die vielen Jugendlichen nicht vergessen sollten, die in Österreich zurzeit ohne Arbeit sind; auch für diese Jugendlichen sollten wir etwas tun.

Herr Kollege Amon, da Sie vorhin hier gesagt haben, dass das die „erste Pensions­reform“ sei, möchte ich Sie schon darauf hinweisen, dass selbstverständlich auch die SPÖ Reformen in Bezug auf Alterssicherung gemacht hat und dass – aber das wissen Sie ohnehin – diese Reformen dazu geführt haben, dass im Moment der Bundes­beitrag im Bereich der ASVG-Versicherten sinkt. Wir von der SPÖ haben allerdings bei unseren Reformen immer darauf geschaut, dass der Vertrauensschutz für die Men­schen gewahrt bleibt. – Das ist jedoch bei Ihrer Reform nicht der Fall! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, ignorieren auch jene 627 000 Menschen, die das Pensions-Volksbegehren unterschrieben haben!

Das, was Sie heute beschließen werden, Kolleginnen und Kollegen von den Regie­rungsparteien, ist keine Pensionsharmonisierung, sondern eine Pensionskürzung! Harmonisieren heißt nämlich: in Einklang bringen, übereinstimmen und aufeinander abstimmen. – Bei Ihrer so genannten Harmonisierung ist davon überhaupt nichts zu merken! Es gibt nach wie vor unterschiedliche Beitragssätze, das wissen Sie genauso gut wie wir. Es gibt da also keinen Gleichgang.

Nichts ist auch davon zu sehen, dass jeder Euro gleich viel wert sein soll. – Ziel einer echten Pensionsharmonisierung müsste doch sein: gleicher Beitrag, gleiche Leistung. Das wäre fair, das wäre gerecht – und sozial! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt nach wie vor Unterschiede bei über 50-Jährigen und unter 50-Jährigen, oft entscheidet nur ein Tag auf der Geburtsurkunde über Abschläge, Pensionsantritt und Pensionshöhe. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Das ist nicht gerecht, und das verunsichert die Menschen!

Vor allem haben Sie – und das in letzter Minute – Unterschiede zwischen den Arbeit­nehmerInnen sogar noch verschärft, denn das, was bei den Beamtinnen und Beamten gilt, nämlich die Stichtagsregelung, die Sie eingeführt haben – übrigens ist das ein Element des SPÖ-Fairness-Modells –, sollte doch bitte auch für alle anderen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer gelten! Das wäre fair, das wäre gerecht – und sozial!


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Ihre Ungleichbehandlung verschärft Ungerechtigkeiten – und das schafft wahrlich kein Vertrauen bei den Menschen; das verunsichert die Menschen. Nicht wir verunsichern die Menschen, sondern diese „Pensionsharmonisierung“ verunsichert die Menschen.

Zusätzlich zu diesen vielen Ungerechtigkeiten gibt es auch zahlreiche VerliererInnen. Zum Beispiel sind die Frauen die Verliererinnen, auch wenn das von den Kolleginnen von ÖVP und FPÖ den ganzen Tag über bestritten wurde. – Sie werden doch nicht bestreiten wollen, dass längere Durchrechnungszeiten zu massiven Benachteiligungen von Frauen führen werden! Es ist so, dass die Ersatzzeiten zu wenig aufgewertet werden, und es ist so, dass Frauen andere Erwerbsverläufe haben als Männer. Frauen verdienen noch immer um zirka ein Drittel weniger; das hat ja auch Kollegin Fuhrmann angesprochen.

Mich würde jedenfalls interessieren, was Sie dagegen zu tun gedenken. Sie, Frau Kollegin Fuhrmann, haben das ja in Ihrer Rede angesprochen. 

Frauen arbeiten noch immer sehr oft in Teilzeit, sie arbeiten aber vor allem in atypischen Dienstverhältnissen, und sie arbeiten in geringfügigen Dienstverhältnis­sen. – So viel zu den „super tollen“ Beschäftigungszahlen, die Frau Kollegin Marek angesprochen hat.

Frauen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind zur Zeit auch massiv von der Arbeitslosigkeit betroffen. 108 000 Frauen haben zurzeit in Österreich keinen Job, und das auch dank Ihrer Politik, Ihrer verfehlten Arbeitsmarktpolitik. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: So etwas Untergriffiges!)

All diese Dinge, die ich jetzt genannt habe, werden dafür sorgen, dass Frauen bei dieser Pensionsharmonisierung die Verliererinnen sind, denn es macht einen Unter­schied, ob ich 15 Jahre zur Pensionsberechnung heranziehe oder 40 Jahre. Ich denke, das werden auch Sie, sehr geschätzte Damen von den Regierungsparteien, so sehen.

Eine weitere Ungleichbehandlung von Frauen, eine Ungerechtigkeit ist, dass Frauen von der Korridorregelung ausgeschlossen sind. Das ist nicht fair und nicht gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn heute Herr Kollege Dolinschek gesagt hat, wir stünden vor einer langfristigen Systemumstellung, dann macht das mir persönlich Angst, denn ich finde, dass diese Pensionsharmonisierung ein weiterer Schritt weg ist vom solidarischen Miteinander, von der Verantwortung, die Sie und wir den Menschen gegenüber haben. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.) Sie machen mit dieser Harmonisierung, Herr Kollege Wittauer, und mit vielen anderen Maßnahmen, die diese Regierung gesetzt hat, die Menschen in Österreich wieder ein Stückchen ärmer. (Beifall bei der SPÖ.)

16.01

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Felzmann. 5 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.02

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Kollegin Königsberger-Ludwig, diese Pensions­harmonisierung ist nicht nur fair, gerecht und sozial, sie ist auch nachhaltig! Das haben Sie zu erwähnen vergessen.

Ich darf ganz kurz auf die Wortmeldung von Kollegin Silhavy eingehen, die heute gemeint hat, der Mensch stünde bei der SPÖ im Mittelpunkt. Meine Frage lautet: Ist eine Unternehmerin für Sie auch ein Mensch? Zählen Sie Unternehmer, die Unter­nehmerin auch zu den Menschen? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die machen Gewinne, und deshalb sind sie keine Menschen!) Wie können Sie es erklären, dass hier ein absolut


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einseitiges Bild gezeichnet wird? Auch die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen betrifft das.

Ich möchte ein für allemal hier klarstellen, dass der Großteil der Unternehmer, der Firmen in Österreich weniger als 10 Mitarbeiter hat. Das sind kleine und kleinste Strukturen, die Sie hier ständig angreifen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber die machen Gewinne und sind daher böse!) Und dagegen verwahre ich mich, das möchte ich klarstellen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Über 90 Prozent dieser kleinen Firmen beschäftigen über 66 Prozent aller Erwerbs­tätigen, um Ihnen heute auch noch eine Zahl mitzugeben. Und bitte lösen Sie sich auch davon, dass sich diese Unternehmerinnen und Unternehmer auf Kosten der anderen bereichern oder von denen profitieren. Wir Unternehmer werden mit unserem Beitrag in der Höhe von 17,5 Prozent genauso viel beziehungsweise mehr leisten als die Angestellten mit ihren 10,25 Prozent und die Bauern mit ihren 15 Prozent.

Kurz zur Erinnerung: Wir zahlen auch Dienstgeberbeiträge in der Höhe von 12,55 Pro­zent; das erwähne ich nur, damit Ihre Rechnungen stimmen.

Denken wir dann noch an die Pensionsbeitragszahlungen, die durch Kindererzie­hungszeiten, den Präsenzdienst oder die Familienhospizkarenz zu Stande kommen! Diese werden ja unter anderem vom FLAF übernommen werden. Der Familien­lastenausgleichsfonds wird zu über 80 Prozent von den Unternehmern und Unterneh­merinnen, also von den Arbeitgebern, gespeist und nicht, wie gestern von einem Kollegen angenommen wurde, von den Arbeitnehmern. Nun wissen Sie auch, wer hinter dem FLAF steht.

Wichtig war uns auch, dass es gelungen ist, den Mindestbeitrag der Pensionsbeiträge in der Höhe von über 1 000 € auf 316 € für die Unternehmerinnen und Unternehmer zu senken, weil dadurch wieder Kapital frei wird, das einerseits in die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen investiert werden kann und andererseits auch der Sicherung des Betriebes dient.

Grundsätzlich bin ich überzeugt davon, dass den Sozialpartnern etwas Wesentliches gelungen ist, dass sie einen wesentlichen Beitrag zu diesem Gesetz geleistet haben.

Bezüglich der soziodemographischen Daten wissen Sie, dass wir einfach zu wenig Kinder haben. Wir wissen in der Wirtschaft heute schon, dass wir in Zukunft mehr Arbeitskräfte brauchen werden. Wir werden die Älteren brauchen, und wir werden die Frauen brauchen. Wir sehen, wie sich die Zahlen derzeit entwickeln. Es fehlen uns die Facharbeiter und Facharbeiterinnen nicht nur im Tourismus, bei den Kfz-Spenglern, sondern auch im Pflegebereich. Es gibt darüber hinaus sehr viele Bereiche, für die wir heute schon zu wenig Facharbeiter und Facharbeiterinnen haben.

Das heißt, wir gehen davon aus, dass sich nicht nur die Wirtschaft dahin gehend so entwickeln wird, dass wir mehr Arbeitsplätze schaffen können, sondern wir brauchen auch auf Grund der demographischen Entwicklung in Zukunft vermehrt ältere Men­schen im Arbeitsprozess.

Nun möchte ich eine Brücke herstellen zwischen Frauen und Selbständige. Frau Kollegin Sburny hat gesagt, es gebe weniger Chancen für Frauen in der Erwerbs­tätigkeit. Es sind schon jetzt ein Drittel aller Unternehmer Frauen. Haben Sie das gewusst? – Ich denke, diese Unternehmerinnen arbeiten quer durch alle Bereiche. (Abg. Sburny: Schauen Sie sich einmal genau an, wer das Kapital hält!) Das sind Gewerbetreibende, das sind Agenturen, die sich mit den neuen Medien beschäftigen. Wir haben in allen Bereichen Frauen.


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Wir haben auch das Ziel, dass wir noch mehr Frauen, und zwar nicht nur Selbständige, im Erwerbsleben vorfinden. Wir arbeiten daran; und wir haben auch mit der Pen­sionsharmonisierung einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, um genau dieses Thema abzusichern, um den Frauen viel zu bieten.

Ich möchte jetzt noch Ihren Vorsitzenden, Ihren Obmann Gusenbauer zitieren, der gesagt hat: Ich werde wahrscheinlich mit 65 Jahren noch arbeiten müssen. – Ich finde das insofern schade, weil ich Ihren Zugang zur Arbeit nicht verstehe. Arbeit sollte grundsätzlich keine Strafe sein; auch jetzt würden sich viele Menschen freuen, wenn sie Arbeit hätten – vielleicht wollen sie aber nicht seine Position. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir reden auch nicht dauernd von Abschlägen, sondern von Zuschlägen. Man be­kommt bis zum 68 Lebensjahr 4,2 Prozent mehr pro Jahr. Sehen Sie das auch einmal von dieser Perspektive. Es wäre besser, Sie würden ein bisschen positiver in die ganze Diskussion gehen, ich glaube, damit würden Sie auch unseren Zuhörern, Lesern einen guten Dienst erweisen, weil Sie sie nicht so verunsichern würden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.08

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Diskussion hat heute gezeigt, wie leichtfertig die Regierungsfraktionen Maßnahmen beschließen, die für die betroffenen Menschen ganz fatale Auswirkungen haben werden.

Die Pensionsreform 2003 war schon niederschmetternd genug. 630 000 Menschen haben sich dagegen gewehrt, haben dagegen Unterschriften gesammelt, aber Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren der Regierungsfraktionen, nehmen die Sorgen und die Ängste der betroffenen Menschen nicht ernst, Sie fahren einfach drü­ber, und ich garantiere Ihnen, Ihre Politik wird sich rächen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Von welchen Beträgen reden wir denn, wenn wir jetzt über bestehende Pensionen diskutieren? – Die durchschnittliche Pen­sion für Männer beträgt zurzeit 1 100 €, die durchschnittliche Pension für Frauen beträgt 675 €, mit der Ausgleichszulage ganze 801 €. Ich frage die Damen und Herren der Regierungsparteien: Wie sollen diese Menschen, die ihr Leben lang geschuftet, die ihr Leben lang gearbeitet haben, ihren Unterhalt mit dieser kläglichen Pension bestreiten? Wie soll das mit einer Mindestpension in der Höhe von 800 € funktionie­ren?

Der Diskurs im Ausschuss war bezeichnend und hat deutlich gezeigt, es tut weh, wenn man draufkommt, dass man einen Fehler gemacht hat. Das hat man bei manchen Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen gesehen. Viele von Ihnen haben erst jetzt gemerkt, was sie angestellt haben, und dennoch wird dieser Fehler bei der Gesetzwerdung dieser Harmonisierung heute wiederholt.

Ich glaube, dass heute eine große Chance vertan worden ist, ein gemeinsames Pen­sionsrecht in die Wege zu leiten. Wir haben immer gesagt: Gleicher Beitrag soll gleiche Leistung nach sich ziehen. – Und genau das Gegenteil davon kommt heute.

Die Verluste auf Grund der Reform 2004 werden zu denen der Reform 2003 aufge­doppelt, und das lehnen wir Sozialdemokraten ganz strikt ab. (Beifall bei der SPÖ.)


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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wird zu massiven Abschlägen kom­men. Ich frage Sie: Was sagen Sie dem Arbeiter, der in Zukunft um 20 Prozent weniger Pension erhält, oder der Angestellten, die um 22 Prozent weniger Pension erhält?

Meine Damen und Herren! Diese Harmonisierung ist unfair, sie ist ungerecht, und die Menschen wissen das. Ich sage Ihnen, sie werden Ihnen das bei der nächsten Wahl ganz genau vor Augen führen, Sie werden Ihnen bei der nächsten Wahl den Weisel geben.

Zum Kollegen Amon: Kollege Amon, ich habe überhaupt nicht verstanden, was Sie meinten. Ich weiß, Sie sind bei einer Arbeitnehmer-Organisation, dem ÖAAB, zumin­dest beschäftigt, aber ich kann einfach nicht verstehen, dass Sie die Abschläge gut heißen, so wie Sie das heute hier formuliert haben. Ich kann auch nicht verstehen, dass Sie solch einer Harmonisierung beipflichten können.

Kollege Wittauer ist jetzt nicht mehr da. Kollege Wittauer von den Freiheitlichen hat gemeint: Wir werden diese Harmonisierung auch ohne die Stimmen der SPÖ durch­ziehen und beschließen. Ich sage von dieser Stelle, lieber Kollege Wittauer: Machen Sie nur so weiter! Ich frage Sie: Haben Sie schon einmal gezählt, wie viele Stühle jetzt noch von den Freiheitlichen besetzt sind?

Mit solch einer Politik, meine Damen und Herren, katapultieren Sie sich selbst aus diesem Haus, aber vielleicht ist das gut so.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Noch ein Punkt zu Kollegem Neugebauer. Ich stelle fest, Sie, Kollege Neugebauer, haben die Kastanien für die Beamten aus dem Feuer geholt. Sie haben eine gute Lösung verhandelt – eine Lösung, die wir für alle anderen Pensionsberechtigten in Zukunft auch haben wollten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Aber Sie haben vergessen, dass mehr als 50 Prozent jener Menschen, die Sie im öffentlichen Dienst vertreten, von dieser Regelung nicht betroffen sind. Das sind näm­lich die Vertragsbediensteten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungsfraktion! Ich sage vor allen Dingen Ihnen, Herr Kollege Neugebauer: Sie haben diese Kolleginnen und Kollegen Vertragsbediensteten im Regen stehen lassen. Sie werden das am 2. Dezember bei den Personalvertretungswahlen genau zu spüren bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Die haben das bereits alles!)

16.12

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Turkovic-Wendl. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.13

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuschauer! Wenn man im Sport einen großen, technisch perfekten Sprung landen will, dann muss man – du, Elmar (in Richtung des Abg. Lichtenegger), kannst das, und du wirst auch wissen, was ich damit meine – eine gute Vorbereitung treffen, einen Anlauf nehmen, man darf auch kräftig ins Knie gehen, und vor allem muss man dann abspringen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.) Dann wird das ein gut gelun­gener Sprung. Und ich vergleiche das mit den Vorbereitungen zur Pensions­harmoni­sierung und mit dem guten Ausgang, mit der guten Landung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bin begeistert von den Anstrengungen, von der Mühe, von der Genauigkeit und von der Kenntnis, mit der Sie alle daran gearbeitet haben. Es sind auch die Kolleginnen


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und Kollegen von der Opposition dabei gewesen. Wenn sie nicht bis zum Ende mit­gegangen sind, dann ist das ihre Sache. Das ist aber das, worauf ich eigentlich die ganze Zeit gewartet habe, nämlich dass Sie hier etwas anbieten, wozu man sagen kann, ja, das wäre es auch, worüber man sich begeistern kann, worüber Sie sich auch freuen können. Ich habe bis jetzt keinen einzigen Redebeitrag gehört, der das aus­gedrückt hat. Warum fehlt Ihnen die Freude an einem Angebot? – Ich möchte das gerne wissen.

Wenn Sie sagen, das Pensionsharmonisierungsgesetz sei kompliziert, dann kann ich nur als ganz bescheidene Hausfrau sagen, wenn man sich so viel Mühe gibt, so vielen Berufssystemen, so vielen Berufsgruppen Genauigkeit angedeihen zu lassen, eine perfekte Auswertung zu versuchen, dass jeder möglichst zu seinem Recht kommt, dann kann ich das nur begrüßen. Das ist Genauigkeit, das ist Können, und das ist auch Wollen. Ich begrüße das! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

Was mir noch aufgefallen ist, ist, dass wir die ganze Zeit von Arbeit gesprochen haben, die keine Freude mache. Meine Kollegin Carina Felzmann hat es schon angedeutet. Ich bin neu hier in dieser Runde, in dieser schönen Runde, die Aufgabe freut mich ungeheuer. Aber auch ich – Kollege Öllinger wird es mir bestätigen – habe natürlich Erfahrungen im engsten Kreise. Er hat in einem Ausschuss seine Mutter angeführt, ich führe jetzt meinen Vater an.

Vor nicht allzu langer Zeit – es sind genau 24 Jahre her – war mein Vater mit 71 Jah­ren im Arbeitsprozess integriert. Man kann heute sagen, er hat Glück gehabt, er ist nicht früher hinausgeschmissen worden. Er ist kein Beamter gewesen oder jemand, der am Tisch gesessen ist und sich nicht strapaziert hat. Er war ein angestellter Baumeister, ist auf den Baustellen gewesen und hat sich sehr anstrengen müssen.

Ich glaube, dass man vielen Menschen, die gerne arbeiten wollen, einfach ausredet, dass sie es können. Ich will niemandem, der gerade am Bau – davon habe ich immer wieder gehört – Schwerstarbeit leistet, sagen, er solle diese Tätigkeit „bis unendlich“ ausüben. Das wäre völlig ungerecht, aber Menschen zu sagen: Geh schon in die Pen­sion, weil du hast es dir verdient, und dann bist du im Ruhestand!, das finde ich schrecklich. (Abg. Broukal: Wo leben Sie? Die Leute werden einfach gekündigt!)

Ich finde das einfach schrecklich, weil man damit auch jenen Menschen, die heute schon älter geworden sind, die Möglichkeit nimmt, ihre Erfahrung und ihre Kräfte wieder einzusetzen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Broukal.) In wenigen Jahren werden wir diese Menschen sehr dringend brauchen. Noch ist es nicht so weit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Deshalb freue ich mich, dass gerade mit diesem System auch älteren Arbeitnehmern Chancen gegeben werden. (Abg. Gaál: Wo leben Sie?) Ich freue mich auch, dass Witwen, die derzeit nur auf Grund des Gehaltes ihres Mannes eine Pension haben, die Chance gegeben wird, weil diese Systeme geändert werden. Ich begrüße die Pensionsharmonisierung und freue mich darüber, denn sie ist auch ein Aspekt, der den Senioren Sicherheit in unserem Land gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.17

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Sie kennen die Geschäftsordnung, Herr Kollege. – Bitte. (Abg. Ellmauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Öllinger –: Berichtigungs-Weltmeister!)

 



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16.18

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident, ich kenne die Geschäftsord­nung. – Frau Kollegin Turkovic-Wendl hat in ihrer Rede behauptet, dass die Opposition von Anbeginn an in die Pensionsharmonisierungsgespräche eingebunden gewesen sei. – Das ist unrichtig, Frau Kollegin Turkovic-Wendl! (Abg. Dolinschek: Die Grünen waren nicht dabei!)

Die Opposition – ich kann hier natürlich nur für die Grünen sprechen – war nicht in die Pensionsharmonisierungsgespräche eingebunden, und schon gar nicht von Anfang an. (Beifall bei den Grünen.)

16.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber für 5 Minuten ans Rednerpult. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Her­ren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Am heutigen Tag ist meiner Meinung nach die Vorgangsweise schon hinlänglich kritisiert worden. (Zwi­schenruf der Abg. Lentsch.) Sie ist demokratiepolitisch höchst bedenklich, Frau Kolle­gin Lentsch!

Es ist bezeichnend, dass Sie Ihren eigenen Antrag noch einmal zurückziehen und neuerlich überarbeiten müssen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist eine Vorgangsweise, die technisch, faktisch, handwerklich unglaublich schlam­pig ist. Dieses Werk war mit einem großen Ziel ausgestattet und wurde mit großen Worten eingeleitet. Am Ende aber fühlt man sich, so muss man sagen, hier als Parla­mentarier beschämt, weil nicht einmal die Möglichkeit bestanden hat, ausführlich und qualifiziert noch einmal darüber zu diskutieren. Das ist diesem Parlament einfach nicht zumutbar! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist nicht zumutbar, meine Damen und Herren! Ich verstehe das nicht, auch in Ihrem eigenen Interesse nicht. Wenn Sie so überzeugt davon wären, dass dies ein Jahrhundertwerk ist, dann hätten Sie sich die Zeit nehmen und dieses Jahrhundertwerk mit uns ausführlich diskutieren können. – Nein, Sie wollten das nicht!

Frau Kollegin Turkovic-Wendl, es hilft auch nichts, wenn Sie uns die besten Anleitun­gen fürs Schlittschuhlaufen hier geben wollen, das hat mit Politik zumindest zunächst einmal wenig zu tun. Die „Pirouetten“, die Sie hier vollführen, sind keine ästhetische Augenweide, leider (Beifall bei den Grünen), sondern es ist ein peinliches Schauspiel, es sind ungelenke Bewegungen, und Sie sind offensichtlich hier schon ein, zwei Mal auf die Nase gefallen. (Rufe bei der ÖVP: Na!) Sie werden das auch in Zukunft von der österreichischen Bevölkerung, die davon betroffen ist, immer wieder zu hören bekom­men. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ihre Harmonisierung ist gescheitert, es sind viele Menschen in dieses Pensionssystem nicht einbezogen. Es wurde auch die Chance vertan, das Pensionskonto wirklich zu einem neuen Instrument zu machen, das alle Pensionis­tinnen und Pensionisten umfasst, das für alle gleichmäßig gilt. Sie haben auch die viel beschworene soziale Gerechtigkeit hier nicht neu und verbessert umgesetzt. Sie haben – als Beispiel – kein existenzsicherndes System entwickelt. Sie haben keine Grundsicherung eingeführt, wie wir das immer wieder gefordert haben, wie wir das diskutiert haben und wovon wir glauben, dass es eine zukunftsorientierte, eine richtige Lösung wäre.

Ich verstehe auch die Bäuerinnen und Bauern hier im Hause nicht, die das beschö­nigen und so hinstellen, als sei das alles so super. Ich muss auch zur SPÖ sagen, das


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komplizierte System der Bauernsozialversicherung haben ja viele Bäuerinnen und Bauern auch noch nicht wirklich durchschaut, geschweige denn nicht betroffene Bevöl­kerungskreise. Da wäre eine Harmonisierung längst notwendig gewesen. Es wäre not­wendig gewesen, ein bäuerliches System auf die Füße zu stellen, das für alle Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar ist, das auch für die Bauern und Bäuerinnen klar ist, denn, Kollege Freund, nicht gesichert damit ist: Die Armut im ländlichen Raum ist gegeben, dies ist eine Gefahr auch im bäuerlichen Bereich – und die Mindestpen­sionistInnen in diesem Bereich haben Sie nicht so gestärkt, wie wir uns das gewünscht hätten, geschweige denn dass Sie die inneragrarischen Ungerechtigkeiten alleine im Bereich der Prozentsätze der Sozialversicherungsbeiträge beseitigt hätten. Die Klein­betriebe haben die höchsten Belastungen, und je größer die Betriebe sind, desto mehr nehmen die Belastungen ab, was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft. Also auch hier haben Sie nichts dazu beigetragen, dass es zu einer sozial gerechteren, faireren Lösung gekommen ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Kollege Gusenbauer, eine kurze Anmerkung zum SPÖ-Antrag, den wir an sich mittragen werden. Wir sind nur etwas, würde ich sagen, überrascht über diese For­mulierung „gleiche Übergangsregelung für alle, auch für Politiker“. Wir glauben, dass wir gerade in diesem Bereich keine Übergangsregelungen brauchen würden, sondern einfach eine klare Strategie, so wie wir sie vorgeschlagen haben. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Sämtliche Privilegien für die Altpolitiker zu streichen – das wäre aus unserer Sicht die richtige Entscheidung. Aber sonst ist dieser Antrag aus unserer Sicht auf jeden Fall eine Strategie, die wir mittragen können.

Abschließend: Herr Präsident! Sie haben ja urgiert, dass unser Sozialsprecher heute in diesem Haus hier einen Ordnungsruf bekommt. Ich habe das genau beobachtet. Sie haben Klubobmann Molterer aufgefordert, bei der Frau Präsidentin zu intervenieren. (Abg. Mag. Molterer: Herr Pirklhuber! Wissen Sie was? – Machen Sie die Augen und die Ohren auf!) – Das war meine Wahrnehmung, Herr Kollege Molterer. Entschuldigen Sie das, aber das habe ich so gesehen. Wenn es anders ist, können Sie es ja richtig stellen.

Aber ich möchte Ihnen eines nicht vorenthalten, nämlich ein Zitat aus der Fachliteratur, und Ihnen damit einmal klarmachen, was mit Rosstäuscherei eigentlich gemeint ist. Was besagt denn dieser Fachterminus?

„Schon bei den alten Griechen und Römern war mit dem Pferdehandel die Täuschung verbunden. Diese geht von der übertriebenen Darstellung der Stärken eines Pferdes bruchlos“ – und das ist entscheidend – „zum Verschweigen und zum trickreichen Kaschieren der Schwächen über.“

Davon haben wir heute, wie ich meine, einiges zu hören und zu sehen bekommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt kommt etwas, was, wie ich glaube, nicht uninteressant ist, denn es ist ja auch ein Faktum:

„Diese Täuschung ist zwar gesellschaftlich weitgehend toleriert und sogar respek­tiert;“ – hört, hört! – „häufig stellt sie aber einen Betrug dar.“ – Das ist möglicherweise die Intention, die Sie Kollegen Öllinger hier unterstellt haben, er hätte das vorwiegend in Betrugsabsicht interpretiert.

Und weiters: „Der Geschäftspartner, meist der Käufer, in manchen Fällen aber auch der Verkäufer, wird finanziell übervorteilt.“

Und jetzt kommt’s: „Bei begrenzter Nutzbarkeit des Pferdes kann zudem das Leben des Käufers gefährdet werden.“


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Sehr wohl! Genau das ist es! Im Sinne einer symbolischen Charakterisierung dessen, was hier vorliegt, nämlich Ihrer Art der Durchführung, der Entwicklung einer Pensions­reform, hat mein Kollege Öllinger ganz treffend diese Metapher hier verwendet. Deshalb ist es eigentlich aus unserer Sicht schade, dass für eine so treffende, gute Charakterisierung in diesem Haus ein Ordnungsruf erteilt wird.

Meine Damen und Herren! Wir werden Ihrer Reform nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dr. Pilz: Es ist wirklich eine Rosstäuscherei!)

16.25

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Tamandl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.25

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass sich die Grünen bei Metaphern auskennen. Würden sie sich auch mit der Politik und mit der Politik für die weiteren Generationen so gut auskennen, dann hätten sie auch Alternativen für die Pensionsharmonisierung und könnten heute mit uns auch mitstimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben jetzt schon sehr viele Vorteile gehört, die zweifelsohne bestehen, und auch – in den Augen der Opposition – angebliche Nachteile, aber ich rufe in Erin­ne­rung, worum es sich hier überhaupt handelt. Es geht nicht um Beschäfti­gungs­therapie oder um Selbstzweck, sondern es geht ganz einfach um die Pensionen aller – und da bitte ich Sie doch auch, nicht immer die Wirtschaftstreibenden gegen die Bauern und die Bauern gegen die ASVGler und die ASVGler gegen die Beamten aus­zuspielen –, darum, dass wir für alle Generationen, also auch für die zukünftigen Generationen, die Pensionen sichern. Unter diesem Vorzeichen ist das natürlich längst nicht mehr nur ein Thema für Österreich. Ganz Europa ist damit befasst. Es ist überall so, dass die Erwerbstätigkeit generell um acht Jahre zurückgeht und sich die Lebenserwartung generell um neun Jahre erhöht.

Das bedeutet natürlich für die Länder, dass sie vor verschärften Herausforderungen stehen. Erinnern wir uns: Wie war denn das früher bei sozialdemokratischen Kanzlern und Finanzministern? Wie hat man denn früher das Pensionssystem finanziert? – Mit hoher Staatsverschuldung. Vielleicht sollte man einmal wissen, dass die Zinsen für die Staatsverschuldung in Höhe von 72 Milliarden € bei einem Zinssatz von 7 Prozent alleine 5 Milliarden € des Budgets des jeweiligen Jahres verschlungen haben. Ich glaube, darüber sind wir längst hinweg. Wir brauchen etwas Leistbares, wir brauchen etwas Finanzierbares, und wir haben eine Generationenverpflichtung und natürlich den Generationenvertrag zu erfüllen.

Aber was brauchen wir in Europa? – Wir brauchen ein europäisches Sozialmodell, das ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhang her­stellt. Das ist natürlich für alle EU-Mitgliedstaaten ein Gebot der Stunde. Natürlich können sich alle Mitgliedstaaten ihre Pensionssysteme und die Finanzierungs­möglich­keiten selbst aussuchen. Daher gibt es eben diese faire und sozial gerechte Pensions­harmonisierung und vorher schon einmal die Pensionsreform.

Zum Abschluss, weil es mich immer wieder bewegt und weil es mir ganz einfach wichtig ist, möchte ich Ihnen auch noch die Steuerentlastung 2004/2005 in Erinnerung rufen. Immerhin gibt es für Bezieherinnen und Bezieher von kleineren Pensionen bei einer Nettopension – netto, also Lohnsteuerbemessungsgrundlage, also bereits abzüg­lich Lohnsteuer, aber da gibt es noch keine – von 780 € im Jahr 2004 ein Plus von


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3,86 Prozent und ab dem Jahr 2005 eine Nettoeinkommenssteigerung pro Monat von bis zu 3,19 Prozent.

Unsere Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel hat nicht nur von heute auf morgen gedacht. Der Sozialminister, die Verhandler, die Sozialpartner haben sich nicht nur Gedanken gemacht von, wie man bei uns in Wien sagt, 12 bis zu Mittag, sondern sie denken an die Zukunft, sie denken an die nächsten Generationen. Ich kann da natürlich der Opposition nicht folgen, wenn sie nur einen Schritt vorausdenkt. Aber wir denken schon Jahrzehnte voraus an unsere Kinder und Enkelkinder. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

16.30

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mandak gemeldet. 2 Minuten Redezeit.

Frau Kollegin, Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte.

 


16.30

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Meine Vorrednerin hat be­hauptet, wenn sich die Grünen bei Metaphern so gut auskennen, dann hätten sie ein Pensionsreformmodell vorlegen können. Das bedeutet, dass wir es nicht vorgelegt haben. Wir haben sehr wohl ein Pensionsreformmodell vorgelegt (Ruf bei der ÖVP: Wo?), nämlich die Grüne Pensionsreform. Ich bitte Sie, sich endlich damit auseinander zu setzen, heute gegen Ihr eigenes Gesetz zu stimmen und unser Reformmodell zu übernehmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.30

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck. Wunsch­redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.31

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staats­sekre­tär! Liebe Kollegin Felzmann, Ihre Philosophie hinsichtlich Arbeitszeit und Wunschzeit bringen Sie einmal einem Schichtarbeiter und einem Schwerarbeiter zur Kenntnis, und dann werden Sie hören, welche Wünsche diese Menschen wirklich haben.

Aber, meine Damen und Herren, ich habe mir den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Mag. Tancsits und Dolinschek angeschaut und festgestellt, dass keine Abände­rung zur Schwerarbeiterregelung darin erfolgt. Dann kam ein weiterer Abänderungs­antrag zum Abänderungsantrag von Kollegin Riener und Kollegen Walch. Da dieser Abänderungsantrag vom Kollegen Walch stammte, habe ich geglaubt, es werde darin eine Abänderung zur Schwerarbeiterregelung kommen. Das ist nicht der Fall.

Daher gilt die Regierungsvorlage. Und nach dieser Regierungsvorlage, meine Damen und Herren, ist der Antritt einer Pension nach den Bestimmungen der Schwer­arbeiter­regelung erst 2020 möglich, weil Sie in der Regierungsvorlage keine rückwirkenden Beitragszeiten vorgesehen haben. Und das, meine Damen und Herren, ist unfair, ungerecht und unsozial. (Beifall bei der SPÖ.)

Werter Kollege Walch, das gilt für deine Bauarbeiter! Wer 2020 diese Schwer­arbeiter­regelung in Anspruch nehmen kann, hat dann Abschläge von 10,5 Prozent, denn er hat nur 180 Schwerarbeitsmonate, weil ja die Regelung erst seit 1. Jänner 2005 gilt. 2020 ist der früheste Pensionsantritt möglich, daher gibt es nach der Regierungsvorlage 10,5 Prozent Abschläge. Und das ist den schwer arbeitenden Menschen in Österreich gegenüber wirklich unfair, ungerecht und unsozial! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen im Namen der schwer arbeitenden Men­schen nur sagen, dass dieses Thema für politische Polemik zu heikel ist. Sie haben


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kein Konzept für die Schwerarbeit. Sie haben uns nichts vorgelegt für die Schwerarbeit, und daher kann es nur eines geben: zurück an den Start, um eine faire, gerechte und soziale Harmonisierung mit uns gemeinsam zu erarbeiten! (Beifall bei der SPÖ.)

16.33

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schöls. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Ruf – in Richtung des sich zum Rednerpult bege­benden Abg. Schöls –: Was sagen Sie dazu?)

 


16.33

Abgeordneter Alfred Schöls (ÖVP): Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Bundeskanzler, Herr Bundes­minister, Herr Staatssekretär, Hohes Haus, was wir heute in der Diskussion an Stel­lungnahmen von sozialdemokratischen Gewerkschaftsfunktionären erleben, ist für mich schon ein bisschen erschütternd!

Abgesehen davon, dass Kollege Wimmer anscheinend die SOZAK vergeblich gemacht hat, weil er den Unterschied zwischen den Pensionsrechten des öffentlichen Dienstes, der Vertragsbediensteten und der ASVG-Versicherten noch immer nicht kennt, ak­zeptieren sehr viele nicht, dass wir in diesem Modell eindeutig das Schwergewicht auf das Umlagesystem legen. Alles andere, was hier von der Opposition behauptet wird, ist unrichtig. Dass die Pensionskassen Risken haben, das ist unumstritten. Dafür gibt es auch gesetzlich vorgesehene Absicherungen. Ich hoffe, es sind nicht sehr viele von den erfolgreichen ehemaligen „Konsum“-Managern in diesen Pensionskassen drinnen, damit die Risken bei den Pensionskassen nicht so groß sind. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Als Vertreter einer Gewerkschaftsorganisation, die in Niederösterreich etwas mehr als 50 000 Mitglieder hat, habe ich schon ein bisschen Sorge, wenn hier von Spitzen­funk­tionären des Österreichischen Gewerkschaftsbundes die Leistung, welche die Funk­tionäre beider großen Fraktionen in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in den letzten Jahren erbracht haben, so herabgespielt wird. Wir haben sehr viele Briefe unserer Gewerkschaftsmitglieder, die eine sehr eindeutig parteipolitisch ausgerichtete Agitation des überparteilichen, nicht unpolitischen, aber angeblich überparteilichen Öster­reichi­schen Gewerkschaftsbundes feststellen, wobei viele ihren Austritt damit begründen, dass dort SPÖ-Parteipropaganda gemacht wird.

Da Kollege Pendl in seinem Beitrag gemeint hat, dass es sich bei der Vereinbarung der vorvergangenen Nacht, die auch Kollege Holzer unterschrieben hat, um eine bloße Absichtserklärung handelt, muss ich sagen: Kollege Holzer hat es sich nicht verdient, dass die eigene Fraktion sein Verhandlungsgeschick so herunterspielt! Und ich lade alle sozialdemokratischen Gewerkschaftsfunktionäre ein, das Ihre dazu beizutragen und am 9. Dezember hier im Hohen Haus zuzustimmen, wenn die entsprechenden Rechts­grundlagen geschaffen werden, damit die Pensionskassen abgesichert sind, damit, wie Kollege Holzer gemeint hat, die rechtliche Grundlage für diese Absichts­erklärung der Bundesregierung tatsächlich geschaffen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die politische Verantwortung zu über­neh­men. Das ist nicht immer leicht.

Und da Sie in Ihren Beiträgen so oft die Jugend strapaziert haben: Ich habe heute drei Schulklassen durch das Haus geführt, und die haben auch von der Galerie des Hauses die Diskussion mitverfolgt. (Zwischenruf des Abg. Gaál.) Und ich habe die jungen Menschen gefragt, ob sie im Polytechnischen Lehrgang der Meinung sind, dass ihnen jetzt die Chancen für die Pension genommen werden. Da haben mir alle gesagt: Ich


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denke jetzt einmal daran, dass ich eine Ausbildung bekomme, ich denke daran, dass ich einen guten Job bekomme, aber ich mache mir keine Sorgen, wie hoch in 20 oder 30 Jahren meine Pension sein wird, und ich habe auch keine Angst vorm Arbeitsleid, ich habe keine Angst davor, zu arbeiten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Was die Hinaufsetzung des Pensionsalters betrifft, könnte ich hier viel sagen, aber im Hinblick auf die Zeit verkneife ich es mir, sondern nenne nur das Stichwort: Dallin­ger 1986. Franz Riepl, Sepp Wille müsste dir ein Begriff sein. Seine Aussagen, also die Aussagen des Ehrenvorsitzenden der Metallarbeiter, zur Anhebung des Pensions­antrittsalters müssten doch so viel Gewicht haben, dass ihr sie auch entsprechend aufgearbeitet habt. (Zwischenruf des Abg. Riepl.)

Zum Schluss: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch froh darüber, dass es zu einer Regelung für die Zeitsoldaten gekommen ist. Kollege Fauland hat schon über den entsprechenden Hintergrund gesprochen. Bundesminister Haupt hat zugegeben, dass er in der Zeit der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen mit den Sozialdemo­kraten keine Freude damit gehabt hat und froh ist, dass das jetzt unter einem ÖVP-Kanzler und einem ÖVP-Verteidigungsminister saniert ist. Ich warte auf das Einge­ständnis auch von Seiten der sozialdemokratischen Gewerkschafter, darauf, dass sie den Fehler zugeben. (Abg. Scheibner: Das war 1997 das Problem! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Die Freiheitlichen haben es schon zugegeben, aber ihr seid es noch schuldig, den Fehler von Dallinger zuzugeben. (Beifall bei der ÖVP.)

16.38

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. Seine Redezeit ist wunschgemäß 8 Minuten. – Bitte.

 


16.39

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als heute Frau Abgeordnete Lapp hier zum Rednerpult unterwegs war, rief ihr ihr Kollege Riepl nach: „Jetzt wird es sachlich!“ – Kollegin Lapp antwortete spontan: „Das kann ich nicht versprechen!“ Und sie war ehrlich dabei, denn um die Sache ist es Ihnen heute hier nie gegangen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Kollegin Lapp hat vom Rednerpult aus das gesagt, was wir ohnehin wissen, denn Ihr Bundesgeschäftsführer Darabos hat sehr klar in einem Interview am 4. November dieses Jahres im „Standard“ gemeint, dass Sie sich politisch und strategisch bezüglich der nächsten Nationalratswahl nicht Ihren Spielraum nehmen lassen wollen. Sie seien nicht Steigbügelhalter der ÖVP.

Was ist dabei Sache, Kollege Darabos? – Nichts ist Sache. Ihnen geht es nur um den nächsten Wahltag. Und das hat man auch deutlich bei Ihren Rednern heute gemerkt. So hat etwa Herr Abgeordneter Wimmer hier das Wort „Wahl“ viel öfter in den Mund genommen, als sich mit der Pensionsreform an und für sich zu beschäftigen.

Das ist – und das möchte ich betonen – der große Unterschied zwischen Ihnen und uns. Diese Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Pensionen für alle Österreicherinnen und Österreicher zu sichern und fair und gerecht zu gestalten.

Mit dem heutigen Beschluss – in wenigen Minuten wird es so weit sein – können wir dieses Versprechen einlösen. Auch die SPÖ und der Österreichische Gewerk­schafts­bund haben Versprechungen gemacht. Sie haben allerdings nur versprochen – wir setzen jedoch um! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie fahren einen Zickzackkurs, wir halten Kurs.

„Nach 45 Versicherungsjahren ergibt sich ein Pensionsanspruch zum Regelpensions­alter 65 in der Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage.“ Das beschließen wir


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heute. Und genau das fordert der ÖGB in der Publikation „Die Österreich-Pension“. Sie können es gerne auf Seite 7 nachlesen, meine Damen und Herren! Gestern waren Sie noch dafür, heute stimmen Sie dem nicht zu, Herr Präsident Verzetnitsch! Das nenne ich Zickzackkurs! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Ich zitiere: „Das Pensionskonto schafft die Fairness-Pension.“ Das fordert die SPÖ auf Seite 3 ihrer Schrift über die Fairness-Pension. – Wir beschließen heute das Pensions­konto, meine Damen und Herren! Gestern waren Sie noch dafür, heute stimmen Sie dagegen, Herr Vorsitzender Gusenbauer. Auch das wieder ein typischer Zickzackkurs.

Ein weiteres Beispiel: „Ein vorzeitiger Pensionsantritt ist frühestens ab 61 ½ bezie­hungsweise frühestens mit Erreichung von 45 Versicherungsjahren möglich. ... Bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension wird ein Pensionsabschlag von dem am Konto befindlichen Guthaben verrechnet. Die Abschlaghöhe orientiert sich an ver­sicherungsmathematischen Grundsätzen (4 Prozent pro Jahr).“

Was beschließen wir heute? – Genau das beschließen wir! Wo steht das? – Das steht auf Seite 11 in Ihrer Publikation „Die Österreich-Pension“, Herr Präsident Verzetnitsch! Gestern noch dafür, heute dagegen. – Auch da also wieder ein Zickzackkurs! (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Puswald.)

Ich könnte Sie hier noch mit einem Dutzend von weiteren Beispielen befassen, möchte das aber nicht tun. Wir kommen nämlich genau dem nach, was Sie in Ihren beiden Papieren fordern. Ich habe sie genau studiert und kann daher feststellen: Wir kommen genau dem nach! Wir beschließen eine Pensionsharmonisierung, die sozial gerecht und fair ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Pensionsharmonisierung ist sozial, weil wir erstmals ein einheitliches Pensions­system für alle schaffen, für Beamte, Bauern, Selbständige, Arbeiter und Angestellte, und weil wir die Kostenwahrheit durch das Pensionskonto bringen. (Abg. Öllinger: Das ist aber nicht lustig! Das ist unglaublich!)

Meine Damen und Herren! Diese Pensionsharmonisierung ist gerecht, weil wir faire Übergangsregelungen durch die Parallelregelung schaffen. (Zwischenruf der Abg. Bures.)

Diese Pensionsharmonisierung ist auch fair, weil wir selbstverständlich die bereits erworbenen Pensionsansprüche sichern, und ganz entscheidend für uns ist die Gene­rationengerechtigkeit, meine Damen und Herren. Wir denken nämlich auch an unsere Kinder und Kindeskinder. (Zwischenruf der Abg. Bures.) Das ist für mich der große Unterschied zu der Politik, die Sie jahrzehntelang gemacht haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Meine Damen und Herren von SPÖ und Grünen! Ich verstehe Sie schon, dass Sie mir nicht Glauben schenken wollen. Daher darf ich die Professoren Tomandl, Marin und Mazal in aller Kürze zitieren. Was sagen sie in ihrer Beurteilung zur Pensions­harmonisierung? – „Das für die Zukunft vorgesehene Pensionskonto verwirklicht Bei­tragswahrheit und Beitragsgerechtigkeit. Es vereinheitlicht langfristige Bemessungs­grund­lagen.“

Was sagen die Professoren Tomandl, Marin und Mazal zweitens? – „Erstmals erfolgt eine laufende Überprüfung der Nachhaltigkeit.“

Es ist ein ganz wichtiges Prinzip für uns, neben der Generationengerechtigkeit auch der Nachhaltigkeit zu entsprechen. (Abg. Bures: Wie hoch ist Ihre Pension?)


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Drittens: „Erstmals großzügige Ersatzzeitenanrechnung zum Beispiel für Mutter­schaft,“ – das haben Sie heute kritisiert! – „Pflege, Familienhospizkarenz.“ Nehmen Sie diesen Satz bitte sehr ernst! „Besonders bemerkenswert ist die pensionsbegründende Anrechnung von Ersatzzeiten für Kindererziehung.“

Das ist das Urteil der Experten. – Nehmen Sie dieses Urteil bitte ernst! (Abg. Silhavy: Warum zitieren Sie nicht Marhold?)

Wir tun viel für Frauen, wir stärken das Vertrauen der Jugend in das Pensionssystem. Und Sie: Was machen Sie? – Sie wollen immer zurück an den Start! Gerade jetzt hat Abgeordneter Keck das wieder gefordert. Das ist das Einzige, was Sie auch plakatieren und inserieren: Sie sind startklar. (Abg. Bures: Und Sie sind die Pensions-Abcasher!) Das ist zu wenig, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Abg. Bures: Sie müssen wieder lesen!) Immer wieder zurück an den Start, das kann nicht unser Ziel sein! (Abg. Bures: Lesen!) Sie kommen einfach nicht vom Fleck. (Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Sie bleiben am Start hängen, und das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir sind gut unterwegs. Wir halten Kurs, und wir haben auch die Kraft und Ausdauer, unsere großen Projekte zeitgerecht umzusetzen. (Abg. Bures: Lesen!)

Mit dem heutigen Beschluss der Pensionsharmonisierung stellen wir das wieder einmal eindrucksvoll unter Beweis. (Abg. Bures: Lesen!) Diese Regierung unter Wolfgang Schüssel ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Bures, ich würde Sie bitten, den Red­ner nicht durch ständige Zwischenrufe zu stören!

Am Wort ist der Redner. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

 


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (fortsetzend): Diese Regierung unter Wolf­gang Schüssel – das mag Ihnen weh tun, aber das ist so – hat die Kraft, familien-, generationen- und leistungsgerechte Politik zu machen, und zwar für alle Menschen in unserem Lande – und nicht nur für jene, die schon jetzt ein Stimmrecht haben, sondern auch für jene, die erst in Zukunft durch ihre Stimme die Geschicke des Landes bestim­men können. Das ist das, was wir mit der Beschlussfassung dieser Pensions­harmoni­sierung wieder eindrucksvoll beweisen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neudeck. 3 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


16.47

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Frau und Herr Staatssekretär! Die Opposition hat sich heute in der Früh beschwert, dass sie den Änderungsantrag zur Pensionsharmonisierung erst gestern spät am Abend bekommen hat. Die Grünen haben gesagt, sie hätten sich daher nicht mehr eingehend damit befassen können. Die Sozialdemokratie konnte sich anscheinend sehr wohl eingehend damit befassen, denn sie haben in der Fernsehzeit Tafeln in die Höhe gehalten, und ich nehme doch an, dass die Tafeln das hier behandelte Gesetz meinen sollten.

Zwar war Ihre Behauptung betreffend die Abschläge in keiner Weise zutreffend, und auch die Zahlen haben nicht gestimmt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie hier in der Fernsehzeit bei einem derart bewegten Diskussionspunkt, wie es diese Pensionsharmonisierung ist, Tafeln herzeigen, die Sie bereits seit Wochen und Monaten mitschleppen, noch dazu, da in den letzten Tagen in


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den Verhandlungen noch viel bewegt wurde. Wenn es wirklich stimmt, dass diese Tafeln sehr alt sind, dann ist das Panikmache und extrem unseriös! Sie verunsichern damit die Bevölkerung! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie aber die Zeit gehabt haben, die Tafeln an die neu hier vorliegende Ge­set­zesmaterie anzupassen, dann haben Sie auch Zeit gehabt, die Inhalte zu bear­beiten, und daher könnten Sie guten Mutes zustimmen! (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Meine Damen und Herren! In der „Presse“ von gestern schreibt ein Redakteur über Schuldenmachen und das Sozialsystem. Es wird gefragt, was wir der nächsten Generation, der Jugend, auf die Frage sagen werden, warum man so viele Schulden im Staat vor sich herschiebt. – Es gibt eine Antwort, die lautet:

„‚Wir haben das nur für euch getan. Um eure Zukunft zu sichern, um Straßen zu bauen und Geld in Forschung und Entwicklung zu investieren.’ Das wäre wohl die klassische, von der Hoffnung kritikloser Entgegennahme getragene Antwort. Die weit ehrlichere Antwort würde vermutlich in eine ganz andere Richtung gehen: ‚Wir haben, ganz offen gesagt, kaum in eure Zukunft investiert, sondern fast ausschließlich in die Vergan­genheit. Wir haben uns auf eure Kosten verschuldet, um unsere Ideen eines Sozial­staates zu verwirklichen. Wir haben zwar gesehen, dass das völlig in die falsche Richtung ging, hatten aber nicht den politischen Mut, den Sozial- und Wohlfahrtstaat etwas zurückzufahren, um ihn finanzierbar zu halten. Das Geld ist schlicht und ergreifend futsch, aufgegangen in Sozialleistungen, die wir uns eigentlich nie leisten konnten. Seid uns nicht böse.’“

Meine Damen und Herren! Eine Kursänderung war dringend notwendig!

Wenn ich mir anschaue, was Jungpolitiker zur Pensionsvorsorge und vor allem zur privaten Pensionsvorsorge sagen, dann entnehme ich einer Pressemeldung, dass die SP-Jugendsprecherin Elisabeth Grossmann seit zwei Jahren in eine Privatpension einbezahlt. Die Kollegin Glawischnig tut dies auch erst seit kurzem, seit ihrem 30. Lebensjahr, wie sie hier sagt. Der FP-Jugendsprecher Elmar Lichtenegger zahlt nach seinen Angaben schon seit Jahren in eine private Altersvorsorge ein, ebenso der Kollege Uwe Scheuch von der FPÖ. Silvia Fuhrmann von der ÖVP verfügt seit einigen Jahren über die übliche private Zukunftsvorsorge.

Meine Damen und Herren! Kollege Kai Jan Krainer von der SPÖ sagt, er habe sich für keine private Altersvorsorge entschieden, sondern vertraue allein auf die staatliche Pension. Er stellt fest, dass jungen Leuten in diesem Zusammenhang oft übertrieben Angst gemacht wird. Eine solche Panikmache hält Krainer für einen „Schmäh, der vielleicht von Versicherungsunternehmen in die Welt gesetzt wurde“. Meine Damen und Herren! Die SPÖ ist vom staatlichen Pensionssystem überzeugt! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Dass Ihre Zahlen nicht stimmen, haben Ihnen Minister Haupt und unser Sozialsprecher Sigi Dolinschek bereits gesagt.

Meine Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen! Fallen Sie nicht auf Ihre eigene Panikmache auf Ihren Schildern herein! Geben Sie diesem zukunftssichernden und zukunftsweisenden Gesetz Ihre Zustimmung! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.51

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 20 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.

 



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16.51

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Herren hinter mir! Ich spreche nicht zur Pen­sionsharmonisierung. Die Rednerinnen und Redner der Grünen, die heute im Laufe des Tages, seit 10 Uhr Vormittag, Stellung genommen haben, haben das sicher noch nicht erschöpfend erörtert; davon bin ich überzeugt, nachdem ich dem Großteil der Debatte gelauscht habe.

Ich wende mich nun aber einer Untugend zu, die in dieser Regierung sozusagen ver­mehrt angewandt wird. Sie war den alten Regierungen in ihren entsprechenden Zusammensetzungen auch nicht unbekannt, aber das heißt nicht, dass das entschuldbar ist.

Meine Damen und Herren! Im Abänderungsantrag, den wir seit gestern kennen – wir konnten ihn nicht früher kennen; Sie haben ja auch noch nicht gewusst, was Sie heute beschließen werden –, ist auf Seite 14 auch eine Änderung des Familienlasten­aus­gleichsgesetzes vorgesehen. Jetzt könnte man sich denken: Zwischen dem Familien­lastenausgleichsgesetz und der Pensionsharmonisierung wird schon ein Zusammen­hang bestehen. Das haben sich wahrscheinlich alle gedacht, als sie diesen Abände­rungsantrag in die Hand genommen haben, und ich gehe davon aus, dass sich von diesen 105 Abgeordneten von FPÖ und ÖVP wahrscheinlich 104 oder vielleicht sogar 105 das immer noch denken. Deswegen ist diese Rede notwendig!

Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was dieser Art. 22-Abänderungsantrag besagt? (Abg. Scheibner: Ja!) Es geht daraus hervor, dass bei der Familienbeihilfe für aner­kannte Flüchtlinge in Österreich, deren Status jenem der Österreicherinnen und Öster­reicher nahezu angeglichen ist und die entsprechende Sozialleistungen bekommen, eine ganz gravierende Einschränkung vorgenommen wird. – Mit Pension, mit Harmoni­sierung und mit Vorsorge hat all das überhaupt nichts zu tun! Vielmehr ist das die Vorenthaltung einer Leistung, die bei anerkannten Flüchtlingen in Österreich in der Vergangenheit – und das gilt seit vielen Jahren – einen ganz wesentlichen Beitrag zur künftigen Integration dieser Menschen in Österreich dargestellt hat.

Ich erkläre es Ihnen ganz einfach: Menschen, die in Österreich Asyl bekommen haben, wurde auch Familienbeihilfe für die Kinder zuerkannt, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem sie geflüchtet sind, wie die Definition von Flüchtlingen nach der Genfer Flücht­lingskonvention lautet. Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert ganz genau, dass man Flüchtling ist, wenn man aus diesen oder jenen Gründen – und diese sind eben genau definiert! – verfolgt wird, und dass man, wenn man in einen anderen Staat kommt, Schutz vor Verfolgung bekommen kann, was durch ein entsprechendes Ver­fahren gewährleistet wird.

Meine Damen und Herren! Diese Verfahren dauerten in Österreich traditionell ganz unterschiedlich lang. Manche bekommen Asyl sehr schnell. Es gibt solche Fälle auch in Österreich, auch jetzt. Aber es gibt Fälle von Flüchtlingen, die in Österreich Asyl bekommen, die auf diesen Status – ich sage jetzt nicht: auf dieses Recht, sondern: auf diesen Status – sehr lange warten und letztlich nach einem manchmal langjährigen Verfahren diesen Status als anerkannter Flüchtling nach dem österreichischen Asyl­gesetz zuerkannt bekommen.

Es sind dies Menschen, die in diesem Land bleiben dürfen, weil sie Schutz vor Ver­folgung suchen, und es wurde nach der alten Gesetzeslage – so steht es noch im Familienlastenausgleichsgesetz – auf den Umstand, dass jemand Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, abgestellt.

Jetzt wird das geändert. Jetzt stellt man auf das österreichische Asylgesetz ab und sagt, dass erst ab dem Zeitpunkt, in welchem diese Republik imstande ist, jemandem –


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manchmal nach einem langjährigen Verfahren – diesen Status zuzuerkennen, diese Leistung gebührt. Meine Damen und Herren! Ist dieser Mensch – Mann, Frau oder Kind – dafür verantwortlich, dass das Land, in dem er Schutz vor Verfolgung findet, jahrlang nicht imstande ist, ein durchaus berechtigtes Verfahren zum Abschluss zu bringen? Er kann diese Leistung nämlich erst zu diesem Zeitpunkt bekommen. Und dieser Missstand, dass Verfahren jahrlang dauern, ist etwas Neues, das sage ich Ihnen. Er ist deshalb etwas Neues, weil diese Republik nicht imstande ist, jene Institutionen – Stichwort: Bundesasylamt, Stichwort: Bundesasylsenat – mit den per­sonellen Ressourcen auszustatten, um dieses Recht auf ein „fair trial“ im Sinne eines Verfahrens, das binnen absehbarer Frist abzuschließen ist, zu garantieren.

Sie alle kennen sicherlich auch Flüchtlingsfamilien. Ich kenne eine afghanische Flücht­lingsfamilie, der nach einem völlig schludrigen Asylverfahren erster Instanz kein Asyl­status zuerkannt wurde. Das ist bei der Arbeitsmethode des Bundesasylamts, bei dem 60 Prozent der Asylanträge aufgehoben werden und dann beim UBAS landen, nicht verwunderlich. Diese Flüchtlingsfamilie wird, wenn alles gut geht, nächstes Jahr, Mitte des Jahres 2005, vielleicht eine Chance haben, beim UBAS zu einem hoffentlich positiven Ausgang des Verfahrens zu kommen. Nach jetziger Judikatur ist dieser Ver­fahrensausgang mehr als wahrscheinlich. Bis dahin wird diese Familie insgesamt dreieinhalb Jahre in Österreich gewesen sein und wird dann natürlich hier bleiben, denn diese Menschen können und werden nicht zurückgehen.

Diesen Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtlinge, nach dem österreichischen Asylgesetz aber noch Asylwerber sind, wollen Sie nun diese wesentliche Integrationsleistung, die es in der Vergangenheit gegeben hat, dass ihnen nämlich rückwirkend diese Unterstützung in Form der Nachzahlung der Familien­beihilfe in die Hand gegeben wird, vorenthalten. Von dieser Unterstützung können die Menschen, wenn sie aus der Bundesbetreuung entlassen werden und eine Grundver­sorgung und dann vielleicht eine Wohnung bekommen, beispielsweise eine Kinder­zimmereinrichtung und einen Schreibtisch und einen Computer für die Kinder kaufen – denn es geht immer um Kinder, nicht um Erwachsene.

Wenn es hier im Saal auf der rechten Seite irgendjemanden gibt, der mir sagen kann, was das mit Pensionssicherung und mit Pensionsharmonisierung zu tun hat, dann hat er jetzt noch ungefähr 7 Minuten Zeit, es zu tun! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)

Ich habe eine Vermutung, die Sie natürlich widerlegen können. Oder es bestätigt sich doch meine Vermutung, dass das wieder einmal etwas ist, was wir schon so kennen: Die Blauen treiben die Schwarzen, die aber in Wahrheit um nichts besser sind, vor sich her. (Abg. Scheibner: Das ist einmal ganz etwas Neues!) Es wird klammheimlich eine – unter Anführungszeichen – entsprechende „Fremdenpolitik“ beziehungsweise „Asylpolitik“ gemacht und umgesetzt, und Sie, Kolleginnen und Kollegen, geben sich dafür auch noch her? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen: Das ist wirklich eine Schande! Bedenken Sie: Die Bürgermeister, die es auf dieser Seite (in Richtung ÖVP) auch gibt, erbringen vorbildliche Leistungen, bei­spielsweise Herr Prinz, der ein vorbildlicher Bürgermeister ist, was die Unterbringung von AsylwerberInnen in seiner Gemeinde betrifft. Aber nicht nur er, auch andere erbringen diesbezüglich vorbildliche Leistungen, auch der Herr Kollege Menschen­rechtssprecher der ÖVP Ellmauer. Herr Auer nickt mir jetzt zu. Wissen Letztere überhaupt davon, was hier klammheimlich, über Nacht von Haider aus Kärnten via „Kronen Zeitung“ vor einer Woche diktiert, noch in dieses Gesetz hinein geschrieben wurde?


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Wir könnten darüber reden und uns darüber unterhalten, in welcher Form in Österreich künftig Integrationshilfe auch in Form von Bargeld geleistet werden soll. Wir könnten darüber diskutieren, in welcher Form man Flüchtlingen auf die Sprünge hilft, die hier den Status eines anerkannten Flüchtlings bekommen.

All das wäre disponibel und diskussionswürdig, aber nicht so, in dieser wirklich hinter­hältigen Art und Weise! (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen.) – Das Denkmuster, das dahinter steht, ist in etwa: Es wird schon keiner von der Opposition draufkommen, denn die sind ja „auf der Nudelsuppe daherge­schwom­men“, die Kolleginnen und Kollegen von den Roten und von den Grünen.

Wir werden uns deshalb diese evident ausländerfeindlichen Maßnahmen, die da umgesetzt werden – das sind sie nämlich! –, nicht gefallen lassen. Was die Stimmung betrifft, in der so etwas möglich ist, bitte ich Sie: Lassen Sie sich das nicht gefallen! Lassen Sie sich genau das nicht gefallen, denn Sie werden es zurückbekommen! Sie werden dann in zwei oder drei Jahren hier jammern – wahrscheinlich berechtigterweise jammern! –, dass die Integration von anerkannten Flüchtlingen in Österreich so schwierig ist. – Ja, sie ist schwierig, wenn man die Menschen dabei nicht unterstützt und wenn man ihnen Rechte, die sie jahrelang hatten, plötzlich vorenthält – zwischen gestern und heute Nachmittag!

Ich halte es für meine – nicht moralische, für meine rechtliche! – Verpflichtung als Men­schenrechtssprecherin der Grünen, darauf aufmerksam zu machen. Ich bin schon ein bisschen desillusioniert, was Appelle an die Kolleginnen und Kollegen der ÖVP angeht, aber es soll später niemand sagen können, er habe davon nichts gewusst. – Danke. (Lebhafter Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.01

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort gemeldet. Die GO sieht vor: Fakten gegen Fakten, 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.02

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Neu­deck hat in seinem Redebeitrag eigenartigerweise behauptet, ich würde seit zwei Jahren in eine private Vorsorgekasse einzahlen. – Das ist nicht richtig!

Richtig ist: Ich zahle seit einem halben Jahr ein. Vorher hätte ich mir das – wie die meisten Österreicherinnen und Österreicher – nicht leisten können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.02

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Kollegin Grossmann, soweit ich richtig informiert bin, hat Herr Kollege Neudeck diese Information aus der „Presse“, und ich nehme an, dass die „Presse“ gut recherchiert hat und Sie gefragt hat, seit wann Sie einzahlen. – Daraus resultiert seine Mutmaßung, denn er würde das sicher nicht einfach sagen. (Rufe bei der SPÖ: Was heißt das? Was wollen Sie damit sagen?)

Das steht in der Zeitung, genauso wie es über mich und über Kollegen Lichtenegger in der Zeitung steht. (Abg. Mag. Wurm: Wollen Sie unterstellen, dass Frau Grossmann lügt? – Abg. Gradwohl: ... Unterstellung!) – Nur keine Aufregung!


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Ich habe mir aus einem ganz einfachen Grund überlegt, mich jetzt noch zu Wort zu melden: Mein Kollege von der ÖVP, Generalsekretär Lopatka, hat ein paar Vergleiche mit dem ÖGB-Pensionsprogramm gebracht. – Heute Vormittag, als ich den Reden gelauscht habe und in sehr vielen Redebeiträgen die Kritik der SPÖ gehört habe, dass hier so Unsoziales passiert, dass hier so Ungerechtes passiert und dass die Alter­nativvorschläge der Sozialdemokraten so gut wären, habe ich mittels Internet versucht, eure „Fairness-Pension“ herunterzuladen. (Ruf bei der SPÖ: Wieder nicht gelungen!)

Ich habe in diesem Ihrem Modell „Fairness-Pension für alle Österreicherinnen und Österreicher“ – ich nehme an, Sie kennen es alle – ein bisschen gelesen (Abg. Bures: Sie haben lesen lassen!) und habe mir angeschaut, was denn die Kollegen und Kolleginnen von den Sozialdemokraten so fordern. – Da sind zentrale Forderungen enthalten!

Ich lese jetzt einmal ein paar davon vor, und dann vergleichen Sie sie einmal mit dem, was wir gemacht haben!

„45 Jahre Arbeit sind genug“, steht da. – FPÖ-Forderung, umgesetzt. (Nein-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Bures: Das stimmt nicht!)

Dann steht da etwas über Menschen, die unter die Schwerarbeiterregelung fallen. – Es ist heute Kritik an der Schwerarbeiterregelung laut geworden. In Ihrem Programm steht zur Schwerarbeiterregelung wörtlich Folgendes – Originalzitat! –:

„Menschen, die besonders schwere oder gesundheitsschädigende Arbeit verrichten, können schon früher in Pension gehen.“

Das ist die Schwerarbeiterregelung der SPÖ. Da haben wir ja schon weit mehr erreicht! Das ist Ihre Schwerarbeiterregelung! (Nein-Rufe bei den Grünen. – Einige Abgeord­nete der Grünen halten ihre roten Stimmzettel in die Höhe. – Zwischenruf des Abg. Mag. Darabos.)

Herr Kollege Darabos, da können Sie schimpfen, so viel Sie wollen: Das ist die Schwerarbeiterregelung der SPÖ! – Wir haben sie definiert, wir werden sie umsetzen, wir haben unser Ziel erreicht! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Widerspruch bei der SPÖ.)

Nächstes zentrales Thema: Frauen. Was spricht die SPÖ in ihrer „Fairness-Pension“ zum Thema Frauen? (Abg. Bures: Reden Sie nicht über Frauen!) – Da steht wort­wörtlich, Frauen sollen bei der Geburt und der Erziehung von Kindern besonders beachtet werden. – Das ist ein löbliches Vorhaben, das wir in der Regierung ja auch umgesetzt haben. – Jetzt kommt der Vorschlag der SPÖ. (Zwischenruf der Abg. Bures.) – Frau Kollegin Bures, das ist Ihr Programm! (Abg. Bures: Reden Sie nicht über Frauen!)

Ich lese Ihnen jetzt vor, was Sie für die Frauen fordern: Sie fordern wortwörtlich, dass Zeiten der Kindererziehung angerechnet werden sollten. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist ja peinlich!) – Ich glaube, das haben wir gemacht; dem wäre zuzustimmen. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Danke, Herr Kollege Matznetter! Das ist lieb, dass Sie mich erinnern, dass ich Ihre Beitragsgrundlage vorlese.

Beim Vorschlag der SPÖ für die Beitragsgrundlage – und das sollte man auf der Zunge zergehen lassen – steht Folgendes: Im Minimum gebührt den Frauen der Mindest­pensions-Satz ist Beitragsgrundlage. – (Abg. Heinisch-Hosek: Plus Kindergeld! – Zwischenruf der Abg. Mag. Kuntzl.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Der Mindestpensions-Satz beträgt momentan zirka 653 € pro Monat. Wir von der Regierung geben 1 350 €. – Der Vergleich macht


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uns sicher! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: ... Schweigen bei der SPÖ.)

Es geht aber noch weiter! Ihr Programm ist in manchen Punkten wirklich gut, und diese haben wir auf Punkt und Beistrich dort umgesetzt, wo es Sinn macht; dort, wo es nicht ausreichend ist, haben sich unsere Experten unter der Federführung unseres Ministers und unserer Staatssekretärin zusammengesetzt und haben es weiterentwickelt.

Die SPÖ schreibt des Weiteren (Abg. Dr. Matznetter: ... Einkommen vor der Geburt!): 30-jährige Übergangszeiten – also kein Stichtag, wie gefordert – federn Änderungen und Abschläge ab. – Sie sprechen also von 30-jährigen Übergangszeiten, von Abfe­derungen und von Abschlägen, meine geschätzten Damen und Herren!

Weiters schreiben Sie, wer 45 Jahre eingezahlt hat – eingezahlt; wir haben ja davon gesprochen, dass auch Kindererziehungszeiten, Wehrdienstzeiten und andere Zeiten angerechnet werden; im SPÖ-Programm steht wortwörtlich: wer 45 Jahre eingezahlt hat –, erhält 80 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens.

Jetzt wurde da immer die Kritik laut, dieses Durchschnittseinkommen wäre für die Frauen so schlecht. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es steht in Ihrem Pro­gramm, wortwörtlich: Wer 45 Jahre eingezahlt hat, erhält 80 Prozent des Durch­schnitts-Lebenseinkommens. (Abg. Freund: Eingezahlt!) – Eingezahlt! – Natürlich.

Erstens haben wir zusätzliche Anrechnungszeiten, zweitens werden bei uns für jedes Kind drei schlechte Jahre weggerechnet, und drittens haben wir hier ... (Abg. Öllinger: Nein!)

Herr Kollege Öllinger, es ist leider so! Ich kritisiere ja jetzt gar nicht die Grünen, denn die Grünen haben ja im Unterschied zur SPÖ, die ein schlechtes Programm hat, gar kein Programm, denn Ihr Pensionsprogramm habe ich noch nirgends gesehen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.) – Es ist leider so! (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) Das wollte ich heute hier noch sagen, weil es mir einfach wichtig erscheint. (Abg. Sburny: Zu Weihnachten gibt es ganz günstige Brillen! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist unangenehm, nicht wahr?)

Es kommt noch besser! Also, auf vier Seiten so viele tolle Sachen unterzubringen, das kann etwas. Da gibt es einen Punkt zum Thema Abschläge. Ich zitiere wieder wörtlich das SPÖ-Programm. Da steht, Abschläge für den vorzeitigen Zugang zu Pensionen gibt es ab 2010. – Ab 2010 plant die SPÖ, Abschläge einzuführen!

Erstens einmal ist das früher, als es bei uns zustande kommt, und zweitens klingt das sehr nach Wahlpolemik, wie man sich über das Jahr 2006 retten kann und sozusagen gut dastehen kann, um dann die große Keule der Abschläge zu zücken. (Abg. Dr. Matznetter: Heuer! – Abg. Silhavy: ... 80 Prozent, die weniger haben! Heuer! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen) 

Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist Ihr aktuelles Programm, und in Wirklichkeit können Sie sich dagegen wehren, wie Sie wollen! Es sind alle Mitglieder, alle Damen und Herren hier im Hohen Haus, aufgerufen, das auf www.spoe.at – eigentlich sollte man sagen: „www.spoe.ade“ – nachzulesen.

„Fairness für Österreich“ – das ist Ihr Programm, und ich habe mir gedacht, das sollte man hier auch kundtun. Ich könnte das jetzt noch weiter ausführen und erwähnen, dass auch Sie davon sprechen ... (Abg. Dr. Glawischnig: Redezeit!) – Ich habe 20 Minuten, Frau Kollegin Glawischnig, und die werde ich auch ausnützen, wenn es denn sein soll, vor allen Dingen, weil ich es ja als positiv betrachte, dass Sie wenigstens zur Abstimmung kommen. Am Nachmittag haben Sie ja mit Abwesenheit geglänzt.


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Eine weitere wortwörtliche Forderung der SPÖ ist: Das allgemeine Pensions­antritts­alter ist 65 Jahre. Also, Sie sagen auf Punkt und Beistrich all das, was wir hier umsetzen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) All das, was Sie hier fordern, haben wir umgesetzt. – Ich gebe zu, dass die Sozialdemokratie vielleicht in manchen Be­reichen nicht damit leben kann, zum Beispiel damit, dass wir für die Frauen mehr tun, dass bei uns die Schwerarbeiterregelung ausführlicher ist und dass bei uns die „Hack­ler-Regelung“ bis 2015 und bis 2018 verlängert wird. – Vielleicht ist Ihnen das zu gut! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Vom Inhalt her haben wir Ihr Programm zu 100 Prozent erfüllt, und die negativen Punkte haben wir noch ein bisschen verbessert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend zu den Ausführungen von Frau Kollegin Stoisits, die sich hier über die Gesetzesänderung, was die Betreuung und die Entgeltzahlungen für Asylanten betrifft, beschwert hat. (Abg. Mag. Kogler: Wann ist denn das gekommen?) Es sind zwei Din­ge, die Sie kritisiert. Soweit ich das richtig verstanden habe, kritisieren Sie, Frau Kollegin, erstens den Inhalt und zweitens die Vorgangsweise. (Abg. Dr. Glawischnig: Die muss man unbedingt massiv kritisieren, so eine Vorgangsweise!)

Über die Vorgangsweise kann man streiten. Ich gebe Ihnen Recht, dass das vielleicht nicht unbedingt ganz ideal ist, aber es ist in Ordnung. Es ist, wie ich zumindest von Parlamentariern, die schon länger hier sind, gehört habe, gang und gäbe – egal, welche Koalitionen geherrscht haben –, dass sehr kurzfristig Änderungen kommen, speziell dann, wenn sie erstens nötig sind und zweitens gut sind. (Abg. Mag. Kogler: Neu regieren!)

Zur Nötigung, warum das passiert (Rufe bei der SPÖ: „Nötigung“! – Heiterkeit und de­monstrativer Beifall bei der SPÖ), oder warum das nötig ist, Frau Kollegin Stoisits: Ich glaube, man sollte den Österreicherinnen und Österreichern schon einmal erklären, worum es da geht, denn hier den Teufel an die Wand zu malen, dass diese Leute jetzt ohne Existenzgrundlage dastehen, ist nicht richtig.

Es gibt eine Bundesbetreuung (Abg. Binder: Es geht um die Kinder!), und in dieser Bundesbetreuung sind für alle Asylwerber Kost, Unterkunft und Taschengeld enthalten. (Abg. Binder: Es geht um die Kinder!) – Lassen Sie mich ausreden! (Abg. Binder – mit der Hand die Größe eines Kindes darstellend –: Aber um die Kinder geht es!) – Lassen Sie mich ausreden! Ja, ich weiß, wie Kinder ausschauen, ich habe selbst zwei Kinder.

Es geht hier darum, dass diese Leute in der Zeit des Asylverfahrens finanziell betreut und vollkommen abgesichert sind. Ich glaube, dass da nicht nur die Notwendigkeit bestanden hat, dieses Gesetz zu verändern, sondern dass es sehr wohl – wie Sie gesagt haben – auch emotional vertretbar ist, dass jemand, der in Österreich um Asyl ansucht und dessen Asylverfahren ein halbes Jahr, ein Jahr, zwei Jahre oder wie lange auch immer dauert und schlussendlich positiv abgeschlossen wird, dann nicht rück­wirkend Kindergeld, Kinderbehelfe und dergleichen bekommt. Da gibt es Fälle, wo Familien im nachhinein 10 000, 15 000, 20 000 € bekommen haben.

Ich glaube, dass man das sehr wohl in der Öffentlichkeit argumentieren kann: Jeder, der nach Österreich kommt – egal, aus welchen Gründen –, dem ein Asylantrag ge­währt wird und der in der Zwischenzeit betreut wird, ist finanziell abgesichert. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Zu dem Zeitpunkt, zu welchem das Asylansuchen positiv beendet ist, ist vollkommen klar – das ist, glaube ich, auch für alle Beteiligten in dieser Bundesregierung und in der Koalition klar (Abg. Binder: Das stimmt nicht!) –, dass er gleich wie jeder andere Österreicher oder gleich wie jede andere Öster­reicherin Geld für die Kinder bekommt.


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Dass wir dann aber rückwirkend zigtausend Euro ausbezahlen, ist, glaube ich, nicht einzusehen, und so gesehen ist diese Gesetzesänderung gut und dringend nötig. (Abg. Dolinschek: Der kriegt ja Arbeitslose auch nicht! – Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Ziemlich ungustiös!)

17.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es folgen jetzt fünf tatsächliche Berichtigungen hinter­einander. (Abg. Öllinger: Das ist kein Wunder! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wenn Sie fünf machen, wird ja eine richtig sein!) Ich werde sie hintereinander aufrufen. Die vorläufig letzte Wortmeldung ist dann die von Abgeordnetem Dr. Cap.

Die erste tatsächliche Berichtigung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Kuntzl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.13

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Ich weiß, dass mir an dieser Stelle leider keine Wertung der Rede zusteht. Mein Vorredner hat behauptet, im SPÖ-Konzept würde lediglich stehen, dass die Kindererziehungszeiten im Minimum mit dem Mindestpensionssatz bewertet werden.

Ich stelle richtig: Im Satz davor steht: „Zeiten der Kindererziehung werden bis zum Schuleintritt so gewertet, als hätte die Frau ihr Einkommen vor der Geburt weiter bezogen.“

Im Satz danach steht: „Zusätzlich wird auch das Kindergeld auf dem Pensionskonto berücksichtigt.“ – (Abg. Dr. Fekter: Wenn sie kein Einkommen gehabt hat!) Das ist ein fundamentaler Unterschied. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.14

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste tatsächliche Berichtigung kommt von Herrn Abgeordnetem Keck. – Bitte, Herr Kollege. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ, Freiheitlichen und ÖVP.)

 


17.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Kollege Scheuch hat behauptet, Sie haben die Schwer­arbeiter­regelung definiert und umgesetzt. – Das ist unrichtig!

Richtig ist: Es gibt noch keine Definition der Schwerarbeit und daher auch keine Um­setzung, Kollege Scheuch! (Abg. Öllinger: Zum Augenarzt gehen, Herr Kollege! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wird umgesetzt!)

Weiters hat Kollege Scheuch behauptet, die SPÖ habe kein Schwerarbeitermodell. – Das ist unrichtig!

Richtig ist: Die SPÖ hat am 4. Dezember 2003 in diesem Haus einen Entschließungs­antrag eingebracht, in dem ein Modell der Schwerarbeit vorgeschlagen wurde. Dieser Antrag wurde am 9. Juni im Sozialausschuss behandelt, auf Antrag des Kollegen Walch vertagt und bis heute nicht mehr aufgenommen. (Ah-Rufe und lebhafter Beifall bei der SPÖ.)

17.15

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste tatsächliche Berichtigung kommt von Frau Abgeordneter Bures. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ, Freiheitlichen und ÖVP.)

 



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17.15

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Die Rede des Kollegen Scheuch scheint ja nur so von Unwahrheiten zu strotzen! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Also bitte, Herr Präsident! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Das steht Ihnen in einer tatsächlichen Berichtigung nicht zu! Beginnen Sie geschäftsordnungsmäßig mit dem Faktum, das Sie berichtigen wollen, Frau Abgeordnete!

 


Abgeordnete Doris Bures (fortsetzend): Es scheint kein Zufall zu sein, dass es so viele tatsächliche Berichtigungen sind. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die Wahrheit tut weh, Frau Kollegin!)

Herr Abgeordneter Scheuch hat behauptet, dass im Vorschlag der Regierung die Forderung enthalten sei, 45 Jahren Versicherungszeiten seien genug. – Das ist un­wahr!

In Ihrer Regelung ist es so, dass es Übergangsfristen gibt und dass in wenigen Jahren diese 45 Jahre für viele Menschen nicht genug sein werden. – Für die SPÖ gilt der Grundsatz: 45 Jahre sind genug. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ah, von der Zukunft reden Sie! – Rufe bei der ÖVP: Das ist keine Berichtigung!)

17.16

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste tatsächliche Berichtigung kommt von Herrn Abgeordnetem Öllinger. – Bitte.

 


17.16

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Scheuch hat in seiner Rede zweierlei Sachen unrichtig behauptet. (Abg. Sburny: Mindestens! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nur zwei?)

Punkt eins: Kollege Scheuch hat in seiner Rede behauptet, dass Frauen im vorlie­genden Entwurf pro Kind die schlechtesten drei Jahre für die Pensionsanrechnung gestrichen würden. – Das ist unrichtig, Kollege Scheuch!

Das war die Pensionsreform 2003. Sie beschließen jetzt die Pensions­harmoni­sie­rung 2004. (Lebhafter Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner: Gilt das jetzt oder gilt das nicht?)

Punkt zwei: Kollege Scheuch hat in seiner Rede behauptet, dass die Grünen kein Pensionskonzept hätten. – Auch das ist unrichtig, Kollege Scheuch!

Sie hätten sogar die Möglichkeit gehabt, hier im Parlament dafür oder dagegen zu stimmen. Das war Gegenstand eines Dringlichen Antrages der Grünen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Der ist Generalsekretär in der Partei!)

17.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die vorläufig letzte tatsächliche Berichtigung kommt von Frau Abgeordneter Silhavy. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.18

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Abgeordneter Scheuch hat behauptet, im Fairness-Modell der SPÖ wären Abschläge ab 2010 vorgesehen, und das wäre früher, als durch die Bundesregierung geplant. – Diese Behauptung ist falsch!

Im SPÖ-Fairness-Modell steht: „Auf keinen Fall gibt es neue Abschläge vor dem Jahr 2010, und schon gar nicht jetzt.“ (Abg. Dr. Mitterlehner: Ziemlich viel Zores! – Abg. Dr. Fekter: Tatsächliche Bestätigung!)


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Zweitens ist diese Behauptung noch einmal falsch, weil über 80 Prozent der Neupen­sionisten bereits durch Ihre Pensionsreform Kürzungen erfahren haben. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie haben das gleiche gesagt! – Abg. Scheibner: Ich habe gar nicht gewusst, dass es auch eine tatsächliche Bestätigung gibt!)

17.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Cap. Im Übrigen werden wir in der nächsten Präsidialkonferenz über die Handhabung der tatsächlichen Berichtigungen zu reden haben. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen. – Heftiger Widerspruch und anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Am Wort ist Herr Abgeordneter Cap!

 


17.19

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Ich greife Ihren Vorschlag gerne auf, bei der nächsten Präsidialkonferenz über die Form der tatsächlichen Berichtigun­gen zu reden. Ich glaube, das ist wirklich notwendig. Wir sollten auch darüber reden, wie damit von Ihrer Seite umgegangen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber ich möchte mich beim Abgeordneten Scheuch bedanken. Der Tag ist für Sie ohnehin schon schlecht gelaufen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Mit Ihrem heutigen Rede­beitrag haben Sie den beiden Regierungsfraktionen den Rest gegeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann mich nicht erinnern, dass nach Ihrem Outing, das Sie heute hier vollzogen haben (Abg. Scheibner: Wieso haben Sie in der Fernsehzeit heute nicht reden dürfen?), indem Sie dargestellt haben, dass Sie sichtlich damit überfordert waren, dieses Programm zu lesen, das die SPÖ präsentiert hat – aber nach Ihrem Outing, das Sie heute dargestellt haben, zeigt sich einmal mehr, dass es nichts geholfen hat, dass Sie sich den ganzen Nachmittag mit dem Programm auseinander gesetzt haben. Das hat noch nicht wirklich eine präzise Darstellung und Bewertung ergeben.

Ich hätte mir viel mehr gewünscht, dass Sie unter anderem dazu Stellung bezogen hätten. Sie waren ja lange genug in Opposition, und das gestehe ich durchaus selbst­kritisch ein (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ich war nie in Opposition!), dass auch wir damals, als wir in der Regierung waren, uns manchmal zu gewissen Handlungsweisen haben hinreißen lassen, die wir nicht mehr wiederholen würden, wie diese berühmten Anträge. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Aber zu ganz anderen, Herr Kollege! Da hätten Sie jetzt noch Abänderungsanträge eingebracht!)

Ich sage Ihnen: Ich hätte mir eine kritische Anmerkung zu dem späten Zeitpunkt der Einbringung der Abänderungsanträge erwartet – vor allem zu dem, was Abgeordnete Stoisits vorhin hier aufgezeigt hat. (Ruf bei der ÖVP: Mein Gott, nein!)

Nicht „Mein Gott, nein“ sagen! Gott passt überhaupt nicht zu dem, was Abgeordnete Stoisits hier gesagt hat! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Da sage ich Ihnen schon: Auf der einen Seite hier mitzuwirken (Abg. Großruck: „Das Boot ist voll“, von wem stammt das? „Das Boot ist voll“!), in einer Vernebelungsaktion eine Leistungs­kürzung für Flüchtlinge herbeizuführen, mit all den Konsequenzen, die Abgeordnete Stoisits hier aufgezeigt hat, und dann nach Mariazell wallfahrten zu gehen – so stelle ich mir das nämlich nicht vor, die Doppelbödigkeit und das Beharren auf christlichen Werten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das ist schlicht unchristlich, was Sie hier machen. (Rufe bei der SPÖ in Richtung ÖVP: Scheinheilig!) Das werden Sie mit Ihrem Gewissen ausmachen müssen: dass Sie nicht


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einmal Manns und Frau genug waren, dafür offen einzustehen. Dass das in diese Regelung hineinversteckt wurde, das ist eigentlich eine Ungeheuerlichkeit! Das zeigt nur, warum man das letztendlich hier zu diesem späten Zeitpunkt eingebracht hat!

Das zieht sich so durch, ob das im Sozialausschuss war, in der Art und Weise, wie man mit dem Sozialausschuss umgegangen ist, als auch in der Art und Weise, wie man das gestern hier dargebracht hat.

Wissen Sie, ich habe mir die Rede des Abgeordneten Neugebauer sehr genau ange­hört. Wir haben alle gelauscht, der Mann ist schon länger in der Politik, er kennt sich aus. Er weiß, wie man hier spricht, er weiß, wie man Verhandlungen führt, keine Frage! Aber so einfach kann man es sich nicht machen, dass man ununterbrochen ... (Abg. Mag. Wurm: Da sagt er „Gansl“!) Ja, aus der Tierwelt! Ein Gansl isst man dann, wenn es knusprig ist! – das sagt er zu einer Pensionsharmonisierung, bei der am Schluss für manche nur die Knochen, die Haut oder ein mageres Suppenhuhn übrig bleiben; wenn wir schon in dieser Sprache sind. Da wäre Selbstkritik des Abgeordneten Neugebauer angebracht, wenn er sich hier herstellt!

Wenn er dann noch sagt, die Grünen gehen „mit den Hendln“ schlafen und stehen in der Früh so auf, und außerdem meint, 13 Stunden genügen ja für die Formulierung, eigentlich die Neuformulierung des Antrages, dann sieht man daran die ganze Gering­schätzung, die er eigentlich gegenüber dem Parlament, gegenüber der Opposition und gegenüber einem vernünftigen demokratischen Prozess im Parlament hat. (Abg. Dr. Glawischnig: Er weiß gar nicht, was das ist, Parlamentarismus!)

Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit kritisch erwähnen und kritisch aufarbeiten. Ich meine, es wäre auch Ihrerseits angebracht, dass Sie hiefür entsprechend kritische Worte finden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Wenn dann noch Abgeordneter Lopatka herausgeht – das ist heute ein sehr ernster Tag, mit Beschlüssen mit Folgewirkungen für die Jungen, für Frauen, für Arbeiter, für Angestellte, für viele, ein wirklich ernster Tag mit nachhaltigen Folgen, davon müssen wir wirklich ausgehen; da kann ich das nicht auf dem Niveau von Gansln, Hühnern, Hendln und so weiter führen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das müssen Sie gerade sagen!) Das zeigt ja nur, dass man hier über Einzelschicksale einfach drüberfährt, wie man in Wirklichkeit schon distanziert und abgehoben ist und eigentlich auch ein Symbol der Arroganz der Macht darstellt!

Der Höhepunkt war dann, dass sich Abgeordneter Neugebauer zum Herrn Bundes­kanzler umgedreht hat, ihn gelobt und gesagt hat: Verdammt noch mal, waren Sie ein harter Verhandlungspartner! (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Na, das war der Gipfel, finde ich! Gerade dass er nicht mit dem Auge gezwinkert und gesagt hat (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek): Wolfgang, das haben wir wieder ordentlich gut ge­macht! In der Nacht haben wir so getan, als ob wir verhandelt hätten, aber ausgemacht war es eh schon lang!

Das ist die Art von politischer Kultur, die in der Bevölkerung dazu führt, dass die Politik insgesamt in Verruf kommt. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das war das Beispiel dafür, vor laufender Kamera! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ein letztes Wort noch, und zwar zum Abgeordneten Lopatka. Wenn er das jetzt immer macht, dass er hier seine Presseaussendungen vorliest, dann brauchen wir sie weiter nicht zu lesen, schlage ich vor, weil er es ohnehin in diesem Rahmen macht. Aber zu einfach haben Sie es sich heute damit gemacht, Herr Abgeordneter Lopatka, uns zu sagen, dass es uns nicht um die Sache gegangen ist. Erstens haben wir uns hin­gesetzt und mitverhandelt (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer), haben wir uns wirklich bemüht, in dieser Verhandlung auch seitens der Sozialpartner konstruktiv


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mitzuverhandeln – aber nicht um den Preis, dass man sagt: Die Pensionskürzungs­maßnahmen des Jahres 2003 sind super, die sind gut, dabei bleiben wir.

Das wäre nicht gegangen, und das verschweigen Sie hier die ganze Zeit. Daher war es richtig, dass hier nicht zugestimmt worden ist, und daher ist es richtig, dass heute nicht zugestimmt wird. Aber es ist noch richtiger, dass es heute eine namentliche Abstimmung gibt. In Ihren Wahlkreisen werden Sie dafür einstehen müssen, wofür Sie heute hier aufstehen! (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das sage ich Ihnen: Dafür werden Sie einstehen müssen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Flüchten Sie nicht hinter Zitate von Experten, und wenn Sie schon zitieren, dann zitieren Sie vollständig! Deren Kritik war vielfach und immer, dass es ungerecht, unsozial, unlesbar, unverständlich ist! Manchmal fragt man sich, ob es vielleicht sogar absichtlich unverständlich ist. Nein, stellen Sie sich hin und sagen Sie: Pensions­kürzung zweiter Teil, aus! Hinstellen, am besten gleich im Wahlkreis, in der Öffentlich­keit, aber nicht vernebeln, nicht verstecken und nicht so tun, als wäre der Inhalt ein anderer! – Das möchte ich Ihnen sagen.

Ganz zum Schluss, weil Sie immer mit dem Zickzack kommen: Das muss ein Ver­sprecher sein, Sie meinen ticktack – denn Ihre Uhr läuft ab! (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.26

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes betreffend das Pensionsharmonisierungsgesetz liegen je ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde über diese Anträge unter einem abstimmen lassen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, den Entwurf betref­fend das Pensionsharmonisierungsgesetz an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag findet keine Mehr­heit und ist daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 684 der Beilagen über das Pensions-Volksbegehren zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Dieser Antrag findet die notwendige Mehrheit und ist daher angenommen. (Abg. Mag. Wurm: 600 000 Unterschriften ...!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Pensionshar­monisie­rungsgesetz in 694 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Riener, Walch, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


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Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Riener, Walch, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 694 der Beilagen unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Riener, Walch, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet die Mehrheit des Hohen Hauses und ist damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher entsprechend vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafar­benen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel ver­wendet werden.

Entsprechend der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf betreffend das Pen­sionsharmonisierungsgesetz in dritter Lesung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin Abgeordnete Stadler, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Binder wird sie später ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Stadler und Binder werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Haben alle Aufgerufenen die Gelegenheit gehabt, Ihren Stimmzettel abzugeben? – Das ist der Fall.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenauszählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 17.35 Uhr unterbrochen und um 17.40 Uhr wieder aufgenommen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 181, davon „Ja“-Stimmen 95, „Nein“-Stimmen 86.

Der Gesetzentwurf betreffend das Pensionsharmonisierungsgesetz ist somit in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihre Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Achleitner, Amon, Auer Jakob, Auer Klaus Hubert;

Baumgartner-Gabitzer, Böhm, Böhmdorfer, Bösch, Brader, Brinek, Bucher;

Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler;

Ellmauer, Eßl;

Fasslabend, Fauland, Fekter, Felzmann, Franz, Freund, Fuhrmann;

Gahr, Glaser, Grander, Grillitsch, Großruck;

Hakl, Haubner, Hofmann, Höllerer, Hornek, Huainigg, Hütl;

Ikrath;

Kainz, Kapeller, Keuschnigg, Khol, Kopf, Kößl, Kurzbauer;

Langreiter, Ledolter, Lentsch, Lichtenegger, Liechtenstein, Lopatka;

Machne, Maier Ferdinand, Marek, Miedl, Mikesch, Missethon, Mitterlehner, Molterer, Murauer;

Neudeck, Neugebauer;

Pack, Partik-Pablé, Praßl, Preineder, Prinz;

Rädler, Rasinger, Regler, Riener, Rosenkranz, Rossmann;

Scheibner, Scheuch, Scheucher-Pichler, Schiefermair, Schöls, Schultes, Schweisgut, Sieber, Sonnberger, Spindelegger, Stadler, Steibl, Steindl, Stummvoll;

Tamandl, Tancsits, Turkovic-Wendl;

Walch, Winkler, Wittauer, Wöginger, Wolfmayr;

Zweytick.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Bauer, Bayr, Becher, Binder, Brosz, Broukal, Bures;

Cap, Csörgits;

Darabos, Dobnigg;

Eder, Einem;

Faul, Fleckl;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Glawischnig, Gradwohl, Grossmann, Grünewald, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heinisch-Hosek, Heinzl, Hlavac, Hoscher;


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87. Sitzung / Seite 200

Jarolim;

Kaipel, Keck, Kogler, Königsberger-Ludwig, Krainer, Kräuter, Krist, Kummerer, Kuntzl;

Lackner, Lapp, Leutner, Lunacek;

Maier Johann, Mandak, Marizzi, Matznetter, Moser Gabriela, Moser Johann, Muttonen;

Niederwieser;

Oberhaidinger, Öllinger;

Parnigoni, Pendl, Pfeffer, Pilz, Pirklhuber, Posch, Prähauser, Prammer, Puswald;

Rada, Reheis, Rest-Hinterseer, Riepl;

Sburny, Scharer, Schasching, Schieder, Schönpass, Schopf, Silhavy, Spindelberger, Stadlbauer, Steier, Stoisits;

Trunk;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Walther, Weinzinger, Wimmer, Wittmann, Wurm;

Zinggl.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 694 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Dr. Jarolim: Herr Präsident, kann man darauf stolz sein?) – Das findet die Mehrheit und ist daher angenommen. (E 77.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire und gerechte Pensionsharmonisierung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen. (E 78.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung von PolitikerInnenprivilegien im alten Bezügerecht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Pen­sionsharmonisierung, die fair, gerecht und sozial für alle ÖsterreicherInnen ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entschließungsantrag findet nicht die Mehrheit und ist daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz und weitere Gesetze geändert wer­den, samt Titel und Eingang in 695 der Beilagen.


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87. Sitzung / Seite 201

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 478/A bis 482/A eingebracht wurden.

Ferner wurden die Anfragen 2341/J bis 2354/J eingebracht.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 17.43 Uhr – das ist sogleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 17.43 Uhr

Impressum:

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