Plenarsitzung
des Bundesrates
Stenographisches
Protokoll
905. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Samstag, 4. April 2020
Großer Redoutensaal
905. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Samstag, 4. April 2020
Dauer der Sitzung
Samstag, 4. April 2020: 12.09 – 15.58 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im
Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Gesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostromgesetz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden sowie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesverfassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz)
*****
Inhalt
Bundesrat
Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Korinna Schumann, Josef Ofner und Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GO-BR, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme 9, 9
Unterbrechung der Sitzung ............................................................................. 56, 58, 60
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ............................ 58, 60
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ......................................................... 62
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .................................. 64
Personalien
Verhinderungen ................................................................................................................ 8
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .............................................................................. 8
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (402/A und 115 d.B. sowie 10291/BR d.B.) 1
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Gesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostromgesetz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden sowie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz
(2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesverfassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz) (403/A und 116 d.B. sowie 10292/BR d.B.) ............................................................................... 10
RednerInnen:
Josef Ofner ..................................................................................................................... 1
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ....................................................................................... 1
Markus Leinfellner .......................................................................................................... 1
Horst Schachner ............................................................................................................ 1
Ing. Bernhard Rösch ................................................................................................. 1, 1
Marco Schreuder ............................................................................................................ 1
Mag. Reinhard Pisec, BA MA ........................................................................................ 1
Dipl.-Ing. Andrea Holzner .............................................................................................. 1
Mag. Daniela Gruber-Pruner ......................................................................................... 1
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann ............................................................................ 1
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ..................................................................... 1
Andreas Lackner ............................................................................................................ 1
Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA ................................................................................. 1
Günter Kovacs ................................................................................................................ 1
Karl Bader ....................................................................................................................... 1
Korinna Schumann ........................................................................................................ 1
MMag. Dr. Michael Schilchegger .................................................................................. 1
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Josef Ofner, Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Grundrechte“ – Annahme (283/E-BR/2020) .................. 14, 57
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung und Harmonisierung der Befugnisse im Assistenzeinsatz“ – Ablehnung 20, 57
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen“ – Annahme (284/E-BR/2020) 24, 57
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Preistreiberei beim täglichen Einkauf!“ – Annahme (285/E-BR/2020) ........ 24, 57
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Reparaturpaket Wirtschaft‘ zur Bewältigung der COVID-19-Krise“ – Ablehnung 31, 57
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“ – Annahme (286/E-BR/2020) ........................ 34, 58
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“ – Annahme (287/E-BR/2020) ................. 37, 58
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wir dürfen kein Kind zurücklassen“ – Ablehnung ................................ 37, 58
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ – Annahme (288/E-BR/2020) (namentliche Abstimmung ) 47, 58
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ....................................... 59
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“ – Annahme (289/E-BR/2020) ............. 50, 59
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ – Annahme (290/E-BR/2020) (namentliche Abstimmung) ........................................................................................................... 52, 60
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ....................................... 60
Annahme des Antrages der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu Punkt 1, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben ................................................. 57
Annahme des Antrages der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu Punkt 2, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ....................................................................................................................... 57
Eingebracht wurden
Anfragen der BundesrätInnen
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend möglicher Überflug einer Antonov am 21. März 2020 (3758/J-BR/2020)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend möglicher Überflug einer Antonov am 21. März 2020 (3759/J-BR/2020)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“ (3442/AB-BR/2020 zu 3713/J-BR/2020)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Thomas Dim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“ (3443/AB-BR/2020 zu 3714/J-BR/2020)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“ (3444/AB-BR/2020 zu 3716/J-BR/2020)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“ (3445/AB-BR/2020 zu 3715/J-BR/2020)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „unterlassene Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der WKStA gegen Organe des Vereins s2arch und gegen Mag. Christoph Chorherr, DDr. Michael Tojner und Mag. Wilhelm Hermetsberger und unbekannte Täter“ (3446/AB-BR/2020 zu 3725/J-BR/2020)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der BundesrätInnen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Massenkeulung im Tötungsgatter Holzrinner“ (3447/AB-BR/2020 zu 3727/J-BR/2020)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Stefan Zaggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preise an den Ladestationen für Elektroautos“ (3448/AB-BR/2020 zu 3717/J-BR/2020)
Beginn der Sitzung: 12.09 Uhr
Vorsitzende: Präsident Robert Seeber, Vizepräsident Michael Wanner, Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.
Präsident Robert Seeber: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Meine sehr verehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen zu Hause und via Livestream! Ich darf hiermit die 905. Sitzung des Bundesrates eröffnen und alle sehr herzlich hier begrüßen. Grüß Gott allseits von dieser Stelle aus! Gleichzeitig darf ich Herrn Bundesminister Faßmann sowie Frau Bundesministerin Zadić hier im Sitzungssaal begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat leistet heute seinen Beitrag dazu, dass die Republik weiterhin voll handlungsfähig bleibt. Wie schon gestern der Nationalrat werden auch wir heute sicherheitshalber die Sitzung nur mit etwas mehr als der Hälfte der Bundesrätinnen und Bundesräte abhalten, wie auch Sie alle zu Hause vor den Bildschirmen sehen können – insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus Vorarlberg, für die die Anreise ohne Flugmöglichkeit sehr schwierig ist, und jene aus Tirol, das noch immer unter Quarantäne steht, fehlen bei der heutigen Sitzung. Wir mindern damit deutlich die Ansteckungsgefahr unter den Bundesrätinnen und Bundesräten und stellen sicher, dass auch in Zukunft ausreichend Mandatarinnen und Mandatare zur Verfügung stehen, um als Bundesrat beschlussfähig zu bleiben.
Ich möchte an dieser Stelle zudem allen Bundesrätinnen und Bundesräten empfehlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der hilft, andere vor den Erregern zu schützen. Natürlich ist es auch weiterhin notwendig, Abstand zu halten und die Hände zu waschen beziehungsweise zu desinfizieren. Um das Infektionsrisiko weiter zu senken, sind am Rednerpult und auch hier am Präsidium vor mir Plexiglasscheiben angebracht worden, wir sind also auch hier durch entsprechenden Abstand geschützt. Damit können zumindest jene Bundesrätinnen und Bundesräte sowie Präsidiumsmitglieder, die gerade am Wort sind – so wie ich jetzt –, ohne Mund-Nasen-Schutz sprechen.
Ich darf mich bei dieser Gelegenheit bei der Parlamentsdirektion und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich bedanken, die im gesamten Haus dafür Sorge tragen, dass an allen Ecken und Enden alles funktioniert: ein herzliches Dankeschön! (Allgemeiner Beifall.)
Ich danke auch allen Bundesrätinnen und Bundesräten, dass wir betreffend die zahlenmäßige Selbstbeschränkung für die heutige Sitzung einmal mehr unsere Geschlossenheit über die Parteigrenzen hinweg unter Beweis stellen konnten. Den Zusehern vor den Bildschirmen darf ich versichern, dass die Mitglieder des Bundesrates ihr Möglichstes tun, um Sie alle in dieser Krise bestmöglich zu unterstützen. Nach Ende der gesundheitlichen Krise werden wir mit voller Kraft an der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen arbeiten.
Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben beziehungsweise werden. Halten Sie sich bitte an die Anweisungen der Regierung, damit wir die Ansteckungsrate möglichst bald auf das notwendige Niveau drücken können. Das gilt ganz besonders in den nun anstehenden Osterferien. Es ist schönes Wetter vorhergesagt, und ja, Bewegung an der frischen Luft ist gut und notwendig, aber lassen Sie bei den Sicherheitsvorkehrungen und der bis jetzt gezeigten Disziplin nicht locker, das Virus tut das nämlich auch nicht!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist ein Land, das schon in früheren Krisenzeiten viel Solidarität und Durchhaltevermögen unter Beweis gestellt hat. Ich bin stolz, in diesem Land zu leben, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese Situation mit der gebotenen Härte, mit Durchhaltevermögen und Disziplin bewältigen werden. Ein herzliches Dankeschön für die Disziplin! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 904. Sitzung des Bundesrates vom 21. März 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind am heutigen Tag die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christian Buchmann, Heike Eder, BSc MBA, Silvester Gfrerer, Ing. Eduard Köck, Elisabeth Mattersberger, Klara Neurauter, Dr. Peter Raggl, Mag.a Christine Schwarz-Fuchs, Ernest Schwindsackl, Sonja Zwazl, Wolfgang Beer, Mag.a Sandra Gerdenitsch, Mag.a Elisabeth Grossmann, Andrea Kahofer, Mag.a Bettina Lancaster, Dr. Gerhard Leitner, Stefan Schennach, Stefan Zaggl, Monika Mühlwerth, Mag. Bernd Saurer, Andrea Michaela Schartel, Andreas Arthur Spanring, Christoph Steiner, Marlies Steiner-Wieser, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Claudia Hauschildt-Buschberger.
Einlauf
Präsident Robert Seeber: Eingelangt sind
die Anfragebeantwortung 3442/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3713/J-BR/2020 der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,
die Anfragebeantwortung 3443/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3714/J-BR/2020 der Bundesräte Thomas Dim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,
die Anfragebeantwortung 3444/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3716/J-BR/2020 der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,
die Anfragebeantwortung 3445/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3715/J-BR/2020 der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,
die Anfragebeantwortung 3446/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3725/J-BR/2020 der Bundesräte Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „unterlassene Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der WKStA gegen Organe des Vereins s2arch und gegen Mag. Christoph Chorherr, DDr. Michael Tojner und Mag. Wilhelm Hermetsberger und unbekannte Täter“,
die Anfragebeantwortung 3447/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3727/J-BR/2020 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Massenkeulung im Tötungsgatter Holzrinner“ sowie
die Anfragebeantwortung 3448/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA zu der schriftlichen Anfrage 3717/J-BR/2020 der Bundesräte Stefan Zaggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preise an Ladestationen für Elektroautos“.
Eingelangt sind weiters:
der Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. COVID-19-Gesetz,
der Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz sowie
der Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 5. COVID-19-Gesetz, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Präsident Robert Seeber: Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Josef Ofner und Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. COVID-19-Gesetz und den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Josef Ofner und Marco Schreuder, diese Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. COVID-19-Gesetz als Punkt 1 und
den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz als Punkt 2 auf die heutige Tagesordnung stellen.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Robert Seeber: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertrags-
rechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (402/A und 115 d.B. sowie 10291/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Gesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostromgesetz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden sowie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in
der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesverfassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz) (403/A und 116 d.B. sowie 10292/BR d.B.)
Präsident Robert Seeber: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Josef Ofner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kollegen! Vor allem liebe Österreicherinnen und Österreicher, die Sie diese Sitzung zu Hause vor den Bildschirmen verfolgen! Wir sind durch die Coronapandemie zweifelsohne in einer unvergleichbaren Krise in der Geschichte der Zweiten Republik, die nicht nur unsere Gesundheit bedroht, sondern vor allem auch Folgen und Auswirkungen auf vielerlei Bereiche hat: die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, aber auch andere Bereiche. Wir sind gezwungen, unseren gewohnten Lebensablauf entsprechend anzupassen. Das bedeutet für die Bevölkerung vor allem Einschränkungen und weitgehende Umstellungen, die von den Menschen in unserem Land zu einem großen Teil verantwortungsbewusst mitgetragen werden.
Nicht zuletzt und genau aus diesem Grund hat die Politik selbstverständlich auch den Auftrag, die Sorgen der Menschen in unserem Land ernst zu nehmen. Die Gesundheit hat natürlich höchste Priorität, aber auch existenzielle, wirtschaftliche, finanzielle und soziale Sorgen müssen dabei Berücksichtigung finden.
Daher war es für uns Freiheitliche natürlich auch das Gebot der Stunde, die ersten Maßnahmen gemeinsam mit auf den Weg zu bringen und den politischen Schulterschluss entsprechend mitzutragen. Wir haben aber in diesem Zusammenhang auch klar artikuliert, dass ein Schulterschluss für uns das Bündeln aller Ideen bedeutet, um damit eines sicherzustellen: die rasche und vor allem auch unbürokratische Hilfe für alle Österreicherinnen und Österreicher – wer rasch und unbürokratisch hilft, hilft doppelt!
Diesbezüglich haben wir Anträge formuliert und auch klar gesagt, dass es künftig zu keinen Sammelgesetzen kommen sollte, sondern dass über die Änderungen in einzelnen Gesetzen separat abgestimmt werden sollte, denn wir wollen uns nicht gezwungen sehen, Pakete zu beschließen, deren Inhalt wir nicht uneingeschränkt teilen. Und: Ja, auch bei der Einbindung aller wäre es zu Situationen gekommen, in denen man bei einzelnen Gesetzen hätte nachschauen müssen, um die optimale Wirkung zu erzielen. Das ist in einer solchen Situation realpolitisch notwendig und das ist auch nicht Teil unserer Kritik.
Was wir aber kritisieren, ist Ihre Vorgangsweise, geschätzte Regierungsparteien, denn Sie fassen diesen Schulterschluss falsch auf: Sie sehen ihn nicht als ein Aufeinander-Zugehen, sondern als alternativlose Befehlsausgabe Ihrerseits. Unsere Vorschläge werden einfach negiert, und den Anträgen wird die Zustimmung verweigert, Ihre Entwürfe aber sehen Sie als gottgegeben, und die Befugnisse Ihrer Minister werden stetig erweitert. (Beifall bei der FPÖ.)
In der Realität bedeutet das aber nicht nur, dass Sie hier ständig Ihre Machtposition ausbauen und die Ideen und Vorschläge unserer Fraktion nicht ernst nehmen, sondern vor allem, dass Sie die Sorgen der Menschen in unserem Land nicht ernst nehmen!
Wenn wir uns die getroffenen Maßnahmen und die Themenfelder anschauen und beleuchten, dann sehen wir, was passiert, wenn gesetzte Maßnahmen eigentlich mehr Sorgen bringen als sie nehmen.
Viele Unternehmen sind seit nunmehr drei Wochen mit Existenzängsten konfrontiert, Unternehmer wissen nicht, wie es weitergehen soll, und Mitarbeiter wissen nicht, ob sie gekündigt werden oder ob die Situation für sie doch noch gut ausgeht. Und warum? – Weil man mit der Schaffung des Covid-19 Gesetzes das geltende Epidemiegesetz ausgehebelt hat, das vor allem Sicherheit für unsere Unternehmen bedeutet hätte.
Man hat einen Härtefallfonds geschaffen, der bei der Wirtschaftskammer angesiedelt ist. Dann gibt es auch noch die AMA, die hier mitspielt, und es wird eine eigene Gesellschaft drübergestülpt. Kein Mensch in diesem Land versteht, warum nicht das Finanzamt die alleinige Zuständigkeit hat, denn gerade das Finanzamt würde auf Knopfdruck über die Daten verfügen und könnte da unbürokratisch und automatisiert die notwendigen Unterstützungen ausschütten und hernach auch die entsprechenden Kontrollen vornehmen.
So aber macht man sich beispielsweise Unternehmer zu Bittstellern – zu Bittstellern der Wirtschaftskammer und, wenn man das Ganze weiterspielen möchte, zu Bittstellern der ÖVP. Das ist schon einmal so, und ich weiß, da gibt es immer die Kritik: Die Wirtschaftskammer hat ja nichts mit der ÖVP zu tun. – Nein, natürlich nicht; sie hat genauso wenig damit zu tun wie die Sozialistische Jugend mit der SPÖ, das ist mir schon klar. Jetzt aber stehen wir vor der Situation, dass wir entsprechend komplizierte Anträge auszufüllen haben, dass Steuerakten beigebracht werden müssen und damit für die Unternehmer zusätzliche Belastungen in Kauf zu nehmen sind, die sie in dieser Situation eigentlich nicht brauchen können, stattdessen wäre da eine entsprechende Entlastung vonnöten.
Dasselbe gilt für die kleinen und mittleren Unternehmen, die auf diesen Topf oft gar nicht zugreifen können und die auch mit ihren Sorgen über drei Wochen alleingelassen wurden; genauso alleingelassen wie die Tausenden Beschäftigten, die neben der Sorge um die Gesundheit der Familie, wegen der notwendig gewordenen schulischen Betreuung der Kinder zu Hause, der Pflege der bedürftigen Angehörigen und der Umstellung der Lebensabläufe zusätzlich jetzt auch noch mit existenziellen Sorgen konfrontiert sind. Der Negativrekord von 560 000 Schicksalen, Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, bestätigt hier leider meine Aussagen.
Daher wäre es richtig gewesen, die richtigen Schwerpunkte zu setzen: rasche und unbürokratische Unterstützung für die Mitarbeiter und für die Betriebe zu gewährleisten, die übrigens bis heute noch keinen einzigen Cent gesehen haben, anstatt die parteiideologische Rasenpflege einer möglichen Spielwiese für die eigene Wirtschaftskammer. (Beifall bei der FPÖ.)
Dasselbe, meine Damen und Herren, spiegelt sich aber auch im Krisenmanagement im Gesundheitsbereich wider. Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität zu haben, darin sind wir uns alle einig, wenn ich aber die Handlungen der Regierungsparteien sehe, so muss ich sagen, diese zeugen von wenig Glaubwürdigkeit und zahlreichen Widersprüchen.
Da bekommen wir jetzt eine Maskenpflicht in den Geschäften, das Ganze auch noch mit Masken ohne Zertifizierung, zu denen der Bundeskanzler noch vor Kurzem gemeint hat, dass es ja ohnehin nichts bringe, wenn man mit Masken herumlaufe, die nicht schützen.
Ich teile diese ursprüngliche Meinung des Bundeskanzlers, und es ist zwar toll, wenn Sie hier herinnen mit Masken sitzen, aber wenn Sie ständig darauf herumgreifen, sie herunternehmen und wieder aufsetzen, dann haben sie, wie Experten das auch bestä-
tigen, die Wirkung verloren und der Schutz ist nicht gegeben. Was ist es aber? – Es ist natürlich ein Zeichen von hohlem Aktionismus Ihrerseits.
Es ist aber auch ein Zeichen von Ignoranz. Es ist ein Zeichen von Ignoranz gegenüber jenen Tausenden Menschen, die für uns täglich im Gesundheitsbereich, in der Pflege, im Bereich der Versorgung, vor allem aber auch bei den Einsatzkräften ihren Dienst verrichten, dabei Personenkontakte haben, aufgrund Ihres Krisenmanagements aber heute noch der Gefährdung ihrer Gesundheit ausgesetzt sind, weil noch immer keine entsprechenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, weil sie keine Schutzmasken haben, weil sie keine Schutzbekleidung haben. Dafür tragen Sie die Verantwortung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Schumann.)
Fragen Sie einmal nach, welchen Bedingungen allein die Pflegekräfte ausgesetzt sind! Die Pflegekräfte haben teilweise keine Schutzmasken und haben teilweise selbstgemachte Schutzbekleidung, und in den Supermärkten werden für die dortigen Beschäftigten Schutzmasken ausgegeben und es wird ihnen angeraten, diese über eine Woche zu benutzen.
Der Schutz unserer Mitbürger und der Risikogruppen mit zertifizierten Masken und entsprechender Schutzbekleidung muss selbstverständlich an erster Stelle stehen, und wenn es notwendig ist, um die Eindämmung der Verbreitung dieses Coronavirus zu gewährleisten, dann machen wir im gesamten Raum selbstverständlich eine generelle Maskenpflicht.
Ähnlich verhält es sich ja auch mit den Testungen. Auch da haben Sie hoffentlich einmal den Aufschrei der Pflegeeinrichtungen gehört, die in Bedarfsfällen Testungen anfordern, aber keine bekommen. Einmal ist von 58 000 Tests die Rede, dann sind es wieder fast doppelt so viele, dann hört man, dass nicht alle Labore mit der Schnittstelle verbunden sind. Da könnte dann noch ein zusätzliches Problem auftreten, denn jetzt ist man draufgekommen, dass man natürlich noch den Nachschub von Reagenzien benötigt.
Die Liste der Widersprüche ließe sich jetzt weiter fortsetzen, das geht hin bis zu den Ausgangsbeschränkungen, den Grenzschließungen, dem Flughafendesaster in Wien und vielem mehr; von den Vorgängen in Tirol möchte ich noch gar nicht sprechen.
Meine geschätzten Damen und Herren, im Gesundheitsbereich ist es bereits zwölf. Schauen Sie und achten Sie darauf, dass es nicht fünf nach zwölf wird!
Ein letzter Punkt, den ich auch ansprechen möchte, sind die Kommunikation und die Information. Dabei wäre es wichtiger, auf Qualität und Strategie anstatt auf Quantität und Eigen-PR gepaart mit Chaos durch fehlende Koordination zu setzen, denn mittlerweile haben die Menschen in unserem Land schon den Eindruck gewonnen, sie wären Kursteilnehmer beim täglichen TV-Workshop: Regieren durch Inszenieren. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Pressekonferenz jagt die andere, ein Minister jagt den anderen über den Bildschirm, man vermisst jedoch klare Szenarien und Strategien, aber genau das wäre es, was die Menschen jetzt in dieser schwierigen Situation brauchen: Sie brauchen Sicherheit, sie brauchen Gewissheit, sie brauchen Transparenz und sie brauchen Offenheit. – Das ist es, was jetzt gefragt ist.
Geschätzte Damen und Herren, was passiert aber? – Scheibchenweise werden Neuerungen und Maßnahmen bekannt gegeben. Diese gelten, wie erlebt, zuerst eine Woche, dann bis Ostern, dann gibt es eine mögliche Verlängerung. Meine Damen und Herren der Regierungsparteien, haben Sie doch den Mut zur Wahrheit! Haben Sie den Mut zur Wahrheit und schaffen Sie Sicherheit, denn es ist in Österreich jedem verständlich, dass diese Krise nur gemeinsam gemeistert werden kann und – wenn notwendig – über eine längere Zeitdauer durchgestanden werden muss! Die Menschen
müssen sich aber darauf einstellen können; falls es dann kürzer dauert, ja, dann wird Ihnen das niemand übel nehmen.
Geschätzte Damen und Herren, Sie möchten ja eine Vielzahl von Maßnahmen setzen. Eine dieser Maßnahmen stößt uns aber besonders auf, denn dabei geht es um die Wahrung der Grundrechte. Geschätzte Damen und Herren, daher möchten wir gemeinsam mit den Kollegen der SPÖ einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen. Ich darf diesen nun zur Verlesung bringen, denn es geht auch um die Gewährleistung, dass nach Ende der Krise freiheitsbeschränkende Maßnahmen wieder rückgestellt werden.
Ich stelle daher folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Josef Ofner, Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Grundrechte“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend, längstens jedoch bis zum 15. April 2020, einen Berichtsmechanismus der Mitglieder der Bundesregierung an den Nationalrat jeweils zu Monatsbeginn zur Wahrung der Grundrechte zu etablieren, welcher folgendes vorsieht:
- Bericht über alle in Folge der COVID-19-Pandemie geplanten und umgesetzten Verordnungen, Erlässe sowie sonstiger damit im Zusammenhang stehender Verwaltungshandlungen, wobei Tätigkeiten der zur Bewältigung von COVID-19 eingerichteten Stellen gesondert auszuweisen sind.
- Bericht über Maßnahmen zur Bekämpfung sogenannter ‚Fake News‘.
- Bericht über sämtliche Verwaltungsstrafen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verhängt werden, sind unter Angabe der Rechtsgrundlage und der verhängten Strafe im Einzelnen nachvollziehbar aufzuschlüsseln.
- Bericht über die Verwendung von Daten, welche für Datamining oder Big Data-Maßnahmen geeignet sind, unter Offenlegung der Datenquellen sowie deren Verarbeitung.“
*****
Meine geschätzten Damen und Herren der Regierungsparteien, nehmen Sie unsere Vorschläge an! Setzen Sie gemeinsam mit uns die notwendigen Schritte, um die Gesundheit der Menschen zu schützen, aber auch um die Wirtschaft – wenn man in der Wortwahl im Gesundheitsbereich bleiben möchte – wiederzubeleben beziehungsweise zu reanimieren! Vor allem aber nehmen Sie die berechtigten Sorgen der Menschen ernst, denn sie haben es sich in dieser schwierigen Situation verdient, dass wir ihnen diesen Respekt entgegenbringen! (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bekennen Sie sich zu einem gemeinsamen Schulterschluss! Wir sind dazu bereit, doch diesmal liegt der Ball bei Ihnen.
Liebe Österreicherinnen und Österreicher, ich wünsche Ihnen viel Gesundheit, ein schönes Osterfest, wenn auch diesmal in unkonventionellem Rahmen! Bleiben Sie zu Hause, schützen Sie sich damit selbst und vor allem auch Ihre Mitmenschen! – Alles Gute in diesen Tagen und ein herzliches Glück auf! (Beifall bei der FPÖ.)
12.35
Präsident Robert Seeber: Der von den Bundesräten Josef Ofner und Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wahrung der Grundrechte“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns via ORF III oder wo immer zuhören und zusehen! Ja, es sind schon besondere Zeiten, die uns hier im Parlament zusammenbringen, gestern die Nationalräte, heute die Bundesräte.
Es ist mir wirklich ein Bedürfnis, sehr vielen Menschen in Österreich zu danken, die derzeit so viel für uns alle tun. Von der Dame an der Supermarktkasse bis zum Polizisten, zum Lkw-Fahrer, zum Krankenhauspersonal, zu den Bäuerinnen und Bauern und den Lehrerinnen und Lehrern: Also diese Damen und Herren – meine Aufzählung ist nicht vollständig – leisten in diesen Zeiten wirklich Übermenschliches, damit es uns halbwegs gut geht. – Dafür möchte ich an dieser Stelle ein herzliches, ein großes Dankeschön sagen! (Allgemeiner Beifall.)
Es ist mir auch wichtig, allen Ehrenamtlichen in den Ländern und Gemeinden zu danken, die, wie zum Beispiel wie bei uns im Flachgau, Senioren unterstützen, denen Einkaufshilfe bieten, Arztbesorgungen machen, zum Apotheker, zur Apothekerin gehen und auch einmal ein Telefonat mit den Seniorinnen und Senioren führen, über den Zaun mit ihnen reden; auch das ist nicht selbstverständlich. Ich bin sehr stolz, in einem Land zu leben, das so solidarisch ist und in dieser Krise so zusammenhält.
Ein großes Dankeschön auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer – wir haben es gestern gehört: 100 000 Anträge sind bereits eingelangt, 90 000 und mehr sind abgearbeitet – und auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS, auch diese Damen und Herren leisten derzeit Übermenschliches, sie kümmern sich tagtäglich um die Sorgen der Menschen, die da kommen; auch das ist nicht selbstverständlich.
Wir, Regierung und Parlament gemeinsam, schauen jetzt, dass diese größte Gesundheitskrise seit 100 Jahren nicht auch noch zur größten Wirtschaftskrise wird. Da, Kollege Ofner, gebe ich Ihnen schon recht: Nur gemeinsam können wir diese Krise meistern. Wir sind dazu bereit. Wir haben immer die Hand ausgestreckt, wir haben immer einen gemeinsamen Schulterschluss angestrebt, denn nur so geht es. Ich finde es schon etwas zynisch von Ihnen, wenn Sie sagen, die Regierung würde jetzt eine Machtposition ausbauen wollen. (Bundesrat Ofner: Was ist mit den Sammelgesetzen? – Ruf bei der FPÖ: Ja, tun Sie ja! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wie kann man in solchen Situationen von Machtpositionen reden, wenn es um das Leid von Menschen geht? (Bundesrat Ofner: Nehmt es ernst!)
Der Virus hat dieses Handeln von uns allen, diese Maßnahmen, gefordert. (Bundesrat Ofner: Wo ist denn der Schutz der Bevölkerung? – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.) Diese Regierung hat rasch gehandelt. Sie hat jetzt schon das 3. COVID-19-Gesetz auf den Weg gebracht, wir reden heute darüber. Das sind insgesamt drei große Sammelgesetze, 92 Einzelgesetze. (Bundesrat Ofner: Wo ist denn der Schutz des Gesundheitspersonals?) Ja, das ist wirklich ein Handeln in der Krise. Wir – die Regierung gemeinsam mit uns im Parlament – betreiben Krisenmanagement. Das erfüllt mich schon auch mit großem, großem Stolz.
Es gibt wichtige finanzielle Maßnahmen, meine Kollegin Zeidler-Beck wird das noch weiter ausführen. Der Krisenbewältigungsfonds wird von 4 auf 28 Milliarden Euro aufgestockt. Der Härtefonds wird von 1 auf 2 Milliarden Euro aufgestockt. Die Mittel für die
Kurzarbeit werden von 400 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht und für einkommensschwache Familien mit Kindern werden einmalig aus dem Familienlastenausgleichsfonds 30 Millionen Euro für den Familienhärteausgleichsfonds zur Verfügung gestellt.
Ja, auch mein Bundesland Salzburg hat gehandelt. In der letzten Landtagssitzung am 1.4.2020 wurde der Landeshaushalt aufgestockt, sodass wir jetzt 250 Millionen Euro mehr haben, um in der Krise den Menschen aktiv vor Ort helfen zu können.
Als auch im Bildungsbereich engagierte Frau – und auch, weil (in Richtung Bundesminister Faßmann) der Herr Bundesminister heute da ist – möchte ich noch intensiver auf die Maßnahmen im Covid-Schulrechtspaket eingehen. Wir ermöglichen damit, dass der Herr Bundesminister durch Verordnung nunmehr Fristen und Stichtage des laufenden beziehungsweise kommenden Schul- beziehungsweise Studienjahres inklusive der Ferien abändern kann.
Dazu habe ich natürlich in den letzten Tagen viele Anfragen von Maturantinnen und Maturanten bekommen, die alle wollen, dass dieser Maturatermin stattfindet. Ich finde es großartig, dass sich diese jungen Menschen so aktiv um einen Abschluss bemühen, denn ich weiß, was das heißt – meine jüngere Tochter hat letztes Jahr maturiert –, wie viel Vorbereitung da notwendig ist, wie viel Herzblut da drinnen steckt. Ich weiß auch, Herr Minister, dass Sie sehr, sehr sensibel mit diesen Problemen der jungen Menschen umgehen, daher geben wir Ihnen gerne die Ermächtigung, dass Sie sich überlegen, wie das sinnvoll nach Ostern weiter vorangetrieben wird, damit wir dann für diese jungen Menschen auch Antworten haben. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es ist eben diese Komplexität des Schulsystems, die es notwendig macht, dass Sie per Verordnung jetzt aktiv einschreiten können und nicht durch diese ganzen gesetzlichen Vorschriften gebunden sind.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Schulleiter Förderunterricht oder den Besuch der gegenstandsbezogenen Lernzeit verpflichtend anordnen können und auch den neuen Ergänzungsunterricht einsetzen dürfen. Dann wird ein sogenannter ortsungebundener Unterricht samt Leistungsbeurteilung geregelt, also wie die derzeit praktizierte Form des Distancelearning, die dann ja in die Note einfließen kann. Dazu bedarf es auch Hardware und daher sollen künftig die Förderung reiner Infrastrukturmaßnahmen oder die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Laptops und Tablets zulässig sein.
Ich darf mich wirklich bei allen Lehrerinnen und Lehrern bedanken, die in diesen Tagen diesen gewissen Schulalltag aufrechterhalten haben, mit viel Engagement, die nicht auf die Uhr geschaut haben, die sich wirklich intensivst bemüht haben, und natürlich auch bei den Eltern, die den Schülerinnen und Schülern unterstützend zur Seite gestanden sind.
Dass dieses Distancelearning möglich ist, haben wir auch dem Umstand zu verdanken – das weiß ich aus Salzburg –, dass es sehr viele Lehrerinnen und Lehrer, gerade für Informatik und EDV, gibt, die sich, schon bevor die Krise angefangen hat, sehr intensiv um den Aufbau der Infrastruktur in den Schulen gekümmert haben, teilweise ehrenamtlich, teilweise über ihre Arbeitszeit in der Schule hinaus. Daher funktioniert das auch Gott sei Dank in gewissen Schulen so gut. Das ist also schon ein besonderes Asset, dass wir derartig engagierte Lehrerinnen und Lehrer haben, die uns jetzt helfen, die Krise gut durchzustehen. (Beifall bei der ÖVP, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie der Bundesräte Ofner und Schreuder.)
Wir wissen aber auch, dass wir 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler – aus welchen Gründen auch immer – nicht erreichen, Lehrerinnen und Lehrer nicht an sie herankommen. In der heutigen Ausgabe der „Salzburger Nachrichten“ sagt dazu die Bil-
dungspsychologin Christiane Spiel, dass es nach Corona eines differenzierten individuellen Vorgehens bedarf. Die Schulbehörde muss daher auch flexibel sein können, damit kein Kind hinten bleibt. Das ermöglichen wir heute.
Eingesetzt wird auch ein Fonds, über den die durch Absagen von Schulveranstaltungen wie Skikurse, Sportwochen, Sprachwochen anfallenden Kosten abgedeckt werden. Das ist eine ganz wichtige Entlastung für die Familien. Ich weiß als Elternvertreterin, dass wir immer wieder Zuschüsse zu diesen Schulveranstaltungen beischießen mussten. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
Für die Hochschulen regelt das Gesetz ebenfalls die Möglichkeit zur Verschiebung zahlreicher Fristen, von den Inskriptionsfristen bis zur Einteilung des Studienjahres, und wenn Aufnahmeprüfungen nicht stattfinden können, soll verordnet werden, dass im Rahmen von Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren die Beurteilung der vorangehenden schulischen Leistungen herangezogen wird. Für die Beihilfebezieher soll es eine Art neutrales Semester geben, wodurch sie keine Ansprüche verlieren, was auch sehr, sehr wichtig ist.
Fast zum Schluss darf ich jetzt einen Antrag einbringen:
Antrag
gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend 3. COVID-19-Gesetz
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.“
*****
Abschließend möchte ich noch einmal ein ganz großes Danke an alle sagen, die mithelfen, diese schwierige Zeit für uns alle so gut zu meistern. Und eine persönliche Bitte: Bleiben Sie zu Hause, auch wenn es zu Ostern schön ist, so schwer es auch fällt, die Lieben nicht zu sehen! Es geht um die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung und um unser aller Gesundheit. – Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der ÖVP, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)
12.45
Präsident Robert Seeber: Der von den Bundesräten Karl Bader und Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Österreich, quo vadis? Das ist eine Frage, die wir uns nicht nur stellen sollten, sondern die wir uns gerade in dieser Zeit stellen müssen. Es sind drei Wochen vergangen, seitdem wir das erste Covid-19-Paket beschlossen haben – drei Wochen, in denen mir beinahe täglich die Worte unseres Vizekanzlers Werner Kogler einfallen, der gesagt hat: „Man wird Österreich in ein paar Jahren nicht wiedererkennen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, mit diesem Weg, den die Bundesregierung gerade geht, werden wir Österreich in ein paar Wochen nicht wiedererken-
nen. Was ist inzwischen schon passiert? – Es gibt inzwischen aufgrund des Fahrplans der schwarz-grünen Bundesregierung 200 000 neue Arbeitslose. (Bundesrätin Zeidler-Beck: Die haben wir wegen dem Virus! – Bundesrat Preineder: Virus!) Es gibt insgesamt 560 000 Arbeitslose in Österreich, das ist die schlimmste Arbeitslosigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit 1946. Die Arbeitslosenzahlen gehen nach oben, die Kaufkraft der Österreicher geht nach unten, und ich sage, die Wirtschaft und alle Österreicher werden das noch viele, viele Jahre zu spüren bekommen.
Das Kaputtsparen unseres Gesundheitssystems, das Kaputtsparen des Sicherheitssystems, das Kaputtsparen des Bildungssystems (Zwischenrufe der BundesrätInnen Preineder und Zeidler-Beck): Ich glaube, das sind alles Dinge, die sich jetzt genau in dieser Zeit auch rächen. Im Pandemieplan des Bundes ist noch die Verwendung von Betten in militärischen Sanitätseinrichtungen vorgesehen; da hätte es eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit gebraucht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau diese Betten, diese Sanitätseinrichtungen wurden auf ein Minimum zurückgefahren. Diese Einrichtungen gibt es heute schon lange nicht mehr. Gerade unser damaliger Verteidigungsminister Norbert Darabos hat aufgrund des blinden Gehorsams gegenüber dem Rechnungshof genau diese Reform im Bereich des Sanitätsdienstes im österreichischen Bundesheer eingeleitet: Militärspitäler wurden zusammengelegt, Sanitätsanstalten wurden geschlossen, Krankenreviere wurden reduziert und die sanitätsdienstliche Versorgung wurde auf ein absolut notwendiges Mindestmaß der Einsatzversorgung zurückgefahren. Da sage ich, es ist nicht immer gut, wenn man diese rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweisen des Rechnungshofes blind verfolgt, ohne dass man vielleicht an die Zustände in unserem Land und an die Lebenswirklichkeit denkt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Heute würden wir diese Kapazitäten dringend benötigen.
Ähnliches zeigt sich aber auch bei uns in der Steiermark: Mein persönliches Unwort der letzten Jahre ist wahrscheinlich Spitalsreform. Bei uns wurden die Spitäler nämlich nicht reformiert, sondern in der Steiermark wurden sie im wahrsten Sinne des Wortes ruiniert. Auch diese Dinge hat man vergessen, in den Pandemieplan einzuarbeiten. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Das sind auch Kapazitäten, die man heute wahrscheinlich dringend brauchen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz besonders am Herzen liegen mir unsere Einsatzorganisationen: die Polizei, das Bundesheer, die Feuerwehren, die Rettungskräfte. Das sind alles Organisationen, die heute einen großartigen Dienst leisten und auch einen großen Teil zur Bewältigung dieser Krise beitragen. Sehr viele Berufssoldaten und Milizsoldaten befinden sich jetzt im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz quer über unser Land verstreut.
Ich glaube, die Bundesregierung hat bereits ein Schreiben der Assistenzkräfte in Vorarlberg erreicht, und ich möchte Ihnen Auszüge davon auch nicht vorenthalten. Eingangs möchte ich aber sagen, dass diese Soldaten, die derzeit sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz leisten, ihren Dienst für Österreich sehr gerne machen, dass sie wirklich in ihren Bereichen Spezialisten sind und dass sie stolz darauf sind, einen Beitrag zur Bewältigung dieser Krise leisten zu können. Die Problemstellungen ergeben sich aber wieder einmal in einem ganz anderen Bereich, die Problemstellungen ergeben sich wieder einmal beim Behördenauftrag.
Das Schwergewicht des Einsatzes in Vorarlberg liegt in der Unterstützung der Polizisten bei den Kontrollen. Dazu muss man aber sagen, dass es in Vorarlberg nicht möglich ist, den Polizisten bei der Kontrolle zu unterstützen, weil das der Behördenauftrag gar nicht zulässt. Nicht einmal auf Anweisung des Polizisten dürfen Soldaten dort Fahrzeuge anhalten oder Personenkontrollen durchführen. – Das ist etwas, das ich der
Bundesregierung auch mitgeben möchte; das ist etwas, das auch an die Lebenswirklichkeit angepasst werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine weitere Problemstellung in Vorarlberg ergibt sich im Bereich der Bewachung beziehungsweise beim Schutz von kritischer Infrastruktur. Das einzig zur Verfügung stehende Instrument oder Mittel, das diese Soldaten haben, ist das sogenannte Jedermannrecht, nämlich § 80 der Strafprozessordnung. Diese Kompetenz hat jeder Österreicher. Ich glaube doch, dass Soldaten, die einen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz leisten, mehr Kompetenzen brauchen, um ihren Auftrag auch dementsprechend durchführen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Soldaten sind stolz, einen Teil zur Bewältigung der Krise beizutragen, vermitteln aber durch diese nicht vorhandenen Kompetenzen und diese Einschränkungen im Behördenauftrag eher ein Bild der Hilflosigkeit als der Professionalität. Da braucht es auf jeden Fall eine Änderung, um allen eingesetzten Soldaten bestmöglich zur Seite zu stehen und für Rechtssicherheit zu sorgen.
Aufgrund dieses Schreibens habe ich mich mit den Behördenaufträgen auseinandergesetzt und recht schnell feststellen müssen, dass es in Österreich nicht acht verschiedene, sondern – im wahrsten Sinne des Wortes – acht unterschiedliche Behördenaufträge gibt. Acht sind es aus dem Grund, dass in Niederösterreich bis heute kein Behördenauftrag vorhanden ist.
Die Behördenaufträge nehmen nicht nur auf regionale Besonderheiten Bezug, sondern gliedern dieselben inhaltlichen Vorgaben so unterschiedlich, dass für mich beinahe der Eindruck entsteht, es handelt sich nicht um gemeinsame Einsatzvorgaben. Einheitlich geregelt ist für die Einsatzkräfte der Bereich der Aufgaben, nämlich die erste allgemeine Hilfeleistung beziehungsweise vorbeugender Schutz von Rechtsgütern. In Salzburg und Kärnten kommen zusätzlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, besondere Überwachung gefährdeter Vorhaben, Menschen oder Sachen beziehungsweise die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hinzu.
Die Unterschiede zeigen sich dann im Rahmen der Befugnisse, und ich möchte auf einige spezielle Dinge etwas genauer eingehen.
In Wien gibt es zum Beispiel die Befugnis zur Wegweisung von kritischer Infrastruktur, in Oberösterreich gibt es diese Befugnis wiederum nicht. Umgekehrt sind in Wien die Befugnisse zur Sicherstellung von Sachen und zur Identitätsfeststellung nicht eingeräumt, in Oberösterreich gibt es diese Befugnis sehr wohl. In Tirol und Vorarlberg schränkt man die Befugnisse so weit ein, dass sich der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz unserer Soldaten auf ein reines Beobachten und Melden beschränkt.
Auch im Bereich der Dokumentation ergeben sich quer durch die Bundesländer viele, viele Unterschiede. In einem Bundesland muss alles sehr, sehr genau dokumentiert werden, in einem anderen Bundesland wiederum muss man nur statistische Zettel ausfüllen.
Ich sage, diese Unterschiede stellen für Soldaten, die nur in einem Bundesland eingesetzt sind, mehr oder weniger keine Probleme dar. Für Soldaten und Einsatzkräfte, die quer durch Österreich verschickt werden, die in verschiedenen Bundesländern, bundesländerübergreifend eingesetzt sind, sind diese nicht einheitlichen Behördenaufträge sehr wohl ein Problem. Kompetenzen oder Befugnisse, die sie in einem Bundesland haben und heute anwenden dürfen, können morgen bereits eine Befugnisüberschreitung sein. Die Soldaten müssen an Ort und Stelle entscheiden, welche Befugnisse sie anwenden. Dabei laufen sie Gefahr, Befugnisse, die sie eigentlich haben, nicht anzuwenden, weil sie sie gestern nicht hatten, oder Befugnisse, die sie gestern hatten, heute anzuwenden und dadurch eine Befugnisüberschreitung zu begehen.
Genau das kann nur durch eine zentral gesteuerte Harmonisierung der Befugnisse durch das Innenministerium behoben werden. Diese einheitliche Lösung für unsere Soldaten ist dringend notwendig, und ich bringe daher an dieser Stelle folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung und Harmonisierung der Befugnisse im Assistenzeinsatz“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es sofort zu einer Ausweitung der bestehenden Befugnisse und einer für ganz Österreich zentral gesteuerten Harmonisierung der Befugnisse aller Soldaten im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz kommt, um einerseits die Exekutive effektiv unterstützen zu können und andererseits es zu keinen Missverständnissen bei bundesländerübergreifenden Einsätzen kommt, sondern Rechtssicherheit für jeden einzelnen Soldaten gegeben ist.“
*****
Weiters darf man angesichts der in unserem Land herrschenden Zustände auch das Thema Asyl und Migration nicht ganz aus den Augen verlieren. Im ganzen Land fährt unser ÖVP-Innenminister derzeit Asyleinrichtungen hoch. Auf einmal fallen – wie aus heiterem Himmel – in Ossiach, in Wildon Asylanten vom Himmel. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Auf der anderen Seite fährt man in Leoben und in Steinhaus am Semmering eine Asyleinrichtung hoch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von 17. bis 23. März gab es in etwa 300 illegale Einwanderer in Österreich und in etwa 300 gestellte Asylanträge. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Ich sage, gerade in Zeiten wie diesen, wenn es der Bundesregierung möglich ist, wirkliche Bürgerrechte einzuschränken, muss es ja auch möglich sein, das Asylrecht in dieser Zeit auszusetzen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Zeidler-Beck.) Da braucht es ein konsequentes Handeln, und genau dieses fordern wir Freiheitliche schon sehr, sehr lange von unserer Bundesregierung.
Aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministers ist mir aber auch ein weiterer unglaublicher Sachverhalt zu Ohren gekommen. (Bundesrätin Zeidler-Beck: Redezeit! – Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) – Na, tun Sie zuhören! Ich glaube, das ist auch für Sie sehr wichtig. Dieser Sachverhalt hat sich in Wien zugetragen, und man darf nicht nur dem Innenminister, sondern auch dem Gesundheitsminister ins Stammbuch schreiben (neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Preineder), dass wir da dringenden Änderungsbedarf haben: In der 13. Kalenderwoche wurde ein Mitarbeiter aus dem Krisenstab der Polizei in Wien mit offensichtlichen Krankheitssymptomen nach Hause geschickt, zuerst in das sogenannte Homeoffice beziehungsweise bei einer Verschlimmerung der Symptome in den Krankenstand.
Am nächsten Tag wurden die Symptome des Polizeibeamten schlimmer, und er hat sich bei der Hausärztin und der Nummer 1450 gemeldet. Nach einer langen Wartezeit wurde dem Exekutivbeamten dort mitgeteilt, dass er als Covid-19-Verdachtsfall eingestuft wird und in den nächsten ein bis zwei Tagen getestet wird. Am selben Tag erreichte den Beamten folgende Mitteilung:
Ihre Daten wurden von 1450 bereits an den Ärztefunkdienst Wien übermittelt, der in Kürze ein Sanitätsteam zu Ihnen schickt, um einen Nasen- und Rachenabstrich von Ihnen abzunehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld und seien Sie versichert: Alle Ge-
sundheitsbehörden arbeiten so schnell wie möglich. Sobald das Ergebnis des Nasen- und Rachenabstrichs vorliegt, werden Sie umgehend informiert. In Abstimmung mit der Landessanitätsdirektion Wien werden Sie hiermit gemäß § 7 Epidemiegesetz ab sofort für die Dauer von 14 Tagen abgesondert, sofern in der Zwischenzeit seitens der für Sie zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nichts anderes angeordnet wird. Sie werden angehalten, für diesen Zeitraum Ihre Wohnung zur Verhinderung einer möglichen Verbreitung nicht zu verlassen. – Zitatende.
Ab diesem Zeitpunkt wurden dem Beamten täglich Benachrichtigungen und Aufforderungen zugestellt, dass er seinen Gesundheitszustand melden muss. Dieser Aufforderung ist der Beamte natürlich nachgekommen. Da zwei Tage lang nichts passiert ist, hat der Beamte wieder bei 1450 angerufen und wurde bei drei Anrufen zweimal weiterverbunden zu - -
Präsident Robert Seeber: Herr Kollege, ich ersuche Sie aufgrund der Fairness allen gegenüber in Bezug auf die Redezeit, die Zeit ein bisschen zu berücksichtigen.
Bundesrat Markus Leinfellner (fortsetzend): Fakt ist, es sind mehr als 100 Stunden vom Erstkontakt bis zur tatsächlichen Testung vergangen, und bis zum heutigen Tag gibt es nach einem negativen Testergebnis noch immer keine Aufhebung der Ausgangsbeschränkung beziehungsweise der häuslichen Quarantäne.
Ich glaube, in diesem Bereich haben wir sehr wohl Handlungsbedarf. Gerade heute sind unsere Polizisten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mehr als notwendig.
Abschließend – da es auch in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums fällt – darf ich Ihnen noch die Schutzausrüstung zeigen, die in dieser Woche in der Landespolizeidirektion Steiermark für unsere Polizisten ausgegeben wurde. (Der Redner hält ein Foto einer MNS-Maske in die Höhe.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Placebomasken sind es definitiv nicht, die wir uns als geeignete Schutzmaßnahme für unsere Einsatzkräfte vorstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Unsere Einsatzkräfte haben sich den bestmöglichen Schutz verdient. Ich glaube, gerade in diesem Bereich müssen wir nachbessern.
Jetzt – wirklich abschließend – darf ich allen Österreicherinnen und Österreichern auch in dieser schweren Zeit noch ein angenehmes und frohes Osterfest wünschen. Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der FPÖ.)
13.01
Präsident Robert Seeber: Der von den Bundesräten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Ausweitung und Harmonisierung der Befugnisse im Assistenzeinsatz“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrtes Präsidium! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher daheim vor dem Fernseher!
Man muss sich einmal vorstellen, man trägt 70 Jahre einen Regenschirm mit, damit man einen Schutz hat, wenn es zu regnen beginnt, und dann, wenn es wirklich zu regnen anfängt, nimmt man den Regenschirm und schmeißt ihn einfach weg. – So ist das mit unserem Epidemiegesetz, sehr geehrte Damen und Herren, das wir seit 1950 haben. In diesem Epidemiegesetz ist der Verdienstentgang für Unternehmen geregelt. Das heißt, dass Unternehmen eine Rückerstattung vom Staat Österreich aus dem Bun-
desschatz – so wie es darin heißt – bekommen und ihre Ausgaben decken können. Wenn das so wäre, könnten Unternehmen in Österreich weiterhin Löhne und Gehälter bezahlen, und wir hätten bei Weitem nicht so viele Arbeitslose.
Die Bundesregierung hat diesen Teil mit dem Coronagesetz, mit dem ersten COVID-19 Gesetz, außer Kraft gesetzt. Das war ein fataler Fehler, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Für mein Empfinden hat die Bundesregierung am Anfang eigentlich sehr gut gearbeitet. Sie hat in Österreich sehr gute Aufklärungsarbeit gemacht. Das hat sie wirklich super gemacht, das muss man wirklich sagen. Jetzt aber stellt sich schön langsam heraus, dass immer mehr Ankündigungspolitik gemacht wird. Warum sage ich Ankündigungspolitik? – Die Maßnahmen, die Sie beschließen, werden einfach nur langsam umgesetzt oder viel zu spät umgesetzt.
Wenn ich nur an die Schutzmasken denke: Dazu hat es diesen Montag eine Pressekonferenz des Bundeskanzlers gegeben. Bei dieser Pressekonferenz hat er gesagt: Ab Mittwoch müssen alle diese Schutzmasken tragen. – Was ist dann passiert? – Ein paar Stunden später haben wir in der APA gelesen, dass das nicht am Mittwoch passiert, sondern erst am Montag darauf, also erst übermorgen sein soll, weil die meisten Geschäfte noch gar keine Schutzmasken gehabt haben. Das ist das riesengroße Problem.
Wenn ich daran denke, sehr geehrte Damen und Herren, was vorige Woche am Freitag ebenfalls bei einer Pressekonferenz im Fernsehen angesprochen wurde, nämlich die Risikogruppe, die man besonders schützen soll und die bezahlt zu Hause bleiben soll: Bis zur Nationalratssitzung gestern wusste noch niemand, wer zur Risikogruppe gehört, wer die Freistellung bezahlt und wie das danach mit dem Kündigungsschutz ausschaut. Das muss doch bitte jeder wissen, dass, wenn jemand heute in einem Betrieb arbeitet und sagt: Ich gehöre zu einer Risikogruppe!, man sich dann im Betrieb irgendwann, sobald er wieder zu arbeiten anfängt und die Krise vorbei ist, überlegt: Was mache ich mit diesem Mitarbeiter? Behalte ich den oder einen anderen? – Ein Kündigungsschutz ist von der Regierung bis jetzt nicht vorgesehen worden.
Sie haben gestern festgelegt, dass man mit Krankschreibung zu Hause bleiben kann und dass die Kosten aufgrund der Krankschreibung durch den Hausarzt beziehungsweise über die Refundierung durch den Bund an die Österreichische Gesundheitskasse mehr oder weniger wieder zurückfließen. Nur: Der Anspruch auf einen Kündigungsschutz ist nicht gesetzlich vorgesehen. Wo, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bleibt da der Schulterschluss? Wo bleiben da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? (Beifall bei der SPÖ.)
Was die Gesundheitshotline 1450 betrifft – Kollege Leinfellner hat vorhin ein bisschen darüber gesprochen –, kann ich euch von Erfahrungen aus meiner eigenen Familie erzählen. Meine Schwägerin hat vor drei Wochen Fieber bekommen und dann probiert, 1450 anzurufen. Bei 1450 ist sie dann nach 7 Stunden durchgekommen. Nach 7 Stunden waren die ersten Fragen folgende: Waren Sie in einem Hotspot? Waren Sie in Tirol oder in Vorarlberg Ski fahren? Waren Sie in Italien? Waren Sie mit einem Coronainfizierten zusammen? (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es ist aber purer Ernst, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dieser Arzt hat dann gesagt: Wenn das nicht der Fall ist, dann können Sie zu Hause bleiben; rufen Sie Ihren Hausarzt an, Sie können daheimbleiben, das wird wahrscheinlich ein grippaler Infekt sein! – Der Ernst kommt jetzt: Zwei Tage später erkrankt mein Bruder und fünf Tage später wird meine Schwägerin mit dem Notarzt ins Spital geführt. Der Notarzt hat dann festgestellt, dass sie sehr wohl eine Coronainfektion haben – darauf will ich aber gar nicht hinaus. Sie ist dann im Spital geblieben und hat gesagt, ihr Mann liege mit 39 Grad
Fieber alleine zu Hause, ihn sollten sie auch testen. Da haben sie gesagt, das würden sie schon machen, nur keine Sorge. – Das ist jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ungefähr drei Wochen her. Noch niemand war bei meinem Bruder zu Hause und hat ihn getestet.
Deshalb ist die Statistik, die man da führt, einfach keine ordentliche Statistik, weil man nicht weiß, wie viele Leute wirklich mit dem Coronavirus infiziert sind. Deshalb müssen wir unbedingt die Dunkelziffer ausforschen und – so wie es unsere Bundesparteivorsitzende Dr. Pamela Rendi-Wagner schon vor längerer Zeit gesagt hat – testen, testen, testen, was hoffentlich in nächster Zeit passieren wird.
Wenn ich daran denke, dass wir fast 600 000 arbeitslose Menschen in Österreich haben – die höchste Arbeitslosenquote seit 1946! –, dann muss ich sagen, das ist eine Katastrophe! In Deutschland gibt es einen weitaus geringeren Arbeitslosenzuwachs als bei uns. Welche Fehler, sehr geehrte Damen und Herren, wurden da in Österreich gemacht? – Wir sind das viertreichste Land in Europa und haben beim Arbeitslosengeld eine Nettoersatzrate von nur 55 Prozent. Andere europäische Länder wie Lettland, Portugal, Deutschland, Belgien, Frankreich, die Niederlande, Finnland, Schweden und sogar Italien haben höhere Nettoersatzraten.
Jetzt muss man sich einmal vorstellen, wie es Menschen geht, die 1 800 Euro netto im Monat verdienen, die dann schuldlos in die Arbeitslosigkeit geschickt werden und mit dem Arbeitslosengeld knapp 1 000 Euro bekommen. Wie soll sich der- oder diejenige das Leben leisten? Wie soll sich das ausgehen? Wie sollen diese Menschen Miete zahlen? Wie sollen sie vielleicht ein Auto erhalten oder die Kosten fürs Leben bestreiten? – Das funktioniert so nicht, und das kann so auch nicht gehen.
Dann hört man noch, dass die Mieten ja eingefroren werden können. Die Mieten werden eingefroren und man braucht vielleicht erst vier oder fünf Monate später zu zahlen. Da aber frage ich Sie auch: Wer kann mit 1 000 Euro monatlich dann fünf Monate später fünf Monatsmieten zurückzahlen? – Das wird sich so in dieser Form nicht ausgehen. Daher brauchen wir auch einen nationalen Schulterschluss für eine Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schererbauer.)
Deshalb brauchen wir einen Überbrückungsfonds für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der mit 1 Milliarde Euro dotiert sein soll: für Arbeitslose, Teilzeitbeschäftigte, für geringfügig Beschäftigte, AlleinerzieherInnen, Künstler und diejenigen, die ihre Angehörigen pflegen.
Es ist gut, dass es jetzt 2 Milliarden Euro für KMUs und EPUs, also für die Klein- und Mittelbetriebe und die Einpersonenunternehmen, gibt. Auf der Strecke bleiben immer wieder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wo ist der nationale Schulterschluss für diesen Überbrückungsfonds, sehr geehrte Damen und Herren?
Auch in den Bereichen des täglichen Bedarfs, also etwa beim Lebensmitteleinkauf, bei Arzneien oder Hygieneartikeln, darf es in der jetzigen Lage zu keinen zusätzlichen Belastungen kommen. Atemmasken oder Desinfektionsmittel dürfen nicht zu Luxusartikeln werden und zu Wucherpreisen verkauft werden (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schererbauer) – wenn man sie überhaupt bekommt. Auch da muss die Bundesregierung handeln und Preisobergrenzen festsetzen.
Zum Schluss, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich noch die Zivildiener erwähnen. Da werden Zivildiener nach neun Monaten noch für drei Monate zwangsverpflichtet und bekommen die Hälfte des Lohns der freiwilligen Zivildiener. Das ist eine Ungerechtigkeit in diesem Land, und es kann nicht sein, dass es dort hapert, dass man sagt: Okay, die bekommen nur die Hälfte!
Ich sage euch ganz ehrlich: Ich komme aus der Gewerkschaft, sehr geehrte Damen und Herren, und mein Herz brennt dafür, weil gleicher Lohn für gleiche Arbeit in Ös-
terreich eine Selbstverständlichkeit sein muss. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schererbauer.)
Ich bringe jetzt auch zwei Entschließungsanträge ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen zu schaffen, der mit mindestens einer Milliarde Euro dotiert ist, bei höherem Bedarf aufgestockt werden kann und aus dem nicht rückzahlbare Leistungen gewährt werden sollen. Unter anderem:
1. ein 30-%iger Zuschlag zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge),
2. Zuschüsse für, durch die Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geratene, ArbeitnehmerInnen z.B. zur Zahlung von Mietrückständen, Kreditraten, Strom- oder Gasrechnungen usw. sowie
3. temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte, die keinen Arbeitslosengeldanspruch haben und ArbeitnehmerInnen, die aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (z.B. aufgrund von zu wenig Vordienstzeiten) und die seit Anfang März gekündigt wurden.“
*****
Danke schön.
Ich bringe den zweiten Antrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Preistreiberei beim täglichen Einkauf!“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Festlegung von temporären Preisobergrenzen für Endverkaufspreise von Grundnahrungsmitteln, Hygieneartikeln (z.B.: Desinfektionsmittel, Seife) sowie Arzneimitteln und Heilbehelfen (inkl. Atemschutzmasken) vorzulegen.“
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem die Bestimmungen des StGB für Fälle einer allgemeinen Notsituation, wie es eine Zwangslage durch Pandemie darstellt, adaptiert werden und dafür ein qualifizierter Tatbestand, der strengere Strafen vorsieht, geschaffen wird“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Unterstützung für diese beiden Anträge. Bleiben Sie alle gesund! Ein herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPÖ.)
13.13
Präsident Robert Seeber: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend die „Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. Auch der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Keine Preistreiberei beim täglichen Einkauf!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrtes Präsidium! Werte Minister! Werte Bundesräte! Sehr geschätzte Zuseher! Die Regierung hat nach einigen Tagen des Zögerns den Schulterschluss zur Bekämpfung der Pandemie ausgerufen, und wir vonseiten der Opposition – und auch die Bevölkerung – sind mitgegangen. Der gute Glaube, dass wir mit gemeinsamen Anstrengungen schneller ans Ziel kommen, wurde aber sehr schnell getrübt: durch unüberschaubare Gesetzeskonvolute, die einen gewissen Aushebelungsgrund dargestellt haben, um Grund- und Freiheitsrechte zurückzunehmen, als wäre die Demokratie für eine Krise ungeeignet.
Wir können uns an die Sonntagsgesetzgebung erinnern, dann, am 15.3., an eine gewisse – so wurde das in Zeitungen beschrieben – Almosengesetzgebung, wobei man dann schon gesehen hat, dass die Umgehung des Epidemiegesetzes nicht greifen wird und dass es die Bürger in Österreich unterschiedlich treffen wird, je nachdem, ob sie 100 Prozent, 90 Prozent, 70 Prozent oder gar nichts bekommen. Eine gewisse Verunsicherung ist in der Wirtschaft entstanden, und man musste ganz einfach immer wieder nachbessern.
Aus den unzähligen Pressekonferenzen ist dann doch irgendwann einmal auch – so hatte man das Gefühl – eine Show des Schreckens entstanden, in der man dann nur mehr gedroht hat, in der der Kanzler gesagt hat: Jeder Österreicher wird noch jemanden kennen, der gestorben ist!, in der viele Sanktionen und so weiter auf die Tagesordnung gekommen sind und mit der sehr viele Einschränkungen einhergegangen sind.
In so einer Krise, in der man unsicher ist, geht man natürlich den einen oder anderen Weg mit, ohne zu wissen, wie weit man ihn gehen muss und wann er zu Ende ist; aber als ganz – wie soll ich sagen? – schlimm habe ich empfunden, wie unser Gesundheitssystem mit anderen Gesundheitssystemen verglichen wurde, als man dann nur mehr die Massensärge in Italien gesehen hat, als darauf ganz einfach undifferenziert reflektiert wurde und das im Zusammenhang mit unserer Situation dargestellt wurde. Das ist unredlich.
Viele Menschen, die zu Hause sind, die Angst um ihre Gesundheit, Angst um ihre Lieben, Angst um ihren Arbeitsplatz haben, Depressionen bekommen – wie in der Wirtschaftskrise 2012, als in Italien zum Beispiel Maßnahmen gegen diese Wirtschaftskrise eingeleitet wurden und dann eine ganz große Welle an Suiziden der Unternehmer stattgefunden hat –: Das wollen wir verantworten? – Wir als Freiheitliche sicher nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Warum müssen die Bürger sich im Fernsehen auf anderen Sendern Wissen heranholen, um überhaupt erahnen zu können, wie groß die Dimension der Krise ist? Und warum ist es so, dass in Wirklichkeit in Österreich niemand sagen kann – weil es ganz einfach keine evidenzbasierten Daten gibt –, wie hoch die Sterblichkeit tatsächlich ist? Niemand kann sagen, wie ansteckend es tatsächlich ist. Wir wissen auch nicht, wie gescheit das Tragen von Masken ist. Wir können nur sagen: Okay, in diesen Ländern tragen sie diese Masken, die anderen tragen diese Masken nicht! (Zwischenruf des Bundesrates Bader.) Schweden geht einen anderen Weg. Sind die Schweden so viel
weniger klug? Sie haben aber zumindest nicht ihre Freiheits- und Grundrechte außer Kraft gesetzt. Bei ihnen ist es einfach so, dass man auf die Demokratie vertraut.
Ich möchte es auch verstehen. Warum steht hier nicht ganz einfach ein Virologe oder ein Epidemiologe, der uns erklärt, was ihn zu seinen Erkenntnissen bringt? Warum muss es eine Übersetzung – praktisch Secondhandwissen – durch die Regierung geben? Wir erwarten auch nicht, dass die Regierenden auf alles eine Antwort wissen, aber es gibt Leute, die Fachleute, die Experten sind, und die hätte ich gerne gehört. (Rufe bei der SPÖ: Rendi-Wagner!)
Die Bevölkerung würde auch gerne wissen: Warum diese großen Einschnitte, die uns jetzt betreffen? Jeder weiß, eine Pandemie wird Einschnitte bringen, aber: Machen wir das in einem vernünftigen Grad? Muss wirklich so viel sein?
Müssen wir wirklich die Wirtschaft so weit herunterfahren, dass Hunderttausende Arbeitsplätze auf lange Zeit gefährdet sein werden? Wir werden sie so schnell nicht wieder zurückbekommen; das wissen wir heute schon. Wir wissen ja nicht einmal, wie die Weltwirtschaft sich entwickeln wird, und wir wissen nicht einmal, ob durch diese Maßnahmen nicht auch unsere Währung gefährdet wird, und schon gar nicht wissen wir, was danach noch alles kommen wird. Ich will das gar nicht zu Ende denken! Deswegen fordern wir jetzt auch schon zum dritten Mal: Bitte gebt uns die Möglichkeit, Experten zu befragen, die uns eine Ausrichtung, einen Zeithorizont und so weiter oder zumindest ein Szenario angeben können, wie das Ganze im Worst Case ausgeht! Die Bevölkerung und das Parlament haben das Recht, diese Dinge zu erfragen. (Beifall bei der FPÖ.)
Was die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen betrifft, ist es natürlich nicht förderlich, wenn es einmal heißt: Die Masken sind verzichtbar!, und dann heißt es: Maskenpflicht! Es heißt, die Tests sind verzichtbar, weil sie nicht aussagekräftig sind. Auf der anderen Seite sagt der Kanzler zum Gesundheitsminister: Wir machen mehr Tests. – Was viele Dinge betrifft, sagt man einmal hü und einmal hott. Diese unterschiedlich starke Unterstützung verschiedener Maßnahmen trägt nicht gerade zum Vertrauen bei. (Ruf bei der ÖVP: Die Opposition auch nicht!) Wenn jetzt dann noch die App-Pflicht kommt, sodass jeder wie mit einer Fußfessel zum Einkaufen gehen muss, dann hört sich bei uns das Verständnis auf. Es gibt zurzeit keine Erkenntnis, die solch einschneidende Maßnahmen verlangt. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
Deswegen sagen wir: Es geht um unsere Gesundheit, aber auch um unsere wirtschaftliche Zukunft. Ich hoffe, die smarten und durchgestylten Herren Minister, wie sie da immer zu viert auftreten, sind in Zukunft bessere Krisenmanager und nicht Sargträger der Republik. Geben wir Zuversicht und schüren wir bitte nicht immer Angst! (Beifall bei der FPÖ.)
13.22
Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 583 000 bestätigte Fälle – 583 000! – und 42 733 Tote in Europa: Das ist der Grund, warum wir diese Maßnahmen ergreifen. Wir dürfen einfach nicht vergessen, dass es nur darum geht, zu verhindern, dass es sich weiter ausbreitet. Deswegen sitzen wir da, deswegen arbeiten Menschen in den Ministerien, in den Klubs, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 24 Stunden am Tag, Tag und Nacht, damit wir hier im Parlament diese Gesetze beschließen können, um die Menschen in Österreich zu schützen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Herr Kollege Rösch, wenn Sie sagen, man sollte nicht so streng sein und einmal schauen, wie die etwas offeneren Länder das gemacht haben, dann kann ich Ihnen etwas sagen – (in Richtung des mit anderen BundesrätInnen sprechenden Bundesrates Rösch) wenn ich mit Ihnen spreche, wären Sie vielleicht so lieb, mir auch zuzuhören, Herr Kollege Rösch?; so viel zum Respekt in diesem Haus (Bundesrat Gfrerer: Zwingen kann man aber keinen!) –: In den Niederlanden – ich bin gebürtiger Niederländer, deswegen schaue ich mir die Zahlen dort immer genau an – wurde das am Anfang ein bisschen lockerer gehandhabt. Mein Herkunftsland hat doppelt so viele Einwohner wie Österreich, und dort sterben täglich so viele Menschen wie in Österreich in den letzten drei Wochen. (Bundesrat Rösch: Nur am Virus?)
Das heißt, dass etwas in diesem Land gut gemacht worden ist, weil wir schnell und zügig vorgegangen sind und auch der Bundesrat und der Nationalrat bereit waren, sich innerhalb von zwei Wochen dreimal zu treffen, dadurch den Parlamentarismus hochzuhalten und demokratische Grundregeln zu befolgen, die andere europäische Länder über Bord werfen – ja, das muss man auch dazusagen –, um diese Maßnahmen ergreifen und demokratisch beschließen zu können. Darauf bin ich stolz, dass wir das hier tun! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Vielen Dank auch allen Abgeordneten aller Parteien dafür, dass wir das hier machen. Somit bin ich auch froh, dass Sie kritisieren können, weil das eben gelebte Demokratie, gelebter Parlamentarismus ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Wir beschließen heute eine ganze Reihe an konkreten Hilfsmaßnahmen für die Menschen. Eigentlich ist heute noch gar nicht so konkret auf das Gesetzespaket eingegangen worden. Viele der Maßnahmen, die wir heute beschließen, sind ganz einfach notwendig, technisch notwendig, weil es um Fristenläufe und Befristungen geht, die jetzt einfach nicht einhaltbar sind.
Dieses dritte Paket baut aber vor allem Brücken zwischen der Zeit vor der Krise und der Zeit nach der Krise, und das ist unglaublich wichtig. Wir beschließen zum Beispiel eine Hilfe von 30 Millionen Euro für armutsgefährdete Familien. Das halte ich für einen ganz wesentlichen Beschluss, den wir da heute fassen. Wir lassen mit diesen heutigen Beschlüssen – das ist ein Versprechen, das wir geben können – niemanden in dieser Krisenzeit obdachlos werden. Das ist ein ganz wichtiger Beschluss. Wir verhindern Delogierungen, und wir verhindern, dass Menschen, die jetzt Probleme bekommen und sich die Miete nicht leisten können, aus ihrer Wohnung geworfen werden. Wir räumen die Möglichkeit ein, die Miete zu stunden. Das halte ich für einen ganz, ganz wichtigen Beschluss heute.
Der Härtefallfonds wird heute aufgestockt. Da muss ich dazusagen, denn das weiß ich ja: Die Wirtschaftskammer, Herr Kollege, ist ja nicht nur die ÖVP. Ich bin Obmann, noch immer Obmann, und ich bin ein Grüner. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Na bitte!) Auch das gibt es in der Wirtschaftskammer. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Genau!) Wir haben in unserem Bereich bereits sehr vielen Menschen helfen können, und die haben das Geld bereits jetzt auf dem Konto, damit sie sich ihre Miete leisten können. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)
Wir beschließen heute auch einen Coronahilfsfonds im Umfang von 15 Milliarden Euro. Das sagt sich so locker: 15 Milliarden Euro. Das ist eine Riesensumme! Sie erhöht die Liquidität und garantiert Kredite. Das ist eine ungeheure Hilfe für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land. Sie bringt auch Zuschüsse für verlorene Kosten; auch das ist wichtig. Wir sagen diesen Betrieben aber auch: Nein, wenn ihr diese Hilfe in Anspruch nehmen wollt, dann gibt es keine Bonizahlungen, nein, dann gibt es keine Dividendenausschüttungen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Mit einem Missverständnis im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz, das ich heute auch schon gehört habe, möchte ich aufräumen. Das Epidemiegesetz, ein gutes Ge-
setz aus dem Jahre 1950, war dafür gedacht, dass man, wenn lokal etwas ausbricht – damals war das sehr oft der Milzbrand –, per Bescheid Firmen zusperrt, und diese bekommen dann eine Entschädigung. Das war für lokale Ausbrüche zum Beispiel von Milzbrand oder einer Vogelpest auf ein paar Hühnerfarmen gedacht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist ein Epidemiegesetz und kein Pandemiegesetz, das das gesamte Land - - (Bundesrat Rösch: Man kann sich alles schönreden!) Wenn man das ganze Land zusperrt, hätte man jedem Betrieb extra einen Bescheid ausstellen müssen, denn das steht so im Epidemiegesetz. Das würde die Bürokratie vollkommen lahmlegen, und – das sage ich auch in Richtung Sozialdemokratie – man würde auch Starbucks, H&M, Zara (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ) und alle entschädigen müssen. Die Republik wäre pleite gewesen. Nein, das war schon richtig. Das ist die erste Pandemie seit der Spanischen Grippe, und wir machen das vollkommen richtig so. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Wir werden hier bald wieder zusammentreten müssen, weil im Zusammenhang mit NPOs, Vereinen, Ehrenämtern, Sportvereinen und so weiter, auch im Kulturbereich, noch sehr viel gemacht werden wird müssen, und da wird ein nächstes Paket vor der Tür stehen; also ich gehe davon aus, dass wir uns demnächst wieder treffen werden.
Eine weitere ganz wichtige Geschichte, die wir heute beschließen, ist, dass wir Dinge steuerfrei stellen: Wir stellen die Herstellung von Desinfektionsmitteln und die Coronaprämien für alle Menschen, die sich diese verdient haben, steuerfrei. Ebenfalls wichtig: Auch die Zahlungen aus dem Härtefonds stellen wir steuerfrei.
Abschließend möchte ich mich, auch wenn wir das in letzter Zeit oft gemacht haben, noch bei ganz vielen Menschen bedanken. Ich möchte mich bei all den Reinigungskräften bedanken, die in diesem Land jetzt noch viel mehr zu reinigen haben. Ich möchte mich bei den Pflegerinnen und Pflegern und auch bei Menschen, die zu Hause ihre Angehörigen betreuen, bedanken. Ich möchte mich aber allen voran auch bei den 24-Stunden-Pflegerinnen und -Pflegern bedanken, bei den Erntehelferinnen und den Erntehelfern, bei den Ordinationshilfen und bei den Homeoffice-WorkerInnen, die gleichzeitig auch noch Homeschooling mit ihren Kindern machen müssen.
Das sind viele Menschen, überwiegend Frauen. Viele dieser Menschen sind nach Österreich zugewandert, sei es vor Kurzem oder vor Langem. Jetzt kommen wir drauf, was diese Menschen alles machen, dass wir diese Menschen brauchen, dass sie unsere Republik mitschultern. Bei diesen Menschen sollten wir uns auch einmal ganz herzlich bedanken! (Allgemeiner Beifall.)
Warum müssen wir uns bei diesen Menschen bedanken? – Weil sie genauso wie wir alle dafür sorgen, die berühmte Kurve abzuflachen. Darum geht’s, wir müssen diese Kurve abflachen. Die Zahlen, die wir jetzt haben, schauen gut aus. Unsere Maßnahmen, die wir ergriffen haben, zeigen Wirkung; oder, wie es Minister Anschober ausgedrückt hat, es gibt ein Licht am Ende des Tunnels. – Wir sind aber immer noch im Tunnel. Wir müssen weiter zusammenhalten, wir müssen weiter durchhalten, und dann schaffen wir das, alle gemeinsam. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.32
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster gelangt Bundesrat Mag. Reinhard Pisec zu Wort. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Fernsehzuseher! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Kollege Schreuder, Sie haben sich offensichtlich mit diesem Epidemiegesetz nie auseinandergesetzt – müssen Sie auch nicht, denn Sie haben es ja ausgehebelt. Dieses Gesetz hat aber über 50 Paragraphen, und es sind
über 40 Krankheiten darin genannt, inklusive der Pest, und das noch 1950, denn dieses Gesetz von 1950 stammt aus dem Jahre 1913.
Schon damals wurde dieses Gesetz in vorausschauender Weisheit und mit Weitsicht für die gesamte österreichische Wirtschaft eingeführt, und 1950 wurde von Bundeskanzler Figl – der sich heute im Grab umdrehen würde, wenn er wüsste, was ihr da mit seinem Gesetz gemacht habt – vorausgesehen, dass dieses Gesetz gerade in einem Fall wie dem jetzt eintretenden die österreichische Unternehmenslandschaft sehr wohl stützen würde. Es hätte ihr helfen können, diese Zeit des globalen Shutdowns, der globalen Schließung, wie lang auch immer sie dauern wird, zu übertauchen und wieder auf die Beine zu kommen. Das hätte dieses Epidemiegesetz vorgesehen, und das haben Sie mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt.
Im März 2020 hat dieses Gesetz noch existiert. Es wurde auch daran gearbeitet, mit über 13 Novellen bis März 2020. Das war Ihnen aber nicht genug, denn jetzt wäre es schlagend geworden. Das wollten Sie für die österreichische Wirtschaft aber nicht, und das werfe ich Ihnen grundsätzlich vor. Den Virus wollen wir alle bekämpfen, da sind wir sicherlich geschlossen, aber die Komplexität und die Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft, auf die KMUs – von denen lebt ja die österreichische Wirtschaft – haben Sie nicht bedacht oder viel zu wenig zu Ende gedacht. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
Ein Drittel der hundert Gesetze, die wir heute beschließen, hätten Sie sich mit diesem Epidemiegesetz sparen können. Alles war beziehungsweise ist darin noch immer wunderbar geregelt, etwa die Ermittlung des Verdienstentganges. Stattdessen werden jetzt massenhaft Formulare über die Wirtschaftskammer produziert, die erst eingereicht werden müssen, wobei man ein Fachwissen braucht, um sie überhaupt ausfüllen zu können – die Steuerberater können das gar nicht.
Geregelt ist in diesem jetzt für obsolet erklärten Epidemiegesetz, dass für Dienstnehmer aus der Datenbank der Österreichischen Gesundheitskasse der Verdienstentgang festgestellt werden kann, weil jeder Bezug dort jetzt schon gespeichert ist. Weiters ist darin geregelt, dass der Verdienstentgang für Unternehmer aus der Datenbank des Finanzministeriums festgestellt werden kann, weil die Umsätze laut Steuererklärung genau dort gespeichert sind.
Das hätte man sofort umsetzen können. Da hätte man sich diese Formulare sparen können, die man ausfüllen muss, um diese Kurzarbeit zu beantragen. Diese Formulare sind 14 Seiten lang, habe ich gehört – also da tut mir die Unternehmerschaft, da tun mir unsere österreichischen Unternehmer wirklich leid.
Was steht denn jetzt in diesem Notfallpaket eigentlich drinnen? – Ja, natürlich, ein Unternehmer braucht Finanzen, braucht Geld, damit er seine Wirtschaft, seine Betriebsstätte laufen lassen kann, damit er sein Geschäftsmodell realisieren kann. Sie gestehen ihm schon Zuschüsse zu, klar – das müssen Sie ja auch, sonst ist es ja überhaupt jetzt schon zu Ende –, aber wann bekommt man diese Zuschüsse als Unternehmer? – Erst nach Ende des Wirtschaftsjahres und nach Bestätigung eines Vermerks des Steuerberaters werden diese Zuschüsse bezahlt – vielleicht, denn eine Rechtspflicht gibt es nicht mehr. Mit dem Epidemiegesetz wurde diese Rechtsverpflichtung außer Kraft gesetzt, das ist eine Goodwill-Aktion des Bundeskanzlers, ich würde sagen, ein Gnadenakt des Herrschers: Zahlt er aus? Zahlt er nicht aus? – Aber wenn überhaupt, dann 2021.
Das heißt, die müssen vom 16. März, Beginn des Shutdowns, bis 2021 die Finanzierung, die gesamten Kosten, die gesamten Aufwendungen, die gesamten Löhne und Gehälter selber tragen, obwohl null Umsätze da sind. Die Geschäfte haben geschlossen! 75 Prozent der österreichischen Verkaufsfläche stehen still, sind ruhend, circa zwei Drittel aller Büroflächen, Arbeitsstätten stehen still, sind ruhend, da tut sich über-
haupt nichts! Ich bin gespannt, wie lange wir alle das noch aushalten, also das würde mich wirklich interessieren.
Die gleichgeschalteten österreichischen Medien interessieren mich relativ wenig. Da lese ich lieber die internationalen Zeitungen oder zum Beispiel den Bericht vom Ifo Institut in München, das mit seiner Analyse zu wesentlich anderen Ergebnissen kommt als zum Beispiel das gleichgeschaltete Wirtschaftsforschungsinstitut hier in Österreich: Minus 6,6 Prozent des BIP allein pro Monat des Shutdowns – 6,6 Prozent des BIP!
Wenn Sie im Mai noch ein Monat anhängen, gibt es wieder 6,6 Prozent Verlust, noch ein Monat – wieder 6,6 Prozent. Also auf dieses Ergebnis, auf diese unheimlich große Staatsverschuldung bin ich gespannt, und – mein Kollege Rösch hat das richtig angesprochen – wie sich die Währung, das Desaster des Euros weiterentwickeln wird, das schau ich mir dann auch an. Dass wir, Österreich, mitmachen, das ist eigentlich das Tragische dabei.
330 000 Unternehmen hat Österreich. 10 Prozent davon werden laut Analysen – aber nicht aus Österreich, sondern aus anderen Quellen – diesen Shutdown nicht überleben. Das sind 30 000 Insolvenzen, Konkurse, Stilllegungen. Innerhalb von zwei Wochen wurden über 150 000 Arbeitslose produziert und 250 000 Menschen wurden auf Kurzarbeit umgestellt. In diesem Tempo geht es weiter, wenn dieser Shutdown nicht gelockert wird.
Die Finanzierung ist die große Frage. Der Kredit kostet ja übrigens nicht 1 Prozent, wie gesagt, sondern 3 Prozent. 1 Prozent machen die Kreditgebühren, die Zinsen aus, 2 Prozent macht die Staatshaftung aus. Zu 90 Prozent haftet die Republik Österreich. In der Schweiz sind es zum Beispiel 100 Prozent, also auch da gibt es schon eine Schieflage.
Zu den Masken: Natürlich ist man als Unternehmer mit seinen Mitarbeitern daran interessiert, das Geschäftsmodell irgendwie fortsetzen zu können; den Virus wollen wir, wie gesagt, alle bekämpfen. Im Zusammenhang mit diesen Masken mache ich Ihnen auch einen Vorwurf. Ich zum Beispiel habe eine andere Maske als Sie, Herr Minister, und auch Sie, Frau Ministerin. Auf Ihren Masken steht sicher made in China, denn in Österreich gibt es gar keine Maskenproduktion. Das wurde alles nach China ausgelagert.
Meine ist nicht made in China. Ich habe sie mir schon Ende Jänner gekauft, denn mir als Unternehmer war schon klar, was da kommen würde. Es ist nicht die erste Epidemie aus China. Es ist nicht die zweite oder dritte Epidemie in diesen Ländern, die haben damit Erfahrung; wenn dort etwas passiert, tragen die sofort Masken.
Das mache ich Ihnen zum Vorwurf, vor allem dem Gesundheitsminister Anschober, der bis vor wenigen Tagen noch gesagt hat, Masken sind eh sinnlos, wer braucht diese Masken. – Ja wie soll es denn weitergehen ohne Masken? Indem man den Shutdown bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verlängert? – Das ist ein Ding der Unmöglichkeit und überhaupt ein Das-Ganze-gegen-die-Wand-Fahren!
Daher mein Vorwurf an diese Bundesregierung: Sie haben sich um diese Masken überhaupt nicht gekümmert! Mich als Unternehmer ereilte am 31. März, also vor wenigen Tagen, ein Aufruf seitens der Bundesministerin für Wirtschaft, die Industrie möge doch in ihrer Zauberkiste nachsehen, ob sie die Beschaffung oder die Produktion von Masken gewährleisten, sicherstellen und diese liefern kann – am 31. März erst! Ich als Unternehmer habe mir das schon Ende Jänner geholt.
Ja wo leben Sie denn? Haben Sie überhaupt ein Krisenmanagement hier im Haus? Oder was machen Sie überhaupt?! Sie haben die Betriebe am 16. März geschlossen und sich dann zurückgelehnt. Was passiert jetzt? Was passiert jetzt? Wie sollen diese Unternehmer überleben? – Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, das muss man der Wirtschaftspartei ÖVP einmal sagen. So läuft der Hase nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Kümmern Sie sich um eine Finanzierung! Kümmern Sie sich darum, dass Masken verfügbar werden! Die sind ja heute noch nicht verfügbar! Bitte gehen Sie in ein Geschäft, jetzt am Samstag, wenn Sie überhaupt ein offenes finden, versuchen Sie, eine Maske zu kaufen – in der Apotheke, wo auch immer –, Sie werden keine bekommen! Das ist ein absolutes Versäumnis der Bundesregierung.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein – er wurde verteilt, daher darf ich dies in Kürze erläutern –:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Reparaturpaket Wirtschaft‘ zur Bewältigung der COVID-19-Krise“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte im Sinne der Umsetzung eines Wirtschaftsreparaturpakets zu setzen, das geeignet ist, jenen Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibenden, die von der COVID-19-Krise massiv bzw. existentiell betroffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.“
Ich darf kurz zwei, drei Punkte erwähnen. Erstens: der volle „Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot betroffen sind, in jener Höhe“, die auf Grundlage des Epidemiegesetzes erstattet worden wäre.
Zweitens: die „Sofortige [...] Akontozahlung durch die Finanzämter [...], die sämtliche Kosten [...] abdeckt.“ – Man muss dem Finanzminister zugutehalten, dass er als Einziger dieser gesamten Bundesregierung wirklich gut reagiert hat und innerhalb von zwei Tagen die Stundung ermöglicht hat, damit die Liquidität in den Firmen erhalten bleiben kann. Das ist das Einzige, von dem ich Ihnen sagen kann: Das haben Sie gut gemacht!
Drittens: „Eine umgehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes“ und „Verpflichtung für alle Banken auf spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Kreditraten“.
*****
Eine kurze Bemerkung zu Wien, dafür bin ich ja schon bekannt: Dass die Stadtregierung in Wien zu Recht die Öffnung der geschlossenen Parkanlagen des Bundes fordert, ist ein guter Ansatz und natürlich eine Notwendigkeit, damit die jetzt zu Hause gehaltenen Bürgerinnen und Bürger sich im öffentlichen Raum bewegen können, vor allem im grünen Raum.
Aber wer hat denn in Wien diese Verdichtung, diese Verbetonierung, diese gläserne Hochhausphilosophie überhaupt geschaffen? Das Thema war immer Verdichten, es hieß: Verdichten wir, verdichten wir! Der Grünraum wurde kleiner, kleiner und kleiner. Heute stehen Sie vor Ihrem eigenen Hoppala und sehen, dass es so nicht weitergeht.
Daher meine Hoffnung, dass die Stadtregierung in Wien endlich erkennen möge, dass diese konzeptionelle Stadtarchitektur einfach der falsche Weg ist. Denken Sie um, bevor es zu spät ist! Schaffen Sie Grünraum für unsere Bewohner und Bewohnerinnen und verkaufen Sie nicht jeden Quadratmeter an irgendwelche Profithaie! (Beifall bei der FPÖ.)
Damit bin ich schon am Ende meiner Ausführungen. Geschätzte Unternehmerinnen, Unternehmer und deren Mitarbeiter – die Leidtragenden –, hoffen wir, dass sich diese Bundesregierung endlich eines Besseren besinnt! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.44
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Mag. Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „‚Reparaturpaket Wirtschaft‘ zur Bewältigung der COVID-19-Krise“ ist ausreichend unterstützt, wird gemäß § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates verteilt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Andrea Holzner. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Nach dieser Rede des Kollegen Pisec muss ich erst einmal tief durchatmen – und beginne jetzt mit meiner Rede.
Jeder Mensch, unabhängig von seinem sozialen Status, unabhängig von seinem Alter hat die gleiche Würde. Dieses humanistische Menschenbild ist angesichts der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg Leitfaden unseres Handelns. Ich bedanke mich bei der Bundesregierung für die gesetzten Maßnahmen und bei allen Parlamentariern, dass wir diese einstimmig beschlossen haben.
So, wie es momentan ausschaut, können wir den Kollaps unseres Gesundheitssystems abwenden. Unsere Ärztinnen und Ärzte werden nicht vor die Entscheidung gestellt, das Leben eines Menschen gegen das eines anderen aufzuwiegen. Jeder Erkrankte, der ein Krankenbett oder eine intensivmedizinische Behandlung braucht, wird diese hoffentlich auch jetzt in diesen extremen Zeiten bekommen.
Ich bedanke mich bei allen Österreicherinnen und Österreichern. Wir halten Abstand und meistern diesen ungewöhnlichen, irreal anmutenden Alltag diszipliniert. Wir erblicken nun, wie es Kollege Schreuder schon skizziert hat, ein Licht am Ende des Tunnels.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ihr erinnert euch, als mein Bundesland Oberösterreich Anfang Februar den Vorsitz im Bundesrat übernommen hat, ist unser Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer zu uns in die Länderkammer gekommen. Als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz macht er das Thema Pflege zu einem Schwerpunkt. Wir alle, Bund, Länder und Gemeinden, sollen gemeinsam dafür sorgen, dass ein Altern in Würde und ein selbstbestimmter Lebensabend für unsere älteren Mitmenschen möglich sind.
Wer hätte damals geahnt, in welcher Situation wir uns heute befinden? Wer hätte gedacht, dass wir Pläne entwickeln müssen, damit sich möglichst wenige Menschen in den Heimen mit Corona infizieren? Wer hätte geahnt, dass die Grenzen geschlossen werden und die 24-Stunden-Betreuerinnen aus Rumänien und der Slowakei nicht mehr einreisen können?
Gemäß unserem Versprechen werden wir alles daransetzen, dass trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen die Pflege für unsere pflegebedürftigen Menschen sichergestellt ist. Oberösterreich hat gestern sein Maßnahmenpaket vorgestellt, und in allen Bundesländern werden freiwillige Hilfskräfte wie ehemalige Zivildiener rekrutiert, es wird mit Pflegeagenturen zur Planung und Steuerung von Ersatzangeboten kooperiert, den 24-Stunden-Pflegerinnen bei Verlängerung des Turnusses eine Sonderprämie gewährt. Wir lassen niemanden im Stich. Wir erweitern mit den heutigen Gesetzespaketen die Regelung zur Sonderbetreuungszeit für Eltern auch auf pflegende Angehörige.
Wenn eine Betreuungskraft ausfällt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer maximal drei Wochen Sonderbetreuungszeit gewähren. Arbeitgeber haben dabei Anspruch auf Vergütung von einem Drittel des in der Sonderbetreuungszeit ausbezahlten Entgeltes durch den Bund.
Ebenso kann der Arbeitgeber Angehörigen von Menschen mit Behinderung, die Assistenz in Anspruch nehmen, Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn die Assistenz infolge von Covid-19 nicht mehr sichergestellt ist. Wir lassen niemanden im Stich. (Bundesrätin Schumann: Das ist zu wenig!)
An dieser Stelle möchte ich ein großes Dankeschön an die Mitarbeiter in unseren Gesundheits- und Sozialeinrichtungen richten. Dieses Wochenende trifft endlich die vor langer Zeit bestellte Schutzausrüstung in den Bundesländern ein, damit sich die Menschen, die für unsere Gesundheit und Sicherheit arbeiten, und die in der kritischen Infrastruktur Tätigen vor einer Ansteckung bestmöglich schützen können.
Ich habe eine gute Nachricht: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ist es gelungen, österreichische Unternehmen für den Aufbau einer Produktion von Schutzmasken zu finden. Es wird ab nun auch hochwertige Masken für den Gesundheitsbereich made in Austria geben.
„Es ist beeindruckend, wie wandelbar und innovativ unsere Unternehmen sind. Dass sie sich selbst in Krisenzeiten weiterentwickeln, zusammenschließen und für die Bevölkerung arbeiten“, so Margarete Schramböck.
„Um bis zu 500.000 Schutzmasken“ täglich „in Österreich produzieren zu können, braucht es dringend Näherinnen und Näher. Interessenten können sich unter folgender Adresse melden: https://www.schutzmasken-vorarlberg.at/“.
In den heutigen Gesetzespaketen werden für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Prämien und Bonuszahlungen für erschwerende Umstände während der Krise bis zu 3 000 Euro steuerfrei gestellt. Damit kommt das Geld direkt zum Beispiel bei den MitarbeiterInnen eines Lebensmittelgeschäftes an. Pendler haben auch weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale. Wie beim Pendlerpauschale sollen den Arbeitnehmern auch bei Zuschlägen und Zusagen während der Coronakrise keine finanziellen Nachteile entstehen. Daher kann für den Zeitraum der Krise auch bei Homeoffice, Kurzarbeit oder Quarantäne die Steuerfreiheit für Überstunden oder Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen weiter berücksichtigt werden. In dieser Krisenzeit kürzen wir sicher nicht bei Leistungen für die Menschen, sondern sorgen konsequent für deren Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)
Personen, die einer Risikogruppe angehören und durch Covid-19 besonders bedroht sind, sollen vorerst bis Ende April von der Arbeit freigestellt werden oder im Homeoffice arbeiten.
Als Bürgermeisterin erlebt man ja gewissermaßen ein Kaleidoskop dieser Auswirkungen. Als ich von der Bundesratssitzung am 12. März heimgefahren bin, sind mir im Zug alle möglichen Gedanken durch den Kopf gegangen: Veranstaltungen wurden auf 100 Leute begrenzt. Unsere Vereine haben sich so darauf gefreut, es stecken so viele Vorbereitungen dahinter, und jetzt müssen wir das alles absagen. Dann sperrt der Wirt auf einmal zu, fast über Nacht steht er vor einer leeren Gaststube. Der Friseur hat zu. Die Kinder gehen nicht mehr zur Schule. Die Unternehmer wissen nicht mehr, wie sie weitermachen sollen, und die Leute haben Angst um ihren Arbeitsplatz.
Es ist einfach unglaublich, wie sich in diesen Tagen unser Leben verändert hat, aber auch unglaublich, wie schnell die Regierung, das Parlament, die Sozialpartner, die Kammern reagiert haben, um auch die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, wie schnell die Covid-Gesetzespakete umgesetzt werden. Alle Mitarbeiter dieser Institutionen arbeiten auf Hochtouren. Mit dem dritten und vierten Gesetzespaket wird noch einmal nachgebessert: Liquidität für Unternehmen, Kampf um jeden Arbeitsplatz, Hilfe bei nicht bezahlbaren Mieten, unbürokratische Stundung von Bankkrediten und Hilfe bei Härtefällen in Familien.
Unglaublich ist auch, wie sehr die Menschen die Maßnahmen mittragen, wie schnell sie sich auf Homeoffice und Homeschooling eingestellt haben. Trotz aller Schwierigkeiten läuft es dank des Engagements der Lehrer, dank der Geduld der Eltern ganz gut. Ich hoffe und wünsche, dass unsere Kinder bald wieder in der Schule lernen und ihre Freunde treffen können.
Im Gemeinderat können wir jetzt Beschlüsse per Umlauf oder Videokonferenz fassen. Wir erleben einen geradezu unglaublichen Digitalisierungsschub.
Unglaublich ist weiters, wie schnell es Hilfsangebote für ältere Menschen gegeben hat, sei es von Vereinen wie bei uns der Landjugend, von Nachbarn oder der Pfarre. Geschäfte haben auf Lieferservice umgestellt, und anstatt lang zu lamentieren, werden für den Alltagsgebrauch kreativ Mund-Nasen-Masken genäht, um die anderen vor unseren Tröpfchen zu schützen.
Ja, die Situation ist schwierig, die Situation ist belastend. Wir sehnen uns nach Normalität, aber wir werden durchhalten. Wir werden gegen das Virus und für ein lebenswertes Leben in diesem Land kämpfen. – Ich wünsche Ihnen alles Gute, frohe Ostern, und bleiben Sie gesund! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.54
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernhard Rösch. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Kollege Schreuder! Es freut mich, dass Sie die evidenzbasierten Daten haben, die andere nicht haben, dass Sie bei den Todesfällen so genau unterscheiden können, obwohl es keine Obduktionen gibt. Das ist aber gar nicht das, worauf ich jetzt betreffend Ihren Redebeitrag hinausmöchte, sondern ich möchte die Grünen dort abholen, wo es ganz einfach um unsere Demokratie geht.
Wir hoffen ja, dass die Krise bald ein Ende finden wird, haben aber einen weiteren Zeitraum bis 31.12. festgelegt und wollen sichergehen, auch für die Bevölkerung, dass wir dann unsere Demokratie vollständig zurückbekommen.
Auf diesen Punkt fokussiert bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche das automatische Außerkrafttreten sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die aufgrund der COVID-19-Krise beschlossen wurden, spätestens zum 31.12.2020 vorsieht.“
*****
Ich denke, jeder aufrechte Demokrat, egal wie die Zugänge zur Bewältigung der Krise sind, müsste sagen: Ja, das tun wir, es ist uns mit der Demokratie ernst! Wir werden es in dieser Hinsicht auch als Abstimmung werten, wie dieser Entschließungsantrag ankommt. Geben Sie uns Sicherheit bezüglich der Rückkehr unserer Demokratie! (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
13.56
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ja, die Herausforderungen in diesen Tagen sind enorm, sie sind vielfältig, und sie sind für manche Bevölkerungsgruppen noch spezieller als für andere. Wer mich kennt, weiß, dass ich mich um eine Bevölkerungsgruppe besonders sorge, und deshalb möchte ich mich auch als Kinder- und Jugendsprecherin der SPÖ im Bundesrat heute besonders mit jenen 1,3 Millionen Menschen beschäftigen, und zwar mit den Null- bis 14-Jährigen, den Kindern und Jugendlichen in diesem Land, und mit ihren Eltern, die in dieser Situation auch besonders gefordert sind.
Wir alle, die wir Kinder im Haushalt haben und mit Kindern zusammenleben, wissen, wie besonders dieser Alltag ist. Wir picken 24 Stunden quasi aufeinander, ob wir wollen oder nicht. Viele von uns machen Homeoffice mit all den technischen Tücken. Wir haben einen Haushalt zu regeln und viel mehr zu kochen als in normalen Zeiten.
Die größeren Kinder stehen vor der Herausforderung, Homeschooling bewältigen zu müssen, auch mit all den Tücken. Da geht es nicht nur um möglicherweise fehlende Endgeräte, sondern auch um die passende Software, den Internetzugang und so weiter. Die, die kleinere Kinder haben, wissen, wie es um deren Bewegungsdrang bestellt ist, aber dazu komme ich später noch.
Sicher ist, dass Frauen in allen Bereichen einen Löwenanteil dieser Arbeit leisten: in der Pflege, aber auch zu Hause, bei der Betreuung, bei der Pflege von Angehörigen, beim Homeschooling. Ein Hoch auf alle Frauen, die in dieser Zeit wieder einmal hervorragende Arbeit machen! (Allgemeiner Beifall.)
All das, was ich bis jetzt beschrieben habe, war noch gewissermaßen der Normalfall in dieser Coronazeit, aber stellen Sie sich vor, es kommen jetzt erschwerende Verhältnisse dazu, beispielsweise: Man ist alleinerziehend und muss das Homeoffice mit Kindern nebenbei jeden Tag meistern. Stellen Sie sich vor, Sie haben Sorgen um Ihren Job oder um Ihren Betrieb, oder Sie sind gar schon gekündigt!
Nur eine kleine Seitenbemerkung: Menschen, die jetzt arbeitslos werden, verlieren auch den Familienbonus. Wir als SPÖ haben immer darauf hingewiesen, wie viele Kinder um diesen Familienbonus umfallen, und jetzt passiert das vermehrt. Alle, die arbeitslos sind, haben auch diesen Familienbonus nicht mehr. Wir haben davor gewarnt. (Beifall bei der SPÖ.)
Stellen Sie sich vor, dass jetzt massive Geldsorgen und Existenzängste dazukommen! Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Partner oder eine Partnerin, mit dem oder der es kriselt! – Wir wissen um die steigende Gewalt in den Familien, darauf müssen wir spezifisch schauen. Stellen Sie sich vor, es gibt beengten Wohnraum und Sie können einander nicht aus dem Weg gehen! Oder stellen Sie sich vor, Sie haben zu Hause Krankheitsfälle oder Pflegepersonen und so weiter und so weiter. Die möglichen Kombinationen, die das Familienleben nun wirklich herausfordernd machen, sind vielfältig. Mein großer Respekt gilt all jenen, die jetzt nicht die Nerven verlieren und versuchen, das trotzdem zu managen, aber auf diese Gruppe müssen wir im Speziellen schauen.
Ich möchte das auch noch aus der Sicht der Kinder selber erläutern, weil das jetzt oft vergessen wird. Es leiden derzeit aber ganz viele Kinder speziell unter dieser Situation: Sie spüren, dass die Gesamtsituation prekär und beängstigend ist. Sie spüren, dass sie sich weniger bewegen können und weniger Freiheiten haben. Sie vermissen ihre Sozialkontakte im Kindergarten beziehungsweise in der Schule. Sie dürfen ihre Freundinnen und Freunde nicht sehen. Viele von ihnen haben Nachteile beim Homeschooling. Das betrifft genau eine Gruppe, die es sowieso schon schwieriger hat, und das wird uns eine sehr lange Zeit verfolgen.
Viele stehen tatsächlich vor einer Gefährdung des Kindeswohls, und darauf müssen wir in den nächsten Wochen ein spezielles Augenmerk haben. Die psychische und physische Gesundheit vieler Kinder steht jetzt auf dem Spiel, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass wir bei allen politischen Maßnahmen, die wir jetzt und in den nächsten Wochen setzen, diese 1,3 Millionen Kinder und Jugendlichen im Auge behalten, denn es geht um deren Zukunft und darum, was uns danach erwartet.
Was bedeutet das also? Was braucht es? – Es braucht im Hinblick auf die Gruppe der Eltern eine Absicherung. Es braucht für Eltern eine Gewissheit darüber, wie lange sie in dieser Situation ungefähr noch ausharren und durchhalten müssen. Es geht darum, auch die Energie einteilen zu können; es braucht da Gewissheit. Es braucht vor allem auch die Gewissheit, dass man den Elternpflichten nachkommen kann, ohne in eine Existenzkrise zu geraten; darauf zu schauen ist ganz wichtig.
Es bräuchte auch eine österreichweite Befreiung von Kindergarten- und Hortbeiträgen. Manche Länder versuchen, das jetzt zu stemmen, aber ich denke, dass es doch auch in Bundesverantwortung liegt, alle Eltern von diesen Betreuungsbeiträgen zu befreien, denn sie können die Einrichtungen derzeit großteils nicht in Anspruch nehmen. Ich denke, auch da muss der Bund jetzt Verantwortung mit übernehmen. Es haben sich alle Träger von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen zusammengeschlossen und gefordert, dass die Elternbeiträge ausgesetzt und die Träger dabei unterstützt werden, das sozusagen zu stemmen.
Abseits davon: Auch die NGOs sind gerade in einer kritischen Situation, auch in diesem Bereich droht ein starker Anstieg der Anzahl der Arbeitslosen in den nächsten Wochen. Wir haben letzte Woche darauf hingewiesen, aber diesbezüglich ist noch nichts passiert.
Was bedeutet das für die Kinder? – Wir müssen sie sozusagen mitdenken. Das ist ein Punkt, den ich auch vermisse. Ich möchte jetzt aber auf ein spezielles Problem hinweisen: Wir wissen von ungefähr 220 000 Kindern und Jugendlichen besonders im städtischen Bereich – man kann sich das quasi als Mitglied der ländlichen Bevölkerung gar nicht so vorstellen –, dass ihr Wohnraum keinen Balkon und keinen Garten hat. Man kann diese Kinder also nicht einfach im Laufe des Tages einmal kurz zum Austoben nach draußen schicken. Allerdings sind wir uns ja wohl alle einig, dass Bewegung für die Gesundheit von Kindern, aber auch für entspannte Verhältnisse zu Hause enorm wichtig ist. Wir wissen aber auch, dass Bewegung und ein Aufenthalt im Freien derzeit nur dann sinnvoll sind, wenn man auch den entsprechenden Abstand wahren kann, denn es geht natürlich auch immer um die Gesundheit und die Nichtansteckung.
Man kann aber nur Abstand zueinander halten, wenn die Flächen groß genug sind. Die Menschen brauchen Platz, damit sie diesen Abstand halten können. Wir wissen aber, dass beispielsweise im Augarten in Wien nur ein kleiner Teil der Gesamtfläche geöffnet ist und die Menschen sich dort naturgemäß drängen, dass aber hinter dem Zaun eine riesige Fläche der Bundesgärten geschlossen ist, und das ist eigentlich absurd!
Dementsprechend möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Korinna Schumann, Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, den Empfehlungen des Gesundheitsministers zu folgen und die Bundesgärten, sowie alle anderen öffentlichen Parkanlagen auch, umgehend ab spätestens Mittwoch, 8. April 2020 (Vorlaufzeit) wieder zu öffnen. Die Bevölkerung soll gerade in den Ballungsräumen die vorhandenen Grünflächen voll umfänglich verfügbar haben, um mit ausreichendem Abstand zueinander das Freie aufsuchen zu können.“
*****
Ich möchte nun aber noch einmal zu den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise zu den angesprochenen 20 Prozent davon zurückkommen, die sich aus verschiedenen Gründen dieses Homeschooling nicht in umfassendem Maß leisten können. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, wir können es uns aber jedenfalls als Gesellschaft nicht leisten, diese Gruppe zurückzulassen. Daher brauchen wir jetzt SchulsozialarbeiterInnen, wir brauchen die LehrerInnen und so weiter.
Es sei nur am Rande erwähnt, dass gerade bei den SchulsozialarbeiterInnen unter Türkis-Blau gespart wurde. Das spüren wir jetzt massiv! Ich weiß nicht, wie viele Schülerinnen und Schüler derzeit auf einen Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin kommen; was diese jetzt stemmen müssen, ist jedenfalls enorm.
Ich möchte einen weiteren Entschließungsantrag zu diesem Thema einbringen:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wir dürfen kein Kind zurücklassen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, umgehend für Klarheit und Planbarkeit für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen zu sorgen. Darüber hinaus wird er aufgefordert, ein Maßnahmenpaket zu schnüren und vorzulegen, das speziell auf jene SchülerInnen abzielt, die in der derzeitigen Ausnahmesituation im Bildungsbereich zurückzufallen drohen. Jede Woche, die hier verstreicht, ist wertvolle Bildungszeit für diese SchülerInnen, die in der gesamten Bildungskarriere kaum wieder aufgeholt werden kann. SchülerInnen auf Basis der Leistung im Rahmen des Heimunterrichts zu benoten und diese durch ‚Sitzenbleiben‘ zu bestrafen wäre unfair. Jede SchülerIn soll daher automatisch berechtigt sein in die nächste Klasse aufzusteigen und durch die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer eine faire Chance erhalten den Lehrstoff aufzuholen.“
*****
Meine Damen und Herren! Es macht einen Unterschied, ob ein Kind zu Hause einen Schreibtisch hat oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob man jederzeit Zugang zu einem Computer mit Internet mit der passenden Software für den Kontakt zum Lehrer oder zur Lehrerin hat oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob die Elternteile in der
Lage sind, das Kind zu unterstützen, ja oder nein, und ob man die nötige Ruhe hat, zu arbeiten, wenn es notwendig ist.
Ein Thema, das uns in der nächsten Zeit massiv fordern wird, ist der Schutz vor Gewalt, und zwar nicht nur von Frauen, sondern auch und vor allem auch von Kindern. Wir wissen jetzt schon, dass bei der Hotline „Rat auf Draht“ die Anzahl der Anrufe um 30 Prozent zunimmt, Tendenz steigend.
In diesem Sinne, sehr geehrte Damen und Herren, appelliere ich dringend an die Mitglieder der Bundesregierung, diese Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen und deren Eltern stärker in den Fokus zu nehmen und bei allen Maßnahmen mitzudenken, denn sonst hätte das ganz fatale Folgen.
Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Gesundheit! (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der FPÖ sowie des Bundesrates Lackner.)
14.08
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Der von den Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wir dürfen kein Kind zurücklassen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dr. Heinz Faßmann zu Wort. Ich erteile es ihm.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Kollegen! Ich habe die Diskussion aufmerksam verfolgt und mich nur wenig durch das Handy ablenken lassen. Ich empfinde es immer als sehr wertvoll, auch andere Meinungen zu hören – ich sage das ganz ohne doppelten Boden –, andere Sichtweisen kennenzulernen, und manchmal lernt man auch etwas dazu.
Herr Leinfellner, wie unterschiedlich die föderale Struktur bei den sicherheitspolizeilichen Kompetenzen der Soldaten und Soldatinnen ist, habe ich vorher nicht gewusst.
Herr Rösch, Sie haben gefragt, warum hier kein Virologe steht. Dazu möchte ich eines sagen: Ich spreche sehr viel mit Virologen und Epidemiologen, sowohl als Kollege von der Universität wie auch als zuständiger Forschungsminister. Deren Befund ist ganz eindeutig: Wenn man so eine Epidemie, eine Pandemie durch die Bevölkerung durchrauschen lässt, dann bewirkt das ein ausgesprochen steiles, exponentielles Wachstum der Infektionen. Bei einer gegebenen Verteilung, die bekannt ist – es ist bekannt, wie viele Personen hospitalisiert werden müssen, wie viel Prozent der Infizierten intensivmedizinische Behandlung benötigen –, weiß man, dass das in kurzer Zeit zum Kollaps des medizinischen Systems führt.
Alle Staaten, die gesagt haben, sie setzen ein bisschen auf die Herdenimmunität – ich erinnere, Boris Johnson hat das gemacht –, haben dann relativ schnell wieder umgeschwenkt; auch Schweden hat seine Strategie etwas eingebremst. Alle Staaten haben gemerkt, sie können das so nicht durchziehen. (Zwischenruf des Bundesrates Rösch.)
Alle Virologen, Epidemiologen und Hygieniker sagen auch: Die Masken sind kein perfekter Schutz, überhaupt nicht, aber sie schützen klarerweise andere vor Tröpfcheninfektionen und reduzieren damit auch die Ansteckungskette.
Ein letzter Satz noch dazu: Mir hat auch die Frage sehr zu denken gegeben, warum Japan mit dieser Pandemie sehr viel besser umgehen kann und ein viel langsameres Wachstum der Fallzahlen hat – na ja, weil die Bevölkerung halt sehr viel mehr Distanz zueinander hält. (Bundesrat Rösch: Ja!) Es gibt sehr viel mehr Disziplin im öffentlichen Bereich, beim Anstellen an der Bushaltestelle und überall sonst, und generell werden im öffentlichen Leben Masken getragen.
Frau Gruber-Pruner, wir beide wissen – wir alle wissen –, dass sich die Schule seit dem 16.3. natürlich extrem verändert hat: Der Unterricht wurde von der Schule nach Hause verlagert. Ich habe großen Wert darauf gelegt, dass die Schulen für einen – je nach Ausdrucksweise – Not- und Journaldienst offen bleiben. Ich halte es nämlich für notwendig, dass genau in solchen Situationen, wie Sie es dargestellt haben, die Schule da ist, auch als eine Insel der Geborgenheit, sodass man vielleicht auch einmal hinausgehen kann.
Der Wechsel hat eigentlich funktioniert – es hätte ja auch ganz anders laufen können. Er hat gut funktioniert, und daher ist es mir auch ein Anliegen, eines zu sagen: Ich danke sehr herzlich den Lehrern und Lehrerinnen, klarerweise den Eltern sowie den Schülern und Schülerinnen für ihre Flexibilität, für ihr Verständnis für diese Situation und auch für den Einsatz bei einer ganz neuen Art und Weise des Lernens. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
Um das zu illustrieren: Wir haben ja dazu aufgerufen, die Schulen auch in der Karwoche offen zu halten, und wir haben das als freiwilligen Aufruf an unsere Lehrerschaft formuliert. Die Zahl derer, die sich freiwillig dazu gemeldet haben, in der Karwoche Unterricht abzuhalten, beträgt etwa 22 000 bis 23 000 Lehrer und Lehrerinnen. (Beifall des Bundesrates Preineder.) So viele werden gar nicht benötigt, aber das zeigt doch, dass die manchmal gebashten Lehrer, die angeblich nur auf ihre großen Ferien schauen, sehr wohl bereit sind, auch etwas für die Gemeinschaft zu tun.
Ich habe aus den bisherigen Erfahrungen, wie Schule Neu funktioniert, dreierlei Dinge gelernt. Erstens: Selbst organisiertes Lernen ist eine wichtige Angelegenheit geworden, denn was jetzt stattfindet, ist zu einem großen Teil selbst organisiertes Lernen.
Zweitens: E-Learning ist wichtig für die individualisierte, selbstbestimmte Form des Lernens und auch für die vertiefte Form des Lernens, aber Schule ist nicht ersetzbar, nicht durch die Eltern und nicht durch den Computer, das ist vollkommen klar. Für die Unterweisung, insbesondere bei neuem Lernstoff, braucht man die Vermittlung der Lehrerinnen und Lehrer.
Drittens: Schule ist klarerweise auch ein sozialer Ort, an dem Konflikte ausgetragen werden, aber auch Freundschaften geschlossen werden. Das alles ist bei dieser Art des individualisierten Lernens von zu Hause aus nicht möglich.
Zum Thema der heutigen Sitzung: Sie stimmen ja hoffentlich dem Paket des 3. COVID-19-Gesetzes zu. Dieses enthält eine Reihe von Verordnungsermächtigungen für mich, und manche Zeitungen haben geschrieben, der Bildungsminister wolle immer mächtiger werden – überhaupt nicht! Ich will nicht mächtiger werden, sondern ich will einfach dieses Schuljahr gut abschließen und das nächste Schuljahr gut beginnen. Ich möchte, dass Schule unter veränderten Bedingungen wieder möglich ist, und dazu brauche ich bestimmte Handlungsmöglichkeiten, etwa, dass ich bestehende Stichtage festlegen kann. Ich möchte, dass diese Art des elektronischen Unterrichts, der sogenannte ortsungebundene Unterricht, der im Gesetz gar nicht vorgesehen ist, eine rechtliche Legitimierung erfährt oder dass im Bedarfsfall vielleicht so etwas wie ein Ergänzungsunterricht stattfinden kann.
Ich bitte Sie, auch der Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds zuzustimmen. Ich meine, das ist eine wichtige Angelegenheit für jene Eltern, die
vollkommen unverschuldet Stornogebühren zahlen müssen, weil mehrtägige Veranstaltungen abgesagt worden sind; wir werden da Abhilfe schaffen.
In diesem Paket, dem Sie hoffentlich zustimmen werden, sind auch Verordnungsermächtigungen für mich im Bereich der Hochschulen enthalten. Es geht auch da im Wesentlichen um Terminsetzungen, etwa bei der Frage, wann das Studienjahr endet. Wenn es notwendig ist, dass wir dieses Studienjahr im Einvernehmen mit den Universitäten um eine Woche, um zwei Wochen verlängern, kann ich das dann tun.
Es geht auch darum, dass ich so etwas wie den Einsatz im Rahmen zivilgesellschaftlichen Engagements mit entsprechenden ECTS – also Credit Points, quasi Noten, wenn Sie so wollen – auf der Universität belohnen darf. All das, meine ich, sind wichtige Angelegenheiten.
Als Forschungsminister animiere ich derzeit klarerweise auch unsere klugen Forscher und Forscherinnen und fordere sie auf, an dem zu forschen, was jetzt ganz wesentlich ist, nämlich an einem Therapeutikum gegen Covid-19 und auch an den Möglichkeiten einer Impfung. Wir werden Covid-19 auf lange Sicht nicht durch Ausgangsbeschränkungen und viele andere dieser Maßnahmen besiegen können, sondern wir werden es durch vermehrte Forschung in diesem Bereich schaffen. Es gibt da einige hoffnungsvolle Ambitionen und Forschungsansätze, ich bin da sehr optimistisch.
Ich danke auch den Kollegen an der Universität für ihren Einsatz im Bereich der Prognostik, der Epidemiologie und der Virologie. Ich weiß, sie testen und entwickeln ihre Konzepte auch am Wochenende.
Mein letzter Satz: Ich weiß, dass ich vom Gesetzgeber immer nur geliehene Macht erhalte, und ich weiß, was das bedeutet. Seien Sie versichert, dass ich mit großer Umsicht mit dieser geliehenen Macht umzugehen verstehe. Fragen Sie mich in drei Monaten und Sie werden sehen, dass ich mein Versprechen eingehalten habe. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
14.18
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić. Ich erteile es ihr.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Wir befinden uns in Woche drei nach Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen in Österreich. Wir als Bundesregierung haben zahlreiche Maßnahmen getroffen, und auch die letzten zwei Covid-19-Pakete enthalten zahlreiche Maßnahmen, um uns alle bestmöglich vor dieser Coronakrise, vor dem Coronavirus zu schützen.
Diese Maßnahmen haben aber auch viele massive Auswirkungen auf unseren Alltag: Viele Menschen haben ihre Jobs verloren, viele sind in Kurzarbeit, viele Geschäfte haben geschlossen. Für uns alle, für einen jeden von uns stellt sich die Frage: Wie organisieren wir unser alltägliches Leben, um uns einerseits besser vor diesem Virus zu schützen und andererseits doch irgendwie mit dieser Krise zurechtzukommen und zu überleben?
Sehr geehrte Damen und Herren, eines kann ich Ihnen versprechen: Wir alle werden auch diese Krise gemeinsam überwinden, denn jeder Einzelne packt an.
An dieser Stelle möchte ich auch jedem, der sich an diese Maßnahmen hält, und allen, die mithelfen, dass wir gemeinsam diese Krise überstehen, meinen herzlichen Dank aussprechen.
Ich möchte, um aus dem Justizbereich zu sprechen, auch einen Teil der Gesellschaft ansprechen, der hin und wieder in Vergessenheit gerät und der auch mit anpackt, näm-
lich die Insassinnen und Insassen der Justizanstalten, die angefangen haben mitzuhelfen, indem sie diese Masken (eine Mund-Nasen-Schutzmaske in die Höhe haltend) herstellen. Das sind selbst genähte Baumwollmasken, die wiederverwendbar sind, die man auch waschen kann und jetzt in den unterschiedlichen Justizanstalten produziert werden. Derzeit sind es 14 Justizanstalten, in denen ungefähr 3 000 Masken pro Woche hergestellt werden. Ich hoffe, dass bald auf 5 000 umgestellt werden kann. Das sind also keine in China hergestellten Masken, sondern Masken, die in Österreich in österreichischen Justizanstalten hergestellt werden. (Zwischenruf des Bundesrates Dim.)
An dieser Stelle möchte ich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizanstalten, die tagtäglich zur Arbeit gehen, um diese kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten, einen großen Dank aussprechen. Sie helfen in dieser schwierigen Situation mit, dass in den Justizanstalten auch weiterhin alles gut funktioniert und diese kritische Infrastruktur auch weiterhin aufrechterhalten bleibt. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie lange diese Krise andauern wird. Ich weiß allerdings, dass viele Menschen in Österreich Angst haben. Sie haben Angst, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Miete zahlen werden, sie haben Angst, dass sie ihre Kredite nicht zahlen können, und sie haben Angst, weil sie unsicher sind, wie es jetzt weitergeht. Deswegen möchte ich kurz ein paar Maßnahmen schildern, die wir im Justizpaket ausgearbeitet haben, die notwendig und wichtig sind, um in diesen unsicheren Zeiten den Menschen diese Angst zu nehmen.
Wir haben versucht, eine wirtschaftlich und sozial verträgliche Lösung zu finden. Wir haben uns deswegen insbesondere den Wohnungsbereich angeschaut, denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und das gilt insbesondere in Krisenzeiten. Wenn Mieterinnen und Mieter aufgrund der Einschränkungen wegen der Coronakrise zwischen dem 1. April und dem 30. Juni in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten kommen, weil sie ihre Jobs verloren haben oder in Kurzarbeit sind, weil ihre Geschäfte geschlossen sind, dann wird das Nichtzahlen der Miete kein Kündigungsgrund sein. Sie können für diese drei Monate die Miete stunden, der Vermieter kann sie in dieser Zeit wegen dieses Mietausfalls nicht kündigen. Man hat dann bis Ende des Jahres Zeit, die Mietrückstände zurückzuzahlen.
Darüber hinaus finden in dieser Zeit keine Delogierungen und keine Räumungen statt, denn es ist klar, dass in dieser Zeit niemand eine neue Wohnung finden kann und auch die Vermieter in dieser Zeit keinen neuen Mieter finden können. Mietverhältnisse, die befristet sind und jetzt während der Coronakrise enden, werden auch gesetzlich abgesichert. Für die MieterInnen und Vermieter wird per Gesetz die Möglichkeit geschaffen, Vereinbarungen zu treffen und diese Mietverträge kurzzeitig zu verlängern.
Meine Damen und Herren, mir ist bewusst, dass diese Regelungen nicht alle Bereiche aufgreifen. Ich wurde oftmals mit der Kritik konfrontiert, warum wir diese Regelung nicht nur für gewerbliche Vermieter geschaffen haben. Für Mieter, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, ist es aber unerheblich, ob der Vermieter gewerblich vermietet oder ob das eine einzelne Person ist, die die Wohnung vermietet. Daher haben wir uns dafür entschieden, alle, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, gleich zu behandeln und für alle Personen, die wegen der Coronakrise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die Möglichkeit geschaffen, die Mieten für drei Monate zu stunden.
Wir haben aber auch an all jene, die derzeit Kredite laufen haben, gedacht, denn auch sie können in finanzielle Schwierigkeiten geraten und deshalb vielleicht keine Kreditrate zahlen. Daher haben wir uns mit den Banken geeinigt und eine Lösung gesetzlich festgeschrieben, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Kreditraten für diese drei Monate nicht gezahlt werden müssen.
Des Weiteren: Wenn Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten sind, erwachsen ihnen aus den vertraglichen Bestimmungen sehr oft horrende Verzugszinsen, und sie müssen auch sehr oft Inkassokosten tragen. Hin und wieder, insbesondere in der Baubranche, sind Konventionalstrafen – auch sehr hohe Konventionalstrafen – vorgesehen. Da aufgrund der Coronakrise niemanden eine Schuld daran trifft, dass er derzeit in Zahlungsschwierigkeiten ist oder Bauvorhaben nicht rechtzeitig zu Ende geführt werden können, haben wir uns dazu entschlossen, vertraglich vereinbarte Verzugszinsen auf ein gesetzliches Niveau abzusenken und auf Inkassokosten sowie auf Konventionalstrafen für einen Bauverzug oder für andere Verträge, die jetzt nicht erfüllt werden können, zu verzichten.
Darüber hinaus haben wir uns in der Justiz überlegt, was wir machen können, um es den Menschen zu erleichtern, den Zugang zum Gericht zu finden. Wir wissen nämlich, dass es, sobald die Krise vorbei ist, die eine oder andere Streitigkeit vor Gericht geben wird. Deshalb setzen wir die Erhöhung der Gerichtsgebühr, die jetzt anstehen würde, für dieses Jahr aus.
Im Gesellschaftsrecht gibt es auch Verbesserungen und Vereinfachungen, denn wir wissen, dass gemäß dem Gesellschaftsrecht Aufsichtsratssitzungen und Vorstandssitzungen stattzufinden haben. Da haben wir die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, dass Versammlungen, die stattzufinden haben, auch über Videokonferenzen oder andere geeignete, sichere Kommunikationswege stattfinden können. Bei den Notaren haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, dass diese auf einem Telekommunikationsweg notarielle Beglaubigungen erstatten können.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich können wir in vielen Fällen nicht die Unsicherheit nehmen, die die Menschen in dieser ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Situation spüren. Ich hoffe aber, dass wir es zumindest in diesen Teilbereichen schaffen, den Menschen die Angst, die sie derzeit in dieser unsicheren Situation haben, zu nehmen.
Nochmals möchte ich mich bei allen Beamtinnen und Beamten in meinem Haus, aber auch in allen anderen Ministerien bedanken, die auch die letzten Wochenenden durchgearbeitet haben, um so schnell wie möglich auch dieses Gesetzespaket auf den Weg zu bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, diese Maßnahmen, die den Menschen eine kleine Sicherheit in diesen unsicheren Zeiten geben, finden heute auch bei Ihnen Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
14.28
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile es ihm. – Bitte.
Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Sehr geehrtes Präsidium! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Die Arbeitslosenzahlen in Europa und vielen anderen Ländern der Welt steigen enorm und erreichen historische Höchststände. In Österreich werden demnächst 600 000 Menschen arbeitslos sein.
Auch das Ausmaß an Kurzarbeit, von der derzeit 250 000 Personen in Österreich betroffen sind, wird weiterhin steigen. Das Arbeitsmarktservice gerät an seine Kapazitätsgrenzen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS für ihren unglaublichen Einsatz in den letzten Wochen bedanken.
(Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.) Sie stellen mit ihrer Arbeit sicher, dass Zigtausende Menschen, die jetzt von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ihre Geldleistung bekommen, und sie bearbeiten Tausende Anträge auf Kurzarbeit. Sie leisten in dieser Zeit einen ganz wichtigen Beitrag. Es freut mich daher sehr, dass wir heute 500 Planstellen mehr für das AMS beschließen werden. Des Weiteren wird die Kurzarbeit weiter attraktiviert und es wird verhindert, dass jemand in der Zeit der Coronakrise vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe fällt.
Ich möchte mich nun einer großen Personengruppe widmen, die in mehrfacher Hinsicht von den Auswirkungen der Covid-Krise betroffen ist, das sind die Frauen. Sie sind mehrfach betroffen: Sie arbeiten vielfach in Branchen, die wirtschaftlich besonders stark betroffen sind, wie zum Beispiel im Tourismus oder in der Gastronomie; sie tragen unser Gesundheits- und Pflegesystem – ein Bereich, der derzeit stark beansprucht ist und in dem das Risiko, sich selbst zu infizieren, ungleich höher ist –; sie sitzen vielfach an den Kassen der Supermärkte oder sorgen dafür, dass Regale gefüllt sind und setzen sich auch dabei einem höheren persönlichen Risiko aus; sie tragen die Hauptlast zu Hause – Stichwort Homeschooling oder Pflege – und sind stärker von häuslicher Gewalt betroffen.
Diese Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen, ein joviales Danke reicht da nicht. Die Covid-Krise zeigt schonungslos die Schwachstellen und Ungerechtigkeiten unseres Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftssystems auf, so auch die geschlechterspezifischen Ungleichheiten. Ein Danke ist zu wenig, es ist hoch an der Zeit, endlich klare Schritte zu setzen, welche die geschlechterspezifischen Ungleichheiten beim Einkommen, bei der Arbeitsteilung und bei der Chancengleichheit verringern.
Die Krise zeigt viele Schwachstellen auf, so auch im Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittelsicherheit. Die großen Supermarktketten stellen sich jetzt als die Retter der Menschen in Bezug auf die Versorgung mit Lebensmitteln dar. – Ja, aber woher kommen diese Lebensmittel? Wer produziert sie? Ich selbst bin Gemüsebauer, und in den nächsten Tagen steht die Salaternte an. Meine Familie macht das seit 30 Jahren, und heuer wird es das erste Mal sein, dass ich den Salat einzeln in Plastik verpackt liefern muss, ganz einfach deshalb, weil die Genossenschaft, an die ich liefere, den Großteil an einen bestimmten Einzelhandelskonzern liefert, der ganz einfach darauf besteht, dass der Salat einzeln in Plastik verpackt anzuliefern ist. Umweltpolitisch ist das ein Wahnsinn, umweltmedizinisch ist das ein Unsinn, und arbeitstechnisch ist es für mich ein zusätzlicher Aufwand, den ich nun vor dem Hintergrund, dass ich heuer erstmals keine Erntehelfer bekommen werde – es würde auch ohne Plastikverpackerei schwierig werden, eine Lieferung zustande zu bringen –, bewältigen muss.
Der Gemüseanbau ist ein Bereich, in dem in Österreich keine Eigenversorgung gegeben ist, aber auch in anderen Bereichen ist das nur auf den ersten Blick so. Sieht man sich zum Beispiel die Situation im Bereich Schweinefleischproduktion an, so ist es doch in Wahrheit so, dass da eine massive Abhängigkeit von Eiweißfuttermitteln aus Übersee gegeben ist. Es ist klar absehbar, dass es da zu Engpässen kommen wird.
Im Bereich der Fleischverarbeitung ist die Lage aktuell so, dass mehr als die Hälfte der Arbeitskräfte fehlen und es keinen inländischen Ersatz gibt, denn diese Arbeitsbedingungen sind für viele Menschen unvorstellbar. Österreichische Rinder werden derzeit nicht mehr abgeholt und verbleiben auf den Höfen. Kurz: Wir haben ein Agrarsystem, das auf eine Massen- beziehungsweise Überproduktion zu Dumpingpreisen, auf ein Billiglohnsystem mit prekären Beschäftigungsverhältnissen und auf eine große Abhängigkeit von Futtermitteln aus dem Ausland aufgebaut ist. (Ruf bei der FPÖ: Sie sind in der Regierung!)
Gewusst haben wir das schon lange, jetzt wird es nur noch deutlicher, dass dieses System nicht krisenfest ist und die Ernährungssouveränität in Österreich nicht gegeben
ist. Vielleicht wäre es ja hilfreich, wenn es einmal zwei oder drei Wochen lang kein Fleisch zu kaufen gäbe, vielleicht braucht es das, um ein dringend notwendiges Umdenken in der Agrarpolitik zu erreichen.
Es wurde heute sehr oft davon gesprochen, dass es darum geht, den Shutdown zu beenden und die Wirtschaft wieder hochzufahren. Es sollte jedoch nicht so ablaufen, dass wir zu business as usual zurückkehren. Die Coronakrise zeigt uns deutlich auf, wie ungerecht, instabil und verletzlich unser Wirtschaftssystem ist. – Das ist aber kein Naturgesetz, das lässt sich ändern. Politik ist dazu da, Dinge nicht einfach hinzunehmen, sondern sie gegebenenfalls zu ändern. Ändern wir sie, indem wir mehr Gerechtigkeit, mehr Sicherheit und mehr Nachhaltigkeit schaffen!
Ich bringe noch einen Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 2 ein:
Antrag
gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR
der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 2
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.“
*****
Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.35
Vizepräsident Michael Wanner: Der Antrag ist genügend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck. Ich erteile es ihr. – Bitte.
Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In den letzten Wochen und auch in der heutigen Debatte ist die aktuelle Situation immer wieder mit einem Marathon verglichen worden. Als großer Sportfan bleibe ich gerne bei diesem Vergleich. Ich möchte mir aber vielleicht eine etwas andere Facette herausgreifen.
Spitzensport, sportliche Höchstleistungen sind für mich immer auch mit großen Comebacks verbunden. Wie solche Comebacks gelingen können, das haben gerade die heimischen Sportlerinnen und Sportler immer wieder gezeigt. Ich denke da zum Beispiel sofort an eines der größten Comebacks der österreichischen Sportgeschichte, an Hermann Maier, an Nagano 1998, als er am Weg zum fast sicheren Abfahrtsgold so plötzlich abgehoben ist. Genau so, meine Damen und Herren, ist auch uns in den vergangenen Wochen durch einen Virus, der eine Pandemie ausgelöst hat und der – wir haben es heute schon gehört – alleine in Europa Zigtausende Todesopfer fordert, der Boden unter den Füßen weggezogen worden. Der höchst erfolgreiche Weg der hei-
mischen Wirtschaft ist durch Corona ganz jäh unterbrochen worden. Der Alltag, wie wir alle in Österreich ihn kennen und schätzen, hat sich von einer Sekunde auf die andere verändert. Das ist wichtig und das ist notwendig zum Schutz der Bevölkerung, denn jetzt zählt vor allem die Gesundheit.
Auch bei Hermann Maier – wenn Sie sich erinnern – war damals die erste Frage: Ist er gesund? Hat er das unbeschadet überstanden? Gleichzeitig hat ihn, glaube ich, auf seinem Weg zurück der Fokus auf das Comeback, auf die Frage, wann er wieder ganz oben am Siegespodest stehen wird, während seiner Genesung extrem gepusht.
Ich bin überzeugt, dass wir neben allen Anstrengungen zur Eindämmung des Coronavirus jetzt auch diesen Fokus auf das Comeback brauchen. So ein Comeback müssen wir für Österreich, für unsere heimische Wirtschaft und für uns alle schaffen, und daran müssen wir jetzt auch mit vollster Kraft arbeiten.
Wie aber kann uns so ein Comeback gelingen? – Es braucht Klarheit, es braucht einen Plan, es braucht ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Ich bin froh und dankbar, dass die österreichische Bundesregierung – allen voran unser Bundeskanzler Sebastian Kurz – von Anfang an so klar agiert hat und uns alle so souverän und so sicher durch diese Krise führt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
Ich möchte an dieser Stelle aber auch einen großen Dank an alle Unternehmerinnen und Unternehmer aussprechen, die jetzt selbst mit vielen Unsicherheiten konfrontiert sind. Viele von ihnen führen aber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese Krise, geben ihnen gerade jetzt Sicherheit. Ein besonderer Dank gilt den 12 000 Unternehmen, die sich für Coronakurzarbeit statt für Kündigung entschieden haben und damit 280 000 Arbeitsplätze in Österreich sichern. Danke an das AMS für die rasche Abwicklung und danke an Sie alle, dass wir damit die Voraussetzungen schaffen, um nach der Krise auch wieder rasch hinaus starten zu können.
Ich bin auch froh und dankbar, dass wir hier im Parlament so geschlossen agiert haben. Wir beschließen heute bereits das dritte Maßnahmenpaket, und es ist wieder eine Summe, ein Bündel an Maßnahmen, die wir beschließen werden. Vieles ist schon angesprochen worden. Ich möchte ganz besonders noch auf den Coronahilfsfonds hinweisen, mit dem wir Unternehmen und Branchen, die diese Krise besonders trifft, mit Garantien, mit Betriebskostenzuschüssen unterstützen.
Ich möchte auch an den Härtefallfonds erinnern, den wir heute faktisch aufstocken werden. Damit ist eine rasche, unbürokratische Hilfe für alle EPUs, für Kleinstbetriebe, für neue Selbstständige, aber auch für die Landwirtschaft sichergestellt. Die erste Phase dieses Härtefallfonds wurde bereits höchst erfolgreich abgewickelt: Mehr als 111 000 Anträge sind eingegangen, 92 Prozent davon sind heute, eine Woche später, bereits erledigt, und über 90 Millionen Euro wurden bereits an die Empfänger überwiesen. Ein großer Dank gilt dafür auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftskammer. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Comeback ist nie die Leistung eines Einzelnen, es ist immer ein gemeinsamer Kraftakt, und es ist nur dann möglich, wenn wir ein absolutes High-Performance-Umfeld schaffen. Deswegen hängt die Frage, wie uns das Comeback gelingen kann, von uns allen ab: Kaufen Sie beim Bäcker, beim Fleischer, beim Gemüsehändler! Bestellen Sie im regionalen Onlineshop! Freuen Sie sich – und diese Zeit wird wieder kommen – auf den nächsten Friseurtermin, auf den Besuch in Ihrem Lieblingsgeschäft! Unterstützen Sie gerade jetzt die Wirtschaft vor Ort, denn Regionalität nützt nicht nur der Umwelt, sie schafft auch Versorgungssicherheit für uns alle im Land.
Für viele heimische Unternehmen ist nicht nur die aktuelle Zeit eine große Herausforderung, es werden nicht nur die kommenden Wochen eine Herausforderung sein,
sondern auch die nächsten Monate. Sie brauchen uns. Nur gemeinsam können wir die österreichische Wirtschaft wieder so stark machen, wie sie vor dieser Krise war.
Damit sind wir schon beim dritten Punkt: Damit ein erfolgreiches Comeback gelingen kann, braucht es Durchhaltevermögen, und ich finde, da hilft es zu wissen, für wen man durchhält. Für mich persönlich sind es meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Landesklinikum Baden-Mödling. Ich habe jahrelang erlebt, mit wie viel Professionalität, mit wie viel Herzblut sie arbeiten, und ich weiß, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsbetriebe auch jetzt das Beste für uns geben. Sie sind für uns da, bleiben wir für sie zu Hause! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.42
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile es ihm. – Bitte.
Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Hohes Präsidium! Frau Minister! Herr Minister! Frau Mag.a Zeidler-Beck, Sie haben von einem Comeback gesprochen. Es wäre eigentlich ganz einfach: Machen Sie es einfach möglich, dass diejenigen, die jetzt durch die Krise arbeitslos geworden sind, ein Comeback feiern können! Sie könnten bei den Anträgen heute mitstimmen, damit Arbeitslose eine Erhöhung des Arbeitslosengelds erhalten. So könnten Sie für ein Comeback sorgen, für unsere Menschen, die das wirklich brauchen. Ich denke, das wäre jetzt wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte Ihnen, Herr Minister Faßmann, danken, dass Sie die Disziplin der Japaner erwähnt haben. Natürlich möchte ich als österreichischer Politiker, als burgenländisches Mitglied des Bundesrates mich auch bei allen Österreicherinnen und Österreichern bedanken, die in den letzten Wochen mehr als diszipliniert waren und diese Maßnahmen, die wir im Bundesrat und im Nationalrat beschlossen haben, mitgetragen und umgesetzt haben.
Eigentlich sind wir der österreichischen Bevölkerung zu Dank verpflichtet, den Pensionisten, den Eltern und vor allem – und das hat Frau Mag. Daniela Gruber-Pruner vorher im Zusammenhang mit dem Öffnen der Parks erwähnt – den Kindern, den Jugendlichen, die nach draußen drängen, vor allem hier in Wien. Ein großes Dankeschön und vielleicht einmal einen Applaus für unsere Kinder, die so fleißig durchhalten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP.)
Frau Minister Zadić, Sie haben vorher die Möglichkeit von Stundungen erwähnt. Es ist sicher nicht unwichtig, dass man drei Monate die Miete nicht zahlen muss, dass man sie stunden kann, aber natürlich muss man auch an das Nachher denken, dann müssen die betroffenen Menschen diese Mietbeträge bis zum Ende des Jahres, innerhalb von sieben, acht Monaten, bezahlen. Das wird für viele keine Kleinigkeit werden und das betrifft genau diese Menschen, die ich vorher erwähnt habe – die Arbeitslosen –, die Menschen, die es eigentlich brauchen. Vielleicht kann man sich diesbezüglich noch Gedanken darüber machen, wie man das noch verbessern kann.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in einer Krise, alle Expertinnen, alle Experten im Gesundheitsbereich bestätigen das, darüber brauchen wir ja nicht mehr zu streiten. Wir müssen aber jetzt aufpassen, dass dieses Gesundheitsproblem nicht in eine Katastrophe mündet, was den sozialen Bereich betrifft. Ich habe mir die Arbeitslosenzahlen von ganz Österreich ausheben lassen. Wir hatten seit 1946 noch nie so eine hohe Arbeitslosigkeit bei uns in Österreich. Ich möchte das heute auch in der Länderkammer in einem Zeitraffer vorbringen und nehme einen Zeitraum von einem Jahr, von März 2019 bis März 2020, her: Vorarlberg plus 79,1 Prozent, Tirol plus 199 Prozent, Salzburg plus 138,5 Prozent, Oberösterreich plus 71 Prozent, Kärnten plus 67,6 Pro-
zent, Steiermark plus 90,9 Prozent, Niederösterreich plus 50,7 Prozent, Wien – ist noch am besten dran, kann man sagen – plus 38,9 Prozent und Burgenland plus 61,5 Prozent.
Warum sage ich das? Es zeigt eigentlich, wie prekär die Situation ist. Wir alle hier sind in einer besonderen Situation, Sie als Minister, ich als Bundesrat, die vielen Nationalräte. Wir sollten jetzt wirklich an die Menschen denken, die unsere Unterstützung und vor allem diesen Schulterschluss brauchen, für den wir gemeinsam sorgen werden, auch heute wieder sorgen werden: Wir als Sozialdemokraten werden auch beim dritten Covid-19-Paket wieder dabei sein.
Und warum ist das wichtig? Die Menschen haben eben Mietkosten, sie haben Betriebskosten zu zahlen, Kleinunternehmer haben sehr, sehr viel zu bewältigen in dieser Zeit. Wir müssen aber auch zuversichtlich sein, wir dürfen das nicht zu negativ sehen, wir müssen wirklich zuversichtlich in die Zukunft schauen und auch die Gedanken nach vorne spinnen.
Als burgenländisches Mitglied des Bundesrates ist es mir erlaubt, in einem Zeitraffer zu skizzieren, was das Burgenland in dieser kurzen Zeit umgesetzt hat: Schon am 17.3. haben wir im Burgenland ein Paket beschlossen, mit dem wir Klein- und Mittelbetriebe unterstützen. Wir haben sichergestellt, dass die Pflege und die Betreuung im Burgenland gesichert sind. Sie kennen die Situation in Nickelsdorf: 50 Kilometer Stau auf der Autobahn, und wir hatten kein Abkommen mit Ungarn. Das ist durch Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf gelungen. Sie haben sich dafür eingesetzt, dass die Pflegekräfte – wir reden hier von ein paar Tausend Pflegekräften im Burgenland – nach Österreich einreisen können.
Bereits am 19.3. haben wir ein Sorgentelefon eingerichtet, unmittelbar nach Beginn der Krise. Wir haben den Pflege- und Betreuungsbedarf gesichert. Wir haben gesagt – was die Frau Magistra (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Zeidler-Beck!), ja, genau, vorher schon erwähnt hat –, wir sollten hier einkaufen, wir sollten regional kaufen. Wir sollten uns auch Gedanken machen, dass jene, die ihre Steuern hier bezahlen, Unternehmer, die hier ihre Steuern bezahlen, jetzt auch unsere volle Unterstützung haben. Und wir sollten uns überlegen, ob Onlinehändler – ich sage es einmal ganz klar heraus – wie Amazon, die nichts für den Staat zahlen, überhaupt eine Berechtigung haben, hier zu sein. Das gehört einmal ganz laut gesagt. Wir müssen unsere Unternehmer, unsere kleinen Unternehmer unterstützen, besonders jetzt und auch nach der Krise. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Auch die Kommunen setzen sich ein. Ich darf für mein Heimatbundesland sprechen und sagen, dass die Kommunalsteuern gestundet werden, man wird auch die Kommunalsteuern in die Länge strecken. Deshalb ist es jetzt ganz wichtig, dass wir auf unsere Gemeinden nicht vergessen. Daher hoffe ich heute im Besonderen – ich habe mir vorher die Liste durchgesehen, es sind einige Bürgermeister von der ÖVP und auch von der FPÖ da –, dass Sie bei diesem Entschließungsantrag, den ich jetzt einbringen werde, auch mitgehen werden, damit Städte und Gemeinden abgesichert sind. Im Herbst wird es so weit sein, dass Schwierigkeiten eintreten werden, es werden durch diese Lage finanzielle Engpässe eintreten. Wir wollen ein Hilfspaket schnüren, um unsere Gemeinden und unsere Städte zu unterstützen, und werden klarerweise auch dafür heute eine namentliche Abstimmung fordern. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat ehestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung zum Budget für 2020 im April diesen Jahres, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem der Bund den Gemeinden die sinkenden Ertragsanteile und die reduzierten Einnahmen aus der Kommunalsteuer abgilt, damit die vollständige Aufrechterhaltung der Gemeindeleistungen für die ÖsterreicherInnen und Österreicher in der Krise und der anschließenden Phase der wirtschaftlichen Erholung finanziert werden kann.“
*****
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Bleiben Sie gesund! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
14.50
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Klubvorsitzender Karl Bader. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie diese Sitzung via Livestream oder ORF mitverfolgen! Es ist die dritte außerordentliche Sitzung des Bundesrates im Zusammenhang mit der Coronakrise, die wir heute abhalten, in der wir Unterstützung für die Maßnahmen der Regierung leisten wollen. Es ist eine Sitzung in einer Zeit, wie wir sie sonst nicht kennen. Wir sind mitten in der größten Krise der Zweiten Republik. Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es so eine Situation noch nie.
Ich möchte zwei Vorbemerkungen an den Beginn stellen. Die erste gilt all jenen, die hin und her argumentieren, was Rechtsstaatlichkeit und Demokratie betrifft. Es ist klar und deutlich – das möchte ich vor allem den Kollegen der FPÖ sagen –: Dieses Land Österreich ist ein Rechtsstaat, hat eine funktionierende Demokratie, gerade auch in dieser Krise und über diese Krise hinaus. Das ist etwas, worauf wir stolz sein können, und die Bevölkerung hat auch großes Vertrauen in die Maßnahmen der Regierung und auch dahin gehend, wie sie jetzt in dieser Situation umgesetzt werden.
Die zweite Vorbemerkung, die ich machen möchte – der Herr Bundesminister hat mich ein bisschen zu dieser Vorbemerkung hingeführt –, ist: Es geht nicht um mehr Macht für die Regierung, es geht nicht um mehr Macht für den Bundeskanzler, für die Mitglieder dieser Bundesregierung. Glauben Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Herr Bundeskanzler und alle Mitglieder dieser Bundesregierung wären heilfroh, müssten nicht alle diese gesetzlichen Maßnahmen in einem Tempo beschlossen und umgesetzt werden, das wirklich inferior ist! Viel lieber würde man sich der Umsetzung des Regierungsübereinkommens widmen, und diese Maßnahmen sind in diesem Regierungsübereinkommen von Türkis-Grün überhaupt nicht enthalten. – Das nur als Vorbemerkungen.
Positiv, meine Damen und Herren, ist natürlich, dass jetzt zu bemerken ist, dass die Steigerungsrate der Infizierten in dieser Republik geringer geworden ist. Daher sage ich auch von meiner Seite ein Danke an alle Österreicherinnen und Österreicher, die mit der Umsetzung der Maßnahmen dazu beigetragen haben, dass wir diese Krise vorerst einmal besser als andere Länder um uns herum haben bewältigen können.
Jetzt geht es natürlich darum, durchzuhalten. Wir sind noch lange nicht über den Berg. Es ist der Vergleich mit einem Tunnel schon genannt worden. Es wird noch einige Maßnahmen brauchen, und die sollen wir natürlich jetzt auch mit dieser großen Disziplin umsetzen. Die dramatischen Entwicklungen in anderen Staaten – Italien ist ein Nachbarland, an dem wir das ganz, ganz deutlich sehen –, in den USA, in Russland oder auch in Indien, wo so viele Menschen unter Quarantäne sind, zeigen deutlich, dass es nicht zum Spaßen ist. Die Eile, die jetzt manche an den Tag legen, um Geschäfte und Schulen rasch wieder zu öffnen, wäre durchaus falsch. Das möchte ich hier auch anmerken, denn eine zweite Welle von Infizierungen könnte noch viel schlimmer werden.
Es ist klar, dass das oberste Prinzip und die oberste Priorität in dieser Situation die Gesundheit der Menschen, der Bevölkerung ist. Es geht ganz einfach nicht darum, in dieser Situation Regierung und Opposition auszuspielen. Ich habe schon Verständnis für Argumentarien der Opposition, ich habe Verständnis für Ideen, die Sie einbringen. Es geht aber nicht um euch, es geht nicht um uns, es geht nicht um Regierung und es geht nicht um Opposition. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Meine Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Gesundheit der Menschen! Das ist unsere Leitlinie – und sonst überhaupt nichts! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Regierung macht genau das, was die Menschen in dieser Situation erwarten, sie übernimmt Verantwortung für die Menschen und sie nimmt die Sorgen der Menschen ernst. Wenn ich nur die Arbeitslosenquote anspreche: Da wird viel geleistet. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Ofner und Schumann.) Dabei sind auch die Sozialpartner in der Zusammenarbeit gut unterwegs und haben da auch vieles auf den Weg gebracht. Das muss auch deutlich gesagt werden. Eines ist auch klar – Herr Bundesminister Blümel hat es vor Kurzem auch gesagt –: Es gibt kein Land, in dem so viele Maßnahmen, so viele Unterstützungsleistungen auf den Weg gebracht werden wie in Österreich. Das ist Verantwortung, wie wir sie in Österreich leben, und das ist die Verantwortung, die die Regierung übernimmt. Das ist die Verantwortung, die wir gemeinschaftlich hier in diesem Hohen Haus und die viele Menschen draußen in der Wirtschaft übernehmen, um die notwendigen Infrastruktureinrichtungen sicherzustellen.
Es geht heute auch nicht darum, Schuldzuweisungen zu machen. Es geht auch nicht um Verschwörungstheorien und es geht schon gar nicht um politisches Kleingeld. Ich bin gestern auf ein Posting aufmerksam geworden, das ein freiheitlicher Nationalrat aus meinem Wahlkreis auf Facebook gepostet hat und das mich gerade in dieser Situation eigentlich entsetzt hat. Das muss man sich ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und Herren – das gehört sich nicht! Ich zitiere: Arbeitslose Menschen pro Verstorbenem: 10 000. – Zitatende. Das ist unerträglich, das ist widerwärtig!
Folgendes muss und möchte ich auch noch in Richtung FPÖ anmerken: Kollege Rösch ist hier gestanden und hat von hü und hott gesprochen. (Bundesrat Rösch: Stimmt ja! Maske rauf, Maske runter ...! Test, nicht Test! Was ist das sonst?) – Nein, bitte! Der Zickzackkurs, den die Freiheitlichen in dieser Krise fahren, ist eigentlich unerträglich. Wir haben am 13.3. Klubobmann Kickl gehört, der von einem völligen Shutdown gesprochen und diesen gefordert hat. Jetzt ist Ihr Parteiobmann Hofer derjenige, der ab Montag alle Schulen und Geschäfte wieder öffnen möchte. (Bundesrat Rösch: Das war ja ein Monat vorher! Das war ein Monat vorher!) – Das ist ein Zickzackkurs, und diesen Zickzackkurs brauchen wir nicht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, geschlafen hat in dieser Situation keiner, das möchte ich hier auch anmerken. (Vizepräsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)
Als Bürgermeister möchte ich auch noch zwei Themen, die heute von der Beschlussfassung betroffen sind, ansprechen. Das eine ist die Tatsache, dass die Gemeinderäte
als Kollegialorgane in den Gemeinden jetzt ermächtigt werden, ihre Sitzungen auch per Umlaufbeschluss oder Videokonferenz abzuhalten. Videokonferenzen sind deswegen besonders wichtig, weil es ja einige Punkte wie die Budgetfragen gibt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht abgehandelt werden dürfen. Wir schaffen da Handlungsspielraum für die Gemeinden, obwohl die Bürgermeister eine besondere Notfallkompetenz haben. Sich in dieser Situation mit dem Gemeinderat abzustimmen ist aber sicherlich eine gute Entscheidung.
Das Zweite ist eine Ermächtigung für die Bezirkshauptmannschaften, die Bürgermeister zu informieren. Wenn es Coronainfizierte gibt, die eine besondere Notwendigkeit haben, versorgt zu werden – gesundheitlich oder auch mit Lebensmitteln –, dann soll es auch eine entsprechende Informationsmöglichkeit geben. Ja, wir – die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister draußen – sind jetzt auch in dieser Situation jene, auf die sich die Menschen verlassen können. Wir sind die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in dieser Krise, wie auch bei vielen anderen Katastrophen. Da gibt es eine hohe Vertrauensbasis, und es ist natürlich auch klar, dass diese von allen verantwortungsvoll wahrgenommen wird. Dafür möchte ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen heute sehr herzlich Danke sagen.
Zum Schluss möchte ich noch einen Entschließungsantrag einbringen; er ist allen Fraktionen zugegangen.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht,
1. den Personalstand beim Arbeitsmarktservice rasch um bis zu 500 Planstellen aufzustocken,“ – (Bundesrat Rösch: Das hättet ihr sowieso machen müssen!) – „damit diese außerordentlichen Belastungen bewältigt werden können,
2. ein zinsenloses Moratorium zumindest bis Ende des Jahres für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Strom-/Gaslieferungen vorzusehen.
3. sicherzustellen, dass Zeiten der COVID-19-Krise bei der Berechnung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes sowie des Berufsschutzes und des Einkommensschutzes nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz außer Betracht bleiben.“
*****
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Ich glaube auch, abschließend feststellen zu können, dass es unbeschreiblich ist, was in kürzester Zeit in diesem Land in dieser Situation auf den Weg gebracht wurde. Mein Dank geht an alle, die dafür einen Beitrag geleistet haben. Ich darf heute auch im Namen der ÖVP-Fraktion anmerken, dass wir keinen Einspruch gegen die Gesetzesvorlagen erheben werden (Bundesrätin Schumann – erheitert –: Genau!) und natürlich die entsprechende Zustimmung erteilen werden. – Bleibts gesund, alles Gute und ein herzliches Glückauf! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
15.01
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Bader, Schumann und Schreuder, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann. – Ich erteile es Ihnen, Frau Fraktionsvorsitzende.
Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! In den letzten Wochen haben wir etwas ganz Besonderes erlebt. Wir leben in einem Land, dessen Bevölkerung unglaublich solidarisch ist, wenn es darum geht, sich gegenseitig zu schützen. Wir halten Abstand, aber gleichzeitig wollen wir auch, dass niemand, der uns braucht, alleingelassen wird.
Noch einmal möchte ich betonen, dass es die Heldinnen und Helden des Alltags sind, die uns ein Stückchen Normalität für unser Leben zurückgeben und dieses Land am Laufen halten. Ihr enormer Einsatz in der Krise – das ist eindeutig erkennbar – lässt auch den Wert von Arbeit neu definieren. Angehörige von Berufen, die schlecht bezahlt sind, oft unter enormen Arbeitsbelastungen ausgeführt werden müssen und in der Vergangenheit nicht die Wertschätzung erfahren haben, die ihnen wirklich gebühren würde, deren Arbeit ist jetzt für uns überlebenswichtig. Für die ArbeitnehmerInnen reicht das alleinige Aussprechen eines Dankes nicht aus. Wir werden über angemessene Bezahlung, gesunde Arbeitsbedingungen und strukturelle Verbesserungen in den Branchen reden müssen.
Größte Anerkennung darf ich den Beschäftigten des AMS zollen und sie genauso den Beschäftigten der Gewerkschaften und der Arbeiterkammern für ihre Leistung, ihren Einsatz, ihr Serviceangebot für die ArbeitnehmerInnen und ihren Kampf für den Erhalt jedes einzelnen Arbeitsplatzes aussprechen. Das verdient große Anerkennung. – Vielen, vielen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
280 000 Menschen konnten wir mit der Coronakurzarbeit helfen, ihre Arbeitsplätze konnten mit diesem tollen Konzept gerettet werden. An die Arbeitgeber sei wirklich noch einmal appelliert, dieses sehr attraktive Kurzarbeitsmodell zu wählen.
Zugleich erleben wir – und wir haben es heute schon oft gehört, aber es muss immer wieder wiederholt werden – die größte Arbeitslosigkeit seit 1946. Die unfassbare Zahl von 562 222 Arbeitslosen und der Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 12,2 Prozent machen extrem betroffen. Innerhalb von zwei Wochen haben fast 200 000 Menschen ihre Arbeit verloren. Das sind 200 000 Einzelschicksale.
Jetzt brauchen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeit unverschuldet verloren haben, unsere Unterstützung. Schauen wir uns an, wer vor allem arbeitslos geworden ist: Es sind die Menschen in der Gastronomie, im Tourismus, diejenigen, die am Bau oder in der Logistik tätig waren, und viele junge Menschen. Es sind Beschäftigte, die häufig unter erschwerten Bedingungen und zu kleinem Geld arbeiten. Für sie bedeutet diese Arbeitslosigkeit eine doppelte Armutsfalle. Niedrige Gehälter und eine Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes von nur 55 Prozent, das ist für viele jetzt nicht zu schultern. Wir dürfen diese Menschen nicht im Stich lassen.
Daher bringen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Regierung auffordern, das Arbeitslosengeld zu erhöhen. „Koste es, was es wolle“ – dieser Spruch des Bundeskanzlers hat für die Wirtschaft gegolten. Jetzt muss er auch für die arbeitslosen Menschen gelten. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Antrag lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 ein.
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen, der Bezug der aktuellen Leistung um die Dauer der Krise, mindestens jedoch bis 31.12.2020 verlängert wird und zusätzlich ein ‚COVID-19-Ausgleich‘ für Arbeitslose in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird. Dieser Zuschlag soll über die Finanzämter, bei denen alle Daten aller Erwerbstätigen vorhanden sind, automatisch, also ohne formale Antragstellung ausgezahlt werden.
Die Arbeitsministerin wird weiters aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass der Personalstand beim Arbeitsmarktservice rasch um bis zu 500 Planstellen aufgestockt wird, damit diese außerordentlichen Belastungen bewältigt werden können.“
*****
Wir müssen gerade jetzt für die verzweifelten Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, etwas zum Besseren verändern. Deshalb ist dieser Antrag auch so wichtig, und daher werden wir diesen Antrag auch namentlich abstimmen lassen.
Lassen Sie mich noch einen wichtigen Punkt erwähnen – Kollege Schachner hat es bereits gesagt –: Es wird jetzt zwar die Freistellung von Risikogruppen geregelt, aber es ist ein Pferdefuß dabei, und wenn man zu sehr sich selbst für die Regelung der Dinge lobt, dann muss man schon sehen, wo die Pferdefüße sind. Jetzt sind sie bei der Thematik in Bezug auf die Personengruppe, die ausgenommen ist, nämlich jene, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, zu finden. Diese Menschen haben keine Chance, freigestellt zu werden.
Bitte sagen Sie mir, was man der Pflegekraft, die schwer zuckerkrank ist, eigentlich zur Risikogruppe gehört und die Freistellung bräuchte, sagen soll. Soll man ihr sagen, sie hat keine Chance, weil sie zur kritischen Infrastruktur gehört? – Das kann es doch wohl nicht sein! Das ist keine gute Regelung, da muss nachgebessert werden.
Gleichzeitig – auch das hat Kollege Schachner bereits angesprochen – braucht es einen umfassenden Kündigungsschutz. Jetzt definierte Risikogruppen haben nach Ende der Krise – das wissen wir alle – eine wesentlich geringere Chance am Arbeitsmarkt als andere, die nicht als solche definiert werden. Das heißt, sie brauchen einen umfassenden Kündigungsschutz. Das muss unbedingt geregelt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Ich ersuche Sie ganz dringend auch für die schwangeren Frauen, die jetzt sehr mit Unsicherheit, wie es mit ihrer Situation weitergeht, belastet sind, zu einer Regelung zu kommen, sodass man ihnen die Möglichkeit zu einem vorzeitigen Mutterschutz gibt. Sie sollen dann selbst entscheiden, ob sie weiterarbeiten wollen oder nicht, wenn es für sie möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten. Sie brauchen diesen vorzeitigen Mutterschutz, da muss nachgebessert werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Starke Schultern müssen mehr tragen, hat Willy Brandt einmal sinngemäß gesagt. In der jetzigen Krise merken wir, diese starken Schultern hat nur der Sozialstaat – jener solidarische Staat, den wir alle tragen. Es sind also auch unsere Schultern, und diese
sind stark genug, damit wir jenen, die jetzt nicht die volle Last tragen können, einen Teil dieser Last abnehmen. Dazu gehört ein starkes öffentliches Gesundheitssystem. Mit diesem begegnen wir der Krise weit besser als jene Staaten, die ihre öffentliche Gesundheitsversorgung totgespart oder in private Hände gelegt haben. Ein gutes öffentliches Gesundheitssystem und ein funktionierender Sozialstaat kosten Geld, ohne Zweifel. Es ist auch darüber nachzudenken, wie jene mit sehr großem Vermögen ihren Beitrag in der Krise und nach der Krise leisten können.
Jetzt von Sparpaketen zu reden ist völlig fehl am Platz. Vielmehr gilt es, für die Zeit nach der Krise Mut zu machen und Fördermaßnahmen zum Ankurbeln der Wirtschaft anzukündigen. Es gilt, Zuversicht zu stiften – Zuversicht, die man im Zusammenhang mit einem anderen, von der Regierung vernachlässigten Thema gleich wieder verlieren könnte.
Eines unserer Nachbarländer hat sich diese Woche von der parlamentarischen Demokratie verabschiedet. Ungarn wird seit Montag per Dekret regiert. Das Parlament ist ausgeschaltet. Es ist empörend, dass unser Bundeskanzler, der ja selbst Außenminister war und bis heute regelmäßig besten Kontakt zu den sogenannten Visegrádstaaten pflegt, keine klaren öffentlichen Worte dazu gefunden hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir befinden uns in einer der schwierigsten Krisen, die wir in der jüngsten Geschichte bewältigen mussten, das heißt aber nicht, dass im Windschatten von notwendigen Maßnahmen unsere demokratischen Grundsätze und Freiheitsrechte ins Wanken geraten dürfen. Unsere Demokratie ist ein zartes Pflänzchen, das jeden Tag zu pflegen und zu schützen ist. Aktuell scheint es in besonders großer Gefahr zu sein. Da dürfen wir nicht wegschauen.
Lassen Sie mich noch einmal die Zuversicht bemühen! Es wird einen Tag nach der Krise geben, und dieser Tag wird der entscheidende sein, wenn wir auf diese schwere Zeit zurückschauen. Die täglichen Aufrufe zum Durchhalten an die Österreicherinnen und Österreicher werden von den Menschen in bewundernswerter Weise umgesetzt. Es geht aber nun darum, zu erklären, was die Zukunft bringt.
Wir sagen: Es braucht jetzt eine schrittweise und eine kalkulierbare Rückkehr zur Normalität, auch wenn sie noch länger eine neue Form einer bisher noch nicht gekannten Normalität sein wird. Der Weg dazu kann nicht mit einem Datum festgelegt werden, das wissen wir. Es muss aber für alle erkennbar und transparent nachvollziehbar sein, wie die Schritte gesetzt werden – nicht nur mit scheibchenweiser Ankündigungsrhetorik in Pressekonferenzen –, damit aus dem Durchhaltevermögen das entsteht, was uns letztlich gemeinsam stark für die Zukunft macht: die Zuversicht.
Ich bitte Sie, bleiben Sie gesund – und: ein herzliches Glückauf! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
15.12
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Schilchegger. – Ich erteile es Ihnen, Herr Bundesrat.
Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Zuseher daheim, die uns via Livestream folgen! – Herr Kollege Bader, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, da man Ihre Ausführungen nicht ganz so stehen lassen kann.
Sie haben gemeint, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Österreich funktionieren. – Das ist sicher richtig. Sie haben gesagt, „die Bevölkerung hat [...] großes Vertrauen in die Maßnahmen“. – Ja, die Umfragen bestätigen Sie darin. Und Sie haben auch hier wieder gesagt, „es geht nicht um Regierung und [...] Opposition“. – Das würde stimmen, wenn Sie den nationalen Schulterschluss, den Sie ausgerufen haben, auch tatsächlich ernst nehmen würden. (Beifall bei der FPÖ.)
Da sind wir wieder bei genau diesem Punkt, den ich in diesem Gremium schon wiederholt angesprochen habe, nämlich bei der großen Diskrepanz zwischen dem, was die Österreichische Volkspartei sagt, und dem, was sie tut.
Sie nehmen den Unternehmern den so wichtigen Entschädigungsanspruch aus dem Epidemiegesetz weg, Sie versprechen zugleich, den Unternehmern rasch und unbürokratisch zu helfen. Sie versprechen Fördermaßnahmen und stellen sich in Pressekonferenzen hin und sagen: Es wird allen geholfen!
Die Realität zeigt genau das Gegenteil: Ja, die Unternehmer können schon einen Antrag stellen, aber bitte, sie dürfen im vorigen Jahr nicht zu viel verdient haben, sonst gibt es leider keine Förderung; sonst gibt es das, was es nach dem Epidemiegesetz zwingend, als Rechtsanspruch gegeben hätte, für dieses Unternehmen leider nicht. Ach so, ja: Wie bitte, Sie haben zu wenig verdient? – Na ja, zu wenig dürfen Sie natürlich auch nicht verdient haben! Also wehe, Sie haben im letzten Jahr einen Verlust gemacht, dann fallen sie natürlich auch durch die Förderrichtlinien Ihres Härtefallfonds.
Meine Damen und Herren, das war von Anfang an abzusehen: Diese Entwicklung, dass die Wirtschaftskammer, die von der ÖVP dominiert ist, bürokratisch agiert, dass die Richtlinien, die ihr Finanzminister vorgibt, ebenso überbürokratisch sind, war für jeden gelernten Österreicher abzusehen. Daher haben wir von Anfang an, auch schon beim ersten Gesetzespaket zu Covid-19, gesagt: So kann es nicht sein! Wir müssen einen Abänderungsantrag stellen, um den Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz aufrechtzuerhalten! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben diesem Paket dann dennoch zugestimmt, weil wir ebenso gesagt haben: Es steht nicht dafür, dieses Gesamtpaket, in dem auch wichtige Maßnahmen dabei sind, abzulehnen! – Stichwort: Erweiterung der Kurzarbeit. Das ist ganz klar. Da sind wir dann in einer Gesamtabwägung natürlich dafür gewesen, trotzdem zuzustimmen. Dennoch haben wir, wie viele andere Österreicher auch, darauf vertraut, dass das alles durch Ihre Förderzusagen abgefangen wird. – Gar nichts ist abgefangen worden, meine Damen und Herren, gar nichts ist abgefangen worden! (Beifall bei der FPÖ.)
Bis heute haben die Unternehmer und Arbeitnehmer in diesem Land keine Rechtssicherheit. Die Formulare, die auszufüllen sind, sind nicht nur überkompliziert, sondern sie ändern sich auch täglich. Da wundert es nicht, dass viele Unternehmer die Reißleine gezogen haben und die Menschen einmal in die Arbeitslosigkeit geschickt haben – womöglich mit einer Wiedereinstellungszusage, die verbindlich sein kann oder auch nicht. Sie haben aber vielfach die Kurzarbeit, die ihnen ermöglicht wurde, nicht angenommen. Die Unternehmen haben auch keine Planungssicherheit, weil es für das, was die Regierung an Maßnahmen vorgenommen hat, kein Enddatum gibt und weil sich das tagtäglich ändert.
Jetzt können Sie vielleicht sagen: Na ja, wir sind in einem Krieg, wir sind in einer großen Krise, da weiß man natürlich noch nicht, was der nächste Tag so bringt! Wir tun einmal von Tag zu Tag! – Das mag schon so sein, das ist auch eine durchaus militärische Denkweise, dass man sagt: Na gut, die Lagebeurteilung ist natürlich ständig neu durchzuführen! – Das ist schon richtig. Die Lagebeurteilung muss man auch jeden Tag neu durchführen; dennoch könnten Sie den Menschen aber reinen Wein einschenken.
Sie könnten Ihre Experten, auf die Sie vertrauen, nach denen Sie Ihre Politik ausrichten, hierherholen und könnten jetzt schon Kriterien definieren, nach denen für jeder-
mann ersichtlich ist: Wenn diese Kriterien eingehalten werden, wenn sich alle Österreicher an diese Maßnahmen halten, wenn bestimmte Kennzahlen erfüllt sind, werden wir diese Maßnahmen binnen einer Woche aufheben. – Daran könnten sich die Österreicher einmal orientieren. Stattdessen wählen Sie den autoritären Weg des Zuckerlverteilens, Sie machen den Menschen Angst und sagen: Es wird alles noch viel schlimmer werden!, und: Vertraut auf uns!, und: Wir machen das schon richtig! – Das ist diese unredliche Politik, die wir hier anprangern.
Weil Sie gesagt haben, Ihre Leitlinie sei Gesundheit und sonst überhaupt nichts, über alles andere können wir später reden, es gehe heute nicht um Schuldzuweisung, sondern Ihre Leitlinie sei die Gesundheit: Na gut, dann schauen wir uns einmal an, was die Leitlinie und dieses oberste Prinzip der Gesundheit, dem Sie sich da verschrieben haben, ist.
Schon im Februar hat Dominik Nepp, der Landesparteiobmann der FPÖ in Wien, gefordert, dass Einreisesperren vorgenommen werden, weil der Coronavirus eine ganz schwere Bedrohung ist; bereits im Februar – nein, entschuldigen Sie, bereits Ende Jänner, am 26. Jänner. Das kann man in einer Presseaussendung nachlesen. Bereits Mitte Februar gab es Presseaussendungen – von Kickl, Hofer und vielen anderen freiheitlichen Funktionären –, die darauf hingewiesen haben.
Was hat Gesundheitsminister Anschober, der Gesundheitsminister Ihrer Bundesregierung, da gemacht? – Er hat gesagt: Nein, wir sind hier gut vorbereitet! Es gibt überhaupt keinen Grund zur Panik! – Er hat beschwichtigt, hat gesagt: Bitte, die Influenza ist viel gefährlicher! Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht einen Grippevirus einfangen, aber den Coronavirus haben wir im Griff, das ist kein Problem! – So viel dazu, wer wirklich die Gesundheit der Österreicher in den Vordergrund stellt.
Ich möchte mir nicht vorstellen, was gewesen wäre, hätte man ein bisschen auf die Freiheitlichen gehört, hätte man schon früher Einreisesperren verhängt, hätte man schon früher erste Quarantänemaßnahmen gesetzt – vor allem auch in Ischgl, das ja bekanntlich ein Tiroler Problem und auch ein Problem Ihres Landeshauptmanns Platter war. Er hat gemeinsam mit dem Gesundheitsminister die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation umgedreht und hat gesagt: Das ist alles kein Risikogebiet! Wir tun jetzt einfach einmal so weiter, und die Seilbahnen sollen bitte erst Tage später und Wochen später sperren! – Das ist das ursprüngliche Anfangsversäumnis, das sich gerade bei so einer Epidemie und in so einer Gesundheitskrise wie der jetzigen ganz fatal ausgewirkt hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt sind wir gezwungen, meine Damen und Herren, wochenlang auszuhalten, um das einzudämmen, was man womöglich am Anfang im Keim hätte ersticken können. Wir alle haben leider keine Glaskugel (Bundesrat Preineder: Wie alle Länder Europas!), wir wissen natürlich nicht, ob das alles ausreichend gewesen wäre, aber bezeichnend ist schon eines: Wir Freiheitlichen waren ganz am Anfang schon dabei und haben immer gesagt: Wir müssen etwas gegen diesen Coronavirus tun! Wir müssen die Grenzen schützen, Grenzen dichtmachen, Quarantänemaßnahmen einführen!
Sie haben sich blind gestellt und auf stur geschaltet, und jetzt auf einmal kommen irgendwelche Experten daher, und nun folgen Sie diesen Leitlinien der Experten. Da haben Sie auch zuerst gesagt: Schutzmasken bringen überhaupt nichts, bitte keine Schutzmasken! – Jetzt auf einmal ist das das Gebot der Stunde. Das ist der Zickzackkurs, den wir anprangern.
Wenn Sie schon sagen: Das stimmt alles nicht, die Freiheitlichen waren gar keine Vorreiter!, dann frage ich mich schon, warum Zeitungen wie „Der Standard“ – ich meine, das ist jetzt nicht gerade ein FPÖ-Parteiblatt – am 24. März ganz groß schreiben – Titel –: „Die FPÖ und das Coronavirus: Einsamer Mahner oder Panikmacher? Die Oppositionspartei“ – gemeint ist die FPÖ – „scheint das Ausmaß der Corona-Krise als
Erste erkannt zu haben.“ – Das ist also die Berichterstattung, die uns dafür zumindest einen Punkt gibt. Es geht natürlich nicht um Punkte, da haben Sie schon recht, aber wenn Ihnen die Gesundheit so wichtig ist, dann halte ich Ihnen jetzt vor, warum Sie dann nicht schon im Februar diese Leitlinie gefahren sind.
Es wird dann in ein paar Monaten ja um etwas anderes gehen. Da wird es dann wirklich darum gehen: Wie bringen wir die Wirtschaft wieder in Gang? Welche Maßnahmen setzen wir? Wie bringen wir den Arbeitsmarkt wieder in Gang? Wie geben wir den Leuten wieder das – sozusagen – normale Leben zurück, das sie auch verdient haben? In diesem Zusammenhang werfe ich Ihnen auch vor, dass Sie das genau jetzt, da es wichtig wäre, diese Maßnahmen für die Wirtschaft zu setzen und ihr wieder Planungssicherheit zu geben, unterlassen. Das können Sie nämlich auch mit diesem Paket wieder nicht gewährleisten.
Sehr geehrte Frau Justizminister, Sie sprechen davon, dass Sie mit diesem Gesetzespaket gewährleisten, dass die Mieten für alle gesichert sind, dass man Mieten stunden kann und dass es keine Mietzahlungen gibt. Was die Unternehmer und die Geschäftsraummieten betrifft, treffen Sie keine wie immer geartete Klarstellung. Da sagen Sie: Das regelt ohnehin schon das ABGB, da ist eine angemessene Mietzinsminderung vorgesehen! Darauf verlassen Sie sich sozusagen. – Der Stand der Rechtsanwälte bedankt sich recht herzlich, Frau Justizminister, denn wir werden betreffend jedes einzelne Unternehmen vor den Gerichten ausfechten müssen, wie viel Prozent Mietzinsminderung wirklich angemessen sind. Da lassen Sie die Unternehmer im Stich, und zwar sowohl die Vermieterseite als auch die Mieterseite, weil keine Rechtssicherheit hergestellt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist nur eine von vielen Maßnahmen, die Sie wieder vergessen haben. Ich sehe mich schon in einer Woche wieder bei einer Sondersitzung, in der wir wieder ein Riesenpaket beschließen werden, in dem alle möglichen Maßnahmen zusammengewürfelt sind, und in der Sie wieder sagen werden, dass das alles eben jetzt ganz wichtig sei. Zeit haben Sie gehabt, aber Sie haben die Zeit nicht genutzt, und deswegen sage ich noch einmal: Meine Damen und Herren, wir brauchen Vordenker, keine Spätzünder! (Heiterkeit des Bundesrates Seeber.)
Sie haben den Vertrauensvorschuss, den wir Ihnen gegeben haben, nicht verdient, weil Sie im Nationalrat unsere freiheitlichen Abänderungsanträge, die sinnvoll und begründet waren, wieder einfach ignoriert haben; daher brauchen Sie sich auch nicht zu wundern, wenn wir diesem heutigen Gesetzespaket, das wiederum durchwachsen ist, einige gute Maßnahmen und einige schlechte Maßnahmen enthält, erstmals nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
15.21
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt. Da doch eine Vielzahl von Anträgen vorliegt und damit die Damen und Herren von der Bundesratskanzlei das ordentlich vorbereiten können, werde ich die Sitzung jetzt für ein paar Minuten unterbrechen.
*****
(Die Sitzung wird um 15.22 Uhr unterbrochen und um 15.33 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Ich darf mich an dieser Stelle sehr, sehr herzlich bei den Damen von der Bundesratskanzlei für die ständige Servicierung und Arbeit für uns bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. Covid-19-Gesetz, 402/A und 115 der Beilagen sowie 10291/BR der Beilagen.
Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wahrung der Grundrechte“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (283/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ausweitung und Harmonisierung der Befugnisse im Assistenzeinsatz“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (284/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Keine Preistreiberei beim täglichen Einkauf!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (285/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „‚Reparaturpaket Wirtschaftʼ zur Bewältigung der Covid-19-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (286/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (287/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wir dürfen kein Kind zurücklassen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführerin in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Wortmeldungen.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin um den Aufruf der BundesrätInnen in alphabetischer Reihenfolge.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Miesenberger geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Die Stimmabgabe ist beendet. Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen nochmals kurz die Sitzung.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.42 Uhr unterbrochen und um 15.44 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ bei 35 abgegebenen Stimmen 20 „Ja“-Stimmen und 15 „Nein“-Stimmen.
Der Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen ist somit angenommen. (288/E-BR/2020)
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Appé;
Bernard;
Dim;
Grimling, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kaske, Kovacs;
Leinfellner;
Novak;
Ofner;
Pisec, Prischl;
Reisinger, Rösch;
Schachner, Schererbauer, Schilchegger, Schumann;
Wanner.
Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:
Auer;
Bader, Berger-Grabner;
Eder-Gitschthaler;
Hirczy, Holzner;
Kaltenegger, Kornhäusl;
Lackner;
Miesenberger;
Preineder;
Ringer;
Schreuder, Seeber;
Zeidler-Beck.
*****
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Bader, Schumann, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (289/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführerin in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Wortmeldungen.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin um den Aufruf der BundesrätInnen in alphabetischer Reihenfolge. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Miesenberger geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Die Stimmabgabe ist damit beendet.
Ich unterbreche wieder die Sitzung zur Auszählung der Stimmen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.48 Uhr unterbrochen und um 15.49 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Ich nehme jetzt die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ bei 35 abgegebenen Stimmen 20 „Ja“-Stimmen und „15“ Nein-Stimmen.
Der Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen ist somit angenommen. (290/E-BR/2020)
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Appé;
Bernard;
Dim;
Grimling, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kaske, Kovacs;
Leinfellner;
Novak;
Ofner;
Pisec, Prischl;
Reisinger, Rösch;
Schachner, Schererbauer, Schilchegger, Schumann;
Wanner.
Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:
Auer;
Bader, Berger-Grabner;
Eder-Gitschthaler;
Hirczy, Holzner;
Kaltenegger, Kornhäusl;
Lackner;
Miesenberger;
Preineder;
Ringer;
Schreuder, Seeber;
Zeidler-Beck.
*****
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz, 403/A und 116 der Beilagen sowie 10292/BR der Beilagen.
Der gegenständliche Beschluss enthält Verfassungsbestimmungen, die der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um
ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls.
„Tagesordnungspunkte 1 und 2:
Die Bundesräte Josef Ofner, Korinna Schumann Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zum Tagesordnungspunkt 1 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (Beilage 1/2).
Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA ein.
Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA ein, der gemäß § 43 Abs. 4 GO-BR in seinen Kernpunkten erläutert und verteilt wird.
Die Bundesräte Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA ein.
Die Bundesräte Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA ein.
Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/I). Dieses Verlangen wird zurückgezogen.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 2 den Antrag,
1. gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (Beilage 2/1).
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA ein.
Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/II).
Die Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/11 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/12 EA ein.
Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/III).
Abstimmungen:
Zu TOP 1:
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA wird in namentlicher Abstimmung bei abgegebenen Stimmen: 35
mit Ja-Stimmen: 20
und Nein-Stimmen: 15
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung [...].
Der Entschließungsantrag Beilage 1/11 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/12 EA wird in namentlicher Abstimmung bei abgegeben Stimmen: 35
mit Ja-Stimmen: 20
und Nein-Stimmen: 15
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung [...].
Zu TOP 2:
Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmenmehrheit),
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung zwei Anfragen, 3758/J-BR/2020 und 3759/J-BR/2020, eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Ich wünsche Ihnen allen schöne Ostern, und bitte bleiben Sie gesund!
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 15.58 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |