Stenographisches Protokoll
71.
Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 7. Juli 2004
71. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 7. Juli 2004
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 7. Juli 2004:
9.00 – 16.37 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (Chemikaliengesetz-Novelle 2004 – ChemGNov 2004)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 285/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Position Österreichs zur EU-Chemikalienpolitik-Reform
3. Punkt: Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltmanagementgesetz 2001 geändert wird
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
6. Punkt: Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert wird
7. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse
8. Punkt: Bericht über den Antrag 423/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden
9. Punkt: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (24. KFG-Novelle)
11. Punkt: Bericht über den Antrag 385/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 2 |
12. Punkt: Bericht über den Antrag 422/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz und das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird
16. Punkt: Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen
17. Punkt: Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
18. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden
20. Punkt: Bericht über den Antrag 64/A (E) der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften
21. Punkt: Bericht über den Antrag 416/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert werden
22. Punkt: Bericht über den Antrag 417/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird
23. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz – GSpG) geändert wird (424/A)
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Inhalt
Nationalrat
Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens von Bundespräsident Dkfm. Dr. Thomas Klestil ............................................................................................................................... 16
Mitteilung des Präsidenten Dr. Andreas Khol betreffend Wahrnehmung der Funktionen des Bundespräsidenten durch das Präsidium des Nationalrates gemäß Artikel 64 B-VG 16
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 3 |
Mandatsverzicht der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Rudolf Nürnberger und Mag. Ulrike Sima sowie Ausscheiden des Abgeordneten Anton Wattaul aus dem Nationalrat .............. 17
Angelobung der Abgeordneten Markus Fauland, Dr. Richard Leutner, Dr. Elisabeth Hlavac und Dr. Dieter Böhmdorfer ................................................................................................. 17
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 17
Geschäftsbehandlung
Unterbrechungen der Sitzung ............................................................................... 17, 60
Antrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 430/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufgehoben wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 8. Juli 2004 zu setzen – Annahme ................... 19, 126
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 20
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 18
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 18, 126
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (Chemikaliengesetz-Novelle 2004 – ChemGNov 2004) (566 d.B.) ......................................................................................................................................... 20
2. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 285/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Position Österreichs zur EU-Chemikalienpolitik-Reform (567 d.B.) ........................................................................................................................ 20
3. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (503 d.B.): Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (568 d.B.) ........... 20
4. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltmanagementgesetz 2001 geändert wird (569 d.B.) ................................... 20
Redner:
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 21
Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 21
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 4 |
Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................... 21
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ............................................................................................. 22
Petra Bayr ..................................................................................................................... 22
Dipl.-Ing. Hannes Missethon ....................................................................................... 23
Heidemarie
Rest-Hinterseer ....................................................................................... 23
Klaus Wittauer .............................................................................................................. 23
Gerhard Steier .............................................................................................................. 24
Norbert Sieber .............................................................................................................. 25
Katharina Pfeffer .......................................................................................................... 25
Ing. Josef Winkler ......................................................................................................... 26
Anton Heinzl ................................................................................................................. 26
Dipl.-Ing. Klaus
Hubert Auer ....................................................................................... 26
Karl Dobnigg ................................................................................................................. 27
Christoph Kainz ............................................................................................................ 27
Bundesminister
Dipl.-Ing. Josef Pröll ........................................................................ 28
Walter Schopf ............................................................................................................... 28
Georg Oberhaidinger ................................................................................................... 29
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 566 und 569 d.B. ........................................... 29
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 567 d.B. ....................................................... 29
Genehmigung des Staatsvertrages in 568 d.B. ............................................................. 29
5. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (562 d.B.) ............................ 30
Redner:
Mag. Elisabeth
Scheucher-Pichler ............................................................................. 30
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 31
Barbara Rosenkranz .................................................................................................... 32
Sabine Mandak ............................................................................................................. 33
Astrid Stadler ................................................................................................................ 34
Mag. Melitta Trunk ....................................................................................................... 34
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 35
Karl Öllinger .................................................................................................................. 36
Barbara Riener ............................................................................................................. 37
Mag. Elisabeth
Grossmann ........................................................................................ 37
Mares Rossmann ......................................................................................................... 38
Anna Franz .................................................................................................................... 39
Mag. Ruth Becher ........................................................................................................ 40
Silvia Fuhrmann ........................................................................................................... 40
Gabriele Binder ............................................................................................................ 41
Nikolaus Prinz ............................................................................................................... 41
Staatssekretärin
Ursula Haubner ............................................................................... 42
Gabriele
Heinisch-Hosek ............................................................................................. 42
Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 43
Ridi Steibl ...................................................................................................................... 44
Dr. Robert Rada ............................................................................................................ 44
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Schulfahrtbeihilfe für Lehrlinge – Ablehnung ............................. 34, 45
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 45
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 5 |
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d.B.): Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert wird (578 d.B.) .......................................... 45
7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (537 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse (579 d.B.) ................................................................................................ 45
8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 423/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (580 d.B.) ............................................................................................ 45
Redner:
Kurt Eder ....................................................................................................................... 46
Mag. Karin Hakl ............................................................................................................ 46
Dr. Evelin
Lichtenberger ............................................................................................. 47
Klaus Wittauer .............................................................................................................. 49
Gerhard Reheis ............................................................................................................ 51
Werner Miedl ................................................................................................................. 52
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 52
Markus Fauland ............................................................................................................ 53
Anita Fleckl ................................................................................................................... 54
Dipl.-Ing. Mag.
Roderich Regler ................................................................................. 54
Anton Heinzl ................................................................................................................. 55
Staatssekretär Mag.
Helmut Kukacka ....................................................................... 56
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ............................................................................................. 58
Hermann Gahr .............................................................................................................. 59
Christoph Kainz ............................................................................................................ 59
Johann Rädler .............................................................................................................. 60
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend unumgänglich nötige Übergangs- und Begleitmaßnahmen zur beabsichtigten Errichtung eines Brenner-Basistunnels – Ablehnung 49, 62
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 578 und 580 d.B. ........................................... 61
Genehmigung des Staatsvertrages in 579 d.B. ............................................................. 61
9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über
die Regierungsvorlage (196 d.B.): Europäisches Übereinkommen über die
internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen
(ADN) samt Verordnung und Erklärung (577 d.B.) ................................................................... 62
Redner:
Peter Marizzi ................................................................................................................. 62
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ................................................................................. 63
Klaus Wittauer .............................................................................................................. 64
Franz Xaver Böhm ....................................................................................................... 64
Dr. Evelin
Lichtenberger ............................................................................................. 65
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................... 66
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ............................................. 66
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 6 |
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (557 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (24. KFG-Novelle) (581 d.B.) ......................... 66
11. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 385/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird (582 d.B.) ............................................................................ 66
12. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 422/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (583 d.B.) ................................................... 67
Redner:
Kurt Eder ....................................................................................................................... 67
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 68
Werner Miedl ................................................................................................................. 68
Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch ............................................................................................... 69
Gabriele Binder ............................................................................................................ 70
Günter Kößl .................................................................................................................. 71
Rudolf Parnigoni .......................................................................................................... 71
Klaus Wittauer .............................................................................................................. 72
Gerhard Steier .............................................................................................................. 74
Erwin Hornek ................................................................................................................ 75
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ............................................................................................. 76
Hermann Gahr .............................................................................................................. 76
Peter Haubner ............................................................................................................... 77
Franz Glaser .................................................................................................................. 78
Martin Preineder ........................................................................................................... 79
Kurt Eder ....................................................................................................................... 79
Staatssekretär Mag.
Helmut Kukacka ....................................................................... 80
Dipl.-Ing. Dr.
Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 81
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 581, 582 und 583 d.B. ........................................ 81
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (586 d.B.) ................................. 82
14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (516 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz und das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden (587 d.B.) ............................................................................................................................... 82
Redner:
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 82
Mag. Johann Moser ..................................................................................................... 83
Josef Bucher ................................................................................................................. 84
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 84
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser ................................................................ 86
Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................................................ 87
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 586 und 587 d.B. ........................................... 88
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 7 |
15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (465 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (584 d.B.) ....................................................... 89
Redner:
Doris Bures ................................................................................................................... 89
Dkfm. Dr. Günter
Stummvoll ...................................................................................... 90
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................ 91, 99
Detlev Neudeck ............................................................................................................. 92
Mag. Dietmar Hoscher ................................................................................................. 93
Dr. Werner
Fasslabend ................................................................................................ 93
Marianne Hagenhofer .................................................................................................. 94
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser ......................................................... 95, 98
Doris Bures (tatsächliche
Berichtigung) ....................................................................... 97
Josef Bucher ................................................................................................................. 97
Dkfm. Dr. Hannes
Bauer ............................................................................................. 98
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 99
16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (477 d.B.): Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen (585 d.B.) ...................................................... 100
Redner:
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 100
Josef Bucher ............................................................................................................... 101
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 101
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 102
Dkfm. Dr. Hannes
Bauer ........................................................................................... 103
Dr. Christoph
Matznetter ........................................................................................... 104
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des know how der Zollwache und Schaffung einer Finanzpolizei – Ablehnung 104, 105
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 105
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (545 d.B.): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (588 d.B.) ................................. 105
18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (589 d.B.) .............................................................................................. 105
19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (556 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden (590 d.B.) ...................................................................................................................... 105
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 8 |
20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 64/A (E) der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften (591 d.B.) ........ 106
Redner:
Jakob Auer .................................................................................................................. 106
Kurt Eder ..................................................................................................................... 107
Dr. Dieter
Böhmdorfer ............................................................................................... 108
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 109
Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 111
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 112
Josef Bucher ............................................................................................................... 113
Franz Glaser ................................................................................................................ 114
Anton Heinzl ............................................................................................................... 115
Dr. Vincenz
Liechtenstein ......................................................................................... 116
Peter Marizzi ............................................................................................................... 116
Heinz Gradwohl .......................................................................................................... 117
Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................... 117
Mag. Melitta Trunk ..................................................................................................... 118
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und
Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften – Ablehnung
..................................... 115, 120
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 588 und 590 d.B. ......................................... 119
Genehmigung des Staatsvertrages in 589 d.B. ........................................................... 119
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 591 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Verbesserung der finanziellen Situation der Feuerwehren (E 62) ............................... 119
Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 416/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert werden (592 d.B.) ............................................................................................................................. 120
22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 417/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (593 d.B.) ................................................ 120
Redner:
Mag. Peter Michael
Ikrath .......................................................................................... 120
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 121
Josef Bucher ............................................................................................................... 122
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 122
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 122
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 592 und 593 d.B. ......................................... 123
23. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge-
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 9 |
setz zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz – GSpG) geändert wird (424/A) .................................................... 123
Redner:
Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 123
Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch ............................................................................................. 124
Dieter Brosz ................................................................................................................ 124
Bundesminister Mag.
Karl-Heinz Grasser .............................................................. 125
Beate Schasching ...................................................................................................... 125
Zuweisung des Antrages 424/A an den Finanzausschuss .......................................... 126
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 18
Petition betreffend „Für die Verbesserung der Gehörlosenpädagogik“ (Ordnungsnummer 35) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Werner Kummerer)
Berichte ......................................................................................................................... 19
III-86: Wahrnehmungsbericht über Teilgebiete der Gebarung des Bundes; Rechnungshof
III-89: Bericht über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2003); Bundesregierung
III-90: Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2002 und 2003; BM f. Inneres
Anträge
der Abgeordneten
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Österreichische Gebärdensprache im
Bundesverfassungsgesetz verankert wird (431/A)
Gabriele
Heinisch-Hosek,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Probleme für Wiedereinsteigerinnen
(432/A) (E)
Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend
alarmierende Frauenarbeitslosigkeit (433/A) (E)
Mag. Walter Tancsits,
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-
und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2004 –
SRÄG 2004) (434/A)
Anfragen
der Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Personalabbau durch die
schwarz-blaue Bundesregierung – Schüssel II“ (1958/J)
Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Einflussnahme auf die Arbeit des UBAS (1959/J)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 10 |
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Schadstoffbelastung in
Flip-Flops (1960/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Schadstoffbelastung in Flip-Flops (1961/J)
Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Entwicklung der
Schattenwirtschaft (1962/J)
Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend KIAB – Kontrolle illegaler
Ausländerbeschäftigung (1963/J)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 11 |
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige
Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1964/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Förderungen,
Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland
Vorarlberg (1965/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Förderungen,
Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland
Vorarlberg (1966/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und
sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1967/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Förderungen,
Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland
Vorarlberg (1968/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und
sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1969/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und
sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1970/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Förderungen, Aufwendungen,
Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1971/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1972/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1973/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen,
Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland
Vorarlberg (1974/J)
Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Förderungen, Aufwendungen,
Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (1975/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung Pflanzenschutzgesetz 2003“ (1976/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung Qualitätsklassengesetz 2003“ (1977/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung Saatgutgesetz 2003“ (1978/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung Düngemittelgesetz 2003“ (1979/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung Pflanzengutgesetz 2003“ (1980/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung Pflanzenschutzmittelgesetz 2003“ (1981/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend „Tauernautobahn LKW-Verkehr:
Kontrollstelle Kuchl (Hoher Göll)“ (1982/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Serotonic –
Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel?“ (1983/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Extramurale ärztliche
Versorgung in Österreich“ (1984/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuerschulden von Unternehmern in
Österreich (30.06.04)“ (1985/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: „Rechnungshofbericht
zur AGES – Erfüllung der Empfehlungen“ (1986/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend: „Rechnungshofbericht zur AGES – Erfüllung der Empfehlungen“ (1987/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend die Regionalisierung der Kunstförderung des
Bundes II (1988/J)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 12 |
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Toleranzgrenzen bei stationären
Radarboxen zur Geschwindigkeitskontrolle (1989/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Briefmarkenbestellung des Herrn Vizekanzlers (1990/J)
Sabine Mandak,
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen betreffend die Förderung von Frauenorganisationen im Jahr 2004 (1991/J)
Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend die Förderung der Kulturhauptstadt Graz 2003 (1992/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen (1673/AB zu 1702/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen (1674/AB zu 1706/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (1675/AB zu 1716/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Konrad Steindl, Kolleginnen und Kollegen (1676/AB zu 1732/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1677/AB zu 1736/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen (1678/AB zu 1675/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (1679/AB zu 1767/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (1680/AB zu 1792/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen (1681/AB zu 1713/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen (1682/AB zu 1715/J)
des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1683/AB zu 1677/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1684/AB zu 1681/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1685/AB zu 1680/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (1686/AB zu 1682/J)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 13 |
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (1687/AB zu 1798/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (1688/AB zu 1898/J)
des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (1689/AB zu 1687/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen (1690/AB zu 1719/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1691/AB zu 1683/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1692/AB zu 1686/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1693/AB zu 1684/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1694/AB zu 1685/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (1695/AB zu 1710/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (1696/AB zu 1708/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (1697/AB zu 1725/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1698/AB zu 1727/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (1699/AB zu 1730/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1700/AB zu 1693/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen (1701/AB zu 1696/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (1702/AB zu 1709/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (1703/AB zu 1704/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Marizzi, Kolleginnen und Kollegen (1704/AB zu 1707/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (1705/AB zu 1759/J)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 14 |
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen (1706/AB zu 1723/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (1707/AB zu 1711/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1708/AB zu 1694/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1709/AB zu 1691/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (1710/AB zu 1731/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (1711/AB zu 1738/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1712/AB zu 1689/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen (1713/AB zu 1697/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (1714/AB zu 1773/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1715/AB zu 1690/J)
des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (1716/AB zu 1867/J)
des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1717/AB zu 1692/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen (1718/AB zu 1733/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen (1719/AB zu 1721/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (1720/AB zu 1726/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (1721/AB zu 1712/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (1722/AB zu 1720/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (1723/AB zu 1722/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1724/AB zu 1724/J)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 15 |
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (1725/AB zu 1717/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen (1726/AB zu 1718/J)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 16 |
Beginn der Sitzung: 9 Uhr
Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas
Khol, Zweite Präsidentin
Mag. Barbara Prammer, Dritter
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.
*****
Präsident
Dr. Andreas Khol: Ich bitte die
Damen und Herren, sich von ihren Sitzen zu erheben. (Alle Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen. – Auf dem Platz
des Bundespräsidenten in der Mittelloge liegt ein Bouquet aus weißen Rosen.)
Hohes Haus! Vor wenigen Stunden erreichte uns die traurige Nachricht, dass unser Staatsoberhaupt, Bundespräsident Dr. Thomas Klestil, von dieser Welt geschieden ist. Es war ihm nicht vergönnt, den Dank, den Respekt und die Anerkennung, die wir alle für diesen Staatsmann hegen, selbst zu hören.
Wir trauern um unser Staatsoberhaupt.
Wir sind erschüttert und betroffen von den Umständen und der Tragik des Todes. Unsere Anteilnahme heute gilt seiner Familie, an die wir mit Mitgefühl, mit Anteilnahme denken.
Wir danken Thomas Klestil für seine Arbeit für unser Vaterland!
Sein großes Anliegen war der Einbau Österreichs als vollberechtigtes Glied in der Europäischen Union, dafür hat er gekämpft, dafür hat er sich exponiert! Und dieses Ziel haben wir alle mit ihm erreicht.
Die Erweiterung der Europäischen Union um unseren natürlichen Lebensraum, um unsere Nachbarn, die mittel- und osteuropäischen Länder, war ein weiteres Ziel, das er beharrlich verfolgte. Mit der Zentraleuropäischen Initiative und der Regionalen Partnerschaft sind wir auch da weitergekommen: Thomas Klestil hat den Weg geleitet!
Der Wirtschafts- und Arbeitsstandort, die Arbeitsplätze waren unserem Bundespräsidenten ein Hauptanliegen, und er hat sich selbst in den Dienst der Exportwirtschaft gestellt. Auch die Sozialpartnerschaft war für ihn ein wichtiges Gut. Thomas Klestil hat mit dazu beigetragen, dass die Sozialpartnerschaft ihren gebührenden Stellenwert hat.
Die Republik ist stärker geworden unter seiner Führung. Zwölf Jahre lang stand er an der Spitze unseres Landes. Wir danken ihm. Wir trauern um ihn.
Ich bitte Sie jetzt, eine kurze Trauerminute einzuhalten. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stummer Trauer.) – Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)
*****
Ich darf dem Hohen Haus mitteilen, dass entsprechend Artikel 64 der Bundesverfassung das Präsidium des Nationalrates bis zur Angelobung des gewählten Bundespräsidenten morgen die Amtsgeschäfte wahrnimmt.
Wir werden diese Sitzung um 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr unterbrechen, damit die Präsidialkonferenz – also die drei Präsidenten des Nationalrates und die vier Klubobleute –
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 17 |
die Möglichkeit hat, die sterblichen Überreste unseres Bundespräsidenten bei ihrer Überstellung in die Hofburg dort zu empfangen.
Wir werden morgen um 10.15 Uhr den neu gewählten Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer in sein Amt einführen, angeloben. Im Anschluss daran, also um zirka 11 Uhr, wird eine Trauerkundgebung von Nationalrat und Bundesrat stattfinden. Und im Anschluss an diese Trauerkundgebung haben alle Abgeordneten zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates sowie die Mitglieder der Präsidialkonferenz die Möglichkeit, dem Toten, unserem Bundespräsidenten, in der Präsidentschaftskanzlei die letzte Ehre zu erweisen.
Ich danke Ihnen und unterbreche jetzt kurz die Sitzung.
(Die
Sitzung wird um 9.05 Uhr unterbrochen
und um 9.08 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Die Amtlichen Protokolle der 69. und 70. Sitzung vom 28. Juni 2004 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Großruck, Mag. Lunacek, Mag. Posch, Schiefermair und Mag. Weinzinger.
Mandatsverzicht und Angelobung
Präsident Dr. Andreas Khol: Von der Bundeswahlbehörde sind die Mitteilungen eingelangt, dass die Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Rudolf Nürnberger, Mag. Ulrike Sima auf ihre Mandate verzichtet haben.
Anstelle des Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni wurde der Abgeordnete Markus Fauland, anstelle des Abgeordneten Rudolf Nürnberger der Abgeordnete Dr. Richard Leutner und anstelle der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima die Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac in den Nationalrat berufen.
Weiters ist von der Bundeswahlbehörde die Mitteilung eingelangt, dass Herrn Bundesminister a.D. Dr. Dieter Böhmdorfer das Mandat, welches er aus Anlass seiner Ernennung zum Mitglied der Bundesregierung zurückgelegt hat, erneut zugewiesen wurde. – Damit ist der Abgeordnete Anton Wattaul aus dem Nationalrat ausgeschieden.
Da die Wahlscheine der Genannten bereits vorliegen und die neuen Abgeordneten im Hause anwesend sind, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch den Schriftführer werden die neuen Mandatare ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Jakob Auer, um die Verlesung der Gelöbnisformel und um den Namensaufruf.
Schriftführer Jakob Auer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
(Über Namensaufruf durch den Schriftführer
Auer leisten die Abgeordneten Markus Fauland, Dr. Richard Leutner,
Dr. Elisabeth Hlavac sowie Dr. Dieter Böhmdorfer ihre
Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 18 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich begrüße die neuen Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Dr. Andreas Khol: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner wird durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer vertreten.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat
folgenden Wortlaut:
A.
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1.
Schriftliche Anfrage: 1958/J und 1959/J.
2.
Anfragebeantwortungen: 1673/AB bis 1726/AB.
B.
Zuweisungen:
1. Zuweisungen
seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4,
80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und
100c Abs. 1:
Ausschuss
für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition
Nr. 35 betreffend „Für die Verbesserung der Gehörlosenpädagogik“,
überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Werner Kummerer.
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für
Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Außenpolitischer
Ausschuss:
Petition
Nr. 31 betreffend "Unterstützung für die gemeinsamen Probleme in der
Europa-Region-Tirol", überreicht vom Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol sowie von den Abgeordneten Helga Machne,
Dr. Michael Spindelegger, Mag. Dr. Alfred Brader,
Mag. Karin Hakl, Klaus Wittauer, Johann Ledolter, Hermann Krist und
Gerhard Reheis;
Finanzausschuss:
Petition
Nr. 34 betreffend „Für die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes“, überreicht
vom Abgeordneten Anton Heinzl;
Justizausschuss:
Petition
Nr. 22 betreffend „Aufhebung rückwirkender Gerichtsgebührenforderungen
gegenüber Wohnbauförderungsbeziehern“, überreicht von den Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Stefan Prähauser, Mag. Hans Langreiter, Konrad
Steindl, Franz Eßl, Franz-Xaver Böhm, Peter Haubner, Mag. Eduard Mainoni,
Heidemarie Rest-Hinterseer und Erika Scharer;
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 19 |
Verkehrsausschuss:
Petition
Nr. 29 betreffend "Zur Unterstützung der Mobilfunkpetition vom
7. Mai 2003 der WHO und der Europäischen Kommission", überreicht
vom Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner,
Bürgerinitiative
Nr. 17 betreffend „Gegen den Ausbau der B 303 als Schnellstraße und
in Folge als zukünftige Autobahn.“
2.
Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur
Vorberatung:
Finanzausschuss:
Änderung
des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (560 d.B.);
Rechnungshofausschuss:
Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes
(III-86 d.B.).
b) zur
Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen
Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss
für innere Angelegenheiten:
Bericht
der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2003)
(III-89 d.B.);
Ausschuss
für Menschenrechte:
Bericht
über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2002
und 2003, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-90 d.B.)
*****
Fristsetzungsantrag
Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Bleckmann beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 430/A der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Bleckmann betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz und andere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 8. Juli 2004 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 6 bis 8, 10 bis 12, 13 und 14, 17 bis 20, sowie 21 und 22 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 20 |
Redezeitbeschränkung
Präsident
Dr. Andreas Khol: In der
Präsidialkonferenz wurde Konsens über Dauer und Gestaltung der Debatten
erzielt. (Unruhe im Saal. –
Präsident Dr. Khol gibt das
Glockenzeichen.)
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140, Freiheitliche 96 sowie Grüne 104 Minuten.
Darüber entscheidet das Hohe Haus, und wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen; wir werden daher so vorgehen.
1. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (Chemikaliengesetz-Novelle 2004 –
ChemGNov 2004) (566 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den
Antrag 285/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Position Österreichs zur EU-Chemikalienpolitik-Reform
(567 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (503 d.B.): Änderung des Montrealer Protokolls über
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (568 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Umweltmanagementgesetz 2001 geändert wird (569 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
*****
Ich teile mit, dass Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll jetzt kurz bei einem Sonder-Ministerrat im Zusammenhang mit dem Ableben des Herrn Bundespräsidenten sein muss. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll wird jedoch in Kürze hier eintreffen. Die Klubobleute haben sich einverstanden erklärt, dass für diese kurze Dauer die Regierungsbank unbesetzt bleibt.
*****
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 21 |
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Krainer. Er wünscht, 5 Minuten zu uns zu sprechen. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
9.14
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schwierig, heute hier zu sprechen. Ich bin etwas beklommen, und es wäre mir an und für sich lieber gewesen, wenn wir die heutige Sitzung auf Freitag verschoben hätten. Aber da anscheinend Konsens darüber herrscht, dass wir die Tagesordnung heute erledigen sollen, will ich doch ein paar Worte zumindest zum Thema sagen.
Ich tue mir einfach schwer, jetzt über das
Chemikaliengesetz zu diskutieren. Und ich finde das unpassend und in Wahrheit
auch beschämend; ich finde das an und für sich nicht sehr toll und will
eigentlich gar nichts dazu sagen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der
Grünen.)
9.15
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Auch er hat 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.15
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute trotz der aktuellen Ereignisse unsere Tagesordnung hier zu absolvieren. Ich gehe daher auf die ersten vier Tagesordnungspunkte kurz ein.
Wir haben unter anderem das Umweltmanagementgesetz und auch eine Novelle zum Chemikaliengesetz zu behandeln. Es kommt nicht von ungefähr, dass Österreich in allen internationalen Rankings die Nummer 1 betreffend die Situation unserer Umwelt ist. Dazu tragen verschiedene Maßnahmen bei, ordnungspolitische ebenso wie Maßnahmen des freiwilligen Umweltschutzes, vor allem in den Betrieben.
Diesem Zweck dient auch das Umweltmanagementgesetz. Es bezieht künftig weitere Systeme des betrieblichen Umweltmanagements in dieses Umweltmanagementsystem ein und ermöglicht Verwaltungsvereinfachungen für die Betriebe. Ich denke, wir sind uns hier alle relativ einig darin, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist und dieses Gesetz daher zu begrüßen ist.
Beim Chemikaliengesetz handelt es sich um eine nationale Umsetzung von EU-Verordnungen. Auch diesbezüglich herrscht weitgehender Konsens darüber, dass das ein Schritt in die richtige Richtung – im Sinne unserer Umwelt, im Sinne einer weiteren Verbesserung der Umweltsituation in diesem Lande, die sich ohnedies schon sehr gut darstellt – ist.
Ich bitte Sie in beiden Fällen um Ihre
Zustimmung zu diesen Gesetzeswerken. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
9.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. 8 Minuten Redezeit. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
9.17
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe sehr großes Verständnis für Herrn Kollegen Kai Jan Krainer, dem es schwer gefallen ist, zur Sache zu sprechen. Auch mir fällt es schwer. Und ich möchte zumindest auch von dieser Stelle aus der Familie Dr. Thomas Klestils die tiefe Anteilnahme des grünen Klubs übermitteln. Es ist jedoch, denke ich, in seinem Sinne – er hat uns das auch vorgelebt, trotz Krankheit weiterzu-
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 22 |
arbeiten –, weiterzumachen, und in diesem Angedächtnis möchte ich jetzt zur Sache sprechen und weiter arbeiten, wie es unsere Aufgabe ist.
Zu den inhaltlichen Punkten, die jetzt zur Beschlussfassung vorliegen: Es sind dies ein internationales Umweltprotokoll, das zur Genehmigung vorliegt. Die Grünen werden dem selbstverständlich zustimmen. Weiters liegt eine Novelle zum Chemikalienrecht, im Wesentlichen eine Umsetzung von EU-Richtlinien, vor, die wir begrüßen, die wir mit unterstützen und der wir auch zustimmen werden.
Bedauerlicherweise ist ein Entschließungsantrag von uns, der die europäische Chemikalienpolitik kritischer beeinflussen hätte sollen, im Ausschuss nicht angenommen worden. Das bedauere ich. Es geht hier um eine sehr problematische Situation, über hundert derzeit bekannte Chemikalien sollen neu registriert werden. Das ganze System wird mittlerweile verwässert. Hier wäre eine starke österreichische Position angebracht gewesen. Ich bedauere, dass es nicht möglich ist, das einvernehmlich zu lösen.
Das Vierte ist das Umweltmanagementgesetz, dessen Verbesserung unserer Meinung nach missglückt ist. Dieser Novelle können wir leider nicht zustimmen.
Zwei Zustimmungen, zwei Ablehnungen
seitens des Grünen Klubs: Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei
den Grünen.)
9.19
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.19
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Auch mir fällt es heute sehr schwer, direkt über die Sache zu reden. Ich denke aber, es ist sicher im Sinne des verstorbenen Bundespräsidenten, dass wir die Arbeit fortsetzen und gerade dieses Chemikaliengesetz beschließen, das ja für die Sicherheit der Menschen in Österreich, für die Sicherheit der Umwelt und für die Sicherheit der Gesundheit einen ganz wichtigen Beitrag leistet. Ich finde es wichtig, dass es auch im Bereich des Montrealer Abkommens zu einer Änderung kommt, dass auch die weniger ozonschädigenden Stoffe, die aber vermehrt unsere Umwelt beeinträchtigen, verboten werden beziehungsweise die Produktion solcher Stoffe vermindert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie wirklich, im Sinne der Umwelt und der Gesundheit gerade diesen Gesetzen zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
9.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
9.21
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ozonloch wurde vor 30 Jahren in einer Reportage der Zeitschrift „Nature“ das erste Mal erwähnt, und es wird noch weit mehr als 30 Jahre dauern, bis die ersten Maßnahmen, die wir zum Schutz der Ozonschicht ergriffen haben, überhaupt zu wirken beginnen werden. Ende des letzten antarktischen Winters ist das Ozonloch in seinem bisher zweitgrößten Ausmaß gemessen worden. Es ist mittlerweile etwa dreimal so groß wie Europa, und ich denke mir, dass es angesichts dessen wirklich angebracht ist, etwas zu tun.
Es gibt eine ganze Reihe internationaler Vereinbarungen zum Schutz der Ozonschicht, zum Schutz des Klimas. Das Montrealer Protokoll ist eine davon. Im Vorblatt steht: „Alternativen: Keine.“ – Ich denke, das ist selten so wörtlich zu nehmen wie in diesem Fall. Es gibt keine Alternativen, wenn wir unser Klima nicht schützen.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 23 |
Natürlich wird unsere Fraktion der Änderung des Montrealer Protokolls zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
9.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.22
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Bemerkungen zum Umweltmanagementgesetz und vielleicht ein paar einleitende und grundsätzliche Bemerkungen.
Es geht beim Umweltmanagement um die Organisation des Umweltschutzes in Unternehmungen, in der Aufbau- und Ablauforganisation. Das heißt, das System EMAS hilft, die organisatorischen, ökologischen und ökonomischen Schwachstellen aufzudecken und diese zu beseitigen. Damit wird in österreichischen Organisationen dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit zuteil. Ja das geht sogar weiter: Mit Umweltmanagement wird in österreichischen Unternehmungen Umweltschutz ganz konkret strategisch organisiert.
Mit dieser Novellierung werden
Praxiserfahrungen in das Umweltmanagementgesetz mit eingebaut. Alles in allem
also ist zu sagen: Österreichische Unternehmen organisieren gelebte
Nachhaltigkeit, und das ist gut so. – Wir stimmen diesem Gesetz zu. (Beifall
bei der ÖVP.)
9.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. 7 Minuten Redezeit. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
9.24
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Frau Dr. Glawischnig hat schon gesagt, wie der Grüne Klub sich verhalten wird und wie wir zu diesem Themenbereich stehen. Ich möchte nur noch einige Worte zum Thema Nachhaltigkeit sagen, weil ich glaube, dass das in gewisser Weise im Sinne unseres verstorbenen Präsidenten Thomas Klestil wäre.
Das Thema Nachhaltigkeit kommt mir in unseren Debatten viel zu wenig vor. Das bedeutet, dass wir auch über unser eigenes Leben hinaus mit berücksichtigen und bedenken müssen, wie die nachfolgenden Generationen auf diesem Planeten zurechtkommen, welche Ressourcen sie vorfinden werden, wie unsere Kinder und Kindeskinder hier leben können. Ich glaube, dass wir das Thema Nachhaltigkeit hier im Parlament noch in einem viel höheren Ausmaß berücksichtigen und angehen werden müssen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.25
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wittauer 5 Minuten zu uns. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
9.25
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Natürlich ist das Chemikaliengesetz oder das Montrealer Abkommen an einem solchen Tag nicht unbedingt ein Thema, über das man sich unterhalten sollte. Aber ich erinnere mich: Im Ausschuss hat es diesbezüglich heftige Debatten gegeben. Das Montrealer Abkommen ist natürlich für jeden etwas Positives, denn auf Grund dieses Abkommens sollte der Ozonabbau verlangsamt werden, sollten Produkte, die schädlich sind, vom Markt genommen werden.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 24 |
Beim Chemikaliengesetz geht es um Sicherheit, um Sicherheit für den Bürger, um den Austausch von Informationen. Es war höchste Zeit, dass dieses Gesetz novelliert oder verbessert wird. Ich habe nicht ganz verstanden, warum die Opposition gerade bei so einem Thema, einem Umweltthema, dagegen war. So manche kritischen Bemerkungen sind in Ordnung, aber grundsätzlich sollte man zustimmen.
Das, was wir hier heute beschließen, ist für die Umwelt, ist für die Menschen, bedeutet mehr Sicherheit, und ich glaube, dass damit ein Schritt in die richtige Richtung erfolgt und dass wir mit diesem Gesetz etwas für die Bevölkerung getan haben. Ich hoffe, die Opposition überlegt es sich noch einmal und gibt zu allen drei Punkten ihre Zustimmung. Die Montrealer Übereinkunft ist ja unbestritten, diesbezüglich gibt es einen Vier-Parteien-Konsens. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
9.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.26
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Tiefe Anteilnahme und Trauer bewegen uns heute, und das wollen wir auch den Angehörigen und der Familie übermitteln.
Ich darf zum Umweltmanagementgesetz auch in aller Kürze und prägnant Stellung nehmen. Anlässlich der Novellierung des Umweltmanagementgesetzes 2001, kurz UMG genannt, wurde im Umweltausschuss die Erfolgsgeschichte dieses Umweltmanagementgesetzes in Österreich beschworen. Dies kann man eigentlich nur schwer nachvollziehen. Sie sind bei der Beschlussfassung des UMG im Jahr 2001 mit dem Ziel angetreten, Betriebe durch Deregulierung zur EMAS-Zertifizierung zu motivieren, konkret: durch das so genannte Anzeigeverfahren für Anlagenänderungen, bei dem ein Umweltgutachter dafür garantieren soll, dass weder Umwelt- noch Nachbarinteressen verletzt werden.
Die Umweltgutachter sind nun in der prekären Situation, nicht nur komplexe rechtliche Probleme bewältigen zu müssen, deren Lösung an sich den Behörden vorbehalten wäre, sie haften auch noch voll dafür. Dies stellt eine massive Überschätzung der Möglichkeiten der Umweltgutachter dar und erweckt den Eindruck, dass sich der Gesetzgeber bei überaus komplexen Materien aus der Verantwortung zu stehlen versucht.
Ich darf daran erinnern, dass Sie, meine Damen und Herren der Regierung, diese Aufweichung der Nachbar- und Anrainerrechte und die Verringerung der Umweltkontrolle im Jahr 2001 gegen massive Proteste beschlossen haben. Mittlerweile zeigt die Praxis, dass der Gesetzgeber mit dem Anzeigeverfahren eindeutig auf das falsche Pferd gesetzt hat. Warum, ist ganz einfach erklärt: Nur die wenigsten Betriebe nehmen es in Anspruch. In Wien hat bei immerhin 44 registrierten EMAS-Betrieben kein einziger diese Verwaltungsvereinfachung in Anspruch genommen, in den Bundesländern ist es auch nur eine Hand voll. Das liegt daran, dass die Betriebe zwar rasche Verfahren wollen, aber auch Rechtssicherheit durch ordentliche Genehmigungsverfahren.
Obwohl sich also rückblickend Ihr Modell als praxisfern erwiesen hat, gehen Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, mit der jetzt vorliegenden Novelle zum UMG noch einen Schritt weiter. Statt bestehende Probleme zu beheben, wird vielmehr weiter dereguliert. Dem können wir nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 25 |
9.29
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner an, die gemeint haben, dass wir trotz unserer Betroffenheit unsere Aufgaben heute hier wahrzunehmen haben.
Mit dem Umweltmanagementgesetz haben wir seit 2001 ein Gesetz, das den Unternehmen die Möglichkeit gibt, auf freiwilliger Basis Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen. Und gerade diese Freiwilligkeit ist es, die dieses Gesetz auszeichnet. Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land erkennen, dass wirtschaftliche Interessen einerseits und Umweltschutz andererseits sich durchaus ergänzen können und es sich bei dieser freiwilligen Zertifizierung um ein sehr attraktives und modernes Instrument handelt. Im Juni 2004 waren es immerhin 266 Betriebe, die sich registrieren haben lassen und sich den höheren Anforderungen des EMAS-Programmes gestellt haben. Diese Betriebe haben erkannt, dass es sich auszahlt, selbst Verantwortung zu übernehmen und sich damit von staatlicher Verwaltungsaktivität zu entlasten. Und der Erfolg gibt ihnen Recht.
Es entfallen auch weiterhin keine wichtigen Kontrollen, sondern fachkundige Umweltgutachter können jederzeit unangemeldete Kontrollen durchführen. Noch dazu erweitert diese Gesetzesnovelle die Aufsichtsmaßnahme, um zu gewährleisten, dass Umweltgutachter ihre Tätigkeiten mit höchster Sorgfalt ausüben und ihre Fachkunde ständig verbessern.
Es werden durch diese Novelle Anpassungen vorgenommen, die sich aus der bisherigen Praxis des Umweltmanagementgesetzes ergeben haben und in Zukunft für mehr Rechtssicherheit und Klarheit sorgen sollen. Dadurch wird der Anreiz für Unternehmen, sich zertifizieren zu lassen, weiter erhöht und der Umwelt ein guter Dienst erwiesen.
Des Weiteren sollen auch andere Organisationen mit nachhaltigen, EMAS-gleichwertigen Systemen in offiziellen Verzeichnissen registriert werden.
All diese Vereinfachungen unterstützen Unternehmen, die Vorreiter im Umweltschutz sind, aber natürlich müssen sich diese Betriebe auch weiterhin an genaue Regelungen und Vorgaben halten und werden regelmäßig kontrolliert.
Alles im allem eine Vorlage, der man im
Sinne der Umwelt mit gutem Gewissen zustimmen kann. – Tun wir es! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
9.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.32
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich auch für mich schwer, angesichts der aktuellen Geschehnisse zur Tagesordnung überzugehen und über das Chemikaliengesetz zu referieren.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es
wichtig ist, in der Chemikalienpolitik strenge Gesetze zum Schutze der
Gesundheit und der Umwelt zu beschließen. Das vorliegende Gesetz, meine Damen
und Herren, ist für die Handhabung des Ganzen ein wichtiges Regelwerk. Deshalb
werden wir dieser Novellierung zum Chemikaliengesetz unsere Zustimmung
erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
9.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 26 |
9.32
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Ableben unseres hoch geschätzten Herrn Bundespräsidenten ist natürlich Anlass zum Nachdenken und zu hoher Betroffenheit. Dennoch glaube ich feststellen zu dürfen, dass gerade das Thema Umwelt auch ein besonderes Anliegen unseres geschätzten Herrn Bundespräsidenten war.
Und weil auch in der Vergangenheit immer wieder kritisiert wurde, dass auf diesem Gebiet viel zu wenig getan wird, darf ich anhand von einigen Zahlen darauf hinweisen, wie viel beispielsweise seit 1993 auf diesem Gebiet geschehen ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang nur erwähnen, dass eine Gesamtfördersumme von 345,5 Millionen € mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,4 Milliarden € bewirkt wurde und damit Umweltmaßnahmen gesetzt wurden, auf Grund derer Österreich eine Vorreiterrolle und eine Vorbildrolle innehat. Gerade die Gesetze, die heute hier beschlossen werden sollen, sind ein weiterer Meilenstein für eine zukunftsorientierte und griffige Umweltpolitik.
Minister – Umweltminister und auch Landwirtschaftsminister – haben in der Vergangenheit bereits vieles erreicht. Und ich darf hier auch unseren Minister Sepp Pröll erwähnen, der ein Garant dafür ist, dass diese griffige Umweltpolitik auch in Zukunft fortgesetzt wird, dass – ich darf es noch einmal erwähnen – auch im Sinne unseres hoch geschätzten verstorbenen Herrn Bundespräsidenten eine Umweltpolitik fortgesetzt wird, die auch von Nachhaltigkeit geprägt ist.
In diesem Sinne darf ich alle um die
Unterstützung bei der Errichtung dieses weiteren Meilensteines ersuchen. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
9.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.35
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die rechtlichen Bestimmungen zur gewerblichen und industriellen Verwendung von Chemikalien sind eine Sachmaterie, die mit der vorliegenden Novelle an das europäische Chemikalienrecht angepasst werden. Ich möchte von meiner Seite aus nur bemerken, dass es notwendig wäre, sich vor allem auf EU-Ebene wieder stärker dafür einzusetzen, dass die europäische Chemikalienpolitik wieder die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt als oberstes Ziel hat.
Insgesamt – das wurde von meinen
Vorrednern bereits festgestellt – sind diese Anpassungen an das EU-Recht
erforderlich, weshalb wir der Novelle auch unsere Zustimmung erteilen werden. (Beifall
bei der SPÖ.)
9.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer 3 Minuten. – Bitte.
9.36
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich darf meine aufrichtige Anteilnahme zum Ausdruck bringen und ankündigen, dass ich angesichts der aktuellen Ereignisse nur ganz kurz auf ein paar Punkte der vorliegenden Novellierungen und Ratifizierungen eingehen werde.
Klimaschutz ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Diese Bundesregierung und wir alle nehmen das sehr, sehr ernst und tun auch entsprechend viel. Natürlich sind es in
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 27 |
erster Linie nur kleine Schritte, die wir hier setzen. Trotzdem hat die Summe dieser kleinen Schritte einen stattlichen Erfolg gebracht, den wir im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu verzeichnen haben. Österreich ist Umweltmusterland, Österreich ist unter den EU-25 sicherlich ein Vorreiter, und mit den Maßnahmen, die heute hier gesetzt werden, gehen wir auch wieder einen kleinen, aber wichtigen Schritt weiter.
In den letzten Jahren haben wir, gerade was den Ozonabbau anbelangt, entsprechend gegensteuern können, und wir werden den Schutz der Ozonschicht auch weiterhin intensiv vorantreiben.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass es in
den letzten beiden Jahren bereits eine Reihe von Maßnahmen gegeben hat, ob das
das Ökostromgesetz war oder das Road-Pricing oder die Ökologisierung in der
Steuerreform. Das alles sind wichtige Schritte, die das Gesamtpaket im Bereich
des Umweltschutzes und Klimaschutzes entsprechend bereichern. Ich glaube
daher, dass wir mit den gesetzten Maßnahmen weiterhin auf dem richtigen Weg
sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
9.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. 3 Minuten Redezeit. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.
9.38
Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich drücke der Familie unseres geschätzten Herrn Bundespräsidenten Dr. Klestil meine tiefe Anteilnahme aus!
Gemäß dem zu erreichenden Ziel, dass ab dem Jahr 2020 keine gefährlichen Stoffe mehr in die Umwelt gelangen, fordern erfreulicherweise heute hier alle vier Parteien das Verbot von Produktion und Verwendung gefährlicher Chemikalien, die Durchführung eines gründlichen Tests aller Chemikalien und keine Ausnahmen vom Chemikalienrecht aus industriepolitischen Gründen. Weiters – und das finde ich ebenso wichtig – muss eine Alternativ-Chemikalienforschung forciert werden.
Durch das Montrealer Protokoll, dessen Inhalt es ist, Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, zu regeln, konnte der weltweite Ausstoß an ozonabbauenden Stoffen doch schon erheblich eingeschränkt werden. Der Inhalt des Montrealer Protokolls über ozonschädigende Stoffe wird entsprechend den Ergebnissen der Vertragskonferenz von Peking ratifiziert.
Unsere Pflicht, so meine ich, ist
es – und darin sind wir uns doch erfreulicherweise alle einig –,
unseren Nachkommen eine lebenswerte und gesunde Umwelt zu erhalten. (Beifall
bei der SPÖ.)
9.39
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kainz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
9.40
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Zweifellos überschatten Trauer, Betroffenheit und unsere Anteilnahme angesichts des tragischen Todes unseres Herrn Bundespräsidenten Dr. Klestil diesen Plenartag. Umweltschutz und vor allem auch die Zusammenarbeit zwischen den Staaten, wie es auch im Montrealer Protokoll vorgesehen ist, sind aber zweifellos im Sinne unseres Herrn Bundespräsidenten.
Klimaschutz sichert die Lebensgrundlage, verpflichtet die derzeit lebenden Menschen, aktiv zu werden, auch in Verantwortung für unsere Kinder und die nächsten Generatio-
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 28 |
nen. 1979 bei der ersten Weltklimakonferenz in Genf war die Geburtsstunde des Klimaschutzes. Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls im Jahre 1997 wurde ein weiterer Schritt gesetzt.
Ich glaube, Klimaschutz ist aber auch Bewusstseinsbildung. So wird auch im Sinne unserer Klimabündnisgemeinden viel dazu beigetragen. Mit dem heutigen Beschluss zum Montrealer Protokoll setzen wir einen großen Schritt, auch im Sinne des weltweiten Klimaschutzes. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
9.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Da Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll jetzt eingetroffen ist, erteile ich ihm das Wort. – Bitte.
9.41
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tief betroffen danke ich, dass es möglich war, dem Sonder-Ministerrat beiwohnen zu können, obwohl wichtige Umweltpunkte hier besprochen wurden. Danke für das Entgegenkommen des Hohen Hauses! Ich möchte mich auch angesichts des heutigen Tages zu den einzelnen Punkten im Detail nicht mehr näher äußern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
9.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.42
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Die Regierungsvorlage zum Umweltmanagementgesetz ist, wie ich meine, inhaltlich problematisch. Schließlich geht es dabei um eine neue, zusätzliche Aushöhlung der ohnehin bedenklichen privaten Kontrolle, die seit dem Jahr 2001 rechtlich ermöglicht wurde. Das Grundproblem hiebei ist, dass auch das beste Umweltmanagementsystem die öffentliche Verantwortung und Kontrolle im Umweltschutzbereich nicht ersetzen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kontrolle von Umweltverschmutzung kann und darf nicht gänzlich privatisiert werden. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen dienen einer weiteren Privatisierung und damit einer zusätzlichen Vereinfachung der Umweltselbstkontrolle durch die einzelnen Unternehmungen. Eine Privatisierung der Kontrolle bringt nicht nur weniger Sicherheit, sondern auch eine erhöhte Rechtsunsicherheit. So sind etwa die Haftungsfragen im Schadensfall weitgehend ungeklärt. Das ist auch der Grund für meine Fraktion, warum wir nicht bereit sind, dieser Regierungsvorlage die Zustimmung zu geben. Eine derartige Ausweitung ist weder im Interesse der Umwelt noch im Interesse der betroffenen Nachbarn und auch nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wird daher, wie schon erwähnt, abgelehnt. Auf Grund der geringen Beteiligung ist für mich klar, dass es auch keinen vernünftigen Grund für diese Ausweitung gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen Initiativen, um Verbesserungen im kombinierten Arbeitnehmer- und Umweltschutzbereich zu erreichen. Eine Aufweichung in der Umweltkontrolle bringt letztendlich den Beschäftigten nichts und schwächt den Umweltschutz ganz sicher. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Auch er wünscht 3 Minuten zu sprechen. – Bitte, Herr Kollege.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 29 |
9.44
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch meine Anteilnahme gilt der Familie unseres unter so tragischen Umständen verstorbenen Bundespräsidenten. Dennoch müssen wir, wie sehr viele Vorredner schon gesagt haben, unsere Tagesordnung, die wir uns vorgegeben haben, abarbeiten.
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses haben wir sehr viele Punkte bearbeitet. Dennoch möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass der sowohl inhaltlich als auch gestalterisch hervorragend gelungene Umweltbericht nicht im Plenum diskutiert werden kann. Das bedauere ich sehr.
Zur Änderung des Montrealer Protokolls möchte ich noch im Speziellen ganz kurz anmerken, dass in den Medien vielfach darauf hingewiesen wurde, dass wir gemeinsam mit Dänemark die Vorreiter bezüglich Eindämmung der Emissionen von Klimaanlagen und Klimageräten sind. Und das tut mir Leid, weil nämlich das Ozonloch keine Grenzen kennt. Die negativen Auswirkungen, die von anderen Ländern verursacht werden, betreffen leider auch uns. Vielleicht ist es ganz im Sinne unseres verstorbenen Bundespräsidenten, der außenpolitisch sehr aktiv war, dass wir auch das Thema Umwelt verstärkt nach außen tragen und bei unseren Nachbarstaaten darauf drängen, dass die Umsetzung des Montrealer Abkommens tatsächlich ernst genommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Chemikaliengesetz-Novelle 2004 samt Titel und Eingang in 566 der Beilagen.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig und daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 567 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Bericht findet die Mehrheit und ist daher angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags: Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, in 503 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 30 |
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltmanagementgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 569 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet die Mehrheit des Hauses und ist angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um
ein Zeichen. – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen. Der
Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
5. Punkt
Bericht des Familienausschusses über die
Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (562 d.B.)
Präsident
Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der
Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. Ihre
Wunschredezeit ist 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
9.48
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grund der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes,
über die im Familienausschuss erfreulicherweise sehr konstruktiv und
konsensorientiert diskutiert wurde und die dort auch einstimmig beschlossen
wurde, kommt es ab dem kommenden Schuljahr, also ab 2004/2005 zu einer weiteren
Ausweitung der Schulfahrtbeihilfe. Damit wird künftig auch die Fahrt zu mehrtägigen
Schulveranstaltungen, die nicht am Schulstandort abgehalten werden und
außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, durch eine Beihilfe unterstützt. Ich
denke, das ist eine sehr erfreuliche Ausweitung der Schulfahrtbeihilfe, die
auch sehr familienfreundlich und vor allem jugendfreundlich ist.
Nach der Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge ist das eine
wichtige Verbesserung, die von dieser Bundesregierung gesetzt wird. Ich freue
mich darüber, dass die zuständige Staatssekretärin Ursula Haubner auch im
Ausschuss zugesagt hat, dass es nach einer Evaluierungsphase für diese
Heimfahrtbeihilfen für Lehrlinge zu einer weiteren Diskussion hinsichtlich
weiterer Verbesserungen in Bezug auf die Internatsschüler kommen wird. Ich
denke, auch das ist ein guter Ansatz, über den wir dann noch diskutieren werden
können.
Tatsache ist, dass die zunehmende praxisorientierte Gestaltung von Lehrplänen wichtig ist, dass wir dazu stehen, dass das ein wichtiger Beitrag für einen besseren Einstieg ins Berufsleben ist und dass durch diese praktische Ausbildung eben zusätzliche Praktika notwendig sind.
Schätzungsweise fallen rund 28 000 Praktikamonate pro Schuljahr an, und daraus ergibt sich auch die Neudefinition des Schulweges, die Fahrtenleistungen sozusagen auszuweiten und über den Familienlastenausgleichsfonds zu unterstützen. Es kommt also zu einem neuen Begriff, zu einer neuen Definition des Schulweges.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 31 |
Anlass für diese Novellierung war die unbefriedigende Situation bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, wo nun auch auf Grund einer weitestmöglichen Interpretation des Schulbegriffes die Fahrt zur praktischen Ausbildung in die Krankenanstalt ohne gleichzeitigen Besuch der am gleichen Standort befindlichen Schule als Freifahrt gilt. Wir haben bereits im Jahr 2000 eine sehr intensive Diskussion in Kärnten geführt, an der sich die Vertreter aller Parteien sehr konstruktiv und positiv beteiligt haben, und im Landtag und auch in der Landesregierung einen entsprechenden Beschluss gefasst und an die Bundesregierung das Ansuchen gestellt, initiativ zu werden. Ich darf mich bei den Vertretern aller Parteien sehr herzlich bedanken, die da konstruktiv mitgemacht und damit diese Freifahrt nunmehr auch für jene Betroffenen möglich gemacht haben.
Das gilt auch für Praktika in Hotelfachschulen, in landwirtschaftlichen Schulen, an Höheren Technischen Lehranstalten; es gibt da eine Vielzahl an Sonderausbildungsformen, und ich denke, dass das ein ganz wichtiger Aspekt ist. Wir können nicht alle mit einbeziehen, wichtig ist es, dass wir einen Praktikanten-Arbeitsvertrag schließen und damit auch ganz konkret festlegen, welche Praktika nunmehr auch unterstützt werden.
Die voraussichtlichen Mehrkosten für diese Initiative betragen in etwa 0,7 Millionen €. Für 2004 entstehen keine Mehrkosten, da das mittels Umschichtungen organisiert wird.
Ich denke, gerade am heutigen Tage ist es
ein sehr positiver Aspekt, dass wir hier sehr konstruktiv und konsensorientiert
zusammenarbeiten. Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Punkt ist, auch in
Richtung Ausbildungsqualität für unsere Jugend. Es ist wichtig, die
Wahlmöglichkeit des gewünschten beziehungsweise notwendigen Praxisplatzes zu
sichern, und das soll nicht an finanziellen Rahmenbedingungen scheitern. Durch
mehr Mobilität erleichtern wir auch den Schulen die Organisation von Praxisplätzen.
Das sind also durchaus positive Aspekte in Bezug auf die Ausbildungschancen für
unsere Jugend, aber auch in Bezug auf die weitere Unterstützung der Familien.
Ich danke für die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Frage. (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
9.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Mag. Kuntzl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.53
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte eingangs der Familie des verstorbenen Bundespräsidenten meine Anteilnahme ausdrücken und werde mich aus diesem Anlass auch sehr kurz fassen.
Zum
Thema Schülerfreifahrt: Wir werden der Regierungsvorlage zustimmen, es entspricht
einem langjährigen Anliegen der Sozialdemokratie. Es ist dies eine Regelung,
die sich den veränderten Gegebenheiten in der Ausbildung vieler junger Menschen
anpasst. Die Umdefinition, Neudefinition des Schulweges, um die Möglichkeit zu
bieten, auch für Fahrten zu Praktika Schülerfreifahrt-Beihilfe zu beziehen,
ist natürlich nur zu begrüßen.
Ich
möchte ganz kurz noch auf einen weiteren Punkt eingehen, den wir im Ausschuss
auch schon diskutiert haben, nämlich dass es bei den Lehrlingen nach wie vor
ein Problem gibt, und zwar bei Lehrlingen, die eine mehrwöchige Ausbildung in
einer Internatsschule machen, die nur einmal im Monat eine Pauschale bekommen,
die die Fahrtkosten nicht abdeckt. Die Internate sind in der Regel am
Wochenende geschlossen, und es ginge darum, eine Möglichkeit zu schaffen, dass
die Lehrlinge am Wochenende nach Hause fahren können.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 32 |
Frau Staatssekretärin Haubner hat im
Ausschuss gesagt, sie würde sich das Problem ansehen und die Situation
evaluieren lassen. – Ich möchte jetzt auch einen entsprechenden Antrag
einbringen, der sich auf diese Situation bezieht. Dieser Antrag betreffend „Verbesserung der
Schulfahrtbeihilfe für Lehrlinge“ stellt die Situation, die ich jetzt kurz
skizziert habe, dar, und mit ihm wird eine Evaluierung eingefordert, mit dem
Ziel, eine Möglichkeit zu finden, dass Lehrlingen die Möglichkeit geboten wird
beziehungsweise dass ihre finanzielle Situation so geändert wird, dass sie am
Wochenende von den Internatsschulen nach Hause fahren können. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin Kuntzl, der Antrag ist nicht eingebracht! Sie müssen ihn verlesen. Ich würde Ihnen empfehlen, gehen Sie noch einmal zum Rednerpult und verlesen Sie diese acht Zeilen. (Abg. Mag. Kuntzl: Das wird jemand anderer machen!) – Bitte, wie Sie wollen.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. 5 Minuten. – Bitte.
9.56
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Familienpolitik ist dann gut, wenn sie in vielen Bereichen verwirklicht wird. Insofern ist die Reaktion der Politik auf die neue Situation in den Schulen, nämlich auf die Zunahme des praxisorientierten Unterrichts und der damit verbundenen neuen Definition von Schulwegen, sehr gut. Nicht umsonst ist es auch eine Konsensmaterie geworden.
Die neue Definition des Schulweges und der Ersatz der Kosten des Schulweges für den praxisorientierten Unterricht sind eine große Erleichterung für Eltern, für Familien, vor allem wenn sie mehrere Kinder in diesen Schulen haben. Besonders betroffen davon sind Ausbildungen im Gesundheitsbereich, in der Touristik, aber auch die berufsbildenden höheren Schulen weisen zunehmend einen sehr vernünftigen neuen Weg, nämlich den des praxisorientierten Unterrichts auf.
Zum Antrag der Frau Abgeordneten Kuntzl, der nun doch nicht eingebracht ist: Man kann grundsätzlich über das Mittel der Pauschale sprechen. Pauschalen haben es an sich, dass manche davon begünstigt sind, dass sie in anderen Situationen allerdings nicht ganz den Aufwand decken. Das ist eine Diskussion, die ohne weiteres zu führen ist. Nicht zutreffend allerdings ist die Argumentation, dass die Situation der Lehrlinge gegenüber jener der Schüler in diesem Fall schlechter wäre, denn die Heimfahrtbeihilfe, die sowohl Schüler als auch Lehrlinge bekommen, ist in beiden Fällen ein pauschaler Zuschuss und wirkt wie eine Pauschale.
Ich nehme für die Freiheitliche Partei in
Anspruch, dass wir immer auf eine Gleichstellung von Lehrlingen und Schülern
gedrängt haben und dies auch in Kärnten vorgezeigt haben, wo Lehrlingsfreifahrten
beispielgebend verbessert wurden. Dies wurde dann auch auf Bundesebene
nachvollzogen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Dieser Vorschlag, eine Gleichstellung
zwischen Schülern und Lehrlingen zu erzielen, ist an sich gut. In dem Fall ist
eine Gleichstellung erreicht, die Argumentation ist also nicht zutreffend, aber
ohne weiteres wird man eine breite Diskussion über das Mittel der Pauschale
führen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
9.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. Redezeit: 7 Minuten. – Herr Kollege Zögernitz und Herr Kollege Van der Bellen, darf ich Sie bitten, der Rednerin nicht beharrlich den Rücken zuzuwenden!
Bitte, Frau Abgeordnete.
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9.58
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir begrüßen und unterstützen diesen vorliegenden Antrag betreffend Ausweitung der Schulfahrtbeihilfe, der auf den derzeitigen Ist-Zustand eingeht, der Gott sei Dank in den Schulen eingekehrt ist, nämlich dass es vermehrt Praktika gibt und dass sich die Ausbildungssituation verändert hat. Das ist ein sehr positives Zeichen.
Ich möchte aber doch daran erinnern, dass sozusagen das Bessere nach wie vor der Feind des Guten ist. Ich erinnere mich mit Wehmut daran, dass es Zeiten in Österreich gegeben hat, als auch die Studierenden die Fahrt nach Hause oder zum Studienort bezahlt bekommen haben, etwas, wovon wir heute nur mehr träumen können, was für die betroffenen Eltern – meistens zahlen es ja die Eltern – neben den Studiengebühren noch einmal eine enorme finanzielle Belastung darstellt.
Wir haben in den vergangenen Jahren insgesamt in diesem Bereich – es handelt sich um einen längeren Zeitraum – leider einen ganz deutlichen Rückschritt gemacht. Das ist insofern sehr schade, als er Ungleichheit im Bildungssystem fördert und nicht dazu beiträgt, dass all jene, die aus bildungsferneren Schichten kommen, die gleichen Chancen haben, eine Ausbildung zu machen.
Auch im Bereich dieser SchülerInnenfreifahrten ist es so, dass leider nach wie vor nicht alle das gleiche Recht haben. Ein Punkt, auf den auch dieser SPÖ-Antrag abzielt, ist die Frage der Lehrlingsfreifahrten, wenn die Lehrlinge ihre Ausbildung in Internaten absolvieren. Das wäre ein sehr, sehr wichtiger Bereich. Aus diesem Grund unterstützen wir auch diesen vorliegenden SPÖ-Antrag. Es war ja auch so, dass Frau Staatssekretärin Haubner im Ausschuss ganz klar bekundet hat, dass sie den derzeitigen Ist-Zustand evaluieren möchte. Dahin gehend ist auch der Antrag verfasst, und ich denke, dass eigentlich alle zustimmen können müssten, weil das im Sinn der Sache ist und weil auch alle Parteien es begrüßt haben, dass die Staatssekretärin das gesagt hat. Es geht hier einfach darum, sozusagen noch einmal ein Stück weit mehr Verbindlichkeit sicherzustellen. Das kann in keinem Fall schaden, denke ich mir.
Ein Punkt, der auch schade ist und wo es klar ist, dass die Finanzierung dafür einfach derzeit nicht gegeben ist, ist die Tatsache, dass es bei Praktika, die im Ausland gemacht beziehungsweise absolviert werden, keine Möglichkeit gibt, zumindest die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln – einmal die Hin- und einmal die Rückfahrt – zu bezahlen. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, deren Familien einfach nicht so viel Geld haben, hier ganz klar benachteiligt sind.
Ich finde das deswegen sehr schade, weil gerade Praktika im Ausland für die verschiedenen Schultypen enorm viel bringen, nämlich nicht nur die Erfahrung in einem anderen Land, sondern diese ist sehr oft auch mit den Fremdsprachenerfahrungen gekoppelt. Hier wäre es sehr wichtig, einen Schritt weiter zu gehen und auch diese Fahrten sicherzustellen, damit diesbezüglich Gleichheit gegeben ist.
Der letzte Punkt, den ich noch gerne ansprechen möchte, ist der, dass die neuen Verbesserungen wie auch die bestehenden Unterstützungen nur für Schülerinnen und Schüler von öffentlichen Schulen beziehungsweise Schulen mit Öffentlichkeitsrecht gelten. Das ist schade, weil damit Privatschulen nicht erfasst sind und die Eltern, deren Kinder in Privatschulen gehen, durch das Schulgeld, das sie bezahlen, ohnedies schon eine zusätzliche Belastung zu tragen haben und die Fahrtkosten zu dieser noch hinzukommen. – Das würde nicht die Welt kosten, wäre aber ein ganz klares Zeichen in Richtung einer sehr offenen Bildungspolitik, wie wir sie uns für Österreich wünschen würden.
Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzesantrag zu, weil er eindeutig eine Verbesserung des Ist-Zustandes darstellt, wünschen uns aber – und werden in dieser Richtung
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weiter tätig
sein –, dass die Benachteiligungen, die es da noch gibt, noch aufgemacht
werden, damit wirklich alle die gleichen Chancen bekommen. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
10.03
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.03
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Als Familienpolitikerin und besonders als Familienpolitikerin des ländlichen Raumes begrüße ich diese Regierungsvorlage, weil damit eine wichtige Lücke geschlossen wurde und wird. Nachdem wir bereits für Internatsschüler, auch für Lehrlinge, die im Internat Blockausbildung und Schulbildung absolvieren, die Fahrtenbeihilfe eingeführt haben, wird jetzt die Fahrtenbeihilfe auch Schülern von berufsbildenden höheren Schulen, die Pflichtpraktika absolvieren, gewährt. Dies ist ein besonderes Anliegen auch des ländlichen Raumes, weil in solchen Fällen besonders lange Wegstrecken absolviert werden müssen und das auch mit einer höheren finanziellen Belastung für unsere Familien verbunden ist. Aus diesem Grund, glaube ich, ist dies ein guter Beitrag für die Familien in unserem Land.
Ein Wort noch zu einer Ausschussfeststellung, einer klaren Willenskundgebung des Familienausschusses, wo es darum geht, dass für schulpflichtige Kinder, die im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a betreffend „Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Österreich versorgt werden, eine Lösung zwischen dem Ministerium für soziale Sicherheit, dem Ministerium für Inneres und den Bundesländern gesucht werden sollte. Es ist uns als Mitgliedern des Familienausschusses ein besonderes Anliegen, dass man auch für diese Kinder eine gute Lösung im Rahmen einer Schülerfreifahrtbeihilfe findet.
Abschließend bedanke ich mich bei allen
Familienpolitikerinnen und Familienpolitikern der Opposition dafür, dass sie
heute diese Regierungsvorlage mit beschließen werden. Es ist ein Zeichen dafür,
dass wir gemeinsam unseren Familien eine Stütze geben, dass wir sie mit guten
Maßnahmen unterstützen, denn unserer Gesellschaft geht es nur dann gut, wenn es
unseren Familien gut geht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dolinschek.)
10.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
10.05
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf folgenden Antrag der sozialdemokratischen Fraktion einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Riepl und KollegInnen betreffend Verbesserung der Schulfahrtbeihilfe für Lehrlinge
Der Nationalrat wolle beschließen:
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Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den gesamten Bereich der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten/Beihilfen zu evaluieren und dem Nationalrat einen Regierungsentwurf vorzulegen, der vorhandene Ungleichbehandlungen zwischen SchülerInnen und Lehrlingen beseitigt. Den Lehrlingen soll während des turnusmäßigen Berufsschulbesuches, der mit dem Aufenthalt im Schülerheim beziehungsweise im Internat verbunden ist, die finanzielle Möglichkeit eingeräumt werden, am Wochenende nach Hause fahren zu können.“
*****
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von
den Regierungsparteien, ich ersuche Sie auch um Ihre Zustimmung und
Unterstützung, und ich denke, wir sollten von Konsens nicht nur reden, sondern
ihn in diesem Fall auch leben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mag. Trunk verlesene Entschließungsantrag ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.07
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Durch die zunehmende praxisorientierte Gestaltung von Lehrplänen finden viele Schulveranstaltungen außerhalb des Schulstandortes statt. Daraus ergibt sich in der Folge auch die Notwendigkeit einer Neudefinition des Schulweges, mit der diese Entwicklung in den bestehenden Fahrtenleistungen des Familienlastenausgleiches berücksichtigt werden kann. Anlass für die gegenständliche Novellierung ist insbesondere die unbefriedigende Situation bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, wo der Schulstandort für die theoretische Ausbildung meistens am gleichen Standort wie die Krankenanstalt ist, an der die praktische Ausbildung stattfindet.
Praktika, die im Ausmaß und Ablauf jenen bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ähnlich sind, sind aber auch im Bereich verschiedener höherer technischer Lehranstalten, im Bereich land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie im Bereich diverser anderer berufsbildender Fachschulen vorgesehen. Für diese und weitere Schulen mit Sonderausbildungsformen ist es aber de facto unmöglich, sämtliche Fahrten zu den Praktika in die Begünstigung einer Fahrtenbeihilfe einzubeziehen.
Daher soll nun der Schulweg auf Fahrten zu
Pflichtpraktika, die außerhalb der Unterrichtszeit in einem bestimmten Ausmaß
stattfinden und der Schule mittels eines Praktikantenarbeitsvertrages
nachzuweisen sind, erweitert werden. Außerdem wird der Schulbegriff für die
medizinisch-technische Ausbildung für den Fachbereich Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen auf die praktische Ausbildung ausgedehnt. Durch die
Gewährung einer Fahrtenbeilhilfe für verpflichtende Praktika soll die
Wahlmöglichkeit für Praxisplätze erleichtert und durch mehr Mobilität auch
bessere Ausbildungsmöglichkeiten erreicht werden. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.09
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 36 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Öllinger. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
10.09
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was im Bereich der familienpolitischen Leistungen und besonders der Schul- und Heimfahrtbeihilfen noch zu verbessern wäre, hat ja unsere Familiensprecherin schon berichtet, beziehungsweise sie hat Ihnen detaillierte Vorschläge hiezu offeriert.
Ich möchte mich in meinem Beitrag eher darauf beziehen, dass Kollegin Scheucher etwas angesprochen hat, was ich so nicht unwidersprochen stehen lassen möchte. Das ist kein Vorwurf an Sie, Frau Kollegin Scheucher, aber Sie haben davon gesprochen, dass es um eine weitere Ausweitung der Schulfahrtbeihilfe und um eine weitere Verbesserung gehe. – Ja, das könnte man annehmen. Nur muss man wissen, Frau Kollegin Scheucher – Sie waren zu dieser Zeit nicht im Parlament; ich Gott sei Dank oder wie immer man das bezeichnen will in den Jahren 1995/1996 schon –: Das waren die Jahre, wo in diesem Bereich massiv eingeschränkt wurde, bei der Schulfahrtbeihilfe, bei der Familienbeihilfe, beim Karenzgeld. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)
Wir erleben offensichtlich alle paar Jahre einen Zyklus: Da wird eingeschränkt – und dann wird verbessert. Nur: Wenn man sich den Zustand vorher ansieht, dann handelt es sich nicht unbedingt um die Wiederherstellung des alten Zustands, sondern teilweise um Verbesserungen in diesem Bereich, die weiter gehen oder aber weniger weit gehen. Aber manches wird dabei vergessen, Frau Kollegin Brinek, und das ist der Punkt, auf den ich Sie hinweisen wollte.
Das Karenzgeld wurde zunächst 1995/1996 von den Zugangsbedingungen her massiv eingeschränkt, sodass Studierende nicht mehr die Möglichkeit hatten, so wie vorher über geringfügige Beschäftigung et cetera ein Karenzgeld zu erhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt – ich kann mich noch genau erinnern, Frau Kollegin Brinek –: Die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder wurde abgeschafft. Damals – Sie wissen es vielleicht noch – wurde gesagt: Wenn es wieder Geld gibt, führen wir es wieder ein. – Jetzt gibt es offensichtlich Geld, aber eingeführt wird es nicht!
Dazu möchte ich nur anmerken, Frau Kollegin Brinek: Es findet hier Umverteilung statt: Den einen wird genommen, den anderen wird gegeben. (Abg. Dr. Brinek: Das ist bei der Budgetgestaltung immer so!) Das mag im Detail auch sinnvoll und richtig sein, nur muss man sich das schon genau ansehen!
Noch ein abschließender Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es geht nicht nur um das Geben, es geht auch um das Einnehmen. Wo wir schon seit Jahren immer wieder dieselbe Kritik vorbringen, wenn es um Reformen im Familienlastenausgleichsfonds geht: Eine Beitragsgerechtigkeit, Frau Staatssekretärin, haben wir nicht! Egal, wie man es nimmt, ob der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds jetzt als ein vorenthaltener Lohnbestandteil der unselbständig Beschäftigten gesehen wird oder aber – wie es wahrscheinlich ein Vertreter der Bundeswirtschaftskammer lieber sehen würde – so, dass die Arbeitgeber diese Beiträge bezahlen: Es wird aus einem bestimmten Topf, nämlich der Lohnsumme der unselbständig Beschäftigten, genommen – der größte Teil davon.
Andere Gruppen aber – zum Beispiel auch Politiker, sofern sie keine Nebenbeschäftigung haben –, die auch bei ihren Kindern profitieren, zahlen nichts! Selbständige zahlen auch nichts, Bauern de facto auch nichts! – Die Liste wäre erweiterbar. Von der Beitragsgerechtigkeit, wenn es um die Leistungen im Familienlastenausgleichsfonds geht, hört man immer wieder, nur: Sie wird nicht praktiziert.
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Bei dieser Gelegenheit sollte man schon daran erinnern: Wenn es um Verbesserungen geht, so sind Verbesserungen teilweise Umverteilungen. Und wenn es um Beitragsgerechtigkeit geht, dann ist diesbezüglich noch einiges ausständig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 3 Minuten Redezeit. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
10.13
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Die Vier-Parteien-Einigung über die Schulfahrtbeihilfe, die neben der Schulfreifahrt die finanzielle Unterstützung für die Erreichbarkeit der Praktikumsstelle regelt, ist sehr zu begrüßen. Vorrednerinnen und Vorredner haben darauf schon ausführlich hingewiesen.
Dies zum Anlass nehmend möchte ich mich aber bei all jenen bedanken, die ihre Arbeit in den Dienst der Gesellschaft stellen – egal, ob im Tourismus, in der Landschaftspflege oder im Pflegebereich. Besonders hervorheben möchte ich in diesen Tagen jene, die sich entschließen, die Ausbildung im Kranken- und Pflegebereich zu absolvieren. Die Image- und Werbekampagne der Regierung für die Pflegeberufe ist für mich in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Allen, die in diesem Bereich bereits tätig sind, sei für ihre Aufopferung und Leistung gedankt. (Beifall bei der ÖVP.)
10.14
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 38 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann ans Rednerpult. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
10.15
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Es ist sehr erfreulich, dass das grundsätzliche Bekenntnis aller Fraktionen zur Förderung der Jugend in manchen Fällen auch in der politischen Praxis mit Leben erfüllt wird, wie eben im Fall des vorliegenden Vier-Parteien-Antrags zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes.
Es gibt zwar wenige solche erfreuliche Momente, aber es gibt sie. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Vier-Parteien-Einigung betreffend „Wahltag ist gleich Stichtag“, wo auch die Vernunft gesiegt hat und wodurch der unwürdige Zustand, dass jährlich Tausenden Jugendlichen das Wahlrecht vorenthalten wurde, endlich beseitigt wurde.
Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es darum, dass vielen Jugendlichen, die eine praxisorientierte Ausbildung machen – was wir alle, vor allem die Wirtschaft, uns nur wünschen können –, die Schulfahrtbeihilfe vorenthalten wurde und diesbezüglich nun eine vernünftige und gerechte Lösung gesucht und zumindest für Schülerinnen und Schüler auch gefunden wurde. Bei den Lehrlingen sieht es ja leider etwas anders aus, aber das haben ja meine Kolleginnen schon ausgeführt.
Insgesamt aber sehen Sie: Es geht ja, wenn man sich zusammensetzt, um sich seriös auseinander zu setzen, Argumente abzuwägen, verschiedene Standpunkte zu beleuchten – auch wenn man die Dinge aus verschiedenen Blickwinkeln sieht; das liegt in der Natur der Sache. Dann gelingt es auch, vernünftige Lösungen zum Wohle der Menschen zu erreichen.
Ich würde mir mehr solche Beispiele wünschen, aber Ihre ständige Vertagungspraxis in den Ausschüssen, wie zuletzt auch im Familienausschuss, geht leider in eine andere Richtung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rossmann. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
10.17
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Diese Ausweitung der Lehrlingsfreifahrt ist eigentlich der logische weitere Schritt, nämlich nach der generellen Einführung der Lehrlingsfreifahrt diese nun auch auf Praktika auszuweiten.
An dieser Stelle möchte ich schon daran erinnern, dass schon im Regierungsübereinkommen des Jahres 2000 festgeschrieben wurde, und zwar auf Initiative der Freiheitlichen, dass die Lehrlingsfreifahrt österreichweit generell eingeführt werden soll. Sie haben es nicht zustande gebracht, dass es eine Lehrlingsfreifahrt gibt. Da waren das Bundesland Kärnten und sein Landeshauptmann Dr. Jörg Haider einmal mehr Vorreiter, als es darum ging, die Lehrlingsfreifahrt generell zu ermöglichen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Lehrlingsprämie in der Höhe von 1 000 € für jeden Lehrling. Diese wurde erst möglich durch diese Bundesregierung, und sie trägt freiheitliche Handschrift: Auch das war unsere Forderung!
Ich spreche bei diesem Punkt, bei dem es um ein familienpolitisches Thema geht, durchaus auch als Bildungssprecherin, weil die Lehrlingsausbildung in Österreich generell einen weiteren Qualitätsschub braucht. Ich weiß auch aus meiner Zeit als Staatssekretärin, dass die Sozialpartner da nur sehr schwer zu bewegen waren, generell neue Berufsbilder zu ermöglichen. (Abg. Riepl: Das stimmt doch nicht! Das ist doch nicht wahr!) Ich denke nur an die Diskussion, die ich selbst zum Thema des Spa-Lehrlings geführt habe. Fragen Sie doch Ihre Kollegen im Lehrlingsausbildungsbeirat, wie sehr der Spa-Lehrling blockiert wurde!
Hier komme ich nochmals auf das Bundesland Kärnten zurück: Unter Landeshauptmann Dr. Jörg Haider ist es möglich, dass es diesen Spa-Lehrling gibt, nämlich als Pilotversuch im Lande Kärnten. Die Wirtschaft braucht und will diesen Spa-Lehrling, denn überall werden Thermen gebaut, und die Hoteliers haben auch in zusätzliche Wellness-Einrichtungen investiert – und es gibt kein eigenes Berufsbild dafür.
Nehmen Sie das zur Kenntnis! Ich bin gerne bereit, diesbezüglich mit Ihnen Näheres zu diskutieren. Ich war damit wirklich eng befasst. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Aber ich sage auch: Es muss ein weiterer Schritt hin zu einer generellen Gleichstellung von Lehrlingen und Schülern kommen, nämlich dahin gehend, dass es nicht sein kann, dass Lehrlinge nach wie vor für die Berufsreifeprüfung 1 000 € zu bezahlen haben. Ich weiß, die Arbeiterkammer unterstützt das teilweise. Letztendlich bleiben trotzdem 1 000 € übrig. Erklären Sie das einem jungen Menschen, der zusätzlich zu einem Lehrabschluss dann die Berufsreifeprüfung machen will, dass er dafür bezahlen muss – noch dazu angesichts des zusätzlichen Aufwandes, den er dadurch trägt, dass er diese Prüfung neben dem Beruf macht!
Ich habe auch zu Herrn Bundesminister Bartenstein gesagt: Hier muss es eine Änderung geben! Es muss hier Geld zur Verfügung gestellt werden, damit auch die Lehrlinge letzten Endes eine kostenlose Matura machen können. – Das wäre im Sinne der sozialen Gerechtigkeit, und das bedeutet Gleichstellung. Dazu habe ich aber von Ihnen, von Ihrer Fraktion noch überhaupt nichts gehört. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich sage aber auch: Die Lehrlingsoffensive muss in allen Bereichen gelebt werden! Wenn man das Bundesland Wien betrachtet, wo zurzeit auf einen offenen Lehrplatz 500 Lehrstellen Suchende kommen, dann muss man auf der anderen Seite aber auch die positiven Beispiele sehen: Das sind einmal mehr Kärnten, aber auch das Bundes-
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land Tirol, wo um ein Vielfaches mehr an Lehrplätzen angeboten wird, als es Menschen gibt, die eine Lehre anstreben. – Auch das ist aktive Jugendbeschäftigungspolitik auf Länderebene!
Im Bundesland Kärnten gab es eben schon rechtzeitig eine Lehrlingsoffensive, die nun zu wirken beginnt. Man ist dort auch weitere neue Wege gegangen und hat wieder vermehrt Lehrlinge in den Landesdienst aufgenommen. Mittlerweile haben wir in Kärnten 130 Lehrlinge allein im Landesdienst. (Abg. Schopf: So wenig!?) – Das ist vorzeigbare Jugendbeschäftigungspolitik, nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern aktives Handeln! Der Herr Landeshauptmann von Kärnten hat in durchaus guter Kooperation mit der Arbeiterkammer und dem AMS, sage ich, wirklich einen Quantensprung in der Lehrlingsausbildung bewirkt.
Ich möchte auf noch etwas hinweisen, was mir ganz besonders gefällt, nämlich auf den Ansatz, dass wir darüber nachzudenken haben, was mit jenen Maturanten ist, die eigentlich gar nicht studieren wollen. Was machen wir mit diesen Maturanten? Viele Maturanten sind handwerklich begabt, viele Maturanten wollen in die Praxis und nach der Matura eine Lehre absolvieren. In Deutschland ist das gang und gäbe, 15 Prozent der Maturanten in Deutschland absolvieren nach der Matura eine Lehre. In Österreich ist das nahezu ein Tabuthema.
An dieser Stelle komme ich wieder auf Kärnten zu sprechen, auch wenn Sie es nicht hören wollen. In Kärnten gibt es einen Pilotversuch, dass eben auch AHS-Absolventen, die einen IT-Beruf erlernen wollen, im Rahmen des dualen Ausbildungssystems zusätzliche Fördermittel bekommen, um nach der Matura die Lehre absolvieren zu können. Ich denke, das ist ein richtiger Schritt.
Es ist insgesamt viel zu tun in der Lehrlingsausbildung, aber ich kann sagen, in Bezug auf die Ausschöpfung aller sozialen Möglichkeiten und Zuschüsse hat der Bund hier eine Vorreiterrolle übernommen. Ich bedanke mich auch ganz persönlich bei der Frau Staatssekretärin dafür, dass sie familienpolitisch wirklich Akzente setzt – Akzente, die Sie (in Richtung SPÖ) seit vielen Jahren hätten setzen können, bisher aber nicht gesetzt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
10.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
10.22
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Die zunehmend praxisorientierte Ausbildung in Österreich sieht im Lehrplan verpflichtende Praktika vor und verbessert natürlich dadurch auch die Schulqualität.
Mit der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird nun die Möglichkeit geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler für ihren Schulweg auch Fahrtkostenbeihilfe bekommen, und das ist gut so. Auch das hebt die Schulqualität, denn dadurch gibt es eine größere Auswahlmöglichkeit an Praxisplätzen.
Der Besuch einer Schule darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Wir sind für Chancengleichheit von Jugendlichen beim Zugang zu den verschiedensten Ausbildungsmöglichkeiten. Eltern von Kindern, die berufsbildende Schulen besuchen, haben oft noch andere Ausgaben, Kosten zu tragen, beispielsweise für Kleidung – ich denke da im Speziellen an die Hotelfachschulen –, und deshalb ist es erfreulich, dass sich diese Regierung mit dieser Maßnahme wiederum als besonders familienfreundlich zeigt, nicht nur von Familien- beziehungsweise Kinderfreundlichkeit spricht, sondern auch Maßnahmen setzt.
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Neben dem Kindergeld, der Elternteilzeit, der Anhebung der Pendlerpauschale, der Kinderzuschläge zum Alleinverdienerabsetzbetrag und der Anhebung der Zuverdienstgrenze ist dies eine weitere Maßnahme zur Stärkung unserer Familien. Ich freue mich über die Zustimmung zu dieser Maßnahme im Sinne unserer Familien, im Sinne unserer Jugendlichen und im Sinne unserer Schulqualität. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Becher 4 Minuten zu uns. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
10.24
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kolleginnen haben es bereits erwähnt: Die sozialdemokratische Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage natürlich ihre Zustimmung geben. Diese Novelle geht auf die veränderten Praktika der SchülerInnen ein und stellt zweifelsohne eine bildungspolitisch relevante Maßnahme dar. Da ich selbst an einer berufsbildenden Schule unterrichtet habe, weiß ich, welch wichtigen Stellenwert die praktische Ausbildung für junge Menschen hat.
Auch wenn wir dieser Novelle unsere Zustimmung geben und sie grundsätzlich begrüßen, möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, dass eine Evaluierung hinsichtlich der Lücken bei der Gleichstellung von Studierenden und Lehrlingen stattfinden sollte. Wir sollten hier nicht auf halbem Wege stehen bleiben und diesen jungen Menschen ebenfalls einen Anspruch auf Schulfahrtenbeihilfe vom Wohnort zum Berufsschulinternat gewähren. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.25
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Redezeit: 3 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
10.26
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte an das anschließen, was Frau Kollegin Grossmann gesagt hat, nämlich dass es wichtig ist, ein duales Ausbildungssystem in Österreich zu haben. Gerade der Lehrlingsbereich ist einer, der diesbezüglich vorbildhaft agiert: Theorie und Schule werden nämlich mit einem Lehrplatz, das heißt mit der Praxis, verbunden. Darauf nehmen jetzt auch viele höhere Schulen Rücksicht und stellen eine Verbindung zwischen dem Gelernten in der Schule und der Praxis her. Es ist sehr erfreulich, dass die praxisorientierte Gestaltung in den Lehrplänen zunimmt, nicht nur im Lehrlingsbereich, sondern auch an höheren Schulen, an HTLs, an Hotelfachschulen, vor allem im Gastronomiebereich.
Die Unzufriedenheit, die sozusagen dazu veranlasst hat, diese Regierungsvorlage vorzulegen, ist die Unzufriedenheit vor allem im Gesundheits- und Krankenpflegebereich. Umso erfreulicher ist es, dass wir sofort reagieren und für jene Schüler, deren Praktikumsstätte nicht direkt bei der Schulstätte liegt, eine Vergünstigung und eine Unterstützung in Bezug auf die Fahrtkosten schaffen konnten.
Ich denke, das ist etwas sehr Positives, und es hat auch die Notwendigkeit bestanden, diese Entwicklung im Familienlastenausgleich zu berücksichtigen. Ich denke, dass das eine Verbesserung für das österreichische Schulsystem bedeutet und dadurch auch eine höhere Chancengleichheit für Jugendliche gegeben ist, denn der junge Mensch hat keinen Einfluss darauf, ob Ausbildungsstätte und Praktikumsstätte beieinander liegen oder nicht.
Ich möchte auch noch etwas zu den Lehrlingen sagen. Ich glaube schon, dass die Lehrlinge eine sehr gute Unterstützung erfahren. Es gibt auch für jene Lehrlinge, die im
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Internat sind, eine Fahrtenbeihilfe. Man kann allerdings schon darüber diskutieren, ob die Höhe des Betrages gerechtfertigt ist. Vergleicht man Schüler, die jeden Tag nach Hause fahren, und jene, die einmal in der Woche fahren, so ist es tatsächlich so, dass derjenige, der jeden Tag öffentliche Verkehrsmittel benutzt, in höherem Ausmaß unterstützt wird. Darüber kann man im Ausschuss durchaus diskutieren.
Ansonsten bedanke ich mich für diese Vorlage. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Binder 3 Minuten zu uns. – Bitte, Frau Kollegin.
10.28
Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage, die zurzeit behandelt wird, betrifft vor allen Dingen die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes; konkret geht es um die Ausweitung der Schulfahrtbeihilfe für Veranstaltungen, Kurse oder Praktika, die nicht am Schulstandort stattfinden.
Wir stimmen dieser Änderung selbstverständlich zu, denn es handelt sich dabei um eine langjährige Forderung von uns SozialdemokratInnen, die heute umgesetzt wird, und das begrüßen wir.
Meine Damen und Herren! Diese Änderung hat auch sehr viel mit Rechten zu tun, Rechte, die Kinder oder junge Menschen haben, und deshalb möchte ich noch einen Punkt erwähnen, nämlich dass es mich sehr traurig stimmt, dass unser Antrag betreffend die Stärkung der Rechte des Kindes wieder im Ausschuss vertagt wurde. Die unterschiedlichsten Argumente dazu wurden ausgetauscht. Ich hoffe aber sehr, dass unser Antrag im nächsten Ausschuss sehr intensiv, sehr ernsthaft und auch mit dem nötigen Nachdruck verhandelt wird, denn es geht vor allen Dingen darum, dass die Rechte der Kinder in der österreichischen Verfassung verankert werden. (Beifall bei der SPÖ.)
10.30
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
10.30
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz wird eine Lücke bei der Fahrtbeihilfe geschlossen. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass ab September 2004 für den Schulweg zu verpflichtenden Praktika um Fahrtbeihilfe angesucht werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Praktikum handelt, das im Lehrplan vorgeschrieben ist. Es geht dabei zum Beispiel um Schülerinnen und Schüler von Hotelfachschulen, höheren technischen Lehranstalten, land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und so weiter. Das Ministerium schätzt, dass es sich um rund 28 000 Monate Pflichtpraktika handeln wird.
Mit diesem Beschluss setzen wir heute einen wertvollen Schritt zur Unterstützung der Familien und der sich in Ausbildung befindlichen jungen Menschen. Daher stimmen wir gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
10.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Staatssekretärin Haubner. – Sie sind am Wort, Frau Staatssekretärin.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 42 |
10.31
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich für die bisherigen Ausführungen, weil dadurch ganz eindeutig zum Ausdruck gekommen ist, dass es ein Anliegen aller vier Parteien ist, hier eine Lücke zu schließen – eine Lücke zu schließen für Jugendliche, die ihre Ausbildung einerseits im Bereich des berufsbildenden Schulwesens haben und andererseits auf Grund dieser Ausbildung Pflichtpraktika während des Jahres oder mit einem verfrühten Ende des Schuljahres absolvieren müssen.
Wir schaffen eine Lösung, die nicht nur ein politischer Wunsch seit Jahren ist, sondern vor allem auch ein Wunsch, der von den Betroffenen selbst immer wieder an uns herangebracht wurde. Sehr initiativ – und das sage ich auch hier vor dem Hohen Haus – waren die Schülerinnen und Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, denn gerade die haben vermehrt mit Praktika, die auch unregelmäßig während des Jahres stattfinden, und vor allem auch mit Praktika, die sich nicht am Standort befinden, zu tun.
Daher ist es als familienpolitische Leistung unabdingbar, hier etwas zu tun, denn Eltern müssen mitunter sehr viel Geld für Fahrtkosten ausgeben, andererseits sind diese Praktika ein wichtiger Beitrag für eine gute Ausbildung für unsere Jugend.
Ich bedanke mich sehr herzlich dafür, dass es heute zum Beschluss dieser Vier-Parteien-Einigung kommt, und möchte Folgendes feststellen – wie ein Vorredner schon gesagt hat –: Es ist eine eindeutige Verbesserung, es ist eine Gleichstellung, und ich denke nicht, dass wir damit eine Ungleichbehandlung fortschreiben. Es ist so, dass wir nur vergleichen können zwischen jenen, die regelmäßig vom Schulstandort nach Hause fahren und dadurch die Möglichkeit einer Freifahrt haben, und jenen, die unregelmäßig fahren und daher nur die Möglichkeit einer Schulfahrtbeihilfe haben. Das sind unter anderem auch jene Lehrlinge, die zum Wochenende heimfahren wollen oder heimfahren müssen.
Es gibt also nach wie vor die Schulfahrtbeihilfe, und diese haben wir nun eben auch für die Praktika gewährt, denn es gibt auch im Tarifangebot keine Möglichkeit, hier eine Regelmäßigkeit einzuführen, sondern wir haben nur die Möglichkeit einer Fahrtkostenunterstützung je nach Kilometer.
Ich denke, das ist nicht nur die Schließung einer Lücke, sondern auch eine Gleichbehandlung eben jener Lehrlinge, die zum Wochenende heimfahren wollen und diese finanzielle Unterstützung brauchen. Darauf möchte ich vielleicht noch verweisen: dass diese finanzielle Unterstützung von dieser Bundesregierung wieder eingeführt wurde, nachdem sie von einer früheren Regierung abgeschafft wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich für Ihre Unterstützung für die Familien. Das ist für mich eine Umverteilung in positivstem Sinne. Wir sollen nämlich die Gelder dort hinlenken, wo wir sie brauchen: zu den Familien, damit diese ihren Kindern auch eine gute Ausbildung ermöglichen können. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
10.35
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine Redezeit werde ich aus gegebenem Anlass nicht ausschöpfen.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 43 |
Dass die Fahrtenbeihilfe ausgeweitet wird, finden wir in Ordnung, und wir werden auch zustimmen. Vielleicht können Sie sich aber doch dazu überwinden, unserem heute eingebrachten Antrag auf Ausweitung auf Lehrlinge auch zuzustimmen.
Glück hat nur der oder die, der/die Lehrling ist, Kollegin Fuhrmann. Zig Tausende haben diese Möglichkeit leider nicht. Hat ein junger Mensch einen Lehrplatz, geht es ihm gut, aber sehr viele suchen eine Lehrstelle und können keine bekommen.
Ein Satz noch zur Familienpolitik. Familienpolitisch ist nicht alles in Ordnung, es ist sogar vieles nicht in Ordnung. Besonders die Juni-Arbeitslosenzahlen zeigen uns, dass die ersten „Opfer“ – unter Anführungszeichen – Kindergeldbezieherinnen sind, die den Wiedereinstieg nach zweieinhalb Jahren Kindergeldbezug nicht schaffen und jetzt in dieser Arbeitslosenstatistik – 94 000 Frauen suchen Arbeit – leider vermerkt werden müssen. Ich denke, dass Geldleistungen allein noch keine erfolgreiche Familienpolitik ausmachen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
10.36
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der nunmehr vorliegende Wirtschaftsbericht der österreichischen Bundesregierung zeigt, dass mit gut ausgebildeten, motivierten Arbeitskräften auch in schwierigen Situationen Erfolge erzielt werden können.
„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!“ – Dieser Satz ist bereits im „Aktionsplan für Bildung, Ausbildung und für die Jugend“ von Bundesministerin Gehrer zu lesen.
Die nunmehr vorliegende Erweiterung der Schulfahrtbeihilfe auf verpflichtende Praktika ist somit nicht nur eine Maßnahme zum Wohl der österreichischen Schuljugend und ihrer Familien, sie ist auch eine Maßnahme im Sinne unserer Wirtschaft.
Die hohe Qualität des Unterrichts in unseren Schulen und die gute Arbeit der Lehrer und Lehrerinnen werden geschätzt. Immerhin 79 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen benoten unser Bildungssystem mit „sehr gut“ oder „gut“.
Seit 1995 kam es in den berufsbildenden höheren Schulen zu einem Schülerzuwachs von 13 Prozent, zu einem Zuwachs von 113 000 auf 128 000 Schülerinnen und Schüler. Das heißt, heute besuchen bereits rund 70 Prozent mehr Jugendliche eine berufsbildende höhere Schule als eine allgemeinbildende höhere Schule in der Oberstufe.
Unser hervorragendes differenziertes Ausbildungssystem ist mit ein Grund dafür, dass Österreich die geringste Jugendarbeitslosigkeit in der EU aufweist.
Diese Erfolge wurden nicht nur durch die großen Meilensteine der Regierungspolitik, mit denen teilweise vollkommen neue Wege beschritten werden, besiegelt, sondern auch mit den vielen kleinen Schritten, den stetigen Verbesserungen und Weiterentwicklungen bereits bestehender Maßnahmen, wie jetzt zum Beispiel auch mit der Erweiterung der Fahrtenbeihilfe. Auch im Kleinen gilt: „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!“ – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
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10.38
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Beschlussfassung dieser Regierungsvorlage betreffend Ausweitung der Fahrtenbeihilfe auf die praktische Ausbildung ist wieder ein Gleichklang in Bezug auf Freifahrten für alle in Ausbildung Stehenden hergestellt.
Zum Antrag von Kollegin Kuntzl möchte ich ein paar Anmerkungen machen: Erstens ist es schade, dass wir diesen Entschließungsantrag erst vor zirka einer Stunde erhalten haben, und zweitens hat sich bei der Prüfung des Antrages herausgestellt, dass er nicht notwendig ist, und zwar deshalb nicht notwendig ist, weil die Heimfahrtbeihilfe nicht nur für Schüler und Schülerinnen gilt, sondern hier auch die Lehrlinge gleichgestellt sind. Diese Heimfahrtbeihilfe ist für alle, die nicht täglich von ihrem Lehrplatz beziehungsweise Schulplatz nach Hause fahren, da.
Ich möchte noch auf die Ausführungen von Kollegin Heinisch-Hosek Folgendes erwidern: Auch wenn Sie heute wieder sagen, dass die Familienpolitik in Österreich im Argen liegt, kann ich Ihnen sagen, dass das nicht der Fall ist. Natürlich ist es Ihr Recht, manche Dinge so zu drehen und zu wenden, wie Sie wollen, aber man sollte bei den Tatsachen bleiben. Gerade das Kinderbetreuungsgeld erleichtert vielen Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist ein Meilenstein in der Familienpolitik. Das beweist auch ein Europavergleich, der aufzeigt, dass Österreich hier wirklich Vorteile für die Familien bietet.
Ich möchte noch erwähnen, dass wir vieles geleistet haben: sei es die Erhöhung der Familienbeihilfe, sei es die Familienhospizkarenz, sei es das Pflegegeld ab der Geburt, sei es die Abfertigung-Neu, die auch den Familien zugute kommt, sei es die Verankerung von familien- und frauenspezifischen Maßnahmen im Zuge der Pensionssicherungsreform und seien es die Maßnahmen, die jetzt mit 1. Juli in Kraft getreten sind.
Weiters möchte ich noch erwähnen die Steuerreform, das Familienpaket in dieser Steuerreform und natürlich das Recht auf Teilzeit bis zum siebenten Lebensjahr – bis zum vierten Lebensjahr war dies ja bis jetzt schon möglich.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Dem Entschließungsantrag können wir leider nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Wortmeldung hiezu: Herr Abgeordneter Dr. Rada. 1 Minute. – Bitte.
10.41
Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich am Schluss der Debatte noch zu Wort gemeldet, weil mir vor Rührung fast die Tränen gekommen sind, als Frau Rossmann erklärt hat, was alles geschehen ist.
Zuerst nehmen die Regierungsparteien allen anderen etwas weg, dann geben sie ein bissel was zurück, und jetzt sollen wir das auch noch feiern. – Das war der erste Grund, warum ich mich noch zu Wort gemeldet habe.
Zum Zweiten: Es wird heute in Nebensätzen auch immer wieder über die Modalität bei den Unterrichtspraktika diskutiert. Da möchte ich mich wiederholen: Im Lehrplan ist festgeschrieben, dass HLA-SchülerInnen und HBLA-SchülerInnen Unterrichtspraktika machen müssen. Es gibt aber keine Garantie, dass sie auch einen entsprechenden Platz finden, sondern Eltern und alle anderen, auch die SchülerInnen selbst sind aufgefordert, einen solchen Platz zu finden. Daher wäre es an der Zeit, im Sinne einer zeitgemäßen Unterrichtspolitik, Bildungspolitik auch diesen jungen SchülerInnen zu ver-
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sprechen,
dass sie diesen Platz haben, ja nicht nur zu versprechen, sondern zu garantieren.
(Beifall bei der SPÖ.)
10.42
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 479 der Beilagen.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Schulfahrtbeihilfe für Lehrlinge.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um
ein Zeichen. (Abg. Wittauer steht zwischen den Bankreihen.) Herr
Kollege Wittauer, stimmen Sie zu oder nicht? (Abg. Wittauer begibt
sich in eine Hocke.) – Auch das ist kein Abstimmungsverhalten. –
Er stimmt nicht zu. Damit ist die Mehrheit nicht gegeben. Der Antrag ist abgelehnt.
6. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (511 d.B.): Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner
Basistunnel Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung
einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert wird (578 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (537 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und
der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der
Brennerachse (579 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den
Antrag 423/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (580 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Eder. 7 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.
10.44
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Tagesordnungspunkte, die wir hier heute behandeln, sind verkehrspolitisch sehr, sehr wichtige Tagesordnungspunkte. Alles, was zum Brenner-Basistunnel, zu den Errichtungsgesellschaften, zum Abkommen zwischen der Republik Italien und Österreich gehört, werden andere Redner der sozialdemokratischen Fraktion noch genauer behandeln. Ich darf vorweg auch hier sagen, dass wir diesem Vorhaben selbstverständlich die Zustimmung geben werden, weil wir natürlich auch sehen, dass es sich hiebei um eine sehr, sehr wichtige verkehrspolitische Maßnahme handelt.
Zum zweiten Teil, der auch hier in diesen Tagesordnungspunkten enthalten ist, nämlich zum Bundesbahngesetz und zu jenem Teil des Bundesbahngesetzes, der vor einigen Monaten aus dem Gesamtgesetzeskontext herausgenommen wurde, nämlich die Vereinbarungen des Dienstrechtes und die Vereinbarungen des Pensionsrechtes. Auch diesem Teil werden wir heute unsere Zustimmung geben können, weil wir davon ausgehen, dass die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften, den Dienstnehmern und den Arbeitgebern so gestaltet wurden, dass sich die Inhalte dieser Verhandlungen in diesem Gesetzestext wieder finden und wir somit auch diesem Teil des Gesetzes die Zustimmung geben können.
Ich hätte noch eine Reihe von Anmerkungen zu machen, was die Österreichischen Bundesbahnen unmittelbar anbelangt, aber es wird, wie ich meine, bei anderer Gelegenheit die Möglichkeit geben, zum Thema Österreichische Bundesbahnen den Standpunkt der Sozialdemokraten auch in diesem Haus noch einmal klarer darzustellen. Ich glaube, heute ist nicht der Anlass, diese doch eher sehr kontroversielle Debatte zu führen, und so beschränke ich heute meinen Redebeitrag auf diese Worte. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
10.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
10.47
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist doch wichtig, dass wir derart große Beschlüsse, wie wir sie heute fassen, auch hier im Hohen Haus debattieren.
Wir beschließen heute die Errichtung der Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft auf der Grundlage eines Abkommens mit Italien und werden in weiterer Folge eine Europäische Aktiengesellschaft – eine der ersten Europäischen Aktiengesellschaften – gemeinsam mit Italien errichten, um den Brenner-Basistunnel zu bauen.
Bemerkenswert daran ist, dass sich auch das Land Tirol an dieser österreichischen Aktiengesellschaft zur Hälfte beteiligt. Diese Beteiligung muss unverzüglich nach der erfolgten Gründung der Aktiengesellschaft erfolgen. Das sollte selbstverständlich sein, da sich das Land trotz Bundeskompetenz mit größeren Finanzmitteln hinter ein derart großes Bauprojekt stellt.
Ich danke auch dem Landeshauptmann Van Staa, insbesondere aber unserem Staatssekretär Kukacka und dem Verkehrsminister Gorbach dafür, dass dieses größte Bauprojekt innerhalb Europas mit der notwendigen und gebotenen Eile in Angriff genommen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
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Wie wichtig dies ist, lässt sich allein dadurch erahnen, wenn ich Ihnen sage, dass seit dem letzten Jahr, seit dem Auslaufen des Ökopunkte-Systems eine Verkehrszunahme über den Brenner auf der Straße um mehr als 25 Prozent stattgefunden hat. Wir tun uns immer schwer zu erklären, was das bedeutet, aber das sind täglich – im Vergleich März dieses Jahres mit dem Vorjahr – 1 100 LKWs mehr. Das ist das gesamte Verkehrsaufkommen in Spielfeld, auf der Pyhrn Autobahn! Das gesamte Verkehrsaufkommen dort ist der Zuwachs vom letzten Jahr auf das heurige Jahr über den Brenner.
Selbstverständlich ist klar, dass ein Loch durch den Berg allein nicht genug ist. Eine funktionierende Infrastruktur ist die Voraussetzung dafür, dass eine Verlagerung auf die Schiene überhaupt stattfinden kann. Wenn ich die erforderlichen Schienenwege nicht habe, kann ich auch kein Verkehrsaufkommen von der Straße auf die Schiene verlagern.
Parallel dazu werden von dieser Bundesregierung mehr als jemals zuvor begleitende Maßnahmen gesetzt – von Bundes- und von Landesregierung, muss ich sagen. Zum einen wurden mit der Reform der Österreichischen Bundesbahnen – wo sich der Herr Staatssekretär wirklich von allen Tirolern großen Dank erarbeitet hat –, mit der Schaffung einer leistungsfähigen betrieblichen Struktur auf der Schiene die Voraussetzungen für eine moderne Bahn geschaffen.
Ich glaube, dass mit mehr Kundenfreundlichkeit, mit höherer Flexibilität und einer moderneren Organisation auch der Österreichischen Bundesbahnen eine Attraktivierung des Schienenverkehrs einhergeht.
Zum anderen beschließen wir heute auch Maßnahmen zur weiteren Kostendämpfung im Schienenbereich. Die Bundesregierung arbeitet bereits an der Umsetzung des Aktionsplanes 2005, den Frau Abgeordnete Lichtenberger in einem Entschließungsantrag als abzuarbeitend einbringen möchte und wird.
Dazu möchte ich sagen, dass dieser Aktionsplan in all seinen Punkten bereits in das Arbeitsprogramm der Verkehrsminister aufgenommen wurde und dass in naher Zukunft ein Bericht der Verkehrsminister über den Stand der Dinge bei der Umsetzung des Aktionsplanes 2005 zu erwarten ist. – Ich freue mich jedenfalls, dass jene Dinge, die bei uns seit längerem in Umsetzung sind, auch Ihre Zustimmung finden.
Diesen Ihren Entschließungsantrag werden wir jedoch, meine Fraktion und ich – eben aus dem Grund, dass in diesem bereits umgesetzte Maßnahmen gefordert werden –, leider ablehnen müssen.
Ich hoffe, dass unser gemeinsames
Interesse zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene
insbesondere mit einer vernünftigen Wegekostenrichtlinie einhergeht, wobei ich
da sehr an Kollegin Lichtenberger appelliere, sich auch im Europäischen
Parlament mit Herz und Hirn dafür einzusetzen, dass auch auf europäischer Ebene
eine nachhaltige und ökologisch verträgliche, eine menschen- und umweltgerechte
Verkehrspolitik erfolgt und dass wir Querfinanzierungen von der Straße auf die
Schiene für die Errichtung dieses großen Bauprojektes für Österreich lukrieren
können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.51
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. 7 Minuten Redezeit. Ist das Ihre letzte Rede hier? (Abg. Dr. Lichtenberger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, noch nicht!) Sagen Sie uns das bitte rechtzeitig!
10.52
Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln hier in diesem Tagesordnungsblock zwei Punkte den Schienenverkehr betreffend: einmal die Frage der weiteren Zukunft der Österreichischen Bundesbah-
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nen, inklusive einer sehr „entgleisten“ Regelung, was die Postbusfrage betrifft, wo sozusagen nach und nach immer wieder versucht wird zu sanieren, was man in einem geradezu unaussprechlichen Punkt schon einmal falsch gemacht hat, denn, meine Damen und Herren: Zuerst ein Monopol zu schaffen, um es dann zu bekämpfen, damit man seine guten Freunde mit guten Linien bedienen kann, halte ich für eine falsche Vorgangsweise in Sachen Bundesbahn, in Sachen öffentlicher Verkehr insgesamt! Wir werden daher natürlich dem – nicht nur, aber schon vor allem auch deswegen – nicht zustimmen! Auch die Regelungen die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer betreffend sind aus unserer Sicht nicht befriedigend.
Lassen Sie mich nun auf das Thema Brenner-Basistunnel zu sprechen kommen. Wenn ich den Optimismus von Kollegin Hakl teilen könnte, bräuchte ich den Antrag, den ich nun einbringen werde, nicht einzubringen, denn allein mit der Errichtung dieser Verträge und mit den immer wieder erfolgten Versprechungen, dass dieser Tunnel irgendwann doch einmal gebaut werden wird, sind die Verkehrsprobleme in den Alpen nicht lösbar. Es fehlen nach wie vor, und zwar in eklatanter Weise, begleitende Maßnahmen dazu, damit dieser Tunnel überhaupt genützt werden kann. Weiters fehlen Maßnahmen zur Kontrolle, Maßnahmen in Richtung Beschränkungen auf der Straße, denn wenn der Schwerverkehr auf der Straße – und das ist wohl ein sehr banaler Sachverhalt – nach wie vor so billig bleibt, wie das jetzt der Fall ist, wird dieser Tunnel nicht benützt werden.
Sogar in der Zeitung des GSV – ich kann Ihnen diese nur empfehlen; der GSV nennt sich selbst „Forum für Verkehrsqualität“ – wird festgehalten, dass man in der Finanzierungsfrage des Brenner-Basistunnels bei weitem nicht dort ist, wo öffentlich verkündet wird, dass man sei. In diesem Artikel heißt es sehr treffend, dass man den Brenner-Basistunnel mit dem Erlös aus Fahrkartenverkäufen nicht wird bauen können.
Viel mehr Sorgen macht mir aber auch, dass man auf Grund der niedrigen Tarife des Road-Pricing und von mangelnden Kontrollen – und das liegt nicht in europäischer, sondern sehr wohl in österreichischer Hand! – diesen Tunnel nicht wird auslasten können. Das ist meine Hauptsorge in diesem Zusammenhang. Ich könnte Ihnen hier Zahlen zitieren, meine Damen und Herren, die belegen, dass man mit der derzeitigen Rentabilitätsrechnung so weit jenseits einer Möglichkeit der Auslastung liegt, dass man, wenn es sich um eine Nebenstrecke handelte, über deren Stilllegung reden müsste.
Meine Damen und Herren, auf diese Art und Weise entstehen Potemkinsche Dörfer, mit denen man der Bevölkerung eine Karotte vor die Nase hängt, um ihr vorzumachen, dass es irgendwann, vielleicht in 15 Jahren, eine Verkehrslösung im Inntal geben wird, nur: Wenn es keine begleitenden Maßnahmen gibt, dann wird es keine Lösung geben!
Ich appelliere heute noch einmal an Sie von den Koalitionsparteien, in diesem Zusammenhang begleitende Maßnahmen – Kontrollen beispielsweise, entsprechende Fahrverbote sowie ordnungspolitische Maßnahmen – endlich in Angriff zu nehmen!
Wenn Kollegin Karin Hakl hier sagt, das sei sowieso alles schon auf Schiene, kann ich mich darüber nur sehr wundern, weil da wirklich keinerlei Effekte sichtbar sind.
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Entschließungsantrag der Abgeordneten Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend unumgänglich nötige Übergangs- und Begleitmaßnahmen zur beabsichtigten Errichtung eines Brenner-Basistunnels ein.
Es tut mir sehr Leid, dass es Ihnen von den Koalitionsparteien nicht einmal heute möglich ist, über Ihren eigenen Schatten zu springen und das mit zu beschließen, wovon Sie selber immer betonen, dass Sie das ja eigentlich haben wollen. Offensichtlich dürfte dieser Wille in Wirklichkeit nicht vorhanden zu sein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend unumgänglich nötige Übergangs- und Begleitmaßnahmen zur beabsichtigten Errichtung eines Brenner-Basistunnels
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, für die Zeit bis zu der Inbetriebnahme von Unterinntaltrasse und Brenner-Basistunnel flankierende Maßnahmen – wie etwa den Aktionsplan „Brenner 2005“ – zur Attraktivierung der Schiene und Steigerung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs umzusetzen.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, die parallel zur Realisierung der Unterinntaltrasse und des Brenner-Basistunnels erforderlichen, geeignete Lenkungsmechanismen zeitgerecht zu setzen, mit denen der angestrebte Verlagerungseffekt nach Schweizer Vorbild erreicht und zu einer dauerhaften spürbaren Entlastung der betroffenen Tiroler Bevölkerung beigetragen wird.
*****
Meine Damen und Herren! Das ist unumgänglich! Wenn es Ihnen nicht nur um die Errichtung eines Tunnels, sondern um die Lösung der Verkehrsprobleme geht, dann müssen diese Maßnahmen gesetzt werden!
Wenn die Regierung da Ernsthaftigkeit signalisieren will, dann sollte sie das, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, was wir heute beantragt haben und was auch der Tiroler Landtag einstimmig gefordert hat, unterstützen – und nicht das alte parteipolitische Spiel spielen: Was die Opposition beantragt, kann gar nicht richtig sein! So kommt das leider von Ihnen immer herüber.
Meine Damen und Herren von den
Regierungsparteien, ich appelliere an Sie: Stimmen Sie doch dem zu, was
Sie – in Zeitungen et cetera – immer wieder verlangen! – Alles
andere wäre heute sehr schräg. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
10.58
Präsident
Dr. Andreas Khol: Der von Frau
Abgeordneter Lichtenberger eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten
Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht
daher mit in Verhandlung. – Im Übrigen wird Ihre Formulierung von den
„Potemkinschen Dörfern, mit denen man der Bevölkerung eine Karotte vor die Nase
hängt“ ins „goldene Buch“ eingetragen. (Heiterkeit.)
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wittauer. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.59
Abgeordneter Klaus
Wittauer (Freiheitliche): Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Lichtenberger
meinte – ihr heutiger Abschluss hier dürfte so gewesen sein wie
wahrscheinlich die übrige Legislaturperiode bei ihr –, wir müssten
Begründungen erfinden, um ihre Anträge abzulehnen. – Ich habe immer das
Gefühl, dass es umgekehrt ist, denn: Dinge, die Sie in Ihrem Antrag
formulieren, haben wir schon längst so beschlossen, denn uns allen ist völlig
klar, dass das alles Maßnahmen braucht, um den Verkehr von der Straße auf die
Schiene zu bringen. Es gibt dazu sehr viele Konzepte, die umzusetzen sind:
Verkehrsleitsysteme, verkehrspolitische Bereiche et cetera; aber natürlich ist
auch die Finanzierung eine wichtige Frage. (Präsidentin Mag. Prammer
übernimmt den Vorsitz.)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 50 |
Jetzt sind wir bei der Phase 2, wo
erstmalig – und da bedarf es eines großen Lobes an Minister Gorbach; ich
glaube, da sind wir uns alle einig –, und zwar in vier Monaten, ein
internationales Abkommen mit Italien abgeschlossen werden konnte, womit gewährleistet
ist, dass die Phase 2 umgesetzt werden kann. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ihnen jedoch, Frau Abgeordnete Lichtenberger, ist es nie genug. Es ist bei Ihnen immer so, dass alles, was an Positivem geschieht, sofort mit einem negativen Punkt besetzt werden muss. Natürlich ist es richtig, dass frühestens im Jahre 2012 oder 2015 der Brenner-Basistunnel fertig sein wird – vielleicht sogar noch später, das weiß man nie so genau bei solch großen Projekten.
Jetzt schon alle Maßnahmen zu setzen, um von der Straße auf die Schiene umzusteigen, ist ein bisschen keck, weil das Potential noch gar nicht vorhanden ist, auch wenn es bei solchen Großprojekten der Fall sein wird – schon allein aus wirtschaftlichen Interessen, wenn man so viele Milliarden in die Hand nimmt –, dass der Verkehr aktiv auf die Schiene umgeleitet wird.
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Maßnahmen, wo der Minister aktiv ist und wirklich versucht, mit den Ländern zusammenzuarbeiten, etwa betreffend Maßnahmen im Umweltschutz.
Ich wünsche Ihnen, Frau Kollegin Lichtenberger, viel Glück auf Ihrem weiteren Weg, im Europäischen Parlament, und ich hoffe, dass wir mit Ihrer Hilfe bei der Wegekostenrichtlinie ein besseres Ergebnis als bisher erreichen werden, da jetzt mit dem neuen Europaparlament und mit neuen Kommissaren eine neue Chance offen ist.
Von Tiroler Seite begrüßen wir ausdrücklich dieses Projekt. Wir sind froh darüber, dass unter freiheitlichen Verkehrsministern dieses Projekt endlich vorangetrieben wurde – es stimmt, vorher wurde immer nur viel geredet, aber gemacht wurde nie etwas. Jetzt wird die Phase 2 umgesetzt.
Das Land Tirol beteiligt sich großzügig, das muss man auch sagen – da muss man auch Landeshauptmann van Staa und Landeshauptmann-Stellvertreter Gschwentner einmal Lob zollen. Sie sind bereit, Teile der TIWAG zu verkaufen, um bei der aktiven Finanzierung mitzumachen. Das ist eine großartige Geste, und wir begrüßen, dass das Land Tirol so aktiv daran teilnimmt.
Der nächste Bereich ist das Dienstrecht. Jeder weiß, welche Probleme wir diesbezüglich hatten. Wir wollten das im Parlament beschließen, weil niemand eine Chance gesehen hat, dass die Sozialpartner zu einer Lösung kommen.
Ich bin froh darüber – und dafür möchte ich wirklich allen danken –, dass jetzt gemeinsam ein neues Dienstrecht geschaffen wurde, dass die 100 Millionen € an Einsparungspotential und auch die Zukunft, die damit verbunden ist, für die ÖBB gesichert sind. Auch den Sozialpartnern herzlichen Dank dafür, dass sie so aktiv mitgearbeitet haben und dass wir jetzt dieses Gesetz beschließen können.
Meine Fraktion wird dem zustimmen – die Opposition, so hoffe ich, auch, da dies eine Konsensmaterie wäre. Ich meine, das ist ein gangbarer Weg, und damit hat man auch gezeigt, wie positiv in den Unternehmungen zusammengearbeitet werden kann, um die Zukunft von ÖBB, Post.Bus und anderen zu gewährleisten.
Es ist zu begrüßen, dass gerade in dieser Frage mit dem Verkehrsminister immer eine positive Zusammenarbeit möglich ist. Uns Abgeordneten wird die Unterstützung dafür nicht schwer fallen. Wir begrüßen diese Initiative. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.03
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 51 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reheis. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.03
Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Man muss es leider sagen: dass die Bevölkerung entlang der Transitrouten täglich stärker unter der Last der LKWs und der Transporte zu leiden hat – der Mensch und die Natur, die Umwelt, werden nach wie vor nachhaltig geschädigt. Und wenn man hier von den Regierungsparteien das Bekenntnis hört, von der Straße auf die Schiene umzusteigen, dann muss ich sagen: Da hat es schon sehr gemangelt! Es wird tatsächlich doch einige Konzepte dafür geben, aber an der Umsetzung mangelt es sehr stark.
25 Prozent mehr schwere LKWs am Brenner seit dem Auslaufen des Transitvertrages, 161 635 Fahrzeuge mehr; in der Kategorie Lastwagen mit vier und mehr Achsen waren mehr als 30 000 „schwere Brummer“ mehr unterwegs als noch im Vergleichsmonat des Vorjahres. – Angesichts dieser Zahlen, meine Damen und Herren, ist stärker denn je eine europäische Sonderregelung für den Brenner notwendig. Die aktuellen Brenner-Zahlen zeigen deutlich, warum die EU verkehrslenkende Maßnahmen in der neuen EU-Mautrichtlinie zulassen soll beziehungsweise warum der Brenner-Basistunnel zur Entlastung der Transitroute dringend notwendig ist.
Es ist daher erfreulich, dass die Brenner Basistunnel Gesellschaft nach dem Zeitplan von Juli 2004 bis September 2005 mit den entsprechenden Bohrungen zügig weiterarbeiten kann, sodass der Brenner-Basistunnel mit einer Gesamtlänge von zirka 64,3 Kilometern als längster Eisenbahntunnel der Welt – mit geschätzten Kosten von 4,5 Milliarden bis 5 Milliarden € – wie geplant realisiert werden kann.
Grundlage dafür bildet ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Italien. Damit verpflichten sich die beiden Länder, die genannten Gesamterrichtungskosten zu gleicher Hand zu tragen, sofern sie nicht durch EU-Zuschüsse gedeckt sind. – Herr Staatssekretär, meiner Meinung nach sind jedoch die von der EU in Aussicht gestellten 20 Prozent zu wenig, denn Nutznießer von diesem neuen Transportweg sind die Mitgliedstaaten der EU, und daher sollten sie sich auch stärker einbringen.
Aus heutiger Sicht würde auf Österreich eine Kostenbeteiligung von 1,7 Milliarden bis 2 Milliarden € entfallen. Um diese zu bedecken, brauchen wir eine Querfinanzierung aus dem LKW-Road-Pricing, was wieder eine neue Wegekostenrichtlinie voraussetzt.
Hinterfragen muss man auch, Herr Staatssekretär, meine Damen und Herren, wo die österreichischen Interessen bleiben. – Wenn man bedenkt, dass die Baugesellschaft in Italien errichtet wird, kann man voraussetzen, dass damit in der Bauphase vor allem italienische Firmen zum Zug kommen werden. Dass die Trägergesellschaft ihren Steuersitz in Bozen haben wird, bedeutet für Österreich nicht nur noch einmal Steuerausfälle, sondern auch den Abfluss eines enormen Dienstleistungsvolumens.
Die Baugesellschaft bleibt in Italien, die Betreibergesellschaft, die kaum Erträge erwirtschaften wird, wird ihren Sitz in Innsbruck haben.
Meine Damen und Herren! Die negativen Auswirkungen sind nicht abschätzbar, neben den steuerlichen Ausfällen wird dies vor allem den gesamten Dienstleistungsbereich von der Planung bis zum Bau des Brenner-Basistunnels betreffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
11.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Miedl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 52 |
11.07
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Sache selbst werde ich mich heute ausnahmsweise nicht äußern, sondern ich möchte mich namens der ÖVP und meiner Fraktion von einem Mitglied des Verkehrsausschusses offiziell verabschieden und mich bei ihm bedanken, nämlich bei Frau Dr. Evelin Lichtenberger, die namens der Grünen den Verkehrsausschuss und die Politik des Verkehrsausschusses wesentlich mitbestimmt hat.
Frau Dr. Lichtenberger, ich habe Sie schon gekannt, bevor ich in den Nationalrat gekommen bin, ist ja klar, und ich habe Ihre Arbeit stets bewundert. Es bestanden zwar da und dort Unterschiede zwischen der Politik der Grünen und unserer Politik – das liegt in der Natur der Sache, das ist gelebte Demokratie –, aber das, was ich an Ihnen selbst erleben durfte und besonders bewundert habe, ist, dass Sie eine besonders streitbare Frau waren und dass es Ihnen immer um die Sache gegangen ist. Es war lustig, sich mit Ihnen auseinander zu setzen. – Das hat eine besondere Qualität Ihrer Verkehrspolitik ausgemacht, und ich denke, das ist Ihre besondere Qualität.
Ich danke Ihnen für die inhaltlichen Auseinandersetzungen namens meiner Fraktion, ich danke Ihnen aber auch dafür, dass Sie stets die Sache im Vordergrund gesehen haben, und ich wünsche Ihnen namens meiner Fraktion, dass Ihnen möglichst viel von dem, was Sie sich in Österreich vorgenommen hatten, in Brüssel gelingen möge – es ist schlussendlich im Interesse und in der Sache aller gelegen.
Herzlichen Dank für Ihr Wirken für das
Verkehrsgeschehen und damit für die Menschen in Österreich! (Beifall bei
ÖVP, SPÖ und den Grünen.)
11.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
11.09
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Miedl, es ist für mich wirklich erfreulich, dass Sie den Sachargumenten meiner Kollegin Lichtenberger sehr viel abgewinnen können, dass Sie diesen Sachargumenten größtenteils zustimmen, aber umso unbegreiflicher ist es für mich oft – und das sage ich wirklich aus persönlicher Betroffenheit; das ist nicht nur bei Ihnen so, sondern bei vielen –, dass diese Sachargumente, diese fachlich 100-prozentig zutreffenden Formulierungen, all die Tatsachen, die als Argumentationshintergrund präsentiert werden, mit einer Selbstverständlichkeit schlechthin vom Tisch gewischt werden und von Ihnen keine sach- und fachgerechte Verkehrspolitik betrieben wird. – Das verstehe ich nicht!
Das sage ich Ihnen heute wirklich mit besonderer Betroffenheit, denn es sprechen alle Fakten, die Kollege Reheis genannt hat, die Frau Kollegin Lichtenberger wiederholt angeführt hat, die Sie in verschiedensten Medien lesen, die Sie vor Ort von der betroffenen Bevölkerung hören, alle Daten, Fakten, alle Sachargumente für eine grüne Verkehrspolitik, gerade was die Brenner-Problematik anlangt.
Diesbezüglich gibt es einen breiten Konsens, aber andererseits gibt es eine Regierungsmehrheit – und das ist für mich das Paradoxe –, die das vom Tisch wischt, die das als nicht politisch relevant für ihr Stimmverhalten hält, die einfach über Fakten hinweggeht. Das ist für mich persönlich wirklich das ständig Erschütternde, und zwar sowohl im Verkehrsausschuss als auch hier bei der parlamentarischen Diskussion.
Die Sinnfrage beim Brenner-Basistunnel – stellen Sie sich einfach die Sinnfrage! Ich habe ja jetzt gehört – Sie haben es auch vernommen –: 65 Kilometer, 64,3 Kilometer,
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 53 |
der längste Eisenbahntunnel der Welt. Die Kosten: 5 Milliarden €, auf Österreich kommen wahrscheinlich über 2 Milliarden zu. Stellen Sie sich die Sinnfrage! Was alles an Sinnvollem, im Sinne Ihres Parteiprogramms der öko-sozialen Marktwirtschaft et cetera, könnten Sie mit diesem Geld investiv unterstützen?
Aber: Es wird ein Tunnelloch gebohrt für Verkehrsflüsse, die man zum Teil sehr wohl mit den bestehenden Gegebenheiten regeln könnte. Es wird ein Tunnelloch gebohrt für Verkehrstransfers, die oft gar nicht notwendig sind. Es wird ein Tunnelloch gebohrt (Abg. Wittauer: Das ist eine ganz wichtige Maßnahme!), und es werden bis zu 5 Milliarden € investiert für eine Wirtschaftspolitik, die sich auf Verkehrstransfers stützt, die die Regionen ausbeutet und teilweise verarmen lässt.
Das ist für mich die eklatante Sinnfrage. Ich glaube, wir sollten einmal über diese Sinnfrage intensiver diskutieren, denn dann könnten all die Fachargumente, die Kollegin Lichtenberger immer wieder angeführt hat, auch von Ihnen nicht einfach wieder vom Tisch gewischt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Ich glaube, das wäre die beste Antwort, das wäre die beste Fortsetzung von einem Diskurs, an dem Sie im Verkehrsausschuss anscheinend durchaus Freude oder, wie soll ich sagen, von dem Sie einen persönlichen Gewinn hatten. Ich fürchte, dass ich mit diesem Wunsch, mit diesem Vorschlag allein bleiben werde, aber ich kann Ihnen versprechen: Diese Politik wird fortgesetzt – mit aller Konsequenz, in aller Deutlichkeit, in aller Zuspitzung, mit besonderen Nuancen.
Ich hoffe, dass unsere Zustimmung zur rechtlichen Situation beim Brenner-Basistunnel als Dialogelement betrachtet wird und die Vorleistung dafür ist, dass Sie endlich rational an die Sache herangehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
11.14
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist jetzt die Sinnfrage gestellt worden. Aus der Sicht der Freiheitlichen ist das ganz klar zu beantworten: Es ist sinnvoll!
Es ist ein Projekt, das ein europäisches Ausmaß hat, ein Ausmaß, das weit über die regionalen und österreichweiten Interessen hinausgeht. Es ist ein Projekt, das von der Tragweite im Rahmen der Osterweiterung sehr wertvoll ist. Es ist aber auch ein Projekt, das regional und nicht nur in Tirol einen sehr, sehr hohen Stellenwert hat. Es ist ein Projekt, das sich auch auf Salzburg auswirkt. Es ist ein Projekt, das zukunftsorientiert ist, ein Projekt, das ein Konzept hat, was sehr viele Sachen nicht haben.
Mit der Umsetzung dieses Projektes werden wir einiges erreichen. Wir werden zumindest erreichen, dass der zu erwartende Zuwachs im Rahmen des Verkehrs und auch des Transits durch diesen Tunnelbau „einhaltbar“ sein wird.
Es wird einen Status geben, aber das wird nicht alles sein. Es wird notwendig sein, dass wir uns auch über begleitende Maßnahmen Gedanken machen, wie über Verkehrsleitsysteme und vor allem auch über die Motivation der Wirtschaft, den Transitverkehr wirklich von der Straße auf diese Schienen zu bringen.
Ich bin diesbezüglich sehr zuversichtlich, denn die zumutbare Belastung für die Personen, die in solchen Gebieten wohnen, ist weit überschritten. Der Zenit ist überschritten, und es muss da etwas getan werden.
Was die bevorstehende Dienstrechtsänderung betrifft, freut es mich ganz besonders, dass es Vizekanzler Gorbach gelungen ist, unter Einbindung der Sozialpartner auch
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die Gewerkschaften zu einer konstruktiven Mitarbeit zu bringen. Es freut mich, dass auch die sozialdemokratische Fraktion heute diese dienstrechtlichen Änderungen unterstützen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
11.16
Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Brenner-Basistunnel ist auf jeden Fall zu begrüßen, wie meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits zum Ausdruck gebracht haben. Darum werden wir heute dem Gesetz beziehungsweise dem Abkommen mit Italien unsere Zustimmung erteilen.
Ich persönlich würde mir für das Land Steiermark wünschen, dass es eine ebenso zügige Vorgangsweise bei der Realisierung des Semmering-Basistunnels gäbe. Sowohl aus verkehrs- als auch aus wirtschaftspolitischer Sicht ist der Bau dieses Eisenbahntunnels für die südlichen Bundesländer unverzichtbar – wie auch der Kärntner Landeshauptmann bereits festgestellt hat: Koralmtunnel ohne Semmering-Basistunnel wird nicht viel Sinn haben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: Wer sagt das?)
Im Hinblick auf die EU-Erweiterung und das höhere Verkehrsaufkommen muss das Projekt „Neue Südbahn“ als Teil des Transeuropäischen Netzes realisiert werden.
Dass es sich bei den Maßnahmen des Landes Niederösterreich, das muss ich auch heute leider erwähnen, diesen Tunnel zu verhindern, um Scheinargumente handelt, ist keine Erfindung unsererseits, sondern wurde von höchsten Behörden kritisiert. Und niemand – wirklich niemand! – in der Steiermark will verstehen und findet es logisch, dass man in naher Zukunft einen Straßentunnel eröffnet, der naturschutzrechtlich sehr wohl bewilligt wurde, dass aber umweltfreundliche Verkehrswege nicht den naturschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und nicht realisiert werden dürfen – aus der Sicht des Landes Niederösterreich.
Ich werde mich in Anbetracht der Lage heute kurz fassen und nur noch sagen: Ich würde mir wünschen, Herr Staatssekretär, dass es endlich zu Initiativen kommt, um das Projekt „Neue Südbahn“ sowohl in Brüssel als auch in Österreich voranzutreiben, dass man nicht die Zeit bis Oktober untätig verstreichen lässt, nicht die Hände in den Schoß legt und nichts tut. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
11.19
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch der längste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. – Zur Errichtung des Eisenbahntunnels Innsbruck–Franzensfeste setzen wir heute einen ganz, ganz großen ersten Schritt, der unbedingt notwendig ist, damit dieses wichtige Projekt realisiert werden kann.
Die Aufgaben für die neue Gesellschaft, zu deren Gründung der Verkehrsminister ermächtigt wird, sind die Erstellung eines Einreichprojektes, die Erlangung von Genehmigungen und die Vorlage eines Finanzierungskonzeptes – selbstverständlich wird dieser Punkt ganz, ganz besonders wichtig sein, damit später auch die Finanzierung sichergestellt ist. Und für diese Arbeiten wünsche ich schon jetzt ein herzliches Glückauf und viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
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Wir beschließen heute aber auch Novellen zum Bundesbahngesetz, zum Bundesbahn-Pensionsgesetz, zum ASVG und zum Eisenbahngesetz. Ziel dieser Novellen ist die Umsetzung und Absicherung der Vereinbarung zwischen dem ÖBB-Vorstand, dem Betriebsrat und der Gewerkschaft der Eisenbahner. Ich glaube, es ist eine gute Lösung gefunden worden. Ich freue mich besonders darüber, dass auch die SPÖ dieser Vorlage nun zustimmen wird.
Ich möchte noch auf zwei Punkte ganz besonders eingehen. Erstens geht es darum, dass die Haftung des Bundes für die Alt-ÖBBler auch in den neuen Gesellschaften festgeschrieben wird, was ein sehr positives Ergebnis für die ÖBB-Bediensteten ist. Zweitens geht es darum, dass hinsichtlich des Bahnbusses und des von ihm aufgenommenen Postbusses mit einer Privatisierung von einzelnen Gebieten, wobei Bereiche an andere Verkehrsunternehmungen abgegeben werden, auch eine gute Lösung gefunden wird.
Ich bin nämlich sicher, dass es dadurch zu keiner Verschlechterung des Verkehrsangebotes und auch zu keiner Gefährdung von Arbeitsplätzen kommen wird, weil ja auch die privaten Unternehmungen die Chauffeure dieser Kraftfahrlinienunternehmen und deren Werkstätten et cetera brauchen, um die Linien betreiben zu können. Es gab keine andere Alternative, obwohl immer wieder von den Grünen kritisiert wird, dass mit der Übertragung des Postbusses an den ÖBB-Bus eine schlechte Tat gesetzt wurde. Ich sage, es war die einzige Möglichkeit, um dieses große Unternehmen in österreichischer Hand zu behalten. Die Alternative wäre nämlich gewesen, dass ein großes ausländisches Unternehmen zum Zug gekommen wäre. Auch da wird also für die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesorgt.
Zum Antrag der Abgeordneten Dr. Lichtenberger ist zu sagen: Punkt eins: Es geschehen viele Maßnahmen. Denken Sie nur daran, dass jetzt gerade eine Verbilligung, eine Verbesserung des Angebotes beim kombinierten Verkehr über den Brenner erfolgt! Man muss also nicht die Regierung auffordern, das zu tun, was sie ohnedies schon tut.
Punkt zwei: Sie fordern, dass dann, wenn der Eisenbahntunnel fertig ist, mit Maßnahmen dafür gesorgt werden soll, dass er auch entsprechend ausgelastet ist. – Da haben wir noch ein Jahrzehnt lang Zeit.
Wir alle wissen, dass diese Maßnahmen weitgehend mit Brüssel abgestimmt werden müssen. Ich wünsche auch Ihnen, Herr Staatssekretär, sehr viel Erfolg dafür, dass wir in Brüssel viel Verständnis für all diese Maßnahmen bekommen, die wir setzen müssen, damit der Brenner-Basistunnel auch finanziell und ökonomisch ein Gewinn wird und ein gutes Ergebnis bringt. – Ihnen, Frau Dr. Lichtenberger, alles Gute in Brüssel! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Der Brenner-Basistunnel ist ein wichtiges Element des Ausbaues der Brennerachse, um langfristig und nachhaltig auf einer zentralen europäischen Nord-Süd-Verbindung eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene bewirken zu können. Deshalb begrüßen wir alle Anstrengungen, die eine Verwirklichung des Brenner-Basistunnels zur Folge haben.
Es geht bei der Umsetzung dieses Vorhabens – wie wir heute schon öfters gehört haben – auch um eine Menge Geld. Insgesamt kostet der Brenner-Basistunnel aus heutiger Sicht etwa 4,5 Milliarden €; diese Kosten werden Italien und Österreich jeweils
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zur Hälfte tragen. Die Europäische Kommission hat zuletzt in Aussicht gestellt, 20 Prozent der Kosten zu tragen. Aus diesem Grund wäre es wichtig und besser gewesen, meine ich, bereits vor Unterzeichnung des Abkommens eine verbindliche Zusage für EU-Förderungen zu bekommen als nur eine unverbindliche Willenserklärung der Kommission.
Insgesamt ist das Vorhaben positiv. Wir von der SPÖ werden auch unsere Zustimmung dazu geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)
11.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. Ich erteile es ihm.
11.24
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich begrüße sehr, dass sich die Koalitionsparteien, aber auch die Sozialdemokraten zu diesem Tagesordnungspunkt positiv geäußert haben und dem Gesetzentwurf auch zustimmen werden. Ich glaube, das ist ein großer Fortschritt auch im Hinblick auf eine gemeinsame und konsensuale Verkehrspolitik, die notwendig ist, weil es hier sehr stark darum geht, nationale Interessen innerhalb eines größeren Europas durchzusetzen. Deshalb ist es wichtig, wenn wir hier im Haus, aber auch gegenüber Europa gemeinsam auftreten. Das begrüße ich sehr.
Ich begrüße das vor allem auch in Hinblick auf den Brenner-Basistunnel. Der Brenner-Basistunnel ist ein unverzichtbares Kernelement einer umweltbewussten Verkehrspolitik. Ich verstehe, ehrlich gesagt, auch die Position der Grünen in dieser Frage nicht. Frau Kollegin Moser, wenn Sie die Sinnfrage stellen, muss ich diese Frage an Sie zurückgeben. Die Regierung hat diese Frage für sich positiv beantwortet: Ja, wir halten diesen Brenner-Basistunnel für sinnvoll und notwendig und auch für verkehrspolitisch richtig. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber wie beantworten eigentlich die Grünen diese Sinnfrage? – Ich habe aus Ihrem Redebeitrag ganz klar herausgehört: Sie sind gegen diesen Brenner-Basistunnel. Aber das kann und wird doch, hoffe ich, nicht die offizielle Politik der Grünen in diesem Zusammenhang sein. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.) Der Entschließungsantrag, den Sie eingebracht haben, enthält nichts davon, dass der Brenner-Basistunnel abgelehnt werden soll, sondern er spricht durchaus dafür, dass der Brenner-Basistunnel für Mensch und Umwelt spürbare Verbesserungen bringen muss.
Was heißt das jetzt? Beantworten Sie doch jetzt die Sinnfrage auch einmal für sich! Wollen Sie diesen Brenner-Basistunnel? Soll er und wird er Verbesserungen für Mensch und Umwelt bringen, oder sind Sie alternativlos und kategorisch gegen diesen Brenner-Basistunnel, meine Damen und Herren von den Grünen? – Diese Frage möchte ich an Sie zurückgeben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Da Sie in diesem Entschließungsantrag eine Reihe von Maßnahmen in Verbindung mit geeigneten Lenkungsmaßnahmen fordern, halte ich fest: Dort, wo es die Eisenbahnen etwa Österreichs, der Bundesrepublik Deutschland und auch Italiens betrifft, geschehen diese Abstimmungsmaßnahmen. Kontinuierlich wird da ein ganz klarer Maßnahmenkatalog abgearbeitet, in dem auch die Verantwortlichkeiten und die Zeiträume ganz genau festgelegt sind.
Aber wir haben ein Problem: Es sind auch flankierende Maßnahmen enthalten, die wir in Österreich eben nicht allein umsetzen und regeln können, denn da werden auch
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generelle Fahrverbote, sektorale Fahrverbote und generelle Querfinanzierungen gefordert. Das ist eben derzeit noch nicht möglich, sage ich. Wir sind uns einig darüber – und wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert –, dass es letztlich entsprechende geeignete Lenkungsmaßnahmen wird geben müssen, damit dieser Brenner-Basistunnel auch betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich entsprechend betrieben werden kann. Dazu bekennen wir uns, aber dazu brauchen wir auch die Unterstützung der anderen europäischen Staaten und die Unterstützung des Europäischen Parlaments.
Deshalb appelliere ich hier an Sie, eine klare Linie zu gehen, unsere Position auch gegenüber der Europäischen Union zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass wir auch die wirtschaftlichen und die verkehrspolitischen Voraussetzungen für eine sinnvolle Realisierung und für einen sinnvollen Betrieb des Brenner-Basistunnels erhalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Einen Satz abschließend zum heutigen Beschluss über die rechtliche Umsetzung der Dienstrechtsverhandlungen bei der Bahn. Ich begrüße es sehr, dass die Sozialdemokraten – ich möchte fast sagen – ein bisschen über ihren Schatten gesprungen sind und dieser rechtlichen Umsetzung heute zustimmen.
Ich halte das für sehr positiv. Das ist ein
gutes Signal, wenngleich ein relativ spätes Signal, aber es zeigt doch, meine
Damen und Herren – so darf ich das interpretieren –, dass diese
Reform dauerhaft sein wird und dass sie auch allenfalls von anderen Regierungen
nicht rückgängig gemacht werden wird, weil diese Reform sinnvoll ist, weil sie
politisch ausgewogen ist und weil sie finanziell dringend notwendig war. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es ist nicht darum gegangen, irgendwelche
Sozialleistungen der Eisenbahner zu kürzen, wie das immer wieder unterstellt
wurde – das möchte ich ausdrücklich festhal-
ten –, sondern es ist nur darum gegangen, diese Sonderrechte, die es sonst
in keinem anderen Unternehmen mehr gegeben hat, abzubauen und an die
österreichische Arbeitsrechtsordnung anzupassen, also ein einheitliches System
zu schaffen, damit die ÖBB insgesamt im Wettbewerb mit anderen vergleichbaren
Schienenunternehmen in der Lage sind, ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
zu beweisen. Genau das ist auch gelungen. Es sind diese Sonderrechte
abgeschafft worden; es gilt bei den ÖBB nun genau das gleiche Arbeitsrecht, das
auch bei anderen großen Unternehmen in diesem Zusammenhang gilt.
Ich begrüße es also, dass es zu dieser weitgehenden Übereinstimmung gekommen ist bei der Entgeltfortzahlung, beim Krankengeld, beim Wochengeld, bei der erweiterten Heilbehandlung, bei der Definition des Versichertenkreises, der Frage der Versicherungsanstalt der Eisenbahner, auch der Frage der Nachfolgesicherheit, also der Haftung des Bundes für jene ehemaligen Alt-ÖBBler, die in Zukunft in den Nachfolgegesellschaften der ÖBB arbeiten werden.
Ich halte es auch für sehr sinnvoll, dass
wir eine eigene Regelung für die Ausgliederung des Bahnbusses vorgenommen
haben, weil damit rechtzeitig ein großes einheitliches
Bahnbus-Unternehmen geschaffen werden kann und damit endlich jene Synergieeffekte
tatsächlich lukriert werden können, von denen wir seit zehn Jahren sprechen,
nämlich zwischen Postbus und Bahnbus; aber bisher ist es nie gelungen, dies
tatsächlich umzusetzen. Dieses Mal gelingt es, und ich glaube, das ist auch ein
Meilenstein der Reform, den diese Bundesregierung durchgesetzt hat. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Abschließend möchte ich auch noch an die Sozialpartner und an die Kollektivvertragspartner appellieren, das in einem entsprechenden Kollektivvertrag umzusetzen, was auch in diesem Gespräch zwischen Gewerkschaft und Bahnvorstand ausverhandelt wurde, nämlich dass in Zukunft auch der konzernweite Personaleinsatz von Mitarbei-
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tern in allen Unternehmen und Betrieben der ÖBB möglich sein wird, dass das so genannte Rosinenpicken, also das Lukrieren der Vorteile sowohl aus dem Vertragsrecht der ÖBB als auch aus dem jeweiligen Branchenkollektivvertrag nicht möglich ist, dass es in Zukunft möglich sein wird, dass Mitarbeiter der ÖBB aus ihrem alten Dienstrecht in das ASVG optieren können, und dass rasch eine umfassende Arbeitszeitregelung durch Kollektivvertrag in den ÖBB entsteht.
Meine Damen und Herren! Wenn diese
Maßnahmen noch bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden, dann ist sichergestellt,
sowohl auf gesetzlicher als auch auf kollektivvertraglicher und betrieblicher
Ebene, dass die ÖBB ihren notwendigen Reformweg zügig weitergehen
können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.34
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
4 Minuten. – Bitte.
11.34
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf für den Brenner-Basistunnel ist ein Meilenstein und ein weiterer wichtiger Schritt, die Verkehrszuwächse, die ja auch Österreich sehr stark betreffen, in den Griff zu bekommen. Es wird sehr viel Geld auch von Seiten Österreichs ausgegeben, um den Verkehr in der Zukunft auf die Schiene zu verlagern. Deswegen ist es auch mir unverständlich, dass Frau Kollegin Moser vorhin angemerkt hat, dass sie diesem großen Projekt, dieser Verlagerung des Transitverkehrs im Brennergebiet auf die Schiene nicht zustimmen kann.
Mit dem heutigen Beschluss hat Österreich große Teile seiner Verpflichtungen erfüllt. Es ist damit eine juristische und institutionelle Grundlage gelegt, dass die Phase 2, also die Planungsphase, die bis zum Jahr 2006 umgesetzt werden soll, weitergeführt wird. Als Ziel ist hier die Erarbeitung eines bau- und genehmigungsreifen Projektes vorgesehen.
Eines ist natürlich klar und darf nicht vergessen werden: Es sind in Zukunft Bewusstseinsbildungs- und Regulierungsmaßnahmen zu treffen, damit gewährleistet werden kann, dass, auch wenn dieses großartige Bauwerk vorhanden sein wird, wirklich der Verkehr von der Straße auf die Schiene gelenkt werden kann. Da sind sicher noch einige Anstrengungen neben den Baumaßnahmen des Brenner-Basistunnels notwendig. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich
begrüße die gute Vereinbarung, die die Sozialpartner zur Änderung des
Sozialversicherungsgesetzes und des Pensionsgesetzes für ÖBB-Bedienstete
getroffen haben. Es zeigt sich einmal mehr, dass es möglich ist, trotz
Einsparungen Rechte und Sicherheiten für die ÖBB-Bediensteten zu erhalten, die
insbesondere im Bereich der neu gegründeten Gesellschaften und Unternehmen
gelten sollen. Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Durch die vorliegenden
Änderungen sind für alle Arbeitnehmer im ÖBB-Bereich die sozial- und arbeitsrechtlichen
Rechte abgesichert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
11.37
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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11.37
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es kann durchaus unterschiedliche Sichtweisen zur Regelung der Verkehrsprobleme geben, jedoch glaube ich, dass gerade durch die Gründung der Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft insgesamt ein Meilenstein gelegt wird, damit wir auf europäischer Ebene Verkehrswege und Verkehrsströme besser ordnen können.
Ich darf
höflich daran erinnern, dass es gerade bei der Planung der Unterinntal-Trasse
viele kritische Stimmen gab. Heute wird dieses Projekt realisiert; viele
Bürgerinnen und Bürger hegen große Hoffnung, dass die Realisierung dieses
Projektes die Lebensqualität und natürlich auch die Qualität insgesamt der
Wirtschaft in Tirol verbessert und optimiert. Der Brenner-Basistunnel und die
Studien dazu sollen ein weiterer Beitrag dazu sein, den Verkehrsfluss und die
Belastungen durch den Verkehr zurückzudrängen.
Wir
müssen diesem Thema hier mit Realität begegnen, Populismus bringt keine Lösungen.
Wir müssen eingestehen, dass gerade der Verkehr auf der Straße steigt und wir
nur über eine funktionierende Schiene die Verkehrsproblematik in den Griff bekommen
können. Die Schweiz, wo es klare politische Entscheidungen gab, beweist uns
seit vielen Jahren, dass 80 Prozent des Gütertransits auf der Schiene
abgewickelt werden und somit die Schiene einen wichtigen Meilenstein darstellt.
Die Schweiz investiert derzeit auch wieder viel Geld in diese Schienenprojekte.
Es ist, so glaube ich, sehr ernst, wenn
heute hier beschlossen wird, eine solche Gesellschaft zu gründen, dass das
Land Tirol, dass Österreich, aber auch die EU Geld für solch ein
Zukunftsprojekt bereitstellen. Wir alle sollten daran glauben und sollten nicht
das Misstrauen in den Vordergrund stellen. Aus Sicht der Tiroler Bürgerinnen
und Bürger, aber auch der Wirtschaft und auch als politischer Vertreter bin
ich froh über dieses Abkommen und zufrieden mit diesem Abkommen. Es geht darum,
die Schiene in Front zu bringen, es geht darum, Alternativen anzubieten, und es
geht darum, auch in Zukunft die Lebensqualität zu sichern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich nur noch einem Redner das Wort erteilen und dann die Sitzung unterbrechen werde, und zwar deswegen, weil wir einen relativ langen Abstimmungsvorgang haben und die Zeit bis zur Sitzungsunterbrechung dafür nicht ausreichen würde. Ich mache an dieser Stelle auch gleich darauf aufmerksam, dass nach Wiederaufnahme der Sitzung nur mehr ein Redner zu Wort kommt – zumindest sieht das derzeit die Rednerliste so vor – und wir daher dann sehr zügig zur Abstimmung schreiten werden.
Herr Abgeordneter Kainz, Sie sind der Nächste am Wort. Ihre Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.
11.41
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir behandeln unter dem jetzigen Tagesordnungspunkt unter anderem auch ein neues Dienstrecht für die Österreichischen Bundesbahnen. Ein Gesetz, das schon seit längerer Zeit diskutiert wird und die notwendige Strukturreform der Österreichischen Bundesbahnen betrifft. Der Beschlussfassung im Dezember des Jahres 2003 gingen hitzige Debatten, auch Streiks, ausgetragen auf dem Rücken der Konsumenten, voraus. Die im Dezember 2003 hier beschlossene Strukturreform bildet aber zweifellos jenes Gerüst, mit dem die Bundesbahnen zukünftig als moderner Dienstleister, als fle-
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xibler Dienstleister, aber auch als Anbieter im internationalen Güterverkehr zweifellos konkurrenzfähig sind.
Diesem Beschluss sind sehr konstruktive Gespräche im Ausschuss vorausgegangen. Bundeskanzler Schüssel hat das Dienstrecht herausgenommen, und es ist jetzt eine Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Vorstand zustande gekommen und ein Dienstrecht erarbeitet worden, das heute hier im Nationalrat beschlossen werden soll. Diese Einigung über das Dienstrecht ist zweifellos ein verkehrspolitischer Meilenstein und bildet wirklich den Abschluss einer sehr historischen und nachhaltigen Reform.
Ein neues, modernes Dienstrecht tritt nun in Kraft, und das mit Zustimmung aller Beteiligten. Mit der neuen Regelung des Dienstrechtes und der Arbeitszeit werden aber auch über 173 Millionen € eingespart.
Ohne Reform des Dienst- und Arbeitsrechtes wäre aber auch eine große Anzahl an bisherigen Sonderrechten im Bereich der Arbeitszeit bestehen geblieben. Die Kosten hiefür allein betragen über 57 Millionen €. Die Sonderurlaube mit den sehr interessanten Kurzbezeichnungen WUZ, TUZ und FUZ sind ja allen, die sich mit dieser Reform beschäftigt haben, zweifellos bekannt.
Aber auch was die Entgeltfortzahlung im Krankenstand betrifft, haben wir, so glaube ich, jetzt mit diesem modernen Dienstrecht jene Basis geschaffen, die auch einem modernen Arbeitsrecht entspricht. Dieser Regelung waren alle anderen Österreicherinnen und Österreicher schon bisher unterworfen, und sie gilt natürlich nun auch für die Bediensteten der Bundesbahnen.
Ich würde mir wünschen und mich freuen, wenn jene Motivation in dem Unternehmen weiter Einzug hielte, die dafür sorgt, dass unsere Österreichischen Bundesbahnen ein modernes Verkehrsunternehmen bleiben beziehungsweise noch werden, damit sie im internationalen und vor allem europäischen Konzert weiter zum Wohle unserer Kunden Schritt halten können. Ich erwarte und wünsche mir die Zustimmung im Hohen Haus. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
11.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche nunmehr die Sitzung für voraussichtlich eine Stunde.
(Die
Sitzung wird um 11.44 Uhr unterbrochen
und um 12.46 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
12.46
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Abgeordneter des Wahlkreises Niederösterreich Süd nehme ich Bezug auf die tragischen Ereignisse der letzten Tage, ist doch der verstorbene Herr Bundespräsident Dr. Thomas Klestil bei uns in der Region in den letzten Jahren immer wieder durch seinen Zweitwohnsitz in der Gemeinde Feistritz am Wechsel vertreten gewesen. Ich darf das tief empfundene Mitleid der Menschen dieser Region von dieser Stelle aus der trauernden Familie überbringen.
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So wie das Leben Licht und Schatten für uns bringt, die uns durch das Leben begleiten, so ist auch der morgige Tag mit Licht verbunden durch die Angelobung des neuen Bundespräsidenten. Auch der neue Bundespräsident Dr. Heinz Fischer ist in unserer Region zu Hause. Er hat einen Zweitwohnsitz in meinem Bezirk, in Wiener Neustadt, in der Gemeinde Hohe Wand. Ich darf ihm auch hier die besten Wünsche für sein neues und schweres Amt überbringen!
Gestatten Sie mir nun, dass ich ganz kurz noch auf die heutige Tagesordnung eingehe, und zwar auf die Änderungen im Eisenbahner-Dienstrechtsgesetz. Als Mitglied des Verkehrsausschusses erinnere ich mich, dass wir vor genau einem Jahr damit beschäftigt waren, uns mit dieser Materie umgehendst auseinander zu setzen. Ich glaube, es war richtig – und das ist unserem Herrn Staatssekretär Kukacka zu verdanken –, dass wir das Dienstrecht aus dem Gesamt-Regelwerk herausgenommen haben und es dem Vorstand sowie den Beschäftigtenvertretern überlassen haben.
Ich stehe auch nicht an, als Mitglied des Verkehrsausschusses unserem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Eder, ein Dankeschön zu sagen. Wenn er auch einen anderen politischen Zugang zu dieser Diskussion hat, so ist es doch, glaube ich, mit dem heutigen Beschluss uns allen gemeinsam gelungen, die Chance wahrzunehmen, dass wir den ÖBB-Bediensteten mit der Angleichung an das ASVG-Recht besondere Rechtssicherheit geben. Damit verbunden ist natürlich eine gewisse Leistungsbezogenheit, aber es ist auch Gerechtigkeit gegenüber allen anderen ASVG-Versicherten, es ist Gerechtigkeit und Sicherheit für die rund 47 000 Beschäftigten im Bereich der ÖBB.
Ich nehme zum Schluss die Wünsche mit, dass es uns auch gemeinsam gelingen wird, hier einen – wie es unser Bundeskanzler bezeichnet hat – neuen Staatsvertrag im Zuge der Harmonisierung zu schaffen, sodass wir den jüngeren Menschen, der jüngeren Generation in unserem Land etwas mitgeben können, das gleiche Rechtssicherheit bedeutet und das für die älteren Menschen in unserem Land ein Pensionssicherungsvertrag ist, der sich noch über Jahrzehnte positiv auswirken wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
12.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert wird, samt Titel und Eingang in 578 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen mit der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse, in 537 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend unumgänglich nötige Übergangs- und Begleitmaßnahmen zur beabsichtigten Errichtung eines Brenner-Basistunnels.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 580 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.
9. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (196 d.B.): Europäisches Übereinkommen über die
internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen
(ADN) samt Verordnung und Erklärung (577 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich eröffne damit die Debatte.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
12.52
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen ist Konsensmaterie.
Die drei wichtigsten Punkte des Gesetzes sind folgende: Bisher fehlten internationale Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, diese sind nun gegeben. Eine weitere Sicherheitslücke wird mit diesem Übereinkommen geschlossen; denken wir nur an den Unfall in Hamburg. Dritter Punkt: Die Beförderung wird nur dann gestattet, wenn die Sicherheitsvorschriften des Abkommens eingehalten werden.
Gestatten Sie mir noch einige Sätze über die Bedeutung der Binnenschifffahrt in Europa. Die Binnenschifffahrt in Europa, insbesondere auf der Donau, wird gestärkt, vor allem umweltbewusst gestärkt. Beim Bau von Tankschiffen gibt es eine einheitliche Regelung. Es kann damit auch eine stärkere Verlagerung von der Straße auf die Wasserstraße erfolgen, insbesondere in Bezug auf die EU-Erweiterung. Nach einer Studie kann der Güterverkehr stärker auf die Donau verlagert werden. Ein Beispiel: Ein LKW
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entwickelt pro Tonne viermal so viel an CO2-Emissionen wie das Schiff. Auf der Donau werden derzeit rund 54 Millionen Jahrestonnen an Gütern befördert, im Jahre 2015 sollen es fast 100 Millionen sein. Auch für die Transportwirtschaft sehr wichtig ist, dass die Bahn und das Schiff wesentlich günstiger als der LKW sind.
Das heißt, mit diesem Gesetz kann die Donauschifffahrt modernisiert werden. Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Transportwirtschaft. Daher geben wir diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
12.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
12.54
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit dem heutigen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen legen wir den letzten Baustein im gesamten internationalen Gefahrgutrecht. Es ist sozusagen auch ein historischer Augenblick.
Das ADR regelt bereits seit langer Zeit die Gefahrgutbeförderung auf der Straße, das RID die Gefahrgutbeförderung im Schienenverkehr, in der Hochseeschifffahrt haben wir den IMDG-Code, und die ICAO-Regelungen im Luftverkehr sind auch schon lange in Kraft. Es weiß eigentlich niemand, warum in der Binnenschifffahrt die Bedeutung und Wichtigkeit von Vorschriften für den Gefahrguttransport anscheinend als weniger wichtig angesehen wurde. Österreich war jedenfalls führend an der Ausarbeitung auch dieses gegenständlichen Abkommens – so wie schon bei den bisherigen Gefahrgutabkommen – beteiligt, insbesondere betreffend die Kontrolle und die Schulung der Kontrollore.
Es ist mir an dieser Stelle ein persönliches Anliegen, den Beamten des Verkehrsressorts, an der Spitze Herrn Ministerialrat Dr. Gustav Kafka, der sich schon seit vielen, vielen Jahren international und national für ein gutes Gefahrgutrecht einsetzt, ganz herzlich für ihre vorbildliche Arbeit zu danken! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das gegenständliche Abkommen tritt in Kraft, wenn es sieben Staaten ratifiziert haben. Österreich ist mit dem heutigen Beschluss der vierte Staat, und ich hoffe, dass sich bald drei weitere Länder finden werden, die dies ratifizieren. Es können ja nach dem Abkommen all jene Staaten Mitglieder des Abkommens werden, die Binnenwasserstraßen auf ihrem Staatsgebiet haben, die im Verzeichnis der Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung, also im AGN, aufscheinen. Es sind dies derzeit 28 Staaten, von Frankreich bis Russland, von Schweden bis Griechenland, und ich hoffe, wie gesagt, dass sich bald noch weitere drei hierfür finden werden.
Die Bedeutung dieses Abkommens liegt darin, dass auch das Wasser, damit auch das Grundwasser und so weiter in Europa geschützt werden. Es werden die entsprechenden Sicherheitsstandards in allen Staaten angeglichen. Das ist wichtig, weil die Auflagen auch von den Schiffen anderer Flaggen erfüllt werden müssen. Es fallen damit die Wettbewerbsverzerrungen weg, die derzeit noch zuungunsten der österreichischen Reeder bestehen.
Es gilt für besonders gefährliche Güter ein Beförderungsverbot, und wir haben eine ganze Reihe von technischen Spezifikationen: Sicherheitsbestimmungen, die Prüfung und Zulassung der Schiffe, die Kontrollen, die Schulung der Sachverständigen. Davon abgelöst werden auch die bisherige Regelung auf dem Rhein und die provisorische Regelung auf der Donau auf Grund der Donaukonvention. Österreich setzte ja bereits
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1997 mit der ADN-Verordnung auch wieder einen Meilenstein und war hiermit europäischer Vorreiter.
Durch eine Erklärung Österreichs davon ausgenommen werden Flüsse wie March, Thaya und Inn, aber auch Binnengewässer wie Neusiedler See und Bodensee, auf denen derzeit keine solchen Beförderungen in Österreich zugelassen sind. Damit passiert dort auch nichts.
In diesem Sinne freue ich mich zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der österreichischen Gewässer auf die Zustimmung des Hohen Hauses zu diesem wichtigen Abkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
12.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wittauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
12.58
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei diesem Abkommen besteht selbstverständlich ein Vier-Parteien-Konsens. Es geht um mehr Sicherheit, die internationale Sicherheit ist damit gewährleistet. Die Binnenschifffahrt wird aufgewertet, auch das ist ein wesentlicher Faktor.
Ich glaube, es ist schon lange überfällig, dass diese Ratifizierung endlich umgesetzt wird. Darüber sind wir alle glücklich und froh. Ich möchte Hubert Gorbach dafür danken, dass er das weiterbetrieben hat und dass wir heute diese Beschlussfassung machen können. Wir freuen uns, dass das heute geschieht. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Böhm zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
12.59
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen sicher die Situation: Sie fahren auf der Autobahn gemütlich dahin und überholen von Zeit zu Zeit einen LKW. Auf einmal sticht Ihnen ein oranges Schild im Ausmaß von zirka 35 mal 35 Zentimetern entgegen, das seitlich an den LKWs montiert ist. Nach und nach fällt Ihnen auf, dass mehrere LKWs auf der Autobahn oder auf den Bundesstraßen mit derartigen Schildern ausgestattet sind, einmal mit Zahlen, einmal ohne Zahlen. Es handelt sich dabei um Gefahrenguttransporte, und mit den Zahlen wird angedeutet, welche Gefahrenmittel transportiert werden. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)
Ich bin selbst Unternehmer im Bereich der Gastechnik, seit Jahrzehnten mit Gefahrenguttransporten betraut und natürlich auch leidgeprüft durch alles, was die Überprüfungen derartiger Unternehmen anbelangt. Mit den neuen Vorschriften kommt es zu einer Vereinheitlichung nicht nur für die Fahrzeuge auf der Straße, sondern auch für die Fahrzeuge in der Luft und – die werten Kollegen Vorredner haben das bereits erwähnt – für die Wasserfahrzeuge. Durch vereinheitlichte Vorschriften kommt es für die Transportwirtschaft, die klein- und mittelständische Unternehmerschaft in Österreich zu vereinheitlichten Betriebspapieren, kurz ADN genannt. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinheitlichung der Regelungen für den Transport gefährlicher Güter. – Ich bitte, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.01
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger zu Wort. – Bitte.
13.02
Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende internationale Abkommen ist ein ganz wichtiger Schritt in Sachen Sicherheit auf der Donau. Ich hoffe, dass dem auch die entsprechenden Überwachungsmaßnahmen folgen werden.
Lassen Sie mich aber, weil das jetzt meine letzte Rede im österreichischen Parlament, die ich in meiner Funktion als Abgeordnete halte, sein wird, noch einige persönliche Worte anschließen.
Ich war jetzt zirka viereinhalb Jahre in diesem Haus, habe fünf Verkehrsminister erlebt – die Staatssekretäre noch gar nicht mitgerechnet – und habe sehr viele intensive Debatten über Verkehrspolitik miterlebt und mitgestalten können. Mein Anliegen war es – und ein Teil davon, so meine ich, ist mir gelungen –, die Probleme des westösterreichischen Alpentransits, aber auch der Verkehrsbelastung in den Städten zunehmend in den Mittelpunkt der politischen Debatte zu rücken. Ich habe mich in dieser Sache sehr oft zu Wort gemeldet und versucht, Sie von Initiativen zu überzeugen, von denen ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass sie für die Zukunft wichtig sein und in diesem Haus auch weiterhin eine Rolle spielen werden. Ich übergebe meine Funktion als Verkehrssprecherin in die bewährten Hände meiner Kollegin Gabi Moser, die mit Ihnen diese Debatten, die ich für dringend notwendig halte, weiter führen wird.
Wir haben in diesem Haus in diesen viereinhalb Jahren sehr heftige Diskussionen erlebt. In diesen heftigen Debatten habe ich auf schwer verdauliche Vorwürfe auch manchmal sehr unkonjunktivisch, in einer westösterreichisch unkonjunktivischen Sprache geantwortet und reagiert. (Abg. Mag. Molterer: Tirolerisch!) Sollte ich damit jemanden sehr gekränkt haben, so bitte ich um Nachsicht! Es geschah nicht aus dem Willen heraus, persönlich zu verletzen, sondern aus sachlichem Engagement. Das wird mich natürlich auch weiter begleiten, und ich werde sicherlich diesem Hause in gewisser Weise nicht nur verbunden, sondern auch erhalten bleiben, weil ich als Abgeordnete zum Europäischen Parlament versuchen werde, so viel wie möglich auch an den Debatten des Hauptausschusses teilzunehmen beziehungsweise die europäische Debatte im Haus auch mitzutragen und mitzugestalten.
Ich denke – und das ist auch ein großer Wunsch von mir an dieses Haus –, dass nach der Mitwirkung von Parlamentariern, von österreichischen Parlamentariern an der Europäischen Verfassung – ich hatte die Ehre, hiebei auch eine Rolle zu spielen – die europäische Frage zunehmend in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung rücken muss und rücken sollte. Ich wünsche mir, dass die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen nationalen Parlamenten, also beispielsweise unserem österreichischen Parlament, und dem Europäischen Parlament eine sehr, sehr intensive sein wird. Dabei würde man so wie in der Vergangenheit auch auf Emotion manchmal mit Emotion reagieren, aber die gemeinsame Sache oder das Gemeinsame in der europäischen Sache sollte uns so weit verbinden, dass wir auch da versuchen, so weit wie möglich auf eine gemeinsame Linie zu kommen.
Ich hätte mir eigentlich heute so sehr gewünscht, dass zumindest am Ende meiner parlamentarischen Tätigkeit im Verkehrsbereich einem Antrag, den ich gestellt habe – und wir haben ihn bewusst so formuliert, dass die beiden Regierungsparteien ihm ganz leicht hätten nahe treten können –, zugestimmt worden wäre, denn – und diesen Appell möchte ich auch noch an das Haus richten – Zusammenarbeit besteht auch darin, dass man manchmal auch Initiativen der Opposition annimmt und wertschätzt. (Abg. Scheibner: Das hätten Sie uns vorher sagen müssen!) So verstärkt sich die Verbin-
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dung und verbessert sich das Klima zwischen den Parteien, und ich denke, wir haben das manchmal dringend notwendig.
In erster Linie möchte ich den parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Sie leisten eine vorzügliche Arbeit! (Allgemeiner Beifall.)
Ich danke den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Parteien für ihre engagierte Diskussionsführung, sei es im außenpolitischen Bereich, im Bereich der Verteidigung, in dem des Verkehrs oder des Tourismus oder in Fragen des Hauptausschusses. – Herzlichen Dank! Es waren manchmal sehr, sehr spannende Auseinandersetzungen.
Und ich danke vor allem meiner Fraktion, unseren Grünen, uns, unserer Gruppe, die in den letzten Jahren so schön gewachsen ist, für die gute Zusammenarbeit und die große Unterstützung für meine parlamentarische Arbeit, für unsere gemeinsamen Initiativen, die ich vor allem am Anfang, aber auch bis zum Schluss und auch während der Konventszeit bekommen habe.
Es war eine spannende Zeit, es hat auch Spaß gemacht. Wir hatten auch oft Gelegenheit, sei es draußen oder manchmal sogar herinnen, gemeinsam zu lachen. Das ist auch nicht ganz unwichtig. Ich hoffe, dass wir in inhaltlichen und persönlichen Fragen eine gute Verbindung aufrechterhalten können. – Herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Dr. Van der Bellen überreicht Abg. Dr. Lichtenberger einen Blumenstrauß.)
13.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Verordnung und Erklärung in 196 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die englische und die russische Sprachfassung des Übereinkommens dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.
10. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (557 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (24. KFG-Novelle) (581 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den
Antrag 385/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom
6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen
werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird
(582 d.B.)
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12. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den
Antrag 422/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (583 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten
10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt
wird.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Eder mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte.
13.10
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, auch kurz außerhalb des Tagesordnungspunktes namens meiner Fraktion und als Vorsitzender des Verkehrsausschusses Kollegin Dr. Evelin Lichtenberger herzlich für ihre Mitarbeit im Ausschuss zu danken!
Kollegin Lichtenberger hat mir in ihrer Rede einige Stichworte geliefert. Wenn sie von intensiven Debatten sprach, dann muss ich sagen, diese waren wirklich intensiv. Ich kann nur bestätigen, dass sich Kollegin Lichtenberger immer sehr bemüht hat, auch die Regierungsfraktionen und die sozialdemokratische Fraktion zu überzeugen. Bei der sozialdemokratischen Fraktion ist es ja des Öfteren gelungen, dass wir dann das eine oder andere Projekt miteinander bearbeitet und auch miteinander abgestimmt haben. Aber leider ist es uns gemeinsam noch nicht ganz gelungen, die Regierung davon zu überzeugen, dass wir auch gute Vorschläge hätten. (Abg. Scheibner: Selten!) Aber vielleicht gelingt es, wenn wir an diesen Projekten weiter arbeiten.
Es ist auch vom Alpentransit gesprochen
worden. Das war wirklich ein Anliegen, das Sie, Kollegin Lichtenberger, immer
mit ganz besonders großem Engagement und vollem Herzen angesprochen haben. Ich
denke, dass man Ihrer Arbeit da sehr, sehr viel verdankt. Diese Arbeit werden
Sie ja im Europäischen Parlament fortsetzen. Ich bin nur nicht ganz davon
überzeugt, dass es dort leichter sein wird. Ich fürchte, es wird im großen
Europäischen Parlament noch schwieriger werden, die Fragen, die uns in Österreich
so wichtig sind, auch durchzusetzen. Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen für diese
Arbeit alles erdenklich Gute und hoffe, dass wir auch weiterhin gut
zusammenarbeiten werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei
Abgeordneten von ÖVP und Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Zu den Tagesordnungspunkten, die wir hier heute behandeln, darf ich vorweg festhalten, dass die sozialdemokratische Fraktion diesen Punkten leider nicht zustimmen kann. Zur Frage des Abtransports von Holz werden noch Kolleginnen und Kollegen von mir etwas sagen.
Was den Punkt Warnwesten anbelangt, tut es mir wirklich Leid: Wir hätten hier sehr gerne mitgestimmt. Ich darf auch hier noch einmal versichern, dass wir natürlich grundsätzlich für den Einsatz von Warnwesten sind, allerdings in einer Art und Weise, die die Menschen besser verstanden hätten. Das Gesetz engt die Fälle des Tragens von Warnwesten doch etwas ein, und es ist eher abgestimmt auf Autobahnen und Autostraßen. Wir hätten eher gedacht, dass eine Trageverpflichtung, vor allem auch im Pannenfall, im urbanen Gebiet, in gefährlichen Kurven, also schlechthin überall dort, wo man im Falle einer Panne aussteigen muss und der Verkehr an einem vorüberzieht, normiert wird. Dort wäre es ganz sinnvoll, Warnwesten anzuziehen. Mir ist klar, dass es nicht verboten ist, diese dort auch anzuziehen, aber es geht ja hier darum, dass man klare Regelungen hat.
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Eine weitere Frage, die uns noch nicht beantwortet wurde, war die Frage der Haftpflichtversicherungen. Ist klar, welche rechtlichen Folgen es bei einer Haftpflichtversicherung hat, wenn jemand eine Warnweste auf Grund eines Schocks oder was auch immer bei einem Unfall nicht anzieht, aus dem Auto aussteigt und danach einen weiteren Unfall verursacht? Das ist uns bis heute nicht klar, und dies wurde auch nicht geklärt. Ich weiß schon, dass es auch verschiedene andere rechtliche Grundlagen wie das ABGB et cetera gibt, aber diese Frage hätte jedenfalls besser herausgearbeitet werden sollen.
Es tut uns Leid, dass wir heute hier nicht
zustimmen können, aber vielleicht kann man in einer der nächsten Sitzungen des
Verkehrsausschusses durch weitere Novellen noch eine Verbesserung
erreichen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg.
Dr. Lichtenberger.)
13.13
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
13.14
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zum Thema Verkehrssicherheit müssten wir insgesamt wieder einmal eine Generaldebatte abhalten. Die heutige Novelle des Kraftfahrgesetzes bringt nur punktuell zwei Aspekte, wobei die Frage des Tragens von Warnwesten von uns natürlich positiv gesehen wird. Hier hat uns das Beispiel Italien durchaus zu denken gegeben. Es wird auch gegenüber dem vorgelegten Entwurf einiges verbessert.
Der andere Aspekt der Verkehrssicherheit hängt schon auch ein bisschen mit der zusätzlichen Achsenregelung für den Forstbetrieb zusammen. Diese Fünfachser sind aus forsttechnischer Sicht sicherlich für viele attraktiv. Unser Problem ist allerdings teilweise die Straßenabnützung und größtenteils auch, dass bei dieser Neuregelung die Sicherheitsauflagen und Gefahrenmomente zu wenig beachtet werden.
Ähnliches gilt auch für den letzten Aspekt
dieser Novelle, für die 32-Tonnen-Anhänger mit landwirtschaftlichen
Zugmaschinen. Wir haben von Experten gehört, dass das verkehrstechnisch auch
nicht unproblematisch ist. Weil also ein Teil dieser Novelle durchaus positiv
ist, zwei Teile uns aber problematisch erscheinen, müssen wir leider diesen
Punkt ablehnen. Ich hoffe, dass wir bei Verkehrssicherheitsfragen im kommenden
Herbst doch zu wichtigeren Schritten kommen werden, dass wir endlich die Frage
betreffend den Punkteführerschein diskutieren und dass wir insgesamt endlich
wieder eine Offensive setzen, die jenseits von Detailmaßnahmen hin zu einer
generellen Verbesserung der Verkehrssicherheit führen wird. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
13.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Miedl. – Bitte.
13.16
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Eder, wir haben im Jahr in etwa 1 000 Verkehrstote in Österreich. Eine der Ursachen für das vermehrte Sterben auf Österreichs Straßen ist das mangelnde Gesehenwerden oder das Nichtgesehenwerden. Es ist uns allen bekannt, dass vor allem auf Autostraßen und Autobahnen sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Und hohe Geschwindigkeit in Kombination mit Nichtsehen führt dann meist zu Unfällen mit fatalen Ausgängen. Es ist so, meine Damen und Herren, und ich weiß das aus der Praxis zu berichten, dass vor allem auf
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Autobahnen die Geschwindigkeit vom Verkehrsteilnehmer selbst unterschätzt wird. Das heißt, der Verkehrsteilnehmer fährt an den Fahrbahnrand einer Autobahn, hat eine Panne und steigt aus, als wäre er bei sich zu Hause in seiner Garage. Und das wird übersehen.
Neben dem Umstand und der Tatsache, dass die Weste an sich einen sehr hohen Effekt hat, führt für mich diese Diskussion auch dazu, dem Verkehrsteilnehmer wieder einmal bewusst werden zu lassen, wie notwendig es ist, sich sozusagen im Trockentraining geistig darauf vorzubereiten, was passiert, wenn ihm auf der Autobahn etwas zustößt. Und das ist wahnsinnig wichtig. Das heißt, diese Diskussion rund um die Warnwesten allein ist schon dazu angetan, dem Verkehrsteilnehmer zu signalisieren: Du befindest dich auf besonders gefährlichem Gebiet. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Günter Kößl weiß, wovon ich spreche. – Ich kann es auch begründen. Der Blick des Verkehrsteilnehmers auf der Autobahn ist natürlich nach vorne gerichtet. Im Seitenwinkel beobachtet er recht wenig Gefahren. Das heißt, meine Damen und Herren, dass es richtig und wichtig ist, dass die Warnwesten eingeführt werden. Da Italien damit begonnen hat, sollte Österreich auch mit diesem richtigen Schritt folgen.
Wichtig ist, meine Damen und Herren – und dazu wird es einen Abänderungsantrag geben –, dass diese Maßnahme so rasch wie möglich in Kraft tritt. Richtig und wichtig ist, meine Damen und Herren – und das jetzt zur Erläuterung des Gesetzes –: Dieses Gesetz besagt, dass auf Freilandstraßen die Warnweste immer dann zu tragen ist, wenn das Warndreieck aufzustellen ist. Das heißt, das ist eine relativ einfache Geschichte: Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. In der Abfolge umgekehrt besser: Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Auf Autobahnen ist sie immer zu tragen. Wenn ich auf Autobahnen oder auf einer Autostraße den Pannenstreifen benütze und aussteige, dann muss ich ganz einfach diese Warnweste anziehen. Es geht gar nicht anders, es sei denn, ich befinde mich auf einem Autobahnparkplatz. Das heißt, das ist eine relativ einfache Regelung, meine Damen und Herren. Und: Wenn ich ein Gesetz mache, von dem ich mir als Gesetzgeber erwarte, dass es auch eingehalten wird, brauche ich einen Strafrahmen dazu. Es wird derselbe Strafrahmen zur Anwendung kommen, wie er zurzeit schon bei Nichtverwendung von Warndreiecken gilt.
Meine Damen und Herren, ein richtiger
Schritt! Ich gratuliere dem Staatssekretär und dem Minister zur Einführung
dieser Maßnahme. Ich denke, dass sie richtig und wichtig ist. Der Opposition
bleibt nicht viel mehr zu tun, als diesem wichtigen Gesetz zuzustimmen –
im Interesse der Verkehrssicherheit in Österreich! – Ich danke Ihnen für
die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Zu den Warnwesten wurde bereits sehr viel gesagt. Das ist ein Teil der geplanten Änderungen im Zuge dieser 24. Kraftfahrgesetz-Novelle, durch die ja verschiedenste legistische Adaptierungen gemacht werden und gemacht werden müssen, die auch im Interesse der Beteiligten sind. Über die Verbesserung der Sicherheit durch Tragen von Warnwesten wurde bereits gesprochen. Kollege Eder wird zwar nicht zustimmen, aber im Endeffekt wird er die Warnweste dann trotzdem anziehen, sage ich einmal, und damit einen Beitrag zur Sicherheit
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leisten. Du wirst sie dann wahrscheinlich auch in unübersichtlichen Kurven anziehen und somit vorleben, wie das noch besser werden kann.
Es war nur die Diskussion ein Beweis dafür, dass es schade ist, dass man immer wieder gute Ansätze so lange diskutieren kann, bis man draufkommt, was man eigentlich noch besser machen könnte. Ich meine einfach, man kann ja auch das, was erreicht ist, einmal als gut verkaufen und das, was noch besser werden sollte, vielleicht später nachholen.Ein zweiter Bereich, der mir auch sehr wichtig ist, ist der agrarische Bereich, in dem auch einige Verbesserungen, Veränderungen für die Anhänger im landwirtschaftlichen Bereich geschaffen wurden. Auch hier muss man mit der Zeit gehen und die technischen Adaptierungen, die dringend nötig sind, mitmachen. Ich glaube, das ist sehr wichtig für unsere bäuerlichen Betriebe, dass sie auch hier Sorge dafür tragen können, wettbewerbsfähig zu bleiben, um damit auch an diesem offenen Wettkampf im Zuge einer erweiterten EU aktiv teilnehmen zu können.
Ein dritter Bereich, der hier enthalten ist und der meines Erachtens sehr wohl ein wichtiger ist, ist diese Geschichte mit den 44 Tonnen für die Rundholz-LKW. Also ich glaube schon, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, wenn man hier versucht, auch Wettbewerbsfairness und ‑gleichheit zu schaffen. Mit der vorgeschriebenen Zwillingsbereifung wird auch erreicht, dass die Schonung der Straßen, speziell der Forstwege und der Gemeindestraßen, erhalten bleibt, denn – und das ist sehr wohl auch kritisch zu sehen – es ist wichtig, dass wir in diesem Bereich nicht die Straßen zerstören, weil gerade diese Straßennetze der zweiten und dritten Ebene von Privatpersonen oder von Kommunen erhalten werden müssen.
Es gibt natürlich jetzt eine Diskussion, ob das auch auf andere Transporte ausgeweitet werden soll. Zum Beispiel ist die Milchwirtschaft gekommen und hat gemeint, dass man auch die Rohmilchtransporte hier hineinnehmen sollte. Ich glaube, man wird sich die Erfahrungen, die man jetzt macht, anschauen und dann in Ruhe darüber entscheiden, wie sich das auswirkt und wie man weiter vorgeht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.21
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.
13.22
Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Antrag 385/A befassen. Dieser Antrag beinhaltet eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Es geht im Konkreten um Verkehrsbeeinflussungsanlagen und deren Regelung in der Straßenverkehrsordnung.
Diese Anlagen, meine Damen und Herren, schalten bestimmte Verkehrsbeschränkungen selbständig nach einem vorgegebenen Programm. Es wird rasch darauf reagiert, wie die Witterung die Autofahrer beeinflusst, nämlich in Bezug auf Glatteis, Nebel und andere Wettereinflüsse.
Es geht vor allen Dingen, meine Damen und Herren, um ein Mehr an Verkehrssicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen. Sicherheit, die durch gesetzliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden muss, ist etwas, was auf vielen kleinen, einzelnen Bausteinen aufbaut. Ein fehlender Baustein sind ganz klare Regelungen für LKWs, denn es vergeht kein Tag, an dem nicht über so genannte LKW-Mautflüchtlinge berichtet wird oder über rollende Zeitbomben, wie es eine Zeitung tituliert hat, und das, meine Damen und Herren, ist eindeutig beunruhigend.
Es ist zu wenig, dass einzelne Bundesländer aktiv werden und Regelung herbeiführen. Herr Staatssekretär, ich erwarte mir ganz klare Lösungsvorschläge von Ihnen im Sinne
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und zum Schutz der Menschen und zum Schutz jener Verkehrsteilnehmer, die mit privaten Autos unterwegs sind und denen wir Sicherheit garantieren müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.
13.24
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält mehrere Änderungen im Kraftfahrgesetz. Mit dieser Novelle werden einerseits wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen zur Hebung der Verkehrssicherheit geschaffen, und ich verstehe nicht, dass von Seiten der Opposition hier nicht mitgegangen wird. Andererseits werden wichtige und vernünftige Anregungen der Landwirtschaft und der Wirtschaft aufgegriffen und umgesetzt.
So werden mit dieser Novelle neue Anhängerkategorien in das Gesetz aufgenommen – ganz wichtig für die Landwirtschaft –, es werden mit diesem Gesetz Erleichterungen für Ausnahmegenehmigungen für Sondertransporte eingeführt. Darüber hinaus – das ist schon angesprochen worden – wird eine Neuregelung der Rundholztransporte in diesem Gesetz verankert werden. Es wird in dem Gesetz insofern eine Veränderung vorgenommen, dass es zukünftig keine Zollwache mehr gibt, sondern die Finanzverwaltung. Aber im Besonderen müssen wir uns und möchte ich mich mit der Hebung der Verkehrssicherheit befassen.
Hier wurde, und zwar von Kollegem Miedl, die Warnweste angesprochen. Ich glaube, wenn wir mit der Einführung dieser Warnweste einen Verkehrstoten im Jahr verhindern, dann hat dieses Gesetz seine Schuldigkeit getan. Ich glaube, dass das eine ganz, ganz wichtige Einführung ist. In verschiedenen Staaten in Europa gibt es bereits die gesetzliche Verankerung der Pflicht zum Mitführen und natürlich auch zum Tragen dieser Warnweste.
Wenn man vor Ort bei Verkehrsunfällen oder überhaupt im Straßenverkehr beruflich zu tun hat, dann, glaube ich, weiß man und kann man ruhig davon sprechen, wie wichtig es ist, gesehen zu werden, und zwar rechtzeitig gesehen zu werden, wie wichtig es ist, dass natürlich auch der Straßenbenützer erkennt, dass man in einer Gefahrensituation ist, wo es heißt, Geschwindigkeit zu vermindern, wo es unter anderem auch heißt, stehen zu bleiben und Hilfe zu leisten.
Ich möchte mich von dieser Stelle aus vor allem beim Kuratorium für Verkehrssicherheit und natürlich auch bei ÖAMTC und ARBÖ bedanken, die sich da sehr wesentlich eingebracht haben. Deshalb ist es mir unerklärlich, dass von Seiten der Opposition hier keine Zustimmung kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.27
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.
13.27
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich zur KFG-Novelle kurz Stellung nehmen.
Einige Bemerkungen dazu: Diese Novelle führt schließlich als einen Erfolg der LKW-und Landwirtschaftslobby an, dass in Zukunft Rundholztransporte in einem besonderen Ausmaß, nämlich mit 44 Tonnen (Abg. Grillitsch: Das sind Zigtausende Arbeitsplätze in der Forst- und in der Landwirtschaft!), über die Landstraßen etwa des Waldviertels,
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Herr Grillitsch, donnern werden, nicht verteilt auf sechs Achsen, sondern auf fünf Achsen. (Abg. Grillitsch: Das bedeutet Arbeitsplatzsicherheit!) Das heißt, der Achsdruck wird ungleich stärker. Sie kennen vielleicht die Straßen im Waldviertel nicht, ich kenne sie. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Es ist Zwillingsbereifung vorgeschrieben!) Da ist es trotzdem so, meine Damen und Herren, dass damit natürlich nicht nur die Straßen, mit denen es in meiner Region ohnehin nicht zum Besten steht, massivst beschädigt werden, sondern darüber hinaus auch noch die Kommunen enorme Belastungen erleiden werden, weil dadurch natürlich die darunter liegende Infrastruktur, etwa die Kanalisation, schwerstens beeinträchtigt wird.
Die Gemeinden im Waldviertel sind finanziell ohnehin am Ende, und es führt eigentlich in Wirklichkeit diese Maßnahme nur dazu, dass man auf der einen Seite einer kleinen Gruppe entsprechende Möglichkeiten, Privilegien zuerkennt und dafür sozusagen die Volkswirtschaft massiv belastet. So kann es ja wohl nicht sein.
Zur Bemerkung des Kollegen Kößl, der das Sitzungslokal verlassen hat, zu den Warnwesten und zu seinem Vorwurf, warum die Opposition dem nicht zustimmt, kann ich nur sagen: Wir sind natürlich für das Tragen von derartigen Warnwesten, weil das selbstverständlich eine sinnvolle Maßnahme ist; wogegen wir aber sind, sind Regelungen, die nicht klar und sinnvoll sind.
Weil die Frage der Haftpflicht nicht geklärt ist – das heißt: wenn ich zum Beispiel die Warnweste nicht trage und verletzt werde, kriege ich dann Schmerzensgeld oder nicht? –, weil die Frage der Doppelbestrafung nicht geklärt ist – das heißt: werde ich, wenn ich die Weste nicht mitführe und daher auch nicht trage, zweimal bestraft? – und weil es insgesamt eine komplizierte Regelung auch in den anderen Bereichen ist, waren wir der Meinung – und das haben wir im Ausschuss sehr intensiv diskutiert –, dass die Regierung das noch ändern sollte, und der Herr Staatssekretär hat ja auch zugesagt, dass man auf die Opposition zukommen wird und hier vielleicht noch vernünftigere, sinnvollere Regelungen überlegen wird.
Man ist auf uns nicht zugekommen, man weiß genau, dass die Regelungen nicht funktionieren werden – darauf hat übrigens der ARBÖ auch aufmerksam gemacht –, und daher werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
13.30
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
13.30
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Parnigoni – das wundert mich schon – war auch im Ausschuss dagegen, aber da gab es noch ein bisschen andere Gründe. Damals wurden die Warnwesten – ich muss da einmal nachschauen – als „populistische Maßnahme“ bezeichnet.
Ich muss jetzt schon eines sagen: Wie kann man das als populistische Maßnahmen bezeichnen, wenn damit nachweislich das Sicherheitsrisiko für jemanden, der einen Unfall hat, gemindert wird? Jeder weiß, auch ein Spaziergänger, dass jemand, der eine Weste mit gelben Streifen trägt, besser sichtbar ist. Das sind Sicherheitsmaßnahmen!
Verkehrsminister Gorbach hat es sich nicht nur dieses Jahr, sondern überhaupt zur Aufgabe gestellt, die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren und auf dem Gebiet der Sicherheit zusätzlich Maßnahmen zu setzen, um sicherzustellen, dass dies auch zutrifft.
Da frage ich mich schon, wie man das alles in Bausch und Bogen verurteilen kann. Vielleicht – da gebe ich Ihnen sogar Recht – hätte man die eine oder andere Maß-
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nahme mit hineinnehmen sollen. Darüber sollte man wirklich nachdenken, welchen Grund es gibt, dass die Zweiräder nicht hineinkommen. Aber bei einem Schritt in die richtige Richtung zu sagen, da stimme ich nicht zu, nur weil das eine oder andere vielleicht fehlt, das ist falsch. Es sollte diese Maßnahme unterstützt werden. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Ich gebe Ihnen ja Recht. Für mich ist das ja auch nicht ganz verständlich, aber man sollte in diese Richtung weiterarbeiten. Wenn die Erfahrungen zeigen, dass damit die Sicherheit wirklich erhöht wird, dann sollte man das unter Umständen sukzessive auf alle Verkehrsträger ausbauen, sofern dies möglich ist.
Bezüglich des Datums hat man mit den verschiedenen Organisationen geredet, dass man das vorverlegen sollte. Die Hauptreisezeit ist der Juli. Der ÖAMTC hat diese Warnwesten überall gesehen. Ich habe mir das auch angeschaut. Sie werden relativ günstig, um 4 € pro Stück, angeboten. Es gibt genug, sie sind also leicht zu kaufen. Wir haben gesagt, wir werden diese Maßnahme auf 1. Mai vorverlegen, um zu gewährleisten, dass das bei der nächsten großen Reisewelle jeder mitführt.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wittauer, Miedl zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (24. KFG-Novelle), in der Fassung des Ausschussberichtes (581 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (24. KFG-Novelle), in der Fassung des Ausschussberichtes (581 d.B.), wird wie folgt geändert:
In Ziffer 29 wird die Wortfolge „1. Juli 2005“ durch „1. Mai 2005“ ersetzt.
Begründung
Mit dem früheren Inkrafttreten soll allfälligen Problemen bei der Ausstattung mit Warnjacken aufgrund der Hauptreisezeit entgegengetreten werden.
*****
Ich hoffe also, dass diese Maßnahme zumindest hilft, dass dadurch der eine oder andere Verkehrstote oder Schwerverletzte vermieden wird und somit ein Höchstmaß an Sicherheit gegeben ist.
Wir haben natürlich andere Bereiche auch. Ein großer Wunsch von mir als Tiroler – wir werden das als Pilotprojekt in Tirol ja auch umsetzen – ist das Verkehrsleitsystem, mit der Möglichkeit, nachher auf der Grundlage des IG-Luft unter Umständen auch Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass, wenn die Schadstoffe in die Höhe gehen, das Verkehrsleitsystem insofern wirkt, dass entweder Verkehr umgeleitet wird, gestoppt wird oder die Geschwindigkeit verringert wird. Ich glaube, das ist eine Maßnahme für die Zukunft und auch wiederum für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen, die dort wohnen. Ich finde es toll, dass bei diesen Maßnahmen wirklich viel Geld in die Hand genommen wird. Alleine in Tirol sind es 30 Millionen €, insgesamt über 200 Millionen €.
Da bitte ich die Opposition jetzt wirklich, diese Vielzahl an Maßnahmen des Vizekanzlers und Verkehrsministers Hubert Gorbach anzuerkennen. Überall in den Ländern wird
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das gemacht. Man muss sagen, er macht seine Arbeit gut in dieser Richtung. Für ihn ist es ein Anliegen, die Sicherheit im Straßenverkehr und die Verringerung der Zahl der Verkehrstoten wirklich umzusetzen. Dazu braucht es natürlich die Unterstützung von uns allen.
Es ist auch Kritik an der Landwirtschaft,
am landwirtschaftlichen Lobbying gekommen. Weiß einer von den Sozialdemokraten,
um wie viel ein Festmeter Holz in der Zwischenzeit gehandelt wird? Weiß einer
von euch, dass es schon fast ein Minus bringt, Waldarbeit umzusetzen? Und dann
werden Maßnahmen kritisiert, die eine Verbesserung bringen und durch
die – sage ich einmal – die Straßen nicht gefährdet werden, weil mit
der Zwillingsbereifung sichergestellt ist, dass der Druck gleichmäßig verteilt
wird. (Abg. Gradwohl: Aber der Achsdruck bleibt trotzdem gleich!)
Für uns selbst in der Landwirtschaft bedeutet das, dass wir auf kurzen Transportwegen kostengünstiger transportieren können. Das muss es uns wert sein. Wir haben einen Zuwachs an Wald, der gigantisch ist. Das heißt, es geht um die Bewirtschaftung unserer Wälder. Wir sollten also nicht nur Förderungsmaßnahmen für Kraftwerke mit nachhaltiger Energie setzen, sondern auch schauen, dass unsere Wälder bewirtschaftet werden, sonst gibt es dort eine Katastrophe. Die Überalterung unserer Wälder schreitet voran. Ich glaube, da sollte jede Maßnahme, die hilfreich ist, auch umgesetzt werden.
Deshalb bitte ich auch dich, Heinz (in Richtung des Abg. Gradwohl), solche Maßnahmen nicht als landwirtschaftliches Lobbying zu bezeichnen wie der Kollege, sondern wirklich aktiv mit uns gemeinsam umzusetzen, um der Landwirtschaft zu helfen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft existieren kann. Waldpflege ist gemeinnützige Pflege. (Abg. Gradwohl: Trotzdem, ich sage es noch einmal, ist der Achsdruck der gleiche!) Das machen wir für alle, nicht nur für uns. So wie die Situation momentan ist, hoffe ich, dass die Preise wieder hinaufgehen, damit man in Zukunft Waldbewirtschaftung wieder besser betreiben kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.36
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.
13.36
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir debattieren heute eine Reihe von Maßnahmen, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen sollen. Ein Thema, dem auf Grund aktueller Ereignisse ganz besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte, ist die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuelle Zahlen belegen, dass im Jahr 2003 37 Kinder im Straßenverkehr tödlich verunglückt sind. Das entspricht einem Plus von 48 Prozent gegenüber 2002. Die Zahl der verletzten Kinder erhöhte sich mit 4 074 um 1,3 Prozent. Österreich ist, was Kinderverkehrsunfälle betrifft, vom 7. Platz des Jahres 2002 erstmals weit unter EU-Durchschnitt auf den 12. Platz abgefallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach 20 Jahren Gurtenpflicht sind die Anschnallquoten mit rund 75,6 Prozent vergleichsweise niedrig, die Verwendungsquoten für Kindersicherungen mit 83 Prozent tendenziell fallend. Jedes sechste Kind im PKW ist komplett ungesichert unterwegs. Und das, obwohl dazu ja ganz klare gesetzliche Vorgaben existieren.
Angesichts dieser wenigen nackten Fakten und Zahlen müssen wir uns die Frage stellen, was hier schief läuft und ob die von Seiten der Politik getroffenen Vorkehrungen tatsächlich ausreichend sind.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl das Problembewusstsein durchaus vorhanden ist und punktuell auch Maßnahmen in Form von Aufklärung, Prävention und Ausbildung gesetzt werden, reicht dies noch immer nicht aus, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich die Kinder, zu schützen. Auch das österreichische Verkehrssicherheitsprogramm 2002 bis 2010 enthält dazu nur einige wenige Ansätze. Aus unserer, der sozialdemokratischen Sicht wäre daher ein umfassendes eigenes Maßnahmenpaket für mehr Kindersicherheit im Verkehr unabdingbar erforderlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.38
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In diesen Tagen beginnt die Getreideernte in Niederösterreich, und die hohen Qualitätsstandards im Lebensmittelsektor, die nicht immer optimale Wettersituation, aber auch die gestiegene Konkurrenz im internationalen Wettbewerb drängen die österreichischen Landwirte zu immer ausgereifteren Transport- und Erntetechnologien.
Ich möchte daher dem Verkehrsminister Gorbach, Staatssekretär Kukacka und Fraktionsvorsitzendem Miedl danken, dass sie mit der 24. Novelle zum KFG auch den Land- und Forstwirten ein Mehr an Sicherheit und Vereinfachung ihrer mühevollen Tätigkeit gegeben haben; ein Trend in die richtige Richtung, für die positive Aspekte auch in den Zulieferbereich der Landwirtschaft hineinreichen werden.
Österreichs Agrarkipper-Produktion erprobt über mehrere Jahre hinweg neue Technologien, für die jetzt Einsatzmöglichkeit besteht.Bei diesen Unternehmen handelt es sich um Familienunternehmen, die die Wirtschaft in den ländlichen Regionen stärken und weltweit führende Innovationen hervorbringen. Es gibt für diese Unternehmen auch im Hinblick auf das teils enorme Investitionspotential in den Beitrittsländern auf dem agrarischen Sektor bedeutende Marktchancen.
Meine Damen und Herren! Die neu im Gesetz integrierten vierachsigen Anhänger wurden bereits jahrelang erprobt und werden nun im Gesetz verankert. Durch diese für hohe Kapazitäten geeigneten Anhänger entfällt für den Landwirt das gefährliche Zusammenkoppeln zweier Anhänger am Hof und auch auf dem Feld. Weiters kommt es auch im fließenden Verkehr zu Verbesserungen. Der Überholweg wird durch Verringerung der Zuglänge verkürzt und die Stabilität sowohl beim Bremsvorgang als auch im Fahrbetrieb wesentlich verbessert.
Auch die für die Forstwirtschaft notwendigen Transportkapazitäten werden mit dieser Novelle geschaffen. Gerade zum Schutz des Waldes vor Schadinsekten ist es notwendig, dass Schadholz so schnell wie möglich aus dem Wald gebracht wird. Bis dato braucht es Ausnahmeregelungen, um das Rundholz mit leistungsfähiger Technik aus dem Wald zu schaffen – ein Zustand, der mit dieser Novelle verbessert wurde.
Meine Damen und Herren! Der technische Fortschritt verlangt ein Kraftfahrgesetz, das die Sicherheit in den Vordergrund stellt, dessen Handhabung praxistauglich ist und der Landwirtschaft und der Wirtschaft ein Korsett mit unnötigen Hürden erspart: eine praxistaugliche Lösung, die, wie ich meine, Ihrer aller Zustimmung bedarf. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Wittauer verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
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Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.42
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich finde es gut, dass Verkehrsminister Gorbach neben dem Schwerpunktthema Lärmschutz, im Zuge dessen im heurigen Jahr zig Kilometer an Lärmschutzeinrichtungen gebaut werden, auch auf die Verkehrssicherheit einen Schwerpunkt gelegt hat.
Es ist eine traurige Tatsache, dass über 55 000 Menschen pro Jahr im Straßenverkehr verletzt werden. Wenn man das mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 80 Jahren hochrechnet, dann ergibt sich, dass jeder zweite Österreicher einmal im Leben bei einem Unfall verletzt wird. Und da ist es nur gut, wenn ganz konkrete Maßnahmen getroffen werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ziel all dieser Maßnahmen ist, dass bis zum Jahr 2010 die Zahl der Unfälle mit Personenschaden drastisch verringert und die Zahl der Verkehrstoten halbiert wird.
Deswegen halte ich diesen Schritt, dass jetzt eine Verpflichtung für reflektierende Warnwesten festgelegt wird, für einen in die richtige Richtung. Mir ist es daher auch wirklich absolut unverständlich, warum gerade bei diesem Schritt, der eindeutig in Richtung Verkehrssicherheit abzielt, die Opposition dagegen stimmt, nicht mitgehen kann, denn es ist erwiesen, dass ein nicht geringer Prozentsatz von schweren Verkehrsunfällen gerade beim Aufstellen von Pannendreiecken oder beim Aussteigen auf Autobahnen oder Schnellstraßen durch Übersehenwerden passiert. Die wenigen Euro, die diese Warnweste, die man sich jederzeit ins Auto legen kann und die dann dort ohne großen Aufwand liegen bleibt, kostet, muss jedem sein eigenes Leben wert sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Noch eine weitere Maßnahme für die Verkehrssicherheit, nämlich die Verkehrsbeeinflussungsanlagen, soll heute Eingang in die Straßenverkehrsordnung finden. Auch diese Anlagen bedeuten einen weiteren Punkt für die Prävention, gerade um Verkehrsabläufe zu verbessern oder auch Gefahrenpotentiale abzubauen. Als Oberösterreicherin habe ich die Nebelwarnanlage im oberösterreichischen Seengebiet, die sich sehr gut bewährt hat und durch die sicherlich schon einige Unfälle vermieden werden konnten, sehr gut in Erinnerung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder von uns ist täglich mit dem Straßenverkehr konfrontiert, ganz egal, ob Sie als Fußgänger, als Radfahrer oder als Autofahrer unterwegs sind. Es muss im Sinne von uns allen sein, dass der Sicherheit gerade im Straßenverkehr große Bedeutung gegeben wird. Und ich bin wirklich froh darüber, dass Verkehrsminister Gorbach die Verkehrssicherheit als wichtigen Schwerpunkt in seiner Politik betrachtet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.45
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes
Haus! Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger ist gerade nicht anwesend, daher
bitte ich, ihr das Folgende zu übermitteln: Als Tiroler Abgeordneter und als
gemeinsamer Mitkämpfer im Wahlkreis darf ich hier an dieser Stelle für ihren
Einsatz und für ihr Engagement in der Politik danke sagen. Ich habe Frau Eva
Lichtenberger als Oppositionspolitikerin mit Herz und Seele kennen gelernt. Sie
hat in allen Themenbereichen sehr hartnäckig gekämpft und
sich im Geschäft der Politik Akzeptanz und Nachhaltigkeit erarbeitet. (Beifall
bei der
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ÖVP, bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie der Abgeordneten Rest-Hinterseer und Krainer.)
Maßnahmen für mehr Schutz und Sicherheit auf der Straße sind ein Auftrag an uns hier in der Gesetzgebung, an die Wirtschaft, an die Forschung und an die Interessenvertretung. Wir müssen Maßnahmen setzen, um die Zahl der Straßenopfer zu verringern und mehr Sicherheit auf den Straßen zu fördern.
Wir als Straßenbenützer müssen ständig und nachhaltig informiert werden. Die Welt wird mobiler, der Verkehr muss gelenkt und geordnet werden, und Gefahren müssen frühzeitig erkannt, auf sie muss hingewiesen werden. Es geht also darum, dass wir heute die Verkehrsbeeinflussungsanlagen im Gesetz verankern, vom Probebetrieb in den Echtbetrieb überführen und damit die Sicherheit und die Prävention im Straßenverkehr fördern. Es gibt Prognosen, wonach bis zum Jahr 2015 der Verkehr um 30 bis 40 Prozent zunehmen wird, daher ist es unumgänglich, dass wir moderne, intelligente Technik einsetzen. In meiner Nachbargemeinde hat man so ein Pilotprojekt initiiert und mit einer so genannten Telematikanlage durchaus sehr positive Erfahrungen gemacht. Es hat sich gezeigt, dass die Zahl der Unfälle zurückgeht und dass die Menschen, die Autofahrer sehr wohl darauf achten, wenn sie auf Gefahren hingewiesen werden.
Ziel dieser Gesetzesmaßnahme ist es, die Verkehrsunfälle zu senken. Es geht darum, Personenschäden zu vermeiden, es geht um Verkehrssicherheit und Umweltschutz, und es geht auch darum, den Verkehrsfluss zu fördern, aktuelle Informationen für alle Verkehrsteilnehmer zu bieten, andererseits aber auch eine Verkehrsdatenerfassung vorzunehmen. In der Praxis bedeutet das für uns Autofahrerinnen und Autofahrer: Der Blick nach links und rechts, nach vorne und zurück wird um einen weiteren Blick, dem nach oben, ergänzt. Unsere Verkehrsteilnehmer und unsere Umwelt werden von dieser Maßnahme profitieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich denke, dass mit dieser vorliegenden Novelle ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit geleistet wird. Ebenso bedeutsam ist aber, dass sie auch einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und für die Wirtschaft stimmen, denn es ist wichtig, dass die Wettbewerbsgleichheit und damit die Sicherung der Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum ein Bestandteil dieser KFG-Novelle sind.
Wenn man die Unfallstatistik im Bereich LKW und Busse betrachtet, so ist besonders wichtig, dass die Geschwindigkeitsregler bei LKWs und Bussen kommen, sodass auch hier eine Senkung der Unfallzahlen in diesem laufenden Prozess ermöglicht wird.
Die Warnweste, die heute schon öfters angesprochen wurde, ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitspolitik im Verkehrsbereich. Sehen und Gesehenwerden kann Leben retten. Ich begrüße diese Maßnahme sehr und freue mich, dass sie schon am 1. Mai des nächsten Jahres umgesetzt wird. Wir müssen es im Bewusstsein der Menschen, der Österreicherinnen und Österreicher, verankern, nicht nur darüber zu spekulieren, welche Strafen ein etwaiges Nichttragen so einer Jacke auslösen könnte. Wenn man mit dem Tragen dieser Warnweste auch nur ein Todesopfer verhindert, dann hat sich diese Maßnahme schon als richtig erwiesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.50
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.50
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Einige der heutigen Tagesordnungspunkte von Verhandlungen im Verkehrsausschuss beschäftigen sich mit dem Thema Verkehrssicherheit, wobei man vorneweg ohne weiteres dazu sagen kann, dass uns im Bereich Verkehrssicherheit in Österreich in den letzten Jahren schöne Erfolge gelungen sind; man denke da beispielsweise nur an die ständig sinkende Zahl von Todesopfern im Straßenverkehr.
Diese Erfolge im Bereich Verkehrssicherheit konnten durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: einerseits durch bessere Fahrzeugtechnik, durch bessere Straßenbauten, mehr Kontrolle, auch mehr Bewusstseinsarbeit, aber natürlich auch durch neue Gesetze. Denken wir zum Beispiel an die 0,5-Promille-Grenze, die vor wenigen Jahren eingeführt wurde, eine Maßnahme, die als durchaus erfolgreich zu bezeichnen ist! Und wenn mit heutigem Beschluss die verpflichtende „gelbe Warnweste“ per 1. Mai kommenden Jahres eingeführt wird, so ist das ein wertvoller Beitrag zur Verhinderung von Verkehrsverletzten und -toten.
Was diese neuen Gesetze anlangt, möchte ich aber doch auch einiges an Kritik anmerken beziehungsweise an jene Bestimmungen erinnern, wo ich glaube, dass diese Gesetze teilweise „überschießend“ formuliert wurden. Wir haben ja heute verschiedentlich gehört, dass es im Bereich SPÖ beziehungsweise Grüne doch ein gewisses Feindbild zum Beispiel der Land- und Fortwirtschaft gegenüber gibt. – Ich meine, dass das nicht wirklich gerechtfertigt ist, obwohl ich schon verstehe, dass es emotionell manchmal nicht einfach ist, hinter so manchem land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeug einherzufahren – und dass man da emotionell sozusagen eine gewisse Aversion entwickelt.
Wir sind jedoch, wie ich meine, dazu aufgerufen, auf Grund der technischen Entwicklung, die es ermöglicht, dass man eben auch mit schwereren Fahrzeugen fährt, dem Rechnung zu tragen – und das geschieht ja auch mit dieser Novelle, wenn wir zum Beispiel Einachsanhänger über 10 Tonnen erlauben, wenn wir vierachsige Anhänger beziehungsweise höhere Tonnagen bei Rundholztransporten erlauben.
Gerade im Zusammenhang mit diesen Rundholztransporten kann ich Ihre Ablehnung eigentlich überhaupt nicht verstehen, ist doch diese höhere Tonnage auf jenen Punkt sozusagen beschränkt, wo der nächste Verarbeitungsbetrieb ist beziehungsweise gibt es da eine Beschränkung auf maximal 100 Kilometer Luftlinie. Es gibt da also notwendige und richtige Einschränkungen.
Es gibt darüber hinaus – das wurde bereits angesprochen – weitere Wünsche seitens der Landwirtschaft, und zwar in die Richtung, den technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Landwirtschaft ganz einfach mehr Rechnung zu tragen. Leider gibt es jedoch dazu noch wenig Gesprächsbereitschaft seitens der SPÖ sowie der Grünen. Ich würde mir wünschen, dass diese Gesprächsbereitschaft, die in keinster Weise zu weniger Verkehrssicherheit beitragen würde – in vielen Fällen würde das ganz einfach eine größere Wettbewerbsfähigkeit für die Landwirtschaft bedeuten, ohne dass die Verkehrssicherheit gefährdet würde –, bei Ihnen von der SPÖ und den Grünen zumindest in den kommenden Monaten gegeben ist, sodass wir diesbezüglich noch weitere Punkte im Sinne der Landwirtschaft erledigen können, und zwar ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt wird.
In diesem Sinne werden wir dieser heutigen Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.53
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 79 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preineder. – Bitte.
13.54
Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es gibt Tage, an denen scheint das Leben stillzustehen – und heute müssen wir einen solchen Tag erleben. Aber auch an solchen Tagen gilt es, die notwendige Arbeit zu erledigen, und ein Teil davon ist eben diese Änderung des Kraftfahrgesetzes.
Dabei geht es darum, sich Entwicklungen anzupassen, Entwicklungen, die die Technik vorgibt: sei es im Bereich der Starrdeichsel-Anhänger oder im Bereich der landwirtschaftlichen Anhänger. Es geht aber auch darum, notwendige Effizienzsteigerungen herbeizuführen, wie dies eben bei Rundholztransporten gewährleistet ist, weil es einfach notwendig ist, das Holz termingerecht aus dem Wald zu bringen sowie einer drohenden Borkenkäfergefahr vorzubeugen.
Es ist auch eine notwendige Änderung im Bereich der Sicherheit vorgesehen: Denken wir da beispielsweise nur an die gelben Warnwesten! Der Sicherheitsaspekt wird also in den Vordergrund gestellt.
Wenn nach den Strafregelungen, nach Haftungen gefragt wird: Das ist ähnlich zu sehen wie beim Pannendreieck oder beim Verbandszeug, das wir schon lange mitführen und aufstellen beziehungsweise anwenden können. Daran sollten wir uns also orientieren.
Gerade an einem Tag wie dem heutigen, an dem uns die Endlichkeit des Lebens noch stärker ins Bewusstsein gerufen wurde, darf ich Sie bitten, im Sinne von mehr Verkehrssicherheit Ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle zu geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.
13.55
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Um ein eventuelles Missverständnis aufzuklären: Selbstverständlich sind wir auch dafür, dass Warnwesten getragen werden! Und vom Ausschusstermin bis heute hier wäre Zeit genug gewesen, das Gesetz so zu formulieren, dass man sich damit wirklich auskennt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, ein Gesetz klar lesen zu können.
In diesem Falle jedoch haben wir ein Gesetz, wo man zwar weiß, man soll Warnwesten anziehen, aus dem Gesetz geht jedoch nicht hervor, was passiert und ob man bestraft wird, wenn man diese Warnwesten nicht anzieht – und man weiß auch nicht, wann man sie anziehen soll. So steht zum Beispiel hier, dass auf Freilandstraßen die Weste nur dann angelegt werden muss, wenn sich der Lenker an einer unübersichtlichen Stelle befindet, es dunkel ist oder die Sicht schlecht ist, und zwar nur im Falle einer Panne. – Meine Frage: Was ist bei einem Unfall?! Das ist also alles nicht klar geregelt!
Uns von der SPÖ ist es um Folgendes gegangen – und darum bitte ich nochmals Sie von den Regierungsfraktionen, mehr haben wir nicht gewollt –: Dass wir die Zeit, die wir vom Ausschuss bis heute gehabt haben, dazu nutzen, etwas klarere Formulierungen zu treffen. Um nichts anderes ist es gegangen! Jetzt haben wir zwar ein Gesetz, nach dem Warnwesten in irgendeiner Form irgendwann irgendwo getragen werden
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müssen, der Staatsbürger aber nicht genau weiß, wie er dran ist, wann er bestraft wird oder nicht und wann vor allem auch Haftpflichtfragen schlagend werden können.
Dabei, meine Damen und Herren, geht es nicht um Kleinigkeiten, sondern da kann es im Ernstfall oft um Zigtausende Euro gehen. Das wollten wir daher klargestellt haben.
Ich darf noch einmal sagen: Das Recht eines Bürgers/einer Bürgerin, dass er/sie zumindest in der Straßenverkehrsordnung ein Gesetz klar interpretieren kann, hätten sich die Bürgerinnen und Bürger Österreichs schon verdient. Nur darum ist es uns gegangen! Leider haben Sie von ÖVP und FPÖ diese paar Tage nicht genutzt, und daher können wir jetzt mit dieser Formulierung nicht mit, obwohl wir vom Inhalt her damit einverstanden wären, dass Warnwesten getragen werden.
Nochmals: Mit dieser Formulierung können
wir nicht mit, weil es da für den Bürger keine sichere
Rechtsgrundlage gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der
Abg. Dr. Gabriela
Moser.)
13.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.
13.57
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Hohes Haus! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Eder, nur ganz kurz zur Aufklärung: Ich bedauere, dass die SPÖ dem nicht zustimmt, und ich meine, dass das in keinster Weise gerechtfertigt ist, weil die Rechtslage klar ist – und das auch alles ganz klar zum Ausdruck kommt! Ihre Behauptung, dass die diesbezügliche Regelung in irgendeiner Weise besonders kompliziert wäre, ist überhaupt nicht nachvollziehbar!
Ich halte fest: Die Verwendungsverpflichtung für die Warnwesten ist ganz klar: Auf Autobahnen und Autostraßen immer beim Verlassen des Fahrzeuges sowie in jenen Fällen, in denen gemäß § 89 StVO das Pannendreieck aufzustellen ist. Und wann das Pannendreieck aufzustellen ist, ist auch ganz klar. Das steht auch im Gesetz und ist geltende Rechtslage! Das, was in Bezug auf das Pannendreieck gilt, gilt jetzt auch für das Anlegen der Warnweste: Geltung also dann, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug auf Freilandstraßen an einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, bei Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt und der Fahrstreifen dadurch blockiert ist. Das ist die geltende Rechtslage! Es ist auch nicht einzusehen, warum für das Pannendreieck das eine und für das Anlegen der Warnweste etwas anderes gelten sollte. Das ist ganz klar, und darüber sind sich auch alle Experten einig.
Zu Ihrem Hinweis, dass der Begriff „Autostraße“ problematisch wäre und eventuell durch den Begriff „Schnellstraße“ zu ersetzen wäre, halte ich fest: Der Begriff „Autostraße“ findet sich ebenso wie der Begriff „Autobahn“ in der Straßenverkehrsordnung. Der Begriff „Schnellstraße“ findet sich hingegen nicht in der StVO! Das heißt also, die Rechtslage ist ganz klar – und daher: Was Sie von der SPÖ dazu vorgeschlagen haben, hätte lediglich eine Verkomplizierung dargestellt – und hätte leider zur Verwirrung, aber nicht zur Klarheit beigetragen!
Auch das Problem der Haftung stellt sich nicht bei Nicht-Verwendung der Weste, denn haftungsrechtliche Probleme, also ein Mitverschulden, würden nur dann auftreten, wenn das Nicht-Verwenden der Warnweste für den Schadenseintritt kausal wäre.
Auch das ist eine ganz klare Regelung. Wir haben das überprüft, und alle Juristen waren der Meinung, dass das so richtig ist. Alles andere würde nur zu einer Verkompli-
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zierung führen. Deshalb sind wir
der Meinung gewesen, es soll so bleiben, wie wir das vorgeschlagen haben. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.00
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die Optik dieser Gesetzesnovelle ist aus unserer Sicht auf jeden Fall schief und dem Anliegen nicht wirklich dienlich. Wenn Sie nämlich Sicherheitsaspekte mit an sich wirtschaftlich orientierten Fragestellungen verquicken, weiß man nicht, wohin Sie wollen.
Was die Warnwesten-Pflicht angeht – das hat meine Kollegin Moser bereits gesagt –, sind wir grundsätzlich auch der Überzeugung, dass das eine richtige Strategie ist, und im Bereich der Liberalisierungen des Transportes im landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bereich muss man natürlich auch die wirtschaftlichen Entwicklungen sehen. Das ist ganz richtig und wurde auch so argumentiert.
Andererseits aber muss man auch die Sicherheitsfragen entsprechend diskutieren, und das ist uns wirklich abgegangen. Sie haben keine begleitenden Evaluierungen vorgelegt oder angedacht. Sie haben weder sicherheitstechnische Auflagen gemacht beziehungsweise Bewertungen durchgeführt, noch entsprechende Schulungsmaßnahmen überlegt, noch die wesentliche Frage geklärt, wie man im Hinblick auf die Schäden, die durch diese größeren Geräte auf Gemeinde- und Forststraßen entstehen können, entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen kann.
Das sind Gefahrenmomente, die wir
behandelt wissen wollen, bevor wir uns diesem Anliegen
anschließen könnten. Daher können wir dieser Novelle leider nicht zustimmen.
(Beifall bei den Grünen.)
14.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 24. KFG-Novelle in 557 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffer 29 des Gesetzentwurfes eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 557 der Beilagen unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich
angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 82 |
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung geändert wird, samt Titel und Eingang in 582 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 583 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
13. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (586 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (516 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz und
das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden (587 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute dieses Energieabgabenvergütungsgesetz beschließen, dann tue ich das, sage ich ganz offen, mit großer Erleichterung, weil hier ein Problem, das seit Jahren wie ein Damoklesschwert über energieintensiven Betrieben gehangen ist, entschärft wird.
Durch eine Entscheidung der EU-Kommission war praktisch ab dem Jahre 2002 die Frage Energieabgabenvergütung in Österreich strittig. Als „worst case“ hätte eine Situation gedroht, wonach die energieintensiven Unternehmen mit einer Mehrbelastung in Form einer Rückzahlung der Vergütung bis zu 900 Millionen € belastet worden wären.
Ich bin daher sehr froh darüber, dass es in langwierigen und monatelangen Verhandlungen gelungen ist, die heutige Lösung durch das Parlament zu ermöglichen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Finanzminister und seinen Mitarbeitern, die mehrfach sehr schwierige Verhandlungen und Gespräche mit Kommissar Monti hatten, dass wir
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heute eine Regelung beschließen, die einerseits die Jahre 2002 und 2003 rückwirkend saniert, andererseits auch eine Lösung findet, die für die Zukunft gilt und damit sicherstellt, dass der Wirtschaftsstandort und Arbeitsstandort Österreich auch von energieintensiven Unternehmen genutzt werden kann.
Die Alternative wäre gewesen, dass viele energieintensive Unternehmen ihre Produktion hätten verlagern müssen.
Ich bedanke mich auch beim Finanzministerium, dass für einen Sonderfall, nämlich die Frage der Behandlung des Petrolkokses, der nicht nur für Heizzwecke verwendet wird, bei der Zementklinkererzeugung etwa, sondern der auch für chemische Prozesse notwendig ist, eine Regelung gefunden wurde, indem im Erlassweg sichergestellt wird, dass 60 Prozent des verwendeten Petrolkokses nicht für das Verheizen angerechnet wird, also nicht unter die Abgabe fällt, sondern für diesen chemischen Prozess erforderlich ist. Dadurch kann eine existentielle Bedrohung vor allem für zwei Unternehmen der Zementindustrie beseitigt werden.
In diesem Sinne ist es ein guter Schritt
für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
14.07
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 84 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die zur Diskussion stehenden Gesetzesänderungen erfolgen auch – wie ja schon mein Vorredner gesagt hat –, um die EU-Konformität herzustellen. Damit sind für die Wirtschaft auch die Jahre 2002 und 2003 entsprechend saniert.
Es haben ja zwei wesentliche Änderungen stattgefunden: Erstens wurde die Anspruchsgrenze um immerhin 43 Prozent hinaufgesetzt, und zweitens wurden zwei neue Energieträger mit einbezogen. Diese zwei wesentlichen Änderungen lassen für uns aber drei Fragen offen.
Die erste Frage ist: Wie viele Unternehmen fliegen durch die Hinaufsetzung der Mindestgrenze jetzt aus diesem Bereich hinaus? – Sie wird wahrscheinlich zum Teil durch höhere Preise und Besteuerungen wieder kompensiert:
Die zweite Frage: Inwieweit werden Energiesubstitutionen stattfinden?
Zur dritten Frage: Für uns ist auch relevant, dass es hier eine asymmetrische Vergütung gibt. Wir haben jetzt Vergütungen für die Wirtschaft, was vernünftig ist. Ich halte es für wichtig, dass auch Standsortsicherung betrieben wird. Wir haben eine Vergütung für die Landwirtschaft im Rahmen der letzten Steuerdiskussion. Aber für viele Pendler beziehungsweise was das Kilometergeld betrifft, ist eigentlich noch nichts Ausreichendes getan worden. Es gibt also eine Asymmetrie in der Vergütung. Unsere dritte Frage daher: Was wurde hier nicht gemacht, was wurde nicht in Angriff genommen? – Das ist die ökologische Lenkung zwischen den einzelnen Energieträgern. Und das halten wir für wichtig, weil wir wissen, dass wir damit die entsprechenden Wirkungsgrade der einzelnen Energieträger, aber auch die Immissionsschäden berücksichtigen könnten.
Trotz dieser drei offenen Fragen werden
wir Sozialdemokraten dieser Gesetzesänderung aber zustimmen. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Energieabgabenvergütungsgesetz haben meine Vorredner schon sehr detailliert Stellung genommen und erklärt, welch großer Erfolg dem Bundesministerium für Finanzen dabei gelungen ist. Es ging nicht nur darum, diese 900 Millionen €, die zurückzuzahlen gewesen wären, herauszuverhandeln, sondern natürlich auch darum, den enormen Verwaltungsaufwand, der dadurch verursacht worden wäre, zu verhindern.
Ich meine, dass das ein sehr großer Erfolg war. Vor allem ist die Energieabgabe ein sehr sensibler Kostenfaktor in der österreichischen Wirtschaft; ich denke da nur an die Erfolge des Allokationsplanes, wo es auch gelungen ist, die Wirtschaft nicht nur in die richtige Richtung zu bringen, sondern sie auch zu entlasten.
Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.10
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
14.11
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Der tragische Anlass dieses Tages führt offensichtlich dazu, dass es auch zu ganz wichtigen Punkten extrem kurze Ausführungen gibt. Für die Grünen ist die Energiebesteuerung schon ein essentieller Bereich. Man muss die Sache nur von der richtigen Seite her beleuchten.
In
Wirklichkeit haben wir eine Gesetzgebung und EU-Richtlinien, die wir zum Teil
mit diesen beiden Punkten nachvollziehen, die zunächst einmal die
Energiebesteuerung vorsehen und in der Folge dann Rückvergütungen, wenn man so
will, Teilausnahmen und so weiter. Das ist ja ein sehr weites Feld.
Ohne auf
die Details einzugehen: Wir werden beiden Punkten, die hier miteinander
vorhandelt werden, zustimmen, weil es doch etwas in die richtige Richtung ist:
sowohl innerösterreichisch als auch was die Richtlinie angeht, auf deren Basis
diese Änderung geradezu erzwungen wurde und die ein zumindest symbolischer
Erfolg für Umwelt- und Energiepolitik aus wirtschaftlicher Perspektive ist. Es
gibt nämlich keine Umwelt- und Energiepolitik im Besonderen, ohne dass zentrale
wirtschaftliche und vor allem finanzpolitische Instrumente in Stellung gebracht
werden.
Ich werde
mich jetzt, völlig unpopulär vielleicht, dieser Tonart, dass wir immer möglichst
billige Energiekosten brauchen, sowohl für die Haushalte – dort sehe ich
es vielleicht noch eher ein – als auch für die Industrie, nicht
ohneweiters anschließen.
Warum?
Die Frage ist doch eine – das gilt für die europäische Ebene als auch für
die offen gebliebenen nationalen Spielräume – des Gesamtsteuersystems in
einer Volkswirtschaft. Und wenn wir uns einmal darauf verständigen, dass es,
noch dazu, wo wir dauernd von Reformen reden, so etwas wie aufkommensneutrale
Umstrukturierungen innerhalb eines Steuersystems geben kann, wird man sich dem
schon eher annähern können, dass es doch viel, viel sinnvoller wäre, bei
bestimmten Steuerarten nachzulassen und bei den Energiebesteuerungen zumindest
langfristig, aber durchaus auch – das entspricht unserer
Perspektive – mittelfristig noch etwas zuzulegen.
Die einzige Frage, die sich der nationale Wirtschaftsgesetzgeber stellen muss, ist: Wie ist es tatsächlich mit der Wettbewerbsfähigkeit? Welche Spielräume erzeugen wir,
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ohne dass bestimmte Betriebe einfach abwandern und dann in Tschechien
möglicherweise das Gleiche gleich schädlich produzieren, womit in der Tat
wenig gewonnen ist.
Aber
dieser Frage wollen Sie sich ja nicht zuwenden! Das ist ganz eindeutig aus
Ihren Ausführungen – nicht heute hier, sondern in der längeren Debatte im
Ausschuss – hervorgegangen. Sie von den Koalitionsparteien wenden sich
dieser zukunftsträchtigen Frage überhaupt nicht zu, ob und in welcher Form wir
eine große Umstrukturierung, eine wirkliche Umsteuerung brauchen. Das werfe ich
Ihnen vor, und heute ist eine dieser Gelegenheiten, um das zu tun. Wir reden
hier zwar von diesen Rückvergütungen, aber in Wirklichkeit geht es um das
Prinzip der Energiebesteuerung an sich, um einen großen Wurf. Diesen wollen wir
zukünftig ansteuern – und immer unter dem Titel einer Aufkommensneutralität. Das ist ganz wichtig, und damit
hört sich auch das gegenseitige Vernadern in umweltpolitischen Fragen auf, das
die Fraktionen immer wieder betreiben: Der will wieder mehr für Benzin, der
andere das, der andere jenes!
Ich darf
Sie daran erinnern, dass Sie selber als Regierungsfraktionen, angefangen von
den Regierungsverhandlungen und natürlich auch während der Legislaturperioden
sehr wohl kleinere und auch größere Erhöhungen bei den Energiesteuern
vornehmen. Aber am liebsten sagen Sie immer: Der andere ist schuld!, statt dass
Sie sich hinstellen und sagen: Jawohl, so kann es nicht weitergehen! Wir
müssen das, was wir verhindern wollen, stärker besteuern, wenn wir schon
Marktwirtschaft haben wollen und predigen, also das, was weniger gewollt
wird – und in dieser Einfachheit sollte es jeder verstehen –, kann
höher besteuert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Ich hätte
erwartet, dass man sich diesen fundamental simplen Einsichten einfach einmal
ergibt und nicht immer gegenseitig herumpolemisiert, wer da der schlimmere
Besteuerer von irgendetwas ist. In Wahrheit geht es um eine Strukturreform. Wir
werden beobachten, wie sich das in den nächsten Jahren gestaltet, und das wird
wirklich die Nagelprobe werden, so zum Beispiel auch für die ÖVP, die ja
immerhin ehemalige Bundesparteiobmänner ausschickt, um diverse öko-soziale
Foren und sonstige Dinge zu präsidieren, mit entsprechend schönen Namen. Wenn
es dann aber wirklich darauf ankommt, verschwinden sie alle ganz geschwind
hinter dem Busch – und der ist nicht einmal grün.
Da werden
wir Ihnen auf den Zahn fühlen, und das wird die entscheidende Frage der
künftigen Wirtschafts- und Industriepolitik sein. Und das ist auch auf
europäischer Ebene eine entscheidende Frage.
Es ist
schon richtig, dass die nationalen Spielräume beschränkt sind, und wenn wir
hier eine Energiesteuerrichtlinie der EU diskutieren, ist der Auftrag für die
Zukunft völlig klar: Dort muss das vor allem auch implementiert werden, dass
wir bei der Besteuerung der Arbeit herunterkommen und bei der Besteuerung von
Energieträgern hinaufgehen.
Klar ist: Der volkswirtschaftliche Raum
der EU-25 ermöglicht wesentlich mehr Spielräume, als wenn das nur innerhalb
von Österreich gemacht wird. Aber dazu lassen Sie jede Initiative vermissen.
Sie tun sich damit hervor, dass wir im unteren Bereich herumkrebsen, während
unser Stellenwert als ein Land, das für die Umweltpolitik immer schon auch
wirtschaftspolitische Instrumente eingesetzt hat, immer weiter nach hinten
rutscht. Es haben uns schon viele Länder überholt, und unser Job wird sein, in
weiteren Verhandlungen das Ganze wieder umzukehren, und zwar in die richtige
Richtung. (Beifall bei den Grünen.)
14.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu
Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.
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14.17
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Wesentlichen geht es bei diesen Tagesordnungspunkten um zwei Fragen: Auf der einen Seite geht es um die Sanierung der Energieabgabenrückvergütung, was die Jahre 2002 und 2003 betrifft. Es wurde schon angesprochen, dass es hier ein Beihilfenverfahren gegeben hat, das die Kommission gegen die Republik Österreich angestrengt hat, und zwar mit der Frage: Ist die österreichische Energieabgabenvergütung eine allgemeine steuerliche Maßnahme, die eben nicht von der Kommission genehmigt werden muss – oder geht es hiebei um eine staatliche Beihilfe, die genehmigungspflichtig ist?
Die
Entscheidung der Kommission war, hier ist die Energieabgabenvergütung als staatliche
Beihilfe einzustufen – und damit grundsätzlich
genehmigungspflichtig –, aber wir konnten über Verhandlungen erreichen,
dass die Kommission schlussendlich zum Ergebnis gekommen ist und wir eine
Lösung erreicht haben, wo für 2002 und 2003, also bereits abgelaufene Jahre, keine Rückzahlungen der österreichischen
Industrie vorgenommen werden mussten.
Meine
Damen und Herre! Es haben hier Rückzahlungen in einer Größenordnung von
900 Millionen € gedroht, was für die Betriebe, die hier betroffen
gewesen wären, eine sehr, sehr große Summe ist und damit eine Bedrohung für den
Standort, eine Bedrohung für die Arbeitsplätze dargestellt hätte. Es ist
gelungen, in mehreren Verhandlungen auf Expertenebene, in Verhandlungen auf
politischer Ebene mit Kommissar Monti einen Weg zu finden, dass trotz der Einstufung als Beihilfe keine Rückzahlung vorgenommen werden
muss und damit eine Sanierung – wie ich glaube, absolut im Interesse des
Wirtschafts- und Arbeitsstandorts – gelungen ist. Das ist meines Erachtens
ein wichtiger Erfolg.
Das
Zweite ist das Inkrafttreten der Energiesteuerrichtlinie, wo wir eine
entsprechend richtlinienkonforme Umsetzung der Energieabgabenvergütung
vorzunehmen hatten. Sie wissen, dass die Vergütungsgrenze von 0,35 Prozent
des Nettoproduktionswertes auf 0,5 Prozent angehoben wird. Es wurde
bereits angesprochen, dass weitere Energieträger wie Mineralöl und Flüssiggas
in die Vergütung einbezogen worden sind.
Wir haben
versucht, nachdem es – wie ich glaube, zu Recht – eine Sensibilität
der Wirtschaft gibt, was die Entwicklung der Energiekosten betrifft,
sicherzustellen, dass keine Mehrbelastungen damit verbunden sind. Wir konnten
das unter anderem auch dadurch erreichen, dass wir in eine unterjährige
Vergütung der Rückvergütung insofern eintreten, als wir 5 Prozent der
Vorjahresvergütung unterjährig ausbezahlen, was bis jetzt eben immer mit einer
Zeitverzögerung im Februar, April des Folgejahres ausbezahlt worden ist.
Obwohl die Vergütungsgrenze von 0,35 auf 0,5 Prozent des Netto-Produktionswertes angehoben wird, erfolgt keine Mehrbelastung für die Industrie und für die Wirtschaft, und damit konnten wir, wie ich meine, einen wichtigen Erfolg erringen.
Es wurde von Herrn Abgeordnetem Moser die Frage gestellt: Wie viele Unternehmen fallen auf der einen Seite hinaus, und wie viele kommen auf der anderen Seite hinein? – 50 Unternehmen in etwa fallen hinaus. Dadurch, dass zum Beispiel Flüssiggas und andere Komponenten neu dazukommen, kommen auch neue Unternehmen hinzu. Wir schätzen, dass ungefähr 400 Unternehmen neu dazu kommen. Das heißt, es kommen mehr hinzu als hinausfallen.
Die ökologische Lenkung wurde angesprochen beziehungsweise auch die asymmetrische Vergütung, die Pendler. – Dazu möchte ich anführen, dass wir mit der zweiten Etappe der Steuerreform betreffend das Familienpaket und die Pendlerpauschale, die mit 1. Juli in Kraft getreten ist, eine mehr als 15-prozentige Anhebung der Pendlerpau-
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schale erreicht haben. Insofern denke ich – dieses Thema betrifft gerade Menschen, die einen längeren Weg zur Arbeit haben –, dass auch ein entsprechendes Kompensat – schauen Sie sich die Benzinpreis-Entwicklung, die Dieselpreis-Entwicklung an, also die Preissteigerungen – an Steigerung bei der Pendlerpauschale erreicht worden ist. – Das heißt, diese asymmetrische Vergütung sehe ich nicht in dieser Form.
Herr Abgeordneter Kogler, Sie haben noch einmal den grundsätzlichen Zusammenhang dargestellt: nachlassen auf der einen Seite, zulegen auf der anderen Seite und damit eine notwendige Strukturreform. – Erstens: Wir haben Konsens, dass eine solche Strukturreform notwendig ist. Zweitens: Ich glaube, es ist eine Frage der Dosis. Wie macht man eine solche Strukturreform? – Wir haben vor einiger Zeit einschlägige Gespräche darüber geführt.
Wenn Sie sich die Maßnahmen, die wir bezüglich Benzin- und Dieselpreis-Erhöhungen gesetzt haben, anschauen, dann werden Sie sehen, dass wir diesen Schritt gegangen sind, indem wir auf der einen Seite den Verbrauch natürlicher Ressourcen teurer besteuert haben und auf der anderen Seite – dies geschieht, seit es diese Bundesregierung gibt – Lohnnebenkosten in der Größenordnung von 640 bis 650 Millionen € entlastet haben.
Ihre Frage betraf auch die Wettbewerbsfähigkeit: Stellen Sie Vergleiche an! Wir haben gerade gestern beim ECOFIN darüber diskutiert: Wie entwickeln sich Lohnstückkosten? Und damit hängt auch die Frage der Wettbewerbsfähigkeit zusammen. – Die Zahl, die die EZB genannt hat, war für mich interessant. Beispiel Holland: Seit dem Inkrafttreten des Euro gab es in den Niederlanden eine Steigerung der Lohnstückkosten in Höhe von 27 Prozent, in Österreich hatten wir eine Steigerung der Lohnstückkosten im Ausmaß von nur 3 Prozent. Der europäische Durchschnitt beträgt 10 Prozent. – Das heißt, offensichtlich ist es uns gemeinsam gelungen, auch mittels entsprechender Produktivitätsfortschritte, die Wettbewerbsposition Österreichs zu unseren Mitbewerbern deutlich zu verbessern.
Im Ausschuss wurde es schon angesprochen, und wir sollten über diese wichtige Frage diskutieren: Ich glaube, wir alle in diesem Haus sind dafür, dass die menschliche Arbeitskraft entlastet und natürliche Ressourcen und der Verbrauch teurer gemacht werden sollten. Die Frage ist, wie gesagt, die Dosis. Es geht aber auch um Lenkungseffekte zum Beispiel in der Energieabgabenvergütung. Wir sind sehr gerne bereit, in einen Dialog darüber einzutreten: Wie können wir volkswirtschaftliche Effekte, die wir gemeinsam als Ziel haben, bestmöglich umsetzen?
In Summe, meine Damen und Herren, denke ich, dass wir einen guten Erfolg erreicht haben. Es gibt auf der einen Seite keine Rückzahlung, und der Wirtschafts- und Arbeitsstandort auf der anderen Seite wird durch eine gute, aufkommensneutrale Umsetzung der Energieabgabenrichtlinie, die wir zu Stande bringen konnten, gesichert.
Ich danke Ihnen vielmals und danke auch für die Zustimmung, die wir – ich sage einmal: ausnahmsweise – gemeinsam in einem All-Parteien-Konsens erreichen konnten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.23
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist von Vorrednern und vom Herrn Finanzminister richtig angesprochen worden, dass mit diesem Gesetz für die Jahre 2002 und 2003 eine rückwirkende Sanierung erreicht wird. Und das, was gedroht hat, nämlich eine
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Rückzahlung, erfolgt jetzt nicht. Das ist aus Sicht der Wirtschaft als ganz großer Erfolg zu bezeichnen, das ist keine Frage.
Dennoch möchte ich Folgendes sagen: Es sind hier zwei Dinge eingetreten, nämlich einerseits die Anhebung des Grenzwertes von 0,35 auf 0,5 Prozent des Netto-Produktionswertes und andererseits die Einhaltung der Mindeststeuersätze. Natürlich ergibt das in Summe Gewinner und Verlierer, und natürlich wird insgesamt die gesamte Leistung durch andere Maßnahmen für die Wirtschaft nicht weniger.
Ein Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass es die unterjährige Vergütung gibt. Dadurch werden die Betriebe nicht gezwungen, vorzufinanzieren – und damit wird die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Aber im Endeffekt werden jene Betriebe profitieren, die mit Energieträgern geheizt haben, die bisher nicht vergütet worden sind: Kohle, Heizöle und Flüssiggas. Währenddessen wird beispielsweise der Bereich der Stein- und keramischen Industrie Benachteiligungen und massive Belastungen erfahren.
Ich möchte schon dazusagen, dass wir nun nicht nur diese Situation haben, sondern wir haben auch die Ökostrom-Zuschläge, wir haben den Emissionshandel, und wir haben das Road-Pricing. All das ist also, was den Standort Österreich anlangt, eine sehr belastende Situation.
Kollege Kogler hat die Energiesteuerrichtlinie angesprochen, die auf bestimmte Energieträger einheitliche Mindeststeuersätze vorsieht. In dieser Richtlinie ist auch vorgesehen, dass es zu Entlastungen besonders energieintensiver Unternehmen kommen kann und sollte. Und das fordern und wünschen wir aus Sicht der heimischen Wirtschaft, weil der Spielraum in dieser Weise noch nicht ausgereizt ist.
Daher ist unser Wunsch, dass wir eine Art Standortsicherungsgesetz bezüglich Energiebelastung beschließen, denn im Endeffekt muss ein Betrieb selbst bewerten, welche Gesamtbelastungen da sind, und kann nicht nur mit einem Teil – beispielsweise mit den Rückvergütungen – leben, auch wenn das insgesamt eine durchaus positive Lösung ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich bitte die Damen und Herren, ihre Plätze einzunehmen, denn wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 586 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung einstimmig
angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 587 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist einstimmig der Fall.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung einstimmig angenommen.
15. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (465 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über
die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das
Bundesimmobiliengesetz geändert wird (584 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Ihre Zeit ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.
14.28
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem jetzigen Tagesordnungspunkt behandeln wir eine Regierungsvorlage, bei der es um die Veräußerung von Teilen eines Gebäudekomplexes in Wien I, in der Himmelpfortgasse/Kärntner Straße geht.
Man muss erwähnen, dass man in den letzten Jahren immer dann, wenn diese Bundesregierung Veräußerungen vorgenommen hat, doch zu der Erkenntnis gekommen ist, dass diese in nicht sehr vorbildlicher Art und Weise stattgefunden haben. Die letzten Privatisierungen dieser Bundesregierung haben nicht nur zu Kritik der Opposition, also auch seitens der Sozialdemokratie, geführt, sondern auch massive Kritik des Rechnungshofes nach sich gezogen.
Ich möchte nur in Erinnerung rufen: Der Rechnungshof hat bei einer Mehrheit der Privatisierungen davon gesprochen, dass es zu hohe Beratungskosten und in Wirklichkeit bei einem Großteil zu geringe Verkaufserlöse gegeben hat, und damit war die Wirtschaftlichkeit der Verkäufe und der Privatisierungen nicht gegeben. – Und unter diesen Rahmenbedingungen sollten wir diese Veräußerung des Finanzministeriums sehen. Diese Angelegenheit sollten wir uns sehr sorgfältig ansehen und sensibel damit umgehen.
Wir geben heute dem Herrn Finanzminister und seiner Regierungsvorlage das Okay für den Verkauf von Teilen des Finanzministeriums, wobei ein Verkaufserlös in Höhe von 50 Millionen € zu erwarten ist. Mit diesen Mitteln soll der historische Teil des Gebäudes, in dem das Finanzministerium auch weiter verbleiben soll, saniert werden.
Ich denke mir: So weit so gut! – Im
Zuge der Ausschussdebatten
wurden allerdings einige Fragen aufgeworfen. Wenn mit dem Verkaufserlös in Höhe
von 50 Millionen € der historische Teil, in dem das Finanzministerium
wieder untergebracht werden soll, finanziert werden soll, dann stellt sich die
Frage, Herr Finanzminister, warum eigentlich die Miete auf Kosten des
Steuerzahlers in derart exorbitanter Art und Weise angehoben werden soll.
Sie, Herr Minister, haben im Ausschuss davon gesprochen, dass in Zukunft die Miete für diesen kleinen Teil 1,5 Millionen € betragen wird. Das sind Kosten, die der Steuerzahler zu tragen hat. Es sind also 1,7 Millionen Schilling, um eine Größenordnung zu haben, pro Monat für Miete zu bezahlen. Das bedeutet eine laufende Budgetbelastung,
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die nicht
nachvollziehbar ist, nachdem die Sanierung mit eigenen Mitteln des Bundes erfolgt.
Herr
Finanzminister, Sie haben auch im Ausschuss bekannt gegeben, dass es kein
Raumkonzept gibt. Auch auf die Verwaltungsreform, mit der Personaleinsparungen
erfolgen sollen, wartet dieses Land seit fünf Jahren. Es gibt seitens der
Regierung keine Verwaltungsreform. Und ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass der
Personalstand des Finanzministeriums in der Himmelpfortgasse von 2002 auf 2003
um 4 Prozent gestiegen ist, nämlich von 829 auf 863 Beschäftigte.
Daher kann weder von weniger Raumbedarf noch von weniger Beamten die Rede
sein.
Sie, Herr
Minister, haben kein Verwertungskonzept für den Teil, den Sie verkaufen wollen.
Wie immer ist bei Ihrer Privatisierung alles in Schwebe, es gibt keine Bilanz
oder Vorschau über die zukünftige Kostenentwicklung.
Herr
Bundesminister! Unter diesen dubiosen Rahmenbedingungen, unter denen Sie diese
Teile verkaufen wollen, kann es seriöserweise seitens der Sozialdemokratie keine
Zustimmung dazu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
14.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich sage,
dass meine Position mit jener von Kollegin Bures nicht
übereinstimmt.
Wir haben im
Finanzausschuss schon darüber diskutiert, und ich habe dort schon gesagt, ich
bin sehr froh, dass wir diese Lösung heute beschließen können, weil ich mich
noch an Ende der achtziger Jahre und Anfang der neunziger Jahre erinnere, als
ich noch Staatssekretär im Finanzministerium war, als der damalige
Finanzminister Lacina gesagt hat, es wäre eigentlich nicht gescheit, die
teuersten Immobilienstandorte des Landes so nutzen, wie sie heute durch die
Finanzverwaltung genutzt werden, sondern sie zu verkaufen.
Schon damals gab
es die Idee, dass es eigentlich gescheit wäre, diesen großen Komplex, der
nicht denkmalgeschützt ist – die beiden Palais stehen völlig außer Streit,
die müssen erhalten werden –, diese teuersten aller Immobilien zu
entsprechenden Marktpreisen zu verkaufen.
Ich bin sehr froh
darüber, dass wir das heute zustande bringen. Es war 15 Jahre lang nicht
möglich, jetzt ist es soweit. Auch das ist ein Beweis dafür, dass diese Regierungskonstellation
eine Reformkraft besitzt, die frühere Regierungen einfach nicht hatten. Das
muss man ganz nüchtern feststellen.
Meine Damen und
Herren, mich freut es auch deshalb, weil die Alternative gewesen wäre, dass
diese 70 Millionen € Sanierungsbedarf für denkmalgeschützte Palais
vom Steuerzahler hätten aufgebracht werden müssen. Daher halte ich das für ein
sehr intelligentes und kluges Konzept, zu sagen, wir wollen den Steuerzahler
nicht belasten, sondern wir wollen eine Idee realisieren, die zwar nicht neu
ist, sondern die schon lange vorher auch sozialdemokratische Finanzminister
ventiliert, jedoch nicht zustande gebracht haben.
Meine Damen und Herren! Wir haben uns im Finanzausschuss darauf geeinigt, dass wir den Komplex Klimt-Villa herausnehmen. Es hat damals Befürchtungen gegeben, dass dieses Thema heute in einer Ho-ruck-Aktion in zweiter Lesung wieder hineinkommt: Das ist aber nicht der Fall. Ich habe damals schon gesagt, alle vier Fraktionen
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haben Interesse daran, dass dieses wertvolle Kulturgut erhalten wird. So lange
es da offene Fragen gibt, solange ist es nicht reif für den Verkauf. Ich stehe
dazu.
Wir werden
gemeinsam über den Sommer ein Konzept erarbeiten müssen, mit dem sichergestellt
wird, dass wir bei der nächsten Finanzausschusssitzung Anfang Oktober diesen
Verkauf realisieren können. Ich glaube, die Zeit ist ausreichend, um
berechtigte kulturpolitische Anliegen zu verwirklichen. Ich glaube, dass eine
Art Klimt-Museum durchaus auch in der ganzen Museumslandschaft von Wien ein
wertvoller Bestandteil wäre, wobei der Staat nicht unbedingt Eigentümer sein
muss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
14.34
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
14.35
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Bei der
Veräußerung von Bundesvermögen gilt es immer besonders, abzuwägen, inwieweit
das mittel- und langfristig von Vorteil ist.
Herr
Finanzminister, ich möchte Sie überraschen: Ich kann Ihrer Vorgangsweise, dass
Sie zur Abgeltung der Kosten für die Sanierung des „Winterpalais“ Grundstücke
entlang der Kärntner Straße/Himmelpfortgasse beziehungsweise auch in der Johannesgasse
zur Verwertung der BIG überantworten wollen, etwas abgewinnen. Das finde ich
eine durchaus sinnvolle Herangehensweise. Wir haben es bereits gehört, mein Vorredner,
Herr Kollege Stummvoll, hat schon darauf hingewiesen, dass bereits Finanzminister
Lacina das Problem Sanierung des „Winterpalais“ als vor der Tür stehend erachtet
hat, und das ist bereits viele Jahre her.
Herr
Finanzminister Grasser, Sie sitzen sozusagen jetzt auch schon mindestens vier
Jahre auf dieser Problematik, und es gibt bis heute – das ist jetzt unser
Problempunkt – kein Verwertungskonzept für diese Liegenschaften, die ich
genannt habe. Derzeit arbeiten dort noch Beamtinnen und Beamte, dort werden in
Zukunft kommerzielle Interessen Vorrang haben – und dort wird eine Verwertung
im Hinblick auf Erträge von privaten Unternehmungen bald im Raum stehen.
Es wäre, wie
gesagt, genügend Zeit gewesen, sich über die Entwicklung dieser Immobilien
Gedanken zu machen, in welcher Form sie entwickelt werden können, sodass sie
insgesamt dem Bund nachhaltig Erträge bringen können.
Was machen wir
jetzt? – Wir überantworten das Ganze der Bundesimmobiliengesellschaft.
Diese hatte natürlich auf Grund der kurzfristigen Übernahme und der kurzfristigen
Information noch keine Möglichkeit, entsprechende Verwertungskonzepte zu entwickeln –
und auch noch keine Möglichkeit, Partner zu gewinnen.
Wenn wir diesem
Antrag jetzt zustimmen, stellen wir Ihnen wieder einen Freibrief für
Verwertungskonzepte aus, bei denen wir vielleicht dann doch einiges dagegen
einzuwenden hätten. Deshalb ersuche ich um Verständnis, Herr Finanzminister!
Prinzipiell ist die Vorgangsweise, dass saniert wird und Kosten gespart
beziehungsweise durch Verwertung hereingebracht werden, in Ordnung, aber mein
Problem ist, dass wir wissen nicht, wie verwertet wird.
Ich möchte mich
für die Information aus Ihrem Kabinett bedanken, wohin dann die Beamtinnen und
Beamten siedeln werden, die jetzt im „Winterpalais“ in der Himmelpfortgasse
sind. Diese Überbrückungsanmietung ist durchaus sinnvoll, erfolgt im Rahmen des
Bundes und bedeutet kein Verschwenden von Steuergeldern in Form von Mieten an
Dritte.
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Mein Problem geht
aber noch ein Stück weiter: Sie mussten eine öffentliche Institution absiedeln,
nämlich die Statistik Austria, die jetzt wieder im privaten Bereich eingemietet
ist. Das ist – lassen Sie mich den generellen Abschluss finden –
insgesamt bei diesem Bundesimmobilien-Management beziehungsweise bei der
Einmietung von Bundesinstitutionen in Gebäuden des freien Marktes für mich das
Problem, dass dann ständig Budgetmittel abfließen.
Zusammengefasst
bedeutet das: Wir lehnen das Gesetz vorsichtshalber ab, danken aber
gleichzeitig dafür, dass in Sachen Klimt-Villa doch ein kultureller Konsens
hergestellt werden konnte. Hoffentlich können wir in einer nächsten Sitzung
dann noch näher über den Ausbau dieses Kulturjuwels und dieses kulturellen
Erbes diskutieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.38
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Faul.)
14.39
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Kollege Faul! Das war schon wieder der verkehrte
Zwischenruf! – Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und
Herren! Beim vorliegenden Tagesordnungspunkt handelt es sich um die
Ausgliederung der Bundesgebäude am Standort Kärntner Straße und deren
Überantwortung an die BIG. Kollegin Moser hat das schon positiv beurteilt, und
was das bedeutet, wenn auch die Opposition ein positives Immobilienmanagement
sieht, so möchte ich keine weiteren Worte darüber verlieren.
Verwundert bin
ich etwas über Kollegin Bures, die nach wie vor, obwohl jetzt schon die Daten
über die Veräußerung der Bundeswohngesellschaften vorliegen, noch immer der
Meinung ist, dass es sich hiebei um keine gute Verkaufssituation gehandelt
habe.
Wenn ich mich daran erinnere, dass Sie auch bei der einen Wiener Tochtergesellschaft die Gemeinnützigkeit eigentlich nur so lange hochhalten wollten, bis eine in der Farbe richtige Gesellschaft Eigentümer dieser Gemeinnützigen – oder nicht mehr Gemeinnützigen – wurde, dann sehe ich Ihre Kritik als ein Schlagen von politischem Kleingeld und nicht als einen inhaltlichen Kritikpunkt.
Wir haben im letzten Ausschuss eine Grundstücksnummer, nämlich die Feldmühlgasse im 13. Bezirk, nicht von der Liste der historisch bedeutsamen Gebäude genommen, weil sich hinter diesem Objekt das letzte Atelier des weltbekannten Malers Gustav Klimt befindet und dort seit vielen Jahren ein Verein die Gedenkstätte für Gustav Klimt betreibt und wir daher allen Anbietern die Möglichkeit geben wollten, nicht nur über den Preis in den Besitz dieses Objektes zu kommen, sondern auch, dieses kulturhistorisch wertvolle Objekt mit einem Kulturkonzept zu versehen.
Ich würde daher vorschlagen, dass man zwar schon jetzt in die Vergabeverhandlungen eintritt, das Objekt aber erst von der Liste der historisch bedeutsamen Objekte nimmt, wenn wir sowohl eine Preisfixierung als auch eine Fixierung hinsichtlich des Konzeptes haben, und würde in diesem Zusammenhang vorschlagen, dass man hier eine Gewichtung vornimmt, indem man sagt: Es gibt die Gewichtung des Preises mit einem bestimmten Prozentsatz und die Gewichtung des kulturhistorischen Konzeptes mit einem bestimmten Prozentsatz. Es sollten das Preisangebot und das Angebot des kulturhistorischen Konzepts getrennt abgegeben werden, sodass eine getrennte Bewertung erfolgen kann und erst bei Zusammenführung dieser beiden Komponenten der Bestbieter feststeht.
Es sind damit dem Objekt und der kulturhistorischen Bedeutung, glaube ich, positive Aspekte abzugewinnen, und ich glaube, dass dadurch auch der Museenlandschaft und
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dem Standort Wien, der ja hinsichtlich Wiener Werkstätten und Jugendstil besondere Bedeutung hat, Genüge getan wird. (Beifall bei den Freiheitlichen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Mag. Kogler.)
14.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher zu Wort. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Stummvoll, ich glaube, wir sind uns absolut einig darin, dass da eine Sanierung dringend notwendig ist. Ich selbst bin lange Jahre in einem Zimmer gesessen, das dann abgestützt werden musste; das heißt, die Sanierung war längst überfällig. Sie wissen aber auch ganz genau, Kollege Stummvoll, warum wir damals zwischen ÖVP und SPÖ übereingekommen sind, dieses Gebäude nicht so rasch auch äußerlich herrichten zu lassen. Das wurde damals auch mit Staatssekretär Ditz so besprochen. Ich glaube, heute ist nicht unbedingt die Zeit, auf all diese Argumente einzugehen, aber Sie wissen wahrscheinlich ohnehin genug darüber Bescheid.
Bezüglich des Gebäudes geht es nicht so sehr darum, dass jetzt eine zweifelsfrei notwendige Sanierung dieses Palais stattfindet, sondern die Frage ist: Welches Personalkonzept steckt dahinter? – Ich glaube, dass diesbezüglich, auch im Ausschuss, wesentlich mehr Fragen offen geblieben sind, als Antworten gegeben wurden. Da ist gar nichts Böses dahinter zu vermuten, ich glaube nur, dass ähnlich wie bei der Klimt-Villa möglicherweise noch einige Details zu klären gewesen wären, bevor man diese Vorlage eingebracht hat.
Wenn ich nämlich die Erläuterungen dazu lese und darin etwa steht, dass im Rahmen dieses Konzepts und auch des Absiedlungskonzepts neue Arbeitsmodelle vorgesehen sind, dann hätte mich durchaus interessiert, ob diese neuen Arbeitsmodelle zum Beispiel über das Vorruhestandsmodell hinausgehen. Oder: Wenn der Herr Finanzminister im Finanzausschuss bezüglich dieses Personalkonzepts wörtlich sagt: Ich kann jetzt keine verbindliche Zahlen nennen!, was durchaus nicht unverständlich ist, dann aber auch noch anmerkt, dass die Zahl der Bediensteten jedenfalls so stark sinken werde, dass eine Wiederansiedlung im Palais möglich sei, dann glaube ich doch, dass uns diese Zahlen sehr interessiert hätten, denn auf Grund der Personalkonzepte, die uns bekannt sind und die auch diskutiert wurden, ist unserer Ansicht nach eine derartige Wiederansiedlung in diesem Palais nicht möglich, weil die Anzahl der Planstellen dort nicht so stark sinken wird.
Das heißt: Auch aus diesem Grund, weil wir also glauben, dass hier noch einige Fragen zu klären wären, wird von unserer Seite keine Zustimmung erfolgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend zu Wort. – Bitte.
14.44
Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sanierung des ehemaligen „Winterpalais“ beziehungsweise des Palais Kaunitz um einen Betrag in der Größenordnung von 70 Millionen €, sprich ungefähr 1 Milliarde österreichischer Schilling, ist zweifellos eines der größten kulturpolitischen Projekte, die es in Österreich je gegeben hat, vergleichbar etwa nur mit der Sanierung von Schönbrunn.
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Ich möchte Ihnen dazu gratulieren, weil es auch zweifellos von seinem kulturpolitischen Wert eine überragende Bedeutung hat: Diese Kombination aus italienischem Hochbarock und französischer Klassik, ein Bau errichtet von Johann Bernhard Fischer von Erlach und erweitert von Lukas von Hildebrandt – und damit den größten österreichischen Barockbaumeistern – ist eine kunsthistorische Rarität, die eben auch ihren entsprechenden Ausdruck haben soll.
Ebenso bedeutend finde ich es aber, dass diese Sanierung nicht einfach aus Budgetmitteln erfolgt, sondern dass Sie einen Weg gefunden haben, durch Abgabe von anderen Bundesliegenschaften eine Sanierung sozusagen im eigenen Bereich durchzuführen. Ich kann Sie darin nur bestärken, weil ich glaube, dass es absolut notwendig ist, diesen Weg zu gehen – und diesen auch bei anderen Projekten fortzusetzen.
Bestärken möchte ich Sie, Herr Bundesminister, aber auch darin, dass es notwendig ist, bei derartigen Projekten auch Kapazität von außen hereinzuholen, weil selbst dann, wenn eine sehr hohe Beratungskapazität im eigenen Ministerium vorhanden ist, bei derartigen Spezialprojekten, und zwar sowohl was die künstlerische, kunstpolitische Beratung betrifft, als auch was die finanzpolitische Beratung am Markt betrifft, einfach Marktkapazität zugekauft werden sollte. Das ist nicht nur in der Privatwirtschaft gang und gäbe, sondern das sollte es in Zukunft auch beim Staat sein, und es wird im besten Sinne gewährleisten, dass dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit Rechnung getragen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.46
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. – Bitte.
14.47
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Kollege Fasslabend, es ist genau die Frage, ob es wirtschaftlich ist oder nicht wirtschaftlich ist, denn den Verkauf von entbehrlichen Liegenschaften hatten wir schon des Öfteren. Und, Herr Finanzminister, Sie konnten im Finanzausschuss nicht klären, warum bestimmte Gebäudeteile entbehrlich sind. Sie haben nur gemeint: optimierte Raumnützung. – Was heißt das? – Darüber wurden wir nicht aufgeklärt. Sie sprachen auch über neue Arbeitsmodelle. Auch darüber wurden wir nicht aufgeklärt.
Offensichtlich entbehrlich war auch das Patentamt-Gebäude am Kohlmarkt. Das hat dem Bund gehört, es wurde verkauft an eine Gesellschaft, die sich BIG BIZ nennt ... – Nein, es wurde nicht verkauft an die Gesellschaft BIG BIZ, sondern die Bediensteten des Bundespatentamtes sind vom Kohlmarkt in die Donaustadt übersiedelt und dort in einer Gesellschaft BIG BIZ eingemietet worden. Das heißt: Wir hatten Eigentum, und wir bezahlen jetzt Miete für die Bediensteten des Patentamtes.
Ein weiterer Fall – ich habe es Ihnen im Ausschuss gesagt – ist das Finanzamt Freistadt. Das Schlossgebäude, in dem das Finanzamt untergebracht war, wurde an die Bundesimmobiliengesellschaft übertragen, verkauft. Die Bediensteten des Finanzamtes Freistadt sind nach wie vor im selben Gebäude. Der Bund bezahlt Miete. Es ist wirklich eine Frage, ob jemand Privater sich derartige Dinge leistet, wenn er renoviert: sich zuerst ein Haus baut, das Haus verkauft und sich dann wieder in das Haus einmietet. – Herr Finanzminister, wenn dadurch die Schulden des Staatshaushalts gesunken wären, könnte man noch darüber reden, aber die Schulden des Staatshaushalts sind gestiegen! Also die Frage der Wirtschaftlichkeit lässt sich mit diesem Argument bei weitem nicht klären. (Beifall bei der SPÖ.)
14.48
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus gelangt Herr Bundesminister Mag. Grasser zu Wort. – Bitte.
14.49
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kurz zu diesem Tagesordnungspunkt einige Ausführungen von meiner Seite:
Erstens wurde von Frau Abgeordneter Bures gesagt, dass wir bei unseren Veräußerungen nicht wirklich vorbildlich agiert hätten. – Ich möchte in diesem Zusammenhang, ohne dass ich die Ausführungen wiederholen muss, auf eine Debatte verweisen, die wir im letzten Plenum betreffend die Veräußerung von etwas mehr als 60 000 Bundeswohnungen geführt haben, wozu wir gestern, nachdem wir die Zustimmung vom Ministerrat bekommen haben, dann auch die Verträge unterschreiben konnten – eine Transaktion, meine Damen und Herren, bei der wir 2,639 Milliarden € an Transaktionserlös, inklusive der Übernahme der Schulden, gehabt haben, dem auf der anderen Seite Beratungsaufwendungen von etwas mehr als 8 Millionen € gegenübergestanden sind. Wenn Sie sich das ausrechnen, wenn Sie internationale Vergleiche ziehen, wenn Sie sehen, wie gut der Preis ist, den wir bekommen haben, dann freue ich mich, Frau Abgeordnete, auf die Rechnungshofprüfung, die es diesbezüglich sicher geben wird und geben soll. Dann werden wir sehen, ob der Rechnungshof, der einmal bereits gesagt hat, wir müssen etwas mehr als 500 Millionen € an liquiden Mitteln, an direkten Erlösen bekommen – und wir haben mehr als 1 Milliarde € tatsächlich bekommen! –, sagen wird, dass das eine sehr wirtschaftliche und sehr zweckmäßige Transaktion war, die wir hier vorgenommen haben.
Sie, Frau Abgeordnete Bures, haben des Weiteren die Verwaltungsreform angesprochen und gemeint, man warte seit mehreren Jahren auf diese Verwaltungsreform, und Sie haben den Personalstand im Bundesministerium für Finanzen angesprochen.
Ich möchte nur richtig stellen: Der Personalstand ist sowohl in der Zentrale, dem Bundesministerium für Finanzen in Wien, im Vergleich zum Jahr 1999 dramatisch niedriger als das, was ich vom Kollegen Edlinger übernommen habe, und er ist auch für die gesamte Finanzverwaltung deutlich niedriger als das, was ich übernommen habe. Das heißt, wir waren eines der Musterressorts, die alle Vorgaben, die wir uns im Sinne von Aufnahmestopp, im Sinne von Reduktion des Personalstandes bei gleichzeitig weiterer Beibehaltung der Qualität der Leistung selbst gestellt haben, diese Zielsetzungen allesamt sehr gut erreicht haben. Die gesamte Bundesverwaltung hat bis jetzt Einsparungen von mehr als 1 Milliarde € seit dem Jahre 2000 getätigt.
Das heißt, man wartet hier nicht auf eine Verwaltungsreform, sondern wir sind sehr, sehr erfolgreich und haben teilweise mehr als 70 Verwaltungsreformprojekte gleichzeitig auf Bundesebene in Umsetzung gehabt. Wir nehmen dieses Thema ernst, und wir haben wesentliche Erfolge für den Steuerzahler erreicht!
Was die Frage der Himmelpfortgasse selbst betrifft: Erstens bedanke ich mich dafür, dass offensichtlich außer Streit gestellt ist, dass die Sanierung im Grundsatz vorgenommen wird – das wurde von mehreren bemerkt –, weil ich auch denke, dass das „Winterpalais“ in der Himmelpfortgasse eine so wertvolle und historische Bausubstanz ist, dass man sie erhalten muss. Denkmalschutz und so weiter, all diese Auflagen wurden uns ja entsprechend erteilt.
Zum Zweiten: Da Frau Abgeordnete Moser bei aller Differenziertheit – dafür bedanke ich mich – ihres Beitrags gesagt hat, wir sind eigentlich ein bisschen hinten nach, das hätten wir schon vorher machen können, möchte ich nur sagen: Frau Abgeordnete, ich bitte einfach um Verständnis und bitte Sie, zu überlegen, was Sie als Finanzminister gemacht hätten, wenn Sie am Beginn Ihrer Tätigkeit von den Sektionschefs darauf
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aufmerksam gemacht worden wären, dass man da – das war damals die Größenordnung – 700 Millionen Schilling in die Sanierung stecken sollte. Dann werden Sie nicht als eine Ihrer ersten Entscheidungen dort sagen: Wir fangen jetzt an und beginnen, das eigene Haus mit 700 Millionen Schilling zu sanieren!, wenn auch einige Finanzminister vor Ihnen das nicht getan, sondern gesagt haben, das Finanzministerium hat einen besonderen Beweis dafür anzutreten, wie sparsam, wie zurückhaltend, wie zweckmäßig, wie wirtschaftlich wir mit dem Geld umgehen. Daher habe ich bewusst auch im Einvernehmen mit dem Denkmalamt, solange es eben gegangen ist, diese Entscheidung etwas hintangestellt.
Zum Zweiten haben wir gesagt, wir wollen nicht nur hier Geld ausgeben und sanieren, was notwendig ist, sondern wir suchen nach einer Selbstfinanzierung – ich danke auch dafür, dass das teilweise anerkannt worden ist –, weil wir einfach gesagt haben: Wenn wir die Situation haben, dass es an der teuersten Lage in Wien, angrenzend an die Kärntner Straße, erstens ein architektonisch nicht besonders gelungenes Gebäude im Sinne eines Nachkriegsgebäudes gibt, zum Zweiten an der teuersten Lage in Wien öffentliche Verwaltungsstellen sitzen und wir ohnehin die Zielsetzung haben, unseren Personalstand zu reduzieren, dann ist es eine kluge Überlegung, die Frage aufzuwerfen: Können wir nicht aus eigener Kraft die Sanierungskosten über eine solche Projektentwicklung hereinbringen, hereinspielen und damit den Steuerzahler entlasten? – Alternative eins: Man lässt es einfach durch den Steuerzahler zahlen. Alternative zwei: Man macht eine solche Verwertung und erreicht die Selbstfinanzierung. Nichts anderes war unser Interesse.
Frau Abgeordnete Moser! Wir haben deswegen keinen Zeitdruck, weil wir ja ganz genau auch Zeitpläne überlegt haben. Die BIG wurde zum Beispiel bereits vor einem Jahr informiert. Warum hat die BIG jetzt noch nicht Verwertungskonzepte und all diese Dinge? – Deshalb, weil ihr klargemacht worden ist: Das Finanzministerium soll im Jahr 2006 aus dem bestehenden Gebäudekomplex Himmelpfortgasse ausziehen, soll für einen Zeitraum in einer Größenordnung von vier Jahren disloziert sein und soll dann, nach der Komplettsanierung des historischen Teils, zurückkehren. – Das heißt, es besteht kein Zeitdruck, und es ist jetzt ausreichend Zeit – das gesamte restliche Jahr 2004, das gesamte Jahr 2005 –, um diese Verwertungskonzepte und die Entwicklung zusammen mit einem Privaten, durchaus im Sinne eines PPP-Modells, nach vorheriger Ausschreibung und Bestbieterermittlung entsprechend durchzuführen.
Das heißt, ich glaube, in Summe ist das wirklich ein wohl überlegtes und durchdachtes, kluges Projekt, das dem Steuerzahler dient, das der Stadt Wien dient, weil an diese sehr zentrale Lage dort entweder ein Hotel oder ein Einkaufszentrum, was auch immer, hinkommt, weil eine neue Architektur an die Stelle des Bestehenden tritt, auch im Sinne eines modernen und guten architektonischen Beitrages, und wir es eben schaffen, den Steuerzahler entsprechend zu entlasten.
Warum ist es entbehrlich?, hat Frau Abgeordnete Hagenhofer gefragt. Frau Abgeordnete, wenn wir unseren Personalstand deutlich reduzieren – und ich habe im Ausschuss gesagt, dass wir dort jetzt 670 Mitarbeiter haben und verlässlich unter 600 gehen werden –, dann ist klar, dass die Gebäudeteile, die frei werden, wo keine Mitarbeiter mehr sitzen, entbehrlich sind – das war meine Definition – und daher eben zu einer entsprechenden Verwertung anstehen und damit Geld hereinbringen können.
Frau Abgeordnete Moser – dafür danke ich – hat im Gegensatz zur Frau Abgeordneten Bures gesagt, dass wir ja keine Mieten an außenstehende Dritte zu bezahlen haben, sondern es ist völlig klar, dass, wenn die Bundesimmobiliengesellschaft jetzt für 50 Millionen € eine 100-Prozent-Tochter des Bundes von der Republik kauft, wir dann auch an unsere 100-Prozent-Tochter ab dem Zeitpunkt des Verkaufs entsprechend eine Miete bezahlen bis zu dem Zeitpunkt, wo wir ausziehen, um dann später wieder
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einzuziehen. Das heißt, es ist ein Geschäft rechte Tasche – linke Tasche. Es ist keine Miete, die wir an irgendjemand außenstehenden Dritten zu bezahlen haben.
Meine Damen und Herren! Das heißt, in Summe ist das, glaube ich, eine vorbildliche Vorgangsweise, durch die wir eine Selbstfinanzierung erreichen, die Sanierung der historischen Bausubstanz endlich durchführen, für die Stadt Wien eine Aufwertung erreichen und auch für die Mitarbeiter dann entsprechende gute Rahmenbedingungen in verdichteter Bausubstanz erreichen. Also meines Erachtens ein mustergültiges Projekt! Daher danke ich all denen, die uns ermuntert haben, für ihre Unterstützung. Wir werden auch in anderen Fällen so vorzugehen versuchen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.56
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich danke dem Herrn Finanzminister für seine Ausführungen.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Bures zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen sicherlich den § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung und beginnen daher sicher mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung.
14.56
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Natürlich, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht die angeblich vorbildliche Vorgangsweise bei dieser Veräußerung tatsächlich berichtigen, sondern ich möchte tatsächlich berichtigen, dass der Herr Finanzminister gesagt hat, dass es im Zuge der Verwaltungsreform zu dramatisch niedrigem Personalstand im Finanzministerium gekommen sei. – Die Zahlen zeigen das Gegenteil!
Ich berichtige daher tatsächlich: Wahr ist vielmehr – und die Personalkapazität (Abg. Mag. Molterer: Herr Präsident! Das ist keine Berichtigung! – Was ist denn das? Das ist ein Redebeitrag!), Bundesministerium für Finanzen, Zentrale, haushaltsrechtliche Darstellung, zeigt es –: Der Personalstand im Finanzministerium betrug mit 31. Dezember 2002 829 Beschäftigte und ist per 31. Dezember 2003 auf 863 gestiegen (Abg. Mag. Molterer: Das ist ein Redebeitrag!) – ein Zuwachs im Personalstand von plus 4 Prozent!
Daher: Kein dramatisch niedriger Personalstand – und daher auch die Kritik an der Verwaltungsreform (Abg. Mag. Molterer: Herr Präsident, das ist ein Redebeitrag! Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) und an den nicht vorhandenen Personalkonzepten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.57
Präsident Dr. Andreas Khol (den Vorsitz übernehmend): Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten Redezeit werden wunschgemäß eingestellt. – Bitte, Sie sind am Wort.
14.58
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich denke, dass diese Gesetzesmaterie dazu Anlass gibt, auch einmal Herrn Bundesminister Grasser zu gratulieren für eine vorbildliche Vorgehensweise, was den Wirtschafts- und auch den Finanzplan dieser Veräußerung – besser: der Kapitalisierung und besseren Nutzung der Liegenschaften – betrifft; im Übrigen sicherlich eine Vorgehensweise, wie sie ja einem Finanzminister im Grunde genommen zukommt.
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Ich glaube, die Kritik der SPÖ ist dahin gehend abzuschwächen, dass durch die Selbstfinanzierung dieser Investition im Grunde genommen auch die Verwaltungsreform, die sich die Bundesregierung vorgenommen hat, erfüllt wird. Insgesamt ist also aus unserer Sicht darin nur eine sinnvolle Maßnahme zu sehen, und wir werden dieser Vorgehensweise natürlich unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Bundesminister Mag. Grasser zu uns. – Bitte.
14.59
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Da die Verwaltungsreform noch einmal angesprochen wurde und ich wirklich nicht den Eindruck stehen lassen möchte, dass wir mehr Mitarbeiter haben, darf ich Ihnen die Fairness des Vergleichs auch darstellen:
In der Zentrale Finanzministerium: 1. Jänner 1999: 1 091 Mitarbeiter. 1. Jänner 2004: 910 Mitarbeiter. – Das heißt, eine sehr deutliche Reduktion.
Gesamte Finanzverwaltung: 1. Jänner 1999: 17 415 Mitarbeiter. 1. Jänner 2004: 14 029 Mitarbeiter.
Der gesamte Aktivitätsaufwand ist sogar in
absoluten Zahlen gesunken, und zwar von 536 Millionen € auf
523,7 Millionen € im gleichen Betrachtungszeitraum. Das heißt, Sie
sehen: Wir reden nicht nur über Verwaltungsreform, sondern wir leben sie auch
und erreichen tatsächlich große Einsparungen für den Steuerzahler! – Danke
vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
15.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
15.00
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der jetzt in Verhandlung stehende Tagesordnungspunkt wird von uns deshalb abgelehnt, weil er in der Vorbereitung eigentlich dasselbe Bild wie bei allen Vorbereitungen, was die Veräußerungen betrifft, zeigt. Es gibt kein entsprechendes Konzept, kein Raumbedarfskonzept, kein wirkliches Verwendungskonzept – ebenso wenig bei der Klimt-Villa. Ich bin sehr froh darüber, dass wenigstens dieses Projekt in der Behandlung verschoben wird. Es wird bei den Verkäufen einfach zu wenig nachgedacht, was danach geschieht. So ähnlich ist das auch bei vielen anderen Veräußerungen gewesen.
Ich meine aber, dass es wichtig ist, gerade über die Konzepte zu reden. Herr Bundesminister, sollten Sie Konzepte haben, dann legen Sie sie auf den Tisch, dann können wir fair darüber diskutieren! – Das zum Ersten.
Zum Zweiten, weil gesagt wird, die Krönungsidee sozusagen sei, dass man ein Gebäude durch den Verkauf eines anderen Gebäudes finanziert. Ich möchte die rein betriebswirtschaftliche Frage stellen: Was hätte ein Privater davon, wenn er zur jeweiligen Sanierung eines Gebäudes einen anderen Gebäudekomplex verkaufte? (Beifall bei der SPÖ.)
Zweite Frage: Wie oft kann er das tun? Ein Haus zu sanieren durch den Verkauf eines anderen Gebäudes – und dann, ja dann muss man bei einer weiteren Sanierung das Gebäude schon selbst verkaufen. So großartig ist also dieser Ansatz nicht!
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Zum Dritten möchte ich sagen: Es gab auch in Niederösterreich eine Debatte darüber, ob wir das Niederösterreichische Landhaus in Wien verkaufen sollen. Ich habe mich damals quergelegt, und es wurde dann ein einstimmiger Beschluss des Landes gefasst, dass wir es behalten. Wir haben das Gebäude – in bester Lage und bald hervorragend saniert – nun an den Bund vermietet. Weshalb sollte das Bundesland Niederösterreich als Vermieter weniger wissen und verstehen als jene Makler, die sich auch dort die Türklinke in die Hand gegeben haben?
Wir haben unser Landhaus in Wien behalten, an den Bund vermietet und noch dazu die historischen Räume uns vorbehalten. – Ich frage: Ist das so schwierig, dass man immer wieder teure Berater braucht? Ist das so schwierig, dass kein Beamter des Bundesministeriums für Finanzen es schafft, derartige – eigentlich einfache – Abläufe zu organisieren? Ich glaube nicht!
Noch einmal: Wir sind daher gegen den vorliegenden Gesetzentwurf, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)
Und ich füge hinzu, dass man schon davon ausgehen muss, dass auch die Republik nicht nur historische Gebäudeerhaltung, sondern auch eine gewisse Vermögenssubstanzerhaltung zu betreiben hat – und nicht nur den Ausverkauf! (Beifall bei der SPÖ.)
15.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu auf der Rednerliste: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 2 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
15.03
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Nur ganz kurz: Eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung wäre falsch gewesen, aber eine Mitteilung Ihrerseits, Herr Finanzminister, kann ich nicht einfach so im Raum stehen lassen. Sie haben heute – nicht unbedingt der Tagesordnung entsprechend, aber in einem weiten Kontext dazu – noch einmal den so genannten Erfolg beim Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften mit einem Gesamterlös von über 2 Milliarden € angesprochen.
Herr Minister, Sie haben uns, ich glaube, in den Jahren 2000 und 2001, gesagt, Sie werden durch diesen Verkauf für das Budget netto 30 Milliarden Schilling erlösen. Jetzt diese Summe, von der der größte Teil, nämlich zwei Drittel, aushaftende Darlehen sind, als Verkaufserfolg hinzustellen, das kann ich nicht im Raum stehen lassen. – Herr Minister, bitte, bleiben Sie bei den faktischen Zahlen! Diese 2 Milliarden € inkludieren die ausstehenden Darlehen, das können Sie nicht immer als Budgeterfolg hinstellen. Das wollten Sie ursprünglich, nur ist es leider nicht so. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
15.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Ich bitte zwecks Herstellung der Übersichtlichkeit die Damen und Herren Abgeordneten, sich zu setzen, damit wir die Abstimmung vornehmen können!
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 584 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
16. Punkt
Bericht
des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (477 d.B.): Übereinkommen
aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über
gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen
(585 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als erste Debattenrednerin ergreift Frau Abgeordnete Tamandl das Wort und spricht 4 Minuten zu uns. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
15.05
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die innere Sicherheit in der Europäischen Union wird durch die internationale organisierte Kriminalität erheblich bedroht. Die Täter und Täterinnen von Abgabenhinterziehungen, Drogen und Warenschmuggel profitieren vom Abbau der Grenzkontrollen und von der Freizügigkeit im neuen Europa.
Neben einer Vertiefung der gegenseitigen Amtshilfe sind neue Formen der grenzüberschreitenden operativen Zusammenarbeit erforderlich. Die europäischen Kooperationen im Bereich Zoll, Polizei und Justiz müssen sich möglichst parallel entwickeln, damit der Binnenmarkt ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein kann.
In Titel IV des Übereinkommens wird die besondere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollverwaltungen unter anderem auch für den illegalen Handel für Drogen geregelt, auf den ich mich jetzt näher beziehen möchte.
Der Weltdrogenreport 2004 weist aus, dass ungefähr 3 Prozent der Weltbevölkerung während der vergangenen zwölf Monate illegalen Drogenmissbrauch betrieben haben. Ein geringer Prozentsatz der Weltbevölkerung missbraucht Kokain oder Opiate, die bei weitem aber meist missbrauchten Substanzen sind Cannabis, gefolgt von amphetamin-artigen Stimulanzien. Überall dort, wo illegale Drogen konsumiert werden, wird naturgemäß auch gehandelt. Die Bekämpfung des Drogenhandels bedarf international abgestimmter Strategien.
Wie vielfältig die Wege des Drogenhandels sind, zeigen die diesbezüglichen Erfahrungen Österreichs und Europas, ausgewiesen im Suchtmittelbericht 2003 des Bundesministeriums für Inneres. So wird der Flughafen Wien-Schwechat nach wie vor als Umschlagplatz für den internationalen illegalen Drogenhandel benützt. Der Schmuggel von Suchtmitteln im Gepäck ist zwar zurückgegangen, der Körperschmuggel und der Versand von Drogen durch Briefe, Pakete und Eilsendungen hingegen nehmen zu.
Ausländische kriminelle Gruppierungen dominieren den Schmuggel und Handel von illegalen Drogen in Österreich. Österreich ist auf Grund seiner geographischen Lage vorwiegend ein Transitland für Suchtmittel innerhalb der Europäischen Union. Neben den bereits überwiegend in Wien auftretenden Straftätern aus Nigeria, Sierra Leone und Liberia – auf den Handel mit Heroin und Kokain spezialisiert – wurde eine eklatante Zunahme von Verdächtigen aus anderen afrikanischen Ländern wie zum Beispiel aus Gambia und vereinzelt auch von der Elfenbeinküste festgestellt.
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Die Balkan-Route mit ihren Verzweigungen ist nach wir vor dominierender Schmuggelpfad für Heroin. Neben der traditionellen Route über die Türkei nach Österreich werden die Fährverbindungen zwischen der Türkei und Italien beziehungsweise zwischen Albanien und Italien vermehrt für den Transport genutzt.
Ehemalige Ostblockländer werden weiterhin als Depotländer benützt. Es sind nach wie vor albanische Gruppen aktiv, von denen das Heroin weiter nach Österreich und Westeuropa verbracht wird.
Trotz der Erfolge, die die Justiz und auch die Sicherheitswache bereits erzielen konnten, sind intensive Maßnahmen zu setzen, ist insbesondere die internationale Zusammenarbeit zu forcieren, um das Ausmaß des Drogenhandels einzudämmen und zu bekämpfen. Das vorliegende Übereinkommen ist eine gute Grundlage dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 3 Minuten Redezeit. – Da sich der Herr Abgeordnete nicht im Raum befindet, folgt der nächste Redner: Herr Abgeordneter Bucher, 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.09
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geldwäsche, Warenschmuggel – die organisierte Kriminalität nimmt immer weitere und bedrohlichere Formen an. Es ist wichtig, dass grenzüberschreitende Kooperationen und Amtshilfe auch zielgerichtet angewendet werden. Mit diesem Übereinkommen ist sichergestellt, dass die Gesetzwerdung eines Zollrechts-Änderungsgesetzes beispielsweise und auch die Zusammenlegung von Polizei, Zollwache und Gendarmerie erreicht werden.
Wir Freiheitlichen werden dieser sinnvollen Maßnahme natürlich unsere Zustimmung geben, ist es doch geradezu ein Gebot der Stunde und ein Gebot der Zeit, die organisierte Kriminalität durch konzertierte Aktionen in die Schranken zu weisen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.10
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschgemäß 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.10
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Einige Fragestellungen sind zum Teil schon aufgeworfen worden, trotzdem möchte ich mich jetzt an die Erstrednerin zu diesem Tagesordnungspunkt wenden. Zum einen, möchte ich sagen, würden wir es wirklich bevorzugen, wenn hier andere Beiträge geliefert würden, um nicht geradezu den Verdacht haben zu müssen, dass diese Rede vom Innenministerium aufgesetzt worden ist. Diese Sache hier hat einen weit größeren Umfang als den Fokus, den Sie, Frau Abgeordnete Tamandl, hier dargelegt haben. (Abg. Mag. Molterer: Wollen Sie ihr vorschreiben, was sie sagen soll?) – Nein, ich will das nicht! Ich weiß, dass das heikel ist.
Wenn man jedoch merkt, dass jemand nur vom Blatt liest, und dann gleichzeitig feststellen muss, dass nur ein ganz bestimmtes Segment der Sache tangiert wurde (Abg. Mag. Molterer: Sie werden sicher nicht eine ÖVP-Abgeordnete zensurieren, Herr Kogler!), kann man schon den Eindruck gewinnen, dass hier im Plenum Zustände wie in Ausschüssen einreißen (Abg. Mag. Molterer: Ein merkwürdiges Verständnis!), Herr Klubobmann Molterer, wo sich im Besonderen die Abgeordneten Ihrer Fraktion damit hervortun, Fragen einzubringen, die ganz offensichtlich in den Ministerien vorgefertigt wurden. (Abg. Mag. Molterer: Das ist Ihr besonderes Demokratieverständnis!) Dass
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das wirklich nicht das Beste für den Parlamentarismus ist, da werden Sie mir wohl zustimmen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Wir werden uns von Ihnen nicht vorschreiben lassen, was jemand denkt und sagt!)
Herr Klubobmann, ich weiß, dass das sensibel ist (Abg. Mag. Molterer: Das ist nicht sensibel, das ist undemokratisch! Nehmen Sie das zurück!), ich will damit auch nicht kritisieren, dass es nur einen bestimmten inhaltlichen Beitrag gegeben hat, aber: Wenn gleichzeitig der Eindruck entsteht, dass eine Rede offensichtlich von jemand anderem vorgefertigt wurde, hat man schon ein Problem mit gewissen Debattenbeiträgen hier im Hause. (Abg. Mag. Molterer: Jawohl, Herr Oberlehrer!) Das müssen Sie schon aushalten, dass das zumindest einmal zwischendurch festgestellt wird! Das wird man wohl auch an einem Tag aushalten können, wo man plötzlich so tut, als ob auf Grund der tragischen Ereignisse hier jetzt höchstens zwei Minuten lange „Symphonie-Reden“ gehalten werden können. – Das ist mir heute schon ein paar Mal aufgefallen!
Nochmals: Es muss möglich sein – bei
aller Konsensbereitschaft, die wir ja immer haben, gerade auch im
Finanzausschuss; im Übrigen stimmen wir dieser Vorlage zu, wenn Sie sich dann
das Abstimmungsverhalten anschauen –, hier ein paar Dinge anzumerken, die
einem zumindest auffallen. Auch das ist ein Recht der Abgeordneten! (Abg. Mag. Molterer: Aber Sie werden das Rederecht der Abgeordneten nicht zensurieren
können!)
Jetzt zur Sache selbst: Es ist eben nicht nur so, dass wir Probleme im Drogenbereich haben – ja, die gibt es, und ich möchte da der Erstrednerin gar nicht großartig widersprechen; überhaupt nicht –, sondern es gibt natürlich auch ganz spezifische Betrugsprobleme im Finanzbereich. Und da habe ich schon den Eindruck, dass wir hier in Österreich in diesen Bereichen eher lax sind und hinterher hinken. Da sind wir ja oft sehr froh, EU-Richtlinien zu haben, weil sich Österreich in diesem Bereich nicht immer mit besonderen – sagen wir es eben einmal in Ihrem Jargon – Abwehrmaßnahmen hervortut. Deshalb auch die Einigkeit, Herr Klubobmann – und unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.14
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier.
Meine Frage geht an die sozialdemokratische
Fraktion: Wird Kollege Matznetter noch reden: ja oder nein?, denn ich muss
einläuten. (Abg. Dr. Matznetter
nickt bejahend.) – Ihre
Wortmeldung bleibt somit aufrecht. Wunschredezeit? – 2 Minuten.
Herr Kollege Maier, Sie sind am Wort.
15.14
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratie bekennt sich zur internationalen Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen. Wir halten das für absolut notwendig, und zwar nicht nur – das hat mein Vorredner bereits angesprochen –, weil es um die Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen geht, sondern weil es grundsätzlich auch um die finanziellen Interessen der Gemeinschaft geht, um Betrügereien und dergleichen. Gerade da ist internationale Zusammenarbeit gefragt, und daher werden wir diesem Übereinkommen zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1997 ist dieses Übereinkommen geschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde nicht darüber nachgedacht, ob die Zollwache einmal aufgelöst wird. Damals dachte niemand darüber nach, ob die Europäische Union in dieser Form erweitert wird.
Herr Bundesminister! Wir haben bereits im Finanzausschuss unsere Anliegen dargelegt. Wir glauben, dass, wenn Österreich die entsprechenden Erklärungen zu diesen
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Übereinkommen mit den neuen Beitrittsländern verfasst, Sie, Herr Bundesminister, auch dem Parlament darüber berichten. Derzeit kennen wir ja nur die österreichischen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Schweiz auf der einen Seite und hinsichtlich Deutschland, die sich am Schengener Durchführungsübereinkommen orientieren.
Herr Bundesminister! Wir sehen natürlich auch weitere Probleme mit der Auflösung der Zollwache – Kollege Matznetter wird dann einen entsprechenden Antrag einbringen –, denn dieses Übereinkommen ist nämlich darauf ausgelegt, dass es eine Zollwache gibt.
Wenn man sich die besonderen Formen der Zusammenarbeit ansieht, nämlich die Frage der grenzüberschreitenden Nacheile, die verdeckte Ermittlung, die grenzüberschreitende Observation, dann sieht man auch die Defizite, denn gerade in diesem Bereich, wenn Zollverwaltungen grenzüberschreitend tätig werden, hat man sich entsprechend zu kennzeichnen. Nur: Wir in Österreich haben keine Zollwache mehr!
Was wir Sozialdemokraten bei diesem Übereinkommen besonders vermissen – das war jedoch 1997 kein Thema –, ist, dass dieses Übereinkommen nicht zur Bekämpfung des Sozialbetruges in Europa verwendet werden kann. Herr Bundesminister, unserer Überzeugung nach stellt das ein Defizit dar! In Deutschland ist der Zoll für die Bekämpfung des Sozialbetruges zuständig; jedenfalls könnte man da international zusammenarbeiten, jedoch: Diese internationale Zusammenarbeit, insbesondere im LKW-Bereich, geht uns ab.
Gleichzeitig erwarten wir uns mit diesem Übereinkommen – das sage ich auch ganz klar –, dass gerade im Internet-Bereich die bisherigen Einrichtungen im Finanzministerium ausgebaut werden, dass Drogen, dass Anabolika, wie sie bisher bereits durch die MÜGs beschlagnahmt wurden, weiter beschlagnahmt werden können, denn dies sind wir unserer Gesellschaft, insbesondere unseren Kindern schuldig. (Beifall bei der SPÖ.)
15.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.
15.18
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir werden dieser Vorlage unsere Zustimmung geben, da dies einen wichtigen weiteren Schritt in der Verbesserung der Zusammenarbeit der Zollbehörden darstellt. Damit wird auch das seinerzeitige Übereinkommen aus Neapel aus dem Jahre 1967 verdichtet und ein richtiger Weg zu mehr Sicherheit fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang gibt es jedoch auch Kritik – Kritik, die mir durchaus berechtigt erscheint –, nämlich Kritik in Bezug auf die Frage der adäquaten Gleichbehandlung von Zollbehörden eines Staates auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates mit jeweils gleichen Befugnissen und Möglichkeiten.
Während die Staaten, die einen entsprechenden Wachekörper haben, auf unserem Hoheitsgebiet tätig werden dürfen, und zwar in einem Umkreis von 10 beziehungsweise 20 Kilometern, haben wir von österreichischer Seite aus, und zwar auf Grund der derzeit gültigen Regelung, diese Nacheilemöglichkeit nicht, da wir über keinen uniformierten und bewaffneten Zollwachekörper mehr verfügen. Und das ist, wie ich meine, eine krasse Ungleichheit! – Den verschämten Hinweis auf das Tragen einer Armbinde halte ich nicht wirklich für zielführend bei der Durchführung dieser wichtigen Aufgabe.
Ich möchte noch kurz Folgendes erwähnen, weil die Grenzregionen auch davon betroffen sind: Wir haben hier im Haus einen Beschluss zum Schutz der heimischen Trafikanten im Grenzland gefasst, nämlich hinsichtlich der Einfuhr von 25-Stück-Zigaretten-
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packungen, die eingeführt werden dürfen – aber nur diese! Und wie wird das Ganze heute kontrolliert? Wer kümmert sich nun an der Grenze darum, nachdem die Zollwache aufgelöst wurde?
Meine Damen und Herren, man kann hier nicht Beschlüsse fassen, die dem Schutz bestimmter Gruppen in der Grenzregion dienen, letztlich jedoch die Kontrolle nicht so organisieren, dass diese überhaupt möglich ist, um derartige Gesetzesübertretungen zu ahnden.
Wir stimmen zwar dem Gesetzesvorschlag zu, aber ich glaube, dass es notwendig wäre, im Interesse der Grenzregion, aber auch im Interesse der Gleichstellung der Befugnisse zwischen den Staaten diese Fragen zu klären, denn die Möglichkeit eines Vordringens auf unser Hoheitsgebiet seitens unserer Nachbarn, aber der De-facto-Verzicht Österreichs, auch bei den Anrainerstaaten gleichermaßen tätig werden zu dürfen, halte ich für nicht für richtig und würde meinen, dass das beseitigt gehört. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Vorläufig letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
15.20
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Dr. Bauer hat, glaube ich, sehr klar gemacht, dass wir wollen, dass in einem gemeinsamen Europa auch im Bereich der Finanzdelikte, der Zolldelikte das stattfindet, was wir uns bei der Zusammenarbeit der Polizeibehörden wünschen, nämlich eine effektive Verfolgung von Tätern, weil nur das sicherstellt, dass nicht unterschiedliche Situationen der Mitgliedsländer und fehlender Fahndungsdruck zur Abwicklung unerlaubter Geschäfte, Schmuggel und ähnlicher Dinge, genützt werden.
Wir glauben aber, dass Österreich ein Problem gegenüber den anderen Mitgliedstaaten hat, weil es ein ganz wesentliches Instrumentarium nicht mehr hat: Wir haben nach der Abschaffung der uniformierten Zollwache keinen uniformierten und bewaffneten Wachkörper, der für Finanzdelikte aller Art zur Verfügung steht.
Wir haben daher einen Antrag eingebracht, der wie folgt lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matznetter, Mag. Maier und KollegInnen betreffend Erhalt des Know-how der Zollwache und Schaffung einer Finanzpolizei, eingebracht im Zusammenhang mit dem Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 477 d.B.: Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen (585 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschest möglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, die nach internationalen Vorbildern eine Finanzpolizei als uniformierten Wachkörper im Bundesministerium für Finanzen einrichten, welcher unter anderem Aufgaben im Bereich der Bekämpfung des Förderbetrugs, der Geldwäsche, des Schwarzunternehmertums, der Steuerhinterziehung bzw. ganz allgemein der Finanzdelikte wahrnehmen soll. Dabei soll sichergestellt werden, dass jedenfalls die Zollwachebeamten und ihr Know-how integriert werden.
*****
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Wir stellen diesen Antrag erneut, weil wir glauben, dass wir so etwas brauchen. Und ich fordere die Regierungsfraktionen dringend auf: Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie zu! Eine solche Behörde bringt Geld und kostet im Verhältnis wenig. (Beifall bei der SPÖ.)
Stellen Sie sich nicht durch Ihre Nichtzustimmung auf die Seite jener, die sich freuen, wenn es keine entsprechende Verfolgung gibt! Nützen Sie die Gelegenheit! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
15.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter vorgetragene Entschließungsantrag ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen!
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärungen in 477 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Da ist einstimmig so beschlossen.
Wir gelangen nunmehr zu Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Matznetter und KollegInnen betreffend Erhalt des Know-how der Zollwache und Schaffung einer Finanzpolizei.
Dieser Antrag ist vom letzten Redner eingebracht worden. Das ist an sich eine Vorgangsweise, die wir nicht sehr schätzen. Ich möchte die Klubobleute fragen, ob sie Gelegenheit hatten, diesen Antrag auch zu studieren. (Abg. Scheibner nickt bejahend.) – Hatten sie. Dann können wir darüber abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist nicht die Mehrheit und daher abgelehnt.
17. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (545 d.B.): Bundesgesetz über die Veräußerung von
unbeweglichem Bundesvermögen (588 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (553 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und
den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen samt Protokoll (589 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (556 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das
Rohrleitungsgesetz und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden (590 d.B.)
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20. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den
Antrag 64/A (E) der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen
und Kollegen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und
Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften (591 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 17 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
15.25
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich unter diesem Tagesordnungspunkt zu den zwei Punkten 19 und 20 der Tagesordnung zu Wort melden. Zum einen geht es um die Erhöhung der Haftpflichtversicherungssummen und zum anderen um den Antrag, der die Feuerwehren und die Wohlfahrtsorganisationen betrifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe am 12. Juni 2002 eine Anfrage an den damals zuständigen Justizminister betreffend Erhöhung der Mindestdeckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherungssummen gerichtet . Interessant war damals die Antwort. In der Beantwortung, die auf Grund der Geschäftsordnung im August des gleichen Jahres erfolgte, kündigte Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer an: Ja, es wäre denkbar, in Hinkunft nach Abwarten einer gewissen Zeit darüber nachzudenken, ob man einer Erhöhung der Haftpflichtversicherungssummen nahetreten sollte.
Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, weil die Vorbereitung noch in seine Amtszeit fällt und wir heute diesen Beschluss fassen werden, wobei ich wirklich davon überzeugt bin, dass dies eine wichtige Maßnahme ist, weil gerade Verkehrsunfälle auf Grund erschwerender Umstände durchaus auch kostenintensiver ausgehen können. Und es ist gerade auch für Geschädigte sehr wichtig, dass die Versicherungssummen ausreichend sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass ich meinem Kollegen Maier Respekt zolle, der im zuständigen Ausschuss darauf hingewiesen hat, dass in der Formulierung etwas nicht ganz eindeutig gewesen sei. Es wäre dann eine Erhöhung der Prämien vielleicht von zwei Seiten denkbar oder machbar gewesen. Das ist in einer sehr interessanten, vernünftigen und in gutem Einvernehmen stattfindenden Diskussion dann letztlich behoben worden. Daher auch meinen Respekt an Kollegen Maier! Ich würde mir wünschen, dass derartige Maßnahmen öfters denkbar sind. (Allgemeiner Beifall.)
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass durch den heutigen Beschluss dieses Problem gelöst ist. Somit ist für den Fall, dass es zu derartigen Unfällen und Schäden kommt, ausreichend vorgesorgt, wobei wir alle hoffen, sie nie erleiden zu müssen. Es muss auch durch gewisse Maßnahmen sichergestellt werden, dass sie so gering wie möglich gehalten werden.
Zum zweiten Punkt oder, besser gesagt, zu Punkt 20 der Tagesordnung, nämlich dem Antrag der SPÖ auf Erstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Geräte.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, im Ziel sind wir uns einig, dass es notwendig ist, zur finanziellen Sicherstellung dieser Einrichtungen Maßnahmen zu treffen. Über die
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Vorgangsweise kann man diskutieren, wobei Kollege Heinzl in seinem Antrag, den er in einer der vergangenen Nationalratssitzungen erläutert hat, durchaus auch anklingen hat lassen, dass eine gewisse Rückerstattung im herkömmlichen Sinn auf Grund von EU-Rechtswidrigkeit nicht denkbar ist, dass man aber nachdenken sollte über Maßnahmen und Möglichkeiten.
Ja, wir müssen nachdenken, und ich glaube, dass gerade auch mit dem Entschließungsantrag im Ausschuss, worin die Bundesregierung aufgefordert wird, entsprechende Maßnahmen zu überlegen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, ein gangbarer Weg eingeschlagen wurde.
Ich möchte aber doch auch hier klar wiederholen, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe: Den Feuerwehren ist es letztlich gleich, durch welche Maßnahmen sie Mittel bekommen. Es ist völlig Wurscht – entschuldigen Sie diese Ausdrucksweise! –, welche finanziellen Mittel es ihnen ermöglichen, die dringendst notwendigen Anschaffungen zu tätigen. Dass diese notwendig sind, darf ich noch mit zwei Zahlen untermauern. In Oberösterreich ist nach der Brandbekämpfungsordnung vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge alle 15 Jahre gewechselt werden. Auf Grund finanzieller Schwierigkeiten geschieht dies derzeit im Schnitt nur alle 25 Jahre. Niemand könnte es sich im privaten Bereich leisten, mit derart veralterten Fahrzeugen zu bestimmten Einsätzen zu fahren!
Zum Zweiten: Es heißt sehr oft, die schönsten Häuser seien die Feuerwehrhäuser und jede kleine Gemeinde hätte zwei, drei Feuerwehren. – Meine Damen und Herren! Mein Bezirk Wels-Land hat 65 000 Einwohner und 44 Feuerwehren. Also nicht einmal jede Gemeinde hat im Schnitt zwei, es gibt also mindestens 1 500 Einwohner pro Feuerwehr. Wenn ich die Stadt Wels hinzuzähle, die von diesem Bezirk umschlossen wird, noch einmal 60 000 Einwohner, dann kommt eine Feuerwehr dazu. Es sind so immerhin eine Einwohnerzahl von rund 125 000 und eine Fläche von 50 000 Hektar zu betreuen. Daher meine ich, dass es nicht begründbar ist, wenn kritisiert wird, wir sollten den Freiwilligen-Einrichtungen, insbesondere den Feuerwehren, die notwendigen Gerätschaften finanzieren helfen. Sie leisten selbst Gigantisches an persönlichen Einsätzen, an persönlichem Engagement, aber vor allem bringen sie auch persönlich gewaltige Summen auf, deren Investition letztlich auch der Wirtschaft zugute kommt: egal, ob im KFZ-Bereich, ob bei der Anschaffung von Geräten, ob beim Bau von Feuerwehrhäusern oder anderer Einrichtungen. Und letztlich kassiert auch der Bund die Mehrwertsteuer davon.
Wir müssen uns daher bis Ende dieses
Jahres – darum bitte ich auch die Zuständigen in der
Bundesregierung – überlegen, wie die Finanzierung sichergestellt werden
kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Eder. Wunschredezeit 3 Minuten. – Bitte.
15.32
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich auch noch einmal kurz mit Punkt 19 der Tagesordnung, nämlich der Anhebung der gesetzlichen Mindestsummen bei der Haftpflichtversicherung beschäftigen und darf auch dem Kollegen Auer Respekt dafür zollen, dass er hier korrekt berichtet hat, dass es im Ausschuss eine konstruktive Diskussion über allfällige doppelte Erhöhungen bei der Haftpflichtversicherung gegeben hat. Wir haben das auch so gesehen. Ich habe bereits im Ausschuss gemeint, dass es nicht so sein sollte, dass man auf Grund der Anhebung dieser Mindesthaftpflichtsummen bei den Versicherungen nachzudenken beginnt, in welcher Form man weitere schleichende Erhöhungen einführen könnte. Ich darf vor allem auch daran erinnern, dass wir
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schon seinerzeit unter Bundesminister Reichhold bei der Beschlussfassung über den Mehrphasen-Führerschein versucht haben, auch mit den Versicherungen Kontakt aufzunehmen, um all jenen jungen Führerscheinbesitzern, die sich dieser Mehrphasen-Ausbildung unterziehen, die mehr Geld kostet, aber auch mehr Sicherheit bringt, günstigere Prämien bei der Haftpflichtversicherung zu ermöglichen. Aber das ist bisher leider nur von ganz wenigen Versicherungen wahrgenommen worden.
So darf ich – ganz im Gegenteil – sagen, dass es heute gerade bei den Versicherungen, die die Haftpflichtversicherungen bearbeiten, doch Dinge gibt, die eigentlich nicht sein sollten. So ist zum Beispiel die Möglichkeit aufgemacht worden, dass Versicherungsabschlüsse von jungen Leuten mit einer Lebensversicherung verknüpft werden; sonst bekommen sie überhaupt keine Haftpflichtversicherung. Oder jemand, der eine günstigere Prämie haben will, muss sich verpflichten, dass Reparaturen nach Unfällen nicht in Österreich, sondern im benachbarten Ausland durchgeführt werden, wo dies eben billiger ist. Also ich glaube, dass all diese Dinge auf Dauer nicht einreißen sollten.
Ich darf Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, im Rahmen der Versicherungsaufsicht mitzuhelfen, dass solche Auswüchse bei den Haftpflichtversicherungen möglichst hintangehalten werden. Ansonsten ersuche ich auch die Versicherungen und den Verkehrsminister noch einmal, die Verhandlungen dahin gehend aufzunehmen, dass all jene jungen Führerscheinbesitzer, die bereit sind, für ihre Sicherheit im Ausbildungsweg mehr zu tun, auch eine günstigere Haftpflichtversicherungsprämie erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer zu seiner Jungfernrede ans Rednerpult. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich melde mich hauptsächlich zu Tagesordnungspunkt 19 zu Wort, weil mir dieser sehr wichtig ist. Der Herr Finanzminister steht ja in dem seltenen Genuss, dass ein im Justizministerium wohl vorbereitetes Gesetz im Finanzausschuss diskutiert werden durfte. Wir gestehen, dass wir es auch noch gerne im Justizausschuss diskutiert hätten, weil wir immer diese ausführliche und gepflegte Diskussion bevorzugen, aber dies war uns leider nicht vergönnt. Vielleicht ist es das nächste Mal möglich, wenn wir wieder ein Gesetz für ein anderes Ministerium – ungewollt – vorbereiten.
Tatsache ist, dass wir in letzter Zeit im System der Haftpflichtversicherung eine kleine Lücke feststellen mussten, die uns gezwungen hat zu handeln.
Der Österreicher und jeder, der unser Land befährt, begeht oder wie auch immer am Straßenverkehr teilnimmt, hat einen Anspruch darauf und weiß das auch, dass er, wenn er unschuldig Opfer eines Verkehrsunfalles wurde, Anspruch auf vollen Schadenersatz hat. Hier hat sich doch ergeben, dass die jetzt bestehenden Haftpflichtversicherungssummen von 1,1 Millionen €, das sind zirka 15 Millionen Schilling, in einigen Fällen – das sind zirka zehn bis 20 pro Jahr – nicht ausreichen.
Die Konsequenz ist für die Familien und Geschädigten furchtbar. Die Konsequenz ist nämlich, dass derjenige, der den Schaden schuldhaft verursacht hat, im Gegensatz zum üblichen System in Konkurs geht, ruiniert ist, möglicherweise samt seiner Familie, und dass auch die Geschädigten, obwohl unschuldig Opfer eines Verkehrsunfalls, nicht den vollen Schadenersatz bekommen. Das heißt, wir haben diese Haftpflichtversicherungssummen von 1,1 Millionen € auf 3 Millionen € anheben müssen und im Bereich des EKHG von 292 000 € auf 800 000 €.
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Ich darf Ihnen, obwohl es ein Beispiel ist, das man auch bekämpfen kann, eines sagen: Wir hatten das Großschadenereignis Kaprun, und da hat man gesehen, dass auch kleine Ursachen große Wirkungen haben können, und das kann durchaus – in diesem Fall war es nicht so – auch einmal im Straßenverkehr passieren. Und dann ist es besonders dramatisch, wenn eine Vielzahl von Personen nicht zu ihren berechtigten Schadenersatzforderungen kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben auch andere Anpassungen vorgenommen. Wir haben aber auch – lassen Sie mich das bitte sagen – eine große Sorge. Wir haben die Sorge, dass die Haftpflichtversicherungsanstalten nicht ganz redlich sein könnten oder redlicher sein könnten, als sie es vielleicht sein werden, und dass sie diese Erhöhung der Haftpflichtversicherungssummen zum Anlass nehmen könnten, um eine Prämienerhöhung – der Herr Konsumentenschützer schaut mich schon kritisch an – zu verlangen, die ihnen in Wahrheit wirtschaftlich bei strenger Kalkulation nicht zusteht. Meine Bitte gilt zweifellos auch dem Herrn Finanzminister, seine klimatischen Möglichkeiten und mindestens diese einzusetzen, damit ein solcher Missbrauch, ein solcher Übergriff nicht stattfindet. Der Markt müsste es hergeben. Es könnten maximal ein bis zwei Fälle pro Versicherungsanstalt schlagend werden, und das können die Versicherungen mit Sicherheit verkraften.
In Deutschland hat man vor wenigen Jahren die Versicherungssummen von 500 000 D-Mark auf 7 Millionen D-Mark angehoben, und die Prämienanhebung fand nur um 1 bis 1,5 Prozent statt. Also die in Österreich in den Raum gestellten 3 Prozent sind sicherlich überzogen und nicht notwendig. Auch bieten einige Versicherungen in Österreich bereits Deckungssummen bis zu 10 Millionen Schilling an, ohne höhere Prämien zu verlangen. Also wenn wir alle aufmerksam sind, vor allem wenn die Konsumentenschützer aufmerksam sind, kann Derartiges, was von uns befürchtet wird, hoffentlich nicht passieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
15.39
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich wie der Erstredner dem Tagesordnungspunkt 19 und dann dem Tagesordnungspunkt 20 zuwenden.
Zu TOP 19: Zu den Ausführungen eines so kompetenten Vorredners muss man nicht mehr so viel sagen, nur eines natürlich noch: Was bis jetzt nicht ausgeführt wurde, ist, dass wir im Zuge dieser Mindesthaftpflichtsummen zur Gefährdungshaftung nicht nur die PKW-, sondern auch die LKW-Frage herinnen haben. Es leuchtet jedem ein, dass bei etwaig auftretenden Unfällen, jetzt einmal verschuldensunabhängig betrachtet, der LKW ein wesentlich größeres Gefährdungspotential als der PKW darstellt; möchte man meinen.
Es gibt auch gewisse Differenzierungen, aber unserer Meinung nach ist die alte Proportion nicht jene gewesen, die dieses unterschiedliche Gefährdungspotential zum Ausdruck gebracht hat. Und wenn wir jetzt bloß faktormäßig erhöhen, wird sich das auch nicht ändern. Das ist der Wermutstropfen an dieser Sache. Unserer Meinung nach hätte man, was den Bereich der LKW betrifft, noch wesentlich näher an das herangehen können, was abschätzbar notwendig ist und gebraucht wird für immer noch denkbare Unfälle und unheilvolle Verkettungen, die, wie der Herr Ex-Justizminister ausgeführt hat, tatsächlich immer wieder auftreten können, auch im Verkehrsbereich.
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Es sollte uns einsichtig sein, dass das im LKW-Flottensystem eher auftritt als bei der PKW-Flotte, obwohl PKWs die größere Zahl darstellen.
Das ist ein großer Wermutstropfen, wie wir meinen, aber trotzdem unsere Zustimmung, denn es ist immerhin fast eine Verdreifachung, und das ist auch etwas, das muss man schon anmerken.
Das Tolle aber wäre gewesen oder könnte sein, dass wir mit den Mindesthaftungssummen als Gesetzgeber durchaus wieder die Möglichkeit gehabt hätten oder hätten, ein marktwirtschaftliches Instrument in die Verkehrs- und Umweltpolitik einfließen zu lassen. Was wird denn passieren? – Herr Mitterlehner wird sich wieder schrecken – er hat Glück, er ist nicht im Saal. Was wird denn passieren? – Natürlich werden die Versicherungen die Prämien erhöhen. Aber völlig zu Recht, denn es muss ja irgendwo in der Kostenstruktur ... (Abg. Scheibner: Die Frage ist: Für wen? Für alle?) – Wenn Sie mit mir in einen mikroökonomischen Diskurs einsteigen wollen, Herr Klubobmann Scheibner, dann ist natürlich die Frage „Für wen?“ richtig gestellt, nämlich ob es Kreuzüberwälzungen gibt, ob etwa auf Grund der Nachfragestruktur dann die PKW-Besitzer stärker herangezogen werden würden als die LKW-Besitzer. Das kann man nie ausschließen, das ist richtig.
Trotzdem darf man nicht sozusagen das Notwendige unterlassen oder auf halbem Wege stehen bleiben, denn würde sich das in diesem Sinne halbwegs gerecht durchwälzen, hätten wir die höheren Prämien für die LKW-Flotten und, siehe da, die entsprechenden Kostenfaktoren, die in der Tat früher oder später für die Gesellschaft auftreten, denn das, was nicht abgedeckt ist, zahlt ja die Gesellschaft. Der klassische Fall der externen Kosten internalisiert, wie man so schön sagt.
Strich drunter. Es geht in die richtige Richtung, aber diese Differenzierung geht eben ab.
In diesem Sinne darf ich einen kühnen Sprung machen und mich dem Thema Feuerwehren zuwenden, das hier immer öfter strapaziert wird. Ursprünglich ist der Antrag Gusenbauer vorgelegen, in dem es darum ging, bestimmte steuerrechtliche Refundierungsmaßnahmen einzusetzen, damit bestimmte Investitionen im Bereich der Feuerwehren besser gestellt werden.
Dafür gibt es pro und kontra – wir haben uns nicht festgelegt, Sie wissen das, weil selbst bei positivem Befund über diese Sache das Unschöne daran noch immer wäre, dass wir im Steuersystem wieder nach Ausnahmen suchen. Die Frage der EU-Konformität ist noch eine andere, die ohnehin geklärt werden müsste. Deshalb wäre der Antrag nicht so schlecht gewesen, wie ich meine, denn dann hätte die Bundesregierung diesem Auftrag folgen und Nachschau halten müssen, was EU-konform überhaupt möglich wäre und was nicht und wie sich das zu vergleichbaren anderen Fällen verhielte.
Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir von dieser Vorgangsweise nicht so begeistert sind, sondern eine andere präferieren würden – und die ist jetzt offen und zulässig –: Dann, wenn für öffentliche Angelegenheiten – und die Feuerwehren nehmen natürlich eine solche wahr – Unterstützungsbedarf besteht, soll man das optimale Unterstützungs- und Finanzierungsinstrument aussuchen; das muss nicht nur der Steuernachlass sein. Wir haben das im Ausschuss ausführlich diskutiert.
Dass auch die Feuerwehren angehalten sein sollen, Kollege Auer, möglichst effizient zu arbeiten und die Mittel sinnvoll einzusetzen, ist, glaube ich, klar. – Sie alle können das nicht mehr hören. Ich möchte nicht unbedingt wieder in diesen Populismuswettlauf einsteigen und sage das schon: Mich beschleicht schon manchmal das Gefühl, dass bei den Feuerwehren nicht alles optimal strukturiert ist.
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Die berühmte Frage lautet: Warum zwei
Feuerwehren in einem Ort?, wobei das nicht an den Gemeindegrenzen hängt, denn
die sind zum Teil willkürlich; ich kenne das von meiner Heimatgemeinde. Sie,
Herr Kollege Auer, haben selbst das Beispiel gebracht – wenn ich es mir
richtig gemerkt habe – von 44 Feuerwehren für
65 000 Einwohner. – Da haben wir eine schöne Pro-Kopf-Quote.
Dass das die optimale Allokation ist, wie es so schön heißt, bin ich mir nicht
so sicher. (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer.)
Ich gebe aber zu – das wird ja hier nie ausgesprochen –, dass die Feuerwehren auch noch eine ganz andere Funktion haben, gerade im ländlichen Raum: eine soziale Funktion, eine Vereinsfunktion. – Das ist so weit okay. (Abg. Dr. Fekter: Nicht nur okay, das ist gut!) Aber ob dann die Gerätezuteilung immer so optimal ist, darf ich schon in Zweifel ziehen. Was ist denn der Punkt? – Jedes Dorf will seine Feuerwehr haben, weil sie offensichtlich eine soziale Funktion hat. Aber ob deshalb jedes Dorf auch die neuesten Rüstfahrzeuge braucht, ist wieder eine andere Frage.
Und wenn wir schon so oft zum Beispiel
über Spitalsschließungen sprechen, so führen wir doch das Effizienzkriterium
auch einmal bei der Förderung der Feuerwehren ein – wäre eine spannende
Betrachtungsweise. (Abg. Dr. Fekter: Sind Sie Feuerwehrmann?) –
Ich bin nicht Feuerwehrmann. (Abg.
Dr. Fekter: Das kennt man an
der Rede!) Aber es ist natürlich die Frage, wie zielgerichtet öffentliche
Mittel verwendet werden. Das müssen Sie sich fragen lassen! – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
15.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
15.46
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf vorweg folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher und KollegInnen zum Bericht des Finanzausschusses (590 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden (556 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden (556 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (590 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 lautet Z 9 wie folgt:
„9. Dem § 21 wird folgender Absatz angefügt:
„(3) Die §§ 2, 3, 15, 16 und 22 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004 treten mit 1. Oktober 2004 in Kraft. Die geänderten Bestimmungen sind auf Unfälle anzuwenden, die sich nach dem 30. September 2004 ereignet haben.“
2. In Artikel 5 lautet die Z 1 wie folgt:
„1. In § 35 Abs. 1 Z 1 werden der Betrag von „292 000 €“ durch den Betrag von „800 000 €“ und der Betrag von „17 520 €“ durch den Betrag von „48 000 €“ ersetzt.“
*****
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Es handelt sich dabei zur Gänze um redaktionelle Änderungen.
Wir sind natürlich auch, was dieses Gesetzesvorhaben betrifft, froh, dass es fast zur Verdreifachung der Mindestversicherungssummen kommt. Dies dient letztlich dem Opferschutz und dem Haftpflichtigen.
Ich glaube, dass die sogenannte Prämienanpassungsklauseln sicher nicht das große Thema werden, denn letztlich gibt es die Entweder-oder-Bestimmungen, nämlich entweder an den VPI geknüpft oder die vertraglichen Dispositionen innerhalb der einzelnen Unternehmen. Das wird marktwirtschaftlich entsprechend geregelt werden.
Zum zweiten Punkt: Feuerwehren. Natürlich sind wir parteiübergreifend der Meinung, dass wir den Feuerwehren auch die entsprechenden Finanzen zukommen lassen müssen – das ist überhaupt keine Frage, das ist auch notwendig.
Wenn ich mir den Antrag der Sozialdemokraten ansehe, muss ich sagen: Sie lehnen die Steuererhöhung ab. – Die lehnen auch wir ab, aber wir gehen sogar einen Schritt weiter: Wir haben im Rahmen des Steuerentlastungspaketes im heurigen Jahr – des größten Steuerentlastungspaketes, das in dieser Republik bis dato gemacht wurde – vor allen Dingen die Entlastung herbeigeführt. Das ist also ein größeres Werk als so vieles andere.
Ich habe als Bürgermeister und als Vertreter einer Gemeinde durchaus meine Probleme, wenn wir über fiskalische Veränderungen reden, weil ich immer das Problem im Nacken habe, dass dann, wenn wir Gemeinden oder Vertreter der Gemeinden uns darum kümmern, dass die eine oder andere Steuer aufgehoben wird, im Gegenzug dazu die Länder und auch der Bund immer wieder nach Möglichkeiten suchen, sich diese Beträge wieder zu holen.
Ich bin der Meinung des Kollegen Kogler, der anlässlich einer früheren Rede hier im Plenum einmal gesagt hat, dass wir die Wertigkeit feststellen müssen. Wenn uns etwas wichtig ist, dann geben wir einen gewissen finanziellen Betrag. Letztlich hat das in den letzten Jahren auch entsprechend funktioniert.
Feuerwehren erfüllen einen erzieherischen
Auftrag, Feuerwehren erfüllen einen pädagogischen Auftrag, und ich bin
überzeugt davon, dass wir den Feuerwehren auch künftig die notwendigen
finanziellen Mittel zukommen lassen werden. – Danke. (Beifall bei der
ÖVP.)
15.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Langreiter eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Bucher ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Ich darf erneut auf Grund dieser „Zusammenrottung“ im Mittelgang bitten, Herr Kollege Kogler, dem Redner nicht den Rücken zuzuwenden!
Herr Kollege Gaßner, Sie sind am Wort.
15.50
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Ich muss jetzt schon etwas dazu sagen, dass Feuerwehren angeblich Gelder verschwenden und dass es zu viele gibt: Immer dann, wenn sie gerufen, wenn sie gebraucht werden, können sie gar nicht schnell genug da sein, können gar nicht genug Mannschaften da sein und können sie gar nicht bestens ausgestattet sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich unterstelle den Feuerwehren nicht, dass sie blödsinnig Geld hinausschmeißen. – Das wird auch sehr genau kontrolliert.
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Immer dann, wenn wir viele Hände brauchen, sind wir froh, dass wir sie haben. Das möchte ich schon einmal ganz klar und deutlich sagen.
Ich möchte die Kollegen von den Regierungsparteien ersuchen, doch endlich konkret zu werden. Was haben wir denn von diesen Sonntagsversprechungen, dass wir uns endlich darum kümmern sollten, dass die Finanzierung gesichert ist?!
Wir haben einen konkreten Antrag eingebracht, der ganz genau enthält, was die Feuerwehren bekommen sollten, eben aus der Rückvergütung der Mehrwertsteuer. Ob das möglich ist oder nicht, muss geprüft werden, und es müssen Wege gefunden werden. Es gibt Ansätze beim Roten Kreuz, wie das gemacht werden kann. Es kann allerdings nicht so sein, dass man diese Mittel ständig kürzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese eine Million, die in Ihrem Antrag enthalten ist, ist nur ein Ersatz dafür, dass durch die Steuerreform die Mittel des Katastrophenfonds gesenkt wurden. Deswegen brauchen wir die 1 Million €, damit wir wieder auf demselben Niveau sind. Und von 2002 bis 2003 sind diese Mittel um 15 Prozent gesunken, Herr Finanzminister! Sie haben uns zwar gesagt, dass keine Anträge da waren, aber das glaube ich Ihnen nicht. Das liegt sicher an irgendwelchen Verzögerungstaktiken.
Folgende Bemerkung möchte ich auch noch machen: Es hilft auch den Gemeinden, wenn die Feuerwehren zusätzliche Mittel bekommen, denn die Gemeinden werden ständig stärker belastet mit der Ausstattung der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen.
Herr Finanzminister – und damit schließe ich schon –, Sie haben durch „großartige“ Prognosen angekündigt, dass wir, die Gemeinden, mehr Ertragsanteile bekommen werden. Gestern haben die oberösterreichischen Gemeinden und Bürgermeister eine Aussendung auf den Tisch bekommen, einen Brief der Abteilung Gemeinden, in dem uns mitgeteilt wird, dass wir mit Stand Juli bereits 1,5 Prozent unter den Ertragsanteilen liegen, die Sie uns prognostiziert haben. Und die Prognosen Ihres Ministeriums für das nächste Jahr, also für 2005, auf der Basis 2004 lauten: wieder 2,2 Prozent weniger Ertragsanteile!
Herr Finanzminister! Wann kümmern Sie sich tatsächlich einmal um die Finanzen der Gemeinden? – Wenn die Gemeinden total „entleert“ sind, dann haben sie keinen Sinn mehr. (Beifall bei der SPÖ.)
15.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Bucher. 4 Minuten Redezeit. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.
15.53
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch einige Sätze zum Tagesordnungspunkt 20 sagen, was den Antrag der SPÖ zur Rückvergütung der Mehrwertsteuer für die Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen betrifft.
Ich meine, dass es generell richtig ist, dass die österreichischen Feuerwehren einen unschätzbar großen Beitrag leisten. Ich denke, diesbezüglich sind wir einer Meinung.
Das Problematische, was die Rückvergütung der Mehrwertsteuer betrifft, ist sicher die EU-Konformität. Nach der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie wird das höchstwahrscheinlich zu einer schwierigen Situation führen.
Das Zweite ist die Abgrenzung der Wohlfahrtsunternehmen – wo beginnen sie, wo hören sie auf? Da sehe ich auch ein großes Problem auf uns zukommen, wenngleich wir natürlich sehr viel Sympathie für das Ansinnen hegen, das sie stellen.
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Ich glaube jedoch, dass die österreichischen Feuerwehren nicht zur Gänze wirklich effizient durchstrukturiert sind. Ich möchte mich da nicht hundertprozentig der Meinung des Kollegen Kogler anschließen, aber es gibt bei den Feuerwehren, glaube ich, ein Strukturdefizit. Ich nehme nur meine Gemeinde, die Gemeinde Friesach, her: Wir haben 3 000 Einwohner und drei vollständig eingerichtete Feuerwehren, womit, glaube ich, ein Überangebot besteht.
Der Aufgabenbereich der Feuerwehren ändert sich, wie wir wissen. Es sind vermehrt Einsätze auf den Schnellstraßen und Autobahnen zu bewältigen. Und da gibt es den interessanten Aspekt, dass beispielsweise Gemeinden auf die Rückvergütung verzichten, das heißt, dass Rechnungen von Feuerwehren, die bei Autounfällen ihre Tätigkeiten verrichten und auch in Rechnung stellen, von der Gemeinde nicht an die Versicherungen weitergeleitet werden. Da gibt es konkrete Fälle in Kärnten, die aufgezeigt wurden.
Ich glaube, dass das zuallererst, was die Eintreibung der Gelder betrifft, bereinigt werden sollte.
Was unseren Entschließungsantrag im Ausschuss betrifft, glaube ich, dass eines widerlegt ist: dass die Feuerwehren in Österreich in Zukunft weniger Mittel erhalten. Sie erhalten mehr Mittel durch die Feuerschutzsteuer (Abg. Gradwohl: Ist ja nicht wahr!), auch im heurigen Jahr – 55 Millionen. Jetzt gibt es noch 1 Million € zusätzlich. Ich denke, dass die österreichischen Feuerwehren damit sicher nicht schlechter gestellt sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.56
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser.
3 Minuten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
15.56
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte ebenfalls zur Erhöhung der Mindestversicherungssummen im Haftpflichtbereich und zu den Feuerwehren Stellung nehmen, wobei zu den Haftpflichtsummen ganz einfach festzustellen ist, dass es sich hiebei, wie ich meine, um eine sinnvolle Anpassung der Summen an die Schadensentwicklung handelt und dass das ganz einfach dem Schutz sowohl des Versicherten als auch der potentiellen Opfer dient.
Laut
Angaben der Versicherungswirtschaft – auch der Herr ehemalige
Justizminister Böhmdorfer hat das gesagt – sind es etwa zehn bis
20 Fälle im Jahr, die davon betroffen sind. Man kann sich also ganz klar
ausrechnen, dass es da genug Leute gibt, die zwei Mal zu Schaden kommen: einmal
durch den Schadenfall und das andere Mal dadurch, dass der entstandene Schaden
nicht abgedeckt ist.
Hauptsächlich
passieren derart schwere Unfälle, das haben wir auch gehört – zum Beispiel
Tauern-Unfall oder Kaprun-Unfall –, in Tunnels beziehungsweise in Einhausungen
von Autobahnen, womit eines der potentiellen Probleme der Versicherungswirtschaft
aufgezeigt ist, aber gleichzeitig auch eines der Probleme, die die Feuerwehren
haben, denn gerade in diesen Bereichen ist ein Einsatz der Feuerwehren sehr,
sehr schwierig.
Herrn
Abgeordnetem Kogler möchte ich sagen: Es geht hier nicht nur um den effizienten
Einsatz öffentlicher Gelder. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es da wahrscheinlich
in weit höherem Ausmaß um den Einsatz privater Mittel geht, die die Feuerwehren
selbst aufbringen. Es geht auch um sehr viel persönliches Engagement und sehr
viel persönliches Risiko, das hier eingebracht beziehungsweise eingegangen
wird, was man von unserer Seite, glaube ich, mit honorieren muss.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 115 |
Zum
Entschließungsantrag der SPÖ möchte ich feststellen, dass es schon einigermaßen
unverständlich ist, wenn Sie von der SPÖ im Ausschuss einem Entschließungsantrag
von uns zustimmen, laut dem beabsichtigt wird, zu überprüfen, wie man die finanzielle
Situation der Feuerwehren besser stellen könnte, jetzt aber, obwohl Sie im Ausschuss
unserem Antrag zugestimmt haben, wieder einen anderen Entschließungsantrag
einbringen, mit dem Sie auf Ihren ursprünglichen Entschließungsantrag zurückgehen,
nämlich dass man nach wie vor versuchen sollte, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer
zu ermöglichen – wissend von Ihrer Seite, dass das EU-rechtlich ganz einfach
nicht geht. (Abg. Heinzl: Das
stimmt ja gar nicht!)
Wir stehen aber nicht an, Möglichkeiten zu suchen, um die entsprechenden Mittel aufzubringen, die für die Feuerwehren notwendig sind. Deswegen können wir Ihrem Entschließungsantrag nicht beitreten. Wir denken, dass wir alles unternommen haben und alles unternehmen, um die Finanzierung der Feuerwehren, die unserer Überzeugung nach absolut wichtig und notwendig sind, sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Heinzl. 2 Minuten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am
Wort.
15.59
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die rund 325 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner Österreichs riskieren Tag für Tag ihre Gesundheit, ihr Leben. Sie müssen jederzeit bereit sein, zu retten, zu bergen, zu helfen. Und es ist einfach unsere Pflicht, nicht nur in Sonntagsreden die Feuerwehren zu unterstützen, sondern ihnen auch finanziell, so gut es geht, zu helfen und sie zu unterstützen.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gaßner, Heinzl, Marizzi, Kolleginnen und Kollegen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die erforderlichen rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, um die Feuerwehren, Wohlfahrtsorganisationen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Dabei soll zumindest eine Analogie hergestellt werden zu den Regelungen für die Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, wonach diese gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 22 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten.
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
16.01
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 116 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Heinzl soeben vorgetragene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gaßner, Heinzl, Marizzi, Kolleginnen und Kollegen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung und dann zur Abstimmung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Liechtenstein. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.02
Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf kurz zu Punkt 17 – dem Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen – etwas sagen.
Betreffend den Flughafen Steiermark – also Graz-Thalerhof – wurde bereits im Juli 2001 die Übertragung der Bundesanteile von 50 Prozent an der Flughafen Graz Betriebs-GesmbH an das Land Steiermark beschlossen und durchgeführt. Weiters wurde die folgende Übertragung von den Liegenschaften in der Größe von zirka 280 Hektar vereinbart. – Dies geschieht nun.
Der jetzige Gesetzentwurf führt diese Übertragung durch. Es sind Veräußerungen von entbehrlichen Grundstückteilen in diesem Bereich geplant, die auch sinnvoll sind. Vorteil für den Bund: Er erhält Einnahmen aus dem Verkaufserlös. Der Verkauf dieser für den Bund nicht verwendbaren Liegenschaftsbereiche wird auch gute Auswirkungen auf die Wirtschaftslage im Raum Graz-Süd haben. Weiters können Schwierigkeiten leichter bereinigt werden, sodass grundbücherlich auch eine Reihe von Unklarheiten endlich geklärt werden.
Der westliche und der östliche Süden von Graz entwickelt sich wirtschaftlich stark, sodass auch aus diesem Grund dieser Schritt – dieses Bundesgesetz – sehr begrüßenswert ist. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.03
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.03
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kogler hat gemeint, bei der Diskussion um die Feuerwehren sei ein bisschen eine Spur von Populismus dabei. – Ich glaube, das ist nicht Populismus, sondern das ist Motivation! (Beifall bei der SPÖ.)
Wären die Feuerwehren Berufsfeuerwehren, dann würde das das Budget viel mehr kosten als diese 1 Million €, um die es jetzt tatsächlich geht.
Wir wissen alle ganz genau, dass die Finanzierung der Feuerwehren zu einem Drittel das Land, zu einem Drittel die Gemeinde und meistens zu einem Drittel die Feuerwehr selbst trägt. (Abg. Bucher: Da ist der Herr Ambrozy zuständig!) – Sie tragen das Geld aus ihren Festen zusammen. Herr Bucher, Sie wissen das ganz genau! Vielleicht sind die Strukturen nicht immer ganz richtig, aber die Länder haben die Verantwortung und sollten eigentlich dafür Sorge tragen, dass die Feuerwehren eine ordentliche Struktur bekommen und die Geräteausstattung passt.
Ich glaube, dass eine Vergleichsfähigkeit mit den anderen Blaulichtorganisationen gegeben sein muss. Da geht es uns jetzt nicht um irgendeinen Hang zu Populismus, sondern wir wollen Gleichheit zwischen den anderen Blaulichtorganisationen und den Freiwilligen Feuerwehren herstellen.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Heinzl hat diesen Antrag eingebracht, und er ist uns wichtig. Wir wissen ganz genau, dass die Feuerwehren auch durch die Strukturänderungen in der Feuerwehr mehr Geld brauchen, und wir werden nicht locker lassen: Wir werden diesen Antrag so lange einbringen, bis Konsens besteht – und der sollte eigentlich bestehen! –, dass die Freiwilligen Feuerwehren mehr Geld bekommen als bisher. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
16.05
Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte dort fortsetzen, wo mein Kollege Peter Marizzi geendet hat. Kollege Bucher, ich denke, dass die Landesfeuerwehrverbände im Hinblick auf die Evaluierung ihrer Bestände in der Zwischenzeit bereits sehr große Fortschritte gemacht haben und dass das, was Sie angesprochen haben und was in der Vergangenheit vielleicht dort oder da vorgekommen sein mag – dass in sehr kleinen räumlichen Entfernungen gleiche Gerätschaften vorhanden waren –, heute nicht mehr der Fall ist.
Wir alle werden jedoch regelmäßig zu Bezirksfeuerwehrtagen, zu Einweihungen und Inbetriebnahmen von Tanklöschfahrzeugen, Rüstfahrzeugen und sonstigem eingeladen. Wenn ich dann sehe, dass der Zuschuss des Landes aus der Landes-Feuerwehrsteuer 50 000 € beträgt, diese 50 000 € für das neue Tanklöschfahrzeug aber schon von der Mehrwertsteuer aufgefressen werden, dann frage ich mich: Wozu nehmen wir aus der rechten Tasche heraus und stecken dann in die linke hinein und belasten damit die Feuerwehren und vor allem die Kommunen?
Da, Herr Bundesminister, sind Sie aufgefordert, nicht nur Almosen an die Feuerwehren zu verteilen, denn wir brauchen sie und sie brauchen Geld, um für uns da zu sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch ein paar Sätze zu dem von Kollegem Liechtenstein angesprochenen Tagesordnungspunkt 17.
Die Bedeutung des Flughafens Thalerhof für die Wirtschaft in Graz beziehungsweise des Grazer Umlandes wurde schon angesprochen: Sie ist immens. Gott sei Dank hat der Flughafen Thalerhof eine sehr positive Entwicklung und damit auch eine positive Entwicklung für die Wirtschaft genommen.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir dieses Gesetz heute beschließen können und damit eigentlich abschließen, was vor drei Jahren begonnen wurde. Ich hoffe nur, dass die grundbücherlichen Arbeiten – Eintragungen und sonstige Schritte – nicht weitere drei Jahre in Anspruch nehmen und wünsche dem Flughafen Graz-Thalerhof, dass er auf diesem erfolgreichen Weg weitergehen möge. (Beifall bei der SPÖ.)
16.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.07
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Ersten: Ich bin sehr froh darüber, dass die Erhöhung der Mindestsätze bei der Haftpflichtversicherung Realität wird. – Es ist eine sehr kräftige Erhöhung, die wieder einige Jahre ausreichen wird, auch sogenannte Großschäden, wie sie von Kollegem Böhmdorfer bereits angespro-
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 118 |
chen wurden, abzudecken, damit wirklich große persönliche Tragödien im Einzelfall vermieden werden können.
Zum Zweiten, was die Feuerwehren betrifft: Ich habe hier vor sechs oder sieben Jahren gesagt, es könne nicht so sein, dass sich sozusagen in jedem Dorfgraben zwei Feuerwehren befinden – oder auch ein Gendarmerieposten und dergleichen –, weil sich im Gegensatz zu der Situation vor 50 Jahren einfach die Mobilität wesentlich erhöht hat.
Ich weiß nur Folgendes: In Oberösterreich haben die Feuerwehren in diesem Zeitraum – in diesen letzten Jahren – eine sehr professionelle organisatorische Struktur bekommen. Es gibt Schwerpunkt-Feuerwehren, in die wirklich sehr gut investiert wird, die sehr professionell agieren und die auch finanziell möglichst gut ausgestattet sind.
Ich glaube aber, nichtsdestotrotz ist es angebracht, hier Unterstützung zu geben – nicht nur den Feuerwehren, sondern auch anderen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen –, weil wir alle diese Finanzierungen sozusagen selbst aufbringen müssen.
Daher wäre es vielleicht gar nicht so schlecht, das Volumen um den Mehrwertsteuersatz zu reduzieren, das aufgewendet werden muss, damit sich sozusagen das Karussell dreht.
In diesem Sinne unterstützen wir diesen Antrag und hoffen, dass es noch in diesem Jahr zu einer großen politischen Lösung kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Die vorläufig letzte Wortmeldung hiezu: Frau Abgeordnete Mag. Trunk. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.09
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Zu Punkt 17: Ein ganz klares Ja zu dieser Maßnahme der Übertragung der Bundesanteile an die Flughafen Graz Betriebsgesellschaft – deshalb, weil es sinnvoll und effizient ist.
Diesem klaren Ja steht aber das klare Nein
der SPÖ-Fraktion in anderen Fragen gegenüber, etwa bei der Veräußerung der
Bundeswohnungen und deren Verkauf zu Dumping-Preisen. Herr Minister! Das ist
ein klassisches Beispiel dafür, wie sehr und wie klar die SPÖ differenziert und
dass sie nicht Fundamental-Opposition betreibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweitens zu den Feuerwehren: Es wird hier immer vom Geld für die Feuerwehren gesprochen. – Benefizien an die Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehr. Das ist aber kein Geld für einzelne Personen, die glauben, ehrenamtlich tätig sein zu müssen, sondern notwendiges Geld, investiert in unser aller Sicherheit!
Kollege Bucher, kurz zu dir: Drei Freiwillige Feuerwehren in Friesach – drei freiwillige Einheiten – seien zu viel. Ich behaupte, sie sind dann zu wenig, wenn jemand – du oder ich – einen Unfall hat, wenn es brennt und wenn wir Hilfe brauchen. Ich denke, an Freiwilligkeit kann es nie zu viel geben. Daher ist das ein Argument, das ich in der Form nicht akzeptieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Letzter Punkt: Herr Minister, bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung – Tagesordnungspunkt 20 – haben Sie immer wieder erklärt, sie sei nicht EU-konform. Kollege Matznetter hat Ihnen ausführlich erklärt, dass das keinen Widerspruch darstellt.
Ich frage Sie: Warum behaupten Sie im Ausschuss, Sie hätten noch mehr als genügend
Geld – Kärnten hätte beispielsweise 2003 gar nichts beantragt –, und
antworten, wenn diese Argumente an die Öffentlichkeit kommen, sehr
widersprüchlich und sagen, da ist in Wirklichkeit nichts geschehen?
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 119 |
Herr Minister,
ich ersuche Sie um Klarstellung: Welche Mittel sind im heurigen Budget für die
Feuerwehren in Österreich vorhanden? Wieviel können sie beantragen, und werden
Sie diesen Anträgen stattgeben? – Danke schön. (Beifall der SPÖ.)
16.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Ein Schlusswort
seitens der Berichterstattung wird auch nicht gewünscht.
Wir gelangen
daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt
vornehme.
Zuerst gelangen
wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen, samt Titel und Eingang in
545 der Beilagen.
Wer für diesen
Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Wer diesem
Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das
ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Weiters gelangen
wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages – Abkommen mit den Vereinigten
Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung
der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,
samt Protokoll in 553 der Beilagen – die Genehmigung zu erteilen.
Wer dies tut, den
bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig
angenommen.
Nun gelangen wir
zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz mit dem das
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz
und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 556 der
Beilagen.
Hiezu haben die
Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen und Kollegen, einen
Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Ziffer 9 und Artikel 5 Ziffer
1 eingebracht.
Da nur dieser
eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und
Eingang in 556 der Beilagen unter Berücksichtigung des oben erwähnten
Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen
und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren des Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in
dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein Zeichen
der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig
angenommen.
Schließlich
kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 591 der Beilagen
angeschlossene Entschließung.
Wer hiefür
eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig
erteilt. (E 62.)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 120 |
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer
für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer
Gerätschaften.
Wer für diesen
Entschließungsantrag des Abgeordneten Gaßner eintritt, den bitte ich um ein
Zeichen. (Abg. Jakob Auer: Der
Gusenbauer und der Cap sind auch nicht da! – Abg. Gaál: Ihr könnt
trotzdem mitstimmen!) – Der Antrag findet nicht die
Mehrheit und ist daher abgelehnt.
21. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 416/A der
Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert
werden (592 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 417/A der
Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (593 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche
die Debatte unter einem abgeführt wird.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet
hat sich – und eröffnet damit die Debatte – Herr Abgeordneter Mag. Ikrath.
4 Minuten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
16.15
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen
Hauses! Wir lösen mit der heutigen Gesetzesnovelle ein Versprechen, eine
Absichtserklärung ein, die wir im Finanzausschuss am 16. März anlässlich
der Beschlussfassung des Pfandbriefstellen-Gesetzes einstimmig abgegeben haben.
Mit diesem
Bundesgesetz ermöglichen wir den Hypothekenbanken, künftig Absicherungsgeschäfte
zum Zweck der Minimierung des Währungs- und Zinsrisikos für die im
Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte durchführen zu können.
Konsequenter- und
richtigerweise eröffnen wir diese Möglichkeit in einem Zug jetzt auch den
Bausparkassen für das Bauspargeschäft und deren Veranlagungen, um das
Zinsrisiko abzusichern. Dass wir das tun und dass das heute gemeinsam
beschlossen wird, ist gut so. Es dient der Sicherheit der Anlagen, einem
wirksamen Risikomanagement im Unternehmen und damit natürlich vor allem den
Kunden dieser Institute und dem Wirtschaftsstandort Österreich.
Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt dient es auch uns, nämlich unserer
Glaubwürdigkeit, nach dem Motto: versprochen, gehalten! Im Ausschuss am
16. März versprochen und heute am 7. Juli im Plenum gehalten! Da
Politiker ohnehin nicht über einen unerschöpflichen Bonus an Glaubwürdigkeit
beim Wähler verfügen, kann uns das nur gut tun. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 121 |
Allerdings ist
diese heutige Novelle nur ein erster Schritt auf dem Weg einer dringend
erforderlichen umfassenden Novellierung des geltenden Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetzes.
Ziel dieser umfassenden Neuordnung muss es sein, die vielen Neuerungen, die
das Pfandbriefrecht in den letzten Jahren im europäischen Kontext erhalten
hat, auch in die österreichische Gesetzgebung zu übernehmen, und zwar insbesondere,
um auch das erstklassige Emissionsrating von Pfandbriefen in Österreich
sicherzustellen.
Hiezu bedarf es
insbesondere einer wesentlich verbesserten Stellung des Pfandbriefgläubigers
im Konkursverfahren, etwa durch Weiterführung der Deckungsmasse. Diese
Neugestaltung ist deswegen so dringend, weil für die Hypothekenbanken ab
1. April 2007 die Landeshaftungen bekanntlich wegfallen und sie dann
darauf angewiesen sind, sich verstärkt über Pfandbriefe zu refinanzieren.
Hiefür ist es erforderlich, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass diese
erstklassig ge-ratet werden können.
In diesem
Zusammenhang schaue ich Sie an, Herr Bundesminister Grasser – und würde
noch vor drei Wochen den Kollegen Böhmdorfer angeblickt haben (Abg. Scheibner: Das können Sie jetzt auch
machen!) –, mache das jetzt auch, weil ich auch von ihm Unterstützung
erwarte und verleihe meiner Hoffnung, aber auch Erwartung Ausdruck, dass Sie
sicherstellen werden, dass wir im Herbst in der ersten Finanzausschusssitzung
mit der Vorlage einer solchen großen Novelle zum Hypothekenbankgesetz
konfrontiert werden.
Zwölf Monate
Vorbereitungsarbeit sollten hiefür genug sein. Wir haben jetzt für unsere
Novelle parlamentarisch nur drei Monate gebraucht. Nehmen Sie sich das zum
Vorbild! Ich glaube, wir sind das den Hypothekenbanken und damit dem
Wirtschaftsstandort Österreich schuldig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
16.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. 2 Minuten
Redezeit. – Bitte.
16.20
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am 25. März dieses Jahres wurde das Gesetz zur Buchhaltungsagentur von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, beschlossen.
Der Agentur wurde die Kollektivvertragsfähigkeit zugesprochen, der Geschäftsführer wurde beauftragt, den Kollektivvertrag sozusagen so schnell wie möglich vorzulegen.
Heute, drei Monate später, muss dieses Gesetz, das im März von Ihnen beschlossen wurde, bereits repariert werden, weil seinerzeit nicht beschlossen wurde, für welche Dienstverhältnisse dieser Kollektivvertrag gelten soll und bis wann der Geschäftsführer den Auftrag hat, den Kollektivvertrag vorzulegen.
Geschätzter Herr Minister! Da wir heute
schon von Verwaltungsreform und von Verwaltungsvereinfachung gesprochen haben,
möchte ich sagen: Das ist nicht Verwaltungsvereinfachung, das ist Verwaltungsvermehrung!
Diese Schnelligkeit, die Sie bei Ihren Reformen an den Tag legen, beweisen immer
wieder, wir müssen rückwirkend Gesetze reparieren. Das macht gesamt kein gutes
Bild für die Arbeit der Bundesregierung. – Danke schön. (Beifall bei
der SPÖ.)
16.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 122 |
16.21
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte nur ein paar Sätze zum Hypothekenbankgesetz sagen. Wir haben ja im März eine große Veränderung in der Haftung der Hypothekenbanken vorgenommen, indem wir die Haftungsmöglichkeit der Länder herausgenommen haben. Dadurch wurde es jetzt notwendig, dass die Hypothekenbanken neue und moderne Absicherungsinstrumente nutzen können, die wichtig und richtig auch im Interesse der Anleger sind, wie das meine Vorredner schon ausgeführt haben.
Wir Freiheitlichen stehen vollinhaltlich
zu diesem Gesetz. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
16.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.22
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Zu Tagesordnungspunkt 21 sind die notwendigen Dinge schon gesagt worden. Die Debatte folgt im Wesentlichen einer Ausschussfeststellung.
Ich möchte noch zu Punkt 22 sagen, dass
wir hier zwar nur etwas korrigieren, was die Buchhaltungsagentur betrifft, aber
das kann ich Ihnen nicht ersparen. Das ist natürlich schon Ausdruck dessen,
dass auch bei der Buchhaltungsagentur offensichtlich relativ schludrig zu Werke
gegangen wurde, was die Gesetzeswerdung betroffen hat. Es sind ja damals ein
paar Dinge eingewandt worden. Wir hatten auch einen inhaltlichen Disput, aber
das ist eben wieder einmal ein Beispiel dafür, wo man in relativ kurzem Abstand
schon wieder mit Sanierungsbeschlüssen hinterhereilen muss. Das kommt zwar
immer seltener vor, aber es kommt noch vor. – Danke. (Beifall bei den
Grünen.)
16.23
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Maier. 3 Minuten Redezeit, er scheint der letzte Redner hiezu zu sein. – Bitte.
16.23
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was Herr Abgeordneter Kogler gemeint hat, dazu muss ich sagen, ich hätte erwartet, dass er für die Buchhaltungsagentur spricht, denn an sich war diese Zusammenführung der Dienststellen in Wien ein wesentlicher Beitrag in Richtung Verwaltungsreform. (Abg. Mag. Kogler: Das behaupten Sie!) Ob da jetzt irgendwo ein Beistrich in der ersten Gesetzesvorlage gefehlt hat oder nicht, das hat man eben jetzt repariert. Im Wesentlichen geht es darum, dass ein wichtiger Schritt in Richtung Verwaltungsreform durchgeführt wurde.
Ich möchte zur gegenständlichen
Gesetzesvorlage noch darauf hinweisen, dass an sich alles gesagt wurde, ein
Versprechen eingehalten wurde. Ich glaube, wir sollten erkennen, ein nächster
Schritt ist in Richtung Insolvenzgesetz fällig. Mein Appell geht in die
Richtung, dass wir in der nächsten Zeit eine Novellierung des Insolvenzgesetzes
vornehmen. Dann ist der große Wurf gelungen, dann sind wir auch in die richtige
Richtung gegangen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
16.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Nationalrat, XXII.GP | 71. Sitzung / Seite 123 |
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 592 der Beilagen.
Wer diesen Gesetzesvorlagen zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig
angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über einen Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 593 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den
bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung
mit Mehrheit angenommen.
23. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens
(Glücksspielgesetz – GSpG) geändert wird (424/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Es wurden keine Redezeitbegrenzungen vorgenommen. Restredezeit Ihrer Fraktion: 57 Minuten, 20 Minuten gesetzliche Redezeit. (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Bitte.
16.26
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag erscheint uns deswegen dringendst notwendig, weil es Vertretern der Bundessportorganisation seit 20. Jänner nicht gelungen ist, einen Termin beim Bundeskanzler zu bekommen, um über die Sportförderung im Allgemeinen zu sprechen. Es waren Termine vereinbart, die dann unter fadenscheinigen Ausreden wieder abgesagt wurden. Es ist den Sportverantwortlichen nicht möglich, mit dem Bundeskanzler in Kontakt zu treten.
Das Gesetz, das die Besondere Bundessportförderung regelt, läuft mit 31. Dezember 2005 aus. Es wäre daher höchst an der Zeit, dass man sich über eine Neuregelung der Sportförderung unterhält – insbesondere wohl wissend, dass es, wenn man in den Beamtenentwurf jetzt nicht politische Vorstellungen einfließen lässt, dann im Herbst zu spät ist und die Bundesregierung offensichtlich nur eine Hinhaltetaktik versucht, um letztendlich die Sportförderung nicht zu erhöhen.
Wir glauben, dass jeder Schilling, der in den Sport investiert wird – das wird auch durch die wissenschaftliche Studie von Professor Weiss nachgewiesen –, dass jeder Euro, der in den Sport fließt, 3 € im Gesundheitsbereich ersetzt. Es heißt, jede Investition in
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den Sport kommt dem Gesundheitswesen zugute und würde Ersparnisse in diesem Bereich bedeuten.
Es ist wirklich schade, dass es nicht gelingt, diesbezüglich mit dem verantwortlichen Sportminister Verhandlungen aufzunehmen. Wir wissen alle, dass die Zeit sehr knapp wird, um bei der Budgeterstellung auch entsprechenden Niederschlag zu finden.
Ich befürchte, dass dieser Termin aus dem Grund so lange verzögert wird, dass eben keine Erhöhung der Sportfördermittel stattfindet. Aber wir sind trotzdem gezwungen, bis 31. Dezember 2005 ein Gesetz zu machen, weil das alte Gesetz ausläuft.
Daher mein Appell: Stimmen Sie mit, damit
die Erhöhung der Sportfördermittel gewährleistet bleibt, damit der Sport in
diesem Ausmaß gefördert wird, wie er ja letztendlich dem Gesundheitswesen
zugute kommt! (Beifall bei der SPÖ.)
16.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 20 Minuten Redezeit, Restredezeit der Fraktion: 50 Minuten. – Bitte.
16.29
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Antrag des Kollegen Matznetter, diese Förderung für den Sport zu erhöhen, ist sicherlich ein Thema, mit dem wir uns im zuständigen Ausschuss beschäftigen werden und auch müssen. Ich möchte dazu schon sagen, dass es ja gerade die Freiheitlichen waren und sind, die dem Sport sehr viel Wertschätzung geben. Wir haben einen eigenen Sportstaatssekretär (Abg. Öllinger: Wie heißt der?), der sich sehr wohl bemüht, über die verschiedensten Aktionen und Aktivitäten auch dafür zu sorgen, dass der Sport einen hohen Stellenwert bekommt.
In diesem Sinne werden wir von den
Freiheitlichen die konsequente Politik, eine gute Sportförderung zu machen,
weiter betreiben. Mit diesem Antrag werden wir uns im Detail im zuständigen
Ausschuss beschäftigen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. –
Abg. Öllinger: Den Sportstaatssekretär wollten Sie entsorgen!)
16.30
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. 20 Minuten Redezeit, Restredezeit der Fraktion: 52 Minuten. – Bitte.
16.30
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, man muss bei diesem Antrag differenzieren. Grundsätzlich wird es bei der Sportförderung notwendig sein, auch Erhöhungen zu überlegen. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass der Antrag in der vorliegenden Formulierung bedeuten würde, dass die sogenannte Besondere Sportförderung, nämlich jener Teil, der aus den Lotto-Toto-Geldern kommt, erhöht würde, und zwar mit einer klaren Zweckbindung, wie es sie auch bisher schon gegeben hat, nämlich Anteile für die Dachverbände, Anteile für den ÖFB und das Österreichische Olympische Comité sowie eine klare Fixierung, wie diese zusätzlichen Gelder verteilt werden.
Wenn man nun mehr Geld für die Sportförderung in die Hand nimmt – was wir befürworten! –, dann sollten unserer Meinung nach die Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend erhöht werden. Das Geld kommt ja de facto 1 : 1aus dem Budget. Ein derartiger „Brocken“ fehlt aber irgendwo, wenn er woanders auftaucht – denn es ist ja nicht so, dass diese Mittel aus den Lotterien kommen, sondern de facto jetzt schon im Budget enthalten sind.
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Wir sagen also: Ja zu einer Erhöhung der Sportförderung, und zwar gezielt, unter anderem in Bereichen, in denen wir zurzeit wirklich Probleme haben – ich denke da etwa an den Schulsport mit allen Dingen, die dort vorhanden sind, teilweise auch an den Bereich der Infrastruktur. Jedenfalls wollen wir dafür eine gezielte Vorgangsweise. Einfach flächendeckend alle Beiträge zu erhöhen, ist unserer Meinung nach nicht zielführend. Wenn man diese Diskussion weiterführt, werden wir versuchen, in einem Modell klar zu machen, dass da Sportförderung zielgerichtet betrieben werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
16.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Bundesminister Mag. Grasser gemeldet. – Bitte.
16.32
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nur zu einigen im Zusammenhang mit diesem Antrag aufgeworfenen Punkten Folgendes festhalten:
Das Bundesministerium für Finanzen hat sich diesen Antrag angesehen. Was wäre seine finanzielle Konsequenz? – Die budgetäre Mehrbelastung für den Bund gegenüber der jetzigen Sportförderung beliefe sich infolge dieses Antrages auf 32 Millionen €. Das wäre eine Steigerung um 85 Prozent! Da dem gegenständlichen Initiativantrag keine Darstellung der finanziellen Auswirkungen und auch kein Bedeckungsvorschlag beigelegt ist, halte ich ihn nicht für einen besonders seriösen Vorschlag und verweise auf das, was Herr Abgeordneter Brosz gerade in Bezug auf eine differenzierte Ausgestaltung gesagt hat – wenn man schon mehr Mittel für den Sport zur Verfügung stellt.
Ich glaube, uns allen ist der Sport sehr, sehr wichtig. Wir alle wissen um die gesellschaftspolitisch sehr wichtige Funktion des Sports. Ich möchte aber, da auch der Bundeskanzler hier angegriffen worden ist, schon darauf verweisen, dass sowohl der Bundeskanzler als auch Staatssekretär Karl Schweitzer in den entsprechenden Budgetverhandlungen selbstverständlich immer wieder auch Debatten mit den Repräsentanten des Finanzministeriums führen. Diese Debatten wird es wieder im August geben, dann beginnen wir mit den Budgetverhandlungen. Das ist, so denke ich, auch der geeignete Zeitpunkt, um über diese Beträge detaillierte Debatten zu führen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.33
Präsident Dr. Andreas Khol: Vorläufig letzte Wortmeldung: Frau Abgeordnete Schasching. Redezeit: 20 Minuten, Restredezeit der Fraktion: 55 Minuten. – Bitte.
16.33
Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ohne langfristige Planung gibt es keinen Erfolg. Das wissen wir, und das müssen wir zur Kenntnis nehmen, ganz besonders, wenn es um den Bereich der Sportförderung geht.
Es kann nicht sein – und so stellt sich die Situation im Moment dar –, dass der österreichische Sport, und zwar der gesamte organisierte Vereinsport Österreichs, eine Finanzierungsgrundlage hat, die mit Ende 2004 ausläuft – und zum heutigen Tag nicht weiß, ob es im nächsten Jahr mehr Geld, weniger Geld, gar kein Geld oder was auch immer an Planungsmitteln geben wird. Das ist keine erträgliche Situation! Und das hat mir so ziemlich jeder, der in der Sportwelt Verantwortung trägt, von den allerhöchsten Repräsentanten abwärts, versichert.
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Ich möchte darauf hinweisen, das wir gerade eine Fußball-Europameisterschaft verfolgen konnten, und auch in Österreich bereits die Planungen für die Euro 2008 massiv im Anlaufen sind. Da wird bereits gearbeitet. Ich mache darauf aufmerksam: Im August finden Olympische Spiele statt, die wir alle beobachten werden. Jeder dort Teilnehmende – im Vorfeld und Umfeld jeder Verband, der sich darauf vorbereitet – braucht, um Erfolge zu erzielen, Planungssicherheit, das heißt logischerweise Finanzierungssicherheit. Darum geht es in diesem Antrag.
Daher geht es auch für die Zukunft darum, dass es uns gelingen möge, gemeinsam einen Antrag einzubringen – in weiterer Folge der Diskussion über den heutigen –, damit wir eine langfristige Sicherstellung dieser Mittel erreichen, denn es kann nicht sein, dass man seitens der Regierungsmitglieder von Großsportereignis zu Großsportereignis zieht, um dort Hände zu schütteln, um dort mediengerecht Daumen zu drücken, aber dann, in dem Moment, da man sich vom Großsportereignis verabschiedet, auch die Sportlerinnen und Sportler wieder vergisst. Das haben sich unsere Tausenden Ehrenamtlichen nicht verdient, das haben sich unsere Sportlerinnen und Sportler nicht verdient!
In diesem Sinne erhoffe ich mir für die Zukunft eine konsensuale Lösung und ersuche Sie sehr darum, sich unseren Antrag genau anzuschauen. Es geht darum, die Sicherung des Sports in Österreich gemeinsam zu bewerkstelligen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 424/A dem Finanzausschuss
zu.
*****
Die Tagesordnung ist nunmehr erschöpft.
Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 430/A der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz und andere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 8. Juli 2004 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
diesen Fristsetzungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der
Antrag findet die Mehrheit und ist damit angenommen.
Einlauf
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 431/A bis 434/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 1960/J bis 1992/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 16.38 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 16.37 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |