Stenographisches Protokoll

52. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 14. Dezember 2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

52. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 14. Dezember 2000

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 14. Dezember 2000: 9.31 – 22.10 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 346/A der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000 erlassen wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden

3. Punkt: Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 321/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 95/2000, geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden, sowie

Bericht über den Antrag 338/A der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das


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Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – 2. SVÄG 2000)

7. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage

8. Punkt: Bericht über den Antrag 324/A der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden

9. Punkt: Bericht über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend "Durchführung des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit"

10. Punkt: Bericht betreffend den Antrag 230/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Mag. Herbert Haupt und Genossen gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung

11. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler

12. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 914/00, 31 E Hv 43/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler

13. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl

14. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8857/00, Hv 5238/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler

15. Punkt: Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann 14

Angelobung der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac 14

Personalien

Verhinderungen 14

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 16


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Wortmeldungen der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler und MMag. Dr. Madeleine Petrovic betreffend "Pro"- und "Kontra"-Reden 21, 21

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Dr. Heinz Fischer 205

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls 207

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 14

Wahlen in Institutionen

15. Punkt: Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes in die Parlamentarische Versammlung des Europarates 204

Ergebnis: Mitglied: Wolfgang Jung; Ersatzmitglied: lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher

Ausschüsse

Zuweisungen 15

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Peter Pilz und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Dr. Böhmdorfer, Spitzelaffäre und Rechtsstaat (1664/J) 98

Begründung: Dr. Alfred Gusenbauer 103

Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer 107

Debatte:

Dr. Peter Pilz 110, 127

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter 112

Dr. Michael Krüger 114

Karl Öllinger (tatsächliche Berichtigung) 117

Dr. Peter Kostelka 117

Mag. Terezija Stoisits 119

Dr. Helene Partik-Pablé 121

Mag. Andrea Kuntzl 123

Karl Öllinger 124

Mag. Helmut Kukacka 126

Dr. Caspar Einem 128

Reinhart Gaugg 130

Anton Leikam (tatsächliche Berichtigung) 131

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Justiz gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung 126, 131

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 346/A der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des


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Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000 erlassen wird (412 d. B.) 16

Redner:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 16

Mag. Johann Maier 18

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 21, 49

Georg Schwarzenberger 24

Anna Elisabeth Achatz 26

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 27

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 28

Heinz Gradwohl 31, 48


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52. Sitzung / Seite 5

Dr. Gabriela Moser 33

Ing. Hermann Schultes 34

Dr. Alois Pumberger 35

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser 37

Mag. Ulrike Sima 38

Georg Schwarzenberger (tatsächliche Berichtigung) 40

Robert Wenitsch 40

Mag. Kurt Gaßner 42

Jakob Pistotnig 46

Franz Hornegger 47

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend begleitende Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die bovinen und transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (BSE- beziehungsweise TSE-Vorsorgeprogramm) – Ablehnung 23, 50

Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz und Genossen betreffend aktuelle BSE-Situation – Annahme (E 51) 26, 50

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit der Gesundheit und des Lebens der Verbraucher – Ablehnung 43, 50

Annahme des Gesetzentwurfes 49

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (379 und Zu 379 d. B.): Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden (405 d. B.) 50

3. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (387 d. B.): Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen (406 d. B.) 50

Redner:

Dr. Alexander Van der Bellen 50

Mag. Kurt Gaßner 52

Dieter Brosz 55

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 57

Mag. Werner Kogler 59

Mag. Gilbert Trattner 62

Dr. Gabriela Moser 63

DDr. Erwin Niederwieser 65

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser 68

Astrid Stadler 73

Hermann Böhacker 74

Ing. Kurt Gartlehner 75

Reinhold Lexer 76

Anton Knerzl 77

Ing. Erwin Kaipel 78

Jakob Auer 80

Dr. Reinhard Eugen Bösch 82

Rudolf Edlinger 83

Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler 86

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend Absicherung der österreichischen Pflichtschulen – Ablehnung 56, 90

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Gilbert Trattner und Genossen betreffend Siedlungswasserwirtschaft – Annahme (E 52) 59, 90

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Erhaltung der Finanzmittel für den Ersatz der Kosten für Schülertransporte – Ablehnung 65, 90

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 405 und 406 d. B. 89

4. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (358 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG) (407 d. B.) 91

Redner:

Marianne Hagenhofer 91

Dr. Reinhold Mitterlehner 92

Mag. Werner Kogler 94

Mag. Reinhard Firlinger 96

Marianne Hagenhofer (tatsächliche Berichtigung) 98

Mag. Martina Pecher 132

Hermann Böhacker 133

Ing. Leopold Maderthaner 134

Robert Egghart 135

Annahme des Gesetzentwurfes 137

5. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 321/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 95/2000, geändert wird (408 d. B.) 137

Redner:

Karl Öllinger 137

Josef Edler 138


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52. Sitzung / Seite 6

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer 139

Hermann Reindl 139

Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer 140

Annahme des Gesetzentwurfes 142

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (396 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden,

sowie über den Antrag 338/A der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – 2. SVÄG 2000) (409 d. B.) 142

7. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (395 d. B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage (410 d. B.) 142

Redner:

Manfred Lackner 142, 151

Dr. Günther Leiner 144

Dr. Kurt Grünewald 146

Reinhart Gaugg 148, 157

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 149

Dr. Erwin Rasinger 152

Dr. Brigitte Povysil 153

Dr. Gottfried Feurstein 154

Mag. Beate Hartinger 155

Helmut Dietachmayr (tatsächliche Berichtigung) 156

Dr. Alois Pumberger 156

Dr. Gerhart Bruckmann 159

Entschließungsantrag der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend Anpassung der Pensionen im Jahr 2001 zumindest mit der Inflationsrate – Ablehnung 151, 160

Annahme des Gesetzentwurfes in 409 d. B. 159

Genehmigung des Staatsvertrages in 395 d. B. 160

8. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 324/A der Abgeordneten


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52. Sitzung / Seite 7

Sigisbert Dolinschek, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden (411 d. B.) 16
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52. Sitzung / Seite 8

1

Redner:

Franz Riepl 161

Ing. Leopold Maderthaner 163

Karl Öllinger 163

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 164

Sigisbert Dolinschek 165

Hans Sevignani 165

Annahme des Gesetzentwurfes 166

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend "Durchführung des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" (342 d. B.) 166

Redner:

Anton Leikam 167

Mag. Dr. Josef Trinkl 169

Mag. Werner Kogler 171

Reinhart Gaugg 172

Otmar Brix 174

Wolfgang Großruck 175

Mag. Kurt Gaßner 176

Ing. Kurt Scheuch 177

Anton Leikam (tatsächliche Berichtigung) 179

Karl Dobnigg 179

Nikolaus Prinz 181

Mag. Eduard Mainoni 181

Helmut Haigermoser 183

Annahme des Berichtes des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend "Durchführung des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" 184

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 342 d. B. 184

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Antrag 230/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Mag. Herbert Haupt und Genossen gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung (343 d. B.) 184

Redner:

Josef Edler 185

Wolfgang Großruck 186

Christian Faul 187

Mag. Beate Hartinger 189

Gerhard Reheis 190

Dr. Kurt Grünewald 191

Dr. Günther Kräuter 193

Edeltraud Lentsch 194

Dr. Alois Pumberger 194

Johann Kurzbauer 196

Mag. Martina Pecher 196

Reinhold Lexer 197

Mag. Werner Kogler 197

Annahme des Ausschussantrages 198

11. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (390 d. B.) 198

Redner:

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller 199

Dr. Martin Graf 201

Annahme des Ausschussantrages 202

12. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 914/00, 31 E Hv 43/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (391 d. B.) 202

Annahme des Ausschussantrages 203

13. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl (402 d. B.) 203

Annahme des Ausschussantrages 203

14. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8857/00, Hv 5238/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (403 d. B.) 203

Annahme des Ausschussantrages 203

Eingebracht wurden

Petition 15

Petition betreffend "Für eine rasche Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 1 im Süden St. Pöltens" (Ordnungsnummer 17) (überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl )

Regierungsvorlagen 15

340: Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden

388: Bundesgesetz, mit dem das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden

Bericht 15

III-77: Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen; BM f. soziale Sicherheit und Generationen

Anträge der Abgeordneten

Dr. Peter Kostelka, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Andreas Khol, Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (350/A)


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52. Sitzung / Seite 9

Mag. Walter Tancsits, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz geändert wird (Poststrukturgesetz-Novelle 2000) (351/A)

Werner Amon, MBA, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend Erziehungsvereinbarungen der Schulpartner (352/A) (E)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend begleitende Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die bovinen und transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (BSE- bzw. TSE-Vorsorgeprogramm) (353/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend kriminalistisch unbegründete Fragebogenaktion der Wirtschaftspolizei (1650/J)

Wolfgang Jung und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend das Buch "Ich gestehe" von Josef Kleindienst (1651/J)

Mag. Beate Hartinger und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Vereinbarung mit dem Christophorus Flugrettungsverein (ÖAMTC) – Hubschrauberrettungsdienste vom 18. Oktober 2000 (1652/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Geheimhaltungserlass" (1653/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1654/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1655/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1656/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1657/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1658/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1659/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1660/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1661/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1662/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1663/J)

Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Peter Pilz und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Dr. Böhmdorfer, Spitzelaffäre und Rechtsstaat (1664/J)


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52. Sitzung / Seite 10

Dr. Peter Kostelka und Genossen an den Bundeskanzler betreffend außergewöhnliche Vermögenszuwächse des Bundeskanzlers (1665/J)

Dr. Peter Kostelka und Genossen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend außergewöhnliche Vermögenszuwächse des Bundeskanzlers (1666/J)

Anton Gaál und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Aufstellung von Kräften für internationale Operationen (KIOP) (1667/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Wertigkeit von Kultur und Sport (1668/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Wertigkeit von Kultur und Sport (1669/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Wertigkeit von Kultur und Sport (1670/J)


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52. Sitzung / Seite 11

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend "Neue Kilometergeldregelung" (1671/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Heroinverwendung durch den Arzt Abg.z.NR Dr. Pumberger (1672/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer (1673/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer (1674/J)

Dr. Andrea Wolfmayr und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend finanzielle Entwicklung der ausgegliederten Bundesmuseen (1675/J)

Hermann Gahr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Einschränkungen der Zugverbindungen Lienz–Innsbruck (1676/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einschränkung der Tätigkeit von JournalistInnen am 5. Dezember 2000 (1677/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rundfunkgebühren (1678/J)

Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend in der Vergangenheit geplante hochrangige Straßenbauten im Ennstal (1679/J)

Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Neubestellung des Vorstandes der ÖBB (1680/J)

Dieter Brosz und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen (1681/J)

Dipl.-Ing. Werner Kummerer und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kampfpanzer M-60 (1682/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Drogenberatung und Drogenprävention an österreichischen Schulen (1683/J)

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Entsorgung "infektiösen" Tiermehls (1684/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Führerschein mit 16 – Monopolstellung der Fahrschulen (1685/J)

Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Provokation des slowenischen Außenministers (1686/J)

Beate Schasching und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Werbeabgabe für Kulturvereine (1687/J)

Marianne Hagenhofer und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Schließungspläne des Justizministeriums der Justizanstalt Suben (1688/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Fristenlösung (1689/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Eigentumsverhältnisse des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung in Strobl (1690/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend "Kunstuniversität Innsbruck" (1691/J)

Mag. Ulrike Sima und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Atomtransporte durch Österreich (1692/J)

Beate Schasching und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend die Behindertenoffensive im Sport (1693/J)

Dr. Andrea Wolfmayr und Genossen an den Bundeskanzler betreffend finanzielle Entwicklung der ausgegliederten Bundestheater (1694/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten und Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Rinderseuche BSE (1695/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Kosten und Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Rinderseuche BSE (1696/J)

Heinz Gradwohl und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Aufrechterhaltung der ÖBB-Lehrwerkstätte in Knittelfeld (1697/J)

Heinz Gradwohl und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Neubesetzung von Vorständen und Aufsichtsräten in ihrem Bereich (1698/J)

*****

Dr. Peter Kostelka und Genossen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend außergewöhnliche Vermögenszuwächse des Bundeskanzlers (10/JPR)


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52. Sitzung / Seite 12

Anfragebeantwortungen

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (1310/AB zu 1322/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching und Genossen (1311/AB zu 1327/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und Genossen (1312/AB zu 1312/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (1313/AB zu 1319/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (1314/AB zu 1318/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1315/AB zu 1373/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1316/AB zu 1374/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1317/AB zu 1324/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1318/AB zu 1336/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1319/AB zu 1356/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen (1320/AB zu 1363/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl und Genossen (1321/AB zu 1382/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl und Genossen (1322/AB zu 1237/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (1323/AB zu 1315/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (1324/AB zu 1321/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Oberhaidinger und Genossen (1325/AB zu 1378/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Genossen (1326/AB zu 1387/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner und Genossen (1327/AB zu 1400/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen (1328/AB zu 1316/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1329/AB zu 1329/J)


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52. Sitzung / Seite 13

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1330/AB zu 1360/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (1331/AB zu 1332/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (1332/AB zu 1344/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (1333/AB zu 1314/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen (1334/AB zu 1323/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen (1335/AB zu 1338/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel und Genossen (1336/AB zu 1339/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Günter Kiermaier und Genossen (1337/AB zu 1340/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Gaál und Genossen (1338/AB zu 1341/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1339/AB zu 1347/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1340/AB zu 1355/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1341/AB zu 1370/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching und Genossen (1342/AB zu 1328/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1343/AB zu 1359/J)

der Vizekanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen (1344/AB zu 1418/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen (1345/AB zu 1419/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und Genossen (1346/AB zu 1334/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfragen der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1347/AB zu 1357/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (1348/AB zu 1367/J)


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52. Sitzung / Seite 14

Beginn der Sitzung: 9.31 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie alle sehr herzlich begrüßen, bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne die 52. Sitzung des Nationalrates, die für heute, 9.30 Uhr, einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 50. Sitzung vom 5. und 6. Dezember sowie der 51. Sitzung sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und ohne Einspruch geblieben; sie gelten daher als genehmigt.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Müller, Dr. Ofner, Fischl, Dr. Antoni, Gaál, Parnigoni, Reitsamer, Schieder, Verzetnitsch und Ing. Gerhard Bauer.

Mandatsverzicht und Angelobung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Frau Abgeordnete Dr. Pittermann auf ihr Mandat verzichtet hat. Anstelle von Frau Abgeordneter Dr. Pittermann wird Frau Dr. Elisabeth Hlavac in den Nationalrat berufen.

Da der Wahlschein von Frau Dr. Hlavac vorliegt und die Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich die Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel und Namensaufruf durch den Schriftführer wird die Frau Abgeordnete ihre Angelobung mit den Worten "Ich gelobe" zu leisten haben.

Ich darf nun Kollegen Auer bitten, die Gelöbnisformel zu verlesen.

Schriftführer Jakob Auer: "Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Ich gelobe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich begrüße die neue Abgeordnete herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Ich darf noch jemanden in unserer Mitte begrüßen. Wir haben eine Delegation des ungarischen Parlaments unter der Leitung von Herrn Parlamentspräsidenten Dr. János Áder hier im Hause, begleitet von der Frau Botschafterin. – Ich begrüße unsere ungarischen Gäste ebenfalls auf das Herzlichste. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für die heutige Sitzung hat der Herr Bundespräsident Mitteilung davon gemacht, dass Frau Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner in der heutigen Sitzung verhindert ist und durch Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein vertreten wird.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände darf ich auf die Mitteilung verweisen, die im Sitzungssaal als Schriftstück verteilt wurde.


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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1650/J bis 1663/J.

2. Anfragebeantwortungen: 1310/AB bis 1348/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (340 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (388 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 17 betreffend "Für eine rasche Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 1 im Süden St. Pöltens", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde in den Bereichen audiovisuelle Medien und Telekommunikation erlassen wird, ein Bundesgesetz über die Einrichtung der "Kommunikations-Kommission Austria" ("KommAustria") erlassen wird sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Kartellgesetz und das Signaturgesetz geändert werden (400 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G) (401 der Beilagen),

Antrag 347/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz (RRG), BGBl. Nr. 506/1993 idF BGBl. I 51/2000, geändert wird;

Verkehrsausschuss:

Antrag 348/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen betreffend den schienenseitigen Ausbau der Brennerachse,

Antrag 349/A (E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Genossen betreffend Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen bei LKW;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Familienausschuss:

Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen (III-77 der Beilagen).

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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf bekannt geben, dass die Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Pilz und Genossen das Verlangen gestellt haben, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage Nummer 1664/J der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Pilz und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Dr. Böhmdorfer, Spitzelaffäre und Rechtsstaat dringlich zu behandeln. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Rot-Grün lässt grüßen!)

Im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung werde ich diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr zur Verhandlung aufrufen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Es liegt mir der Vorschlag vor, hinsichtlich der heutigen Debatte wie folgt vorzugehen: Es sollen die Punkte 2 und 3 sowie 6 und 7 der Tagesordnung zusammengefasst werden.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann fassen wir die Punkte 2 und 3 sowie 6 und 7 zusammen.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir haben in der Präsidialkonferenz Konsens über folgende Gestaltung der heutigen Tagesordnung erzielt: Es wird nunmehr eine Tagesblockredezeit von 9 Stunden vorgesehen – wir haben vereinbart, 10 Stunden, und wenn es eine Dringliche Anfrage gibt, dann 9 Stunden; der Vorschlag lautet daher auf 9 Stunden –, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten, Grüne 104 Minuten.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das vom Hohen Haus einstimmig so festgelegt.

1. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 346/A der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000 erlassen wird (412 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Gibt es einen Wunsch auf mündliche Berichterstattung über diese Materie? – Nein, dann können wir gleich in die Debatte eingehen.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

9.37

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Mitglieder der österreichischen Bundesregierung! Hohes Haus! Wir befassen uns heute nicht zum ersten Mal mit einem Antrag betreffend eine teilweise finanzielle Abgeltung von Schäden, die der Landwirtschaft, den KonsumentInnen erwachsen, bedingt durch eine falsche und verantwortungslose Agrarpolitik. Wir hatten andere derartige so genannte Katastrophenfälle, und das Bittere aus den


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Schadens- und Unglücksfällen der Vergangenheit ist, dass wirkliche Konsequenzen in Richtung einer Weichenstellung für eine neue, eine flächendeckende Landwirtschaftspolitik auch in Österreich nicht ernsthaft, nicht hundertprozentig ergriffen worden sind.

Meine Damen und Herren! Die Grünen werden deswegen in ihrem Abstimmungsverhalten differenzieren; das heißt, es werden einige diesem Antrag – ich füge hinzu: zähneknirschend – zustimmen, und zwar deswegen, weil wir nicht wollen, dass kleinere und mittlere Betriebe, die heute schon um ihre Existenz ringen, allein und ohne öffentliche Hilfestellung diesen enormen Schaden tragen müssen. "Zähneknirschend" aber deshalb, weil, wenn nicht per sofort entschlossene Maßnahmen gesetzt werden, zu befürchten steht, dass der nächste Schadensfall nicht mehr lange auf sich warten lassen wird.

Wir haben im Agrarbereich schon allzu viele Skandale gehabt, ohne dass Sie wirklich entschlossene Maßnahmen ergriffen hätten. Jetzt ist es nicht irgendein Skandal, nicht bloß eine Verunsicherung, sondern jetzt haben wir ein Problem, von dem niemand weiß – kein Experte, keine Expertin –, wie groß es heute ist. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl. )

Und diese Katastrophe unterscheidet sich schon von Katastrophen im landläufigen Sinn. Das ist kein Erdbeben, das ist keine Flutkatastrophe, sondern das ist eine von Menschen gemachte Katastrophe. Die Ursachen dieser Katastrophe heißen Profitgier, heißen Verharmlosung durch die Regierenden, und sie heißen Degradierung von Lebewesen, von Tieren zu Produktionsmaschinen. Das hat diese Katastrophe ausgelöst. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl. )

Die Verharmlosung lässt sich ja zurückverfolgen: Spätestens seit Anfang der neunziger Jahre haben die Spitzengremien und die SpitzenwissenschafterInnen der EU gewusst, dass wir möglicherweise vor einer Katastrophe stehen und dass der so genannte Rinderwahn auch eine Gefahr für Menschen in sich birgt. Und was ist passiert? Man hat es bestritten – in jedem Land! In jedem Nationalstaat war zu hören: Bei uns gibt es das Problem nicht, wir gehen auf Nummer sicher! Mittlerweile scheint sich abzuzeichnen, dass jene, die behaupten, kein Problem zu haben, bloß nicht sehr häufig prüfen und untersuchen.

Meine Damen und Herren! Es war damals auch in Österreich die Rede davon – und es ist durch die Medien gegangen, und damals hat die Freiheitliche Partei noch ganz anders gesprochen, als sie dies heute tut –, dass es auch in Österreich Creutzfeldt-Jakob-Fälle gab, die damals von den Ärzten mit dem Rinderwahnerreger in Verbindung gebracht worden sind. Ich kann Ihnen gerne die betreffenden Medienberichte zeigen. Herr Pumberger hat damals ganz massiv Stellung genommen.

Was aber war von Seiten einzelner Landesveterinäre zu hören, etwa aus Oberösterreich? – Dort hat man beschwichtigt! Ein Mensch müsste – so der oberösterreichische Landesveterinär damals – etwa 300 Kilo Rindfleisch auf einmal essen, um eventuell gefährdet zu sein, wenn er nicht überhaupt durch die Speziesbarriere geschützt sei. – Heute wissen wir, dass es anders ist: Die Artengrenze bei den Prionen-Erkrankungen ist übersprungen, es lässt sich nachweisen, dass auch andere Tiere – auch Schweine, auch Geflügeltiere – diese Krankheit bekommen können, und es zeigt sich, dass auch der Erreger, infektiöses Eiweiß, wahrscheinlich weit resistenter ist, als man das ursprünglich angenommen hat.

Das heißt, Ihre Beschwichtigungen: Wir gehen auf Nummer sicher!, waren nicht zutreffend, haben nicht gestimmt. Und es wundert mich auch, wie locker von Seiten des Finanzministers hier dreistellige Millionensummen in Bewegung gesetzt werden – in Zeiten, wo wir angeblich alle sparen müssen –, wenn Sie nicht gleichzeitig bereit sind, einen Schritt in die Richtung zu setzen, dass wir in Zukunft wenigstens sagen können: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben wir die Gefahr künftiger Schäden gebannt! (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben einen Antrag eingebracht, der eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Vermeidung künftiger Schäden in sich birgt; er sieht nämlich eine umfangreiche Deklarationspflicht vor. Das ist nämlich das, was die KonsumentInnen wirklich interessiert: Wo hat ein Tier von der Geburt an gelebt? Wie ist es gehalten worden: Wie ein Tier oder wie eine leblose Maschine? Wie wurde


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es gefüttert? Wie wurde es transportiert? Wie wurde es geschlachtet? – Nicht die merkwürdigen EU-Ursprungsregeln!

Wir wollen, dass die Landwirtschaftsförderungen auf ökologische Landwirtschaft umgestellt werden, und zwar flächendeckend. Derzeit ist es noch so, dass die große Mehrheit der österreichischen Betriebe, etwa die Hälfte der österreichischen Betriebe, ganze 9 Prozent der Fördermittel bekommt, etwa 20 000 S pro Betrieb. Das ist zu wenig zum Leben, damit können diese Betriebe gerade recht und schlecht über die Runden kommen. Und 1 Prozent der Betriebe – 1 Prozent der Betriebe! – kassiert über 500 000 S pro Jahr. Das ist eine ungleiche Verteilung, sie begünstigt die Großen, sie schadet der kleinen Struktur, und sie schadet den KonsumentInnen und den Tieren.

Wir wollen ferner eine Umstellung der österreichischen Futtermittelproduktion. Es wäre jetzt der falsche Schritt, auf Grund dieser Katastrophe Futtermittel, Eiweißfuttermittel massenweise aus der Dritten Welt zu importieren und damit die Lebensgrundlagen für die Menschen in der Dritten Welt zu schmälern. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Edlinger. )

Ein Allerletztes – und das wundert mich schon sehr, denn die Vertreter der Regierungsparteien setzen bei organisierter Kriminalität sonst immer das ganz ernste Gesicht auf und richten in beschwörenden Worten hier an dieses Haus Appelle –: Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister, den ich im Augenblick nicht sehen kann (Bundesminister Mag. Molterer  – beim Platz des Abg. Dr. Khol stehend –: Ich bin da, gnädige Frau!)  – doch! –, der Herr Bundesminister weiß, und es ist gut, dass Sie es hören, dass die organisierte Kriminalität im Bereich der Agrarsubventionen erheblich höher ist als im Suchtgiftbereich. Es sind im Bereich des organisierten Förderungsbetruges in der EU mehr Fälle aufgeflogen als im Zusammenhang mit Suchtmitteldelikten. Ganz genau waren es im letzten Jahr – nur die aufgegriffenen Fälle! – 1 153 dokumentierte Fälle. Die Dunkelziffer ist ungleich größer. (Beifall bei den Grünen.)

Hier gibt es einen so genannten Kreisverkehr: Billige Rinder aus den Reformstaaten, mit völlig unkontrollierten Tiermehlprodukten gefüttert, werden in die EU eingeführt, auch nach Österreich – Österreich gilt als Drehscheibe derartiger mafioser Fleischkarusselle –, sie bekommen hier andere Ohrmarken, und dann sind sie österreichische Qualitätsrinder. Und sie können dann wieder auch bei den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten landen.

Meine Damen und Herren! Ihre Beschwichtigungsparolen sind falsch, und solange Ihre Angst, Herr Bundesminister, vor dem Zusammenbruch der Märkte größer ist als die Sorge um die Gesundheit von Menschen, von Kindern, so lange können wir derartigen Anträgen höchstens zähneknirschend zustimmen. Ich sage für meinen Teil, ich stimme das letzte Mal einer derartigen Schadensreparatur zu, wenn nicht endlich entschlossene Schritte in Richtung ökologischer Landwirtschaft gesetzt werden. (Beifall bei den Grünen.)

9.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

9.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren von der österreichischen Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die politische Öffentlichkeit ist irritiert. Die Konsumenten in diesem Lande sind irritiert, und zwar aus verschiedenen Gründen: Zum einen, weil sie nicht wissen, welches Risiko auf sie durch eine mögliche BSE-Epidemie zukommt, aber Sie sind auch irritiert, weil sie nicht wissen, wer die Kosten, die derzeit diskutiert werden, in Europa oder auch in Österreich zu tragen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir auf der europäischen Ebene erleben, was wir in Österreich erleben, ist eine Politik der Marktintervention und der Marktentlastung. Es geht nicht um die Gesundheit der KonsumentInnen, es geht nur um den Markt. Und diesbezüglich sind alle Gründe zu hinterfragen. Wir Sozialdemokraten können dieser Politik nicht länger zusehen! (Beifall bei der SPÖ.)


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Haltung der Agrarminister in all diesen Fragen macht deutlich, dass für Sie weiterhin der ungestörte Handel von Agrarprodukten im Binnenmarkt im Vordergrund steht und nicht die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten in Europa.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Frage der Kostentragung. Nur: Diese Frage ist nicht allein zu diskutieren, sondern kann nur im Zusammenhang mit der Agrarpolitik in Europa, mit der Agrarpolitik in Österreich diskutiert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein gefährliches Produkt in Europa, in Österreich in Verkehr gesetzt wird, dann gilt die Produktsicherheitsrichtlinie oder das Produktsicherheitsgesetz. Wenn, wie zum Beispiel jetzt bei Firestone, gefährliche Reifen, die einen Produktionsfehler haben, zurückgenommen werden müssen, wenn eine Rückrufaktion durchgeführt werden muss, dann obliegt es ausschließlich dem Unternehmen, ein gefährliches Produkt zu beseitigen – und nicht dem Steuerzahler und nicht den KonsumentInnen!

Im Bereich der BSE-Krise aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es anders: Die Steuerzahler und die Konsumenten müssen da für die Versäumnisse der europäischen und nationalen Agrarpolitik aufkommen! Und das ist abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. )

In Amerika findet derzeit die größte Rückrufaktion von gefährlichen Reifen statt. Die Reifen müssen zurückgenommen werden, es gab bereits über 100 Tote, verursacht durch daraus resultierende Verkehrsunfälle. – Wir diskutieren heute über Lebensmittel. Meine sehr verehrten Herren von der Bundesregierung, ich frage Sie: Warum muss hier wieder der Steuerzahler herhalten, warum nicht die Produzenten? Wo bleibt da das Verursacherprinzip?! – Das ist langfristig nicht zu akzeptieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere aus dem Weißbuch für die Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission:

"Die Sicherheit der Lebensmittel beginnt mit sicherem Tierfutter. Mit diesem Satz im Weißbuch übernimmt die Kommission Verantwortung in einem Bereich, der jahrzehntelang vernachlässigt wurde." – Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wir diskutieren heute die Beseitigung. Wir diskutieren heute die Frage, wie subventionierte Tierkadaver weiter subventioniert werden sollen. Wir diskutieren darüber, wer die Kosten für BSE-Schnelltests zu übernehmen hat. Wir diskutieren auch darüber, Herr Bundesminister Molterer – und daher sind wir irritiert –, wie es mit dieser Ausnahmebestimmung im Hinblick auf Österreich aussieht.

Ich zitiere Sie, Herr Bundesminister. Sie haben in einer Fernsehsendung mitgeteilt, dass alles unternommen wird, was zur Sicherheit der KonsumentInnen in Österreich notwendig ist. Kommt nun auf Grund dieser Entscheidung der Kommission diese Ausnahmeregelung in Österreich zu tragen (Bundesminister Mag. Haupt: Nein!), dann frage ich Sie, Herr Bundesminister Molterer: Wo bleibt das Vorsorgeprinzip? (Bundesminister Mag. Haupt: Kollege Maier! Das ist aber schon seit gestern bekannt: Nein!)

Herr Bundesminister! Ich kann mich nur auf die Meldungen verlassen, und ich habe von Ihnen in der Zwischenzeit keine andere Meldung gehört. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es darum geht, in Österreich für die KonsumentInnen vertrauensbildende Maßnahmen zu setzen. Zu diesen vertrauensbildenden Maßnahmen ist es in mehrfacher Hinsicht bislang nicht gekommen. (Abg. Dr. Jarolim: Mindeststandards!)

Meine Herren Mitglieder der österreichischen Bundesregierung! Der deutsche Bundeskanzler Schröder hat in Nizza eine sehr eindeutige Erklärung zur zukünftigen Agrarpolitik abgegeben. – Eine ähnliche Erklärung der österreichischen Bauernvertreter habe ich vermisst. Herr Bundesminister, es hätte uns gefreut, hätten auch Sie eine derartige Erklärung abgegeben. Ich zitiere:


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Man habe die Absicht, sich von der industriellen Massenproduktion zu verabschieden und sich zu Gunsten des Verbraucherschutzes in Richtung einer individuelleren Produktionsweise zu orientieren. – Zitatende.

Herr Bundesminister, wo sind Sie gewesen? Diese Auffassung hätten wir gerne von Ihnen gehört, und wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie heute die Gelegenheit wahrnehmen würden, das in diesem Hause darzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die derzeitige Situation in Europa und in Österreich ist das Ergebnis der Nichteinhaltung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen und fehlender, schlampiger Kontrollen in den Mitgliedstaaten. Sie ist auch das Ergebnis der Verschweigung und der Verharmlosung dieses Problems. Dahinter steckt die europäische Agrarlobby.

Die KonsumentInnen – das ist klar – verlieren zunehmend das Vertrauen in die Massentierhaltung und in diese Form der Landwirtschaftsförderung. Sie finden es im Grunde genommen widerlich, wenn Tiermehl an Pflanzenfresser verfüttert wird. (Bundesminister Mag. Molterer: Wird nicht!)

Wir haben in Europa über 90 Tote durch bovine spongiforme Enzephalopathie. In England und in Frankreich gibt es bereits die ersten Klagen, Klagen von Angehörigen, die Kinder oder einen sonstigen Verwandten verloren haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir nicht vorsichtig sind, wird dies auch auf uns zukommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die österreichische Bundesregierung hat einige Maßnahmen gesetzt, aber aus unserer Sicht noch keine entscheidenden Maßnahmen. Sie von der Regierung haben konstruktive Anträge der Opposition abgelehnt. Wir werden auch heute wieder einen Entschließungsantrag einbringen, einen Antrag, der sich mit vielen Themen auseinander setzt. Herr Bundesminister Haupt, es ist auch ein Anliegen enthalten, das ich Ihnen bereits dargelegt habe. Die Konsumenten sind verunsichert, sie brauchen entsprechende Informationsmaterialien über Lebensmittelsicherheit, über Rindfleisch und auch über die Risken. Wir werden Sie heute ersuchen, Herr Bundesminister, eine derartige Informationsbroschüre herauszugeben.

Abschließend: Was in den letzten Jahren auf europäischer Ebene passiert ist, ist ein "Rindfleisch-Roulette" der Agrarminister. Man könnte fast meinen, die europäischen Agrarminister gehören der Gruppe der Spieler an. Sie sollten sich behandeln lassen oder einen Beratungsdienst in Anspruch nehmen. (Bundesminister Mag. Molterer: Was? Was haben Sie da gesagt? – Zwischenruf der Abg. Achatz. )

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nehmen Sie zur Kenntnis: Der Einsatz ist zu hoch! Es geht hier um die Gesundheit der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Agrarpolitik können wir nicht weiter mittragen – dem Antrag werden wir jedoch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Maier! Der Herr Minister macht mich darauf aufmerksam, dass von Ihnen die Formulierung "behandeln lassen" verwendet wurde. Ich habe das leider nicht gehört, aber ich würde jede Form, die einen Minister in einer Art angreift, die mit medizinischen Dingen zusammenhängt – aber ich muss noch einmal sagen: ich habe es nicht gehört –, strengstens zurückweisen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte. (Abg. Achatz: Das gibt es ja nicht! – Abg. Schwarzenberger: Herr Präsident! Kommen wir überhaupt nicht mehr zum Reden? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Abgeordneter! Das hängt damit zusammen, dass drei Fraktionen "pro" und eine Fraktion "kontra" gemeldet sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Die stimmen aber zu! Petrovic hat gesagt, dass sie zustimmen! – Abg. Achatz: Die stimmen ja zu! – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Ich erkläre Ihnen das gerne, Herr Kollege!) Bitte, ich kann nichts anderes tun, wenn sich ein Abgeordneter


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"kontra" einträgt, als unter Bedachtnahme auf die einschlägige Bestimmung der Geschäftsordnung, dass zwischen "Pro"- und "Kontra"-Rednern abzuwechseln ist, so vorzugehen. Wenn dann ein Abgeordneter anders stimmt – das Problem haben wir ja schon des Öfteren diskutiert –, kann ich die Rednerreihenfolge nicht nach vermutetem Abstimmungsverhalten organisieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Westenthaler. – Bitte.

10.00

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich halte fest, dass es in der letzten Legislaturperiode bei einer gleichen Vorgangsweise, die seitens einer anderen Partei gewählt worden war, die damals in Opposition war, die grüne Partei war, die den Missbrauch der Geschäftsordnung bei einer solchen Vorgangsweise feststellte.

Ich unterstreiche das: Ich halte es für einen Missbrauch der Geschäftsordnung, wenn man sich kontra meldet (Abg. Öllinger: Was wissen Sie denn, wie wir stimmen?!), aber, wie Frau Petrovic bereits angekündigt hat, zustimmen wird. (Abg. Öllinger: Ist ja ungeheuerlich!) Das ist ein Missbrauch, und den lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Woher wissen Sie denn, wie wir stimmen?)

10.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung liegt von Frau Dr. Petrovic vor. – Bitte.

10.00

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es wird als Fraktion pro oder kontra gemeldet. Offenbar war bei meinem Redebeitrag der Lärmpegel derart hoch, dass auch Klubobmann Westenthaler mir nicht zuhören konnte.

Die grüne Fraktion hat durch ihre Vertreterin im Ausschuss bereits im Ausschuss dagegen gestimmt und wird heute hier differenziert abstimmen. Wenn hier offenbar keine Bereitschaft besteht, zuzuhören (Abg. Öllinger: Unglaublich!), dann ersuche ich auch darum, nicht in anderen Debattenbeiträgen unser Abstimmungsverhalten zu antizipieren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stoisits: Aber Westenthaler ist ja ein Prophet!)

10.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für den theoretischen Fall, dass jemand die feste Absicht hätte, pro zu stimmen, sich aber aus Platzgründen kontra meldet, gilt das, was wir in der vorigen Legislaturperiode öfters besprochen haben. Aber wenn eine Fraktion mehrheitlich kontra stimmt und sich kontra einträgt, kann ich vom Vorsitz aus jedenfalls nicht anders vorgehen. Ich bitte um Verständnis. (Abg. Ing. Westenthaler: Man konnte von der tiefen Zerrissenheit der Grünen vorher nichts wissen!)

Herr Abgeordneter Pirklhuber, bitte beginnen Sie mit Ihren Ausführungen. (Abg. Dr. Petrovic  – in Richtung Freiheitliche –: Passen Sie im Ausschuss auf!)

10.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Herren Minister! Herr Kollege Westenthaler, Sie haben nicht verstanden, dass es hier um ein so weitreichendes Thema und Problem geht, dass es auch innerhalb der Grünen sehr, sehr viele Argumentationen und Fragestellungen gibt, die mit dem Antrag nicht abgedeckt sind, den wir heute von Ihrer Seite hier vorgelegt bekommen. (Beifall bei den Grünen.) Aus diesem Grund gehen wir eben differenziert vor, und wir finden auch, dass es notwendig ist, sich einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung zu stellen.

Diese BSE-Krise ist doch auch eine Chance, meine Damen und Herren! Sie ist eine Chance, sowohl der Bevölkerung als auch den Bäuerinnen und Bauern klarzumachen, Herr Bundesminister, dass es nur eine Zukunft für die österreichische Landwirtschaft geben kann: Diese Zukunft heißt flächendeckende Ökologisierung, und das bedeutet, ein klares Leitbild zu entwickeln


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und dieses Leitbild der biologischen Landwirtschaft in Europa zu etablieren. Das ist ein Modell, das wir in europäischem und globalem Maßstab weiterentwickeln müssen.

Sie wissen, dass das die Auffassung ist, die ich vertrete. Diese Krise ist doch letztlich auch ein Ausdruck des Scheiterns der europäischen Agrarpolitik. Meine Damen und Herren, welche sind denn die wesentlichen Elemente dieser europäischen Agrarpolitik gewesen, wie sie in der Agenda 2000 beschlossen wurden? – Dazu hat erstens einmal gehört, dass wir uns klar zu einem Ja zur Weltmarkt-Liberalisierung bei den Lebensmitteln hergegeben und damit ja zur Billigproduktion gesagt haben.

Riesige Mengen an Futtermittelimporten sind im europäischen Agrarmodell heute gang und gäbe. Herr Bundesminister, das ist ja die Herausforderung, hier endlich eine Neuorientierung der europäischen Agrarpolitik voranzutreiben. Es ist daher meine Bitte an Sie, hier mehr Klarheit hineinzubringen. Mehr Klarheit bedeutet: auf österreichischer Ebene umzusetzen. Nur dann, wenn wir hier umsetzen, sind wir glaubwürdig in Europa, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Was sind denn die Versäumnisse der österreichischen Landwirtschaftspolitik? – Ich möchte hier auf einige Aspekte eingehen. Ein Beispiel sind die Futtermittelkontrollen. Wir hatten von 1998 auf 1999 einen deutlichen Rückgang um 20 Prozent der – ohnehin wenigen – Überprüfungen von Futtermitteln, Herr Bundesminister. Haben Sie inzwischen dafür gesorgt, dass flächendeckend alle Futtermittel auf Tiermehlrückstände untersucht werden? Haben Sie das bereits veranlasst, Herr Bundesminister? – Ich hoffe, ja.

Wie viele von den Futtermitteln wurden in Österreich auf GVO-Freiheit untersucht? – 27 Proben – davon waren 20 GVO-positiv –, ganze 27 Proben im Jahr 1999! Meine Damen und Herren, ist das Qualitätssicherung in der österreichischen Landwirtschaft? Ist das so? Sehen Sie das auch so? Oder sehen Sie das so wie ich, nämlich dass das einfach kein akzeptabler Zustand ist?! – Wenn wir Qualitätssicherung betreiben wollen, wenn wir einen hohen Standard der landwirtschaftlichen Produktion sicherstellen wollen, dann müssen wir auch ja sagen zu einem intensiven und zielorientierten Qualitätssicherungskonzept. (Beifall bei den Grünen.)

Die nicht vorhandene Treffsicherheit im Sozialen haben wir ebenso immer wieder angeprangert. Daher bringen wir auch einen Entschließungsantrag ein. Es kann doch nicht Sinn machen, dass wir keine Deckelung bei Investitionsförderungen, bei Agrarförderungen und bei Marktordnungsausgaben haben, dass wir hier keine klaren Grenzen einziehen, die für alle sichtbar machen, dass wir Auswüchse wirklich auch vorsorglich verhindern, zum Beispiel durch Tierbestandsobergrenzen. Ich glaube, das ist einfach ein Gebot der Stunde, meine Damen und Herren. Auf europäischer Ebene brauchen wir dringend neue, verbindliche, einheitliche ökologische Mindeststandards! (Beifall bei den Grünen.)

Diese Debatte ist zu führen, und hier müssen wir weiterkommen. Die derzeitige gute landwirtschaftliche Praxis ist zu wenig, Herr Bundesminister!

Sehen wir uns jetzt das Problem mit dem Tiermehl an. Auf europäischer Ebene fordert unsere Bundesregierung ein unbefristetes Tiermehlverbot; in Ihrem Antrag, Herr Kollege Schwarzenberger, ein befristetes Verbot. Wie passt das zusammen? Erklären Sie mir das, bitte! Ich bin sehr neugierig, wie Sie nachher argumentieren werden. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister Haupt! Ich würde auch gerne wissen, wie viele BSE-Tests in den letzten Wochen durchgeführt worden sind. Wie viele BSE-Tests sind de facto bereits verordnet worden? Warum haben Sie nicht – wie auch die deutsche Bundesregierung – die sofortige flächendeckende Sicherung der Qualität des Rindfleisches durch flächendeckende BSE-Tests veranlasst? (Beifall bei den Grünen.)

Auf Grund Ihrer bisherigen Versäumnisse bringen wir daher einen Vorschlag für einen BSE-Vorsorgeplan ein. Ich ersuche Sie, die Kollegen von ÖVP und FPÖ, sich den folgenden Antrag anzusehen. Ich finde, man sollte ihn diskutieren, und man sollte zu diesen Forderungen stehen.


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Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend begleitende Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die bovinen und transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (BSE- beziehungsweise TSE-Vorsorgeprogramm)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, über die Umsetzung der Entscheidung des EU-Rates vom 4. 12. 2000 über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) hinaus folgende vorsorgende Maßnahmen zu setzen:

unbefristetes Verbot der Verfütterung von Tiermehl, bis die Ursachen für die Entstehung und Übertragung der TSE eindeutig geklärt und beseitigt sind

Vergabe von Agrar- und Investitionsförderungen nur mehr für artgerechte Tierhaltungssysteme, die eine nutztierethologisch vertretbare Bestandsgröße nicht überschreiten

Ausschöpfung des in der Agenda 2000 vorgesehenen nationalen Gestaltungsspielraumes und Umlenkung von 20 Prozent der Marktordnungsprämien auf umweltorientierte Maßnahmen

Einführung einer verpflichtenden, klaren, transparenten Produktkennzeichnung von allen tierischen Produkten (einschließlich von verarbeiteten Produkten) nach einem ganzheitlichen Konzept, das die wesentlichen Einflussbereiche wie Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung, Zucht, Tierfütterung und Transport bewertet; insbesondere Positionierung von Produkten des biologischen Landbaues auf dem Lebensmittelmarkt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) als höchste Qualität

Einführung einer obligatorischen und offenen Kennzeichnung von Futtermitteln

Vermeidung der Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Rohstoffen in Futtermitteln und Bereitstellung ausreichender Kapazitäten für Futtermittel-Untersuchungen auf GVO

Forcierung des Anbaues von Eiweißfuttermitteln und Leguminosen (wie Soja, Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen), um damit den Import von GVO-Futtermitteln aus Übersee überflüssig zu machen und zu unterbinden

Einrichtung und ausreichende Dotierung eines Forschungsschwerpunktes über Entstehung und Übertragung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE).

*****

Ich ersuche Sie, Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und ÖVP, mit diesem Entschließungsantrag mitzugehen. Wir, oder manche meiner KollegInnen, halten es sonst nicht für zumutbar, dass KonsumentInnen die Schäden aus Versäumnissen in der Agrarpolitik tragen und gleichzeitig keine Vorsorgemaßnahmen gesetzt werden.

Herr Bundesminister! In diesem Zusammenhang muss ich Sie noch auf ein Beispiel hinweisen, das ich wirklich für skandalös halte. Hier lese ich eine Mitteilung in "Der Rinderzüchter", dem Mitteilungsblatt des oberösterreichischen Rinderzuchtverbandes. Wenn Bauernvertreter wirklich glauben, sie können das BSE-Problem herunterspielen, dann halte ich das für grob fahrlässig.

Hier schreibt dieser Kollege in einer Mitteilung an die Verbandsmitglieder: "BSE ist für den Menschen unbedenklich." – Sie können das nachlesen: "Diese Aussage traue ich mir mit ruhigem Gewissen hier zu schreiben. Der Nachweis, dass die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch BSE ausgelöst wurde, konnte noch nie nachgewiesen werden."


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Herr Bundesminister! Das schreibt ein Kollege in einem offiziellen Mitteilungsblatt eines österreichischen Rinderzuchtverbandes. Das ist skandalös! (Beifall bei den Grünen.)

Weiters schreibt er dort: "Was können wir selbst dagegen tun?" Meine Damen und Herren, das bringt die Sache noch auf die Spitze: "Ich ersuche alle Rinderbauern, selbst ‚täglich‘ Rindfleisch zu essen und bei allen Möglichkeiten (Stammtisch, Kircha’platz etc.) für Rindfleisch zu werben und die Dinge ins rechte Lot zu richten. Nur wenn der Absatz von Rindfleisch wieder ansteigt, wird sich die Situation am Markt bessern."

Ein so falsches Bild, Herr Bundesminister – und dieser Rinderzuchtverband ist eine Institution, die Sie mit mehr Geld im Budget dotieren, während Sie gleichzeitig bei jenen Institutionen des Biolandbaus, die seit über zehn Jahren in Österreich zur Vorsorge beitragen, kürzen. Das ist skandalös! (Beifall bei den Grünen.) Daher hoffe ich, dass Sie endlich Vorsorgepolitik und nicht nur Symptombekämpfung betreiben. (Beifall bei den Grünen.)

10.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstens stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag, der von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber vorgetragen wurde, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Zweitens gelangt jetzt Herr Abgeordneter Schwarzenberger zu Wort, und nach ihm fünf weitere Pro-Redner. – Bitte.

10.12

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir behandeln mit dieser Novelle zum Katastrophenfondsgesetz einerseits die Umsetzung der Maßnahmen des Agrarministerrates. Diese Maßnahmen sind in das Katastrophenfondsgesetz mit gesonderten Artikeln mit eingebaut. Der zweite Bereich besteht darin, dass im Jahre 2001 Mittel aus dem Katastrophenfonds für die Bekämpfung von BSE verwendet werden können.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die BSE-Katastrophe trifft in erster Linie die Rinderbauern sehr hart. Ich befürchte, dass der Preisverfall, den wir derzeit erleben müssen, dazu führen wird, dass es wieder Tausende Rinderbauern in Österreich sein werden, die die Rinderhaltung aufgeben werden, weil sie für jahrelange Arbeit nur einen ungenügenden Ertrag erzielen können.

Eines muss man hier vorausschicken – leider bin ich erst nach drei Oppositionssprechern der erste Sprecher der Regierungsparteien, der zu diesem Thema sprechen kann –: Die österreichischen Bauern haben bereits seit 1990 – und zwar in einem Bereich, für den das erst im Agrarministerrat für ganz Europa beschlossen worden ist – kein Tiermehl mehr an Rinder, an Wiederkäuer verfüttert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, die bei den Rinderbauern Kosten für teureres Eiweißfutter verursacht hat. Aber trotzdem ist diese Maßnahme im Interesse der Konsumenten und zum Gesundheitsschutz von den Bauern durchgeführt worden.

Die österreichischen Bauern haben auch bereits seit 1998 ein Markierungssystem mit Meldepflicht. Innerhalb von sieben Tagen muss jede Bewegung eines Rindes gemeldet werden. Bei der Geburt eines Kalbes, beim Weiterverkauf des Kalbes, beim Weiterverkauf an den Mäster muss alles gemeldet werden. Viele Bauern haben das in der Vergangenheit bereits als Schikane empfunden. Wozu?, sagten sie. Es stellt sich heraus, dass diese Maßnahme notwendig ist, um nachvollziehbar zu machen, was mit einem Tier geschehen ist.

Frau Abgeordnete Petrovic! Aus diesen Gründen kann es nicht möglich sein, dass ausländische Rinder eingeführt werden, mit österreichischen Marken versehen werden und dann sozusagen als österreichische Rinder gelten. Da müssen Sie mir einmal den Weg zeigen – den gibt es nicht, weil diese Marken nur von der AMA bezogen werden können und bei der AMA gemeldet werden müssen!


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Was die grüne Fraktion hier betreibt, ist nur Verunsicherung, und es führt dazu, die Bauern generell des Betruges zu bezichtigen. (Abg. Dr. Petrovic: Nicht die Bauern! Die Agroindustrie!) Es ist besonders verwerflich, wenn etwa ein Bauernvertreter Pirklhuber, der mit vielen Bauern in Kontakt ist, die österreichische Landwirtschaft in diesem Sinne verunsichert und auch die Konsumenten verunsichert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Nach diesen Debattenbeiträgen muss doch jeder Konsument das Gefühl haben: Auch das geprüfte österreichische Rindfleisch kann besonders gefährdet sein.

Wenn die Europäische Union in Europa drei Zonen feststellt – eine besonders gefährliche etwa England, Irland und Portugal, weiters eine Zone gefährlicher Regionen, und die einzigen minder gefährlichen Länder in der EU sind Schweden, Finnland und Österreich –, so ist es doch bezeichnend, dass die Europäische Union unsere Maßnahmen anerkannt und auch für die Vergangenheit gutgeheißen hat.

Wir haben in Österreich in einem durchschnittlichen Betrieb einen Rinderbesatz von 19 Rindern; davon sind acht Kühe, das andere sind Jungrinder. Wir haben in Österreich nur noch einige wenige Futtermittel-Vermischer, die an und für sich auch in der Vergangenheit regelmäßig kontrolliert worden sind. Wir haben vor allem die AMA-Marktordnungsstelle, die die EU-Marktordnungen überprüft, die in den vergangenen Jahren zwischen 90 000 und 100 000 Kontrollen in Österreich durchgeführt hat, um hier größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. – Man sollte, wenn man Konsumenten verunsichert, schon auch die andere Seite darlegen!

Ich freue mich, wenn der deutsche Bundeskanzler Schröder nun umdenkt, denn im vergangenen Jahr hat er vor dem Deutschen Bauerntag noch erklärt: Die Schrebergarten-Landwirtschaft in den Alpenländern – gemeint hat er da auch Bayern und Baden-Württemberg – wird keine Zukunft haben, denn auch die Landwirtschaft wird sich industrialisieren müssen. – In den Großbetrieben der neuen deutschen Bundesländer waren die dortigen Landarbeiter ja in erster Linie seine SPD-Wähler. Aus diesen Gründen hat er in erster Linie diese Betriebe vor Augen, wenn es um Entscheidungen geht.

Noch ein Zweites: Die Massentierhaltung ist auch mit entstanden, weil natürlich enormer Preisdruck auf die Grundnahrungsmittel ausgeübt wird, von den Supermarktketten, aber auch von den Konsumenten, die immer das billigste Produkt kaufen. Von einem Bauernhof mit fünf oder sechs Kühen, zehn oder 15 Hühnern und einem Pferd kann kein Bauer mehr leben. Deshalb gibt es auch den hohen Anteil an Nebenerwerbsbauern in Österreich. Rund 70 Prozent müssen bereits ein außerlandwirtschaftliches Einkommen beziehen, um überhaupt die Existenz der Familie bestreiten zu können.

Auch hier muss man beginnen, etwa Grundnahrungsmittel wie Fleisch oder Milchprodukte nicht als Lockartikel in den Supermärkten einzusetzen, die dann besonders billig angepriesen werden. So billig kann man heute auf natürliche Art und Weise Nahrungsmittel nicht erzeugen.

Noch etwas: Wir haben in Österreich eine weitgehend flächendeckende ökologische Landwirtschaft. 85 Prozent aller Bauern beteiligen sich am Umweltprogramm, das heißt, dem Programm für eine umweltgerechte landwirtschaftliche Nutzung. (Abg. Dr. Petrovic: 15 Prozent nicht!) Wir haben auch bei allen nationalen Förderungen bereits Degressionen eingebaut, beim Umwelt-Programm, bei der Ausgleichszulage – im kommenden Jahr sogar mit einem Sockelbetrag versehen, den dann alle Betriebe erhalten werden. Ob der Betrieb 6 Hektar oder 100 Hektar groß ist, er wird denselben Sockelbetrag erhalten; damit sollen die Kleinen besonders unterstützt werden. Aber es gibt auch noch weitere Abstufungen, etwa ab 60 Hektar, und so weiter.

Was wir jetzt auch brauchen, ist ein europäisches Eiweißkonzept. Es kann doch nicht so sein, dass die Eiweißlücke, die durch das Tiermehl entsteht, dann etwa mit genmanipuliertem Soja aus Nordamerika ausgeglichen werden kann. Das wäre auch nicht im Interesse der Konsumenten.

Ich bringe abschließend folgenden Entschließungsantrag ein, nachdem die Europäische Kommission den Österreichern auch Ausnahmegenehmigungen von den Untersuchungen erteilt hätte, weil Österreich bisher so viele Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat.


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Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz und Kollegen betreffend aktuelle BSE-Situation

Der Nationalrat wolle beschließen:

Im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes wird die Bundesregierung aufgefordert, über das derzeit befristete Verfütterungsverbot hinausgehend auf europäischer Ebene sicherzustellen, dass die Sicherheit der Lebensmittel sowie das Vertrauen der Konsumenten langfristig gewährleistet wird und von der für Österreich eingeräumten Ausnahmeregelung österreichischer Rinder für den Inlandsverkehr nicht auf BSE testen zu müssen, nicht Gebrauch zu machen.

*****

Wir unterwerfen uns selbst wieder strengeren Normen, als es die Europäische Kommission vorschreiben würde. Aber wir machen das alles im Interesse der Konsumenten und dazu, das Vertrauen der Konsumenten zu erlangen. Allein der Preisrückgang von 4 S beim Rindfleisch oder beim Rinderverkauf hat zur Folge, dass die österreichischen Rinderbauern 1 Milliarde Schilling an Mindereinnahmen – wenn dieser Preisrückgang anhalten wird – zu verzeichnen haben werden und daher in äußerste Existenzgefährdung geraten werden. Viele werden, so fürchte ich, die Rinderhaltung wieder aufgeben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Schwarzenberger eingebracht hat, ist genügend unterstützt und steht daher in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Achatz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

10.22

Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Zu Herrn Kollegen Maier möchte ich Folgendes sagen: Er hat hier den grenzenlosen Handel mit Lebensmitteln gegeißelt und hat gesagt: Dieser grenzenlose Handel mit Lebensmitteln gefährdet die Gesundheit. (Abg. Dietachmayr: So ist es!)

Ja, er hat Recht, aber ich kann schon sagen: Guten Morgen, Herr Maier! – Genau das haben wir Freiheitliche vor dem EU-Beitritt gesagt und nicht erst jetzt, nachher, zu jammern angefangen! Genau das Gleiche haben wir gesagt. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. ) Aber Sie haben gesagt: Die Freiheitlichen machen nur Angst. – Ich habe es noch gut in Erinnerung.

Dass uns Herr Maier jetzt Herrn Bundeskanzler Schröder als leuchtendes Beispiel hinstellt, ist wirklich mehr als komisch. Genau dieser Herr Bundeskanzler Schröder hat, wie Herr Kollege Schwarzenberger schon gesagt hat, vor kurzem noch gesagt: Diese Schrebergärtner in den Alpenländern werden doch nicht glauben, sie können in Zukunft Landwirtschaft betreiben. – Genau das hat er verurteilt, und er hat gesagt, dass wir mit unserer kleinräumigen bäuerlichen Landwirtschaft keine Chance haben. Aber jetzt ist auch Herr Schröder munter geworden, und jetzt fordert er genau das, was er vor drei Monaten eigentlich totgesagt hat.

Die Aussage des Herrn Kollegen Maier über die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Bundesminister Molterer richtet sich von selbst, Herr Maier! Aber Sie sollten wenigstens so viel Mut haben, sich zu entschuldigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu Frau Kollegin Petrovic und zu Herrn Kollegen Pirklhuber – sie sind beide jetzt nicht im Saal ... (Abg. Mag. Stoisits: Doch, da ist er!) Entschuldigung, Herr Kollege Pirklhuber! Aber Frau


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Kollegin Petrovic möchte ich sagen: Wir haben in Österreich Gott sei Dank die Situation, dass wir keinen BSE-Fall haben. Und ich sage: Darüber sollten wir uns freuen, und wir sollten einen solchen Fall nicht herbeireden, Herr Kollege Pirklhuber! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Es geht nicht um Herbeireden!)

Zur Förderungskriminalität und zum Subventionsbetrug in der EU: Ja, auch den haben wir Freiheitliche prophezeit. Wir haben gesagt, dass die Strukturen in der EU der Fleischmafia Tür und Tor öffnen, und genau das ist eingetreten.

Mit diesem heutigen Antrag wird die gesetzliche und finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Entscheidung des EU-Rates über die Schutzmaßnahmen in Bezug auf BSE sichergestellt. Dass die finanziellen Mittel aus dem Katastrophenfonds kommen, hat seine Berechtigung. Ich danke dem Herrn Finanzminister für seine Bereitschaft, und ich danke dem Herrn Gesundheitsminister dafür, dass er sich auf europäischer Ebene derart eingesetzt hat, dass diese Maßnahmen jetzt EU-weit durchgeführt werden und dass Österreich weit darüber hinausgeht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Für Österreich wäre nämlich eine Sonderregelung dergestalt vorgesehen, dass Österreich für den Inlandsverkehr österreichischer Rinder nicht auf BSE testen muss. Der österreichische Gesundheitsminister hat aber im Hinblick auf einen umfassenden Konsumentenschutz von dieser Ausnahmeregelung nicht Gebrauch gemacht. In Österreich wird die hohe Lebensmittelsicherheit sicherlich auch weiterhin gewährleistet werden, vor allem dadurch, dass jetzt auch die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

10.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte festhalten, dass für die österreichische Bundesregierung nicht erst seit heute oder seit gestern, sondern schon seit vielen Jahren zwei Dinge außer Streit stehen: dass die Priorität in der Sicherheit für die Konsumenten liegt und dass es in diesem Lande über die Parteigrenzen hinweg einen Grundkonsens gibt, dass wir uns einer bestimmten Form der Landwirtschaft verpflichtet fühlen, die auf Natur und Qualität der Lebensmittel Rücksicht nimmt.

Daher haben wir in Österreich – nur zum Beispiel – schon vor über zehn Jahren das Verfüttern von Tiermehl an Wiederkäuer verboten. Daher hat Österreich einen der höchsten Anteile, wenn nicht den höchsten Anteil von Bioproduzenten und den mit weitem Abstand höchsten Anteil an bäuerlichen Betrieben, die der Ökologie verpflichtet sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Diese Investition ist die Grundlage dafür, dass wir bis heute in Österreich keinen BSE-Fall haben. Sie können versichert sein, dass wir alles tun, das uns menschenmöglich ist, um ein Überschwappen auf Österreich zu verhindern, im Interesse des Vertrauens der Konsumenten und letztendlich der langfristigen strategischen Orientierung unserer Agrarpolitik. Wir verzichten daher auf die Möglichkeit, meine Damen und Herren, die Österreich aus Respekt vor der Arbeit der Vergangenheit in der Union von der Kommission bekommen hätte, und testen selbstverständlich flächendeckend.

Es ist auch so, dass die österreichische Wirtschaft und die Landwirtschaft in dieser Phase auf Importe verzichten, freiwillig verzichten, weil es für die Konsumentensicherheit und für das Vertrauen von entscheidender Bedeutung ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Da heute hier gesagt wurde, ich hätte mir ein Beispiel an Schröder zu nehmen: Meine Damen und Herren, von jemand – und Frau Abgeordnete Achatz hat das schon gesagt –, der uns erst vor kurzem erklärt hat, wir sollen endlich mit dieser Schrebergarten-Landwirtschaft aufhören, weil wir sowieso keine Bestandschance hätten, lasse ich mir erstens keine Tipps geben, und mit


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dem lasse ich mich zweitens sicher nicht vergleichen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich teile die Einschätzung vieler in diesem Haus hier, dass in dieser Krise, die in Europa herrscht und die nicht zu verniedlichen, zu beschönigen und schon gar nicht zuzudecken ist, für Europa letztendlich die Herausforderung liegt, die richtigen Schlüsse zu ziehen, die richtigen Schlüsse für die zukünftige Agrarpolitik und die zukünftige Verbraucherschutzpolitik. Dabei sage ich aber auch klar, dass bei manchen dieser Weichenstellungen Österreich durchaus als Vorbild genommen werden kann und die Politik die Aufgabe hat, auch die Bedingungen klarzustellen, unter denen eine derartige Umorientierung möglich ist.

Möglich ist diese Umorientierung dadurch, dass wir uns zum Beispiel die Frage stellen: Was sind Lebensmittel wert?, dass wir zum Beispiel erkennen, dass nicht permanenter Kostendruck höchste Qualität garantiert, dass wir zum Beispiel erkennen, dass nicht grenzenloser Liberalismus höchste Qualität garantiert. – Das sind Fragestellungen, die es notwendigerweise zu klären gilt, weil nämlich eines nicht möglich ist: das Billigste und das Beste gleichzeitig zu bekommen! Wer das Billigste will, wird langfristig nicht das Beste haben und gefährdet unsere Form einer bäuerlich orientierten, nachhaltigkeitsverpflichteten Landwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Diskussion ist zu führen, meine Damen und Herren, und zwar nicht nur in Österreich, sondern vor allem in Gesamteuropa.

Gestatten Sie mir einen persönlich motivierten letzten Satz, Herr Präsident! Als jemand, der seit der österreichischen Mitgliedschaft bei der Europäischen Union, seit November 1994 dem Rat der europäischen Agrarminister angehört und der weiß, wie in Europa letztendlich Entscheidungen errungen werden, der aber auch weiß, wie Österreich, und zwar nicht der Landwirtschaftsminister allein, versucht, die Politik der Europäischen Union in die richtige Richtung zu entwickeln, weise ich mit aller Entschiedenheit, auch aus persönlicher Betroffenheit, Aussagen zurück, die darin gipfeln, dass sich europäische Agrarminister einer "Behandlung" zu unterziehen hätten. Ich bitte dieses Hohe Haus, auch vor Regierungsmitgliedern jenen Respekt zu haben, den ein Grundton des Umgangs und der Menschenachtung erfordert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Cap. )

10.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Haupt. – Bitte.

10.32

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind bis dato auch für den Bereich der Gesundheitspolitik in Österreich, etwa bezüglich Veterinärkontrollen, einige Fragen in der heutigen Diskussion releviert worden, die ich auch beantworten möchte.

Ich möchte zunächst dem Kollegen Mag. Maier von der sozialdemokratischen Fraktion mit auf den Weg geben, dass seine Überlegungen, im Bereiche von Erkrankungen – und bei BSE handelt es sich durchaus um Erkrankungen – das Verursacherprinzip zur Grundlage der Kostentragungsfrage zu machen, eine gefährliche Sicht der Dinge sind. Das, was nunmehr hier so populär hinsichtlich der Kostentragungsfrage für BSE in die Diskussion geworfen worden ist, auf alle Krankheiten auszudehnen, die wir in Österreich haben, wäre, so glaube ich, Herr Kollege Maier, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier im Hohen Hause nicht mehrheitsfähig. Das würde ja bedeuten, dass jeder Kranke für seine Erkrankung selbst nach dem Verursacherprinzip zu zahlen hätte und daher das, was wir im Gesundheitsbereich immer schon gehabt haben, nämlich die große Solidaritätsgemeinschaft, um auch in der Kostentragungsfrage einen solidaren Ausgleich zu schaffen, hinfällig wäre.

Ich ersuche Sie daher, Herr Kollege Maier, Ihre Positionen, die Sie heute hier in Ihrer Rede vertreten haben, etwas zu evaluieren. Auch das Beispiel aus Amerika, die Sache mit den Reifen, die Sie releviert haben, liegt eindeutig anders. In diesem Fall ist ein Mangel eines einzelnen


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Produkts Verursacher; es wurde gehandelt, das Produkt wurde eingezogen. Bei BSE handelt es sich eindeutig und klar um eine Prionenerkrankung, und daher glaube ich, dass die Betrachtungsweise, die Sie hier in die Diskussion eingebracht haben – so populär sie vielleicht ist –, aus der Gesamtsicht des Gesundheitswesens in Österreich eine gefährliche ist. Ich glaube nicht, dass die Mehrheit Ihrer Fraktion, die meines Wissens für die Gesundheitspolitik und für Erkrankungen immer das Solidaritätsprinzip eingefordert hat und nicht das Individualprinzip der Leistungstragung, einem Abrücken von den klassischen Positionen der Sozialdemokratie zustimmen würde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum Zweiten, sehr geehrte Damen und Herren, darf ich nochmals darauf verweisen – sowohl Kollege Molterer als auch ich sind in den letzten Tagen ja nicht müde geworden, unsere Positionen zu vertreten –: Österreich hat in dieser Angelegenheit eine gänzlich andere Position als etwa die Bundesrepublik Deutschland und andere Staaten.

Im Jahre 1990 wurde in Österreich – als erstem Land in Europa! – ein generelles Fütterungsverbot für Tierkörpermehl an Pflanzenfresser eingeführt. Damals wurden wir deswegen heftig kritisiert, und 1993/94 hätte man dieses Verbot beinahe wieder aufgehoben, aber aus guten Gründen hat man es damals in Österreich beibehalten. Wir haben daher einen zehnjährigen Vorlauf bei Pflanzenfressern, dass wir das, was in anderen Ländern als infiziertes Agens gesehen wird, bei uns in Österreich auf dem Lebensmittelmarkt der Rinder-, Schaf- und Ziegenproduktion nicht eingeführt haben.

Ich darf weiters darauf hinweisen, dass in Österreich auch sehr frühzeitig schärfere Kontrollen für BSE durchgeführt worden sind als in anderen Ländern. Mit den klassischen Methoden der Immunofluoreszenz und der Histologie haben wir schon in den Jahren 1993, 1994 damit begonnen, unsere Tiere stichprobenartig im Ausmaß von etwa 200 bis 300 Stück im Jahr zu überprüfen, die Ethologie und die Seuchenlage in Österreich zu überprüfen. Wir haben 1996 in Österreich damit begonnen – was auch in der Humanmedizin denkbar wäre –, bei nervalen Erkrankungen, bei Störungen im zentralen Nervensystem alle Verstorbenen in Österreich entsprechenden Nachuntersuchungen und Obduktionen zu unterziehen. Wir haben weder einen Fall von humaner Erkrankung feststellen können, noch haben wir bis dato Gott sei Dank im Tierbereich etwas feststellen können.

Wir haben auch bei anderen Tierseuchen, etwa bei Scrapie bei Schafen, in Österreich immer radikale Ausmerzungsmaßnahmen gesetzt. Ich darf an den letzten Scrapie-Fall in Oberösterreich erinnern: Auf Grund zweier aus Holland importierter verseuchter Schafe wurden sofort zwei Herden getötet und verbrannt; beide Herden sind sofort aus dem Verkehr und aus der Nahrungsmittelkette gezogen worden. Wir haben von vornherein auch alle möglichen und unmöglichen Überlegungen betreffend Kontaminationen des österreichischen Marktes mit diesem gefährlichen Erreger getroffen und Eventualitäten rigoroser unterbunden als unsere europäischen Partner.

Ich glaube daher auch, dass es gerecht ist, dass der guten Seuchenlage in Österreich nunmehr durch die Ausnahmebestimmungen, die für Österreich, Schweden und Finnland eingeführt worden sind, Rechnung getragen wird.

Es haben aber sowohl Kollege Molterer als auch meine Wenigkeit von Anfang an klargemacht, dass wir die uns eingeräumte Möglichkeit, in nächster Zeit für den Inlandsmarkt zu schlachtende Rinder über 30 Monate nicht auf BSE zu testen, für Österreich nicht in Anspruch nehmen werden, weil wir einfach glauben, dass die Konsumentensicherheit das Wichtigere ist, und weil wir außerdem glauben, dass die Maßnahmen der Kontrolle des gesamten österreichischen Rinderbestandes, der der Schlachtung zugeführt wird, durch Beprobungen auch eine klare, deutliche Untermauerung unserer jetzigen Ansicht, dass der österreichische Markt, so weit man das garantieren kann, und die inländischen Rinderbestände BSE-frei sind, darstellen und somit die Vorleistungen der österreichischen Steuerzahler, der Bauern auch eine Bestätigung erfahren und die österreichische Ware auch eine neue Zukunftschance am europäischen Markt bekommen wird.


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Die Beruhigung des österreichischen Konsumenten auf Grund der guten österreichischen Lage ist, glaube ich, evident, denn der Markt ist in Österreich im Unterschied zu anderen europäischen Ländern nicht so zusammengebrochen, wie die schlechtesten Optionen gelautet haben, sondern im Gegenteil. Wir haben sogar in unserem südlichen Nachbarland Italien nunmehr durchaus gute Chancen, am Rindermarkt für die Wurstproduktion jene Lücken, die die Franzosen und die Belgier dort hinterlassen haben, weil ihre Produkte von den Konsumenten nicht mehr angenommen werden, durch Qualitätsrind aus Österreich zu einem relativ guten Preis zu schließen und auf Grund der hohen Qualität und der Seuchensicherheit des österreichischen Rindfleisches nunmehr sogar die Erschließung neuer Märkte als Erfolg unserer zehnjährigen Bemühungen zu erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch Kollege Pirklhuber hat danach gefragt, und ich darf ihm nun auch antworten: In Österreich wurden in den Jahren 1991 bis 1997 insgesamt 1 835 Proben genommen, 1998 598 Proben, 1999 802 Proben, im ersten Halbjahr 2000 253 Proben, im November 500 Proben und seither jeden Tag 100 Proben. Das Land Oberösterreich als rinderreichstes Bundesland Österreichs hat auf Grund einer Verfügung des Kollegen Achatz jetzt sogar zehn Tage lang jedes einzelne Rind beproben lassen – aber diese Maßnahme mit gestrigem Datum wieder reduziert, weil Gott sei Dank keine einzige Probe positiv ausgefallen ist –, um den Konsumenten nicht zuletzt im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage für die inländischen Produkte auch noch zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf aber auch hinzufügen, dass ich trotz großer ausländischer Kritik sofort die Importe von Lebendrindersamen und Embryonen aus Frankreich gesperrt habe. Meine Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgänger haben ebenfalls auf Grund der Seuchenlage zunächst für Großbritannien, dann für Belgien, dann für Holland, dann für Spanien, dann schlussendlich ich für Frankreich, je nach Seuchenlage und Seuchendruck die entsprechenden Importverbote für Lebendrinder erlassen, sodass wir die österreichischen Herden seuchenfrei halten konnten. Diese Maßnahmen blieben nicht immer ohne Kritik, das möchte ich schon sagen, aber ich glaube, jetzt können wir sagen, dass jene, die damals hart geblieben sind, durch die Seuchenlage in Gesamteuropa bestätigt worden sind.

Herr Kollege Pirklbauer von der grünen Fraktion (Rufe: Pirklhuber ! Pirklhuber !)  – Pirklhuber, Entschuldigung, es war keine Absicht, Ihren Namen zu verballhornen, sondern es war ein Denkfehler ! Sie haben die Form der Überprüfung angesprochen. – Ich lege großen Wert darauf, dass sich bis Jahresende sämtliche Kolleginnen und Kollegen aus dem Veterinärbereich, die diese Untersuchungen ab 1. Jänner 2001 in Österreich generell durchführen werden, nochmals einer Nachschulung, einer Nachzertifizierung und einer Nachqualifizierung unterziehen, um sicher sein zu können, dass auch ab 1. Jänner 2001, wenn wir von den europäischen Behörden überprüft werden, die Standards in sämtlichen österreichischen Labors, die von Amts wegen mit dieser Überprüfung betraut sind, so sind, dass es keine einzige Beanstandung geben wird und dass ich garantieren kann, dass in Österreich diese Untersuchungen nach dem höchsten Standard der aktuellen Wissenschaft abgewickelt werden. Ich glaube, das bin ich der österreichischen Bevölkerung und den österreichischen Konsumenten im Interesse der Volksgesundheit schuldig. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Noch etwas, sehr geehrte Damen und Herren: Vergessen Sie auch nicht die Kostentragungsfrage. 1 500 S wird ein Test kosten, mit eingerechnet die Transportkosten, die Transportgefäße, die Einmalgefäße sind, sowie die Untersuchungen und die zu erwartenden statistischen Nachuntersuchungen mit den klassischen Methoden, weil die Tests je nach Materialzusammensetzung und Länge des Transports und Entnahmequalität, aber auch nach Klimabeeinflussung etwa in den Sommermonaten eine sehr unterschiedliche Nachtestung von 0,5 Prozent bis maximal 10 Prozent erfordern werden. All das mit eingerechnet wird ein derartiger Test 1 500 S kosten.

Wenn Sie bedenken, dass bei dem heutigen Preis für eine Kuh – vor zehn Tagen noch – von etwa 28 bis 32 S vom Erlös bei einem Kaskadengewicht von 240 bis 260 kg, die eine Kuh im Alter von über 30 Monaten im Durchschnitt auf die Waage bringt, etwa ein Drittel für den Test –


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1 500 S – plus die normalen Beschaukostengebühren zu berappen sind, so glaube ich, dass es in der derzeitigen Situation durchaus gerechtfertigt ist, die Frage, die Kollege Maier releviert hat, wer nämlich die Kosten zu tragen habe, neu zu überdenken.

Ich bin der Meinung, dass der bäuerliche Berufsstand, der als Produzent die Tiere zur Vermarktung bringt, auf Grund dieser Konstruktion die Kosten nicht allein wird tragen können, es sei denn, wir nehmen in Kauf, dass dann diese 30 Prozent zusätzliche Kosten über die Mehrwertsteuer, über die Verarbeitungs- und die laufenden Kosten für das Endprodukt eine erhebliche Erhöhung des Konsumentenpreises bringen werden, und zwar eine Erhöhung von mehr als 30 Prozent, nämlich, wenn man alles hochrechnet und normal kalkuliert, eine Erhöhung von 70 bis 80 Prozent.

Ich glaube daher, dass es durchaus gerechtfertigt ist, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam für diese Ausnahmesituation nicht nur über den Katastrophenfonds Hilfe anbieten, sondern auch eine langfristige Lösung anpeilen.

Ich bin als Gesundheitsminister auch daran interessiert – etwas, was uns die Europäische Union für 2002/2003 als Lösung vorschlägt –, Hunde und Katzen und andere Luxus- und Heimtiere nicht mehr über die klassische Verbrennungsschiene wieder in die Nahrungsmittelkette einfließen zu lassen, sondern sie nach deren Tod, nach deren Einschläferung endgültig aus der Nahrungsmittelkette herauszunehmen und so zu entsorgen, dass auch die Tierbesitzer sicher sein können, dass ihre Lieblingstiere nicht wieder unter anderem Namen in die Nahrungsmittelkette rückfließen.

Die Umsetzung beider Vorhaben wird sicherlich einer gemeinsamen Kostentragungsfrage von allen drei Gebietskörperschaften, Ländern, Städten und Gemeinden, bedürfen. Wenn wir an einer umfassenden Lösung interessiert sind, sollten wir diese schleunigst erarbeiten und bei der Bewältigung dieser Probe nicht wieder auf halbem Wege stehen bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. Er hat das Wort.

10.46

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Gestatten Sie mir zu Beginn meiner Wortmeldung nach Rücksprache mit meinem Kollegen Maier eine Klarstellung.

Herr Bundesminister Molterer! Herr Kollege Maier ist – was jedem Redner passieren kann – dem Irrtum eines Versprechers unterlegen. Er hat nämlich – das ergibt sich auch aus dem Sinn seiner Worte, und das ist im Protokoll auch nachzulesen – nicht "Behandlung" gemeint, sondern er wollte "Beratung" sagen. Er hat sich versprochen. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, Herr Bundesminister, dass es nicht in der Absicht des Kollegen Maier gelegen ist, irgendwelche beleidigenden Ausdrücke zu verwenden, sondern dass er sich einfach versprochen hat, und das kann jedem von uns hier passieren. (Rufe bei den Freiheitlichen: Warum macht er keine tatsächliche Berichtigung? – Abg. Edlinger: Weil das nicht geht! – Abg. Böhacker: Eine zweite Wortmeldung! – Abg. Dr. Pumberger: Eine tatsächliche Berichtigung!)  – Wenn es Ihnen nicht genügt, dass ein Fraktionskollege des Kollegen Maier das hier sagt, Herr Pumberger, dann tun Sie mir Leid. Aber ich bitte Sie, mich jetzt meine Rede fortsetzen zu lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister Molterer! Sie haben in Ihren Ausführungen gemeint, es gebe einen Grundkonsens zum Bestand der familienbetrieblichen bäuerlichen Struktur in Österreich. – Das ist richtig. Zu diesem Grundkonsens stehen wir nach wie vor, auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, aber zu diesem Grundkonsens haben immer eine Diskussionsbereitschaft und auch die Bereitschaft, dem Folge zu leisten, gehört, nämlich: die Agrarfördermittel entsprechend zu verteilen, damit auch die kleinen bäuerlichen Betriebe, die Familienbetriebe überleben können, und nicht die Entwicklung – so wie wir sie jetzt kennen und wie wir sie ja auch in der EU


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kennen – hin zu Großbetrieben und zu industriellen Produktionsstätten zu fördern, Herr Bundesminister. Wenn Sie diesen Weg fortsetzen, den Sie bisher gegangen sind, verlassen Sie diesen Grundkonsens, und dann können Sie mit unserer Mitarbeit nicht rechnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Gestatten Sie mir, geschätzte Damen und Herren, noch ein paar Worte zu meinen Vorrednern zu sagen. Herr Kollege Schwarzenberger, Sie haben vom schlechten Preis gesprochen. – Das ist richtig, aber gerade Sie als Präsident des Österreichischen Bauernbundes sind doch hier gefordert! Wo war denn die Interessenvertretung der österreichischen Bäuerinnen und Bauern, als es darum gegangen ist, einen fairen Preis mit dem Handel auszuverhandeln? Wo sind denn die Vertreter der Kammern, die Vertreter Ihrer Organisation, die sich hinsetzen und entsprechend hart verhandeln, damit die Bauern einen angemessenen Preis erzielen? (Abg. Schwarzenberger: Wir werden zur Preisregelung nicht eingeladen!) Ihre Intention ist es immer und immer wieder, auf Kosten der öffentlichen Hand dafür Sorge zu tragen, dass ein Ausgleich getroffen wird, aber Sie stellen sich kaum – und wenn, dann viel zu wenig – der Auseinandersetzung, den harten Verhandlungen, damit der Preis gesichert wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Das wird nicht mit dem Bauernbund ausverhandelt!)

Herr Kollege Schwarzenberger! Sie haben gesagt, die illegalen Tierimporte, die hier angesprochen wurden, wären nicht möglich. – Ich darf auf die Ausgabe der "Kronen Zeitung" Oberösterreich vom Mittwoch, dem 29. November 2000, verweisen; Überschrift: "So werden Stiere ,Österreicher‘". Herr Kollege Schwarzenberger! Da handelt es sich um genau diese Dinge, die Frau Kollegin Petrovic und wir regelmäßig ansprechen, nämlich, dass das nach wie vor möglich ist und dass wir deswegen zum Schutz der österreichischen Produzentinnen und Produzenten eine verstärkte Kontrolle fordern. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch eines: Sie führen Beschwerde über die Überlebensfähigkeit der kleinstrukturierten bäuerlichen Landwirtschaft. – Kollege Schwarzenberger! Sie haben in der Zwischenzeit, in den letzten acht Monaten, vier Mal die Chance ausgelassen, Anträgen zuzustimmen, die genau in diese Richtung gegangen wären, nämlich: den kleinen bäuerlichen Betrieben mehr Fördermittel zukommen zu lassen als den Großen. Dem zuzustimmen haben Sie regelmäßig verabsäumt! Sich heute hier herzustellen und zu sagen: die Armen, jetzt müssen wir sie unterstützen!, aber die Möglichkeiten dazu über Jahre hinweg nicht zu nützen, das halte ich nicht für lauter, Herr Kollege Schwarzenberger. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch eine Bemerkung: Sie haben heute einen Entschließungsantrag eingebracht – Frau Kollegin Achatz hat ebenfalls davon gesprochen. Der Entschließungsantrag beinhaltet die Forderung, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten, die ihr die EU bietet, nicht nützt.

Aber, Herr Kollege Schwarzenberger, ich lese in der APA vom 13. Dezember, 15.23 Uhr: "Diese Ausnahmeregelung sei nicht von der EU-Kommission vorgeschlagen worden, sondern von den Landwirtschaftsministern der Mitgliedsländer." Das heißt, Österreich hat angesucht. Sie stellen jetzt den Antrag, der Herr Bundesminister möge sein Ansuchen nicht mehr ernst nehmen, sondern davon zurücktreten, und beantragen, dass er davon nicht Gebrauch macht.

Herr Kollege Schwarzenberger! Sind das die vertrauensbildenden Maßnahmen, von denen wir immer reden? Sind das die Maßnahmen, die die Konsumentinnen und Konsumenten davon überzeugen sollen, dass alles zum Schutz der Lebensmittel getan wird? – Ich behaupte: nein, Herr Kollege Schwarzenberger. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich zum Schlusssatz kommen: Wir sind in einer kritischen und schwierigen Situation, die österreichische Landwirtschaft ist in dieser schwierigen und kritischen Situation, aber wir haben Chancen, aus dieser Situation herauszukommen. In Deutschland beginnt man jetzt mit einer Stiftung: Heraus aus der Krise, hinein in den ökologischen Landbau. – Wir können bereits darauf aufbauen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Stimmen Sie den Anträgen, die heute eingebracht werden, zu! Damit eröffnen Sie den Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, die bereits in der österreichischen Landwirtschaft vorhandenen


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Chancen im Sinne und im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten zu nützen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (den Vorsitz übernehmend): Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

10.52

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister! Meine Damen und Herren! Meiner Ansicht nach ist es eine Hauptaufgabe, aus einer Krise die "richtigen Schlüsse für eine zukünftige Agrarpolitik" zu ziehen. Mein Problem ist allerdings immer wieder – und das habe ich bereits letzte Woche formuliert –, dass Sie in meinen Augen noch zu wenig Schlüsse gezogen haben und Ihre Vorhaben zu kurz greifen. Insgesamt wird jetzt eigentlich die Gelegenheit zu wenig ergriffen, wirklich an den Ursachen zu arbeiten und Vorsorgemaßnahmen und Umsteuerungsmaßnahmen zu setzen. – Das einmal vorneweg. (Beifall bei den Grünen.)

Ehrlicherweise müsste man im Rahmen dieser Debatte auch verkünden und klarlegen, dass das, was die EU-Agrarminister und auch Sie jetzt vorlegen und beschlossen haben, in erster Linie eine Marktordnungsaufgabe ist. Die flächendeckenden BSE-Tests sind von den EU-Behörden, sind vom Ministerrat in erster Linie auch zur Stützung des Rindfleischpreises verordnet worden und nicht in erster Linie zum Schutz der Gesundheit der Menschen. – So wurde es mir von einschlägigen Kreisen mitgeteilt. Das wurde mir so gesagt. Und das muss auch dargestellt werden: dass sich die Werthaltung maßgeblicher PolitikerInnen noch immer am Rindfleischpreis orientiert und nicht an der Gesundheit der Menschen. (Beifall bei den Grünen.)

Als Beweis darf ich Ihnen gerne aus der "Zürcher Zeitung" von heute vorlesen. Auf Seite 9 heißt es: "Maßnahmen für den EU-Rindfleischmarkt" – die Schweizer sind ja bekanntlicherweise relativ wirtschaftsehrlich –: "Überangebot abbauen". – Da steht es klipp und klar!

Das war auch der Hintergrund der Beschlüsse in Brüssel, die jetzt in Österreich mit österreichischem Katastrophenhilfe-Geld finanziert werden sollen. Und das ist der zweite Kritikpunkt: Unseres Erachtens gehören diese Fondsgelder für den Katastrophenschutz. Jetzt haben wir keine Naturkatastrophe, sondern das ist, bitte, eine von Menschenhand, von der Industrie gemachte Katastrophe, das ist eine Katastrophe, worunter die einzelnen Bauern in Österreich, aber auch andere Menschen leiden.

Ich bin auch auf Seite dieser kleinstrukturierten bäuerlichen Landwirtschaft, weil ich als Konsumentin Qualität haben will, weil ich Vertrauen in die Qualität haben will und weil ich will, dass auch die österreichische Landschaft gepflegt wird. Und darum bin ich auch dafür, Herr Minister, dass jetzt Vorsorge- und Umsteuerungsmaßnahmen in noch größerem Ausmaß erfolgen. Die kleinen Bauern, die ja mehr betroffen sind, in ihrer Existenz viel stärker betroffen sind, sollen mehr an Zuschüssen und Förderungen erhalten als die Großbetriebe und die Großagrarindustrien, die mit – ich weiß nicht – 200, 300, 400 Stück im Stall agieren.

Ich weiß, der österreichische Rindfleischmarkt beziehungsweise die österreichische Rindfleischproduktion ist noch nicht so großstrukturiert. Das ist ja unser Glück und der Grund dafür, dass wir noch keinen BSE-Fall haben. Das Problem ist allerdings: Wenn wir jetzt zu testen beginnen, wird sicherlich das eine oder andere auch bei uns anfallen, denn die statistische Wahrscheinlichkeit ist doch relativ groß. Wir haben auch Fleisch importiert, wir haben andere Rassen importiert, und da ist es nicht auszuschließen, dass es sozusagen auch ein "schwarzes BSE-Schaf" unter den Rindern gibt. Für diesen Fall müssen wir auch Vorsorge treffen und deshalb die "richtigen Schlüsse" ziehen; Herr Minister, ich zitiere Sie jetzt zum dritten Mal. Vorsorge heißt für mich: klare Kennzeichnung der österreichischen Produkte und ein deutlicher Vermerk auf den Waren, woher das Rind stammt, wie es großgezogen, wo es betreut und wo es geschlachtet worden ist.


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Bitte unternehmen Sie auch auf EU-Ebene etwas gegen dieses "Ringelspiel" von Im- und Exporten, wo dann Österreich sozusagen zur Reinwaschung von Ost-Rindfleisch oder von französischem Rindfleisch missbraucht wird, nur weil dieses bei uns über die Grenze gegangen und bei uns womöglich illegal umetikettiert worden ist. – Da muss auch eingegriffen werden. Das verlange ich als österreichische Konsumentin und auch als österreichische Politikerin, die ja im Endeffekt auch für Maßnahmen hier in diesem Land geradestehen muss. (Beifall bei den Grünen.)

Noch ein Aspekt: Sie haben ja durchaus Recht: Das Billigste ist nicht das Beste! Aber es geht darum, die Leute zu überzeugen, dass sie sich bewusst wieder gesunde Lebensmittel leisten, als Zeichen von Lebensqualität und auch als Zeichen von Lebensstandard ansehen und somit bereit sind, mehr dafür zu bezahlen. Dafür gehört auch entsprechend Werbung gemacht, eine Image-Kampagne gekoppelt auch mit einer KonsumentInnen-Kampagne.

Herr Minister Haupt – er ist leider nicht mehr hier –, es wäre auch Ihre Aufgabe, zusammen mit Ihrem Minister-Kollegen für das AMA-Zeichen oder vor allem – das ist mir das Hauptanliegen – für das Bio-Zeichen Werbung zu machen. Bitte, zeigen Sie sich mit diesem verlässlichen Gütezeichen und tun Sie mehr in diese Richtung, damit die Leute wieder Vertrauen fassen, Qualität kaufen und dafür vielleicht sogar mehr zu zahlen bereit sind! Das scheint mir ein sehr wesentlicher Punkt zu sein.

Zum letzten Punkt: Herr Minister! Es ist dringend notwendig, dass Sie sich auf EU-Ebene Verbündete für die Umkehrung der Agrarpolitik suchen. Die Verbündeten sollten nicht nur Staaten und Minister, sondern vor allem die Konsumentinnen und Konsumenten sein, da mehr oder weniger auf deren Rücken – es handelt sich um gesundheitliche Aspekte – diese Krise ausgetragen wird. Und wenn diese Krise nicht der Anlass dafür ist, dass jetzt in ganz Europa endgültig eine Änderung des Bewusstseins erfolgt, dann weiß ich nicht, was man noch unternehmen soll.

Herr Minister! Das müssen Sie nützen, und hier müssen Sie vorangehen, dann haben Sie meinen Respekt, den Sie ja gerne haben wollen, denn ich unterstelle Ihnen nicht Dinge, die vielleicht andere gemacht haben.

Zum Schluss möchte ich nur anmerken: Ich habe auch im Sinne eines kollegialen Klimas in diesem Haus darauf verzichtet, sofort nach Ihnen zu reden, damit Kollege Gradwohl sozusagen etwas aplanieren konnte. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

10.59

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Verehrte Damen und Herren! Heute ist wirklich ein Tag, an dem wir froh sein können, dass wir diese beiden Minister in unserer Regierung haben. Heute wissen wir, dass Bundesminister Haupt und Bundesminister Molterer zeigen können, was Führungsqualität wirklich bedeutet. Diese beiden Männer haben mit kühlem Kopf und ruhiger Hand in einer schwierigen Situation Maßnahmen getroffen, die der österreichischen Lage angemessen sind und helfen, das Wichtigste, das wir haben – nämlich das Vertrauen des Konsumenten –, auch weiter zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich danke auch der Fleischwirtschaft, die sich freiwillig verpflichtet hat, auf den Import ausländischer Rinder zu verzichten, damit der österreichische Konsument in dieser schwierigen Zeit alle nur erdenklichen Sicherheiten hat. Ganz besonders möchte ich aber noch einmal auf das Qualitätszeichen der AMA und das Bio-Gütezeichen hinweisen.

Es hat mir wehgetan, es hat mir wirklich wehgetan, als Herr Kollege Maier Autoreifen mit Rindfleisch verglichen hat, als er im Zusammenhang mit diesem für europäische Verbraucher und auch europäische Bauern wirklich schlimmen BSE-Problem von einer Rückholaktion für Autoreifen gesprochen hat.


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Es hat mich auch verwundert, dass gerade ein Konsumentenschützer, der jeden Tag 30-mal eine Schachtel in die Hand nimmt, auf der draufsteht "Rauchen verursacht Krebs", keine Rückholaktion für Zigaretten fordert, sondern darüber redet, dass mit Rindfleisch Roulette gespielt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Auer: So ist das!)

Liebe Freunde in diesem Hohen Haus! Wir sollten die Dinge ernsthaft weiterdenken. Wir sind seit mehr als zehn Jahren in Österreich nach dem Vorsorgeprinzip unterwegs. Wir sorgen dafür, dass das, was der Konsument bekommt, beste Qualität hat und Vertrauen rechtfertigt.

Wir müssen das auch in Zukunft tun und haben einige Fragen vor uns, die gar nicht einfach zu lösen sein werden. Es geht um die Frage der Importe aus den Erweiterungsländern, es geht um die Frage der Importe generell, um die Frage der grundsätzlichen Einstellung zur Landwirtschaft und um die Frage der Kosten. In seiner klaren Analyse hat Bundesminister Haupt Fragen beantwortet, die von den Bauern und Konsumenten gerade gestellt werden.

Ich glaube auch, dass wir zu diesem Zeitpunkt vor einer echten Zäsur stehen, was die Einstellung zum Leben, zur Landwirtschaft und zu den Lebensmitteln in Europa betrifft. Es beginnt sich die Spreu vom Weizen zu trennen. Es stellt sich die Frage, ob jene, die nur davon reden, ob die Proteinverwertung in der Produktionseinheit Stall stimmt, in Zukunft die Stärkeren sein werden oder doch jene, die sich wie unsere Bauern Gedanken machen, am Abend noch einmal in den Stall hinausgehen und nach dem Grundsatz leben: Geht es meinem Vieh gut, geht es auch mir gut. – Das ist in Wirklichkeit der Unterschied zwischen der Einstellung bei einer bäuerlichen Landwirtschaft und einer industriellen Landwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es geht nicht darum, ob jemand fünf, zehn, 20 oder 100 Rinder hat, sondern es geht darum, ob der Bauer selbst am Abend noch hinausgeht, schaut, ob im Stall alles in Ordnung ist, das Licht abdreht und wieder hineingeht. Und das ist in Wirklichkeit unser österreichischer Ansatz. Wir arbeiten daran, dass nachhaltige Landwirtschaft, Landwirtschaft in Verantwortung, Landwirtschaft in dem Bewusstsein, dass wir mit dem Leben, mit dem Wertvollsten, das es überhaupt gibt, arbeiten, betrieben wird. Wir sollten dieses Privileg der Bauern, mit dem Leben arbeiten zu dürfen, auch in Zukunft in einer bäuerlichen Landwirtschaft erhalten. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bitte Sie und alle Konsumenten, dem Lebensmittel seine Würde wieder zu geben und zu respektieren, was die österreichische Landwirtschaft leistet. Ich ersuche Sie, uns nicht in einen Topf mit jenen zu werfen, die in der Lebensmitteltechnologie experimentieren, die irgendwo in Europa forciert wird. Ich ersuche Sie, unseren Weg, der durch erfolgreiche Landwirtschaftsminister und erfolgreiche Bauernpolitiker entwickelt wurde und seit langer Zeit gegangen wird, mitzutragen. Ich bedanke mich bei allen, die heute diesen Beschluss mit uns fassen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.05

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte sollte in erster Linie eine Gesundheitsdebatte sein, denn alles, was wir heute besprechen, alles, was in den vergangenen Jahren, Monaten und Tagen in Bezug auf BSE unternommen wurde, zielt darauf ab, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und das Risiko, die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu bekommen, für die Bevölkerung Europas, vor allem Österreichs zu minimieren. Und das ist der wichtige Schritt, den wir heute mit der Beschlussfassung dieses Antrags setzen. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )  – Herr Kollege Gradwohl, wenn Sie sich zu Gesundheitsthemen vernünftig zu Wort melden wollen, dann können Sie das jederzeit machen. Ich höre ja reichlich wenig von Ihnen.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit war es, die Europa bewogen hat, Maßnahmen gegen den Rinderwahnsinn zu setzen. Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit wurde erst vor wenigen Jahren in einen direkten Zusammenhang mit BSE gebracht. Erst vor sieben, acht Jahren konnte der direkte Bezug festgestellt werden, und seither werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, zumindest sollte das der Fall sein.

Ich habe das schon im Jahre 1994 kritisiert, und ich gebe Frau Kollegin Petrovic Recht. Als ich damals ein Importverbot von Rindfleisch aus Ländern, in denen BSE bereits auftrat, gefordert und darauf hingewiesen habe, dass die Gefahr besteht, dass Menschen auf Grund des Genusses von BSE-verseuchtem Rindfleisch die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bekommen, haben mir namhafte Agrarpolitiker, namhafte Experten ausgerichtet, man müsse auf einmal, auf einen Sitz 300 Kilogramm Rindfleisch essen, damit für einen Menschen überhaupt die Wahrscheinlichkeit, die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu bekommen, gegeben sei. Ich bin auf weiter Flur allein dagestanden.

Nach sechs Jahren bekomme ich Recht, die Zusammenhänge sind klar bewiesen. Die Kritiker, die mich damals als Skandalisierer hingestellt haben, sind mundtot gemacht. Herr Kollege Schwarzböck, der mich damals schwer kritisiert hat, ist gar nicht mehr im Parlament. (Abg. Rosemarie Bauer: Aber nicht deswegen!) Und daher freut es mich, dass wir heute diesen Antrag beschließen können.

Herr Bundesminister! Wenn wir sagen, 1,4 Milliarden Schilling wird das kosten, dann meine ich, das ist sicher sehr viel Geld, 1,4 Milliarden Schilling im Höchstfall, wie wir es jetzt abschätzen, für die Vorbeugung, eine Vorsorgemaßnahme in der Medizin. Wenn ich dem gegenüberstelle, dass wir allein in Österreich 250 Milliarden Schilling pro Jahr für die Behandlung von Krankheiten ausgeben, dann scheint mir der Betrag von 1,4 Milliarden Schilling für die Vorbeugung gegen das Ausbrechen einer todbringenden Krankheit nicht sehr groß zu sein.

Da kann Herr Kollege Maier schon sagen, dass die Agrarminister in den vergangenen Jahren säumig gewesen sind, das nehme ich ihm ab. Aber dass Sie jetzt sagen, die europäischen Agrarminister seien Spieler und sie sollten behandelt werden, das wurde heute schon mehrmals kritisiert, Herr Kollege Maier! – Ich sehe ihn nicht mehr, ich glaube, er ist auf dem Weg, sich bei den Agrarministern Europas zu entschuldigen, ich hoffe es zumindest. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte noch darauf hinweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass auch Gefahren bestehen. Wenn wir jetzt Beschlüsse fassen, um dieser Seuche Einhalt zu gebieten, dann muss ich darauf hinweisen, dass in einer APA-Meldung zu lesen ist, dass deutsche Viehhändler die BSE-Verordnung systematisch umgehen, dass sie zahlreiche Rinder in Nachbarländer transportieren, damit sie dort geschlachtet werden, wodurch sie sich pro Rind dadurch, dass sie den Test nicht durchführen müssen, 1 759 S ersparen. Das geschlachtete Rind, das Rindfleisch wird dann wieder nach Deutschland zurücktransportiert, wobei deutsche Viehhändler Millionengewinne machen.

Wenn ich davon ausgehe, dass nicht die Deutschen allein das beabsichtigen, dann muss ich sagen, dass die Strafbestimmung etwas locker ist. Für das Delikt des unerlaubten In-Verkehr-Bringens oder Einführens von Rindfleisch sind 100 000 S Strafe eine Lappalie für jeden Viehtransporteur, für jeden Viehhändler. (Abg. Gradwohl: Stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu!) Daher müssen wir wirklich Maßnahmen ergreifen, damit derartige kriminelle Handlungen, wie sie laut APA deutsche Viehhändler anscheinend setzen, indem sie Rinder in benachbarte Länder verbringen, dort massenhaft Schlachtungen durchführen und das Rindfleisch wieder zurück nach Deutschland bringen, unterbunden werden. Also das kann es wohl nicht sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich lese, dass es in Frankreich bereits 1 200 an BSE erkrankte Rinder gibt. Die englische Expertin Dr. Christl Donnelly hat geschätzt und offenbar auch bewiesen, dass allein im Jahre 2000 100 geschlachtete BSE-Rinder in Frankreich in die Nahrungskette gebracht wurden. Wenn wir also Rindfleisch aus Frankreich beziehen, dann müssen wir auch da darauf schauen, dass wir


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auch bei Importen aus Frankreich die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, anstatt Frankreich immer mit Glacéhandschuhen anzufassen.

In diesem Sinne glaube und hoffe ich, meine Damen und Herren, dass wir nicht in den nächsten Monaten, wenn diese Tests durchgeführt werden, wie viele andere europäische Länder zu den BSE-positiven Ländern gehören werden. Ich fürchte fast, dass die Statistik uns Recht geben wird und dass wir, Frau Kollegin Moser, in den ersten Monaten des Jahres 2001 auch BSE-positive Fälle verzeichnen werden können. In Deutschland ist das BSE-positive Rind in Schleswig-Holstein ein Zufallstreffer gewesen. Es wird auch bei uns so sein. Dann müssen wir weitersprechen und auch das befristete Verfütterungsverbot von Tiermehl aufheben und weitere Maßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes in Europa ergreifen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte, Herr Minister.

11.12

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Ministerkollegen! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich zu den finanziellen Fragen des heutigen Beschlusses und zur Verwendung der Mittel des Katastrophenfonds komme, lassen Sie mich bitte einige grundsätzliche Feststellungen in Bezug auf die heutige Debatte machen.

Erster Punkt: Aus meiner Sicht ist es sehr klar und wichtig, dass die österreichische Bundesregierung immer einen Weg gegangen ist und ein Ziel in den Mittelpunkt gestellt hat, welches heißt: Die Qualität unserer Nahrungsmittel hat oberste Priorität in unserem Land. Ich halte dies auch als Finanzminister für ungeheuer wichtig. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da die Qualität unserer Nahrungsmittel oberste Priorität hat, wurden auch alle Maßnahmen gesetzt, um höchste Sicherheit für den Konsumenten zu gewährleisten, den Verbraucherschutz und den Konsumentenschutz in den Mittelpunkt unseres Interesses zu rücken und gleichzeitig ein berechtigtes Vertrauen der Konsumenten in die hohen Produktionsstandards unserer österreichischen Landwirtschaft erhalten und bewahren zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist diese konsequente Strategie der österreichischen Bundesregierung und dieses Hauses, die heute mit der Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Rates über die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von BSE und vor allem mit diesem Verfütterungsverbot von Tiermehl ihre Fortsetzung findet. Wir führen nun seit mehreren Wochen mit den Kollegen Molterer und Haupt laufend Gespräche darüber, wie wir diesen Weg tatsächlich finanziell gehen können und wie wir das Ziel erreichen können, auch weiterhin wie bereits bisher sicherzustellen, dass es in Österreich keinen Fall von BSE gibt.

Sie wissen, dass es vor allem um drei Maßnahmen geht: Erster Punkt: die Tiermehlbeseitigung, zweiter Punkt: die BSE-Schnelltests, dritter Punkt: die Aufkaufaktion von Rindern über 30 Monate, die in der Europäischen Union beschlossen wurde. Da sollten wir vom finanziellen Gesichtspunkt zwei Dinge unterscheiden: zum einen die jährlich wiederkehrenden Kosten dieser Beschlüsse. Es handelt sich aus dem heutigen Blickwinkel gesehen um einen Betrag in der Größenordnung von etwa 500 Millionen Schilling vor allem für Schnelltests, die auch in der Zukunft notwendig sein werden, und für die Tierkörperverwertung.

Wir sollten hier – und das machen wir – gemeinsam mit den anderen betroffenen Ländern an einer kostendeckenden Regelung arbeiten, die möglichst rasch auch in Kraft gesetzt werden können soll.

Von den jährlich wiederkehrenden Kosten sollten wir die Einmalkosten unterscheiden: Ganz grob handelt es sich aus heutiger Sicht um einen Betrag von in etwa weiteren 500 Millionen


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Schilling. Da geht es vor allem um die Vernichtung von Tiermehlbeständen. Ich denke, dass es wichtig ist, dass Sie heute einen Beschluss fassen, wobei es um einen kurzfristigen Zugriff geht. Ich betone aus meiner Sicht als Finanzminister eben die Kurzfristigkeit des Zugriffes auf Katastrophenfondsmittel, da uns allen klar ist, so denke ich, dass der Katastrophenfonds nicht für diesen Zweck bestimmt ist.

Der Katastrophenfonds ist wichtig, wenn es um Muren, Überschwemmungen, Lawinenabgänge und andere Naturkatastrophen geht. Es ist sicherlich auch wichtig, dass man heute eine Entscheidung trifft und sagt, dass wir auf den Katastrophenfonds kurzfristig zugreifen wollen, um mit dieser Krise fertig zu werden, ohne liquiditätsmäßige Probleme herbeizuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wurden daher auch interministerielle Arbeitsgruppen eingesetzt, um zu überlegen, wie wir dieses Problem gemeinsam auch finanziell bewältigen können. Wir haben für nächste Woche eine Sitzung mit drei Landeshauptleuten vereinbart, die stellvertretend für die Länder dazu beitragen sollen, dass es zu einer koordinierten Strategie von Bund, Ländern, anderen Gebietskörperschaften, der betroffenen Industrien und der Landwirtschaft kommt.

Wir haben Interesse daran, den Zugriff auf den Katastrophenfonds selbstverständlich so gering wie möglich zu halten, und zwar deshalb, weil der Katastrophenfonds heute eine Mittelausstattung von in etwa 400 Millionen Schilling hat. Ein Zugriff, der diese Mittel über Gebühr in Anspruch nimmt, würde natürlich eine entsprechend wichtige Unterstützung für den Fall von Naturkatastrophen – die wir natürlich alle nicht haben wollen, aber leider Gottes nicht steuern können – gefährden. Deswegen kann ich Ihnen versichern, dass es mir ein Anliegen sein wird, beide Zielsetzungen so unter ein Dach zu bringen, dass die Mittel des Katastrophenfonds für die eigentliche Zweckbestimmung in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind und die Länder und die Betroffenen wissen, dass kein Zugriff über Gebühr auf Mittel des Katastrophenfonds stattfindet.

Daher gibt es die Gespräche der beiden Ressorts von den Kollegen Molterer und Haupt darüber, wie wir die Finanzierung mit den Ländern gemeinsam bewerkstelligen können, wo es auch eine Kostentragung 50 zu 50 geben soll, und wie wir die Geschädigten selbst auch in die Ziehung mit hineinnehmen können, um so zu einer gemeinsamen finanziellen Lösung dieser Problematik zu kommen.

Es muss auch eine Lösung geben, was erhöhte Beitragszahlungen seitens Österreichs an die Europäische Union betrifft. Sollten diese notwendig werden, was aus heutiger Sicht – wie mir heute berichtet wurde – in einer Größenordnung von 350 Millionen Schilling der Fall sein könnte, so muss es auch in diesem Fall Gespräche mit Kollegen Molterer geben, um die Frage zu klären, wie die erhöhten Beitragszahlungen finanziert werden können.

Abschließend, meine Damen und Herren, ist, denke ich, klar: Die Qualität unserer Lebensmittel hat oberste Priorität – auch im Sinne der Ausführungen von Herrn Abgeordnetem Pumberger. Die Sicherheit des Konsumenten ist das, was zählt. Daher muss für einen derart wichtigen Punkt das Geld auch vorhanden sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir werden daher alles tun, damit das Geld sichergestellt ist und auch eine effiziente Lösung zustande gebracht werden kann, die Sie uns mit dem heutigen Beschluss ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Sima zu Wort gemeldet. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 5 Minuten. – Bitte.

11.19

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es gab gestern Nachmittag eine sehr interessante Meldung in der Austria Presse Agentur. Dort hieß es: "Österreich darf zu Hause ungetestetes Rindfleisch verkaufen". Der Hin


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tergrund ist: Die Kommission gestattet drei Mitgliedsländern, nämlich Österreich, Schweden und Finnland, Rindfleisch ohne die vor kurzem beschlossenen BSE-Schnelltests im eigenen Land zu verkaufen. Die Kommission betont allerdings, dass sie das eigentlich nicht wirklich wollte, sondern dass dies auf eine Initiative der Landwirtschaftsminister dieser Länder zurückgeht. Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums hat gestern Nachmittag um 15.30 Uhr noch gesagt, dass man nicht wisse, ob man diese Ausnahmeregelung überhaupt in Anspruch nehmen wolle.

Meine Damen und Herren! Ich halte dies einfach für unglaublich! Es wird uns offensichtlich hier im Parlament dauernd erzählt, welche strengen und umfassenden Tests und sonstigen Maßnahmen getroffen werden sollen und dass man sich in Brüssel massiv für Schnelltests, ein Verbot der Verfütterung von Tiermehl und ich weiß nicht, was sonst alles einsetzt, um dann durch die Hintertüre mit irgendwelchen Briefen Ausnahmeregelungen zu verlangen!

Mir ist es völlig unverständlich, Herr Minister, in welcher Weise Sie dies begründen wollen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Achatz. )  – Darauf komme ich schon noch zu sprechen.

Wenn das so durchgezogen worden wäre, dann hieße das, dass in Österreich überhaupt kein Rindfleisch getestet werden muss. Rinder unter 30 Monate kann man nicht testen, weil es keine Tests gibt, und jene über 30 Monate testet man nicht, weil man meint, bei uns sei ohnehin alles so sicher und da werde man ohnehin nichts finden. Das ist mir völlig rätselhaft.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass Ausnahmegenehmigungen beantragt worden sind. Vor wenigen Wochen ist bekannt geworden, dass es schon einen gemeinsamen Brief von Ministerin Sickl und Minister Molterer nach Brüssel gegeben hat, in dem man eben verlangt hat, dass das Verbot betreffend Risikoteile für Österreich nicht gelten soll, weil es bei uns noch keinen BSE-Fall gegeben hat.

Das scheint also wirklich System zu haben, dass man versucht, in der BSE-Krise ständig irgendwelche Ausnahmen zu urgieren, die meiner Ansicht nach völlig unbegründbar und völlig unverständlich sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Offensichtlich wird von den zuständigen Ministern die Gefahr, die von BSE ausgeht, noch immer nicht richtig eingeschätzt. Ich frage mich, was eigentlich noch passieren muss, damit Sie endlich entsprechend dem Vorsorgeprinzip handeln, endlich einmal flächendeckende Tests in Österreich durchführen, damit wir wirklich wissen, wie die Lage ist. (Abg. Dr. Pumberger: Warum stimmen Sie dem nicht zu?) Auch in Deutschland hat es immer geheißen, es gibt keine BSE-Fälle, bis man angefangen hat, umfassende Tests durchzuführen. Jetzt weiß man, es gibt sehr wohl BSE-Fälle.

Wie Sie überhaupt daran denken können, in Österreich keine Tests durchzuführen, ist mir völlig rätselhaft. Offensichtlich dürfte es auch ein bisschen an der Koordination in der Regierung hapern, denn zwei Stunden, nachdem der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums gesagt hat, man habe noch nicht entschieden, ob man diese Ausnahmeregelung hinsichtlich der Tests in Anspruch nehmen werde, sagte ein Sprecher von Minister Haupt, man werde es nicht tun. Vielleicht sollten Sie sich ein bisschen besser koordinieren, ein bisschen besser absprechen und nicht dauernd irgendwelche Ausnahmen in Brüssel urgieren, die überhaupt keinen Sinn machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Warum stimmen Sie nicht zu?)

Meine Damen und Herren! Die jetzigen Maßnahmen, die Sie im Zusammenhang mit BSE getroffen haben, sind leider bei weitem nicht ausreichend. Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl muss einfach generell gelten, und zwar über die sechs Monate hinaus, und nicht nur für einen kurzen Zeitraum. (Abg. Dr. Pumberger: Sie lehnen sechs Monate ab! Fundamental-Opposition!)

Außerdem gibt es eine absolut große Überwachungslücke, auf die ich schon öfters aufmerksam gemacht habe. Wir bekommen nach wie vor Fleischimporte von Tieren in unser Land, die vor Erreichen eines Alters von 30 Monaten geschlachtet wurden. Diese sind nicht getestet, wir wissen nicht, in welchem gesundheitlichen Zustand sich diese Tiere befunden haben. Das ist


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aber das Fleisch, das wir hauptsächlich im Supermarkt kaufen und zu uns nehmen. Das ist noch ein großes Problem, bei dem man einfach eine Lösung finden muss, denn der jetzige Zustand ist einfach nicht befriedigend. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Da stimmen Sie doch zu!)

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Mag. Sima, Mag. Gaßner und Genossen zu Tagesordnungspunkt 1

1. In Artikel 2 § 8 wird die Zahl "60 000" durch die Zahl "300 000" sowie die Zahl "100 000" durch die Zahl "500 000" ersetzt.

2. In Artikel 2 § 9 entfällt die Wortfolge "und am 30. Juni 2001 außer Kraft".

*****

Meine Damen und Herren! (Abg. Gradwohl: Da kann Kollege Pumberger zustimmen! Das ist seine Forderung!) Sie können dem ja zustimmen, Herr Kollege Pumberger. (Beifall bei der SPÖ.)

11.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Schwarzenberger zu Wort gemeldet. Bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe des Wortlautes, den Sie zu berichtigen wünschen.

11.24

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Sima hat hier gesagt, Österreich hätte einen BSE-Ausnahmeantrag gestellt. – Das ist falsch!

Den Ausnahmeantrag hat nach meiner Information Finnland gestellt. Aber da die 15 Länder der Europäischen Union in drei Gruppen geteilt sind – Großbritannien, Irland und Portugal als besonders gefährdet, die anderen Länder als gefährdet und Finnland, Schweden und Österreich als gering gefährdet –, wurde dieser Ausnahmeantrag dann auf Antrag Finnlands auf diese drei Länder ausgedehnt. Aber wir haben durch unseren Entschließungsantrag die Regierung aufgefordert, auch von diesem Ausnahmeantrag nicht Gebrauch zu machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wenitsch. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

11.25

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wieder einmal bedauernswert, dass eine Katastrophe erst herbeigeführt werden muss, um die politisch Verantwortlichen zu einem gewissen Umdenken zu bewegen.

Ich hoffe trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die politisch Verantwortlichen vielleicht diesen Fingerzeig der Natur doch erkannt haben. Ich hoffe gleichzeitig, dass diesem agroindustriellen Denken, das in der Europäischen Union und mittlerweile auch weltweit vorherrscht, endlich Einhalt geboten wird.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Oppositionsparteien! Länder wie Frankreich oder Deutschland, Kollege Gradwohl, hier in diesem Hohen Haus dieser Bundesregierung mehr oder weniger als Vorbild hinzustellen, das ist wirklich, glaube ich, nicht notwendig. (Abg. Gradwohl: Gestrige Aussagen des Bundeskanzlers oder Landwirtschaftsministers!) Dies ist sicherlich nicht der richtige Ort. Wenn Sie gerade Herrn Schröder, der ja noch vor wenigen Monaten gerade der Agroindustrie mehr oder weniger das Wort geredet hat, hier zitieren, dann finde ich das mehr als lachhaft und mehr als bedenklich. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Sima und auch den anderen Vorrednern von der Sozialdemokratischen Partei oder auch von den Grünen sei Folgendes gesagt: Es ist heute in der APA bereits erschienen, dass Österreich Gott sei Dank, möchte ich hier sagen, als einem der wenigen Länder in der EU betreffend BSE von der EU ein gutes Zeugnis ausgestellt wurde, wobei Österreich zu diesen BSE-Untersuchungen nicht verpflichtet worden ist.

Aber trotzdem haben sich – Gott sei Dank! – die Minister Molterer und Haupt darauf geeinigt, dass diese Untersuchungen, egal ob von der EU gefordert oder nicht, hier in Österreich durchgeführt werden, damit das Vertrauen der Konsumenten in österreichisches Rindfleisch gesichert wird. Dafür möchte ich den Ministern in erster Linie danken. (Abg. Gradwohl: Deshalb bringen Sie einen Entschließungsantrag ein!)

Meine Damen und Herren! Noch etwas möchte ich hier sagen: Bundesfinanzminister Grasser hat sich bereit erklärt, Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung zu stellen, um diese Untersuchungen durchführen zu können. Ich weiß schon, es handelt sich nicht um eine Katastrophe im herkömmlichen Sinn, um eine Mure oder Hochwasser, egal wie immer. Aber diese Katastrophe bedroht Gesamtösterreich, die gesamte Europäische Union, ja die gesamte Welt. Eine derartige Katastrophe hat es in den letzten Jahren nicht gegeben.

Meine Damen und Herren! Da kann man nicht von einer regionalen Katastrophe sprechen, sondern es ist eine österreichweite, ja eine europäische Katastrophe. Österreich hat in den letzten Jahren leider nichts zur Verhinderung dieser Katastrophe beigetragen. Den Stopp dieser Tierimporte fordert die freiheitliche Fraktion schon seit vielen Jahren.

Herr Kollege Gradwohl, wenn Sie sagen, Sie fordern das auch schon seit Jahren, dann frage ich: Was haben Sie in den letzten Jahren gemacht? – Sie sind hier herausgegangen und haben gesagt, Sie fordern das, und das wird mittlerweile schon seit Jahren gefordert. Hier in diesem Hohen Haus hat das bis jetzt nur eine Partei gefordert, und zwar war das die Freiheitliche Partei, sonst niemand! (Abg. Gradwohl: Jetzt wisst ihr alles besser! Jetzt stimmt ihr den Anträgen nicht zu! Jetzt verleugnet ihr die Vergangenheit!)

Meine Damen und Herren! Sie haben damals mehr oder weniger den EU-Beitritt mit großer Mehrheit in diesem Haus beschlossen, auch mit den Stimmen der Grünen, ohne sich über die Konsequenzen, die kommen würden, im Klaren zu sein. Vor diesen Katastrophen haben wir Freiheitlichen gewarnt. Wir haben gewusst, das wird eintreten. Wir haben gehofft, dass es nicht eintreten wird, aber es ist so gekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den EU-Beitritt in dieser Form, vor allem unter diesen Bedingungen nicht gewünscht. Wir haben gesagt, lassen wir uns noch ein wenig Zeit, beraten wir noch ein bisschen darüber, schauen wir, wie wir die Beitrittsverhandlungen besser führen, den Beitrittsvertrag besser formulieren können, und so weiter und so fort. Nein, es musste schnell gehen. Okay, wir nehmen das zur Kenntnis, es ist eben so gekommen.

Aber wenn Sie jetzt im Nachhinein jammern, ist das sicher nicht gerechtfertigt, Herr Kollege Gradwohl, und dazu haben Sie auch kein Recht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich abschließend bei der Bundesregierung dafür bedanken, dass sie gerade im Fall BSE-Krise so rasch und unverzüglich gehandelt hat, dass sie das Vertrauen, das der Konsument in die österreichische Landwirtschaft und in die österreichische Produktion hat, stärkt. Ich hoffe, dass diese Bundesregierung auch weiterhin


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alles unternehmen wird, um auch auf EU-Ebene ein Umdenken in der Agrarpolitik herbeizuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

11.30

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine kurze Replik auf die tatsächliche Berichtigung des Herrn Abgeordneten Schwarzenberger.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Sie haben behauptet, dass Frau Kollegin Sima etwas Unwahres gesagt hätte. Ich zitiere daher noch einmal die Presseaussendung, in der es heißt:

"Diese Ausnahmeregelung sei nicht von der EU-Kommission vorgeschlagen worden, sondern von den Landwirtschaftsministern der Mitgliedsländer." (Abg. Schwarzenberger: Aber nicht Österreich beantragt!)

Ich darf noch weiter vorlesen: "Österreich habe noch nicht entschieden, ob es diese Ausnahme in Anspruch nehmen werde, so ein Sprecher des Wiener Landwirtschaftsministeriums". (Abg. Gradwohl: Hört! Hört!)

Bitte, was ist jetzt an der Aussage von Frau Mag. Sima unrichtig? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Dass Österreich den Antrag gestellt hat!)

Damit wären wir auch gleich beim Thema. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem an sich ist groß genug, aber es wird noch dadurch vergrößert, dass gerade durch solche Aussagen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr wissen, woran sie sind, woran sie sich halten sollen. (Abg. Schwarzenberger: Lesen Sie unseren Entschließungsantrag durch!)

Es wird immer wieder gesagt, die FPÖ habe vor dem Beitritt zur EU gewarnt und gesagt, die Landwirtschaft werde draufzahlen. Meine Damen und Herren der FPÖ, daher folgende Frage: Wie würde wohl die Landwirtschaftspolitik ausschauen, wäre Österreich nicht in der EU? Hätten wir dann die biologische Landwirtschaft? Hätten wir dann die Förderung der kleinen Einheiten? – Ich bin nicht davon überzeugt. Ganz im Gegenteil! Es wäre auch so gekommen, weil das eine weltweite Marktgegebenheit ist, die jetzt leider auch die Begründung dafür ist, dass wir es mit dem BSE-Problem zu tun haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber. ) Immer mehr, immer größer – und damit haben wir diese Probleme.

Schon 1996/97 war die Rede, schon lange vorher war die Rede – ich lese das hier – von BSE-Ausgleichszahlungen. Also, dieses Thema gab es ja schon. Aber was ist mit den BSE-Ausgleichszahlungen geschehen? – Sie wurden genau so verwendet, wie es in Österreich Philosophie und üblich ist: All jene, die viel produzieren, die eine große Fläche haben, bekommen viel Geld, und all jene, die weniger haben, bekommen viel zu wenig, um dieses Wenige weiterbetreiben zu können. (Abg. Dr. Pumberger: Das haben Sie beschlossen!)

Wenn der Herr Bundesminister sagt, dass gute Produkte auch etwas wert sind, dann stimme ich ihm schon zu, frage aber, warum bei einem Gesamtwerbebudget für Agrarprodukte von 250 Millionen Schilling für die Werbung der biologischen Produkte in der Landwirtschaft läppische 8 Millionen Schilling ausgegeben werden. – Das ist nicht der Weg, wie wir die Leute dazu bringen, für Qualität mehr zu zahlen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber. )

Meine Damen und Herren! Es gibt noch weitere Verunsicherungen. Was bedeutet denn diese Befristung des Verfütterungsverbotes für Tiermehl auf ein halbes Jahr tatsächlich? Außerdem ist noch zu lesen, dass in diesem halben Jahr alles Tiermehl, das da irgendwo herumgeistert, auch in den landwirtschaftlichen Betrieben sichergestellt werden kann. Wer soll denn das in diesem halben Jahr machen? Wer wird das in diesem halben Jahr kontrollieren? – Ganz zu schweigen von den Strafen.


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In diesem Punkt bin ich ganz Ihrer Meinung, Herr Abgeordneter Pumberger: Diese 100 000 S sind ein Klacks. (Abg. Dr. Pumberger: Aber besser als nichts! Sie haben ja nichts beschlossen!) Sie können gerne mit uns stimmen, wenn es um die höheren Strafen geht.

Wie funktioniert denn die flächendeckende Testung? Wie funktioniert denn dieser BSE-Test? Das fragen sich die Leute. Wie soll das geschehen?

Noch etwas zu den Kosten: Wir wissen jetzt noch überhaupt nicht, was das wirklich kostet; es wird von 1,1 Milliarden Schilling, 1,4 Milliarden und noch viel mehr gesprochen. Klarerweise werden wir einer sofortigen Finanzierungsmaßnahme aus dem Katastrophenfonds zustimmen. Den Ausführungen von Herrn Minister Haupt und verschiedener anderer war heute aber auch sehr deutlich zu entnehmen, dass die Länder das mitfinanzieren müssen – beim Wort "Länder" schrillen bei mir schon die Alarmglocken –, und natürlich auch die Gemeinden.

Ich frage mich, wieso jetzt Gemeinden, wo sie überhaupt nichts beigetragen haben, zu dieser Finanzierung mit herangezogen werden müssen, um sich dann wieder von Herrn Stummvoll, von Herrn Ortlieb sagen lassen zu müssen: Die Gemeinden sind nicht sparwillig, sie kennen sich nicht aus und sind nicht in der Lage, wirtschaftlich zu arbeiten.

Ich darf in der mir verbleibenden Redezeit noch einen umfassenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Mag. Sima, Mag. Gaßner und Genossen betreffend Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit der Gesundheit und des Lebens der Verbraucher einbringen. Ich weiß, der Entschließungsantrag ist verteilt, und dafür bedanke ich mich.

Es heißt in diesem Antrag:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Positionen im Sinne des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der österreichischen Verbraucher sowie zur Beruhigung der Agrarmärkte zu vertreten."

Es geht dann um das Fütterungsverbot, die Schnelltests bis hin zur Kostentragung, die für diese Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Verbraucher nach dem Verursacherprinzip zu erfolgen hat, und so weiter.

Ich bitte Sie, diesen Antrag genau zu studieren und ihm beizutreten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird er auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Mag. Sima, Mag. Gaßner betreffend Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit der Gesundheit und des Lebens der Verbraucher

Die sich in jüngster Zeit häufenden BSE-Fälle in jenen europäischen Ländern, die die Testhäufigkeit erhöht haben, hat größte Verunsicherung bei den Verbrauchern in der Europäischen Union hervorgerufen. Die nun in Diskussion stehenden EU-Maßnahmen bzw. mögliche nationale


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Maßnahmen sind das Ergebnis fehlender Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen und mangelnder Kontrollen. Tatsache ist weiters, dass einerseits die Europäische Union bzw. auch die Mitgliedstaaten das Hauptaugenmerk auf die Bemühungen zur Beruhigung und Stabilisierung der Rindfleischmärkte aus der Sicht der Agrarminister gelegt hat, andererseits die Untersuchungen durch Veterinäre und deren Gremien sich auf die Erforschung und Eindämmung der Ausbreitung der BSE-Seuche konzentrierten.

Allein in den Jahren 1996 und 1997 erhielten Österreichs Viehhalter unter dem Titel "BSE-Ausgleichszahlungen" 800 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. So hat vor kurzem darüber hinaus die Kommission eine Anhebung der Ausfuhrbeihilfen für Schlachtkühe um 130 Prozent beschlossen, um einen Zusammenbruch des Rindfleischmarktes zu verhindern.

Diese aktuelle europäische wie nationale BSE-Politik ist, solange weiterhin Agrarministern und Veterinären Hauptverantwortung für diese lebens- und gesundheitsgefährdende Materie übertragen wird, nichts anderes als eine Fortsetzung der bisherigen äußerst umstrittenen Agrarpolitik. Noch immer rangiert das Binnenmarktprinzip – der freie Handel – über dem Verbraucherschutz. Die Rindfleischetikettierung, die seit September 2000 gilt, ist nichts weiter als ein Beruhigungsmittel für VerbraucherInnen.

Ein öffentliches Förderungssystem, von dem vor allem die größten Betriebe profitierten, und welches daher zur Mengen- und Massenproduktion animiert, erlebt zurzeit in Form der BSE- bzw. CJK-Krise ihr gefährliches Desaster. Im Budget 2001 kürzt – ausgerechnet in dieser sensiblen Situation – der Landwirtschaftsminister die Förderungen für die Beratungen im Rahmen des biologischen Landbaus in Österreich. Dafür wird weiterhin die Fläche und die Quantität der Tiere gefördert und die Anzahl der Tiere pro Fläche erhöht.

Mit einer geradezu beschämenden Arroganz hatte der Agrarrat auch die EU-Beitrittswerber mit dem Hinweis auf die Sorge um die Verbraucher unter Kontrolle zu halten versucht: ,Die Agrarminister waren sich darüber einig, dass es keine Abstriche an den EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz geben dürfe.‘ (FAZ, 25.10.2000) Tatsächliches Interesse der Agrarminister war offenbar die Angst den überdimensionalen Agrarförderungskuchen (550 Mia. Schilling pro Jahr) mit den EU-Beitrittsländern aus dem Osten teilen zu müssen.

,,Peanuts‘ aus Brüssel für die ärmsten Beitrittskandidaten‘ (APA-Meldung vom 30. Oktober 2000) ist das wahre Motto der Vertreter der EU-Agrarlobby.

Auch die Verhandlungsposition gegenüber den USA innerhalb der WTO betreffend ,Hormonfleisch‘ dürfte durch die europaweite BSE- und CJK-Katastrophe in den Grundfesten erschüttert sein.

Will die Europäische Union aus dieser schweren Krise herausfinden, ist eine grundlegende Umorientierung zu einem ökologisch sinnvollen, sozial gerechten und auch verbrauchersicherheitsorientierten ,neuen europäischen Agrarmodell‘ unabdingbar.

Erst schrittweise mit dem Bekanntwerden des wahren Ausmaßes der Gefahrenpotenziale erfolgt die Einbindung des Verbraucherschutzes und der für die Gesundheit Verantwortlichen und erst nach und nach wird den Aussagen der Humanmediziner zur mit der BSE-Seuche zusammenhängenden Creutzfeldt-Jakob-Krankheit mehr Augenmerk geschenkt. Dem Vorsorgeprinzip wird aber noch immer nicht entsprechend Rechnung getragen.

Zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Nahrungsmittel für die VerbraucherInnen sind über das Verfütterungsverbot von Futtermitteln, die Tier- oder Knochenmehl beinhalten, hinaus weitere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen auf europäischer Ebene unbedingt notwendig.

Da auch eine flächendeckende Anwendung der Früherkennungstests nur eine beschränkte Sicherheit für die Verbraucher bietet, sind im Sinne des Vorsorgeprinzips zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu setzen:


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hinsichtlich Produktion, Verfütterung und Verbringung von Tiermehlen,

hinsichtlich zusätzlicher Untersuchungen und Zertifizierungen im Rahmen der Fleischuntersuchung,

betreffend das Inverkehrbringen von lebenden Wiederkäuern, Embryonen oder Samen, die aus Ländern mit BSE-Vorkommen stammen,

betreffend Fleisch, Fleischwaren und Fleischprodukten aus Ländern mit BSE-Vorkommen,

hinsichtlich der Verstärkung der Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz, dem Futtermittelgesetz, dem Tierseuchengesetz, etc.

hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und Nahrungsergänzungsmitteln und den damit verbundenen Kontrollen,

hinsichtlich eines Importverbotes von Rindern aus Ländern, in denen BSE aufgetreten ist,

hinsichtlich Blutprodukten (Arzneimittel) und Blutspenden,

hinsichtlich der Forschung im Bereich CJK und BSE.

Die Legitimation dieser Maßnahmen liegt in der akuten Gesundheits- und Lebensgefahr der VerbraucherInnen begründet.

Aus Gründen eines vorsorgenden Verbraucherschutzes ist angesichts der immer akuter werdenden BSE-Situation in ganz Europa dringender Handlungsbedarf gegeben.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen steigt mit einem europaweit koordinierten Vorgehen und effektiven Präventionsmaßnahmen.

Bei Verzögerungen bzw. Nichtzustandekommen effizienter Maßnahmen auf EU-Ebene sind zum Schutz und zur Sicherheit der Verbraucher in Österreich nationale Sofortmaßnahmen notwendig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Positionen im Sinne des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der österreichischen Verbraucher sowie zur Beruhigung der Agrarmärkte zu vertreten:

Sofortiges Verbot der Verfütterung von Tiermehl.

Sofortige BSE-Schnelltests für alle Rinder, die älter als 30 Monate sind.

BSE-Schnelltests für alle Schafe, die als Risiko eingestuft werden.

Importverbot von Rindern, Rindfleisch und Fertigprodukten aus Länder, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.

EU-weite Forcierung der Forschung im Bereich CJK und BSE.

Erweiterung der Befugnisse der EU-Lebensmittelbehörde dahin gehend, dass diese selbstständig in allen Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen kann.


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Produzenten von Fleischwaren müssen ab sofort die Herkunft und die BSE-Freiheit der Verwendung von Rohstoffen tierischer Herkunft (insbesondere des Verarbeitungsrindfleisches) offen legen bzw. nachweisen.

Aufstockung bzw. Umschichtung von EU-Förderungsmitteln zugunsten des Ausbaus der biologischen Landwirtschaft und zur Unterstützung und Bewerbung deren Produkte.

Die Kostentragung für diese Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Verbraucher hat nach dem Verursacherprinzip zu erfolgen.

Für die Schaffung der Möglichkeit BSE-Tests auch durch unabhängige Bundesanstalten österreichweit durchführen zu lassen.

Durch eine Änderung des Bundesministeriengesetzes die Kompetenzen der Futtermittelkontrolle dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu übertragen.

Eine Broschüre durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Zusammenarbeit mit den österreichischen Verbraucherorganisationen zur Information und Aufklärung im Sinne der Verbraucher zu erstellen."

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pistotnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.37

Abgeordneter Jakob Pistotnig (Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Gaßner! Liebe Frau Kollegin Sima! Warum zitieren Sie immer eine APA-Meldung vom Landwirtschaftsministerium? – Zitieren Sie doch auch eine APA-Meldung vom Sprecher des Gesundheitsministers, der gesagt hat, dass diese Lösung, die von der EU aus möglich wäre, für Österreich nicht in Frage kommt, da wir unser gutes Rindfleisch nicht dadurch gefährden wollen, dass wir einen Teil, den wir im Inland vermarkten, nicht prüfen lassen!

Liebe Frau Kollegin Sima! Sie sind als selbständig denkende Aktivistin in dieses Hohe Haus gekommen, und es steht Ihnen gar nicht so gut, wenn Sie als rote Abgeordnete immer nur schwarz malen. Nennen Sie die Dinge so, wie sie sind – das würde genügen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic hat ihrer Aussage nach all das zähneknirschend zur Kenntnis genommen. Sie hat hier vom Rednerpult aus von Profitgier und einem Missbrauch von Tieren gesprochen, und im gleichen Atemzug hat sie auch gesagt, wie locker der Herr Finanzminister jetzt auf einmal dreistellige Millionenbeträge dafür übrig hat, damit wir das in den Griff bekommen und unser Fleisch auch weiterhin verkaufen können.

Ein Kollege von den Sozialdemokraten hat sogar einen Vergleich mit Reifen gebracht. Tierfleisch wird mit Gummiware verglichen. – Gratuliere!

Vorhersehen, was geschehen wird, kann keiner, aber ich zitiere einen Artikel aus Ihrem "Gebetbuch", aus Ihrem Tagblatt, meine Damen und Herren von Rot und Grün, wo man eine Top-Story daraus gemacht hat.

In diesem Artikel ist zuerst von getrocknetem Rattenfleisch die Rede und dann heißt es:

"... Österreich. Illegal importiert und exportiert wird fast alles: Schlangen und Schildkröten ebenso wie exotische Nager, immer öfter und in immer größerem Stil aber Massenware wie Schwein und Rind, lebend oder geschlachtet, im ganzen oder filetiert. Skrupelloseste Spielart: Billige, oftmals sogar mit dem BSE-Überträger Tiermehl gemästete Rinder aus dem Osten werden über Umwege nach Österreich eingeführt und dann als hochwertige Zucht- oder Schlachttiere zurück gen Osten verfrachtet – wofür die straff organisierten Händlerringe auch noch fette Export


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prämien der EU kassieren. Auch Schlachtabfälle, die als schmackhafte Gustostückerln deklariert sind, werden immer öfter hochprofitabel in den ehemaligen Ostblock verscherbelt."

Man könnte, wenn man diese Artikel liest, sagen, das Blut rinnt da nur so an den Wänden herunter. – Ich gratuliere, meine Damen und Herren! Fragen Sie Ihre Freunde einmal, ob sie nicht Angst haben, dass auf Grund solcher Artikel auch das Fleisch von unseren gesunden Rindern und das Biofleisch nicht mehr vermarktet werden können! Dann hätten wir zweimal den schwarzen Peter: erstens, indem wir die Kosten tragen, und zweitens dadurch, dass wir das Fleisch von unseren gesunden Rindern nicht mehr vermarkten können.

Ich sage Ihnen Folgendes: 1994 – ich war damals nicht dafür, ich habe gesagt: EU ja, aber später, nicht so überrumpelt, nicht ohne Wenn und Aber. Herr Maier, wer war denn damals der Motor? (Abg. Dr. Kostelka: Die Freiheitlichen! Nur bis das Ergebnis da war, dann habt ihr auf einmal nur aus taktischen Gründen agiert! Ihr habt es verlangt!) Auch diese Zeitung war der Motor, und alle, die gesagt haben: Vorsicht!, waren schlecht.

Ihr Gedächtnis lässt nach, Herr Klubobmannstellvertreter, das habe ich schon öfter bemerkt, auch diesmal. Wir waren nämlich wirklich dagegen, und Sie haben uns dafür geprügelt. (Abg. Dr. Kostelka: Das ist eure Politik: zuerst ja, dann nein!)

Seit 1990 verfüttern wir kein Tiermehl, und es ist auch mir zuwider, dass wir jetzt die Rechnung doppelt bezahlen. Wir waren gegen den zu raschen Beitritt, aber, meine Damen und Herren, was hilft das Ihnen, was hilft das uns, was hilft das mir? Wir sind Demokraten, und man hat so entschieden. Wir sitzen in diesem Boot, also müssen wir gemeinsam das Übel an der Wurzel packen, das Geld investieren.

Ich würde mir auch wünschen, dass die Agrarfabriken, wie in der letzten Woche in der Zeitung gestanden ist, in Zukunft nicht mehr so genehmigt werden wie in der Vergangenheit.

Eines wundert mich schon: Meine Damen und Herren von der linken, roten Reichshälfte und von den Grünen! Ich habe heute noch kein einziges Mal das Wort "Haider" gehört. Haider schwebt ja wie ein Geist über Ihnen, auch in diesem Hohen Hause, obwohl er gar nicht hier ist.

Haider hat einen guten Vorschlag gemacht. Er hat gesagt, er würde sich erwarten, dass ein Drittel der Kosten dieser Untersuchungen die EU zahlt, 80 Prozent der Bund und 20 Prozent die Länder und die Gemeinden. (Ruf bei den Grünen: Das geht sich aber nicht aus! – Abg. Öllinger: Das sind 130 Prozent!)

Egal, wer es zahlt: Wir haben das – und darin sind wir uns wahrscheinlich einig – zu machen, wir haben in diesen sauren Apfel zu beißen, damit wir unser gutes Fleisch von gesunden Rindern schützen und in Zukunft vermarkten können. Die Gesundheit der Bevölkerung muss uns diese finanziellen Mittel wert sein, auch wenn es 1,5 oder mehr Milliarden Schilling sein sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornegger. Ihre Redezeit ist wunschgemäß ebenfalls mit 4 Minuten begrenzt. – Bitte.

11.43

Abgeordneter Franz Hornegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wo sitzt der Herr Konsumentenschützer aus Salzburg? – Herr Kollege Maier! Mit den Schlagzeilen, wie sie heute die Opposition hier am Rednerpult verbreitet hat: "Sündiges Fleisch, fette Gewinne", skrupellose Betrüger, Rindfleischroulette, alarmierende Berichte, wird Verunsicherung der Konsumenten betrieben, und da ist Ihr Einsatz, Herr Konsumentenschützer, fehl am Platz! Das, was Sie hier betreiben, fällt einzig und allein unseren Rinderbauern auf den Kopf.


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Als Bauernvertreter, der dieses Problem nicht herunterspielt, sage ich Ihnen, Herr Kollege Maier: Ihre Aufgabe als Konsumentenschützer wäre es, dem Konsumenten zu erklären und ihn davon zu überzeugen (Abg. Edlinger: Sie müssen überzeugen!), dass die Lebensmittel, die in den Supermärkten zu Tiefstpreisen angeboten werden, nicht dem ... (Abg. Gradwohl: ..., nicht der Konsumentenschutz! Sie, Herr Kollege, haben die Aufgabe, die Konsumenten aufzuklären! – Beifall bei der SPÖ.)  – Ja, Sie können sich nachher zu Wort melden und alles berichtigen, was Sie wollen. (Beifall des Abg. Dr. Khol. )

Ich möchte aufzeigen, dass unsere gesund produzierten Lebensmittel nur Lockartikel in den Supermärkten sind, und das muss sich ändern. Dazu können Sie beitragen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Minister Haupt! Ich freue mich besonders, dass Sie das, was uns die EU ermöglicht hätte, nämlich dass wir diese Sonderregelungen umsetzen, nicht machen, um so den Konsumenten davon zu überzeugen, dass wir gesunde Produkte auf den Markt bringen.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen gerade jetzt auch ein Gütesiegel, das österreichisches Rindfleisch auch als solches deklariert. Ich hoffe sehr, dass jetzt endlich auch die Wirtschaftskammer freiwillig und sofort auf ihre Mogelpackung, nämlich den "A"-Stempel verzichtet und gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria ein Gütesiegel vertritt und bewirbt, das sicherstellt, dass, wenn "Österreich" draufsteht, auch zu 100 Prozent österreichische Qualität drinnen sein sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Um Mittel aus dem Katastrophenfonds haben sich – wie wir heute gehört haben – schon sehr viele angestellt. Die Tierkörperverwertung, die Energievertreter, alle balgen sich darum, wer zum Zuge kommt, wer da Mittel bekommen könnte. Aber, meine Damen und Herren, was geschieht mit den österreichischen Rinderbauern? Darüber wurde heute hier von diesem Rednerpult aus noch nicht diskutiert. (Abg. Schwemlein: Herr Kollege! Unterhalten Sie sich einmal mit dem Staatssekretär! Der sieht das ganz anders!)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass unsere Minister heute aufgezeigt haben, dass der Zugriff auf Mittel des Katastrophenfonds in diesem Fall gerechtfertigt ist.

Und an die Adresse der Opposition gerichtet: Meine Damen und Herren! Sie können heute beruhigt den Anträgen der Regierung zustimmen, auch ohne – wie Frau Kollegin Petrovic gesagt hat – mit den Zähnen zu knirschen, denn heute ist Ihnen von unseren Ministern der Zahn gezogen worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.47


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Zu einer weiteren Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Gradwohl gemeldet. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

11.47

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Meine zweite Wortmeldung hat folgenden Grund: Meine Fraktion wird dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen, und das ist auf Grund der Debatte erklärungsbedürftig.

Geschätzte Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag – ich habe es vorher schon kurz ausgeführt und möchte es noch einmal erläutern – ist eigentlich ein Ausdruck des Misstrauens der Koalitionsfraktionen gegenüber der Bundesregierung. Das, was die Bundesregierung verkündet hat, das sie nicht tun wird, beantragen doch die Abgeordneten Schwarzenberger und Achatz, nämlich die Ausnahmeregelung der EU nicht in Anspruch zu nehmen.

Da auch wir der Überzeugung sind, dass die Ausnahmeregelung, Rinder über 30 Monate in Österreich nicht zu untersuchen, nicht in Anspruch genommen werden soll, stimmen wir diesem Antrag zu, aber nicht, ohne Ihnen zu sagen, Herr Kollege Schwarzenberger: Auch wenn Sie selbst nicht so viel Vertrauen zu dieser Bundesregierung haben, wir werden die Bundesregierung dabei unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

11.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte noch einmal klarlegen, worin wir den Sinn der vorliegenden Anträge sehen.

Ich sehe es als einen Erfolg unserer Bemühungen an, dass Sie, Herr Kollege Schwarzenberger, noch einen Entschließungsantrag eingebracht haben, der weitergehend ist, der diese Ausnahmegenehmigung in Frage stellt. Genau das halten wir für notwendig. Wir sehen diese befristete Tiermehl-Verbots-Regelung nur als Nachvollziehung der EU-Entschließungen und einen ersten Schritt und ein wichtiges Signal.

Insofern werde ich persönlich und werden viele meiner Kolleginnen im grünen Klub diesem Antrag auch zustimmen, sehen es aber nach wie vor als zentrale Herausforderung für die österreichische Agrarpolitik an, die BSE-Vorsorgemaßnahmen auch in den nächsten Monaten durchzuziehen und hier ein Konzept vorzulegen. Wir werden darauf pochen, dass beide Minister – Haupt und Molterer – dieses Konzept vorlegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 412 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel II §§ 8 und 9 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber und Genossen betreffend begleitende Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die bovinen und transmissiblen spongiformen Enzephalopathien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schwarzenberger, Achatz und Genossen betreffend aktuelle BSE-Situation.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 51.)

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen betreffend Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit der Gesundheit und des Lebens der Verbraucher.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Edlinger: Die Nein-Sager sitzen!)

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (379 und Zu 379 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden (405 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (387 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen (406 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Professor Van der Bellen. Die Redezeit wird auf 10 Minuten eingestellt, wenn es Ihnen recht ist. – Bitte.

11.53

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Die Finanzausgleichsmaterie ist ja üblicherweise eine trockene Materie, aber hinter einem Paragraphen der neu verhandelten Finanzausgleichsmaterien verbirgt sich ein wirklich gravierender Anschlag auf das Bildungssystem, insbesondere im Pflichtschulbereich.

Diese Regelung, wie sie heute beschlossen werden soll, führt dazu, dass allein in Wien 1 445 Planstellen für Pflichtschullehrer gestrichen werden sollen. 1 445! Das sind, wie der Landesschulrat berechnet hat, 14,5 Prozent aller Planstellen – ein Siebtel aller Planstellen im Pflichtschullehrerbereich innerhalb kürzester Frist. Man muss sich einmal vorstellen, was das bedeutet: ein Siebtel aller Planstellen auf kürzeste Sicht.

Das heißt, im nächsten und im übernächsten Jahr, vor allem aber im nächsten Jahr, mit Herbst 2001, zu Schulbeginn, sollen nicht weniger als 1 012 Planstellen gestrichen werden. Das


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ist, muss ich hinzufügen, nicht nur als Unfähigkeit von ÖVP und FPÖ, das heißt der Bundesregierung, zu sehen, nämlich zu verstehen, welche Notwendigkeiten im Bildungssystem und insbesondere im Pflichtschulbereich bestehen, denn es haben ja auch die Länder zugestimmt – darunter auch Wien. Das heißt, die SPÖ Wien hat dieser Streichung von Dienstposten im Pflichtschulbereich zugestimmt. (Abg. Edler: Zähneknirschend!) Über 1 000 Stellen mit nächstem Herbst, zu Schulbeginn! Ich weiß nicht, was den Damen und Herren von der SPÖ Wien dabei eingefallen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wer ist denn davon betroffen? In erster Linie die Kinder, selbstverständlich – darauf komme ich zurück. (Ruf bei der ÖVP: Es gibt ja auch weniger!) In zweiter Linie die Lehrer, die Lehrerinnen in diesem Fall. Gerade im Pflichtschulbereich dominieren ja eindeutig und bei weitem die Frauen. Die Frauen unter den Lehrern trifft das bei weitem überproportional.

Es trifft vor allem die jüngeren Lehrer und Lehrerinnen. Die älteren, die in der Regel pragmatisiert sind, können natürlich, wie es so schön im Jargon der Regierungsparteien heißt und leider auch der SPÖ Wien, nicht – unter Anführungszeichen – "eingespart" werden, die jüngeren, die Vertragslehrer, deren Verträge nicht verlängert werden, die mit Herbst 2001 gekündigt werden, sehr wohl.

Die Kinder sind betroffen, die Eltern sind betroffen, und wir alle werden betroffen sein, nämlich über die negativen Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt. Ich komme darauf noch zurück. (Beifall bei den Grünen.)

Beamte des Landesschulrates in Wien haben sich schon überlegt, wie sie mit dieser Situation – unter Anführungszeichen – "umgehen" können. Die ersten Folgerungen sind natürlich nahe liegend: mehr Schüler pro Klasse, höhere Klassenschülerzahlen, Stundenplanänderungen vor allem in der Volksschule, aber auch in der Hauptschule und wesentliche Einschränkungen bei den unverbindlichen Übungen und Freigegenständen. Aber damit können nach Schätzung des Landesschulrates unter dem Strich nur etwa 400 oder 450 Planstellen – wieder unter Anführungszeichen – "eingespart" werden. Der Ausdruck "sparen" pervertiert hier, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Mit Sparen hat das, was hier gemacht wird, nicht das Geringste zu tun, sondern hier werden die Kinder in ihrer empfindlichsten Lern- und Lebensphase getroffen. Was in diesem Bereich versäumt wird, was in der Altersstufe bis 15 Jahre versäumt wird, kann sehr häufig nicht mehr korrigiert werden. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Alter kommt es nicht nur darauf an, dass die Kinder, wie man so schön sagt, etwas lernen – das tun sie schon –, sondern es kommt darauf an, dass sie lernen zu lernen, das heißt, Spaß am Lernen haben. Und ich brauche Ihnen nicht zu sagen: Je größer die Klassen werden, umso anonymer wird man, umso schwieriger wird es, auf das einzelne Kind, sei es Bub oder Mädchen, in der Klasse einzugehen, und umso eher werden die Lehrer bei allem Bemühen überfordert. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)

Aber das ist es nicht allein. Es ist speziell die Wiener Situation, die hier betroffen ist. Noch einmal: Ich verstehe nicht, wie sich die SPÖ Wien darauf einlassen konnte. Wien, die Bundeshauptstadt Wien, ist in einer speziellen Situation. Nirgends in Österreich konzentrieren sich die fremdsprachigen Kinder, seien es nun Österreicher oder nicht, nirgends konzentrieren sich die Kinder mit nicht deutscher Muttersprache so wie in Wien. Und es macht einen Unterschied, ob ich irgendwo am Land – beispielsweise im nördlichen Waldviertel – mit einer relativ homogenen Bevölkerung und 95 Prozent, sagen wir einmal, Kindern mit deutscher Muttersprache unterrichte oder woanders. Da kann man darüber reden, ob es wirklich so schlimm ist, ob es wirklich einen so großen Unterschied macht, ob 20 Kinder oder 22 Kinder in der Klasse sind.

Ich kenne aus – nicht unmittelbar eigener – sehr persönlicher Anschauung, weil meine Frau in einer solchen Schule unterrichtet, die Verhältnisse in manchen Wiener Bezirken. Da sind wirklich alle gefordert: in erster Linie die Kinder, die mit sehr schlechten und teilweise komplett fehlenden Deutschkenntnissen in die Schule kommen, und die Eltern.


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Diese Kinder kommen sehr häufig auch aus schlechten sozialen Verhältnissen: Eltern aus niedrigen Einkommensschichten, mit prekären Arbeitsverhältnissen. Den Lehrern, die sich darauf einrichten müssen, die nebenbei im Laufe der Zeit fast so etwas Ähnliches wie SozialarbeiterInnen geworden sind und werden mussten, angesichts dieser Situation die Stunden zu kürzen und dazu noch die Zahl der Lehrer zu senken, das züchtet ja geradezu die Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterinnen der nächsten Generation! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Gaßner. )

Um das noch einmal zu unterstreichen: Nach Angaben von Mitgliedern des Landesschulrates werden diese Maßnahmen, die jetzt im Rahmen der Folgen des Finanzausgleichs getroffen werden müssten – ich hoffe, der Konjunktiv ist hier noch berechtigt –, zu einer Kürzung von zwei Dritteln – von sage und schreibe zwei Dritteln! – der Maßnahmen zur Betreuung von ausländischen Schülern, lese ich hier auf meinem Blatt – gemeint sind natürlich die fremdsprachigen, von der Muttersprache her fremdsprachigen Kinder –, führen. Eine Reihe von diesen Kindern haben durchaus die österreichische Staatsbürgerschaft, aber nach dem, wie sich die Verhältnisse in Wien entwickelt haben, heißt österreichische Staatsbürgerschaft noch lange nicht, dass die Kinder, wenn sie mit sechs Jahren in die Schule kommen, ausreichende Deutschkenntnisse haben.

Das ist leider ein Faktum, und diesem muss man sich stellen. Es ist Faktum, dass es eben nicht mehr so ist, dass die Kinder, wie man früher gesagt hat, auf der Straße, das heißt auf dem Spielplatz, gemeinsam mit den anderen Buben und Mädchen automatisch die Sprache des Landes lernen. Das ist eben nicht mehr so, in bestimmten Bezirken zumindest. Da haben die Türken ihre Klüngel. Die Türkischsprachigen und die Kurden und die Serbokroatischsprachigen und so weiter bleiben weitgehend unter sich. Auf diese Situation muss die Schulpolitik Rücksicht nehmen, muss speziell in Wien die Schulpolitik Rücksicht nehmen.

Aber es ist nicht nur das! Zu den Kürzungen im Ausmaß von zwei Dritteln bei den Maßnahmen zur Betreuung der fremdsprachigen Schüler kommen noch extreme Kürzungen im Ausmaß von zwei Dritteln in den Bereichen Beratungslehrer, Stützlehrer, Förderlehrer, Legasthenikerbetreuung. Wenn es im Integrationsbereich von psychisch oder physisch behinderten Kindern zu einer Kürzung im Ausmaß von zwei Dritteln kommt, dann kann man die Integrationsbemühungen streichen. (Beifall bei den Grünen.)

Mein Kollege Dieter Brosz wird heute zu diesem Thema noch einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen. Ich kann nur noch einmal an alle Beteiligten appellieren, seien sie von der ÖVP, von der FPÖ oder insbesondere von der SPÖ, diese Bestimmungen des Finanzausgleichs, so wie sie heute beschlossen werden, nicht in die Praxis umzusetzen, sondern auf die eine oder andere Weise wirklich energisch, mit aller Energie, wegzuverhandeln zu versuchen, in irgendeiner Weise noch zu konterkarieren.

Es geht nicht darum, dass der Herbst 2001 ein heißer werden würde – das ist ja nur die Oberfläche –, sondern es geht darum, dass wir die Kinder in Wien und die Lehrer und Lehrerinnen in Wien mit dieser Situation nicht allein lassen können. Deswegen appelliere ich an die anderen Fraktionen! (Beifall bei den Grünen.)

12.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Die Uhr ist wunschgemäß auf 10 Minuten gestellt. – Bitte.

12.04

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Ich möchte ganz gegen meine sonstige Art mit einem Zitat des Herrn Abgeordneten Auer aus dem Budgetausschuss beginnen, der meinte, wenn wir uns über den Finanzausgleich und über die Finanzen der Gemeinden unterhalten, dann sollten wir uns erst einmal sehr genau ansehen, wovon wir eigentlich reden und wie die Budgets der Gemeinden ausschauen. Diese Aussage möchte ich an den Beginn meiner Ausführungen stellen.


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Jeder von Ihnen kennt wahrscheinlich die klassischen Aufgaben der Gemeinden. Es ist ein Kanal zu bauen, eine Straße zu bauen, die Wasserleitung ist zu errichten, und dann ist da und dort noch ein Gehsteig und ein Schutzweg zu machen. Darüber hinaus gibt es gar nicht mehr recht viel.

Mein Vorredner hat sehr deutlich die Situation der Schulen angesprochen, auf die ich auch noch zu sprechen kommen werde. Das spielt sich auch im ländlichen Bereich ab, auch unter der Voraussetzung, die jetzt in diesem Paket festgeschrieben ist. Dann ist noch der Weg vom Kindergarten, von der Krabbelstube bis zum Pflegeheim zu erwähnen, die damit verbundenen Sozialmaßnahmen, die breiten Raum einnehmen. Mit all diesen Dingen sind ja nicht nur Investitionskosten verbunden, sondern auch Kosten für deren Durchführung und für deren Erhaltung. Bei all diesen Bereichen bleibt ein sehr wesentlicher Finanzierungsanteil bei den Gemeinden hängen.

Der vorige Tagesordnungspunkt hat es wieder einmal gezeigt: Wir haben im Bereich der Landwirtschaft ein Problem mit BSE, und in diesem Zusammenhang haben wir für enorm hohe Kosten aufzukommen, und flugs sind wir wieder bei den Gemeinden, die das mitfinanzieren sollen.

Bei den Heizkostenzuschüssen war es ähnlich. Es gibt jede Menge von Beispielen dafür, dass man immer wieder auf die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden zurückkommt. Parallel dazu muss man aber auch sehen, dass die Gemeindefinanzen in den letzten Jahren massiv gekürzt wurden. Leider kann ich jetzt umfassend nur die Zahlen aus Oberösterreich nennen. Das ist übrigens auch ein Thema, das wesentlich in den Finanzausgleich hineinspielt.

Wir wissen nämlich nicht, wie die Finanzen bundesweit tatsächlich verteilt werden, weil sie in jedem Bundesland anders verteilt werden. In Oberösterreich zum Beispiel werden die Gemeinden mit 600 Millionen Schilling aus der Steuerreform belastet. Auf Grund der Getränkesteuer-Neu fehlen 400 Millionen Schilling, und bei der Werbeabgabe fehlen 200 Millionen Schilling. Zack, 1,2 Milliarden Schilling weniger, und das bei ständig steigenden Belastungen der Gemeindehaushalte!

Nun bringe ich ein Beispiel aus meiner Gemeinde: 25 Prozent des Budgets sind automatisch weg, stehen nicht zur Verfügung – nicht für Gemeindeeinrichtungen, nicht für die Krabbelstube, nicht für ganztägige Schulbetreuung und auch nicht für die Seniorenbetreuung, egal, ob sie mobil oder im Heim geschieht. All diese Dinge müssten wir, glaube ich, schon einmal sehr genau analysieren und sehr genau unter die Lupe nehmen, bevor wir uns über den Finanzausgleich und über gesicherte Gemeindefinanzen unterhalten.

Ich bin eigentlich sehr froh darüber, dass in diesem Paket des Finanzausgleichs auch die Verpflichtung inkludiert ist, die Aufgabenbereiche der Gemeinden genau zu analysieren und festzulegen, was dort zu geschehen hat. Ich hoffe, dass auch festgelegt wird, wie die Erfüllung dieser Aufgaben finanziert wird, denn damit hätten wir uns endlich einmal des Problems entledigt, dass die Gemeindeverantwortlichen, die Kommunalpolitiker, die Bürgermeister das wesentlichste Bekleidungsstück verwenden müssen, das sie zurzeit brauchen, das sind die Knieschützer, damit sie bei allen Förderungsstellen möglichst tief und intensiv hineinrutschen, um möglichst viel für ihre Gemeinden herauszuholen! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Vor diesem Hintergrund wurden die Finanzausgleichsverhandlungen geführt, wie in der Vergangenheit eigentlich schon üblich, in kurzer Zeit, innerhalb eines halben Jahres wurde das erledigt, abgewickelt, und der Finanzausgleich war "gerettet". Ich erinnere mich da an eine Aussage von Ihnen, Herr Bundesminister, vom 7. Juni – ich habe mir das herausgeschrieben –, als Kollege Auer Sie gefragt hat, wie denn das mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel weitergehen werde und ob da etwaige Änderungen vorgesehen seien. Auf diese Frage haben Sie, soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe, geantwortet: Ich mische mich da nicht ein, um nicht am Ende als Zahler übrig zu bleiben. – Das ist also die Aussage des Finanzministers, wenn es um die Sorgen der Gemeinden geht. (Abg. Auer: Wie der Edlinger früher!)


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Die Finanzausgleichsverhandlungen haben dazu geführt, dass nun in sehr kurzer Zeit eine Finanzierung der Gemeinden so recht und schlecht gesichert ist. Für mich ist es eine Fortschreibung einer sehr unbefriedigenden Situation für die Gemeinden Österreichs.

Die kleineren Gemeinden haben im Vergleich zu den Städten ein kleines "Zuckerl" dahin gehend bekommen, dass der Sockelbetrag erhöht werden muss. Jetzt macht der Sockelbetrag den ominösen Betrag von 102 S aus, und in dieser Legislaturperiode wird er auf 1 000 S steigen. – Ja, das ist etwas, womit wir uns sicherlich anfreunden können, aber das löst grundsätzlich nicht die Absicherung der Gemeindefinanzen auf Dauer und für die Zukunft.

Wir haben mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel natürlich auch wieder die alle vier Jahre wiederkehrende Debatte, bei der es heißt: Weg damit, ungerecht et cetera! – Ich glaube, die Gemeinden müssen – da möchte ich meinem Kollegen Auer und seinen Kollegen in der ÖVP widersprechen – sehr darauf aufpassen, dass sie – und das ist, glaube ich, Ziel dieser Diskussion – nicht auseinander dividiert werden. Bis jetzt wurden sie auseinander dividiert, und zwar Groß gegen Klein. Dahinter steckt meiner Meinung nach folgende politische Überlegung: Bei den Großen, von denen die meisten der roten Reichshälfte zuzuordnen sind, sollte man hineinschneiden; das unterstelle ich auf jeden Fall. Aber generell macht es, glaube ich, keinen Sinn, dass wir uns auseinander dividieren lassen.

Es ist auch davon die Rede, dass es kleine arme Gemeinden gibt, aber auch kleine finanzstarke Gemeinden, und dass es große arme Gemeinden gibt, aber auch große finanzstarke Gemeinden. Demnach gibt es schon vier Kategorien von Gemeinden. Je mehr Kategorien von Gemeinden wir schaffen, umso leichter werden es die Finanzausgleichspartner und der Finanzminister auch in Zukunft haben, den Gemeinden Finanzausgleiche zu diktieren, mit denen wir alle keine Freude haben.

Weiters möchte ich die Bedarfszuweisungen ansprechen, um die es auch noch geht. Ich habe mir die Bedarfszuweisungen der zwei Gemeinden Fischlham und Schwertberg angeschaut. Im Jahre 1999 hatte die Gemeinde Fischlham pro Kopf – pro Kopf! – 6 000 S an Bedarfszuweisung, die Gemeinde Schwertberg hingegen nur 900 S. – Ich möchte das nur festhalten, damit wir endlich von der Bettelei wegkommen hin zu einer ordentlichen Gemeindefinanzierung.

Was mich in diesem Zusammenhang in der Diskussion sehr verwundert hat, waren die Stellungnahmen des Kollegen Schwarzenberger, der immer wieder von der ländlichen Entwicklung geredet hat. Ich habe im Zuge der Budgetdebatte an Minister Molterer die Frage gestellt, wo denn die ländliche Entwicklung bei den 13 Milliarden Schilling, die, soweit ich weiß, zur Verfügung stehen, berücksichtigt ist. Nur 3 Prozent sind außerhalb der landwirtschaftlichen Förderungen dafür verwendbar. Nur 3 Prozent kommen eventuell Gemeinden und Betrieben der Wirtschaft zugute, alles andere geht in die landwirtschaftliche Förderung.

Lassen Sie mich auch eine Bemerkung zu den Maßnahmen betreffend die Lehrer machen. Ich denke, dass § 4 im Finanzausgleichsgesetz eine sehr unglückliche Lösung ist; wir haben das ja schon im Rahmen des Budgets ausführlich diskutiert. Was bedeutet das letztendlich auch wieder für die Gemeinden? – Ich bin überzeugt davon, dass diese Maßnahmen, wenn sie rigoros durchgeführt werden, die kleinsten Schulen betreffen werden, und zwar so massiv, dass sie vielleicht geschlossen werden müssen. Ich bin auch überzeugt davon, dass der Ruf nicht mehr sehr lange auf sich warten lässt, der da heißt: Na, wenn man mehr Lehrer braucht, wenn man mehr Qualität in der Schule braucht, dann müssen es die Länder zahlen! – Ich habe es heute schon einmal gesagt: Immer dann, wenn ich höre, die Länder sollen zahlen, dann weiß ich schon: natürlich auch die Gemeinden.

Das ist, glaube ich, absolut abzulehnen, denn das geht gegen unsere Schüler, das schadet der Qualität unserer Schulen – geschweige denn, dass dadurch viele Lehrer in Zukunft arbeitslos werden. Eine genaue Zahl ist noch nicht bekannt. Ich weiß es nicht: Sind es jetzt 4 000 oder sind es 10 000 Lehrer, die weniger gebraucht werden? – Diese Maßnahme bedeutet nichts anderes, als schlecht in die Zukunft zu investieren.


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52. Sitzung / Seite 55

Zusammenfassend, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich sagen, dass ich es für das Wesentlichste halte, dass wir uns in Zukunft über die Aufgaben der Gemeinden und über die länderunterschiedlichen Finanzflüsse im gesamten Bundesgebiet klar werden und auf dieser Basis endlich einmal einen Finanzausgleich zustande bringen, der wirklich die Sicherung der Gemeindefinanzen zum Inhalt hat. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Großruck. )

12.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten – Bitte.

12.15

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege Van der Bellen hat die bildungspolitische Rede bereits gehalten, ich brauche nur mehr einige Ergänzungen dazu zu machen. Zuerst möchte ich auf die Hintergründe bei der Frage der Landeslehrer eingehen.

Man sollte in diesem Zusammenhang erwähnen, es gibt gewisse Länder, die durch diese Maßnahmen besonders betroffen sind, und das ist nicht nur Wien – Wien im Besonderen, auch von der Quantität im Besonderen –, sondern es sind auch die Bundesländer Burgenland und Kärnten. – Kollege Amon, das werden Sie wahrscheinlich wissen, denn so weit werden Sie in die Verhandlungen eingebunden sein. (Zwischenruf des Abg. Amon. ) Das lässt sich begründen. Es gab ja schon Zwischenrufe, die da lauteten: Na ja, was geht uns Wien an? Derartige Zwischenrufe hat man aus den hinteren Reihen auf Seiten der Regierungsparteien schon gehört. – Da frage ich mich schon, welches Bild Sie da entwickeln. Burgenland und Kärnten haben andere Hintergründe: Dort geht es um das Minderheiten-Schulwesen.

Die Begründung, warum da der Druck so groß ist, ist ganz einfach: Bislang gab es – abgesehen von der absoluten Schülerkopfzahl und der Verrechnung mit den Ländern – auch das Kriterium, dass es für gewisse Anforderungen zusätzliche Kontingente gegeben hat – zum Beispiel für das Minderheiten-Schulwesen oder in Wien für die Aufwendungen für die Integration in vielen Bereichen, vor allem im sprachlichen Bereich.

Jetzt soll mit diesem Finanzausgleich dieses Kriterium der Sonderkontingente gestrichen werden, es ist einfach nicht mehr vorgesehen.

Das ist eine Maßnahme, die auch in ideologischer Hinsicht einmal zu durchleuchten ist. Natürlich kann man sagen, das sei nicht aufgefallen, vielleicht ist es Herrn Häupl oder auch Frau Ministerin Gehrer nicht aufgefallen, das mag alles sein, aber Faktum ist, dass es genau in den sensiblen Bereichen, bezüglich welcher Sie auch im Regierungsübereinkommen groß hineingeschrieben haben, dass Integration stattfinden muss – Frau Ministerin Gehrer erwähnt das auch immer wieder –, also in jenen Bereichen, in welchen es um das Ganze geht, enorm hohe Einsparungen gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Verstärkend kommt ein Zweites hinzu, etwas, was in der öffentlichen Diskussion auch noch nicht ausreichend wahrgenommen worden ist, und weshalb es auch unheimlich schwierig ist, auf die genauen Zahlen zu kommen. Wir nehmen jetzt einmal das an, was der Wiener Landesschulrat sagt; ich erkläre dann auch noch, warum wir das annehmen. Ich glaube, dass es aus folgendem, ganz wesentlichen Grund schwierig ist, über die genauen Zahlen zu reden: Es wurde in den letzten Jahren das Bildungsbudget jedes Mal (Abg. Amon: Die SPÖ hat zugestimmt!)  – die SPÖ hat zugestimmt, da haben Sie Recht, Kollege Amon; das war ein schwerer Fehler, da gebe ich Ihnen Recht – um Milliarden überschritten. Das ist der Punkt! (Abg. Amon: Der Präsident des Wiener Stadtschulrates ...!)

Ich stelle daher im Budgetausschuss immer wieder die Frage: Um wie viele Milliarden wollen Sie heuer das Budget überschreiten?, denn wenn man nicht weiß, ob diese Milliarden-Überschreitung – letztes Jahr waren es 2 Milliarden Schilling – dazukommt oder nicht, dann kann man nicht sagen, ob es um 4 000 Lehrerstellen mehr oder weniger geben wird. Solange über Budgetzahlen Unklarheit herrscht, werden wir zu keiner seriösen Diskussion kommen. Daher


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fordern wir endlich ein Budget, nach welchem man sich richten kann. Das haben wir aber in den letzten Jahren immer vermissen müssen.

Die Begründung dafür lautete immer, die Länder geben zu viel Geld aus, sie halten sich nicht an die Vereinbarungen. – Das mag in gewissen Bereichen so gewesen sein – das mag ja durchaus so sein! –, nur wenn Sie jetzt sagen: Schnitt, mit Beginn des nächsten Schuljahres geschieht das nicht mehr!, dann muss Ihnen bewusst sein, dass das zu einer massiven Beeinträchtigung der Bildungsqualität führt. Und das ist inakzeptabel! Das ist schlichtweg inakzeptabel! (Beifall bei den Grünen.)

Ich würde wirklich einmal gerne diese Diskussion nachvollziehen und mir anschauen, welche Länder in welchen Bereichen zu viel ausgeben und woran das liegt. Legen Sie die Zahlen auf den Tisch! Wir fordern das seit Jahren. Kollege Öllinger hat in der Vergangenheit mehrere Anfragen eingebracht, und auch ich habe es zu erfahren versucht. Das Ministerium rückt einfach die Zahlen nicht heraus, es ist nicht nachvollziehbar, welche Kontingente das sind.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Voriges Jahr gab es einen Kürzungserlass bei den Ländern in der Höhe von 5 Prozent. In Oberösterreich wurden knapp 200 Lehrer eine Woche vor Schulbeginn schriftlich davon verständigt, ihr Vertrag werde nicht verlängert. Das geschah eine Woche vor Schulbeginn! – Wie man da mit Menschen umgeht, sieht man an diesem Beispiel. – Eine Woche später bekamen diese Lehrer den nächsten Brief mit folgendem Inhalt: Kommando retour, Vertrag wird verlängert. – Der Hintergrund dieser Aktion war, dass ein Sonderkontingent von in etwa 200 Lehrerstellen gefunden wurde. Es war selbst dem Landesschulrat nicht wirklich klar, wo das gelegen ist. – So kann man nicht Bildungspolitik machen! So kann man nicht Budgetpolitik machen!

Daher bringe ich jetzt einen Entschließungsantrag ein, der zumindest absichern soll, dass inhaltlich die gröbsten verheerenden Auswirkungen abgewendet werden. Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend "Absicherung der österreichischen Pflichtschulen"

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den Verhandlungen zur Umsetzung des Finanzausgleichs mit den Bundesländern sicherzustellen, dass

1. keine Einschränkungen in den Bereichen muttersprachlicher Unterricht, BeratungslehrerInnen, StützlehrerInnen/FörderlehrerInnen und SprachheillehrerInnen vorgenommen werden,

2. es zu keiner Erhöhung der durchschnittlichen Klassenschülerzahlen und zu keiner Einschränkung bei unverbindlichen Übungen und Freigegenständen kommt,

3. keine Einsparungen durch die Nichtweiterbeschäftigung von VertragslehrerInnen erfolgen.

*****

Das sind die wesentlichsten Kernpunkte, die man einhalten müsste, um abzuwehren, dass es zu einer drastischen und dramatischen Situation zu Beginn des nächsten Schuljahres kommt.

Ich möchte abschließend noch auf Folgendes aufmerksam machen: Ich habe es, wie ich in meiner letzten Rede ausgeführt habe, noch relativ originell gefunden, dass Frau Ministerin Gehrer in einem Interview mit "NEWS" auf die Frage, welche Maßnahmen denn da gesetzt werden, wörtlich gesagt hat: Das weiß ich nicht! – Jetzt sehen wir genau, welche Auswirkungen diese Maßnahmen haben, nämlich Ihre Politik, zu sagen: Die Länder müssen es selbst machen, wir geben nur die Rahmenbedingungen vor. Wenn es beispielsweise in Wien um 10 Prozent


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weniger gibt, dann muss es Maßnahmen geben, die drastisch sind und ganz einfach negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Integration, auf die Behindertenintegration, auf die sprachliche Integration haben, denn da geht es um Fördermaßnahmen.

All das, was über das Pflichtschulwesen, über diesen engen Rahmen hinausgeht, kommt unter Druck. Sie können nicht einfach die Länder verantwortlich machen und sagen: Das interessiert uns nicht, das ist uns egal! Das ist die logische Folge der Vereinbarungen, die Sie hier schließen. Ich halte das für inakzeptabel! (Beifall bei den Grünen.)

Ich bin der Meinung, dass man ohne Weiteres darüber diskutieren kann, in welchem Ausmaß Länder und Bund beim Finanzausgleich beitragen sollen, all das ist durchaus diskutierbar, aber ich halte diese Politik für eine Politik der Verschleierung und des Stehlens aus der Verantwortung – als das muss man es bezeichnen –, wobei man den Ländern sagt: Ein paar tausend Stellen weniger! Macht, was ihr wollt! Oder: Keine Einschränkungen, sondern alles soll so bleiben wie bisher! – So kann man nicht Politik machen! (Beifall bei den Grünen.)

12.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.22

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst drei Bemerkungen zu meinen beiden Vorrednern von den Grünen.

Erste Bemerkung, liebe Kollegen von der grünen Fraktion: Bildungspolitik ist nicht Lehrerbeschäftigungspolitik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zweite Bemerkung: Herr Kollege Van der Bellen, vergessen Sie nicht, das Bildungswesen ist keine Music-Box, wo man oben einen Schilling hineinwirft und unten mehr Bildung herauskommt! So einfach ist es nicht, Herr Kollege Van der Bellen!

Dritte Bemerkung: Es hat sogar der Präsident des Wiener Stadtschulrates, wie mein Kollege Werner Amon ständig dazwischengerufen hat, gesagt: Ich halte das für möglich! Ich halte das für vernünftig! Dass Sie hier justament Oppositionspolitik machen, ist, so glaube ich, kein sehr konstruktiver Beitrag von Ihnen. Sie sollten ein bisschen konstruktiver werden, Herr Kollege Van der Bellen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das war "überzeugend"!)

Aber nun zum eigentlichen Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vorige Woche den Bundeshaushalt für das Jahr 2001 beschlossen. Wir beschließen heute ein ganz bedeutsames Paket wichtigster budget- und finanzpolitischer Gesetze: das Finanzausgleichsgesetz, das für die nächsten vier Jahre gilt, bis 2004, ein eigenes Bundesverfassungsgesetz, in welchem gewisse finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen in den Verfassungsrang erhoben werden, eine sehr wichtige und seit Jahren angekündigte, verhandelte und wirklich notwendige Kapitalmarktoffensive und eine Neuordnung der Spitalsfinanzierung mit einer Neustrukturierung des Gesundheitswesens.

Meine Damen und Herren! Das ist ein unglaublich massives Paket finanz- und budgetpolitischer Maßnahmen, ein wahres Feuerwerk. Wir wollen damit budget- und finanzpolitisch Österreich neu regieren.

Das heißt erstens: Schluss mit dem Schuldenmachen.

Das heißt zweitens: mehr Effizienz und Kostenbewusstsein in Vollziehung und Verwaltung.


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Das heißt drittens: mehr Fairness und mehr Gerechtigkeit in den Finanzströmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Das heißt viertens: mehr Leistung und weniger Defizit in der Spitalsfinanzierung. (Abg. Dr. Kostelka: Halleluja!)

Das heißt "Österreich neu regieren" im Bereich der Finanz- und Budgetpolitik, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Halleluja!)

Herr Kollege Peter Kostelka! Sie haben ein "Verdienst": Wenn Ihre Fraktion in der letzten Periode nicht so viele Reformen blockiert hätte, dann könnte jetzt diese Regierung nicht Österreich neu regieren, da haben Sie Recht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Das ist billig!) Insofern sind Sie neben dem Kollegen Nürnberger der zweite Geburtshelfer dieser neuen Regierung. Nürnberger, Kostelka: Geburtshelfer dieser Regierung. (Abg. Böhacker: Erfolgreichen Regierung!) Anerkennung muss sein! (Abg. Dr. Kostelka: Die Österreicher geben uns Recht, zumindest im Burgenland!)

Meine Damen und Herren! Beim Finanzausgleich, der die Finanzströme für die nächsten vier Jahre regelt, gab es zwei zentrale Themen.

Erstes zentrales Thema: Beitrag der Länder zum Konsolidierungskurs des Bundes, Beitrag der Länder zur Nulldefizitstrategie für 2002.

Zweites zentrales Thema: Wie können wir den finanziellen Anspannungen der finanzschwachen Gemeinden Rechnung tragen, und zwar einer finanziellen Anspannung der finanzschwachen kleinen Gemeinden, die sich einerseits durch die Dezentralisierung öffentlicher Leistungen und andererseits durch erhöhtes Umweltbewusstsein und damit ein Mehr an Umweltvorschriften – Stichwort: "Natura 2000" – ergibt?

Zum ersten Punkt: Beitrag der Länder zur Nulldefizitstrategie. – Ich freue mich, dass unter dieser Regierung hier erstmals sehr intensiv über einen an sich sehr primitiven Zusammenhang diskutiert wurde, nämlich darüber, dass wir nur dann mittelfristig die Steuer- und Abgabenquote wieder senken können – jetzt war sie in dieser Höhe notwendig, weil die Budgetkonsolidierung absoluten Vorrang hat –, wenn wir auch Ausgaben und Kosten senken. Ausgaben kann man wiederum nur dann senken, wenn man auch Aufgaben reduziert. – Das ist ein sehr einfacher Zusammenhang.

Es hat in den Verhandlungen die Frage: Wie kann die Aufgabenstellung der öffentlichen Hand – Bund, Länder und Gemeinden – in den nächsten Jahren effizienter erfolgen, was ist die Voraussetzung dafür, dass Aufgaben reduziert werden, damit Ausgaben reduziert werden können, damit mittelfristig die Steuer- und Abgabenquote wieder sinkt? einen Schwerpunkt gebildet. – Wir sind zuversichtlich, dass uns das gelingen wird, wenn wir diese Zusammenhänge beachten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nun zum zweiten Kernthema des Finanzausgleichs, zu den finanzschwachen Gemeinden: Ein leidiges Thema ist seit vielen Jahren der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, der immer wieder kritisiert und auch beim Verfassungsgerichtshof angefochten wurde. Das Höchstgericht hat zweimal gesagt – im Jahre 1990, aber auch am 28. September dieses Jahres –, der abgestufte Bevölkerungsschlüssel sei an sich verfassungskonform, er solle allerdings in seinen Auswirkungen gemildert werden.

Ich glaube, dass das, was uns jetzt vorliegt, an sich darauf abzielt, dieser Anregung des Höchstgerichtes Rechnung zu tragen. Es wird mit der Einführung eines Sockelbetrages pro Einwohner in der Höhe von derzeit 102,30 S, in Etappen ansteigend auf 1 000 S bis zum Jahr 2004, dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel geschwächt und verflacht; das ist gar keine Frage.

Nur: Gestatten Sie mir eine sehr kritische Bemerkung in Richtung der Interessenvertretung der Gemeinden, nämlich des Österreichischen Gemeindebundes. Es kann nur Aufgabe einer


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Interessenvertretung sein, auch zwischen den eigenen Mitgliedern einen Interessenausgleich herbeizuführen. Doch ich habe, wenn ich hier Einzelbeispiele höre, schon manchmal den Eindruck, dass dieser Interessenausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden offensichtlich dem Österreichischen Gemeindebund nicht vollends geglückt ist.

Es hat mein Kollege Hannes Zweytick, Bürgermeister in der Steiermark, hier erzählt, in seiner Gemeinde wird, damit dort fünf Straßenleuchten angeschafft werden können, eine Tombola veranstaltet. Dazu kann ich nur sagen: Es kann mit der Abgeltung von Leistungen für die finanzschwachen Gemeinden etwas nicht stimmen! – Diese Kritik möchte ich am Österreichischen Gemeindebund in aller Öffentlichkeit anbringen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte abschließend, im Sinne erhöhten Umweltbewusstseins zu dieser Materie folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Kollegen betreffend Siedlungswasserwirtschaft

Zur Umsetzung der noch erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen wolle der Nationalrat nachfolgende Entschließung annehmen:

Entschließung:

Zur Sicherung der Wassergüte und der flächendeckenden Wasserver- und Abwasserentsorgung wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersucht, Maßnahmen zur Optimierung der Siedlungswasserwirtschaft vorzuschlagen und dabei dem ländlichen Raum besonderes Augenmerk zu schenken. Zur Umsetzung der notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind dem ländlichen Raum nach Maßgabe der Entscheidungen der Kommission Siedlungswasserwirtschaft innerhalb des vorgesehenen Gesamtrahmens – unter Beachtung der Probleme der finanzschwachen Gemeinden – die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

*****

Das ist ein sehr positiver Entschließungsantrag. – Herr Präsident, ich bitte, ihn in die Verhandlung miteinzubeziehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 7 Minuten. – Bitte.

12.30

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister, Sie haben einmal bei einer passenden Gelegenheit etwas Unpassendes gesagt und das Parlament als "Theater" bezeichnet. Das war ein mittleres Fettnäpfchen, in das Sie da getreten sind. Sie haben aber, glaube ich, Ihren Fehler eingesehen. Was allerdings wirklich ein Theater ist, sind die seit mehreren Jahren immer wieder stattfindenden Finanzausgleichsverhandlungen. Da hat selbst der frische Wind und Wirbelgeist des zwar an Jahren noch jungen, aber in Finanzministermonaten gemessen doch nicht mehr ganz so jungen Finanzministers doch nicht die erwünschte Wirkung entfacht. Ihre Ankündigungen zu Beginn des Jahres, was die Möglichkeiten zu Umstrukturierungen und den großen Wurf im Finanzausgleich betrifft, haben, wie einer


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meiner Vorredner bereits gesagt hat, so geendet: Nur nicht zu viel herumtun, sonst muss vielleicht der Bund auch mehr zahlen.

Das ist möglicherweise eine taktisch kluge Vorgangsweise aus Sicht des Bundesfinanzministers, aber das Ergebnis dieser Nicht-Bemühungen ist, dass wir anstelle eines größeren Wurfes wieder die übliche Herumdoktorei haben. Auch im Bereich des Getränkesteuersatzes ist es Ihnen gelungen, zu dilettieren, denn auch da haben Sie keine klare Lösung zu Stande gebracht. Das ist ein Manko. (Beifall bei den Grünen.)

Um in die Sache einzusteigen und auf die Vorredner einzugehen: Kollege Stummvoll, Ihre Beweisführung hier wird immer eigenartiger. Wir sind es mittlerweile ja schon gewohnt, dass Sie diverse Reden von uns und auch von Abgeordneten der SPÖ zensurieren, doch dass nun die Zwischenrufe des Kollegen Amon schon die Vergleichsbasis dafür sind, was gescheit ist und was nicht, das ist selbst Ihren Bemühungen bis jetzt noch nicht ganz würdig gewesen. Auf dieser Basis können Sie die Opposition sicher nicht abkanzeln! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Stummvoll: Ich werde nicht mehr auf Ihre Reden eingehen! Soll ich Ihre Reden negieren in Zukunft?)

Nein! Das letzte Mal hielt mir irgendjemand ein Taferl entgegen und tat so, als ob das ein sinnhafter Zwischenruf wäre, und meinte, ich möge doch darauf reagieren. Nun beziehen Sie sich auf den Kollegen Amon, um dem Kollegen Van der Bellen etwas vorzuhalten. Das ist doch kein Stil in einer Debatte! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Aber Parlament ist doch Diskussion! – Abg. Dr. Stummvoll: Parlament ist Diskussion!)

Herr Finanzminister! Ich muss noch einmal kurz auf die Lehrer zurückkommen, weil die Sache in ihrer Dramatik hier offensichtlich nicht begriffen wird. Niemand findet es der Sache wert, auf die Argumente einzugehen, die Kollege Van der Bellen eingebracht hat. Wenn in diesem Bereich an der falschen Stelle gespart wird, dann produzieren Sie genau das, wogegen Sie ständig selbst wettern, nämlich Bildungsdefizite und eine viel größere Anzahl an Hilfsarbeitern, als wir sie sonst hätten – ceteris paribus, wenn wir die jetzige Regelung beibehalten.

Und wo wird das sein? – Und das ist das nächste Tragische an dieser Geschichte: im MigrantInnenbereich. Das heißt, die Ghettoisierung wird in dieser Art und Weise weiter vorangetrieben. Sie weigern sich, auf das einzugehen, verkünden ansonsten schöne Konzepte und hauen entsprechend auf die Opposition hin. Ich sehe wirklich nicht ein, dass wir uns das gefallen lassen müssen. Nein, wirklich nicht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Stummvoll: Sehr empfindlich!)

Herr Finanzminister, zur Sache der kleinen Gemeinden und großen Gemeinden und was da gerecht und ungerecht ist. Ich glaube, dass sich das von der Verteilungsseite her, vom Standpunkt des Geldes aus allein nicht beantworten lässt. Das ist ja die Malaise der Finanzausgleichsverhandlungen, dass das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt wird. Es müsste einmal eine ernsthafte Diskussion darüber geben, welche Aufgaben an welcher Stelle von welcher Gebietskörperschaft sinnvoll wahrgenommen werden. Dann kann man sich entsprechend schlauer über die sinnvollen Finanzierungsinstrumente und Zuteilungsschlüssel unterhalten.

Das aber fehlt komplett. Das haben Sie nicht eingebracht in diese Verhandlungen. Stattdessen werden ständig Staatsaufgaben-neu-Debatten angekündigt und ausgerufen, die allerdings auch noch nicht stattgefunden haben. Wir werden sehr daran interessiert sein, ob dieser Dialog dann ein wirklicher Dialog sein wird – im Gegensatz zum Budgetdialog. Doch was das betrifft, haben wir ein paar Anregungen einzubringen.

Ich kann auch das Gezeter darüber, was die Finanzlast und die Armut der kleinen Gemeinden betrifft, nicht ungeteilt hinnehmen. Da steckt nämlich das Versäumnis dahinter, dass das Prinzip, zuerst darauf zu schauen, was wo eine sinnvolle Aufgabe ist, nicht befolgt wird. Wenn Regionalentwicklung, Raumplanung und Umweltgesetzgebung im Rahmen der Länderpolitik so aussehen, wie es derzeit der Fall ist, dann darf man sich nicht wundern, dass die kleinen Gemeinden derart überbelastet sind. Es wird die Zersiedelung und eine unwirtschaftliche


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Regionalentwicklung in die Wege geleitet, und das ist genau das Falsche. Das zieht dann eben allerorts diesen Finanzbedarf nach sich.

Wie schaut denn das derzeit aus? – Wenn es Gesetzesbestimmungen gibt, wonach zu jedem entlegenen Bauernhof auf irgendeinem Berg kilometerlange Kanalrohre verlegt werden müssen, weil die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Förderrichtlinien in diesem Bereich zu ändern, dann zieht das natürlich österreichweit Milliardenkosten nach sich. Natürlich! Aber an dieser Stelle liegt das Versäumnis. Das gehört zuerst begradigt, und dann schauen auch die Finanzierungsspielräume für die kleinen Gemeinden anders aus. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Gaßner: Die Bauern sind eh befreit von den Anschlussgebühren!)

Ich will damit nicht sagen, dass es sinnvoll ist, sich den Verteilungsschlüssel anzuschauen. Im Gegenteil! Aber diese Übung gehört nichtsdestotrotz zuerst gemacht.

Gleiches gilt für die Straßenbauten. Wenn auf Teufel komm raus zersiedelt wird, dann darf man sich nicht wundern, dass überall Gemeindestraßen in immer größerer Länge asphaltiert werden müssen. Ich frage mich, wer daran wirklich Interesse hat. Sowohl bei kilometerlangen Kanalbauten als auch bei der Zersiedelungsstrategie gibt es zumindest einen Profiteur: Das sind die Großanbieter im Asphalt- und im Betonbereich. Eigentlich unterstützen Sie mit dieser Herangehensweise diese – wie soll ich sagen? – Konglomerate, weil da in Österreich ein Konzentrationsprozess im Gange ist, wie er anderswo kaum feststellbar ist, sowie die entsprechenden Kartellbildungen. Fast möchte man meinen, dass Sie es mit dieser Art von Politik darauf anlegen, diesen Kartellen das Geld nachzuwerfen. Der Finanzausgleich als solcher ist das, was sozusagen hinten draufkommt. Vorneweg wird verabsäumt, eine gescheite Aufgabenreform zu diskutieren und auch anzugehen.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Wenn es so wie in der Steiermark gehandhabt wird, dass die Anteile für die Gemeinden zum Teil jetzt auch noch von der Landesregierung zurückbehalten werden und über Bedarfszuweisungen an die Gemeinden weiter ausgeschüttet werden, und dann dort noch ein schwarz-rotes Feudalsystem praktiziert wird, das seinesgleichen sucht, dann wissen wir genau, wo wir hinkommen. Dann kommen wir dort hin, dass die Frau Landeshauptfrau und der Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter durch die Lande ziehen und mit Beträgen nicht unter 10 Millionen Schilling die schwachsinnigsten Projekte fördern. Anschließend werden sie dort noch zu Ehrenbürgern ernannt. Das kostet Millionen und Millionen und Millionen. Da gibt es genügend Beispiele, die man aufzeigen könnte. Eine solche Vorgehensweise ist widersinnig! (Beifall bei den Grünen.)

Da wäre es doch viel gescheiter, diese Gelder entweder direkt den Gemeinden zukommen zu lassen oder endlich Kriterien einzuführen, was wann wo sinnvollerweise gefördert wird. Aber es ist sicher nicht gescheit, dass wie im letzten Gemeinderatswahlkampf in einer roten Gemeinde der schwarze Bürgermeisterkandidat einen Postwurf versendet, in dem steht: Wenn jetzt ein Schwarzer Bürgermeister wird, dann wird die Frau Landeshauptfrau dafür sorgen, dass dort eine Mehrzweckhalle um 15 Millionen Schilling errichtet wird. Was soll das bitte sein?! In einer Kleinstgemeinde, wo nebenan nicht einmal die entsprechende Siedlungsdichte besteht, dass man meinen könnte, dass diese Mehrzweckhalle um 15 Millionen ohne Autobuskarawanen voll werden könnte?

Das sind sinnlose Prestigeprojekte, die die schwarz-roten Landeskaiser und deren Stellvertreter fördern. So läuft das! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Um 15 Millionen baust du keine Mehrzweckhalle! Da kriegst du ein Vereinshaus!)

Vielleicht läuft es in Oberösterreich oder speziell in Grieskirchen anders. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Reden Sie mit der Frau Landeshauptfrau! Die unterwirft sich keinen bestimmten Kriterien. Das Geld wird so vergeben, und im Nachhinein erfährt man unter Hinweis auf den Datenschutz – das wird ja immer lustiger! – nicht einmal, welche Gemeinden wofür im Detail Geld bekommen haben. Das ist ein Feudalsystem der Geldvergabe, das schleunigst abgestellt gehört. Da kann man einen Haufen Geld sparen. (Beifall bei den Grünen.)


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Ich komme als Letztes zu dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Diesbezüglich kann man, wenn man weiß, wie die Aufgabenverteilung zwischen den Gemeinden ist, je nach Größenordnung im Vergleich zu den Ländern und zum Bund, wirklich geteilter Meinung sein. Ich muss gestehen, wir haben – und ich halte dies für keine Schande – auch keine stringente und einheitliche Position bei den Grünen, was das betrifft, weil die Sache falsch angegangen wird. Aber was Sie mit diesen Verhandlungen machen, das ist die Doktorei zum Quadrat. Es wird zwar der abgestufte Bevölkerungsschlüssel in der Weise in seiner Auswirkung relativiert, als der Sockelbetrag erhöht wird. Es ist arithmetisch leicht nachvollziehbar, dass dies das Ganze relativiert. Aber gerade in den nächsten Jahren wird die Differenz, um die die mittleren und größeren Gemeinden sozusagen umfallen, erst wieder mit Sonderbedarfszuweisungen ausgeglichen. Wozu dann das ganze Spiel? Das ist ein unübersichtlicher Pallawatsch, der immer schlimmer statt besser wird, und das haben Sie zu verantworten! (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend: Zäumen Sie das Pferd von der richtigen Seite auf! Wir wollten in dieser Sache in einen Dialog eintreten, Herr Finanzminister, aber bis jetzt ist es uns nicht gelungen. Möglicherweise dürfen wir da besserer Hoffnung sein, als dies beim Budgetdialog der Fall war. Ich bleibe in dieser guten Hoffnung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Mag. Trattner zu Wort gemeldet. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 5 Minuten. – Bitte.

12.40

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Kogler, das Parlament lebt von der Debatte, und da geht man natürlich auf die Ausführungen der Vorredner ein. Ansonsten wäre es ja wie in der Schule, wo der Schüler zur Prüfung nach vorne geht, einen Aufsatz herunterbetet, und es gibt darüber keine Debatte, sondern er bekommt nur eine Note. Ich glaube, Debatten sollten wir hier im Hohen Haus schon beibehalten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Worum es heute hier im Hohen Haus geht, das ist das letzte Paket im Zuge ... (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie das dem Dr. Stummvoll! Der Stummvoll vergibt doch ständig die Noten! Der Oberlehrer!)  – Nein, er hat nicht zensuriert, er ist nur auf Ihren Debattenbeitrag eingegangen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zynisch!) Herr Kollege Van der Bellen, seien Sie nicht so wehleidig! Sie sind nicht der ruhige Professor, den Sie immer darstellen. Das letzte Mal haben Sie sich mir gegenüber sehr aggressiv gezeigt. Sie sind nicht der ruhige Doktor! Wir haben schon erkannt, was in Ihnen steckt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Van der Bellen: Ich habe mich entschuldigt! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Was hat er denn gemacht? Was hat er denn gemacht, der Herr Doktor?)

Aber entscheidend ist das Ergebnis von Verhandlungen, an denen mehrere Partner teilnehmen, vor allem dann, wenn man die Ausgangslage berücksichtigt. Wenn man im vorliegenden Fall die Ausgangslage berücksichtigt: Als damals die Finanzausgleichsverhandlungen begonnen haben, wollten die Länder zusätzlich zur ursprünglichen Vereinbarung in etwa 15 Milliarden Schilling haben. Nun haben wir ein Paket, in dem der Beitrag der Länder zum allgemeinen Haushalt 29,5 Milliarden Schilling beträgt.

In der Höhe von 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften die Länder einen Haushaltsüberschuss. Die Zweckbindung bezüglich der Wohnbauförderung wurde, was die Größenordnung angeht, für Infrastrukturinvestitionen beziehungsweise auch für Investitionen zur Erreichung des Kyoto-Zieles erweitert. Das kann durchaus in Ihrem Sinne sein, Herr Professor Van der Bellen. Bund, Länder und die Gemeinden sind auch übereingekommen, dass sie Reformmaßnahmen anstreben, dass eine Strukturreformgruppe eingesetzt wird, die in den nächsten Jahren Verwaltungseinsparungen in der Größenordnung von 3,5 Milliarden Schilling orten soll, Einsparungen, die in weiterer Folge dann auch realisiert werden sollen.

Zur Aufrechterhaltung der finanzausgleichsrechtlichen vollen Kostenersatzpflicht ist man bereit, zu den bisherigen 2,29 Milliarden Schilling pro Jahr liquiditätsmäßig 3 Milliarden Schilling seitens der Länder beizubringen.


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Das ist ein schönes Paket, und man hat bei diesem Paket auch auf die ärmeren Gemeinden Rücksicht genommen, indem man die Finanzzuweisungen für die ärmeren Gemeinden erhöht hat. Es ist natürlich immer zu wenig. Das verstehen wir schon, das verstehen wir alle hier. Aber hier handelt es sich um ein Vertragskonvolut zwischen drei Partnern, und bei einem Vertragskonvolut zwischen drei Partnern gibt es keine Alleinherrschaft in der Form, dass einer bestimmt, was zu tun ist, sondern es ist ein Kompromiss, der zwischen diesen drei Gebietskörperschaften herbeigeführt worden ist. Das Verhandlungsergebnis, das da erzielt worden ist, kann sich durchaus sehen lassen, und zwar auch insofern, als eben alle gewillt waren, einen erfolgreichen Beitrag zu den Budgetkonsolidierungsmaßnahmen zu leisten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn man das Maßnahmenpaket näher anschaut, dann sieht man: Es haben sich die Ertragsanteile der Gemeinden, der Sockelbetrag, von derzeit 102,30 S pro Einwohner im Jahre 2001 doch auf 602,31 S pro Einwohner erhöht, und danach wird dieser Sockelbetrag in drei Stufen bis zum Jahre 2004 auf 1 000 S pro Einwohner erhöht. Das heißt, man hat auch da Rücksicht auf die Finanzwünsche der einzelnen Gemeinden genommen.

Es ist auch wichtig, deutlich zu machen, dass es da nicht nur eine Einbahn zwischen dem Bund und den Gemeinden gibt, sondern dass auch die Länder in diesem Bereich gefordert waren, auf die Gemeinden Rücksicht zu nehmen, beziehungsweise auch die Länder gemeinsam mit den Gemeinden es ermöglicht haben, dass diese Finanzausgleichsverhandlungen erfolgreich waren.

Dass es nicht ein 100-prozentiges Einverständnis seitens der kleinen Gemeinden gibt, verstehen wir, aber man hat versucht, ein gemeinsames Paket – Länder und Gemeinden – zu erreichen. Das Ergebnis ist nicht 100-prozentig so, wie sich das die kleinen Gemeinden vorgestellt haben, aber ich glaube, man ist doch zu einem Kompromiss gekommen. Man wird auch zu einem weiteren Kompromiss kommen, damit eben den kleineren, finanzschwachen Gemeinden geholfen werden kann, wobei "klein" und "finanzschwach" nicht gleichzusetzen ist. Es gibt auch viele kleine Gemeinden, die finanziell stark ausgestattet sind.

Abschließend möchte ich diesen Gebietskörperschaften auch meinen Dank aussprechen, da es auf Grund der steuerlichen Maßnahmen, auf Grund der Strukturanpassungsgesetze doch zu steuerlichen Mehreinnahmen für den Bund kommt. Die Länder beziehungsweise die Gebietskörperschaften haben sich damit einverstanden erklärt, einen einmaligen Sockelbetrag in der Größenordnung von einer Milliarde Schilling als Ausgleich für diese Steuererhöhungen zu akzeptieren.

Im Großen und Ganzen ist dieses Paket ein solides, gutes Verhandlungsergebnis, mit dem alle gut leben können. Deshalb wird die freiheitliche Fraktion diesem Paket gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

12.46

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenn Sie ehrlich sind, meine zwei Experten auf der Regierungsbank, dann müssen Sie zugeben, dass Sie sich heute in Ihrer Haut an sich nicht wohl fühlen dürften, nicht wohl fühlen als Fachleute, nicht wohl fühlen als betriebswirtschaftlich sehr versierte Menschen, nicht wohl fühlen auch als Finanzminister des Bundes und als Staatssekretär des Bundes. Aber Sie sitzen da, weil Sie gewählte Politiker sind und für einen Kompromiss den Kopf hinhalten müssen, hinter dem Sie weder persönlich stehen können noch politisch stehen sollen. Aber so ist es eben! (Abg. Böhacker: Was Sie da alles unterstellen, ist ja unglaublich!)

Ich habe mich sehr in Sie hineinversetzt, und ich argumentiere das auch. Dieses Vertragskonvolut, das mein Vorredner als durchaus unterstützenswert dargestellt hat, hinkt nämlich vorne und hinten. Einer meiner Vorredner, Werner Kogler, hat schon einige Aspekte genannt. Hier im


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Parlament sitzen auf Seiten der ÖVP viele Bürgermeister, hier sitzen viele Bundespolitiker – aber wer zieht denn nach wie vor den großen Nutzen aus diesen Finanzausgleichsverhandlungen? – Es sind die Landeshauptleute, es sind die politischen Machtträger der ÖVP, und es ist der politische Machtträger der FPÖ.

Das sind die Gewinner – die Gewinnerinnen sogar, weil es gibt eine Frau darunter –, und das ist vor allem ein großer Gewinner. Auf diesen Altären der Landesfinanzen, der Machtpolitik der Landeshauptmänner und der Landeshauptfrau in der Steiermark wird Geld sinnlos geopfert. Zahlreiche Beispiele ließen sich anführen.

Herr Minister Grasser! Ich hatte die Hoffnung, dass Sie als vergleichsweise unverbrauchter Minister auch eine gewisse Durchschlagskraft im Sinne einer effizienten Umgestaltung der Finanzpolitik entwickeln. Sie wissen sehr gut, dass unsere Milliarden über den Finanzausgleich größtenteils in die falschen Kanäle fließen. Der Finanzausgleich ist der Sack mit den größten Löchern, und zwar dort, wo Ihnen die Steuergelder entgleiten, dort, wo Sie endlich ansetzen hätten können. Wir hätten Ihnen ja auch Möglichkeiten angeboten, aber der Dialog war nicht möglich.

Es ist dringend notwendig, dieses völlig verfilzte Anteilssteuersystem einmal generell zu bereinigen und den Ländern, den Gemeinden und dem Bund fixe Prozentbeträge von den Gesamteinnahmen zuzuordnen. Dann gibt es keine Herumfeilscherei, dann hört sich der Rosshandel auf, bei dem Sie auf der Strecke bleiben und bei dem auch die kleinen Gemeinden auf der Strecke bleiben, bei dem sogar eine große Stadt wie Linz jetzt endgültig auf der Strecke bleibt wegen der Getränkesteuer, wegen der geringeren Bedarfszuweisungen von Seiten des Bundes und auch wegen des veränderten Bevölkerungsschlüssels.

Da hätten Sie ansetzen sollen, und das hätte ich Ihnen auch zugetraut. Sie hatten leider nicht die entsprechende Durchsetzungskraft, denn diese liegt nach wie vor bei den Landeshauptleuten der ÖVP und bei Ihrem Herrn Haider.

Ich kann das jetzt noch an einem Beispiel ausführen: Wohnbauförderung und öffentlicher Nahverkehr.

Wohnbauförderung – das war die Schatztruhe der Republik, wenn ich es so bezeichnen darf, und Sie haben die Zweckwidmung aufgehoben, ohne klar zu deklarieren, wofür die Länder jetzt zahlen sollen. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt eine schöne Vereinbarung, wonach das Kyoto-Ziel nun über die Länder finanziert werden soll, die Erreichung des Kyoto-Zieles aus diesem Bereich finanziert werden soll. Aber wo ist die klare Abmachung, wofür und wie viel genau? Schauen Sie sich an, was bezüglich der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung passiert, vor allem bezüglich der Verkaufsmöglichkeiten der Darlehensausstände! Schauen Sie sich das an. Ich habe Ihnen das mitgebracht.

Land Oberösterreich: 44 Milliarden Schilling, bitte, haben Sie dem Land Oberösterreich geschenkt. Das waren die Darlehen: 44 Milliarden! Diese verkaufen die Oberösterreicher, und sie bekommen 22 Milliarden. Was machen sie damit? Sie entschulden – das sind 7,5 Milliarden –, und den Rest legen sie auf die hohe Kante, speisen einen Fonds, und der Fonds wird dazu verwendet, neue Straßenprojekte zu bauen. Das ist "Kyoto Oberösterreich"!

Ich habe diese Broschüre extra mitgenommen: "Die neuen Straßenprojekte". Ich zähle sie Ihnen gerne auf, aber die Zeit ist zu knapp. Ich gebe Ihnen das aber auch gerne.

Das haben Sie damit bewirkt, und das ist doch völlig kontraproduktiv! Sie geben ihnen Mittel, lösen die Zweckbindung auf, führen keine neue, klare Zweckbindung ein, und was machen die Länder? – Sie legen sie auf den Asphalt oder verbauen diese Mittel in Kanälen. Das machen teilweise auch die kleinen Gemeinden, die durch diese Neuregelung geradezu dazu aufgefordert werden, der Zersiedelung weiter Vorschub zu leisten, weiterhin vergleichsweise unökologische


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Baupolitik und Raumordnungspolitik zu betreiben. Das regt mich wirklich auf, und da haben Sie meines Erachtens leider völlig versagt! (Beifall bei den Grünen.)

Der letzte konkrete Punkt: Nahverkehr. Da gab es eine schöne Entschließung des Nationalrates, dass eine Arbeitsgruppe den Bedarf der Bundesmittel für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs – auch eine Klimaschutzmaßnahme! – erheben soll. Es war schwierig, die Arbeitsgruppe zusammenzubekommen, und schwierig, ein Ergebnis zu bekommen. 10 Milliarden Schilling sind dann immerhin als Forderungen auf dem Tisch gelegen. Und was ist nun? – Finanzausgleich: Kein Wort von Nahverkehr, das wird alles den Ländern überlassen! Man überlässt ihnen die Wohnbaumittel, und damit könnten sie auch den öffentlichen Nahverkehr finanzieren. Was sie tatsächlich machen, sind Straßenbauten, und der Nahverkehr bleibt auf der Strecke.

Zweitens: Auf Bundesebene kümmert man sich nicht mehr darum, dass die Länder in diese Richtung ordentlich investieren, sondern auf Bundesebene kürzt man auf der anderen Seite auch noch die Bundeszuwendungen für den Nahverkehr und für die Schülerfreifahrten. Diese sind ein Lebensnerv des öffentlichen Nahverkehrs, weil sie eine fixe Finanzeinnahme sind.

Daher möchte ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Dr. Lichtenberger, Freundinnen und Freunde betreffend Erhaltung der Finanzmittel für den Ersatz der Kosten für Schülertransporte

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird ersucht, das Recht der Eltern in Ausbildung befindlicher Kinder auf vollständige Rückerstattung der Kosten für den Schülertransport aus dem Familienlasten-Ausgleichsfonds uneingeschränkt zu erhalten.

2. Die Bundesregierung wird ersucht, die Entschließung des Nationalrates E 206 vom 14. 7. 1999 zur direkten Bereitstellung der erforderlichen Mittel für einen funktionierenden öffentlichen Nah- und Regionalverkehr vollumfänglich umzusetzen.

*****

Das wäre notwendig, und dann würde Ihnen nicht der Herr Barazon von den "Salzburger Nachrichten" attestieren: "Regieren alt, sehr alt". Und dann würde ich Ihnen nicht sagen: Finanzausgleich uralt!, sondern dann würde ich Ihnen sagen: Sie gehen mutige Schritte. Dann könnte man auch sagen: Ein guter Tag beginnt auch mit einem guten Finanzausgleich. – Aber das ist leider nicht der Fall! (Beifall bei den Grünen.)

12.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.53

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! Herr Bundesminister für Bildung! Herr Bundesminister für Wissenschaft! (Diese drei Anreden sind alle an den auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Mag. Grasser gerichtet.) Herr Staatssekretär!

Herr Bundesminister Grasser, Sie haben sich offensichtlich all diese Bereiche angeeignet und sind auch oberster Universitätsreformer, wie ich dem "Kurier" entnommen habe, oder leiten die Arbeitsgruppe Universitätsreform. Die Antwort der Frau Ministerin im Ausschuss war ja köstlich.


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Ich weiß nicht, ob man es Ihnen schon mitgeteilt hat. Sie hat sinngemäß gemeint, vernünftiger ist, er sitzt da drinnen, dann muss ich ihm das nicht noch einmal erzählen. (Heiterkeit.) So ungefähr war die Argumentation.

Es geht um eine ernste Sache, und ich denke, auch der Herr Finanzminister weiß, was es mit diesem Lehrerpaket auf sich hat. Da geht es nicht einfach um 4 000 oder 7 000 Lehrerinnen und Lehrer, die in den nächsten Jahren eingespart werden sollen, sondern es geht um die Art, wie das geschieht, es geht um die Unehrlichkeit, mit der das geschieht, und es geht um die Geschwindigkeit, mit der Sie das vorhaben.

In der Regierungserklärung und in der Koalitionsvereinbarung sagten Sie, das Bildungswesen bleibe von den Personaleinsparungen unberührt. Das haben Ihre Redner, Ihre Minister hier zum Besten gegeben und gewusst, dass es nicht stimmt. Das ist das Problem, das wir damit vor allem haben, und daher ist es notwendig, auf die Folgen hinzuweisen, die dieses Paket mit sich bringt, wenn es so umgesetzt wird, wie es diese Regierung vorhat – wobei ich mir nicht sicher bin, wie sie es vorhat.

Herr Bundesminister! Sie haben sicher auch die Ausgabe des "Kurier" vom 13. Dezember gelesen, in der die Unterrichtsministerin sagte, sie wolle bei diesen Personalreduktionen anders vorgehen, als das im Finanzausgleich paktiert sei, als es in diesem Paktum drinnen stehe. Und die Gelegenheit, anders vorzugehen, möchten wir Ihnen gerne geben, die Gelegenheit, vielleicht intelligenter vorzugehen und nicht zu Lasten der sozial Schwächsten.

Wen trifft denn diese Reduktion? Es ist, glaube ich, völlig unerheblich, ob wir von 4 000, 5 000 oder 7 000 Lehrern reden. Es geht um die Reduktion der Förderungsmaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache. Es trifft zum Beispiel das Bundesland Steiermark überproportional im Bereich der Sonderpädagogik. Das Land Steiermark, das wissen wir, ist ein Vorbildland, was die sonderpädagogischen Angebote für Kinder anlangt. Es ist vorbildlich, aber es trifft in der Sonderpädagogik 100 Lehrerposten von 600, also ein Fünftel insgesamt – das sieht man, wenn man sich diese Berechnungen anschaut –, weil das Angebot dort besser war als vielleicht im österreichischen Durchschnitt, aber es war auch für die Kinder wirklich das Bessere. Und diese trifft es!

Es trifft die Förderangebote für Kinder, die Lernschwierigkeiten haben, und es trifft auch die kleinen Volksschulen auf dem Lande – lassen Sie mich das als Tiroler Abgeordneter sagen –, die natürlich auch einen höheren Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern haben. Was Sie sich ersparen werden, Herr Finanzminister, wenn Sie dann aus dem Familienlastenausgleichsgesetz weite Fahrtstrecken zu bezahlen haben, wo da Ihr finanzieller Gewinn ist, das müssten Sie sich wirklich einmal im Detail ausrechnen. Und selbst dieser Gewinn ist zu bezweifeln.

Sie treffen also die Schwächsten, denn jemand, der ein hohes Einkommen hat, kann sich behelfen, kann sich für sein Kind zusätzlich ein Angebot besorgen. Aber jene, die sich das nicht leisten können, sind auf ein qualitativ hochwertiges öffentliches Schulwesen angewiesen.

Daher bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der dahin geht, dass bei den Besoldungskosten für die Landes- und Religionslehrer – das betrifft den § 4 – jene Schülerrelationen zu den Lehrern, die bisher für die Planstellen gegolten haben, weiter aufrecht bleiben.

Sie haben eine gewisse Bereitschaft für intelligentere Lösungen angekündigt. Wenn es solche geben sollte, sind wir selbstverständlich gerne auch weiterhin gesprächsbereit. Andernfalls werden jene Zahlen zu gelten haben, die schon bisher im Gesetz und in dieser Verordnung über die Planstellen drinnen stehen. Wir ersuchen, diesem Antrag zuzustimmen, denn da geht es um die Qualität des Schulwesens, es geht um die Qualität des Ausbildungswesens für unsere Kinder, und es geht darum, im Schulsystem auch für jene, die sozial schwach sind, ein hochwertiges Angebot zu liefern. Dafür treten wir ein! (Beifall bei der SPÖ.)

12.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Niederwieser und Genossinnen


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und Genossen schriftlich überreicht wurde und ausreichend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird er auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Gaßner und Genossen zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (379 und Zu 379 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert wird (405 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

§ 4 lautet wie folgt:

"Ersatz von Besoldungskosten für die Landes- und Religionslehrer

§ 4. (1) Der Bund ersetzt den Ländern von den Kosten der Besoldung (Aktivitätsbezüge) der unter ihrer Diensthoheit stehenden Lehrer einschließlich der Landesvertragslehrer (im Folgenden Landeslehrer genannt)

1. an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen 100 vH im Rahmen der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen genehmigten Stellenpläne,

2. an berufsbildenden Pflichtschulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen 50 vH.

Dabei ist sicherzustellen, dass das Verhältnis Anzahlen der SchülerInnen je Planstelle gegenüber dem Schuljahr 1999/2000 unverändert beibehalten wird.

(2) Den Aufwand, der auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes betreffend den Religionsunterricht in der Schule, BGBl. Nr. 190/1949, von den Ländern zu tragen ist, ersetzt der Bund in der gleichen Höhe, die für den Ersatz der Aktivitätsbezüge der Landeslehrer jener Schulen vorgesehen ist, an denen die Religionslehrer tätig sind.

(3) Weiters ersetzt der Bund den Aufwand an Dienstzulagen gemäß § 59a Abs. 4 und 5 und § 60 Abs. 6 bis 8 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, sowie den Aufwand an Nebengebühren für Landeslehrer, die Bundesaufgaben im Bereich der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sowie der Pädagogischen Institute erfüllen, in voller Höhe.

(4) Die Bestimmungen über die Tragung der Kosten der Subventionierung von Privatschulen nach den §§ 17 bis 21 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962, bleiben unberührt.

(5) Der Bund ersetzt den Ländern den Pensionsaufwand für die im Abs. 1 genannten Lehrer sowie für die Angehörigen und Hinterbliebenen dieser Lehrer in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Pensionsaufwand für diese Personen und den für die im Abs. 1 genannten Lehrer von den Ländern vereinnahmten Pensionsbeiträgen, besonderen Pensionsbeiträgen und Überweisungsbeträgen.

(6) Zu den Kosten der Besoldung nach den Abs. 1 und 5 gehören alle Geldleistungen, die auf Grund der für die im Abs. 1 genannten Lehrer, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen geltenden


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dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu erbringen sind. Ferner gehören zu diesen Kosten die Dienstgeberbeiträge nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376. Der Aufwand, der durch die Gewährung von Vorschüssen entsteht, ist von den Ersätzen ausgenommen.

(7) Auf die Ersätze nach den Abs. 1, 2, 3 und 5 sind auf Grund monatlicher Anforderungen der Länder so rechtzeitig Teilbeträge bis zur Höhe des Abrechnungsbetrages des Vorjahres als Vorschüsse bereitzustellen, dass die Auszahlung der Bezüge zum Fälligkeitstag gewährleistet ist. Eine Endabrechnung und allfällige Rückverrechnung durch den Bund erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage einer von den Ländern erstellten Jahresabrechnung. Die näheren Bestimmungen über die Kontrolle und Abrechnung der Vorschüsse können vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur und mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, nach Anhörung der Länder durch Verordnung festgelegt werden."

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe auch bekannt, dass der von der Vorrednerin eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.00

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Kollege Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Moser und Herr Abgeordneter Kogler haben einerseits den Dialog eingefordert. Ich bedauere sehr, dass sie insofern nicht dialogfähig sind, als sie physisch nicht anwesend sind. Daher kann ich auch das nicht ganz wahr machen, was Kollege Trattner gesagt hat, nämlich auf ihre Reden umso stärker einzugehen. Das könnte ich besser, wenn sie hier wären.

Ich darf Ihnen aber stellvertretend Folgendes sagen: Frau Abgeordnete Moser hat unterstellt, wir, der Herr Staatssekretär und meine Person, könnten uns nicht wohl fühlen. Ich sage Ihnen, mit Ausnahme einer etwas eingeschränkten Stimme auf Grund eines grippalen Infektes fühle ich mich zurzeit ganz besonders wohl, und ich darf das nach Rücksprache auch für den Herrn Staatssekretär behaupten.

Wir fühlen uns deshalb sehr wohl, meine Damen und Herren, weil wir Ihnen heute eine gesetzliche Vorlage präsentieren können, die den Grundsatz eines paktierten Finanzausgleiches auch diesmal möglich macht, eines paktierten Finanzausgleiches, dem jeder Betroffene zugestimmt hat. Das heißt, wir haben über die Regierungskoalition hinaus einen Grundkonsens auch mit den Landeshauptleuten der Sozialdemokratie zustande gebracht, auch mit dem Städtebund zustande gebracht, auch mit dem Gemeindebund zustande gebracht. Dies deshalb, weil jeder überzeugt ist, dass dieser Finanzausgleich Strukturen in unserem Lande verändert, dass dieser Finanzausgleich durch die Zurverfügungstellung von Mitteln wesentliche Aufgabenerfüllungen ermöglicht, die im Interesse der Bevölkerung unseres Landes liegen.

Meine Damen und Herren! Ich meine, man kann mit Recht stolz darauf sein, einen Finanzausgleich vorlegen zu können, den alle Länder mittragen, den der Gemeindebund mitträgt, den der Städtebund mitträgt und den auch die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments – wie ich hoffe – mittragen können, weil wir wissen, wir schaffen damit den größtmöglichen Interessenausgleich für unsere Bevölkerung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn hier gesagt wurde, es hätte ein großer Wurf werden sollen, so bin ich der Überzeugung, es ist ein großer Wurf. Wenn man "großer Wurf" aber so interpretiert, dass wir mit unseren Verhandlungspartnern einen völlig neuen Finanzausgleich hätten entwickeln sollen, das heißt, nicht mehr aufbauend auf der Basis des Jahres 1997 und der vorangegangenen Finanzausgleiche,


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wie sie diese Zweite Republik geprägt haben, dass wir ein gänzlich neues Regelwerk hätten schaffen sollen, dann, meine Damen und Herren, dann muss ich ganz offen sagen: Diese Bundesregierung hat – davon bin ich überzeugt – eine große Reformkraft, diese Bundesregierung verändert dieses Land mit Ihnen gemeinsam, aber ich denke, es wäre vermessen, zu sagen, wir können ein Regelwerk, das in einem Zeitraum von über vierzig Jahren entstanden ist, innerhalb eines halben Jahres mit hoher Qualität grundsätzlich verändern und auf den Kopf stellen. Das hätte zu kontraproduktiven Ergebnissen führen müssen.

Insofern ist es wichtig, jetzt einmal einen paktierten Finanzausgleich, der alle zufrieden stellt – und das ist wichtig –, vorlegen zu können und auf der anderen Seite natürlich in den nächsten Jahren daran zu arbeiten, den Finanzausgleich in Zukunft transparenter, nachvollziehbarer zu machen und die Finanzströme das nächste Mal auch so zu ordnen, wie es ein Finanzausgleich, den man neu bauen will, gewährleisten soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Eine Zielsetzung haben wir jedoch erreicht: Wir haben immer gesagt, wir fühlen uns verpflichtet, eine Politik zu machen, die auch an die nächsten Generationen, an unsere Kinder und an unsere Enkelkinder denkt. Daher kann ich dem Abgeordneten Trattner nur zustimmen, der gemeint hat, man müsse vor allem auch den Ländern danke sagen, denn, meine Damen und Herren, es ist eine massive Verstärkung einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik, die mit diesem Finanzausgleich möglich gemacht wird. Dieser Finanzausgleich ist damit auch Strukturpolitik. Und es ist nicht alte oder sehr alte Regierungsarbeit, die hier gemacht wurde, sondern wir müssen einfach sehen, woher wir kommen und was das Ausgangsszenario für diesen Finanzausgleich war.

Meine Damen und Herren! Wir hatten und haben noch immer minus 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Stabilitätspakt festgeschrieben. Das bedeutet, dass die Länder, Städte und Gemeinden sich jedes Jahr mit etwa 10 Milliarden Schilling verschulden können. Länder, Städte und Gemeinden haben am Beginn der Verhandlungen ein Ländermemorandum vorgelegt, das, vorsichtig bewertet, bedeutet hätte, dass vom Bund mindestens 15 Milliarden Schilling zusätzlich an die Länder, Städte und Gemeinden zu leisten gewesen wären.

Wir haben aber nicht mit minus 0,3 Prozent und nicht mit weiteren 15 Milliarden Schilling an die Länder, Städte und Gemeinden abgeschlossen, sondern wir haben mit plus 0,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes abgeschlossen. Das sind mindestens 23 Milliarden Schilling, die die Länder in unsere Maastricht-Rechnung, in die Gesamtkonsolidierung des Haushaltes einbringen werden. Diese 23 Milliarden Schilling als Budgetüberschuss einzubringen, das ist nicht, wie manche meinen, eine rein arithmetische Funktion, eine statistische Aufgabe, da geht es nicht darum, einfach darstellen zu können, wie wir Maastricht-Ziele erreichen, sondern das bedeutet schon, massive strukturelle Einschnitte in den Ländern vorzunehmen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Ich kann Ihnen versichern, dass alle Länder jetzt ein gerüttelt Maß an Aufgaben haben, an denen sie arbeiten, damit sie diese 23 Milliarden Schilling Budgetüberschuss erreichen können. Das heißt, es werden in verschiedenen Bereichen Ausgliederungen vorzunehmen sein.

Ein Beispiel dazu: Wir haben alleine mit der Stadt Wien die grundsätzliche Vereinbarung geschlossen, dass das AKH und andere Krankenanstalten aus dem Budget ausgegliedert werden. Und Ausgliederung, meine Damen und Herren, heißt auch privatwirtschaftliche Rechtsform, heißt, dort eine verantwortliche Geschäftsführung zu haben, und heißt natürlich, die Kostensituation damit viel stärker und viel besser als heute in den Griff zu bekommen.

Damit ist dieser Überschuss von 0,75 Prozent oder 23 Milliarden Schilling natürlich eine Strukturveränderung, die vorgenommen wird.

Natürlich gehört dazu auch das Wohnbaugeld, das angesprochen wurde. Meiner Überzeugung nach soll man, wenn man ein Geschäft macht, ein fairer Verhandlungspartner sein. Man kann daher nicht sagen, wir wollen in Summe 29,5 Milliarden Schilling von den Ländern, Städten und Gemeinden bekommen, und gleichzeitig dann ein zweites Mal versuchen, das in Rechnung zu stellen. Daher haben wir gesagt: Natürlich lassen wir die Wohnbauförderung so aufrecht, weil


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sie bei den Ländern zu einem Spielraum führt, und zwar führt sie nicht in allererster Linie zu Straßenbauprogrammen, sondern sie führt zu Schuldenrückzahlungsprogrammen.

Meine Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass wir erreichen konnten, dass nicht nur der Bund sagt: Wir konsolidieren unseren Haushalt!, sondern dass auch und vor allem die Länder, Städte und Gemeinden sagen: Wir versuchen, unsere Schulden zurückzuzahlen, wir versuchen damit auch, die Kriterien im europäischen Vergleich zu erreichen, nämlich unsere Gesamtschulden unter 60 Prozent zu bringen, und wir machen damit natürlich eine Politik im Interesse der nächsten Generation. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es hat daher beispielsweise Kärnten gesagt: Wir zahlen unsere Schulden zurück! Dort arbeitet man an einem Schuldenrückzahlungsprogramm, und es werden die Wohnbauförderungsmittel dafür eingesetzt. Auch Oberösterreich sagt: Wir zahlen unsere Schulden zurück! Das Geld, das darüber hinaus hereinkommt, versucht man anzulegen, und aus den Zinsen – was ja bitte bisher nicht möglich war, bisher waren Schulden da, jetzt legt man Geld an –, die dieses Geld bringt, finanziert man entsprechende Zukunftsaufgaben im Land wie Forschung und Entwicklung, Bildung und auch Infrastrukturleistungen.

Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Schritt ist, ein wichtiger Schritt, der in Summe zu einem neuen Stabilitätspakt mit den Ländern, Städten und Gemeinden führen wird. Diesen Stabilitätspakt werden wir im nächsten Jahr abzuschließen haben, wobei diese 0,75 Prozent nicht einfach – und das war auch unser Dissens mit der Kommission der Europäischen Union – so dahingesagt sind, nicht nur versprochenes Wort sind, sondern wir werden einen rechtlich verbindlichen Sanktionsmechanismus hinter diese 0,75 Prozent Budgetüberschuss des Bruttoinlandsproduktes stellen – einen rechtlich verpflichtenden Sanktionsmechanismus! – (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP), damit die Bevölkerung weiß: Was hier ausgemacht ist, das wird auch tatsächlich eingehalten!

Wir haben es geschafft – und daher bin ich überrascht über die Position der grünen Fraktion; Sie haben mir einmal bei Budgetgesprächen mit auf den Weg gegeben, dass Ihnen Kyoto ein besonderes Anliegen sei –, wir haben es jetzt geschafft, die Wohnbauförderung zu verändern, sie nicht mehr nur für den Wohnbau einzusetzen. Wir wissen, dass die Wohnbauleistung von in etwa 60 000 Wohnungen, die man in der Vergangenheit gebraucht hat, auf 40 000 zurückgehen wird und man daher Mittel frei hat, und wir haben erreicht, dass die Länder sich bereit erklärt haben, zur Erreichung des gesamtgesellschaftspolitisch bedeutsamen Kyoto-Zieles Wohnbauförderungsgelder einzusetzen. Sie haben sich, da man weiß, dass stark ins obere Einkommensdrittel umverteilt wird, auch bereit erklärt, die soziale Treffsicherheit im Bereich der Wohnbauförderungsmittel zu verbessern. Daher sind wesentliche Zielsetzungen, die wir uns immer vorgenommen haben, auch in diesem Bereich der Wohnbauförderung erreicht worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben über diese 23 Milliarden Schilling oder 0,75 Prozent Überschussbeitrag erreichen können, eine Struktur- und eine Aufgabenreformkommission einzusetzen. Wir haben immer gesagt, wir fühlen uns verantwortlich dafür, die Verwaltung umzubauen. Wir haben gesagt, die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass wir versuchen, Hierarchiestufen herauszunehmen, die Verwaltung schlanker zu machen, sie effizienter zu machen, sie serviceorientierter zu machen, einen Dienstleistungsstaat zu bauen. Wir haben es geschafft, eine Übereinkunft mit den Ländern, Städten und Gemeinden zu treffen, die dahin geht, dass wir im nächsten Jahr bereits 3,5 Milliarden Schilling an Einsparungen auf der Ausgabenseite des Bundes erreichen wollen, weil wir die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, Städten und Gemeinden neu ordnen und damit vielleicht in der Lage sein werden, einmal die mittelbare Bundesverwaltung abzuschaffen und andere grundsätzliche Schritte durchzuführen.

Wir haben letzte Woche den Kick-off dieser Gruppe, die wir zwischen Ländern, Städten und Gemeinden eingerichtet haben, vollzogen, damit wir die Verwaltung in Österreich auch in der Beziehung zwischen den Bundesländern und der Republik neu ordnen können. Ich glaube, dass das eine ganz, ganz wichtige strukturelle Komponente ist, die wir in den Finanzausgleich mit


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aufgenommen haben, und dass damit etwas, was die Bevölkerung seit vielen Jahren einfordert, jetzt auch in eine realisierbare Nähe gekommen ist. Das ist wiederum ein Punkt, der wesentliche Strukturveränderungen – entsprechend unseren Überlegungen – mit sich bringt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es ist nicht selbstverständlich, dass die Länder über die 2,29 Milliarden Schilling hinaus – die Länder leisten uns jetzt schon 2,29 Milliarden Schilling Konsolidierungsbeitrag – noch 3 Milliarden Schilling als Vorwegabzug, der den Ländern verloren geht, in cash leisten. Sie tun dies, damit wir die Gesamtkonsolidierung schaffen können. Das ist nicht selbstverständlich, und deshalb muss man von hier aus den drei Landeshauptleuten, mit denen wir vor allem verhandelt haben – Landeshauptmann Stix, Landeshauptmann Sausgruber, Landeshauptmann Jörg Haider –, wirklich danke sagen, dass sie diese Bereitschaft haben, diesen Finanzausgleich so mitzutragen und mitzugestalten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Genauso wenig selbstverständlich ist es, dass wir zum ersten Mal – nur damit man sieht, welche Strukturen wir wirklich verändert haben und welche Bereitschaft hier vorhanden war – von den Ländern die Bereitschaft bekommen haben, dass die Länder von den gesamten Einnahmen, die wir durch unser Maßnahmenpaket im Rahmen der Budgetbegleitgesetze bekommen werden – das sind in etwa 30 Milliarden Schilling –, nicht ihren üblichen Anteil im Wege der Ertragsanteile und der Vorwegabzüge, die sie bisher immer bekommen haben, erhalten werden, und sie sind bereit, von den 30 Milliarden nur eine Milliarde zu nehmen und damit zugunsten des Bundes auf Mehreinnahmen für die Länder zu verzichten. Das ist ein deutliches Signal, dass die Länder, und zwar alle Länder in Österreich das sehr stark mittragen, was die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments hier als Kurs erarbeitet haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel, der, wie ich weiß, ein sehr sensibles Thema ist, auch in diesem Haus Stellung nehmen. Natürlich könnte man immer mehr erreichen – auch für die Gemeinden. Es ist mir vorgeworfen worden, dass ich einmal gesagt habe, ich mische mich nicht ein, weil wir sonst die Zahler sind. Wir haben natürlich mit dem Gemeindebund und mit dem Städtebund verhandelt, und ich glaube, das Ergebnis – auch wenn nicht jeder vollends zufrieden ist – als Einstieg in eine wesentliche Veränderung lässt sich wirklich herzeigen, und zwar vor allem für die Gemeinden herzeigen.

Am Anfang der Verhandlungen gab es die Position, dass seitens des Gemeindebundes versucht wurde, die Anteile, die die Gemeinden pro Bürger bekommen, diese in etwa 102 S, bis zum Ende der Legislaturperiode auf 1 000 S zu erhöhen. Das war das Ziel. Der Städtebund hat gesagt, lasst uns das auf zwei Legislaturperioden aufteilen. Also diese Veränderung in acht Jahren durchzuführen, das war das Ziel des Städtebundes, in vier Jahren war das Ziel des Gemeindebundes.

Ich habe gedacht, dass wir uns in der Mitte treffen werden, dass das ein Kompromiss wird. Man hat sich nicht in der Mitte getroffen, sondern mit einer Hilfe, die der Bund in Aussicht gestellt hat, indem wir den Städten zusätzliches Geld zugesagt haben, ist es möglich geworden und hat man es erreicht, dass man diesen Anteil wirklich innerhalb dieser vier Jahre auf 1 000 S erhöhen kann und damit in Summe 1 Milliarde Schilling von den Städten zu den Gemeinden umverteilt und damit auch die finanzschwachen Gemeinden in eine wesentlich bessere Position bringt, als sie sie heute haben. Also auch in dieser Beziehung ist uns wirklich etwas gelungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Probleme sehend, haben wir auch nach diesem Konsens noch versucht, darüber hinaus Signale zu liefern, indem wir beispielsweise 60 Millionen Schilling – 30 Millionen für die besonders finanzschwachen Gemeinden und weitere 30 Millionen Schilling für alle Gemeinden und Städte – noch zusätzlich zur Verfügung gestellt haben. Damit wollen wir zeigen, dass uns die finanzschwachen Gemeinden wirklich ein Anliegen sind.

Ein wesentlicher Punkt ist noch angesprochen worden, und zwar die Landeslehrerthematik, die ich jetzt am Schluss behandeln möchte.


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Verehrte Kollegen von der grünen Fraktion! Ich denke, wenn man eine faire und objektive Diskussion führen will, dann sollte man sie so führen, dass man alle Fakten auf den Tisch legt. Erstes Faktum: Sie haben nicht erwähnt, dass die Schülerzahlen in Österreich in den nächsten Jahren massiv rückläufig sein werden. Wozu führen rückläufige Schülerzahlen? Eigentlich, denke ich, sollten sie auch zu weniger Lehrern führen können in unserem Land.

Zweiter Punkt: Sie haben nicht erwähnt, welche Einschränkungen im Bereich der Flexibilität wir in Österreich haben, wie es um die Effizienz unseres Schulsystems bestellt ist. Da hat Herr Abgeordneter Stummvoll Ihnen die richtige Antwort gegeben. Es ist nicht so, dass, wenn man oben etwas hineinwirft, dann unten tatsächlich mehr Bildungspolitik und mehr Effizienz für die Schüler herauskommt.

Ich frage Sie: Wo sehen Sie denn – ich habe das in der ganzen Budgetdebatte nie gesehen, ich habe das auch jetzt im Finanzausgleich nicht gesehen – überhaupt Möglichkeiten für Einsparungsmaßnahmen in unserem Land? Ich glaube, Sie sehen sie nirgends, werfen uns auf der anderen Seite aber gleichzeitig vor, dass wir die Einnahmenseite stärker als die Ausgabenseite in die Ziehung nehmen, was überdies nicht stimmt. Aber hier ist ein Beispiel, wo wir auf der Ausgabenseite zu konsolidieren und zu stabilisieren versuchen, ohne dass die Klassenschülerhöchstzahl einer Veränderung unterworfen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist nicht wahr!)

Ich darf Ihnen erstens einmal Herrn Bürgermeister Häupl zitieren, der sagt, die Landesfinanzreferenten haben einen Kompromiss erarbeitet, der für ihn gangbar ist, der für ihn machbar ist, dem er zustimmt; genauso wie es Landeshauptmann Stix gemacht hat, der dem auch zustimmt. Landeshauptmann Häupl hat auch eine andere Position, als Sie sie dargelegt haben. Er sagt, für Wien bedeutet die erzielte Einigung eine Einsparung von 700 Dienstposten im Bereich der Landeslehrer. Zitat Häupl: "Das wird in Wien aber auch Dienstposten treffen, die bisher nicht besetzt waren." – Also dieser Dissens, den Sie mit Herrn Häupl haben, wird offensichtlich im Bereich der Landeslehrer fortgesetzt, weil Sie hier nicht die gleiche Position haben.

Aber ich darf noch etwas einbringen, was Sie auch nicht gesagt haben. Sie machen für mich eine nicht seriöse Politik insofern, als Sie hier sagen, es ist ein Anschlag auf das Bildungssystem, aber nicht dazusagen, wo dieses Bildungssystem im internationalen Vergleich steht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir haben im Finanzausgleich eine neue Systematik eingeführt und haben festgelegt, wie viele Schüler auf einen Lehrer kommen sollen. Im Bereich der Volksschule waren es bisher 13,83 Schüler auf einen Lehrer, in Zukunft werden es im Durchschnitt 14,5 Schüler pro Lehrer sein. Man sieht also, das sind Arrondierungen, die nicht Welten verändern. Aber ich darf Ihnen einen internationalen Vergleich geben. In Deutschland, Herr Abgeordneter Van der Bellen, entfallen auf einen Lehrer 22 Schüler – nicht 13,8 oder 14,5, sondern 22 Schüler! –, in den USA sind es 20 Schüler, in Holland sind es 21 Schüler. Dies nur, um Ihnen darzulegen, wie gut wir mit diesen Relationen, auf die wir uns geeinigt haben, im internationalen Vergleich tatsächlich sind. Damit werden wir einen Weg, der die Bildungspolitik in diesem Land fördert, auch weiterhin fortsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung Grüne –: Wieder was gelernt!)

Ich darf Ihnen einen OECD-Vergleich nennen, damit Sie 28 entwickelte Industrieländer hier im Vergleich mit drinnen haben. Im Sekundarbereich 1 – das ist eine Unterteilung, die die OECD vornimmt; Schüler zwischen 10 und 14 Jahren sind hier angesprochen, das sind bei uns die Hauptschule und der AHS-Bereich in dieser Altersgruppe – haben wir eine Relation, die auf einen Lehrer weniger als zehn Schüler kommen lässt. In Deutschland sind es 16, in den USA sind es 17, und in den Niederlanden sind es 15. In Österreich unter zehn , meine Damen und Herren! Hier von einem Anschlag auf das Bildungssystem in Österreich zu sprechen, das ist unseriöse Politik, die Sie hier betreiben! Das lehne ich massiv ab! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Meine Damen und Herren! Abschließend – weil ich mir das wirklich nicht sagen lassen möchte, weil jeder weiß, dass ich in alle Richtungen jede Dialogbereitschaft habe, die es nur geben kann –: Wenn Frau Abgeordnete Moser hier herausgeht, wenn Herr Abgeordneter Kogler hier herausgeht und sagt, er hofft auf einen Dialog, er vermisst einen Dialog mit dem Finanzminister, dann darf ich Ihnen, Herr Abgeordneter, in Ihr Stammbuch schreiben: Sie haben kein einziges Mal beim Finanzminister angerufen, Sie haben kein einziges Mal beim Staatssekretär angerufen, Sie haben sich kein einziges Mal um den Dialog bemüht. Es waren wir zwei, die eingeladen haben zu Budgetgesprächen – zweimal! Wir haben die Budgetgespräche auf unser Ansinnen hin geführt, um Sie einzubinden, um Ihnen Informationen zu geben, und sind dort eigentlich auf keine besondere Kreativität Ihrer Vorschläge gestoßen. Wenn Sie also hier davon reden, dass Sie Vorschläge haben, dass Sie kreativ sind, dann melden Sie sich bitte bei uns, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, dann sagen Sie, Sie wollen ein Gespräch – aber sagen Sie nicht hier vom Rednerpult aus, wir verweigerten den Dialog! Wir haben den Dialog von unserer Seite aus aufgenommen, Sie haben das bisher kein einziges Mal getan! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte. (Abg. Mag. Trattner: Nicht unbegründet schimpfen, Kogler!)

13.20

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm unserer Bundesregierung ist ausdrücklich festgehalten, dass es eine Reform des abgestuften Bevölkerungsschlüssels geben wird. Die Menschen im ländlichen Raum, in unseren kleinen Gemeinden sind genauso viel wert wie die Menschen in der Großstadt. Dieser Gleichheitsgrundsatz ist im Artikel 7 unserer Bundesverfassung niedergeschrieben.

Bei der Verteilung der Steuererträge des Bundes an Gemeinden wurde diesem Grundsatz in der Vergangenheit nicht immer Rechnung getragen, sonst wäre es nicht möglich, dass zum Beispiel Wien 12 000 S pro Einwohner pro Jahr bekommen hat, aber Tirol nur 8 000 S.

Im Bundesland Tirol haben wir 279 Gemeinden; davon zählen nur sieben über 10 000 Einwohner. Ihnen allen ist bekannt, dass gerade in Landgemeinden zwei Drittel der Einnahmen aus dem Finanzausgleich stammen. Auf Grund der Verteilung der Gemeindeertragsanteile zu 60 Prozent aus dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel – einem Relikt aus der Nachkriegszeit – verlor eine Gemeinde, aufgerechnet auf zehn Jahre, in der Vergangenheit bei 1 000 Einwohnern rund 12 Millionen Schilling, bei 5 000 Einwohnern rund 60 Millionen Schilling und bei 9 000 Einwohnern bereits 100 Millionen Schilling.

Die rasche Entwicklung unseres ländlichen Raumes, das heißt zunehmende Industrialisierung und vor allem der Zuwachs im Tourismus, hat zur Folge, dass viele Infrastruktureinrichtungen natürlich überdimensioniert sein müssen, weil sich dort nicht nur Einwohner aufhalten, sondern Tausende von Gästen, die gerne zu uns auf Urlaub fahren. Die zunehmende Mobilität erfordert einen ständigen Ausbau unseres Straßennetzes und in den Talschaften natürlich eine Lawinen- und Wildbachverbauung. Der Schutz unserer Umwelt, die unser Kapital in der Peripherie ist, stellt natürlich hohe Anforderungen an die Wasserversorgung und vor allem an die Abwasserentsorgung. Und ich, lieber Kollege Kogler, bin stolz darauf, dass unsere Gemeinden bis in die Peripherie hinein asphaltierte Straßen und Kanalbauten für uns gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Um die Kosten einer kleinen Gemeinde etwas zu verdeutlichen – dass die Kosten gerade in diesen Bereichen explodieren, bezeugen auch viele Studien –, möchte ich ein Beispiel bringen. In einer Großstadt sind pro Einwohner 1,5 bis 2,5 Laufmeter Kanal zu errichten, in ländlichen Gemeinden kann diese Länge bis zu 16 Laufmeter betragen. Und wenn ich Ihnen sage, dass ein Laufmeter 3 500 S bis 5 000 S kostet, dann verstehen Sie mich vielleicht, wenn ich sage, dass wir jetzt und auch in Zukunft darauf achten müssen, dass unsere Gemeinden natürlich


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diesbezüglich Unterstützung bekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit der stufenweisen Erhöhung des Sockelbetrages von derzeit 102 S auf 1 000 S bis zum Jahre 2004 ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechtere Aufteilung zwischen Ballungszentren und ländlichen Gemeinden gesetzt worden. Für Tirol bedeutet dies bei ländlichen Gemeinden ein Mehr bis zum Jahre 2004 von 100 Millionen Schilling. Ich bin froh darüber, Herr Finanzminister, Herr Staatssekretär, dass Sie in die richtige Richtung gegangen sind, ich wünsche mir aber, dass wir nicht stehen bleiben, sondern dass wir dynamisch weiterarbeiten an dieser Reform.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser ländlicher Raum ist unser Kapital, ein Juwel, das Österreich so lebenswert und liebenswert macht. Dieses Kapital kann aber nur dann erhalten werden, wenn wir die kleinen Gemeinden stärken, wenn Landwirtschaft und Tourismus daran mitarbeiten, dass dieses Kapital erhalten bleibt. Darum bedarf es einer besonderen Unterstützung des ländlichen Raumes, und ich bitte Sie, sich dies bei künftigen Entscheidungen immer vor Augen zu halten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte.

13.24

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! "Jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann." – Ich glaube, trefflicher kann man die Problematik rund um die Finanzausgleichsverhandlungen nicht umschreiben. Finanzausgleichsverhandlungen, also das Ringen um eine möglichst gerechte und volkswirtschaftlich sinnvolle Verteilung der Steuermittel, waren in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft nie ein Honiglecken sein, und Forderungen, wie sie von den Grünen aufgestellt werden, kann man vom grünen Tisch aus, ohne Verantwortung dafür zu tragen, immer leicht aufstellen.

Will man das Ergebnis dieser Finanzausgleichsverhandlungen nun objektiv, sachlich bewerten, dann müssen wir uns vor Augen führen: Wie war denn die Ausgangssituation? Österreich muss den Staatshaushalt sanieren: 2 200 Milliarden Schilling Staatsverschuldung, 100 Milliarden Schilling allein jährlicher Zinsendienst, 100 Milliarden Schilling Konsolidierungsbedarf, 5 Milliarden Schilling Steuerausfall durch die Abschaffung der Getränkesteuer bei den Gemeinden, verursacht durch die Säumigkeit der alten Regierungen, 1 Milliarde Schilling Ausfall durch Senkung der Werbeabgabe. Auf der anderen Seite ein Forderungspaket der Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe.

Darüber hinaus muss man feststellen, dass gerade in den Gemeinden in den letzten Jahren die Aufwendungen für die Gesundheitspolitik, für den Sozialbereich massiv, fast explosionsartig angestiegen sind.

All das zusammen hat zunächst ein Bild ergeben, das erkennen ließ: Das ist eine schier unlösbare Aufgabe!

Meine Damen und Herren! Es bedurfte schon eines gewaltigen Kraftaktes des Herrn Finanzministers und des Herrn Staatssekretärs, aber auch ein gerüttelt Maß an Konsensbereitschaft der Länder, Städte und Gemeinden, um diesen Finanzausgleich zu paktieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir alle, auch Sie von der Opposition, sollten hier nicht an den Haaren herbeigezogene Kritik üben, sondern, ganz im Gegenteil, von diesem Rednerpult aus auch einmal allen Finanzausgleichspartnern für diese konstruktive Zusammenarbeit danken. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Zweytick. )

Ich habe mit vielen Bürgermeistern, Gemeindevertretern und Finanzreferenten von Gemeinden gesprochen, die gerade in diese Finanzausgleichsverhandlungen eine hohe Erwartung gelegt haben, und zwar hinsichtlich mehr Verteilungsgerechtigkeit. Konnte dieser Wunsch, dieses


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Wollen der Gemeinden in diesem Finanzausgleich auch erfüllt werden? – Glaubt man den Vertretern des Österreichischen Gemeindebundes, dann ist dieses durchaus hohe Ziel in einem hohen Ausmaß erreicht worden.

Dr. Hink, Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, sagt: Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 – ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit. – Ein großer Schritt, das sagt jemand vom Gemeindebund. – Bei der Aufteilung der Steuermittel ist es gelungen, für die Gemeinden Österreichs, und hier insbesondere für die kleinen Gemeinden unter 10 000 Einwohnern, zusätzliche Mittel zu erhalten.

Oder der Chef des Gemeindebundes, Bürgermeister Mödlhammer aus Hallwang, in Vertretung für die Gemeinden: Wir haben drei Hauptziele umgesetzt: Es gibt mehr Geld für die Gemeinden, die Verteilung erfolgt wesentlich gerechter, und die Partnerschaft zwischen den großen und kleinen Gemeinden ist nicht zerbrochen. – Das sagen die Vertreter des Gemeindebundes.

Selbstverständlich könnte man immer mehr verlangen, und jeder Finanzausgleichspartner hätte besondere Wünsche, aber wir haben uns hier nach der Decke zu strecken und das Mögliche umzusetzen.

Besonders erfreulich ist – und das lässt für die Zukunft hoffen –, dass auch Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass man alles daransetzen werde, den Finanzausgleich ab 2004 nicht mehr nach abgestuftem Bevölkerungsschlüssel, sondern aufgabenorientiert zu gestalten. Das sollte ein Ziel sein, das wir alle gemeinsam mit Nachdruck verfolgen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Denn dann, meine Damen und Herren, werden wir jene wirklich kritischen Fälle – Kollege Auer wird es wahrscheinlich hier richtigerweise noch sehr drastisch darstellen –, jene Problemfälle, die heute noch in großer Zahl vorhanden sind, sehr wohl in Zukunft lösen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

13.30

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs, da die Lehrer heute in dieser Debatte offenbar so ein interessantes Thema abgeben, aus einer Presseaussendung meines Kollegen Niederwieser aus dem Jahr 1995 zitieren.

Niederwieser schlug damals als Maßnahme – einerseits gegen die Lehrerarbeitslosigkeit und andererseits, um die Kosten im Griff zu behalten – vor, Hauptschullehrer und AHS-Lehrer wechselseitig zu verwenden, die Stundentafel zu reduzieren und die Teilzeitarbeit auszubauen. Er könne sich auch vorstellen, so heißt es in dieser Aussendung weiter, dass an den Pädagogischen Akademien so genannte Forschungsjahre eingeschoben werden. Im Schulbereich gibt es genügend Forschungsgebiete, sagte er damals.

Meine Damen und Herren! Es ist heute der richtige Zeitpunkt, daran zu erinnern, weil der Herr Bundesminister die positiven Vergleichsbeispiele im Lehrerbereich aus jenen Ländern gebracht hat, in denen es die Gesamtschule für die 10- bis 14-Jährigen gibt, und das ist in Österreich seit Jahren ein Problem. Leider war unser letzter Koalitionspartner in der Vergangenheit nie bereit, an dem Problem zu arbeiten, dass wir in diesem Alterssegment ein sehr teures Schulsystem haben, das sogar so weit führt, dass schulfeste Lehrer, die eigentlich eine normale Lehrverpflichtung hätten, ihre Unterrichtsstunden gar nicht mehr halten müssen, sondern sozusagen als inaktive schulfeste Lehrer in die Schule gehen, dort nicht unterrichten, sondern wieder nach Hause gehen und dafür ihre Gehälter beziehen. – Das ist sozusagen die pervertierte Form des Schulwesens in Österreich.


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Wir haben uns über Jahre hinweg bemüht, eine organisatorische Vereinheitlichung dieser beiden Schulsysteme im Pflichtschulwesen herbeizuführen. Leider war das nie möglich, weil Frau Gehrer sich entweder bei ihren christlichen Gewerkschaftern nicht durchgesetzt hat oder auch selbst kein ausgeprägtes Interesse daran gehabt hat.

Jedenfalls ist klar, dass dieses teure Schulsystem einen Reformbedarf aufweist und dass daran gearbeitet werden muss. Leider schaut es jetzt so aus, wie es eben ausschaut: dass das Problem meines Erachtens nicht sehr sensibel oder nicht sehr elegant angegangen wird.

An sich ist der Finanzausgleich immer wieder ein Gesamtkunstwerk von drei Gebietskörperschaften, die zwar allesamt keine Künstler sind, die aber natürlich aus Angst davor, dass sie sich gar nicht einigen könnten, doch immer wieder politische Einigungen zu Stande bringen. Und dann gibt es eben dieses Konvolut, das dann so ausschaut, wie es immer ausschaut.

Das Stichwort "objektive Debatte" ist heute auch schon von einigen Kolleginnen und Kollegen angeführt worden. Es wäre sicherlich interessant, einmal zu analysieren: Welche Finanzströme wirken sich zwischen den Gebietskörperschaften wie aus? Wie schaut es aus, wenn man die Verteilung verändert? Kann man damit Effizienzen steigern? Kann man vielleicht sogar Kosten reduzieren und trotzdem gute Ergebnisse erzielen? – Es müsste also einmal eine umfassende Simulation dieser Finanzströme stattfinden, damit man wirklich objektiv darüber diskutieren könnte, sonst verfallen wir immer wieder in die Position: Ich bin die Kleingemeinde, ich bin die große Stadt, und wir sind so unterschiedlich.

Ich denke auch, dass es eine Aufgabenanalyse geben sollte und dass zwischen den Kommunen unterschieden werden muss. Es gibt Kernaufgaben, die jede Kommune leisten muss, und es gibt Aufgaben, die überregionale oder kleinregionale Funktionen aufweisen. Ich denke zum Beispiel an die Stadt Grieskirchen, die natürlich über die Kernfunktionen einer Gemeinde hinausgehende Aufgaben erfüllen muss und auch die nötigen Mittel dafür erhalten müsste. Ich finde, es geht dabei wirklich darum, dass man einen Prozess, der wahrscheinlich einige Jahre dauern wird – dieser Prozess ist nicht von heute auf morgen zu regeln –, entemotionalisiert. Die Diskussion sollte eher auf einer wissenschaftlichen Ebene stattfinden – die Politik sollte vielleicht erst in der zweiten Ebene nachstoßen können –, um die wirklich möglichen Reformpotentiale, die wir alle derzeit nicht kennen, zu eruieren. Erst danach sollten wir eine politische Debatte darüber abhalten.

In diesem Sinne werden wir auf Grund der realen Situation natürlich für diesen Finanzausgleich stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lexer. – Bitte.

13.35

Abgeordneter Reinhold Lexer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Finanzausgleich, das stets aktuelle Thema, lässt sich nicht nur in Zahlen, Fakten, Kopfquoten und Verteilungsschlüsseln ausdrücken, sondern berührt auch in besonderer Weise das Gefühlsleben und die Gefühlswelt der politisch Verantwortlichen und der Bevölkerung. Ich meine damit das Gefühl der Benachteiligung der Kleinst- und Kleingemeinden gegenüber den größeren und großen oder des ländlichen Raumes gegenüber der Landeshauptstadt und in weiterer Folge das Gefühl der Benachteiligung der Bundesländer gegenüber der Bundeshauptstadt Wien.

Grundsätzlich lassen sich Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle und für denselben Betrachtungszeitraum aus meiner Sicht nicht für alle zufrieden stellend herstellen, zu unterschiedlich sind die Größenordnungen und Aufgabenstellungen der einzelnen Städte und Gemeinden. Daher sind das Überprüfen und die Neuordnung des Finanzausgleichs natürlich von Zeit zu Zeit notwendig. Dies ist ja auch gesetzlich vorgeschrieben.


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Grundsätzlich geht aus der Regierungsvorlage auch das Konsolidierungsziel der Bundesregierung hervor, und dass gerade in der Frage des Finanzausgleichs schlussendlich Übereinstimmung zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden hergestellt werden konnte, zeichnet die Verhandler aus, auch wenn nicht alle voll zufrieden gestellt werden konnten. Ich denke aber, dass alle Beteiligten mit großem Verantwortungsbewusstsein an die Sache herangegangen sind und dass sie sich auch dem allgemeinen Sparziel untergeordnet haben, was insgesamt wichtig ist, damit wir in Zukunft den Spielraum der Politik vergrößern können und wieder die volle Investitionskraft der Politik erreichen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine für mich erfreuliche Neuordnung betrifft die Wohnbauförderung. Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich dafür bedanken, dass die Größenordnungen in diesem Bereich erhalten werden konnten. Wir Kärntner sind ja sehr stark von der Bauwirtschaft abhängig. Die Bauwirtschaft hat in Kärnten einen großen Anteil an der Gesamtwirtschaft, daher ist es außerordentlich wichtig, dass diese Mittel nicht gekürzt worden sind. Die großen Baufirmen haben zwar die Möglichkeit, ins Ausland zu wechseln, auch im Ausland Aufträge zu erhalten, aber die mittelständischen Betriebe können dies nicht. Daher sind vor allem sie auf diese Mittel angewiesen und von ihnen abhängig.

Ich halte es für wichtig, dass in diesem Bereich in Zukunft die Zweckbindung aufgehoben wird und dass die Gestaltungsmöglichkeit der Länder dadurch verstärkt gegeben ist. Ich finde, wir sollten da den Ländern auch durchaus vertrauen und wissen, dass sie nicht nur betonieren und asphaltieren, sondern zum Beispiel im Wohnbau auch sanieren und sinnvolle Projekte verwirklichen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch die Rückflüsse aus der Förderung des Wohnbaus und der Wohnbausanierung werden in Zukunft keiner bundesgesetzlichen Zweckbindung mehr unterliegen. Ich denke, dass die Länder verantwortungsbewusst handeln und das Budget konsolidieren werden. Sie werden nicht zum Beispiel im Sozialbereich einmalige Ausgaben tätigen, sondern vor allem zukunftsträchtige und sinnvolle Projekte verwirklichen.

Meine Damen und Herren! Alles in allem bringt die Neuordnung des Finanzausgleichs erstens das Mitwirken der Länder bei der Konsolidierung des Bundeshaushaltes, zweitens eine ausgewogenere Aufteilung der Mittel insgesamt und drittens mehr Freiheit für die Länder, was den Einsatz der Wohnbau-Förderungsgelder betrifft. Ein weiterer positiver Schritt im Verhältnis Bund, Länder und Gemeinden ist gesetzt. Ich finde, wir sollten ihn gemeinsam gehen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Zum Beispiel in Oberösterreich gibt es ein gutes Projekt für diese Rückflüsse! Schauen Sie sich das Projekt in Oberösterreich an! Das ist ein gutes Projekt für die Rückflüsse der Gelder, ein Superprojekt! – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

13.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Knerzl. – Bitte.

13.39

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Grundsätzlich ist die Refundierung der Ertragsanteile vom Bund an die Gemeinden ein wesentlicher Bestandteil des Gemeindebudgets. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Kleinere Gemeinden haben aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte höhere Pro-Kopf-Infrastrukturkosten, denen kaum Einnahmen gegenüberstehen. Durch das neue Gesetz wird ein besserer Ausgleich zwischen großen und kleineren Gemeinden geschaffen. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum Finanzausgleich ist Folgendes festzustellen: Bisher war die Grundlage dafür das Finanzausgleichsgesetz aus dem Jahre 1997 im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 1997 bis 2000 geregelt wurde. Das neue Finanzausgleichsgesetz ermächtigt Länder und Gemeinden, im Rahmen dieses Gesetzes nach eigenem Ermessen Beiträge und Gebühren einzuheben.


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Außerdem wird mit dem neuen Gesetz die Aufteilung der Abgaben und Steuern zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Ländern und Gemeinden geregelt. Eine deutliche Verbesserung wird auch durch die Anhebung des Sockelbetrages von derzeit 102 S auf 602 S erreicht. (Ruf bei den Freiheitlichen: Hervorragend!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Man glaubt nicht, mit wie vielen Aufgaben man in der Gemeinde laufend betraut ist, für die man keine Einnahmen verbuchen kann. Das fängt an mit der Schneeräumung, der Straßenstreuung, der Straßenbeleuchtung, dem Mähen der Böschungen und so weiter. Weiters werden Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Kinderspielplätze und vieles mehr von den Menschen als selbstverständliche Einrichtungen hingenommen und genutzt, ohne dass sich jemand Gedanken darüber macht, was die Betreibung und Erhaltung kostet.

Als Ergebnis der Verhandlungen mit Städtebund und Gemeindebund erhalten die steirischen Gemeinden in den nächsten vier Jahren um zirka 510 Millionen Schilling mehr. Laut Gemeindebund ist dies ein tragfähiger Kompromiss und eine solide Basis. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen und die Sozialdemokraten haben am Montag im Budgetausschuss die Neuregelung zum Finanzausgleich beschlossen. Wie heute schon mehrfach erwähnt, ist dies tatsächlich nicht der große Wurf, und das macht es mir als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde auch schwer, zuzustimmen. Ich werde es aber dennoch tun, weil doch verschiedene Entwicklungen erkennbar sind, die mir positiv erscheinen.

Ich finde es zum Beispiel gut, dass die Zusammenführung von Aufgaben und Ausgaben in ein und dieselbe Körperschaft erfolgt, dass also Auftraggeber, Besteller und Zahler künftig identisch sind. Dass dies Auswirkungen auf die Wohnbauförderung und auf die Landeslehrer haben wird, davon können wir ausgehen. Vor allem die Deckelung im Bereich der Landeslehrer lässt befürchten, dass auch die Gemeinden zusätzlich zur Kasse gebeten werden, und sicherlich wird auch die Frage der Dienstposten und die Schließung von Schulen in diesem Zusammenhang zur Diskussion gestellt werden.

Es ist in diesem Zusammenhang die Forderung aufzustellen, dass bei all den notwendigen Strukturveränderungen diese jedenfalls nicht auf Kosten der Ausbildung der jungen Menschen gehen dürfen. Man sollte vielmehr durchaus auch einmal darüber diskutieren, ob es sinnvoll und wirtschaftlich ist, Schulen mit drei oder fünf Schülern zu betreiben.

Herr Finanzminister! Sie haben im Ausschuss gemeint, dass die Belastungsgrenze der Länder erreicht ist. – Sie haben Recht! Ich füge aber hinzu, dass die Belastungsgrenze der Gemeinden bereits überschritten ist. Wenn die Länder einen Beitrag von knapp 30 Milliarden Schilling leisten, aber nur etwa 1 Milliarde aufgrund der neuen Einnahmen bekommen werden und die Gemeinden zur Nulllinie verpflichtet sind, dann ist durch nichts gesichert, dass nicht die Länder die Gemeinden mit ihrem Anteil noch zusätzlich belasten werden.

Dass die Wohnbaufördermittel nicht reduziert werden, ist in Ordnung. Damit ist es möglich, den Menschen das Grundrecht auf Wohnen zu sichern. Vor allem im ländlichen Raum, wo die Einkommenssituation keine sehr positive ist, ist die Wohnbauförderung auch ein entsprechendes Steuerungselement.

Dass die Öffnung dieser Mittel für Maßnahmen der Infrastruktur und für die Erreichung der Kyoto-Ziele positiv sein kann, gebe ich zu. Es muss aber auch erkannt werden, dass gewisse Gefahren darin liegen, wenn statt der Wohnbauförderung zum Beispiel die Infrastruktur vorangetrieben wird oder wenn der Straßenbau helfen soll, die Kyoto-Ziele zu erreichen. Darin verbirgt


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sich ein gewisses Gefahrenpotential. Dass die Rückflüsse zweckfrei sein sollen, kann diese Befürchtungen nur verstärken.

Die Erhöhung des Sockelbetrages ist nicht einmal ein Kompromiss zu dem diskutierten Bevölkerungsschlüssel, und auch die Halbierung der Werbeabgabe ist nicht gerade als etwas besonders Positives zu erkennen. Als positiv betrachte ich aber den Umbau dieser Werbeabgabe von weniger Aufkommen hin zu einer höheren Kopfquote, was den Vorteil in sich birgt, dass schwache Gemeinden, Grenzgemeinden wie etwa im Burgenland, die kein Aufkommen haben, immerhin eine geringe Verbesserung daraus erzielen werden.

Man kann nicht sagen, dass diese Regelung gar nichts bringt, aber für die kleinen und finanzschwachen Gemeinden ist diese Regelung bei weitem nicht ausreichend.

Die Regelung bezüglich der Verfassungsbestimmungen werde ich mittragen, aber nicht, weil die Regelung so gut ist, sondern weil diese Regierung aus meiner Sicht nicht sehr berechenbar ist und daher die Gefahr besteht, dass dieser kleine Vorteil bei der nächstbesten Gelegenheit wieder zunichte gemacht wird.

Dass diese Regierung und Sie, Herr Finanzminister, das Ziel verfolgen, auf Kosten der Länder und Gemeinden zu sparen, das unterstelle ich Ihnen. Das bedeutet aber, dass die Länder – da sich vielleicht aus der Sicht der Länder die Gemeinden nunmehr etwas leichter tun – den Gemeinden sozusagen als Ausgleich Belastungen aufbürden werden müssen. Das sehe ich als gegeben an, Herr Finanzminister, und daher ist diese Regelung, wie ich meine, keine Grundlage für eine gute Partnerschaft.

Die Gemeinden brauchen gesicherte und kalkulierbare Einnahmen, weil sie ihrerseits auch die gesamte Infrastruktur zu erhalten haben. Sie haben Kindergärten, Sozialeinrichtungen und dergleichen zu betreiben, und diesbezüglich haben die Gemeinden keine Wahlmöglichkeit. Sie können sie nicht wahlweise betreiben oder nicht betreiben, je nachdem, ob sie mehr oder weniger Geld bekommen. Dass es Gemeinden gibt, die einen gut Teil ihres freien Budgets – ein Drittel und mehr – allein für den Betrieb ihrer Kindergärten aufwenden müssen, ist eine Tatsache. Und dass es Gemeinden gibt, die einen freien Budgetrahmen haben, der sich um Null bewegt, ist ebenfalls eine Tatsache.

Herr Abgeordneter Stummvoll hat vorhin gemeint, dass die Erhöhung des Sockelbetrages die Auswirkungen mildert. Das kann ich nicht erkennen. Ich habe ein paar Gemeinden miteinander verglichen: eine mit 5 000 Einwohnern, eine mit 1 500 Einwohnern und eine mit 800 Einwohnern. Dabei ist eindeutig erkennbar, wenn wir die neu zugewiesenen Beträge auf Kopfquoten umrechnen, dass die Gemeinde mit 5 000 Einwohnern im Vergleich mit der 1 500-Einwohner-Gemeinde eine um 40 Prozent höhere Kopfquote erhält; und im Vergleich mit der 800-Einwohner-Gemeinde ergibt sich sogar eine um 64 Prozent höhere Kopfquote. – Also der Effekt ist genau umgekehrt!

Die Erhöhung des Sockelbetrages ist also nachgewiesenermaßen nicht geeignet, diese Ungerechtigkeiten zu mildern. Ich hätte mir zum Beispiel eine deutliche Änderung beim Bevölkerungsschlüssel vorgestellt, und ich hätte mir auch etwas mehr Entgegenkommen erwartet, zum Beispiel durch die Streichung der unteren Stufe.

Ich werde meine Zustimmung deshalb geben, weil auch der Gemeindebund diesem Kompromiss zugestimmt hat und ich diesen Pakt nicht durch eine Gegenstimme untergraben möchte. Ich möchte auch keinen Beitrag dazu leisten, dass ein Keil zwischen die großen und die kleinen Gemeinden getrieben wird, weil das letztlich nur beiden Seiten schaden würde. Wenn zwei sich streiten, dann gibt es immer einen Dritten, der sich freut, und das möchte ich nicht unterstützen.

Ich finde es wichtig, dass die Einheit der Gemeinden als starker Faktor im Kräftespiel der Gebietskörperschaften auch in Zukunft erhalten bleibt. Mit meiner Zustimmung erwarte ich mir, dass die vereinbarte Aufgabenanalyse möglichst rasch auf dem Tisch liegt, dass diese Analyse bei den nächsten Verhandlungen auch Berücksichtigung finden wird und dass bei den nächsten


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Verhandlungen die Sorgen der kleinen Gemeinden entsprechend ernster genommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

13.49

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich pflichte einem meiner Vorredner, nämlich Herrn Kurt Gaßner, durchaus bei und kann ihm in vielen Bereichen durchaus bestätigen, dass das, was er hier ausgeführt hat, objektiv und richtig war. (Zwischenruf des Abg. Nürnberger. )

Meine Damen und Herren! Aber eines sollte man sich schon in Erinnerung rufen, auch dem Kollegen Kurt Gaßner: Er meinte, der Herr Bundesminister hätte sich nicht in die Finanzausgleichsverhandlungen mit eingemischt. Das hat bisher noch keiner getan.

Meine Damen und Herren! Eine Bitte habe ich noch an dich, lieber Kollege Kurt Gaßner: Wenn du dir schon Bedarfszuweisungen anschaust, dann würde ich dich bitten, dies nicht nur für ein Jahr zu tun, sondern einen mehrjährigen Vergleich anzustellen. Ich kann dich aber trösten: Sollte ich jemals in der Lage sein, soviel Kommunalsteuer zu haben wie du, dann brauche ich keine Bedarfszuweisung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Das glaube ich nicht!)

Meine Damen und Herren! Ich habe mir in den vergangenen Wochen und Monaten sehr oft die Frage gestellt, ob dieses Verhandlungsergebnis der am Finanzausgleich beteiligten Partner – nämlich Bund, Länder und Gemeinden – akzeptabel ist, ob es ein Ergebnis ist, das verkraftbar ist, und zwar auch unter dem Blickpunkt des Gesamtziels, nämlich der Budgetsanierung.

Wie sieht das Ergebnis aus der Sicht der Schwächsten, der finanzschwachen Gemeinden, aus? Entspricht es dem Finanzverfassungsgesetz aus 1948, jenem Gesetz, das ausdrücklich fordert, dass der Finanzausgleich gerecht sein muss? In der Sprache der Gesetzgeber von damals ist der Finanzausgleich dann gerecht, wenn die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. Dies ist offensichtlich dann der Fall, wenn Bund, Länder und Gemeinden finanziell durch den Finanzausgleich so ausgestattet werden, dass sie mit den gewonnenen Einnahmen ihre Aufgaben erfüllen können.

Meine Damen und Herren! Ich gratuliere dem Bund, und ich gratuliere dem Finanzminister, denn die wesentliche Vereinbarung in diesem Gesetz lautet: Die Mehreinnahmen aus den noch im Jahre 2000 zu beschließenden Steuererhöhungen – richtig müsste es heißen: "schon beschlossenen" – verbleiben zur Gänze beim Bund.

Ich gratuliere auch den Bundesländern, trotz ihres Beitrags zum Konsolidierungspaket, Stichwort "Wohnbauförderungsmittel – Verwendungsmöglichkeit". Herzlichen Glückwunsch! Ich gratuliere auch den größeren Städten, und ich zeige dabei gar nicht auf Wien allein, meine Damen und Herren. Ich gratuliere auch dem Städtebund, vor allem zu der aus meiner Sicht mehr als bemerkenswerten Sonderregelung bei der Werbeabgabe, der Abgeltung der Kosten für die Volkszählung, der Sonderbedarfszuweisung durch den Bund, nämlich 190 S pro Kopf im Jahre 2004 für die Städte mit über 50 000 Einwohnern.

Ich gratuliere auch den Gemeindebünden – je 16 Millionen Schilling, meine Damen und Herren, allerdings vorher den Gemeinden abgezogen. Das ist aus meiner Sicht okay, wenn auch für die kleineren Gemeinden ein positives Ergebnis, zumindest ein bescheidener Erfolg, erzielbar ist.

Wie schaut denn die Struktur eines Bundeslandes aus? Es ist heute so oft von kleinen, größeren und mittleren Gemeinden die Rede. Oberösterreich hat 445 Gemeinden; 306 davon haben weniger als 2 500 Einwohner. Über 70 oder knapp 70 Prozent aller Einwohner Oberösterreichs leben in Gemeinden und Städten mit weniger als 10 000 Einwohnern. Und wie sieht nun das Ergebnis für diese kleineren, finanzschwachen Gemeinden aus?


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52. Sitzung / Seite 81

Meine Damen und Herren! Immer wieder höre ich großartig: 500 S Erhöhung des Sockelbetrages im nächsten Jahr, 1 000 S im Jahre 2000; 200 S Erhöhung pro Einwohner. Toll! Allerdings werden diese 1 000 S plötzlich nur mehr 200 S wert sein (Abg. Nürnberger: Na echt?), denn das ist der tatsächliche Nettozuwachs, Herr Kollege Nürnberger. Das ist tatsächlich der Nettozuwachs, meine Damen und Herren, und das ist die Realität. Ich hatte gehofft, ich habe geträumt, aber leider ist das die Realität.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieses Ergebnis, das der Gemeindebund für uns als Vertreter unserer Gemeinden ausverhandelt hat, dem Finanzverfassungsgesetz aus 1948 gerecht wird.

Ich hätte mir auch gewünscht, heute ein paar Damen und Herren Vertreter des Gemeindebundes hier zu sehen, die ansonsten immer in dieses Haus pilgern, wenn es um Kleinigkeiten geht, die genau wissen, wo wer zu finden ist, wenn um Intervention, Unterstützung und so weiter ersucht wird. (Der Redner blickt in Richtung Galerie.)  – Ich sehe heute keinen einzigen Vertreter des Gemeindebundes! Vielleicht hat man ein schlechtes Gewissen. (Abg. Dr. Heindl: Die werden schon wissen, warum!)

Meine Damen und Herren! Es gibt ja noch etwas: Ich habe in diesen Tagen einen "netten" Brief vom Gemeindebund erhalten, dessen Inhalt schon ein bisschen hinterfragt werden muss. In diesem Schreiben heißt es – ich zitiere –:

"Sehr geehrter Herr Nationalrat! Lieber Herr Bürgermeister! Wir ersuchen Dich höflichst, aber bestimmt, in Hinkunft öffentliche Falschmeldungen über die Finanzierung des Österreichischen Gemeindebundes zu unterlassen. Eine Diskussion über die Finanzierung von Interessenvertretungen könnte nämlich dazu führen, dass auch jene der Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft öffentlich erörtert wird." – Zitatende.

Ich muss sagen, ich bin von einer derartigen Drohung "tief beeindruckt"! Ich bin wirklich "tief beeindruckt". (Zwischenrufe der Abgeordneten Steibl und Großruck. )

Erstens halte ich fest: Die Finanzierung der Interessenvertretung der Landwirtschaftskammern wird gekürzt. Zweitens: Würde eine Interessenvertretung der Landwirtschaftskammern ein derart mickriges Ergebnis für ihre Bauern aushandeln, dann hätten wir sie längst abgewählt, meine Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. )

Meine Damen und Herren! Dabei gab es doch heuer in Vorarlberg einen Gemeindetag, und Vorarlberg liegt bekanntlich weit weg von Wien. "Starke Sprüche", schrieb man in der eigenen Zeitung. Ich wiederhole: "starke Sprüche". (Der Redner hält einen Zeitungsartikel mit der Überschrift "Gemeinden fordern Gerechtigkeit" in die Höhe.)

Da heißt es unter anderem: Die triste Finanzlage der österreichischen Gemeinden im Lichte der aktuellen Verhandlungen um einen Finanzausgleich ... im Kampf um die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels ... unter dem Druck einer drohenden Rückzahlung ... bestimmte die Sitzung des Gemeindebundvorstandes. (Abg. Mag. Gaßner hält ebenfalls einen Zeitungsartikel in die Höhe.)

Meine Damen und Herren! Großartig, habe ich gedacht. Starke Männer braucht das Land! – Geblieben ist nichts als heiße Luft. Ich verstehe jetzt, warum unsere Frauen in der ÖVP den Spruch kreiert haben: Stark, schwarz, weiblich! Bei diesem Gemeindebund ist es tatsächlich an der Zeit, dass etwas anderes kommt. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Gaßner. )

Meine Damen und Herren! Zusammengefasst: Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit. Er war damals durchaus gerecht. Es gab Kriegsschäden zu sanieren und Versorgungsschwierigkeiten zu beheben. Auf dem Land war damals keine Sport-, Kultur- oder Freizeiteinrichtung notwendig, und auch von einer Trinkwasserversorgung oder Abwasserentsorgung hat niemand gesprochen. Und Abfall- und Umweltprobleme waren unbekannt.


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Meine Damen und Herren! Heute haben wir auch in den kleinen ländlichen Gemeinden die gleiche Situation, die gleichen Aufgaben und die gleichen Schwerpunkte wie in den großen. Aber auf Grund der Siedlungsstruktur – auch bei der besten, bei einer geordneten Siedlungspolitik – ist es ungleich schwieriger, die finanziellen Mittel aufzubringen, die man braucht. (Abg. Mag. Kogler: Das ist richtig!) Außerdem "darf" oder muss man aufgrund landes- und bundesgesetzlicher Vorschriften bei der Finanzierung des Krankenanstaltenbeitrages und bei den Sozialhilfeverbänden für unsere Alten- und Pflegeheime genauso mitzahlen. Wir haben auch wesentlich höhere Kosten beim Winterdienst und bei anderen Aufgaben.

Bei der Finanzaufbringung, beim Zahlen, da weiß man, wo die kleinen Gemeinden sind. Aber bei der Verteilung werden die kleinen Gemeinden meistens vergessen.

Ich möchte ausdrücklich lobend erwähnen und mich dafür bedanken, dass der Herr Bundesminister für Finanzen und der Herr Staatssekretär mehr Entgegenkommen gezeigt hätten und haben als der Gemeindebund insgesamt! Ich betone: mehr, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bedanke mich auch bei einigen Kollegen. Stellvertretend seien die Kollegen Mühlbachler und Trattner erwähnt, die auch Verständnis gezeigt haben.

Ich habe mir das Abstimmungsverhalten im Budgetausschuss nicht einfach gemacht. Ich will nichts anderes und wollte nichts anderes, als einen Hilferuf für die kleinen, finanzschwachen Gemeinden zu artikulieren. Meine Damen und Herren! Bitte glauben Sie mir, wenn es möglich ist, dass in diesem Abänderungsantrag für die kleinen Gemeinden nach § 21 eine kleine Anerkennung möglich ist, dann werden Sie alle unsere und meine Zustimmung in diesen Fragen haben. Dem Gemeindebund sei aber klar gesagt, ausdrücklich und klar gesagt: Dieses Ergebnis hat niemand anderer zu verantworten als der Gemeindebund! Die Bürgermeister werden das nicht vergessen. Und noch einmal an Herrn Präsidenten Mödlhammer gerichtet: Bei Philippi sehen wir uns wieder! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

14.00

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Auer, Sie sollten Ihre Interessenvertretung dringend reformieren. Sie haben das hier unter Beweis gestellt. Eine einzige Tagung in Vorarlberg hat dazu nicht ausgereicht.

Meine Damen und Herren! Der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 ist – das haben im Wesentlichen auch die Redner der Opposition gesagt – ein wichtiger Beitrag zur Budgetsanierung. Ziel ist es dabei, das Finanzdefizit im Jahre 2001 auf 0,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu senken, um im darauf folgenden Jahr das Nulldefizit zu erreichen. Die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung wurde in wesentlichen Bereichen neu bestimmt, vor allem, was die Landeslehrer und die Wohnbauförderung anlangt. (Ruf: So ein Holler!)

Die Länder erklärten sich dazu bereit, zusätzlich zum Konsolidierungsbetrag von 2,29 Milliarden Schilling pro Jahr einen weiteren Beitrag von 3 Milliarden Schilling beizusteuern, wobei der Bund weiterhin die Personalausgaben für die mittelbare Bundesverwaltung und die Pflichtschullehrer ersetzt. Geregelt wird das durch eine faire Bestimmung bei den Klassenschülerzahlen. Der Herr Minister ist darauf schon eingegangen.

Bei der Verteilung der Ertragsanteile an die Gemeinden wird der Sockelbetrag pro Einwohner bis zum Jahre 2004 auf 1 000 S erhöht. Meine Damen und Herren! Das ist keine Kleinigkeit. Überdies leistet der Bund an größere Gemeinden im Jahre 2001 Bedarfszuwendungen in der Höhe von 185 Millionen Schilling und ab dem Jahre 2002 jährlich 228 Millionen Schilling.


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Weiters – der Herr Minister ist schon darauf eingegangen – werden auch finanzschwache Gemeinden besonders unterstützt. Die gesamten Erträge der einnahmenseitigen Bundesmaßnahmen verbleiben bei denselben. Die Länder sind jedoch in der Höhe von einer Milliarde Schilling jährlich daran beteiligt.

Die Zuschüsse des Bundes zur Wohnbauförderung bleiben erhalten. Das ist eine wesentliche Forderung der Bundesländer gewesen. Die Zweckbindung wird sehr stark um Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur erweitert und damit auch der Gestaltungsspielraum aller Länder erhöht.

Meine Damen und Herren! Dieser Finanzausgleich ist für den Gesamtstaat, für Bund, Länder und Gemeinden, ein Erfolg. Trotz eines maßgeblichen Beitrages zur Stabilisierung des Haushaltes ist es gelungen, die notwendigen finanziellen Spielräume für die Länder zu erhalten. Die Länder unterstützen damit die Konsolidierung des Bundes und auch die Politik der Bundesregierung, im Besonderen die Politik des freiheitlichen Finanzministers. Und das ist zu begrüßen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edlinger. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Der Edlinger hat auf der Krawatte heute Pferde! Das ist der Pegasus, der geflügelte!)

14.02

Abgeordneter Rudolf Edlinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzausgleich ist in Österreich ein über viele Jahrzehnte entstandenes und bewährtes System eines möglichst fairen finanziellen Ausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften, eines Ausgleichs der eingenommenen Steuern auf der einen Seite und der Verteilung der Aufgaben auf der anderen Seite.

Ich war bei mehreren Finanzausgleichsverhandlungen dabei, an verschiedenen Seiten des Tisches angesiedelt, und weiß, dass es immer dann besonders problematisch ist, wenn alle einverstanden sind. (Abg. Mag. Trattner  – in Richtung SPÖ –: Großes Interesse hat die Fraktion nicht! Das Interesse der Fraktion: 1, 2, 3, 4!) Ein Finanzausgleich, mit dem alle einverstanden sind oder gegen den alle sind, hat schon etwas für sich, denn die Materie ist eine konfliktträchtige, wobei ich feststelle – wenn ich mir den Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Auer vergegenwärtige –, dass die Konfliktträchtigkeit in diesem Bereich oftmals weniger parteipolitisch als geographisch angesiedelt ist. Sie ist je nach dem angesiedelt, woher man kommt.

Mitunter ist in einer solchen Diskussion jeder gegen jeden, mitunter sind viele gegen einen. Ein besonders bewährtes Prinzip ist es, dass die Kleinen gegen die Großen sind, weil angeblich die Großen über die Kleinen drüberfahren, wenn man das in der Diskussion postuliert. Besonders applausträchtig ist es natürlich auch, wenn man bereits in Klosterneuburg gegen Wien argumentiert. Dann ist der Applaus der Zuhörer gegeben. (Abg. Böhacker: Jeder gegen jeden!)

Das ist die Situation, die ich als Wiener Politiker seit vielen Jahren kenne. Ich habe daher schon mit sehr großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass hier im Nationalrat von den Regierungsparteien eigentlich die durchaus legitimen Interessen der Städte – nicht der Stadt Wien allein – von keinem einzigen Redner der Freiheitlichen Partei und der Österreichischen Volkspartei zumindest als legitim in dieser Diskussion angesehen worden sind. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Ich glaube daher, dass es sehr wichtig ist, dass man das dann auch in den Diskussionen in den Gemeindestuben der Städte beachtet.

Herr Auer! Die Hälfte der österreichischen Bevölkerung, exakt 49 Prozent, wenn ich das richtig im Kopf habe, wohnt in Gemeinden über 20 000 Einwohner und 51 Prozent wohnen in Gemeinden unter 20 000 Einwohner. (Abg. Auer: 80 Prozent ...!) Ich war eigentlich immer der Meinung, dass eine knappe Mehrheit eine schlechte ist, wenn der eine über den anderen drüberfährt. Daher halte ich es für grundsätzlich positiv, wenn alle Gebietskörperschaften und auch ihre Bünde gemeinsam etwas erarbeiten.


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Ich bin wirklich der Letzte, der in irgendeiner Weise Herrn Mödlhammer in Schutz nehmen möchte, denn damit schade ich ihm ja, das weiß ich. So funktioniert die österreichische Demokratie: Wenn der rote ehemalige Finanzminister den schwarzen Mödlhammer in Schutz nimmt, ist das fast schon so wie ein Blattschuss. Das will ich daher nicht, sondern ich möchte in Erinnerung bringen, wie Herr Mödlhammer diese Zustimmung argumentiert; und damit komme ich auf den Kern der Sache, über die ich eigentlich reden möchte.

Herr Mödlhammer schreibt in der Zeitung des Gemeindebundes einen, wie ich glaube, sehr klugen Satz, wenn er nämlich meint: Das Miteinander soll uns allen, die wir in den Gemeinden Verantwortung tragen, ein Vorbild sein. Es soll uns nicht nur in Notsituationen, sondern im täglichen Kampf um die Interessen der Gemeinden begleiten. – Weiters sagt Herr Mödlhammer: Es ist gelungen, die Partnerschaft zwischen den großen und kleinen Gemeinden nicht zu zerbrechen. – Zitatende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass das rein strategisch ein ganz entscheidender Faktor ist. Ich habe es als gelernter Kommunalpolitiker eigentlich immer – ich war 28 Jahre lang in der Kommunalpolitik tätig – als sehr schmerzhaft empfunden, dass nicht nur in der Verfassung, sondern vor allem in der Realität der politischen Auseinandersetzung die Gemeinden tatsächlich die dritte Gebietskörperschaft sind, obwohl sie, wie ich meine, die Kinderstube der Demokratie darstellen. Ohne gesunde, demokratisch funktionierende Gemeinden – ganz egal, ob es sich dabei um Fischlham oder um Wien handelt –, die ihre Aufgaben erfüllen können und die gleichzeitig auch die Demokratie lehren und vorzeigen, wird das demokratische Gemeinwesen in Österreich nicht funktionieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher halte ich die Gemeinden – egal, ob groß oder klein – für ganz essentielle Bestandteile unseres demokratischen Rechtsstaates. Herr Auer! Ich halte es aus diesem Grund für wirklich nicht klug, wenn Sie das Spiel der ersten und zweiten Gebietskörperschaft mitmachen, nämlich den Stachel der Auseinandersetzung zwischen großen und kleinen Gemeinden zu schüren, um damit die gemeinsame Kraft der dritten Gebietskörperschaft zu zerbrechen – und der Finanzminister und die Länder lehnen sich zurück.

Es hat einer der Kollegen hier gesagt: Ich halte es eigentlich für wirklich schändlich, dass die Bürgermeister – am besten bei geschlossener Türe – beim Landesfinanzreferenten "hineinrinnen", damit legitime Interessen über die Bedarfszuweisungen auch erledigt werden. Diese Auseinandersetzung ist ganz einfach beschämend! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zweytick. )

Ihre Strategie, zu versuchen, auf Kosten der großen Gemeinden zu mehr Geld zu kommen, ist der falsche Weg. Das ist der falsche Weg! Die Gemeinden sind nur dann stark und können nur dann ihre legitimen Interessen gegen den viel stärkeren Bund und die viel stärkeren Bundesländer durchsetzen, wenn sie zusammenwirken und wenn sie faktisch Respekt vor ihren gemeinsamen Aufgaben, die großen wie die kleinen, haben. (Abg. Zweytick:  ... ist ausschlaggebend!)

Herr Auer! Daher bedauere ich die Haltung, die Sie heute hier eingenommen haben. (Abg. Zweytick: Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel! Das ist der wunde Punkt! – Abg. Schwarzenberger: Wir kritisieren die Umverteilung von unten nach oben!)

Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Ich habe grundsätzlich keinen Einwand gegen die 25 Millionen Schilling, die die kleinen Gemeinden bekommen sollen. Meine Fraktion wird diesem Antrag aber deshalb nicht zustimmen, weil zum Zeitpunkt der Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden diese Überlegung auf dem Tisch war, man keine Einigung gefunden hat, weil die großen Gemeinden beispielsweise die Kosten für das Meldewesen, das ihnen quasi umgehängt wird, ersetzt haben wollten. Das hat der Herr Finanzminister abgelehnt. Daher wurde auch das nicht beschlossen. Und ich bin nicht dafür, dass sie von Mitteln anderer Gemeinden, von Mitteln, die eigentlich dem Umweltschutz gewidmet sind, genommen werden.

Ich würde meinen, wenn wir gemeinsam Kommunalpolitiker sind und wenn wir erkennen, dass diese 25 Millionen Schilling für Gemeinden wie Fischlham notwendig sind, dann soll der Herr Finanzminister die Schatulle aufmachen, dann soll er die Ertragsanteile für die kleinen Gemein


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den zu Lasten des Bundes vergrößern. Dazu hätten Sie unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ. – Unruhe im Saal.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Van der Bellen! Ich glaube, der Redner verdient Aufmerksamkeit. Vor allem könnte es sonst sein, dass ein anderer Abgeordneter sagt, wir hätten hier einen Kaffeehaus-Betrieb. Ich würde Sie daher ersuchen, zuzuhören. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Abgeordneter Rudolf Edlinger (fortsetzend): Ich bedanke mich, Herr Präsident, obwohl man das nicht darf. Meine Rede richtet sich in erster Linie an die Regierungsfraktionen. Diese haben das auch bemerkt, und ich bin sehr dankbar dafür, dass sie mir zuhören.

Herr Abgeordneter Auer! Ich möchte noch eine Bemerkung zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel machen. Sie kritisieren das Instrument des abgestuften Bevölkerungsschlüssels vor allem deshalb, weil die Städter angeblich besser beteilt werden als andere. Daher die Forderung: Weg mit dem Bevölkerungsschlüssel, diesem Werkzeug des Teufels! Fällt der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, ist die Welt in Ordnung. (Abg. Auer: Das ist unwahr!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Auer! Ich glaube, dass wir als Gemeindepolitiker – wenn ich auch dreieinhalb Jahre lang Finanzminister war und jetzt im Parlament sitze, mein Herz schlägt für die Kommunalpolitik; und nicht nur für die Wiener Kommunalpolitik, ich war zehn Jahre lang Vorsitzender des Kommunalpolitischen Referates der Sozialdemokratischen Partei, weil mir das ein solch großes Anliegen ist – gemeinsam definieren sollten, was der Gesetzgeber unter Aufgabenorientierung versteht. Klar – ich weiß schon, dass Sie auch Aufgaben zu erfüllen haben –: Sie können ganz einfach nicht wegdiskutieren, dass große Städte Aufgaben haben, die sie auch für andere wahrnehmen und die man in kleinen Gemeinden nicht hat.

Daher bin ich auch dafür, dass man bei diesen wissenschaftlichen Arbeiten, die jetzt vom Gemeinde- und Städtebund für den nächsten Finanzausgleich entriert werden, möglichst früh, möglichst, bevor die Emotionen in der Höhe sind, einmal darüber nachdenkt: Was heißt Aufgabenorientierung? – Vielleicht kommen wir zu einem Schlüssel der Aufteilung für die dritte Gebietskörperschaft beispielsweise zu Lasten der zweiten. Ich frage mich wirklich, warum sich die Länder eigentlich in einem solchen satten Bade guter Finanzen aalen und die Bürgermeister antreten müssen, wenn sie ihre legitimen Forderungen bei den Landeshauptleuten durchsetzen wollen.

In dieser Überlegung haben Sie mich als Partner – überhaupt keine Frage. Aber ich würde Sie wirklich bitten, sehr geehrter Herr Auer: Gehen Sie in sich und denken Sie darüber nach, ob Ihre Strategie tatsächlich richtig ist, ob es richtig ist, dass Sie Ihre legitimen Notwendigkeiten als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde nur zu Lasten von großen Gemeinden befriedigen können, oder ob es nicht auch noch andere Wege gibt!

Herr Abgeordneter! Ich habe mir die Zahlen des Jahres 1998 aus einer kleinen Gemeinde in Oberösterreich angeschaut und mich gewundert, wieso Sie hier so vehement für die Veränderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels eingetreten sind – nicht heute, aber vor vier Wochen, als Sie sehr kämpferisch diese Frage angeschnitten haben. Ich habe im Handbuch gelesen, dass es da eine Gemeinde gibt – es soll eine sehr nette Gemeinde in einem sehr schönen Landschaftsgebiet sein –, die 1998 1 088 Einwohner hatte. Die Ertragsanteile machten 7,3 Millionen Schilling aus, das waren 6 680 S pro Einwohner. Die Gesamtausgaben dieser Gemeinde betrugen im Jahre 1998 35 Millionen Schilling.

Würde der abgestufte Bevölkerungsschlüssel bei Aufrechterhaltung des Betrages für die Bedarfszuweisungen abgeschafft werden, dann hätte diese Gemeinde 8 130 S pro Einwohner bekommen, um 1,6 Millionen Schilling mehr. Es handelt sich um Fischlham, Sie werden es schon bemerkt haben. (Zwischenruf des Abg. Jung. ) Nur glaube ich nicht, dass Sie so weit gehen, dass Sie den abgestuften Bevölkerungsschlüssel abschaffen, aber trotzdem die Bedarfszuweisungen lassen, denn dann würde das bedeuten, dass die Bürger der kleinen Gemeinden mehr bekommen als jene der großen. Also geben wir die Bedarfszuweisungen auch weg: Dann hätten sie 9 400 S bekommen, um 3 Millionen Schilling mehr.


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Und da habe ich plötzlich gedacht: Was hat der Auer gegen Fischlham? – Sie haben nämlich im Jahre 1998 4,5 Millionen Schilling Bedarfszuweisungen bekommen. (Abg. Auer: Wie viel?)  – 4,5 Millionen! Das heißt, setzt sich Auer gegen Auer durch, schadet das den armen Fischlhamer Bürgern, und zwar um 1,5 Millionen. Da habe ich mich gefragt: Was hat der Auer gegen Fischlham? (Heiterkeit.) Also: Denken wir nach, wenn wir diskutieren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, und finden wir eine Lösung, die für alle gerecht ist! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

14.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mühlbachler. – Bitte.

14.15

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Ich glaube, die letzten Reden haben klar und deutlich zu Tage gebracht, dass viele an dieser Decke der gemeinsamen Bundesabgaben zerren und dass es argumentativ ein Hin und Her gibt. Je nachdem, wem man gerade intensiv sein Gehör schenkt, dem wird man auch innerlich Zustimmung geben können. Ich sage aber gleich auch dazu: Die Wahrheit liegt – wie in fast allen derartigen Fällen, bei denen es so polare Meinungen gibt – in der Mitte.

Selbstverständlich, Herr Kollege Edlinger, wissen wir die Funktion unserer Städte zu schätzen. Selbstverständlich wissen wir, dass es in den großen Städten eine ganze Reihe von Aufgabenerfüllungen gibt, denen wir als Kleingemeinden, als kleine Städte gar nicht nachkommen können. Ich denke etwa daran, dass das Kulturangebot, das Angebot gegenüber den Studenten im universitären Bereich von den großen Städten mitgetragen, mitfinanziert wird, worüber wir sehr froh sind und wofür ich mich auch bedanke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Edlinger! Sie haben schon Recht, diese Solidarität innerhalb der Kommunen ist ganz sicher Goldes wert. Nun glaube ich aber, dass die Kommunen insgesamt diese Solidarität auch gegenüber dem Finanzminister geübt und Äußerstes aus dem Staatssäckel herausgerissen haben. Da schließe ich natürlich auch die Länder mit ein. Aber ich denke auch, Herr Kollege Edlinger, es bedürfte einer gewissen Solidarität innerhalb der Kommunen; also nicht nur der Solidarität der Kommunen gegenüber einem Dritten, sondern auch einer innerhalb der Kommunen. Da glaube ich schon, dass gerade die kleineren Gemeinden und deren Vertreter diese Solidarität ganz gut dokumentieren.

Herr Kollege Edlinger! In der Österreichischen Volkspartei und in der Freiheitlichen Partei sind wir in erster Linie Vertreter aus ländlichen Regionen, wir tragen natürlich die verfassungsmäßige Absicherung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels mit, auch wenn wir deswegen zu Hause möglicherweise Kritik einstecken müssen. Wir tragen auch die verfassungsmäßige Absicherung der Regelung der Statutarstädte mit. Wir tragen weiters die verfassungsmäßige Absicherung der Verteilung der Werbeabgabe mit, wenngleich wir, wenn das nicht so wäre, aus dieser Werbeabgabe ohne Zweifel flächendeckend Wert schöpfen könnten.

Daher, Herr Kollege Edlinger, würde ich schon erwarten, dass Sie ein Quäntchen an Solidarität auch jenen entgegenbringen, die tatsächlich in einer Situation sind, in der sie – das lässt sich auch gut nachweisen – am meisten darauf angewiesen sind, über Bedarfszuweisungen, über Abgabenertragsanteile ihre Finanzkraft aufrechtzuerhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe einen Abänderungsantrag der Kollegen Dr. Stummvoll, Mag. Trattner, Auer, Knerzl, Dkfm. Mag. Mühlbachler, Ing. Fallent und Großruck zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden (379 der Beilagen und Zu 379 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (405 der Beilagen) ein.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da geht es um 25 Millionen Schilling. Diese 25 Millionen Schilling sollen bei der Aufteilung von Finanzzuweisungen all jenen Gemeinden zukommen, die in der Kategorie der bis zu 2 500 Einwohner-Gemeinden liegen und die nicht die entsprechenden Einnahmen haben, also unter dem Durchschnitt liegen, um ihnen von diesen 25 Millionen zusätzlich noch Geld zur Finanzierung ihrer Aufgaben zukommen zu lassen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten! Ich glaube, da könnten Sie durchaus mitgehen, nämlich auch mit Zustimmung all jener Bürgerinnen und Bürger, die Sie zu Hause vertreten. Peter Keppelmüller! Du könntest dich zu Hause hinstellen und könntest aus voller Brust und mit ruhigem Gewissen sagen: Liebe Freunde, für euch habe ich gestimmt, als es darum gegangen ist, diesen Abänderungsantrag zu akzeptieren. – Ich erwarte fast, dass dies auch geschieht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzausgleich wird immer wieder Anlass dazu geben, nach allen möglichen Seiten Kritik zu richten, wo denn der Hebel anzusetzen wäre. Ob jetzt eine aufgabenorientierte Untersuchung der Weisheit letzter Schluss ist, sei in Frage zu stellen. Tatsache ist, dass sehr viele Kommunen, finanzschwache Kommunen, Aufgaben auf Grund der Finanzschwäche gar nicht mehr wahrnehmen können. Das muss man auch erkennen.

Aber ich meine, man sollte sich generell vornehmen, den Finanzausgleich nach Beschlussfassung nicht für die nächsten vier Jahre ad acta zu legen, sondern weiter zu diskutieren, weil ich meine, dass es eine höchst interessante Sache sein kann – auch im Sinne einer Strukturreform, die wir über unser Land stülpen wollen –, über die Veränderung von Finanzströmen ernsthaft zu diskutieren, und zwar so, dass alle Beteiligten auch eine entsprechende Perspektive für die Zukunft haben.

Mir ist schon klar, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel nicht von heute auf morgen beseitigt werden kann oder könnte. Das wäre sinnlos, weil die großen Städte, die wir für die Aufrechterhaltung unserer Strukturen unbedingt brauchen, damit ihrer Existenzgrundlage beraubt würden. Daher: Wir haben schon Einsehen hinsichtlich der Belange der Städte, wir erwarten aber auch, dass dieses Einsehen auch den Kleinen entgegengebracht wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund ersuche ich speziell die Abgeordneten von den Sozialdemokraten und von den Grünen, diesen Abänderungsantrag mitzutragen. Es geht nicht um große Beträge, die verschoben oder verändert werden, sondern es geht um ein wertvolles Signal gegenüber den Kleinen und Schwachen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der soeben in den Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Genossen auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und damit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf seinen Umfang wurde er gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung entsprechend vervielfältigt und verteilt und wird selbstverständlich auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner, Auer, Knerzl, Dkfm. Mag. Mühlbachler, Ing. Fallent, Großruck und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz


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52. Sitzung / Seite 88

1989 geändert werden (379 der Beilagen und Zu 379 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (405 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 lautet § 21:

"§ 21. (1) Der Bund gewährt Gemeinden (Wien als Gemeinde) jährlich eine Finanzzuweisung in der Höhe der Summe von 1,26 vH der ungekürzten Ertragsanteile (§ 12 Abs. 1 erster Satz) der Gemeinden (Wien als Gemeinde) und im Jahr 2001: 125 Millionen Schilling bzw. in den Jahren 2002 bis 2004: 9,07 Millionen Euro. Dieser Betrag mit Ausnahme von 55 Millionen Schilling im Jahr 2001 bzw. 3,98 Millionen Euro ab dem Jahr 2002 ist vorerst länderweise nach der Volkszahl aufzuteilen; hierauf sind die so erhaltenen Quoten jener Länder, deren Bedarf gemäß Abs. 6 dabei nicht erreicht wird, auf den Bedarf zu Lasten der übrigen Länder nach ihren Anteilen an der Volkszahl anzuheben, wobei jedoch jedem Land der Bedarf zu verbleiben hat. Die Aufteilung der weiteren 55 Millionen Schilling im Jahr 2001 bzw. 3,98 Millionen Euro ab dem Jahr 2002 erfolgt länderweise nach der Volkszahl. Die so errechneten Beträge sind bis spätestens 15. Juli eines jeden Jahres an die Länder zu überweisen, die diese Mittel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bis spätestens 15. August eines jeden Jahres den Gemeinden als Finanzzuweisung zur Bewältigung der ihnen obliegenden Aufgaben zu überweisen haben.

(2) Auf die Finanzzuweisung haben jene Gemeinden (ohne Wien) Anspruch, die eine solche Finanzzuweisung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt benötigen. Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn

1. eine Gemeinde jeweils die im Abs. 4 angeführten Abgaben im höchstmöglichen Ausmaß erhebt, und dessen ungeachtet

2. eine Gemeinde innerhalb der Größenklasse mit einer ermittelten Volkszahl (§ 10 Abs. 9) bis höchstens 2500 Einwohner, von 2 501 bis 10 000 Einwohner, von 10 001 bis 20 000 Einwohner, von 20 001 bis 50 000 Einwohner und über 50 000 Einwohner eine Finanzkraft aufweist, die auf den Kopf der Bevölkerung der Gemeinde berechnet (Gemeindekopfquote) mit mehr als 10 vH unter der Bundesdurchschnittskopfquote der Finanzkraft (Abs. 4) aller Gemeinden ausgenommen Wien derselben Größenklasse liegt.

(3) Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Höhe der bereitzustellenden Bundesmittel sind die Ertragsanteile der Gemeinden im Sinne dieses Bundesgesetzes, die sich aus den im jeweiligen Bundesfinanzgesetz enthaltenen gemeinschaftlichen Bundesabgaben ohne Spielbankabgabe ergeben.

(4) Die Finanzkraft einer Gemeinde wird ermittelt aus der Summe der Grundsteuer, Kommunalsteuer, Gewerbesteuer (nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital), Lohnsummensteuer und Getränkesteuer und der den Gemeinden zugekommenen Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben ohne Spielbankabgabe.

(5) Die Summe der Finanzkraft (Abs. 4) der Gemeinden der im Abs. 2 Z 2 genannten Größenklassen, für ein Jahr auf den Kopf der Bevölkerung der Gemeinden in dieser Größenklasse berechnet, bildet die Bundesdurchschnittskopfquote einer Größenklasse.

(6) Der Bund hat für die Gemeinden auf Grund der jeweils letzten von der Statistik Österreich nach den Ergebnissen der vom Bundesministerium für Finanzen veranlassten Erhebung über die Gemeindegebarung zur Veröffentlichung vorgesehenen Beiträge zur Österreichischen Statistik die Höhe der negativen Abweichungen von der Bundesdurchschnittskopfquote (Abs. 5) gesondert nach Größenklassen zu ermitteln und den Ländern bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres mitzuteilen. Die Finanzzuweisung darf je berechtigte Gemeinde nicht größer sein als der Differenzbetrag zwischen ihrer Finanzkraft und 90 vH der mit der Volkszahl der Gemeinde vervielfältigten Bundesdurchschnittskopfquote der betreffenden Größenklasse und darf außerdem den Betrag von 420 000 S im Jahr 2001 bzw. 30 500 Euro in den Jahren 2002 bis


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2004 und 10 vH eines verbleibenden Differenzbetrages nicht übersteigen. Die sich daraus ergebenden Summen der Gemeinden eines Landes bilden den Bedarf.

(7) Der länderweise Anteil an den gemäß Abs. 1 dritter Satz verteilten zusätzlichen 55 Millionen Schilling im Jahr 2001 bzw. 3,98 Millionen Euro ab dem Jahr 2002 ist vom Land auf alle Gemeinden zu verteilen, die auch unter Berücksichtigung ihres Anteiles nach Abs. 6 eine Finanzkraft pro Kopf unter 90 vH des Bundesdurchschnitts der Gemeinden bis höchstens 2500 Einwohner aufweisen und die Voraussetzung des Abs. 2 Z 1 erfüllen. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis der Differenzen zwischen der um die Zuweisung nach Abs. 6 erhöhten Finanzkraft und 90 vH dieser Bundesdurchschnittskopfquote. Der Anteil je berechtigter Gemeinde darf diese Differenz nicht übersteigen.

(8) Die nach Durchführung der Verteilungsvorgänge gemäß Abs. 6 und 7 den Ländern zur Verfügung stehenden Mittel sind in einem weiteren Verteilungsvorgang auf die Gemeinden so aufzuteilen, dass deren Finanzkraft (Abs. 4) möglichst auf den Landesdurchschnitt angehoben wird. Heranzuziehen sind hiebei die letzten verfügbaren Rechnungsunterlagen. Wird der Landesdurchschnitt erreicht, ist ein verbleibender Betrag auf die Gemeinden des Landes aufzuteilen. Für diese Verteilungsvorgänge haben die Länder Richtlinien zu erlassen und zu veröffentlichen. Über die Mittelverteilung ist dem Bundesminister für Finanzen unter Anschluss der Richtlinien bis Ende eines jeden Jahres Mitteilung zu machen.

(9) Die Finanzzuweisung gemäß Abs. 6 ist in jenen Ländern, in denen für die Verteilungsvorgänge gemäß Abs. 7 und 8 mehr Mittel zur Verfügung stehen, als dem Anteil des Landes an 55 Millionen Schilling im Jahr 2001 bzw. 3,98 Millionen Euro ab dem Jahr 2002 nach der Volkszahl entspricht, der Finanzkraft gemäß § 12 Abs. 2 der betreffenden Gemeinden hinzuzurechnen.

(10) Der Bund und die Länder sind berechtigt, die von den Gemeinden bekannt gegebenen Gebarungsergebnisse (Abs. 6) bei den Gemeinden zu überprüfen. Von den Gemeinden zu Unrecht bezogene Finanzzuweisungen sind an das Land zurückzuzahlen, das diese Mittel nach eigenem Ermessen für die Gemeinden zu verwenden hat."

2. In Artikel 1 lautet § 24 Abs. 1 Z 2:

"2. den Ländern im Jahr 2001: 95 Millionen Schilling und in den Jahren 2002 bis 2004: 6,9 Millionen Euro jährlich zur Förderung des Umweltschutzes, insbesondere der Errichtung und Verbesserung von Müllbeseitigungsanlagen. Der Zweckzuschuss ist auf die Länder nach der Volkszahl aufzuteilen."

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 379 und Zu 379 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Niederwieser und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


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Die Abgeordneten Dr. Niederwieser und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 § 4 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage in 379 und Zu 379 der Beilagen abstimmen.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Genossen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 §§ 21 und 24 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um eine bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage in 379 und Zu 379 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen und Genossen betreffend Absicherung der österreichischen Pflichtschulen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Genossen betreffend Siedlungswasserwirtschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 52.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Erhaltung der Finanzmittel für den Ersatz der Kosten für Schülertransporte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 387 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit vorliegt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Er ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle neuerlich ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

4. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (358 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG) (407 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.30

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Kapitalmarktoffensive-Gesetz hat zwar einen schönen Namen, hilft aber der Wiener Börse nicht wirklich auf den Sprung in Richtung London. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie werden schon sehen! – Abg. Mag. Trattner: Fragen Sie Kollegen Heindl! – Abg. Ing. Westenthaler: Der Heindl weiß das!)

Das vorliegende Kapitalmarktoffensive-Gesetz – und das ist den Menschen auch zu sagen – stellt eine Aushöhlung, eine Änderung unseres Umlagesystems im Bereich der Sozialversicherung, im Bereich der Pensionsversicherung dar. Man muss den Menschen weiters sagen, dass in diesem Kapitalmarktoffensive-Gesetz natürlich Mitarbeiterbeteiligungen bei Privatstiftungen begünstigt sind, Stock Options, also so genannte Manager-Entlohnungen, Bestandteile von Manager-Entlohnungen exzessiv begünstigt sind.

Der Herr Finanzminister hat im Ausschuss dazu gemeint, das sei notwendig, das sei wichtig, denn nur 3 Prozent der Österreicher hätten derzeit die Möglichkeit, sich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligung an einer Privatstiftung zu beteiligen, in Europa seien es hingegen 13 Prozent. – Ich weiß nicht, ob das Ihr Ziel ist, Herr Finanzminister. Tatsache ist aber auch, und das haben Sie auch gesagt, dass die Menschen das wollen. Allerdings sollten Sie dann die Menschen auch darüber informieren – und das ist mir in der Diskussion abgegangen –, welche Bedeutung diese Bestimmung bezüglich Mitarbeiterbeteiligung, diese Steuerbefreiung für alle Menschen letztendlich hat.

Es stellt sich nämlich die Frage: Wer will eine Steuerbegünstigung nicht ? – Die wollen alle haben! Aber wer finanziert dann bitte das Sozialsystem, das Pensionssystem? Bleiben einige wenige über, oder gibt es das überhaupt nicht mehr, schauen wir in Richtung USA, wo dies ganz exzessiv gehandhabt wird, wo es nur Arm und Reich gibt, und keinen Mittelstand? Das sollte auch dazugesagt werden. (Abg. Dr. Fekter: Das ist falsch!)

Tatsache ist, Frau Kollegin, dass dem Fiskus – und das in Zeiten einer massiven Belastung der Arbeitnehmer, einer Belastung in Höhe von 43 Milliarden Schilling! – bei einer geringen Anzahl von Personen hohe Steuererträge entgehen – das können Sie nicht wegreden – und dass diese Arbeitnehmer einen Teil ihres Entgelts als Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Belastung


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durch Sozialabgaben erhalten, das heißt: keine Beiträge für unser Sozialsystem bezahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo führt dieser Weg hin, wenn keine ausgleichende Wirkung – und ich sehe keine ausgleichende Wirkung – da ist? – Immer weniger werden immer mehr in das Sozialsystem einzahlen müssen!

Das Modell der Privatstiftung entwickelt sich immer mehr zu einem Abgabensparmodell, Herr Finanzminister. Es stellt sich die Frage, wer in Österreich dann noch Steuern zahlen soll, wenn so Steuern gespart werden können.

Eine exzessive Steuerbegünstigung der Stock Options, also von Teilen von Manager-Entlohnungen, für einige wenige kann in die Millionen gehen – das muss auch dazugesagt werden. Und durch die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung wird natürlich der Druck auf Arbeitnehmer, bisher beitrags- und steuerpflichtige Entgeltsbestandteile in riskante Werte umwandeln zu lassen, immer höher.

Wenn ich einen Vergleich anführen darf: Im heurigen Jänner hat ein einziges Gerücht die deutsche Telekom-Aktie in den USA quasi von null auf hundert gebracht, und niemand hat damit gerechnet, dass die Gegenwirkung so massiv ausfallen würde, dass also der Wert der Aktie so massiv fallen wird! – Das ist ein Anzeichen dafür, dass dieser Weg nicht immer der richtige ist. Es muss darauf hingewiesen werden, dass damit einem sicheren Sozialsystem, das aus Steuern und Abgaben finanziert wird, ein unsicheres, ein kapitalmarktabhängiges, ein spekulationsabhängiges System gegenübergestellt wird.

Tatsache ist weiters, dass bei einer Stock-Option-Entlohnung für die Führungsebene die kurzfristige Gewinnmaximierung oberste Prämisse ist, meine Damen und Herren. Und jedem ist das Hemd näher als der Rock. Und die Kursentwicklung hat bei dieser Entlohnungsform natürlich eine erhebliche Bedeutung für die Managerebene und lässt das Gemeinwesen à la longue völlig außer Acht.

Eine Manager-Aussage dazu möchte ich Ihnen auch nicht vorenthalten, sie ist nämlich sehr wesentlich und lautet: Gerade in solchen Zeiten ist das besonders wichtig, damit jeder täglich spürt, was ein fallender Kurs bedeutet und noch härter arbeitet! – Das heißt, es entwickelt sich eine Ellbogentaktik, bei der sozial Schwächere, kranke Menschen nicht mithalten können. Ich erwähne noch einmal das Beispiel USA – nur Arm und Reich –, das sich da sehr deutlich abzeichnet.

Das heißt also, Herr Finanzminister, dass in diesem Kapitalmarktoffensive-Gesetz diese Stock Options für Manager, für einige wenige, exzessiv begünstigt werden, die anderen aber, der Rest, die müssen zahlen, für alle anderen wird nämlich die Lohnsteuer erhöht, Erbschafts- und Liegenschaftssteuern werden erhöht, Aktien im Streubesitz werden frei gestellt, Kündigungs- und Urlaubsentschädigungen aber werden voll besteuert. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für einige wenige, weil ja nicht jeder Mitarbeiter solch einem Modell beitreten kann, werden begünstigt, die Unfallrenten jedoch werden besteuert.

Herr Finanzminister – und das richtet sich auch an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien –, einer derartigen Politik der Wende, der Umverteilung in Richtung einiger weniger, der Belastung der Mehrzahl der Menschen und einer Politik der Zerstörung unseres Umlagesystems stimmt die Sozialdemokratie sicher nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

14.38

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich einen ganz anderen Zugang zu dieser Thematik habe als meine Vorrednerin. Ein anderer Zugang


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würde auch der gesamten Partei hier links eher anstehen, denn, meine Damen und Herren, ein funktionsfähiger Kapitalmarkt ist ein Standortkriterium, ist eine Visitenkarte für eine innovative, für eine zukunftsorientierte Volkswirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Sie brauchen nur eine Situationsanalyse der Wiener Börse zu machen, das Ergebnis dieser Analyse ist nach wie vor unbefriedigend, denn obwohl in den letzten Jahren einiges geschehen ist – wir haben einige gesetzliche Maßnahmen wie etwa Insiderrecht, Übernahmegesetz, Aktienrückerwerbsgesetz, Konzernabschlussgesetz, mit dem die Rechnungslegungsbestimmungen den internationalen angeglichen wurden, beschlossen –, ist die Wiener Börse dennoch nach wie vor eine Regional-, eine Randbörse. Sie hat es nicht geschafft, sich im zentraleuropäischen Raum an der Spitze zu positionieren. Sie hat es nicht geschafft, für junge, innovative Unternehmen eine Plattform zu bilden – die gehen, wie sechs österreichische Unternehmen, nach Frankfurt oder auch nach Amerika.

Wir haben es nicht geschafft – und das wäre ein Kennzeichen für einen funktionierenden Kapitalmarkt –, dass die Pensionskassen in Österreich stärker investieren, wie sie es in anderen Ländern eben tun. Man sieht an zwei sehr leicht nachvollziehbaren Kriterien, wie es bei uns ausschaut. Die Aktionärsquote, also die Bevölkerung mit Aktienbesitz, beträgt bei uns 6 Prozent. Der internationale Durchschnitt liegt wesentlich höher, nur Belgien ist noch schlechter mit 5 Prozent, in Schweden liegt diese Quote beispielsweise bei 35 Prozent, in Amerika bei 43 Prozent, fast jeder Zweite besitzt dort Aktien.

Die Börsenkapitalisierung in Prozent ist noch dramatischer. In Österreich haben wir eine Börsenkapitalisierung von 16,3 Prozent gemessen am BIP, Dänemark ist Zweitschlechtester mit 65,9 Prozent – im europäischen Durchschnitt liegt dieser Wert bei 109 Prozent gemessen am BIP. Das heißt, wir haben einen ganz dramatischen Aufholbedarf in dieser Hinsicht! Daher ist es nur zu begrüßen und zu unterstützen und sachlich selbstverständlich begründet, wenn die Regierung nun eine Kapitalmarktoffensive startet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Besonders erfreulich ist, dass im Unterschied zu früheren Koalitionen nicht versteckt oder verschämt vorgegangen wird, sondern sachbegründet, offen, unverkrampft, dass man zu dieser Kapitalmarktoffensive steht und auf sie zugeht. (Abg. Dr. Jarolim: Wie bei der Telekom, ja!)

Ich möchte im Positivbereich ein paar Maßnahmen herausheben, die teilweise schon durch Verordnung umgesetzt sind. So wurde etwa die Börsenumsatzsteuer, ein europäisches Unikat, abgeschafft, wodurch wir jetzt einigermaßen Wettbewerbsgleichheit haben. Die Regierung hat das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend SpeSt respektiert. Wir haben betreffend Aktien eine Gleichstellung gegenüber dem Sparbuch, Frau Abgeordnete Hagenhofer, eine Gleichstellung, es gibt keinen Vorteil gegenüber dem Sparbuch, was die Erbschaftsbesteuerung bei Aktien anlangt. Und es gibt nun eine Anhebung des Freibetrages bei der Mitarbeiterbeteiligung von 10 000 S auf 20 000 S.

Meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Seite! Haben Sie nicht mitverfolgt, dass sich das Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern grundsätzlich gewandelt hat (Abg. Edlinger: Der wird nicht einmal rot dabei!), dass es nicht um Abhängigkeiten, sondern um Anreize geht? Und dieses neue System, diese Offensive ermöglicht diese Anreize. Diese Anreize sind zu begrüßen, weil sie einfach mehr Bewegungsspielraum eröffnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Hagenhofer. )

Zum Zweiten möchte ich Ihnen sagen, dass wir natürlich auch einige Nachteile sehen. Einer dieser Nachteile ist die Fondsbesteuerung, die wir nur deshalb einigermaßen akzeptieren können, weil es halt in Zeiten, in denen gespart werden muss, auch Verständnis dafür geben muss, dass man in der Richtung ertragsneutral, aufkommensneutral vorgeht. (Abg. Edlinger: Kapitalsteuern sind überhaupt keine ...!) Es ist nämlich diese Fondsbesteuerung nicht zuletzt


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schwer umsetzbar und einigermaßen problematisch. Wir wollen mit dieser Offensive nicht das Ausland forcieren, sondern das Inland.

Wir sehen die Herabsetzung der Steuergrenze von 10 Prozent auf 1 Prozent bei Beteiligungsveräußerungen als restriktive Maßnahme, sie wird eher zu keiner Belebung auf dem Kapitalmarkt führen. Wir sehen bei den Voraussetzungen für die Stock Options, Herr Finanzminister, bürokratische Probleme bei der Umsetzung im Einzelfall, dies erinnert in etwa an die Eigenkapitalverzinsung vor einigen Jahren.

Wir sehen in der Vorlage auch einen gewissen Widerspruch: So positiv die Herausnahme der Stock Options aus dem arbeits- und sozialrechtlichen Entgeltbegriff ist, gibt es doch auch Maßnahmen, wie beispielsweise Pensionskassen krankenversicherungspflichtig zu machen. Das ist ein Widerspruch! Entweder wird das forciert, dann soll man es durchgehend tun, oder nicht. (Abg. Hagenhofer: Und warum haben Sie es nicht gemacht?)

Wir sehen auch die Notwendigkeit, in Zukunft weitere Maßnahmen zu setzen, um den Kapitalmarkt zu forcieren. Weitere Maßnahmen werden sein: die zügige Privatisierung, die Abfertigung-neu, aber auch die Einbeziehung der Pensionskassen – damit diese beispielsweise im nicht börsenotierten Venture-Bereich investieren dürfen.

Insgesamt – und damit bin ich am Schluss – glauben wir, dass diese Kapitalmarktoffensive ein richtiger Schritt auf dem richtigen Weg ist, der natürlich ambitioniert weiter gegangen werden muss. Als ganz kleinen Beitrag zur Weiterführung bringe ich folgenden Antrag – es geht aber nur um die Bereinigung eines Redaktionsversehens – ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker und Dkfm. Dr. Stummvoll und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG) (358 der Beilagen), in der Fassung des Ausschußberichtes (407 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird in der Z 10 (§ 31 Abs. 1) im letzten Halbsatz die Wortfolge "zu mehr als einem Prozent" durch die Wortfolge "zu mindestens einem Prozent" ersetzt.

*****

Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit zur Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

14.45

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Mein Vorredner hat gesagt, es sei nicht weiter verwunderlich, wenn er eine andere Stellungnahme zu dieser Vorlage abgibt als wiederum seine Vorrednerin. Vielleicht ist es nach der vorigen Schelte des Finanzministers, auf die ich am Schluss noch einmal zurückkommen werde, verwunderlich, wenn ich versuche, das ein bisschen differenzierter anzugehen. Tatsächlich: Kapitalmarkt


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offensive-Gesetz klingt gut, aber nicht überall, wo man das Wort "Offensive" anfügt, muss vorne deshalb etwas Gutes geschehen; auch bei Gesetzestiteln nicht.

Wenn wir die einzelnen Maßnahmen dieser Vorlage durchgehen, so fallen – unter den, aus unserer Sicht, Negativa – Ausmaß und Zeitpunkt der Begünstigung der Stock Options auf. Der Zeitpunkt scheint zumindest unglücklich gewählt, und in puncto Ausmaß möchte man, obwohl wir das sonst nicht tun, doch geneigt sein, der Stellungnahme der Arbeiterkammer zuzustimmen, wonach es sich hiebei um eine der Dimension nach exzessive Steuerbegünstigung handelt. (Beifall bei den Grünen.)

Ob das in Zeiten von mehr oder weniger zeitgleich verabschiedeten Belastungspaketen so raffiniert ist, ist auch eine Frage der politischen Schlauheit und Taktik.

Aber wie dem auch sei, Stock Options sind zumindest aus unserer Sicht eine ambivalente Sache. Einerseits werden wir keinen Gartenzaun um Österreich errichten können, und wenn wir international vertretene Unternehmungen in Österreich haben wollen, werden wir bei der Manager-Entlohnung entsprechende Bestandteile einbauen müssen. Das ist schon richtig! Ob man allerdings andererseits dieses Problem mit einer derartig beschleunigten Förderung dieses Einkommensbestandteils – letztlich ist es ja auch das – angehen muss, ist zu bezweifeln.

Ganz anders sehen wir die MitarbeiterInnenbeteiligung an sich. Darüber kann man grundsätzlich schon diskutieren und auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Frage ist nur, ob genügend Anreize geschaffen werden, damit auch untere Einkommensschichten in den Genuss dieser Möglichkeiten kommen. Wenn es nämlich nur dazu führt, dass Bezieher mittlerer und höherer Einkommen in die Lage versetzt werden, begünstigt Anteile zu erwerben und daraus zukünftig auch Einkommen, also nicht nur Arbeitseinkommen, zu lukrieren, dann bedeutet das natürlich auf lange Sicht gesehen erst recht wieder ein weiteres Öffnen der Einkommensschere, nun begünstigt durch die Steuergesetzgebung.

Es müsste also schon gelingen, dass zusätzlich auch Bezieher mittlerer und niedriger Einkommen in gewisser Art und Weise davon partizipieren können, andernfalls passiert langfristig das, was ich gerade skizziert habe, und das wäre dann nicht mitzutragen. Grundsätzlich jedoch kann man sicher darüber reden. (Beifall bei den Grünen.)

Hinsichtlich der Spekulationsertragsteuern haben wir natürlich eine andere Meinung. Die Abschaffung des Systems, das bisher forciert worden ist, ist unserer Meinung nach eher ein Nachteil. Die Pauschalierung für die Fonds, die Sie nun wieder vornehmen, ist letztlich auch nicht wirklich in Ihrem Sinne, was zum Beispiel die Fonds-Sparer betrifft. Auf diese Art und Weise alle gleich zu pauschalieren, führt dazu, dass nicht mehr differenziert werden kann, und schlussendlich wird die von Ihnen propagierte dritte Säule, zum Beispiel beim Pensionsansparen, auch diskreditiert. Sie wollen auf der einen Seite die kleinen Sparer vom Sparbuch zu solchen Möglichkeiten hinlenken, gleichzeitig aber die Fonds pauschal erwischen. Ich halte das in gewisser Weise für widersprüchlich. Man müsste da anders vorgehen – und die Spekulationsertragsteuer hätte das in unserem Sinne besser gewährleistet. (Abg. Böhacker: Wie? Ein klarer Vorschlag! Wie wollen Sie es geregelt haben? – Abg. Mag. Firlinger: Ich bin entsetzt!)  – Herr Kollege Firlinger! Sie kommen ohnehin gleich dran, und Ihr Entsetzen wird uns nicht wirklich umwerfen. (Beifall bei den Grünen.)

Ein letzter Kritikpunkt, was die Sozialversicherungseinnahmen betrifft. Da wird es auch wieder heikel. Wenn nämlich immer mehr Lohnbestandteile auf diese Art und Weise ausbezahlt werden und das gleichzeitig so definiert wird, dass das einen Einnahmenentzug für die Sozialversicherungskassen bedeutet – was vom Charakter der Zahlungen her natürlich einen gewissen Sinn macht, wenn man sich die Stock Options anschaut –, aber nicht gleichzeitig darauf geachtet wird, dass die Sozialversicherungen trotzdem zu ihrer Dotierung kommen, dann wissen wir genau, wo das Loch aufgemacht wird.

Eine Gesamtschau der Dinge wäre halt in diesem Zusammenhang sehr nützlich – und vor diesem Hintergrund habe ich den Begriff Kapitalmarktoffensive kritisiert, weil das offensiv nur in


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eine bestimmte Richtung lenkt und meiner Ansicht nach ein paar Dinge dabei, wissentlich oder unwissentlich, übersehen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Herr Finanzminister! Wahrscheinlich stimmen wir, was den Börseplatz Wien betrifft, was die Eigenkapitalausstattung der österreichischen Unternehmen betrifft und was die Frage der MitarbeiterInnenbeteiligung betrifft, in der Analyse sogar überein. Das sind Themen, die man angehen kann und soll, insbesondere die ersten beiden: Der Börseplatz Wien, kein Zweifel, ist nach allen Kriterien, die man in Europa sinnvollerweise anwendet, in der europäischen Schlusslicht-Kategorie zu finden. Die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen in Österreich ist trotz – das ist ja im Übrigen interessant: trotz! – der Steuerbegünstigungen, die schon durch das rot-schwarze Paket der neunziger Jahre für die Unternehmen geschaffen wurde (Abg. Dr. Mitterlehner: Welche Steuerbegünstigungen?), eigentlich immer noch nicht besonders erquicklich! Das ist sicher ein Thema, über das man reden muss, besonders für innovative Unternehmen, weil das natürlich mit Unternehmenswachstum und Möglichkeiten dazu zu tun hat. Aber mit dieser Vorlage werden Sie, glaube ich, nicht allzu viel in diese Richtung beitragen können.

Abschließend: Wenn das MitarbeiterInnenbeteiligungsmodell in eine Richtung ginge, dass man davon ausgehen kann, dass auch Bezieher kleinerer Einkommen davon profitieren, dann könnten wir dem durchaus zustimmen. (Abg. Mag. Firlinger: Sie haben die Vorlage nicht gelesen!)  – Im Übrigen muss ich sagen, dass bei dieser Offensive, die Sie als kostenneutral veranschlagt haben wollen, nach unseren Berechnungen ein Plus von 1 Milliarde Schilling herauskommt, aber zu Gunsten des Bundeshaushaltes! Das ist für uns kein Problem, das wollen wir an dieser Stelle gar nicht kritisieren. Wie weit das kostenneutral sein wird oder nicht, ist eine Frage, wie seriös die Vorausberechnungen gemacht wurden. Und da ist mir eine Stellungnahme des Rechnungshofes zu dieser so genannten Offensive in Erinnerung, die ausweist, dass die Berechnungen hiezu nicht nachvollziehbar seien. – Sie haben im Ausschuss eigentlich kaum dazu Stellung genommen, vielleicht können Sie das nachholen.

Und letztlich habe ich, Herr Finanzminister, Ihre Wehleidigkeit von vorhin nicht ganz verstanden: Frau Abgeordnete Moser hat darauf hingewiesen, dass das angestrebte Kyoto-Ziel mit den Maßnahmen, die im Finanzausgleich nun vorgesehen sind, nicht treffsicher erreicht werden kann, vielmehr Gegenteiliges in einzelnen Tranchen zu befürchten ist, und das ist ja auch nicht widerlegt worden.

Was diesen Reformdialog betrifft: Ich habe nicht von Missbrauch gesprochen. Ich habe gesagt: Es war, so, wie er ausgerufen und abgeführt wurde, ein Scheindialog, noch dazu, wenn man bedenkt, dass am Schluss diejenigen, wie soeben der ÖGB, diskreditiert werden, die auf der Straße ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen wollen, weil sie sich überfahren fühlen. – Das war der Kritikpunkt.

Herr Finanzminister! Sie können mir nicht erklären, dass wir beim Finanzausgleich besonders eingebunden gewesen wären – da hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, uns zu kontaktieren. Ich habe nur gesagt, dass ich bei der Debatte über die Staatsaufgaben und die diesbezügliche Reform der Zuweisungen der Aufgaben an die Gebietskörperschaften – die ja hoffentlich eine längere und größere sein wird – auf einen längeren und wirklichen Austausch hoffe. Und diese Hoffnung habe ich eigentlich immer noch. (Beifall bei den Grünen.)

14.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

14.54

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Eine Reform, die auf eine Verbesserung der Voraussetzungen für den österreichischen Kapitalmarkt abzielt, ist, würde ich sagen, heute notwendiger denn je. Es herrscht absoluter Handlungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren, da in den vergangenen 13 Jahren kaum etwas geschehen ist. Und das wenige, das unter dem letzten Finanzminister, Rudolf Edlinger, geschehen ist, ist auch nur deshalb geschehen, weil es


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sich hiebei großteils um EU-rechtliche Anpassungen gehandelt hat. Freiwillig ist auf diesem Sektor überhaupt nichts geschehen, das muss man einmal ganz nüchtern und klar feststellen. Daher sitzt auch der Verantwortliche, der diese Misere kreiert hat, heute, wie üblich bei solchen Themen, nicht im Plenarsaal, sondern hat sich verflüchtigt – ich möchte das einmal festgehalten haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Ruf bei den Freiheitlichen: Im Kaffeehaus!)

Angesichts der heutigen Ausführungen der Vorredner der grünen und der sozialdemokratischen Fraktion muss man mit Bedauern feststellen, dass sich diese nicht mit der Materie vertraut gemacht haben. (Ruf bei der SPÖ: Aber du!?)  – Ja, jawohl! Jawohl, Herr Kollege! Ich habe mich sehr wohl eingehend schlau gemacht über diese Materie, da kann ich Sie beruhigen. (Ruf: Viel kann das nicht sein!) Es ist so: Wenn Frau Kollegin Hagenhofer davon spricht, dass Mitarbeiterbeteiligungen im Wege der Stiftung steuerbegünstigt sein sollen, dann stimmt das nicht! Es ist jede Mitarbeiterbeteiligung im Ausmaß bis zu 20 000 S jetzt steuerfrei gestellt. – Bitte, die Vorlage zu lesen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Frau Kollegin Hagenhofer davon spricht, dass es nur für einen sehr kleinen Personenkreis Möglichkeiten gibt, Stock Options zu erwerben, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmt das nicht. Es ist einfach unzutreffend, dass das nur auf börsenotierte Unternehmen zutrifft, ... (Abg. Hagenhofer: Das habe ich nicht gesagt!)  – Das haben Sie im Ausschuss gesagt, bitte! (Abg. Hagenhofer: Nein! Das habe ich nicht gesagt, Herr Kollege!)  – Nein, das möchten wir schon festhalten.

Das kann für jedes Unternehmen gelten, nur ist es bei den börsenotierten Unternehmen natürlich leichter, festzustellen, wo der Wert des Unternehmens liegt. Aber da muss man sich ein bisschen auskennen, Frau Kollegin Hagenhofer, und das tun Sie nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und daher halte ich es für vermessen, hier herauszugehen, vorher die Vorlage nur oberflächlich zu studieren (Abg. Haigermoser: Ahnungslos!), Überschriften zu lesen, und dann den großen Experten zu spielen. Meine Damen und Herren, das ist wahrlich wenig! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit dieser Regierungsvorlage gehen wir meiner Überzeugung nach genau in die richtige Richtung. Es ist zwar sehr spät, aber das ist nicht unsere Schuld – es kommt in letzter Minute. Es wird schwierig genug werden, den österreichischen Kapitalmarkt zu beleben, nachdem so lange nichts geschehen ist, aber das, was wir tun können – das wenige, das diese Bundesregierung unternehmen kann –, wird mit Akribie gemacht, und dazu stehen wir auch, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Noch einmal: Wenn Sie sich wirklich schlau gemacht hätten, Frau Kollegin, dann hätten Sie auch die Ausführungen und die Rechenbeispiele der Regierungsvorlage auf Seite 33 durchgelesen. Sie stellen da in den Raum: 500 000 S – und diese Dinge seien steuerbegünstigt. – Meine Damen und Herren! Das ist der Rahmen!

Ich verstehe schon, dass Sie aus sozialpolitischer Sicht nicht dafür sind – ich verstehe das, da haben Sie eine ideologische Schranke, eine ideologische Barriere –, aber bitte lesen Sie genau, was drinsteht: bei 500 000 S Steuerbegünstigung – das ist das Feld, das gezogen wurde. Das ist das Maximum! Das heißt aber nicht, dass Sie 500 000 vom Fiskus lukrieren können! Bitte, genau zu lesen und nicht vom Rednerpult aus die Unwahrheit zu verzapfen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte, da die Zeit leider voranschreitet, abschließend nur noch auf einen Punkt eingehen. Ich bin sehr froh darüber, dass mit diesem Gesetz auch einige neue Bestimmungen zur Reglementierung der Kapitalmärkte geschaffen werden. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, geht es darum, in Wien ein drittes Marktsegment einzuführen, ähnlich wie in allen anderen Märkten. Die Wiener Börse verspricht sich viel davon, wir werden sehen, ob sich all diese Erwartungen erfüllen – angesichts dessen, dass so lange nichts geschehen ist.


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Ich hoffe, dass all das eintritt, ich hoffe, dass die Bundes-Wertpapieraufsicht jetzt wirklich, wie sie sich das wünscht, gegen Insiderverdacht und all diese Dinge vorgehen kann, weil das notwendig ist, um das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken, sodass wir eines Tages ruhigen Gewissens sagen können: Ein guter Tag beginnt mit einem funktionierenden Kapitalmarkt! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.59

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Firlinger hat gesagt, ich hätte in meinem Debattenbeitrag gesagt, dass Stock Options nur für einen kleinen Personenkreis in Aktiengesellschaften als Gehaltsbestandteile möglich sein werden. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Tatsache ist, dass ich gesagt habe: Stock Options sind Gehaltsbestandteile für Manager, die nur einige wenige in Sachen Steuerbelastung beziehungsweise Steuerentlastung besonders bevorteilen. (Abg. Haigermoser: Reden Sie sich nicht in einen Wirbel!)

Tatsache ist auch, dass in Österreich mehr Arbeiter als Manager tätig sind. Verdrehen Sie nicht Tatsachen, und unterstellen Sie mir nicht Behauptungen, die ich hier und jetzt nicht getroffen habe! (Beifall bei der SPÖ.)

15.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt, um 15 Uhr, die Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt 4.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Peter Pilz und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Dr. Böhmdorfer, Spitzelaffäre und Rechtsstaat (1664/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage Nummer 1664/J.

Diese wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt, sodass sich eine Verlesung durch einen Schriftführer erübrigt.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Für jedes demokratische Gemeinwesen ist es von hoher Bedeutung, dass die Träger des demokratischen Systems über einen Grundkonsens an Werten verfügen und sich in ihrem politischen Agieren dementsprechend verhalten. Zu diesem Grundkonsens gehört insbesondere das Bekenntnis zum Rechtsstaat, zur unabhängigen Justiz, zur Demonstrationsfreiheit, zur Meinungsfreiheit und zur Meinungsvielfalt. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist es bei aller Verschiedenheit der politischen Anschauungen notwendig, diesen Konsens zu erhalten und auszubauen. In den letzten Monaten zeigte sich zunehmend, dass dieser Konsens von Vertretern der Regierungsparteien, insbesondere der FPÖ, in Frage gestellt wird.

Für alle DemokratInnen sind die Garantien des Rechtsstaates unabdingbare Bestandteile der staatlichen Ordnung. Die Entwicklung des Rechtsstaates ist geprägt durch Gedanken wie Herrschaft der Gesetze vor der Willkür Einzelner.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist Grundpfeiler unserer Bundesverfassung; Art. 87 B-VG garantiert die Unabhängigkeit der Richter in der Ausübung ihres richterlichen Amtes.


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Ein weiterer Grundpfeiler ist die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Eine Gefahr für den demokratischen Staat besteht in der parteipolitischen Einflussnahme auf die Verwaltungsführung, so Adamovich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts.

Der Rechtsstaat ist insbesondere auch am Grad der Rechtssicherheit messbar. Einer der Hauptaspekte der Rechtssicherheit ist die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Die Gleichheit ist vor allem auch durch die notwendige Distanz des Bundesministers für Justiz zu allen Verfahren garantiert. Vorverurteilungen oder Vorfreisprüche – erst recht wenn sie durch hohe Amtsträger des Staates geschehen – sind jedenfalls aus der rechtsstaatlichen Sicht scharf zurückzuweisen. Die unbedingte Einhaltung aller rechtsstaatlichen Prinzipien gerade durch die Mitglieder der Bundesregierung ist für die Demokratie unabdingbar.

Freiheitliche Politiker akzeptieren die Unabhängigkeit der Justiz und die Gesetzmäßigkeit der staatlichen Verwaltung offenbar nur so lange, wie ihnen diese Prinzipien nützen. Sind sie selbst oder Angehörige ihrer Partei in Verfahren verwickelt, greifen sie selbst die Vertreter der Justiz und der Verwaltung an. Seit dem Regierungseintritt der FPÖ sind diese Angriffe keine Einzelfälle mehr. Die Absicht, die Unabhängigkeit der Justiz und die Gesetzmäßigkeit der staatlichen Verwaltung zu beeinträchtigen, tritt deutlich hervor.

So gab es in jüngerer Zeit im Zusammenhang mit der Spitzelaffäre rechtsstaatlich höchst bedenkliche Angriffe von führenden Freiheitlichen auf ermittelnde Beamte des Innenressorts und ganz besonders auf den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Letzterer musste sich sogar in Ausschüssen des Nationalrats schwere Beleidigungen und unsachliche, durch nichts bewiesene Unterstellungen gefallen lassen.

Besonders schwerwiegend sind in letzter Zeit aber auch Angriffe von Freiheitlichen gegen Organwalter in der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichtsbarkeit. Zu Recht setzen sich die Vertreter der Richter und Staatsanwälte gegen Angriffe der FPÖ zur Wehr. So legte die Bundessektion der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) durch ihren Vorsitzenden Klaus Schröder gegen Aussagen von FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler, wonach die in der "Spitzelaffäre" ermittelnden Staatsanwälte sowie der Untersuchungsrichter Stefan Erdei abgelöst werden sollten, Protest ein. In einer "noch nie da gewesenen Art und Weise würden insbesondere Politiker der FPÖ versuchen, medialen Druck auf die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte und den Untersuchungsrichter auszuüben".

Weiters wird ausgeführt, dass es "beschämend" sei, welche Gesinnung daraus gegenüber der Grundsäule eines Rechtsstaates – der unabhängigen Justiz – zum Ausdruck komme.

In diesem Zusammenhang vermissten die Richter und Staatsanwälte beim amtierenden Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer "eine klare Zurückweisung der gerade in den letzten Tagen massiv versuchten Einflussnahme seitens hemmungslos parteipolitisch agierender Spitzenrepräsentanten." "Erschüttert" sei man – laut APA – auch darüber, "dass die Angriffe Westenthalers weder vom Bundeskanzler noch von ÖVP-Klubobmann Andreas Khol zurückgewiesen worden seien". Die Kritik aus der Justiz trifft aber auch den Justizminister. Barbara Helige, die Präsidentin der Richtervereinigung, hielt Justizminister Böhmdorfer vor: "Die Parteinähe des Ministers muss hier Besorgnis der Bevölkerung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz auslösen".

Des weiteren zitiert die APA 0308 vom 11. Dezember 2000 Klaus Schröder weiter: "In dieser, in der Zweiten Republik wohl einmaligen Situation, wäre es höchst an der Zeit, dass der Herr Bundespräsident die in dieser Angelegenheit verantwortungslos agierenden Parteipolitiker, von der Vizekanzlerin bis zu Landesräten, in ihre demokratischen Schranken weist. ... Die Richter und Staatsanwälte würden sich jedenfalls in ihrer der Rechtsordnung verpflichteten Arbeit von niemandem einschüchtern oder beeinflussen lassen."

Innenminister Strasser hat bei einem ähnlichen Sachverhalt – Organwalter seines Ressorts wurden schärfstens verbal attackiert, nur weil sie ihre Pflicht erfüllt hatten – wenigstens ein gewisses Maß an Solidarität mit seinen Beamten erkennen lassen. Bei Justizminister Böhmdorfer


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ist bisher nicht bekannt geworden, dass er sich in gebührender Form schützend vor die angegriffenen Staatsanwälte und Richter gestellt hätte.

Die Achtung des Rechtsstaats durch Mitglieder der Bundesregierung und die Unabhängigkeit des Justizministers sind insbesondere durch vier Umstände in Frage gestellt:

1. Vizekanzlerin Riess-Passer hat die Justizbehörden aufgefordert, die gerichtlichen Verfahren gegen ihre Parteifreunde in der Spitzelaffäre einzustellen. Damit hat ein Mitglied der Bundesregierung versucht, ein Gerichtsverfahren zu beeinflussen. Der Justizminister hat Staatsanwälte und Richter gegen diese und ähnliche Interventionen öffentlich nicht in Schutz genommen.

2. Gerichtliche Unterlagen belegen, dass RA Dr. Dieter Böhmdorfer in zwei Verfahren interne Informationen und vertrauliche Akten von Sicherheitsbehörden für seine Klienten Dr. Stadler bzw. Dr. Haider verwendet hat. Ein Teil der Informationen stammt offensichtlich aus dem Polizeiinformationssystem EKIS. Damit wird der Verdacht begründet, dass Dr. Böhmdorfer widerrechtlich beschaffte Informationen verwendet hat.

3. Nach einem bestätigten Aktenvermerk eines ehemaligen Konzipienten der Kanzlei Dr. Böhmdorfer zufolge hat eine Staatsanwältin beim Versuch, dem damaligen Innenminister ein Drogendelikt zu unterstellen, eine Anzeige bei der FPÖ und der Kanzlei Böhmdorfer bestellt.

4. Nach eben diesem Aktenvermerk waren Mitarbeiter der Kanzlei Böhmdorfer 4. informiert, dass die FPÖ über einen Informanten Zugang zum "Aktenkeller" des Wiener Sicherheitsbüros hatte. Die Kanzlei Böhmdorfer verwertete auf diesem Weg beschaffte Informationen.

5. Der Aussage eines ehemaligen Konzipienten der Kanzlei Dr. Böhmdorfer zufolge hat der Industrielle Turnauer im November 1996 dem nunmehrigen Landeshauptmann von Kärnten den Geldbetrag von 5 Millionen Schilling zukommen lassen. Die Übergabe geschah derart, dass zunächst Turnauer den Betrag Jörg Haider übergeben hat. Dieser hat in der Folge einen Mitarbeiter des freiheitlichen Parlamentsklubs beauftragt, den Betrag in die RA Kanzlei Dr. Böhmdorfer zu verbringen. Der ehemalige Mitarbeiter dieser Kanzlei kann den Vorgang der Übergabe in der Kanzlei Dr. Böhmdorfer bezeugen. Er hat seine Angaben einem Anfragesteller gegenüber vollinhaltlich bestätigt und ist jederzeit bereit, eine gerichtliche Aussage zu machen. Damit wird der Verdacht begründet, dass Dr. Böhmdorfer an der Durchführung illegaler Parteienfinanzierung beteiligt war.

Da der Bundesminister für Justiz bis heute unterlassen hat, zu den angeführten Sachverhalten klar und ausreichend Stellung zu nehmen, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

Riess-Passer

1. Wie beurteilen Sie die Angriffe von freiheitlichen Politikern gegen die in der "Spitzelaffäre" agierenden Staatsanwälte und Richter?

2. Wann, wo und wie haben Sie die Forderung von Frau Riess-Passer, die Strafverfahren gegen freiheitliche Politiker einzustellen, zurückgewiesen?

3. Hat Frau Riess-Passer Sie persönlich zur Einstellung der Verfahren aufgefordert?

4. Jörg Haider hat erklärt, die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte hätten "nachweislich das Recht gebeugt und gebrochen". Warum haben Sie bis heute die Staatsanwälte nicht öffentlich gegen diese Angriffe in Schutz genommen?

5. Haben Sie selbst an der Vorgangsweise des Staatsanwalts etwas auszusetzen?


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6. Die Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst klagte darüber, dass in einer "noch nie da gewesenen Art und Weise" insbesondere Politiker der FPÖ versuchen würden, "medialen Druck auf die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte und Untersuchungsrichter auszuüben." Richter und Staatsanwälte protestieren immer schärfer gegen die Einmischungen freiheitlicher Politiker in die laufenden Verfahren. Was haben Sie unternommen, um freiheitliche Einmischungen in die laufenden Verfahren zu unterbinden und Staatsanwälte und Richter vor dem Druck der FPÖ zu schützen?

7. Haben Sie – wie angekündigt – vor, eine Weisung zur "Beschleunigung" der Verfahren zu geben?

8. Wie stehen Sie zur Forderung, die Staatsanwälte gegenüber dem Bundesminister für Justiz weisungsfrei zu stellen?

9. Wie stehen Sie zur politischen Forderung, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt einzurichten, der die Weisungsspitze gegenüber den Staatsanwaltschaften darstellen würde?

EKIS, Aktenkeller et cetera

10. Im Beweisantrag zum Verfahren gegen Thomas K. haben Sie dem Handelsgericht Wien am 19.1.1996 für ihren Mandanten Dr. Stadler "Front- und Profilaufnahmen des Klägers" vorgelegt. Medien gegenüber haben Sie die Fotos als "Passfotos" bezeichnet. Haben Sie die Profilaufnahmen für "Passfotos" gehalten?

11. Bei den Fotos handelt es sich um typische erkennungsdienstliche Aufnahmen. Hatten Sie als Rechtsanwalt legalen direkten Zugriff zu erkennungsdienstlichen Aufnahmen der Kriminalpolizei?

12. Wer hat Ihnen die Fotos von Thomas K. übergeben?

13. Hatten Sie als Anwalt legalen direkten Zugriff zum System EDE (erkennungsdienstliche Evidenz) des BMI?

14. Als Anwalt sind Sie verpflichtet, sich von der Echtheit des von Ihnen vorzulegenden Beweismaterials zu überzeugen. Wie haben Sie sich davon überzeugt, dass es sich bei den Aufnahmen um echte Aufnahmen aus EDE handelt?

15. Im genannten Beweisantrag werden vertrauliche Informationen aus staatspolizeilichen Akten aus Wien, St. Pölten und Innsbruck verwendet. Wer hat Ihnen die staatspolizeilichen Informationen über Thomas K. übergeben?

16. Wie haben Sie sich davon überzeugt, dass es sich bei den Informationen über Thomas K. über authentische staatspolizeiliche Informationen handelt?

17. Ihr ehemaliger Mitarbeiter hält in einem Aktenvermerk Ihrer Kanzlei vom 30.1.1996 in bezug auf das Sicherheitsbüro des BMI fest, dass "die Möglichkeiten für weitere Recherchen sehr erschwert worden" sind, "insbesondere die Möglichkeiten, im Keller nach Akten zu suchen". Über welche Möglichkeiten, im Keller des Sicherheitsbüros nach Akten zu suchen, verfügte Ihres Wissens nach die FPÖ?

18. Können Sie ausschließen, dass Sie als Anwalt derart beschaffte Informationen aus dem Sicherheitsbüro verwendet haben?

19. Haben Sie die SoKo oder den Staatsanwalt über Ihr Wissen über die Informationsbeschaffung der FPÖ im BMI informiert?

20. Im oben zitierten Aktenvermerk eines Mitarbeiters der Kanzlei Böhmdorfer wird darauf verwiesen, dass sich eine Staatsanwältin bei der FPÖ beziehungsweise der Kanzlei Böhmdorfer eine Anzeige gegen den 1996 amtierenden Innenminister bestellt hat. Was haben Sie unternommen, um die Hintergründe dieses fragwürdigen Verhaltens zu klären?


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21. Welche disziplinarrechtlichen Schritte haben Sie in diesem Zusammenhang gegen Staatsanwalt Dr. Schuhmeister-Schmatral gesetzt?

Persilschein Haider

22. Kurz nach der Einleitung gerichtlicher Vorerhebungen gegen Jörg Haider haben Sie am 28. Oktober 2000 im Mittagsjournal erklärt: "Jörg Haider ist über jeden Verdacht erhaben." Wie begründen Sie diese Erklärung?

23. In derselben Sendung haben Sie erklärt, die Vorerhebungen gegen Haider seien "nicht von großer Bedeutung". Wie kommen Sie zu diesem Schluss?

24. Wie oft, wann und wo haben Sie mit Jörg Haider über die gegen ihn eingeleiteten Vorerhebungen gesprochen?

25. Hat Haider Ihnen vorgeschlagen, das Verfahren gegen ihn einzustellen?

26. Warum haben Sie (laut Standard) den Bundesminister für Inneres ersucht, dem Staatsanwalt über jeden Ermittlungsschritt gegen Jörg Haider zu berichten?

27. Mit welcher Begründung hat der Innenminister das abgelehnt?

28. Wie oft und wann ist Ihnen in der Spitzelaffäre berichtet worden?

29. Wie viele Dienstbesprechungen hat es bisher in der Spitzelaffäre gegeben?

30. Sie haben StA Fasching in die Sonderkommission des BMI entsandt. Welche Aufgabe erfüllt Dr. Fasching in der SoKo?

31. Hat das BMI um die Entsendung eines Staatsanwalts in die SoKo ersucht?

32. Hat Staatsanwalt Fasching an Beamte des BMJ über die Ermittlungen berichtet?

33. Wenn ja, sind die Berichte auch Ihnen zugegangen?

Schwarzgeld

34. Haben Sie beziehungsweise Ihre Kanzlei die 5 Millionen Schilling an die FPÖ weitergeleitet?

35. Wenn nein, wer ist der Empfänger der 5 Millionen Schilling gewesen?

36. Sind jemals Gelder für die FPÖ über Ihre Kanzlei bzw. Ihre Person geleitet worden?

37. Wenn ja, wann, von wem und in welcher Höhe?

38. Werden Sie Ihren ehemaligen Konzipienten Mag. M. wegen seiner Aussage klagen?

Kanzlei

39. Sie behaupten, Ihre Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr zu führen. Warum haben Sie die Zeile "Dr. Dieter Böhmdorfer – Bundesminister für Justiz" in den Briefkopf Ihrer (Nicht-)Kanzlei aufnehmen lassen?

Befangenheit

40. Wie viele Anzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen in bezug auf Ihre Person sind in den oben genannten Causen bei der Staatsanwaltschaft in Wien eingebracht worden?

41. Werden die Ermittlungen in bezug auf Ihre Person von dem Staatsanwalt geführt, der für die Spitzelaffäre in der StA Wien zuständig ist?


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42. Wird Ihnen der Akt, in dem über die Ermittlungen gegen Sie berichtet wird, als Berichtsakt vorgelegt?

43. Ist die Causa "Haider/5 Millionen Schwarzgeld/Kanzlei Böhmdorfer" von der StA Wien bereits an die FLD Wien abgegeben worden?

44. Sind Sie in der Causa "5 Millionen Schwarzgeld/Kanzlei Böhmdorfer" schon als Zeuge einvernommen worden?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93(1) GOG verlangt."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstanfragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Er hat nach § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung eine Redezeit von 20 Minuten. – Bitte.

15.01

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rekapitulieren wir kurz den Sachverhalt, mit dem wir uns heute auseinander zu setzen haben.

Es ist nicht lange her, dass der Alt-Parteiobmann der FPÖ immer wieder damit geprotzt hat, dass er sich alle Daten, auch geheime Daten, beschaffen kann. Er hat dies vom Rednerpult des österreichischen Nationalrates aus mehrfach gesagt.

Er hat sich diese Daten besorgt, um daraus politisches Kapital zu schlagen, und alle Vermutungen konnten bis zu diesem Zeitpunkt leider nicht belegt werden, weil es das Outing eines der Kronzeugen in diesem Zusammenhang nicht gegeben hat.

Seit den Publikationen des Herrn Kleindienst wissen wir aber, wie sich die FPÖ und ihr Alt-Parteiobmann diese geheimen Informationen besorgt haben: Sie haben versucht, ein Netzwerk von Spitzeln innerhalb der österreichischen Exekutive zu etablieren, um geheime Informationen zu bekommen, und zwar nicht, um Skandale aufzudecken, sondern um politische Gegner und Mitbewerber in der Öffentlichkeit mundtot zu machen. Und das ist der eigentliche Skandal! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Seit kurzem wissen wir auch, wie diese Operationen ganz offensichtlich finanziert wurden, denn Herr Kleindienst hat darauf hingewiesen, dass er aus den Händen des Herrn Kabas seinen Judas-Lohn erhalten hat und für seine Spitzeldienste direkt bezahlt wurde.

In der Zwischenzeit ist auch bekannt geworden, dass ganz offensichtlich an die FPÖ eine Parteispende im Ausmaß von 5 Millionen Schillinge von einem inzwischen nicht mehr unter uns weilenden österreichischen Großindustriellen übergeben wurde. (Abg. Dr. Stummvoll: 5 Millionen Schilling !) Ihr Einwand ist ganz richtig: 5 Millionen Schilling! Bis jetzt war alles im Dunklen, und diese 5 Millionen finden sich auch nicht in der Spendendeklaration der Freiheitlichen Partei. – Es stellt sich die Frage, ob diese 5 Millionen Schilling nicht dazu verwendet wurden, um damit Spitzel, die in der Exekutive für die FPÖ tätig waren, direkt zu bezahlen. Das heißt: Man kennt auch bereits die Finanzquelle, mit der die Spitzelaktionen der FPÖ finanziert wurden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

In diesem Zusammenhang hat der heutige Herr Justizminister offensichtlich eine zentrale Rolle gespielt, denn wie einzelne Zeugen inzwischen ausgesagt haben, sollen diese 5 Millionen Schilling in seiner Kanzlei überbracht und dort deponiert worden sein! Und es ist bisher nicht nachzuvollziehen, wie diese 5 Millionen Schilling vom heutigen Justizminister und ehemaligen FPÖ-Anwalt weiter verteilt wurden!

Aber es schließt sich ganz offensichtlich der Kreis: Haider war derjenige, der die Informationen in der Öffentlichkeit verwertet hat, die Spitzel unter Anleitung der Herren Kabas, Kreißl und


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anderer haben die Informationen besorgt, und über den Tisch des heutigen Justizministers wurden die 5 Millionen Schilling letztlich zur Bezahlung dieser Spitzel verwendet. So schließt sich der Kreis betreffend den Spitzelskandal der FPÖ, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie die FPÖ seit Beginn dieses Spitzelskandals mit dieser Frage umgegangen ist. Ich erinnere daran: Als die ersten Enthüllungen stattgefunden haben, hat die FPÖ zunächst – wie immer – alles abgestritten: Man kenne Herrn Kleindienst nicht, es habe nie irgendwelche Informationen gegeben, die illegal besorgt worden seien, mit Herrn Kleindienst sei niemand zusammengetroffen, Bezahlungen habe es auch nicht gegeben. – Phase eins des FPÖ-Verhaltens besteht also – wie immer – im Abstreiten.

Als sich das nicht mehr abstreiten ließ, weil es bereits zu Vorerhebungen durch die Staatsanwaltschaft kam und weil es jeden Tag neue Berichte in den österreichischen Zeitungen gab, ist die FPÖ zur zweiten Stufe ihres Umgangs mit diesem Skandal übergegangen, indem sie die parlamentarische Opposition dafür verantwortlich gemacht hat, was sie selbst verbrochen hat, und gesagt hat: All das sind ungerechtfertigte Anschwärzungen durch die Sozialdemokraten und andere, die selbst so etwas inszeniert haben!

Dann ist die FPÖ eine Stufe weiter gegangen. Sie haben gesagt: Die Journalisten, die das veröffentlichen und recherchieren, haben alle "kranke Gehirne", denn all das hat nichts mit der Realität zu tun!

Nachdem dann auch die Staatsanwaltschaft zu ersten Ergebnissen ihrer Untersuchungen gelangt ist, ist die FPÖ zur nächsten Stufe übergegangen, nämlich eine Hetzkampagne gegen die Ermittler durchzuführen und diese anzuschwärzen, und zwar wurden alle Ermittler des Innenministeriums bis hinauf zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit angegriffen. Sie von der FPÖ haben begonnen, in der Koalition einen Streit anzuzetteln, indem Sie die ÖVP aufgefordert haben, endlich Innenminister Strasser zur Räson zu bringen, und indem Sie den Innenminister aufgefordert haben, seine Beamten zur Ordnung zu rufen!

Sie haben also diese Aggressionsetappe gegen die Ermittler und Fahnder des Innenministeriums mit dem Innenminister an der Spitze gestartet und diese mit "freundlichen" Bezeichnungen wie "rote Brüder" oder "linke Schwarze, die das Geschäft der Roten erledigen" belegt.

Nächste Stufe der gesamten Auseinandersetzung: Nachdem die Verdachtslage immer dichter geworden ist, ist man dann direkt auf die Justiz losgegangen und hat Untersuchungsrichter und Staatsanwälte in der Öffentlichkeit verunglimpft und gefordert, dass diese von diesem Verfahren abgezogen werden. Weiters hat man gefordert, dass das Verfahren gegen Jörg Haider selbst eingestellt werden soll, es wurden alle möglichen Drohungen in der Öffentlichkeit ausgesprochen, es wurde den Staatsanwälten vorgeworfen – wie es etwa Ihr Alt-Parteiobmann gemacht hat –, dass diese ganz bewusst das Recht gebeugt und gebrochen hätten, und letztendlich wurde die gesamte unabhängige Justiz in Frage gestellt.

Was die FPÖ in dieser Angelegenheit tut, ist für sie sehr bezeichnend: Sie misst nämlich mit einem Maß, sie setzt die Täter mit den ermittelnden Beamten gleich und versucht, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass die ermittelnden Beamten Verbrechen in derselben Größenordnung begangen hätten wie die Leute, die in der FPÖ für den Spitzelskandal verantwortlich sind. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine totalitäre Vorgangsweise! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

In diesem Zusammenhang gibt es immer auch die ganz besonders interessanten Nebelwerfer, die irgendwie den Eindruck erwecken sollen, dass die FPÖ ohnehin an Aufklärung interessiert sei. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere Sie an den Eiertanz, der in den vergangenen Monaten im Parlament aufgeführt wurde! Immer dann, wenn keine Sitzungen im Parlament stattfinden, sagt irgendein hochkarätiger FPÖ-Vertreter, dass alles aufgeklärt werden müsse und dass man dringend einen Untersuchungsausschuss bräuchte. Herr Alt-Parteiobann Haider hat selbst gesagt, dass er einen Untersuchungsausschuss fordert, und Herr Westenthaler hat gemeint, dass ein Untersuchungsausschuss für die FPÖ immer interessanter werde.


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Komischerweise stimmen jedoch die beiden Koalitionsparteien immer dann, wenn in einer Sitzung des Nationalrates die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt wird, regelmäßig dagegen! – Der Schluss, der aus dieser Verhaltensweise betreffend "Untersuchungs-Theater" zu ziehen ist, ist klar: Die FPÖ hat kein Interesse daran, dass ihr Spitzelskandal restlos aufgeklärt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Rundumschläge und Eskalationsstufen in diesem Zusammenhang werden immer stärker! Und wenn die FPÖ-Spitze alle handelnden Staatsanwälte und Richter in der Öffentlichkeit verunglimpft und mit Ausdrücken diskreditiert, die durchaus klagsfähig wären, dann versucht sie, auf diese Weise Staatsanwälte und Richter zu finden, die tatsächlich eine Klage gegen Jörg Haider einbringen, denn dann könnte die FPÖ-Spitze wiederum sagen, dass die betroffenen Staatsanwälte und Untersuchungsrichter befangen sind und auf Grund ihrer Befangenheit von diesen Verfahren abgezogen werden sollen.

Die Radikalität der Sprache gegen Staatsanwälte und gegen Untersuchungsrichter hat also im Wesentlichen einen Sinn: Es soll damit bewirkt werden, dass dann eine Forderung nach Abzug der handelnden Personen aus dem Verfahren gestellt werden kann. Nicht umsonst hat Günter Traxler im "Standard" diese Art der Aggression als "Sprachterrorismus" bezeichnet, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Jetzt gibt es natürlich unterschiedliche Interpretationen, wie die Behörden auf diesen Druck reagieren: Mit Recht hat sich die Präsidentin der Richtervereinigung in aller Öffentlichkeit gegen diesen Versuch, die Unabhängigkeit der Justiz einzuschränken, zur Wehr gesetzt! Mit Recht haben sich die Staatsanwälte in der Öffentlichkeit gegen diese Interventionen zur Wehr gesetzt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. ) Und natürlich weisen die Organe der Justiz darauf hin, dass sie sich von diesem Druck nicht beeinflussen lassen werden.

In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe von Kommentaren, die man sich zu Gemüte führen sollte, weil sie beschreiben, bei welcher Qualität der Auseinandersetzung wir angelangt sind. – So schreibt zum Beispiel Barbara Coudenhove in einem Kommentar in der "Presse":

"Dass man Zivilcourage braucht, um korrekt seiner Arbeit nachzugehen, kennt man im Allgemeinen nur aus nichtdemokratischen Regimen. Nicht, dass man im heutigen Österreich bei Festhalten am Berufsethos um Leben und Job fürchten müsste – aber Karrierevorteile kann es schon bringen, wenn man sich gegenüber Winken von rechtsaußen ein bisschen entgegenkommend verhält."

Meine Damen und Herren! Das ist doch eine Grundfrage! Wenn schon Zivilcourage erforderlich ist, nur damit man das Strafgesetz zur Anwendung bringen kann, dann stellt sich zweifellos die Frage: Wie weit ist unser Rechtsstaat nach diesen Attacken der Freiheitlichen Partei gekommen? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn von unserem demokratischen Gemeinwesen die Rede ist und die Unabhängigkeit der Justiz als untrennbarer Bestandteil des demokratischen Rechtsstaates gilt, dann stellt sich doch die Frage: Wie würde die Politik reagieren, wenn sich die Justiz mit den gleichen Worten und Anwürfen in die Politik einmischte, wie das jetzt die FPÖ mit ihrem Druck auf die Justiz zu tun versucht? Stellen Sie sich vor, Herr Westenthaler, was in Ihrer Fraktion in dem Fall los wäre, dass ein Untersuchungsrichter sagen würde: Der Herr Westenthaler hat sie nicht alle! Oder stellen Sie sich vor, welche Debatten losgetreten werden würden, wenn irgendein Staatsanwalt forderte, dass Herr Haider doch endlich Frau Riess-Passer aus der Regierung zurückziehen solle, oder welcher Unmut entstehen würde, wenn einzelne Fahndungsbeamte in der Öffentlichkeit forderten, dass der Herr Justizminister endlich zur Räson gebracht werden muss!

Stellen Sie sich vor, die unabhängige Justiz würde sich genauso verhalten in Bezug auf die Politik, wie das die FPÖ derzeit in Bezug auf die Justiz tut! Ein unerhörter Aufschrei würde durch unser Land gehen, und diese Anwürfe würden zu Recht zurückgewiesen werden. Aber die FPÖ nimmt als völlig selbstverständlich für sich in Anspruch, die Justiz in ihrer Unabhängigkeit


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beschneiden zu wollen und damit den Rechtsstaat zu schwächen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Angesichts dieser Situation stellt sich natürlich die Frage: Wieso schweigt der Justizminister, und zwar in einer Situation, in der sich die Staatsanwälte und Richter jeden Tag den übelsten Attacken – in erster Linie des Herrn Westenthaler – ausgesetzt sehen, in der er aber auch mit Aufforderungen der Frau Vizekanzler bedacht wird? Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob Herr Westenthaler, von dem man nichts anderes gewöhnt ist, solche Äußerungen macht, oder ob die Frau Vizekanzlerin als Mitglied der Bundesregierung den Justizminister auffordert, Verfahren einzustellen! Solche Aufforderungen sind nämlich keine Zurufe von außen mehr, sondern dann handelt es sich offensichtlich um einen Gegenstand der Regierungsdiskussion, dass aus politischen Motiven der Gang von Recht und Gesetz unterbrochen werden soll!

Es stellt sich also die Frage, warum der Justizminister dazu schweigt, wenn die Richter und Staatsanwälte in der Öffentlichkeit massiv attackiert werden und er selbst aufgefordert wird, Verfahren einzustellen und diese Leute zurückzuziehen. Wieso kommt es in Anbetracht dessen nur zu notorischem Schweigen?

Im Vergleich dazu hat sich der Innenminister hinter seine ermittelnden Beamten gestellt, denn er steht zu der beauftragten Untersuchung. Sie, Herr Justizminister, haben das hingegen bis zum heutigen Tag nicht gemacht, und dadurch wird der Eindruck erweckt, dass der Justizminister seine Verantwortung auch für die Beamten der Justiz nicht wahrnimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es stellt sich die Frage, ob Herr Dr. Böhmdorfer als Justizminister handelt oder nach wie vor als der persönliche Freund des Alt-Parteiobmanns der FPÖ und als Anwalt der FPÖ. Bis jetzt gibt es hinsichtlich einer Verteidigung der Beamten nur Schweigen. Beredt waren hingegen seine Aussagen zu der Frage, ob ein Verschulden Jörg Haiders vorliege oder nicht. Noch bevor man in den ersten Ermittlungen zu Ergebnissen gekommen ist, war er schon rasch mit der Aussage bei der Hand, dass Jörg Haider für ihn über jeden Verdacht erhaben sei. Wenn es also um den Schutz seines ehemaligen Mandanten geht, dann ist er sehr gesprächig, wenn es aber um den Schutz der handelnden Beamten der Justiz geht, dann schweigt er, und das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit Recht hat Ihnen ein wichtiger österreichischer Verfassungsexperte, Heinz Mayer, ausgerichtet – diesen Satz unterschreibe ich zur Gänze –:

"Wer die Interessen einer Partei als Allgemeininteresse missversteht, hat sich für staatliche Funktionen disqualifiziert."

Das trifft auf Sie zu, Herr Justizminister! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber vielleicht gibt es auch andere Gründe dafür, dass Herr Dr. Böhmdorfer schweigt! Vielleicht liegt der Grund darin, dass es auch gegen ihn Erhebungen in einer Reihe von Causen gibt, zum Beispiel weil er selbst illegal beschafftes Material verwendet hat oder weil er bis zum heutigen Tag nicht aufgeklärt hat, wie die 5 Millionen Schilling weiter gegeben worden sind, die als undeklarierte Parteispende gekommen sind. Vielleicht ist das Schweigen des Herrn Böhmdorfer auch damit erklärbar, dass er unter Umständen Teil dieser Spitzelaffäre beziehungsweise dieses Spitzelskandals der FPÖ ist! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt genügend Gründe, zu sagen, dass Herr Böhmdorfer befangen und in dieser Situation kein guter Justizminister ist, der eine Aufklärung garantiert! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und bei den Grünen. – Abg. Nürnberger: Jawohl!)

Ich möchte keine historischen Vergleiche strapazieren. Dennoch meine ich, dass man sich einmal ansehen sollte, wie der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird und der Regierungspartner, nämlich die ÖVP, dazu schweigt! Niemand, keiner der Flügelleute, die sonst sehr beredt sind, bis hin zum sehr eloquenten Herrn Khol, hat sich in dieser Frage geäußert. Der Bundeskanzler, der die Gesamtverantwortung trägt, schweigt weiterhin notorisch und schmallippig. (Abg. Ing. Westenthaler: Schmallippig bringen Sie es nicht zustande!) Wenn es solche Angriffe auf


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den Rechtsstaat gibt, dann stellt sich die Frage: Macht sich nicht jeder, der dazu schweigt, mitschuldig, meine sehr verehrten Damen und Herren? Machen sich nicht auch der Bundeskanzler und die ÖVP mitschuldig in dieser Angelegenheit? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)  – Herr Präsident! Ich bin schon beim letzten Satz!

Jörg Haider hat gemeint: Sie haben uns den Krieg erklärt! – Wenn man die Anwendung des Strafrechtes als Kriegserklärung bezeichnet, dann erklärt man dem Rechtsstaat den Krieg, meine Damen und Herren! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage erhält nun der Herr Justizminister das Wort.

Meine Damen und Herren! Vorher muss ich aber noch folgende Feststellung treffen: Ich weiß, dass das eine sehr sensible und heikle Debatte ist, und ich kann mich über die Dichte der Verdachtsmomente selbstverständlich nicht äußern. Aber es geht nicht an, dass man – wem auch immer – in dieser Causa bereits Verbrechen zumisst, denn darüber hat eben die Justiz zu entscheiden. Ich möchte dringend bitten, das zu berücksichtigen, denn solche Feststellungen sind nicht akzeptabel! (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Dr. Gusenbauer –: Merken Sie sich das! – Abg. Dr. Gusenbauer: Ja, ja! Sie haben es notwendig!)

Herr Minister! Sie haben nun das Wort.

15.23

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich danke zunächst für diese Worte. Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte zur Anfrage wie folgt Stellung nehmen:

Insofern in der Anfragebegründung ausgeführt wird, dass es für jedes demokratische Gemeinwesen von hoher Bedeutung ist, dass die Träger des demokratischen Systems über einen Grundkonsens an Werten verfügen und sich in ihrem politischen Agieren entsprechend verhalten, sowie dass zu diesem Grundkonsens das Bekenntnis zum Rechtsstaat, zur Unabhängigkeit der Gerichte, zur Demonstrationsfreiheit, zur Meinungsfreiheit und zur Meinungsvielfalt gehört sowie dass es bei aller Verschiedenheit der politischen Anschauungen notwendig ist, diesen Konsens zu erhalten und auszubauen, kann ich mich vollinhaltlich den einleitenden Bemerkungen der Anfrage anschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Von meinem Amtsantritt bis zu meiner vor wenigen Tagen erfolgten Erklärung von der Regierungsbank aus habe ich stets ein Bekenntnis zu einem unabhängigen Rechtsstaat und zu einer unabhängigen Rechtsprechung als tragende Säulen unseres demokratischen Rechtsstaates abgegeben, und ich habe in meiner Amtsführung stets gemäß diesen tragenden Grundsätzen gehandelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Sicherstellung des unbeeinflussten Arbeitens der Justiz kann aber nicht allein Aufgabe des Justizministers sein, sondern muss ein gemeinsames Anliegen auch – und vor allem – der politischen Kräfte in unserem Lande sein. Auch die Justiz selbst und ihre Organe müssen sich diesem Grundsatz verpflichtet fühlen. In diesem Sinne muss ich alle aufrufen, ihr Handeln auf diesen Grundkonsens abzustimmen! Es genügt nicht, in der Begründung Dringlicher Anfragen Lippenbekenntnisse abzugeben, die beim eigenen politischen Tun außer Acht gelassen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich schließe in meinen Appell auch die Medien unseres Landes ein, denen ebenfalls eine eminente Verantwortung für die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes, der Unschuldsvermutung und für die Sicherung eines Klimas, in dem die Justizorgane sachbezogen und unbeeinflusst arbeiten können, zukommt!

Ich habe die Entwicklung der letzten Wochen zum Anlass genommen, im Justizministerium konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Geheimnisschutz in Gerichtsakten zu veranlassen,


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und zwar: Durch technische Vorkehrungen werden im Justizbereich hergestellte Kopien künftig als solche erkennbar sein. Akteneinsicht und die Herstellung von Ablichtungen werden im Akt präzise dokumentiert werden. Durch eine besondere Handhabung der Akten wird im Einzelfall besser verhindert werden können, dass rechtswidrige Informationen nach außen gelangen. Unbeteiligte Dritte, deren Persönlichkeitsrechte durch einen Geheimnisbruch verletzt werden, sollen künftig einen pauschalierten Schadenersatz erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Bisher war das nicht notwendig!)

Solche Garantien hat es in Österreich bisher noch nie gegeben. Es sind dies nicht nur konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes, sondern auch Maßnahmen zur Sicherstellung eines unabhängigen und unbeeinflussten Arbeitens der Justiz.

Zu den Fragen selbst gebe ich folgende Erklärung ab:

Zu den Fragen 1, 2, 4 und 6:

Die öffentliche Diskussion hat mich veranlasst, mit der Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richter und mit dem Präsidenten der Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte morgen ein Gespräch zu führen. Dieses Gespräch hätte schon stattgefunden, wenn meine Gesprächspartner schon Zeit gehabt hätten. Mein Ziel für diese Besprechung ist es, dass eine gemeinsame Erklärung abgegeben wird.

Ich habe bereits Anfang Dezember in einer Presseaussendung unmissverständlich klargestellt, dass ich auf die Unabhängigkeit der Justiz vertraue und derzeit Weisungen nicht zur Diskussion stehen. Ich habe auch betont, dass ich den Ermittlungsbehörden jede Unterstützung zukommen lassen werde.

Zur Frage 3 ist meine Antwort: nein. (Abg. Dr. Pilz: Beantworten Sie die Fragen!)

Zur Frage 5:

Während eines anhängigen Verfahrens möchte ich mich jeder Äußerung über die Vorgangsweise eines Staatsanwaltes enthalten.

Zur Frage 7:

Schon wegen des großen öffentlichen Interesses wird alles zu unternehmen sein, dass das Verfahren möglichst rasch abgewickelt wird. Das Bundesministerium für Justiz ist bemüht, bestmögliche Voraussetzungen dafür sicherzustellen. (Ruf bei der SPÖ: Gibt es eine diesbezügliche Weisung?)

Zu den Fragen 8 und 9:

Ich stehe diesen Forderungen ablehnend gegenüber und weiß mich darin einer Meinung mit dem Herrn Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz Fischer.

Die Fragen 10 bis 21 betreffen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Justiz und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Fragerecht.

Trotzdem möchte ich zu diesen Fragepunkten Folgendes festhalten, um Unterstellungen und Legendenbildung vorzubeugen: Mein damaliger Mandant, Mag. Ewald Stadler, hat mir Ablichtungen der in Rede stehenden Fotos übergeben, die ich auf Grund meiner anwaltlichen Pflichten dem Gericht vorgelegt habe. Ich habe diese Unterlagen für zulässiges Beweismaterial gehalten und bin nach wie vor dieser Ansicht. Es ist rechtlich nicht richtig, dass ein Anwalt die Echtheit des Beweismaterials zu überprüfen hat, das ihm der Klient übergibt. – Im Übrigen weise ich die in dieser Frage enthaltenen Unterstellungen zurück.

Zur Frage 22:

Ich habe im selben Atemzug erklärt, dass das nicht bedeutet, dass ich in irgendeiner Form in die Untersuchungen eingreifen, diese beeinflussen oder sonst in irgendeiner Weise darauf Bezug nehmen werde.


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Zur Frage 23:

Gegen Vorerhebungen kann sich niemand zur Wehr setzen. Sie sind die Folge von Anzeigen, gegen die der Betroffene immer machtlos ist.

Zur Frage 24:

Dr. Haider hat von mir keine Informationen im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Verfahren erhalten. (Abg. Öllinger: Das war nicht die Frage!) – Sehr wohl, die Antwort geht sogar weiter als die Frage.

Zur Frage 25: nein.

Zu den Fragen 26 und 27:

Das in der Frage zu Grunde gelegte Ersuchen habe ich nicht gestellt.

Zur Frage 28:

Dem Bundesministerium für Justiz sind im Laufe des Verfahrens mehrere Einzelberichte vorgelegt worden.

Zur Frage 29:

Dienstgespräche im Sinne des Staatsanwaltschaftsgesetzes haben zu diesem Verfahren bisher nicht stattgefunden. Es gab nur ein Kontaktgespräch mit dem Bundesministerium für Inneres, wie Staatsanwalt Dr. Fasching eingesetzt werden soll.

Zu den Fragen 30 und 31:

Die Entsendung von Staatsanwalt Dr. Fasching wurde im Kreise der Bundesregierungsmitglieder besprochen. Staatsanwalt Dr. Fasching soll durch zielgerichtete Unterstützung der Sonderkommission die komplexen Untersuchungen beschleunigen.

Zu den Fragen 32 und 33 lautet die Antwort: nein.

Zu den Fragen 34 bis 38:

Auch diese Fragen betreffen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Justiz. Auch die in diesen Fragen enthaltenen Unterstellungen sind unrichtig. (Abg. Edlinger: Das ist keine Antwort!)

Zur Frage 39:

Ich behaupte nicht nur, meine Ex-Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr zu führen, dies entspricht vielmehr auch den Tatsachen. Der von meiner ehemaligen Kanzlei verwendete Briefkopf entspricht dem lange vor meiner Ministerschaft abgeschlossenen Vertrag mit meiner ehemaligen Partnerin. Er entspricht dem Gesetz, und er entspricht einem Vorschlag der Rechtsanwaltskammer für Wien.

Zur Frage 40:

Es wurden zwei Anzeigen eingebracht.

Zur Frage 41 lautet die Antwort: ja.

Zur Frage 42:

Der Akt wird dem Bundesministerium für Justiz vorgelegt werden, ich werde ihn mir nicht vorlegen lassen.


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Zur Frage 43:

Das angesprochene Verfahren wurde weder abgegeben noch abgetreten.

Antwort auf die Frage 44: nein.

Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Jede Fraktion hat eine Redezeit von 25 Minuten. Kein Redner darf länger als 10 Minuten sprechen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Er hat das Wort.

15.33

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Bundesminister für Justiz, dass er die Frage Nummer 41 sachlich korrekt beantwortet hat. (Heiterkeit bei den Grünen.) Das war nicht von vornherein klar. Zumindest eine Frage ist umfassend, seriös und sachlich beantwortet worden. Damit das auch im Protokoll erhalten bleibt, wiederhole ich die Frage und die Antwort.

Die Frage lautet: "Werden die Ermittlungen in bezug auf Ihre Person von dem Staatsanwalt geführt, der für die Spitzelaffäre in der StA Wien zuständig ist?" – Die Antwort "Ja" ist eindeutig und korrekt, an ihr ist nichts auszusetzen.

Alle anderen Fragen, meine Damen und Herren, sind entweder gar nicht, nur zum Teil, irreführend, falsch oder sogar unwahr beantwortet worden. Da es mir nicht zusteht, an Stelle des Herrn Bundesministers die nicht beantworteten Fragen zu beantworten oder Antworten zu ergänzen, begnüge ich mich, eine einzige Frage zu wiederholen und die Antwort darauf festzuhalten.

Die Frage Nummer 26 lautet: "Warum haben Sie (laut ,Standard‘) den Bundesminister für Inneres ersucht, dem Staatsanwalt über jeden Ermittlungsschritt gegen Jörg Haider zu berichten?" Und damit ist die Frage 27 verbunden: "Mit welcher Begründung hat der Innenminister das abgelehnt?"

Sie haben diese Intervention bestritten. Der Herr Bundesminister für Inneres hat gegenüber dem Autor dieses Artikels im "Standard" diese Intervention persönlich bestätigt. Das Wort des Justizministers steht hier gegen das Wort des Innenministers. Und ich habe auch in dieser konkreten Causa nicht das geringste Problem, mich zu entscheiden, wem hier zu glauben ist. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Dringliche Anfrage, die zwei Oppositionsparteien gemeinsam an einen Bundesminister richten, ist ein Ausnahme-Instrument der parlamentarischen Auseinandersetzung. Wir haben uns gemeinsam zu diesem Schritt entschlossen, weil etwas geschehen ist, was zumindest ebenso unüblich in einem demokratischen Rechtsstaat ist, nämlich die Verweigerung jeglicher Antwort, nicht nur vom Betroffenen selbst, sondern von der gesamten Bundesregierung und von zwei Parlamentsparteien zu einer Reihe drängender Fragen über die Amtsführung des Justizministers, die längst zur Klärung anstehen. Und wenn Sie nicht bereit sind, diese Fragen zu beantworten, dann ist es nicht nur unser Recht, sondern sogar unsere Pflicht, alle parlamentarischen Instrumente dazu einzusetzen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ist Dr. Dieter Böhmdorfer irgendein Justizminister? Und hat Dr. Dieter Böhmdorfer jemals die Chance, ein "normaler" Justizminister zu werden? – Dazu muss man zweierlei wissen, und beides konnte niemand von uns, mit Ausnahme einiger freiheitlicher Funktionäre, vor seiner Bestellung wissen. Niemand von uns wusste, dass die Kanzlei Dr. Böhmdorfer die Zentrale zur


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gerichtlichen Verwertung der Informationen des freiheitlichen Spitzelringes war. Das war bei der Bestellung von Dr. Böhmdorfer zum Justizminister nicht bekannt.

Inzwischen wissen wir das nicht nur über Gerichtsakten, nicht nur über die Erklärungen von Anwälten, nicht nur über die öffentlich zugänglichen Informationen über Böhmdorfer-Verfahren, über die wir verfügen, sondern auch über Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern seiner Kanzlei. Sie haben ein System beschrieben und sind bereit, vor Gericht und vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ebendieses System zu beschreiben, ein System, in dem durch die Beschimpfung und Verächtlichmachung politischer Gegner freiheitliche Spitzenfunktionäre um Dr. Haider immer wieder in gerichtliche Schwierigkeiten gekommen sind und der Rechtsanwalt ihnen immer eine Frage gestellt hat: Welches Material könnt ihr heranschaffen, damit wir vor Gericht gewinnen? – Und dann ist herangeschafft worden. Und dann sind die Vertrauensleute im Ring in Bewegung gesetzt worden.

Die Verwertungszentrale für diese Informationen war die Kanzlei Dr. Böhmdorfer, und die meisten dieser Verfahren sind von Dr. Böhmdorfer persönlich geführt worden. Das ist der erste Vorwurf: Dr. Böhmdorfer war der Kopf einer Kanzlei, die die Verwertungszentrale für das Material des freiheitlichen Spitzelringes war.

Zum Zweiten: Der Verdacht, dass die Kanzlei Dr. Böhmdorfer eine, wenn nicht die Schwarzgeld-Zentrale der Freiheitlichen Partei war, ist seit heute doppelt begründet. Der zweite Zeuge hat bereits ausgesagt, und wir wissen heute, dass es neben dem "System Kohl" in der Bundesrepublik Deutschland ein wahrscheinlich sehr ähnliches System Haider/Böhmdorfer in Österreich gegeben haben dürfte. Das ist Gegenstand von Erhebungen und Ermittlungen der Finanzlandesdirektion und der Finanzstrafbehörden, und das sollte schon längst Gegenstand von Befragungen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein.

Wenn man es vielleicht etwas salopp und ungenau zusammenfasst, kann man das auf einen Punkt bringen: Jörg Haider war der politische Ziehvater von Dr. Böhmdorfer, und Dr. Böhmdorfer ist in jeder politischen Funktion sein folgsamer Ziehsohn. Er ist kein Justizminister, dem die Bezeichnung Justizminister zukommt, sondern ein Parteianwalt, auf den sich seine gegenwärtigen und Ex-Mandanten in jeder Situation blind verlassen können. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dr. Krüger: Das ist aber ein "jugendlicher" Ziehsohn!)

Ja, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, der Einwurf erfolgt zu Recht: Ziehsöhne in der Freiheitlichen Partei altern schnell, aber das ist ein spezielles Problem Ihrer Fraktion.

Ich komme zurück auf das Bundesministerium für Justiz. Ich glaube auf Grund der Vorwürfe, die jetzt erst bekannt geworden sind, gegenüber der Kanzlei und der Person von Rechtsanwalt Dr. Böhmdorfer, dass Dr. Böhmdorfer keine Chance hat, jemals zu einem – unter Anführungszeichen – "normalen" Justizminister dieser Republik zu werden. Dr. Böhmdorfer hat nach seiner Vorgeschichte keine Chance, ein minimales Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat zu garantieren. Und genau das findet auch seinen Ausdruck in seiner Amtsführung.

Was hat Dr. Böhmdorfer bis jetzt getan? Was hat er heute getan? Haben Sie von ihm heute ein Wort zur Verteidigung der angegriffenen Staatsanwälte und Richter gehört? (Abg. Mag. Posch: Nein!) Haben Sie ein einziges Wort gehört, wo er gesagt hat: Ich lasse den Untersuchungsrichter nicht als "Erd-ei" bezeichnen! (Rufe bei der SPÖ: Nein!) Ich lasse die Staatsanwälte nicht als Rechtsbrecher bezeichnen! (Rufe bei der SPÖ: Nein!) Ich lasse den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit nicht als "roten Bruder" bezeichnen? (Rufe bei der SPÖ: Nein!) Nichts! Kein Wort! Das Einzige, worauf der Justizminister weinerlich verwiesen hat, war, dass er sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt und morgen ein Gespräch führen wird.

Herr Justizminister! Wenn Sie so weitermachen, wird im österreichischen Rechtsstaat jedes Gespräch, das Sie führen, ein politisches und freiheitliches Selbstgespräch sein! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)


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Sie sind nicht in der Lage und Sie sind nicht bereit, die angegriffenen ermittelnden Behörden in Schutz zu nehmen. Sie sind nicht in der Lage und Sie sind nicht bereit, über den schweren Verdacht, der auf Ihrer Kanzlei und Ihrer Funktion als Rechtsanwalt lastet, Aufklärung zu leisten. (Abg. Mag. Posch: So ist es!) Sie sind nicht bereit, den österreichischen Rechtsstaat auch gegen Ihre eigenen Parteifreunde mit jeder notwendigen Konsequenz zu verteidigen. (Abg. Mag. Posch: So ist es!) Sie sind nicht bereit, Regierungsmitglieder, Regierungsfreundinnen und -freunde dort, wo sie den Rechtsstaat angreifen, zurückzuweisen. (Abg. Mag. Posch: So ist es!) Sie sind nicht bereit, ein einziges offenes Wort zu den Interventionen von Frau Vizekanzlerin Riess-Passer zu finden. (Abg. Mag. Posch: So ist es!) Sie sind nicht bereit, Ihre Funktion als Justizminister dieser Republik wahrzunehmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Posch: So ist es!)

Deswegen erwarten wir von Ihnen die Bereitschaft, Ihre Funktion als Justizminister im Interesse ebendieses Rechtsstaates umgehend zurückzulegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

15.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Wir wollen jetzt etwas ganz Eigenständiges hören! – Abg. Dr. Fekter  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es hat noch nie etwas anderes gegeben, Herr Kollege Cap!)

15.42

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Fischer! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Vorweg möchte ich klarstellen: Die ÖVP hat volles Vertrauen in unseren Rechtsstaat, und sowohl die Sicherheits- als auch die Justizbehörden werden alles tun, dass diese Vorwürfe aufgeklärt werden und zu einem rechtsstaatlichen Ende gebracht werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir respektieren weiters in hohem Maße die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz und verurteilen jegliche parteipolitische Einflussnahme auf Justizverfahren. Wir sind insbesondere – und das ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen – für die Meinungsfreiheit, auch wenn sie für Kritik benützt wird. Wir sind auch – und das ist mir ein besonderes Anliegen in meiner Rede hier – für die Freiheit der Gesinnung, und wir lehnen jede Art von Gesinnungsterror ab. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte mich daher sehr kritisch zur "Plattform Demokratie und Meinungsfreiheit" äußern, die am Montag eine Pressekonferenz mit Kollegen Jarolim gegeben hat. In dieser Pressekonferenz ist eine für mich rechtsstaatlich höchst bedenkliche Vorgangsweise präsentiert worden. Es wurde dort ein bestelltes Sprachgutachten vorgestellt, um einem Richter eine bestimmte Gesinnung unterstellen zu können. (Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen darf er heute auch nicht reden! Ein unfassbarer Skandal ist das!) Das ist für mich brutaler Gesinnungsterror, der über medialen Druck auf einen unabhängigen Richter ausgeübt werden soll. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Durch dieses bestellte Sprachgutachten über alte Urteile, die bereits rechtskräftig waren und auch von den Oberinstanzen bestätigt wurden, wird einem Richter eine vermeintliche Gesinnung unterstellt, um ihn damit medial unter Druck zu setzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier geht es nicht um strafrechtliche Vorwürfe gegen den betreffenden Richter, es geht auch nicht um disziplinarrechtlich bedenkliche Vorgänge im Zusammenhang mit diesem Richter, es geht lediglich um die Gesinnung dieses Richters. Ich halte es für ungeheuerlich, wenn in die Justiz derart eingegriffen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wo bleibt hier die Sorge um die Unabhängigkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ? Kollege Jarolim – er ist leider jetzt nicht im Saal – hat dieses Sensorium massiv vermissen lassen. Ich halte diese Vorgangsweise für eine enorme Entgleisung.

Kollege Jarolim hat bei dieser Pressekonferenz auch, unisono, so in einem Aufwaschen, massive Kritik an der Justiz generell angebracht, die Gerichte als sorglos diffamiert und der


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Rechtsprechung menschenrechtswidrige Vorgangsweise unterstellt. Nachzulesen in dieser Aussendung der SPÖ. (Abg. Dr. Keppelmüller: Nicht vom Westenthaler ablenken!) Das war am Montag. Am Montag wurde die Justiz massiv kritisiert, und heute stellt sich die SPÖ hier her, mokiert sich über Kritik der Freiheitlichen an dieser Justiz und sagt, das wäre eine ungeheuerliche Einflussnahme, und gibt sich hier als scheinheiliger Schützer der Justiz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das halte ich für eine Doppelzüngigkeit. Ihre Empörung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eindeutig gespielt und unglaubwürdig.

Es ist für mich eine parteipolitische Empörung, denn wenn man frühere Aussagen von SPÖ-Spitzenrepräsentanten gegen die Justiz nachliest, zeigt sich, dass die SPÖ nie zimperlich gegenüber der Justiz war und nicht gespart hat mit massiver Kritik an der Justiz.

Beispielsweise werfen Sie unter Punkt 1 der heutigen Vorwürfe der Frau Vizekanzlerin vor, und zwar als Ungeheuerlichkeit, dass Sie sich gewünscht hat, dass die Ermittlungen beendet werden. Die Vizekanzlerin hat einen Wunsch geäußert, denn sie kann in diesem Zusammenhang keine Weisungen erteilen, das wissen Sie. Bei der Vizekanzlerin war das also eine Ungeheuerlichkeit.

Ich habe hier eine Aussendung vom damaligen Nationalratspräsidenten Gratz und von Herrn Klubobmann Dr. Fischer, heute Präsident, in der es um den Sinowatz-Prozess geht. Und da äußern diese beiden Herren, die höchsten Repräsentanten der SPÖ, dass es doch "wichtig wäre, daß dieses Verfahren", nämlich das Sinowatz-Verfahren, "rasch zu einem Abschluss gebracht wird". (Ah-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Da schau her! Ihr dürft es machen! Bei euch ist alles möglich, alles erlaubt!) Das heißt, was heute auf Ihrer Seite auf Empörung stößt, war damals bei Ihnen üblich. (Abg. Dr. Kostelka: Das ist Geschichtsverfälschung! Das ist eure Methode! – Abg. Ing. Westenthaler: Der Unterschied ist, der Sinowatz ist verurteilt! – Abg. Dr. Kostelka: Das wird bei euch noch früh genug geschehen!)

Sie werfen weiters Herrn Bundesminister Böhmdorfer massiv vor, dass er Dr. Haider in Schutz genommen hat. Er hat damals gesagt, er würde Dr. Haider für über jeden Verdacht erhaben halten. Solche Äußerungen aus dem Mund eines Justizministers sind unüblich, aber der Herr Minister hat heute wieder eindeutig klargestellt, dass er sich in dieses Verfahren nicht einmengen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Er wird sich auch die Unterlagen nicht vorlegen lassen, und es wird keine Weisungen geben. (Abg. Dr. Kostelka: Das hat er nicht gesagt!)

Was ich als unüblich bezeichne, war aber bei der SPÖ sehr wohl üblich. (Abg. Dr. Kostelka  – in Richtung des auf der Regierungsbank sitzenden Bundesministers Dr. Böhmdorfer –: Sie bekennen sich zur Weisung! Sie haben sie nie ausgeschlossen!) Hier habe ich eine Aussendung von Gratz und Fischer. – Herr Kollege Kostelka, passen Sie auf! (Abg. Schwarzenberger: Kostelka wird schon nervös! – Abg. Ing. Westenthaler: Weil ihm die Dringliche zusammenbricht!)  – Hier erklären Dr. Fischer und Dr. Gratz (Abg. Haigermoser: Welcher Fischer war das?)  – er war damals Klubobmann der SPÖ –: "Für uns persönlich, betonten Nationalratspräsident Gratz und SPÖ-Klubobmann Dr. Fischer, steht die Glaubwürdigkeit des Parteivorsitzenden" Sinowatz "jedenfalls außer Zweifel." (Ah-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Auf dem linken Auge blind! – Abg. Öllinger: Er war nicht Justizminister!)

Am 6. Juli 1987 erklärte in einer Aussendung Dr. Fischer noch etwas. Zitat: "Zum Prozeß Sinowatz–Worm meinte Fischer: ,Ich lege meine Hand ins Feuer, daß Sinowatz keine falsche Zeugenaussage gemacht hat, wenn er erklärte, daß er bei der Parteivorstandssitzung der SPÖ-Burgenland nicht sagte, was von Matysek behauptet wird.‘" (Abg. Ing. Westenthaler: Ich glaube, der ist verurteilt worden!)

Angesichts dessen sieht man, Ihre Empörung, meine sehr verehrten Damen und Herren, und Ihre Anwürfe, die Sie gegen den Justizminister vorbringen, sind doch sehr, sehr einseitig. Lesen Sie die alten Aussagen nach! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Sie fürchten um unseren Rechtsstaat, weil es Kritik an der unabhängigen Justiz gibt, sagen Sie. Echte Besorgnis hinsichtlich unseres Rechtsstaates kann ich Ihnen leider nicht abnehmen. Ihre Haltung bisher, insbesondere bei den Sanktionen, war nicht von Sorge um Österreich geprägt, sondern eher von der Sorge um den Machtverlust. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wo ist denn Ihre Sorge um die Justiz, wenn Jarolim generell die Gerichte als sorglos diffamiert und den österreichischen Richtern menschenrechtswidriges Verhalten vorwirft? Wo war Ihre Besorgnis um die unabhängige Justiz früher? Wo hatte Präsident Fischer damals seine Sorgen um den Rechtsstaat, um die rechtsstaatlichen Grundprinzipien, als er massivste Vorwürfe gegen Richter, Staatsanwälte und den Justizminister, damals Foregger, erhob? (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie einmal etwas zu dieser Anfrage! – Abg. Mag. Muttonen: Wir haben jetzt das Jahr 2000!)

Damals – und das ist der qualitative Unterschied – ging es nicht um Ermittlungen, damals ging es um ein Gerichtsverfahren und um Urteile. (Abg. Ing. Westenthaler: Eingriff in ein Gerichtsverfahren!) Gusenbauer hat das Wort "Zivilcourage" in den Mund genommen und hat Kommentatoren zitiert, die meinten, dass es heute unter Umständen Zivilcourage bräuchte. Ich kann das verneinen: Heute wird ermittelt, ohne dass die Beamten Zivilcourage brauchen – aber damals hatten sie Zivilcourage nötig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich zitiere zum Schluss noch eine Aussage von Dr. Fischer, in der er nicht nur den damaligen Staatsanwalt Matousek, heute Präsident der Staatsanwaltsvereinigung, massivst wegen seiner damaligen Vorgangsweise kritisiert – Matousek hatte nämlich damals Zivilcourage –, sondern in der er auch die gesamte Richterschaft und natürlich den dazugehörigen Justizminister kritisiert. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Frau Silhavy, horchen Sie zu! Ich zitiere:

"... weil die Aufeinanderfolge von Manipulationen, die gesetzt wurden, um diese Entscheidung herbeizuführen – beginnend bei der Zuteilung des Aktes an den FPÖ-Berater Staatsanwalt Matousek über die Verzögerungen im Verfahren gg. die ,Kronzeugin‘ Matysek, bis zu den gezielten Indiskretionen gegenüber bestimmten Medien – unübersehbar ist, betonte Fischer. Aus einer ,schiefen Optik‘ bei einzelnen Entscheidungen von Mitarbeitern des Justizministeriums ist eine sehr schiefe Optik für den Minister selbst geworden."

Ich zitiere weiter: "Die Umgangsweise der Justiz mit Dr. Fred Sinowatz bezeichnete Fischer als ,absolut unfair‘. ... Fischer verwies auf die akten- und faktenwidrige Urteilsbegründung von Richter Maurer ..." (Abg. Haigermoser: Das ist ja unglaublich!)  – Hört, hört: Richter Maurer! Genau derselbe, der jetzt wieder angeschüttet wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Dringliche Anfrage ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Diese Dringliche Anfrage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine einzige Vorverurteilung und Missachtung der laufenden Ermittlungen. Wir warten die Ergebnisse ab, und dann werden wir uns dazu äußern. – Und bis dahin gilt die Unschuldsvermutung! (Beifall und zahlreiche Bravo-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Eigentlich könnte man die Debatte jetzt schon schließen! – Abg. Ing. Westenthaler: Diese Dringliche ist schon jetzt ein Totalschaden!)

15.54

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Präsident Fischer, die Aufforderung an die Kollegin Fekter, den


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Schlusssatz zu sprechen, wird Ihnen dieses Mal besonders leicht gefallen sein. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gusenbauer, der sich hierher gestellt und versucht hat, in ständiger Verletzung der Unschuldsvermutung die FPÖ und Minister Böhmdorfer anzuschütten, hat sich eigentlich selbst keinen guten Dienst erwiesen, denn es ist, wie ich glaube, doch einmalig in der Geschichte des Parlamentarismus, dass der Parlamentspräsident dem Begründer einer Dringlichen Anfrage, der noch dazu Klubobmann ist und noch dazu der eigenen Partei angehört, pauschal ausrichten lässt, dass er durch seine Ausführungen permanent ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege, ich bedarf keiner Interpretation bei der Vorsitzführung!

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Auch ich bedarf keiner Interpretation durch das Präsidium, und ich bitte daher, doch meinen Satz aussprechen zu dürfen, Herr Präsident. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Also ich übernehme diese Kritik hiermit als meine eigenen Worte und sage, dass Herr Gusenbauer wiederholt und vorsätzlich mit seiner Rede von A bis Z gegen die Unschuldsvermutung verstoßen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nun zu den Grünen: Herr Pilz hat sich zum Rednerpult gestellt und in der ihm eigenen Weise hier kabarettistisch versucht, den Justizminister und die Freiheitliche Partei zu belasten. Völlig zu Recht haben da die sozialdemokratischen Abgeordneten damit reagiert, dass sie dieser Rede die Ernsthaftigkeit abgesprochen haben, als sie sich in diese kabaretthafte Darstellung haben einbeziehen lassen, wie es eben in einem Kabarett üblich ist.

Aber, Herr Kollege Pilz, ich darf Ihnen eines in Ihr grünes Stammbuch schreiben: Wenn die Grünen zum Rechtsstaat sprechen, dann ist das so – und das meine ich jetzt nur als Metapher und nicht im buchstäblichen Sinn –, wie wenn sich ein Pyromane zum Thema Brandschutz äußert. Lassen Sie sich das bitte gesagt sein! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wenn Sie sich jetzt über diese Worte alterieren, meine Damen und Herren von den Grünen, dann darf ich Sie auf Herrn Günter Ofner verweisen. Das war ein Grüner der ersten Stunde, der Sie besonders gut kennt und der im gestrigen Gastkommentar in der "Presse" einen sehr interessanten Artikel geschrieben hat; er hat ihn genannt: "Die Grünen entdecken wieder die Gewalt". Er führt darin eine Reihe von Sachverhalten an, in denen sich grüne Mandatare, die auch hier herinnen sitzen, immer wieder zu Leithammeln von Demonstrationen gemacht haben, die schlussendlich ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, das Wort "Leithammeln" an Abgeordnete im Haus ... (Abg. Ing. Westenthaler: Geh bitte! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Nein, bei Vergleichen mit Tieren ist gerade die rechte Seite besonders empfindlich gewesen! (Abg. Haigermoser: Schauen Sie einmal nach im Duden! Das ist unglaublich! Oberlehrer!)

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Also nicht Leithammeln, sondern Leitfiguren. Wenn da so große Sensibilität besteht, habe ich da überhaupt kein Problem. Also: Grüne Mandatare haben sich zu Leitfiguren jener Demonstrationen gemacht, die immer wieder zu Gewalttätigkeiten ausgeartet haben.

Etwa schreibt Herr Günter Ofner, dass vor der Veranstaltung der Wiener FPÖ am 20. Oktober 2000 Grün-Sympathisanten und Demonstranten versucht haben, diese Veranstaltung gewaltsam zu verhindern. Da wurden – und das ist kein Spaß – hochbetagte Menschen niedergeschlagen. Ja da wurde sogar im Eingangsbereich ein Korridor der Gewalt errichtet, von dem aus dann einzelne eintretende Personen vorsätzlich niedergeschlagen und verletzt wurden. Ähnliche Vorfälle hat es Ende September 2000 gegeben, schreibt der Grüne Günter Ofner, und zwar bei


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einer Demonstration in Prag, die auch ausgeartet hat. An dieser hat Frau Lunacek teilgenommen.

Also was ist eigentlich von den Grünen übrig geblieben? Ofner kommt zu dem Schluss – und dem kann man sich nur anschließen –: "Von der Ökologie ist wenig übriggeblieben. Die gesellschaftsverändernde Politik marxistischer Prägung dominiert. ... Die gewaltbereite linksautonome Szene wird nun offen unterstützt." – Das sind die Äußerungen eines Grünen, der die Grünen ja von innen kennen muss. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das ist Kabarett!)

Das Verhältnis der Grünen zur Justiz habe ich schon in meiner letzten Rede kurz angesprochen, ich darf es wiederholen. (Abg. Brosz: Haben Sie zur Dringlichen Anfrage auch etwas zu sagen?) Die Staatsanwälte haben sich mit Recht entschieden dagegen verwahrt, dass sich Frau Petrovic vor dem Gerichtsgebäude aufstellt und zu Solidarität mit dem Angeklagten aufruft, an einem Tag, an dem der Schwarze Ofoedu, angeklagt des Drogenhandels, vor Gericht steht und dann rechtskräftig wegen Geldwäsche verurteilt wird. Frau Petrovic hat sich mit dem Transparent: "Solidarität mit Charles Ofoedu" (der Redner hält ein Bild in die Höhe) vor dem Gerichtsgebäude aufgestellt und die Anklageschrift wörtlich als "Käsepapier" bezeichnet, die Anklageschrift jenes Ofoedu, der rechtskräftig wegen Geldwäsche von Drogengeldern verurteilt wurde. – Eine "feine" Gesellschaft, meine Damen und Herren von den Grünen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die jetzt schon historischen Zitate aus den Jahren 1989, 1990 und 1991 wurden teilweise bereits gebracht. Ich darf nur daran erinnern, dass die SPÖ traditionell ein eher – sagen wir es einmal vorsichtig – distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat hat. Sie – oder, genauer gesagt, der ÖGB – ist in den sechziger Jahren nicht einmal davor zurückgeschreckt, sich mit Hilfe von Weisungen durch Broda sogar eine Zeitung einzuverleiben: Es war dies der so genannte "Kronen-Zeitungs-Putsch" – ich darf Sie nur kurz daran erinnern.

Die Sache Jarolim wurde bereits aufgezeigt; mich wundert, dass er nicht anwesend ist. (Abg.


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Ing. Westenthaler: Der ist versteckt!) Ich hoffe, dass er sich für eine Rede oder, besser noch, für eine Beschuldigung vorbereitet (Abg. Ing. Westenthaler: Den haben sie schon versteckt!), denn es ist einmalig, dass hier durch ein fachfremdes Gutachten betreffend ein Urteil, das vor 14 oder 16 Jahren gesprochen wurde, herausgefiltert werden soll, dass ein Richter ideologisch nicht zuverlässig ist! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein unglaublicher Skandal! – Rufe bei den Freiheitlichen: Unglaublich!) Das muss man sich vorstellen, meine Damen und Herren! Das ist ein unglaublicher Anschlag auf die Unabhängigkeit unserer Gerichte! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kritik an dem Verfahren wurde zu Recht geübt. Ich darf daran erinnern, dass das Auslieferungsbegehren des Untersuchungsrichters an den Landtag mit Akten, die nicht hätten beigeschlossen werden dürfen, angereichert war. Da wurden Persönlichkeitsrechte verletzt. Es wurde binnen 21 Minuten eine Hausdurchsuchung bei Mikscha durchgeführt. In der Affäre um die "Noricum" und jetzige Waffenfabrik Liezen hat es hingegen drei Jahre gedauert, bis ein Antrag auf Hausdurchsuchung erledigt wurde.

Was das Innenministerium betrifft, so darf ich auch eines anmerken, nämlich dass Herr Mucha, ein bekannter Verleger in Wien, erst kürzlich gesagt hat: Manche Journalisten in Österreich haben eine Standleitung zum EKIS. – Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer der Feststellung, dass 30 000 Beamte des Innenministeriums wirklich klaglos ihren Dienst versehen. Es geht aber um die Spitzen dieses Innenministeriums, und es geht um die politische Verantwortung dieser Spitzen. In den vergangenen zehn Wochen haben diese Spitzen nichts anderes versucht, als zu verdunkeln, zu vertuschen, sich zu verabreden und ein Ablenkungsmanöver zu starten. Das ist der eigentliche Skandal, meine Damen und Herren von den Grünen! Und falls Sie sich vielleicht an dieser Ausdrucksweise stoßen, dann darf ich darauf verweisen, dass es sich hiebei um ein wörtliches Zitat von Herrn Klubobmann Alexander Van der Bellen aus dem Jahr 1999 über das Innenministerium gehandelt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Ach, so ist das? – Ruf bei den Freiheitlichen: Das ist ja unglaublich! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat er schon vergessen, der Herr Klubobmann Van der Bellen! – Abg. Dr. Martin Graf: Da kann er eine "tatsächliche Bestätigung" machen!)

16.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Karl Öllinger zu Wort gemeldet. Die Redezeit und die Bestimmungen der Geschäftsordnung sind bekannt. – Bitte.

16.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krüger hat in seiner Rede behauptet, dass bei der Parteiveranstaltung der FPÖ hochbetagte Menschen niedergeschlagen worden seien und ein Korridor der Gewalt errichtet worden sei. (Abg. Haigermoser: So ist es!)

Ich berichtige tatsächlich: Niedergeschlagen – und das ist aus dem Polizeiprotokoll ersichtlich – wurden junge Menschen von so genannten Glatzköpfen oder "Skins". (Abg. Haller: Haben Sie es gesehen? – Abg. Achatz: Woher haben Sie denn das Protokoll? Woher haben Sie das Polizeiprotokoll? – Abg. Haller: Woher wissen Sie das?) – Das heißt, meine Damen und Herren: Nicht jeder Glatzkopf ist hochbetagt, und vor allem kann es sein, dass er nicht Opfer, sondern Täter ist. (Beifall bei den Grünen.)

16.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Das war jetzt eine "tatsächliche Bezichtigung"!  – Abg. Achatz: Frau Petrovic war ja dort!)

16.04

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Justizminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Wo habt ihr den Jarolim versteckt?) Herr Justizminister – und ich meine das ernst –, ich bedanke mich für die Nichtbeantwortung dieser Anfrage! (Abg. Dr. Martin Graf: Der überparteiliche Kostelka!) Sie sind nämlich vor die Alternative gestellt worden, durch eine ausführliche Beantwortung dieser Anfrage oder auch durch das genaue Gegenteil, durch die Nichtbeantwortung, Klarheit zu schaffen. Sie haben die Klarheit durch das Zweitere geschaffen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Gaugg: Genau das wird das Gericht bestimmen! – Abg. Ing. Westenthaler: Was hat er?)

Meine Damen und Herren! Bemerkenswert waren in diesem Zusammenhang nur die einführenden Bemerkungen des Herrn Justizministers. Er hat zugegeben, dass die Justiz ins Gerede gekommen ist (Abg. Dr. Fekter: Durch wen denn?), aber: Schuld sind alle, nur nicht er – die Opposition, die Medien, die Personalvertretung! (Abg. Ing. Westenthaler: Der Jarolim!)

Meine Damen und Herren! Herr Justizminister! Sie haben Ihre Chance gehabt (Heiterkeit des Abg. Gaugg ), aber Sie haben sie konsequent nicht genutzt: weder heute noch in den 290 Tagen Ihrer bisherigen Amtsführung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Mit Ihrer bisherigen Amtsführung haben Sie die ärgsten Befürchtungen, die anlässlich Ihrer Bestellung geäußert worden sind, bestätigt. Herr Justizminister! Sie haben dann geschwiegen, wenn Sie zu reden gehabt hätten, wenn Sie sich insbesondere schützend vor die österreichische Justiz zu stellen gehabt hätten, und Sie haben dann geredet, wenn es einem österreichischen Justizminister gut angestanden wäre, zu schweigen.

Herr Justizminister! Sie haben in diesem Zusammenhang nicht nur Ihren Amtseid gebrochen, sondern Sie haben auch das, was Sie am 2. März 2000 diesem Haus versprochen haben, nämlich, dass Sie mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit die Interessen des österreichischen Justizwesens wahren werden, nicht gehalten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Dabei, Herr Justizminister, hätte Ihre eigene Partei Ihnen die Chance gegeben, Ihre unabhängige Amtsführung unter Beweis zu stellen: Sie hätten sich nur, den Pflichten eines Justizminis


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ters folgend, schützend vor Ihre Staatsanwälte, vor Ihre Untersuchungsrichter stellen müssen! – Sie haben das nicht getan, ganz im Gegenteil: Sie haben beredt geschwiegen! (Abg. Dr. Martin Graf: Schützend vor der SPÖ! Vor Ihnen muss man sie schützen! Vor Kollegen Jarolim muss man sie schützen!) Sie haben, als der Herr Alt-Parteiobmann sich mehrfach in inakzeptabler Weise geäußert hat, sogar laut vernehmen lassen, dass er über jeden Zweifel erhaben sei, und Sie haben damit als Justizminister Herrn Dr. Jörg Haider freigesprochen!

Meine Damen und Herren! Der Justizminister hat in diesem Zusammenhang gehandelt (Abg. Dr. Fekter: Er ist kein Richter!), wie sich Dr. Böhmdorfer als Parteianwalt dies gewünscht hätte. Sie haben aber dann geschwiegen, Herr Justizminister, als es Ihnen gut angestanden wäre, sich schützend vor die Staatsanwälte und Richter zu stellen: Sie haben dann geschwiegen, als die Vizekanzlerin dieser Republik, als der Klubvorsitzende der freiheitlichen Fraktion, als Landesregierungsmitglieder und Landeshauptmänner den gesetzesvollziehenden Staatsanwälten und den Richtern gröblichsten Gesetzesbruch, Pflichtvergessenheit, Befangenheit vorgeworfen und sie unflätig beschimpft haben!

Herr Dr. Böhmdorfer! Wenn ein Justizminister dieser Republik bei solchen Angriffen schweigt, dann stimmt er ihnen zu. Das werfe ich Ihnen, Herr Justizminister, vor! (Abg. Ing. Westenthaler: Entschuldigen Sie sich beim Justizminister einmal für Ihre Angriffe!) Das war schließlich und endlich Ihre Absicht. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie sollten sich beim Justizminister einmal entschuldigen!)

Sie sind als Justizminister geblieben, was Sie vorher waren: der Anwalt der Freiheitlichen Partei und Dr. Jörg Haiders. Herr Bundesminister! Sie haben durch Ihr Schweigen Ihre eigene Partei ermutigt, ja sogar aufgefordert, die haltlose Kritik, den medialen Druck, die Verbalinjurien und die Beleidigungen gegen die Justiz und ihre Vertreter fortzusetzen. Sie haben damit den Staatsanwälten und den Untersuchungsrichtern zweierlei signalisiert: Erstens: Wie haltlos diese Angriffe auch immer sein mögen, dieser Justizminister nimmt seine Beamten mit Sicherheit nicht in Schutz! Sie haben es auch heute nicht getan. – Zweitens: Sie haben nur an einem Interesse, Herr Justizminister, nämlich nicht am Ergebnis der Untersuchungen, sondern ausschließlich am Abbruch der Erhebungen und an einer Zurücklegung des Verfahrens. – Das ist eines Justizministers nicht würdig! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich kann Ihnen den nochmaligen Vorwurf nicht ersparen, Herr Justizminister: Sie agieren nicht wie ein Chef der österreichischen Justizbehörde, sondern nach wie vor als Anwalt Ihrer Partei und Ihres Gönners, Dr. Jörg Haider. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Schwemlein sitzt schon auf Ihrem Platz!)

In diesem Zusammenhang haben Sie – und daran muss man erinnern (Abg. Ing. Westenthaler: Der Schwemlein sitzt schon auf Ihrem Platz, Herr Kostelka! Das würde ich mir gut anschauen!)  – als Parteianwalt jene Klagenflut gegen Kritiker entwickelt, die nicht zuletzt auch von einem der führenden Rechtswissenschafter Europas, von Dr. Frowein, kritisiert worden ist. Sie haben als Parteianwalt Kritiker so lange mit Klagen eingedeckt, bis manche von ihnen verstummt sind. Sie sind der Fabrikant der juristischen Keule gegen die Meinungsfreiheit (Abg. Ing. Westenthaler: Können Sie das noch einmal sagen? Das haben wir jetzt nicht verstanden! Was ist er?), und dieses frivole Spiel mit der Rechtsstaatlichkeit setzen Sie jetzt fort!

Tatenlos sehen Sie zu, wenn provokative Ehrenbeleidigungen, Rufschädigungen, Verbalinjurien von Vertretern Ihrer Partei gegen Staatsanwälte und gegen Untersuchungsrichter gebraucht werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine einzige Peinlichkeit, was Sie da machen!) In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister für Justiz: Das, was Sie und Ihre Freunde offensichtlich wollen, ist, dass Staatsanwälte und Untersuchungsrichter so lange provoziert werden (Abg. Ing. Westenthaler: Der Schwemlein sitzt schon am Klubobmannsessel!), bis einer von ihnen den Klagsweg beschreitet oder sich zu entsprechenden verbalen Reaktionen hinreißen lässt. Dann wären nämlich Sie und Ihre Freunde am Ziel: Sie könnten sich einen neuen Staatsanwalt aussuchen, meine Damen und Herren, dessen einziges Ziel es dann wäre, diese Verfahren möglichst rasch zu beenden, ohne geprüft zu haben.


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Meine Damen und Herren! Wenn das der Fall wäre, dann würden Sie zum Helfershelfer einer juristischen Keule gegen den Rechtsstaat werden! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich kann Ihnen von der ÖVP nicht ersparen, dass der Vorwurf des Schweigens auch Ihnen gilt. Meine Damen und Herren von der ÖVP! Auch Sie – vor allem aber Ihr Partei- und Regierungschef – hätten in diesem Zusammenhang die verdammte Pflicht gehabt (Abg.


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Ing. Westenthaler  – auf die Galerie blickend –: Der verscheucht die letzten Leute!)  – und er hat sie noch –, dafür zu sorgen, dass Kritik an dieser Vorgehensweise geübt wird. Sie werden mit der Mitschuld an dieser Schädigung der österreichischen Gerichtsbarkeit leben müssen.

Herr Justizminister! Setzen Sie ein Zeichen für die Unabhängigkeit des österreichischen Justizwesens: Treten Sie zurück! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Ironische Heiterkeit der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Mag. Trattner.  – Abg. Ing. Westenthaler: Das würde ich jetzt als Auszeichnung nehmen! Diese Rücktrittsaufforderung ist eine Auszeichnung!)

16.13


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52. Sitzung / Seite 121

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

16.13

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Justizausschusses! Darf ich Ihnen etwas sagen? – Wenn jemand eine Bank überfällt und das dann zu Recht kritisiert wird – weil das ein Verhalten ist, das man ja wahrlich nicht tolerieren kann –, dann heißt das noch lange nicht, dass die, die den Banküberfall kritisieren, selbst einen begehen dürfen! Genau so ist es mir vorgekommen, als Sie, Frau Vorsitzende des Justizausschusses, das seinerzeitige Vorgehen der SPÖ und insbesondere das des jetzigen Präsidenten des Nationalrates Fischer angesprochen haben. Dabei war der heutige Präsident des Nationalrates damals meines Wissens nicht Justizminister der Republik Österreich, sondern er war Klubobmann der SPÖ.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier überhaupt nicht die SPÖ und ihr damaliges Verhalten verteidigen – warum auch? Die Kritik an dem damaligen Verhalten ist berechtigt. Was aber hier, jetzt und heute Besorgnis auslöst, Frau Vorsitzende des Justizausschusses, ist die Tatsache, dass gerade jene, die heute so extensiv und intensiv gleichzeitig genau das Gleiche tun, von Ihnen verteidigt werden! Der damalige Klubobmann war eben, wie ich schon gesagt habe, nicht Justizminister der Republik, und es ist mir auch nicht bekannt, dass Herr Dr. Sinowatz jemals Justizminister gewesen wäre. (Abg. Dr. Martin Graf: Sinowatz war Bundeskanzler!)

Heute geht es uns um jenen, der die Unabhängigkeit des Rechtsstaates, das Vertrauen in den Rechtsstaat, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten sollte, und das ist unser Justizminister Dr. Böhmdorfer, der rechts hinter mir sitzt! Er ist derjenige, um den es heute geht! (Beifall bei den Grünen.)

Da ist es, liebe Frau Vorsitzende des Justizausschusses, wirklich billig – mehr als billig! –, überhaupt nicht auf die Sache einzugehen und sich zu diesem Punkt so zu verhalten, wie sich Herr Bundeskanzler Schüssel dazu verhält, nämlich zu schweigen, sich nicht zu äußern und sich durch sein Schweigen mitschuldig zu machen, denn wer schweigt, stimmt zu! (Abg. Dr. Fekter: Nein, nein, nein! Das ist kein Leitgrundsatz! Das ist eine falsche Auffassung!) Sie reden an der Sache und am Kern vorbei – das ist es! –, und mir ist es ein Anliegen, Ihnen, wenn Sie das in dieser Dimension vielleicht nicht ganz verstanden haben, den Unterschied zu erklären:

Ein zügiges Verfahren, ein rasches Verfahren zu fordern, ist legitim, kann aber in einer speziellen Situation durchaus unangebracht sein, und so war es damals: absolut unangebracht und fehl am Platz – meiner Ansicht nach. Aber heute? – Heute reden wir davon, dass die Vizekanzlerin der Republik nicht etwa sagt: Schließt bitte die Verfahren zügig ab!, nein, sie sagt: Stellt das Verfahren ein, hier gibt es nichts zu untersuchen! (Abg. Silhavy: Das ist der Skandal! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat sie nicht gesagt!)  – Das ist es, was hier passiert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl Herr Dr. Krüger als auch Frau Dr. Fekter haben heute gesagt, man soll sich nicht in die Ermittlungen und in die Arbeit der Justiz einmischen. – Genau das ist der Vorwurf, Frau Vorsitzende des Justizausschusses, den wir dem Herrn Bundesminister machen: dass er das schon längst getan hat, dass er sich hier schon längst massiv eingemischt hat!

Als was ist die Bestellung des Herrn Staatsanwaltes Fasching in die Ermittlungen – quasi als "Aufpasser" – sonst zu betrachten? (Abg. Ing. Westenthaler: Als "freiheitlicher Aufpasser"! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Als was würden Sie die Tatsache, dass der Herr Justizminister, noch bevor irgendetwas war, schon gesagt hat, Haider sei über jeden Verdacht erhaben, sonst werten? Was ist es sonst, wenn nicht eine Einmischung in die Justiz, wenn ein Justizminister das sagt?

Als was würden Sie die Tatsache, dass er bei Minister Strasser interveniert, um sich über jeden Schritt, der im Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Spitzelaffäre passiert, berichten zu lassen, sonst werten? Was ist das, wenn nicht Einmischung, massive Einmischung, Frau Vorsitzende des Justizausschusses, die Sie meiner Ansicht nach, nach dem Bundesminister für Justiz, die erste Garantin für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in Österreich zu sein hätten  – und ich betone "hätten", wohlgemerkt –? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Die beiden Hauptvorwürfe, die wir Bundesminister Böhmdorfer in dieser Sache machen, ist, dass er die Staatsanwälte, die Richter, die hier tätig sind, nicht in Schutz nimmt (Abg. Ing. Westenthaler: Die Armen! Vielleicht wollen sie das gar nicht?), obwohl ihn die Opposition mehrmals – wie auch heute wieder – darum gebeten, ihn dazu aufgefordert und ihm auch Gelegenheit dazu gegeben hat. Es wäre ja ein Einfaches, es zu tun, aber es ist dem Herrn Bundesminister kein Anliegen! Kein einziges Wort ist dazu gefallen in seiner neun Minuten dauernden Anfragebeantwortung – was für Anfragebeantwortungen von Regierungsmitgliedern auf Anfragen der Opposition eine Rekordzeit ist, die noch nie erreicht wurde, seit ich im Parlament bin: neun Minuten für 40 Fragen! (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn die Fragen nichts hergeben, kann man auch nichts antworten!)

Aber was kann man von einem Justizminister erwarten, der, wie schon zitiert, bereits zu Beginn der Ermittlungen seine Einschätzung "über jeden Verdacht erhaben" als Signal an die Staatsanwälte, Richter und ermittelnden Beamten aussendet, der von der Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte – nicht nur ob dieser Tatsache, aber vor allem auch auf Grund dieser Aussage – massiv kritisiert wird und der dann am 15. Dezember – ich betone: am 15. Dezember! – einen Termin findet, um sich mit den Standesvertretern in Form eines Gesprächs auseinander zu setzen, wo die Kritik doch schon seit Monaten in der Öffentlichkeit ausgesprochen wird!

Ich kann mir nicht vorstellen, Herr Bundesminister, dass die Standesvertreter nicht kommen, wenn der Bundesminister sie ruft, aber Sie haben diese Auseinandersetzung, dieses Gespräch eben nicht gesucht! Das ist es, und das muss nach einem Dreivierteljahr klar festgestellt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Was wir Ihnen vorwerfen, ist die Tatsache, dass, wie auch die Frau Präsidentin der Richtervereinigung mehrfach in der Öffentlichkeit gesagt hat, das Verhalten unseres Justizministers Bedenken und Besorgnis in der Bevölkerung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz auslöst. Sie nehmen die Staatsanwälte nicht in Schutz! Das Gegenteil ist der Fall: Sie legen durch Ihr Verhalten noch ein "Schäuferl" nach! Deshalb, Herr Bundesminister, sind alle Vorwürfe, die wir Ihnen in der Vergangenheit gemacht haben und die wir jetzt erheben, klar: Als Justizminister sind Sie kein Verteidiger dieses Rechtsstaates, sondern eine Gefahr für ihn! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben den Misstrauensantrag vergessen! Wo ist der Misstrauensantrag?)

16.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

16.21

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Gusenbauer, der sich leider sehr bald nach dem Herüberschütten des Schmutzkübels zu den Freiheitlichen verabschiedet hat, hat vor dem Entwurf der Dringlichen Anfrage etwas ganz Wichtiges vergessen: Er hat vergessen, vor der eigenen Türe zu kehren! Wer nämlich so viel politischen Unrat vor der eigenen Türe liegen hat und mit der Justiz traditionellerweise derart im Clinch liegt, der hat wirklich kein Recht, mit den Fingern auf diejenigen zu zeigen, die ein faires Verfahren wollen, und zwar ein faires Verfahren sowohl bei den Behörden als auch in der Öffentlichkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kostelka! Aus all den Unterstellungen, die Sie heute dem Justizminister gegenüber getätigt haben – dass er nur im Interesse der FPÖ Einfluss nehmen möchte und so weiter und so fort –, höre ich heraus: Der Schelm denkt so, wie er ist! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit der Abgeordneten Dr. Kostelka und Schwemlein. )

Ich kann mich noch erinnern: Sie waren damals Klubsekretär, wir waren zusammen in der kleinen Koalition, und Sie haben versucht, über unseren Justizminister Ofner Einfluss auf die Justiz zu bekommen. (Abg. Haigermoser: So ist es! – Oh-Rufe bei der ÖVP.) Wir wissen dies auch aus vielen anderen Fällen: So hat etwa im AKH-Verfahren (Abg. Dr. Kostelka: Sie sagen bewusst die Unwahrheit!) der Justizminister 20 rechtswidrige Weisungen erlassen, die nur darauf abgezielt haben, das Verfahren zu behindern, weil es dort um "Freunderln" gegangen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Ironische Heiterkeit des Abg. Schwemlein. ) Das sollten Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben, Herr Abgeordneter Kostelka! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber wer durch die Vergangenheit so geprägt ist, der kann ganz einfach nicht annehmen, dass es einen Justizminister gibt, der sich wirklich heraushält, der keine Weisungen erteilt, der ein Verfahren wirklich objektiv beobachtet!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Dringlichen Anfrage wird beispielsweise groß angeprangert, dass die Frau Vizekanzlerin die Einstellung des Verfahrens gefordert hätte. Das wird bereits als politische Einflussnahme angeprangert!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verdachtslage hat sich nicht verdichtet, wie Herr Abgeordneter Gusenbauer gemeint hat, sondern ganz im Gegenteil: Die Verdachtslage hat sich entkräftet, und deshalb hat die Frau Vizekanzlerin die Meinung vertreten, dass man das Verfahren einstellen könnte. Uns wird sofort mangelndes rechtsstaatliches Denken in die Schuhe geschoben, weil ein solches Ersuchen gestellt worden ist. Dabei ist das eine völlig legitime Forderung, nachdem sich beispielsweise erwiesen hat, dass der Brief, den angeblich Binder an Haider geschrieben haben soll, gefälscht ist!

Sie legen mit Ihrer Dringlichen Anfrage und mit Ihren Anwürfen viel strengere Maßstäbe als die an, die Sie an sich selbst anlegen! Da sind Sie immer gleich besorgt um den Rechtsstaat, um die Grundfesten der Demokratie, um die Grundpfeiler der Verfassung. Die gleiche Empfindlichkeit hätte ich mir bei vielen anderen Gelegenheiten bei der SPÖ gewünscht!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben zum Beispiel eine Urteilsschelte im Fall Sinowatz gemacht. Sie haben nicht nur die Einstellung des Verfahrens gefordert, wie aus einer Presseaussendung zu entnehmen ist – ich glaube, Frau Kollegin Fekter hat es Ihnen schon vorgeworfen –, nein, Herr Abgeordneter Fischer, Präsident dieses Nationalrates, hat zur damaligen Zeit eine ganz massive Urteilsschelte angebracht: Erstens einmal hat er gesagt, das Urteil sei ein "politisches Pamphlet" – das muss man sich einmal vor Augen führen! (Abg. Haigermoser: Das muss man sich einmal vor Augen führen! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat von uns aber


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wirklich noch niemand gesagt!)  –, und zweitens hat er die Beweiswürdigung angefochten, die ja wirklich der Grundpfeiler der Unabhängigkeit unserer Gerichte ist. Das haben Sie total vergessen! Offensichtlich leiden Sie wirklich an einem Gedächtnisschwund, was Ihre Beziehungen zur Justiz anbelangt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Sinowatz waren die politischen Einflussnahmen und die massiven Vorwürfe der SPÖ ja am allergravierendsten, weil Ihnen diese Verurteilung wehgetan hat. Damals hat der damalige Klubobmann Fischer die Vorgangsweise der Justiz als absolut unfair qualifiziert. Er hat davon gesprochen, dass die Urteilsbegründung ein "politisches Pamphlet" ist, wie ich schon gesagt habe, und er hat die Beweiswürdigung absolut in Zweifel gezogen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sollten daher einmal darüber nachdenken, ob Ihr Verhältnis zur Justiz überhaupt rechtsstaatlich geprägt ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kostelka! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um Ihr gestörtes Verhältnis zur Justiz darzustellen, aber ich möchte Ihnen trotzdem ein paar Beispiele nennen: Da gab es den Justizsprecher Rieder, und dieser hat im Zusammenhang mit dem "Lucona"-Ausschuss behauptet, dass der Untersuchungsrichter Tandinger Beweismittel hat verschwinden lassen. – Stellen Sie sich das einmal vor: Ein Untersuchungsrichter wird verdächtigt, Beweismittel verschwinden haben zu lassen!

Herr Rieder hat das in einer Pressekonferenz gesagt. Als dann der Untersuchungsrichter durch einen Polizisten darum ersuchen ließ, ihm eine Kopie der bei dieser Pressekonferenz erfolgten Aussagen zu geben, hat Herr Rieder daraus einen Justizskandal gemacht. Er hat gesagt, das sei eine widerrechtliche Hausdurchsuchung gewesen, obwohl es gar keine Hausdurchsuchung war, sondern eine bescheidene Nachfrage eines Untersuchungsrichters, der sich zutiefst getroffen gefühlt hat.

Herr Rieder hat damals versucht, den Untersuchungsrichter einzuschüchtern, und hat von einem Missbrauch seiner richterlichen Gewalt gesprochen. – Das sind Ihre Verfehlungen in der Vergangenheit, Herr Abgeordneter Kostelka!

Ich darf Sie auch an eine Begebenheit erinnern, die erst vor kurzer Zeit passiert ist: Herr Minister Scholten hat beispielsweise dem Kinderschänder Mühl das Burgtheater zur Verfügung gestellt, damit dieser dort eine Richterbeschimpfung und eine Staatsanwaltschaftsbeschimpfung durchführen konnte! – Das zeigt Ihr mieses Verhältnis zur Justiz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abgeordneten Fink und Ing. Maderthaner. )

Ich kann mich auch noch daran erinnern, wie die ehemalige Unterrichtsministerin Hawlicek und auch Herr Bundeskanzler Vranitzky durch Druck auf die Justiz versucht haben, für Unterweger, den mehrfachen Prostituiertenmörder, zu intervenieren. Ich finde, es wäre für Sie einmal höchste Zeit (Zwischenruf des Abg. Haigermoser ), über sich selbst, über Ihr Sündenregister nachzudenken!

Ein letztes Beispiel noch – wie gesagt, ich könnte das noch lange fortsetzen –: Als der Verfassungsgerichtshof die Familienbesteuerung aufgehoben hat, da war es wieder Herr Präsident Fischer, der dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kritisiert hat. Er hat das Erkenntnis als "ungewöhnlich" bezeichnet. Er hat größere Zurückhaltung des Verfassungsgerichtshofes verlangt. – Ja, bitte, ist das die Umgangsweise mit den Höchstrichtern der Republik Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren?! (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Frau Mertel, wie Sie von Richtern denken, das weiß ich, wenn ich mir vor Augen halte, wie Sie mich hier immer untergriffig beschimpft haben. Da hat sich nämlich immer wieder herausgestellt, was Sie eigentlich wirklich von einem Richter denken! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Ing. Maderthaner. )

Um die Ausführungen von Frau Fekter noch zu komplettieren: Herr Präsident Fischer, der sich ja in der Justizpolitik immer ganz besonders hervorgetan hat, hat die Anklageschrift des Herrn Staatsanwaltes Dr. Matousek in der Sache Sinowatz dahin gehend qualifiziert, dass er sagte, sie sei kaum das Papier wert, auf dem sie geschrieben ist. – Stellen Sie sich vor, meine sehr


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geehrten Damen und Herren von der SPÖ, das würde ein Freiheitlicher tun, wenn es um eine Anklageschrift geht! Da möchte ich Sie gerne hören! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Grabner.  – Abg. Ing. Westenthaler: Stellen Sie sich vor, wir würden das sagen! Das ist ja unwahrscheinlich!)

Sie haben zwar das Recht, eine solche Dringliche Anfrage zu stellen. Ich bestreite aber Ihre moralische Berechtigung, solche Fragen an den Justizminister zu richten und ein solches Thema in der Art und Weise anzuschneiden, wie Sie das tun.

Hören Sie doch endlich auf, immer wehleidig über die Demokratieverluste und den Verlust des Rechtsstaates zu reden, wenn die Freiheitlichen Kritik üben und Angst haben, dass ein Verfahren gegen sie nicht fair geführt wird.

Ich bin schon am Ende meiner Ausführungen: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schauen Sie lieber, dass Sie Ihr Verhältnis zur Justiz richtig stellen, und hängen Sie nicht den Gedanken Brodas nach, der gesagt hat, die Justiz solle sich in den Dienst der Tagespolitik stellen. Das ist nämlich nicht unsere Meinung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung der Abg. Mag. Kuntzl –: Das war allerfeinste Sahne! So einen "Spiegel" haben Sie noch nie gehabt! Die Latte liegt hoch!)

16.31

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Kollege Westenthaler, Ihre Größe habe ich noch allemal. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Nein, das stimmt nicht!)

Offensichtlich wird es eng in der Spitzelaffäre. (Abg. Haigermoser: Warum schauen Sie so verbissen?) Herr Justizminister Böhmdorfer beantwortet die Dringliche Anfrage nicht. Will er nicht? Weiß er nicht, was er antworten soll? Ich denke mir, er wird schon wissen, warum er die Antworten verweigert. Uns jedenfalls gibt das sehr zu denken.

Die Volkspartei verweigert eigentlich die Debatte, sie hat eine Rednerin ins Rennen geschickt, Frau Kollegin Fekter, die über etwas anderes gesprochen hat. (Abg. Gaugg: Aber sie hat euch alles gesagt, was zu sagen war! Schade um die Zeit!) Und Sie, Kollegen von der Freiheitlichen Partei, fangen an, die SPÖ anzuschütten, und immer, wenn Sie das machen, weiß ich, dass es Ihnen besonders unangenehm ist, was in diesem Haus diskutiert wird. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Herr Justizminister! Was mich an Ihrer Art, unsere Anfrage nicht zu beantworten, besonders befremdet hat, ist das glaubwürdige Unverständnis, mit dem Sie mit dieser Anfrage umgegangen sind. Ich habe mir die Frage gestellt, warum Sie so ein wirklich glaubwürdig dargestelltes Unverständnis zu dieser Materie haben. Ich denke, dass hiefür zwei Gründe besonders maßgeblich sind. Einen hat uns Ihr Parteikollege Schnell offenbart, indem er die Bespitzelung als quasi konstituierendes Element der Demokratie dargestellt und damit öffentlich kundgetan hat, wie in Ihrer Partei dieser Skandal und diese Vorgangsweise diskutiert werden. Für Sie ist das grundlegend und völlig selbstverständlich. Daraus resultiert das Unverständnis dieser Anfrage gegenüber.

Der zweite Punkt ist, dass Sie offensichtlich völliges Unverständnis jenen Sorgen entgegenbringen, die sich eine breite Öffentlichkeit über die Entwicklung des Rechtsstaates auf Grund dessen macht, was in den letzten Wochen hier vor sich geht. Was geht in den letzten Wochen hier vor sich? – Das, was Kollege Westenthaler mit dem "ultimativen Gegenschlag" angekündigt hat, der sich im ersten Schritt gegen den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und seine engsten Mitarbeiter sowie auch gegen den Chef der Wiener Wirtschaftspolizei gerichtet hat. Und was war der große Vorwurf? – Einseitige Ermittlungen.


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Abgesehen davon, dass man dort ermittelt, wo Verdachtsmomente bestehen, ist dies ein schwerer Vorwurf, nämlich der Vorwurf von politisch motiviertem Amtsmissbrauch. Diese Beamten haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft korrekt ermittelt, und von Ihnen, Herr Justizminister, kam kein Wort der Klarstellung in diesem Zusammenhang. Sie haben die Kritiker einfach gewähren lassen.

Dann kam der Gegenschlag den Journalisten gegenüber, die berühmte Aussage über die "kranken Gehirne". Es wäre nicht Ihre Aufgabe als Justizminister gewesen, sich dazu zu Wort zu melden, das gestehe ich Ihnen zu, aber es wäre ein Akt des politischen Anstandes gewesen, hierzu ein Wort zu sagen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Der zweite Schritt und das nächste Ziel ist die Justiz. Herr Kollege Westenthaler hat sich dabei wieder einmal besonders hervorgetan. Er hat die Absetzung des Untersuchungsrichters gefordert, weil dieser mit fürchterlichen Fehlern behaftet sei. Ich zitiere Kollegen Westenthaler: Der Mann "hat sie ja nicht alle", er habe sich schwere Verfehlungen geleistet, und der Untersuchungsrichter sei befangen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe beim Fischer nachgelesen! Fischer habe ich zitiert!) Auch die Ablöse der ermittelnden Staatsanwälte wurde gefordert. Warum? Die Begründung hat uns dann Ihr Alt-Parteiobmann geliefert: weil diese nachweislich das Recht gebeugt und gebrochen hätten.

Herr Justizminister! Das sind schwer wiegende Vorwürfe. Sie sind nicht irgendein Beobachter Ihrer Zeit. Sie sind der Justizminister, und Sie müssen handeln, wenn solche Vorwürfe geäußert werden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Wieso? Weil Sie es sagen?) Entweder es ist etwas dran, dann müssen Sie handeln. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer sagt denn das?) Das tun Sie aber nicht, und zwar aus gutem Grund nicht: weil nichts an diesen Vorwürfen dran ist. Oder es ist nichts dran, aber auch dann, Herr Justizminister, müssen Sie handeln, und zwar müssen Sie sich gegen den öffentlichen Druck stellen, der seitens Ihrer Partei gegen die ermittelnden Behörden und ihre Repräsentanten aufgebaut wird. Das haben Sie aber auch heute wieder versäumt. Auch heute haben Sie sich nicht dazu geäußert, ob Sie an der Vorgangsweise der hier attackierten Beamten etwas auszusetzen haben.

Herr Justizminister! Sie haben eine wesentliche Rolle in diesem Rechtsstaat. Als Justizminister sind Sie für den Schutz dieses Rechtsstaates verantwortlich, und diese Verantwortung müssen Sie endlich wahrnehmen. Emanzipieren Sie sich endlich von der Rolle des Parteianwaltes der Freiheitlichen Partei und nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung für die Republik wahr! Ihr Verhalten, Herr Justizminister, übertrifft noch bei weitem die Druckwelle, die Ihre Kollegen von der Freiheitlichen Partei aufbauen, denn Sie, Herr Justizminister, lassen diesen Druck zu. Das ist eines Justizministers unwürdig und vor allem unwürdig für unseren Rechtsstaat!

Herr Justizminister, ich fordere Sie auf, zurückzutreten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Er hat das Wort.

16.37

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Partik-Pablé hat sich mit der Justiz und mit Vorwürfen, die auch von anderen Parteien an die Justiz herangetragen wurden, auseinander gesetzt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Mit der SPÖ!) Ich bin in mich gegangen, Frau Abgeordnete Partik-Pablé. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Mit dem Verhältnis SPÖ : Justiz!) Auch ich habe mich in der Vergangenheit schon kritisch mit der Justiz auseinander gesetzt, und ich stehe dazu. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber nicht so lange wie ich!)

In der Causa Gross beispielsweise war ich sehr froh, dass sich – obwohl die Staatsanwaltschaft zunächst gemeint hat, an dieser Causa sei nichts dran – letztendlich alle vier Parteien in diesem Hause – damals auch Abgeordneter Krüger – mit den Fehlern der Justiz in dieser Causa sehr kritisch auseinander gesetzt haben. Das heißt, es ist unser gutes Recht, auch Urteile zu kritisieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat ja auch niemand bestritten!) Darin sind wir uns wohl einig. Es ist unser gutes Recht, uns auch kritisch mit Ermittlungen auseinander zu setzen.


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So weit ist dies unbestritten, meine Damen und Herren. (Abg. Ing. Westenthaler: Auch die Justiz muss man kritisieren können!)

Aber, Herr Abgeordneter Westenthaler, es blieb Ihnen als bisher Einzigem vorbehalten, in Richtung eines Untersuchungsrichters zu sagen: Der ist mit fürchterlichen Fehlern behaftet, der "hat sie ja nicht alle". Sie haben gesagt, der "hat sie ja nicht alle"! – Sie bezeichnen einen Untersuchungsrichter als Geisteskranken, und der Herr Justizminister sagt kein einziges Wort dazu! Das ist das, was wir kritisieren, und deshalb steht der Vorwurf im Raum, dass der Justizminister parteiisch handelt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Keinem einzigen Minister in dieser Republik ist es jemals eingefallen, sich in einer derartigen Causa mit solchen Vorwürfen nicht hinter seine Beamten zu stellen. Es ist Ihnen, Herr Kollege Westenthaler, vorbehalten geblieben, mit absolut unzulässigen Aussagen einen Untersuchungsrichter anzugreifen. Und es ist leider Ihnen vorbehalten geblieben, Herr Justizminister, dazu zu schweigen. Sie haben geschwiegen. Sie haben nicht nur in dieser Causa geschwiegen, sondern Sie haben heute eigentlich zu allen Fragen geschwiegen.

Herr Justizminister! Ich frage Sie: Was ist mit dem Schwarzgeld in Ihrer Kanzlei? Wo ist es hingekommen? Ich weiß, dass Sie hier als Justizminister nicht verpflichtet sind, uns Fragen über einen Vorfall, der in Ihrer Zeit als Rechtsanwalt passierte, zu beantworten. Aber die Republik und die Menschen in diesem Lande haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob in der Anwaltskanzlei Böhmdorfer möglicherweise noch immer 5 Millionen Schilling in einer kleinen Ablage geparkt sind, ob das Schwarzgeld noch immer gelagert wird – dann haben Sie und Ihre Kanzlei sich damit auseinander zu setzen –, oder ob es weitergewandert ist und wohin es gewandert ist; ob es möglicherweise an Ihren Schützling Jörg Haider gewandert ist, damit dieser Hubschrauberflüge, Spitzel oder sonst etwas finanziert, oder was sonst mit diesem Geld passiert ist. Aber Sie haben nichts gesagt, Sie haben geschwiegen, Sie haben nicht einmal erklärt, der Vorwurf bezüglich der 5 Millionen Schilling sei unberechtigt. Nicht einmal das haben Sie erklärt, Herr Justizminister. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Haigermoser: Wo sind die Milliarden der Frau Kommerzialrätin Steindling?)

Herr Abgeordneter Haigermoser! Ersparen Sie es mir, Ihre Zwischenrufe neuerlich qualifizieren zu müssen, sonst kostet mir das wieder eine Rüge durch den Präsidenten. (Abg. Mag. Schweitzer: Mich ! Mich, heißt das!)

Meine Damen und Herren! Herr Justizminister! Aufschlussreich war es auch, von Ihnen zu hören, dass Sie bezüglich der Einsetzung des zweiten Staatsanwaltes Fasching erklärt haben, in der Regierung sei darüber gesprochen worden. Aber, Herr Justizminister, die Frage war: Haben Sie das veranlasst? Haben Sie sich bezüglich dessen, was Sie gesagt haben – Sie greifen nicht in das Verfahren ein –, in dieser Frage nicht doch anders verhalten? Stehen Sie zu Ihrem Versprechen, Sie greifen nicht in das Verfahren ein?

Es ist ja nicht so gewesen, dass diese Erleuchtung, die da über die Bundesregierung gekommen ist und gelautet hat: Wir brauchen einen zweiten Staatsanwalt!, vom Himmel gefallen ist. Sie haben das ja zu verantworten! Daher, Herr Bundesminister, beantworten Sie auch diese Fragen! Ich ersuche Sie darum. Weichen Sie nicht aus!

Sie haben auch diese Frage nicht beantwortet. Das ist es, was wir Ihnen vorwerfen. Sie haben schon in der Vergangenheit keine der Fragen, die wir an Sie gerichtet haben und bei denen der Verdacht im Raum gestanden ist, dass Sie in Ermittlungen eingegriffen hätten, beantwortet. Ich erinnere Sie an die Causa Schlingensief, als Sie versucht haben, die Ermittlungen ganz konkret in eine bestimmte Richtung zu lenken, als Sie in ein Verfahren eingegriffen haben, so wie Sie es damals auch gegenüber der Tageszeitung "Die Presse" erklärt haben. Sie haben all diese Fragen immer wieder abgewimmelt und dem Parlament erklärt: Da bin ich missverstanden worden, da bin ich missinterpretiert worden, es verhält sich alles ganz anders!

Herr Bundesminister! Nichts verhält sich anders, solange Sie hier nicht eindeutig dem Parlament die Fakten offen legen. Was wir erwarten, sind klare Antworten, und die sind Sie schuldig geblieben! (Beifall bei den Grünen.)


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Herr Bundesminister! Deshalb glaube ich, dass es notwendig ist, neuerlich einen Misstrauensantrag gegen Sie zu stellen. Ich bringe deshalb einen Entschließungsantrag ein. (Abg. Mag. Schweitzer: Überraschung! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe schon geglaubt, der Pilz hat ihn vergessen! – Abg. Gaugg: Geh, hört doch endlich einmal auf! Das ist ja schon langweilig! Wie lange denn noch?!)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Pilz betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Justiz

Der Nationalrat wolle daher beschließen:

Dem Bundesminister für Justiz wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.

*****

(Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag des Abgeordneten Öllinger trägt die notwendige Zahl von Unterschriften, ist ordnungsgemäß unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

16.44

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Hohes Haus! Grüne und SPÖ sind heute erstmals gemeinsam, gleichsam als ein ideologischer Block, zu dieser Dringlichen angetreten. (Abg. Dr. Fekter: Linksblock!) Erstmals, meine Damen und Herren, aber sicherlich nicht zum letzten Mal sind Sie an dieser Frage gescheitert. Das kann ich Ihnen heute hier sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie haben eindeutig die Chance für eine konstruktive und sachliche Diskussion verpasst. Sie haben wieder einmal keine konkrete politische Alternative geboten. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Sie haben keine klare rechtspolitische Bestandsanalyse geliefert, meine Damen und Herren! Sie haben wieder nichts als die alten Vorwürfe zustande gebracht. (Beifall bei der ÖVP.) Sie haben das gemacht, was Sie immer gemacht haben: Sie haben Verdächtigungen geäußert, Sie haben Unterstellungen gemacht, Sie haben aber keine überzeugenden Fakten vorlegen können. (Abg. Mag. Posch: Das ist die Weihnachtsrede vom vorigen Jahr!)

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gusenbauer! Davon hat doch die Öffentlichkeit längst genug! Unterlassen Sie doch diese ständigen Verdächtigungen, diese ständigen Vermutungen, Unterstellungen und Untergriffe! Sie fallen doch langfristig auf jene zurück, die sie ständig äußern, ohne sie konkret nachweisen zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Sie werden doch nicht besser, wenn Sie sie ständig wiederholen. (Abg. Mag. Kuntzl: Ihr auch nicht!) Halten wir uns doch zurück von all den Einäugigkeiten und Einseitigkeiten, die immer den Splitter im Auge des anderen sehen und nie den Balken im eigenen! Das ist doch längst unglaubwürdig geworden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Muttonen: Das trifft aber eher auf Sie zu!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte insbesondere, was die Grünen betrifft, keine undifferenzierten Pauschalverdächtigungen aussprechen. Aber es gibt sie, diese Nähe zur Gewaltbereitschaft, diese Nähe zu gewaltbereiten Demonstrationen, die immer wieder aufklärungsbedürftig ist. Wenn hier immer wieder entsprechende Vorwürfe sichtbar und erkennbar werden, dann vermisse ich die klare Distanzierung davon, meine Damen und Herren. Das ist es doch, wozu sich


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die Grünen oder zumindest jene, die sich klar und eindeutig zum Rechtsstaat bekennen, endlich einmal äußern sollten.

Meine Damen und Herren! Seien Sie doch selbstkritisch genug, um das tun zu können! Sie treten doch immer nur dann zur Verteidigung des Rechtsstaates an, wenn Sie glauben, dass es für Sie politisch opportun ist. Eine Vielzahl von Beweisen und Zitaten zeigt, dass viele von Ihnen gerade immer dann mit Vorurteilen, mit Verdächtigungen, mit Unterstellungen arbeiten, wenn sie glauben, dass ihnen das politisch nützt. Damit meine ich ganz besonders auch Herrn Kollegen Pilz, der sich ja immer und in erster Linie hier als "Oberskandalierer" herstellt, als Oberverurteiler, der immer glaubt, den Rechtsstaat verteidigen zu müssen. Dabei möchten wir von ihm endlich einmal ein klares Bekenntnis zu diesem Rechtsstaat hören! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schwemlein: Als was würdest du dich bezeichnen?)

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen nicht anraten, sich mit Herrn Kollegen Pilz immer gemein zu machen und immer freudig erregt zu klatschen, wenn er seine Angriffe führt. Kollege Cap hat einmal gesagt – und ich glaube, er weiß, wovon er spricht –: Herr Pilz ist ein genauso hemmungsloser Populist wie Haider, nur mit einer anderen Geschichte. – Das hat sehr viel Wahres an sich. Wenn Sie die Art seiner Argumentation analysieren, dann wissen Sie, dass das mehr als richtig ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es war Kollege Pilz, dem es vorbehalten war, zum ersten Mal in der Geschichte seit 1945 als Abgeordneter zum Rechtsbruch aufzufordern, als er zur Befehlsverweigerung aufrief. Es war Kollege Pilz, der sich bei der Opernball-Demonstration, bei der unter anderem die Worte "Feuer und Flamme für den Staat" fielen, nicht von den Rechtsverletzungen und gewalttätigen Ausschreitungen distanziert hat, sondern diese gerechtfertigt hat und sogar von einer bewussten Polizeiprovokation sprach. – Das war und ist die Position des Kollegen Pilz. Jemand, der so denkt und handelt, eignet sich nicht zur Verteidigung des Rechtsstaates! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Pilz eignet sich nicht dazu, als politischer Moralapostel von anderen Personen ernst genommen zu werden und anderen Parteien in Angelegenheiten Rechtsstaat und Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz gute Ratschläge zu geben, meine Damen und Herren.

Es gäbe eine Reihe von Zitaten, die hier noch vorzubringen wären. Ich denke dabei auch an Kollegin Petrovic. Lesen Sie, für den Fall, dass Sie das alles schon vergessen haben, den Artikel in der gestrigen Ausgabe der Zeitung "Die Presse", der sich ganz klar und eindeutig auch damit auseinander setzt, dass die Grünen ein gespaltenes Verhältnis zur Gewalt und zum Rechtsstaat in diesem Lande haben, meine Damen und Herren! Ihre Vorwürfe, die Sie hier immer erheben, sind erst dann glaubwürdig, wenn Sie selbst sich von Ihren zweifelhaften Aktionen distanzieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Österreichische Volkspartei steht klar auf der Seite des Rechtsstaates, sie steht auch auf der Seite der unabhängigen Justiz, und sie steht auch für die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Die ÖVP steht selbstverständlich auch zum Demonstrationsrecht und zur Meinungsfreiheit, und selbstverständlich verteidigen wir das auch mit allen politischen Möglichkeiten, die wir haben. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern, meine Damen und Herren. Die Volkspartei ist auch in Zukunft ein Garant einer rechtsstaatlichen Entwicklung in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pilz. Es ist dies seine zweite Wortmeldung, und zwar mit einer Restredezeit von 1 Minute. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.52

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, wenn ich nicht die gesamte Redezeit brauche.

Herr Bundesminister! In Ihrer Kanzlei hat sich folgender Aktenvermerk gefunden: Unter "Bitte, sehr vertraulich behandeln" wird in einem Aktenvermerk vom 30. Jänner 1996 detailliert über die


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Arbeit des freiheitlichen Spitzelsystems unter Einbeziehung einer Staatsanwältin berichtet. Ein Zeuge hat ausgesagt, dass sich eine ganze Reihe solcher Aktenvermerke in Ihrer Kanzlei findet. – Herr Bundesminister, ich fordere Sie auf, diese Aktenvermerke offen zu legen!

Zum Zweiten: Millionen von Schwarzgeldern sind über Ihre Kanzlei geflossen. – Herr Bundesminister, ich fordere Sie auf, die Herkunft und die Verwendung dieser Schwarzgelder offen zu legen!

Drittens: Weil Sie nicht bereit sind, den Rechtsstaat, die Richter, die Staatsanwälte und die ermittelnden Organe gegen Angriffe Ihrer Parteifreunde und Ihrer Mentoren in Schutz zu nehmen, erneuere ich meine Aufforderung: Herr Bundesminister für Justiz, treten Sie zurück und nehmen Sie Ihren erlernten Beruf, Parteianwalt der FPÖ, unter richtigem Titel wieder auf! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.53

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Ich werde mich nur mit einem der Aspekte unserer Dringlichen Anfrage von heute beschäftigen (Abg. Haigermoser: Wie ist das mit dem Praschak?), und ich bin gerne bereit, auch den Aufforderungen des Abgeordneten Kukacka nachzukommen und nur jene Dinge anzusprechen, die erwiesen sind. Ich werde Ihnen keine Vorhaltungen machen für Dinge, die nicht erwiesen sind oder nicht erweisbar wären. Ich werde versuchen, aufzuzeigen, dass wir trotzdem in eine bedenkliche Lage des demokratischen Rechtsstaates kommen, und das ist unter anderem auch Ihre Verantwortung, Herr Bundesminister. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Bundesminister Dr. Böhmdorfer spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Mag. Mainoni. )  – Herr Bundesminister, ich wäre froh, wenn Sie zuhörten.

Herr Bundesminister! Sie sind Bundesminister für Justiz und nicht mehr Anwalt der FPÖ, nicht mehr Anwalt der Herren Haider, Stadler und so weiter, Sie sind Minister dieser Republik und verantwortlich für die Justiz, deren Unabhängigkeit und deren Ansehen. (Abg. Haller: Sie aber nicht mehr!)

Die Unabhängigkeit der Justiz und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung sind Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates. Doch Sie, Herr Bundesminister, tun nichts, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu sichern. Sie tun nicht einmal etwas, um dieses Vertrauen zu stützen.

Herr Bundesminister! Seit Wochen erleben wir den einzigartigen Versuch der Freiheitlichen, der Herren Haider, Westenthaler und Stadler sowie der Frau Riess-Passer und anderer, das System der Justiz und der Polizei in Misskredit zu bringen. Seit Wochen erleben wir den Versuch der Freiheitlichen, einen Fall für strafgerichtliche Untersuchung als sozialistisches Schurkenstück darzustellen. Seit Wochen erleben wir den Versuch, alle mit den Ermittlungen befassten Beamten, ob das jetzt Beamte der Polizei, Staatsanwälte oder Richter sind, zu diskreditieren, zu verunglimpfen, weil sie Ermittlungen gegen Freiheitliche führen.

In Anbetracht dessen reden Sie von den Regierungsfraktionen hier von Unschuldsvermutung?! – Ihnen ist offenbar entgangen, in welcher Weise Herr Westenthaler mit Beamten des Innenministeriums umgegangen ist. (Abg. Dr. Martin Graf: Wie sind Sie mit Ihren Beamten umgegangen?) Sie reden hier von Unschuldsvermutung und spielen das Unschuldslamm, weil Sie so arm sind, nur weil das Gericht Anlass gefunden hat, gegen Sie von den Freiheitlichen zu ermitteln?! (Abg. Mag. Schweitzer: Reden wir einmal, wie Sie bei den Ermittlungen in Oberwart eingegriffen haben!) Seit Wochen sind Sie von den Freiheitlichen dabei, das System der unabhängigen und unparteilichen Justiz zu schädigen (Abg. Mag. Schweitzer: Die Ermittlungen in Oberwart, Herr Ex-Minister!), zum Teil auch zu zerstören, weil Sie von den Vorwürfen ablenken wollen, die gegen Sie erhoben werden, weil Freiheitliche in Verdacht stehen, strafbare


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Handlungen begangen zu haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Die Ermittlungen in Oberwart!)

Ich denke, Herr Abgeordneter Schweitzer, dass Sie keinen Anlass dazu haben, zu den Ermittlungen von Oberwart hier eine große Lippe zu führen. (Abg. Ing. Westenthaler: Da haben Sie eingegriffen!) Denken Sie an Herrn Magdits und andere, die Ihnen nahe stehen und die dort missbräuchlich ermittelt haben, dann würden Sie nicht mehr darüber reden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Sie haben dort massiv eingegriffen!)

Ich verstehe die Abgeordneten von den Freiheitlichen, ich verstehe, dass die Freiheitlichen ganz gerne von den Vorwürfen ablenken wollen. Ich verstehe, dass Sie es nicht so gerne haben, dass davon die Rede ist, dass da offenbar ein System organisierter Ausspähung öffentlicher Informationen, nämlich Informationen des Innenministeriums, Platz gegriffen hat. Ich verstehe das, aber der Versuch muss Grenzen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Versuch muss dann Grenzen haben, wenn er an die Grenzen der Beschädigung des Rechtsstaates stößt, denn dort hört sich der Spaß auf! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Seit Wochen beschädigt jene Partei, die Sie, Herr Bundesminister, für die Funktion des Justizministers nominiert hat, den Rechtsstaat, das Ansehen der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, der Exekutive, und Sie sagen nichts dazu. Sie stellen sich nicht vor die angegriffenen Richter und Staatsanwälte. Sie fordern nicht die Respektierung der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit. (Abg. Ing. Westenthaler: Sprechen Sie mit dem Herrn Präsidenten!) Sie fordern nicht die Respektierung der pflichtgemäßen Arbeit der Staatsanwälte, sondern Sie erklären, dass in Ihren Augen Herr Haider über jeden Zweifel erhaben sei. Das ist ein seltsames Rechtsstaatsverständnis, das Sie hier an den Tag legen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Bundesminister! Es gibt jeden Tag mehr Menschen in diesem Land, die Sorge haben ob der Entwicklung, die sie hier beobachten (Abg. Haigermoser: Hören Sie doch mit den Krokodilstränen auf!), und diese Sorge wird von Tag zu Tag größer. Es gibt immer mehr Menschen, die befürchten, dass die Entwicklung, die vor ihren Augen stattfindet und die einer schamlosen Strategie der Freiheitlichen und der Tatsache folgt, dass Sie schweigen, wenn es günstig ist, oder dass Sie im ungünstigeren Fall reden, zu einem Staat ohne Gerechtigkeit hinführt.

Hohes Haus! Die Menschen in diesem Land wollen eine unabhängige Justiz. Sie wollen Vertrauen in die Rechtsprechung, sie wollen gleiches Recht für alle. Offenbar betreten Sie von den Freiheitlichen das Haus immer nur von hinten und kommen daher nie bei der Statue der Pallas Athene vorbei. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Pallas Athene ist ein Symbol für die Unabhängigkeit, aber vor allem für die Gleichheit vor dem Recht. Sie hat verbundene Augen, weil es darum geht, Gerechtigkeit ohne Ansehung der Person zu üben. Das ist Ihnen offenbar nicht bewusst. Wenn es gegen Sie geht, dann ist jedes Mittel recht und dann ist der Rechtsstaat für Sie kein Maßstab mehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Hohes Haus! Die Menschen in diesem Land wollen, dass sich die Verantwortlichen in diesem Land an die Regeln des demokratischen Rechtsstaates halten. Sie wollen außerdem, dass die Verantwortlichen für diesen demokratischen Rechtsstaat ihn verteidigen. (Abg. Dr. Martin Graf: Deswegen wurden Sie abgelehnt!)

Herr Bundesminister, Sie trifft hier eine ganz besondere Verantwortung. Sie sind verantwortlich für die Unabhängigkeit der Justiz. Sie sind verantwortlich dafür, dass Staatsanwälte pflichtgemäß ermitteln können. Ich denke, es gibt auch noch kein Recht Beschuldigter, Richter und Staatsanwaltschaften, das System der Justiz insgesamt zu verunglimpfen, auch dann nicht, wenn es Freiheitliche sind, die beschuldigt werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Bundesminister! Ich fordere Sie daher auf: Stellen Sie sich vor die hier Angegriffenen. Stellen Sie klar, dass Sie für eine unabhängige Justiz sind und dass Sie Angriffe, auch wenn sie von Freiheitlichen kommen, auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, auf Richter und


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Staatsanwälte nicht akzeptieren und das als einen Angriff auf den Rechtsstaat als solchen sehen! Herr Bundesminister, zeigen Sie Verantwortung für das Amt, das Sie ausüben!

Lassen Sie mich noch ein Letztes hinzufügen: Ich habe jetzt nicht Bezug genommen auf jene Vorwürfe, auf die in unserer Anfrage Bezug genommen worden ist, aber, Herr Bundesminister, wenn auch nur ein Teil dessen wahr sein sollte, dann wäre dies ein Grund dafür, sofort zurückzutreten. Ich habe nicht auf diese Frage Bezug genommen, aber ich fordere Sie auf, der Verantwortung zu entsprechen, die Sie als Justizminister haben, um sicherzustellen, dass die Justiz in diesem Lande auch weiterhin den Ansprüchen der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit gerecht wird. Doch wenn Sie dieser Anforderung nicht entsprechen wollen, dann lade ich Sie ein, Ihr Amt zur Verfügung zu stellen, denn das wäre auch ein Akt der Verantwortung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Kostelka: Uns bleibt nichts erspart! – Abg. Gaugg  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Sie brauchen nur zurückzulegen!)

17.03

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Vizekanzlerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Sie, Herr Ex-Innenminister Einem, haben das geringste Recht, hier den Moralapostel zu spielen (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!), denn Sie waren es, der den Menschen in dieser Republik Angst gemacht hat, als Sie als Innenminister agiert haben: Sie waren der größte Ermittlungsverhinderer der Zweiten Republik!

Beispiel: Bombenattentat in Oberwart: Da hat alles untersucht werden dürfen, nur nicht die linke Seite. Die linke Seite haben Sie weggelassen, weil Sie es waren – und das ist ja auch in der Zwischenzeit bekannt –, der dem "TATblatt" Spenden überwiesen hat, einer Zeitschrift, die zu Gewalt aufruft. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!) Das war Ihre Form, das Innenministerium zu führen. Daher muss ich sagen: Sie sind die Gefahr für den Rechtsstaat!

Das Einzige, was von Ihrer Rede übrig geblieben ist, ist die Ausspähung öffentlicher Informationen. (Heiterkeit der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Mag. Schweitzer. ) Das ist ja wirklich sensationell. Was verstehen Sie denn unter "Ausspähung öffentlicher Informationen"? – Das Lesen von Zeitungen, das Hören von Radio und Fernsehen? Jetzt zum Beispiel beginnt wieder das Ausspähen öffentlicher Informationen, indem die Zeitungen verteilt werden, die morgigen Ausgaben von "Kurier" und "Krone". Sie machen sich in hohem Maße unglaubwürdig.

Sie, Herr Einem, gehen hier herunter und sagen: Das ist ein freiheitlicher Skandal!, unglaublich!, vergessen aber dabei, dass es einen Landtagsabgeordneten Ihrer Partei in Kärnten gibt – Schober ist sein Name, vielleicht kennen Sie ihn, sonst können Ihnen die Kärntner Kollegen einige Informationen geben –, der im Gegensatz zu den Freiheitlichen noch immer suspendiert ist. Er ist noch immer vom Dienst suspendiert, aber er wurde erst vom Dienst suspendiert, nachdem man massiv darauf hinweisen musste, dass er eigentlich einer der obersten Abfrager dieser Republik ist. Doch Sie reden immer von unabhängiger Justiz. Ich verstehe auch nicht, dass Sie dem Justizminister permanent Vorschriften machen wollen, wie und wann und wo er zu agieren hat. Das ist in höchstem Maße unerträglich, wie Sie das machen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da geht ein Abgeordneter von Ihnen her und sagt: Eine arrogante Art zu antworten! – Ja für die persönlichen Empfindungen können wir nichts. Wenn Sie diese Meinung vertreten, dann ist das schon recht. Tatsache ist, dass es nicht so sein kann, und damit ist jetzt endgültig einmal Schluss in dieser Republik. Die Freiheitlichen unter Parteiobmann und Landeshauptmann Dr. Jörg Haider sind nicht Freiwild der linken Sittenwächter in dieser Republik! Das hätten Sie wohl gerne. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir sind nicht Ihr Freiwild!


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52. Sitzung / Seite 131

Sie, Herr Innenminister Einem in Ruhe, haben es verabsäumt (Zwischenruf der Abg. Silhavy ), so zu agieren, wie es einem Innenminister zur Ehre gereichen würde.

Es gibt einen Herrn Klaus Schröder, Vorsitzender der Sektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, der den Herrn Bundespräsidenten auffordert, endlich einmal einzugreifen. Was ist das für eine Anmaßung!? Was wollen Sie denn gerne? Das ist unter Druck setzen! Sie und Ihre Parteimitglieder bis hin zum Herrn Bundesparteivorsitzenden Gusenbauer sind es, die Druck ausüben wollen, und zwar bis auf das höchste Organ in dieser Republik, welches Sie auffordern, zu reagieren, nur weil es Ihnen und den Leuten in Ihren Reihen nicht passt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich muss Ihnen noch eines mit auf den Weg geben. (Abg. Dr. Gusenbauer: Jetzt sind wir gespannt!) Langsam wird es wirklich langweilig: Es ist in der Zwischenzeit der sechste Misstrauensantrag gegen einen Justizminister, der, wie Sie wissen, über Jahrzehnte hohes juristisches Ansehen in dieser Republik hatte, hat und auch in Zukunft haben wird. (Abg. Dr. Gusenbauer: In Vertretung der FPÖ!) Es ist unerträglich, wie Sie damit umgehen wollen. Er ist kein Bequemer, aber er ist ein Ehrlicher. Stellen Sie endlich einmal Ihre unerträgliche Menschenhatz gegen den Justizminister unserer Republik ein! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das würde Ihnen wirklich einmal wieder demokratisches Ansehen geben. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Leikam zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Geschäftsordnung bestens. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Ing. Westenthaler: Leikam, der abgesetzte Sicherheitssprecher! Ist das eine tatsächliche Bestätigung?)

17.07

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaugg hat soeben hier die Behauptung aufgestellt, dass es in Kärnten einen sozialdemokratischen Abgeordneten namens Schober gibt, der noch immer vom Dienst suspendiert sei.

Ich stelle richtig: Es wurde die Immunität des Abgeordneten Schober vom Kärntner Landtag aufgehoben. Eine Suspendierung ist nie erfolgt. (Abg. Ing. Westenthaler: Seltsam! Wissen Sie auch, warum?) Daher ist die Angabe des Abgeordneten Gaugg falsch und unwahr, und ich stelle das hiermit richtig. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Justiz gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlungen über den 4. Punkt der Tagesordnung: Kapitalmarktoffensive-Gesetz wieder auf.


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Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Pecher. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.09

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Lassen Sie mich wieder über eine Gesetzesänderung sprechen, die den österreichischen Wirtschaftsstandort stärken und die Situation vieler ArbeitnehmerInnen und Unternehmen verbessern wird. Ich möchte zwei Aspekte im Rahmen der Diskussion zum Kapitalmarktoffensive-Gesetz beleuchten: auf der einen Seite den Aspekt des Mitarbeiters, der Veränderung der Unternehmenskultur und der Arbeitsmarktsituation und auf der anderen Seite die Situation auf dem österreichischen Kapitalmarkt und an der österreichischen Börse.

Meine Damen und Herren! Es gibt seit vielen Jahren eine Veränderung in der Unternehmenskultur im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere DienstnehmerInnen sind wesentlich aufgeschlossener, sie wollen am Unternehmenserfolg mitarbeiten, sie wollen Verantwortung tragen und schlussendlich auch am Erfolg eines Unternehmens mitbeteiligt werden.

Das rührt natürlich aus der Situation einer stärker arbeitsteiligen Gesellschaft, wo es nur mehr möglich ist, durch Mithilfe von qualifizierten DienstnehmerInnen auch wirklich richtige Unternehmensentscheidungen hervorzubringen.

Wir haben auf der anderen Seite aber auch eine Situation auf dem Arbeitsmarkt, die sehr erfreulich ist: Wir haben die niedrigste Arbeitslosenrate seit vielen Jahren. Das führt jedoch natürlich auch auf Unternehmerseite dazu, dass wir einen stärkeren Mangel an qualifizierten ArbeitnehmerInnen haben. Das betrifft, wie wir wissen, ArbeitnehmerInnen im Bereich der New Economy, im EDV- und im Internetbereich. Aber auch im Bereich der so genannten Old Economy sind die Unternehmen immer stärker betroffen. Ich kann hier wirklich aus eigener Erfahrung sprechen, dass es immer schwieriger wird, qualifizierte DienstnehmerInnen zu finden, vor allem auch im technischen Bereich.

Ich möchte hier ein Beispiel aus dem unternehmerischen Alltag bringen, woraus Sie erkennen können, wie es dort zugeht. Es kommt immer häufiger vor, dass DienstnehmerInnen, die erst relativ jung im Unternehmen sind, sagen wir erst ein Jahr, in die man sehr viel an Schulungen, an interner und externer Schulung, investieren muss und mit denen man durchaus auch freiwillig mehrere Gehaltserhöhungen vereinbart, nach ein oder eineinhalb Jahren von diversen Headhuntern, die ja auch in großer Zahl immer mehr Geschäfte machen, abgeworben werden. Dieser bereits gut geschulte und sehr brauchbare Mitarbeiter konfrontiert einen dann damit, dass er lieber in einen Bereich der so genannten New Economy wechseln möchte, wo er eine stärkere Erfolgsbeteiligung hat. Da ist es dann schon so, dass auch wir als Unternehmen der Old Economy überlegen, mit welchen Modellen wir unsere DienstnehmerInnen stärker an das Unternehmen binden, wie wir sie stärker am Unternehmenserfolg beteiligen können. Daher meine ich, dass es allerhöchste Zeit dafür ist, Maßnahmen zu setzen, die die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen schaffen.

Der zweite Aspekt ist die Situation auf dem österreichischen Kapitalmarkt. Wir haben es schon gehört, dass viel zu viele Unternehmen eine zu geringe Eigenkapitalquote haben. So können Wachstum und Innovation oft nur schlecht finanziert werden. Es ist auch einer der häufigsten Insolvenzgründe in Österreich, dass eben eine schwache Eigenkapitaldecke da ist. Auch das sind dann natürlich Gründe dafür, dass wir hier in diese Richtung denken sollen, dass wir die Eigenkapitalquote an den Unternehmen stärken sollen, damit wir auch den Kapital- und Börsenmarkt in Österreich beleben können, der ja in Wirklichkeit leider noch immer ein Entwicklungshilfeprojekt ist.

Frau Hagenhofer, ich möchte auch Ihnen sagen: Tun Sie nicht so, als wären Stock-Options das Einzige, was ein Mitarbeiter bezieht. Ich glaube, es wird völlig unmöglich sein, einen Mitarbeiter zu beschäftigen ... (Abg. Hagenhofer: Sie haben gesagt: Tun Sie nicht so!) – Ja, es klingt immer wieder so, das muss ich Ihnen schon sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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Es wird keinem Unternehmen möglich sein, nicht auch seinen DienstnehmerInnen ein durchschnittliches Gehalt zu zahlen. Das heißt, die Möglichkeit der Stock-Options setzt sich natürlich drauf und bietet damit aber vor allem auch im internationalen Vergleich, im internationalen Management einen Anreiz. Wir wollen ja nicht, dass die DienstnehmerInnen ins Ausland abwandern, sondern wir wollen, dass sie in Österreich eine Chance sehen, bei uns bleiben und eben den Wirtschaftsstandort wirklich attraktiver machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhacker. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.15

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Hagenhofer! Ich habe bei Ihrer Rede den Eindruck gewonnen (Abg. Hagenhofer: Sind Sie alle nervös geworden!), dass Sie die Systematik der Stock-Options und der Mitarbeiterbeteiligung einfach nicht durchschaut haben, denn sonst hätten Sie nicht ständig Kraut und Rüben durcheinander gebracht. Sie haben einmal von der einen Aktion gesprochen und dann von der anderen.

Frau Kollegin Hagenhofer, es sollte auch Ihnen bekannt sein, dass sich Österreich in einer globalisierten Welt von den internationalen Entwicklungen nicht abschotten kann. Wer sich heute von den internationalen Entwicklungen abschottet, der bleibt am Ort stehen, und Stehenbleiben ist ein Rückschritt in der Wirtschaft und in der Arbeitnehmerpolitik. Doch das wollen wir mit diesem Kapitalmarktoffensive-Gesetz vermeiden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wissen ganz genau, dass der österreichische Kapitalmarkt im Wesentlichen unterentwickelt ist, dass die Börse in Österreich ein bescheidenes Dasein fristet und dass die österreichische Wirtschaft mehr an Eigenkapital, mehr an Risikokapital braucht, und zwar nicht aus Jux und Tollerei oder nur für die Unternehmer, sondern zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, dazu ist Eigenkapital notwendig, um auch in schwierigen Zeiten, wenn die Konjunktur eine Delle erleidet, wieder entsprechende Investitionen tätigen zu können. Dafür ist Eigenkapital notwendig, und dieses Eigenkapital kann man mit entsprechenden Kapitalmarktgesetzen beziehungsweise Kapitalmarktmaßnahmen schaffen.

Wenn Sie, Frau Kollegin Hagenhofer, von Kasinomentalität, Ellbogentaktik und derlei Sachen mehr gesprochen haben, auch von extensiver Steuerbegünstigung im Rahmen der Stock-Options, dann möchte ich dem entgegenhalten: Haben Sie sich einmal ein Beispiel durchgerechnet, aber nicht das von der Arbeiterkammer, das an den Haaren herbeigezogen ist? Bei einem Kapitaleinsatz von 800 000 S und einem Wertzuwachs von 500 000 S in vier Jahren durch eine optimale Entwicklung der Aktienkurse – was, glauben Sie, ist da die Steuerbegünstigung, haben Sie sich das einmal ausgerechnet? – sind nach diesem Gesetz 60 000 S steuerbefreit, davon Höchststeuersatz 50 Prozent. Das ist eine Steuerersparnis von 30 000 S. Das nennen Sie extensive Steuerbefreiungspolitik? (Zwischenrufe der Abg. Hagenhofer. ) Frau Kollegin, Sie kennen sich schlicht und ergreifend nicht aus! Sie kennen sich überhaupt nicht aus, Sie haben keine Ahnung, worum es da wirklich geht.

Nun zur Mitarbeiterbeteiligung: Ich verstehe Sie überhaupt nicht, und vor allem verstehe ich die Arbeiterkammer nicht. Sie stellen sich mit der Ablehnung dieses Antrages gegen die Mitarbeiter. (Abg. Mag. Firlinger: So ist es!) Bitte was haben Sie denn dagegen, dass ein Unternehmer seine MitarbeiterInnen am Unternehmenserfolg, am Kapital beteiligt, und zwar freiwillig, ohne Zwang? Sie lassen Ihre ArbeitnehmerInnen im Stich!

Sie wissen ganz genau, dass in Österreich 3 Prozent der Arbeitnehmer an Unternehmen beteiligt sind, im europäischen Schnitt, nicht in Amerika, in Europa sind es aber 13 Prozent. Wollen Sie diesen Zug wirklich verpassen? Wollen Sie, dass Österreich ein kapitalmarktpolitisches Entwicklungsland wird? Wir wollen das nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir wollen eine


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moderne Entwicklung im Sinne der Arbeitsplatzsicherung und einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes.

Wenn Sie, Frau Kollegin, immer meinen, die bösen Manager (Abg. Hagenhofer: Nein, gar nicht!) wollen Gewinnmaximierung um jeden Preis, dann muss ich dem entgegenhalten: Offensichtlich waren Sie noch nie in einem Betrieb oder haben noch nie einen Betrieb geführt. Ich wage zu behaupten: Eine Gewinnmaximierung ohne Einverständnis der Mitarbeiter ist nicht möglich. Es braucht ein ordentliches Einvernehmen zwischen Management und Mitarbeitern. Wenn Sie das nicht haben und nur auf Gewinnmaximierung abstellen, dann werden Sie keinen Erfolg haben. Wenn die Arbeiterkammer schreibt, dieses Gesetz sei ein gesellschaftspolitischer Irrweg, dann behaupte ich genau das Gegenteil. Das ist ein Weg in die Zukunft! Wir wollen Fortschritt und nicht Rückstand! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Maderthaner. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.19

Abgeordneter Ing. Leopold Maderthaner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt leider keine aktuellen EU-Vergleiche zum Thema Mitarbeiterbeteiligung. Der letzte bekannte Wert in Österreich – und der ist ja auch in der Regierungsvorlage festgehalten – liegt bei 3 Prozent. Aber es ist anzunehmen, dass Mitarbeiterbeteiligung in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten sicherlich zu wenig verbreitet ist. Das ging auch aus den Ausführungen der Vorredner hervor.

Auch wenn man davon ausgeht, dass durch die Privatisierung und die Börsengänge der letzten Jahre der Anteil gestiegen ist, ist es trotzdem zu wenig. Wir müssen gerade da weitere Steigerungen erzielen. Es ist wichtig und wesentlich, durch eine Beteiligung hervorragende Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Meine Damen und Herren! Unternehmensmitbeteiligungsmodelle – auch das lässt sich belegen – wachsen schnell und schaffen auch mehr Arbeitsplätze. Deswegen ist es ein Modell der Zukunft, wie auch der Vorredner soeben sagte, und nicht ein Irrweg, wie die Arbeiterkammer das behauptet.

Der Grund liegt jedenfalls meiner Meinung nach auch einfach darin, dass man durch Unternehmensbeteiligung eine höhere Motivation und auch ein besseres Kostenbewusstsein insgesamt erzielen kann. Durch die Doppelrolle als Arbeitnehmer und als Unternehmer steigt auch die Bereitschaft, sich bei der täglichen Arbeit darauf zu konzentrieren, was auf dem Markt gewünscht wird und wie man sozusagen das gemeinsame Unternehmen noch weiter wettbewerbsfähig machen kann.

Meine Damen und Herren! Börsennotierte Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsmodellen verzeichnen nachweislich höhere Kurssteigerungen, was auch auf die positiven Effekte der Mitarbeiterbeteiligung zurückzuführen sein dürfte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Mitarbeiterbeteiligung hebt auch in einem gewissen Maße die Polarisierung zwischen Unternehmer und Mitarbeiter auf und stärkt jedenfalls die partnerschaftliche Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern. Der Mitarbeiter wird quasi zum Mitunternehmer. Das ist gerade das, was den Vertretern der Arbeiterkammer nicht passt: dass die meisten Mitarbeiter dann wissen, dass sie eigentlich als Mitunternehmer tätig sind und daher auch dazu beitragen können, dass das Unternehmen noch stärker als bisher auf dem Markt auftreten kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dies entspricht auch jedenfalls – ich sage das sehr deutlich – dem ÖVP-Grundkonzept einer sozialen Marktwirtschaft. Zur sozialen Marktwirtschaft gehört außerdem auch die breite Streuung von Eigentum. Mitarbeiterbeteiligung ist ein wichtiges Element zur breiten Streuung


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von Eigentum, und zwar auf freiwilliger Basis, wie es vorhin auch Kollege Böhacker sagte. Das ist wesentlich: Die Freiwilligkeit, sich beteiligen zu können, und nicht der Zwang, etwas tun zu müssen, ist die Leitlinie. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In den letzten Jahren haben Aktienoptionspläne als Anreizsysteme für Management und Mitarbeiter – siehe börsenorientierte Unternehmen – Gott sei Dank bereits an Bedeutung gewonnen. Aktienoptionspläne gibt es auch in einigen börsennotierten Unternehmen, die sehr deutliche Fortschritte aufzuweisen haben. Heute stellen jedenfalls Stock-Options in Unternehmen der New Economy ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um hochqualifizierte Mitarbeiter dar. Ich sagte es schon, so kann man natürlich den wirklich gut qualifizierten Mitarbeiter im Unternehmen halten oder an das Unternehmen binden, und zwar in einer interessanten Weise, die auch den Mitarbeitern entspricht.

Meine Damen und Herren! Junge, innovative New Economy-Unternehmen sind anfangs jedenfalls noch nicht in der Lage, Spezialisten adäquat hohe Gehälter zu zahlen, und müssen daher nach anderen Möglichkeiten suchen, sodass eben Stock-Options alternative Möglichkeiten bieten, qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben, auch zu halten und ihnen im weltweiten Wettbewerb sozusagen einen guten Arbeitsplatz zu sichern. Auch sind Stock-Options nicht von einer aktuellen Börsennotierung abhängig, weil die Ausübung ja vertraglich auf mehrere Jahre aufgeschoben werden kann. Neben diesen spezifischen Vorteilen gelten in diesem Fall ebenfalls die allgemeinen Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung.

Ich muss schon zum Schluss kommen, da das Licht bereits aufleuchtet. Meine Damen und Herren! Wir wollen jedenfalls, dass die österreichische Wirtschaft, die sich so hervorragend entwickeln konnte und entwickelt hat und heute weltweit wettbewerbsfähig ist, auch in Zukunft mit besten Mitarbeitern auch am weltweiten Wettbewerb teilnehmen kann, und zwar erfolgreich teilnehmen kann. Da gilt es eben, neue Möglichkeiten zu finden, die besten Mitarbeiter jeweils an das eigene Unternehmen sozusagen heranzuführen oder sie dann auch im Unternehmen zu halten. Das ist ein guter Weg, den wir auch in der Zukunft gehen sollten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Egghart. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.25

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Angesichts des wirtschaftlichen Strukturwandels und der technischen sowie organisatorischen Veränderungen in der Arbeitswelt, des zunehmenden Drucks durch den globalen Wettbewerb und der Herausforderung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Osterweiterung müssen Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze ins Zentrum der österreichischen Wirtschaftspolitik gestellt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da die in jüngster Zeit getroffenen Maßnahmen ein Ansteigen der Zahl der Arbeitsplätze bewirken konnten, kann zu Recht von einer Trendwende gesprochen werden. Zur nachhaltigen Erreichung der Vollbeschäftigung in Österreich bedarf es vor allem einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und einer verstärkten Modernisierung und Kapitalisierung der österreichischen Wirtschaft. Die mangelnde Innovationsfähigkeit und die noch ungenügende technologische Orientierung zählen zu den Hauptproblemen der österreichischen Wirtschaft. Insbesondere hochwertige industrienahe Dienstleistungen sind zu forcieren, um wenigstens den strukturell bedingten Rückgang in klassischen industriellen Produktionen kompensieren zu können.

Ein großes Problem sehe ich speziell im nicht oder nur ungenügend vorhandenen Risikokapital. Die Wiener Börse dümpelt des Öfteren vor sich hin. An normalen Börsentagen werden oft nur für zwei Drittel der gehandelten Einheitswerte überhaupt Kurse erstellt vor dem Hintergrund oft fallender Kurse und Umsätze.


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Angesichts der Entscheidungsschwäche früherer Regierungen – siehe Pensionsreform! – kommt dem Kapitalmarkt eine überragende Bedeutung zu. Er ist ein entscheidender Hebel, mit dem ein Wachstums- und Beschäftigungsschub ausgelöst werden kann.

In den Vereinigten Staaten von Amerika sind mehr als 40 Prozent des Vermögens privater Haushalte in Aktien angelegt. In Österreich legt nur jeder Sechste zum Kummer der an der Börse notierenden Unternehmen, geleitet zum einem von einer teilweisen Unkenntnis, zum anderen von Risikoaversionen, sein Geld an der Börse an. Hinzu kommt noch, dass vor allem von sozialistischer Seite die Neidgenossenschaft genährt wird. Aktionäre gelten dort als Spekulanten, die sich auf Kosten anderer bereichern wollen, arbeitsloses Einkommen scheffeln und dieses auch nicht zu versteuern brauchen. Linke Kreise sehen die Aktie – frei nach Karl Marx – als Inbegriff kapitalistischer Unkultur und des Bösen schlechthin. Sie argwöhnen einen von Manchesterliberalen ausgelösten Zusammenhang zwischen hohen Arbeitslosenzahlen und steigenden Börsenkursen.

Selbst linkslinke Kreise konnten nicht ernsthaft behaupten, dass die 150 000 Aktionäre im Jahre 1998 für 300 000 Arbeitslose verantwortlich waren. Einzig und allein verantwortlich waren frühere, eher lahme Regierungen.

Die Wiener Aktienbörse ist daher bis heute keine ergiebige Finanzquelle für kapitalhungrige Unternehmen. Der kumulierte Kurswert an der Börse gehandelter Aktien zum Bruttoinlandsprodukt beträgt keine 20 Prozent. An allen Ecken und Enden fehlt es an Risikokapital, was sich vor allem beim bevorstehenden Generationswechsel bemerkbar machen wird. Viele Unternehmen werden keine inländischen Käufer finden, was zu einer weiteren Verschlechterung des Besitzes in Österreich führen wird.

Zur Sicherung der Finanzierung steigender Sozialausgaben haben frühere Regierungen durch mehrere Belastungspakete die Abgabenschraube in starkem Maße hinaufgedreht, und trotzdem sind wir zu einem Gesamtschuldenstand in der Höhe von 2 200 Milliarden Schilling gekommen. Unser Wirtschaftsstandort leidet an viel zu hohen Arbeitskosten, am weltweit niedrigsten Pensionsalter, an einer im internationalen Vergleich zu kurzen Jahresarbeitszeit und der längsten Studiendauer der Welt.

Ohne Strukturwandel droht der Wirtschaftsstandort Österreich im internationalen Vergleich weiter zurückzufallen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen für die Bevölkerung. Wir stehen mit der Globalisierung vor der größten wirtschaftlichen Herausforderung der Wirtschaftsgeschichte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Hochproduktensektoren der alten Industrien gehen zwar tatsächlich durch die technologische Entwicklung Arbeitsplätze verloren, jedoch erwerben innovative junge Unternehmen neue Marktanteile, sichern die Produktivität und schaffen neue Arbeitsplätze. Daher muss auf die High-Tech-Produktion vermehrtes Augenmerk gelenkt werden. Gerade aber der Zukunftsmarkt Österreich, der in vielen kleinen, aber auf neue Technologien ausgerichteten Unternehmungen liegt, bedarf des Risikokapitals, da er nur über eine sehr dünne Eigenkapitaldecke verfügt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ähnliches gilt auch im Zusammenhang mit der versäumten Ausbildung von Informationstechnikern. Heute beklagt man sich wehleidig darüber, dass zu wenige Programmierer auf dem heimischen Arbeitsmarkt vorhanden seien. – Dies alles hat Österreich in seiner wirtschaftlichen Entwicklung schwer geschadet, die Hauptverantwortlichen sitzen jetzt dafür auch auf der Oppositionsbank.

Die neue Bundesregierung hingegen hat die Zeichen der Zeit erkannt und wird mit den vorliegenden Gesetzen die Zukunft der österreichischen Gesamtwirtschaft sichern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 407 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffer 10 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 407 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Genossen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 321/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 95/2000, geändert wird (408 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Öllinger. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es kurz machen: Wir hatten vor einem Dreivierteljahr oder einem halben Jahr eine Debatte über vorzeitige Alterspensionen. In dieser Debatte wurde festgestellt, dass viele Firmen die Regelungen über vorzeitige Alterspensionierungen, vor allem im Banken- und Versicherungsbereich, dazu missbraucht haben, Personen mit einem "golden handshake" und Übergangsregelungen vorzeitig in den Ruhestand abzuschieben. Wir hatten eine Debatte, in der in einem anderen Zusammenhang den Eisenbahnern von Seiten der Regierungsparteien vorgeworfen wurde, dass sie ungerechtfertigte Privilegien genießen.

Heute, meine Damen und Herren, haben wir dieses Gesetz vorliegen; das deswegen, weil der Bund in vielen Fällen ohne jegliche Kostenschätzung, ohne jegliche Perspektive Ausgliederungen vornimmt und jetzt sagt: In unserem Bereich ist es okay, wenn wir die Leute mit einem "golden handshake" vorzeitig in die Alterspension abschieben!

Meine Damen und Herren! Folgendes sei Ihnen gesagt: Sie waren es, die in den vergangenen Monaten einzelne Berufsgruppen wegen angeblicher Privilegien vorgeführt haben, Sie waren es, die in den vergangenen Monaten gesagt haben, dass sich die Leute in die vorzeitige Alterspension schleichen, und Sie sind es jetzt, die dann, wenn es um Ihren, um unseren Regelungsbereich, den öffentlichen Dienst, öffentliche Dienststellen, geht, sagen: In diesem Bereich darf das stattfinden, da stellt das kein Problem dar.


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Ich würde mich sehr wundern, meine Damen und Herren, würde in den nächsten zwei, drei, vier Jahren nicht irgendein Vertreter einer dieser Regierungsparteien genau jenen Menschen, die jetzt in Pension geschickt werden, dann wieder vorwirft, dass sie ungerechtfertigte Privilegien genießen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist das, was wir kritisieren, meine Damen und Herren! Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass man akkordierte Vorruhestandsregelungen trifft, vorzeitige Alterspensionen macht, aber bitte nach einem bestimmten Kriterium und nicht in der Weise, dass man das zu einem Sonderrecht für bestimmte Personen, für bestimmte Gruppen deswegen macht, weil sich der Staat ausrechnet, unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich denen der Ausgliederung – etwas zu sparen, und da ist es Wurscht. Es ist Ihnen ja auch nicht egal, wenn das eine private Firma macht; da haben Sie das kritisiert.

Deshalb, Herr Staatssekretär und Frau Vizekanzlerin – Frau Vizekanzlerin, ich habe Sie vorher nicht gesehen –, kritisieren wir diese Regelung. Sie haben vor wenigen Monaten das Antrittsalter für vorzeitige Alterspensionen auf 56,5 Jahre erhöht, doch jetzt setzen Sie es für diese Altersgruppen herunter und sagen, das sei in Ordnung. – Bitte, nach welchem Kriterium wird hier gemessen?

Ich sage Ihnen, wir haben überhaupt kein Problem damit, dass vorzeitig Ruhestandsregelungen angeboten werden, aber nach einem Kriterium, das für alle gilt, auch wenn es im Einzelfall viele geben wird, die diesen Abgang in den Ruhestand als Befreiung betrachten, vor allem nachdem sie jahrelang von Ihrer Seite für ihre vermeintlichen Privilegien kritisiert wurden. (Beifall bei den Grünen.)

17.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Edler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Edler  – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten!) 4 Minuten.

17.36

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich darf dort anschließen, wo Kollege Öllinger seinen Redebeitrag beendet hat.

Grundsätzlich möchte ich sagen, dass die Sozialdemokratie diesem Initiativantrag zustimmen wird. Wir haben aber selbstverständlich auch Anmerkungen dazu zu machen.

Ich meine, wenn wir hinsichtlich Strukturveränderungen und Ausgliederungen im öffentlichen Dienst Festlegungen treffen, ist es sicher auch notwendig, so wie es auch in der privaten oder halbprivatwirtschaftlichen Wirtschaft der Fall war, entsprechende dienstrechtliche Sonderregelungen zu vereinbaren, und diese beschließen wir heute.

Kritisch anzumerken ist jedoch, dass insbesondere die Vertreter der Regierung bei der Diskussion um die Pensionsreform nicht nur – das hat Kollege Öllinger schon gesagt – meine Berufskolleginnen und -kollegen, die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, negativ hervorgehoben und angegriffen haben, sondern auch andere Personengruppen, die in die so genannte Frühpension gehen mussten. Jetzt aber wird von Seiten der Bundesregierung eigentlich dasselbe gemacht. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. )

Diese Maßnahme kostet auch Geld. Laut diesem Gesetz sind die Kosten mit rund 32,8 Millionen Schilling veranschlagt, weil auch entsprechende Mindereinnahmen bei den Pensionsbeiträgen zu erwarten beziehungsweise für die Vertragsbediensteten Pensionsbeiträge zu bezahlen sind.

Wir haben in Zusammenhang mit dieser Regelung selbstverständlich mit der zuständigen Fachgewerkschaft öffentlicher Dienst Rücksprache gehalten. Auch für diese ist sie ohne weiteres annehmbar, jedoch verbunden mit Zukunftsvorstellungen. Sollte es für Kolleginnen oder Kollegen Veränderungen im dienstrechtlichen Bereich geben, wo keine Auslagerung möglich ist, so


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muss von diesen, wenn es notwendig ist, dieses Modell des Vorruhestandes genauso in Anspruch genommen werden können.

Ich glaube, es wäre fair, Frau Vizekanzler, das nicht nur bei einer Auslagerung durchzuführen, sondern das auch anderen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, die bei Reformen und Strukturbereinigungen im öffentlichen Dienst in dieser Art betroffen sind.

Ich habe es bereits gesagt: Wir werden dieser Vorlage zustimmen; die entsprechenden Anmerkungen dazu habe ich gemacht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.39

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich zunächst ganz kurz mit den Ausführungen meiner beiden Vorredner befassen. Meiner Meinung nach haben sie das Grundprinzip dieser Gesetzesvorlage nicht verstanden. Es geht dabei nämlich nicht so sehr oder eigentlich überhaupt nicht darum, dass jemand in Frühpension geschickt wird, sondern darum, dass sich diese Bundesregierung vorgenommen hat, den ganz großen Bereich der Verwaltung neu zu strukturieren, die Verwaltung in einen Dienstleistungsbereich umzustrukturieren, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, als moderner Dienstleistungsbereich aufzutreten.

Dazu ist es notwendig – und das wird auch getan; es wurde bereits damit begonnen –, zunächst einmal den Staat auf seine Kernfunktionen zurückzuführen und eine Aufgabenreform durchzuführen. Dieser Gedanke liegt diesem Gesetzesantrag zugrunde. (Abg. Edler: Wo steht das?) Das heißt, überall dort, wo sich der Staat zurückzieht, wo eine Aufgabenreform durchgeführt wurde, wo Ausgliederungen stattfinden und ein bestimmter Arbeitsplatz entweder der ausgegliederten Dienststelle oder in einem Bereich des Bundes, wo dieser Arbeitsplatz mit der Ausgliederung zu tun hat, auf Grund der Veränderungen durch die Reform nicht mehr notwendig ist, sollen die Sozialpläne Platz greifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist in der Wirtschaft ein völlig normaler Vorgang, und genau diese Regelung soll Waffengleichheit der Verwaltung mit der Wirtschaft herstellen. Das ist aus meiner Sicht gerechtfertigt und auch äußerst notwendig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bin froh darüber, dass die sozialdemokratischen Kollegen diesem Antrag zustimmen, und möchte ausdrücklich einen politischen Punkt hervorheben, den ich als besonders angenehm empfinde – eigentlich möchte ich dafür die Regierung loben –, nämlich dass die Regierung sozialpartnerschaftliche Gespräche geführt hat, die mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst möglich waren, und dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Reformbereitschaft gezeigt hat und mit der Regierung zu entsprechenden Abschlüssen gekommen ist. Das ist der eigentlich positive Teil, und infolgedessen werden wir diesem Gesetzentwurf sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reindl. Die Uhr ist auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.42

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Erklärtes Ziel der neuen Bundesregierung, der Reformkoalition ist es, den Staat schlanker zu machen. Das heißt, der Staat muss sich von Tätigkeiten und Kosten trennen, die nicht zu seinen Kernaufgaben gehören (Abg. Öllinger: Bildung!), wie bereits meine Vorrednerin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer aus


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geführt hat. – Bildung ist, Herr Öllinger, eine Kernaufgabe des Staates. Das zu Ihrer Information! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Aber da trennen Sie sich davon!)

Die öffentliche Verwaltung muss effizienter, innovativer und sparsamer gestaltet werden.

Hohes Haus! Das Wort "Sparsamkeit" wurde unter sozialdemokratischen Bundeskanzlern und sozialdemokratischen Finanzministern in den letzten 30 Jahren nicht groß geschrieben, nicht übermäßig strapaziert. Das Wort "Sparsamkeit" hatte in der Budgetpolitik der heutigen Oppositionspartei, der Sozialdemokraten, wenig bis gar keine Bedeutung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie sonst ist es erklärbar, dass sich ein Schuldenberg von sage und schreibe rund 2 000 Milliarden Schilling angehäuft hat? Auf Grund dieses Schuldenbergs müssen die Österreicherinnen und Österreicher täglich – täglich! – rund 680 Millionen Schilling an Tilgung und Zinsen zahlen. (Zwischenruf des Abg. Edler. )

Natürlich wäre es für die heutige Regierung wesentlich einfacher, mit der Schuldenpolitik und somit mit der Politik des Stimmenkaufes fortzufahren (Abg. Edler: Na geh, geh, geh!), aber Schuldenmachen ist unsozial und unverantwortlich. Es belastet die nächsten Generationen, und damit muss endlich Schluss sein! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit dem heutigen Gesetzesantrag des gegenständlichen Tagesordnungspunktes wird Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wurden, und anderen Bediensteten, die zwar im Bundesdienst verbleiben, deren Arbeitsplatz jedoch infolge der Ausgliederungen aufgelassen wird, ein Sozialplan seitens des Dienstgebers angeboten. Dieser Sozialplan sieht vor, dass Bedienstete der vorangeführten Einrichtungen derzeit mit 55 Lebensjahren und ab dem Jahre 2003 mit 56,5 Lebensjahren Karenzurlaub vor der Ruhestandsversetzung in Anspruch nehmen können, wenn sie die schriftliche Erklärung abgeben, spätestens mit 61,5 Jahren aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen.

Diese Regelung gilt gerechterweise nicht nur für Beamte, sondern auch für Vertragsbedienstete.

Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inanspruchnahme des Sozialplanes stets auf Freiwilligkeit basiert, dass niemand dazu gezwungen wird. Die Betroffenen müssen der Karenzierung in jedem Fall freiwillig zustimmen.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! 80 Prozent des monatlichen Letztbezuges als Karenzgeld vor dem Ruhestand sind ein soziales, ein attraktives und ein faires Angebot seitens des Dienstgebers, und ich bin überzeugt davon, dass dieser Sozialplan von sehr, sehr vielen Bediensteten angenommen werden wird.

Durch vernünftige Maßnahmen – und dieser Sozialplan ist solch eine vernünftige Maßnahme – wird die neue Bundesregierung ihr ehrgeiziges Ziel, das Nulldefizit im Jahre 2002, auch wirklich erreichen. Meine Damen und Herren! Wir sind bereits auf dem besten Weg: nämlich weg vom Verwaltungsstaat, hin zu einem modernen Bürger- und Leistungsstaat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Vizekanzler Dr. Riess-Passer. – Bitte.

17.47

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ausgliederungen sind ein wesentlicher Teil des Rückzuges des Staates aus all jenen Bereichen, in denen hoheitliches beziehungsweise staatliches Handeln nicht erforderlich ist. Wichtig ist aber auch, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ausgliederungen erfolgreich funktionieren können – gerade im Lichte der Erfahrungen


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aus der Vergangenheit, als Ausgliederungen teilweise mehr Kosten verursacht haben, als vorher vorhanden waren. Das ist ein Modell, das wir nicht vertreten wollen.

Im Zusammenhang mit dem, was Herr Kollege Öllinger gesagt hat ... (Abg. Öllinger spricht mit Fraktionskollegen.) – Herr Kollege Öllinger, wenn Sie die Güte hätten, mir zuzuhören (Abg. Haigermoser: Das ist ein Kaffeehaus dort drüben!), würde ich Ihnen gerne etwas zu dem, was Sie hier leider Gottes falsch dargestellt haben, sagen.

Es handelt sich hierbei um kein Pensionsmodell, sondern um ein Karenzurlaubsmodell (Abg. Öllinger: Wie bei der Bank Austria!), und das ist ein ganz wesentlicher Unterschied, den ich Ihnen gerne erklären werde.

Der Unterschied besteht vor allem darin, dass eine Neuregelung der Pensionen eine langfristige Maßnahme ist, die generell für alle Bevölkerungsgruppen gilt (Abg. Öllinger: Wie bei der Bank Austria!), während es sich hierbei um ein ganz klar abgegrenztes Karenzurlaubsmodell als Übergangslösung für eine Strukturreform in der öffentlichen Verwaltung handelt. Das ist etwas völlig anderes. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP .)

Es ist auch keine Rede von einem "golden handshake". Wissen Sie, was ein "golden handshake" ist? – Ein "golden handshake" ist etwas, womit man in der Wirtschaft Leute abbaut und ihnen eine Sonderzahlung gibt, um ihre Motivation, das Unternehmen zu verlassen, zu erhöhen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Was in diesem Fall geschieht, ist etwas völlig anderes, nämlich eine Karenzregelung, bei der Mitarbeiter, die nicht in die ausgegliederten Einrichtungen wechseln können und für die auch keine sonstige Verwendung da ist, 75 Prozent des Letztbezuges erhalten. Das ist auch der Unterschied zu der von Ihnen angesprochenen Regelung bei den ÖBB; dort ist es ganz anders, dort können nämlich Mitarbeiter sehr viel früher, teilweise schon unter 50 Jahren, mit ihrer vollen Pension in den Ruhestand gehen. Das hat nicht das Geringste zu tun mit dem Modell, um das es hierbei geht.

Die Gruppe der Bediensteten, die umfasst sind, sind Bedienstete in ausgegliederten Einrichtungen sowie die Bediensteten in Bundeseinrichtungen, deren Arbeitsplatz infolge der Übertragung der Aufgaben an die ausgegliederte Einrichtung aufgelassen wird. Sonst niemand! Ich sage auch das hier in aller Deutlichkeit, weil Sie angedeutet haben, dass das noch auf andere Regelungen erweitert werden soll – Herr Kollege Edler war das, nicht Sie –, aber das ist nicht der Fall. Es ist das ganz klar auf die zwei von mir genannten Bereiche abgegrenzt.

In den Bundeseinrichtungen ist auch keine Nachbesetzung dieser Stellen möglich. Die Planstellen werden wegen Auflassung des Arbeitsplatzes mit Pensionierung beziehungsweise mit Auflösung des Dienstverhältnisses eingezogen werden.

Es ist nicht vorrangiges Interesse, Mitarbeiter in diese Karenzregelung zu entlassen, sondern vorrangiges Interesse ist es, den Mitarbeitern auch weiterhin Beschäftigung in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen sie gebraucht werden, zu ermöglichen. Ich glaube, dass es auch das vorrangige Interesse der Mitarbeiter ist, eine sinnvolle Tätigkeit zu haben, einen sinnvollen Arbeitsplatz auszufüllen, und nur dann, wenn dies nicht möglich ist, greift dieses Sozialplanmodell.

Oberstes Interesse ist es selbstverständlich, auch weiterhin eine Beschäftigung dort, wo sie gebraucht wird, zu ermöglichen. Und deswegen auch im Gegensatz zu früheren Sozialplanmodellen kein Verbot von Nebenbeschäftigungen, sondern die Möglichkeit, Nebenbeschäftigungen anzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) Das wird dann von dieser Teilpension abgezogen und bringt wieder eine deutliche Ersparnis.

Herr Kollege Öllinger! Ich würde Sie sehr ersuchen, sich die Dinge ein bisschen genauer anzusehen, dann würden Sie nämlich feststellen, dass das, was Sie hier gesagt haben, falsch ist und dass es sich um eine sehr sinnvolle Regelung handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.51


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52. Sitzung / Seite 142

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 408 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (396 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden, sowie

über den Antrag 338/A der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – 2. SVÄG 2000) (409 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (395 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage (410 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.53

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wenn ich mich heute neuerlich mit der Gesundheitspolitik dieser Bundesregierung auseinander setze, so muss ich feststellen: Es ist der Befund derselbe wie vor einer Woche: außer Spesen in Form von Selbstbehalten für die Menschen dieses Landes nichts gewesen!

Selbstbehalte, Erhöhung der Rezeptgebühren und Erhöhung des Behandlungsbeitrages sind meines Erachtens die traurigen Beweise eines beginnenden Paradigmenwechsels in der Gesundheitspolitik dieses Landes. Standen für uns Sozialdemokraten das Schicksal und die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt unseres Handelns, so sind es für Sie derzeit wohl offensichtlich die Versicherungsunternehmen, die Ärztelobby und die Pharmaindustrie. Haben wir


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52. Sitzung / Seite 143

Sozialdemokraten für dieses Land eines der besten Gesundheitssysteme der Welt geschaffen, so ist es Ihrer Regierung binnen weniger Monate gelungen, dieses ausgezeichnete österreichische Gesundheitssystem durch eine Politik der sozialen Kälte nachhaltig zu beschädigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der durch die Sozialdemokratie stets geförderte gesellschaftliche Grundkonsens über die soziale Sicherheit als eine der wichtigsten Grundlagen von Freiheit und Demokratie in unserem Lande wird durch einen Politik der Individualisierung und Entsolidarisierung durch diese Regierung ersetzt. Also nicht mehr jenes Modell einer solidarischen Ausgewogenheit zwischen Reich und Arm, zwischen Alt und Jung und zwischen Gesunden und Kranken ist Ihre politische Vorstellung einer zukunftsorientierten Gesundheitspolitik, sondern die von mir erwähnte Entsolidarisierung und der Glaube an die Wirkmächtigkeit von quasimarktwirtschaftlichen Mechanismen prägen die Vorstellungen in diesem Bereich. Am Altar des Geldes sollen all jene Grundsätze geopfert werden, die dieses Land zu einem der wohlhabendsten Länder mit hohen Standards in der Gesundheitspolitik gemacht haben.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nunmehr zur neu entflammten Diskussion um die Einführung von Selbstbehalten auch bei Arztbesuchen zu sprechen kommen. Herr Kollege Feurstein – er ist momentan nicht im Saal – hat am Montag dieses Match eröffnet. Er fordert 20 Prozent Selbstbehalt beim Arztbesuch. Herr Köck vom Liberalen Forum hat dies sogleich nach oben lizitiert und verlangt sogar 50 Prozent Selbstbehalt.

Herr Kollege Feurstein hat mir dann zwar im Ausschuss versichert, dass an einen Selbstbehalt nicht gedacht ist, aber ich kann nur sagen, dass für mich klar ist, dass diese Regierung bereits den nächsten Schlag in Richtung Zwei-Klassen-Medizin plant. Das war sicherlich kein Zufall oder eine Fehlinterpretation durch die Presse, sondern ein gezielter Vorstoß, auch bei einem Arztbesuch Selbstbehalte einzuführen.

Zunächst sollten wir uns, Herr Kollege Feurstein, einmal über die Problematik oder das Wesen von Selbstbehalten unterhalten, denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass durch Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen unter Umständen erhebliche negative gesundheitliche Folgeschäden verursacht werden können. So hat zum Beispiel eine im Auftrag des US-Parlaments durchgeführte Studie ergeben, dass Selbstbeteiligungsmodelle nur kurzfristig Kosten sparen können. Da durch die Selbstbeteiligung nicht nur vermieden wird, dass überflüssige Therapien stattfinden, sondern vielfach auch notwendige diagnostische und therapeutische Behandlungen unterbleiben, kommt es mittelfristig bis langfristig zu höheren Folgekosten.

Es gibt natürlich noch eine andere Reihe von Argumenten, die eigentlich gegen die Einführung weiterer Selbstbehalte sprechen: dass hohe Selbstbehalte oder Selbstbeteiligung zum Beispiel in Verbindung mit einem Versicherungssystem preistreibend wirken, dass Selbstbeteiligung Mitnahmeeffekte entfaltet, und die Leistungsanbieter schlagen Selbstbehalte meistens zu einem großen Anteil auf den Preis. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Es ist natürlich auch so, Herr Kollege, dass Selbstbeteiligung in großem Ausmaß Multimorbide betrifft. Ich glaube, ich muss Ihnen das nicht extra sagen. (Abg. Dr. Pumberger: ... Krankenanstaltenfinanzierung!) Herr Kollege Pumberger, ich habe diese Beilagen auch gelesen, aber die Maßnahmen, die derzeit ergriffen werden, beziehungsweise die Faktenlage spricht eben eine andere Sprache. Das geht eindeutig in eine andere Richtung. (Abg. Gaugg: Warum stimmst du dann zu?)

Wir werden bei gewissen Bereichen zustimmen, Herr Kollege Gaugg, aber lassen Sie mich zuerst ausreden. (Abg. Gaugg: Das ist ja eine abenteuerliche Rede!)

Sie könnten jetzt natürlich sagen, dass sich Kollege Lackner von der Opposition gegen solche Selbstbehalte ausspricht. Aber soviel ich weiß, ist AK-Präsident Dinkhauser aus Tirol ein Fraktionskollege von Ihnen von der ÖVP. (Abg. Gaugg: Er weiß alles!) – Ja, er ist ein sehr gescheiter Mann, er hat mehr sozialpolitischen Grips als die meisten Damen und Herren in diesem Hohen Hause. Er hat richtigerweise festgestellt ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Ich habe schon dort hinüber gezeigt, Frau Kollegin Mertel, zumindest in diesen Bereich. (Abg.


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52. Sitzung / Seite 144

Mag. Trattner  – in Richtung SPÖ –: Dort hinüber hast du jetzt geschaut! Du hast auf deine Fraktion geschaut, zuerst!)

Herr Dinkhauser hat das auf den Punkt gebracht: "Die Diskussion über Selbstbehalte der Patienten bei Arztbesuchen ist ... so unnötig wie ein Kropf". – Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen.

Er ist ein sehr gescheiter Mensch und hat gleich folgende Argumentation nachgeliefert: "Man muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass eine Beitragserhöhung überfällig ist. Seit rund zehn Jahren wurde der Krankenversicherungsbeitrag mit Wirkung für die Krankenversicherung nicht mehr erhöht. Jedermann weiß, dass sich in diesen zehn Jahren der medizinische Fortschritt zum Vorteil der Versicherten weiterentwickelt hat, dies aber natürlich auch mit enormen Kostensteigerungen verbunden ist." – Auch dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich noch kurz auf den Bereich der Entschädigung für Schäden, die durch Behandlungen in Fonds der Krankenanstalten entstanden sind, eingehen, denn da gehen Sie ja, gelinde gesagt, den Weg des geringsten Widerstandes.

Meine Damen und Herren! Nicht die Verursacher werden zur Kasse gebeten, sondern der Patient wird zur Kasse gebeten. Wenn Sie so wollen: Ihr Modell gleicht einem Beitrag, den ein Fußgänger für die Eventualität, dass er einmal am Trottoir von einem Autofahrer angefahren wird, zu leisten hat, um dann eine Entschädigung zu erhalten. Also wirklich eine krause Idee, die Sie hier verwirklichen wollen, meine Damen und Herren. Sie wird wiederum auf dem Rücken der Schwächsten dieser Gesellschaft ausgetragen. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen – ich habe mir diese KAG-Novelle natürlich angesehen, meine Damen und Herren – haben Sie schon länger zurückliegende, innovative Ideen, die bereits unter der sozialdemokratischen Führung im Gesundheitsministerium (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger )  – genau, Herr Kollege! – initiiert worden sind, wie zum Beispiel die Fachschwerpunkte, die Departments und so weiter, hier in Gesetzesform gegossen, um sie dann im ÖKAP zu verpacken. (Abg. Dr. Pumberger: Das haben Sie nicht gelesen! – Zwischenruf der Abg. Zierler. )  – Natürlich, Frau Kollegin. Ich kann Ihnen auch das, was ich hier habe, gerne nachliefern, wenn Sie es schon nicht glauben.

Wie gesagt: Wir werden der KAG-Novelle und dem Artikel 1 und dem Artikel 2 – im Artikel 1 den § 27 ausgenommen – unsere Zustimmung erteilen.

Meine Damen und Herren! Gesundheitspolitik ist aus meiner Sicht sicher kein Experimentierfeld für die Einführung neoliberaler Instrumente. Regulationsfunktionen sozialer Sicherheit sollen nicht den Gesetzmäßigkeiten des Marktes überlassen werden, sonst kann es nur allzu leicht dazu kommen, dass das eigentliche Ziel der sozialen Krankenversicherung und somit auch des Gesundheitswesens, nämlich soziale Gerechtigkeit im Krankheitsfall für den Sozialversicherten herzustellen und zu erhalten, aus dem Blickfeld gerät und verloren geht.

Meine Damen und Herren! Trotz aller Gegensätze in diesem Haus sollte unbestritten sein, dass es in der Gesundheitspolitik keinen Platz für eine Zwei-Klassen-Medizin und für Zugangsbeschränkungen geben sollte. Es muss möglich sein, durch die Politik chancengleichen Zugang zum Gesundheitswesen, gute medizinische Versorgung und krank sein ohne finanzielle Ängste zu gewährleisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratie steht für diese Werte zum Wohle der Menschen in diesem Lande. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben diesen Weg offenbar verlassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.03

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Lieber Freund Lackner, ich glaube, wir verstehen uns


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letztendlich sehr gut in Bezug auf unsere Vorstellungen, soweit ich das gemerkt habe, wenn wir miteinander sprachen, aber vorhin sind hier heraußen von Ihnen ganz andere Akzente in den Vordergrund gestellt worden. Ich weiß nur eines: dass 1992 der damalige Gesundheitsminister Ausserwinkler beauftragt wurde, mit jenen 22 Punkten auch dafür zu sorgen, dass dieses Gesundheitssystem finanzierbar ist. Er hat aber nichts getan. Dieses Gesundheitssystem ist ein Desaster geworden – durch Ihre Regierung und Ihre Minister.

Jetzt hat man endlich einmal zugegriffen und die Probleme aufgegriffen. Man hat Maßnahmen in die Wege geleitet, damit eine vernünftige und gute Gesundheitspolitik gemacht werden kann. Jetzt hat man wirklich Schritte unternommen. Ich bedanke mich bei der Regierung und vor allem beim Ministerium, dass man den Mut gehabt hat, die Probleme, auch wenn sie unangenehm sind, in entsprechender Weise anzugehen.

Ich möchte jetzt einige Punkte anführen, die aufzeigen sollen, warum es letztendlich zu diesem Desaster gekommen ist, warum die Gesundheit so teuer wird und wie man doch noch entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Erstens: Wir haben durch den medizinischen Fortschritt ein System entwickelt, das zu einer unendlichen Kostenexplosion geführt hat. Aber diese Kostenexplosion geht einher mit einer Effizienzsteigerung und zugleich mit einer Leistungssteigerung im Gesundheitsbereich. Nicht die Arzneimittel und die sachbezogenen Leistungen sind teuer geworden, sondern die Dienstleistungen. In diesem Bereich haben wir einen unheimlichen Aufwand zu verzeichnen, vor allem hinsichtlich der Pflege und der ganz speziellen Leistungen, die geboten werden, und diese Kostenexplosion bereitet uns Schwierigkeiten.

Als Konsequenz dieser Explosion des Machbaren ist – zweitens – eine Rationierung des Gutes Gesundheit unvermeidbar. Das heißt, dass der Fortschritt in der Medizin nicht unbedingt den Menschen gesünder macht, sondern, wie ich behaupte, sogar kränker. Früher waren die Menschen entweder gesund oder chancenlos, heute liegen sehr viele Menschen eine Zeit lang im Krankenhaus, und dann kommen sie nicht ganz gesund, aber auch nicht ganz krank heraus. Ich erinnere da an die schweren Operationen, an Organtransplantationen, die in der Folge sehr schwierige Behandlungsmomente mit sich bringen. Diese Dinge machen unser Gesundheitssystem auch mit teuer.

Die Anwendung und Errungenschaften der modernen Medizin lassen sich – drittens – durch Rationierung allenfalls verzögern, aber nie aufhalten. Es wird in den letzten Krankenhäusern die moderne Medizin einziehen und auch diese teuren Instrumentarien der Leistung mit sich bringen.

Und viertens: Die Krankenhäuser sind als Speerspitze des Fortschritts vom Rationierungszwang natürlich ganz besonders betroffen. Dort müssen wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese Regierung hat auch den Mut dazu.

Die Rationierung von Gesundheitsgütern kann, aber muss nicht einen Verlust an Menschlichkeit und Qualität bedeuten.

An dieser Stelle möchte ich besonders den Beamten des Ministeriums ein sehr großes Lob aussprechen und mich bei ihnen bedanken, besonders bei Sektionschef Gaugg, der wirklich versucht hat, dieses Qualitätsmoment mit hineinzubringen. Denn nur wenn unproduktive Wartefristen beseitigt werden, Synergieeffekte genützt werden und Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden, kann eine erhöhte Wirtschaftlichkeit in das Krankenhaussystem einziehen.

Wir sind im Begriffe, eine Optimierung der Struktur zu erreichen, eine hohe Strukturqualität, eine Optimierung der Prozesse, eben eine hohe Prozessqualität, eine Verbesserung der Ergebnisse, eben eine entsprechende Ergebnisqualität.

Schon Goethe hat 1798 an Frau von Stein geschrieben – das ist schon ganz interessant, ich weiß nicht, ob Sie das kennen –:


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52. Sitzung / Seite 146

"Ich halte es für wahr, dass die Humanität endlich siegen wird, nur fürchte ich, dass die Welt ein großes Hospital und einer des anderen humaner Krankenwärter werden wird." – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Die Uhr ist wunschgemäß auf 10 Minuten gestellt. – Bitte.

18.09

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wollte man an und für sich verbindliche bundesweite Planungsinstrumente und qualitätssichernde Maßnahmen vorwärts treiben. Über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen besteht natürlich überhaupt kein Zweifel, und Sie würden mich diesbezüglich als Verbündeten finden, schaue ich aber in den Inhalt der Gesetze und in die Textierung, die mehr von Auslassungen als von Neuerungen lebt, wird Kritik natürlich notwendig, die bis zu teilweiser Ablehnung gehen kann.

Ich erkläre Ihnen auch, dass die an den Tag gelegte Hast natürlich nicht zielführend sein kann, denn wenn man diese umfangreichen zentralen gesundheitspolitischen Materien vor knapp zehn bis vierzehn Tagen in die Hand bekam, diese nun heute nach eingehender – wobei das Wort "eingehender" ja schon ein Hohn ist – Diskussion sofort beschlossen werden müssen, damit sie mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten, weil uns dann andernfalls alle Regelungen im LKF-System fehlen würden, dann muss man sich fragen, wie seriös so ein Vorgehen ist, und sich auch den Vorwurf gefallen lassen, wenig Respekt vor Inhalten zu haben, die Bedeutung dieser Inhalte zu ignorieren, und sich auch den Vorwurf gefallen lassen, oberflächlich zu sein. (Beifall bei den Grünen.)

Das wird Ihnen jeder Mann und jede Frau bestätigen, selbst wenn sie nicht vom Fach sind. Sie setzen sich letztlich dem Vorwurf aus, komplexeste Probleme einfach zu verniedlichen. Sie degradieren das Parlament und uns als seine Abgeordneten zu nichts als Erfüllungsgehilfen einer Abstimmungsmaschinerie, die letztlich keine gute und wirklich vernünftige Politik zulässt. (Abg. Gaugg: Ist ja nicht wahr!) Es ist schon wahr, auch wenn Sie es nicht verstehen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gaugg. )  – Dann schauen Sie nach!

Gesundheitspolitische Probleme im Bereich der Akutgeriatrie, der Remobilisation, der Psychosomatik und der dezentralen psychiatrischen Versorgung, die im Prinzip richtig erkannt und auch formuliert wurden, wurden – was wurden Sie? – wieder einmal auf Ende 2001 retardiert. Anderes soll jetzt noch schnell von einer Strukturkommission im Einvernehmen mit allen Vertragspartnern vom Beschluss am 14. Dezember bis zum 31. Dezember vereinbart und die Richtlinien niedergelegt werden. (Abg. Dr. Pumberger: Stimmen Sie doch zu!) Sind Sie sich wirklich völlig im Klaren darüber, ob das möglich ist oder nicht?

Das heißt, wir leben bei Ihnen jetzt von Absichtserklärungen und erleben auch – und das ärgert mich schon – eine relativ ohnmächtige Republik, die im Buhlen um die Zustimmung der Länder letztlich vieles preisgibt, was früher als unverzichtbar und dringend notwendig deklariert worden ist. So ist es!

Letztlich kann man noch irgendwie das verzweifelte Ringen um mehr Kompetenzen, um zentrale Kontrolle spüren. (Abg. Dr. Pumberger  – ein Gummiringerl in die Länge ziehend –: Das sind Gummiargumente!)  – Sie können mit dem Gummiband spielen, wenn Sie wollen, aber ich gebe zu bedenken: Wir sind hier in keiner Akutgeriatrie und auch in keiner Akutpsychiatrie! (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen: Die Finanzierungstöpfe, die Sie immer als größtes Hemmnis einer vernünftigen Strukturplanung angesprochen haben (Abg. Dr. Pumberger  – neuerlich ein Gummiringerl in die Länge ziehend –: Das sind Gummiargumente, die Sie da haben!), sind immer noch zu zahlreich, sie sind immer noch zu diffus und zu schlecht definiert und stellen auch kein taugliches Instrument dar, irgendwelche strukturellen Maßnahmen mit sanftem Druck oder mit leicht erho


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benem Zeigefinger – wie Sie ihn gegenüber den teilweise etwas ignoranten und auf ihre Finanzen bedachten Ländern nötig hätten – durchzusetzen.

Bei der Berechnung finanzieller Verteilungsschlüssel waren Sie aber perfekt. Ich habe gesehen, bis zur neunten Dezimalstelle ist das berechnet worden, und man könnte jetzt wirklich glauben, das ist punktgenau, fair, ehrlich und transparent bis auf den Schilling. Ich habe es rückgerechnet, aber letztlich gaukelt man hier etwas an Fairness und Präzision vor, was letztlich einem durch die Finger rinnt, wenn man genauer schaut, was da drinnen steht.

Aber so gut, so schön. Kommen wir kurz zum Artikel 16. Was steht im Artikel 16? – Da steht sinngemäß: Mit den Zahlungen der Träger der Sozialversicherung an die Länder sind alle Leistungen der Krankenanstalten im stationären, tagesklinischen und spitalsambulanten Bereich abgegolten.

Herr Pumberger! Steht das wirklich so drinnen? (Abg. Dr. Pumberger: Ich werde es kontrollieren, ob Sie das überhaupt gelesen haben!)  – Sie sind also noch nicht so weit. Okay!

Wenn man jetzt diesem mutigen Satz auf den Grund geht, sehe ich ein, dass Kassen im Budget und in ihrer Planung eine gewisse Rechtssicherheit haben müssen. Das verstehe ich, und das kann ich akzeptieren. Denkt man aber daran, dass die Fortschritte der Medizin nicht so leicht berechenbar sind, aber noch immer leichter berechenbar sind als alle auftretenden Komplikationen und Schwankungen von Diagnosezahlen, wird man unschwer zur Erkenntnis kommen, dass da letztlich geheuchelt wird. Es können nicht alle Leistungen damit abgegolten werden. Was hat das für strukturelle Konsequenzen?

Die Kassen haben relativ wenig Interesse daran, vehement darum zu kämpfen, den stationären Bereich zu entlasten und den niedergelassenen Bereich zu stärken. Wie sollten sie, wenn sie, egal was die Therapiekosten im stationären Bereich ausmachen, um keinen Groschen mehr zahlen müssen? – Ich glaube, das ist verständlich, Herr Pumberger! (Beifall bei den Grünen.)

Kommen wir jetzt zum Artikel 18 – ich habe jetzt wahrscheinlich schon 70 Prozent meiner Redezeit vertan, ohne zehn Prozent der Paragraphen nur gestreift zu haben, aber auch das ist profunde Diskussion –: Im Artikel 18 wird vom LKF gesprochen. Und was steht da zu lesen? – Man behauptet von der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung, das sie Folgendes erreichen soll – ich sage Ihnen nur einen Teil –: kürzere Belagsdauer, reduzierte Krankenhaushäufigkeit, eine Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Sektor und den Abbau von Akutbetten. – Hört, hört! Wahr ist nur der erste Satz: Die Belagsdauer hat sich verkürzt, aber die Krankenhaushäufigkeit hat sich erhöht, die Verlagerungen von Leistungen in den ambulanten Sektor haben nicht stattgefunden, und beim Abbau von Akutbetten hat man ohnehin schon mehr oder weniger gepasst. (Abg. Dr. Leiner  – in Richtung SPÖ weisend –: Das war ja diese Politik!)

Ja, das war diese Politik! Ich unterstütze das, lieber Günther, aber ich würde ganz gerne sehen, dass wir uns über Träume und Utopien auch im Konsens darin finden könnten, das auch so zu formulieren, dass es eine intrinsische Umsetzungskraft bekommt. Ich glaube, dass das notwendig ist, denn Papier ist geduldig.

Wir lesen beim LKF über, wie Sie schreiben, notwendige Wartungsmaßnahmen. Da muss ich ein bisschen zynisch werden: Sie meinen wahrscheinlich Adaptierungen, nennen es aber Wartungsmaßnahmen, weil wir auf Maßnahmen schon ewig warten.

Von den Ländern höre ich immer wieder, sie denken nicht daran, psychiatrische Betten aufzumachen und umzuschichten, sie denken nicht daran, in die Akutgeriatrie chirurgische Betten umzuschichten – wahrscheinlich deshalb, weil sie eben für die anderen Betten mehr Punkte bekommen. (Abg. Dr. Leiner: Hallein!)  – Hallein, das ist okay. Jetzt stellen wir Hallein gegen Innsbruck, wo einer der entscheidenden Beamten sagt, so ist es, man denke nicht daran.

Ich glaube, da braucht der Bund mehr Kraft, doch ich stelle eigentlich immer fest, dass von den ursprünglichen Ansätzen immer mehr herausdividiert wird. Bei jeder neuen Variante und neuen Gestaltung dieses Gesetzes bröseln einem Kraft und Mut sozusagen durch die Finger.


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52. Sitzung / Seite 148

Heiße Kartoffeln haben Sie überhaupt keine angefasst. Ich meine damit die Probleme der Universitätskliniken oder die ärztlichen Privathonorare. Richtig keck und mutig war man eigentlich nur bei den Selbstbehalten. Da war man schneidig. Das heißt, Sie schreiben etwas vorwiegend fort, ohne zu versuchen, dort Gemeinsames und Konsens zu finden, wo diese zu finden wären, auch bei mir zu finden wären.

Einige von Ihnen denken so wie ich, sage ich jetzt einmal, und ich weiß es auch. Ich finde es aber schade, dass das, was in Ihren Köpfen ist, hier nicht über Ihre Lippen kommen darf. Mit dem Wort "schade" – weil "Gesundheit" oder "zum Wohle" zu sagen, besteht bei diesem Gesetz kein Anlass – beende ich meine Ausführungen. (Beifall bei den Grünen.)

18.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.18

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Grünewald hat es verabsäumt, uns mitzuteilen, ob er der Regierungsvorlage zustimmen wird oder nicht. Das hätte mich noch interessiert. (Abg. Dr. Grünewald: Es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgehen!)  – Gut. Nach der Devise: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Man kann natürlich der Regierung auch den Vorwurf machen, sie würde zu schnell arbeiten. (Abg. Dr. Mertel: "Speed kills"!) Im Wesentlichen heißt das aber nicht, dass das ein Stillstand ist, sondern die Möglichkeit einer Fortbewegung. Das sollte man durchaus nutzen.

Ich freue mich allerdings, dass die sozialdemokratische Fraktion den Regierungsvorlagen zustimmen wird. Um so erstaunlicher ist es, dass Herr Abgeordneter Lackner meint, dass mit dieser Maßnahme, welche die Krankenanstalten regelt, soziale Kälte eingezogen wäre.

Die Frage ist: Was war bei der Halbierung des Taschengeldes für die Pfleglinge und Ähnliches mehr. Seit 1996 gab es keine Valorisierung des Pflegegeldes, und trotzdem wurden neue Schulden gemacht. Da war die soziale Kälte wirklich arg.

Der Vorwurf, wir würden den Weg eines funktionierenden Gesundheitswesens verlassen, geht mit Sicherheit ins Leere, denn in vielen Bereichen des Gesundheitswesens, vor allem aber in der Frage der Sozialversicherung insgesamt – nicht nur bezüglich der Selbstbehalte – wäre es notwendig, eine Harmonisierung der Systeme herbeizuführen, inklusive der Verwaltungsverfahren und ähnlicher Dinge mehr, denn es ist nicht einzusehen, dass es einen anderen Abrechnungsmodus gibt, wenn ein Landwirt eine Grippe bekommt, als dann, wenn ein Arbeiter krank wird. Das sind nicht nachvollziehbare museale Mehraufwendungen, die unnotwendig sind.

Es ist heute schon so, dass es unterschiedliche Selbstbehalte in allen Versicherungsbereichen gibt, und zwar sowohl bei den Eisenbahnern und bei den Beamten als auch bei den Landwirten und bei den Selbständigen, aber auch bei den Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten. Bei Brillenersatz, bei Zahnersatz oder bei Zahnregulierungen bei Kindern, die heute in vielfacher Art und Weise notwendig sind, leisten die Eltern Beiträge in zweistelligen Tausenderbeträgen, die empfindlich ins Geld gehen. Da wäre es hoch an der Zeit, einen neuen Abrechnungsmodus zu finden, und da setze ich letztlich auch große Hoffnungen in die Strukturreformkommission, die jetzt ins Leben gerufen wird. Dieser Kommission soll auch ein Patientenanwalt und ein Vertreter der Österreichischen Ärztekammer angehören. Ich hoffe, dass mit Hilfe dieser Strukturreformkommission und durch die Harmonisierung der Sozialversicherungssysteme endlich einmal eine Vereinheitlichung der Verrechnung ermöglicht wird.

Die Frage, warum Maßnahmen wie Selbstbehalte oder wie Ambulanzgebühren notwendig sind, stellt sich ja hier nicht ernsthaft. Letztlich wissen wir, dass die Sozialversicherungsanstalten – und Herr Sallmutter ist ja ständig in der Öffentlichkeit damit präsent – in den vergangenen Jahren gewaltige Defizite verursacht haben. Es ist schon richtig, wie Kollege Grünewald meinte, dass die Fortschritte nicht immer messbar sind, aber wir können trotzdem aus Fehlern die Lehren ziehen und letztlich dafür sorgen, dass jene Sozialversicherungsanstalten, die die


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52. Sitzung / Seite 149

Sicherung der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung im Auge haben, dahin gehend Vorkehrungen treffen, dass diese auch finanzierbar bleibt.

In Wirklichkeit haben wir die Zwei-Klassen-Medizin schon lange. Das sind auf der einen Seite jene, die es sich leisten können, oder jene aus den verstaatlichten Bereichen, denen eine Zusatzversicherung gezahlt wird, und auf der anderen Seite jene, die da noch übrig bleiben. Grundsätzlich ist nichts dagegen zu sagen, aber in diesem Zusammenhang denke ich daran, wie die SPÖ mit dem Gesundheitswesen in vielen Bereichen umgegangen ist, von der Primararztbestellung ganz zu schweigen. Es haben nicht in roter Wolle gefärbte Ärzte nicht den Funken einer Chance gehabt, in einem Krankenhaus eines Bundeslandes mit rotem Landeshauptmann jemals eine leitende Stelle oder Ähnliches zu bekommen. (Abg. Dr. Grünewald: In Tirol ist es umgekehrt!) In Tirol ist es umgekehrt. In Niederösterreich ist es, befürchte ich, auch umgekehrt. – Daher sage ich: Gerade die SPÖ hat keine Berechtigung, da mit Schlamm zu werfen.

Die vorliegende Artikel-15a-Vereinbarung ermöglicht eine hochwertige, frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsvorsorge. Sie stellt auch sicher, dass auf regionale und Ländererfordernisse Rücksicht genommen wird, und zwar unter entsprechender Beachtung der Weiterentwicklung der Gesundheitsmedizin. Wir haben für eine integrierte, aufeinander abgestimmte Planung aller Bereiche im Gesundheitswesen und eine stärkere Einbindung des niedergelassenen Bereiches gesorgt.

Die vorliegenden Regierungsvorlagen garantieren den Fortbestand und den Ausbau eines soliden Gesundheitswesens für die Zukunft. Es gilt, allen danke zu sagen, die daran mitgewirkt haben, dass es nunmehr dazu kommt. Das ist ein Kompliment an jene, die diese Gesetzesmaterie innerhalb kürzester Zeit verhandelt haben. Ich bin überzeugt davon, dass diese Gesetzesbeschlüsse ein weiteres positives Signal für das österreichische Gesundheitswesen darstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

18.23

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal dafür danken, dass, wie aus der laufenden Diskussion hervorgeht, doch eine breite Mehrheit dieses Hohen Hauses der Artikel-15a-Vereinbarung die Zustimmung geben wird. Damit wird das, was an Kritik an einzelnen Punkten hier vorgebracht worden ist, schlussendlich doch relativiert.

Herr Kollege Universitätsprofessor Dr. Grünewald, ich glaube, Sie werden mir Recht geben, wenn ich sage, dass im Spannungsfeld zwischen Föderalismus, Regionalinteressen und Bundesinteressen in diesem Bereich einiges, und zwar nicht nur bei der zweiten Revision des ÖKAP, sondern auch schon bei dessen erster Revision und auch bei der Erlassung des Österreichischen Krankenanstaltenplanes, von Anfang an zögerlich implementiert war. Auf Grund fehlender Zeitpläne für die ursprüngliche Implementierung und für die erste Revision des ÖKAP haben manche Bundesländer die von ihnen zu setzenden Maßnahmen auf das letzte halbe Jahr verschoben und sich damit erfolgreich aus der Verpflichtung gestohlen. Das ist zumindest nach den jetzigen Implementierungen der Qualitätskriterien in den Fachbereichen, in den Departements, aber auch bei den Mindestausstattungen in dieser Weise nicht mehr möglich.

Sie werden mir sicher auch Recht geben, wenn ich sage, dass wir in Österreich trotz entsprechender österreichischer und europäischer Gesetzesvorschriften noch immer sehr viele Defizite hinsichtlich der Beschäftigungslage von Fachkräften in den Krankenanstalten haben, aber wir können sagen, dass wir mit der jetzigen Revision in diesem Bereich durchaus einen Schritt vorwärts gekommen sind. Wir konnten die Qualitätsstandards im personellen Sektor verbessern. Mittels Erreichbarkeitsgrenzen, Rufbereitschaften und genauen Determinierungen ist es uns gelungen, diesen Bereich nicht nur personalfreundlicher, sondern vor allem, was ich als Gesundheitsminister als besonders wichtig erachte, für die Patienten sicherer zu machen, denn fest


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steht: Überlastetes und überfordertes Personal, das ohne Unterbrechung 24 Stunden Dienst versieht, ist nicht in der Lage, in der erforderlichen Form hohe Qualität abzuliefern.

Herrn Kollegen Lackner, der hier die Aussagen des Kollegen Feurstein betreffend die 20-prozentigen Selbstbehalte im niedergelassenen Bereich kritisiert hat, möchte ich schon auch eines mit auf den Weg geben: Ich kann mich nicht erinnern, dass die Sozialdemokratie in den letzten 20 Jahren jemals Klage über die 20 Prozent Selbstbehalt bei den Eisenbahnern, bei den Postbediensteten, im Bereich der Bundesbediensteten, auch bei den unteren Einkommensschichten der D- und C-Klassifizierungen und der Neuberufseinsteiger geführt hat. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Selbstbehalte bei den Bauern und bei den gewerblich Selbständigen jemals zur großen Klage auf Seiten der Sozialdemokratie geführt haben.

Daher, Kollege Lackner: Wenn in der Vergangenheit, und zwar unter sozialdemokratischer Alleinregierung und dann unter sozialdemokratischer Mehrheitsregierung, der Selbstbehalt bei den kleinen Eisenbahnern nicht zum Verlust des Solidaritätsprinzips geführt hat, dann frage ich mich, warum Sie auf einmal heute hier dieses Thema als Grund für den Ausbruch aus der Solidaritätsgemeinschaft anführen. Ich bin durchaus bereit, darüber zu diskutieren, ob diese Maßnahme notwendig ist, aber ich sage klipp und klar: Diese Bundesregierung hat im Wege von Selbstbehalten und mittels sehr vieler Gebührenerhöhungen im Jahre 2000 gewaltige finanzielle Mittel den Gesundheitseinrichtungen insgesamt und den Sozialversicherungen im Speziellen zugeführt. Ich möchte als verantwortlicher Bundesminister nunmehr einige Zeit beobachten, wie weit sich die Zeithorizonte im pekuniären Bereich und die Einsparungen und auch die Mittelzuführungen, die wir vorgenommen haben, in diesem Bereich auswirken, ehe ich eine neue Diskussion um eine Umgestaltung beginne.

Wenn der Präsident der Arbeiterkammer Tirol, Kollege Dinkhauser, meint, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt diese Diskussion so wie einen Kropf brauchen, dann gebe ich ihm in Bezug auf seine Diskussionsbeurteilung Recht, aber ich glaube, dass wir vorerst einmal eine Zeit lang beobachten sollten, ob die Mittelzuführung, so wie sie von der Bundesregierung geplant ist und so wie sie das Parlament hier beschließt, ausreichend ist, ob sie nach den gleichen Zahlenkriterien, die wir festgesetzt haben, auch erfolgen wird, ob die Einsparungsziele, die wir uns für das Jahr 2000 gesetzt haben, auch erreicht werden, ob also die Reduzierung des Defizits, das wir bereits von 5,9 Milliarden Schilling auf 4,5 oder 4,6 Milliarden Schilling gebracht haben, auch im nächsten Jahr ungebrochen auf Grund der Optionen der ersten drei oder vier Monate weitergehen wird. Dann werden wir uns selbstverständlich der Diskussion stellen, ob wir das System der Selbstbehalte, der Ambulanzgebühren und aller anderen Gebühren in diesem Bereich gemeinsam neu ordnen oder als ausreichend empfinden.

Eines sollte, glaube ich, auch außer Zweifel stehen: dass der Fortschritt in der Medizin, wie Sie, Herr Professor Grünewald, und auch andere hier richtigerweise gesagt haben, so weit geht, dass man im Sinne der Sicherung des Gesundheitssystems laufend darüber nachdenken muss, ob das, was wir ehemals im Großgeräteplan implementiert haben, heute noch tatsächlich Großgeräte sind. Ich denke da etwa daran, wie die bildgebende Diagnostik sich in den letzten Jahren verändert hat. Sie werden mir Recht geben, wenn ich sage, dass heute die Preise für MRs ungefähr dort liegen, wo in der Anfangszeit die Preise für CTs gelegen sind. Die hohen Kosten im Großgeräteplan werden nicht mehr durch die Großgeräte selber verursacht, sondern durch den diesbezüglichen Personalaufwand, und ich frage mich, ob wir auch in Zukunft in der Lage sein werden, den hohen Personalaufwand zu finanzieren, die modernen diagnostischen Mittel rund um die Uhr allen Bürgern beziehungsweise allen Hilfesuchenden in entsprechender Qualität samt qualifiziertem Personal zur Verfügung zu stellen.

Ich glaube, dass diese ÖKAP-Revision durchaus ihre Berechtigung hat, und möchte dem Herrn Staatssekretär und auch den anderen Verhandlungsteilnehmern, und zwar auf allen Seiten, herzlichst dafür danken, dass es dieses Mal in vier Monaten möglich war, diese Aufgabe zu bewerkstelligen. Ich möchte aber nicht anstehen, mich dafür zu entschuldigen, dass, wie manche Redner der Opposition kritisiert haben, die Unterlagen zu spät gekommen sind. Wir haben ursprünglich auch einige Vorhaben aus der 58. ASVG-Novelle miteingearbeitet gehabt, und diese mussten wir auf Grund eines Agreements mit den Oppositionsparteien in der Präsidiale


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wieder herausnehmen, und Sie können sich vorstellen, dass das Entflechten von Gesetzesmaterien aus einem mehr als 150 Seiten umfassenden Gesamtkonvolut, einschließlich Erläuterungen und Gegenüberstellung von Alt- und Neutext, einige Zeit erfordert.

Ich bitte daher, auch im eigenen Bereich, wenn man Dinge, die schon vorbereitet waren, dann wieder herausreklamiert hat, eine gewisse Schuld für den Verzögerungseffekt und daher für die kurze Frist zu sehen und die nunmehr vorliegenden Gesetzestexte mit Gegenüberstellungen und Evaluierungen der Alt- und Neutexte auch unter diesem Licht zu betrachten und nicht nur eine Böswilligkeit der Regierung hinter all diesen Dingen zu sehen, noch dazu, wo meines Wissens bei der damaligen Präsidialsitzung von jeder Fraktion zumindest ein Vertreter dabei war, der diese Positionen mitgetragen und diesen Kompromiss geschlossen hat.

Man kann daher, glaube ich, heute insgesamt ein gutes Vereinbarungspaket mit den Ländern verabschieden. Ich werde darauf achten, dass die notwendigen Revisionen in der Zeit, in der ich politisch zuständig bin, auch so zeitgerecht vorbereitet werden, dass wir dann auch für die nächsten Revisionen in fünf Jahren wieder einen ähnlich kurzen Zeithorizont wie für diese Verhandlungen, nämlich vier Monate, ins Auge fassen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Ich darf kurz folgenden Antrag vortragen:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lackner und GenossInnen betreffend Anpassung der Pensionen im Jahr 2001 zumindest mit der Inflationsrate, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (396 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden und über den Antrag 338/A der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – 2. SVÄG 2000) (409 der Beilagen)

Vorerst die Begründung: Herr Minister, ganz kurz zu den Belastungen für die Pensionistinnen und Pensionisten. – Die Belastungsmaßnahmen der Koalition im Bereich der Krankenversicherung belasten insbesondere PensionistInnen durch die starke Erhöhung des Selbstbehalts um über 2,2 Milliarden Schilling. Ich darf Sie erinnern an die Anhebung der Rezeptgebühr von 45 auf 55 S, an die Einführung einer Ambulanz-Strafgebühr um 150 S bei Überweisung, 250 S ohne Überweisung, ausgenommen in Notfällen, an die Reduktion satzungsmäßiger Mehrleistungen der Krankenversicherung und an die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages von 70 auf 100 S.

Demgegenüber steht die Senkung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung von 0,3 Prozent, die Mindereinnahmen der Krankenversicherung von 900 Millionen Schilling jährlich verursacht. Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages: Die Belastung für die betroffenen PensionistInnen beträgt 1,9 Milliarden Schilling.

Um die Enttäuschung des Obmannes des ÖVP-Seniorenbundes doch etwas abzumildern und der FPÖVP-Koalition wieder die Möglichkeit zu geben, sich an ihren Taten messen zu lassen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu setzen, um dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Pensionsanpassung für das Jahr 2001 mindestens im Ausmaß der Teuerungsrate erfolgt."

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

18.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Lackner und GenossInnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

18.33

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Abgeordneter Lackner, Ihre Rede hätte eigentlich vor vier Jahren ganz gut gepasst, nämlich zu den Zusperr-Plänen der Ministerin Kramer, die ja alles zusperren wollte. Damals war nämlich eine Kälte spürbar, nicht heute. 12 000 Betten einsparen – das war reine Bettenabbaukosmetik! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das würde, konsequent weitergedacht, englische Zustände bedeuten, wo es dann bei einer Grippewelle keine Betten gibt.

Heute haben wir eine intelligente Politik. Wir bauen nämlich um, wir bauen Neues auf: Akutgeriatrie, Psychiatrie, Hospiz. Wir wollen keine Versorgung wie in Holland, wo man die Leute gleich euthanasiert. Und wenn Sie sich heute den sozialistischen Heiligenschein der Gesundheitspolitik aufgesetzt haben, dann frage ich Sie: Wissen Sie eigentlich, dass die niederösterreichische Gebietskrankenkasse die Dialyse in Niederösterreich nicht bezahlt und die Patienten nach Wien schickt, die um null Uhr dialysiert werden müssen? Wo sind Sie denn da? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Da ist mir die Art von Staatssekretär Waneck tausendmal lieber, der, statt einfach nur Geld zu geben und Kosmetik zu betreiben, ruhig und beharrlich mit den Ländern gemeinsam, auch mit SPÖ-geführten Ländern, ein gutes Ergebnis erzielt hat. Ich nenne hier nur die Ergebnisse bei der Kinderkardiologie, Transplantation, Dialyse, das AKH-Paket gemeinsam mit der SPÖ-Regierung in Wien, das Private-Krankenanstalten-Paket.

Und wenn man heute Tränen über Selbstbehalte vergießt – der Herr Minister hat es schon im Zusammenhang mit den Eisenbahnern gesagt –, muss ich Sie schon fragen: Wo ist Ihr Aufschrei darüber, dass es in Österreich keinen einzigen Kinderpsychiater auf Krankenkassenkosten gibt, keinen Schmerztherapeuten auf Krankenkassenkosten gibt? Ist Ihnen nicht bewusst, dass das 100 Prozent Selbstbehalt bedeutet?

Meiner Meinung nach ist es gesundheitspolitische Geisterfahrerei, dass man alles will, aber im Tank darf überhaupt kein Sprit drin sein. Sie werden uns Seite an Seite finden im Kampf für ein hohes Qualitätsniveau, gegen eine Zwei-Klassen-Medizin und für eine gute regionale Verteilung. Aber nur Parolen von Kälte, die angeblich spürbar ist, und sonst nichts – nein danke! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Schweitzer: Bravo!)

18.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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18.36

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Reform statt Stagnation ist das Motto der heutigen Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen, und es freut mich als seit über 20 Jahren tätige Ärztin im Spitalsbereich ganz besonders, dass mit den heute zu beschließenden Gesetzesreformen echte Reform-, und zwar Strukturreformschritte im Gesundheitswesen eingeleitet werden.

Reform, das heißt für uns nicht ungezielte Belastungswelle durch allgemeine Beitragserhöhungen – das ist immer am einfachsten –, sondern es müssen die im gesamten Gesundheitsbereich aufgebrachten Mittel auf optimale Nutzung überprüft werden. Dabei hat sich gezeigt, dass es allein im Bereich der Sozialversicherungen Einsparungspotenziale von 6 Milliarden Schilling gibt, und bevor diese Einsparungen nicht genutzt werden, kommt eine zusätzliche, rein unspezifische Belastung der Bevölkerung durch Beitragserhöhungen für uns einfach nicht in Frage. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Reform, meine Damen und Herren, das heißt ein klares Bekenntnis zu einer qualitativ wirklich hochwertigen Spitalsmedizin. In Zukunft wird es darum gehen, dass das Leistungsangebot der Spitalsversorgung am jeweils richtigen Ort zu den richtigen Bedürfnissen, die den Patienten angepasst sind, sichergestellt wird.

Und das heißt auch weg vom Ego-Trip: Jeder macht ein bisschen was, und jeder macht alles. Eine sinnvolle Umstrukturierung und ein effektiver Krankenanstaltenplan sind notwendig, und entgegen allen Horrormeldungen, die über Wochen durch die Zeitungen gegangen sind: Es werden keine Spitalsbetten verloren gehen. Es werden keine Spitäler geschlossen, es werden aber die Spitalsbetten umstrukturiert, weg von den Akutbetten, von denen wir europaweit im Vergleich einfach zu viele haben, hin zu sehr sinnvollen Einrichtungen, nämlich zur Akutgeriatrie – ich hoffe wie Sie, Herr Professor Grünewald, und ich bin mir sicher, dass das auch wirklich passiert – auf Grund der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft und auf Grund der notwendigen besseren Versorgung unserer Senioren, hin zur Remobilisation, hin zu den chronischen Patienten mit der Schaffung von Hospizbetten, mit der Schaffung von palliativmedizinischen Einrichtungen, hin zu psychosomatischen Betten nicht nur für Erwachsene, sondern auch für die Behandlung von psychosomatischen Erkrankungen unserer Kinder. – Ein ganz, ganz wichtiger Effekt.

Meiner Überzeugung nach ist eine wichtige strukturelle Maßnahme auch die Schaffung kleiner Einheiten, die Schaffung kleiner Tageskliniken, die Schaffung kleiner Fachschwerpunkte in Spitälern, die diese Fachschwerpunkte nicht haben, die an der Peripherie sind, wo auch diese Schwerpunkte den peripheren regionalen Bedürfnissen angepasst werden.

Wichtig in unserem Gesundheitssystem ist: gezielt Bedürfnisse erkennen und gezielt beheben – nicht abgehoben von der Realität Gesundheitspolitik betreiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Abgehoben von der Realität – und da besteht noch ein großer Handlungsbedarf, Herr Minister! – sind in vielen Fällen noch immer die Personalpolitik und die Versorgung der Krankenhäuser mit Ärzten und Mitgliedern aller anderen Gesundheitsberufe. Nach wie vor besteht hier ein riesiger Unterschied und eine riesige Umgewichtung zwischen den Zentren und zwischen den peripheren Spitälern. Es ist sehr oft eine absurde, eine wirklich absurde Realitätsverweigerung und Verantwortungsabwälzung von Seiten der zuständigen Beamtenschaft und der Träger und Politiker zu bemerken. Qualität im Spitalsbereich hängt zum überwiegenden Anteil von der Anwesenheit und von der Motivation der dort in den Gesundheitsberufen Arbeitenden ab, und ich bitte daher, bei der sehr positiv zu sehenden Einführung der Qualitätssicherung den personellen Faktor immer wieder zu bedenken.

Ein weiterer, gerade für mich als Radiologin sehr positiver Schritt ist die Vernetzung der Informationstechnologie im Gesundheitswesen. Damit soll eines in Zukunft sichergestellt werden: dass für die Behandlung der Patienten die notwendige Dokumentation zur richtigen Zeit auch am richtigen Ort ist.


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Für mich als Radiologin ist die digitale Vernetzung, die digitale Bildübertragung eine ganz wichtige Sache. Ich bitte auch hier nur um wirkliches Realitätsbewusstsein: Bauen wir nicht – bei allem Verständnis, bei aller Hinwendung zum Datenschutz für Patienten! – aus einem übertriebenen Sicherheitsdenken wieder unüberwindliche Hürden, wieder unüberwindliche Sicherheitscodes, so dass der Vorteil der schnellen Datenübertragung, nämlich dass die Daten dann dort sind, wo wir sie auch wirklich brauchen, einem eingeschränkten und engem EDV-Denken zum Opfer fällt.

Ich bin Mitglied meiner Fraktion, weil diese für mich von Beginn an die Reformkraft in diesem Land war, und wir gehen auch in der Gesundheitspolitik einen kräftigen, weiteren Reformschritt nach vorne. Herzliche Gratulation, Herr Minister! Herzliche Gratulation den Beamten des Ministeriums! Mögen unsere Krankenanstalten nicht kranke Anstalten, sondern Oasen der Gesundheit werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.41


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.41

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Nach der Sanierung und finanziellen Absicherung der Pensionen wird heute die finanzielle Absicherung der Krankenanstalten beschlossen, Herr Professor Grünewald. Und wenn Sie dem nicht zustimmen, dann verweigern Sie den Krankenanstalten der Gemeinden und der Länder 42 Milliarden Schilling im Jahre 2001 und den privaten Krankenanstalten ab dem Jahre 2002 eine Milliarde Schilling.

Meine Damen und Herren! Das verstehe ich nicht. Ich verstehe nicht, dass Sie sagen, der Vertrag zwischen Bund und Ländern wird von der SPÖ akzeptiert, aber die finanzielle Absicherung wird nicht akzeptiert. Abgeordneter Lackner kann nicht in sein Krankenhaus gehen, wo er angestellt war, und sagen: Jawohl, ich bin für die Finanzierung eingetreten!, sondern er wird sagen müssen: Ich habe durch den Beschluss im Nationalrat die Finanzierung des Krankenhauses Bludenz abgelehnt! Er hat nämlich den Änderungen der finanziellen Grundlagen, eben Artikel 3, 4 und 5 Sozialversicherungsgesetz, nicht zugestimmt. Meine Damen und Herren, das muss einfach einmal eindeutig festgestellt werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist auch unrichtig, dass die Pensionserhöhungen für die Pensionisten anders sind als in den früheren Jahren. Es ist unrichtig, wenn hier festgestellt wird, durch die Neuregelung der Pensionsanpassung werde den Pensionisten Geld genommen. Meine Damen und Herren! Sie wissen genau, die Nettoanpassung, auf der die Erhöhung der Pensionen am 1. Jänner 2001 beruht, wurde unter Minister Hesoun eingeführt und von allen anderen Sozialministern immer wieder bestätigt. Das muss einfach klar gesagt werden. Es ist auch nicht richtig, dass es zu einer Verschlechterung bei den Invaliditätspensionen kommen wird oder kommen könnte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Im Gegenteil: Wir sichern die Geldentwertung, so wie das im Antrag der SPÖ festgelegt ist, ab, und zwar durch die Abgeltung der Inflation durch die Pensionserhöhungen zum 1. Jänner 2001 in voller Höhe, und wir sichern den Ausgleichszulagenempfängern noch einen Zusatz: Allein stehende Ausgleichszulagenempfänger erhalten eine Sonderzahlung von 350 S, Ehepaare von 500 S. Damit gibt es einen Ausgleich in der Größenordnung von beinahe 2 Prozent bei einer Inflationsrate von 1,5 Prozent im Jahre 2001! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das ist eine Verbesserung; unser Antrag in diesem Bereich wird noch eingebracht. Ich meine, dass die Pensionisten sicherlich keine großartigen Erhöhungen bekommen, aber sie bekommen eine solche Erhöhung, dass ihr Lebensstandard auch im Jahre 2001 gesichert ist, und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. Die Pensionisten werden durch unsere Politik nicht verarmen. Sie wären verarmt, wenn man die Schuldenpolitik so weiterbetrieben hätte. Dem sind wir entgegengetreten, meine Damen und Herren, und wir werden weiterhin für eine konstruktive und gute Sozialpolitik arbeiten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.45

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.45

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren der SPÖ! In Ihrer Oppositionspolitik haben Sie anscheinend schon resigniert – oder? Denn: Wo ist Ihr Gesundheitssprecher? Interessiert ihn die Debatte nicht mehr? Ich muss sagen, ich bin wirklich sehr enttäuscht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Rasinger: Der ist krank! Der ist politisch krank! – Ruf bei der SPÖ: Sollen wir ihn rufen?)

Sie haben 30 Jahre lang Sozial- und Gesundheitspolitik gemacht, und jetzt, wo Sie in der Opposition sind, interessiert Sie das nicht einmal mehr? Also, das spricht wirklich nicht für Sie!

Auf der anderen Seite schreiben Ihre Landespolitiker Plakate, Inserate: Kranksein macht arm, Spitäler werden geschlossen! – Alles Dinge, die nicht stimmen. Mit Ihren Killer-Phrasen auf Plakaten und Inseraten wollen Sie nur verunsichern. Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage eines Patienten oder eines Mitarbeiters im Krankenhaus, wenn Sie Angst haben, dass Ihr Spital geschlossen wird, Angst, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren. (Abg. Huber: Ja, bei Ihnen!) Das alles, Frau Kollegin, im Wissen darum, dass das nicht wahr ist. Das ist eine Politik, die ich nicht für sinnvoll halte und die eigentlich auch einer SPÖ nicht würdig sein sollte.

Wem nützen diese Killer-Phrasen eigentlich? Die Killer-Phrasen, meinen Sie, nützen Ihnen, damit Sie wieder gewählt werden. Aber ich darf Ihnen versichern, das ist Ihr politischer Selbstmord, denn die Wähler wissen, wen sie zu wählen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie wissen ganz genau, meine Damen und Herren – und der Herr Bundesminister hat es schon gesagt –, dass der österreichische Krankenanstaltenplan eine zweite Revision ist. Die erste Revision und die Entstehung – wer hat denn die gemacht? Die ist unter Ihrer Obhut entstanden, und so viele Veränderungen von den Standorten her hat es diesbezüglich nicht gegeben. Damals haben Sie nicht nur von Schließungen gesprochen, damals haben Sie diese wirklich umsetzen wollen.

Ihr Ziel ist einfach die Negativmeldung – und sonst nichts! Zielvorstellungen hat unsere Regierung, hat unser Minister sehr wohl. Ich darf nur vier herausgreifen.

Die erste Zielvorstellung: Die stationäre Akutversorgung soll durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und im Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten sichergestellt werden, also weg quasi vom Bettendenken hin zu einem Leistungsdenken, hin zu einer Strukturplanung gemeinsam mit den Ländern in den Regionen.

Punkt zwei: Die Akutkrankenanstalten sollen eine möglichst gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, auch wirtschaftliche und medizinisch sinnvolle Versorgung der österreichischen Bevölkerung gewährleisten. Was heißt das? – Das heißt einfach eine sinnvolle Kooperation zwischen den Krankenanstalten, mehr Flexibilität und das Akzeptieren, dass nicht überall alles gemacht werden kann, sondern dass es nicht nur medizinisch qualitätsvoll, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll gemacht werden soll.

Punkt drei: Die von diesem Plan umfassten Krankenanstalten sollen durch Verlagerung von Leistungen in den ambulanten und rehabilitativen Bereich nachhaltig entlastet werden, damit die Krankenhaushäufigkeit gesenkt werden kann. Sie wissen ja, dass diese im internationalen Vergleich viel zu hoch ist.

Und last but not least darf ich einen für mich sehr wichtigen Punkt anführen – Herr Professor Grünewald hat das schon angesprochen –, nämlich die Palliativstationen, Geriatrieeinheiten. – Herr Professor, das wird umgesetzt. Das freut mich insofern, als ich seinerzeit im Steiermärkischen Landtag schon darauf hingewiesen habe, dass dieses Thema ein Thema der Zukunft


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sein wird, weil wir immer mehr mit der Überalterung der Bevölkerung kämpfen und uns diesbezüglich anpassen müssen und sollen.

Letztendlich hat unsere Regierung, hat unser Minister Haupt eine leistbare Krankenanstaltenplanung gefördert, und ich möchte mich nicht nur bei ihm, sondern auch beim zuständigen Herrn Sektionschef Gaugg dafür herzlich bedanken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dietachmayr zu Wort gemeldet.

Bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen.

18.50

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Feurstein hat in seinem Redebeitrag gesagt, dass es keine Verschlechterung der Invaliditätspension gäbe.

Ich berichtige ihn tatsächlich: Durch das unsoziale Pensionssystem dieser Bundesregierung haben Sie die Abschläge von ursprünglich 2 auf 3 Prozent erhöht. – Damit ist die zitierte Aussage unrichtig. (Abg. Dr. Feurstein: Es gibt aber eine Meistbegünstigung, wie Sie wissen, Herr Kollege!)

Weiters hat Herr Abgeordneter Feurstein erklärt, dass die Nettoanpassung nicht verändert worden sei. – Das ist unrichtig, Herr Abgeordneter, denn Sie haben den Beobachtungszeitraum vom kommenden Jahr umgestellt auf das vergangene Jahr. Das ist mehr oder minder ein Doppelschlag gegen die Pensionisten (Abg. Dr. Feurstein: Das ist kein Doppelschlag!), denn wie bekannt ist die Inflationsrate im Jahre 1999 sehr niedrig gewesen, und damit trifft das die Pensionisten doppelt. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Kiss  – in Anspielung auf die Heiserkeit von Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn –: Der Präsident hat die erotischeste Stimme von allen Männern in diesem Haus! – Heiterkeit.)

18.51

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich herzlich bei Herrn Staatssekretär Waneck und bei Sozialminister Haupt dafür, dass sie in möglichst kurzer Zeit, nämlich nur in vier Monaten, ein Verhandlungsergebnis mit den Bundesländern zustande gebracht haben, sodass die Artikel-15a-Vereinbarungen beschlossen werden können und dass sie im Hohen Haus eine breite Mehrheit finden. Dafür herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Diese Sicherstellung der Spitalsfinanzierung ist um so wichtiger, als wir ja wissen, dass die LKF allein, die leistungsorientierte Spitalsfinanzierung allein den befürchteten Kostenanstieg im Spitalswesen nicht bremsen konnte. Das haben wir damals noch als Oppositionspartei heftig kritisiert, als die SPÖ mit ihrer desaströsen Gesundheitspolitik, wie Kollege Leiner gesagt hat, ein Debakel hinterlassen hat. Sie haben nur die LKF eingeführt, nach 18 Jahren Provisorium mit dem so genannten KRAZAF, ohne jede Strukturreform! Alle Experten, alle Spitalsökonomen und alle, die etwas verstehen vom Gesundheitswesen, haben Ihnen gesagt: Das kann nicht gut gehen; ohne Strukturreformen wird das LKF alleine nicht greifen. (Abg. Öllinger spricht mit dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Mag. Haupt.)

Herr Kollege Öllinger, ich glaube, Sie passen hier nicht auf! Jetzt haben wir auch Strukturreformen. (Abg. Schwarzenberger: Die Grünen regen sich immer auf, wenn jemand mit dem Minister spricht! – Der Redner wartet, bis sich Abg. Öllinger wieder zu seinem Sitzplatz begeben hat.)  – Ich glaube, ich habe jetzt 2 Minuten Guthaben bei der Redezeit. Ich gehe davon aus,


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dass der Herr Sozialminister so höflich war, Sie nicht auf Ihren Platz zu schicken. Es liegt an Ihnen (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), ob Sie so viel Anstand haben, dem Herrn Minister die Gelegenheit zu geben, den Ausführungen des Gesundheitssprechers seiner Partei folgen zu können. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Seien Sie nicht so streng mit uns!)

Wir haben bei dieser Spitalsfinanzierung endlich Strukturreformen drinnen. Es kommt zu einem Umbau von Akutbetten in Betten in anderen Ressorts, wo wir sie dringend brauchen. Wir haben sündteure nicht mehr benötigte Akutbetten, wie es die SPÖ immer vertreten hat, nur damit sie bei der Zahl 72 000 bleiben konnte. Darauf kommt es nicht an. Die Spitalsaufenthalte werden auch im Akutbereich immer kürzer. Daher werden da Kapazitäten frei, und so ist es uns möglich, Akutbetten abzubauen.

Und es sind in dieser Reform auch strukturelle Veränderungen enthalten, so zum Beispiel, dass wir die Tageskliniken, die Tageschirurgien stärken. Es wird demnächst das Gruppenpraxisgesetz beschlossen, sodass wir wirksame Alternativen zum stationären Bereich auch im niedergelassenen Bereich anbieten können. Und wir haben diesmal auch die Privatspitäler – endlich einmal! – in diesen Bereich der leistungsorientierten Spitalsfinanzierung mit einbezogen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

All das wurde von der SPÖ in ihrer langjährigen Regierungsbeteiligung verschlafen, genau so, wie der Gesundheitssprecher der SPÖ, den ich noch immer nicht sehe, alles Mögliche verschlafen hat. (Rufe bei der SPÖ: Sollen wir ihn rufen? – Abg. Dr. Jarolim: Ja wo ist er denn?) Er ist immer noch nicht da. Die erste Gelegenheit, der erste Auftritt als SPÖ-Gesundheitssprecher, und er ist nicht einmal im Saal! (Abg. Mag. Posch: Wo ist er denn?)  – Ja wo wird er sein? Er wird vielleicht bei der Liesl Pittermann sein und sie fragen, ob er jetzt auch den Schwenk machen muss, dass er für die komplette Freigabe der Drogen sein muss. (Ah-Rufe bei den Freiheitlichen und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ja, so wird es sein, denn die Liesl Pittermann ist hier herinnen immer ans Rednerpult gegangen und hat gesagt, solange sie Gesundheitssprecherin ist, wird es keine Liberalisierung der Drogen geben.

Jetzt hat sie um den Preis der Gesundheit unserer Jugend, um sich einen Stadtrat-Sessel zu erkaufen, ihre Linie verlassen und ist für eine völlige Freigabe der Drogen! – Meine Damen und Herren! Wenn das Kollege Lackner nachvollzieht, dann gute Nacht, SPÖ, gute Nacht, Gesundheitspolitik der Linken! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. – Bitte.

18.56

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf die Wortmeldung des Abgeordneten Feurstein betreffend die Verbesserung der Situation der Ausgleichszulagenbezieher beziehungsweise die Erhöhung von 350 S für Alleinstehende und 500 S für Verheiratete und bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Budgetausschusses 409 der Beilagen über die Regierungsvorlage 396 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden


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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Art. 3 Z 20 lautet:

››20. Nach § 590 wird folgender § 591 samt Überschrift angefügt:

"Zusätzliche Ausgleichszulage 2001

§ 591. Personen, die im Februar 2001 Anspruch haben auf

1. eine Ausgleichszulage nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa oder

2. eine Ausgleichszulage nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb oder lit. b oder lit. c,

gebührt zu der für Februar 2001 auszuzahlenden Pension eine zusätzliche Ausgleichszulage; diese beträgt 500 S für Personen nach Z 1 und 350 S für Personen nach Z 2. Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens (§ 292 Abs. 3) haben die genannten Beträge außer Betracht zu bleiben. § 299 ist für die zusätzliche Ausgleichszulage nicht anzuwenden; der Aufwand ist vom Bund zu tragen."‹‹

2. Art. 4 Z 6 lautet:

››6. Nach § 288 wird folgender § 289 samt Überschrift angefügt:

"Zusätzliche Ausgleichszulage 2001

§ 289. Personen, die im Februar 2001 Anspruch haben auf

1. eine Ausgleichszulage nach § 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa oder

2. eine Ausgleichszulage nach § 150 Abs. 1 lit. a sublit. bb oder lit. c,

gebührt zu der für Februar 2001 auszuzahlenden Pension eine zusätzliche Ausgleichszulage; diese beträgt 500 S für Personen nach Z 1 und 350 S für Personen nach Z 2. Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens (§ 149 Abs. 3) haben die genannten Beträge außer Betracht zu bleiben. § 156 ist für die zusätzliche Ausgleichszulage nicht anzuwenden; der Aufwand ist vom Bund zu tragen."‹‹

3. Art. 5 Z 6 lautet:

››6. Nach § 277 wird folgender § 278 samt Überschrift angefügt:

"Zusätzliche Ausgleichszulage 2001

§ 278. Personen, die im Februar 2001 Anspruch haben auf

1. eine Ausgleichszulage nach § 141 Abs. 1 lit. a sublit. aa oder

2. eine Ausgleichszulage nach § 141 Abs. 1 lit. a sublit. bb oder lit. b oder lit. c,

gebührt zu der für Februar 2001 auszuzahlenden Pension eine zusätzliche Ausgleichszulage; diese beträgt 500 S für Personen nach Z 1 und 350 S für Personen nach Z 2. Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens (§ 140 Abs. 3) haben die genannten Beträge außer Betracht zu bleiben. § 147 ist für die zusätzliche Ausgleichszulage nicht anzuwenden; der Aufwand ist vom Bund zu tragen."‹‹

*****


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52. Sitzung / Seite 159

Damit erhalten alle Ausgleichszulagenbezieher eine Pensionserhöhung von 2 Prozent für das Jahr 2001. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend (den Vorsitz übernehmend): Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bruckmann. – Bitte.

19.00

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Der Obmann des sozialdemokratischen Pensionistenverbandes Karl Blecha scheint hellseherische Fähigkeiten zu haben. In einer Presseaussendung um 12.26 Uhr hat er die Aussage getätigt, dass der Seniorensprecher der ÖVP Bruckmann einem Initiativantrag nicht zustimmen wird, der erst vor 24 Minuten eingebracht wurde und den auch keiner von uns noch gesehen hat.

Blecha wird mit seinen hellseherischen Fähigkeiten durchaus Recht haben. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen und kann leicht sagen, warum: weil dieser Antrag wieder einmal von der Kategorie "Kleiner Prinz" ist, dass man der Sonne befiehlt aufzugehen, wenn sie bereits aufgegangen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf in Erinnerung rufen, dass im vergangenen Juli mit Zustimmung des Obmannes des sozialdemokratischen Pensionistenverbandes Karl Blecha jene Ausweitung der ursprünglich auf sozialdemokratische Sozialminister zurückzuführenden Nettoanpassung beschlossen wurde – wie gesagt: mit Zustimmung Karl Blechas –, der zufolge eine Ergänzung der jeweils errechneten Nettoanpassung auf Abgeltung der Inflationsrate vorgenommen wird.

Dass die Inflationsrate die errechneten 1,5 Prozent für diese Zeit beträgt, ist darauf zurückzuführen, dass seitens der Beamtenschaft gesagt wurde, dass keine nähere Periode als jeweils August bis Juli gewählt werden kann, aber im nächsten Jahr gleicht sich das natürlich aus.

Es kommt noch ein merkwürdiges Detail hinzu: Ursprünglich hatte der Seniorenrat in einem langen Gespräch mit Bundesminister Haupt vereinbart, dass dieser Zusatzbetrag gleichmäßig für alle Pensionisten in Form einer Erhöhung von 0,8 auf 1,5 Prozent ausgezahlt werden soll. Die nunmehr vorgesehene Regelung ist aber eine solche, bei der die Bezieher kleiner Pensionen mehr bekommen, und das ist die weitaus überwiegende Zahl. Das Merkwürdige daran ist, dass Herr Obmann Blecha, der immer behauptet, ein besonderes Herz für die kleinen Pensionisten zu haben, offenbar dafür nichts übrig hat, dass nunmehr die Kleinen mehr als die Inflationsrate bekommen sollen.

Ein Wort des Dankes gebührt noch dem Bundesminister für Soziales, Familie und Generationen, der es durch Umschichtungen in seinem Budget – und dafür möchte ich ihm ausdrücklich danken – möglich gemacht hat, dass es zu dem im eben eingebrachten Abänderungsantrag genannten Betrag von weiteren 350 S für alleinstehende und 500 S für verheiratete Ausgleichszulagenempfänger kommt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich fasse zusammen: Es besteht keinerlei Veranlassung, einem Initiativantrag zuzustimmen, der weniger verlangt als das, was nunmehr seitens der Bundesregierung vorgesehen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen ausreichend unterstützt ist, in einem entsprechenden sachlichen Zusammenhang, damit in Verhandlung und auch mit zur Abstimmung steht.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 409 der Beilagen.


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Dazu hat Abgeordneter Lackner ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ferner haben die Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung beziehungsweise dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile, und zwar der Reihe nach, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung über die Ziffer 21 in Artikel 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ich lasse nunmehr entsprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 1 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen. (Abg. Dr. Khol: Der Gusenbauer ist gegen die Pensionisten! Er ist nicht da!)

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das ist damit angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 3 Z 20, Artikel 4 Z 6 und Artikel 5 Z 6 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist neuerlich die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lackner und Genossen betreffend Anpassung der Pensionen im Jahr 2001 zumindest mit der Inflationsrate. (Abg. Gaugg: Wo ist der Lackner? – Abg. Haigermoser: Wo ist der Herr Lackner? – Abg. Schwarzenberger: Auch der Gusenbauer ist nicht da!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung samt Anlage in 395 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Gaugg  – in Richtung SPÖ –: Na, was jetzt? Der Klubobmann steht!)  – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

8. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 324/A der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden (411 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Riepl. Ich erteile ihm das Wort und bitte ihn um seine Ausführungen.

19.07

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich bin froh, dass Herr Abgeordneter Pumberger noch im Saal ist. (Abg. Dr. Pumberger: Ich bin immer da!) Ich möchte eine Bemerkung von Ihnen nicht unwidersprochen lassen. Ich denke, unter Kollegen – nämlich als Arzt und als Bemerkung in Richtung der Abgeordneten Pittermann – gehört es sich eigentlich nicht – meiner Meinung nach jedenfalls, Herr Abgeordneter –, dass man etwas behauptet, was in Wirklichkeit – Sie wissen das – nicht stimmt. Man kann sich einen Stadtratsessel nicht erkaufen, und ich denke, das sollte richtig gestellt werden. Es ist Ihrer unwürdig, Herr Abgeordneter, solche Behauptungen aufzustellen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Aber es stimmt, dass sie jetzt für die völlige Drogenfreigabe ist!)

Hohes Haus! Der vorliegende Antrag der Abgeordneten Dolinschek und Stummvoll betrifft Änderungen des Urlaubsgesetzes und des Nachtschwerarbeitsgesetzes. Die vorgesehenen Änderungen betreffen daher Arbeitnehmergruppen in der Hotellerie, in der Gastwirtschaft und jene Arbeiter, vor allem in der Industrie, die Nacht- und gleichzeitig auch Schwerarbeit leisten müssen.

Dieser Antrag wurde am 22. November dieses Jahres so eingebracht, dass darüber schon heute abgestimmt wird und wieder einmal die Beratung von arbeitsrechtlichen Gesetzen im Sozialausschuss, im eigentlich zuständigen Ausschuss, verhindert wurde.

Sehr verehrte Damen und Herren! Zur vorliegenden Änderung des Urlaubsgesetzes möchte ich für die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses Folgendes feststellen:

Erstens: Gut ist, dass es der Opposition und den Gewerkschaften gelungen ist, die drohende unsoziale Streichung der Arbeitslosenunterstützung, insbesondere für Saisonbeschäftigte mit befristeten Dienstverhältnissen, wie es die Regierungsparteien vorgehabt haben, zu verhindern.

Schlecht ist unserer und meiner Auffassung nach, dass sich Herr Bundesminister Bartenstein eine Verordnungsermächtigung gestaltet hat, die ihm noch immer ein Eingriffsrecht in Vereinbarungen der Sozialpartner, also in Kollektivverträge, erlaubt.

Bewiesen ist aber gleichzeitig, dass die Kollektivvertragspartner dieser Branche Kompetenz haben und ein Modell zur Beschäftigungsverlängerung vereinbart haben, das eigentlich jedes Hineinregieren durch Sie, Herr Bundesminister, durch Verordnung überflüssig machen würde. Deshalb verstehen wir auch nicht, warum Sie auf dieser Verordnung beharren.

Für Saisonbeschäftigte ist es nicht immer leicht, jedes Jahr den Arbeitsplatz zu verlieren, sich wieder um eine neue Beschäftigung zu bemühen und eigentlich auch nie Ansprüche zu erhalten, die von der Dauer der Beschäftigung abhängen, wie beispielsweise die Abfertigung. Für die


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Saisonbetriebe ist es aber – das ist bemerkenswert und sollte auch festgestellt werden –, seit die Freiheitlichen in der Regierung sind, leichter geworden, zum Beispiel ausländische Arbeitskräfte in der Saison zu bekommen und vor allem jene zu bekommen, die man unbedingt will. Und vielfach geschieht das auch auf Kosten inländischer Arbeitsuchender. Ich wollte das ausdrücklich festhalten, weil gerade die Kontingente im Bereich der Saisonarbeit im heurigen Jahr im Vergleich zu früheren Zeiten doch wesentlich vergrößert wurden und dies auch negative Auswirkungen auf den inländischen Arbeitsmarkt mit sich bringen wird und bereits gebracht hat.

Nun einige Bemerkungen zum Nachtschwerarbeitsgesetz, sehr verehrte Damen und Herren. In einer Zeit, in der der Herr Finanzminister ein Sparpaket nach dem anderen schnürt, womit die Kleinen angeblich gar nicht belastet werden, wodurch die Großen angeblich auch zur Kasse gebeten werden und durch das es angeblich jedem im Jahr 2001, also im nächsten Jahr, ohnehin besser gehen wird als 1999, in einer Zeit, in der angeblich alle Maßnahmen sozial und gerecht gesetzt werden, in einer Zeit also, in der der Finanzminister scheinbar jede Million dreimal umdreht, bevor er sie ausgibt, da versteckt sich hinter dieser Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes nichts anderes als ein weiteres riesiges Geschenkpaket für die Wirtschaft im Ausmaß von fast 300 Millionen Schilling.

Das kann man nicht in den Erläuternden Bemerkungen nachvollziehen und nachlesen, das wird in dem Gesetzesantrag verschwiegen, das wird nicht kommentiert – aber es ist so.

Mich wundert, dass das hier so still und heimlich über die Bühne geht. Ich habe manchmal den Eindruck, dass der Herr Finanzminister noch nicht einmal mitbekommen hat, was ihm mit diesem Antrag an Beiträgen der Wirtschaft entgeht. Der Verzicht auf die Einhebung der richtigen Beitragshöhe für Nachtschwerarbeiter bei der Wirtschaft, der jetzt noch rasch vor Weihnachten beschlossen wird, beträgt nämlich im heurigen Jahr rund 130 Millionen Schilling und im Jahr 2001 voraussichtlich mehr als 160 Millionen Schilling. Wie gut muss es uns wohl gehen, dass wir locker auf solche Beiträge verzichten können? Das möchte ich eigentlich jene Redner von den Regierungsparteien fragen, die nach mir diese Gesetzesvorlage verteidigen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube aber, ich erkenne schon, was in den Hirnen mancher Regierungsmitglieder gedacht wird: Wenn man die Unfallrenten durch Besteuerung verkürzt und Strafgebühren für Ambulanzbesuche vorschreibt, so kann man dann leicht Geschenke an die Wirtschaft finanzieren und verteilen. Einmal mehr wird deutlich: Den Arbeitnehmern wird eingeredet, die Sparpakete seien gerecht und notwendig, der Wirtschaft aber werden durch die Hintertür statt Sparpaketen Geschenkpakete mit Hunderten Millionen Inhalt hineingeschoben.

Das ist keine anständige Politik, sehr verehrte Damen und Herren! Das ist Umverteilung von unten nach oben. Dagegen treten wir Sozialdemokraten auf! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Gaugg! Herr Dolinschek! Herr Tancsits! Herr Feurstein! Warum diese Geschenke an die Unternehmen? Warum keine seriöse Diskussion mit den Sozialpartnern darüber, wie man Belastungen der Betriebe, die es unweigerlich gibt, mit den Belastungen der Arbeitnehmer in Einklang bringt und vielleicht Lösungen findet, von denen auch die Arbeitnehmer etwas haben, und zwar gerade die Nachtschwerarbeiter, die Hitze, Kälte, Schadstoffen, gesundheitlicher Beeinträchtigung und vielem mehr ausgesetzt sind? Keine Diskussionsbereitschaft Ihrerseits! Keine Vorschläge! Nichts!

Da fragt man sich: Wo sind die angeblichen Arbeitnehmervertreter in der Regierung, in den Regierungsparteien? Wo sind sie geblieben? Warum haben sie hier geschlafen? Warum sehen Sie zu, wenn die Wirtschaft Hunderte Millionen an Geschenken bekommt und die Arbeitnehmer wieder einmal – aber es ist halt so – leer ausgehen, sehr verehrte Damen und Herren? (Beifall bei der SPÖ.)


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19.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Maderthaner. – Bitte.

19.15

Abgeordneter Ing. Leopold Maderthaner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Riepl, das sind keine Geschenke an die Unternehmer, sondern es ist einfach notwendig, die Wettbewerbskraft der österreichischen Wirtschaft weiter zu stärken. Und die beste Arbeitnehmerpolitik ist nach wie vor eine starke Wirtschaft. Das sollten Sie endlich auch einmal kapieren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Würden wir nämlich die Beiträge erhöhen, würde sich das auf die Lohnnebenkosten nachteilig auswirken, und Sie wissen ganz genau, dass wir in diesem Bereich nicht gerade zu den Besten gehören.

Ich darf noch eines klar und deutlich festhalten: dass die Wirtschaft, die sich dem weltweiten Wettbewerb zu stellen hat, konkurrenzfähig sein muss und dass wir andererseits – das ist durchaus auch positiv – eine gute Sozialpolitik machen, dass wir viele Sozialmaßnahmen in Österreich haben, die es anderswo nicht gibt, aber dass irgendwo eben Grenzen gesetzt werden müssen. Und das gehört auch dazu. Wir haben alles zu tun, um in Zukunft die Wirtschaft, der der Wettbewerbswind immer schärfer entgegenweht, auch wettbewerbsfähig zu erhalten, damit sie sich am Weltmarkt sehen lassen kann und nicht durch unnötige Unkosten belastet wird.

Es ist richtig, dass wir ein Gesetz geschaffen haben, in dem der Nachtschwerarbeit ein entsprechendes Augenmerk zugewendet wurde, und natürlich wird erwartet, dass wir die Beiträge heute erhöhen, aber dann gibt es Belastungen für die Wirtschaft. Wenn wir aber dafür Sorge tragen, dass es so, wie es in den letzten Jahren gelaufen ist, auch in Zukunft läuft, das heißt, dass wir die Beiträge, die wir festgesetzt haben, beibehalten, dass sozusagen die Maßnahmen, wie wir sie in den Jahren 1997, 1998 und 1999 grundsätzlich festgelegt haben, indem der Gesetzgeber von einer Beitragserhöhung Abstand genommen hat, ohne die Leistungen für die Nachtschwerarbeiter einzuschränken, fortgesetzt werden, wenn wir also diese Politik auch in der Zukunft beibehalten, dann – davon bin ich überzeugt – wird die Wirtschaft die Kraft haben, sich dem internationalen Wettbewerb erfolgreich zu stellen. Und das ist Arbeitnehmerpolitik, wie wir sie verstehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

19.18

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir gedacht, es gibt in diesem Haus – vermutlich doch nicht in diesem Haus, sondern in der Gesellschaft – einen Konsens darüber, dass Nachtarbeit belastend ist, dass sie die Menschen ruiniert. Aber wir machen auch Nachtarbeit, und vielleicht wird das deswegen weniger wahrgenommen. Auf alle Fälle gibt es zur Genüge wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, in denen festgestellt wird: Nachtarbeit ist gesundheitsschädlich.

Darum waren die Einrichtung und die Maßnahmen zur Nachtschichtschwerarbeit sinnvoll. Es geht ja nicht nur darum, die gesundheitlichen Schäden durch besseren Zugang zu Kuren et cetera einigermaßen aufzufangen – das wäre zu wenig –, sondern es geht auch darum, Nachtarbeit nicht über das notwendige Ausmaß hinaus zu ermöglichen.

Da, denke ich, haben wir inzwischen vermutlich andere Standpunkte. Bisher war das Konsens in der Politik, aber die Nichterhöhung des Beitrages ist ein Indiz dafür, dass diese Bundesregierung es nicht mehr für notwendig erachtet, dass hier Barrieren aufgebaut bleiben im Interesse der Gesundheit, im Interesse der Menschen, die nur für einen bestimmten Zeitraum damit zurecht und zu Rande kommen, dass sie Nachtarbeit leisten müssen beziehungsweise wollen. Es gibt ja auch das Wollen, aber darüber möchte ich nicht sprechen, denn häufig stellt sich heraus, dass, auch wenn jemand Nachtarbeit leisten will und dies lange macht, er letztendlich mit seiner Gesundheit entsprechend teuer dafür bezahlt.

Wenn jetzt dieser Beitrag, der nicht zum ersten Mal nicht erhöht wird, sondern schon seit 1997, weiterhin nicht erhöht wird, dann ist diese Nichterhöhung ein Beitrag dazu, dass Nachtarbeit


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keine Barrieren mehr hat. Und das halte ich für falsch! Das halte ich für ausgesprochen falsch, und deshalb, meine Damen und Herren, werden wir dem nicht zustimmen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Feurstein. )

Zum Zweiten: Die Maßnahmen, die Sie im Bereich der Saisonarbeit und der Urlaubsregelungen planen, fügen sich nahtlos – Herr Kollege Feurstein, ich kann Ihnen leider nicht zuhören – in das Gesamtpaket mit dieser Verordnungsermächtigung des Herrn Bundesministers ein. Wir haben damals schon deponiert, Herr Bundesminister: Auch wenn Sie davon nicht Gebrauch machen wollen, wir halten alles, was im Zusammenhang mit diesen Regelungen steht, für einen völlig falschen Trend und stimmen deshalb auch dieser Regelung nicht zu. (Beifall bei den Grünen.)

19.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

19.20

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten des Hohen Hauses! Sowohl Abgeordneter Riepl als auch jetzt gerade Abgeordneter Öllinger haben Kritik daran geübt, dass es diese Verordnungsermächtigung im Arbeitslosenversicherungsgesetz weiterhin gibt, obwohl die Sozialpartner einen Zusatzkollektivvertrag zum Thema Saisonverlängerung abgeschlossen haben.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich über Wochen vergeblich die Verhandler der Sozialpartner eingeladen und aufgefordert habe, eine verbindliche Vereinbarung zum Thema Saisonverlängerung zu schließen. Das war über Wochen nicht der Fall. Erst jetzt liegt eine derartige Vereinbarung vor, die aber gleichzeitig zu einem Thema, das mir wesentlich erscheint, nämlich zum Thema der Evaluierung, nichts sagt. Werden die angestrebten Einsparungseffekte von 600 Millionen Schilling per anno erzielt, ja oder nein? Dazu sagt dieser Zusatzkollektivvertrag nichts aus. Aber ich stehe nicht an, auch hier – auch im Sinne des Entschließungsantrages des Hohen Hauses, der bereits verabschiedet worden ist – zu erklären, dass ich, wenn es sich abzeichnet, dass es zur angestrebten Saisonverlängerung kommt, von dieser Verordnungsermächtigung keinesfalls Gebrauch machen werde.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riepl! Etwas eigentümlich scheint mir Ihr interner Konflikt zu sein. Auf der einen Seite fordern Sie ein, dass die Sozialpartner gehört werden sollen, aber auf der anderen Seite kritisieren Sie, dass wir genau das machen, was die Sozialpartner von uns eingefordert haben, respektive das, worüber es Konsens gegeben hat, denn die Änderung des Urlaubsgesetzes, mit der die Sozialpartner ermächtigt werden, die entsprechenden Kollektivverträge abzuschließen, war und ist mit den Sozialpartnern akkordiert. Da kann es nicht darum gehen, ob das im Ausschuss diskutiert wurde oder nicht. Das ist mit den Sozialpartnern akkordiert.

Letztlich ist es auch im Bereich der Kontingente für Saisonniers so, dass Sie kritisieren, dass diese Kontingente erhöht werden. Ich habe mich peinlich genau an die Vorschläge der AMS-Ländergeschäftsstellen gehalten, die da lauten, dass eben rund 6 000 solcher Saisonniers für die heurige Wintersaison zu genehmigen sind. Und Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter, wissen, dass es keine AMS-Position in einer so wichtigen Frage gibt, die nicht auf Sozialpartnerebene akkordiert worden wäre.

Also Sie kritisieren mich, obwohl ich mich peinlich genau an die Vorschläge der Sozialpartner in den Ländern halte, formulieren dann aber im nächsten Satz, dass sich diese Regierung zu wenig an Sozialpartnerbeschlüsse hielte. Das ist widersprüchlich. Da frage ich schon Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter: Wie halten Sie es denn mit der Sozialpartnerschaft? Ich halte mich in hohem Maße an einstimmige Empfehlungen, die die Sozialpartner abgeben. Das habe ich im Rahmen dieser beiden Punkte durchaus bewiesen. – Ich danke für die Erteilung des Wortes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.


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19.24

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Riepl, im Prinzip hat der Herr Bundesminister genau das gesagt, was ich mir bei Ihrem Redebeitrag auch gedacht habe. Sie beklagen eine rasche Lösung. Wahrscheinlich ist es Ihnen zu rasch gegangen, denn in der Zeit, in der die SPÖ Regierungsverantwortung getragen hat, hat man hier eigentlich nichts weitergebracht. Sie waren in der Frage der Saisonverlängerung bei den Tourismusbeschäftigten einfach säumig.

Zu den Arbeitsplätzen: Die Kontingente, die heute in Österreich für ausländische Arbeitskräfte bestehen, haben ja Sie in der vorigen Legislaturperiode beschlossen. So ist es ganz einfach. Ich bin stolz darauf, dass es diese Bundesregierung in so kurzer Zeit geschafft hat, wesentliche Verbesserungen für Dienstgeber und Dienstnehmer zu schaffen.

Ich bin auch froh darüber, dass es nicht zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes, wie sie andiskutiert wurde, kommt. Hier ist rasch gehandelt worden, und ich bin froh darüber, dass diese Sperre beim Arbeitslosengeld nicht kommt. Es ist ganz einfach ein Unterschied, ob jemand, der selbst kündigt, der einen befristeten Arbeitsvertrag hat oder bei dem eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses erfolgt, dann deshalb, weil er im Tourismus in der Saison beschäftigt ist, zweimal im Jahr dieses Arbeitslosengeld vier Wochen lang nicht bekommen würde. Auch die Ersatzzeiten für die Pension wären dann nicht vorhanden. Es gibt ganz einfach einen Unterschied bei den Dienstnehmern, die in der Tourismusbranche arbeiten, nämlich zwischen jenen, die in einem Familienverhältnis zum Unternehmen stehen, und jenen, bei denen das nicht der Fall ist. Der eine kann sich das richten, der wird gekündigt und kann vom ersten Tag an Arbeitslosengeld beziehen, und der andere eben nicht.

Diese Ungleichbehandlung haben wir beseitigt, und ich bin stolz darauf, dass es zu dieser Lösung gekommen ist. – Dies erfolgte übrigens auch in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Die Sozialpartner waren hier gefordert. Sie haben gesehen, wenn sie nicht zustimmen, dann macht die Regierung die Regelung mit der Drittellösung der Überstunden während der Saison, die dann hinterher als Zeitausgleich herangezogen werden, und mit dem halben aliquoten Urlaubsanspruch eben selbst. Das trägt eben zur Verlängerung der Saison bei und wird angerechnet. Ich bin eigentlich recht froh darüber, dass das so gekommen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass dieser Zusatzkollektivvertrag für Saisonarbeitsverhältnisse erst mit Monatswechsel November/Dezember zustande gekommen ist, ist ebenfalls ein Zeichen dafür, dass die Sozialpartner säumig waren und das nicht rechtzeitig verabschiedet haben, weil diese Bundesregierung, weil diese Koalition so schnell gehandelt hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist gut, dass wir so gehandelt haben. Es ist der erste Schritt, der dazu führen wird, dass wir diese Schieflage bei der Arbeitslosenversicherung bei den Saisonbeschäftigten, dass es nur 1,4 Milliarden Schilling an Einnahmen, aber 3,7 Milliarden Schilling an Ausgaben gibt, beseitigen werden. Es ist ein erster Schritt in die Richtung, dass die Saison verlängert wird und dass die Arbeitnehmer einen längeren Zeitraum über in Beschäftigung sind und mehr Beitragszeiten für die Pension erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sevignani. – Bitte.

19.27

Abgeordneter Hans Sevignani (Freiheitliche): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Als Touristiker freut es mich, dass mit der nun vorliegenden Änderung des Urlaubsgesetzes eine gute Lösung für unsere Tourismusbetriebe und deren Mitarbeiter beschlossen wird und es zu einer Saisonverlängerung kommt. Es wurde ein Paket geschnürt, das die Arbeit in der touristischen Saison weiter attraktiv macht. Dadurch können wir marktorientierte und zeitgemäße Angebote umsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Wir alle wissen, die Kapitalstärke im Tourismus ist nicht gerade gut. Die Jahresauslastung der Betriebe – ausgenommen in den Städten – beträgt österreichweit nur 27 Prozent. Da darf ich Kollegen Riepl sagen: Der Tourismus beschränkt sich im Jahr auf nur einige Wochen. Der Arbeitsmarkt an einheimischen Fachkräften ist erschöpft. Man bekommt keine Fachkräfte. Ich bin froh darüber, dass es die neue Regierung ermöglicht, Saisonarbeiter ins Land zu lassen, und es so möglich ist, dass Hotels offen bleiben und die Arbeit getan werden kann. Danke schön der neuen Regierung! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Steigende Umsätze trotz sinkender Nächtigungszahlen zeigen uns, dass wir in Richtung Qualitätstourismus auf dem richtigen Weg sind. Wichtig ist aber, dass wir die Mitarbeiter, die das Stammpersonal darstellen, in unseren Betrieben halten können. Sie sind der Kern unserer touristischen Qualität und des Standards.

Österreichs Tourismusfachleute, die entweder im dualen System bestens ausgebildet werden oder die Absolventen unserer hervorragenden mittleren und höheren Tourismusschulen sind, sind weltweit im Einsatz und werden wegen ihrer guten Ausbildung geschätzt. Dennoch gibt es gerade bei den Mitarbeitern im Gastgewerbe eine sehr hohe Drop-out-Rate. Ein wesentlicher Grund dafür, dass so viele Facharbeiter im Gastgewerbe zu anderen Beschäftigungen umsteigen, ist das Problem der immer kürzer werdenden Saisonen. Und genau da wird nun gegengesteuert.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass dieses vorliegende Saisonverlängerungsmodell neben einem kräftigen Impuls für unsere Tourismuswirtschaft auch viel zu einer neuen Mitarbeiterbindung ans Haus, an den Betrieb beitragen wird.

Deshalb ersuche ich Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dieser Vorlage zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 411 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

9. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend "Durchführung des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" (342 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner hat sich Herr Abgeordneter Leikam zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm hiemit.


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52. Sitzung / Seite 167

19.32

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat in mehreren Sitzungen (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Fasslabend git das Glockenzeichen) das vom Herrn Präsidenten soeben erwähnte Verlangen behandelt, und es gibt darüber einen Bericht des Rechnungshofausschusses.

Es fällt bei diesem Bericht auf, dass der Inhalt über weite Strecken offensichtlich nicht mit dem übereinstimmt, was in diesem Ausschuss diskutiert wurde. Das ist einmal klar festzuhalten. Überhaupt war der Prüfungsauftrag und der sodann konstituierte Unterausschuss von zahlreichen Merkwürdigkeiten geprägt.

Erstens war schon die Einbringung geschäftsordnungswidrig, meine Damen und Herren der Regierungskoalition. Es ist bei einem solchen Prüfungsauftrag nach unserer Geschäftsordnung nur zulässig, einen bestimmten Vorgang tatsächlich zu prüfen, aber nicht, so wie Sie dies wollten, gleich zwei Themen im Unterausschuss zu behandeln. Das war geschäftsordnungswidrig.

Zweitens: Der Titel des Verlangens stimmte mit der Begründung überhaupt nicht überein.

Drittens: Der Inhalt des Verlangens stimmte weder mit dem Titel noch mit der Begründung überein. Ihre Vorgangsweise im Ausschuss, meine Damen und Herren, führte dann auch – das war die logische Konsequenz – zu einer sehr großen Rechtsunsicherheit unter den Mitgliedern des Unterausschusses. Es musste nicht nur einmal, sondern mehrmals die Parlamentsdirektion um eine Interpretation von verschiedenen Anfragen und Anträgen gefragt werden, und sie hat auch immer die entsprechenden Unterlagen geliefert.

Meine Damen und Herren! Inhaltlich ist es Ihnen nicht darum gegangen, die Repräsentationsaufwendungen des früheren Bundeskanzlers Dr. Vranitzky einer Prüfung zu unterziehen, sondern Sie wollten schlicht und einfach anpatzen und nicht aufklären. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Im Saal herrscht ein relativ hoher Lärmpegel. – Abg. Sophie Bauer steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Dr. Bartenstein.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Darf ich um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit ersuchen? – Das betrifft vor allem auch Gespräche an der Regierungsbank, Frau Kollegin Bauer. (Abg. Dr. Martin Graf: Die eigene Fraktion passt nicht auf! – Abg. Sophie Bauer kehrt an ihren Platz zurück.)

Abgeordneter Anton Leikam (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Zum eigentlichen und einzigen Prüfungsauftrag, nämlich betreffend die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit der Repräsentationsaufwendungen des Bundeskanzlers, hatten Sie über weite Strecken dieser Beratungen nichts zu sagen.

Meine Damen und Herren! Auch Sie mussten bei den Beratungen erkennen, dass die Repräsentationsaufwendungen nicht den Bundeskanzler allein betroffen haben, sondern das gesamte Bundeskanzleramt mit all seinen nachgeordneten und eingegliederten Dienststellen. Ich betone: nicht den Bundeskanzler allein!

Meine Damen und Herren! Sie haben im Ausschuss sehr rasch erkannt, dass für die Überschreitungen, die tatsächlich stattgefunden haben, kein Budgetüberschreitungsgesetz notwendig wurde, sondern dass die Überschreitungen bei anderen Ansätzen wieder eingespart wurden. Und Sie mussten auch erkennen, dass es in verschiedenen Bereichen, bei einzelnen Positionen dieser Repräsentationsspesen, zu Unter schreitungen gekommen ist. Oft wurden nicht einmal die im Budget vorgesehenen Mittel in Anspruch genommen!

Sie mussten weiters erkennen, dass es kaum möglich ist, im Vorhinein, bei der Budgeterstellung exakt und klar vorauszusagen, wie viel Aufwand notwendig sein wird, weil zu diesem Zeitpunkt


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noch nicht einmal alle Staatsbesuche feststehen. All das haben Sie in diesem Ausschuss auch relativ rasch erkannt.

Ich darf vor allem die Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei daran erinnern, dass alle Ansätze im Bundesfinanzgesetz, die die Repräsentationsaufgaben des Bundeskanzleramtes und des Bundeskanzlers zum Inhalt hatten, immer auch mit Ihren Stimmen beschlossen wurden! Es gab kein einziges Mal von Ihrer Seite Kritik zu diesem Bundesfinanzgesetz.

Aber Ihr Ziel – ich sage es noch einmal – war für uns in diesem Ausschuss sofort klar erkennbar: Sie wollten den früheren Bundeskanzler Franz Vranitzky, der unsere Republik, unser Land während der gesamten Zeit seiner Kanzlerschaft wirklich engagiert und äußerst erfolgreich (Abg. Schwarzenberger: Engagiert vielleicht, ... von der deutschen Bank!) sowohl nach innen als auch nach außen hervorragend vertreten hat, durch diesen Unterausschuss anpatzen. Das ist Ihnen letztendlich aber nicht gelungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Eine ganz besondere Rolle in diesem Ausschuss, und zwar eine wirklich unrühmliche Rolle hat Herr Abgeordneter Trinkl bei diesen Beratungen gespielt. Er war es, der quasi in der Art von Nick Knatterton auf einmal den großen Kriminalisten gespielt hat. (Abg. Dr. Trinkl: Sie waren gar nicht im Ausschuss! Sie reden davon wie der Blinde von der Farbe!)

Sie waren auch bei den Reisen des Kanzlers nicht mit und haben trotzdem gesagt, er habe sie in Anspruch genommen. Sie waren auch nicht dabei! (Abg. Dr. Trinkl: Ich war schon im Ausschuss!) Sie waren bei den Reisen nicht dabei und reden permanent über die Reisen des Kanzlers. Waren Sie dabei? (Abg. Dr. Trinkl: Gott sei Dank nicht!)  – Nein, aber Sie reden auch davon.

Der Nick Knatterton der Österreichischen Volkspartei wollte seine kriminalistischen Fähigkeiten unter Beweis stellen und hat zu morgendlicher Stunde mit einer Liste herumgefuchtelt. Sie sei noch ganz warm, hat er gemeint. Diese Liste mit 144 Flügen des früheren Herrn Bundeskanzlers, die angeblich alle die Westdeutsche Landesbank bezahlt hat, sei ihm zugespielt worden. (Abg. Gaugg: Wer hat Ihnen das erzählt? – Abg. Dr. Trinkl: Wer hat Ihnen das erzählt? – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Rosemarie Bauer und Dr. Puttinger. )

Herr Abgeordneter Trinkl! Es hat nicht lange gedauert, dann ist Ihre Liste zerschmolzen. Sie war nicht mehr warm, sie ist eiskalt geworden, weil sogar Ihre eigene Fraktion erklären musste, dass diese Liste überhaupt nicht verwendbar ist, dass sie in keiner Weise als Beweisstück herangezogen werden kann. Damit haben sich Ihre kriminalistischen Fähigkeiten auch wieder aufgelöst; Sie sind das geblieben, was Sie sind: Abgeordneter im Parlament, und waren nicht mehr der Nick Knatterton der Österreichischen Volkspartei. (Abg. Dr. Khol: Mein Gott, er lebt im vorigen Jahrhundert!)

Noch etwas, meine Damen und Herren: In diesem Bericht des Ausschusses, der ein Bericht der Regierungsmehrheit ist, wird auch davon gesprochen, dass man mit dem Geld der Steuerzahler beim Repräsentationsaufwand wirklich sparsam umzugehen hat. – Das kann ich voll unterstreichen, meine Damen und Herren. Das ist auch so, nur: Ihre Vorwürfe ... (Abg. Jung, neben den vorderen Bankreihen stehend: Der Kanzler hat sich den Leibwächter bezahlen lassen! Das wissen Sie genau, das ist belegt!)  – Setzen!

Meine Damen und Herren! Ihre Vorwürfe, dass der Kanzler diese Überziehungen gemacht hat, gehen ins Leere. Und unser Antrag, man möge doch im Detail diese Überziehungen prüfen, wurde von Ihnen abgelehnt. Sie wollten sie in Wirklichkeit gar nicht überprüfen, das war gar nicht Ihr Ziel! Sie haben den SPÖ-Antrag auf Detailprüfung durch den Rechnungshof abgelehnt. Sie wollten nämlich nicht wirklich überprüfen, sondern Sie wollten nur anpatzen.

Noch etwas, meine Damen und Herren: In diesem Brief und in diesem Bericht – und ich ersuche die Sprecher der Regierungsparteien, dazu klar Stellung zu nehmen – wird festgestellt, es wird vermerkt, dass von den betreffenden deutschen Behörden erst ein Teil der im Amtshilfeverfahren angeforderten Akten eingelangt ist. Das steht in diesem Bericht. – Aber während der


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gesamten Dauer der Beratungen, bei sämtlichen Ausschusssitzungen, meine Damen und Herren, war das überhaupt nie ein Thema! Weder der Justizminister noch seine Beamten haben in irgendeiner Weise im Ausschuss einmal diesen Umstand erwähnt. (Abg. Kiermaier: Kein Wunder!)

Meine Damen und Herren der Freiheitlichen Partei und der Österreichischen Volkspartei! Ich frage Sie daher: Woher haben Sie jene Informationen, die Sie dann in diesen Bericht geschrieben haben? – Es ist in Zeiten wie diesen, in denen man beinahe täglich über illegale Zugriffe auf Daten lesen und hören muss, immerhin interessant, dass offensichtlich auch in diesem Bereich Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei Informationen bekommen haben, die den Abgeordneten der Oppositionsparteien nicht zur Verfügung gestanden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Hierüber verlangen wir von Ihnen eine entsprechende Aufklärung. Weder der Justizminister noch ein Beamter seines Ressorts hat diese Sätze bei irgendeiner Ausschusssitzung verwendet. Das haben Sie hineingeschwindelt, das haben Sie hineingeschrieben, wahrscheinlich, weil Sie einen anderen Wissensstand haben als unsere Fraktion. Der Verdacht, dass da wieder illegal Daten beschafft worden sind, liegt also sehr, sehr nahe, meine Damen und Herren.

Und weil Sie sich so über die Flüge des Herrn Bundeskanzlers außer Dienst Franz Vranitzky aufgeregt haben, möchte ich vorschlagen: Vielleicht können Sie, Herr Abgeordneter Trinkl, oder Ihre nachfolgenden Redner hier erklären, wie es bei Ihrer Außenministerin war, die mit der Industriellenvereinigung einen Europatrip gemacht hat, oder wie es etwa bei den Flügen des Herrn Landeshauptmannes von Kärnten aussieht, der ja mehrmals zu Herrn Gaddafi nach Libyen unterwegs war. Bis heute ist noch nicht geklärt, wer diese Flüge eigentlich bezahlt hat. Oder erklären Sie uns seine vielen Hubschrauberflüge kreuz und quer durch das Land! Kein Mensch weiß, wer das alles bezahlt, meine Damen und Herren. Sie haben jetzt Gelegenheit, hier am Rednerpult den Aufklärer zu spielen. Sagen Sie uns, wer für diese Kosten aufkommt! Wir wären Ihnen sehr dankbar dafür. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Martin Graf: Ungeniert, nicht engagiert! – Abg. Dr. Khol: Herr Abgeordneter Leikam hat sich nach dieser Rede den Titel "Abgeordneter Lei-Lei" verdient!)

19.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

19.42

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Leikam, am 26. Januar dieses Jahres hat tatsächlich eine entsprechende Anzahl von Abgeordneten dieses Hauses das Verlangen gestellt, den Unterausschuss des Rechnungshofausschusses mit einer Überprüfung zu beauftragen. Tatsache ist aber auch, dass der von Ihnen heute so massiv kritisierte Wortlaut des Verlangens mit Wissen und mit massiver Unterstützung des Herrn Präsidenten entsprechend geändert wurde. Und ich gebe zu, dass diese Änderung die Arbeit im Ausschuss nicht erleichtert hat. Das gebe ich zu.

Wir wollten aber trotzdem das Anliegen entsprechend wahrnehmen, und wir wollten aufklären. Wir wollten Herrn Dr. Vranitzky die Chance geben, Missverständnisse und Vorwürfe, die in der Öffentlichkeit immer wieder laut wurden, aufzuklären. Nicht so die SPÖ! Das können Sie nicht wissen, Herr Kollege Leikam, weil Sie nicht dabei waren. Ich wiederhole: Nicht so die SPÖ. Sie von der SPÖ wollten vertuschen, Sie wollten mauern, und Sie verstrickten den Ausschuss in stundenlange Geschäftsordnungsdebatten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Brix: Märchenerzähler Trinkl!)  – Weil Sie etwas zu verbergen haben, Herr Kollege Brix, deswegen haben Sie das so gemacht! Wir wollten aufklären.

Ich muss schon sagen, Herr Kollege Kogler, es hat mich gewundert, dass Sie sich – zumindest im Minderheitsbericht der Grünen – nur auf die Geschäftsordnungsfragen zurückgezogen und nicht den Sinn, den Hintergrund dieses Ausschusses und dieser Beratungen entsprechend berücksichtigt haben. Ich fürchte ... (Abg. Dr. Khol: Man will ja den Koalitionspartner nicht verprellen!)  – Ach so, das ist das Vorspiel für Burgenland und Wien! Dann ist alles klar! (Abg. Leikam: Erzählen Sie mir etwas von der Außenministerin!)


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Meine Damen und Herren! Tatsache aber ist – passen Sie auf, Herr Leikam, ich möchte Ihnen das erklären –, Reisespesen sind Repräsentationsaufwendungen, und wenn Reisen im Interesse der Republik durchgeführt werden, dann haben sie in den Repräsentationsaufwendungen aufzuscheinen. Wenn das nicht so ist, dann ist der Fall bedenklich. (Abg. Leikam: Erzählen Sie mir etwas von der Außenministerin!) Dann handelt es sich nämlich um den Tatbestand der Geschenkannahme, Herr Kollege Leikam, und ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Die Außenministerin wird eine Freude haben!)

Wenn der Bundeskanzler der Republik Österreich des Tatbestands der Geschenkannahme verdächtigt wird, dann wirft das leider Gottes ein schiefes Licht auf unser Land. Ich gestehe Ihnen eines zu: Sie haben die Finanzen dieser Republik in einem jämmerlichen Zustand hinterlassen. Aber so arm ist dieses Land nicht, dass wir uns von einer deutschen Bank sponsern lassen müssen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: So ist es! Genau so!)

Und ich frage sehr bewusst: Welches Interesse hatte die Westdeutsche Landesbank, diese Flüge zu bezahlen? Es gibt einfach eine schiefe Optik, wenn man weiß, dass dieselbe Westdeutsche Landesbank, mit oder ohne Hilfe Dr. Vranitzkys, die Anteile an der Bank Austria erworben hat. Es gibt ein schiefes Licht, wenn man weiß, dass diese Westdeutsche Landesbank Vorkaufsrechte für das Aktienpaket der Bank Austria erworben hat. Und es gibt ein schiefes Licht, wenn derselbe Dr. Vranitzky sechs Monate nach seinem Ausscheiden als Bundeskanzler Konsulent dieser Bank wird. (Abg. Dr. Khol: So ist es!) Das gibt ein schiefes Licht. Nehmen Sie bitte auch das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie versuchen, das Ergebnis des Ausschusses zu bagatellisieren. Sie übersehen aber eines: Dieser Ausschuss hat den Beweis erbracht, dass Dr. Vranitzky tatsächlich eine beachtliche Anzahl von Flügen absolviert hat. Am 20. Dezember hat er noch gesagt: Na ja, zweimal bin ich geflogen, maximal zweimal. – Im Ausschuss hat er bei einer stichprobenartigen Befragung erklärt, er sei elfmal geflogen. (Abg. Dr. Khol: Sechsmal so viel!) Und er hat noch etwas gesagt. Er hat genannt: Einen bestimmten Flug mit der Lufthansa, ich weiß jetzt nicht genau die Nummer. – Die Nummer konnte er sagen! Und ich darf Ihnen mitteilen, woher ich die Liste hatte. Ich hatte die gleiche Liste, die auch Herr Dr. Vranitzky hatte, um sich auf den Ausschuss vorzubereiten, genau die gleiche Liste. Sie stand im "Kurier", in "NEWS" und in anderen Zeitungen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) So einfach ist diese Geschichte.

Ich fürchte nur eines: Sie halten es nach wie vor mit Reinhard Mey: "Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein." Sie meinen wohl, da ist alles erlaubt, da kann man alles vergessen. – Nehmen Sie eines zur Kenntnis: Sie befinden sich nicht in einer schummrigen Disco, sondern der Bundeskanzler handelt vor den Augen der Öffentlichkeit, befindet sich im Rampenlicht der Öffentlichkeit! Und es kann nicht zweckmäßig sein, wenn der Bundeskanzler dieser Republik der Geschenkannahme bezichtigt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Zeitschrift "FORMAT" hat einmal getitelt: "Wer einmal fliegt, dem glaubt man nicht." Und was ist mit jemandem, der elfmal fliegt? – Dem glaubt man noch viel weniger, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte Ihnen zum Abschluss eine kleine Geschichte erzählen. (Oje- und Nein-Rufe bei der SPÖ.) Wenn mein jüngerer Sohn mit einer verschmutzten Hose vor seine Mutter trat, dann versuchte er sie immer zu beruhigen, und er hat gesagt: Mama, das ist nicht Schmutz, das sind Schmutzschatten!, weil er versucht hat, den Schmutz schnell abzuputzen. – Ich meine, es sind deutliche "Schmutzschatten", die in diesem Ausschuss auf der Weste Dr. Vranitzkys zutage getreten sind. (Beifall bei der ÖVP.) Aber Schatten gibt es nur dort, wo auch Licht ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Gute Rede!)

19.49


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Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. (Abg. Gaugg  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Kogler –: Nicht verteidigen! Anständig bleiben! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

19.50

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine aufgeregten Herren von der Opposition – ich meine, von der Regierung – oder der künftigen Opposition, wenn Sie schon glauben, dass wir in der rot-grünen Regierung sitzen! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)  – Ja, Freud ist mir beigestanden. Das stimmt. Aber Sie stecken mich an, mit Ihrer hektischen Fuchtelei.

Zur Sache. Man kann vielem von dem, was Kollege Trinkl gesagt hat, zustimmen. (Abg. Dr. Fekter: Allem kann man zustimmen!)  – Nein, nicht allem, sondern vielem. Die Frage, die wir am Schluss zu beantworten haben, ist nur – wenn auch ich mich ein paar Minuten diesem Thema widmen darf –: Was hat dieser Unterausschuss des Rechnungshofausschusses mit diesen Erkenntnissen, die hier berichtet worden sind, zu tun gehabt? (Abg. Dr. Trinkl: Die Wahrheit hat er erbracht!) Das wird noch zu durchleuchten sein.

Insofern treffe ich mich zumindest auf formaler Ebene mit Herrn Kollegen Leikam; nicht inhaltlich, denn die wirklichen Fragen, die angestanden sind, waren tatsächlich schwerwiegende. Die Frage des Konsulentenvertrages ist schon angesprochen worden. Es ist tatsächlich keine Kleinigkeit, wenn der Bundeskanzler ein paar Monate nach seinem Ausscheiden aus der Regierung einen wohldotierten Vertrag bei dieser Bank bekommt. Das sehe ich auch so. Das ist zumindest zu hinterfragen, allenfalls sogar zu beleuchten, keine Frage.

Der andere Zusammenhang konnte nicht geklärt werden, nämlich ob ein bestimmter Vorteil für die WestLB dabei herausgesprungen ist, etwa beim Kauf von oder beim Vorkaufsrecht auf Bank-Austria-Aktien. Das war möglicherweise der Fall, konnte aber in diesem Unterausschuss nicht geklärt werden. Wenn das aber der Fall wäre, dann ist das natürlich ebenfalls nicht günstig; auch nicht günstig für die Republik. Das stimmt. (Abg. Schwemlein: Sehr schwache Formulierung!)

Der Unterausschuss hat das aber nicht zutage fördern können. So viel Wert muss man immerhin doch darauf legen, dass nicht irgendetwas berichtet wird, was dort nicht geschehen ist. Darauf lege ich als Vorsitzender des Rechnungshofausschusses doch gewissen Wert.

Aber die Fragen, die tatsächlich angestanden sind, hätten eine viel dringendere und intensivere Beratung verdient. Das ist richtig. Herr Kollege Trinkl hat sich vorhin auf Herrn Präsident Fischer ausgeredet. Er, Fischer, hätte den Prüfauftrag sozusagen verändert. (Abg. Dr. Trinkl: Er hat beim Formulieren geholfen!)  – Also das ist schon ein massiver Vorwurf! Auch Präsident Fischer bedarf jetzt nicht meines Schutzes, aber Sie kennen die Geschäftsordnung. Was den Prüfauftrag betrifft, ist ein Gegenstand zu formulieren, und Sie haben halt mehrere formuliert. Man könnte auch sagen, Sie haben das so ungeschickt gemacht, dass der Gegenstand in mehrere Punkte aufgeteilt worden ist.

Dass dann Herr Kollege Haupt – mittlerweile Minister Haupt – genau jene Passagen, die wirklich die interessanten gewesen wären, herausstreichen hat lassen, das können Sie aber jetzt nicht mir "umhängen". Wir haben im Ausschuss immer dafür gekämpft, dass die richtigen Fragen gestellt werden dürfen. Wer war es denn, der diese Fragen "abgedreht" hat? – Der Antragsteller Haupt, der der Vorsitzende dieses Unterausschusses war, weil er sich eben auch an die Geschäftsordnung halten musste. Was soll er denn sonst tun?

Und jetzt kommen Sie hierher und wacheln mit Prüfergebnissen, die dort nicht destillierbar waren. (Abg. Dr. Trinkl: Elf Flüge sind bestätigt worden! Das sind 2,5 Millionen!)  – Ja, elf Flüge hat Herr Ex-Kanzler Vranitzky zugegeben. Das ist das eine. Aber deshalb konnten wir trotzdem nicht eruieren, wie das allenfalls mit den von mir als relevant bezeichneten Fragen zusammenhängt. Das ist der Punkt. (Beifall bei den Grünen.)


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So ehrlich muss man bleiben, und diesen Pfad haben Sie leider verlassen, Herr Kollege Trinkl. Wir haben mehrere Anläufe unternommen, um dieses Prüfverlangen zu ändern. Das wäre ganz leicht gewesen. Wir hätten einen Bericht verabschiedet, einen gemeinsamen, kurzen Bericht, und hätten ihn an den Rechnungshofausschuss abgeliefert. Wir hätten sofort und mit unserer Unterstützung ein neues Prüfverlangen schreiben können – auch die SPÖ wäre mitgegangen –, wodurch dann genau die harten Fragen zulässig gewesen wären.

Wer hat das verweigert? – ÖVP und FPÖ, sodass sich ja in Wirklichkeit der Eindruck verhärtet, dass Sie nicht wirklich untersuchen wollten, was da los ist, weil Sie Angst hatten, dass Sie mit den Ergebnissen des parallel laufenden deutschen Untersuchungsausschusses nicht mitkommen würden. Das war eine berechtigte Angst, denn es war erschreckend, wie dilettantisch Sie bei den Untersuchungen vorgegangen sind, vor allem meine Herren von der "F"! Kollege Gaugg wird das hier wieder ganz anders darstellen, aber das war ja wirklich erschreckend für eine ehemalige Oppositionspartei! Erschreckend war das! Kollege Gaugg hat ständig die richtigen Fragen gestellt, und Kollege Haupt als Vorsitzender musste ihn zurechtweisen und abwimmeln. Ein lächerliches Schauspiel war das, was Sie da geliefert haben. (Beifall bei den Grünen.)

All das hat den Eindruck erhärtet, dass es Ihnen gar nicht um diese Prüfung gegangen ist, obwohl Kollege Trinkl jetzt mit irgendwelchen Ergebnissen herumwachelt. (Abg. Steibl: "Wacheln" tut der Trinkl nicht!) Es ist Ihnen in erster Linie darum gegangen, dieses Ausschussinstrument zu blockieren, sonst hätten Sie ja den Prüfauftrag verschärft. Das ist der Punkt!

Das ist überhaupt das eigentliche Problem in diesem Nationalrat (Beifall bei den Grünen), dass sich mittlerweile die Mehrheit aussucht, was untersucht werden soll und was nicht, dass sie schleißige Prüfverlangen deponiert und dann hier herausgeht und mit großen Erkenntnissen herumwachelt, die dort gar nicht gefunden worden sind. Das kann man nicht durchgehen lassen! (Beifall bei den Grünen.) Das ist wirklich ein Stil, den ich von der ÖVP hier nicht erwartet hätte. Von der FPÖ war ich ja nichts anderes gewohnt, aber dass die ÖVP sich nicht ... (Abg. Gaugg: Was?)

Herr Kollege Gaugg! Sie werden gleich dazu Stellung nehmen. Dass die ÖVP sich nicht dazu durchgerungen hat, wirklich eine Prüfung vorzunehmen, das war enttäuschend, aber einer der ersten Beweise dafür, dass Sie als Kontrollpartei in Wirklichkeit abdanken wollten und auch abgedankt haben, und das nachhaltig. Sie werden sicher das Gegenteil behaupten, aber das wird Ihnen auch nichts helfen. Bitte schön, Herr Kollege Gaugg: Stehen Sie Rede und Antwort! (Beifall bei den Grünen.  – Abg. Dr. Martin Graf: Sie haben sich in einen richtigen Wirbel hineingeredet!)

19.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaugg. – Bitte.

19.55

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Leikam hat sich in seiner heutigen Rede in der Frage von Vranitzkys Vielfliegerei nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Ich bin überzeugt davon, dass Otmar Brix, der nämlich Mitglied im Unterausschuss war, das hier wesentlich besser positioniert hätte. (Abg. Leikam: Kommt ja noch! Das war ja so gewollt, wir wollten die Wirkung steigern!)

Tatsache ist, dass Herr Altkanzler Vranitzky von sich aus zugegeben hat, dass er elf Gratisflüge konsumiert hat. Das ist zunächst einmal bedenklich genug, denn dabei handelt es sich um eine verbotene Geschenkannahme. Wenn man dann noch die Rechtfertigung des Herrn Altkanzlers Vranitzky hernimmt, der gemeint hat, es habe ihn eben der Vorstandsvorsitzende der WestLB hin und wieder zum Mitfliegen eingeladen, dann erhärtet sich dieser Verdacht.

Interessanterweise waren das immer Treffen der alt-internationalen Sozialisten, etwa anlässlich der Verleihung des Karlspreises in Aachen, oder was immer das war. Ich meine, es ist schon wichtig und notwendig, dass ein Bundeskanzler Österreich auch im Ausland repräsentiert. Aber es wird bedenklich, wenn es von einem einzelnen Unternehmen, nämlich der WestLB, dann


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Konsulentenverträge und andere Connections gibt, und wenn es immer wieder diese eine Firma ist, die ihn einlädt. – So viel zu den Gratisflügen.

Diese elf Gratisflüge sind auch Gegenstand von staatsanwaltlichen Vorerhebungen, und wir werden ja sehen, was letztlich die Staatsanwaltschaft dazu sagen wird. Dazu habe ich noch keinen einzigen SPÖler gehört, der vielleicht gemeint hätte, dass da eigentlich der Justizminister aktiv werden und nachfragen sollte, was denn nun mit einer Voruntersuchung wäre – oder ob man nichts finden will und das Ganze sanft entschlummert.

Aber Kollege Leikam hat schon Recht, wenn er meint, das Ziel der Einsetzung des Unterausschusses war es ja, die Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Repräsentationsaufwendungen des Herrn Bundeskanzlers zu prüfen. Und diesbezüglich, das muss ich sagen, schlägt er alle anderen Rekorde!

Da gibt es zum Beispiel die Repräsentationsaufwendungen des Jahres 1990. Dafür hat es einen Jahresvoranschlag von 3,2 Millionen Schilling gegeben, und verbraucht hat der Herr Kanzler 8,9 Millionen Schilling. – Das heißt, um 277 Prozent daneben! Dabei ist er sogar noch "großartiger" als der ehemalige Minister Edlinger, der mit seinem Budget auch immer daneben war. Aber das beinahe Dreifache zu verwenden, das ist schon sehr bedenklich!

Ein weiteres Beispiel: Für 1993 gab es 8,4 Millionen Schilling im Voranschlag. Da hat man schon gewusst, man wird etwas mehr brauchen. Letztlich betrugen die Aufwendungen dann 22,9 Millionen Schilling, so viel wurde konsumiert. – Auch wieder das Dreifache, Kollege Leikam! Das ist ja unanständig! Zuerst präliminiert man einen niedrigen Betrag, und dann verprasst man 23 Millionen Schilling, obwohl man ständig auf Gratisflüge eingeladen ist!

Aber im Zuge der Erhebungen, die wir durchgeführt haben, sind ein paar Aufwendungen hochinteressant. Ganz besonders wird dabei deutlich, dass man das Bundeskanzleramt praktisch als Filiale der Löwelstraße, der SPÖ-Zentrale angesehen hat. Das war ein reiner Selbstbedienungsladen. Und die SPÖ findet da nie irgendetwas Unanständiges daran. Das ist lupenreine Geschenkannahme!

Aber jetzt zu den Ausgaben. Warum sind sie explodiert? Diese Frage müsste einen Sozialdemokraten eigentlich so richtig wachrütteln. Da gab es etwa einen Besuch des Herrn Modrow aus der ehemaligen DDR, der von niemandem mehr eingeladen worden ist. Er hat sein Mittagessen mit dem Herrn Bundeskanzler, wie es sich standesgemäß gehört, im Hotel Bristol in Wien konsumiert, und zwar zum Preis von 18 000 S. Gar nicht so schlecht! (Abg. Leikam: Da habt ihr immer eure Sitzungen!)

Aber es kommt spannender. Es war auch der König von Malaysia in Wien. Der König von Malaysia hat Wien besucht. Ihm wurde ein Mittagessen zum Preis von 171 000 S präsentiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Was hat er denn alles gegessen?) Um 171 000 S speiste der König von Malaysia mit dem Herrn Bundeskanzler Vranitzky. (Abg. Dr. Martin Graf: Der wird so einen Hunger gehabt haben!)

Aber es kommt ja noch besser! Kurz danach kam eine rumänische Delegation. Diese hat man in der Hauskantine um 3 030 S abgefüttert. Da muss ich Ihnen eines sagen: Das hätte es unter Gusenbauer sicher nicht gegeben (Heiterkeit bei den Freiheitlichen), denn der hätte seine Ostblock-Freunde mit Sicherheit besser bewirtet. Das gibt es nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Daher kann ich nur sagen: Die einstige Größe der SPÖ ist darauf zurückzuführen, um Kreisky zu zitieren, der schon vor vielen Jahren gemeint hat: Macht nie einen Bankdirektor zum Parteiobmann!, ... (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Und das ist das Ergebnis! Mit dem König um 171 000 S und mit der rumänischen Delegation um 3 000 S. Ich betone noch einmal, das wäre unter Gusenbauer niemals denkbar. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.01


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Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brix. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.)

20.01

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon recht lustig (Abg. Dr. Fekter: Lustig war das nicht!), wenn man vor allem Abgeordnetem Trinkl zuhört. Es ist wirklich lustig, den Erzählungen über Comic-Figuren zu lauschen und vielleicht selbst neue Comic-Figuren darzustellen, das halte ich eigentlich für spannend und lustig.

Ich halte fest, meine Damen und Herren in diesem Haus: Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky war jener österreichische Staatsmann, der Österreich in den letzten 14 Jahren zu höchsten Reputationen in Europa und in der Welt geführt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Gottes willen! Gottes willen!) Das wollte ich einmal eindeutig festhalten; da müssen andere erst schauen, dass sie unser Land auch einmal so vertreten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. )

Zweitens: Ich bin Kollegen Gaugg sehr dankbar, dass er erwähnt hat, dass Franz Vranitzky Träger des Karlspreises ist, weil das eine der höchsten Auszeichnungen ist. Ich warte schon darauf, wann der nächste Österreicher diesen Karlspreis verliehen bekommt. Von dieser Regierung sicher keiner, davon bin ich überzeugt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: 17 Prozent hat er verloren, der Vranitzky! – Zwischenrufe der Abgeordneten Leikam und Schwemlein. )

Drittens: Wenn Abgeordneter Trinkl hier als Märchenerzähler auftritt (Abg. Dr. Trinkl:  ...! Der war gar nicht dabei!), dann habe ich das von ihm schon einmal in kleinerem Kreis erlebt, nämlich als er uns eine so genannte warme Liste präsentierte. Er hat gesagt, die sei noch ganz warm. Sie sei ihm anonym zugespielt worden. Sie habe überhaupt keine Herkunft, überhaupt keine Bezeichnung der Urheberschaft. (Abg. Dr. Fekter: Aber richtig war sie!) Ich konnte das damals schon um 6 Uhr Früh im "Kurier" lesen, aber Abgeordneter Trinkl hat gesagt: Ich habe sie mitgebracht. – Bis heute hat er uns noch nicht gesagt, woher er die Liste hat. (Abg. Dr. Trinkl: "Kurier"!)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn Abgeordneter Trinkl nicht sagen kann, woher er sie hat, dann kann ich nur annehmen, dass er sie wahrscheinlich selbst gezeichnet und uns jetzt zur Verfügung gestellt hat (Abg. Dr. Trinkl: Ha! Ha! Ha!), denn so hat sie auch ausgeschaut (Beifall bei der SPÖ), nämlich alles andere als professionell.

Und weiters (Abg. Dr. Trinkl: Nur der Herr Vranitzky hat sie gekannt!): Es stimmt schon – Kollege Gaugg ist bei einer anderen Besprechung –, dass hohe Repräsentationsaufwendungen getätigt worden sind. Das ist schon klar. Aber erstens ist damit nie das Budget überschritten worden, und zweitens hat das Bundeskanzleramt Repräsentationsspesen für Staatsempfänge. Diese umfassen nicht nur das Bundeskanzleramt, sondern auch den Vizekanzler – ganz logisch – und ganz logisch damit auch den Außenminister und auch die Frauenministerin.

Außerdem ist dieses Budget nie überzogen worden. Beim Rechnungsabschluss hat man hier immer zugestimmt. Ich kenne keinen Rechnungsabschluss, bei dem jemand aufgestanden ist und gesagt hat: Das stimmt nicht, die Repräsentationsausgaben des Bundeskanzleramtes sind verwerflich, sind nicht richtig.

Viertens ist dazugekommen – vielleicht hat das den Kollegen Trinkl bei den Ausgaben ein bisschen irritiert –, dass jedes Mal ein Posten dabei war, dass für den Austrofaschisten Dollfuß auch eine Feier veranstaltet werden muss. (Rufe bei der ÖVP: Bitte! – Abg. Dr. Trinkl: Das ist ja ungeheuerlich!)  – Bitte, das stammt nicht von mir, Kollege Khol, das liest man in den Repräsentationsausgaben. Da müssen ja Leute daran interessiert sein. (Abg. Dr. Trinkl: Das ist die einzige Erklärung?) Ich bin davon überzeugt – ich verwette alles, was ich habe –, dass ein Sozialdemokrat und ein Grüner nicht daran interessiert sind (Abg. Dr. Trinkl: Besonders schlech


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tes Gewissen!), dass für Dollfuß eine Kerze angezündet wird. Davon bin ich überzeugt! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind eher dafür, dass wir sagen, Bilder von Dollfuß gehören von den Wänden genommen, die haben in einer modernen demokratischen Republik nichts verloren. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es ist schon wahr, dass Franz Vranitzky auch auf die so genannte ominöse Trinkl-Liste eingegangen ist, aber man ließ ihn ja nicht weiter fragen. Kollege Kogler hat bereits gesagt, dass der Ausschussvorsitzende Haupt damals gesagt hat: Die Fragen sind beendet!, und die Sitzung abgebrochen hat. Er hätte sie ja gerne noch einmal erwähnt. Aber wenn man schon auf die Flüge von Franz Vranitzky eingeht, die er im Sinne der österreichischen Republik für unser Land gemacht hat, dafür, dass wir der EU beitreten konnten, dass es einen schnelleren Beitritt gegeben hat ... (Abg. Dr. Trinkl: Er hat sich lange gewehrt dagegen! – Abg. Dr. Martin Graf: Hör auf!)  – Regen Sie sich nicht auf!

Dann frage ich Sie etwas anderes (Abg. Dr. Martin Graf: Österreich ist ein reiches Land! Wir können die Flüge selbst zahlen!): Aus der Beantwortung einer Anfrage, die ich mir erlaubt habe, an die Frau Außenministerin zu stellen, als sie da fein unterwegs war in Madrid, in London, in Paris (Abg. Dr. Trinkl: Weil es leider notwendig war!), in der sie dem Kollegen Schieder einmal mitgeteilt hat, das war eine Privatreise, dann war es keine Privatreise, dann war es eine Reise im Auftrag der Republik ... (Abg. Dr. Trinkl: Dem Vranitzky seine waren Dienstreisen!)  – Danke, auch Frau Ferrero-Waldner sagt, dass es eine Dienstreise war, Kollege Trinkl! (Abg. Dr. Khol: Warum zahlt es dann eine deutsche Bank?) Auch sie hatte Einladungen und hat sich von Agenturen alles bezahlen lassen. Das bestätigt sie sogar. Sagen Sie, wie es heute ist, und werfen Sie nicht einen Stein auf einen Mann, der das nicht mehr alles belegen kann, aber für Österreich sehr viel getan hat! Das sind nämlich die Tatsachen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir schon über die Kosten sprechen: Mir ist jeder einzelne Schilling, den sich Österreich dadurch ersparen konnte, dass wir nichts für die Flugreisen bezahlen mussten, zehnmal lieber als jeder vergeudete Schilling von jenen 65 Millionen Schilling (die Abgeordneten Dr. Khol und Dr. Trinkl: Das ist ungeheuerlich!), die diese Regierung für Werbung ausgibt, um den Österreichern ein X für ein U vorzumachen, um ihr schlechtes Programm zu verkaufen und den Österreichern das Geld aus der Tasche zu ziehen. (Beifall bei der SPÖ.) Da haben wir 65 Millionen, schmeißen sie aber beim Fenster hinaus! Wir sind jedenfalls froh, dass es mit Vranitzky gelungen ist, der Europäischen Union beizutreten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Er hat euch 17 Prozent gekostet, der Vranitzky!)

20.08

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ob es sich bei dem Bericht jetzt um einen Minderheitsbericht handelt, um einen Mehrheitsbericht oder was auch immer, für jene, die dabei waren, ist klar geworden, dass ein bisschen Licht in das Spinnennetz der SPÖ gekommen ist (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), in dem Österreich mit der roten Kreuzspinne gehangen ist. Das ist herausgekommen, meine Damen und Herren! Und Sie können jetzt Argumente bringen, so viele Sie wollen, Sie können Ablenkungsmanöver starten, so viele Sie wollen: Es gelingt Ihnen nicht, sich hier so einfach aus der Schlinge zu ziehen.

Tatsache ist, dass Herr Vranitzky geflogen ist. Tatsache ist, dass die WestLB die Flüge gesponsert hat. Und, Herr Brix, ich kann mir nicht vorstellen, dass das – wenn Sie einem "kleinen" Arbeiter, den Sie ja angeblich vertreten, erzählen, dass das mit dem EU-Beitritt zu tun hätte, dass die WestLB dem Herrn Vranitzky Flüge um 200 000 S von Wien nach Düsseldorf zahlt, nur damit Österreich der EU beitreten kann – für diesen Arbeiter logisch ist. Hier fehlt mir eigentlich die Logik Ihrer Argumentation. Das müssen Sie einem "kleinen" Österreicher erklären, aber ich weiß nicht, ob der da mitkommt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Tatsache ist, dass Herr Vranitzky anfänglich via Medien zwei Flüge zugegeben hat. Ich habe durchaus Verständnis gehabt. Er hat gesagt, er habe seine Frau


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besuchen müssen, die krank war. Dafür habe ich durchaus Verständnis aufgebracht. Als aber dann diese Liste aufgetaucht ist (Abg. Dr. Khol: Im "Kurier"!) und Herr Vranitzky, als er mit dieser Liste konfrontiert worden ist, 13 weitere Flüge zugegeben hat, da haben wir schon etwas mehr nachgedacht.

Herr Brix! Dass Herr Trinkl von Ihnen gelobt und als Listenersteller hingestellt worden ist, das mag ihn vielleicht ehren, aber Sie tun ihm zu viel Ehre an. Sie haben ihm hier auch Allwissenheit zugeordnet. (Abg. Schwemlein: Das war ein Fehler!) Allwissend ist er sicher nicht, denn wenn er die Liste selber erstellt hätte, hätte er gar nicht wissen können, dass Vranitzky zumindest 13 Flüge von dieser Liste zugegeben hat. (Zwischenruf des Abg. Leikam. ) Somit kann Herr Trinkl diese Liste gar nicht selbst erstellt haben, sondern sie muss gewisse Wahrheitsinhalte haben.

Meine Damen und Herren! Was die moralische, die politische Verantwortung anbelangt, so ist in Deutschland Ministerpräsident Lothar Späth wegen zweier Flüge zurückgetreten, die er von der WestLB geschenkt bekommen hat. (Abg. Dr. Trinkl: Er ist jetzt schon selber zurückgetreten!)  – Er ist zurückgetreten, ja.

Noch eines, Herr Brix: Wenn Sie sagen, dass die Vranitzky-Flüge im Sinne Österreichs waren und zum EU-Beitritt beigetragen haben, dann haben die Flüge wahrscheinlich auch noch zu mehr beigetragen. Am 20. November war zu lesen, dass Herr Vranitzky eigentlich verhindert hat, dass die VA-Tech die Preussag AG kaufen konnte. Der Kaufvertrag war schon unterschrieben. Die VA-Tech hatte bereits den Kaufvertrag unterschrieben, um dieses deutsche Stahlwerk zu bekommen. Aber im Büro des Herrn Neuber, der Vorstandsvorsitzender der WestLB ist – und Vranitzky Berater der WestLB –, wurde dieser Kaufvertrag wieder rückgängig gemacht. (Abg. Dr. Trinkl: Schau!) Sehr zum Leidwesen der VA-Tech, und ich behaupte: zum Schaden Österreichs!

Wenn das Ihre guten Verbindungen sind, womit Sie begründen, dass Herr Vranitzky sehr viel für Österreich getan hat, dann frage ich mich, ob der Rücktritt von diesem Kaufvertrag für die österreichische Industrie gut oder sinnvoll war. Da müssen wir uns eher fragen: Wofür hat Herr Vranitzky das getan? Hat er es für das rote Spinnennetz getan oder für sich selbst? – Diese Fragen sind offen und bedürfen einer Antwort. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.12

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Waren Sie auch beim Essen mit dem malaysischen König? – Abg. Mag. Gaßner  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein! – Abg. Dr. Khol: Ich glaube, wenn ich Sie mir so anschaue, im Zweifelsfall waren Sie beim Essen dabei! – Abg. Haigermoser: Er mag keine Soja-Keimlinge! – Heiterkeit.)

20.12

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Woran erkennen Sie das, wenn Sie mich ansehen? (Abg. Haigermoser: Er mag keine Soja-Keimlinge! Ich weiß es!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Weil Sie gut ausschauen!)  – Es freut mich, dass ich Ihnen gefalle, dass ich gut ausschaue; offensichtlich passe ich nicht in das "rote Spinnennetz". (Beifall bei der SPÖ.)

Was mich an den bisherigen Ausführungen interessieren würde, ist Folgendes: Herr Kollege Trinkl (Abg. Dr. Khol: Ein guter Mann!) hat vorhin in einem Zwischenruf auf die Frage: Woher ist denn diese Liste jetzt wirklich gekommen?, gemeint (Abg. Dr. Khol: "Kurier"!), vom "Kurier". Und diese "warme Liste", wie Sie sie genannt haben, die fast noch "warme Liste", haben Sie uns gegeben. Ich frage mich schon, Herr Kollege Trinkl: Warum liest man dann, wenn es ein Fax ist, zum Beispiel nicht darauf "Kurier"? Oder wenn es ein Schreiben vom "Kurier" ist: Warum kann man dann aus der Liste nicht das Wort "Kurier" entnehmen? (Abg. Dr. Trinkl: Vranitzky hat auch nicht gesagt, wo er sie herhatte!)  – Sie konnten uns das nicht erklären; das finde ich eigenartig. Vranitzky hat sehr deutlich erklärt, und da war es mucksmäuschenstill.


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Da sich Herr Kollege Gaugg jetzt hier hergestellt und einzelne Titel aus den Repräsentationsaufwendungen angeführt hat, frage ich mich auch: Warum hat man das nicht im Ausschuss gefragt? – Da wären wir nämlich genau beim Thema des Ausschusses gewesen: Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen. Ich habe nicht eine einzige Frage zu diesen Überziehungen an den Ex-Bundeskanzler gehört. (Abg. Leikam: Abgelehnt!) Sie waren total mit dieser Liste und mit den dazugehörigen Fragen beschäftigt. Und Vranitzky hat alle Ihre Fragen beantwortet (Abg. Dr. Trinkl: Das ist ja das Problem heute!), und ihm wurde vom Vorsitzenden auch dafür gedankt, dass er so umfassend Antwort gegeben hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Faktum ist, dass Sie zu Beginn, am 26. Jänner 2000, schon in der Euphorie der Machtübernahme waren und nicht mehr gewusst haben, wie Sie noch schnell das Minderheitsrecht für die künftige Opposition verhindern sollten. Da hat man eben geschwind einen Titel für diesen Unterausschuss zusammengezimmert, und schon – deswegen können wir auch Ihrem Bericht nicht zustimmen – auf der ersten Seite schreiben Sie, dass Sie die Verwendung der Repräsentationsaufwendungen prüfen lassen wollen. – Erster Grund.

Sie wollten noch etwas ganz anderes; Sie wissen es: Sie wollten, dass man die Repräsentationsaufwendungen inklusive der Übernahme der Bank Austria-Anteile durch die WestLB überprüft. – Zweiter Grund.

Und dritter Grund: im Hintergrund der Verdacht der Geschenkannahme. – Nun gut, das ist geklärt worden, und Sie haben sich auf die Klärung der Repräsentationskosten zurückgezogen.

Dann haben Sie dauernd – auch in diesem Bericht ist schon auf der ersten Seite die Rede davon – von Düsseldorfer Steuerfahndern geredet. Ja bitte, wo ist denn die Erklärung der Düsseldorfer Steuerfahnder geblieben? – Der Justizminister wusste nichts, die Justizbehörde wusste nichts. Nur Sie hatten diese Unterlagen. Frage: Wann sehen wir, die Mitglieder dieses Unterausschusses, einmal diese Erklärungen?

Dann habe ich noch eine ganz klare Frage an Sie. Heute wurde hier vorgejammert, wie hoch doch die Spesen im Bundeskanzleramt seien. Das war jetzt schon einige Male das Thema. Die SPÖ-Fraktion hat klipp und klar beantragt: Wenn dem so ist, dass es da Ungereimtheiten gibt, dann soll das Begehren, die Aufforderung an den Rechnungshof gestellt werden, alle Repräsentationsspesen des Ex-Bundeskanzlers Vranitzky bis zur Zeit seines Ausscheidens aus der Regierungstätigkeit vom Rechnungshof prüfen zu lassen. Antrag der SPÖ – abgelehnt von ÖVP und FPÖ! (Ruf bei der SPÖ: Da schau her!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was soll daher das Theater um diese mögliche und unmögliche Anpatzerei eines verdienten Ex-Bundeskanzlers dieser Republik? Ich würde meinen, dass Sie das Thema verfehlt haben und dass dieser Bericht ein Ungenügend verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Der Herr Lehrer weiß aber, dass es nur Genügend und Nicht Genügend gibt! Ungenügend ist neu! – Gegenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Das sind eh alles Lehrer!)

20.17

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie jetzt fertig diskutiert haben, würde ich sehr gerne noch zu Ihnen sprechen. (Abg. Gradwohl: Aber Sie können doch! Lassen Sie sich nicht abhalten!)  – Ja, ich wollte das gerade machen, aber es ist hier anscheinend ein wenig Nachhilfeunterricht nötig. Jetzt ist mein Freund Toni Leikam nicht mehr hier – da bin ich ganz erschrocken –, denn ich muss an seine Adresse sagen, dass ich mich hier ganz klar dagegen verwahre, dass er Leute wie den Kärntner Hypo-Bank-Generaldirektor, den Holzindustriellen Tilly oder den Herrn Rogner in diesem Zusammenhang nennt: in einer Debatte, in der es darum geht, einen Skandal der WestLB aufzudecken.


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Das ist einfach nicht in Ordnung. Diese Leute haben sich ihren Flug selbst bezahlt, auch Dr. Haider. Aber ich verstehe schon, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ, dass es gewisse Reizworte gibt. (Abg. Mag. Kogler: Wer hat denn die Hubschrauberflüge vom Haider gezahlt?) Es gibt Reizworte, und diese Reizworte, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben auch immer etwas mit den Leuten zu tun, in deren Umfeld Sie sich bewegen. Reizworte für die SPÖ werden sein, nehme ich an: "Konsum", Lucona, Verstaatlichtenpleite, Bankschulden im Burgenland (Abg. Schwemlein  – sich auf einen Platz in der ersten Reihe setzend –: Herr Kollege! ...!), Schulden Ihrer Partei oder ... Herr Kollege Schwemlein! Sie sind jetzt als Hinterbänkler nach vorne gekommen, um zwischenzurufen. Da freue ich mich ganz besonders. (Abg. Schwemlein: Das sagen Sie zu mir, der Sie in der letzten Reihe sitzen? Der sitzt in der letzten Reihe und sagt zu mir Hinterbänkler!) Ich habe Ihnen ohnehin schon letztes Mal meine Meinung klar gesagt. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Kommen wir wieder zum Thema. – Es gibt einen Herrn, dessen Name hier auch ein besonderes Reizwort ist (Abg. Mag. Kogler: Haider ist ein Reizwort!), und zwar unser Golfprofi, Vielflieger und Big Spender, wie wir gehört haben, Franz Vranitzky, für dessen WestLB-Skandal ja eigentlich ein recht spannender Zusammenhang zu sehen ist. Da bin ich durchaus auch teilweise der Meinung der Grünen, nämlich dass es in diesem Bereich noch interessante Fragen zu klären gäbe, sitzt dieser Ex-Kanzler doch nicht nur im Flugzeug, im Privatjet der WestLB (Abg. Schwemlein: Auf der Tragfläche wird er nicht gesessen sein!), sondern er sitzt auch als Konsulent in einem großen Ledersessel, der wahrscheinlich auch finanziell recht gut gepolstert sein dürfte. Und er erklärt von diesem Ledersessel aus, dass er ja sozusagen, um die Staatsfinanzen zu schonen, mit der WestLB beinahe hat mitfliegen müssen.

Besonders pikant an der Geschichte ist natürlich, dass er im Ausschuss dann zu Protokoll gibt auf die Frage, ob auch andere Gesellschaften so großzügig sind und Repräsentationsmittel in diesem Bereich zur Verfügung stellen ... (Abg. Faul: Das könnte nur der Haider beantworten!)  – Der wird Ihnen noch ganz andere Fragen beantworten, mein lieber Herr Schwemlein. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Grundsätzlich ist es eben so, dass dieser Herr Vranitzky anscheinend doch eine sehr enge Verbindung zur WestLB hat.

Es wird interessant werden, ob sich vielleicht einmal ein Geschichtsprofessor damit befassen wird, welche Syndikatsverträge in diesem Bereich vorhanden sind. Und wer Banken kennt – und Sie kennen die Banken anscheinend ganz genau, siehe Burgenland –, weiß (Abg. Schwemlein: Das ist das Bundesland, wo Sie so gewonnen haben!), dass sie Geld nur dann hergeben, wenn sie es sich auch wieder zurückholen können.

Wenn ich hier die Aussage des Herrn Vranitzky lese, wie zum Beispiel: Ich kann sagen, dass ich die allergrößte Zahl der Reisekosten auf Grund solcher Flüge auch dem Bundeskanzleramt verrechnen hätte können, das wäre auch gerechtfertigt gewesen – meint er zumindest –, daher habe ich per saldo in Wirklichkeit mit diesen Flügen der Republik Geld erspart! (demonstrativer Beifall bei der SPÖ), dann muss ich sagen: Na ja, das mag schon sein, die Kosten für die Flüge wird er uns vielleicht erspart haben, aber er hat uns sehr viel anderes Geld gekostet, weil diese Syndikatsverträge bei der Bank Austria, bei der WestLB und letztendlich auch der Bankendeal im CA-Bereich zu hinterfragen wären. (Abg. Schwemlein: Probieren Sie einmal, das frei zu sagen! Tun Sie einmal den Zettel weg!) Leider ist es eben so, dass es auf Grund von Verjährungsfristen (Abg. Dr. Khol: Schwemlein, geh auf deinen Platz! – Abg. Schwemlein: Was hast du für ein Problem?) und auch auf Grund der Geschäftsordnung in diesem Haus nicht möglich war, diese Fragen klar zu erörtern.

Besonders interessant sind natürlich auch die genauen ... (Unruhe im Saal.)  – Herr Präsident! Besonders interessant sind natürlich auch die Voranschläge, die das Bundeskanzleramt diesbezüglich macht. Kollege Gaugg hat sie schon angesprochen, man könnte ja noch mehr anführen. Mir ist zum Beispiel eine besonders lustige Episode beim Studium dieser Unterlagen aufgefallen: Da kommt die Königin von Spanien mit ihrem Mann auf Besuch, das kostet den Staat ein Mittagessen im Bundeskanzleramt um sage und schreibe 160 000 S. Der König von Norwegen war dann ein bisschen weniger wert, und zwar um 40 000 S weniger. Es ist auch lustig, dass


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Veranstaltungen, die eigentlich die gleiche Wertigkeit haben sollten, doch verschiedene Bemessungen erfahren. (Abg. Schwemlein: Zu euch kommt der gar nicht! Euch will ja gar keiner!)

Abschließend möchte ich sagen, dass auch das Demokratieverständnis der SPÖ sehr interessant ist (Abg. Schwemlein: Wo will eure Regierung hinfahren? Die kann nicht einmal in die Hofburg!), weil es ja zwei Berichte gibt: einen Bericht, der Zustimmung hatte, und einen zweiten Bericht – Herr Kollege Schwemlein, hören Sie zu, dann werden Sie es verstehen! –, den Sie verfasst haben. Aber eines sei gesagt: Die SPÖ, Herr Kollege Schwemlein, und Sie alle, die Sie hier sitzen, haben im Fliegen wirklich Erfahrung. Sie sind nämlich – und das hat dem Steuerzahler wirklich viel erspart – aus der Regierung geflogen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Ha! Ha! Ha! – Abg. Schwemlein: Wie ist das jetzt mit dem Hinterbänkler? – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Kollege Kostelka! So schnell ist der Platz weg!)

20.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Leikam zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Zwischenrufe nur vom eigenen Platz!)

20.23

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Ich berichtige meinen Vorredner in zwei Punkten. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.) Die "Königin von Spanien" ist keine Frau, sondern ein Mann. (Heiterkeit.)

Zweitens hat mein Vorredner seinen Diskussionsbeitrag damit begonnen: "Jetzt ist mein Freund Toni Leikam nicht mehr hier." – Ich stelle fest: Das ist eine sehr einseitige Darstellung. Ich weiß nichts davon. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

20.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Der Geräuschpegel wurde in der letzten Viertelstunde etwas lauter, sodass es für den Redner sicher sehr schwer ist, seine Meinung zu präsentieren. Herr Abgeordneter Schwemlein! Das gilt auch für die Abgeordneten der eigenen Fraktion. (Abg. Dr. Martin Graf: Immer dieser Schwemlein!) Bitte dem Redner die Möglichkeit zu geben, seine Gedanken zu präsentieren! – Bitte sehr. (Abg. Dr. Martin Graf: Zwischenrufe nur vom eigenen Platz!)

20.25

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Gaugg: Einen Ordnungsruf für den Schwemlein!) Von der ÖVP und der Freiheitlichen Partei wurde der SPÖ irgendwie der Vorwurf gemacht, die SPÖ schicke einen Redner hier an das Rednerpult, und zwar den Kollegen Toni Leikam (Abg. Dr. Martin Graf: Genosse!), der nicht im Ausschuss war. Aber auch bei Ihnen von den Freiheitlichen war ein Redner, und zwar mein Vorredner, Kollege Scheuch, nicht im Ausschuss; wir haben jedoch kein Problem damit. (Abg. Dr. Khol: Er war nicht Erstredner!) Wir trauen uns, unsere Meinung zu sagen, es hat kein Problem gegeben, wir haben das akzeptiert.

Herr Abgeordneter Khol! Nach diesen Aussagen der ÖVP und der FPÖ müsste dieser Unterausschuss eigentlich umbenannt werden. Auf Grund des meist nicht leicht nachvollziehbaren Vorgehens der Freiheitlichen Partei, aber auch der Österreichischen Volkspartei wird es jedoch sehr schwer sein, einen passenden Terminus zu finden. Passen würden je nach Anlass Bezeichnungen wie "Ablenkungs-, Täuschungs-, Populismus- oder Demagogieausschuss". Dies nur vorweg, um Ihnen in aller Deutlichkeit in Erinnerung zu rufen, wie dieses Instrumentarium von den Regierungsparteien gehandhabt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz abgesehen davon, dass die FPÖ Untersuchungsausschüsse wie der Teufel das Weihwasser scheut, wenn es nur irgendwie den Anschein hat, dass eines ihrer Mitglieder betroffen sein könnte! Darum wurden in letzter Zeit diesbezüglich alle Anträge der Oppositionsparteien mit allen möglichen Mätzchen verhindert. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. )  – Das habe


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ich, Herr Abgeordneter, ja. Wie Sie in den vergangenen Wochen und Tagen immer öfter spüren mussten, meine Damen und Herren von der FPÖ: Die Wahrheit tut Ihnen weh, und Ihre Schmerzgrenze ist offensichtlich sehr niedrig – ganz nach dem Motto: "Geben ist seliger denn Nehmen." (Abg. Haigermoser: Halleluja!) Aber Sie sind sicher auch angeschlagen (Abg. Ing. Westenthaler: Amen!), Herr Kollege und Klubobmann Westenthaler. (Abg. Mag. Schweitzer: Wer gibt? Wer nimmt?)

Doch jetzt zu der von Ihnen so heftig geforderten Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky. Peinlich, dass das ursprünglich eingebrachte Verlangen der Abgeordneten Haupt und Genossen vom Jänner 2000 nicht nur in sich unschlüssig war, sondern auch geschäftsordnungswidrig. (Abg. Dr. Martin Graf: Halleluja!) Das daraus resultierende Schlamassel und die Reaktionen der beiden Regierungsparteien lassen nur einen Schluss zu: Es ist Ihnen – das haben wir heute schon mehrmals gehört – bei dieser Prüfung darum gegangen, ein Minderheitsrecht für die Opposition zu blockieren und gleichzeitig über Gerüchte eine Skandalisierungspolitik aufzubauen. Dies ist, wie Sie von ÖVP und FPÖ zugeben müssen, buchstäblich voll in die Hose gegangen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Bitte schöner sprechen!)

Eigenartig ist in diesem Zusammenhang – aber nicht für das Verhalten dieser schwarz-blauen Koalition – Folgendes: Eine von den sozialdemokratischen Mitgliedern des Unterausschusses beantragte Überprüfung der Repräsentationsaufwendungen auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durch den Präsidenten des Rechnungshofes wurde von den Regierungsfraktionen niedergestimmt. Dieser Fall dokumentiert wieder sehr eindeutig die inzwischen längst legendären Erinnerungslücken auch der ÖVP-Abgeordneten, die diese Ansätze in den Bundesfinanzgesetzen mittels Bundesrechnungsabschluss genehmigt und beschlossen haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es muss an dieser Stelle eindrücklich darauf verwiesen werden, dass der Unterausschuss festgestellt hat, dass die Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt den Zielen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sehr wohl entsprochen hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Hör auf, bitte!)

Dass Sie das nicht gerne hören mögen beziehungsweise zur Kenntnis nehmen wollen, ist mir auf Grund Ihres Selbstverständnisses von Unterausschüssen schon klar. (Abg. Dr. Martin Graf: Sie glauben ja schon die eigene Propaganda!) Im Zusammenhang mit dieser Untersuchung kann ich Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, einige weitere, mehr als fragwürdige Details nicht ersparen, mit denen Sie bloßgestellt werden. Denken Sie an die Liste ominöser Herkunft des Abgeordneten Trinkl mit den angeblichen Flugbewegungen: falsch, fehlerhaft, sogar der Name Vranitzky war falsch geschrieben.

Als es dann für den Abgeordneten Trinkl ernst wurde und er den Autor oder die Autoren dieser Liste nennen sollte, brach bei ihm plötzlich das große Schweigen aus. Selbst Abgeordnete der ÖVP gaben zu, dass es sich hier um eine anonym zugespielte Liste handle, deren Inhalt keine Bedeutung habe.

Es kam aber bei diesen Berichten im Unterausschuss noch grotesker: Im FPÖ-Bericht wird ausgeführt, dass Mitteilungen zufolge erst ein Teil der betreffenden Akte der deutschen Behörde in Wien eingelangt sei. Daraus resultieren zwei Annahmen: Entweder gibt es innerhalb der Regierungskoalition Mitglieder mit übersinnlichen Kräften – auch als Wahrsager zu bezeichnen –, oder die so genannten internen Kanäle haben wieder zugeschlagen, denn anders können diese Informationen den Abgeordneten Ihrer Parteien nicht zugespielt worden sein. Weder Herr Bundesminister Böhmdorfer noch andere informierte Vertreter der Justizbehörden haben nämlich im Verlauf der Beratungen eine solche Mitteilung weitergegeben.

Die Liste der Ungereimtheiten dieser Koalition im Zusammenhang mit diesem Unterausschuss ließe sich noch lange fortsetzen, doch inzwischen haben sich die Österreicherinnen und Öster


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reicher Gott sei Dank längst ihre eigene Meinung über das Demokratieverständnis dieser Regierung gebildet! (Beifall bei der SPÖ.)

20.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Prinz –: Kalmierend sprechen!)

20.31

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gab es einige Punkte, die offen blieben und nicht geklärt werden konnten. Die Ursache dafür liegt einerseits in der Geschäftsordnung des Nationalrates, andererseits sind dem Unterausschuss auch nicht mehr Mittel zur Verfügung gestanden.

Es haben sich erhebliche Unterschiede zwischen den Unterlagen des Bundeskanzleramtes, den Medienberichten und den persönlichen Aussagen von Auskunftspersonen aufgetan. Vor allem eine Frage steht im Vordergrund des Berichtes: Warum wurden Flüge von Dr. Vranitzky, die im Interesse der Republik erfolgt sind, nicht mit der Republik abgerechnet? Warum ließ sich Dr. Vranitzky diese Flüge von der WestLB bezahlen? (Abg. Dr. Stummvoll: Weil es ein Geschenk war!) Nur aus Gründen der Sparsamkeit? – Wohl kaum. Als offizielle Erklärung mag dies vielleicht herhalten, aber wenn man hinter die Kulissen blickt, sieht es etwas anders aus. Der wahre Grund wird wohl eher darin zu finden sein, dass Dr. Vranitzky kurz nach seinem Ausscheiden aus der Politik Konsulent der WestLB wurde. Oder liegt es vielleicht daran, dass die WestLB zweigrößter Aktionär der Bank Austria ist? Oder liegt es vielleicht daran, dass die WestLB das Vorkaufsrecht an Bank-Austria-Anteilen hat, die derzeit noch die AVZ besitzt?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dr. Vranitzky ließ in dieser Angelegenheit sicherlich die notwendige Sensibilität vermissen! (Beifall bei der ÖVP.)

Es wäre hier absolute Zurückhaltung angebracht gewesen, aber die Flüge wurden locker konsumiert. Persönlich frage ich mich, warum Dr. Vranitzky die Flüge erst zugegeben hat, nachdem ihm der Sachverhalt nachgewiesen wurde. (Abg. Dr. Khol: Das tun alle so!) Ein Sprichwort sagt sinngemäß: Wer einmal nicht die Wahrheit spricht, dem glaubt man nicht mehr, selbst wenn er dann doch die Wahrheit sagt. Wenn hier nach der Liste gesucht wird, die selbst Dr. Vranitzky verwendet: Möglicherweise finden Sie den Verursacher dieser Liste! Oder fragen Sie doch Dr. Vranitzky (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm – so er sich nicht gerade auf einem durch die WestLB finanzierten Gratisflug befindet!

Ich frage mich wirklich: Hat es ein Dr. Vranitzky notwendig, zuerst von zwei Flügen zu sprechen, um dann doch zugeben zu müssen, im Großen und Ganzen elf Flüge konsumiert zu haben? Im Bericht ist auch klar festgehalten, dass bei den Repräsentationsausgaben in der Ära Vranitzky zum Teil massiv und kräftig überschritten wurde – oder, anders gesagt, mit Steuergeldern sorglos umgegangen wurde. Die Budgetsituation war sicherlich schon damals nicht rosig, und es wäre mehr Sparsamkeit angebracht gewesen.

Die SPÖ hat allerdings jetzt Zeit, darüber nachzudenken, was sorgloser Umgang mit Steuergeldern bedeutet. Gerade am Beispiel ihrer Parteifinanzen sieht die SPÖ am besten, wie sich sorgloser Umgang mit Mitteln auswirkt! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Hartinger. )

20.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

20.34

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon ärgerlich für Sie Sozialdemokraten, dass jetzt knapp vor Weihnachten diese feine Jagdgesellschaft, die dauernd auf uns Freiheitliche losgeht, selbst zur


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Gejagten wird! (Ironische Heiterkeit der Abg. Hagenhofer. ) Das ist nicht angenehm, gell? Aber es ist nun einmal Realität! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Freiflüge des feinen Herrn Altkanzlers Vranitzky stehen im Zentrum der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. So weit haben wir es gebracht! Das Ganze hätte natürlich ursprünglich relativ harmlos ausgesehen. (Abg. Mag. Kogler: Sind Sie jetzt der Bezirksjäger, oder wer?) Das ist es aber nicht, sehr geehrte Genossinnen und Genossen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt!

Man könnte nun sagen: Naja, es kann uns doch egal sein, ob der Steuerzahler von Nordrhein-Westfalen – weil die WestLB ja zur Hälfte dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gehört – Herrn Vranitzky Flüge in der Größenordnung von rund 2 Millionen Schilling bezahlt. Aber so einfach macht man es sich nicht, denn diese Sache hat einen Haken: Die WestLB hatte handfeste Interessen in Österreich, und Vranitzky war zur damaligen Zeit Bundeskanzler. Das höre ich nämlich bei diesen Rechtfertigungen von Ihnen nie! Diese Geschenkgeberbank wurde 1995 dann letztlich auch zweitgrößter Aktionär bei der Bank Austria und hat sich auf sehr umstrittene Art und Weise auch noch ein Vorkaufsrecht auf Aktien beschafft. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner. ) Bis heute – ich zitiere das "profil" Nr. 51 vom 20. Dezember 1999 – halten sich in Wiener Bankkreisen Gerüchte, wonach sich Franz Vranitzky in beiden Fällen besonders heftig für die WestLB engagiert habe. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner. )

Das ist nicht verwunderlich, denn Herr Vranitzky hat ja handfeste Gründe gehabt: Er musste sich offensichtlich für das 2-Millionen-Geschenk – so viel haben nämlich die Flüge gekostet – bedanken. Die Rechtfertigungen des Herrn Altkanzlers waren etwas ganz Besonderes: Die waren wie jene eines Handelsreisenden, der einen Reisebericht frisiert hat. Zuerst sagt er: Ich bin ja nur mitgeflogen. – Ich zitiere übrigens nur aus den Protokollen. – Dann sagt er in dieser ihm eigenen Art: Es erschien mir dienstlich geboten. – Schließlich sagt er noch: Im Großen und Ganzen war alles nur dienstlich.

Die Schrecksekunde dieses Herrn Altkanzlers, als man ihm draufgekommen ist, hat – es wurde heute ja schon einige Male angesprochen – ganze zehn Tage gedauert. Zuerst hat er in einem Interview mit "NEWS" gesagt: Ich bin nur zweimal geflogen. – Als ihm dann nachgewiesen wurde, dass es öfter war, hat er zehn Tage gebraucht, bis er in einem weiteren Interview sagte: Naja, es waren also nicht zweimal, sondern es sind noch neun Flüge dazugekommen. – Ja, gibt Ihnen das nicht zu denken, dass Ihr Parteivorsitzender, der Altkanzler – es sitzen ja eine Reihe von Abgeordneten, die 1990 schon da waren, noch hier – so vergesslich ist?

Ich sage, dass er nicht vergesslich ist. Herr Vranitzky ist bei Gott nicht vergesslich, sondern er hat aus gutem Grund versucht, diese Flüge zu vertuschen! Als er der Tat überführt war, kam er dann in Argumentationsnotstand. (Abg. Gradwohl: Mein Gott na!) Er sprach von Wahrnehmungen, die ihm seinerzeit jeweils dienstlich oder politisch geboten erschienen. – Ja, was waren denn das für Wahrnehmungen? – Ich sage es Ihnen, und ich zitiere dabei aus dem Protokoll: Er wohnte einer Karlspreis-Verleihung in Aachen bei. Vranitzky wortwörtlich: Zu diesem Anlass treffen in Aachen sehr viele Menschen zusammen, mit denen es dann auch Diskussionsrunden gibt.

Ein anderes Mal ist er dann nach Düsseldorf geflogen. Grund der Reise: Aussprache in der WestLB über aktuelle Wirtschaftslage. – Großartig: Sich im Privat-Jet von Wien abholen zu lassen und nach Düsseldorf zu fliegen, um die aktuelle Wirtschaftslage zu besprechen! (Abg. Schwemlein: ... Ehrenbürger von Jesolo!)

Wieder ein anderes Mal flog Herr Vranitzky im Privat-Jet gratis nach Bremen. Was hat er dort gemacht? – Empfang beim Oberbürgermeister. Anschließend, so Vranitzky, besuchte ich den Industriellen-Klub Bremen (Abg. Schwemlein: Sie können bestenfalls Ehrenbürger von Jesolo werden!) sowie Fabriken und Hafenanlagen, und am Abend nahm ich an einem traditionellen Roland-Essen teil. Am nächsten Tag flog ich heim.

Der feine Herr Alt-Bundeskanzler Vranitzky fliegt da kostenlos mit dem Privat-Jet herum, um bei Privatempfängen den großen Sozialdemokraten zu machen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen. ) Ein anderes Mal nahm er an einem traditionellen Abendessen der Karls


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preisträger teil (Zwischenrufe der Abgeordneten Oberhaidinger  und Leikam ) und wurde natürlich mit dem Privat-Jet gratis wieder zurückgeflogen.

So ließe sich die Liste der Fälle, in denen der feine Herr Bundeskanzler a. D. um 30 000 S die Flugstunde angeblich in dienstlicher oder politischer Wahrnehmung in Europa unterwegs war (Zwischenrufe bei der SPÖ)  – Sie hören das nicht gerne, und wenn Sie in Bedrängnis sind, dann werden Sie immer recht laut, gell? –, noch beliebig fortsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die WestLB, für die er sich hier so ins Zeug geworfen hat, ist dann immerhin zweitgrößter Aktionär der Bank Austria geworden und hat sich in sehr umstrittener Art und Weise natürlich auch die Vorkaufsrechte gesichert.

Meine Damen und Herren Sozialdemokraten! Herr Leikam – Sie waren damals ja auch schon hier –, haben Sie gewusst, dass Ihr Altkanzler da herumgeflogen ist, als Sie 1990 hier unten gesessen sind? (Abg. Leikam: Immer! Immer!) Und das ist Ihnen bis heute egal? – Mich wundert das! (Abg. Leikam: Ich habe alles gewusst!)

Hoffentlich geht Ihnen jetzt ein Licht auf, und hoffentlich erkennen Sie jetzt, was Ihr Altkanzler, der feine Herr Vorsitzende der Arbeiterpartei, damals gemacht hat (Beifall bei den Freiheitlichen), denn jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn!

Bei uns Freiheitlichen machen Sie bei haltlosen Anschuldigungen einen Riesenzirkus hier im Parlament, Ihr eigener Altkanzler aber muss vor die Staatsanwaltschaft! Das ist die Realität! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwemlein: Jedes Mal, wenn der Vranitzky geflogen ist, war die Reputation besser, aber wenn ihr einen Schritt macht, ist sie schlechter!)

20.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. – Bitte.

20.40

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht so sehr mit der Speisenfolge befassen (Abg. Brix: Sondern mit Krawatten!), wiewohl Weihnachten vor der Tür steht und man frei nach Qualtinger sagen könnte: "Das Gansl ist noch immer da gewesen", und wiewohl ich als ehemaliger Lebensmittelhändler etwas dazu beitragen könnte. Ob Schweinsbraten, ob Hummer, ob Sushi, ob Leberkäse (Abg. Brix: Aber in der Linzer Straße war das Essen nicht so gut!)  – das ist nicht die Frage aller Fragen, Herr Brix! Die Frage ist auch nicht, wie oft Herr Vranitzky frei geflogen ist, sondern warum er dorthin geflogen ist! Das ist die Frage, und da wird noch einiges zu hinterfragen sein, denn ich glaube nicht, dass er zur Verkostung von Düsseldorfer "Löwensenf" hingeflogen ist, und sicher hat er auch nicht die jährlich dort stattfindende Dessous-Messe besucht – nach dem Motto: Du schöner Playboy, wärst du doch in Düsseldorf geblieben! – Das nehme ich nicht an. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist heute schon angeklungen: Zwei Freiflüge – Späth musste deshalb zurücktreten. Vranitzky kann nicht mehr zurücktreten, aber er hat diesem Land finanzpolitisch einen Scherbenhaufen hinterlassen. – Das ist vielleicht als Nachsatz noch ganz interessant.

Meine Damen und Herren! Auch heute bei dieser Debatte ist Ihre Doppelmoral – als Sammelbegriff für Ihre Wortmeldungen – wieder einmal offenkundig geworden.

Um noch ganz kurz auf dieses rumänische Kantinenessen zurückzukommen: Die Speisenfolge ist mir unbekannt. Ich gehe davon aus, dass es wahrscheinlich Grenadiermarsch aus der Gulaschkanone gewesen sein wird – anders kann es nicht gewesen sein. Ich möchte das nicht weiter beurteilen, aber vielleicht kann man da einen Bogen vom Vielflieger Vranitzky zum Weitflieger Klima schaffen. (Abg. Dr. Glawischnig: Soll das jetzt witzig sein, oder was?) Das ist vielleicht auch ganz interessant! Da jetzt Advent – die stillste Zeit des Jahres – ist und Weihnachten  vor der Tür steht, darf ich mich dieser weihnachtlichen Stimmung anschließen und auszugsweise aus einem Brief vorlesen, der heute als Glosse in den "Salzburger Nachrichten"


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abgedruckt war. Überschrift: "Don’t cry for me in Argentina" – ein weihnachtlicher Brief, geschrieben von Gusenbauer. – Advent, Advent, ein Lichtlein brennt!

"Sehr geehrter Hr. Altbundeskanzler, lieber Vikerl! Freundschaft und freundschaftl. Weihnachten (obwohl ich Weihnachten als klerikalkonsumistische Manifestation ja ablehne.) Lang ist’s her. Ich schreib, weil ich Dich und Deine Frau in News gesehn habe, mitsamt Eurer argentinischen Luxusvilla (Sekanina und Androsch bestätigen, dass es eine Luxusvilla ist)."(Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich zitiere weiter: "Sommer ist auch grad bei Euch. Um ehrlich zu sein, habe ich in den Weihnachtsferien nix vor. Und tschuldige, dass ich damals gesagt hab, Du gehst in Pension, um in der Pampa (VW)-Käfer zu züchten – war ein Witz. (...)

Haider wird eh wieder von Gruselbauers Gruselkabinett reden. Und jetzt verwechseln alle auch noch BSE mit dem BSA." (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) "Es ist hart, klar, ich habe nix anderes gelernt als Politik, aber seit ich zehn bin, war ma Regierung, von Opposition war nie die Rede.

Habt Ihr heuer als Christbaum eine Palme oder so einen Duft-Christbaum aus einem alten VW? Wir schmücken jetzt aus Gründen der öffentl. Sicherheit statt einer Tanne nur den Buxbaum, den Du uns dagelassen hast, obwohl ihn die FPÖ recht zerzaust hat." (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Jetzt kommen wir wieder zu Rumänien, damit ich auch bei der Tagesordnung bleibe: "Hoffnung macht uns der Iliescu in Rumänien. Was die Genossen dort schaffen, können wir auch. Mit meinem Outfit bin ich in Rumänien immer schon gut angekommen." (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Fröhliche Weihnachten, meine Damen und Herren! Advent, Advent! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG in 342 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 342 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, ebenfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

10. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Antrag 230/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Mag. Herbert Haupt und Genossen gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung (343 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.


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Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Edler zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

20.46

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Tagesordnungspunkt, den wir jetzt abgeschlossen haben, sei an die Adresse der Regierungsparteien nur Folgendes angemerkt: Hochmut tut selten gut und kommt gleich vor dem Fall! – Nehmen Sie das zur Kenntnis, besonders Sie, Herr Klubvorsitzender Khol! Ihnen wird das Lachen auch noch vergehen!

Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns wieder damit, dass die blau-schwarze Regierungskoalition zu skandalisieren versucht. Diesmal geht es um ein Krankenhaus von Weltrang, eine Uni-Klinik mit Weltruf: das Wiener Allgemeine Krankenhaus. Es gibt einen Antrag des Abgeordneten Großruck und des damaligen Abgeordneten Haupt auf eine Sonderprüfung des Rechnungshofes, in dem der Rechnungshof beauftragt wird, das AKH, besonders die Abrechnung der Teilprojekte beziehungsweise, was das Baugeschehen betrifft, zu prüfen – aber diese zweite Position wird ja heute, glaube ich, noch zurückgenommen.

Meine Damen und Herren! Das ist ein eindeutiger Versuch, Ihrer grauslichen Regierungspolitik Flankenschutz zu geben! (Abg. Böhacker: Grauslich?) – Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)

Es war gerade inmitten all dieser politischen Auseinandersetzungen, am 3. April 2000, als die zuständige Frau Bundesministerin Gehrer erklärt hat, dass der Bund seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen werde. – Es gibt einen Vertrag zwischen Bund und Stadt Wien: Verfassungsrechtlich ist das daher eigentlich ein Vertragsbruch, und das ist sehr bedauerlich.

Meine Damen und Herren der Regierungsparteien! Sie haben damit eine totale Verunsicherung nicht nur der Ärzte und des Personals, sondern vor allem auch der Hunderttausenden von Patienten des Allgemeinen Krankenhauses erreicht. Ihre Gesundheitspolitik ist unmenschlich, und sie geht in Richtung Zwei-Klassen-Medizin. – Das wird die Sozialdemokratie strikt ablehnen! Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben das Wiener Allgemeine Krankenhaus in Verruf gebracht. Sie haben Tausende Ärzte diskriminiert, Sie haben Hunderttausende Patienten in Angst versetzt. Meine Damen und Herren! Wenn Sie heute ins Allgemeine Krankenhaus gehen – nur um jemanden zu besuchen –, dann schauen Sie sich einmal an, was dort geleistet wird! Reden Sie mit den Menschen! Seien Sie glücklich, wenn Sie im Nahbereich der Familie und im Bekanntenkreis niemanden haben, der schwer erkrankt ist, denn es gibt jährlich Hunderte von Menschen (Zwischenruf der Abg. Mag. Hartinger ), die keine Chance hätten, zu überleben, denen aber dank der Weltklasse-Medizin und der hervorragenden Behandlung, die im Allgemeinen Krankenhaus geboten wird, das Leben gerettet wird!

Meine Damen und Herren! Sie sind offenbar daran interessiert, Chaos zu erzeugen, denn Sie haben Reformen der Kälte, Sozialabbau und "Speed kills"-Methoden angekündigt.

An Bundesminister Haupt – er ist leider nicht anwesend –, der damals als Abgeordneter den Antrag eingebracht hat, müsste ich die Frage richten, wie er das jetzt als Gesundheitsminister sieht. Ich muss zwar sagen, dass ich einige Positionen, die er jetzt mit Staatssekretär Waneck vertritt, und zwar, was die Ambulanzen betrifft, begrüße. Es ist sehr interessant, zu sehen, welch unterschiedliche Positionen innerhalb der FPÖ-Regierungsmannschaft eingebracht werden: Obwohl Sie nicht in der Lage waren, die Ambulanzgebühr, die Sie mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 beschlossen haben, umzusetzen, bleiben Sie aber anscheinend dabei. Der Sozialminister hingegen hat eine Botschaft dahin gehend übermittelt, dass er bereit ist, in gewissen Bereichen doch in Richtung soziale Verträglichkeit zu verhandeln.

Interessant wäre es auch, an die Adresse des Gesundheitsministers, des Kollegen Haupt, die Frage zu richten, wie er die Situation sieht, wie er es sieht, dass das Wiener AKH auf Grund dieser blau-schwarzen Regierung so schlecht dargestellt wird.


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Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur kurz darstellen, was im Allgemeinen Krankenhaus täglich passiert: 9 000 Patienten werden dort behandelt, und davon kommt ein Drittel – weil ja immer gesagt wird, das sei eine Frage, die die Stadt Wien oder die Wiener Bevölkerung betrifft – aus den Bundesländern. An die Kolleginnen und Kollegen von Seiten der Regierungsparteien, die Niederösterreich zu vertreten haben: 25 Prozent kommen aus Niederösterreich, besonders aus dem ländlichen Raum – das wissen Sie ganz genau! Weiters werden zwei Drittel der Medizinstudenten im Allgemeinen Krankenhaus ausgebildet.

Zur Personenfrequenz pro Tag: Es gibt 1 800 stationäre Patienten und 7 000 ambulante Behandlungen, 7 000 Beschäftigte sind täglich im Dienst, 3 000 Studentinnen und Studenten machen dort ihre Ausbildung, und es gibt über 2 000 Besucher. Insgesamt sind dort über 11 000 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt.

Meine Damen und Herren! Machen Sie nun wirklich alles! Am 7. Dezember kam es zu einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der Stadt Wien, im Zuge der die Bundesregierung auf Grund der Verfassungsklage der Stadt Wien bereit war, einen Konsens, einen Ausgleich zu suchen. Es werden von Seiten des Bundes insgesamt 5,1 Milliarden Schilling zur Verfügung gestellt, mit denen auch die Jahre zwischen 1985 und 1994 abgegolten werden.

Das ist zu begrüßen! Das ist wirklich im Sinne der österreichischen Medizin und besonders des Wiener Allgemeinen Krankenhauses! Ein 18 Jahre dauernder Rechtsstreit geht damit zu Ende. Die Einigung gilt bis 2003, und es gibt eine Auflage für beide Seiten – für den Bund und für die Stadt Wien –, sich jetzt internationale Experten zu holen und eine Neugestaltung nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu versuchen. – Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. Diesbezüglich sind wir selbstverständlich aufgeschlossen, und ich bin sicher, dass der Bund und die Stadt Wien hier eine gemeinsame Lösung zustande bringen werden.

Ich möchte an dieser Stelle Stadtrat Rieder zitieren, der nach dieser Aussprache und Einigung gemeint hat: Sieger dieser Einigung sind die Steuerzahler, Sieger dieser Einigung sind die Patienten, sind die Studenten und die Wissenschafter. – Ich glaube, das kann man nur unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Setzen wir gemeinsam Akzente für unser Wiener Allgemeines Krankenhaus, damit seine Leistung von Weltrang in der Medizin erhalten bleibt und sein Ruf wiederhergestellt wird! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

20.54

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Lieber Kollege Edler! Du bist mir jetzt vorgekommen wie ein Hund, der den Mond anbellt (He-Rufe bei der SPÖ), denn das, was du jetzt gebracht hast (Ruf bei der SPÖ: Tiervergleiche?!), hat mit dem Antrag, der zur Debatte steht, überhaupt nichts zu tun! Das war unsachlich, das war unseriös, und das hat mit dem Prüfungsantrag, der eingebracht wird, überhaupt nichts zu tun! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Hartinger. )

Meine Damen und Herren, wenn Sie diesen Antrag lesen, dann stellen Sie fest, dass es nicht um die medizinische Qualität des AKH Wien geht – niemand bestreitet diese, und wir alle können stolz auf sie sein –, sondern wieder um das vorhin erwähnte sozialistische "Spinnennetz", das bei der Errichtung und bei der jetzigen Finanzierung geflochten worden ist. Das soll vom Rechnungshof überprüft werden.

Ich verstehe deinen Gedankengang nicht, Kollege Edler! Du versuchst, jetzt schon die Überprüfung durch den Rechnungshof einzubringen und das Ergebnis vielleicht schon vorwegzunehmen oder die Ärzte ins Spiel zu bringen: Um die geht es bei dem Antrag doch gar nicht! Wenn du ihn gelesen hast, dann weißt du, dass es darum geht – ich lese es vor –, die Durchführung der Endabrechnung des Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien schwerpunktmäßig insbesondere hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Teilprojekte unter Berück


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sichtigung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit sowie eines Kostenvergleiches zwischen den veranschlagten Kosten und den tatsächlichen Herstellungskosten zu überprüfen. – Es steht darin also nichts von ärztlicher Qualität und von medizinischer Versorgung, die von dir angesprochen wurden. Darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht um die Frage: Wie sieht es mit dem Bau aus?

Der zweite Punkt des Antrages – und deshalb bringe ich den Abänderungsantrag ein – erübrigt sich, denn Gott sei Dank werden sich der Bund und die Gemeinde Wien auf eine Finanzierung einigen, denn – das möchte ich auch noch sagen – noch im Herbst 1999 hat der sozialistische Finanzminister unter Einbindung der sozialistischen Sozialministerin und des sozialistischen Wissenschaftsministers mit der sozialistischen Finanzstadträtin Ederer und dem sozialistischen Gesundheitsstadtrat von Wien einen neuen Vertrag abgeschlossen, der diese Dinge für die Zukunft geregelt hätte.

Wir aber sehen es im Sinne der Verantwortung auch für andere Universitätskliniken in Österreich und der Gleichbehandlung mit diesen so, dass hier Chancengleichheit gegeben sein muss (Abg. Dr. Khol: So ist es!), auch was die Kostenbeteiligung des Bundes betrifft. Ich danke daher an dieser Stelle der jetzt auch für Wissenschaft zuständigen Bundesministerin sehr herzlich dafür, dass es hier wahrscheinlich zu einer Regelung kommen wird, sodass sich der zweite Punkt des Prüfverlangens erübrigt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Großruck, Mag. Trattner und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Mag. Herbert Haupt gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung (230/A) in der Fassung des Ausschussberichtes (343 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

"Der Antrag 230/A in der Fassung des Ausschussberichtes (343 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Die Ziffer 2 des Prüfverlangens wird gestrichen."

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

20.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag steht in einem sachlichen Zusammenhang, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.

20.57

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Großruck! Ich möchte zu Ihnen eigentlich nichts sagen. Sie haben sich selbst entlarvt: Sie führen hier im Plenum diese Diskussion, ohne dass Sie die Möglichkeit vorsehen, sie im Rechnungshofausschuss zu führen, wo wir verschiedene Experten – Experten des AKH, der Krankenfinanzierungsanstalten, der Bundesministerien und der Kontrollorgane – geladen hatten (Abg. Großruck: Sie kennen sich nicht aus! ... ganz anders!), die dazu etwas sagen hätten können.


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Ich kann Ihnen heute sagen, worum es Ihnen wirklich geht: Es geht Ihnen um eine Skandalisierung dieses Problems! Es geht Ihnen darum, vermeintliche hohe Baukosten, die längst überprüft worden sind – da gibt es Endabrechnungen –, in Teilbereichen wieder zu überprüfen und Vergleiche anzustellen, die längst angestellt worden sind! Ich denke zurück: Es gab 36 Überprüfungen durch das Kontrollamt und 18 Überprüfungen durch den Rechnungshof. Herr Großruck! Baukosten zu überprüfen, die 20 Jahre zurückliegen, darüber kann doch, bitte, nur ein Pferd wiehern! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Die sind nur noch nicht abgerechnet, lieber Kollege! – Abg. Edlinger: Damals war ein Schwarzer Gesundheitsstadtrat, ...!)  – Ach, und damals hat der Herr Kollege vernünftiger argumentiert? Da hat er das also verstanden? (Abg. Edlinger: Das verstehe ich ja!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen ist jedes Mittel recht – das zeigt sich heute wieder –, um im Vorfeld der anstehenden Wahlen in Wien diffamierende Aussagen über die ehemalige Bundesregierung zu treffen, und Sie werden nicht müde, der SPÖ und ihren seinerzeitigen Regierungsmitgliedern die Kompetenz des wirtschaftsorientierten Handelns absprechen zu wollen.

Sie haben aus dem Ergebnis Ihrer Skandalisierungsversuche auch nichts gelernt. Sie haben aus dem Wahlergebnis des Burgenlandes, wo die Skandale und die Skandalisierung nicht gegriffen haben, nichts gelernt. Ich frage Sie: Waren Ihnen die Verluste von ÖVP und FPÖ im Burgenland noch zu wenig? Darf es in Wien vielleicht noch ein bisserl mehr sein für Sie? (Abg. Brix: Jawohl! Jawohl! – Abg. Amon: Und in der Steiermark?) Ich freue mich darüber! (Beifall bei der SPÖ.)

Von der FPÖ, die im Burgenland, in der Steiermark und auch bei der Kammerwahl empfindliche Niederlagen einstecken musste, möchte ich gar nicht erst reden.

Was die ÖVP betrifft, liebe Freunde, die eigentlich der Nutznießer des Niederganges der FPÖ ist, so hat diese auch heute wieder einmal trefflich bewiesen, wie lustig es ist, auf Tauchstation zu gehen und von einer 13-jährigen Regierungsbeteiligung nichts zu wissen.

Aber heute, Freunde, müssen auch Sie beweisen und bekennen, worum es Ihnen geht! Es geht Ihnen nämlich um die Fortführung Ihres unsozialen Sparpaketes auch im Bereich des österreichischen Gesundheitswesens. Es geht Ihnen ums Sparen bei Wissenschaft, Forschung und Lehre. Es geht Ihnen ums Sparen im allgemeinmedizinischen Bereich. Es ist Ihnen wirklich egal, dass dieser hohe Standard und der Vorsprung der österreichischen Medizin dadurch verloren geht.

Es geht Ihnen darum, Milliarden für alle Österreicher zu sparen, und das Geld, das Sie einsparen, in Abfangjäger und andere Kriegsmaterialien zu stecken, es für die Stützung Ihrer Großbauern und letztlich auch zur Entlastung der Unternehmer zu verwenden. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte auf das zurückkommen, was Pepi Edler gesagt hat; Herr Großruck, Sie können das nicht so vom Tisch wischen. Es ist auch der klinische Mehraufwand im AKH diskutiert worden. Wenn, wie es da herausgeklungen ist, 30 Prozent der Patienten im AKH aus den anderen Bundesländern kommen, dann hat der Bund letztlich auch den anderen Bundesländern gegenüber die Verpflichtung, diese Art von Mehraufwand zu ersetzen im Sinne aller kranken Menschen, die das AKH als ihre Versorgungsstätte suchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist genug begründet: Dieser klinische Mehraufwand im AKH Wien, der vom Bund getragen wird, muss Forschung und Lehre und die Qualität in der Ausbildung sichern, wie es ja schon besprochen wurde. Diese Ausbildung wird weitergehen, und sie wird kostenintensiver werden. Die Qualitätssicherung in der Gesundheitsbetreuung für alle kranken Menschen in Österreich ist ein Auftrag, dem sich der Bund nicht entziehen kann. Das hat er in der Zwischenzeit auch gesehen. Pepi Edler hat es gesagt, dieser Vertrag vor dem Verfassungsgerichtshof ist geschlossen worden.


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Zum Schluss, sehr verehrte Damen und Herren: Durch diesen Vergleich wird es gelingen, das AKH als internationales Spitzenspital zu sichern, eine Kompetenz, welche auch die Universitätskliniken in Innsbruck – Kollege Reheis wird darauf zurückkommen – und letztlich auch das LKH in Graz glaubhaft anerkennen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. – Bitte.

21.02

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Herr Kollege Edlinger, Sie haben so treffend in einem Zwischenruf bemerkt: Die Lösung wäre da, wenn wir einen schwarzen oder einen blauen Stadtrat hätten. (Abg. Edlinger: Na, das habe ich nicht gesagt!) Das haben Sie gesagt, Sie können es im Protokoll nachlesen, Sie haben es gesagt! (Abg. Edlinger: Von einem blauen Regierungsmitglied habe ich nicht gesprochen!)

Ich muss Sie aber enttäuschen. Uns geht es darum, Politik für den Patienten zu machen – und um sonst gar nichts! Nicht, ob sie jetzt blau, schwarz oder rot ist, es geht uns darum, Politik für den Patienten zu machen. Das sollte im Vordergrund stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Wiener Medizinischen Schule, zur Spitzenmedizin. Es ist die Frage, was das kostet und wer das zahlt. Für das AKH müssen Bund und Stadt Wien zusätzlich, das heißt außerhalb der Sozialversicherung, 17,7 Millionen Schilling täglich bezahlen. Meine Damen und Herren, das sind bitte 12 000 S pro Minute! (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Über die Betriebskosten des AKH seit seiner Planung scheiden sich überhaupt die Geister. Der Bund wird für den universitären Bereich mit allen Forschungseinrichtungen, für die Universitätskliniken und die Bezahlung der 1 400 Ärzte zur Kasse gebeten. Die Stadt Wien bezahlt die Kosten für 7 600 Spitalsbedienstete, und sie trägt das Betriebsdefizit.

Der Rechnungshof hat der Stadt Wien vorgeworfen, das AKH nicht in den Griff zu bekommen. Dass Gesundheitsstadtrat Rieder, der ehemalige Gesundheitsstadtrat Rieder das AKH nicht im Griff hatte, beweist auch, dass die wirtschaftliche Gebarung nicht leicht zu durchschauen ist. Beim Wiener Budget spricht man von einem Defizit von 3,1 Milliarden Schilling, in Wirklichkeit sind es aber 6,5 Milliarden Schilling an Betriebsverlust!

Meine Damen und Herren! Anscheinend ist es der SPÖ Wien egal, wie wirtschaftlich das AKH arbeitet. Sechs Jahre nach Inbetriebnahme – man stelle sich das vor! – gibt es nicht einmal eine Endabrechnung. 37 Milliarden Schilling an Spitalskosten hat die Stadt Wien abgedeckt, 1994 ist das AKH in Betrieb gegangen, und es ist nach sechs Jahren noch nicht einmal eine Endabrechnung vorhanden. – Das wäre in der Privatwirtschaft unvorstellbar!

Aber vielleicht haben Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, deshalb Herrn Stadtrat Rieder zum Finanzstadtrat gemacht. Es ist ja bekannt, wie "gut" die SPÖ mit Zahlen und mit Budgets umgeht, nicht nur in der eigenen Partei, sondern auch im Staatshaushalt Österreichs! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Heiterkeit des Abg. Edlinger. )

Das ist schon lustig, nicht? – Ich würde an Ihrer Stelle wirklich nicht lachen. (Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Bitte? (Abg. Edlinger: Ich finde Sie lustig! – Abg. Dr. Mertel: Er findet Sie lustig!) Für mich ist es nicht lustig, für mich ist es traurig. Aber es ist gut, dass wir jetzt in der Regierung sind – und nicht mehr Sie! (Abg. Dr. Mertel: Ein Witz ist das!)

Der Rechnungshof kritisiert weiters, dass Anreize zu einer wirtschaftlichen Versorgung fehlen und zu viel Personal vorhanden ist. Er kritisiert auch die fehlende Abstimmung von medizinischen Leistungen zwischen Wien und Niederösterreich. Aber das alles ist dem Ex-Gesundheitsstadtrat Rieder egal. Er meint, dort eine Privatisierung – sprich: eine eigene Rechtspersönlichkeit – zu machen, sei nicht sinnvoll. Es muss ja alles in roter Hand bleiben, und eine Privatisierung würde die SPÖ wahrscheinlich davon abhalten, Parteipolitik machen zu können.


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Es ist unsere Aufgabe als Politiker, Verantwortung für den Bürger, den Patienten und den Steuerzahler zu tragen. Deshalb ist es gut, dass der Rechnungshof diese Schwachstellen aufzeigt. Das, was wir wollen, ist ein AKH, welches zukunftsorientiert ist – zukunftsorientiert für den medizinischen Fortschritt –, effizient arbeitet und menschlich ist, ein Spital, in dem sich Mitarbeiter und Patienten wohl fühlen – und nicht Parteipolitik im Vordergrund steht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. Ich erteile ihm das Wort.

21.06

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Präsident des Rechnungshofes! Ja, gehen wir zuerst einmal hier heraus zum Rednerpult, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, und skandalisieren wir, machen wir schlecht! (Abg. Haigermoser: Wo sollen wir denn sonst hingehen?) Damit wird man schon diejenigen treffen, die man treffen möchte. (Abg. Haigermoser: Wo wollen Sie es denn haben?) Herr Kollege, das ist ein Weg, der von einer Regierungspartei, die seriös arbeiten soll, auf jeden Fall abzulehnen ist! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben in der Vergangenheit für Schlagzeilen in den Medien gesorgt, zum Beispiel: "Zwist um Abgeltung", "Bund bricht Spitalsvertrag" und "13 Jahre Streit um AKH", oder aber – das muss man auch hier sagen, das sehe ich positiv – "Kompromiss sichert Finanzierung des AKH". Das hat den Österreicherinnen und Österreichern beziehungsweise den Wienerinnen und Wienern auf jeden Fall öffentlich einerseits den Konflikt, andererseits aber auch den Kompromiss, der jetzt zustande gekommen ist, aufgezeigt. Das ist das Positive, und das gehört auch gesagt. Das war ein Konflikt, der jetzt mittels eines Kompromisses zwischen der Stadt Wien und dem Bund beigelegt wurde, und das ist auf jeden Fall positiv hervorzuheben.

Mit diesem vor kurzem abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Bund und der Stadt Wien sind nunmehr endlich auch die gerichtsanhängigen Streitigkeiten der Vergangenheit offensichtlich beendet, und die finanzielle Zukunft des AKH ist gesichert. Das sorgt dafür, dass das AKH Wien auch in Zukunft weiterhin zu den weltbesten Spitälern gehören kann. Dies ist dadurch garantiert, dass der Bund und die Stadt Wien dafür tiefer in ihre Taschen greifen, als sie es ursprünglich vorhatten. Das ist auch der richtige Weg, denn so kann auch zukünftig nicht nur geheilt, sondern auch weiterhin geforscht und gelehrt werden.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Trotzdem wollen Sie mit Ihrem Antrag offensichtlich die Arbeit für Gesundheit, Forschung und Ausbildung in Frage stellen: durch Skandalisieren, Verunsichern und durch das Schüren von Neid. Wen will man da treffen, meine Damen und Herren? Wollen Sie die Bundesländer-Interessen – Krankenhaus Graz, Innsbruck – gegen die Interessen des Landes Wien und das AKH ausspielen? Gehört das bereits zum Wiener Wahlkampf? Gilt die Stoßrichtung den bisherigen Verantwortlichen, so zum Beispiel Finanzstadträtin Ederer?

Das kann es doch wohl nicht sein! Finanzstadträtin Ederer hat eine sehr gute Bilanz aufzuweisen und, wie dieser Kompromiss zeigt, auch ein geordnetes Haus hinterlassen. Oder gilt auch da die Strategie: Ablenkung vom Spitzelskandal der FPÖ? Ich habe den Verdacht, dass auch hier wieder versucht wird, von den tatsächlichen Problemen der Bundesregierung abzulenken. (Beifall bei der SPÖ.)

Sicher ist auf jeden Fall, dass Sie all diejenigen treffen, die krank sind oder von Forschung und Ausbildung im AKH Wien profitieren. Immerhin wird im Wiener AKH der größte Teil aller österreichischen Jungärzte ausgebildet.

Der Kompromiss, wonach der Bund und die Stadt Wien 5,1 Milliarden Schilling bis zum Jahr 2003 für den klinischen Mehraufwand, der besonders für Lehre und Forschung im Allgemeinen Krankenhaus entsteht, zu zahlen bereit sind, sichert auf jeden Fall derzeit die renom


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mierte medizinische Forschungs- und Ausbildungsstätte Österreichs. Das soll man nicht skandalisieren, sondern hervorheben! (Beifall bei der SPÖ.)

Das AKH Wien ist neben Innsbruck und Graz als anerkannte Universitätsklinik sicherlich diesen Einsatz der Bundesregierung und der Stadt Wien wert. Dieser Schritt war notwendig, um das AKH als weltweit angesehenes Spitzenspital zu sichern und die Versorgung der Patienten – auch der so genannten Fremdpatienten aus den anderen Bundesländern – sicherzustellen. Das muss selbstverständlich auch im Interesse des Bundes sein. Das AKH Wien ist kein Spital, das sich die Wiener für Wien gebaut haben: Immerhin kommen eine große Zahl an Patienten aus anderen Bundesländern.

Das AKH soll auch in Zukunft eine hervorragende Ausbildungsstätte für Wissenschaft und Forschung bleiben. Verunsicherung, die Sie bis zum Abschluss dieser Einigung von dieser Bundesregierung aus ausgeübt haben, ist abzulehnen. Mit solchen Skandalisierungen, nur um von derzeitigen Problemen abzulenken, setzt man einiges aufs Spiel.

Ich habe mir zum Beispiel einige Leistungen des Krankenhauses, des AKH Wien, anhand der Kennzahlen von 1999 angesehen, was die medizinischen Spitzenleistungen im Bereich der Organentnahmen, Implantationen und Transplantationen betrifft. Da gäbe es einiges aufzuzählen. Meine Damen und Herren, das sind Spitzenleistungen, die man auch erwähnen soll, die nicht von irgendeiner Regierung aus Interessen, die Sie haben, aus Neid- und Skandalisierungsgründen beeinsprucht werden dürfen. Die Eingriffe, die Leistungen des AKH als eines der zehn weltbesten Spitäler, sind jedenfalls wirklich beeindruckend. (Beifall bei der SPÖ.)

Spitzenleistungen sind auf jeden Fall die Erforschung und die klinische Erprobung gentherapeutischer Ansätze, die Erforschung von Dialysemethoden, Konzentrationen bei Risikogeburten und so weiter, auch modernste brusterhaltende Operationen bei Mammakarzinomen, die Behandlung komplizierter Entzugssymptomatiken oder die Behandlung schwangerer Drogenpatienten.

Bis zum Jahre 2003 ist die Spitals-"Champions League" für das AKH gesichert. Hoffen wir, dass mit dem vereinbarten Kompromiss, mit dem ein internationaler Experte bis Ende 2003 ein neues Modell zur Abgeltung des klinischen Mehraufwandes entwickeln soll, die Spitzenstellung des AKH auch nach 2004 gesichert ist! (Beifall bei der SPÖ.)

21.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Die Uhr ist wunschgemäß auf 7 Minuten gestellt. – Bitte.

21.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Kollege Pumberger – er wird ja nach mir noch sprechen – und alle anderen! Es ist im Prinzip ganz einfach: Es wäre höchst eigenartig und durch, glaube ich, nichts zu verteidigen, warum sich Grüne plötzlich gegen Rechnungshofberichte und -prüfungen aussprechen sollten. Dafür gibt es keinen Grund. Wir haben die besten Erfahrungen, und das Instrument ist ein sinnhaftes.

Trotzdem kann man sich Fragen stellen, und die bleiben offen. Die eine Frage ist, warum Sie eigentlich den Punkt 2 streichen, den einzigen Punkt, der in die Gegenwart hereinreicht. Das ist eigenartig. Sie beschäftigen sich mit einer Historie, die in den sechziger Jahren beginnt; die Bau- und Planungszeiten waren, würde ich sagen, wahrscheinlich zehnmal so lang, wie das AKH jetzt im Vollbetrieb ist. Wenn Sie das noch interessiert – natürlich wird man bei solchen Bauten etwas entdecken, das bezweifle ich nicht, und man kann sich das anschauen.

Die zweite Frage ist das Motiv Ihres Interesses. Wenn das Motiv ein Anti-Wien-Komplex wie "weg von Wien", "Wasserkopf Wien" sein sollte, muss ich sagen: Dazu sagen wir nicht ja. Wir sagen ja zur Prüfung, aber niedere Triebe möchte ich da nicht debattieren. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Jarolim. )


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Auf die dritte Frage, "Eignen sich die Institution und der Sachverhalt dazu?", wird man wahrscheinlich ja sagen müssen. Wenn aber der Punkt 2 von Ihnen herausgenommen wird, dann hätte ich mir schon die Mühe gemacht, die Begründung neu zu schreiben. Für Punkt 1 stehen in der Begründung keine 5 Prozent Ihrer Buchstaben, Worte und Zeilen. Bitte, vielleicht hätte dann jemand die "Gnade", das einmal zu erklären!

Ferner stellen Sie Fragen, von denen ich sagen muss: Das sollte Ihnen der Rechnungshof nicht mehr erklären müssen, das sollten Sie wissen. Beispielsweise fragen Sie: Was ist mit den 50 Prozent, die der Bund da zahlt? Sind die jetzt noch gerechtfertigt und vertretbar? Kann das Innsbruck und Graz schaden?

Sie sollten wissen: Die Beteilung des Bundes, ob 50 oder 40 Prozent – darüber darf man sicherlich streiten; oder auch 60, wenn Sie wollen –, ergibt sich ganz klar durch die Doppelfunktion als Landeskrankenhaus – auch Wien ist ein Bundesland – und Universitätsklinik; ebenso durch den so genannten klinischen Mehraufwand. Dass darüber über Jahrzehnte keine Einigung erzielt wurde, dessen bin ich mir selbst, traurig, bewusst. In Innsbruck sind die ersten Verhandlungen zu dem Zusammenarbeitsvertrag nach zwei Jahren gescheitert, weil er sich sozusagen wie das Vorwort der Innsbrucker Holding gelesen hat; da waren Bundesinteressen quasi überhaupt nicht mehr vertreten. In Wien ist eben alles komplizierter – und das, wie ich zugebe, mit gutem Grund. Wien ist ja auch größer.

Erinnern Sie sich – und das ist kein rotes Problem allein! –: Vor einigen Jahren hat Ihr Parteiobmann und Vizekanzler Busek in der APA ein Spiel eröffnet, ein Pingpong des AKH-Herschenkens: Er schenkt es der Gemeinde Wien, die Gemeinde Wien sagt ja; dann überlegt es sich die Gemeinde Wien und sagt nein; Busek sagt, dann nehme ich es ganz in den Bund. (Abg. Edlinger: Nur einen Tag hat er das gesagt! Ich habe es ihm angeboten!) Ja, okay – das war schon ein imposantes, interessantes Schauspiel! Und vergessen Sie nicht die Begehrlichkeit nach den 50 Prozent – oder welchen auch immer – an Bundesbeteiligungen: Die existieren im selben vehementen Ausmaß an den beiden anderen Standorten, nämlich Graz und Innsbruck.

Wofür ich plädieren würde, ist, die Fragen etwas raffinierter auszuwählen und Folgendes zu fragen: Wenn schon Ihre Parteien immer mit Worten wie "Wettbewerb" und "Leistung" herumwerfen – warum schaut man sich nicht bestimmte Schlüssel- oder Eckdaten von Wien, Graz und Innsbruck an und sagt: Okay, warum kostet die Verwaltung hier so und so viel? Warum in Innsbruck so und so viel? Warum vergleicht man dann nicht wirklich und stellt Mängel fest, sodass Wien, Graz und Innsbruck wahrscheinlich froh sein könnten, wenn sie daraus etwas lernen und einiges abstellen könnten?

Warum stellen Sie nicht die Frage nach Nebenbeschäftigungen? Warum waren Sie feige, oder sagen wir: schüchtern, wenn ich jetzt höflich bin? Bei Privathonoraren hat es eine Enquete gegeben, und wen haben Sie eingeladen? – Jene Primare, die von den Privathonoraren profitiert haben, aber kein Einziger von den anderen war dabei! Sie wissen, dass auch das jahrzehntelang bestehende Probleme sind. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Edlinger und Dr. Jarolim. )

Wien, Innsbruck und Graz lassen sich vergleichen, da brauche ich nicht die einen zu verdammen und die anderen hochzujubeln. Wien hat nur 400 oder maximal 500 Betten mehr als Innsbruck und zirka 300 mehr als Graz, je nachdem, wie viele wirklich offen sind. Das heißt, seien Sie vorsichtig mit der Begehrlichkeit, und stellen Sie dann die anderen wirklich in die Konkurrenz einer Evaluierung!

Ich denke, der Rechnungshof könnte seinen Vorschlag nach Zusammenarbeitsverträgen sicherlich erneuern. Meiner Ansicht nach wird nur bei einem Höchstmaß an möglichem Frieden und Konsens das halten, was jetzt vereinbart wurde. Es wird immer ein Streitpunkt sein, weil sich eben Lehre, Forschung und Patientenbetreuung nicht auseinander halten lassen.

Dass das AKH, Graz und Innsbruck diese Gelder brauchen, steht für mich außer Zweifel, auch wenn da und dort natürlich gespart werden kann. Die Frage ist nur: Wer ist Nutznießer dieser Kostenaufteilung? Wie verhalten sich die Quotienten der Kostenverursacher zwischen Bund und


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Land? Entspricht das den tatsächlichen Geldflüssen? – Das ist aber eine Sache, an der sich schon große Geister sozusagen wund und müde gedacht haben. Ich wünsche Ihnen, dass es da zu einer Lösung kommt.

Zum Schluss – noch einmal –: Ja zu jeder Prüfung – die Fragestellungen könnten klüger sein, aber der Rechnungshof kann sich ja auch selbst Fragen stellen und diese ergänzen –, aber nein, wenn es nur heißt: Jetzt geht es gegen Wien, oder jetzt geht es gegen Spinnen oder sonstiges "Gekreuch", wie Sie es da nennen! Das hat wenig Sinn. (Abg. Dr. Pumberger: Kommt nur darauf an, wer die Prüfung beantragt, ob Sie dafür oder dagegen sind!)

Herr Pumberger! Wenn ich von Ihnen etwas lernen will, dann komme ich einmal persönlich zu Ihnen. Es wird Ihnen aber aufgefallen sein, dass diese Momente sehr selten sind. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

21.20

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Der Hintergrund dieser AKH-Debatte ist einerseits ein parteipolitischer: Sie von den Koalitionsparteien meinen, mit dem AKH skandalisieren zu müssen. Ein zweiter Hintergrund ist ein gesundheitspolitischer: ÖVP und FPÖ wollen das Niveau der Spitzenmedizin für die Allgemeinheit nivellieren, nach unten schrauben und sparen. Ziel ist es, meine Damen und Herren, dass die Vermögenden alles haben, die Mehrheit das zahlen muss und selbst schauen muss, wo sie bleibt. (Abg. Großruck: Ein Klassenkämpfer!) Also eine typische Verteilung von unten nach oben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Das ist Klassenkampf! – Abg. Edlinger: So einfach ist das!)

Meine Damen und Herren! Ich nenne Ihnen dazu weitere Beispiele neben dieser AKH-Debatte. Ein anderes Beispiel ist etwa die Privatisierung der Flugrettung, Frau Kollegin Steibl, oder ein drittes Beispiel der aktuelle Antrag von Herrn Khol und Herrn Westenthaler, das Apothekengesetz zu ändern.

Meine Damen und Herren! In diesem Antrag findet sich die Tendenz vor, die öffentlichen Apotheken zu schwächen und die Einnahmen von privaten Ärzten zu erhöhen. Ärztliche Hausapotheken sollen dort, wo sie nichts verloren haben, sozusagen zementiert werden. Sie alle müssten es besser wissen, welche Vorteile öffentliche Apotheken bieten. Was ist mit der Arzneimittelsicherheit, Herr Kollege Rasinger? Was ist mit dem Vier-Augen-Prinzip? Was ist mit dem durchgehenden Nachtdienstsystem? (Abg. Dr. Pumberger: Sie haben den falschen Antrag!)

Sie wollen mit diesem Antrag – das ist in der Begründung zu finden – "Chancengleichheit herstellen" zwischen ärztlichen Hausapotheken und öffentlichen Apotheken. – Kollege Pumberger, ist Ihnen unbekannt, dass ein fundamentaler Grundsatz des Apothekenrechts der Vorrang der öffentlichen Apotheke ist, dass der historische Gesetzgeber eine Chancengleichheit gar nicht gewollt hat, dass eine Hausapotheke wie Ihre eigentlich ein Hilfskonstrukt, ein Surrogat ist? Eigentlich eine Notlösung, wenn irgendwo keine öffentliche Apotheke möglich ist? (Abg. Amon: Denken Sie ein bisschen an die Leute auf dem Land!)

Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wollen die optimale Medikamentenversorgung der Bevölkerung nach unten schrauben und dafür Zusatzeinnahmen für bestimmte Ärzte lukrieren. Herr Dr. Pumberger schmunzelt dabei: Er wird Millionen durch diese Novelle einnehmen – und wird dann subkutan nach Herzenslust Heroin spritzen. Der Antragsteller Dr. Khol wird auch schmunzeln. Er wird den Hausärzten in den Tiroler Tälern erklären, dass er ihnen die Hausapotheke gerettet hat – obwohl das gar nie in Frage gestanden ist. Und Ing. Westenthaler wird überhaupt nicht wissen, auf welchem Antrag hier sein Name draufsteht, weil Gesundheitspolitik ihm sowieso völlig egal ist.


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Ich kann Ihnen versichern, Herr Dr. Pumberger: Wir werden dieses Thema mit Engagement und Vehemenz auch zu Beginn des nächsten Jahres diskutieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

21.23

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Da die Zeit schon vorgeschritten ist, möchte ich mich sehr kurz fassen und betonen, dass es meine Partei ausdrücklich unterstützt, dass der Rechnungshof die Endabrechnung des Wiener AKH überprüft. Das ist kein Angriff auf die VAMED, sondern schlicht und einfach notwendig – und das hat mit "Skandalisierung" nichts zu tun, Herr Kollege!

Weil sich der Bund und das Land Wien bezüglich AKH-Finanzen bekanntlich letzte Woche geeinigt haben, können eigentlich alle Beteiligten sehr emotionslos an diese Sache herangehen. Der Rechnungshof wird, so wie wir das seit Jahren kennen, objektiv und mit sehr viel Sachkenntnis prüfen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle wieder einmal recht herzlich bedanken, Herr Präsident Dr. Fiedler: bei Ihnen und Ihren Beamten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich glaube daher, dass wir keinen Grund haben, das österreichische Gesundheitswesen in irgendeiner Form in Frage zu stellen. Hier wird gute Arbeit geleistet, und die Universitätskliniken decken den Spitzenbereich ebenfalls sehr gut ab. Wir werden uns aber von der Vorstellung verabschieden müssen, geschätzte Damen und Herren, dass wir mehr und bessere Medizin um weniger Geld bekommen.

Ich bin davon überzeugt, dass der Rechnungshof mit der geplanten Prüfung sehr gut klarmachen wird, was in diesem Bereich möglich ist und was nicht. Es wird dann an uns Politikern liegen, die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Genau dafür brauchen wir diese Prüfung, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Spitzenmedizin in Österreich zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

21.25

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident Dr. Fiedler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir die Beiträge der Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion ganz genau angehört. Wenn ich gleich beim vorangegangenen anfangen darf: Herr Kollege Dr. Kräuter spricht, wie es bei jeder Budgetdebatte schon der Fall war, im Rahmen dieses Rechnungshof-Antrages von einer "Umverteilung von unten nach oben" und bringt auch noch die Flugrettung ins Gespräch.

Herr Kollege Reheis lobte die Spitzenleistungen der Medizin in Österreich, ging aber mit keinem Wort auf den Antrag, auf den Sinn dieses Antrages ein.

Kollege Faul, der damals sogar einige Präsidentenstimmen bekommen hat (Abg. Edlinger: Wir sind ganz gespannt auf Ihre Zensuren, Herr Oberlehrer!), macht einen knappen Verweis auf das Ergebnis der Burgenland-Wahl – ob niemand etwas daraus gelernt habe – und wirft uns vor, es ginge den Regierungsparteien nur ums Sparen. (Abg. Edlinger: Also was haben Sie jetzt injiziert, Herr Doktor?) Natürlich geht es ums Sparen. Das ist ja notwendig geworden nach einer 30-jährigen Verschwendungspolitik der Sozialdemokraten! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Faul weist im Rahmen dieser Debatte zum Antrag Großruck auf Überprüfung des Neubaus des Allgemeines Krankenhauses ganz "dezent" auf Abfangjäger und Großbauern hin, die ebenfalls Geld bekommen sollen.

Edler sagt überhaupt, der Ruf des AKH sei durch diesen Antrag ruiniert. Edler sagt ... (Abg. Edlinger: Was sagen Sie jetzt ...?) Nicht Edlinger – der kommt auch noch dran! –, sondern Edler sagt: Der Ruf des AKH ist durch den Antrag überhaupt ruiniert, der muss wiederhergestellt werden. (Abg. Edlinger: Wir sind wirklich völlig starr vor Entsetzen! Völlig starr geredet!) Die Freiheitlichen und die Volkspartei, das seien Skandalisierer, und wir betrieben eine unmenschliche Gesundheitspolitik, weil wir nichts anderes wollen als eine Überprüfung des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses durch den Rechnungshof. Die Endabrechnung soll überprüft werden. – Das darf man nicht, das soll man nicht überprüfen!

Herr Kollege Grünewald ist auch für Überprüfungen. Er will aber eine Überprüfung nicht, wenn der Antrag von den Freiheitlichen oder von der ÖVP kommt. – Das verstehe ich dann überhaupt nicht. Er sagt: Überprüfung ja, aber in diesem Fall nein! Er ist immer für Überprüfungen, aber heute nicht. (Abg. Edlinger: ... was Sie spritzen, injizieren!)

Daher sehe ich mich genötigt, nachdem ich hier dieses Exzerpt meiner Vorredner vorgetragen habe, den Antrag in der ganzen Länge noch einmal vorzulesen. (Abg. Edlinger: Das ist für Ihre Fraktion! Die anderen haben es begriffen!)

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 GOG beauftragt, ... die Durchführung der Endabrechnung des Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien ... unter Berücksichtigung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit ... zu überprüfen".

Punkt, aus, Ende! Mehr ist in diesem Antrag nicht drinnen. Nichts von unmenschlicher Gesundheitspolitik, nichts von der Burgenland-Wahl, nichts von der Flugrettung (Abg. Edler: Wann ist dieser Antrag eingebracht worden?)  – und, Herr Edler, auch von der Eisenbahn ist da nichts drinnen! (Abg. Edlinger: Nichts von Injektionen? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aber nachdem der Herr Stadtrat fürs Gesundheitswesen, Rieder, jetzt abgedankt hat und in die Spuren des Altfinanzministers Edler treten wird ... (Abg. Faul: Edlinger, Herr Brummberger!) Edlinger, nicht Edler – vielleicht wird er es auch noch einmal, denn die Wiener holen sich ja vom Parlament die Spitzenkräfte wie die Pittermann! Daher bin ich schon gespannt, ob die Pittermann es schaffen wird, die Agenden des Allgemeinen Krankenhauses in den Griff zu bekommen.

Kürzlich hat mir ein Patient erzählt, es sei ihm passiert, dass er von seinem Krankenzimmer aus – er war in Wien im Allgemeinen Krankenhaus – auf den Gang hinausging, und vor seinem Krankenzimmer wurde ihm Haschisch angeboten. Vor seinem Krankenzimmer wurde ihm Haschisch angeboten! (Abg. Faul: Ihnen?)

Da ist, glaube ich, die neue Gesundheitsstadträtin am richtigen Platz. (Abg. Faul: Oder vielleicht eine Heroinspritze?) Sie hat ihre Linie geändert, Sie hat von der Anti-Drogenpolitik umgeschwenkt. Sie ist für die generelle Freigabe von Drogen, sodass in Krankenzimmern und vor den Krankenzimmern im AKH nicht nur Haschisch, sondern vieles mehr straffrei angeboten werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Steibl. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Ich bin davon überzeugt, der Rechnungshof wird uns einen guten Bericht liefern. Ich bin schon gespannt darauf!

In diesem Sinne – da ich, wie ich glaube, der letzte freiheitliche Redner im alten Jahrtausend bin – wünsche ich Ihnen eine gute Jahrtausendwende! (Zwischenruf des Abg. Edler. ) Im nächsten Jahrtausend werden wir dann hoffentlich diesen Bericht des Rechnungshofes diskutieren – und nicht nur über die Eisenbahn, über die Burgenland-Wahl und auch nicht über die


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"Umverteilung von unten nach oben" oder die Flugrettung und die Abfangjäger reden! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Und wir werden auch nicht über Injektionen und Heroin reden!)

21.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Seine Redezeit ist kurz: 3 Minuten. – Bitte.

21.30

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich verstehe die Aufregung seitens der sozialdemokratischen Abgeordneten auch nicht! Ich meine, wir sollten die angesagte Prüfung ganz nüchtern betrachten!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahre 1982 wurde der Baubeauftragungsvertrag des AKH mit dem Bund und der Stadt Wien revidiert, anstelle der Allgemeinen Krankenhausplanungs- und -errichtungs GesmbH trat die VOEST-Alpine Medizintechnik GesmbH, abgekürzt VAMED. Diese ist in den bestehenden Vertrag eingetreten, und dieser Vertrag ist weder zeitlich noch finanziell begrenzt. Auf Grund der Privatisierung der VAMED im Jahre 1996 waren leider auch die haushaltsrechtlichen Prüfungs– und Kontrollmöglichkeiten, die eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Gebarung sicherstellen, nicht mehr gewährleistet.

Wenn wir uns in dem Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes aus dem Jahre 1995 aber nur einer Passage zuwenden, dann können wir feststellen, dass der Rechnungshof bestätigt, dass im Allgemeinen Krankenhaus Wien medizintechnische Versorgungsleistungen auf höchstem Niveau angeboten werden. Weiters bestätigt der Rechnungshof, dass medizinisch-wissenschaftliche Lehr- und Forschungsleistungen sowie die medizinische Spitzenversorgung auf internationaler Ebene höchste Anerkennung findet! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist doch als positiv zu betonen!

Selbstverständlich gibt es aber auch Kritik des Rechnungshofes, und nicht die Regierung oder die ÖVP, sondern der Rechnungshof kritisiert den hohen Errichtungsaufwand von zirka 42,5 Milliarden Schilling und die in diesem Falle weit über anderen Universitätskliniken liegenden Betriebskosten. Der Rechnungshof führt dies vor allem auf die lange Bauzeit und auf die zahlreichen Umplanungen zurück.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof verweist auch auf ein unzureichendes Unternehmenskonzept und vermerkt kritisch, dass zum Zeitpunkt der Prüfung weder das Unternehmenskonzept der kollegialen Führung noch die Vorschläge der VAMED für die Verwaltungsdirektion umgesetzt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen diesem Antrag der Beauftragung des Rechnungshofes mit der Prüfung selbstverständlich sehr gerne zu! (Beifall bei der ÖVP.)

21.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Pecher. – Bitte.

21.33

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Irgendwann ist Zeit für eine Endabrechnung, und ich glaube, die Zeit für eine Endabrechnung ist jetzt!

Niemand will die wissenschaftlichen Leistungen des AKH oder dessen Leistungen für die Gesundheit unserer Bürger in Frage stellen. Der Rechnungshof hat aber schon oft Kritik an der Kostenrechnung des AKH, am Controlling und an der Organisation und Verwaltung geübt, und er hat auch kritisiert, dass der Neubau zu lange gedauert und zuviel gekostet hat und sich im Grunde genommen bis heute hinzieht. Rein verwaltungsmäßig befindet sich das AKH nämlich bis heute im Neubau, und zwar deswegen, weil es natürlich durchaus von Interesse war, dass es möglichst lange Zuwendungen des Bundes für den Neubau gab!


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Der Zeitpunkt für eine Endabrechnung ist jetzt, weil es nun eine Einigung zwischen Bund und Land gibt. Dieser Neubau kann sozusagen theoretisch noch lange dauern, aber de facto ist er natürlich in Wirklichkeit abgeschlossen.

Ich gratuliere dem Herrn Präsidenten des Rechnungshofes, wenn ich seine Empfehlungen für das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales lese, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung des Baubeauftragungsvertrages des Neubaus des AKH zu treffen sind und der Anteil des Bundes an der Investitionsfinanzierung im Rahmen des medizinischen Mehraufwands zu verringern ist. – Genau das ist jetzt gelungen und wurde durchgeführt, das heißt, die Empfehlungen des Rechnungshofes sind in diesem Zusammenhang eins zu eins umgesetzt worden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Deswegen glaube ich, dass eine Endabrechnung für den Neubau, wenn sie rechnerisch einer sachlichen Prüfung entspricht und Empfehlungen ausgearbeitet werden, sicherlich positiv für den Bund sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lexer. – Bitte.

21.36

Abgeordneter Reinhold Lexer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem AKH steht für die SPÖ offenbar der Skandal bereits fest, denn wie könnte ich etwa die Äußerungen des Kollegen Faul anders interpretieren, der bereits jetzt bei der Einbringung eines Prüfantrages von "Skandalisierung" spricht. – So gesehen wäre der gesamte Rechnungshof eigentlich ein ständiger Skandalproduzent und nicht – wie wir alle glauben beziehungsweise wissen – eine wichtige Institution, die auf Grund ihrer Prüfungen positive oder negative Berichte verfasst, aus welchen wir doch alle lernen sollten!

Nach elf Rednern ist es mir nicht mehr möglich, ein zusätzliches Argument für den Prüfantrag auszudrücken. Ich bleibe daher beim Grundsätzlichen: Prüfung und Kontrolle sind in einer Demokratie wichtig und richtig. Wir sind für eine Sonderprüfung durch den Rechnungshof, und zwar unabhängig von der unbestrittenen medizinischen Qualität des AKH, welche tatsächlich Weltspitze ist, worüber wir uns nur freuen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kogler. – Bitte.

21.37

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundeskanzler! Herr Kollege Pumberger hat es wieder einmal geschafft, Kollegen Grünewald überhaupt nicht zu verstehen! Das ist allerdings nicht neu.

Kollege Pumberger! Irgendwie ist Ihnen entgangen – was ein Kunststück ist! –, dass wir diesem Antrag zustimmen werden! Wir werden diesem Antrag deshalb zustimmen, weil sinnvolle Prüfungsakte nicht dazu dienen sollen – das richte ich jetzt an die Adresse der SPÖ –, präventiv als Skandalisierungsversuch dargestellt zu werden.

Beim AKH gibt es in der Tat noch einiges zu überprüfen, und in Wirklichkeit ist es ohnehin Aufgabe des Rechnungshofes, diesen Bereich zu prüfen, der jetzt zumindest in Teilbereichen überprüft werden muss beziehungsweise – jedenfalls aus unserer Sicht – überprüft werden soll.

Es geht mir aber jetzt um etwas ganz anderes: Sie können wieder einmal unsere Bereitschaft feststellen, bei solchen Anlässen mitzustimmen (Zwischenruf des Abg.  Dr. Pumberger ), wenn es nämlich um eine sinnvolle Kontrolle in dieser Republik geht und das Organ des Parlaments, der Rechnungshof, Herr Kollege Pumberger, für eine sinnvolle Prüftätigkeit eingesetzt wird. Ich stelle aber wie immer bei einem solchen Abstimmungsverhalten der grünen Fraktion fest, dass es andererseits auch sehr nützlich wäre, wenn die Mehrheitsfraktionen jenen Prüfverlangen, die


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von den Minderheitsfraktionen eingebracht werden, ebenfalls ihre Zustimmung gäben, anstatt sich ständig dem Vorwurf ständig auszusetzen – und das tun sie –, dass sich in diesem Land nur mehr die neue Mehrheit aussucht, was geprüft wird und was nicht! Das ist der unerträgliche Zustand im Kontrollwesen! (Beifall bei den Grünen.)

Da passt alles ins Bild! Wie viele Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sind hier schon abgelehnt worden? – Sicherlich schon fünf bis acht! Das ist auf Dauer unerträglich!

In diesem Zusammenhang möchte ich quasi zum Jahreskehraus noch einmal anmerken, dass wir vor einem Jahr in Übereinstimmung von vier Fraktionen einen Vorstoß gemacht haben, dass die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zum Minderheitsrecht werden soll. – Doch von den Kollegen Khol und Westenthaler gibt es jetzt nichts als Schweigen beziehungsweise bewusste Verzögerung. In jeder zweiten Präsidialsitzung das gleiche Spiel: Irgendwann werde ein Termin zu finden sein, an welchem man sich darüber unterhalten werde, ob irgendwann ein Termin dafür frei wird. So "ernst" nehmen Sie das Unterfangen von damals! Das ist einfach doppelbödig!

Daher möchte ich Sie wirklich einladen, in Hinkunft anders vorzugehen, damit Sie nicht weiter in Argumentationsnotstand im Hinblick darauf kommen, dass Sie ständig notwendige Kontrollen und auch andere Überprüfungen in unserem Land verhindern! Kollege Khol! Kollege Westenthaler! Kollege Pumberger! Das, was Sie betreffend Untersuchungen immer machen, ist falsch! Richtig und super wäre es hingegen, wenn Sie sich endlich einmal dazu entschließen könnten, dem Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zuzustimmen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher schließe ich die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Antrag des Rechnungshofausschusses in 343 der Beilagen, wonach der Rechnungshof nach § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung mit Überprüfungen zu beauftragen ist.

Dazu haben die Abgeordneten Großruck, Mag. Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den Antrag zur Abänderung und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Prüfungsauftrages abstimmen.

Die Abgeordneten Großruck, Mag. Trattner und Genossen haben also einen Abänderungsantrag zum Prüfungsauftrag gestellt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den restlichen Teil des Antrages des Rechnungshofausschusses in 343 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den restlichen Teil des Antrages stimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist einstimmig vom Nationalrat beschlossen.

11. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (390 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.


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Stenographisches Protokoll
52. Sitzung / Seite 199

Der Berichterstatter wünscht keinen Bericht.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Keppelmüller. – Bitte. (Abg. Gaugg: Warum denn?)

21.42

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist mir ausnahmsweise einmal ein Bedürfnis, als Abgeordneter, der bereits 17 Jahre lang hier in diesem Hause ist – ich bin damals gemeinsam mit Kollegen Haigermoser und einigen anderen hereingekommen –, doch ein paar Worte zur Problematik der Immunität und zum vorliegenden Auslieferungsbegehren zu sagen.

Die Immunität hatte für mich immer eine bestimmte Bedeutung, und ich habe das auch selbst verspürt: Den Abgeordneten muss die Möglichkeit gegeben werden, Dinge, die unklar sind, die unter Umständen dubios oder verdächtig sind, aufzuzeigen, ohne von Mächtigen, etwa auch von Firmen, von Geldlobbies, bis an den Rand der Existenz verfolgt werden zu können.

Das war eine gute Einrichtung und ist, wie ich behaupten möchte, auch heute noch eine gute Einrichtung. Auch im Lichte bekannter Äußerungen des ehemaligen Parteiobmannes der "F", Haider, der gemeint hat, man müsse überlegen, dass auch missliebige Abgeordnete verfolgt werden können – ich verkürze das jetzt ein wenig –, zeigt sich, dass die Immunität außerordentlich große Bedeutung hat. (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Das ist sehr stark verkürzt, das ist nämlich falsch!)

Vor einiger Zeit – etliche Abgeordnete werden sich daran erinnern – haben wir in bestimmten Fällen die neue Praxis eingeführt, dass wir bei Beleidigungen beziehungsweise bei bestimmten Delikten, die nicht in einer politischen Rede, sondern im Bierzelt – ich betone das bewusst – oder in der Öffentlichkeit etwa bei Pressekonferenzen begangen werden, sehr wohl ausliefern und die weitere Behandlung dem Gericht überlassen. Wir alle wissen allerdings, dass das in Wirklichkeit eine "Lex Haider" war, die wir damals gemacht und mit welcher wir unsere Immunität aufgeweicht haben.

Das hat natürlich Licht- und Schattenseiten. Ich habe im Immunitätsausschuss einmal darum ersucht, das wir eine Statistik bekommen, wie sich die Auslieferungspraxis seither dargestellt hat, und was sich daraus ergibt, ist sehr interessant: In der XX. Legislaturperiode war Kollege Haider noch Mitglied des Nationalrates. Damals gab es 15 derartige Auslieferungen an die Justiz, davon betrafen neun Fälle, also 60 Prozent, Kollegen Haider.

Die Freiheitlichen haben sich inzwischen verbessert, wiewohl die jetzige Gesetzgebungsperiode erst seit 14 Monaten währt: Heute haben die Freiheitlichen diesbezüglich nur noch einen Anteil von 40 Prozent. – Damals hatte Haider einen Anteil von 60 Prozent in einer "normalen" Legislaturperiode, in der jetzigen GP, die erst seit 14 Monaten dauert – und das ist rekordverdächtig! – haben die Freiheitlichen nur mehr einen Anteil von 40 Prozent. Diese 40 Prozent betreffen allerdings einen Einzigen, der aber jetzt leider nicht mehr hier im Saal ist, nämlich Klubobmann Westenthaler. Westenthaler folgt also den Spuren seines großen ehemaligen Vorsitzenden, das ist hochinteressant!

Ich unterscheide diesbezüglich sehr wohl, höre mir oft Reden unter diesem Aspekt an beziehungsweise lese diese im Protokoll nach und diskutiere auch mit meinen Parteifreunden über manche Wortmeldungen: Es gibt hier Abgeordnete, die uns in der Sache durchaus hart und zum Teil auch provokant kritisieren. Ich meine jetzt zum Beispiel Kollegen Ofner, Kollegen Schweitzer, den ich auch in diese Kategorie einordne, oder Kollegen Krüger. Ich könnte aber von jeder Fraktion einige Abgeordnete aufzählen, denn solche gibt es in allen Fraktionen, aber insbesondere in Ihren Reihen, die untergriffig argumentieren und Anschuldigungen erheben, und zwar nicht nur hier im Parlament, sondern auch außerhalb des Parlaments, wo sich Leute nicht wehren können.

Wir sehen das sehr genau. Ich habe Beispiele dafür gesammelt und möchte jetzt zum Beispiel erwähnen, dass Kollegin Haidlmayr in der Öffentlichkeit als "linksextreme Terroristin" bezeichnet


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52. Sitzung / Seite 200

wurde. (Abg. Mag. Mainoni: Sie hat das Parlament bedroht!) Es hat sehr lange gedauert, aber sie hat den Prozess gewonnen und die freiheitliche Steirer-Partei musste zahlen. Herr Abgeordneter Graf hat das, obwohl er als Rechtsanwalt beziehungsweise Jurist dabei war, allerdings trotzdem wieder behauptet.

Kollege Hofmann hat vorhin so locker geplaudert. Ich meine, er hat gar keinen Grund, so zu plaudern, denn er hat ... (Abg. Achatz: Sie auch nicht!) Ich bin auch verurteilt worden, Frau Kollegin Achatz! Kollege Hofmann hat mit einer vergleichsweise viel deftigeren Behauptung, die einen Politiker wirklich treffen kann, von Kollegin Fekter und mir in einer Vöcklabrucker Zeitung behauptet – und zunächst hat er sich gar nicht dazu bekannt –, wir hätten einen schwer kriminellen Bosnier durch Intervention aus der Schubhaft befreit.

Ich sage das, damit Sie wissen, wie die Vorgangsweise (in Richtung der Freiheitlichen) in diesen Reihen ist. – Das diesbezügliche Verfahren hat zwei Jahre lang gedauert. (Zwischenruf des Abg.  Dr. Pumberger. ) Nach einem Jahr hat das Oberlandesgericht Linz festgestellt, dass das so nicht sein kann, dass man so nicht mit dem Staatsbürger umgehen kann und dass in diesem Fall die freiheitliche Landesgruppe herhalten muss. Die Vöcklabrucker Stadtpartei hat nämlich gesagt: Wir haben keine Rechtspersönlichkeit, vergiss uns!

Im Laufe eines weiteren Jahres – das war vor der Nationalratswahl – hat sich dann herausgestellt, dass der Schreiber dieser Zeilen Kollege Hofmann war. Jetzt komme ich ein wenig in diese Spitzelsache, denn Kollege Hofmann hat sich dann in einer Verhandlung darauf berufen, dass seine Informationen aus einem Schreiben der Gendarmerie stammen; allerdings konnte er dieses Schreiben nie vorlegen. Das ist protokolliert. Er hat gesagt, dass er das Schreiben in 14 Tagen vorlegen wird, er konnte es aber nicht vorlegen. Das ist Tatsache, auch wenn Kollege Hofmann jetzt den Kopf schüttelst! Er konnte das Schreiben nicht vorlegen! Kollege Hofmann, du hattest aber die Information von der Gendarmerie gehabt, ich weiß, wer damals AUF-Personalvertreter war!

Tatsache ist, dass es nach zwei Jahren gelungen ist, dass die freiheitliche Stadtpartei verurteilt wurde. Sie haben dann noch bis nach der Nationalratswahl gewartet, haben die Zeitung nicht mehr erscheinen lassen, und die Entschuldigung kam nach der Nationalratswahl. (Abg. Haigermoser: Erzähl keine alten Geschichten!) Das ist Ihre Methode!

Das ist die Methode, die im Prinzip auch Kollege Westenthaler als gelehriger Schüler seines Meisters so trefflich anwendet! Da geht es nicht um konstruktive, harte Kritik, sondern darum, Leute zu diffamieren, persönlich zu treffen und zu vernichten. Selber hat er allerdings oft den Eindruck, dass ihm Ähnliches geschieht.

Kollege Westenthaler sitzt also im Glashaus und wirft mit Steinen. Es wäre interessant, das näher zu beleuchten, wenn ich länger Zeit hätte.

Der Kanzler ist nicht mehr da, aber ich wollte ihm etwas empfehlen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Mainoni. ) Ist er doch noch da? – Ich habe mir ein Kampfblatt namens "Zur Zeit" zu Gemüte geführt, eine Wochenzeitung. Seitens der ÖVP sollte man den Artikel "Der desinteressierte Kanzler" lesen. Chefredakteur ist ein Herr Mölzer, der dieser Partei sicherlich nahesteht.

Ich würde auch empfehlen, dass man zum Beispiel einen hochinteressanten Artikel in der "Presse" liest, in dem es um Gilbert Trattner geht. Da ist von einem ehrlichen Mann die Rede, von delikaten Geldflüssen in der FPÖ und dass die Optik nicht immer die beste ist.

Ich habe jetzt versucht, in kurzer Zeit ein kleines Sittenbild zu zeichnen, über das man nachdenken sollte. – Ich sage ja zu harter Kritik und sachlichen Argumenten, meine aber, dass das Diffamieren von politischen Gegnern – ich denke da etwa auch an einen Schuldirektor in Oberösterreich, der als Alkoholiker bezeichnet wurde, und ich könnte noch eine Reihe von Beispielen bringen – unfair, ungerecht und unmenschlich ist! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.50


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52. Sitzung / Seite 201

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

21.50

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Keppelmüller, an sich schätze ich Sie sehr, da Sie jenem Teil der Sozialdemokratie angehören, mit dem man immer einen konstruktiven Dialog führen konnte. Aber nachdem Sie Ihr Klubobmann in die letzte Reihe gesetzt hat, müssen Sie jetzt offensichtlich um die Gunst der Parteiführung wetteifern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich bin aber wirklich enttäuscht – und das sage ich Ihnen von dieser Stelle aus –, dass Sie sich jetzt auf wirklich gefährliches Glatteis begeben. (Abg. Dr. Keppelmüller: Warum?) Sie haben es in Ihrer Rede ausgeführt. (Zwischenruf des Abg. Eder. ) Wir haben uns tatsächlich – und das sollten wir wirklich angehen! – in Sachen Immunität selbst beim Schopf zu nehmen und eine neue, adäquatere Lösung zu treffen, denn diese Anlassgrundsatzfestlegung, die seinerzeit getroffen wurde, ist ja wirklich nicht das Gelbe vom Ei. Das muss man sich einmal eingestehen beziehungsweise zugeben.

Das, was Sie jetzt hier vom Rednerpult aus gesagt haben, ist allerdings sehr entlarvend: Sie beginnen jetzt, mit relativ alten Auslieferungsfällen wiederum Tagespolitik zu machen. (Abg. Schwemlein: Wir versuchen, das System darzustellen!) Sie sagten einleitend, dass Sie, Herr Keppelmüller, und, wie ich annehme, auch die Sozialdemokratie sehr wohl unterscheiden. Da fängt es meiner Ansicht nach schon an, gefährlich zu werden, und ich frage mich: Ist das ein neuer Versuch, mit zweierlei Maß zu messen? Sie behaupten, dass Sie und die Sozialdemokratie objektiv sind, unterscheiden können und in der Vorbeurteilung immer sagen können, was los ist und was nicht los ist, was gerecht und was ungerecht ist, was in Wirklichkeit richtig und was falsch ist.

Soll ich Ihnen etwa sagen, welcher Unterschied zwischen einem Fundamentalisten und einem Idealisten besteht? – Der Idealist, zu denen ich Sie bisher immer gezählt habe, weiß, was richtig und falsch ist. Fundamentalisten, zu welchen Sie für mich ab heute gehören, weil Sie genauso geredet haben wie Ihre Parteispitze, unterscheiden auch zwischen Gut und Böse beziehungsweise maßen sich an, diese Unterscheidung vornehmen zu können! (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Sie, Kollege Keppelmüller, maßen sich an, eine Beurteilung vornehmen zu können, die uns nicht ansteht! Wir hier im Hohen Haus sind kein Gericht – und werden es hoffentlich auch nie sein, auch wenn die Sozialdemokratie das noch so oft verlangt! (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter. ) Wir haben hier lediglich über die Zustimmung oder über die Ablehnung einer Auslieferung zu entscheiden. Tun Sie nicht immer so, als ob eine Auslieferung zugleich Schuldspruch, Verurteilung und dergleichen bedeutet! Dass Sie so denken, ist aber Ihren Worten zu entnehmen!

Ich nenne Ihnen jetzt das lebende Beispiel, dass das nicht zutrifft: Kollege Westenthaler war auch im Landtag der am meisten ausgelieferte Politiker, den es in seiner Zeit gegeben hat, er wurde jedoch kein einziges Mal verurteilt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das ist der Unterschied: Recht in diesem Land spricht immer noch das Gericht, nicht aber die Sozialdemokraten oder die gerade vorhandene Mehrheit! Merken Sie sich das! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. )

Selbst wenn Kollegen Westenthaler 40 Prozent der Auslieferungsfälle betreffen, so bedeutet das noch lange nicht, dass er in jedem Fall verurteilt wird! (Abg. Dr. Keppelmüller: Haidlmayr!)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Es entspricht auch einem Sittenbild, wenn man in der Öffentlichkeit immer wieder behauptet, dass wir die Opposition mit Klagen mundtot machen, es sich aber – wie Sie selbst hier vom Rednerpult ausführen – jeweils anders verhält, nämlich dass die Sozialdemokraten und ihre Vertreter unsere Mandatare klagen.


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52. Sitzung / Seite 202

Jeder Auslieferungsfall ist ein Fall der beklagten Partei. Merken Sie sich das! Was stimmt jetzt wirklich? (Zwischenruf des Abg. Dr. Keppelmüller. ) Ich frage Sie: Wer maßt sich denn, wenn Sie hier bei Immunitätsfällen zwischen "konstruktiver" und "nicht konstruktiver Kritik" unterscheiden, da etwas an?! Sie wollen entscheiden, was konstruktiv beziehungsweise nicht konstruktiv ist? (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Ich sage Ihnen: Die Entscheidung beziehungsweise das Urteil darüber trifft nicht die Sozialdemokratie und auch nicht Herr Keppelmüller und seine Genossen, sondern immer noch der Wähler! Der Wähler entscheidet in unserem Lande, ob etwas konstruktiv war oder nicht, und er bestimmt auch die Zusammensetzung dieses Hohen Hauses! (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Ich sage Ihnen noch einmal: Wenn man mit zweierlei Maß messen will, begibt man sich auf gefährliches Glatteis! (Abg. Oberhaidinger: Sie bewegen sich schon darauf!) Es tut wirklich Not, in Immunitätsfragen das eine oder andere zu erörtern, vielleicht sogar in die Richtung, dass wir zivilrechtliche Klagen mit einbeziehen, die wirklich die Existenz gefährden können. Ein Ehrenbeleidigungsdelikt gefährdet keine Existenz; auch das wissen wir alle. Das ist lediglich für die Tagespolitik im Auslieferungsfall interessant. Sie haben damals die Entscheidung, dass in Auslieferungsfällen differenziert wird, herbeigeführt – und unter diesem Manko leben wir!

Ich glaube daher, dass es, wie gesagt, Not tut, dass man sich wirklich einmal damit auseinander setzt, inwieweit und in welchen Fällen die Immunität zu greifen hat, und dann eine gesetzliche Regelung trifft, nach der wir uns zu richten haben – dass man sich jedoch nicht an eine Spruchpraxis hält, die sich je nach Mehrheitsverhältnissen ändern kann und ändern wird. Das ist kein guter Dienst am freien Mandat und an den Abgeordneten! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Sie sind aber eingeladen, mit uns gemeinsam eine neue Regelung zu treffen! Vielleicht kommen wir zu einem konstruktiven Ergebnis! Ich will jedoch nicht, dass die Sozialdemokratie weiterhin den Moralapostel spielt und über "political correctness" Politik zu machen und letztlich über Gesinnungsschnüffelei den politischen Gegner mundtot zu machen versucht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 390 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens der Landesgerichtes St. Pölten vom 6. November 2000, 31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne Art. 57 Abs. 3 BV-G festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag des Immunitätsausschusses anschließen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

12. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 914/00, 31 E Hv 43/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (391 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.


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52. Sitzung / Seite 203

Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Daher gelangen wir sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 391 der Beilagen, der ebenfalls aus zwei Punkten besteht.

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes St. Pölten vom 6. November 2000, 31 E Vr 914/00, 31 E Hv 43/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich darf auch diesbezüglich jene Damen und Herren, die sich diesem aus zwei Punkten bestehenden Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Ich stelle fest: Dieser Antrag ist stimmenmehrheitlich angenommen.

13. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl (402 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich komme zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Wortmeldungen dazu liegen keine vor.

Daher kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, folgende zwei Beschlüsse zu fassen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. November 2000, (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00), um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten Andrea Kuntzl besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung von Frau Abgeordneter zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag des Immunitätsausschusses zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Nationalrat beschließt diesen Antrag des Ausschusses mit Stimmenmehrheit.

14. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8857/00, Hv 5238/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (403 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wortmeldungen liegen dazu keine vor.

Daher kommen wir zur Abstimmung über den aus zwei Punkten bestehenden Antrag des Immunitätsausschusses in 403 der Beilagen, wonach der Nationalrat Folgendes beschließen wolle:


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Stenographisches Protokoll
52. Sitzung / Seite 204

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. November 2000, (9a E Vr 8857/00, Hv 5238/00), um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag des Immunitätsausschusses anschließen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Dies ist mit Mehrheit so beschlossen. (Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung des Abg. Dr. Gusenbauer –: Dass Sie als Parteivorsitzender bei Kollegin Kuntzl sitzen bleiben und bei diesem Antrag zustimmen, ist überhaupt das Letzte!)

15. Punkt

Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – Wir sind schon in Europa! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist mies! Bei der Kuntzl bleibt er sitzen, weil er Angst hat, dass sie verurteilt wird!)

Auf Grund der Zurücklegung der Mitgliedschaft zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates des Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler ist die Wahl eines neuen Mitgliedes sowie eines Ersatzmitgliedes vorzunehmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Dass das überall steht, kann er sicher sein! Das hat es überhaupt noch nie gegeben!)

Seitens der Freiheitlichen Partei liegt der Vorschlag vor, das bisherige Ersatzmitglied, Herrn Abgeordneten Wolfgang Jung, als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und an dessen Stelle als Ersatzmitglied Frau Abgeordnete Irina Schoettel-Delacher zu wählen.

Es liegt nur ein Wahlvorschlag vor. Die Geschäftsordnung gibt uns in diesem Fall die Möglichkeit, nicht mit Stimmzetteln abzustimmen, wenn dagegen kein Einwand erhoben wird.

Ich frage daher: Gibt es einen Einwand gegen dieses Procedere bei der Abstimmung? – Dies ist nicht der Fall.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die für die Annahme des von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlages für die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Europarates eintreten, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit ist Herr Abgeordneter Wolfgang Jung zum Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Frau Abgeordnete Irina Schoettel-Delacher zum Ersatzmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt.

Die Tagesordnung dieser Sitzung ist erschöpft.

*****

Wir haben aber noch das Amtliche Protokoll zu genehmigen, damit der Bundesrat die Arbeit fertigstellen kann, und dann noch eine kurze Zuweisungssitzung für einen gemeinsam eingebrachten Vierparteienantrag abzuhalten.


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Stenographisches Protokoll
52. Sitzung / Seite 205

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 350/A bis 353/A eingebracht wurden und die Anfragen 1664/J bis 1698/J eingelangt sind.

Schließlich ist auch eine Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates eingebracht worden.

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir das Verlangen von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 8 zu verlesen, damit diese Teile des Protokolls mit Schluss der heutigen Sitzung als genehmigt bezeichnet werden können. Dadurch soll die umgehende Ausfertigung der vom Nationalrat gefassten Beschlüsse ermöglicht werden.

Ich verlese daher das Amtliche Protokoll in folgender kurz gefasster Formulierung:

"Tagesordnungspunkt 1:

Die Abgeordneten Pirklhuber und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Die Abgeordneten Schwarzenberger und Achatz bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/3 ein.

Die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA ein, der in seinen Kernpunkten erläutert wird; der Präsident verfügt die Vervielfältigung und Verteilung gemäß § 55 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 4 GOG.

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 412 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/3 wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird einstimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkte 2 und 3:

Die Abgeordneten Dr. Van der Bellen und Fraktion bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/2 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Moser und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/3 EA ein.

Die Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/4 ein.


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Stenographisches Protokoll
52. Sitzung / Seite 206

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Mag. Trattner und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/5 ein, der in seinen Kernpunkten erläutert wird; der Präsident verfügt die Vervielfältigung und Verteilung gemäß § 53 Abs. 4 GOG.

Abstimmung:

Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 408 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages Beilage 2/5 in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Abänderungsantrag in Beilage 2/4 wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag in Beilage 2/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag in Beilage 2/2 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/3 EA wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 3:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 406 der Beilagen bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit, und daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Die Abgeordneten Böhacker, Dkfm. Dr. Stummvoll und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 4/1 ein.

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 407 der Beilagen unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 5:

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 408 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkte 6 und 7:

Die Abgeordneten Lackner und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 6/1 EA ein.

Die Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 6/2 ein.

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor (Beilage VI/1).

Abstimmungen:

Tagesordnungspunkt 6:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 409 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/2 teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit und in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.


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Stenographisches Protokoll
52. Sitzung / Seite 207

Der Entschließungsantrag Beilage 6/1 EA wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 7:

Der Abschluss der vorstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG samt Anlage wird gemäß dem Ausschussantrag in 410 der Beilagen mit Stimmenmehrheit genehmigt.

Tagesordnungspunkt 8:

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 411 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen."

Auf Grund eines Verlangens von 20 Abgeordneten wird das Amtliche Protokoll in diesem Sinne verlesen.

Sie haben dieses Amtliche Protokoll gehört. Sie haben sicher alle Beilagennummern mitkontrolliert (Rufe bei den Grünen: Ja!) und festgestellt, dass die verlesenen Passagen mit den tatsächlich eingebrachten Anträgen übereinstimmen. (Abg. Mag. Stoisits: Fehlerfrei!)

Ich frage daher: Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung und gegen den Inhalt des soeben verlesenen Amtlichen Protokolls? – Es gibt keine Einwendungen.

Ich darf daher feststellen, dass dieses Amtliche Protokoll nach § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung als genehmigt gilt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich in unmittelbarem Anschluss an diese Sitzung, also für 22.10 Uhr, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 22.10 Uhr