Stenographisches Protokoll
30. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIII. Gesetzgebungsperiode
Freitag, 6. Juli 2007
30. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIII. Gesetzgebungsperiode Freitag, 6. Juli 2007
Dauer der Sitzung
Freitag, 6. Juli 2007: 9.01 – 19.49 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
2. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Europäischen Rat
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007)
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007)
6. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 geändert wird
7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 251/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird
8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 252/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird
9. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
10. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 50/07 d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz
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Inhalt
Nationalrat
Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2006/2007 der XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit 10. Juli 2007 ..................................................................................... 229
Schlussansprache der Präsidentin Mag. Barbara Prammer ................................ 229
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 17
Ordnungsrufe ........................................................................................................ 35, 185
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 18
Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Kenntnisnahme des mündlichen Berichtes des Ausschussobmannes betreffend den Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister – Ablehnung ............... 84, 95
Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen, dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister zur Vorlage eines schriftlichen Ausschussberichtes gemäß § 45 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen – Ablehnung ..................................... 85, 95
Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister zur Vorlage eines schriftlichen Ausschussberichtes gemäß § 45 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................. 95, 95
Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen, vom mündlichen Bericht des Ausschussobmannes betreffend den Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister Kenntnis zu nehmen – Annahme 95, 95
Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 96
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Mag. Barbara Prammer ........................................................................ 229
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 229
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 17
Rechnungshof
Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Antrag 308/A betreffend Gebarungsüberprüfung ................................................................................................ 229
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend chronisches innen- und außenpolitisches Versagen des Bundeskanzlers (1199/J) 130
Begründung: Ing. Peter Westenthaler ........................................................................ 135
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................... 141
Debatte:
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 153
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 156
Franz Morak ............................................................................................................. ... 159
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 160
Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 163
Herbert Scheibner (tatsächliche Berichtigungen) ............................................. 166, 179
Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 166
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 168
Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 170
Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 171
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 173
Rudolf Parnigoni ..................................................................................................... ... 175
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 177
Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 180
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 181
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 182
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht
gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates
über
die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht,
BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister ............................................................................................. 19
Berichterstatter: Mag. Dr. Martin Graf ......................................................................... 19
Redner/Rednerinnen:
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 29
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 32
Mag. Werner Kogler .............................................................................................. 35, 88
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 39
Josef Bucher .......................................................................................................... 43, 90
Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer ...................................................................... ..... 46
Mag. Melitta Trunk .................................................................................................. ..... 48
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ..... 49
Mag. Bruno Rossmann ........................................................................................ 51, 83
Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 55
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 60
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ..... 65
Josef Broukal .......................................................................................................... ..... 67
Adolfine Herta Mikesch ............................................................................................... 68
Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 69
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ..... 72
Werner Amon, MBA ............................................................................................... ..... 73
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 74
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ..... 76
Johann Rädler ......................................................................................................... ..... 79
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ..... 80
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 81
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 84
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 86
Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 87
Mag. Heribert Donnerbauer (tatsächliche Berichtigung) ............................................ 94
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der behördlichen Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt und Änderung damit im Zusammenhang stehender gesetzlicher Materien – Ablehnung ............................. 58, 95
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kollegin-
nen und Kollegen betreffend Reform des Finanzmarktaufsichtswesens –
Ablehnung 63, 95
Entschließungsantrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Finanzmarktaufsicht zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich – Annahme (E 33) ....................................................................................................................... 78, 95
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformbedarf der österreichischen Banken- und Finanzmarktaufsicht – Ablehnung ................... 92, 95
2. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Europäischen Rat ............................................................................................................................... 96
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ..................................................................... 96
Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik ...................................................................... 99
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung 17
Redner/Rednerinnen:
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 102
Dr. Caspar Einem ................................................................................................... ... 104
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 106
Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ... 109
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 111
Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 113
Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 116
Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 117
Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 120
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 121
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 125
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 126
Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 127
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 128
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 129
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte – Ablehnung .................................................................................... 115, 184
Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union – Ablehnung ................................................................... 119, 184
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zukunft der Europäischen Union – Ablehnung .................................................... 123, 184
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (143 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (182 d.B.) .......................................................................................... 184
4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (128 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007) (181 d.B.) ............................................................................................... 184
Redner/Rednerinnen:
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 184
Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 185
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 186
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 187
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 189
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 189
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 191
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 192
Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 193
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 204
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 205
Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 205
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 182 und 181 d.B. ......................................... 206
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (96 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007) (179 d.B.) ............................................................................................... 207
6. Punkt: Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 geändert wird (180 d.B.) ...... 207
Redner/Rednerinnen:
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 207
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 208
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 209
Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 211
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 212
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 212
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 213
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 214
Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 214
Sylvia Rinner ............................................................................................................... 214
Bernhard Themessl ................................................................................................... 215
Astrid Stadler .............................................................................................................. 216
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 179 und 180 d.B. ......................................... 217
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 251/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (183 d.B.) ............................................ 217
8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 252/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (184 d.B.) ...................... 218
9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (83 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (185 d.B.) .............................................................................................. 218
Redner/Rednerinnen:
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 218
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 221
Petra Bayr ................................................................................................................ ... 222
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 224
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 225
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 225
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 226
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 226
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 226
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausfuhrförderung basierend auf nachhaltiger Entwicklung und Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards – Ablehnung ............................................................. 219, 227
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Josef Bucher, Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll (251/A), mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert werden soll – Annahme (E 34) .......... 223, 228
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 183 und 184 d.B. ......................................... 227
Genehmigung des Staatsvertrages in 185 d.B. ........................................................... 228
10. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 50/07 d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (198 d.B.) ............................................................................................... 228
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 228
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Treibstoffpreise mit 1 € mittels einer Flexibilisierung der Mehrwertsteuer (278/A)(E)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine gänzliche Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung als Maßnahme zur Leistungsförderung und steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer (279/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Autobahnvignette (280/A)(E)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begleitforschung und Rechtsrahmen für Nanotechnologie (281/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beteiligung des Bundes am Bau einer Umfahrung für Schützen am Gebirge (282/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der administrativen und finanziellen Trennung der medizinischen und der pflegerischen Versorgung (283/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union (284/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Rückübernahmeabkommen und Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (285/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Westring samt 4. Donaubrücke für Linz (286/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau der Infrastrukturprojekte nach dem „Generalverkehrsplan Österreich 2002“ (287/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern (288/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den Missbrauch durch Scheinanmeldungen (289/A)(E)
Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 30-monatigen Krankenversicherungsdauer auch bei Wahl der Kurzleistung im Kinderbetreuungsgeldgesetz (290/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (291/A)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend bewusstseinsbildende Maßnahmen und Schaffung von entsprechenden Betreuungsprojekten in Folge der jüngsten StGB-Novelle (292/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen (293/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege (294/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen (295/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Rechte atypisch Beschäftigter (296/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems (297/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung ungerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger (298/A)(E)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollinhaltliche Unterstützung der „Triester Erklärung“ durch die Bundesregierung (299/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket (300/A)(E)
Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz , mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz) (301/A)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in der Steiermark (302/A)(E)
Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Niederösterreich (303/A)(E)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Oberösterreich (304/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten im Burgenland (305/A)(E)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Kärnten (306/A)(E)
Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Maßnahmen zum Arbeitszeitgesetz (307/A)(E)
Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch den Rechnungshof betreffend den vom Bundesminister für Landesverteidigung abgeschlossenen Vergleich sowie die nachfolgenden Vertragsänderungen mit Eurofighter GesmbH (308/A)
Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch den Rechnungshof betreffend den vom Bundesminister für Landesverteidigung abgeschlossenen Vergleich sowie die nachfolgenden Vertragsänderungen mit Eurofighter GesmbH (308/A) (Zu 308/A)
Anfragen der Abgeordneten
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend chronisches innen- und außenpolitisches Versagen des Bundeskanzlers (1199/J)
Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beseitigung verfassungswidriger Vorrechte im Bezug auf Nutzung und Verwaltung des Gemeindeguts (1200/J)
Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beseitigung verfassungswidriger Vorrechte im Bezug auf Nutzung und Verwaltung des Gemeindeguts (1201/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend ausstehende Kollektivverträge für viele Berufsgruppen (1202/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend dramatische Steigerung der Anzahl von Versuchstieren (1203/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend dramatische Steigerung der Anzahl von Versuchstieren (1204/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einsatzbereitschaft von Kfz und Sonderfahrzeugen der Polizei (1205/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausschreitungen in Kapfenberg (1206/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bestrafung wegen kritischem E-Mail (1207/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausrüstung der Exekutive und Vorbereitung auf die EM 2008 (1208/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Protokollierungsmodus (1209/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zusammenlegung der Wachkörper (1210/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ansuchen eines Justizwachebeamten nach einem tätlichen Angriff durch einen ausländischen Häftling auf eine Geldaushilfe (1211/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Änderung der Dienstzeiten von Truppenbetreuungseinrichtungen wie Soldatenheimen, Messen und Kasinos (1212/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die für Herbst geplante Nato-Evaluierungs-Übung „BASE MAKER“ (1213/J)
Franz Eßl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Doppelmaut“ im Lungau (1214/J)
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die längst fällige Umfahrung der Gemeinde Bergheim und deren Autobahnanschluss im Ortsteil Hagenau (1215/J)
Ing. Hermann Schultes, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Infrastrukturmaßnahmen im Marchfeld und in Wien (1216/J)
Dr. Gertrude Brinek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ausbildung von Kunstlehrerinnen und Kunstlehrern (1217/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Akteneinsicht im Fall Aribert Heim (1218/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Gebarung des Zukunftsfonds der Republik Österreich (1219/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beteiligung Österreichs am umstrittenen Riesenstaudammprojekt Ilisu (1220/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beteiligung Österreichs am umstrittenen Riesenstaudammprojekt Ilisu (1221/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beteiligung Österreichs am umstrittenen Riesenstaudammprojekt Ilisu (1222/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Beteiligung Österreichs am umstrittenen Riesenstaudammprojekt Ilisu (1223/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beteiligung Österreichs am umstrittenen Riesenstaudammprojekt Ilisu (1224/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, speziell im Zusammenhang mit der Oesterreichischen Kontrollbank (1225/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend die Kostentragung allgemein empfohlener Impfungen (1226/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Kriminalitätsentwicklung im Stadtteil Lehen – Polizeiinspektion Lehen“ (1227/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Sicherheit im Sport (z.B. Fußballmeisterschaftsspielen) – insbesondere bei der EURO 2008“ (1228/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1229/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1230/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1231/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1232/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1233/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1234/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1235/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1236/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1237/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1238/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1239/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1240/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1241/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“ (1242/J)
Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Studienbeihilfe (1243/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Programm Ländliche Entwicklung auf dem Prüfstand der EU-Kommission (1244/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung der Betriebsprämien-Verordnung im Jahr 2006 (1245/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend organisierte Schlepperei mit jungen Hunden aus Zwingerzuchten (1246/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend organisierte Schlepperei mit jungen Hunden aus Zwingerzuchten (1247/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend 8 000 SchulabbrecherInnen jährlich und deren weitere Chancen in Ausbildung und Beruf (1248/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ausbildung islamischer ReligionspädagogInnen an den Pädagogischen Hochschulen (1249/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schul- und LehrerInnendaten 2006/07 (1250/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Größe der SchülerInnengruppen im Fremdsprachenunterricht (1251/J)
Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Demokratie für die steirischen WK-Mitglieder abgeschafft? (1252/J)
Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Situation der Exekutive in den Bezirken Judenburg, Knittelfeld und Murau (1253/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gebarung des Austria Center Vienna (1254/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Wien-Donaustadt im 1. Halbjahr 2007 (1255/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend energieeffizientes Ministerium (1256/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend energieeffizientes Ministerium (1257/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend energieeffizientes Ministerium (1258/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend energieeffizientes Ministerium (1259/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend energieeffizientes Ministerium (1260/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend energieeffizientes Ministerium (1261/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend energieeffizientes Ministerium (1262/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend energieeffizientes Ministerium (1263/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend energieeffizientes Ministerium (1264/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend energieeffizientes Ministerium (1265/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend energieeffizientes Ministerium (1266/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend energieeffizientes Ministerium (1267/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend energieeffizientes Ministerium (1268/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschäftigung von Lehrlingen im Bundeskanzleramt (1269/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in ihrem Bundesministerium (1270/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in ihrem Bundesministerium (1271/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1272/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in ihrem Ministerium (1273/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1274/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in ihrem Ministerium (1275/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1276/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1277/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1278/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in ihrem Bundesministerium (1279/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1280/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1281/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Beschäftigung von Lehrlingen in seinem Ministerium (1282/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1283/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1284/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1285/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1286/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1287/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1288/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1289/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1290/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1291/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1292/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1293/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1294/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1295/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition (1296/J)
Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Schüler- und Lehrlingsfreifahrt für zwei unterschiedliche Strecken für Kinder und Jugendliche getrennt lebender Elternteile mit Wohnorten in unterschiedlichen Verkehrszonen bzw. Korridore (1297/J)
Nikolaus Prinz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Stauzielerhöhung des Donaukraftwerk Ybbs-Persenbeug (1298/J)
Nikolaus Prinz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sedimentation im Staubereich des Donaukraftwerkes Ybbs-Persenbeug und den damit verbundenen Auswirkungen bei Regulierungsniederwasser (1299/J)
Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen (1300/J)
Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Mentoring-Programme (1301/J)
August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Unterstützung und Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (1302/J)
August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Unterstützung und Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (1303/J)
Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Seniorenstudium (1304/J)
Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Pflegewissenschaften und Alterswissenschaften (1305/J)
Maria Grander, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Migrantinnenbericht (1306/J)
Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Orientierungsseminare für Frauen in Karenz (1307/J)
Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Frauenbericht und Berichtswesen (1308/J)
Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend neue Entwicklungen rund um das Projekt „Digitalfunk BOS Austria“ (1309/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Mehr Migranten in die Polizei“ (1310/J)
Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Politische Auslieferungscausa Kasachstan“ (1311/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Rauchverbot (1312/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Vorwurf der parteipolitischen Betätigung eines Schülers und daraus resultierende Verhaltensnote (1313/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Angriff auf Mitglieder des Ringes Freiheitlicher Studenten“ (1314/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Phalacrocorax carbo Problematik in Österreich (1315/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Importe gefährlicher Abfälle nach Österreich (1316/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Brenner Eisenbahngesellschaft (BEG) und tatsächliche Baukosten bei der Unterinntalstrecke (1317/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Anspruch auf Arbeitslosengeld in Folge der VO EG 1408/71 („Wanderarbeitnehmerverordnung“) (1318/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Bundesheerreform, Projekte und Projektkosten (1319/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Beschaffungswesen (1320/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufnahmekriterien bei der Wiener Polizei (1321/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Liegenschaftsverkäufe (1322/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Assistenz des Bundesheeres bei der EM 2008 (1323/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Enrichkaserne (1324/J)
*****
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend den jüdischen Friedhof in Wien-Währing (16/JPR)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Beschäftigung von Lehrlingen im Parlament (17/JPR)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Gekaufte Mandatare, gekaufte Klubs“ (18/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 30. Sitzung des Nationalrates.
Das Amtliche Protokoll der 27. Sitzung vom 4. Juli 2007 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Hagenhofer, Dr. Kräuter, Schopf, Stauber, Großruck, Peter Haubner, Mandak, Öllinger, Dr. Fichtenbauer, Kickl, Dr. Kurzmann, Lutz Weinzinger.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger wird durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied vertreten.
*****
Der Herr Bundeskanzler und die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten haben ihre Absicht bekannt gegeben, zum Thema „Europäischer Rat vom 21./22. Juni 2007“ jeweils Erklärungen abzugeben. Diese stehen als Punkt 2 auf der Tagesordnung.
Es liegt ein Verlangen von fünf Abgeordneten vor, über diese Erklärungen gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung sogleich eine gemeinsame Debatte durchzuführen.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub des BZÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 1199/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend chronisches innen- und außenpolitisches Versagen des Bundeskanzlers dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 bis 9 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgende Ausgestaltung und Dauer der Debatten vorgeschlagen: Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und Freiheitliche 92 sowie BZÖ 64 Minuten.
Die Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 soll bis 13 Uhr dauern und wird vom ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis 13 Uhr übertragen. Für die Zeit der Fernsehübertragung wird folgende Redezeitordnung vorgeschlagen:
Eingangs erstattet der Obmann des Untersuchungsausschusses Bericht mit einer Redezeit von 32 Minuten. Die weitere Redeordnung gliedert sich wie folgt: Erste Runde: SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, BZÖ, Finanzminister: 10 Minuten; zweite Runde: SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, BZÖ, Staatssekretär: 5 Minuten; dritte Runde: SPÖ, ÖVP, FPÖ; vierte Runde: SPÖ, ÖVP, BZÖ; fünfte Runde: SPÖ, ÖVP; sechste Runde: SPÖ, ÖVP, Grüne; siebente Runde: SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, BZÖ.
Für den Bericht des Ausschussobmannes stehen 32 Minuten zur Verfügung. Eine allfällige längere Wortmeldung bis maximal 70 Minuten geht zu Lasten der Redezeit der FPÖ-Fraktion.
Die Fraktionsredezeit beträgt maximal 37 Minuten beziehungsweise bei der FPÖ 38 Minuten.
Kein Mandatar, keine Mandatarin darf bei einer Wortmeldung länger als 12 Minuten reden.
Die bei der Wortmeldung angegebene Redezeit soll strikt eingehalten werden. Wir werden auch von der Vorsitzführung her darauf Rücksicht nehmen.
Vor Beginn der letzten Runde wird die den Vorsitz führende Präsidentin beziehungsweise der den Vorsitz führende Präsident nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Redezeit auf die Fraktionen gleichmäßig aufteilen.
Die Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 endet spätestens um 13 Uhr.
Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden nach Schluss der Debatte aufgerufen.
Der Tagesordnungspunkt 2: Erklärung des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Europäischen Rat, wird um 13.15 Uhr aufgerufen. Die Debatte darüber wird spätestens um 15 Uhr beendet.
Für die Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 wird folgende Redezeitgestaltung vorgeschlagen: Bundeskanzler 14 Minuten, Außenministerin 11 Minuten, Abgeordnetenrunde à 7 Minuten, Abgeordnetenrunde à 5 Minuten, Abgeordnetenrunde à 4 Minuten.
Innerhalb der drei RednerInnenrunden wird Contra/Pro in der Reihenfolge Grüne, SPÖ, FPÖ, ÖVP und BZÖ gesprochen.
Vor Beginn der letzten Runde wird die vorsitzführende Präsidentin nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden wiederum die allenfalls verbleibende Redezeit auf die Fraktionen gleichmäßig aufteilen.
Die Debatte wird in der Zeit von 13.15 Uhr bis 15 Uhr vom ORF übertragen.
Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden nach Schluss dieser Debatte aufgerufen.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen, und ich stelle auch fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit vorhanden ist.
Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Ich bitte nunmehr den Obmann des Untersuchungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. Martin Graf, Bericht über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zu erstatten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.07
Berichterstatter Mag. Dr. Martin Graf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Am 29. Oktober 2006 hat mit den Stimmen der SPÖ, Freiheitlichen Partei und Grünen dieses Hohe Haus die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Überprüfung der Kontroll- und Aufsichtsrechte beziehungsweise ‑maßnahmen der Finanzmarktaufsicht, insbesondere am Beispiel BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer Finanzdienstleister, beschlossen.
Ich möchte dazu erinnern, dass bis zum Jahre 2006 insgesamt 14 Untersuchungsausschüsse stattgefunden haben, neun davon waren initiiert von der Österreichischen Volkspartei, neun von der Sozialdemokratischen Partei, vier von der FPÖ, null von den Grünen.
Dieses Bild hat sich 2006 zugegebenermaßen etwas geändert, da nunmehr ein Untersuchungsausschuss mit den Stimmen dreier Fraktionen eingesetzt wurde.
Neben dem schon bekannten Eurofighter- oder Kampfflieger-Untersuchungsausschuss wurde, insbesondere im Hinblick und im Lichte der großen eingetretenen Schäden bei der BAWAG, auch bei der Hypo Alpe-Adria, bei AMIS oder anderen Finanzdienstleistern und Banken – ich erinnere in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit nur an die Bank Burgenland – ein weiterer Untersuchungsausschuss eingerichtet. Eine Schadenssumme, meine Damen und Herren, von fast 30 Milliarden Schilling bei der BAWAG, 4,5 Milliarden Schilling bei der Hypo Alpe-Adria, 1 Milliarde Schilling bei AMIS. Und es hat sich die Frage gestellt: Wie funktioniert die Finanzmarktaufsicht insgesamt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Untersuchungsausschuss konnte seine Arbeit nicht enderledigen – das ist die erste Feststellung, die zu treffen ist –, weil er vorzeitig durch die Stimmen der Sozialdemokratischen Partei und der Österreichischen Volkspartei beendet wurde.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir einen sportlichen Vergleich: Es ist ähnlich wie bei einem Marathonlauf. Es nehmen sich ambitioniert drei Personen vor, einen Marathonlauf zu beginnen, zwei andere Teilnehmer werden eingeladen. Vier beginnen zu laufen, ambitioniert in der Zeit, einer beginnt langsam zu laufen, hat am Ende aber eine gute Betreuermannschaft an der Strecke. Bei Kilometer 35, wo es immer mühsamer wird – das ist eine entscheidende Phase im Marathonlauf –, beginnt die Streckenmannschaft nervös zu werden, läuft hinein und rempelt einen der Marathonläufer an, beginnt eine Rauferei, und die beschließen dann am Ende, den Marathonlauf abzubre-
chen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.) Vom Sportlichen her gesehen nicht optimal, aber zur Kenntnis zu nehmen.
Das heißt aber nicht, dass dieser Untersuchungsausschuss nicht zu folgenreichen und folgenschweren Feststellungen und Ergebnissen gekommen ist. Es ist betrüblich, dass insgesamt 16 beschlossene Auskunftspersonen, die auch im Untersuchungsauftrag des österreichischen Nationalrates namentlich genannt sind, aufgrund der Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung sich nicht mehr ihrer Bürgerpflicht erinnerten und diesem Hohen Haus den Rücken gekehrt haben, obwohl sie oftmals nur Hunderte Meter von diesem Hohen Haus entfernt verschiedene Termine wahrgenommen haben.
Es ist auch betrüblich, dass es erstmalig in der Zweiten Republik nicht mehr möglich gewesen ist, dass ein Untersuchungsausschuss einen Endbericht schriftlicher Natur verfasst, samt den Minderheitsrechten, die es schon gibt in Form einer Minderheitsfeststellung, aber auch des Individualrechtes eines Abgeordneten, selbst eine persönliche abweichende Stellungnahme abzugeben, obwohl ich am 20.6. bereits einen Antrag eingebracht habe, einen Unterausschuss zur Feststellung oder zur Kompilation eines Berichtes einzurichten.
Akten wurden einstimmig bestellt, die bis dato nicht eingelangt sind, allen voran von der Finanzmarktaufsichtsbehörde, vom Bundesministerium für Finanzen, wie zum Beispiel der Steuerakt des Österreichischen Gewerkschaftsbundes – ein von Seiten der ÖVP initiierter Antrag zur Durchleuchtung des Untersuchungsgegenstandes Parteienfinanzierung.
In den letzten 14 Tagen sind insgesamt 12 200 Seiten eingelangt, verspätet eingelangt, beschlossen schon im November des vergangenen Jahres, aber durch permanentes Anrempeln durch Streckenposten am Ende zurückgehalten von den Behörden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stummvoll hat als Fraktionsführer der ÖVP bereits am 2. Februar 2007 – im Protokoll, das ja veröffentlicht ist, nachzulesen – gesagt, wenn im April 2007 noch Sitzungstage beantragt würden, kündige er jetzt schon an: ohne Zustimmung der ÖVP.
Dazu muss man wissen, dass es in diesem Hohen Haus eine gute Tradition gibt, die wir verrechtlichen sollten, dass Terminfestlegungen ausschließlich im Konsens aller Fraktionen dieses Hauses erfolgen. Bei Ausscheren auch nur einer Fraktion ist man an der Arbeit in den Ausschüssen, so auch im Untersuchungsausschuss, bereits gehindert. Die politische Wertung bleibt jedem überlassen.
Enttäuschend, dass der Zweite, der in den „Raufhandel“ einbezogen ist, Jan Krainer, seinem Wort nicht treu geblieben ist. Er hat vielfach und oftmals, zuletzt am 25.6., gemeint: Wenn wir den Prüfauftrag nicht erfüllen können, dann geht der Ausschuss einfach weiter, stellte SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer die Rute ins Fenster.
Es ist einmalig in der Geschichte der Zweiten Republik, dass der verantwortliche Minister Karl-Heinz Grasser – und wir haben vor allem die politische Verantwortung zu untersuchen – zu 17 der 18 Tagesordnungspunkte nicht eingeladen wurde beziehungsweise nicht gekommen ist und daher auch nicht gehört wurde.
Trotz alledem: Die Arbeit kommt heute zu einem Abschluss, und es gibt hervorragende Ergebnisse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt – wie viele andere in diesem Untersuchungsausschuss, die mitgewirkt haben –, dass wir nachhaltig Änderungen auf Basis der Erkenntnisse dieses Untersuchungsausschusses im legistischen Bereich, aber vielleicht auch im moralischen Bereich in dieser Republik herbeiführen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich komme zu Empfehlungen, die, wie ich meine, eine überwiegende Mehrheit dieses Hohen Hauses aufgrund der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses ohne Weiteres mittragen kann.
Entsendepraxis der Staatskommissäre: Hier ist eine Verrechtlichung und Schaffung von Transparenzrichtlinien des Entsendevorgangs von Staatskommissären nötig. Erstellung eines Qualifikationsprofils für Staatskommissäre und Neuordnung der Pflichten tut not. Festlegung von verpflichtender Aus- und Weiterbildung der Staatskommissäre ist ein Gebot der Stunde. Schaffung von unbürokratischen Abberufungsmöglichkeiten sowie von Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverstößen von Staatskommissären ist dringend erforderlich. Festlegung einer Rotationspflicht der Staatskommissäre, Vorschlag: Dreijährige Tätigkeit als Staatskommissär bei einem Institut ist notwendig. Festlegung einer Berichtspflicht der Staatskommissäre gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat, Bank- und Wirtschaftsprüfern.
Die Stellung des Aufsichtsrates, ein Kontrollgremium intern: Verrechtlichung der notwendigen Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten in Kapitalgesellschaften beziehungsweise Stiftungen sowie Implementierung von harten Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverletzungen sind notwendig. Die Schaffung von strengen Unvereinbarkeitsregeln müssen wir angehen. Die Verrechtlichung der Corporate Governance-Regeln für Leitungs- und Aufsichtsorgane muss vorgenommen werden. Die Beschränkung der Aufsichtsratsmandate bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen auf maximal fünf Mandate pro Person ist anzuraten.
Die Stellung des Wirtschaftsprüfers, ein Kontrollorgan: Die Verschärfung der Haftungs- und Strafbestimmungen der Wirtschaftsprüfer bei Pflichtverstößen ist allen evident, ebenso die Verrechtlichung seiner Corporate Governance-Regeln. Verpflichtung externer Rotation der Wirtschaftsprüfer alle drei Jahre. Gesetzliche Festlegung eines Mindesthonorars von Wirtschaftsprüfern. Festlegung der Unvereinbarkeit der Übernahme von Mandaten neben dem Mandat der Abschlussprüfung auch für Konzerngesellschaften der Wirtschaftsprüfer muss gesetzlich festgeschrieben werden.
Die Aufsichts- und Prüfbehörden, ein zentraler Prüfpunkt: Was können wir feststellen, welche Empfehlungen sollten gegeben werden? – Es ist dringend notwendig, eine Reform durch Zusammenlegung der Prüf- und Aufsichtsbehörden wie des Finanzministeriums, der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank vorzunehmen und diese zu einer schlagkräftigen, mit ausländischen Aufsichtsbehörden kooperierenden Finanzmarktpolizei auszubauen. Wir müssen die Erhöhung der Strafrahmen und die deutliche Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Gesetzesverletzungen im Bankwesengesetz normieren.
Gesetzliche Regelungen der Kommunikation zwischen allen Aufsichtsorganen, Bankprüfern, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfern, Staatskommissären, insbesondere die Berichtspflicht der Prüfbehörden gegenüber dem Aufsichtsrat beziehungsweise der Bank und den Wirtschaftsprüfern, sollten normiert werden.
Wir brauchen ein gesetzliches Verbot der Abwerbung von Wirtschafts- und Bankprüfern, Staatskommissären beziehungsweise Mitarbeitern von Prüfbehörden in ein Beschäftigungsverhältnis zu den von ihnen selbst geprüften Banken und Finanzdienstleistern beziehungsweise deren Konzerngesellschaften durch Schaffung einer Sperrfrist, Vorschlag 18 Monate, im Bankwesengesetz beziehungsweise in den einschlägigen Bestimmungen.
Wir müssen Auflagen und Kontrollprinzipien schaffen bei Geschäften zwischen Banken und eigentümerlosen Einrichtungen, zum Beispiel Stiftungen, Anstalten und Ähnlichem mehr.
Auch die Konkursordnung bedarf einer Neuregelung, ebenso die Richterüberprüfung.
Die Verbesserung der Stellung des Gemeinschuldners im Konkursverfahren ist evident geworden. Die Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für eine bestmögliche Verwertung von Massevermögen im Konkurs tut not. Verrechtlichung der Unvereinbarkeits- und Befangenheitsgründe von Richtern, Masseverwaltern und insbesondere von Konkursrichtern sowie amtswegige Überprüfung der Wahrnehmung der Unvereinbarkeit sind ein Gebot der Stunde.
Die Neuordnung der Disziplinarsenate der Richter muss angegangen werden. Der vermehrte Einsatz und die Stärkung der Stellung der Visitatoren zur Richterarbeitsüberprüfung müssen angegangen werden.
Im Bereich Geldwäsche und deren Verfolgung ist es ein Gebot der Stunde, die EU-Geldwäscherichtlinie rasch umzusetzen sowie die Geldwäscheüberwachungssysteme zu verbessern. Die Implementierung eines Systems der Verdachtsmeldung nach Schwellenwerterreichung ist anzudenken. Es sollte eine gesetzliche Regelung geschaffen werden zur engeren Zusammenarbeit der mit Geldwäsche beschäftigten Stellen im behördlichen sowie im Banken- und Finanzdienstleistungsbereich.
Betreffend das Strafgesetzbuch sind ebenfalls, wir haben es erlebt, Maßnahmen dringend notwendig: Es ist notwendig, die Strafrahmen bei Wirtschaftsdelikten drastisch zu erhöhen. Angesichts der Summen, die in Wirklichkeit im Spiel sind, schrecken geringe Geldstrafen einen Malvertanten nicht ab; Geldstrafen sind an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täter anzupassen.
Ein von der kriminellen Vortat losgelöster selbständiger Tatbestand der Geldwäsche ist im Strafgesetzbuch zu normieren und zu schaffen.
Darüber hinaus glaube ich, wie viele andere, dass es dringend geboten ist – angesichts des Verkaufs der BAWAG ist dies zutage getreten; ich erinnere an die Karibik-Krise 2 oder an die Kuba-Krise –, eine Neuausschreibung der Führung der Staatskonten anzugehen.
Eine rasche Reparatur des Wertpapieraufsichtsgesetzes, insbesondere seiner §§ 23 ff, betreffend die Anlegerentschädigung ist notwendig.
Jetzt komme ich zum internen Teil an das Hohe Haus, zu meinen Vorschlägen, wie die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse und die Geschäftsordnung zu ändern sind. Ich glaube, dass es notwendig ist, den Untersuchungsausschuss in der kleinstmöglichen Zusammensetzung nach dem Shapley’schen Verfahren einzurichten. Das wäre in diesem Fall der Gesetzgebungsperiode, in der wir uns befinden, eine Verteilung wie folgt: ÖVP 2, SPÖ 2 und jede Fraktion der Opposition hätte einen Sitz.
Die Einsetzung und Schließung eines Untersuchungsausschusses sowie die Ladung von Auskunftspersonen soll und muss Minderheitsrecht werden. Die Anzahl der jährlich beziehungsweise gleichzeitig anhängigen Untersuchungsgegenstände kann limitiert werden.
Untersuchungsausschüsse sind grundsätzlich medienöffentlich; der Untersuchungsausschuss kann mit entsprechendem Quorum den Untersuchungsausschuss der Amtsverschwiegenheit unterwerfen.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses ist aus der Mitte der Mitglieder des Ausschusses zu wählen. Wir sollten uns keiner Rechte begeben, wo wir hier in diesem Hohen Haus ohnehin nur wenige haben. Eine wesentliche Stärkung der Stellung des Vorsitzenden tut not, insbesondere bei der Festsetzung der Termine, der Ladung von Auskunftspersonen, bei Auslegung von Beweisbeschlüssen, bei der Verfahrensleitung, bei der Verhängung von Ordnungs- und Beugestrafen et cetera. Eine massive Erhö-
hung der Beugestrafen im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen ist notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein maximaler Strafrahmen von 1 000 € bei Nichterscheinen einer Auskunftsperson, die dann zum Beispiel Helmut Elsner heißt, ist ein Witz. Die massive Erhöhung der Beugestrafe habe ich somit erwähnt.
Für den bestellten Verfahrensanwalt ist im Verhinderungsfall dringend ein Stellvertreter vorzusehen.
Die Begriffe „öffentlich Bediensteter“ und „Beamter“ sind zu synchronisieren, und es ist festzuhalten, dass diesbezüglich nur die Funktion und nicht die dienstrechtliche Stellung entscheidend ist. Es ist unerheblich, ob jemand pragmatisiert ist oder Vertragsbediensteter, der Rahmenbegriff ist „öffentlich Bediensteter“.
Zur Aktenvorlage: Aktenvorlagen von Behörden beziehungsweise Ämtern dürfen nicht verwehrt werden. Im Falle von schutzwürdigen Interessen sind Schwärzungen zulässig, wobei der Schwärzer bekanntzumachen ist. Dieser hat die Schwärzungen gegebenenfalls zu begründen und die Verantwortung für die Schwärzungen der Passagen zu übernehmen. Zu überlegen ist, auch in diesem Zusammenhang entsprechende Richtlinien zu erlassen. Allenfalls ist eine analoge Regelung zur Tätigkeit der Volksanwaltschaft zu überlegen.
Dem Verfahrensanwalt sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, die Protokolle zu erhalten.
Der in Frage kommende Personenkreis für die Position einer Vertrauensperson sowie deren Verfahrensstellung ist neu zu definieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Empfehlungen, die, wie ich meine, überwiegend oder insgesamt eine Mehrheit in diesem Hohen Haus erlangen können, sind notwendig, und ich möchte Ihnen einige Feststellungen, die diese Empfehlungen begründen, nicht vorenthalten.
BAWAG: größter Kriminalfall dieser Geschichte, aber keine singuläre Tat eines Einzelnen, sondern nur auf Basis dessen möglich, dass es ein Netzwerk innerhalb und außerhalb der Bank gegeben hat, das es letztlich ermöglicht hat, dass es zu solchen Schadenssummen kam.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der alarmierende Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahre 2001 zur Internen Revision beziehungsweise den bankinternen Risikosicherungsmechanismen der BAWAG wurde kollektiv von der Oesterreichischen Nationalbank ignoriert und vom Bundesministerium für Finanzen schubladisiert, ja geradezu versteckt. Die BAWAG/P.S.K.-Verschmelzungs- beziehungsweise Spaltungsbilanz 2005 wurde trotz offenkundiger Systemmängel seitens der Finanzmarktaufsicht im Sommer 2005 genehmigt – bei eingehender Prüfung wären dabei die Karibik-Verluste offenkundig geworden. Dieser Mangel trug in weiterer Folge zur Verschärfung der BAWAG-Krise bei; die letzte Refco-Überweisung in Höhe von 438 Millionen US-Dollar, also nahezu 5 Milliarden Schilling, wäre somit unter Umständen verhinderbar gewesen.
Die Finanzmarktaufsicht verfügte über Informationen, wonach bis 2006 Kredite von Wolfgang Flöttl von der BAWAG gegenüber der Meinl Bank immer noch rückgeführt wurden – zu einem Zeitpunkt, zu dem die sogenannten Karibik-Geschäfte mit der BAWAG schon im Totalverlust geendet hatten. Die Finanzmarktaufsicht hat die Informationen, die sie hatte, nicht an die Oesterreichische Nationalbank oder an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Der Finanzminister außer Dienst Mag. Karl-Heinz Grasser hat die Ressourcen des Finanzministeriums in den Jahren 2005 und 2006 parteipolitisch instrumentalisiert. Er hat politisch motivierte Zielsetzungen zur Berichtslegung an den BAWAG-Rechnungshof-Unterausschuss 2006 und an den Untersuchungsausschuss angeordnet. Weiters hat er Absprachen zwischen Auskunftspersonen des Untersuchungsausschusses angeordnet sowie die Koordination der Akten- und Unterlagenübermittlung – oder besser gesagt, der Nicht-Übermittlung – gesteuert.
Exkurs: Beraterhonorar Vranitzky: Als weiterer Teilaspekt der BAWAG-Geschäftsgebarung unter Generaldirektor Elsner sind die von Wolfgang Flöttl öffentlich gemachten Vorgänge um die Zahlung eines Beraterhonorars – über Intervention von Elsner – an den vormaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky in der Höhe von 1 Million Schilling zu betrachten.
Vor dem Untersuchungsausschuss blieb die bereits medial aufgearbeitete Widersprüchlichkeit in den Aussagen Flöttls und Vranitzkys bestehen. Vranitzky will Flöttl für die bereits vollzogene Euro-Umstellung beraten haben, Flöttl beharrt auf seiner Feststellung, es habe nichts zu beraten gegeben und Vranitzky habe das Geld angenommen, ohne eine adäquate Gegenleistung zu erbringen.
Ein Zusammenhang zwischen der Prozesskosten-Zahlungspflicht von Dr. Franz Vranitzky aus dem verlorenen Pretterebner-Prozess und dem dubiosen Beratervertrag zur Bezahlung der Kosten blieb weiterhin im Dunkeln. – Die Aussage Dr. Vranitzkys über die Prozesskostenzahlung steht jedenfalls im Widerspruch zu der schriftlichen Äußerung seines Rechtsanwaltes: Während Vranitzky aussagte, der SPÖ-Parlamentsklub hat die Kosten getragen, sagte sein Anwalt, Dr. Vranitzky hat diese selbst bezahlt.
MobilTel/Horngacher: Das Geschäft mit der MobilTel wurde zum Nachteil der österreichischen Telekom-Kunden und der Aktionäre der Telekom Austria abgewickelt; die BAWAG wurde um den der Bank zustehenden Gewinnanteil gebracht.
Der bescheidene BAWAG-Gewinn wurde darüber hinaus über Vermittlung von Mag. Martin Schlaff über vier US-Scheinfirmen transferiert, damit Karibik-Verluste abgedeckt werden können. Bei dieser Transaktion hat die BAWAG einen weiteren Schaden von 1 Million US-Dollar an unnötigen Prämien für die Vertuschung der wahren Gegebenheiten bezahlt. – Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Folgendes: Ein Gewinn von 1 Milliarde € vor Steuern hat dazu geführt, dass die BAWAG, die Anteilseigentümerin gewesen ist, letztendlich lediglich einen kleinen Batzen von 70 Millionen € erhalten hat und diese Gelder darüber hinaus noch zur Verschleierung von Verlusten verwendet hat.
Die Treuhänder- und Finanzierungsstruktur des MobilTel-Verkaufs sollte die tatsächliche Eigentümerstruktur vor den bulgarischen Behörden verschleiern, um einen Lizenzentzug vom russischen Oligarchen Michail Chernoy abzuwenden. Die österreichischen Beteiligten wie BAWAG und die Gruppe Taus/Cordt unterstützten – bewusst oder unbewusst – diese Verschleierungsaktion des Oligarchenduos Schlaff/Chernoy.
Von höchster politischer Ebene – Innenministerium und Außenministerium – sowie von renommierten Persönlichkeiten Österreichs wie Benita Ferrero-Waldner, Leo Wallner und Josef Taus erfolgten evidentermaßen bedenkliche Interventionen zugunsten Michail Chernoys.
Vor dem Untersuchungsausschuss wären in der Causa MobilTel neben Taus auch die Auskunftspersonen Schlaff und Cordt geladen gewesen, ebenso der seinerzeitige Direktor der Telekom Austria Heinz Sundt, der ÖIAG-Vorstand, Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussvorsitzende der Telekom, Rainer Wieltsch, sowie der Finanzvorstand der Telekom Austria, Stefano Colombo.
Nach Öffentlichmachung des Endes des Untersuchungsausschusses bereits im Mai 2007 mit Juni 2007 ließen sich die Auskunftspersonen reihenweise für die Ladungstermine entschuldigen. So konnte auch kein Vertreter der Telekom beziehungsweise der ÖIAG befragt werden, warum die MobilTel zum Schaden der Aktionäre und Telefonkunden um mehr als das Doppelte des ursprünglichen Kaufpreises erworben wurde. Durch das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses konnte sohin dieser Untersuchungsgegenstand nicht restlos aufgeklärt werden.
Casino Jericho: Im Jahre 2001 wertete die BAWAG die Beteiligung des im Jahre 2000 in Folge der Intifada geschlossenen Casinos in Jericho in der Bilanz von 5 auf 120 Millionen € auf, während die Casinos Austria auf null Euro abgewertet haben. Damit wurden die Verluste aus den Karibikgeschäften teilweise abgedeckt. Genehmigt wurde diese Bilanzmanipulation von Dr. Reiter, Chef der Jahresabschlussprüfungsgesellschaft KPMG.
Darüber hinaus intervenierte Außenministerin Benita Ferrero-Waldner zugunsten eines zweiten Casino-Projektes, eines Casino-Schiffes von Martin Schlaff und den Casinos Austria in Eilat am Roten Meer, beim israelischen Innen- und Außenministerium.
Wie die Aktenlage des Untersuchungsausschusses zeigt, besteht auch der begründete Verdacht, dass illegale Geldströme aus Österreich an die Familie Sharon geflossen sind. Diesbezügliche Rechtshilfeansuchen der israelischen Justiz wurden bis 2006 von Seiten der Republik Österreich stiefmütterlich behandelt. Durch das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses konnte dieser Untersuchungsgegenstand nicht restlos aufgeklärt werden.
Zu den Staatskommissären: Bei der Entsendepraxis der Staatskommissäre sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Kulturen festzustellen: Vor dem Jahr 2000 wurden unter den sozialdemokratischen Finanzministern hauptsächlich Spitzenbeamte des Finanzministeriums mit Staatskommissärsposten belohnt, nach Amtsübernahme durch Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde 2001 das Bankwesengesetz geändert und Kabinettsmitarbeiter mit Zusatzeinkünften bedacht.
Die Staatskommissäre haben sich im Wesentlichen als zahnloses Aufsichtsinstrument erwiesen; Faktum ist auch, dass die Staatskommissäre in keinem der untersuchten Fälle einen Beitrag zur Aufdeckung der Verluste und Malversationen leisten konnten. Dies führte dazu, dass eine gesetzlich vorgesehene Kontrollinstanz de facto wirkungslos geblieben ist.
Hypo Alpe-Adria: Die Finanzmarktaufsicht hat im Falle der Swap-Verluste sehr rasch und effizient gehandelt. Sie erstattete sofort Anzeige, da der Verdacht der Bilanzfälschung im Raum stand. Die Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank stellten in ihren Berichten oft Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße fest, beließen es bestenfalls bei Empfehlungen, deren Erledigung beziehungsweise Umsetzung durch die Bank von den Prüfern der Oesterreichischen Nationalbank jedoch nie verifiziert wurde.
Bei den Staatskommissären verhielt es sich, wie schon erwähnt, ähnlich. Die immer wieder vorkommenden großen Ausfälle der letzten Jahre sowohl im Kreditgeschäft als auch im Treasury sind auf die fehlende, jedoch vom Gesetz her vorgesehene Struktur der Bank zurückzuführen. Die aufgedeckten Mängel wurden stets unter Hinweis auf das rasante Wachstum der Bank von den Prüfern beiseite geschoben; die Inaktivität der Innenrevision trägt Mitschuld an dieser Entwicklung. Die Bagatellisierung der Mängel wurde durch die Oberflächlichkeit der Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten der Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank beziehungsweise der Finanzmarktaufsicht sowie der Staatskommissäre erleichtert.
Ob die Finanzmarktaufsicht beim Eingriff in das laufende Geschäftsleiter-Qualifikationsverfahren überreagiert hat und die Abberufung des Vorstandes unter Umständen unnötig erzwungen hat, konnte – wie viele andere Sachverhalte dieses Komplexes – durch das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses nicht restlos aufgeklärt werden. Der eingesetzte Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages ist jetzt in dieser Frage gefordert.
Geldwäsche: Einige österreichische Banken verfügen trotz stetig steigender Gefahrenpotentiale durch Geschäfte im südost- und osteuropäischen Raum teilweise über nur mangelnde Kontrollsysteme beziehungsweise leben eine fragwürdige Meldekultur. Die zuständigen Behörden, insbesondere die Finanzmarktaufsicht und die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, sind personell unterbesetzt, zudem ergeben sich Doppelgleisigkeiten infolge der Übertragung der Geldwäsche in eine andere Abteilung bei Auftreten von Fällen organisierter Kriminalität.
Die zunehmenden komplexen Treuhandgeschäfte sowie das zunehmende Engagement der österreichischen Wirtschaft in Ländern mit hohem Geldwäschegefährdungspotential erfordern effektive Kontrollsysteme. Der Untersuchungsausschuss konnte infolge vorzeitiger Beendigung auch diesen Untersuchungsgegenstand nicht restlos aufklären. Ebenso verhielt es sich bei der Verantwortung von Regierungsmitgliedern, wo in Ermangelung von Befragungsmöglichkeiten auch dieser Teil nicht restlos aufgeklärt werden konnte.
Parteienfinanzierung: Die vom Untersuchungsausschuss diesbezüglich beschlossenen und angeforderten Steuerakten des ÖGB und dessen Teilgewerkschaften samt verbundenen Unternehmungen sind bis Ende des Untersuchungsausschusses nicht eingelangt, beziehungsweise wurde die Vorlage vom Finanzministerium verweigert. Die Beischaffung der Steuerakten von Mag. Martin Schlaff, Dr. Herbert Cordt, Dr. Josef Taus, Michael Hason und vielen anderen mehr wurde vom Untersuchungsausschuss wiederholt und mehrheitlich abgelehnt. Demgemäß hat der Untersuchungsausschuss infolge vorzeitiger Beendigung und nicht vorliegender Akten und Unterlagen auch diesen Untersuchungsgegenstand nicht behandeln können.
AMIS: Hier sind nachstehende Feststellungen zu treffen: Substanzlose und verfrühte Konzessionserteilung 1999 durch die Bundes-Wertpapieraufsicht. Die Bundes-Wertpapieraufsicht beziehungsweise die ihr nachfolgende FMA, die Finanzmarktaufsicht, hat seit Jahren Kenntnis über Verwaltungsverfahren und andere Verstöße gegen nahezu alle Konzessionsauflagen gehabt, ohne durchgreifende Verwaltungsverfahren einzuleiten. Die Bundes-Wertpapieraufsicht beziehungsweise die ihr nachfolgende Finanzmarktaufsicht hat auch jahrelange Verstöße und Verdachtsmomente bei AMIS wegen unerlaubtem Halten von Kundengeldern – das ist ein unzulässiges Bankgeschäft – nicht ausreichend verfolgt. Die Bundes-Wertpapieraufsicht beziehungsweise die FMA hat auch jahrelang den Vertrieb der Top Ten Multifonds SICAV von 1999 bis 2003 ohne Vertriebszulassung geduldet – der öffentliche Vertrieb wurde am 22. Dezember 1999 durch das BMF untersagt.
Eine Täuschung des Kapitalmarkts durch falsche Feststellungen in den Prüfberichten ist an der Tagesordnung – manchmal konnte man meinen, die Geschäftsführer, die heute hinter Gitter sitzen, haben die Prüfberichte selbst geschrieben. In weiterer Folge wurden falsche Feststellungen in Bezug auf die Fondsrückkäufe getroffen.
Der Finanzmarktaufsicht wurde bereits 2001 mitgeteilt, dass die AMIS Sammelverwahrungen durchführt, trotzdem bestätigte sie im Jänner 2002 Einzeldepots für Kunden. Die Konzessionserteilung 2002 an die 100-prozentige Tochter AMIS Financial Consulting AG war grob fahrlässig.
Nach der Suspendierung der AMIS Funds SICAV 2004 in Luxemburg wurden keine Sonderprüfungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Anlegerentschädigung – kurz AeW genannt – ist unzureichend geregelt. Das entsprechende Gesetz aus dem Jahre 1999 kennt keinen schadenersatzbegründenden Tatbestand, täuscht sohin Entschädigungsmöglichkeiten lediglich vor, die nicht gegeben sind. Im Falle einer gerichtlichen Verurteilung der Anlegerentschädigungsgesellschaft auf Schadenersatz im laufenden AMIS-Prozess ist diese daher pleite.
Rechtshilfeersuchen Liechtenstein: Am 18. Juli 2006 erging ein Rechtshilfeersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien an das Fürstentum Liechtenstein. Dem Untersuchungsausschuss wurden vom Bundesministerium für Justiz Akten übermittelt, die den Sachverhalt bestätigten.
Am 10. August 2006 kam es zu Hausdurchsuchungen in Liechtenstein durch die dortigen Behörden, die von österreichischen Ermittlungsbeamten unterstützt wurden. Dabei wurden an fünf Adressen bei 25 Stiftungen beziehungsweise Gesellschaften Hausdurchsuchungen durchgeführt, über 130 Aktenordner beschlagnahmt und durch einen IT-Spezialisten sämtliche Buchhaltungsdaten gesichert. Der zuständige Staatsanwalt Georg Krakow, auch BAWAG-Chefankläger im Prozess, hat demnach richtig und rechtzeitig reagiert.
Atomic – ein Österreich bewegendes Schicksal –: Der Konkurs der Firma AFS – Atomic for Sport – wurde durch die Verantwortlichen der BAWAG gezielt und mutwillig herbeigeführt. Den Verbindlichkeiten von Atomic for Sport standen Aktiva und ausreichende Sicherheiten gegenüber, sodass einschließlich der aufgrund der weitgehenden persönlichen Haftung des Kommerzialrates Alois Rohrmoser geleisteten Zahlungen die Gläubiger der Atomic for Sport im Ergebnis eine Quote von nahezu 94 Prozent erhielten. – Relativierend muss darüber hinaus auch gesehen werden, dass die Befriedigungsquote der unbesicherten Forderungen zuzüglich der Gesamtkosten des Insolvenz- und Verwertungsverfahrens in Summe schon knapp 104 Prozent der offenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung betragen hat.
Es ergibt sich somit insgesamt, dass unter Fortführungsbedingungen keine Überschuldung bestanden hat.
Bei der Konkurseröffnung über Gläubigerantrag der BAWAG war eine Gläubigermehrheit nicht ausreichend bescheinigt. Drei Forderungsbestätigungen wurden dem Konkurseröffnungsantrag als Bescheinigungsmittel beigelegt. Eine Bestätigung kam von Elsner selbst und war an seinen Rechtsanwalt gerichtet. Diese weist aus, dass Kommerzialrat Rohrmoser der Salzburger Sparkasse einen Betrag von 30 Millionen Schilling schuldet; diesen Umstand habe Elsner aufgrund eines Telefonats mit der Sparkasse Salzburg erfragt. – Diese Information war objektiv unrichtig, da lediglich ein weitaus geringerer Betrag aushaftete. Darüber hinaus konnte diese Information – wenn sie denn so gewesen ist – nur durch Bruch des Bankgeheimnisses, also rechtswidrig, beschafft werden.
Bei den beiden anderen Bescheinigungsmitteln handelt es sich nicht um Forderungen gegenüber Atomic for Sport, sondern um Forderungen gegenüber Koflach. Beide wurden von Dkfm. Zwettler, dem nachfolgenden Generaldirektor der BAWAG, für die zwei Dubliner Factoring-Gesellschaften unterfertigt.
Diese Umstände hätte der einschreitende Konkursrichter bei einer Plausibilitätsprüfung jedenfalls leicht feststellen können, wodurch die überfallsartige Konkurseröffnung verhindert gewesen wäre.
Eine weitere objektive konkursgerichtliche Überwachung beider Konkursverfahren war nicht gegeben. Die Konkursverfahren selbst waren wegen Befangenheit des Richters, die sich in vielen einzelnen Entscheidungen manifestierte, keine fairen Verfahren.
Die gegen Vertreter der BAWAG, gegen die Masseverwaltung und gegen den Konkursrichter aufgrund von konkreten und substanzierten Anzeigen geführten strafrechtlichen Verfahren der Staatsanwaltschaften Salzburg und Steyr wurden ohne Ermittlungen in der Sache selbst eingestellt. Ordnungsgemäße Ermittlungen hätten nach der Überzeugung des Ausschusses spätestens 1998 mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Ergebnis geführt, dass die Masseverwalter und der Konkursrichter in der Causa Atomic nicht mehr hätten tätig bleiben dürfen.
Die BAWAG hat bereits rund ein Jahr vor dem Konkursantrag begonnen, gegen Treu und Glauben und unter Ausnutzung des langjährigen Vertrauensverhältnisses Vorbereitungen zu treffen, die ihr im Ergebnis die Option für eine unfreundliche Übernahme im Wege eines Konkurses eröffnete, wie zum Beispiel die Verrechnung von überhöhten Zinsen in der Höhe von 14 Prozent p.a. – somit allein in den Jahren 1993 und 1994 rund 278 Millionen Schilling. So ist die zum Konkurszeitpunkt bestehende Überziehung des Kreditrahmens der Höhe nach zur Gänze mit diesen von der BAWAG verrechneten überhöhten Zinsen erklärbar.
Die Amer, Käuferin der AFS – Atomic for Sport –, hat für den Kauf effektiv und noch ohne Berücksichtigung der ihr nachträglich ohne weiteres Entgelt zugewendeten Patente und Markenrechte deutlich unter 400 Millionen Schilling netto aufgewendet, das heißt inklusive dieser Rechte praktisch zum Nulltarif die Aktiva des österreichischen Ski-Weltmarktführers erworben. Hinzu kommt, dass der Verkauf an Amer vereinbart und bewilligt wurde, bevor ein endgültiger Vermögensstatus vorlag und auch bevor alle Konkursforderungen angemeldet waren, sozusagen im Blindflug.
Ein anderer Teil der Zermürbungstaktik der BAWAG-Vertreter, der Masseverwalter beziehungsweise des Konkursrichters waren die dokumentierten vielfältigen und schikanösen Versuche, Journalisten, Buchautoren, Gutachter, einen Volksanwalt und die ermittelnden Gendarmeriebeamten durch Strafanzeigen, Klagen oder Klagsdrohungen mundtot zu machen.
Der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Salzburg, die zuvor im Auftrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck umfangreiche Ermittlungen angestellt hat und der Ende 1997 eine substanzierte Sachverhaltsdarstellung vorgelegen ist, wurden weitere Ermittlungen ausdrücklich untersagt. Im zeitlichen Zusammenhang mit mehreren, ebenfalls aktenkundig, heftigen Interventionen des BAWAG-Generaldirektors Elsner beim damaligen Innenminister Schlögl persönlich wurden gegen die ermittelnden Gendarmeriebeamten Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet. (Abg. Krainer: Da waren drei Jahre dazwischen! Da war schon Strasser und kein Schlögl!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der nur kurzen mir zur Verfügung stehenden Zeit – es gibt noch eine Reihe von Feststellungen in diesem Zusammenhang – bin ich der Meinung, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses an drei bis vier weiteren Tagen eine restlose Aufklärung vieler der angestrengten Untersuchungsgegenstände herbeigeführt hätte.
Es tut mir leid, dass nicht einmal die Bereitschaft
bestanden hat, diese Feststellung, von der ich meine, dass sie in der Substanz
von der Mehrheit des Hauses mitgetragen wird, und auch die Empfehlungen des
Untersuchungsausschusses zu irgendeinem Zeitpunkt in Verhandlung zu ziehen. Ich
weiß aber aufgrund der von ÖVP und SPÖ sowie der Freiheitlichen
Partei eingebrachten Berichte und auch der Meinungsäußerungen
des BZÖ und der Grünen, dass wir uns in 90 Prozent aller
Feststellun-
gen und Maßnahmen, die einzuleiten gewesen wären, geeinigt hätten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Wir hätten den Marathon zu Ende laufen sollen. Das ist das Problem. Ich hoffe, dass wir mit dieser Entscheidung, die von der Mehrheit getroffen wurde – entgegen den Vereinbarungen, die andernorts getroffen wurden –, nicht nachhaltigen Schaden für dieses Hohe Haus verursacht haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
9.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Herrn Ausschussobmann für seine Ausführungen. Es waren insgesamt 37 Minuten – als Orientierung für Ihre Fraktion.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. Redezeit: 12 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.46
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein Danke an alle Mitarbeiter dieses Hauses, die diese 400 Stunden Untersuchungsausschuss ermöglicht haben: die professionelle Unterstützung der Juristen, aller Bediensteten des Hauses, der Parlamentsstenographen, aber auch der Klubs.
Ich möchte mich natürlich vor allem auch bei den Mitarbeitern meines Klubs bedanken, bei Dr. Fisler, bei Frau Mag. Angelo, bei Dominik Pezenka, bei Marion Kugi und bei allen anderen Mitarbeitern des Klubs, die es ermöglicht haben, diesen Marathon auch – zu Ende – zu laufen, wie wir meinen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Fraktion hat versucht, dem Prüfauftrag gerecht zu werden, in der gesamten Arbeit, bei den Befragungen, in der Vorbereitung, indem wir uns darauf konzentriert haben, die Ämter und die Behörden zu kontrollieren, die für die Finanzmarktaufsicht insgesamt zuständig sind – ob das jetzt das Finanzministerium ist, die Oesterreichische Nationalbank, die Finanzmarktaufsicht, das System mit Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsräten, alles, was wir hier auch gesetzlich verantworten, vor allem auch mit der Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Wir haben nicht versucht, irgendeinen Ersatzstaatsanwalt oder dergleichen zu spielen.
Meine Fraktion hat in dem Ausschuss auch einen eigenen Bericht vorgelegt, der knapp unter 100 Seiten hat und der, glaube ich, alle Prüfaufträge im Wesentlichen ausreichend beantwortet, der auch die Fragen, die das Plenum uns hier im Oktober mitgegeben hat, beantworten kann und der ausreichende Antworten auf die offenen Fragen, die es gab, liefern kann.
Wenn ich mir zusammenfassend anschaue, welche wesentlichen Teile bei der Finanzmarktaufsicht bestehen, dann gibt es zwei größere Behörden, die zuständig sind: auf der einen Seite die Oesterreichische Nationalbank und auf der anderen Seite die FMA, die Finanzmarktaufsichtsbehörde.
Das, was sich bei fast allen Gegenständen unserer Prüfung gezeigt hat, ist, dass die Oesterreichische Nationalbank – perfekt ist keine Behörde, nirgendwo – im Wesentlichen durch erfahrene Mitarbeiter geglänzt hat, durch kompetente Mitarbeiter, durch eine Organisation, die auch internationales Renommee besitzt, und durch eine sehr professionelle Arbeit.
Auf der anderen Seite hat sich die Finanzmarktaufsicht bei unseren Prüfungen sehr anders dargestellt. Die waren teilweise überfordert, haben teilweise fahrlässige Entscheidungen getroffen, haben teilweise absolut versagt – am Beispiel AMIS sieht man
das am deutlichsten – und unprofessionell agiert. Es ist ja nicht so, dass alle Mitarbeiter bei der FMA schlecht sind, das will niemand sagen, aber diese Finanzmarktaufsicht hat vom Vorstand abwärts als Behörde das Bild eines Trauerspiels geliefert. Ich glaube, das ist etwas, was alle Teilnehmer und alle Beobachter auch unterstreichen können, dass das eine absolute Feststellung war. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)
Ich möchte mich jetzt, da ich die 18 Prüfaufträge hier nicht in 12 Minuten darlegen kann – das ist ja dem Ausschuss-Vorsitzenden auch in den 37 Minuten nicht gelungen –, auf wenige Punkte beschränken. Meine anderen Kollegen der Fraktion werden dann die anderen Teile machen. (Abg. Mag. Kogler: Rede einmal über die, die ihr abgedreht habt! Rede einmal über die Parteienfinanzierung! ... Schlaff ... Gusenbauer fest gezahlt haben! Wie viel erhielt sie vom ÖGB?)
Der erste Teil, auf den ich hier eingehen will, Kollege Kogler, ist die Frage des Bruchs des Amtsgeheimnisses und des Bankgeheimnisses durch die Finanzmarktaufsicht.
Der Untersuchungsausschuss hat bewiesen, dass die Daten, die am 1. September 2006 in einer Tageszeitung über Kredite der SPÖ bei der BAWAG gestanden sind, jene Daten sind, die die Finanzmarktaufsicht über die SPÖ recherchiert hat. (Abg. Dr. Graf: Auch die OeNB!)
Das lässt sich hier auch ganz einfach darlegen: Es standen am 1. September in einer Tageszeitung in Österreich die Kreditdaten der SPÖ vom Juli 1999, vom September 1999, vom Juli 2000 und – ohne Monatsangabe – vom Jahr 2003. Als Quelle wurden Vorstandsprotokolle der BAWAG angegeben.
Die SPÖ hat, als das erschienen ist, einen Brief an die Oesterreichische Nationalbank und an die Finanzmarktaufsicht geschickt und um Aufklärung ersucht, ob diese Daten aus einer dieser beiden Behörden kommen. Die Oesterreichische Nationalbank hat eine Untersuchung gemacht, hat die Abfragen der Großkreditevidenz untersucht und festgestellt, ein Mitarbeiter der OeNB hat Abfragen getätigt. Drei Abfragen, und alle drei betreffen nicht die Daten und die Zeiträume, die in der Zeitung wiedergegeben wurden. (Abg. Dr. Graf: Es waren mehr Abfragen! 18 Abfragen!)
Sie haben aber auch geschaut, welche Abfragen die Finanzmarktaufsicht gemacht hat. (Abg. Dr. Graf: 18 Abfragen der OeNB!) Die hat monatlich alle Daten der Jahre 1999, 2000 und 2001 abgefragt und jährlich, ohne monatliche Abfrage, der Jahre 2002, 2003 und der folgenden. Sehen wir uns noch einmal an, was in der Zeitung gestanden ist: 1999 und 2000 Monats- und Jahresangabe und im Jahr 2003 keine Monatsangabe – genau in der Qualität, genau parallel zu den Daten, wie es die Finanzmarktaufsicht abgefragt hat. Die Finanzmarktaufsicht hat auch auf diesen Brief geantwortet, allerdings mit den lapidaren Worten: Wir waren es nicht. Den Mitarbeiter, der diesen Brief geschrieben hat, hatten wir im Ausschuss, und er hat uns gesagt, er hatte den Auftrag des Vorstands, dieses Schreiben einfach so zu beantworten, wie es beantwortet wurde, ohne jede interne Untersuchung.
Wieso hat es keine Untersuchung gegeben? – Ganz einfach, weil die Vorstände wussten, woher diese Daten kamen, nämlich aus der eigenen Behörde. Innerhalb von zehn Minuten kann man das aufgrund der Daten, die die Behörde hatte, und aufgrund derer, die in der Zeitung gestanden sind, checken, dass die Quantität, die Qualität – alles – gleich ist.
Jetzt haben wir die Vorstände natürlich auch dazu befragt. Die kamen und sagten, wir können es nicht gewesen sein, weil wir keine Vorstandsprotokolle der BAWAG haben. Wir haben ausdrücklich nachgefragt, ob sie sie irgendwie angefordert haben, auszugsweise oder dergleichen. – Nein, wir haben keine, haben sie gesagt. Und was hat der
Ausschuss aufgedeckt? – Sie hatten sie, sie hatten Vorstandsprotokollauszüge der BAWAG! Sie haben sie bei der Staatsanwaltschaft angefordert, und sie wurden am selben Tag übermittelt, am 11. August. (Abg. Strache: Warum verhindern Sie, dass drei Punkte des Untersuchungsausschusses nicht kontrolliert werden können? Reden Sie doch über die wesentlichen Dinge!) Eine Woche später sind sie dem Vorstand vorgelegt worden, und der hat gesagt (Abg. Strache: Zudeckung!), bitte überprüft, ob wir in der Großkreditabfrage mehr finden.
Eine Woche später wurde Bericht gelegt, mit allen Daten, die dann auch in der Zeitung gestanden sind; als Grundlage Vorstandsprotokollauszüge, und eine Woche später stand es in der Zeitung. Die Vorstände der Finanzmarktaufsicht haben da vertuscht. In dieser Behörde wurde das Bankgeheimnis gebrochen, die Amtsverschwiegenheit wurde gebrochen, und die Vorstände haben nicht das getan, wozu sie laut Gesetz verpflichtet gewesen wären, nämlich zu überprüfen, ob das aus ihrer Behörde kam. Sie hat nichts getan, sie hat nur vertuscht.
In Wahrheit ist jetzt einer gefordert, hier zu agieren. Das ist der Bundesminister für Finanzen. Der ist nämlich aufgrund des Finanzmarktaufsichtsgesetzes gesetzlich dazu verpflichtet, Vorstände, die grob pflichtwidrig handeln, zu entlassen und von ihrer Funktion abzuberufen. (Abg. Dr. Graf: Der ganze Komplex ist rechtlich ein Randthema!) – Die Sache dahinter ist (Abg. Mag. Kogler: Jetzt ist die Bombe geplatzt!), wenn das nicht ein grob pflichtwidriges Handeln ist (Abg. Dr. Graf: Referieren Sie doch die Anzeige vom Cap!), wenn die eigene Behörde ein Bankgeheimnis und die Amtsverschwiegenheit bricht, dann weiß ich nicht, was ein Vorstand noch machen oder vertuschen muss, dass er den Tatbestand der groben Pflichtwidrigkeit erfüllt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Zitieren Sie die Strafanzeige von Dr. Cap! Das wäre interessant!)
Aber das war nicht alles, was wir über diese Behörde herausgefunden haben, und darüber, wie dieses System nämlich funktioniert hat. In Wahrheit steckt ja das „System Grasser“ dahinter: eigene Personen, Kabinettsmitarbeiter, dort zum Vorstand zu machen und sich dann von diesen Behörden bedienen zu lassen. Das hat er auch in anderen Fragen gemacht, zum Beispiel in diesem berühmten Fragebogen, den Kollege Kogler dem Ausschuss vorgelegt hat.
Da gibt es einen Fragebogen – Kollege Graf hat das vorher eingeleitet – zum Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, wo zunächst einmal Ziele vorangestellt sind, nämlich: Erstens: keine Verfehlungen der Behörden, zweitens: Netzwerk der SPÖ verantwortlich für den Schaden in der BAWAG und im ÖGB, keine Wirtschaftskompetenz, und drittens: ÖVP/BZÖ-Regierung rettet die BAWAG und 1,3 Millionen Menschen vor der Pleite. – Alle möglichen Maßnahmen, wie SPÖ-Netzwerke herausstreichen, alle SPÖler anführen, die irgendwie böse etwas damit zu tun gehabt haben können (Abg. Ing. Westenthaler: Alles Tatsachen!), und dann Fragen dazu.
Was macht die Behörde, wenn sie so einen Fragebogen bekommt? – Sie schickt ihn nicht zurück und sagt: Entschuldigung, wir sind ja nicht das Propagandareferat der ÖVP!, nein, sie beantwortet diesen. Und die Vorstände kommen und sagen: Wir können uns die Fragen ja nicht aussuchen, aber die Antworten geben wir selbst! – Im Untersuchungsausschuss haben wir aufgrund des E-Mail-Verkehrs bewiesen, dass sich das Kabinett von Grasser auch die Antworten aussuchen konnte und ausdrücklich per E-Mail angewiesen hat, die Antworten noch zu verändern, indem es nämlich noch andere Tatbestände, die die Behörde selber nicht hineingeschrieben hat, in die Antworten dazuschrieb. (Abg. Hornek: Adelheid!) – „Adelheid, es ist so weit!“, das war das letzte Mail. Ja, das ist durch die Zeitungen gegangen. Aber das waren klare Anforderungen.
Wir haben über den E-Mail-Verkehr beweisen können, dass diese Behörde darüber hinaus noch eines gemacht hat, nämlich dass die Fragen und Antworten nicht nur für den Minister waren, sondern auch für die Vorstände der weisungsfreien, unabhängigen Behörde FMA. Sie haben beide gesagt, ja, ich habe sie mitgehabt, das war ein Teil meiner Redeunterlage dort. Eine Zeugenabsprache, eine Auskunftspersonenabsprache wurde hier durchgeführt. Die Fragen konnte man sich aussuchen, und das Beste war, dass Vorstand Traumüller selber gesagt hat, ja, es gab Verfehlungen der Behörden, nämlich den Akt von 2001 von der BAWAG ungelesen abzulegen.
Aber hineingeschrieben hat er es nicht, denn das hätte dem Ziel – keine Verfehlungen der Behörden – widersprochen. Das ist eine Art und Weise, wie hier seitens der Politik mit dieser Behörde und mit Personen in dieser Behörde, die sich das gefallen lassen, umgegangen wird.
Der dritte wesentliche Bereich war, wie die Meinl Bank geschützt wurde. Die FMA hatte Informationen darüber, dass die Meinl Bank Millionengeschäfte mit Flöttl macht, dass Flöttl nicht mittellos ist, während zeitgleich die Justiz und die OeNB danach gefahndet haben. Sie hat diese Informationen den anderen Behörden fast ein Jahr lang vorenthalten, weil sie ihren Finanzminister Grasser schützen und nicht in die Schlagzeilen bringen wollte – in vorauseilendem Gehorsam ist das passiert.
Das, was wir sehen, ist, dass die Finanzmarktaufsicht in einer Art und Weise – und das werden die mir nachfolgenden Redner auch noch an vielen anderen Beispielen darlegen – nicht weisungsunabhängig agiert hat, nicht unabhängig reagiert hat, sondern ein Werkzeug parteipolitischer Propaganda war – und das nicht nur im Wahlkampf, sondern in der gesamten Zeit ihres Bestehens.
Das ist ein Zustand, der von diesem Haus nicht hingenommen werden kann, und deswegen bin ich auch froh, dass es einen gemeinsamen Entschließungsantrag gibt, dass die Struktur dieser Behörde und diese Behörde selbst reformiert werden müssen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Eine letzte Frage als Schlusssatz. Die ÖVP wird sich überlegen müssen: Steht sie auf der Seite derer, die das Amtsgeheimnis brechen, das Bankgeheimnis brechen und vertuschen (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), oder steht sie auf der Seite des Rechts und der Gerechtigkeit? – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.58
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler und Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir diskutieren heute das Ergebnis eines Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, von acht Monaten. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass die ÖVP die einzige Fraktion war, die gegen diesen Untersuchungsausschuss gestimmt hat. (Abg. Mag. Kogler: Das weiß ja jeder!)
Ich muss heute, nach acht Monaten, sagen, diese Haltung war richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich werde sie gleich begründen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Falsch!)
Erste Begründung, meine Damen und Herren: Dieser Untersuchungsausschuss hat über acht Monate den Finanzplatz Österreich kriminalisiert. (Abg. Dr. Graf: Sie haben das behauptet!) Die ganze Finanzwelt – von New York über London bis Tokio – wusste, unsere in Mittel- und Osteuropa so erfolgreichen Banken sind mit dem Vorwurf – dessen Wahrheitsbeweis nie angetreten wurde, Herr Dr. Graf – konfrontiert (Zwischen-
ruf des Abg. Mag. Kogler), dass sie in groß angelegte Geldwäsche verwickelt sind. Wenn das kein Imageschaden für den Finanzplatz Österreich ist, meine Damen und Herren!? (Abg. Mag. Kogler: Weil Sie Vertuschung ...! Scheinheilig!)
Gouverneur Liebscher hat uns im Finanzausschuss erklärt, bei jedem Treffen im Ausland wird er von seinen Kollegen gefragt: Was ist denn in Österreich los, in Österreich funktioniert die Bankenaufsicht nicht? – Das ist ein Schaden für den Finanzplatz Österreich, und daher haben wir Linie gehalten, Herr Kollege Rossmann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann: Das ist nicht wahr!)
Das Zweite ist: Was ist die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses? – Er ist kein Ersatz für den Staatsanwalt, er ist kein Ersatz für das Strafgericht, er ist kein Ersatz für den Rechnungshof. Er hat politische Verantwortung zu klären und er hat festzustellen, wo es Schwachstellen in der Gesetzgebung oder Vollziehung gibt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)
Wir haben Themen behandelt, die alle reif für die Gerichte sind: Der BAWAG-Prozess beginnt in wenigen Tagen, Hypo Alpe-Adria ist reif für die Gerichte, die AMIS-Sache ist vor den Gerichten, der Staatsanwalt beschäftigt sich mit Schlaff. Meine Damen und Herren, das ist nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses! Ich behaupte, wir haben zumindest 70 Prozent unserer Zeit mit Fragen vertan, die vor die Gerichte und vor den Staatsanwalt gehören. Das ist, wie gesagt, nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie waren 70 Prozent der Zeit gar nicht da! Was reden Sie? Sie waren ja überhaupt nicht da!)
Das Dritte ist: Es lässt sich nicht bestreiten, dass ein Untersuchungsausschuss für eine Regierungskoalition natürlich klimatisch nicht gerade das Ideale ist. Herr Kollege Cap, da sind wir einer Meinung. Es wurde ja unglaublich viel negative Energie freigesetzt. Es wurden unglaublich viele Arbeitskapazitäten praktisch vergeudet. Und ich wäre sehr froh gewesen, wenn wir diese acht Monate dazu genutzt hätten, um Tacheles über die Reform der Finanzmarktaufsicht zu reden, Tacheles über die Reform der Anlegerentschädigung zu reden, Tacheles darüber zu reden, wie wir im Bereich der Wirtschafts- und Bankprüfer etwas ändern müssen. – Nein, wir haben uns acht Monate lang mit der Vergangenheit beschäftigt, meine Damen und Herren!
Ich gebe eines zu: Wir haben einige Sittenbilder bekommen, Sittenbilder, wie es in der BAWAG zugegangen ist (Abg. Krainer: Nehmen Sie doch Stellung zu Grasser!), wo der Notenbankprüfer ein paar Jahre später Konsulent wurde, wo ein Spitzenfunktionär der BAWAG in ehelichen Banden mit der Zuständigen in der Notenbank war. (Abg. Krainer: Das stimmt nicht!)
Natürlich haben wir dieses Sittenbild bekommen – und wir haben noch etwas entdeckt. Herr Kollege Graf, da haben Sie völlig recht, ganz sensationell: Dort, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Wir haben zum Beispiel entdeckt, dass eine 28-jährige Mitarbeiterin der FMA (Abg. Mag. Kogler: Dort, wo die ÖVP ist, wird intrigiert! Sagen Sie etwas zur Geldwäsche!), die damals genau seit fünf Monaten in der FMA war, auf intensives Befragen des Kollegen Krainer den § 38 Absatz 2 des Bankwesengesetzes nicht auswendig aufsagen konnte. (Abg. Krainer: Sie wurde dazu befragt, ob sie Ahnung vom Datenschutz hat!) Das haben wir entdeckt, meine Damen und Herren. Ja, gar keine Frage, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler.
Aber wenn wir uns konkret anschauen – und jeder kann das nachlesen –, was der Untersuchungsausschuss Neues für die Reform der Finanzmarktaufsicht, für die Reform der Anlegerentschädigung, für die Reform der Bankprüfer ergeben hat, dann muss ich sagen, die Vorschläge, die da drinnen stehen, haben das bestätigt, was wir schon vorher gewusst haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)
Aber ich gebe natürlich zu, Herr Dr. Graf: Für jene Kollegen im Ausschuss, die sich erstmals intensiv mit Finanzfragen beschäftigt haben, war vieles neu. Gar keine Frage!
Zur Reform der Finanzmarktaufsicht. Das, was wir, die beiden Regierungsparteien, im Koalitionspakt verankert haben, wird geschehen. Wir müssen Reformen durchführen, um die Schnittstellenproblematik mit der Notenbank zu bereinigen. Wir müssen Doppelgleisigkeiten beseitigen, wir müssen mehr effizienzsteigernde Maßnahmen setzen, mehr Vor-Ort-Prüfungen machen. Das steht alles schon im Koalitionspakt drinnen.
Der Ausschuss hat nichts Neues entdeckt – auch zum Rechnungshofbericht. (Abg. Krainer: Nehmen Sie doch Stellung zu Grasser, zur politischen Verantwortung!) Der Rechnungshofbericht hat genau diese Schwachstellen, die schon im Koalitionspakt stehen, neuerlich bestätigt. Das heißt, neue konkrete Ergebnisse für die Reform der Finanzmarktaufsicht waren zweifellos nicht vorhanden. (Abg. Strache: Warum haben Sie ..., dass ... nicht einvernommen werden können?)
Nehmen wir das Beispiel der Anlegerentschädigung, meine Damen und Herren! Diese Einrichtung haben wir 1999 beschlossen, damals unter Finanzminister Edlinger. Berichterstatter im Finanzausschuss war ein gewisser Dr. Gusenbauer – Alfred Gusenbauer –, der erklärt hat (Heiterkeit bei der ÖVP), wir setzen damit eine EU-Richtlinie um und schaffen eine optimale Anlegerentschädigung.
Heute müssen wir feststellen, mit einem Volumen von ungefähr 5 Millionen € kann kein größerer Schadensfall gedeckt werden. Wir müssen hier Reformen durchführen. Das haben wir schon vorher gewusst, da haben wir schon Schreiben von der Anlegerentschädigung bekommen, weil es ein Unsinn sein muss, bitte, dass jene, die sich an Gesetze halten, für jene haften, die Gesetze verletzen. Das kann ja nicht wahr sein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Wenn Sie alles gewusst haben, hätten wir Sie laden sollen als Auskunftsperson!)
Hier hat Kollege Rossmann recht gehabt: Das ist ein Konstruktionsfehler in jenem Gesetz, das Herr Finanzminister Edlinger seinerzeit vorgelegt und von dem Dr. Gusenbauer erklärt hat, das sei eine tolle Anlegerentschädigung. (Abg. Mag. Rossmann: Sie haben als Vorsitzender des Finanzausschusses fahrlässig gehandelt!)
Nehmen wir die Bankprüfer her, Herr Dr. Graf: Wir haben von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder schon vor dem Bankenausschuss Vorschläge bekommen, wie wir hier Reformen durchführen sollen. (Abg. Krainer: Nehmen Sie doch endlich Stellung zu Grasser!) Noch einmal: Für jene, die sich vorher nicht damit befasst haben, war das natürlich alles neu. Das gebe ich gerne zu, ist ja auch kein Vorwurf, Herr Kollege Graf. (Abg. Dr. Graf: Wir hätten Sie laden sollen!)
Das sind lauter Punkte, wo wir gesagt haben, dafür hätten wir nicht acht Monate lang einen Untersuchungsausschuss mit 40 Sitzungen, mit 400 Stunden Sitzungsdauer, mit 6 000 Seiten Protokoll gebraucht! Übrigens ein großer Dank an die Parlamentsstenographen, die zum Teil bis in die Morgenstunden gearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich darf auch eines sagen, meine Damen und Herren: Kein privater Unternehmer könnte es sich leisten, dass Mitarbeiter bis um 5 Uhr in der Früh arbeiten und um 9 Uhr wieder da sein müssen, weil zum Beispiel der Bundesrat tagt. Kein privater Unternehmer dürfte das! (Abg. Mag. Kogler: Weil Sie den Termin ...!)
Wenn sich Kollege Graf, weil ich ja weiß, was er nachher sagen wird – das muss man auch einmal sagen –, ein privates Archiv anlegt, von der Parlamentsdirektion Aktenkopien im Umfang von 19 Laufmetern verlangt, so halte ich das für eine Provokation des Steuerzahlers, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) 19 Laufmeter Aktenkopien, um in Zukunft monatelang aufgrund dieser Akten Pressegespräche bestreiten
zu können. Das ist der wahre Grund, Herr Dr. Graf! Geben Sie es zu, seien Sie so ehrlich! Die Zukunft wird es beweisen. Was machen Sie sonst mit 19 Laufmetern Akten aus dem Bankenausschuss? (Abg. Krainer: Sie wissen überhaupt nicht, was sie damit machen! – Abg. Mag. Rossmann: Wie viele Meter Akten haben Sie gelesen?)
Meine Damen und Herren, noch ein letzter Punkt. Der Vorwurf, der jetzt von allen Oppositionsrednern kommen wird, ist: Die Koalition hat das abgewürgt – abgewürgt, bevor die wirklich wichtigen Fragen drangekommen sind. Herr Kollege Graf, liebe Freunde von der Opposition! Sie hatten in diesen acht Monaten zu jeder Zeit die Mehrheit, jene Mehrheit, die diesen Ausschuss eingesetzt hat. Sie hätten im Februar sagen können: Geldwäsche ist so wichtig, die Zeugen laden wir im Februar vor.
Herr Dr. Taus hat selber gesagt, er möchte noch vor Weihnachten des Vorjahres drankommen. Ich habe Vorschläge gemacht und Anträge eingebracht, Dr. Taus früher zu laden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Kogler und Strache.) Dr. Graf hat durch Geschäftsordnungstricks diesen Antrag nicht zur Abstimmung bringen lassen. Also kommen Sie jetzt nicht so daher! Ich sage bewusst nicht „scheinheilig“, denn sonst bekomme ich einen Ordnungsruf, Frau Präsidentin. Aber kommen Sie jetzt nicht daher mit einem großen Wehklagen, gerade die wichtigsten Personen hätten wir nicht mehr befragen können.
Ich habe wiederholt vorgeschlagen – Herr Dr. Graf, das wissen Sie auch – in Fraktionsführersitzungen: Ändern wir die zeitlichen Prioritäten, ziehen wir gewisse Agenden, auf die Sie Wert legen, vor! Wir haben monatelang konstruktiv mitgearbeitet, wir haben jede Zeugenladung, die Sie wollten, mitbeschlossen. Dass am Schluss in der Urlaubszeit Absagen gekommen sind, das war vorauszusehen. Darum habe ich ja vorgeschlagen, gewisse Themen vorzuziehen, die Befragungen von Schlaff und Taus vorzuziehen. Das haben Sie alles abgelehnt. Bitte jetzt nicht Krokodilstränen zu vergießen, Herr Dr. Graf! Das ist wirklich nicht fair. Das ist nicht fair, das sind Krokodilstränen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist eine wirkliche Scheinheiligkeit der ÖVP!)
Ich sage noch einmal: Ich bin froh darüber, dass dieser Ausschuss jetzt zu Ende ist und dass wir umgehend jene Reformen in Angriff nehmen, die notwendig sind (Zwischenrufe bei der FPÖ): die Reform der Finanzmarktaufsicht, die Reform der Anlegerentschädigung, die Reform der Bankprüfer. Nützen wir die Zeit, denn die Aufgabe des Parlaments ist nicht, in der Vergangenheit herumzustierln, die Aufgabe ist Zukunftsgestaltung und jene Herausforderungen anzunehmen, damit die Bürger in Zukunft sicher, auch was den Finanzbereich angeht, in diesem Land leben können. (Beifall bei der ÖVP.)
10.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. 12 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.08
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Bei so viel zur Schau getragener Scheinheiligkeit bleibt einem ja wirklich die Spucke weg! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, für „Scheinheiligkeit“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Herr Kollege Stummvoll, Sie sind ja der beste Redner in diesem Parlament, wie wir wissen. Es hätte Ihres Redebeitrages heute nicht mehr bedurft, damit die MedienvertreterInnen und FernsehzuseherInnen erfahren, dass die ÖVP mit Kontrolle im Parlament absolut nichts am Hut hat. (Abg.
Dr. Stummvoll: Geh bitte!) Sie leben ja noch im Zustand des 18. Jahrhunderts, als sich die Exekutive selber untersucht hat – und sonst nichts.
Das ist ja wieder das typische Bild, dass Sie hier die verlängerte Werkbank der Regierungsbank sind und jene wiederum die der Parteizentrale der ÖVP. Aber wir werden den Dingen noch auf den Grund gehen, die Sie verhindern wollen, dass sie untersucht werden.
Aber der Reihe nach: Gehen wir einmal kurz darauf ein, was es mit diesem Untersuchungsausschuss auf sich hat! In der Tat, es ist mit Sicherheit jener Untersuchungsausschuss, der den umfangreichsten Prüfauftrag erhalten hat, den jemals ein Untersuchungsausschuss in diesem Haus bekommen hat. Das ist so. Er hat mit Sicherheit – und das wird die Zukunft beweisen, da treffen wir uns im Übrigen in einigen Punkten – die größten Konsequenzen für Veränderungen für die Zukunft – nämlich genau, was Sie reklamiert haben. Da hätten Sie allerdings tatsächlich nicht bis jetzt warten müssen. (Ruf bei der ÖVP: Sie auch nicht!) – Nein, nein, Moment! Es war schon voriges Jahr erkennbar, wo die Schwächen sind. Der Untersuchungsausschuss hat anständig nachgelegt und aufgezeigt, wo die Schwächen sind: in der Notenbank, in der Finanzmarktaufsicht, im gesamten Finanzmarktaufsichtswesen, selbst im Aufsichtswesen innerhalb der Banken. (Abg. Strache: Sie haben es verhindert!)
Es wird noch heute und hier zu radikalen Empfehlungen – jedenfalls unserer Fraktion – kommen. Wir haben sie teilweise schon voriges Jahr vorgelegt. Insofern ist es völlig unglaubwürdig, wenn Sie darauf hinweisen, dass im Regierungsprogramm etwas steht, das man endlich umsetzen sollte. Da haben Sie gerade magere drei Zeilen für die Reform der Finanzmarktaufsicht festgeschrieben, aber niemand hätte die Regierungsverhandler daran gehindert, etwas weiterzubringen.
Jetzt frage ich Sie: Was hat das damit zu tun, dass ein paar Prüfpunkte davon betroffen sind – andere überhaupt nicht, nur weil die ÖVP und die SPÖ nicht in der Lage sind, eine Reform zu verhandeln –, aber andere Prüfpunkte, die mit diesem Gegenstand überhaupt nichts zu tun haben, abgedreht werden sollen, nämlich jene zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Offenlegung der Parteispenden? – Wir werden noch viel Spaß haben, wenn wir jetzt darauf zu sprechen kommen!
Herr Kollege Cap! Herr Kollege Stummvoll! Warum wird verhindert, dass wir Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung der organisierten Kriminalität – die sich am Wiener Bankenplatz eingenistet hat, das ist das Problem! – betreiben? (Abg. Dr. Stummvoll: Acht Monate hatten Sie Zeit! – Abg. Strache: Acht Monate hatten sie Zeit, das aufzudecken – jetzt decken sie es zu!) – Was heißt, „acht Monate hatten Sie Zeit“? Nehmen wir diesen Zwischenruf gleich einmal dankbar auf! Das ist jetzt die Scheinheiligkeit zum Quadrat! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, bitte unterlassen Sie die Unterstellung „Scheinheiligkeit“!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Ich unterlasse das mit Sicherheit nicht, weil ich eigentlich keine anderen Worte dafür finden kann. Ich wundere mich überhaupt, dass die ÖVP diesen Scheinheiligenschein nicht schon
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, es gibt hier im Haus einen Konsens darüber, dass das Wort „scheinheilig“ der Würde des Hauses nicht entspricht. Vor wenigen Minuten wurde Ihnen von mir ein Ordnungsruf dafür erteilt! (Abg. Strache: Da sagt man „halbe Heiligkeit“!)
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Kommen wir trotzdem zu den Dingen, die diese Begriffe sicher rechtfertigen werden! Wir stehen nicht an, uns an den Verhandlungen über die Reformpunkte zu beteiligen, die hier kommen werden. Ich sa-
ge Ihnen, dass es mehr brauchen wird, als diesen müden Entschließungsantrag, den Sie heute einbringen, in den die Regierungsfraktionen hineinschreiben, dass im Herbst irgendetwas da sein soll, wovon sie im Jänner in der Regierungsvereinbarung schon ausgemacht haben, dass sie es vorlegen wollen.
Soll dieser Kompromiss dazu dienen, dass man heute den Untersuchungsausschuss abdreht? War das Ihr ganzer Kompromiss, Kollege Cap? Mit dreieinhalb Seiten sind Sie in die Verhandlungen gegangen. Meine Prognose war, dass Sie wie immer mit einer halben Seite herauskommen und umfallen würden. Aber es kommt gar nichts – nur die Entschließung, wieder darüber zu reden, worüber man schon voriges Jahr zu reden angefangen hat! Das ist die fortschrittliche Politik der Regierung in diesem Bereich! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Aber wir können Ihnen auf die Sprünge helfen. Wir brauchen tatsächlich radikale Reformen. Es ist nicht einzusehen, dass die Banken Miteigentümer der Notenbank sind; jener Notenbank, die die Banken zu überprüfen hat. Die gehören da alle raus, allen voran Raiffeisen, nicht nur die BAWAG. Da werden wir schauen, wie weit wir kommen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)
Nächster Punkt: Die Staatskommissäre sind eine derart desaströse Veranstaltung, dass man sie besten Gewissens sofort und ersatzlos abschaffen kann, insbesondere dann, wenn man andere Punkte verbessert. Bank- und Wirtschaftsprüfer müssen endlich einer Rotation ausgesetzt werden; maximal fünf Jahre, wie es der Vorsitzende berichtet hat. Es ist doch ein Wahnsinn, dass sich die Banken auf lange Zeit die Prüfer selbst aussuchen können; diese sind dann von ihnen noch finanziell abhängig. Dann darf man sich nicht wundern, wenn so etwas herauskommt wie in der BAWAG oder in der Hypo! – Genau das sind die Ursachen.
Wir haben hier im Parlament schon einen von den Grünen mitaufgesetzten Antrag gehabt. Er hat schon gegolten, die externe Rotation ist sogar schon beschlossen worden! Nur wegen der Interventionen, die bei der ÖVP gefruchtet haben, gilt dieser Antrag – der jetzt in Kraft getreten wäre; er hat nämlich eine Vorratszeit von zwei, drei Jahren gehabt – wieder nicht! So schaut es nämlich aus. Das war vor dem BAWAG-Skandal. Jetzt bin ich gespannt, wie es weitergeht. Diese Vorschläge werden sehr zahlreich sein. Wir haben hier einen ebenfalls vierseitigen Entschließungsantrag einzubringen, und wir werden gespannt sein, wie es weitergeht.
Wichtigster Punkt ist meines Erachtens – weil genau dieser im Ausschuss abgedreht wurde, oder es soll gerade passieren – die Bekämpfung der Geldwäsche. Das ist aus meiner Sicht kein Kavaliersdelikt. Gehen wir jetzt einmal auf diese Problematik ein, damit klar wird, was hier verhindert werden soll!
Wir haben schon kurz erwähnt, dass Vertreter der Raiffeisen Zentralbank das halbe Parlament – und die Parlamentarier, die diesen Untersuchungsauftrag vor acht Monaten formuliert haben – gerichtlich belangen wollten. – Das ist ein Zustand wie in Südamerika, allerdings bevor die Demokratie eingeführt wurde. So stellt man sich bei Raiffeisen vor, wie mit dem Parlament umzugehen ist!
Das Schlimme daran ist, dass die SPÖ vor so etwas in die Knie geht; das ist mir gebeichtet worden. Okay, man könnte einen Deal schließen, man muss ja nicht alles öffentlich verhandeln; aber dass man es gar nicht verhandelt, das ist schlimm!
In Wahrheit hat dieser Untersuchungsausschuss zutage gefördert, dass das Parlament seinen parlamentarischen Verpflichtungen nicht nachkommen darf – das ist eine schlimme Erkenntnis, aber es ist eine Erkenntnis – und dass die Regierung alleine gar nicht regiert, Herr Vizekanzler, sondern dass Sie selber offensichtlich von gewissen Jagdgesellschaften abhängig sind – die sich in der Raiffeisen-Konzernzentrale oben
herumtummeln – und davon, was von niederösterreichischen Hochsitzen aus gemauschelt wird. (Heiterkeit bei den Grünen. – Vizekanzler Mag. Molterer: Ich habe keinen Jagdschein!) Das ist offensichtlich der Zustand dieser Republik. Sie haben keinen Jagdschein, aber wir wissen, wer gemeint ist. (Abg. Dr. Schelling: Lauter Unterstellungen!)
Wenn Sie sich einmal in den Aktenraum begeben und dort nachschauen würden, was Sie dort finden – im Übrigen Akten, die im letzten Moment übermittelt worden sind, 15 000 Seiten, die nicht kopiert werden dürfen, durch die man sich Tag und Nacht mühsam durchackern muss –, dann könnten Sie es nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass dieser Ausschuss heute abgewürgt wird. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Was finden wir dort? – Bleiben wir bei dem Komplex Raiffeisen: Es gibt klare Hinweise von verschiedenen Aufsichtsbehörden – selbstverständlich außerhalb Österreichs –, dass Raiffeisen Investment, eine indirekte Tochter der Raiffeisen Zentralbank, Geschäfte mit Strohmännern jener Leute gemacht hat, die ganz eindeutig der größten kriminellen Organisation in Russland angehören. Das ist der Vorwurf. Wir konnten das im Ausschuss nicht bestätigen, das sage ich dazu. Das ist vielleicht gar nicht unsere Aufgabe, weil hier eher der Strafrichter am Platz wäre (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ) – Moment, jetzt kommt es! –, aber der Ausschuss wird daran gehindert, die Vorgänge zu überprüfen, die dazu geführt haben.
Was waren diese Vorgänge? – Die US-Behörden überliefern ein Dokument an das Finanzministerium, an die Finanzmarktaufsicht und an das Innenministerium. Jede dieser drei Behörden hat anders reagiert. Das Finanzministerium hat gesagt: Das ist gar kein Verdacht auf Geldwäsche, weg damit! Das Bundeskriminalamt ist gehindert worden, zu untersuchen – sehr interessant! Diese Sache wurde an die Finanzmarktaufsicht delegiert, die gar nicht zuständig wäre. Die BeamtInnen in der Finanzmarktaufsicht haben sich das angeschaut, angeblich. – Wir bekommen ja die entsprechenden Akten nicht, Herr Vizekanzler! Sie haben es bis heute verweigert, diese Akten zu übermitteln – mit fadenscheinigen Argumenten der Finanzprokuratur; jener Haus- und Hofkanzlei, die offensichtlich immer mehr zur Molterer’schen Monopolexpertise verkommen muss; eine Behinderungsinstanz für sämtliche Untersuchungsausschüsse.
Was ist hier der Punkt? – Die Dokumente weisen eindeutig darauf hin, dass Raiffeisen Investment mit diesen Vorgängen in Zusammenhang gebracht wird. – So weit die Vorwürfe. Die Dokumente verschwinden. Wir haben sie verlangt, aber sie werden nicht übermittelt. Wir wissen, dass die Sache der Raiffeisen Zentralbank in der FMA nicht mehr veraktet ist. Aber was noch viel schlimmer ist: Jene Beamtin, die diesen Fall geprüft hat – wenn man das überhaupt so sagen kann –, ist nach wenigen Monaten aus der Finanzmarktaufsicht ausgeschieden. Und wo, glauben Sie, ist sie? Sie wurde angeheuert und ist unmittelbar aus der FMA in die Raiffeisen Zentralbank übersiedelt! Das, meine Damen und Herren, ist in anderen Ländern verboten, und zwar zu Recht. Auch das ist eine der Erkenntnisse dieses Untersuchungsausschusses und wird sich auch in unseren Empfehlungen wiederfinden. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Es kann nicht sein, dass Prüfer der Notenbank oder einer sonstigen Institution in jene Institutionen wechseln, die sie unmittelbar davor geprüft haben; das muss doch jedem einleuchten! Ich muss zu meiner Schande sagen, ich habe gar nicht gewusst, dass unsere Gesetze gegen so etwas keinen Riegel vorschieben. Aber das werden wir schleunigst reparieren! (Vizekanzler Mag. Molterer: Ein Berufsverbot machen!) – Nein, das heißt nicht Berufsverbot, Herr Vizekanzler, das wissen Sie ganz genau! Das bedeutet bloß, dass innerhalb einer Abkühlpause von drei oder fünf Jahren nicht in jene Banken gewechselt wird, die gerade überprüft wurden; wie in anderen Ländern auch. Das muss doch auch Ihrem Hausverstand zugänglich sein!
Kommen wir zu einem Zwischenresümee: Dieser Ausschuss wird deshalb abgewürgt, weil bestimmte Punkte nicht auf die Tagesordnung, nicht an die Oberfläche kommen dürfen. Es soll nicht geprüft werden, welche politischen Netzwerke die Behörden daran hindern, rigoros gegen Geldwäschebekämpfung vorzugehen. Wir haben die Intervenienten in den Akten – Sie dürfen sie nicht mehr sehen, und die Öffentlichkeit soll nicht mehr informiert werden. Das ist das Prinzip „Abdrehen und Abwürgen“, und deshalb ist dieser Begriff berechtigt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
10.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Stadler zu Wort; 11 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: ÖVP, bitte anschnallen!)
10.20
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die ÖVP tritt gebetsmühlenartig auf und behauptet, der Untersuchungsausschuss gefährdet den Bankplatz Österreich. (Ruf bei der ÖVP: Ja!) Heute sagt Kollege Stummvoll – das hast du, bitte, vorgestern gesagt, heute hast du dich noch gesteigert –, der Untersuchungsausschuss kriminalisiert den Bankplatz. Er bestätigt das auch noch, der Günter Stummvoll. Das, bitte, von einem Mann, der im Ausschuss noch stolz darauf war, seine Fragen zu stellen, ohne dass er die Akten studiert hat. – So viel zum Thema der Fachkompetenz des Kollegen Stummvoll im Zusammenhang mit diesem Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren!
Euch war es nie ein Anliegen, diese Vorgänge aufzuklären. Nach Auffassung der Österreichischen Volkspartei gefährdet die Tätigkeit der Ermittler das Vertrauen der Anleger. Schaffen wir die Kriminalpolizei ab, schaffen wir die Wirtschaftspolizei ab – sie gefährden nach ÖVP und Günter Stummvoll alle den Bankplatz Österreich! (Abg. Dr. Stummvoll: Blicken Sie über den Tellerrand hinaus, Herr Kollege!) – Nicht die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses, nicht die Tätigkeit der Ermittler gefährden den Bankplatz Österreich, sondern die Taten der Täter gefährden den Bankplatz Österreich, Herr Kollege Stummvoll, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und Grünen.)
In Tateinheit mit der Ignoranz der Kontrollorgane gefährden sie den Bankplatz Österreich. – Jetzt wiegt er (in Richtung des Abg. Dr. Stummvoll) schon den Kopf, jetzt denkt er darüber nach – ohne dass er die Akten studiert hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Na geh, bitte! – Abg. Dr. Schelling: Jetzt wissen wir, wo der Begriff „wilder Abgeordneter“ herkommt!)
Nicht die Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse und der Ermittler gefährdet den Bankplatz Österreich, sondern die Ignoranz der Prüfer, die Selbstherrlichkeit, die Sakrosanz der Banken gefährden den Bankplatz Österreich, Herr Kollege Stummvoll! (Abg. Dr. Stummvoll: Jetzt weiß ich, warum Sie ausgeschlossen worden sind! – Das war eine kluge Entscheidung, Herr Kollege Strache!)
Das Versagen der Aufsichtsorgane ist ja legendär. – Jetzt wird es interessant, meine Damen und Herren, Hohes Haus! Die Österreichische Volkspartei, vertreten durch Kollegen Dr. Stummvoll, hat behauptet, das alles, was ich Ihnen jetzt aufliste, bereits gewusst zu haben. Das ist wirklich bemerkenswert. Die ÖVP hat also gewusst – sagt Kollege Stummvoll –, dass die Bankenaufsicht im Bundesministerium für Finanzen vollkommen versagt hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Darum haben wir sie ja ausgegliedert!) Einer der Beamten dort hat im Untersuchungsausschuss gesagt, er hat den Prüfbericht der Nationalbank nicht einmal gelesen. Dazu muss man sagen, der war, was die intellektuellen Fähigkeiten anlangt, schon am unteren Limit. Das geben wir zu. Der nächste Beamte, der das abgezeichnet hat, hat gesagt, er hat das durchgeblättert. Und der dritte, der kam – er ist auch heute hier im Haus erschienen, nämlich in Begleitung des
Ministers –, hat gesagt, er hat das nur quergelesen, ohne dass er den Inhalt erfasst hat.
Meine Damen und Herren, Sie haben das alles bereits gewusst? (Abg. Dr. Stummvoll: Deswegen haben wir es ja geändert! Deswegen haben wir ja gehandelt!) Und Sie haben nicht gehandelt? Deswegen haben Sie gesagt, der Untersuchungsausschuss war sinnlos – weil Sie das alles schon gewusst haben und nicht gehandelt haben?
Die Nationalbankprüfer, meine Damen und Herren, haben es gezielt unterlassen, die Bankenaufsicht zu informieren. Die Aufsichtsräte der BAWAG, meine Damen und Herren – und das hat die ÖVP angeblich auch schon alles gewusst; wenn ich mir die Vertreter dort anschaue, ist das vielleicht nicht ganz unglaubwürdig –: Dort saßen Wirtschaftsvertreter, die nicht eine einzige kritische Frage an Herrn Generaldirektor Elsner oder an Aufsichtsratsvorsitzenden Weninger gestellt haben, wie sich aus den Protokollen ergeben hat. In sechs Jahren, meine Damen und Herren, nicht eine einzige kritische Frage. Hauptsache, die Anwesenheitsliste wurde unterfertigt, Hauptsache, die Gage wurde abgerechnet, und dann haben sie gesagt: Oje, jetzt haben wir gar nicht bemerkt, was Herr Elsner alles angestellt hat. Sie haben gesagt, wir waren gar nicht darüber informiert, dass es eine Bank in der Bank gegeben hat, die Herr Elsner uns vorenthalten hat. – So viel zum Thema „Funktion der Kontrollorgane zur Sicherheit des Bankplatzes Österreich“.
Die ÖVP sagt, sie hat das alles schon gewusst – ich glaube ihr das mittlerweile sogar schon –, daher war der Untersuchungsausschuss sinnlos. (Abg. Dr. Stummvoll: Von „sinnlos“ war keine Rede!) Aber dann frage ich Sie: Wenn Sie das ohnehin schon alles gewusst haben, warum haben Sie dann nicht schon längst gehandelt? Warum haben Sie es zugelassen, dass Anleger in diesem Land zu Schaden kommen? Warum haben Sie es zugelassen, dass Gauner in diesem Land tätig sein können, wenn Sie das alles schon gewusst haben, Herr Kollege Stummvoll? (Beifall bei FPÖ und Grünen.)
Gehen Sie einmal in sich, Ihre Argumentation ist ja schwer verräterisch!
Haben Sie auch gewusst, Herr Kollege Stummvoll und meine Damen und Herren von der ÖVP, haben Sie das wirklich schon gewusst, dass die Staatskommissäre in den Banken und Aufsichtsräten dieses Landes als die großen Schweiger sitzen? Haben Sie das gewusst? (Abg. Dr. Stummvoll: Das stimmt ja nicht!) Aber natürlich! Alle haben gesagt, der Staatskommissär war immer da, hat aber nie etwas gesagt. Grüß Gott, Guten Tag – und dann war er wieder weg. – Dafür haben wir Staatskommissäre bestellt, meine Damen und Herren? Sinnlose Organe!
Die ÖVP sagt, sie hat das alles schon gewusst. Hat aber nichts getan, hat alle weiter werkeln lassen, damit Herr Elsner und seine ganzen Kumpani ja nicht gestört werden bei ihren Macheloikes, die sie alle veranstaltet haben, meine Damen und Herren! Die ÖVP scheint das nur als Wahlkampfmunition zu interessieren, die Sicherheit des Bankplatzes Österreich zu verbessern hat sie nicht interessiert. Tun Sie also nicht so, als ob Sie das heute interessiert hätte! Ihr Finanzminister Grasser hat gezeigt, dass er nur daran interessiert ist, den Roten vor der Nationalratswahl eines ans Zeug zu flicken. Auch das hat dieser Ausschuss zum Besten gegeben, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Aha, das haben Sie auch schon gewusst? Das ist aber gut, dass wir das heute alles vor laufender Kamera besprechen. (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.) Danke, Herr Kollege Stummvoll, für Ihre Offenheit.
Haben Sie gewusst – und Sie sagen, Sie haben es gewusst –, dass die renommiertesten Wirtschaftsprüfungskanzleien dieses Landes Bestätigungsvermerke abgeben, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen? (Abg. Dr. Stummvoll: Das stimmt ja nicht!) Aha, das stimmt gar nicht. – Ich habe einen Bestätigungsvermerk, der Sie selbst zur Empörung gebracht hat. Endlich einmal hat Kollege Stummvoll im Ausschuss Emo-
tion gezeigt; man hat das Gefühl gehabt, er ist wirklich da. Da hat er nämlich bemerkt, dass die Wirtschaftsprüfungskanzlei als Bankprüfer der BAWAG einen Bestätigungsvermerk für eine Bilanz gegeben hat, für die eine Haftung des ÖGB gegeben wäre. Ohne diese Haftung hätten die damals gar nicht mehr bilanzieren können. Die Bankprüfer haben diese Haftungserklärung als werthaltig betrachtet – im Wissen, dass für den ÖGB die einzig wirklich werthaltige Vermögensmasse die BAWAG war, meine Damen und Herren. – So viel zum Kreisbestätigungsvermerk.
Das hat die ÖVP angeblich alles gewusst, meine Damen und Herren! Sie hat nichts getan. Sie hat gesagt, der Bankplatz Österreich ist korrekt, der Bankplatz Österreich ist in Ordnung. – Herr Kollege Stummvoll, Ihre Argumentation ist dermaßen verräterisch, ich würde sagen, das ist ein Schuss in Ihre beiden Knie gewesen, nicht nur in ein Knie. (Abg. Dr. Stummvoll: Nur Polemik, Herr Kollege! Bleiben Sie sachlich!) Ich bleibe sachlich, ich zitiere nur Günter Stummvoll. (Abg. Dr. Stummvoll: Aber falsch!) Ist das zu unsachlich, wenn man Günter Stummvoll zitiert? (Abg. Dr. Schelling: Aber wenn, dann richtig!) – Das ist etwas Neues. Kann stimmen, ich will es nicht außer Streit stellen.
Meine Damen und Herren, haben Sie gewusst, wie die Willfährigkeit der Politik gegenüber den Banken in diesem Land funktioniert? Haben Sie das gewusst? – Ich glaube schon, dass Sie das gewusst haben. Ihre Willfährigkeit ist nämlich schon zum Ausdruck gekommen, als wir diesen Ausschuss eingesetzt haben. Sie durften ja gar nicht zustimmen.
Ich habe diese Willfährigkeit noch in Erinnerung, als mich Dr. Böhmdorfer angejammert hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Ihr Justizminister!) Nachdem Dr. Böhmdorfer (Abg. Dr. Stummvoll: Ihr Justizminister, Herr Kollege!) den Lombard-Klub der österreichischen Banken aufgedeckt hat, gezeigt hat, wie man den kleinen Sparern die Zinsen aus der Tasche zieht, wie man sie in Wirklichkeit bei den Zinsen durch Zinsabsprachen übers Haxl haut, haben die Banken dafür gesorgt, dass beim Kabinett Schüssel II dieser selbe Dr. Böhmdorfer die Bankenkompetenz nicht mehr hat und die Konsumentenschutzagenden von ihm wegkommen.
So tanzt die Politik, wenn es die Banken wollen! (Beifall bei der FPÖ.) So, meine Damen und Herren, tanzen auch die Organe der Rechtspflege, die Organe der Justiz, wenn es die Banken haben wollen. Das weiß die ÖVP alles, hat heute Dr. Stummvoll gesagt, und tut nichts dagegen.
Wir haben bei Herrn Mag. Horngacher erlebt, wie sogar die Wirtschaftspolizei tanzt, wenn es um die Interessen der Banken geht. Das hat die ÖVP alles gewusst, sagt Herr Dr. Stummvoll. (Abg. Dr. Stummvoll: Das stimmt ja alles nicht!) Aber natürlich! Haben Sie gewusst, dass Herr Mag. Horngacher für Herrn Elsner Ostmafiosi ...? (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist Sache des Staatsanwaltes!) Aber nein, das ist doch nicht Sache des Staatsanwaltes, das ist doch Sache auch der Politik. Sie sagen immer dann, wenn Sie ertappt werden: Das ist Sache des Staatsanwalts! Wir haben zwar alles gewusst, aber wir sind ja nur Politiker. Wir hätten es zwar ändern können, aber das ist Sache der Staatsanwaltschaft.
Eine derart offenkundig absurde Argumentation bringt wirklich nur ein Schwarzer zusammen, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Daher sage ich nicht „scheinheilig“, sondern „nur dem Anschein nach heilig“, meine Damen und Herren, denn Abfragen in Rom haben ergeben, dass Sie wirklich nicht heilig sind. Da irrt die Frau Präsidentin.
Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das alles ist nur in einem Land möglich, dessen damaliger Bundeskanzler Dr. Schüssel nach Sofia fährt, um dort vor der Ostmafia ein bisschen am Klavier herumzuklimpern. Da darf man sich nicht wundern! Es ist nicht
aufgeklärt worden, warum er im Beisein von Herrn Elsner vor der Ostmafia Klavier gespielt hat. Das ist bis heute nicht aufgeklärt worden. Lachen Sie nicht (in Richtung SPÖ), Sie haben es gemeinsam mit der ÖVP verhindert, dass das aufgeklärt wird. Wir würden nur zu gerne wissen, welchen Walzer er dort zum Besten gegeben hat.
Wer hat dort wirklich getanzt: die Ost-Mafia oder unsere Leute? (Abg. Mag. Ikrath: Herr Stadler, warum wurden Sie ausgeschlossen von der eigenen Partei?) Ich habe eher den Verdacht, dass unsere Leute dort getanzt haben. Aber die ÖVP weiß ja das alles schon, hat der Herr Stummvoll gesagt, daher brauchen wir keine Aufklärung mehr. Fragen wir doch einfach nur die Schwarzen, die wissen ja das alles schon! Sie werden, meine Damen und Herren von der ÖVP, auch wissen, wofür Sie das gemacht haben und was dabei herausgeschaut hat! (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)
Ja, Herr Kollege Stummvoll, spät, am Abend wird der Faule fleißig! Jetzt, bei der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses, jetzt hier im Plenum engagiert sich auf einmal der Kollege Stummvoll. Jetzt auf einmal wird er wach! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie haben gezeigt, dass Sie nicht den Bankplatz Österreich im Auge haben, sondern nur im Auge haben, dass dem schwarzen Sektor nichts passieren kann und der rote Sektor möglichst angepatzt wird. Das war das ganze Anliegen, das Sie in diesem Ausschuss hatten! (Abg. Mag. Ikrath: Herr Stadler, wann haben Sie das letzte Mal in einer Bank gearbeitet? Sie haben keine Ahnung!)
Sie haben im Ausschuss kein einziges Mal – kein einziges Mal! – ein Interesse daran gezeigt, die Situation wirklich zu verbessern. Von den Vorschlägen, die der Kollege Graf heute im Rahmen seines Berichtes gebracht hat, weiß ich, dass sie alle samt und sonders vernünftig sind, von diesen Vorschlägen weiß ich, dass von jenen Mitgliedern des Ausschusses, die wirklich gearbeitet haben, Herr Kollege Stummvoll, diese auch unterstützt werden. (Abg. Dr. Stummvoll: Ist der Graf Ihr Kollege?)
Ich weiß, dass das alles notwendig wäre, um den Anlegern, den Sparern und den Kreditnehmern in diesem Land das Gefühl geben zu können, dass die Kontrolle wirklich funktioniert. Derzeit funktioniert sie nicht, meine Damen und Herren! Speziell die Tätigkeit der Bankenprüfer ist ein einziges Blendwerk zur Täuschung der Anleger und zur Täuschung der Sparer und jener, die auf den Bankplatz Österreich vertrauen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es gäbe noch sehr vieles zu erläutern, insbesondere was den Fall Atomic anlangt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), denn da bin ich bei Ihnen: Das war wirklich ein einziger Skandal, auch ein Beleg dafür, wie willfährig die Justiz agiert! Ich sage Ihnen heute, dass Sie das wahrscheinlich auch schon gewusst haben.
Ich lade Sie aber heute ein, dafür zu sorgen, dass spät, aber doch wenigstens einem Ihrer ehemaligen Vizebürgermeister, nämlich Herrn Kommerzialrat Rohrmoser, späte Genugtuung geleistet wird, meine Damen und Herren. Das wäre wenigstens ein Beleg dafür, dass Sie diesen Ausschuss wirklich ernst genommen haben! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Heftige Zwischenrufe bei der ÖVP.)
10.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. 12 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.32
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zahlreiche Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) – Frau Präsidentin, bitte!
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Etwas mehr Ruhe bitte, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Bucher ist am Wort!
Herr Abgeordneter, bitte setzen Sie fort!
Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Lieber Ewald Stadler, es ist dir zweifelsohne gelungen, in diese doch trockene und spezielle Materie eine humorvolle Facette hineinzubringen. (Abg. Strache: Sie machen es wieder trocken!) Ich mache es nicht trocken, Herr Klubobmann Strache, sondern ich mache es verantwortungsvoll, denn im gesamten Untersuchungsbereich, dem wir uns in den letzten acht Monaten verpflichtet gefühlt haben, ging es um sehr viel Geld, ging es um sehr viel Vertrauen und ging es um Skandale, die aufgedeckt werden sollten. Und bei dieser Gelegenheit sage ich auch Ihrem Kollegen und Ausschussvorsitzenden ein Dankeschön für die Vorsitzführung. – Das hätten Sie jetzt wahrscheinlich von mir nicht erwartet, weil wir ja eine andere Meinung zur Vorsitzführung haben.
Wir haben immer gesagt, es sollen unabhängige, pensionierte Richter die Vorsitzführung übernehmen. Das ist eine Meinung von vielen. Aber ich sage auch dazu, dass Herr Kollege Graf das sehr gut, dass er das sehr kompetent gemacht hat, weil er sich wahrscheinlich als einer der wenigen mit allen 18 Beweisthemen am intensivsten beschäftigt und befasst hat. Daher auch ein Dankeschön an ihn! Auch ein Dankeschön vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses, an das Stenographische Protokoll, das Sensationelles für uns geleistet hat, damit wir unsere ehrgeizigen Ziele verfolgen und alle Beweisthemen auch entsprechend behandeln konnten. Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeitern unseres Klubs, die mir zur Seite gestanden sind.
Aber eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, bleibt festzustellen: Der Banken-Untersuchungsausschuss stand im Schatten des Eurofighter-Untersuchungsausschusses. Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Ausschüsse miteinander verwechselt und wussten gar nicht, dass wir zwei Ausschüsse hier in diesem Haus abzuführen hatten. Und am Ende dieser acht Monate, das ich jetzt bedauere, offen gestanden, bleibt die Erkenntnis übrig, dass im Gegensatz zum Eurofighter-Untersuchungsausschuss der Banken-Untersuchungsausschuss mehr Erkenntnisse ans Tageslicht gefördert hat, dass wir mehr gefordert sind, was die Rahmengesetzgebung anlangt, als beim Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Somit bleibt festzustellen, dass es eine sinnvolle Investition war und dass es von unserer Seite auch richtig war, vor allem dem BAWAG-Untersuchungsausschuss unsere Zustimmung zu geben.
Herr Kollege Graf hat die Arbeit im Ausschuss mit einem Marathonlauf verglichen. Ich bin selbst Läufer und weiß: Es gibt immer zwei Arten von Läufern: die einen, die sofort lossprinten, ohne zu wissen, welche Distanz in nächster Zukunft auf sie zukommt – Kollege Cap weiß das auch, deswegen enttäuscht mich das ein bisschen, weil ich weiß, dass er ein sehr routinierter Läufer ist, aber wahrscheinlich hat ihn das Alter dazu veranlasst, doch noch eine Verschnaufpause einzulegen und diesen Lauf zu unterbrechen –, und die zweite Kategorie der Läufer sind eben jene, die langsam loslaufen, so wie das BZÖ (Heiterkeit), langsam, Kräfte schonend, weitsichtig, aber in dem Wissen, dass das Ziel noch 42 Kilometer entfernt ist (Abg. Mag. Trunk: Sehr weit entfernt ist!), dass man aber durchhalten kann, wenn man die Kräfte bündelt und wenn man die Kräfte spart, für die entscheidenden letzten Kilometer, Frau Kollegin, auf die es nämlich ankommt.
Deshalb war unser Vorschlag, glaube ich, sehr weise, zu sagen: Unterbrechen wir den Ausschuss, atmen wir noch einmal durch und schauen wir, dass alle wichtigen Beweisthemen für uns auf dem Tisch liegen, alle Unterlagen und Urkunden, dass alle Prozesse abgeführt sind, dass uns alle Auskunftspersonen zur Verfügung stehen und sich nicht der Aussage entschlagen können, damit wir sie zu den wichtigen Fragen auch befragen können und sie uns verpflichtend auch eine Antwort geben, damit wir zu einem Ergebnis kommen, auf das wir alle in diesem Haus stolz sein können! (Beifall beim BZÖ.)
Aber so weit ist es leider nicht gekommen. Daher stehen wir heute vor dem Ergebnis: Wir haben sehr viel Geld aufgewendet, aber wenig an Aufklärung erreicht. Das ist das Ergebnis, vor dem wir heute stehen! Ansonsten hätten wir einen Ausschussbericht zustande gebracht.
Ich gebe dem Vorsitzenden außer Dienst bezüglich vieler Darstellungen, die er heute vorgebracht hat, recht. Denn: Es war im Fall BAWAG klar, dass es sich um den größten Wirtschaftsskandal der Zweiten Republik, verursacht von SPÖ-Funktionären, handelt. Das war klar! Aber für uns war es wichtig, um so etwas nie wieder vorkommen zu lassen, die erforderlichen Schlüsse daraus zu ziehen.
Und, Herr Kollege Stummvoll und die Kollegen von der ÖVP, wir haben oft den Kopf geschüttelt bei den Aussagen einiger Auskunftspersonen (Abg. Dr. Stummvoll: Sittenbilder!) – sehr oft den Kopf geschüttelt! –, weil wir nicht glauben konnten, wie so etwas überhaupt passieren konnte, dass sich Aufsichtsräte bei der BAWAG über die Geschäftsgänge überhaupt nicht informierten, dass sie sich in den Aufsichtsratssitzungen nicht einmal eine Frage zu stellen getrauten, dass sie von ihrem Vorsitzenden einen Maulkorb umgehängt bekommen haben, dass sich auch der Aufsichtsratsvorsitzende nicht im Klaren war, um welche Geschäfte es sich bei der BAWAG eigentlich handelte, dass auch der Gewerkschaftsvorsitzende bei den „In-Sich-Geschäften“ nicht wusste, welche Tragweite die Haftung des ÖGB im Bereich der BAWAG überhaupt hat. All diese Malversationen waren ja den handelnden Personen gar nicht bekannt und auffällig.
Das ist für uns ein Sittenbild, nämlich wie man mit einem so großen Bankunternehmen wie der BAWAG umgegangen ist – ein Sittenbild, das wir nicht mehr wiederholen wollen und wiederholen dürfen. Deshalb sind, glaube ich, die Erkenntnisse, die wir daraus gewonnen haben, aus diesen verschiedenen Handlungen und teilweise auch verbrecherischen Absichten, sehr, sehr wichtig.
Nun zum Bereich Atomic, wo ich nur ein kurzes Resümee ziehen darf: Atomic war eine bewusste Konkurstreiberei vonseiten der BAWAG; das haben wir festgestellt. Und wir haben, meine Damen und Herren von der ÖVP, auch festgestellt, dass es ein Zusammenwirken von Konkursrichter, Masseverwalter und Rechtsanwalt der BAWAG gab, ein freundschaftliches Zusammenwirken, und dass es ein Hinarbeiten dieser drei Personen auf ein Ziel gab.
Das ist doch auch für uns etwas Neues gewesen und ist für uns auch ein Beispiel dafür, dass so etwas einzigartig ist. Und wir sind dann bei den einzelnen Besprechungen und Auskünften der einzelnen Personen draufgekommen, dass es durchaus üblich ist, dass ein Konkursrichter seine Masseverwalter hat, denen er Aufträge erteilt, und dass im Fall Atomic mehrere Millionen Euro über den Tisch gegangen sind in Form von Honorarnoten an den Masseverwalter. Und dazu haben wir gesagt: Da müssen wir eine Deckelung einziehen, und zwar in der Weise, dass sich die Honorarnote nicht nach der Insolvenzsumme richtet, sondern dass es für die Abgeltung der Kosten, die der Masseverwalter zu tragen hat, einen Maximalbetrag geben muss! (Beifall beim BZÖ.)
Oder: der Fall AMIS. – Wir bemühen uns so sehr in diesem Haus, den Finanzplatz Österreich zu stärken. Mit einer Reihe von Privatisierungen haben wir das erfolgreich hingekriegt. Wir haben damit international gepunktet und wurden für unsere Privatisierungspolitik gewürdigt. Da ist es aber auch genauso wichtig, den Anlegerschutz hochzuhalten, dafür zu sorgen, dass es zu keinen versteckten Malversationen kommt, zu keinen Geldveranlagungen, von denen der Anleger nichts weiß, bei welchen der Anleger im Unklaren gelassen wird und keine Vorstellung davon hat, wie viel an Provisionen bezahlt wird, wohin das Geld fließt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen kein Geld halten dürfen, aber das doch im Ausland machen.
Eine wichtige Erkenntnis für uns war, dass es ein Zusammenspiel der Wertpapierdienstleistungsaufsicht in Österreich und im gesamten europäischen Raum braucht, damit solche Dinge nicht mehr passieren können.
Leider blieb der gesamte Komplex MobilTel/Bulgarien unaufgeklärt, weil die wichtigsten Auskunftspersonen nicht mehr erschienen sind aufgrund des frühzeitigen Abdrehens des Ausschusses durch die Koalitionsparteien.
Als Resümee all der Beweisthemen bleibt übrig, dass es wichtig ist, ein Allfinanzaufsichtsorgan in der Republik Österreich zu schaffen, das dafür sorgt, dass einerseits Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und andererseits die Börsenaufsicht in eine Hand gelegt werden, damit es nicht mehr passieren kann, dass Prüfberichte so wie in der Vergangenheit erstellt werden – einmal von der Notenbank, einmal von der Finanzmarktaufsicht – und diese Prüfberichte dann irgendwo verschwinden, die zuständigen Stellen nicht erreichen, nicht gelesen werden oder, wenn sie gelesen werden, nicht an den zuständigen Mann oder an die zuständige Frau gemeldet werden, sodass das zu keinen Konsequenzen führt. Es sind da und dort Managementgespräche geführt worden ohne Konsequenzen, ohne Verfolgung der Beanstandungen und auch ohne Sanktionen. Wir haben ja kaum Sanktionen, die die Banken, die Versicherungen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen davon abhalten, Geschäfte zu machen, die nicht erlaubt sind.
Daher ist es auch im Rechnungshofbericht zu den übereinstimmenden Empfehlungen gekommen. Aber es war nicht einzig und allein wichtig, dass der Rechnungshof diese Empfehlungen macht, sondern für uns ist das so etwas wie eine Vorausschau des Finanzausschusses. Denn: Wir haben in den letzten acht Monaten sehr viel gelernt und wissen jetzt, wie es auf dem Markt wirklich zugeht, wo die Probleme wirklich zu finden sind. Daher bin ich auch sehr glücklich darüber, dass wir die Gelegenheit gehabt haben, uns ein so breites Bild von den einzelnen Geschäften am Finanzplatz Österreich zu machen, und auch davon, wie die Dinge funktionieren, beispielsweise wo die Republik Einsicht und Kontrollfunktionen in den einzelnen Bankorganen ausübt, am Beispiel der Staatskommissäre.
Auch darüber haben wir uns gewundert, wie es vorkommen kann, dass Staatskommissäre zwar in den Aufsichtsratssitzungen sitzen, dort an den Besprechungen teilnehmen, aber nicht einmal das Recht haben, Einwände zu machen, Fragen zu stellen, dann keine Berichte an das Finanzministerium abliefern oder nur sehr kurz gehaltene Berichte, weil sie sich kein umfassendes Bild machen können. Auch da müssen wir uns überlegen: Wie gehen wir mit dem Instrument der Staatskommissäre in Zukunft um? Ist das noch zeitgemäß? Oder brauchen wir da andere, wirkungsvollere Kontrollinstrumente, damit solche Dinge wie in der BAWAG, wie bei AMIS et cetera nicht mehr vorkommen können?
Oder: der ganze Bereich der Vertraulichkeit. – Vertraulichkeit ist etwas, was wir immer besonders hochgehalten haben, zum Beispiel das Bankgeheimnis, auf das wir im europäischen Raum so stolz sind. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Bei der Hypo Alpe-Adria Bank war es aber so (Abg. Mag. Kogler: ... Geldwäsche!) – genau! –, dass vonseiten der FMA die Vertraulichkeit vehement verletzt wurde. Es haben die Vorstände der FMA überschießend reagiert (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) und die Hypo-Bank kriminalisiert, ohne dass es vorher einen Grund dafür gegeben hat. Solche Dinge dürfen nicht mehr passieren!
10.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben die 12 Minuten Redezeit bereits ausgeschöpft, und ich kann laut Beschluss nicht tolerieren, dass diese überzogen werden.
(Beifall beim BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Bucher.)
Es gelangt nun Herr Vizekanzler Mag. Molterer zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Vizekanzler.
10.45
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wirtschaftliche Situation Österreichs ist hervorragend: Wir haben Wachstumsraten, wie wir sie seit langer Zeit nicht mehr gekannt haben, mit über 3,2 Prozent Zunahme. (Abg. Strache: Das ist die falsche Rede! Da haben Sie die falsche Rede ausgepackt!) Wir haben eine Arbeitsmarktentwicklung in Österreich, meine Damen und Herren, die absolut erfreulich ist: Die Arbeitslosigkeit sinkt. Wir haben Rekordbeschäftigung. Wir sind auf dem Weg zur Vollbeschäftigung. – Wenn Sie das nicht erkennen, Herr Kollege Strache, dann sind Sie zumindest auf einem Auge blind! (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben eine Entwicklung in den Exportmärkten, meine Damen und Herren, die ist sensationell: Österreichische Arbeitnehmer erwirtschaften die Hälfte des Ertrages durch Exporte, meine Damen und Herren. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Österreicher haben nichts davon!) Unter anderem hat das damit zu tun, dass wir eine ganz exzellente und hervorragende Entwicklung des Finanzplatzes Österreich haben. (Abg. Mag. Kogler: Ja eh!)
Der Finanzplatz Österreich, meine Damen und Herren, hat in den letzten Jahren eine Dynamik und eine Erfolgsgeschichte, die in Wahrheit Österreich erfolgreicher gemacht hat, Österreich stärker gemacht hat und mehr Menschen in Österreich Arbeit gibt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das ist logischerweise eine Erfolgsgeschichte, die untrennbar mit dem österreichischen Bankensektor verbunden ist, meine Damen und Herren. Ich bin stolz auf die Leistungen der österreichischen Kreditwirtschaft! Das ist eine Erfolgsgeschichte, die ich mir von nichts und von niemandem schlechtreden lasse, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es geht hierbei auch um das Ansehen unseres Landes. Es geht um die wirtschaftliche Kraft unseres Landes. Es geht um Vernunft und um Umsicht, meine Damen und Herren, in der Bearbeitung dieser Fragen. Aber bei vielen Wortmeldungen, vor allem bei jener des Kollegen Stadler, habe ich Vernunft und Umsicht vermissen müssen. Es ist schade, was hier für den Standort Österreich passiert, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)
Wenn Sie diese Erfolgsgeschichte der österreichischen Banken in den letzten Jahren beobachtet haben, meine Damen und Herren, dann werden Sie wissen, dass gerade die österreichischen Banken den Weg der Öffnung, die neuen Märkte als ganz große Chance begriffen haben. Und die österreichischen Banken und Kreditinstitute haben nicht nur den großen Betrieben den Weg in den Export ermöglicht, sondern vielen
Tausenden Klein- und Mittelunternehmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)
Daher appelliere ich an alle in diesem Haus, bei dieser
Diskussion nicht die Emotion
in den Vordergrund zu stellen, sondern Umsicht und Vernunft, meine Damen und
Herren, sonst richten Sie nämlich Schaden an! – Doch das werden
wir verhindern, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei der
ÖVP. – Weitere Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler.)
Allein im letzten Jahr haben die österreichischen Banken 1 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eingestellt – zusätzlich eingestellt, weil sie wirtschaftlich erfolgreich sind, weil ordentlich gearbeitet wird. Ich sage das auch einmal in einer Situation, die offensichtlich von Emotion angeheizt ist und nicht von Vernunft und Umsicht geprägt ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich – und dazu bekennen wir uns ganz selbstverständlich – braucht der Finanzplatz Österreich klare Spielregeln und eine klare Kontrolle. Was aber der Finanzplatz Österreich sicher nicht braucht, meine Damen und Herren, sind Verdächtigungen, sind Behauptungen, die hier ausgesprochen werden, die aber durch nichts bewiesen sind, weil damit Vertrauen untergraben wird. (Abg. Mag. Stadler: ... Unschuldige! – Abg. Dr. Graf – ein Zeitungsblatt in die Höhe haltend –: Der Treichl redet von Korruption!)
Ich weiß, wovon ich rede, denn ich bin viel unterwegs im Ausland, das können Sie sich vorstellen, und ich werde oft angesprochen auf genau diese Frage, nämlich wie Österreich – auch Teile dieses Hohen Hauses – umgehen mit den Institutionen Banken und mit den Institutionen Aufsicht, meine Damen und Herren.
Auch die Aufsichtsorgane und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Aufsichts- und Kontrollorganen haben es nicht verdient, wie hier mit ihnen teilweise umgegangen wird. Das sage ich auch sehr klar! (Beifall bei der ÖVP.)
Genauso wie ich für scharfe Kontrolle bin, bin ich auch für Fairness den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber, auch in der FMA.
Sie, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, haben im Jahr 2001 die Finanzmarktaufsicht einstimmig – einstimmig! – so konstruiert, wie sie jetzt arbeitet. Alle Parteien haben dieser Finanzmarktaufsicht ihre Zustimmung gegeben (Abg. Mag. Kogler: Aber nicht dem, was der Grasser daraus gemacht hat!) – einstimmiger Beschluss!
Und, meine Damen und Herren, damit Sie nicht meinen, ich zitiere hier sozusagen nur irgendwelche unwichtigen Einrichtungen, darf ich Ihnen sagen, was der IMF, der Internationale Währungsfonds, schreibt:
„Austria enjoys a high standard of financial supervision, based on strong institutions“ (Abg. Strache: Doppelnull-Agent!) „and a modern legal framework.“ (Abg. Mag. Trunk: Das Framework, ja – aber die Durchführung nicht!)
Der IMF, eine kritische Institution, wie wir wissen, lobt diese Einrichtung, meine Damen und Herren, und das ist mir wichtig, dass wir das nicht aus dem Auge verlieren! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber selbstverständlich müssen Dinge verbessert werden, ja! (Ruf bei den Grünen: Ah, eh?!) Die Reform der Finanzmarktaufsicht ist eine wichtige Angelegenheit, und wir werden uns in den nächsten Wochen und Monaten mit aller Intensität dieser Reformarbeit widmen. (Ruf: Na, heute!) Daher bin ich auch dankbar, dass dieser Entschließungsantrag, der heute offensichtlich verabschiedet werden soll, auch diese Reformarbeit, die ja im Finanzministerium bereits eingeleitet ist, massiv unterstützt.
Es wird auch in Zukunft eine Finanzmarktaufsicht sein, die eine Allfinanzmarktaufsicht ist – das ist wichtig –, aber selbstverständlich sind etwa in der Frage Schnittstellenproblematik, in der Frage Doppelgleisigkeit Verbesserungen notwendig. Das sagt übrigens auch der Rechnungshof. Selbstverständlich werden wir uns der Frage widmen: Wie ist Bankaufsicht, etwa im Rahmen der Staatskommissäre, verbesserbar? Selbstverständlich wird die Frage der Ausbildung beispielsweise, der Qualifikation ein wichtiges Thema sein.
Aber nochmals: Ich appelliere an Sie und lade Sie ein, mit Umsicht und Vernunft an diesem Reformprojekt mitzuarbeiten – und nicht mit Emotion und unbewiesenen Behauptungen, denn das schadet. Das andere nützt – das ist meine Zielsetzung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Parnigoni.)
Am Ende dieses Arbeitsprozesses, der natürlich bereits seit längerer Zeit begonnen hat, wird die Bundesregierung im Herbst dem Hohen Haus diesen Reformvorschlag zur Diskussion und zur Beratung vorlegen. Ich lade Sie heute schon ein, auch die Oppositionsparteien, dass wir im selben Geist, in dem im Jahr 2001 die Finanzmarktaufsicht gegründet wurde, einstimmig von diesem Hohen Haus verabschiedet wurde – auch damals von den Oppositionsparteien –, mit demselben Geist der Gemeinsamkeit, meine Damen und Herren, diese Reform dann verabschieden.
Warum? – Weil es unbefriedigend ist, sage ich, und ein Fehler ist und ein Schaden ist, wenn gerade auch hier im Hohen Haus aus parteipolitischen Gründen diese Grundsatzfrage – und das ist mir eine Grundsatzfrage –, die Sicherung des Finanzplatzes, die Sicherung der Bankenwirtschaft, die Sicherung der Beschäftigung in diesem Bereich, die effiziente Kontrolle nicht außer Streit steht.
Wir werden den Beitrag dazu leisten. Sie sind aufgefordert, ebenfalls Ihren Beitrag dazu zu leisten, weil es um Österreich geht, weil es um Beschäftigung geht und weil es um die Reputation des Landes geht. Von niemandem lasse ich mir das kaputtmachen, vor allem nicht von Ihnen, Herr Mag. Stadler! (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
10.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Trunk zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
10.53
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass viele Abgeordnete und die österreichische Bevölkerung Interesse daran haben, dass rund um die Geldwäsche und um Machenschaften in anderen Banken Aufklärung und Klärung erfolgt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit den Machenschaften der Klagenfurter SPÖ?)
Ich habe wenig Verständnis dafür, Herr Kollege Stummvoll – die letzten Ausführungen des Herrn Ministers zum Thema Reform der Finanzmarktaufsicht sind ja der Beleg dafür, dass ich nur wenig Verständnis haben kann –, wenn Sie sagen, Sie haben alles gewusst. (Abg. Dr. Stummvoll: Zur Reform! – Ruf bei der FPÖ: Er ist der „Mitwisser“!) Dann frage ich Sie nämlich: Warum haben Sie all das nicht im Untersuchungsausschuss gesagt? Und vor allem: Wenn Sie gewusst haben, was unter den Augen der österreichischen Finanzaufsicht an kriminellen und anderen Machenschaften passiert, dann wären Sie verpflichtet gewesen, das unter Minister Grasser auch zu reformieren und abzuändern!
Daher sage ich: Dieser Untersuchungsausschuss und die engagierte Arbeit aller waren notwendig, um auch die ÖVP davon zu überzeugen, dass eine radikale Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht notwendig ist: zum Schutz des Finanzplatzes Ös-
terreich, zum Schutz der Sparer und Sparerinnen und um die Anerkennung und internationale Reputation des Finanzplatzes Österreich zu bewahren – und nicht umgekehrt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es ist auch logisch, warum das unter der vorigen Regierung, unter einem Finanzminister Grasser nicht möglich war – es wurde ja erwähnt: Es ist erwiesen, dass sowohl bei den Besetzungen der Staatskommissäre als auch der Finanzmarktaufsicht nicht gegolten haben: Qualität, Kompetenz, Erfahrung, Weitsicht, sondern es hat gegolten: Grassers Nähe, Grassers Büro. (Abg. Hornek: Sagen Sie etwas zur Frau Tumpel-Gugerell!) Nur ein ganz kleines Bespiel: Grassers Pressesekretär als Staatskommissär in der Meinl Bank, gemeinsame Jachtausflüge: Meinl, Flöttl, Staatskommissär. – Was hat es gebracht? – Den jetzigen Job des Finanzministers hat es gesichert, aber es hat bewirkt, dass in Österreich über zu lange Zeit (Abg. Rädler: Eine eigenwillige Theorie! – Ruf bei der SPÖ: Aber die Wahrheit!) die Bankenaufsicht kein Instrument zur Kontrolle war, sondern Kontrolle vernebelt und über Teile unmöglich gemacht hat. Und daher sind Reformen dringend notwendig! (Beifall bei der SPÖ.)
Gleiches gilt bei den Vorgängen rund um die Kärntner Hypo Alpe-Adria Bank. Man hat seit 2003 gewusst, dass es im Bereich der Vorstände, beim Personal Probleme im Treasury-Bereich gibt. Die FMA hat weggeschaut. – Ein Skandal! (Abg. Hornek: Reden Sie was zur BAWAG!)
Man hat bei der Prüfung durch die FMA im Jahr 2004 vieles überprüft – aber nicht den Treasury-Bereich. Man hat weggeschaut. – Ein Skandal!
Und was ist nach der Aufdeckung passiert? (Abg. Hornek: Warum haben Sie in Kärnten nicht reagiert, gnädige Frau?) – Man hat nach der Aufdeckung den Bericht über die OeNB-Prüfung, die 2006 gemacht wurde, bis zum heutigen Tag schon gelesen, aber in die Schublade gesteckt, kein Abschlussgespräch gemacht, keine Konsequenzen gezogen! – Das ist ein Skandal gegenüber der Bank und auch der Bevölkerung in Österreich!
Was hat die FMA dafür gemacht? – Sie hat, nachdem in der Hypo in Kärnten ein Schwelbrand ausgebrochen ist, statt gelöscht, Öl ins Feuer gegossen! (Abg. Hornek: Die BAWAG war ja ...!) Man hat Protokolle zensuriert, Aktenvermerke nachträglich geändert, Gespräche boykottiert, medialen Wirbel inszeniert, und ein Eigentümervertreter hat da eifrig mitgemacht. Und am Ende – und das ist der wahre Skandal – hat man seitens der FMA indirekt in die Bilanzierung eingegriffen, und das hat nach den Swap-Verlusten den Kärntnern und Kärntnerinnen noch einmal einen Schaden von 99 Millionen gebracht.
Reformen sind mehr als notwendig – unverzüglich! –, und ich freue mich, dass der Herr Finanzminister zu dem, was notwendig ist, heute auch verbal seine Zustimmung gegeben hat. Ich glaube an den Willen zur Veränderung, die notwendig ist – sonst machen wir alle uns schuldig. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Pirklhuber und Mayerhofer.)
10.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.58
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Herren Kollegen! Hohes Haus! Herr Kollege Kogler ist ja, wie wir alle wissen, Vorsitzender des Rechnungshofausschusses. Ich erwähne das nur deshalb, weil ich eine doch sehr arrogante Art bemerke, wie hier mit
Kontrolle umgegangen wird, und auch aufzeigen möchte, dass man auf der anderen Seite auch vor seiner eigenen Tür kehren sollte.
Herr Kollege Kogler, meine sehr geehrten Damen und Herren,
hat als Vorsitzender
des Rechnungshofausschusses seit der Nationalratswahl – und diese
war bekanntlich, Herr Kollege Kogler, bereits im Oktober des
Vorjahres – keine einzige inhaltliche Sitzung dieses wichtigen
Kontrollinstrumentes des Parlaments mehr abgehalten. (Abg. Dr. Graf:
Weil Sie keine Termine hergegeben haben! – Das ist ja
unglaublich! – Ruf bei den Grünen: Das ist eine
Scheinheiligkeit ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
In der Zwischenzeit liegen bereits 15 Rechnungshofberichte auf
Eis – Rechnungshofberichte, mit denen wir uns intensiv
beschäftigen sollten.
Herr Kollege Kogler, nennen Sie das eine effiziente Kontrolle? – Bevor Sie andere mangelhafter Kontrolle bezichtigen, lieber Herr Kollege Kogler, kehren Sie vor der eigenen Tür! Machen Sie einmal Ihre eigenen Hausaufgaben! (Beifall bei der ÖVP.)
Einer der wesentlichen Untersuchungsaufträge war zweifellos, wie heute ja schon mehrmals erwähnt, auch der Vorwurf der Geldwäsche. Wir haben uns im Untersuchungsausschuss auch sehr intensiv mit diesen Vorwürfen, mit diesen möglichen Delikten auseinandergesetzt. Wir haben, glaube ich, auch zwei der ausgewiesensten Experten gehört: Frau Mag. Florkowski von der Finanzmarktaufsicht, die sich in den letzten Jahren praktisch nur mit Geldwäsche, national und international, beschäftigt hat, und Herrn Mag. Erich Zwettler, einen der wichtigen Experten der Wirtschaftsgruppe des Bundeskriminalamtes. (Abg. Dr. Graf: Achtung, das war alles in vertraulicher Sitzung! Achtung!)
Was wir als Schlussfolgerungen mitnehmen konnten, ist, dass sich die Bemühungen, gegen Geldwäsche vorzugehen, in den letzten Jahren auch in Österreich sehr verstärkt haben, dass wir in den letzten Jahren auch neue Instrumente eingeführt haben, dass wir die Meldepflichten bei den betroffenen Berufsgruppen ausgebaut haben und dass wir auch die Sensibilität, glaube ich, beim Umgang mit diesem Thema entsprechend erhöht haben. Andererseits konnten wir aus diesen Einvernahmen auch mitnehmen, dass an der Zahl der Verdachtsmomente oder der Verdachtsmeldungen – das sind in Österreich einige hundert – und auch an der Zahl der Verurteilungen – das sind einige wenige pro Jahr in Österreich – eigentlich keine besonderen Auffälligkeiten gegenüber anderen europäischen Ländern festzustellen waren.
Nun ist klar, dass gerade das Thema Geldwäsche über sämtliche Zutaten für einen spannenden und guten Kriminalroman verfügt: hohe Geldsummen, schillernde Persönlichkeiten, Schauplätze auf der ganzen Welt. (Abg. Mag. Kogler: ÖVP-Interventionisten! – Abg. Strache: Bevorzugte Behandlung in den Gefängnissen!) Gerade deshalb eignet sich dieses Gebiet aber natürlich auch für allerlei geheimnisumwitterte Spekulationen, wie sie von Kogler und Co. im Untersuchungsausschuss und auch heute nach wie vor immer wieder aufgewärmt wurden und werden. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, halten wir uns doch ganz einfach an die Fakten, an die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses! Sprechen wir mit den Worten des (Abg. Mag. Kogler: Wieso interveniert Ferrero-Waldner? Taus?) wichtigsten Untersuchers und Ermittlers im Bundeskriminalamt, der jahrelang zu vielen Vorwürfen intensiv erhoben und diese untersucht hat. (Abg. Mag. Kogler: Wieso interveniert Taus? – Taus interveniert für die russische Mafia!)
Herr Mag. Erich Zwettler konnte auf diese oftmaligen Vorhalte über vermutete dunkle Geschäfte fast wortwörtlich immer wieder nur eines sagen (Abg. Mag. Kogler: Wieso?): Das sind Behauptungen. – Und oft hat er noch dazugefügt: der amerikanischen
Untersuchungsbehörden – auch ganz interessant! –, die durch nichts bewiesen werden konnten.
Jahrelange intensive Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (Abg. Mag. Kogler: Sie bringen schon wieder alles durcheinander!) konnten alle diese Vorwürfe nicht wirklich erhärten. (Abg. Dr. Schüssel: „James Kogler“!)
Meiner Meinung nach hat sich in diesen intensiven Ermittlungen im Untersuchungsausschuss in Wirklichkeit nur eines erhärtet: die Vermutung, dass möglicherweise amerikanische Behörden im Interesse eigener Unternehmen und Banken die erfolgreichen Geschäfte österreichischer Unternehmen in Osteuropa, auf die wir gemeinsam stolz sein sollten, durch unbewiesene und durch unbeweisbare Verdächtigungen und Gerüchte schlecht machen wollten. (Beifall bei der ÖVP.) Ich kann daher nur eines raten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Lassen wir uns nicht zum Handlanger privater Geschäftsinteressen anderer Länder machen! (Abg. Dr. Schüssel: Sehr richtig!)
Zum Schluss aber noch eine kurze Bewertung des Ergebnisses und auch des Bildes, das dieser Untersuchungsausschuss hinterlassen hat:
Was haben denn die Bürger und Bürgerinnen erwartet? – Sie haben eine unvoreingenommene und eine unparteiische Untersuchung von Vorfällen rund um BAWAG und ÖGB, von unglaublichen Spekulationsverlusten und dramatischen Folgen für die österreichische Wirtschaft erwartet. (Abg. Mag. Kogler: Verdrehen Sie nicht den Prüfauftrag!)
Und was ist daraus geworden, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, leider? – Was wir erlebt haben, war meistens keine objektive Untersuchung. Was wir erlebt haben, war überwiegend keine unvoreingenommene Suche nach politischen Verantwortungen. Was wir erlebt haben, waren – in immer wieder gleichen Fragen und langwierigen Diskussionen – vielfach Vorverurteilungen, wo der Schuldige schon festgestanden ist, bevor Sie überhaupt die erste Frage gestellt haben!
All das war das Ergebnis dieses acht Monate dauernden Untersuchungsausschusses. Ich bin daher überzeugt, dass wir uns gerade deshalb auch über die Reform dieses wichtigen Instrumentes des Untersuchungsausschusses in den nächsten Monaten Gedanken machen müssen.
Abschließend: Ja, wir haben in den letzten acht Monaten Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse gewonnen, zum Teil auch solche, die wir in den nächsten Monaten in notwendige Reformen einfließen lassen sollten – leider aber auch die Erkenntnis für mich, wie wir mit einem wichtigen Instrument des Nationalrates und der Demokratie in Zukunft nicht mehr umgehen sollten.
Ich schließe mit der Hoffnung und lade Sie alle dazu ein, dass wir diese Erfahrungen und Erkenntnisse auch in Zukunft wirklich berücksichtigen und umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.04
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Mag. Rossmann das Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben 12 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.04
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! – Aha, er verlässt gerade den Saal. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Na ja, Herr Vizekanzler, Sie haben schon zu Recht von einer exzellenten Entwicklung am Finanzplatz Österreich gesprochen. Sie haben von einer Erfolgsgeschichte gesprochen, das ist schon richtig – gute Botschaften sind
immer dann angebracht, wenn das Fernsehen da ist –, aber Sie müssen natürlich den Fernsehzuschauern auch erklären, was in der Entwicklung nicht so positiv gewesen ist, und da gibt es verschiedenste Sittenbilder, über die man hier jetzt stundenlang berichten könnte, was alles mit dem Aufsichtswesen in Österreich nicht funktioniert hat.
Wie ist es denn zum Beispiel mit dieser ganz tollen „Erfolgsgeschichte“ im Zusammenhang mit dem Wertpapierdienstleister AMIS: 16 000 Geschädigte, davon 10 000 allein in Österreich! Ein Schadensvolumen für die 10 000 Österreicherinnen und Österreicher in der Größenordnung von 109 Millionen €! – Das nennen Sie eine Erfolgsgeschichte, Herr Vizekanzler? Erklären Sie einmal den Anlegerinnen und Anlegern, worin hier die Erfolgsgeschichte bestehen soll!
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir zwar in Österreich eine Anlegerentschädigung haben und dass Herr Stummvoll – er ist jetzt nicht im Saal – gesagt hat, er habe schon gewusst, dass das nicht funktioniert. Wenn er das schon im Vorhinein gewusst hat, warum hat er dann als Vorsitzender des Finanzausschusses nicht dafür Sorge getragen, dass diese Anlegerentschädigung zu einer gemacht wird, die auch tatsächlich funktioniert? (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben in der Tat nämlich heute eine Anlegerentschädigung, die so konstruiert ist, dass es nicht einen einzigen Fall gibt, dass nicht ein einziger Fall denkbar ist, wo es zur Entschädigung von Anlegern kommen kann. Das ist schlicht ein Konstruktionsfehler! Und das, was die Anlegerentschädigung heute tut, ist nichts anderes, als Ansprüche abzuwehren. Es handelt sich eigentlich nicht um eine Anlegerentschädigung, Herr Kollege Stummvoll – der nicht da ist (Zwischenrufe bei der ÖVP – Abg. Dr. Stummvoll steht neben der Regierungsbank und spricht mit Vizekanzler Mag. Molterer); okay –, sondern es handelt sich in Wirklichkeit um eine Anlegerentschädigungsabwehr. Hier besteht daher dringendster Handlungsbedarf! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Weil Sie, Herr Vizekanzler, darauf hingewiesen haben, dass die Finanzmarktaufsicht einstimmig beschlossen worden ist: Na ja, das ist schon richtig, aber schauen wir uns an – und das haben wir im Banken-Untersuchungsausschuss getan –, was daraus geworden ist. (Abg. Dr. Schüssel: Super!) – Nein, Herr Klubobmann Schüssel, diese Finanzmarktaufsicht ist nicht super! Das hat uns im Übrigen auch Ihr Herr Finanzminister Grasser zu erklären versucht, aber ich kann Ihnen sagen: Dieser NLP-Speech, mit dem er das vorgetragen hat – der Lack ist ab! Und es gibt zahlreiche Beispiele, an denen wir das nachweisen können; AMIS ist nur eines davon. (Abg. Mag. Donnerbauer: Der AK-Speech ...!) – Herr Kollege Donnerbauer, lassen Sie die Arbeiterkammer in Ruhe, die hat jetzt hier nichts verloren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Kollege Tumpel ...!)
Im Übrigen geht es darum, was aus der Finanzmarktaufsicht geworden ist. Und auch der Rechnungshofbericht hat klipp und klar gesagt, dass es hier erhebliche Ineffizienzen gibt, von den Instrumenten hin bis zu den Organen. (Abg. Morak: Sie verteidigen doch nur den Tumpel – mit Frau!) Und das ist nicht ganz zufällig deckungsgleich mit dem, was dieser Banken-Untersuchungsausschuss zutage gefördert hat.
Herr Vizekanzler, wenn Sie hier von Verdächtigungen und Behauptungen sprechen, dann muss ich das ja wohl ganz strikt von uns, von allen im Untersuchungsausschuss abweisen! (Abg. Rädler: Nicht für alle reden!) – Im Zusammenhang mit der Geldwäsche ist es zum Beispiel um eine Depesche aus den USA gegangen, in der Verdächtigungen gegen zwei österreichische Banken geäußert wurden. – Nicht die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben Verdächtigungen geäußert, nein, die US-amerikanischen Behörden haben Verdächtigungen geäußert (Abg. Dr. Schüssel: ... Sprecher des CIA?), Herr Klubobmann Schüssel (Abg. Dr. Schelling: Ein Grüner als
Sprecher des CIA?), und diese Verdächtigungen an die Finanzmarktaufsicht und an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen.
Nur: Das Bundesministerium für Finanzen wollte eben nicht zur Kenntnis nehmen, dass es sich hier um Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Geldwäsche handelt! (Abg. Dr. Schüssel: „James Rossmann“!) – Ja, ist schon in Ordnung. Ja, ja, ja. Reden Sie nur weiter! – Und Sie wollen genau diesen Tatbestand, diesen Beweisgegenstand unterdrücken, verschleiern, vertuschen (Abg. Dr. Schelling: Lesen Sie die Protokolle, Herr Rossmann! Waren Sie nicht dort? – Es kann ja sein!), indem Sie diesen Untersuchungsausschuss vorzeitig beendet haben.
Im Übrigen, Herr Kollege Donnerbauer, weil Sie vorher auch so vorlaut zwischengerufen haben (Ruf bei der ÖVP: „Vorlaut“?!): Jetzt muss ich doch noch einmal zurückkommen auf das, was Sie in Bezug auf Kollegen Kogler gesagt haben.
Sie haben gesagt, es sind keine Termine für eine Rechnungshofausschusssitzung zustande gekommen. (Abg. Dr. Schüssel: Stimmt! – Abg. Strache: Warum?) Warum nicht? – Weil die ÖVP das immer blockiert hat. (Abg. Prinz: Sehr schwach!) – Ich weiß schon. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Wir haben das ja auch im Banken-Untersuchungsausschuss gemerkt. Auch dort hat die ÖVP immer versucht, zu torpedieren, zu blockieren (Abg. Rädler: Lernen Sie die Geschäftsordnung! Da gibt es einen Vorsitzenden!), und sie war es schließlich auch, die es unterdrückt hat, dass dieser Banken-Untersuchungsausschuss seine Beweisthemen zu Ende untersuchen kann.
Ich weiß schon, meine Damen und Herren von der ÖVP, am liebsten wäre Ihnen ein Parlament ohne Kontrolle. Das wissen wir ohnehin, aber das wird es nicht spielen in diesem Hohen Haus. Nein, das werden wir nicht zulassen! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Sittenbilder – ja, Sittenbilder gibt es viele, die man in diesem Ausschuss zeichnen kann. Ein Sittenbild etwa ist das, was die Bestellung von Staatskommissären betrifft. Herr Ex-Bundesminister Grasser war im Ausschuss geladen. Er hat uns zwar in schillernden Farben erzählt, wie toll die FMA ist, aber wir sind auch draufgekommen, dass es bei der Besetzung von Staatskommissären in Wirklichkeit darum ging, extreme Freunderlwirtschaft zu betreiben.
Und einen der Freunde hat Grasser ganz besonders behutsam behandelt, nämlich Herrn Julius Meinl. Herr Julius Meinl ist im Übrigen ein guter Bekannter. (Abg. Dr. Schüssel: Ja was hätte er machen sollen? Was hat er angestellt? Hat der Herr Meinl etwas angestellt?) – Moment, Moment, eines nach dem anderen, Herr Klubobmann Schüssel!
Es wurde im Jahr 2002 eigens das Gesetz geändert, mit dem es möglich war, dass nicht nur Beamte Staatskommissärsposten bekleiden können, sondern auch andere. Aber dass diese Gesetzesänderung so missbraucht wurde, dass dann Kabinettsmitglieder, Freundinnen und Freunde mit Staatskommissärsposten versorgt wurden (Abg. Rädler: Das ist eine Einzelmeinung!), das ist ein Skandal in dieser Republik! Das sage ich Ihnen, Herr Klubobmann Schüssel. (Beifall bei Grünen, SPÖ und FPÖ.)
Insbesondere im Zusammenhang mit Julius Meinl. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Entschuldigen Sie ... (Abg. Mag. Kogler: Die ganze Jacht-Partie! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin gerne bei Meinl am Graben!) – Genau. Sie sagen es! Julius Meinl war jener, der nicht nur den Finanzminister auf seine Jacht eingeladen hat, zufällig ist es heute auch jener Julius Meinl, der dem Herrn Finanzminister außer Dienst eine neue Existenz zu schaffen verhilft – gerade in diesem Moment! (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Abg. Dr. Schüssel: Aber was hat er angestellt, bitte?) Das muss wohl der
Dank dafür gewesen sein, dass er in die Meinl AG und in die JULIUS MEINL INVESTMENT GmbH Freunde, Kabinettsmitglieder, engste Kabinettsmitarbeiter geschickt hat: Frau Fehr, Herrn Pressesprecher Lepuschitz, Herrn Dr. Quantschnigg, der uns ja im Übrigen aus der Spendenaffäre im Zusammenhang mit der Homepage sehr gut bekannt ist, und schließlich und endlich den ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Dr. Traumüller. (Abg. Dr. Schüssel: Aber was hat Meinl angestellt?)
Auch dieser Traumüller ist im Ausschuss bestens bekannt geworden. Er ist ja heute einer der Vorstände der FMA. (Abg. Dr. Schüssel: Das ist ein Super-Unternehmer!) – Wie super der unterwegs ist, Herr Klubobmann Schüssel, haben wir in den vergangenen acht Monaten in diesem Ausschuss erleben dürfen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Und weil wir solche Sittenbilder, die ich noch beliebig fortsetzen könnte, nicht brauchen können in diesem Land ... – Eines will ich vielleicht vorher noch ansprechen: den OeNB-Bericht 2001. Kollege Stadler hat bereits darauf hingewiesen, dass die Beamten es nicht der Mühe wert gefunden haben, diesen Bericht zu lesen. Finanzminister Grasser hat es auch abgeschafft, dass diese Akten an das Ministerbüro weitergeleitet werden, nämlich so, wie es Usus gewesen ist zu Zeiten von Ferdinand Lacina als Finanzminister – da sind solche Berichte selbstverständlich an das Ministerbüro gegangen (Zwischenruf des Abg. Rädler), ohne dass sie durch irgendwelche Beamte gefiltert wurden. Diesen Usus hat Finanzminister Grasser abgeschafft – und dafür hat er die volle Verantwortung zu tragen, dass ihm dieser Bericht nicht zu Gesicht gekommen ist. Solche Sittenbilder brauchen wir in diesem Land nicht! Was wir dringend brauchen, ist eine Reform.
Und daher haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, den ich Ihnen nun in einigen Grundzügen erläutern werde.
Es ist ja so, dass nicht nur die Bankaufsichtsbehörden versagt haben, sondern bereits im Vorfeld auch die Bankprüfer. (Abg. Rädler: ... Bank ist gar nichts passiert!) Das ist ja hinlänglich bekannt geworden. (Abg. Rädler: ... BAWAG alles in Ordnung!) Einer der Bankprüfer ist ja nicht zufällig einer der Angeklagten im BAWAG-Prozess. Das kommt ja nicht von ungefähr! Daher brauchen wir eine Reform bei den WirtschaftsprüferInnen, allen voran eine externe Rotation der Wirtschaftsprüfer mindestens alle fünf Jahre.
Wir brauchen auch ein Einspruchsrecht der FMA/OeNB bezüglich der Bestellung von Personen zu BankprüferInnen. Und es wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn man einen Pool von Bankprüfern schaffen würde, wo dann durch Los entschieden wird, welcher Prüfer welcher Bank zugeteilt wird.
Was wir weiters brauchen, ist im Zusammenhang mit den Aufsichtsbehörden eine Beseitigung der Schnittstellenproblematik zwischen FMA und OeNB. Aber da kann es nicht darum gehen, zu fragen: Brauchen wir ein bisschen mehr FMA und ein bisschen weniger OeNB oder ein bisschen mehr OeNB und ein bisschen weniger FMA? Wir brauchen klare Verantwortlichkeiten in einer Hand. Das wird sicherzustellen sein.
Dabei geht es auch nicht in der Manier dieser Koalition oder Altkoalition darum, Postenschacher im Vorfeld dieser Reform zu betreiben. Personalfragen sind die Fragen, die dann zu klären sind, wenn wir die Reform einmal auf Schiene gebracht haben.
Zusätzlich ist es dringend notwendig, aus der OeNB zur Vermeidung von Interessenkonflikten alle Eigentümeranteile abzugeben. Es kann nicht so sein, dass nur die BAWAG ihre Anteile abgibt – übrigens zu einem Bettel, dem Nominale –, sondern auch alle anderen, die an der OeNB beteiligt sind.
Die Staatskommissäre haben sich ja vor allem durch Schweigen ausgezeichnet, viele von ihnen auch durch Unkenntnis in Bankwesenangelegenheiten. Und unter diesen
Bedingungen, wie diese Institution in den letzten Jahren funktioniert hat, wären unserer Meinung nach die Staatskommissäre ersatzlos zu streichen. (Abg. Rädler: Kennen Sie das Wort „Karibik“?)
Wichtig ist aber auch, dass der Anlegerschutz zusätzlich gestärkt wird, und zwar über das hinausgehend, was wir heute im Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 beschließen werden.
Darüber hinaus wird es notwendig sein, strenge Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche einzuführen – strengere Bestimmungen jedenfalls, als wir sie heute haben. (Abg. Mag. Kogler: EU-Richtlinie! – Abg. Rädler: Das ist ja unwahrscheinlich!)
Schließlich wird es darum gehen, in Geldwäscheverdachtsmomenten (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen) Erleichterungen zur Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Verdachtsfällen von Geldwäsche sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen vorzunehmen. – Danke. (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Abg. Rädler: Das war aber jetzt verhaltener Applaus bei der FPÖ!)
11.17
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vilimsky. Redezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.17
Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin kein Finanzexperte, ich bin kein Bankexperte, ich bin kein Experte für Korruption, für Geldwäsche, aber das, was sich hier in diesem Banken-Ausschuss ereignet hat, das, was debattiert wurde, und das, was hier im Rahmen der medialen Berichterstattung tagtäglich die Gazetten gefüllt hat, gibt wirklich ein erschreckendes Sittenbild über die rot-schwarzen Verfilzungen in dieser Republik und muss im Zuge dieser Legislaturperiode auch aufgeklärt und entfilzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, um zu beleuchten, was hier und heute zur Debatte steht, muss man ein bisschen zurückblicken. Man muss zum Wahltag zurückblicken, wo einiges passiert ist. Die ÖVP hat – aus meiner Sicht zu Recht – gehörig eine auf den Deckel bekommen, und der SPÖ ist ein gehöriger Betriebsunfall passiert, sie ist nämlich Nummer eins geworden und auf einmal vor der Situation gestanden, dass sie all ihre Wahlversprechen hätte auch erfüllen müssen.
Das hat sich am Anfang recht gut angelassen. Es hat sehr viele Beteuerungen von Seiten der Sozialdemokraten gegeben, diese Versprechen auch tatsächlich erfüllen zu wollen, den Parlamentarismus mit Leben, mit neuer Qualität auszugestalten.
Und in genau dieser Phase, in der nicht klar war, welche Regierung tatsächlich die Geschäfte in weiterer Folge führen wird, gab es die Beschlüsse für zwei Untersuchungsausschüsse. Ich glaube, dass die SPÖ gar nicht gewusst hat, was sie mit ihrer Zustimmung zu diesen beiden Untersuchungsausschüssen eigentlich wirklich bewirkt. (Abg. Mag. Kogler: Der Fluch der guten Tat!) Es ist eine Büchse der Pandora aufgegangen. Und je mehr man gesehen hatte, desto mehr waren beide Parteien bestrebt, mit Massivität diese Büchse wieder zuzudrücken, damit man ja nicht zu genau nachsieht, was etwa im Banken- und Finanzsektor auf der einen Seite der Fall ist und im Eurofighter-Ausschuss, was gestern zur Behandlung stand, auf der anderen Seite der Fall war.
Dann gab es diesen Ausschuss, diesen Banken-Ausschuss, einen Untersuchungsausschuss über die Finanzmarktaufsicht. Und da gab es für mich als Mitglied damals sehr interessante Wahrnehmungen. Es gab die Wahrnehmung, dass auf der einen Seite Herr Matznetter – ich würde fast sagen – wie ein politischer Vollblutaraber an die Sa-
che gegangen ist, mit sehr viel Elan, mit sehr viel Biss und profunder Kenntnis hier in Befragungsrunden eingestiegen ist.
Auf der anderen Seite war die Njet-Fraktion. Da waren Herr Stummvoll und Herr Amon. Beide sind mit verschränkten Armen dagesessen und haben zu allem gesagt: Na was soll denn das? Dürfen sie das überhaupt untersuchen? – Und sie haben versucht, alles abzudrehen, was an Untersuchungen ins Laufen gekommen ist. (Abg. Rädler: Sie waren nur eine Stunde im Ausschuss! Man hat Sie nie gesehen!)
Ich freue mich, dass Herr Amon heute wieder hier ist. Er war ja gestern krank, wobei er angekündigt hat, unserem Misstrauensantrag zustimmen zu wollen. Es ist wahrscheinlich Morbus politicus oder irgendein Ankündigungsschnupfen gewesen, der Sie da gestern ereilt hat (Beifall bei der FPÖ), aber ich freue mich, dass Sie heute wieder hier sind. (Abg. Rädler: Sie waren nicht vorhandenes Ersatzmitglied!)
Und dann war der politische Vollblutaraber Matznetter, der damals noch um den Finanzministerposten gerungen hat, auf einmal verstummt. Als er dann zum Staatssekretär wurde, war er nicht mehr Ausschussmitglied, aber er war mit einer Menge an Versprechungen im Rucksack bei uns vorstellig. Statt den Eindruck eines politischen Vollblutarabers macht er heute den Eindruck, als sei er ein politisches Schaukelpferd. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Er ist weisungsgebundenes Organ des Herrn Finanzministers Molterer, und von den vielen Sachen, die da hier versprochen wurden, sind keine mehr in Erfüllung.
So ähnlich ist das beim Herrn Cap. Wer ihn am Sonntag bei der Sendung „im Zentrum“ gesehen hat, wo er den Vorwürfen der Opposition ausgesetzt war, der hat gesehen, dass er sich überall gekratzt hat. Irgendwie dürfte er gewusst haben: Das, was ihm alles vorgeworfen wird, stimmt im Kern auch. Wie ein Schulbub ist er dagesessen, dem die Leviten gelesen wurden. Es war ein derart politischer Juckreiz, der ihn vielleicht auch jetzt befällt, da er der Debatte nicht beiwohnen kann.
In Wahrheit ist es unglaublich schade, dass hier wahnsinnig viel „vergeigt“ wurde, dass sich eine Koalition des Vertuschens und des Zudeckens in letzter Konsequenz gefunden hat und diese rot-schwarze Büchse der Pandora wieder zugedrückt wurde. Und genau dann, als es interessant geworden ist, als es um Geldwäsche gegangen ist, als es um Parteienfinanzierung gegangen ist, als es um Ministerverantwortung gegangen ist, darf man auf einmal nicht mehr untersuchen!
Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, Sie werden viel zu tun haben, um das, was Sie unserer Demokratie und den Kontrollrechten angetan haben, wieder gutzumachen. Der Herr Cap hat die Pallas Athene mit einem Würgeangriff Schaden nehmen lassen – seine Fingerabdrücke werden noch lange am Hals der Pallas Athene prangen! –, als es darum gegangen ist, ein parlamentarisches Untersuchungsinstrument in voller demokratiepolitischer Brutalität abzudrehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FPÖ hat viele Vorschläge, die zu einer Verbesserung des Finanz- und Bankenplatzes führen können.
In diesem Zusammenhang möchte ich hier folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
„der Abgeordneten Dr. Graf, Harald Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Verbesserung der behördlichen Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt und Änderung damit im Zusammenhang stehender gesetzlicher Materien“ – Dieser Antrag umfasst 140 Seiten. Ich mache von meinem Recht Gebrauch, ihn nur auszugsweise zu
skizzieren. Ich bringe ihn zur Verlesung. (Abg. Dr. Niederwieser: Haben Sie ihn gelesen?) Hören Sie zu, dann lernen Sie etwas! –
„Der Nationalrat wolle beschließen:
,Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Aufsicht über den österreichischen Finanzplatz vorzulegen. Diese Regierungsvorlage hat die Umsetzung folgender Vorschläge zu den einzelnen Themenbereichen zu enthalten.‘“
*****
Ich skizziere jetzt die Überschriften:
Die Entsendepraxis der Staatskommissäre, den Bereich Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Aufsichts- und Prüfbehörden, Konkursordnung und Richterüberprüfung, Geldwäsche-Verfolgung, Strafgesetzbuch und sonstige zwei Punkte die die Neuausschreibung der Führung der Staatskonten betreffen und die rasche Reparatur des Wertpapieraufsichtsgesetzes betreffend der Anlegerentschädigung.
Frau Präsidentin, ich darf mich nur versichern, ob dieser Antrag auch ordnungsgemäß eingebracht wurde. (Beifall bei der FPÖ. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek nickt zustimmend.)
Meine Damen und Herren! Es sind im Zuge dieser Ausschüsse zwei Kapitalverbrechen geschehen, unter denen wir alle in weiterer Folge leiden werden. Das eine war gestern zur Debatte in Person des Herrn Darabos, der damals noch mit seiner eigenen Stimme einen Entschließungsantrag des Hohen Hauses unterstützt hat, einen Mehrheitsbeschluss ermöglicht hat, über den er sich dann als Minister einfach hinweggesetzt hat (Abg. Mag. Donnerbauer: Falscher Ausschuss! – Abg. Rädler: Das war die falsche Rede! Eurofighter!), wissend, dass er ein Vollzugsorgan des Hohen Hauses ist. Er hat damit dieses Hohe Haus in einer Art und Weise herabgewürdigt ... (Abg. Rädler: ... die Kurve gekratzt!) – Kommen Sie heraus, wenn Sie etwas zu sagen haben! Diese Zwischenrufe aus Ihrer Ecke sind einfach nur lästig.
Das Zweite ist der wundersame Zeugenschwund, der im Bankenausschuss zutage getreten ist. Ich frage mich, ob Sie überhaupt damit einverstanden sein können (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen) – ich komme zum Schluss! –, dass sich hier Zeugen unter Angabe lapidarer, fadenscheiniger Gründe einer Ladung des Ausschusses einfach entschlagen können, weil sie wahrscheinlich gerade einen Fußpflegetermin haben oder ihre Badeente irgendwo spazieren führen oder weiß Gott was! Das ist eine Ungehörigkeit, die man sich nicht gefallen lassen kann. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)
Meine Damen und Herren, ich danke dem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Dr. Martin Graf, der hier viel geleistet hat, der mit großer Kompetenz diesen Ausschuss geführt hat, ich danke den Parlamentsstenographen, ich danke allen, die konstruktiv mitgearbeitet haben – auch dem Herrn Kogler, der mit profunder Sachkenntnis hier viel ins Rollen gebracht und viel weitergebracht hat.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie über den Sommer in sich gehen und sich überlegen, wie Sie das, was Sie jetzt angestellt haben, wieder gutmachen können. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
11.25
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der von Herrn Abgeordnetem Vilimsky und weiteren Abgeordneten eingebrachte Entschließungsantrag ist in seinen Grund-
zügen erläutert. Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Verbesserung der behördlichen Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt und Änderung damit im Zusammenhang stehender gesetzlicher Materien, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht gemäß § 45 GOG-NR über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister, in der Sitzung des Nationalrates am 6.7.2007; TOP 1
Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer Finanzdienstleister“, hat durch Befragung von Auskunftspersonen und Studium der dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten – trotz des erzwungenen frühen Endes – Feststellungen treffen können, aus denen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge betreffend die behördliche Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt abgeleitet werden können.
Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer Finanzdienstleister“ und die aus dieser ableitbaren Feststellungen werden von den unterfertigten Abgeordneten wie folgt erläutert:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt vorzulegen. Diese Regierungsvorlage hat die Umsetzung folgender Vorschläge zu den einzelnen Themenbereichen zu enthalten:
Ensendepraxis Staatskommissäre:
Verrechtlichung und Schaffung von Transparenzrichtlinien des Entsendevorgangs von Staatskommissären
Erstellung eines Qualifikationsprofils für Staatskommisäre und Neuordnung der Pflichten
Festlegung von verpflichtender Aus- und Weiterbildung der Staatskommissäre
Schaffung von unbürokratischen Abberufungsmöglichkeiten sowie von Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverstößen von Staatskommissären
Festlegung einer Rotationspflicht der Staatskommissäre; max. 3-jährige Dauer der Tätigkeit als Staatskommissär bei einem Institut
Festlegung einer Berichtspflicht der Staatskommissäre gegenüber dem Vorstand, Aufsichtsrat, Bank- und Wirtschaftsprüfern
Aufsichtsrat:
Verrechtlichung, der notwendigen Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten in Kapitalgesellschaften bzw. Stiftungen sowie Implementierung von harten Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverletzungen
Schaffung von strengen Unvereinbarkeitsregeln
Verrechtlichung der Corporate Governance Regeln für Leitungs- und Aufsichtsorgane
Beschränkung der Aufsichtsratsmandate bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen auf maximal 5 Mandate pro Person
Wirtschaftsprüfer
Verschärfung der Haftungs- und Strafbestimmungen der Wirtschaftsprüfer bei Pflichtverstößen
Verrechtlichung der Corporate Governance Regeln
Verpflichtende externer Rotation der Wirtschaftsprüfer alle 3 Jahre
Gesetzliche Festlegung eines Mindesthonorars von Wirtschaftsprüfern
Festlegung der Unvereinbarkeit der Übernahme von Mandaten neben dem Mandat der Abschlussprüfung auch für Konzerngesellschaften der Wirtschaftsprüfer
Aufsichts- und Prüfbehörden
Reform durch Zusammenlegung der Prüf- und Aufsichtsbehörden – Finanzministerium, FMA und OeNB – und Ausbau einer schlagkräftigen mit ausländischen Aufsichtsbehörden kooperierenden Finanzmarktpolizei
Erhöhung der Strafrahmen und deutliche Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Gesetzesverletzung
Gesetzliche Regelung der Kommunikation zwischen allen Aufsichtsorganen (Bankprüfer, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Staatskommissäre); insbesondere Berichtspflicht der Prüfbehörden gegenüber dem Aufsichtsrat bzw. den Bank- und Wirtschaftsprüfern.
Gesetzliches Verbot der Abwerbung von Wirtschafts- und Bankprüfern, Staatskommissäre bzw. Mitarbeiter von Prüfbehörden in ein Beschäftigungsverhältnis zu Banken und Finanzdienstleistern bzw. Konzerngesellschaften im BWG bzw. in den einschlägigen Bestimmungen durch Einführung von Sperrfristen (z.B. 18 Monate).
Schaffung von Auflagen und Kontrollprinzipien bei Geschäften zwischen Banken und Eigentümerlosen Einrichtungen (z.B.: Stiftungen).
Konkursordnung und Richterüberprüfung
Verbesserung der Stellung des Gemeinschuldners im Konkursverfahren
Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für eine bestmögliche Verwertung des Massevermögens im Konkurs
Verrechtlichung der Unvereinbarkeits- und Befangenheitsgründe von Richtern, Masseverwaltern und insbesondere von Konkursrichtern sowie amtswegige Überprüfung der Wahrnehmung der Unvereinbarkeit
Neuordnung der Disziplinarsenate
Vermehrter Einsatz und Stärkung der Stellung der Visitatoren
Geldwäsche-Verfolgung
Rasche Umsetzung der EU-Geldwäsche Richtlinie
Verbesserung der Geldwäscheüberwachungssysteme,
Implementierung eines Systems der Verdachtsmeldung nach Schwellenwerterreichung
Gesetzliche Regelung der engeren Zusammenarbeit der mit Geldwäsche beschäftigt Stellen im behördlichen sowie in den Bank- und Finanzdienstleistungsbereichen
Strafgesetzbuch
Drastische Erhöhung der Strafrahmen bei Wirtschaftsdelikten
Geldstrafen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täter anpassen
Schaffung eines von der kriminellen Vortat losgelösten selbständigen Tatbestandes der Geldwäsche im STGB
Sonstiges
Neuausschreibung der Führung der Staatskonten
Rasche Reparatur des WAG §23b ff betreffend der Anlegeentschädigung“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.25
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweiter Tag, zweiter Ausschuss, selbes Bild – es ist schön langsam auffallend, ich bin ja froh, dass es im Fernsehen übertragen wird –: Freiheitlicher euphorischer Applaus für die Grünen, grüner euphorischer Applaus für die Freiheitlichen. (Abg. Brosz: Nur beim Westenthaler klatscht überhaupt niemand!) Seid Ihr eigentlich schon eins? Grüne und freiheitliche Vereinigung – die Vereinheitlichung zweier Parteien spielt sich seit den letzten Tagen hier ab! (Abg. Strache: Das sind wenigstens Herrschaften mit Rückgrat! – Abg. Mag. Kogler: Irgendjemand muss sich ja ums Parlament kümmern!) Das finde ich hochinteressant, und ich bin froh, dass man das auch im Fernsehen sehen kann, wie sich hier zwei Parteien finden. Ich wünsche euch alles Gute auf eurem gemeinsamen Weg in den nächsten Wochen und Monaten. (Beifall beim BZÖ.)
Zu den Ausschüssen selbst: Da kommt der Herr Kogler ans Rednerpult ... Und auch der Herr Ausschussvorsitzende Graf hat das immer bemerkt, dem ich durchaus eine – ich sage einmal – zu 80 Prozent objektive Vorsitzführung attestiere, wesentlich mehr als dem Herrn Pilz – das muss man auch dazusagen. Dann und wann hat ihn natürlich die Parteipolitik mitgerissen, aber das kommt vor. Die sind alle in einer Partei, und daher nehme ich ihm das auch nicht übel.
Ihr habt da kritisiert, dass es 18 Prüfaufträge waren und das so schwierig sei und so lange dauert. Nur, liebe Freunde, ihr habt diese 18 Prüfaufträge entwickelt! Es ist euer Werk gewesen. Herr Kollege Kogler, da gibt es einen Spruch: Wenn man einen Hunger hat, dann soll man nicht einkaufen gehen, denn dann kauft man zu viel und kann es am Ende nicht zahlen!
Und so ähnlich kommt mir das jetzt auch vor: Ihr habt zwar am Anfang einen Riesenhunger auf Skandal, auf Aufklärung: 18 Prüfaufträge – und jetzt seid ihr nicht fertig geworden! Nicht nur, weil so viel Arbeit war – ich komme dann schon dazu –, sondern weil die Koalition das auch abgedreht hat, aber schon auch (Abg. Mag. Kogler: Weil die Akten nicht gekommen sind! Unglaublich! – Abg. Strache: Schon wieder der Anwalt der Bundesregierung!), und daher hättet ihr ja unseren Vorschlag eigentlich aufnehmen sollen. Das wäre etwas wert gewesen, einen Ausschuss ausschließlich für den größten Skandal der Geschichte der Zweiten Republik zu machen, nämlich für den
BAWAG-Skandal, wo 3,5 Milliarden € von den roten Genossen in den Karibiksand gesetzt worden sind! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Aber das verhindert ihr ja!)
Das wäre ein guter Ausschuss gewesen, aber nicht mit 18 Prüfaufträgen, die keiner erledigen kann, und daher ist es schon etwas ganz Interessantes. Es gibt erstmals keinen Endbericht, hat uns der Ausschussvorsitzende berichtet. Das ist wirklich traurig. Das ist etwas, was wir auch massiv kritisieren, dass die Koalition jetzt diesen Untersuchungsausschuss einfach abdreht.
Das Parlament befindet sich ohnehin seit einigen Tagen im Würgegriff der Koalition, die Würger gehen herum: Die Ausschüsse werden abgewürgt, die Fragestunde des heutigen Tages wird abgewürgt, die Anfragemöglichkeiten werden für die nächsten drei Monate wegen der Sommerpause abgewürgt, die laufende Tagung wird heute am Abend abgewürgt – übrigens auch mit den Unterschriften des Herrn Strache und des Herrn Van der Bellen, auch interessant.
Wir sind als BZÖ die einzige Partei (Zwischenruf des Abg. Strache), die sagt: Das kann doch nicht wahr sein, dass in einer Zeit, in der die Menschen auch arbeiten und in der von ihnen Belastungen abverlangt werden, in der sie belastet werden, das Hohe Haus bis 26. September zusperrt, die Regierung ihr Nichtstun verlängert und an einen Sandstrand fährt und mit den Zehen spielt. Wir wollen für die Menschen arbeiten, denn hier sitzen Abgeordnete, die von den Menschen gewählt sind und auch arbeiten und nicht drei Monate auf Urlaub gehen sollen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Dann arbeiten Sie!) Das kann es nicht sein, das ist einfach nicht möglich.
Ich weiß schon, das tut weh, wenn man das auflistet. Ich weiß schon, das tut weh, gerade am letzten Tag, aber ihr verlängert das und habt überhaupt keinen Unrechtsgedanken, wenn es darum geht, hier auch entsprechend für die Menschen zu arbeiten. (Abg. Eder: Das ist blanker Unsinn, was Sie sagen! – Abg. Strache: Sie sind ja nie bei Ihren Bürgern!)
Aber zum Ausschuss selbst, zum Herrn Kogler noch eine Anmerkung: Herr Kollege Kogler, Sie waren der, der in diesem Ausschuss schon auch sehr stark die Rolle des politischen Vernaderers gespielt hat. Das muss man einmal sagen. Sie haben sich als Chefankläger aufgespielt, Sie sind mehrfach zur Staatsanwaltschaft gelaufen und haben Anzeigen entwickelt (Abg. Mag. Kogler: Das stimmt ja nicht!) – auch gegen meine Person –; die sind alle eingestellt worden. Nur, Herr Kollege Kogler, politisches Kleingeld ist keine Währung für einen Ausschuss, der aufklären soll! Das muss man Ihnen schon sagen. (Beifall beim BZÖ.)
Daher ist es falsch. Und Sie haben sich auch „mit dem Kapperl“ gefangen, Herr Kollege Kogler, denn wenn man es genau nimmt, dann hätten Sie eines verursacht, nämlich den kompletten Stillstand des Ausschusses. Wenn Sie während laufender Ausschussarbeit zum Staatsanwalt gelaufen wären und dieser ein Verfahren eröffnet hätte, hätte sich jeder, der an diesem Verfahren beteiligt gewesen wäre, der Aussage entschlagen können, und Sie hätten den Ausschuss völlig gelähmt. (Abg. Mag. Kogler: Richtig! Deshalb haben wir es ja nicht gemacht!)
Was da in Sie gefahren ist, weiß ich nicht. Aber das zeigt nur, dass Sie nicht der tolle Aufklärer waren im Sinne der Sache, sondern dass Sie auch sehr viel Parteipolitik betrieben haben.
Aber zum BAWAG-Skandal selbst: 3,5 Milliarden € in den Sand gesetzt – und ein Achtzehntel betraf die BAWAG in diesem Untersuchungsausschuss, alles andere waren andere Prüfaufträge. Das war der Kardinalfehler dieses Ausschusses. Denn an den Folgen dieses Riesenskandals, den die SPÖ und ihre Genossen verursacht haben, an
den Folgen „kiefeln“ heute noch viele, viele Menschen, zum Beispiel die kleinen Leute, die kleinen Mitarbeiter in der BAWAG, die kleinen Sparer, aber auch die kleinen ÖGB-Mitarbeiter: Sie alle zahlen die Zeche für diesen größten Skandal der Zweiten Republik!
Zum Beispiel wurden sofort, als dieser Skandal aufgeflogen ist und das ganze Ausmaß sichtbar geworden ist, die Kontoführungsgebühren bei der BAWAG erhöht, und die Sparer wurden das erste Mal zur Kasse gebeten.
Interessant ist auch Folgendes: Jetzt, nachdem die BAWAG an einen so genannten Heuschrecken, wie das gerade von Ihrer Seite genannt wird, an „Zerberus“, verscherbelt worden ist, stellt sich heraus, dass es jetzt ein BAWAG-Kündigungsprogramm gibt – hochinteressant! –, und zwar unter dem Codenamen „Hermes“. (Zwischenruf des Abg. Broukal.) Herr Kollege Broukal, gut zuhören! Codename „Hermes“: Da steht drinnen, bis zum Jahr 2011 werden 400 Mitarbeiter in der BAWAG abgebaut. – Danke, SPÖ! Danke, dass Sie die Bank verkauft haben! Die Mitarbeiter werden es Ihnen danken. (Abg. Broukal: Die Bank gehört nicht der SPÖ!) – Der Gewerkschaft aber schon. Und die Gewerkschaft hat mit der SPÖ überhaupt nichts zu tun, Herr Kollege Broukal?! Das ist ein „Zufall“.
Auf der anderen Seite aber – während die Mitarbeiter abgebaut werden, während die Sparer belastet werden – las ich vor wenigen Stunden mit Erstaunen, dass Herr Generaldirektor Nowotny einen höher dotierten Vorstandsvertrag bekommen hat. Das ist Ihre Politik: Die Kleinen werden belastet, die Großen richten es sich! Und das lehnen wir ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Der ÖGB ist überhaupt am Desaster vorbeigeschrammt, knapp am Konkurs vorbei, es gab Pensionskürzungen und einen Rekordverlust: 63 000 Mitglieder haben dem ÖGB den Rücken gekehrt! (Abg. Krainer: Erzählen Sie doch von Ihrem Auftritt im Banken-Ausschuss! Das war peinlich!) Sie haben einen Rekordtiefstand beim ÖGB. Das ist das Desaster der BAWAG, das Sie zu verantworten haben! Aber Sie lassen immer die Kleinen über die Klinge springen, und die Großen kommen ungeschoren davon. Deswegen wäre es besser gewesen, sich diese BAWAG-Affäre ganz genau in einem eigenen Untersuchungsausschuss anzuschauen, denn dass der Herr Flöttl dem Herrn Vranitzky 1 Million € einfach so „hinüberschiebt“, und keiner weiß, warum, das ist schon eine interessante Geschichte, die bis heute nicht geklärt ist. Dass der Herr Klima, auch ohne Leistung, in einem Verwaltungsrat einer BAWAG-Unterfirma gesessen ist, ist auch interessant. Irgendwie war das ein Versorgungsprogramm für gescheiterte SPÖ-Kanzler: Der Vranitzky ist drangekommen, der Klima ist drangekommen, und deswegen hat man sich da auch schadlos gehalten, deswegen hat man von Seiten des ÖGB und der SPÖ das Ganze gedeckt und hat eigentlich nicht aufdecken wollen. Und das ist unsere Kritik.
In Wirklichkeit steckt in dieser ganzen skandalösen Geschichte BAWAG – ÖGB – SPÖ, in dieser Triangel des Skandals, wesentlich mehr drinnen, wäre wesentlich mehr an Aufklärung notwendig, sollte wesentlich mehr aufgedeckt werden, als dieser Ausschuss es getan hat. Das ist schade.
Ich meine daher, dass wir diesen BAWAG-Skandal und all die Verknüpfungen dieses dichten Netzwerkes, des roten Netzwerks der Genossen, noch einmal deutlich durchleuchten sollten. Es wird der Tag kommen, an dem uns das auch gelingen wird. (Beifall beim BZÖ.)
11.33
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass auch der Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt ist und daher mit zur Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rossmann, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Finanzmarktaufsichtwesens
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
Begründung
Im Rahmen des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ wurde das Finanzmarktaufsichtwesen untersucht. Aufgrund des Aktenstudiums, der Befragung von Auskunftspersonen und Beratungen im Ausschuss mussten zahlreiche Missstände festgestellt werden.
Die Notwendigkeit wurde offensichtlich, zügig entsprechende Reformen umzusetzen. Diese dürfen jedoch keinesfalls in SP-VP-Scharmützeln nach dem Motto „a bisserl mehr FMA und weniger OeNB!“ bzw. „darf’s a bisserl mehr OeNB und weniger FMA sein?“ – samt zugehörigem Postenschacher Marke Altkoalition – stecken bleiben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Reform des Finanzmarktaufsichtwesens bis Ende des Jahres 2007 vorzulegen, welche insbesondere auf die nachfolgend ausgeführten Punkte bedacht zu nehmen hat:
Themenkreis Interne Revision
Interne Revision berichtet nicht mehr nur an den Vorstand, sondern zwingend auch an den gesamten Aufsichtsrat sowie an die BankprüferInnen und die FMA/OeNB
Themenkreis Aufsichtsrat
Festlegung einer qualifizierten Berichtspflicht des Vorstands für wichtige operative Tätigkeiten des Vorstands zur Verbesserung der Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat
Anzahl der zulässigen Aufsichtsratsfunktionen auf maximal fünf reduzieren
„Fit and Proper“-Test auch für die Aufsichtsräte, d.h. Prüfung auf fachliche Eignung und Nachweis der erforderlichen Eigenschaften
Themenkreis WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen
Unbedingte externe Rotation bei WirtschaftsprüferInnen (siehe auch Empfehlung im Bericht des Rechnungshofs vom 3. Juli 2007, III-70 d.B.) mindestens alle fünf Jahre sowie ein strenges Vier-Augen Prinzip einführen. Das führt zu einer Stärkung der Unabhängigkeit der BankprüferInnen gegenüber den zu überprüfenden Banken
Schaffung eines Einspruchsrechts der FMA/OeNB bezüglich der Bestellung von natürlichen Personen als BankprüferInnen oder die Einrichtung eines Pools von berechtigten BankprüferInnen durch FMA/OeNB, wobei die Zuteilung durch Zufallsprinzip erfolgt
Verstärkte Redepflicht des Abschlussprüfers sowie verstärkte Berichtspflichten der BankprüferInnen der FMA/OeNB
Haftungsverpflichtung der BankprüferInnen ausdehnen und eine entsprechende Ausweitung der Haftpflichtversicherung einführen
Verbot von unmittelbarem Wechsel von PrüferInnen zu einem von ihnen geprüften Unternehmen („Cool–Down-Phase“): das gilt für PrüferInnen in allen Bereichen (Wirtschaftsprüfer, FMA und OeNB, wie es auch in einigen anderen Ländern realisiert ist)
Gesonderte Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (BankprüferInnen an FMA/OeNB)
Klare Funktionstrennung zwischen (Steuer)BeraterInnen und Wirtschafts-prüferInnen, insbesondere bei Finanzdienstleistern
Themenkreis Organisation der Aufsichtsbehörden
Generelle Lösung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten durch die Schaffung einer zentralen, bestimmenden und koordinierenden Behörde
Lösung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB insbesondere bei der Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen, so wie im Bericht des Rechnungshofs vom 3. Juli 2007, III-70 d.B., empfohlen
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten müssen alle Banken bestehende Eigentümeranteile an der OeNB abgeben, da sie von dieser geprüft werden
Anreizorientierte Entlohnung der MitarbeiterInnen in dieser zentralen Behörde zur Steigerung der Motivation und zur längeren Bindung an das Unternehmen. Dadurch kann die derzeit hohe Fluktuationsrate von MitarbeiterInnen in der FMA gesenkt werden
Sämtliche, mit Prüfungshandlungen beauftragten Organe einschließlich der BankprüferInnen müssen ihre Prüfberichte austauschen
Ergänzende Angaben zu Prüfungsbericht hinsichtlich Berichterstattung über bemerkenswerte Kredite
Der für Vor-Ort Prüfungen aufgewendete Ressourcenteil sollte angehoben werden. Prüfungsfrequenzen der Vor-Ort Prüfungen bei Großbanken und den systemrelevanten Banken sollen erhöht und Follow-Up Prüfungen rechtlich verankert werden. Im Gegenzug werden Managementgespräche einschränkt (siehe dazu auch die Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Bericht vom 3. Juli 2007). Die Nichtbeseitigung von Mängeln im Zuge von Vor-Ort Prüfungen – insbesondere im Zusammenhang mit der internen Revision und dem Risikomanagement – sollen scharfe Sanktionen nach sich ziehen.
Schaffung eines berechenbaren und stabilen Systems einer Anlegererschädigung für Wertpapierdienstleistungen analog zu den Banken
Themenkreis Staatskommissare
Unter der Voraussetzung der Umsetzung der oben dargestellten Maßnahmen können die Staatskommissare abgeschafft werden. Die dadurch frei werdenden Mittel werden für die Effizienzsteigerung des Bankenprüfwesens verwendet (Aufstockung von qualifiziertem Personal, anreizorientierte Entlohnung)
Themenkreis Konsumenten- und Anlegerschutz
Durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 wird sich der Schutz der AnlegerInnen durch Informationspflichten und Wohlverhalten der Unternehmen deutlich verbessern. Darüber hinaus wären aus Konsumentenschutzgründen folgende Maßnahmen erforderlich:
weitere Verbesserung der Transparenz durch verpflichtende Aushändigung aller relevanten Unterlagen und verbesserten Zugang zur Dokumentation
Verbot von „Haustürgeschäften“ bei komplexen Finanzanlageprodukten oder alternativ ein Rücktrittsrecht bei solchen Vermögensanlageprodukten
Übergang der Beweislast von KleinanlegerInnen auf Wertpapierdienstleister, da sie die Erfüllung und Aufklärungs- und Informationspflichten leichter nachweisen können
Themenkreis Internationale Kooperation
Verbesserte Kooperation mit ausländischen Prüfbehörden (bezieht sich auch und besonders auf Verdachtsmomente der Geldwäsche und Geldwäschebekämpfung)
Sicherstellung einer verpflichtenden EU-weiten Kooperation der jeweiligen Prüfbehörden:
zur Bekämpfung der Geldwäsche
zur Offenlegung verschleierter Eigentümerschaften
der Bekämpfung von Anlegerentschädigung
zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Themenkreis Geldwäschebestimmungen
strenge Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Offenlegung verdeckten Eigentums (Orientierung an den Best Performern)
Erleichterungen zur Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Verdachtsfällen von Geldwäsche sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Matznetter das Wort. Sie haben 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Staatssekretär.
11.33
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist der letzte Tag, die letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause, und es handelt sich heute um ein Thema, das von entscheidender Bedeutung für Österreich ist.
Ich darf daran erinnern: Der Finanzsektor ist in diesem Lande einer der am stärksten wachsenden Sektoren geworden. Wenn wir uns ansehen, wie eine Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ausschaut, fällt uns als Erstes der Bereich Geld und Versicherungswirtschaft auf, in dem Wachstumsraten erzielt werden, die wir in diesem Ausmaß und in dieser Dichte in der industriellen Fertigung leider nicht mehr haben.
Entscheidend ist aber für diesen Zweig unserer Wirtschaft, dass wir ein perfekt funktionierendes Sicherungssystem haben. Es geht nicht alleine darum, dass in diesem Sektor viel Geld unterwegs ist, sondern es handelt sich dort um das gesamte Sparvermögen der Österreicherinnen und Österreicher. Es handelt sich um den Blutkreislauf für
alle Wirtschaftsbetriebe, und dieses System muss lückenlos, von jeder Überweisung bis zu jedem Kredit, funktionieren. Wir können nicht dulden, dass es in diesem Bereich jedes Jahr irgendwelche Ungereimtheiten oder Skandale gibt. Ich erwähne die Fälle ganz offen: BAWAG, Hypo Alpe Adria, AMIS; und ich könnte die Liste noch lange fortsetzen. Jedes Jahr wurde etwas bekannt, was frühzeitig hätte verhindert werden müssen.
Das Parlament – und ich möchte das wirklich als Kompliment an alle Abgeordneten hier aussprechen – ist ja – und ich komme auf den Ausdruck Marathon des Vorsitzenden Graf zurück – nicht erst seit dem Oktober tätig gewesen, sondern hier hat man ja bereits vor mehr als einem Jahr nach Einsetzung des Rechnungshof-Unterausschusses zu untersuchen begonnen.
Ich möchte namens meiner Fraktion in diesem Zusammenhang wirklich den Vorwurf zurückweisen, wir hätten uns nicht bemüht, hier zur Aufklärung beizutragen. Alle haben geglaubt, wir werden im Unterausschuss in Sachen BAWAG keinen Beitrag liefern, um festzustellen, was versagt hat, aber wir haben es sehr wohl getan! Es haben alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss diese Arbeit gut gemacht. (Abg. Strache: Jetzt, wo die Strafanzeigen Thema gewesen wären, wenn es um Schlaff, Grasser und Co geht, hat man zugedreht!)
Meine Damen und Herren, in dieser Situation – und ich sage das in aller Offenheit – können wir nicht mehr warten, was die Reform der Aufsicht betrifft. Diese Reform muss unverzüglich stattfinden, und zwar nicht nur aus innenpolitischen Gründen, nicht nur für die inländische Wirtschaft, sondern auch, weil das Aufsichtsumfeld ein wesentliches Kriterium für das Rating unserer Banken ist. So wie die Aufsicht funktioniert, wird auch bewertet, ob eine Bank bonitär oder nicht ist und ob das System im Gesamten funktioniert. (Abg. Krainer: C plus haben wir!)
Herr Abgeordneter Krainer, das ist etwas, was wir als Politik nicht dulden können! Wir müssen handeln, damit das Rating auch des Aufsichtsumfeldes wieder jenen Standard erreicht, der der Qualität unseres hervorragenden Kreditsektors angemessen ist. Wir werden dafür sorgen! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich sage gleich dazu: Die Arbeit, die Sie geleistet haben, war eine gute Arbeit. Jeder einzelne Punkt wird in dieser Reform Eingang finden.
Seit wenigen Tagen liegt auch der Bericht des Rechnungshofes vor, und ich erlaube mir nur, die erste zusammenfassende Feststellung vorzutragen:
„Das mit der Errichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfolgte Ziel einer Optimierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt kann noch nicht als erfüllt betrachtet werden. Systemische Schwächen und zum Teil fehlende Effizienz der Aufsichtsinstrumente schränkten die Wirkung der integrierten Aufsichtsbehörde ein.“ – Zitatende.
Es heißt also handeln. Jetzt bitte ich um Verständnis, dass natürlich Abgeordnete, die in einer derartigen Intensität den Marathon gelaufen sind – ich habe es selber als Abgeordneter erlebt –, an jeder Stelle weitermachen wollen. Meine Damen und Herren, nur: Wie soll das funktionieren? Man könnte ein ganzes weiteres Jahr diesen Untersuchungsausschuss fortführen, aber die Reform muss eine Umsetzung mit sich bringen. Und das wollen wir leisten! Es ist Zeit zum Handeln – und Ende der Untersuchung, denn es ist gut, wenn gehandelt wird. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordnetem Broukal das Wort. Sie haben 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
(Abg. Mag. Kogler: Also handeln Sie, Herr Kollege Broukal! Nicht reden, sondern handeln!)
11.39
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ja erst etwa in der Mitte der Ausschusstätigkeit der acht Monate in den Ausschuss gekommen, weil einfach dann so viele Verhandlungstage und Verhandlungsstunden waren, dass es einigen unserer Kollegen aus den Bundesländern nicht immer möglich war, dabei zu sein. Das heißt, wenn Sie so wollen, ich habe meistens zugehört. – Kollege Rädler würde sagen: Viel gesurft, aber nur selten befragt. Aber mir ist doch in diesen vielen Tagen und Wochen einiges klar geworden.
Die FMA ist fünf Jahre alt. Sie ist eine Gründung von Karl-Heinz Grasser. Karl-Heinz Grasser hat ihre Struktur bestimmt. (Abg. Dr. Schüssel: Das Parlament hat es beschlossen! Einstimmig!) Karl-Heinz Grasser hat ihre Vorstände bestimmt: Einer kam aus dem Parlamentsklub der ÖVP, der zweite kam aus dem Vorzimmer von Karl-Heinz Grasser.
Die FMA ist fünf Jahre alt, und die FMA hat es in diesen fünf Jahren wie ein Polizist, der schläft statt aufzupassen, geschehen lassen, dass zehntausend Menschen im Fall der AMIS-Gruppe um ihr Geld gebracht wurden. Und es gibt viele Beweise dafür, dass die FMA und schon die Wertpapieraufsicht vor ihr, hätten sie pflichtgemäß und sorgfältig gehandelt, der BAWAG und den BAWAG-Vorständen bei ihren kriminellen Machenschaften sehr viel früher hätten in den Arm fallen können, als es der Fall gewesen ist. Und wer weiß – vielleicht hätte der ÖGB heute noch die BAWAG, wenn die FMA nicht geschlafen hätte. (Abg. Hornek: Erzählen Sie das dem Herrn Weninger!)
Die SPÖ war es ganz sicher nicht, sondern es waren die Vorstände der BAWAG – das haben wir, glaube ich, im Untersuchungsausschuss gesehen –, die da kriminell tätig waren. Wir wissen – das hat der Ausschuss ja auch ergeben –, dass selbst der Aufsichtsrat der BAWAG unzureichend und falsch informiert wurde. Da werden die Gerichte darüber urteilen (Abg. Hornek: Davon können Sie ausgehen, Herr Broukal!), und da werden wir dann klarer sehen, wenn die Urteile gefällt sind. – Na sicherlich, Kollege Hornek! Glauben Sie mir: Wir haben mehr Interesse als Sie, dass diese Dinge aufgeklärt werden, denn dass sie uns mehr schmerzen als Sie, die Ihre heimliche Schadenfreude so selten verbergen können, das liegt ja wohl auf der Hand. (Beifall bei der SPÖ.)
Für mich sehr erschreckend war, wie sehr sich die FMA oder die Vorstände der FMA politisch Karl-Heinz Grasser verpflichtet gefühlt haben und sich von ihm instrumentalisieren haben lassen. Ich erinnere mich an den Tag, als Herr Traumüller im Ausschuss über Stunden nicht zugeben wollte, dass es auf der Hand liegt und ganz klar ist durch die genaue Nachvollziehung aller Schritte der FMA, dass die Veröffentlichungen über die Parteischulden der SPÖ mitten im Wahlkampf Anfang September 2006 nur eine Quelle haben konnten: die FMA und im Besonderen ihn und seinen Vorstandskollegen Pribil. (Abg. Strache: Wie konnten die Schulden so schnell zurückgezahlt werden?)
Das kann ich Ihnen gerne sagen: Weil einige hunderttausend Menschen in Österreich, darunter auch ich, seit dem Jahr 2000 jeden Monat 10 S und jetzt einen € mehr zahlen als vorher und weil diese Partei sehr sparsam wirtschaftet, obwohl sie keine Spenden der Industriellenvereinigung zur Verfügung hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Aussage von Traumüller gehörte für mich zum Traurigsten, was ich je – auch in meinem journalistischen Leben – gehört habe. Da sitzt jemand mit von Honig triefenden Händen und versucht stundenlang abzustreiten, dass seine Finger im Honigtopf waren. Dieser Mann ist für mich absolut unqualifiziert. Und wie immer diese FMA-Reform, die wir beide in den nächsten Monaten beschließen werden, aussieht: Dieser
Vorstand Traumüller hat nach allem, was er im Ausschuss geboten hat, kein Recht, dort länger Vorstand zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte abschließend noch ganz kurz auf das Argument von Herrn Westenthaler eingehen, es sei nicht okay, dass er jetzt drei Monate auf Urlaub geht. – Herr Westenthaler, ich verbiete Ihnen, mich in Geiselhaft Ihrer Urlaubsplanung zu nehmen. Ich gehe sicher nicht drei Monate auf Urlaub! Ich werde über den Sommer eine Reform des Universitätsgesetzes 2002 verhandeln, das Sie im Jahr 2002 so verbockt haben, dass es fünf Jahre später schon wieder repariert werden muss. Und wenn Sie es mir nicht glauben, dann kommen Sie mich besuchen – mein Büro ist im Palais Epstein –, falls Ihnen der Flug aus der Türkei nicht zu teuer ist. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
11.43
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.43
Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht können Sie sich noch an das Jahr 1994 erinnern, für die BAWAG sicherlich ein sehr bewegtes Jahr. Karibik 1 ist aufgetaucht, der „Konsum“ stand kurz vor der Pleite, und „Atomic“ wurde durch die BAWAG in den Konkurs getrieben.
Im Untersuchungsausschuss war das Thema Atomic sicherlich ein ganz besonderes Thema, war es doch einer jener Bereiche, in denen das gerichtliche Verfahren bereits weitestgehend abgeschlossen war. Atomic und gerade Kommerzialrat Alois Rohrmoser sind für mich persönlich ein Thema gewesen, das mich sehr bewegt hat. Alois Rohrmoser war mit Atomic einer derjenigen, der über viele Jahre den Jugendsport, den Nachwuchs intensiv gefördert hat, damit für den gesamten Wintersport und auch für Österreich sehr, sehr viel geleistet hat, und der auch für die Region sehr, sehr viel getan hat. In meiner aktiven Zeit habe ich viele Jahre diese großzügige Unterstützung und seine soziale Verantwortung genossen und auch wirklich sehr geschätzt. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Firma „Atomic for Sports“ war zum Zeitpunkt des Konkursantrages nicht überschuldet. Und schon die Eröffnung des Konkurses, die ohne inhaltliche Prüfung des Konkursantrages durch das Konkursgericht erfolgt, war ganz eindeutig rechtswidrig. (Abg. Parnigoni: Das ist eine Behauptung!) Atomic wurde auf Betreiben der BAWAG und durch das Zusammenspiel von Konkursrichter und Masseverwalter förmlich in den Konkurs gezwungen. (Abg. Parnigoni: Da machen Sie jetzt eine Geschichtsfälschung!) Das beweist unter anderem der Umstand, dass die meisten Gläubiger im Konkursverfahren 94 Prozent erhalten haben. Wenn wir auch noch die Abschlusszahlungen und Konkurskosten dazuzählten, wäre die Quote auf über 100 Prozent gestiegen!
Atomic hat zu diesem Zeitpunkt 14 Prozent Zinsen bezahlt. Die finnische Amer-Gruppe, die das Unternehmen übernommen hat, hat Monate später nur 4 Prozent Zinsen bekommen, also ein sehr gewaltiger Unterschied. Man sieht, was alles möglich ist! In zwei Jahren hat allein der Zinsanteil 278 Millionen Schilling ausgemacht!
Das nächste Thema, das sicherlich auch bemerkenswert ist, ist, dass ein Kaufpreis von 900 Millionen Schilling sukzessive durch Abschläge, Nachtragsvereinbarung und Kick-Back-Zahlungen auf weniger als die Hälfte, deutlich unter 400 Millionen reduziert wurde, und die Patente und Markenrechte, die bei einem Weltmarktführer natürlich sehr
gewaltig sind, wurden praktisch zum Nulltarif weitergegeben. (Abg. Parnigoni: Das ist ja unglaublich! Wissen Sie, dass Sie hier falsche Aussagen machen?)
Bemerkenswert ist auch, dass der Verkauf an Amer bereits bewilligt wurde, bevor ein Vermögensstatus gemacht und bevor alle Konkursforderungen angemeldet worden sind. Amer hat praktisch die „Katze im Sack“ gekauft.
Es gibt noch viele Dinge, die in diesem Zusammenhang angeführt werden müssten. So wurde zum Beispiel der Konkursrichter vom Masseverwalter versichert. Das ist seit 1981 bisher nur viermal in Österreich vorgekommen, dreimal komischerweise die Person des Konkursrichters im Fall Atomic.
Es wäre noch vieles zu sagen, aber eines liegt mir auch noch besonders am Herzen: Der Gendarmerie in Salzburg wurde verboten zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft in Salzburg hat alle Verfahren gegen BAWAG-Vertreter, Masseverwalter, Konkursrichter ohne jegliche Ermittlung eingestellt.
Aber es gibt auch persönlich sehr Betroffene. Herrn Gendarmerie-Chefinspektor Mayer, der sich im Fall „Lucona“ eine hervorragende Reputation erworben hat, wurde in der Sache Atomic gesagt, er sei unbeholfen und fachlich ungeeignet. Herr Kommerzialrat Rohrmoser ist nach vielen Jahren des Kampfes um sein Lebenswerk an gebrochenem Herzen gestorben.
Ich wünschte, dass die BAWAG, die ja bei diesem Konkurs keinen Schaden erlitten hat, die moralische Verpflichtung für die Witwe und die Nachkommen von Alois Rohrmoser wahrnimmt und diese Menschen in irgendeiner Form von den noch offenen finanziellen Verbindlichkeiten entlastet und dafür sorgt, dass die Pflegekosten der Witwe übernommen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
11.48
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Graf. Herr Abgeordneter, Sie haben 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.48
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ein, zwei Dinge noch zu meinen Vorrednern in diesem Zusammenhang. Kollege Westenthaler – vielleicht richtet man es ihm aus, er ist vielleicht schon auf Urlaub gefahren; ich weiß nicht – hat hier gesagt – es war fast verräterisch –: Wenn das Parlament zusperrt, kann die Regierung nicht arbeiten!
Ich verstehe das nicht. Gemeint wird er wohl eher haben: Wenn das Parlament zusperrt, können die Abgeordneten nicht arbeiten, und da muss ich ihm schon ein paar Botschaften mitgeben.
Die Arbeit findet nicht nur im Parlament statt, sondern generell andere Tätigkeiten auch. Tatsächlich ist es aber so, dass diese zweieinhalb Monate Tagungssperre – und da sind wir uns ja ohnehin alle eigentlich einig, nur haben wir es nicht umgesetzt, weil die Mehrheit es dann am Ende nicht wollte – einfach zu lang ist. Es genügen sechs Wochen tagungsfreie Zeit, denn man darf eines nicht außer Acht lassen: Die Minderheitenrechte der einzelnen Abgeordneten oder der kleineren Fraktionen sind in der tagungsfreien Zeit – und um das geht es in Wirklichkeit! – auf null geschaltet. Man kann keine Interpellationsrechte wahrnehmen, wie Anfragen stellen und Ähnliches. Man kann keine Sondersitzungen beantragen, denn in der tagungsfreien Zeit braucht man entsprechend mehr als die Hälfte der Abgeordneten. Das kriegt die ganze Opposition zusammen nicht auf die Reihe.
Das sind die Themen, um die es geht, und da sollten wir uns überlegen, in welchem Verhältnis wir das in Zukunft regeln.
Eine tagungsfreie Zeit ist ja durchaus sinnvoll, denn es gibt ja in Österreich niemanden, der nicht auf Urlaub fährt, warum sollen es also nicht auch Abgeordnete und Bedienstete des Parlaments tun.
An dieser Stelle möchte ich mich auch als Ausschussobmann im Namen des gesamten Ausschusses bei den Stenographen, bei den Parlamentsmitarbeitern, bei den Parlamentsdiensten bis hin zum Rechts- und Legislativdienst, aber auch bei allen Kollegen, die jetzt über acht Monate im Ausschuss tätig waren, sehr herzlich bedanken. Es ist diese Tage hindurch zum Teil Übermenschliches geleistet worden. (Allgemeiner Beifall.)
Herr Kollege Stummvoll berichtet leider nur die halbe Wahrheit, wenn er sagt, ich hätte den Antrag betreffend Josef Taus am 16. Mai 2007 abgelehnt. (Abg. Dr. Stummvoll: ... nicht abstimmen lassen!) Ich habe nicht die Mehrheit, ist aber völlig egal, ich sage Ihnen jetzt, wie es war: Sie haben am 16. Mai den Antrag eingebracht, Josef Taus zu laden. In weiterer Folge war es so, dass nur mehr acht Abgeordnete zur Verfügung gestanden sind und wir neun gebraucht hätten, um beschlussfähig zu sein. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sie wollten Taus am 9. Mai für 16. Mai laden. Es waren nur mehr acht Abgeordnete, ich habe das auch konstatiert, und Sie haben nichts mehr gesagt! Ich sage aber hier dazu: Die fünf Abgeordneten der Oppositionsparteien waren anwesend, aber von den Regierungsparteien waren nur mehr drei da (Abg. Strache: Das ist es!), und das ist das Problem! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist genau das Problem!)
Es ist am Ende auch festgehalten worden, dass Ihr Antrag wegen Beschlussunfähigkeit nicht abgestimmt werden konnte, und dann haben wir uns auch darauf verständigt – das ist im Protokoll nachlesbar, leider Gottes nicht im öffentlichen Teil, da das im vertraulichen Teil war – und ich habe enunziert: Um hiefür einen Termin festzulegen, sollten wir das in der nächsten Fraktionsführersitzung besprechen.
Letztlich ist Taus ja geladen worden, er ist auch gekommen, das war ja kein Problem, und es hat sehr viel Erhellendes gegeben. Denn auch Sie haben vorher nicht gewusst, obwohl Sie alles gewusst haben – das hat Herr Taus dort erstmals in der Öffentlichkeit gesagt –, dass das gesamte MobilTel-Geschäft von Haus aus, von allem Anfang an eine treuhändische Angelegenheit war und Ähnliches; dazu komme ich noch.
Der Herr Bundesminister für Finanzen ist leider nicht hier, er ist immer gerne bereit, Schelten auszuteilen, insbesondere gegenüber dem Parlament. Es dürfte ihm ein Dorn im Auge sein, dass es im Parlament tatsächlich noch Menschen gibt, die sich frei äußern oder es zumindest versuchen. Er kritisiert den Nationalrat, weil ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde, der angeblich dem Bankenplatz schadet, obwohl wir Korruptionsfälle, sage ich jetzt einmal, untersucht haben, eine Reihe von aufgelisteten Korruptionsfällen. Nicht kritisiert hat er im Juni dieses Jahres Herrn Bankchef Treichl, Erste Österreichische, der parteilich nicht wirklich weit entfernt von ihm ist, der am 23. Juni ... – Herr Staatssekretär, richten Sie das dem Herrn Bundesminister bitte aus: Ich erwarte mir die gleiche Intensität an Kritik an Herrn Treichl vom Herrn Vizekanzler und Finanzminister, wie er Kritik übt gegenüber diesem Hohen Haus! (Beifall bei der FPÖ.)
Dieser Mann, Treichl also – das ist immerhin eine der Systembanken, eine der größten Banken Österreichs –, hat gesagt: Überall dort, wo der Staat oder die Gewerkschaft als Eigentümer agiert, besteht ein Problem, und überall dort, wo zwischen Eigentümerseite und Managementseite Verflechtungen sind, sind die Türen bis hin zur Korruption weit aufgestoßen. (Abg. Strache – Beifall spendend –: Da hat der Treichl recht!) – Das sage nicht ich, das sagt Treichl.
Wir wollten ja das, was Treichl hier in den Raum gestellt hat, nur untersuchen, weil es dann immer heißt: Behauptungen! Behauptungen! – Wer, wenn nicht Treichl, soll es besser wissen? Und deswegen wollten wir es untersuchen.
Dass er dabei im Glashaus sitzt und sein eigener Chefkontrollor ist, weil er der Stiftungsvorstand der Ersten österreichischen Spar-Casse Privatstiftung ist und damit Mehrheitsaktionärsvertreter bei der Bank, wo er Generaldirektor ist, und so weiter und so fort, hat er vergessen dazuzusagen. Er schmeißt flapsig in die Öffentlichkeit: Wo der Staat dabei ist, dort ist Korruption!
Wenn man die Geschichte seit 1945 ansieht, schaut, wer in dieser Republik politisch das Sagen hat, muss man sagen, es ist zumeist die ÖVP, die den Staat repräsentiert – meistens gemeinsam mit der SPÖ. Also ich verstehe die Kritik nicht; sie ist zum Teil sicher berechtigt. Ich habe ihm einen offenen Brief geschickt, in dem ich ihm gesagt habe, ich wäre nicht so weit gegangen, aber ich habe ihn auch kritisiert. (Abg. Strache: Herr Treichl hat dem Finanzmarkt geschadet ...!) Und ich erwarte mir diese Kritik auch vom Herrn Finanzminister, andernfalls begeht er Kritik nur nach parteipolitischem Muster.
Herr Kollege Westenthaler ist nicht hier, er ist wahrscheinlich schon in den Urlaub gefahren, aber vielleicht richtet es ihm der wahre Klubobmann, Kollege Scheibner, aus. Wenn Kollege Westenthaler hier sagt, dass wir 18 Untersuchungsgegenstände gehabt haben und dass wir nur BAWAG untersuchen hätten sollen, dann frage ich (Abg. Scheibner: ... aber nicht fertig geworden!): Zehn der Untersuchungsgegenstände sind in direktem Zusammenhang mit der BAWAG gestanden – zehn! – Wir sind leider nicht fertig geworden. – Oder will er behaupten, dass BAWAG, MobilTel und so weiter keinen Zusammenhang mit der BAWAG haben? Will er behaupten, dass die Casino-Jericho-Geschichte, wo die BAWAG beteiligt ist und letztlich finanziert hat, keinen Zusammenhang mit der BAWAG hat? – Warum sollen wir es dann nicht untersuchen?
Das, was wir hier ausgeführt haben, ist der große Block am Beispiel BAWAG (Abg. Scheibner: Was steht drüber?), aber wir wollten schon im Antrag mit Mehrheit festschreiben, dass man in diesem Zusammenhang jedenfalls nachstehende BAWAG-Materien mit betrachten soll, um sie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Es hätte nämlich passieren können, dass man, wenn man diese Fälle nicht aufzählt, versucht, diese Fälle nicht zu untersuchen. Jetzt haben wir sie aufgezählt – und jetzt untersuchen wir sie trotzdem nicht! (Abg. Scheibner: Sehen Sie! Na eben!) Weil zwei, drei, vier Kilometer vor dem Schluss die Luft ausgegangen ist, aber nicht, weil es am Untersuchungswillen gemangelt hat, sondern weil es plötzlich ein Regierungsübereinkommen gibt, das sagt, Ausschüsse haben beendet zu werden, koste es, was es wolle. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)
Herr Kollege Matznetter – mein letzter Satz –, Sie stehen auch auf dem Standpunkt, dass, wenn ein Untersuchungsausschuss eingesetzt ist, die Regierung nicht arbeiten kann. – Ich habe schon einmal gefragt: Wo steht das, außer im Regierungsübereinkommen? (Zwischenruf des Abg. Strache.)
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das Parlament im gewaltentrennenden Sinn nicht nur das macht, was die Regierung beschließt. Wir sind eigenständig und stehen dazu. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis und arbeiten Sie in Zukunft auch dann, wenn ein Untersuchungsausschuss tagt! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
11.57
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.57
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass die Einsetzung des Untersuchungsausschusses richtig, notwendig und sinnvoll war. Ich denke, dass es aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse gut ist, diesen Untersuchungsausschuss nun zu beenden.
Das Theater der Opposition ist durchaus verständlich, verliert sie ja immerhin eine angenehme Bühne. Das Wehklagen, dass Auskunftspersonen nicht mehr befragt werden können, hängt durchaus auch mit der eigenen Zeitvernichtung zusammen; Stichwort „Atomic“.
Ich denke, es ist völlig egal, wann der Ausschuss endet, ob das heute, im Herbst oder im nächsten Jahr ist, die Inszenierung der Opposition wird wahrscheinlich immer die gleiche sein.
Wir sehen den Prüfauftrag als abgearbeitet und haben unsere Erkenntnisse in einem umfassenden Bericht festgehalten.
Herr Stummvoll hat gemeint, dass der Ausschuss ein Sittenbild zeigt, wie es in Banken zugegangen ist. – Ich denke, dass vor allem die Geschäfte um MobilTel und Mobtel ein Sittenbild der Vorgängerregierung zeigen; einige Bilder daraus möchte ich sichtbar machen.
Das Muster ist immer das gleiche: Mit dubioser Finanzkonstruktion werden Behörden getäuscht, die Preise in die Höhe getrieben, das Risiko liegt bei der BAWAG, verdient hat Schlaff, und den Nachteil haben die österreichischen Steuerzahler und die österreichischen Telefonkunden. (Abg. Rädler: Eine neue Version! Absurd!)
Die handelnden Personen sind auch immer dieselben: Taus, Schlaff, Cordt – sie sind bekannt und treten immer dann auf, wenn es um große Geschäfte geht. (Abg. Hornek: Der Schlaff hat das Kanzler-Fest bezahlt, und den Herrn Elsner hat er auch bezahlt!) Ein wichtiger Partner ist Chernoy, zu dem das Bundeskriminalamt festhält, dass es Vorwürfe wegen Mordes, Bestechung, Verbindung zu organisierter Kriminalität, Besitz von Scheinfirmen, Geldwäscheverdacht, Einreiseverbot in Bulgarien und vieles mehr gibt; offensichtlich ein ganz, ganz schwerer Bursche, der vielerorts unerwünscht ist.
Nicht so in Österreich. In Österreich wird diese Person hofiert von höchsten Regierungsstellen. Das Innenministerium, auch Außenministerin Ferrero-Waldner hat persönlich in der Visa-Frage interveniert, obwohl die eigenen Beamten Bedenken dazu geäußert haben. Auch der frühere Bundeskanzler war mit Schlaff unterwegs auf Interventionstour (Abg. Scheibner: Der jetzige Bundeskanzler auch! Das haben Sie vergessen!), und der frühere Minister Gorbach bestätigt, dass er Türöffner für Schlaff bei serbischen Regierungsstellen war.
Aber das Ganze ist keine Einbahn, es gibt natürlich im Gegenzug Hilfe von Herrn Schlaff an Einzelpersonen, wenn sie Hilfe brauchen. (Abg. Scheibner: Was macht Herr Gusenbauer ... Herrn Schlaff?) Es gab auch Hilfe für die schwarz-blaue Regierung, als Israel aus Protest gegen die blau-schwarze Regierung seinen Botschafter abzog, da war es wieder Schlaff, der mit dem Geldkoffer zu Sharon reiste und den Botschafter zurückholte.
Das sind doch sehr eigenartige Verquickungen zwischen Gaunern, Wirtschaft und Politik, wo der Ausschuss doch das Zusammenspiel der Personen geklärt hat. Wer mitkassiert hat, ist noch unklar, aber wir hoffen, das werden die Gerichte klären.
Ich darf am Schluss noch eine Bemerkung in Richtung Ausschussvorsitzenden machen. Herr Graf hat am Mittwoch im Zusammenhang mit der Beendigung des Ausschusses von Postenschacher gesprochen. – Ich darf ihm in Erinnerung rufen, dass
sich die Freiheitlichen in den sechs Jahren ihrer Regierungsbeteiligung nur mit Postenschacher beschäftigt haben; ich kann Ihnen seitenweise die Namen Ihrer Günstlinge vortragen (Abg. Scheibner: Sie halten uns die Sekretärinnen vor, Sie aber ...!); auch der Name Graf steht auf der Günstlingsliste.
Herr Graf, lassen Sie die Kirche im Dorf! Seien Sie froh, dass der Ausschuss beendet ist, damit Sie nicht mit der Vorgängerregierung noch tiefer im Sumpf versinken! (Beifall bei der SPÖ.)
12.01
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.01
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt kommt der nächste Misstrauensantrag!) Die Debatte und auch die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zeigen, dass die Position der Volkspartei von Anfang an richtig war, nämlich dass es sinnvoller wäre, zunächst die Gerichte untersuchen und urteilen zu lassen und erst danach die politische Verantwortung zu klären. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Graf als Vorsitzender des Ausschusses bejammert hier, dass gewisse Untersuchungen nicht vorgenommen werden konnten. – Na ja, wenn hier Auskunftspersonen geladen werden – und das waren ja die wesentlichen Auskunftspersonen –, die unter Anklage im Zusammenhang etwa mit dem BAWAG-Prozess stehen, entschlagen die sich natürlich ihrer Aussage im Ausschuss. Sie haben damit natürlich die Aufklärungsmöglichkeit, die der Ausschuss hat, stark behindert. Das ist der eine Punkt, der klar zum Ausdruck bringt, dass es besser gewesen wäre, zu warten, bis die Gerichte entschieden haben.
Der zweite Grund: Ich wage es sogar zu sagen, dass wir die Aufklärungsaufgabe der Justiz zumindest verzögert, wenn nicht sogar behindert haben! (Abg. Dr. Stummvoll: Ja, genau!) Erinnern Sie sich daran, dass uns der exzellente Staatsanwalt Krakow, der mehrfach im Ausschuss als Auskunftsperson ausgesagt hat, fast händeringend darum gebeten hat, ihn zeitlich nicht über Gebühr zu belasten, weil er mit der Vorbereitung für den BAWAG-Prozess massiv ausgelastet ist.
Die Position der Volkspartei wurde im Nachhinein auf jeden Fall bestätigt. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich halte es auch für falsch, die Finanzmarktaufsicht in Bausch und Bogen zu verteufeln. Der überwiegende Teil aller Malversationen lag, meine Damen und Herren, vor der Zeit der Finanzmarktaufsicht; die gab es damals noch gar nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn etwa Frau Abgeordnete Trunk die FMA, die Finanzmarktaufsicht, dafür verantwortlich macht oder sagt, die FMA wäre in der Causa Hypo Alpe Adria nicht aktiv geworden, dann ist das glatt die Unwahrheit. Das ist nicht wahr! Denn in Wirklichkeit hat der Wirtschaftsprüfer Deloitte die Meldung an die Finanzmarktaufsicht gemacht, dass da etwas nicht in Ordnung ist, und die Finanzmarktaufsicht ist sofort aktiv geworden. Der Vorwurf wäre berechtigt gewesen, wenn die Finanzmarktaufsicht in diesem Fall nicht gehandelt hätte. Sie hat aber gehandelt, meine Damen und Herren!
Es ist schon zu hinterfragen, wie die Finanzmarktaufsicht oder auch die Nationalbank oder das Finanzministerium all das, was in der BAWAG passiert ist, hätten verhindern können. Denn wenn die interne Revision, wenn der Aufsichtsrat, wenn die Wirtschaftsprüfer diese Malversationen nicht erkennen, meine Damen und Herren, und dort mögli-
cherweise inkriminiert und involviert sind in die Vorgangsweise, dann wird man das mit übergeordneten Institutionen nur sehr schwer in den Griff bekommen können. (Abg. Broukal: Das ist schon richtig!)
Aber es ist jedenfalls nicht richtig, Herr Kollege Broukal, wenn Sie dann alle anderen verantwortlich machen und die Namen Weninger, Tumpel als Aufsichtsratsvorsitzender, Tumpel als zuständiges Direktoriumsmitglied in der Nationalbank gar nicht mehr vorkommen. Es ist zweifelsohne nicht in Ordnung, dass man dann die Verantwortung weit von sich wegschiebt. (Abg. Broukal: Da haben Sie recht!)
Meine Damen und Herren, es ist schon ganz interessant: Sie wissen, es gibt den Begriff „wilder Abgeordneter“. Damit wird ein Abgeordneter beschrieben, der keiner Fraktion oder keiner Partei mehr angehört. – Durch die heutige Rede des Abgeordneten Stadler hat der Begriff „wilder Abgeordneter“ eine neue Dimension, eine verständliche Dimension bekommen! (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Schluss: Ich denke, die Position der Volkspartei, zu sagen, zunächst die Gerichte prüfen zu lassen (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen) und dann die Sachen politisch zu untersuchen, war richtig. Das, was wir von Anfang an gesagt haben, hat sich bewahrheitet: Außer Spesen nichts gewesen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ist ja „nichts passiert“!)
12.06
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. 8 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, bitte.
12.06
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Amon, immer eine feurige Rede, aber wir würden uns dann auch feurige Abstimmungen erwarten. Gestern haben wir beim Misstrauensantrag vergeblich gewartet. (Ruf beim BZÖ: Wo war er denn gestern!) Wir haben dich ernst genommen, so wie wir natürlich auch deine Reden ernst nehmen, wenn du etwa sagst, du stimmst dem Misstrauensantrag gegen den Verteidigungsminister unter Umständen zu – wäre sehr gerechtfertigt gewesen; ein Verteidigungsminister, der alles andere im Sinn hat als die Interessen der Sicherheit des Landes, vor allem die Parteiinteressen –, aber leider hast du dann gefehlt. Aber vielleicht gibt es noch einmal die Möglichkeit, hier einem Misstrauensantrag zuzustimmen.
Kollege Kaipel hat in einer Brandrede gemeint, es ist alles ... (Abg. Parnigoni: Keine Brandrede!) – Das war keine Brandrede? – Gut, okay. Wenn Kollege Parnigoni sagt, dass das keine Brandrede war (Abg. Parnigoni: Er war sachlich!), traue ich mich nicht, ihm zu widersprechen. Also es war eine schlechte Rede, wenn es keine Brandrede war. Egal. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Hat Parnigoni gesagt, nicht ich.
Kollege Kaipel hat jedenfalls gesagt, es gibt nichts mehr zu untersuchen, es ist alles erledigt, der Prüfauftrag wurde durchgeführt und umgesetzt. Ich glaube, er ist der Einzige in diesem Haus, der diesen Eindruck hat. Alle anderen, selbst der Vorsitzende, haben gesagt, es ist nicht fertig untersucht worden.
Wenn Kollege Kaipel aufzählt, wer aller mit Herrn Schlaff mitgeflogen ist, hat er, muss ich sagen, wieder vergessen, die linke Scheuklappe aufzuklappen. Denn ich erinnere mich an Zeitungsmeldungen, wonach auch der amtierende Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in einem dieser Flugzeuge mitgeflogen ist. Ich erinnere mich auch daran, dass am Wahltag Herr Schlaff eine Siegesparty – oder was war das? – oder irgendein Festl, bei dem auch der Herr Bundeskanzler anwesend war, ausgerichtet hat.
Wenn Sie schon jemanden kritisieren, dann nehmen Sie doch bitte diese Scheuklappen weg, denn ein Untersuchungsausschuss sollte umfassend prüfen. (Beifall beim BZÖ.)
Aber genau diesen Eindruck hatten wir ja auch. Unsere Kritik an diesem Untersuchungsausschuss war ja auch, dass am Beginn sehr viel an Kompromiss gestanden ist. Es gab eine Koalition aus Rot, Grün und Blau, und man hat anscheinend in dem linken Fahrwasser gehofft, dass man doch noch eine linke Regierung schafft: Blau, Grün und Rot oder dass zumindest die Duldung einer Minderheitsregierung das Ergebnis ist. Einer der Testballons für diese linke Regierung waren die Untersuchungsausschüsse, in erster Linie der Eurofighter-Untersuchungsausschuss, weil die SPÖ gesagt hat: Jetzt haben wir schon versprochen, die Eurofighter abzubestellen – wir haben das gestern sehr intensiv diskutiert –, wir wissen zwar, dass wir es nicht einhalten können – das haben wir ohnehin von Anfang an gewusst –, aber wir müssen jetzt irgendetwas darstellen, damit das ein bisschen in Vergessenheit gerät. Deshalb schauen wir, dass wir einige Monate die Eurofighter untersuchen, und dann werden wir schon irgendetwas herausbringen, denn die Leute wissen das eh nicht mehr so. – Das glaubt man. Wir haben das ja gestern bei Herrn Darabos mit diesem für Österreich schädlichen Kompromiss gesehen.
Das war eigentlich der Hintergrund. Man wollte den Eurofighter-Untersuchungsausschuss haben, die Grünen auch, die FPÖ überraschenderweise dann plötzlich auch, aber man hat sich bei der Opposition schon auch daran erinnert, dass es eigentlich die Wochen und Monate davor – lieber Kollege Haimbuchner, erinnere dich daran – ein anderes Thema gegeben hat, das die Österreicherinnen und Österreicher bewegt hat. Das waren nicht so sehr die Abfangjäger, sondern das war der BAWAG-Skandal. Der größte Finanzskandal in der Geschichte der Zweiten Republik hat uns auch hier im Parlament über viele Monate (Abg. Mag. Hauser: Weil die Finanzmarktaufsicht nicht funktioniert hat! Das ist ja eine Scheinheiligkeit!) – ich komme schon noch dazu, wie das war –, über viele Monate bewegt, wo man gemerkt hat, wie da die SPÖ-Vertreter agieren.
Ich erinnere an den damaligen Klubobmann Gusenbauer, der im April nach der ersten Welle des BAWAG-Skandals gesagt hat, es ist alles untersucht, es ist alles erledigt, wir reden nicht mehr darüber, bis dann die zweite Welle gekommen ist, wo man noch ein paar Milliarden an Schaden für den Steuerzahler beziehungsweise für den Sparer hier zu verzeichnen gehabt hat und wo man in alter Manier nur das zugegeben hat, was man gerade beweisen konnte.
Dabei ist es letztlich darum gegangen, dass eine Bank, eine wichtige Bank, am Rande des Abgrundes und eine berufliche Interessenvertretung wie der Österreichische Gewerkschaftsbund am Rande des Konkurses gestanden ist. Und es ist die frühere Bundesregierung gewesen, die es mit einer Staatsgarantie geschafft hat, dass diese Konkurse abgewendet werden konnten.
Es ist der Vorwurf der Parteifinanzierung gewesen ist, es ist der Vorwurf der politischen und der Partei ... (Abg. Broukal: Aus heutiger Sicht kann man nicht mehr davon sprechen!) Ich sage Vorwurf, ich sage, der Vorwurf ist im Raum gestanden. (Abg. Broukal: Der ist entkräftet!) Nein, entkräftet ist es noch nicht worden, lieber Kollege Broukal, wo denn die 13 Millionen € herkommen, die über den, ich nehme an, Gewerkschaftsbund gekommen sind, denn in eurem Rechenschaftsbericht steht ja nur: berufliche Interessenvertretungen, Spenden, die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhen. (Abg. Broukal: Es war kein Kundengeld der BAWAG!) Von der Industriellenvereinigung, wie das da immer vorgeworfen wird, ist das nicht gekommen.
Aber es gab doch, zugegebenermaßen auch von euch, parteipolitische Verflechtungen, wo höchste Parteifunktionäre der SPÖ in den Gremien der Gewerkschaft gesessen
sind, anscheinend nichts gewusst haben, aber doch mit verantwortlich gewesen sind, und genauso gab es auch die Verflechtungen – Elsner im Stiftungsrat des ÖGB – mit der BAWAG. Und selbstverständlich gab es die Pflicht, wenn es um dreieinhalb Milliarden an Steuergeldern geht, um Verlust von Sparergeldern – dreieinhalb Milliarden Euro! –, dass hier aufgeklärt wird. Also das war schon klar, da muss man irgendetwas machen.
Also was wäre gewesen, hätte man das untersucht? Und ich sage Ihnen, da wäre ich sogar skeptisch gewesen, denn ich vertrete die Meinung – und das bewahrheitet sich ja jetzt –, dass ein Untersuchungsausschuss, der politische Hintergründe von Skandalen untersuchen soll, sinnvollerweise erst dann eingerichtet werden kann, wenn die Justiz ihre Ermittlungen beendet hat (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP), damit es eben nicht möglich ist, dass Auskunftspersonen dann ihre Aussage verweigern, weil sie sagen, ich stehe ja noch als Angeklagter oder als Zeuge vor Gericht. Das hat man ja gesehen. Aber das hätte man trotzdem machen können: einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung des BAWAG-Skandals mit dreieinhalb Milliarden Euro Schaden.
Aber das wollte man auch wieder nicht so ganz, da hat man gesagt, das geht nicht, also setzen wir uns zusammen – Rot, Grün und Blau – und schauen, dass wir das irgendwie anders machen. Dann kam man eben zu diesen 18 Punkten, wonach alles Mögliche untersucht wird, auch die BAWAG, obwohl das halt nicht mehr ganz so dominant im Vordergrund steht. Also so ein netter Kompromiss ist am Anfang gestanden, und ihr, Blau und Grün, habt euch halt erhofft, dass es da weiter eine Gemeinsamkeit geben kann, auch in anderen Bereichen. Aber, bitte, ich meine, ihr seid doch alle lang genug in der Politik, ich hätte mir schon mehr Realitätssinn erwartet. (Abg. Strache: Wir sind Realisten, im Unterschied zu Ihnen!) Das hat man sich erhofft für den Fall, dass gelingt, was man eigentlich wollte, nämlich wieder eine große Koalition. Das war eure Wunschregierung, lieber Kollege. Die große Koalition als beste Regierung für dieses Land hat sich diese Opposition gewünscht. – Jetzt habt ihr sie, und jetzt plötzlich seid ihr frustriert, dass sie jetzt diesen Ausschuss und die Ermittlungen abwürgt. Also ein bisschen mehr politische Erfahrung hätte ich euch schon zugetraut.
Leider – leider, sage ich – sind, wie es der Abgeordnete Graf und andere auch gesagt haben, viele Punkte offengeblieben, und genau diese politischen Verbindungen, Herr Kollege Broukal, die hätten wir schon noch ein bisschen klarer herausgestellt. (Abg. Broukal: Das war doch der Fall! – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) Aber da war man nicht so offensiv mit der Öffnung von Steuerakten und Sonstigem wie beim Eurofighter-Untersuchungsausschuss.
Übrig bleibt, dass der Untersuchungsausschuss notwendig war, notwendig wäre auch noch in Zukunft, weil vieles erst beim Gerichtsverfahren herauskommen wird, vor allem was die politischen Hintergründe betrifft, was uns eigentlich hier und heute interessieren würde. (Beifall beim BZÖ.)
12.14
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer mit 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.14
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte ein paar Feststellungen treffen.
Zuerst: Im Ausschuss wurde hart gearbeitet und auch im Umfeld des Ausschusses. Dieser Ausschuss hat mehr zutage gefördert, als manche vielleicht vermutet haben.
Ich glaube auch, dass es wichtig ist, in ein Netzwerk etwas Einblick zu bekommen und zu erkennen, dass es gilt, nach anderen Normen zu regeln.
Die Erkenntnisse, die daraus gewonnen wurden, sind wirklich eine gute Basis für die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Zukunft, und ich bin überzeugt davon, dass wir alles daranzusetzen haben und dass es für uns entscheidend ist, dass wir diesen Finanzmarkt Österreich, der für so wichtig erachtet wird und von dem ich auch meine, dass hier Dienstleistung auf einem Hochlohnniveau angeboten wird, wieder so darstellen können, dass mehr Vertrauen herrscht und dass man letztlich auch Arbeitsplätze in diesem Sektor absichern und neu schaffen kann.
So unterschiedlich sich auch die Eindrücke der einzelnen Fraktionen in den Schlussberichten darstellen, ist doch eines, so meine ich, von allen Rednern und auch in den Schlussberichten unbestritten: Es besteht ein akuter Handlungsbedarf, der bei der Kontrolle anzusetzen hat, ja, wie ich glaube, auf allen Kontrollebenen, zum Beispiel auch bei dieser Kontrolle im internen Bereich.
Das finde ich schon etwas eigenartig, wenn hier die Kontrolle sozusagen dem Generaldirektor unterstellt ist. Nicht jeder ist ein Held. Eher wird er darauf achten, wie seine Karriere in Zukunft verlaufen wird, wenn er bestimmte Dinge anspricht.
Das Gleiche gilt für die Bankenprüfer, die ja auch frei ausgewählt werden von den Instituten, und es bedeutet natürlich für einen Bankenprüfer einen empfindlichen Nachteil, wenn er zum Beispiel den Kunden verliert. Daher gibt es Testate, die eigentlich nicht testiert werden hätten dürfen. Denn es kann doch nicht sein, dass Berichte der Nationalbank, die sehr seriös dargelegt wurden, irgendwo nicht einbezogen werden in die Beurteilung. Eigenartig, muss man sagen. Daher besteht auch da eine stärkere Kontrollnotwendigkeit.
Die Staatskommissäre wurden einige Male erwähnt, aber manche – sagen wir es offen heraus – haben es halt als eine Art Gratifikation betrachtet. Und das war ihre Funktion.
Und was die Bankenaufsicht betrifft, so stellen wir ja alle gemeinsam fest, dass es doch besser wäre, eine starke, einheitliche Finanzmarktaufsicht zu haben, und dass letztlich doch – das ist auch im Rechnungshofbericht nachzulesen – diese Kooperation mit OeNB und FMA in den Kernbereichen nicht wirklich zufriedenstellend war.
Im Sinne dieser Aussagen halte ich eine Konzentration der bankaufsichtlichen Bereiche für notwendig und bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Krainer, Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Reform der Finanzmarktaufsicht zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat im Herbst 2007 einen Gesetzesvorschlag zur Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht unter Umsetzung sämtlicher oben angeführten Punkten vorzulegen, mit welchem der Finanzplatz Österreich durch eine schlagkräftigere und effizientere Finanzmarktaufsicht gestärkt wird. Dabei sind unter Wahrung der Unabhängigkeit sowie Weisungsfreiheit der Finanzmarktaufsicht die Anregungen des Rechnungshofes und die bisherigen Erkenntnisse des Untersuchungsausschuss zu berücksichtigen.“
*****
In diesem Sinne sollten wir gemeinsam ein starkes Instrument schaffen für einen guten Finanzmarkt Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
12.18
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Reform der Finanzmarktaufsicht zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich
eingebracht im Zuge der Debatte über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
Der Rechnungshof hat in der Zeit vom 4 Oktober 2006 bis 10. November 2006 („Gebarung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Oesterreichischen Nationalbank und des Bundesministeriums für Finanzen“) die Bankenaufsicht umfassend geprüft und im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme (GZ 003.180/002-S4-4/07) Verbesserungsbedarf geortet. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das mit der Errichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfolgte Ziel einer Optimierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt kann noch nicht als erfüllt betrachtet werden kann.
Der seit 30. Oktober 2006 eingerichtete parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht hat zu allen Untersuchungspunkten Erhebungen gepflogen. Dabei wurden eine Reihe von Punkten ersichtlich, die eine rasche Reform bedingen.
Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde eine Evaluierung der Finanzmarktaufsicht (FMA) vorgesehen, um Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenprobleme zu vermeiden. Zudem soll nach dem Regierungsprogramm eine den rechtsetzenden Aufgaben gerechte Einordnung in die Ingerenz des Bundesministeriums für Finanzen sowie eine parlamentarische Kontrolle sichergestellt werden.
All dem sollte im Zuge der bevorstehenden Arbeiten u.a. durch folgende Maßnahmen in besonderer Weise Rechnung getragen werden:
Ziel der Reform ist ein effizienterer Ressourceneinsatz im Rahmen der neuen Aufsichtsstrukturen und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenproblemen
Verbesserung des Systems der begleitenden Kontrolle und der Aufsichtskette, insbesondere Reform der Tätigkeit der Staatskommissäre, der Bankprüfer und der Aufsichtsräte.
Stärkere Konzentration der Aufsicht auf behördliche Tätigkeit und Gesetzesvollzug
Eine der rechtsetzenden Aufgaben gerechte Einordnung in die Ingerenz des BMF
Verbesserung der Kooperation mit ausländischen Kontrollinstanzen
Verbesserungen in der Personal- und Ausbildungspolitik
Zu diesem Zweck sieht das Regierungsübereinkommen die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Diese wird sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank zusammensetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat im Herbst 2007 einen Gesetzesvorschlag zur Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht unter Umsetzung sämtlicher oben angeführten Punkte vorzulegen, mit welchem der Finanzplatz Österreich durch eine schlagkräftigere und effizientere Finanzmarktaufsicht gestärkt wird. Dabei sind unter Wahrung der Unabhängigkeit sowie Weisungsfreiheit der Finanzmarktaufsicht die Anregungen des Rechungshofes und die bisherigen Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zu berücksichtigen.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Rädler auf, der sich eine Redezeit von 4 Minuten vorgenommen hat. – Bitte, Sie sind am Wort.
12.19
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Am 29. Oktober des Vorjahres, also vor rund acht Monaten, haben wir beschlossen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen – gegen die Stimmen der ÖVP. Die ÖVP hat sich im Ausschuss aber nie der Arbeit entzogen, sondern wir haben mitgearbeitet (Abg. Dr. Graf: Ja, Sie haben mit der Finanzmarktaufsicht telefoniert!), damit das, was zugedeckt werden sollte, aufgedeckt wird, damit aber auch der Gesichtspunkt der Sicherung des Finanzplatzes Österreich berücksichtigt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Es verwundert mich sehr, dass nach sechs Abgeordneten der SPÖ, die hier heute am Rednerpult waren, der letzte von einem Netzwerk gesprochen hat, aber er hat das Netzwerk ganz woanders gesehen, nämlich in der Finanzmarktaufsicht, aber nie dort, wo es eigentlich war.
Die BAWAG wurde nicht angesprochen. Warum? – Weil das ein Netzwerk der politischen Verantwortung war, die im linken Bereich gelegen ist, und das sollte verschwiegen werden nach diesem Untersuchungsausschuss. Doch das gehört, glaube ich, auch angesprochen (Abg. Ing. Westenthaler: Genau!), und wir alle sollten das auch den Fernsehzusehern mitteilen. Das ist heute fast untergegangen.
Dort waren Leute am Werk, einige wenige, die gut verdient haben, die wirklich gut verdient haben. (Zwischenruf des Abg. Haberzettl.) Sie brauchen, glaube ich, überhaupt nichts zu sagen vom ÖGB. Da gibt es eine eigene Rolle des Herrn Verzetnitsch, der sich da im Besonderen aus der Verantwortung gezogen hat. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Broukal.) – Danke schön, Herr Kollege Broukal!
Herr Verzetnitsch hat sich aus der Verantwortung gezogen, indem er im Ausschuss erklärt hat: Wozu habe ich Vorstandsmitglieder gehabt? Die sind gut bezahlt worden. Ich als ÖGB-Vorsitzender habe überhaupt keine Verantwortung! – Na, wenn das das Verantwortungsbewusstsein eines SPÖ-Politikers ist, dann gute Nacht! Das kann es wohl nicht sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Und dann gibt es einige wenige Trittbrettfahrer, die sich selbst ins Spiel gebracht haben. Da hat man gelächelt im Ausschuss über den Herrn Wittmann, den ehemaligen Innenminister Schlögl, diese Bande, die hier gebildet wurde mit dem Herrn Bogner bis hinein in den Rotlichtbereich, bis hin zum Herrn Horngacher. Darüber will man nicht re-
den, das hat man heute überhaupt nicht erwähnt. Herr Elsner hat gesagt, ich habe den gar nicht gekannt. Herr Wittmann hat gesagt, wir haben große Projekte vorgehabt, wir wollten miteinander etwas finanzieren. – Herr Elsner hat es heruntergebrochen und hat gesagt, ein paar Kugelschreiber habe ich dem Herrn Wittmann gegeben; in Wahrheit eigentlich dem Herrn Heilingsetzer. Dem hat man einen Stehkalender gegeben, dass er den Akt eingelegt hat. So war es bei der BAWAG.
Jetzt zu jenen Maßnahmen, die notwendig sind. – Erheiterung bei den Grünen. Wir kommen auch noch auf euch zu sprechen. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Jawohl. Die Zwischenrufe bitte sammeln, dann können wir sie gleich miteinander beantworten, Herr Kollege Heinzl. Vergessen Sie den Hauptbahnhof in St. Pölten nicht, das ist ganz, ganz wichtig.
Jetzt zur Finanzmarktaufsicht. Es wurde angesprochen und es ist notwendig, dass wir Reformen machen. Wir bekennen uns auch dazu. Bei veränderten Märkten im Finanzbereich muss auch die Finanzmarktaufsicht reagieren. Wir müssen bei der Entsendung der Staatskommissäre etwas tun. Wir müssen im Justizbereich etwas tun. Es wurde der Fall Rohrmoser angesprochen, dieses Zusammenspiel, eine unfaire Übernahme, eine unfreundliche Übernahme, die hier von der BAWAG geplant wurde im Fall der Atomic. Da hat der Konkursrichter mit dem Masseverwalter mitgespielt. Da müssen wir handeln, dass diese Dinge nicht verjähren, dass es hier eine Rechtsmöglichkeit gibt, einzugreifen.
Ich darf Ihnen jetzt noch eines sagen zum Finanzplatz Österreich. Es ist aber nicht notwendig, dass man da herausgeht, so wie es die Abgeordnete Trunk gemacht hat, die nicht nur ihr Bundesland schlechtmacht, sondern auch die Hypo Alpe-Adria. Sehr wohl hat es dort Verluste gegeben, 320 Millionen wurden in den Sand gesetzt, aber die Hypo Alpe-Adria hat auch eine Erfolgsgeschichte geschrieben. (Abg. Broukal: Auch die BAWAG!) Das sollte nicht unerwähnt bleiben, wenn man über diese Dinge debattiert. 265 Beschäftigte im Jahr 1992, 6 200 Beschäftigte im heurigen Jahr, in zwölf Ländern vertreten, Wertsteigerung dieser Bank von 2 Milliarden auf 3,2 Milliarden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf zum Abschluss vielleicht (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen) – Schlusssatz – verkürzt den Brief aus der „Kronen Zeitung“ von Jeannée an den Grünen Pilz wiedergeben – gleichzeitig auch an Kogler zu richten –:
„Und nun ,toben‘ Sie, was zwar nicht stimmen muss, weil es das Billigblattl ,Österreich‘ vermeldete, ...“, aber nun ist Schluss. Die „Pawlatschen“, die Sie „umfunktioniert haben, wie die Republik sie bislang nicht gekannt hat“, ist eingestellt. „Nun ist Schluss mit lustig und Sie sind wieder dort, wo Sie hingehören: einer von ein paar in der grünen Truppe Van der Bellens, die niemanden interessiert.“ Recht herzlich, Ihr Jeannée. – Recht herzlich, Ihr Hans Rädler. (Beifall bei der ÖVP.)
12.23
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.24
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Kriminalfall AMIS können wir im Bericht der ÖVP lesen, dass die Finanzmarktaufsicht keine Gesetzesverletzungen begangen hat, dass ihr keine Gesetzesverletzungen vorgeworfen werden können.
Durch den Konkurs von AMIS sind 16 000 Menschen insgesamt betroffen, 10 000 davon in Österreich, deren Leben sich verändert hat, und Ihre Sichtweise der Dinge, dass
hier keine Gesetzesverletzungen zu finden sind, müssen Sie diesen Menschen erst einmal erklären.
Ich möchte hier von der Situation eines Betroffenen berichten, mit dem ich gesprochen habe, und zeigen, wie sich die Situation in der Familie, wie sich sein Leben verändert hat. Es ist eine Familie, beide sind Anfang fünfzig, der Mann ist 35 Jahre als selbstständig Beschäftigter tätig, und das monatliche Nettoeinkommen, das gleichzeitig auch das Familieneinkommen ist, beträgt 1 300 €. Der Mann hat mir erzählt, dass er, wenn er von Verlusten bei Wertpapiergeschäften gehört hat, immer gedacht hat, dass diese Menschen selbst schuld wären. Er hat immer gedacht, dass könne ihm nie passieren. Er hat gesagt, er hat damals ein ganz normales Leben geführt.
Er ist zum Kauf von diesen Wertpapieren gekommen, weil es einen Bekannten in der Gemeinde gegeben hat, einen Finanzmakler, der in der Ortschaft bekannt war, der hoch angesehen ist, der selbst auch Opfer geworden ist und durchaus vertrauenswürdig war. Er hat sich aber auch erkundigt, und es ist ihm gesagt worden, das ist ein vom Staat zugelassenes Unternehmen, das von der Finanzmarktaufsicht kontrolliert wird. Da kann nichts passieren.
Er hat sein gesamtes Erspartes eingesetzt, er hat Kredite aufgenommen, um im Ruhestand eine zusätzliche Pension zu haben. Er hat, wie er gesagt hat, bis dahin ein normales Leben geführt, bis zu dem Zeitpunkt, als er in den Nachrichten gehört hat, dass schlechte Zeiten für AMIS-Anleger angebrochen sind.
Das ist das Schicksal einer Familie, die alles verloren hat und der jetzt durch die Rückzahlung der Kredite auch noch droht, dass sie ihr Eigenheim verliert, weil diese 1 300 € monatlich natürlich nicht ausreichen. Diese Familie hat darauf gebaut, dass durch die Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht nichts passieren kann.
Für uns von der SPÖ-Fraktion war bei den Befragungen immer die Rolle der staatlichen Organe wichtig und im Vordergrund. Und wir stellen fest, dass die Finanzmarktaufsicht versagt hat, dass trotz Mängeln Konzessionen erteilt wurden, dass unzureichend geprüft wurde, dass, wenn Verstöße festgestellt wurden, keine Maßnahmen gesetzt wurden, dass 2004, nachdem die Finanzmarktaufsicht in Luxemburg gehandelt hat, hier bei uns nichts passiert ist, erst ein Jahr später, und dass man einen Wirtschaftsprüfer gebraucht hat, der dann binnen kurzer Zeit hier etwas zustande gebracht hat und aufgeklärt hat, wofür die Finanzmarktaufsicht drei Jahre gebraucht hat und nichts zusammengebracht hat. Hätte sie seit 2002 richtig geprüft, wäre das möglicherweise alles nicht passiert.
Es ist auch keine Selbstreflexion bei der Finanzmarktaufsicht vorhanden. Wir haben gehört, dass sie auch noch stolz auf ihre Arbeit sind.
Eine Reform der Behörden ist unabdingbar, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Und die Behörde hat die Verantwortung zu übernehmen, denn die Menschen, die Betroffenen dürfen nicht im Stich gelassen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
12.28
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
12.28
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätztes Hohes Haus! Nach 40 Ausschusssitzungstagen ... (Abg. Mag. Kogler: So oft waren Sie nicht dabei!) – Ich selber war 17-mal dabei, Freund Kogler (Abg. Rädler: Der Kogler war immer dabei, aber nie da!), und die 17 Mal haben mir weh genug getan, denn ich darf über ein Sittenbild aus dem Ausschuss berichten.
Wir haben in dieser Zeit erlebt, dass die an sich gute Sitzungskultur in den Ausschüssen, wo normal und sachlich diskutiert worden ist, in diesen Ausschüssen von einigen Herren sehr verändert wurde. Das Geschrei vom Herrn Stadler in der heutigen Sitzung hat ja der eine oder andere gehört, und das hat es in den Ausschusssitzungen bei den Einvernahmen der Auskunftspersonen auch gegeben. Die beleidigende Art, die Herr Kogler heute in seiner Rede an den Tag gelegt hat, wofür er sogar einen Ordnungsruf bekommen hat, hat es in den Ausschusssitzungen auch gegeben. Allerdings, das Interessante war: Wenn Respektspersonen da waren, zum Beispiel jemand wie ein kroatischer General, der zwar der Unterschlagung verdächtig ist, oder Respektspersonen wie der ehemalige Finanzminister Edlinger, da haben sich die Herren sehr ordentlich benommen.
Laut und stark hingegen sind sie geworden, wenn junge Akademiker, die vielleicht drei Monate irgendwo gearbeitet haben, zur Auskunft da waren. Da haben sich diese Herren so benommen, dass es wirklich sehr, sehr bedauerlich war und diesem Haus und den Abgeordneten geschadet hat. (Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ.) Es hat leider in diesen Fällen auch keinen Ordnungsruf des Vorsitzenden gegeben. Es hat allerdings sehr, sehr anständige Leute gegeben, die das durchgehalten haben.
Damals habe ich ab und zu den Eindruck gehabt, dass das Wort „Ausschuss“ in seiner Doppelbedeutung auch bedacht werden muss. Denn das, was diese Herren dort geliefert haben, war nicht Ausschussarbeit, sondern war vielleicht Ausschussware. Daher muss man in Zukunft aufpassen, dass diese Doppelbedeutung für unsere Arbeit nicht weiter herangezogen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Punkt: „Konsum“ und BAWAG sind intensiv analysiert worden. (Abg. Mag. Kogler: Wann wird Raiffeisen untersucht?) Herausgekommen sind kriminelle Machenschaften übelster Art und Eigentümerversagen während der letzten 20 Jahre. Die Eigentümer, die ihre Eigentümerrechte wahrnehmen hätten sollen, haben im Aufsichtsrat keine Fragen gestellt. Eigentümervertreter waren die Vorsitzenden, die Finanzverantwortlichen der jeweiligen Teilgewerkschaften. Verantwortlich war der Vizepräsident der Gewerkschaft, der Herr Weninger. (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie was zur ÖVP-Politik!) Das große Problem: Keiner dieser Herren hat dem Eigentümervertreter oder dem Eigentümer, dem Herrn Verzetnitsch, Auskünfte gegeben. (Abg. Dr. Graf: Hochleitner, Koren!)
Das wirklich Interessante ist, ich habe den Herrn Präsidenten Verzetnitsch gefragt, wie es denn in seiner Zeit mit dem uneingeschränkten Weisungsrecht für Herrn Elsner war. Der konnte nämlich jedem anderen Vorstandsdirektor anschaffen, was er zu tun hatte, und auch, mit wem er reden durfte oder nicht, oder es eben verbieten. (Abg. Mag. Kogler: Sie sind die Osterhasenpartei! „Mein Name ist Hase!“) Dieses Weisungsrecht war die Wurzel des ganzen Problems. Elsner konnte schalten und walten, wie er wollte. Das hat er von Herrn Tumpel bekommen, und das ist dann weitergegeben worden. Herr Weninger hat es nicht aufgehoben, Herr Verzetnitsch hat es nie in Frage gestellt.
Eigentümerversagen in der schlimmsten Form mit dem Ergebnis, dass der ÖGB heute seinen Pensionisten ihre versprochenen Pensionen nicht zahlen kann, mit dem Ergebnis, dass der ÖGB nichts mehr hat, dass er Defizit baut, dass er die Dividenden nicht mehr bekommt und dass er von der Wirtschaft durch die schwere Zeit getragen werden muss, damit der ÖGB als solcher nicht verloren geht. Die Sozialpartnerschaft ist schwer beschädigt, die Arbeiterkammer natürlich nicht mehr so handlungsfähig wie früher. Es ist schlichtweg dieses Problem nicht aufgearbeitet, und es wird erst aufgearbeitet, wenn dieser Bankenausschuss endlich beendet ist, denn im Scheinwerferlicht dieses Ausschusses werden all diese Organisationen die Menschen, die ihre Verantwor-
tung nicht wahrgenommen haben, nicht zur Verantwortung ziehen. Wenn der Ausschuss aufhört, wird es still und leise große Personalveränderungen geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Eines noch: Ich danke all den Menschen, die in Österreich heute in Aufsichtsräten, in Vereinsvorständen oder auch in Genossenschaften ihre Verantwortung wahrnehmen, kritische Fragen stellen, weil sie mit fremdem Geld arbeiten und wissen, dass sie diese Fragen zu stellen haben. Die tragen Österreich. Ich danke all diesen Menschen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.32
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.32
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, Frau Kollegin Becher, Sie haben ja völlig recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass am AMIS-Konkurs Schicksale, menschliche Schicksale hängen – und nicht nur eines, sondern viele. Uns liegen viele Materialien vor von Sparern, von Anlegern, die in der Hoffnung, das Geld verzinst in ihrer Pension wiederverwenden zu können, dieses zur Gänze verloren haben. Darauf kann man nicht oft genug hinweisen.
In diesem Zusammenhang – das muss ich schon sagen – mutet ja die Zusammenfassung der ÖVP in ihrem Bericht, den sie vorgelegt hat, ein bisschen seltsam an. Ich zitiere:
„Fest steht, dass die Finanzmarktaufsicht immer korrekt und im Rahmen bestehender Gesetze gehandelt hat.“
Ich gehe wohl davon aus, dass sich die FMA an die Bundesverfassung hält. Was den ersten Teil dieses Satzes, „korrekt gehandelt“, betrifft, da muss ich schon fragen: Herr Kollege Stummvoll, haben Sie geschlafen, während wir die Befragungen zu AMIS durchgeführt haben? So eine Schlussfolgerung kann man nur dann ziehen, wenn man die Causa AMIS nicht vom Anfang bis zum Ende verfolgt hat.
Es gibt genügend Indizien dafür, dass die FMA und die Vorgängerbehörde, die Bundeswertpapieraufsicht, im Zusammenhang mit AMIS deutlich zu lax gehandelt haben. Mag sein, dass sie korrekt gehandelt haben, aber der Vorwurf ist, sie haben in jedem Fall zu spät gehandelt, sie haben in jedem Fall dort, wo es Vorwürfe gab, nicht ausreichend gehandelt. Und dafür gibt es mehrere Beispiele.
Ein Beispiel dafür ist etwa das Halten von Kundengeldern. Darauf hat schon die Bundeswertpapierbehörde hingewiesen. Später war das immer noch Thema in der neu gegründeten FMA. Es hat auch Strafen in diesem Zusammenhang gegeben. Aber niemals hat sich die FMA veranlasst gesehen, zu unterbinden, dass ein Wertpapierdienstleister Kundengelder hält. Er darf es nämlich nicht. (Abg. Mag. Stadler: 2 000 € haben sie verhängt!)
Sehr richtig, Herr Kollege Stadler: Sie weisen darauf hin, dass die Sanktionsmöglichkeiten, die ergriffen worden sind, extrem bescheiden gewesen sind. Da wäre es in der Hand der FMA gelegen, dieses Halten von Kundengeldern ein für alle Mal abzustellen, und dadurch hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dieser Konkurs von AMIS vermieden werden können.
Aber gehen wir weiter. Ein weiteres Beispiel für das laxe Handeln der Finanzmarktaufsicht ist die Meldung der Luxemburger Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Suspen-
dierung zweier Fonds. Das war im März des Jahres 2004. Im Übrigen veröffentlicht auch in der „Wiener Zeitung“. Es hat dann bis in den Herbst des Jahres 2004 hinein gedauert, bis die Finanzmarktaufsicht überhaupt tätig geworden ist. Da hat es ja Probleme mit der Kommunikation innerhalb der Abteilungen gegeben. Und Sie beschreiben eine solche Finanzmarktaufsicht als etwas, was effizient funktioniert und wo korrekt gehandelt wird – eine Finanzmarktaufsicht, die viele Monate braucht, bis sich zwei Abteilungen darüber verständigen können, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist, Herr Stummvoll. Also das müssen Sie einmal den Geschädigten erklären! (Abg. Strache: Das hat er gewusst!)
Zweiter Punkt: Wirklich gehandelt haben sie in diesem Zusammenhang erst im März des Jahres 2005. Da haben sie nämlich einen Managementvertrag für rechtswidrig erklärt im Zusammenhang mit einer Umgründung dieser Firma, den sie zuvor als rechtmäßig anerkannt hatten. So arbeitet die FMA!
Ein dritter Punkt – und das ist meines Erachtens ein sehr harter Punkt –: Es wurden hohe Provisionen gezahlt im Zusammenhang mit der Vermittlung von Verträgen, und die Prüferin, die wir hier im Ausschuss hatten, hat es nicht der Mühe wert gefunden, eine einfache Rechnung anzustellen, nämlich die, diese hohen Provisionen in einen Zusammenhang mit den Umsätzen zu stellen. Hätte sie das nur ein einziges Mal getan, aber auch nur ein einziges Mal, dann hätte sie festgestellt, dass die AMIS niemals Umsätze in dieser Größenordnung gemacht hat und auch nicht hat machen können. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde die Alarmglocken schrillen müssen.
Mit etwas gutem Willen, mit mittleren Fachkenntnissen und mit einiger Nachhaltigkeit hätte dieser Fall, dieser AMIS-Konkurs verhindert werden können, und es hätte verhindert werden können, dass es in Österreich zehntausend Geschädigte gibt, deren Ansprüche durch die Anlegerentschädigung nicht befriedigt werden können. Sie müssen sich heute mit den Gerichten über diese Entschädigungen streiten. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
12.38
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache mit einer Redezeit von 5 Minuten.
12.38
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe zu Beginn meiner Rede zwei Anträge ein.
Antrag
Gemäß § 45 GOG-NR
der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter betreffend den Bericht gem. § 45 GOG-NR über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe Adria und weitere Finanzdienstleister; TOP 1 der Sitzung des Nationalrates vom 6.7.2007.
Der Nationalrat möge beschließen:
„Der mündliche Bericht des Ausschussobmannes vom 6.7.2007 gemäß § 45 GOG-NR wird zur Kenntnis genommen.“
*****
Fristsetzungsantrag
Gemäß § 45 GOG-NR
der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter betreffend den Bericht gem. § 45 GOG-NR über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe Adria und weitere Finanzdienstleister; TOP 1 der Sitzung des Nationalrates vom 6.7.2007.
Der Nationalrat möge beschließen:
„Dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe Adria und weitere Finanzdienstleister wird gemäß § 45 GOG-NR eine Frist für die Vorlage eines schriftlichen Ausschussberichtes bis 30. November 2007 gesetzt“.
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Nun zum Inhaltlichen. Es ist ja hochinteressant gewesen. Da hat die BAWAG 2,15 Milliarden € Miese gebaut, Spekulationsverluste im Wert von 30 Milliarden Schilling. Die Hypo Alpe-Adria mit Swap-Geschäften hat insgesamt 328 Millionen € verspekuliert, sprich 4,5 Milliarden Schilling Verlust. AMIS, ein Anlegerbetrug mit 70 Millionen €, rund eine Milliarde Schilling! Also insgesamt 3,2 Milliarden € – 43,7 Milliarden Schilling – an kriminellen Machenschaften, ein Schaden, der entstanden ist für die Bürger, für die Anleger. Und Sie sprechen davon, Herr Stummvoll, dass das niemanden in dieser Republik interessiert? (Abg. Dr. Stummvoll: Haben wir ja vorher gewusst!) Sie sprechen davon, dass das niemanden interessiert? – Das ist die Provokation des Steuerzahlers, die Sie heute mit Ihrer Vorgangsweise zum Besten gegeben haben! (Beifall bei FPÖ und Grünen.)
Herr Stummvoll, wenn Sie dann auch noch sagen, Sie haben alles gewusst, ja dann sind Sie ja doch Mitwisser. Warum haben Sie nichts abgestellt? Warum haben Sie nichts geändert? Das ist ja genau diese Scheinheiligkeit, von der zu Recht gesprochen wurde, wo Sie heute mit den Sozialdemokraten gemeinsam ein Interesse haben, das abzudrehen, damit man weder die Leichen vom Nachbarn noch die eigenen Leichen aus dem Keller in diesem Bereich der offenen Punkte des Untersuchungsausschusses vielleicht noch ausgraben kann.
Eine Erfolgsgeschichte ist das nicht, wie es Herr Mister M., Herr Finanzminister Molterer, zum Besten gegeben hat! Das ist sicherlich keine Erfolgsgeschichte! Und der Herr Doppelnullnull-Agent Gusenbauer, der dem Mister M., dem Finanzminister Molterer, unterstellt ist, kann das nicht als Erfolgsgeschichte verkaufen. Man kann nicht als Erfolgsgeschichte verkaufen, dass der Herr Hundstorfer, der Gewerkschaftspräsident, der im Übrigen aufgrund dessen, dass die SPÖ und die ÖVP es verhindert haben, nicht als Zeuge vorgeladen werden konnte (Abg. Krainer: War ja gar nicht vorgeschlagen!) – er war vorgeschlagen (Abg. Krainer: Stimmt überhaupt nicht!) –, der Herr Hundstorfer, der ja letztlich eine Haftungserklärung für den ÖGB unterschrieben hat in der Höhe von über einer Milliarde, um den BAWAG-Schaden abzudecken, sich dann in der Öffentlichkeit hingestellt und gesagt hat, es tut ihm leid, er hat geglaubt, er hat eine Anwesenheitsliste unterschrieben.
Das sind die Verantwortlichkeiten, die es heute gibt und die Sie natürlich nicht hören wollen!
Wenn sich dann Herr Finanz-Staatssekretär Matznetter hier herausstellt, gemeinsam mit Ihnen, Herr Kollege Stummvoll von der ÖVP, und dann gesagt wird, das steht alles im Regierungsprogramm, dass die FMA-Kontrolle optimiert wird (Ruf bei der ÖVP: So ist es!): Glauben Sie, das beruhigt uns, wenn da in dieser Republik eine Partei sitzt, die nicht einmal Wahlversprechen, die sie plakatiert hat, einhält?! – So viel sind der Regierungsvertrag und das Regierungsübereinkommen wert, dass man mit Sicherheit davon ausgehen muss, dass sich nichts ändern wird, weil man nicht einmal Versprechen, die man plakatiert, einhält! Deshalb ist es wichtig, das anzusprechen.
Es hat kriminelle Machenschaften gegeben. Es war das Ziel des Ausschusses, die politische Verantwortung von gerichtswürdigen und gerichtsanhängigen Vorkommnissen aufzudecken. Es hat unterm Strich ein Ergebnis gegeben, das aufgezeigt hat, dass es ein völliges Versagen sämtlicher Prüfinstanzen gegeben hat – egal, ob das die FMA, die Finanzmarktaufsicht, die Nationalbank, Wirtschaftsprüfer, Staatskommissäre, Innenrevisionen et cetera waren.
Ein Netzwerk hat sich auch aufgetan im Bereich MobilTel, wo ein Austro-Oligarch, der Herr Schlaff, der Herr Taus, der Herr Cordt, Geschäfte mit kriminellen Persönlichkeiten, gegen die es auch internationale Haftbefehle gibt, gemacht und wo Sie von der ÖVP interveniert haben. (Ruf bei der ÖVP: Wer?) – Im Außenministerium, der Herr Taus hat ...
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Bitte den Schlusssatz, Herr Klubobmann!
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Kriminelle Persönlichkeiten sind nach Österreich gekommen, haben hier einreisen dürfen, damit man dieses Geschäft abschließen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist aufklärungswürdig, und das haben Sie jetzt verhindert mit dem Abdrehen heute. – Eine Schande für die Demokratie! (Beifall bei der FPÖ.)
12.43
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zur letzten RednerInnenrunde. Damit alle Fraktionen gleich viel Fernsehzeit haben, wird jetzt aliquot gekürzt.
Der erste Redner, der zu Wort gemeldet ist, ist Herr Klubobmann Cap. – Ihnen verbleiben noch 3 Minuten. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
12.43
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mein Dank gilt dem Verfahrensanwalt Brustbauer, der wirklich die ganze Zeit anwesend war. Mein Dank gilt allen, die hier mitgewirkt haben. (Allgemeiner Beifall.)
Ich danke auch Jan Krainer und seiner Crew, die, genauso wie Günther Kräuter im Eurofighter-Ausschuss, fleißigst mitgearbeitet haben. Respekt und Anerkennung für Martin Graf von der FPÖ für die Führung des Ausschusses, ähnlich wie für Peter Pilz für die Führung des Eurofighter-Untersuchungsausschusses! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Ing. Westenthaler: Großkreuzverleihung!)
Es war absolut sinnvoll, dass es diese beiden Untersuchungsausschüsse gegeben hat, ganz besonders auch jenen, wie wir in der heutigen Debatte sehen, der zum Schutz der Sparerinnen und Sparer eingesetzt worden ist und der die Frage der politischen Verantwortlichkeit und der Finanzmarktaufsicht zu klären hatte. (Abg. Rädler: BAWAG-Sparer! – Abg. Mag. Kogler: Jawohl, richtig!)
Ich sage Ihnen als eines der Ergebnisse: Wo Sie als ÖVP überall drinnengesessen sind – in den Aufsichtsräten, die Staatskommissäre, die ganzen Vernetzungen, die Fi-
nanzmarktaufsicht –, da hat sich gezeigt, das funktioniert nicht, und es hat sich gezeigt, wenn uns die Sparerinnen und Sparer ein Anliegen sind, wenn wir sie schützen wollen, dann müssen hier Reformen greifen. Und für all das, was passiert ist, ist die ÖVP mit verantwortlich! Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Was ist mit dem Herrn Koren, der noch immer im Vorstand sitzt?)
Ja, genauso wie Sie für den Eurofighter-Vertrag verantwortlich sind – die größte Steuergeldverschwendung der Zweiten Republik seit 1945 für Flugzeuge, die keiner gebraucht hat in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)
Daher sage ich Ihnen, auch die heutige Debatte und der faire Bericht des Martin Graf zeigen es: Es ist hier Licht ins Dunkel gebracht worden. (Ruf bei der ÖVP: Jawohl!) Es ist gut, dass es den Untersuchungsausschuss gibt. Es soll der Untersuchungsausschuss auch ein Minderheitsrecht werden! Dabei bleiben wir! Keinen Millimeter werden wir davon abrücken. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Da könnt ihr gleich dem Antrag heute zustimmen!)
Der ÖVP möchte ich bei aller koalitionärer Zuneigung schon hier ins Stammbuch schreiben: Sie müssen Ihr Verhältnis zum Parlament, Sie müssen Ihr Verhältnis zu den Untersuchungsausschüssen überdenken, denn Sie haben sie nicht unterstützt: weder vonseiten der Ministerien noch was die Auskunftspersonen betroffen hat.
Hier habe ich feststellen müssen, es gibt dieses gestörte Verhältnis. Das müssen Sie ändern, ich sage Ihnen das, wenn Sie hier über Demokratie reden. Und diese Aufforderung geht selbstverständlich auch an Sie, und ich meine, dass das für das Parlament und für die Bevölkerung gut ist, wenn sie merkt, dass wir unsere Aufgabe ernst nehmen.
Das Parlament hat auch die Aufgabe, Kontrolle zu praktizieren, und zwar im Interesse der Bevölkerung! (Ruf bei der FPÖ: Bravo!) Und dazu stehen wir jedenfalls, und das werden wir auch in Zukunft vertreten. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Herr Cap, dann drehen Sie heute den Ausschuss nicht zu, wenn Ihnen das ernst ist, was Sie sagen! Dann helfen Sie nicht mit beim Abdrehen!)
Nein, das ist jedenfalls eine ganz wichtige Position. Daher sage ich, es war sinnvoll, dass es diese Ausschüsse gegeben hat, auch dieser Ausschuss! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.47
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. Sie haben statt 4 Minuten 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.47
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Cap, was Sie hier reden – die einzigen paar Tage, die Sie da im Ausschuss waren! Sie bedanken sich beispielsweise beim Herrn Verfahrensanwalt. Diesem Dank kann ich mich gerne anschließen. Aber warum bedanken Sie sich dann nicht zum Schluss auch noch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wirklich bis in die Nacht gesessen sind und für uns Protokolle erstellt haben? (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Das hat der Herr Krainer schon gemacht! Da muss man ehrlich sein! Hätten Sie aufgepasst, hätten Sie das mitbekommen!)
Herr Kollege Cap, im Gegensatz zu Ihnen haben wir unsere Linie von Beginn an gehalten. Wir haben gesagt, wir brauchen keinen Untersuchungsausschuss. Wir haben aber nicht gesagt, wir brauchen keinen Untersuchungsausschuss, weil wir schon alles wissen – da hat man den Herrn Kollegen Stummvoll nämlich heute falsch verstanden –,
sondern nur, weil sich keine neuen Erkenntnisse zur FMA aufgetan haben, die wir nicht ohnehin in einer Reform umsetzen werden. Und, bitte, wir wollten auch nicht nicht untersuchen, sondern wenn die Gerichte mit dem Fall BAWAG, mit dem Fall AMIS, mit der Hypo Alpe Adria befasst sind und die Auskunftspersonen wie beispielsweise Zwettler, Elsner und Co sich jederzeit entschlagen und sagen, ich kann nichts sagen, ich sage nicht, ich will nicht und so weiter, dann kann man nicht sagen, dass wir nicht untersuchen wollten. (Abg. Strache: Aber der Herr Grasser und der Herr Schlaff konnten nicht entsagen! Sie haben verhindert, dass diese Leute vorgeladen wurden!)
Herr Strache, Sie waren gar nicht im Ausschuss! Ich weiß nicht, warum Sie da so genau Bescheid wissen! (Beifall bei der ÖVP.)
Im Übrigen, von wegen „ÖVP-Netzwerke“ und was weiß ich was alles: Ich glaube, dass in all diesen Punkten, die heute von meinen Kollegen, aber auch von anderen Fraktionen angesprochen worden sind, die SPÖ-Netzwerke am allerdichtesten waren. Man bedenke nur, dass Herr Verzetnitsch eine Haftung als Eigentümervertreter unterschrieben hat, dass der ÖGB für die BAWAG eine Haftung unterschrieben hat. Da hat er sich noch von einem Wirtschaftsprüfer beraten lassen. Der darf das überhaupt nicht! Ungeschaut hat er das gemacht. Und Herr Elsner hat ihn ja beinahe dazu gezwungen, den armen Verzetnitsch, denn der konnte sich ja gar nicht beraten lassen – und auch noch alles an den ÖGB-Gremien vorbei!
Das ist wirklich ein Skandal, dass Sie hier herausgehen und sagen, das waren „ÖVP-Netzwerke“. – Da muss man wirklich ganz entschieden dagegenhalten! (Beifall bei der ÖVP.)
Wir ziehen natürlich daraus unsere Konsequenzen, indem wir für Reformen der Finanzmarktaufsicht sind (Abg. Strache: Und verhindern, dass ein Grasser und ein Schlaff als Zeugen einvernommen werden! Dem Finanzplatz schaden – das ist die Aufgabe der ÖVP!), natürlich auch der Wirtschaftsprüfer, der Kommunikation zwischen Aufsichtsbehörde und Wirtschaftsprüfern, natürlich aber auch der Redeverpflichtung oder des Rederechts von Wirtschaftsprüfern in einem Aufsichtsrat. Das ist ganz, ganz wichtig. (Abg. Strache: Sie schaden dem Finanzplatz, indem Sie nicht aufdecken, sondern zudecken! Kriminelle Machenschaften wollen Sie zudecken!)
Wir wollen Reformen. Wir wollen etwas verbessern und etwas verändern. Was aber wollen Sie? – Sie wollen nur kriminalisieren! Und: Wenn Sie das wollen, dann sind Sie hier fehl am Platz! (Beifall bei der ÖVP.)
12.49
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 6 Minuten. – Bitte.
12.50
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Zunächst möchte ich durchaus auch dem hier anwesenden Verfahrensanwalt Dr. Brustbauer meinen Dank aussprechen. (Allgemeiner Beifall.) Er hat dafür gesorgt, dass die Zeugenbefragungen sehr wohl korrekt und objektiv gelaufen sind, er musste auch fast nie eingreifen – das zu Ihrem Geschrei hier gerade.
Nächster Punkt: Ich bedanke mich auch beim Vorsitzenden Dr. Graf – er hat es nicht leicht gehabt (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ – Abg. Ing. Westenthaler: Grün-Blau, die neue Partei!), und zwar deshalb nicht, weil die SPÖ auf offener Strecke dem Druck des Raiffeisen-Konzerns nachgegeben hat und einfach ihre parlamentarischen Pflichten nicht nur vernachlässigt, sondern in den Keller gesperrt hat – und dort sind sie jetzt in einer einzigen Allianz mit den finsteren Kräften dieses Hauses. Wir werden sie wieder hervorholen und ihr Rückgrat stärken!
Aber jetzt zu den wichtigen Punkten: Es ist gesagt worden, was alles tatsächlich untersucht worden ist. (Ruf: Trotz ÖVP!) Das ist richtig! Wir haben so viel Ergebnis zutage gefördert wie selten ein anderer Untersuchungsausschuss zuvor, und es wird selten noch einmal so viele Veränderungen aufgrund eines Untersuchungsausschusses geben. Aber es bleibt – und das sind noch die zentralen Fragen –, was nicht untersucht werden durfte: Es gibt die Verbindungen, die wir hier besprochen haben, und ich zitiere jetzt aus den Akten. (Abg. Strache: Chernoy!)
Ich habe den Fall Raiffeisen angesprochen. Es geht darum, dass wir untersuchen, wie die österreichischen Behörden mit solchen Vorwürfen umgehen, die hier hereinkommen und wo wir dann entdecken, dass die Politik Vorgänge schützt anstatt sie zu bekämpfen – was ich Ihnen hier vortrage. Ein Bericht aus den Akten:
Betreff: Mogilevich Semion, kriminelle Organisation, Fursin, Firtash – das sind die Kunden der Raiffeisen Investment, die für diese kriminelle Organisation die Treuhandschaft gehalten haben, zumindest ist das der Verdacht – ich sage: Verdacht –, als hochrangige Mitglieder dieser SMO bezeichnet; es ist gemäß den Akten vermutlich die größte kriminelle Organisation Osteuropas.
Die tummeln sich hier in Wien auf unseren Bankenplätzen, die Sie so hochhalten, und das dürfen und müssen wir – ohne Schuldspruch von Raiffeisen – zumindest untersuchen, denn wir wollen wissen, was die Behörden tun! Und was wir gesehen haben, ist erschreckend: Die FMA tut irgendetwas und lässt den Akt verschwinden, das Ministerium tut gar nichts und sagt: Es war nichts!, und das Bundeskriminalamt, das dafür zuständig ist, darf erst gar nichts tun. – Ja, wenn das kein Skandal ist, was denn dann?! (Beifall bei Grünen und FPÖ.) – Und alles nur zum Schutz von Raiffeisen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)
Ich zitiere: Sämtliche angeführten Verbindungen dieser Gesellschaften zu den Mitgliedern der SMO beruhen auf den entsprechenden vertraulichen Informationen. – Die dürfen nicht einmal in ein Strafverfahren einfließen, so ist der internationale Behördenkontakt!
Und Sie wollen uns an das Strafgericht verweisen, um diese Machenschaften aufzudecken?!
Ein weiterer Akt in diesem Fall: Raiffeisen Zentralbank, es werden die Dokumente übergeben, Zusammenhang zwischen Firtash und Centrobank – die gehört auch zu Raiffeisen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Nächster Punkt. Es wird festgestellt, dass es sich bei Firtash um einen Kunden der Bank handelt und Raiffeisen die Strukturen für diese Kunden aufgebaut hat. – Die Strukturen aufgebaut: So steht es in den Akten, und Sie wollen das alles unter den Teppich kehren! (Abg. Rädler: ... Raiffeisen-Werbeeinschaltung!)
Gegen diese Personen liegen in halb Europa Ermittlungen wegen Geldwäsche vor – unter anderem in Berlin: Firtash zählt zu den Hauptfiguren im Ermittlungsverfahren; wieder ein anderer Akt.
Und jetzt zu dem Punkt, den wir am Mittwoch hier schon besprochen haben, aber ich wiederhole es gerne kurz: Der Spaß ist vorbei, wenn es aufgrund bestimmter Geschäftspraktiken nicht gelingt, dass wir mit den österreichischen Banken und mit unseren Vorstellungen von Marktwirtschaft dieses marktwirtschaftliche Regelwerk weiter in den Osten voranbringen – in die Ukraine, nach Russland et cetera; wir sollen uns dort engagieren, ja selbstverständlich! Und es herrschen dort andere – unter Anführungszeichen – „Gesetzmäßigkeiten“.
Wir können nicht päpstlicher sein als der Papst, aber eines kann nicht sein: dass wir dort Geschäfte machen und gleichzeitig die Strukturen von dort – nämlich großkriminelle – nach Wien importieren! Das kann ja wirklich nicht wahr sein! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Mittlerweile gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass ein Mord in Wien-Umgebung mit dem Bulgarien-Deal im Zusammenhang steht, der klipp und klar, wenn es ein Auftragsmord war – da fehlt nur ein verpflichtendes Beweisglied –, dass er ... (Abg. Mag. Donnerbauer: Beweise!) – Ja schon, aber wir wollen ja untersuchen, ob die Behörden untersuchen dürfen! Und die Behörden werden behindert, und zwar durch Interventionen von ÖVP-Ministerien – das ist doch der Skandal! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Aber es wird von der Wirtschaftspolizei beauskunftet, von einem gewissen Herrn Horngacher, den Herr Bundesminister Strasser in seiner Abschiedsrede hier noch gelobt hat. Der sitzt heute auf der Anklagebank – zu Recht! –, weil er diesem Netzwerk auch noch falsche Informationen zugetragen hat, etwa der BAWAG. (Abg. Strache: ÖVP-Interventionitis! ... und wie bei den 40 000 Visa!)
Auskunft zu Herrn Chernoy – ein weiterer Großkrimineller, der auf der halben Welt gesucht wird –: Nur der guten Ordnung halber wollen wir eine Auskunft – und dann wird von der Wirtschaftspolizei beauskunftet, dass gar nichts vorliegt, obwohl die Akten prall gefüllt sind. So wird hier gearbeitet. Das muss man Ihnen ins Stammbuch schreiben! Das wollen Sie abdrehen.
Die kleinen Beamten haben Sie alle vor den Ausschuss zitiert – da waren Sie dabei! –, aber als es um die wirklich großen Fische ging: um Herrn Schlaff, um Herrn Taus (Abg. Dr. Stummvoll: Taus war auch da!) – der hat gerade noch aussagen dürfen; der hat in dem Ausschuss seine Wunder erlebt –, um Herrn Cordt, um Herrn Colombo, der einfach vom Finanzvorstand der Telekom in den Finanzvorstand der RHI wechselt (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen), wo er zunächst für Herrn Schlaff ein tolles Geschäft auf der anderen Seite arrangiert hat ...
Und das nennen Sie einen tollen Banken- und Börseplatz?! (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt neuerlich das Glockenzeichen.) – In anderen Ländern wird längst gegen solche Praktiken vorgegangen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
12.56
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Bucher. Sie haben noch 7 Minuten Restredezeit Ihrer Fraktion zur Verfügung. – Bitte.
12.56
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar Worte noch zum Marathonläufer Josef Cap, der in letzter Sekunde aufgegeben hat, muss man fast sagen, den die Kraft verlassen hat: Wenn Sie, Herr Klubobmann, sagen, dass Sie Licht ins Dunkel gebracht haben (Abg. Dr. Brinek: Das war Kurt Bergmann!), dann bleibt Ihnen der Vorwurf nicht erspart, dass Sie es waren, der das Licht abgedreht hat. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
Sie sind verantwortlich dafür – das hat Kollege Kogler richtig ausgeführt –, dass wir wichtige Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss nicht anhören konnten. (Abg. Strache: Hundstorfer abgelehnt! Hundstorfer ist abgelehnt worden!) Sie haben die Verantwortung dafür zu tragen – ausschließlich Sie! –, weil Sie es geschafft haben, umzufallen. Gut, jetzt können viele sagen: Wenn man schon einmal am Boden liegt, dann ist es nicht mehr allzu weit, aber die ÖVP ist ja in dem Punkt wirklich genial, weil sie es
geschafft hat, der SPÖ sozusagen die Schuld umzuhängen. (Abg. Broukal: ... sich selbst ...!)
Ich sage Ihnen: Wenn Sie hier heraußen den Anspruch stellen, Licht ins Dunkel gebracht zu haben, dann können wir das an den Inhalten der Entschließungsanträge beurteilen und ablesen. (Abg. Strache: Die ÖVP schaut, dass es dunkel bleibt, gemeinsam mit der SPÖ! Tiefschwarz und dunkel!)
Schauen Sie sich die Entschließungsanträge der ÖVP und der SPÖ an! Das ist ein technischer Bericht, wo nichts drinnen steht, außer wie viele Sitzungen wir gehabt haben, ansonsten ist da überhaupt keine Beurteilung zu treffen. (Abg. Dr. Cap: Was ist mit der Hypo Alpe-Adria? ... verkauft worden!)
Schauen Sie sich die Entschließungsanträge der Grünen, des BZÖ und der FPÖ an! (Abg. Broukal: Was ist mit der Hypo Alpe-Adria?!) Da sind Inhalte drinnen, da sind Erkenntnisse drinnen, die wir aus den letzten acht Monaten gewonnen haben! (Beifall bei BZÖ, FPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.) Darin ist Ernsthaftigkeit und Verantwortung zu lesen, die wir für dieses Land in der Befragung und in der Beurteilung der Beweisthemen gezeigt haben. Das ist eine wirklich redliche und seriöse Abführung der Beweisthemen, Herr Kollege Cap, das schreiben Sie sich hinter die Ohren!
Natürlich: Kontrolle muss uns etwas wert sein. Die ÖVP hat ja immer einen geradlinigen Weg beschritten, das muss man Ihnen zuerkennen. Sie haben von Anfang an gesagt: Wir brauchen keine Untersuchungsausschüsse!, aber Sie haben so getan, als ob der größte Skandal der Zweiten Republik auf Österreich warten würde, und das nicht nur bei der BAWAG, den Sie selbst zu verantworten haben, sondern auch bei Atomic, bei AMIS und bei der Hypo Alpe-Adria Bank. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)
Nur: Bei der Hypo Alpe-Adria Bank haben wir gesehen, dass in dem Fall das Verschulden nicht allein bei den Verantwortlichen des Vorstandes zu liegen kommt, sondern dass hier ganz andere Dinge gegriffen haben und dass hier auch die FMA eine ganz zweifelhafte Rolle eingenommen hat. Die FMA war es nämlich, die von ihrem Versagen bei der BAWAG ablenken wollte und bei der Beurteilung der Hypo Alpe-Adria Bank überschießend reagiert hat (Beifall beim BZÖ) – immerhin einer Bank, auf die ganz Österreich stolz sein muss, die 1990 nur 130 Beschäftigte hatte, heute über 6 000 Leute beschäftigt, mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden €.
Wir haben also ein Unternehmen, auf das wir stolz sein
müssen, und kein Unternehmen, das wir voreilig verurteilen, nur weil
die FMA-Vorstände nicht in der Lage waren, den Skandal bei der BAWAG
ordnungsgemäß zu beurteilen und Sanktionen
zu verhängen, und hier vorauseilende Beurteilungen, Verurteilungen
vorgenommen haben, was den Vorstand der Hypo Alpe-Adria betrifft. (Beifall
beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Trunk.)
Das ist kein seriöses Vorgehen vonseiten der Finanzmarktaufsicht. Daher sagen wir auch, dass hier ein enormer Reformbedarf besteht. Wir waren es auch, die den Vorschlag gemacht haben, ein Allfinanzaufsichtsorgan unter dem Dach der Oesterreichischen Nationalbank zu schaffen. Da werden wir ja sehen, inwieweit die Vorschläge des Kollegen Matznetter, des jetzigen Staatssekretärs, auch in die Verhandlungen einfließen und was unterm Strich dabei herauskommt.
Ich sage jetzt schon dazu, dass kolportiert wird, dass der ehemalige Abgeordnete des Nationalrates, der jetzige Vorstandsvorsitzende der BAWAG, Herr Dr. Nowotny, zum neuen Notenbankgeneral bestellt wird. (Abg. Scheibner: Das wäre Postenschacher!) – Das ist dann wieder kein Postenschacher, wie wir heute schon vernehmen durften, das ist eine ordnungsgemäße Bestellung. (Abg. Broukal: Wollen Sie bezweifeln, dass No-
wotny ein erstklassiger Generaldirektor ist? Wollen Sie das bezweifeln?) – Ja, das sehen wir ja jetzt schon an den Reaktionen der SPÖ, wenn ich jetzt dem Kollegen Broukal zuhöre.
Mir geht es nicht darum, wer hier in erster Linie zum Zug kommt, sondern mir geht es darum, dass die Banken, dass die Versicherungen, dass die Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dass auch die Börse in Zukunft ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Das sind wir den Anlegern schuldig.
Wir haben immer gesagt – weil wir ja die BAWAG untersuchen wollten –: Wenn die Republik Österreich 900 Millionen an Haftungen für ein Finanzinstitut wie die BAWAG übernimmt, dann haben wir auch die verdammte Pflicht, dafür zu sorgen, dass hier Aufklärung vorliegt. Die SPÖ hat diesen Aufklärungsweg vorzeitig verlassen. Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren.
Wenn wir weiter für jede Einlage, die in einem Bankinstitut in Österreich gewährt wird, 20 000 € an Haftung übernehmen, dann ist es unsere Verantwortung, so weit zu gehen, dass wir all diese Bankinstitute auch ordnungsgemäß im Sinne des Anlegers beaufsichtigen und kontrollieren. Das kann nur dann funktionieren, wenn wir ein Aufsichtsorgan schaffen, das die Möglichkeit und die Kompetenz hat, die Banken und die Versicherungsunternehmen und die Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu beaufsichtigen.
Deshalb sagen wir: Die FMA muss unter das Dach der Notenbank integriert werden. Es soll hier ein wirklich strategisches Aufsichtsinstrument geschaffen werden, das diese Kontrolle auch gewährleistet.
Daher bringe ich einen Entschließungsantrag des Abgeordneten Josef Bucher ein. Der Antrag für die von mir jetzt schon angeregten Reformen ist ausreichend dargelegt; der Entschließungsantrag wurde verteilt.
Ich sage abschließend, was den Bankenuntersuchungsausschuss anlangt: Ich finde es schade, dass wir nicht mehr dabei herausgeholt haben. Es wurde sehr viel Geld verprasst, aber die Aufklärung wurde verpasst. (Beifall beim BZÖ.)
13.02
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Bucher eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Kernpunkten erläutert, zur Verteilung gebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Josef Bucher und Kollegen betreffend Reformbedarf der österreichischen Banken- und Finanzmarktaufsicht
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
Begründung
Der Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister hat gezeigt, dass die österreichischen Banken- und Finanzmarktaufsicht starken Reformbedarf hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine Reform der österreichischen Banken- und Finanzmarktaufsicht im Sinne der nachfolgend ausgeführten Punkte gewährleistet wird:
Reform der Aufsicht des Finanzmarkts mit dem Ziel eines integrierten Aufsichtsansatzes mit scharf abgegrenzten Verantwortlichkeiten, einer verstärkten Kooperation zwischen OeNB und FMA und einem effektiven Krisenmanagement mit weitreichenden Durchgriffsrechten.
Strategische Neuausrichtung der Aufsichtstätigkeiten unter Bedachtnahme auf die Einsparung der Staatskommissäre
Zusammenwirken der OeNB mit der FMA bezüglich Meldewesen gemäß § 79 Abs. 2 BWG; Vermeidung von Doppelgleisigkeiten durch Schaffung einer einzigen Anlaufstelle für das gesamte Meldewesen
Intensivierung der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates durch eine detailliertere Berichterstattung und Dokumentation an die künftige FMA/OeNB
Installierung eines systematischen Bankaufsichtsnetzwerks um aufwendige und zeitintensive Abstimmungsprozesse (in Koordinationsforum und Abteilungsleiterforum) zu vermeiden
Verhängung schärferer Sanktionen bei wiederholten Falsch- oder Fehlmeldungen
Verstärkte Stichprobenprüfungen zur Früherkennung von Systemrisiken
Setzen von Maßnahmen zur Festlegung eines Risikoanalyseprozesses sowie von Risikofaktoren und Bewertungskriterien
Verstärkung von prozessorientierten Prüfungen und Systemprüfungen
Erstellung von Jahrestätigkeitsberichten mit einem Soll-Ist-Vergleich über die Prüfplanerfüllung
Einbindung von EU-Schwesterbetrieben in die gutachterliche Äußerung bei grenzüberschreitenden Bewilligungsverfahren
Abbau von Überschneidungen bei der Einzelbankenanalyse von Großbanken und systemrelevanten Banken
Zusammenlegung der Zuständigkeiten für Vor-Ort-Prüfungen
Vermeidung von Überschneidungen bei den Vorbereitungsarbeiten für die Managementgespräche
Generelle Neustrukturierung der Managementgespräche hin zu verbindlichen bescheidmäßigen Vorschriften, die Sanktionen zur Folge haben
Ergänzung laufender Routineanalysen der Markt- und Börseaufsicht durch Sonderanalysen mit verringerten Auslöseschwellen für umsatz- und kursbezogene Alarme auf Zufallsbasis
Auswahl der Wirtschaftsprüfer nicht mehr auf bloße Empfehlung des Steuerberaters oder vom Vorstand. Sondern durch den Aufsichtrat aufgrund eines Bieterverfahrens
um eine Verfilzung Steuerberater - Wirtschaftsprüfer (wie im Fall BAWAG) zu verhindern damit deren Unabhängigkeit zu gewährleisten
Klärung der Eigentümerverhältnisse der OeNB zur Wahrung einer vollkommenen Unabhängigkeit gegenüber den Beaufsichtigten dahingehend, dass keine Banken, Versicherungen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen Beteiligungen am Prüfungsorgan OeNB halten dürfen
Parteienstellung der Eigentümervertreter und des Vorstandes sowie jederzeitige Akteneinsicht
externe Rotation der Bankprüfer zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Unbefangenheit alle drei Jahre
Verpflichtung des staatlichen Prüforgans zur Vertraulichkeit um einem Öffentlichwerden von Prüfberichten entgegenzuwirken
Managementgespräche parallel zur Erstellung von Prüfberichten und Verbot der Veröffentlichung von Vorberichten und Entwürfen
Transparenter und klarer stufenweiser Aufbau der Prüfungsebenen: 1. Vorstand, 2. interne Revision, 3. Aufsichtsrat, 4. Wirtschaftsprüfer und 5. FMA/ÖNB
Dokumentation sämtlicher in einem Prüfbericht beanstandeter Schwachstellen und automatische Kontrolle ihrer Beseitigung in angemessener Frist; verbindliche Nachprüfung, ob Empfehlungen zur Verbesserung aufgenommen wurden
Letztverantwortung für die Banken-, Versicherung- und Wertpapieraufsicht beim Bundesminister für Finanzen
jährliche Schwerpunktprüfung für Systembanken
Meldepflicht sämtlicher in ihrem Einflussbereich stehender Stiftungen durch Banken, Versicherungen und WPDLU
rechtliche Normierung und Klarstellung der gesetzlichen Grundlagen für den Anlegerschutz im Sinne einer ausreichenden Anlegerentschädigung auch bei größeren Schadensfällen (z.B. Fall AMIS)“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen jetzt noch zu einer tatsächlichen Berichtigung des Abgeordneten Mag. Donnerbauer. – Ich mache Sie auf die Bestimmungen des § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam. 2 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.
13.03
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich berichtige tatsächlich die Wortmeldung des Kollegen Mag. Bruno Rossmann, der behauptet hat, die ÖVP hätte Rechnungshofausschuss-Sitzungen verhindert. (Abg. Dr. Graf: Nicht zugelassen!) – Das ist unrichtig! (Abg. Dr. Graf: Ich bestehe darauf: nicht zugelassen!)
Die ÖVP hat, wie alle anderen Fraktionen auch, verschiedene Terminvorschläge gemacht. Es liegt am Vorsitzenden, der seit Oktober 2006 nicht in der Lage war, auch nur eine inhaltliche Sitzung zustande zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.03
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zu den Abstimmungen.
Die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 45 des Geschäftsordnungsgesetzes den Antrag gestellt, dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister zur Berichterstattung eine neuerliche Frist bis 30. November 2007 zu setzen.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag gestellt, den mündlichen Bericht des Ausschussobmannes zur Kenntnis zu nehmen. (Abg. Strache: Na, keine Bewegung?)
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Ferner haben die Abgeordneten Krainer, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen den Antrag gestellt, vom mündlichen Bericht des Ausschussobmannes Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Finanzmarktaufsichtswesens.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der behördlichen Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt und Änderung damit im Zusammenhang stehender gesetzlicher Materien.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Krainer, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Finanzmarktaufsicht zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen. (E 33.)
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformbedarf der österreichischen Banken- und Finanzmarktaufsicht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir haben damit die Abstimmungen beendet. Um 13.15 Uhr werde ich die Erklärung des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten aufrufen. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 13.06 Uhr unterbrochen und um 13.16 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Europäischen Rat
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.
Ich erteile zunächst Herrn Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Abgabe seiner Erklärung das Wort. – Bitte.
13.17
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: „My name is Gusenbauer, Alfred Gusenbauer!“) Der Europäische Rat hat sich am 21. und 22. Juni im Wesentlichen mit der Frage der Zukunft des europäischen Verfassungsvertrages beschäftigt. Sie wissen ja, dass es auf Basis der Vorarbeiten des Konvents und einer Regierungskonferenz ein Vertragswerk gegeben hat, das die Unterschriften aller Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trägt. Dieses Vertragswerk wurde in 18 Mitgliedstaaten ratifiziert. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wurde es leider nicht ratifiziert, und in zwei Mitgliedstaaten, nämlich in den Niederlanden und in Frankreich, hat es ein Referendum mit einem negativen Ausgang gegeben.
Daher war die Frage, wie man von diesem Verfassungsvertrag, der die Zukunft Europas regeln sollte, ein Maximum in eine neue, modifizierte Form bringen kann, damit die Situation – wenn man so will – der Blockade der letzten Monate und Jahre überwunden wird, weil natürlich die gesamte Diskussion über den Verfassungsprozess sehr viele politische Energien in Europa konsumiert hat, die wir zur Bewältigung der Probleme dringend brauchen.
Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt – auf Basis der Grundlage, dass der österreichische Nationalrat diesen Verfassungsvertrag mit ganz großer Mehrheit ratifiziert hat –, möglichst die Substanz dieses Verfassungsvertrages zu retten. Unsere Grundlinie bestand darin, dass es weniger um symbolische Fragen geht – diese haben auch ihre Bedeutung –, sondern mehr um den Inhalt und um die Substanz des Vertrages.
Das hat bei diesem Rat in Brüssel dazu geführt, dass es sehr ausführliche Diskussionen gegeben hat, weil es leider auch sehr kontroverse Meinungen dazu gegeben hat. Ich habe natürlich volles Verständnis dafür, dass man in Ländern, in denen das Referendum mit Nein ausgegangen ist, etwas verändern muss, damit die Grundlage für eine Zustimmung gegeben ist. Viel weniger Verständnis habe ich für Länder, in denen es kein negatives Referendum gegeben hat und in denen dieselben Staats- und Regierungschefs, die diesen Vertrag bereits einmal unterzeichnet hatten, dann doch mit sehr substanziellen Veränderungswünschen angetreten sind.
Daher war das eine außerordentlich komplizierte Angelegenheit. Uns ist es aber darum gegangen, vor allem diese Blockadesituation zu verhindern und einen Beitrag dazu zu leisten, dass es ein klares Mandat für eine Regierungskonferenz gibt, sodass im kommenden Herbst während der portugiesischen Präsidentschaft dieser Vertrag auch tatsächlich abgeschlossen werden kann. Danach muss natürlich erneut die Ratifizierung beginnen – mit der Zielsetzung, dass im Jahr der Wahlen zum Europäischen Parlament, also im Jahr 2009, diese erneuerte Grundlage für Europa vorhanden ist.
Nun, was ist dabei herausgekommen? – Natürlich ein Kompromiss – wie die Geschichte Europas natürlich von verschiedensten Kompromissen gekennzeichnet ist –, aber ich glaube, es ist in der Substanz ein wertvoller Kompromiss.
Eine Frage, die sich gestellt hat, ist: Was geschieht mit dem Herz dieses gesamten Verfassungsvertrages, nämlich mit der Grundrechtecharta? – Hier hat es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder wird diese Grundrechtecharta so weit verwässert, dass sie auch für Großbritannien akzeptabel ist, oder wir lassen die Grundrechtecharta völlig unverändert, müssen damit aber leider in Kauf nehmen, dass Großbritannien ein Opt-out wahrnehmen kann. Ich glaube, wir haben uns für den besseren Weg entschieden, nämlich die Grundrechtecharta unverändert zu lassen. Das heißt, dass diese Grundrechtecharta für 26 Mitgliedstaaten gilt, auch für das gesamte Wirken der Institutionen der Europäischen Union. Ich glaube, dass dieses Herzstück der Europäischen Union vor allem für die Bürgerinnen und Bürger Europas von ganz entscheidender Bedeutung ist.
Der zweite Punkt, um den es gegangen ist, bestand darin, die Funktionsfähigkeit Europas zu erhalten, das heißt die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen, die die Handlungsfähigkeit sicherstellen sollte. An dieser Formel ist überhaupt keine Veränderung vorgenommen worden, was wichtig ist, weil das größere Europa der 27 Mitgliedstaaten in erster Linie auch daran interessiert sein muss, handlungsfähig und dementsprechend entscheidungsfähig zu sein.
Der dritte Punkt, der ganz wichtig war, ist das Auftreten Europas in der Welt; das heißt: Europa mit einer Stimme. Hier hat es den Vorschlag gegeben, der im Verfassungsvertrag enthalten war, nämlich einen Außenminister der Europäischen Union zu haben. Nun, er wird in Zukunft nicht Außenminister heißen, aber dieselben Kompetenzen haben, die bereits im Verfassungsvertrag vorgesehen waren. Wenn man sich anschaut, welche Konflikte es auf der Welt heutzutage gibt, wie oft von den Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt wird – nicht nur in Europa, sondern vor allem außerhalb Europas –, wo denn die Stimme Europas sei und wie diese effizient eingesetzt werden kann, dann glaube ich, dass es wichtig ist, dass es dieses Symbol mit den Kompetenzen, den Hohen Repräsentanten für die Außenpolitik der Europäischen Union gibt.
Wo es eine Veränderung gegeben hat, war, dass nicht
alle Veränderungen bereits zum gewünschten Zeitpunkt eintreten. Es
gibt bei den Institutionen – nämlich beim neu-
en Abstimmungsmodus der doppelten Mehrheiten – nun eine Verschiebung
auf das Jahr 2014, was aber eine gewisse innere Logik hat, denn auch die
Veränderung bei der Kommission – dass ab 2014 nur mehr
zwei Drittel der Mitgliedstaatenanzahl in der Kommission sein
werden – und die damit verbundene gleichberechtigte Rotation treten
erst im Jahr 2014 in Kraft, sodass man sagen kann, dass die
Veränderung des Abstimmungsmodus im Rat gleichzeitig mit der
Veränderung bei der Kommission stattfindet.
Darüber hinausgehend hat es hier natürlich vor allem an Polen einige Zugeständnisse gegeben, das in dieser Phase ein schwieriger Verhandlungspartner war; aber das war dort, wie man an der nachfolgenden Diskussion in Polen gemerkt hat, auch innenpolitisch nicht so einfach. Daher glaube ich, dass es vernünftig ist, dass man sich auf diesen Kompromiss geeinigt hat.
Dieser erneuerte Vertrag wird von der Form, von seiner Verfassungs- oder Vertragsästhetik her nicht dem entsprechen, was der Verfassungsvertrag war, weil man den Weg eines klassischen Änderungsvertrages gegangen ist. Das heißt, der Wunsch nach mehr Transparenz, nach einfacheren und klareren Formulierungen wird leider durch diesen Kompromiss nicht erfüllt, aber die Substanz ist, so meine ich, größtenteils erhalten worden.
Interessant finde ich, dass sich auch in der Tendenz der europäischen Politik eine Veränderung abzeichnet. Es hat eine sehr breite Diskussion gegeben, getragen vom Bedürfnis vieler Mitgliedstaaten, die soziale Balance in Europa zu verstärken. Das ist natürlich das Ergebnis von Wahlen in Europa, aber natürlich auch das Ergebnis der Diskussionsbeiträge einzelner der neuen Mitglieder im Rat. Der französische Präsident Sarkozy und andere haben sich in dieser Frage sehr stark gemacht.
Das hat dazu geführt – ich glaube, das ist für Österreich ganz wichtig –, dass die Fragen der Daseinsvorsorge, nämlich all jener Dienstleistungen, die die öffentliche Hand zur Verfügung stellt, sei es auf kommunaler oder regionaler Ebene, als ein ganz wesentliches Argument in den Schlussfolgerungen verankert wurden, weil es zum einen darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhalten – das ist von entscheidender Bedeutung –, aber gleichzeitig auch darum, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit zu geben. Es geht vor allem auch darum, dass sich aus der Betonung der Daseinsvorsorge gemeinsam mit den nun verankerten sozialen Grundrechten eine neue Balance ergibt, die insgesamt dazu dienen soll, dass Europa stärker in Richtung Vollbeschäftigung und Stärkung des Wachstums geht.
Auf diesem Weg ist Europa gerade in letzter Zeit nicht erfolglos, wenn man sich die aktuelle Entwicklung gerade in der Eurozone, aber auch darüber hinausgehend, ansieht. Wir haben zum Glück ein sehr gutes Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosigkeit sinkt allgemein. Es ist daher wichtig, dass wir bei der Festlegung der künftigen Politik darauf hinweisen, dass wir diesen balancierten Weg gehen wollen. Ich finde es daher erfreulich, dass das in den Schlussfolgerungen verankert wurde.
Für Österreich ist natürlich immer wieder die Frage des Verkehrs von entscheidender Bedeutung. Das ist deswegen wichtig, weil festgelegt ist, dass es im Jahr 2008 eine neue Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union geben soll, die für uns ganz entscheidend sein wird, weil sich die Frage stellt, ob die verursachten Umweltkosten auch bei der Berechnung von Mauten – zum Beispiel Lkw-Mauten – berücksichtigt werden. Das ist ein großes Anliegen Österreichs.
Sie wissen, dass wir in unserer Klimaschutzpolitik das Problem haben, dass in unserem Land 26 Prozent des CO2-Ausstoßes vom Verkehr verursacht werden; dabei gibt es natürlich sehr viel Transitverkehr und Tanktourismus. Die Wegekostenrichtlinie ist entscheidend für die künftige Gestaltung der Politik, denn all das, was im Verkehr zusätzlich an CO2 verursacht wird, belastet letztendlich die österreichische Industrie bei den Zertifikaten, die zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, die Veränderung der Verkehrspolitik ist nicht nur entscheidend für die Klimapolitik, sondern auch für die Zukunft der Industriepolitik und der Wirtschaftspolitik in Österreich.
Ich glaube, es ist der Frau Außenministerin und mir gemeinsam sehr gut gelungen, hier eine noch stärkere Formulierung zu verankern, was die künftige Zielsetzung der Verkehrspolitik sein soll. Wir stellen fest, dass es bei den gesamten Ratstagungen in diesem Jahr gelungen ist, das nicht nur unterzubringen, sondern die Botschaft immer stärker darauf zu fokussieren, dass die Kommission einen Entwurf vorlegen sollte, der zu einer Internalisierung der externen Kosten, nämlich der Umweltkosten, führt. Das würde die Zukunft der Verkehrspolitik in Österreich bedeutend erleichtern und wäre ein wesentlicher Beitrag zur Klimaschutzpolitik.
Wir haben auch Wert darauf gelegt, dass es bei dieser gesamten Vertragsdiskussion nicht nur darum geht, was alles vom Verfassungsvertrag weggenommen werden soll, damit man einen Konsens bekommt, sondern es war uns wichtig, dass die Europäische Union auf neue Herausforderungen eingeht. Gemeinsam mit der deutschen Präsidentschaft ist es gelungen, dass nun Klimaschutzpolitik in diesem Vertrag als europäische Politik verankert ist. Ich halte das für einen wichtigen Schritt in zweierlei Richtung: weil erstens Klimaschutzpolitik eine europäische und globale Angelegenheit ist und weil zweitens dadurch auch das Signal gesetzt wird, dass die Europäische Union imstande ist, auf neue Herausforderungen einzugehen und diese neuen Herausforderungen in den Vertrag aufzunehmen.
Was viele als störend empfinden mögen – auch ich –, ist, dass einzelne, auch symbolische Fragen im Vertrag nicht mehr enthalten sind, also dass die Hymne und die Fahne nicht mehr enthalten sind. Man kann sagen, dass das alles nicht so wichtig ist, aber ich finde, es wäre vernünftig gewesen, das symbolisch als Zeichen der Einheit Europas weiter zu verankern. Es wird nur eine relativ geringe Wirkung haben, dass das nicht mehr drinnen steht, denn es wird weiterhin auf unseren Nummerntafeln die Europafahne abgebildet sein, es wird weiterhin bei allen Anlässen die europäische Hymne gespielt und die europäische Fahne verwendet werden.
Ich halte das für einen Aspekt, der zumindest mir etwas komisch vorkommt, so nach dem Motto: Man schreibt es jetzt nicht in den Vertrag hinein und tut dann so, als würde es nicht mehr stattfinden! – Da finden Diskussionen manchmal auch auf einer Ebene statt, die schwer nachzuvollziehen ist. Aber ganz offensichtlich hat es große Einwände bei den Symbolen gegeben. Das ist ja auch in der Frage des europäischen Außenministers so gewesen. Das wird aber an der Substanz des Zusammenlebens, glaube ich, nichts ändern.
Was man in diesem Zusammenhang allerdings schon sagen muss, das ist, dass wir in der europäischen Einigungsbewegung doch sehr weit fortgeschritten sind und dass es Staaten gibt, die nicht nur Mitglied der Europäischen Union sind, sondern sich auch am Euro beteiligen, Mitglied von Schengen sind, und jetzt auch Staaten, die auf Basis des erneuerten Vertrages agieren.
Dann gibt es noch eine Reihe von Staaten, in erster Linie Großbritannien, das ein Opt-out bei vielen Fragen bereits in der Vergangenheit hatte und nun dieses auch in der Frage der Grundrechtecharta hat. Daher wird man sich natürlich vor allem in Bezug auf Großbritannien die Frage stellen müssen, wie das Verhältnis zur Europäischen Union und zu Europa aussehen soll, wenn es immer mehr Fragen gibt, wo Großbritannien nicht an der Einigung Europas beteiligt ist. Aber das ist eine Diskussion, die vor allem dort geführt werden muss und die letztendlich auch in Großbritannien entschieden wird.
Für uns ist es, glaube ich, wichtig, dass mit diesem Ergebnis des Rats von Brüssel ein wichtiger Schritt gesetzt wurde (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), dass wir endlich zu dieser erneuerten Vertragsgrundlage kommen und dass wir uns in Zukunft in Europa den großen Herausforderungen wieder widmen können, von denen die Bürger unseres Landes und die Bürger Europas erwarten, dass wir sie gemeinsam wahrnehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführungen und bitte nun die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Plassnik um ihre Erklärung. Redezeit: 11 Minuten. – Bitte.
13.32
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Her-
ren! Europa segelt auf Kurs. (Abg. Ing. Westenthaler: Wohin?) – Wir haben einen konkreten Fahrplan, wir haben einen klaren Arbeitsauftrag, und das ist zu einem großen Teil auch ein Verdienst der deutschen Präsidentschaft, des deutschen EU-Vorsitzes, dem ich an dieser Stelle wirklich unsere Anerkennung aussprechen möchte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
Die Anerkennung gilt nicht nur der Bundeskanzlerin und Ratsvorsitzenden Angela Merkel, sondern auch dem Außenminister Frank Steinmeier und den Teams der beiden. Sie haben hervorragende Arbeit geleistet, mit dem notwendigen Weitblick, aber auch mit der notwendigen Beharrlichkeit im Detail.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, 2009 eine Europawahl auf einer klaren Rechtsgrundlage zu haben. Dazu haben wir ja auch entsprechende Vorarbeiten geleistet. Unter österreichischem Vorsitz in Klosterneuburg haben wir diese Debatte wieder in Gang gebracht.
Wir haben uns dafür mit dem Bundeskanzler erfolgreich eingesetzt, dass vom Verfassungsvertrag inhaltlich keine wesentlichen Abstriche gemacht worden sind. Das Institutionengefüge ist intakt, die substanziellen Bestimmungen auch.
Wir haben in diesem Sinn auch im Auftrag der österreichischen Volksvertretung gehandelt und werden das auch im Rahmen der Regierungskonferenz weiter tun. Die Zustimmung Österreichs vom 11. Mai 2005 im Nationalrat und vom 25. Mai 2005 im Bundesrat waren uns dabei die Leitschiene.
Wir haben auch nicht zugelassen, dass es zu Rückschritten gekommen wäre. Denn: Das war eine Gefahr, die ganz konkret auch an einzelnen Punkten gelauert hat – Rückschritte auch etwa gegenüber dem Status quo, wenn man die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta ins Auge fasst.
Europa hat Spaltungen überwunden, die sich in den letzten Monaten abgezeichnet haben, und das ist gut so, denn die Kraft Europas kommt nicht aus seiner Gespaltenheit, sondern aus seiner Einheit.
Mit dem Reformvertrag wird jetzt die Europäische Union die Hände wieder frei haben, um sich auf das Wesentliche, auf die konkreten Resultate für die Europäerinnen und Europäer konzentrieren zu können.
Wir sind in der Europäischen Union zu einer neuen Nüchternheit gekommen. Ich glaube, dass das Teil eines Lernprozesses ist, den wir in den letzten beiden Jahren durchgemacht haben. Und ich glaube, dass es eine positive Seite eines Lernprozesses ist: weniger hochtrabend, weg vom Pathos, weg von den Vergleichen, den überkommenen Vergleichen des 19. Jahrhunderts, der Staatsrechtslehre des 19. Jahrhunderts. Die Begriffe „Bundesstaat“, „Regierung“, „Minister“ sollten wir bis auf weiteres wirklich aus dem Vokabular streichen (Abg. Strache: Warum?), denn niemand hat vor, mit der Europäischen Union einen Bundesstaat oder gar einen Superstaat zu errichten. Das, was man als Verfassungsindizien bezeichnen könnte oder was manche so verstanden haben, wurde daher aus den Texten entfernt. Auch das ist, wie ich finde, eine positive Entwicklung.
Was mir an der Vorgangsweise nicht gefallen hat – das möchte ich auch ganz klar sagen –, das sind die Abstriche von der Lesbarkeit, denn dieser neue Reformvertrag – schon das Mandat zeigt in diese Richtung – wird sich der klassischen Rechtstechnik bedienen, der Einarbeitung in vorhandene Rechtsgrundlagen. Es wäre ein Fortschritt gewesen, wenn man auch hier zu einer einheitlichen Darstellung gekommen wäre, aber das war nicht drinnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Die Europäische Union wird mit diesem Reformvertrag in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben rasch und effizient nachzukommen, und das mit verbesserten Werkzeugen. Verbesserte Werkzeuge gibt es vor allem in zwei Bereichen: im Bereich innere Sicherheit und im Bereich äußere Sicherheit. Dort liegen auch die großen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Union.
Innere Sicherheit – ein Thema, das beim Europäischen Rat breiten Raum eingenommen hat. Die Regeln für die ganz konkrete Zusammenarbeit der Polizei und der Justizbehörden werden deutlich verbessert. Hier gibt es noch viel Potenzial. Denn: In einem einheitlichen Raum des Rechts, der Freiheit und des ungehinderten Reisens und Arbeitens gibt es auch die Notwendigkeit, die Instrumente, etwa jene zur Kriminalitätsbekämpfung, zu verbessern.
Der Prümer Vertrag, bei dem ja Österreich bekanntlich eine Vorreiterrolle einnimmt, wurde ausdrücklich auf die europäische Ebene gehoben, ist also ein Vorbild, ein Modell auch für die anderen. Da wird ganz konkret der Austausch von Fingerabdruckdaten, von DNA-Daten, von Kfz-Daten erleichtert – eine wesentliche Hilfe auch für unsere Sicherheitsbehörden.
Bestätigt wurde auch das Zieldatum für die Ausweitung des Schengen-Raumes um unsere Nachbarn. Das ist der 1. Jänner 2008 zu Lande, denn für die Flughäfen sind eigene Regelungen getroffen worden. Auch da wird sehr gewissenhaft von Günther Platter und seinem Team mit den Nachbarn daran gearbeitet, die notwendigen konkreten praktischen Vereinbarungen zu treffen, damit es da zu mehr Sicherheit für alle kommt.
Verstärkt wurde auch die Grenzschutzagentur „Frontex“. – Das Ziel wurde bekräftigt, 2010 eine gemeinsame europäische Asylregelung zu schaffen.
Eine Neuigkeit, die ich auch erwähnen möchte, betrifft den Energiebereich. Da haben wir jetzt erstmals eine vertragliche Grundlage, die sich auch dem Thema „Energiesicherheit“ zuwendet – ein Thema, das nicht nur für die polnische Bevölkerung, sondern für die europäische Bevölkerung insgesamt ganz große Bedeutung hat.
Neu – aus meiner Sicht auch Teil dieses größeren europäischen Lernprozesses – ist die Fähigkeit der Europäischen Union zum Loslassen, die jetzt auch dokumentiert ist. Das heißt, Kompetenzverschiebungen sind nicht mehr eine Einbahnstraße, eine Straße nur in eine Richtung, also nur in Richtung Brüssel möglich, sondern auch in die andere Richtung. Das ist eine kleine Bestimmung im Gesamtmandat, aber eine, die uns in der Zukunft sicherlich noch öfters beschäftigen wird. Das ist, meine Damen und Herren, gelebte Subsidiarität. Dafür haben wir uns auch während des österreichischen Vorsitzes eingesetzt – auch hier ein rot-weiß-roter Fingerabdruck, wenn Sie so wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Verbessert wurde auch die Subsidiaritätskontrolle der nationalen Parlamente. Auch da beginnt, zeichnet sich ab ein Umdenken, das eine engere Verzahnung, eine stärkere Vernetzung der nationalen Ebene mit der europäischen Ebene zur Folge haben wird.
Die Stimmung in Europa ist insgesamt besser geworden. Das hat natürlich auch mit der Wirtschaftslage, mit der verbesserten Wirtschaftslage zu tun.
Der zweite Punkt, in dem es verbesserte Werkzeuge gibt, ist die Außenpolitik; der Bundeskanzler hat schon darauf hingewiesen. Es wird einen Hohen Vertreter/eine Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik geben. Ob man ihn/sie Außenminister nennt oder nicht, ist keine entscheidende Frage. Wichtiger ist, dass er/sie die gesamte Europäische Union vertreten wird, dass es da zu einer institutionellen Flurbereinigung, wenn man so will, kommen wird und dass ihm/ihr ein Europäischer Auswärtiger Dienst zur Unterstützung beigegeben wird, der auch die Expertise der Mitgliedstaaten besser einbeziehen kann.
Auch die Tatsache, dass wir zu einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit gekommen sind, ist, glaube ich, sehr wichtig, denn das ermöglicht der Europäischen Union als solcher, internationalen Verträgen beizutreten.
Lassen Sie mich zum Schluss zwei konkrete Punkte der Außenpolitik herausgreifen: der Nahe Osten und der Kosovo – das sind die beiden Fragen, die uns europäische Außenminister jetzt am stärksten beschäftigen, die ganz an der Spitze der Tagesordnung stehen.
Gerade beim Kosovo geht es um eine Bewährungsprobe der Gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch um eine Bewährungsprobe der internationalen Politik, denn dieses Thema ist derzeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen anhängig, und schlussendlich um einen Realitätstest für Belgrad und für Priština. Wir brauchen da eine zügige und nachhaltige Lösung für diese letzte Statusfrage am Balkan. Das ist wichtig für die Stabilität und für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Region. Viel Zeit ist verloren worden, insbesondere auch von Serbien für die Serbinnen und Serben auf ihrem europäischen Weg. Die Menschen brauchen Klarheit, und die kommenden Monate werden sicher ein Gradmesser für die Europafestigkeit der gesamten Region sein.
Wir haben auch die Aufgabe, die Nachbarschaften auch über den EU-Alltag hinaus ganz bewusst zu pflegen. Das ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Außenpolitik. Der deutsche EU-Vorsitz hat sich des Themas „Europäische Nachbarschaftspolitik“ in besonderer Weise angenommen und hat insbesondere zur Schwarzmeerregion und zu einer zentralasiatischen Strategie wesentliche Beiträge geleistet. Ich glaube, dass das auch etwas ist, was wir in der Gesamtbewertung der deutschen EU-Präsidentschaft sehr positiv erwähnen sollten.
Wir selbst werden die Konstante der österreichischen Außenpolitik, gerade im Donauraum, mit Entschiedenheit fortsetzen. Wir haben gerade diese Woche in Bratislava ein Treffen der regionalen Partner gehabt und werden unter slowakischer Führung eng verzahnt miteinander arbeiten.
Der neue Reformvertrag der Europäischen Union, der von den Außenministern am 23. Juli in Angriff genommen wird, auf der Grundlage des präzisen Mandates, das vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, wird uns allen die Möglichkeit geben, auch das rot-weiß-rote Profil der österreichischen Außenpolitik im Nachbarschaftsbereich entsprechend zu schärfen. – Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.43
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich danke Frau Bundesministerin Plassnik für Ihre Ausführungen.
Wir gehen in die Debatte über die Erklärungen ein.
Erster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.43
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Frau Außenministerin Plassnik! Die EU segelt auf Kurs, haben Sie gesagt. – Ihr Wort in Gottes Ohr!, sagt das Sprichwort, glaube ich. Nehmen wir einmal an, ich unterstelle, dass die Frau Außenministerin im Wesentlichen die gleichen Vorstellungen davon hat wie ich – oder zumindest sehr ähnliche –, was jetzt der richtige Kurs der Europäischen Union ist!
Auch wir glauben, dass der deutschen EU-Präsidentschaft etwas Wichtiges gelungen ist, dass sie sich bei zwei Schwerpunkten beim März-Gipfel beziehungsweise beim Ju-
ni-Gipfel sehr eingesetzt hat: zuerst beim Klimaschutz und dann beim Rettungsversuch bezüglich der europäischen Verfassung.
Im ersten Halbjahr 2007 hat sich, kann man also sagen – das finden wir zumindest, gemeinsam mit Ihnen, Frau Ministerin –, die EU auf dem richtigen Kurs befunden. Aber ich beschränke mich ausdrücklich auf diese Zeitspanne, Frau Ministerin und Herr Bundeskanzler, denn das, was jetzt noch kommt, wird das eigentlich Entscheidende sein, nämlich welcher Text uns zur Abstimmung vorgelegt werden wird und mit welchem Text wir es dann tatsächlich auch hier im Parlament zu tun haben werden.
Es stimmt schon, Herr Bundeskanzler, dass man vorläufig den Eindruck hat, dass wesentliche Teile – Substanz, glaube ich, haben Sie das genannt – des Vertrages jetzt, im Juni 2007, gerettet worden sind, vorläufig: die bessere Handlungsfähigkeit durch das Prinzip der doppelten Mehrheit, wenn auch um sieben bis zehn Jahre verschoben, die stärkeren Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments, das heißt eine stärkere Gewaltentrennung innerhalb der EU, und so weiter.
Für die Bürgerfreundlichkeit der Verfassung wurde allerdings nichts erreicht. Ganz im Gegenteil! Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, dass es jetzt sozusagen kein Buch gibt, in dem man wird nachschlagen können, sondern dass es ein schlichter Änderungsvertrag sein wird, der vermutlich genauso unlesbar sein wird wie die bisherigen Verträge. Das heißt, die Bürger werden sich erst wieder an Fachleute wenden müssen, um zu verstehen, worum es überhaupt geht. Ich glaube, das als „Abstriche von der Lesbarkeit“ zu bezeichnen, ist ein Euphemismus.
Dass sich das Vereinigte Königreich Großbritannien aus der Grundrechtscharta verabschiedet, ist mehr als ein Schönheitsfehler im Rahmen dieses Verfassungsvertrages. Wie soll die EU glaubhaft vertreten, dass das der Katalog der Grund- und Freiheitsrechte innerhalb der Europäischen Union ist, der berühmte Wertekatalog, auf den man sich in Sonntagsreden gerne beruft, das, was Europa sozusagen im Kern, wenn man so will, ideologisch ausmacht, was uns zum Teil auch von anderen Staaten oder Staatsgebilden auf dieser Welt unterscheidet, wenn es ein Land gibt, das sagt: Das ist schön und gut, aber wir sind, aus welchen Gründen auch immer, nicht dabei!?
Das ist kein Schönheitsfehler, sondern das ist schon etwas sehr Eigenartiges. Ich komme dann noch darauf zu sprechen, dass es vielleicht kein Unglück ist, dass der neue Vertrag – nicht Verfassungsvertrag, aber Vertrag, nehme ich an – auch noch etwas anderes aus dem Verfassungsvertrag gerettet hat, nämlich die Möglichkeit, aus der EU wieder auszusteigen. (Beifall bei den Grünen.)
Ausdrücklich begrüße ich vorläufig – wenn es denn wahr ist; alles mit größtem Vorbehalt, denn schon oft haben wir gehört, was alles in der EU Großartiges beschlossen worden ist, und dann hat es sich nicht als richtig herausgestellt –, dass wir endlich eine neue Wegekostenrichtlinie bekommen, die auch die externen Kosten, die Umweltschäden, mit einbezieht und dadurch natürlich ganz andere Möglichkeiten in der Mautpolitik eröffnet. Ja, großartig, wenn es denn so weit kommt! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Wurm und Dr. Einem.)
Nun zu dem Punkt mit der symbolischen Fahne: Ich bin erst jetzt darauf aufmerksam geworden, und es stellt sich schon die Frage – natürlich, unsere schöne rot-weiß-rote Fahne haben wir überall hängen –: Haben wir uns je den Kopf darüber zerbrochen, ob es legitim, rechtmäßig, gesetzlich abgedeckt ist, dass wir auch die EU-Fahne hier hängen haben? Ich glaube, niemand hier hat sich je den Kopf darüber zerbrochen. Es ist ganz selbstverständlich, sie zu verwenden.
Wenn es beim neuen EU-Vertrag in dieser symbolischen Frage so heftigen Widerstand gibt, was hat das dann zu bedeuten? – Zuerst habe ich mir gedacht: Das ist doch
wurscht, Hauptsache, wir bekommen die Essenz, die Verbesserung der Handlungsfähigkeit, die doppelte Mehrheit bei Entscheidungen der EU, aber wenn man sich dann vor Augen führt, welchen Ritus Staaten wie Kanada oder die USA mit ihrer Fahne betreiben – ich persönlich finde das ja übertrieben –, dann denkt man sich schon: Aber gar keine Fahne zu haben?
Man stelle sich einmal vor, Österreich hat keine rot-weiß-rote Fahne und keinen Adler! Würde uns da nicht etwas abgehen? Also, was steckt hinter dieser starken Ablehnung dieser Symbole? – Das kann doch nur den Grund haben, dass man sozusagen gegen alles Staatsähnliche, gegen all das, was die EU letztlich ausmacht, im Kern starke Vorbehalte hat. Dann muss man sich schon die Frage stellen, ob jene Staaten, die in der Europäischen Union – trotz aller Bekenntnisse der Regierungschefs – eigentlich nur einen gemeinsamen Markt plus Nato sehen wollen, in der Europäischen Union richtig aufgehoben sind. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Angesichts der Ereignisse bei diesem Gipfel fallen einem dazu zwei Fragen ein: Ich glaube, wir schießen uns ein bisschen zu Unrecht auf die polnische Regierung ein, weil schließlich die Quadratwurzelfrage bei der Mehrheitsentscheidung nicht grundsätzlich demokratieunwürdig ist oder dergleichen, es wäre halt eine andere Regel gewesen, während das „Opting-out“ von Großbritannien eine andere Qualität des Dissenses darstellt – abgesehen davon, dass Tony Blair persönlich alle Verträge auf Regierungschefebene natürlich unterschrieben hat, über all die Jahre, und auch die Grundrechtscharta und den gesamten Verfassungsvertrag. Und dann kommt er nach Hause und tut nichts! Die Unterschrift von Tony Blair unter dem jetzigen Abänderungsvertrag – oder wie immer dieser dann auch heißen mag – ist nichts wert, aber schon gar nichts, weil er am Tag darauf von Gordon Brown abgelöst wurde.
Also, wie sich die Briten noch verhalten werden bis Ende 2007, wenn es ums „Eingemachte“ geht, nämlich die Formulierung des Textes, das wird noch genau anzuschauen sein. Den Zeitungen entnehme ich auch die – wie soll ich sagen? – Distanzierungsversuche der polnischen Regierung jetzt schon – es gibt dazu einen „Presse“-Artikel von Samstag, 30. Juni, noch zur Zeit der deutschen Präsidentschaft. – Wir werden sehen, ob das Ganze wieder von vorne losgeht.
Wenn es wahr ist, dass die Essenz des Vertrages gerettet wurde, ja, dann werde ich persönlich dem zustimmen. Aber wenn nicht – Blankoscheck ist das keiner! Ich habe keine Lust, hier im österreichischen Parlament abgeschwächte und noch einmal abgeschwächte und noch einmal abgeschwächte Versionen dieses Verfassungsvertrages zu ratifizieren, dem zuzustimmen, und dann kommt irgendein Fahnenfeind sozusagen – als Kurzformel für alle, die die EU eigentlich gar nicht wollen –, und das Ganze beginnt von Neuem. Langsam fühle ich mich doch ziemlich brüskiert von diesem Prozess. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
13.50
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
13.50
Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Ich möchte zunächst nicht nur meine Anerkennung auch für die deutsche Präsidentschaft noch einmal zum Ausdruck bringen, sondern ich möchte auch Ihnen, Herr Bundeskanzler, und Ihnen, Frau Außenministerin, einerseits danken und andererseits auch Anerkennung aussprechen: Danken dafür, dass es gelungen ist, erstens jetzt zu einem Abschluss zu kommen. Es war wichtig, dass die Europäische Union diesen Schritt jetzt endlich schafft und dass wir rauskommen aus
der Blockade. Und zweitens meine Anerkennung dafür aussprechen, dass Sie, Herr Bundeskanzler – das ist ja auch von Vertretern der deutschen Präsidentschaft bestätigt worden –, offenbar eine außerordentlich gruppendienliche Rolle gespielt haben. Das ist wichtig in der Union, dass es Mitspieler gibt, die dafür sorgen, dass alle gemeinsam zu einer Lösung kommen können. Und dafür möchte ich auch danken. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
Lassen Sie mich eine kleine kritische Bemerkung machen – ich will mich jetzt nicht mit Details des Vertrages beschäftigen, aber es sind in den beiden Reden von der Regierungsbank aus und auch von Dr. Van der Bellen Aspekte angesprochen worden, und ich möchte nur eine kurze Zusatzbemerkung machen –: Erstaunlich ist schon, dass es offenbar eine Reihe von Regierungschefs in Europa gibt, die den Vertrag und die Änderungen des Vertrages nur dann akzeptieren können, wenn sie sich selbst vorher ordentlich Schotter in die Augen schütten. Denn dass man jetzt wieder anfangen muss, Dinge so zu benennen, wie sie kein Mensch außerhalb der Regierungskonferenz versteht – es darf nämlich nicht „Außenminister“ heißen, sondern es muss „Hoher Repräsentant“ heißen, weil ja jeder weiß, was das ist, und Dinge, die ein Gesetz sind, dürfen aber nicht „Gesetz“ heißen, denn das würde einen Superstaat bedeuten –, also ehrlich gesagt, mit Verlaub gesagt, das ist verrückt! – So verrückt sind die Bürgerinnen und Bürger nicht in diesen Fragen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Aber es dient ja der Täuschung!)
Lassen Sie mich zu einem anderen Aspekt kommen, und lassen Sie mich den Versuch unternehmen, Sie an einem Erlebnis teilhaben zu lassen, das ich am Dienstag dieser Woche gehabt habe. – Ich bin am Dienstag in meiner Funktion als Vorsitzender des Außenpolitischen Ausschusses nach Warschau gefahren und habe dort die Gelegenheit wahrgenommen, meinen Kollegen im Sejm und andererseits den Außenpolitischen Ausschuss im Senat zu besuchen. Ich habe anschließend Gelegenheit gehabt, ein Museum zu besuchen, nämlich das Museum des Warschauer Aufstandes von 1944.
Das Motiv, warum ich nach Warschau gefahren bin, war im Wesentlichen, dass ich zutiefst davon überzeugt bin, dass in der Europäischen Union nur dann etwas weiterzubringen ist, wenn wir uns und wenn alle anderen auch sich jeweils dafür interessieren, was die anderen 26 wollen, fühlen und denken. Wenn wir gerade notleidig draufkommen, was uns selbst wichtig ist, und der Rest ist uns wurscht, werden wir dort auch keine Lösungen erzielen. (Abg. Strache: Da denkt man erst zum Schluss dran, an das, was wir brauchen, nicht? – Österreich zuletzt!)
Nein, wir sollten sehr wohl wissen, was wir selbst brauchen, Herr Strache, aber Sie denken ausschließlich an das! Die anderen 26 sind Ihnen wurscht!
Also, um es noch einmal zu sagen: Es ist entscheidend in einem Klub mit 27 Mitgliedern, dass man sich für die anderen 26 interessiert. Das gilt für uns so sehr wie für alle anderen, und das war auch die Gesprächsgrundlage mit meinen polnischen Partnern.
Welches Erlebnis möchte ich Ihnen berichten? – Das Erlebnis ist, dass ich dieses Museum über den Warschauer Aufstand von 1944 besucht habe, das seit dem Jahr 2004 eröffnet ist und das unter dem damaligen Bürgermeister von Warschau, Lech Kaczynski, errichtet wurde. Die Entscheidung, dieses Museum zu errichten, ist bereits 1981 gefallen. Bis 2003 ist gar nichts geschehen – und dann hat der heutige Staatspräsident und damalige Bürgermeister von Warschau dieses Museum errichten lassen.
Warum ist das wichtig? – In Warschau hat es 1944 einen Aufstand der polnischen Bürger gegen die deutsche Besatzung gegeben, am 1. August 1944 beginnend, bei dem es den Polen gelungen ist, weite Teile der einen Hälfte Warschaus von der Besatzung zu befreien, indem sie 63 Tage lang aushaltend mit den geringsten Mitteln dafür gekämpft haben, ein freies Warschau zu übergeben oder der kommenden Roten Armee
eine befreite Stadt übergeben zu können. – Dort haben die Polen darum gekämpft, selbst dafür verantwortlich zu sein, dass sie wieder frei sind. Das ist ihnen wichtig gewesen, und dafür haben viele, viele Menschen ihr Leben gelassen, insgesamt 200 000.
Warum erzähle ich das? – Weil die Geschichte davon gekennzeichnet ist, dass zum gleichen Zeitpunkt die Rote Armee bereits am anderen Ufer der Weichsel gestanden ist und nichts getan hat, sondern zugeschaut hat, bis die Deutschen den Aufstand niedergeworfen haben. Teile der Roten Armee sind dort gestanden und haben einfach nur zugeschaut. – Die westlichen Alliierten haben bis zu einem gewissen Grade durch Anlieferung von Nahrungsmitteln und Waffen, aber nur in einem sehr geringen Umfang, geholfen, haben aber sehr klar der polnischen Exilregierung vermittelt, dass sie andere Sorgen haben, als jetzt eine neue Front aufzumachen. Und die Deutschen haben, als der Aufstand begonnen hat, auf Befehl Hitlers jeden Tag 10 000 Zivilisten erschossen, zur Strafe dafür, dass dieser Aufstand stattgefunden hat.
Das allein ist schon tragisch genug, aber der Punkt ist: Die Polen haben in den vergangenen 60 Jahren nicht einmal die Chance gehabt, diese ihre Geschichte zu dem zu machen, was sie ist, nämlich ein sehr, sehr ehrenwerter und anerkennenswerter Versuch, sich selbst zu befreien. Es hat das halt nicht zur kommunistischen Ideologie gepasst. Stalin hat gesagt, das ist ihm wurscht, er hat schon eine andere Regierung an der Hand. Die Exilregierung wollte er nicht anerkennen. Die Westalliierten haben das auch nicht besonders attraktiv gefunden. – Und jetzt hat der heutige Staatspräsident dieses Museum errichtet, um daran zu erinnern.
Ich erzähle diese Geschichte aus einem einzigen Grund: Sie ist insofern von Bedeutung, als sie die Seelenlandschaft derer, die heute dort Politik machen, in hohem Maße betrifft – und manches, was diese heute auch für die anderen schwierig macht, besser verständlich macht. Die Menschen in Polen haben nämlich in den vergangenen Jahrhunderten nicht nur an diesem Beispiel gelernt, dass sie sich eigentlich auf niemanden verlassen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns für solche Fakten nicht interessieren, verstehen wir auch die Schwierigkeiten, die Partner manchmal machen, nicht gut genug. Das ist der Grund, warum ich die Geschichte heute und hier in Erinnerung gerufen habe. Ich denke, wir müssen die Tatsache im Auge behalten, dass man sich in einem Klub mit 27 Mitgliedern, der so funktioniert wie die Europäische Union, für die anderen 26 auch interessieren muss. – Herr Strache, das „auch“ ist extra für Sie! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Ich denke, dass wir jetzt, nachdem das auf den Weg gebracht ist, was Sie dankenswerterweise auf den Weg gebracht haben, auch Zeit brauchen und Engagement, uns dafür zu interessieren, damit Europa wieder Fortschritte in inhaltlicher Hinsicht macht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
13.58
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. Ebenfalls 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.
13.58
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Einem, wenn Sie Ihre Redezeit auch dazu genützt hätten, einmal so viel Herz und Verständnis auch für die österreichischen Sorgen aufzubringen (Abg. Broukal: Nicht immer, Herr Strache! Nicht immer! Bitte!), dann hätte mich das auch gefreut. Das haben Sie heute in Ihrer Rede eigentlich völlig außer Acht gelassen. Und ich werde dann darauf zu sprechen kommen, was die öster-
reichischen Sorgen und Nöte bei dieser Fehlentwicklung der Europäischen Union letztlich sind. Und das sind viele.
Wir haben heute die Situation, dass nur mehr 36 Prozent der Österreicher die Europäische Union für eine gute Sache halten. Das heißt, dass 64 Prozent der Menschen in Österreich zu Recht Sorge haben und das nicht mehr für eine ganz so gute Sache halten, weil es eine Fehlentwicklung gibt. Diese Fehlentwicklung ist ja jetzt wieder fortgesetzt worden! Da hat der Europäische Rat getagt, und wieder ist nichts Gutes für Österreich, aber auch nichts Gutes für Europa insgesamt im Sinne der Bürger herausgekommen. Es waren salbungsvolle Worte, die wir heute vom Herrn Bundeskanzler und auch von der Außenministerin gehört haben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang einige Persönlichkeiten zitieren: Unter dem Schlagwort „reine Machtpolitik“ hat der renommierte deutsche Verfassungsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider das, was da im Europäischen Rat beziehungsweise in Richtung Verfassungsvertrag, Reformvertrag sozusagen getrieben wurde, formuliert, und zwar als „reine Machtpolitik“!
Der deutsche Altbundespräsident Roman Herzog ließ vor Kurzem in der Welt verlauten – ich zitiere –, „dass die Europäische Union nur bestehen wird, wenn sie ... sich nicht in Dinge einmischt, die von den Mitgliedstaaten mindestens genauso gut geregelt werden könnten“.
Und weiter: Das ist eine „notwendige ...bedingung, deren Nichterfüllung auf Dauer zum Scheitern der Europäischen Union insgesamt führen würde, weil die schon heute ausgeprägte emotionale Distanz der Bürger überhand nähme“. – Zitatende.
Das ist genau der Punkt – und das sind warnende Worte von Persönlichkeiten, die man ernst nehmen sollte. Wenn die Frau Außenministerin heute sagt, Europa segelt auf Kurs, dann frage ich sie: Ja bitte, wohin und mit wem? – Ohne die österreichischen Bürger segeln Sie! Die lassen Sie in dieser Frage nicht einmal mitsprechen! (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht nun einmal darum, ob Sie abseits von der österreichischen Bevölkerung, ohne Mitsprache, ohne nationale Volksabstimmung weiter bereit sind, einen Ausverkauf der österreichischen Heimat, unserer Interessen, unserer Ressourcen zu machen, den Ausverkauf unseres Wassers, den Ausverkauf aller unserer Rechte (Abg. Mag. Lunacek: Sie wissen, dass das nicht wahr ist!), der Selbstbestimmungsmöglichkeiten, unserer eigenen Gesetze, den Ausverkauf eines österreichischen Arbeitnehmerschutzes. (Abg. Mag. Lunacek: Herr Strache, Sie erzählen Märchen!) All das opfern Sie am Altar der Europäischen Union, bis hin zur Neutralität! – Und da sagen wir Freiheitlichen als einzige Fraktion in diesem Haus nein, und zwar entschieden nein! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Lunacek: Märchenerzähler!)
Deshalb ist es so wichtig, auch den Text der Verfassung kritisch zu lesen, und jenen des neuen Verfassungs- oder Reformvertrages – denn jetzt werden ja Worte verändert, um die Bürger wieder zu täuschen. Natürlich will man einen Bundesstaat! Und wenn Sie gesagt haben, dass wesentliche Passagen des EU-Verfassungsvertrages – wo ja ÖVP, BZÖ, Grüne und Rote in diesem Haus alle mit Hurra mitgestimmt haben (Abg. Mag. Lunacek: Mit Hurra nicht!) – jetzt erhalten geblieben sind, dann macht uns das zu Recht Angst und Sorge, denn dann muss man befürchten, dass dann vielleicht jene Passagen aufrechterhalten worden sind, die „Die Ganze Woche“ sehr schön beleuchtet hat, indem sie schrieb, dass – Artikel 1 bis 6 – die Verfassung und das von den Organen der Union gesetzte Recht prinzipiell Vorrang vor dem Recht jedes Mitgliedstaates hat. – Das heißt ja, dass unsere österreichische Verfassung, auf die wir Freiheitlichen zumindest stolz sind, zu 100 Prozent ersetzt werden soll von einer europäischen, die die Bürger nicht wollen! (Abg. Dr. Einem: Das ist blanker Unsinn!)
Genau das ist es: Wir wollen nicht die Aufgabe unserer österreichischen Verfassung! Wir wollen diese unsere Verfassung und Neutralität gerettet wissen – und darüber sollen die Österreicher in einer Volksabstimmung befinden können. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Einem: Das ist blanker Unsinn!) – Das ist kein Unsinn!
Sie sagen also, dass „Die Ganze Woche“ Unsinn schreibt? – Das kann schon sein, aber das sollten Sie sich dann mit der „Ganzen Woche“ ausmachen.
Beim Verfassungsvertrag haben ÖVP, BZÖ, Grüne und SPÖ mitgestimmt – gegen die freiheitliche Stimme von Barbara Rosenkranz, die letztlich auch die Heldin für die Wahrung österreichischer Interessen ist, womit wir festgemacht haben: Wir wollen nicht militärkompatibel mit der NATO sein, wie der EU-Verfassungsvertrag das vorsieht, keine NATO-Kompatibilität! – Da schweigen die Genossen von der SPÖ. Natürlich geht es in diese Richtung, und da spielen Sie mit! Sie spielen mit dabei, mit diesem Verfassungsvertrag auch NATO-kompatible Militärpolitik zu machen und letztlich wahrscheinlich auch den Weg in die NATO beschreiten zu wollen.
Sagen Sie doch ehrlich, dass Sie die Neutralität abschaffen wollen! Der Altbundeskanzler Schüssel war wenigstens ehrlich, der hat sie mit Lipizzanern und Mozartkugeln verglichen. (Abg. Dr. Schüssel: Liebenswert!) – Da waren Sie wenigstens ehrlich, dass Sie der Neutralität keinen wirklichen Wert beimessen.
Aber man muss schon den Menschen die Wahrheit sagen, und es ist wichtig, das zu beleuchten. Es ist wichtig zu beleuchten, dass wir leider Gottes in eine Entwicklung kommen, wo Sie nicht bereit sind, umzudenken, wo Sie weitermachen – bürgerfremd! Ich weiß nicht, in Istanbul holt man sich dann bei der Bilderberger-Konferenz vielleicht ein paar Vorgaben, aber das ist ja, bitte, nicht der Sinn und Zweck, um Bürgernähe zu leben, um das zu leben, was die Österreicher wollen! Und die Österreicher wollen eben hier die Souveränitätsrechte nicht abtreten.
Ich sage es ganz offen: Wenn es weitergeht in Richtung Bildung einer Unionsdiktatur, in Richtung einer Unionsverfassungsdiktatur, dann müssen wir ernsthaft auch über den Austritt nicht nur nachdenken, sondern wahrscheinlich diesen auch in Angriff nehmen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage das ganz offen, denn es kann nicht sein und soll nicht sein, dass alle unsere Freiheiten auf dem europäischen Altar geopfert werden. Es sagte ja schon Perikles: „Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.“ (Heiterkeit der Abg. Dr. Lichtenecker. – Abg. Dr. Van der Bellen: Der war gut!) – Und es sagt auch George Orwell zu Recht: „Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ (Ruf bei den Grünen: Nehmen Sie nicht das Wort „Freiheit“ in den Mund!) – Ich sage Ihnen ganz offen, so wie es Rousseau gesagt hat – und das liegt mir sehr nahe –: „Mir ist die gefährliche Freiheit lieber als eine ruhige Knechtschaft.“
Zugunsten der Wahrheit und der Freiheit muss man manchmal auch den Mut haben (Abg. Mag. Lunacek: Wissen Sie, was diese Worte überhaupt heißen?), Dinge auch so anzusprechen, um vielleicht manchmal auch die üblichen Regeln des guten Tons einmal außer Kraft zu setzen, weil es notwendig ist, wenn es um Wahrheit geht und wenn es darum geht, die Freiheit zu erhalten.
Dieses Projekt der Europäischen Union, das Sie heute vorantreiben, das alle anderen vier Fraktionen in diesem Hohen Haus mit Hurra vorangetrieben haben, geht in Richtung Globalisierungsdiktatur (Abg. Dr. Van der Bellen: Das Gegenteil ist wahr!), in Richtung sozialpolitischer Eiseskälte ein Europa (Abg. Mag. Lunacek: Es sollen soziale Grundrechte kommen!), wo alle Gesetzmäßigkeiten von Brüssel dann uns gegenüber verordnet werden sollen, Sie alles nach Brüssel abtreten – und wir in Wirklichkeit
eine Nivellierung nach unten erleben. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das Gegenteil ist wahr!)
Fragen Sie doch einmal die Bürger – ich komme damit zum Schlusssatz –, denn die erkennen diese Entwicklung! Sie haben erkannt, dass Sie sich völlig von den Bürgern entfernt haben. – Wir Freiheitlichen mit Sicherheit nicht! Wir werden die Interessen der Österreicher im Sinne von Österreich zuerst vertreten! (Beifall bei der FPÖ.)
14.05
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Schüssel. Ebenfalls 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.
14.06
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Strache, Sie sind ein begnadeter Verschwörungtheoretiker: von den Bilderbergern bis zur „Verfassungsdiktatur“ der Europäischen Union. Also ich glaube, wir brauchen uns, ehrlich gesagt, vor niemandem zu fürchten: weder vor den Bilderbergern (Abg. Strache: Aber Sie fürchten sich vor den Bürgern!) – selbst wenn Alfred Gusenbauer dort auf der Konferenz gewesen ist (Abg. Strache: Sie fürchten sich vor den Bürgern, indem Sie keine Volksabstimmung machen!) –, noch brauchen wir uns vor einem europäischen Vertrag, egal, ob Reformvertrag oder Verfassungsvertrag, zu fürchten. (Abg. Strache: Das sagen sogar die Verfassungsrechtler Mayer und Öhlinger, dass sie eine Volksabstimmung für notwendig halten!)
Ich möchte zunächst der deutschen Ratspräsidentschaft Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier herzlich gratulieren. Das war ein gutes halbes Jahr – sehr, sehr schwierig, weil erstens außenpolitisch manches Kritisches zu bewältigen gewesen ist und es auch im Innenverhältnis der Europäischen Union nicht ganz einfach gewesen ist, diese Quadratur des Kreises einigermaßen zu bewältigen. Also herzliche Gratulation von hier aus nach Deutschland zu unseren Freunden und Nachbarn! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
Ich habe gesagt, die deutsche Ratspräsidentschaft hat ja beinahe die „Quadratur des Kreises“ zu bewältigen gehabt, weil sie einerseits die Spaltung oder eine Spaltung Europas vermeiden wollte, nicht riskieren wollte, auf der anderen Seite die Franzosen und die Niederländer, die ja in einer Volksabstimmung nein gesagt haben zu dem Vertrag (Ruf bei der FPÖ: Gott sei Dank!), hereinholen musste ins Boot. Es musste also etwas Neues sein, wobei aber zugleich die Substanz, die auch für Österreich sehr wichtig ist, weitgehend gewahrt werden musste – und dazu diejenigen, die noch nicht ratifiziert haben, wie etwa die Polen, die Briten oder die Tschechen, hereingeholt werden mussten. Wir haben ja immer gesagt, auch bei einigen dieser Diskussionen hier, dass es wahrscheinlich schwieriger sein wird, die Briten und die Polen und die Tschechen einzubinden, als etwa eine Lösung gemeinsam mit den Franzosen und Holländern zu finden. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist tatsächlich, so glaube ich, in einem sehr vernünftigen Ausmaß gelungen!
Das hat natürlich auch damit zu tun, dass sich die Stimmung für die Europäische Union deutlich verbessert hat. Seit Beginn der österreichischen Präsidentschaft vor eineinhalb Jahren ist die Stimmung, die EU als gute Sache zu sehen – Mitgliedschaft ist eine gute Sache –, von 50 auf jetzt immerhin 57 Prozent gestiegen. Das ist nicht so schlecht! (Abg. Strache: Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast! – Das ist genau das Motto!) – Ja, ja, ich weiß, Sie haben da wahrscheinlich Erfahrung, Herr Strache, auf diesem Gebiet der Manipulation eigener Statistiken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Deshalb lässt man auch die Bürger niemals mitsprechen! Deshalb gibt es keine Volksabstimmung!)
Aber Sie können sich über Europa überhaupt nicht freuen. (Abg. Strache: Wenn die Stimmung so gut ist, könnte man ja abstimmen lassen! Wenn die Stimmung so gut ist, könnte man ja eine Volksabstimmung machen!) Ein bisschen ein entspannteres Verhältnis zu unserer europäischen Fahne, zur österreichischen Fahne, zu unserer Heimat Österreich und zu dem weiteren Horizont Europas könnte man – nach mittlerweile zwölf Jahren Mitgliedschaft – schon haben, liebe Freunde von der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP.)
Nun, diese verbesserte Stimmungslage hängt auch damit zusammen, dass einfach bessere Resultate für den einfachen Bürger geliefert werden. Wir haben jetzt in den letzten zwei Jahren 5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze in der EU. Und da fängt es an: Der Friede innerhalb der Union ist gesichert, die Arbeitsplätze steigen, die Wirtschaftsdaten sind gut.
Aber was wir jetzt auch gesehen haben, gerade auch aufgrund der Diskussionen beim Europäischen Rat, vorher und nachher, ist, dass sich eine Union mit 27 stärker auffächern wird. Es wird nicht mehr möglich sein, alle immer im gleichen Geleitzug zu halten – so schmerzhaft man das vielleicht auch heute sehen muss.
Gerade bei den Briten ist es an sich ein interessantes Beispiel, das Sie erwähnt haben, Herr Abgeordneter Einem. Die Briten, die nicht an der Eurozone teilnehmen, die Briten, die nicht an der Schengen-Zone teilnehmen, die sich ausklinken aus der Grundrechte-Charta, die nicht an der verbesserten Politik – und das wird ein ganz spannendes Thema – in der Justiz- und Polizeikooperation teilnehmen, sind damit, würde ich einmal rein quantitativ sagen, aus ungefähr der Hälfte der wichtigen, relevanten Themen draußen. – Und es gibt einige, die es ihnen sozusagen im Windschatten nachmachen wollen!
Das ist schon ein Punkt, über den man reden muss. Es wird daher wahrscheinlich zu einer stärkeren Auffächerung der europäischen Politiken kommen müssen. Und da ist jetzt eine, wie ich meine, ganz interessante Weichenstellung für Österreich gefordert: Wollen wir an dieser entstehenden Kerngruppe der europäischen Politik teilnehmen: ja oder nein? Das ist der entscheidende Punkt! Ich persönlich – ich sage das hier sehr offen – sage ja dazu, denn natürlich sind wir in der Europäischen Union gewichtiger, stärker, können unsere österreichischen Interessen besser vertreten, etwa in der Handelspolitik, in der Sicherheitspolitik, im Kampf gegen die Kriminalität, auch in einer vernünftigen Politik gegenüber Afrika – Flüchtlingspolitik und -problematik –, gegenüber Russland, gegenüber Amerika und so weiter.
Wir dürfen ja nicht übersehen, dass es mit dem Ein-Pol-System in der Weltpolitik vorbei ist, wo nur mehr die Amerikaner den Ton angeben; wir haben heute die Chinesen, die Inder, wahrscheinlich demnächst die Brasilianer und Südafrika, die als Global Player gemeinsam mit Russland auftreten werden.
Es ist auch interessant, dass der amerikanische Historiker und Politologe Fukuyama, der einst das Ende der Geschichte vorausgesehen hat – ich verdanke dieses Zitat Hans-Dietrich Genscher –, jetzt seine Aussagen revidiert hat. Er hat gesagt, die Geschichte geht weiter, und die Welt wird sich künftig mehr der Europäischen Union annähern im Lebensmodell als etwa den Amerikanern. Die EU ist und kann ein Zukunftsmodell sein. – Das halte ich eigentlich für hochinteressant, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Letzter Gedanke, weil die Außenministerin ja auch über den Tellerrand hinaus gesehen hat, was den Balkan und auch Nahost betrifft: Ich möchte an dieser Stelle der österreichischen Außenpolitik ein großes Kompliment und auch weiter Mut für ein verstärktes Engagement in diesem Bereich machen – ich glaube, das ist durchaus auch im Einvernehmen mit unserem Vorsitzenden im Außenpolitischen Ausschuss.
Gerade die Initiativen der letzten Wochen und Monate, die Reise durch mehrere Staaten in der Golfregion, die bilateralen Kontakte mit der israelischen Außenministerin Tzipi Liwni, dem früheren palästinensischen Außenminister Ziad Abu Amr, Hanan Aschrawi, die Frauenkonferenz – Frauen im Nahen Osten – mit einer hervorragenden Beteiligung inklusive der amerikanischen Außenministerin: Das ist schon etwas! Und das zeigt auch, dass Wien nichts von seiner Strahlkraft verloren hat: für den Balkan, für die Länder Mittel- und Osteuropas, aber auch in den Nahen Osten. Weiter so! Unsere Unterstützung haben Sie beide auf dem Weg für einen guten Vertrag und für eine ebensolche Außenpolitik. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.12
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. Ebenfalls 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Bundeskanzler! Frau Außenminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Strache, Sie werden auch heute nicht mit Austrittsgeschrei irgendeine Aufmerksamkeit erregen, auch nicht im Al-Capone-Look vom Rednerpult aus, weil es Ihnen niemand abnimmt, Herr Kollege Strache (Abg. Strache: Sie sind halt leider ein modischer Banause!), und weil alle Menschen wissen, dass ein Austritt aus der EU das Land in eine Katastrophe stürzen würde – wirtschaftlich, währungsmäßig und auch sonst. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Der Herr Modebanause!) Das ist eben die Unglaubwürdigkeit Ihrer EU-Politik. (Abg. Strache: Wenn Sie da nicht reden können, redet keiner mit Ihnen!)
Genauso haben wir Sie bei einem weiteren Faktum erwischt: Sie laufen jetzt seit Wochen durchs Land und sprechen sich für die große Freiheit aus, nämlich auch für die große Freiheit für Südtirol zum Beispiel, und verbergen aber und sagen den Menschen nicht dazu, dass Sie im Europäischen Parlament in einer Fraktion sitzen, Hand in Hand, Schulter an Schulter mit den Südtirol-Verrätern, die historisch bis heute den Kampf gegen die Freiheit Südtirols angetreten haben (Abg. Strache: Bitte keine Sippenhaftung gegenüber Familienmitgliedern! Das verbitten wir uns!), nämlich die „Mussolini-Fraktion“, mit der Sie im Europäischen Parlament sitzen. Das ist ein Skandal, und das ist unglaubwürdig, Herr Kollege Strache! (Beifall beim BZÖ.)
Ich möchte aber eigentlich Herrn Kollegen Gusenbauer wieder im Land begrüßen, wünsche Ihnen einen guten Morgen, denn nach der Zeit von Guatemala ist es mitten in der Früh. Er schaut auch ein bisschen müde aus, aber das ist ja kein Problem. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Herr Kollege Gusenbauer, was mich einfach stört, ist Ihr Auftreten in der Europäischen Union. Ich glaube, in der Europäischen Union ist auch unter großem Druck anderer und der großen Länder der aufrechte Gang nicht verboten, Herr Kollege Gusenbauer. Und der letzte Gipfel war so etwas. Alle haben sich für die Interessen auch ihrer Länder natürlich eingesetzt – interessanterweise die neuen Mitglieder, die Polen zum Beispiel, die Tschechen, aber auch die älteren, wie wir wissen, die Briten natürlich, immer wieder. Aber anstatt sie zu kritisieren, sollte man auch zur Kenntnis nehmen, dass sie auch für die Anliegen ihrer Bevölkerungen und ihrer Menschen und auch für ihre Mitbestimmung kämpfen, Herr Kollege Gusenbauer, und das geht mir bei Ihnen ab.
Kollege Van der Bellen hat von Symbolen gesprochen, von der Fahne zum Beispiel. In der EU geht es dauernd um Symbole; das ist hochinteressant, da gibt es sogar Symbol-Deals.
Ich habe hier die neueste Ausgabe der Zeitschrift „Der Spiegel“, und die haben über ein Zusammentreffen des österreichischen Bundeskanzlers mit dem deutschen Außen-
minister berichtet, der sich bemüht hat, seine europäischen Kollegen zu beschwichtigen, steht hier. Ich zitiere jetzt wörtlich:
„Am Vormittag fiel das noch leicht. Da saß Steinmeier“ – der deutsche Außenminister – „dem schimpfenden Kanzler Alfred Gusenbauer aus Österreich gegenüber und registrierte dessen begehrliche Blicke auf seine Handgelenke. Spontan öffnete der Deutsche seine funkelnden Manschettenknöpfe“ – er hat so EU-Manschettenknöpfe – „mit dem Sternenlogo der EU und bot sie als Geschenk an.“
Herr Gusenbauer hat sich sehr gefreut und war wieder ruhig. – Und jetzt habe ich nicht gewusst, Herr Kollege Gusenbauer, dass das so einfach bei Ihnen geht, dass das so einfach geht und dass Sie dafür eigentlich bereit sind, solche Deals auch abzuschließen. (Abg. Strache: Der Halbmondexperte! – Abg. Marizzi: Halbmondexperte!) Da habe ich mir erlaubt, ein wunderbares, neues, schönes Paar von Manschettenknöpfen, in roter Farbe gehalten, heute zu erwerben, und darf sie Ihnen heute überreichen. Allerdings möchte ich so wie Herr Steinmeier mit Ihnen einen Deal eingehen, Herr Gusenbauer. Ich schenke Ihnen hier wunderschöne rote Manschettenknöpfe – wenn Sie sie aufs weiße Hemd geben, sind Sie sogar rot-weiß-rot unterwegs –, und Sie versprechen dafür, dass Sie die ungerechtfertigte Mineralölsteuererhöhung für alle Autofahrer wieder rückgängig machen. Das wäre einmal ein Angebot. Ich gratuliere Ihnen! (Der Redner dreht sich zur Regierungsbank um und überreicht Bundeskanzler Dr. Gusenbauer die genannten Manschettenknöpfe. – Beifall beim BZÖ. – Abg. Marizzi: ... Gipfelkreuz dazu!)
Was aber die Europäische Union betrifft, meine sehr geehrten Damen und Herren, entwickelt sich die EU – und irgendein Journalist hat das einmal geschrieben – immer mehr zum EU-Fürstentum; und das ist etwas, was uns stört. Immer mehr haben immer weniger zu sagen, und einige wenige eigentlich immer mehr. Das ist eine Entwicklung, die gerade für ein kleines Land wie Österreich, das aber ein großes Land bei den Nettozahlern ist ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Nicht so aufregen! Nicht so aufregen! Blutdruck, Freitag Nachmittag, es kommt dann ohnehin noch die Dringliche, da dürfen Sie sich noch einmal aufregen! Blutdruck runterfahren!
Herr Gusenbauer, das ist eben das Problem: Wir sind ein kleines Land, aber wir sind ein großes Land, was die Nettozahlungen anbelangt. 386,6 Millionen € zahlen wir im Schnitt, seit wir bei der EU sind, hinein in den Topf. Und was ist passiert? – Jedes Mal, wenn Sie in die EU fahren und wieder zurückkommen, sind wir nach unten gereiht, was unser Stimmrecht zum Beispiel anbelangt. Wir sind nur mehr an fünfzehnter Stelle, was den Einfluss Österreichs bei seinen Stimmrechten anbelangt. Vom alten Prinzip „one man, one vote“ gibt es überhaupt nichts mehr, aber sogar die neuen Länder – Ungarn, Tschechien, Polen, Rumänien – fahren uns um die Ohren, nicht nur bei den Stimmrechten, sondern auch, wenn es darum geht, die Interessen der heimischen Bevölkerung ordentlich zu vertreten. Unser Geld für eine schlechte Entwicklung der EU – das ist uns zu kostbar, denn es sind Steuergelder, die wir da haben und die wir auch zu verwalten haben (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Sie haben ja mit „Hurra“ mitgestimmt!) – auch Sie, Herr Kollege Gusenbauer!
Daher sind wir der Meinung, dass dieser Verfassungsvertrag, der hier vorliegt und über den diskutiert wird, einfach in die falsche Richtung geht. Daher wird Herbert Scheibner unser Modell von einem Kerneuropa heute auch in Form eines Entschließungsantrages präsentieren. (Abg. Strache: Die Unglaubwürdigkeit in Person! – Abg. Dr. Haimbuchner: ... Freistaat Kärnten!)
Die Europäische Union vergisst auf die Menschen, fährt wie ein leerer Zug durch Europa, mit ein paar gut bezahlten, hoch dotierten Schaffner, aber ohne Volk – und das ist eine Entwicklung, die wir ablehnen! Keine Demokratisierung findet statt durch einen
neuen Vertrag, sondern ganz im Gegenteil: weniger direkte Demokratie, weniger Mitbestimmung und immer mehr Themen, die uns auch bewegen, von der EU-Steuer hin bis zur Aufteilung, von Asylanten über ganz Europa (Abg. Parnigoni: Das sind Asylwerber!) bis hin zu Fragen der nicht stattfindenden Volksabstimmung und der Weiterentwicklung des Türkeibeitrittes, gegen den wir uns ganz deutlich aussprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wollen wir nicht; die Türkei gehört nicht zur Europäischen Union. (Beifall beim BZÖ.)
Deshalb ersuchen wir Sie, Herr Dr. Gusenbauer, künftig stärker auf die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher aufzupassen und, wenn es sein muss, wenn es so weitergeht mit der Entmündigung unseres Landes, was Stimmrechte auch anbelangt, auch einmal auf den Tisch zu hauen und weniger an Beiträgen zu zahlen, weniger an Steuergeldern in die Europäische Union zu zahlen. (Abg. Strache: Ihr habt ja mitgeholfen, dass eine Verdoppelung der Beiträge möglich gemacht wurde!) Das würde die Bürger bewegen.
Ein letztes Wort noch zu Herrn Kollegem Einem: Ihre Geschichte zu Polen war interessant und richtig, aber ich hätte mich gefreut, wenn Sie vom Rednerpult aus genauso intensiv die Geschichte Österreichs analysiert hätten, zum Beispiel den Kärntner Abwehrkampf, wo Tausende Österreicherinnen und Österreicher das Leben gelassen haben, auch das wäre eine Geschichte wert und würde zu einem ordentlichen Empfinden, auch gegenüber den Anliegen der österreichischen Bevölkerung, beitragen. (Abg. Strache: Ein reiner Dampfplauderer!) Die ganze Redezeit über Polen zu reden, ist auch schon bezeichnend. Es ist bezeichnend, dass Sie Österreich sogar bei einer Europa-Debatte vergessen.
Das ist eben der Gedanke der SPÖ: Nicht Österreich steht im Vordergrund, sondern – wie es Einem gesagt hat – das Denken über die anderen Länder. Es ist schon gut, wenn man über die anderen nachdenkt, aber wir sind Österreicher, wir sind stolz darauf, wir haben ein rot-weiß-rotes Herz – und das haben Sie auf Ebene der Europäischen Union auch zu vertreten! (Beifall beim BZÖ.)
14.19
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.20
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Bundeskanzler! Frau Außenministerin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich frage mich schon, was für eine EU-Verfassung die Herren Strache und Westenthaler gelesen haben, wenn sie ständig von Begriffen wie „Diktatur“ sprechen. Vor allem sie waren es, Herr Strache: „Unionsdiktatur“. Sie haben anscheinend das nicht gelesen und haben nicht festgestellt, dass über diese Verfassung und das, was auch jetzt hoffentlich kommt, das Europaparlament verstärkte Rechte bekommt. (Abg. Strache: Jetzt gibt es die Namenstäuschung! Jetzt heißt es „Reformvertrag“!) Und das wäre doch wohl ein wichtiger Schritt für eine stärkere Demokratie in diesem Europa, wo die Institution, die als einzige tatsächlich gewählt ist, auch volle parlamentarische Rechte bekommt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: ... unsere Rechte abgetreten werden! Eine Diktatur ist im Entstehen! – Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist das Verständnis der Grünen von Demokratie?)
Lesen Sie vielleicht einmal nach, nehmen Sie das Österreichische Wörterbuch oder von mir aus auch das Deutsche Wörterbuch her und schauen Sie nach, was Diktatur heißt (Abg. Strache: Lesen Sie einmal über die Gewaltenteilung, die es dort nicht gibt!), und schauen Sie auch nach, was Freiheit und Mut heißt! Sie haben gesagt, das Geheimnis der Freiheit ist der Mut. Wissen Sie was? – Mut braucht Freiheit zum Denken. Ob Sie genau wissen, was das heißt, das weiß ich nicht. (Beifall bei den Grünen.)
Nehmen Sie also ein Wörterbuch her und schauen Sie nach, wie „Diktatur“ buchstabiert wird, was das heißt und wie „Parlament“ und „Demokratie“ buchstabiert wird (Abg. Dr. Haimbuchner: Schlechte Rede!), denn dann werden Sie vielleicht eher wissen, warum auch die Grünen diesen Verfassungsvertrag ursprünglich zugestimmt und warum wir auch gefunden haben, dass jetzt eine Stärkung des Europaparlaments wichtig ist, dass diese Stärkung der Demokratie ein wichtiger Aspekt war. (Abg. Strache: Die glücklichsten Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit!)
Aber zurück zum Hauptthema: Was dieser letzte Gipfel gezeigt hat – und das ist schon eine große Enttäuschung –, ist, dass die Entschlossenheit jener 18 Staaten und Regierungen plus vier, die auch ratifizieren wollten, eigentlich zu spät kam, dass die es unterschätzt haben, dass die Europäische Union innere Gegner hat, dass diese innerhalb der Union selbst sitzen. Diese wollen die Europäische Union auf den Markt plus die NATO reduzieren und keine politische Union haben.
Da wäre es wohl Aufgabe auch der österreichischen Bundesregierung gewesen, gemeinsam mit den anderen 17 Staaten, sich rechtzeitig zu überlegen, wie man jenen begegnet, die das Ganze auf ein Minimum reduzieren wollen, wie zum Beispiel dem früheren britischen Premierminister Blair – wie Van der Bellen und auch Caspar Einem schon gesagt haben. Er hat den Verfassungsvertrag unterschrieben, er hat die Grundrechtscharta unterschrieben, und jetzt will er das alles nicht mehr – und ist nicht einmal mehr Premierminister am nächsten Tag. Also, da wäre es wichtig gewesen, dass sich diese 18 Staaten schon rechtzeitig überlegt hätten, wie man tatsächlich Stimmung macht und dass man die Entschlossenheit dieser inneren Gegner nicht unterschätzen soll.
Zur Grundrechtscharta: Diese ist wirklich ein wichtiger Schritt. Zwar betreiben die Briten jetzt ihr Opting-Out, die Polen überlegen sich das ebenfalls, und es stimmt, dass man als Bürgerin oder Bürger nicht direkt zum EuGH gehen kann, sondern man den nationalen Rechtsweg beschreiten muss (Abg. Strache: Wo ist bis heute die Völkerrechtsklage gegen Tschechien, die einstimmig ...!), aber jemand, der sich bei Menschenrechten wirklich auskennt, nämlich Prof. Hannes Tretter vom Ludwig Boltzmann Institut, sagt:
Die Staaten, die sich vor einer künftigen rechtsverbindlichen Grundrechtecharta fürchten, dürfen sich auch jetzt schon vor ihr fürchten. Es ist nämlich so, dass der Europäische Gerichtshof schon jetzt bei Entscheidungen Bezug auf sie nimmt, seitdem sie im Jahr 2000 unterzeichnet worden ist. – Zitatende.
Das ist gut und richtig so! Und das wird auch weiterhin so sein. (Abg. Strache: Wo ist der Europäische Gerichtshof in der Frage der menschenrechtswidrigen Beneš-Dekrete? Wo?) Und da werden sich wohl auch die britischen Bürgerinnen und Bürger trotz des Opting-Outs ihrer Regierung einiges erwarten dürfen.
Wichtig ist: Diese Grundrechtscharta enthält Rechte, die es bisher nicht gegeben hat, die es auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gibt – Rechte auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen, auch das Recht auf Streik! Gerade in Großbritannien, wo viele Millionen von ArbeitnehmerInnen schlecht bezahlt sind, ist das etwas, wo es wichtig wäre, dass auch Großbritannien mitmachen würde.
Diese Grundrechtscharta enthält aber auch etwas, was auch dieser Bundesregierung, und vor allem der ÖVP, sicher nicht sehr genehm ist, nämlich das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Insgesamt ist diese Grundsrechtscharta also eine, die tatsächlich neue Rechte für Bürgerinnen und Bürger einführt.
Ich möchte deshalb einen Antrag einbringen, mit dem wir uns gegen das Opting-Out eines Landes starkmachen können.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte der Europäischen Union müssen für alle EU-BürgerInnen Gültigkeit haben. Dem Opting-Out von der EU-Grundrechtecharta eines Mitgliedstaates ist entschieden entgegenzuwirken.“
*****
Ich hoffe sehr, dass das die Zustimmung auch der ÖVP finden wird. Dieser wortgleiche Antrag ist nämlich schon im Wiener Landtag beschlossen worden, und zwar am 28. Juni 2007 auf Antrag der Grünen; dort hat die SPÖ mitgestimmt, sogar die Freiheitlichen haben mitgestimmt, nur die ÖVP hat sich der Stimme enthalten beziehungsweise hat dagegengestimmt. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Ich bin neugierig, ob die ÖVP diesmal sagt, sie will nicht, dass Großbritannien ein Opting-Out zur Grundrechtscharta hat. (Beifall bei den Grünen.)
14.25
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Lunacek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte, eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers und der Außenministerin zum Europäischen Rat gem. § 19 Abs. 2 GOG
Mit dem Beschluss zur verbindlichen Verankerung der EU-Grundrechtecharta im EU-Primärrecht wurde beim Europäischen Rat in Brüssel am 22./23. Juni 2007 ein Meilenstein der Menschen- und BürgerInnenrechte der EU gesetzt. In den Grundrechten enthalten sind unter anderem das Verbot von Folter und Todesstrafe, das Recht auf Freiheit und Pluralität der Medien und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Menschen- und BürgerInnenrechte sind unteilbar. Die Nichtgeltung der Grundrechte für einen Mitgliedstaat untergräbt die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte der Europäischen Union müssen für alle EU-BürgerInnen Gültigkeit haben. Dem Opting-Out von der EU-Grundrechtecharta eines Mitgliedstaates ist entschieden entgegenzuwirken.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.25
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Herr Minister! Herr Klubobmann Strache, wenn Sie sich Gedanken über die Freiheit gemacht haben, dann fällt mir dazu ein: Die Freiheit steigt mit der Zahl der Möglichkeiten. Die Bürger und Bürgerinnen haben mehr Möglichkeiten in der Europäischen Union, sie nutzen sie auch mit der Reisefreiheit und, und, und. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie geben den Bürgern nicht einmal die Möglichkeit, abzustimmen! Sie fürchten sich vor den Bürgern!)
Aber nun zu einem anderen Kapitel, dem ich mich in meinen Ausführungen mehr widmen möchte, und das ist die Frage der inneren Sicherheit. Das ist etwas, was in dieser Debatte in der Öffentlichkeit nicht so sehr diskutiert wurde wie der so genannte Verfassungsvertrag oder Abänderungsvertrag. Die Frau Außenministerin hat darüber schon heute auch das eine oder andere Wort verloren.
Es ist insofern wichtig, als es uns als Mitgliedsland betrifft. Als einen Schwerpunkt haben die Mitglieder des Europäischen Rates das Thema „Europäische Migrationspolitik“ definiert. Dieser Begriff wird in der EU umfassend verstanden und regelt neben Migrationsperspektiven auch interne Aspekte wie legale Zuwanderung, Integration, Flüchtlingsschutz, Grenzkontrollen, Rückübernahmeübereinkommen und Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und des Menschenhandels. (Abg. Strache: Gnade uns Gott! Noch mehr Missbrauch!) Und das ist etwas Wichtiges!
Wichtig war in diesem Zusammenhang der Bereich des Abschlusses von echten Partnerschaften mit Drittländern; und hier wurden Erfolge erzielt, Herr Klubobmann Strache, und zwar gute Erfolge für unser Land. Und wenn diese Drittländer respektiert werden (Abg. Strache: Welche denn? Welche?) – Hören Sie weiter zu, Herr Klubobmann! Ich weiß schon, es geht darum (Abg. Strache: Sie können keinen einzigen nennen!), dass dadurch Migrationsströme beherrscht und die damit verbundenen Straftaten, insbesondere nämlich der Menschenhandel und auch die Schlepperei, hintangehalten werden und bekämpft werden. Und das ist wichtig! (Abg. Strache: Der Missbrauch ist so hoch wie nie zuvor!)
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, Herr Strache: Ich weiß schon, dass es eine gewisse Skepsis hier in Österreich gibt, dass durch die Europäisierung der Migrationspolitik die Nationalstaaten die Kontrolle über eine gewollte Zuwanderung verlieren könnten. Das muss Aufgabe der Nationalstaaten bleiben, da sind wir einer Meinung, nämlich zu definieren, welche Personen mit welchen Qualifikationen und nach welchen Kriterien nach Österreich kommen dürfen, hier zuwandern können und dürfen. Das ist, glaube ich, Common Sense hier.
Es ist erfreulich, dass die Europäische Union nun auf diesem Gipfel noch einmal bestärkt hat, dass sie die Integration ernst nimmt und diesem Thema unter dem Titel „Einheit in Vielfalt“ großes Augenmerk schenkt. Und es ist auch wichtig, dass es ein gesamteuropäisches Ziel gibt insofern, als die Asylregelungen bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden sollen. Denn: Österreich hat einen großen Anteil an Asylanträgen im Vergleich zum Bevölkerungsanteil; das wissen Sie. (Abg. Strache: Sie brauchen nur den Missbrauch abzustellen! Stellen Sie den Missbrauch ab!) Es ist daher aus Sicht unseres Landes, unseres Staates sehr begrüßenswert, wenn in Europa die Asylwerber solidarisch aufgeteilt werden und die Gewährung des Asylrechtes in diesem Zusammenhang sozusagen von allen europäischen Staaten solidarisch getragen wird. Das ist etwas Wesentliches! (Beifall bei der SPÖ.)
Des Weiteren, sehr geehrte Damen und Herren, ist es auch noch sehr wichtig, zu erwähnen, dass die Erweiterung des Schengenraumes, die eine Verbesserung des täglichen Lebens der Bürgerinnen und Bürger bedeutet, mit hoher Priorität bestätigt wurde. So hat der Europäische Rat die am Projekt teilnehmenden Mitgliedstaaten angespornt, ihre Bemühungen zur Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen fortzusetzen, damit die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen bis Ende Dezember 2007 und an den Luftgrenzen spätestens bis März 2008 aufgehoben werden können.
Das ist für die Bürger und Bürgerinnen ein großer Vorteil, gerade für Österreich, denn uns trifft das ja mit den Nachbarländern Slowenien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei. Damit werden die Grenzkontrollen entfallen und ist es einfacher, in das Nachbarland zu gelangen; die Staus an den Grenzen gehören dann auch der Vergangenheit an. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Ein wesentlicher Nebenaspekt – um das noch zu erwähnen – ist, dass dann sehr viele Exekutivbeamte und Exekutivbeamtinnen in den Ballungsräumen eingesetzt werden können. Es wird daher noch mehr Sicherheit in Österreich geben. – Ich freue mich schon auf die Umsetzung dieser Vorhaben Ende des Jahres 2007! (Beifall bei der SPÖ.)
14.30
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.31
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Sie die Rede meines Freundes Heinz Christian Strache so aufregt, wundert mich nicht, aber ich kann Sie beruhigen: Wir Freiheitlichen sind in diesem Hohen Haus schon für die europäische Einigung eingetreten, als Ihre Fraktionen alle noch dagegen waren. Uns hat nur die Entwicklung der letzten Jahre skeptisch gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb, meine Damen und Herren, erlaube ich mir, namens der Freiheitlichen folgenden Antrag einzubringen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten einen neuerlichen Ratifizierungs-Vorgang in den einzelnen Mitgliedstaaten über die Neuauflage eines Vertrages für die Europäische Union zu erwirken. In der Republik Österreich soll dies zwingend in Form einer nationalen Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag geschehen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundeskanzler, nach Ihren Ausführungen möchte ich Ihnen einen Rat geben: Sie sollten Kommissar werden. Leider Gottes wird ab 2014 nicht mehr jedes Land einen Kommissar stellen können, weil Sie offenbar bei den Vorbereitungen dieser Regie-
rungskonferenz nicht dafür eingetreten sind, für ein Prinzip, das wir eigentlich in der Debatte zur Erstellung des Verfassungsvertrags-Entwurfs vertreten haben. Herr Bundeskanzler, ich konnte überhaupt nicht feststellen, wofür Sie auf Brüsseler Ebene eingetreten sind, welche Interessen österreichischerseits Sie dort wirklich durchsetzen wollen. Das war nicht herauszuhören und nicht zu erkennen.
Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir Freiheitlichen auch so erpicht darauf, dass dieser neue Verfassungsvertrag einer Volksabstimmung unterzogen wird. Und wenn Sie, Frau Außenminister, sich auf den Beschluss des Nationalrates aus 2005 beziehen und diesen Beschluss als einen Auftrag empfinden, dann muss ich Ihnen sagen: Dieser Auftrag ist hiermit erloschen, weil dieser Verfassungsvertrags-Entwurf gescheitert ist und wir in einem neuen Ratifizierungsvorgang stehen!
Das enthalten ja auch die Schlussfolgerungen dieser Regierungskonferenz ganz deutlich. Es beginnt jetzt eine neue Regierungskonferenz mit einem neuen Ratifizierungsvorgang, und, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, wir Freiheitlichen erwarten, dass Sie in diesem Ratifizierungsvorgang österreichische Interessen vertreten! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie stellen sich hier her, Herr Bundeskanzler, und tun so, als wäre es so schön gewesen, diese Kompromisse einzugehen, und als wäre es so wunderbar gewesen, hier Abstriche zu machen und dort Abstriche zu machen. Ich darf einen unabhängigen Journalisten – keinen „bösen“ Freiheitlichen, sondern einen unabhängigen Journalisten! – der Zeitschrift „Der Spiegel“ zitieren:
Der Kompromiss sei so kompliziert – schreibt er über das, was Sie beschlossen haben –, dass ihn allenfalls Fachleute verstehen können. Die neue Regelung über die Stimmverteilung tritt 2014 in Kraft, aber die alte gilt bis 2017. Die Grundrechte gelten für alle Europäer, aber nicht vor britischen Gerichten. Der neue Außenminister soll zwar einer sein, darf aber nicht so heißen. Es sind Sätze, die nicht den Geist Europas atmen, sondern allenfalls den Geist der Notwendigkeit. – Zitatende.
Und so etwas verteidigen Sie hier, Herr Bundeskanzler!
Ich darf Sie auch an Ihre Versprechen vor der Wahl erinnern. In zwei Bereichen, Herr Bundeskanzler, haben Sie vor den Wahlen für die SPÖ eine klare Position bezogen:
Erstens: Sie werden dafür eintreten, dass es zu keinem Vollbeitritt der Türkei zur Europäischen Union kommt. – Ich sehe überhaupt keine Maßnahmen von Ihrer Seite, dass das auch auf europäischer Ebene umgesetzt werden sollte. Sie hätten die Gelegenheit gehabt, das in mehreren Räten, an denen Sie bisher teilgenommen haben, umzusetzen.
Herr Bundeskanzler Gusenbauer, Sie haben sich auch dafür eingesetzt, dass es zumindest zu einer europaweiten Volksabstimmung über eine neue Vertragssituation kommen sollte. Dass Sie das nicht allein durchsetzen können, ist mir schon klar, aber Sie hätten die Möglichkeit, diese europäische Scharte auf österreichischer Ebene auszuwetzen, indem Sie eine nationale Volksabstimmung über diesen neuen Verfassungsvertrag, zu dem es kommen wird, ansetzen.
Herr Bundeskanzler, ich fordere Sie namens des Nationalrates auf, Ihre Versprechungen, die Sie als SPÖ-Fraktionsvorsitzender in der Opposition gemacht haben, auch als Regierungschef umzusetzen. Das ist ganz wichtig für den Nationalrat, weil die europäischen Räte jene Ebene sind, in der die nationalen Parlamente, in der die Volksvertretungen sich auch auf europäischer Ebene effizient einbringen können.
Aber was Sie an Kompromiss mitgebracht haben, ist in keiner Weise ein Mehr an Bürgernähe und auch in keiner Weise ein Mehr an Bürgerbeteilung, wie Sie es eigentlich
vorher gesagt haben. Sie, Herr Bundeskanzler und Frau Außenministerin, haben in der europäischen Politik – so hat es den Anschein – nichts dazugelernt. Es ist kein Hausverstand mehr spürbar – ein Hausverstand, der grundlegend notwendig wäre, um die Menschen auf dem Weg in Europa mitzunehmen.
Wir Freiheitlichen verlangen von Ihnen, dass Sie das Prinzip der Bürgernähe in den Verhandlungen der Regierungskonferenz in den nächsten Monaten einbringen und dass wir in Österreich zwingend eine Volksabstimmung über die neue Vertragssituation machen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Bösch eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union
eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und der Außenministerin zum Europäischen Rat gem. § 19 Abs. 2 GOG
Nachdem der alte Vorschlag für eine EU-Verfassung an zwei Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005 gescheitert war, wurde im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des Europäischen Rats vom 21. und 22. Juni 2007 ein Vertrag für die Europäische Union neu ausverhandelt. Laut Auskunft der Außenministerin soll dieser Vertrag allerdings zu 95 Prozent dem alten Vorschlag für eine EU-Verfassung entsprechen, neben verschiedenen Fristenänderungen und einem komplizierteren Vertragswerk also mehr oder minder die gleichen Inhalte wie der alte Verfassungs-Vorschlag in sich tragen. Führende Rechtsexperten wie der deutsche Verfassungsjurist Karl Albrecht Schachtschneider bezeichnen diese Vorgangsweise als skandalös und meinen, dass sich der Europäische Rat mit diesen kleinen Modifizierungen so weit wie möglich an Ratifizierungen durch Referenden der europäischen Mitgliedsstaaten vorbeimogeln wolle.
Ein solcher Arts veränderter Vertrag für die Europäische Union soll aber selbstverständlich in jedem einzelnen Mitgliedsstaat neuerlich ratifiziert werden, zumal nicht nur in Österreich ein solcher Vertrag einen schwerwiegenden Eingriff in die Bundesverfassung darstellt, wenn nicht gar eine Aushebelung derselben bedeutet. Entscheidungen dieser Art dürfen nicht über die Köpfe der Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten hinweg entschieden werden.
Da sich allerdings abzeichnet, dass keineswegs an nationale Volksabstimmungen gedacht ist, die nach Meinung verschiedener Verfassungsexperten zwingend sein sollten, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten einen neuerlichen Ratifizie-
rungs-Vorgang in den einzelnen Mitgliedsstaaten über die Neuauflage eines Vertrages für die Europäische Union zu erwirken. In der Republik Österreich soll dies zwingend in Form einer nationalen Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag geschehen.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.36
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Meinem Vorredner, Herrn Dr. Bösch, möchte ich sagen, dass seiner Forderung nach einer Volksabstimmung entgegenzuhalten ist, dass eine solche juristisch gar nicht notwendig ist. Es handelt sich nämlich um eine bloß behutsame Weiterentwicklung der bestehenden Verträge. (Abg. Strache: Mayer, Funk, Öhlinger – die drei Verfassungsrechtler sagen, sie ist notwendig!) Es gibt aber auch sehr viele Meinungen, die besagen, dass sie nicht notwendig ist.
Dann komme ich gleich zu Ihnen, Kollege Strache. Sie irren auch in einem anderen Punkt. Sie irren nämlich, wenn Sie meinen, dass auf EU-Ebene eine Opferung des Arbeitnehmerschutzes stattfindet. (Abg. Strache: Sie haben Angst vor dem Bürger, Angst vor den Österreichern!) Schauen Sie einmal auf der EU-Homepage nach! Schauen Sie vielleicht einmal einen Kodex zum Europäischen Arbeitsrecht an! Sie werden dort eine ganze Reihe von Arbeitnehmerschutzrichtlinien finden, die auch in Österreich umgesetzt wurden. Ich möchte hier die technischen Arbeitnehmerschutzrichtlinien erwähnen, die Arbeitszeitrichtlinie, die Mutterschutzrichtlinie, Richtlinien zum Schutz von Teilzeitbeschäftigten, von befristet Beschäftigten.
Gegen Ihren Vorwurf der sozialen, politischen Eiseskälte möchte ich auch noch Folgendes einwenden: Wir haben eine Betriebsübergangsrichtlinie, wir haben eine Entsenderichtlinie, und wir haben auch eine Richtlinie zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, wo es darum geht, dass Arbeitnehmer, wenn sie grenzüberschreitend tätig werden, sozialrechtlich abgesichert sind. – Nur so viel zum Arbeitnehmerschutz auf europäischer Ebene. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Mit einer Richtlinie können Sie niemals soziale Wärme erzeugen! – Abg. Strache: Und genau das ist gegen österreichische Arbeitnehmerinteressen!) – Nein, das ist im österreichischen Recht umgesetzt und kommt den österreichischen Arbeitnehmern zugute!
Nun möchte ich auf den vorliegenden Reformvertrag zu sprechen kommen. Es ist von meinen Vorrednern schon vielfach Großbritannien kritisiert worden. Ich muss sagen: Diese Ablehnung Großbritanniens, nämlich die Ablehnung der Grundrechtscharta, verwundert mich eigentlich nicht weiter. Ich darf daran erinnern, dass Großbritannien im Zuge der Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht die Aufnahme der sozialpolitischen Regelungen in den EU-Vertrag verhindert hat. (Abg. Dr. Graf: Die „bösen“ Briten!) Wegen des Vetos Großbritanniens wurde ja lediglich ein Protokoll über die Sozialpolitik angenommen. Erst später, nämlich mit dem Vertrag von Amsterdam, sind diese sozialpolitischen Regelungen auch in den Vertrag aufgenommen worden. Großbritannien war zum Beispiel auch gegen die Entsenderichtlinie und wurde dabei von Portugal unterstützt. (Abg. Strache: Äußerst klug!)
Ich möchte nun aber wieder auf den gegenständlichen Gipfel zurückkommen. – Ich halte das nicht für „äußerst klug“. Es wäre zum Schutz der Arbeitnehmer klüger gewesen, für die Entsenderichtlinie zu stimmen. Ich entnehme daraus, dass Sie nicht wissen, worum es in der Entsenderichtlinie geht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte aber nun auf das bereits angesprochene Mandat für die Regierungskonferenz zurückkommen. Fest steht, dass die existierenden Verträge durch einen Reformvertrag geändert werden. Was ist dabei neu?
Neu ist zum Beispiel, dass den Verträgen ein Protokoll beigefügt wird, das Auslegungsgrundsätze der Definitionen von Diensten von allgemeinem Interesse festlegt. In diesem Zusammenhang spielt aber vor allem die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes eine Rolle. (Abg. Dr. Graf: Jetzt kommt die soziale Wärme!) Auch der Europäische Gerichtshof hat sehr viel mit sozialer Wärme zu tun, kann ich Ihnen sagen, weil der Europäische Gerichtshof sehr viele Entwicklungen im Bereich des Europäischen Arbeitsrechts und Sozialrechts vorangetrieben hat. Es ist nicht alles schlecht, was von der EU und vom Europäischen Gerichtshof kommt! (Beifall bei der ÖVP.)
Was den Europäischen Gerichtshof anlangt, möchte ich aber auch noch eine Judikaturlinie erwähnen, die wir, wie ich glaube, im Auge behalten müssen, weil sie für die Mitgliedstaaten sehr wichtig ist. Lassen Sie mich das an folgendem Beispiel illustrieren:
Der Europäische Gerichtshof anerkennt zwar in ständiger Judikatur, dass die Kompetenz zur Ausgestaltung der Systeme der sozialen Sicherheit bei den Mitgliedstaaten liegt. Zugleich betont er aber, dass die Mitgliedstaaten dabei das Europarecht, nämlich insbesondere das Wettbewerbsrecht und die Grundfreiheiten, zu berücksichtigen haben. Das heißt also, über die Anwendung des Europäischen Wirtschaftsrechts greift der Europäische Gerichtshof in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten ein. Diese Judikatur sollten wir mit berücksichtigen, wenn wir auf EU-Ebene etwas weiterentwickeln wollen.
Schließlich ist aber auch vorgesehen, dass der Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom Rat einstimmig beschlossen werden wird.
Als ehemaliges Mitglied des European Committee of Social Rights möchte mich dafür aussprechen, dass die Europäische Union auch der Europäischen Sozialcharta beitreten sollte; dabei denke ich an die revidierte Europäische Sozialcharta. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.41
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.41
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Eines ist ja positiv an den Ergebnissen dieses EU-Gipfels: dass überhaupt etwas weitergegangen ist nach doch mehrjähriger Nachdenkpause, nach dem „Schock“ – unter Anführungszeichen – negativer Referenden, die eben gezeigt haben, dass man nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg Europapolitik machen kann, sondern dass man versuchen muss, glaubwürdig für die Interessen der Menschen in Europa einzutreten und damit auch eine Vision und eine Zukunftsperspektive für dieses gemeinsame Europa zu schaffen – nicht eine EU der Bürokraten und der Gesetze und Verordnungen, sondern eine Europäische Union, in der die Menschen wirklich auch die Vorteile dieses gemeinsamen Europa sehen können.
Es ist notwendig, eine Reform der Modalitäten vor allem in der Europäischen Union vorzunehmen, denn die EU der 27 kann nicht mit den Methoden der EU der 15 weiter organisiert werden.
Ich glaube aber, dass trotzdem eine Chance vertan worden ist, und das ist nicht verwunderlich, weil es heute in dieser Europäischen Union wenige Politiker und auch wenige Handelnde gibt, die über den Tellerrand und die eigene Funktionsperiode hinausdenken. Das haben wir ja auch bei der Türkei gesehen. Statt sich jetzt offen und
ehrlich auch das eine oder andere Problem einzuhandeln mit der Türkei, indem man sagt: Nein, das geht nicht, dieser Vollbeitritt ist nicht sinnvoll!, verhandeln wir lieber über andere Modalitäten der Zusammenarbeit, verschiebt man diese Entscheidung auf zehn oder 15 Jahre, nämlich an den Schluss der Verhandlungen, wo dann all die heute Handelnden nicht mehr im Amt sind.
So ähnlich ist das hier auch. Man hätte sich doch überlegen können: Wie kann denn diese Europäische Union in Zukunft anders funktionieren? Welche modernen Standards kann man hier anbringen? Wie schafft man es, unterschiedliche Länder mit völlig unterschiedlichen Gegebenheiten – Deutschland, Frankreich, Österreich auf der einen Seite, Rumänien, Bulgarien auf der anderen Seite – unter einen Hut zu bringen, sodass das auch wirklich funktionieren kann? Man kann nicht Ungleiches gleich behandeln und glauben, dass das funktionieren kann und die Bevölkerung dem auch zustimmt.
Das BZÖ hat sich die Mühe gemacht, da weiter zu denken. Es haben auch andere in der Europäischen Union weiter gedacht in der Richtung, dass man aus dieser Europäischen Union eine mehrschichtige Konstruktion macht. Und in diesem Sinne haben wir auch einen Entschließungsantrag vorbereitet, den ich nun einbringen und in seinen Kernpunkten erläutern will.
In diesem Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend die Zukunft der Europäischen Union sagen wir, es soll ein Kerneuropa geben, ein Kerneuropa von hochentwickelten Ländern Europas, die für sich selbst bestimmen im Wege von Volksabstimmungen, dass sie das gesamte Volumen, das gesamte Spektrum der europäischen Integration – Währung, Wirtschaft, Sicherheitspolitik, Umweltpolitik – für sich selbst auch annehmen wollen, die Pflichten haben, aber auch dann die Vorteile daraus ziehen können.
Ein zweiter Bereich sind jene Länder, die nur Teile daraus, Module, für sich in Anspruch nehmen wollen. – Weniger Pflichten, aber dann auch weniger Rechte. Nicht so, wie das jetzt der Fall ist, dass wir zum Beispiel als Nettozahler zwar alle Pflichten übernehmen, im Gegensatz zu anderen, aber auch nur die gleichen Rechte haben wie jene, die weniger zahlen.
Im äußersten Bereich sollte eine Partnerschaft für Europa angesiedelt sein für all jene Länder, wie zum Beispiel die Türkei, die aus verschiedenen Gründen entweder nicht Vollmitglied werden können oder es auch nicht wollen. Das wäre, glaube ich, eine Chance, wo man flexibel auf die unterschiedlichen Gegebenheiten der verschiedenen Mitgliedsländer reagieren könnte und hier auch sinnvollerweise direktdemokratische Elemente ansiedeln könnte.
Jetzt haben wir ja die Problematik mit den nationalen Volksabstimmungen, dass, wenn ein kleines Land, etwa Malta oder Luxemburg, mit wenigen tausend Stimmen eine Vorlage ablehnt, die für alle anderen – vielleicht 200 Millionen – in Europa aber positiv ist, es dann gescheitert ist. Auch das ist nicht wirklich sinnvoll. (Abg. Dr. Graf: Österreich ist auch ein kleines Land!) Ja, wir sind auch ein kleines Land, aber ihr zum Beispiel wollt ja austreten aus der Europäischen Union. In der EU-Verfassung, die gescheitert ist an zwei Referenden, ist erstmals überhaupt die Möglichkeit geschaffen worden, auszutreten. Das heißt, man sollte, so wie der Kollege Bösch, der ja mitverhandelt hat, eigentlich auch die positiven Dinge herausgreifen (Beifall beim BZÖ), also nicht nur nein sagen, sondern auch dazusagen, wie es besser gehen könnte, wenn man etwas kritisiert. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Abschließend noch ein interessanter Punkt für die SPÖ und den Kollegen Cap, der gestern gesagt hat, internationale Sicherheitspolitik sei schlecht. Da wundert es mich aber, dass dann Kanzler Gusenbauer einem Ergebnis im Rat zugestimmt hat, wo es
heißt: Das Ziel der Europäischen Union, eine gemeinsame Verteidigung einzuführen, hat Herr Gusenbauer jetzt beschlossen. (Beifall beim BZÖ.)
14.46
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Kernpunkten erläutert, wird verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend die Zukunft der Europäischen Union
eingebracht im Zuge der Verhandlungen zum TOP 2
Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Europäischen Rat
Nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden ist seit nunmehr zwei Jahren offensichtlich, dass der vorliegende Verfassungsvertrag Geschichte ist. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist. Die gegenwärtig nicht gerade als rosig zu bezeichnenden Zukunftsaussichten für das Projekt Europa unterstreichen nicht zuletzt Aussagen des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors, der im Juni des Vorjahres in diesem Zusammenhang den Regierungsverantwortlichen in der Europäischen Union vorwarf, die EU „in die schlimmste Krise ihrer Existenz zu führen, weil sie sich weigern, von den Problemen zu reden, die sie spalten“. Weil es „keine gemeinsame Vision der EU“ gebe und die Bürger „so beunruhigt“ seien, bestehe eine Gefahr für das Bestehen der Union, meinte Delors.
Von einer „Europäischen Vertrauenskrise“ sprechen Erich Hochleitner und Manfred Scheich und stellen fest, dass das Nein zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden nicht ein Votum gegen Europa sondern es war ein Votum gegen die Politik der Union, vor allem in Zusammenhang mit den Herausforderungen der Globalisierung und der Erweiterung der Union (Arbeitspapier Juni 2006 „Die Aufnahmefähigkeit der EU: Politische und institutionelle Grenzen; S. 15). Aussagen, wie vom deutschen Vizepräsidenten der Kommission Verheugen getätigt, wonach er das Mitspracherecht der Nationalstaaten bei der EU-Gesetzgebung deutlich einschränken möchte, sind wohl nicht geeignet das Vertrauen der Bevölkerung der Mitgliedstaaten in diese Europäische Union zu stärken. (APA 345, 21. November 2006)
Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.
Wie die aktuelle Situation der Europäischen Union im Vorfeld bzw. während des Europäischen Rates vom 21. und 22.06.2007 gezeigt hat, stehen im Vordergrund europäischer Politik derzeit die Aufgaben einer Krisenfeuerwehr, die durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, versucht, die eine Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden. Nicht zu unrecht spricht daher die deutsche Ratsvorsitzende Merkel in diesem Zusammenhang von der
Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Union überhaupt wieder herzustellen. (APA 508/15.05.2007)
Wie tragfähig die beim Gipfel erzielten Kompromisse tatsächlich sind, zeigte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel, wenn insbesondere Polen Teile dieser Ergebnisse offenbar wieder in Frage stellt.
Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU ist daher dringend notwendig.
Dabei steht immer wieder die Option eines „Kerneuropas“ in Diskussion, wie unter anderem vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht. Die Weiterentwicklung Europas muss von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue Formen der Integration zu entwickeln. Kosmetische Änderungen können diesen Anforderungen nicht gerecht werden.
Im Sinne eines Europas für die Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse des Fortbestands des Friedensprojektes Europa stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten werden ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Interesse des Fortbestandes eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:
Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institutionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs
In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.
Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.
Ziel dieses Modulsystems soll es weiters sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Europas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts „Europa“ zu sichern.
In einem neu zu verhandelnden „Vertrag für Europa“ sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs „Aufnahmefähigkeit“ der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweiterungen festzuschreiben.
Weiters werden der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich für die EU-weite zeitgleiche Durchführung
nationaler Volksabstimmungen in allen Mitgliedsstaaten bei weitgehenden Vertiefungsschritten, wie etwa die Abgabe von Kompetenzen, Änderungen im Bereich der Institutionen und Organe der EU, Finanzen, Erweiterungen etc., die alle rechtsverbindlich sind – d.h. Erfordernis der mehrheitlichen Zustimmung aller Bürger in allen Mitgliedstaaten – einzusetzen.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich lege die Redezeit für die letzte Runde mit 3 Minuten fest.
Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.47
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die Europäische Union hat die Zeichen der Zeit erkannt und zu Recht den Klimaschutz ins Zentrum ihrer Aufgaben gestellt. Der EU-Gipfel hat im März sehr ambitionierte Ziele definiert, aber was nicht gemacht worden ist, das ist die Klärung der Frage, wie das denn erreicht und umgesetzt werden soll. Und das sind die nächsten großen Herausforderungen, die auf die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer warten. Genau an diesem Punkt stehen wir, und hier gilt es jetzt, mutig, modern und innovativ voranzuschreiten.
Da heute das Bild des Segelns von der Frau Ministerin erwähnt wurde: Ich befürchte, dass es im Klimaschutz passieren kann, dass sich Europa zu einem eher unflexiblen, schweren, trägen Tanker entwickelt, der schnurstracks auf die Klippen zufährt, anstatt dass es ein modernes, wendiges, flottes Segelschiff ist, das klaren Kurs auf Klimaschutz nimmt. Genau da ist Handlungsbedarf gegeben und gilt es, einen klaren Kurs im Klimaschutz zu verfolgen.
Der Klimaschutz ist einerseits natürlich eine umweltpolitische Herausforderung, aber ganz zentral eine wirtschaftliche und soziale Herausforderung, und nicht zuletzt ist er auch eine Frage der internationalen Solidarität, die hier einzulösen und zu verwirklichen ist.
Meinen Informationen zufolge sind auch im Hintergrund des Gipfels im Juni Gespräche über die nationalen Pläne im Hinblick auf den Klimaschutz geführt worden, die aber, so scheint es, leider nicht sehr zielführend waren. Die EU steht vor sehr großen Herausforderungen. Es wurde heute von der Frau Ministerin schon das Thema Versorgungssicherheit im Energiebereich angesprochen. Wir brauchen einen Energiemarkt, der klar an der Kostenwahrheit orientiert ist. Daher: Schluss mit Subventionen für Strom aus Kohle und Atom!
Damit bin ich beim nächsten Punkt angelangt und sage: Wir brauchen einen europaweiten Atomausstieg, um in der Energiewende weiterzukommen, um die Energieeffizienz zu steigern, die Nutzung erneuerbaren Energienformen voranzutreiben. Und da ist natürlich die Herausforderung, einen klaren Reformprozess für den EURATOM-Vertrag einzuleiten. Mit EURATOM muss Schluss sein! Und selbstverständlich ist eine klimaschutzorientierte Verkehrspolitik dringend notwendig. Denn: Wo wir jetzt stehen, das ist bei weitem zu wenig!
Letztendlich ist es die Aufgabe aller Länder, im Klimaschutz voranzukommen, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen. Europa hat natürlich die Chance, Vorreiter im Klimaschutz zu werden. Aber genauso liegt es jetzt an Österreich, hier die nächsten innovativen, mutigen Schritte zu setzen und voranzugehen. (Beifall bei den Grünen.)
14.50
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.
14.50
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Außenminister! Sehr geehrter Herr Minister! Es war eine denkbar schlechte Ausgangslage bei diesem Gipfel. Einerseits war die Europaskepsis in der Bevölkerung sehr groß – zu Recht –, weil es viele Erwartungen an die Europäische Union gibt, denen nicht ausreichend begegnet wurde. so zum Beispiel in den Fragen: Wie kann das sozialstaatliche System abgesichert werden? Wie können Wachstum und Beschäftigung gefördert werden? Wie kann dem Klimawandel wirksam begegnet werden, wie kann er wirksam bekämpft werden? Wie ist auf internationale Krisen und Bedrohungen zu reagieren? Wie kann die Globalisierung positiv gestaltet werden? – All das sind Fragen, auf die man sich von der Europäischen Union Antworten erwartet und sie bislang nicht in ausreichendem Maße bekommen hat, was auch ein Grund dafür ist, dass die Skepsis innerhalb Europas angewachsen ist.
Andererseits schien es auch, dass in Europa die inneren Widersprüche zwischen den Staaten und den Regierungschefs mitunter größer waren als die Einsicht in die Notwendigkeit, dass man gemeinsam Antworten finden muss.
Allerdings kann Europa – und davon bin ich überzeugt – dieser Skepsis nur gemeinsam begegnen, und es kann ihr nur dann begegnet werden, wenn es ein besseres, ein sozialeres, ein demokratischeres, ein effizienteres Europa gibt. Nicht weniger Europa ist die Antwort, sondern ein besseres Europa ist die Antwort! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Verfassungsvertrag hätte Europa einen großen Schritt nach vorne gebracht. Das Ergebnis, das heute vorliegt, stellt, glaube ich, einen akzeptablen Fortschritt mit Kompromissen, die uns zum Teil enttäuschen, aber im Grunde Gutes und Richtiges bringen, dar, so auch die Grundrechtscharta, die nicht nur die klassischen Grund- und Menschenrechte rechtsverbindlich festschreibt, sondern auch soziale Rechte. Die soziale Dimension, das klare Bekenntnis zur Daseinsvorsorge und zum Schutz der öffentlichen Dienstleistungen, das Bekenntnis zum Klimaschutz und auch die erstmalige Erwähnung dieses Themas, mehr Demokratie, Stärkung des Europäischen Parlaments, Mehrheitsentscheidungen und einen Außenminister, der zwar nicht so heißt, aber überall so genannt werden wird und als dieser auch agieren kann, sind weitere positive Punkte.
Bedenklich finde ich, dass Großbritannien das Opting-Out für die Grundrechte gewählt hat, weil dies ein Skandal gegenüber den britischen Bürgerinnen und Bürgern ist.
Ich glaube aber auch, dass der Antrag der Grünen zu weit führt, weil er letztlich dazu führen würde, dass wir dem Änderungsvertrag nicht zustimmen sollen. (Abg. Mag. Lunacek: Aber im Landtag hat die SPÖ zugestimmt!)
Unser Ziel ist es, weiter daran zu arbeiten, dass die Europäische Union eine Wertegemeinschaft wird statt ein Supermarkt.
Ich glaube, es geht darum, die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union herzustellen. Es war notwendig, dafür Kompromisse zu schließen – diese Kompromisse wurden geschlossen. Ich bin auch dankbar dafür, dass unser Bundeskanzler maßgeblich daran beteiligt war. Es besteht damit auch die Chance, dass Europa auf die globalen Herausforderungen, wie zum Beispiel auf den Klimaschutz, maßgeblich reagieren kann. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.53
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.53
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat eingangs kurz das Scheitern der Verfassung, die Referenden in den Niederlanden und in Frankreich geschildert und hat dann die Frage daran geknüpft, die er sich danach gestellt hat: Wie kann man ein Maximum von diesem Vertrag herüberretten? – Da unterscheiden wir uns schon völlig! Nach dem Scheitern einer Vorlage bei einer Volksabstimmung kann sich ja nur die Frage stellen: Welche Kurskorrektur machen wir? (Beifall bei der FPÖ.)
Sie dagegen haben überlegt, welche Strategie Sie wählen werden, dass Sie trotz der Ablehnung der Völker zu Ihrem Ziel kommen. Sie haben das dann auch ein bisschen beschrieben: Die Symbole müssen weg, die Inhalte müssen bleiben – Flagge, Hymne fallen. Die Frau Außenminister hat es deutlicher gesagt: 95 Prozent der Inhalte sind geblieben. Wir sind jetzt aber auf dem Weg der neuen Nüchternheit, wir nennen die Dinge nicht mehr Bundesstaat, Außenminister, Verfassung, Gesetz, kommt alles so nicht. – Ich frage mich: Wie nennt man einen, der das, was er tut, nicht korrekt benennt, sondern versucht, es zu verschleiern? Ich werde mir keinen Ordnungsruf einhandeln, aber ich sage: Das ist einer, der einen anderen täuscht! (Beifall bei der FPÖ.)
Das, was Sie hier vorlegen, ist in unseren Augen kein Rettungsversuch, sondern ein Täuschungsmanöver, und darum lehnen wir es ab.
Zum Inhalt, auch im Rahmen dieses Täuschungsmanövers: der Vorrang des EU-Rechts – es empfiehlt sich, wenn man mit der EU zu tun hat, das Kleingedruckte zu lesen. Da liest man in den Schlussfolgerungen:
„Zwar wird der Artikel über den Vorrang des Unionsrechts im“ EU-Vertrag „nicht wieder aufgegriffen, aber die“ Regierungskonferenz „wird die folgende Erklärung vereinbaren: ,Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.‘“
Ganz klar: Wir haben nicht mehr das Heft des Handelns in der Hand. Für uns ist das, auch wenn es nun nicht mehr „Verfassung“ heißt, das Ende der Selbstbestimmung und der Möglichkeit Österreichs, zu handeln. Es ist eine Entmündigung – und auch das lehnen wir ab!
Zur Grundrechtecharta, die Sie als Herzstück bezeichnet haben: Wie kam das zustande? Wie war das? – Die EU hatte eine Machtfülle erreicht, die es notwendig machte, einen Akt der Selbstbindung zu setzen. Vor sieben Jahren wurde die Grundrechtekommission eingesetzt, die sich selbst in ihrer Macht beschränken sollte. In der Zwischenzeit ist das Gegenteil daraus geworden, es ist ein Instrument zur Zentralisierung und zur weiteren Arrogierung von Macht daraus geworden – das behaupte nicht ich, sondern das sagte der Vorsitzende der Grundrechtekommission am 18. Juni in der „Welt“.
Roman Herzog sagte dort: Sollte dieser Grundrechtevertrag so in Kraft treten, so wird der politische Druck zur Schaffung von EU-Regulierungen übermächtig werden. – Zitatende.
Beispiel Arbeitsmarkt: Wenn wir den heimischen Arbeitsmarkt schützen wollen und ein EU-Bürger klagt, dass er aus Gründen der Diskriminierung auf unserem Arbeitsmarkt nicht zugelassen worden ist, und ihm der Gerichtshof recht gibt, dann wird jedes nationale Gesetz ausgehebelt.
Das ist kein Mehr an Freiheit, sondern eine massive Beschränkung unserer Freiheit. Sie haben aus Brüssel nichts Gutes heimgebracht! (Beifall bei der FPÖ.)
14.56
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.56
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Wenn man sich diese Debatte anhört, so bekommt man das Gefühl, dass es zum einen eine enorm hohe Erwartungslage und zum anderen eine grenzenlose Kritik gibt, wobei mir die besseren Vorschläge fehlen. Nur zu sagen, was alles nicht in Ordnung ist, und nicht zu sagen, wie es besser gemacht werden sollte oder könnte, ist auch nicht der wahre Parlamentarismus.
Zum Zweiten: Wer die Geschichte Europas kennt, weiß, dass Europa durch Jahrzehnte, ja eigentlich Jahrhunderte von Zwietracht und Krieg überlagert war. Wir haben jetzt diese einmalige Chance und können mit Freude feststellen, dass wir 62 Jahre lang in einem großen Teil Europas, auch in unserem Land, Frieden haben. Das sind Werte, über die man auch reden muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Heute Vormittag hat Herr Vizekanzler Molterer einen sehr beeindruckenden Bericht über die Beschäftigung und die Entwicklung der Wirtschaft gegeben. Glauben Sie denn wirklich, dass diese Entwicklung möglich wäre, würden wir allein und einsam sein? – Nie und nimmer! (Abg. Strache: Schauen Sie in die Schweiz!) Wir partizipieren doch von diesem europäischen Prozess, und das ist etwas Positives, das wir auch sagen sollen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: In der Schweiz ist es möglich! Positives Beispiel Schweiz! Die Schweiz ist neutral, und die Wirtschaft boomt!)
Natürlich muss einem nicht alles gefallen. Wenn der Verfassungsvertrag nun weiterentwickelt wurde und Angela Merkel das möglich gemacht hat, was eigentlich schon voriges Jahr unter der Vorsitzführung Österreichs begonnen wurde, dann freut mich das sehr.
Das, was mir nicht gefällt, ist die Sonderrolle Großbritanniens, das kann auf Dauer nicht gehen, das kann nicht das Europa der Zukunft sein.
Was mir auch wenig gefällt, ist das Verdrängen der Symbole. Das hat nichts zu tun damit, dass man die Dinge überemotional betrachtet, aber Symbole bewusst zu verdrängen, das ist etwas, was mir missfällt und wo ich glaube, dass wir in Zukunft ein gewisses Defizit bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Sie von Europa reden und meinen, dass manches nicht verstanden wird, dann sage ich: Wir brauchen Klarheit und Glaubwürdigkeit, das schafft Vertrauen! So haben wir voriges Jahr in einer ganz schwierigen Situation den Finanzrahmen 2007 bis 2013 lockergemacht, verhandelt und in Wirkung gesetzt. Das bedeutet nicht nur, dass der ländliche Raum sein Geld hat, sondern auch, dass wir Verkehrswege bauen können, dass wir in Wirklichkeit eine positive Entwicklung haben, in der auch Brüssel, die Union, Geld in unsere Volkswirtschaft gibt und wir insgesamt, glaube ich, einen sehr positiven Prozess fahren.
Ich hoffe, dass die Zugangsbedingungen für neue Mitgliedstaaten entsprechend kritisch hinterfragt werden, denn größer werden ist wichtig, ist auch fallweise richtig, aber zuvor muss man sich selbst in einer entsprechenden Stärke und Identität wiederfinden.
Ich meine, eine kritische Beurteilung ist erlaubt, aber eine laufende Verurteilung macht keinen Sinn. Eine größere Zuwendung zum Bürger wird die Voraussetzung sein. Euro-
pa muss dazu da sein, dass wir auch in Zukunft Wohlstand, Frieden und eine gute Entwicklung haben. (Beifall bei der ÖVP.)
14.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte, Herr Kollege.
15.00
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Werte Vertreter der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem Punkt gebe ich meinem Vorredner recht: Was die wirtschaftspolitischen Überlegungen anlangt, ist Europa für uns entscheidend und wichtig (Abg. Neugebauer: Friedenspolitische Überlegungen!), vor allem auch für die friedenspolitischen Überlegungen. Österreich braucht im Kontext der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklung Europa äußerst dringend. Vor allem auch aufgrund der Entwicklung der BRIC-Staaten ist es entscheidend, dass wir als europäische Wirtschaftsmacht gegenüber den Konkurrenten auf der Welt auftreten.
Eines ist aber noch entscheidender, nämlich die Bereitschaft, das Unverständnis der Bevölkerung, der Bürger ernster zu nehmen. Genau das ist ja der Kritikpunkt, an dem wir ansetzen, denn wenn wir an den Wirtshaustischen oder auf den Straßen mit Bürgerinnen und Bürgern diskutieren, werden immer Sorgen und Ängste thematisiert, hier herinnen aber tun wir in den Diskussionen immer so, als wäre alles eitel Wonne und als würde alles wunderbar funktionieren. Das ist ja nicht der Fall! (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Die Bürger ziehen mit der gemeinsamen Entwicklung in Europa nicht mit, sondern fühlen sich allein gelassen, sie fühlen sich über weite Strecken auch betrogen – genau so hören wir das auch in den Zwiegesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb ist es ja auch so wichtig, dass wir uns sachlich mit den Argumenten auseinandersetzen und diese Argumente, die die Bevölkerung an uns heranträgt, ernst nehmen.
Ein solch sachliches Argument, das sie vorbringen, ist, dass wir uns in der Europäischen Union immer nur mit Dingen beschäftigen, die der Bevölkerung nicht dienen. Wir sollten uns mehr auf Betrugsbekämpfung, auf den Klimaschutz und auf Rahmengesetzgebung im europäischen Raum konzentrieren und weniger mit Dingen wie europäischer Haushalt herumschlagen – wir schicken sehr, sehr viele finanzielle Mittel nach Brüssel, dort versickert das Geld, und zurück kommt relativ wenig. Das sind Dinge, die die Bürger sehr ärgern und wofür sie kein Verständnis aufbringen.
Ein Punkt ist natürlich, dass sich die EU immer mehr in die Rahmengesetzgebung der nationalen Gesetze einmischt – Dinge, wo sie überhaupt nichts bewegen kann. Ein solcher Punkt ist zum Beispiel die Hygieneverordnung, die in Österreich sehr stark und sehr prominent umgesetzt wird.
Sie alle werden jetzt hoffentlich auf Urlaub fahren – ich würde mir wünschen, dass alle in Österreich Urlaub machen –, der eine oder andere wird nach Portugal oder nach Spanien fahren und dort sehen, dass dort das Fleisch bei den Fleischhauern noch immer in der Sonne hängt. Würden Sie glauben, dass so etwas in Österreich noch möglich ist, wo man den Bauern und vielen anderen im Lebensmittelbereich Tätigen das Schlachten verboten hat, wo keiner mehr Wurst machen darf? In Spanien und in Portugal, überall gilt diese Rahmengesetzgebung der EU, aber niemand beachtet sie wirklich!
In diesem Zusammenhang fordern unsere Bürger zu Recht ein, dass Gesetze, die wir in Europa machen und beschließen, dann auch von allen Mitgliedsländern gleichermaßen ernst genommen und exekutiert werden. Das vermissen die Bürger in Europa,
meine Damen und Herren, und das sollte uns eine Warnung sein, uns auf diesem Weg zu verbessern. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
15.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 2 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung der Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend chronisches innen- und außenpolitisches Versagen des Bundeskanzlers (1199/J)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1199/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Blicken wir über die Grenzen Europas hinaus, so war der jüngste Ausflug des österreichischen Bundeskanzlers nach Mittelamerika von Erfolglosigkeit gekrönt und entspricht seinem bisherigen europäischen und nationalen Versagen. Das bedauerliche Scheitern bei der Salzburger Olympiabewerbung für 2014 hat allerdings auch in der nationalen Untätigkeit der SPÖ-Politiker vom Bürgermeister bis zur jetzigen Bundesregierung seinen Ursprung.
Zur Vorgeschichte: Die Olympiabewerbung wurde von der vormaligen Regierung – unter maßgeblichem Einsatz von Sportstaatssekretär Mag. Schweitzer – professionell vorbereitet, wie auch die erforderlichen Haftungen unter Bundesbeteiligung noch im November 2006 beschlossen wurden.
Dieser unermüdliche Einsatz auf Bundesebene war jedoch nicht von den erforderlichen Schritten auf Landesebene begleitet. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg wurde seinem Nachnamen als Aufsichtsratsvorsitzender der Bewerbungsgesellschaft durch seinen autokratischen Führungsstil, der sogar die erfolgreiche Geschäftsführung der Salzburg-Winterspiele 2014 GesmbH in die Flucht schlug, voll und ganz gerecht. Das Land schaffte es überdies nicht, das Sportstättenangebot in sinnvoller Weise zu planen.
Die SPÖ unter Führung von Bundeskanzler Gusenbauer hat nun trotz der erfolgreichen Aufbauarbeit von „Trainer“ Schweitzer das Rennen um die Olympia-Bewerbung sozusagen im Zieleinlauf bedauerlicherweise verloren.
Das Bild, das dieser Bundeskanzler im Ausland sonst abgibt, ist aber auch kein gutes:
Mit seiner Titulierung des portugiesischen (!) EU-Kommissionspräsidenten Barroso mit dem Namen des bekannten italienischen (!) Rotweins Barolo stellte er gleich zu Beginn seiner Amtszeit seine offensichtlich endenwollenden Kenntnisse der in EU-Angelegenheiten handelnden Personen zwar eindrucksvoll, für die Republik Österreich aber durchaus peinlich, unter Beweis.
Dies hinderte den „Sandkastenkanzler“ aber nicht daran, sich in Sachen EU-Verfassung bei der vormaligen Ratsvorsitzenden Merkel als rettender Engel jener EU-Verfassung anzudienen, die er noch im Wahlkampf neu verhandeln wollte:
Noch im Juni 2005 forderte die SPÖ den damaligen Bundeskanzler Dr. Schüssel auf, dafür Sorge zu tragen, insbesondere den Teil III der (EU)Verfassung neu auszuarbeiten und dabei vor allem für eine klare Neuordnung im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik im Interesse der Menschen Europas zu sorgen. Weiters wurde darin auch eine grundlegende Kehrtwende in der Sozialpolitik der EU eingemahnt.
Nunmehr – kaum zwei Jahre später – klingt dies gänzlich anders, da mutiert die SPÖ in Person des amtierenden Bundeskanzlers zum Anwalt und Verteidiger der Europäischen Verfassung. In einem Interview mit dem „Kurier“ vom 24. Februar 2007 stellt Gusenbauer sogar fest, dass es kein besseres Dokument gebe. „Wenn man das Ganze aufschnürt, besteht die Gefahr, dass die Zentrifugalkräfte stärker werden“, so Gusenbauer weiter.
Der Erfolg des Bundeskanzlers als Hilfsorgan der deutschen Ratsvorsitzenden in Sachen Werbung für eine EU-Verfassung, ließ jedoch – wie der Besuch Gusenbauers bei seinem polnischen Gegenüber im Vorfeld des Europäischen Rates vom Juni 2007 eindrucksvoll gezeigt hat – auf sich warten und trat dann bekanntlich auch nicht ein.
Wie letztlich das Ergebnis dieses Gipfels zeigte, haben dort zwar insbesondere die Regierungschefs von Polen und Großbritannien die Interessen ihrer Heimatländer durchgesetzt, der österreichische Bundeskanzler hingegen hat die Durchschlagskraft einer Daunenfeder bewiesen.
Die Erhöhung der Anzahl der seit Ende des Gipfels in Österreich „aufhältigen“ Manschettenknöpfe mit EU-Migrationshintergrund um zwei Stück, welche Gusenbauer – dem Bericht des „Spiegel“ zufolge – dem deutschen Außenminister Steinmeier „abknöpfte“, ist wohl das einzige, was der Bundeskanzler zwar nicht auf dem Erfolgskonto Österreichs, aber immerhin auf seinem höchstpersönlich privaten verbuchen konnte!
Anstatt auf EU-Ebene einer längst fälligen grundsätzlichen Neuordnung der Europäischen Union das Wort zu reden, stellte sich der Neobundeskanzler unter dem Motto „Nur nicht anecken!“ dem Gipfel als braver Jasager zur Verfügung. Dies trotz der Einsicht (wie Gusenbauer selbst in einem Interview mit dem „Standard“ vom 23. Juni 2007 wissen ließ), dass „Österreich pro Kopf der größte Nettozahler“ in der EU ist.
Unter dem Motto „Weg vom Volk – hin zur Macht!“ opfert Gusenbauer die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher auf dem Altar der Brüsseler Bürokratie.
Neben zahlreichen außenpolitischen Pannen ist aber auch die innenpolitische Bilanz von Bundeskanzler Gusenbauer mehr als dürftig:
„Für Gusenbauer zählt derzeit vor allem eines: Dass er Bundeskanzler ist“, war bereits am 12. Jänner 2007, einen Tag nach dessen Angelobung, im „Format“ zu lesen. Dies ist angesichts der national, europäisch und international von Versagen, „Laissez faire“ und „Rien ne va plus“ geprägten Politik dieser Regierung unter Gusenbauerscher Führung heute wohl gültiger denn je. Auch kann die bereits am 8. Jänner 2007 vom „Profil“ gestellte Frage: „Hauptsache Kanzler; Studiengebühren, Eurofighter, Finanzressort: Verkauft die SPÖ für die Große Koalition ihre Seele?“ mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden.
Die seitens „Profil“ angeführten Themen stellen lediglich einen kleinen Auszug jener Vielzahl an gebrochenen Versprechen dar, die der Sandkastenkanzler zu verantworten hat. Zur Erinnerung sei daher nachfolgend aus Platzgründen nur das „Triple G“, die „gravierendsten gebrochenen Gusenbauerversprechen“ näher beleuchtet:
Gusenbauer verspricht: Eurofighterausstieg
Gusenbauer bricht: Kein Ausstieg, Kosten und Qualität egal!
„Mit Alfred Gusenbauer als Kanzler wird es keine Eurofighter geben," lautete ein Wahlversprechen der SPÖ (26. September 2006).
„Für uns ist der Ausstieg das erklärte Ziel, mit dem wir in die Verhandlungen gehen! Die SPÖ wird keinen Millimeter zurückweichen“, waren die klaren und eindeutigen Aussagen des ehemaligen Zivildieners und nunmehrigen Verteidigungsministers Darabos noch vor der Nationalratswahl.
Umso verwunderlicher ist es daher, dass sich in der Präambel des Regierungsprogramms für die XXIII. GP folgendes Zitat findet: „Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich (pacta sunt servanda) steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge – ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen – außer Streit gestellt“.
Angesichts des nun endgültigen Festhaltens an den Eurofightern liegt hier das wohl größte gebrochene Wahlversprechens der SPÖ vor.
Gusenbauer verspricht: Abschaffung der Studiengebühren
Gusenbauer bricht: Keine Abschaffung, sondern Sozialdienst zu Dumpingpreisen in Aussicht!
Im SPÖ-Wahlprogramm war noch von der Einleitung einer hochschulpolitischen Wende die Rede: „Wir werden die Studiengebühren abschaffen.“ Jetzt ist davon nicht mehr zu hören. Mit dem völlig unausgegorenen, von Bundeskanzler Gusenbauer selbst erfundenen Ansatz, sich von der Entrichtung der Studiengebühren „freizukaufen“, wird der Entstehung einer Zweiklassengesellschaft unter den Studierenden Vorschub geleistet, indem „reiche Studenten die Gebühr einfach abschreiben werden, und arme sie in Form eines Sozialdienstes abarbeiten dürfen“ wie es Michael Völker in einem Standard-Kommentar vom 9. Jänner 2007 zum Ausdruck brachte.
Angedacht ist, die Studiengebühr durch Sozialarbeit oder gemeinnützige unentgeltliche Tätigkeiten im Ausmaß von 60 Stunden je Semester – dies entspricht der Honorierung einer Arbeitsstunde mit € 6,05 – abzudienen. Das ist um ein Zehntel weniger als der gerade fixierte – ohnehin viel zu geringe – Mindestlohn pro Stunde! Jeder Werkstudent verdient bereits heute mehr; wo da der Anreiz für soziale Tätigkeiten bleibt, ist nicht nur fraglich – er ist ökonomisch nicht gegeben. Nicht einmal diese „Lösung“ wurde allerdings bislang beschlossen – alle Studenten werden daher im Herbst 2007 wieder, so wie vor der Wahl, Studiengebühren zu bezahlen haben.
Gusenbauer verspricht: konsensuale Ortstafellösung bis zum Sommer 2007
Gusenbauer bricht: Aufoktroyierter „Wiener“ Vorschlag gegen den erklärten Willen der Kärntner Bevölkerung, kein Wille zum Konsens!
Eins ist seit dem Ortstafelsturm in den 1970-er Jahren in der Ortstafelfrage offensichtlich: Eine tragfähige Lösung ist nur im Konsens mit der gesamten Kärntner Bevölkerung möglich, alles andere führt unvermeidlich zu Konflikten zwischen den Volksgruppen. Dennoch versucht Kanzler Gusenbauer, Kärnten eine offensichtlich in Wien mit den „Berufsslowenen“ erfundene Lösung aufzuzwingen, die den erklärten Willen der Kärntnerinnen und Kärntner offen missachtet. Angesichts dessen kann man nur hoffen, dass der Kanzler sein Versprechen in dieser Form tatsächlich nicht einhält.
Ein von breitem Konsens getragener Lösungsvorschlag der vormaligen Bundesregierung wurde bekanntlich 2006 nur von der Bundes-SPÖ (gegen die Interessen ihrer eigenen Landesorganisation!) verhindert.
Gusenbauer verspricht: Senkung des Vignetten- und Benzinpreises
Gusenbauer bricht: Vignetten- und Benzinpreis wurden bereits erhöht!
In der Zeitschrift „SPÖ-Aktuell“ vom September 2006 ist zu lesen: „Während die ÖVP die Erhöhung des Preises der Vignette plant, will die SPÖ die Autofahrer entlasten.“
Der Vignettenpreis wurde für das kommende Jahr per Verordnung des SPÖ-Ministers Faymann vom 21. Juni 2007 bereits angehoben. So wird jeder Autofahrer für die Jahresvignette 2008 statt bisher € 72,60 künftig € 73,80 zahlen müssen.
Ebenso wollte die SPÖ die Autofahrer entlasten, da laut einer SPÖ-Wahlkampfbroschüre gerade die Pendler unter den hohen Spritpreisen leiden. Nicht nur, dass die SPÖ die Autofahrer bisher nicht entlastet hat, sind mit 1. Juli 2007 auch noch zusätzliche Belastungen durch die Erhöhung der Mineralölsteuer für die Autofahrer in Kraft getreten.
„Die Mineralölsteuer (MöSt) entwickelt sich zu einem wahren Preistreiber für die Autofahrer, denn dieser fixe Aufschlag pro Liter erhöht sich ab 1. Juli bei Benzin um drei Cent und bei Diesel sogar um fünf Cent pro Liter. Für den Konsumenten bedeutet das inklusive Mehrwertsteuer eine Verteuerung von 3,6 bzw. 6 Cent pro getanktem Liter", so die Verkehrsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau.
Gusenbauer verspricht: Steuerreform sofort nach der Wahl
Gusenbauer bricht: Steuerreform bereits auf 2010 verschoben!
SP-Parteivorsitzender Gusenbauer kündigte noch am 26. Dezember 2006 eine weitere deutliche Steuerentlastung für den Beginn der Legislaturperiode an.
Nach einer ersten Abschwächung dieser Ankündigung im Regierungsprogramm, wo es lapidar heißt, dass „... die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine große Steuerreform mit einer spürbaren Entlastung der Steuerzahler und der Wirtschaft ohne Gegenfinanzierung durchführen wird,“ fiel Bundeskanzler Gusenbauer auch in diesem Punkt um und stimmte einer Verschiebung der Steuerreform auf 2010 zu.
Noch im Wahlkampf versprach Gusenbauer unter anderem eine steuerliche Erleichterung um € 500,-- pro Jahr für Personen, die weniger als € 4.000,-- brutto verdienen. Kleine und mittlere Unternehmen sollten durch Investitionsfreibeträge und -prämien unterstützt werden.
Anstelle der versprochenen steuerlichen Entlastungen denkt der Bundeskanzler nunmehr sogar über die Einführung neuer Steuern – wie beispielsweise einer Vermögenssteuer – nach.
Die SPÖ-Regierungsmitglieder unter der Führung von Bundeskanzler Gusenbauer beschäftigten sich also zwar nicht mit der Umsetzung der zahlreichen SPÖ-Wahlversprechen, sehr wohl aber mit etlichen „Umfärbeaktionen“, um das „rot-schwarze Proporz-Netzwerk“ möglichst rasch wieder auf den Stand von vor dem Jahr 2000 zurückzuführen und weiter auszubauen. Exemplarisch sei nur auf die vom Bundeskanzler in seinem Zuständigkeitsbereich selbst zu verantwortenden Vorgänge in der bundeseigenen Wiener Zeitung verwiesen: „Noch“ Chefredakteur der ist der unbequeme und wahrhaft unabhängige Andreas Unterberger. Zum Ausgleich für diese – dank eines gültigen Vertrags nicht beseitigbare – „Unbill“ wurden vom Bundeskanzler an allen überhaupt nur denkbaren Stellen SPÖ-nahe „Kontrollore“.
Im Zusammenhang mit dieser negativen ersten Bilanz nach sechs Monaten Kanzlerschaft Gusenbauer richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler nachstehende
Dringliche Anfrage
1. Die Salzburger Olympia-Bewerbung wurde – rein rechnerisch – nur von den EU-Mitgliedstaaten unterstützt; welche stimmberechtigten IOC-Mitgliedstaaten, die nicht der EU angehören, hatten Ihnen in Guatemala fix ihre Unterstützung zugesagt?
2. Wie lautet Ihre authentische Interpretation Ihrer Aussagen bei der Olympia-Präsentation: „My name is Gusenbauer. Alfred Gusenbauer.“ und „Money cannot buy.“?
3. Wann ist mit einer Verordnung Ihres SPÖ-Verkehrsministers zu rechnen, mit der die entgegen Ihren Ankündigungen erfolgte Erhöhung der Vignettenpreise für 2008 wieder rückgängig gemacht wird?
4. Was werden Sie zur Senkung des horrenden Spritpreises, den Ihre Bundesregierung zu verantworten hat, konkret und wann unternehmen?
5. In welcher Form werden Sie sicherstellen, dass die in Österreich Studierenden ab dem Wintersemester 2007/2008 keine Studiengebühren mehr bezahlen müssen?
6. Wann werden Sie Ihren SPÖ-Sozialminister dazu veranlassen, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur von Ihnen angekündigten Valorisierung des Pflegegeldes vorzulegen?
7. Wie stehen Sie zur Vermögensgrenze von € 5.000,-- bei der Pflege zu Hause, die für die Betroffenen eine Armutsfalle darstellt?
8. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit die 113.000 Kinder, die laut Statistik Austria heute in Armut leben, eine bessere und schönere Zukunft haben?
9. Bis zu welchem Zeitpunkt werden Sie dafür sorgen, dass die von Ihnen angekündigte Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente entsprechend gesetzlich vorbereitet und dem Nationalrat vorgelegt wird?
10. Erklären Sie sich mit der Vereinbarung der Sozialpartner, die Krankenversicherungsbeiträge zu erhöhen, einverstanden und wann kommt die von Ihnen angekündigte Gesundheitsreform?
11. Warum sind Sie entgegen der von Ihnen angekündigten Steuerentlastung für die Einführung einer Vermögensteuer?
12. Sind Sie sich bewusst, dass € 1.000,-- Mindestlohn lediglich € 818,-- netto entsprechen und damit nur € 92,-- über dem von Ihnen angekündigten arbeitslosen Mindesteinkommen von € 726,-- liegen?
13. Sie sind der erste Kanzler, der aufgrund der Valorisierung seines Bezuges mehr als € 20.000,-- pro Monat verdient; wann werden Sie als „Sühne“ für den Bruch Ihrer Wahlversprechen einen Teil Ihres valorisierten Bezugs in z.B. einen „Gusenbauer-Entschuldigungsfonds“ einzahlen, der Opfern der Pflege-Armutsfalle zugutekommt?
14. Wann und wie wird die von Ihnen angekündigte Steuererleichterung in der Höhe von jährlich € 500,-- pro Person umgesetzt?
15. Welche Gebühren werden aufgrund der von Ihrer Bundesregierung beschlossenen generellen Gebührenerhöhung im einzelnen wann in dieser Gesetzgebungsperiode um wie viel erhöht?
16. Welche konkreten weiteren Schritte planen Sie zur Erreichung einer konsensualen Lösung der Kärntner Ortstafelfrage?
17. Können Sie garantieren, dass es – auf die ursprünglich prognostizierte Lebensdauer der Eurofighter bezogen – durch die zweifelhafte Vertragsänderung durch Bun-
desminister Darabos zu keinen Mehrkosten für die gesamte Luftraumüberwachung Österreichs kommt?
18. Wie war der Ablauf des „Erwerbs“ Ihrer neuen Manschettenknöpfe vom deutschen Außenminister tatsächlich?
19. Warum haben Sie – im Gegensatz zu Polen und Großbritannien – bei den Verhandlungen über die EU-Verfassung keine Verbesserung der künftigen Durchsetzungsmöglichkeiten österreichischer Interessen in der EU herausverhandelt?
20. Werden Sie weiterhin akzeptieren, dass Österreich, wie von Ihnen erklärt, der pro Kopf höchste Nettozahler der EU ist, oder werden Sie eine Senkung des österreichischen Nettobeitrages noch in dieser Gesetzgebungsperiode durchsetzen?
21. Aus welchem Grund wurden die bisher vom Bundeskanzleramt in den Aufsichtsrat der Wiener Zeitung entsandten Mitglieder abberufen und unter anderem durch den Bruder Ihres Pressesprechers ersetzt?
22. Welche konkreten höheren Qualifikationen weist der Bruder Ihres Pressesprechers im Vergleich zur abgelösten Mag. Ingrid Nemec auf?
23. Werden Sie weiterhin alle Funktionen zur Wahrung des Proporzes zahlenmäßig durch zwei teilbar machen?
24. Wie viele Vorstände werden die ÖBB in der Mutter- und in den Tochtergesellschaften jeweils künftig haben?
25. Teilen Sie die Ansicht Ihres SPÖ-Sozialministers vom 30. Juni 2007, dass diese Bundesregierung nur mehr dahinwurschtelt, und Neuwahlen nicht von der Hand zu weisen sind?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gem. § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Ing. Westenthaler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.
15.03
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren der ganz gut besetzten Regierungsbank! (Abg. Dr. Jarolim: Aber nicht wegen Ihnen!) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Gestern habe ich, als ich die „ZiB 2“ mittendrin aufgedreht habe, für einen Moment geglaubt, wir haben einen neuen Bundeskanzler, Karl Schranz, der im Unterschied zu unserem Bundeskanzler nicht mit leeren Händen aus Guatemala zurückgekehrt ist, sondern für sich und seine Freunde einen Erfolg verzeichnen konnte. (Abg. Parnigoni: Selten so gelacht!) Aber das ist halt diese Fortune, die unser Herr Bundeskanzler nicht hat in der außenpolitischen Darstellung. (Abg. Parnigoni: Ihre Fortune!)
Es war schon bezeichnend, Herr Bundeskanzler Gusenbauer, wie Sie jetzt eine Woche lang durch den mittelamerikanischen Dschungel gejoggt sind (Abg. Mag. Lunacek: Guatemala hat nicht nur Dschungel!), dann und wann in eine Kamera gelacht und versucht haben, Ihren Charme spielen zu lassen, um eine Olympiabewerbung mit dem politischen Stempel – wenn es geht, der SPÖ – noch an Land zu ziehen. Ich bin der Meinung, dass das nicht funktioniert hat.
Wenn man Ihr Einleitungsstatement beobachtet hat, muss man sich fragen, was Sie da geritten hat, Herr Kanzler Gusenbauer. Was war das: „My name is Gusenbauer. Alfred Gusenbauer.“, „Money cannot buy.“? – Seien Sie mir nicht böse, Herr Dr. Gusenbauer, Versatzstücke aus „James Bond“ sind schön und gut, wenn man das auf Filmtitel umlegt, sind Sie offenbar ausgezogen, um die „Lizenz für Olympia“ nach Hause zu holen, sind aber jetzt als verdatterter „Octopussy“ heimgekommen. (Beifall beim BZÖ.) Aber ich kann Sie beruhigen, Herr Gusenbauer: „Der Morgen stirbt nie“, Sie bekommen sicher eine weitere Chance.
Aber das ist halt so, der Unterschied zum James Bond ist auch beachtlich: James Bond ist in jedem seiner Filme am Ende der Gewinner, während Sie gestern und in den letzten Tagen wie so oft schon in der Außenpolitik nicht nur ins Fettnäpfchen getreten sind, sondern auch der Verlierer des Abends waren.
Herr Bundeskanzler Gusenbauer, Sie sind mittlerweile nicht nur der Umfaller der Nation, indem Sie über 40 Wahlversprechen gebrochen haben, Sie sind nicht nur ein Nichtregierer der Nation, indem das Land außer Belastungen hauptsächlich Stillstand zu verzeichnen hat, sondern Sie sind seit den letzten Tagen auch so etwas wie der Unglücksrabe der Nation, der eben leider kein Glücksbringer ist und die Olympiade auch noch mit vergeigt hat. (Abg. Dr. Graf: Die Olympiade ist die Zeit zwischen zwei olympischen Spielen!) Dazu haben schon auch noch andere beigetragen, wie zum Beispiel der Salzburger Bürgermeister, der jetzt so leidend tut, aber es mit seinem Führungsstil als Aufsichtsratsvorsitzender der Betreibergesellschaft geschafft hat, eine Geschäftsführung nach der anderen zu vertreiben, das darf man an dieser Stelle auch nicht vergessen. Aber es war halt eine Reihe von peinlichen Auslandsauftritten, die in den letzten Wochen stattgefunden hat.
Erinnern wir uns daran, dass Sie Herrn Barroso mit „Herr Barolo“ angesprochen haben, um mit ihm vielleicht ein „Glas Barroso“ zu trinken. Erinnern wir uns, ich habe es vorhin genannt, an die Manschettenknopfaktion auf der Ebene der Europäischen Union.
Erinnern wir uns aber auch daran, dass Sie auch auf EU-Ebene Ihre Versprechen brechen. Im Wahlkampf haben Sie noch wortreich davon gesprochen und den Menschen erklärt, dass Sie dieses Verfassungskonvolut, diesen Verfassungsvertrag der Europäischen Union nicht befürworten und gegen diesen Verfassungsvertrag in dieser Form sind – jetzt, nach der Wahl, sind Sie sozusagen der Retter, der Engel der Frau Merkel, der sich für diesen Verfassungsvertrag, der für Österreich Nachteile bringt, einsetzt.
Erinnern wir uns an Ihre Auftritte in Polen, als Sie nach Polen gefahren sind, um dort auch als Retter aufzutreten und die Polen in der Europäischen Union an Bord zu bekommen: kaltes Lächeln, Händeschütteln, schöne Auftritte – kein Ergebnis.
Erinnern wir uns daran: An dem Tag, an dem Sie nach Tschechien gefahren und dort aufgetreten sind, war der nächste Störfall in Temelín. Bis heute bedroht uns dieses Monsterkraftwerk, vor allem die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, und Sie haben es nicht geschafft, die Tschechen zur Einsicht zu bringen, dass dieser Mammutreaktor endlich abgedreht werden muss! Auch das ist außenpolitisch nicht zu akzeptieren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich sage: Wären Sie lieber öfter im Land geblieben, dann hätten Sie vielleicht weniger Schaden angerichtet. Wären Sie jetzt im Land geblieben, dann hätten Sie in den letzten beiden Tagen vielleicht auch öfter die Argumente der Opposition hören können.
Im Übrigen, Herr Gusenbauer, Sie erinnern sich daran, dass Sie im letzten Wahlkampf gesagt haben: Mit einem Kanzler Gusenbauer wird es keine Eurofighter geben! – Das hat er fünf Tage vor der Wahl gesagt. – Herr Bundeskanzler Gusenbauer, soeben ist über die APA folgende Meldung gekommen: Der erste Eurofighter mit österreichischem
Hoheitszeichen ist bereits in der Luft. – Gratuliere, Herr Gusenbauer, das war eines Ihrer Wahlversprechen, die Sie nicht gehalten haben; das zentralste neben den Studiengebühren.
Man sieht eben, dass Sie die Menschen nicht ernst nehmen, dass Sie den Menschen vor der Wahl innen- und außenpolitisch etwas versprechen, was Sie nachher nicht halten können.
Wenn Sie dann zurückkommen, ist es so, dass Sie nicht nur den Schaden haben, sondern auch den Spott und den Hohn. Jetzt lasse ich einmal die Menschen sprechen. Wenn Sie heute die „Kronen Zeitung“ aufschlagen, können Sie auf Seite 26, wo die Menschen Leserbriefe schreiben, lesen:
Unter dem Titel „Stille Rückkehr ...“ schreibt zum Beispiel ein Herr Rumpler per E-Mail: „Mit hoffnungsvoller Miene trat unser Sandkastenkanzler mit Gefolge die Reise nach Guatemala an ... Außerdem hat er vor seiner Abreise noch dem Koalitionspartner – und gegen den Willen seiner Wählerschaft – auf allen Linien seine Zustimmung erteilt“ – auch das ist richtig –, „im guten Glauben, dass er bei seiner Wiederkehr als großer Held und Retter der Nation empfangen würde!
Allerdings kommt es öfters anders, als man denkt ... Jetzt wird die Rückkehr der Delegation höchstwahrscheinlich in aller Stille erfolgen und des Kanzlers Sorgen um einige mehr geworden sein!“
Oder: Herr Heinrich Nowak aus Steinabrückl schreibt: „Unser Kanzler scheint mit Sicherheit nur solche Sachen anzufassen, wo er – vorhersehbar – verlieren muss.“
Ein weiterer Leserbrief – ich zitiere –: Sie schreiben in Ihrem Artikel, Herr Gusenbauer werde seinen ganzen Charme in die Waagschale für die Salzburger Bewerbung legen. In diesem Moment war klar, dass wir scheitern. Kein Mensch kann einsetzen, was er gar nicht besitzt. – Zitatende.
Das sage nicht ich! Das sind Leserbriefe der Bevölkerung, die ich Ihnen vorlese, um Ihnen ein Spiegelbild zu geben. Da können Sie sich jetzt aufregen, dass die Menschen Ihren armen Bundeskanzler vielleicht falsch sehen. Aber es ist nun einmal so: Wer die Menschen derartig anschwindelt, wie das dieser Bundeskanzler vor der Wahl getan hat, und kein einziges Wahlversprechen einhält und dann noch herumfährt in Europa, aber dort auch nichts zusammenbringt, der wird eben nicht mehr ernst genommen und von der Bevölkerung eigentlich nur mehr als lächerlich angesehen. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist noch nicht so lange her: Ich werde mein Wort halten! (Der Redner hält eine Kopie der Titelseite einer Zeitschrift in die Höhe.) Das war die letzte SPÖ-Broschüre vor der Wahl: Ich werde mein Wort halten! – Gusenbauer hat es überhaupt nicht gehalten. Er hat ein Wahlversprechen nach dem anderen gebrochen! Er hat zuerst einmal gleich begonnen, die Menschen zu belasten. Ich habe es heute schon gesagt: Die Mineralölsteuer zu erhöhen, das ist tatsächlich eine Schande, eine Schande deshalb, weil wir jetzt aufgrund Ihrer Mineralölsteuer-Erhöhung die höchsten Benzinpreise in der Geschichte der Republik Österreich haben, Herr Kollege Gusenbauer! Wir verstehen das nicht! Warum tun Sie das den Pendlern an? Warum tun Sie das den Autofahrern an in einer Zeit, wo wir Steuereinnahmen noch und noch haben, wo es der Wirtschaft gut geht, wo es der Konjunktur gut geht? Warum belasten Sie die Menschen?
Oder gestern: Krankenversicherungsbeiträge erhöht. Jetzt kommen auch alle anderen dran mit erhöhten Beiträgen für die Krankenkassen. Herr Kollege Gusenbauer, Sie haben eine Gesundheitsreform versprochen ohne Belastungen – und jetzt haben Sie die Krankenkassenbeiträge erhöht! – Es ist beachtlich, was Sie da tun.
Und es geht so weiter: Die Gebühren werden erhöht. Die Abgaben werden erhöht.
Herr Kollege Gusenbauer, auch im Sozialbereich sind Sie alles bisher schuldig geblieben. Waren Sie es nicht, der gesagt hat, es muss in dem Land wieder soziale Wärme einkehren? Soziale Wärme Marke SPÖ und Gusenbauer? – Soziale Wärme Marke Gusenbauer hört sich aber so an, dass das Pflegegeld in dieser Legislaturperiode real gekürzt wird. Das ist Tatsache, das können Sie nicht wegleugnen, denn Sie erhöhen das Pflegegeld nicht, Sie valorisieren es nicht – und daher wird es real an Wert verlieren, und die Menschen werden weniger Pflegegeld haben. Das ist ein besonderer, ein ganz letztklassiger Anschlag auf die Ärmsten in diesem Land, auf die Pflegenden, die dieses Geld brauchen, und auf ihre Familien. (Beifall beim BZÖ.)
Dann kommt Ihr Sozialminister Buchinger daher und sagt plötzlich, jetzt führen wir eine Vermögensgrenze ein. Ab 5 000 € sind die Menschen in dem Land plötzlich vermögend, und zwar jeder, auch junge Menschen. Ich habe das Beispiel gestern, als Sie noch im Flugzeug gesessen sind, von dem 23-jährigen schwerstbehinderten Rollstuhlfahrer erwähnt, der uns geschrieben hat: Wie komme ich dazu, dass diese Regierung mich eigentlich um die Existenz bringt?, weil er sein ganzes Leben lang nicht mehr als 5 000 € Besitz haben darf. Welche Zukunftsvision hat so ein Mensch, eh schon an den Rollstuhl gefesselt, wenn er nicht die Möglichkeit hat, die sozialen Leistungen zu bekommen? Darüber hinaus ist es auch leistungsfeindlich, wenn Sie den Menschen in dem Land, die was leisten, die sich etwas aufbauen, die arbeiten, soziale Leistungen, die sie brauchen, kürzen. Das lehnen wir ab! Herr Gusenbauer, das ist nicht die soziale Wärme, die wir meinen! (Beifall beim BZÖ.)
Oder: Sie haben immer gesagt, Sie wollen die Armut bekämpfen in dem Land. Wissen Sie, was die neueste Zahl ist, die wir erfahren haben? In Österreich leben 113 000 Kinder in Armut. Deswegen stellen wir Ihnen die Frage: Was tun Sie dagegen? Was werden Sie machen, um diesen Kindern, dem schwächsten Glied in der Gesellschaft und dann noch in Armut befindlich, unter die Arme zu greifen? Was werden Sie bei den jugendlichen Menschen machen, wo Sie bisher keine einzige Maßnahmen getroffen haben? (Abg. Eder: Wer war denn Sozialministerin? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das Einzige, was Sie gleich nach der Regierungsbildung gemacht haben, war, dass Sie den Kündigungsschutz für die Lehrlinge aufgelockert haben, dass man die Lehrlinge künftig leichter kündigen kann. Das ist eine „tolle“ Maßnahme: Die Lehrlinge, die es eh nicht leicht haben, sollen leichter gekündigt werden können. Der Lehrlingsschutz und die Versprechen, die Sie für die Lehrlinge gegeben haben, sind bereits längst vergessen.
Oder: Wo sind Ihre großen Würfe in der Pensionsfrage? Wo ist das? Wo ist Ihre Pensionsreform? Wir haben im Jahr 2000 eine Pensionssicherungsreform durchgeführt. (Abg. Eder: Die Bilanz der letzten sieben Jahre ist das!) Wo ist das alles? Sie sagen immer wieder, dass es in diesem Land niemanden mehr gibt, der weniger als die Mindestpension hat. Herr Dr. Gusenbauer! Das ist falsch! Es gibt in dem Land noch immer 50 000 Mütter, älter als 65 Jahre und der Aufbaugeneration nach dem Krieg angehörend, die überhaupt keinen Pensionsanspruch haben, weil sie keine Arbeit hatten, weil sie Kinder großgezogen haben und daher keinen Anspruch haben.
Deswegen haben wir in Kärnten mit dem Landeshauptmann Haider für diese benachteiligten Frauen ein Müttergeld eingeführt und ausbezahlt, damit sie wenigstens überhaupt etwas bekommen, auch als Anerkennung für diese Zeit. – Bundespolitisch ist Ihnen dazu noch nichts eingefallen. Sie lassen diese Frauen, diese rund 50 000, im Stich und verneinen, dass sie es überhaupt gibt. Das lehnen wir auch ab, denn das ist keine soziale Gerechtigkeit, wenn ich gerade diese Frauen, die der Aufbaugeneration angehören und wirklich etwas geleistet haben, einfach im Stich lasse. Herr Gusenbauer! Das lehnen wir ebenfalls ab! (Beifall beim BZÖ.)
Weil ich auch die Frau Justizministerin auf der Regierungsbank sitzen sehe, die ich herzlich willkommen heiße: Die Sicherheitsfrage ist ebenfalls eine wesentliche! – Herr Dr. Gusenbauer, überhaupt nichts ist da geschehen! Sie schauen zu, wie wöchentlich, monatlich andauernd die Kriminalität ansteigt. Wir haben derzeit 70 Straftaten pro Tag in Österreich. Wir haben allein in Wien 36 Wohnungseinbrüche pro Tag. (Abg. Strache: Wie viel? 36? Da liegen Sie weit daneben! Pro Bezirk haben wir 20 Wohnungseinbrüche! Da sind Sie nicht einmal über die Zahlen richtig informiert!) – Und was machen Sie? – Sie haben eine Justizministerin aus Ihren Reihen, die als erstes Modell sozusagen ein Hafterleichterungsprogramm vorstellt! Die Frau Justizministerin sagt: Die Gefängnisse sind voll, jetzt lassen wir die Häftlinge frei! Wir lassen die Häftlinge frei! Vorzeitige Haftentlassung, wir wandeln Haftstrafen in Geldstrafen um. Wir machen denen das Leben leichter. Das in einer Zeit, wo organisierte Kriminalität nach Österreich einsickert, und zwar in einer Form, wie es sie noch nie gegeben hat: in einer organisierten, durchgestylten Form, in der vom Anfang bis zum Schluss diese Verbrechen begangen werden: Raub, Autodiebstahl, Banküberfälle, alles, was es da gibt!
Da ist es das falsche Signal, die Gefängnisse zu öffnen und Ihrer Phantasie einer gefängnislosen Gesellschaft zu huldigen, sondern da braucht es harte Strafen, mehr Gefängnisplätze. Wir haben den Vorschlag eingebracht, dass wir auch Kasernen dazu verwenden. Ein Signal, dass bei uns Straftäter hart bestraft werden und kein Pardon erleben, das ist ganz, ganz wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Aber auch was die Demokratie anbelangt: Kollege Cap sitzt da und erzählt uns dauernd, es kommen mehr Minderheitsrechte, der Untersuchungsausschuss wird ein Minderheitsrecht. – Nichts habt ihr da bis jetzt gemacht! Null, gar nichts! Außer dass ihr jetzt drei Monate lang genau diese Rechte einschränkt: Es sind keine Anfragen möglich. Es sind keine Sitzungen möglich. Es ist kein Interpellationsrecht möglich. Bis zum September gibt es keine Möglichkeit für die Opposition, etwas zu tun. Das finden wir wirklich interessant, dass Sie das machen. Aber das ist eben auch ein Ausdruck einer Regierung, die ihr volles Machtpotenzial ausschöpft: Rot und Schwarz, angetreten, dieses Land aufzuteilen in eine rote und eine schwarze Reichshälfte: 50 Prozent schwarz, 50 Prozent rot – und den „Rest“ dürfen die Österreicher haben.
Das sieht man derzeit quer durch die Bank: Bei der ASFINAG, interessant, ist der Rote der Vorsitzende, der Schwarze ist ein Stellvertreter, bei den ÖBB ist es umgekehrt. (Abg. Parnigoni: Der Herr Reichhold! Was macht denn der Herr Reichhold?) Bei den ÖBB – das wollen wir auch gerne wissen, Herr Bundeskanzler; der Herr Infrastrukturminister sitzt ja auf der Regierungsbank – wird der Vorstand aufgebläht. Da gibt es unterschiedliche Zahlen: Werden es vier, werden es acht, werden es zwölf, werden es noch mehr? Wir würden gerne wissen, wie viel es werden. Denn Ihre berühmte großkoalitionäre Rechnung, das Dividieren durch zwei, muss ja immer funktionieren: nicht drei, nicht sieben, das geht alles nicht, sondern immer durch zwei teilbar, denn es muss ja immer die gleiche Zahl Rote und die gleiche Zahl Schwarze geben.
Sie teilen sich das Land auf. Aber ich sage Ihnen ganz offen, das merken die Menschen mittlerweile immer mehr. Denn es ist nur die Regierung rot-schwarz, aber nicht das Land, das ist nicht rot-schwarz, und es wird sich wehren gegen Ihren Postenschacher, den Sie da betreiben! (Beifall beim BZÖ.)
Eine ganz besonders heikle Geschichte – und da erwarte ich mir heute Aufklärung, Herr Bundeskanzler Gusenbauer – ist Ihr Zugriff auf die Medienlandschaft. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Gerade Ihre Partei und viele andere – auch die Grünen zum Beispiel, weil Sie gerade so lustig herunterschreien – waren es, die immer wieder massive Kritik an solchen Beispielen aus dem Ausland geübt haben: Berlusconi holt sich die Medien. Putin hat alles in seiner Hand, was dort berichtet wird. Das ist wirklich brutal.
Aber wenn in Österreich ein Bundeskanzler immer mehr seine Vertrauten in die Medienlandschaft entsendet, vom ORF begonnen bis – und das ist jetzt die eigentliche Geschichte – zur „Wiener Zeitung“.
Das ist ein hochinteressantes Kapitel: Da wird die jetzige Leiterin im Aufsichtsrat einfach weggeschickt, und es kommt – wissen Sie, wer kommt? – der Bruder des Pressesprechers des Herrn Bundeskanzlers: der Herr Pöttler. Der sitzt jetzt dort und schaut sich an, dass dort alles in Ordnung geht, denn dort sitzt ja noch ein unabhängiger Chefredakteur namens Dr. Unterberger (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), der sich dann und wann erlaubt, in der „Wiener Zeitung“ Kritik an Ihnen zu üben – und den servieren Sie jetzt leise ab. Zuerst wird der Aufsichtsrat gewechselt, dann wird der Bundespressedienst dort hereingeholt. Und Ihr nächster Schachzug – und ich garantiere Ihnen, wir werden uns das ganz genau anschauen – wird offensichtlich sein, dort auch den Chefredakteur auszuwechseln.
Dieser Ihr Griff auf die Medienlandschaft hier in Österreich ist schon sehr bedenklich. Lassen Sie die Finger davon, und entlassen Sie die „Wiener Zeitung“ in eine unabhängige Berichterstattung! Gewähren Sie auch hier Medienfreiheit! Herr Gusenbauer, das erwarten wir von Ihnen – und nicht einen Zugriff auf die österreichischen Medien! (Beifall beim BZÖ.)
Aber auch in der Steuerfrage, Herr Gusenbauer, haben Sie alles versprochen. Erinnern wir uns daran: 500 € für jeden wird es bei einer Steuerreform nach der Wahl geben, sogar unmittelbar nach der Wahl, hat Gusenbauer uns ausgerichtet. Davon hört man nichts mehr. Irgendwelche dubiosen Ankündigungen für das Jahr 2010 sind gemacht worden. Da gibt es die Regierung wahrscheinlich gar nicht mehr, weil Sie sich schon gegenseitig in die Luft gesprengt haben und schon längst Neuwahlen ausgerufen haben – soll sein. Aber das ist nicht fair.
Es ist nicht fair, in Zeiten wie diesen, wo wir gute Steuereinnahmen haben, dieses Versprechen nicht einzulösen. 3 bis 5 Milliarden € werden wir an Mehreinnahmen haben, die gar nicht budgetiert sind, weil alles nur so sprudelt, weil die Konjunktur anspringt und weil die Wirtschaft so gut liegt. Die Unternehmungen machen Gewinne von 30, 40, 50 Prozent. Der ATX hat ein Plus von 8 Milliarden vom letzten Jahr. – Und was machen Sie? – Sie streifen das ein und machen nicht eine einzige Entlastung für die Menschen: keine einzige Entlastung, keine einzige Maßnahme zur Ankurbelung der Kaufkraft in diesem Land, nichts für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, keine Lohnsteuersenkung, die notwendig wäre, weil die Einnahmen daraus von 18 auf 20 Milliarden gestiegen sind. (Abg. Strache: Vergessen Sie eigentlich die ÖVP völlig? Haben wir eine Alleinregierung? Oder sind Sie jetzt der ÖVP-Apostel?)
Wir fordern, dass die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilhaben dürfen am Erfolg und dass endlich auch die Steuern für die fleißigen Menschen in diesem Land gesenkt werden! Das ist unsere Erwartung, die wir haben. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parnigoni: Er fühlt sich noch als Teil der ÖVP.)
Sie können sich ja ein Beispiel nehmen, Herr Kanzler Gusenbauer, wenn man objektiv vergleicht: Was ist in dem ersten halben Jahr in Ihrer Regierungszeit hier im Parlament an beschlossenen Vorlagen durchgegangen, und was hat die Regierung Schüssel/Riess-Passer im Jahr 2000 alles beschlossen? (Ruf bei der SPÖ: 58 Gebührenerhöhungen!) Ich werde Ihnen das sagen, weil Sie das wahrscheinlich schon vergessen haben: Wir haben das Kindergeld eingeführt, das Sie jetzt plötzlich kritisieren. Wir haben eine Pensionssicherungsreform durchgeführt. Wir haben die Behindertenmilliarde beschlossen. Wer lacht da, wenn ich sage, Behindertenmilliarde? Nur damit wir es wissen, die großen Sozialpolitiker. (Abg. Parnigoni: Suppenkasperl!)
Wir haben die Strommarktliberalisierung, wir haben neue Mediengesetze, wir haben das Privat-TV damals beschlossen, auch schon lange her. Wir haben den Versöhnungsfonds durchgebracht im ersten halben Jahr – auch nicht vergessen! – und die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten.
Das sind gute Leistungen, darauf hat diese Regierung aufgebaut, und daher schauen wir auch mit Stolz zurück, denn das erste halbe Jahr war eine Erfolgsstory sondergleichen.
Und Sie? – Sie haben die Hände in den Schoß gelegt, Sie streiten nur, betreiben Postenschacher und Belastungen und haben sonst nichts zuwege gebracht!
Das ist der Unterschied zwischen der Regierung von heute und der vom Jahr 2000! (Beifall beim BZÖ.)
Herr Gusenbauer, letzter Punkt: Ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie auch in der Mindestlohnfrage Stellung beziehen. 92 € für Vollzeitarbeit; der Unterschied zwischen der Mindestsicherung, netto 726 €, und dem Nettomindestlohn, 818 €, beträgt ganze 92 €. Wir halten das für sehr unfair, dass Sie verkünden, in dem Land ist Vollzeitarbeit künftig nur mehr 92 € wert. Das ist unfair gegenüber jenen, die 40 Stunden und mehr in der Woche arbeiten und zuschauen müssen, wie jene, die die Mindestsicherung beziehen und gar nichts arbeiten, nur 92 € weniger bekommen. Dann pfuschen diese vielleicht ein bisschen und bekommen noch mehr als jemand, der fleißig arbeitet. (Abg. Mag. Wurm: Sie haben zugeschaut, dass die Menschen ärmer und ärmer werden!)
Ich sage Ihnen: Wir vom BZÖ werden das immer wieder kritisieren, dass Sie Ihre Versprechen nicht einhalten, dass Sie eine Politik der sozialen Kälte und nicht der sozialen Wärme machen, dass Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer massiv im Stich lassen und vor allem auch die Menschen, die in diesem Land etwas leisten, im Stich lassen. Denn wer etwas leistet, der hat es auch verdient, etwas zu verdienen, und zwar mehr, als ihm diese Regierung gönnt. Daher sind wir sehr gespannt auf die Beantwortung unserer heutigen Dringlichen Anfrage, auch wenn es für Sie vielleicht jetzt noch sehr früh ist, weil Sie noch nach der Guatemala-Zeit leben.
Wir sind der Meinung, Sie sind bereits im ersten halben Jahr aufgrund von Zank und Zauder Ihrer Politiker und Ihrer Regierung gescheitert, und es wäre gut für das Land, wenn wir in Neuwahlen gehen würden. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
15.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
15.24
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Ing. Westenthaler für diese Dringliche Anfrage. Aber auch nach dieser 20-minütigen Suada ist mir nicht klar geworden, worin die Dringlichkeit liegen sollte (Abg. Ing. Westenthaler: Weil es den Menschen nicht gut geht!), aber sie gibt mir zumindest die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, wo die Unterschiede liegen zwischen der Arbeit der Bundesregierung und den Haltungen des Herrn Westenthaler und seiner Partei.
Ihr Ziel ist es ganz offensichtlich, in Österreich alles schlechtzumachen, was an Lösungen für die Menschen in unserem Land erarbeitet wird. Ich werde dann auch noch im Detail darauf eingehen, was die österreichische Bundesregierung in den ersten sechs Monaten dieses Jahres gemacht hat, und vieles von dem ist ja dankenswerterweise auch im Parlament beschlossen worden.
Wir sind nämlich der Meinung, dass es richtig ist, in Zeiten einer sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung, die zum Glück über 3 Prozent Wirtschaftswachstum bringt, die dazu führt, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich dramatisch sinkt, für mehr soziale Fairness zu sorgen, und das haben wir auch mit einer Reihe von Gesetzen hier im österreichischen Parlament bereits bewiesen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eingangs, bevor wir auf die Details eingehen, noch zur einleitenden Polemik des Herrn Ingenieur: Wenn Sie die Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele kritisieren, dann treffen Sie dabei nicht in erster Linie mich (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben diese Geschichte vergeigt!), sondern die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wirklich sehr engagiert sich mit voller Kraft für diese Bewerbung eingesetzt haben. Ich muss sagen, es war ein Vergnügen, mit diesen Leuten zusammenzuarbeiten, die Außerordentliches geleistet haben – nicht nur die politisch Verantwortlichen in Salzburg, von der Landeshauptfrau, dem stellvertretenden Landeshauptmann bis zu den Vertretern der Stadt Salzburg, sondern vor allem auch die Sportlerinnen und Sportler, die sich mit Franz Klammer an der Spitze eingesetzt haben und, so meine ich, von Österreich ein sehr, sehr gutes Bild präsentiert haben.
Wenn man daran denkt, dass alleine in den letzten Tagen Österreich und Salzburg 30 000 Mal in den internationalen Medien genannt wurden, und zwar fast ausschließlich positiv genannt wurden, dann, finde ich, war das eine außerordentlich gute Werbung für Österreich. Und immer dann, auch in Zukunft, wenn einzelne Städte oder Bundesländer Initiativen setzen wie diese Bewerbung, wird diese österreichische Bundesregierung das unterstützen, denn wir stehen zur positiven Initiative der Menschen in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren vom BZÖ, dasselbe gilt natürlich auch für Ihre unsachlichen Vorwürfe, was die in Wirklichkeit konstruktiven Beiträge betrifft, die Österreich in der Europäischen Union leistet. Die Wahrheit ist, dass wir am Beginn dieses Jahres mit sehr starker österreichischer Handschrift die Klimaschutzstrategie der Europäischen Union beschlossen haben und dass Österreich einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, dass nun der europäische Wagen in der Frage des Verfassungsvertrages wieder flottgemacht wurde.
Sie können natürlich über alles Mögliche polemisieren, aber bei Ihnen stellt man sich schon die Frage: Haben Sie überhaupt gewusst, als Sie seinerzeit dem europäischen Verfassungsvertrag zugestimmt haben, was Sie zugestimmt haben? Wenn man Ihren Ausführungen heute zuhört, muss man sagen: Entweder Sie haben den Vertrag nie gelesen, oder Sie haben ihn nie verstanden – oder Sie vertreten heute das genaue Gegenteil von dem, was Sie noch vor kurzem vertreten haben. Das wäre keine verantwortungsvolle Politik.
Zum Glück aber sind Sie in der Opposition – und dort sollen Sie am besten auch bleiben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Wahrheit ist nämlich, dass mit den institutionellen Reformen die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union hergestellt wird. Und was ganz besonders wichtig ist, ist, dass durch den Beschluss der Grundrechtecharta, vor allem durch deren Rechtsverbindlichkeit, natürlich die soziale Dimension Europas gestärkt wird. Und das halte ich für ganz wichtig, denn wenn man Europa begreift als ein Instrument, um die Globalisierung gerechter und menschlicher zu gestalten, dann muss man in Europa selbst dafür sorgen, dass soziale Wärme nicht so wie bei Ihnen Gegenstand von Sonntags- oder Freitagsreden ist, sondern dass sie rechtlich verbindlich auch einklagbar gemacht wird, und genau das geschieht mit dem Beschluss dieser Grundrechtecharta.
Ich bin sehr froh darüber, dass es in Europa, egal ob es sich um christdemokratisch, sozialdemokratisch geführte Regierungen handelt, in der Zwischenzeit einen neuen Konsens gibt, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas durch eine stärkere soziale Balance ergänzt werden muss, damit nämlich dieses europäische Erfolgsmodell, auf das mit Recht heute hingewiesen wurde und das für viele Teile der Welt vorbildhaft ist, auch in Zukunft abgesichert wird. Und Österreich leistet dazu einen Beitrag, und darauf könnten wir eigentlich alle gemeinsam stolz sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was die weiteren Versuche Ihrerseits betrifft, die Entwicklung und den Zustand unseres Landes schlechtzureden, weise ich Sie darauf hin, dass erst vor kurzem das neue Handbuch, der „World Competitiveness Report“ herausgekommen ist, der die Staaten in einer Reihe von Fragen analysiert und Rankings durchführt. Und ich finde, es ist auch ein gutes Zeichen, wenn bei diesem Ranking in der Frage der Lebensqualität Österreich an erster Stelle ist (Beifall bei SPÖ und ÖVP – Abg. Strache: Warum heißt es dann immer, dass kein Geld da ist, um Sozialprojekte durchzuführen? Das ist unglaublich!), dass Österreich in der Frage der Sicherheit, der Sicherheit der Personen und der Vermögenswerte, auf Platz eins ist (Beifall bei SPÖ und ÖVP), dass Österreich, was die Frage der nachhaltigen Entwicklung und den Umweltschutz betrifft, wieder auf Platz eins ist in dieser Liste (neuerlicher Beifall bei SPÖ und ÖVP) und dass auch, was die Frage der politischen Stabilität betrifft – da dürften die Autoren dieses Buches Ihre Tiraden noch nicht gehört haben –, Österreich auf Platz eins ist. Darauf kann man wahrlich stolz sein. Das ist die Arbeit aller Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, Österreich schlechtzureden, auch wenn man noch so bemüht auftritt, wie das der Herr Ingenieur heute wieder gemacht hat.
Ich komme daher zur Beantwortung der einzelnen Fragen.
Zur Frage 1
betreffend die Olympia-Bewerbung möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass mir dies die Gelegenheit gibt, mich bei dem großartigen Bewerbungsteam mit Bürgermeister Heinz Schaden, Landeshauptfrau Burgstaller, ÖOC-Präsident Leo Wallner (Abg. Ing. Westenthaler: Das war nicht die Frage!), Landeshauptmann-Stellvertreter Haslauer, Staatssekretär Lopatka und Franz Klammer und all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu bedanken. Ich glaube, sie haben einen guten Beitrag für Österreich geleistet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Im Übrigen wurden nicht nur in den letzten Tagen, sondern in den letzten Monaten Maßnahmen gesetzt, die, so glaube ich, unsere Chancen verbessert haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben nicht einmal von allen EU-Staaten die Stimme bekommen!) Dabei war besonders wichtig, dass die Antidopinggesetzgebung durch das österreichische Parlament gegangen ist, dass wir der UNESCO-Antidopingkonvention beigetreten sind. Ich glaube, es war auch wichtig für das Ansehen Österreichs in der internationalen Sportwelt, dass diese Maßnahmen so einheitlich gesetzt wurden. (Abg. Ing. Westenthaler: Beantworten Sie die Frage!) Ich bedanke mich beim Parlament für die Kooperation in diesem Zusammenhang.
Ich glaube auch, dass das Auftreten der österreichischen Delegation dazu geführt hat, dass die Außenseiterchancen, die man uns eingeräumt hat, optimal genutzt wurden. Dass am Ende die Entscheidung eher über die Frage der Investitionsphantasie getroffen wurde und hier ganz offensichtlich 14 Milliarden € locken und auch neue Sponsorenverträge, das steht auf einem anderen Blatt. Es ist eine Entscheidung, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, aber ich kann Ihnen sagen: Ich bin stolz auf die Salzburger
Bewerbung. Sie hat Gutes für Österreich geleistet (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viele Stimmen haben Sie bekommen?), und wir sind im Wesentlichen, wenn man so will, als der Olympiaaustragungsort der Herzen von Guatemala wieder weggefahren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das war nicht die Antwort auf unsere Frage! Frage 1 nicht beantwortet!)
Zur Frage 2
betreffend zwei Punkte in meinem Teil der Präsentation des Salzburger Olympiaprojekts. (Abg. Ing. Westenthaler: Frage 2 nicht beantwortet!) Ich weiß nicht, wie Sie sich normalerweise vorstellen, Herr Abgeordneter, ich verwende dafür meinen Namen.
Und zum zweiten Punkt. Ich will mich jetzt natürlich nicht mit den fremdsprachlichen Kenntnissen der Anfragesteller auseinandersetzen, aber das Zitat ist unvollständig. Es heißt nämlich: „Things money cannot buy“. Übersetzt für Sie auf Deutsch: Man kann nicht alles um Geld kaufen. Das ist eine Erfahrung, die Sie vielleicht auch noch machen werden. Ich wünsche es Ihnen zumindest. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Abg. Strache. – Abg. Strache: Da muss ich auch applaudieren! Da muss ich auch klatschen! Das ist ja richtig!)
Zu den Fragen 3 und 4
möchte ich darauf hinweisen, dass die Auseinandersetzung um den Klimaschutz ganz wesentlich ist und dass eines der größten Probleme, das wir haben, natürlich der Verkehr ist, der, wie ich heute schon gesagt habe, 26 Prozent des CO2-Ausstoßes ausmacht. Wir haben dabei das Problem, dass in Österreich die Spritpreise bedeutend niedriger sind als in Italien oder in Deutschland. Das führt auch zu einem ganz massiven Tanktourismus, der zwar auf der einen Seite steuerliche Einnahmen bringt, aber auf der anderen Seite natürlich unsere gesamte Ökobilanz einigermaßen einschränkt und verschlechtert.
Ich glaube, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass man, wenn der Klimaschutz nicht nur eine Angelegenheit für Lippenbekenntnisse ist, Maßnahmen setzen muss, und es ist unübersehbar, dass seit dem Jahr 1990 die CO2-Emissionen in Österreich um 90 Prozent gestiegen sind.
Auf der einen Seite immer davon zu reden, dass man Klimaschutzpolitik machen soll, auf der anderen Seite aber dann nicht bereit zu sein, auch Maßnahmen zu setzen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, das, finde ich, ist keine ehrliche Politik, Herr Ingenieur. Daher halte ich es für ganz, ganz wesentlich, dass wir erstens durch die Mineralölsteuererhöhung ein klares Signal setzen, dass dieser Tanktourismus sich nicht mehr rentieren soll, dass wir zum Zweiten die Einnahmen, die aus diesem Bereich kommen, dringend brauchen werden, zum Beispiel auch zum Ausbau der Schieneninfrastruktur in unserem Land. Wir investieren in dieser Legislaturperiode mehr als 6 Milliarden € in die Schieneninfrastruktur, und es ist unerhört wichtig, dass man beide Maßnahmen setzt, wenn wir zu einer Ökologisierung des Verkehrs kommen wollen.
Das sind natürlich alles Maßnahmen, die unabhängig davon sind, ob jemand österreichischer Staatsbürger ist oder auf Durchreise durch Österreich, aber wir haben für die Menschen bei uns, die besonders davon betroffen sind, das Pendlerpauschale um 10 Prozent erhöht, und wir haben auch für all jene Menschen, die sozusagen so wenig Einkommen haben, dass sie keine Steuern bezahlen, ein Äquivalent eingeführt, nämlich im Ausmaß von 90 €. Das heißt, es ist der Versuch unternommen worden, soziale Fairness mit den unbedingten Herausforderungen des Klimaschutzes zu verbinden.
Ich halte diese Politik für eine richtige, und wenn Sie ehrlich sind, Herr Westenthaler, und sich nicht nur herstellen und polemisieren, dann müssten Sie einer solchen Politik eigentlich zustimmen (Abg. Ing. Westenthaler: Na wirklich nicht!), weil sie sozial und
ökologisch vernünftig ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wirklich nicht!)
Zur Frage 5:
Wie Sie wissen, ist ein Mentoring-Modell vorgesehen, bei dem es eine individuelle Betreuung von Schülerinnen und Schülern geben wird, die aktive Förderung und Unterstützung darstellt. Es soll bei diesen Patenschaften vor allem darum gehen, die sozialen Fähigkeiten zu fördern und vor allem Kinder aus einkommensschwachen Familien dabei zu berücksichtigen. Studierende, die sich an diesem Modell beteiligen, erhalten als Anerkennung für ihr soziales Engagement den Studienbeitrag wieder zurück.
Die Fragen 6 und 7 beantworte ich gemeinsam:
Die Bundesregierung hat sich, zum Unterschied von Ihnen, sehr schnell und prioritär mit den Pflegeproblemen in Österreich auseinandergesetzt. (Abg. Rosenkranz: Überhaupt nicht!) Was ist bisher geschehen? – Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause erfolgt seit 1. Juli 2007 ab der Pflegestufe 3. Das hat es bisher alles nicht gegeben. Nur damit wir wissen, worüber wir reden. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Verhöhnung der Pflegenden! Eine Verhöhnung ist das!) Je nach gewähltem Beschäftigungstypus beträgt die Förderung maximal 800 € beziehungsweise 225 € monatlich.
Parallel dazu wurden die arbeits- beziehungsweise gewerberechtlichen Voraussetzungen für die legale Beschäftigung von Betreuungspersonen zu Hause geschaffen. Dies ist als ein erster, schneller Schritt zur Entschärfung des Problems der 24-Stunden-Betreuung gedacht.
Weiters wurde die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen massiv verbessert. So werden ab Pflegestufe 5 nun auch die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung zur Gänze, ab der Pflegestufe 4 zur Hälfte seitens des Bundes übernommen. Das hat es bisher auch alles nicht gegeben.
Im Übrigen bedeutet dies, dass pflegende Angehörige sozialversicherungsrechtlich deutlich bessergestellt werden als bisher und damit Pensionszeiten beitragsfrei erhalten. Wir erachten das als einen Akt der Solidarität in unserer Gesellschaft. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie sollten besser das Pflegegeld erhöhen!)
Zum Stichwort Demenz im Bereich Pflege: Da gibt es nun finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen aus Mitteln des Unterstützungsfonds für die Ersatzpflege bei dementen Personen. Pflegende Angehörige haben nun wenigstens die Möglichkeit, auch einmal Urlaub zu machen beziehungsweise bei Krankheit vertreten werden zu können.
Was die Valorisierung des Pflegegeldes betrifft, so haben wir diese Valorisierung im Regierungsprogramm vorgesehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wann kommt sie?) Ich verweise darauf, Herr Westenthaler, solange Sie Verantwortung getragen haben, hat es die Valorisierung nie gegeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist falsch! Schon wieder eine Unwahrheit, die Sie verbreiten! Sie schwindeln sogar im Parlament herinnen! Das ist falsch, was Sie hier sagen!)
Zur Vermögensgrenze von 5 000 € bei der Betreuung zu Hause – nur damit Menschen durch ihre gezielte Desinformation nicht weiter verunsichert werden: Diese Vermögensgrenze bezieht sich auf Barvermögen und bewegt sich an der Obergrenze dessen, was die Länder hinsichtlich der Pflege in den Heimen geregelt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Lauter Unwahrheit!) Es wird natürlich niemand dazu gezwungen, seine Wohnung oder sein Haus zu veräußern (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist das zweite Mal, dass er von der Regierungsbank die Unwahrheit sagt!), nur damit er dann eine Betreuung gefördert bekommt – das mag Ihre Propaganda sein –, sondern ganz im Gegen-
teil: Durch die Maßnahmen, die wir im Bereich der Pflege gesetzt haben, gibt es zusätzlich zum Pflegegeld, gibt es zusätzlich zur Landes- und Gemeindefinanzierung von Pflegeheimen nun auch die Förderung der Pflege zu Hause.
Das macht insgesamt bereits ein Pflegepaket in Österreich aus, das nicht alle Probleme löst – das wissen wir –, aber es gibt kaum ein anderes Land in Europa, wo die Frage der Pflege finanziell so abgesichert ist wie bei uns. Und wir sind noch immer nicht damit zufrieden, weil wir der Meinung sind, dass wir noch zusätzliche Schritte zu setzen haben. Aber ich bin der Meinung, wir sind hier auf einem richtigen Weg. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Zur Frage 8
weise ich darauf hin, wenn Sie über 113 000 Kinder sprechen, die in Armut leben, dann sind die nicht erst in den letzten sechs Monaten entstanden (Abg. Ing. Westenthaler: Heute aktuell, wurscht, wann das entstanden ist!), aber was man wissen muss, ist: In welchen Familien leben die? Die leben nämlich größtenteils genau in jenen Familien, die das Problem haben, dass sie Sozialhilfebezieher sind, Menschen, die oft keine Arbeit haben, das heißt in vor allem jenen Familien, die davon profitieren werden, wenn es in Österreich die soziale Mindestsicherung gibt.
Wenn Sie sich herstellen und auf der einen Seite gegen die Mindestsicherung polemisieren, auf der anderen Seite aber auf die Tränendrüse drücken und sagen: Was machen Sie denn eigentlich bei 113 000 armen Kindern?, dann sage ich ganz offen: Eine Antwort darauf ist die gesetzliche Mindestsicherung, weil sie die materielle Situation von sozial Schwachen in Österreich verbessern wird. Und daher ist es auch sinnvoll. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich sehr froh bin darüber, dass die österreichische Bundesregierung mit den Sozialpartnern eine sehr gute Kooperationsbasis hat, weil die Sozialpartner viele der Dinge, die wir im Regierungsabkommen vereinbart haben, in den letzten Monaten auch umgesetzt haben. Und wenn Sie sich nun gegen den Mindestlohn aussprechen und so tun, als wenn das eine Verschlechterung wäre, dann weise ich darauf hin, es wird die Einführung des Mindestlohnes von 1 000 € (Abg. Ing. Westenthaler: 818 €! – Abg. Steibl: Und was ist mit den Freiberuflichen?), auf den sich die Sozialpartner geeinigt haben, einen wesentlichen Fortschritt für die Menschen bedeuten, die bisher unter diesen 1 000 € gewesen sind. (Abg. Steibl: Alle bekommen das nicht! – Abg. Ing. Westenthaler: Es sind 818 €! Sie schwindeln schon wieder!)
Daher soll man doch nicht jede Verbesserung, die es für die Menschen gibt, schlechtreden, Herr Westenthaler. Es ist eine Verbesserung für die Betroffenen, keine Verschlechterung. Ihre Sozialpolitik, das haben Sie heute gezeigt, bietet nur Polemik an und keine Lösungen. Zum Glück machen wir sie und nicht Sie. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Die Fragen 9 und 10 beantworte ich gemeinsam:
Sie wissen, dass die Rezeptgebühren in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen sind. Das hat dazu geführt, dass die neue Bundesregierung sich die Frage gestellt hat, wie kann man diesen Umstand, dass die Rezeptgebühren für sehr viele Menschen sehr belastend sind, beantworten. Und wir haben uns darauf geeinigt im Regierungsabkommen, dass es eine Obergrenze geben soll, sodass niemand in Österreich mehr als 2 Prozent seines monatlichen Nettoeinkommens für Rezepte oder für Medikamente ausgeben soll. Das ist sozial gerecht, denn je mehr jemand verdient, umso größer wird auch sein Beitrag sein, das wird aber vor allem für die chronisch Kranken und älteren Menschen eine ganz enorme Erleichterung bringen.
Es gibt viele Menschen, die zahlen derzeit als chronisch Kranke mehr als 100 € pro Monat für Rezeptgebühren, weil sie so viele Medikamente brauchen. Und wenn man zum Beispiel eine Frau mit 900 € Pension hernimmt, dann wird die in Zukunft nicht mehr als 18 € pro Monat für Medikamente ausgeben müssen. Das heißt, eine Ersparnis von 82 € pro Monat wird hier stattfinden. Das ist ein ganz wesentlicher Beitrag dazu, dass vor allem im Alter die Menschen nicht vor die Frage gestellt sind: Kann ich mir noch ein Medikament leisten oder nicht?
Ich betrachte das als einen sozialpolitischen Meilenstein dieser Regierung, und ich bin froh darüber, dass die Gesundheitsministerin und der Sozialminister in der Umsetzung dieser Frage auf einem sehr guten Weg sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Einigung der Sozialpartner betrifft, ist es so, dass die Sozialpartner sich auf eine ausgewogene Aufteilung der 0,15 Prozent Sozialversicherungsbeitrag geeinigt haben, was auch eine Reihe von strukturellen Verbesserungen bringt und eine stärkere Gleichbehandlung, als das bisher der Fall war. Sie haben sich des Weiteren darauf geeinigt, dass auch Einsparungen im Gesundheitssystem dort, wo es möglich ist, durchgeführt werden.
Ich bin eigentlich sehr froh, dass die Sozialpartner so konstruktiv an der Lösung der vorhandenen Probleme und der Bewältigung der Herausforderungen mitarbeiten. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz, ganz herzlich bei den Sozialpartnern für ihre Beiträge. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Die Fragen 11 und 14 beantworte ich gemeinsam:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass für das Jahr 2010 eine große Steuerreform in Österreich geplant ist (Abg. Ing. Westenthaler: Da sind Sie längst abgewählt!), die daher im Jahr 2009 entsprechend diskutiert und erarbeitet werden muss, und es gibt natürlich eine Reihe von Wortmeldungen, in welche Richtung eine solche Steuerreform gehen soll.
Mir geht es darum, dass vor allem die Steuerstruktur dazu beiträgt, dem Standard eines modernen, wettbewerbsorientierten Landes Rechnung zu tragen. Es geht mir um eine Verstärkung der sozialen Gerechtigkeit unseres Steuersystems, aber auch darum, die notwendige Balance zwischen den unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen für den Wirtschaftsstandort Österreich abzusichern.
Die Steuerstruktur in Österreich zeichnet sich durch eine Reihe von Besonderheiten aus, die ja des Öfteren von der Wirtschaftswissenschaft auch erläutert werden. Ein Umstand liegt in erster Linie darin, dass Österreich aufgrund der Situation der Lohnnebenkosten sehr hohe Belastungen auf dem Faktor Arbeit hat und dass das natürlich ein Punkt ist, der für die Wirtschaftsstruktur eine echte Herausforderung darstellt.
Auf der anderen Seite ist es so, dass in Österreich die Besteuerung von Vermögen außerordentlich gering ist. Wir liegen an viertletzter Stelle in der Rangliste der OECD-Staaten, in etwa gleichauf mit Mexiko. Während der Anteil der Vermögensteuern am Bruttosozialprodukt selbst in Ländern wie Großbritannien oder den USA oder der Schweiz, die als sehr liberale Volkswirtschaften gelten, zwischen 2,5 und 4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegt, beträgt in Österreich dieser Anteil nur 0,5 Prozent. (Abg. Ing. Westenthaler: Daher werden Sie das anheben?) Nein, Sie dürfen keine Kurzschlüsse machen, denn sonst enden Sie so wie immer, Herr Westenthaler. (Abg. Ing. Westenthaler: Polemik von der Regierungsbank!)
Wir müssen uns mit dieser Herausforderung auseinandersetzen, dass wir auf der einen Seite bei wettbewerbsrelevanten Abgaben und Steuern sehr hoch liegen, auf der anderen Seite bei den Vermögensteuern niedrig liegen. Und das wird die Frage sein, der wir uns im Zuge einer Steuerreform stellen müssen, wenn wir den Wirtschaftsstandort
attraktiv halten wollen. Es geht ja wohl auch darum, dass bei einer nächsten Steuerreform die Leistungsträger – nämlich auch die Leistungsträger mit mittleren und auch geringeren Einkommen – entlastet werden. Vor allem geht es darum, dass die Leute wieder mehr von dem haben, was sie täglich erwirtschaften. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Auf die Frage 12
habe ich bereits vorher hingewiesen und den Unterschied zwischen Mindestlohn und Mindestsicherung erklärt.
Zur Frage 13
weise ich darauf hin, dass es für alle Politiker in Österreich ein eigenes Bezügesystem gibt, das der gesetzlichen Grundlage entspricht, die hier im Hohen Haus beschlossen wurde. Es gibt keine individuellen Anpassungsfaktoren, sondern nur allgemeine. (Abg. Ing. Westenthaler: Spenden ist erlaubt!) Daher haben ja Sie, Herr Ing. Westenthaler, auch eine beträchtliche Gehaltserhöhung bekommen, so wie alle anderen auch. Aber ich sage Ihnen ganz offen, es steht Ihnen ja frei, gesetzliche Initiativen zu setzen. Das können Sie gerne tun. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir spenden!)
Zur Frage 15:
Was die Frage der Gebührenerhöhungen betrifft, gibt es keine generelle Gebührenerhöhung. Es gibt keine einzige Gebührenerhöhung, die höher ist als die Inflationsrate, das heißt, sie wird daher nur wertmäßig angepasst. Es handelt sich um die ganz normalen Valorisierungen, die auch in einem anderen Bereich stattfinden.
Sehr dankbar bin ich für die Frage 16, nämlich zur Kärntner Ortstafelfrage.
Wir haben nun monatelang mit allen Beteiligten in Kärnten sehr intensive Diskussionen geführt – mit den Bürgermeistern, mit den unterschiedlichen politischen Parteien, mit den Sozialpartnern, mit den Vertretern der Slowenenorganisationen, mit den Vertretern des Kärntner Heimatdienstes (Abg. Strache: Die SPÖ-Bürgermeister nicht zu vergessen!) und der Abwehrkämpfer, über die gesamte politische Breite hinweg –, und ich glaube, dass es in Wirklichkeit eine gute Grundlage für einen Konsens gibt, weil sowohl die deutschsprachige als auch die slowenischsprachige Bevölkerung von dieser Art der Auseinandersetzung genug hat.
Es ist daher auch kein Wunder, dass es eigentlich bei der Besprechung, die wir durchgeführt haben, einen sehr breiten Konsens darüber gegeben hat, dieses umfassende Paket, das ja nicht nur die Ortstafeln beinhaltet, sondern eine Reihe von weiteren Maßnahmen, die das Zusammenleben der Menschen in Kärnten fördern, zu beschließen.
Ich sage Ihnen aber ganz offen, wo das Problem liegt: Es gibt in Kärnten eine Partei, das BZÖ, an der Spitze Landeshauptmann Haider (Abg. Ing. Westenthaler: Die stärkste Partei! Zur Information!), der keine Lösung in dieser Frage will, weil er ganz offensichtlich die Ortstafelfrage als politischen Spielball verwenden möchte (Abg. Dolinschek: Hätten Sie im vorigen Jahr zugestimmt!) und daher auf dem Rücken der Kärntner Bevölkerung Politik macht, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen. – Abg. Strache: Die SPÖ-Bürgermeister sind anderer Meinung! – Abg. Ing. Westenthaler: ... die Kärntner SPÖ in Auflösung begriffen ist!)
Ich sage das auch deswegen in dieser Klarheit, weil ich mit dem Kärntner Landeshauptmann zwei Mal gesprochen und seine Einwände durchaus berücksichtigt habe. Aber am Ende kann er, ganz gleich, wie die Lösung aussieht, dazu nicht ja sagen (Ruf beim BZÖ: Die SPÖ hat nein gesagt!), weil er der Meinung ist, dass ihm das politisch nützt. Daher wird er, solange er Landeshauptmann ist (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr
habt nein gesagt! – weitere Zwischenrufe beim BZÖ), versuchen, jede Lösung in dieser Frage zu torpedieren.
Ich bin der Meinung, eine Lösung wird es dann geben, wenn es im Parlament dazu eine Zweidrittelmehrheit gibt. Ich bin der Meinung, dass die große Mehrheit der Kärntner Bevölkerung heute bereit ist, eine gemeinsame Lösung zu tragen, und die Menschen sich wieder neuen Herausforderungen zuwenden wollen. (Abg. Dolinschek: Selbstverständlich! Aber nicht so willkürlich, wie Sie es vorschlagen!) Diejenigen, die es bisher behindern – dort, wo sie einen Beitrag leisten können –, sind das BZÖ und Landeshauptmann Haider. (Abg. Scheibner: Ein bisschen Realitätsverlust!) Daran sieht man auch, wie es aussieht, wenn das BZÖ irgendwo Verantwortung trägt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Die stärkste Partei in Kärnten!)
Zur Frage 17 gibt es eine einfache Antwort: Ja.
Zur Frage 18:
Wie Sie, Herr Ingenieur, vielleicht nicht wissen, gibt es ... (Abg. Ing. Westenthaler: Die erste klare Antwort! Bei der Frage 17 gibt es zum ersten Mal eine klare Antwort!) Ganz klar, glasklar! (Abg. Ing. Westenthaler: Die erste allerdings!) Ich gehe davon aus, dass sie auch linguistisch für Sie nachvollziehbar ist, daher ist sie so deutlich und zweifelsfrei formuliert. (Abg. Ing. Westenthaler: Alles andere ist Blabla!)
Also, Herr Ingenieur, zur Frage 18:
Ich weiß nicht, wie Ihr Umgang mit ausländischen Regierungsmitgliedern ist. Ich kann Ihnen sagen, dass es zum Glück ein sehr gutes Verhältnis mit sehr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen gibt. Es wird zum Beispiel auch immer positiv aufgenommen, wenn die Frau Außenministerin zum Europäischen Rat einzelnen unserer Kollegen die weithin bekannten Wiener Süßigkeiten mitbringt. Das sind Gesten, die immer wieder sehr geschätzt sind und (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist auch das Einzige, was ihr in dem Verein dort macht!), finde ich, die wesentliche Grundlage dafür darstellen (Abg. Ing. Westenthaler: Manner-Schnitten essen ... und Barolo trinken!), dass man sich mit den Menschen auch vernünftig unterhalten kann. Denn Sie werden es vielleicht nicht glauben, Herr Westenthaler: Es gibt auch Menschen in Europa, die sich normal unterhalten – auch wenn das für Sie vielleicht nicht vorstellbar ist. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Es stimmt, und ich kann Ihnen sagen, dass der deutsche Außenminister, mein Freund Frank-Walter Steinmeier, mir diese EU-Manschettenknöpfe geschenkt hat (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben gelacht wie ein Hutschpferd!), weil das Manschettenknöpfe sind, die im Zuge der deutschen Präsidentschaft für europäische Regierungschefs vorgesehen sind. Aber in der Zwischenzeit bemerke ich ja eine Verbesserung Ihres Verhaltens: Sie nehmen sich offensichtlich bei Steinmeier eine Anleihe und schenken mir heute auch Manschettenknöpfe. Ich bedanke mich dafür ganz herzlich bei Ihnen, Herr Klubobmann! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Im Übrigen – da es sich bei einer Dringlichen Anfrage ja eigentlich um Fragen des Vollzuges handeln sollte – weise ich zur Frage 18 der Ordnung halber noch darauf hin: Der Republik Österreich sind dadurch keine Kosten entstanden. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Zur Frage 19:
Wir haben das auch vorhin bei der Behandlung der Ergebnisse des Europäischen Rates bereits diskutiert. Sie wissen, dass der Verfassungsvertrag im österreichischen Parlament mit 182 Stimmen ratifiziert worden ist. Das ist die Grundlage, auf der die österreichische Bundesregierung ihre Europa- und Außenpolitik gestaltet. Uns ist es darum gegangen, den Kern dieses Vertrages zu erhalten, weil wir der Meinung sind
(Abg. Strache: Ohne Volksabstimmung ist das illegitim!), dass die Europäische Union dadurch bürgernäher und sozialer wird. (Abg. Rosenkranz: Das sollen die Bürger beurteilen! Fragen Sie sie!)
Man muss ja immer einen Vergleich anstellen. Herr Professor Van der Bellen hat heute in seiner Rede darauf hingewiesen: Irgendwann sind ihm die Kompromisse schon zu viel. – Das verstehe ich; aber der Vergleich, den man doch anstellen muss, ist der: Was gilt bisher – nämlich der Vertrag von Nizza –, und was könnte in Zukunft gelten? Und da muss man sich die Frage stellen: Wird das, was in Zukunft gelten soll, die Lage verbessern oder verschlechtern?
Nach dem, was bisher im Mandat vorgesehen ist, glaube ich, dass das ein eindeutiger Fortschritt gegenüber dem Vertrag von Nizza ist; vielleicht kein so großer, wie wir ihn uns gewünscht hätten oder wie er auch im Ursprungsentwurf des Konvents vorgesehen war, aber noch immer eine Verbesserung der bisherigen Situation. Daher ist es, glaube ich, ganz wichtig, dass wir dazu beigetragen haben, dass es jetzt das Mandat und dann am Ende den Vertrag gibt, der selbstverständlich hier im Parlament auch wieder zur Ratifizierung vorliegen wird.
Darüber hinaus möchte ich aber Folgendes sagen: Wenn man über Österreich in Europa redet, soll man nicht so tun, wie wenn das die ganze Zeit nur eine Belastung wäre. Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union ist für uns unerhört wichtig und auch gewinnbringend! Was die österreichische Wirtschaft und die österreichischen Arbeitnehmer davon profitieren, dass es heute Frieden und Stabilität in einem größeren Europa gibt, dass es Wachstums- und Investitionschancen wie niemals zuvor in den letzten Jahrzehnten gibt, das ist zu einem gut Teil auch das Ergebnis der europäischen Politik und der Existenz der Europäischen Union. Daher weise ich alle Diskussionen über einen etwaigen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zurück! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
In diesem Zusammenhang ist es auch erfreulich, dass am Dienstag nächster Woche Bundesminister Faymann mit seinen italienischen und deutschen Kollegen und der Europäischen Union ein wichtiges Abkommen zur Finanzierung des Brenner-Basistunnels unterzeichnen wird. Das ist ein ganz, ganz wesentliches Projekt, das man nicht losgelöst betrachten kann! Denn – darauf wurde schon oft hingewiesen – es rechnet sich dieser Tunnel ökonomisch dann, wenn es auch eine Veränderung der Verkehrspolitik gibt, woran wir intensiv arbeiten, und ich glaube, dass wir gerade durch die Initiativen, die wir in Europa gesetzt haben, auf einem sehr, sehr guten Weg sind.
Aber es ist ein ganz wichtiges Projekt, die Belastung, die es durch den Lkw-Verkehr, vor allem durch den Transitverkehr, zweifelsohne gibt, zu reduzieren. An diesem konkreten Projekt sieht man, dass Europa nicht nur allgemein von Nutzen für Österreich ist, sondern dass es auch immer wieder konkrete Projekte gibt, mit denen gemeinsame Anstrengungen wahrgenommen werden, damit Probleme gelöst werden können. Ich möchte meinem Verkehrsminister ganz herzlich dazu gratulieren, dass ihm dieser Schritt nun gelungen ist! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Österreich ist Nettozahler in der Europäischen Union, weil wir das viertreichste Land der Europäischen Union sind. Wir haben in der Zwischenzeit wieder ein Land überholt (Abg. Ing. Westenthaler: Warum haben wir dann nicht mehr Mitsprache?); vor uns liegen nur noch Luxemburg, Irland und die Niederlande – die Niederlande nur mehr ganz knapp –, Österreich ist bereits an vierter Stelle. Das heißt, wir sind ein reiches Land, und die Verpflichtungen, die wir gegenüber der Europäischen Union haben, wurden bei den Verhandlungen über den künftigen Finanzrahmen formuliert.
Wie Sie wissen, hat das vor meiner Zeit stattgefunden. Aber wir werden im nächsten Jahr bei der Revision dieser Finanzverhandlungen natürlich auch darauf schauen, dass Österreich dabei möglichst gut aussteigt. Das ist das Ziel jeder Regierung – wer zahlt schon gerne freiwillig mehr? Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass Europa auch deswegen erfolgreich ist, weil es ein Projekt der Solidarität ist und weil sozusagen die Unterstützung ärmerer Mitgliedsländer nicht allein eine karitative Angelegenheit ist, sondern dazu führt, dass die allgemeinen Wachstumschancen und Investitionschancen in Europa steigen.
Wenn man sich die gesamte europäische Entwicklung anschaut, dann haben die Länder, die Nettozahler sind, durch ihre Position in Europa nichts verloren, sondern ganz im Gegenteil: Je größer Europa geworden ist und je mehr man getan hat, um den Ärmeren zu helfen, desto besser war es vor allem für die reichsten Mitgliedstaaten! Österreich ist dafür ein gutes Beispiel, und daher gibt es überhaupt keinen Grund, dass wir in diesem Punkt an unserer Politik irgendetwas ändern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
Die Fragen 21 und 22 beantworte ich zusammen:
Die „Wiener Zeitung“, die älteste Tageszeitung der Welt und das offizielle Organ der Republik, steht nicht zuletzt aufgrund eines Verfahrens vor dem EuGH vor schwierigen Herausforderungen; es geht da um die Frage der Pflichtinserierungen. Um diese zu meistern, habe ich entschieden, den Aufsichtsrat mit erfahrenen Verlegerpersönlichkeiten zu besetzen, die gemeinsam mit den beiden verbliebenen Aufsichtsräten und dem neuen Herausgeber Konzepte für die Zukunft des Zeitungstitels „Wiener Zeitung“ erarbeiten sollen, weil wir uns ja auf eine Situation vorbereiten müssen, die unter Umständen unangenehm ist, wenn der Europäische Gerichtshof so entscheidet, wie sich das viele wünschen und andere es erwarten.
Die beiden neuen Aufsichtsräte, Dr. Bohmann und Christian Pöttler, führen seit Jahren erfolgreich Zeitungs- und Zeitschriftenverlage und wurden aufgrund ihres Know-hows ausgesucht. Andere Gründe – insbesondere der von Ihnen unterstellte Nepotismus – waren nicht Basis der von mir getroffenen Entscheidung. Die beiden neu bestellten Aufsichtsräte ersetzen im Aufsichtsrat der „Wiener Zeitung“ übrigens zwei Pressesprecher der früheren Regierung – nur damit wir wissen, was die Frage der Qualifikation und der Parteinähe betrifft. (Abg. Ing. Westenthaler: Also doch! – Abg. Scheibner: Also doch!)
Im Gegensatz zu dieser Personalbesetzungspolitik (Abg. Ing. Westenthaler: Sie geben es also zu!) à la Westenthaler der Vergangenheit hat die SPÖ am Beginn der Regierungstätigkeit bereits festgehalten, dass Mitarbeiter der politischen Kabinette in erster Linie nicht in Aufsichtsräten sitzen sollen. Das ist auch eine grundsätzliche Vereinbarung (Abg. Ing. Westenthaler: Also erst in zweiter Linie! Nicht in erster Linie!), die wir in der Regierung getroffen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine sehr gute Formulierung!) In diesem Sinne sehe ich die Bestellung der beiden neuen Aufsichtsräte daher auch als einen Akt der Zurücknahme politischer Einflussnahme an. (Abg. Ing. Westenthaler: In zweiter Linie!)
Zur Frage 24:
Wie viele Vorstände werden die ÖBB in der Mutter- und in den Tochtergesellschaften jeweils künftig haben? – Wie Sie wissen, ist das nicht Teil meiner Vollziehung. Soweit ich informiert bin, soll es in der Holding vier, in den Tochtergesellschaften jeweils zwei wie bisher geben, in der Rail Cargo drei wie bisher, im Personenverkehr drei wie bisher, in der Bau AG zwei – früher drei, der dritte Vorstand wird nicht ausgeschrieben – und in der Betrieb AG zwei wie bisher.
Zur Frage 25:
Ich akzeptiere, dass es Ihre Aufgabe ist, die Arbeit meiner Bundesregierung konstruktiv zu kritisieren. Was ich aber nicht akzeptieren kann (Abg. Ing. Westenthaler: Ihrer Minister!), ist, dass Sie immer wieder versuchen, die Arbeit einzelner Regierungsmitglieder sowie die Arbeit der gesamten Bundesregierung wider besseres Wissen falsch darzustellen und schlechtzumachen.
Daher, Herr Ingenieur, möchte ich Ihnen am Ende vielleicht noch einen kurzen Überblick über die Leistungsbilanz der österreichischen Bundesregierung in den ersten sechs Monaten geben. Es ist dies etwas, was Sie sich täglich anhören sollten, weil das vielleicht dazu führt, dass Ihre Form der politischen Auseinandersetzung etwas versachlicht wird.
Wir haben gemeinsam mit den Sozialpartnern den Mindestlohn durchgesetzt.
Wir haben verbesserte Arbeitsmarktchancen für die Menschen mit Behinderungen geschaffen.
Wir haben die Giftzähne der Pensionsreform durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz beseitigt.
Wir haben eine neue Grundlage der Schwarzarbeitsbekämpfung eingeführt, indem man die Sozialversicherungsanmeldung vor Arbeitsantritt durchzuführen hat.
Wir haben eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ins Parlament eingebracht, die eine erneute und weitere Modernisierung darstellt.
Wir haben die Pendlerpauschale um 10 Prozent erhöht, die Grundlagen für die 24-Stunden-Pflege eingebracht.
Es gibt massive Einsparungen beim Eurofighter-Kauf in Höhe von 400 Millionen €.
Wir haben zu einem Wirtschaftswachstum in Österreich beigetragen, wo Herr Wirtschaftsminister Bartenstein damit rechnet, dass wir derzeit ein jährliches Beschäftigungswachstum von 50 000 Arbeitsplätzen und eine sehr stark sinkende Arbeitslosigkeit haben.
Wir haben eine Reform des Öffnungszeitengesetzes gemacht.
Es gibt eine Einigung über die Agrarmarktordnung, die auch stärker auf die Interessen der Kleinbauern und der Konsumenten Rücksicht nimmt.
Es gibt eine verstärkte Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst.
Es wurden die Mittel für die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie erhöht.
Es gibt eine Neuordnung der Flexibilisierung des Kindergeldes, die den Frauen mehr Chancen und Möglichkeiten gibt.
Es gibt eine Verbesserung der Au-pair-Regelungen in Österreich.
Außenpolitisch war die Bundesregierung höchst aktiv, nicht nur im europäischen Rahmen, sondern vor allem mit der internationalen Konferenz zum Nahen Osten, die von der Frau Außenministerin durchgeführt wurde.
Wir sind gut im Plan mit der Vorbereitung der EURO 2008.
Es gibt ein Investitionsprogramm von 10,5 Milliarden € für Schiene und Straße in dieser Legislaturperiode. Der Spatenstich für die Nord Autobahn wurde bereits gesetzt.
Der Ministerrat hat eine große Wahlrechtsreform beschlossen, mit der unter anderem das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde, die Briefwahl eingeführt wird und es eine Verlängerung der Gesetzgebungsperiode gibt.
Es liegt vom Ministerrat ein Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz vor.
Wir haben ein Opferschutzpaket eingebracht. (Abg. Ing. Westenthaler: Eingebracht!)
Es gibt wieder mehr Personal für die Justizwache und die Gerichte.
Wir haben einen positiven Abschluss der Gespräche zwischen Bundesregierung und Gewerkschaft zur Beamtendienstrechts-Novelle erarbeitet. (Abg. Parnigoni: Sehr gut!)
Wir haben die Klimaschutzprojekte erarbeitet und präsentiert, den Klimafonds geschaffen (Abg. Ing. Westenthaler: Mineralölsteuer erhöht!), und in einer sehr aktiven Diskussion mit allen Beteiligten (Abg. Parnigoni: Unglaublich!) wird die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung laufend überarbeitet. (Abg. Parnigoni: Unglaublich, wie aktiv die Bundesregierung ist!)
Es gibt eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25, wie versprochen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist die?) Es gibt in Summe 1 500 neue LehrerInnen, eine Erhöhung der SchülerInnenbeihilfe um 15 Prozent, den Start der Pädagogischen Hochschulen. Für die Ausweitung der Tagesbetreuungsplätze um 40 Prozent ab dem Schuljahr 2007/2008 stehen 95 000 Plätze zur Verfügung.
Es gibt eine Erhöhung des Filmbudgets um 33 Prozent, ein höheres Budget für die zeitgenössische Kunst.
Es gibt eine gute Entwicklung, was den Hochschulzugang bei der Medizin betrifft, eine Erhöhung der Studienbeihilfe um 12 Prozent. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine neue Staatsopernführung gibt es auch!) Es gibt – worauf schon hingewiesen wurde – das Modell zur Refundierung der Studienbeiträge. (Abg. Ing. Westenthaler: Die neue Staatsopernführung gibt es!)
Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen auch im Bereich Anti-Doping und darüber hinausgehend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ein kurzer Auszug. Aber ich bin bei Gelegenheit gern wieder bereit, Dringlichen Anfragen, vor allem des Herrn Ingenieurs (Abg. Ing. Westenthaler: Ich freue mich sehr!), hierher ins Parlament zu folgen und Ihnen umfassend Auskunft zu geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner und keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf (Abg. Ing. Westenthaler: Die SPÖ flüchtet aus dem Saal!), wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. (Abg. Ing. Westenthaler: Zieht die SPÖ jetzt aus dem Saal aus?) 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.08
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Bundeskanzler, danke für das Angebot, wieder hier herzukommen! Wir werden gerne davon Gebrauch machen. Denn das ist wirklich ... (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Das glaube ich gern!) Ja, ein Lehrstück dafür haben Sie uns heute hier gegeben, wie man es schafft, all das, was man den Vorgängern in diesem Amt vorgeworfen hat (Zwischenrufe bei der SPÖ), dann sehr rasch selbst umzusetzen (Beifall beim BZÖ), auch, wie man hier die Behandlung von Dringlichen Anfragen vornimmt.
Es ist natürlich Ihr gutes Recht – selbstverständlich, Sie sind ja auch ein politischer Profi –, dass man Fragen so beantwortet, wie man das eben selbst gerne möchte, und sie auch so liest, wie man es gerne hat. Aber ganz so lassen wir Sie da nicht aus, weil auch wir hier nicht von gestern sind und auch nicht von vorgestern. (Rufe bei der SPÖ: Na ja!) – Es stimmt, ich bin schon seit dem Jahr 1990 hier im Hohen Haus, also schon etwas länger.
Aber wie Sie die Frage 25 beantwortet
haben – dass Sie sagen, Sie weisen es zu-
rück, dass Klubobmann Westenthaler die Regierung verunglimpft und Minister
verunglimpft –: Herr Bundeskanzler Gusenbauer, vielleicht
hätte Kollege Westenthaler Ihnen eine andere Brille und nicht
Manschettenknöpfe schenken sollen. Denn wenn Sie diese Frage 25
richtig gelesen hätten, dann hätten Sie gesehen, dass hier Ihr
eigener Sozialminister zitiert war! Er hat am 30. Juni –
also nicht am Anfang, als er noch unsicher war, sondern jetzt, vor wenigen
Tagen, am 30. Juni 2007 – gesagt, dass diese Bundesregierung
nur mehr dahinwurschtelt und Neuwahlen nicht von der Hand zu weisen sind.
Herr Bundeskanzler, Sie haben am Anfang die Dringlichkeit dieser Dringlichen Anfrage in Frage gestellt. Wenn nach wenigen Monaten ein Minister Ihrer Bundesregierung in einem Schlüsselressort diese Meinung über diese Bundesregierung hat, dass sie nur dahinwurschtelt und dass Neuwahlen eigentlich sinnvoll wären, dann muss ich sagen, ein besseres Argument für die Dringlichkeit von solchen Debatten kann man eigentlich nicht mehr vorbringen. (Beifall beim BZÖ.)
Aber, Herr Bundeskanzler, für eines muss ich mich auch noch bedanken: für das große Lob, das Sie der Vorgängerregierung ausgesprochen haben. Wenn Sie jetzt zu Recht darauf hinweisen, dass Österreich im Ranking gestiegen ist, Nummer eins bei der Lebensqualität, Nummer vier bei der Frage des Wohlstandes, viertreichstes Land in Europa, dann sage ich: Ja, danke, Herr Bundeskanzler. Denn für dieses Ranking sind die Wirtschaftsdaten des Jahres 2006 herangezogen worden. (Beifall beim BZÖ.) Und wie Sie wissen, waren Sie damals noch in der Opposition und haben gemeinsam mit dem Abgeordneten Cap genau das getan, was Sie uns jetzt vorwerfen, nämlich alles schlechtgemacht. (Abg. Dr. Cap: Niemals! – Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Wir machen Österreich nicht schlecht. Na was denn? – Die Sicherheitslage, die Wirtschaftslage, die Arbeitslosenzahlen, was haben Sie hier ... – Kollege Cap ist aufgewacht, da haben wir ja schon ein Ergebnis hier gehabt, denn wie üblich möchte ich mich natürlich auch mit Ihnen dann gerne auseinandersetzen. Aber das war ja genau das. Alles schlechtreden, aber man kann ja spät, aber doch, wenn man dann die Fronten oder den Sitzplatz wechselt, draufkommen, dass die letzten sieben Jahre gute Jahre für Österreich gewesen sind, und Sie profitieren davon. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) – Gut, wunderbar, sei Ihnen gegönnt!
Was wir nicht wollen, lieber Kollege, ist, dass Sie diese guten Taten wieder verscherbeln (Abg. Riepl: Warum sind Sie nur mehr zu siebent da? Das verstehe ich nicht!), dass Sie das wieder so wie in den neunziger Jahren in die andere Richtung bringen, meine Damen und Herren auch von der SPÖ. (Beifall beim BZÖ.)
Und wenn Sie dann so tun, als sei Ihre Oppositionspolitik jetzt vergessen, dann sage ich Ihnen, wir werden Sie daran erinnern. Und wenn Sie da jetzt von den Ortstafeln gesprochen haben, dann muss ich sagen, ich als Wiener habe auch einen durchaus differenzierten Zugang zu dieser Frage. Aber wenn Sie gemeint haben, dass das BZÖ, Kärnten oder der Landeshauptmann derjenige gewesen ist, der eine Lösung verhindert hat oder verhindert, dann, muss ich sagen, haben Sie wirklich ein kurzes Gedächtnis. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Schon. Sie waren nicht dabei, aber ich nehme an, dass der Kollege Cap damals in Absprache mit Ihnen oder in Ihrem Auftrag verhandelt hat.
Wir sind vor einem Jahr wochenlang mit den Slowenen-Vertretern gesessen, wochenlang, auch hier im Hohen Haus in irgendeinem bunkerartigen Lokal, damit niemand von den Medien da irgendwie stören kann. Und wir waren haarscharf an einer Einigung, und zwar einer dauerhaften Einigung in dieser leidigen Ortstafelfrage. Ein Slowenen-Vertreter war schon dafür, und der zweite hat dann immer nur hilfesuchend den Kollegen Cap angeschaut und Ihren jetzigen Kabinettchef, das ist vielleicht der Dank dafür, der damals das Wort geführt hat und dem Slowenen-Vertreter in den Mund gelegt hat, dass das alles zu wenig sei.
Wir sind wirklich haarscharf an einer Einigung gewesen, aber man durfte nicht zustimmen, weil genau das, was Sie jetzt wieder uns vorwerfen, für Sie anscheinend gestimmt hat, weil die damalige Regierung dieses wichtige Problem nicht lösen durfte, weil Sie geglaubt haben, das wäre ein Vorteil für die Regierung Schüssel, Gorbach, für den Landeshauptmann Haider, und weil Sie auch gewusst haben, dass es halt schwierig ist, das in Ihren Gemeinden in Kärnten vielleicht auch noch durchzusetzen.
Aber Sie waren es, Herr Bundeskanzler Gusenbauer, Sie waren es, der damals eine Einigung, einen Konsens in dieser Frage verhindert hat. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist ja eines interessant (auf die Regierungsbank blickend) – aha, jetzt ist die Unterstützung schon ein bisschen weniger geworden –, gestern in einer wichtigen Debatte haben Sie Ihren Verteidigungsminister ganz alleine da sitzen lassen. Jetzt haben Sie zumindest auf dieser einen Seite mehr Unterstützung hereingeholt. Es ist aber auch symbolhaft, dass von der anderen Seite niemand gekommen ist, sieht man auch da, auch der Klubobmann nicht. Auch das ist ja ein Zeichen, wie denn das Verhältnis in dieser Regierung ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) Sie haben ja eine Koordinierungsaufgabe. An Ihnen würde es ja liegen, die Stimmung in der Regierung zu verbessern, dass man da ein bisschen eine Aufbruchstimmung merkt, dass da ein Reformeifer ist. Aber da ist ja überhaupt nichts erkennbar. Wir sind ja immer wieder fassungslos – und es geht, glaube ich, allen Oppositionsparteien so –, wie man da miteinander umgeht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, Sie sind auch fassungslos, das stimmt.
Das habe ich nicht einmal in den schlechtesten Zeiten der Regierung Vranitzky und Klima erlebt, dass man in einer großen Koalition so miteinander umgeht, wie Sie das jetzt machen. Man sieht, Sie wollen nicht miteinander, und die Ergebnisse sind dann entsprechend.
Herr Bundeskanzler Gusenbauer, wenn Sie jetzt sagen: Steuerreform, sage ich: Selbstverständlich, im Jahr 2009 wird das diskutiert für das Jahr 2010. Noch einmal: Haben Sie nicht nur Ihre Oppositionspolitik vergessen, sondern auch schon Ihre Ansagen im Wahlkampf? Sie haben eine sofortige Steuerreform, eine sofortige Steuersenkung versprochen – nicht im Jahr 2009, in dem es die Regierung wahrscheinlich gar nicht mehr geben wird, sondern sofort. (Abg. Ing. Westenthaler: 500 €!)
Es ist nichts übrig geblieben, obwohl es sinnvoll gewesen wäre, denn unsere Steuersenkungsprogramme haben ja auch den Sinn gehabt, permanent zu sein, dass man in die Richtung eines einfacheren, eines gerechten, eines fairen Steuersystems, etwa wie wir die Flat-Tax vorgeschlagen haben, in Stufen in diese Richtung kommt und nicht alle fünf Jahre dann ... (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Kommt jetzt die Flat-Tax wieder?) – Bitte? Was heißt: kommt jetzt? Das wäre ein sinnvolles Projekt, das Sie annehmen sollten, dass man ein einfaches Steuersystem hat und dass die Bürger möglichst viel von dem Geld, das sie erwirtschaften, auch wieder selbst ausgeben können, damit die Kaufkraft gestärkt wird (Beifall beim BZÖ), dass der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt wird. Aber Sie wollen ja nur in die Taschen greifen. Für Sie ist wie bei der Pflege jeder, der 5 000 € irgendwo im Nachtkästchen oder auf einem Sparbuch hat,
schon ein Reicher. Dem geben wir ja nichts mehr. Das ist Ihr merkwürdiges Denken, das wir auch hier kritisieren.
Die Mineralölsteuer-Erhöhung haben wir schon diskutiert, dass man auch den Klimaschutz heranholen muss, damit man auch hier wieder zusätzliche Einnahmen zu verzeichnen hat. (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Mit Klimaschutz haben Sie nicht viel am Hut!) Ich sage Ihnen, erstens einmal trage ich selten Hüte, Herr Kollege Gusenbauer, ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist. Aber das ist doch nur eine Ausrede, denn wenn es Ihnen wirklich um den Klimaschutz gehen würde, dann hätten Sie Ihr Amt jetzt als Bundeskanzler auch beim Europäischen Rat dafür genützt, sich auch wirklich dafür einzusetzen. Sie können mich mit Ihren Zwischenrufen nicht aus dem Konzept bringen, Herr Gusenbauer, das merken Sie jetzt schon.
Man sollte einmal die wirkliche Problematik beim Klimaschutz ansprechen – und die liegt nicht in Europa, sondern die liegt in den Vereinigten Staaten und die liegt in Asien. (Beifall beim BZÖ.) Es wäre eine Aufgabe der Europäischen Union, dass man hier gegen diese Dumpingorganisationen, gegen diese Klimavernichtung in diesem Bereich, gegen die Umweltverschmutzung einmal zu Felde zieht. Sie tun etwas im Prozent/Promillebereich oder in Promillebereichen, Zehntelprozentbereichen, noch dazu greifen Sie den Österreichern in die Tasche, aber Sie machen nichts dort, wo es Ihnen vielleicht unangenehm ist, aber wo man wirklich massiv etwas für das Klima oder gegen den Klimawandel tun könnte, und das liegt eben bei diesen Märkten in Asien und in den Vereinigten Staaten. Aber das ist halt bei Ihnen so der Fall, dass Sie eben den leichteren Weg gehen, aber dort, wo es wirklich darum gehen würde, politisches Gewicht zu zeigen, bringen Sie nichts zustande. (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Sie wollen keine Klimaschutzpolitik!)
Ich will schon eine Klimaschutzpolitik, aber eine sinnvolle Klimaschutzpolitik. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Lassen wir ihn murmeln, man merkt ja nur, dass wir auf dem richtigen Weg sind und dass wir einen Bundeskanzler haben, der keine großen Visionen hier präsentieren kann, sondern der versucht, Redner bei ihren Ausführungen zu stören. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das werden Sie auch weiterhin machen. Ich habe jetzt nur leider keine Zeit gehabt. In Wahrheit war es der Schutz für den Kollegen Cap, denn jetzt konnte ich mich mit ihm, mit unserem „Kalifen“ nicht mehr auseinandersetzen.
Herr Bundeskanzler, es wird jedenfalls nicht das letzte Mal sein, dass Sie hier Rede und Antwort stehen müssen. Aber allzu lange wird es nicht mehr dauern, denn die Steuerreform, wie gesagt, werden Sie hier nicht mehr erleben, denn da wird schon eine andere Regierung im Amt sein. (Beifall beim BZÖ.)
16.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap. 7 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Ing. Westenthaler: Das habe ich noch nie gesehen, dass ein Bundeskanzler pausenlos reinbrabbelt! Das tut man nicht!)
16.19
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich finde das irgendwie beeindruckend. Erstens einmal weiß jeder in diesem Haus, die ganze Dringliche gibt es deswegen, weil die Fragestunde des heutigen Vormittags von heute auf September verschoben worden ist und weil wir uns statt drei Stunden vier Stunden mit dem Bericht des Untersuchungsausschusses zum Schutz der Sparerinnen und Sparer auseinandergesetzt haben. Da haben wir auch mehr Zeit gehabt, uns mit dem Hypo Alpe Adria-Skandal auseinanderzusetzen. Und das wollte halt offensichtlich der Kollege Westenthaler nicht, denn das
ist halt in BZÖ-Kreisen ein sehr unangenehmes Thema. Und jetzt gibt es die Revanche, und jetzt sitzen wir da und haben einmal die Dringliche. – Dies nur zur Einleitung.
Das Zweite, was mich irgendwie doch beschäftigt, ist: Wieso eigentlich nur an den Herrn Bundeskanzler? (Abg. Ing. Westenthaler: An wen sonst? – Der Chef der Bundesregierung!) Entweder gibt es noch die alte Beißhemmung, weil Sie noch immer geistig in der Koalition mit der ÖVP sind. – Okay, da kann man aber behilflich sein. Da gibt es Therapiesitzungen, man kann sich treffen, kann das aufarbeiten: Mach dich frei, sprich dich aus, lass los, lockere dich! Das können wir alles machen. Das ist durchaus einmal eine Möglichkeit für die sieben Mandatare. Bei meinem Sommerkurs kann ich das als Ergänzungskurs anbieten. Also nicht nur „Opposition richtig“, sondern „Wie kann ich loslassen von der Regierungsbeteiligung vor sechs Monaten?“
Oder – das ist die weit sympathischere Interpretation – Sie sind der Meinung, die ÖVP spielt gar nicht so eine große Rolle in der Regierung, wie das hinlänglich von den Medien oft behauptet wird. Mit dem kann ich mich anfreunden. Und wenn ich ehrlich bin, dann finde ich, wir sollten vielleicht künftig die Dringlichen überhaupt immer nur mehr an den Herrn Bundeskanzler stellen, denn der hat in einer exzellenten Weise dann dargestellt, was eigentlich in den letzten sechs Monaten alles beschlossen wurde. Damit sind Sie informiert, können ein bisschen mitschreiben, wir können es auch mailen, wie Sie wollen, wir können das auch ein bisschen mit Bildern versehen. Es ist also kein Problem, wir können das kulinarisch aufbereiten – nur damit Sie Freude und Lust haben, sich einmal mit diesen Errungenschaften der letzten sechs Monate auch wirklich auseinanderzusetzen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Kasperliade!)
Kasperliade ist, wenn ich an Ihren Entschließungsantrag von gestern denke. (Abg. Ing. Westenthaler: Kabarett!) Nicht Kabarett! Sie hätten gerne ein Kabarett, selbst dafür reicht’s nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Machen Sie einmal ein Kabarett, aber das muss dann gefördert werden, denn da geht kein Mensch rein! Das ist wie die eine Geschichte von Otto Schenk, wo drei Hunde in der ersten Reihe sitzen – und das war’s dann. Sie kennen ja diese Anekdote? Trotzdem hat er weiterspielen müssen, weil der Vertrag halt so war.
Also nur damit wir uns einmal im Klaren sind. Aber ich finde den Mut, den Sie haben, sich nach sechs Monaten herzustellen (Abg. Ing. Westenthaler: Schon das zweite Mal, dass Sie mir Mut vorwerfen!), schon das zweite Mal, also doppelt mutig, und hier ein Resümee über die letzten sechs Monate zu bringen, wo doch eigentlich das BZÖ verantwortlich ist für ... – direkt ab Knittelfeld, indirekt ab dem Jahr 2000. Da muss ich sagen, das war die Zeit, in der die Österreicherinnen und Österreicher nicht einmal gerade auf der Straße gehen haben können, weil der Finanzminister dauernd die Hände in der Hosentasche des Österreichers gehabt hat und ihm die letzten Euros rausgekletzelt hat. Für die Zeit sind Sie gestanden, die Zeit der Belastungen, für die Zeit der höchsten Steuer- und Abgabenquote, für die Zeit der stagnierenden Löhne, für die Zeit, in der man die Pensionisten ausgeräumt hat, eine Pensionsschröpfungsreform gemacht hat.
Da stellen Sie sich her, nachdem es jetzt endlich seit sechs Monaten einen Kurswechsel in dieser Regierung gegeben hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Herr Bundeskanzler hat uns gelobt dafür! Beeindruckendes Lob!) Der Herr Bundeskanzler hat beeindruckend dargestellt, dass jetzt wirklich eine ganz andere Gewichtung in dieser Regierung vorherrscht, dass das Soziale eine wichtige Rolle spielt. Wachstum, Beschäftigung, sinkende Arbeitslosenzahlen – von dem können Sie nur träumen! Sie werden heute in der Nacht schreien im Schlaf, nachdem ich da gesprochen habe, und zu Recht! Sie sollen den unruhigsten Schlaf Ihrer letzten Monate haben. (Beifall bei der SPÖ.) Sie sollen von mir träumen, Herr Kollege Westenthaler! Von mir sollen Sie träumen!
Dann muss ich, glaube ich, noch einmal einen Extrakurs machen im Rahmen meines Sommerkurses, den ich der Opposition angeboten habe: „Opposition richtig“. Aber ich glaube, das erste Kontingent bekommt das BZÖ, denn dieses ist geistig immer noch an der Regierung und zugleich in der Opposition, und überhaupt ist es ein Riesendurcheinander. Also wenn man von einem Dschungel spricht, dann muss ich sagen, das ist der personifizierte Dschungel, der sich hier zusammengesammelt hat.
Das Beste ist ja, wenn er die Steuerreform anspricht. Jahrelang sind wir da rausgegangen und haben gesagt: Wann gibt es endlich eine sozial gerechte Steuerreform? Wann werden endlich die kleinen und mittleren Einkommen entlastet, die kleinen und mittleren Unternehmer? Schmeck’s, mei Herzerl, war die Antwort von Ihnen, ganz maßgeblich. Natürlich, es hat einmal eine Steuerreform gegeben, das war die Konzernsteuerreform. Davon haben die großen Konzerne profitiert. Die kleinen und mittleren haben natürlich nichts davon gehabt.
Ich könnte das endlos fortsetzen: Verschlechterung des Mietrechtes, die Ambulanzgebühr, die x Aufhebungen des Obersten Gerichtshofes, wenn Sie hier Gesetze beschlossen haben, weil es entweder schludrig oder schlicht verfassungswidrig war, undemokratisch. Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Hochschülerschaftsgesetz – also das ist ja ohne Ende.
Wie wir gekommen sind, schon sind die Pensionen raufgegangen (ironische Heiterkeit bei BZÖ und FPÖ), allein der Ausgleichszulagenrichtsatz, schon gibt es keinen Pensionisten mehr in der Armutszone. (Abg. Dr. Haimbuchner: Und der Eurofighter kommt auch!) Bei Ihnen im Jahr 2004: Eine Million Menschen waren an der Armutsgrenze. Kaum sind wir da, Wachstum, Beschäftigung. Ja, es ist anders, nicht nur alles hausgemacht, aber es ist anders. Wir können darauf stolz sein nach sechs Monaten schon. Bei Ihnen wird nur der Super-GAU von Knittelfeld übrig bleiben. Dann: Ich nehme meinen Hut und geh, adieu! Oder: Adieu, ich nehme meinen Hut. Ich kenne diesen Refrain aus der Operette gar nicht mehr so sehr. – Hat eh nicht lange gehalten, schon waren Sie wieder da.
Wenn Sie da den Mut haben und sagen: Erinnern wir uns! Den Satz habe ich mir gemerkt. Kollege Westenthaler hat gesagt: Erinnern wir uns! – Danke, wir werden uns immer an die Zeit erinnern, in der Sie und Ihre Vorgänger an der Regierung waren. Und die Österreicher und Österreicherinnen haben sich auch erinnert. 4,1 Prozent haben Sie bekommen bei der letzten Nationalratswahl. Die haben sich gut erinnert. Sieben Mandatare sitzen noch da. Die haben sich gut erinnert.
Bis dieses Lichterl da endgültig aufhört zu blinken, noch ein Letztes. Es hat vor nicht einmal einem Jahr diesen Ortstafelkompromiss gegeben, weil Haider „obegsprungen“ ist, weil er Ihnen den Auftrag gegeben hat, bei der Eröffnungsklausel noch Änderungen vorzunehmen, weil der breite Konsens damals dadurch zerbrochen ist, weil er eine Pressekonferenz gemacht hat, wo er auf die Slowenen losgegangen ist. Er will dieses Thema haben, er braucht das Thema, er hat ja nichts mehr zu sagen außer dieses Single-issue-Thema, wo er dauernd mit einer Ortstafel unterm Arm in der Gegend herumrennt. Er schadet Kärnten, dem Tourismus, den Investoren. Aber so weit denken Sie gar nicht. Sie denken ganz kurz, und das habe ich heute wieder sehen können bei dieser Dringlichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Was tut die SPÖ Kärnten?)
Aber trotzdem, ich finde, es ist eine gute Gelegenheit, dass wir hier über die Regierungsarbeit sprechen dürfen. Also, bitte, noch viel Dringliche und am Besten an den Herrn Bundeskanzler, denn er kann kann sie am Besten beantworten. (Beifall bei der SPÖ.)
16.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Morak. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.27
Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Sepp Cap, Herr Klubobmann, warum glaube ich dir kein Wort? (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.) Also entweder ich habe diese Rede schon so oft von dir gehört, das ist das, was du den anderen immer vorhältst, oder du meinst das nicht ganz ernst. Aber ich weiß, es ist die Luft draußen heute nach all den Untersuchungsausschüssen. Oder es könnte natürlich auch sein, dass das die Antwort, eine fröhliche Antwort auf eine fröhliche Anfrage ist. Das kann es auch sein. Beides lässt ein gewisses Maß an Ernsthaftigkeit vermissen, ich weiß das. Es ist natürlich nicht so, dass wir, weil der Herr Bundeskanzler gesagt hat, wir haben Schifahren in den Genen, oder er das Salzburger Jankerl trägt, das deswegen dort verjankert haben, ganz sicher nicht. Jeder wusste im Grunde von vornherein, dass wir das Match gegen Sotschi verlieren werden. Aber das nur am Rande.
Was ich sagen möchte, ist: Natürlich wirft diese Anfrage ein Problem auf, das wir, wie ich meine, ernsthaft erörtern sollten, auch wenn die Ernsthaftigkeit heute irgendwie schon ein bisschen Urlaub macht, nämlich wie geht die Opposition oder eine Oppositionspartei – ich schaue dir da lange in die Augen (der Redner schaut Abg. Dr. Cap an) – mit der Wahrheit oder mit der Wirklichkeit um. Ich glaube, dass das natürlich ein Thema ist, das ein grundsätzliches Problem in der Republik ist: Wie betreibt man heute Opposition? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die sind in der Regierung, die sind nicht in Opposition!) – Ja, ist schon in Ordnung.
Wie betreibt man heute Opposition in einer medialisierten Welt? Wie erregt man Aufmerksamkeit? Wie kommt man auf die Titelseite? Hier ist natürlich das Match zwischen Seriosität auf der einen Seite und Skandalisierung auf der anderen Seite. Das heißt, wie schwänze ich schlagzeilenträchtig den Sachbezug. (Abg. Dr. Haimbuchner: Versteht kein Mensch mehr!)
Natürlich wird in diesem Zusammenhang jede Stellung eine Unterstellung, jeder Griff ein Untergriff, die Verträge werden Schandverträge werden, die Ausschüsse werden nicht zu Ende gehen, sondern nach acht Monaten abgewürgt. Ich habe so viele Würger in dieser Republik schon lange nicht mehr gesehen wie in den letzten zwei, drei Tagen. (Abg. Strache: Das stimmt, zwei Drittel im Hohen Haus!) Natürlich ist keine Rede von Klimaveränderung, sondern die Rede ist von sozialer Kälte, die ununterbrochen über uns hereinbricht. Die Behörden mutieren alle zu Metternichbehörden, wir können uns noch alle gut dran erinnern, und jeder landläufige Betriebsunfall wird zum totalen Desaster hochgeschraubt.
Meine Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! In dieser Stimmung fordert man nicht 100 Prozent, nicht 200 Prozent und nicht 300 Prozent – wir fordern 1 000 Prozent. Ich fühle mich ein wenig an „The Producers“ erinnert, diesen Film – Sie erinnern sich –, in dem die Anteilsscheine um 2 700 Prozent verkauft werden. Man wundert sich am Ende, dass ein Erfolg vor der Tür steht. – Ja, es ist kein Geheimnis, dass der Bundeskanzler und die SPÖ nach einer fundamentalen siebenjährigen Opposition auf der Regierungsbank Platz genommen haben.
An dem Maßstab, an dem der Bundeskanzler jetzt gemessen wird – diese Latte hat er sich als Oppositionsführer selber gelegt. Ich glaube, der Fall ist paradigmatisch genug, würde ich einmal sagen, für jede Oppositionspartei in diesem Lande. Je greller, desto schmerzhafter wird die Rückbesinnung, und je höher wir am Baum sind, desto weiter wird der Weg, der Rückweg. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)
Meine Damen und Herren! Lieber Klubobmann Cap! Was bleibt denn jenseits der Aufgeregtheit – deiner Aufgeregtheit, der Aufgeregtheit der Opposition, wenn man es nüchtern betrachtet? Der Bundeskanzler hat ja hier einige „Meilensteine“ – unter Anführungszeichen – der letzten sechs Monate erwähnt. Ich glaube, dass sich das jenseits der Aufgeregtheit durchaus ganz gut liest.
Wir können natürlich diese Bilanz ein wenig erweitern, indem wir sagen, dass es einen neuen Operndirektor gibt. Wir können natürlich auch sagen, dass es weniger Geld für den Film gibt, nämlich genau 6 Millionen, und dass es auch einen Ausblick in der Kulturpolitik gibt, der Content-Abgabe heißt, was immer damit gemeint ist.
Aber selbstverständlich sage ich auch, es gibt ein Demokratiepaket, es gibt ein Infrastrukturpaket mit 11 Milliarden €. Es gibt eine Stipendienerhöhung, Mindestpensionen und so weiter und so weiter, was alles in den letzten sechs Monaten hier in diesem Haus, ich hoffe, auch mit Ihrer Stimme, beschlossen worden ist.
Meine Damen und Herren, die Lehre, die wir daraus ziehen können oder ziehen wollen oder vielleicht auch nicht, ist, dass irgendwann jede Form von Populismus auf die Wirklichkeit trifft. Populismus haben wir, Sie in unserer Hand, wie wir das gestalten. Populismus ist steuerbar, die Wirklichkeit ein wenig weniger.
In diesem Sinne: Machen wir uns an die Arbeit! Tun wir es einfach. – Danke. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
16.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt die Dritte Präsidentin, Frau Dr. Glawischnig-Piesczek. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.33
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen auf der Regierungsbank! Geschätztes Hohes Haus! Kollege Morak, bei Ihnen möchte ich mich herzlich für diese 5 Minuten Schizo-Punk bedanken. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und FPÖ.) Anders kann ich das nicht bezeichnen, was Sie hier gerade, künstlerisch sicher sehr wertvoll, vorgetragen haben. Ich habe nicht alles verstanden – aber gut. (Lebhafte Heiterkeit bei der ÖVP.)
Ich glaube, ich bin nicht die Einzige. Ich glaube, die Kollegen von der ÖVP, Ihre Parteikollegen hatten auch große Schwierigkeiten. Aber es war jedenfalls künstlerisch wertvoll.
Ich möchte versuchen, noch einen sinnvollen Beitrag zu dieser Debatte zu leisten. Ich möchte ein bisschen meine Eindrücke von ihrem Verlauf schildern.
Herr Bundeskanzler! Als Sie begonnen haben, die Dringliche Anfrage zu beantworten, die eher so ein bisschen in den letzten Plenartagen gesteuert war von einem Aufmerksamkeitsdefizit des BZÖ, habe ich mich sehr in Zeiten von Anfragebeantwortungen zurückversetzt gefühlt, die Wolfgang Schüssel, damals Bundeskanzler, immer gegeben hat. Er hat nämlich auch immer auf dieselbe Art und Weise begonnen. Er hat sich zuerst artig für die Gelegenheit bedankt, über die großartigen Leistungen dieser Bundesregierung sprechen zu können. – Punkt eins.
Punkt zwei war dann, dass er mit europäischen Statistiken gewachelt und genüsslich daraus zitiert hat, wo wir schon wieder einmal Nummer eins sind.
Punkt drei war dann, dass er seinen Debattenbeitrag meistens mit Ausführungen über die Arbeitslosigkeit abgeschlossen hat; und das hat immer so ausgesehen: War die Arbeitslosigkeit gerade im Steigen, dann war es eine schlechte Konjunktur, war sie im Fallen, dann war es die gute Politik.
In diesen Punkten sind Sie von Ihrem Vorgänger nicht zu unterscheiden. Was ich damit aber allen Ernstes sagen möchte, ist, dass ein wichtiger Grundsatz in der Politik ist, dass man Probleme anerkennt, dass man aufhört mit dem Schönfärben und diesen europäischen Statistiken. Wir können sie alle nicht mehr hören. Sie werden Statistiken zu allen Themen finden, wo Österreich irgendwo gut oder irgendwo schlecht ist. Es ist immer die Frage, woran man sich misst. Man sollte sich, glaube ich, an den Problemen und an den Problemlösungen messen lassen. Das Anerkennen von Problemen ist eine ganz wichtige Voraussetzung, um sie auch ernsthaft lösen zu können. (Beifall bei den Grünen.)
Ein paar Bemerkungen zum aktuellen Zustand der Koalition; das kann man jetzt nach sechs Monaten durchaus einmal machen. Vom Stil her haben viele Österreicherinnen und Österreicher, wie ich meine, im Moment die Nase voll, wenn ich das so leger sagen darf. Das gegenseitige Haxlstellen, Wadlbeißen et cetera, die offenkundige Missgunst, wenn ein Minister einer anderen Regierungsfraktion etwas vorschlägt, die offenen Attacken, die Untergriffe – solch eine Auseinandersetzungsform innerhalb einer Koalition hat es, glaube ich, schon lange nicht mehr gegeben. Das ist der Politik insgesamt abträglich. Viele Menschen in Österreich sehen das mittlerweile auch so und haben die Nase voll davon. – Das war der Stil. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Beim Inhalt haben wir weiter offenkundig grobe Probleme zu lösen, sie werden auf die lange Bank geschoben. Ich nehme jetzt einmal als Beispiel die Pflegesituation her. Es hat schon sehr lange gedauert, bis das Problem anerkannt worden ist. Dann hat es sehr lange gedauert, bis man darüber gesprochen hat, offen gesprochen hat, und dann sehr, sehr lange, bis man versucht hat, zumindest in Ansätzen eine Lösung zu finden. Die Verunsicherung der Betroffenen geht mittlerweile schon über ein Jahr. Wir haben unzählige Fouls innerhalb der Regierungskoalition zum Thema Pflege erlebt, Dauerstreitigkeiten, die die Medien gefüllt haben. Und das Problem ist immer noch nicht hundertprozentig gelöst.
Ich glaube, dass viele Eltern in diesen Tagen vor geschlossenen Kinderbetreuungseinrichtungen stehen und nicht wissen, wie sie im Sommer ihre Kinder betreuen sollen. Auch hier hatten wir einen monatelangen Streit zwischen der Familienministerin und der Frauenministerin, wo es irgendwie darum geht, ob man den Bedarf erheben soll oder nicht, ob man 50 000 Plätze machen soll oder nicht. Das ist ein unsäglicher Streit auf dem Rücken von Eltern, die akut diese Woche vor geschlossenen Türen stehen und sich das irgendwie organisieren müssen – mit vielleicht zwei oder drei Wochen gemeinsamer Urlaubszeit, aber zwei Monaten Schließungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen. (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist Ländersache!)
Ich weiß, dass Sie das wissen. Das wissen wir alle, und vor allem die Eltern wissen das. Aber Ihre Verantwortung jetzt in der Regierung ist, ernsthaft eine Lösung zu finden. Sie können als SPÖ nicht immer hergehen und sagen, wir wollen ja eh – das kann ich schon nicht mehr hören –, wir wollen ja eh das Gute, nur die ÖVP blockiert. Ich bitte Sie, auch ein bisschen mehr darum zu kämpfen, wenn Ihnen das so wichtig ist. (Beifall bei den Grünen.)
Kollege Cap ist ein Sinnbild dieses Slogans „Ich weiß eh, aber ich kann nicht anders“. Das ist nicht mehr anzuhören! Wenn Ihnen das wirklich wichtig ist, auch die Eurofighter-Frage, dann hätten Sie auch mehr darum kämpfen müssen.
Ich sage Ihnen noch ein anderes Beispiel, die ganze Menschenrechtssituation. Ich kann es mittlerweile auch nicht mehr hören. Es kommt bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit die völlig richtige Tatsachenfeststellung, das Menschenrechtspaket, das Sie damals mit beschlossen haben, müsse reformiert werden. Jedes Kind müsse gleich viel wert sein, jedes Baby müsse gleich viel wert sein et cetera. Aber Sie kämp-
fen nicht darum! Sie lassen das einfach links liegen. Sie sagen, okay, wir sitzen jetzt in der Regierung und die ÖVP blockiert.
Aber das ist nicht das, was sich Ihre Wählerinnen und Wähler von Ihnen erwartet haben. Die erwarten, dass Sie erstens Rückgrat haben, zweitens dieses Rückgrat auch über eine bestimmte Zeit durchhalten und nicht in die Knie gehen und dann auch wirklich für die Dinge kämpfen, die Ihnen angeblich etwas wert sind. Angeblich! (Beifall bei den Grünen.)
Ich bleibe jetzt bei diesem Thema, weil ich schon damit begonnen habe. Kinderarmut war das Thema – jetzt vor allem auch an die FPÖ und an das BZÖ gerichtet. Ja, viele dieser Kinder sind Kinder in Familien mit Migranten/Migrantinnen-Hintergrund – sehr viele dieser Kinder. Da ist auch ein sehr großes Armutsproblem in Österreich zu beobachten. Und wenn Sie sagen, Kinder sind Ihnen so wichtig, dann sollten Sie auch keinen Unterschied machen, ob die Eltern eines Kindes, das hier in Österreich gewickelt, ernährt, gesäugt und so weiter werden muss, Ausländer sind, ob das Kind eine ausländische Mutter oder eine österreichische Mutter hat. Es sollte Ihnen jedes Baby gleich viel wert sein! (Beifall bei den Grünen.)
Es soll gut ausgestattet sein, mit einem guten Start ins Leben. – Das ist nach wie vor nicht so. Es gibt immer noch unterschiedliche Kinderklassen, Babyklassen, Neugeborenenklassen in Österreich. Das ist eigentlich unerträglich.
Es ist auch unerträglich, dass man bei uns in Österreich ein Höchstgericht bemühen muss, damit eine 80-jährige schwer kranke Türkin nicht abgeschoben wird. Das ist ein Armutszeugnis! Eine Frau, die keine Angehörigen mehr in der Türkei hat, schwer krank ist, vor der Abschiebung steht – dazu braucht man in Österreich ein Höchstgericht! Sie sollten auch darüber einmal nachdenken. Da geht es jetzt nicht um große theoretische Fragen von europäischer Migration, sondern um die letzten Reste von Humanität, die dieses Land ganz dringend braucht. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte auch noch ein paar Worte in Richtung ÖVP verlieren. Ein Thema wurde heute schon angesprochen. Das ist auch symptomatisch. Wir haben es auch in den Ausschüssen über viele Monate zu spüren bekommen. Die ÖVP bemüht sich offensichtlich, bei vielen Themenbereichen Personen vorzuschicken, die nichts anderes zu tun haben, als Lösungen einfach zu blockieren. Im Geschäftsordnungskomitee waren wir mit der Problematik konfrontiert, dass nicht über das, was im Regierungsübereinkommen versprochen worden ist, debattiert wurde, nämlich über eine Weiterentwicklung von Minderheitenrechten und Parlamentarismus, sondern dass es dort auf einmal darum gegangen ist, den großen Fraktionen mehr Redezeit zu geben und sonstige Sonderbarkeiten.
Da gab es Vorschläge, die Aktuelle Stunde nicht mehr im Rad ablaufen zu lassen, dass jede Fraktion einmal ein Thema vorschlägt, sondern dass die ÖVP sehr viel öfter als zum Beispiel das BZÖ an die Reihe kommt. – Solche Vorschläge gibt es da, und das kann man nicht ernst nehmen. Man kann das nur so interpretieren, dass Sie wirklich blockieren wollen, dass Sie kein Interesse daran haben, etwas besser zu gestalten, sondern dass Sie einen Status einfach blockieren wollen.
Dazu gehört auch die Ortstafelfrage. Wie kann man sich das sonst anders erklären, einen Landeshauptmann wie Jörg Haider, der sich in dieser Frage wirklich als kein vernünftiger Partner – und ich sage das jetzt sehr vornehm – präsentiert hat, der Ortstafeln verrückt hat, der mit dem Verfassungsgerichtshof Katz und Maus gespielt hat, der solche Unsinnigkeiten von sich gibt, wie „Verrat an Kärnten“ und „geschlossenes slowenisches Siedlungsgebiet“, der überhaupt keine Konstruktivität in dieser Frage an den Tag legt?
Sie verstecken sich als Verfassungsgesetzgeber hinter ihm und sagen, ohne seine Zustimmung tun wir auch nichts. – Ist das eine vernünftige Position? Würden Sie so etwas in der Wirtschaft vertreten, sich hinter einem Menschen zu verstecken, der sich in dieser Frage schlicht – ich sage jetzt nicht „nicht zurechnungsfähig“, sonst bekomme ich einen Ordnungsruf – offensichtlich „nicht konstruktiv“ verhalten kann aufgrund seiner psychischen Struktur? – Damit habe ich es jetzt ein bisschen umschrieben.
Aber ist das eine vernünftige Vorgangsweise? – Sicher nicht! Und das, obwohl wir seit über 50 Jahren einen Staatsvertrag haben, der nicht erfüllt ist, seit mindestens 2001 VfGH-Erkenntnisse, die nicht umgesetzt werden können. Also das ist sicher kein vorbildliches Verhalten. Ich hoffe, dass Sie bei Ihrer Regierungsklausur, die nächste Woche startet, ein bisschen in sich gehen und diese Blockadepolitik einmal hinterfragen. Das ist nicht mehr im Interesse der Bevölkerung. (Beifall bei den Grünen.)
Abschließend noch zum Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit, weil das ja eine der so genannten Statistiken ist, die Sie gebracht haben, Herr Bundeskanzler, dass wir da Nummer eins seien. Ich meine, Sie haben wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode eine Dimension an Belastung für die nächste Legislaturperiode zu verantworten, nämlich in einer Eurofighter-Dimension, und zwar die Strafzahlungen, weil wir das Kyoto-Ziel nicht erreicht haben.
Da ich schon bei den Eurofightern bin. – Dieses Brain-Washing, wir haben jetzt angeblich 400 Millionen € eingespart, das erinnert mich an Personen, die einkaufen gehen, Dinge kaufen, die sie überhaupt nicht brauchen, die sie aber im Ausverkauf gekauft haben, und dann sagen, ich habe mir so und so viel Geld erspart. – Das ist die Logik hinter Ihrer Argumentation. Und es wird damit auch nichts investiert werden, sondern es werden halt ausschließlich weniger Schulden gemacht. Wo besteht da die Leistung, wenn auf der anderen Seite der Ausstieg hätte erkämpft werden können?
Damit sind wir wieder beim Kämpfen, und damit schließe ich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Vilimsky zu Wort gemeldet. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.42
Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal ein dickes Lob an die SPÖ, vor allem an Klubobmann Josef Cap, der heute mit einer unglaublichen politischen Verkaufsrhetorik die schlechte Politik der SPÖ in einer unglaublich humorvollen Art und Weise verteidigt hat. (Abg. Strache: Zugedeckt!)
Ich muss sagen, das war fast so humorvoll und fast so lustig wie der Bond-Sager von unserem Bundeskanzler: My name is Gusenbauer, Alfred Gusenbauer. – Sie beide liefern in einer Zeit, in der die Bevölkerung eigentlich nichts zu lachen hat, mit Ihren Beiträgen doch etwas zum Schmunzeln, zumindest in den Augen der Bevölkerung.
Jetzt ein Wort zum BZÖ und zum Herrn Westenthaler, der da oben steht. (Abg. Ing. Westenthaler befindet sich in den hinteren Bankreihen des BZÖ.) Vielleicht kann man sich einmal überlegen, warum das BZÖ in der Wählergunst derart unterhalb jeglicher Wahrnehmungsgrenze liegt. Vielleicht kann man die Frage beantworten, warum etwa in Wien das BZÖ, wo das BZÖ mit dem Kandidaten Westenthaler kandidiert hat, nur 1,2 Prozent der Stimmen – und das sind weniger als die Kommunisten – erreicht hat. (Abg. Strache: Mister 1 Prozent!) Und bei der Nationalratswahl waren es trotz eines Einsatzes von vielen Millionen Euro, von denen übrigens heute kein Mensch
weiß, woher diese Millionen gekommen sind, nur 1,8 Prozent der Stimmen, die auf ihn gefallen sind. (Abg. Strache: Das wäre ein Untersuchungsausschuss!)
Liegt es daran, dass die Wähler so dumm sind und die Genialität dieser politischen Gruppierung nicht erkennen, oder liegt es vielleicht daran, dass deren Politik so unsympathisch und vom Inhalt her derart unehrlich ist, dass sie keine Zustimmung findet?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe Ihnen nur ein Beispiel: Bezüge. Sie vergießen heute Krokodilstränen darüber, dass der Bundeskanzler erstmals über 20 000 € verdient. Ich darf Sie daran erinnern, dass ein Antrag der FPÖ auf eine Nulllohnrunde in der 1. Sitzung des Nationalrates dieser Gesetzgebungsperiode eingebracht wurde und Sie alle – Rot, Schwarz, Grün und auch Orange – dagegen gestimmt haben. Das heißt, wenn Sie heute hier dagegen polemisieren, dann unterlassen Sie das doch bitte! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner ahmt die Handbewegungen des Redners nach.) – Der Herr abgewählte Verteidigungsminister Scheibner ist ein bisschen nervös und zuckt; soll ihm unbenommen sein.
Man muss auch ein bisschen zurückgehen und schauen, wie es eigentlich war, als dieses tolle BZÖ in der Regierung gesessen ist. Es war in den Anfängen des Jahres 2000. (Abg. Scheibner: Nicht das BZÖ! Da warst du noch FPÖ-Pressesekretär!) Ich kann heute nur sagen: Wir genieren uns dafür, dass Sie einmal in unseren Reihen waren.
Es gibt da genug Punkte, zum Beispiel, dass der Herr Westenthaler, der Herr Scheibner und alle anderen die Architekten der Rekordzuwanderung von damals waren. Es waren doppelt so viele Zuwanderer, die nach Österreich geholt wurden, als unter einem SPÖ-Kanzler. Das ist rekordverdächtig! Und weiters war es so, dass die Kriminalität explodiert ist. (Abg. Scheibner: Nur für euch!) – Hören Sie zu, oder kommen Sie nachher heraus!
Es war so, dass die Planstellen bei der Exekutive gestrichen und die Millionen für ein Sicherheitskonzept in der Luft vergeudet wurden, damit wir diese Eurofighter in der Luft haben, die dort Sicherheit gewährleisten können, während am Boden die Drogenhändler ungehindert ihren Geschäften nachgehen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Da wird heute von einer Belastung geredet. Schauen wir uns einmal an, was da tatsächlich der Fall war! (Abg. Ing. Westenthaler – die Handbewegungen des Redners nachahmend –: Der sollte Dirigent werden!) Pensionskürzungen, Unfallrentenbesteuerung, Ambulanzgebühren, Kürzungen beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe, Halbierung des steuerlichen Arbeitnehmerabsetzbetrages, höhere Besteuerung der Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen, Erhöhung der Kfz-Steuer, Energieabgabe und so weiter und so fort. Im Jahr 2001 war die summarische Belastung 34 Milliarden Schilling. Im Jahr 2003, kurz danach, als Herr Westenthaler den Hut genommen und sich irgendwo an den warmen Ofen des Herrn Stronach geflüchtet hat, war die Belastung bereits in einem Ausmaß von 43 Milliarden Schilling. (Abg. Strache: Scheibner, Westenthaler und Co!)
Sich heute hier hinzustellen – egal, wer die Regierungsverantwortung hat – und zu polemisieren und zu vermeinen, man könnte alles besser, obwohl dokumentiert ist, dass man in der Zeit, in der man selbst Verantwortung hatte, überhaupt nichts zusammengebracht hat und die eigene Partei einen mit dem nassen Fetzen hinausgejagt hat, das ist einfach ungehörig! (Beifall bei der FPÖ.) Sie sind ein politischer Schlangenmensch. Was Sie an Verrenkungen und Verdrehungen schaffen, das ist unglaublich.
Aber jetzt kommen wir einmal zur SPÖ, die ja eigentlich das Thema ist. (Zwischenrufe bei BZÖ und ÖVP.) – Hören Sie zu, Herr Stummvoll! Jetzt beschäftigen wir uns mit dem Regierungspartner, Ihren lieben Freunden.
Bei der SPÖ ist es so, dass sie wirklich eine schwere Situation hat. Sie lebt ja einerseits schon mit dem Vorwurf, dass sie eine Umfallerpartei ist, eine Sandkastenpartei ist und ihre Versprechen nicht gehalten hat. Aber der mit Abstand schlimmste Vorwurf ist der, dass Sie heute, nicht nur durch uns, sondern durch die medialen Kommentatoren, als das neue BZÖ gelten. Und das ist eine Sache, wo ich nicht in den politischen Sommer gehen könnte. Daher wären Sie gut beraten, diesen faulen Geruch loszuwerden. Sie sind nämlich genau in der Rolle des politischen Steigbügelhalters einer ÖVP, wo der abgewählte Bundeskanzler Schüssel gesagt hat, 90 Prozent der Politik der abgewählten Regierung werden unter Ihrer Kanzlerschaft fortgesetzt.
Sie haben das gegenüber Ihren Wählern zu verantworten, was die Eurofighter betrifft, was den Banken-Ausschuss und dessen „Abdrehen“ betrifft, was die Frage einer sozialen Wende, die nicht stattgefunden hat, betrifft, was die 500 € Steuerentlastung im Jahr 2007 betrifft, wozu es sogar einen SPÖ-Bundesparteipräsidiumsbeschluss gibt. Da sieht man, was es wert ist, wenn man vor einer Wahl bei der SPÖ im Bundesparteipräsidium mit so einem Wahlversprechen ins Rennen geht. Und so weiter und so fort.
Das verantworten Sie gegenüber Ihren Wählern! Aber eines ist mir schon wichtig: dass Sie dort, wo es um parlamentarische Rechte geht, wo es um Minderheitenrechte geht, wo es um Untersuchungsrechte geht, zumindest dort versuchen, Ihrem Wort treu zu bleiben; dass man wirklich nicht nur als Lippenbekenntnis von Sitzung zu Sitzung sagt, ja, wir machen einen Untersuchungsausschuss mit 20 Mandataren, oder auch, was Sie in der Opposition gesagt haben, dass man vielleicht die Redezeit der Minister in Abzug von den Fraktionsredezeiten bringt und damit mehr Verteilungsgerechtigkeit bei den Reden schafft. Und so weiter und so fort.
Da gibt es viele interessante Dinge, dieses Parlament endlich mit Leben zu versehen und auch Mehrheitsbildungen zuzulassen, die abseits dieses starren Koalitionsgerüstes sind. Lebendiger Parlamentarismus – bis heute gibt es ihn nicht. Er ist de facto „toter“, als er schon unter der abgewählten Regierung tot war.
Wir hatten heute schon den Vergleich mit dem James Bond und Bundeskanzler Gusenbauer. – Mir persönlich würde es besser gefallen – es wäre auch treffender –, wenn man statt James Bond vielleicht so eine Art Don Camillo und Peppone Film-Revival hätte, mit dem „Pater Willi“ – dem Spitznamen, den Sie Ihrem Vizekanzler geben – auf der einen Seite als Don Camillo und dem Peppone (in Richtung Bundeskanzler Dr. Gusenbauer) auf der anderen Seite.
Das wird der Sache politisch auch durchaus gerecht. Lassen wir das jetzt aber beiseite. Die Probleme sind ernst genug. Faktum ist: Das, was das BZÖ heute produziert, ist nichts anderes als ein Missbrauch des Parlamentes, eine Verhöhnung von allen Wählern. (Abg. Scheibner: Das ist ein Oppositionspolitiker, der sagt, die Dringliche ist ein Missbrauch!)
In Richtung SPÖ gesprochen kann ich auch nur an Sie appellieren: Bitte bleiben Sie Ihrem Kurs, wie er jetzt ist, treu! Weichen Sie nicht einen Millimeter davon ab, denn Ihre ehemaligen Wähler laufen uns in Scharen zu und sehen uns als wirkliche Alternative zu Ihnen, als soziale Heimatpartei, die auch ihrem Versprechen und ihrem Wort treu bleibt! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Parnigoni: Wieso habt ihr dann nur 11 Prozent?) – Wir haben schon 15, und ihr geht hinunter in Richtung 30!
In diesem Sinne freue ich mich, dass wir Ihre Wähler heute betreuen dürfen, und verspreche, dass wir sie nicht so enttäuschen werden, wie Sie es gerade tun. – Besten Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: 2 Minuten. – Bitte.
16.51
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat sich ein bisschen in einen Wirbel geredet. Er hat ein bisschen die Zeiten durcheinandergebracht. Er hat behauptet, dass das BZÖ seit dem Jahr 2000 in der Regierung gewesen sei und für alle möglichen Dinge, die er aufgezählt und als negativ beurteilt hat, verantwortlich gewesen sei. – Das ist unrichtig!
Richtig ist, dass das BZÖ im Jahr 2005 gegründet worden ist und dass es im Jahr 2000 bis zum Jahr 2005 eine Regierungskoalition zwischen der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei Österreichs gegeben hat. Kollege Vilimsky war damals Pressesekretär der Freiheitlichen Partei und hat all diese Dinge mit gestaltet. (Beifall beim BZÖ. – Oh-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Brosz: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Strache: Zu einer tatsächlichen Berichtigung!)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gibt keine tatsächliche Berichtigung einer tatsächlichen Berichtigung, Herr Klubobmann Strache! Tut mir leid.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Darmann, der dort eine Tafel mit dem Titel „SPÖ-Verrat an Kärnten: 163 zweisprachige Ortstafeln“ aufstellt.)
16.52
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Macht ja nichts. Der Inhalt ist wichtig. (Abg. Parnigoni: Das kann man nicht lesen!) – Ist ja nicht für euch gedacht.
Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich schon meinem äußersten Befremden Ausdruck verleihen, dass sich der Herr Bundeskanzler, der in dieser Republik normalerweise doch auch politisch eine gewisse Vorbildfunktion haben sollte, so weit herunterlässt – Herr Bundeskanzler! Bitte hören Sie einmal zu! (Abg. Ing. Westenthaler: Vielleicht hören Sie einmal zu, wenn einer redet im Parlament! Präpotent, wie der Vizekanzler! – Abg. Heinisch-Hosek: Was meinen Sie?) – und eine ganze Bevölkerungsgruppe, die einen Berufsweg eingeschlagen hat, durch so erniedrigende Formulierungen oder Bewertungen in der Wortwahl niedermacht, indem er den Titel Ingenieur so abwertend verwendet. (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Wieso?) – Na ja, bitte, das hat ja wohl jeder von Ihnen gehört.
Deshalb gebe ich Ihnen etwas zum Überlegen mit nach Hause. Es gibt eine alte Weisheit, die besagt: Nicht der Titel macht den Mann, sondern der Mann den Titel. – Das schreiben Sie sich bitte hinter die Ohren, Herr Bundeskanzler! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt Tausende Ingenieure! Mach dich nur lustig!)
Aber nun auch zur Sache selbst. Die Grünen könnten sich da auch eine Scheibe abschneiden, denn das gilt natürlich auch für die Frauen, und da ist auch die Dritte Nationalratspräsidentin gemeint, die da auf tiefstem Niveau zur Kärntner Ortstafelfrage gesprochen hat.
Aber jetzt auch zur Frage Nummer 16. Herr Bundeskanzler! Normalerweise bin ich, glaube ich, bei den meisten Fraktionen doch als ein Redner bekannt, der versucht, eher sachlich zu sein und nicht emotional zu reden. Bis jetzt war ich es meistens, das muss ich doch hervorheben. (Abg. Dr. Stummvoll begibt sich zur Regierungsbank und
spricht mit Bundeskanzler Dr. Gusenbauer.) – Herr Bundeskanzler, ich bitte Sie doch, kurz aufzupassen!
So wie Sie, Herr Bundeskanzler, vorhin in Ihrer Antwort auf die Frage Nummer 16 der konsensualen Lösung der Ortstafelfrage in Kärnten eingegangen sind und hier bei der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage behauptet haben, dass der Landeshauptmann von Kärnten eine konsensuale Lösung verhindert hat, da muss ich wirklich noch einmal hervorheben, was schon Kollege Scheibner gesagt hat, dass die SPÖ – und nur die SPÖ! – im Sommer des Jahres 2006 die einzige Partei war, die tatsächlich verhindert hat, dass es eine endgültige, konsensuale Lösung im Land Kärnten in dieser Ortstafelfrage gegeben hat. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer.)
Weiter zu Ihrer Behauptung, Sie seien in Kärnten herumgefahren und haben mit allen Vertretern der Kärntner Bevölkerung gesprochen. – Tatsache ist: Sie haben nicht mit den Vertretern der Kärntner Bevölkerung gesprochen, da ja die gewählten Vertreter, das Kollegium in der Landesregierung, das Kollegium des Kärntner Landtages von Ihnen nicht aufgesucht beziehungsweise eingeladen wurden. – Das hat es überhaupt nicht gegeben.
Das heißt, Sie sind überhaupt nicht daran interessiert gewesen, die Meinung der Mehrheitsbevölkerung in Kärnten zu hören. Wenn Sie sich dann mit Vertretern der slowenischen Minderheit – der slowenischsprachigen Minderheit – getroffen haben, das ist alles recht und schön. (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Ist der Haider Mitglied der Landesregierung?) – Der Herr Dr. Haider ist Mitglied der Landesregierung, aber wenn Sie im Nachhinein mit ihm reden, nachdem Sie Ihre Spezialortstafellösung vorgeschlagen haben, dann ist das unglaubwürdig.
Ich habe das ja mitgebracht. (Der Redner deutet auf die von ihm zuvor aufgestellte Tafel.) Ich weiß schon, dass das sehr klein ist. – Sie schlagen eine Ortstafellösung mit 163 zweisprachigen Ortstafeln und über 500 zweisprachigen Hinweisschildern vor, wollen die Aufstellung sofort veranlassen, wollen die betroffenen Gemeinden beziehungsweise Ortschaften durch höhere Förderungen kaufen und dann eine endgültige Lösung durch eine Konsenskommission verhindern. Ich muss schon sagen, wenn Sie dann im Nachhinein an den Kärntner Landeshauptmann herantreten und uns jetzt fragen, wieso wir uns eigentlich aufregen, dann ist das sehr unglaubwürdig, wenn Sie sagen, Sie haben mit der Kärntner Mehrheitsbevölkerung gesprochen. – Herr Bundeskanzler, bitte hören Sie einmal zu! (Der Redner zeigt Bundeskanzler Dr. Gusenbauer die Tafel.)
Sie können sich das auch noch einmal genauer anschauen,
damit Sie sehen, von
wo bis wohin Sie jetzt die Ortstafeln streuen – von Hermagor
über Velden bis Völkermarkt, Bleiburg,
163 Ortstafeln – Hinweisschilder über 500 –,
ein richtiges „Scherzerl“ aus Kärnten
herausgeschnitten – ein reines Verschleierungs- und
Ablenkungsmanöver, nur weil Sie gesagt haben, unter Ihrer
Führung wird es vor dem Sommer eine endgültige Lösung der
Kärntner Ortstafelfrage geben.
Da haben Sie sich anscheinend wirklich – ich weiß nicht, von wem – beraten lassen, kurzfristig ein paar Ideen zu Papier gebracht und das vorgelegt. Unter großem Medientamtam ist es dann präsentiert worden. Da möchte ich schon sagen: Es war deswegen eine Verschleierungstaktik, nur um irgendetwas vorzulegen und den Schwarzen Peter auf Kärnten zu schieben, denn Ihr Pressesprecher Stefan Pöttler hat ja am 27. Juni in einer Aussendung oder in einem Interview festgestellt:
„Gusenbauer habe seine Aufgabe in diesem Zusammenhang aber ohnehin erledigt, betont Pöttler – die weiteren Gespräche würden nun auf parlamentarischer Ebene stattfinden: ‚Seitens des Bundeskanzlers ist im Moment die Arbeit getan.‘“
Also einen unannehmbaren Vorschlag vorzulegen und dann die Schuld auf die Kärntner Bevölkerung zu schieben, das ist wirklich letztklassig! (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Gusenbauer.) In weiterer Folge stellen Sie dann noch fest:
„Es liege nun eindeutig an der ÖVP, dafür zu sorgen, dass eine Lösung möglich sei. Denn: ‚Dass der Kärntner Landeshauptmann für eine Lösung gewonnen werden kann, ist ausgeschlossen.‘“
Das nach dem Sommer des Jahres 2006 zu äußern, wo wirklich nur die SPÖ verhindert hat, eine Lösung der Ortstafelfrage für Kärnten in endgültiger Form zu finden, ist wirklich ein Niveau, von dem sich die Kärntner Bevölkerung selbst ein Bild machen soll! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
16.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.58
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Ich glaube, ich bin nicht alleine: Viele von uns hätten sich diese letzte Sitzung anders vorgestellt. Die Grünen orten „Schizo-Punk“-Tendenzen bei der ÖVP. Die FPÖ bringt Verschwörungstheorien wie so oft. Und der Psychostress des BZÖ ist offensichtlich. (Abg. Scheibner: Jetzt kommt eine Selbstkritik!) Keine Ahnung, woher er rührt. Vielleicht gibt es Umfragen, Herr Westenthaler – Ingenieur sind Sie ja, das stimmt ja (Abg. Dr. Sonnberger: Aber ohne Praxis! – Entschuldigung! Das nehme ich zurück!) –, die Ihnen wahrscheinlich einen Absturz in die Bedeutungslosigkeit prognostiziert haben, denn warum sonst hätten Sie uns allen heute diese Art der Anfrage zugemutet? – Das muss ich schon sagen.
Sie hatten heute wirklich tiefe Sorgenfalten, als Sie hier gestanden sind. Die Augenringe sind auch ziemlich dunkel. Ich glaube, es ist wirklich der Versuch, gegen Ihre chronische Erfolglosigkeit ... (Abg. Ing. Westenthaler: San Se wo ang’rennt?) – Haben Sie das gehört, Frau Präsidentin? Der Herr Ing. Westenthaler hat soeben zu mir gesagt: San Se wo ang’rennt? (Abg. Ing. Westenthaler: Ich frage mich das wirklich!) – Ich bitte wirklich, dass er einen Ordnungsruf dafür erhält. Das ist ja eine Frechheit von Ihnen, Herr Kollege! (Abg. Ing. Westenthaler: Die Augenringe sind eine Frechheit!) Sie sitzen in diesem Abgeordnetenhaus, in diesem Hohen Haus, Sie sind ein Kollege von uns (Abg. Ing. Westenthaler: ... dunkle Augenringe vorwerfen, was gar nicht wahr ist!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete! Herr Klubobmann! Ich werde mir das Stenographische Protokoll ansehen. Ich habe das nicht gehört, aber ich schaue mir das Protokoll an.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (fortsetzend): Diese Dringliche Anfrage ist weiterhin der Versuch, chronisch unangenehm aufzufallen wie gerade eben, und es ist der Versuch, Ihren chronischen Mangel an Sachinhalten zu kompensieren, Herr Kollege Westenthaler! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind ja keine Ärztin, die die Diagnose stellen kann!)
Das, was Sie heute liefern, ist eine höchst unprofessionelle Mischung von Wahlkampfthemen, die Sie auf den Tisch legen, von tagespolitischen Themen, von Nonsensfragen wie die Manschettengeschichte. Das ist wirklich ein Spiegelbild Ihres offensichtlich politisch verwirrten Zustandes. (Abg. Scheibner: Da haben wir Sie gebraucht, für diese Diagnose!)
Aber 4 500 742 Menschen haben Sie nicht gewählt – zum Glück, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heißt im Klartext, dass Sie in keinem Bundesland außer in Kärnten die 3,3 Prozent ... (Abg. Ing. Westenthaler macht die sogenannte Scheibenwi-
scher-Bewegung.) – Er hat mir gegenüber soeben den Wischer gemacht! Ich bitte nur, zu bemerken, auf welchem Niveau sich der Herr Kollege Westenthaler gerade befindet; das ist im Keller! – Und das alles trotz des „Westis“ – das war dieser kleine weiße Stoffhund mit dem orangen Halsband –, trotz des Ziels des BZÖ, 7 Prozent erreichen zu wollen, und trotz der „Mut gewinnt“-Plakate. Trotzdem haben Sie eigentlich ein beschämendes Wahlergebnis eingefahren! (Abg. Ing. Westenthaler: Was Sie machen, ist beschämend! Beschämend fürs Parlament!)
Es gibt so viele Kommentare über Sie, Herr Kollege Ing. Westenthaler; ich habe mir nur einen herausgenommen – vielleicht geraten Sie jetzt noch mehr in Rage! –, das haben Sie sicher gelesen, vom diplomierten Frisurendeuter. Das drückt aus, welche Politik Sie machen. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)
Der diplomierte Frisurendeuter sagt: „Ich schwanke“ –
das ist die Politik von früher,
die er meint, Herr Kollege Westenthaler – „zwischen
vorzeitigem Interventionserguss-Schnitt und Sag-Adieu-Toupet. Jedenfalls ist
ein Drittel Ihrer Haare illegal und gehört abgeschoben.“ (Abg.
Ing. Westenthaler: Haben Sie was Schlechtes gegessen? Oder was
getrunken? Schauen Sie sich einmal in den Spiegel – und dann reden
Sie weiter!) Das zeigt nur wieder, welche Inhalte Sie vertreten haben
– kabarettistisch ausgedrückt.
Ich zitiere die „Salzburger Nachrichten“ vom 25. August 2006, wo ein Kommentar diesen Inhalt hatte. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber normal kann die nicht sein!)
Aber nebenbei gilt es auch, menschliche Qualitäten von Politikerinnen und Politikern anzuschauen, und auch da vertreten Sie einen Typ Politiker, der wirklich Aussagen getätigt hat, wo man sich schämen muss, dass solche Leute hier im Hohen Haus sitzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wird ja immer besser! Können Sie sich ein bisschen zurücknehmen?)
Vielleicht können Sie sich nicht mehr erinnern: Sie haben einmal zu einer Polizistin gesagt – und ich glaube, es ist sehr unangenehm, wenn ich das jetzt bringe –: „Schauen Sie nicht so blöd.“ „Wissen Sie denn nicht, wen Sie vor sich haben?“ „Für Sie als Polizistin wäre es besser, wenn Sie einige Kilo abnehmen würden.“ – Das steht im „profil“ vom 24. Oktober 1994. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie eine Dreckschleuder reden Sie da!) – Das ist wieder einen Ordnungsruf wert! (Abg. Ing. Westenthaler: Das nehme ich mit Ehre zur Kenntnis! Gegen Ihr Niveau nehme ich jeden Ordnungsruf zur Kenntnis!)
Die Frau Präsidentin wird sich sicher das Protokoll kommen lassen, so wie Sie jetzt gerade mit mir reden, das ist unerträglich, Herr Kollege Westenthaler! Aber das richtet sich ohnehin von selbst.
Allein diese Ihre Aussage dieser Polizistin gegenüber ist es wirklich wert – und es hat sich gelohnt –, dass Sie nicht mehr in dieser Regierung sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist unglaublich! Sie sind es ja nicht wert, eine Abgeordnete zu sein! So etwas Letztklassiges!) Sie haben sieben Jahre lang nur politische Ankündigungen vom Stapel gelassen und haben eigentlich nichts geleistet.
Frau Sozialministerin außer Dienst Haubner! Sie haben diesen Sozialbericht, der in Wahrheit ein Armutsbericht ist – das wissen Sie genauso wie ich! –, mit Ihrer Politik zu verantworten gehabt. (Abg. Ursula Haubner: Ich habe ein Lob bekommen, vom Herrn Bundeskanzler!)
Es hat sich gelohnt, dass wir seit sechs Monaten einen sozialdemokratischen Bundeskanzler haben, der gemeinsam mit der ÖVP jetzt versucht, ein Regierungsprogramm auf den Weg zu schicken, das für viele Menschen in Österreich Verbesserungen bringt. – Sie sind ja nur neidisch! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie 2002 gesagt haben – Herr Kollege Westenthaler, ich erinnere an Knittelfeld! –, wir nehmen den Hut und sagen Adieu: Ich glaube, 2007 würde Sie auch niemand davon abhalten! (Beifall bei der SPÖ.)
17.03
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zwerschitz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.03
Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Ich muss schon sagen: Offensichtlich sind einige Leute hier herinnen unheimlich urlaubsreif. Die Polemik und die Emotionen, die da momentan hochkochen – es ist faszinierend! (Abg. Dr. Mitterlehner: Ist bei euch der Bus schon weggefahren?)
Höchste Zeit, dass wir wieder ein bisschen zu den Inhalten zurückkehren. Ich halte von solchen polemischen Diskussionen herzlich wenig, weil sie uns nicht wirklich weiterbringen, aber wenn manche glauben, dann sollen sie doch.
Wie gesagt, ich halte auch die Argumentation, die in dieser Anfrage geführt wird, für ziemlich polemisch und nicht für besonders praktikabel oder brauchbar, um so eine Diskussion anzuzetteln, wenn man sie schon für notwendig hält. Was auf alle Fälle stimmt: Es sind darin einige Sachen enthalten, über die wir in diesem Hohen Haus wirklich dringend reden sollten, die wir auch bisher nicht auf der Tagesordnung hatten oder über die die Diskussion einfach verweigert wird.
Insofern finde ich die Anfrage doch auch sehr spannend. Ich möchte gleich auf das Thema Kinderarmut eingehen: Jedes fünfte Kind in der EU ist von Armut betroffen. Ich finde es nur sehr spannend, dass sich gerade das BZÖ so dafür einsetzt, denn was uns alle Studien bestätigen, ist, dass eine Mutter, die bei kinderreichen Familien zu Hause ist, das Familienbild, die Mutti soll zu Hause bleiben, nicht dazu beiträgt, dass Kinder besser finanziell versorgt sind. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rosenkranz: Also das ist ja unglaublich!) – Das ist nicht unglaublich, sondern das können Sie jeder Studie entnehmen.
Das hängt damit zusammen, dass unsere Gesellschaft in der Zwischenzeit so aufgebaut ist, dass man zwei Einkommen braucht. (Abg. Rosenkranz: Wenn einer verdient, ist es weniger, als wenn zwei verdienen! Das ist ja banal! Unglaublich!) – Was unglaublich ist oder nicht, das werde ich, glaube ich, von Ihnen nicht entscheiden lassen.
Was auch noch dazukommt, ist eben, dass dieses Kindergeld nicht wirklich gegen Kinderarmut hilft. Insofern ist es, glaube ich, nicht das passende Beispiel.
Wenn der Herr Gusenbauer zuerst davon gesprochen hat, wie toll es ist, dass die Grundrechte jetzt endlich besser in der EU verankert sind, dann kann ich nur sagen: Ja, es ist hervorragend. Ein Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut wäre aber auch, die Kinderrechte endlich in die Verfassung aufzunehmen. Das haben bisher die Großparteien verweigert. Es wurde vertagt. Aber vielleicht kommt das ja dann doch noch.
Ich wollte zu diesem BZÖ-Antrag noch sagen: Das Pflegegeld haben Sie, als Sie selber in der Regierung waren, gerade einmal um 2 Prozent valorisiert – gerade ein Mal! – Also so erfolgreich waren Sie da bis dato auch nicht.
Das Steuersenken betrifft den Mittelstand. Wenn Sie sich wirklich um die kleinen Leute kümmern wollen, dann kümmern Sie sich bitte um diejenigen, die keine Steuern zahlen, denn denen helfen die Steuersenkungen nichts.
Sozial ist diese Regierung nicht. – Das stimmt. Wir haben jetzt ein Arbeitszeitengesetz, das eher dazu beiträgt, dass die Leute noch schwierigere Arbeitsbedingungen vorfinden. Die Studiengebühren sind nicht abgeschafft worden, dafür wurde auf der anderen
Seite die Erbschaftsteuer abgeschafft – Geld, das wir dringend brauchen würden, um umzusteuern.
Wir haben noch immer das von der SPÖ mitgeschaffene Fremdengesetz und nicht wirklich den politischen Willen, daran etwas zu ändern. Wir haben ein Bundespflegegeldgesetz, das maximal ein Ansatz ist, aber wirklich keine soziale Regelung.
Und wenn der Herr Gusenbauer in seiner Rede von Wahlversprechen redet, dann wundert es mich schon ein bisschen, dass er sich das noch traut, angesichts der Tatsache, dass wir die Untersuchungsausschüsse abgedreht haben, die Eurofighter jetzt doch haben und noch andere Dinge, die er so versprochen hat – Stichwort „Studiengebühren“ –, nicht geändert wurden.
Was ich bei aller Kritik aber auch sagen möchte, ist, dass diese Regierung auch sehr viel von der vorhergehenden Regierung ausbaden muss. (Abg. Scheibner: Die war besser!) Insofern ist es unheimlich spannend, dass gerade das BZÖ diese Anfrage eingebracht hat, denn eines muss man schon dazusagen: Die vorherige Regierung – und damit ist die ÖVP die einzige Partei, die über die vielen Jahre hinweg für alles die Verantwortung hat – hat der jetzigen Regierung auch ganz schön etwas eingebrockt, und daran waren Sie ja doch wesentlich beteiligt.
Insofern muss man auch die FPÖ mit in die Verantwortung nehmen, denn eine Zeit lang war ja auch die FPÖ Teil dieser Regierung. Sie kann sich von der Verantwortung nur freisprechen, weil sich dann ein Teil davon abgespalten hat und halt unter einem anderen Namen weiterregiert hat und deswegen die Verantwortung jetzt umgehängt bekommt.
Was mir sehr missfallen hat, ist, wie der Herr Bundeskanzler jetzt die Regierungsbrille mit den blinden Flecken aufgesetzt hat. Den Vorwurf, das Land schlechtzureden, haben wir so oft von einem Grasser und von einem Schüssel gehört. Das ist aus einer Trickkiste, die seiner nicht würdig ist. Es ist platt, es sind Killerphrasen, und es bedeutet nichts anderes, als dass man sich mit Problemen nicht beschäftigen möchte (Beifall bei den Grünen – Abg. Neugebauer: Das ist ja wohl ein Scherzerl ...!), dass man nicht wirklich darüber reden möchte, dass man grundsätzlich jede Kritik und jede Anregung nur als Systemkritik versteht und dass man um Gottes Willen nicht über irgendwelche Schwierigkeit reden möchte. Man sagt, es ist alles wunderbar, dann kann man die Augen fest zumachen und braucht nichts zu ändern. (Beifall bei den Grünen.)
17.09
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.09
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise freut man sich als Politiker, wenn Fernsehzeit ist, man auftreten kann, und der ORF überträgt. – Ehrlich gesagt: Jetzt in der Situation bin ich froh, dass es nicht so ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sind jetzt den dritten Tag da, wir haben natürlich alle so etwas wie einen Lagerkoller, das ist alles richtig, aber ein gewisses Niveau, Herr Sitznachbar (in Richtung des Abg. Ing. Westenthaler), sollte nicht unterschritten werden. Das stört mich als Frau schon auch sehr. (Beifall bei FPÖ und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Was soll man als Frau da machen, außer es zu ignorieren, und das ist schon nicht möglich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Nein, das ist keine Frauensolidarität, es geht hier auch – und jetzt sage ich es einmal – um die Würde des Hauses. Wenn uns der Bürger hier sieht, der die Sache nicht wie wir doch mit
ein bisschen Humor nimmt, dann ist er entsetzt. Da brauchen wir uns überhaupt keiner Illusion hinzugeben. Und das kann ja nicht unser Ziel sein! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
Ich frage mich jetzt wirklich: Was mache ich jetzt eigentlich mit meinen 8 Minuten Redezeit? Die Satire, die in hervorragender Weise der Herr Staatssekretär außer Dienst geboten hat, ist natürlich nicht zu übertreffen, darauf lasse ich mich gar nicht ein. Ich werde also einzelne Punkte, die andere angesprochen haben, noch nachbehandeln und unseren Standpunkt zu Protokoll bringen.
Herr Bundeskanzler Gusenbauer – es ist eine Anfrage, die sich an Sie richtet –, die Macht hat Sie in ungeheuer kurzer Zeit enorm verändert. Das, glaube ich, kann man schon anmerken. Das ist auffallend, und das ist wahrscheinlich nicht gut.
Ich erinnere mich noch daran, als Sie – Sie sind ja mein Landsmann – eigentlich in rasender Geschwindigkeit bis zum Bundesparteiobmann der SPÖ, der Sozialdemokratie, aufgestiegen sind. Da sind Sie dann einmal – viele haben gelacht, aber ich habe das eigentlich sympathisch gefunden – mit einer roten Aktentasche nach Paris, glaube ich, gereist. – Das kann man sich jetzt überhaupt nicht mehr vorstellen. Jetzt sitzen Sie da hinter mir: satt, zufrieden – ich sage jetzt nicht, arrogant, aber beinahe ist es so –, und es ist Ihnen eigentlich alles recht. Ziel erreicht, Kanzler sein, das ist es! (Abg. Neugebauer: Mehr Respekt vor der Person! Das ist nicht in Ordnung!)
Das muss man Ihnen zum Vorwurf machen. Sie sehen sich, wo Sie auch hinfahren, mitten im Getriebe. Sie „spielen“ ist, glaube ich, zu viel gesagt, Sie sind in der Oberliga nominiert. Und das war es dann, damit sind Sie glücklich. Sie geben eine gute Sekundantur für Ratspräsidentin Merkel, sind aber Sozialdemokrat und sollten vielleicht doch auch ein bisschen Ihren politischen Hintergrund einbringen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Es geht um die Sache!) – Ja, es geht um die Sache, aber die Sache ist nicht nur schwarz, das muss man vielleicht auch einmal feststellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb, vorhin war so wenig Gelegenheit dazu, noch einmal zu dieser Grundrechte-Charta. Ich sage Ihnen, es ist zu befürchten, dass Sie vielleicht gar nicht genau betrachten, was Sie hier so loben. Es gibt eine Reihe von renommierten Persönlichkeiten – und es kann keinen besseren Kronzeugen in dieser Frage geben als Roman Herzog, er war der Vorsitzende der Grundrechte-Kommission –, die entsetzt davor warnen, wie sich dieser Prozess entwickelt hat.
Noch einmal: Die EU hat schon vor geraumer Zeit eine erkleckliche Machtfülle erreicht, und es war geboten, diese Machtfülle, die, wie wir ja alle wissen, nicht die Machtfülle einer demokratisch legitimierten Institution ist, sondern die EU widerspricht zum Teil allen demokratischen Gepflogenheiten – keine Gewaltentrennung, keine Rückkoppelung, und so weiter –, es war also geboten, diese Machtfülle zu beschränken und irgendwie zu binden. Deshalb eben die Vorstellung: Die EU-Institutionen werden sich in einer Art von Selbstbindung durch einen Grundrechtekatalog in ihrer Macht beschränken. Das heißt, wenn wir tätig werden, dann halten wir uns an, an, an – zum Beispiel daran, dass es nicht zu diskriminierenden Behandlungen kommen kann.
Gleich darauf – so schrieb Herzog am 18. Juni, also kurz vor dem Gipfel am 21./22. Juni, in der „Welt“ – war zu beobachten, dass dieses Instrument, das ein Instrument der Selbstbindung sein sollte, völlig in sein Gegenteil verkehrt wird, indem nämlich, obwohl ausgesprochen und ausdrücklich festgehalten wurde, dass diese Prozesse der Antidiskriminierung nicht dazu dienen dürfen, die Macht auszuweiten, sie nämlich an anderen Institutionen anzuwenden und diese aufzufordern, sie anzuwenden, genau das passiert ist.
Es ist nicht eigenartig und bedauerlich und seltsam, dass die Briten da nicht mitmachen. – Es ist typisch, selbstverständlich! Die Briten als die älteste Demokratie des
modernen Europas wahren ihre Rechte und nehmen diese Grundrechte-Charta nicht für sich verbindlich an. Da sollten wir uns einmal an den Briten ein Vorbild nehmen.
Genau das ist passiert, was oft passieren kann, man erlebt es: Aus Sinn wird Unsinn, aus Wohltat Plage, ein Instrument der Selbstbindung, der Machtbeschränkung wird zu einem Instrument der Machtarrogierung und zu einem Instrument der Zentralisierung. Das sind alles Ausdrücke, die natürlich nicht ich so frei erfinde, sondern bezüglich derer ich mich auf Aussagen von Roman Herzog stütze, der der Vorsitzende dieser Grundrechte-Kommission war. Das ist für uns eine gute Entwicklung: dass Personen, die mitten im Geschehen sind, die an der Einigung Europas mitten im Geschehen mitwirken, vor diesen Wegen, die auch wir missbilligen, warnen. Also wir haben keinen Verfolgungswahn, sondern wir sind in allerallerbester Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.)
Nach vollzogener Tat in Brüssel schreibt dann – gestern, glaube ich, war es – in der „FAZ“ Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio noch einmal ganz deutlich (Abg. Dr. Mitterlehner: Hoffentlich kurz!), dass diese gedankenlose Umsetzung – ich glaube, da bezieht er sich auf die Politik – die Freiheit massiv beschränkt. Er sagt auch: Freiheit ist im Staat, im Nationalstaat.
Wenn Sie also hier die Kompetenzen ausweiten, so werden Sie mit Sicherheit nicht mehr Freiheit bekommen, und Sie werden vor allem Ihr Ziel, von dem Sie sprechen, ein sozialeres Europa, mitnichten erreichen. Ganz im Gegenteil! Wenn sich ein Instrument umdreht, dann auch ordentlich. Sie werden vielmehr erreichen, dass wir mit dem Instrument dieser EU-Charta zum Beispiel mit dem Argument des Verbots der Antidiskriminierung dazu angehalten sein werden, den Schutz unserer Arbeitnehmer aufzumachen. Nicht wir schützen uns – unsere Grundrechte sind in unserer Verfassung verankert –, sondern wir geben die Möglichkeit, dass wir eben unseren Schutz nicht mehr exklusiv gewährleisten können (Beifall bei der FPÖ), zum Beispiel dadurch, dass Staatsbürger nicht anders und besser und intensiver in den Sozialstaat eingebunden werden können als andere.
Ich sage Ihnen noch einmal: Sie tun sich da nichts Gutes, und alle Sozialstaatsrhetorik wird darüber nicht hinwegtäuschen können! Anstatt diese Grundrechte-Charta so zu loben, sollten Sie sich überlegen, warum die Engländer das nicht wollen – haben Sie Argumente gehört, Herr Bundeskanzler, haben die Engländer argumentiert?, das würde mich interessieren (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Ja!) –, und daraus die Conclusio ziehen und sagen: Es ist mir lieber, ich erhalte das, was wir ja schon in einer sehr schönen Form haben, als ich laufe Gefahr, dass auch wir unsere sozialen Rechte und Grundrechte verlieren! (Beifall bei der FPÖ.)
17.17
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wir haben das Pflegegeld erhöht!)
17.17
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Genau so ist es! Danke für den Tipp, sonst hätte ich es vergessen, Herr Kollege Mitterlehner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat gesagt, dass wir schon alle einen Lagerkoller hätten und dass es nach drei Tagen schwierig sei, hier heraußen am Rednerpult klare Worte zu finden. (Abg. Murauer: Vor allen Dingen kurze!) – Das entscheide ich selbst, lieber Kollege Murauer.
Diese klaren Worte, denke ich, sind wichtig, vor allem deshalb, weil einige Vorrednerinnen und Vorredner jetzt ein bisschen tief in die Schublade gegriffen (Abg. Brosz: Westenthaler zum Beispiel!) und unterstellt haben, dass wir einen Psychostress haben. – Ich sage, wir haben überhaupt keinen Psychostress, sondern wir nehmen nur das wahr, was uns als Opposition auch zusteht, nämlich: Dringliche Anfragen zu stellen. (Beifall beim BZÖ.) Die SPÖ hat das auch jahrelang gemacht.
Frau Kollegin Heinisch-Hosek, ich halte sehr viel von Frauensolidarität, und ich sage, wenn da einseitig etwas ist, dann stehe ich immer auf der Seite der Frauen, aber ich sage auch: Ein Mindestmaß an Höflichkeit soll man sich nicht nur von den Männern erwarten, sondern auch die Frauen sollen ein Mindestmaß an Höflichkeit an den Tag legen, wenn sie hier heraußen stehen. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich möchte mich recht herzlich bedanken für das Lob, das Sie ausgesprochen haben, indem Sie Österreich jetzt als ein Land der sozialen Wärme sehen. – Dass es nach sechs Monaten noch immer ein Land der sozialen Wärme ist, das ist natürlich der Regierung in den letzten sechs Jahren zu verdanken. Daher, recht herzlichen Dank. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
Ich freue mich, dass Sie das so positiv sehen wie Ihr Sozialminister, der vor den Wahlen gesagt hat, es herrsche Pflegenotstand – und nach den Wahlen hat er gesagt: Die Betreuung und Pflege in Österreich ist bereits vorbildlich, und wir schaffen Verbesserungen! Gegen Verbesserungen hat niemand etwas, gegen Verbesserungen ist nichts einzuwenden, nur: Das, was jetzt mit diesem 24-Stunden-Modell an Verbesserungen vorliegt, sind keine echten Verbesserungen – es haben schon viele darauf hingewiesen –, denn bis heute weiß niemand, was es wirklich kostet, und dass auf das Vermögen und nicht nur auf das Barvermögen zurückgegriffen wird, ist wirklich unfair.
Daher appelliere ich noch einmal an Sie, Herr Bundeskanzler – Sie haben damals in der Diskussion gesagt, es sei noch nicht das letzte Wort gesprochen –: Wenn Ihr Wort etwas gilt, dann sprechen Sie ein Machtwort, dass die Vermögensgrenze von 5 000 € fällt!
Ich frage auch – Herr Kollege Mitterlehner hat mir ja schon das Stichwort „Pflegegeld“ gegeben –: Wo ist die Valorisierung des Pflegegeldes? Ich weiß schon, Sie haben die Absicht, es zu tun, aber vor der Wahl hat es anders geklungen. Da haben Sie gesagt, es wird eine Valorisierungsregelung eingeführt, weil es eben bisher keine gerechte Anpassung gegeben hat. Da bin ich bei Ihnen. Wir haben einmal um 2 Prozent erhöht und hatten dann nicht mehr die Möglichkeit. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten wir jährlich valorisiert. – Jetzt haben Sie die Möglichkeit, das sofort zu tun – also tun Sie es!
Noch einen Appell habe ich an Sie: Befassen Sie sich vielleicht nicht so sehr damit, wie man Studierende mit einem sehr eigentümlichen Sozialdienst die Studiengebühren abarbeiten lässt, sondern überlegen Sie: Wie kann das freiwillige soziale Jahr – da läuft bis September eine Unterstützung – weitergeführt werden? Was ist ab September 2007, wenn es diese Unterstützung nicht mehr gibt?
Ein zweiter Bereich, den ich noch ansprechen möchte, der sicher auch keine besondere Errungenschaft dieser Regierung ist – und mich hat es gewundert, dass Sie als sozialdemokratischer Bundeskanzler hier ruhig zuschauen –, ist die Ausweitung der Arbeitszeiten, die wir diese Woche hier im Parlament beschlossen haben. Eine Ausweitung der Arbeitszeiten auf zwölf Stunden, so wie sie hier vorliegt, geht einfach zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist Faktum! Die Menschen arbeiten länger zum gleichen Lohn. Wir vom BZÖ sind der Meinung, wenn man mehr arbeitet, wenn man länger arbeitet, wenn man mehr leistet, dann soll man auch mehr verdienen. (Beifall beim BZÖ.)
Da fehlt mir das, was dazu notwendig ist, nämlich die begleitenden Maßnahmen. Wo ist die Mitarbeiterbeteiligung? Wo ist eine Entlastung der Überstundenzuschläge und Ähnliches? Also hier, glaube ich, ist der falsche Weg eingeschlagen worden. Das ist nicht der Weg, den das BZÖ mit Ihnen gehen möchte, weshalb wir Sie auch nicht unterstützen können.
Ebenso haben Sie sich von der Familienpolitik verabschiedet. De facto gibt es in diesem Land keine Politik mehr für Familien. Das Einzige, was ein Thema ist: wie man ein gut eingeführtes Kinderbetreuungsgeld mit einem neuen Modell anreichern kann. Wenn es ein gutes Modell ist, bin ich dafür, nur: für kürzere Zeit insgesamt weniger Geld zu bekommen, das ist kein gutes Modell, das ist nicht im Sinne der Familien!
Das zweite Thema, das die Familienpolitik beherrscht, sind die Kinderbetreuungsplätze. Das kenne ich schon seit Jahren. Mir wurde immer vorgeworfen, ich solle nicht nur ankündigen, ich solle nicht nur fordern, sondern ich solle etwas tun. – Ich habe einiges gemacht, und diese Förderung läuft heute noch. Sie aber fordern nur dazu auf, Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, genau im Wissen, dass da die Länder zuständig sind, dass es ohne die Länder nicht geht und dass der Bund hiefür kein Budget vorgesehen hat. Deshalb sage ich: auch in der Familienpolitik keine Ideen, keine Weiterentwicklung, keine Überlegungen dahin gehend, wie Kinderbetreuung leistbar gemacht werden kann und wie Familien steuerlich entlastet werden können.
So könnte ich noch viele Beispiele anführen. Das Letzte ist das, was gestern auch mit den Sozialpartnern vereinbart wurde: die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge. Ich denke, hier ist auch noch nicht das letzte Wort im Parlament gesprochen.
Zum Schluss das, was mir auffällt: Früher waren die Sozialpartner die Schattenregierung – jetzt regiert diese Regierung im Schatten der Sozialpartner. Und da fragen sich viele Menschen in diesem Land: Brauchen wir überhaupt noch diese Regierung mit ihrer besonderen Streitkultur, mit ihrer ideenlosen Politik? Brauchen wir einen Bundeskanzler, der bisher kein einziges Wahlversprechen umgesetzt hat? (Beifall beim BZÖ.)
17.24
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.24
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Ministerinnen! Frau Staatssekretärin! Frau Abgeordnete Haubner hat klare Worte verlangt. Ich glaube, diesen Wunsch kann man erfüllen, vor allem dann, wenn es darum geht, was das BZÖ und davor die FPÖ, als sie noch nicht das BZÖ war, für Österreich gebracht haben. Ich darf schon daran erinnern, Frau Abgeordnete Haubner: Sie sind mitverantwortlich, dass sich die Zahl der Arbeitslosen vom Jahr 2000 an um 35 Prozent erhöht hat. Sie haben die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für PensionistInnen um über 30 Prozent mitbeschlossen. Sie haben die Erhöhung der Rezeptgebühren damals um über 40 Prozent mitbeschlossen. Sie haben den Jugendgerichtshof abgeschafft. Sie haben Verschlechterungen im Mietrecht herbeigeführt. Sie haben die Personalsituation im Justizbereich und bei der Exekutive maßgeblich beeinflusst und haben daher die Verantwortung dafür, Herr Ing. Westenthaler, dass sich die Kriminalität in diesem Land massiv ausgebreitet hat. Da tragen Sie Mitverantwortung, das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Genauso ist es!)
Auch klare Worte zu Ihnen selbst, zu Ihrer Leistung, Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Westenthaler – damit ich das korrekt sage –, Frau Kollegin Haubner. Wie schaut es da aus? – Sie haben von Fortune gesprochen, Herr Abgeordneter Westenthaler.
War das eine besondere Fortune, als Sie die österreichischen Berggipfel, die Gipfelkreuze mit Halbmonden verzieren wollten? Ich weiß nicht, irgendwie scheint Ihnen das nicht sehr geglückt zu sein. Also so erfolgreich sind Sie doch nicht immer gewesen.
Oder: Wie ist denn eigentlich Ihr Verhältnis zur Würde ganz generell? Das kommt auch zum Ausdruck, wenn man in der APA vom 30. Oktober 2006 nachliest, wo in der sogenannten Prügelaffäre festgestellt wird – ich zitiere –: „Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass ,Westenthaler mehr als unbedachte milieu- und alkoholbedingte Unmutsäußerungen getätigt hat‘.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Falsch zitiert, Sie können nicht einmal zitieren!)
Das stellt die Anklagebehörde fest. So viel zu Ihrem Verständnis zur Würde, Herr Abgeordneter Westenthaler!
Ich darf noch hinzufügen – Kollegin Heinisch-Hosek hat ja nur einen Teil daraus zitiert (Abg. Ing. Westenthaler: Zitieren Sie einmal, was sie gesagt hat!), ich darf vollständig zitieren, was im „profil“ vom 24. Oktober 1994 gestanden ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Wann war das?) Sie haben einer Polizistin entgegengeschleudert (Abg. Ing. Westenthaler: Welches Jahr war das?):
„Wissen Sie denn nicht, wen Sie vor sich haben? Es ist eine Frechheit, dass Sie einen Abgeordneten bestrafen wollen.“
Und dann haben Sie zu der Polizistin gesagt: „Schauen Sie nicht so blöd, für Sie als Polizistin wäre es besser, wenn Sie einige Kilo abnehmen würden.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Alles entgegnet! Stimmt alles nicht!)
Herr Ing. Klubobmann Abgeordneter Westenthaler, ich hoffe, Sie haben sich bei der betreffenden Kollegin schon entschuldigt. Das wäre angebracht, Herr Ingenieur! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wenn in dieser Anfrage ein wenig von Freunderlwirtschaft gesprochen wird und dieser Regierung Postenschacher unterstellt wird, darf ich Ihnen schon sagen, Herr Abgeordneter Westenthaler: Dass Josef Christl, Mitglied des Kabinetts von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, auf einmal im Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank gelandet ist, das ist, mit Verlaub gesagt, Freunderlwirtschaft. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer?) Wenn sich der ehemalige Sozialminister Herbert Haupt im Sozialministerium sozusagen einen Job als Behindertenanwalt mit einem kolportierten Gehalt von etwa 12 000 € im Monat kreiert hat, dann ist das eine Sache, wenn dann aber die Sozialministerin, die ihm nachfolgt, Frau Haubner, diesen Job sozusagen ohne Hearing an ihn vergibt, dann ist das nicht nur Freunderlwirtschaft, sondern eindeutig Postenschacher. Und dafür, Frau Haubner, tragen Sie die Verantwortung, das steht fest! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich halte fest, meine Damen und Herren: Diese Regierung hat eine beeindruckende Leistungsbilanz für sechs Monate erbracht. Der Herr Bundeskanzler hat das auch ausgeführt. Ich glaube, wir können stolz sein auf dieses Land. Es gibt mehr Wirtschaftswachstum, es gibt viele Investitionen in Schiene, in Straße, in Forschung, und es geht beim Bildungsthema etwas weiter. Der Herr Bundeskanzler außer Dienst Wolfgang Schüssel nickt dazu und war auch dafür, als wir das Sozialrechts-Änderungsgesetz beschlossen haben, die „Hackler-Regelung“ verändert und verbessert haben, die Halbierung des Abschlags bei der Korridorpension verbessert und verändert haben.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Regierung auch in den nächsten dreieinhalb Jahren sehr erfolgreich regieren wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.29
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. 9 Minuten Wunschredezeit; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 10 Minuten. – Bitte.
17.30
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs festhalten, dass man bei allen Auseinandersetzungen, auch inhaltlich hart geführten Auseinandersetzungen – die gehören auch hierher, weil es unterschiedliche Meinungen zwischen den Fraktionen gibt und auch geben soll –, ein gewisses Niveau hier in diesem Haus zu wahren hat und eine Debatte so zu führen hat, dass man gewisse Untergriffe nicht macht und gewisse Begrifflichkeiten nicht zum Besten gibt. Ich muss das klar und deutlich hier festhalten! Wenn es da Zwischenrufe vom Herrn Klubobmann Westenthaler gibt, wo er hineinruft: „Dreckschleuder“, „Spinnt die?“, „San Se wo ang’rennt?“, dann muss ich wirklich sagen: Es hat alles seine Grenzen! Diese Niveaulosigkeit möchte ich von meiner Seite deutlich zurückweisen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir sollten uns mit dem Inhalt auseinandersetzen. Man kann auch polemisieren – keine Frage, das macht jede Fraktion –, aber es gibt gewisse Spielregeln, die man einhalten soll, und gewisse Grenzen, die man nicht unterschreiten sollte, und deshalb ist es mir ein Anliegen, das festzuhalten.
Ich möchte auch festhalten, dass in den Jahren von 2000 bis 2005 alle für diese negativen Entwicklungen verantwortlichen Politiker in der Bundesregierung oder auch in diesem Hohen Haus jene waren, die heute beim BZÖ sind. (Abg. Scheibner: Das stimmt doch nicht!) Da sitzt der Herr Scheibner, da sitzt der Herr Westenthaler, das sitzt die Frau Haubner und ich weiß nicht, wie sie alle noch heißen. Ich beschäftige mich damit auch nicht mehr. Aber wenn man diese Verantwortung zu tragen hat, dann sollte man selbst einmal leisertreten (Abg. Scheibner: Bei der Wahrheit soll man bleiben!) und die Glaubwürdigkeit mehr in den Vordergrund rücken. Ich glaube, auch das einmal festzuhalten, ist wichtig.
Es gibt vieles, was uns an dieser Bundesregierung stört, vieles, was uns an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer stört. Er hat vor der Wahl den Wählern vieles versprochen, er hat viele Versprechungen plakatiert, aber er hat nichts davon gehalten. Das ist in der Öffentlichkeit gut dokumentiert.
Gusenbauer hat die Studiengebühr nicht abgeschafft, hat gegen die Eurofighter nichts unternommen und keine Neuausschreibung vorgenommen, obwohl er die Möglichkeit dazu gehabt hätte. Das wäre möglich gewesen. Es gibt Rechtsgutachten, die bestätigen, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, zu prozessieren, einen kostenlosen Vertragsausstieg zu erreichen, eine Neuausschreibung vorzunehmen und dann ein billigeres Produkt für die Luftraumsicherheit zu beschaffen und gleichzeitig das militärische Pflichtenheft zu erfüllen. Das wäre möglich gewesen!
Wir haben erlebt, dass im Bereich der Pflege leider Gottes auch keine Lösung zustande gekommen ist. Was passiert ist, ist nicht mehr und nicht weniger, als dass man einen illegalen Zustand bis Jahresende weiter legalisiert hat, dass illegal beschäftigte Pfleger weiterhin tätig sein dürfen. Dafür werden sich die österreichischen Pflegekräfte herzlich bei Ihnen bedanken.
Wir haben im Pflegebereich erleben müssen, dass heute die Menschen, die rund um die Uhr gepflegt werden müssen, leider Gottes von Ihnen so weit in die Verpflichtung genommen werden, dass ihnen bis auf 5 000 € ihrer Ersparnisse alles weggenommen werden kann. Das kann nicht sozial sein! Das ist keine soziale Verantwortung, wenn Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, dann, wenn sie zu einem Pflegefall werden, wenn sie zu Behinderten werden, alles weggenommen wird. Das ist nicht unser soziales Verständnis!
Wir haben in den letzten Monaten erleben müssen, dass diese Bundesregierung auch in anderen Bereichen umgefallen ist, etwa beim Versprechen, eine Steuersenkung
gleich nach der Wahl durchzuführen. Herr Dr. Gusenbauer hat vor der Wahl versprochen, dass nach der Wahl rasch eine Steuersenkungsmaßnahme kommen wird, rasch die kleineren und mittleren Unternehmer, sprich: der Mittelstand, entlastet werden wird. – Nichts dergleichen ist der Fall! Man vertröstet jene, die es bräuchten, bis in das Jahr 2010, um dann ein Wahlzuckerl zu machen.
Wir mussten erleben, dass die Pensionisten keine Pensionistenpreisindexanpassung erhalten haben, die sie verdient hätten, nämlich von 1,9 Prozent. Auch da hat Sie die Courage, Ihr Wahlversprechen einzuhalten, verlassen. Sie waren nur dazu bereit, 1,6 Prozent möglich zu machen.
Das ist eine endlose Latte von Versprechungen, die reicht bis zu den Rezeptgebühren und Medikamentenpreisen, die Sie heute angesprochen haben. Es wäre doch ein Leichtes und nur gerecht, die Mehrwertsteuer endlich im Bereich der Medikamente abzuschaffen. Es wäre doch ein Leichtes, das zu tun! Und es wäre gerecht, das auch umzusetzen!
Sie haben es in der Hand, aber man muss leider Gottes feststellen, dass Sie nicht der „Sozialfighter“ sind, für den Sie sich vor der Wahl ausgegeben haben und als der Sie sich dargestellt haben. Daraus ist leider nichts geworden. Sie selbst haben in Guatemala den Vergleich mit James Bond angestellt, indem Sie dort mit Ihrem Namen sozusagen ein Namensspiel gemacht haben. Das hat durchwegs zu Kopfschütteln – auch vor Ort – geführt. Aber Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie in Wirklichkeit jemand sind, der als „Doppel-Null-Agent“ zu bezeichnen ist, denn all das, was Sie bis dato angegangen sind, Herr Bundeskanzler, ist leider Gottes wirklich in die Hose gegangen.
Das ist so wie bei der Pechmarie: Sie ziehen das Pech offensichtlich an! Alles, was Sie versprochen haben, in Angriff genommen haben, bis hin zu Ihrem Bemühen in Guatemala, dass wir die Olympischen Spiele in Salzburg ausrichten können, ist schiefgegangen. Und das ist leider Gottes bittere Realität, traurige Realität, eine Realität, die zum Nachteil der Österreicher ist. – Und das wollen wir herausstreichen!
Sie haben mitgeholfen, den Banken-Untersuchungsausschuss abzudrehen, damit dieser seinem Prüfauftrag nicht vollständig nachkommen kann. Sie haben damit auch die Minderheitsrechte, auch die Kontrollrechte in diesem Haus, nicht unterstützt. Sie haben sie abgewürgt.
Wenn Sie sich, Herr Cap, heute hier herausstellen und wieder einmal betonen, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass es das Minderheitsrecht, Untersuchungsausschüsse einsetzen zu können, in Zukunft geben wird, so ist das, bitte, ein Hohn, Herr Klubobmann, denn Sie haben ja mitgeholfen, den Banken-Ausschuss, der einen Prüfauftrag hatte und in drei Punkten noch nicht fertig war, abzudrehen.
Was ist denn das für ein Versprechen, wenn Sie in der Realität etwas ganz anderes leben? Dann ist das leider nicht ernst zu nehmen. Das sind eben genau die Schalmeientöne, wo man sich ein bisschen hinwegturnen kann, mit einer lustigen und netten und fröhlichen Rhetorik. Die haben Sie ohne Zweifel, man kann Ihnen nur zugute halten, dass Sie diese Rhetorik haben, aber davon lassen sich die Menschen nicht täuschen. Die Realitäten sehen anders aus. Und das sind traurige Realitäten.
Es ist heute auch die Ortstafelfrage angesprochen worden, und es ist mir wichtig, hier unsere Positionierung darzulegen. Wir haben gerade in Kärnten in der Ortstafelfrage die Situation, dass wir da eine völlig absurde „Kunstdebatte“ erleben – eine Kunstdebatte, die es auch schon unter Bruno Kreisky, meiner Erinnerung nach ein Sozialdemokrat, im Rahmen einer Volkszählung gab. Es war leider Gottes keine Volksgruppenerhebung, die hat er nicht gemacht.
Notwendig wäre es, endlich eine Volksgruppenerhebung vorzunehmen, damit man Daten hat, damit man endlich wirklich Zahlen hat, damit man mit den Kärntnern gemeinsam auf Basis von Daten ernsthaft darüber reden kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Reden Sie einmal mit Ihren SPÖ-Bürgermeistern in Kärnten! Die werden Ihnen sagen: Das ist eine „Nulldebatte“! Wenn wir wirklich eine Volksgruppenerhebung machen, dann werden wir feststellen, dass es den behaupteten Anteil der slowenischen Minderheit an der Kärntner Bevölkerung gar nicht gibt, dass man in Wirklichkeit sogar zweisprachige Ortstafeln abbauen müsste, weil es gar nicht so viele slowenische Minderheitsangehörige in Kärnten mehr gibt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schalle.)
Bisher ist es noch nie zu einer solchen Volksgruppenerhebung gekommen. Da müssen wir doch, bitte, so vernünftig sein, dass wir mit den Kärntnern auf Basis von Daten diese Frage lösen und nicht gegen die Kärntner Interessen vorgehen. Sie werden es selbst zu verantworten haben, wenn Sie hier etwas durchpeitschen, wofür jeder Kärntner, gleichgültig, welcher politischen Partei er angehört, kein Verständnis hat, wenn man hier einfach versucht, das über einen Kamm zu scheren.
Diesbezüglich ist unsere Position klar: Volksgruppenerhebung, Daten endlich erheben und dann auf Basis dieser Daten gemeinsam mit den Kärntnern eine Lösung herbeiführen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sind auch der Auffassung, dass der Staatsvertrag von Wien selbstverständlich erfüllt ist. Es war eine völlig unnötige Debatte, die der Verfassungsgerichtshofpräsident diesbezüglich angezettelt hat. Das stand ihm nämlich gar nicht zu, denn er ist kein gesetzgebendes Organ. Er kann nur festmachen, dass etwas vielleicht verfassungswidrig sein kann, aber er hat nicht vorzugeben, welche Lösung man hier im Hohen Haus zu beschließen hat.
Eine Lösung in der Ortstafelfrage kann nur darin liegen, dass es bei einem Minderheitenanteil von 25 Prozent in einem Kärntner Bezirk und gleichzeitig auch in einem Kärntner Ort und in einer Kärntner Gemeinde zweisprachige Ortstafeln geben soll. Machen wir das doch so, wie es international geregelt wird! Es gibt ja dafür europäische Beispiele. Es ist ja nicht so, dass Österreich da ein Einzelfall wäre. Aber das, was Sie wollen, ist nicht anderes, als das Ganze auf dem Rücken der Kärntner auszutragen. Das dient aber in Wirklichkeit nicht der Integration und nicht einer friedlichen Entwicklung! Und deshalb wird es von unserer Seite auch abgelehnt.
Mein Schlusssatz: Sicherheitspolitisch, Herr Parnigoni, haben Sie leider Gottes genau das fortgesetzt, was ÖVP und BZÖ in der Sicherheitspolitik gemacht haben, wo sie eine katastrophale Situation hinterlassen haben: 3 500 Exekutivbeamte fehlen in Österreich! Das ist wirklich eine traurige Bilanz. (Beifall bei der FPÖ.)
17.40
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf § 58 GOG aufmerksam. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Mein Vorredner, der Herr Abgeordnete Strache, hat behauptet, dass alle Exponenten in der Regierung und im Parlament in den Jahren 2000 folgende, die damals in der FPÖ waren (Rufe bei der FPÖ: Hat er nicht getan!) – lesen Sie das Protokoll nach! –, jetzt im BZÖ sind.
Ich muss hier einige Kollegen verteidigen, damit da nicht irgendetwas übrig bleibt. (Abg. Strache: Die Barbara Rosenkranz hat immer für die FPÖ gestimmt!)
Es hat damals der Abgeordnete Graf, Wissenschaftssprecher in dieser Zeit, hervorragende Wissenschaftspolitik dieser Regierung gemacht. – Er ist nicht Mitglied im BZÖ!
Es hat die Frau Abgeordnete Rosenkranz als Gesundheitssprecherin und Vorsitzende dieses Ausschusses sogar noch im Jahre 2005 gemeinsam mit uns verhindert (Abg. Strache: Sie hat auch gegen die EU-Verfassung gestimmt!), dass eine Belastungswelle auf die Österreicher in diesem Bereich zukommt. – Sie ist nicht Mitglied im BZÖ!
Es hat Herr Abgeordneter Bösch, der als Europa- und Wehrsprecher hervorragend verhandelt hat, die EU-Verfassung und viele österreichische Positionen durchgesetzt. –Auch er ist nicht Mitglied im BZÖ!
Aber sie alle waren in dieser Zeit für die Regierungspolitik in guter Weise mitverantwortlich!
Letztlich gab es damals den Stellvertreter von der Frau Abgeordneten Uschi Haubner, das war der Kollege Strache, der gemeinsam mit mir die Türkei-Linie der Bundesregierung mitbestimmt hat. – Er ist auch nicht Mitglied im BZÖ! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Nicht im Parlament! Nicht in der Bundesregierung!)
17.41
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.42
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte sozialdemokratische Mitglieder der Bundesregierung, es ist schön, dass Sie hier sitzen, denn die Österreicherinnen und Österreicher wissen, dass jetzt die Menschen im Mittelpunkt der Regierung sind und dass die Anliegen der Menschen wahrgenommen werden und umgesetzt werden. Das ist gut so, und daran wird gearbeitet. Die Österreicherinnen und Österreicher wissen: Es hat sich gelohnt! (Beifall bei der SPÖ.)
Vorhin haben wir sozusagen aus dem Bereich der Klassik etwas erlebt, und zwar gibt es da von Lessing ein Theaterstück, das heißt „Kabale und Liebe“ (Ruf bei der ÖVP: Das ist von Schiller!) – von Schiller; danke schön! –, und das erinnert daran, denn wie das jetzt mit FPÖ und BZÖ ist, das wissen diese selbst noch nicht. Aber wir können hier heute am letzten Schultag in Österreich noch ein bisschen Förderungsmaßnahmen betreiben. Und das freut mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ.
Es ist so: Sie alle waren noch an der Regierung, als eine Belastungslawine gekommen ist. Es sind damals Maßnahmen gesetzt worden, wo es Ihnen wichtig war, dass Sie Ihre Günstlinge unterbringen, versorgen, und wo Sie schauten, dass die Interessen von diesen Ihren Günstlingen wahrgenommen werden. Sie haben sich am meisten für Ihre eigenen Leute engagiert, ganz egal, ob von Orange oder von Blau. Dabei sind die Österreicherinnen und Österreicher auf der Strecke geblieben. Ich möchte Ihnen da nur drei Namen nennen: Gaugg, Fabel und Slama. Und noch viele andere haben sich am Staat bedient.
Als Regierungspartei waren Sie verantwortlich für Ambulanzgebühren, für die Unfallrentenbesteuerung, für die höchste Arbeitslosigkeit, für massive Pensionseinschnitte, für das Sparen bei der Bildung, bei Kindern und bei Jugendlichen und für das Sparen bei der Gesundheitsversorgung. (Abg. Dr. Graf: Das haben Sie sofort alles rückgängig gemacht! Wir haben es gesehen, dass alles rückgängig gemacht worden ist!)
Herr Ex-Vizekanzler Gorbach war ja wirklich ein Schuldenmachenmeister, denn er hat 8 Milliarden € an Schulden nur im Bereich der Schiene bei den ÖBB hinterlassen und im Bereich der Straße noch einen wesentlich höheren Schuldenberg. (Abg. Scheibner:
Das waren Investitionen!) Das heißt, an Ihnen kann man sich überhaupt nicht orientieren. Sachpolitische Kenntnis ist beim BZÖ kein Markenzeichen, sondern ganz im Gegenteil: Sie vertreten ja noch immer, obwohl Sie jetzt schon so viele Jahre tätig sind, ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Vor zwei Tagen hat der Herr Klubobmann Westenthaler davon gesprochen, dass das Pflegegeld nach dem Einkommen gestaffelt ausbezahlt wird.
Sehr geehrter Herr Kollege Westenthaler, dem ist nicht so! Menschen, die in unserem Land Pflege brauchen, werden nach den Bedürfnissen, nach den Unterstützungserfordernissen eingestuft und bekommen dann dementsprechend Pflegegeld. – Das ist hier wirklich eine Verunsicherungstaktik von Ihnen, die zurückgewiesen werden muss!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt bei der 24-Stunden-Betreuung so, dass man 2 500 € Einkommen haben kann und dass das Vermögen, so wie bei stationären Einrichtungen in unserem Land, bei einem Wert von bis zu 5 000 € nachgewiesen werden soll. – Wenn Sie hier von Verarmung sprechen, wenn Sie hier davon sprechen, dass den armen pflegebedürftigen Menschen das Geld aus der Tasche gezogen wird, dann muss man das auf das Schärfste zurückweisen!
Werte Frau Kollegin Haubner, Sie haben vorhin darüber gesprochen, dass jetzt das Kinderbetreuungsgeld gekürzt werden soll und die Leute dann weniger bekommen werden. Genau das Gegenteil ist der Fall: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns dafür ein, dass Frauen und Männer, die in Karenz sind, ein höheres Kinderbetreuungsgeld bekommen (Beifall bei der SPÖ), und nicht so wie Sie, die Sie dafür verantwortlich waren, dass Frauen nach einer langen Kinderbetreuungszeit keinen Kündigungsschutz mehr hatten und aus dem Arbeitsprozess geflogen sind. (Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.)
Die SPÖ in der Regierung steht für mehr Arbeitsplätze. Sie steht für steigende Beschäftigung, für bessere soziale Sicherheit und vor allem für die Lösung von Problemen – im Gegensatz zu Ihrer früheren Regierungstätigkeit, denn Sie haben immer die meisten Probleme verursacht! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer arbeitet für die österreichische Bevölkerung, kompetent und effizient, und er holt anerkannte Fachleute, die sich ebenfalls für Österreich und für die österreichische Bevölkerung einsetzen. Die Österreicherinnen und Österreicher wissen: Es hat sich gelohnt, dass die SPÖ in der Regierung ist!
Sehr geehrter Herr Kollege Westenthaler, sehr viele WählerInnen sagen: Machen Sie es endlich: Nehmen Sie den Hut und sagen Sie Adieu! (Beifall bei der SPÖ.)
17.47
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.47
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, dass gerade das BZÖ eine Dringliche Anfrage zum Thema „Chronisches Versagen der Regierung“ stellt, aber es ist irgendwie auch kein Wunder, denn das sind ja die eigentlichen Experten zu diesem Thema: Sie haben ja eine siebenjährige Erfahrung damit, und das ist wahrscheinlich auch jenes Thema, wo Sie die beste Expertise mitbringen können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie sich schon vorgestellt?)
Gott sei Dank ist das Regierungsversagen des BZÖ jetzt vorbei. Wir müssen uns jetzt höchstens mit einem BZÖ-Oppositionsversagen auseinandersetzen, nämlich deswe-
gen, weil Sie so viel Nebel erzeugen, dass man die wahren Kritikpunkte an der Bundesregierung nicht mehr sieht. Das ist Oppositionsversagen in Reinkultur! (Beifall bei den Grünen.)
Was ist so ein Kritikpunkt? – Zum Beispiel das Verhalten des Bundeskanzlers bei der Erbschaftssteuer. Ich mache ihm nicht zum Vorwurf, dass die Erbschaftssteuer gefallen ist. Das haben wir dem anachronistischen Klienteldenken der ÖVP zu verdanken. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich mache ihm nicht einmal zum Vorwurf, dass er sich nicht durchgesetzt hat. Das müssen Sie mit Ihren WählerInnen diskutieren. Mein Vertrauen ist ja nicht erschüttert, ich habe Sie nicht gewählt. Ich mache Ihnen etwas ganz anderes zum Vorwurf: dass Sie wider besseres Wissen nach Deutschland fahren und dort den Fall der Erbschaftssteuer abfeiern – das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache! –, obwohl Sie die Ausgangsposition kennen.
Wir liegen in der Analyse wahrscheinlich gar nicht so weit auseinander. Sie wissen, dass eine Million ÖsterreicherInnen armutsgefährdet ist. Sie wissen, dass in den letzten zehn Jahren die realen Nettolöhne nicht gestiegen sind. Sie wissen, dass die Lohnquote sinkt und dass das deswegen dramatisch ist, weil damit langsam die Finanzierungsbasis unseres Sozialversicherungssystems dahinschmilzt.
Sie selbst haben heute gesagt: Wir sind das viertreichste Land der EU! – Nur: Wir haben da ein Problem: Die reichsten 10 Prozent in diesem Land besitzen zwei Drittel aller Vermögenswerte. Und obwohl sich der Wohlstand in den letzten 30 Jahren verdoppelt hat, haben wir ständig ein Finanzierungsproblem, wenn wir über wichtige Anliegen wie Pflege, Bildung oder anderes diskutieren.
Und was machen Sie? – Sie fahren nach Deutschland und machen Werbung für den innereuropäischen Standort- und Steuerwettbewerb.
Das versteht niemand! Ich hätte mir von Ihnen etwas ganz anderes erwartet: Ich hätte mir von Ihnen eine innereuropäische Initiative erwartet, um genau diesen Steuer- und Standortwettbewerb zu beseitigen – der ruinös ist, der die Löhne drückt, der die budgetären Spielräume einengt und der die Kaufkraft schwächt und damit die Binnennachfrage schwächt und für Europa eine desaströse Strategie ist. Das hätte ich mir von Ihnen erwartet! (Beifall bei den Grünen.)
Deswegen, Herr Bundeskanzler, glaube ich, dass es ein chronisches Versagen gibt. Es hat nur nichts mit dem Oppositionsversagen des BZÖ zu tun. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.50
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Restredezeit Ihrer Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.
17.50
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! (Abg. Dr. Cap: Lauter!) Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Dr. Cap: Lauter!) Wir vom BZÖ können eigentlich sehr stolz sein auf unsere Regierungsbeteiligung. Wir haben dort unsere Spuren hinterlassen, wir haben Markierungen hinterlassen, wir haben Meilensteine gesetzt! Ich erinnere nur an die Abfertigung, an das Kinderbetreuungsgeld (Abg. Dr. Cap: Lauter!), an die sogenannte Hackler-Regelung – die Sie ja alle abschaffen wollten: Das Kinderbetreuungsgeld wollten Sie abschaffen – jetzt führen Sie alles weiter, die „Hackler-Regelung“ genauso wie das Kinderbetreuungsgeld! (Beifall beim BZÖ.)
Zu den Kollegen von der FPÖ möchte ich eines sagen: Von 2000 bis 2005 haben wir gemeinsam die Verantwortung getragen, und heute haben Sie sämtliche Referenten, die auch in den Ministerien gesessen sind, in Ihrem Klub! – Ich weiß nicht, was soll
das? Man muss doch dazu stehen, dass wir einige Sachen weitergebracht haben – ich habe sie gerade aufgezählt –, wie zum Beispiel das Kinderbetreuungsgeld! Oder steht ihr nicht dazu, dass wir die Abfertigung reformiert haben? (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement.) – Ja, da müsst ihr einmal dazu stehen!
Wir haben eben bei uns verschiedene Meinungen gehabt und sind auseinandergegangen (Abg. Strache: Du kriegst einen Herzinfarkt! Aufpassen!) – und nicht so wie bei der SPÖ, wo der Bundeskanzler sagt, alle müssen derselben Meinung sein – er verordnet den Kärntner SPÖ-Bürgermeistern einen Maulkorb, obwohl sie eine ganz andere Meinung haben zu den Ortstafeln als er –, oder bei der ÖVP, wo, wie ich gehört habe – wie hat der Abgeordnete Ferdinand Maier gesagt: „Hände falten, Goschen halten!“ –, die Meinungsvielfalt auch restriktiv gehalten wird. – Bei uns war es halt ein bisschen anders, da hat man eine Meinungsvielfalt gehabt.
Herr Bundeskanzler Gusenbauer, wenn Sie sagen, Sie versprechen, dass Sie die Ortstafellösung hinbringen: Im vorigen Jahr haben Sie sie verhindert! – Und wenn man Ihren Versprechungen glauben darf, dann kommt gar nichts zustande, denn Sie haben das Versprechen, dass Sie die Studiengebühren abschaffen werden, gebrochen; Sie haben versprochen, der Eurofighter wird jetzt landen – aber es kommt keiner. Und außerdem waren Sie verantwortlich für die Sanktionen, die wir seinerzeit gehabt haben: Sie sind ins Ausland gefahren und haben über Österreich schlecht gesprochen. Das haben Sie zu verantworten gehabt! (Beifall beim BZÖ.)
Und jetzt (Abg. Strache – in Richtung SPÖ –: Jetzt haben wir keine Wahlversprechen mehr! Sie sind schon alle gebrochen!), als Bundeskanzler, fahren Sie nach Deutschland und sprechen über das, was in Österreich so gut läuft, wie die Senkung der Körperschaftsteuer von 34 auf 25 Prozent. Das empfehlen Sie den Deutschen. – Früher, als Sie in der Opposition waren, haben Sie eine Senkung verteufelt und dagegen gestimmt. Wir hingegen haben die Verantwortung mitgetragen, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, und haben hier einiges weitergebracht. (Beifall beim BZÖ.)
Bei den Ortstafeln einfach so drüberzufahren, mit 163, dass Gemeinden dazukommen wie Velden, Köttmannsdorf, Keutschach, St. Margarethen und Feistritz, wo einfach die Prozentanzahl nicht gegeben ist, das einfach willkürlich zu machen, ohne Grundlage, ohne Prozenterhebung?! Und wenn Sie keine Minderheitenfeststellung machen, wie wir heute schon gehört haben, dann werden Sie dort Schiffbruch erleiden, das kann ich Ihnen sagen! Und wenn Sie eine Öffnungsklausel mit einbauen, so versteckt durch die Hintertür, werden Sie ebenfalls Schiffbruch erleiden, denn dann ist es so: In den Ortschaften, wo sie jetzt stehen und wo zusätzliche aufgestellt werden, werden diese bleiben und woanders werden weitere aufgestellt – nur, keiner weiß, wo das aufhört! Vielleicht geht das über die Grenzen von Kärnten noch hinaus! – Schreiben Sie sich das hinter die Ohren!
Da ich jetzt die Titelseite der heutigen „Kronen Zeitung“ sehe: 1 000 € ab 2009 – der Makel bei den Mindestlöhnen. – Ab 2009 wollen Sie 1 000 € Mindestlohn einführen! (Abg. Strache: Das stimmt ja nicht! Es ist viel weniger!) – Na ja, das sind netto 828 € – das ist traurig, Herr Bundeskanzler! – Und das erst ab 2009! Und ohne Generalkollektivvertrag! Also gilt das noch immer nicht für alle!
Das ist doch ein Witz! – Die Leute werden es Ihnen „danken“! (Beifall beim BZÖ.)
17.54
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer erhebt sich von seinem Platz auf der Regierungsbank. – Abg. Strache: Jetzt kann der Herr Bundeskanzler endlich schlafen gehen! – Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Ich muss etwas arbeiten!)
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die Verhandlungen zum 2. Punkt der Tagesordnung wieder auf.
Auch dort ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Auch diese Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen daher zu den Abstimmungen.
Zunächst stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zukunft der Europäischen Union.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (143 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (182 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (128 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007) (181 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.56
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was wir jetzt in ein paar Minuten beschließen werden, ist ein sehr kompliziertes Rechtswerk, letztlich eine Umsetzung
von EU-Richtlinien. Die wichtigste, die sogenannte Markets in Financial Instruments Directive – Stichwort für die Experten: MiFID –, dient zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Finanzmarktes und zur Harmonisierung der Bestimmungen für die europäischen Wertpapierdienstleister.
Das Ziel hat ein Weisenrat unter der Führung von Lamfalussy – ein bekannter Mann, der seinerzeit Mit-Organisator für die Europäische Zentralbank war – erarbeitet. Das Ziel ist okay, gar keine Frage. Dass Europa im globalen Wettbewerb auch der Finanzmärkte nicht aus lauter Schrebergärten bestehen kann ist sicherlich gut. Auf der anderen Seite muss man natürlich sagen, dass die Umsetzung dieses Ziels, Harmonisierung der Wertpapierdienstleistungen und Schaffung eines gemeinsamen europäischen Finanzmarktes unter dem Konsumentenschutzgedanken, der in der EU eine besonders große Rolle spielt, natürlich dazu geführt hat, dass sich zwar eine Grundsatzbestimmung in § 40 findet – der Konsument hat ausreichend Information zu bekommen, dass er Art und Risiko genau einschätzen kann –, aber in der Folge, um das umzusetzen, 81 Seiten notwendig sind.
Das heißt, man muss leider sagen, dass auf die Banken und Kreditinstitute nach Basel II ein neuerlicher Papierkrieg, Bürokratieschub zukommt. Das ist aber unvermeidlich.
Ich bedanke mich daher ausdrücklich beim Syndikus Herbert Pichler von der Wirtschaftskammer, der uns in den letzten Tagen noch eine Reihe von Vorschlägen zur Regierungsvorlage gebracht hat, damit das Ganze überhaupt in der Praxis funktionieren kann. Ich bedanke mich auch beim Kollegen „Jacky“ Maier, der auch noch ein paar Vorschläge eingebracht hat. Letztlich haben wir einen Konsens für ein Paket von Abänderungsanträgen – im Finanzausschuss war es noch nicht so weit, jetzt im Plenum ist es so weit. Ich bedanke mich da wirklich.
Aber eines, glaube ich, muss man auch sagen – bei allen Konsumentenschutzüberlegungen: Ein Banker hat unlängst gesagt, so, wie auf den Zigaretten steht: „kann Ihre Gesundheit schädigen“, müsste man im Grunde dort draufschreiben: „Ihr Wertpapier kann auch zu Verlusten führen“. – Der Kapitalmarkt ist ein Risikomarkt, und absolute Sicherheit wird es hier nie geben. Und es gibt auch eine gewisse Casino-Mentalität – das sage ich auch –, wo man sagt: Ich spiele nicht Lotto oder Toto, sondern ich kaufe mir ein Wertpapier, wo ich hohe Renditeversprechungen habe! – Personen mit einer solchen Casino-Mentalität kann auch der beste Gesetzgeber natürlich nicht schützen.
Ich bin überzeugt davon, dass wir hier ein Gesetzeswerk haben, bei dem wir versucht haben, es wirklich halbwegs praxisorientiert zu machen. Letztlich kann man in der EU kein Rosinenprinzip anwenden und nicht sagen: Ich will bei der EU sein, aber nur das anwenden, was mir gefällt! – Das geht nicht. Daher: Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der ÖVP.)
17.58
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nachdem mir nunmehr das Protokoll der vorigen Debatte vorliegt, erteile ich Herrn Abgeordnetem Westenthaler für den Ausdruck „wie eine Dreckschleuder reden Sie da“ einen Ordnungsruf. (Ruf bei der SPÖ: Den hat er verdient!)
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Günter Stummvoll hat das Problem der MiFID-Richtlinie dargestellt, das Problem, mit dem insbesondere der ös-
terreichische Banken- und Kreditsektor bei der Umsetzung dieser Richtlinie konfrontiert ist.
Auch wir sind sehr dankbar dafür, dass es hier zu einer Einigung gekommen ist, dass unsere Vorschläge mit berücksichtigt werden konnten, weil Fragen des Finanzmarktes nicht nur in Österreich eine Rolle spielen, sondern natürlich international.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der MiFID-Richtlinie gibt es europaweit verbesserten Anlegerschutz. Die europäische Finanzmarktrichtlinie ist einerseits ein wichtiger Baustein eines stärkeren Anlegerschutzes, von dem ein wichtiger Impuls zur Stärkung des Anlegervertrauens in die Finanzmärkte ausgehen kann, und schafft andererseits die Voraussetzungen zur Stärkung der Stabilitäts- und Wettbewerbsposition der Unternehmen, beispielsweise durch entsprechende Eigenmittelunterlegungen. Wir stimmen daher dem zu.
Erlauben Sie mir trotzdem, noch ein paar Anregungen zu diesem Gesetzentwurf zu machen! – Ich bin als Konsumentenschützer in den letzten Jahren, Jahrzehnten immer wieder mit Anlegerskandalen konfrontiert gewesen, mit dem WEB-Skandal. Ich habe genau vor 18 Jahren die zweite Strafanzeige unterschrieben. Wir waren konfrontiert mit dem AMIS-Skandal. Auch in Deutschland gibt es laufend Anlegerskandale, zum Beispiel derzeit bei der Göttinger Gruppe mit 170 Haftbefehlen, oder ich erinnere nur an den großen Anlegerskandal, der Deutsch- und Österreich-Türken betroffen hat, die von Islam-Holdings abgezockt wurden, denen über 5 Milliarden € entzogen wurden – Gelder, die in den Reihen der derzeitigen türkischen Regierungspartei verschwunden sind.
Ich glaube daher, wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Bestimmungen des Anlegerschutzes evaluieren müssen. Ich denke da beispielsweise an die Bestimmungen im Kapitalmarktgesetz, wo es uns Konsumentenschützern auch darum geht, darüber nachzudenken, wie man eine Angleichung zum ABGB schafft, wie man die Fragen der Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit regelt, beziehungsweise Fragen der Verjährung und der Beweislastumkehr.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sehen mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 den ersten richtigen Schritt in Richtung Anlegerschutz. Aus unserer Sicht müssten weitere, vielleicht sogar im Zuge der Reform der Finanzmarktaufsicht, erfolgen. Ich hoffe, dass wir auch hier gemeinsam zu einer Einigung kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.02
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.02
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Intention der MiFID, der EU-Richtlinie, die eine Harmonisierung eines äußerst komplexen und umfangreichen Systems an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten herbeiführen wird, ist sehr begrüßenswert. Das insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir ja heute früh bereits über den AMIS-Skandal diskutiert haben, der ja sehr deutlich gezeigt hat, wie notwendig es ist, dass der Anlegerschutz und der Kleinanlegerschutz in diesem Lande verbessert wird.
Wenn ich das Beispiel AMIS erwähne, so möchte ich doch nicht unerwähnt lassen, dass dieses Wertpapieraufsichtsgesetz zwar ein richtiger Schritt in eine richtige Richtung und auch ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist, aber ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass wir heute eine Anlegerentschädigung haben – über die ich heute Morgen schon gesprochen habe –, die dringend zu reformieren ist. Das heißt also, mit diesem Gesetz ist es nicht getan, es sind weitere Schritte notwendig, um zu vermei-
den, dass wir in Zukunft wiederum einen Skandal im Bereich der Finanzdienstleistungen haben, der 10 000 Geschädigte in Österreich hinterlässt, mit einem Schädigungsvolumen von über 100 Millionen €.
Transparenz und Schaffung von Vertrauen sind wichtig, und daher werden wir diesem verstärkten Anlegerschutz und dem Gesetz und auch dem Abänderungsantrag zustimmen.
Aber zweierlei möchte ich hier schon noch diskutieren. Das eine ist: Das Gesetz allein wird noch nichts bewirken – wie auch die Neuregelung der Finanzmarktaufsicht, das haben wir ja im Banken-Untersuchungsausschuss gesehen, noch nicht dazu geführt hat, dass wir eine funktionierende Finanzmarktaufsicht in unserem Land haben –, sondern entscheidend wird es sein, wie dieses Gesetz vollzogen werden wird. Denn was nützt uns das beste Wertpapieraufsichtsgesetz, was nützt uns die beste Finanzmarktaufsicht, eine Finanzfeuerwehr, die dann nicht aktiv wird, wenn der Hut brennt?
Aus Sicht des Konsumentenschutzes gibt es meiner Ansicht nach noch eine Reihe von Verbesserungen, die wünschenswert wären, auf die ich in der Folge eingehen möchte und auf die ich auch bereits im Ausschuss eingegangen bin. Der Herr Staatssekretär ist dem sehr positiv gegenüber gestanden, aber Resonanz hat das Ganze keine gefunden. Im Begutachtungsverfahren war es ja so, dass sehr viele Vorschläge, die vonseiten der Wirtschaft gekommen sind, zwar berücksichtigt worden sind; Wünsche, die, vonseiten des Konsumentenschutzes vorgetragen, über die Bundesarbeitskammer gekommen sind, wurden nicht oder nur in sehr wenigen Fällen berücksichtigt.
Es wäre aus meiner Sicht notwendig, eine verpflichtende Aushändigung aller relevanten Unterlagen vorzusehen und einen verbesserten Zugang zur Dokumentation für die Anleger zu schaffen. – Das aus dem Transparenzgebot heraus.
Der zweite Punkt betrifft die sogenannten derivativen
Produkte – das sind Finanzinstrumente, die hochkomplex sind;
sie sind geregelt in § 1 Z 6. Für solche Geschäfte,
die auch im Bankenbereich von nur wenigen durchschaut werden und wo im Fall
Hypo Alpe-Adria Spekulationen eingetreten sind, weil hier mit Instrumenten
spekuliert wurde, die eben sehr kompliziert sind, ist es notwendig, dass
zusätzliche Schritte aus der
Sicht des Konsumentenschutzes gesetzt werden. Und zwar würde ich mir
vorstellen, dass entweder solche Geschäfte, solche Finanzinstrumente im
Rahmen von indirekten Haustürgeschäften nicht mehr abgeschlossen
werden dürfen – das ist die eine Variante; oder, die
andere Variante, die mir besser gefallen würde, wäre ein generelles
Verbot solcher Geschäfte oder sozusagen, noch besser, ein
Rücktrittsrecht.
Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Beweislastumkehr. Die Beweislast sollte in zahlreichen Punkten von den Anlegern und Kleinanlegern auf die Wertpapierdienste übergehen, denn sie sind viel besser in der Lage, die Situation darzustellen, als dies die Kleinanleger können.
Noch einmal: Ich bedauere es sehr, dass diese für die Konsumenten sehr wichtigen Anregungen, die das Vertrauen in die Wertpapierinstrumente und den gesamten Finanzmarkt hätten stärken können, nicht zur Anwendung kommen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
18.07
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.07
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wir begrüßen grundsätzlich die Änderungen im Wertpapieraufsichtsgesetz,
aber nur aufgrund der Änderungen hinsichtlich des Konsumentenschutzes, oder weil es sich mit dem Konsumentenschutz auseinandersetzt.
Es gibt ein paar sehr kritische Anmerkungen: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kommission Ziele verfehlt, die sie mit der Erlassung der Richtlinie MiFID, die nunmehr durch das neue WAG umgesetzt werden soll, erreichen wollte. Eine Harmonisierung der Vorgaben für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird nicht erreicht werden. Dazu bietet die Richtlinie den nationalen Gesetzgebern zu viele Ausnahmemöglichkeiten, die auch genutzt werden und zu einer höchst unterschiedlichen Umsetzung führen.
Das Verfahren, das schon angesprochen wurde, das Lamfalussy-Verfahren, ist höchst kompliziert und ist in mehrerer Hinsicht problematisch. Die Einladung an die Marktteilnehmer, sich in einem Konsultationsverfahren an dem Prozess der Richtlinienerstellung zu beteiligen, konnte praktisch nur von Unternehmen wahrgenommen werden, die groß genug waren und sich das leisten konnten, auch in finanzieller Hinsicht.
Die ungeheure Menge an Unterlagen, die in diesem Verfahren produziert wurden, ist nicht dazu angetan, die Übersichtlichkeit zu fördern. So ist beispielsweise der Stoß an Akten, die nur für die Prospektrichtlinie erlassen wurden, einen halben Meter hoch.
Der Entwurf zum Wertpapieraufsichtsgesetz hat sich an die Vorgaben, die als Ergebnis eines kritikwürdigen Verfahrens in Richtlinienform gegossen wurden, zu halten. Ob der Spielraum, der dem Gesetzgeber dabei belassen wurde, sinnvoll genutzt wurde, darf allerdings hinterfragt werden.
Das Gesetz folgt dem Prinzip: Möglichst viel Information an den Kunden! – Ob damit die gewünschte Transparenz erreicht wird, das möchte ich bezweifeln. Es wäre besser gewesen, bessere Information, aber nicht zu viel. Die Menge wird vom Kunden nicht mehr bewältigbar sein. Das zeigt sich schon jetzt aus den Erfahrungen aus laufenden Anlegerberaterhaftungsprozessen, bei denen Kunden immer wieder vorbringen, dass sie zwar möglicherweise Informationen bekommen haben, aber dass es so viel war, dass relevante Informationen tatsächlich untergehen.
Es ist die Frage, ob der durchschnittliche österreichische Kunde, der seinen endfälligen Schweizer Frankenkredit durch Ansparen in Investmentzertifikate tilgen möchte, wissen muss, welche Ausführungsplätze hier zur Geltung kommen, nach welchen Kriterien diese Ausführungsplätze gewählt werden und wie die Kriterien gewichtet sind. Das sind, glaube ich, Spezialinformationen, die für den Kunden nicht relevant sind und an der Sache vorbeigehen.
Ich möchte aber auch noch aus eigener Erfahrung auf ein Spannungsfeld hinweisen, in dem sich vor allem unsere Bankangestellten befinden, nämlich das Spannungsfeld Bankberater und Kunde. Aufgrund der Konzentrationen kleiner Institute in nunmehrige Finanzmagnate, die alle dem Shareholder Value unterliegen, kommt es zu höchstem Druck auf die Bankangestellten vor allem am Schalter, die unermessliche Zielvorgaben bekommen, die sie nur sehr, sehr schwer erreichen können. Wenn wir jetzt noch einen zusätzlichen gewaltigen administrativen Aufwand erzeugen, dann wird es für diese Leute immer schwieriger und immer kritischer, auch was die Qualität der Beratung betrifft.
Zeigen tut sich das Ganze – und da bin ich dem Kollegen Rossmann dankbar, dass er es angesprochen hat – in der Geschichte mit den Derivativen. Es ist, wie er gesagt hat, wirklich ein sehr, sehr kompliziertes Finanzierungsfeld – oder auch Spekulationsfeld in Wahrheit. Es geht so weit, dass einfachen Privatkunden, die Fremdwährungskredite aufnehmen, schon solche Zinscaps oder Swaps, wie sie heißen, mitverkauft werden, die zwar normiert sind, aber nichtsdestotrotz ein hohes Risiko aufweisen.
Da sollten wir – und vor allem die Betriebsräte und die Gewerkschaft – doch ein bisschen schauen, dass die Kollegen in den Banken nicht diesem Druck, dem sie sich gar nicht unterwerfen müssten, aber der einfach von oben kommt und dem man nicht mehr ausweichen kann, ausgesetzt sind und man sie hier ein bisschen entlastet. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.12
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.12
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den wesentlichsten Inhalten dieser EU-Richtlinie, der MiFID-Richtlinie wurde schon von meinen Vorrednern ausgiebig Stellung genommen.
Ich möchte nur zwei Punkte anführen, zumal ja das Wertpapier-Wissen ein sehr spezielles Wissen ist und gewisse Vorkenntnis erfordert. Eines gilt es schon zu berücksichtigen, nämlich dass wir innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterschiedliche Aufsichtsqualitäten haben, was den Wertpapiersektor anlangt, und dass ich für Österreich in Anspruch nehme – trotz der Kritik am Vormittag, was die FMA anbelangt –, dass Österreich eine qualitativ hochstehende Aufsichtstätigkeit ausübt, die man nicht von allen EU-Mitgliedsländern erwarten darf.
Eines steht aber auch im Zentrum der Bedenken, nämlich dass Konzessionserteilungen für Wertpapiergeschäfte und für die Veranlagung von Wertpapierprodukten in der gesamten EU zugelassen werden können und somit auch zu befürchten ist, dass Wertpapiere auf unseren Märkten landen, die nicht so sorgsam geprüft worden sind, wie wir das in Österreich vorsehen. Ein warnendes Beispiel also, das es hier auch zu berücksichtigen gilt.
Das Zweite ist, dass mit dem erhöhten Anlegerschutz und vor allem auch mit dem Prüfsiegel sozusagen der FMA nicht eines gewährleistet werden kann, nämlich dass wir sagen: Wertpapiergeschäfte sind völlig risikolos. Da hast ja auch du, „Jacky“ Maier, als Konsumentenschutzexperte immer darauf hingewiesen. Den Fehler dürfen wir nicht begehen, dass wir sagen, Wertpapiergeschäfte sind ganz normale Zinsgeschäfte und mit keinem Risiko verbunden. Wir sollen auch davor warnen, dass hier ein Restrisiko besteht oder sogar ein großes Risiko besteht.
Das sind zwei Punkte, auf die wir trotz der Euphorie wegen dieses Gesetzes, das ja schon seit einigen Monaten hier in unserem Haus auf die Beschlussfassung wartet, nicht vergessen dürfen. (Beifall beim BZÖ.)
18.14
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
18.14
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Hohes Haus! So sehr der Tagesordnungspunkt ein scheinbar technischer ist, er ist einer, der von der Tiefe der Veränderung her in den nächsten Jahren Hunderttausende Menschen betreffen wird. Es ist ein Punkt, der in Wirklichkeit zunehmend das Spar- und Anlageverhalten der Menschen berühren wird. Und es ist ein Punkt, von dem die Mitgliedstaaten in vielerlei Hinsicht nicht die glücklichsten waren, dass sie jetzt schon zur dessen Umsetzung schreiten mussten.
Ich darf daran erinnern, die zugrunde liegende Richtlinie stammt bereits aus dem Jahr 2004, und es haben sich fast alle Mitgliedstaaten sehr, sehr lang Zeit genommen, diese Richtlinie umzusetzen. Eigentlich müsste sie bereits seit 1. Februar dieses Jahres in Kraft sein, damit sie mit dem November dieses Jahres auch im faktischen Geschäft in ihrer gesamten Anwendung stattfinden könnte. Nachdem Österreich bis zum Februar eine Umsetzung nicht durchgeführt hat, erging ein entsprechendes Mahnschreiben der EU-Kommission, und wir waren gezwungen, in relativ kurzer Zeit die notwendigen Richtlinien zu erlassen.
Ich möchte aber an der Stelle betonen, dass das Bundesministerium für Finanzen sich wirklich bemüht hat, bei der Umsetzung dieser Richtlinie auch aus dem positiven Verfahren der Verhandlungen hier im Haus mit Basel II rechtzeitig alle beteiligten Gruppen – und ich betone an der Stelle: einschließlich des Konsumentenschutzes – in entsprechender Form einzubeziehen. Es ist aber so, dass wir naturgemäß gerade in diesem Bereich jeden Tag dazulernen und gerade der Konsumentenschutz ein intensives Betätigungsfeld hat, nämlich aus den Vorkommnissen, die ihm zugemittelt werden, auch entsprechende Schlüsse für die Veränderungen zu ziehen.
Ich schließe mich dem an, was meine Vorredner gesagt haben, was die Regelung selbst betrifft: Wir schaffen einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen; wir erhöhen die Transparenz gerade in diesem Bereich durch eine Vielzahl von Informationsgeboten; wir stärken die Möglichkeit der Aufsicht im Bereich der Wertpapierdienstleistungsunternehmen, auch entsprechend ihrer Kontrollaufgabe nachzukommen, und erhöhen damit letztlich das Schutzniveau für den Konsumenten.
Ich möchte aber auch eine Erläuterung zu dem doch recht umfangreichen Abänderungsantrag abgeben, der gleichzeitig heute zur Behandlung ansteht. Unter Verweis auf das, was ich vorher gesagt habe, nämlich der späten In-Kraft-Setzung der Umsetzung der Richtlinie, ergibt sich für die gesamte Branche das Problem, dass der Zeitraum bis zum endgültigen In-Kraft-Treten Ende des Jahres für die Vorbereitung – man muss sich nur vorstellen: Unterlagen, Kundenmappen, EDV-Programme! – ein sehr, sehr kurzer ist. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, dass alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmer sofort wissen müssen, wie die Richtlinien lauten, und daher ist seitens der Wirtschaftskammer Österreich der Wunsch herangetragen worden, dass man jenen Teil, der durch die FMA zu erlassen sei, gleich hiermit regelt.
Ich bitte auch um Verständnis dafür, dass dieser Punkt als Abänderungsantrag in der zweiten Lesung kommt, bedanke mich aber ausdrücklich für das – wie ich glaube – faire Verfahren für alle Abgeordneten, dass bereits bei dem Finanzausschuss vorige Woche wesentliche Teile des Abänderungsantrages verteilt wurden, sodass man sich mit diesem umfangreichen Antrag entsprechend auseinander setzen konnte.
Ich freue mich weiters, dass es gelungen ist, auch einige der Punkte, die noch zwischenzeitlich betreffend den Konsumentenschutz dazugekommen sind, in den Abänderungsantrag aufzunehmen.
Ich darf an der Stelle noch eine kurze Anmerkung zum Tagesordnungspunkt 4, der in einem behandelt wird, anführen. Die Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle ist eine, die ebenfalls eine Umsetzung der EU-Richtlinie darstellt. Diese legt im Wesentlichen einen erleichterten Zugang für Rückversicherungsunternehmen fest. Wir haben diese Novelle des WAG genützt, um bereits Änderungen mit dem Blickwinkel auf die Solvabilität II-Regelungen vorzunehmen, indem wir unsere Versicherungsbestimmungen schon in die Richtung des künftigen Rechtsbestandes bewegen: Verbesserungen bei den Garantiefonds, klarere und strengere Regelungen für die Treuhänder und vor allem mehr Möglichkeiten der FMA, auch entsprechende konsumentenschützerische Tätigkeiten zu erfüllen.
Sosehr viele heute in der Diskussion natürlich die FMA kritisiert haben, muss man sich auch dessen bewusst sein, dass die FMA immer nur nach Maßgabe der Gesetze vorgehen kann. Sie hat die Schwierigkeit, wenn zum Beispiel einer als Versicherer auftritt, aber nicht für den Vertrieb von Versicherungsleistungen zugelassen ist, dass sie bisher nicht in der Lage war, die Öffentlichkeit vor solchen Aktivitäten zu warnen.
Dies also nur als Beispiel, dass wir jede dieser Änderungen auf Basis von Rückgang auch nützen, um Verbesserungen zu erreichen. In diesem Sinne, denke ich, ist es vom Informationsgehalt her zwar scheinbar nur ein kleiner Punkt, aber ein großer Schritt im Bereich der Finanzdienstleistungen. Ich danke ausdrücklich allen Beteiligten, auch den Abgeordneten, dass wir das bis zuletzt auf den neuesten Stand bringen konnten und dass es möglich ist, das noch vor dem Sommer zu beschließen, denn sonst wäre Österreich endgültig säumig geworden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.20
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.20
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es möglich war, innerhalb kurzer Frist dieses Gesetz in Österreich zu fixieren, damit Österreich nicht säumig wird oder geworden wäre. Ich frage mich allerdings, was mit jenen 24 Ländern – und jetzt, wenn wir es beschlossen haben, 23 Ländern – der Europäischen Union passiert, die es bis jetzt noch nicht umgesetzt haben. Bisher gibt es drei, die es umgesetzt haben: England, Irland und Rumänien. Mich würde weiters die rumänische Umsetzung interessieren. Wenn das stimmt, wie meine Information lautet, dann ist das nicht das, was wir uns unter Umsetzung vorstellen. – Meine Damen und Herren, so viel zur Wettbewerbsgleichheit.
Zum Zweiten: Die Behandlung der Gemeinden ist ein schmerzlicher Punkt in diesem Bereich – das sei offen gesagt –, weil ich nicht ganz einsehe, dass man so quasi unter dem Motto „Die können das ja nicht, und das ist zu gefährlich!“ eine Ungleichgewichtung vornimmt, dass Bund und Länder anders behandelt werden als die Gemeinden. Interessant ist, dass gerade in Schweden Gemeinden als Regionen bezeichnet werden und daher auch hier wieder eine Ungleichbehandlung in Europa stattfindet.
Zum Dritten: Es wäre vielleicht einmal nachzufragen, wer am meisten verzockt hat; welche Stadt in Österreich, vielleicht auch welches Bundesland sich da nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Ich gebe dem Kollegen Zanger durchaus recht, wenn er meinte, wir sollten, wenn wir derart umfangreiche Information bieten, aufpassen, nicht Gefahr zu laufen, dass sie so umfangreich wird, dass sie tatsächlich nicht mehr gelesen wird und daher das Ziel verfehlt. Daher sollten wir durchaus auch eine übersichtliche Information veranlassen. Das wäre sicher wichtig. Ich bestätige weiters, was Kollege Bucher heute meinte, nämlich, dass es in Österreich trotz aller Schwierigkeiten eine hervorragende Aufsicht gibt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wenn wir diese Aufsicht noch verbessern wollen, dann werden wir uns etwas anderes bei der Bezahlung einfallen lassen müssen. Nach dem Beamtenschema werden wir diese Fachkräfte, die gerade in diesem Bereich notwendig sind, nicht halten können, denn da werden die Versicherungen und die Banken die besten Kräfte abwerben, weil sie ungleich mehr Aussichten und Chancen bieten.
Vielleicht noch an die Adresse aller: Solange der Österreicher unter dem Titel, er kann Steuer sparen oder etwas gewinnen, jedes Risiko eingeht, wird eine noch so gute Aufsicht und eine noch so gute Richtlinie das alles nicht verhindern, was manchmal unter zu großer Gier erwartet wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.23
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.23
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir setzen eine Richtlinie der EU um. Ich glaube, es ist auch höchst an der Zeit, aber es ist die Harmonisierung des Dienstleistungssektors damit ja bei weitem nicht erreicht, sondern es wird noch viele Maßnahmen geben müssen. Das ist ein Aspekt, den man bedenken muss. Ich denke dabei an die Private Equitys oder Hedge-Fonds. Auch da muss eine europäische Regelung irgendwann Platz greifen.
Vor allem liegt der Mangel in den so genannten Rahmenbedingungen, in der Umsetzung, wie auch Kollege Auer gesagt hat. Da sollten wir nachdenken, wie man das erstens qualitativ erfüllen kann, und zweitens denke ich, auch wenn Kollege Bucher gesagt hat, dass wir in Österreich so hervorragend sind, in Anbetracht von AMIS und in Anbetracht der Debatte heute am Vormittag: Wir sind nicht schlecht, aber auch wir haben unsere Probleme.
Wenn ich dann mir anschaue, wie das Haftungskapital entwickelt ist, dann kann ich nur sagen: Wenige würden davon profitieren, wenn es schlagend wird. Ich glaube, im Großen und Ganzen haben wir immer danach gelebt: Wir haben eine AeW – und in Wirklichkeit wissen wir, dass sie eher ein Feigenblatt darstellt, aber nicht eine potente Kapitalbasis hat, um Geschädigte, wie bei AMIS – die über 100 Millionen € oder vielleicht bis zu 200 Millionen €, was sich im nächsten Jahr zeigen wird –, auch tatsächlich befriedigen zu können.
Das ist das wirkliche Problem all dieser Anlageformen, dass ja jeder als Gewinner „hineingeht“. Es wurde heute schon dieser Casino-Kapitalismus genannt. In Wahrheit ist es ja so, dass man ins Casino mit dem eigenen Geld geht. Der Unterschied beim Casino-Kapitalismus ist, dass dort das Geld der anderen verspielt wird! Daher ist das ja so sorgfältig zu regeln. Ich bin auch sehr froh, dass wir heute beschlossen haben, dass wir diese Aufsicht und die Regelungen der finanzmarktaufsichtsbehördlichen Voraussetzungen sehr sorgfältig machen werden. Ich bin überzeugt, dass über den Sommer da viel gearbeitet werden wird und wir im Herbst wirklich mit einem guten Konzept, das zukunftsfähig ist, an die Öffentlichkeit treten können.
Was ich allerdings noch erwähnen möchte, ist, dass sehr wohl die Gefahr besteht, dass zum Beispiel die mittleren Banken durch diese Regelung vielleicht sogar eine strukturelle Bereinigung erfahren. Sie kommen dadurch eher in den Bereich der Franchising-Bank hinein. Die kleinen Banken beschäftigen sich weniger damit, und dann könnte auch hier eine Bereinigung stattfinden, die den Wettbewerb nicht belebt.
Das wollte ich noch hinzufügen, weil ich glaube, es ist eine wichtige Materie, die man nicht so beschreiben kann, dass jeder sagt, sie ist zu schwierig, dass wir es begreifen, daher diskutieren wir es nicht im Parlament in Österreich. Ich habe nicht die entsprechenden Vorbereitungen gesehen. Es wird immer darauf hingewiesen: Am 1. November brauchen wir es; beschließen wir es daher schnell! Es hat aber keine Vorlaufzeit in der Diskussion gegeben. Und es wird bezüglich Solvabilität II genauso sein – ich habe
darauf bereits im März hingewiesen –; man wird warten und dann sagen: Rasche Anpassung, und im Übrigen verstehen es ohnehin die meisten nicht.
Ein Gesetz, das hier beschlossen wird, soll jeder Abgeordnete sehr wohl verstehen und dabei auch jeder Abgeordnete so einbezogen werden, dass er es auch verstehen kann – und davon sind wir weit entfernt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.27
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.27
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen im Ziel von MiFID überein. Bezüglich der Umsetzung darf man hinterfragen, wie gelungen sie ist. In Brüssel wird MiFID mittlerweile im Jargon „Misfit“ genannt. Wir haben uns in Österreich bemüht, die Richtlinie so praxisgerecht wie möglich umzusetzen. Eine Tendenz, weit überschießende Konsumentenschutzregelungen zu beinhalten, die eher zur Desinformation des Konsumenten führen, ist schon ausgeführt worden. Es ist auch Faktum, dass die Kreditwirtschaft und die Wertpapierdienstleister immerhin mit Einführungskosten von insgesamt 160 Millionen € und jährlichen Betriebsaufwendungen von 45 Millionen € belastet werden – also kein „Lapperl“!
Ich glaube, es ist uns dennoch gelungen, in diesem Rahmen eine in Österreich durchaus praxisnahe und taugliche Umsetzung zu gestalten. Insbesondere die Balance zwischen den Interessen der Kreditwirtschaft und des Konsumentenschutzes ist akzeptabel, und wir haben auch den kleinen Finanzdienstleistern Hilfestellung gegeben, die es ihnen ermöglichen sollte, die Belastungen einigermaßen zu bewältigen.
Um dieses Anliegen noch zu optimieren, möchte ich jetzt folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen einbringen:
Ich möchte ihn ganz kurz in den wesentlichen Zügen beschreiben.
Der Großteil des Abänderungsantrages entfällt darauf, dass Teile der Ausführungsrichtlinie, für die in der Regierungsvorlage eine Verordnungsermächtigung der FMA vorgesehen war, nunmehr im Gesetzesrang geregelt werden. Der Herr Staatssekretär hat es bereits gesagt, dies soll dem Bedürfnis nach frühestmöglicher Rechtssicherheit Rechnung tragen und die Vorbereitung auf die neue Rechtslage für die Wertpapierdienstleister und die Kreditwirtschaft erleichtern.
Des Weiteren haben wir zusätzliche, sehr vernünftige und berechtigte Konsumentenschutzanliegen aufgenommen.
Und last but not least sind Übergangsbestimmungen verankert, die der schriftlichen Festlegung von Auslagerungsvereinbarungen einen angemessenen Zeitraum gewährleisten. Das ist vor allem für die dezentralen Sektoren und die finanziellen Nahversorger essentiell.
Ich gehe davon aus, dass wir auch den Abänderungsantrag gemeinsam beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.29
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Ikrath eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird wegen des besonderen Umfanges verteilt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (143 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichts (182 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (143 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (182 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
A) Artikel 2 (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007) wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird am Ende die Bezeichnung der Anlagen wie folgt ersetzt:
„Anlage 1 zu 25
Anlage 1 zu § 40
Anlage 2 zu § 40
Anlage 3 zu § 40
Anlage 4 zu § 40
Anlage 1 zu § 49
Anlage 1 zu § 50“
2. In § 7 Abs. 1 wird die Wortfolge „oder der Kunde der Offenbarung des Geheimnisses zustimmt“ durch die Wortfolge „oder der Kunde der Offenbarung des Geheimnisses schriftlich zustimmt“ ersetzt.
3. In § 16 Abs. 2 erster Satz entfällt die Wortfolge „und der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen der FMA“.
4. In § 25 Abs. 1 wird der Verweis auf „Anlage 1“ durch den Verweis auf „Anlage 1 zu § 25“ ersetzt.
5. In § 39 Abs. 3 Z 2 lit. b wird die Wortfolge „der Vorteil geeignet ist,“ durch die Wortfolge „der Vorteil darauf ausgelegt ist,“ ersetzt.
6. § 40 lautet:
„§ 40. (1) Ein Rechtsträger hat seinen Kunden in verständlicher Form angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen. Dadurch müssen seine Kunden nach vernünftigem Ermessen in die Lage versetzt werden, die genaue Art und die Risiken der Wertpapierdienstleistungen und des speziellen Typs von Finanzinstrument, der ihnen angeboten wird, zu verstehen, um so auf informierter Grundlage Anlageentscheidungen treffen zu können. Diese Verpflichtung umfasst zumindest Informationen über
1. den Rechtsträger und seine Dienstleistungen; bei der Portfolioverwaltung haben Rechtsträger auf der Grundlage der Anlageziele des Kunden und der Art der im Kundenportfolio enthaltenen Finanzinstrumente eine angemessene Bewertungs- und Vergleichsmethode, etwa eine aussagekräftige Vergleichsgröße, festzulegen, damit der Kunde, für den die Dienstleistung erbracht wird, die Leistung des Rechtsträgers bewerten kann; einem Privatkunden sind die Informationen mit den in Anlage 1 und 2 zu § 40 genannten Angaben zu übermitteln;
2. Finanzinstrumente gemäß Abs. 2;
3. den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern gemäß Abs. 3;
4. Kosten und Nebenkosten; einem Privatkunden sind die Informationen mit den in Anlage 4 zu § 40 genannten Angaben zu übermitteln;
5. vorgeschlagene Anlagestrategien; dies umfasst auch eine geeignete Beschreibung und Warnhinweise zu den mit diesen Anlagestrategien verbundenen Risiken; und
6. Ausführungsplätze.
Diese Informationen können auch in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden.
(2) Für die Zwecke von Abs. 1 Z 2 gelten folgende Informationspflichten:
1. Ein Rechtsträger hat seinen Kunden eine allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der Finanzinstrumente gemäß Anlage 3 zu § 40 zu übermitteln; diese Beschreibung hat insbesondere der Einstufung des Kunden als Privatkunde oder professioneller Kunde Rechnung zu tragen; weiters sind in dieser Beschreibung die Wesensmerkmale der betreffenden Art von Instrument sowie die damit verbundenen spezifischen Risiken ausreichend detailliert zu erläutern, damit der Kunde seine Anlageentscheidungen auf fundierter Grundlage treffen kann.
2. Übermittelt ein Rechtsträger einem Privatkunden Informationen über ein Finanzinstrument, das zu diesem Zeitpunkt öffentlich angeboten wird und zu dem in Zusammenhang mit diesem Angebot ein Prospekt gemäß den §§ 2 ff KMG oder den auf Grund der Richtlinie 2003/71/EG erlassenen Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates veröffentlicht worden ist, hat der Rechtsträger dem Kunden mitzuteilen, wo dieser Prospekt erhältlich ist.
3. Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Risiken bei einem aus mindestens zwei verschiedenen Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen zusammengesetzten Finanzinstrument größer sind als die mit jedem der Bestandteile verbundenen Risiken, hat der Rechtsträger eine angemessene Beschreibung der Bestandteile des betreffenden Instruments und der Art und Weise, in der sich das Risiko durch die gegenseitige Beeinflussung dieser Bestandteile erhöht, zu übermitteln.
4. Im Falle von Finanzinstrumenten, die eine Garantie durch einen Dritten beinhalten, haben die Informationen über die Garantie ausreichende Details über den Garantiegeber und die Garantie zu umfassen, damit der Privatkunde die Garantie angemessen bewerten kann.
(3) Für die Zwecke von Abs. 1 Z 3 hat ein Rechtsträger den Kunden
1. entsprechend zu informieren, wenn Konten mit Finanzinstrumenten oder Geldern des betreffenden Kunden unter die Rechtsvorschriften eines Drittlands fallen, und ihn darauf hinzuweisen, dass dies seine Rechte in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente oder Gelder beeinflussen kann;
2. über die Existenz und die Bedingungen eines etwaigen Sicherungs- oder Pfandrechts oder eines Rechts auf Aufrechnung zu informieren, das er in Bezug auf die Finanzinstrumente oder Gelder des Kunden hat oder haben könnte; gegebenenfalls hat er den Kunden auch darüber zu informieren, dass eine Verwahrstelle ein Sicherungsrecht oder ein Pfandrecht oder ein Recht auf Aufrechnung in Bezug auf die betreffenden Instrumente oder Gelder haben könnte.
(4) Ein Rechtsträger hat seinen Kunden alle wesentlichen Änderungen in Bezug auf die gemäß Abs. 1 Z 1 bis 6 übermittelten Informationen rechtzeitig mitzuteilen, die für eine Dienstleistung relevant sind, die er für den betreffenden Kunden erbringt. Diese Mitteilung ist auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, wenn die Informationen, auf die sie sich bezieht, ebenfalls auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurden.
(5) Bei Anteilen eines der Richtlinie 85/611/EWG unterliegenden Organismus für gemeinsame Anlagen gilt ein vereinfachter Prospekt gemäß Art. 28 dieser Richtlinie im Hinblick auf Abs. 1 Z 2 und 5 als angemessene Information. Bezüglich der Kosten und Nebenkosten, einschließlich Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, gilt dieser Prospekt im Hinblick auf Abs. 1 Z 4 als angemessene Information.
(6) Steht eine Wertpapierdienstleistung im Zusammenhang mit einem Verbraucherkreditvertrag, so ist für die Informationen über den Verbraucherkredit § 33 BWG anzuwenden.
(7) Betreffend Marketingmitteilungen hat ein Rechtsträger folgende Anforderungen einzuhalten:
1. die in einer Marketingmitteilung enthaltenen Informationen müssen mit den anderen Informationen in Einklang stehen, die der Rechtsträger seinen Kunden im Rahmen der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen übermittelt;
2. eine Marketingmitteilung hat auch die in Abs. 1 Z 1 bis 6 genannten Informationen – soweit diese relevant sind – zu enthalten, sofern die Marketingmitteilung
a) ein Angebot enthält, einen Vertrag über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzuschließen, oder
b) eine Aufforderung enthält, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben,
und die Art und Weise der Antwort vorgibt oder ein Antwortformular beinhaltet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Marketingmitteilung nicht alle zur Annahme des Angebots oder zur Stellung eines Angebotes aufgrund der Aufforderung erforderlichen Informationen enthält und der Privatkunde hierfür noch ein oder mehrere andere Dokumente heranziehen müsste, die einzeln oder zusammen die betreffenden Informationen enthalten.“
7. In § 42 Abs. 1 Z 1 lit. b entfällt die Wortfolge „und der auf dieser Grundlage gemäß § 40 Abs. 2 erlassenen Verordnung der FMA“.
8. In § 42 Abs. 1 Z 2 entfällt die Wortfolge „und der gemäß § 40 Abs. 2 erlassenen Verordnung der FMA“.
9. In § 42 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „und in der auf dieser Grundlage gemäß § 40 Abs. 2 erlassenen Verordnung der FMA“.
10. In § 49 Abs. 1 Z 2 wird der Verweis auf „Anlage 2“ durch den Verweis auf „Anlage 1 zu § 49“ ersetzt.
11. In § 49 Abs. 3 wird die Wortfolge „gemäß Abs. 4 erlassenen Verordnung der FMA“ durch die Wortfolge „Anlage 1 zu § 49“ ersetzt.
12. In § 50 Abs. 1 wird der Verweis auf „Anlage 3“ durch den Verweis auf „Anlage 1 zu § 50“ ersetzt.
13. In § 61 Abs. 1 wird das Wort „Rechträger“ durch das Wort „Rechtsträger“ ersetzt.
14. In § 73 Abs. 1 wird die Verweisfolge „§§ 43, 45 bis 59a Abs. 1 und 2, 64 und 65 Abs. 1 und 2 BWG“ durch die Verweisfolge „§§ 43, 45 bis 59a, 64 und 65 Abs. 1 und 2 BWG“ ersetzt.
15. In § 74 Abs. 3 wird der Verweis auf „§ 271 Abs. 1“ durch den Verweis auf „§ 271 Abs. 1 UGB“ ersetzt.
16. In § 91 Abs. 6 wird das Wort „zulässig“ durch die Wortfolge „nur zulässig“ ersetzt.
17. In § 92 Abs. 11 wird die Wortfolge „durch Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt“ durch die Wortfolge „durch Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt“ ersetzt.
18. In § 95 Abs. 2 Z 1 wird die Verweisfolge „§§ 29 Abs. 4, 35 Abs. 4, 40 Abs. 2, 41 Abs. 3, 49 Abs. 4, 50 Abs. 4, 55 Abs. 2“ durch die Verweisfolge „§§ 29 Abs. 4, 35 Abs. 4, 41 Abs. 3 oder 55 Abs. 2“ ersetzt.
19. In § 95 Abs. 2 Z 2 wird die Verweisfolge „§§ 9 bis 11, 13, 16 bis 22, 24 bis 26 oder, 67 bis 71“ durch die Verweisfolge „§§ 9 bis 11, 13, 16 bis 22, 24 bis 26 oder 67 bis 71“ ersetzt.
20. In § 95 Abs. 2 Z 2 wird die Verweisfolge „§§ 25 Abs. 4, § 26 Abs. 3, 68 Abs. 3 oder 68 Abs. 4“ durch die Verweisfolge „§§ 26 Abs. 3, 68 Abs. 3 oder 68 Abs. 4“ ersetzt.
21. In § 95 Abs. 6 wird der Verweis auf „Abs. 1 bis 6“ durch den Verweis auf „Abs. 1 bis 5“ersetzt.
22. In § 95 Abs. 7 wird die Verweisfolge „Abs. 1 bis 6 sowie 9 und 10“ durch die Verweisfolge „Abs. 1 bis 6 sowie 8 und 9“ ersetzt.
23. In § 98 Abs. 5 wird am Ende die Wortfolge „gemäß dieser Richtlinie“ durch die Wortfolge „gemäß der Richtlinie 2004/39/EG“ ersetzt.
24. In § 101 Abs. 4 wird der Verweis auf „Abs. 1, 2, oder 3“ durch den Verweis auf „Abs. 1, 2 oder 3“ ersetzt.
25. § 103 lautet:
„§ 103. Nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes gelten folgende Übergangsbestimmungen:
1. (zu § 13):
Eine Notifikation ist für Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 erforderlich, sofern diese nicht bereits der FMA vor In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes gemäß § 21 WAG, BGBl. Nr. 753/1996 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 141/2006, in Verbindung mit § 10 BWG notifiziert wurden.
2. (zu § 25 Abs. 1):
Vereinbarungen über die klare Aufteilung der Rechte und Pflichten zwischen dem Rechtsträger und dem Dienstleister bei der Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister müssen erst mit 1. Oktober 2008 das Erfordernis der Schriftform erfüllen.
3. (zu § 58):
Kunden, die bereits vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes von einem Rechtsträger gemäß § 15 als professionelle Kunden im Sinne des § 58 Abs. 2 dieses
Bundesgesetzes eingestuft wurden, gelten auch nach In-Kraft-Treten von § 58 als professionelle Kunden im Sinne dieses Bundesgesetzes, ohne dass es einer neuerlichen Einstufung als professionelle Kunden bedarf; der Rechtsträger hat diese Kunden über die Voraussetzungen, die in diesem Bundesgesetz für die Kategorisierung von Kunden vorgesehen sind, zu informieren.
4. (zu § 59):
Kunden, die bereits vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes von einem Rechtsträger gemäß § 15 auf Grundlage von Verfahren und Kriterien, die jenen von § 59 Abs. 2 Z 4 und 5 vergleichbar sind, als professionelle Kunden im Sinne des § 58 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes eingestuft wurden, gelten auch nach In-Kraft-Treten von § 59 als professionelle Kunden im Sinne dieses Bundesgesetzes, ohne dass es einer neuerlichen Einstufung als professionelle Kunden bedarf; der Rechtsträger hat diese Kunden über die Voraussetzungen, die in diesem Bundesgesetz für die Kategorisierung von Kunden vorgesehen sind, zu informieren.
5. (zu § 61):
Kunden, die bereits vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes vom Rechtsträger als Privatkunden eingestuft sind und von diesem Rechtsträger mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes weiterhin als Privatkunden eingestuft werden, müssen darüber nicht gesondert informiert werden.
6. (zu § 62):
Am 31. Oktober 2007 anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung des § 107 TKG 2003 sind von der zu diesem Zeitpunkt zuständigen Behörde auch dann fortzuführen, wenn sich die Werbung auf eines der im § 62 genannten Instrumente bezogen hat.
7. (zu § 74):
Die Bestimmungen des § 74 über die Rechnungslegung und den Aufsichtsbericht sind erstmals auf jenes Geschäftsjahr anzuwenden, in dem der Wertpapierfirma oder dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Konzession erteilt wurde.
8. (zu § 75 Abs. 1):
Bei Wertpapierfirmen gemäß § 75 Abs. 1, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes über eine Konzession gemäß § 19 WAG, BGBl. Nr. 753/1996 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 141/2006, verfügen und die keiner Entschädigungseinrichtung angehören, erlischt die Konzession am 30. April 2008, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einer Entschädigungseinrichtung angehören.“
26. Nach der Anlage 1 zu § 25 werden die Anlage 1 zu § 40, die Anlage 2 zu § 40, die Anlage 3 zu § 40 und die Anlage 4 zu § 40 wie folgt eingefügt:
„Anlage 1
zu § 40
INFORMATIONEN FÜR PRIVATKUNDEN ÜBER DEN RECHTSTRÄGER UND SEINE DIENSTLEISTUNGEN
1. Rechtsträger haben einem Privatkunden – soweit relevant – folgende allgemeine Informationen zu übermitteln:
a) Name und Anschrift des Rechtsträgers sowie Angaben, die dem Kunden eine effektive Kommunikation mit dem Rechtsträger ermöglichen;
b) Sprachen, in denen der Kunde mit dem Rechtsträger kommunizieren und Dokumente sowie andere Informationen von ihm erhalten kann;
c) Kommunikationsmittel, die zwischen dem Rechtsträger und dem Kunden zu verwenden sind, und – soweit relevant – Kommunikationsmittel zur Übermittlung und zum Empfang von Aufträgen;
d) Hinweis auf die Konzession des Rechtsträgers, einschließlich Angabe von Namen und Adresse der zuständigen Behörde, die die Konzession erteilt hat;
e) gegebenenfalls Hinweis darauf, dass der Rechtsträger über einen vertraglich gebundenen Vermittler handelt, einschließlich Angabe des Mitgliedstaats, in dem dieser Vermittler registriert ist;
f) Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen gemäß § 48;
g) falls der Rechtsträger Finanzinstrumente oder Gelder seiner Kunden hält, kurze Beschreibung der Maßnahmen, die der Rechtsträger zu deren Schutz trifft, einschließlich kurzer Angaben zu etwaigen Anlegerentschädigungs- oder Einlagensicherungssystemen, denen der Rechtsträger aufgrund seiner Tätigkeit im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat angeschlossen sein muss;
h) Beschreibung – gegebenenfalls als Zusammenfassung – der Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten gemäß § 35;
i) auf Wunsch des Kunden jederzeit weitere Einzelheiten zu diesen Interessenkonflikten auf einem dauerhaften Datenträger oder auf einer Website (§ 16 Abs. 2).
2. Rechtsträger haben einem Privatkunden, dem sie die Erbringung von Portfolioverwaltungsdienstleistungen vorschlagen, außer den nach Z 1 erforderlichen Informationen gegebenenfalls noch folgende Informationen zu übermitteln:
a) Art und Weise sowie Häufigkeit der Bewertung der Finanzinstrumente im Kundenportfolio;
b) Einzelheiten zur etwaigen Zulässigkeit einer Delegation der Vermögensverwaltung mit Ermessensspielraum in Bezug auf alle oder einen Teil der Finanzinstrumente oder Gelder im Kundenportfolio;
c) Vergleichsgröße, anhand derer die Wertentwicklung des Kundenportfolios verglichen werden kann;
d) Art der Finanzinstrumente, die in das Kundenportfolio aufgenommen werden können, und Art der Geschäfte, die mit diesen Instrumenten ausgeführt werden können, einschließlich Angabe etwaiger Einschränkungen;
e) Managementziele, bei der Ausübung des Ermessens durch den Verwalter zu beachtendes Risikoniveau und etwaige spezifische Einschränkungen dieses Ermessens.
Anlage 2
zu § 40
INFORMATIONSANFORDERUNGEN ZUM SCHUTZ VON KUNDENFINANZINSTRUMENTEN UND KUNDENGELDERN
Rechtsträger, die Privatkunden gehörende Finanzinstrumente oder Gelder halten, haben den betreffenden Privatkunden – soweit relevant – die folgenden Informationen zu übermitteln:
1. Der Rechtsträger informiert den Privatkunden darüber, wo seine Finanzinstrumente oder Gelder im Namen des Rechtsträgers von einem Dritten gehalten werden können,
und informiert ihn über die Haftung des Rechtsträgers nach dem anwendbaren nationalen Recht für etwaige Handlungen oder Unterlassungen des Dritten und über die Folgen einer Zahlungsunfähigkeit des Dritten für den Kunden.
2. Können Finanzinstrumente des Privatkunden, soweit dies nach nationalem Recht zulässig ist, von einem Dritten auf einem Sammelkonto geführt werden, informiert der Rechtsträger den Kunden darüber und warnt ihn deutlich vor den damit verbundenen Risiken.
3. Der Rechtsträger informiert den Privatkunden entsprechend, wenn es nach nationalem Recht nicht möglich ist, Kundenfinanzinstrumente, die von einem Dritten gehalten werden, von den Eigenhandelsfinanzinstrumenten dieses Dritten oder des Rechtsträgers getrennt zu halten, und warnt ihn deutlich vor den damit verbundenen Risiken.
4. Bevor ein Rechtsträger Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten tätigt, die er im Namen eines Privatkunden hält, oder bevor er die betreffenden Finanzinstrumente für eigene Rechnung oder die eines anderen Kunden verwendet, übermittelt der Rechtsträger dem Privatkunden rechtzeitig vor der Verwendung der betreffenden Instrumente auf einem dauerhaften Datenträger klare, vollständige und zutreffende Informationen über die Rechte und Pflichten des Rechtsträgers in Bezug auf die Verwendung der betreffenden Finanzinstrumente und die Bedingungen für seine Rückgabe sowie über die damit verbundenen Risiken.
Anlage 3
zu § 40
INFORMATIONEN ÜBER RISIKEN
Die Beschreibung der Risiken hat sich – soweit für die betreffende Art von Finanzinstrument sowie den Status und den Kenntnisstand des Kunden relevant – zu erstrecken auf
1. die mit Finanzinstrumenten der betreffenden Art einhergehenden Risiken, einschließlich einer Erläuterung der Hebelwirkung und ihrer Effekte, und Risiko des Verlusts der gesamten Kapitalanlage;
2. die Volatilität des Preises der betreffenden Instrumente und etwaige Beschränkungen des für derlei Instrumente verfügbaren Marktes;
3. den Umstand, dass jeder Anleger auf Grund von Geschäften mit den betreffenden Instrumenten möglicherweise finanzielle und sonstige Verpflichtungen einschließlich Eventualverbindlichkeiten übernehmen muss, die zu den Kosten für den Erwerb der Instrumente hinzukommen;
4. etwaige Einschusspflichten oder ähnliche Verpflichtungen, die für Instrumente der betreffenden Art gelten.
Anlage 4
zu § 40
INFORMATIONEN ÜBER KOSTEN UND NEBENKOSTEN
Rechtsträger haben einem Privatkunden Informationen mit folgenden Angaben zu übermitteln:
1. Gesamtpreis, den der Kunde im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument, der Wertpapierdienstleistung oder der Nebendienstleistung zu zahlen hat, einschließlich aller damit verbundener Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen sowie aller über den Rechtsträger zu entrichtender Abgaben, oder – wenn die Angabe eines genauen Preises nicht möglich ist – die Grundlage für die Berechnung des Gesamtpreises, da-
mit der Kunde diesen überprüfen kann; die von dem Rechtsträger in Rechnung gestellten Provisionen sind in jedem Fall getrennt anzuführen;
2. falls ein Teil des unter Z 1 genannten Gesamtpreises in einer Fremdwährung zu zahlen ist oder einen Betrag in einer Fremdwährung darstellt, die betreffende Währung und den anzuwendenden Wechselkurs und die damit verbundenen Kosten;
3. gegebenenfalls einen Hinweis auf die Möglichkeit, dass dem Kunden aus Geschäften in Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder der Wertpapierdienstleistung noch weitere Kosten und Abgaben entstehen können, die nicht über den Rechtsträger gezahlt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
4. Bestimmungen über die Zahlung oder sonstige Gegenleistungen.“
27. Die Anlagenbezeichnung „Anlage 2 zu § 49“ wird durch die Anlagenbezeichnung „Anlage 1 zu § 49“ ersetzt.
28. In der Anlage 1 zu § 49 (vormals Anlage 2 zu § 49) wird im Schlussteil im letzten Satz die Wortfolge „übermittelt sie“ durch die Wortfolge „übermittelt er“ ersetzt.
29. Die Anlagenbezeichnung „Anlage 3 zu § 50“ wird durch die Anlagenbezeichnung „Anlage 1 zu § 50“ ersetzt.
30. In der Anlage 1 zu § 50 (vormals Anlage 3 zu § 50) wird in der Z 8 der Verweis „Anlage 2 Z 1 bis 12“ durch den Verweis „Anlage 1 zu § 49 Z 1 bis 12“ ersetzt.
B) Artikel 3 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:
In Z 12 wird der Verweis „lit. a“ durch den Verweis „Z 1“ ersetzt.
C) Artikel 4 (Änderung des Börsegesetzes 1989) wird wie folgt geändert:
In Z 13 wird im § 16 die Wortfolge „§§ 38 bis 57 WAG 2007“ durch die Wortfolge „§§ 36 bis 57 WAG 2007“ ersetzt.
D) Artikel 5 (Änderung des Investmentfondsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In Z 4 wird die Wortfolge „Richtlinienbestimmung 77/780/EWG in § 15 Abs. 5“ durch die Wortfolge „Richtlinienbestimmung 2006/48/EG in § 15 Abs. 5 BWG“ ersetzt.
Begründung
Der Großteil des Abänderungsantrags entfällt darauf, dass Teile der Ausführungsrichtlinie 2006/73/EG, für die in der Regierungsvorlage eine Verordnungsermächtigung der FMA vorgesehen war, nunmehr im Gesetzesrang geregelt werden. Dies soll dem Bedürfnis nach frühestmöglicher Rechtssicherheit Rechnung tragen und die Vorbereitung auf die neue Rechtslage erleichtern.
Der Umfang der diesbezüglichen Änderungen erklärt sich durch die Übernahme von Richtlinienbestimmungen in § 40 und in neue Anlagen. Dies bedingt weiters redaktionell-systematische Änderungen und Verweisanpassungen.
Zu den einzelnen vorgeschlagenen Änderungen ist festzuhalten:
Zu A), betreffend Artikel 2 (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007):
Zum Inhaltsverzeichnis:
Diese Änderungen sind durch die Anpassung der Bezeichnungen der Anlagen zu den §§ 25, 49 und 50 sowie durch die Änderung des § 40 (siehe unten) bedingt.
Zu § 7 Abs. 1:
Es wird nunmehr vorgesehen, dass eine Zustimmung des Kunden zur Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Informationen schriftlich erfolgen muss.
Zu § 16 Abs. 2:
Redaktionelle Berichtigung bedingt durch den Entfall der Verordnungsermächtigung in § 40.
Zu § 25 Abs. 1:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 39 Abs. 3 Z 2 lit. b:
Es wird wie in der Richtlinie 2006/73/EG verlangt, dass der Vorteil auf Qualitätsverbesserung „ausgelegt sein muss“, um klarzustellen, dass es um eine abstrakte Eignung zur Qualitätsverbesserung geht, die ex ante nach allgemeinen Maßstäben zu beurteilen ist. Keineswegs kann eine Eignung zur Qualitätsverbesserung verlangt werden, die konkret auch als Erfolg eintreten muss bzw. scheidet eine ex post Beurteilung des Einzelfalls aus. Dies ist deshalb klarzustellen, da die Zulässigkeit vom Institut selbst immer nur im vorhinein und nach allgemeinen Kriterien beurteilt werden kann.
Zu § 40:
Wie eingangs festgehalten, wird an Stelle der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Verordnungsermächtigung eine gesetzliche Regelung folgender Richtlinienbestimmungen vorgenommen:
Abs. 1 Z 1 setzt Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2006/73/EG um.
Abs. 2 Z 1 setzt Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie 2006/73/EG um.
Abs. 2 Z 2 setzt Art. 31 Abs. 3 der Richtlinie 2006/73/EG um.
Abs. 2 Z 3 setzt Art. 31 Abs. 4 der Richtlinie 2006/73/EG um.
Abs. 2 Z 4 setzt Art. 31 Abs. 5 der Richtlinie 2006/73/EG um.
Abs. 3 setzt Art. 32 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 2006/73/EG um.
Die vormaligen Abs. 3 bis 6 wurden umnummeriert und sind nun die Abs. 4 bis 7. Innerhalb dieser Absätze wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Weitere Informationsanforderungen werden nun ebenfalls im Gesetzesrang in den Anlagen 1 bis 4 zu § 40 umgesetzt.
Zu § 42 Abs. 1 und 2:
Redaktionelle Berichtigungen bedingt durch den Entfall der Verordnungsermächtigung in § 40.
Zu § 49 Abs. 1 Z 2:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 49 Abs. 3:
Redaktionelle Berichtigung, da es in der Regierungsvorlage keine Verordnungsermächtigung in Abs. 4 gibt.
Zu § 50 Abs. 1:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 61 Abs. 1:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 73 Abs. 1:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 74 Abs. 3:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 91 Abs. 6:
Durch die Einfügung des Wortes „nur“ soll verdeutlicht werden, dass die Weiterleitung von Daten an Behörden von Drittländern eben nur bei Vorliegen der in diesem Absatz genannten Voraussetzungen zulässig ist.
Zu § 92 Abs. 11:
Die Ergänzung stellt sicher, dass eine Kundmachung der Information auch im Internet erfolgen kann.
Zu § 95 Abs. 2:
In Z 1 werden die Verweise auf die §§ 49 Abs. 4 und 50 Abs. 4 entfernt, da diese Verordnungsermächtigungen nicht existieren. Gleiches gilt in Z 2 für den Verweis auf § 25 Abs. 4. Zusätzlich wurde ein überflüssiger Beistrich sowie ein überflüssiges Paragrafenzeichen entfernt.
Zu § 95 Abs. 6 und 7:
In den Abs. 6 und 7 werden redaktionelle Berichtigungen vorgenommen. In Abs. 6 lautet der Verweis nunmehr auf die Abs. 1 bis 5, und in Abs. 7 wurde der Verweis auf „Abs. 9 und 10“ korrekterweise durch den Verweis auf „Abs. 8 und 9“ ersetzt.
Zu § 98 Abs. 5:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 101 Abs. 4:
Redaktionelle Berichtigung.
Zu § 103 Z 2:
Die vielfältige Struktur der österreichischen Kreditwirtschaft kann dazu führen, dass eine Vielzahl von Auslagerungsvereinbarungen, die entweder schon bestehen oder auf Grund der neuen Vorschriften noch abzuschließen sind, in relativ kurzer Zeit mit umfangreichen Pflichtenkatalogen schriftlich festgelegt werden müssen. Die Übergangsbestimmung räumt für diese schriftliche Festlegung einen angemessenen Zeitraum ein und stellt dadurch insbesondere sicher, dass bestehende nicht-schriftliche Vereinbarungen nicht von zivilrechtlicher Nichtigkeit durch fehlende Schriftform bedroht sind.
Die Neufassung des gesamten § 103 ist im Übrigen ausschließlich redaktionell bedingt (Umnummerierung der Ziffern laut Regierungsvorlage).
Zu den Anlagen zu § 40:
Der Entfall der Verordnungsermächtigungen und die Regelung im Gesetzesrang entspricht dem Wunsch der Kreditwirtschaft aus Gründen der Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Durch den Entfall der Verordnungsermächtigung in § 40 Abs. 2 werden auch die vormals in § 40 Abs. 2 befindlichen Richtlinienverweise aufgelöst; die Umsetzung dieser Richtlinienbestimmungen wird – mit einigen Ausnahmen – in Form von vier Anlagen zu § 40 vorgenommen (siehe auch oben zu § 40).
Zu Anlage 1 zu § 40:
Hiermit wird Art. 30 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2006/73/EG umgesetzt.
Zu Anlage 2 zu § 40:
Hiermit wird Art. 32 Abs. 1 bis 4 und 7 der Richtlinie 2006/73/EG umgesetzt.
Zu Anlage 3 zu § 40:
Hiermit wird Art. 31 Abs. 2 der Richtlinie 2006/73/EG umgesetzt.
Die Informationspflichten über Risiken der Richtlinie 2006/73/EG sind naturgemäß nicht produktspezifisch ausdifferenziert. Es wird daher davon ausgegangen, dass das bewährte Instrument der von der Kreditwirtschaft erstellten und einheitlich verwendeten Risikohinweise weiterhin fortgeführt wird. Auch die Veröffentlichung im Wege der FMA hat sich als bewährtes zentrales Informationsmedium für die Anleger bewährt. Diese Selbstregulierung hat auch den Vorteil der Flexibilität und Aktualität der produktspezifischen Informationen.
Zu Anlage 4 zu § 40:
Hiermit wird Art. 33 der Richtlinie 2006/73/EG umgesetzt.
Zu den Anlagen zu §§ 25, 49 und 50:
Die Änderungen der bisherigen Anlagenbezeichnungen (Anlagennummerierung) sind durch die Einfügung der Anlagen zu § 40 notwendig. Eine redaktionelle Korrektur wird zudem in der Anlage 1 zu § 49 (vormals Anlage 2 zu § 49) vorgenommen.
Zu B), betreffend Artikel 3 (Änderung des Bankwesengesetzes):
Zu § 3 Abs. 4 Z 2 (RV Z 12):
Redaktionelle Berichtigung. Der Verweis auf die nicht vorhandene „lit. a“ wird durch den korrekten Verweis auf die Z 1 ersetzt.
Zu C), betreffend Artikel 4 (Änderung des Börsegesetzes 1989):
Zu § 16 (RV Z 13):
Redaktionelle Anpassung des Verweises an § 67 Abs. 4 WAG 2007.
Zu D), betreffend Artikel 5 (Änderung des Investmentfondsgesetzes):
Zu § 39a Abs. 4 (RV Z 4):
Redaktionelle Berichtigung des Richtlinienverweises, da die Richtlinie 77/780/EWG aufgehoben und durch die Richtlinie 2006/48/EG, auf die im § 15 Abs. 5 BWG auch verwiesen wird, ersetzt wurde. Es wird zudem klargestellt, dass mit dem Verweis auf § 15 Abs. 5 selbstverständlich nur ein Verweis auf das BWG gemeint ist.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.30
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zwei Vorlagen stehen in Verhandlung. Zum einen werden mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz Finanzinstrumente und Eigenkapitalanpassung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten nach europäischen Normen neu geregelt. Wertpapierdienstleistungen werden damit europaweit harmonisiert und der Anlegerschutz wird verbessert. Das bedeutet gleichzeitig auch höhere Anforderungen an das Risikomanagement und höhere Anforderungen an die Innere Revision.
Die Anpassungen werden auch Mehrkosten für Kreditinstitute, aber auch für die Aufsicht bedeuten, Mehrkosten, die im Interesse von mehr Sicherheit aber auch gerechtfertigt sind.
Eine weitere europäische Anpassung erfolgt mit der Umsetzung der Versicherungsrichtlinie im Wege der VAG. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rückversicherer zu verbessern, werden die Rechtsvorschriften für das Rückversicherungsgeschäft weitgehend an die Vorschriften für Direktversicherungen angeglichen. So werden die Bestimmungen über Zulassung und Konzession harmonisiert und Kapitalanlagevorschriften für Rückversicherungsunternehmen eingeführt. Bei der Versicherung inländischer Betriebe wird das Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat den Bestimmungen des VAG unterstellt.
Außerdem enthält die Novelle Änderungen, die das nach zahlreichen Änderungen systematisch und terminologisch unstimmig gewordene Versicherungsaufsichtsgesetz einheitlicher, geschlossener und konsistenter machen.
All diese Neuregelungen werden jedoch nur dann sinnvoll greifen können, wenn auch das System der Finanzmarktaufsicht entsprechend reformiert wird. Wir haben heute schon Gelegenheit gehabt, darüber ausreichend zu diskutieren. Ich glaube auch, dass der Untersuchungsausschuss ausreichend Vorschläge erarbeitet hat. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Erkenntnisse sehr rasch in die Reformarbeit einfließen können.
Wir brauchen eine schlagkräftige, effiziente Überwachungsbehörde für die österreichischen Banken und Versicherungen – vor allem im Interesse der vielen kleinen Sparer, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.32
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.32
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch diese innerhalb der Europäischen Union harmonisierte Regelung ist es nun möglich, den Anlegern beziehungsweise Kunden innerhalb der Gemeinschaft auch ein sehr hohes Schutzniveau zukommen zu lassen und gleichzeitig möglichst einheitliche Ausübungsbedingungen zu gewähren. Doch die Beschlussfassung darf uns nicht von der Verantwortung entbinden – und das hat der erste Tagesordnungspunkt heute sehr deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, Kontrolle auszuüben –, auch ein Aufsichtsgesetz zu erarbeiten, das auch Zähne hat, um Fälle; wie sie im Untersuchungsausschuss Finanzmarktaufsicht behandelt wurden, ein für alle Mal zu vermeiden.
16 000 Anleger sind 16 000 Einzelschicksale, und die dürfen wir auch da nicht aus den Augen verlieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.34
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.34
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich notwendig, dass innerhalb der Europäischen Union diese Harmonisierung voranschreitet, dass diese
Aktivitäten gesetzt werden – wie wir hören, in unterschiedlichen Qualitäten in den einzelnen Staaten, aber wir sind am Beginn dieser Entwicklung.
Ein Problem ist auch, dass wir zwar immer von Risikokapital sprechen, sagen, wir brauchen mehr Risikokapital zur Finanzierung riskanter Innovationen, gleichzeitig aber kein Risikokapital auf der Konsumentenseite haben wollen. Es wird versucht, hier diese schwierige Balance zu finden. Ich glaube, das Bemühen ist hier gegeben, und ich bin dem Herrn Staatssekretär im Finanzministerium sehr dankbar dafür, dass er sich bemüht hat, hier schnell aktiv zu werden, damit pünktlich gestartet werden kann.
Allgemein muss gesagt werden, Basel II ist gegenüber US-GAAP auch im Finanzdienstleistungsbereich nicht wirklich konkurrenzfähig, und es gibt immer mehr Abwanderungsaktivitäten für Finanzierungen aus dem Basel II-Raum hinaus, weil KMUs zum Teil hier nicht mehr finanziert werden, aber in anderen Wirtschaftsräumen ist das der Fall. In diesem Sinne sollte man das auch mit bedenken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.36
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend
ein Bundesgesetz, mit
dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von
Wertpapierdienstleistungen erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das
Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und
die Gewerbeordnung geändert werden, samt Titel und Eingang in 143 der
Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzesentwurf samt Titel und Eingang in 143 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls Einstimmigkeit. Der Gesetzesentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend VAG-Novelle 2007 samt Titel und Eingang in 128 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzesentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (96 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007) (179 d.B.)
6. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 geändert wird (180 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.38
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst zur Halbierung der Kfz-Steuer. Während die Anhebung der Lkw-Maut im Zuge der Budgetverhandlungen für die Budgets 2007 und 2008 ein Schritt in die richtige Richtung war, ist dieser Schritt, die Halbierung der Kfz-Steuer, das genaue Gegenteil. Unter dem Gesichtspunkt der Kostenwahrheit muss dies als ein Schritt in eine falsche Richtung bezeichnet werden.
Hinsichtlich der Lkw-Maut hatte man auch im Frühjahr nicht den Mut, einen Schritt weiter zu gehen, was notwendig gewesen wäre, nämlich eine flächendeckende Lkw-Maut in Österreich einzuführen.
Mit dieser Halbierung der Kfz-Steuer, die immerhin einen Steuerausfall von 70 Millionen € zur Folge haben wird, wird meines Erachtens verkehrspolitisch ein völlig falsches Signal gesetzt. Die Schienenmaut wird ja in den nächsten Jahren bekanntlich steigen. Das wissen wir, das wurde ja mit der Neufassung der Rahmenbedingungen für die ÖBB so vereinbart. Auf der anderen Seite werden aber mit der Halbierung der Kfz-Steuer die Kosten für die inländischen Frächter verringert.
Unter diesen Rahmenbedingungen stellt sich natürlich die Frage, wie eine Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene erfolgen soll. Im Gegenteil, mit der Senkung der Kfz-Steuer wird hier innerhalb der EU ein Steuerwettlauf in Gang gesetzt. Diese Maßnahme kann daher meines Erachtens nur als Kniefall vor der österreichischen Frächterlobby bezeichnet werden. (Beifall bei den Grünen.)
Die Position der SPÖ ist mir in Wirklichkeit unverständlich – als die SPÖ noch in Opposition war, hat sie genau die gegenteilige Position vertreten. Welcher Gesinnungswandel ist denn da eingetreten? Ist denn etwa die SPÖ jetzt auch eine Partei geworden, die die Frächterlobby unterstützen möchte? Wie soll ich das interpretieren?
Diese Halbierung der Kfz-Steuer werden wir ablehnen. Wenn wir über Klimaschutz diskutieren, zeigt sich einmal mehr, dass die Regierung lediglich Lippenbekenntnisse abgibt – und nicht mehr. Klimaschutz ist etwas, was Platz findet in den Sonntagsreden, aber nicht in der politischen Arbeit. (Ruf bei der ÖVP: Bei den Grünen!) – Bei den Grünen – ja, ja, ja! Wir trommeln das schon seit vielen Jahren. Ihre Partei allerdings setzt
in Wirklichkeit wenige Maßnahmen, und die Maßnahme, die jetzt hier gesetzt wird, ist verkehrs- und klimapolitisch völlig verquer. (Beifall bei den Grünen.)
Zur Normverbrauchsabgabe. Ganz abgesehen davon, dass das ein §-27-Antrag gewesen ist, bei dem kein Zusammenhang besteht zwischen der Kraftfahrzeugsteuer, wo es ja um die Lkws geht, und der NoVA, bei der es um die Pkws geht, gibt es eine Reihe von Gründen, warum wir auch diesen Antrag ablehnen werden. Wir werden ihn deshalb ablehnen, weil es grundsätzlich vor Verlängerung von Gesetzen notwendig wäre, zunächst einmal eine Evaluierung zu machen. Man möchte ja schließlich wissen, warum man eine Verlängerung macht.
Ich habe mich ein bisschen schlau gemacht, und wenn man sich schlau macht, dann zeigt sich, dass bereits heute 80 Prozent aller Autos einen Filter eingebaut haben. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Neuwagen!) Das heißt nichts anderes, als dass diese Aktion im Wesentlichen als abgeschlossen betrachtet werden kann. Ich verstehe daher nicht, was eine Verlängerung der Förderung für den Dieselpartikelfilter soll. Auch diese Maßnahme kann ich wiederum nur interpretieren als Kniefall – diesmal nicht vor der Frächterlobby, sondern vor den Autohändlern.
Ein letzter Punkt: Wenn schon bei der NoVA etwas gemacht wird, dann wäre die notwendige und klimapolitisch einzig richtige Maßnahme gewesen, die Deckelung für die großen Autos, die sogenannten SUVs, also für diese CO2-Schleudern aufzuheben und die NoVA progressiv auszugestalten. Davon ist allerdings weit und breit keine Spur, aber das wäre ein klimapolitischer Schritt nach vorne gewesen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
18.43
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.43
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Herr Kollege Rossmann, Sie wissen sicherlich, dass auch die österreichische Transportwirtschaft harmonisierte Rahmenbedingungen braucht, um im europäischen Wettbewerb bestehen zu können. Deswegen haben wir diese erfreuliche Senkung der Lkw-Steuer beschlossen – wir haben ja gleichzeitig das Road-Pricing erhöht, ebenso die Mineralölsteuer. Somit ist das kein Geschenk an die Frächterlobby, sondern einfach eine wirklich wichtige Ausgleichsmaßnahme.
Man muss auch dazusagen, dass vielleicht noch eine ökologische Komponente im Steuersystem eingeführt werden sollte, da, wie ich meine, gerade bei den Euro-0- bis Euro-5-Motoren ein ganz großer Unterschied beim Schadstoffausstoß besteht. Die Differenz zwischen Euro 0 und Euro 5 ist letztlich über 50 Prozent. Daher werden wir aus der Wirtschaft weiterhin diese ökologische Variante einfordern.
Ich meine, dass eine stark wachsende Wirtschaft, wie wir sie in Österreich haben, zum Austausch des Güter- und Warentransportes eine entsprechend wettbewerbsfähige Transportwirtschaft braucht.
Ihre Haltung zur Weiterverwendung des Dieselpartikelfilters kann ich überhaupt nicht verstehen, denn es ist letztlich ein wichtiger Beitrag für die Umwelt, dass entsprechend umweltfreundliche Fahrzeuge den Markt durchdringen. Da verstehe ich die Sichtweise der Grünen überhaupt nicht. Sie wissen wohl nicht, dass ein Fahrzeug mit einem entsprechend wirkungsvollen Dieselpartikelfilter in etwa 1 000 € mehr kostet als ein herkömmliches Fahrzeug. Somit ist dieser 300-€-Bonus eine wichtige Maßnahme.
Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Elmar Mayer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen; zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 geändert wird (180 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Änderung im Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 lautet:
Im § 14 a wird in der Z 1 an Stelle der Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. September 2007“ die Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2008“ eingefügt.
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.46
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Steindl eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Elmar Mayer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen; zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 geändert wird (180 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Änderung im Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 lautet:
Im § 14 a wird in der Z 1 an Stelle der Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. September 2007“ die Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2008“ eingefügt.
Begründung:
Zur weiteren Durchdringung des Marktes mit derartigen Fahrzeugen soll der Bonus von 300 Euro für Fahrzeuge mit Partikelfilter um ein weiteres Jahr verlängert werden und nicht nur um drei Monate.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.46
Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ja, der Kniefall vor den klimaschädigenden Instanzen dieser Republik, dieser doppelte Kniefall in Form von zwei steuerlichen Maß-
nahmen, die jetzt beschlossen werden sollen, ist ja schon in seiner fachlichen und sachlichen Dimension deutlich erläutert worden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Herr Kollege, ich bin ja durchaus dafür, dass unsere Transportwirtschaft wettbewerbsfähig ist und dass sie auch Terrain gewinnt, vor allem im Bereich der Logistik beim Transport der Güter auf der Schiene. Da bin ich durchaus auf Ihrer Seite. Die Feinverteilung ist dem Lkw ohne Weiteres vorbehalten. Hier sind wir durchaus auf dem Weg, Euro 5, eine niedrigere Schadstoffklasse, durchzusetzen. Das ist durchaus von Vorteil. Nur, dass Sie die Senkung der Kfz-Steuer für Lkws jetzt als die Wettbewerbsmaßnahme Nummer eins bezeichnen, das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ich weiß, es ist hart in diesem Gewerbe. Ich weiß, gerade die Einzelunternehmer aus unseren benachbarten östlichen Ländern haben oft keine sozialen Standards oder nur geringe. Aber das rechtfertigt nicht die Tatsache, dass wir für Lkws die steuerliche Belastung senken, wo doch diese Fahrzeuge die Infrastruktur Straße mindestens um ein 13 000-Faches mehr abnützen als Pkws, und die Besitzer von Pkws zahlen auch eine motorbezogene Versicherungssteuer und beim Kauf die NoVA. Aber die Abnützung der Infrastruktur Straße ist einfach durch den Lkw um ein Vielfaches größer, und das rechtfertigt auch eine höhere steuerliche Belastung durch die Kfz-Steuer.
Wir können natürlich dazu übergehen – das ist ja unser Vorschlag, das hat ja auch mein Kollege Bruno Rossmann hier deutlich artikuliert –, fahrleistungsabhängig flächendeckend zu bemauten – nicht nur auf der Autobahn, nicht nur auf der Schnellstraße für Lkws, sondern wirklich flächendeckend. Und da gibt es ein schlüssiges Konzept, da gibt es klare Berechnungen, da gibt es eine EU-rechtskonforme Vorgangsweise. Und wenn wir das flächendeckend machen, dann könnte man ja darüber diskutieren, ob man nicht angesichts dieser Mautbelastung, die dann vor allem die Konkurrenten aus den Nachbarstaaten genauso zu leisten hätten – diese Maut müssten ja alle bezahlen, die unser Straßensystem benützen –, etwas ändert, wie es ausschaut. Aber jetzt ist meines Erachtens besonders im niederrangigen Straßensystem der Lkw bevorzugt.
Herr Staatssekretär Matznetter, ich verstehe nicht, dass Sie nicht noch gewisse Affinitäten zu Arbeiterkämmerern oder zu Menschen aus der Sozialdemokratie, die in diesem Bereich tätig sind, in Ihrer jetzigen Funktion inhaltlich auch bei der Steuergesetzgebung sichtbar machen. Da sollten wir vielleicht doch ein bisschen mehr Ihr ursprüngliches Rückgrat stärken können.
Aber jetzt noch zu einem anderen Aspekt, zur NoVA. Es ist ja völlig irrational und steuerpolitisch in keiner Weise nachvollziehbar, dass wir bei der NoVA eine Deckelung haben und dass wir gerade die Fahrzeuge, die uns am meisten Probleme machen, sogar verkehrssicherheitsmäßig, nicht nur schadstoffmäßig, nicht nur vom Platzverbrauch, nicht nur sozusagen vom Volumen her, dass wir gerade diese SUVs, diese Off-Road-Fahrzeuge, nicht zusätzlich steuerlich belasten, obwohl sie wirklich, was die Kostensituation anlangt, uns Steuerzahlern über die externen Kosten, über die Umweltkosten et cetera verstärkt auf den Taschen liegen. Das verstehe ich überhaupt nicht.
Sie gestatten mir, weil wir jetzt mitten im Zentrum von Wien diskutieren: Wenn Sie auf die Straße schauen, werden auch Sie zu der Meinung kommen, dass es völlig unverständlich ist, dass auch in Wien diese SUV-Fahrzeuge schon deutlich das Straßenbild prägen und uns als FußgängerInnen oder RadfahrerInnen teilweise gefährden. Kollegin Lunacek und ich teilen dieses Schicksal: Diese SUVs nähern sich immer gefährlicher mit ihren Stoßstangen den sehr fragilen und irgendwie sehr zarten (Abg. Mag. Kogler: Sag, dass du mit dem Rad fährst! Da kennt sich keiner aus!) Schutzblechen an.
Sie verstehen jetzt meinen persönlichen Zugang zu diesem Thema, dass bei der NoVA diese Privilegien für Fahrzeuge gelten, die an sich nichts auf diesen Straßen zu suchen haben, weil sie für andere Verhältnisse geschaffen sind.
So, das war jetzt ein großes Plädoyer dafür, die Kostenwahrheit im Verkehr und die Klimarelevanz im Verkehrsbereich steuerlich geltend zu machen. Sie werden von uns noch ein detailliertes Konzept bekommen. Herr Staatssekretär Matznetter, ich hoffe, dass Sie dann nicht nur darin blättern, sondern dass Sie wichtige Stellen anstreichen und diese wichtigen Stellen von unserem Konzept NoVA und auch Kfz-Besteuerung in kleine Regierungsvorlagen ummünzen, die die Situation verbessern gegenüber dem, was wir jetzt beschließen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gaál.)
18.52
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Köfer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.52
Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Die Zielsetzungen nehmen jetzt offensichtlich in den verschiedensten Bereichen stärkere Konturen an. Die bevorstehende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das wurde ja ausreichend diskutiert, wird durchgeführt, um die heimische Transportwirtschaft in erster Linie wettbewerbsfähiger zu machen.
Es wurde aber auch die Thematik der Stärkung der heimischen Frächter und Spediteure ausführlich diskutiert und eine Halbierung vorgeschlagen. Das mag auf der einen Seite sicherlich eine volkswirtschaftlich sehr sinnvolle Maßnahme sein und zu einer deutlichen Steigerung der Zahl der Beschäftigten, rund 80 000, führen, andererseits wird aber auch die Wettbewerbssituation der 10 000 Transportunternehmen des Wirtschaftsstandortes Österreich verbessert.
Was weniger positiv dabei auffällt, ist, dass der dadurch entstehende Steuerausfall mit Mehreinnahmen bei der Maut und bei der Mineralölsteuer entschärft werden soll – das ist die eine Seite. Andererseits hat die Halbierung von Steuern auch eine negative Auswirkung, vor allem dann, wenn sie die Ertragsanteile der Länder und vor allem der Gemeinden betrifft.
Der Bund verliert im Jahr 2008 und in darauf folgenden Jahren in Summe 70 Millionen €, das mag für den Bund wirtschaftlich noch vertretbar sein, aber nicht für die Gemeinden, die hier mit 8 Millionen € beim Finanzausgleich eine negative Bilanz zu erwarten haben.
Was des einen Freud, ist des anderen Leid, so auch in diesem Fall. Ich kann auch nicht unterstützen, dass diese Mehreinnahmen in erster Linie durch Mautgebühren und die Mineralölsteuer finanziert werden sollen. Das trifft nämlich in erster Linie meine Heimatregion Oberkärnten. Dort sind viele Menschen, die täglich ein- und auspendeln müssen.
Was mich noch etwas stört an dieser Sache, ist, dass Mehreinnahmen nicht zurück ins Budget fließen, wo sie der Stärkung der Ertragsanteile der Gemeinden zugute kämen, sondern an die ASFINAG, die damit ihr zum Teil sehr chaotisches Straßenprogramm weiterhin finanzieren kann.
Aus diesem Grund gebe ich zu bedenken, dass es der Mehrzahl der österreichischen Gemeinden längst nicht mehr möglich ist, irgendwelche finanziellen Beteiligungsmodelle von Seiten des Bundes, aber auch der Länder – in welchem Verhältnis auch immer – mitzutragen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.54
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
18.54
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn das BZÖ vielleicht die Mitglieder-Vollversammlung auflöst (BZÖ-Abgeordnete sprechen miteinander), können wir uns dem Thema widmen.
Leider hat mir Frau Dr. Moser nicht ihr Konzept übergeben (Abg. Dr. Moser: Kriegen Sie noch!), sonst könnte ich natürlich anhand dessen feststellen: Wir können es Ihnen nicht recht machen, Frau Doktor! Denn einerseits fordern die Grünen seit langem: weg mit stehenden, fixen Gebühren und Belastung nach dem Ausmaß des Schadens der Umwelt oder nach dem Verbrauch von Ressourcen. – Genau das tun wir! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die neue Bundesregierung hat nämlich die kilometerabhängige Maut für Lkw um 4,2 Cent erhöht und im gleichen Paket die Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw beschlossen. Warum? – Weil wir wollen, dass jene Unternehmen, die in Österreich zugelassene Lkw betreiben, den hiesigen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen und der Genauigkeit der Untersuchung unterworfen sind und damit im Verhältnis zu anderen Ländern der Europäischen Union einen besseren Fuhrpark mit geringeren Emissionen haben. Wir fördern diese Unternehmen, denn wir wollen, dass sie die Lkw in Österreich anmelden. Wir fördern, wenn Sie so wollen, die Zulassung hier und heben gleichmäßig ein viel höheres Volumen über die fahrleistungsabhängige Maut ein.
Wir machen das, was die Grünen lange gefordert haben. Wenn Sie mir Ihr Konzept übergeben, Frau Dr. Moser, finde ich vielleicht sogar genau die Passage, deren Umsetzung wir zumindest in einem wesentlichen Teil durchführen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich bleibe gleich bei den Grünen und dem Kollegen Rossmann: Ich verstehe Sie auch nicht im Zusammenhang mit dem Dieselpartikelfilter.
Erstens eine kleine tatsächliche Berichtigung: Es sind 80 Prozent der Neuzulassungen mit Partikelfilter, aber natürlich noch lange nicht der Gesamtbestand an Dieselfahrzeugen.
Mit der Verlängerung der Gewährung eines Bonus helfen wir den Besitzerinnen und Besitzern von alten Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter zu einer Neuanschaffung zu kommen. Wir tragen dazu bei, dass der Anteil an Dieselkraftfahrzeugen mit Partikelfilter damit weiter ansteigt. Wir arbeiten damit gegen die Feinstaubbelastung. Ich verstehe daher nicht, dass die grüne Fraktion ein solches Verfahren nicht unterstützen kann! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Kollege Westenthaler hat angekündigt, dass die Mitglieder-Vollversammlung des BZÖ endet. Ich will diese Gelegenheit nützen und meine Rede beenden (demonstrativer Beifall des Abg. Ing. Westenthaler) – wir sprechen nachher weiter. – Danke.
18.57
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.58
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich weiß nicht, ist die Mitglieder-Versammlung des BZÖ jetzt wieder in der Telefonzelle, oder wo? (Abg. Ing. Westenthaler: Ein alter Gag – und nicht gut!) Mir ist der Zusammenhang nicht klar.
Zum Inhalt: Herr Staatssekretär, Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen: Gegebenes Aufkommensvolumen oder ungefähr gleich hoch, ist jedes variable System eigentlich dem ökologischen Gedanken näher, und die Fixkosten sinken. Soweit, so gut; Sie haben auch noch andere Argumente gebracht.
Gleichzeitig ist aber mindestens so richtig – und darauf legen wir das größere Gewicht –, dass der Beitrag und das Aufkommen aus dem Lkw-Verkehr, gemessen an den Schäden, die er verursacht, minimal ist, gerade einmal ein Drittel beträgt; da gibt es verschiedene Berechnungen, aber das wird ja im Prinzip nicht besser. Das heißt, der Lkw-Verkehr als Ganzes, insbesondere der transitierende, ist der größte Quersubventionsempfänger, den es neben der Atomenergie gibt! Das ist einfach so! Und Sie von der ÖVP, sofern Sie hier noch vorhanden sind, reden uns immer die Marktwirtschaft ein? – Das ist doch das Problem.
Als kleines Land kann man natürlich nicht alles autonom steuern, das ist schon richtig, aber der Schritt muss doch in die Richtung gehen, dass wir bei jenen Abgaben heruntergehen, wo wir unnötig hohe Belastungen haben und den Schaden dafür unmittelbar einfahren, nämlich bei den lohnsummenbezogenen Abgaben – das wirkt sich in der Höhe, wie wir sie in Österreich haben, tatsächlich auf die Arbeitsplatzsituation aus –, und bei den ökologischen Komponenten des Steuersystems halt oben bleiben müssen.
Jetzt hat Matznetter natürlich ein bisschen recht, wenn er sagt: Innerhalb des bescheidenen Aufkommens, das es da gibt, ist ein variables System das bessere. – Stimmt ja, aber es ist halt alles in sehr bescheidenem kleinem Rahmen. Und insgesamt ist das Niveau der Lkw-Besteuerung – hören Sie auf Kollegen Haberzettl, der kennt sich da besser aus!, der schaut verständnisvoll zu – das Problem.
Es gibt überhaupt keinen Anlass, beim Lkw „herunterzudoktern“. Bleiben wir bei ein paar Grundprinzipien: Senken wir die lohnsummenbezogenen Abgaben, und ramponieren wir nicht die ökologischen Komponenten im Steuersystem. – So einfach ist das.
Bevor das bis zu Ihnen vordringt, werden wir wahrscheinlich die nächste Wahl erleben müssen, vielleicht werden wir es Ihnen dann dort wieder erklären. (Beifall bei den Grünen.)
19.00
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
19.00
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Keine Sorge, ich werde meine 8 Minuten nicht ausnützen, Kollege Themessl möchte gerne noch eine Viertelstunde reden. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)
Der Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw stimmen wir selbstverständlich zu, sehen diese aber nur als ersten Schritt. Wir sind grundsätzlich für die gänzliche Abschaffung.
Des Weiteren stimmen wir der Ausdehnung der Förderung beim Einbau von Dieselpartikelfiltern auf ein weiteres Jahr ebenfalls zu. Wir würden es aber begrüßen, wenn das nicht nur für Gebrauchtfahrzeuge der Fall wäre, sondern auch für neue. Aber immerhin ein wertvoller Schritt im Sinne unserer Umwelt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.01
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.01
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon im Zuge der Budgetdebatte darauf hingewiesen, dass wir eine Halbierung der Kfz-Steuer für Lkws fordern, daher kommt uns dieser Gesetzesvorschlag entgegen. Was wir aber auch einfordern, ist, dass wir künftig in die Berechnung der Kfz-Steuer sozusagen eine Ökologisierungsvariante einbauen, vielleicht weggehen von der Nutzlast-Berechnung hin zu einer Schadstoff-Berechnung. Das würde dem Umweltgedanken und dem Klimaschutzgedanken näher kommen. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
19.02
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. Auch 2 Minuten. – Bitte.
19.02
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich, dass wir uns mit der Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle wieder der Zukunft zuwenden, denn über die Vergangenheit wurde heute ohnehin schon zu viel gesprochen.
Mit dieser Novelle sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Transportwirtschaft, weil wir die Kfz-Steuer ab Juli 2007 halbieren. Ich denke, diese Maßnahme ist wichtig und richtig, auch wenn sie kurzfristig weniger Einnahmen bedeutet. Die Experten rechnen mit bis zu 18 Millionen € weniger für das Jahr 2007. Aber es gibt in Wirklichkeit keine Alternative dazu, geschätzte Damen und Herren, denn unsere Frächter sind durch die Anhebung der Mineralölsteuer, durch die Anhebung der Maut und durch die Billigkonkurrenz aus den Oststaaten wirklich unter Druck geraten. Daher müssen wir gegensteuern, sonst laufen wir Gefahr, dass uns eine ganze Branche wegbricht. (Beifall des Abg. Steindl.)
Mit der vorliegenden Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle – ihr dürft ruhig applaudieren – stellen wir sicher, dass die österreichische Transportwirtschaft gegenüber dem Ausland nicht benachteiligt wird. Das sichert nicht nur die Arbeitsplätze in Österreich, sondern auch den Wirtschaftsstandort Österreich. Das ist eine Tatsache, die auch den Grünen bewusst sein sollte.
Daher wird meine Partei, die Österreichische Volkspartei, dieser Vorlage gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.04
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sylvia Rinner. Auch 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.04
Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt einen sehr erfreulichen Tagesordnungspunkt abzuhandeln: Wir können mit unserer Zustimmung hier im Plenum eine Entlastung für die heimische Wirtschaft bewirken.
Mit der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel ab 1. Juli 2007 wurde, bei gleichzeitiger Zweckwidmung dieser Mehreinnahmen, ein ökologischer Akzent gesetzt, der mit der zeitgleichen Erhöhung der Lkw-Maut fortgesetzt wurde. Mit der Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit jeweils einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird ein derzeit bestehender Nachteil für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Transportunternehmen gegenüber der internationalen Transportwirtschaft beendet. Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuersätze für Fahrzeuge sowie für Anhänger wird auf die Hälfte reduziert. Diese
Herabsetzung geht auch konform mit den Mindestsätzen der EU-Richtlinie über die Einhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrwege durch schwere Nutzfahrzeuge. Es wird daher einem Ungleichgewicht an Erhöhungen für die heimische Transportwirtschaft mit einer Senkung der Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Juli entgegengewirkt.
Der Bonus von 300 € für den Einbau von Partikelfiltern in Dieselfahrzeuge wird um ein weiteres Jahr verlängert und stellt wiederum einen Beitrag für den Umweltschutz dar.
Natürlich wirkt sich die Reduzierung der Kfz-Steuer auf das Abgabenaufkommen aus. Im Jahr 2007 wird insgesamt ein Minus von 18 Millionen € erwartet. Davon entfallen auf den Bund 13 Millionen, auf die Länder 3 Millionen und auf die Gemeinden 2 Millionen €. Im Jahr 2008 ist mit einem Minus von insgesamt 70 Millionen € zu rechnen.
Mit der Novellierung der Kraftfahrzeugsteuer setzen wir heute ein klares und richtiges Signal in Richtung Transportwirtschaft und Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.06
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. Die Uhr ist auf 8 Minuten eingestellt, wollen Sie das so beibehalten? (Abg. Dr. Haimbuchner: War das eine rhetorische Frage?)
19.06
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Vorweg eines: Wir werden der Halbierung der Kfz-Steuer auf Lkw zustimmen, aber eines sage ich Ihnen auch gleich: Wir stimmen nur deshalb zu, weil das eine geringfügige Verbesserung des jetzigen Ist-Zustandes darstellt.
Was mich allerdings schon wundert, ist, dass meine Vorredner von Rot und Schwarz hier heraus kommen und behaupten, dass dies eine enorme Entlastung der heimischen Wirtschaft darstellt. – Ich glaube, Sie kennen die Zahlen aus dem heimischen Transportgewerbe nicht!
Ich gebe Frau Moser von den Grünen insofern recht, als sie gesagt hat, die Transportwirtschaft hat es schwer, sie weiß das schon. Und jetzt hat sie es dann noch schwerer, weil die Grünen den umgekehrten Weg von uns gehen wollen.
Frau Moser, wissen Sie, dass die Transportwirtschaft in Österreich über 110 000 unselbständige Mitarbeiter beschäftigt? Da sind die ÖBB, der öffentliche Nahverkehr und so weiter nicht dabei, das ist rein das Transportgewerbe, Speditionen, Autobusunternehmer und solche Betriebe.
Herr Staatssekretär Matznetter hat im Unterausschuss behauptet, dass diese Senkung der Kfz-Steuer für Lkws auf die Hälfte mit der Erhöhung der Mineralölsteuer und der Lkw-Maut zusammenhängt. Darin gebe ich ihm vollkommen recht. Er hat damals auch gemeint, dass die Erhöhung der Mineralölsteuer und die Lkw-Maut in erster Linie deshalb eingeführt wurden, um ausländische Frächter, den ganzen Transitverkehr, der durch Österreich fährt, dazu zu bewegen, die Infrastruktur in Österreich mitzufinanzieren und mitzuerhalten und für den Umweltschutz zusätzliche Mittel freizusetzen. Das ist ja ein sehr lobenswerter Gedanke, den ich auch nachvollziehen kann. Als Dank dafür, dass man die österreichischen Frächter damit natürlich mit belastet, und zwar gewaltig, gibt es jetzt ein kleines Zuckerl mit der Halbierung der Kfz-Steuer.
Zu den Fakten: Österreich hat bis dato die höchste Kfz-Steuer in ganz Europa. Diese geht bei den größten Lkws bis 2 942 € pro Jahr. Die Belastung der Frächter durch die Mineralölsteuer und die Lkw-Maut – da gibt es neueste Berechnungen aus der Wirt-
schaftskammer, Abteilung Verkehr – beträgt im Jahr pro Lkw bei durchschnittlicher Lkw-Leistung im Jahr zwischen 4 000 und 5 000 €. Das heißt, Sie geben diesen Frächtern jetzt pro Lkw zirka 1 400 € zurück. Die Belastung, die bleibt, liegt in einer Größenordnung zwischen 2 500 und 3 500 €. – Na danke! Die Transportwirtschaft wird sich recht herzlich bei Ihnen bedanken.
Dann sage ich Ihnen noch etwas: Das Transportgewerbe ist in den letzten Jahren ohnehin schon schwer belastet worden. Wissen Sie, dass zwischen den Jahren 2002 und 2005 die Zahl der Insolvenzen im Transportgewerbe um 60 Prozent gestiegen ist?
Wissen Sie auch, dass in der Zwischenzeit ein Viertel aller Lkws, die österreichische Besitzer haben, im Ausland angemeldet sind? Der österreichische Staat verliert pro Lkw im Jahr an Steuern und Versicherungsbeiträgen rund 50 000 €.
Laut Studie der Wirtschaftsuniversität Wien heißt das, dass wir mit diesem zusätzlichen Belastungspaket für die Transportwirtschaft Gefahr laufen, bis zum Ende des Jahres 2008 zirka 10 000 bis 12 000 Arbeitsplätze zu verlieren. Und das nehmen Sie alles in Kauf! Was mich wundert, ist, dass der Wirtschaftsbund hier nicht aufschreit, denn die sind ja sowieso für alle zuständig, sie fühlen sich zumindest so, tun hier aber nichts. Offensichtlich gibt es im Transportbereich in Österreich keine Großbetriebe mehr, sonst würden sie hier Lobbyismus betreiben, und dann hätte vielleicht auch der Kleine etwas davon. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage eines: Wir fordern von Ihnen ganz klar ein Umdenken in diesem Bereich, denn Sie dürfen eines nicht vergessen: Wenn österreichische Frächter pro Lkw mit einer Mehrbelastung von zirka 3 000 € im Jahr leben müssen, dann müssen sie diese Kosten weitergeben, das heißt auf die Transportkosten aufschlagen, wodurch sich jeder Artikel des täglichen Bedarfes verteuert. Die Inflationsrate, die Sie angepeilt haben, wird nicht halten, weil die Preise steigen – und die Grünen würden die Ersten sein, die schreien, wenn die Lebensmittel in jedem Lebensmittelmarkt wieder teurer werden. Das ist die Quintessenz dieser Vorgangsweise, die Sie hier gewählt haben.
Wir schlagen vor, dass Sie die Kfz-Steuer auf den EU-Durchschnitt senken, das sind 900 € im Jahr, und bei modernen und schadstoffarmen Lkw sauf die Einhebung der Kfz-Steuer zur Gänze verzichten. Das hätte den Vorteil, dass die Frächter angehalten wären, neueste, schadstoffarme Lkws zu kaufen, dass die Lkws, die jetzt bereits im Ausland angemeldet sind, wieder zurück nach Österreich kommen, was zusätzliche Einnahmen sowohl für den Staat als auch für die Versicherungswirtschaft und damit auf Umwegen wieder für den Staat bedeuten würde.
Wenn Sie das machen, dann hätten Sie einen Weg eingeschlagen, der auch seitens der Wirtschaft und seitens der Transportwirtschaft ein gangbarer wäre, und Sie hätten vielleicht auch einmal etwas für die kleinen und mittleren Betriebe gemacht. Und wenn es die Schwarzen schon nicht machen, Herr Finanzstaatssekretär, dann werden das, so hoffe ich, die Roten nachholen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.12
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. 2 Minuten. – Bitte.
19.12
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ab Juli zahlen Unternehmer der Transportwirtschaft mehr auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen: Die Lkw-Maut wird durchschnittlich um 4,2 Cent erhöht. Daher werden wir heute einen Ausgleich mit der Halbierung der Kfz-Steuer beschließen und damit eine Entlastung unserer heimischen Transporteure erwirken. Es ist das eine Maßnahme, die nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Transportwirt-
schaft erhöht und stärkt, sondern vor allem werden dadurch auch die absehbaren Kostensteigerungen für unsere Konsumenten gemildert beziehungsweise abgefedert, weil diese Kosten von Maut und Mineralölsteuer immer auf den Verbraucher überwälzt werden. Und diese Stärkung gewährleistet auch eine Sicherung von Arbeitsplätzen; wir haben vom Vorredner die Zahlen gehört.
Als Abgeordnete aus dem Tiroler Oberland weiß ich, dass es für die Versorgung im dezentralen Raum, die Versorgung in den Talschaften abseits der Hauptverkehrsachse kaum eine Alternative zum Lkw gibt. Und diese Nahversorgung wird in diesem dezentralen Raum ausschließlich von heimischen Unternehmen durchgeführt. Daher ist diese Kfz-Steuer-Halbierung eine Maßnahme, die auch den Konsumenten im dezentralen Raum zugutekommt, weshalb ich dieser Novelle sehr gerne zustimme. (Beifall bei der ÖVP.)
19.14
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es liegen mir hiezu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Daher gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 samt Titel und Eingang in 96 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich auch in dritter Lesung angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird, in 180 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Elmar Mayer, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 180 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Elmar Mayer, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 251/A
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (183 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 252/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (184 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (83 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (185 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir kommen sogleich zur Debatte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.16
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sie, Herr Staatssekretär, haben in einer Tagung, organisiert von der Arbeiterkammer Wien und von der Wirtschaftsuniversität Wien, zum Thema „Globalisierung der österreichischen Wirtschaft – förderungswürdiges Ziel oder Weg in die Basar-Ökonomie“ am 26. April dieses Jahres angekündigt, unter Einbeziehung aller Stakeholder zu einer Verbesserung des österreichischen Ausfuhrförderungssystems beitragen zu wollen.
Jetzt kommt eine Regierungsvorlage daher, die nur eine Anhebung der Haftungsrahmen im Ausfuhrförderungsgesetz und im Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz vorsieht. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Das ist keine Regierungsvorlage!) Angesichts der Debatte und der Konflikte um den Ilisu-Staudamm ist das eine große Enttäuschung für all jene, die in der fortschreitenden internationalen Debatte permanent auf den Reformbedarf im Rahmen der Ausfuhrförderung hingewiesen haben.
Ich bringe daher den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Ausfuhrförderung basierend auf nachhaltiger Entwicklung und Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards ein und möchte diesen in der Folge erläutern; er wird zur Verteilung gebracht.
Die Hauptanliegen einer Reform müssen sein: Sichergestellt werden muss im Rahmen der österreichischen Exportgarantien, dass keine Projekte mehr unterstützt werden, die ökologisch oder sozial schädliche Auswirkungen im Zielland haben. Das Beispiel Ilisu soll hier eines sein, das in Zukunft nicht mehr vorkommen darf. (Beifall bei den Grünen.)
Dazu kommt natürlich auch die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen, die zunehmend stärker verletzt werden, wie uns von den Gewerkschaften immer berichtet wird, sowie von Menschenrechtsstandards, insbesondere was die Partizipation der Betroffenen anlangt.
Vor Genehmigung der Förderungen sollten österreichische Unternehmen auf die Einhaltung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden. Ein bloßes Anhalten zur Einhaltung, wie es etwa in einem Entschließungsantrag, der auch noch mit zur Diskussion stehen wird, vorgesehen ist, erachten wir als unzureichend. Die Einhaltung international anerkannter Standards ist unerlässlich, das im Bereich der Umwelt, im Bereich des Sozialen, im Bereich des Arbeitsrechts, aber auch im Bereich der Menschenrechte.
Zweiter Punkt: Bei sozial, ökologisch und menschenrechtlich sensiblen Projekten ist gleichzeitig ein begleitendes Monitoring vorzusehen sowie bei Nichteinhaltung der Standards Sanktionsmöglichkeiten. Dieses begleitende Monitoring sollte möglichst durch eine unabhängige Institution vorgenommen werden – nicht durch den Kontaktpunkt, wie es im Entschließungsantrag, der noch zur Diskussion gelangen wird, vorgeschlagen wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die regelmäßige Evaluierung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Exportförderung, und zwar ebenfalls wieder von einem unabhängigen Forschungsinstitut, unter Einschluss der Wirkungen auf den Arbeitsmarkt, auf den Standort. Dies soll etwa alle vier Jahre regelmäßig gemacht werden und ein Evaluierungsbericht an den Nationalrat weitergeleitet werden.
Zusätzlich wird es notwendig sein, bei Großprojekten eine Fristerstreckung für die Veröffentlichung von Prüfergebnissen zu erreichen. Derzeit sind ja die Ergebnisse 30 Tage vor Garantieerteilung vorzulegen. Wir erachten diese Frist als zu kurz. Ich denke, dass hier etwa 120 Tage etwas sind, was es anzustreben gilt.
Das betrifft jetzt nicht den Entschließungsantrag, aber etwas, was mich schon länger im Rahmen der Exportförderung beschäftigt, ist das Problem, dass die österreichische Kontrollbank eine Kommerzbank ist; sie ist eine Bank, die in Privatbesitz ist. Diese Bank führt aber derzeit Prüfungen, etwa die Umweltprüfungen, durch, und eine Kommerzbank hat natürlich das Interesse, möglichst viele Projekte abzuwickeln, und da ist der Umweltschutzgedanke sicherlich etwas, was hintansteht. Es ist daher in diesem Zusammenhang zu überlegen, ob die Prüfung nicht von einer unabhängigen Institution vorgenommen werden sollte. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
19.21
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der von Herrn Abgeordnetem Rossmann in seinen Grundzügen erläuterte Entschließungsantrag ist ordentlich eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rossmann, Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Ausfuhrförderung basierend auf nachhaltiger Entwicklung und Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 251/A der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (183 d.B.)
Begründung
Es muss in Zukunft sichergestellt werden, dass mit österreichischen Exportgarantien keine Projekte unterstützt werden, die eventuell sozial, ökologisch oder kulturell schäd-
liche Auswirkungen in jenen Ländern haben, in denen die Investitionen getätigt werden (= Zielland). Solche Projekte – wie z.B. der Illisu-Staudamm – sollen nicht von öffentlicher Hand garantiert werden können.
Exportförderung ist keine Entwicklungszusammenarbeit, dennoch gibt es gewisse Prinzipien, die bei Projekten in sog. Entwicklungsländern zu beachten sind und die mittlerweile auch im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz definiert werden. Die Einhaltung dieser entwicklungspolitischen Prinzipien ist auch im Interesse von Unternehmen, da nur dadurch ihr nachhaltiger Erfolg gesichert ist.
Daher ist die Aufnahme international anerkannter Umwelt-, Sozial-, ArbeitnehmerInnenrechts- und Menschenrechtsstandards, insbesondere die Partizipation der von einem Projekt betroffenen lokalen Bevölkerung, der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in die Richtlinien und eine Einbeziehung der Ziele des EZA-Gesetzes und der nachhaltigen Entwicklung in den Zielbestimmungen der österreichischen Exportförderung notwendig. Ein Monitoring der eingereichten bzw. geförderten Projekte muss sowohl ex-ante vor Garantieerteilung als auch ex-post durchgeführt werden. Auch sind Sanktionsmöglichkeiten bei der Nichteinhaltung o.a. Prinzipien und Standards, die im Zuge des Monitorings erhoben werden, vorzusehen. Das begleitende Monitoring muss bei ökologisch, sozial, menschenrechtlich und/oder kulturell besonders sensiblen Projekten von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden.
Im Sinne einer verbesserten Transparenz sollen relevante Informationen in den Bereichen Umwelt, Soziales, ArbeitnehmerInnenrechte, Menschenrechte und Kultur bereits 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung veröffentlicht werden (so wie dies im Umweltbereich etwa bei der EBRD heute schon der Fall ist).
Weiters soll die staatliche Exportförderung regelmäßig alle 4 Jahre auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen für Österreich einschließlich der Beschäftigungs- und Standortwirkungen durch ein unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert und dieser von unabhängiger Stelle erstellte Evaluierungsbericht im Nationalrat öffentlich diskutiert werden.
Alle oben angeführten Punkte sind bei der geplanten Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes im Herbst jedenfalls zu berücksichtigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat im Zuge der geplanten Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes einen Vorschlag vorzulegen, in dem die Zielbestimmung der Exportförderung um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung erweitert und mit §1 des Bundesgesetzes für Entwicklungszusammenarbeit in Übereinstimmung gebracht wird.
Die gesetzlichen Regelungen für Richtlinien sind so zu formulieren, dass der Förderzweck der Haftungsübernahmen den erweiterten Zielbestimmungen entspricht; daher müssen die international anerkannten Umwelt-, Sozial-, ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechtsstandards sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Gesetz verankert werden.
Relevante Informationen über die Auswirkungen eines Projektes in diesen Bereichen sollen bereits 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung veröffentlicht werden.
Gleichzeitig hat der Gesetzesvorschlag ein verbindliches ex-ante und ex-post Monitoring über die Einhaltung der Zielbestimmungen und ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und kulturellen Standards, eine Regelung zur regelmäßigen öffentlichen Berichterstattung an den Nationalrat und bei Nichteinhaltung der Zielbestimmungen und o.a. Standards Sanktionsmöglichkeiten zu beinhalten. Weiters muss gesetzlich sichergestellt werden, dass dieses Monitoring bei besonders ökologisch, sozial, menschenrechtlich oder kulturell sensiblen Projekten von einer unabhängigen Institution durchgeführt wird.
Weiters werden die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, dem Nationalrat im Zuge der geplanten Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes einen Vorschlag vorzulegen, in dem eine regelmäßige – zumindest in vierjährigen Abständen durchzuführende – Evaluierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der staatlichen Exportförderung für Österreich von einem unabhängigen Forschungsinstitut vorzusehen ist. Dieser Bericht soll schließlich dem Nationalrat vorzulegen sein.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.21
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zwei vorliegenden Novellen, und zwar das Ausfuhrförderungsgesetz und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, haben einen einzigen Grund: die unglaubliche Erfolgsstory unserer Exportwirtschaft in den letzten Jahren. (Beifall bei der ÖVP.)
Dazu nur fünf Daten, meine Damen und Herren:
Erstens: Wir haben im Vorjahr 2006 die Schallmauer von 100 Milliarden € Exportvolumen erstmals durchbrochen.
Zweites Faktum: Wir haben eine Exportquote von jetzt 58 Prozent des BIP. Das heißt, dass praktisch 60 Prozent unseres Wohlstandes von den Exporten herrühren. Das heißt, dass jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich direkt oder indirekt durch den Export geschaffen wird.
Drittes Faktum: Wir sind in den Zuwachsraten des Exports Europameister, haben stärkere Zuwachsraten als andere Länder.
Viertes Faktum: Von unserem Wirtschaftswachstum, das ja im EU-Vergleich überdurchschnittlich ist, entfallen zwei Drittel auf die Exporte. Das heißt, von 60 000 Arbeitsplätzen zusätzlich entfallen 40 000 auf die Exportwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Fünftes Faktum, meine Damen und Herren: Österreich ist auch im weltweiten Vergleich als Exporteur eine Großmacht. Wir liegen weltweit bei den Exporten pro Kopf der Bevölkerung an siebenter Stelle; wir kommen nach Singapur, Hongkong, Belgien, Holland, Schweiz und Schweden. Weltweit an siebenter Stelle bei den Exporten pro Kopf der Bevölkerung!
Also: Eine Erfolgsstory unserer Wirtschaft – und diese macht die heutigen zwei Novellen notwendig! (Beifall bei der ÖVP.)
19.23
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.23
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Exportfördersysteme sind weltweit in den letzten Jahren in die Kritik und unter Druck geraten, weil die Projekte, die mit ihnen gefördert werden, teilweise sehr gravierende Auswirkungen auf soziologische, ökologische, menschenrechtliche, entwicklungspolitische, kulturelle und soziale Parameter haben. Dementsprechend haben sich die beiden Regierungsparteien auch in Ihrem Koalitionsprogramm zu dem Grundsatz bekannt: Gesellschaftliche Wertvorstellungen wie sozialer Ausgleich, kulturelle Vielfalt und Schutz der Umwelt müssen deutlicher als bisher ihren Niederschlag im Regelwerk der globalen Wirtschaft finden. Wir kommen mit diesem Entschließungsantrag genau diesem unserem selbst gesteckten Auftrag nach. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Es ist gesagt worden, die Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-, Menschenrechten, Entwicklungsstandards und Sozialstandards hat einiges an Mehr verdient. Der Staudamm Ilisu im Südosten der Türkei ist ein recht trauriges Symbol dafür geworden, und ich bringe daher den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Josef Bucher, Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll (251/A) ein, wo es darum geht, dass das Bundesministerium für Finanzen künftig die Auswirkungen ihrer Exportförderungen in zweierlei Hinsicht evaluiert: einerseits, was den inländischen Standort betrifft, auf Beschäftigungswirkung und auf volkswirtschaftliche Effekte, und zweitens, was das Ausland, die Zielländer betrifft, hinsichtlich ökologischer, sozialer und ökonomischer Auswirkungen.
Zum anderen sollen Firmen, die an der Börse notiert sind, zukünftig den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen folgen; das soll sichergestellt werden. Und die anderen Unternehmen, die nicht börsenotiert sind, sollen dazu angehalten werden, sich diesen Kriterien ebenfalls zu unterwerfen. Darüber hinaus sollen für beiderlei gleichermaßen internationale Umweltstandards gelten, wie etwa die der Weltbank oder der EBRD.
Auch soll die Berichterstattung transparenter werden, soll die Pluralität in der Diskussion im Beirat verstärkt zum Ausdruck kommen, und es sollen in der begutachterlichen Bewertung die Meinungen zu Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungspolitischen, kulturellen und sozialen Auswirkungen mehr zum Tragen kommen.
Dieser Antrag ist ein Kompromiss, keine Frage. Ich hätte mir auch ein Mehr an Transparenz in der Arbeit des Beirats gewünscht. Ich hätte mir auch eine längere Zeit für die Stellungnahmen der interessierten Zivilgesellschaft gewünscht. Ich hätte mir auch eine stärkere Partizipation Betroffener gewünscht, mehr demokratische Kontrolle und mehr inhaltliches Eingehen auf nachhaltige Entwicklung und entwicklungspolitische Kriterien. Trotzdem ist es, glaube ich, ein brauchbarer Kompromiss. Ich bin davon überzeugt, dass er dazu beitragen wird, in Zukunft Fälle wie Ilisu zu verhindern, und ich freue mich wirklich sehr, dass alle Parteien diesen Antrag unterstützen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
19.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Bayr eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Grundzügen erläutert und ist damit ordnungsgemäß eingebracht. Aufgrund des Umfanges lasse ich gemäß § 53 Abs. 4 GOG diesen Entschließungsantrag zur Verteilung bringen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Josef Bucher, Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll (251/A), mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert werden soll.
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5): Bericht des Finanzausschusses (183 d.B.) über den Antrag 251/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird
Das Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) bilden die gesetzliche Grundlage für das österreichische Exportförderungssystem. Dieses seit 1950 bestehende System dient der Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft. Dabei werden politische und wirtschaftliche Risiken von Export- und Investitionsgeschäften österreichischer Unternehmen im Ausland versichert. Voraussetzung einer Förderung laut AusfFG ist, dass ein Beitrag zur Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz geleistet wird.
In den letzten Jahren gerieten weltweit die bestehenden Exportförderungssysteme zunehmend in die Kritik von Umweltorganisationen und Entwicklung-NGOs. Anlass waren die teilweise gravierenden ökologischen, menschenrechtlichen, entwicklungspolitischen, kulturellen bzw. sozialen Auswirkungen von großen Infrastrukturprojekten bzw. industriellen Großprojekten v.a. in Ländern der Dritten Welt. „Gesellschaftspolitische Wertvorstellungen wie sozialer Ausgleich, kulturelle Vielfalt und Schutz der Umwelt müssen deutlicher als bisher ihren Niederschlag im Regelwerk der globalen Wirtschaft finden; es geht um eine gerechte Gestaltung der Globalisierung“ (Regierungsprogramm, 2007: Seite 45).
Auch in Österreich hat es Kritik an Projekten, die von der OeKB mit einer Ausfuhrförderung unterstützt werden, gegeben. Diese Diskussionen haben zu mehr Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-, Menschenrechts-, Entwicklungs- und Sozialstandards geführt, allerdings gibt es in einigen Bereichen immer noch Verbesserungsbedarf:
Auf Basis der Erfahrungen mit der Finanzierung des Staudammprojekts Ilisu sollen zukünftig für ähnlich sensible Projekte Ex-Post-Evaluierungen hinsichtlich der ökonomischen, sozialen, entwicklungspolitischen und ökologischen Effekte im Zielland durchgeführt werden. Darüber hinaus wären in regelmäßigen Abständen, d.h. alle 3-5 Jahre, Evaluierungen des österreichischen Ausfuhrförderungssystems (unter Berücksichtigung der dadurch entstehenden Kosten) hinsichtlich der Beschäftigungswirkungen, der Standortauswirkungen und der ökonomischen Effekte auf Österreich wünschenswert.
Bei sensiblen Projekten, dh bei Projekten mit gravierenden ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen Auswirkungen, sollte ein Monitoring der Auflagenerfüllung, die mit der Garantiegewährung verbunden war, erfolgen. Möglichkeiten der Sanktionierung bei Nichtumsetzung von Auflagen sind vorzusehen.
Börsennotierte Firmen, die Beteiligungsgarantien bekommen, haben verpflichtend die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen einzuhalten. Die Kontrolle erfolgt durch den Nationalen Kontaktpunkt Österreichs beim BMWA. Im Falle eines vom Nationalen Kontaktpunkt festgestellten konkreten Verstoßes gegen die Leitsätze ist eine Sanktionsmöglichkeit durch den Bundesminister für Finanzen (z.B. in Form eines Ausschlusses von weiteren Förderungen für einen festzusetzenden Zeitraum) in Betracht
zu ziehen. Nicht-börsennotierte Firmen sind zur Einhaltung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen anzuhalten.
Der Beirat soll verstärkt in die Beratungen über den gemäß § 6 AusfFG vorgesehenen Tätigkeitsbericht des Beirates nach § 5 AusfFG des Bundesministers für Finanzen eingebunden werden, wobei in besonderen Ausnahmefällen auch die Beschlusslage (einstimmig oder mehrheitlich) erwähnt werden soll.
In die Prüfung der Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungpolitischen, kulturellen und Sozialauswirkungen von sensiblen Projekten bzw. die Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen durch die OeKB soll verstärkt unabhängige externe Expertise Eingang finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Das Bundesministerium für Finanzen hat die Auswirkungen der Exportförderung hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen und insbesondere der Beschäftigungswirkungen auf Österreich in regelmässigen Abständen evaluieren zu lassen. Darüber hinaus sollten bei sensiblen Projekten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern evaluiert werden.
Das Bundesministerium für Finanzen soll eine möglichst weitgehende Einhaltung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen durch börsennotierte Unternehmen bei Übernahme von Beteiligungsgarantien und -finanzierungen sicherstellen. Andere Unternehmen sollen zur Einhaltung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen angehalten werden. Darüber hinaus sollen bei der Umweltprüfung von Großprojekten mit erheblichen ökologischen Auswirkungen internationale Standards, wie z.B. jene der Weltbank oder EBRD, angewendet werden.
Die Berichterstattung über die Geschäftstätigkeiten des Ausfuhrförderungsverfahrens und insbesondere die Begutachtungstätigkeit des Beirats nach § 5 AusfFG soll weiter entwickelt werden. Hierbei soll verstärkt die Pluralität der gutachterlichen Bewertung der Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungpolitischen, kulturellen und sozialen Auswirkungen der in Deckung genommenen Geschäftsfälle einfließen.
Der Bundesminister für Finanzen berichtet dem Hauptausschuss des Nationalrats über die Umsetzung der Maßnahmen spätestens ein Jahr nach Beschlussfassung des Antrags“.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
19.27
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kurz vorweg, auf die Wortmeldung von Herrn Dkfm. Dr. Stummvoll replizierend, bevor er vor lauter Lobhudelei überschwappt, möchte ich die Zahlen doch ein bisschen relativieren. Wir sind zwar im Export gut, wir waren im Jahr 2006 auch gut, und zwar relativ sehr gut – dank der guten Weltwirtschaftskonjunktur. Wenn Sie mehr daraus gemacht hätten, wären wir noch besser. Wir liegen in der Exportquote mit zirka 44 Prozent des Bruttoinlandsproduktes knapp über dem EU-
Schnitt. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wo hast du denn das her?) Wir liegen zugegebenermaßen im vorderen Drittel. Das ist auch gut so, weil die österreichische Wirtschaft das braucht und das natürlich auch für die Sicherung der Arbeitsplätze wichtig ist.
Wir werden diesem Antrag selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen, weil freiheitliche Wirtschaftspolitik immer schon für den Export eingetreten ist und wir natürlich ein effizientes und leistungsfähiges Exporthaftungs- und Finanzierungssystem brauchen. Aus diesem Grund werden Sie zu diesem Antrag unsere Zustimmung erhalten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
19.28
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Ausfuhrförderungsgesetz: Jeder zweite Umsatzeuro wird in Österreich aufgrund des Exports umgesetzt: dank der österreichischen Wirtschaft, der Unternehmerinnen und Unternehmer und natürlich auch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, darauf können wir stolz sein, und auch aufgrund der Rahmenbedingungen, die die alte Bundesregierung geschaffen hat (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), damit dieser Exportboom, vor allem diese beispiellose Entwicklung der österreichischen Exportwirtschaft der letzten Jahre verlängert werden kann.
Wir sind dafür, dass der Haftungsrahmen bei der Österreichischen Kontrollbank von 35 Millionen auf 40 Millionen € ausgedehnt wird, und geben dieser Gesetzesvorlage gerne unsere Zustimmung. (Beifall beim BZÖ.)
19.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
19.30
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Erneut ist es die grüne Fraktion, die mich veranlasst, ganz kurz das Wort zu ergreifen.
Erstens: Wir haben, alle fünf Fraktionen gemeinsam, in der vergangenen Gesetzgebungsperiode gesagt, wir wollen im Bereich der Ausfuhrförderung und Ausfuhrgarantie eine stärkere Transparenz, eine stärkere Einbeziehung der OECD-Leitlinien und der Umweltstandards. Warum freuen Sie sich nicht mit darüber, dass mit dem Entschließungsantrag hier in Wirklichkeit die Vorarbeiten in ein Stadium gebracht werden, in dem gerade das Bundesministerium für Finanzen bereit ist, in endlosen Gesprächen, die Sie bisher geführt haben, jeden sinnvollen Vorschlag umzusetzen?
Aber erlauben Sie mir eine Feststellung zum Grundsatz. Wenn wir bei der Exportförderung durch die Österreichische Kontrollbank zwei Hilfestellungen geben – erstens Garantien und Wechselbürgschaften, um das politische Risiko und Ausfallsrisiko abzumindern, und zweitens über Finanzierungen, wofür es in gewissem Ausmaß eine Zinsstützung in Form von Soft Loans gibt –, dann kommt ein ganz kleiner Teil davon aus Steuergeldern. In Wirklichkeit ist es so, dass die Exportversicherung, die dies darstellt, heute zum Glück so läuft, dass wir keine Finanzmittel des Steuerzahlers im großen Stil einsetzen müssen.
Dieses Instrument ist daher nur teilweise dazu geeignet, gesellschaftliche Veränderung in anderen Teilen der Welt zu machen. Was wir tun können – und das wollen wir –, ist, die höchsten Standards bei diesen Verfahren zu verwirklichen. Das ist ein richtiger
Schritt in diese Richtung. Die Bundesregierung wird, zusammen mit den Vorarbeiten für die Entwicklungsbank, noch in den nächsten zwölf Monaten die entsprechenden Vorlagen, auch auf Basis dieses Entschließungsantrags, in dieses Haus bringen.
Feiern Sie es als Fortschritt – ich glaube, es ist einer –, und stellen Sie jetzt die Garantien zur Verfügung! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
19.32
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dass wir heute dieses Gesetz beschließen können, ist ein Zeichen dafür, dass es der Wirtschaft gut geht. Und dass wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam annehmen können, der uns sagt, dass wir nicht jedes Geschäft um jeden Preis machen, sondern uns aussuchen können, welche Exportgeschäfte wir machen, zeigt uns, dass es der Wirtschaft sehr gut geht.
Solange wir unsere Betriebe nicht behindern, sondern nur darauf hinweisen, dass sie eben ordentliche Geschäfte zu machen haben, so lange werden wir sie erfolgreich auf diesem Weg begleiten. Das ist unsere Aufgabe! – Alles Gute und schönen Sommer! (Beifall bei der ÖVP.)
19.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schieder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.33
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Vorschlag wird die Exportförderung um 10 Milliarden auf 45 Milliarden € erhöht. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt, der aber auch klar zeigt – in Verbindung mit dem Entschließungsantrag, den meine Kollegin Bayr vorhin eingebracht hat –, dass es um Verantwortung geht, nicht nur für die heimische Wirtschaft, die für den Standort und gute Geschäfte zu sorgen hat, sondern auch dafür, auf welche Art und Weise und mit welchen Auswirkungen diese Ausfuhr ins Ausland erwirtschaftet wird.
Diese Verantwortung tragen natürlich primär die Unternehmen selbst. Aber es ist auch eine Frage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausfuhrförderungsregelungen. Daher bin ich sehr froh darüber, dass es heute zu diesem Entschließungsantrag gekommen ist, weil damit auch bessere, klarere Regeln festgelegt werden, sodass man stärker Rücksicht auf Menschenrechte, ökologische, soziale und kulturelle Belange vor Ort nimmt, und dass damit – davon bin ich überzeugt, und das wird auch die Wirtschaft sehr schnell für sich merken, wenn sie es nicht ohnehin schon weiß – beiden gedient ist und in Wirklichkeit eine Win-Win-Situation geschaffen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Haimbuchner: Darf er eigentlich hier sitzen, als Gewerkschafter? – Abg. Dr. Cap: O ja!)
19.34
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Verehrter Staatssekretär! Liebe Damen und Herren! Das Exportfördersystem hat mit Sicherheit bis jetzt
einen gewaltigen Beitrag für die Entwicklung unserer Exporte geleistet. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube auch nicht, dass die Verlängerung oder die Erhöhung des Betrages zur Diskussion steht.
Ich glaube aber, dass es sehr wichtig wäre, einen Schritt weiter zu gehen, als wir jetzt gehen, nämlich eine wirkliche gesetzliche Verankerung der Kontrolle der Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt vorzunehmen. Ich glaube, es wäre auch ehrlich, dies im Sinne der Lissabon-Strategie für ganz Europa zu tun.
Ich glaube auch, dass es sehr wichtig wäre – und noch wichtiger wäre es, dies gesetzlich zu verankern –, die Einhaltung der OECD-Leitlinien unterzubringen, die Berichterstattung und damit auch die Erhöhung der Transparenz. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.) Aber, Kollege Rossmann, es ist, wie eben schon erwähnt, ein Beitrag, der im Konsenswege entstanden ist, und ich denke, es ist der richtige Schritt in die richtige Richtung.
Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, Ihnen einen schönen Urlaub zu wünschen. Kommen Sie gesund zurück, damit wir in alter Art und Weise weiterkämpfen können! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Herren Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 183 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausfuhrförderung basierend auf nachhaltiger Entwicklung und Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr, Ing. Schultes, Bucher, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll, 251/A, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert werden soll.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 34.)
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 184 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wieder mehrheitlich; der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll in 83 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 50/07 d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (198 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort ist niemand gemeldet.
Wir gelangen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 198 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.
Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.“
(Abg. Neugebauer: Wo ist er denn?)
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2006/2007
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir folgender Antrag vor:
„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2006/2007 der XXIII. Gesetzgebungsperiode mit Ablauf des 10. Juli 2007 für beendet zu erklären.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Aufgrund eines Verlangens von 20 Abgeordneten verlese ich das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt – dadurch soll die umgehende Ausfertigung des Beschlusses ermöglicht werden –:
„Es liegt folgender Antrag (Beilage C) vor.“ (Unruhe im Sitzungssaal.) – Meine Damen und Herren, darf ich um etwas mehr Aufmerksamkeit auch in den letzten Minuten ersuchen!
Nochmals: „Es liegt folgender Antrag (Beilage C) vor:
„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2006/2007 der XXIII. Gesetzgebungsperiode mit Ablauf des 10. Juli 2007 für beendet zu erklären.“
Dieser Antrag Beilage C wird mehrstimmig angenommen.“
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Der verlesene Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 278/A bis 308/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 1199/J bis 1324/J eingelangt.
Schließlich sind die Anfragen 16/JPR bis 18/JPR an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.
Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ferner haben die Abgeordneten Murauer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 99 Abs. 2 GOG ein Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof eingebracht.
Schlussansprache der Präsidentin
19.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! So, wie es üblich ist, erlaube ich mir, am Ende der ersten Tagung der XXIII. Gesetzgebungsperiode einige Worte an Sie zu richten.
Diese erste Tagung der XXIII. Gesetzgebungsperiode ist eine spannende Zeit für uns alle gewesen. Ich werde Ihnen jetzt nicht die Zahlen der vielen Ausschusssitzungen präsentieren, der vielen Plenartage, der vielen Arbeit, die Sie hier im Haus seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode geleistet haben. Das wissen Sie alle selbst am allerbesten.
Ich möchte allerdings schon an dieser Stelle erwähnen, dass mir Folgendes wichtig ist – ich habe das in den letzten Tagen auch immer wieder den Medien sehr eindeutig kundgetan –: Nachdem jetzt das Tagungsende beschlossen wurde, begeben sich die Abgeordneten nicht auf zweieinhalb Monate zur Ruhe, sondern ganz im Gegenteil! Wir alle wissen, dass die Arbeit weitergeht, die politische Arbeit weitergeht, dass sich alle von uns einige Tage Urlaub verdient haben und dass zwischendurch die Arbeit in den Regionen, in den Bezirken, in den Gemeinden, auch die berufliche Tätigkeit weitergeht. Das sollten wir auch der Öffentlichkeit kundtun. Ich glaube, das sind wir unserem Selbstverständnis schuldig. (Allgemeiner Beifall.)
Im Übrigen möchte ich dasselbe auch unterstreichen, was die Parlamentsdirektion betrifft, denn auch die Parlamentsdirektion beabsichtigt nicht, nachdem Sie das Haus verlassen haben, die Tore zu schließen und erst am 17. September wieder zu öffnen. Ganz im Gegenteil!
Damit bin ich bereits bei den Bediensteten dieses Hauses. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen von Ihnen allen bei den Bediensteten des Hauses, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der parlamentarischen Klubs, bei den parlamentarischen Mitarbeitern äußerst herzlich bedanken! (Allgemeiner Beifall.)
Sie haben alle gemeinsam Enormes geleistet! Ich möchte an dieser Stelle wirklich auch ganz besonders betonen, dass wir in einem Parlament arbeiten, in dem viele Beschäftigte sind – insgesamt sind es 380 in der Parlamentsdirektion; ich kenne nicht die genaue Zahl der parlamentarischen Mitarbeiter in den Klubs –, die alle Allroundkünstlerinnen und Allroundkünstler sind. Wir sehen das viel zu selten und betonen auch viel zu selten, wie toll ihre Arbeit ist, weil sie nicht nur hier im Plenarsaal oder bei den Ausschüssen arbeiten, sondern weil sie vielfältigste Tätigkeiten, oft auch in einer Person verbunden, bewerkstelligen müssen. Diese Anerkennung möchte ich den Bediensteten heute auch in Ihrem Namen gerne geben! (Allgemeiner Beifall.)
Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Mitgliedern der Präsidialkonferenz. Sie haben sich an eine Frau gewöhnen müssen; das ist auch neu. Ich glaube, dass wir uns mittlerweile aneinander gewöhnt haben und die Zusammenarbeit auch wirklich eine sehr gute geworden ist. Herzlichen Dank dafür! Und ich freue mich bereits auf die weitere Arbeit im Herbst.
Ich möchte mich aber speziell beim Zweiten Präsidenten Dr. Spindelegger und bei der Dritten Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek sehr herzlich für die Kooperation und für die gute Zusammenarbeit bedanken. Auch da freue ich mich auf vieles Weitere, das in der nächsten Tagungszeit auf uns zukommen wird. Herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien erwähnen und mich für ihre Unterstützung bedanken. Denn: Das ist ein nahtloser Übergang: Ohne die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ministerien wären wir wahrscheinlich oft sehr arm, es würde uns das eine oder andere fehlen. Ich merke ja auch bei den Beschlüssen, wie oft es heißt: Bitte, Herr Minister, bitte, Frau Ministerin, nehmen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit! Das ist ein gutes Zeichen, und auch daher sagen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien herzlich danke! (Allgemeiner Beifall.)
Ich bedanke mich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Presse, des Fernsehens und des Hörfunks. Wir wissen genau, die Politik braucht die Medien, die Medien brauchen die Politik, und gerade in unserem Haus fühlen sich viele schon sehr wie zu Hause. Ich bedanke mich hier auch für die gute Zusammenarbeit, wenngleich wir natürlich nicht immer einer Meinung sein können. (Allgemeiner Beifall.)
Ganz besonders herzlich bedanke ich mich natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sendung „Hohes Haus“, denen es immer wieder gelingt, die Arbeit des Parlamentes einmal in der Woche eine halbe Stunde lang sehr ausführlich zu präsentieren. Ich glaube auch, so, wie die Sendung gestaltet ist, ist sie gut gestaltet. Es ist eine sehr politische Sendung geworden, und ich glaube, das tut auch dem Parlament sehr gut.
Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen allen zweieinhalb Monate so, wie Sie sie sich vorstellen: einerseits Urlaub, andererseits intensive Arbeit, politische Arbeit außerhalb des Hauses.
Kommen Sie gut zurück, wenn Sie auf Urlaub gehen! Das ist etwas ganz Wichtiges. Man sagt das so leichtfertig, aber wir haben schon das eine oder andere Mal im Haus erlebt, dass wir uns hier tatsächlich das letzte Mal gesehen haben. Das möge nicht der Fall sein.
Daher: Schauen Sie auf sich, auf Ihre Familie! Verbringen Sie eine gute Zeit in diesen zweieinhalb Monaten, und mit voller Kraft können wir dann ab 19. September 2007 in die zweite Tagungszeit der XXIII. Gesetzgebungsperiode gehen. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
19.49
*****
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.49 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |