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81. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XX. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 9., und Donnerstag, 10. Juli 1997

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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81. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XX. Gesetzgebungsperiode

Mittwoch, 9., und Donnerstag, 10. Juli 1997

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 9. Juli 1997: 9.02 – 24.00 Uhr

Donnerstag, 10. Juli 1997: 0.00 – 3.07 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erste Lesung des Antrages 450/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden

2. Punkt: Erste Lesung des Antrages 482/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBI. Nr. 410/1975 in der Fassung BGBI. Nr. 302/1979, 353/1986, 720/1988, 569/1993 und 438/1996, geändert wird

3. Punkt: Erste Lesung des Antrages 506/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden

4. Punkt: Erste Lesung des Antrages 507/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates und das Strafgesetzbuch geändert werden

5. Punkt: Bericht über den Antrag 494/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

über den Antrag 383/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG, und Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz geändert wird,

über den Antrag 272/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden,

über den Antrag 342/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie


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81. Sitzung / Seite 2

über den Antrag 389/A der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (2. BDG-Novelle 1997), das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Bundesgesetz BGBI. Nr. 148/1988 geändert werden

8. Punkt: Erste Lesung des Antrages 429/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrensgesetz 1973 geändert wird

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden,

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle),

Führerscheingesetz – FSG und

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird sowie

Bericht über den Antrag 96/A (E) der Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Genossen betreffend Ausstattung von Reisebussen mit Sicherheitsgurten,

den Antrag 99/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Ausrüstungsvorschriften von Fahrrädern,

den Antrag 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBI. Nr. 267/1967, geändert wird (KFG-Novelle 1996),

den Antrag 138/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Einführung der 0,5-Promille-Grenze und Licht am Tag,

den Antrag 139/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend generelles Tempolimit 80/100,

den Antrag 197/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Legalisierung der Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und Aufhebung der Radwegebenützungspflicht,

den Antrag 348/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit auf heimischen Straßen,

den Antrag 396/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge,

den Antrag 410/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, und


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81. Sitzung / Seite 3

den Antrag 492/A der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird, das Telegraphenwegegesetz und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden sowie ergänzende Bestimmungen zum Rundfunkgesetz und zur Rundfunkverordnung getroffen werden

11. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden

12. Punkt: Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 (BGzLV 1997)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung und zum Schutz der Umwelt im Ausland (Umweltförderungsgesetz – UFG), BGBI. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBI. Nr. 201/1996, sowie das Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln (Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG), BGBI. Nr. 148/1985, zuletzt geändert durch BGBI. Nr. 516/1994, geändert werden, und

Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (III-67 d. B.) betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes für den Zeitraum 1. 4. 1993 bis 31. 12. 1995

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

18. Punkt: Bericht über den Antrag 376/A (E) der Abgeordneten Anton Blünegger und Genossen betreffend österreichweite Rekrutierung von Gendarmeriebeamten zur Sicherung der EU-Außengrenze in Niederösterreich auf freiwilliger Basis

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 18

Ordnungsruf 221

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2357/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung 36

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 144


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81. Sitzung / Seite 4

Redner:

Wolfgang Jung 144

Bundesminister Dr. Werner Fasslabend 146

Ing. Gerald Tychtl 147

Willi Sauer 148

Hans Helmut Moser 149

Mag. Doris Kammerlander 151

Herbert Scheibner 152

Antrag des Abgeordneten Herbert Scheibner, die Anfragebeantwortung 2357/AB nicht zur Kenntnis zu nehmen – Ablehnung 153, 154

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 36

Antrag der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere zu untersuchen, ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet –, erteilt wurden, gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung 260

Bekanntgabe 58

Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 58

Redner:

Mag. Doris Kammerlander 261

Dr. Franz Löschnak 262

Mag. Dr. Heide Schmidt 263

Ablehnung des Antrages 264

Ersuchen des Abgeordneten Dr. Andreas Khol, mit der Abstimmung zu warten, bis das erforderliche Quorum gegeben ist 77


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81. Sitzung / Seite 5

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer zum Ersuchen des Abgeordneten Dr. Andreas Khol 77

Unterbrechungen der Sitzung 186, 189, 189, 198, 201, 202

Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung 186

Verlangen auf Durchführung der geheimen Abstimmung in Wahlzellen 186

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung 186

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Andreas Khol betreffend Abstimmung im Sinne des § 66 GOG über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen zum Tagesordnungspunkt 9 sowie Antrag auf Durchführung einer Debatte über ebendiese seine Wortmeldung 187, 187

Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:

Dr. Peter Kostelka 187

Mag. Dr. Heide Schmidt 188

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 188

Feststellungen des Präsidenten MMag. Dr. Willi Brauneder in diesem Zusammenhang 187, 189

Wortmeldungen betreffend Abstimmung im Sinne des § 66 GOG über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen zum Tagesordnungspunkt 9:

Dr. Andreas Khol 190

Dr. Peter Kostelka 191

Mag. Johann Ewald Stadler 192

Mag. Dr. Heide Schmidt 193

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 194

Anordnung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer, eine namentliche Abstimmung durchzuführen 201

Wortmeldungen betreffend Vorgänge während der namentlichen Abstimmung:

Mag. Johann Ewald Stadler 210

Dr. Ewald Nowotny 211

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 211

Feststellungen des Präsidenten Dr. Heinrich Neisser in diesem Zusammenhang 210, 211

Einwendungen der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt gegen die Tagesordnung der nächsten Sitzung gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung 264

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung 265

Redner:

Mag. Dr. Heide Schmidt 265

Dr. Andreas Khol 266

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 266

Einwendungen finden keine Mehrheit 267

Fragestunde (18.)

Arbeit, Gesundheit und Soziales 18

Sigisbert Dolinschek (139/M); Ridi Steibl, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Helmut Peter, Heidrun Silhavy

Dr. Gottfried Feurstein (141/M); Mag. Doris Kammerlander, Sophie Bauer, Josef Meisinger

Mag. Helmut Peter (144/M); Winfried Seidinger, Mag. Herbert Haupt, Karl Donabauer, Mag. Doris Kammerlander

Annemarie Reitsamer (137/M); Elfriede Madl, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Doris Kammerlander, Maria Schaffenrath

Mag. Doris Kammerlander (143/M); Dr. Helga Konrad, Maria Schaffenrath, Edith Haller, Edeltraud Gatterer

Dr. Alois Pumberger (140/M); Dr. Erwin Rasinger, Theresia Haidlmayr, Klara Motter, Dr. Elisabeth Pittermann


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81. Sitzung / Seite 6

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 18

Ausschüsse

Zuweisungen 35, 55, 89

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Genossen betreffend Schutz der Pensionen (514/A) (E) 110

Begründung: Dr. Harald Ofner 110

Bundesministerin Eleonora Hostasch 11


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81. Sitzung / Seite 7

4

Debatte:

Reinhart Gaugg 116

Annemarie Reitsamer 118

Reinhart Gaugg (tatsächliche Berichtigung) 121

Dr. Gottfried Feurstein 122

Dr. Volker Kier 124

Karl Öllinger 126

Sigisbert Dolinschek 129

Mag. Herbert Kaufmann 131

Karl Donabauer 133

Mag. Doris Kammerlander 134

Dr. Helga Konrad 136

Mag. Dr. Josef Trinkl 137

Mag. Helmut Peter 139

Dr. Alexander Van der Bellen 141

Edith Haller 142

Ablehnung des Dringlichen Antrages 144

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend PensionistInnenabsetzbetrag – Ablehnung 144

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Erste Lesung des Antrages 450/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden 36

2. Punkt: Erste Lesung des Antrages 482/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBI. Nr. 410/1975 in der Fassung BGBI. Nr. 302/1979, 353/1986, 720/1988, 569/1993 und 438/1996, geändert wird 36

3. Punkt: Erste Lesung des Antrages 506/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden 36

4. Punkt: Erste Lesung des Antrages 507/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates und das Strafgesetzbuch geändert werden 37

Redner:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 37

Mag. Dr. Heide Schmidt 40

Mag. Johann Ewald Stadler 44

Dr. Peter Kostelka 46

Dr. Andreas Khol 49

Andreas Wabl 50

Rudolf Anschober 53

Ing. Monika Langthaler 53

Dr. Alexander Van der Bellen 53

Theresia Haidlmayr 54

Mag. Doris Kammerlander 54

Mag. Thomas Barmüller 54

Zuweisung der Anträge 450/A, 482/A, 506/A und 507/A an den Geschäftsordnungsausschuß 55

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 494/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

über den Antrag 383/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG, und Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz geändert wird,

über den Antrag 272/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden,

über den Antrag 342/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie

über den Antrag 389/A der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (785 d. B.) 55

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (576 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (784 d. B.) 56

Redner:

Dr. Michael Krüger 56

Dr. Andreas Khol (tatsächliche Berichtigung) 58

Maria Rauch-Kallat 58

Mag. Thomas Barmüller 60

Dr. Ilse Mertel 62

Theresia Haidlmayr 64

Karl Donabauer 66


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81. Sitzung / Seite 8

Dr. Helene Partik-Pablé 67

Mag. Walter Guggenberger 69

Theresia Haidlmayr (tatsächliche Berichtigung) 70

Maria Schaffenrath 70

Mag. Cordula Frieser 72

Mag. Terezija Stoisits 72

Dr. Günther Kräuter 73

Dr. Martin Graf 75

Edeltraud Gatterer 76

Hermann Kröll 77

Annahme der Gesetzentwürfe in 785 und 784 d. B. 78

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (691 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (2. BDG-Novelle 1997), das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Bundesgesetz BGBI. Nr. 148/1988 geändert werden (783 d. B.) 79

Redner:

MMag. Dr. Willi Brauneder 79

DDr. Erwin Niederwieser 81

Dr. Martina Gredler 83

Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch 84

Mag. Dr. Udo Grollitsch 85

Annahme des Gesetzentwurfes in 783 d. B. 86

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckten Entschließung betreffend grundlegende Neukonzeption des schwer überschaubaren Dienstrechts der Hochschullehrer (E 69) 87

Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend grundlegende Neugestaltung des Hochschullehrer-Dienstrechtes – Ablehnung 86, 87

8. Punkt: Erste Lesung des Antrages 429/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrensgesetz 1973 geändert wird 87

Redner:

Mag. Dr. Heide Schmidt 87

Dr. Johann Stippel 88

Zuweisung des Antrages 429/A an den Verfassungsausschuß 89

9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (712 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden,

die Regierungsvorlage (713 d. B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle)

die Regierungsvorlage (714 d. B.): Führerscheingesetz – FSG und


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81. Sitzung / Seite 9

die Regierungsvorlage (708 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, sowie

den Antrag 96/A (E) der Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Genossen betreffend Ausstattung von Reisebussen mit Sicherheitsgurten,

den Antrag 99/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Ausrüstungsvorschriften von Fahrrädern,

den Antrag 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBI. Nr. 267/1967, geändert wird (KFG-Novelle 1996),

den Antrag 138/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Einführung der 0,5-Promille-Grenze und Licht am Tag,

den Antrag 139/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend generelles Tempolimit 80/100,

den Antrag 197/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Legalisierung der Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und Aufhebung der Radwegebenützungspflicht,

den Antrag 348/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit auf heimischen Straßen,

den Antrag 396/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge,

den Antrag 410/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, und

den Antrag 492/A der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (823 d. B.) 89

Redner:

Peter Rosenstingl 90

Rudolf Parnigoni 96

Mag. Thomas Barmüller 98

Mag. Helmut Kukacka 105

Mag. Thomas Barmüller (tatsächliche Berichtigungen) 108, 182

Rudolf Anschober 108, 154

Josef Edler 157

Franz Lafer 159

Rudolf Parnigoni (tatsächliche Berichtigung) 162

Bundesminister Dr. Caspar Einem 162

Johann Kurzbauer 164

Klara Motter 165

Winfried Seidinger 167

Ernst Fink 171

Hermann Mentil 172

Kurt Wallner 174

Mag. Helmut Peter 175

Dr. Erwin Rasinger 177


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81. Sitzung / Seite 10

Dr. Christa Krammer 177

Hans Helmut Moser 178

Dkfm. DDr. Friedrich König 179

Franz Hums 180

Dkfm. Dr. Günter Puttinger 181

Helmut Dietachmayr 183

Dkfm. DDr. Friedrich König (tatsächliche Berichtigung) 184

Johannes Zweytick 184

Abänderungsantrag der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden – Annahme (namentliche Abstimmung) 102, 197

Ablehnung des Gesetzentwurfes in 713 d. B. (namentliche Abstimmung) 196

Annahme der Gesetzentwürfe in 712, 714 und 708 d. B. 203

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 823 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Vorlage eines Berichtes über die Auswirkungen der Neuregelung des § 12 Abs. 5 der 20. StVO-Novelle sowie eines Berichtes über die Auswirkungen der Unfallmeldegebühr (E 70) 205

Kenntnisnahme des Ausschußberichtes 823 d. B. 205

Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Lafer und Genossen betreffend Verbesserung der Verkehrskontrollen, insbesondere hinsichtlich der Kontrollen auf Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtgift – Ableh-
nung 160, 205

Entschließungsantrag der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend die Bearbeitung eines Verkehrssicherheitspaketes – Annahme (E 71) 171, 205

Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Mentil und Genossen betreffend Versuch der Freigabe des Rollschuhfahrens auf öffentlichen Verkehrsflächen – Ablehnung 172, 205

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend supplementäre Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr – Ablehnung 179, 205

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (759 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird, das Telegraphenwegegesetz und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden sowie ergänzende Bestimmungen zum Rundfunkgesetz und zur Rundfunkverordnung getroffen werden (824 d. B.) 205

11. Punkt: Bericht und Antrag des Verkehrsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (825 d. B.) 206

Redner:

Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn 206

Rudolf Parnigoni 208

Mag. Thomas Barmüller 211

Mag. Helmut Kukacka 212


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81. Sitzung / Seite 11

Bundesminister Dr. Caspar Einem 213

Peter Rosenstingl 214

Gabriele Binder 215

Karlheinz Kopf 216

Annahme der Gesetzentwürfe in 824 und 825 d. B. 217

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 824 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend frühestmöglichen Zeitpunkt der Einbringung eines Budgetüberschreitungsgesetzes zur Sicherstellung der finanziellen Ausstattung der Telekom-Control-Ges.m.b.H. (E 72) 217

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen betreffend Zukunft der Post und ihres Personals – Ablehnung 215, 218

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (741 d. B.): Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 (BGzLV 1997) (787 d. B.) 218

13. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (758 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (788 d. B.) 218

Redner:

Robert Sigl 218

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann 219

Annahme der Gesetzentwürfe in 787 und 788 d. B. 221

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (701 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (780 d. B.) 221

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (692 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird (781 d. B.) 221

Redner:

Dr. Martin Graf 222

Mag. Gisela Wurm 223

Dr. Martina Gredler 225

Werner Amon 229

Mag. Dr. Udo Grollitsch 230

Dr. Johann Stippel 231

Dr. Michael Krüger 232

Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch 233

Sonja Ablinger 234

Dr. Gertrude Brinek 235

Dr. Günther Leiner 236

Annahme der Gesetzentwürfe in 780 und 781 d. B. 237

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 780 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Vorlage der nächsten Änderung des Studienförderungsgesetzes im Zusammenhang mit jenen Studierenden, welche die


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derzeit noch einbezogene Altersgruppe der 30- bis 35jährigen betreffen (E 73) 238

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Anwendung der "neuen" Kommunikationstechnologien bei der administrativen Abwicklung der Studienbeihilfe – Ablehnung 225, 238

Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend Einführung der Funktion des Vizedekans – Ableh-
nung 232, 239

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend Steuerpflicht von Stipendien und Preisen im Bereich von Wissenschaft und Forschung – Ablehnung 233, 239

16. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (743 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung und zum Schutz der Umwelt im Ausland (Umweltförderungsgesetz – UFG), BGBI. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBI. Nr. 201/1996, sowie das Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln (Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG), BGBI. Nr. 148/1985, zuletzt geändert durch BGBI. Nr. 516/1994, geändert werden, und

über den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (III-67 d. B.) betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes für den Zeitraum 1. 4. 1993 – 31. 12. 1995 (798 d. B.) 239

Redner:

Mag. Karl Schweitzer 239

Karlheinz Kopf 240

Mag. Thomas Barmüller 244

Georg Oberhaidinger 244

Anna Elisabeth Aumayr 245

Hermann Kröll 246

Andreas Wabl 247

Dipl.-Ing. Werner Kummerer 249

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 250

Ing. Mathias Reichhold 252

Matthias Ellmauer 253

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller 254

Annahme des Gesetzentwurfes in 798 d. B. 254

Kenntnisnahme des Berichtes III-67 d. B. 255

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Georg Oberhaidinger, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Thomas Barmüller, Rudolf Anschober und Genossen betreffend Fortführung der österreichischen Atomenergiepolitik – Annahme (E 74) 241, 255

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (746 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (774 d. B.) 255


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18. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 376/A (E) der Abgeordneten Anton Blünegger und Genossen betreffend österreichweite Rekrutierung von Gendarmeriebeamten zur Sicherung der EU-Außengrenze in Niederösterreich auf freiwilliger Basis (776 d. B.) 255

Redner:

Franz Lafer 255

Anton Gaál 257

Hans Helmut Moser 257

Günther Platter 258

Anton Blünegger 259

Annahme des Gesetzentwurfes in 774 d. B. 260

Kenntnisnahme des Ausschußberichtes 776 d. B. 260

Eingebracht wurden

Bericht 35

III-91: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 1996 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen; BM f. Umwelt, Jugend und Familie

Anträge der Abgeordneten

Dr. Harald Ofner und Genossen betreffend Schutz der Pensionen (514/A) (E)

Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz 1956, BGBI. Nr. 165/1956, geändert wird (515/A)

Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz geändert wird (516/A)

Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das B-VG und das Volksanwaltschaftsgesetz geändert wird (517/A)

Dr. Gertrude Brinek und Genossen betreffend Neuregelung der Pensionsauszahlung bei aufrechter Ehe und anteiliger Pensionsanspruch im Scheidungsfall (518/A) (E)

Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (519/A)


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Karl Öllinger und Genossen betreffend PensionistInnenabsetzbetrag (520/A) (E)

Anton Blünegger und Genossen betreffend Kostenübernahme für Bildschirmbrille nach § 68 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 (521/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Willi Fuhrmann und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Forschungszentrum Seibersdorf (2692/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend 15a-Vertrag betreffend Kinderbetreuung (2693/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Förderung des Business-Frauencenters (2694/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Frauenservicestellen beim AMS (2695/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Nichtbeantwortung von Briefen (2696/J)

Sigisbert Dolinschek und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Arbeitsstiftungen (2697/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Bestellung der Leiterin der Kulturabteilung (2698/J)

Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundeskanzler betreffend den Besuch des Landeshauptmannes von Südtirol, Dr. Luis Durnwalder (2699/J)

Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Entsendungen in den Außendienst von Herrn Werner Lanner (2700/J)

Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grab- und Denkmalschändungen in Unterkärnten (2701/J)

Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) (2702/J)

Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Führung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Paris und Wien (2703/J)

Maria Schaffenrath und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Verwirklichung des Aktionsplans 2000 (2704/J)

Herbert Scheibner und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend den Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres im Burgenland (2705/J)

Edeltraud Gatterer und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend schulärztliche Untersuchungen (2706/J)

Dr. Andreas Khol und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einzug des ÖIAG-Vorstands Dr. Becker in den Aufsichtsrat der Bank Austria (2707/J)

Johann Kurzbauer und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Errichtung des Semmering-Basistunnels (2708/J)

Ing. Monika Langthaler und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Liberalisierung der Strommärkte (2709/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend "Reisebüroschlichtungsstelle" im Wirtschaftsministerium (2710/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Entschädigung für Bergschäden (nach dem Verkauf der Salinen AG)" (2711/J)


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Dr. Martin Graf und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Überweisungsbetrag von Pensionsbeiträgen (2712/J)

Ute Apfelbeck und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend unerledigte Anregungen des Rechnungshofes – Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d. B., XX. GP) (2713/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Pistolenmunition der Gendarmerie (2714/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Grenzübergang Nickelsdorf/Hegyeshalom (2715/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Key-Leader-Ausbildung (2716/J)

Ute Apfelbeck und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend unerledigte Anregungen des Rechnungshofes – Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d. B., XX. GP) (2717/J)

Ute Apfelbeck und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend unerledigte Anregungen des Rechnungshofes – Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d. B., XX. GP) (2718/J)

Mag. Karl Schweitzer und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beitragsaufkommen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Altlastensanierungsgesetz (2719/J)

Dr. Martin Graf und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Kündigungswelle im Forschungszentrum Seibersdorf (2720/J)

Wolfgang Jung und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Frauen beim Bundesheer (2721/J)

Dr. Martin Graf und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Heeresspital in Wien-Floridsdorf (2722/J)

Dr. Martin Graf und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Heeresspital in Wien-Floridsdorf (2723/J)

Dr. Martin Graf und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Heeresspital in Wien-Floridsdorf (2724/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachbesetzung der Vorstandposition des Finanzamtes Salzburg-Land (2725/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Finanzierung von Schüler- und Lehrlingsfreifahrten (2726/J)

Hermann Böhacker und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Finanzierung von Schüler- und Lehrlingsfreifahrten (2727/J)

Mares Rossmann und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gemeinschaftskonformität bestimmter Steuern und Abgaben – Information der Europäischen Kommission (2728/J)

Dr. Ilse Mertel und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen (2729/J)


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Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Arbeitsrechtssachen (2730/J)

Franz Riepl und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die Realisierung des HTL-Projektes Wien-Ottakring auf den Gründen der Austria Tabakwerke (ATW) (2731/J)

Mag. Kurt Gaßner und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Ausbau höherer Schulen in Österreich und Oberösterreich (2732/J)

Mag. Kurt Gaßner und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend begünstigte Sachmittelausstattung für SchülerInnen der privaten "Europaschule" in Baumgartenberg, Bezirk Perg, OÖ (2733/J)

Dr. Ewald Nowotny und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerausfälle durch Doppelbesteuerungsabkommen (2734/J)

Mares Rossmann und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Erhöhung der BÜRGES-Höchstzinssätze (2735/J)

Mares Rossmann und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Arbeitslosenzahlen im Tourismus (2736/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Ausbildungsverträge und Rückersatzklauseln (2737/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen (2370/AB zu 2433/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen (2371/AB zu 2459/J)


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des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen (2372/AB zu 2381/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen (2373/AB zu 2383/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (2374/AB zu 2352/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen (2375/AB zu 2353/J)

der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Großruck und Genossen (2376/AB zu 2390/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen (2377/AB zu 2394/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen (2378/AB zu 2384/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen (2379/AB zu 2387/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen (2380/AB zu 2412/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen (2381/AB zu 2417/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen (2382/AB zu 2460/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen (2383/AB zu 2568/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ridi Steibl und Genossen (2384/AB zu 2430/J)


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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Plätze einzunehmen.

Ich eröffne die 81. Sitzung des Nationalrates.

Ich gebe bekannt, daß für die heutige Sitzung die Abgeordneten Dr. Haider, Dr. Preisinger und Dr. Haselsteiner als verhindert gemeldet sind.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Bundeskanzleramt hat folgende Mitteilung über Entschließungen des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung gemacht:

Der Herr Bundeskanzler Mag. Viktor Klima wird für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Herrn Vizekanzlers Dr. Wolfgang Schüssel durch Herrn Bundesminister Mag. Karl Schlögl vertreten.

Der Herr Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel wird durch die Frau Staatssekretärin Dr. Benita Maria Ferrero-Waldner vertreten.

Der Herr Wissenschaftsminister Dr. Caspar Einem wird durch Herrn Finanzminister Rudolf Edlinger vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.03 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Dolinschek. Er hat das Wort. Ich bitte um die Verlesung der Frage.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

139/M

Wie hat sich die Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen auf die Zahl der Arbeitsplätze je nach Beschäftigungsausmaß ausgewirkt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung, Frau Minister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das neue Arbeitszeitgesetz ist am 1. Mai 1997 in Kraft getreten, und im Sinne der Beschlußfassung durch das Hohe Haus ist die Ermächtigung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit den Kollektivvertragspartnern übertragen worden. Es konnten innerhalb der kurzen


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Zeit, die seither verstrichen ist, noch zuwenig Erfahrungen damit gesammelt werden, sodaß noch keine repräsentative Aussage darüber getroffen werden kann, zumal nur wenige Kollektivvertragspartner bisher schon von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und auch die Verhandlungen, die darüber stattfinden, noch nicht abgeschlossen sind.

Nach meiner Kenntnis hat die Arbeitszeitflexibilisierung überall dort, wo sie auf betrieblicher und auch überbetrieblicher Ebene in Anspruch genommen wurde, zumindest beschäftigungssichernde Wirkung gehabt – dies jedoch nur dann, wenn es zu korrekten Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern gekommen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Wenn es in Zukunft zu einer Verlagerung der Beschäftigungsverhältnisse von der Vollzeit hin zur Teilzeit beziehungsweise zu geringfügiger Beschäftigung kommt, gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Pensionshöhe von den derzeit 15 besten Erwerbsjahren auf das gesamte Erwerbseinkommen oder zumindest auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird, wie werden Sie einer damit zwangsläufig verbundenen Kürzung der Pensionen entgegenwirken?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Diskussionen über diese Fragen sind sowohl auf Expertenebene als auch auf politischer Ebene in keiner Weise abgeschlossen. Es geht dabei um Maßnahmen, deren Auswirkungen geprüft werden müssen. Ich halte es für selbstverständlich, daß, sollte es zu deren Realisierung kommen, eine soziale Ausgewogenheit erzielt werden muß.

Ich glaube aber, daß es wichtig ist, daß wir auch bei zukünftigen Pensionsversicherungsregelungen gleichermaßen wie im Arbeitsrecht dafür Sorge tragen, daß wir neuen Entwicklungen in den Arbeitsbeziehungen rechtzeitig Rechnung tragen, um weiterhin Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Systems sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ridi Steibl.

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Im Rahmen der Beschlußfassung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde auch über die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen diskutiert. Wie Sie wissen, stellt dieses in einigen Branchen einen eklatanten Nachteil für Frauen dar, es ist so, daß deshalb Frauen keine Arbeitsplätze erhalten, die sie wirklich notwendig bräuchten, und zwar speziell in ländlichen Regionen.

Wann gedenken Sie das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufzuheben, oder gedenken Sie zu warten, bis uns das von der EU zwingend vorgeschrieben wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist meine Intention, ein Nachtarbeitsgesetz, das gleichermaßen für Männer und Frauen Geltung hat, zustande zu bringen. Es liegen zurzeit dem Parlament Initiativanträge zu einer derartigen Lösung vor. Diese Initiativanträge sind aber von ihrem Inhalt her nicht identisch, sodaß bisher noch keine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte.

Ich habe Interesse daran, daß die Sozialpartner da zu Lösungen kommen, die dann auf politischer Ebene diskutiert und umgesetzt werden können. Ich erachte es jedoch als ganz entscheidend, daß bei einem Nachtarbeitsgesetz, das Männer und Frauen gleichermaßen betrifft, die soziale Komponente und vor allem die besondere Situation der Frauen berücksichtigt werden. Es konnte gerade in dieser Hinsicht, nämlich in der Frage, daß entsprechende Äquivalente geschaffen werden, wie zum Beispiel, daß Nachtarbeit in diesen Arbeitszeitmodellen eine besondere Bonifizierung insofern erfährt, als Zeitgutschriften erteilt werden, bisher keine Einigung erzielt werden.


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Ich hoffe aber dennoch, daß wir die Verhandlungen dahin gehend lenken können, daß es doch zu einem Ergebnis kommt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Wie haben sich die Beschäftigungszahlen, getrennt von der Berücksichtigung geringfügig Beschäftigter, seit der Einführung der Flexibilisierung der Arbeitszeit im Handel entwickelt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir erfassen erst seit wenigen Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten, weil dies erst durch eine parlamentarische Ermächtigung möglich geworden ist. Nach meiner Wahrnehmung hat sich durch die Flexibilisierung, insbesondere bei den Ladenöffnungszeiten, eine deutliche Zunahme beim Abschluß von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ergeben. Wir haben jetzt eine Rekordzahl von gemeldeten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen verzeichnet, und zwar sind es über 160 000, dies mit steigender Tendenz. Das ist auch mit ein Grund, warum ich mich bemühe, die Frage der geringfügig Beschäftigten einer Lösung zuzuführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Abgeordneter Mag. Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Frau Bundesminister! Die Arbeitswelt ist im Wandel, die Ansprüche der Menschen an die Arbeit ändern sich sehr stark. Sind Sie bereit, die Teilzeitarbeit als eine vollberechtigte Alternative zur Vollzeitarbeit anzuerkennen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir konnten durch Beschlußfassung dieses Hohen Hauses sicherstellen, daß Teilzeitarbeit arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich in ihren Ansprüchen auch der Vollbeschäftigung gleichgestellt ist. Ich betrachte Teilzeitarbeit als eine wichtige ergänzende Arbeitszeitform für unselbständig Erwerbstätige. Insbesondere für Personen mit Betreuungspflichten ist Teilzeitarbeit ein wichtiges und richtiges Äquivalent.

Die Problematik, die wir auf dem Arbeitsmarkt vorfinden, ist jedoch, daß das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen oft nicht den Wünschen und Erwartungen der Arbeitsplatzsuchenden entspricht und sich dementsprechend Angebot und Nachfrage nicht optimal ergänzen. Ich bin aber trotzdem daran interessiert, daß Teilzeitarbeit als weiteres Angebot in Arbeitszeitverhältnissen eine entsprechende Berücksichtigung findet und der Vollbeschäftigung gleichgestellt ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollegin Silhavy, bitte.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Bundesministerin! Halten Sie Arbeitszeitformen wie zum Beispiel Bildungsurlaube, Jobrotationsmodelle, Sabbatical, Teilzeit in bestimmten Lebensphasen und ähnliche Formen für ein taugliches Mittel der Arbeitsmarktpolitik?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich glaube, daß es sehr wichtig ist, daß wir diesen neuen Formen und auch diesen innovativen Überlegungen sehr großes Augenmerk schenken und Flexibilisierung von Arbeitszeit auch als intelligente Form von Arbeitsmarktpolitik verstehen. Ich sehe darin in erster Linie eine Aufgabe der Sozialpartner, zu Lösungen zu kommen, weil doch durch kollektivvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen die entsprechenden Begleitmaßnahmen branchenspezifisch, betriebsspezifisch ausgearbeitet werden können. Wir haben aber auch im Rahmen des Arbeitsmarktservices Projekte laufen, die ausloten sollen, inwieweit derartige von Ihnen angesprochene Arbeitszeitmodelle auch arbeitsmarktpolitische Effekte haben. Bei ent


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sprechend erfolgreicher Bewährung dieser Modelle bin ich daran interessiert, diese weiterzuentwickeln.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir die 1. Anfrage besprochen.

Die 2. Anfrage formuliert Dr. Feurstein. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Frau Bundesministerin! Ich möchte Sie fragen:

141/M

Welche Ergebnisse hat das Bonus-Malus-System für ältere Arbeitslose gebracht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.


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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte mir erlauben, ein bißchen ausführlicher, auch unter Nennung von Zahlen, auf Ihre Frage zu antworten.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bonus-Malus-Systems sind die Schlußfolgerungen über die arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen doch noch einigermaßen unscharf, trotzdem glaube ich sagen zu können, daß es schon gewisse positive Tendenzen festzustellen gibt. Wir haben eine Auswertung für den Zeitraum von September 1996 bis Mai 1997 gemacht und festgestellt, daß sich die Zahl der Versicherten, für die weniger beziehungsweise kein Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten war, von 4 168 im September 1996 auf 8 351 im Mai 1997 verdoppelt hat. Der Großteil davon entfiel auf die Altersgruppe der 50- bis 55jährigen, nämlich 6 095 Personen oder 73 Prozent aller Bonusfälle. Für 2 256 Personen wurden keine Dienstgeberanteile bezahlt, diese Personen waren zwischen 55 und 59 Jahre alt. Demgegenüber fällt aber die Steigerung der Malusfälle – dies betraf lediglich 108 Personen – praktisch nicht ins Gewicht.

Die stärkere Zunahme der Bonusfälle ist meiner Einschätzung nach ein Zeichen dafür, daß die Beschäftigungsaufnahmen den Abbau von älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen deutlich überwiegen. Es wurde also jenes Ziel erreicht, das wir bei der Beschlußfassung angepeilt haben.

Dieser positive Effekt des Bonus-Malus-Systems zeigt sich in der Folge auch bei den Arbeitsmarktdaten. So lag die Zahl der 55- bis 59jährigen unselbständig beschäftigten Männer im Mai 1997 um 7 100 oder 7,3 Prozent und die der 50- bis 54jährigen unselbständig beschäftigten Frauen um knapp 2 000 oder 1,9 Prozent über dem diesbezüglichen Vorjahreswert. Wir konnten also den Anteil der Beschäftigten in diesen Altersgruppen erhöhen, sodaß ich glaube, daß man sagen kann, daß wir doch eine sehr interessante und innovative Regelung mit dem Bonus-Malus-System durchsetzen konnten, auch wenn natürlich in der Gesamtdimension diese Größenordnungen eine gewisse marginale Größe darstellen. Ich glaube aber, daß die Richtung stimmt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Es wird eine Zusatzfrage gewünscht. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Frau Ministerin! Es ist erfreulich, daß man mit positiven Aspekten, mit positiven Maßnahmen in der Wirtschaft mehr erreichen kann als mit negativen Maßnahmen, mit Strafen und derlei Dingen.

Ich möchte Sie, da die Beschäftigungssituation für ältere Menschen offensichtlich durch diese Maßnahme verbessert und das Pensionsantrittsalter minimal erhöht werden konnte, sodaß wir nicht mehr so früh in Pension gehen wie im Jahre 1995, fragen: Stellen Sie weitere positive Maßnahmen, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Aussicht, um die Situation für die älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben im Rahmen der Projekte des Arbeitsmarktservices gezielte Programme laufen, die sich auf die Zielgruppe der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Gleichermaßen versuchen wir, Mittel des Europäischen Sozialfonds in Anspruch zu nehmen. Auch auf europäischer Ebene sind ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sehr wichtige Zielgruppe. Ich darf Ihnen mitteilen, daß auch bei der letzten Ministerratssitzung im Rahmen der Europäischen Union die Frage der älteren Arbeitslosen besonders angesprochen wurde, sodaß ich erkenne, daß dieses Ziel auch in anderen Ländern mit der gleichen Nachdrücklichkeit verfolgt wird. Ich glaube, daß es in dieser Frage sehr wichtig ist, den Dialog mit den Sozialpartnern sehr intensiv zu gestalten, weil ja von der Wirtschaftsseite her die Bereitschaft bestehen muß, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten und auch einzustellen, wenn sie in diesem Alter aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt wurden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Kollegin Kammerlander.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Wie beurteilen Sie die Stellungnahme von Professor Rürup, daß das derzeitige Bonus-Malus-System die Frühpensionierungen begünstigt, und seinen Vorschlag, das gesetzliche Pensionseintrittsalter als Referenz zu nehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich verweise da auf die Antwort zu unserem bestehenden Bonus-Malus-System, die ich dem Abgeordneten Feurstein geben konnte. Ich glaube, man muß sich bei all den Überlegungen, die von der wissenschaftlichen Seite her in Diskussion gebracht werden, die Auswirkungen auf die Situation in Österreich genau anschauen und darf keine voreiligen Schlüsse ziehen oder konkrete Festlegungen treffen. Die Überlegungen des Herrn Professors Rürup sind auch in meine politischen Überlegungen eingeflossen, ich kann aber aus der heutigen Sicht noch nicht sagen, welche dieser seiner Überlegungen in mein politisches Konzept eingebunden werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Kollegin Schaffenrath, bitte.

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Herr Präsident! Ich ziehe die Frage zurück, sie ist in der Zwischenzeit beantwortet worden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollegin Sophie Bauer.

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Frau Bundesministerin! Welche Maßnahmen setzt das Arbeitsmarktservice speziell für ältere Arbeitslose?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf Ihnen aus der Vielzahl der Programme, die das Arbeitsmarktservice speziell für ältere Arbeitslose anbietet, nur stichwortartig einige nennen. Es sind dies Einzel-, Intensiv- und auch Gruppenbetreuungsmodelle. Wir haben Aktivgruppen innerhalb des Arbeitsmarktservices eingerichtet. Es gibt Ressourcenpools, die gezielt für ältere Arbeitslose geschaffen wurden. Es ist das sogenannte Coaching ein Teil der Programme. Wir intensivieren im Rahmen des Arbeitsmarktservices Betriebskontakte; da möchte ich auch auf das zuvor Gesagte verweisen. Darüber hinaus gibt es aber auch Selbsthilfegruppen. Wir erkennen, daß gerade Ältere, überhaupt dann, wenn sie schon vor längerem aus dem Arbeitsmarkt gedrängt wurden, aus verständlichen Gründen große psychische Probleme haben, weshalb es sehr wichtig ist, ihnen wieder Selbstvertrauen zu geben, damit eine Vermittlungsintensivierung auch möglich ist.

Wir setzen darüber hinaus auch ganz konkrete vermittlungsunterstützende Maßnahmen. Diese sind sehr erfolgreich und kommen zum Teil auch bei der Arbeitsbeschaffung zur Anwendung.


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Ich darf Ihnen auch da nur Stichworte nennen. Es sind dies die betriebliche Eingliederungsbeihilfe für ältere Arbeitslose, die Minderertragsbeihilfe, die gemeinnützige Eingliederungsbeihilfe, Ausbildungsmaßnahmen für Ältere, Berufsorientierungsmaßnahmen, sozialökonomische Beschäftigungsprojekte, Jobrotation- und Jobreplacement-Modelle, nicht zu vergessen auch die bewährten Modelle der Arbeitsstiftungen. Ich glaube, man kann sehen, daß damit ein sehr innovatives, sehr flexibles und sehr umfassendes Programm für ältere Arbeitslose angeboten wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Meisinger, bitte.

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Sie haben versucht, ein sehr positives Zeichen für das Bonus-Malus-System zu setzen, die Zahlen sprechen aber eine wesentlich andere Sprache, und zwar sind in der Aufzeichnung Ihres Bundesministeriums für das letzte Jahr Zunahmen zwischen 6 und 30 Prozent, bei Frauen sogar von 40 Prozent im Bereich der älteren Arbeitnehmer ausgewiesen.

Meines Erachtens hat sich der Malus hier negativ ausgewirkt. Was werden Sie unternehmen, um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken? Besteht Aussicht, daß der Malus abgeschafft wird und nur der Bonus übrigbleibt, um die positiven Merkmale der Arbeitsmarktpolitik in den Vordergrund zu stellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf auf die Beantwortung der vorhin gestellten Fragen verweisen, auch auf jene sehr konkreten Zahlen, die ich dem Herrn Abgeordneten Feurstein zur Kenntnis bringen konnte.

Ich möchte auch darauf verweisen, daß es wichtig ist, ein einmal eingeführtes Modell über längere Strecken zu testen, und daß erst dann, wenn sich herausstellen sollte, daß hier Änderungen notwendig sind, auch Änderungen in Angriff genommen werden sollten. Aus heutiger Sicht sehe ich keine Notwendigkeit für Änderungen in diesem jetzt bestehenden Bonus-Malus-System.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zum 3. Fragenkomplex. – Kollege Helmut Peter formuliert die Frage.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

144/M

Wie gedenken Sie im Zuge der auch von Ihnen als notwendig und dringend anerkannten Pensionsreform jene Pensionskomponenten zu finanzieren, welche durch beitragslose Ersatzzeiten entstehen, ohne die Pensionsbeiträge anzuheben oder ohne die künftigen Pensionen aus diesem Grund kürzen zu müssen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben in unseren Pensionsversicherungssystemen auch Komponenten, die nicht in Einklang mit den Beiträgen stehen. Es ist daher meiner Meinung nach zu Recht der Wille des Gesetzgebers, daß in einem gesetzlichen Pensionssystem auch Sozialleistungen und sozusagen versicherungsfremde Leistungen mit berücksichtigt werden, ohne daß die Pensionsbeiträge entsprechend angepaßt werden. Die Anrechnung von Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung, und zwar sowohl bei der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen wie auch bei der Berechnung der Leistungen, ist daher eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die meiner Meinung nach – und deshalb kämpfe ich auch so darum – nur ein gesetzliches


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Pensions- oder Sozialversicherungssystem erbringen kann. Die Verantwortung dafür trägt eben der Gesetzgeber.

Mit der Anrechnung sollen Lücken im Versicherungsverlauf, die etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehungszeiten entstanden sind, geschlossen werden. Ebenso wird hier auch berücksichtigt, daß zum Beispiel Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes nicht durch Beiträge unterlegt sind.

Meine Intention ist, hier Möglichkeiten zu finden, daß im Hinblick auf Versicherungsleistung und Ersatzzeiten eine größere Transparenz zustande kommt und auch eine klarere Zuordnung des Finanzierungsauftrages erfolgt. So erfolgen zum Teil heute schon, aber nicht in absolut kostendeckender Form, Umschichtungen zum Beispiel aus der Arbeitslosenversicherung in die Pensionsversicherung, zum Teil auch aus dem Familienlastenausgleich. Es sind aber auch – wie von mir bereits angesprochen – Präsenzdienst und Zivildienst gleichermaßen betroffen, sodaß hier auch das Verteidigungsbudget herangezogen wird.

Die diesbezüglichen Gespräche sind im Gange. Ich habe mit Interesse vermerkt, daß auch im wissenschaftlichen Konzept von Herrn Professor Rürup diese Überlegungen enthalten sind. Ich möchte die Diskussion über diesen Punkt in den nächsten Monaten intensivieren, um dem Rechnung zu tragen, was, wie ich glaube, in unserer Gesellschaft sehr stark hinterfragt und gefordert wird: daß Transparenz in den Finanzierungsströmen erreicht wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Eine Zusatzfrage.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Das gesetzliche Pensionssystem steht außer Streit, es geht um sein Volumen, um sein Absicherungsvolumen, um seine Nettoersatzrate.

Meine konkrete Frage: Warum sind wir nicht bereit, ganz konkret zu sagen, jeder Versicherungsmonat, der aus dem Bereich der Familie kommt, muß aus dem Familienbudget kommen, jeder Versicherungsmonat, der aus dem Bereich Militär kommt, muß aus dem Verteidigungsbudget kommen, um wirklich eine Kostentransparenz zu schaffen? Warum sagt man nicht: Das sind die Leistungen, und diese Leistungen der Pensionsversicherung werden aus den Budgets, wo sie hingehören, abgedeckt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesminister.


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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch:
Herr Abgeordneter! Das, was Sie hier skizziert haben, entspricht auch meiner Vorstellung. Man sollte tatsächlich überlegen, wie man zu einer besseren Klarheit und Zuordnung kommt.

Ich möchte aber trotzdem mit Respekt vor dem Hohen Haus sagen, daß die jetzige gesetzliche Lage eben das Ergebnis der Beschlußfassung dieses Hauses ist, und es bedarf natürlich einer gemeinsamen politischen Diskussion, ob eine ganz konkrete und beinhart mathematische Durchrechnung und Zuordnung auch politisch gewünscht wird. Ich werde dazu Grundlagen erarbeiten und dieses Thema in die politische Diskussion bringen. Es ist die Frage, ob diesbezüglich ein Konsens gefunden wird oder nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Seidinger, bitte.

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Studie von Professor Rürup wurde schon mehrfach erwähnt; er hat sie vorige Woche vorgestellt. Grundsätzlich heißt es darin, daß das österreichische Pensionssystem zu den besten der Welt zählt und das Umlageverfahren absolut zeitgemäß und auch zukunftsträchtig ist. Er hat aber auch eine Reihe von Reformmaßnahmen vorgeschlagen, und ich frage Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister: Wie gedenken Sie mit diesen vorgeschlagenen Maßnahmen umzugehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe Respekt vor der Meinung jedes Wissenschafters und so auch vor den Überlegungen des Herrn Professor Rürup. Viele seiner Vorschläge decken sich mit dem, was wir gemeinsam hier im Hohen Haus bereits in Angriff genommen haben, wie zum Beispiel die Einbeziehung aller Erwerbspersonen in das Versicherungssystem, die Berücksichtigung der geringfügig Beschäftigten, die Frage der Transparenz in der Finanzierung.

Es gibt aber einen Punkt, von dem ich mir nicht vorstellen kann, daß ich ihn weiterverfolgen werde: ein Vorziehen des Angleichens des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer. Für mich sind diese wissenschaftlichen Überlegungen eine wichtige Grundlage für die weitere politische Beratung, aber kein Dogma, alles nachzuvollziehen, was hier vorgeschlagen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals.

Der nächste Fragesteller ist der Kollege Haupt. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es ist erfreulich, daß die von Ihrem Amtsvorgänger Hums in Auftrag gegebene Rürup-Studie auch für Sie eine wichtige Grundlage für die zukünftigen Überlegungen sein wird. Es geht aus dieser Studie auch klar hervor, daß Österreich in zwei Punkten deutliches Schlußlicht in Europa ist, nämlich im Bereich der betrieblichen und im Bereich der privaten Vorsorge. Was werden Sie unternehmen, um diese beiden Säulen des Pensionssystems, die wichtig sind, um in der Zukunft das gesamte System zu stabilisieren, in Österreich zu verbessern und mehr Nachfrage, aber auch mehr Akzeptanz zu erreichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Entscheidend ist für mich, daß das gesetzliche Pensionsversicherungssystem hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, seiner Absicherung der Erwartungen der Pensionisten, aber auch jener, die vorzeitig durch Invalidität oder Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, funktioniert, und es ist auch entscheidend, daß sich dieses System auch neuen Entwicklungen anpaßt.

Wir haben in unserem Gesellschaftssystem ja bereits die zweite und dritte Säule als Ergänzung, und ich bin sehr froh, daß ich am Zustandekommen des Betriebspensions- und Betriebspensionskassengesetzes hier in diesem Hause beteiligt war. Ich betrachte diese Form, bei der sich die Partner für eine derartige zweite Säule entscheiden können, als eine wichtige Ergänzung. In manchen Bereichen unserer Wirtschaft gibt es derartige Modelle bereits in der Praxis, und darüber hinaus gibt es auch die dritte Säule in Form von privaten Versicherungen als weiteres Angebot, von dem ein erheblicher Teil unserer Bevölkerung Gebrauch macht.

Es ist Ihnen wahrscheinlich bekannt, daß vor wenigen Tagen eine Enquete stattgefunden hat, in deren Rahmen auch der Dialog mit den privaten Versicherungsträgern aufgenommen wurde. Daraus wird deutlich, daß ich keinen Konflikt zwischen der zweiten und dritten Säule erkenne, sondern das als eine wichtige Ergänzung des Hauptsystems gesetzliche Pensionsversicherung betrachte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Donabauer, bitte.

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben wir unser Sozialrecht immer an die Möglichkeiten der Wirtschaft und an die Bedürfnisse der Bürger angepaßt. Nun stehen wir an einer sehr entscheidenden Wende: Rürup sagt, wir haben ein sehr attraktives und leistungsstarkes System, nur hätten wir zu viele Unterschiedlichkeiten. Er spricht von Harmonisierung, von Ausdehnung der Durchrechnungszeiträume.


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Welche Zielvorgaben haben Sie, und in welchem Zeitraum stellen Sie sich eine Umsetzung dessen vor?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.


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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es entspricht auch den Intentionen des Arbeitsprogramms der Bundesregierung, in der Weiterentwicklung unserer Sicherungssysteme Harmonisierungen vorzunehmen, um sicherzustellen, daß wir die Akzeptanz der gesamten Bevölkerung für unsere Systeme der sozialen Sicherheit haben. Man muß meiner Überzeugung nach dabei sehr sorgsam, sehr verantwortungsbewußt vorgehen, weil natürlich jedes Versicherungssystem seine Berechtigung, seine Historie und auch seine Begründungen hat. Trotzdem werde ich mich bemühen, daß alle Schritte, die wir zur Stabilisierung und auch Weiterentwicklung des ASVG-Bereiches setzen, im Einklang auch mit den Überlegungen im öffentlichen Dienst und vice versa stehen, weil ich glaube, daß es zu keiner Auseinanderentwicklung unserer Gesellschaft kommen darf, sondern zu einem stärkeren Zusammenwachsen und auch zu einer Gleichwertigkeit der Systeme kommen soll.

Ich möchte mit aller Deutlichkeit sagen, daß mein Ziel nicht eine Gleichmacherei, eine totale Vereinheitlichung ist, weil ich glaube, das würde auch unserer Gesellschaft nicht entsprechen, sondern mir geht es darum, Gleichwertigkeiten in den Systemen zu erreichen und jede Maßnahme auch auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Eine der Forderungen des Frauenvolksbegehrens war die nach eigenständiger Alterssicherung für Frauen. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um diese Forderung zu erfüllen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Man muß, glaube ich, bei allen Maßnahmen immer wieder bedenken, daß diese natürlich nicht geschlechtsspezifisch sind, weil wir im Sinne unseres Gleichbehandlungsgrundsatzes natürlich überall eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen anstreben müssen. Trotzdem ist mir bewußt, daß die Situation der Frau und ihre Lebensbiographie eine ganz besondere ist, sodaß bei gesetzlichen Veränderungen diese Lebensbiographie besonders zu berücksichtigen ist.

Konkret werden wir jetzt – denn davon sind Frauen besonders betroffen – die Frage der geringfügig Beschäftigten in Angriff nehmen, und wir werden dazu Maßnahmen vorschlagen, wie eine Einbindung in das Sozialversicherungssystem umfassend erfolgen kann. Zum zweiten bin ich dabei, Vorschläge zu erarbeiten, wie Frauen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen mußten oder unterbrochen haben, um Betreuungspflichten für pflegebedürftige Angehörige zu übernehmen, einen besseren Zugang zu einer Weiterversicherung erhalten, Versicherungslücken schließen und einen eigenständigen Pensionsanspruch erwerben können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir diesen Fragenkomplex abgeschlossen.

Frau Abgeordnete Reitsamer stellt die nächste Frage.

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich möchte Sie fragen:

137/M

Werden Sie bei der Einbeziehung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer in die Sozialversicherung Ausnahmen beziehungsweise Bagatelleinkommensgrenzen vorsehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Mein Ziel ist es, daß möglichst alle Erwerbstätigen vom sozialen Schutz der Pensionsversicherung, der Krankenversicherung und auch der Unfallversicherung erfaßt werden. Weiters strebe ich an, daß Anreize für Arbeitgeber beseitigt werden, sich durch den Abbau von Vollzeitarbeitsplätzen und die gleichzeitige Vergabe von geringfügiger Beschäftigung ungerechtfertigte Kostenvorteile gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen.

In der Expertengruppe, die ich zur Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen für diese Ziele eingesetzt habe, wurde von einigen Teilnehmern auch geltend gemacht, daß es zahlreiche Fälle geringfügiger Beschäftigung gebe, in denen ein sozialer Schutz ohnehin vorhanden ist, etwa in Form der Mitversicherung, und in denen eine Beitragspflicht von den Betroffenen als Gefährdung ihrer geringfügigen Zuverdienstmöglichkeiten qualifiziert werden würde. Ich halte diese Einwände insofern für problematisch, als die Konkurrenzverzerrung auf der Arbeitgeberseite bei einer weiteren Differenzierung nicht beseitigt werden würde, und glaube, daß es beim Arbeitgeberbeitrag keinesfalls zu einer solchen Differenzierung kommen darf.

Beim Arbeitnehmerbeitrag wurde in der Expertengruppe eine Wahlmöglichkeit diskutiert, wobei eine solche Regelung aus meiner Sicht Vor-, aber auch Nachteile hätte.

Weiters wurde auch die Frage diskutiert, ob es eine Bagatellgrenze der Sozialversicherungspflicht für fallweisen Zuverdienst von höchstens 1 000 S im Monat geben soll, um die Administration in diesen Fällen nicht übermäßig zu belasten. Aus meiner Sicht ist aber auch dieser Vorschlag nicht unproblematisch. Ich habe daher die Absicht, diese doch sehr schwierige Diskussion sowohl auf der Fachebene als auch auf der politischen Ebene in den Sommerwochen weiterzuführen, um aufgrund des beabsichtigten Begutachtungsverfahrens einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, damit das Ziel – Erfassung aller geringfügig Beschäftigten, Einbindung in den Sozialversicherungsschutz und Beseitigung der Wettbewerbsvorteile – erreicht werden kann. Ich hoffe, daß diese Lösung von einem Großteil der Betroffenen akzeptiert und mitgetragen wird, und ich hoffe auch, daß es hierdurch zu keinen zusätzlichen administrativen Belastungen kommt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage.

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir alle wissen ja, daß die geringfügig beschäftigten ArbeitnehmerInnen oft erst später die Nachteile erkennen. Daher ist es mir wichtig, daß wir solche Umgehungsmöglichkeiten, wie sie durch die Einführung einer Bagatelleinkommensgrenze entstehen könnten, von Haus aus ausschließen. Haben Sie schon irgendein Konzept, wie man eine solche Umgehung ausschließen könnte?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich kann noch kein ausgereiftes Konzept auf den Tisch legen, weil es – wie von mir vorhin bereits angedeutet – bei jedem Vorschlag eine Fülle von Vorteilen, aber auch Nachteilen gibt. Meine Verantwortung wird es jetzt sein, auf Basis der Abwägung der Vor- und Nachteile und der Konsequenzen mit jener Version in die politische Diskussion zu gehen, von der ich glaube, daß sie den Zielen – und ich stimme da mit Ihren Überlegungen überein – am besten gerecht werden kann. Ich kann Ihnen aber heute noch keinen komplett ausgereiften Vorschlag auf den Tisch legen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Madl, bitte.

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Nach der Regierungskonferenz in Rust haben Sie der österreichischen Bevölkerung mitgeteilt, daß Sie nicht nur vorhaben, auch geringfügig Beschäftigte, wie soeben wieder erwähnt, in die Sozialversicherungspflicht einzubinden, sondern daß Sie auch die Pensionsbeiträge für die gewerbliche Wirtschaft und für die Bauern erhöhen wollen.


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Halten Sie weiter an diesem Ansinnen fest, oder können Sie ausschließen, in dieser Legislaturperiode dieses Vorhaben durchzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es wurde vorhin bereits erwähnt, daß man zu einer Gleichwertigkeit der Systeme kommen sollte, und es ist daher auch auf eine entsprechende Verteilungsgerechtigkeit und Fairneß bei der Mittelaufbringung zu achten. Es ist aus den verschiedensten Ursachen heraus ein Faktum, daß die Versicherungsanstalt der Selbständigen, aber auch jene der Bauern einen weit, weit geringeren Eigenfinanzierungsgrad aufweist als jene der unselbständig Erwerbstätigen. Man muß hier zu einer gerechteren Verteilung kommen, also ist auch eine Erhöhung des Eigenfinanzierungsgrades in diesen beiden von mir angesprochenen Versicherungsträgern zu erzielen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Dr. Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Ich gebe zu, daß die Frage der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in unterschiedlicher Sichtweise gesehen werden kann, aber es steht außer Streit, daß diese Möglichkeit auch gewaltige beschäftigungspolitische Effekte mit sich bringt. Vor allem ist es auch eine Zuerwerbsmöglichkeit für Karenzgeldbezieherinnen.

Wie sehen Sie vor diesem Hintergrund die Forderung vor allem des ÖGB, alle geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen, und sehen Sie nicht auch die Gefahr, daß diese Gruppen noch mehr in die Illegalität abgedrängt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir hatten vor einigen Jahren eine Situation, in der die geringfügige Beschäftigung tatsächlich in der Form in Anspruch genommen wurde, wie Sie hier erwähnt haben. Die dramatische Entwicklung aber, die sich in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt gezeigt hat, daß Arbeitgeber in einem sehr großen Ausmaß – und ich spreche hier insbesondere auch den Handel an – Vollzeitarbeitsplätze durch geringfügig beschäftigte Arbeitsverhältnisse substituieren und die Einsparungen beim Sozialversicherungsbeitrag dazu benutzen, sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Mitbewerbern zu verschaffen, die mit Teilzeitbeschäftigten und Vollarbeitszeitbeschäftigen die Leistungen erbringen, betrachte ich als Ungerechtigkeit, und ich glaube, daß hier eine sozial vertretbare Lösung gefunden werden muß.

Ich sehe in einer umfassenden Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten die Lösung, um genau diese unerwünschte Entwicklung in den Griff zu bekommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Wird es bei der Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung auch Regelungen geben, die Frauen, insbesondere jenen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, den Zugang zur Karenz ermöglichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wenn eine Einkommenssituation über der Geringfügigkeitsgrenze gegeben ist, dann entstehen Versicherungspflichten. Wir werden uns sehr genau anschauen, in welche der Versicherungsträger eine Einbeziehung erfolgen kann und in welche nicht.

Wenn Sie konkret die Frage ansprechen, ob geringfügig Beschäftigte auch in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden sollen, dann möchte ich, um jetzt die Zeit hier nicht über


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Gebühr in Anspruch zu nehmen, nur antworten: Es gibt eine Fülle von Argumenten, die gegen eine derartige Überlegung sprechen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Schaffenrath, bitte.

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben bereits das Problem der Mitversicherung im Zusammenhang mit den geringfügig Beschäftigten angesprochen. Wie stehen Sie zum derzeitigen System der Mitversicherung auch in diesem Zusammenhang, und welche Möglichkeiten könnten Sie sich vorstellen, eine sozialrechtliche Absicherung aller Frauen voranzutreiben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich verweise diesbezüglich auch auf die Beantwortung der vorhergehenden Fragen, weil ja zum Beispiel mit der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Pensionsversicherung und die Krankenversicherung genau jener sozialversicherungsrechtliche Schutz gegeben ist. In die Unfallversicherung werden ja diese atypischen Arbeitsverhältnisse bereits mit einbezogen.

Was die Frage der beitragsfreien Mitversicherung betrifft, betrachte ich diese als eine sehr wichtige familienpolitische Leistung. Und ich glaube, man muß hier auch sehr deutlich sagen, daß die Sozialversicherung einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der familienpolitischen Leistungen erbringt. Ich betrachte daher diese Leistung als einen wichtigen Bestandteil unseres gesamten familienpolitischen Programms und auch der familienpolitischen Leistungen, die im Rahmen unserer Systeme erbracht werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Damit kommen wir zum nächsten Fragenkomplex: Frau Abgeordnete Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Meine Frage:

143/M

Planen Sie, die Bestimmungen der §§ 7 und 9 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die Frauen mit Betreuungspflichten vom Bezug des Arbeitslosen- und Notstandshilfegeldes ausschließen, rückgängig zu machen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Feststellung, daß aufgrund der geltenden Regelungen Frauen mit Betreuungspflichten vom Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ausgeschlossen sind, ist nicht richtig. Sie ist falsch, sie entspricht nicht den Tatsachen. Vielmehr ist richtig, daß Frauen mit Betreuungspflichten solche Leistungen erhalten.

Die geltende Bestimmung des § 9 Abs. 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes stellt sogar eine Schutzbestimmung für Frauen mit Betreuungspflichten dar und legt fest, daß eine Beschäftigung außerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes in diesen Fällen nur dann zumutbar ist, wenn hiedurch die Versorgung des Betreuten nicht gefährdet wird. In den übrigen Fällen zeigt die praktische Erfahrung, daß Konflikte nur in Einzelfällen auftreten, da das Arbeitsmarktservice in diesem Bereich sehr flexibel vorgeht.

Und sehr offen gesagt: In jenen Fällen, die ich nachzuvollziehen versucht habe, weil natürlich auch bei mir immer wieder sehr viele Anfragen landen, entstehen in erster Linie dann Probleme, wenn seitens der Arbeitslosen in einem sehr, sehr geringen Ausmaß die Bereitschaft besteht, an konkreten Lösungsmöglichkeiten mitzuwirken, und wenn die natürlich bestehenden Betreuungspflichten weit, weit in den Vordergrund gerückt werden und damit das Zustandekommen einer Lösung sehr erschwert wird. Ich bin aber natürlich bemüht, die Konfliktsituation für diesen


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Personenkreis zu minimieren. Ich bin auch permanent in Kontakt mit den einzelnen Verantwortlichen im Rahmen des Arbeitsmarktservices.

Ich glaube aber trotzdem, daß es wichtig ist, sicherzustellen, daß Frauen und auch Männer mit Betreuungspflichten nicht aus dem Erwerbsleben gedrängt werden, und daß das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nicht zu einer rein familienpolitischen Leistung umfunktioniert werden können, sondern auch in Zukunft die Wiedereingliederung dieser Personen in ein Beschäftigungsverhältnis durch eine stufenweise Heranführung an den Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll. Das entspricht den Intentionen des Arbeitslosenversicherungsrechtes und auch meinen gesellschaftspolitischen Vorstellungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Ihre Ausführungen stehen in einem krassen Widerspruch zu den Erfahrungen, die wir gemacht haben, und zu den Beschwerden vieler Frauen über ablehnende Bescheide aus dem Bereich des Arbeitsmarktservices. Halten Sie es für tatsächlich denkbar, daß Frauen mit Betreuungspflichten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des AMS willkürlich abgelehnt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Es ist im Zusammenleben von Menschen und im Zusammenleben von Arbeitnehmern und Dienstleistern und Empfängern von Dienstleistungen nie auszuschließen, daß in den Beziehungen Konflikte auftreten und unterschiedliche Wahrnehmungen gegeben sind. Ich kann daher bei den hunderttausenden Fällen, die im Laufe der Zeit bearbeitet werden, nicht wirklich für alle garantieren, daß jene optimale Betreuung empfunden wird, wie sie erwartet wird.

Ich habe mir aber all jene Fälle, die an mich herangetragen wurden, sehr genau angesehen, und ich konnte feststellen, daß durch die neue rechtliche Grundlage und auch durch meine Intervention in der Betreuung von Arbeitsuchenden doch wesentliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Und ich habe auch festgestellt, daß in den letzten Monaten, nachdem sich die neue gesetzliche Grundlage quasi eingespielt hat, keine Problemfälle mehr an mich herangetragen wurden. Ich hoffe, daß Ihre Erfahrungen noch auf der alten Rechtslage beruhen und daß in den letzten Monaten doch eine deutliche Entschärfung erfolgt ist und keine Probleme mehr an Sie herangetragen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Dr. Konrad.

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wie haben sich die Aktivitäten des AMS für Frauen in den letzten Jahren entwickelt, insbesondere unter Einrechnung des Europäischen Sozialfonds?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf mir erlauben, diesbezüglich doch einige Zahlen zu nennen, um hier Transparenz möglich zu machen. Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ja ein wesentliches Ziel des Europäischen Sozialfonds. Im Ziel-3-Plan wird die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in einem eigenen Schwerpunkt angesprochen, und die Gesamtbudgetmittel, die für diese Maßnahmen für den Zeitraum 1995 bis 1999 zur Verfügung stehen, belaufen sich auf insgesamt 1,8 Milliarden Schilling. Davon werden vom Europäischen Sozialfonds 800 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.

Der Frauenanteil ist in den verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sehr unterschiedlich und beläuft sich je nach Ausrichtung auf Zielgruppen zwischen 30 Prozent und auch 90 Prozent. So wurden im Ziel 3, dem umfassendsten des ESF, 1996 – ich glaube, das ist beeindruckend – mehr als 25 000 Personen gefördert, darunter mehr als 50 Prozent Frauen. Die


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Förderung der Kinderbetreuung kommt im besonderen, ich sage fast: leider, den Frauen zugute. So wurden 1996 allein 4 350 Kinderbetreuungsbeihilfen im Rahmen des ESF-Ziel-3 gewährt, und es finden sich natürlich auch in den regionalen Programmplanungsdokumenten immer wieder Frauenschwerpunkte. Sie kennen sicherlich auch die Aktion "Employment now" und deren Förderschwerpunkte, die sich in dieses Konzept mit einbinden.

Als letztes noch einige Zahlen: Die Mittel der Arbeitsmarktförderung von 5,5 Milliarden Schilling wurden 1996 für insgesamt 217 761 Förderfälle verwendet. Damit konnte gegenüber 1995 die Anzahl der Förderfälle um 47 790 oder 28 Prozent erhöht werden. Der Frauenanteil beträgt rund 47 Prozent. Wenn wir den Anteil der Frauen an der Gesamtarbeitslosigkeit von 44,5 Prozent hernehmen, so haben wir sogar einen etwas überproportionalen Anteil an den Förderungen.


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Danke. – Frau Abgeordnete Schaffenrath.

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Kinderbetreuungssituation bei den unter Dreijährigen ist österreichweit, insbesondere aber in den ländlichen Gebieten eigentlich prekär. Welche Auswirkungen erwarten Sie sich auf die Entwicklung der Notstandshilfezahlungen, wenn Frauen und insbesondere Alleinerzieherinnen durch die De-facto-Kürzung der Karrenzzeit früher als bisher wieder in das Erwerbsleben einsteigen müssen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Lösung dieser Fragen für die betroffenen Eltern und in erster Linie für die Frauen kann nicht nur in meinem Ressort erfolgen, sondern es sind diesbezüglich auch andere Ressorts gefordert. In erster Linie aber sind es gemäß unserer Bundesverfassung natürlich die Länder, welche hier die Verpflichtung haben, dafür Sorge zu tragen. Sie kennen die ständigen Kontakte zwischen den Bundesministerien und den Ländern, um da eine Verbesserung zu erzielen.

Ich glaube, daß es uns in den letzten Jahren doch gelungen ist, hier wesentliche Fortschritte zu erzielen, auch wenn für manche Regionen, für manche Bundesländer aus der Sicht der Frauen ein noch nicht wirklich zufriedenstellender Zustand erreicht ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Die Zumutbarkeitsbestimmungen werden derzeit in Österreich für Arbeitslosenempfänger und Notstandshilfeempfänger sehr unterschiedlich gehandhabt, etwa in bezug auf den Berufsschutz. Zum Beispiel wird bei einem Arbeitslosenempfänger sehr großzügig mit dem Berufsschutz umgegangen. Einer Mutter von drei Kindern, die eine Notstandshilfeempfängerin ist, mutet man trotz Betreuungspflichten und trotz eines erlernten Berufes zu, als Küchenhilfe bis 12 Uhr Mitternacht zu arbeiten. Haben Sie in bezug auf Zumutbarkeitsbestimmungen in Sachen Berufsschutz vor, Angleichungen vorzunehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich bin im Gespräch mit dem Arbeitsmarktservice, wie man der besonderen Situation von Frauen mit Betreuungspflichten in noch stärkerem Ausmaß Rechnung tragen kann. Ich glaube nicht, daß hier eine gesetzliche Änderung tatsächlich das Maß aller Dinge ist, weil Gesetze nie wirklich auf die Vielfalt der Betroffenheiten und auf die unterschiedlichsten Situationen Rücksicht nehmen können. Wir sind dabei, zu überlegen, wie wir im Umsetzen der gesetzlichen Bestimmungen den Frauen größere Spielräume geben können. Das geht dahin, daß der einzelnen Arbeitslosen eine gewisse Zeitspanne zur Verfügung stehen soll, um die persönliche Situation zu regeln, und dann gemeinsam versucht wird, eine entsprechende Lösung für die Unterbringung auf dem Arbeitsmarkt in Angriff zu nehmen. Ich hoffe, daß diese Vorgangsweise für alle Beteiligten zu einer Verbesserung der Situation führt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Gatterer.

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Öffnungszeiten der Kindergärten und der Kinderbetreuungseinrichtungen halten im Grunde mit den neuen Arbeitszeitformen nicht Schritt. Für Frauen, die flexible Arbeitszeiten haben, besonders für Frauen, die im Tourismus arbeiten, ist es sehr, sehr schwierig, eine entsprechende Kinderbetreuung zu finden. Was werden Sie als Sozialministerin dazu beitragen, um diesen Frauen zu helfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es fällt nicht in meine Kompetenz, diesbezüglich konkrete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Ich habe mich trotzdem immer wieder bemüht, auch in anderen Funktionen, zu erreichen, daß auf berufstätige Eltern besonders Rücksicht genommen wird, etwa bei den Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und familienergänzenden Einrichtungen. Hier bedarf es des Dialogs mit anderen, die dafür die Verantwortung zu übernehmen haben, aber natürlich auch der Unterstützung aller engagierten Frauen, die wissen, wovon sie reden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Der 6. Fragenkomplex wird vom Kollegen Dr. Pumberger eingeleitet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der Einführung der leistungsorientierten Spitalsfinanzierung per 1. Jänner 1997 haben die Krankenkassen im stationären Bereich einen gedeckelten Beitrag zu leisten, während im niedergelassenen Bereich alle Kosten zu übernehmen sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, das ist nicht der Wortlaut der Frage!

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (fortsetzend) : Daher stelle ich folgende Frage, Frau Bundesministerin:

140/M

Was werden Sie als oberste Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger und als Gesundheitsministerin gegen die Maßnahmen der Krankenversicherungsträger zur Verlagerung aller präoperativen, poststationären und postambulatorischen Leistungen vom niedergelassenen Vertragsarzt in die vielfach teureren stationären, semistationären und ambulanten Einrichtungen der Krankenhäuser unternehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Eine Leistungsverlagerung von niedergelassenen Vertragsärzten in den Bereich der Krankenanstalten ist mir zumindest derzeit nach Prüfung aller bisher verfügbaren Daten und Informationen nicht bekannt. Ich möchte Sie auch auf das Bundesverfassungsgesetz: Vereinbarung über die Reform des Gesundheitswesens, verweisen, wo darauf im Zusammenhang mit der Krankenanstaltenfinanzierung Bezug genommen wird. Diese Bestimmungen sehen die Einrichtung eines Konsultationsmechanismus zwischen der Sozialversicherung und den Ländern vor. Im Rahmen dieses Konsultationsmechanismus sind die Folgen von allfälligen Strukturveränderungen, insbesondere jenen von Ihnen angesprochenen Veränderungen der Leistungsangebote im Bereich der Krankenanstalten und der niedergelassenen Ärzte, einvernehmlich zu regeln.

Ich gehe davon aus, daß sinnvolle Strukturveränderungen zwischen stationärem und auch niedergelassenem Bereich gemeinsam mit der Sozialversicherung und auch den Ländern partnerschaftlich umgesetzt werden. Wir haben auch in der letzten Sitzung der Strukturkommission diese Frage insofern angesprochen, als wir uns vorgenommen haben, im Herbst,


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wenn die nächste Sitzung der Strukturkommission stattfindet, einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu dem von Ihnen angesprochenen Thema zu pflegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Sie sagen, eine Verlagerung in die Spitäler und Spitalsambulanzen finde nicht statt. Wie verstehen Sie dann in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse an alle oberösterreichischen Spitäler, wonach alle Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Krankheitsfall zu erbringen sind, sowohl präoperativ als auch nach ambulanten Untersuchungen, vom Spital zu bezahlen sind und, wenn sie außerhalb des Spitals erbracht werden müssen, die Rechnung des Vertragsarztes an das Spital zu stellen ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.


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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Rechtslage, die sich jetzt aufgrund der Gesundheitsreform ergibt, regelt die Beziehungen zwischen den Partnern Ländern, Sozialversicherung, Gebietskrankenkassen, und ich betrachte es als legitim, wenn die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse ein derartiges Schreiben an ihre Adressaten richtet. Meine Aufgabe wird es sein, im Herbst – ich habe das daher angesprochen – einen ersten Erfahrungsaustausch über die Konsequenzen der verschiedenen Initiativen zu pflegen und dementsprechend dann auch zu sehen, inwieweit über die Strukturkommission oder eben über den Konsultationsmechanismus Gespräche aufgenommen werden müssen, um eine Entwicklung, die durch den Gesundheitsplan und durch das gesamte Konzept der neuen Gesundheitsreform gedeckt ist, zustande zu bringen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Herr Dr. Rasinger, bitte.

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Bei der Spitalsreform wurde von allen Seiten festgestellt, daß dies ja nur der erste Schritt sein könne. Wichtig sei eine umfassende Reform, um den Trend zum Spital zu stoppen. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, Frau Ministerin, um den ambulanten Bereich aufzuwerten? Insbesondere möge man beachten, daß unser nächster Nachbar, der ein ähnliches System hat, nämlich die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel doppelt so viele Kassenfachärzte hat bei einem völlig geänderten, aufgewerteten Leistungsspektrum.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist meine Aufgabe, jetzt schrittweise den Gesundheitsplan umzusetzen, alle Teile dieses Planes einer Realisierung zuzuführen. Es wird dabei auch sehr stark die Unterstützung durch das ÖBIG mit einbezogen, weil im Rahmen des ÖBIG dazu wesentliche wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. So wurde jetzt in Auftrag gegeben, einen Ambulanzplan im konkreten weiterzuentwickeln.

Ich werde mich im Sinne des bestehenden gesetzlichen Auftrages bemühen, diese Schritte, einen nach dem anderen, zu setzen. Ich glaube, man muß berücksichtigen, daß man dabei nur schrittweise vorgehen kann und es auch nie zu Qualitätsverschlechterungen für die Patienten kommen darf. Trotzdem muß das Ziel erreicht werden, eine möglichst ökonomische, qualitätssichernde Form der Betreuung der Patienten und des gesamten Gesundheitswesens zustande zu bringen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Ministerin! Aus Zeitungsmeldungen wurde bekannt, daß die Behandlung von Gastpatienten in Krankenanstalten mit einer höheren Punkteanzahl bewertet wird. Stimmt das, und was ist der Grund dafür?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Diese Zeitungsmeldungen sind mir nicht bekannt, ich kann daher nicht darauf Bezug nehmen. Ich werde mich kundig machen, und sollte diesbezüglich eine Reaktion notwendig sein, wird sie durch mich erfolgen. Ich kenne diese Information nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Kollegin Motter, bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Bis wann setzen Sie ganz konkret einen ersten Schritt, insbesondere für Kassenverträge für Gruppenpraxen, um eine verbesserte Stellung von privaten Leistungsanbietern im niedergelassenen Bereich gegenüber Krankenanstalten und kasseneigenen Ambulatorien herbeizuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir hatten schon mehrmals Gelegenheit, über diese Frage zu reden. Ich möchte noch einmal betonen, daß ich die Gruppenpraxen als eine sinnvolle Ergänzung unseres gesamten Leistungsangebotes sehe. Sie müssen aber dabei bestimmte Funktionen erfüllen. Es bedarf dabei eines Interessenausgleiches aller Betroffenen. Aus meiner Sicht muß es in erster Linie zum Wohle der Patienten sein, wenn überall dort, wo eine umfassende regionale medizinische Versorgung nicht gegeben ist, durch die Einführung derartiger Praxen eine entsprechende Qualitätssicherung für Patienten erfolgt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Dr. Pittermann.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Frau Bundesministerin! Die Höhe der Einzahlungen des Hauptverbandes in den Spitalsfonds errechnete sich aufgrund der Leistungen der vergangenen Jahre. Ist es daher nicht eine eklatante Benachteiligung der Sozialversicherung, die zu gravierenden Finanzierungsproblemen der Krankenversicherung führen könnte, wenn jetzt das Leistungsverhalten, nämlich durch die massive Auslagerung vorher erbrachter Spitalsleistungen, erheblich verändert wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! An eine vollständige Auslagerung aller ambulanten Leistungen aus den Krankenanstalten ist im Rahmen der laufenden Reform auch aus meiner Sicht in keiner Weise gedacht. Eine finanzielle Bewertung einer solchen Verschiebung ist daher auch nicht aktuell. Das gesundheitspolitische Ziel der Reform besteht darin – ich wiederhole mich –, sicherzustellen, daß Leistungen dort erbracht werden, wo sie sowohl nach medizinisch-qualitativen als auch nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Patienten am optimalsten geleistet werden können. Und es ist der ehrgeizige Auftrag, dies in der Umsetzung der Reform zu erreichen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Damit haben wir die Fragestunde beendet.

Ich danke der Frau Bundesministerin und möchte ihr bei dieser Gelegenheit auch zum heutigen Geburtstag sehr herzlich gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.


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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 2370/AB bis 2384/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Gleichbehandlungsausschuß:

Antrag 509/A (E) der Abgeordneten Ridi Steibl und Genossen betreffend "Unternehmen Haushalt – neue Arbeitsplätze schaffen",

Antrag 510/A (E) der Abgeordneten Rosemarie Bauer und Genossen betreffend Verbesserung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten,

Antrag 511/A (E) der Abgeordneten Edeltraud Gatterer und Genossen betreffend die Neubewertung der Arbeit,

Antrag 512/A (E) der Abgeordneten Rosemarie Bauer und Genossen betreffend die flexiblere Gestaltung der Karenzzeit;

Kulturausschuß:

Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern (690 der Beilagen);

Verkehrsausschuß:

Antrag 508/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Novellierung des Österreichischen Tiertransportgesetzes Straße;

Wirtschaftsausschuß:

Antrag 513/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Abschätzung des Nutzens und der Kosten von Gesetzesvorhaben für die Bereiche außerhalb der staatlichen Verwaltung (Gesetzesfolgenabschätzungsgesetz);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Umweltausschuß:

Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Umweltförderungen des Bundes 1996 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-91 der Beilagen).

*****

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß die Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt haben, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 514/A (E) der Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen betreffend Schutz der Pensionen dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.


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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2357/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, daß das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2357/AB der Anfrage 2370/J der Abgeordneten Jung und Genossen betreffend Entsendung eines österreichischen Kontingentes nach Albanien durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung, wie soeben bekanntgegeben, die Behandlung eines Dringlichen Antrages vorgesehen ist, wird die kurze Debatte im Anschluß an die Debatte über den Dringlichen Antrag stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 und 6, 10 und 11, 12 und 13, 14 und 15 sowie 17 und 18 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt:

Es wurde eine Tagesblockredezeit von 9 Stunden vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 135, ÖVP 126, Freiheitliche 117, Liberales Forum und Grüne je 81 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Erste Lesung des Antrages 450/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden

2. Punkt

Erste Lesung des Antrages 482/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBl. Nr. 410/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 302/1979, 353/1986, 720/1988, 569/1993 und 438/1996, geändert wird

3. Punkt

Erste Lesung des Antrages 506/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden


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4. Punkt

Erste Lesung des Antrages 507/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates und das Strafgesetzbuch geändert werden

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als erste Frau Abgeordnete Dr. Petrovic.

10.07

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Wochen sind die drei parlamentarischen Oppositionsparteien den Ausschußberatungen ferngeblieben, weil wir in Übereinstimmung der Meinung waren, daß die Möglichkeiten für parlamentarische Kontrolle in der Praxis dieses Hohen Hauses so weit geschmälert sind, daß eine Wahrnehmung der Kontrollaufgaben, wie sie insbesondere der Opposition zusteht, gefährdet erscheint, ja nicht mehr möglich ist.

Die Regierungsparteien haben zunächst auf diesen Ausschußboykott mit Unverständnis geantwortet. Sie haben das Fernbleiben von den Ausschußberatungen kritisiert, und sie wollten nicht verstehen, daß es sich dabei nicht um irgendeinen Protest handelt, der aufgrund eines Justamentstandpunktes begonnen wurde, sondern daß es sich wirklich um einen Aufschrei gehandelt hat, einen Akt der Notwehr und einen Akt, der insgesamt für den Parlamentarismus in Österreich von einschneidender Bedeutung war und ist.

Die Entwicklung in der Zwischenzeit scheint den Oppositionsparteien recht zu geben. Es ist weder in dieser Legislaturperiode noch in den beiden vorangegangenen Legislaturperioden möglich gewesen, zu irgendeinem in den Medien, in der österreichischen Bevölkerung diskutierten, aufklärungsbedürftigen Thema eine parlamentarische Untersuchung durchzuführen. Das Hohe Haus hat sich damit von einer zuvor geltenden parlamentarischen Usance sehr weit entfernt. Davor war es zumindest in einzelnen sehr wichtigen Angelegenheiten stehender parlamentarischer Usus, daß auch die Parlamentsmehrheit, daß auch die Abgeordneten der Regierungsparteien in zentralen aufklärungswürdigen Materien einer parlamentarischen Untersuchung zugestimmt haben.

Das war insbesondere immer wieder der Fall im Zusammenhang mit Großinvestitionen des Staates, vor allem im Rüstungsbereich. Das war immer wieder der Fall im Zusammenhang mit der Wahrung der BürgerInnen- und Menschenrechte, etwa dem Schutz gegen unzulässige Polizeiübergriffe, gegen telefonische Abhörungen und ähnliches. Und das war auch der Fall im Zusammenhang mit Großbauvorhaben, mit der Tätigkeit großer Baugesellschaften.

Es war zwar nie leicht, eine derartige parlamentarische Untersuchung zu erreichen, stets waren mehrere Anläufe notwendig, aber irgendwann gab es dann doch das Einsehen der Mehrheit dieses Hauses, daß solche Vorwürfe nicht im Raum stehenbleiben dürfen und daß das Hohe Haus in seiner Gesamtheit der österreichischen Bevölkerung Aufklärung schuldig ist.

Von dieser Praxis sind die Abgeordneten der Regierungsparteien, nicht zuletzt auch im Lichte der drei Untersuchungsausschüsse, die es zuletzt gab, abgekehrt. Die Argumente, die vorgebracht wurden, haben im Tenor so gelautet, daß diese Untersuchungsausschüsse betreffend die Themen "Noricum", "Lucona", "Milchwirtschaft" den Charakter von Tribunalen angenommen hätten, und daß Personen, die zunächst als Zeugen, als Auskunftspersonen angehört wurden, durch widersprüchliche, unrichtige Aussagen in Details plötzlich zu Angeklagten geworden sind.

Es wurde beklagt, daß es keine Verfahrensordnung für derartige Untersuchungsausschüsse gebe und damit auch keinen Schutz für Auskunftspersonen, für Menschen, die vor diesen Untersuchungsausschüssen angehört werden. Die Gründe dafür, warum es eine derartige Ver


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fahrensordnung nicht gab, lagen nicht bei der Opposition. Es gab darüber Debatten zu Beginn der neunziger Jahre; eine diesbezügliche Beschlußfassung scheiterte an keiner der drei parlamentarischen Oppositionsparteien – sie scheiterte an der Österreichischen Volkspartei.

Nun kann und darf es nicht so sein, daß der Mangel einer parlamentarischen Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse zu einer Verweigerung der Kontrolle an sich führt. Es kann nicht so sein, daß mit dem Hinweis auf Verfahrensnormen ein wichtiges, das härteste und schärfste parlamentarische Kontrollrecht überhaupt zum toten Recht wird. Daß es ein Aufklärungsinteresse der Bevölkerung, der Medien, der gesamten Öffentlichkeit an Vorfällen wie den politischen Verflechtungen im Zusammenhang mit den Kurdenmorden gibt, das wird wohl niemand in diesem Hohen Haus bestreiten.

Daß nun sehr ernsthaft über die Verfahrensordnung gesprochen wurde, daß jetzt ein Entwurf vorliegt, der eingebracht wurde und über welchen heute diese erste Lesung stattfindet, werte ich als einen klaren Erfolg und Fortschritt, ausgelöst durch den Ausschußboykott, ausgelöst durch einen sehr sachlichen und auch in der Öffentlichkeit wohlverstandenen Aufschrei der Oppositionsparteien.

Die Entwicklungen seither geben uns recht. Alles, was seither an Schriftstücken von Regierungsseite gekommen ist, insbesondere vom Außenministerium, kann nicht an Stelle einer parlamentarischen Untersuchung stehen. Alles, was bisher von der Regierung vorgelegt und mündlich hier in diesem Hohen Haus vorgetragen wurde, geht an der zentralen politischen Frage vorbei, warum es angesichts eines sehr wahrscheinlichen, beinahe sicheren Staatsterrors in dieser Angelegenheit den Kniefall der Republik Österreich vor dem Iran gab.

Da sind Morde passiert, und es wurde nicht alles darangesetzt, die Hintergründe dieser Morde, die Mittelsmänner, die Organisation, das logistische Geflecht, das dahinterstand, ans Tageslicht zu bringen und lückenlose Aufklärung zu bieten, sondern man hat die Täter laufen lassen. – Mehr noch: Man hat sie zum Flughafen eskortiert, man hat ihr Entweichen sehr leicht gemacht. Bis zum heutigen Tage ist die Frage, warum das passiert ist, unbeantwortet geblieben. Jene Antworten, wie sie auch von seiten der Regierung hier in diesem Haus zu hören waren – es seien peinliche Fehler gewesen, Schlampereien, Mißverständnisse –, sind zutiefst unglaubwürdig, beziehungsweise haben sie sich mittlerweile auch eindeutig als falsch erwiesen.

Nur in diesem Haus kann die Frage geklärt werden, ob es berechtigterweise oder zumindest in einer diskussionswürdigen Weise damals einen Fall von Staatsnotstand gab. Ich denke, es gibt wohl kaum jemanden – auch in den Oppositionsparteien –, der nicht in bestimmten Fällen das Zurückweichen des Staates und seiner obersten Organe angesichts terroristischer Akte zwar nicht rechtfertigen, wohl aber in irgendeiner Weise verstehen würde. Ja, es kann Umstände geben, unter denen ein Nachgeben, ein Einlenken vielleicht die geeignete Vorgangsweise ist, um noch mehr Leid, noch mehr Blutvergießen und schweres Unheil zumindest zunächst zu verhindern. Daß derartiges immer gefährlich, bedenklich und für einen Rechtsstaat sehr problematisch ist, ist klar.

Deswegen geht es um die politische Aufklärung. Das ist keine Frage der Strafgerichte, das ist keine Frage, die irgendwo sonst mit Aktenvermerken, mit Schriftverkehr der Behörden geklärt werden kann. Es geht nicht um bürokratische Veranlassungen bei der Bewachung der Botschaft oder ähnliches, es geht um die zentrale politische Frage: Unter welchen Umständen kann und darf der Staat in Fällen von Terror einlenken, nicht mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen? Diese Umstände müssen geklärt werden. Die bloße Angst vor Auftragseinbußen oder gar die Angst, daß vielleicht irgendwelche dubiosen Geschäfte ans Tageslicht kommen, rechtfertigt keinesfalls den Kniefall.

Diese zentrale Frage: War es die berechtigte Angst, die Sorge um das Leben von Österreicherinnen und Österreichern im Iran, war es die berechtigte Sorge vor weiteren Terrorakten, oder war es die illegitime Angst, daß vielleicht dubiose Geschäfte, vielleicht Waffengeschäfte, aufgedeckt werden könnten? kann ausschließlich im Rahmen einer parlamentarischen Untersuchung geklärt werden. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Schmidt. )


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Die Diskussionen, die wir diesbezüglich in der Präsidiale geführt haben, gehen teilweise in eine völlig falsche Richtung. Wir haben allen Ernstes in der Präsidiale darüber diskutiert – zwar freilich mit einem negativen Ergebnis –, ob es denn nicht wieder so etwas ähnliches wie eine Ablehnung der Majestätsbeleidigung geben sollte in bezug auf das Staatsoberhaupt, in bezug auf die obersten Repräsentanten der Republik Österreich. Es kann ja wohl nicht der richtige Weg sein, daß berechtigte Kritik oder das Bestreben nach Aufklärung auf einmal als illegitim oder halblegitim dargestellt wird, sondern die einzig korrekte und richtige Antwort darauf ist: Natürlich soll und muß es einen Respekt vor den obersten Organen der Republik Österreich geben, aber dieser Respekt kann nur auf Dauer gesichert und erhalten werden, wenn es nicht den leisesten Zweifel an der Korrektheit und an der Lauterkeit der Handlungen und Motive dieser obersten Organe gibt.

Dieser Respekt muß erworben werden, und der beste und sicherste Weg, das zu erreichen, ist, in wenigen, aber zentralen aufklärungswürdigen Affären parlamentarische Untersuchungen nicht zu verhindern.

Ich habe angesichts des fragilen Zustandes der großen Koalition nicht den Eindruck, daß die Bereitschaft der Mehrheit, in wichtigen Fällen parlamentarische Untersuchungen, so wie es vor der XVIII. Gesetzgebungsperiode der Fall war, wieder zuzulassen, gegeben ist. Ich denke, beide Regierungsparteien haben große Angst davor, daß die Einwilligung in eine derartige Untersuchung entweder zu einem Bruch der Koalition führt oder zu verschiedenen ... (Zwischenruf des Abg. Parnigoni. ) Die Ängstlichkeit scheint bei Ihnen gegeben zu sein, Herr Abgeordneter Parnigoni! Sie ist mit Sicherheit nicht bei den Oppositionsparteien gegeben. Die Oppositionsparteien beharren mit guten Gründen seit geraumer Zeit auf der Einsetzung dieser Untersuchungsausschüsse.

Ich glaube nicht, daß die Koalition von sich aus die Kraft und die Größe aufbringt zu sagen: Ja, das ist ein Umstand, der hier in diesem Hohen Haus geklärt werden muß! Wie gesagt: Die Angst, daß das das Ende der Koalition bedeutet, oder die Angst, daß dann ein anderer Untersuchungsausschuß quasi als Retourkutsche kommt – so etwa nach dem Motto: Kurdenausschuß gegen Bankenausschuß oder Kurdenausschuß gegen einen Ausschuß, der sich mit irgendeinem anderen Skandalfall beschäftigt –, diese Angst ist groß.

Niemand von den Oppositionsparteien will eine derartige Aufrechnung von Untersuchungsmaterien, und niemand will eine inflationäre Handhabung dieses strengen und scharfen Instruments. Wir haben daher mit sehr viel Ernsthaftigkeit an einer Verfahrensordnung gearbeitet, und es liegt nun eine taugliche Diskussionsgrundlage vor, um im Herbst rasch zu einer Beschlußfassung zu kommen. Da aber, wie gesagt, meiner Meinung nach die große Koalition von sich aus schwerlich die Bereitschaft aufbringen wird, in den genannten Materien die dringend notwendigen parlamentarischen Klärungen auch tatsächlich in die Wege zu leiten, denke ich, daß der zentrale Punkt sein wird, wie die Berechtigung zur Einleitung derartiger Untersuchungsausschüsse ausgestaltet ist.

Daher gibt es – und zwar wieder geschlossen von den Oppositionsparteien – nicht nur den dringenden Wunsch, sondern sogar die demokratiepolitische Notwendigkeit, daß die Einleitung solcher Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht ausgestaltet wird. Es kann doch nicht so sein, daß Kontrolle davon abhängt, wie fragil, wie brüchig der Konsens zwischen zwei Regierungsparteien ist, sondern es geht darum, Kontrolle handhabbar zu machen. Wir sind nicht der Meinung, daß jedes Verfahrensrecht ein Minderheitsrecht sein muß, aber das zentrale Recht der Einleitung von Untersuchungsausschüssen soll ein Recht sein, das von einem Viertel der Abgeordneten dieses Hauses in Anspruch genommen werden kann.

Meine Damen und Herren! Die Frage betreffend die Minderheitsrechte und die Rechte der Mehrheit ist bei den vorangegangenen Beratungen noch offengeblieben. Ich denke, es war richtig, zunächst einmal einen handhabbaren Entwurf für eine Verfahrensordnung auszuarbeiten. Doch diese Debatte wird gerade jetzt – auch im Lichte der jüngsten Skandalaffären, im Lichte der Haltung der Regierung, die wirklich allzu deutlich signalisiert: Was kümmert uns


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Kontrolle? Was kümmern uns die Medien? Was kümmert uns die Opposition? – immer notwendiger.

Meine Damen und Herren! Sie werden im Herbst um diese Debatte nicht herumkommen. Ich meine daher, daß beide Regierungsfraktionen gut beraten wären, wenn sie bereits heute im Rahmen dieser ersten Lesung ihr Einverständnis zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht gäben, wenn sie parlamentarische Kontrolle in ihrer wichtigsten, wenn auch härtesten Form wieder klar bejahten und wenn sie auch in den erwähnten Anlaßfällen – bei den Vertuschungen im Bereich der Kurdenmorde und in der Banken-Causa – ein Ja zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sagen würden.

Meine Damen und Herren! Die grüne Fraktion vertritt geschlossen die Auffassung, daß die politische Verantwortung für die skandalösen Vorfälle nach den Wiener Kurdenmorden im Jahr 1989 nur im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfassend und rasch geklärt werden kann und auch geklärt werden muß. Nur funktionierende demokratische Kontrolle sichert auf Dauer den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland.

Wenn Sie diesen Kontrollrechten letztlich nicht zustimmen oder nur halbherzig zustimmen und weiter die Regierungsmehrheit darüber befinden lassen, dann braucht es uns nicht zu wundern, wenn es auch um die Menschenrechte, insbesondere um die des kurdischen Volkes, weiterhin schlecht bestellt ist und wenn Skandalvorgänge, die in aller Öffentlichkeit gesehen werden, weiterhin vor sich hin dümpeln, ohne daß dieses Haus diesbezüglich zu einer Meinungsbildung kommt. Erklären Sie sich hier und heute! Es würde der Regierung sehr viel politischen Respekt in der Bevölkerung zurückbringen. (Beifall bei den Grünen.)

10.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. Ich erteile es ihr.

10.27

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geschäftsordnungsdebatten sind Demokratiedebatten, denn die Geschäftsordnung eines Parlaments oder eines Landtags sagt sehr viel über die demokratischen Standards aus, die ein Land hat. Ich meine, daß man sich daher im Rahmen einer solchen Debatte verschiedene Fragen stellen sollte, diese aber auch beantworten muß.

Die erste Frage ist: Welche Einrichtungen und Instrumente hat ein Staat zur Sicherung seiner Rechtsstaatlichkeit? – Die zweite Frage ist: Wie sind diese ausgestaltet? Können sie mit dieser Ausgestaltung auch ihren Zweck erfüllen? – Und die dritte Frage lautet: Wie werden sie in der Praxis gehandhabt?

Wenn ich mich jetzt frage: Welche Einrichtungen, welche Instrumente hat ein Staat zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit?, so fallen mir auch Vorhaben dieser Koalitionsregierung ein, die wir in den nächsten Tagen beraten werden, wie zum Beispiel Lauschangriff und Rasterfahndung. Ich denke nämlich, daß es auch zu den demokratischen Standards gehört, gemeinsam zu überlegen, welche Instrumente man überhaupt schafft, noch unabhängig davon, ob man sich auf diese Instrumente verlassen kann oder verlassen will oder ob sie richtig eingesetzt werden.

Die erste Stufe ist die Frage: Was stellen wir überhaupt als Instrument zur Verfügung? – Ich fürchte, daß wir morgen hier in diesem Hause, wenn Sie diese Vorlage hier debattieren und beschließen wollen, eine falsche Weichenstellung erleben werden.

Was die Einrichtungen und Instrumente betrifft, die wir zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit haben, und da werden wir uns hoffentlich alle einig sein: Das Herzstück dieser Einrichtungen ist jedenfalls das Parlament, das Parlament, das zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit berufen ist, das Parlament mit seinen Instrumenten, auf die ich nachher noch näher eingehen werde. Es gibt aber auch andere Einrichtungen, wie die Höchstgerichte: Verwaltungsgerichtshof, Verfassungs


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gerichtshof, und die Kontrollinstrumente des Parlaments: Volksanwaltschaft, Rechnungshof, und die Instrumente der direkten Demokratie.

Auch was die Volksanwaltschaft betrifft, werden wir hier eine Vorlage beraten. Die Volksanwaltschaft ist ein wesentliches Instrumentarium für die Kontrolle, aber derzeit wird ein Weg eingeschlagen, der diesem Kontrollinstrument immer mehr Bereiche entzieht, und zwar durch die Auslagerung verschiedenster Einrichtungen, die zwar in ihrer Eigentümerstruktur die Mehrheit des Bundes aufweisen und daher auch durchaus rechnungshofkontrolliert sind, die aber dem Kontrollinstrument Volksanwaltschaft entzogen werden. Ich halte es daher, wenn wir es mit den Kontrollinstrumenten ernst meinen, für wichtig, daß wir in diesem Bereich ein Nachziehverfahren in Gang setzen. Wir Liberalen haben einen einschlägigen Antrag eingebracht.

Aber auch wenn ich an die Höchstgerichte, an den Verfassungsgerichtshof denke, meine ich, daß in diesem Bereich ein ernster Handlungsbedarf besteht. In fast allen Ländern der Welt gibt es die Einrichtung der sogenannten "dissenting opinion", das heißt der Abweichenden Stellungnahme.

Wir haben auch mit den Koalitionsparteien bereits über dieses Thema gesprochen, und wir waren uns einig, Herr Kollege Khol, daß diese Abweichende Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes ein wesentlicher Beitrag für unsere demokratischen Standards wäre. Denn es gehört zum demokratischen Grundstandard, daß die Entscheidung eines Höchstgerichtes rational nachvollziehbar ist, daß die einzelnen Überlegungen nachvollzogen werden können. Eine Minderheitsmeinung kann daher auch dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit in der einen oder in der anderen Richtung deutlicher zu machen, Transparenz entstehen zu lassen.

Wie oft hat sich schon herausgestellt, daß sich eine Minderheitsmeinung dann, wenn sie in ihrer Argumentation offengelegt war, zur Mehrheitsmeinung entwickelt hat? Sie brauchen sich nur die Entwicklungen in anderen Ländern anzuschauen! Nur in Österreich haben wir Angst davor, eine Minderheitsmeinung deutlich zu machen, öffentlich darzulegen, um nur ja niemandem das eigenständige Denken zu ermöglichen oder die Gelegenheit zu geben, vielleicht auch einen anderen Blickwinkel in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Die Abweichende Stellungnahme zu regeln halte ich für eine Grundvoraussetzung, um unsere demokratischen Standards auf jenes Mindestmaß zu bringen, das man in anderen Ländern bereits hat.

Wir haben zum Beispiel das Instrument des Mißtrauensantrages. Im Parlament kann eine Mehrheit einem Regierungsmitglied das Mißtrauen aussprechen. Wir befinden uns aber jetzt in der Situation, daß wir draufkommen, daß die Geschäftsordnung keine klaren Regelungen dafür vorsieht. Es kann doch nicht so sein, daß ein Tagesordnungspunkt vorhanden sein muß, in dessen Zusammenhang ein Mißtrauensantrag überhaupt erst eingebracht werden kann! Es kann doch nicht so sein, daß man warten muß, bis zufällig eine passende Vorlage dafür da ist, wenn einem Regierungsmitglied das Mißtrauen ausgesprochen werden soll! Auch diesbezüglich haben wir einen Nachholbedarf an Regelung in der Geschäftsordnung.

Wir haben zwar eine richtige Einrichtung, nämlich den Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofes, aber wenn ich erlebe, wie dort die Spielregeln gehandhabt werden, dann bin ich damit nicht zufrieden. – Ich gebe schon zu, ich springe damit zu meiner dritten Frage: Wie werden die Instrumente in der Praxis gehandhabt? – An sich ist die Einrichtung dieses Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofes ein ganz wichtiges Instrumentarium der politischen Kontrolle.

Wir haben zum Beispiel auch die Möglichkeit, daß ein Drittel der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten kann. Über Initiative der Liberalen haben wir das in der Sache der Werkvertragsregelung auch erfolgreich durchgeführt. Damit will ich hier nur deutlich machen, wie wichtig es ist, solche Kontrollinstrumente zu haben, und daß das nicht einfach ein Alibi oder totes Recht ist, sondern daß es im Augenblick abrufbar sein muß! Und das Ergebnis zeigt es auch, daß die Korrektur notwendig war.


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Wir haben darüber hinaus Befragungsrechte – ob das nun eine mündliche oder eine schriftliche Anfrage ist –, wir haben die Möglichkeit, Entschließungsanträge zu stellen, und wir haben die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzurichten.

Lassen Sie mich zur dritten Frage kommen: Wie werden diese Instrumente in der Praxis gehandhabt? – Was die Möglichkeit betrifft, ein Gesetz mit einem Drittel der Abgeordneten vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen und dort seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, so geht dieses Parlament immer mehr dazu über, durch eine eingesetzte Zweidrittelmehrheit diese Überprüfung des Verfassungsgerichtshofes unmöglich zu machen. Ich meine damit nicht, daß es nicht das selbstverständliche Recht einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments ist, die Verfassung weiterzuentwickeln oder auch zu ändern – davon redet kein Mensch! –, sondern es geht darum, daß man nur unter dem Blickwinkel, den Verfassungsgerichtshof als Kontrollorgan über Grundprinzipien auszuschalten, die Zweidrittelmehrheit einsetzt. Das halte ich für einen Abusus, da muß Einhalt geboten werden, denn das ist die Zerstörung des Kontrollrechtes des Parlaments! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Wenn wir uns etwa auch anschauen, wie ernst beziehungsweise unernst die Befragungsrechte der Parlamentarier von den Regierungsmitgliedern genommen werden, dann erkennen wir hier eine mehr als negative Entwicklung mit oberflächlichen Antworten, mit ungenügenden Antworten, und ich sage sogar: mit unwahren Antworten. Diese Haltung: "Man darf auch einmal die Unwahrheit sagen, man kann es ja auch beichten!" scheint immer mehr zu einem anerkannten Prinzip zu werden. Wenn ich mir etwa anschaue, wie ernst beziehungsweise unernst Entschließungsanträge dieses Parlamentes – nämlich aller Fraktionen des Hauses – genommen werden, dann ist diese Entwicklung erschreckend.

Ich erinnere mich zurück: Im Jahr 1994 haben alle fünf Fraktionen des Hauses den Entschließungsantrag eingebracht, man möge den Begriff "Karenzurlaub" in den Begriff "Karenzzeit" umwandeln. 1997 – jetzt! – beginnt man damit! Bis jetzt hat das keinen Menschen interessiert, obwohl alle fünf Fraktionen des Hauses das wollten!

Ich habe noch ein weiteres Beispiel, das besonders bemerkenswert ist. Es gibt einen Entschließungsantrag vom 16. Juli 1994 aller fünf Fraktionen dieses Hauses an den Justizminister, in dem es darum ging, daß der Justizminister ersucht wird, dem Nationalrat bis spätestens 1996 eine Regierungsvorlage zu unterbreiten, in der unter anderem dauerhafte gesetzliche Grundlagen für den außergerichtlichen Tatausgleich auch für Erwachsene vorgesehen werden.

Nun macht sich der Minister – endlich!, sage ich – auch öffentlich Gedanken darüber. Aber was tut die Vorsitzende des Justizausschusses, Frau Fekter? – Am 30. Juni 1997 läßt sie uns wissen – und das ist keine mißverständliche Wiedergabe durch die APA, denn das schreibt der Pressedienst der ÖVP; ich zitiere –: "Überrascht zeigte sich die Justizsprecherin der ÖVP, Abgeordnete Dr. Maria Fekter, heute, Montag, über den Vorstoß von Justizminister Michalek zum außergerichtlichen Tatausgleich." – Zitatende.

Die Sprecherin des Justizausschusses zeigt sich überrascht darüber, daß der Justizminster endlich das macht, was ihm fünf Fraktionen dieses Hauses im Juli 1994 aufgetragen haben! Sie bremst ihn ein und sagt: Darüber müssen wir erst einmal reden! – Sie als Abgeordnete haben sich an die Entschließungsanträge dieses Hauses genauso zu halten wie die Regierung, für die sie ein Auftrag sind, Frau Vorsitzende des Justizausschusses! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Rosemarie Bauer und Dr. Fekter. )  – Sie können gerne eine andere Meinung haben! Ihre andere Meinung nehme ich Ihnen nicht weg, aber ich halte es doch für sehr bemerkenswert, daß die Vorsitzende des Justizausschusses entgegen einem Entschließungsantrag dieses Hauses agiert.

Jedenfalls denke ich, daß diese Instrumente, die wir im Parlament haben, in einer Weise ... (Abg. Dr. Fekter: Lesen Sie weiter! Wie ist es mit dem Opferschutz? Ich bin nämlich für den Opferschutz!)  – Sie wissen genau, daß dies kein Gegensatz ist! Das Ausspielen dieser beiden Bereiche ist für eine Justizsprecherin die unterste Schublade. Das disqualifiziert Sie, das muß


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ich leider sagen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Da hat die "Frauensolidarität" wieder voll zugeschlagen!)

Wir haben einen Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofes, in dem, wie wir alle wissen, die Auslegung der Geschäftsordnung derzeit zu einer echten Beeinträchtigung der Kontrollrechte dieses Parlaments führt. Es kann zum Beispiel nicht angehen, daß ein Minister – in diesem Fall der Wirtschaftsminister – einfach Akten verweigert, wiewohl der gesamte Ausschuß einen Antrag verabschiedet hat – sogar einstimmig! –, daß bestimmte Akten vorzulegen sind. Der Herr Minister sucht sich aber aus, welche Akten er wirklich vorlegen will. Daran sieht man, daß die Kontrollrechte des Parlaments zwar auf dem Papier stehen, aber in der Praxis überhaupt nicht ernst genommen werden.

Damit komme ich zum Untersuchungsausschuß. Frau Kollegin Petrovic hat bereits ausgeführt, wie mit diesem Instrumentarium bislang umgegangen wurde. Nun muß ich schon sagen, es ist mir sehr wichtig, daß die Spielregeln für einen Untersuchungsausschuß fair sind. Ich gebe durchaus zu, daß die Einwände nach den letzten Untersuchungsausschüssen durchaus berechtigt waren. Die Grundregeln eines "fair trial" mußten oftmals als verletzt empfunden werden, Zeugen wurden manchmal wirklich wie Beschuldigte behandelt und ähnliches mehr; das ist wahr. Es ist daher durchaus notwendig, die Spielregeln zu verändern. Das war ja mit ein Grund dafür, daß alle fünf Parteien sich zusammengesetzt haben, um nachzudenken, wie man diese Spielregeln sicherer gestalten kann, und um ein Verfahren zu realisieren, angesichts dessen man dann auch reinen Gewissens – auch als Betroffener! – für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stimmen kann.

Ich sehe aber, daß die jetzige Vorlage, wie sie die Koalitionsparteien eingebracht haben, ein bißchen über das hinausgeht, von dem ich geglaubt habe, daß es als sogenannte Trägerrakete angesehen werden kann. Denn wenn es darum geht, wie ein Untersuchungsausschuß eingesetzt werden soll, dann ist die Streitfrage: Soll dies weiterhin ein Mehrheitsrecht bleiben, oder soll es zu einem Minderheitsrecht umgestaltet werden? – Und über eines waren sich alle fünf Parteien einig: daß diese Frage offen ist.

Jetzt gebe ich zu, daß die Oppositionsparteien schon vorher, bevor sich alle Parteien zusammensetzten, einen Initiativantrag eingebracht haben, um im Ausschuß eine Vorlage zu haben, in die sie jene Regelung aufgenommen haben, die in anderen Ländern ja auch funktioniert, konkret jene des Deutschen Bundestages, wonach ein Viertel der Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen kann.

Wir haben aber sogar noch eine Korrektur oder, sagen wir, ein Netz, einen Filter eingebaut: Nach unserem Antrag würde, wenn bereits zwei Untersuchungsausschüsse geführt werden, der Antrag auf einen dritten nicht mehr möglich sein. Ich halte das für vernünftig, denn ich glaube, daß die Inflation von Untersuchungsausschüssen dieses Instrumentarium kaputtmachen würde.

Ich glaube aber, daß neben der Variante, daß ein Viertel der Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen kann, es noch eine andere Variante geben sollte, etwa die, daß zum Beispiel alle Abgeordneten zweier Parteien einen solchen Antrag stellen können. Das muß – auch wenn es Ihnen nun einmal politisch nicht gefällt – eine Demokratie aushalten, vor allem dann, wenn die Spielregeln fair sind. Wenn Sie aber jetzt als "Trägerrakete" einen Antrag einbringen, wonach Sie die derzeitige Bestimmung, daß nur eine Mehrheit diesen Ausschuß ... (Abg. Wabl: Keine militärischen Ausdrücke!) Wie meinst du so richtig? (Abg. Wabl: Keine militärischen Ausdrücke!) Das ist mir gar nicht aufgefallen. Daß mir das passiert, hätte ich nie gedacht.

Wenn Sie also als "Trägerrakete" einen Antrag einbringen, wonach Sie uns die derzeitige Bestimmung, daß nur eine Mehrheit einen Untersuchungsausschuß einsetzen kann, vorlegen, so hoffe ich – und das, hoffe ich, werden Sie auch von diesem Rednerpult aus klarstellen –, daß Sie damit nicht bereits Ihre Positionierung klarmachen wollten, denn die Konstruktivität der Gespräche, die wir geführt haben, ist von einer Voraussetzung ausgegangen – und ich hoffe,


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daß Sie diese Voraussetzung jetzt nicht widerrufen –: von der Voraussetzung, daß die Frage Minderheitsrecht oder Mehrheitsrecht offen ist.

Ich hoffe also, daß Sie nicht betoniert sind auf jene Bestimmung, die Sie uns jetzt vorlegen, wonach es ein Mehrheitsrecht ist, denn dann, muß ich Ihnen sagen, hätten wir alle uns diese außergeschäftsordnungsmäßigen Beratungen ersparen können, dann hätten wir es im Ausschuß machen können, und damit wäre die Geschichte erledigt gewesen.

Wir haben uns zusammengesetzt, weil wir darauf vertraut haben, daß wir offene Ohren für die Anliegen einer Kontrollinstanz oder, sagen wir, für die Anliegen eines Kontrollbedürfnisses finden. Wenn Sie diese offenen Ohren jetzt, nachdem wir die wesentlichen Dinge unter Dach und Fach haben, wieder verschließen, dann würde ich das als einen Vertrauensbruch ansehen.

Das heißt, ich gehe davon aus, daß Ihre Vorlage, die keine Zusage war, ob Mehrheitsrecht oder Minderheitsrecht – das sage ich überhaupt nicht –, in dem Sinn gemeint ist, daß sie eine Diskussionsgrundlage ist, daß jene Dinge, die wir miteinander bereits erarbeitet haben, eine Aussicht haben, auch beschlossen zu werden, aber daß die Kernfrage, nämlich welches Quorum einen Untersuchungsausschuß einsetzen kann, ehrlich offen ist.

Jetzt gebe ich schon zu, daß diese Frage natürlich auch bei uns offen ist, aber daß wir daraus ein Minderheitsrecht machen wollen, das haben wir deswegen, glaube ich, auch mit Recht deutlich gemacht, weil – und da komme ich jetzt wieder zu dem Punkt, wie denn diese Instrumente gehandhabt werden – wir erleben, daß die Bereitschaft, wie sie früher einmal gegeben war, nämlich dann, wenn man sieht, daß etwas wirklich aufklärungswürdig ist, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, seitens der Koalition aber nicht im geringsten mehr vorhanden ist, sondern daß man glaubt, mit dem Zudecken, mit dem Ablenken besser fahren zu können.

Wenn man merkt, daß sich die politische Kultur in diese Richtung entwickelt, dann muß man einfach ein Kontrollinstrumentarium so ausgestalten, daß es wieder belebt werden kann.

Wir waren uns über eines einig: Wir waren uns darüber einig, daß wir unsere Zeit nicht dafür investieren, totes Recht zu schaffen. Ich sage daher, es hat keinen Sinn, sich über die Spielregeln von etwas zu unterhalten, wenn das, was diese Spielregeln erst möglich macht, gar nicht eingesetzt wird. Das kommt mir so vor, als würde man über die Einrichtung eines Hauses reden, für das man nicht bereit ist, das Fundament zu legen.

Das Fundament ist das Quorum, das Fundament wäre ein Minderheitsrecht, denn das ist es, was Kontrolle erst möglich macht. Und in diesem Sinne hoffe ich, daß wir die heutige erste Lesung als einen ersten parlamentarischen, einen ersten öffentlichen Anstoß sehen, daß aber die Beschlußfassung im September die Wahrnehmung der Kontrollrechte des Parlaments möglich macht, nämlich im Sinne eines Minderheitsrechtes. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Wabl. )

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Er hat das Wort. Die Uhr ist nach Wunsch auf 8 Minuten gestellt.

10.44

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde versuchen, diese 8 Minuten zu unterschreiten. Die Angelegenheit ist nämlich relativ rasch diskutiert, weil sie ja an sich unter den Fraktionen weiter diskutiert werden muß.

Gestatten Sie mir aber, Hohes Haus, zu Beginn eine Bemerkung zu den Ausführungen meiner Vorrednerin und zur Verbindlichkeit von Entschließungsanträgen zu machen.

Frau Kollegin Schmidt! Ich unterschreibe alles, was Sie hier gesagt haben, nur hätte ich mir genau diese Haltung auch gewünscht, als der letzte Entschließungsantrag, der hier strittig war, von der Mehrheit gegen die SPÖ, gegen die stärkste Fraktion im Hause, beschlossen wurde. Ich


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hätte mir gewünscht, daß jener Entschließungsantrag über den Verkauf der CA-Bundesanteile, den man im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen hat, dieselbe Wirkung gehabt hätte wie jener Antrag, den Sie bei der Frau Kollegin Fekter eingemahnt haben. (Abg. Dr. Schmidt: Das war jedenfalls ein Fünfparteienantrag!)

Schauen Sie, ob fünf Parteien oder nicht, eine Entschließung braucht eine Mehrheit. Damals haben Sie auch dem Kollegen Kostelka die Mauer gemacht, und der ist vor das Hohe Haus getreten und hat gesagt: So, jetzt habt ihr zwar eine Mehrheit zusammengebracht, das Parlament hat mit Mehrheit etwas beschlossen, aber das ist für uns beziehungsweise für die Regierung völlig unverbindlich. Das ist ein unverbindlicher Wunsch über die Ausübung der Verwaltung. Daran werden wir uns nicht halten. Das heißt, der Entschließungsantrag war noch nicht einmal draußen aus dem Haus, der ist frisch beschlossen gewesen, da hat sich der Chef der größten Fraktion im Hause schon hierhergestellt und gesagt: Also bitte, das ist zwar ein Wunsch der Mehrheit, aber den werden wir ignorieren. – Und so war es ja dann auch.

Und da, Frau Kollegin Schmidt, hätte ich mir erwartet, daß Sie jenes parlamentarische Verständnis, das Sie heute hier von der Rostra aus referiert haben und das ich unterstütze, damals an den Tag gelegt hätten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die entscheidende Frage wird sein, ob man – so wie Frau Kollegin Schmidt das referiert hat – nur einen Bauplan macht und den Bauplan wieder zu den Akten legt oder ob man nach dem Bauplan auch eine Grundsteinlegung und einen Spatenstich durchführt. Und Material für einen Spatenstich, Herr Kollege Khol und Herr Kollege Kostelka, wäre zuhauf vorhanden. Da brauche ich gar nicht auf den für Sie sehr schmerzlichen Bereich Kontrollbank- und Praschak-Untersuchungsausschuß eingehen, sondern gestern abend, Herr Kollege Khol, ist Ihr Kollege Wurmitzer hier gestanden und hat wortreich dargelegt, wie notwendig eine Untersuchung der Karawanken-Autobahn-Angelegenheit im Bereich der ÖSAG wäre. Kollege Leikam ist ebenfalls herausgegangen, hat permanent Gründe hiefür gebracht, warum man einen Untersuchungsausschuß einrichten sollte, und zwar dringend. (Abg. Wurmitzer: Das ist aber etwas anderes!)

Völlig richtig, Herr Kollege Wurmitzer! Dringlich sollte man den einrichten! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Nur war ich gestern abend ein bißchen erstaunt, daß Sie dann bei der Abstimmung schön brav fraktionskonform sitzen geblieben sind – genauso wie Kollege Leikam. (Abg. Wurmitzer: Das ist eine Fehlinterpretation!) Jetzt lachen Sie darüber. Lachen Sie über sich selbst? Das ist nett. Man soll über sich selbst lachen können, Sie haben wahrlich Grund genug, über sich selbst zu lachen.

Aber wenn Sie in Zukunft da heruntergehen, um einen Ausschuß zu verlangen, weil der Haider das gemacht hat, weil der Reichhold das gemacht hat, dann seien Sie doch bitte Manns genug und seien Sie für einen Untersuchungsausschuß! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Grundlagen dafür werden Sie ab Herbst haben. Sie werden in Zukunft keine Ausrede mehr haben, gegen einen Untersuchungsausschuß mit den fadenscheinigen Argumenten sein zu müssen, daß dort Menschen medial hingerichtet werden, daß dort Menschen, die als Auskunftspersonen geladen werden, wie Beschuldigte behandelt werden. Dieses Argument werden Sie nicht mehr haben, dieses Argument wird mit dem, was wir zwischen den Fraktionen bereits ausverhandelt haben, im Herbst nicht mehr existent sein.

Sie können daher guten Gewissens in Zukunft wieder Anschuldigungen erheben, aber gleichzeitig dann aufstehen und für einen Untersuchungsausschuß stimmen. Dann haben Sie nämlich einen Rest an Glaubwürdigkeit behalten, ansonsten bitte ich Sie einfach, in Zukunft nicht mehr hier aufzutreten.

Das ist übrigens Ihr einziges Thema. Solange Sie da herinnen sind, haben Sie sich nur als Haider-Anschütter geriert. Ich habe Sie sonst noch zu keinem anderen Thema, Herr Kollege Wurmitzer, reden gehört. Sie stellen sich dann etwas verquer her, die Hand in der Hosentasche, weil Sie – zugegebenermaßen – etwas nervös sind, wenn Sie die 20mal gehaltene Rede noch ein 21. Mal halten müssen, und Sie kommen immer nur mit der gleichen Rede daher. Etwas


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anderes habe ich von Ihnen noch nie gehört. Aber dann, wenn es um einen Untersuchungsausschuß geht, dann sind Sie eher bereit, die 22. Rede zu halten, den gleichen Sermon hier von sich zu geben, als etwas zu untersuchen. Dazu sind Sie nicht bereit.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das geht nicht! Herr Kollege Wurmitzer, das geht nicht! Wenn Sie ein bißchen Charakter haben, werden Sie das nächste Mal den Haider zwar weiterhin "ankübeln" – das ist Ihr gutes Recht –, aber Sie werden dann gefälligst auch aufstehen, wenn es um die Abstimmung zum Untersuchungsausschuß geht. (Abg. Dr. Fekter: Fällt Ihnen nichts Besseres ein?)

Eine besondere Art, mit den Fraktionen im Haus umzugehen, hat ebenfalls die ÖVP geliefert. Da geht es darum, die Kompensationsgeschäfte beim Heeresbeschaffungswesen zu klären, da geht es darum, daß man dem Rechnungshofunterausschuß keine Akten vorlegt – wir werden uns in der nächsten Präsidialkonferenz zum x-ten Male mit dieser Frage beschäftigen müssen, was der Herr Wirtschaftsminister dem Hohes Haus vorlegen muß, denn er weigert sich, den Rechnungshofunterausschuß in seine Beschaffungsakte Einsicht nehmen zu lassen, wo angeblich so großartige Kompensationsgeschäfte getätigt worden sind –, und dann sagen Sie dazu: Wir legen deswegen keine Akten vor, weil das Parlament ja das Recht hat, a) einen Untersuchungsausschuß einzusetzen.

Na das ist eine ordentliche Frotzelei! Das heißt soviel wie: Wir geben euch keine Akten, ihr könnt ja einen Untersuchungsausschuß einsetzen!, aber wenn man dann einen Untersuchungsausschuß beantragt, dann bleiben alle schön brav sitzen und lehnen einen Untersuchungsausschuß ab. Meine Damen und Herren, so kann man Kontrolle nicht betreiben!

Ich erinnere im Zusammenhang mit der zentralen Frage, ob Mehrheitsrecht oder Minderheitsrecht – ob das jetzt ein Viertel, ein Fünftel oder ein Drittel sein mag, ist nicht so erheblich, aber Mehrheitsrecht oder Minderheitsrecht, denn daran wird sich nämlich alles spießen –, daran, daß gerade die Abgeordneten der ÖVP im Jahre 1986 wie die Berserker für ein Minderheitsrecht aufgetreten sind, meine Damen und Herren.

Ich zitiere Neisser, der mehrfach für die Einrichtung eines Minderheitsrechtes bei der Installierung von Untersuchungsausschüssen aufgetreten ist. Frau Dr. Marga Hubinek, damals Präsidentin dieses Hauses, ist mehrfach für die Schaffung eines Minderheitsrechtes zur Einrichtung von Untersuchungsausschüssen aufgetreten. Weiters ist auch der zwischenzeitlich zum Generalsekretär – wenn auch etwas erfolglosen Generalsekretär – aufgestiegene Herr Karas mehrfach für ein Minderheitsrecht zur Einrichtung von Untersuchungsausschüssen aufgetreten. Und letztlich war es auch unser hochverehrter Herr Präsident Fischer, der noch zu Zeiten, als die SPÖ in der Opposition war, die Überlegung angestellt hat, ob man nicht die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen – Herr Präsident, Sie haben völlig recht gehabt, wie in so vielen Angelegenheiten – zu einem Minderheitsrecht machen soll.

Das ist gelebter, das ist fortentwickelter Parlamentarismus, wie die Sozialdemokratie früher ja sehr viele gute Ideen zur Fortentwicklung des Parlamentarismus hatte. Bei der Umsetzung, Herr Präsident, hapert es leider ein wenig (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen) , weshalb wir mit Ihrer Unterstützung im Herbst rechnen, wenn wir von den Oppositionsfraktionen weiterhin für ein Minderheitsrecht zur Schaffung von Untersuchungsausschüssen eintreten werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Kostelka. Er hat das Wort.

10.52

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den vier ersten Lesungen, die hier gemeinsam abgehandelt werden, stehen zwei Anliegen gegenüber: auf der einen Seite die Verwirklichung eines rechtsstaatlichen, eines fairen Verfahrens auch vor Untersuchungsausschüssen – ich möchte hinzufügen: gerade vor Untersuchungsausschüssen, denn die Rechtsstaatlichkeit darf keinesfalls vor den Toren dieses


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Hauses haltmachen –, auf der anderen Seite das Anliegen der Opposition, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als ein Minderheitsrecht auszugestalten.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, mich zuerst dem Gegenstand des gemeinsam mit Kollegen Khol eingebrachten Antrages zuwenden, nämlich der Frage des Verfahrens und der rechtsstaatlichen Garantie bei Untersuchungsausschüssen.

In den Jahren nach 1920, in der gesamten Zweiten Republik ist man mit einem sehr trockenen und knappen Verweis auf die Strafprozeßordnung im Hinblick auf das Untersuchungsausschüsse regelnde Verfahren ausgekommen, und es hat eigentlich mit dieser sehr knappen Verweisnorm bis zum Jahr 1985 kaum Probleme gegeben.

Um es detailliert zu formulieren: Die Diskussionen, die sich aus diesem mangelnden parlamentarischen Verfahrensrecht ergeben haben, waren Fragen der Zweckmäßigkeit und insbesondere der Interpretation, inwieweit dieses strafprozessuale Verfahren auf ein parlamentarisches Verfahren wirklich umsetzbar war. Aber über die Klarheit und über die Gemeinsamkeit des Vorgehens hat es eigentlich kaum Differenzen gegeben. Das hat sich auch im Ergebnis von Untersuchungsausschüssen ausgedrückt. Wir haben in den ersten Untersuchungsausschüssen in der Regel gemeinsame Berichte gehabt, und wenn, dann hat es Minderheitsberichte zu kleinen Teilen des Gesamtberichtes gegeben.

Das hat sich geändert. Das hat sich sehr nachhaltig geändert auch mit dem Klima in diesem Hohen Haus. Es ist kontroversieller geworden, und damit sind auch Untersuchungsausschüsse schlicht und einfach kontroversieller geworden. Ich stelle das nicht tadelnd und kritisierend, sondern ausschließlich als jemand, der die Symptome zu werten versucht, fest.

Das bedeutet aber auch, meine Damen und Herren, daß sich die Opposition weniger als davor als ein Teil des Ganzen verstanden hat, sondern daß die Opposition in zunehmendem Maße versucht hat, vorher definierte Ziele in Untersuchungsausschüssen umzusetzen und zu erreichen.

Wenn man Untersuchungsausschüsse miterlebt hat – und ich habe das in einigen Funktionen tun können –, dann hat man in zunehmendem Maße den Eindruck bekommen, daß es manchen der Teilnehmenden darum gegangen ist, vorgefaßte Urteile bestätigt zu erhalten. Und das, meine Damen und Herren, ist eine grundsätzliche Einstellung, die mit diesem Verfahren schlicht und einfach im Widerspruch gestanden ist. Um ein Mitglied dieses Untersuchungsausschusses, das ich erlebt habe, zu zitieren: "Es ist darum gegangen, den goldenen Schuß anzubringen." Das verträgt sich aber nicht mit der Position eines unabhängigen Richters, und daher ist das Verfahren, das wir bisher angewandt haben, unverträglich mit einem Selbstverständnis, wie wir es in zunehmendem Maße angetroffen haben.

Meine Damen und Herren! Niemand Geringerer als der nach seiner Ausbildung Richter und spätere Bundespräsident Dr. Kirchschläger hat in diesem Zusammenhang bereits im Jahre 1983 festgestellt: Wenn Abgeordnete in Untersuchungsausschüssen sich als Ankläger und Richter in einer Person gebärden, wo bleibt da das Fairneßprinzip, die Waffengleichheit des Rechtsstaates?

Professor Matscher, der jahrzehntelange österreichische Vertreter in der Europäischen Menschenrechtskommission, hat in diesem Zusammenhang erklärt, daß es bei uns in Untersuchungsausschüssen mitunter wie bei der Inquisition zugegangen sei, daß vor allem mit dieser Amalgamierung von Richter und von Ankläger die Garantien für eine objektive Sachverhaltsdarstellung verlorengegangen sind.

Daher dieses von uns vorgeschlagene Verfahrensrecht, das wir sehr konsensual in Fünfparteiengesprächen verwirklicht haben. Ziel war es, Rechtsstaatlichkeit, Waffengleichheit und Fairneß herzustellen, obwohl Richter und Staatsanwalt in diesen Verfahren vor Untersuchungsausschüssen in einer Person agieren und wir darüber hinaus zwar nur Zeugen kennen, es aber jedem Zeugen unvermittelt passieren kann, in die Position des Angeklagten zu kommen, und er außerdem nach derzeitigem Recht keinen Anspruch auf Verteidigung hat.


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Ich konstatiere – ich möchte hinzufügen: mit Freude –, daß die Gespräche, die wir als Vertreter aller fünf Parteien geführt haben, in einem sehr konstruktiven Klima verlaufen sind und auch viele gemeinsame Standpunkte erbracht haben; die Detailregelungen sind weitgehend sachgerecht. Aber ich frage auch hier am Beginn der Beratungen, die wir aufzunehmen haben, ob wir bereits die ganze zurückzulegende Strecke hinter uns haben, denn eine völlige Gleichstellung von gerichtlichen Verfahren mit Untersuchungsausschüssen wird definitionsgemäß in einigen Fällen nicht möglich sein.

Ich weise in diesem Zusammenhang nur auf das Recht des Angeklagten auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit hin. Das schließt sich in einem Untersuchungsausschußverfahren von vornherein aus. (Abg. Wabl: Das ist ja eine ganz andere Sache! Es gibt ja auch kein Urteil!) Aber beispielsweise haben wir in diesem Zusammenhang auch noch nicht das Recht, das in jedem Gerichtsverfahren absolut selbstverständlich ist, verankert, daß beispielsweise der Angeklagte oder der in eine angeklagte Position Gelangende den Be- oder Entlastungszeugen auch Fragen stellen kann. Ob das die Gleichheit, die Fairneß im Verfahren gebietet, werden wir in den weiteren Beratungen noch zu diskutieren haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir geht es aber in diesem Zusammenhang um einen wesentlichen weiteren Punkt: In einem wirklich fairen Verfahren soll und darf es zu keiner Vorverurteilung im Zusammenspiel von Medien und richterlich agierendem Mitglied des Untersuchungsausschusses kommen. Wir stoßen hierbei schlicht und einfach an die Grenzen des Verfahrensrechts. Ich bin davon überzeugt, daß sich das letztendlich nicht normieren lassen wird und daß wir über dieses Verfahren hinaus auch so etwas wie einen Verhaltenskodex benötigen werden, der eine solche Vorverurteilung durch einen Richter vor Abschluß eines Sachverhaltsfeststellungsverfahrens ausschließt, noch dazu unter Zuhilfenahme der Medien. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Das Verfahren liegt Ihnen vor; ich darf drei Perspektiven herausgreifen: Der Untersuchungsauftrag soll wesentlich klarer gefaßt werden, die Amtsverschwiegenheit soll zugunsten des Parlaments – das heißt eine grundsätzliche Ausnahme von der Amtsverschwiegenheit – normiert werden, und darüber hinaus wird der Verfahrensanwalt für ein höheres Maß an Fairneß sorgen.

Die Oppositionsparteien haben teilweise schon vor unserem Antrag den Antrag auf Schaffung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht eingebracht, und es sind in diesem Zusammenhang sehr, sehr harte Worte in der Richtung gefallen, daß es zur Grundausstattung, zum Fundament jedes Parlamentarismus gehört, ein solches Minderheitsrecht einzurichten. – Ich darf Sie darauf hinweisen, daß dreizehn der 15 Staaten der Europäischen Union auf dieses Fundament nicht bauen können, und daher ist eine solch globalisierende Formulierung sicher nicht zulässig.

Wenn Sie schon solche aus meiner Sicht überzogene Formulierungen gebrauchen, dann sollten Sie sich auch dessen bewußt sein, daß beispielsweise in der von Ihnen immer wieder als Beispiel herangezogenen Bundesrepublik Deutschland das Parlament über kein Instrumentarium wie den Rechnungshof verfügt, weil er dort richterlich und selbständig organisiert ist. Aufträge in unserem Sinne an den Rechnungshof als Instrument des Parlaments sind dort gar nicht zulässig. Es gibt daher dort auch keinen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses in diesem Sinne und keine parlamentarischen Beratungen wie bei uns im Rechnungshofausschuß.

Ich bitte Sie auch zu berücksichtigen, daß es kein anderes Parlament gibt, in dem 2,7 Prozent der Abgeordneten das Recht haben, Sondersitzungen des Nationalrates einzuberufen, in dem 2,7 Prozent der gesetzgebenden Körperschaft das Recht haben – so wie beispielsweise auch heute –, Mitgliedern der Bundesregierung Anträge, aber auch Anfragen mit einer Vorwarnzeit von drei Stunden zu unterbreiten.

Wir werden Ihren Antrag wie auch unseren zu prüfen haben, wir werden eingehend darüber zu diskutieren haben, aber ich darf Sie bitten, in der Diskussion nicht grundsätzlich davon auszu


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81. Sitzung / Seite 49

gehen, daß das Gesetz der Mehrheit nicht das Gesetz der Demokratie sein kann. Ich stehe diesen Beratungen offen gegenüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Khol. – Bitte, Herr Klubobmann.

11.04

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute, wie das im Parlamentsjargon heißt, eine Trägerrakete für unsere weiteren Beratungen zur Geschäftsordnungsreform zur Startrampe gebracht. Ich freue mich, daß – sieht man von den Fragen Mehrheitsrecht – Minderheitsrecht ab – die dort vorgeschlagenen Regelungen weitestgehend im Fünfparteien-Konsens erarbeitet wurden. Das heißt also, daß wir einen Konsens darüber erzielt haben, wie die Rechte der Personen, die vor die Ausschüsse geladen werden, ausgestaltet sind, wie die Rechte der Vorsitzenden gestaltet sein sollen, wie das Verfahrensrecht ist.

Wir würden, wenn wir dieses Gesetz annehmen, eine wichtige und immer schmerzlich empfundene Lücke in unserer Geschäftsordnung schließen. Ich selbst war in einem Untersuchungsausschuß als Abgeordneter tätig und habe diese Lücken dort sehr deutlich gespürt. Wenn wir jetzt im Fünfparteien-Konsens diese Lücken schließen, ist einer der Vorbehalte, die ich aus rechtsstaatlichen Gründen gegen Untersuchungsausschüsse an sich hatte, ausgeräumt.

Was die offenstehende Frage des Mehrheits- und Minderheitsrechtes angeht, so möchte ich doch darauf hinweisen, daß, wie auch Kollege Kostelka gesagt hat, das Bewegungsgesetz der Demokratie eben die Frage der Mehrheit ist, wobei die Frage des Minderheitsschutzes natürlich auch zu berücksichtigen ist.

Es sollte allerdings zu denken geben, daß zum Beispiel das Europäische Parlament selbst das Recht auf Untersuchungsausschüsse der Mehrheit gibt und nicht einer Minderheit, und daß alle Mitgliedstaaten der EU, sieht man von Portugal ab, letztlich die Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einer Mehrheit vorbehalten. Denn auch das immer wieder zitierte Beispiel der Bundesrepublik Deutschland wird nicht zu Recht gebracht.

Ich habe mich immer gewundert, wieso in Deutschland, wo es doch eine kräftige Opposition und eine sehr kräftige Regierung gibt, so wenige Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Inzwischen habe ich herausgefunden, daß dort letztlich das Bundesratsplenum mit Mehrheit zu entscheiden hat, ob eine bestimmte Frage, die untersucht werden soll, so formuliert ist, daß sie der deutschen Bundesverfassung, dem Staatsgrundgesetz entspricht, und das ist ein eingebautes Palliativ, das de facto, wie man aus der Praxis sieht, aus einem gewissen Zugriff auch der Mehrheit das Recht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gibt. (Abg. Wabl: Dagegen haben wir nichts!)

Zu den konkreten Vorschlägen hinsichtlich Untersuchungsausschüssen, die auch Frau Kollegin Petrovic, die jetzt leider der Debatte nicht mehr folgen kann, angeschnitten hat, meine ich, daß das von der Frage der Geschäftsordnung zu trennen ist. (Abg. Wabl: Kein Problem!) Bezüglich der Untersuchungsausschüsse hat sich in den Fragen, die Frau Petrovic angeschnitten hat und auf die wahrscheinlich eine Reihe von Rednerinnen und Rednern der Grünen, die nach mir sprechen, eingehen werden, unsere Position nicht geändert.

Ich glaube aber, daß man uns davon überzeugen wird können, die Verfahrensordnung von Untersuchungsausschüssen so zu gestalten, daß wir einen breitestmöglichen Konsens erzielen, und ich hoffe, daß wir in den ersten Tagen des September beziehungsweise im Oktober diese Beschlüsse fassen werden können. (Beifall bei der ÖVP.)


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81. Sitzung / Seite 50

11.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte.

11.08

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sehr zurückhaltenden Äußerungen der Kollegen Khol und Kostelka lassen mich ein wenig daran zweifeln, daß im September tatsächlich Bewegung in eine der entscheidendsten Fragen der Geschäftsordnung kommen wird. Aber schauen wir uns die Argumente näher an.

Meine Damen und Herren! Kollege Kostelka hat hier zu Recht festgehalten, daß das rechtsstaatliche Prinzip vor den Toren des Parlaments nicht haltmachen darf, aber ich mache bestimmte Wächter vor den Toren des Parlaments aus, und zwar K.K.-Wächter, Khol und Kostelka, die darauf achten, daß bestimmte Kontrollrechte nicht wahrgenommen werden können.

Herr Kollege Khol! Es ist natürlich richtig, daß das Bewegungsgesetz der Demokratie die Mehrheit ist. Aber das Kontrollgesetz der Demokratie ist ein eindeutig durch Minderheiten bestimmtes Recht, denn der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin muß Zugang zu Informationen haben, um die Tätigkeit der Volksvertretung, der Regierung prüfen zu können. Selbstverständlich muß die Opposition als Minderheit hier im Parlament den Zugang haben, um jene Vorgänge zu kontrollieren, die im Zusammenhang mit Interessenkonflikten entstehen.

Meine Damen und Herren! Das ist der grundlegende Irrtum, dem einige von den Regierungsparteien unterliegen: Sie meinen, daß die Mehrheit sagen kann, wohin das Ganze geht, daß die Mehrheit sagen kann, wo kontrolliert wird, daß die Mehrheit sagen kann, daß aufgrund demokratischer Grundprinzipien nicht kontrolliert werden darf. Sich darüber zu einigen, was Demokratie ist, was Fairneß ist, sind Dinge, die man relativ rasch in einer kultivierten Diskussion erörtern kann. Aber das Entscheidende in diesem Haus ist, daß Politik eine Frage des Interessenausgleichs ist, der Konflikte über Interessen: Welche Interessen vertritt Herr Khol, welche Interessen vertritt Herr Kostelka, welche Interessen vertritt Herr König (Abg. Dr. Kostelka: Wabl!), welche Interessen vertritt Wabl, welche Interessen vertreten Van der Bellen, Frau Schmidt oder andere? Oder welche Interessen vertritt der Herr Außenminister Schüssel in einer ganz bestimmten Frage, meine Damen und Herren?

Dann ist die entscheidende Frage, die in diesem Haus kontrolliert und aufgeworfen werden muß: Was ist passiert? – Es ist nicht so, daß in Demokratien die anständigeren Menschen gegenüber autoritären Systemen zu Hause sind, Herr Kollege Khol. Der entscheidende Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur ist nicht der, daß in der Regierung, hier auf der Regierungsbank von Geburt an bessere Menschen sitzen, während in Diktaturen oder autoritären oder faschistischen Regimen von Geburt an schlechtere Menschen sitzen – nein! Der große Unterschied ist, daß es dem Volke und den Volksvertretern nachvollziehbar ist, was jene Menschen im Auftrag des Parlaments und im Auftrag der Volksvertretung getan haben. Genau das ist die entscheidende Frage.

In den USA gibt es unglaubliche Vorgänge: Präsidenten geben Aufträge im Zusammenhang mit Einbrüchen, Präsidenten geben Aufträge im Zusammenhang mit bestellten Morden an Regierungschefs anderer Länder. Aber die entscheidende Frage ist, ob das Volk, ob der Senat, ob die demokratischen Institutionen letztendlich Zugang haben zu jenen Informationen, die notwendig sind, um die historischen Vorgänge dann auch prüfen zu können. Das die entscheidende Frage, Herr Khol!

Wissen Sie, was das Tragische an den Vorfällen der letzten Tage ist? Nicht die Schimpfworte, die gefallen sind, ich kann Ihnen Hunderte Schimpfworte aufzählen, die ich im Zusammenhang mit parlamentarischen Auseinandersetzungen gehört habe – auch von mir selber. (Abg. Dr. Krüger: Bitte keine obszönen Gesten!) Die entscheidende Frage ist, Herr Khol, was das Verhalten und das Interesse eines Außenministers im Zusammenhang mit Kontrolle, im Zusammenhang mit der Überprüfung seiner Politik bedeutet. Das kritische Moment beginnt dann, wenn ein Außenminister offensichtlich das Parlament und die Öffentlichkeit belügt.

Meine Damen und Herren! Da geht es um Feststellungen von ganz seriösen Zeitungen, nicht von irgendwelchen Verschwörungsgruppen oder anderen. Herr Khol, die Frage ist, ob ein Minister, der diesem Hause und der Öffentlichkeit gegenüber offensichtlich die Unwahrheit sagt,


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noch in der Lage ist, dem Kontrollrecht dieses Hauses zu entsprechen. Denn genau darum geht es in all den Ausschußsitzungen, in all den Rechnungshofausschußsitzungen und Unterausschußsitzungen und Untersuchungsausschüssen: ob jene, die gefragt werden, auch wahrheitsgemäß Auskunft geben. Das ist die entscheidende Frage, und dafür muß es einen Zugang für die Minderheit geben, das darf nicht der Mehrheit unterliegen! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Herr Khol, unter einem autoritären Regime ist Vertuschen, Verschweigen, Runtermachen, Demütigen, Einsperren, von Verschwörungstheorien reden System, ist Methode. In einem demokratischen System kommen viele, viele Dinge vor – auch Korruption, auch Verbrechen, auch Mord, wie wir in der Angelegenheit der Verbrechen an den Kurden sehen –, aber die entscheidende Frage ist, ob es Instrumentarien gibt, die dem Volke und der Öffentlichkeit klarmachen, was die Interessen der Regierung waren, was die Interessen einer anderen Regierung waren, warum sie vertuscht haben, warum sie nicht vertuscht haben oder warum sie einem Druck nachgegeben haben. Und deshalb ist die Geschäftsordnung des Nationalrates ein entscheidender Punkt für die Demokratie insgesamt.

Meine Damen und Herren! Gestern konnten wir in diesen herrlichen Massenblättern lesen: Das Parlament beschäftigt sich mit solchen Nebensächlichkeiten, wie daß ein Außenminister offensichtlich lügt, während Hochwasser im Lande herrscht, während die Pensionsreform ansteht, während viele Dinge wie zum Beispiel die Gewerbeordnung noch nicht so überarbeitet worden sind, wie es notwendig wäre, während das ganze Steuerreformgesetz noch nicht fertig ist! – Aber in all diesen Bereichen geht nichts, zumindest geht es nur schleppend weiter, weil Interessenskonflikte bestehen. Die Frage ist: Wie handeln Politiker und Politikerinnen im Interessenkonflikt, um zu politischen Lösungen zu kommen? Es gibt in der Demokratie nur ein Weiterkommen, wenn das Prinzip des Vertrauens und der Wahrheit herrscht, und deshalb ist die Geschäftsordnung von ganz zentraler Bedeutung und die Frage des Vertrauensbruches, des möglichen Vertrauensbruches, von dem Kollegin Schmidt gesprochen hat, ganz entscheidend.

Meine Damen und Herren! Ich nenne das Beispiel Rechnungshof-Unterausschuß – das wurde heute ja schon angesprochen – im Zusammenhang mit den Waffengeschäften. In allen Ländern werden Waffen gekauft. Die Frage ist aber, ob es dem Bürger und der Bürgerin möglich ist, nachzufragen, hineinzuschauen, wie das eine oder andere Waffensystem ausgesucht wurde, warum gerade diese Firma begünstigt wurde, ob es die Autozulieferer oder jene im Lebensmittelbereich waren und, und, und. Das ist die entscheidende Frage!

Herr Kollege Schwarzenberger, ich habe Ihnen schon oft hier klarmachen wollen, daß ich nicht den Eindruck habe, daß Sie bewußt gegen die Interessen der Bauern handeln. Es stellt sich nur die Frage, ob Sie bei all diesen Gesetzen demokratisch und korrekt legitimiert vorgehen. (Abg. Schwarzenberger: Herr Abgeordneter Wabl, Sie waren es, die im Untersuchungsausschuß die gröbsten Menschenrechtsverletzungen verursacht haben! Sie waren es, der Menschenrechtsverletzungen verursacht hat!) Herr Abgeordneter Schwarzenberger, es ist allerhand, daß Sie mir vorwerfen, daß ich im Untersuchungsausschuß zum Milchwirtschaftsfonds Menschenrechtsverletzungen begangen habe. Sie sollten das konkretisieren, damit ich mich auch verteidigen kann. (Abg. Schwarzenberger: Wie Sie Zeugen behandelt haben, wie Sie Zeugen schon automatisch verurteilt haben und dann in Pressekonferenzen als die Verurteilten erklärt haben, mit diesen Vorgängen haben sich sehr viele Rechtswissenschafter befaßt!) Vor allem mit meinem Fall, ich weiß schon.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger, ich habe mich dort mit einem ganz besonderen Fall Ihres ehemaligen Parteivorsitzenden auseinandergesetzt. Er hatte nämlich ein Ansuchen der italienischen Justiz auf seinem Tisch, ob die österreichische Justiz und das österreichische Landwirtschaftsministerium zur Hilfe bei der Untersuchung ganz bestimmter mafioser Methoden in Italien bereit sind. Da kam von diesem Ministerium unter Wissen des Vorsitzenden Ihrer Partei und des damaligen Vizekanzlers die Feststellung und der Aktenvermerk, daß wir kein Interesse daran haben, daß unsere Geschäftspartner in Italien hinter Gitter landen. Die entscheidende Frage ist nun, ob dieses Haus, Herr Schwarzenberger, diesen Sachverhalten auf den Grund gehen kann, damit Sie nicht weiterhin den schwarzen Mantel des Vertuschens oder der Lüge darüber breiten


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können. Das ist das Entscheidende einer parlamentarischen Demokratie, von der Sie offensichtlich sehr, sehr wenig halten. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum. – Abg. Koppler: Kollege, aus deiner Sicht!)

Herr Abgeordneter Koppler, selbstverständlich auch aus meiner Sicht! Aus der Fülle der einzelnen Sichten können dann die Bürger und Bürgerinnen festhalten, was das Gesamtbild ist. Sie können sich ein Bild aus dem machen, was der Herr Außenminister sagt. Aber wenn der Außenminister nur mehr die Unwahrheit sagt, dann können sie sich kein Bild mehr machen, und dann ist ein prinzipieller Vertrauensgrundsatz in diesem Hause verletzt. (Abg. Schwarzenberger: Wabl sagt meistens die Unwahrheit!)

Wenn ich die heutigen Zeitungen aufschlage und lese, daß auf der einen Seite der Vizekanzler dieser Republik von einer Verschwörungstheorie spricht und offensichtlich der Auskunftspflicht in der Kurdenfrage und auch in dieser Causa nicht mehr nachkommt, und gleichzeitig jene Zeitungen, in denen die Verschwörung offensichtlich stattgefunden hat, mit Millionenzuschüssen gefördert werden, dann frage ich mich: In welcher Republik lebe ich, Herr Schwarzenberger? Ist das meine Sicht, Herr Koppler, daß plötzlich die Verschwörer mit 10 Millionen Schilling – ich glaube, die "Salzburger Nachrichten" – gefördert werden? Ist das die Causa, ist das die Absicht der Regierung, Verschwörer und Putschisten mit Millionenbeträgen zu fördern? Das ist ja ein absurdes Theater, Herr Koppler, Herr Schwarzenberger, das hat nichts mehr mit Parlamentarismus und Demokratie zu tun!

Herr Khol, ich sage Ihnen: Wenn Sie in dieser Frage keine klare Position beziehen, dann werden Sie eine demokratische Auseinandersetzung in diesem Haus jenseits dieses Dunstes und dieses trüben Wassers, Verfassungsbogen hier und Verfassungsbogen da, erleben. Sie werden eine Auseinandersetzung erleben, in der auf der einen Seite jene Menschen stehen, die bereit sind, für die demokratischen Grundrechte und für die Verfassung zu kämpfen, und auf der anderen Seite diejenigen, die glauben, mit irgendwelchen wunderschönen Versprechungen, mit wunderschönen langen Verhandlungen Dinge aussitzen oder ausstehen zu können.

Sie haben ein Kalkül gehabt in der Frage der Kurdenmorde beziehungsweise der Untersuchungsausschüsse, nämlich abwarten, aussitzen, über den Sommer ist Gras darüber gewachsen, beziehungsweise haben Sie die "Schüssel" darüber gestürzt.

Herr Khol! Dieses Kalkül geht vielleicht bis zum Herbst auf. Vielleicht geht es bis zur nächsten Periode auf, aber das rächt sich. Ich will nicht Herrn Schüssel zitieren, der vom Wähler gesprochen hat, aber er hat das letzte Wort. Den Meinungsumfragen zufolge wird es wahrscheinlich keine Regierung mehr geben, der Sie angehören werden. Dann werden Sie hier einklagen, daß von der Regierungsbank aus die Wahrheit gesprochen werden muß, dann werden Sie einklagen, daß es Minderheitsrechte geben muß, dann werden Sie Ihre Ohnmacht, Ihre Hilflosigkeit beklagen.

Wissen Sie, was Bürger und Bürgerinnen alles erleben, obwohl wir ein Informationsgesetz, ein Auskunftspflichtgesetz haben?! Die meisten Menschen werden bei Behörden wie Untertanen behandelt. Das ist eine Frage der Demokratie, und das betrifft alle Lebensbereiche. Ich erlebe das tagtäglich im gesamten Abwasserbereich. Dieses Haus beziehungsweise die Regierung hat Milliarden Schilling versprochen, um die Wassergüte zu verbessern. Jetzt frage ich mich: Was haben Wassergüte und das Umweltförderungsgesetz mit Demokratie zu tun?

Es gibt Interessenkonflikte; wie werden diese Interessenkonflikte ausgetragen? Und da ist die entscheidende Frage: Kann der einfache Bürger, die einfache Bürgerin Informationen erhalten? Oder wird der Bürger einfach abgespeist? Kann er zu einem Beamten gehen und von ihm auch tatsächlich Auskünfte kriegen? Das ist demokratische Kontrolle, und da müssen die Rechte der Minderheit gewahrt werden, Herr Schwarzenberger. Das stärkt gleichzeitig die Mehrheit, weil Sie dann nicht so leicht der Versuchung unterliegen, etwas Falsches zu tun. Sie haben Macht, weil Sie in der Regierung sitzen; das ist Macht. Aber Sie unterliegen dann einer Kontrolle, und aufgrund dieser Kontrolle werden Sie besser sein, als Sie jetzt bei all diesen Vertuschungsversuchen und Minderungsversuchen der Demokratie sind.


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Herr Kollege Khol! Ich hätte mir gewünscht, daß Sie heute hier ein klares Wort zu den Minderheitsrechten sagen. Sie haben bei all den Verhandlungen, soweit ich informiert worden bin, bezüglich der Verfahrensänderung in der Geschäftsordnung gar keine Probleme gehabt. Die Opposition war selbstverständlich konstruktiv mit dabei, aber Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrem Demokratieverständnis, und der Herr Vizekanzler hat überhaupt nur mehr Schwierigkeiten. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

11.23


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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Anschober. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.23

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde jetzt sehr viel Richtiges, Grundsätzliches zu dieser Causa gesagt. Ich möchte Ihnen nur kurz, um unsere Beweggründe, unsere Motivationen auf den Punkt zu bringen, zwei Sätze sagen, die Sie heute und in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten noch sehr oft hören werden.

Ich bin nämlich der Meinung, daß die politische Verantwortung für die skandalösen Vorgänge nach den Wiener Kurdenmorden im Jahr 1989 im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfassend und rasch geklärt werden muß, denn nur eine funktionierende parlamentarische, demokratische Kontrolle sichert den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von der Frau Abgeordneten Ing. Langthaler vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.24

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die grundsätzlichen Standpunkte der Grünen haben bereits die Erstredner, Klubobfrau Petrovic und Abgeordneter Wabl, ausführlich dargelegt. Die Abgeordneten der Grünen möchten hier aber vor allem auf einen Schwerpunkt, nämlich auf die Notwendigkeit, daß die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in Zukunft ein Minderheitsrecht sein muß, hinweisen, und so schließe ich mich dem Abgeordneten Anschober an: Auch ich bin der Meinung, daß die politische Verantwortung für die skandalösen Vorfälle nach den Wiener Kurdenmorden im Jahr 1989 im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfassend und rasch geklärt werden muß. Nur funktionierende parlamentarische, demokratische Kontrolle sichert den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland.

Herr Abgeordneter Khol! Die Spielregeln der Demokratie, so wie Sie es hier sinngemäß gesagt haben, zeichnen sich nicht dadurch aus, daß die Mehrheit, die alle vier Jahre gewählt oder bestätigt wird, entscheidet, sondern wie man in diesem Land mit Minderheits- und vor allem mit Kontrollrechten umgeht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.25

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich muß die politische Verantwortung für die Kurdenmorde im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses geklärt werden. Wo denn sonst? Andere Instrumente stehen uns nicht zur Verfügung. Und selbstverständlich muß und kann der Rechtsstaat nur durch entsprechende Instrumente gesichert werden, und zwar für die Wahrung der Menschenrechte – nicht nur der Österreicher, sondern auch der hier lebenden Ausländer. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Haidlmayr. Sie sprechen vom Platz aus. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.26

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, daß die politische Verantwortung für die skandalösen Vorfälle nach den Wiener Kurdenmorden im Jahre 1989 im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfassend und rasch geklärt werden muß. Nur funktionierende parlamentarische, demokratische Kontrolle sichert den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.27

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier anläßlich der Debatten zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auch schon öfters über den Zusammenhang von Moral und Politik diskutiert. Wenn wir das einigermaßen ernst nehmen und wirklich fortführen wollen, dann müßten wir auch der Auffassung sein, daß die politische Verantwortung für diese skandalösen Vorfälle nach den Wiener Kurdenmorden aus dem Jahr 1989 nur im Rahmen von Untersuchungsausschüssen im Parlament raschest geklärt werden kann.

Auch ich bin der Meinung und schließe mich meinen KollegInnen an, daß funktionierende parlamentarische, demokratische Kontrolle den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland sichert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.28

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist kein ceterum censeo, sondern ich möchte noch einmal auf die grundsätzliche Position eingehen, gerade auch deshalb, weil Herr Abgeordneter Khol gemeint hat, Demokratie sei das Recht der Mehrheit. Wir alle merken, und insbesondere die Opposition ... (Abg. Dr. Khol: Das Bewegungsgesetz der Demokratie ist das Recht der Mehrheit!)  – Sie haben gesagt, es sei das Recht der Mehrheit. Ich darf Sie nur daran erinnern, daß es zum Beispiel auch ein Recht der Mehrheit war, die Werkvertragsregelung zu beschließen, entgegen den Warnungen der Opposition hinsichtlich ihrer Nichtverfassungsgemäßheit. Das hat Sie nicht gekümmert, und es hat Sie deshalb nicht gekümmert, weil wir auch in den Ausschüssen in zunehmendem Maße merken, daß das Mehrheitsprinzip, das die Demokratie ausmacht oder ausmachen sollte, von Ihnen im Hause als eine Mehrheitsherrschaft verstanden wird und daß genau diese Mehrheitsherrschaft eine sachliche Diskussion nicht zuläßt.

Ich kann Ihnen einige Beispiele aus den Ausschüssen sagen, wo das der Fall gewesen ist. Und ich verweise nur darauf, meine Damen und Herren, daß es gerade im Bereich der Werkvertragsregelung genau jene Argumente waren, die die Opposition in den Ausschüssen und hier am Rednerpult vorgebracht hat, die letztlich zur Aufhebung dieser Regelung geführt haben, die aber von der Koalition nicht zur Kenntnis genommen wurden, weil man einen sachlichen Diskurs einfach nicht wünscht.

Wir werden heute wieder ein solches Beispiel erleben. Heute wird, wenn es um die Herabsetzung der Promillegrenze geht, bis zu der man am Straßenverkehr noch teilnehmen darf, ein Antrag behandelt werden, den Sie von den Koalitionsparteien im Ausschuß beschlossen haben, der aber extrem verfassungswidrig ist. Es geht um die Kombination der Untersuchung von Alkoholeinfluß und Suchtgift. Dieser Antrag ist in vielerlei Hinsicht verfassungs


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widrig. Er widerspricht dem Artikel 90 Abs. 2 B-VG, er widerspricht dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Das hat Sie aber nicht daran gehindert, das im Ausschuß zu beschließen, und zwar einfach deshalb, weil Sie glauben, daß nicht mehr das Mehrheitsprinzip maßgebend ist, sondern daß die Mehrheitsherrschaft in diesem Hause den Ton angeben soll.

Ich darf Sie auf Hans Kelsen verweisen, der schon in seinem Werk "Vom Wesen und Wert der Demokratie" ausgeführt hat, daß das Prinzip der Demokratie das Mehrheitsprinzip und nicht die Mehrheitsherrschaft ist. Ich sage das deshalb, weil es ja letztlich auch schon sehr deutliche Warnungen des Verfassungsgerichtshofpräsidenten Adamovich gegeben hat, die eindeutig klarlegen, insbesondere was Rasterfahndung und Lauschangriff angeht, daß Sie da einen falschen Weg beschreiten.

Ich möchte Ihnen abschließend am Beispiel von Rasterfahndung und Lauschangriff klarmachen, mit welch zweierlei Maß hier von seiten der Koalition argumentiert wird. Auf der einen Seite wird gesagt, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem Minderheitsrecht zu machen, würde dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Davor haben Sie große Sorge. Das wollen Sie nicht, das wäre schädlich für die Demokratie.

Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, ist es nicht zuletzt der Verfassungsgerichtshofpräsident Adamovich gewesen, der klargelegt hat, daß Rasterfahndung und Lauschangriff extreme Eingriffe in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Österreich bedeuten. Und daß die Mißbrauchspotentiale bei Rasterfahndung und Lauschangriff enorm sind, das werden Sie noch zu spüren bekommen. Wenn es aber wahr ist, daß die Sorge um den Mißbrauch und nicht andere Sorgen, wie zum Beispiel, daß bei den Koalitionsparteien etwas aufgedeckt wird, was sie nicht aufgedeckt haben wollen, maßgeblich dafür sind, daß die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein Mehrheitsrecht bleiben soll, dann dürften Sie morgen Rasterfahndung und Lauschangriff nicht beschließen, und zwar deshalb, weil es Mißbrauchsmöglichkeiten gibt, vor denen Sie sich bei Untersuchungsausschüssen, wenn es um Ihre eigenen Verhaltensweisen geht, fürchten.

Wenn es aber darum geht, mit Rasterfahndung und Lauschangriff in die grundrechtlich gesicherten Positionen der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Österreich einzugreifen, dann haben Sie diese Sorge des Mißbrauchs nicht. Man sieht also, da wird mit zweierlei Maß gemessen: Dort, wo es um Sie selber geht, blocken Sie ab, aber dort, wo es darum geht, andere zu bespitzeln, eröffnen Sie Mißbrauchsmöglichkeiten. Das, meine Damen und Herren, klargelegt zu haben, dafür habe ich mich zu Wort gemeldet. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

11.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Anträge 450/A, 482/A, 506/A und 507/A weise ich dem Geschäftsordnungsausschuß zu.

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 494/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

über den Antrag 383/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und das Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz geändert wird, geändert werden,

über den Antrag 272/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden,


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über den Antrag 342/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie

über den Antrag 389/A der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (785 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (576 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (784 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.33

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! In Zeiten der harten parlamentarischen Auseinandersetzung wird es immer seltener, daß Themen konsensual behandelt werden. Umso erfreulicher ist es, daß wir auf den Verfassungsausschuß zurückblicken können, in dem ein sehr wesentliches Thema, das sehr viele Leute in diesem Land bewegt, konsensual abgehandelt wurde: das Thema der Nichtdiskriminierung der Behinderten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst folgendes sagen: Die Qualität einer Gesellschaft bemißt sich auch daran, wie sie mit ihren Behinderten umgeht. Aus diesem Grund ist es erfreulich, daß es im Verfassungsausschuß zu einem Allparteienantrag gekommen ist, der ein Diskriminierungsverbot von Behinderten im Artikel 7 unserer Bundesverfassung vorsieht.

Dieses Diskriminierungsverbot wäre an sich eine Selbstverständlichkeit. Bereits jetzt gilt der Gleichheitsgrundsatz unserer Bundesverfassung, wonach alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Gleiche Sachverhalte sind gleich zu lösen. Es darf aber Ungleichheiten dann geben, wenn sachliche Rechtfertigungen dafür sprechen. Daher ist es zunächst einmal erstaunlich, daß es überhaupt einen verfassungslegistischen Bedarf gibt, denn der Verfassungsgerichtshof war auch schon bisher angehalten, alle Menschen, Behinderte und Nichtbehinderte, gleich zu behandeln.

Nichtsdestotrotz ist die Aufnahme dieser Nichtdiskriminierungsklausel in die Verfassung auch aus verfassungsgesetzlicher Sicht sehr zu begrüßen, zum einen als Orientierungshilfe für den Verfassungsgerichtshof, als Festlegung einer Staatszielbestimmung des Inhaltes, daß jegliche Diskriminierung von Behinderten hintangehalten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum anderen erwarte ich mir von der Festschreibung des Nichtdiskriminierungsverbotes für Behinderte in der Bundesverfassung eine Verbesserung der Rechtsprechung im Bereich des Gleichheitssatzes. Es kann nicht mehr so sein, daß aus sachlichen oder vermeintlich sachlichen Überlegungen nichtbehinderte Menschen und behinderte Menschen ungleich behandelt werden. Es ist daher ganz wesentlich, daß diese Staatszielbestimmung in die Bundesverfassung aufgenommen wird.

Nur, meine Damen und Herren, das ist nicht genug. Das kann nicht genug sein. Es geht letztlich, wie ich bereits ausführte, im wesentlichen um eine Staatszielbestimmung, die in den einzelnen Bereichen der Hoheitsverwaltung noch mit Leben zu erfüllen ist. Wesentlich erscheint mir, daß die Nichtdiskriminierung, die jetzt in die Bundesverfassung aufgenommen wird, kein


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verfassungsgesetzliches Lippenbekenntnis bleibt, sondern in der Praxis, in der Hoheitsverwaltung unbedingt umzusetzen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Klarerweise kann der Verfassungsgesetzgeber nur die Nichtdiskriminierung in der Hoheitsverwaltung ansprechen. Mit der Aufnahme dieser Staatszielbestimmung in unsere Bundesverfassung sollte aber auch ein gesellschaftlicher Umdenkprozeß im Umgang mit unseren Behinderten stattfinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verfassungsblock beinhaltet viele verschiedene Themen, sodaß ich mich nur noch zwei Themen widmen möchte. Der eine Bereich betrifft die Volksanwaltschaft. In diesem Zusammenhang findet eine Verbesserung dahin gehend statt, daß jetzt eine Antwortpflicht der Gebietskörperschaften vorgesehen ist. Das ist aber naturgemäß viel zuwenig. Das ist nur ein ganz kleiner Teilbereich der Verbesserungen, die sich die Volksanwaltschaft aus guten Gründen wünscht.

Nach wie vor nicht erledigt ist die Forderung der Volksanwaltschaft, der wohl jeder vernünftige Staatsbürger uneingeschränkt beipflichten muß, nämlich daß die Überprüfungsmöglichkeiten auch auf ausgegliederte Unternehmungen des Bundes anwendbar sein müssen. Der Verfassungsgesetzgeber, der seinerzeit die Volksanwaltschaft eingerichtet hat, wollte die Überprüfung der Verwaltung im Rahmen des damals bestehenden Verfassungsgefüges, der Bundesunternehmen und der Wirtschaftsbetriebe des Bundes. Nun wurden in der letzten Zeit – und das greift immer mehr um sich, teilweise ist es ja sehr positiv – Ausgliederungen vorgenommen, und sukzessive wird damit die Überprüfungsmöglichkeit der Volksanwaltschaft eingeschränkt. Es ist eine alte Forderung der Opposition, daß die Prüfkompetenz, die Kontrollkompetenz jener angeglichen wird, wie sie für den Rechnungshof besteht.

Ich komme zum letzten Themenkomplex meines Redebeitrages. Es ist ein unerfreuliches Kapitel und betrifft die Einführung einer sogenannten Beschwerdesteuer für Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.

Da kommt es aus prohibitiven Gründen (Abg. Dr. Khol: Beschwerdegebühr!) zu einer Verzehnfachung ... (Abg. Dr. Khol: Steuer ist es keine!)  – In der politischen Wertung ist es eine Beschwerdesteuer. (Abg. Dr. Khol: Sie sind ein Rechtsanwalt!)

Herr Kollege Khol! Als katholischer Mensch sprechen Sie auch von einer Kirchensteuer, die im rechtlichen Sinn auch keine Steuer ist (Abg. Dr. Khol: Nein, nie! Ich spreche immer von Kirchenbeitrag!) , also lassen Sie mich bitte von einer Beschwerdesteuer oder Beschwerdeabgabe (Beifall bei den Freiheitlichen) , wenn Sie damit zufrieden sind, sprechen. (Abg. Dr. Khol: Tatsächliche Berichtigung!) Aber es geht nicht darum, ob man nun von einer Abgabe oder einer Steuer spricht, sondern Faktum ist, Herr Kollege Khol: Eine Abgabe belastet den Bürger, und eine Steuer belastet den Bürger. Die Rechtfertigung, die für eine Verzehnfachung der Beschwerdegebühr vorgenommen wird, ist wirklich blamabel. Diese besteht nämlich darin, den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof zu erschweren. Wenn der Gesetzgeber derartige Hürden einbaut, dann ist das sicher keine Sache, die man mit Lob rühmen kann. Es kann doch nicht sein, daß man sagt, der Verwaltungsgerichtshof ist überlastet, daher erhöhen wir – verzehnfachen wir – die Beschwerdegebühr, in der Hoffnung, daß sich die Bürger abschrecken lassen, eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einzubringen.

Noch etwas ist sehr wesentlich, Herr Kollege Khol: Im gesamten Prozeßrecht gibt es den Grundsatz des Tragens der Prozeßkosten im Verhältnis Obsiegen und Unterliegen. Der, der gewinnt, soll seine Kosten ersetzt bekommen. Schon bisher war es so, daß der Verfassungsgerichtshof die Gebühren nicht zugesprochen hat. Es war aber kein größeres Problem, weil die Gebühr nur 120 S pro Beschwerdeausfertigung betrug, also im Schnitt waren es 240 S oder 360 S. Jetzt bleibt der Beschwerdeführer, der erfolgreiche Beschwerdeführer, der ein schlechtes Gesetz bekämpft, mit der Bezahlung seiner Gebühr auf der Strecke. Wenn er gewinnt, gibt es zwar einen Pauschalkostenersatz, aber die Gebühr für die Beschwerdeausfertigung in Höhe von 2 500 S wird dem einzelnen nicht ersetzt. Das ist sicher problematisch (Abg. Dr. Graf: Ungeheuerlich!) – und ungeheuerlich, ja.


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Ein Weiteres: Es betrifft das Ablehnungsrecht des Verwaltungsgerichtshofes von Verwaltungsgerichtshofsbeschwerden, und da konnten wir im Verfassungsausschuß Kollegen Kostelka auf die Sprünge helfen. Es wurde von seiten der sozialdemokratischen Fraktion übersehen, daß es auch bisher in Bagatell-Verwaltungsstrafsachen ein Ablehnungsrecht des Verwaltungsgerichtshofes gegeben hat. Das heißt, der Verwaltungsgerichtshof hat gesagt, mit Bagatell-Verwaltungsstrafsachen befasse ich mich nicht.

Jetzt kommt es zu einer wesentlichen Ausweitung dieser Ablehnungsmöglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, die dazu führen wird, daß der Verwaltungsgerichtshof als Schutzmöglichkeit vom Normunterworfenen nicht mehr im Ausmaß wie bisher angerufen werden kann. Denn jetzt – das ist der Unterschied – kann der Verwaltungsgerichtshof nicht nur in Verwaltungsstrafsachen, sondern auch in anderen Verwaltungssachen, bei denen der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes entscheidet, die Annahme einer Beschwerde verweigern. Auch das ist ein Rechtsschutzdefizit, auch das ist ein Abbau der Rechtschutzmöglichkeiten in unserem Land. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.44

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, teile ich mit, daß Herr Abgeordneter Anschober gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt hat, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, und zwar zur Untersuchung der Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I, Dr. Abdul Rahman Ghassemlou, und seiner zwei Vertrauten, insbesondere, ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Irans, die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg preiszugeben, wie vom ehemaligen Präsidenten des Irans Bani-Sadr behauptet, erteilt wurden.

Ferner liegt noch das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

*****

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Dr. Khol gemeldet. – Bitte.

11.45

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner Krüger hat gesagt, daß ich als aufrechter Katholik Kirchensteuer bezahle. Dem möchte ich den richtigen Sachverhalt entgegensetzen (Abg. Dr. Graf: Er zahlt keine!): Ich bezahle Kirchenbeitrag , die Kirchensteuer haben die Nationalsozialisten als kirchenfeindliche Maßnahme eingeführt.

Ich freue mich über jeden Schilling Kirchenbeitrag, den ich zahle. So wie der Alpenvereinsbeitrag ist es ein Beitrag, der mich nicht reut. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Das war aber keine tatsächliche Berichtigung!)

11.46

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte.

11.46

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die heutige Debatte ist sehr erfreulich, insbesondere dieser Tagesordnungspunkt. Und besonders erfreulich finde ich – das hat auch Herr Abgeordneter Krüger bereits angesprochen –, daß dieser Tagesordnungspunkt schon im Ausschuß konsensual erledigt werden konnte und natürlich auch jetzt hier im Plenum konsensual erledigt werden wird.


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Ich glaube, daß es immer ganz wichtig war – ich bin auch aus persönlicher Betroffenheit schon fast mehr als 25 Jahre in der Behindertenbewegung aktiv tätig – und auch in Zukunft immer ganz wichtig sein wird, Angelegenheiten behinderter Menschen überparteilich zu behandeln und nicht für Parteipolitik zu mißbrauchen.

Ich halte es daher für sehr erfreulich, daß mit dieser Verfassungsbestimmung, die wir heute beschließen, auch verfassungsmäßig festgehalten ist, daß es keine Diskriminierung behinderter Menschen in den Bereichen des täglichen Lebens geben darf. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es ist wichtig, daß Antidiskriminierung nun ein Recht, ein verfassungsmäßig verankertes Recht ist und nicht ein Almosen oder ein Goodwill verschiedener Bevölkerungsgruppen beziehungsweise Gesellschaftsschichten.

Das Gesetz ist die eine Seite, meine Damen und Herren, und das Bewußtsein die andere Seite. Wenn wir von der Notwendigkeit bewußtseinsbildender Maßnahmen gesprochen haben, dann kam auch immer wieder das Gesetz mit ins Spiel und die Tatsache, daß das eben nicht genug sei, um Bewußtsein zu bilden.

Es ist aber nicht genug, meine Damen und Herren, Gesetze zu machen, sondern es ist ganz wesentlich, daß diese Gesetze auch in die Tat umgesetzt werden, daß sie nicht nur auf dem Papier stehen, sondern daß sie auch Eingang finden in das Bewußtsein, in die Köpfe und in die Herzen der Menschen und letztendlich auch in ganz konkrete Maßnahmen münden, die gesetzt werden müssen, um behinderten Menschen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen auch ein Leben in unserer Gesellschaft, ein barrierefreies Leben – barrierefrei von physischen und psychischen Behinderungen – gewährleisten zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Österreichische Volkspartei hat deshalb im November 1996 einen eigenen Antrag eingebracht, weil uns die Anträge, die Teile der anderen Fraktionen gestellt haben, nicht weitgehend genug waren. Ich bin sehr froh, daß am Ende dieser Beratungen und nach einigen Hindernissen auf dem Weg dorthin dieser Antrag die Mehrheit und im Ausschuß die Einstimmigkeit gefunden hat, weil er der weitestgehende Antrag war. Er enthält nämlich auch eine Staatszielbestimmung, die Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, diese Antidiskriminierung in ihrer Arbeit zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle gilt vor allem der Dank und die Anerkennung der Behindertenbewegung, den verschiedensten Gruppen und Vereinen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten an dieser Bestimmung gearbeitet haben, die wesentlich zur Bewußtseinsbildung beigetragen haben, die handfeste politische Arbeit und Lobbying auch bei den Parteien dieses Hauses erfolgreich betrieben haben.

In diesem Zusammenhang war vor allem die Gruppe "Selbstbestimmt leben" aktiv, die sich mit dieser Idee an alle Fraktionen des Hauses gewandt hat. Ich bin sehr froh, daß damit auch für mich ein persönliches Ziel erreicht werden konnte, denn in Auseinandersetzung mit dieser Gruppe "Selbstbestimmt leben" und mit den verschiedenen Behindertengruppen habe ich schon im Jahre 1994 im August die Forderung erhoben, eine Antidiskriminierungsklausel in die Verfassung aufzunehmen.

Ich habe damals auch gefordert, ein temporäres Staatssekretariat für Behindertenfragen einzurichten. Ich weiß, daß das in Zeiten wie diesen, in denen vom Sparen und von kleineren Regierungen geredet wird, nicht immer eine populäre Entscheidung ist, aber ich glaube, wir sollten uns trotzdem überlegen, inwieweit eine derartige Funktion eine starke bewußtseinsbildende, aber auch entsprechend wirksame Maßnahme sein könnte, als Querschnittsmaterie in allen Ministerien darauf hinzuwirken, daß Anliegen behinderter Menschen berücksichtigt werden.

Ich habe das in meiner Zeit als Familienministerin sehr intensiv getan, und es ist uns damals, Gott sei Dank, auch einiges an konkreten Maßnahmen gelungen. Wir haben zum Beispiel im Umwelt-, Jugend- und Familienministerium innerhalb eines halben Jahres 17 Behinderte auf Behindertenplanstellen eingestellt und sie auch integriert und viele andere Maßnahmen eingeleitet. Aber es hat sich dann gezeigt, daß meine Bemühungen, dies auch in den anderen Ministerien zu machen, zwar aufgenommen, aber nicht wirklich weiterverfolgt wurden. Es wäre daher durchaus eine Idee und eine Anregung, mit einer derartigen Funktion, eventuell mit einem


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Staatssekretariat, das auf acht Jahre befristet ist und dann wirksam werden und Bericht legen müßte, diese Anliegen zu verwirklichen.

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein Ziel, aber er ist eigentlich nur eine Zwischenetappe, nämlich eine Zwischenetappe auf dem Weg, ihn auch umzusetzen und die entsprechenden Maßnahmen zu forcieren. Die Maßnahmen müssen zum Ziel haben, die Integration behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten: angefangen bei der Frühförderung behinderter Kinder über die Integration in den Kindergarten und in die Schule bis hin zur Integration in den Beruf und in unser soziales Leben, in die Freizeit. Dabei sollten wir nicht vergessen, daß Behinderung und auch Integration nicht teilbar sind. Wir müssen selbst darauf achten, daß nicht eine Gruppe von behinderten Menschen gegen eine andere ausgespielt wird, daß nicht körperlich behinderte, sinnesbehinderte Menschen gegen geistig behinderte Menschen ausgespielt werden.

Damit erhebt sich aber auch gleichzeitig die Frage – und mit dieser möchte ich auch schon schließen –: Was ist denn eigentlich Behinderung, was heißt "behindert sein" eigentlich? Ich möchte im Sinne unserer "Aktion Mensch", die wir von 1989 bis heute überparteilich durchgeführt haben, eine Gegenfrage stellen, die uns alle zum Nachdenken anregen sollte: Was ist denn schon normal? (Beifall bei der ÖVP.)

11.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

11.54

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bei den Vorlagen, um die es heute geht, waren auch noch andere Anträge im Ausschuß in Beratung, die als miterledigt zu gelten haben – so auch einer der Liberalen. Der Antrag, auf den ich mich beziehe, betrifft die Volksanwaltschaft und möchte insbesondere die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft ausweiten. In unserem Vorschlag haben wir gemeint, daß es deshalb sinnvoll wäre, die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft zu erweitern, damit auch ausgegliederte Unternehmen, die es ja in zunehmendem Maße gibt, wie Fonds, Stiftungen und Anstalten, die nach wie vor von Organen des Bundes verwaltet werden, in Zukunft auch der Prüfungskompetenz durch die Volksanwaltschaft unterliegen.

Das ist inhaltlich nicht berücksichtigt worden. Wir haben uns aber nicht davon abbringen lassen, diesen Antrag noch einmal einzubringen, weil wir überzeugt sind, daß die derzeitige Vorgangsweise nicht sinnvoll ist. Durch die zunehmenden Ausgliederungen wird nicht nur das Interpellationsrecht des Parlaments beschränkt, sondern all diese Institutionen fallen auch aus der Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft heraus. Daher zielt unser Antrag darauf ab, diese Prüfungskompetenz in Zukunft zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Aber der Hauptgrund des Antrages ist, daß, wenn es um die Bestellung der Volksanwälte geht – und zwar egal, welchen Geschlechts –, in diesem Haus nur drei Fraktionen – nur drei Fraktionen! – ein Vorschlagsrecht haben. Das ist eine historisch bedingte Situation, die darauf begründet ist, daß es nur drei Fraktionen hier im Hause gab. Aber dies ist heute, da es noch zwei weitere Fraktionen, nämlich die Liberalen und die Grünen, gibt, nicht einzusehen. Daher ist der zweite wesentliche Punkt in diesem Antrag der, daß auch jenen Fraktionen im Haus, die aus historischer Sicht damals noch nicht bei der Gesetzwerdung beteiligt waren, ein Nominierungsrecht für den Gesamtvorschlag zukommen soll. Was dann letztlich dabei dem Vorschlag herauskommt, ist ja ohnehin Sache der Mehrheit des Hauses. Aber es soll wenigstens ein Nominierungsrecht auch für jene Fraktionen geben, die zwar kleiner als die anderen, aber Bestandteil dieses parlamentarischen Systems sind.

Meine Damen und Herren! Wenngleich uns das auch abgeschlagen wurde, stehen wir nicht an, festzuhalten, daß wir die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes aufgrund einer Behinderung in Artikel 7 B-VG für gutheißen. Meine Kollegin Maria Schaffenrath wird noch näher darauf eingehen. Gewundert hat uns in diesem Zusammenhang, daß keine Bereitschaft bestand, die


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sexuelle Orientierung auch in Artikel 7 einfließen zu lassen. Denn Sie wissen, daß es tatsächlich ... (Zwischenruf der Abg. Gatterer. )

Das habe ich auch nicht gesagt, und dieser Zwischenruf kann natürlich nur aus den Reihen der ÖVP kommen, Frau Abgeordnete Gatterer! Das ist mir schon klar. Aber ich nehme an, es handelt sich um einen Hörfehler. Wir sind natürlich nicht der Auffassung, daß es sich bei einer anderen sexuellen Orientierung, bei einer homosexuellen Orientierung um eine Krankheit oder eine Behinderung handelt. Ganz im Gegenteil! Das ist eine andere Lebensform, die (Abg. Großruck: Das ist normal!) durchaus normal ist. Für uns ist das normal.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich zu sehen, daß das auch hier im Hause nicht unumstritten ist. Sie sehen, Herr Abgeordneter, wie notwendig es ist, diese Menschen in unserem Land vor Diskriminierung zu schützen. Und wenn das der Fall ist – sonst hätten wir die Debatten um § 209 Strafgesetzbuch hier im Hause nicht geführt –, und wenn das so Auffassung ist, dann sollten wir eingedenk dessen, daß Diskriminierungen für diese Personen nicht nur im Strafrecht, sondern auch im gesellschaftlichen Leben existieren, eine solche Bestimmung in Artikel 7 mithineinnehmen, und zwar als ein politisches Bekenntnis, das Sie in anderem Zusammenhang jetzt auch endlich bereit sind, zu setzen.

Der dritte Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen möchte, ist: Frau Abgeordnete Rauch-Kallat hat richtigerweise gemeint, Integration sei nicht teilbar. Das bezieht sich aber nicht nur auf Personen, die kein Handicap haben, sondern es bezieht sich auch auf Personen, die in unserem Lande leben und zum Beispiel keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Auch da ist Integration nicht teilbar. Und genau diesen Grundsatz, den Sie, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, hier postulieren, durchbrechen Sie bei der Änderung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofshofgesetzes.

Meine Damen und Herren! Was den Verwaltungsgerichtshof angeht, ist es mittlerweile Allgemeinwissen, daß dieser als Höchstgericht seit Jahren überlastet ist. Das hat zwei wesentliche Ursachen, und ich beeile mich hinzuzufügen, daß die Gesetzgebung in diesem Hause nicht ganz unschuldig daran ist:

Die erste Ursache ist, daß es bisher zu keiner Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen gekommen ist, was im Zuge der Bundesstaatsreform geplant war, aber am Veto der Landeshauptleute gescheitert ist, weil man sich über die Finanzierung nicht klarwerden konnte. – Erster Punkt.

Zweiter und wesentlicher Punkt ist – und da nehme ich nochmals Bezug auf Ihren Satz, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, Integration ist unteilbar –: 60 Prozent der Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof betreffen das Fremdenrecht, und zwar nicht deshalb, weil Fremde in unserem Lande grundsätzlich besonders streitlustige Personen sind, sondern weil sie unter inhumanen Gesetzen zu leiden haben, die die Mehrheit in diesem Hause beschlossen hat und nicht bereit ist zu ändern. – Das ist der zweite wesentliche Grund, warum der Verwaltungsgerichtshof überlastet ist.

Und Sie sagen jetzt ganz einfach, jede Beschwerde, die eingereicht wird, muß mit 2 500 S Bundesstempelmarken versehen werden, und zwar egal, ob sie dann behandelt wird oder nicht. – Es ist natürlich klar, daß jene Personen, die als Fremde zu uns kommen, auf der Flucht sind, kein Geld haben, keine soziale Integration genießen, angefeindet werden, genau dieses Geld nicht haben. Daher ist das keine Möglichkeit, den Verwaltungsgerichtshof unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu entlasten, sondern Sie verweigern vielmehr Personen, die die notwendigen finanziellen Mittel nicht haben, jeglichen Rechtsschutz.

Kurz gefaßt: Rechtsstaat ade! Das ist das, was Sie mit dieser Novelle machen werden. Dazu werden Sie weder heute noch morgen, also überhaupt nicht, von uns Liberalen, solange wir hier in diesem Hause vertreten sind, eine Zustimmung bekommen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.00


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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

12.00

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zum Bundesverfassungsgesetz beschäftigt sich mit verschiedenen Bereichen. Ich werde mich allerdings auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit und auf die Behindertengleichstellung beschränken. Ich begrüße vor allem die Behindertengleichstellung. Damit wird dem ausdrücklichen Verbot der Diskriminierung von Behinderten Rechnung getragen, zu dem wir uns alle bekennen, was auch der Fixierung als Staatszielbestimmung entspricht, die im Interesse der behinderten Menschen und im Interesse der Allgemeinheit gelegen ist.

Mit der gewählten Formulierung geht es darum, eine aktive Gleichbehandlung von behinderten Menschen als ausdrückliches Ziel der Republik zu verankern. Wie schon meine Vorredner gesagt haben, muß es das Ziel sein, dies auch in die Wirklichkeit umzusetzen, denn der politisch-moralische Anstoß für eine derartige Verankerung in der Verfassung liegt einfach in der traurigen Tatsache, daß in ganz alltäglichen Belangen, wie im Berufsleben, im Straßenverkehr, im öffentlichen Verkehr, im Wohnungsbau, Rücksichtnahme auf behinderte Menschen keineswegs selbstverständlich ist. Umso mehr ist diesem Antrag zuzustimmen.

Ich bin aber auch sehr dafür, daß zur Förderung benachteiligter Gruppen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 7 B-VG spezieller gefaßt wird, sodaß zum Beispiel die positive Diskriminierung von Frauen ihre verfassungsrechtliche Verankerung erfährt, obwohl mir natürlich bewußt ist, Frau Abgeordnete Gatterer, daß Frau-Sein keine Behinderung ist. Ich weiß schon, daß Sie den Satz jetzt und vorher nicht gehört haben, aber Sie können es dann nachlesen. (Abg. Gatterer: Ja, Frau Lehrerin!)

Meine Damen und Herren! Der Verwaltungsgerichtshof ist, so wie mein Vorredner festgehalten hat, aufgrund bestimmter Beschwerdeangelegenheiten, nämlich des Aufenthalts-, des Fremden- und des Asylgesetzes, überlastet und überbe lastet, und das seit Jahren. Anhand von Zahlen wurde das vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Dr. Jabloner, veranschaulicht, und zwar hat er folgende Zahlen bekanntgegeben: Im November 1996 ist die Zahl der eingegangenen Beschwerden um fast 2 000 größer gewesen als zum Stichtag 1995, sie betrug nämlich 11 689. Der Rückstand der unerledigten Akten belief sich auf 4 107 Fälle. Die Prognose des Präsidenten lautete, das Jahr 1996 werde voraussichtlich mit insgesamt 14 000 unerledigten Verfahren enden – das ist die Summe der gesamten Rückstände –, und der Rückstand werde sich jährlich um 4 000 Fälle erhöhen, wenn – so der Zusatz – dagegen nichts unternommen werde.

Mit der vorliegenden Novelle wird etwas dagegen unternommen, und zwar wird genau dort angesetzt, wo die Ursache für die Dauerbelastung des Verwaltungsgerichtshofes zu suchen ist. 60 Prozent aller Beschwerden – das wurde hier schon gesagt, aber ich wiederhole es noch einmal – standen 1996 im Zusammenhang mit dem Asylrecht, 1993 waren es nur 40 Prozent von 8 320 Verfahren. – Das brachte eine rasante Steigerung der Belastung von Verwaltungsrichtern mit sich, vor allem konzentriert in einem Senat, und daher wäre eine Reform umso dringlicher. Zu der Reform gehört die Schaffung eines unabhängigen Bundesasylsenats, wobei die Änderung nur eine verfassungsrechtliche Absicherung einer einfachen Gesetzesbestimmung im Asylgesetz war, die schon die Einrichtung eines unabhängigen Bundesasylsensats festschrieb.

Zwei Punkte waren bei der Einrichtung des unabhängigen Bundesasylsenats zu berücksichtigen, nämlich die dringend nötige Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes und die Gewährleistung des Rechtsschutzes für Asylsuchende in vollem Umfang. Der Bundesasylsenat soll über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesasylamtes des Innenministeriums als oberste Berufungsbehörde in Asylsachen entscheiden. Das ist eine gerichtsähnliche Einrichtung nach dem Muster der Unabhängigen Verwaltungsenate. Was bedeutet das für die Mitglieder dieses


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Senats? – Unabhängigkeit, Weisungsungebundenheit und Ernennung auf unbestimmte Zeit, das heißt, die Abberufung kann nur durch Enthebung durch die Vollversammlung geschehen. Durch diesen besonderen Status soll eine möglichst freie, unparteiische und sachlich selbständige Entscheidungsfindung der Senatsmitglieder, die als Einzelrichter und nicht in Kammern entscheiden, gewährleistet werden.

Der Bundesasylsenat ist also dem Verwaltungsgerichtshof als Berufungsbehörde vorgeschaltet. Das ist neben der Sicherung rechtsstaatlichen Standards verwaltungspolitisch gesehen eine wichtige Funktion.

Ein weiteres Mittel zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes – das gestehe ich durchaus zu – ist die Einräumung des Ablehnungsrechts in jenen Fällen, in denen ein Unabhängiger Verwaltungssenat oder der unabhängige Bundesasylsenat entschieden hat, also eine Vorinstanz entschieden hat. Das heißt, daß eine Beschwerde nur in Ausnahmefällen an den Verwaltungsgerichtshof gelangen kann. Demnach kann der Verwaltungsgerichtshof künftig die Behandlung von Beschwerden ablehnen, wenn die Entscheidung nicht zur Klärung einer grundsätzlich die Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes betreffenden Rechtslage beiträgt.

Ich halte die heute vorgeschlagenen Änderungen verwaltungspolitisch für ein durchaus probates Mittel. Ich bin überzeugt davon, daß diese Maßnahmen, entsprechend umgesetzt, schon in naher Zukunft die erwarteten Erfolge bringen werden.

Betonen möchte ich auch, daß die Schaffung des Bundesasylsenats nicht nur von den Verwaltungsrichtern befürwortet worden ist, sondern daß diese Einrichtung auch von den Vertretern der Asylwerber und der Menschenrechtsorganisationen begrüßt wurde. Denn es liegt auf der Hand, daß völlig überlastete Beschwerdestellen und jahrelang unerledigte Verfahren auch im Sinne des Rechtsschutzes und der Rechtssicherheit problematisch sind.

Der Bundesasylsenat ist also durchaus als eine Maßnahme zu sehen, die den Zugang zum Recht, nämlich das Grundrecht auf Beschwerde, sichert. Daran ändert auch die Erhöhung der Gebühren für Anträge beim Verfassungsgerichtshof beziehungsweise Beschwerden und Anträge beim Verwaltungsgerichtshof nichts.

Ich räume ein, daß auf den ersten Blick die Erhöhung von zweimal 120 S auf 2 500 S erheblich zu sein scheint. Schlußendlich ist es aber nicht so, denn die neue Eingabengebühr deckt eine ganze Reihe von bisher vorgeschriebenen kleineren Gebühren ab.

FPÖ-Abgeordneter Krüger spricht selbstverständlich von einer Beschwerdesteuer. Das möchte ich zurückweisen, das ist einmal mehr ein falsches Schlagwort. In der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandssätze steht, was von der obsiegenden Partei an Pauschalbeträgen verrechnet werden kann: 12 500 S beziehungsweise 15 600 S, wenn eine mündliche Verhandlung durchgeführt worden ist. Es werden also die Kosten von Aufwendungen sehr wohl abgedeckt.

Für die Erhöhung der Eingabegebühr spricht auch die Tatsache, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der Überbelastung des Verwaltungsgerichtshofes daraus resultiert, daß diese Instanz bedenkenlos, weil nämlich nahezu kostenlos, angerufen werden kann, auch dann, wenn der Streitwert einen solchen Schritt unverhältnismäßig, ja unsinnig erscheinen läßt und die Aussicht auf Erfolg von vornherein gering ist.

Es fehlt also nicht selten an Kostenbewußtsein, an der Verhältnismäßigkeit, welche Kosten, welcher Verwaltungsaufwand mit einer Beschwerde verursacht werden – gemessen an der Verhältnismäßigkeit des Anliegens. 2 500 S könnte man auch als Schwelle ansehen, vor der jeder einzelne Bürger zu prüfen hat, ob seine Beschwerde auch Aussicht auf Erfolg haben könnte, oder ob sein Anliegen wichtig genug ist, um damit Höchstgerichte zu befassen, denn immerhin werden 40 Prozent der Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof als unbegründet und weitere 40 Prozent aus formalen Gründen abgewiesen.


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Eine höhere Eingabengebühr könnte daher auch eine sinnvolle, weil maßvoll bremsende Funktion erfüllen.

Ich meine aber auch, Vorsorge dafür zu treffen, daß die Höchstgerichte nicht überwiegend mit der Bearbeitung von Bagatellfällen belastet werden, heißt auch, den Zugang zum Recht ernst zu nehmen. Tatsächlich wird mit dem weiteren ungehinderten Zugang zum Recht und der Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes dem Anliegen dieser Reform, dem Grundgedanken dieser Reform Rechnung getragen. Daher wird meine Fraktion diesen Entwürfen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

12.11

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde von der "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung oben in der Loge! Es ist für uns behinderte Menschen heute ein historischer Tag, weil wir es geschafft haben, daß wir wieder ein Stück Rechte bekommen – nein, ich sage nicht, wieder ein Stück Rechte, sondern wir bekommen jetzt zum ersten Mal Rechte! –, und diese Rechte sind in der Verfassung festgeschrieben. Das heißt konkret, wir behinderte Menschen in Österreich werden jetzt in der österreichischen Bundesverfassung mit jenen gleichgestellt, die nicht behindert sind. Es war ein ganz schwieriger und langer Weg, bis die "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung in Österreich diese Rechte erreichen konnte.

48 000 Unterschriften haben wir damals für die Petition für ein Gleichstellungsgesetz in Österreich zusammengebracht und dem Parlament übergeben. Eine Legislaturperiode ist abgelaufen, die neue hat begonnen, und wir mußten eigentlich wieder von vorne anfangen. Aber nur durch den Druck der vielen behinderten Menschen in Österreich – ich möchte auch sagen, auch durch meine Anwesenheit und durch meine Arbeit im Parlament und durch meine Versuche, mit anderen Fraktionen Kontakt aufzunehmen und dieses Thema endlich zum Thema zu machen – ist es gelungen, daß wir heute die Verfassungsbestimmung beschließen können.

Ich weiß, daß die Verfassungsbestimmung, die wir jetzt haben, nicht alles abdeckt, was behinderte Menschen in Zukunft an Rechten brauchen. In Zukunft wird es darum gehen, wie wir diese Verfassungsbestimmung mit Inhalt füllen. Jetzt haben wir einen wichtigen Grundpfeiler für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Neben dem Pflegesicherungsgesetz ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Aber ich muß sagen, wir brauchen, um diese Lücken zu füllen, damit behinderte Menschen in Österreich nicht mehr diskriminiert werden, ein Antidiskriminierungsgesetz, das ganz klar festschreibt, wie dies in der Praxis umgesetzt und mit welchen Inhalten es gefüllt werden muß.

Meine Damen und Herren! Es muß ganz einfach zum Selbstverständnis werden, daß behinderte Menschen in Österreich dieselben Lebensbedingungen, dieselben Rechte haben wie Nichtbehinderte! (Beifall bei den Grünen, bei SPÖ, ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Damit wir behinderte Menschen in Österreich diese Gleichstellung auch erreichen können, brauchen wir zusätzliche Rahmenbedingungen, um unseren behinderungsbedingten Mehraufwand abdecken zu können. Dazu gibt es einerseits das Pflegegeld, das zu einem Teil Leistungen, die wir für Hilfe und Pflege in Anspruch nehmen müssen, abdeckt, aber wir brauchen noch mehr. Wir brauchen Behörden, die es als selbstverständlich betrachten, daß ihre Ämter barrierefrei erreichbar sind. Wir brauchen Landesschulräte, Bezirksschulräte, die es als selbstverständlich erachten, daß behinderte Kinder in die Regelschule eingegliedert werden, und es darf nicht mehr eines Bittgangs der Eltern bedürfen, um ihr behindertes Kind in die Regelschule schicken zu können.

Es muß zum Selbstverständnis werden, daß behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein können, und es muß zum Selbstverständnis werden, daß wir behinderte Menschen in


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allen Bereichen des täglichen Lebens, so wie nichtbehinderte Menschen auch, denselben Zugang und dieselben Voraussetzungen bekommen, um alles in Anspruch nehmen zu können, was jeder nichtbehinderte Mensch für sich auch in Anspruch nimmt. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Die "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung in Österreich gibt es jetzt seit zirka zehn, zwölf Jahren. Wir – wenn ich sage wir, dann möchte ich auch sagen, ich bin Teil dieser "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung und seit zehn Jahren dabei – versuchen, unsere Rechte einzufordern, denn wir mußten erkennen, daß uns niemand Rechte zubilligt, wenn wir sie nicht für uns einfordern. Dafür, daß dieses Gesetz jetzt zustande kommt, haben wir, so muß ich sagen, auch von der ÖVP Signale bekommen und mit ihr darüber gute Gespräche gehabt, genauso wie mit der SPÖ. Nur gemeinsam war es möglich, daß wir diesen Gesetzespassus jetzt bekommen.

Ich glaube, die "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung hat auch einen wichtigen Beitrag für das Parlament geleistet. Die "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung hat es geschafft, daß hier in diesem Haus nicht mehr für Behinderte gesprochen wird, die "Selbstbestimmt leben"-Bewegung in Österreich hat es geschafft, den direkten Dialog einzufordern und ihre Forderungen selbst einzumahnen und sich nicht mehr von Nichtbehinderten vertreten zu lassen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir in Österreich erreicht haben und den wir nie mehr hergeben werden! (Beifall bei den Grünen.)

Die Zeiten, in denen nichtbehinderte Menschen über uns bestimmt haben, was für uns gut und richtig und rechtens ist, diese Zeiten, meine Damen und Herren, gehören der Vergangenheit an! Wir sprechen für uns, und wir fordern unsere Rechte ein! Wir lassen uns nicht mehr vertreten, sondern wir bitten alle, die nicht betroffen sind, sich mit uns zu solidarisieren und gemeinsam mit uns unsere Forderungen mitzutragen!

Denn nur gemeinsam kann es gelingen, daß wir in Österreich vielleicht in fünf oder sechs Jahren den Stand erreicht haben, daß wir endlich nicht mehr zu sagen brauchen: Man wird nicht nur als Behinderter geboren, sondern man wird zusätzlich zu einem Behinderten gemacht!

Dieser Ausspruch ist nicht von mir, sondern von einem guten Freund von mir. Denn wenn heute jeder so, wie er auf die Welt kommt, in der Gesellschaft akzeptiert werden würde, wenn die Rahmenbedingungen für sein Anderssein so beschaffen wären, daß er in dieser Gesellschaft ganz normal mitleben könnte, dann würde er seine Behinderung in einem viel geringeren Ausmaß spüren und auch nicht immer wieder vor unüberwindbaren Schranken stehen.

Die Gesellschaft hat sich zu verändern und sich uns anzupassen! Die Gesellschaft hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die uns ein Leben möglich machen! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Wir haben nicht zum Ziel, daß es – nur als ein Beispiel – einmal einen Rollstuhl geben soll, der irgendwelche Stufen überwindet – das ist nicht unser Ziel! –, sondern die Gesellschaft muß – das als Beispiel – so bauen, daß jeder in seinem eigenen Rollstuhl Barrieren überwinden kann.

Wir Behinderte werden es nicht zulassen, daß wir wieder zurückgedrängt werden. Wir wurden jahrelang in der Defensive gehalten – daran waren nicht wir schuld –, und jetzt gehen beziehungsweise rollen wir in die Offensive. Auch wir wollen jene Rechte haben, die jeder nichtbehinderte Mensch für sich in Anspruch nimmt. Diese Verfassungsbestimmung ist ein erster und wichtiger Schritt dazu, aber wir sind noch lange nicht soweit, daß wir sagen könnten, wir hätten dieselben Rechte wie nichtbehinderte Menschen. Dafür braucht es noch sehr lange, und daher bitte ich Sie, uns auch in Zukunft so kooperativ zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)


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12.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

12.21

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist sicher ein ganz besonderer Tag, und ich hoffe, daß auch die mediale Berichterstattung darauf in entsprechender Weise Bezug nimmt.

Der Antrag der Frau Kollegin Maria Rauch-Kallat sieht vor, dem Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes einen neuen Absatz, den Abs. 2, anzufügen, der auf die behinderten Menschen Bezug nimmt. Art. 7 wird wie folgt ergänzt:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung der behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Es handelt sich dabei um einen Antrag von besonderer Qualität und Notwendigkeit, und ich freue mich daher, daß wir diesbezüglich eine konsensuale Linie finden konnten, die heute beschlossen werden wird. Ich meine, daß wir damit in unserem Land einen wesentlichen Schritt setzen, und betrachte daher diese Beschlußfassung als wichtige Maßnahme unserer Gesetzgebung überhaupt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Weiters soll ein unabhängiger Bundesasylsenat geschaffen werden. Zweck des betreffenden Antrages ist es daher auch, einen weiteren unabhängigen Verwaltungssenat als oberste Beruungsbehörde in Asylsachen einzurichten.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Warum machen wir das? – Es geht darum, das Asylgesetz, das in den neunziger Jahren geschaffen wurde, in diesem Bereich den Veränderungen in Europa anzupassen. Besonders wichtig war es, die Arbeitsmigration, die aufgrund von Mißbrauch im Asylbereich entsteht, zu verhindern und die Entscheidungsdauer der Verfahren deutlich zu senken. Diese Ziele wurden erreicht.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch derart verändert, daß die Notwendigkeit besteht – auch aufgrund der internationalen Verpflichtungen –, eine neue Einrichtung zu schaffen, um den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten und zu einer schnelleren Erledigung zu kommen.

Herr Kollege Barmüller! Sie haben gesagt, daß von der Einführung einer Eingabegebühr auch der unabhängige Bundesasylsenat betroffen ist. Das ist nicht richtig. (Abg. Mag. Barmüller: Das habe ich ja nicht gesagt!) – Sicherlich. Wir haben damit eine sehr wichtige Maßnahme getroffen, damit erstens die Verfahren rascher abgeführt werden können und zweitens auch eine Entlastung eintritt. Wir haben ja gerade auch hier in sehr vielen Debatten davon gesprochen, daß die Zahl der anhängigen Verfahren beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof derart hoch ist, daß man dafür eine Lösung finden muß.

Ich darf dazu gemeinsam mit dem Kollegen Kräuter folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses 785 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag im eingangs bezeichneten Bericht des Verfassungsausschusses wird wie folgt geändert:


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In Z 6 erhält Abs. 6 des Art. 129c die Absatzbezeichnung "(7)"; folgender neuer Abs. 6 wird eingefügt:

"(6) Art. 89 gilt sinngemäß auch für den unabhängigen Bundesasylsenat."

*****

Damit soll gewährleistet werden, daß auch der Bundesasylsenat das Recht hat, Verordnungen und Gesetze beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Eine weitere Beschlußfassung, die wir heute vornehmen werden, bezieht sich auf eine Änderung im Zusammenhang mit Art. 148a ff, auf die Volksanwaltschaft. In den Berichten der Volksanwaltschaft wird deutlich aufgezeigt, daß manche Verfahren eine ungemein lange Bearbeitungsdauer haben. Nunmehr wird normiert, daß eine Bearbeitungsfrist, eine Antwortfrist vorgesehen ist, die einzuhalten ist. Die Volksanwaltschaft kann von sich aus eine Fristerweiterung beantragen.

Weiters ist es in Zukunft auch möglich, daß die Volksanwaltschaft ihren Bericht nicht nur dem Nationalrat, sondern auch dem Bundesrat vorlegt, sodaß auch die Länderkammer über diese Berichte debattieren kann. Das ist eine wesentliche Erweiterung im Bereich der Volksanwaltschaft, wie wir sie schon mehrmals hier angesprochen haben.

Anträgen, die in die Richtung gehen, daß die Volksanwaltschaft auch das Recht der Anfrage und des Antrags bekommt, können wir nicht beitreten, da wir glauben, daß diese beiden Rechte Grundrechte der gewählten Mandatare sind und auch bleiben sollen.

Es wird heute auch ein Bundesgesetz beschlossen werden, mit dem das Verfassungsgerichtshofsgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden. Ziel dieses Gesetzes ist die Entlastung der beiden Gerichtshöfe, indem man nun eine Eingabegebühr von 2 500 S zwingend vorsieht.

Es wurde heute hier gesagt, daß dies einen erschwerten Zugang zum Recht bedeutet. Wir glauben, daß dem nicht so ist, sondern daß damit erreicht wird, daß der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof dadurch von Bagatellfällen freigehalten werden und sich dann wirklich den Aufgaben zuwenden können, für die sie letztlich geschaffen sind. Die Sorge und die Traurigkeit darüber, daß das jemanden zusätzlich belastet, kann ich nicht teilen (Abg. Mag. Barmüller: Das ist Zynismus!), denn wenn jemand das Verlangen hat, dort sein Recht durchzusetzen, dann soll er den angemessenen Beitrag von 2 500 S dafür entrichten. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. )

In weiterer Folge wird heute auch das Bundes-Verfassungsgesetz im Hinblick auf die Bundesministerienvertretung geändert. Auch dieser Änderung werden wir zustimmen, weil sie nicht nur das Quorum neu regelt, sondern auch die Vertretungsmodalität. Ich glaube, daß wir damit den Anforderungen des Unionsbeitritts im wesentlichen entsprechen können. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

12.28

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Einen sehr hohen Stellenwert in der heutigen Debatte über die Verfassung hat zweifellos die Antidiskriminierungsbestimmung, die wir heute beschließen werden. Genauso wie meine Vorredner möchte auch ich sagen, daß ich mich sehr darüber freue, daß es gelungen ist, diese Verfassungsbestimmung im Ausschuß einstimmig zu beschließen.


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Ich möchte nur auf folgendes hinweisen: Uns muß klar sein, daß diese Verfassungsbestimmung nur eine rein deklaratorische Wirkung hat und daß sich in der Praxis allein durch diese Bestimmung noch nichts ändern wird. Es ist notwendig, daß wir uns das vor Augen halten, sonst würden wir ja den Behinderten mehr oder weniger vorgaukeln, daß sich etwas zu ihren Gunsten verändert hat, was aber in der Praxis gar nicht gegeben ist.

Ich habe daher im Ausschuß angeregt, man solle eine parlamentarische Enquete einberufen, um mit Vertretern der Länder und der Gemeinden darüber zu beraten, wie wir diese Verfassungsbestimmung sozusagen mit Leben erfüllen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie werden mir ja darin recht geben, daß sehr viele Behinderungen und Diskriminierungen auf Gemeindeebene stattfinden. Ich denke dabei an die Gemeinde Wien, die beispielsweise Kinopaläste baut und zuläßt, die für Behinderte nicht erreichbar sind.

Oder – ich habe das schon einmal hier im Plenum zitiert –: Im 19. Bezirk gibt es ein städtisches Bad, in dem Behinderte überhaupt in ein bestimmtes Becken nicht dürfen, auch nicht mit Begleitperson.

Meiner Meinung nach muß man mit den Vertretern der Länder, der Gemeinden und auch des Bundes darüber reden, wie wir diese Verfassungsbestimmung auch wirklich positiv in die Praxis umsetzen können.

Frau Abgeordnete Rauch-Kallat! Ich bin durchaus Ihrer Meinung, daß wir eine übergeordnete Stelle schaffen sollten – die Frau Abgeordnete meint, ein Staatssekretariat für Behindertenfragen, ich finde, es kann zum Beispiel auch ein Ombudsmann sein, aber es muß eine Institution sein, die über Länder- und Gemeindegrenzen hinweg den Behinderten helfen kann, ihre Rechte in die Praxis umzusetzen.

Folgendes möchte ich all jenen von den Regierungsparteien, die sich heute über die Antidiskriminierungsbestimmung freuen, auch noch sagen: Sie dürfen nicht vergessen, daß Sie dafür gestimmt haben beziehungsweise daß es Ihnen zu verdanken ist, daß beispielsweise die Behinderten, die sich in Heimpflege befinden, nur 500 S Taschengeld haben. Wie wollen Sie die Antidiskriminierung durchsetzen, wenn Sie es den Behinderten nicht ermöglichen, finanziell so dazustehen, daß sie am täglichen Leben teilnehmen können? – Ich glaube, auch in diesem Punkt sollten Sie umdenken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider ist Herr Abgeordneter Kostelka nicht hier, aber er hat sich im Ausschuß – das habe ich sehr positiv gefunden – deklariert, nämlich daß er einer der ersten war, die für eine Antidiskriminierungsbestimmung eingetreten sind.

Ich habe ihm hier im Parlament auch schon vorgehalten, daß seine Anträge offensichtlich nicht mit seinem täglichen Leben übereinstimmen. Ich habe ihm vorgehalten, daß er als Präsident des Arbeiterfischereiverbandes in dieser Funktion nicht dafür Sorge getragen hat, daß ein Behinderter nicht diskriminiert wird.

Es gibt dort einen Obmann, der einem Behinderten, einem Mongoloiden, der 20 Jahre lang auf dieses Gelände gegangen ist, von einem Tag auf den anderen verboten hat, wieder dorthin zu gehen. Eingaben an Herrn Präsidenten Kostelka sind leider wirkungslos geblieben. Ich selbst habe mit Herrn Dr. Kostelka gesprochen.

Herr Dr. Kostelka hat hier im Parlament gesagt, es handle sich bei diesem Gebäude, diesem Häuschen nur um ein Häuschen, das für die Aufbewahrung von Gerätschaften diene, und es sei daher sämtlichen Personen, egal, ob behindert oder nichtbehindert, verboten, dieses Gelände zu benützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren – vielleicht können Sie das Herrn Kostelka ausrichten –, ich habe hier einige Fotos (die Rederin zeigt diese einzeln vor) : Das ist der Behinderte, er schaut sicher nicht sehr gefährlich, aggressiv oder sonst irgendwie anders aus; das ist die Hütte des Arbeiterfischereiverbandes, die angeblich nur für Gerätschaften da ist; da sitzen Leute vor der Hütte und unterhalten sich – da darf der Behinderte nicht mehr dabeisein (Abg.


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Mag. Stadler: Da darf der Behinderte nicht dazu!); hier wird in dieser Hütte ein Faschingsfest gefeiert; da sind zwei Mitglieder des Vereins abgebildet, wie sie in Faschingskleidung in der Hütte sind (Abg. Mag. Stadler: Ist der Kostelka auch dabei?); da sieht man sie alle schön geschürzt, im netten Anzug in der Hütte; da tanzen sie; ein Hund darf sogar hinein in die Hütte (Abg. Mag. Stadler: Aber ein Behinderter nicht, das ist unglaublich!), aber ein behinderter Mensch, der niemanden stört, darf nicht in die Hütte.

Ich glaube, daß gerade jene, die sich als Initiatoren einer solchen Antidiskriminierungsbestimmung bezeichnen – ich finde es gut, daß es solche Leute gibt –, in ihrem eigenen Wirkungskreis dafür sorgen müssen, daß es keine Diskriminierung von Menschen gibt, die nur behindert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Guggenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt können Sie zum Kostelka Stellung nehmen!)

12.34

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Abgeordneten dieses Hauses werden heute gemeinsam eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zugunsten behinderter Menschen beschließen. In Zukunft wird es im Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes heißen:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Das ist ein sehr wichtiger, bemerkenswerter Beschluß, das ist ein Etappensieg zu dem Ziel, auch behinderten Menschen die volle, gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Und wir Sozialdemokraten freuen uns ganz besonders, einen wesentlichen Teil dazu beigetragen zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Haidlmayr hat schon ausgeführt, wie es dazu gekommen ist: Es ist in erster Linie der ambitionierten, engagierten Arbeit der Initiative "Selbstbestimmtes Leben" (xxx vgl. Sn)zu verdanken – einer ihrer Exponenten, Andreas Oechsner(xxx vgl. Sn), sitzt oben links auf der Galerie –, die 48 000 Unterschriften gesammelt hat.

Wir haben uns letztes Jahr im Oktober im Petitionsausschuß im Rahmen eines Hearings damit befaßt. Es hat dann nacheinander Anträge der SPÖ- und auch der ÖVP-Fraktion in diesem Haus gegeben, und man hat sich innerhalb weniger Monate – ich halte das für ungeheuer bemerkenswert, da ich weiß, wie lange man sonst oft für Gesetzesbeschlüsse braucht – auf eine gemeinsame, von allen Parteien dieses Hauses getragene Formulierung geeinigt. Das ist etwas sehr Erfreuliches und berechtigt uns zu der Hoffnung, daß wir diese Bestimmung, wie Frau Kollegin Partik-Pablé gesagt hat, auch mit konkretem Leben werden erfüllen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß Frau Kollegin Partik-Pablé aber schon widersprechen, denn gerade in den letzten Wochen sind die Probleme der behinderten Menschen sehr oft auf der Tagesordnung gestanden. Wir haben vor wenigen Wochen beispielsweise durch eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes klargestellt, daß in Zukunft der Ungeist, der daraus spricht, daß jemand einem behinderten Menschen den Zutritt in ein öffentliches Lokal verweigert, bestraft werden wird; im Wiederholungsfall kann sogar die Gewerbeberechtigung entzogen werden – vor wenigen Monaten haben wir diesbezüglich mit dem Kollegen Puttinger noch heftige Sträuße in diesem Haus ausgefochten.

Wir führen in diesen Tagen die kostenlose Vignette für behinderte Menschen ein. Der Generaldirektor der Post hat zugesagt, daß an der Telefongrundgebührenbefreiung für behinderte Menschen nicht gerüttelt werden wird. Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereitet gerade wieder eine weitreichende Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz vor.


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Es war nicht zuletzt dieses Hohe Haus, das auf die Bundesregierung eingewirkt hat, sich dafür einzusetzen, daß in den Maastricht-Nachfolgeverträgen auch auf europäischer Ebene ein Diskriminierungsverbot statuiert wird, und wir haben das mit Erfolg durchgesetzt.

Ich weiß schon: Das Ende der Fahnenstange ist mit dieser Verfassungsänderung sicher nicht erreicht. Wir haben in den letzten Jahren die Lebenssituation behinderter Menschen mit vielen wichtigen Gesetzen maßvoll, gut und wirksam verbessert, aber trotzdem sind sie in einigen Bereichen noch immer Benachteiligungen ausgesetzt. Wir glauben, daß diese Verfassungsänderung ein wichtiger Impuls in Richtung Gleichbehandlung sein wird. Es gibt genügend Erfahrungsberichte aus der Bundesrepublik Deutschland. Dort hat man vor drei Jahren die Verfassung geändert, so wie wir es heute machen, und das hat ganz konkrete Auswirkungen auch auf die Gesetzgebung des Bundes, der Länder und der dortigen Gemeinden gehabt.

Ich darf Ihnen abschließend folgendes sagen – als Tiroler freut mich das ganz gewiß nicht –: Im Begutachtungsverfahren hat eigentlich nur die Tiroler Landesregierung eine negative Stellungnahme abgegeben. Sie hat in ihrer Stellungnahme gesagt: Wer weiß, das könnte ja Auswirkungen auf die Bauordnung, auf die Gewerbeordnung, auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens haben, das könnte ja die Länder und Gemeinden unter Umständen und möglicherweise etwas kosten. – Genau das ist der Punkt: Das wird etwas kosten, das soll etwas kosten.

Wir Sozialdemokraten stehen dafür, daß man diese Verfassungsbestimmung tatsächlich mit Leben erfüllt. Da können Sie uns beim Wort nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr gemeldet. Die Frau Abgeordnete spricht vom Platz aus. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.39

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Guggenberger hat gesagt, daß es im EU-Vertrag eine Nichtdiskriminierungsklausel gibt. Ich berichtige: Im EU-Vertrag, also in den Maastricht-Nachverträgen, gibt es keine Nichtdiskriminierungsklausel, sondern es handelt sich lediglich um eine Kann-Bestimmung – und das ist ein großer Unterschied.

12.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte.

12.40

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich und das Liberale Forum halten es selbstverständlich für einen wichtigen Schritt, wenn das Gleichheitsgebot im Artikel 7 der Bundesverfassung durch ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von behinderten Menschen ergänzt wird, weil – das wurde hier schon erwähnt – die Diskriminierung behinderter Menschen im alltäglichen Leben nach wie vor allgegenwärtig ist.

Ich möchte das persönliche Engagement der Generalsekretärin Rauch-Kallat nicht in Abrede stellen, aber es war doch ein harter Kampf, in letzter Konsequenz auch die ÖVP von ihrer ursprünglich doch eher ablehnenden Haltung zu diesem dann sehr deutlich und sehr positiv ausgefallenen Schritt zu bewegen.

Ich möchte mich den Bemerkungen der Kollegin anschließen, daß es in hohem Maße den Behindertenverbänden zu verdanken ist, daß sie mit übergroßem Engagement eine weitere Verzögerung in letzter Konsequenz verhindern konnten. Sie haben in hohem Maße zur Bewußtseinsänderung in diesem Hause beigetragen. Ich habe es persönlich als wertvolle Unterstützung empfunden, an ihren Erfahrungen und Informationen teilhaben zu können. Dafür möchte ich mich auch recht herzlich bedanken.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Verfassungsbestimmung ist ein erster wichtiger Schritt, denn durch die verfassungsrechtliche Verankerung entsteht zumindest eine erhöhte Begründungspflicht, wenn es zu Diskriminierungen kommt. Ich bin mir leider sicher, daß aufgrund unserer derzeitigen Gesetzeslage die Behindertenverbände ein weites Betätigungsfeld haben werden, wenn es gilt, die davon Betroffenen in letzter Konsequenz auch weiterhin zu unterstützen.

Ich denke nur an die erst kürzlich in diesem Hause beschlossenen Gesetze im Zusammenhang mit der Integration. Im Bereich der Integration Sekundarstufe I gelten in Österreich nun die Regelungen, daß organisatorische Gründe dafür ausreichen, daß die Aufnahme eines Kindes in eine integrative Klasse im Sekundarbereich hintangehalten wird. Diese organisatorische Begründung wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, wie bereits ein Verfassungsgerichtshofurteil in Deutschland deutlich macht. Diesem ersten wichtigen Schritt müssen jedenfalls viele weitere Schritte folgen, und ich meine, die Aktivitäten sollten möglichst heute schon starten. Es gilt erstens, alle gesetzlichen Bestimmungen auf allen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – zu durchforsten, um Diskriminierungen aufzuzeigen und um diese Gesetze dann auch entsprechend zu sanieren.

Wir sollten uns auch rasch daranmachen, ein Gleichstellungsgesetz zu erarbeiten, wie es bereits seit 1990 in den USA und auch in Großbritannien besteht und wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits diskutiert wird. Mit einem solchen Gleichstellungsgesetz ist jedenfalls sicherzustellen, daß alle Menschen, insbesondere die behinderten Menschen, den Zugang zu allen Bildungseinrichtungen haben, daß unsere Schulen behindertengerecht ausgestattet werden – da haben wir einen großen Nachholbedarf – und daß es keine diskriminierende Bestimmung für die Aufnahme von behinderten Kindern in das Schulsystem gibt.

Wenn Kollegin Rauch-Kallat hier so schön davon gesprochen hat, daß wir geistig Behinderte und Körper- und Sinnesbehinderte doch nicht gegeneinander ausspielen dürfen, dann, muß ich sagen, befindet sie sich im Spannungsfeld zur Unterrichtsministerin und selbst zu jenen Beschlüssen, die sie hier in diesem Hause mitgetragen hat. Wir unterscheiden nämlich gerade im Bereich der schulischen Integration sehr wohl zwischen Geistes-, Sinnes- und Körperbehinderungen. Wir versagen insbesondere den körper- und sinnesbehinderten Kindern im Sekundarbereich I jegliche Unterstützung, es sei denn, diese Kinder würden sich in einem sonderpädagogischen Zentrum auch eine Geistesbehinderung aufstempeln lassen.

Gerade in jüngster Vergangenheit sind zwei ganz konkrete Fälle sehr aktuell geworden. Ich erinnere an das hörbehinderte Mädchen Anja in Reutte, dem man eine weitere Beschulung versagt und wo die Bevormundung durch den Gesetzgeber – oder in diesem Fall durch die Verwaltung – sogar so weit geht, daß das Datenschutzgesetz verletzt wird und daß man, ohne Rücksprache mit dem Mädchen zu halten, den Schulerfolg dieses Mädchens mit Hilfe des Landesschulrates in den Medien öffentlich darstellt.

Ich erinnere auch an einen aktuellen Fall betreffend ein Mädchen in Wien, dem die Wiederholung einer Klasse verboten wird. Die Unterrichtsministerin meint, auch eine Wiederholung dieser Klasse könne nicht sicherstellen, daß der Schulabschluß positiv ausfallen werde. Ich frage mich wirklich, ob man von einer Gleichbehandlung sprechen kann, wenn Wiederholungen – die Zahl der Repetenten liegt in Österreich bei 50 000 – doch selbstverständlich sind.

Wir brauchen Veränderungen bei Verkehrseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden und Gleichstellungen bei den Verträgen. Ein Gleichstellungsgesetz wäre die Basis dafür, daß Diskriminierungen geklagt und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Es gäbe noch eine Vielzahl von Aktivitäten aufzuzeigen, die ehestmöglich in Angriff genommen werden müssen. Ich habe leider nicht mehr die notwendige Zeit zur Verfügung, aber ich möchte mit folgendem Satz schließen: Es ist eine Frage der Menschenwürde, daß wir allen behinderten Menschen ein Leben in Selbstbestimmung ermöglichen. Daher sollten wir gerade bei der Wortwahl vorsichtiger sein, wenn wir Begriffe wie Sondereinrichtungen, geschützte Werkstätten, Betreuung und so weiter verwenden.


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Aufgabe der Politik sollte es sein, von Eingriffen in die persönliche Lebensgestaltung von allen Menschen und insbesondere von Bevormundung behinderter Menschen Abstand zu nehmen und ihnen durch eine klare Rechtsstellung jedenfalls eine echte Gleichstellung zu garantieren. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

12.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag. Frieser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.47

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze zu 784 der Beilagen Stellung nehmen, und zwar zur Frage der Eingabegebühr in Höhe von 2 500 S bei den Höchstgerichten.

Ich für meine Person halte diese Eingabegebühr primär für einen fairen Kostenbeitrag und erst in zweiter Linie für ein Regulativ betreffend die Entlastung dieser obersten Gerichtshöfe. Diese 2 500 S sollen den Beschwerdeführer anregen, die Aussicht seiner Beschwerde zu beurteilen und auch die Frage des Streitwertes. Ich weise daher mit aller Vehemenz die Behauptung zurück, daß diese 2 500 S dem "kleinen Mann" den Zugang zum Recht erschweren. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesen Beilagen wird auch die Bestimmung eingeführt, wonach das Selbstvertretungsrecht den öffentlich Bediensteten entzogen wird. Ich sage ganz offen, ich habe naiv hinterfragt, was es mit dieser Bestimmung eigentlich auf sich hat. Mir wurde mitgeteilt, daß es sich besonders öffentlich Bedienstete, die des Verwaltungsrechtes und des Rechtes an sich sehr kundig sind, zum Sport gemacht haben, unabhängig vom Streitwert und der Aussicht auf Erfolg den Verwaltungsgerichtshof mit Beschwerden zu überfrachten. Somit halte ich in diesem Zusammenhang den Entzug des Selbstvertretungsrechts und die Einführung einer Gebühr in Höhe von 2 500 S durch diese Gesetzesvorlage für besonders gerechtfertigt.

Herr Mag. Barmüller! Zum Abschluß noch kurz zu Ihrem Antrag betreffend die Volksanwaltschaft. Ich hätte diesem Antrag halben Herzens die Zustimmung verweigert, oder – anders herum gesagt – ich hätte ihm gerne halben Herzens zugestimmt. Ich unterstelle Ihnen jetzt, daß es Ihnen bei diesem Antrag in erster Linie darum gegangen ist, ein Bestellungsrecht zu erwirken (Abg. Mag. Barmüller: Nominierung!) , und nur in zweiter Linie darum, den Tätigkeitsbereich der Volksanwaltschaft zu erweitern. In diesem Punkt, Herr Mag. Barmüller, stimme ich Ihnen völlig zu, daß analog zum Rechnungshof der Tätigkeitsbereich der Volksanwaltschaft erweitert werden sollte. (Abg. Mag. Barmüller: Das ist kein Bestellungsrecht! Entscheiden muß der Nationalrat!)

Aber ich wollte Ihnen an sich nur signalisieren, daß Sie in diesem Punkt in der ÖVP sicher Mitstreiter finden werden.

Ich bin ganz Ihrer Meinung, daß wir Anregungen der Volksanwaltschaft in die Gesetzwerdung einfließen lassen sollten, und zwar in verstärkterem Maße als bisher. Was diesen Punkt anlangt, meine ich, daß wir einen Konsens finden werden. Wir von der Volkspartei werden im Herbst diese Materie noch einmal ausführlich und eingehend behandeln, und ich lade Sie – und auch Frau Kollegin Stoisits – herzlich dazu ein, zu versuchen, die Arbeit der Volksanwaltschaft in Hinkunft noch effizienter zu gestalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. )

12.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

12.51

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! "Maßvoll bremsende Funktion" hat es Frau Dr. Mertel genannt, wenn man Rechtsverweigerung betreibt. Ich weiß nicht, in welchem Bereich die SPÖ glaubt, ihrem Anspruch – jetzt benutze ich die Worte –, die "kleinen Leute" zu vertreten, noch gerecht zu


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werden, wenn – und das ist der wahre Grund für diese Novelle, da kann kein Gegenargument gebracht werden – der Nationalrat selbst in zweierlei Hinsicht schlechte Arbeit leistet.

Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß die Gesetzgebung ganz schlecht und unzureichend ist und den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht entspricht. Wenn der Nationalrat also diesem Umstand, daß er ganz schlechte Gesetze macht, über die es unglaublich viele Beschwerden gibt, und parallel dazu der zweiten wichtigen Aufgabe, die der Nationalrat und das Parlament haben, nämlich die Vollziehung zu kontrollieren, nicht gerecht wird, dann beschweren sich die Bürger bei den höchsten Gerichten. Und dann heißt es, es gibt eine Flut von Beschwerden. So darf das doch nicht sein! Es muß eine Gebühr in Höhe von 2 500 S eingeführt werden, damit nicht Bagatellfälle zu den Höchstgerichten kommen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten! Sie haben sich damit selbst entlarvt. Was die Christlichsozialen betrifft, muß ich feststellen, daß auch Frau Kollegin Frieser davon gesprochen und diese Maßnahme verteidigt hat. Frau Kollegin Frieser hat diese Gebühr als "fairen Kostenbeitrag" bezeichnet. – Ja, für Millionäre, für Steuerberater, für Rechtsanwälte, für Nationalratsabgeordnete sind 2 500 S wohl fair. Für Leute, für eine Familie oder für ausländische Mitbürger, die zwar über mehr als 5 000 S, 8 000 S oder 9 000 S verfügen, vielleicht über 13 000 S oder 14 000 S, kann die Einbringung einer Beschwerde zu teuer sein, wenn gleich 2 500 S für Barauslagen verlangt werden und pro Beilage 120 S. Dann kann hier überhaupt keine Rede mehr von "fair" sein. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Das ist Rechtsverweigerung, liebe Frau Dr. Mertel! Und Sie als Sozialdemokraten sollten das einbekennen.

Kolleginnen und Kollegen! Beschließen Sie anständige, ordentliche Gesetze! Kontrollieren Sie die Vollziehung! Wenn Sie dies tun, wird der Verwaltungsgerichtshof nicht in einer Flut von Beschwerden untergehen. Das ist es, was uns empört, dem wir nicht zustimmen können. Diese Vorgangsweise wird Schule machen. Haben Sie das jetzt jedes Jahr vor? (Abg. Dr. Mertel: Wir haben eine Prüfungsbehörde, einen Senat vorgeschaltet!) Wie hoch wollen Sie sich selbst hinauflizitieren? – Bis man 10 000 S für die Einbringung einer Beschwerde zu zahlen hat? Machen Sie anständige Gesetze, dann wird es nicht mehr passieren! (Beifall bei den Grünen. )

Zum zweiten, zur Volksanwaltschaft. Das ist wieder so eine Geschichte, bei der ein Bürger, eine Bürgerin die Möglichkeit hat, sich an eine Institution zu wenden. Das kostet nichts. Aber die Volksanwaltschaft ist ja in vielen Fällen von diesem Nationalrat zum Salzamt degradiert worden (Abg. Dr. Fischer: Aber, Frau Stoisits, ich bin entsetzt!) , weil die Volksanwaltschaft sich an Gebietskörperschaften wendet und keine Auskünfte in einer bestimmten Zeit bekommt. Jetzt hat die Koalitionsregierung dies eingesehen, ein Initiativantrag wurde ins Parlament gebracht. Innerhalb von acht Wochen müssen die Gebietskörperschaften Auskunft geben. (Abg. Dr. Mertel: Die Frist kann erstreckt werden!)

Siehe da, wir kommen in den Ausschuß, und die Koalition zieht ihren eigenen Antrag zurück. Die Volksanwaltschaft bleibt das Salzamt, zu dem Sie die Volksanwaltschaft selbst gemacht haben, nämlich als Hilfsorgan des Parlaments. Ich habe den Eindruck, wir nehmen uns nicht mehr ernst, und das auf Kosten der Bürger. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

12.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

12.54

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nachdem sich Kollegin Stoisits so aufgeregt hat, möchte ich in aller Ruhe einige Sätze dazu sagen.

Kollegin Stoisits! Die Art und Weise und der Inhalt mancher Beschwerden an das Höchstgericht sind dergestalt, daß es schon legitim ist, daß man da und dort auch Grenzen zieht. (Abg. Mag. Stoisits: Mit Geld?) Ich glaube, das kann man wirklich einsehen. Man kann auch Rechte exzessiv ausnützen, und es ist legitim, daß der Gesetzgeber sagt: Wir müssen, um diese Institution zu wahren und zu schützen, bestimmte Grenzen einführen. Daher halte ich diese


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Aufregung für unbegründet und meine, daß das – so wie es in der Vorlage vorgeschlagen ist – durchaus seine Ordnung hat. (Abg. Mag. Stoisits: Seit wann gibt es die Höchstgerichte? Hat das früher nicht gegolten? Warum? Fragen Sie sich, warum?)

Frau Kollegin! Die Entwicklung und die Zahlen, die wir von den Höchstgerichten bekommen, sind eben anders als früher. Aber zur Gesetzgebung werde ich gleich kommen; und ich komme auch zu Ihrem Antrag, dem Initiativantrag 272/A.

Meine Damen und Herren! Der neue Artikel 148d Bundes-Verfassungsgesetz bringt eine Ausweitung der Rechte und Möglichkeiten der Volksanwaltschaft. Es ist tatsächlich sinnvoll und zweckmäßig, daß sich auch die Länderkammer, der Bundesrat, mit Anregungen der Volksanwaltschaft auseinandersetzt. Dort ist die Anwesenheit der Volksanwaltschaft vorgesehen, ausgestattet mit dem Recht, das Wort zu ergreifen. Diese Erweiterung der parlamentarischen Möglichkeiten des Aktionsbereiches der Volksanwaltschaft ist darin begründet, daß die Volksanwaltschaft auch als Landesvolksanwaltschaft zuständig ist, außer in den westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg.

In diesem Zusammenhang möchte ich einige kritische Anmerkungen zum Antrag 272/A der Grünen anbringen, wonach der Volksanwaltschaft die Möglichkeit eröffnet werden soll, Gesetzesanträge im Nationalrat einzubringen und gewissermaßen – wie es hier formuliert ist – den Nationalrat zu zwingen, sich mit Anregungen der Volksanwaltschaft auseinanderzusetzen. Ich halte das demokratiepolitisch für einen völlig falschen Weg. Gesetzesanträge nach der Bundesverfassung bringt das Volk ein, bringen die Abgeordneten, die Bundesregierung und der Bundesrat ein. Wenn Gesetzesanträge durch ein Organ des Nationalrates – wie eben die Volksanwaltschaft – eingebracht würden, dann hätte das zur Folge, daß ein Organ des Nationalrates den Nationalrat zu etwas zwingen würde. Ich glaube, das ist eine verkehrte Welt. Kollegin Stoisits hat etwas enttäuscht im Verfassungsausschuß gemeint: Na ja, wenn ihr die Volksanwaltschaft nicht ernst nehmt, dann schafft sie eben ab!

Dazu möchte ich folgendes anmerken: Erstens nehme ich die Volksanwaltschaft ernst. Zweitens: Nicht jede Institution in Österreich, die man ernst nimmt, soll auch Gesetzesanträge stellen können. Und im übrigen geht es heute nicht um die Abschaffung der Volksanwaltschaft, sondern um eine Ausweitung ihrer Rechte und eine Verbesserung der Möglichkeiten. Ich meine auch, Frau Kollegin, man tut der Volksanwaltschaft nichts Gutes, wenn man sie mit dem Recht, Gesetzesanträge zu stellen, ausstatten würde. Denn die Volksanwaltschaft befände sich sehr schnell in einem Dilemma.

Zum einen gäbe es Klagen gegen Bürokratie, zu viele Gesetze, Gesetzesflut und Bürgerfeindlichkeit, und zum anderen stehen im Bericht 1996, der Ihnen dieser Tage zugegangen ist, seitenlang Vorschläge für neue Gesetze. Das wäre ein Dilemma, mit dem die Volksanwaltschaft gar nicht umgehen könnte. Es ist bezeichnend, daß sich dies die Volksanwaltschaft selbst in ihren Vorschlägen nicht wünscht. Dieses Begehren fehlt ja dort. Ich bitte um Vorsicht und Augenmaß. Man kann Institutionen auch schaden, wenn man den Aufgabenkreis zu umfangreich anlegt. Das ist ein Bärendienst, der hier von den Grünen der Volksanwaltschaft erwiesen wird.

Apropos Aufgabenkreis. Ich bin der Ansicht, daß man auch gut überlegen sollte, ob man zum Beispiel Fonds, Stiftungen und Anstalten in die Zuständigkeit einbindet, wie es der Antrag des Liberalen Forums, des Kollegen Barmüller vorsieht. Bitte schon nachdenken! Das bedeutet mehr Personal und mehr Kosten. Was ist mit dem Spargedanken? Ich kann auch den Ehrgeiz im Antrag des Liberalen Forums 383/A nicht verstehen, warum man die Volksanwaltschaft, die etwas ganz anderes ist als der Rechnungshof, mit gleichen Rechten ausstatten will.

Grundsätzlich möchte ich seitens der Sozialdemokratie sagen: Man kann jederzeit über gut überlegte Reformen und Verbesserungen diskutieren, auch im Rahmen einer größeren Veranstaltung. Das ist überhaupt kein Problem. Aber bitte mit Augenmaß und mit Überblick! (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)


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Ich verstehe schon, daß das Liberale Forum bei Personalfragen mitbestimmen will, was auch Kollege Barmüller als zweiten Schwerpunkt des Antrages dargestellt hat. Dazu muß gesagt werden, daß die derzeitige Regelung, daß die drei stärksten Fraktionen Vorschläge machen, schon ihre innere Logik hat. Ich verstehe die Volksanwaltschaft nicht als Oppositionsinstrument. Ich meine auch nicht, daß dort ein Übergewicht der Opposition berechtigt ist. Und im übrigen hindert niemand Fraktionen daran – auch nicht das Liberale Forum, außer Wählerinnen und Wählern –, zu den stärksten drei Fraktionen zu gehören.

Insgesamt werden also die Anträge 383/A und 272/A in der Minderheit bleiben, und ein neuer Artikel 148d wird eine Mehrheit finden.

Meine Damen und Herren! Abschließend erlauben Sie mir eine legistische Arrondierung. Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses 784 d. B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag im eingangs bezeichneten Bericht des Verfassungsausschusses wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Ziffern 11 bis 15 des Artikels II werden zu den Ziffern 12 bis 16; die neue Ziffer 11 lautet:

"11. Dem § 49 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

,Schriftsatz und Verhandlungsaufwand gebührt nur dann, wenn der Beschwerdeführer tatsächlich durch einen Rechtsanwalt vertreten war.‘"

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Kräuter soeben verlesen hat, steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

13.01

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das zurückkommen, was Kollegin Stoisits bereits angeführt und was Herr Kollege Kräuter zu rechtfertigen versucht hat (Abg. Dr. Kräuter: Nicht erfolgreich!)  – allerdings nicht erfolgreich, das wissen Sie selbst! Das ist nämlich in der Form, wie Sie es sehen, nicht zu rechtfertigen.

Es wird nämlich tatsächlich aufgrund eines Anlaßfalles gehandelt, der traurig genug ist, denn die Überlastung des Verwaltungsgerichtshofes hat ihre Ursache ausschließlich in der Legistik, in der wirklich schlechten Gesetzgebung. Ich weiß schon, daß man gerade beim Fremdenrecht verschiedener Meinung sein kann, ob es ein gutes oder ein schlechtes Gesetz ist. Ich glaube aber, es ist nahezu unumstritten, daß die derzeitigen fremdenrechtlichen Regelungen, egal, von welchem Standpunkt aus man sie betrachtet, als wirklich schlecht und unzureichend anzusehen sind. Und diese Gesetzgebung ist letztlich schuld daran, daß der Verwaltungsgerichtshof in seiner eigentlichen Arbeit gelähmt wird. Man hat versucht, im Wege der Bundesstaatsreform


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durch die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen eine Lösung herbeizuführen. Wir harren immer noch der Dinge, aber diesbezüglich geht nichts weiter, und der Gesetzgeber ist säumig; da wäre vielleicht anzusetzen gewesen.

Was hat man nunmehr gemacht? – Man hat eine neue Abgabe und damit eine Beschränkung des Zugangs eingeführt, wodurch man die Beschwerdeflut hintanhalten möchte. Aber man versteckt sich nicht einmal mehr hinter allgemeinen Formulierungen, wie man es sonst kennt, wo man Maßnahmen mit Kostenwahrheit oder ähnlichen Formulierungen begründet, sondern man schreibt es sogar – und das ist in diesem Hause ein Novum, zumindest nach meinem Erfahrungswert – in die Begründung dieser Regierungsvorlage explizit hinein. Man rügt auch gleich jeden Beschwerdeführer, der wahrscheinlich aus "Dummheit" oder aus sonstigen Gründen eine derartige Beschwerde überhaupt einbringt. Man möchte eben von Haus aus durch die Einführung einer Gebühr verhindern – das soll ja der Sinn dieses Gesetzes sein, so steht es darin geschrieben –, daß der Verwaltungsgerichtshof mit Beschwerden belastet wird, die nur geringe Erfolgsaussicht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist einzigartig, wenn der Gesetzgeber heute für die Zukunft oder für die Vergangenheit festlegen oder interpretieren will, welche Beschwerde Aussicht auf Erfolg haben wird und welche nicht. Das ist letztendlich Entscheidung der Judikatur, und diese Betrachtungsweise kann nur ex nunc oder ex tunc erfolgen, aber niemals im vorhinein. Ich glaube, hier hat man über das Ziel hinausgeschossen!

Ich habe schon es gesagt: Kostenwahrheit wird dadurch nicht erreicht, das wäre eventuell noch ein vertretbares Ziel gewesen, das vielleicht noch Verständnis gefunden hätte.

Eines darf man nicht vergessen: Dieser Gerichtshof des öffentlichen Rechts überprüft behördliche, sprich staatliche, Handlungen und Verwaltungsakte, und da muß man sich schon die Frage stellen, was einem der Rechtsstaat tatsächlich wert ist. Versucht man nun, mit Gebühren von 2 500 S Beschwerdeführer davon abzuhalten, ihr Recht zu suchen, zum Beispiel gegen Behördenwillkür oder andere Dinge in diesem Zusammenhang, so ist damit nach unserem Verständnis ein Tiefpunkt in der Rechtsordnung erreicht. Man hat wieder einmal gezeigt, daß man nicht bereit ist, materiell oder mit den richtigen Mitteln Maßnahmen zu setzen, sondern mit der Geldschraube versucht, dem "bösen" Beschwerdeführer den Garaus zu machen. Das alleine ist schon Grund genug, dieses Gesetz ist abzulehnen.

Man müßte eigentlich fragen: Wer ist denn schuld an dieser Legistik? Wie sieht es mit der politischen Verantwortung des Gesetzgebers aus? Wie ist die Haftung der politisch Verantwortlichen für diese Gesetzgebung in Österreich geregelt? – Man sollte sich einmal überlegen, ob man nicht ganz einfach diejenigen in Ziehung nehmen sollte, die derart miese Gesetze machen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Edeltraud Gatterer. – Bitte sehr.

13.06

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Hohes Haus! Ich möchte noch einmal auf die wichtigste Änderung zurückkommen, die die Behinderten betrifft. Beim Hearing vom 17. Oktober 1996 war für mich der beeindruckendste Satz der Vertreter dieser Bürgerinitiative, dieser Petition: Wir sind behindert, aber wir werden im täglichen Leben behindert, sei es durch eine Gehsteigkante, durch fehlende Einstiegshilfen. Ursprünglich war an eine Initiative für Bus und Bahn für alle gedacht, weil es noch heute für Behinderte fast nicht möglich ist, einen Bus, eine Straßenbahn, einen Zug oder auch ein Flugzeug zu benützen. Und hier ist es ... (Abg. Dr. Mertel: Wir sind hier und nicht im 1. Stock!) – Sind Sie behindert?

Die Behinderten haben gesagt, sie sind behindert und sie werden auch in ihrem Alltag behindert, weil wir sie aus dem öffentlichen Leben ausschließen. Gerade hier, in diesem Haus, möchte ich sagen, daß sie auch vom politischen Leben zum Großteil ausgeschlossen werden. Es hat sich sehr viel getan, und auch Behinderte – herzlichen Dank, Herr Präsident! – können in das Hohe


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Haus kommen. Es ist in diesem Bereich schon viel geschehen, aber es gibt zum Beispiel noch immer die Forderung der Gehörlosen, Parlamentssendungen, wie das "Hohe Haus", in die Gebärdensprache zu übersetzen oder wenigstens mit Untertiteln zu versehen, sodaß auch Gehörlose das politische Leben verfolgen und sich so ihre eigene Meinung bilden können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Im Sinne der Zeitökonomie möchte ich die unzähligen Beispiele nicht weiter ausführen. Ich möchte das, was die Generalsekretärin gesagt hat, noch einmal verstärken und wiedergeben: Wir nehmen Maß am gesunden erwachsenen Menschen, und wir vergessen dabei auf Behinderte, Kinder, kranke und ältere Menschen.

Wir haben gerade für Behinderte viel Positives erreicht. Man muß sagen, daß das Pflegegeld eine große materielle Absicherung für Behinderte ist. Von den Vertretern der Bürgerinitiative wurde auch gesagt, daß die materielle Absicherung sehr gut ist und daß auf diesem Gebiet in letzter Zeit sehr viel getan wurde. Aber die Behinderten brauchen auch eine ideologische Unterstützung, und ich meine, mit dieser Festschreibung in der Verfassung wird diese ideologische Unterstützung gegeben sein.

Frau Dr. Partik-Pablé! Sie engagieren sich sehr für Behinderte, und ich bewundere das. Sie waren auch im Hearing dabei, und dort haben Sie gehört, daß gerade die Leute der Bürgerinitiative eine Verankerung in der Verfassung gefordert haben. Wir alle wissen, daß damit nicht ab sofort alle Probleme der Behinderten gelöst sind, aber für Behinderte wäre es mental, für ihr Selbstbewußtsein, ein ganz wichtiger Schritt, um nicht nur Barrieren wie in Gebäuden, sondern auch innere Barrieren gegenüber Behinderten, die viele Menschen haben, abzubauen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Kröll. – Bitte sehr.

13.09

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Danke, Edeltraud, daß du mir eine Minute Redezeit schenkst!

Ich bin sehr froh und glücklich und möchte mich bei allen bedanken, die dies ermöglicht haben, für die Familien, für die Behinderten. Damit ist auch ein Wunsch von Special Olympics in Erfüllung gegangen.

Viele Bürgermeister helfen mit, daß wir nach dieser großartigen Antidiskriminierungs-Verfassungsbestimmung auch Fragen des Alltags für die behinderten Menschen in den Mittelpunkt stellen. Darauf kommt es an: Nicht wegschauen, sondern hinschauen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es sind noch 4 Minuten Redezeit übrig, Kollege Kröll.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Herr Kollege Khol. – Bitte.

13.10

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Könnten wir, da noch nicht alle Abgeordneten anwesend sind, aber die für ein Verfassungsgesetz erforderliche Mehrheit notwendig ist, noch 3 Minuten warten, bis alle im Saal sind?

13.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Klubobmann! Ich glaube, wir würden damit jetzt ein Präjudiz schaffen. Außerdem scheint mir am Zweidrittelquorum kein Zweifel zu bestehen. Ich werde aber kurz zuwarten.


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Meine Damen und Herren! Die Abstimmungen werden, wie üblich, über jeden Ausschußantrag getrennt vorgenommen.

Wir stimmen als erstes ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 785 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegen Verlangen der Abgeordneten Haidlmayr sowie der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen auf getrennte Abstimmung vor, die sich auf Z. 1 des Gesetzentwurfes beziehen.

Es wird zunächst über die von dem erwähnten Zusatzantrag sowie den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teiles des Gesetzentwurfes abgestimmt.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Verfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zur Abstimmung über Z. 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Z. 1 ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß dies entweder einstimmig oder jedenfalls mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist.

Die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Abs. 6 in Art. 129c in Z. 6 vorsieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hauses, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, ebenfalls um ein Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Durch das, was wir soeben beschlossen haben, erhält der bisherige Abs. 6 in Art. 129c die neue Absatzbezeichnung "(7)".

Ich lasse nunmehr über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich, und zwar mit Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Damit kommen wir, da die zweite Lesung abgeschlossen ist, zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen ist.

Damit stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 784 der Beilagen.

Auch hiezu haben die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Es wird zunächst über den vom Zusatzantrag betroffenen Teil des Gesetzes und sodann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abgestimmt.

Die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen haben, wie soeben gesagt, einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z. 11 in Art. II bezieht.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Damit erhalten die bisherigen Ziffern 11 bis 15 nunmehr die Bezeichnung 12 bis 16.

Wir kommen nunmehr in zweiter Lesung zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, ein Zeichen der Zustimmung erteilen. – Dies ist mit Mehrheit angenommen.

Damit ist die zweite Lesung beendet, und wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen zu geben. – Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Mehrheit beschlossen ist.

Damit haben wir auch diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (691 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (2. BDG-Novelle 1997), das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 148/1988 geändert werden (783 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung durch Kollegen Dr. Cap liegt nicht vor, daher können wir gleich in die Debatte eingehen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Brauneder. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte sehr.

13.16

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wenn das Wissenschaftsthema zur Mittagszeit auf der Tagesordnung steht, erheischt es offensichtlich nicht dieselbe Aufmerksamkeit wie andere Themen. Wir wollen uns nie wieder darüber beschweren, wenn wir in den Abendstunden am Rednerpult sind, daß niemand aufpaßt. Es ist auch jetzt so. – Ich bitte um Entschuldigung dafür, daß ich das sage, denn dies hören nur die, die aufpassen, und nicht die, an die ich mich eigentlich wende. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Man könnte zu dem, was hier in Verhandlung steht, meinen: Spät kommt ihr, doch ihr kommt! Allerdings kann man das nur auf einen Punkt beziehen, und auch da stimmt es eigentlich nicht so ganz. Dieses Zitat führe ich im Hinblick auf die Entschließung an, über die auch abzustimmen ist, die darauf abzielt, daß endlich ein neues Hochschullehrer-Dienstrecht vorgelegt werden soll, das auch verständlich ist. Diese Entschließung allerdings – und darum ziehe ich das "Spät kommt ihr, doch ihr kommt!" fast zurück – bezieht sich darauf, daß innerhalb von drei Jahren etwas geschehen soll. Weiters bezieht sich die Entschließung darauf, daß ein Text vorgelegt werden möge, der für die Normadressaten beziehungsweise für die Betroffenen überschaubar und verständlich ist.

Erstens meine ich, es sollte schon früher etwas geschehen, denn ich bin überzeugt davon, daß die entsprechenden Beamten aufgrund ihrer Sachkundigkeit durchaus in der Lage wären, schon innerhalb eines Jahres etwas vorzulegen.


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Zweitens sollen nicht nur die Normadressaten und Betroffenen, nämlich die Hochschullehrer, diesen Gesetzestext verstehen, sondern alle Staatsbürger, an die sich die Gesetze wenden. (Unruhe im Saal.)

Diese Entschließung ist etwas, was zu begrüßen ist, wenn ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine Sekunde, Herr Abgeordneter! – Meine Damen und Herren! Ich verstehe, daß es die Notwendigkeit für viele Gespräche gibt, aber diese wären dann außerhalb des Sitzungssaales zu führen. Die Abgeordneten, die im Saal sind, sollen bitte rücksichtsvoll sein. – Ich bitte, fortzusetzen.

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (fortsetzend): Vielen Dank, Herr Präsident!

Ich darf kurz rekapitulieren: Die Entschließung findet zwar an sich meine Zustimmung, aber es wäre doch wünschenswert, wenn nicht erst in drei Jahren etwas Neues vorgelegt würde, sondern innerhalb von Jahresfrist, und zwar so verständlich formuliert, daß nicht nur Experten wie die Hochschullehrer den Text verstehen.

Nun zur Novelle an sich. Was hier geschieht, ist im Sinne des Entschließungsantrages zu sehen. Es ist Flickwerk an einem Flickwerk! Es ist eigentlich unverständlich, warum nicht etwas anderes vorgelegt wird. Ich kann schon verstehen, daß man Löcher auch an bereits gestopften Socken stopft, aber es wäre doch besser, wenn man bessere Flicken anbringen würde. Man meint aber offenkundig, das Flickwerk, das jetzt wieder kommt, hält die nächsten drei Jahre. Dieser Meinung bin ich allerdings nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es gibt auch etliche Stellen, die für mich sachlich nicht begründbar und nicht nachvollziehbar sind. Ich möchte nur einen Punkt aufgreifen und darf einen Abänderungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brauneder und Kollegen zur Regierungsvorlage 691 d. B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BDG 1979 und andere Bundesgesetze geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes 783 d. B.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage wird wie folgt geändert:

In Artikel I Ziffer 19 wird § 180b wie folgt abgeändert.

§ 180b Absatz 2 erster Satz lautet:

"Der Universitäts(Hochschul)assistent ist bis zum Ablauf von vier vollen Semestern nach einer erstmaligen Bestellung ausschließlich zur Mitwirkung an Lehrveranstaltungen eines Universitäts(Hochschul)professors oder eines Universitäts(Hochschul)dozenten im Ausmaß von bis zu sechs, in besonders begründeten Fällen im Ausmaß von bis zu acht Semesterstunden heranzuziehen."

*****

Die Regelung, die vermutlich Gesetz werden wird, sieht vor, daß ein Hochschulassistent bereits nach zwei Semestern seiner Assistententätigkeit, das heißt nach einem Jahr, zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lehrtätigkeit herangezogen werden kann.

Nach den Erfahrungen, die ich an mehreren Fakultäten gewonnen habe, ist diese Anforderung unmöglich einzulösen. Nach zwei Semestern besitzt ein Hochschullehrer – selbst einer von besserer Qualität oder ein aus dem Ausland berufener Fachkollege – in der Regel nicht das Fachwissen, ein ganzes Fach selbständig und eigenverantwortlich unterrichten zu können.


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Es ließe sich dafür eine Fülle weiterer Argumente vorbringen. Stellen Sie sich etwa vor, was geschähe, wenn ein Assistent sich zwar nach einem Jahr nicht bewährt hätte, aber das auf eine Weise, daß ihm trotzdem nicht gekündigt wird. Auch ein solcher Assistent müßte nach einem Jahr mit selbständiger Lehrtätigkeit beauftragt werden.

Wir glauben, daß die entsprechenden Voraussetzungen erst nach vier Semestern gegeben sind.

Mit dem einen Abänderungsantrag möchte ich mich argumentativ gegen die Novelle begnügen und im übrigen nur wiederholen, daß wir nicht bereit sind, dem vorhandenen Flickwerk einen weiteren Flicken zu applizieren. Allerdings begrüßen wir die Entschließung. Der Abänderungsantrag ist von mir bereits eingebracht worden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Graf: Es ist ein Entschließungsantrag!)

13.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, der soeben verlesen wurde, ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

13.21

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in dieser Funktionsperiode ein sehr ambitioniertes Programm vorgenommen, das von einer UOG-Novelle, die in wenigen Stunden auf der Tagesordnung stehen wird, über das Universitäts-Studienrecht bis hin zur Dienstrechtsreform reicht.

Heute geht es um eine tiefgreifende Umgestaltung des Dienstrechts, und es entsteht ein zwar nicht völlig neues, aber stark verändertes Dienstrecht. Darüber ist im wesentlichen seit Frühsommer letzten Jahres verhandelt worden. Auch wenn mein Vorredner von einem Flickwerk gesprochen hat, stehen doch alle Gruppen, die daran mitgewirkt haben, zum vorliegenden Verhandlungsergebnis. Darin zeigt sich, daß die Sozialpartnerschaft auch auf Hochschulebene funktioniert.

Ich möchte mich weniger mit dem Gesetzestext – dieser wird in den Beilagen ausführlich erläutert – als mit den paar Punkten befassen, in denen wir uns erlaubt haben, vom Verhandlungsergebnis ein wenig abzuweichen. Das Problem beim Dienstrecht besteht ja darin, daß es auf der einen Seite ein von den Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern ausgehandeltes Ergebnis und auf der anderen Seite das Parlament, die Abgeordneten gibt, die sich dazu ebenfalls eine Meinung zu bilden und das Gesetz zu beschließen haben. Über die wenigen Punkte, in denen es zu Abweichungen gekommen ist, wurde bereits das Gespräch mit den betroffenen Gruppen gesucht.

Es geht um die neuen Vertragsprofessoren – das ist ein neuer Typus von Universitätslehrern, der im Zusammenhang mit dem UOG 1993 steht – und die Stiftungsprofessoren, wie es sie weltweit an verschiedenen Universitäten schon gibt und mit denen wir jetzt erste Erfahrungen sammeln wollen. Ich nehme an, daß Kollege Lukesch auf dieses Thema näher eingehen wird.

Vom Verhandlungsergebnis abgewichen sind wir auch in der Emeritierungsregelung, allerdings ebenfalls nicht, ohne die betroffenen Gruppen auf ihre unterschiedlichen Positionen hin zu befragen. Die Emeritierung ist jetzt nicht mehr auf Antrag des Betroffenen möglich, sondern die Fakultät faßt darüber einen entsprechenden Beschluß. Es ist das zugegebenermaßen eine Einschätzungsfrage, worin die günstigere Regelung für die Betroffenen besteht, sowohl für die Fakultät als auch für die zu emeritierenden Professorinnen und Professoren. Wir sind der Ansicht, daß zunächst ein Beschluß der Fakultät vorliegen sollte; selbstverständlich werden vorher darüber Gespräche mit den Betroffenen geführt werden.

Weiters wurde die Regelung dadurch abgeändert, daß – befristet auf zwei Jahre – die Lehrverpflichtungen der Assistenten um zwei Stunden erweitert wurden, damit auch jene Institute, die


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sonst große Probleme bekommen hätten, den Lehrbetrieb aufrechterhalten und garantieren können.

Lassen Sie mich nun doch noch auf den Entschließungsantrag von Kollegen Lukesch und mir eingehen, der den Auftrag enthält, innerhalb von drei Jahren ein neues Dienstrecht auszuarbeiten. Es hat schon erste Protestschreiben gegeben, in denen gefragt wird: Warum wollen die Abgeordneten etwas, das wir ausgehandelt haben, völlig neu gestalten?

Sehen Sie sich im BDG die für die Hochschullehrer maßgeblichen Regelungen über eine lange Reihe von Nebengebühren an, die von der Einstufung abhängig sind, nämlich Überstundenvergütung, Pauschalvergütung für einen verlängerten Dienstplan, Sonn- und Feiertagsvergütung, Journaldienstzulage, Bereitschaftsentschädigung, Mehrleistungszulage, Belohnung, Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Aufwandsentschädigung, Fehlgeldentschädigung und so weiter – ich will Ihnen das Verlesen der vollständigen Liste aus Zeitgründen ersparen. Es gibt aber nicht nur das BDG, sondern auch das VBG, das Pensionsrecht, das Gehaltsgesetz und eine Reihe anderer Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die dabei zum Tragen kommen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine solche Situation ist für den Dienstnehmer am allerwenigsten erfreulich. Denn der Dienstgeber verfügt über Experten, das wissen wir, ausgezeichnete Experten, die sich mit dem Dienstrecht beschäftigen und darin auskennen. Der einzelne Beamte aber sieht sich einer sehr unübersichtlichen Fülle von Regelungen gegenüber. Deshalb wäre es meiner Ansicht nach gut für die Universitäten, in dieser Hinsicht einen Schritt weiterzukommen.

Abschließend möchte ich fünf Punkte nennen, von denen meine Fraktion glaubt, daß sie im neuen Dienstrecht Niederschlag finden sollten.

Erstens geht es um die Qualität in Lehre und Forschung. Sie ist für unsere Universitäten am allerwichtigsten. Maßnahmen zur Förderung der Qualität betreffen die Weiterbildung, die Förderung des "wissenschaftlichen Nachwuchses" – wie es so schön heißt – und die Vorkehrungen zur Überprüfung der Qualität. Letzteres geschieht im Zusammenhang mit dem UOG im Rahmen der Evaluierung, hat aber noch keinen Eingang ins Dienstrecht gefunden.

Zweitens müssen Frauen bessere und faire Bedingungen an den Universitäten vorfinden. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für wissenschaftliche Karrieren. Aus der Statistik wissen wir Bescheid darüber, daß Frauen aus verschiedenen Gründen immer noch benachteiligt sind. Dem können wir im Dienstrecht gegensteuern.

Das dritte ist die Mobilität: Mobilität in regionaler Hinsicht und interdisziplinäre Mobilität zwischen den Tätigkeiten in der Verwaltung sowie in Lehre und Forschung, aber auch in außeruniversitären Einrichtungen. Es geht darum, den Wechsel zwischen den verschiedenen Bereichen sowie auch die Rückkehr in den Bereich einer früheren Tätigkeit zu erleichtern.

Viertens geht es um die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Verantwortung für das, was gelehrt und wonach geforscht wird, einschließlich einer ethischen Verantwortung. Besonders in einer Zeit, in der die Forschungslandschaft umgestaltet wird und mehr Auftragsforschung ermöglicht werden soll, ist das eine wichtige Forderung. Der Wissenschafter und die Wissenschafterin dürfen in ihrer ethischen Verantwortung nicht allein gelassen werden.

Das fünfte ist die Balance zwischen Sicherheit und Risiko. Auch für die Wissenschaft gilt, daß die Orientierung nicht allein in Richtung Sicherheit erfolgen kann. Mobilität eröffnet für wissenschaftliche Karrieren Chancen, trägt allerdings auch Risken in sich.

Abschließend möchte ich eine Feststellung treffen und meinen Dank aussprechen. Durch das UOG 1993 und dessen Umsetzung, das Universitäts-Studiengesetz, sowie die Budgetsanierung wurden hohe Anforderungen an die Universitäten gestellt und an alle, die dort tätig sind, vom Rektor bis hin zum Hausmeister und Elektriker. Sie alle sind im Zuge dieser Umstrukturierung stark beansprucht worden. Es bedarf hoher Motivation, um damit zurechtzukommen. Deshalb möchte ich auch von dieser Stelle aus festhalten, daß an unseren Universitäten hervorragende


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Arbeit geleistet wird. Dafür sei im Hohen Haus ausdrücklich der Dank ausgesprochen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

13.30

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der eigentlich nur eine krisenmanagementartige Adaption des bestehenden unübersichtlichen, leistungsfeindlichen und privilegienabsichernden Hochschullehrer-Dienstrechts ist. Das Krisenmanagement als Anlaß, sozusagen den Fleckerlteppich zu vergrößern – das halte ich nicht für eine geeignete Grundlage, um in diesem Staat auf effiziente Art Gesetze zu machen.

Das bestehende Gesetz ist – wie einige Experten festgestellt haben – ein Hindernis für die Leistungsfähigkeit und internationale Konkurrenzfähigkeit der Universitäten. Ich berufe mich dabei auf das technologiepolitische Konzept, welches das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst letztes Jahr in Auftrag gegeben hat und in dem es heißt:

"Die bisher unternommenen Versuche zur Verbesserung des Austausches zwischen Universität und Wirtschaft waren nicht ausreichend erfolgreich."

Etwas weiter unten heißt es: "Die Organisation des österreichischen Hochschulsektors mit seinen derzeitigen dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften ist für die neuen Formen der Forschungsorganisation nicht geeignet." – Das wird von einer Studie belegt, die der Wissenschaftsminister in Auftrag gegeben hat!

Ich zitiere weiter: "Einerseits gibt es für den einzelnen Wissenschaftler keine Anreize, eine abgesicherte Hochschullaufbahn zu unterbrechen, um zwischen unterschiedlichen Forschungsorganisationen zu wechseln." "Andererseits ist die zeitweise Einbindung externer Wissenschaftler in die Hochschulforschung erschwert. Eine Öffnung der Strukturen gegenüber den neuen Formen der Forschungsorganisation scheint geboten." – Soweit diese Studie aus dem vorigen Jahr.

Heuer haben wir den Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums vorgelegt bekommen. Ich zitiere daraus:

"Das Universitätenkuratorium sieht die Neugestaltung des Dienstrechts als eine unabdingbare Voraussetzung zur notwendigen Restrukturierung und Optimierung der Aufgabenerfüllung der Universitäten." Weiter heißt es: "Der vorliegende Entwurf kann dabei nur ein erster Schritt auf dem Wege zur Abschaffung der in der gegenwärtigen Form nicht mehr zeitgemäßen Pragmatisierung sein."

Weiters heißt es in diesem Universitätenkuratoriumsbericht: "... die Schaffung von provisorischen Dienstverhältnissen, ein Mindestmaß an Kündigungsmöglichkeiten, die Möglichkeit zur Versetzung ohne Zustimmung in besonderen Fällen sowie ein leistungsorientiertes, strafferes Besoldungsschema" sind dringend erforderlich. Man spricht dann davon, daß ein ",all inclusive‘-Gehaltsschema ohne Zulagen dringend angeraten" ist und zur "Transparenz in der Besoldung" führen würde. – Universitätenkuratorium, Tätigkeitsbericht 1996.

Wenn man weiß, was die Experten zum Thema zu sagen haben, und dann vor Augen geführt bekommt, was auf der anderen Seite vom Ministerium vorgeschlagen wird, dann erscheint es nicht mehr verwunderlich, daß von den Regierungsparteien im Ausschuß ein Entschließungsan-trag vorbereitet worden ist, der dem entstandenen Mißstand insofern Rechnung trägt, als man den Minister – und indirekt sich selbst – auffordert, innerhalb der nächsten drei Jahre eine grundlegende Neukonzeption mit dem Ziel eines eigenständigen Dienstrechtes zu erarbeiten. Ich weiß nicht, warum dafür drei Jahre nötig sind, da die Probleme ohnehin auf der Hand und auf dem Tisch liegen.


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Herr Lukesch! Sie haben immer wieder den Kopf geschüttelt. Vielleicht läßt es sich trotzdem ein bißchen schneller machen, und man kann es in einem Jahr regeln. Denn die Kritikpunkte sind schon längst artikuliert worden und haben sich nicht geändert. Deshalb könnte man ein wenig schneller daran arbeiten.

Weil ich nicht viel Redezeit zur Verfügung habe, muß ich zum Schluß kommen. Ich möchte ein Beispiel aus dem Gesetzentwurf herausgreifen und etwas über die Vertragsprofessoren sagen. International wird es für richtig gehalten, daß nicht mehr als 50 Prozent der Hochschulprofessoren eine unkündbare Stellung haben, die anderen 50 Prozent sollen mobile Kräfte sein und öfter wechseln, damit an den Universitäten eine gewisse Dynamik besteht. Das ist im Entwurf nicht vorgesehen. Deshalb wünsche ich mir, daß das entsprechend adaptiert wird.

Was bei den Prüfungstaxen die "Kopfgelder" betrifft, wäre es besser, eine Pauschalierung vorzusehen. Denn es ist ein Unterschied, ob ein Multiple-choice-Test mit 500 Kandidaten durchgeführt wird oder ob 500 Kandidaten mündlich geprüft werden. Dafür sind unterschiedliche Leistungen erforderlich. Eine Pauschalierung würde dem besser Rechnung tragen als die vorgesehene Regelung. Meiner Ansicht nach versetzt das "Kopfgeld" – wie es an den Hochschulen salopp genannt wird – den Prüfling in eine schwierige Lage, denn er weiß genau: Wenn er durchfällt, bekommt der Professor mehr Geld. Das ist für den Prüfling sehr unangenehm, und deshalb wäre es besser, eine Lösung mit einer Pauschalierung zu finden. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. – Bitte.

13.36

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte meine Ausführungen zum Hochschullehrer-Dienstrecht und der diesbezüglichen Novellierung damit beginnen, zwei Kollegen zu widersprechen.

Erstens möchte ich Kollegen Niederwieser sagen: Es ist richtig, daß die Sozialpartner die Änderungen und Vorbereitungen zu diesen Novellen in intensiver Auseinandersetzung und harten Verhandlungen im wesentlichen besprochen haben. Aber trotzdem fühle ich als Abgeordneter dieses Hauses mich für den Inhalt verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich nehme mir die Freiheit heraus, im einen oder anderen Punkt von dem abzuweichen, was im Konsens beschlossen wurde, nämlich dort, wo es notwendig ist, Signale für die Zukunft zu setzen.

Zweitens möchte ich Herrn Präsidenten Brauneder vehement widersprechen. Er sprach eingangs seiner Rede von dem geringen Interesse, das Hochschul- oder Universitätsfragen hier im Hohen Haus entgegengebracht wird. Wahrscheinlich meint er sich selbst, denn er ist jetzt nicht hier. Auf den Inhalt der BDG-Novelle ist er nicht eingegangen, und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem neuen Hochschullehrer-Dienstrecht allein auf Basis der Frage zu führen, ob es nach zwei oder vier Semestern zur selbständigen Lehrtätigkeit von Assistenten kommt, lehne ich ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn es um eine inhaltlich Wertung geht, kann ich Frau Kollegin Gredler auch in den Kreis derer aufnehmen, denen ich zu widersprechen habe, denn man kann mit Recht sagen, daß die inhaltlichen Neuerungen im nunmehr vorgelegten Hochschullehrer-Dienstrecht zu verstärkter Motivation der Hochschullehrer führen werden. Weiters werden die Neuerungen die Qualität der Lehre und der Lehrenden fördern, und drittens werden sie – in einem ersten, bedeutenden Schritt – zur Flexibilisierung der Personalpolitik an den Universitäten beitragen, auch wenn – das räume ich ein, Frau Gredler – noch nicht alles Wünschenswerte erreicht worden ist.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Novelle bringt Vorteile für die Assistenten mit sich. Zum ersten Mal wird per Gesetz anerkannt, daß die Lehrtätigkeit zum normalen Dienstbetrieb eines Assistenten oder einer Assistentin gehört und in der Dienstzeit zu erledigen ist. Auch wird anerkannt, daß ein gewisses Anrecht auf Lehrtätigkeit besteht, aber dieses gilt – im Gegensatz zu den Ausführungen von Kollegen Brauneder – nur bedingt. Selbstverständlich muß die


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Qualität des Assistenten, das heißt seine Eignung für den Lehrbetrieb, überprüft werden und gegeben sein, und es muß Bedarf an seiner Lehrtätigkeit bestehen.

Wir setzen neue Anreize für die Habilitation mit einem neuen Dozentenschema. Zu diesen fühlbaren Verbesserungen kommen hörbare Verbesserungen, nämlich dadurch, daß wir für Dozenten als neuen Titel den der außerordentlichen Professoren eingeführt haben. Wir haben auch versucht, das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Leistung" umzusetzen, zum Beispiel durch die Gleichstellung der außerordentlichen Professoren mit den ordentlichen Professoren im Gehaltsschema. Dabei wird selbstverständlich auf der Eingangsstufe differenziert.

Wir haben es selbstverständlich nicht, so wie das in einem Medium berichtet worden ist, ermöglicht, daß alle Professoren in Zukunft bis zum 68. Lebensjahr arbeiten können und dann mit 90 Prozent ihres Letztbezuges in Pension gehen. – Das ist nicht der Fall, im Gegenteil: Das Kollegium wird darüber entscheiden, ob es einen verdienten, fähigen Professor über das 65. Lebensjahr hinaus noch einsetzen will.

Wir sind vor allem beim Professorenstatus flexibler geworden. Es wurde schon vom Vertragsprofessor gesprochen, noch nicht jedoch von der Versetzbarkeit der Hochschullehrer, die es in Zukunft geben wird, wenn bestimmte Studienrichtungen konzentriert werden sollen. Wir haben auch – das war ein dringendes Anliegen meiner Fraktion – den Stiftungsprofessor durchgesetzt. Es wird in Zukunft möglich sein – so wie in den USA, wie in Großbritannien –, daß Professoren auf Zeit auf der Grundlage eigener Einnahmen der Universität angestellt werden und dort für einen befristeten Zeitraum tätig sein können.

Frau Kollegin Gredler! Dort ist also der Professor auf Zeit mit Fixgehalt, also einer "All-inclusive"-Entschädigung, bereits realisiert und umgesetzt. Meine Aufforderung ist, sowohl an die Industrie, als auch an entsprechende Mäzene im Bereich der Geisteswissenschaften, von diesem neuen Institut der Stiftungsprofessoren entsprechend Gebrauch zu machen.

Wir können feststellen – Frau Kollegin Gredler, darin gebe ich Ihnen recht –, daß wir an den vorhandenen Strukturen, nämlich daß Professoren, Assistenten und andere Mitarbeiter öffentlich Bedienstete sind, noch nichts geändert haben. Wir haben aber eine Reihe von Signalen gesetzt, die zu mehr Flexibilisierung führen sollen.

Mein Entschließungsantrag – der letztlich auch das Ergebnis einer Erfahrung am eigenen Leib gewesen ist, da ich mich drei Wochen intensiv in dieses Hochschullehrer-Dienstrecht eingearbeitet und die dabei notwendigen 10 Gesetzesmaterien mitstudiert habe – hat mich dazu angeregt, zu sagen: Wir brauchen erstens – aus Gründen der Transparenz und Einfachheit – einen neuen Ansatz (demonstrativer Beifall beim Liberalen Forum) und zweitens ein Dienstrecht, das der Autonomie der Universität gerecht wird.

Sie haben angekündigt, sich diesem Entschließungsantrag anzuschließen oder ihm beizutreten. Sie kritisieren, drei Jahre seien zu lang. Ich aber möchte ein neues Dienstrecht nicht in einem Schnellschuß gegen die Mitarbeiter der Universitäten auf den Tisch knallen, sondern ich möchte mit den Menschen an den Universitäten ein neues Dienstrecht erreichen, das die Qualität und Leistungsfähigkeit dieser Zukunftseinrichtung unserer Gesellschaft stärkt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

13.43

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dr. Lukesch hat sich einleitend in einer Attacke gegen unseren Präsidenten versucht. (Abg. Dr. Lukesch: Er war nicht da!) Herr Dr. Lukesch! Da es bedauerlicherweise üblich ist, daß gerade Sie in letzter Sekunde mit Abänderungen und sonstigen Vorschlägen in die Ausschußsitzungen, aber auch ins Plenum kommen, hatten wir Zeitnot. Wir mußten allfällige von Ihnen noch eintreffende Abänderungsanträge zu dieser


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Materie abwarten, um von unserer Seite einen Entschließungsantrag vorzubereiten, der das hier Gesagte und Diskutierte berücksichtigt.

Was ist in Wirklichkeit geschehen? – Das Hochschullehrer-Dienstrecht ist ein Fleckerlteppich, mußte in die Putzerei gebracht werden und ist dort verwaschen worden. Übriggeblieben ist ein Fleckerlteppich mit unterschiedlichen neuen Farbschattierungen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Nicht mehr und nicht weniger liegt vor uns.

Das UOG 1993 hat nach einem Hochschullehrer-Dienstrecht gerufen, es kam nicht. Den Kuratoriumsbericht haben wir gehört, und Frau Dr. Gredler hat völlig recht: Auch dort besteht der Ruf nach einem durchforsteten, neu angefertigten Teppich, möglichst in einer übersichtlichen, brauchbaren Färbung.

Um Ihre eigenen Intentionen zu unterstützen – Herr Dr. Niederwieser hat es gesagt, und Sie, Herr Dr. Lukesch, haben es bestätigt – und um endlich reinen Tisch zu machen, bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Dr. Martin Graf, Dr. Udo Grollitsch und Genossen betreffend grundlegende Neugestaltung des Hochschullehrer-Dienstrechtes

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr werden ersucht, dem Nationalrat bis Ende Juni 1998 Vorschläge zu unterbreiten, mit denen eine grundlegende Neukonzeption des schwer überschaubaren Dienstrechtes der Hochschullehrer vorgenommen wird, und zwar mit dem Ziel, das Hochschullehrer-Dienstrecht nach dem Vorbild des Richter-Dienstrechtes in einem eigenen Gesetz von den Beamtenregelungen im Sinne universitätsautonomer Einsatzmöglichkeiten abzukoppeln.

Überdies wird die Bundesregierung ersucht, für eine Vereinfachung des Dienst- und Besoldungsrechts zu sorgen, um diese wichtige Materie überschaubar und verständlich zu gestalten."

*****

Herr Dr. Lukesch! Wenn Sie diesen Entschließungsantrag der Freiheitlichen – durchaus in Deckung mit Ihren Intentionen – vernommen haben, dann können Sie ihm nicht ausweichen, und ich hoffe, daß Sie ihn unterstützen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen.  – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 783 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht. Es wird zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abgestimmt.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten fest.


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Wie erwähnt, haben die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. I Z. 19 § 180b Abs. 2 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen beitreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Es wird nunmehr über Art. I Z. 19 § 180b Abs. 2 in der Fassung des Ausschußberichtes abgestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

In diesem Fall war keine Verfassungsbestimmung enthalten, es genügt also die einfache Mehrheit.

Wir kommen als nächstes zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, daß dies mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen ist.

Damit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Wir stimmen nun ab über die dem Ausschußbericht 783 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die der Entschließung, die dem Ausschußbericht beigedruckt ist, zustimmen, ein Zeichen geben. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. (E 69.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch vorhin eingebracht hat, und zwar den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch und Genossen betreffend Neugestaltung des Hochschullehrer-Dienstrechts.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Damit ist der 7. Punkt der Tagesordnung erledigt.

8. Punkt

Erste Lesung des Antrages 429/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrensgesetz 1973 geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung und gehen gleich in die Debatte ein.

Das Wort erhält die Antragstellerin. – Bitte.

13.50

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! In diesen Zeiten der Redezeitbeschränkung werde ich versuchen, meine Ausführungen sehr kurz zu halten, zumal wir noch andere Gelegenheiten haben werden, um Sie


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von unseren Argumenten zu überzeugen. Es ist heute ja nicht die Zeit des Abstimmens, sondern wir haben eine erste Lesung, und ich möchte daher nur ganz kurz die Beweggründe, die uns zu diesem Antrag veranlaßt haben, erläutern. (Unruhe im Saal.)

Ich verstehe schon, daß Sie Instrumente der direkten Demokratie nicht sehr interessieren, wie ich überhaupt das Gefühl habe, daß Ihnen die Demokratie nicht gerade ein Herzensanliegen ist. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Es ist nur so, daß das einen schlechten Eindruck bei jenen hinterläßt, deren Vertreter Sie hier sind. – Sie sitzen nämlich da oben auf der Galerie. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich will Sie gar nicht überstrapazieren, was meine Redezeit betrifft, sondern nur festhalten, daß, wenn von der Lebendigkeit der Demokratie die Rede ist, meistens die Instrumente der direkten Demokratie herangezogen werden.

Ein Volksbegehren ist mit Sicherheit ein sehr taugliches Instrument, den Willen der Bevölkerung direkt zum Ausdruck zu bringen. Es handelt sich dabei im übrigen um ein sehr altes Instrument: Es war schon in der Verfassung von 1920 enthalten, allerdings mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Einmal waren es 10 000 Unterschriften, die man gebraucht hat, dann wieder 30 000, dann wieder 10 000. Der jetzige Stand der Dinge ist, daß ein solches Volksbegehren 10 000 Bürgerinnen oder Bürger oder 8 Abgeordnete des Nationalrates oder je 4 Abgeordnete von Landtagen einleiten können. Ich halte das für eine völlig unzulässige Privilegierung von Abgeordneten, und zwar sowohl was Nationalrats- als auch was Landtagsabgeordnete betrifft.

Ich glaube, daß das Instrument des Volksbegehrens ein Instrumentarium der Bürger bleiben sollte. Ich halte es auch deswegen für kurios, wenn Nationalratsabgeordnete ein Volksbegehren einleiten, weil es letztlich das Ziel eines Volksbegehrens ist, den Gesetzgeber zur Auseinandersetzung mit einer bestimmten Materie zu veranlassen.

Ich halte diesen Umweg, sich bestimmte Unterschriften und Unterstützung zu holen, für das Eingeständnis eines schwachen Selbstverständnisses. Wenn Parlamentarier der Meinung sind, daß man eine bestimmte Materie behandeln sollte, so haben sie andere Möglichkeiten zur Hand und brauchen sich nicht über den Weg eines Volksbegehrens zu artikulieren. Ich glaube vielmehr, daß die Gefahr des parteitaktischen Überlegens, damit letztlich auch die des Mißbrauchs – die Gefahr einer Inflation von Volksbegehren und ähnlichem mehr – viel größer ist und das letztlich zu einer Abstumpfung dieses Instrumentariums führen könnte, was schlecht wäre.

Ich halte es aber nicht für notwendig, zum Beispiel die Zahl der Unterschriften zu senken. Ich sage das, nachdem ich mir angeschaut habe, wie in einem Einleitungsverfahren jeweils Unterstützungserklärungen gefunden wurden: Da hat selbst eines der letzten Volksbegehren, das eines der am schwächsten unterstützten war, nämlich das Volksbegehren "Pro Motorrad", fast 13 000 Unterstützungsunterschriften für die Einleitung erhalten. Ich glaube daher, daß es keinen Handlungsbedarf dafür gibt, unter das Erfordernis von 10 000 Unterschriften zu gehen.

Es gibt allerdings Handlungsbedarf in die Richtung, die Privilegierung von Abgeordneten abzuschaffen. Ich möchte, daß das Instrument Volksbegehren wieder zu einem reinen Instrumentarium der Bürger wird, daß es von einzelnen Parteien nicht sozusagen als Vorwahlkampfmaschine eingesetzt wird, sondern daß sich das Parlament mit der Willenskundgebung der Bürgerinnen und Bürger so auseinandersetzt, wie diese das erwarten. Sie werden Gelegenheit haben, anhand des Gentechnik-Volksbegehrens, anhand des Frauen-Volksbegehrens zu beweisen, wie ernst Sie Volksbegehren nehmen. Aber streichen Sie die Privilegierung der Parlamentarier! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stippel. – Bitte.

13.55

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir befinden uns in der ersten Lesung des Antrages 429/A betreffend Novellierung des Volksbegehrensgesetzes.


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Jede demokratische Verfassung in modernen Staaten kennt Einrichtungen, Institute, der direkten Demokratie und der indirekten Demokratie. Diese sind von Land zu Land, von Staat zu Staat verschieden: Hier sind die direkten Elemente historisch stärker gewachsen, anderswo nicht so stark. In der Schweiz beispielsweise sind die Institute der direkten Demokratie, also der plebiszitären Demokratie, viel stärker ausgeprägt, als das beispielsweise in Österreich der Fall ist.

Die Institute der österreichischen direkten Demokratie sind im wesentlichen Volksbegehren, Volksabstimmung, Volksbefragung und selbstverständlich alle Wahlen. Durch Wahlen werden wiederum die Repräsentanten fixiert, die dann stellvertretend für das Volk eine bestimmte Zeit hindurch Entscheidungen zu treffen haben.

Konkret geht es heute um das Volksbegehren, ganz konkret – ich brauche das nicht zu wiederholen, Frau Abgeordnete Schmidt hat es bereits gesagt – um die Frage, in welcher Form wir Abgeordnete beim Einleitungsverfahren für Volksbegehren eingebunden sein sollen.

Ich gestehe ganz offen, daß ich Ihren Vorstellungen, Frau Kollegin Schmidt, einiges abgewinnen kann. Ich halte Ihre Vorschläge für durchaus diskussionswürdig, frage aber, wie wir abwägen sollen. Wir sind Vertreter des Volkes und repräsentieren eine bestimmte Zahl von Menschen – im Schnitt etwa 25 000 Wählerinnen und Wähler; soviel braucht man in etwa, um ein Mandat für den Nationalrat zu erhalten; die Zahlen für die Landtage habe ich jetzt nicht im Kopf –, und daher frage ich mich, ob es nicht möglich sein sollte, daß ich als Abgeordneter in meinem Wahlkreis, sozusagen im Schulterschluß mit meinen Wählerinnen und Wählern, an einem Volksbegehren teilnehmen kann. (Abg. Dr. Schmidt: Aber bitte mit dem gleichen Stimmengewicht wie jeder Bürger! – Dann ja!)

Frau Kollegin! Daß man als Abgeordneter andere Möglichkeiten der Gesetzesinitiative hat, das haben Sie gesagt, das ist auch richtig, das unterstütze ich voll. Ich meinte nur, man sollte nicht ganz außer acht lassen, daß man eine bestimmte Zahl von Menschen vertritt und gemeinsam mit der Bevölkerung etwas unternehmen können und dürfen sollte. Das ist eine Frage der Abwägung.

Noch einmal: Ihre Vorschläge sind durchaus diskussionswürdig, und ich persönlich freue mich schon auf spannende Verhandlungen in den nächsten Sitzungen des Verfassungsausschusses. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

13.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stadler. – Er wird gestrichen.

Es liegt daher keine weitere Wortmeldung vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 429/A dem Verfassungsausschuß zu.

9. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (712 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden,

die Regierungsvorlage (713 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle),

die Regierungsvorlage (714 der Beilagen): Führerscheingesetz – FSG und

die Regierungsvorlage (708 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, sowie

den Antrag 96/A (E) der Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Genossen betreffend Ausstattung von Reisebussen mit Sicherheitsgurten,


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den Antrag 99/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Ausrüstungsvorschriften von Fahrrädern,

den Antrag 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBl. Nr. 267/1967, geändert wird (KFG-Novelle 1996),

den Antrag 138/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Einführung der 0,5-Promille-Grenze und Licht am Tag,

den Antrag 139/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend generelles Tempolimit 80/100,

den Antrag 197/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Legalisierung der Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und Aufhebung der Radwegebenützungspflicht,

den Antrag 348/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit auf heimischen Straßen,

den Antrag 396/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge,

den Antrag 410/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, und

den Antrag 492/A der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (823 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Es wurde zu keinem Verhandlungsgegenstand eine Berichterstattung vorgeschlagen, daher können wir gleich in die Beratungen eingehen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Rosenstingl. Er hat das Wort.

14.02

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach langen Verhandlungen besprechen wir nun das sogenannte Sicherheitspaket im Verkehr. Es beinhaltet zwar einige Regelungen, die sinnvoll sind, die aber unserer Meinung nach früher hätten kommen sollen. Einige andere wichtige Punkte sind leider in diesem Paket nicht enthalten.

Ich möchte mich jetzt nur mit einigen Teilen dieses Paketes beschäftigen, da man in dieser kurzen Redezeit natürlich nicht alles anschneiden kann und meine Kollegen auf andere Teile eingehen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders wichtig und für mich und für meine Fraktion unverständlich ist die Regelung "Mopedführerschein ab 15 Jahren". Mir ist durchaus bewußt, daß besonders in weiten Kreisen der ländlichen Bevölkerung der Wunsch gehegt wird, einen Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren machen zu können, weil man in gewissen Gegenden Österreichs mit öffentlichen Verkehrsverbindungen nicht überall hinkommen kann. Es wäre aber sinnvoller, würde sich die Regierungskoalition stärker mit dem Nahverkehr beschäftigen, da dadurch diesem Problem Abhilfe geschaffen werden könnte. (Abg. Auer: Darf ich einen Zwischenruf machen? Eine Frage nur! – Abg. Dr. Krüger: Die Fragestunde war schon!)

Die nunmehrige Lösung ist nicht sinnvoll. Bei der Herabsetzung des Alters für eine Lenkerberechtigung darf man doch nicht nach den Erfordernissen des Regionalverkehrs entscheiden, sondern man muß sich die grundsätzliche Frage stellen, ob ein Jugendlicher ab einem gewissen


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Alter verkehrstauglich ist. (Abg. Auer: Wie erklären Sie mir dann, daß man mit 12 Jahren in der Stadt mit dem Fahrrad fahren kann, aber auf dem Land mit 15 Jahren nicht mit dem Moped? Das muß man erst jemandem erklären! So etwas von weltfremd, bitte!)  – Wenn ja, wäre eine Herabsetzung richtig, wenn nein, ist eine Herabsetzung nicht richtig! (Beifall bei den Freiheit-lichen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Auer. )

Es wäre daher zu klären gewesen, ob Jugendliche im Alter von 15 Jahren reif dazu sind, ein Moped zu fahren – oder eben nicht. Die vorgesehene Regelung ist untauglich. Es darf einfach nicht darauf ankommen, ob ein Bedarf dafür besteht. In meinem Bundesland zum Beispiel, und zwar im Waldviertel, besteht natürlich ein Bedarf hiefür, da die Verkehrsverbindungen dort nicht so gut ausgebaut sind wie zum Beispiel am Rande Wiens, in den Industrievierteln. Man macht somit eine Ausnahme und erlaubt dem Waldviertler Jugendlichen, mit 15 Jahren ein Moped zu fahren, der Jugendliche aus den Industrievierteln in der Umgebung Wiens darf jedoch mit 15 Jahren noch nicht fahren. Das ist eine Ungleichstellung, die wir ablehnen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ruf bei der ÖVP: Der hat keine Ahnung!)

Weiters ist es völlig unverständlich, daß über die Frage, ob die Verkehrsverbindungen in einer Region gut sind oder nicht und es den Bedarf nach individuellen Verkehrsmitteln gibt, der Landeshauptmann das Entscheidungsrecht hat. Es wird dazu kommen, daß vielleicht der oberösterreichische Landeshauptmann sagt: Bei uns sollen die Leute mit 15 Jahren fahren!, der niederösterreichische aber vielleicht: Bei uns nicht!, der Tiroler sagt wieder ja, der Salzburger nein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Das ist doch ein Unsinn, wenn etwa der niederösterreichische Landeshauptmann einer Ausnahmeregelung zustimmt, der Wiener Landeshauptmann aber nicht, da es dort natürlich keinen Bedarf gibt. Dürfen dann die Niederösterreicher in Wien fahren, die Wiener in Niederösterreich aber nicht?!

Es gibt wohl kaum etwas Unsinnigeres im Bereich der Verkehrssicherheit als Ihre Bestimmungen betreffend den Mopedführerschein ab 15! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte noch kurz einen zweiten, für diese Regierungskoalition typischen Punkt ansprechen. Vor einiger Zeit, es ist bereits über ein Jahr her, haben sich verschiedene Vertreter der Regierungsparteien voller Freude – insbesondere gegenüber den Motorradfahrern – dafür ausgesprochen, Wechselkennzeichen für Motorradfahrer zu schaffen, sodaß man für verschiedene Fahrzeuggruppen wie etwa Motorrad und Auto dasselbe Kennzeichen benützen darf. In den ersten Entwürfen, die vor einigen Monaten diskutiert wurden, war eine entsprechende Regelung enthalten, in der Regierungsvorlage hingegen ist dieser Punkt nicht enthalten, obwohl die budgetären Auswirkungen sehr gering wären.

Für die Freiheitlichen – aber leider nicht für die Regierungskoalition – gilt das Motto: Was man verspricht, soll man auch halten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher stelle ich folgenden Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl, Lafer und Kollegen zur 19. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 betreffend die Wechselkennzeichen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 712 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeuggesetz 1967 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

In Anlage 1 Artikel I wird Z. 48 wie folgt geändert:

"§ 48 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 lautet:


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Bei der Zulassung von je zwei oder drei Fahrzeugen desselben Antragstellers ist auf Antrag für diese Fahrzeuge ein einziges Kennzeichnen, ein Wechselkennzeichen, zuzuweisen. Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der Fahrzeuge geführt werden. Es sind grundsätzlich alle ausgegebenen Kennzeichentafeln, soweit sie nicht aufgrund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzubringen sind, mit dem jeweils betriebenen Fahrzeug mitzuführen."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir geben Ihnen damit die Chance, der Bevölkerung geleistete Versprechen auch einzulösen.

Ich werde nun kurz auf das Führerscheinregister – ein typischer ÖVP-Umfaller – eingehen. Sie haben sich immer gegen die Einführung eines Punkteführerscheins ausgesprochen. Jenes Führerscheinregister, das dieses Haus heute wahrscheinlich mit Mehrheit einführen wird, ist eine Vorstufe zum Punkteführerschein. Herr Kollege Parnigoni und, soweit ich mich erinnern kann, auch der Herr Bundesminister haben im Ausschuß klar und deutlich gesagt, daß das Führerscheinregister eine Vorstufe zum Punkteführerschein sei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Es wäre daher konsequent, wenn Sie gegen dieses Führerscheinregister stimmten. Denn wenn es keine Vorstufe zum Punkteführerschein ist, so wäre es sinnlos. Sie müssen sich nur anschauen, was alles darin stehen soll (Abg. Dr. Graf: Die werden jetzt alle abgenommen, die Führerscheine!) , nämlich rein gar nichts. Es ist nur eine Aufnahme von Daten aller Führerscheinbesitzer, die man nur zur Einführung eines Punkteführerscheins benötigt. Es müßte also die ÖVP – eine bekannte Umfallerpartei – heute einen Abänderungsantrag stellen, um dieses Führerscheinregister aus der Vorlage herauszustreichen. Ich befürchte aber, daß Sie einmal mehr umfallen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden knappen Zeit kann ich nur kurz auf die Diskussion über die Promillegrenze eingehen. (Abg. Auer: Man kann auch mit wenigen Worten viel sagen! Da müßte man sich aber vorbereiten!) Wir sind uns darüber einig, daß Unfälle, verursacht durch Alkoholkonsum, verhindert werden müssen. Wir sollten uns auch darüber einig sein, daß das Fahren in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verhindert werden muß. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir taugliche Mittel.

Es gibt meiner Überzeugung nach in Österreich zwei Klassen von Kraftfahrern: Die verantwortungsbewußten Kraftfahrer lenken, wenn sie beeinträchtigt sind, kein Auto, kein Fahrzeug mehr. (Abg. Dr. Graf: Die, die wir vertreten!) Leider gibt es auch Kraftfahrer, die nicht so verantwortungsbewußt sind und, wenn sie eine gewisse Hemmschwelle überschritten haben, auch im beeinträchtigten Zustand ein Kraftfahrzeug lenken. Diesen ist es jedoch völlig egal, ob die Alkohol-Grenze bei 0,5 , 0,8 oder 0,6 Promille – oder wie auch immer – liegt. Sie werden in durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand ihr Fahrzeug lenken, auch wenn die Alkohol-Grenze 0,5 Promille sein sollte. Daher sollten wir nicht die verantwortungsvollen, die anständigen Kraftfahrer, sondern die verantwortungslosen Kraftfahrer bekämpfen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher bin ich gegen eine Alibi-Regelung. Wir möchten nicht das Parlament mißbrauchen und sagen: Wir senken die Grenze auf 0,5 Promille, alles andere ist uns gleich, es ist sowieso nur eine Alibihandlung. (Abg. Mag. Barmüller: Was sollen wir tun?) Wir müssen die verantwortungslosen Kraftfahrer strenger kontrollieren, Herr Kollege Barmüller. (Abg. Mag. Barmüller: Kontrollieren!) Wir müssen die verantwortungslosen Kraftfahrer härter bestrafen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher plädiere ich dafür, daß die Strafen zunächst empfindlich und vielleicht in einem zweiten Schritt noch weiter erhöht werden.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie kennen sicher die Bestimmungen des § 5 der Straßenverkehrsordnung, ich möchte sie aber trotzdem in Erinnerung rufen: "Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt."

Ich möchte aber auch auf die Erläuterungen hinweisen, da in diesen klar wird, daß wir das strengste Gesetz haben, das es überhaupt gibt. Dieses Gesetz verfolgt und bestraft bereits die Beeinträchtigung  – und nicht die Überschreitung der 0,8-Promille-Grenze. In den Erläuterungen steht:

Durch die Einführung des Wortes "jedenfalls" im zweiten Satz wurde klargestellt, daß auch bei Nichterreichen des Grenzwertes von 0,8 Promille Blutalkoholgehalt oder 0,4 Promille Atemluftalkoholgehalt sogenannte Minderalkoholisierung, eine Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs. 1, vorliegt, sofern der Lenker alkoholbedingt fahrunfähig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist doch eindeutig! Wir brauchen keine Senkung der Promillegrenze, sondern die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich – und nicht mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir müssen die bereits bestehenden Regelungen konsequent einhalten. Es ist mir daher völlig unverständlich – ich möchte das hier mit aller Deutlichkeit sagen –, daß auf meine Wortmeldung im Ausschuß, in der ich mich für die Verfolgung und Kontrolle von Alkohollenkern eingesetzt habe, der Ausschußvorsitzende Parnigoni gemeint hat, ich solle, wenn ich für Planquadrate in Heurigengegenden und stärkere Kontrollen sei, das auch öffentlich sagen. – Ich sage es nun öffentlich, und es wird protokolliert: Ich bin dafür, daß Planquadrate gemacht werden, auch in Heurigengegenden! (Abg. Dr. Krüger: Auch in Gmünd!) Ich bin dafür, daß strenger und nicht nur bei Verdacht kontrolliert wird, und ich bin dafür, daß wir so die Alkohollenker bekämpfen und möchte die Alibi-Regelungen der SPÖ – Senkung der Promillegrenze, aber keine Überprüfung – nicht unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Problem, das immer größer wird, ist die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Suchtgift. Die Regierungskoalition hat in dieser Frage eine uns untauglich erscheinende Regelung im Ausschuß beschlossen. Meiner Ansicht nach müßte dieses wachsende Problem besser bekämpft werden.

Daher legen wir einen umfangreichen Abänderungsantrag vor, in dem klar geregelt wird, wann eine Beeinträchtigung vorliegt, wie diese festgestellt werden soll und welche Folgen die Beeinträchtigung durch Suchtgift haben soll. Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Abänderungsantrag zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 betreffend Kampf gegen Alkohol und Suchtgift am Steuer wegen seines Umfanges verteilen zu lassen.

Wer der Beeinträchtigung am Steuer wirklich entgegentreten will (Abg. Dr. Graf: Das will ja der Parnigoni nicht!) , müßte unserem Antrag betreffend Suchtgift zustimmen. Mit allen anderen Regelungen wird dieses Problem nicht bekämpft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben klare gesetzliche Bestimmungen und müssen nun dafür Sorge tragen, daß die Voraussetzungen für die Durchführung rigoroser Alkohol- und Suchtgiftkontrollen geschaffen werden. Auch zu diesem Problem werden wir einen entsprechenden Antrag einbringen. Der Kampf gegen Alkohol am Steuer wird nicht durch Alibi-Regelungen der Sozialdemokraten gewonnen, sondern dadurch, daß verantwortungslose Verkehrsteilnehmer befürchten müssen, bei Kontrollen empfindlich bestraft zu werden. Diesen Weg wollen wir Freiheitlichen im Interesse aller Österreicherinnen und Österreicher gehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der vorgetragene Abänderungsantrag ist genügend unterstützt, ebenso jener, den Herr Abgeordneter Rosenstingl in seinen Grundzügen vorgetragen hat und


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der im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung schriftlich an alle Mitglieder hier im Hause verteilt wird. Beide stehen mit in Verhandlung.

Der in seinen Grundzügen vorgetragene Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 betreffend Kampf gegen Alkohol und Suchtgift am Steuer

Der Verkehrsausschuß wolle beschließen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierungsvorlage 713 d. B., Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, wird wie folgt geändert:

In Artikel I werden Z 3 – 8 ersetzt durch:

3. § 5 die Absätze 1 – 4 lauten

§ 5. Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtgift.

(1) Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber sowie bei Nachweis des Konsums von Suchtgift im Sinne der Definition des Suchtgiftgesetzes 1951 bzw. nach dessen Inkrafttreten des §2 des Suchtmittelgesetzes (652 d. B. NR) gilt der Zustand einer Person jedenfalls als durch Alkohol beziehungsweise Suchtgift beeinträchtigt.

(2) Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen beziehungsweise Überprüfungen hinsichtlich des Suchtgiftkonsums durchzuführen. Sie sind außerdem berechtigt, solche Kontrollen bei Personen durchzuführen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand

1. ein Fahrzeug gelenkt zu haben oder

2. als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht zu haben.

Wer zu einer solchen Untersuchung aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen.

(3) Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ist mit einem Gerät vorzunehmen, das den Alkoholgehalt der Atemluft mißt und entsprechend anzeigt (Alkomat). Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr durch Verordnung bis längstens 31.12.1997 festzulegen, durch welche Methoden der Nachweis des Suchtgiftkonsums zu erfolgen hat.

(4) Die Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen, die hinsichtlich des Alkoholgehalts der Atemluft oder des Suchtgiftkonsums untersucht werden sollen (Abs. 2) zum Zweck der jeweiligen Kontrolle zur nächstgelegenen Dienststelle, bei der sich eine entsprechende Meßeinrichtung befindet, zu bringen, sofern vermutet werden kann, daß sie sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden oder zur Zeit des Lenkens befunden haben.

4. Nach Absatz 4 wird eingefügt:

(4a) Die Organe der Straßenaufsicht sind weiters berechtigt, Personen, bei denen eine Untersuchung gemäß Abs. 2 aus Gründen, die in der Person des Probanden gelegen sind, nicht mög


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lich war und die verdächtig sind, sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu befinden, zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden, bei einer Bundespolizeibehörde tätigen oder bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden Arzt zur Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes beziehungsweise zum Nachweis des Suchtgiftkonsums zu bringen.

5. Absatz 5 lautet:

(5) Die Organe der Straßenaufsicht sind weiters berechtigt, Personen, von denen vermutet werden kann, daß sie sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, zum Zweck der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol oder der Beeinträchtigung durch Suchtgift zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden, bei einer Bundespolizeibehörde tätigen oder in einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden Arzt zu bringen, sofern eine Untersuchung gemäß Abs. 2

1. keinen den gesetzlichen Grenzwert gemäß Abs. 1 übersteigenden Alkoholgehalt ergeben hat oder

2. aus in der Person des Probanden gelegenen Gründen nicht möglich war.

Wer zum Zweck der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift zu einem Arzt gebracht wird, hat sich einer Untersuchung durch diesen zu unterziehen.

6. Absatz 6 lautet:

(6) (Verfassungsbestimmung) An Personen, die gemäß Abs. 4a zu einem Arzt gebracht werden ist eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes beziehungsweise des Nachweises des Suchtgiftkonsums vorzunehmen; die Betroffenen haben diese Blutabnahme vornehmen zu lassen.

7. Absatz (7) entfällt.

8. Absatz 8 lautet:

(8) Ein bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabender Arzt hat eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes beziehungsweise der Kontrolle hinsichtlich des Suchtgiftkonsums vorzunehmen, wenn eine Person

1. zu diesem Zweck zu ihm gebracht wurde oder

2. dies verlangt und angibt, bei ihr habe eine Untersuchung nach § 5 Abs. 2 eine Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift ergeben.

Der Arzt hat die Blutprobe der nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu übermitteln und dieser im Fall der Z 2 Namen, Geburtsdatum und Adresse des Probanden sowie den Zeitpunkt der Blutabnahme bekanntzugeben.

8a. Abs. (9) entfällt.

8b. § 5a lautet:

§ 5a. (1) (Grundsatzbestimmung) Der Rechtsträger einer öffentlichen Krankenanstalt hat dem diensthabenden Arzt die für eine Blutabnahme gemäß § 5 Abs. 8 erforderlichen Einrichtungen der Anstalt zur Verfügung zu stellen. Die Ausführungsgesetze der Länder sind binnen sechs Monaten zu erlassen.

(2) Ist bei einer Untersuchung nach § 5 Abs. 2, 4a, 5, 6 oder 8 eine Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift festgestellt worden, so sind die Kosten der Untersuchung vom Untersuchten zu tragen. Die Kosten der Untersuchung sind nach den Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, BGBl.Nr. 136, vorzuschreiben.


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(3) Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr unter Bedachtnahme auf den Zweck der Untersuchung nach § 5 Abs. 2 sowie zur Gewährleistung ihrer zweckmäßigen Durchführung die persönlichen Voraussetzungen der hiefür zu ermächtigenden Organe der Straßenaufsicht, einschließlich die Art ihrer Schulung sowie, unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik, die für eine Untersuchung der Atemluft beziehungsweise für den Nachweis des Suchtgiftkonsums geeigneten Geräte durch Verordnung bis längstens 31.12.1997 zu bestimmen.

8c. §5b lautet:

§ 5b. Zwangsmaßnahmen bei Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift

Die Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen, die sich offenbar in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden (§ 5 Abs. 1), an der Lenkung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern. Zu diesem Zweck sind, falls erforderlich, je nach Lage des Falles und Art des Fahrzeuges, Zwangsmaßnahmen, wie etwa Abnahme der Fahrzeugschlüssel, Absperren oder Einstellen des Fahrzeuges, Anlegen von technischen Sperren u. dgl., anzuwenden. Solche Zwangsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn bei der Person, gegen die sie angewendet worden sind, der durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigte Zustand nicht mehr gegeben und ihr auch nicht ein zum Lenken des betreffenden Fahrzeuges allenfalls nötiger Führerschein nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften abgenommen ist oder wenn eine andere Person, bei der keine Hinderungsgründe gegeben sind, beabsichtigt, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen und zu lenken.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

14.16

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Nach, wie ich bestätigen kann, jahrelangen Bemühungen können wir heute im Hohen Haus ein kompaktes und umfassendes Verkehrssicherheitspaket vorlegen.

Im Rahmen dieses Paketes werden eine Reihe von EU-Sicherheitsanpassungen, wie etwa die Sicherheitsgurtenpflicht bei Omnibussen, eingeführt, es wird eine komplette Erneuerung des Führerscheinsystems geben, und es wird eine Reihe von Sonderproblemen, wie etwa die Öffnung der Radwege für Inline-Skater, geregelt. Es werden im Interesse des Konsumentenschutzes die technischen Ausrüstungsbestimmungen für Fahrräder neu gestaltet. Es kommt zu einer Reihe von Verwaltungsvereinfachungen mit entsprechender Kostenersparnis, zum Beispiel durch die Privatisierung der Kfz-Zulassung und die Möglichkeit, die technische Überprüfung und Vergabe von Prüfplaketten für LKWs und Omnibusse in privaten Werkstätten machen zu lassen. Ein Schwerpunkt liegt auch im Bereich des Kampfes gegen tödliche Unfälle im Zusammenhang mit Alkoholisierung auf Österreichs Straßen. Damit wird, so glaube ich, ein weiterer wichtiger Punkt angesprochen.

Durch die Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins wird es in Zukunft nicht mehr notwendig sein, den Führerschein umschreiben zu lassen, wenn man innerhalb der EU übersiedelt. Es wird durch diese Novelle auch ermöglicht, daß der Inhaber eines B-Führerscheins unter bestimmten Voraussetzungen ein Kraftfahrrad mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter in Fahrt nehmen kann. Weiters wird nach einem französischen Modell die vorgezogene Lenkerausbildung ab 16 Jahre möglich, und es wird eine Unterklasse C1 für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen geben.

Meine Damen und Herren! Unter bestimmten Voraussetzungen werden nun bereits Jugendliche mit 15 Jahren ein Moped lenken dürfen. Es ist aber eindeutig geregelt, daß der Landeshauptmann die jeweilige Region feststellt, in der sich diese Notwendigkeit ergibt. (Abg. Rossmann: Was machen Sie, wenn die Familie aufgrund der Flexibilisierung am Arbeitsmarkt umziehen muß?) Gleichzeitig ist auch sichergestellt, daß der Landeshauptmann auf die entsprechenden


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Sicherheitsfragen Rücksicht nimmt. Schlußendlich wird die theoretische Fahrprüfung ausgelagert und computerunterstützt durchgeführt.

Die Frage des Wechselkennzeichens hat natürlich auch mich bewegt. Ich habe mich sehr dafür engagiert, muß aber eingestehen, daß die Gegenargumente, nämlich ob es das richtige Signal ist, in Zeiten, in denen über die Pensionshöhe und Gehaltsproblematik bei den Beamten sowie über soziale Zuschüsse diskutiert wird, es jenen, die zusätzlich zum Auto ein Motorrad haben, zu ermöglichen, beide Fahrzeuge nur mit einem Kennzeichen, also deutlich günstiger, in Betrieb zu nehmen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Rossmann. ) Diesen Argumenten muß ich mich beugen und setze darauf, daß wir diese Frage vielleicht im Rahmen einer Steuerreform im Jahr 1999 oder 2000 neuerlich diskutieren können.

Insgesamt handelt es sich, wie Sie sehen, um ein rundes Paket von verwaltungs- und kostensparenden Maßnahmen, welches auch notwendige Änderungen für neue Verkehrsteilnehmer wie etwa Inline-Skater und Maßnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit beinhaltet.

Unser besonderes Interesse gilt der Frage "Alkohol am Steuer". Wir wollen vor allem eine Ausdehnung der 0,1-Promille-Grenze auf alle Berufskraftfahrer und auf Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr.

Hohes Haus! Im Rahmen der Alkoholbekämpfung im Straßenverkehr gilt es bei den Jugendlichen anzusetzen, und ich meine, da finden wir uns alle. Aufgrund der Beschlußfassung dieser Bestimmungen werden Jugendliche fünf Jahre lang keinen Alkohol trinken dürfen, wenn sie Auto fahren. Dadurch werden die Verhaltensmuster geändert, und wir hoffen, daß diese dann ein ganzes Leben beibehalten werden.

Die Regierungsparteien haben sich auch darauf verständigt, daß sie bei höherer Alkoholisierung besonders strikte Maßnahmen setzen: bei 1,2 Promille Sofortentzug des Führerscheins für drei Monate und 12 000 S Strafe, bei 1,6 Promille Sofortentzug des Führerscheins für vier Monate und 16 000 S Strafe. – Ich denke daher, meine Damen und Herren, daß man nicht davon sprechen kann, daß da verantwortungslos gehandelt wird, wie das Kollege Rosenstingl gemeint hat. Im Gegenteil: Gerade bei jenen Fahrzeuglenkern, die mit einem erhöhten Promillewert unterwegs sind, wollen wir ein sehr deutliches Signal setzen.

In der Fassung des Ausschußberichtes bleibt die Promillegrenze bei 0,8 Promille. Ich habe aus diesem Grund mit Unterstützung meiner Freunde einen Abänderungsantrag auf Einführung von 0,5 Promille eingebracht, über den wir im koalitionsfreien Raum abstimmen werden.

Es handelt sich um ein jahrelanges Anliegen im Dienste der Verkehrssicherheit. Die Wissenschaft sagt uns, meine Damen und Herren, daß ab 0,5 Promille ein deutlicher Wahrnehmungsverlust auftritt. Es kommt zwischen 0,5 und 0,8 Promille zu einer Verdreifachung der Fehler.

Meine Damen und Herren! Wir wissen ganz genau, daß zwischen 0,5 und 0,8 Promille die Konzentrationsfähigkeit ebenfalls massiv abnimmt und daß sich die Risikobereitschaft gewaltig steigert. Darüber hinaus schätzen die Unfallchirurgen und auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit, daß rund 50 Menschenleben durch eine Absenkung auf 0,5 Promille gerettet werden könnten. Wir wissen, daß 25 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesfolgen einen Zusammenhang mit Alkohol haben, und wir wissen, daß alkoholisierte Fahrer eine Bedrohung auf der Straße darstellen.

Meine Damen und Herren! Dieser Abänderungsantrag ist keine Alibihandlung, sondern ein sehr ernstgemeinter Antrag. Die Sicherheitsexekutive soll natürlich jederzeit Kontrollen durchführen. In den letzten Jahren hat die Sicherheitsexekutive eine entsprechende Ausrüstung und Ausstattung, beispielsweise mit Alkomaten, bekommen. Über 1 000 Alkomaten sind in den Gendarmerie- und Polizeidienststellen vorhanden, und es gibt überhaupt kein Problem, daß die zuständigen Landessicherheitsdirektionen die notwendigen Planquadrate, die notwendigen Überprüfungen anordnen. Ich bin auch dafür, daß diese Überprüfungen rigoros und permanent geschehen. In diesem Zusammenhang darf ich festhalten, daß bei einem sehr umfangreichen


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Feldversuch in Graz von mehr als 1 000 Angehaltenen 19 Prozent der Fahrer mehr als 0,5 Promille aufwiesen.

Ich wiederhole noch einmal: Ab 0,5 Promille – das ist unbestritten und auch von Experten bestätigt worden, die dieser Frage keinesfalls euphorisch gegenüberstehen – kommt es zu einer Beeinträchtigung des Fahrers in seinem Verhalten. Das ist schlußendlich die Schlüsselfrage. Daher ist bei 0,5 Promille anzusetzen.

Hohes Haus! Wir haben uns nach einer langen Diskussion für einen abgestuften Kompromiß entschieden, und ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Wir könnten dann über alkoholisierte Fahrzeuglenker mit 0,5 bis 0,8 Promille eine Geldstrafe von 5 000 S verhängen. Es gibt keine sonstigen Maßnahmen.

Meine Damen und Herren! Wir werden mit einem weiteren Antrag auch sicherstellen, daß das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz so abgeändert wird, daß sich auch die Versicherungen der Schadensabgeltung nicht entschlagen können.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie dieser Regelung beipflichten, dann treten Sie einer abgestuften, einer, wie ich meine, vernünftigen Lösung bei und keiner Alibihandlung.

Hohes Haus! Wir wissen aus Umfragen, daß es derzeit bei den Frauen eine fast 80prozentige Zustimmung zu der vorgeschlagenen 0,5-Promille-Regelung gibt und daß auch mehr als 60 Prozent der Männer dieser Regelung zustimmen. Ich meine, wenn die Bevölkerung mehrheitlich für eine solche Regelung ist, dann sollten wir als Abgeordnete auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Motter. )

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich lade Sie alle ein, egal, welcher Fraktion Sie angehören, im Interesse von mehr Verkehrssicherheit und in der gemeinsamen Verfolgung des Zieles, weniger Verkehrstote, weniger Verletzte und weniger volkswirtschaftlichen Schaden im Straßenverkehr zu erreichen, unserem Antrag auf Einführung der 0,5-Promille-Grenze zuzustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Motter. )

14.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Haben Sie jetzt den Antrag eingebracht? (Abg. Parnigoni: Nein!) Dann wird ihn also der nächste Redner einbringen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte.

14.26

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Da die Beratungen über dieses Thema von vielen Anträgen betroffen sind, die im Verkehrsausschuß behandelt wurden, möchte ich jetzt nur einige Punkte aus diesen Gesetzesmaterien herausgreifen. Es ist darin, wie es der Abgeordnete Rosenstingl schon gesagt hat, einiges enthalten, das unterstützenswert ist. Das betrifft vor allem den Abänderungsantrag zur Straßenverkehrsordnung, der, primär betrieben von Herrn Abgeordneten Kukacka, aber letztlich auch mit unterstützt von Herrn Abgeordneten Parnigoni, im Ausschuß noch zu einer Änderung hinsichtlich der Alkoholgrenzen geführt hat und in dem auch festgehalten wurde, daß dann, wenn bei jemandem Suchtgiftgenuß nachgewiesen werden konnte, mit besonderen Strafen vorzugehen ist.

Dieser Antrag glänzt – das muß hier auch gesagt werden – nicht gerade von besonderer Fachkenntnis. Er weist ein ganz massives verfassungsrechtliches Problem auf, und zwar nicht nur eines, sondern sogar mehrere, und ich meine, daß es an der Zeit ist, Herr Abgeordneter Kukacka, daß wir diese Debatte wesentlich sachlicher führen, als dies offenbar bisher der Fall gewesen ist, und uns nicht auf einzelne Punkte konzentrieren, sondern das im Gesamtzusammenhang sehen.

Was das Führerscheinregister angeht, das ich auch kurz ansprechen möchte, ist mir im Ausschuß aufgefallen – auch das ist ein Beleg dafür, wie unsachlich die Diskussion in manchen Be


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reichen geführt wird und daß Interessen, die nicht ausgesprochen werden, in Wahrheit entscheidend sind –, daß Herr Abgeordneter Kukacka gemeint hat, man könne doch keinen Punkteführerschein einführen, weil die entsprechende Hardware nicht existiert. Also weil sie nicht existiert, ist er dagegen, daß es den Punkteführerschein gibt.

Das klingt irgendwie logisch. Wenn man sich aber bewußt macht, daß gerade die Fraktion des Herrn Abgeordneten Kukacka diejenige ist, die Rasterfahndung und Lauschangriff lieber schon gestern eingeführt haben wollte als heute oder morgen, obwohl dafür die Hardware überhaupt nicht vorhanden ist und auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen noch nicht geschaffen wurden, dann erkennt man, daß diese Argumentation vordergründig ist.

Meine Damen und Herren! Der Punkteführerschein wäre aber eine Maßnahme gewesen, die im Rahmen des Verkehrssicherheitspaketes notwendig gewesen wäre. Das ist eine Maßnahme, die die Eigenverantwortung stärkt, die Leute zum Nachdenken bringt, wenn sie schon einmal Übertretungen begangen haben, und letztlich gerade jene erwischt, die immer wieder Übertretungen begehen.

Meine Damen und Herren! Daher ist dieses zugegebenermaßen umfassende Verkehrspaket, das nach sehr langer Verhandlung hier vorgelegt worden ist, kein großer Wurf, weil daraus insbesondere die Sicherheit herausgestrichen worden ist. Machen wollten Sie ein Verkehrssicherheitspaket, gemacht haben Sie ein Verkehrspaket. Die Sicherheit ist auf der Strecke geblieben. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Abgeordneten Mag. Stoisits und Anschober. )

Aus den Ankündigungen, die gemacht wurden, aber nicht eingehalten worden sind, sei plakativ nur jene betreffend das Wechselkennzeichen zwischen Autos und Motorrädern herausgegriffen. Es war niemand anderer als der ehemalige Verkehrsminister Klima, der gesagt hat, daß ein Wechselkennzeichen etwas Sinnvolles ist, daß es möglich sein soll, das Kennzeichen von seinem Auto aufs Motorrad oder vom Motorrad aufs Auto zu geben.

Auch die Liberalen hatten dagegen nichts einzuwenden. Wir Liberalen finden bei unserem Ansatz, daß es dabei primär um Umweltauswirkungen geht, nichts Schlechtes daran, weil man ohnehin nur mit einem von beiden fahren kann. Entweder fährt man mit dem Motorrad, dann steht das Auto zu Hause, oder man fährt mit dem Auto, dann steht das Motorrad daheim. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, Wechselkennzeichen in diesem Zusammenhang nicht zuzulassen.

Als dann der Herr Verkehrsminister Klima zum Herrn Finanzminister Klima avanciert ist, sah die Sache anders aus. Da hat er gesagt: Nein, ein Wechselkennzeichen zwischen Auto und Motorrad kann es nicht geben, das ist für den Staat zu teuer! – Sie orientieren sich also auch in dieser Frage nicht an ökologischen Gesichtspunkten, was sinnvoll wäre – das wissen wir insbesondere nach den Diskussionen, die es gegeben hat, nämlich daß wir eine Ökologisierung des Steuersystems brauchen –, sondern da steht wieder einmal die Geldbeschaffung im Vordergrund. Weil die budgetäre Situation trist ist, wird es zu etwas, was der Verkehrsminister Klima noch machen wollte, aber der Finanzminister Klima nicht mehr, nicht kommen. Ich nehme an, der Bundeskanzler wird bei seiner gesteigerten Verantwortung eher die Meinung des Finanzministers Klima übernehmen als die des Verkehrsministers Klima. Daher fehlt das Wechselkennzeichen zwischen Auto und Motorrad auch in dieser Vorlage.

Meine Damen und Herren! Von Abgeordnetem Parnigoni wurde hervorgehoben, daß es in Zukunft in Omnibussen Sicherheitsgurte geben muß. Das ist gut, meine Damen und Herren! Problematisch ist allerdings, daß nach wie vor drei Jugendliche unter 14 Jahren als zwei Erwachsene zählen werden. Ich weiß nicht, wie sich drei Jugendliche bei zwei Sicherheitsgurten anschnallen können sollen. Wenn das aber eine Maßnahme sein soll, die sinnvoll ist und bei der die Sicherheit im Vordergrund steht, dann hätte man auch im § 106 Absatz 3 KFG festhalten müssen, daß es bei den Jugendlichen nicht darauf ankommt, wie alt sie sind, sondern daß eine Person aus Sicherheitsgründen als eine Person zählt und nichts anderes zulässig ist. Auch das ist nicht gemacht worden!


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Die Privatisierung von Zulassungsvorgängen im Bereich der Kfz halten wir für positiv, denn das bringt vor allem eine Entlastung für die Verwaltungsbehörden. Wir halten es auch für positiv, daß die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen von über 3,5 Tonnen in Zukunft nicht mehr nur von der Behörde, sondern auch von Privaten durchgeführt werden darf.

Insgesamt aber halte ich fest: Ein umfassendes Verkehrssicherheitspaket haben Sie mit dieser Vorlage nicht zustande gebracht. Das ist ein Faktum! So fehlt darin auch die Bestimmung betreffend das Fahren mit Licht am Tag. Das hätte in einem Verkehrssicherheitspaket auch enthalten sein müssen.

Nun zu der Frage, die politisch in dieser ganzen Diskussion eigentlich alles überstrahlt, nämlich zu der Frage 0,5 Promille oder 0,8 Promille am Steuer als Grenzwert. Die Meinung im Ausschuß war dahin gehend, daß dieser Grenzwert bei 0,8 Promille bleiben soll, ja daß sogar noch bei darüber liegenden Grenzwerten irgendwelche Signale gegeben werden sollen. Es soll in Zukunft so sein, daß es dann, wenn man mit mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt wird – so die Vorstellungen der ÖVP –, jedenfalls einen Führerscheinentzug für vier Monate geben soll. Dazu sage ich: Es ist keine besondere Leistung, für die Zeit der Ausnüchterung den Führerschein entziehen zu wollen. Es geht nicht darum, Signale über 0,8 Promille zu geben, sondern es geht darum, Signale unter 0,8 Promille zu geben. Doch das wird, meine Damen und Herren, mit dieser Vorlage keineswegs getan.

Wenn Sie sich die einzelnen Untersuchungen ansehen, dann fällt Ihnen sicherlich auf, daß eine Diskussion über Alkoholgrenzwerte ein Gespräch unter Männern ist. Es ist so, daß knapp 4 Prozent derer, die diesen Grenzwert überschreiten, Frauen sind, und daß über 96 Prozent derer, die ihn überschreiten, Männer sind. Es ist also, wenn wir über diese Grenzwerte reden, ein echtes Gespräch unter Männern, und ich hoffe, es kommt dabei Sinnvolleres heraus als bei anderen Gesprächen, die in der letzten Zeit unter Männern geführt worden sind. Denn leider geben bei dieser Diskussion nicht die Sicherheitsaspekte den Ausschlag, sondern schlicht und einfach wirtschaftliche Interessen.

Ich erwähne in diesem Zusammenhang einen Brief des Herrn Präsidenten Maderthaner, der, datiert vom 27. Juni 1997, auch Ihnen allen zugegangen ist. Darin äußert er sich sehr besorgt über den Antrag des Herrn Abgeordneten Parnigoni, das Lenken von Fahrzeugen nur noch mit einem Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille zuzulassen. Herr Präsident Maderthaner ersucht, diesem Antrag des Herrn Abgeordneten Parnigoni nicht zuzustimmen und begründet dies wie folgt: Innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich haben sich vor allem die hauptbetroffenen Branchen, nämlich die Tourismusbetriebe, der Lebensmittelhandel sowie die gewerblichen und industriellen Hersteller von alkoholischen Getränken, nachdrücklich gegen eine Absenkung der geltenden Promillegrenzwerte ausgesprochen. – No na net, möchte man da hinzufügen, daß die Herrschaften, die das verkaufen, natürlich nicht haben wollen, daß wir hier folgendes klarlegen: Wenn Sie Alkohol trinken, dann tun Sie es, genießen Sie es, aber setzen Sie sich nicht hinter das Steuer im Auto! Und wenn Sie hinter dem Steuer im Auto sitzen wollen, dann trinken Sie vorher keinen Alkohol! – Das ist es, was wir signalisieren müssen! (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Krammer. )

Ich gehe also nicht fehl in der Annahme, daß das, was Herr Präsident Maderthaner in dem obgenannten Brief ausführt, zumindest aus verkehrssicherheitstechnischen Aspekten nicht zielführend sein kann. Ich möchte nicht all jene Argumente wiederholen, die wir bei der Enquete, die wir hier im Hohen Hause auf Betreiben der ÖVP hatten – Gott sei Dank –, mehrfach hören konnten und die jeder auch nachlesen kann, ich will aber sehr wohl sagen, was dabei ganz klar herausgekommen ist: Es darf nicht so sein, daß die Leute bis zu einem Grenzwert, weder 0,5 noch 0,8 Promille, hintrinken, sondern es muß klargelegt werden, daß der, der Alkohol getrunken hat, danach nicht Auto fahren darf.

Es geht darum, meine Damen und Herren, daß es da um eine Minderheit von Personen geht, die im Straßenverkehr ein Risiko für die überwiegende Zahl der anderen, sich gesetzeskonform verhaltenden Fahrzeuglenker darstellen. Ich verstehe nicht, daß bei anderer Gelegenheit – und ich möchte nur das Spannungsverhältnis aufzeigen – immer wieder vom Opferschutz geredet


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wird. Wenn es nun darum geht, die überwiegende Zahl derer, die nicht beeinträchtigt durch Alkoholkonsum Auto fahren, vor der Minderheit jener, die einfach nicht verstehen wollen, daß Alkohol trinken und Auto fahren nicht zusammenpassen, zu schützen, setzt der Opferschutz-Reflex offenbar aus.

Wir sollten uns, meine Damen und Herren, über eines einig sein: Die Frage, ob man 0,8 oder 0,5 Promille beim Autofahren als Grenzwert zulassen soll, ist keine Frage des Gewissens, wie ich es manchmal in den Gängen gehört habe, sondern das ist eine Frage, die man mit Verstand zu entscheiden hat und auch mit Verstand entscheiden kann. Wenn wir darüber schon sachliche wissenschaftliche Befunde haben – und das ist ja wissenschaftlich gut untersucht worden –, dann sollten wir uns von diesen sachlichen Argumenten auch leiten lassen.

Nehmen wir einmal die jetzige österreichische Gesetzeslage her! Man kann darin verschiedenste Grenzwerte in bezug auf den Alkoholkonsum finden. Wenn jemand seinen Führerschein gerade bekommen hat, dann darf er in der Probezeit beim Lenken eines Fahrzeuges nicht mehr als 0,1 Promille Blutalkoholgehalt haben. Das ist eine sinnvolle Gesetzesbestimmung, die bei dieser Personengruppe nachweisbar zu einer Senkung der Unfälle mit Alkohol am Steuer geführt hat. Ein gewisses Spannungsverhältnis und ein gewisses Gefühl, daß da ein unsachliches Umgehen mit diesen Fakten stattfindet, entsteht jedoch, wenn man bedenkt, daß Jugendliche mit 0,8 Promille Moped fahren dürfen. Sie dürfen also, auch wenn sie noch nicht Auto fahren dürfen, mit 0,8 Promille Moped fahren. Wenn sie dann ihren Probeführerschein haben, dürfen sie nur noch 0,1 Promille haben. Wenn sie dann aus der Probezeit heraußen sind, dürfen sie aber wieder 0,8 Promille haben. Aber wenn sie eine gewerbliche Personenbeförderung betreiben, dann müssen sie natürlich 0,0 Promille haben. Und wenn sie mit einem großen LKW unterwegs sind und gefährliche Güter transportieren, dann dürfen sie auch nur 0,0 Promille haben. Aber wenn sie dann ins Privatauto umsteigen, dann dürfen sie wieder 0,8 Promille haben.

Wenn es ein sachliches Kriterium ist, daß man eine Gefährdung für andere darstellt, sobald man Alkohol zu sich genommen hat und Auto fährt, was bei den verschiedensten Grenzwerten von 0,3 aufwärts belegt worden ist und was nachzulesen ist und ich jetzt nicht wiederholen will, dann darf es doch, meine Damen und Herren, diese unterschiedlichen Grenzwerte nicht geben, sondern müßte es einen einheitlichen Grenzwert geben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. )

Niemand kann mir weismachen, Herr Abgeordneter, daß irgend jemand hier der Auffassung ist, daß zum Beispiel ein Buschauffeur mit 50 Leuten im Bus noch sicher unterwegs ist, wenn er 0,8 Promille hat. Garantiert nicht! Interessant ist nämlich, daß man dann, wenn man zu einer Geburtstagsparty unterwegs ist und den Autobusführerschein hat und nicht gewerblich befördert, trotz 0,8 Promille 50 Leute befördern darf. Ich sage: Das ist keine sachliche Abwägung!

Daher noch einmal: Entscheiden wir uns dazu, meine Damen und Herren, uns in der Frage der Promillegrenzen grundsätzlich für die überwiegende Zahl derer einzusetzen, die durch die Minderheit jener, die alkoholisiert Auto fahren, gefährdet werden. Ich sage Ihnen: Wenn man sich schon in diesem Zusammenhang stark machen will, dann muß eigentlich die Maxime sein, überhaupt keinen Alkohol zu trinken, wenn man Auto fährt. Keinen Alkohol am Steuer, das hilft Leben retten! (Der Redner hält ein Pickerl in die Höhe.)

Ich möchte nicht, daß wir öfter Gelegenheit haben, solche Protokolle, wie wir sie hier zugeschickt bekommen haben, lesen zu müssen. Das, was darin steht, ist vermeidbares Leid! Es ist ein Fehler, daß wir in Österreich uns bisher nicht durchringen konnten, gemäß den wissenschaftliche Erkenntnissen Gesetze zu machen. Die Einführung von 0,5 Promille ist, meine Damen und Herren, das mindeste, was wir tun können! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

14.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, auf den Herr Abgeordneter Parnigoni Bezug genommen hat, liegt nunmehr vor. Er ist ordnungsgemäß unterfertigt, steht in Verhandlung und wird aufgrund seines Umfanges von mehr als sechs Seiten ebenfalls schriftlich an alle Mitglieder des Hohen Hauses verteilt werden.


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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle), in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), das Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle), in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. In Art. I wird nach Z 3 folgende Z 3a eingefügt:

"3a. In § 5 Abs. 1 werden die Wortfolge "0,8 g/l (0,8 Promille)" durch die Wortfolge "0,5 g/l (0,5 Promille)" und der Ausdruck "0,4 mg/l" durch den Ausdruck "0,25 mg/l" ersetzt."

2. In Art. I wird nach Z 52 folgende Z 52a eingefügt:

"52a. In § 99 wird folgender Abs. 1c eingefügt:

,(1c) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 5 000 S bis 30 000 S, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von drei Tagen bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, ausgenommen in den in Abs. 1 lit. a, Abs. 1a und Abs. 1b bezeichneten Fällen, ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt.‘"

3. Z 54 lautet:

"54. In § 103 wird folgender Abs. 2c eingefügt:

,(2c) § 95 Abs. 1b und 1c dieses Bundesgesetzes, in der Fassung BGBl. Nr...../199 , tritt in den einzelnen Ländern mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Landesgesetzes, frühestens jedoch mit 1. September 1997 in Kraft; die Zuständigkeit zur Ausübung des Verwaltungsstrafrechtes für die bis zum Inkrafttreten des jeweils entsprechenden Landesgesetzes begangenen Übertretungen richtet sich nach den bisherigen Vorschriften.‘"

4. Z 55 entfällt.

Artikel II

Das Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. Art. I Z 69 lautet:

"69. § 66 Abs. 2 lit e lautet:


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81. Sitzung / Seite 103

,e) ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt oder in Betrieb genommen und hiebei entweder eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1, Abs. 1a, Abs. 1b oder Abs. 1c StVO 1960, auch wenn die Tat nach § 83 SPG zu beurteilen ist, oder eine strafbare Handlung gemäß den §§ 80, 81 und 88 StGB begangen hat,‘"

2. In Art. I wird nach Z 70 folgende Z 70a eingefügt:

"70a. § 66 Abs. 3 lautet:

,(3) Für die Wertung der im Abs. 1 angeführten Tatsachen sind bei strafbaren Handlungen ihre Verwerflichkeit, die Gefährlichkeit der Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend; strafbare Handlungen gelten jedoch nicht als bestimmte Tatsachen im Sinne des Abs. 1,

a) wenn seit der Vollstreckung der zuletzt verhängten Strafe oder Maßnahme im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens in erster Instanz mehr als ein Jahr vergangen ist und nach der Vollstreckung auch nicht gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Vorschriften über die Verkehrssicherheit verstoßen wurde; bei Geldstrafen, deren Entrichtung in Teilbeträgen gestattet wurde, gilt als Vollstreckung die Entrichtung des ersten Teilbetrages;

b) bei den im Abs. 2 lit. a, c oder h angeführten strafbaren Handlungen, für die eine mehrfache Begehung als bestimmte Tatsache im Sinne des Abs. 1 zu gelten hat, wenn die Strafe im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens in erster Instanz getilgt ist;

c) wenn bei der erstmaligen Übertretung im Sinne des Abs. 2 lit e der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,8 g/l oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,4 mg/l betragen hat und kein Verkehrsunfall verschuldet worden ist.‘"

3. Art. I Z 72 lautet:

"72. § 73 Abs. 3 lautet:

,(3) Im Falle der Begehung einer Übertretung im Sinne des § 66 Abs. 2

1. lit. e, ist die im Abs. 2 angeführte Zeit, wenn bei

a) wiederholter Begehung der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,8 g/l oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,4 mg/l oder,

b) erstmaliger Begehung der Alkoholgehalt des Blutes 0,8 g/l oder mehr aber weniger als 1,2 g/l oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,4 mg/l oder mehr aber weniger als 0,6 mg/l betragen hat,

sofern die Person bei Begehung dieser Übertretung nicht einen Verkehrsunfall verschuldet hat, mit vier Wochen,

c) erstmaliger Begehung der Alkoholgehalt des Blutes 1,2 g/l oder mehr aber weniger als 1,6 g/l oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,6 mg/l oder mehr aber weniger als 0,8 mg/l betragen hat, mit mindestens drei Monaten,

d) erstmaliger Begehung der Alkoholgehalt des Blutes 1,6 g/l oder mehr oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,8 mg/l oder mehr betragen hat, mit mindestens vier Monaten festzusetzen; dies gilt auch hinsichtlich einer neuerlichen Begehung einer Übertretung im Sinne des § 66 Abs. 2 lit. e, jedoch nur, wenn die Strafe einer früheren derartigen Übertretung im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens in erster Instanz getilgt ist;

2. lit. i, sofern die Übertretung nicht unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern begangen worden ist, ist die im Abs. 2 angeführte Zeit

a) bei der erstmaligen Begehung mit zwei Wochen,


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81. Sitzung / Seite 104

b) bei der zweiten Begehung mit sechs Wochen festzusetzen.

Eine Entziehung der Lenkerberechtigung aufgrund des § 66 Abs. 2 lit. i darf erst ausgesprochen werden, wenn das Strafverfahren wegen der Geschwindigkeitsübertretung in erster Instanz durch Strafbescheid abgeschlossen ist.‘"

Artikel III

Das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG), in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 8 wird die Wortfolge "§ 26 Abs. 7" ersetzt durch die Wortfolge "§ 26 Abs. 8" ersetzt.

2. In § 7 Abs. 3 wird nach Z 2 folgende Z 3 eingefügt:

"3. mehr als einmal innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1c StVO 1960 begangen hat."

3. In § 7 Abs. 3 erhalten die Ziffern 3 bis 7 die Bezeichnung 4 bis 8.

4. § 26 lautet:

"§ 26. (1) Wird beim Lenken eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO 1960 begangen, so ist, wenn es sich nicht um einen der in Abs. 5 genannten Lenker handelt, die Lenkberechtigung zu entziehen

1. für die Dauer von vier Wochen, wenn es sich um eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO 1960 handelt;

2. für mindestens drei Monate, wenn es sich um eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1a StVO 1960 handelt;

3. für mindestens vier Monate, wenn es sich um eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 StVO 1960 handelt.

(2) Bei Entziehungen gemäß Abs. 1 Z 2 oder 3 hat die Behörde begleitende Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 3 anzuordnen, bei Entziehungen gemäß Abs. 1 Z 3 überdies die Beibringung eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8.

(3) Für eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1c StVO 1960 ist die Lenkberechtigung für die Dauer von vier Wochen zu entziehen, wenn diese Übertretung innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zum zweiten Mal begangen wurde. Hat der Lenker innerhalb dieses Zeitraumes bereits eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO 1960 begangen, so ist die Lenkberechtigung gemäß § 25 Abs. 3 zu entziehen.

(4) Die in Abs. 1 und Abs. 3 genannten Entziehungszeiten sind entsprechend zu verlängern, wenn

1. auch eine der in § 7 Abs. 3 Z 4 bis 8 genannten Übertretungen vorliegt oder

2. der Lenker bei Begehung dieser Übertretungen einen Verkehrsunfall verschuldet hat.

(5) Beträgt bei einem Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse C oder D der Alkoholgehalt des Blutes mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) aber weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,05 mg/l aber weniger als 0,25 mg/l und ist dies der zweite Verstoß gegen § 20 Abs. 5 oder § 21 Abs. 3 innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten ab dem ersten Verstoß, so ist ihm die Lenkberechtigung der Klasse C oder D für die Dauer von zwei Wochen zu entziehen, bei einem dritten Verstoß innerhalb desselben Zeitraumes für die Dauer von vier Wochen. Beträgt der Alkoholgehalt des Blutes hingegen 0,5 g/l (0,5 Promille) oder mehr


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81. Sitzung / Seite 105

oder der Alkoholgehalt des Blutes 0,25 mg/l oder mehr, so ist die Lenkberechtigung der Klasse C oder D auf die Dauer von vier Wochen zu entziehen, es sei denn, es ist Abs. 1 anzuwenden.

(6) Im Falle der erstmaligen Begehung einer in § 7 Abs. 3 Z 5 genannten Übertretung, sofern die Übertretung nicht geeignet war, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern begangen wurde (§ 7 Abs. 3 Z 4) oder Abs. 1 oder 4 anzuwenden ist, hat die Entziehungsdauer zwei Wochen, bei der zweiten Begehung einer derartigen Übertretung innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Begehung sechs Wochen zu betragen.

(7) Leistet der Besitzer einer Lenkberechtigung einem rechtskräftigen Bescheid mit der Aufforderung, die Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 beizubringen, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Bescheides keine Folge, so ist ihm die Lenkberechtigung jedenfalls bis zur Beibringung der Gutachten zu entziehen.

(8) Wurde von einem Probeführerscheinbesitzer die Anordnung der Nachschulung nicht befolgt oder die Mitarbeit bei dieser unterlassen, so ist die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen.

(9) Eine Entziehung gemäß Abs. 5 und 6 darf erst ausgesprochen werden, wenn das Strafverfahren in erster Instanz durch Strafbescheid abgeschlossen ist. Bei diesen Entziehungen darf die Behörde keine begleitenden Maßnahmen anordnen, es sei denn, die Übertretung erfolgte durch einen Probeführerscheinbesitzer."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Er hat das Wort.

14.40

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Selbstverständlich stimme ich dem Grundsatz zu, daß jeder Tote und jeder Verletzte im Straßenverkehr zuviel ist, und wir müssen alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftig sind, die helfen, Leben zu retten. Deshalb ist dieses Thema "Alkohol am Steuer" nicht für irgendeine Art von ideologischem Grabenkampf geeignet, wir fechten hier auch nicht irgendwelche Ersatz-Glaubenskriege aus, sondern es geht schlicht und einfach um die Frage: Welche Maßnahmen sind die zielsicheren, sind die verursachergerechten und sind die effektivsten, um dieses Ziel zu erreichen? – Darum geht es bei dieser Diskussion! (Beifall bei der ÖVP.)

Weil es für uns um keine ideologische Frage geht, sondern um die Frage der Zweckmäßigkeit, gibt es für die ÖVP auch keinen Klubzwang in dieser Frage, und ich hoffe, daß sich auch alle anderen Fraktionen daran halten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich bin gewiß nicht zimperlich in der Politik, aber ich mache auch kein Hehl daraus, daß ich über die manchmal persönliche und unsachliche Polemik enttäuscht bin, die in den letzten Wochen und Monaten dieses Thema beherrscht hat, die zum Teil von anderen Parteien, von manchen Medienvertretern, auch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit ausgegangen ist. Aber, meine Damen und Herren, auch mit dem Schüren von Emotionen, mit Polemik, mit Unterstellungen, mit all dem, was es in diesen Tagen zu diesem Thema gegeben hat, ist es nicht gelungen, die eine gesicherte Expertenmeinung zu erschüttern, die da sagt, das Problem der Unfälle mit Alkohol am Steuer liegt nicht im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille, sondern weit jenseits der 0,8 Promille. (Beifall bei der ÖVP.)

In einem sind sich alle Studien einig: daß eine konsequente Überwachung des Verkehrs, strenge Sanktionen gegen Verkehrssünder und eine deutliche Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Erwischt-Werdens mehr bringen als jede andere Maßnahme, auch als die Senkung auf 0,5 Promille. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)


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Jeder Verletzte, jeder Tote ist zuviel, aber wir sollten auch nicht die positive Entwicklung verschweigen, die es in den letzten Jahren in Österreich gegeben hat: Trotz einer Vervielfachung des Verkehrsaufkommens hat die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 1996 ihren bisherigen Tiefstand seit 44 Jahren erreicht, und wir sollten uns auch vor Augen führen, daß der Anteil der Verunglückten bei Unfällen im Zusammenhang mit Alkoholisierung an der Gesamtzahl der Verunglückten rund 7 Prozent betrug und beträgt. (Abg. Schaffenrath: Das ist aber viel!)

Das ist noch immer viel, aber wir sollten doch nicht so tun, als ob die Unfälle mit Alkohol am Steuer das größte Problem bei Fragen der Verkehrssicherheit wären, meine Damen und Herren. Sie sind es nicht (Beifall bei der ÖVP) , denn die Hauptprobleme liegen bei der nicht angepaßten Fahrgeschwindigkeit, also beim zu schnellen Fahren, mit 45 Prozent der Unfallursachen, bei den Vorrangverletzungen, beim Überholen, und erst an siebenter Stelle in der Liste der Unfallursachen kommt der Alkohol. – Lassen wir also die Kirche im Dorf, wenn wir über Verkehrssicherheit reden! (Beifall bei der ÖVP.)

Alle diese anderen Maßnahmen, meine Damen und Herren, sollten auch so konsequent und massiv angegangen werden. Erfolge dort brächten wahrscheinlich quantitativ bessere Ergebnisse für die Verkehrssicherheitspolitik als diese einseitige Fixierung auf die 0,5 Promille. Das wäre eine lohnende Aufgabe für die PR-Maschine des Kuratoriums für Verkehrssicherheit! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Im Jahre 1989 hat es eine parlamentarische Enquete gegeben, eine von mehreren, bei der ein Redner gesagt hat – ich zitiere –: Ich habe gezeigt, daß es uns nicht einmal gelingt, die 0,8-Promille-Grenze wirklich einigermaßen seriös zu überwachen und für deren Nichtüberschreitung zu sorgen. Ich habe auch gezeigt, daß ein Übergang von 0,8 auf 0,5 gar nicht so viel bringen kann wie eine bessere Überwachung.

Meine Damen und Herren! Genau das ist auch unsere Position, und der Mann, der das gesagt hat, war der damalige Verkehrsminister Dr. Streicher. (Beifall bei der ÖVP.) Ich sage Ihnen das nur deshalb, weil Sie uns auch zugestehen sollten, daß, so wie damals Minister Streicher, auch wir heute eine legitime verkehrspolitische Position vertreten, zumal sich an dieser Position nichts geändert hat. Es haben sich in Wahrheit nur die sozialdemokratischen Verkehrsminister geändert, aber nicht die Positionen und die Fakten bei diesem Thema. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese unsere Position wird von vielen Experten vertreten. Sie ist auch von vielen sozialdemokratischen Verkehrspolitikern vertreten worden, über viele Jahre, und zwar zu Recht, denn 53 Prozent der Lenker, die alkoholisiert erwischt wurden, hatten nach österreichischen Studien einen Promillegrad zwischen 1,5 und 2,5 Promille, und der Mittelwert der abgenommenen Blutproben in den letzten Jahren lag ständig gleichbleibend bei etwa 1,5 Promille. Nur jeder tausendste alkoholisierte Fahrer, sagt das Kuratorium für Verkehrssicherheit, wird von der Exekutive auch entdeckt.

Meine Damen und Herren! Darin liegen die tatsächlichen Gründe! Hier muß die Verkehrssicherheitspolitik ansetzen! Das ist das Wichtige, und das Wichtige sollten wir zuerst machen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! In Europa haben die Schweiz, Irland, Spanien, Luxemburg, Großbritannien, die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und Italien nach wie vor die 0,8-Promille-Grenze. Das beweist doch, daß ein überwiegender Teil jener Länder, die gerade auch mit uns verglichen werden können, bisher an der 0,8-Promille-Grenze festgehalten haben. Sie werden doch nicht behaupten – und da sind doch auch sozialdemokratische Regierungen darunter –, daß diese Regierungen ihrer Bevölkerung gegenüber unverantwortlicher handeln als wir. Das werden Sie doch niemandem unterstellen wollen! (Beifall bei der ÖVP.)

Die größte und aktuellste Studie, die es zu diesem Thema gibt, ist jene von Univ.-Prof. Dr. Krüger, Universität Würzburg, über 21 000 Autofahrer in Deutschland, die einer Alkomatprobe unterzogen wurden. Sie besagt, daß sich nur 4 Prozent der Unfälle mit Alkohol am Steuer im Bereich unter 0,8 Promille, aber 96 Prozent der Unfälle mit Alkohol am Steuer bei


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über 0,8 Promille ereignen, und daß die durchschnittliche Alkoholisierung der Unfallenker 1,6 Promille betrug.

Diese Zahlen, meine Damen und Herren, lassen sich im wesentlichen auch auf Österreich übertragen, und deshalb ist es für die Volkspartei verkehrspolitisch logisch und zwingend, zuerst bei jenen 96 Prozent der Verkehrsunfälle anzusetzen, die bei über 0,8 Promille geschehen.

Es gibt drei Gruppen, meine Damen und Herren, die besonders unfallgefährdet sind, drei Problemgruppen: die sogenannten Promille-Trinker über 0,8 Promille, die jugendlichen Autofahrer und die Drogenkonsumenten. Die ÖVP setzt bei diesen drei Hauptrisikogruppen, die für einen Großteil der Unfälle auf Österreichs Straßen verantwortlich sind, auch an. Wir haben im Verkehrsausschuß als einzige Partei einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht, um gerade für diese Problemgruppen Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Sozialdemokratische Partei hat einen Großteil der ÖVP-Vorschläge hinsichtlich höherer Strafen übernommen. Nicht akzeptieren wollte die SPÖ die Verlängerung des Probeführerscheins für Jugendliche von zwei auf drei Jahre. Das müssen wir mit einem weinenden Auge als Preis dafür zur Kenntnis nehmen, daß unsere Vorschläge eine Mehrheit gefunden haben.

In Zukunft wird es also für alkoholisierte Lenker deutlich höhere Strafen, gestaffelt nach dem Grad der Alkoholisierung, geben, weil auch ihre Unfallhäufigkeit wesentlich größer ist, und zwar bis zum Vierfachen der bisherigen Strafe, nämlich bis zu vier Monaten Führerscheinentzug.

Weiters gibt es bei höherer Alkoholisierung auch eine obligatorische ärztliche Untersuchung, es gibt eine Nachschulungspflicht. Auch für jene Menschen, die unter gleichzeitigem Drogen- und Alkoholeinfluß ein Fahrzeug lenken, haben wir die Strafsanktionen massiv verschärft. Damit ist es gelungen, neue, strenge und tatsächlich zielgruppenorientierte Maßnahmen zur Verkehrssicherheitspolitik im Gesetz zu verankern, und ich bin froh darüber, daß uns dies gelungen ist.

Meine Damen und Herren! Eine Absenkung auf 0,5 Promille ist – vor allem dann, wenn man nicht bereit ist, sie zu sanktionieren –, eine glatte Alibilösung. Eine solche Alibilösung schlägt zum Beispiel das Liberale Forum und ihr Verkehrssprecher Barmüller vor. Er hat sich im Verkehrsausschuß deutlich gegen höhere Strafen ausgesprochen, ganz klar und eindeutig! Er hat auch gesagt, er sei dafür, daß bei Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze – und so steht es auch in Ihrem Antrag – gar nur ein Organmandat ausgestellt werden soll, also ein Strafzettel bis maximal 500 S.

Meine Damen und Herren! Wenn das so gefährlich ist, wie Sie immer sagen, Sie aber nicht bereit sind, die gesetzlichen Bestimmungen auch entsprechend zu überwachen, dann sage ich: Das ist eine reine Alibipolitik nach dem Motto "Wasch mir den Pelz und mach mich nicht naß!" Das ist vielleicht liberal, aber sicherlich nicht ehrlich, sondern höchstens fadenscheinig! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe des Abg. Mag. Barmüller. )

Meine Damen und Herren! Das sage ich an die Adresse aller, die sich zwar für die 0,5-Promille-Grenze aussprechen, aber gegen konsequente Strafen und Kontrollen auftreten: Das ist keine ehrliche Politik, das ist im höchsten Maße doppelbödig!

Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen wurden viele emotionale Argumente angeführt und drastische Unfallbeispiele dargestellt, um Stimmung zu machen. Diese Beispiele waren oft beeindruckend, sie waren vielfach auch tragisch, und unser Mitgefühl gehört den Opfern, sie spielten sich aber immer weit jenseits der 0,8-Promille-Grenze ab. Es wird doch niemand so vermessen sein zu glauben, daß es dann, wenn wir die 0,5-Promille-Grenze einführen, keine tragischen menschlichen Schicksale und keine durch Alkohol zu Tode gekommenen Menschen mehr geben wird. Wir wissen doch gerade aus der Unfallbilanz jener Länder, die bereits die 0,5-Promille-Grenze haben, daß deren Unfallbilanz kaum besser ist als unsere. (Die Abgeordneten der Grünen überreichen den Abgeordneten der anderen Fraktionen weiße Rosen; die Abgeordneten der ÖVP nehmen diese nicht an.)

Meine Damen und Herren! Gerade England, das Land mit der besten europäischen Unfallstatistik, hat auch die 0,8-Promille-Grenze! (Unruhe im Saal.)


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Kollege Kukacka, eine Sekunde! – Bitte, meine Damen und Herren, ich bin wirklich kein Spaßverderber, aber wir sind doch keine Blumenhandlung hier! (Heiterkeit. – Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kukacka, setzen Sie fort, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (fortsetzend): Lassen Sie mich zum Ende kommen. Auch bei den parlamentarischen Enqueten, die stattgefunden haben, ist es dem EU-Vertreter Luc Werring nicht gelungen, darzustellen, was wir von der Volkspartei eigentlich von ihm erwartet hätten, nämlich den Nachweis, daß es in jenen Ländern, die 0,5 Promille oder gar 0,0 Promille haben, im Schnitt weniger Alkoholunfälle gibt als etwa bei uns. Niemand konnte bisher im europäischen Vergleich eine solche Statistik vorweisen, auch nicht das Kuratorium für Verkehrssicherheit!

Meine Damen und Herren, deshalb sage ich Ihnen: Nur eine stärkere Verkehrsüberwachung mit strengen Alkoholkontrollen, nur massive Strafsanktionen für Promilletrinker, nur verbesserte Aufklärungsarbeit für jugendliche Verkehrsteilnehmer, nur eine deutliche Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Erwischt-Werdens werden entscheidende Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Problem Alkohol am Steuer mit sich bringen. Das ist der Schlüssel zum Erfolg, und daran müssen wir arbeiten! (Beifall bei der ÖVP.)

14.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Barmüller gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam.

14.55

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kukacka hat behauptet, ich hätte mich im Verkehrsausschuß gegen höhere Strafen ausgesprochen. Das ist unrichtig! (Abg. Mag. Kukacka: So war es!)

Herr Abgeordneter Kukacka! Sie sind dafür, daß ab 0,5 Promille überhaupt nicht gestraft wird. Ich meine, daß man ab 0,5 Promille strafen sollte. Ich habe dafür ein abgestuftes Sanktionensystem vorgeschlagen, das etwa auch bei der von Ihnen initiierten Enquete vom Bundesministerium für Justiz vorgeschlagen worden ist. Herr Abgeordneter Peter wird diesen Vorschlag noch einbringen.

Es ist nicht richtig, daß die Liberalen gegen strengere Maßnahmen sind. (Abg. Mag. Kukacka: Warum haben Sie dann unserem Vorschlag nicht zugestimmt?) Mit einem Grundmaß von Intelligenz wäre auch das zu verstehen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner wäre Herr Abgeordneter Anschober. – Wollen Sie die Rede noch beginnen und um 15 Uhr unterbrochen werden? – Bitte sehr.

14.56

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen heute weiße Rosen mitgebracht als Symbol für den Schutz von Schwachen, als Symbol für den Schutz von Unschuldigen, als Symbol für Sicherheit, als Symbol für diese Debatte, als ein Symbol, das wir für wichtig halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute eine Abstimmung in einem Saal mit zum Beispiel 183 Rettungsfahrern machen würden, dann, glaube ich, würde die Abstimmung 183 zu Null ausgehen. Wenn wir eine Abstimmung in einem Saal mit 183 Unfallchirurgen oder mit 183 Hinterbliebenen machen würden, würde die Abstimmung 183 zu Null ausgehen – und wahrscheinlich nicht für 0,5, sondern sogar für 0,0 Promille.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um eine sachliche Debatte und um eine Entscheidung nach dem Gewissen, nach der Verantwortung, und nicht nach der Verpflichtung


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irgendeiner Lobby gegenüber. Wir haben 1993 erstmals eine freie Abstimmung gehabt. Damals ist sie knapp nach meinem Bekunden negativ ausgegangen. Heute, so hoffe ich, werden wir es schaffen, einen wesentlichen Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit zu machen.

Herr Kollege Kukacka! Es geht gar nicht so sehr darum, wie viele Opfer mit dieser Maßnahme vermieden werden können. Ob das jetzt 50 sind, 30, 20, das ist nicht das Thema. Wenn es nur ein Opfer ist, das die Gesetzgebung vermeiden helfen kann, dann ist dies ein richtiger und ein wichtiger Schritt. Ich glaube, darum geht es in dieser Debatte und bei dieser Abstimmung. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Es geht um ein grundsätzliches Signal: Es geht um ein Signal der Trennung von Alkohol und Autofahren. Es geht um das Signal an die Öffentlichkeit, das von diesem Haus ausgesendet werden soll, daß Autofahrer, die das Auto benutzen, nicht trinken sollen, und daß Menschen, die getrunken haben, kein Auto benutzen sollen. Das muß das grundsätzliche Signal sein. Deswegen hoffe ich, daß wir für 0,5 Promille nicht nur einen knappen Erfolg landen, sondern daß es ein möglichst eindeutiges und klares Signal an die Öffentlichkeit wird. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Herr Kollege Kukacka hat in einem Punkt recht: Der Alkoholismus am Steuer ist nicht die alleinige Ursache für Verkehrsunfälle, für Verkehrsopfer. Ich glaube aber, auch wenn es nicht die alleinige Ursache ist, so muß man doch bei jeder Ursache beginnen. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Wir werden heute auch einen Antrag in Richtung verstärkter Verkehrskontrolle einbringen, um tatsächlich diese Maßnahme, 0,5 Promille, auch konkret überwachen zu können, und da hoffe ich sehr, daß die skeptischen Mandatare, die sagen, wir brauchen in erster Linie mehr Verkehrskontrolle und erst in zweiter Linie Maßnahmen zur Reduktion der Alkoholgrenze, mit uns gemeinsam diese verstärkte Verkehrskontrolle beschließen. Das wäre ein zweiter, ein notwendiger, ein effizienter Schritt in die richtige Richtung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal ein Appell, bei dieser Abstimmung nicht auf die Lobbys zu schauen, nicht auf die Stimmung in der Partei zu achten, sondern nur auf das eigene Gewissen zu hören. Sie alle haben von der "Aktionsgemeinschaft gegen Alkohol am Steuer" ...

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Ich muß Sie jetzt unterbrechen, weil der Dringliche Antrag zur Behandlung ansteht. Ist das Ihr Schlußsatz? (Abg. Anschober: Ja!)  – Bitte, aber jetzt schnell!

Abgeordneter Rudolf Anschober (fortsetzend): ..., deren Vertreter heute hier anwesend sind und der Debatte folgen, eine Informationsschrift erhalten, die so dramatisch und so aufrüttelnd ist, daß ich Sie ersuchen möchte: Lesen Sie sie sich vor der Abstimmung noch durch! Ich glaube, dann wird auch Ihre Entscheidung in Richtung 0,5 Promille ausfallen. (Beifall bei den Grünen.)

15.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche jetzt die Debatte zum 9. Tagesordnungspunkt, damit die verlangte Behandlung des Dringlichen Antrags um 15 Uhr beginnen kann.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Genossen betreffend Schutz der Pensionen 514/A (E)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Dringliche Antrag 514/A (E) ist inzwischen allen Abgeordneten zugegangen. Eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich.


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Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat umgehend den Entwurf eines Verfassungsgesetzes zum Schutz der Pensionen zuzuleiten, mit dem

1. die zuerkannten Leistungen sowie die erworbenen Anwartschaftsrechte jener, die bereits einen Großteil ihrer Lebensarbeitszeit hinter sich gebracht haben und ihre Beitragsleistungen nach dem bestehenden System erbracht haben, und

2. eine mindestens der Inflationsrate entsprechende jährliche Anpassung zumindest für alle, die nur niedrige und mittlere Leistungen erhalten,

garantiert werden.’

In formeller Hinsicht wird gemäß § 74a Abs. 1 GOG verlangt, diesen Entschließungsantrag dringlich zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben."

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile als erstem Redner dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Dr. Ofner, zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.

Herr Abgeordneter! Gemäß der Geschäftsordnung darf Ihre Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

15.01

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Am Dienstag nächster Woche werden es 70 Jahre sein, daß keinen Steinwurf weit von hier der Justizpalast gebrannt hat. Sie erinnern sich alle: Es ist ein Aufmarsch in der burgenländischen Ortschaft Schattendorf gewesen. In diesen Aufmarsch ist hineingeschossen worden. Es hat zwei Tote gegeben, einen Buben und einen Invaliden, und einen Geschworenenprozeß in Wien. Die mutmaßlichen Täter sind freigesprochen worden, und eine wütende Menge hat daraufhin das – nebenbei bemerkt: falsche – Gericht angezündet, nicht das Strafgericht, sondern das "Grundbuch", wie behauptet worden ist.

Warum erzähle ich Ihnen das? – Weil es zeigt, daß es eine fürchterliche Zeit gegeben hat, die Jahrzehnte gedauert hat, in der sich Dinge ereignet haben, die heute unvorstellbar erscheinen: daß erstens in eine Demonstration geschossen wird, daß zweitens die Täter dann freigesprochen werden – das kann schon eher passieren –, daß dann ein Gerichtsgebäude angezündet wird und daß im Zuge dieser Auseinandersetzung fast 100 Tote auf der Strecke bleiben zwischen dem Justizpalast und dem Parlament, 89 Demonstranten und Polizeibeamte noch dazu.

Das ist die Zeit – und darum erzähle ich Ihnen das alles im Rahmen dieses Dringlichen Antrages betreffend Schutz der Pensionen –, die die Kindheit, die Jugend der älteren und alten Generation geprägt hat. Sie haben so viel mitmachen müssen, wie man es sich heute kaum mehr vorstellen kann, viele von ihnen noch die Zeit des Ersten Weltkrieges mit allem, was dazugehört, mit Toten, mit Verwundeten, mit Krüppeln, mit Hunger, mit Not, mit Gefangenschaft und ähnlichem, fast alle die Zwischenkriegszeit mit Arbeitslosigkeit, wieder mit Elend, mit Bürgerkrieg, mit Heimwehrfaschismus, dann den Nationalsozialismus, verbunden mit politischer Verfolgung und wieder mit einem Krieg, womöglich noch fürchterlicher als der Erste Weltkrieg, wieder mit allen Schrecken des Krieges, mit Millionen Toten, mit Krüppeln, mit Verwundeten, mit jahrelanger Gefangenschaft, mit Bomben, auch hier auf dieses Gebäude zum Beispiel, das schwer ausgebombt gewesen ist, woran sich viele gar nicht mehr erinnern können, viele werden das gar nicht wissen, und für viele verbunden mit der Vertreibung aus ihrer angestammten Heimat.


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Um die Dimensionen klarzumachen: Die Verluste an Österreichern in deutscher Uniform im Zweiten Weltkrieg, an Gefallenen also, sind so hoch gewesen wie die Verluste der Armee der Vereinigten Staaten auf beiden Kriegsschauplätzen, nämlich in Europa und in Asien zusammen – nur damit man sich die Dimensionen vor Augen führen kann.

Dann war das alles vorbei; für viele vorbei, für andere noch nicht. Und dann ist diese geschundene Generation, die so viel erlebt hat und so viel hat mitmachen müssen, an den Wiederaufbau gegangen, ohne viel zu fragen und ohne viel zu deuteln, meist mit bloßen Händen, fast immer mit leerem Magen, aber erfüllt von einem unbeugsamen Glauben an dieses Österreich, an die Wiedergeburt dieses Österreich, an den Frieden mit Arbeit und allem, was dazugehört, und auch mit einer Tatkraft, die uns heute kaum mehr vorstellbar erscheint. Es sind Leistungen erbracht worden, die so großartig gewesen sind, daß die Jüngeren diesen Älteren gar nicht genug danken können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Und jetzt geht es genau für diese ältere Generation, für diese geschundene Generation, um die Früchte der Arbeit, um die Sicherheit für das Alter.

Begonnen hat alles mit dem legendären Vranitzky-Brief aus dem Wahlkampf 1995. Damals hat er wohladressiert jeden älteren Menschen erreicht. Er hat das Blaue vom Himmel versprochen, er hat alles versprochen, was unmittelbar nach der Wahl schon nicht mehr gehalten worden ist. Ich rufe in Erinnerung, was in diesem Brief, der vielleicht mit wahlentscheidend zugunsten der Sozialdemokraten gewesen ist, unter anderem drinnengestanden ist. Es hat geheißen:

"Sehr geehrter Herr" Soundso! "Sehr geehrte Frau" Soundso! "Heuer gibt es eine schöne Bescherung für alle, die ihren verdienten Ruhestand genießen oder sich schon darauf freuen. Die ÖVP wollte bestehende Pensionen kürzen und das gesetzliche Pensionsalter überfallsartig erhöhen. Das haben wir verhindert."

Wenn ich "wir" sage, dann meine ich den damaligen Absender, Bundeskanzler Vranitzky, mit seinen Sozialdemokraten.

"Um trotzdem auf die Pensionen zugreifen zu können, wollte die ÖVP Neuwahlen ausgerechnet eine Woche vor Weihnachten. Aus vielen Gesprächen mit Senioren wissen wir, daß diese Probleme Anlaß zu großer Sorge geben. Die Menschen verstehen durchaus, daß Reformen und Sparmaßnahmen notwendig sind. Aber sie verstehen nicht, daß man ihnen etwas wegnehmen will, was sie im Vertrauen auf unseren Staat hart erarbeitet haben. Deshalb sagen wir: Pensionsreform ja, aber menschlich und gerecht. Die SPÖ sichert die Pensionen."

Das war die Kernaussage dieses Briefes, ein Meisterwerk der Demagogie. Jeder, der in der Politik zu tun hat, hat damals gesagt: Den hebe ich mir auf, denn der wird seine Wirkung nicht verfehlen. Man muß in seinem Archiv schon die Unterlagen haben, um in Zukunft daraus die Konsequenzen ziehen zu können.

Kaum waren die Wahlen vorbei, hat man auch schon erkannt, daß es sich um nicht mehr als eine wahrheitswidrige, irreführende Wahlpropaganda gehandelt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ruf bei den Freiheitlichen: Pfui!)

Damals ist es darum gegangen, der ÖVP eins auszuwischen. Das ist von seiten des jetzigen Koalitionspartners, wie man so schön sagt, "ordentlich hineingegangen". Sie erinnern sich alle, wie dieser Brief von den Senioren für bare Münze genommen worden ist. Die waren ganz beeindruckt: Der Herr Bundeskanzler muß mich kennen, der schreibt mir einen in persönlichen Worten gehaltenen Brief. Er weiß, wo ich wohne, er kennt meinen Namen. Das ist alles selber unterschrieben. Die Leute fallen ja auf solche Dinge bedauerlicherweise noch herein, weil sich niemand vorstellen kann, daß es sich ein Spitzenfunktionär der Republik gefallen läßt, mit seinem Namen auf diese Weise Schindluder zu treiben.

Doch schon bald nach der Wahl – ich wiederhole es – haben die Pensionisten in ihrem Pensionssackerl weniger gefunden, deutlich weniger gefunden als vorher, nicht auf dem Weg der direkten Kürzung der Pensionen, sondern auf dem Weg, daß man auf einmal Abzüge dort


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getätigt hat, wo es früher nicht der Fall gewesen ist. Jeder hat hineingeschaut und hat gesehen, es sind ein paar hundert Schilling weniger als vorher. So schnell ist das gegangen: der wahrheitswidrige Propagandabrief, persönlich gehalten, der Wahltag, und nach der Wahl war schon weniger im Sackerl drinnen!

Das ist eine Vorgangsweise, die wir in Erinnerung behalten müssen, wenn wir das Gesamtgeschehen um die Pensionen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft richtig beurteilen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dann ist es folgerichtig weitergegangen: Schon 1996 keine Anpassung, keine echte Anpassung der Pensionen an die Realentwicklung mehr. 1997 eine "Anpassung" – unter Anführungszeichen; sie hat diesen Namen natürlich nicht mehr verdient – mit einem Realeinkommensverlust für die Pensionisten von ungefähr 2 Prozent. Und 1998 wird es einen weiteren realen Einkommensverlust geben.

Das ist aber nur der Anfang der Tragödie. Aus der Ruster Krisenklausur wissen wir, daß Realisten mit dem Zusammenbruch des Pensionssystems nach dem derzeitigen Zuschnitt, und zwar wohl durchaus zu Recht, rechnen, meine Damen und Herren.

In dieser ernsten Stunde geht es darum, zu verhindern, daß die Ärmsten der Armen, die Pensionisten, die älteren Menschen, die so viel haben mitmachen müssen in ihrem Leben, die so viel geleistet haben in ihrem Leben, nach heutiger Vorstellung Unvorstellbares geleistet haben, auf einmal vor dem Nichts stehen, daß man ihnen jetzt nicht einmal die Sicherheit geben kann, daß sie keine einschneidenden Verluste erleiden werden. Dazu brauchen diese älteren Menschen einen Anwalt. Dazu brauchen sie einen Anwalt, der sich der älteren Menschen nicht nur in Sonntagsreden erinnert (Zwischenruf des Abg. Murauer ) , der sich an sie, mein lieber Murauer, nicht nur erinnert, wenn Wahlen vor der Türe stehen, einen Anwalt, der zu ihnen steht und für sie das Wort ergreift, wenn die anderen alle sie vergessen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Heute sind die älteren Menschen gut, wenn es darum geht, sie vor einem Wahltag in die Irre zu führen. Heute sind die älteren Menschen gut, wenn es am Sonntag auf dem Marktplatz oder nach der Kirche oder im Wirtshaus darum geht, sie am Schmäh zu halten. Heute sind die älteren Menschen gut, wenn sich ganze Wirtschaftszweige darauf spezialisiert haben, ihnen das Geld, das sie in aller Regel ohnehin nicht so dick haben, gezielt aus der Tasche zu ziehen. Wenn es jedoch darum geht, wirklich für die älteren Menschen, die trotz ihrer großen Zahl keine wirksame Stimme in dieser Republik haben, auf die Barrikaden zu steigen, dann finden sich all diese Sonntagsredner wohlbedeckt. Aber wir Freiheitlichen wollen und werden die Anwälte der älteren Menschen in diesem Lande sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir werden das Wort für die älteren Menschen erheben, wir werden für ihre Rechte eintreten, und zwar mit aller Kraft und mit aller Energie, die wir aufbringen können. Das versprechen wir hiermit einmal mehr wirksam und feierlich, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was soll in erster Linie geschehen? – In erster Linie geht es darum, einmal bei den 28 Sozialversicherungsträgern durch Zusammenlegung, durch Sparsamkeit die Milliardenbeträge hereinzubringen, die dort beim Fenster hinaus verwirtschaftet wurden, nur aus Tradition, nur deshalb, weil es immer so war, nur deswegen, weil es so bequem ist, und nur deshalb, weil man einfach personalmäßig die entsprechenden, oft sehr lukrativen Positionen nicht einsparen möchte, vielleicht gar nicht so leicht einsparen kann. Damit muß Schluß sein! Dort muß endlich einmal mit einem entsprechenden Besen durchgekehrt werden, um zu erwirken, daß das sauer verdiente, abgezogene, einbezahlte Geld nicht weiter so großzügig ausgegeben wird, wie das derzeit der Fall ist, meine Damen und Herren. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es muß auch ein Ende mit dem Spiel sein, daß Pensionisten der einen Kategorie gegen Pensionisten der anderen Kategorie und die der anderen Kategorie wieder gegen die Pensionisten der dritten Kategorie ausgespielt werden. Wir müssen dazu kommen, daß wir uns meinetwegen bemühen, eine gewisse Gleichbehandlung zu erwirken, aber nicht eine Nivellierung nach unten


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an die Mindestpensionen, sondern wenn schon, dann eine Nivellierung nach oben, meine Damen und Herren. Das ist es, was wir uns vornehmen müssen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es darf vor allem keine Kürzungen der Pensionen mehr geben. Und wenn ich sage: keine Kürzungen, dann geht es vor allem auch darum, daß es keine realen Kürzungen geben darf. Aber nicht nur das, es ist viel zu bescheiden, wenn nur der Standpunkt vertreten wird, die Inflationsverluste müßten den Pensionisten abgegolten werden, denn das bedeutete, daß sich die Schere zwischen dem, was jene verdienen, die sich noch im aktiven Stand befinden, und dem Bezug der Pensionisten immer weiter auftut. Es müssen die Pensionen so gestaltet werden, daß die Pensionisten so wie alle anderen auch an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung teilhaben, denn sonst werden trotz aller Schwierigkeiten, trotz Europäischer Union, trotz vieler Probleme im gewissen Sinne die noch im aktiven Leben Stehenden von Jahr zu Jahr etwas besser dran sein und die Pensionisten immer weiter zurückfallen, meine Damen und Herren. Das werden wir Freiheitlichen als Anwälte der älteren Menschen nicht dulden! Das kann ich Ihnen hier versprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir verlangen ganz konkret und dezidiert hier vor diesem Hohen Haus zu dieser Stunde eine Garantie des Parlaments für die materielle Sicherheit, vor allem für die Pensionen der Senioren, der Angehörigen dieser geschundenen Generation! Wir alle sind von den Bürgern gewählt. Wir wissen, daß ein sehr hoher Prozentsatz der Wähler zu den Senioren zählt. Es wird dieser Prozentsatz noch deutlicher, wenn wir uns vor Augen halten, daß die ganz jungen Menschen ja nicht zu den Wahlberechtigten gehören. Wir alle sind den älteren Menschen ganz besonders verpflichtet, und wir haben dieser Verpflichtung entsprechend nachzukommen. Und wir haben alle miteinander die Garantie abzugeben, daß sie nicht in Sorge um ihre materielle Existenz zu leben brauchen und daß diese materielle Existenz auch nicht wirklich gefährdet ist, meine Damen und Herren.

Es kommt aber noch etwas dazu: Wenn ich auf Dauer eine ordentliche Politik für die Senioren machen möchte, wenn ich auf Dauer sicherstellen möchte, daß der Generationenvertrag funktioniert, wenn ich auf Dauer davon ausgehen können will, daß genug Geld in den Kassen ist, um die Pensionen sicherzustellen, dann muß ich auch die Familienpolitik ändern, meine Damen und Herren! Ich kann nicht auf Dauer eine Familienpolitik produzieren, wie sie sich die Koalitionsparteien und mit ihnen die Regierung seit langem zu eigen gemacht haben. Ich kann nicht für Familien alle Voraussetzungen, daß sie nicht unter die Armutsgrenze fallen, einfach abschaffen. Ich kann nicht die Familien dahinvegetieren lassen und gleichzeitig erwarten, daß es Kinder gibt, daß Kinder großgezogen werden, daß es Nachwuchs gibt, der unter anderem einmal dafür sorgen wird, daß diejenigen Beträge, die man braucht, um die Pensionen zahlen zu können, auch verdient und hereingebracht werden.

Es beginnt die Sorge für die älteren Menschen bei der Familienpolitik, bei der Sorge um die Jugend, die heranwachsen muß. Unsere zweite Forderung neben der Garantie der materiellen Sicherheit für die älteren Menschen ist daher, daß endlich eine familiengerechte, eine vernünftige Politik betrieben wird, die es möglich macht, daß Menschen im Berufsleben stehen, daß Menschen, wenn sie wollen, auch nicht im Berufsleben zu stehen brauchen, beide Partner nämlich, aber daß sie trotzdem sich und ihre Familie, ihre Kinder, über Wasser halten können (Beifall bei den Freiheitlichen) und nicht, kaum daß sie sich eine Wohnung anschaffen müssen, daß der eine von ihnen zu Hause bleiben muß, schon unter die Armutsgrenze purzeln und es sich sehr überlegen, sich ein Kind, geschweige denn ein zweites oder ein drittes anzuschaffen.

Wir können nicht verlangen, daß der Generationenvertrag funktioniert, wenn die eine Generation, die ältere, zahlenmäßig noch stark ist und die jüngeren Generationen von einem Jahrzehnt zum anderen immer schwächer werden, meine Damen und Herren. Der Weg zur Sicherung der materiellen Existenz der älteren Menschen führt über eine vernünftige, familiengerechte Politik für die Jüngeren.

Das sind unsere Anliegen! Und ich appelliere noch einmal, die Garantie für die älteren Menschen und deren Pensionen abzugeben. Ich wiederhole noch einmal feierlich und ernsthaft, daß wir Freiheitlichen es uns besonders angelegen sein werden lassen, als Anwälte der geschunde


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nen älteren Generation für diese einzutreten, für diese die Stimme zu erheben. Und ich mahne noch einmal eine familiengerechte Politik für die Jüngeren ein – als beste Absicherung der Existenz der älteren Menschen. (Lebhafter Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeldet. Frau Bundesministerin, auch Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

15.20

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Als ich heute mittag diesen Dringlichen Antrag des Abgeordneten Ofner in die Hand bekommen habe, habe ich mir gleichzeitig auch jene Unterlage besorgt, die vor einigen Monaten seitens der Freiheitlichen Partei als Neukonzeption des Pensionssystems in die öffentliche Debatte eingebracht wurde. Ich mußte Unvereinbarkeiten, ja gänzliches Unverständnis feststellen.

Ich erlaube mir daher, auch im Zusammenhang mit den beiden Forderungen, wie in der Dringlichen Anfrage formuliert (Abg. Mag. Stadler: Antrag!) , auf die Neukonzeption des freiheitlichen Pensionskonzeptes zu verweisen. Dieses Konzept besagt, daß eine zukünftige Pensionsregelung aus vier Säulen bestehen sollte. Die erste Säule stellt eine gesetzliche Mindestabsicherung dar, die im Umlageverfahren finanziert werden sollte. Es wird aber nicht davon gesprochen, auf welchem Niveau diese Mindestabsicherung sein sollte.

Es wird, wie auch Herr Abgeordneter Ofner gesagt hat, zu einem einheitlichen System kommen, das bedeutet eine totale Vereinheitlichung des Beamtenruhestandsystems mit dem ASVG-System, mit den Bauernpensionsregelungen, mit den selbständigen gewerblichen Regelungen und allen Regelungen, die auch für die freien Berufe gelten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.  – Abg. Haigermoser: Erste Säule, zweite Säule, dritte Säule! Drei Säulen!) Ich wollte nur in Erinnerung rufen, sehr geschätzte Damen und Herren, wie Ihre zukünftigen Konzepte ausschauen, und versuchen, diese mit dem von Ihnen eingebrachten Dringlichen Antrag in Einklang zu bringen.

Sie haben als zweite Säule eine betriebliche Vorsorge vorgesehen, eine betriebliche Vorsorge in Form von Pensionskassen, die zu fördern sein sollen. Sie haben in diesem Zusammenhang – soweit ich die Debatte mitverfolgen konnte – auch die Einbeziehung der jetzt bestehenden Abfertigungsregelungen in dieses Pensionskassensystem zur Diskussion gebracht, ohne jedoch zu sagen, ob Sie dieses Pensionskassensystem auf freiwilliger Basis wollen, ob es eine verbindliche zweite Säule darstellen soll beziehungsweise in welcher Form es finanziert werden sollte.

Sie haben auch eine dritte Säule in Ihrem Modell, eine individuelle Vorsorge, wie wir sie durch das Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Vorsorge auch schon haben, meinen aber, daß dieser individuellen Eigenvorsorge eine wesentlich höhere Bedeutung beigemessen werden soll und daß auch eine dementsprechende steuerliche Förderung dieser individuellen Vorsorge erfolgen soll. (Abg. Böhacker: Eine Gleichstellung!)

Sehr geschätzte Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! Sie haben noch eine vierte Säule in Ihrem Modell, und diese vierte Säule besagt, daß es auch bei einem Pensionsanspruch ein Weiterarbeiten ohne Ruhensbestimmungen, ohne Anrechnungsbestimmungen eines Pensionsanspruches geben soll und die Leistungen bezogen werden dürfen. Das heißt also: eine Altersprämie, die sich aus vier Säulen finanziert.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Entschuldigen Sie, wenn ich Ihnen sage, daß ich dieses Konzept mit dem, was Sie im Dringlichen Antrag formulieren, für unvereinbar halte. Dementsprechend halte ich es auch für nicht seriös, diesen Antrag zu formulieren, gleichzeitig aber ein anderes Konzept als politisches Ziel zu verfolgen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Frau Ministerin! Wollen Sie damit sagen, daß Sie unser Konzept begrüßen?)


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Ich möchte, sehr geschätzter Herr Abgeordneter, wie es mir jetzt obliegt, zu Ihrem Dringlichen Antrag Stellung nehmen, denn dieser ist der konkrete Gegenstand der jetzigen Debatte, und ich erlaube mir daher, folgende Bemerkungen zu machen. (Abg. Mag. Stadler: Die Frau Ministerin übernimmt unsere Vorschläge! Das begrüßen wir!)

Eine verfassungsrechtliche Absicherung für künftige Pensionsleistung kann nicht isoliert von den Rechtsgrundlagen für die Steuer- und Abgabenleistungen gesehen werden. Mit anderen Worten: Wer für künftige Leistungen Verfassungsrang fordert, muß auch die entsprechenden Finanzierungsgrundlagen, also die Steuerleistungen, gegebenenfalls Steuererhöhungen, entsprechende Sozialversicherungsbeiträge in Verfassungsrang heben, weil sonst einerseits ein Recht formuliert wird, andererseits aber keine gleichwertige Erfüllungsmöglichkeit entstünde. Diesbezüglich fehlt aus meiner Sicht in Ihrem Antrag die Vollständigkeit.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auf Ihr Steuerkonzept vom Juni 1997 verweisen, als Sie genau das Gegenteil zur Debatte brachten, als eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Abgabenquote auf 40 Prozent verlangt wurde – langfristig sogar 35 Prozent. Darüber hinaus soll es zu einer Reduktion der Lohnnebenkosten kommen, also jener Beiträge, welche die Pensionen zu einem wesentlichen Teil mitfinanzieren. Ich frage mich, wie Sie dieses Konzept mit diesem Ziel in Einklang bringen wollen. Ich habe keine Antwort darauf gefunden, und ich glaube, Sie werden sich mit einer seriösen Erklärung wirklich schwertun. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Fekter  – in Richtung der Freiheitlichen –: Das paßt hinten und vorne nicht zusammen!)

Es wird sehr oft zu Recht von Vertrauensschutz gesprochen, und ich nehme diesen sehr, sehr ernst. (Abg. Dr. Fekter  – in Richtung der Freiheitlichen –: Ein Hüftschuß, ein unüberlegter!) Ich möchte darauf verweisen, daß die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zum Schutz erworbener Rechte und Anwartschaften eine sehr ausreichende verfassungsrechtliche Absicherung gegen willkürliche Eingriffe in derartige Ansprüche ermöglicht und sicherstellt. Ich darf gerade Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren von den Freiheitlichen, an ein Erkenntnis erinnern, das jemanden aus Ihren Reihen betroffen hat: das Erkenntnis Dr. Götz, als der Verfassungsgerichtshof einen Eingriff des Gesetzgebers in Ansprüche als nicht verfassungskonform aufgehoben und damit Leistungsansprüchen zugestimmt hat, die von der Öffentlichkeit sicherlich als deutlich überhöht gesehen wurden.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß die Formulierung dieses Antrages zu einer weiteren Verunsicherung der Pensionisten und auch der Anwartschaftsberechtigten führt, und zwar gerade jener, die ihre Anwartschaften auch auf Ersatzzeiten begründen. Für Arbeitslose, Frauen mit Karenzzeiten, Kranke sollen offenbar nach Ihrem Antrag Anwartschaften in Zukunft nicht gesichert sein. Ich frage mich, wo die soziale Komponente in Ihren Überlegungen ist. (Abg. Mag. Stadler: Die gibt es nur bei den politischen Privilegien!)

Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Sehr geschätzte Damen und Herren dieses Hohen Hauses! (Abg. Mag. Stadler: Eine Million mehr für den Bundeskanzler, während andere nichts zu essen haben!) Die Bundesregierung und die einzelnen Vertreter der Bundesregierung haben wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß in bestehende Pensionsleistungen nicht eingegriffen wird (Abg. Ing. Reichhold: Was sagen Sie zum Vranitzky-Brief?) und daß langfristige Reformen mit Vertrauensschutz durchgeführt werden. Die Verunsicherung dieser Personen wird gerade von jenen herbeigeführt, die sich als Retter aufspielen. Ich betrachte daher Ihren Dringlichen Antrag als einen politischen Gag, der Pensionisten für parteipolitische Zwecke mißbraucht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Keine Polemik von der Regierungsbank!)

Geschätzte Damen und Herren! Es wird auch von der Anpassung der Pensionen gesprochen. Ich glaube, dies bedarf einer wirklichen Fairneß und einer Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der gesamten Gesellschaft, und das ist das politische Ziel des in diesem Haus beschlossenen Pensionsanpassungsystems, das zum Inhalt hat, daß sich die Einkommensentwicklung der Aktiven synchron und auch äquivalent mit der Einkommensentwicklung der Pensionisten darstellt. Dementsprechend ist auch sichergestellt, daß der Generationenvertrag, der ja eines der Grundelemente unseres Pensionssystems ist, auch für die Zukunft halten wird, und daß es zu keiner Auseinanderentwicklung, zu keiner Entsolidarisierung innerhalb der Gesellschaft kommt.


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Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal auf die wirklichen Vorzüge unseres Systems der gesetzlichen Pensionsversicherung verweisen, weil uns gerade diese Elemente durch anerkannte Wissenschafter immer wieder als zukunftsorientiert bestätigt werden.

Es ist das System der allgemeinen Pflichtversicherung, in dem eine große Solidargemeinschaft dafür Sorge trägt, daß auch die Ansprüche derer, die sich im Ruhestand befinden, entsprechend abgesichert sind und sie an der Einkommensentwicklung partizipieren. Es ist das Umlageverfahren, das sich auch im Vergleich zu anderen Finanzierungssystemen in der Finanzierung immer wieder hervorragend bewährt hat. Es ist ein System, das sich an der Erwerbsbezogenheit orientiert, in welchem in der Pension auch ein dementsprechender Ersatz des Erwerbseinkommens erfolgt, und es ist ein System, das mit berücksichtigt, daß ein Bundesfinanzierungsbeitrag als fixer Bestandteil vorgesehen ist.

Ich glaube, daß dieses flexible System der gesetzlichen Altersversorgung die richtige und geeignete Grundlage dafür ist, daß Pensionisten – jetzt in Pension befindliche und auch zukünftige Pensionisten – keine Sorge haben müssen, daß sie einmal keine entsprechende Absicherung ihrer Ansprüche mehr haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich zum Schluß folgendes sagen: Ich sehe in diesem Dringlichen Antrag eine gewisse Unehrlichkeit, er wurde unter dem Aspekt eines tagespolitischen Erfolges hier eingebracht. Ich glaube, es wäre richtiger, in einer ehrlichen Form miteinander umzugehen und zu argumentieren. (Abg. Mag. Stadler: Bringen Sie doch einmal Vorschläge! Was wollen Sie denn?)

Ich möchte Herrn Dr. Ofner in einem Punkt recht geben: Herr Abgeordneter! Heutige Pensionisten und zukünftige Pensionisten brauchen einen Anwalt, aber einen ehrlichen Anwalt, und keinen, der sie täuscht! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Anhaltende heftige Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

15.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können jetzt in Ruhe in die Debatte eingehen. (Abg. Ing. Reichhold: Keine Polemik von der Regierungsbank, Herr Präsident!)  – Herr Abgeordneter, wir beginnen jetzt mit der Debatte.

Ich mache darauf aufmerksam, daß jeder Debattenredner eine maximale Redezeit von 10 Minuten hat. Die Blockredezeit pro Fraktion beträgt 25 Minuten.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Gaugg als erstem Debattenredner das Wort.

Herr Abgeordneter, Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten bekanntgegeben. Ist das richtig? – Gut. (Abg. Dr. Khol: Kollege Reichhold! Das ist der Zwischenruf vom Haigermoser: keine Polemik von der Regierungsbank! – Abg. Ing. Reichhold: Ich zahle Lizenzgebühr!)

15.33

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß es letztlich auch die Worte und das Gedankengut von Frau Bundesministerin Hostasch waren, die den ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky veranlaßt haben, in Pension zu gehen: Er weiß nämlich nicht, ob er in fünf oder sechs Jahren seine Pension, die aus einer privaten Vorsorge gezahlt wird – von seiner Bank –, jemals erhalten wird. Das ist der Mittelpunkt des ganzen Nonsens. (Abg. Dr. Nowotny: Ha ha ha! Ist das aber lustig!)

Und wenn Frau Bundesministerin Hostasch meint, der Dringliche Antrag sei ein politischer Gag, dann muß ich sagen, daß das, was sich auf der Regierungsbank abspielt, ein politisches Drama ist.

Es ist gut, daß Sie sich zum erstenmal ernsthaft mit einem Antrag, mit einer Pensionsreform der Freiheitlichen auseinandersetzen, weil da viele Ansätze vorhanden sind, die mit dem gleichen


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Geld die Pensionen garantieren. Aber ich würde Sie bitten, zwei Dinge zu trennen: Einerseits geht es nämlich darum, die bestehenden und derzeitigen Pensionssysteme zu sichern – das beinhaltet der Antrag –, andererseits geht es um eine Pensionsreform für die Zukunft.

Die Zukunft sollte ehrlicher und berechenbarer für jeden einzelnen sein. Mir ist es völlig unverständlich, daß Sie diesbezüglich den Verfassungsrang nicht garantieren können, daß man aber die Bezügepyramide in den Verfassungsrang erhoben hat. Das können Sie garantieren! Die eigenen Privilegien betoniert man ein. Sie waren einmal Arbeiterkammerpräsidentin, Sie müssen sich doch erinnern! Es ist schlimm, wenn jemand 30, 40 Jahre in diesem Land schuftet und dann in den sogenannten wohlverdienten Ruhestand gehen will, dieser Ruhestand jedoch finanziell existenzgefährdend wird.

Sie haben einmal gesagt, kein Vierzigjähriger kann davon ausgehen, daß er weiß, was er in der Pension bekommt. Das finde ich schäbig, weil letztlich ist jemand mit seiner Einsatzbereitschaft, mit seiner Leistung – unabhängig davon, ob als Gewerbetreibender oder als Unselbständiger – einen Vertrag eingegangen. Wir warten auf langfristige Reformen mit Vertrauensschutz. Nicht eine einzige Silbe darüber, wie das Ganze über die Bühne gehen soll, wie das in den nächsten Jahren ablaufen soll!

Ihre Vorgänger haben immer von der Nettoanpassung gesprochen und gesagt, wenn die Nettoanpassung kommt, dann seien die Pensionen bis über das nächste Jahrtausend gesichert. – Nix! Schneck’n! Oder es gibt eine andere Zeitrechnung in dieser Bundesregierung?

Nun sage ich Ihnen folgendes – und das wissen Sie ganz genau –: Das Umlageverfahren allein wird die Pensionen in Zukunft nicht finanzieren können. Sie haben ja schon immer sehr sorglos mit den Pensionen gespielt. Begonnen hat das Ganze mit den VOEST-Pensionisten: Denen hat man die Betriebspension gestohlen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Jawohl!) Man hat ihnen die Betriebspension gestohlen, mit Ausnahme der roten und schwarzen Vorstandsdirektoren, bei denen man sich darauf berufen hat, das seien ja alles privatrechtliche Verträge. Und ich frage mich, ob da nicht auch eine Politjustiz am Werk ist, weil letztlich war jeder einzelne Arbeitnehmer bei der VOEST nicht für das Desaster verantwortlich, aber er hat darauf vertrauen können, daß er für seine Arbeitsleistung und Zugehörigkeit zum Unternehmen einmal eine Betriebspension bekommt. Die haben Sie diesen Arbeitnehmern weggenommen! – Darüber wird nicht mehr gesprochen, das verstehe ich überhaupt nicht.

Diese Pensionslüge setzen Sie fort, indem Sie jetzt sagen: Eigentlich kann man nicht sagen, wie es in der Zukunft ausschauen wird. – Aber dieses Belastungspaket III ist ja geschnürt.

Sie bestrafen heute für längeres Leben und verstoßen gegen die soziale Hygiene in diesem Staat. Sie können doch nicht hergehen und jenen Menschen gegenüber, die zum Aufbau der Republik beigetragen haben, die jahrzehntelang ihre Arbeitsleistungen erbracht haben, sagen, daß Sie nicht wissen, wieviel sie eigentlich irgendwann einmal in der Pension bekommen werden. Sie sind ein moderner Rentenklau! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ihre Partei war es vor Jahrzehnten, die in Österreich den Rentenklau sogar plakatiert hat! Jetzt präzisieren Sie das Ganze, Sie bringen es zur Perfektion.

Der Vranitzky-Brief wurde schon vielfach angesprochen, es ist müßig, darüber überhaupt noch zu reden.

Ich sage Ihnen folgendes: Sie haben heute bestätigt, daß dieser Staat pleite ist – pleite! –, weil er nicht mehr in der Lage ist, die Pensionen zu garantieren. Es ist nicht der mangelnde Fleiß der österreichischen Arbeitnehmer und Pensionisten, daß heute die Pensionen gefährdet sind, sondern es ist die Mißachtung des Budgets, des Staatsbürgers, des Parlaments, die Mißachtung von allem! Man geht mit dem Geld sorglos um und schwächt damit jene, die sich am wenigsten wehren können. Für alle gibt es Berufsinteressenvertretungen; die Pensionisten, meint man, seien ein biologisches Problem, und die nächsten, die, die nachkommen, werden sich daran gewöhnen. – Sie werden sich täuschen, denn wir werden das immer wieder aufzeigen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Es wird Ihnen nicht gelingen, Beruhigungspillen in Überdosen weiter zu verordnen. Sie verschweigen in der Pensionsfrage das Ausländerproblem, Sie verschweigen die Mindestrentner, Sie verschweigen, daß es ein massives Ansteigen der Invaliditätspensionen gibt, und das nicht nur deshalb, weil die Menschen am Arbeitsplatz kränker geworden sind, sondern letztlich auch deshalb, weil sie Angst vor der Zukunft haben. Daher versuchen sie – das wissen Sie als Arbeiterkammerfunktionärin –, sich in die Pension zu flüchten, damit das Wenige, das heute noch da ist, gesichert wird. Alle Ansätze gehen dahin – ob es Beamte oder Frühpensionisten betrifft –, daß man eine Gruppe herausnimmt, auf der dann herumgenagt wird.

Über eine echte Reform und Harmonisierung trauen Sie sich nicht drüber. Sie geben uns keine Komplettlösungen. Es werden nur Einzelaktionen gestartet: einmal sind die Finanzbeamten dran, dann sind die Frührentner dran, dann sind die Lehrer dran – es gibt immer jemanden, über den öffentlich diskutiert wird. Sie tragen die Unsicherheit in die Bevölkerung, nicht die Opposition, Sie sind es ja, die in dieser Regierung Verantwortung tragen sollten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie sind es ja, die letztlich die Änderungen im Steuerrecht durchführen könnten, damit private Vorsorge wieder steuerlich absetzbar ist. Aber nein, man hat den gegenteiligen Weg beschritten. Man ist hergegangen und hat gesagt: Die streichen wir zur Gänze, die ASVG-Pension von maximal 40 000 S brutto als Bemessungsgrundlage wird ja wohl reichen. Nur, wer erreicht sie denn in Wirklichkeit? – Einige wenige, während die anderen deutlich darunter sind.

Aber kein Wort – kein Wort! – zur Entprivilegisierung der Pensionsversicherungsanstalten! Da sitzen Hunderte rote und schwarze Direktoren, die besondere Privilegien haben, die nach zehn Dienstjahren 50 Prozent ihres Letztbezuges als Pension in Anspruch nehmen können. All diese Kammerangestellten, die Sozialversicherungsangestellten – kein Wort darüber, kein Beispiel, keine Zusammenlegung. Das sind die Dinge, die ich nicht verstehe!

Es gab auch keine Stellungnahme zur Frage des gleitenden Überganges in die Pension ab dem 55. Lebensjahr. Warum soll es denn das nicht geben? Warum ermöglicht man diesen Schritt nicht? – Frau Minister! Erklären Sie mir einmal, wie ein 57jähriger Kfz-Elektriker in dieser Republik, die nicht in der Lage ist, Arbeitsplätze zu schaffen, jemals wieder einen Arbeitsplatz bekommen soll! – Das ist Ihre Politik! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Sie heute, wie schon öfters, für die Beibehaltung des bestehenden Pensions-Generationenvertrages eintreten, dann erwarte ich mir von Ihnen, daß Sie auch Lösungen anbieten, daß Sie diese nicht nur ankündigen, sondern daß Sie konkret sagen, wie diese Lösungen ausschauen sollen! (Abg. Mag. Stadler: Keine Silbe hat sie davon gesagt!)

Ich sage Ihnen auch: Ohne Kapitaldeckung werden Sie nicht auskommen. Sie werden einen Kapitaldeckungsbeitrag brauchen. Im übrigen kann ich mich der Meinung, die der Klubobmann der ÖVP im Steirischen Landtag vertreten hat, nur anschließen. Er hat gemeint, die ganze Pensionsdebatte wird primitiv und hilflos geführt.

Sie haben im Sozialausschuß für mehrere Fragen: für die Lehrlinge, für die Pensionen, für die Umstellung auf die Chipkarte und so weiter, Termine genannt. Sie haben gesagt, daß all das im Herbst kommen wird. – Daran werden wir Sie messen, Frau Minister. Vor allem erwarte ich mir, daß endlich Schluß ist mit der Diskussion über die Pensionen. Sie sollten vielmehr daran arbeiten, daß Sie eine Sicherung der Pensionen für die nächste Generation auch tatsächlich umsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Graf: Kollege Hums nickt zustimmend!)

15.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte.

15.42

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Diese emotional geführte Diskussion, die sich in den letzten Wochen über die Pensionsfragen abgespielt hat, hat nur zur Verunsicherung beigetragen. Wir haben eines ... (Abg. Mag. Stadler: Sie führen ja die Debatte! Die haben doch nicht wir angefangen! Das war


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Ihre Regierungsklausur in Rust, nicht unsere! – Weitere lebhafte Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)  – Hören Sie doch bitte zu!

Kollege Stadler! Sie brauchen sich um Ihre Pension nicht zu sorgen! Sie werden nie der Kinderstube entwachsen, weil Sie sich noch immer nicht benehmen können. Hören Sie doch zu! Wir hören Ihnen ja auch zu. Ich habe überhaupt nicht gesagt, wer die Debatte führt. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Herr Präsident! Sorgen Sie bitte wieder einmal für Ruhe, Sie können das doch so wunderbar.

Man verquickt nämlich bei diesem Thema oft zwei verschiedene Bereiche: kurzfristige Budgetmaßnahmen und die langfristige Sicherung unseres Pensionssystems. Und es passiert bei diesen Fragen immer wieder – und dabei nehme ich die unterschiedlichsten Gruppierungen nicht aus; Sie haben nur nicht aufgepaßt, wie es halt so Ihre Art ist, Herr Kollege Stadler –, daß man verschiedene Gruppen gegeneinander ausspielt: Alt und jung, Beamte, Arbeiter und Angestellte, Bauern, Selbständige und so weiter. (Abg. Mag. Stadler: Frau Minister Hostasch macht das!)  – Nein! (Abg. Mag. Stadler: Aber ja! Das ist Ihre Regierungsklausur gewesen! In Rust waren Rot und Schwarz beieinander, nicht wir! – Abg. Dr. Graf: Wer sitzt denn in der Regierung?!) – Hören Sie zu! Sie kommen ja dann sicher noch zu Wort, denn wer könnte denn auf Ihre Wortspende verzichten, Herr Kollege Stadler? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Man diskutiert Frauen und Männer auseinander. Neulich, bei der Präsentation der Rürup-Studie, ist es sogar passiert, daß man von weiblichen Singles so gesprochen hat, als ob man sie eigentlich bestrafen sollte, so etwa nach der Devise: Liebe Frauen, seid brav, damit ihr einen Mann bekommt, der euch möglichst viele Kinder macht, und bleibt dann auch noch brav, damit er euch ja nicht wegläuft, damit ihr um Gottes willen nicht in den Arbeitsprozeß stoßen müßt! – So ähnlich hörte sich das an. (Abg. Mag. Stadler: Da war wieder kein Freiheitlicher dabei! – Abg. Rossmann: Das ist Ihre Studie!)  – Hören Sie doch einmal zu! Was regen Sie sich denn vorher auf? (Abg. Dr. Ofner: Hören Sie auch zu! Sie sollten schon vorher zuhören.)

Ich habe Herrn Kollegen Ofner zugehört, obwohl es mir schwergefallen ist. Ich habe sogar meinem "besonderen Freund", dem "Herrn Buchstabierer" zugehört, und jetzt werden Sie mir zuhören, sonst werde ich so lange warten, bis Sie zuhören! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das Schüren von Zweifeln am System ist aber durchaus in Ihren Reihen zu bemerken. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja unglaublich!) Sie spielen gegeneinander aus: das Umlageverfahren, das Kapitaldeckungsverfahren, und wenn die Versicherung für das Kapitaldeckungsverfahren wirbt, dann ist das ein sehr legitimes Ansinnen der Versicherungswirtschaft. (Abg. Dr. Ofner: Rust, Frau Kollegin! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Auch wenn Sie noch soviel schreien, es bringt Ihnen gar nichts. Ich sage ja doch, was ich sagen möchte. (Abg. Mag. Stadler: Frau Annemarie! Das ist Unsinn! In Rust waren die Roten und die Schwarzen, nicht wir! )  – Mein Gott, wenn es darum ginge, wie oft Sie einen Unsinn erzählen! Um Gottes Willen! Um Gottes Willen, sage ich da nur. (Abg. Dr. Graf: Waren Sie in Rust?!)

Sie präsentieren uns kein Viersäulensystem, so wie es die Frau Ministerin gesagt hat, sondern ein Dreieinhalbsäulensystem, denn dieses Weiterarbeiten der älteren Generation ohne Berücksichtigung der Ruhensbestimmungen ist ein ganz "besonderes" System.

Eines muß ich auch dazusagen: Diese zweite und dritte Säule, von der vierten oder der halben vierten ganz zu schweigen, ist etwas, was an den kleineren und mittleren Verdienern komplett vorbeigeht. Wir müssen einfach genauer unterscheiden, wenn wir von der Alterssicherung sprechen. Das Umlagesystem garantiert nämlich Leistungen, solange es Beitragszahler gibt.

Herr Kollege Stadler! Ich möchte auf eines hinweisen: 1945 hat es nur einen einzigen Monat gedauert, bis die Spirale in Bewegung gekommen ist. Die Menschen haben Arbeit gehabt, es sind Beiträge geflossen, und sofort haben auch die Leistungen eingesetzt. – Das schreiben Sie sich einmal ins Stammbuch! (Abg. Mag. Stadler: Wir verlangen ja von der Regierung, daß sie Arbeitsplätze schafft! Ihre Gewerkschaftsvertreter lachen ja schon! Diese Regierung schafft keine Arbeitsplätze, sondern vernichtet sie!)


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Natürlich muß man beim Arbeitsmarkt ansetzen und alle Erwerbseinkommen erfassen. Ich betone: alle! Und für den 57jährigen Mechaniker, den Ihr Kollege erwähnt hat, haben wir sofort einen Arbeitsplatz: Es braucht nur der Familienbetrieb Grasser damit aufzuhören, Leute schwarz zu beschäftigen, dann haben wir diesen Mechaniker bereits untergebracht. (Abg. Mag. Stadler: Wer beschäftigt schwarz?!)

Das war hinreichend den Medien zu entnehmen und ist auch bewiesen. Ich hoffe, es wurde inzwischen bereinigt. Jedenfalls hätten wir diesen Mechaniker längst unterbringen können. (Abg. Mag. Stadler: Sagen Sie, wer? Er hat nämlich alle Prozesse gewonnen!) Ja, natürlich. Sie "gewinnen" immer alle Prozesse, weil Sie letztendlich Ihre Klagen zurückziehen, und das steht dann im Kleingedruckten. Wir kennen das alles! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es geht nicht um eine Garantie der Pensionshöhe, es geht auch nicht um die Garantie der Nettoersatzrate, sondern es muß immer die politische Absicht bleiben, den Lebensstandard zu sichern: sowohl den Lebensstandard für jene Menschen, die heute im Beruf stehen, als auch für die, die erst zu arbeiten begonnen haben, für jene, die kurz vor der Pension stehen, und selbstverständlich auch für jene, die sich bereits in Pension befinden. (Abg. Rossmann: Ist das für Sie ein ordentlicher Lebensstandard, wenn 100 000 Kinder in Österreich in Armut leben?! – Ruf bei den Freiheitlichen: Schämen Sie sich! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Schauen Sie: Wenn ich mich zu schämen habe, dann schämen Sie sich einmal für Ihr miserables Benehmen! Aber Sie können es ja nicht besser. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen. – Abg. Dr. Ofner: Herr Präsident! Wenn das kein Ordnungsruf ist: "Schämen Sie sich für Ihr miserables Benehmen!")

Warum, glauben Sie, hat denn der Vorgänger der Frau Ministerin, Herr Minister Hums, diese Rürup-Studie in Auftrag gegeben? – Es hat ja nie ein Zweifel daran bestanden, daß man etwas ändern muß. Bereits nach der Pensionsreform von 1993 haben wir gesagt, die Pensionen sind über das Jahr 2000 hinaus gesichert, aber man muß langfristig Maßnahmen ergreifen. (Abg. Dr. Ofner: "Schämen Sie sich für Ihr miserables Benehmen"! – Abg. Mag. Stadler: Unerträglich! – Abg. Dr. Graf: Herr Präsident Verzetnitsch! Haben Sie diese Rede geschrieben?!)

Man hat diese Studie bei einem, wie ich meine, unbefangenen Wissenschafter in Auftrag gegeben, weil man wußte, daß man geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen muß. Jetzt ist diese Studie präsentiert worden. Sie hat uns aber auch ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Man muß ein Reformpaket eben insgesamt sehen, und man muß es straff, aber ohne Zeitdruck verhandeln. (Abg. Mag. Stadler: Wo ist es denn?! – Abg. Rossmann: Wo ist es?!)

Sie wissen ganz genau, daß daran gearbeitet wird. (Abg. Mag. Stadler: Ach so! – Weitere Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Jetzt ist ja erst die Studie präsentiert worden. Sie sagen: Ach so! Sie wissen eben gar nichts. Gott sei Dank arbeiten Sie nicht mit, sonst wäre das von Haus aus schon ein Schuß ins Knie. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Eines muß ich Ihnen allerdings zubilligen: Sie haben dieses Thema heute natürlich sehr geschickt gewählt, denn es bringt zumindest politisches Kleingeld, und darauf kommt es Ihnen an. Die Pensionisten sind Ihnen ja eigentlich egal, aber das geben Sie natürlich nicht zu. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Ofner und Mag. Stadler . – Ruf: Vranitzky!)

Sie sprechen von zuerkannten Leistungen. Die Erklärung: "kein Eingriff in bestehende Pensionen" reicht Ihnen nicht. Sie reden von erworbenen Anwartschaftsrechten, aber tun dies sehr global. Daß mehrere Faktoren für die Pensionsberechnung verantwortlich sind, das verschweigen Sie, denn es paßt Ihnen nicht ins Konzept. (Abg. Dr. Graf: Verfassungsgarantie!)

Wie definieren Sie denn den "Großteil der Lebensarbeitszeit"? – Sind das 15 Jahre, 20 Jahre oder 30 Jahre? – Das verschweigen Sie. Oder: Sie sprechen von einer jährlichen Pensionsanpassung, mindestens der Inflationsrate entsprechend. (Abg. Dr. Ofner und Abg. Dr. Graf: Wollen Sie das nicht?!) – Das ist ja eigentlich die derzeitige Vorgangsweise. Wir stehen aber auch dazu, daß wir diese Anpassung zweimal aussetzen mußten. – Da müßten Sie aber erst den aktiv Beschäftigten auch ein gewisses Einkommen garantieren. (Abg. Mag. Stadler: Wir müssen das garantieren?! Die Regierung muß garantieren! Herr Präsident Verzetnitsch! Reden


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Sie! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Es kann nämlich nicht so sein, daß das Realeinkommen aus Erwerbstätigkeiten vielleicht einmal geringer steigt als die Pensionsanpassung.

Bitte vermischen Sie auch nicht immer die Begriffe Bruttopension und Nettopension, Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen!

Sie müssen einfach unterschiedlich damit umgehen, denn eines ist klar: Kein Arbeitnehmer würde auf die Idee kommen, zu sagen, er muß eine Lohnkürzung hinnehmen, wenn er nur etwas mehr Steuern zahlt. Aber den Pensionisten redet man das immer ein! (Abg. Dr. Ofner: Er kriegt weniger heraus, das ist entscheidend!) Man kann sich nicht nur auf brutto beziehen, man muß einfach die steuerliche Komponente mit ins Auge fassen. Aber das unterliegt ja beileibe nicht der Zuständigkeit der Frau Sozialministerin. (Abg. Gaugg: Wozu ist sie dann hier?!)

Die Diskussion hat nur Verunsicherung gebracht. Die Fehler, die in den eigenen Reihen passiert sind, habe ich durchaus nicht verschwiegen. Aber ein besonderes "Zuckerl" hat mir Herr Kollege Gaugg geliefert. Er befindet sich nämlich in einem interessanten Widerspruch zum Kollegen Ofner. Kollege Gaugg hat der Frau Ministerin vorgeworfen, sie würde das Ausländerproblem verschweigen. Herr Kollege Ofner wiederum hat gesagt, die Familienpolitik sei zu überdenken, die Leute müßten wieder mehr Kinder haben.

Tatsache ist, daß die legal beschäftigten Ausländer immer noch wesentlich mehr in den Topf einzahlen, als sie herausbekommen, und daß sie auch mehr Kinder haben, die zu unserem Pensionssystem sehr wohl beitragen. (Abg. Dr. Ofner: Das wollt ihr: "Die Kinder sollen die Ausländer kriegen!" Das ist menschenverachtend!)  – Sie müssen sich eben überlegen, was Sie hier am Rednerpult "verzapfen". (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich sage Ihnen nur eines: Reformen sind maßvoll anzugehen! Einzelmaßnahmen und Gesamtauswirkung müssen im Kontext stehen, dann sind wir richtig unterwegs.

Das System ist gut gesichert. Der politische Auftrag ist die Lebensstandardsicherung für alle. – Im übrigen glaube ich nicht, daß sich die Frau Ministerin ein solches Theater heute, an Ihrem Geburtstag, verdient hat. (Ironische Rufe des Bedauerns bei den Freiheitlichen.) Aber eines ist auch klar: Sie können sie nicht schwächen. Mit solchen Aktionen können Sie sie nur stärken! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Gaugg hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. 2 Minuten Redezeit. Bitte beginnen Sie mit der Behauptung, die Sie berichtigen wollen.

15.52

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Vorrednerin ... (Abg. Dr. Nowotny: Kommt jetzt das Buchstabieren?) – Soll ich es Ihnen beibringen, Herr Universitätsprofessor? Kommen Sie einmal zu mir in einen Kurs, dann werde ich es Ihnen sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Nowotny: Ich weiß, wie er buchstabiert!) Sind Sie fertig?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Bitte beginnen Sie mit der tatsächlichen Berichtigung. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Abgeordneter Reinhart Gaugg (fortsetzend): Was macht der mit seinen Studenten, wenn sie so schreien? (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Ofner: Laß die Kaffeehausbrüder reden!)

Meine Vorrednerin hat hier behauptet, die Familie Grasser, die ein erfolgreiches Autohaus in Klagenfurt betreibt, würde Schwarzarbeiter beschäftigen. Diese Behauptung ist unrichtig! Richtig ist vielmehr, daß die Familie Grasser mehrere Mitarbeiter in ihrem Unternehmen ordnungsge


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mäß angemeldet hat, sie beschäftigt und entlohnt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

15.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Wir setzen mit der Debatte fort. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Ich bitte um Ruhe! Vielleicht kann man jetzt auch diese Blumenüberreichungsaktionen beenden.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.53

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Meine Damen und Herren! Herr Dr. Ofner! Wir nehmen Ihre Initiative, die Sie hier eingebracht haben, ernst (Abg. Dr. Ofner: Das spricht für dich!) , weil die Sicherung der Finanzierung der Pensionen uns allen, die wir hier versammelt sind, ein ernstes Anliegen sein muß. Sie wissen, daß mit dieser Frage in diesen Tagen und Wochen nicht nur die Bundesregierung, sondern auch eine Reihe von anderen Personen in Österreich beschäftigt sind und an konstruktiven Lösungen arbeiten.

Sie haben den Vorschlag gebracht, man könnte das Problem dadurch lösen, daß man die verschiedenen Versicherungsträger zusammenlegt. (Abg. Dr. Ofner: Unter anderem!) Wir haben diese Frage sehr eingehend geprüft. Ich sage Ihnen meinen persönlichen Standpunkt dazu: Ich halte nichts davon, daß wir Mammutunternehmen schaffen, daß wir die Pensionsversicherungsanstalten für die Arbeiter und Angestellten, für die gewerbliche Wirtschaft und so weiter zusammenlegen oder daß wir gar die Gebietskrankenkassen zusammenlegen. Ich befürworte eher den anderen Weg, nämlich die Eigenständigkeit der einzelnen Träger zu stärken. Das ist mein Anliegen, das ich dabei verfolge. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie bringen einen zweiten Vorschlag: Sie verlangen eine Pensions-Garantie des Parlaments. – Dieser Vorschlag ist zunächst einmal diskussionswürdig. Aber ein Verfassungsgesetz zu beschließen, das diese Garantie ausspricht, ändert für die Pensionistinnen, Pensionisten und für die Jugend in Österreich doch gar nichts, meine Damen und Herren! Mit einem Verfassungsgesetz verändern Sie doch nichts, das wissen Sie genauso gut wie ich.

Wir brauchen Maßnahmen, wir brauchen eine Veränderung, wir brauchen eine Weiterentwicklung unseres Pensionssystems (Abg. Dr. Ofner: Dann können Sie es ja beschließen!) , aber doch nicht ein Verfassungsgesetz, das hier beschlossen werden soll und das eine Garantie ausspricht, die dadurch aber noch nicht gegeben wird, Herr Dr. Ofner. Das müssen Sie doch einsehen! Daher können wir Ihrem Antrag in dieser Form auch nicht zustimmen und ihn auch nicht weiterverfolgen. Wir wollen einen anderen Weg gehen, und ich möchte darauf hinweisen, daß wir diesen Weg in den vergangenen Jahren sehr konsequent verfolgt haben.

Herr Kollege Ofner! Sie haben auf ein wichtiges Problem hingewiesen. Sie haben gesagt und in Ihrem Antrag geschrieben, Sie wollen, daß durch eine Anpassung gemäß Verbraucherpreisindex die Lebenshaltung für die Pensionisten in Zukunft gesichert ist. – Das ist ein ganz wichtiges Anliegen!

Die erste Sozialministerin dieser Republik, Frau Grete Rehor, war es, die seinerzeit die Pensionsdynamik – und auch den Begriff "Pensionsdynamik" – eingeführt hat. Das hat zur Folge gehabt, daß die Pensionen von 1970 bis 1996 um 316 Prozent und die Ausgleichszulagen um 500 Prozent gestiegen sind, der Verbraucherpreisindex aber nur um 210 Prozent gestiegen ist. Sie sehen also: Die Erhöhung der Pensionen war um die Hälfte größer als die Steigerung des Verbraucherpreisindex.

Wir haben in der Vergangenheit dieses Argument, diese Forderung, auf die die Pensionisten ein Anrecht haben, sehr wohl zur Grundlage unserer Politik gemacht. Meine Damen und Herren! Es wird auch in Zukunft so sein, daß wir natürlich den Lebensstandard und die Einkommen der Pensionisten und Pensionistinnen in Österreich sichern werden und sichern müssen!


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Wir haben aber, und das gebe ich zu, einen pensionspolitischen Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf ergibt sich aber nicht aus den Argumenten und Ursachen, die wir heute von den verschiedenen Vertretern der Freiheitlichen gehört haben, sondern entsteht in erster Linie aus der demographischen Entwicklung, etwa aus der Tatsache, daß wir Österreicherinnen und Österreicher Gott sei Dank älter werden. Das verlangt natürlich auch eine Veränderung unseres Systems der Altersversorgung, das ist ganz klar und verständlich.

Wir haben auch einen Handlungsbedarf aufgrund der veränderten arbeitsmarktpolitischen Situation. Vor 20 Jahren war es für einen 55jährigen, für einen 60jährigen leichter, einen Arbeitsplatz zu finden als heute, im Jahre 1997. Daraus entsteht ein pensionspolitischer Handlungsbedarf. Und es gibt noch andere Gründe, warum wir Handlungsbedarf haben.

Ich sage Ihnen jetzt auch ganz klar unsere Grundpositionen für die Weiterentwicklung des Pensionssystems und für eine wirkungsvolle Sicherung unserer Altersversorgung. Auf diese Altersversorgung dürfen und sollten wir stolz sein! Das hat nicht nur Herr Professor Rürup aus Deutschland gesagt, der unser Pensionssystem analysiert hat, sondern das sagen alle ausländischen Experten und natürlich auch viele – nicht alle – österreichische Experten.

Es ist eines der besten Systeme, die es in ganz Europa gibt! Wir brauchen mit unserem System einen weltweiten Vergleich nicht zu scheuen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter. ) Ja, Herr Mag. Peter, wir können unser System Gott sei Dank weltweit vergleichen. Das verlangt von uns aber auch die Verantwortung, mit diesem System sehr vorsichtig umzugehen, und dafür trete ich ein. Wir alle werden dafür eintreten, daß erworbene Rechte, erworbene Pensionen, die durch Bescheid zuerkannt sind, aber auch erworbene Pensionsansprüche, in denen die Pensionszeiten, die Beitragszeiten von den Pensionsversicherungsanstalten bestätigt worden sind, natürlich eingehalten werden.

Niemand denkt daran, an diesen Ansprüchen zu rütteln, die über Bescheid zuerkannt worden sind, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es besteht eine zweite Grundvoraussetzung für uns, und ich weiß, daß diese Grundvoraussetzung für uns eine sehr große Herausforderung bedeutet; wir sind grundsätzlich der Meinung, daß wir diesem Gutachten von Professor Rürup, das jetzt vorliegt, das ganz konkret einzelne Positionen sowie die Schwächen und die Stärken unseres Systems darlegt, offen begegnen sollten. In einer offenen Auseinandersetzung sollten wir die aufgezeigten Punkte beraten. – Ohne Vorbehalte! Ich bitte wirklich alle Gruppierungen, alle Fraktionen im Hause, dieses Rürup-Gutachten ohne Vorbehalte zu studieren und die für uns notwendigen Schlußfolgerungen daraus zu ziehen.

Nächster Punkt: Meiner Meinung nach ist das Umlageverfahren das alleinige System, um die Pensionen, um die Altersversorgung, die gesetzliche Sozialversicherung für die Zukunft sichern zu können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Ich erteile all jenen bei den Freiheitlichen (Abg. Mag. Stadler: Und dem Liberalen Forum!) und beim Liberalen Forum eine Absage, die glauben, mit dem Kapitaldeckungsverfahren könne man eine Alternative schaffen. Da müssen wir ganz klar Position beziehen.

Nächster Punkt: Wir haben ein Problem – ich sage das auch ganz deutlich – bei den vorzeitigen Alterspensionen. Vor zwei Jahren, also im Jahr 1995, hatten wir 150 000 vorzeitige Alterspensionisten, heute haben wir über 210 000; innerhalb von zwei Jahren ist diese Zahl derartig angestiegen! Da stimmt etwas nicht. (Abg. Dolinschek: Ja, das stimmt!) Daran ist nicht nur die Arbeitsmarktsituation schuld, sondern da stimmt am System etwas nicht. (Abg. Mag. Stadler: Aufgrund der Verunsicherung!)  – Ja, es geht auch um die Verunsicherung, die immer betrieben worden ist. Da gebe ich Ihnen recht. (Abg. Mag. Stadler: Verunsicherung durch die Regierung!)  – Nicht nur die Regierung, alle haben Verunsicherung betrieben, auch Sie, Herr Mag. Stadler, und leider auch viele Medien und viele angebliche Experten. (Abg. Mag. Stadler: Herr Kollege Feurstein, wer war in Rust? Dort ist Verunsicherung betrieben worden! Waren Sie in Rust dabei? Der Kollege Khol war dabei! Sie sind die Verunsicherer!)


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Ich komme zum Schluß. Ich zähle zu jenen, die unser österreichisches Pensionssystem in dieser Qualität erhalten wollen. Veränderungen sind notwendig, wir werden die Veränderungen aber nicht so vornehmen, wie das manche wünschen, die meinen, das müsse abrupt geschehen, es müsse eine Radikalkur gemacht werden – dagegen sind wir –, aber wir sind für eine konsequente Weiterentwicklung unseres Systems, das die Pensionen und die Altersversorgung für die Jugend sichert, aber auch für die älteren Menschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich als nächster Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.03

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Eine Bemerkung zu Beginn ist meines Erachtens unerläßlich: Den Dringlichen Antrag hat die Regierung selbst provoziert durch jahrelange Reformstillstände auf der einen Seite und durch Briefe wie jene des Altbundeskanzlers Vranitzky auf der anderen Seite, denn der Dringliche Antrag ist auch nicht anderes als der Brief des Altbundeskanzlers Vranitzky im Rahmen der Wahl 1995. Das muß ich Ihnen schon sagen.

Wenn Sie sich daher jetzt darüber aufregen, daß hier Dringliche Anträge gestellt werden, dann bin ich damit nicht einverstanden, denn Sie hätten eine ganz einfache Möglichkeit, sich solchen Anträgen zu entziehen und gleichzeitig eine durchaus ordentliche und sorgfältige Diskussion zu ermöglichen: indem Sie einen klaren, zielorientierten Zeitplan vorlegen. Wir hören immer nur: Das wird sein und das wird sein! Das wird nicht sein! Das ist gesichert! Da passiert nichts! Beiträge werden nicht erhöht! Oder vielleicht doch? – Man weiß es nicht so genau. Dafür wird die Bemessungsgrundlage nach oben und nach unten verändert, aber die Beiträge werden nicht erhöht.

Legen Sie einen klaren Zeitplan vor, ein klares Gerüst für die Reform. Wir werden dann noch genug zu diskutieren haben, aber so können Sie Sicherheit in die Diskussion bringen. Denn eine Diskussion ohne Tagesordnung führt dazu, daß die Leute durcheinanderrufen. Der eine hat Angst und schreit laut, weil er sich fürchtet, weil er nicht weiß, was kommt. Das mag zwar irrational sein, aber man muß es verstehen, daß die Leute Angst haben, wenn ihnen keine Sicherheit durch klare Aussagen gegeben wird. Denn daß etwas versprochen wird, das genügt nicht mehr. Glauben Sie mir das. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Versprochen wurde schon viel. Manches davon konnte dann vielleicht nicht eingehalten werden, manches wurde vielleicht absichtlich nicht eingehalten. Aber warum es nicht eingehalten wurde, ist den Leuten egal. Es wurde nicht eingehalten, und nicht eingehaltene Versprechungen sind kein guter Boden, auf dem man weitere Versprechen abgeben kann. Daher ist die Glaubwürdigkeit der Regierung zum Großteil verschwunden.

Das ändert nichts daran, daß wir der Meinung sind, daß dieser Dringliche Antrag – darauf möchte ich noch eingehen – in seiner Substanz am Problem vorbeigeht, aber das ist ein anderes Kapitel. Ich wäre ja froh, wenn wir uns endlich mit inhaltlichen Themen zur Pensionsreform auseinandersetzen könnten.

Und da muß ich jetzt – anknüpfend an Kollegen Feurstein – noch folgendes sagen: Es wurde zwar unser bestehendes Pensionssystem von Professor Rürup angemessen gewürdigt und es wird gelegentlich auch da oder dort gelobt, aber vielfach stammt das Lob aus dem Mund jener, die das System entwickelt und betreut haben. Es ist daher ein Lob, das nicht ganz so gewichtig ist.

Und das beste aller Systeme ist es sicher nicht. Es ist ein ganz gutes System, allerdings ist es durch jahrelang versäumte Reformen extrem ins Schleudern geraten. Außerdem wurde es mit fremden Zwecken überlastet. Wir in diesem Land versuchen zum Beispiel, das eklatante gesellschaftspolitische Versagen in der Arbeitswelt, bezogen auf die Frauen, in einer ganz paradoxen Form im Pensionssystem zu kompensieren, was natürlich logischerweise dazu führt, daß das Pensionssystem jetzt teilweise finanziell notleidend wird, weil es eben rein erwerbsbezogen ist,


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wie es die Frau Bundesministerin durchaus als eine der Zielvorgaben zum Ausdruck gebracht hat. Ein rein erwerbsbezogenes Pensionssystem, das dann auch Zeiten abdecken will, in denen eben kein Erwerb stattgefunden hat, muß auf der Beitragsseite zwingend notleidend werden. Da können Sie machen, was Sie wollen.

Daher ist dieses krampfhafte Festhalten an einmal in der Vergangenheit entwickelten Ideen schon der erste Hemmschuh für echte Reformen, und ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Solange Sie zu keinem Mischsystem übergehen – ob man das dann Dreisäulensystem nennt, Vier- oder Zweieinhalbsäulensystem, das ist mir vollkommen gleichgültig –, in dem sowohl umlagegestützte Komponenten, die insbesondere die sozialen Garantieelemente tragen müssen, als auch kapitalgedeckte Elemente, die sich mehr der Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter zuwenden, solange Sie ein solches Mischsystem nicht als sinnvoll erkennen und sich überlegen, wie man das dann auch umsetzt, damit sich die Leute das überhaupt leisten können, so lange werden Sie aus der Sackgasse nicht herauskommen.

Und das Pensionssystem befindet sich in einer Art Sackgasse. Das hat man deutlich an den Reaktionen auf die Rürup-Studie gesehen. Die Rürup-Studie wäre ja immerhin geeignet, sich jetzt auf ihrer Grundlage zu streiten; man muß nicht immer derselben Meinung sein mit dem, was da drinnensteht, aber es ist immerhin wenigstens ein relativer Befund.

Ich sage deswegen "relativ", weil sich die Studie nur mit einem Teilbereich der sozialversicherungsrechtlichen Systeme beschäftigte und zum Beispiel den öffentlichen Dienst überhaupt nicht berücksichtigte – was nicht Studienauftrag war; das ist schon in Ordnung –, aber wenn man eine wirklich gesamthafte und sozialverträgliche Reform machen will, dann muß man das gesamte Feld der über 60, über 65, über ich weiß nicht wie viele Jahre alten Menschen im Auge haben. Da kann man nicht wieder eine Nischenpolitik betreiben – ich meine jetzt die Jahre 2020, 2030 und folgende –, und man muß vor allem aufhören, so zu tun, als ob eine Reform, die eigentlich schon vorgestern fällig gewesen wäre, die wir daher zumindest heute oder morgen machen sollten, irgend etwas mit den bestehenden Pensionen zu tun hätte, als ob irgend jemand irgendwann schon einmal gefordert hätte, daß man in bestehende Pensionen eingreifen soll. Denn der Vertrauensschutz ist natürlich entscheidend.

Nur: Bestehende Pensionen können ein dynamisches Element haben, das so oder so aussieht, und das muß disponibel sein. Das ist einer der wesentlichen Kritikpunkte, die ich an diesem Antrag vorbringe. Die Idee ist schon richtig, man muß auch ein wertsicherndes Element in dem System haben, aber jede zwanghafte Verknüpfung mit irgendeinem Index – das haben wir inzwischen gelernt – kann ins Auge gehen. Das kann nämlich unleistbar werden, und dann ist es erst recht wieder ein Versprechen, das man nicht einhalten kann.

Daher muß man andere Verknüpfungen entwickeln und darf selbstverständlich auch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die Entwicklung des Bruttosozialprodukts und selbstverständlich auch die Inflation nicht aus den Augen verlieren, die im übrigen hoffentlich auch ein Element der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist – ich meine jetzt die Lohn- und Gehaltsentwicklung –, aber man muß auch die Arbeitslosigkeitsentwicklung berücksichtigen und darf nicht das machen, was in der Vergangenheit gemacht wurde, als die Leute massenhaft in die Frühpension umgeleitet wurden – als Mittel zur arbeitsmarktstatistischen Bereinigung.

Das war natürlich insofern ein Fehler, als man sich das mit dem bestehenden Pensionssystem gar nicht leisten konnte, denn woher soll denn das Geld kommen, wenn die Äquivalenz auf einmal abgeschnitten wird? Man hat das trotzdem gemacht und jetzt muß man aus diesem Dilemma heraus, aber mit einer Indexklausel oder mit einer Verfassungsbestimmung geht das natürlich nicht. Ich hätte auch gerne in der Verfassung stehen, daß ich das ewige Leben habe. Es würde nichts nützen.

Solche ewigen Zusagen – die Verfassung soll doch etwas sein, mit dem man sorgfältig umgeht und was man nicht alle Augenblicke wieder ändern muß – in die Verfassung zu schreiben, würde heißen, man glaubt, der Generationenvertrag, der davon lebt, daß die Menschen unterschiedlichen Alters zueinander stehen und zueinander Vertrauen haben, würde dann solider


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sein, wenn er in der Verfassung verankert ist. – Das ist ein Denkfehler. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Er ist nämlich nicht besser und auch nicht schlechter als die politische Kultur, in der man lebt, als das demokratische Miteinander, in dem man lebt, als die Konfliktaustragungsmechanismen, mit denen man lebt, und als die Plausibilität eines Pensionssystems. Junge Leute sind jederzeit bereit, nennenswerte Opfer für die ältere Generation zu bringen, wenn sie das Gefühl und die Sicherheit haben, daß sie in ein System zahlen, das durchdacht ist, das gerecht ist und das sozial ausgewogen ist. Wenn sie das Gefühl haben, daß sie in ein System zahlen, das sich irgendwann soundso nicht mehr finanzieren lassen wird, das nicht gerecht ist, das sozial unsymmetrisch ist, weil es Pensionen mit 3 000 S und 70 000 S gibt, und alle werden sozial genannt, dann reißt der Generationenvertrag unter Umständen ab. Und Sie sind dabei, ihn zu ruinieren, wenn Sie keinen Plan vorlegen, was Sie wirklich zu tun gedenken.

Wir Liberalen, Frau Bundesministerin, sind die letzten, denen man vorwerfen kann, daß wir nicht bereit seien, uns in dieser Diskussion offen, konstruktiv, sogar unter Selbstgefährdung des politischen Ansehens zu exponieren. Aber dazu müßten Vorleistungen und eindeutige Bekenntnisse von der Regierung und auch von den Sozialpartnern kommen.

Ich war jetzt zwei Tage im Ausland und habe dort Sozialpartner eines anderen Problemzuganges kennengelernt: offener, weniger verknöchert, aber an den Problemen nahe dran. Solche Sozialpartner wünsche ich mir, und das werden vielleicht eher solche sein, die sich freiwillig organisieren, als die, die durch Gesetz verordnet sind. Denken Sie einmal darüber nach. Wer freiwillig zu einer Sache steht, ist engagiert, wer aber gesetzlich gezwungen wird, zu einer Sache zu stehen, der macht mit.

Sie müssen mehr Dynamik hineinbringen, dann werden Sie bessere Ergebnisse erzielen und dann werden Sie sich solche Dringlichen Anträge vielleicht ersparen können. Vielleicht. Aber daß jahrelange Versäumnisse und der Brief eines Bundeskanzlers, der sich nur unwesentlich von diesem Dringlichen Antrag unterscheidet, der Boden sind, auf dem die Diskussion nicht gedeihen kann, das ist mein Schlußsatz. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

16.14

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Bundesministerin! Sie haben heute in der Fragestunde gemeint, Sie seien für voreilige Festlegungen nicht zu haben. Das wäre ein Satz, den ich unterschreiben könnte. Das Problem ist nur: Die Bundesregierung hat sich festgelegt. Die Bundesregierung hat sich auf eine Debatte festgelegt, die sie ohne jegliches erkennbare Ziel begonnen hat, und offensichtlich ist sie entschlossen, sie so weiterzuführen, ohne daß dieses Ziel auch nur sichtbar werden würde.

Das ist das Problem, warum wir hier und heute einen Dringlichen Antrag diskutieren müssen, der – da hat Kollege Kier recht – im Prinzip nichts weiter darstellt als die Fortschreibung eines Pensionsversprechens, das Kanzler Vranitzky vor zwei Jahren gegeben hat.

Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien – und ich kann und will Ihnen diesen Vorwurf nicht ersparen –, haben in den letzten Wochen die Verunsicherung der Bevölkerung betrieben. Sie sind aus der Regierungsklausur in Rust mit dem Ziel herausgegangen, die Pensionen dauerhaft sichern zu wollen, und haben dazu eine Reihe von Vorschlägen ins Spiel gebracht, die mit einer dauerhaften Sicherung des Pensionssystems nichts, aber auch gar nichts zu tun haben, sondern bei denen es nur darum geht, kurzfristig für das Budget Mittel freizubekommen. Von einer langfristigen Sicherung des Pensionssystems war bei diesen Vorschlägen kaum eine Rede.

Das ist das Problem, das Sie verursacht haben, das Sie nicht uns hier im Hohen Haus verursacht haben, sondern das Sie den Menschen draußen verursacht haben, die sich natürlich tatsächlich verunsichert fühlen.


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Sie haben in den letzten Jahren – ich erinnere daran und appelliere an Sie – gemeinsam mit allen im Parlament vertretenen Parteien – alle Parteien, auch die Regierungsparteien – für die Harmonisierung der Pensionssysteme Stellung genommen. Dann waren die Wahlen 1995, und ich kann mich noch daran erinnern, daß verschiedene Zeitungen bei den Parteien abgefragt haben, was sie von den Pensionen halten und wie das Pensionssystem der Zukunft ausschauen soll, und ich war überrascht, denn alle fünf im Parlament vertretenen Parteien sprachen sich für die Harmonisierung der Pensionssysteme aus. Ein löbliches Vorhaben!

Nur: Wie hat die Regierungsbildung begonnen? Nichts von Harmonisierung der Pensionssysteme war mehr in der Koalitionsvereinbarung enthalten, und heute am Vormittag hat die Frau Bundesministerin den doch nicht unwesentlichen Unterschied klargemacht: Sie ist offensichtlich nicht für die Harmonisierung, sondern für eine Gleichwertigkeit der Systeme.

Aber ich sage Ihnen: Wenn Sie nicht tatsächlich den Weg der Harmonisierung der Pensionssysteme gehen wollen – und Sie wollen es offensichtlich nicht –, dann setzen Sie nicht nur die Möglichkeit, mit den im Parlament vertretenen Parteien in dieser wichtigen Frage zu einer Einigung zu kommen, leichtfertig aufs Spiel, sondern Sie setzen das Vertrauen der Bevölkerung in eine Pensionsreform ebenso leichtfertig aufs Spiel.

Denn was haben Sie in den letzen Jahren gemacht? – Sie haben alles versprochen, Erwartungen geweckt, dieses Pensionssystem werde ohne jeglichen Eingriff haltbar sein, und dann kam die Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Sie haben Versprechungen gemacht, wir hätten es mit dem besten Pensionssystem zu tun, und Sie haben wirklich in dem Ausmaß, in dem Sie die Versprechungen in die Welt gesetzt haben, die Bevölkerung verunsichert.

Sie haben weiters natürlich auch bei den Beamten die Hoffnung geweckt, daß mit dem Eingriff gemäß Sparpaket 1, nämlich der Erhöhung des Versicherungsbeitrages, deren Pensionssystem in der bestehenden Form abgesichert sei, obwohl Sie wußten und obwohl wir Sie darauf aufmerksam gemacht haben, daß das so nicht gehen wird, daß Sie auch mit einer Erhöhung des Versichertenbeitrages für die Beamten dieses System in seinen Ungerechtigkeiten – und die hat es zweifellos – nicht sichern können. Aber das war Ihnen Wurscht, denn Ihnen ist es darum gegangen, kurzfristig "Kohle" zu machen.

Was haben wir jetzt für eine Situation? – Es herrscht tatsächlich Verunsicherung, eine gravierende Verunsicherung, die weit über das hinausgeht, was die Freiheitlichen jetzt mit Rentenklau und Rächer der enterbten Pensionistengeneration da hereinzuzaubern versucht haben. Reden Sie doch einmal auch mit jungen Leuten – ich will keineswegs Junge gegen Alte ausspielen – und fragen Sie, was sie noch von diesem Pensionssystem erwarten, was sie noch von diesem Generationenvertrag erwarten. Ja, glauben Sie wirklich, daß es unter den jüngeren Leuten noch irgend jemanden gibt, der die Erwartung hat, daß er eine Pension garantiert bekommt, ganz egal in welcher Höhe? – Und das ist das Problem, dessen Sie sich annehmen müssen.

Sie haben mit dieser Debatte wirklich leichtfertig, wie ich meine, auch den Generationenvertrag aufs Spiel gesetzt und natürlich das Geschäft der Damen und Herren auf der rechten Seite im Haus besorgt. Verunsicherung und Angst sind der beste Nährboden dafür, daß die Freiheitliche Partei sich auch in dieser Frage als der Rächer der Verunsicherten, der Enterbten aufspielen kann. Genauso, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, haben Sie Ihre Debatte auch angelegt. (Abg. Schaffenrath: Es ist ja keiner da von den Freiheitlichen!)

Ich appelliere auch an Sie. Sie waren auch unter jenen, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, die vor dieser Wahl 1995 klare Aussagen getroffen haben. Ich habe nichts gehört zur Harmonisierung des Pensionssystems. (Abg. Dolinschek: Sie haben nicht zugehört!) Kommen Sie mir nicht mit Ihrem Pensionsmodell, das kein Mensch kennt, weil Sie es offensichtlich alle zwei, drei Monate ändern müssen beziehungsweise immer unter Verschluß halten, weil Sie noch irgendwelche Anpassungen vornehmen wollen.

Das ist ein Problem. Wenn wir uns unterhalten und gemeinsam auf etwas festlegen wollen, dann müssen die Karten auf den Tisch gelegt werden. Und ich meine, die Harmonisierung der


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81. Sitzung / Seite 128

Pensionssysteme ist die erste Karte, die auf den Tisch muß, wenn es tatsächlich darum gehen soll, Pensionen und den Generationenvertrag auch in Zukunft absichern zu können.

Herr Abgeordneter Ofner! Ich glaube, Sie haben mit Ihrem Vorschlag, das Pensionssystem in Verfassungsrang zu heben, ein bißchen geschludert. Es hilft uns nichts – darauf ist schon hingewiesen worden –, diesbezüglich etwas in Verfassungsrang zu heben, und wir sind auch gar nicht imstande, etwas in Verfassungsrang zu heben. Sie haben aber mit diesem Vorschlag, das Pensionssystem in Verfassungsrang zu heben, auch die Politikerpensionen de facto in Verfassungsrang heben wollen.

Wir waren – und ich erinnere mich, so wie auch die Freiheitlichen und einige andere in diesem Haus – immer der Meinung, die Politikerpensionen in der bestehenden Form müssen abgeschafft werden. Das, was herausgekommen ist, ist ein akzeptabler Kompromiß. Aber wir waren der Meinung, die Politiker könnten mit einem absolut privilegierten Pensionssystem nicht Vorreiter sein. Wenn ich Ihre Formulierung ernst nehme, dann heißt das, daß Sie, Herr Abgeordneter Ofner, als einer derjenigen, die am längsten hier in diesem Hohen Haus sitzen, sich mit diesem Antrag auch Ihr eigenes Pensionssystem, nämlich das der Politiker, absichern wollen. Ich nehme nicht an, daß Sie es so gemeint haben, aber das ist auch Inhalt des Textes, den Sie uns hier zur Beschlußfassung vorschlagen.

Es geht um die Sicherung des Pensionssystems. Wenn Sie hier und heute fordern, daß die Pensionen dadurch abgesichert werden sollen, daß auch die Inflationsrate abgegolten wird, dann mache ich Sie darauf aufmerksam, daß wir da ein kleines Problem haben. Wenn die erwerbstätige Bevölkerung oder auch nur ein Teil davon in einem Jahr unter der Inflationsrate liegt, dann sind die Erträge für das Pensionssystem natürlich auch geringer. Wer zahlt dann die Pensionen, die mit der Inflationsrate abgesichert werden sollen? Die Erwerbstätigen, die ohnehin schon unter der Inflationsrate liegen? Oder ist es der Staat, der es von irgendwoher nimmt – aber nicht aus den Versicherungsbeiträgen, nicht aus den Steuern? Woher kommt das Geld?

Da, glaube ich, haben Sie den Generationenvertrag nicht in dem Sinn begriffen, was er eigentlich sein soll: ein Ausgleich zwischen den Generationen, der auf beide – die erwerbstätige Generation und die schon in Ruhe befindliche Generation – die Lasten und die Rechte und die Pflichten gleichermaßen verteilt. Und wenn es für den einen Teil nichts zu verteilen gibt, weil er nichts erhalten hat oder sehr ungerecht verteilt erhalten hat, dann wird er es auch nicht an die in Pension stehende Generation weitergeben können. Er wird es nur dann weitergeben können, wenn er sich zusätzlich belastet. Das haben Sie nicht dazugesagt, aber nur diese Schlußfolgerung ist zulässig.

Ich glaube, Sie müßten diese Frage ernster nehmen. Ganz allgemein glaube ich, wir sollten die Frage des Pensionssystems und des Generationenvertrages etwas aus dem parteipolitisch Kleingeld Abholen heraushalten. Und das ist das Problem, das ich mit der Bundesregierung habe: Sie hat diese Debatte genau dorthin getrieben, wo nur mehr das politische Kleingeld abkassiert wird. Sie haben diese Chance genützt und hoffen darauf, daß jetzt ein paar Groschen herausfallen, die den Freiheitlichen nutzbar gemacht werden sollen. Aber im Prinzip sind Sie genauso wie die Bundesregierung und die Koalitionsparteien mit dafür verantwortlich, wenn dieser Generationenvertrag tatsächlich nicht mehr halten sollte.

Ich appelliere deshalb an Sie – ich habe diesen Vorschlag schon gemacht –, an alle im Parlament vertretenen Parteien: Setzen wir uns gemeinsam an einen Tisch. Versuchen wir das, was an Gemeinsamkeiten vorhanden ist, tatsächlich zu eruieren. Schauen wir, wo die Bereitschaft, zu einer Harmonisierung der Pensionssysteme zu kommen, liegt. Nehmen wir alles, was notwendig ist, zu diesem Runden Tisch mit und machen wir Vorschläge. Machen wir uns auf eine mehrjährige Debatte gefaßt – das kann es sein, unter Umständen ist das auch sinnvoll –, aber versuchen wir nicht, das parteipolitische Kleingeld daraus abzuholen. Es wäre schädlich – nicht nur für die Pensionisten, sondern auch für diejenigen, die sich derzeit noch nicht im Ruhestand befinden. Und ich warne in gleichem Maße davor, das eine wie das andere zu betreiben und gegeneinander auszuspielen. (Beifall bei den Grünen.)

16.25


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81. Sitzung / Seite 129

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

16.25

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister – übrigens herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag! Wenn man sich die Debatte über den Dringlichen Antrag der Freiheitlichen zur Pensionsproblematik in Österreich anhört, so kann man folgendes feststellen: Die beiden Koalitionsparteien verteidigen im Prinzip alles mit Zähnen und Klauen, was bisher war, aber keiner ist in der Lage, ans Rednerpult zu kommen und zu sagen: Jawohl, wir haben das nicht erkannt, wir hätten früher reagieren müssen, heute ist die Situation eine andere, wir hätten das eigentlich sehen müssen und es zugeben. Im Gegenteil: Man greift uns Freiheitliche an, die dieses Pensionssystem in Österreich schon seit dem Jahr 1985 kritisieren, weil es auf Dauer nicht finanzierbar sein wird.

Von seiten der Bundesregierung wird heute von einem neuen Konzept zur Pensionsreform gesprochen. Man muß dazu sagen, daß das in den vergangenen Jahren immer wieder gemacht wurde. Die Pensionen sind immer wieder versprochen worden. Noch vor einem Jahr hat der damalige Sozialminister Hums gesagt, die Pensionen seien weit über die Jahrtausendwende hinaus abgesichert. Sein Vorgänger, Minister Hesoun, sagte das ebenfalls. Und Sie, Frau Bundesminister, haben das als Präsidentin der Österreichischen Arbeiterkammer und als Sozialsprecherin der sozialdemokratischen Fraktion in diesem Haus auch immer wieder betont.

Ich erinnere an das Plakat, das vor Jahren die Pflichtversicherung in Österreich beworben hat: Unsere Pensionen – Österreich steht dahinter! Jeder erinnert sich an dieses Plakat, auf dem ein alter Herr und eine alte Dame abgebildet waren. Ich frage mich: Wozu bewirbt man eine Pflichtversicherung überhaupt? – Es war eine Täuschung der österreichischen Bevölkerung.

Der Brief des österreichischen Altbundeskanzlers wurde ja schon erwähnt. Frau Bundesminister, wenn Sie meinen, man brauche einen ehrlichen Anwalt für unsere Pensionisten, so muß ich sagen: In unserem Altbundeskanzler haben sie keinen ehrlichen Anwalt gehabt, in Ihren Vorgängern nicht und in Ihnen auch nicht. Sie vertreten zwar die Meinung, daß das geändert werden muß, aber Ihr Vorgänger war trotzdem kein Anwalt für die Pensionisten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man hat die Pension früher aus den letzten fünf Beitragsjahren berechnet. Das war nicht ganz glücklich gewählt. Dann hat man sich auf die zehn letzten Jahre geeinigt, worauf die Personen, die im Arbeitsprozeß waren, die letzten 15 Jahre richtig hineingearbeitet haben, weil nur das für die Pensionsberechnung gezählt hat.

Zu dieser Zeit war noch genug Arbeit da. Wir konnten auch ausländische Arbeitnehmer in Österreich beschäftigen, weil genügend Arbeit vorhanden war. Das hat sich mittlerweile gewandelt. Man hat geglaubt, wenn die Geburtenrate in Österreich zurückgeht, werden ausländische Arbeitnehmer, die integriert werden, unsere Pensionen bezahlen. Das hat sich als Trugschluß herausgestellt, weil es einfach nicht mehr genug Arbeit in Österreich gibt.

Jetzt will man einen längeren Durchrechnungszeitraum schaffen – dieser erstreckt sich entweder auf das gesamte Erwerbsleben oder die besten 20 Jahre – und die Höchstbemessungsgrundlage will man auf 45 000 S hinaufschrauben. Das hat einen nachteiligen Effekt, weil natürlich auch die Sozialversicherungsbeiträge mit steigen – nicht nur der Pensionsversicherungsbeitrag, sondern auch die Arbeiterkammerumlage steigt mit. Und das trifft natürlich auch wieder gerade jenen Teil der österreichischen Bevölkerung, der besonders benachteiligt ist: die österreichischen Frauen. Man denke nur an die Kindererziehungszeiten, die Betreuungsverpflichtungen, an den beruflichen Wiedereinstieg der Frauen. Jeder weiß, daß sie dann eher weniger verdienen beziehungsweise zum größten Teil in die Teilzeitbeschäftigung abdriften, weil sie keine andere Möglichkeit haben.

Frau Bundesminister! Sie haben in der Fragestunde heute vormittag gesagt, der Beschäftigtenstand bei den geringfügig Beschäftigten sei auf 160 000 angestiegen, und die Tendenz sei


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weiterhin steigend. Sie wollen diese auch in die Versicherungspflicht mit einbeziehen. Sie leisten ganz geringe Beiträge, aber die Mindestpension müssen sie ja trotzdem erhalten. – Wie Sie diese Quadratur des Kreises schaffen wollen, das frage ich mich.

Von einer Reform kann überhaupt keine Rede sein. In der "Pressestunde" am Sonntag hat der sozialistische Zentralsekretär erklärt, an den unterschiedlichen Pensionssystemen und den 28 Sozialversicherungsanstalten wolle man eigentlich nichts ändern. – Das ist schon klar; da sitzen die Privilegierten drinnen, die die Wählerschaft der SPÖ darstellen.

Wir fordern schon seit langem, daß die Privilegien, die Pensionsrücklagen in der Oesterreichischen Nationalbank, diese 23 Milliarden, die dort gehortet werden, aufgelöst werden, damit sie zur Finanzierung der österreichischen Pensionen beitragen. Schön langsam kommt auch die Bundesregierung darauf, daß das vernünftig wäre, aber früher sind wir dafür geprügelt worden. Anstatt in diesen Privilegiendschungel einzugreifen, beglückt man jetzt die Zwangsversicherten. Ich kann nur eines sagen: Wir brauchen in Österreich eine Gesamtreform des Steuer- und Pensionssystems. Anders wird es nicht gehen.

Kollege Öllinger hat vorhin gesagt, alle fünf Parteien seien vor der Wahl der Meinung gewesen, daß es zu einer Harmonisierung kommen müsse. Das haben alle beteuert. Ich habe für meine Fraktion in sämtlichen Aussendungen klargemacht, daß wir selbstverständlich zu einer Grundversorgung der ersten Säule stehen, die absichern muß, daß in Österreich jemand, der ein Familieneinkommen unter 25 000 S netto hat, sein Pensionseinkommen natürlich über die staatliche Vorsorgen bekommen muß. Wir propagieren aber auch nicht erst seit gestern, sondern schon seit dem Jahre 1985 das Drei-Säulen-Modell, wonach diese Grundvorsorge auch in Verfassungsrang erhoben werden soll und außerdem die betriebliche Vorsorge stattfindet. Die betriebliche Vorsorge kann nur über die Betriebe finanziert werden, aber man könnte darüber sprechen, die Abfertigungsansprüche in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln. Die dritte Säule können sich aber nur jene leisten, die ein Familieneinkommen über 25 000 S netto haben.

Im Prinzip braucht man in den Sozialversicherungsanstalten überhaupt nur eine Pensionsversicherung für alle, eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung. Wenn ich mir die Diskussion darüber anhöre, daß die Postler in den Sonderruhestand geschickt und mit 55 Jahren in Pension gehen sollten, muß ich sagen: Na selbstverständlich! Ich bin überhaupt dafür, daß jeder Mensch mit dem 55. Lebensjahr in Pension gehen dürfen soll, wenn er mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht hat. Denn nur eine Koppelung von Versicherungsjahren und Lebensjahren macht Sinn. Wenn jemand mit dem 14. oder 15. Lebensjahr ins Erwerbsleben eingetreten ist, seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und schwer gearbeitet hat – am Bau, am Hochofen oder sonst irgendwo –, 35 Versicherungsjahre erreicht hat und 55 Jahre alt ist, so müßte er auch in Pension gehen dürfen. Es wird aber darüber diskutiert, das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Wie soll ein 65jähriger auf ein Gerüst steigen? Das ist für ihn nicht mehr tragbar.

Ich glaube, daß die Reform bei den Sozialversicherungsanstalten begonnen werden sollte, denn diese erhalten die Rosinen aus dem österreichischen System, nämlich die Abfertigung aus dem ASVG und die Beamtenpension, nämlich 80 Prozent des Letztbezuges. Von seiten der Bundesregierung wird, weil sie einfach zu wenig Geld für das Budget hat, gesagt, es werde kein drittes Sparpaket geben, nur ein paar einnahmenseitige Maßnahmen. Wenn aber die Stempelgebühr um 50 Prozent angehoben wird, was machen dann die armen Pensionisten in Österreich oder die Bezieher niedriger Einkommen, die für geringfügige Einnahmen der Sozialversicherungsanstalten herhalten müssen? Die Bausparprämie, die im Prinzip das Sparbuch für die Bezieher niedriger Einkommen ist, soll gekürzt werden, die Freibeträge hat man verschoben, das trifft ebenfalls die Bezieher kleiner Einkommen, und die Höchstbemessungsgrundlage will man hinaufschrauben! Das Arbeitslosengeld, das Karenzgeld und das Pflegegeld werden eingefroren. – Das alles sind Belastungen, die die Österreicher treffen. Das trifft Personen mit kleinen und mittleren Einkommen, aber nicht die Reichen in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.35


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81. Sitzung / Seite 131

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. – Bitte.

16.35

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Ofner hat in seiner Einleitung sehr eingehend die Leistungen der älteren Generation beschrieben, die sie für Österreich erbracht hat. Wir sollten nur nicht so tun, als ob irgend jemand in diesem Hohen Haus einen Monopolanspruch darauf hätte, dieser älteren Generation mit Respekt und Anstand zu begegnen. Den hat niemand.

Wir sollten davon ausgehen, daß wir alle das Ziel haben, daß jene Personen, die ein Leben lang gearbeitet haben, daß jene Personen, die Österreich aufgebaut und auch die Pensionen für die Eltern- und Großelterngeneration bezahlt haben, selbstverständlich ein Anrecht darauf haben, daß ihre Altersversorgung – und zwar nach dem Vertrauensgrundsatz unserer Verfassung – gesichert ist und daß die Anpassung ihrer Pensionen längerfristig auf dem Niveau erfolgt, das sich durch die allgemeine Wohlstands-, Lebensstandard- und Lohnsteigerung ergibt. Es geht uns aber auch darum, daß die jetzt Jüngeren und die 30- und 40jährigen einer sicheren Zukunft entgegenblicken können und auch deren Altersversorgung gesichert ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf dieses Ziel können wir feststellen, daß wir ein sehr leistungsfähiges Pensionssystem anbieten. Die Leistungsfähigkeit dieses Systems können wir vor allem dann beurteilen, wenn wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit machen. Die letzten zehn Jahre haben folgendes ergeben:

Erstens: Die Steigerung aufgrund der Pensionsanpassung hat 38 Prozent betragen, die Kaufkraftsteigerung 24 Prozent. Es gab also eine über die Preissteigerung hinausgehende Steigerung der Pensionsanpassung.

Zweitens: Die Steigerung für Ausgleichszulagenbezieher betrug in diesen zehn Jahren 69 Prozent.

Drittens: Die Höhe der Direktpensionen ist im Durchschnitt um 55 Prozent gestiegen, die der durchschnittlichen Einkommen um 52 Prozent. Noch dazu ist die Anzahl der Pensionen um 14 Prozent von 1,6 Millionen Beziehern auf 1,8 Millionen Bezieher gestiegen. Es war dies eine hervorragende Leistung unseres Systems. Die österreichischen Pensionisten können sich darauf verlassen, daß jene, die dieses System geschaffen haben, die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten auch in Zukunft nicht im Stich lassen werden. (Abg. Dr. Ofner: Applaus!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Punkt ist die verfassungsrechtliche Absicherung. Es muß doch allen klar sein, daß ein Pensionssystem nur dann sicher ist, wenn die ökonomische Basis paßt. Ein Pensionssicherungssystem wird dann passen, wenn die Steigerung der Beschäftigung, der Einkommen, der wirtschaftlichen Prosperität paßt. Sie wird dann nicht gut sein, weder im Kapitaldeckungsverfahren noch im Umlagensystem, wenn diese wirtschaftliche Prosperität fehlt. Daher ist das eine der Wurzeln unseres Systems und eine der Voraussetzungen dafür, daß das Umlagensystem und das Kapitalstocksystem funktionieren können.

Zum FPÖ-System, ohne es schlechtmachen zu wollen: Wenn man darauf abstellt, daß man im wesentlichen neben einer Grundpension ein Kapitalstocksystem finanzieren muß, dann kann das nicht verfassungsrechtlich abgesichert sein, weil natürlich jedes derartige System davon berechnet wird, was eingezahlt wird und was sich durch die Verzinsung ergibt. (Abg. Mag. Stadler: Der Grundstock!) Ja, ja, der Grundstock schon, aber Sie bauen ja im wesentlichen auf diese zweite Säule auf. Der Grundstock ist natürlich in allen Pensionssystemen gesichert. (Abg. Mag. Stadler: Professor Rürup sagt, ohne Kapitaldeckungskomponente kann nichts gehen!)


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81. Sitzung / Seite 132

Wir sind nicht gegen eine Kapitaldeckungskomponente, wir sind auch für die Pensionskassen, aber wir wollen, daß die Basis erhalten bleibt. (Abg. Mag. Stadler: Das wollen wir auch!) Die Basis ist nicht eine Grundversorgung. Die Basis baut auf das Umlagensystem und auf die allgemeine Versicherungspflicht (Abg. Mag. Firlinger: Das wollen wir auch!) – Moment! –, die eine möglichst hohe Ersatzleistung zum Einkommen bietet. (Abg. Mag. Stadler: Das steht sogar da drinnen!)

Herr Professor Rürup hat dazu gesagt, daß die Frage des Zielwertes der Lebensstandardsicherung letzten Endes eine politische und keine ökonomische Frage ist. Daher müssen wir uns politisch dazu bekennen. Daher müssen wir wollen, daß dieses System der Umlageeinhebung und der Pflichtversicherung in dieser Form aufrecht bleibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal: Wir haben ein hervorragendes System der Pensionssicherung. Professor Rürup hat das auch sehr klar und deutlich aufgezeigt. Es ist unser Ziel, dieses System der Umlageeinhebung und der allgemeinen Pflichtversicherung aufrechtzuerhalten. Dafür gibt es aber wesentliche Bedingungen und wesentliche Voraussetzungen. Eine wesentliche Voraussetzung ist die, daß die ökonomische Basis auch in Zukunft stimmen muß. Ich habe schon einmal gesagt, bei einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung wird man sich mit dem Umlagesystem und auch mit dem Kapitalstocksystem schwertun. Denn wenn keine Kurssteigerungen und keine Zinsen erzielbar sind, dann wird auch das Kapitalstocksystem nicht leistungsfähig sein. Beschäftigung, Einkommens- und Wirtschaftswachstum sind also Grundvoraussetzung für das zukünftige funktionierende Pensionssystem.

Ein weiterer Punkt: Die Bemessungsgrundlage muß natürlich verbreitert werden. Wir wollen, daß auch die betriebliche Wertschöpfung schrittweise dazu herangezogen wird, dieses Pensionssystem zu finanzieren. Wir wollen auch, daß es eine Erhöhung des Finanzierungsanteils bei den Selbständigen gibt, weil in diesem Bereich ein eklatantes Ungleichgewicht herrscht. Und wir wollen auch, daß alle Einkommensbezieher ... (Abg. Haigermoser: Ehrliche Rechnung!) – Ehrliche Rechnung! Aber trotz ehrlicher Rechnung gibt es einen eklatanten Unterschied (Abg. Haigermoser: Bitte keinen Klassenkampf! Das hilft uns wirklich nicht weiter!)  – nein, nein! –, einen Unterschied, der mit keiner Berechnungsmethode wettzumachen ist.

Ich kenne das schon: Mit 36 Jahren macht man sich selbständig, und vorher hat man in die ASVG-Versicherung eingezahlt. – Aber das egalisiert das nie.

Aber "ehrliche Rechnung" ist für mich jetzt ein Stichwort, weil eine Grundvoraussetzung dieser Pensionsreform sein muß, daß dieses System transparenter wird. Was meine ich mit Transparenz des Systems? Wir müssen erkennen, daß dieses Umlagesystem in einem bestimmten Umfang auch im Wettbewerb mit Kapitalstocksystemen, mit Lebensversicherungen und Pensionskassen steht. Wir müssen daher dieses System mit diesen Kapitalstocksystemen vergleichbar machen. Vergleichbar machen heißt, daß wir in dieses System nicht Lasten hineinrechnen, die auch bei der Pensionskasse und bei der Lebensversicherung nicht hineingerechnet werden. Was meine ich damit? Ich meine damit jene Leistungen, zu denen wir inhaltlich natürlich stehen, nämlich Einrechnung der Kindererziehungszeiten, Präsenzdienstzeit, Arbeitslosenzeiten. Aber wenn diese Zeiten zu Pensionsleistungen führen sollen, dann muß der dafür bezahlen, der das politisch gewünscht hat – und das ist der Bund. Die Mittel können nicht von dem aufgebracht werden, der Versicherungsleistungen einbringt, sonst wird dieses System im Wettbewerb mit den anderen Kapitalstocksystemen nicht bestehen können. Und je mehr wir dieses System überbürden, desto mehr ist diese Gefahr gegeben. Aber wir wollen, daß diese Wettbewerbsfähigkeit gegeben ist, weil wir dieses System für das beste halten.

Letzter Punkt: Wir haben ein hervorragendes System. Wir haben versprochen, daß in bestehende Pensionen nicht eingegriffen wird. Wir werden dieses Versprechen selbstverständlich auch halten, und es wird uns auch gelingen, dieses System so weiterzuentwickeln, daß es auch für die Jüngeren, für die, die heute 30 und 40 Jahre alt sind, ein taugliches System ist. (Beifall bei der SPÖ.)

16.44


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81. Sitzung / Seite 133

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Als nächster ist Herr Abgeordneter Donabauer am Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.44

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Kaum ein anderes Thema in der Politik kann so viel Stimmung machen wie die Pensionsfrage. Der Bogen spannt sich von tiefer Verunsicherung bis zu grenzenlosem Beifall. Ich glaube, daß wir deshalb umso mehr verpflichtet sind, mit dieser Frage sehr behutsam umzugehen, aber nichts zu verdrängen und über nichts hinwegzutäuschen. Ich glaube, daß die Urangst der Menschen, im Alter unter Einsamkeit und Unterversorgung zu leiden, auch in Zeiten des Wohlstandes nach wie vor vorhanden ist. Deshalb führen wir zurzeit diese Diskussion.

Herr Dr. Ofner! Ich verstehe Sie absolut, wenn Sie hier als ein Vertreter jener Generation, die sehr wesentlich dazu beigetragen hat, dieses Land aufzubauen, und uns dazu verholfen hat, daß wir uns heute in einem blühenden Land befinden, diesen Dringlichen Antrag einbringen. Aber ein bißchen weniger Dramaturgie würde der Sache guttun (Beifall bei der ÖVP), und zwar deshalb, weil ich glaube, daß Verunsicherung wirklich kein guter Ratgeber ist. Diese Frage der Alterssicherung ist ja nicht eine Frage Österreichs allein. Bitte schauen Sie in die Industriestaaten, schauen Sie in die anderen Länder der Europäischen Union. Überall wird diese Diskussion sehr gründlich und sehr zügig geführt.

Wenn man heute von der Beurteilung unseres Alterssicherungssystems spricht, dann muß man auch dazusagen, von wem diese Beurteilung stammt. Fragen Sie Experten! Ich verweise auf Professor Rürup – er ist heute schon mehrmals genannt worden –, er sagt, Österreich hat ein gutes System, nur besteht Handlungsbedarf.

Schauen Sie sich die Beurteilung der Weltbank an. Sie sagt, daß das österreichische Alterssicherungssystem eines der besten ist, wenn nicht überhaupt das beste der Welt. Angesichts dessen brauchen wir uns doch nicht gegenseitig anzuweinen, wie schrecklich die Situation ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, wir müssen auf einige Veränderungen, auf die demographische Entwicklung reagieren. Wir haben eine höhere Lebenserwartung. Diese bringt uns zusätzliche Aufwendungen in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung, weil die Versorgungszeit länger geworden ist. Wir haben unser System auf Wirtschaftswachstum ausgerichtet. Dieses Wirtschaftswachstum ist heute nicht mehr in jenem Ausmaß vorhanden, wie es einmal war. Wir müssen sehen, daß demnächst 3 Millionen Erwerbstätigen etwa 2 Millionen Menschen in der Alterssicherung gegenüberstehen. Diese Dinge können wir nicht verdrängen, darauf brauchen wir Antworten.

Jetzt muß ich aber noch etwas sagen, das die Diskussion in Wahrheit auf den Punkt bringt: Es handelt sich um ein Verteilungsproblem innerhalb der Generationen. Immer mehr junge Leute sagen: Wir bezahlen Beiträge, aber bitte sagt uns, welche Sicherheit wir in 10, 15 und 20 Jahren haben werden. Und bei all dieser Diskussion darf ich schon für die Regierung, meine Damen und Herren, folgendes in Anspruch nehmen: daß alle Vertreter der Regierung bis heute gesagt haben, in bestehende Rechte werde nicht eingegriffen, wir müssen aber die Neueintritte, die neue Entwicklung und die Anpassung gründlich überdenken.

Sie kommen dann immer mit 08/15-Rezepten, wie zum Beispiel der Änderung der Struktur der Sozialversicherungsträger, das ist ein Dauerthema von Ihnen, das ist Ihr Lieblingsthema. Bitte setzen wir uns einmal zusammen, rechnen wir das durch, und schauen wir, was wirklich dabei herauskommt, wieviel Geld wir damit wirklich sparen würden. Sie würden staunen, wie wenig dabei herauskommt, wie wenig mächtig dieses Thema, das Sie immer monieren, ist. Aber es ist halt einmal so, daß wir uns damit auseinandersetzen müssen.

Ich glaube, daß es auch keinen Sinn macht, jetzt einen Verfassungsschutz zu beantragen, meine Damen und Herren. Der beste Schutz für Pensionen ist und bleibt eine starke Wirtschaft,


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81. Sitzung / Seite 134

ist eine womöglich wachsende Wirtschaft und ist Arbeit für möglichst viele Menschen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt stellt sich die Frage, was wir alles in der nächsten Zeit tun werden. Es gibt eine Reihe von vorgelegten Vorschlägen, die heute hier schon vorgetragen und ausgeführt wurden. Das geht von der Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes bis zur Harmonisierung der Systeme. Ich bin zuversichtlich, Frau Minister, daß wir heute von Ihnen gehört haben, und daß es auch das Bekenntnis der gesamten Regierung ist: Einheitspensionen oder sogenannte Volkspensionen sind nicht unser Ziel! Und wir werden zeitgerecht alles tun, daß diese Entwicklung nicht eintreten wird.

Nun ist die Frage, wann diskutieren und verändern wir. Ich sage, immer zur falschen Zeit, denn es gibt immer jemanden, der sagt, gerade jetzt paßt es nicht, oder es ist um fünf Jahre zu spät. Wir diskutieren jetzt sehr ehrlich und sehr offen, und ich glaube, daß wir auch demnächst klare Vorgaben haben. Ich halte nichts von Beitragsmehrbelastungen. Meine Damen und Herren! Das muß uns ganz klar sein: Belastung bedeutet Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit, egal, wen die Belastung trifft. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein uneingeschränktes Bekenntnis erstens zum Umlagesystem, zweitens zur gesetzlichen Sozialversicherung, wie wir sie haben – das ist eine gute Lösung – und drittens zum Generationenvertrag. Wir sind die Antwort allen Bürgern und im besonderen den jungen Menschen schuldig. Unsere Systeme werden sich dahin gehend orientieren, daß auch für Eigenversorgung Platz ist, und zwar korrekt Platz ist.

Ich glaube, daß wir die Diskussion umfassend zu führen haben – und wir handeln auch. Entbehrlich in dieser Situation, in dieser nicht ungefährlichen Situation, in dieser wichtigen Entwicklung ist Aktionismus, entbehrlich ist Populismus, und entbehrlich ist tendenziöse Darstellung, wer immer sie macht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag Stadler: Rust! Rust! Rust! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Gefragt ist Weitblick, gefragt ist Mut, gefragt sind Verantwortung und Mitarbeit. Was die Ehrlichkeit betrifft, brauchen Sie uns nicht in die Pflicht zu nehmen! Denken Sie einmal selbst über Ihre Betrachtung von Ehrlichkeit nach! (Beifall bei der ÖVP.)

16.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte.

16.51

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Bei der Präsentation der Rürup-Studie in der vorigen Woche ist eines klar zutage getreten: Eine Bevölkerungsgruppe kommt in den Überlegungen überhaupt nicht vor, das sind die Frauen. Sie kamen weder bei der Präsentation vor – die Kurzstatements sind von sechs Männern gehalten worden –, noch kamen sie vor ... (Abg. Dr. Khol: Das stimmt ja nicht!) – Das stimmt schon! Die Kurzstatements sind von sechs Männern gehalten worden, und am Podium saßen nachher sieben Männer. (Abg. Dr. Khol: Aber in der Studie kamen sie vor!) Die einzige Überlegung, Herr Kollege, in der die Frauen vorgekommen sind, war die frühzeitige Angleichung des Frauenpensionsalters. Das war der einzige Punkt, wo die Frauen vorgekommen sind. Und das ist genau das, was unserer Meinung nach diese Studie entlarvt.

Als Zielgruppe wird wortwörtlich von Professor Rürup der langjährige Versicherte genannt. Abgesehen von der eigenartigen sprachlichen Dimension, daß es nur den langjährigen Versicherten gibt, frage ich Sie: Was sind denn sozusagen die typischen Lebens- und Arbeitswege, die dieser Studie zugrunde gelegt werden? Professor Rürup geht davon aus, daß der Mensch, der versichert ist und dann in den Genuß einer Pension kommen soll, Zeit seines Lebens, ununterbrochen, in Erwerbsarbeit steht. Wir wissen aber heute, daß das vielfach nicht mehr zutrifft. Es trifft in erster Linie für Frauen nicht zu. Sie stehen nicht ihr Leben lang in Erwerbsarbeit, sie haben längere oder kürzere Zeiten in ihrem Leben, in denen sie nicht erwerbstätig sind, sondern wo sie eben Betreuungsarbeit, zumeist Kinderbetreuungsarbeit, erledigen und durchführen.


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81. Sitzung / Seite 135

Abgesehen davon, daß dieses Prinzip der Zielgruppe in erster Linie auf die Frauen nicht anzuwenden ist, ist es auch – und das wissen wir inzwischen – immer mehr auf andere Gruppen nicht anzuwenden. Es ist leider so, daß bei immer mehr Menschen, nicht nur im Bereich der Arbeiter, sondern auch im Bereich der Angestellten, die Erwerbstätigkeit von kürzeren oder längeren Pausen der Arbeitslosigkeit unterbrochen ist. Diese Zielsetzung ist in der Studie einfach völlig falsch erfolgt. Wir können nicht mehr davon ausgehen, daß es "den langjährigen Versicherten" gibt, an dem sich jetzt alles orientiert. Das ist einfach falsch.

Völlig unberücksichtigt bleibt im übrigen in dieser Studie auch die Tatsache der Armut im Alter. Finden Sie es zum Beispiel, Frau Ministerin, gerecht, wenn Frauen, die mit Unterbrechungen, aber dennoch ihr Leben lang gearbeitet haben, denn auch die Kindererziehung ist Arbeit, zumeist eben als Arbeiterinnen, 5 000 bis 6 000 S Pension beziehen – und von diesen gibt es viele, das ist ein "guter" Durchschnitt – und keinen Pensionsabsetzbetrag geltend machen können, während aber die Zielgruppe, die der Professor Rürup offensichtlich im Auge hat, nämlich "der langjährige Versicherte", mit einer vielfach höheren Pension sehr wohl den Pensionsabsetzbetrag geltend machen kann? Ich empfinde das als ungerecht! Ich frage mich, ob Sie, Frau Ministerin, dieses System als gerecht empfinden. Und das wird in dieser Studie in keiner Weise in Frage gestellt. Man packt nicht die Wurzeln des Problems an, sondern das Ganze ist eine einzige Oberflächenkosmetik.

Ich möchte im Zusammenhang mit dieser Frage des PensionistInnenabsetzbetrages einen Entschließungsantrag einbringen. Er lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend PensionistInnenabsetzbetrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament innerhalb der nächsten drei Monate einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine Berücksichtigung des PensionistInnenabsetzbetrages nur bis zur jeweiligen maximalen Höhe der ASVG-Pension zuläßt.

*****

Das wäre zumindest eine kurzfristige Maßnahme, die gesetzt werden kann, um die gröbsten Ungerechtigkeiten zu verringern – nicht zu beseitigen, aber zumindest zu verringern.

Aber noch einmal zurück zu diesem Problem der Frauen, die eben unserer Meinung nach nicht berücksichtigt sind und in dieser Studie eigentlich überhaupt nicht vorkommen, abgesehen von der frühzeitigen Angleichung des Pensionsalters.

Das Problem, das wir in diesem Zusammenhang auch noch haben, haben Sie heute bereits in der Fragestunde angeschnitten. Sie haben heute selbst gesagt, daß wir aufgrund der flexiblen Ladenschlußzeiten eine Rekordhöhe bei der Zahl der geringfügig Beschäftigten erreicht haben. Das heißt, zu einem typischen Arbeitsleben einer Frau gehört offensichtlich immer mehr, daß sie zumindest in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steckt, manchmal auch in mehreren, angepaßt an die jeweiligen Erfordernisse des Handels. (Abg. Donabauer spricht mit Bundesministerin Hostasch.)

Ich wäre eigentlich ganz froh, wenn die Frau Ministerin mir dieselbe Aufmerksamkeit schenken würde, wie sie sie dem Koalitionspartner schenkt. Die ÖVP scheint das gröblichst zu mißachten, das ist aber genau jene Fraktion, die sich am lautesten aufregt, wenn das einmal umgekehrt der Fall ist. – Danke.

Zurück zu den geringfügig Beschäftigten: Sie haben heute gesagt, es gebe das Bemühen, auch die geringfügig Beschäftigten pensionsrechtlich abzusichern. Sie wissen aber genausogut wie wir oder wie alle, die sich damit befassen, daß Sie keine Pensionsabsicherung für diese Gruppe herbeiführen können, deren Zahl immer mehr ansteigt, wie Sie selber sagen, die in irgendeiner


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Weise existenzsichernd ist und die diesen Menschen ein würdiges Leben auch im Alter garantiert. Das betrifft in der Regel Frauen, die arbeiten, die hackeln, wie man so schön sagt, die daneben Haus- und Kinderarbeit und vielfach auch noch einen Nebenerwerb erledigen; diese haben überhaupt keine Aussicht – auch nicht mit dem, was Sie gerade dabei sind zusammenzubasteln –, ein würdiges Leben im Alter führen zu können.

Und das ist der Punkt, der uns an dieser Rürup-Studie besonders stört, daß sie eben nicht in die Tiefe geht, daß sie nicht das System als solches in Frage stellt. Es wäre unserer Meinung nach höchst an der Zeit – und das war vielleicht eine dieser vagen Hoffnungen, die wir mit diesem Vorstoß Ihres Vorgängers verbunden haben –, daß dieses System als solches in Frage gestellt wird. Das ist im übrigen auch eine der zentralen Forderungen des Frauenvolksbegehrens gewesen.

Es ist ganz klar, daß die vielen vorhandenen Ungereimtheiten nicht damit beseitigt werden können, indem nur kaschiert wird, sondern sie können nur damit beseitigt werden, indem Sie sich aufraffen, ein Pensionssystem zu schaffen, das vielfach bereits diskutiert wird, ein Pensionssystem, das eine Grundpension im Alter vorsieht, ein Pensionssystem, in dem die Tage, Wochen, Monate, Jahre, die jeder Mensch, Frau oder Mann, gearbeitet hat, berücksichtigt werden. Nur dann könnten Sie zum Beispiel auch dem Problem der geringfügig Beschäftigen wie auch dem Problem der Teilzeitbeschäftigten wirklich zu Leibe rücken, weil Sie damit dann wirklich jede Arbeitsstunde, die ein Mensch arbeitet, überspitzt gesagt, auch erfassen können.

Natürlich geht es nicht um jede Stunde in der Berechnung, das weiß ich auch. Aber das ist eine Möglichkeit, die Ihnen all diese vielen komplexen Systeme von Ausgleichszulagen und ich weiß nicht von was allem erspart, die Ihnen aber auch diese Peinlichkeit erspart, daß Sie Jahr für Jahr aus der Arbeitslosenversicherung 10 bis 15 Milliarden Schilling – die genauen Zahlen wissen wir nicht, die Bekanntgabe verweigern Sie – in die Pensionsversicherung transferieren müssen, weil das System als solches eben nicht mehr finanzierbar ist, weil es nicht greift, weil es nicht funktioniert, weil es brüchig wird. Und es wird nicht nur brüchig, was die Finanzierung betrifft, sondern daß es brüchig wird, sieht man auch an diesem Satz, der für diese Studie so entlarvend ist, nämlich daß die Zielgruppe der langjährig Versicherte ist.

Sie von der Sozialdemokratischen Partei sind überhaupt noch nicht daraufgekommen, welches Ei Ihnen mit dieser Studie gelegt worden ist. Die Zielgruppe – ich muß es noch einmal betonen – sind die langjährig Versicherten, und diese gibt es zumindest in den Durchschnittseinkommensgruppen nicht mehr. In den höheren Einkommensgruppen mag es sie geben, aber es würde mich wundern, wenn die höheren und Höchsteinkommensgruppen plötzlich die Zielgruppen der Sozialdemokratischen Partei wären.

Die einzige Möglichkeit, aus dem herauszukommen, ist, das Versicherungsprinzip nicht mehr so starr und stark an die Erwerbstätigkeit anzubinden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß das nicht greift. Wir brauchen eine Systemänderung, bei der die Erwerbstätigkeit zwar berücksichtigt, aber nicht mehr ausschließlich berücksichtigt ist, denn damit ersparen Sie sich und all den Betroffenen diese Unwürdigkeiten, die durch das Sozialsystem und das Pensionsversicherungssystem geschaffen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander vorgetragen hat, ist dem Präsidium überreicht worden, er ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt, wird in die Verhandlungen miteinbezogen und dann nach der Debatte zur Abstimmung gebracht werden.

Es liegt jetzt eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Dr. Konrad vor. Frau Abgeordnete! Die Redezeit Ihrer Fraktion beträgt noch 6 Minuten, das ist auch Ihre maximale Redezeit.

17.02

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon viel über die Pensionsstudie von Professor Rürup gesagt worden. Ganz kurz nur: Die Motivation für dieses Gutachten war, ein mittel- und langfristiges Kon


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zept für die Finanzierung der Pensionen zu erstellen und Mängel im bestehenden System aufzuzeigen. Ich stimme mit einigen Vorrednern überein, die meinten, die Verteilungsgerechtigkeit komme in der Studie nicht zur Geltung.

Aber heute geht es ja nicht um die Diskussion über diese Rürup-Studie, sondern es geht um die Frage Pensionsreform ja oder nein. Und auf diesen Aspekt möchte ich meine Aufmerksamkeit lenken. Aus Sicht der Frauen ist eine Pensionsreform sehr wohl von Interesse und sehr wohl auch wünschenswert. Allerdings wird aus unserer Sicht, aus Sicht der sozialdemokratischen Frauen, an eine Weiterentwicklung des gegenwärtigen Systems gedacht, also an keine Systemänderung. Wir unterstützen das Umlage- und Pflichtversicherungssystem und meinen, daß es frauengerechter gestaltet werden muß und auch gestaltet werden kann.

Anläßlich dieser Pensionsdiskussion wird immer wieder vom Generationenvertrag gesprochen. Dazu möchte ich sagen, daß dies legitim und wichtig ist, doch wollen wir diese Diskussion um den Geschlechtervertrag erweitern. Es ist von einigen Abgeordneten schon gesagt worden, daß viele Frauen nicht in den Genuß einer Pension kommen. Es gibt Hunderttausende Frauen, die überhaupt keinen Anspruch haben, und es gibt viele Frauen, die nur über die Witwenpension abgesichert sind, also dann, wenn der Mann gestorben ist, über eine eigene Pension verfügen können.

Diese Situation möchten auch wir sozialdemokratischen Frauen ändern und daher die Pflichtversicherung auf die Lebensrealität von Frauen ausweiten. Von Vorrednern ist gesagt worden, die Ungerechtigkeiten, die Ungleichstellung von Frauen und Männern können nicht nur über das Pensionssystem geregelt werden. Oder ein Abgeordneter hat gesagt – ich glaube, es war Abgeordneter Kier –, die Nachteile, die Frauen haben, sollten nicht im Pensionssystem kompensiert werden. Das ist so nicht richtig, denn das Pensionssystem ist wohl nicht der einzige Ort, wo über die Gleichstellung von Frau und Mann zu diskutieren ist, aber es ist eben auch ein wichtiger Ort, wo Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden müssen.

Vor einigen Jahren haben wir gesagt, die Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern solle ab dem Jahr 2018 stufenweise erfolgen. Dies haben wir aber an die Forderung gekoppelt, daß die Gleichstellung von Frauen und Männern vorangetrieben werden muß, weil diese Gleichstellung in vielen Bereichen, beispielsweise im Erwerbsleben, bei der Entlohnung, bei der Verteilung von bezahlter und nicht bezahlter Arbeit, nicht vorhanden ist.

Das heißt, wir sind für ein Pensionssystem für alle, aber es muß reformiert werden. Wir sind für diese Reform, und wir denken, daß es in Richtung Frauen reformiert werden muß und kann. Der Mann soll nicht das Maß sein, sondern die besondere Lebensrealität von Frauen, die Kinder haben, die zeitweilig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, muß berücksichtigt werden. Ich weiß aber aus Gesprächen mit der Sozialministerin, daß auch daran gedacht ist, die Kinderbetreuungszeiten stärker anzurechnen, um so besser auf die Situation der Frauen eingehen zu können. Ich möchte auch sagen, die stärkere Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist nicht nur eine Frauensache, wie immer getan wird, sondern könnte auch ein Anreiz für Männer sein, sich verantwortlich oder mehr um ihre Kinder zu kümmern. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend: Die Pensionsreform soll rasch, aber gut überlegt beschlossen werden, und es besteht – auch wenn manche es so darstellen – kein Grund zur Panik. Deshalb gibt es auch keinen Grund zu panischen Reaktionen und auch keine Notwendigkeit für eine Verfassungsbestimmung. Notwendig sind Augenmaß, ein Abwägen, eine klare Definition des Ziels und auch – wie es gefordert wurde – ein klarer Zeitplan. All das wird es geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

17.08

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der Österreichischen Volkspartei begrüßen diese


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Diskussion über eine umfassende Pensionsreform. Nicht zuletzt bestätigt die immer wieder zitierte Rürup-Studie eindrucksvoll den von der Volkspartei seit langem angenommenen Handlungsbedarf. Herr Kollege Ofner und Herr Kollege Öllinger! Wir von der Volkspartei mußten unsere Meinung seit dem Jahr 1995 nicht ändern. (Beifall des Abg. Dr. Feurstein. ) Ich bedanke mich für die tatkräftige Unterstützung von seiten meiner nur teilweise anwesenden Fraktion. (Beifall bei der ÖVP.)

Dabei geht es uns nicht um ein vordergründiges, kurzfristiges Stopfen von Budgetlöchern, sondern um eine mittel- und langfristige Sicherung unseres Pensionssystems im Sinne des Generationenvertrages. Um dieses Pensionssystem werden wir mit Recht in der Welt beneidet (Abg. Ing. Reichhold: Schlechter Vertrag!), und eine IMAS-Umfrage vom Juni zeigt auch, daß die Österreicher sich durchaus bewußt sind, daß wir ein sehr gutes System haben. Trotzdem müssen wir jetzt tätig werden. Die Zeit drängt – das gebe ich zu –, nicht um das bewährte System über den Haufen zu werfen, sondern um der Jugend eine Perspektive zu eröffnen und zu erhalten. Auch die heute 20- bis 40jährigen haben Anspruch auf die Berechenbarkeit des Systems. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wissen auch, daß viele durch die laufende Diskussion verunsichert sind. Der heutige Antrag der Freiheitlichen Partei – ich habe zumindest diesen Eindruck – will nichts anderes, als aus dieser Verunsicherung politisches Kleingeld zu schlagen. Aber wie so oft: Sie laufen auch mit diesem Antrag den Realitäten hinterher!

Wir von der Volkspartei haben wiederholt klargemacht, daß wir für eine Kürzung der bestehenden Pensionen nicht zu haben sind! (Beifall bei der ÖVP.)

Es müßte eigentlich in einem Rechtsstaat klar sein, daß sich jemand darauf verlassen kann – wenn er einen positiven, einen rechtskräftigen Bescheid hat –, daß das, was im Bescheid steht, auch in Zukunft gilt. Und es ist schon sehr sonderbar, wenn Sie hier glauben machen wollen, daß nur irgend jemand im Hohen Haus die Meinung vertritt, daß dem nicht so sein sollte. Aber wie so oft, Herr Kollege Ofner: Sie machen Politik mit der Angst, und da möchten wir nicht dabeisein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Ofner: Einen Zwischenruf!)  – Einen Zwischenruf. (Abg. Dr. Ofner: Durch eine gesetzliche Änderung können auch Bescheide kassierbar werden!)

Wenn Sie irgend jemandem in diesem Hohen Haus unterstellen, daß er die Rechtssicherheit dadurch unterhöhlt, daß er durch eine gesetzliche Änderung einen bestehenden Bescheid außer Kraft setzt, wenn das Ihr Gedankengut ist, dann soll es so sein (Abg. Dr. Ofner: Möglich ist es!)  – unser Gedankengut ist das nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )

Wir wissen aber auch, daß das Pensionssystem nur dann gesichert sein kann, wenn das Beschäftigungsniveau entsprechend hoch bleibt und gehalten werden kann. Kollabiert das Beschäftigungssystem, so kollabiert auch das Pensionssystem, lesen wir bei Professor Rürup. Nur eine prosperierende Wirtschaft ist der Garant für unsere soziale Absicherung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Deshalb lehnen wir von der Volkspartei jede Beitragserhöhung ab (Beifall bei der ÖVP), denn höhere Beiträge führen zu höheren Lohnnebenkosten, sie gefährden Arbeitsplätze, und sie gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich. Neue Belastungen können daher niemals die Lösung des Problems sein!

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch kurz auf eine Debatte eingehen, die sich mit dem unterschiedlichen Deckungsgrad der verschiedenen Systeme beschäftigt hat. Für die Gewerbliche Sozialversicherung sei darauf verwiesen, daß jeder Selbständige, bevor er in die Selbständigkeit eintritt, viele Jahre unselbständig tätig war, daß er im unselbständigen System seine Beiträge bezahlt hat und daß diese Beiträge den unselbständigen Versicherungen erhalten bleiben. Die Leistung erbringt nur die Gewerbliche Sozialversicherung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, es widerspricht der sozialen Fairneß, wenn man die Unterdeckung einzelner Systeme nur diesen allein zurechnen würde. Die Sozialversicherung verlangt auch eine


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Solidarität der Gruppen untereinander, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich meine, daß neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersversicherung auch der Anteil der privaten Eigenvorsorge weiter steigen sollte. Wir haben das Pensionskassengesetz novelliert und damit wesentlich verbessert. Ich meine, wir sollten im Rahmen der nächsten Steuerreform die Eigenvorsorge steuerlich besser ausstatten und damit mehr Mitbürger dazu bewegen, im Rahmen der Eigenvorsorge für sich vorzusorgen.

Meine Damen und Herren! Die Rürup-Studie enthält eine Reihe von wertvollen Anregungen. Man sollte diese Anregungen in Ruhe diskutieren, nicht langatmig, aber in Ruhe, ohne Hektik. Vielfach werden Maßnahmen erst mit langen Übergangsbestimmungen sozial vertretbar gesetzt werden können. Wir sollten keine halbherzigen Reformen anpeilen, die in Kürze einer neuerlichen Reformdiskussion gestellt werden müßten.

Worum geht es uns? – Wir sollten den Älteren das Gefühl geben, Herr Dr. Ofner, daß sie in Ruhe, sozial abgesichert, ihren Lebensabend verbringen können. Vor allem aber sollten wir auch den Jungen eine Perspektive eröffnen, die ihnen die Kraft gibt, weiterhin Leistungen zu erbringen und somit das System zu tragen. – Ich danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte.

17.15

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dr. Ofner sprach von der Achtung vor der älteren Generation. Da ist ihm selbstverständlich zuzustimmen. (Abg. Dr. Ofner: Nicht wörtlich, aber dem Sinn nach!)

Du sprachst von der "geschundenen Generation". Ich weiß nicht, ob es dieser Steigerung bedarf. Für mich ist die Sicherung des Lebensabends der älteren Menschen ein Menschenrecht, das ich nicht über das Schicksal, das diese Menschen in ihrer Jugend oder während ihres Lebens erlitten haben, zu steigern brauche.

Es bekennen sich alle zur Sicherung des Lebensabends der älteren Generation, nur die Automatik, die die Freiheitliche Partei hier vorschlägt, kann, wenn man sie zu Ende denkt, eigentlich nicht ernst gemeint sein. Eine Skala mobil im Bereich der Pensionen läßt völlig außer acht, daß die Pensionen von der Leistungsfähigkeit der Generation der Zahler abhängen.

Diese Leistungsfähigkeit ist in den letzten zehn Jahren jedes Jahr gestiegen. Die Bruttoeinkommen sind von 1986 bis 1995 um 50 Prozent gestiegen, auch die Höchstbeitragsgrundlage ist nominell um 50 Prozent gestiegen – und das bei einer Inflation von nur 30 Prozent. Es gab also ein 20prozentiges reales Wachstum. Wer aber, meine Damen und Herren, verspricht uns, daß wir ein reales Einkommenswachstum bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus in alle Ewigkeit haben werden? – Daher ist dein Antrag, Harald Ofner, ökonomisch nicht ernst zu nehmen.

Er ist wirklich nicht ernst zu nehmen, weil eine Skala mobil, die an inflationären Gesichtspunkten festhält, bedeuten würde, daß die Leistungsfähigkeit der jüngeren Generation ad infinitum in einem laufenden Wachstum fortzuschreiben ist. Das kann nicht sein, daher ist dieser Antrag aus prinzipiellen Gründen abzulehnen.

Die Koalitionsparteien, die die Verantwortung für unser Pensionssystem tragen, haben dieses System, das angeblich das beste der Welt ist – was ich heute schon zum vielfachen Male gehört habe –, in vier Schritten immer weiter ausgehöhlt. Sie haben 204 000 Menschen in der Frühpension "geparkt" statt in der Arbeitslosenversicherung, sie haben zweitens die Übernahme beitragsfreier Zeiten ohne finanzielle Abdeckung möglich gemacht, sie haben es zugelassen, daß ohne Abdeckung die beitragsfreien Zeiten, die Militärdienstzeit aus dem Militärbudget, die Familienförderung aus dem Familienbudget und so weiter und so fort, ins System eingeschleust werden, womit sie das System überfordert und ausgehöhlt haben. Sie haben drittens die Reform


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bisher verschleppt und sogar die Diskussion verweigert. Ich erinnere mich an viele Anläufe der Opposition in diesem Haus, die versucht hat, ihnen klarzumachen, daß man über dieses Pensionssystem, um es zu erhalten – nicht um es zu zerstören, um es zu erhalten! –, diskutieren muß.

Sie haben darüber hinaus bis vor wenigen Monaten wenig bis nichts getan, um die Pensionsprivilegien in den geschützten Bereichen abzuschaffen. Es macht viele Menschen stutzig, wenn Ausgleichsrentner mit 7 000 S, Ehepaare mit 10 000 S oder 11 000 S auskommen müssen und wenn sie sich dann mit solchen Zeitungsartikeln konfrontiert sehen. Die Rechtsgrundlage für diese Pensionsprivilegien, die im "NEWS" geschildert sind, haben Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien ÖVP und SPÖ, hier im Parlament beschlossen. Sie tragen die Verantwortung für diese Pensionsprivilegien! Sie können sie nicht abschieben, Sie haben sie beschlossen, Sie haben sie durch Ihren parteipolitischen Einfluß in den geschützten Bereichen möglich gemacht. Und das halte ich wirklich für bedauerlich!

Ich halte es für notwendig, einmal festzuhalten, wer denn die Rechtsbasis für die Pensionsprivilegien, die hier aufgeführt sind, gelegt hat – der trägt nämlich auch die Verantwortung! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ein Kompliment an die Frau Bundesministerin, die als erste Bundesministerin in den letzten sieben, acht Jahren die Kraft und den Mut gehabt hat, darauf hinzuweisen, daß wir um dieses Pensionssystem kämpfen müssen. Wir wollen es erhalten, aber wir werden darum kämpfen müssen, um es erhalten zu können, denn die wirtschaftliche Dynamik spricht momentan nicht dafür, daß dieser Weg sehr leicht sein wird.

Frau Bundesminister! Ihre Pressekonferenz am 3. Juli ist sehr inhaltsreich gewesen. Sie haben in den Grundsätzen drei Punkte festgelegt. Dem dritten Punkt stimme ich vorbehaltlos zu. Sie haben gesagt: Zu den Grundsätzen zählen auch der Generationenvertrag und die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Generationen.

Hohes Haus! Diese Aussage der Frau Bundesminister ist die Basis für eine sehr fruchtbare, zukunftsträchtige Diskussion über die Erhaltung unseres Pensionssystems. Ich stimme Ihnen auch zu, Frau Bundesminister, daß sich das Sozialversicherungssystem, wenn es künftig leistungsfähig sein will und in seiner Qualität erhalten werden soll, geänderten Berufs- und Lebensverläufen, geänderten Erwartungen der Versicherten und geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen muß. Das ist eine taugliche Basis, um hier im Hause eine seriöse Pensionsdiskussion zu führen.

Wo ich dem Konzept der Frau Bundesminister nicht folgen kann, das sind der absolute Anspruch der Lebensstandardsicherung und die Pension als Ersatz für das Erwerbseinkommen. Das, Frau Bundesminister, kann doch nur für jene Menschen, die bereits in Pension sind, gelten – ohne Zweifel! Aber für jene Menschen, die die Pension vor sich haben, sind die Lebensstandardsicherung in der absoluten Formulierung und die Pension als Ersatz für das Erwerbseinkommen in der absoluten Formulierung und Höhe sicherlich nicht tragbar.

Ich fordere Sie daher auf: Treten Sie mit uns Liberalen in die Diskussion über die Grundsicherung ein! Wir haben noch nie gesagt, daß wir den Stein der Weisen gefunden haben. Wir haben immer die anderen politischen Kräfte dieses Landes aufgefordert, mit uns darüber zu diskutieren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der Versicherungsgrundsatz der Pflichtversicherung ist für mich keine heilige Kuh. Er kann die Lösung der Dinge sein. Wenn Sie über die Versicherungspflicht dasselbe erreichen wie mit der Erhaltung des Generationenvertrages als Grundvorsorge, werden wir uns sehr schnell und sehr weitgehend treffen.

Was mich freut, ist, daß Sie selbst hineinschreiben, daß die Harmonisierung der Pensionssysteme durch gleichwertige Regelungen notwendig ist. Das ist einer Ihrer Grundsätze. Ich weiß schon, das läßt sich nicht in die Vergangenheit extrapolieren. Das ist nun einmal so, wie es beschlossen wurde. Aber in der Zukunft wird das ohne Zweifel richtig sein.


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Frau Bundesminister! Hohes Haus! Vor einem warne ich, nämlich die Sozialversicherungsträger als Selbstverwaltungskörper hinzustellen und die Selbstverwaltung der Beitragszahler als einen der Grundsätze darzustellen. Das ist doch wirklich eine Schimäre. In Wirklichkeit fanden diese Wahlen, die dort vorgesehen waren, Anfang der Zweiten Republik nie statt. In Wirklichkeit ist es eine Domäne, die die Sozialpartner unter sich ausmachen.

Eine tatsächliche Selbstverwaltung der Beitragszahler wäre ein spannender Versuch. Nur, das heute als einen Grundsatz hinzustellen, halte ich für falsch.

Auch der Bundesbeitrag zum Budget kann in seinen Grundsätzen nicht in Frage gestellt werden. Was in Frage gestellt werden muß – und das täglich –, sind die Höhe dieses Beitrages und die Leistbarkeit. Denn es wäre ein großer Irrtum, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, zu glauben, daß man ein Pensionssystem darauf aufbauen kann, daß nach 50 Jahren Wohlstand und Wachstum dieses Wachstum für die nächsten 50 Jahre gesichert ist. Wir können es erarbeiten. Gewonnen haben wir es noch nicht! (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt jetzt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Van der Bellen vor. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Die Restredezeit von Ihrem Klub für Sie beträgt 5 Minuten.

17.24

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren, vor allem von den Freiheitlichen! Ich habe mir Ihren Antrag angeschaut und eine Zeitlang gezögert, ob man dem zustimmen sollte oder nicht, bis ich ihn dann Wort für Wort gelesen habe.

Haben Sie sich überlegt, daß, wenn wir das wirklich beschließen würden, dann all diese Mißstände – ich verwende jetzt Ihre Diktion –, Politikerpensionen, OeNB-Pensionen, überhaupt alle Höchstpensionen in diesem Lande, verfassungsrechtlich abgesichert wären, zumindest für diejenigen, die einen Großteil ihrer Lebensarbeitszeit, sagen wir einmal 20 Jahre, gearbeitet haben? – Das ist zumindest interpretierbar. Diese würden alle völlig außer Streit gestellt.

Zum zweiten Punkt betreffend Inflationsrate, Herr Dr. Ofner: Selbstverständlich müssen wir anstreben, daß die Pensionen zumindest mit der Inflationsrate steigen, das heißt, real erhalten bleiben. Aber das kann man doch nicht für jedes Jahr versprechen, verfassungsrechtlich versprechen! Was ist, wenn der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Jahre X weniger Lohnerhöhung bekommt als die Inflationsrate? – Dann stehen wir das doch nicht durch, den Pensionisten etwas ganz anderes zu geben! Da brauchen wir doch Spielraum! (Abg. Dr. Ofner: Herr Kollege Van der Bellen! Ist es nicht sinnvoll, wenn die Opposition mehr verlangt, anstatt hinunterzulizitieren?)

Ich verstehe schon, was Sie meinen, aber der Wortlaut Ihres Antrages ist so gefaßt, daß man das nicht so interpretieren muß. Also ich würde behaupten: Wenn wir Grünen diesen Antrag wörtlich so eingebracht hätten, dann hätten Sie – meine Argumente sind ja nicht besonders originell – mir eben diese Argumente als Grund vorgehalten, dem jetzt nicht zuzustimmen. (Abg. Mag. Stadler: Herr Kollege Van der Bellen! Dieser Antrag, diese Generalklausel ist im Zweifel freiheitlich zu interpretieren!) – Okay.

Mit einem haben Sie natürlich schon recht: Wir glauben auch, daß es ein Unglück war, das in der Regierungskonferenz in Rust zu thematisieren, bei einer Regierungskonferenz, die in erster Linie das Budget zum Thema hatte, und dann noch überfallsartig diese Pensionsvorschläge in den Raum zu stellen, wobei man ohnehin nicht weiß, wohin die Regierung in den wesentlichen Fragen will. Die wesentliche Frage ist: Wie soll das Pensionssystem etwa im Jahre 2020 ausschauen?

Budgetfragen sind eine Sache, Pensionsfragen sind eine andere Sache, und diese sollte man nicht miteinander vermischen. Wenn es eine Budgetfrage ist, dann gilt das für ein oder zwei Jahre. Ich weiß schon, das hat auch längerfristige Aspekte. Aber die zentrale pensionspolitische


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Frage lautet: Wo wollen wir im Jahre 2020 mit unserem Pensionssystem sein? – Und da sehe ich verdammt wenig auf Regierungsebene, muß ich sagen: 17 Jahre statt 15 Jahre, 15 Jahre statt 0 Jahre Durchrechnungszeiträume und so weiter. All das sind interessante Gesichtspunkte, meine Damen und Herren, aber sie betreffen nicht die zentrale Frage, nämlich das Pensionssystem der jetzigen, jüngeren Generation.

Nebenbei gesagt: Es freut mich, daß Sie dieses Gutachten bei Kollegen Rürup in Darmstadt bestellt haben. Dr. Rürup ist ein Spezialist auf diesem Gebiet, und es ist sicher im großen und ganzen diskutabel, diskussionswert, was er sagt. Nur, bitte, es wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Daß das Pensionssystem reformiert gehört, das wissen wir seit mindestens 10 oder 15 Jahren.

Ich bin selbst kein Spezialist auf diesem Gebiet, aber ohne viel Bemühen habe ich eine OECD-Studie, die auch Österreich betrifft, Paris 1996, oder ein Papier des Internationalen Währungsfonds vom Jänner 1997 ausgegraben. All diese Studien kommen zu sehr ähnlichen Ergebnissen.

Kurz gesagt, heißt es in der OECD-Studie beispielsweise: Das derzeitige Pensionssystem läuft darauf hinaus, daß wir im Jahre 2030 eine um 15 Prozentpunkte höhere Abgabenquote bräuchten, um das jetzige System zu finanzieren. 15 Prozentpunkte mehr – das ist das, was das gesamte Pensionssystem heute kostet! Und jetzt kommt es noch: Diese 15 Prozent mehr beziehen sich nur auf die ASVG-Pensionen, da ist von den Beamten noch gar nicht die Rede.

Daß wir diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf haben, ist ja wohl klar – dringend nicht im Sinne der Budgetverhandlungen, die bis zum September abzuschließen sind, aber dringend im Sinne der nächsten ein, zwei, drei Jahre, in denen die Weichen für Systemänderungen gestellt werden müssen. Für solche Systemänderungen haben beispielsweise die Grünen ein Modell zwischen erstens Grundsicherung, zweitens versicherungsmathematisch orientierter Pension aufgrund der Erwerbstätigkeit und drittens – Karl Öllinger benennt das so – dem "Cappuccino-Prinzip" – da gibt man sozusagen den Kakao durch die Eigenvorsorge, durch Pensionskassen oben drauf – vorgeschlagen. Diese langfristige, nachhaltige Sanierung wäre ein spannendes Thema, wenn es zwischen den Fraktionen diskutiert würde, aber nicht so sehr dieses Herumgeschraube an den einzelnen 148 Paragraphen, so wichtig das auch kurzfristig sein mag. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

17.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt noch Frau Abgeordnete Haller zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Für Sie noch zur Verfügung stehende Redezeit: 8 Minuten.

17.29

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gerade der Verlauf der abgeführten Debatte über eine verfassungsmäßige Absicherung der Pensionen hat eigentlich gezeigt, wie wichtig diese Debatte darüber ist. Sie hat die Gräben aufgezeigt, die zwischen den Regierungsparteien entstanden und letztlich dafür verantwortlich sind, daß in diesem Bereich nichts weitergeht.

Man braucht nur die Wortmeldungen von Frau Kollegin Reitsamer, die die Pensionen nach wie vor gesichert sieht, und Herrn Kollegen Feurstein zu vergleichen. Jahrelang haben wir uns diese beschwörenden Erklärungen über die Sicherstellung beziehungsweise die Sicherheit der Pensionen weit über das Jahr 2000 hinaus anhören müssen. Ich muß sagen, es ist einem anständigen Bürger heute nicht mehr zuzumuten, daß man nach wie vor versucht, ihm ein X für ein U vorzumachen, denn es kommt immer mehr zutage, daß es nicht mehr so ist.

Ich erinnere mich ganz gut an das Jahr 1993, als hier im Hohen Haus über die sogenannte große Pensionsreform debattiert wurde, die der damalige Sozialminister Hesoun in seiner sozialpolitischen Bilanz im Jahr 1995 immer noch als Maßnahme, um langfristig die Pensionen zu sichern, bezeichnet hat. Damit wurden die Forderungen nach einer besseren Regelung der Kindererziehungszeiten, nach einem gleitenden Übergang in die Pension und nach einer künftig


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gleichen Entwicklung der unterschiedlichen Pensionssysteme erfüllt, sagte Ihr Vorgänger, Frau Bundesministerin, Josef Hesoun.

Was ist als Ergebnis tatsächlich übriggeblieben? – Die Regelung betreffend Kindererziehungszeiten hat letztlich nur dazu geführt, daß Frauen früher in Pension gehen konnten. Das kam als Wahlzuckerl natürlich sehr gelegen, aber die Zahl der Frühpensionierungen hat selbstverständlich immens zugenommen. Die vorhergehende Regelung, nach der man zwei Jahre als Ersatzzeiten kostenlos angerechnet hätte, hätte den Frauen langfristig weitaus mehr gebracht. Es war nur ein sogenannter Vorzieheffekt, den man auf Kosten der Frauen langfristig in Gang gesetzt hat. Kurzfristig ist eine Tendenz zu Frühpensionierungen eingetreten, die letztlich auch den heutigen Stand nach sich gezogen hat. Man hat also Kosmetik zu Lasten der Frauen und zu Lasten des Pensionssystems gemacht. Die gleitende Übergangsregelung ist ein Flop geworden, sie hat überhaupt nichts bewirkt.

Drittens: Die künftige Angleichung der Pensionssysteme, versprochen von Bundesminister Hesoun, steht vier Jahre später immer noch in den Sternen. Man macht jetzt eigentlich nur die Beamten zu Buhmännern der Nation. Auch die Neugestaltung des Anpassungsfaktors ist nur zu Lasten der Pensionisten gegangen. Es hat sich ganz klar herausgestellt, daß die Zahl der Frühpensionierungen gravierend zunimmt und daß man das Problem der Arbeitslosigkeit älterer Menschen nicht auf Kosten des Systems der Pensionsversicherung lösen kann. Also die hochgelobte Pensionsreform 1993 ist ein voller Schlag ins Wasser geworden.

Im Jahr 1994 hat uns Kanzler Vranitzky immer noch vorgemacht, daß alles zum besten stehe und die Pensionen gesichert seien. Nun kann man nicht mehr verheimlichen, daß das eigentlich eine Pensionslüge war. Es ist auch nicht mehr zu verheimlichen, daß unser krankes Pensionssystem eine grundlegende Veränderung braucht.

Heute geht man von seiten der Regierungsparteien den Weg der Verunsicherung der Menschen. Diesen hat die Regierung eröffnet, nicht die Opposition! Es gibt Debatten verschiedenster Art über Kürzung der bestehenden Pensionen einerseits, und andererseits läßt man die 20- bis 40jährigen total im unklaren darüber, wie es bei ihnen in bezug auf eine sichere Pension weitergehen soll. Es steht ein Generationenkonflikt vor der Tür, wenn wir nicht möglichst rasch reagieren. Man hat eigentlich die beste Zeit dafür schon versäumt, denn man weiß, daß die schonende Einleitung eines neuen Pensionssystems 15 Jahre gebraucht hätte. Genau das, Herr Kollege Feurstein – diese demographische Entwicklung zeichnet sich schon sehr lange ab –, hat die Regierung verabsäumt, nämlich rechtzeitig auf diese demographischen Veränderungen einzugehen. Jetzt werden einschneidende Maßnahmen notwendig werden, zu denen wir Freiheitlichen aber nein sagen, denn wir haben bereits im Jahr 1984 darauf hingewiesen, daß dieses Pensionssystem nicht mehr finanzierbar sein wird. Wir haben damals bereits ein Drei-Säulen-Modell vorgestellt, das auch in anderen OSZE-Staaten ein anerkanntes, funktionierendes System ist.

Sie, Frau Bundesministerin, bauen auch heute noch auf Systemkorrekturen, auf kosmetische Operationen und haben auch bei einer Dringlichen Anfrage im Bundesrat wörtlich deponiert, daß in Zukunft das umlagefinanzierte gesetzliche Pensionsversicherungsverfahren das größte Gewicht haben soll und eine Betriebspension und eine private Vorsorge nicht notwendig sein werden. Ich versuche, Ihnen eines klarzumachen: Bitte halten Sie dieses Lügengebäude nicht mehr aufrecht! Sie können dem Bürger nicht mehr vormachen, daß es wirklich nur um kleine Veränderungen geht.

Wir Freiheitlichen haben aber auch Vorschläge für Frauen deponiert, die bisher eindeutig die Verliererinnen des Pensionssystems waren. Wenn von seiten der Regierung nichts anderes kommt, als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Sozialversicherungssystem als Rezept zu präsentieren, dann muß ich schon sagen, man vergißt aber, den Frauen eines zu sagen, nämlich daß es auch eine Kürzung des Einkommens geben wird. Es wird eine Kürzung des Einkommens der Frauen geben. Das sagen Sie ihnen nicht! Sie sagen ihnen auch nicht, daß daraus einmal Ansprüche erwachsen werden, die dann auch wieder finanziert werden müssen. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. )


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Ich werfe Ihnen und auch Ihnen, Herr Kollege Verzetnitsch, eines vor: Sie reagieren nur kurzfristig, und Sie denken nur kurzfristig und wahltaktisch und wahlpolitisch und nicht anders. Das ist einfach falsch!

Wenn ich heute gehört habe, daß die Frau Bundesministerin nur polemisch gegen unsere freiheitlichen Vorschläge vorgegangen ist, hier im Parlament aber selbst, obwohl sie eigentlich der Gesetzgeber ist, keine Vorschläge gebracht hat, dies sehr wohl aber über die Medien tut, dann muß ich mir schon Sorgen machen, wie man mit den Menschen in Österreich umgeht.

Ich kann nur noch einmal bestätigen, daß dieser Dringliche Antrag von uns Freiheitlichen ein richtiges Signal für unsere Senioren ist und daß es an Ihnen liegt – Frau Bundesministerin, Sie sind in der Regierung –, dann die richtigen Schritte für eine strukturumgreifende Reform zu setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen als erstes über den Dringlichen Antrag ab, der Gegenstand der Debatte war.

Wer für den Selbständigen Antrag 514/A (E) der Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen betreffend Schutz der Pensionen ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen betreffend PensionistInnenabsetzbetrag ab.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2357/AB

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung, welche die Ordnungszahl 2357/AB trägt.

Die schriftliche Anfragebeantwortung ist bereits im Saal verteilt worden. Eine Verlesung erübrigt sich.

Wir beginnen die Debatte. Ich rufe die Bestimmungen der Geschäftsordnung über die Redezeit in Erinnerung: Kein Redner darf länger als 5 Minuten sprechen. Der Erstredner hat zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Regierung beziehungsweise von Staatssekretären sollen gleichfalls 10 Minuten nicht überschreiten.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Jung das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten.

17.39

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Am 24. April 1997 fand im Hauptausschuß eine Debatte über die Entsendung eines österreichischen Kontingents nach Albanien statt. Wir vertraten dort die Meinung, daß die Entsendung dieses Kontingents zu Unrecht erfolgt, weil sie durch das neue österreichische Entsendegesetz nicht gedeckt ist, und verfolgten deshalb die Entwicklung besonders kritisch; aber nicht nur deswegen, sondern auch, weil uns allen klar war, daß diese Entsendung nach Albanien – das wurde ja auch von Regierungsmitgliedern so gesehen – eine der kritischsten überhaupt, seit wir Truppen ins Ausland entsenden, ist.

Wir überlegten daher auch, wie die Absicherung des österreichischen Kontingentes dort erfolgen sollte. Wir äußerten Kritik, weil wir meinten, daß die Leitmacht in diesem Bereich, Italien,


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nicht nur besonders exponiert war, sondern auch nicht die Möglichkeit gehabt hätte – sie hat sie noch immer nicht –, die anderen Kontingente, wenn es notwendig sein sollte, zu unterstützen.

Österreich ist ja nur mit einer schwachen, nicht einmal kompaniestarken Einheit in Albanien. Sie hat nicht einmal gepanzerte Fahrzeuge dort, um den Verband zurückzubringen, wenn etwas schiefgehen sollte.

Daher richtete ich persönlich damals an den Herrn Bundesminister die Frage, was im Falle einer krisenhaften Entwicklung wäre, wer den Rückzug der Kontingente, im speziellen jenes der Österreicher, sichern und abdecken würde. Auf diese Frage sagte der Herr Bundesminister wörtlich und zur allgemeinen Überraschung, daß eine Zusage der NATO vorläge, diesen Abzug erforderlichenfalls zu decken. Wir alle waren – wie gesagt, je nach politischem Standort – positiv oder negativ überrascht.

Ich ließ mir dann die Aussagen des Herrn Ministers durch den Kopf gehen und kam zu folgenden Überlegungen: Die NATO-Mächte Deutschland und Großbritannien, die wichtigsten in Europa, haben von diesem Einsatz abgeraten. Nun sollte die NATO zusagen? Noch dazu verfügt die NATO über keine Kräfte, die einen solchen Rückzug ohne eine gewisse Vorwarnzeit hätten decken können; einzig und allein die Amerikaner mit der 6. Flotte wären vielleicht dazu in der Lage gewesen.

Und weil ich die Neigung unseres Verteidigungsministers zu lockeren und etwas flotten Formulierungen kenne und eine solch schwerwiegende Verpflichtung der NATO nicht für glaubhaft hielt, sondern vielmehr vermuten mußte, daß sie dem Hauptausschuß nur zur Beruhigung hingeworfen wurde, nützte ich die Gelegenheit, den obersten Befehlshaber der NATO, General Joulwan, der kurz darauf in Österreich war, in dieser Hinsicht zu befragen. Ich hielt ihm diese Äußerungen unseres Ministers vor, worauf er erklärte, daß die NATO auf Anforderung dazu wohl bereit wäre, jedoch keinerlei Zusage vorliege. (Abg. Mag. Posch: Der darf Ihnen das privat sagen!)

Daraufhin stellte ich an den Herrn Minister eine Anfrage, die unter anderem folgende Fragen enthielt: Wann wurde ein Abkommen geschlossen, das die Deckung des Rückzuges der "Operation Alba" durch die NATO regelt? Welcher Art ist dieses Abkommen? Wer sind die vertragsschließenden Partner?

Die Konfrontierung mit der Realität versetzte den Herrn Minister offenkundig in Probleme – er hat sich mit seiner Anfragebeantwortung sehr viel Zeit gelassen und letztlich geschrieben, daß diesbezüglich eine Zusage der an der "Operation Alba" beteiligten NATO- beziehungsweise PfP-Mitglieder vorläge, erforderlichenfalls eine solche Aktion militärisch zu decken.

Abgesehen davon, daß die "Aktion Alba" weder eine NATO- noch eine PfP-Aktion und übrigens auch keine Aktion der OECD war, ist das eine Nullaussage. Und daß jedes Teilnehmerland dort alles tun wird, um seine eigenen Kräfte zurückzuholen, war ohnehin klar und selbstverständlich. Nur: Uns Österreichern wäre das schwergefallen, weil wir eben keine Kräfte für so etwas zur Verfügung haben – deswegen auch meine Anfrage.

Der Herr Bundesminister äußerte sich jedoch nicht zur konkreten Fragestellung, nämlich dazu, welche Zusage der NATO wann erfolgt wäre, und hoffte, sich damit herauswinden zu können. Es ging nicht um die Zusage einzelner NATO-Staaten, denn er hat dezidiert erklärt, es gebe eine Zusage der NATO.

Da diese Fragestellung eindeutig war, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder gibt oder gab es ein Geheimabkommen – vielleicht direkt mit den USA –, dessen Existenz dem Herrn Minister herausgerutscht ist und das er nun mit Rücksicht auf die Restneutralität oder den Koalitionspartner leugnen muß, oder aber es gibt keine Zusage der NATO, aber dann hat der Herr Minister in der Ausschußsitzung bewußt die Unwahrheit gesagt – und dann kann er sich die Pinocchio-Nase vom Herrn Außenminister abholen und zur Abwechslung selbst aufsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Herr Minister! Sehr ernst gesagt: Für den Fall, daß Sie diese Aussage, die Sie vor den Ausschußmitgliedern gemacht haben, bestreiten wollen: Es gibt genügend Zeugen dafür, nicht nur von meiner Partei, sondern auch von anderen Fraktionen – Liberale waren anwesend, und auch die Grünen waren zu diesem Zeitpunkt anwesend. Und ich erinnere mich daran, daß auch Herr Kollege Schieder neulich im Außenpolitischen Ausschuß, als dieses zur Sprache kam, zustimmend genickt hat. Also für den Fall, daß Sie, Herr Minister, diese Aussage bestreiten sollten, bin ich gerne bereit, sie auch außerhalb dieses Plenums zu wiederholen, damit ich sie nicht unter dem Schutz der Immunität mache. (Abg. Dr. Graf: Dann rufen Sie den Kollegen Schieder in den Zeugenstand!) Ich werde dann auch etwas dazusagen, was ich in diesem Haus nicht sage, und Sie als solches benennen, was ich hier nicht tue, falls Sie es bestreiten sollten.

Herr Minister! Es geht darum, daß Sie sich in der Anfragebeantwortung nicht einfach herausreden können und dürfen, indem Sie drumherum reden. Es war eine klare Frage, und wir als Abgeordnete erwarten darauf eine klare Antwort. – Ich würde es vorziehen, diese Auseinandersetzung in anderer Form zu führen, aber Sie zwingen uns förmlich zu dieser, da es ja nicht das erste Mal ist, daß Sie sich bei der Antwort "herumschrauben" und nicht auf das eingehen, was gefragt wurde; das wird sich demnächst auch zeigen. Ich verstehe es ja, aber Beschönigungen, Halbwahrheiten und Arbeiten auf Zeitgewinn sind Managementmethoden, die Sie da anwenden, die aber das Bundesheer bei Ihrer Führung an den Rand des Ruins bringen. Wir befinden uns kurz davor, und ich befürchte, daß wir noch viel größere Probleme erleben werden.

Sie flüchten dann vor den heimischen Problemen ins Ausland und verbringen den beträchtlichen Teil von fast einem Drittel der Zeit auf Auslandsreisen oder mit der Betreuung ausländischer Gäste. Eine Anfrage dazu liegt bereits vor, und ich bin neugierig auf Ihre diesbezügliche Antwort.

Aber mit diesen Methoden werden Sie die Probleme des Bundesheers nicht lösen, und Sie werden es auch nicht schaffen, uns mundtot zu machen und uns dazu zu bringen, daß wir uns mit Antworten zufriedengeben wie: "Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise" – ein schönes Wort übrigens – "Beantwortung."

Herr Bundesminister! Wir werden Sie nicht so leicht aus Ihrer Pflicht, auf konkrete Fragen konkrete Antworten zu geben, entlassen, schon gar nicht dann, wenn es um die Sicherheit von österreichischen Bürgern geht, die sich im Ausland in einem rechtlich höchst zweifelhaften Einsatz befinden. Wir erwarten jetzt Ihre Antwort, und Sie haben die Möglichkeit, das richtigzustellen, was Sie vorher verabsäumt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Dr. Fasslabend gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

17.47

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu dieser Anfrage und auch zum Umfeld einige Worte sagen.

Erstens: Es war keine ausgemachte Sache, als dieser staatliche Kollaps in Albanien passierte, daß es ohne Schwierigkeiten abgehen wird. Gott sei Dank kann man bis jetzt zumindest sagen, daß diese internationale Mission gut gelaufen ist. Und es hat sich gezeigt, wie wichtig das war, weil es meines Wissens überhaupt zum ersten Mal in der Geschichte Europas war, daß eine staatliche Organisation innerhalb weniger Tage einen totalen Kollaps erlitten hat – vom Präsidenten über die Regierung bis zur Auflösung von Polizei- und Armeekräften.

Ich bin auch sehr froh darüber und sehr stolz darauf, daß sich Österreicher daran beteiligt haben, dort einen Stabilitätsbeitrag zu leisten. Es war das ein sehr wertvoller Beitrag (Beifall bei ÖVP und SPÖ), beginnend mit dem persönlichen Risiko, das unser ehemaliger Bundeskanzler Vranitzky auf sich genommen hat, über den Einsatz von Polizeikräften und bis insbesondere zum Einsatz des österreichischen Kontingents in Albanien. Unter anderem war auch das eine Grundlage dafür, dort Wahlen abzuhalten, die ein eindeutiges Ergebnis gebracht haben und die


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als eine Voraussetzung dafür angesehen werden können, daß sich dieser Staat hoffentlich wieder stabilisiert, wie wir alle wünschen.

Damit ist auch eine der wesentlichen Zielsetzungen des internationalen Einsatzes erreicht, und ich möchte hier auch öffentlich zum Ausdruck bringen, daß von heute aus gesehen in zehn Tagen das internationale Kontingent mit seinem Abzug beginnt, nämlich am 19. dieses Monats. (Abg. Schieder: Warum haben wir es im Ausschuß dann noch verlängert? – Ruf bei der ÖVP: Weil wir da noch nicht gewußt haben, ob es sich ausgeht!) Die ersten Staaten sind Rumänien und Spanien. Das österreichische Kontingent wird zwischen 23. und 25. Juli zurückgezogen werden.

Gleichzeitig möchte ich auch sagen, daß es von eminenter Bedeutung war, daß die Staatengemeinschaft in dieser Situation, die von einer enormen Instabilität des Landes gekennzeichnet war, geholfen hat. Man weiß auch nicht, ob das Ganze nicht zu einem Krisenherd für eine viel größere Region geworden wäre.

Gleichzeitig haben Sie damals die Frage gestellt, ob Österreich sich daran beteiligen soll und welche Sicherheitskriterien vorliegen, und ich habe Ihnen darauf geantwortet. Herr Abgeordneter, ich habe Ihre Frage, die Sie jetzt noch einmal gestellt haben, bereits vor wenigen Tagen im Ausschuß beantwortet. Ich möchte dazu sagen: Es war nie eine Frage, daß die beteiligten NATO-Länder, daß die NATO-Partnerländer auch den Rückzug abdecken, und dafür hat es selbstverständlich von Anfang an eine Planung gegeben, wie das ja auch klar ersichtlich ist. (Zwischenruf des Abg. Jung. )

Herr Abgeordneter Scheibner! Wenn Sie in Zukunft Fragen stellen, die sich auf einen ganz bestimmten Sachverhalt beziehen, nämlich ob die Organisation der NATO eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, dann werde ich diese natürlich beantworten. Wenn Sie diese Fragen sinngemäß stellen, werde ich sie auch sinngemäß beantworten, und ich meine, das ist die Art und Weise, wie man in einem Ausschuß miteinander reden und nicht auf formellem Wege verkehren sollte.

Ich möchte Ihnen zur Kenntnis bringen, daß diese Planung von allem Anfang an im Operationsplan enthalten war, daß sie sich auch auf Details bezogen hat, wie sie ablaufen soll, und daß selbstverständlich eine entsprechende Vorsorge für den Fall vorgesehen war, daß es zu einem Emergency-Fall, wie das international heißt, kommen sollte. (Abg. Jung: Sie winden sich hier!) Wie Sie selbst gesagt haben und wie auch aus der Antwort von General Joulwan ersichtlich war – Sie haben es wörtlich ausgeführt –, war Vorsorge getroffen. Und ich füge noch hinzu: General Joulwan hat versprochen, daß die NATO dazu bereit wäre, aber daß keine formelle Zusage vorliegt. (Abg. Jung: Aber sie wurde doch gar nicht gefragt!)

Darf ich Sie daran erinnern, daß Sie eben nicht gefragt haben, ob eine formelle Zusage einer bestimmten Organisation vorliegt, sondern Ihre Frage war, wer einen allfälligen Abzug deckt. Und diese Frage habe ich beantwortet. (Beifall bei der ÖVP.)

Im übrigen möchte ich sagen, daß wir alle miteinander hoffen und erwarten können, daß die Österreicher in wenigen Tagen wieder gut nach Hause kommen, und wir hoffen, daß sich Albanien in Zukunft wieder einer höheren Stabilität erfreuen kann. Das halte ich für eminent wichtig für die Sicherheit in ganz Europa – und damit nicht zuletzt auch für unsere eigene Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister. – Wir setzen jetzt in der Debatte fort. Von nun an beträgt die Redezeit für jeden Redner 5 Minuten.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Tychtl. – Bitte.

17.53

Abgeordneter Ing. Gerald Tychtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es handelt sich hiebei um ein sehr ernstes Thema, denn


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wenn es um die Sicherheit unserer Soldaten, unserer Staatsbürger geht, dann muß Sicherheit eine oberste Prämisse sein. Ich glaube daher, daß die Debatte trotz aller Problematik gut ist.

Herr Bundesminister, Sie haben zwar ausgeführt, daß Vorsorge getroffen wurde, und das steht auch in der Beantwortung dieser Anfrage, weiters wird aber von der Möglichkeit von "verstärkenden Elementen zum Schutze des Abzuges" gesprochen. – Mich würde interessieren, was man darunter zu verstehen hat.

Wir haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, unsere Truppen aus dem Krisengebiet Albanien zurückzubringen: den Landweg, den Seeweg und den Luftweg. Der Landweg ist ja wohl auszuschließen, weil man davon ausgehen muß, daß man so durch ein zweites Krisengebiet käme und sicherlich Probleme hätte. Bleiben also de facto zwei übrig: der Seeweg und der Luftweg. Der Luftweg, da wir ja selbst keine eigene Transportkapazität haben, scheidet wohl aus – es sei denn, es gelänge uns, im Ernstfall einen Staat zu ersuchen, uns dabei zu unterstützen. Wie Sie, Herr Bundesminister, ja selbst angedeutet haben, könnte das unter Umständen durch die NATO – oder wen immer – geschehen.

Auf dem Seeweg ist es das gleiche Dilemma: Österreich hat keine eigene Flotte; bliebe also nur, auf jenes Land zu hoffen, das dort das Oberkommando hat, nämlich Italien. Das zeigt grundsätzlich auf, daß wir Probleme haben, wenn wir Truppen in das Ausland entsenden. Daher glaube ich, daß es recht, billig und notwendig ist, rechtzeitig Vorsorge für solche Krisenfälle zu treffen, damit wir auch sicher sein können, daß unsere Leute wieder gut nach Hause kommen.

Folgendes möchte ich nicht verabsäumen zu sagen – Sie haben es schon kurz angedeutet –, nämlich daß wiederum bewiesen wurde, daß Österreich auch kurzfristig in der Lage ist, sich vor Ort tatkräftig für den Frieden einzusetzen. Unsere Soldaten sind gut vorbereitet, sie haben eine schwierige Situation vorgefunden, aber sie haben es trotzdem in sehr kurzer Zeit bewerkstelligt, diese Situation zu bewältigen und dazu beizutragen, daß nicht nur Wahlen abgehalten werden konnten, sondern daß sich die Lage in Albanien auch stabilisiert hat.

Ich möchte in diesem Zusammenhang dem OSZE-Sonderbeauftragten Dr. Vranitzky von dieser Stelle aus dafür danken, daß mit seiner Hilfe und in Fortsetzung dieses Weges, der durch die Truppen aufbereitet wurde, Wahlen in Albanien durchgeführt werden konnten. Allen, die dazu beigetragen haben, möchte ich namens meiner Fraktion sehr herzlich für diesen Einsatz danken. Es war das wieder ein Beitrag Österreichs für den Frieden, ein Beispiel dafür, wie Österreich dies handhabt. Ich glaube, wir können stolz darauf sein, und ich hoffe nur, daß unsere Truppen einen guten Abschluß bewerkstelligen und ohne größere Probleme wieder in die Heimat zurückkehren können. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tichy-Schreder. )

17.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sauer. – Bitte.

17.57

Abgeordneter Willi Sauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn wir von einem Friedenseinsatz unseres Bundesheeres in Albanien reden, dann reden wir von 115 Österreichern, die bereit waren, sich freiwillig für eine gute Sache zur Verfügung zu stellen. Wir reden von 115 österreichischen Offizieren und Soldaten, die sehr wesentlich dazu beigetragen haben, eine stabile Ordnung in einem Land wiederherzustellen, die wesentlich dazu beigetragen haben, daß diese Krise derart bewältigt wurde, daß freie Wahlen abgehalten werden konnten und die Menschen Albaniens in ihrem Land bleiben können.

Ich weiß nicht, was geschehen wäre, wenn diese friedenssichernde Aktion, an der österreichische Soldaten sehr wesentlich mitgewirkt haben, nicht stattgefunden hätte, ob wir nicht mit einem Flüchtlingsstrom aus diesem Land rechnen hätten müssen. Ich glaube, daß wir Österreicher diesen 115 Freiwilligen zu Dank verpflichtet sind.

Ich habe vorhin mit Herrn Oberst Meran ein Gespräch geführt, der bei einer Inspektion vor Ort war, und er hat mir gesagt, daß die österreichischen Soldaten sehr positiv von der albanischen Bevölkerung aufgenommen werden, weil unsere Soldaten nicht nur die Friedenssicherung der


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OSZE übernommen, sondern auch engen Kontakt mit der Bevölkerung gesucht haben. Das, glaube ich, trägt wesentlich zur Imagebildung unseres Landes bei. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In zehn Tagen findet der Rückzug aus Albanien statt, und wir dürfen mit Genugtuung feststellen, daß – Gott sei Dank – nichts passiert ist; unsere Soldaten können wieder gesund in ihre Heimat zurückkehren. Ich weiß auch aus diesem Gespräch mit Oberst Meran, daß unsere Soldaten stolz auf ihr Land sind. Und so mancher hat ihm gesagt: Wir können diesen politischen Kleinkram, den es in Österreich gibt, nicht verstehen; andere Aufgaben haben uns wesentlich mehr beschäftigt.

Daß der ganze Einsatz in einem ruhigen und sicheren Rahmen abgelaufen ist, zeigt, daß die Vorbereitung auf diesen Einsatz bestens gewesen ist. Die Vorbereitung hat einige Diskussionen ausgelöst, aber sie war gut, denn sonst hätte man einiges nicht so glücklich über die Bühne gebracht.

Da ich gerade bei den 115 Freiwilligen bin, die das Bild Österreichs im Ausland ganz wesentlich prägen, möchte ich heute auch auf die vielen Freiwilligen hinweisen, die in den letzten Tagen im Hochwassereinsatz waren, um der österreichischen Bevölkerung zu helfen, wo Hunderte, Tausende freiwillige Feuerwehrmänner im Einsatz standen. Diesen möchte ich meinen Dank aussprechen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Vor allem möchte ich diese Leute, wie es gestern bei einer Diskussion geschehen ist, nicht in Mißkredit bringen, indem man sagt: Das Hochwasser hat gerufen. Nein, meine sehr Verehrten, nicht das Hochwasser hat gerufen, sondern die Menschen haben gerufen. (Abg. Scheibner: Verteidigen Sie nicht den Bundeskanzler!)

Ich brauche nicht den Bundeskanzler zu verteidigen, sondern ich will meine Feuerwehrkameraden – Herr Kollege, ich bin selbst Feuerwehrmann – in Schutz nehmen, denn ich weiß, wovon ich rede, weil ich schon selbst bei Hochwassereinsätzen war. (Abg.  Scheibner: Der Bundeskanzler wollte sich in Gummistiefeln fotografieren lassen!) Ich möchte nicht den Kanzler verteidigen, sondern nur die Feuerwehrmänner, die ihre Pflicht getan haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.02

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich teile mit Ihnen die Einschätzung der Lage in Albanien, und ich teile mit Ihnen auch Ihre Einschätzung, was das positive Abschneiden und das tadellose Auftreten der Österreicher in diesem Land betrifft. Ebenso bin ich der Meinung, daß Österreich damit einen sehr wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Lage in dieser Region leistet. Daher haben wir Liberalen der Entsendung der österreichischen Einheit nach Albanien auch unsere Zustimmung gegeben, weil damit eine echte solidarische Hilfe der europäischen Staatengemeinschaft dokumentiert wird. Ich glaube, das war notwendig und gut und hat bewiesen, daß die Entscheidung richtig war.

Einige meiner Vorredner haben heute die Leistung der Österreicher entsprechend gelobt. Ich kann mich dem nur anschließen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß die österreichischen Soldaten im Rahmen der Einsätze der Vereinten Nationen sehr hohes Ansehen genießen.

Meine Damen und Herren! Aber das ist heute nicht der Diskussionsgegenstand. Danach wurde ja nicht gefragt. Die Frage ist – und daher glaube ich schon, daß sich das Parlament damit intensiv auseinandersetzen soll –, inwieweit der Verteidigungsminister den Hauptausschuß des Nationalrates tatsächlich in entsprechender Weise über die tatsächlichen Fakten und Gegebenheiten informiert hat und inwieweit diese Information, die seinerzeit dem Hauptausschuß des Nationalrates gegeben wurde, mit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Freiheitlichen übereinstimmt. (Zwischenruf der Abg. Tichy-Schreder. ) In diesem Fall muß ich


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Kollegen Jung recht geben, denn eines ist ein Faktum für mich: daß nämlich die Antwort des Verteidigungsministers im Hauptausschuß des Nationalrates auf die Frage des Kollegen Jung nicht mit der uns vorliegenden schriftlichen Anfragebeantwortung übereinstimmt, Frau Kollegin Tichy-Schreder. Frau Kollegin, das ist so!

Meine Damen und Herren! Auch die Tatsache, daß weder Kollege Tychtl noch Kollege Sauer auf diese Problematik in ihren Reden eingegangen sind, daß sie völlig von der eigentlichen Fragestellung abgelenkt haben, zeigt, daß der Minister in Argumentationsnotstand geraten ist. Das, meine Damen und Herren, muß man mit aller Klarheit aussprechen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Das ist schlecht gewesen!)

Da stellt sich für mich schon die Frage: Wie ist eigentlich wirklich der Umgang des Verteidigungsministers mit dem Parlament? Manchmal habe ich schon den Eindruck, daß ein gestörtes Verhältnis vorhanden ist. Sollte es nicht so sein, so würde es mich freuen, wenn der Minister einiges dazu beitragen würde, dieses Verhältnis zu verbessern.

Meine Damen und Herren! Eines ist aber symptomatisch: Ein kleines Mosaiksteinchen nach dem anderen führt dazu, daß dieses Parlament in Angelegenheiten der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik – also in Angelegenheiten, für die Herr Bundesminister Fasslabend zuständig ist – nicht wirklich informiert wird, wir in diese Angelegenheiten nicht eingeschaltet oder Institutionen und Einrichtungen des Parlaments in einem völlig falschen Licht dargestellt werden.

Als erstes Beispiel sei die Rolle der Beschwerdekommission angeführt. Herr Bundesminister! Wir haben darüber im Ausschuß debattiert. Aus Ihrem Ressort ist an das Hohe Haus eine Stellungnahme zum Bericht gekommen, in der steht: Die Beschwerdekommission ist ein Hilfsorgan des Verteidigungsministers. (Abg. Scheibner: Hätte er gerne!) Meine Damen und Herren! Falsch! Die Beschwerdekommission ist ein Organ des Parlaments zur Überprüfung der Vollziehung! (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Als zweites Beispiel nenne ich die Frage der Informationen. Das Parlament hat bis heute keine Informationen über Kooperationsabkommen mit den Armeen der Nachbarstaaten bekommen. So haben wir keine Information darüber, was das Verteidigungsministerium beispielsweise jährlich oder laufend der OSZE meldet. Es gibt Meldungen über den aktuellen Zustand des Bundesheeres zum Beispiel an diese Organisation. Diese Organisation wird informiert, das Parlament nicht. Da, glaube ich, besteht Handlungsbedarf!

Meine Damen und Herren! Zum dritten: zur Frage der Erweiterung des Mandats der Einheiten in Albanien. Den Medien entnehmen wir, daß das Mandat still und heimlich auf eine Patrouillentätigkeit erweitert worden ist. Der ursprüngliche Auftrag, dem der Hauptausschuß des Nationalrates seine Zustimmung gegeben hat, lautete auf Wach- und Sicherungsdienst beim Oberkommando. Das war das Mandat, das der Hauptausschuß erteilt hat, aber in der Zwischenzeit ist das Mandat erweitert worden.

Meine Damen und Herren! Ich meine, daß es entscheidend ist, daß gerade in Fragen des Auslandseinsatzes das Parlament eingebunden und informiert werden muß. Es geht nicht an, daß dann ein Einsatz über das Mandat hinaus erfolgt. Wir tragen als Volksvertreter die Verantwortung, wir tragen diese Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und auch gegenüber den Soldaten, und daher ist es gut und billig, zu verlangen, daß wir entsprechend informiert werden.

Herr Bundesminister! Dieser Informationspflicht sind Sie aus meiner Sicht nicht entsprechend nachgekommen. Daher war die Feststellung, daß es da eine Diskrepanz gibt, völlig richtig. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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18.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte, Sie sind am Wort.

18.08

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja auch eine Anfrage an den Herrn Bundesminister gestellt und haben eine zum Teil noch oberflächlichere Antwort bekommen; es handelte sich fast um eine Beantwortungsverweigerung. Ich meine, die eine Seite ist die, die Sie aufgezeigt haben, daß wir in einer Weise informiert werden, die völlig unzureichend ist, um eine Entscheidung herbeizuführen, auch im Hauptausschuß, was sich nunmehr bei dieser Anfragebeantwortung immer mehr herauskristallisiert.

Die andere Frage ist die, die wir damals schon moniert haben, daß eine politische Einschätzung und Analyse der Situation vor der Entscheidung über die Entsendung völlig gefehlt hat. Zu Recht ist der Bundesregierung von der Tageszeitung "Die Presse" vorgehalten worden, daß sie eine "Kanonenbootpolitik" betreibt, was die Entsendung nach Albanien betrifft. Es hat jegliche politische Analyse gefehlt, es hat eine klare Zieldefinition gefehlt, warum, zu welchem Ziel, zu welchem Zweck wir dorthin Truppen entsenden. (Abg. Tichy-Schreder: Also eine politische Analyse!)

Das gibt übrigens auch die Antwort von Minister Schüssel auf eine Anfrage von uns wieder, wo er meint: Es ist richtig, daß einer der Schwerpunkte – nur einer der Schwerpunkte – des internationalen Engagements auch die Stärkung beziehungsweise Reorganisierung der albanischen Polizeikräfte ist. Das haben wir schon damals im Hauptausschuß diskutiert. Der Aufbau von Polizeikräften, die Stützung von Polizeikräften vor Ort und die Reorganisierung von Polizeikräften machen einen ganz anderen Einsatz notwendig. Das macht einen solchen Einsatz notwendig, wie wir ihn im nächsten Hauptausschuß oder demnächst – wie ich aus den Unterlagen sehe – möglicherweise im Falle Restjugoslawiens und Bosnien-Herzegowinas beschließen werden. Da steht eine Verlängerung des UNO-Mandats bevor, und das ist ein ganz anderer Einsatz als jener in Albanien.

Unsere Kritik war, daß Sie einen Einsatz durchführen, der keine klare Zieldefinition darüber hat, was dort geschehen soll. (Zwischenruf der Abg. Tichy-Schreder. ) Sie waren ja nicht im Hauptausschuß, Frau Kollegin! (Abg. Tichy-Schreder: Ich bin hinter Ihnen gesessen! In beiden Sitzungen des Hauptausschusses!) Es war die Rede davon, daß bei diesem Einsatz die Entwaffnung der Banden vor sich gehen soll. In der Debatte ist klar herausgekommen, daß das nicht möglich und auch nicht durchführbar ist. Es war die Rede davon, daß geholfen werden soll, daß die Wahlen durchgeführt werden können. Ich bin auch dafür, daß wir zum Beispiel UNO-Truppen, wie in dem anderen Fall, oder Truppen, die diese Wahlen durchführen, mit einem klaren internationalen Mandat hinsenden. – Das ist aber alles nicht geschehen.

Das alles ist nur ein weiteres Zeichen Ihrer unkoordinierten Vorgangsweise. Den Gipfel dazu haben Sie selbst in der vorigen Woche im Hauptausschuß geliefert: Während Sie im Hauptausschuß auf Antrag des Außenministers über die Verlängerung des Mandats in Albanien diskutiert und mit Mehrheit beschlossen haben, hat der Verteidigungsminister eine Presseaussendung herausgegeben: daß der Einsatz beendet ist und die Truppen nach Hause zurückkehren.

Das hat aufgezeigt, woran es bei diesem Einsatz gekrankt hat: Es ist überhaupt nicht koordiniert worden. Der Außenminister hat von Anfang an von etwas anderem geredet als der Verteidigungsminister. Daher kann natürlich der Verteidigungsminister auf Fragen, wie er die heeresinterne Kritik an diesem Einsatz in Albanien oder auch die Kritik von NATO-Beamten, die Kritik von seiten der WEU sieht, überhaupt nicht antworten und erklärt: Das ist nicht Gegenstand meines Ressorts!

Herr Minister! Sie aber sind Mitglied einer Bundesregierung, die das politisch zu verantworten hat. Man kann wohl von einem Minister voraussetzen, daß er das nicht nur politisch verantwortet, sondern es auch anläßlich einer Anfrage begründen kann. Es kann wohl nicht die Antwort sein: Das fällt nicht in mein Ressort. Ich frage mich: Was fällt dann überhaupt in Ihr Ressort? Welche Zuständigkeiten haben Sie, wenn Sie uns nicht einmal diese Antwort geben können? Sie müssen das irgendwie begründen können! – Offensichtlich fehlt Ihnen sogar dafür


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jegliche Begründung. (Abg. Jung: Er hört Ihnen auch nicht zu!) Es wundert mich nicht, daß er mir nicht zuhört. Wenn ich mir die Antwort anschaue, die er meinem Kollegen Wabl auf eine Anfrage gegeben hat, muß ich sagen, das ist genau diese völlige Desorientierung.

Ich kann nur davor warnen, weiterhin internationale Einsätze in dieser Art und Weise, ohne klares internationales Mandat durchzuführen und sie genau dann, wenn es brisant wird, wenn Wahlen durchgeführt worden sind, wir aber wissen, es gibt nach wie vor eine innenpolitisch brisante Situation, abzubrechen. (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Dies ist eine Waghalsigkeit der Sonderklasse und wieder ein völlig desaströses Zeichen der österreichischen Außenpolitik. (Beifall bei den Grünen.)

18.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. Er ist der letzte Redner in dieser Debatte. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.13

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! So leicht können Sie es sich in Ihrer Rede hier nicht machen, nämlich den Einsatz und die Leistungen unserer Truppe allgemein zu loben und schließlich nur zu sagen: Sie haben nicht genauer gefragt, deshalb habe ich auch nicht genauer antworten können.

Herr Bundesminister! Es geht dabei um die ganz essentielle Frage: Wie können die Abgeordneten dieses Hauses ihrer Verantwortung nachkommen, einen Einsatz mit zu beschließen, der im Ernstfall das Leben unserer Soldaten gefährden kann? – Darum geht es, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Er hört es nicht!)

Herr Bundesminister! Wenn Sie im Hauptausschuß, der diesen Einsatz beschließt, auf eine Frage eine Antwort geben, die anscheinend nicht der Realität entspricht, und Abgeordnete entsprechend nachfragen, dann können Sie sich nicht so einfach darüber hinwegschwindeln, indem Sie sagen: Sie haben nicht genauer gefragt! Vielleicht ist das auch der Grund, daß Sie, weil Sie genau wissen, daß Sie falsch liegen, die Anfrage, die Kollegen und ich Ihnen im Zusammenhang mit dem Besuch von General George Joulwan gestellt haben, nach wie vor unbeantwortet gelassen haben.

Herr Bundesminister! Faktum ist – das können die Kollegen vom Hauptausschuß bestätigen –, daß wir mehrmals nachgefragt haben, ob denn Ihre Aussage stimme, daß es eine Vereinbarung mit der NATO gebe – nicht mit PfP-Staaten oder mit Staaten, die am Einsatz beteiligt sind, wie Sie das schreiben, sondern eben eine Vereinbarung mit der NATO –, daß die NATO unsere Truppen im Ernstfall aus diesem Krisengebiet herausholt.

Das war Ihre Aussage im Ausschuß. Das können alle Kollegen, die dort anwesend waren – mit Ausnahme des Kollegen Maitz, denn dieser hat immer eine andere Aufnahmefähigkeit, ich nehme dafür eher Kollegen Schieder als Zeugen, der ist für mich in diesem Fall unbefangener und objektiver –, das können die objektiven Kollegen im Ausschuß bestätigen. Und genau darum geht es. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Es ist unbestritten, daß der Einsatz unserer Soldaten ganz großartig ist: Die Soldaten sind gut ausgebildet, sind motiviert – alles in Ordnung. Es ist aber auch unbestritten, daß sie aufgrund des Gerätes auf eine Eskalierung dieser Situation nicht vorbereitet gewesen wären, denn wir wissen genau: offene, nicht gepanzerte Fahrzeuge et cetera, et cetera. Wenn die Lage problematisch geworden wäre, dann wäre das Leben unserer Soldaten höchst gefährdet gewesen. Gott sei Dank ist das nicht eingetreten! Wir aber müssen vorab, wenn wir im Hohen Haus diese Entscheidung treffen, gerade auf all diese "worst cases" Rücksicht nehmen. Genau deshalb haben wir auch diese Frage gestellt.

Wir wissen, daß wir eine Evakuierung selbst nicht machen können, weil wir keine Hubschrauber, keine Transportflugzeuge, nichts Derartiges haben. Wie bringen wir da unsere Soldaten im Ernstfall heraus? Und da haben Sie, Herr Bundesminister, beruhigend – zur Überraschung aller – gesagt: Das macht die NATO für uns! – Jetzt aber hören wir von NATO-General Joulwan,


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daß die NATO natürlich in der Lage dazu ist, daß es aber überhaupt keine Übereinkommen, nicht einmal Gespräche darüber gegeben hat.

Herr Bundesminister! Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit für die Zukunft. Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, was Sie uns im Ausschuß über die Rahmenbedingungen dieser Einsätze berichten, dann ist es auch für uns nicht möglich, darüber entsprechend abzustimmen.

Das geht ja noch weiter: die Frage des Einsatzes, des Auftrages. Wir haben eine Beschlußfassung über diesen Einsatz, über diesen Auftrag getroffen, der vorgesehen hat, daß eben nur das OSZE-Haus bewacht werden soll. Gut. – Jetzt aber hören wir über die Medien, daß die Soldaten, die internationalen Truppen am Wochenende von albanischen Behörden ersucht wurden, Patrouillen zu fahren, weil die Lage eskaliere. Über die Medien haben wir erfahren, daß plötzlich auch österreichische Soldaten diese Patrouillen mit bestreiten werden.

Herr Bundesminister! Das ist doch wohl eine Änderung des Auftrages! Warum ist der Hauptausschuß zur Klärung dieser Frage bis heute nicht zusammengetreten? Warum ist er nicht mit einer derartigen Änderung befaßt worden? – Oder stimmen diese Berichte nicht? All das wären Dinge gewesen, die Sie uns heute berichten hätten können. Das geschah aber nicht, und genau das ist das Problem. Sie wissen ganz genau, daß es in diesem Haus eine breite Mehrheit gibt, die Sie bei all diesen sicherheitspolitischen Bestrebungen, auch internationaler Art, unterstützen würde. Genau diese Desinformation aber, die Sie diesem Haus geben, dieser Mangel an Information – zum Teil auch Falschinformationen –, wie wir ihn haben, schafft Mißtrauen. Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn es diese Unterstützung dann nicht gibt.

Über Kosten et cetera möchte ich jetzt gar nicht sprechen; auch das ist ein Problem. Jetzt wissen wir, daß diese Kosten aus dem Heeresbudget abgedeckt werden müssen; und all das ist natürlich für das Bundesheer schwer zu verkraften.

Herr Präsident! Zum Schluß stelle ich deshalb den Antrag, daß diese Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis genommen wird.

Herr Bundesminister! Sie werden es sich angewöhnen müssen, die Abgeordneten – gerade in so wichtigen Fragen – vorab richtig zu informieren und dann, wenn man nachfragt, auch die entsprechend offenen Antworten zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Scheibner, der Nationalrat möge die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis nehmen, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Scheibner, Jung und Kollegen betreffend Nichtkenntnisnahme der schriftlichen Anfragebeantwortung 2357/AB des Bundesministers für Landesverteidigung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die schriftliche Anfragebeantwortung 2357/AB des Bundesministers für Landesverteidigung zur Anfrage 2370/J betreffend die Entsendung eines österreichischen Kontingentes nach Albanien wird nicht zur Kenntnis genommen.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.


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Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Scheibner und Genossen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diesen Antrag auf Nichtkenntnisnahme ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 9 der Tagesordnung wieder auf.

Ich habe um 15 Uhr Herrn Abgeordneten Anschober unterbrochen. Er wünscht eine Fortsetzung seines Diskussionsbeitrages. Die restliche Redezeit beträgt 15 Minuten. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

18.21

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz kurz noch einige Worte zur Thematik der Promille-Reduktion. Es hat in den letzten fünf, sechs Jahren in einer fast unendlichen – ich hoffe, heute positiv endenden – Debatte viele Argumentationen, viele Argumente und mehrere parlamentarische Enqueten zu diesem Thema gegeben. Eindrucksvoll in diesen Enqueten war für mich einerseits die Meinung der Experten, die geschlossen für 0,5 Promille argumentiert haben. Es hat keinen Experten gegeben, der für eine Beibehaltung der 0,8 Promillegrenze plädiert hätte.

Das einzig Umstrittene in diesen Enqueten, in diesen parlamentarischen Fachdiskussionen, war jeweils die Frage: Wie groß, wie effektiv ist die Auswirkung einer Promille-Reduktion tatsächlich? Ich denke, daß dabei jenes Argument das wesentlichste ist, das auch heute schon gebraucht wurde, nämlich daß es gar nicht so sehr um die Dimension der Unfallvermeidung geht, sondern darum, daß dieses Haus ganz einfach die Pflicht und Verantwortung hat, jede Maßnahme zu verwirklichen, die eine Verringerung des Blutzolls auf den österreichischen Straßen bewirken kann. – Das zum einen.

Eindeutig war und ist auch die Expertenmeinung, daß es bereits ab 0,5 Promille zu ersten Beeinträchtigungen kommt. – Ich weiß nicht, ob Sie das zuletzt erstellte Video des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gesehen haben: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat einen Test der Reaktionsphasen von Fahrern, Lenkern und Lenkerinnen, die mit 0,5 Promille, und jenen, die mit 0,8 Promille unterwegs waren, gemacht: bei Nacht, mit einem unvorhergesehenen Hindernis, das vom Straßenrand gekommen ist, also in einer Situation, in der die Frage "Tunnelblick: ja oder nein?" entscheidend ist. Es hat sich dabei ein eindrucksvoller Unterschied in der Reaktionsfähigkeit von jenen Lenkern, die 0,5 Promille oder weniger, und jenen, die 0,8 Promille im Blut hatten, gezeigt. – Das war und ist ein sehr, sehr eindrucksvoller Beweis.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der ÖVP ereignen sich zu diesem Thema offensichtlich intensive Diskussionen. – Ich selbst muß sagen: Vor zwei Stunden war ich mir noch relativ sicher, daß es eine Entscheidung pro 0,5 Promille gibt; mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher. Ich denke, daß es bei dieser Entscheidung um jede einzelne Stimme gehen und daß sie ganz knapp ausgehen wird. Mein Appell geht auch an die Klubmitglieder, die freie Entscheidung eines jeden Mandatars, einer jeder Mandatarin zuzulassen und keine klubinterne, mit bestimmten Motivationen verbundene Beeinflussungsarbeit mehr durchzuführen. (Zwischenruf des Abg. Koppler. )  – Herr Kollege Koppler, ich habe nicht dich, sondern ganz andere gemeint!

In einem Punkt hat Kollege Kukacka meiner Ansicht nach sehr recht: daß diese Promille-Reduktion keine Einzelmaßnahme bleiben darf, sondern daß die verbesserte Verkehrskontrolle meines Erachtens sehr wohl eine unabdingbare Begleitmaßnahme ist. – Da gebe ich ihm recht. Deswegen auch unser Antrag, die Personalsituation der Exekutive – dazu sind im Verkehrsausschuß vom Kollegen Lafer hervorragende und richtige Einwände gekommen – tatsächlich so


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positiv zu verändern, daß die Exekutive auch aufgrund ihrer Personalsituation die Möglichkeit hat, eine noch intensiviertere Verkehrsüberwachung durchzuführen.

Wir stellen deshalb den Antrag, daß bei den Strafgeldeinnahmen, die sich in Österreich auf rund 1,8 Milliarden Schilling pro Jahr belaufen – das ist ein europaweites Unikum – und nur zu 20 Prozent für die Verkehrsüberwachung eingesetzt werden, zu 80 Prozent fließen sie in den Straßenbau, ein größerer Schlüssel für mehr Verkehrskontrolle, für mehr Verkehrsüberwachung eingesetzt wird. Unser Vorschlag ist es, von derzeit 20 Prozent Zweckbindung auf 50 Prozent zu gehen. Das würde in diesem Zusammenhang bedeuten, daß bei einer 50prozentigen Zweckbindung pro Jahr rund 500 Millionen Schilling mehr für die Exekutive, für mehr Personal in der Exekutive anfallen würden.

Ich glaube, damit wäre auch den Einwänden, die Kollege Lafer im Verkehrsausschuß formuliert hat, absolut Rechnung getragen. Dann würde man eine intensivierte Verkehrsüberwachung, die derzeit nur punktuell möglich ist, auch flächendeckender realisieren können. Ich möchte diesen Antrag deswegen gleich einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anschober, Freunde und Freundinnen betreffend Erhöhung der Zweckbindung der Strafgeldeinnahmen für die Verkehrsüberwachung von 20 Prozent auf 50 Prozent

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (713 d. B.), Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle), in der Fassung des Berichtes des Verkehrsausschusses (823 d. B.) wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 53 wird eingefügt 53a.

In § 100 Abs. 10 wird 20 v.H. ersetzt durch 50 v.H.

*****

Unter dem Strich würde das, wie gesagt, pro Jahr exakt 540 Millionen Schilling zusätzlich für die Exekutive im Bereich der Verkehrskontrolle, der Verkehrsüberwachung bedeuten.

Ich lade vor allem jene Mandatare und Mandatarinnen, die durchaus zu Recht argumentiert haben, eine Promille-Reduktion als Einzelmaßnahme sei ihnen zuwenig, dazu ein, diesen Antrag auf jeden Fall zu unterstützen. Wir können ihn auch gerne nochmals auf einer breiteren Ebene einbringen, wenn es ein Problem damit gibt, einen Antrag der Grünen zu unterstützen. Ich glaube aber, das wäre ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. (Abg. Dr. Pumberger: Was ist mit der Drogenkontrolle?) Selbstverständlich, absolut korrekt, absolut wichtig. Aber ich sage Ihnen zur Drogenkontrolle folgendes: Wenn Sie mir in dieser Debatte erklären können, wie die Drogenkontrolle tatsächlich im Detail geschehen, funktionieren kann, da es eben keine Atemluftkontrolle gibt, Harntests auf Österreichs Straßen wahrscheinlich ein bißchen schwierig zu nehmen sind – zumindest im Einzelfall mit einer dazugehörigen rigorosen Überwachung, weil es ja auch passieren könnte, daß Fläschchen getauscht werden, das kennt man ja von Dopingdrogen et cetera –, dann denke ich sehr, sehr gerne über den Antrag, der im Verkehrsausschuß auch von Ihrer Fraktion gestellt wurde, nach.

Ich sehe dabei ein massives Kontrollproblem, und nur ein Gesetz für den allseits bekannten "Hugo" vorzulegen ... (Abg. Dr. Fuhrmann: Sie reden ja von effektiver Kontrolle!) Eben. – Deswegen erwarte ich mir, daß effektive Kontrollen tatsächlich ermöglicht werden, indem dieser Abänderungsantrag von den Kollegen und Kolleginnen der Freiheitlichen – genauso wie von denen der Volkspartei – unterstützt wird. – Das zum ersten Teil.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Teil, zum gesamten Verkehrspaket: Die gesamte StVO-Novelle ist meiner Überzeugung nach in ihrem derzeitigen Zustand höchst unbefriedigend. Ich halte dieses sogenannte Verkehrssicherheitspaket in Wirklichkeit für ein Verkehrsun sicherheitspaket. Ich kann mich nur vollinhaltlich den Argumentationen und Warnungen unter anderem des Kuratoriums für Verkehrssicherheit anschließen, das eindeutig belegt hat, daß diese Liberalisierungsschritte – Senkung des Alters im Führerscheinbereich, Möglichkeiten zur Herabsetzung des Mindestalters für das Mopedfahren et cetera – eine Zunahme der Zahl von Verkehrsunfällen und Verkehrstoten und keine Verringerung bedeuten würden. Das sind eindeutig Schritte in die falsche Richtung.

Wir haben deswegen auch jene Punkte in die Debatte eingebracht, die noch der Vorgänger des heutigen Verkehrsministers, Verkehrsminister Scholten – ich schätze vor zirka einem Jahr –, als Verkehrssicherheitspaket vorgeschlagen hatte. Neben der Promille-Reduktion war das die Einführung des sogenannten Punkteführerscheins und des Großversuchs "Fahren mit Licht am Tag". Beides sind meiner Ansicht nach sinnvolle, effiziente Maßnahmen, vor allem der Punkteführerschein, der dort, wo er realisiert wurde, im Ausland, ein erfolgreiches Modell darstellt, ein Modell, das einen pädagogischen Anreiz inkludiert. Ein Verkehrsdelikt, einen sogenannten Verkehrssündenfall, kann jeder, jeder Mandatar, genauso ich und wahrscheinlich selbst der Chef des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, begehen.

Aber es geht um die erzieherische Wirkung: Einem betroffenen Autofahrer oder einer betroffenen Autofahrerin muß klar sein, daß er/sie sich derartige Sündenfälle nur in beschränktem Umfang leisten kann, weil es sonst zu Sanktionen kommt, für die stufenweise Regelungen vorgesehen sind. Entscheidend ist für mich dabei – insbesondere im Häufungsfall – die psychologische Betreuung. Derartige Verhaltensweisen haben meistens Wurzeln und Ursachen, die man behandeln und an denen man einhaken kann. Dabei leistet die begleitende Verkehrssicherheitserziehung jetzt schon sehr gute Arbeit.

Auch zur Frage Punkteführerschein werden wir heute einen Antrag einbringen; sie steht ja unter diesem Tagesordnungspunkt bereits zur Debatte. Ich bin sehr traurig darüber, daß der Punkteführerschein im Koalitionsbereich bisher durch den Rost gefallen ist. Das Argument, daß seine Verwirklichung derzeit verwaltungstechnisch nicht möglich sei, scheint mir eine Ausrede zu sein. Dabei ist interessant, daß ausgerechnet jene Parteien, die im Hinblick auf Lauschangriff und Rasterfahndung kaum Bedenken haben und möglichst rasch deren Einführung durchsetzen wollen, im Fall des Punkteführerscheins datenschutzrechtliche Probleme und Verwaltungsprobleme als Argumente vorschieben, um dessen Einführung zu verhindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht ist ein wesentliches Anliegen sowie Gegenstand eines Antrags der Grünen, der heute mit zur Debatte steht. Im Wiener Gemeinderat wurde dies mit Zustimmung von vier Parteien bereits früher beantragt. Nicht ganz zu Unrecht hat der Herr Verkehrsminister im Ausschuß argumentiert, daß es der Stadt Wien selbstverständlich freistehe, diese Aufhebung im Verordnungsweg zu erlassen. Mittlerweile hat er den Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen in Wien aufgenommen. Es wäre ein viel einfacheres und unproblematischeres Vorgehen, die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht per Bundesgesetz zu verwirklichen und damit einen Schritt in die richtige Richtung zu tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben diesem Verkehrssicherheitspaket der 20. StVO-Novelle steht heute als Alternative ein Verkehrssicherheitspaket der Grünen, bestehend aus verschiedenen Anträgen, mit zur Diskussion. Der Bogen spannt sich von verbesserten und verstärkten Verkehrskontrollen über die Einführung des Punkteführerscheins bis hin zur von uns beantragten Aufhebung der Radwegebenützungspflicht.

Abschließend möchte ich dringend an Sie appellieren, bei der Abstimmung über 0,5 oder 0,8 Promille nicht an Parteitaktik zu denken und auch nicht daran, welches Bild irgendeine Lobby von Ihnen und von uns allen hat, sondern frei nach dem eigenen Gewissen zu entscheiden!

Zuletzt ein kurzes Zitat aus einem Schreiben der "Aktionsgemeinschaft gegen Alkohol am Steuer", das auch Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, erhalten haben: "Sie haben


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viele Gesetze zu beschließen, aber nur in ganz seltenen Fällen ist der kausale Zusammenhang: Leben retten oder Leben vernichten, so klar. Außerdem handelt es sich um ein Gesetz, das nicht nur eine bestimmte Gruppe betrifft, sondern alle Österreicher – keiner ist vor der Begegnung mit einem alkoholisierten Fahrzeuglenker gefeit. Noch ist es früh genug, die einzig richtige Entscheidung zu treffen." – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Anschober! Sie haben Ihren zweiten Antrag nicht verlesen, jenen über die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht. Ist das klar? Er ist nicht verlesen. (Abg. Anschober: Der Antrag wird später verlesen!) – Gut.

Der erste von Abgeordnetem Anschober vorgetragene Abänderungsantrag betreffend die Erhöhung der Zweckwidmung der Strafgeldeinnahmen für die Verkehrsüberwachung von 20 Prozent auf 50 Prozent ist geschäftsordnungsmäßig ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edler. – Bitte.

18.35

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein sicherlich sehr großes Verkehrssicherheitspaket und werden auch die notwendigen Beschlüsse fassen.

Meine Damen und Herren! Zuerst kurz zur 0,5-Promille-Problematik: Ich bedauere es persönlich sehr, daß wir in der Koalition keine Einigung erzielen konnten. Kollege Anschober hat das bereits erwähnt. Leider war dieses Ziel nicht erreichbar. Ich gebe zu, daß es auch in meiner Fraktion einige wenige Kollegen gibt, die das auch noch hinterfragen. Ich bedauere es auch, daß wir, obwohl das im Sinne der Verkehrssicherheit gewesen wäre, nicht weiter über den Punkteführerschein verhandelt haben.

Meine Damen und Herren! Wenn wir von Verkehrssicherheit sprechen, dann müssen wir die Ursachen der Verkehrsunsicherheit ansprechen und erforschen. Allgemein ist dabei das Alkohol-Problem angesprochen, und ich glaube, daß wir uns darüber einig sind, daß der Alkohol eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit ist.

Wegen ihrer Unüberlegtheit können aber auch junge Menschen manchmal eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Ein wesentlicher positiver Beitrag gegen diese Gefahr ist der Probeführerschein. Das ist uns in den letzten Wochen in verschiedenen Aussagen und Expertisen bewiesen worden.

Nun möchte ich einen Bereich ansprechen, der heute noch nicht zur Diskussion gestellt worden ist. Vom KFG ist auch der LKW-Bereich betroffen. Der LKW, und besonders der Schwer-LKW ist, vor allem was Unfallhäufigkeit und Unsicherheit im Verkehr betrifft, eine große Gefahr. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Freie Fahrt ...!)

Es ist jetzt meine Aufgabe, namens meiner Fraktion zur 19. Novelle zum KFG 1967 Stellung zu nehmen. In bezug auf § 4 geht es um die Anpassung an die EU-Richtlinie 96/53/EG betreffend Ausmaße und Gewichte für Kraftwagen und Anhänger.

Meine Damen und Herren! Das betrifft vor allem jene Staaten, die mit der EU ein entsprechendes Verkehrsabkommen abgeschlossen haben. Persönlich möchte ich kritisch hinzufügen, daß wir dadurch mehr Schwerverkehr anziehen und stärker belastet werden. Deshalb richte ich an unseren Bundesminister Herrn Dr. Caspar Einem, der in Brüssel schon einige Male vorpreschend aktiv war, die Bitte, weiter darauf hinzuarbeiten, daß wir den Transitverkehr zurückdrängen und ein Umdenken einleiten. Das heißt, es muß Chancengleichheit und Kostenwahrheit hergestellt werden, damit die Schiene auch eine Chance hat.

Herr Kollege Peter und andere haben gestern auch über diese Belastung gesprochen. Ich glaube, wir haben eine schöne Landschaft und eine schöne Heimat zu verteidigen. Wir leben vom Tourismus, das müssen wir dabei mit in Betracht ziehen. Meine Damen und Herren! Ich


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glaube, wenn Österreich voller lauter Brummis ist, dann werden viele Menschen nicht mehr zu uns kommen. Für uns wäre das volkswirtschaftlich ein großer Schaden. Deshalb muß hier verkehrspolitisch angesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn ich den nächsten Punkt anspreche, werden manche sagen, daß es sich dabei um eine Entbürokratisierung handelt, um die Zurücknahme von Leistungen, die grundsätzlich der Staat erbringt. Es geht um die Begutachtung der Fahrzeuge, das jährliche Gutachten oder sogenannte Sicherheitspickerl. (Zwischenruf des Abg. Dkfm. Holger Bauer. ) In Zukunft wird es über Verordnung der Landeshauptleute möglich sein, auch LKW und Autobusse von geeigneten privaten Gewerbebetrieben, Ziviltechnikern und vor allem Vereinen – dabei ist an ÖAMTC und ARBÖ gedacht – kontrollieren zu lassen.

Meine Damen und Herren! Was ich dazu im Ausschuß gesagt habe, möchte ich hier wiederholen. Diese Betriebe müssen so kontrolliert werden, wie es das Gesetz vorsieht. Es muß kontrolliert werden, ob geeignetes Personal und geeignete Werkstätten eingesetzt werden. Es gibt leider einzelne negative Beispiele dafür, daß Kontrollen mangelhaft durchgeführt worden sind, und das könnte bei LKW wirklich schwere Folgen haben.

Meine Damen und Herren! Die heute schon vielfach angesprochene verstärkte Kontrolle ist sicherlich notwendig. Wenn wir aber mit der Exekutive darüber sprechen – ich nehme an, Kollege Lafer wird später noch näher darauf eingehen –, dann bekommen wir oft folgendes zu hören: Die Planquadrate zur Überprüfung der Sicherheit von LKW, besonders von LKW aus dem Ostverkehr, werden meistens leider schon vorher verraten. Ich spreche das offen aus. Lobbyisten des Schwerverkehrs, der aus dem Osten kommt, werden vorgewarnt. Jeder kann sich selbst seinen Reim darauf machen. Ich habe selbst mit Kolleginnen und Kollegen von der Exekutive darüber gesprochen und diese sehr bedauerliche Auskunft erhalten.

Meine Damen und Herren! Ich habe auch einen Antrag einzubringen. Kollege Parnigoni hat schon einige Anträge betreffend Senkung der Alkoholgrenze auf 0,5 Promille eingebracht. Um versicherungsrechtliche Regreßforderungen zu ermöglichen, ist es notwendig, einen weiteren Antrag einzubringen.

Antrag

der Abgeordneten Parnigoni und Genossen zum Tagesordnungspunkt 9

Der Bericht des Verkehrsausschusses 823 der Beilagen in seiner Anlage 1 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG-Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Titel des Gesetzentwurfes lautet:

"Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG-Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle, Gebührengesetz 1957 und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden".

2. Artikel V (neu) lautet:

"Artikel V

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, BGBl. Nr. 651, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 258/1995, wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 4 lautet:

,(4) Eine Verletzung der Obliegenheit gemäß Abs. 1 Z 5 liegt nur vor, wenn im Spruch oder in der Begründung einer rechtskräftigen verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung


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festgestellt wird, daß das Fahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt wurde, wobei dies jedenfalls gegeben ist, wenn der Alkoholgehalt des Blutes bei 0,8 Gramm/Liter oder darüber oder der Alkoholgehalt der Atemluft bei 0,4 Milligramm/Liter oder darüber gelegen ist.’"

3. Artikel V (alt) wird Artikel VI (neu).

*****

Ich ersuche, diesen Antrag mit zu beraten.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß wir heute gemeinsam Beschlüsse fassen, die zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen werden, daß wir aber trotzdem auch versuchen, kostenneutrale und vernünftige neue Modelle anzubieten und daß wir bei der Abstimmung über die 0,5-Promillegrenze endlich zu klaren Verhältnissen kommen, um mehr Sicherheit zu erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Edler soeben verlesen hat, ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht sowie ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Lafer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeit: 6 Minuten.

18.44

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn man den Ausführungen meines Kollegen Rosenstingl heute zugehört hat, muß man sagen, daß sich eine weitere Diskussion fast erübrigt, denn er hat das Wesentliche wirklich genau auf den Punkt getroffen. (Ruf bei der SPÖ: Für uns war das nicht genau!)

Kollege Parnigoni! Sie haben in Ihrer Rede versucht, die Alkoholproblematik darzustellen und das Erfordernis der Herabsetzung von 0,8 auf 0,5 Promille zu dokumentieren. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf das geltende Gesetz lenken, und zwar auf § 5 der Straßenverkehrsordnung, erster Absatz. Erster Satz besagt, daß es um eine Beeinträchtigung durch Alkohol geht. Im zweiten Satz wird erklärt: Wer im Ausmaß von 0,8 Promille/Liter und darüber im Blut oder 0,4 Milligramm/Liter und darüber in der Atemluft durch Alkohol beeinträchtigt ist, darf kein Fahrzeug lenken.

Das heißt in der Praxis: Nicht nur die 0,8 Promille und darüber sind strafbar, sondern auch unter diesem Wert ist man jetzt schon strafbar gewesen. Ich kann Ihnen zum Beispiel berichten, daß ein Lenker angehalten und bei ihm Verkehrsuntüchtigkeit beziehungsweise eine Beeinträchtigung festgestellt wurde. Der Alkoholtest ergab einen Wert unter 0,8 Promille, aber der Lenker wurde aufgrund seines Verhaltens, eben wegen seiner Beeinträchtigung, dem Amtsarzt vorgeführt und dahin gehend bestraft. Daran zeigt sich, daß Sie heute ein Gesetz beschließen wollen, das etwas vorsieht, was in der Praxis ohnehin schon zur Anwendung kommt.

Sie haben vorhin über einen Test in Graz berichtet, daß an 19 Prozent der Überprüften angeblich Alkoholwerte zwischen 0,5 und 0,8 Promille festgestellt worden seien. Sie hätten aber dazusagen müssen, wie viele dieser Überprüften dem Arzt vorgeführt und tatsächlich zur Anzeige gebracht wurden. Ich habe das entsprechende Schreiben selbst gelesen und sehe mich veranlaßt, die Zahl von 19 Prozent zu bezweifeln.

Kollege Kukacka hat in seinem Debattenbeitrag ausführlich dazu Stellung genommen, wie viele Verkehrsunfälle aufgrund von Alkoholeinfluß verursacht werden: Es sind nur 7 Prozent aller Verkehrsunfälle. Dies zeigt, daß es weit wesentlich wichtigere Dinge zu beraten und zu beschließen gäbe als eine Promille-Reduktion.


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Zudem gilt es zu berücksichtigen – ich habe Ihnen das im Ausschuß erläutert –, daß im Bereich der Exekutive seit dem Jahre 1995 ständig Einsparungen vorgenommen worden sind: 1995 wurden 500 Planstellen eingespart, 1996 ebenfalls 500 Planstellen und 1997 wiederum 500 Planstellen. Sie fordern also zugleich strengere Überwachung und strengere Kontrollen auf der einen Seite, verlangen aber auf der anderen Seite den Abbau der Exekutive, noch weniger Kontrollen und so weiter und so fort. Genau das kommt dabei heraus. Lieber Kollege Parnigoni! Ich darf darauf zurückführen ... (Abg. Parnigoni: ... wenn der Gendarm jemanden aufhält!) Du hast ja auch im Ausschuß gesagt: Wir bringen die 0,5, aber kontrollieren werden wir sie nicht. (Abg. Parnigoni: Wer sagt denn das?) Das haben Sie im Ausschuß gesagt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Das ist ja völlig die Unwahrheit! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Zudem, Herr Kollege Parnigoni ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.  – Ruf: Absolut unwahr! – Abg. Parnigoni: Ein Skandal, was Sie sagen!)

Herr Kollege Parnigoni! Ich will Ihnen das anhand eines praktischen Beispiels erklären. (Zwischenruf.) Ich wohne in einem Bezirk, in dem 66 000 Einwohner in 55 Gemeinden leben. In diesem Bezirk werden im Monat höchstens drei Planquadrate durchgeführt, und diese auf Überstundenbasis. Mehr dürfen wir nicht machen. Wir haben gar nicht soviel Personal, um diese Planquadrate überhaupt machen zu können. So ist draußen die wirkliche Lage! Ein Gesetz mit 0,5 Promille kann Ihnen nicht helfen, wenn der Vollzug scheitert. Dieses Gesetz ist nicht vollziehbar! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte dahin gehend einen Entschließungsantrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lafer, Rosenstingl und Kollegen betreffend Verbesserung der Verkehrskontrollen, insbesondere hinsichtlich der Kontrollen auf Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtgift

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, für eine konsequente Überwachung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des § 5 StVO zu sorgen.

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31. 12. 1998 einen Bericht über die Entwicklung der Überwachungstätigkeit der Exekutive in diesem Bereich und deren Ergebnisse in den letzten Jahren vorzulegen.

*****

Herr Kollege Parnigoni! Aufgrund dieses Entschließungsantrages werden wir die Möglichkeit haben, die Wahrheit herauszufinden und festzustellen, wie viele Kontrollen durchgeführt werden können und wie viele Beamte dafür zur Verfügung stehen. Sofern Sie dem Antrag zustimmen, werden Sie mit den nackten Tatsachen konfrontiert werden, und diese werden Ihnen zeigen, daß das Gesetz nicht vollziehbar ist.

Ich möchte noch zwei weitere Abänderungsanträge einbringen. Der erste betreffend Fahrradausrüstung lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl, Lafer, Haupt und Kollegen betreffend Fahrradausrüstung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierungsvorlage 713 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes 823 der Beilagen, wird wie folgt geändert:


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In Anlage 2 Artikel I wird Z 31 wie folgt geändert:

Nach § 66 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

Fahrräder haben jedenfalls folgende Mindestaustattungsmerkmale aufzuweisen:

1. 2 unabhängig voneinander sicher wirkende Bremsen,

2. eine helltönende Glocke zum Abgeben von Warnzeichen,

3. je einen nach vorne wirkenden weißen und einen nach hinten wirkenden roten Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2, die mit der Beleuchtungseinrichtung verbunden sein können, und nach vorne und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen,

4. bei Verwendung des Fahrrades bei Dunkelheit darüber hinaus ein helleuchtendes, nach vorne wirkendes weißes, nicht blendendes Licht, das mindestens 15, höchstens 20 Meter weit ausreichend beleuchtet, sowie ein rotes, nach hinten wirkendes Licht.

*****

Dieser Abänderungsantrag wurde von uns deshalb gestellt, weil auch alle anderen Kraftfahrzeuge beziehungsweise deren Ausrüstung im Gesetz enthalten sind und wir Freiheitlichen der Meinung sind, daß auch bei Fahrrädern eine solche Vorschrift gelten sollte.

Ein weiterer Abänderungsantrag betreffend die Sicherheit bei Kindertransporten bezieht sich auf den Entschließungsantrag betreffend Sicherheitsgurte in Omnibussen, der von der Kollegin Preisinger schon vor längerer Zeit eingebracht wurde.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lafer, Rosenstingl und Kollegen betreffend die Sicherheit bei Kindertransporten

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierungsvorlage 712 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes 823 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage 1 Artikel I wird nach Ziffer 78 eingefügt:

78a: §106 Abs. 1a Z. 1 ist zu streichen, Z. 2 und 3 erhalten die Bezeichnung Z. 1 und 2

78b: § 106 Abs. 3 lautet:

,(3)Bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern darf, unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 2, die bei der Genehmigung festgesetzte größte zulässige Anzahl der Personen, die mit dem Fahrzeug und der Personen, die auf jeder einzelnen Sitzbank befördert werden dürfen (§ 28 Abs. 3 lit. c), nicht überschritten werden.

Außer bei Omnibussen und Omnibusanhängern dürfen, unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 6, abgesehen vom Lenker, nicht mehr als acht Personen, gleichgültig ob Kinder oder Erwachsene, befördert werden.‘"

*****

Wir haben schon im Ausschuß darauf hingewiesen, daß es bei Omnibussen so ist, daß drei Kinder auf zwei Plätzen Platz nehmen können und dadurch Sicherheitsgurte überhaupt nicht angewendet werden können.


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Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesen unseren Anträgen.

Abschließend, Herr Kollege Parnigoni: Setzen Sie endlich Maßnahmen, die die Sicherheitsexekutive unterstützen, damit sie den bestehenden Anforderungen entsprechen kann und die Gesetze, die es in diesem Bereich gibt, auch vollziehen kann! Setzen Sie endlich Maßnahmen, die zur Verkehrssicherheit wirklich beitragen, und machen Sie keine Alibi-Gesetzgebung wie die Einführung der 0,5-Promille-Grenze! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Lafer hat drei Anträge eingebracht und vorgetragen, zwei Abänderungsanträge und einen Entschließungsantrag. Alle drei Anträge sind der Geschäftsordnung gemäß ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Es hat sich jetzt Herr Abgeordneter Parnigoni zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen.

18.52

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lafer hat behauptet, ich hätte in der Ausschußsitzung gesagt: Führen wir die 0,5-Promille-Grenze ein, kontrollieren werden wir sie ohnehin nicht! (Abg. Rosenstingl: Das stimmt!) Das ist eine Unwahrheit, und ich weise diese Unterstellung zurück. (Abg. Rosenstingl: Das stimmt!)

Tatsache ist aber, Kollege Lafer, daß es wirklich keinen Unterschied macht, ob die Exekutive, wenn sie einen Fahrzeuglenker aufhält, kontrolliert, ob dieser 0,5 oder 0,8 Promille hat, und zwar von der Tätigkeit her. (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Ihr Argument stimmt also wirklich nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Jetzt hat er es auch noch zugegeben!)

18.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Dr. Einem zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

18.53

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte vorneweg eine Anmerkung zu der Rede des Herrn Abgeordneten Lafer machen, der darauf hingewiesen hat, daß in den vergangenen Jahren die Zahl der Exekutivbediensteten immer weiter gesenkt worden ist.

Es ist zwar richtig, daß auch im Bereich der Exekutive Sparmaßnahmen stattgefunden haben, aber man sollte auch dazusagen, daß die Bestimmungen des § 100 Straßenverkehrsordnung dazu geführt haben, daß es im Bereich der Verkehrsabteilungen zu einer Aufstockung des Personalstands gekommen ist beziehungsweise zu einer Erhöhung der Zahl jener Exekutivbediensteten, die mit Verkehrskontrollen befaßt sind.

Ich sage das deshalb hier mit aller Deutlichkeit, weil ich mich durchaus noch daran erinnern kann, wer jene waren, die immer wieder darauf hingewiesen haben, daß wir doch nicht unbescholtene Bürger auf der Straße terrorisieren, sondern lieber Verbrecher fangen gehen sollten. Ich bekenne mich in vollem Umfang dazu, daß wir in diesem Staat Straftaten aufklären müssen, und ich habe mich zu diesem Grundsatz schon bekannt, als ich noch Innenminister war. Allerdings sollten wir konsequent sein in dem, was wir sagen. Wir sollten nicht an den Tagen, an denen wir gegen 0,5 Promille sind, sagen, es soll besser kontrolliert werden, damit wir für 0,8 Promille sein können, und an den übrigen Tagen sagen: Die Exekutive soll sich gefälligst nicht um die Autofahrer kümmern, das sind unbescholtene Bürger, mögen sie auch gelegentlich ein Gläschen zuviel getrunken haben, sie soll lieber Verbrecher fangen gehen! Entweder – oder, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Motter. )


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Hohes Haus! Wir haben heute ein umfangreiches Paket zu mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen vorgelegt, und wir haben dieses Paket um eine Reihe von Maßnahmen ergänzt, die dem Ziel dienen, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern, indem da und dort Aktivitäten ausgegliedert, privatisiert, privaten Trägern übertragen werden, weil wir der Meinung sind, daß dies ebenso gut und in vielen Fällen auch billiger so geschehen kann.

Zu den letztgenannten effizienzsteigernden Maßnahmen, die auch zu einer Reduktion staatlicher Tätigkeit und der damit dem Staat entstehenden Kosten beitragen, zählt sowohl die Ausgliederung der KFZ-Zulassungen an die Versicherungswirtschaft als auch die Privatisierung der amtsärztlichen Untersuchung, als auch die Privatisierung, die Ausgliederung der sogenannten Pickerl-Überprüfung von Bussen und LKW in Werkstätten, so wie das bei PKW schon bisher der Fall war. Ich glaube, daß das sinnvolle Maßnahmen sind, die das Verkehrssicherheitspaket um einige Maßnahmen, die zu mehr Effizienz des Staates beitragen, ergänzen.

Lassen Sie mich – weil auch das, und zwar von Herrn Abgeordneten Anschober, angesprochen worden ist – ein Wort zu den beiden im Paket nicht enthaltenen Aspekten sagen, nämlich zur Frage des Punkteführerscheins und zur Frage des Fahrens mit Licht am Tag.

Was den Punkteführerschein betrifft, so ist heute, wenn auch in verzerrender Form, schon darauf hingewiesen worden, daß ich im Ausschuß gesagt hätte – und ich habe das auch gesagt –, daß ein Punkteführerschein nur dann einführbar ist, wenn es davor eine automationsunterstützte Datei zur Erfassung aller Führerscheine gibt. Was ich nicht gesagt habe und was auch nicht die Intention meiner Aussage im Ausschuß gewesen ist, ist, daß wir diese automationsunterstützte Führerscheindatei ausschließlich zu dem Zweck einführen, nachher einen Punkteführerschein einzuführen. Aber richtig ist, daß ein Fehlen einer automationsunterstützten Führerscheindatei auch die Einführung eines Punkteführerscheines nicht zuläßt. In diesem Sinne war ich auch gerne bereit, mich mit Herrn Abgeordneten Kukacka darüber zu verständigen, daß wir jetzt, wo wir noch keine automationsunterstützte Führerscheindatei haben, auch keinen Punkteführerschein gesetzlich einführen, weil wir ihn praktisch nicht einführen können. Das wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

Was das Fahren mit Licht am Tag betrifft, so sind wir der Meinung, daß der Flächenversuch, der auf freiwilliger Basis im Winterhalbjahr 1996/97 unternommen wurde, jetzt einmal empirisch ausgewertet werden sollte, um die Diskussionen darüber, ob das eine verkehrssichernde Maßnahme ist, eindeutig und mit entsprechendem Material belegen zu können. Ich denke, daß es keinen Sinn macht, diese Debatte immer auf Basis von Meinungen zu führen, sondern daß wir dazu die Daten, die mittlerweile auch in Österreich erhältlich sind, auswerten und entsprechend darlegen sollten und daß auf dieser Basis dann eine neuerliche Initiative für diese Maßnahme möglich und mit entsprechend guten Chancen ausgestattet sein sollte, falls die Untersuchungen ein entsprechendes Ergebnis zeitigen.

Ich möchte mich aber nun in der Hauptsache nur mit einem Aspekt des Verkehrssicherheitspaketes, das wir heute vorgelegt haben, befassen, und das ist der Problemkreis der Alkoholisierung im Straßenverkehr.

Hohes Haus! Wir schlagen Ihnen heute ein Bündel von Maßnahmen vor, das dazu beitragen soll, schwere und schwerste Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden. Dazu kommt ein Initiativantrag, der eine Senkung des maximal zulässigen Blutalkoholgehaltes auf 0,5 Promille zum Gegenstand hat. Ich erwähne das deshalb, weil mein Entwurf für eine Regierungsvorlage ursprünglich eine derartige Bestimmung, die genau dem Text des Initiativantrages entsprach, enthalten hat, die aber im Interesse des Konsenses für die Beschlußfassung in der Bundesregierung aus der Regierungsvorlage gestrichen wurde.

Wir schlagen Ihnen heute in diesem vorliegenden Gesetzentwurf vor, die maximale Alkoholgrenze bei Berufskraftfahrern und bei Fahranfängern auf 0,1 Promille zu fixieren. Wir wollen, daß die Gruppe der jugendlichen Autofahrer, die ohnehin einem hohen Risiko ausgesetzt sind, und die Gruppe der Berufskraftfahrer, die besonders viel auf den Straßen unterwegs sind, gar keinen Alkohol trinken, bevor sie in das Auto respektive in den Lastkraftwagen einsteigen. Wir


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wollen das aus grundsätzlichen Erwägungen, deswegen, weil es dabei um Menschenleben geht und weil da Verantwortung im höchsten Maße für die Menschen in unserem Lande angezeigt ist. Es geht darum, daß wir heute von hier aus ein klares und deutliches Signal setzen: Wer ein Fahrzeug lenkt, soll vorher auf Alkoholkonsum verzichten! (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich habe, meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP-Fraktion, die Heftigkeit der Rede des Abgeordneten Kukacka heute nicht ganz verstanden, zumal er für Entemotionalisierung gesprochen hat. (Abg. Steibl: Es war wirklich eine seriöse Rede!) Ich habe gesagt "die Heftigkeit seiner Rede", von der Seriosität habe ich nicht gesprochen, gnädige Frau. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich bitte Sie um eines, und ich bitte Sie alle um eines: Ich bitte Sie darum, die Frage des Alkoholkonsums von Lenkern, bevor sie ein Auto in Betrieb nehmen, nicht zu verniedlichen und nicht zu verharmlosen. Unsere Nachricht an die Bevölkerung, an alle Autofahrer muß eindeutig sein, auch wenn Sie, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen und auch von der ÖVP, zum Teil meinen, daß 0,8 Promille bei entsprechender Kontrolle gegebenenfalls ausreicht. Ich respektiere diese Ihre Haltung, aber unsere Nachricht an die Autofahrer muß eindeutig sein und darf nicht darauf hinauslaufen, daß wir sagen: Im unteren Bereich ist es egal, ein bißchen Alkohol hat noch nie jemandem geschadet! Die Nachricht muß eindeutig sein: Wer sich ans Steuer setzt, soll vorher nicht trinken! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Liberalen Forums.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht heute um Ihre Entscheidung und um eine verantwortliche Entscheidung. Es geht bei dieser Entscheidung auch um Menschenleben, um eine Reduktion des Blutzolls auf Österreichs Straßen. Ich ersuche Sie daher um eine entsprechende Entscheidung. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Liberalen Forums.)

19.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.02

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Es liegen hier jetzt eine Reihe von Gesetzen zur Beschlußfassung vor. Dabei geht es um ein Verkehrssicherheitspaket, also um die Sicherheit. Unter diesen Gesetzen befinden sich auch das Kraftfahrgesetz, das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung.

Die Novelle zum Kraftfahrgesetz enthält eine Reihe von EU-Anpassungen. Im § 44 wurde eine Bestimmung aufgenommen, durch die es in Zukunft möglich sein wird, die Fahrzeugzulassung durch private Stellen vornehmen zu lassen, was eine Auslagerung von Behördentätigkeit bedeutet.

In der gegenständlichen Regierungsvorlage ist vorgesehen, daß dies nur für Kfz-Haftpflichtversicherungen möglich sein wird. Dazu gibt es eine Ausschußbemerkung, in der der Verkehrsausschuß festhält, daß bei Vorliegen entsprechender Erfahrungen auch Kfz-Händler und die Kraftfahrorganisationen bei entsprechender Voraussetzung seitens des Bundesministers die Ermächtigung erhalten sollen, Fahrzeugzulassungen vorzunehmen. Für die Konsumenten wäre dies ein breiteres Serviceangebot bei der Kfz-Zulassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Notwendigkeit und einen wichtigen Schritt stellt das neue Führerscheingesetz dar. Die erforderliche Anpassung des österreichischen Führerscheinrechtes beziehungsweise die Einführung eines einheitlichen Führerscheines für alle EU-Staaten wird zum Anlaß genommen, ein neues Führerscheingesetz zu schaffen. Durch diese Vereinheitlichung und Systematisierung werden die Bestimmungen zur Lenkerberechtigung und


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zum Führerscheinbesitz für die Bürger und somit für die Führerscheinbesitzer verständlicher und transparenter.

Ein sehr wichtiger Punkt und gerade für den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, daß von nun an Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr eine Lenkerberechtigung erhalten können, den sogenannten Mopedausweis. Selbstverständlich sind dafür gewisse Voraussetzungen notwendig, so etwa die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder die Bestätigung der Schule oder des Lehrherren, wenn kein adäquates öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, damit der Schüler oder der Lehrling rechtzeitig entweder zur Bahn oder zur Lehrstelle kommen kann. Eine weitere Voraussetzung ist natürlich, daß der Lenker über ausreichende theoretische Kenntnis verfügt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Jugend wird uns diese Maßnahme danken.

Nun zur Diskussion über die Promillegrenze. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meiner Meinung nach geht diese Diskussion am grundsätzlichen Problem vorbei. Faktum ist, daß 94 Prozent der Unfälle mit Alkohol am Steuer jenseits der 0,8-Promille-Grenze liegen, sie liegen im Durchschnitt bei 1,2 oder 1,4 Promille. Unser Verkehrssprecher, Abgeordneter Kollege Kukacka, hat deutlich darauf hingewiesen, wo die Risikogruppen liegen. Es gibt drei Risikogruppen: Das sind die jugendlichen Autolenker, die Drogen konsumierenden und die alkoholisierten Lenker, und zwar alkoholisierte Lenker mit weit mehr als 0,8 Promille. Der von der ÖVP initiierte Abänderungsantrag, der schlußendlich auch vom Koalitionspartner mitgetragen wurde, zielt genau auf diese erwähnten Risikogruppen. Bei entsprechender Überwachung dieser geforderten Maßnahmen sollte es auch gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unfallhäufigkeit gerade bei diesen angeführten Risikogruppen zu reduzieren.

Ich verstehe, wie bereits gesagt, die Diskussion über die Frage, ob die Promillegrenze bei 0,5 oder 0,8 Promille fixiert werden soll, nicht, und ich plädiere daher für die Beibehaltung der 0,8-Promille-Grenze. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Motter vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.08

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die morgige Ausgabe der "Kronen-Zeitung" vor Augen halte (die Rednerin hält eine "Kronen-Zeitung" in die Höhe), so kann ich sagen, daß wir, die wir für 0,5 Promille eintreten – und auch ich trete dafür ein –, bereits gewonnen haben. Ich lese da: "Dramatik und Emotionen bei namentlicher Kampfabstimmung im Parlament". Ja, meine Damen und Herren, werden wir doch dieser seriösen Berichterstattung gerecht und führen es so ein! (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber nun, meine Damen und Herren, zum Ernst der Sache. Die Senkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille wird von mir absolut begrüßt. Für mich ist es keine Alibilösung, wie Herr Abgeordneter Kukacka uns heute weismachen wollte, als er meinte, daß wir hier eine Alibihandlung durchführen.

Es ist hinlänglich bekannt – und einige meiner Vorredner nahmen bereits darauf Bezug; insbesondere danke ich Ihnen, Herr Bundesminister –, daß bereits bei einem Blutalkohol von 0,5 Promille das Unfallrisiko auf das Doppelte ansteigt, bei 0,8 Promille sogar auf das Vierfache.

Meine Damen und Herren! Jedes Unfallopfer, das durch ein Herabsetzen des Promillewertes vermieden werden kann, ist für mich und für uns Liberale Grund genug, sich dafür einzusetzen, daß die 0,8-Promille-Grenze gesenkt wird. (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Neben diesem wichtigen Grund bin ich auch davon überzeugt, daß durch Initiativen des Gesetzgebers durchaus auch eine Bewußtseinsbildung in der Öffentlichkeit in Gang gesetzt werden


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kann. Ich hätte dem Kollegen Lafer gerne gesagt, daß auch Bewußtseinsbildung und nicht nur Kontrolle wichtig ist.

Meine Damen und Herren! Worum es mir aber vor allen Dingen geht, ist, daß wir für unsere Jugend ein Signal setzen, nämlich daß Motorrad- und Mopedfahren in Verbindung mit Alkoholkonsum kein Kavaliersdelikt darstellt. Gerade hier gilt es, ein ganz deutliches Signal zu setzen, denn spätestens seit dem Fall Goldberger kennen wir die "bsoffene Gschicht", die leider manche auch noch für lustig halten.

Meine Damen und Herren! Laut einer deutschen Studie war bei 15 Prozent der tödlichen Autounfälle, die Personen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren verursachten, Alkohol im Spiel. Eine österreichische Untersuchung belegt, daß bei jungen Menschen das Unfallrisiko mit 0,8 Promille noch höher ist als bei älteren Personen, und zwar fünfmal so hoch.

Die positive Wirkung auf Fahranfänger hat sich bereits mit der Einführung des Probeführerscheins und mit der damit verbundenen 0,1-Promille-Grenze gezeigt. So sank die Zahl der Alkoholunfälle bei dieser Gruppe um 30 Prozent, was wohl ein deutlicher Beweis dafür ist, daß eine bloße Grenzwertsenkung bereits Ergebnisse in der gewünschten Richtung bringt.

Wir wissen auch, daß 50 bis 55 Prozent aller tödlichen PKW-Unfälle bei den unter 25jährigen unter Alkoholeinfluß geschieht, und zwar überwiegend bei Blutalkoholwerten bis 0,8 Promille, während bei älteren Fahrern die Werte über 1,1 Prozent liegen. Das heißt einerseits, daß durch eine Absenkung der Grenze gerade bei jungen Lenkern das Unfallrisiko wesentlich verringert werden kann und daß es andererseits für die älteren Fahrer höchste Zeit wird, mit gutem Beispiel voranzugehen.

Meine Damen und Herren! Ich habe hier bewußt die männliche Form gewählt, denn es ist ein Faktum, daß 96,2 Prozent der alkoholisierten Autofahrer Männer sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht meiner Meinung nach bei dieser Diskussion aber auch um wesentliche Aspekte eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Gesundheit und um sinnvolle Suchtprävention. Wir müssen uns alle dessen bewußt sein, daß Alkohol in unserem Land die Droge Nummer eins ist, denn mit einem Verbrauch von 10 Litern Alkohol pro Kopf und Jahr liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld. Angesichts dieser Tatsache ist sicher die Frage erlaubt, wie man jungen Leuten einerseits Verantwortungsbewußtsein im Umgang mit Drogen vermitteln soll, wenn man andererseits aus Wirtschaftsinteressen heraus dem Alkoholmißbrauch im Straßenverkehr nicht einen Riegel vorschiebt.

Eine gewisse Diskrepanz liegt auch darin, daß gerade jene Kolleginnen und Kollegen, die erst kürzlich hier im Hohen Haus wieder härtere Strafen für Drogendelikte gefordert haben, heute genau das Gegenteil tun.

Ich möchte noch auf einige Argumente eingehen, die von Gegnern der Absenkung immer wieder gebracht werden. Die Tatsache, daß die meisten Alkoholunfälle bei einem Grenzwert von über 1,5 Promille passieren, wurde in einer Studie erhoben, die bereits vor mehreren Jahren, als die Exekutive nur auf Verdacht hin Kontrollen vornahm, durchgeführt wurde. Und wenn auch nur 5 Prozent aller Unfälle zwischen 0,5 und 0,8 Promille passieren, sind das immerhin 10 bis 15 Tote im Jahr. Und das gilt es zu verhindern! (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Um auch jene zu beruhigen, die durch die Absenkung um ihr Geschäft bangen und sogar eine Gefährdung von 1 000 Arbeitsplätzen ins Treffen führen, wie es die Wirtschaftskammer in einem Schreiben tat, möchte ich sagen, daß es ja nicht darum geht, hier das Trinken zu verbieten. Ich möchte auch nicht einer in Österreich gewachsenen Weinkultur entgegentreten, denn auch ich bekenne mich zu einem guten Glas Wein (Abg. Scheibner: Aha!) bei einem guten Essen, bei lieben Freunden. Aber müssen wir uns dann hinters Lenkrad setzen, um fröhlich nach Hause zu fahren, Herr Kollege Scheibner? – Ich glaube nicht. (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Es gibt sicher überall andere Möglichkeiten, es gibt Taxis, es gibt in den Städten Busse, es gibt gemeinsame Fahrten. Man kann es organisieren, wenn man will, man braucht nicht mit Alkohol zu fahren! Denn eines sollte einem verantwortungsvollen Autofahrer bewußt sein: Autofahren und Alkoholgenuß sind unvereinbar!

Abschließend möchte ich gerne an meine Vorarlberger Kollegen – ich sehe keinen hier (Ruf bei den Freiheitlichen: Da hinten ist einer!) ; danke schön – einen Appell richten und sie an den offenen Brief des Universitätsdozenten Dr. Haller, den er an uns gerichtet hat, erinnern. Dieser erfahrene Suchttherapeut spricht sich vehement für eine Senkung der Promillegrenze aus. Seine Begründungen sind fundiert, er weiß, wovon er spricht. Und ich spreche bewußt jetzt nochmals die Vorarlberger an, die ja immer gern zitieren, wenn es um Drogensucht geht, die immer zitieren, wie sie es brauchen. Seine Worte – ich zitiere – "Manchen scheinen ein paar Viertel Gspritzte wichtiger zu sein als menschliche Schicksale", sollten in Zukunft keine Gültigkeit haben. Wir sollten vorausschauend handeln, wir sollten die Vernunft walten lassen, und wir sollten nicht zulassen, daß Wirtschaftsinteressen vor Menschenleben gestellt werden. (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Seidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.15

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Vor uns liegt ein Verkehrssicherheitspaket, das viele Bereiche des Straßenverkehrs umfaßt, das aber einige wesentliche Punkte, von denen wir auch gemeint haben, daß sie notwendig wären, nicht mehr enthält: Diese Punkte sind der Punkteführerschein, das Fahren mit Licht am Tag und – heute lang und heftig diskutiert, sehr gegensätzlich selbstverständlich – die Absenkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5.

In diesem Verkehrssicherheitspaket gibt es scharfe Bestimmungen, wie einen verschärften Führerscheinentzug bei hohen Alkoholwerten ab 1,2 Promille und dergleichen. Es ist darin enthalten die Verordnung der Anbringung von Radklammern an Autos alkoholisierter Lenker, die vorgezogene Lenkerausbildung mit 17 Jahren – unter bestimmten Voraussetzungen Beginn mit 16 nach französischem Modell –, eine zeitliche Ausdehnung der praktischen Führerscheinprüfung, 45 Minuten bei LKW, 25 Minuten bei PKW, ein einheitlicher EU-Führerschein, der in allen EU-Mitgliedstaaten gelten wird, ein theoretischer Führerschein – die Prüfung wird ausgelagert und computergestützt durchgeführt –, Führerscheinentzug bei Geisterfahrern und so weiter, und letztendlich auch noch ein Mopedführerschein schon ab 15 Jahren.

Letzteres ist besonders für Jugendliche im ländlichen Raum wichtig, um zu ihrer Lehrstelle zu kommen, und das wird nun über den Weg einer Verordnung des zuständigen Landeshauptmannes ermöglicht. Es gibt viele Bedenken dagegen, weil man sagt, gerade der junge Mensch ist im Verkehr besonders gefährdet, und es stellt sich die Frage, ob man ihm damit etwas Gutes tut. Die Antwort wird die Zukunft bringen.

Nun aber zum zentralen Thema des heutigen Nachmittags oder des heutigen Abends, der Absenkung des Blutalkoholgehaltes von 0,8 Promille auf 0,5 Promille. Es ist dies in der Regierungsvorlage nicht enthalten gewesen, wurde aber dann als Antrag des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, des Abgeordneten Parnigoni, und seiner Freunde von den Sozialdemokraten eingebracht, der dies vorsieht.

Warum sieht dieser Antrag eine Absenkung vor? – Wir wissen, daß in allen EU-Staaten und selbstverständlich darüber hinaus Alkohol als eine der Hauptursachen für Unfälle gilt. Alkohol als Hauptursache für Unfälle läßt sich nicht wegleugnen, läßt sich nicht wegdiskutieren und läßt sich auch nicht nur mit hohen Konzentrationen erklären, denn Unfälle gibt es auch in niedrigeren Bereichen.

Da Österreich, was die Verkehrssicherheit angeht, im internationalen Schlußfeld liegt, ist die Absenkung der Promillegrenze auch ein Mittel, um hier doch etwas besser abzuschneiden. Im


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Spitzenbereich liegt Österreich hingegen bei den Unfällen mit Personenschäden. Je 1 000 Einwohner waren es im Jahre 1994 5,2 Prozent, und das ist einfach zuviel. Und während es auf eine Million Einwohner im EU-Bereich 126 Verkehrstote im Jahr gibt, sind es in Österreich 150. Wir sind das fünftschlechteste Land. Weit voran liegt Großbritannien. Auf den Inseln gibt es pro einer Million Einwohner "nur" 64 Tote.

Im EU-Road-Safety-Program 1997 bis 2010 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent reduziert werden. Waren es also 1995 45 000 Tote und 1,6 Millionen Verletzte, so soll diese Zahl zukünftig fast halbiert werden.

Es gilt auch den Vorschlag der EU-Kommission zu diskutieren: 0,5 Promille Alkohol und Fahren mit Licht am Tag. Alle europäischen Studien und die Praxis in Europa bestätigen das geringere Unfallrisiko mit 0,5 Promille. Bei 0,8 Promille ist das Unfallrisiko schon viermal so hoch.

Es gibt diesen Initiativantrag der Abgeordneten Parnigoni und Genossen, der in gemilderter Form ausdiskutiert werden soll und den dann auch der ARBÖ unterstützt, wenn es heißt, daß zwischen 0,8 und 0,5 Promille nicht gleich ein Führerscheinentzug stattfindet, sondern erst im Wiederholungsfall.

Es gibt das Beispiel Schweden. Dort wurde das schon 1970 eingeführt und streng überprüft. Dort gibt es 67 Verkehrstote, in Österreich 167. Ich glaube, das sind alarmierende Zahlen. Weiters weisen Studien aus Ländern, in denen das Alkolimit bereits von 0,8 auf 0,5 gesenkt wurde, eine deutliche Verminderung der Alkoholfahrten in allen Bereichen, vor allem auch in den oberen Bereichen über 1,5 Promille, nach.

Alkoholbedingte Unfälle werden, wie auch entsprechende gerichtliche Verurteilungen zeigen, in allen Alkoholisierungsgraden – und nicht, wie hier dargestellt wird, nur in den höchsten; auch unter 0,8 Promille – verursacht und auch jetzt schon gerichtlich geahndet. So war etwa nur ein Drittel – hören Sie gut zu! – aller bei einer Untersuchung der Polizeidirektion Graz festgestellten Alkolenker im Bereich über 1,5 Promille!

Auch der ARBÖ sieht das Verkehrssicherheitspaket als wesentliche Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit. Entscheidend wird in Zukunft auch sein, ob die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative der Verkehrsteilnehmer durch bewußtseinsbildende Maßnahmen gestärkt werden können.

Ein vehementer Vertreter für die Absenkung auf 0,5 Promille ist die Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie, denn damit könnten laut ihrer Aussage 50 Tote im Jahr vermieden werden. Unendliches Leid, viele Invalide, Leid der Angehörigen und auch hohe Kosten für die Allgemeinheit könnten hier hintangestellt werden.

Heute wurde vom Kollegen Anschober aus einem Brief der Aktionsgemeinschaft gegen Alkohol am Steuer zitiert. Das persönliche Schicksal der Großeltern der Familie Schauer hat dazu geführt, diese Aktionsgemeinschaft ins Leben zu rufen. 60 000 Unterschriften sind hier spontan von den Menschen in Österreich erbracht worden, für die Absenkung zu stimmen. Das ist das auslösende Moment gewesen, zu sagen: Es ist etwas Fürchterliches passiert, aber es muß nicht allen passieren. Ich glaube, als Parlamentarier sind wir aufgerufen, diesen Gedanken auch hier im Parlament einzubringen.

Aus eigener Erfahrung kann ich als Teilnehmer bei einem Trinkversuch, der vom Kuratorium für Verkehrssicherheit vor einigen Jahren veranstaltet worden ist, sagen – der damals frischgebackene Verkehrsminister Viktor Klima hatte dazu eingeladen –, daß schon bei der Hälfte der erlaubten 0,8 Promille die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist, und zwar nicht nur durch Geräte bewiesen nicht mehr gegeben ist, sondern auch nach dem rein persönlichen Gefühl. Ich glaube, auch diese Erfahrungen muß man entsprechend einbeziehen, daraus müssen entsprechende Schlüsse gezogen werden.

Wenn man sich in der Bevölkerung umhört, dann weiß man – und das kann man nicht negieren –, daß es eine deutliche Mehrheit für 0,5 Promille gibt. Bei einer Befragung in Wien haben


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80 Prozent der Frauen und 61 Prozent der Männer dafür gestimmt. Es geht hier nicht darum, wie auch immer wieder gesagt wird, daß es nur die Entscheidung zwischen verstärkter Kontrolle oder 0,5 Promille geben soll, sondern es geht darum, beide Maßnahmen einfach in die Tat umzusetzen.

Ich lade alle ein – auch diejenigen, die sich in der Öffentlichkeit schon dazu bekannt haben, für 0,5 zu stimmen –, sich nicht umstimmen zu lassen und bei ihrer Entscheidung zu bleiben, ganz gleich, in welcher Form. Wenn – das an die Kollegen der ÖVP gerichtet – Frau Landeshauptmann Klasnic in der Steiermark für 0,5 eintritt, Niederösterreichs Landeshauptmann Pröll und die Minister Bartenstein und Molterer für 0,5 sind, dann sollte es sicher auch ihren Kollegen möglich sein, sich dem anzuschließen.

Ich habe nur noch wenig Zeit und möchte daher abschließend folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Josef Edler und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle), in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), sowie das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle), in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. Die Z 4 bis 6 entfallen.

2. Z 7 lautet:

"7. § 5 Abs. 5 lautet:

,(5) Die Organe der Straßenaufsicht sind weiters berechtigt, Personen zum Zweck der Feststellung einer Beeinträchtigung durch Alkohol zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei einer Bundespolizeibehörde tätigen Arzt oder zum diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt zu bringen, sofern eine Untersuchung gemäß Abs. 2

1. keinen den gesetzlichen Grenzwert gemäß Abs. 1 erreichenden Alkoholgehalt ergeben hat oder

2. aus in der Person des Probanden gelegenen Gründen nicht möglich war.‘"

3. Z 8 lautet:

"8. In § 5 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 5a eingefügt:

,(5a) An Personen, die gemäß Abs. 5 zu einem Arzt gebracht werden und von denen vermutet werden kann, daß sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden, ist eine Untersuchung zum Zweck der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol vorzunehmen. Wer zum Zweck der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol zu einem Arzt gebracht wird, hat sich einer Untersuchung durch diesen zu unterziehen.‘"

4. Nach Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:


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"10a. § 5 Abs. 9 lautet:

,(9) Die Bestimmungen der Abs. 5 und 5a gelten auch für Personen, von denen vermutet werden kann, daß sie sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden; wer zum Arzt gebracht wird, hat sich der Untersuchung zu unterziehen.‘"

5. In Z 11 entfällt das Zitat "Abs. 4a und 8".

6. In Z 12 wird das Zitat "§ 5 Abs. 2, 4a, 5, 6 oder 8 Z 2" ersetzt durch das Zitat "§ 5 Abs. 2, 5, 5a, 6 oder 8 Z 2".

7. Z 52 lautet:

"52. In § 99 werden nach Abs. 1 folgende Abs. 1a und 1b eingefügt:

,(1a) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 12 000 S bis 60 000 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von zehn Tagen bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl

1. der Alkoholgehalt seines Blutes 1,2 g/l (1,2 Promille) oder mehr, aber weniger als 1,6 g/l (1,6 Promille) oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,6 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,8 mg/l beträgt oder

2. der Alkoholgehalt seines Blutes 0,3 g/l (0,3 Promille) oder mehr, aber weniger als 1,6 g/l (1,6 Promille) oder Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,15 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,8 mg/l beträgt und er sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet.

(1b) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 8 000 bis 50 000 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von einer bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl er sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet oder der Alkoholgehalt seines Blutes 0,8 g/l (0,8 Promille) oder mehr, aber weniger als 1,2 g/l (1,2 Promille) oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,4 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,6 mg/l beträgt.‘

8. Z 54 lautet:

"54. In § 103 wird folgender Abs. 2c eingefügt:

,(2c) § 95 Abs. 1b und 1c dieses Bundesgesetzes, in der Fassung BGBl. Nr. xxx/199 , tritt in den einzelnen Ländern mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Landesgesetzes, frühestens jedoch mit 1. September 1997 in Kraft; die Zuständigkeit zur Ausübung des Verwaltungsstrafrechtes für die bis zum Inkrafttreten des jeweils entsprechenden Landesgesetzes begangenen Übertretungen richtet sich nach den bisherigen Vorschriften.‘"

9. Z 55 entfällt.

Artikel II

Das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

In § 37 Abs. 3 Z 3 wird nach der Wortfolge "§ 99 Abs. 1" die Wortfolge "bis 1b" eingefügt.

*****

Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.


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81. Sitzung / Seite 171

Lassen Sie mich mit einem Satz aus dem Brief der Aktionsgemeinschaft gegen Alkohol am Steuer schließen. Ich zitiere Marc Aurel: Oft tut auch der unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.30


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81. Sitzung / Seite 172

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Der soeben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und entsprechend unterstützt. Er steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Fink. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.30

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die StVO-Novelle, die Kraftfahrgesetz-Novelle und das Bundesgesetz über den Führerschein stehen heute zur Debatte und werden auch die Verkehrssicherheit erhöhen. Ich glaube, daß Verkehrssicherheit nur durch ein Maßnahmenpaket erreicht werden kann und nicht durch Einzelmaßnahmen. Das jetzige Maßnahmenpaket hat sich jedoch aufgrund der Diskussionen, die außerhalb und auch innerhalb des Parlamentes stattgefunden haben, auf ein "Alkoholpaket" reduziert.

Tatsache ist, daß die heutige Unfallstatistik über die Zahl der Unfälle, die Zahl der Verletzten und die Zahl der tödlich Verunglückten besser ist als jene von 1961.

Die Diskussion wurde zum Teil sehr sachlich, zum Teil sehr emotionsgeladen geführt. An der Spitze der unsachlichen Argumentation steht für mich das Kuratorium für Verkehrssicherheit. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) In einer Aussendung vom 7. 7. 1996 an alle Abgeordneten des Hauses wird der Gesetzgeber, also die Abgeordneten, des Todes von Verkehrsteilnehmern beschuldigt. Ich finde das ungeheuerlich und weise eine Kriminalisierung des Gesetzgebers und der Kraftfahrer schärfstens zurück. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Derartige Aussagen halte ich für unsachlich. Sie sind Anschuldigungen nicht nur gegen Politiker, sondern auch gegen die Sicherheitsorgane und gegen die Kraftfahrer. Vom Kuratorium für Verkehrssicherheit sollte man mehr Sachlichkeit erwarten können.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der Verkehrssprecher der ÖVP, Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka, hat den Boden der Sachlichkeit nie verlassen. (Widerspruch bei Abgeordneten der SPÖ.) Die ÖVP hat für die drei Risikogruppen jugendliche Autofahrer, Promilletrinker und Drogenkonsumenten strengere Strafen und begleitende Maßnahmen gefordert.

In diesem Zusammenhang bringe ich abschließend folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend die Bearbeitung eines Verkehrssicherheitspaketes

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, nach Vorliegen wissenschaftlicher internationaler Untersuchungen die nötigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Beeinträchtigung durch Suchtgift im Straßenverkehr wirksam feststellen und damit bekämpfen zu können.

*****

Universitätsprofessor Dr. Hans Peter Krüger geht in seiner Studie davon aus, daß die Zahl der durch Drogenkonsum beeinträchtigten Autofahrer immer mehr zunimmt. Die Wirkung von Suchtgift wird durch zusätzlichen Konsum von Alkohol verstärkt. Ich bitte, diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mentil vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.33

Abgeordneter Hermann Mentil (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich vorweg folgenden Entschließungsantrag einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Mentil, Peter Rosenstingl und Kollegen zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 (823 der Beilagen) betreffend Versuch der Freigabe des Rollschuhfahrens auf öffentlichen Verkehrsflächen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, dem Nationalrat im Winter 1998/1999 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Freigabe des Rollschuhfahrens auf Geh- und Radwegen zuzuleiten, der insbesondere folgende Punkte behandelt:

Entwicklung der Zahl und Schwere der Unfälle bei Rollschuhfahrern selbst sowie mit Kfz- und Radfahrern und Fußgängern andererseits.

Verordnungspraxis gemäß § 43 StVO und Erfahrungen damit hinsichtlich Einhaltung und Kosten.

Wirksamkeit des Rollschuhfahrens als alternatives Verkehrsmittel und Auswirkungen auf die Qualität des Radfahrerverkehrs.

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird weiters ersucht, auf der Basis der bis dahin vorliegenden Erfahrungen mit dem Versuch der Freigabe des Rollschuhfahrens dem Nationalrat gegebenenfalls eine entsprechende Novellierung hinsichtlich dieses Problems zur Beschlußfassung vorzuschlagen."

Begründung:

Es ist klar, daß das Rollschuhfahren, das sich – derzeit illegalerweise – steigender Beliebtheit erfreut, einer klaren gesetzlichen Regelung bedarf. Die Freigabe auf Geh- und Radwegen ist eine der Möglichkeiten, die allerdings ein erhebliches Risiko einer beträchtlichen Vermehrung der Unfallzahlen und der Störung des Verkehrsgeschehens auf Geh- und Radwegen birgt.

Eine solche Regelung ist daher nur als Versuch anzusehen und sollte somit einer strengen Erfolgskontrolle in einem angemessenen Zeitraum unterworfen sein.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Mentil, Peter Rosenstingl und Kollegen zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 betreffend Schutzeinrichtung für Rollschuhfahrer

Der Nationalrat wolle beschließen:


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81. Sitzung / Seite 173

"Die Regierungsvorlage 713 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird in der Fassung des Ausschußberichtes 823 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

In Anlage 2 Artikel I Z 41 wird folgender § 88a Abs. 5 eingefügt:

,(5) Das Rollschuhfahren ist ausschließlich mit Rollschuhen, die eine ausreichende Bremsvorrichtung besitzen, und unter Verwendung einer ausreichenden Schutzausrüstung für zumindest die Knie- und Handgelenke zulässig. Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat die technischen Spezifikationen für diese Mindestausrüstung durch Verordnung entsprechend dem Stand der Technik bis längstens 31. 12. 1997 festzulegen.‘"

Begründung:

Es ist klar, daß der Versuch einer Freigabe des Rollschuhfahrens auf Geh- und Radwegen ein nicht unbeträchtliches Sicherheitsrisiko sowohl für die Rollschuhfahrer selbst als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer birgt. Dieses soll durch optimale Sicherheitsstandards bei der Ausrüstung, wie sie bei Fahrrädern selbstverständlich sind, möglichst reduziert werden.

*****

Dies sind die beiden Anträge.

Ich komme jetzt zum Thema selbst, zu den Diskussionen im Verkehrsausschuß. Ich möchte vorausschicken, daß ich an und für sich im Jahr – das ist vielleicht ganz interessant – zwischen 70 000 und 80 000 Kilometer Auto fahre. Erfahrung, glaube ich, läßt einen allerhand ableiten beziehungsweise schadet zumindest nicht, wenn man über Dinge spricht, die einen bewegen. Ich bin hundertprozentig davon überzeugt – und ich sehe da über Österreichs Grenzen hinaus –, daß die Vorgabe, von 0,8 auf 0,5 Promille abzusenken, die Situation bezüglich der Verkehrsopfer in Österreich nicht ändern wird. In Nachbarländern mit einer Rechtslage von 0,0 Promille ist prozentuell dieselbe Zahl von Verkehrsunfällen zu verzeichnen.

Es kann in Zukunft für den Autofahrer nur zwei Möglichkeiten geben: Entweder er trinkt und fährt nicht Auto, oder er fährt Auto und trinkt nicht. Eine andere Alternative kann es nicht geben. Alles andere ist meines Erachtens unehrlich und wird mehr oder weniger oft nur als Vorwand angeführt.

Ich sehe in dieser Gesetzesmaterie überhaupt viele Mankos und unberücksichtigte Probleme, die mich wirklich nachdenklich stimmen. Ich würde Sie bitten, sich den Gesetzestext herzunehmen, dann werden Sie feststellen daß der Kraftfahrer, der Fußgänger, der Radfahrer den sogenannten Alkoholkonsumbestimmungen unterliegt. Sie haben jetzt den Skater, den Rollschuhfahrer auf den Radweg, auf den Gehsteig geschickt, er ist aber nicht erfaßt. Ich weiß nicht, wie Sie es in Zukunft handhaben werden, wenn der Rollschuhfahrer auf dem Radweg oder auf dem Gehweg einen Fußgänger niederfährt und zu Schaden bringt und der Fußgänger Promille hatte. Ist der dann schuld und der Skater ist unschuldig und nicht zur Verantwortung zu ziehen? Ich bin wirklich gespannt, wie Sie diese Machination reparieren beziehungsweise wie Sie diese Dinge weiterentwickeln und was daraus in Zukunft werden soll.

Ich habe auch den ehrenwerten Obmann des Ausschusses sowie den Herrn Minister darauf aufmerksam gemacht, daß ich nicht einsehe, daß im Stadtgebiet, im verbauten Gebiet der Rollschuhfahrer auf dem Gehweg, auf dem Radweg fahren kann, aber Verbindungsstraßen, die keinen ausgeprägten Radweg haben, die keinen Gehweg haben, auf denen fast kein Verkehr stattfindet, Verbindungsstraßen mit 200 oder 300 Metern Länge, nicht benützen darf. Diese können in die Nutzung nicht miteinbezogen werden. Ich bin gespannt, wie das funktioniert. Er skatet ab, geht 300 Meter, skatet wieder an, und dann geht die Post ab: So stellen Sie sich anscheinend die Dinge vor! Aber so wird es sicherlich nicht gespielt werden.


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81. Sitzung / Seite 174

Also Schwachstellen noch und nöcher! Und man muß immer wieder feststellen: Sie sind einfach nicht bereit, diese Dinge mit der Opposition konstruktiv zu diskutieren, Ideen einfließen zu lassen. Sie ziehen den von Ihnen vorgelegten Gesetzesmurks durch. Die Opposition hat keine Einwände zu machen, und wenn sie doch welche macht, dann kommen sie nicht zur Geltung und werden nicht gewürdigt. Das war Ihre Auffassung im Ausschuß, wie ich immer wieder feststellen mußte. Das ging bis zur Beugung der Geschäftsordnung. Sie nahmen Tagesordnungspunkte auf, die in dieser Ausschußsitzung eigentlich nichts verloren hatten. Das ist eine Vorgangsweise, die zeigt, daß Sie an einer qualifizierten demokratischen Willensbildung mit den Parlamentariern der Opposition nicht interessiert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese Novelle ist meines Erachtens deswegen unehrlich und unsauber und führt uns nicht weiter, weil sie nicht auf die Menschen, die medikamentenabhängig sind und ins Auto steigen, abzielt. Auf das Problem, daß Rauschgiftabhängige in ein Auto steigen, gehen Sie nicht so ein, wie Sie sollten. Sie zitieren zwar ganz richtig, daß es unter den Jugendlichen prozentuell viel mehr Verkehrsopfer gibt beziehungsweise daß viel mehr Unfallverursacher darunter sind, aber Sie geben nicht zu, daß die jungen Menschen völlig irritiert aus den Lärmhöllen herauskommen, physisch und psychisch durch Lärm- und Lichteffekte beeinträchtigt sind und völlig irritiert ins Auto steigen, kein Gefühl mehr für das Auto haben und so Unfälle verursachen. Das interessiert Sie nicht.

Sie reden von 7 Prozent der unfallverursachenden Autofahrer, die anderen 93 Prozent der Autofahrer, die Unfälle verursachen, bleiben weitestgehend unberücksichtigt. Das verstehe ich nicht, und deshalb werde ich diesem Gesetzeswerk auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden soeben verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wallner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.43

Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach dem mißglückten Pflichtangriff meines Vorredners komme ich wieder zur seriösen Thematik zurück, die hier vorliegt. Man kann sagen, daß Österreich, was die Häufigkeit der Verkehrsunfälle betrifft, im EU-Vergleich an der Spitze liegt. Wir haben 5,2 Verkehrsunfälle pro 1 000 Einwohner, und wir haben 167 Verkehrstote pro 1 Million Einwohner. Ich glaube, das ist Grund genug, daß wir als Gesetzgeber uns ernsthaft mit dieser Thematik befassen. Dies war auch Anlaß, ein Verkehrssicherheitspaket zu entwickeln, das nach seinem Inkrafttreten wesentlich zur Hebung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen beitragen soll.

Meine Damen und Herren! Es werden verschiedene Rechtsmaterien geändert beziehungsweise neu geschaffen, unter anderem das Führerscheingesetz. Für mich ergibt sich hier als wichtigste Neuerung die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs bereits mit 17 Jahren im Rahmen einer vorgezogenen Lenkerausbildung für die Führerscheingruppe B. Nach Abschluß einer theoretischen, aber auch praktischen Ausbildung in einer Fahrschule bekommt man eine Bestätigung, daß man die notwendige Kenntnis besitzt, gemeinsam mit einer Vertrauensperson sogenannte Ausbildungsfahrten durchzuführen, nämlich 3 000 Kilometer in Summe. Während dieser Zeit gelten eine Reihe von strengen Vorschriften, unter anderem Tempolimits von 80 und 100 Stundenkilometern, und es herrscht sowohl für den Jugendlichen als auch für den Begleiter mehr oder minder Alkoholverbot, das heißt, 0,1 Promille dürfen nicht überschritten werden.

Der Sinn dieser vorgezogenen Lenkerberechtigung für die Klasse B ist, daß der jugendliche Fahranfänger lernt, sich verantwortungsbewußt im Straßenverkehr zu bewegen, und daß er in einem langen Zeitraum auch lernt, das Fahrzeug zu beherrschen. Es gibt Erfahrungen aus anderen Ländern, besonders aus Frankreich. Dort gibt es ein ähnliches Modell. Wir in Österreich zeigen noch mehr Mut. Wir wollen dieses Modell noch besser anlegen, und ich hoffe, daß wir zumindest denselben Erfolg erzielen können wie unsere französischen Kollegen. Dort ist es


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81. Sitzung / Seite 175

gelungen, den Anteil der Jugendlichen an Verkehrsunfällen von 27 Prozent auf 7 Prozent zu senken.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, um die Unsitte der 14-Tage-Intensivkurse wesentlich bekämpfen zu können. Diese 14-Tage-Intensivkurse beinhalten, wie der Name schon sagt, fast keine Praxisstunden im Fahrzeug.

Zum zweiten: Es ist zwar begrüßenswert, daß es unter bestimmten Voraussetzungen den Mopedführerschein mit 15 Jahren gibt, aber im Prinzip sollte es doch unser Anliegen sein, die Jugendlichen davon abzuhalten, Mopeds zu kaufen und mit Mopeds zu fahren, weil wir alle wissen, daß unter den Mopedfahrern die Unfallhäufigkeit noch viel höher ist.

Ich möchte abschließend noch sagen: Wenn wir schon von den Jugendlichen einen Wert von 0,1 Promille verlangen, dann sollten doch wir als Erwachsene und als Gesetzgeber beispielhaft vorangehen. Ich appelliere ebenfalls an alle Kolleginnen und Kollegen, heute abend für die Regelung mit 0,5 Promille zu stimmen, obwohl ich aus einem Bezirk mit einer sehr traditionsreichen Brauerei komme und es dort auch Leute gibt, die anderer Meinung sind. Aber ich glaube, hier muß man als Politiker wirklich Farbe bekennen und auch einen gewissen Mut an den Tag legen.

Ganz zum Schluß, meine Damen und Herren, noch ein spezifisch steirisches Problem: Die Holzwirtschaft und die Forstwirtschaft haben in den letzten Tagen geklagt, daß es in der Steiermark nicht möglich ist, 44 Tonnen bei Rundholztransporten zu laden, obwohl in anderen Bundesländern diese Möglichkeit sehr wohl besteht. Dadurch ist ein Konkurrenznachteil entstanden. Wir haben in koalitionären Gesprächen unter Einbindung der Interessenvertretung der Eisenbahner, der Gewerkschaft sowie der Verkehrssprecher und des Verkehrsministeriums erreicht, daß man in der Steiermark dieses Problem selbst regeln und eine Angleichung an die Situation in anderen Bundesländern vornehmen wird. Daher: Sollte ein diesbezüglicher Antrag auf bundesgesetzliche Änderung eingebracht werden, wird er nicht unsere Zustimmung finden, weil ich glaube, daß das auf Landesebene zu regeln ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.48

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin kein Temperenzler. Ich trinke mit Genuß und Freude ein Glas Bier, ich liebe den österreichischen Wein und bin begeistert von dem, was österreichische Schnapskultur ist. (Ruf: Bravo!) Es ist ein Teil unserer Kultur, mit dem vorsichtigen und behutsamen Umgang von Alkohol zu leben, und ich kann unserem Herrn Bundesminister Einem nicht zustimmen, wenn er den absolutistischen, realitätsfernen Satz prägt, der natürlich sofort die große Zustimmung des vordergründigen Publikums findet: Wer ein Fahrzeug lenkt, darf keinen Alkohol konsumieren! Diese Formulierung hat er gebraucht. Ich meine: Wer ein Fahrzeug lenkt, sollte den Alkoholkonsum aufs strengste einschränken. (Zwischenruf des Abg. Dkfm. Holger Bauer. )

Die Debatte, die wir heute führen, ist offensichtlich eine zwischen Tauben. Die einen nehmen einen Standpunkt ein, der besagt: Wir verdammen Alkohol. Das halte ich nicht für richtig. Die anderen führen eine Debatte der Schutzbehauptungen, indem sie alle Sicherheitsargumente in den Wind schlagen, taub für Expertenurteile und unzugänglich für Kompromisse sind.

Mir ist die Freiheit des einzelnen sehr wichtig, nur weiß ich, daß sie dort endet, wo das Recht auf Sicherheit der anderen beginnt. Offensichtlich hat die Freiheit wirklich Grenzen. Daher sind Alkoholgrenzwerte legitim. Die Frage ist, wo sie zu liegen kommen. Und das, meine Damen und Herren – ich sage das als Hotelier –, ist nicht eine Frage der Gastronomie und ihrer Interessenvertretung, es ist ausschließlich eine Frage der Lebenskultur in unserem Land, auf die wir uns demokratisch einigen: Wo liegt dieser Grenzwert? – Ein 0,0 ist mit unserer Kultur nicht


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vereinbar. Ein 0,8 geht vielen zu weit. (Beifall des Abg. Parnigoni. ) Also bietet sich der Kompromißvorschlag an, den Parnigoni eingebracht hat. Er sagt: Einverstanden, machen wir 0,5 als erste Schwelle mit einer Verwaltungsstrafe, um klarzumachen, daß man bei 0,5 bereits eine Grenze überschreitet. Aber heben wir den Versicherungsschutz noch nicht auf. Erst bei 0,8 werden jene, die dabei betreten werden, wirklich von der vollen Härte des Gesetzes getroffen.

Ich glaube, daß diese Kompromißlösung deswegen ein sehr guter Vorschlag ist, weil sie etwas trifft, was auch in der parlamentarischen Enquete diskutiert wurde: Es geht dabei um einen schrittweisen Abbau der Widerstände in der Bevölkerung, um eine gestufte Sanktionspalette, und selbstverständlich kann etwas später auch eine Sanktionsverschärfung kommen, zu der ich mich gerade als Gastwirt und Hotelier, der Verantwortung für seine Gäste trägt, ausdrücklich bekenne.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir, daß dieser Kompromißvorschlag, der 0,5 sanktioniert, aber wirklich harte Strafen erst bei 0,8 eintreten läßt, die Zustimmung findet. Sollte er das nicht tun, haben die Liberalen einen alternativen Antrag vorbereitet, der noch ein bißchen kompromißbereiter ist, um zumindest die 0,5 als eine Vorstufe der Strafe unter ein Organmandat zu stellen. Ich muß das trotz rotem Licht in aller Schnelle verlesen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Mag. Helmut Peter und weiterer Abgeordneter betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 wird wie folgt geändert:

Z 4 lautet:

4. § 5 Abs. 1 lautet:

"Wer sich in einem durch Alkohol mäßig beeinträchtigten oder in einem durch Alkohol oder Suchgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 g/l (0,5 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,25 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol mäßig beeinträchtigt. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als vom Alkohol beeinträchtigt."

Z 54 lautet:

Im § 100 Abs. 5a wird dem ersten Satz folgender Satzteil vorangestellt:

"Bei Übertretung der Bestimmung des § 5 Abs. 1 – sofern nicht eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 99 Abs. 1 vorliegt – und"

*****

Meine Damen und Herren! Ich werde bei dem Antrag Parnigoni betreffend die Senkung auf 0,5 mit der Staffelung auf 0,8 mitstimmen und hoffe, daß er eine Mehrheit findet (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ) , weil ich es für unerträglich halte, wenn pausenlos Schutzbehauptungen vorgeschoben werden von Menschen, die nicht mehr sachlich diskutieren wollen, sondern entweder politisches Kleingeld herausschlagen wollen, um dann im Wirtshaus erzählen zu können: Ihr dürft eh trinken!, oder auf der anderen Seite einfach sagen: Wir wollen diese Änderung nicht haben.


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Sollte dieser Antrag wider Erwarten nicht die Mehrheit finden, was ich bedauern würde, schlage ich vor, daß Sie dem weniger weitgehenden Antrag der Liberalen zustimmen. Er ist ein weiterer Kompromiß, um diese schwierige Sache zu lösen.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß die Debatte darüber stattgefunden hat, und hoffe, daß wir ernsthafte Abstimmungsergebnisse haben werden und nicht justamente. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Rasinger vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.54

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein erster Patient in der Unfallstation war eine Mutter von zwei Kindern, Bäuerin, sie lenkte ein Fahrrad, sie starb durch einen Alkolenker. Ein enger Freund von mir ist auch durch einen Alkolenker gestorben. Seien Sie mir deshalb nicht gram, daß ich in der Sache parteiisch bin: Ich stehe auf der Seite der Kinder, Radfahrer, Behinderten und Älteren, die erwarten, daß jemand im Verkehr völlig unbeeinträchtigt fährt.

Alle führenden österreichischen Unfallchirurgen treten für 0,5 Promille ein. Herr Poigenfürst weiß, wovon er redet. Er hat Zehntausende Menschen gesehen, die verletzt wurden oder gar starben. Bei 0,8 Promille ist das Unfallrisiko viermal so hoch, das Gesichtsfeld eingeschränkt, die Reaktionsfähigkeit vermindert.

Ich halte das Paket mit vermehrter Kontrolle prinzipiell für sehr, sehr wichtig und glaube, das es auch entscheidend ist, ich meine aber, daß 0,5 Promille eine Stufe darüber ist, ein Baustein mehr. Wenn es nur ein Leben rettet, bin ich dafür. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen.)

19.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der zuvor von Herrn Abgeordneten Peter verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Krammer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.56

Abgeordnete Dr. Christa Krammer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Immer, wenn ich in der letzten Zeit Diskussionen in Hinblick auf die Frage 0,8 oder 0,5 Promille geführt habe, ist mir unweigerlich gesagt worden: In deiner Brust müssen ja zwei Seelen wohnen. Du als ehemalige Gesundheitsministerin mußt natürlich für 0,5 stimmen, aber als Burgenländerin müßtest du natürlich für 0,8 stimmen. – Meine Damen und Herren! Es gibt nur eine Seele in der Brust und die heißt 0,5. Es gibt überhaupt nichts anderes. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen. – Ruf: Bravo!)

Ich muß jenen ganz entschieden entgegentreten, die sagen, mit 0,8 Promille gebe es keine schweren Unfälle. Es kann kein Befürworter von 0,8 behaupten, daß es bei 0,8 Promille nie Unfälle mit Schwerverletzten gegeben hätte, daß es nie Unfälle mit Querschnittgelähmten, mit weiß Gott wie lange im Koma Liegenden und Toten gegeben hat. Niemand kann mir erzählen, daß das mit 0,8 Promille noch nie passiert ist. Niemand ist in der Lage, den unerschütterlichen und unwiderlegbaren Gegenbeweis anzutreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt kurz zu den Argumenten: Es sollte mehr kontrolliert werden. Irgendwer hat sich sogar zu der Bemerkung verstiegen: Tag und Nacht. – Ich empfinde das als ungeheure Beleidigung für die Mitglieder der Exekutive, für die Gendarmen und Polizisten. Da wird doch ernsthaft unterstellt, daß sie nicht kontrollieren, daß die Bsoffenen nur so in der Gegend herumfahren, und die


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81. Sitzung / Seite 178

Exekutive schaut zu. Das kann es doch nicht sein. Schauen Sie sich doch einmal um bei Weinkosten im Burgenland! Die Planquadrataktionen der Exekutive können sich sehen lassen. Es gibt sie zur Genüge, und unsere Exekutive kontrolliert sehr gut. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann höre ich, daß die Winzer samt und sonders natürlich für 0,8 Promille wären. – Das stimmt doch gar nicht! Ich kenne genug Spitzenwinzer, die für 0,5 Promille eintreten. Ich ersuche Sie, diese Rundumschläge, diese Pauschalurteile zu unterlassen! Die Spitzenwinzer treten für 0,5 Promille ein. Ihre Kundschaften halten es jetzt schon so: Wer ein Auto lenkt, trinkt nichts. Die exzellenten burgenländischen Weine werden zu Hause genossen, ohne schlechtes Gewissen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Gastwirten, die anscheinend Umsatzeinbußen befürchten, kann ich nur sagen: Diese Sorge kann ich wirklich nicht teilen. Es wird ja gerade so getan, als bekämen unsere Wirte heute ein Verbot des Alkoholverkaufs aufgebrummt. Das ist doch bitte nicht wahr. Wir wollen nur, daß jene, die ein Fahrzeug zu lenken beabsichtigen, nicht mehr als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut haben. Das wird man im Staate Österreich doch noch verlangen dürfen! Das ist doch ein bescheidenes Ansinnen.

Was befürchten denn die Wirte bei einer 0,5-Promille-Lösung? Glauben Sie denn im Ernst, die Leute im Wirtshaus gehen dann zur Wasserleitung und legen sich drunter, wenn sie keinen Wein kriegen? Das ist doch lächerlich. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Was werden denn die Leute trinken? Diejenigen, die sich hinter ein Lenkrad setzen, werden anstelle von Alkohol wahrscheinlich ein nichtalkoholisches Getränk trinken, bei dem die Spanne ja ohnehin höher ist. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rasinger hat es schon angesprochen: Wenn Ärzte vom Ruf eines Professors Vecsei und eines Professors Poigenfürst fordern, man soll heute für 0,5 Promille votieren, dann kann uns das nicht Wurscht sein. Und die Schwerverletzten können uns auch nicht Wurscht sein.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, und ich bitte Sie, in sich zu gehen. Heute vor eineinhalb Jahren, auf den Tag genau, ist das junge Mädchen Sigrid Benesch von zu Hause fortgegangen und nicht mehr zurückgekehrt, weil sie ein betrunkener Autofahrer niedergemäht hat. Am 5. Juli dieses Jahres wäre sie 22 Jahre alt geworden. Sie steht für alle Opfer von Verkehrsunfällen. Alle hier herinnen, die Väter und Mütter sind, denkt daran: Euren Kindern kann das auch passieren! Das kann niemandem Wurscht sein!

Ich will nicht dem Alkoholkonsum das Wort reden, aber die Leute sollen Alkohol trinken, die Leute sollen Wein trinken – es gibt exzellente Weine in Österreich, und ich wünsche den Weinbauern ein gutes Geschäft – beim Heurigen, auf Partys, in Gasthäusern und zu Hause, aber hinterher soll bitte niemand ein Fahrzeug lenken! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen.)

20.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.01

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich kann direkt an die Wortmeldung meiner Vorrednerin anknüpfen. Sehr entscheidend, sehr wichtig wird es sein, daß wir zu einer verstärkten Kontrolle der jeweiligen Promillegrenze kommen, und daher wollen wir einen entsprechenden


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Entschließungsantrag einbringen. Dieser lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Partner betreffend supplementäre Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, eingebracht im Zuge der Debatte um den Bericht des Verkehrsausschusses (823 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die Effizienz des Einsatzes verfügbaren Personals und vorhandener Geräte zur Messung der Fahrgeschwindigkeit und zur Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft weiter zu verbessern und dadurch die Kontrolltätigkeit gezielt an neuralgischen Punkten zu verstärken. Darüber hinaus werden die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und für Inneres ersucht, bewußtseinsbildende Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, beizutragen, das Lenken eines Fahrzeuges unter jeglichem Alkohol-, Suchtgift- oder Medikamenteneinfluß sowie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gesellschaftlich zu ächten."

*****

Meine Damen und Herren! Die Zustimmung zu diesem unseren Entschließungsantrag wird für Sie und für uns eine Nagelprobe sein, um zu sehen, wie ernst Sie es mit Ihrer Forderung nach mehr Kontrolle im Straßenverkehr meinen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt, steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. König. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.03

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann in dieser Frage verschiedener Meinung sein – das trifft auf die Bevölkerung zu, und das ist auch hier im Hohen Haus zum Ausdruck gekommen –, was man nicht kann und nicht sollte, ist, den, der eine andere Meinung hat, zu diffamieren. Und genau das wird jedoch in dem Schreiben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, das schon erwähnt worden ist, in einer Weise getan, die wirklich bedenklich ist. (Abg. Kiss: Ekelhaft!) Davon zu sprechen, daß 30 bis 50 Verkehrstote "eingespart" werden können, und dem, der der Auffassung ist, daß diese Maßnahme dazu nicht beitragen kann, dafür überhaupt keinen Beweis zu erbringen, ist eine Argumentation, die einer Institution, die zu Objektivität verpflichtet ist, nicht entspricht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es wird nämlich nicht nur nicht bewiesen, sondern es wird im Gegenteil durch die Praxis widerlegt, und es ist zu Recht in der Debatte schon darauf hingewiesen worden, daß Länder mit 0,5 Promille keine andere Unfallstatistik haben als jene mit 0,8. Sogar die Oststaaten mit 0,0 Promille haben keine besseren Ergebnisse. Es ist ein Wunsch, die Unfallrate dadurch zu senken, aber es ist nicht die Realität.

Daher ist es unsere Auffassung, daß man die wirksamste Maßnahme dort ansetzen muß, wo die größte Unfallgefährdung besteht. Dazu liefert das Kuratorium – wahrscheinlich unfreiwillig – sogar den Beweis dafür, denn in diesem Schreiben vom 7. Juli 1997 berichtet es, daß in Graz ein Drittel aller Autofahrer, die wegen Alkohol angehalten und überprüft wurden, über 1,5 Promille hatten.

Das ist es ja, was Kollege Kukacka angesprochen hat: Das ist die größte Risikogruppe! Sie muß man durch drastische Strafen entsprechend präventiv abschrecken, notfalls auch sanktionieren, und da muß die Kontrolle, die Bekämpfung der Alkoholisierung wirksam einsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Ist es verantwortbar, bei 0,8 Promille zu bleiben, oder ist es unverantwortlich? – Meine Damen und Herren! Es gibt in Europa eine große Zahl von Ländern, die 0,8 als Grenzwert haben. Es sind vor allem unsere beiden Nachbarländer Deutschland und Italien. Und es wird doch niemand ernsthaft behaupten wollen, daß man in diesen Ländern unverantwortlich handelt. Man ist eben überzeugt davon, daß in diesem Bereich nichts zu holen ist, auch nicht ein Toter weniger, weil man weiß, daß das schwankt und auch von anderen Dingen abhängig ist. (Abg. Mag. Barmüller: Die senken es ja eh ab!) Das ist innerhalb der statistischen Wahrscheinlichkeit.

Meine Damen und Herren! Ich möchte eigentlich darauf hinweisen, daß die Praxis ganz anders ausschaut. Es ist richtig, wenn die Mediziner sagen ... (Abg. Mag. Barmüller: Das ist eine Desinformation!)  – Lassen Sie mich doch ausreden! Es ist richtig, wenn die Mediziner sagen, daß von 0,5 auf 0,8 Promille die Reaktionsfähigkeit zurückgeht, aber das heißt nicht, daß sich die Leute alle an 0,8 Promille herantrinken, die fahren ja nicht mit 0,8 Promille.

Ein klassisches Beispiel für die Fehleinschätzung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit war die Forderung, daß sich jeder ältere Mensch wegen der verlangsamten Reaktionsgeschwindigkeit einem Psychotest unterziehen sollte; dieser Forderung sind wir nicht gefolgt. Der ältere Mensch mag als Autofahrer eine verlangsamte Reaktion gegenüber den Jungen haben, die Praxis zeigt allerdings, daß die Unfallzahl bei den Jungen sehr viel höher sind.

Ich möchte keine weiteren Argumente dazu bringen, aber ich möchte meine letzte Minute noch dazu verwenden, die älteren Kollegen, vor allem in der SPÖ, anzusprechen.

Herr Kollege Fuhrmann! Sie gehören auch zu den erfahrenen Kollegen! Würden Sie mir bitte auch Ihr Ohr leihen. Wir haben uns, weil es verschiedene Meinungen gibt und wir wissen, daß auch in der SPÖ gut ein Dutzend der Meinung anhängt, es sollte bei 0,8 Promille bleiben, darauf verständigt, daß wir in dieser Frage eine freie Abstimmung durchführen. Das bedeutet, daß jeder wirklich ohne äußeren Zwang seine Meinung äußern kann, und das sollte durch eine geheime Abstimmung gewährleistet sein.

Ich will Ihnen nicht unterstellen (Abg. Dr. Fuhrmann: Mir?!) – Ihrer Partei, Ihrer Fraktion –, daß Sie beabsichtigen, mit dem Abgehen von einer geheimen Abstimmung, Druck auszuüben. (Zwischenrufe der Abg. Dr. Schmidt und Öllinger. ) Nein! Nur: Wenn im Ergebnis die Differenzierung, die es in der gesamten Bevölkerung und bei allen Fraktionen gibt, bei Ihnen nicht zum Ausdruck kommt, dann haben Sie den Nachweis dafür erbracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hums. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.08

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt leider sehr viele Verkehrsunfälle, die wir mit keinem Gesetz, mit keiner Verordnung verhindern werden können, weil es eben nicht vermeidbar ist, daß unbewußte menschliche Fehler auftreten, daß Witterungsbedingungen die Risken erhöhen. Umso mehr müssen wir aber alles daransetzen, dort, wo wir durch Normenänderung, durch Bewußtseinsänderung Verkehrsunfälle und damit menschliches Leid verhindern können, diese Chance zu ergreifen. Das gilt auch für diese Promillediskussion.

Es wurde heute schon mehrmals gesagt, im Gesetz ist es ohnehin heute schon enthalten, daß, wer durch Alkohol beeinträchtigt ist, ein Fahrzeug nicht lenken darf. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist der Punkt!) Aber alle Experten, Herr Professor Lukesch, und auch wir haben gemeinsam in einem Test festgestellt, daß eine Beeinträchtigung durch Alkohol bereits weit unter 0,8 Promille beginnt.

Daher ist es notwendig – auch für eine leichtere Kontrolle durch die Exekutive –, daß wir im Hinblick auf das Gesetz die Stimmigkeit herstellen und die Grenze von 0,8 auf 0,5 Promille senken, denn wir wissen, daß zwischen 0,5 und 0,8 Promille das Risiko bereits enorm steigt.


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Das wissen wir nicht nur aufgrund der Expertengutachten, sondern auch aufgrund der Trinkversuche, die wir gemeinsam gemacht haben.

Daher meine Bitte: Sorgen wir für Stimmigkeit durch eine Änderung der Normen, durch eine Bewußtseinsänderung und natürlich auch durch Kontrollen! Aber für die Kontrollen müssen erst die richtigen Werte geschaffen werden. Sorgen wir dafür, daß Verkehrsunfälle dort, wo sie vermeidbar sind, auch tatsächlich vermieden werden! Damit vermeiden wir auch menschliches Leid. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn es heißt, nur 7 Prozent der Unfälle seien auf Alkohol zurückzuführen, dann finde ich dieses "nur" vor den 7 Prozent entsetzlich.

Und das nächste: Bei den Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, Vorrangverletzungen und und und wird doch nie festgestellt, ob nicht in vielen Fällen in Wirklichkeit eine erhöhte Riskobereitschaft – weil eben über 0,5 Promille, was nicht kontrolliert wird, getrunken wurde – zu diesen Unfällen geführt hat. Alle wissen, daß über der 0,5-Promille-Grenze das Risiko steigt. Daher: Berücksichtigen wir es doch!

Und ich darf Ihnen noch etwas sagen, damit alle wissen, daß das Risiko steigt. Hätte ich, Herr Abgeordneter Dr. König, damals, als Sie noch Verkehrssprecher waren und ich Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner, den Antrag gestellt, daß Lokführer bis 0,8 Promille trinken dürfen, dann hätte jeder hier gesagt: Der ist wahnsinnig! (Abg. Dr. König: Berufsfahrer sind etwas anderes!) Aber es kann doch nicht sein, daß man, nur weil der Lokführer mehr Personen befördert und mehr Personen gefährdet sind, sagt, das geht nicht, in einem anderen Fall heißt es jedoch: Das ist überhaupt kein Risiko! 0,8 Promille sind für jeden tragbar! (Beifall bei der SPÖ.)

Daher nochmals: Viele Verkehrsunfälle könnten wir vermeiden. Es wäre falsch verstandener Lobbyismus – und ich glaube, die Bauern würden einen derartigen Lobbyismus sicher ablehnen, weil sie auch sonst für die Gesundheit der Österreicher eintreten –, für 0,8 Promille einzutreten. Ein Lobbyismus, der für 0,8 Promille eintritt, ist nicht verständlich! Daher meine Bitte: Stimmen Sie für 0,5 Promille! (Beifall bei der SPÖ, bei den Grünen sowie der Abg. Motter. )

20.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.12

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Thema sollte man nicht so emotional, sondern mit klarem Sachverstand, nicht mit hitzigem Gemüt, sondern mit kühlem Kopf, so glaube ich, betrachten. Ich möchte zwei Beispiele bringen, die in den letzten Tagen passiert sind und die so nicht hätten vorkommen sollen, weil damit meiner Ansicht nach Meinungen manipuliert, aber nicht durch Fakten gebildet werden.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit möchte ich fragen, wo die Sachlichkeit bleibt, wenn es der Polizei beziehungsweise den Sicherheitskräften vorwirft, die Größe des Problems zu verharmlosen. Für das Kuratorium sei es unverständlich, daß der Lenker eines 140-PS-Autos, das frontal gegen einen LKW prallte, worauf alle drei Fahrzeuginsassen – drei Jugendliche im Alter von 18 und 19 Jahren – auf der Stelle getötet wurden, nicht auf Alkohol untersucht worden ist. Es ist dies ein Unfall, der vor zirka drei Wochen in meiner Nachbargemeinde geschehen ist, und daß dieser schreckliche Unfall, der so unendlich viel Leid über die Familien gebracht hat, in der Öffentlichkeit, nämlich in einem ORF-Interview, mit Alkohol in Verbindung gebracht worden ist, ist, glaube ich, ein Beispiel dafür, daß hier nicht sachlich argumentiert wurde. Und auch moralisch können wir das nicht vertreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein zweites Beispiel erwähnen, nämlich jenen hier schon einmal zitierten Brief der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie, wonach, so lautet die Aussage, 50 Todesopfer pro Jahr im Straßenverkehr durch eine Re


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duktion von 0,8 auf 0,5 Promille vermieden werden könnten. Ich stimme zu, daß mit jedem Todesfall unermeßliches Leid bei den Hinterbliebenen und Invaliden entsteht. Ich stimme aber nicht zu, wie hier und andernorts mit Zahlen manipuliert und umgegangen wird. (Abg. Öllinger: Machen Sie keinen Lobbyismus! Das ist purer Lobbyismus!)

7 Prozent der Unfälle passieren im Zusammenhang mit Alkoholisierung, das sind von 56 000 Unfällen 4 000. 96 Prozent der alkoholbedingten Unfälle, das wissen Sie, passieren im Bereich über 0,8 Promille. Es bleiben also nur 4 Prozent der Unfälle übrig – insgesamt sind zirka 80 Personen betroffen –, und jeder 56. endet mit einem Todesfall. (Abg. Ing. Langthaler: Ja und? Das ist genug!) Das möchte ich schon sagen: Jeder einzelne Todesfall ist einer zu viel, dazu stehe ich. Aber (Abg. Dr. Stippel: 80 sind genug! – Abg. Ing. Langthaler: Hauptsache, Sie machen Ihr Geschäft!)  – hören Sie bitte zu! – der Gesetzgeber hat Grenzen festzulegen, ansonsten dürfte es – das ist Ihre Konsequenz – nur 0,0 Promille oder null Stundenkilometer geben, denn 47 Prozent der Unfälle passieren bei Höchstgeschwindigkeiten und nur 0,3 Prozent davon im Zusammenhang mit Alkohol! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem ist nicht der verantwortungsvoll trinkende Fahrer, sondern der fahrende Trinker. Erlauben Sie mir jedoch, zum Legen jener Latte, zur politischen Entscheidung, zu der wir verpflichtet sind, Stellung zu nehmen.

Nach den bei jedem Kulturvolk geltenden Rechtsgrundsätzen sollte es verboten und strafbar sein, etwas zu tun oder zu unterlassen, von dem jedem vernünftigen Menschen einsichtig ist, daß es eine Gefahr für Leib und Leben, für Gesundheit oder für körperliche Sicherheit von anderen Menschen bedeuten kann. Demnach dürfte es grundsätzlich keinen Bahnverkehr, keinen Luftverkehr, keinen Autoverkehr geben. Was macht da der Gesetzgeber? Wozu ist der Gesetzgeber aufgerufen? – Er wägt ab zwischen den vertretbaren Sicherheitsbedürfnissen des einzelnen einerseits und der Situation der Gesellschaft, der Wirtschaft und der damit verbundenen Risken auf der anderen Seite.

Dementsprechend, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir heute auch im Zusammenhang mit der Konsumation von Alkohol im Straßenverkehr zu handeln und vorzugehen. Es ist nun Aufgabe des Gesetzgebers, eine Grenze festzulegen, ab welcher auf jeden Fall eine Beeinträchtigung angenommen werden kann. Nur muß sich diese Grenze an Erfahrungswerten orientieren und darf nicht von Emotion bestimmt sein. Um diese Grenze zu bestimmen, ist es notwendig, objektiv, parteilos, vorurteilsfrei und unbeeinflußt zu urteilen und die Entscheidung entsprechend den Fakten zu treffen.

Ich stimme selbstverständlich mit der Ansicht des Herrn Bundesministers Einem überein, der meint, wer ein wirklicher Mann ist, der hat es nicht notwendig, zu trinken und dann zu fahren. Aber vermeiden wir es doch um Gottes Willen, täglich 80 000 Autofahrer, die im Bereich von 0,5 und 0,8 Promille unterwegs sind und sicher nicht zur Kategorie der Trinker gehören, zu kriminalisieren! Wie kommen diese 80 000 Menschen dazu? Ersparen Sie uns in Zukunft eine Verfolgungsjagd im Verhalten! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Guggenberger: Das war eine richtige Peinlichkeit!)

20.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Barmüller gemeldet. – Bitte.

20.18

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Meine tatsächliche Berichtigung bezieht auf Herrn Abgeordneten König.

Herr Abgeordneter König! Sie haben behauptet, es gebe keine wissenschaftlichen Daten, die nachweisen, daß es im Zusammenhang mit Alkoholkonsum zu Beeinträchtigungen kommt, die letztlich zu Unfällen führen. Ich verweise Sie auf das Protokoll der Enquete, die am Dienstag, dem 15. Oktober 1996, stattgefunden hat und von Ihrer Fraktion initiiert worden ist, mit dem Titel


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"Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch weitere Maßnahmen gegen die Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum".

In den Ausführungen unter dem Titel "Auswirkungen von Promillegrenzen auf die Verkehrssicherheit" hat der Referent Universitätsprofessor Dr. Peter Sefrin von der Universität Würzburg – Ihr Experte – zum Beispiel zu den Auswirkungen auf die Sinnesleistungen gesagt: "Alkoholbedingte Beeinträchtigungen treten schon unterhalb von 0,8 Promille auf. Eine Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns und der Koordination läßt sich ab einer ..." (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Herr Präsident, was berichtigt er?)

Herr Abgeordneter Bauer, wären Sie die ganze Zeit im Saal gewesen und hätten Sie zugehört, wüßten Sie das! (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Ich war die ganze Zeit herinnen!) Wenn Sie es nicht wissen, dann nehme ich an, daß Sie mit der Problematik nicht vertraut sind. Lassen Sie mich fortfahren!

"... BAK von 0,3 Promille bis 0,5 Promille feststellen. Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit und Wahrnehmung werden gleichfalls ab 0,3 bis 0,5 Promille beeinträchtigt." Und er zieht sein Resümee dahin gehend, daß er sagt: "Ab 0,3 Promille ist die potentielle Gefährdung so hoch, daß aufgrund der medizinischen Beurteilung eine Teilnahme am Straßenverkehr vermieden werden müßte."

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Kollege Barmüller! Ich glaube, es ist nun zur Genüge bewiesen, daß es doch wissenschaftliche Ergebnisse gibt.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (fortsetzend): Darf ich meinen letzten Satz ausführen, Herr Präsident? – "Unter Berücksichtigung aller wissenschaftlichen Parameter kann ab 0,5 Promille von Leistungsausfällen als sicher ausgegangen werden." – Das sind die von Ihnen geleugneten wissenschaftlichen Fakten! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ sowie bei den Grünen.)

20.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.20

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr eigenartig: Wenn man einigen Vorrednern zugehört hat, konnte man feststellen, daß hier plötzlich neue Schuldige gesucht werden. Da ist plötzlich das Kuratorium für Verkehrssicherheit schuld, da werden manche Aussagen von Medizinern angezweifelt.

Meine Damen und Herren! Es sind schon so viele Argumente angeführt worden. Tatsache ist: Alle 10 Minuten wird in Österreich ein Mensch im Straßenverkehr verletzt. Alle 8,6 Stunden findet ein Verkehrsteilnehmer den Tod. 1996 starben 1 027 Menschen auf Österreichs Straßen. Über 49 000 hatten etwas mehr Glück: Sie kamen "lediglich" – unter Anführungszeichen – mit Verletzungen davon.

Faktum ist, daß mit 0,8 Promille Alkohol im Blut das Unfallrisiko viermal so hoch ist wie bei Nichtalkoholisierten. Faktum ist, meine Damen und Herren, daß die 0,5-Promille-Grenze mindestens 30 Menschenleben pro Jahr retten würde. (Abg. Mag. Kukacka: Wer sagt das?) Faktum ist, daß 75 Prozent der Bevölkerung – Herr Abgeordneter Kukacka, auch für Sie gilt diese Umfrage – sich für die Herabsetzung der Promillegrenze auf 0,5 ausgesprochen haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Faktum ist, meine Damen und Herren, daß in sieben EU-Mitgliedstaaten eine 0,5-Promille-Grenze gilt, in Schweden sind es gar nur 0,2 Promille. Bereits 1988 hat die EU-Kommission eine Empfehlung für 0,5 Promille ausgesprochen. Und neueste Studien beweisen – sie sind schon einige Male hier erwähnt worden –: Ein gefährlicher Leistungsabfall tritt schon unter 0,8 Promille ein, ein extremes Steigen der Risikobereitschaft um rund 80 Prozent, die dreifache Fehlerquote


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bei der Konzentrationsfähigkeit, es kommen doppelt so viele Reaktionsfehler vor – es kommt also zu einer signifikanten Abnahme der Belastbarkeit, eines im heutigen Straßenverkehr ganz wichtigen Faktors. Dieser eindeutige Nachweis, meine Damen und Herren, gelang dem Kuratorium für Verkehrssicherheit im Rahmen einer wissenschaftlichen Testreihe, wo erstmals die beim Autofahren wichtigsten Leistungsparameter bei einer Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille getestet beziehungsweise untersucht wurden.

Wenn Sie dem Kuratorium schon nicht glauben, dann sage ich Ihnen: Amerikanische Experten haben bereits vor Jahren nachgewiesen, daß Fahrzeuglenker mit 0,8 Promille Blutalkoholgehalt im Vergleich zu Nüchternen das vierfache Unfallrisiko haben. Es gibt eben eine enorme Diskrepanz zwischen der Selbsteinschätzung und dem tatsächlichen Verhalten im Straßenverkehr.

Meine Damen und Herren! In Österreich ist das Unterwegssein im Verkehr um das 1,6- bis 4,8fache gefährlicher als in anderen verkehrssicheren Ländern in Europa. Das ist ein Zeichen, daß wir in Österreich weitaus mehr für die Verkehrssicherheit tun müssen. Und wenn man ausschließt, daß die Österreicher von Natur aus schlechtere Autofahrer sind, dann heißt das noch viel mehr, daß wir etwas tun müssen.

Es gibt keine Wundermaßnahme – da gebe ich den anderen Diskussionrednern schon recht –, aber wir müssen eine Vielzahl von effektiven Maßnahmen für eine höhere Verkehrssicherheit in Österreich setzen. Eine sehr wichtige Maßnahme ist eben die Einführung der 0,5-Promille-Grenze mit der Zielsetzung, daß es im Jahr 2005 höchstens 600 Verkehrstote gibt, das ist mindestens ein Toter pro Tag weniger.

Daher: Helfen Sie mit, dieses Ziel zu erreichen! Stimmen Sie für die 0,5-Promille-Grenze! (Beifall bei der SPÖ, dem Liberalen Forum und den Grünen.)

20.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. König gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.25

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Barmüller hat behauptet, ich hätte hier geleugnet, daß es wissenschaftlich erwiesen ist, daß die Konzentrationsfähigkeit bei 0,8 ... (Abg. Dr. Schmidt: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

20.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Kollege König! Das ist eine persönliche Erwiderung. (Abg. Dr. König: Das war kein Redebeitrag? – Ruf: Nein!)

Nein, Sie wollten auf eine tatsächliche Berichtigung replizieren. (Abg. Dr. König  – das Rednerpult verlassend –: Wenn es eine tatsächliche Berichtigung war, dann geht es nicht!)

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.26

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dietachmayr, warum verbieten Sie nicht das Rauchen in Österreich? 3 000 Tote durch Rauchen, das sind dreimal mehr als Verkehrstote in diesem Land! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Lebhafte Zwischenrufe.) Sie wissen, wer ich bin.

Frau Kollegin Krammer! Ich schätze Sie und ich verstehe auch Ihre Emotionen, ich begrüße sie auch im Sinne der österreichischen Weinwirtschaft, der Winzer und der Spitzenweine, nur glauben Sie mir: Die Konsumenten der Spitzenweine sind Genießer eines hochwertiges Kulturgutes in Österreich, und ihnen liegt viel daran, dieses Kulturgut, diese hohe Qualität so lange wie möglich in ihrem Leben zu genießen. (Abg. Mag. Kammerlander: Das ist Lobbyismus!) Glauben Sie mir, es nützt nichts, daß Sie hier die Winzerschaft und den Weinbau in Österreich ansprechen.


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Ich möchte dazu ergänzend sagen (Unruhe im Saal)  – meine Herren, ich habe auch zugehört, wenn Sie mir bitte zuhören würden! –, daß nur ein Fünftel des alkoholischen Konsums auf den Wein entfällt, es kann dies also nicht nur eine Sache der Winzer sein.

Die in Kürze zu treffende schwere Entscheidung sollte keine Streitfrage sein. Ich bin, wie die gesamte Volkspartei, für das Mehrheitsprinzip in der Demokratie, und die Entscheidung trifft die Bevölkerung. In einer Demokratie, von der wir von der Volkspartei angeblich sehr wenig halten, wie uns Herr Wabl heute vorwarf, dürfen Rechte der Staatsbürger, eben Rechte in einer Demokratie für freie Bürger, nicht derart eingeschränkt werden, daß es einer Entmündigung vieler Bürger gleichkommt. Nicht wir wollen das Volk zu Untertanen stempeln, sondern Sie von den Grünen entwickeln sich immer mehr in eine totalitäre Richtung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich glaube, Sie haben weit mehr Probleme mit dem demokratischen Prinzip als unsere Bevölkerung und die ÖVP.

Im "Standard" von heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, meint Ihr sozialistischer Jugendchef Pichler, daß jene, die einen starken Kontrollstaat fordern – nicht wir, sondern die Bevölkerung fordert die Kontrolle zum Schutz, um eben zu liberale Auswüchse in einer Demokratie zu verhindern –, "in der Promillefrage der Anarchie der Betrunkenen das Wort sprechen." Aber nicht genug damit. Abschließend meint der sozialistische Jugendsprecher – ich zitiere –: "Die Mutation bestimmter Parlamentarier von Beton- zu Mostschädeln ist beängstigend." – Ihr sozialistischer Jugendsprecher! Wo ist nun Ihr Gewissen? Anscheinend ist es Ihnen egal. Ich frage jetzt Sie als Volksvertreter der SPÖ: Was ist wohl mehr beängstigend? Die Kultur eines Landes beginnt bei den Menschen, wie man mit Worten miteinander umgeht. (Abg. Dr. Schmidt: Sagen Sie das einmal Ihrem Vizekanzler! Sagen Sie das Ihrem Parteiobmann!) Meine Damen und Herren! Denken Sie einmal nach, welche Personen Sie mit Ihrer erzwungenen namentlichen und dem Nichtzulassen einer sogenannten freien und geheimen Abstimmung hier schützen, fördern, ja sogar bestätigen! (Unruhe im Saal.)

Wir behandeln heute ein Thema, das ich im Zusammenhang mit einzelnen Schicksalen und verschiedenen Briefen sehe, was aber den Blick auf die Fakten manchmal trübt. Aus diesem Grund möchte ich diese noch einmal vor Augen führen, um deutlich zu machen, welche Maßnahmen wirksame Problemlösungen darstellen.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigung, daß ich Sie unterbreche. Ich bitte das Hohe Haus um etwas mehr Aufmerksamkeit und um Senkung des Geräuschpegels!

Abgeordneter Johannes Zweytick (fortsetzend): Es scheint Ihnen jedoch nicht so wichtig zu sein. Ich habe eingangs gesagt, es sollte keine Steitfrage sein. Bleiben wir bei den Fakten und gehen wir weg von der Theorie, machen wir deutlich, was tatsächliche Maßnahmen wären und nicht sozusagen reine Alibilösungen.

Erstens möchte ich ausdrücklich betonen, daß eine Absenkung der Promillegrenze ohne ausreichende Überwachung keine wirksame Lösung darstellt. Warum? – Wir könnten die Promillegrenze auf Null setzen, was zwar überhaupt ein Unsinn wäre, da ja schon beim Genuß eines Apfels Alkohol im Blut nachweisbar ist, aber ohne Kontrolle bliebe diese Maßnahme genauso wie die 0,5-Promille-Grenze eine Alibihandlung. Ich kann mein Gewissen damit nicht beruhigen, weshalb ich gegen eine Absenkung ohne ausreichende Kontrollen und ohne ausreichende Maßnahmen gegen Risikolenker bin. (Abg. Wabl: Du hast einen herrlichen Wein, aber die Rede ist miserabel!)

Ich bin der festen Überzeugung, daß die Zahl der Verkehrstoten seit dem letzten Jahr nur deshalb um 25 Prozent zurückgegangen ist – trotz der 0,8-Promille-Grenze –, weil die Kontrollen und die Überwachung verstärkt wurden, was Ihnen jeder Polizeibeamte und jeder Gendarm bestätigen wird.

Zweitens beweist die Statistik, daß wirklich tragische Autounfälle von Personen verursacht werden, welche einen viel höheren Blutalkoholgehalt als 0,8 Promille aufweisen, nämlich zwischen 1,5 und 2,5 Promille. Für mich ist das ein weiteres Indiz dafür, daß nicht die 0,8-Promille-Grenze das Problem darstellt, sondern die in hohem Grade alkoholisierten Lenker.


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Es scheint mir deshalb angebracht zu sein, eine Staffelung der Strafen nach dem Grad der Alkoholisierung vorzunehmen.

Außerdem halte ich es für vernünftig, den Probeführerschein für Jugendliche zu verlängern, denn – um bei den Fakten zu bleiben – laut Unfallstatistik gehören immer noch 30 Prozent aller Verletzten und 26 Prozent aller Getöteten im Straßenverkehr der Altersgruppe der Vierzehn- bis Vierundzwanzigjährigen an, obwohl sie nur 12,7 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. – Die Verlängerung des Probeführerscheins um ein Jahr lehnen Sie, meine sehr verehrten Kollegen von der SPÖ, leider Gottes ab.

Abschließend möchte ich noch einmal festhalten, daß ich nicht aus Jux und Tollerei für eine noch stärkere Überwachung eintrete, sondern deshalb, weil ich die Fakten respektiere und mir die Expertengutachten gut angeschaut habe, die alle nicht die Promillegrenze, sondern die Kontrolle als entscheidenden Faktor ansehen. Außerdem glaube ich, daß die Österreicherinnen und Österreicher sehr bewußte Autofahrer sind und sehr wohl abschätzen können, ob sie fahrtüchtig sind oder nicht. Sie dahin gehend zu beeinträchtigen halte ich für fahrlässig beziehungsweise käme dies einer Teilentmündigung und Massenvorbestrafung gleich. Auch die Herabsetzung auf 0,5 Promille kann letztlich nicht vor Mißbrauch und menschlichen Fehlern schützen.

Es kann nicht nur Pflichten der Staatsbürger geben, es muß auch noch Rechte geben (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller ), die die Pflichten auch rechtfertigen, Herr Kollege Barmüller. Das heißt: 0,8 Promille und intensivere Kontrollen. – Regen Sie sich nicht so auf, es sollte kein Streit sein! Wir müssen das sachlich und ernsthaft hier behandeln, denn wir müssen es auch verantworten.

Ihr Vertrauen ist zwar gut, ich aber sage: Kontrolle ist besser! (Beifall bei der ÖVP.)

20.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ich unterbreche nun die Sitzung kurz, weil das Abstimmungscroquis noch nicht eingelangt ist.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 20.32 Uhr unterbrochen und um 20.44 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Um Zeit zu sparen, teile ich vorerst einmal mit, daß mir ein Antrag und ein Verlangen vorliegen.

Es liegt mir ein Antrag der Abgeordneten Dr. Khol und Kollegen auf Durchführung einer geheimen Abstimmung gemäß § 66 Abs. 4 der Geschäftsordnung mit folgenden Wortlaut vor:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen gemäß § 66 Abs. 4 GOG den Antrag, eine geheime Abstimmung über Artikel I Z 1 des in zweiter Lesung zu Tagesordnungspunkt 9 der Tagesordnung der Plenarsitzung vom 9. Juli 1997, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlagen 712 der Beilagen, 713 der Beilagen, 714 der Beilagen und 708 der Beilagen sowie über die Anträge 96/A (E), 99/A, 122/A, 138/A (E), 139/A (E), 197/A (E), 348/A (E), 396/A (E), 410/A und 492/A, das ist 823 der Beilagen, eingebrachte Abänderungsanträge des Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden, durchzuführen.

Darüber hinaus verlangen die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 66 Abs. 6 GOG, daß diese geheime Abstimmung in Wahlzellen erfolgt.

Es liegt mir allerdings auch das von einer entsprechenden Anzahl von Abgeordneten unterzeichnete Verlangen vor, eine namentliche Abstimmung nach § 66 Abs. 4 GOG zu Artikel 1 Z 1 des Abänderungsantrages der Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend den Bericht des Verkehrsausschusses in 823 der Beilagen betreffend die Einfügung einer neuen Z 3a in Artikel I


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des Gesetzentwurfes in der Anlage 2 durchzuführen. (Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Präsident!)

Herr Abgeordneter Khol, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

20.46

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich bin außerordentlich betroffen, zu hören, daß der Antrag auf geheime Abstimmung, gemäß unserer Geschäftsordnung zeitgerecht eingebracht, durch das Verlangen auf namentliche Abstimmung außer Kraft gesetzt wird. Das sind die Regeln der Geschäftsordnung, die ich zu akzeptieren habe.

Nicht zu akzeptieren habe ich allerdings – und ich verlange daher die Einberufung einer Präsidiale –, daß entgegen allen Ankündigungen in der Öffentlichkeit jetzt nicht freie Abstimmungen stattfinden (empörte Zwischenrufe), wo jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen abstimmen kann, sondern daß der Klubzwang durch die namentliche Abstimmung quasi instrumentalisiert wird. (Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsordnung!)

Ich beantrage daher gemäß § 59 Abs. 3, über dieses Verlangen, also über diese Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, eine Debatte durchzuführen, worüber ein Mehrheitsbeschluß des Hauses herbeizuführen wäre. (Abg. Dr. Schmidt: Was ist das für ein Antrag? – Abg. Dr. Kostelka: Was ist das für ein Antrag? – Zur Geschäftsordnung!)

20.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Sie haben diesen Antrag zur Geschäftsordnung gehört. Ich lasse über diesen Antrag ... (Abg. Dr. Schmidt: Was ist das für ein Antrag? – Abg. Dr. Kostelka: Was ist das für ein Antrag, und warum wird meine Wortmeldung zur Geschäftsordnung nicht zur Kenntnis genommen?)

Das ist ein Antrag gemäß § 59 Abs. 3: "Auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag eines Abgeordneten kann der Nationalrat beschließen, daß eine Debatte stattfindet." (Abg. Dr. Schmidt: Über welchen Antrag? – Zur Geschäftsbehandlung!) Auf Einberufung einer Präsidialkonferenz. So habe ich diesen Antrag jetzt verstanden. (Abg. Dr. Kostelka: Darüber kann nicht abgestimmt werden! Das ist kein Antrag, das ist eine Entscheidung des Präsidenten und sonst nichts! – Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsbehandlung! – Weitere Zwischenrufe.)

Bitte, Abgeordneter Dr. Khol.

20.47

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Mein Antrag auf Durchführung einer Debatte bezieht sich auf meine Wortmeldung, und es ist laut Kommentar Fischer/Czerny und Kommentar Zögernitz/Kobzina nach § 59 Abs. 3 möglich, über Wortmeldungen eine Debatte durchzuführen. Und ich stelle eben den Antrag auf Durchführung dieser Debatte über meine Wortmeldung, in der ich anrege, daß Sie eine Präsidialkonferenz einberufen.

Ich stelle also nicht den Antrag auf Einberufung einer Präsidialkonferenz. Dazu habe ich kein Recht. Ich kann das in einer Wortmeldung anregen und kann nach § 59 Abs. 3 über diese Wortmeldung eine Debatte verlangen, was ich hiemit tue.

20.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ja, und über diesen Antrag ist abzustimmen. Ich werde daher ... (Abg. Dr. Kostelka: Herr Präsident! Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie die Wortmeldung nur von einem Abgeordneten dieses Hauses zur Kenntnis nehmen! Ich finde das ungeheuerlich! – Ruf: Aufstehen und reden! – Weitere heftige Zwischenrufe.) – Herr Kollege Kostelka, ich habe Ihre Wortmeldung hier oben akustisch nicht verstanden. – Bitte.

20.48

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Dann sage ich das auch gerne über die Mikrophonanlage. Sie haben nämlich dem


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81. Sitzung / Seite 188

Kollegen Khol nach seiner Wortmeldung das Wort erteilt. Unverkennbar habe ich mich mehrfach zu Wort gemeldet. Bei mir haben Sie diese Wortmeldung ostentativ und nachhaltig übersehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich zu dem, was Herr Abgeordneter Khol gesagt hat, eines feststellen: Geschäftsordnungsmäßig ist klar, daß es eine geheime Abstimmung dann zu geben hat, wenn sie vom Plenum des Nationalrates beschlossen wird. Geschäftsordnungsmäßig ist ebenso klar, daß 20 Abgeordnete das Recht haben, eine namentliche Abstimmung zu verlangen, und wenn sie dies tun, daß dann selbstverständlicherweise die Namentliche nach den Regeln der Geschäftsordnung vorgeht.

Daher ist es kein besonderes Problem, wenn debattiert werden soll. Nur das, was hier in diesem Zusammenhang als Gegenstand der Debatte bezeichnet wurde, ist in meinen Augen weit jenseits der Geschäftsbehandlung. Hier wird nämlich von Klubzwang gesprochen, und ich frage Sie, Herr Präsident, was eine namentliche Abstimmung mit einer Geschäftsbehandlung zu tun hat. (Abg. Mag. Stadler: Das ist Debatte! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das ist in Wirklichkeit die Problematik, daß hier nämlich Politik auf der Geschäftsordnungsbasis über den Präsidenten hinweg gemacht werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Kollege Kostelka! Ich habe die Ausführungen des Herrn Klubobmannes Khol als ein Motiv für seinen Antrag verstanden, aber nicht als Inhalt des Antrags.

Weiters ist zur Geschäftsbehandlung Frau Abgeordnete Dr. Schmidt gemeldet.

20.50

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich vielleicht auch das Mikrophon bekommen? Ich bedanke mich. Das funktioniert wenigstens. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wieso? Hat es bei Ihnen nicht funktioniert?)

Wenn Sie sich den § 59 anschauen, Herr Präsident, werden Sie erkennen, daß über eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung keine Debatte zu führen ist. Ich ersuche Sie daher, bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, sich den § 59 anzuschauen. Im § 59 steht nämlich, daß Anträge zur Geschäftsbehandlung zwar nicht schriftlich überreicht werden müssen. "Sie bedürfen keiner Unterstützung und werden" – und dann heißt es, ich lese es Ihnen gerne vor –, "sofern der Nationalrat nicht gemäß Abs. 3 die Durchführung einer Debatte beschließt, ... zur Abstimmung gebracht."

Das heißt, der Abs. 3 stellt darauf ab, daß ein Antrag zur Geschäftsbehandlung gestellt wird. Herr Abgeordneter Khol hat ausdrücklich gesagt, daß er keinen Antrag stellt, sondern daß er eine Wortmeldung macht. (Widerspruch bei der ÖVP.) Er hat noch dazu qualifiziert und selbst gesagt, daß nicht einmal das Verlangen auf Einberufung einer Präsidiale ein geschäftsordnungskonformer Antrag zur Geschäftsbehandlung wäre, sondern eine Anregung, wie Sie wissen. Auch Abgeordneter Khol weiß das, und daher hat er dies gar nicht als Antrag formuliert.

Über Wortmeldungen zur Geschäftsordnung können keine Debatten abgehalten werden, aber ich melde mich und halte es für mehr als bemerkenswert, wenn ein Klubobmann einer Fraktion die Auslegung der Geschäftsordnung als unzulässig darstellt und meint, daß über eine namentliche Abstimmung Klubzwang ausgeübt werden könnte. Ich halte das für eine bemerkenswerte Interpretation der Geschäftsordnung. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zur Geschäftsbehandlung gemeldet ist Frau Abgeordnete Petrovic. – Bitte.

20.52

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem § 59 ist keine Möglichkeit zu entnehmen, über die offenbar implizit geäußerte Meinung des Abgeordneten Khol, daß es nicht gerechtfertigt sei, daß


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eine namentliche Abstimmung einer geheimen vorgehe, eine Debatte abzuführen. Ein diesbezüglicher Antrag ist nicht möglich, weil das Verhältnis von namentlicher und geheimer Abstimmung in der Geschäftsordnung eindeutig geregelt ist, sodaß ein diesbezüglicher Antrag mit Sicherheit unzulässig ist.

Über eine sonstige Meinungsäußerung, ob diese Bestimmung der Geschäftsordnung angebracht oder nicht angebracht oder nach Ansicht des Abgeordneten Khol verständlich oder nicht ist, kann es wohl keine Debatte in diesem Hause geben.

Der Wortmeldung des Abgeordneten Khol in Sachen Klubzwang kann ich überhaupt nicht folgen. (Abg. Dr. Höchtl: Sie wollen ihr nicht folgen!) Ich entnehme der Geschäftsordnung in keinem einzigen Punkt und auch sonst keiner österreichischen Rechtsquelle, daß es so etwas wie einen Klubzwang überhaupt gibt. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Das heißt, ich wüßte nicht worüber wir hier debattieren sollten! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum. – Abg. Schwarzenberger: Da lacht sie sogar selbst!)

Auch das Verhalten der Abgeordneten gerade der Österreichischen Volkspartei im Vorfeld der heutigen Abstimmung, etwa die Teilnahme von Abgeordneten wie der Abgeordneten Brinek bei einer ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigen Sie, Frau Kollegin Petrovic, ich bin mir nicht sicher, daß sich Ihre Ausführungen jetzt noch auf die Geschäftsbehandlung beziehen. Aber ich will das auch als Motiv werten.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Ich halte fest, daß auch das Verhalten der Koalitionsabgeordneten im Vorfeld, etwa bei der Teilnahme an Pressekonferenzen, diese Rechtsauffassung, daß es keinen Klubzwang gibt, untermauert. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

20.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Geschäftsbehandlung ist Herr Abgeordneter Khol gemeldet.

Ich möchte aber einen Vorschlag machen: Bevor wir vielleicht nun über die Auslegung der Geschäftsordnung weiter diskutieren, unterbreche ich die Sitzung und bitte die Damen und Herren Klubobleute kurz zu mir auf das Präsidium.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 20.54 Uhr unterbrochen und um 21.02 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf , teile mit, daß das Croquis eingelangt ist, daß damit schwierige Rechtsfragen verbunden sind und daß ich die fünf Klubvorsitzenden, den Zweiten und Dritten Nationalratspräsidenten zu einer Präsidialkonferenz bitte.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 21.03 Uhr unterbrochen und um


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21.55 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich bitten, die Plätze einzunehmen.

Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir haben in der Präsidialsitzung einige schwierige Rechtsfragen erörtert, und es liegen mir nunmehr Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung vor.

Ich erteile als erstem Kollegen Dr. Khol das Wort. Ich beschränke die Redezeit auf maximal 5 Minuten. – Bitte.

21.55

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zur Geschäftsbehandlung das Wort verlangt, weil ich tief betroffen darüber bin, daß in einer Entscheidung, die jeder in diesem Haus nach bestem Wissen und Gewissen und aus seiner eigenen Verantwortung zu treffen hat, nicht eine geheime Abstimmung stattfinden kann, sondern eine namentliche Abstimmung durch 20 Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion erzwungen wird.

Ich glaube, daß das Problem ein zutiefst persönliches Problem ist. Wir haben heute den ganzen Tag Debatten gehört. Wir haben gehört, daß es unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Einschätzungen gibt, die zutiefst in die Privatsphäre der Menschen hineinreichen.

An sich haben wir dieses Problem schon einmal abgestimmt – geheim abgestimmt. Wir haben dann zwischen den Regierungsparteien den koalitionsfreien Raum dafür vereinbart, das heißt, also bereits die Schiene gelegt, daß nicht nach Parteigesichtspunkten, nach Gesichtspunkten Mehrheit/Minderheit entschieden wird, sondern daß die mündige Abgeordnete und der mündige Abgeordnete in einer Wahlzelle die Entscheidung treffen kann. (Abg. Schieder: Na bitte! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben dann in der Vordebatte – denn wir sind ja schon seit zwei, drei Monaten in dieser Frage unterwegs – immer wieder festgestellt, daß dies eine Gewissensentscheidung sein soll. Wir haben in unserer Fraktion, in unserem Klub nach ausführlicher Debatte auch auf diese Gewissensentscheidung abgestellt, und es haben sich Abgeordnete auch diesbezüglich heute am Rednerpult geäußert.

Ich glaube, daß wir diesem Hohen Haus einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir hier nicht geheim abstimmen können, so wie wir es der Bevölkerung in Aussicht gestellt haben. Man kann doch nicht wirklich glauben, daß die Menschen in diesem Lande nicht verstehen, was es heißt, wenn jeder Abgeordnete hier mit seinem Namen im Protokoll steht, wie er abgestimmt hat. (Abg. Ing. Langthaler: Das ist in der Demokratie so!)

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Ich möchte nicht jene Fraktion anschauen, von der Abgeordnete noch an diesem Nachmittag bei mir waren und gesagt haben: Wieso setzt ihr nicht eine geheime Abstimmung durch? Das waren Abgeordnete einer Fraktion, von der man wußte, daß dort massiver Druck ausgeübt wird. (Abg. Ing. Reichhold: Welche Fraktion war das?) Diese Abgeordneten wurden massiv – bis zu Tränen – zu einem bestimmten, einheitlichen Abstimmungsverhalten gedrängt. Ich möchte die Debatte nicht verschärfen, ich sage nur (Abg. Ing. Reichhold: Welche Fraktion war das?) – es waren nicht Sie, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen –, daß hier also auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten gedrängt wird.

Als Klubobmann einer Fraktion, der die Verantwortung dafür übernommen hat, jenen zu glauben, die gesagt haben, es gebe eine freie Abstimmung, es werde keine Verantwortlichkeit eingefordert – ich möchte dafür kein schlimmeres Wort verwenden –, muß ich sagen, daß ich zutiefst betroffen bin. Ich habe eine Funktion in meinem Klub und habe zu jenen gehört, die massiv für diese Freigabe plädiert haben. Auch die Generalsekretärin unserer Partei, die eine Funktion hat, hat für die Freigabe plädiert. Wir haben auch unsere Meinungen kundgetan. Jetzt sind wir zutiefst betroffen darüber, daß dieser gute Glaube, den wir hatten, in dieser Weise für parteipolitische, machtpolitische Zwecke ausgenützt wird. Wir werden unsere Konsequenzen daraus ziehen. (Zwischenrufe bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Ich habe meine Verantwortung als Klubobmann auch meinem Klub gegenüber und auch die Generalsekretärin hat sie der Partei und unserer Fraktion gegenüber. (Abg. Dr. Cap: Das ist ja peinlich!) Ich kann nur sagen: "Tu l’as voulu Danton!" – Sie haben es so gewollt! (Beifall bei der ÖVP.)


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22.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

22.00

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Hohes Haus! Herr Kollege Khol, fürs erste: Ich gehe doch wohl hoffentlich richtig in der Annahme, daß nicht nur in den Wahlzellen, sondern daß jede uns in der Gesetzgebung gestellte Frage nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet wird. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Ruf: Aber nicht bei der SPÖ! – Lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das war nämlich Ihre Begründung, warum Sie gemeint haben, daß es eine Abstimmung in der Wahlzelle zu geben habe. (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Punkt Nummer eins: Sie haben in diesem Zusammenhang behauptet, daß es sich bei der Entscheidung, die hier zu treffen wäre, um eine handle, die zutiefst in die Privatsphäre hineinführt.

Herr Kollege Khol! Wenn jemand hinter dem Lenkrad eines PKW mit 100, 150, 200 PS sitzend, seiner Sinne nicht voll mächtig, weil von Alkohol beeinträchtigt (lautstarke Zwischenrufe bei der ÖVP) , zu einer Gefahr für die Umwelt, zur Gefahr für Menschen wird, dann ist das in meinen Augen in keiner Weise eine Gewissensfrage. (Abg. Kiss: So was von unglaublich! Was hat das mit einer geheimen oder einer namentlichen Abstimmung zu tun?) Dies ist nämlich ausschließlich naturwissenschaftlich und soziologisch zu begründen. (Abg. Dr. Puttinger: Na, mein Gott!)

Und ich frage Sie, Herr Kollege Khol, mit aller gebotenen Zurückhaltung: Wie erklären Sie einer Mutter, wie erklären Sie einem Vater (anhaltende heftige Zwischenrufe bei der ÖVP) , die auf diese Weise das Kind verloren haben, daß es sich hier um eine Gewissensfrage handelt? (Abg. Rosemarie Bauer: Das haben wir schon gesagt!) Ich verstehe Sie in diesem Zusammenhang wirklich nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Puttinger: Sie sind wortbrüchig!)

Wenn Sie darauf hingewiesen haben, daß es die Bevölkerung nicht verstehen wird, wenn wir in dieser Frage keine geheime Abstimmung durchführen (Abg. Rosemarie Bauer: Das ist richtig!) , dann bin ich genau gegenteiliger Meinung, Herr Kollege Khol. Ich bin nämlich deswegen der entgegengesetzten Meinung, weil hier 183 vom Volk gewählte Abgeordnete sitzen, die das Abstimmen zu ihrem Beruf gemacht haben (Abg. Mag. Stadler: Die sind so arm!) , deren Beruf es ist, zu ihrer Meinung und zu ihrem Stimmverhalten zu stehen. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Kiss: Dann lassen Sie sie doch geheim abstimmen!)

Wir haben uns daher in der Vergangenheit nie dagegen zur Wehr gesetzt (Abg. Kiss: Dann lassen Sie sie doch geheim abstimmen, wenn Sie so überzeugt sind!) und konnten und wollten es auch nicht, wenn die freiheitliche Fraktion eine namentliche Abstimmung nach der anderen beantragt hat. (Abg. Kiss: Die freie Meinung soll entscheiden!) Die einzige Klage in diesem Zusammenhang hat es in zeitlicher Hinsicht gegeben, aber nie aus demokratiepolitischen Gründen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Khol! Wenn Sie meinen, daß Pressionen ausgeübt worden sind, dann habe ich Bilder eines Abgeordneten Ihrer Fraktion in Erinnerung, der von hier unten wiederum hinaufgeschickt wurde, weil er bei einer namentlichen Abstimmung die falsche Karte in der Hand hatte. (Abg. Haigermoser: Und wieviel haben Sie hineingeworfen? Zwei Stück!) Das ist das Demokratieverständnis, das ich in diesem Zusammenhang in Erinnerung habe, wenn Sie von Pressionen sprechen. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Haigermoser: Sie haben gleich zwei Karten hineingeworfen! – Weitere heftige Zwischenrufe.)

Lassen Sie mich daher eine abschließende Bemerkung machen, Herr Kollege Khol: Wenn man in einem Volksbegehren von einem Bürger, der Politik nicht zu seinem Beruf gemacht hat, erwartet, daß er vor den Augen der Gemeinde, vor den Augen der Obrigkeit in eine Volksbegehrensliste seinen Namen einträgt, dann kann man das erst recht von Abgeordneten zum Nationalrat verlangen. Es hat Ihnen von unserer Fraktion nie jemand gesagt, daß es eine geheime Abstimmung geben wird. (Abg. Ing. Reichhold: Schafft die geheimen Wahlen überhaupt ab!) Herr Kollege Parnigoni hat Herrn Kollegen Kukacka vom ersten Tag der Beratungen an erklärt, daß es eine offene Abstimmung geben wird. Ich habe Ihnen dasselbe gesagt. (Abg.


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Mag. Kukacka: Heute zum ersten Male!) Daher ist auch diesbezüglich Ihr Vorwurf nicht richtig. (Beifall bei der SPÖ und bei den Grünen. – Abg. Mag. Kukacka: Heute zum ersten Mal!)

22.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

22.05

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Kostelka geht heraus und sagt, er habe gedanklich einen Abgeordneten vor seinem geistigen Auge, der bei einer namentlichen Abstimmung falsch abgestimmt habe und dann deswegen unter Druck geriet. (Abg. Dr. Mertel: Das hat er nicht gesagt!) Er hat das gerade bestätigt! Haben Sie "Pressionen" gesagt? (Abg. Dr. Mertel: Er ist zurückgeschickt worden!) Ja! Bei einer namentlichen Abstimmung hätte jemand die falsche Karte abgegeben. (Abg. Dr. Mertel: Er hat sie nicht abgegeben!)

Und heute kämpft er für eine namentliche Abstimmung, weil er alle pressieren möchte, die heute nicht so abstimmen, wie es der Klub beschlossen hat, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Darum geht es. Er hat seine Motivation ja offengelegt. Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie dieses Beispiel gebracht haben. Ich kann mir vorstellen, daß Sie dieses Bild vor Ihrem gedanklichen Auge haben. Genau mit dieser Begründung, genau deshalb, weil Sie das vor Ihrem gedanklichen Auge haben, sind Sie dagegen, daß Abgeordnete Ihrer eigenen Fraktion geheim abstimmen, denn da gibt es mindestens zwölf, die in den Couloirs jammern und sagen: Wir würden gerne gegen diesen Parnigoni-Antrag stimmen, aber unser Klubobmann gestattet uns das nicht! (Abg. Koppler: Nennen Sie die Namen! – Abg. Grabner: Nennen Sie die Namen!) Und weil er Angst hat, daß seine eigene Fraktion dem Klubzwang nicht nachkommen könnte, getraut er sich nicht, hier Wahlzellen aufzustellen. Das ist der ganze Hintergrund, meine Damen und Herren, der ganz nüchterne Hintergrund.

Heute geht es um das freie Mandat, das ist das Entscheidende. Es geht nicht um das, was Sie uns zu verkaufen versucht haben, wobei Sie sich in der Argumentation noch dazu ein Haxl gestellt haben, nein, darum geht es nicht, heute geht es um das freie Mandat. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es geht darum, ob auch die Mitglieder Ihrer Fraktion – so wie die Mitglieder meiner Fraktion – völlig frei abstimmen können. (Abg. Dr. Cap: Können Sie das buchstabieren?) Sie werden heute sehen, daß die Mitglieder meiner Fraktion in dieser Gewissensfrage (Abg. Dr. Cap: Buchstabieren Sie das!) – für einzelne ist es nämlich tatsächlich eine Gewissensfrage, und sie werden nicht erst bei Ihnen nachfragen, ob es eine technokratische, eine biologische oder eine medizinische Frage ist, nein, es ist eine Gewissensfrage (Abg. Dr. Cap: Wie buchstabieren Sie das?) – durchaus sehr unterschiedlicher Meinung sind.

Aber bei Ihnen darf man das nicht, Herr Kollege Kostelka. Sie haben die Linie ausgegeben, und die gesamte Fraktion hat dem Klubobmann zu folgen. Weil der Klubobmann seiner eigenen Fraktion nicht traut, traut er sich nicht, heute hier Wahlzellen aufzustellen, meine Damen und Herren. Das ist der ganze Hintergrund! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei der ÖVP.)

Man hat ja gesehen, mit welcher Verbissenheit er sich sogar dagegen gewehrt hat, über eine Wortmeldung des Kollegen Khol auch nur eine Abstimmung durchführen zu lassen, ob wir über die Wortmeldung überhaupt debattieren dürfen. So weit reicht das Demokratieverständnis des Kollegen Kostelka und der sozialistischen Fraktion heutzutage. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und bei der ÖVP. – Abg. Grabner – in Richtung des Abg. Dr. Khol –: Du wirst schon sehen, was du da für einen Freund hast!)

Frau Kollegin Schmidt hat in der Präsidialkonferenz behauptet, die namentliche Abstimmung sei zur Sicherstellung des freien Mandats erforderlich – (ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und bei der ÖVP) das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen –, aber genau Frau Kollegin Schmidt war es, die bei der Abstimmung über den § 209 StGB die genau gegenteilige Argumentation vorgebracht hat. Aber nichts ist so verquer in der Argumentation, daß nicht Kollege Kostelka sich diese verquere Argumentation der Frau Schmidt aus der Präsidialkonfe


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renz auch noch abpaust und sie heute in seiner Wortmeldung zum besten gibt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Trittbrettfahrer!) Herr Kollege Kostelka, da haben Sie bei der falschen Dame abgeschrieben und abgeschaut. Tatsache ist und bleibt, daß Sie heute das freie Mandat verunmöglichen. (Abg. Dr. Kier: Wo ist das freie Mandat gefährdet?)

Herr Kollege Khol! Wenn Sie mir Ihr Ohr schenken wollten (Ruf: Leihen heißt das!) , für das, was ich Ihnen zu sagen habe, und die Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei sollten das als Warnung nehmen; als Warnung, was es bedeutet, mit den Sozialdemokraten einen koalitionsfreien Raum auszumachen. (Oje-Rufe bei der SPÖ.) So sieht der koalitionsfreie Raum aus, den Ihnen Ihr Regierungspartner einräumt: Weil Sie wissen, daß Sie unter Umständen in diesem koalitionsfreien Raum mit Unterstützung einzelner Abgeordneter der SPÖ recht haben könnten, wird das verhindert, indem heute jeder einzelne kontrolliert wird, der hier heruntergeht und eine andere Karte einwirft, als Kollege Kostelka einwirft. – Das ist der Hintergrund! Und so schaut Ihr koalitionsfreier Raum aus! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Kukacka. )

Meine Damen und Herren! Ich hätte aus einem ganz banalen Grund heute doch gerne eine geheime Abstimmung gehabt – nicht nur um des freien Mandats willen, sondern ich habe noch einen zusätzlichen Grund –: Ich habe gehört, einzelne Damen und Herren der ÖVP wollen den Plenarsaal verlassen, wenn es eine namentliche Abstimmung gibt, weil sie es in Ihren Wahlkreisen nicht mehr argumentieren könnten, wenn sie heute gegen den Antrag Parnigoni stimmen müßten. Ich hätte Ihnen, lieber Herr Kollege Khol, nur zu gern ermöglicht, an der Abstimmung teilzunehmen. Wenn Sie jetzt deswegen, weil die Sozialdemokraten eine namentliche Abstimmung verlangen, nicht an der Abstimmung teilnehmen können (Abg. Dr. Mertel: Das ist ja entsetzlich, was Sie da verbreiten!), so tut mir das einmal mehr um Sie und die Demokratie leid. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Koppler: Der glaubt das noch, was er da erzählt!)

22.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Schmidt ist als nächste am Wort. (Zahlreiche Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Abg. Grabner: Wartet nur, wenn es am Freitag um den Schüssel geht!)

22.10

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur wenige Worte zum Abgeordneten Stadler.

Erstens: Die Wiedergabe meiner Wortmeldung aus der Präsidiale ist schlicht und einfach falsch. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt habe ich Sie sogar in der Präsidiale ertappt! Das war so falsch, daß es der Khol übernommen hat!) Ich habe nur wenig Zeit und auch keine Lust, darauf einzugehen.

Zweitens: Es wirft ein bezeichnendes, aber durchaus bekanntes Licht auf die FPÖ, wenn Herr Stadler sagt, daß eine öffentliche Abstimmung das freie Mandat verunmöglicht. – Wörtliche Aussage.(Abg. Scheibner: Ihr habt eure Leute auch unter Druck gesetzt! Da traut sich auch keiner mehr, etwas zu sagen!) Damit zeigt er nur, wie der Druck in seiner Partei aussieht, daß eine öffentliche Abstimmung ein freies Mandat verunmöglicht. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte zum Abgeordneten Khol und zu seiner Wortwahl auch einiges sagen. (Abg. Mag. Stadler: Frau Lehrerin, Sie sind mehr als daneben! Sie sind völlig daneben, Frau Lehrerin!) Herr Abgeordneter Khol! Sie sagen, daß 20 Abgeordnete der Sozialdemokraten eine namentliche Abstimmung erzwungen haben. Das Wort "erzwungen" halte ich für mehr als bedenklich, wenn von einem Antrag Gebrauch gemacht wird, der ein klares Ergebnis nach der Geschäftsordnung vorsieht. (Abg. Mag. Stadler: In welcher Kirche predigen Sie, Frau Schmidt? In welcher Kirche halten Sie Ihre Pastoralrede?) Wenn Sie davon sprechen, daß der Abgeordnete mündig sein müsse (Abg. Haigermoser: Da gibt es zufällig ein paar schwarze Flecken bei Ihnen!) , dann frage ich mich, wieso Sie, die Sie für Lauschangriff und Rasterfahndung eintreten, Sie, die Sie immer meinen, daß der Anständige doch nichts zu verbergen habe, für die Mündigkeit offensichtlich die Geheimniskrämerei brauchen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. )


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81. Sitzung / Seite 194

Ich verstehe auch etwas anderes nicht. Wenn Sie, Herr Abgeordneter Khol, sagen, daß dies eine Gewissensentscheidung sei – ich möchte es nicht qualifizieren, ob es eine Gewissensentscheidung ist oder nicht; ich gehe von Ihrer These aus –, dann frage ich mich, ob Sie der Meinung sind, daß man sein Gewissen verstecken muß. Sie, auch Ihre Generalsekretärin und einige Ihrer Abgeordneten, haben sich öffentlich deklariert, daß Sie für die 0,5-Promille-Grenze eintreten werden, und nun gehen Sie an das Rednerpult und sagen, Sie und Ihre Generalsekretärin hätten eine Verpflichtung Ihrer Partei gegenüber, Ihrer Fraktion gegenüber.

Dabei interessieren mich drei Dinge.

Erstens: Sie haben vorhin gesagt, es gebe keine Parteilinie. Sie haben vorhin hier ausdrücklich gesagt, daß das jedem selbst überlassen bleibe. (Abg. Rosemarie Bauer: Eine Parteilinie gibt es auch nicht! – Abg. Dr. Khol: Das ist eine freie Abstimmung!) Daher frage ich mich: Welcher Linie, welcher Position fühlen Sie sich verpflichtet, wenn es eine freie Abstimmung ist? – Das ist ein Widerspruch in sich, Herr Abgeordneter Khol. (Abg. Rosemarie Bauer: Nein, das ist es nicht!) Bitte, wenigstens hören wird man doch noch können. Wenn Sie sagen, Sie hätten eine Verpflichtung der Fraktion gegenüber (Abg. Rosemarie Bauer: Richtig!) , dann frage ich mich: Welche Verpflichtung meinen Sie, wenn Sie Ihre freie Abstimmung nicht so durchführen können, wie Sie es vorher angekündigt haben? – Das ist die erste Frage. Ich halte das für in sich widersprüchlich. (Abg. Rosemarie Bauer: Na ja, das können Sie!)

Die zweite Frage ist folgende: Wenn Sie eine Verpflichtung Ihrer Partei gegenüber haben, von der Sie jetzt sagen, sie führt Sie zu einem anderen Abstimmungsverhalten, als Sie vorher angekündigt haben, ist diese Verpflichtung der Partei gegenüber nun unterschiedlich, je nachdem, ob Sie sie offen oder ob Sie sie geheim ausüben? Ist das Ihr christlich-soziales Verständnis, daß es jeweils anders ist, je nachdem, ob es offen oder geheim ist? (Abg. Dr. Khol: Weil alle unter Druck gesetzt werden! Es werden alle unter Druck gesetzt!)

Wir haben in den letzten Tagen schon viel von christlich-sozialem Verständnis gehört, aber das schlägt für mich dem Faß den Boden aus und wird nur mehr von folgendem übertroffen (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei den Grünen): Es wird für mich davon übertroffen, daß Sie erst sagen, das sei eine Gewissensentscheidung, und dann – und das ist der dritte Punkt zu dieser Argumentation – sagen Sie, Sie hätten der Partei gegenüber eine Verpflichtung. Das heißt, die Partei steht höher als Ihr Gewissen. (Abg. Großruck: Entschuldigen Sie sich zuerst beim Bundespräsidenten!) Das, Herr Abgeordneter Khol, ist die perfekte Definition Ihres christlich-sozialen Verständnisses, das seit der Schüssel-Affäre offenkundig geworden ist. Das paßt nahtlos in dieses Bild. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen: Was Sie hier von sich geben, wobei Sie sich zum Schutzherrn irgendwelcher Abgeordneten aufspielen wollen, kann an Unglaubwürdigkeit nicht mehr überboten werden. Das sind die Momente, in denen ich mir denke, daß das Europäische Parlament offenkundig recht hat. Denn wenn ein Abgeordneter nicht mehr zu seinen Entscheidungen stehen möchte, dann bedeutet das die Aufgabe des Rückgrates. Dann verantwortet er seine Positionen den Bürgern gegenüber nicht mehr. (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Im Europäischen Parlament gibt es daher nur zu Personalentscheidungen geheime Abstimmungen. Ich meine, wir sollten bei der Geschäftsordnung darüber nachdenken, ob wir nicht auch einen solchen Weg gehen sollten. (Beifall beim Liberalen Forum und den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Dr. Petrovic. – Bitte. (Abg. Rosemarie Bauer: Jetzt wird es spannend!)

22.15

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So merkwürdig die Debatte für alle diejenigen, die jetzt zuhören und nicht an den Präsidialberatungen teilgenommen haben, auch sein mag, ich betrachte diese ganze Entwicklung rund um diese scheinbar kleine Entscheidung doch irgendwie als das Zeichen eines in Bewegung geratenen Parlamentarismus. Und daß Bewegung oder Ent


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81. Sitzung / Seite 195

wicklung manchmal auch mit Turbulenzen, vielleicht sogar mit gewissen Schmerzen verbunden sein kann, mag schon so sein.

Ich glaube nur, daß diesem Parlament und diesem Land insgesamt diese Entwicklung nicht erspart bleibt. Ich glaube weiters – ich meine das jetzt überhaupt nicht zynisch –, daß es kein Zufall ist, daß diese Veränderungen der Österreichischen Volkspartei wahrscheinlich mehr weh tun als anderen Parteien, weil sie eine traditionell – sage ich jetzt einmal – vielfältigere Struktur hat und auch sehr unterschiedliche Berufsgruppen, Meinungen und Interessen vertritt.

Deswegen denke ich – ohne Sie beeinflussen zu können, aber durchaus, um Sie vielleicht zum Nachdenken anzuregen –, es ist kein Wunder, daß sich bei derartigen Entscheidungen, immer, wenn wir wissen, daß es hart auf hart geht und die Entscheidung knapp wird, die Freiheitliche Partei mit derartigen Vorgaben sehr leicht tut, weil sie ganz anders organisiert ist, eine andere Tradition hat und weil bei ihr eben diese Vorgaben viel leichter durchgehen. Ich weiß, daß die Interessen von Weinbauern, Gewerbetreibenden oder von Frauen und Ärzten ganz unterschiedlich sein können, und insofern kann ich mir vorstellen, daß das bei Ihnen intern und später in der Debatte nicht leicht ist.

Ich habe versucht, noch in der Präsidiale vielleicht einen Kompromiß zu finden, und habe gesagt: Dann stimmen wir eben ganz normal ab, also weder namentlich noch geheim, sondern so wie immer. Und eigentlich bin ich in der letzten Präsidiale davon ausgegangen, denn dort war das nämlich kein Thema. Weder Klubobmann Khol noch Klubobmann Kostelka haben gesagt: Da könnte es in meiner Fraktion Schwierigkeiten geben. Machen wir das auf diese oder jene Weise. – Dann hätte die Präsidiale ja – vielleicht – präventiv den Konflikt bewältigen können.

Das war nicht der Fall. Daher bin ich eigentlich davon ausgegangen, daß wir unser Stimmverhalten durch Aufstehen oder Sitzenbleiben kundtun werden. Und da es sehr knapp ausgehen wird, wird man dann zählen müssen; das heißt, es gibt keine Namen im Protokoll, aber die Zahl ist sehr wohl feststellbar.

Zur Frage namentliche Abstimmung oder nicht denke ich mir schon, daß irgendeine Diskrepanz bestehen bleibt. Denn wenn von vielen Abgeordneten dieses Hauses zuerst öffentliche Erklärungen abgegeben werden: Aus diesen und jenen Gründen handle ich so oder so!, dann – so etwas muß man nicht tun; man muß sich nicht in Aussendungen oder öffentlichen Stellungnahmen äußern –, denke ich mir, ist es auf jeden Fall ein Widerspruch, zu sagen: Das kann ich aber nur in einer geheimen Abstimmung ausleben. Diese Meinungskundgebung ist ja bereits öffentlich erfolgt. Man muß solche Äußerungen nicht abgeben, aber wenn man dies tut, dann ist es, denke ich, gerade unter dem Motto der Glaubwürdigkeit nicht leicht, davon abzugehen.

Herr Klubobmann Khol! Sie haben hier Mutmaßungen geäußert, es würden Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion nicht ihre freie Meinung sagen können. Sie haben aber, als ich Sie mit den sehr heftigen Debatten einiger Mitglieder Ihrer Fraktion, die anderer Meinung sind, konfrontiert habe, gesagt: Es wird doch legitim sein, in der eigenen Fraktion Überzeugungsarbeit zu leisten. – Da frage ich Sie schon: Wo ist die Grenze der Überzeugungsarbeit, wo beginnt wirklich das Unter-Druck-Setzen?

Ich denke, letztlich muß es so sein, und das kann sehr unangenehm für die Betroffenen sein, aber letztlich heißt "freies Mandat" ja nicht, daß man jeden Konflikt vermeiden kann.

Viele von uns waren auch bei Debatten in Weinbauerndörfern, und dabei wurden wir mit mehrheitlich anderen Meinungen konfrontiert. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.  – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Aber das kann man, wie ich meine, argumentieren. Das ist verständlich.

Ich gebe noch ein Allerletztes zu bedenken: Es gab in diesem Haus bereits viel kritischere Entscheidungen, die viel stärker Fragen des Gewissens waren: etwa die Fristenlösung oder die Frage der sogenannten Homosexuellenparagraphen. Darüber wurde offen abgestimmt!


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Ich meine, es sollte niemand einen Nachteil aus seinem Abstimmungsverhalten haben. Aber mit Rückgrat und Gewissen wird sich auch diese Abstimmung sehr wohl ohne Pression bewältigen lassen. (Beifall bei den Grünen, beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Wir haben nun die Standpunkte aller fünf Fraktionen zu den Problemen des § 66 der Geschäftsordnung gehört. In dieser Bestimmung ist sowohl die namentliche als auch die geheime Abstimmung geregelt.

Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein.

Da die Abgeordneten Parnigoni und Genossen den Bestand weiterer eingebrachter Anträge von der Annahme eines Antrages zur Straßenverkehrsordnung abhängig gemacht haben, lasse ich zunächst über diesen und danach über die in den Anlagen 1, 3 und 4 des Ausschußberichtes, 823 der Beilagen, enthaltenen Gesetzentwürfe abstimmen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung und die 3. StVO-Novelle geändert werden, samt Titel und Eingang in Anlage 2 in 823 der Beilagen.

Abänderungsanträge beziehungsweise Zusatzanträge hiezu liegen vor wie folgt: von den Abgeordneten Parnigoni und Genossen, den Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen, von den Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen, den Abgeordneten Rosenstingl und Genossen, den Abgeordneten Mentil und Genossen sowie den Abgeordneten Anschober und Genossen. – Diese Anträge stehen in diesem Zusammenhang zur Abstimmung.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Anträgen betroffenen Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Im Ausschußbericht über den vorliegenden Entwurf sind zwei Verfassungsbestimmungen vorgesehen. Darüber hinaus wird eine Verfassungsbestimmung vom Abgeordneten Rosenstingl beantragt.

Ich werde zunächst gemäß § 65 Abs. 9 der Geschäftsordnung die für das weitere Abstimmungsverfahren grundsätzliche Frage zur Abstimmung stellen, ob die im Ausschußbericht enthaltenen beziehungsweise vom Abgeordneten Rosenstingl beantragten Verfassungsbestimmungen, und zwar in Z 8 des Ausschußberichtes betreffend § 5 Abs. 6 sowie in Z 55 des Ausschußberichtes betreffend § 103 Abs. 2d, sowie in jenem Teil des Abänderungsantrages des Abgeordneten Rosenstingl, der sich auf § 5 Abs. 6 der StVO bezieht, vom Nationalrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Zu den beiden zitierten Ausschußvorlagen liegen überdies je ein Abänderungs- und ein Streichungsantrag der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen vor.

Ich stelle zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest – was heute nicht schwierig ist.

Ich werde zur Klärung der Vorfrage vorerst die entsprechenden Teile des Ausschußberichtes in der Fassung der Anträge Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen zur Abstimmung bringen und sodann über § 5 Abs. 6 StVO in der Fassung des Antrages Rosenstingl abstimmen lassen.

Als erstes ersuche ich jene Abgeordneten, die den beiden erwähnten Anträgen der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nunmehr bitte ich jene Mitglieder des Hohen Hauses, die für den Antrag Rosenstingl sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.


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Ich stelle daher ausdrücklich fest, daß die vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen nicht beschlossen worden sind und somit die einfachen Beschlußerfordernisse des § 82 Abs. 1 der Geschäftsordnung zum Tragen kommen.

Des weiteren werde ich in folgender Reihenfolge abstimmen lassen: zuerst über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen zu Artikel I Z 4 § 5 Abs. 1, sodann über den Zusatzantrag der Abgeordneten Parnigoni und Genossen zur zitierten Bestimmung, weiters über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen, ebenfalls zum § 5 Abs. 1 der StVO, und sodann – der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend – über die übrigen, noch nicht abgestimmten Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge und schließlich über die restlichen, noch nicht zum Beschluß erhobenen Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes.

Als erstes steht somit der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen betreffend Z 4 § 5 Abs. 1 zur Abstimmung, der neben der Senkung der Promille-Grenze auf 0,5 auch weitere textliche Änderungen vorsieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. Barmüller ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher nicht beschlossen.

Die Abgeordneten Parnigoni und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einführung einer Z 3a im Artikel I eingebracht, der die Senkung der Promille-Grenze von 0,8 auf 0,5 vorsieht.

Hiezu liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor. Dieses Verlangen ist von 20 Abgeordneten gestellt worden, daher ist diesem Verlangen Rechnung zu tragen. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den ebenfalls von 20 Abgeordneten unterstützten Antrag betreffend die Durchführung einer geheimen Abstimmung.

Ich schreite also zur namentlichen Abstimmung.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich, wie Sie wissen, in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, die Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Zusatzantrag der Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend die Einfügung einer Z 3a im Artikel I stimmen, einen "Ja"-Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen, einen "Nein"-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Annemarie Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne. – Bei Aufruf des nicht anwesenden Abgeordneten Dr. Haider ertönt aus den Reihen der SPÖ der Ruf: Wo ist er denn?! – Abg. Dr. Stummvoll quittiert das Abstimmungsverhalten des Abg. Kiermaier mit den Worten: Kiermaier! Das ist Brutalität! – Während des gesamten Abstimmungsvorganges tragen einige Abgeordnete der SPÖ Aufkleber am Revers, auf denen ein nach Art von Verkehrsverbotsschildern durchgestrichenes Weinglas abgebildet sowie die Aufschrift: "Hilf Leben retten – Kein Alkohol am Steuer" angebracht ist.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.


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Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden ersucht, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenzählung vorzunehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck unterbrochen.

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 22.35 Uhr unterbrochen und um 22.51 Uhr wiederaufgenommen .)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich bitten, die Plätze wieder einzunehmen.

Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt wie folgt:

Abgegebene Stimmen: 177, davon "Ja"-Stimmen: 91, "Nein"-Stimmen: 86.

Der Zusatzantrag der Abgeordneten Parnigoni und Genossen ist somit angenommen. (Abg. Haller: Wo ist der Abgeordnete Parnigoni? Wo ist die Hagenhofer? – Abg. Dr. Mertel: Wo ist der Haider? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Anschober, Antoni;

Barmüller, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr;

Eder, Edler;

Fischer, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Grabner, Gradwohl, Gredler, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heindl, Hlavac, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kammerlander, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Kier, Kiermaier, Konrad, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kummerer;

Lackner, Langthaler, Leikam, Löschnak;

Maier, Marizzi, Mertel, Morak, Moser Hans Helmut, Motter, Müller;

Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Petrovic, Pittermann, Posch, Povysil;

Rada, Rasinger, Reitsamer, Riepl;

Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schwemlein, Seidinger, Sigl, Silhavy, Stippel, Stoisits;


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Tegischer, Tychtl;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wabl, Wallner, Wimmer, Wurm.

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Achs, Amon, Apfelbeck, Auer, Aumayr;

Bauer Holger, Bauer Rosemarie, Blünegger, Böhacker, Brauneder;

Dolinschek, Donabauer;

Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freund, Frieser;

Gatterer, Gaugg, Graf, Grollitsch, Großruck;

Haigermoser, Haller, Höchtl, Hofmann, Horngacher;

Jung;

Kampichler, Kiss, Koller, König, Kopf, Kröll, Krüger, Kukacka, Kurzbauer;

Lafer, Lukesch;

Maderthaner, Madl, Maitz, Meischberger, Meisinger, Mentil, Mock, Moser Sonja, Mühlbachler, Murauer;

Neisser, Nußbaumer;

Ofner;

Partik-Pablé, Platter, Preisinger, Prinzhorn, Pumberger, Puttinger;

Reichhold, Rosenstingl, Rossmann;

Salzl, Sauer, Scheibner, Schöggl, Schrefel, Schreiner, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schweitzer, Schwimmer, Spindelegger, Stadler, Stampler, Steibl, Steindl, Stummvoll;

Tichy-Schreder, Trattner, Trinkl;

Wenitsch, Wurmitzer;

Zweytick.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich schreite jetzt in den Abstimmungen fort. Es handelt sich um komplizierte Abstimmungen, und ich bitte, dem Aufmerksamkeit zu widmen.

Der nächste Antrag ist der des Herrn Abgeordneten Rosenstingl. Die Abgeordneten Rosenstingl und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 5 und § 5a eingebracht, den ich aufgrund der soeben angenommenen 0,5-Promille-Regelung nur mehr hinsichtlich jener Teile abstimmen lassen kann, die sich nicht auf die Alkoholgrenzen von 0,5 beziehen. Dies ist insbe


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sondere der Text des § 5 Abs. 1, ausgenommen die Ausdrücke "0,8 Gramm pro Liter (0,8 Promille)" sowie "0,4 Milligramm pro Liter"; ferner sind dies die restlichen Teile des Abänderungsantrages des Abgeordneten Rosenstingl, die sich vor allem auf Beeinträchtigungen durch Suchtgifte beziehen.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die sich für den eben beschriebenen Abänderungsantrag Rosenstingl aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Abg. Haller: Gegen die Suchtgifte ist keiner!)

Weiters haben die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen die Streichung der Z 4 bis 6 im Artikel I beantragt.

Ich darf jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, ersuchen, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen Abänderungsanträge betreffend Artikel I Z 7, 11 und 12 eingebracht.

Im Falle der Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag Parnigoni, Mag. Kukacka ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen haben einen weiteren Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer Z 10a zum Inhalt hat.

Jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, darf ich um ein diesbezügliches Zeichen ersuchen. – Dies ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Rosenstingl und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines Abs. 1a nach § 66 Abs. 1 in Z 31 zum Inhalt hat.

Im Falle der Zustimmung zu diesem Antrag Rosenstingl darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mentil und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung eines Abs. 5 in § 88a in Artikel I Z 41 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Z 52 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Parnigoni und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer Z 52a in Artikel I vorsieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. (Rufe bei der ÖVP: Das ist die Minderheit!)

Ich bitte Frau Kollegin Apfelbeck, mich zu unterstützen und die "Nein"-Stimmen zu zählen, und ich bitte Frau Abgeordnete Reitsamer, mich zu unterstützen und die "Ja"-Stimmen zu zählen. (Erregte Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen, als zwei Bedienstete des Hauses das Plenum betreten wollen, darunter: He! He! Das ist kein Durchhaus!)

Meine Damen und Herren! Es sind zwei Kollegen, denen wir die Arbeit nicht erschweren sollten. (Ruf: Was ist denn da los? – Abg. Schieder: Das ist ja ein Klubsekretär! – Abg. Dr. Schwimmer: Kann man die Türen schließen lassen, Herr Präsident?) Nein, das steht nirgends geschrieben. (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Die 0,8 Promille werden sehr teuer werden! Das kommt die Leute sehr teuer zu stehen!)


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Es wird mir berichtet, daß es 85 "Ja"-Stimmen und 93 "Nein"-Stimmen gibt. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Die Abgeordneten Anschober und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung einer Z 53a eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das geschieht durch die Minderheit und ist damit abgelehnt. (Abg. Dr. Krüger: Ein Null-Gesetz! – Allgemeine Unruhe im Plenum.)

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend (Präsident Dr. Fischer gibt wegen des hohen Lärmpegels das Glockenzeichen) Artikel I Z 54 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Parnigoni und Genossen sowie die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen haben gleichlautende Abänderungsanträge hinsichtlich der Z 54 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen gleichlautenden Abänderungsanträgen Parnigoni, Kukacka die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit ist die zweite Lesung beendet.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält nunmehr aufgrund des Abstimmungsergebnisses in zweiter Lesung keine Verfassungsbestimmungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich lasse namentlich abstimmen, weil ich in der dritten Lesung bei offenbar knappen Abstimmungsergebnissen kein Risiko eingehen will.

Sind wir darauf vorbereitet? – Nein? Ich unterbreche kurz die Sitzung für die Vorbereitung. (Heftiger empörter Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ruf: Das ist eine Frechheit!)

Meine Damen und Herren! Ich bitte sehr dringend um Ruhe. Der Präsident hat das Recht, eine namentliche Abstimmung anzuordnen. (Weitere lautstarke Zwischenrufe bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.) Ja und?

Ich bitte die Parlamentsdirektion, die namentliche Abstimmung vorzubereiten. Diese wird so durchgeführt, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt.

(Die Sitzung wird um 23.01 Uhr unterbrochen und um 23.02 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Für die namentliche Abstimmung finden sich die Stimmzettel, die zu benützen sind, in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.


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Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die in dritter Lesung für den Gesetzentwurf stimmen, "Ja"-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein"-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte Frau Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne. – Während der Abstimmung ist der Lärmpegel im Saal sehr hoch. Es fallen immer wieder Zwischenrufe, darunter: Abg. Kopf: Was ist das für ein Saustall da herinnen? – Abg. Rosemarie Bauer: Beruhigt euch! – Abg. Ing. Meischberger – zu Abg. Marizzi –: Peter, jetzt kannst du nur mehr mit dem Taxi heimfahren! – Abg. Rosemarie Bauer: Lauter, man hört gar nichts! – Abg. Schwarzenberger  – zu Abg. Mentil –: Das hat er sich eh denken können, daß die Mehrheit dagegen ist! – Abg. Mentil: Wie die Stalinisten arbeiten die!)

Präsident Dr. Heinrich Neisser (den Vorsitz übernehmend): Die Stimmabgabe ist beendet, und ich ersuche die Bediensteten des Hauses, unter der Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung durchzuführen.

Ich unterbreche die Sitzung.

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 23.10 Uhr unterbrochen und um 23.26 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche Sie, die Plätze einzunehmen.

Ich gebe zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt.

Es wurden 179 Stimmen abgegeben, davon 87 "Ja"-Stimmen und 92 "Nein"-Stimmen.

Der Entwurf ist damit in dritter Lesung abgelehnt worden.

Nach § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Stimmverhaltens in das Protokoll aufgenommen.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Anschober, Antoni;

Barmüller, Bauer Sophie, Binder, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr;

Eder, Edler;

Fischer, Fuchs, Fuhrmann;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Grabner, Gradwohl, Gredler, Guggenberger, Gusenbauer;

Haidlmayr, Heindl, Hlavac, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kammerlander, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Kier, Kiermaier, Konrad, Koppler, Kostelka, Krammer, Kräuter, Kummerer;

Lackner, Langthaler, Löschnak;

Maier, Marizzi, Mertel, Morak, Moser Hans Helmut, Motter, Müller;


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81. Sitzung / Seite 203

Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Peter, Petrovic, Pittermann, Posch;

Rada, Reitsamer, Riepl;

Schaffenrath, Schieder, Schmidt, Schwemlein, Seidinger, Sigl, Silhavy, Stippel, Stoisits;

Tegischer, Tychtl;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wabl, Wallner, Wimmer, Wurm.

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Amon, Apfelbeck, Auer, Aumayr;

Bauer Holger, Bauer Rosemarie, Blünegger, Böhacker, Brauneder, Brinek;

Dolinschek, Donabauer;

Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freund, Frieser;

Gatterer, Gaugg, Graf, Grollitsch, Großruck;

Haigermoser, Haller, Höchtl, Hofmann, Horngacher;

Jung;

Kampichler, Khol, Kiss, Koller, König, Kopf, Kröll, Krüger, Kukacka, Kurzbauer;

Lafer, Leikam, Leiner, Lukesch;

Maderthaner, Madl, Maitz, Meischberger, Meisinger, Mentil, Mock, Moser Sonja, Mühlbachler, Murauer;

Neisser, Nußbaumer;

Ofner;

Partik-Pablé, Platter, Povysil, Preisinger, Prinzhorn, Pumberger, Puttinger;

Rasinger, Rauch-Kallat, Reichhold, Rosenstingl, Rossmann;

Salzl, Sauer, Scheibner, Schöggl, Schrefel, Schreiner, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schweitzer, Schwimmer, Spindelegger, Stadler, Stampler, Steibl, Steindl, Stummvoll;

Tichy-Schreder, Trattner, Trinkl;

Wenitsch, Wurmitzer;

Zweytick.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir fahren in den Abstimmungen weiter fort.

Wir stimmen nun ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz, die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in Anlage 1 in 823 der Beilagen.


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81. Sitzung / Seite 204

Hiezu haben die Abgeordneten Rosenstingl und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Lafer und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Rosenstingl und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 48 Abs. 2 in Artikel I Z 48 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Dieser Teil des Gesetzentwurfes ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen worden. (Zwischenruf des Abg. Grabner. )  – Herr Abgeordneter Grabner! Ich finde das wirklich rücksichtslos. Sie haben doch erlebt, welche Diskussionen es vorhin gegeben hat!

Weiters haben die Abgeordneten Lafer und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung neuer Ziffern 78a und 78b in Artikel I vorsieht.

Jene Damen und Herren, die für diesen Zusatzantrag sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Die restlichen Teile sind in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen worden.

Nunmehr stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über den Führerschein samt Titel und Eingang, Anlage 3 in 823 der Beilagen.

Die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen haben hiezu einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 37 Abs. 3 Z 3 bezieht.

Da nur dieser Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages samt Titel und Eingang, Anlage 3 in 823 der Beilagen, abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Gesetzentwurf in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zur dritten Lesung.


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81. Sitzung / Seite 205

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen worden.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in Anlage 4 in 823 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer für diesen Entwurf in dritter Lesung ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen worden.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 823 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Entschließung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit . Diese Entschließung wurde mehrheitlich angenommen. (E 70.)

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lafer und Genossen betreffend Verbesserung der Verkehrskontrollen, insbesondere der Kontrollen hinsichtlich Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtgift.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen betreffend die Bearbeitung eines Verkehrssicherheitspaketes ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. (E 71.)

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mentil und Genossen betreffend Versuch der Freigabe des Rollschuhfahrens auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen betreffend supplementäre Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ab.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 823 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Der genannte Bericht ist mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

10. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (759 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird, das Telegraphenwegegesetz und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden sowie ergänzende Bestim


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81. Sitzung / Seite 206

mungen zum Rundfunkgesetz und zur Rundfunkverordnung getroffen werden (824 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht und Antrag des Verkehrsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (825 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Prinzhorn zu Wort gemeldet – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

23.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir hatten gestern im Rahmen der Wirtschaftsdebatte Gelegenheit, einiges über sozialistische Marktwirtschaft – und auch über sozialistische "Machtwirtschaft", insbesondere auf dem Bankensektor – zu lernen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Heute hatten wir Gelegenheit, etwas Neues über das sozialistische Demokratieverständnis im Plenum zu lernen. Wir haben gesehen, wie Herr Abgeordneter Parnigoni – sehr freundlich, wie ich wohl annehme – auf Frau Abgeordnete Hagenhofer eingewirkt hat (Abg. Dr. Karlsson: Was?!) und wie sich der Präsident des Nationalrates im Rahmen des Abstimmungsverhaltens geäußert hat.

Im Rahmen dieser Debatte haben wir nun die Möglichkeit, auch über ein Telekommunikationsgesetz zu sprechen, bei dem man die Handschrift sozialistischer Machtwirtschaft in einem Zukunftsbereich erkennen kann und diskutieren soll. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Karlsson. )

Ich möchte mit einem Benchmarking darüber beginnen, wo Österreich heute in dem zukunftsträchtigen Telekomgeschäft steht – zukunftsträchtig im Sinn von Beschäftigungspolitik und auch hinsichtlich der Technologiepolitik.

Eine ganz neue Studie vom Mai 1997 – Sie wären enttäuscht, hätte ich nicht die eines internationalen Großkonzerns auf dem Konsulentensektor – besagt drei Dinge: Erstens, daß das österreichische Netz auf dem Telekomsektor unter dem Durchschnitt des europäischen Wettbewerbes liegt, zweitens, daß die Durchdringung auf dem Telekomsektor in Österreich unter dem europäischen Wettbewerb liegt, und die dritte Aussage dieser internationalen Studie ist, daß die Tarife in Österreich trotzdem erheblich über dem europäischen Durchschnitt liegen.

Was all das die österreichische Wirtschaft gekostet hat, konnten Sie in den letzten Wochen in Zeitungsartikeln nachlesen. Ich zitiere nur aus einem: Das Postmonopol hat den Firmen schweren Schaden zugefügt und letztlich auch die Tarife für die Konsumenten entsprechend hoch gehalten.

Während die EU und Bangemanns uns rügen, wir seien in allen Dingen säumig, wird hier im letzten Augenblick ein Telekomgesetz "gebastelt", das eigentlich nur zum Schutz des staatlichen Post- und Telegraphenbetreibers dient. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese Regierung fürchtet die Liberalisierung und Deregulierung auf diesem hochmodernen, expansiven Sektor, die in ganz Europa um sich gegriffen hat und angesagt ist, wie der Teufel das Weihwasser, denn ein liberalisierter Telemarkt ist im Prinzip der Anfang vom Ende jener Machtpolitik, die Sie von den Regierungsparteien uns hier verschrieben haben und die nicht nur


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im Telekom-, sondern auch im Televisionsbereich seit vielen Jahren die Demokratie mit Füßen tritt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie brauchen aber den Telekomsektor auch für Ihre Beschäftigungspolitik. Denn wenn zum Beispiel ein Minister hier kein glückliches Ende findet, dann findet er zumindest einen glücklichen Anfang in einem Vorstand der österreichischen Telekomwirtschaft. Sie denken, so, wie Sie einen gescheiterten Verkehrsminister in der Oesterreichischen Kontrollbank untergebracht haben, werden Sie noch viele weitere Posten in diesem geschützten Bereich zu vergeben haben. – Genau das ist aber der Grund, warum wir in Österreich diesen zukunftsträchtigen, expansiven Bereich nicht so nützen konnten wie etwa unser Wettbewerb in Schweden, wo in den letzten drei Jahren allein die Firma Ericsson vor dem Hintergrund liberalisierter Telemärkte 40 000 neue Arbeitsplätze geschaffen hat.

Wir haben von Bundeskanzler Klima gehört, daß es bei der Post- und Telegraphenverwaltung nur dann keine Kündigungen gibt, wenn es zu vorzeitigen Pensionierungen kommt. – Diese vorzeitigen Pensionierungen – wir alle wissen seit gestern, wie es um sie steht – funktionieren aber nicht mehr, weil sich neuerdings die Gewerkschaft, Herr Dörfler, querlegt, und wir wissen, daß auch die neue Praxis, Beschäftigungslose in die Frühpension zu schicken, nicht mehr klappt. Meine Damen und Herren von der SPÖ! Das ist Ihre Politik in der Post- und Telegraphenverwaltung! – Zu den anderen Punkten komme ich gleich.

Sie haben ein Gesetz vorgeschlagen, dem wir mit acht Änderungsanträgen versucht haben, eine Richtung zu geben, wie sie heute in Europa üblich ist, nämlich den asymmetrischen Zugang für neue Betreiber. – Und was haben Sie gemacht? Sie haben all jene Dinge, die die EU-Richtlinie vorschreibt – Herr Parnigoni, wir haben das im Verkehrsausschuß lange diskutiert –, abgelehnt und gesagt: "Den asymmetrischen Zugang brauchen wir nicht. Wir ordnen lieber bei versteckten Sendeanlagen Hausdurchsuchungen an!" – die im übrigen weit über das hinausgehen, was die Sicherheitsbehörden in Österreich sich heute erlauben können. Aber Sie glauben, Sie können sich auch im Rahmen des Telekomgesetzes alles erlauben.

Ich möchte Ihnen die einzelnen Paragraphen – es geht von § 7 über 89 bis 125 – jetzt nicht vorlesen, dafür ist die Zeit zu kurz. Die Liberalen haben sich unseren Anträgen angeschlossen, ebenso wir uns den Anträgen der Liberalen, da sie meiner Ansicht nach einen völlig richtigen Ansatz haben. Alle Anträge wurden jedoch von Ihnen abgelehnt. – Sie haben es mit Ihrem üblichen machtpolitischen, die Opposition in jeder Beziehung negierenden Denken auch dabei wieder überzogen.

Zu Schaden kommt vor allem der private Konsument. Die Telefontarife in Österreich sind exorbitant! Die Nahtarife betragen das Zehnfache des entsprechenden Tarifs in den USA, das Dreifache des Tarifs in England, das Doppelte des Tarifs in Frankreich! Wer zahlt das? – Der Nahtarifteilnehmer, der Nahtarifgesprächsführer. Wer ist das? – Derjenige, der am wenigsten ausweichen kann: der private Konsument. Wirtschaft und Industrie werden sich mit Call-Back-Verfahren und Internationalisierung helfen können, aber die sozialistische Wählerklientel, die Sie rapide, und zwar besonders an die Freiheitlichen, verlieren, wird sich bei Ihnen für eine Verdoppelung der Tarife im Nahverkehr zu bedanken haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich kann nur betonen: Die Telekombranche ist die Branche mit der größten Expansion an Arbeitskräften in der EU. Bis zum Jahr 2005 werden 1,3 Millionen neue Arbeitsplätze auf dem Telekomsektor geschaffen werden. In Österreich wird jedoch, wie wir heute schon wissen, ein Rückgang an Arbeitsplätzen zu verzeichnen sein, weil Sie bei der Post- und Telegraphenverwaltung nicht einmal den Beschäftigungsstand der letzten Jahre halten können.

Bundeskanzler Klima hat einmal während eines Gesprächs mit unserem Parteiobmann Haider vor laufender Kamera gesagt, man werde keine Leute kündigen und keine Arbeitsplätze abbauen müssen. – Aber jetzt kämpfen Sie verzweifelt um Frühpensionierungen, die sich das Pensionssystem schon lange nicht mehr leisten kann, weil die Pensionen genausowenig garantiert sind wie die Arbeitsplätze bei der Post- und Telegraphenverwaltung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.42


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81. Sitzung / Seite 208

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.42

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sagen Sie uns zuerst, was Sie mit der Frau Hagenhofer gemacht haben!) Wir behandeln heute das Telekomgesetz. (Abg. Mag. Stadler: Was haben Sie mit der Frau Hagenhofer gemacht?! Wie gehen Sie mit Frauen um?! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Wo ist Kollegin Hagenhofer?!)

Dieses Gesetz ist für die Bevölkerung und den Wirtschaftsstandort Österreich wichtig (Abg. Mag. Stadler: Er hat die Dame an den Schultern gepackt und sie in ein Kammerl gezogen! Wo ist Kollegin Hagenhofer?!) , denn es ist die Grundlage für Tausende Arbeitsplätze im Hi-Tech-Bereich (Abg. Mag. Stadler: Ist das Ihr Stil?) und im anspruchsvollen Dienstleistungsbereich. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das Zeitalter der Kommunikation ohne physischen Transport zwischen Orten, Unternehmen und Menschen rückt immer näher (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wo ist Kollegin Hagenhofer?! Wieso haben Sie sie an den Schultern hinausgedrückt?!) , sie rückt in den Mittelpunkt unseres Lebens. (Abg. Dr. Petrovic: Herr Präsident! Man hört kein Wort! Das ist unerhört!)  – Frau Kollegin Petrovic! Schauen Sie, wenn ein Dobermann bellt, dann ist das eben so, das kann man nicht ändern.

Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Wir haben die Tagesquote an Erregung heute schon mehr als erfüllt. (Abg. Mag. Stadler: Ich habe noch nie eine Frau an den Schultern in ein Kammerl hineingedrückt! – Abg. Parnigoni  – zu Abg. Mag. Stadler –: Sie sind ein Lügner!)

Herr Abgeordneter Stadler! Herr Kollege Parnigoni! Ich bitte, mich jetzt anzuhören. (Abg. Parnigoni  – zu Abg. Mag. Stadler –: Sie sind ein Lügner!) Alle Beteiligten in diesem Saal sollen ... (Abg. Parnigoni  – zu Abg. Mag. Stadler –: Sie sind ein Lügner!)

Herr Abgeordneter Parnigoni! Alle Beteiligten in diesem Saal sollen dafür Sorge tragen, daß die Debatte ordentlich zu Ende geführt wird. (Abg. Mag. Stadler  – zu Abg. Parnigoni –: Aus Ihrem ungewaschenen Mund trage ich diese Auszeichnung mit Ehre! – Abg. Wabl: Ruhe! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Er soll uns erklären, was er mit Kollegin Hagenhofer gemacht hat! – Abg. Dkfm. Holger Bauer: Das braucht er nicht zu erklären! Das habe ich gesehen! – Abg. Dr. Petrovic: Man hört kein Wort mehr!)

Herr Abgeordneter Stadler! Ich ersuche Sie, sich in den Zwischenrufen zurückzuhalten (Abg. Mag. Stadler: Ich trage den Ausdruck "Lügner" aus seinem ungewaschenen Mund mit Ehre! – Abg. Dr. Petrovic: Man hört hier kein Wort mehr!), damit wir diese Debatte heute noch einigermaßen ordentlich über die Bühne bringen.

Am Wort ist Herr Abgeordneter Parnigoni! (Abg. Mag. Stadler: Bei den eigenen Leuten sind Sie gnädig!)

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (fortsetzend): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und den Grünen.) Ich möchte des weiteren ausführen, daß die Informations- und Kommunikationstechnologien heute im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsentwicklung zu den größten Hoffnungsgebieten in der Europäischen Union zählen. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Unruhe im Saal.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Parnigoni, entschuldigen Sie. Ich unterbreche die Sitzung für einige Sekunden, damit Sie die Möglichkeit haben, sich wieder zu beruhigen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir sind vollkommen ruhig, Herr Präsident! – Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Die Sitzung ist


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unterbrochen, habe ich geglaubt! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Unruhe im Saal.)

Ich bitte wirklich, diese Diskussion jetzt zu beenden und bei der Sache zu bleiben! – Herr Abgeordneter Parnigoni, Sie sind am Wort. Bitte, setzen Sie fort!

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (fortsetzend): Allein die Mobiltelephonie wird in den nächsten Jahren 20 Lizenzen in der EU vergeben. (Abg. Mag. Stadler: So gehen Sie mit einer Demokratie nicht um, und so gehen Sie mit Frauen nicht um!) In Österreich hat die Öffnung des Marktes für Mobiltelefone etwa 1 500 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. (Abg. Mag. Stadler  – in Richtung Grüne –: Wo ist die weibliche Solidarität mit Frau Kollegin Hagenhofer?!)

Hohes Haus! Die Politik hat die Aufgabe, durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, daß österreichische Unternehmungen optimale Entwicklungschancen bieten können (Abg. Mag. Stadler  – in Richtung SPÖ –: Ich hätte diesen Redner wenigstens zurückgezogen! Soviel Anstand hätten Sie haben müssen! – Abg. Dr. Petrovic: Herr Präsident! So geht das nicht! Wir hören nichts!) , damit den Unternehmen, den Bürgern und der öffentlichen Verwaltung der einfache und kostengünstige Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur ermöglicht wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Frau Petrovic! Ich verstehe Sie nicht! – Abg. Dr. Petrovic: Ich möchte gerne etwas hören! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie sind absolut unglaubwürdig geworden! – Abg. Mag. Stadler: Frau Petrovic! Wie können Sie so einen Mann noch verteidigen, der so mit einer Frau umgeht, mit einer frei gewählten Abgeordneten?! – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Dkfm. Holger Bauer und Dr. Partik-Pablé. )

Andererseits müssen für die neuen Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen faire Wettbewerbsregeln sichergestellt werden, und ebenso darf unser staatliches Unternehmen – die PTA AG befindet sich ja im Eigentum des Staates – nicht bewußt geschädigt und wirtschaftlich in den Ruin getrieben werden.

Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die Liberalisierung des Telekommarktes ab 1. Jänner 1998 müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen neu geregelt werden. Wir haben bereits das Poststrukturgesetz verabschiedet, die PTA ausgegliedert und die Trennung von Regulator und Operator durchgeführt. Die beschlossene Privatisierung über die Börse im Jahr 1999 ist aber nur dann möglich, wenn die PTA AG gegenüber den neuen Marktteilnehmern nicht benachteiligt wird. Aus diesem Grund ist der Zusammenhang zwischen dem Telekomgesetz und der Änderung im Poststrukturgesetz eindeutig gegeben.

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend den Bericht und Antrag des Verkehrsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (825 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat in zweiter Lesung beschlossen:

Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. .../1997, wird wie folgt geändert:

1. In Art. I Z 4 lautet Anlage 1 Z 30 Abs. 2.4 lit. b:

"b) im Postdienst:

Regionalleiter/Post (ausgenommen Vertrieb und Querschnittsfunktionen),"


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Die bisherigen lit. b bis d erhalten die Bezeichnung "c)" bis "e)"

2. In Art. I Z 6 lautet Anlage 1 Z 31 Abs. 5.1. lit. b:

"b) im Postdienst:

Regionalleiter/Post – Vertrieb und Querschnittsfunktionen"

*****

Meine Damen und Herren! Angesichts der vorgerückten Zeit – meine Kollegin Binder wird noch auf die einzelnen Bestimmungen eingehen (Abg. Mag. Stadler: Ist sie noch unversehrt?) – möchte ich nur noch abschließend festhalten, daß das ein ausgewogenes Gesetz ist (Abg. Mag. Firlinger: Das ist eine Abschiedsrede! Wo ist eigentlich Kollegin Hagenhofer? – Abg. Dr. Partik-Pablé: In der Kammer!) , kein Postschutz gesetz, aber auch kein Postvernichtungs gesetz, sondern ein Gesetz, das faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer bietet, mit dem Ziel, daß es zu günstigen Voraussetzungen und Zugangsmöglichkeiten zu den Telekommunikationseinrichtungen für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltung kommt. Wir Sozialdemokraten werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Parnigoni vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Bitte.

23.48

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Während der vergangenen Abstimmung hat sich ein, wie ich glaube, einmaliger Vorgang ereignet, der von sehr vielen Mitgliedern meiner Fraktion beobachtet und übrigens auch von dieser Kamera hier hinten (der Redner zeigt auf die hinter ihm positionierte TV-Kamera) aufgezeichnet wurde: Kollege Parnigoni hat Frau Kollegin Hagenhofer aus dem Plenum hinaus- und in den Couloirs in ein Kammerl hineingedrängt. (Abg. Dr. Nowotny: Das ist völlig falsch!)

Herr Präsident! Um diese Dinge in der nächsten Präsidiale fundiert beraten zu können, ersuche ich Sie, mit dem ORF – dafür gibt es bereits einen Präzedenzfall – Kontakt aufzunehmen, um das entsprechende Videoband sicherzustellen.

Im übrigen, Herr Präsident, werde ich nicht, wie das vielleicht erwartet wird, für die dreimalige Bezeichnung "Lügner" aus dem Mund des Herrn Parnigoni einen Ordnungsruf verlangen. Ich trage dies aus seinem Munde eher als Ehrentitel. (Beifall bei den Freiheitlichen! – Abg. Dr. Nowotny: Zur Geschäftsbehandlung!)


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81. Sitzung / Seite 211

23.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Stadler! Ich möchte dazu folgendes sagen: Zunächst werde ich im Protokoll feststellen lassen, ob der Ausdruck "Lügner" gefallen ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe es gehört! Dreimal!)  – Ich muß Ihnen offen sagen: Die Zwischenrufe haben einen derartigen Pegel erreicht, daß nicht einmal ich hier oben alles verstehe. Frau Dr. Petrovic hat es offensichtlich auch nicht verstanden. Ich werde das also feststellen lassen.

Zweitens: Wir werden über den von Ihnen erwähnten Vorfall in der Präsidiale sicherlich diskutieren und uns dort, davon bin ich überzeugt, auch über eine Vorgangsweise in dieser Angelegenheit einigen. Ich möchte aber bitten, diese Diskussion bei dem soeben in Behandlung befindlichen Tagesordnungspunkt nicht weiterzuführen.

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Dr. Nowotny. – Bitte.

23.49

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich kann Ihren Ausführungen nur zustimmen und ersuche Sie, dagegen einzuschreiten, daß unter dem Vorwand einer Meldung zur Geschäftsordnung hier falsche inhaltliche Angaben gemacht und politische Wertungen getroffen werden, die völlig unzulässig sind.

23.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Gut. Ich habe gesagt, die Sache wird hier nicht mehr weiter diskutiert.

Frau Dr. Petrovic, was haben Sie noch zu sagen? (Abg. Mag. Stadler: Das haben ja alle beobachtet! – Abg. Dr. Graf: Das haben ja alle gesehen! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

23.50

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr wohl! Da diese Aussagen bereits gemacht wurden, möchte ich, wenn es eine Aufrollung der vorangegangenen Abstimmungen gibt, daß auch protokolliert wird, daß die mit 93 zu 85 enunzierte Abstimmung so nicht gewesen sein kann, weil das den tatsächlichen Anwesenheiten nicht entspricht. (Abg. Schwarzenberger: 92 zu 87!)

Und wenn die Frage der Druckausübung oder sonst etwas thematisiert wird, dann ersuche ich, daß man etwa auch das – falls es Bildmaterial oder ähnliches gibt –, was sich im Zusammenhang mit Frau Abgeordneter Moser oder auch mit anderen Abgeordneten ereignet hat, hier thematisiert. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Das ist ja fein!! – Abg. Dr. Graf: Das sind die Grünen!)

23.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Sie haben jetzt gesehen: Wir haben reichlich Diskussionsstoff für die kommende Präsidiale. Das wird eine umfangreiche und spannende Diskussion werden. Ich bitte aber, beenden wir das jetzt, und schreiten wir in der Tagesordnung fort. (Abg. Dr. Graf: Hans Helmut, du bist auch genötigt worden? – Abg. Dr. Stummvoll: Was haben Sie mit dem Moser?)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. Redezeit noch 11 Minuten. – Soll ich 2 Minuten einstellen? – Bitte.

23.51

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Parnigoni hat gesagt, es sei Anliegen der Koalition gewesen, kein Postschutzgesetz, aber auch kein Postvernichtungsgesetz zu machen. Ich gebe zu, Sie haben genau zwischendurch getroffen. Sie haben keines Ihrer Ziele erreicht. Sie haben aber auch nicht erreicht, daß der Entwurf des Telekom-Gesetzes, der jetzt zur Abstimmung steht, in irgendeiner Art und Weise dem gerecht wird, was wir eigentlich auf dem Markt in Österreich etablieren wollten.

Denn da es ein Rahmengesetz für einen Markt ist, das 23 Verordnungsermächtigungen für den Herrn Bundesminister, das Ausnahmebestimmungen und Ausnahmebewilligungen für die kommerzielle Erprobung von Telekommunikationsdiensten enthält und das insbesondere bereits auf dem Markt agierenden privaten Betreibern im Vorgriff auf Rasterfahndung und Lauschangriff aufträgt, alle beim Betreiben von Mobilfunk, GSM-Handys erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit ein Abhören möglich ist, ist das in Wahrheit ein Bündel, eine Summe von Wettbewerbsnachteilen, die privaten Anbietern aufgelastet werden, die das Gesetz als ein Marktrahmengesetz einfach sehr düster aussehen lassen.

Ich halte noch einmal fest, daß man angesichts der technischen Entwicklung – das hat der Herr Bundesminister im Ausschuß auch angesprochen – bei GSM-Handys bald nicht mehr über das Festnetz gehen wird, sondern primär quasi von Handy zu Handy, was bedeutet, daß dann all diese in dreistellige Millionenbeträge gehenden Summen, die von privaten Betreibern für Abhör


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maßnahmen investiert werden müssen und die auf dem Markt erst verdient werden müssen, obsolet sein werden. Das sind Wettbewerbsnachteile, die diese Unternehmer gegenüber der Post haben, denn die Post hat zu einer Zeit, als sie noch ein Monopol hatte und als sie den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes noch alles über Gebühren vorschreiben konnte, all diese Einrichtungen installiert. Das ist daher kein Marktgesetz, das Sie hier machen, sondern das ist weit gefehlt von dem, was Sie eigentlich tun wollten.

Und abschließend, meine Damen und Herren: Daß hier von der SPÖ – so quasi zum Überdribbeln des Koalitionspartners, der sich heute schon dafür revanchiert hat – ein §-27-GOG eingebracht worden ist, in dem es primär um Entgeltregelungen für Postbedienstete geht, spricht für sich.

Alles in allem werden wir dem unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.53

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf es kurz machen. Durch die Liberalisierung des Telekomsektors sind von unserer Warte aus zwei Ziele erreicht worden.

Erstens: Die Infrastruktur der Telekommunikation kann nun auch durch privates Kapital kontinuierlich verbessert werden.

Zweitens: Die größere Zahl neuer und innovativer Anbieter wird einen Ideenwettstreit um neue Produkte in Gang setzen und auch die Kosten für die Nutzer senken.

Der Übergang vom Monopol zum Wettbewerb, wie er in diesem Telekommunikationsgesetz zum Ausdruck kommt, trägt auch die Handschrift der Volkspartei, denn was wir heute realisieren, ist eine langjährige Forderung der Österreichischen Volkspartei auf dem Telekommunikationssektor. Wir sind froh, daß heute mit diesem Telekommunikationsgesetz ein wichtiger Schritt gemacht wird.

Ein wichtiger Schritt auch deshalb, weil wir dem Ausland weit hinterherhinken. In den USA fließt jeder zehnte ausgegebene Dollar in die Informations- und Kommunikationstechnik. Japan will mit Investitionen von 650 Milliarden D-Mark innerhalb der nächsten Jahre ein Glasfasernetz von 400 000 Kilometern Länge verlegen. Nach realistischer Schätzung wird die Liberalisierung der Telekommunikation in Deutschland ein Investitionsvolumen von rund 50 Milliarden D-Mark auslösen. Die EU-Kommission erwartet bis zum Jahre 2005 auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt 1,3 Millionen neue Arbeitsplätze.

Diesen Wachstumsimpuls müssen wir auch für Österreich nutzen. Hier sind wir gefordert, und diese Daten zeigen, daß Telekommunikation ein Markt der Zukunft, ein Wachstumsmarkt des 21. Jahrhunderts sein wird. Dies gilt nicht nur für Großbetriebe, sondern hier tun sich auch für kleine und mittlere Unternehmen Chancen auf. Sie können von dieser Entwicklung profitieren.

Das Telekommunikationsgesetz ist auch ein wichtiger Schritt für einen modernen Wirtschaftsstandort Österreich. Dieses Telekommunikationsgesetz schafft einen chancengleichen Marktzugang für neue Anbieter, sichert eine faire Behandlung entlegener Regionen, schafft einen unabhängigen Regulator, und deshalb, so meinen wir, meine Damen und Herren, schaffen wir gute Voraussetzungen für die Zukunft.

Wir sollten uns aber auch dessen bewußt sein, daß laut jüngsten OECD-Studien Österreich neben Irland und Portugal die höchsten Telekommunikationskosten aufweist. Das heißt, ein wichtiger, vielleicht der wichtigste Faktor für den Standort Österreich werden kostengünstige Telekommunikationskosten sein. Das heißt, eine Senkung der Telefon- und Telekommunika


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tionskosten in absehbarer Zeit ist erforderlich, und ich hoffe, daß die Beschlußfassung über das neue Telekommunikationsgesetz auch die Voraussetzungen dafür schaffen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny. )

23.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr ist Herr Bundesminister Dr. Einem am Wort. – Bitte.

23.57

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich macht mit der Beschlußfassung über den heute zur Diskussion stehenden Entwurf zu einem Telekommunikationsgesetz einen, wie ich meine, relativ großen Schritt in das 21. Jahrhundert. Dieser Schritt hat etwas auf sich warten lassen, das ist richtig, aber Schritte dieser Größe wollen auch entsprechend vorbereitet sein.

Im Vorfeld der Gesetzwerdung waren zahllose Diskussionen im Gange, waren zahlreiche Forderungen zu hören, gab es auch immer wieder Kritik. Heute kann ich Ihnen sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Schutzgesetz für Monopolinteressen, wie Abgeordneter Prinzhorn gemeint hat, es ist zugleich auch kein blindwütiges Instrument der Zerstörung. Dieser Gesetzentwurf eröffnet die Chance zu einer flächendeckenden Nutzung und Verknüpfung höchst leistungsfähiger Kommunikationsnetze und respektiert dabei das bisherige Investitionsverhalten und daher auch Eigentümerinteressen.

Unser Ziel war – und das ist maßgeblich für die umfassenden Vorarbeiten – die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur für das 21. Jahrhundert zu preiswerten Bedingungen. Es geht um Österreichs Chancen in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft, es geht um die Chancen der vielen großen und kleinen Betriebe in Österreich, und es geht um die Chancen der Schulen, der Hochschulen, der Forschungseinrichtungen. Es geht insgesamt um die Chancen der Menschen in diesem Lande.

Ich möchte Sie zu dieser späten Stunde nicht mit Details langweilen, ich möchte allerdings darauf hinweisen, daß wir meines Erachtens eine geradezu vorbildliche Regelung für die neue Regulierungsbehörde geschaffen haben, eine GesmbH mit allen Kosten- und Flexibilitätsvorteilen gegenüber der unmittelbar staatlichen Verwaltung und eine Kommission mit richterlicher Unabhängigkeit für die Entscheidung grundrechtssensibler Sachverhalte.

Das kann auch Vorbild für noch anstehende Regelungen sein, wie sie etwa im Bereich der Liberalisierung der Energiewirtschaft noch kommen müssen.

Lassen Sie mich auch ein Wort zur gleichzeitigen Beschlußfassung über das Poststrukturgesetz sagen. Worum es bei diesen beiden Materien geht, ist, die PTA marktfähig zu machen. Das heißt aber auch, daß wir Rahmenbedingungen zu schaffen haben, in denen sich die PTA dem Wettbewerb auch tatsächlich stellen kann.

Im europäischen Kontext ist Österreich mit dem heutigen Schritt in die Spitzengruppe jener Staaten aufgerückt, die die EU-Konzeption für eine Liberalisierung der Telekommunikation umgesetzt haben.

Das dem Telekom-Gesetz zugrunde liegende Konzept – um noch eine Spezialfrage anzusprechen – der Universaldienste und der besonderen Versorgungsaufgaben erlaubt eine flexible Weiterentwicklung. Wir – das möchte ich heute deutlich machen – streben eine offensive Weiterentwicklung an, denn es geht darum, den Menschen in Österreich optimale Chancen im Wettbewerb zu bieten, es geht darum, die Einrichtungen der Aus- und Fortbildung, der Forschung, aber auch jene der Gesundheit oder der sozialen Sicherung miteinander zu vernetzen und die Nutzung von Internet soweit wie möglich zu öffnen.

Wir sind der Überzeugung, daß das in dieser Hinsicht vorbildliche US-amerikanische Universaldienstkonzept eine große Chance darstellt, Forschung und Entwicklung massiv zu fördern, ohne


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dafür öffentliche Mittel oder ohne dafür ausschließlich öffentliche Mittel aufwenden zu müssen. Wir wollen daher ebenfalls diesen Weg gehen.

Während der Entstehung des Telekom-Gesetzentwurfes wurden massive Interessen potentieller neuer Betreiber und Unternehmer artikuliert. Ihnen sind wir in mehreren Bereichen entgegengekommen, weil wir an einer Vielfalt des Angebotes an neuen Dienstleistungen und an preiswerten Leistungen und daher an Wettbewerb interessiert sind. Es wird nun an der einschlägigen Industrie liegen, die gebotenen Chancen zu nutzen.

Ich komme damit zum Schluß. Derzeit ist noch vielen Menschen in Österreich nicht bewußt (Abg. Rosemarie Bauer: Sie reden für das Protokoll!)  – Frau Kollegin, Sie aber auch –, wie aktuell und bedeutsam die Entwicklungen für jeden einzelnen sein werden, die wir mit dem heute zur Beschlußfassung anstehenden Gesetzentwurf einleiten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. ) Ich hoffe, Sie können wenigstens zuhören, Herr Abgeordneter.

Jetzt geht es darum, den vielen Tausenden, die dem Neuen unwissend oder skeptisch gegenüberstehen – vielleicht sind auch Sie einer davon (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka )  –, die Angst zu nehmen, indem wir Information bieten, indem wir Ansätze großzügiger Möglichkeiten der gerechteren Aneignung der neuen Kommunikations- und Informationstechnologie bieten, indem wir verdeutlichen, daß wir an der Seite derer stehen, die den Weg in diese Welt von morgen noch vor sich haben.

Es gibt keinen Grund für Ängste vor den neuen Chancen weltumfassender Verständigung. Die Österreicherinnen und Österreicher haben vielmehr alle Chancen der Teilhabe und der Vermittlung all dessen, was unser Land und unsere Bewohner auszeichnet. Nützen wir diese Chance! (Beifall bei der SPÖ.)

0.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte.

0.03

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir durch die Geschäftsordnung und das Hinbiegen der Geschäftsordnung durch die Regierungskoalition heute auch das Beamten-Dienstrechtsgesetz und das Gehaltsgesetz auf der Tagesordnung haben, möchte ich doch kurz auf die Personalprobleme der Post eingehen.

Vielleicht können Sie sich alle noch erinnern, daß bei der Fernsehkonfrontation im Jahre 1995 zwischen Bundeskanzler Klima und unserem Parteiobmann Dr. Haider das Kapitel Personalabbau bei der Post angeschnitten wurde. Damals hat der jetzige Bundeskanzler Klima gemeint, einen Personalabbau bei der Post werde es nicht geben.

Wir stehen daher heute vor der Tatsache, daß die Sozialdemokraten im Jahre 1994 vor der Wahl ein Versprechen gegenüber den Pensionisten abgegeben haben, das sie nicht halten konnten. 1995 vor der Wahl hat der damals vielgepriesene Bundeskanzler Klima ein Versprechen gegenüber den Postbediensteten abgegeben, das ebenfalls nicht gehalten werden konnte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser. )

Bundeskanzler Klima hat daher 1995 die Unwahrheit gesagt. Er hat die Postbediensteten getäuscht. Heute ist es Realität, daß es bei der Post massiven Personalabbau gibt. Weitere 6 500 Bedienstete sollen noch abgebaut werden. (Abg. Dr. Niederwieser: Herr Präsident, er sagt die Unwahrheit!) Herr Kollege, Sie sollten sich eher mit den Problemen der Postler beschäftigen. (Abg. Dr. Niederwieser: Das ist überhaupt nicht wahr, was Sie da sagen!) Es ist eine Tatsache; ich kann nichts dafür.

Herr Kollege! Nicht Dr. Jörg Haider hat behauptet, daß es keinen Personalabbau bei der Post geben wird, sondern Bundeskanzler Klima. Er hat unrecht gehabt, und Dr. Haider hat wie immer recht gehabt. Das ist Ihr Problem, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Niederwieser: Sie stellen sich hierher und sagen die Unwahrheit!)


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Für uns stellt sich zum Unterschied zu Ihnen – weil Sie sich in der Sozialdemokratie mit den Problemen der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen (Abg. Dr. Niederwieser: Gott, sind Sie kurzsichtig!)  – die Frage: Wie geht es bei der Post weiter? Wie geht es mit den Postbediensteten weiter? Wie schaut die Zukunft der Post aus? Wie schaut die Leistungsfähigkeit der Post aus?

Daher möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Kollegen betreffend Zukunft der Post und ihres Personals

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 1. Oktober 1997 einen Bericht vorzulegen, der folgende Punkte der Postreform umfaßt:

Stand der Vollziehung des Poststrukturgesetzes hinsichtlich des angestrebten Börsenganges und der aufgetauchten Alternativvorschläge einer getrennten Partnersuche für den Telekom-Bereich

Finanzielle Situation der PTA und PTBG aus aktueller Sicht sowie in Hinblick auf die geplanten Veränderungen bei den Bankanteilen, die von letzterer gehalten werden

Stand des Personalabbaues und weitere Pläne (zum Beispiel Karenzierungsregelung) auf diesem Sektor, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die Post einerseits und den Staatshaushalt oder andere öffentlichen Stellen andererseits

Grund und Auswirkungen des drastischen Personalabbaues in Hinblick auf die Tatsache, daß diese vor der Ausgliederung vom damaligen Verkehrsminister stets als nicht beziehungsweise jedenfalls nicht über den natürlichen Abgang hinausgehend notwendig bezeichnet wurde

Geplante oder gesetzte Aktivitäten des Eigentümers beziehungsweise des Finanzministers als Eigentümervertreter, um die Erfüllung der seinerzeitigen Versprechen sicherzustellen und andererseits die Zukunft und Leistungsfähigkeit der Post zu sichern.

*****

Meine Damen und Herren! Wenn Sie für die Postbediensteten etwas tun wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu! Die Sozialdemokraten könnten sich wieder einmal für Arbeitnehmer einsetzen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Rosenstingl soeben vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht worden und ausreichend unterstützt. Er wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Die vorletzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.07

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zurück zum Telekommunikationsgesetz. 1993 war die Einführung des Telekommunikationsgesetzes ein erster Schritt hin zur Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Österreich. Die seit dieser Zeit gemachten Erfahrungen fließen in das heute neu zu beschließende Gesetz ein.


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81. Sitzung / Seite 216

Bei diesem neuen Telekommunikationsgesetz geht es vor allem darum, faire Grundlagen zu schaffen, damit möglichst rasch die gesamte österreichische Telekommunikation für Kommunikationseinrichtungen der Post und der konkurrierenden Anbieter nutzbar gemacht wird.

Ziel dieses Gesetzes ist es auch, möglichst flexible rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung von vollständigem Wettbewerb am Telekommunikationsmarkt ab 1. Jänner 1998 zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Grundsätzliches wird geregelt. Detailregelungen, die oft sehr individuell sind, werden auf dem Verordnungsweg erfolgen. Weiters werden durch das neue Gesetz geltende EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt.

Welche Chancen, meine Damen und Herren, bietet nun dieses neue Telekommunikationsgesetz? – Es ist eine Basis für eine Wirtschaftsentwicklung, die Österreichs Position im wirtschaftlichen Wettbewerb nachhaltig verbessert. Es ist die Grundlage für die Schaffung von neuen und zusätzlichen Arbeitsplätzen, die hochqualifiziert sein werden. Es ist die Grundlage für die Sicherung der Qualitätskriterien durch das Vorhandensein leistungsfähiger Telefon- und Datenübertragungsleitungen und entsprechender Serviceangebote für die Nutzer. Es werden Bedingungen geschaffen, daß Unternehmer den Informationsaustausch effizient und preiswert gestalten können. Und ein weiteres wichtiges Ziel muß es sein, daß auch für benachteiligte Regionen und Bevölkerungsgruppen der Zugang zu Information, Bildung und Geschäftsmöglichkeiten gesichert ist und zur Verfügung steht.

Was bedeutet das alles? – Die Telekommunikation wird noch auf Jahre hinaus der weltweit am stärksten wachsende Wirtschaftszweig sein. Der Mobilmarkt in Österreich befindet sich in einer starken Wachstumsphase. Die Anzahl der Mobilfunkbenutzer wird von 620 000 Ende 1996 auf knapp eine Million bis Ende 1997 steigen; diese Zahlen nur als Beispiel.

In Österreich haben rund 1,1 Millionen Personen den Zugang zum weltweiten Network Internet. Das entspricht 17 Prozent der heimischen Bevölkerung ab 14 Jahren. Tatsächlich nutzen aber 650 000 Personen oder 10 Prozent der Bevölkerung das neue Medium. – Um nur einige Zahlen bewußt zu machen.

Einige wesentliche Bestimmungen dieses neuen Gesetzes werden sein: die Schaffung einer Regulierungsbehörde Telekom-Control-Ges.m.b.H., die Universaldienste, die für eine flächendeckende Versorgung auf dem Markt Rechnung tragen, die Telekom-Kontrollkommission, deren Aufgaben gesetzlich definiert sein werden, und – auch ein wichtiger Punkt – die Frage der Zusammenschaltung, die vor allen Dingen für die kleinen Anbieter eine Schutzklausel bietet.

Meine Damen und Herren! Zum Schluß kommend: Dieses neue Telekommunikationsgesetz bietet vielfältige Zukunftsperspektiven für die Sicherung, Verbesserung und den Ausbau des Wirtschaftsstandortes Österreich, die Verbesserung des Angebotes, die flächendeckende und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung und vor allem auch hinsichtlich der Berücksichtigung der zunehmenden Übereinstimmung mit dem Medienbereich.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um die Zustimmung zur vorliegenden Regierungsvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

0.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der letzte Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.12

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu später Stunde zu einem Schlüsselbereich für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit Europas, aber natürlich auch Österreichs, nämlich zur Telekommunikation. Verdeutlicht wird das, wenn wir uns nur ein Faktum vor Augen führen, nämlich daß heute der Umsatz im Telekom-Markt bereits größer ist als jener in der gesamten Autoindustrie. Wenn man sich das vor Augen hält, kann man sich die Bedeutung dieses Bereiches gut vorstellen.


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Verwundert war ich vorhin etwas über den Kollegen Prinzhorn von der FPÖ, der davon gesprochen hat, daß hier keine asymmetrische Marktöffnung stattfinde. (Abg. Mag. Barmüller: Das will die Post!) Genau das Gegenteil ist der Fall, Kollege Barmüller. Es findet genau das Gegenteil statt. (Abg. Mag. Barmüller: Aber ist ja gar nicht wahr!) Ich habe mich überhaupt über die scharfe Kritik des Kollegen Prinzhorn gewundert, denn im Ausschuß hat das noch ganz anders geklungen. Im Ausschuß habe ich von Kollegen Prinzhorn noch gehört, daß das durchaus ein Schritt in die richtige Richtung sei, den wir hier gehen, und jetzt hat er es doch mit recht scharfen Worten kritisiert. Schade, daß er nicht da ist. Das ist mir nicht ganz verständlich.

Ich glaube, wesentlich ist eines – und das belegt auch eine OECD-Studie, die zwar für die USA und Frankreich erstellt wurde, aber auch auf uns umlegbar ist –: Umgelegt auf Österreich heißt das, daß binnen fünf Jahren durch diesen Bereich 50 000 bis 100 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.

Ein Zitat aus einer Studie aus Deutschland belegt auch recht eindrucksvoll die Bedeutung dieses Bereiches, wenn es darin heißt: Zusammenfassend kann die Informations- und Telekommunikationstechnologie alleine zwar keine Jobwunder leisten, sicher ist jedoch eines, daß mit dem bewußten Verzicht darauf beziehungsweise mit innovationsfeindlichen Rahmenbedingungen ein starker Verlust an Arbeitsplätzen verbunden wäre. – Also die Bedeutung für den Arbeitsmarkt kann aus beiden Aussagen abgelesen werden.

Wir dürfen aber, wenn wir uns diesen Bereich anschauen, nicht verkennen, daß in nächster Zeit, in den nächsten Jahren aufgrund der rasanten Entwicklung, die diese Technologie erfährt und mit sich bringt, ein hohes Maß an Flexibilität von uns gefordert sein wird. Wir müssen uns heute schon im klaren darüber sein, daß wir recht bald eine Überprüfung und gegebenenfalls auch eine Reform dieses Gesetzes in Angriff nehmen müssen Das mag zu einem Zeitpunkt, da das Gesetz gerade beschlossen wird, etwas seltsam anmuten, aber wenn man sich die Rasanz
– ich habe es vorhin schon gesagt – der Entwicklung dieser Technologie vor Augen führt, ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, Kollege Barmüller. (Abg. Mag. Barmüller: Dann kannst du diesem Gesetz gar nicht zustimmen!)

Mit gutem Gewissen stimmen wir diesem Gesetz zu. Wir glauben, daß wir im Sinne der optimalen Technologienutzung für unser Land eine wichtige Weichenstellung vornehmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg.  Mag. Barmüller: Wir werden zustimmen!)

0.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen. – Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die über jeden Antrag getrennt durchgeführt wird.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 824 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich auch um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 824 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Diese Entschließung ist mehrheitlich angenommen. (E 72.)


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Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 825 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Z 4 und Z 6 eingebracht.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages der Abgeordneten Parnigoni und Mag. Kukacka und Genossen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, möge dies durch ein Zeichen kundtun. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen betreffend Zukunft der Post und ihres Personals.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

12. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (741 der Beilagen): Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 (BGzLV 1997) (787 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (758 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (788 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen die Debatte mit einer Wortmeldung des Abgeordneten Sigl. Redezeit: 4 Minuten. (Abg. Dr. Fekter: 3 Minuten genügen auch!) – Bitte.

0.19

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Durch die Liberalisierung des europäischen Flugverkehrs seit 1987 mußten in den vergangenen Jahren schon zahlreiche legistische Änderungen in unserem innerstaatlichen Recht beschlossen werden.

Die Liberalisierungsschritte im europäischen Luftverkehr sind im Gegensatz zu den USA, wo es drastische Konsequenzen gab, allmählich und reibungslos vollzogen worden. So gab es in Europa weder dramatische Unternehmensauflösungen bei großen Luftfahrtunternehmungen noch spektakuläre Preisschwankungen.

Durch die seit 1. April 1997 im Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen des dritten und letzten Liberalisierungspaktes hat sich nun auch die luftverkehrspolitische Situation Österreichs entscheidend geändert. Bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Staaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum haben weitgehend ihre Bedeutung verloren. (Abg. Tichy-Schreder  – da ein Handy läutet –: Wer ruft an? Der Clinton? – Abg. Mag. Stadler: Oh, là, là,


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81. Sitzung / Seite 219

Herr Schieder!) Als Beispiel dieser neuen Rechtslage sei hier nur die Freigabe der Kabotage innerhalb des EWR oder die Verwaltungsvereinfachungen durch den Wegfall von Flugstrecken und Flugplanbewilligungen im EU-Verkehr zu erwähnen.

Damit kann jedes Luftfahrtunternehmen des EWR zwei beliebige Punkte im Europäischen Wirtschaftsraum miteinander verbinden und anfliegen. Dieser freie Zugang gilt, wie gesagt, aber nur für die EWR-Fluggesellschaften. Die Schweiz zum Beispiel gerät durch diese Regelung zusehends ins europäische Abseits.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, daß der Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum und zur Europäischen Union von grundlegender, wirtschaftlicher Bedeutung war, auch wenn dies einige Gruppierungen noch immer nicht akzeptieren wollen.

Weiters liegt uns ein Entwurf über eine Novelle zum Luftfahrtgesetz vor, die sowohl eine Änderung des Luftfahrthaftungsrechts als auch eine Anpassung von Teilen des Gesetzes an die durch den Beitritt zur Europäischen Union geschaffene Rechtslage bringen soll. Im Zuge der Rechtsbereinigung werden auch einige legistische Veränderungen unseres innerstaatlichen Rechts erfolgen. Diese Veränderungen sind notwendig geworden, um ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Kontrollmechanismen herzustellen.

Bei der Neuordnung des Luftfahrthaftungsrechts wäre hervorzuheben, daß die Novelle eine der Höhe nach unbeschränkte Haftung gegenüber den Passagieren vorsieht. Damit wird ein Weg eingeschlagen, der bereits von zahlreichen Luftverkehrsunternehmen beschritten wird. Davon ausgenommen sind Flugsportvereinigungen, in denen Freizeitsport betrieben wird. Auch eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Haftungsverordnung, die in naher Zukunft in Kraft treten sollte, sieht eine unbeschränkte Haftung für Personenschäden aus dem Beförderungsvertrag vor.

Ein weiterer Schwerpunkt der Neuordnung des Luftfahrthaftungsrechts liegt in der beträchtlichen Anhebung der Haftungshöchstbeträge bei Drittschadenshaftung – auch damit wird gleichzeitig eine Anpassung an den europäischen Standard vollzogen. So wird etwa bei Flugzeugen mit einem Höchstgewicht von 14 Tonnen die Haftung von 15 Millionen Schilling auf 900 Millionen Schilling erhöht.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zusammenfassend möchte ich betonen, daß diese Liberalisierung im Flugverkehr als durchaus beachtenswert zu bezeichnen ist, zumal dann, wenn man weiß, daß die Luftfahrt seit dem Zweiten Weltkrieg einer der am strengsten regulierten Bereiche war. Ein kurzer geschichtlicher Exkurs, den ich hier einfügen möchte: Damals mußten die Flugroute, die Tarife und der Flugzeugtyp einer Bewilligung durch die Behörden unterzogen werden. – Aus diesem Gesichtspunkt heraus kann ich als Sozialdemokrat der Liberalisierung des österreichischen Flugverkehrs mit ruhigem Gewissen zustimmen, vor allem deswegen, weil bei diesen beiden Regierungsvorlagen meiner Meinung nach auch die im harten Wettbewerb innerhalb der Flugbranche zum Schutz der Konsumenten nötigen Kontrollmechanismen berücksichtigt wurden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zweiter Redner dieser Debatte ist Herr Abgeordneter
Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte, Sie sind am Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

0.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zum Luftfahrtgesetz.

Wie mein Vorredner bereits erwähnte, sind die Haftungsgrenzen in beträchtlichem Maße angehoben worden. Wir gehen damit in Österreich wieder einmal den Weg des Musterschülers. Zum Glück wurden diese Haftungsgrenzen durch einen Abänderungsantrag im Ausschuß etwas reduziert.


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Herr Minister! Es gibt EU-Richtlinien und es gibt die JAR, die Joint Aviation Regulation. Österreich ist wieder auf dem besten Weg, alle Richtlinien zu überziehen und die Forderungen höher zu schrauben. Ich sehe den Zusammenhang mit einer Belebung der Wirtschaft aufgrund dieser Maßnahmen – mein Vorredner hat davon gesprochen – mit Sicherheit nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich weiß nicht, wie Sie die Ausschußfeststellung interpretieren, daß der Zulassungsschein für Luftfahrzeuge abgeschafft werden soll, und zwar nicht mit dieser Novelle, sondern im Rahmen der nächsten Novellierung. Begründet wird das damit, daß Bürokratie abgebaut werden soll und der Zulassungsschein angeblich nicht mehr gebraucht wird.

Herr Bundesminister! Ich frage Sie: Wann haben wir diesen Schein jemals gebraucht? – Dabei ging es doch nur um Bürokratie! Niemand wußte, wofür dieser Zulassungsschein gut sein sollte. Möglicherweise wurde er in Anlehnung an die Zulassungsscheine für Kraftfahrzeuge geschaffen, aber eine Notwendigkeit hiefür gab es nicht. Ich verstehe nicht, warum da nicht schon längst eine Änderung erfolgt ist.

Sehr geehrter Herr Minister! In wichtigen Bereichen der Luftfahrt gibt es Defizite, während es in anderen Bereichen der Luftfahrt meiner Meinung nach überzogene Maßnahmen, die wiederum zu einer Reduzierung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Luftfahrt führen, gibt. (Abg. Mag. Kukacka: Das Luftfahrtgesetz haben wir aber schon beschlossen!)

Ich erlaube mir, Ihnen einige Beispiele darzustellen. (Abg. Mag. Kukacka: Sie sind im falschen Gesetz! Sie haben die Rede von vor 14 Tagen!) Gegen "Rostflieger" aus dem Ausland, also technisch unzulänglich beschaffene Flieger, gibt es zum Beispiel keinerlei Maßnahmen. Warum nicht? – Weil keine Kontrollen durchgeführt werden! Ich weiß das. Das Gesetz wird nicht vollzogen beziehungsweise ist dieser Vollzug einzufordern (Abg. Mag. Kukacka: Sie haben diese Rede schon vor 14 Tagen gehalten!)  – ich kann die Rede von vor 14 Tagen nicht bei mir haben! (Abg. Mag. Kukacka: Das Gesetz haben wir vor 14 Tagen beschlossen! Wir sind jetzt beim Telekomgesetz!) –, Tatsache ist jedenfalls, daß es in Österreich nicht vollzogen wird.

Herr Kollege Kukacka! Sie werden es möglicherweise nicht wissen, aber ich kann Ihnen, nachdem ich zu jenen gehöre, die, wie ich meine, etwas Einblick in die Fliegerei haben, sagen, daß dies in anderen Staaten kontrolliert wird, bei uns aber nicht. Österreich ist anders!

Österreich ist auch anders, was den Luftverkehr und das Separieren im Luftraum anbelangt. Wir haben in Schwechat zu bestimmten Zeiten Staus. Bei uns gibt es eine horizontale Separation von fünf nautischen Meilen, während etwa in Zürich drei nautische Meilen ausreichen. Auch in diesem Punkt bedarf es gewisser Änderungen. (Abg. Mag. Kukacka: Das Gesetz haben wir vor 14 Tagen beschlossen!)

Zum Bereich der Nachprüfungen, die die Austro Control durchführt: Einerseits haften die Werftbetriebe und haben entsprechend ausgebildetes Personal, andererseits ist es erforderlich, eine Nachprüfung durchzuführen. Dadurch werden nur Kosten verursacht, Herr Kollege Kukacka. (Abg. Mag. Kukacka: Wir sind jetzt beim Telekom-Gesetz!)  – Sie können nach mir noch sprechen. Ich rede über die Situation ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Herr Kollege Kukacka! Wenn Sie noch beim Telekom-Gesetz sind, dann zeigt das einmal mehr, daß Sie etwas hinten geblieben sind und das aktuelle Thema noch nicht aufgegriffen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! In diesem Bereich kommt es nun zu Kostensteigerungen, da durch diese Nachprüfungen im Bereich des Luftverkehrs, der Luftfahrtunternehmen und auch der Privatfliegerei auf die einzelnen Halter enorme Kosten zukommen. Ich verstehe auch nicht, warum es notwendig ist, daß, wenn beispielsweise eine Boeing 747, die in New York startet und aus Sicherheitsgründen wieder landet, also ein Relanding durchführt (Abg. Dr. Lukesch: Das habe ich gesagt! Das ist mein Beispiel! – Abg. Dr. Leiner: Das ist geistiger Diebstahl!) , ein Österreicher von der Kontrollstelle in Österreich nach New York fliegen muß, um den Flieger wieder zum Start freizugeben, da die Amerikaner offensichtlich unfähig sind, Überprüfungen durchzuführen.


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Ich könnte noch eine Reihe weiterer Unzulänglichkeiten auf der einen und Überregulierungen auf der anderen Seite darstellen, aber leider reicht die Zeit dazu nicht aus.

Herr Bundesminister! Das Luftfahrtgesetz als solches ist ein Na-ja-Gesetz. Sie sollten sich diesem Bereich meiner Ansicht nach etwas mehr widmen – oder vielleicht auch nicht, vielleicht würde sich das für die Luftfahrt insgesamt negativ auswirken. – Jedenfalls sollten keine weiteren bürokratischen Hindernisse aufgebaut werden, vielmehr sollten diese abgebaut werden, Herr Minister! Das ist unsere Ansage. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.29


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81. Sitzung / Seite 222

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zuerst stimmen wir über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 787 der Beilagen ab.

Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist dieser Entwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 788 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Dieser Entwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist dieser Entwurf einstimmig angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Bevor wir zu den nächsten Tagesordnungspunkten übergehen, möchte ich folgende Feststellung treffen:

Aufgrund des Stenographischen Protokolls habe ich festgestellt, daß bei der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 Herr Abgeordneter Parnigoni zu Herrn Abgeordneten Stadler folgendes gesagt hat: Sie sind ein Lügner! Sie sind ein Lügner! Sie sind ein Lügner! (Ruf bei den Freiheitlichen: Drei Mal!)  – Ich erteile dem Abgeordneten Parnigoni für diese Ausdrucksweise einen Ordnungsruf. (Abg. Schieder: Er hätte andere Worte verwenden sollen! – Abg. Mag. Stadler: Das ist eine Beschwörungsformel!)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (701 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (780 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (692 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird (781 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

0.32

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Zu später Stunde (Abg. Schieder: Früh!) vielleicht noch ein Wort an Herrn Minister Einem, der einem mit der Zeit schon leid tun kann. (Abg. Schieder: Ein schönes Wortspiel zur Mitternacht!) Betrachtet man seinen Werdegang in der Regierung, dann muß man sagen, er ist wirklich nicht vom Glück gesegnet. Herr Minister! Als Beamtenstaatssekretär waren Sie ziemlich glücklos, Sie haben die Reform, die Sie angestrebt haben, überhaupt nicht weitergebracht. Ihr Schicksal als Innenminister ist auch bekannt: Sie haben letztendlich ein Chaos hinterlassen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Nowotny und Dr. Mertel. )

Nunmehr sind Sie im Bereich Verkehr tätig. Wir haben heute gesehen, welches Chaos Sie dort anrichten. – Jetzt wollen Sie es mit der Wissenschaft probieren, vielleicht haben Sie darin mehr Glück, ansonsten wird Ihnen wahrscheinlich der Beiname "Einem, der das Chaos hinterläßt" zuteil werden. Sie können einem wirklich leid tun! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Vielleicht hat es aber doch einen Sinn, daß er im Verkehrsressort ist (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger ) , denn wenn man sich den Werdegang des Semmering-Basistunnels ansieht (Zwischenruf der Abg. Sophie Bauer ), dann muß man sagen, vielleicht hat er in diesem Ressort doch eine sinnvolle Aufgabe. Vielleicht ist er dazu auserkoren, die Großaufträge an seine Logenbrüder ordentlich zu verteilen. Das kann ja sein. Vielleicht hat es einen Sinn, daß er in diesem Ressort angesiedelt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Minister! Auch bei der Besprechung der Studienförderungsgesetze im Ausschuß haben Sie keine besonders glückliche Figur gemacht. Ich erinnere nur etwa an den Passus hinsichtlich der Möglichkeiten für jene Studenten, die sich wahrlich bereits zuhauf am Existenzminimum herumtummeln (Abg. Dr. Nowotny: Wo tummeln sie sich herum ?), und an das, was Sie hinsichtlich der vorgesehenen Möglichkeiten für diese Studenten, zum notwendigen Geld zu kommen, um ihr Leben zu fristen beziehungsweise ihr Studium zu finanzieren, zum Besten gegeben haben.

Sie wollten mit Ihrer Regierungsvorlage lediglich die Studenten während der Sommermonate nebenbei mehr arbeiten lassen, ohne daß sie ihre Studienförderung verlieren. Das ist doch wirklich jenseits jeder Flexibilität und Realität gewesen! – Wir haben Sie im Ausschuß darauf aufmerksam gemacht, Sie waren aber überhaupt nicht lernwillig und einsichtig. Sie haben darüber hinaus sogar gesagt, es sei das Ziel der Studenten, nicht nebenbei berufstätig zu sein, die Studienförderung betrage 8 000 S im Monat, und das reiche zum Leben aus. – Sie haben nicht gesagt, daß dies der Höchststudienförderungsbetrag ist und nur die wenigsten diesen Betrag erhalten. (Abg. Dr. Niederwieser: Das ist eine Märchenstunde! Können wir die Märchenstunde nicht beenden, Herr Kollege Graf?)

Aus diesem Grund haben wir ja schon im Ausschuß gefordert, die Ferialtätigkeit auf die lehrveranstaltungsfreie Zeit auszudehnen. Aus diesem Grund möchte ich zu dieser Regierungsvorlage einen Abänderungsantrag einbringen. Ich erachte dies als sinnvoll und notwendig für die Studenten, die aufgrund der verfehlten Politik, die in diesem Land – insbesondere auch in der Familien- und Studentenpolitik – gemacht wird, großteils zum Arbeiten genötigt sind.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Michael Krüger, Dr. Willi Brauneder, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bun


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81. Sitzung / Seite 223

desgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (701 d. B.) in der Fassung des Ausschußberichtes (708 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 4 Z 4 lautet:

"4. Einkünfte von Schülern und Studierenden aus Ferialtätigkeit. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die während der lehrveranstaltungsfreien Zeit durchgeführt werden."

*****

Ich darf Sie im Sinne der Flexibilisierung auch im Bereich der Universitäten ... (Abg. Dr. Niederwieser: Auch Samstage und Sonntage?) In Zukunft auch Samstage und Sonntage. "Lehrveranstaltungsfreie Zeit" ist, wie ich meine, ein Terminus, der deutlich ist, und gerade Sie, Herr Kollege Niederwieser, sollten so etwas wissen. Aber vielleicht sind Sie noch lernfähig; wenn nicht, dann können Sie es sich ja noch lange genug überlegen.

Wenn Sie es mit Autonomiebestrebungen an Universitäten, mit Flexibilität und mit praxisnaher Ausbildung wirklich ernst meinen oder wenn Sie es mit den Studenten schlicht und einfach gut meinen (Abg. Dr. Niederwieser: Nach Mitternacht ist es lehrveranstaltungsfrei, oder?!) , dann stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Dr. Graf verlesene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht worden und ausreichend unterstützt. Er wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

0.37

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im März dieses Jahres haben wir hier das Universitäts-Studiengesetz beschlossen. Es tritt nun mit August 1997 in Kraft. Da das Studienförderungsgesetz 1992 aber noch auf das alte AHStG abgestimmt ist, ist es dringend notwendig, besonders in den Bereichen des Verfahrens über die Zulassung und die Anrechnung von Prüfungen und Studienzeiten, aber auch im Bereich des individuellen Diplomstudiums, des früheren studium irregulare, Adaptierungen vorzunehmen, da sonst das Studienförderungsgesetz ab dem Wintersemester 1997/98 nicht mehr vollziehbar wäre.

Hohes Haus! Die Studenten und Studentinnen werden immer fleißiger. Vor 20 Jahren, in den siebziger Jahren, als auch einige der anwesenden Abgeordneten ihr Studium abgeschlossen haben, betrug die durchschnittliche Studiendauer 14 Semester, genauso wie heute, und das, obwohl in einigen Studienrichtungen die Mindeststudiendauer hinaufgesetzt wurde, und das, obwohl fast überall die Pflichtstunden erhöht wurden, und das, obwohl fast überall – bis auf das etwas verzopfte Medizinstudium – eine wissenschaftliche Arbeit vorgeschrieben ist.

So wird auch im Hochschulbericht 1996 etwas verwundert festgestellt, daß die durchschnittliche Studiendauer aller Absolventen der letzten 20 Jahre trotz vieler Veränderungen im Hochschulbereich und in der Hochschulpolitik stabil bei zirka 14 Semestern liegt.

In den achtziger Jahren war die Zahl der Studenten, die ein Stipendium erhielten, ständig rückläufig. Seit Beginn der neunziger Jahre steigt diese Zahl stark an. In den letzten fünf Jahren hat sich die Anzahl der Studienbeihilfenempfänger um 25 Prozent erhöht, die Zahl der Studenten aber nur um zirka 5 Prozent.


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81. Sitzung / Seite 224

Es strömen nun auch verstärkt Kinder etwas ärmerer Schichten und Arbeiterkinder an die Universitäten – eine Entwicklung, die uns Sozialdemokraten immer ein großes Anliegen war. Allerdings haben sich dadurch die Ausgaben des Staates in diesem Bereich in den letzten fünf Jahren auf über 1,2 Milliarden Schilling ungefähr verdoppelt.

Ein Ziel dieser Novelle ist es, die Berufstätigkeit während der Hauptferien attraktiver zu machen und jene während des Semesters einzuschränken. Dies soll durch ein weitgehendes Verbot von Erwerbsarbeit, die die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit monatlich 3 740 S während des Studiums überschreitet, erreicht werden.

Durch einen Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP wird nun auch der Forderung der österreichischen Hochschülerschaft entsprochen, bei der Regelung für den Bezug von Familienbeihilfe neben den Hauptferien im Sommer auch noch die Weihnachts- und Osterferien vom Beschäftigungsverbot auszunehmen.

Da der weitaus größte Teil der Stipendienbezieher und -bezieherinnen auch Familienbeihilfe bezieht und schon jetzt außerhalb der Ferien nicht mehr als 3 740 S verdienen darf und außerdem eine Studie des Wissenschaftsministeriums zur sozialen Lage der Studierenden zeigt, daß nur ein Prozent jener Studenten, die ihr Studium zu mehr als 70 Prozent durch ein Stipendium finanzieren, regelmäßig arbeitet, kann ich diesem Vorschlag zustimmen.

Ich kann diesem Vorschlag auch deshalb zustimmen, weil er Studienverzögerungen verhindern will, die aufgrund von erzwungener, kontinuierlicher Berufstätigkeit entstehen.

Der Ruf nach immer fleißigeren Studenten und Studentinnen, die immer mehr "Scheine" – sprich: Zeugnisse – in immer kürzerer Zeit sammeln, kann für die Gesellschaft allerdings auch sehr kontraproduktiv werden, da dies mit einer extremen Verschulung einhergeht. Am Ende dieser Entwicklung haben wir dann vielleicht keine Universitäten mehr, an denen die Studenten umfassend ausgebildet werden und wo sie auch lernen, gesellschaftliche und gruppendynamische Zusammenhänge zu erfassen, denn die Universitäten drohen zu letztbildenden höheren Schulen zu verkommen, bei denen der "Schein" – das Zeugnis – das Bewußtsein bestimmt. Es gilt, eine solche Entwicklung zu verhindern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es gibt noch ein weiteres Problem. Das Durchschnittsalter der Studenten und Studentinnen wird, obwohl diese immer fleißiger werden, immer höher. Der Grund dafür liegt in einem dramatischen Umbruch der Strukturen im studentischen Bereich. Die typische Studentin, der typische Student, die nach der Schule ein Studium beginnen und mit Mitte 20 dieses Studium abschließen, werden immer seltener, ihre Zahl beträgt nicht einmal mehr die Hälfte der Studierenden. Die Zahl jener StudentInnen, die vor oder während des Studiums arbeiten oder einer anderen Tätigkeit nachgehen, nimmt ständig zu.

Wir haben heute an den Universitäten in Wahrheit drei Gruppen: erstens die Gruppe der klassischen Studenten mit einem Studienabschluß etwa Mitte 20, zweitens die Gruppe jener, die entweder derzeit beschäftigt oder früher in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden sind, und drittens die Gruppe der Seniorenstudenten. Auf diese Veränderung hat die Politik noch viel zuwenig reagiert, obwohl es durchaus im Interesse der derzeitigen Bundesregierung liegt, daß, um flexibler agieren zu können, in einem Berufsleben mehr als ein Berufsfeld erlernt wird.

Wir Sozialdemokraten und -demokratinnen haben nun eine Arbeitsgruppe initiiert, die sich mit den werktätigen Studentinnen und Studenten beschäftigt (Zwischenruf des Abg. Dkfm. Holger Bauer ) , ihre soziale Lage genauer untersucht und bessere Studienmöglichkeiten vorschlägt. Schon jetzt arbeiten mehr als 30 Prozent aller Studentinnen und Studenten regelmäßig. Wie viele davon ein Stipendium beziehen, weiß niemand, höchstwahrscheinlich ist es ein ganz geringer Teil. Auch die Altersstruktur der Stipendienbezieher ist gänzlich unbekannt.

Ein Studium muß auch neben dem Beruf möglich sein. Es gibt noch sehr viele Studienrichtungen, bei denen keine Lehrveranstaltungen am Abend stattfinden und Prüfungsanmeldungen grundsätzlich nur zu den Bürozeiten oder gar nur vormittags gemacht werden können.


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In diesen Punkten Erleichterungen und vielleicht für die Studienausgangsphase eine Unterstützung zu schaffen, ähnlich der Hilfe für Werktätige im letzten Semester der Abendschule, ist mir, ist uns ein großes Anliegen. Darauf zielt auch der Entschließungsantrag der beiden Wissenschaftssprecher Niederwieser und Lukesch betreffend die Datenerhebung über die 30- bis 35jährigen Studierenden ab.

Wir Sozialdemokraten stimmen dieser Regierungsvorlage zu, haben uns aber vorgenommen, für die besondere Gruppe der berufstätigen Studierenden Gesetze und Regelungen zu schaffen, da es möglich sein muß, Beruf und Studium auszuüben. (Beifall bei der SPÖ.)

0.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

0.44

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes und müdes Haus! (Abg. Dr. Brauneder: Ich bin nicht müde!) Ich möchte zunächst einen Entschließungsantrag einbringen, der mir angesichts des Umstandes, daß wir bald ins 21. Jahrhundert eintreten und wir uns überlegen, wie man Kosteneinsparungen durchführen kann, adäquat erscheint.

Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und PartnerInnen betreffend Anwendung der "neuen" Kommunikationstechnologien bei der administrativen Abwicklung der Studienbeihilfe

Der Nationalrat möge beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Leiterin der Studienbeihilfenbehörde und den LeiterInnen der Stipendienstellen in den Bundesländern ein Konzept für eine dem neuesten technologischen Standard entsprechende Informations- und Kommunikationspolitik der Studienbeihilfenbehörde zu erarbeiten und dieses ehebaldigst praktisch umzusetzen."

*****

Meine Damen und Herren! Es geht darum, eine Homepage zu etablieren (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch ), mit Hilfe welcher die Studentinnen und Studenten sich informieren können und, ohne physisch anwesend zu sein, Antragsformulare ausfüllen und wieder einbringen können. Es ist ein Antrag, der zeigt, daß es Kosteneinsparungen an den Universitäten geben kann, wenn man diese Technologien anwendet.

Herr Lukesch! Ich verstehe Ihre Sturheit, diesem Entschließungsantrag nicht beitreten zu wollen, wirklich nicht. Ich verstehe Sie nicht. Ich verstehe, daß es vielleicht heute abend eine heftige Diskussion gegeben hat, aber man muß die Dinge auch auseinanderhalten können. Es würde mich freuen, wenn Sie in dieser Frage mitgehen könnten! Ich weiß, daß es bei den Sozialdemokraten diesen Wunsch gegeben hat, nur Ihre Sturheit blockiert es. (Abg. Dr. Lukesch: Ich habe andere Sorgen als das Formularwesen!)

Weiters möchte ich wegen einer für uns unerträglichen Diskrepanz in den Bestimmungen folgenden


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Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (701 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird (780 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In § 15 lauten die Absätze 3 und 4:

"(3) Für Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsprüfungen an den Pädagogischen oder Religionspädagogischen Akademien, die zu einem Lehramtsstudium an einer Universität oder Hochschule zugelassen werden, besteht Anspruch auf Studienbeihilfe im Ausmaß der Dauer des zweiten Studienabschnittes des betreffenden Lehramtsstudiums.

(4) Anspruch auf Studienbeihilfe für ein Doktoratsstudium besteht trotz Absolvierung eines Diplomstudiums, wenn der Studierende die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des zweiten und dritten Studienabschnittes des Diplomstudiums um nicht mehr als vier Semester überschritten hat und vor dem Diplomstudium keine Studienbeihilfe gemäß § 23 Abs. 1 bezogen wurde."

*****

Gemeint ist damit folgendes: Studentinnen und Studenten, die eine Pädagogische Akademie absolviert haben, das heißt, den ersten Studienabschnitt praktisch in der Tasche haben, würden für einen zweiten Abschnitt nicht mehr gefördert werden. Man wünscht sich eigentlich nur Kinder von reichen Eltern im zweiten Studienabschnitt, das heißt, die einen Hochschulstudienabschluß haben, denn der Staat finanziert nur einen Abschluß.

Wenn man konsequent ist, dürfte man dann aber auch keine Doktoratsstudien mehr finanzieren, da der Abschluß der Ausbildung nicht das Doktorat, sondern der zuvor gemachte Abschluß des Studiums ist. Wenn man A sagt, also das Doktoratsstudium finanziert, dann muß man auch B sagen, also den zweiten Studienabschnitt für Absolventen der Pädagogischen Akademien fördern. – Oder Sie pflichten dem Motto bei, daß nur Kinder reicher Eltern den zweiten Studienabschnitt absolvieren sollen.

Herr Präsident! Ein dritter Antrag, den ich nicht mehr verlesen muß, weil er zu lang ist, bezieht sich auf die Studienförderung. Wir Liberalen wollen eine Änderung insofern, als wir meinen, man sollte bis zum 35. Lebensjahr gefördert werden. Wir meinen, es ist wünschenswert, jeden zu unterstützen, der, aus welchen Gründen auch immer, später in die Phase des Studierens eintritt.

Außerdem fordern wir eine Angleichung der Anspruchsdauer von StudentInnen und KarenzzeitbezieherInnen von drei Semestern. Es gibt da ein Ungleichgewicht, und wir würden es begrüßen, wenn das geändert werden könnte.

Ferner befürworten wir einen Inflationsausgleich. Dort oben (die Rednerin deutet auf die Besuchergalerie) sitzen jene Studentinnen und Studenten, die einen Inflationsausgleich verlangt haben, denn eine Studentin oder ein Student hat ohnehin nicht viel Geld pro Monat in der Tasche, aber die Regierung weigert sich, einen Inflationsausgleich zu leisten. In den letzten zwei Jahre gab es einen Stopp, und dieser ist für die nächsten paar Jahre weiter zementiert, wenn Sie das nicht durchführen. – Ich halte das eigentlich für eine miese Sache auf Kosten jener, die es sich absolut nicht leisten können.

Weiters würde ich mir noch einen Ausgleich in folgender Angelegenheit wünschen: Wenn man an eine ausländische Universität geht – das ist mein Schlußsatz, Herr Präsident! –, gibt es hinsichtlich der Förderungsdauer einen Unterschied zwischen Studierenden an Universitäten, Hochschulen und Kunsthochschulen einerseits und Studenten an Fachhochschulen und Pädagogischen Akademien andererseits von zwei bis vier Semestern. Ich würde mir wünschen: ein Studienabschnitt beziehungsweise vier Semester für alle! Das wäre fair, und wir hätten keinen


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81. Sitzung / Seite 227

Unterschied zwischen den verschiedenen Universitätseinrichtungen mehr. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Dr. Gredler verlesene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen. Gleiches ist festzustellen für den von ihr eingebrachten Abänderungsantrag, der § 15 Abs. 3 und 4 betrifft.

Der dritte erwähnte Antrag ist ein umfangreicher Abänderungsantrag. Er wurde in seinen Kernpunkten erläutert, ist schriftlich überreicht worden, ausreichend unterstützt und wird ebenfalls in die Verhandlung mit einbezogen. Im Hinblick auf seinen Umfang habe ich die Vervielfältigung und Verteilung veranlaßt. Er wird dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (701 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird (780 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Nach der Ziffer 1 wird die folgende Ziffer 1a eingefügt:

1a. § 6 lautet samt Überschrift:

"Voraussetzungen

§ 6. Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe ist, daß der Studierende

1. sozial bedürftig ist (§§ 7 bis 12)

2. noch kein Studium (§13) oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert hat,


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81. Sitzung / Seite 228

3. einen günstigen Studienerfolg nachweist (§§ 16 bis 25) und

4. das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen hat."

2. Die Ziffer 2 wird ersetzt:

§ 8 Abs. 4 lautet:

"(4) Bei Feststellung des Einkommens haben bis zum Höchstausmaß von insgesamt 60 000 S jährlich außer Betracht zu bleiben:

1. Einkünfte des Studierenden als höchstens halbbeschäftigter Aushilfsangestellter im Rahmen der Hochschulverwaltung;

2. Entschädigungen gemäß § 13 Abs. 5 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl Nr. 309;

3. Einkünfte des Studierenden als Demonstrator, Tutor oder höchstens halbbeschäftigter Studienassistent

4. Einkünfte von Schülern und Studenten aus Ferialtätigkeit. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die ausschließlich während der Ferien erfolgen, sowie Tätigkeiten, die überwiegend während der Hauptferien, keinesfalls jedoch länger als zwei Wochen außerhalb der Hauptferien durchgeführt werden."

3. Nach der Ziffer 7 wird die folgende Ziffer 7a eingefügt:

7a. § 19 Abs. 4 lautet:

"(4) Die Pflege und Erziehung eines Kindes vor Vollendung des dritten Lebensjahres, zu der der Studierende während seines Studiums gesetzlich verpflichtet ist, bewirken die Verlängerung der Anspruchsdauer um insgesamt höchstens drei Semester je Kind, ohne daß es eines weiteren Nachweises über die Verursachung der Studienverzögerung bedarf."

4. Nach der Ziffer 12 werden die folgenden Ziffern 12a, 12b, 12c und 12d eingefügt:

12a. § 26 Abs. 1 und Abs. 2 lauten samt Überschrift:

"Allgemeine Höchststudienbeihilfe

§ 26. (1) Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich 6 100 S soweit im folgenden nichts anderes festgelegt ist.

(2) Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich 9 200 S für Vollwaisen sowie für Studierende, die aus Studiengründen einen Wohnsitz im Gemeindegebiet des Studienortes haben, weil der Wohnsitz der Eltern vom Studienort so weit entfernt ist, daß die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht mehr zumutbar ist. Leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteils maßgebend, mit dem der Studierende im gemeinsamen Haushalt gelebt hat."

12b. § 27 Abs. 1 lautet samt Überschrift:

"Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter

§ 27. (1) Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich 9 200 S für Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe durch Einkünfte im Sinne dieses Bundesgesetzes mindestens vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben."

12c. § 28 lautet samt Überschrift:

"Höchststudienbeihilfe für verheiratete Studierende

§ 28. Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich 9 900 S für verheiratete Studierende und für Studierende, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind."

12d. § 29 lautet samt Überschrift:

"Höchststudienbeihilfe für behinderte Studierende

§ 29. Die Höchststudienbeihilfe beträgt für Studierende, die im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, erheblich behindert sind, monatlich 2 200 S mehr als die gemäß den §§ 26 bis 28 zustehende Höchststudienbeihilfe."

5. Nach der Ziffer 18 wird folgende Ziffer 18a eingefügt:

18a. § 49 Abs. 2 lautet:

"(2) Der Anspruch ruht nicht während eines Studiums an einer Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung oder an einer Fachhochschule oder an einer der Akademie gleichwertigen Einrichtung im Ausland in der Dauer eines Studienabschnittes bzw. von höchstens vier Semestern."

6. Nach der Ziffer 23 wird folgende Ziffer 23a eingefügt:


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23a. § 53 Abs. 1 und 2 wird durch folgenden § 53 ersetzt:

"§ 53. Studierende an Universitäten, Kunsthochschulen, Theologischen Lehranstalten, Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien, Akademien für Sozialarbeit, Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und von Fachhochschulstudiengängen haben während eines Auslandsstudiums in der Dauer eines Studienabschnitts bzw. von höchstens vier Semestern weiterhin Anspruch auf Studienbeihilfe."

*****


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81. Sitzung / Seite 230

Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte, Sie sind am Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

0.50

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Gredler hat von einem Hohen und müden Haus gesprochen. In Anbetracht Ihrer Müdigkeit werde ich versuchen, mich kurz zu halten.

Sie haben auch von Inflationsabgeltung, Inflationsausgleich gesprochen. Ich hoffe, daß wir in einer der nächsten Reformen dies auch wieder berücksichtigen können, denn in der Tat wäre der Inflationsausgleich eine wünschenswerte Sache.

Das Ziel dieses Studienförderungsgesetzes ist es natürlich, eine größere Chancengerechtigkeit zu erreichen und zu ermöglichen, sodaß der Studierende durch die staatliche Zuwendung einerseits, in Verbindung mit der Unterstützung durch die Eltern und – wenn das notwendig ist – durch geringfügige Beschäftigung andererseits die Möglichkeit hat, ein Studium zu absolvieren, unabhängig von der sozialen Stellung, aus der er kommt.

In technischer Hinsicht – das ist angesprochen worden – werden die Neuerungen des Universitäts-Studiengesetzes berücksichtigt. Es verfolgt die Absicht einer Harmonisierung der Bedingungsvoraussetzungen für Förderungen – ähnlich wie bei der Familienbeihilfe –, und es wird durch dieses neue Studienförderungsgesetz eben nicht nur möglich sein – ich bin sehr froh, daß wir das in den abendlichen Verhandlungen gestern noch erreichen konnten –, in den Sommermonaten, also von Ende Juni bis Ende September, über diese Geringfügigkeitsgrenze hinaus zu verdienen, sondern der Realität entsprechend auch in allen anderen Ferien, nämlich in den Osterferien, Semesterferien und Weihnachtsferien. Denn die studentische Realität ist natürlich so, daß es nicht nur in den Sommermonaten erforderlich ist, sich etwas dazuzuverdienen, sondern selbstverständlich auch in den anderen Ferien.

Darüber hinaus wird es auch die Möglichkeit geben, beim selben Dienstgeber verbleiben zu können, also nicht zwangsweise zu wechseln, denn damit hatte man dem Mißbrauch ohnedies Tür und Tor geöffnet. Es ist daher durchaus richtig, in diesem neuen Studienförderungsgesetz einen realistischeren Zugang zu wählen. Darüber hinaus wird im Pflegebereich – es gibt ja sehr viele Studenten, die im Pflegebereich tätig sind – auch während des Jahres die Möglichkeit geboten, in jenen Monaten, die bis jetzt ausgenommen waren, ganztägig zur Verfügung zu stehen.

Wie gesagt, ich mache es sehr kurz, jedoch abschließend noch eine persönliche Bitte an die Vollziehung im Zusammenhang mit dem Studienförderungsgesetz: Wir haben das Problem, daß geringfügig Beschäftigte, wenn sie das 13. und 14. Monatsgehalt bekommen und dadurch über diese Geringfügigkeitsgrenze hinauskommen, die Förderung verlieren würden. Daher möchte ich Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, über einen entsprechenden Durchführungserlaß sicherzustellen, daß diese Förderung nicht verlorengeht.

Das ist im übrigen eine Forderung der Österreichischen Hochschülerschaft, und zwar nicht nur unter neuer Führung – sie ist ja auch hier auf der Galerie –, sondern auch eine Forderung der alten ÖH-Führung. Ich denke, im Sinne der Studierenden sollte man auf dem Wege eines Durchführungserlasses diesem Wunsch Rechnung tragen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. 6 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.54

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Ein kurzes Wort zur späten Stunde zum Studienförderungsgesetz. (Abg. Dr. Fuhrmann: Zur frühen Stunde!) Schon im Ausschuß, Herr Bundesminister, haben wir Sie darauf aufmerksam gemacht, daß es nicht zutreffend sein kann, dieses Studienförderungsgesetz mit einer Abdeckung der Terminologie zum beschlossenen Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz zu begründen. Das vorgenommene Nachziehen der Schadensbegrenzung geht von völlig falschen Voraussetzungen aus und trifft auch nicht den Kern des Problems.

Die Terminologie anzugleichen, indem Sie etwa für Ferien, wie es hier in Ihrem Abänderungsantrag heißt, die Zeit von 26. Juni bis 30. September vorsehen, trifft das Problem deshalb nicht, weil der Markt den Studierenden ganz andere Zeiten und ganz andere Möglichkeiten bietet, etwa verlängerte Wochenenden, die Osterzeit, die Zeit um Weihnachten. Und wie ich Ihnen schon im Ausschuß nachweisen durfte, sind die Studierenden an der Montanuniversität Leoben veranlaßt, im Monat April ihre Praktika durchaus auch gegen Entgelt zu absolvieren. Die ursprüngliche Variante hat diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Sie waren aber insofern lernfähig, als der Abänderungsantrag diese Möglichkeit nunmehr einschließt, aber er hat die terminologischen Ansprüche des AHStG nicht berücksichtigt, denn dort ist von Hauptferien oder Ferien insgesamt nicht die Rede. Sie werden sich also wohl oder übel doch unserem Abänderungsantrag anschließen müssen, denn die Lehrveranstaltungszeit und die lehrveranstaltungsfreie Zeit sind die einzigen beiden gegenübergestellten Zeiten, in die ein Studienjahr geteilt ist. Daher trifft auch der Abänderungsantrag das Problem nicht. Warum gehen Sie nicht den Weg, diesen Antrag, den wir Ihnen in den Mund gelegt haben, zu unterstützen? (Abg. Dr. Lukesch: Auf Ihre Mundspende können wir verzichten!) Ihn nur deshalb abzulehnen, weil er von uns stammt, kann doch nicht ausreichen.

Herr Kollege Lukesch! Sie wissen ganz genau, daß das UniStG eine Lehrveranstaltungszeit, die genau nach Wochen definiert ist, und eine lehrveranstaltungsfreie Zeit im Jahr vorsieht. Wenn man also den Studierenden, die ein Praktikum machen sollen – und auch das sieht dieses Gesetz vor –, die Möglichkeit dazu einräumt, dann kann man doch nicht mit dieser nicht näher definierten Ferienordnung die Sache in den Griff bekommen.

Ich ersuche Sie daher noch einmal, dem von Kollegen Graf eingebrachten Abänderungsantrag der Sache zuliebe zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zweifellos bringt das Studienförderungsgesetz – das merkt man schon daran, daß es mehr kostet – für einige Studierende Verbesserungen. Das ist gut so. Ich habe Ihnen schon im Ausschuß nachzuweisen versucht, Herr Bundesminister – und unterschätzen Sie diese Zahlen nicht –, daß sich nur mehr knapp 25 Prozent der Studierenden in Österreich ausschließlich und unmittelbar dem Studium zuwenden können. Mehr als 75 Prozent haben bereits Teilarbeit oder Vollarbeit notwendig, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn Sie uns im Ausschuß – unserer Meinung nach mit Sarkasmus – mitgeteilt haben, daß die Studenten deshalb arbeiten, damit sie sich mehr leisten können, dann trifft diese Aussage das Problem wahrlich nicht.

Zu einer Diskriminierung kommt es in dieser Novelle auch für die Dreißig- bis Fünfunddreißigjährigen, die bisher in den Genuß eines Stipendiums kommen konnten. Sie öffneten vor zwei Wochen über den zweiten Bildungsweg auch diesem Personenkreis zu Recht die Universitäten; ihn jetzt aber von Stipendien auszuschließen, ist jedenfalls nicht gerecht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Schon besser gefallen uns hier die Abänderungsanträge des Liberalen Forums, sowohl die Studienförderung als auch die Pädak-Problematik betreffend. Wir werden beiden Anträgen zu


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81. Sitzung / Seite 231

stimmen. Auch die Entschließung bezüglich der Kommunikationstechnologien deckt sich mit unseren diesbezüglichen Vorstellungen. Auch ihr werden wir zustimmen.

Kollege Krüger wird noch zum Thema UOG ein paar Worte verlieren. Von mir nur so viel: Herr Bundesminister! Sie wissen, daß das UOG noch nicht einmal implementiert ist, und schon sind wir daran, es zu novellieren. Daß es von Haus aus eine unglückselige Begutachtung, eine unglückselige Form der Einführung war, haben alle Universitäten beklagt, inklusive unserer. Na, reparieren wir halt weiter! Machen wir noch ein paar Novellen in nächster Zeit! Sie werden erforderlich sein. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stippel. – Bitte.

1.00

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn mein Vorredner beklagt hat, daß wir das UOG 1993 bereits wieder novellieren müssen, muß ich ihm zur Antwort geben, daß ich als einer derjenigen, die doch maßgeblich an dieser Gesetzwerdung mit beteiligt waren, damals schon festgestellt habe, daß wir mit diesem UOG 1993 in vielen Bereichen unseres universitären Raumes Neuland betreten. Und wenn man Neuland betritt, ist natürlich nicht auszuschließen, daß man nach einiger Zeit draufkommt, daß der eine oder andere Schritt geändert werden muß. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus – das wissen Sie genau, Herr Kollege Grollitsch – sind Anpassungen an das Universitäts-Studiengesetz durchzuführen. Es sind vor allem die Sonderbestimmungen, die wir im medizinischen Bereich haben, einer Novellierung zuzuführen. Daß der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 29. November 1995, was die Zusammensetzung der Kollegialorgane betrifft, eine Entscheidung gefällt hat, auf die der Gesetzgeber reagieren muß, wird Ihnen ebenfalls bekannt sein. Wir reagieren eben darauf. (Abg. Dr. Grollitsch: Es sind Fehler gemacht worden!)

Ursprünglich haben wir bei dieser UOG-Novellierung an einen eher kleinen Novellierungsrahmen gedacht, sind aber während der Beratungen draufgekommen, daß der eine oder andere Punkt noch mit erledigt werden könnte, was wir dann auch mit einem zusätzlichen Abänderungsantrag – aber ich denke, Kollege Lukesch wird darüber ausführlicher berichten – gemacht haben.

Im einzelnen: Im medizinischen Bereich wird es zu einer Erleichterung der Administration kommen, was sicherlich eine nicht unwichtige Sache ist. Das bedeutet eigene Budgethoheit und damit auch Rationalisierung der Mittelvergabe. Ich halte auch die im § 61b vorgesehene Einrichtung von Ethikkommissionen an allen Medizinischen Fakultäten für eine ausgezeichnete Sache.

Was die Zusammensetzung der Kollegialorgane betrifft, sieht die neue gesetzliche Regelung nun vor, daß ein Überstimmen der Mehrheit der Mitglieder der Habil-Kommissionen mit Venia docendi für die Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation im ersten Abschnitt unmöglich gemacht wird. Hingegen soll den Studierenden bei der Beurteilung der didaktischen Fähigkeiten im zweiten Abschnitt des Habil-Verfahrens ein verstärktes Gewicht bei der Entscheidungsfindung zukommen; die sogenannte Sperrminorität. Das finde ich gerechtfertigt – an die Adresse der Opposition gerichtet –, auch wenn die Opposition das kritisiert und im Ausschuß von Verfahrensverzögerung gesprochen hat.

Bei einem anderen heutigen beziehungsweise gestrigen Tagesordnungspunkt wurde bereits die Frage der Stiftungsprofessoren angeschnitten, eine Einrichtung, die es vor allem im angelsächsischen Raum schon seit langer Zeit gibt. Wir glauben, daß man damit auch in Österreich das eine oder andere helfend durchführen könnte. Solche Stiftungsprofessoren können auch ohne österreichische Staatsbürgerschaft zu Mitgliedern in Kommissionen bestellt werden. Hiefür ist allerdings eine Verfassungsbestimmung notwendig.


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81. Sitzung / Seite 232

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben den Bericht des Universitätenkuratoriums für das Jahr 1996 im Ausschuß behandelt und dort bereits enderledigt. Ich möchte nur die Feststellung treffen, daß die Hauptaufgabe des Universitätenkuratoriums bei der Bedarfsberechnung, der Budgetierung liegt und daß dies alles erst so richtig im Jahre 1998 wirksam werden wird.

Der vorliegende Bericht enthält daher hauptsächlich Einzelmeinungen von Mitgliedern des Kuratoriums. Allerdings möchte ich betonen, daß diese in vielen Teilen sehr ernst zu nehmen sind, vor allem was Bedarfsberechnung, Budgetierung, Evaluierungen, Entwicklungsplanung, Kontrolle, Schwerpunktsetzung und so weiter betrifft.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In Anbetracht der frühen – nicht späten, sondern der frühen – Stunde darf ich mit meinen Ausführungen zu Ende kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

1.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Fuhrmann: Das ist um 5 Minuten zu lang!)

1.04

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann den Kollegen Fuhrmann beruhigen. Angesichts der vorgerückten Stunde hält sich meine Freude, möglichst lange Reden zu halten, eher in engen Grenzen. Ich nehme an, daß Ihre Aufmerksamkeit auch nicht mehr allzu groß ist. Ich darf mich daher auf den Vortrag von zwei Entschließungsanträgen und einen Abänderungsantrag beschränken.


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Stenographisches Protokoll
81. Sitzung / Seite 233

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte zum Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird (692 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, in Absprache mit den Fakultäten der Universitäten und unter Evaluierung der Erfahrungswerte der Medizinischen Fakultäten entsprechende Schritte zur Einführung der Funktion des Vizedekans auch an anderen Fakultäten zu setzen."

*****

Der zweite Entschließungsantrag betrifft die Beseitigung einer bevorstehenden Ungleichheit einer steuerlichen Situation.

Im Kulturausschuß wurde die Steuerfreiheit für Stipendien, die nach Ansicht der Finanzverwaltung zumindest umstritten waren, einhellig beschlossen. Am Freitag wird es zur Abstimmung darüber kommen. Durch Eingaben von Gremien der Wissenschaft wurde evident, daß hier eine Ungleichbehandlung vorliegen könnte. Es gibt im Bereich der Wissenschaft Stipendien, die eine Steuerpflicht auslösen. Um diese Ungleichheit gleich im vorhinein zu verhindern, soll dieser Entschließungsantrag eingebracht und von der Bundesregierung beziehungsweise dem zuständigen Bundesminister auch umgesetzt werden.

Der Entschließungsantrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Michael Krüger, MMag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (701 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (780 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen ersucht, im Zuge einer Auflistung festzustellen, welche Stipendien und Preise im Bereich von Wissenschaft und Forschung der Steuerpflichtigkeit unterliegen, und darüber hinaus entsprechende Schritte zur Steuerbefreiung zu setzen, um einer Ungleichbehandlung von wissenschaftlichen Preisträgern und Stipendiaten gegenüber jenen aus dem Bereich von Kunst und Kultur entgegenzuwirken."

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag Dr. Willi Brauneder, Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird (692 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (781 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Entwurf in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

Z 20 entfällt.

*****

Diese Z 20 betrifft die Sperrminorität bei der Beurteilung didaktischer Fähigkeiten, und dieses Erfordernis soll fallen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

1.08

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In aller Kürze zur UOG-Reform. Die Österreichische Volkspartei begrüßt die Autonomisierung der Medizinischen Fakultäten innerhalb der Universitäten. Wir halten das für ein gutes Beispiel, aber das ist nur ein Anfang.

Herr Bundesminister! Wir haben immer vorgeschlagen, die Autonomisierung für die Universitäten auf breiter Ebene voranzutreiben. Möglicherweise ist das Angebot der Wirtschaftsuniversität Wien, auch der BOKU, in einer etwas breiteren Selbstverwaltung die Universität zu betreiben, ein berücksichtigungswürdiges.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz – und das möchte ich in Richtung der Studierenden sagen, mich im Gegensatz zu Herrn Kollegen Krüger befindend – habe ich, haben wir eine Zusage eingehalten, die wir den Studierenden gegeben haben, als wir das Verfassungsgerichtshofurteil bezüglich der Mitwirkung der Studierenden in den Habilitationskommissionen zur Kenntnis nehmen mußten.


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Stenographisches Protokoll
81. Sitzung / Seite 234

Zweifellos sind die Studierenden Experten bei der Begutachtung und Einschätzung der didaktischen Qualifikation ihrer Lehrerinnen und Lehrer, ihrer Professorinnen und Professoren an der Universität. Nun sollen sie ein verstärktes Mitwirkungsrecht bekommen. Einerseits sollen sie auf jeden Fall ein Gutachten zu dieser Qualifikation abgeben, andererseits sollen sie im Verfahren einen weiteren Schritt auslösen können, wenn sie gemeinsam der Meinung sind, daß die didaktische Qualifikation des Habilitationswerbers noch nicht gegeben ist. Ich glaube, das ist einfach ein Fair play im Zusammenhang mit der Mitwirkung aller Gremien und Gruppen an einer Universität, das wir hiermit umsetzen.

Zum Studienförderungsgesetz hat mein Kollege Werner Amon schon einiges gesagt. Hier sind eine ganze Reihe von Verbesserungen doch noch gelungen, Anpassungen, die das Werkstudentendasein etwas erleichtern, die den Ferienbegriff erweitern und ähnliches. Ich bin daher froh, daß ich einen Abänderungsantrag einbringen kann, für den mit breiter Zustimmung – so nehme ich an – zu rechnen ist.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Dieter Lukesch, Sonja Ablinger, Werner Amon, Theresia Haidlmayr, Dr. Martina Gredler und Genossen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (701 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (708 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. § 8 Abs. 4 Z 4 lautet:

"4. Einkünfte von Studierenden aus einer während der Ferien ausgeübten Tätigkeit."

2. § 75 Abs. 13 und 14 lauten:

"(13) Für bis Ende September 1997 durchgeführte Ferialtätigkeiten ist § 8 Abs. 4 Z 4 in der bisher geltenden Fassung anzuwenden.

(14.) § 49 Abs. 4 ist auf Berufstätigkeiten anzuwenden, die ab dem 1. Oktober 1997 erfolgen."

*****

Im Gegensatz zu den Botschaften des Kollegen Grollitsch ist der Ausdruck "Ferien" ganz klar definiert. Er bezieht sich – wenn Sie unsere Erläuterungen lesen – auf die Weihnachts-, die Semester- und die Osterferien und trägt der Realität des studentischen Arbeitens in verbesserter Art und Weise Rechnung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die von den Abgeordneten Dr. Krüger und Dr. Lukesch eingebrachten Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

1.12

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Jetzt ist Frau Abgeordnete Gredler leider nicht hier. Das ist sehr schade. Sie hat nämlich in ihrem Entschließungsantrag – aber ihr werdet es ihr sicher ausrichten – die Homepage für die Studienbeihilfebehörden moniert. Vielleicht könnte ich ihr das nachher zeigen, es gibt schon eine Homepage des Wissenschaftsministeriums, auf der alle diese Dinge über Studienförderung, Soziales bis hin zum Mensabetrieb abrufbar sind, auf der man alle Informationen bekommt. Was man nicht bekommt – das stimmt –, sind Formulare, wobei es durchaus berechtigt ist, zu sagen, anonymisierte Anträge via Internet zu schicken, ist wahrscheinlich auch nicht Sinn der Sache.


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Kurz zum Studienförderungsgesetz: Letztlich ist die Studienförderung ein Instrument zur Sicherung des freien Bildungszuganges. Das ist das Wesentliche, und man weiß auch aus den Zahlen, daß die Studenten diese dringend nötig haben, denn die Hälfte des monatlichen Einkommens macht das Stipendium aus. Die Stipendiaten bestreiten damit zwei Drittel ihrer Ausgaben.

Obwohl es diese Bildungsexpansion in den siebziger Jahren gegeben hat, bestehen noch immer Bildungsbarrieren, wahrscheinlich vor allem immaterielle Bildungsbarrieren, wie wir sie aus unterschiedlichsten Bereichen kennen. Noch immer nehmen die Ausbildungswünsche der Eltern einen wesentlichen Einfluß auf das Studium, für das sich ihre Kinder entscheiden.

Wahrscheinlich wäre es klüger, die Energie in Zukunft dafür zu verwenden, weniger über Studiengebühren zu diskutieren, sondern mehr in die Richtung, wie wir dieses System der Studienförderung noch sozialer und auch aktueller ausrichten können im Sinne der Kombination von Arbeit und Stipendium und auch im Sinne möglicher Umschichtungen. Wenn die Anzahl der Studenten, die Anträge auf Stipendien stellen, steigt, müssen wir auch über mögliche Umschichtungen dieser Mittel diskutieren. Da gibt es breiten Raum für Phantasie. Vielleicht können wir auch einmal über Sozialkriterien bei den Leistungsstipendien diskutieren. Ich weiß, das ist in diesem Haus noch schwierig, aber vielleicht sind wir einmal soweit.

Insgesamt ist dieses Studienförderungsgesetz ein guter Schritt ist. Ich kann ihm gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

1.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Brinek vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

1.15

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vieles ist schon gesagt worden. Lassen Sie mich ein bißchen in die Zukunft blicken und mich damit auf die europäische Dimension beziehen.

In den jüngsten Empfehlungen des Rates gibt es die ganz klare Feststellung, daß Bildung und ihre Evaluierung beziehungsweise die Qualitätssicherung der Bildung und Hochschulbildung im Fokus der Bemühungen stehen.

Wir stehen in Österreich diesbezüglich am Anfang – das betont auch das Universitätenkuratorium in seinem Bericht –, was aber nicht heißt, daß wir diesen Anfang nicht überwinden und in eine Professionalisierungsphase treten können.

Ich empfehle uns daher – und stelle es damit zur Diskussion –, auf der Ebene der Empfehlungen des Rates diese Evaluierungen anzugehen, und zwar Empfehlungen des Rates, die da heißen: Schaffung transparenter Qualitäts- und Evaluierungssysteme mit dem Zweck, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedingungen der Hochschulen jeweils zu berücksichtigen – kein Einheitstopf, keine europäische Eintopf-Hochschule –, also Hochschulen dabei zu unterstützen, Qualitätssicherungstechniken als Steuerungsmechanismen zu nützen. – Auch davon spricht das Universitätenkuratorium. Ich füge noch hinzu: Entwicklungsplanung, Mittelzuteilung, alle diese Dimensionen werden in Zukunft noch viel stärker von diesen Evaluierungen abhängen müssen.

Evaluierungen bedeuten Qualitätsbewertung unter Einbezug aller Betroffenen. Österreich steckt diesbezüglich auch noch – ich würde liebenswürdigerweise sagen – in den Kinderschuhen. Wir kennen so etwas wie Lehrveranstaltungskritik, Feedback-Bögen, vor allem Lehrerbeurteilung aus dem Schulbereich, Statements zur Seminarbeurteilung, studentische Seminarrückmeldungen diverser Art, wir kennen aber noch keine professionellen Instrumente.

Ich sehe sowohl die Wortmeldungen der Mitglieder im Ausschuß als auch die Wortmeldung des Herrn Bundesministers in eine gute und richtige Richtung gehen, die da heißt: In Zeiten der knapperen Mittel müssen wir einerseits die Leitlinien für Forschung und Technologie berück


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sichtigen, andererseits in der Gründung von Centers of Excellence, in der Weiterentwicklung in Richtung Globalbudget, in der Entwicklung der Schwerpunktbildung diese Empfehlungen des Universitätenkuratoriums berücksichtigen, die Weiterentwicklung und Implementierung des UOG 1993 betreiben und uns im übrigen mehr der europäischen Vernetzung und der europäischen Kommunikation widmen.

Darüber zu diskutieren, wie und unter welchen weiteren Prinzipien das geschehen soll, ist um diese Uhrzeit eine Überforderung. Wir haben sicher noch genug Gelegenheit dazu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

1.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Bitte.

1.18

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte nur einige kurze Gedanken über die Medizinische Fakultät und die Problematik, die damit zusammenhängt, bringen.

Hier stellt sich für mich grundsätzlich die Frage: Welche Aufgaben haben unsere Medizinischen Fakultäten eigentlich? – Neben der Forschung und der Heranbildung von Ärzten natürlich auch die Führung hochqualifizierter Krankenhäuser. Und das ist bereits im UOG 1975 und im UOG 1993 mit Sonderbestimmungen für den Klinischen Bereich der Medizinischen Fakultäten beinhaltet.

Eine der Hauptaufgaben unserer medizinischen Universitäten ist und bleibt die qualitativ bestmögliche Heranbildung junger Ärzte in fachlicher Hinsicht, aber auch im Hinblick auf den Umgang mit Menschen. Es wird den einzelnen Fakultäten überlassen sein, welche Qualität angestrebt wird beziehungsweise welche Schwerpunkte gesetzt werden.

Einige immer schon wichtige Fächer werden zurzeit gar nicht oder nur völlig unzulänglich behandelt, so das psychotherapeutische Denken und Handeln, Kommunikationstraining und Gesprächsführung, Hinführung zur eigenen Entscheidungsfindung und Meinungsbildung, Altersmedizin und Rehabilitationsmedizin – Ethik wurde jetzt neu eingeführt –, Rechtskunde mit Betonung auf humanitären Inhalten, Ernährung, Vorsorgemedizin und noch einige andere mehr.

Zurzeit herrscht hochgradige Überlastung mit theoretischem Wissen und eine Überbewertung der Theorie bei gleichzeitiger Vernachlässigung des praktischen medizinischen Wissens in der Lehre sowie eine Vernachlässigung der Lehrqualität und teilweise auch bei der Auswahl der Lehrenden selbst.

Es darf für die Ernennung von Vorständen nicht nur die hohe wissenschaftliche Qualifikation als alleiniger Grund ausschlaggebend sein, sondern auch die Fähigkeit, zu lehren, eine gewisse pädagogische Fähigkeit und Qualität und auch eine ethische Kompetenz. Denn der Ernannte muß auch Krankenhäuser führen und braucht daher sowohl ethische Kompetenz als auch Führungskompetenz. Diese Kriterien müßten eigentlich schon bei der Habilitation und dem entsprechenden Verfahren berücksichtigt werden.

Woher sollte der zukünftige Arzt seine Einstellung zur unabdingbaren Würde des Lebens und der Persönlichkeit der Patienten bekommen, wenn nicht von seinen Lehrern?!

Unsere Lehrer an den medizinischen Fakultäten werden natürlich von der Routinearbeit am Krankenbett überfrachtet. Daher sind hinsichtlich des Einsatzes unserer Habilitierten in der Wissenschaft schon Probleme vorhanden. Meist gehen sie hinaus in die Primariate, dort verlieren sie ihre Kompetenz, wissenschaftlich weiterzuarbeiten, aber sie sind auch nicht für die einzelnen Studenten da! Wir könnten an den Universitäten genügend kleine Gruppen zur Verfügung haben, wenn die entsprechenden Lehrenden nur dort auch tätig wären.


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Zwei Zahlen zum Vergleich: 285 Mediziner wurden zwischen 1993 und 1995 an österreichischen Fakultäten habilitiert, während es an sämtlichen Universitäten nur insgesamt 280 Professoren gibt. Es wurden also innerhalb von zwei Jahren 285 Mediziner habilitiert! Es wären also genügend Dozenten vorhanden, die unsere Studenten in kleinen Gruppen praktisch gut ausbilden könnten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

1.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich bitte daher die Damen und Herren Abgeordneten, zu diesem Zweck jeweils ihren Platz einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 701 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen einen Zusatz- und mehrere Abänderungsanträge eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Lukesch, Dr. Gredler, Haidlmayr und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den Zusatzantrag, dann über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile – und zwar in der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht zum Beschluß erhobenen Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen haben einen Zusatzantrag hinsichtlich der Einfügung der Z 1a, 7a, 12a bis 12d, 18a und 23a eingebracht.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 2 § 8 Abs. 4 bezieht.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend § 8 Abs. 4 Z 4 eingebracht.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Lukesch, Dr. Gredler, Haidlmayr und Genossen ebenfalls einen Abänderungsantrag hinsichtlich § 8 Abs. 4 Z 4 eingebracht.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.


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Die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 5 § 15 Abs. 3 und 4 bezieht.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse nun sogleich über Z 5 § 15 Abs. 3 und 4 in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Ich bitte Sie im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Lukesch, Dr. Gredler, Haidlmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 30 § 75 Abs. 13 und 14 eingebracht.

Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Schließlich komme ich nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Im Falle Ihrer Zustimmung zur dritten Lesung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht in 780 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Die Entschließung ist mehrheitlich angenommen. (E 73.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen betreffend Anwendung "neuer" Kommunikationstechnologien bei der administrativen Abwicklung der Studienbeihilfe.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 781 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst gemäß § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Z 20 vorsieht.


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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohes Hauses, die dem zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über die Z 20 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte Sie im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Abermals stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen betreffend Einführung der Funktion des Vizedekans.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit . Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen betreffend Steuerpflicht von Stipendien und Preisen im Bereich von Wissenschaft und Forschung.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

16. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (743 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung und zum Schutz der Umwelt im Ausland (Umweltförderungsgesetz – UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1996, sowie das Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln (Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG), BGBl. Nr. 148/1985, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 516/1994, geändert werden, und

über den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (III-67 der Beilagen) betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes für den Zeitraum 1. 4. 1993 – 31. 12. 1995 (798 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 6 Minuten wird angezeigt.

1.30

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer sich noch an die "Schuhschachtel-Buchhaltung" beim Wasserwirtschaftsfonds


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81. Sitzung / Seite 240

in der Zeit der etwas glücklosen Umweltministerin Feldgrill-Zankl erinnern kann, der muß zugeben, daß, seit die Österreichische Kommunalkredit die Abwicklung der österreichischen Umweltförderungen, was die Wasserbauten betrifft, übernommen hat, in diesem Bereich eine wesentliche Wendung zum Besseren eingetreten ist. Das soll auch einmal positiv erwähnt werden. Es ist ja nicht so oft der Fall, daß unter dieser Bundesregierung etwas eine Wendung zum Besseren nimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Trotzdem beinhaltet dieses neue Gesetz einen Punkt, der Grund dafür ist, daß wir diesem Gesetz nicht zuzustimmen werden. Wir können es nicht hinnehmen, daß künftige Genossenschaftsgründungen zum Zwecke der Errichtung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen de facto von der schriftlichen Zusage des Bürgermeisters abhängig gemacht werden. Nach freiheitlicher Auffassung darf es nicht das Ziel sein, ein altes Recht wie die Bildung von Wassergenossenschaften vom guten Willen des Bürgermeisters abhängig zu machen. Dieser würde sonst in Zukunft über das Instrument verfügen, jegliche Genossenschaftsbildung in Wahrheit im Keim zu ersticken, da er immer wieder die Zustimmung zu den Förderungsansuchen geben muß.

Herr Bundesminister! Aus diesem Grund – unser Abänderungsantrag in dieser Frage wurde im Ausschuß nicht angenommen – lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der Freiheitlichen.)

1.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Kopf vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

1.33

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auf den eigentlichen Verhandlungsgegenstand, das Umweltförderungsgesetz, wird mein Kollege Kröll dann noch näher eingehen. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt benützen, um einen sehr erfreulichen Entschließungsantrag einzubringen. Es ist dies ein Fünf-Parteien-Antrag, der Ihnen allen als Unterlage bereits vorliegt. (Abg. Ing. Reichhold: Mach es kurz und schmerzlos!)

Es ist uns in mehreren Gesprächen mit allen fünf Parteien gelungen, eine Einigung über einen Antrag zur Bekräftigung der österreichischen Anti-Kernenergie-Politik zu erzielen. Die Ziele, die in diesem Antrag nochmals definiert werden, umfassen in den wesentlichen Punkten das Einbringen und die Klarstellung der österreichischen Position in der Europäischen Union, die Konzentration von Forschungsaktivitäten in der EU, die Einnahme einer kritischen Position zu Großprojekten in der Fusionsforschung, die Unterstützung aller Initiativen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energieträger, den weiteren Ausbau des bi- und multilateralen Informationsaustausches, den Ausbau der Atomhaftung auf allen Ebenen, die umfassende Berücksichtigung ökonomischer Kriterien in der Diskussion über nukleare Anlagen sowie die Forderung, zur Schaffung der Voraussetzungen zum Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie beizutragen und die Zusammenarbeit mit allen kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Ländern in der EU und auf internationaler Ebene weiter zu verstärken.

Es gilt nun, am Ende dieser Debatte, diesen Entschließungsantrag, der Ihnen, wie gesagt, bereits schriftlich vorliegt, mit zu beschließen. Ich gehe davon aus, daß er wie in den Vorberatungen die Zustimmung aller Fraktionen erhalten wird. Damit können wir meiner Überzeugung nach nicht nur in Österreich, sondern darüber hinaus auch im Ausland ein deutliches Signal setzen, welche Position Österreich in dieser Frage bezieht. Es ist wichtig, das auch deutlich ins Ausland zu signalisieren. Ich halte es für ganz wesentlich, daß alle Parteien daran mitgewirkt haben und diesen Antrag mittragen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny .)

1.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben in seinen Kernpunkten referierte Entschließungsantrag ist schriftlich überreicht, ordnungsgemäß eingebracht worden und entsprechend unterstützt. Er steht daher mit in Verhandlung. Die Verteilung wurde veranlaßt. Er wird dem Stenographischen Protokoll in vollem Wortlaut beigedruckt.


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Stenographisches Protokoll
81. Sitzung / Seite 241

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Oberhaidinger, Mag. Schweitzer, Mag. Barmüller, Anschober und Genossen betreffend Fortführung der österreichischen Atomenergiepolitik

In den letzten Jahren hat sich der Nationalrat in mehreren Entschließungen für eine aktive Politik der Ablehnung der Kernenergienutzung ausgesprochen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Zieles gefordert.

Zu erwähnen ist insbesondere die Fünf-Parteien-Entschließung vom 9. Februar 1995, in der die österreichische Bundesregierung ersucht wurde, ihre Bemühungen im Sinne der Politik für ein kernenergiefreies Mitteleuropa fortzusetzen. Die österreichische Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsübereinkommen zu dieser Politik. Sie hat sich daher für ein kernenergiefreies Mitteleuropa einzusetzen und dies in vielfältigen Aktivitäten umzusetzen.

Zu den Zielen der österreichischen Politik bezüglich Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie gehören insbesondere:

das Einbringen der österreichischen Position in die Europäische Union und in die Vorbereitung betreffend die Osterweiterung der EU,

die Konzentration von Forschungsaktivitäten der EU auf erneuerbare Energieträger, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Vorbereitung des Ausstieges aus der Kernenergie,

die Einnahme einer kritischen Position zu Großprojekten der Fusionsforschung,

die Unterstützung aller Initiativen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energieträger,

der weitere Ausbau des bi- und multilateralen Informationsaustausches,

der Ausbau der Atomhaftung auf allen Ebenen,

die umfassende Berücksichtigung ökonomischer Kriterien in der Diskussion über nukleare Anlagen,

zur Schaffung der Voraussetzungen zum Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie beizutragen,

die Zusammenarbeit mit allen kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Ländern in der EU und auf internationaler Ebene weiter zu verstärken.

Alle im Parlament vertretenen Parteien haben gegenüber der Nutzung der Kernenergie im Inland, wo das österreichische Atomsperrgesetz gilt, und im Ausland ihre grundsätzlichen Bedenken geäußert.

Die Kernenergie ist eine risikoreiche und unwirtschaftliche Technologie, die auch dem Prinzip der Nachhaltigkeit, zum Beispiel wegen der ungelösten Entsorgungsproblematik, nicht entspricht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Sinne der folgenden Prinzipien und Maßnahmen ihre Kernenergiepolitik konsequent mit dem Ziel eines kernenergiefreien Mitteleuropas


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81. Sitzung / Seite 242

fortzusetzen und auch weiterhin auf internationaler Ebene alle Möglichkeiten zu nützen, um die Unterstützung für diese Politik auszubauen und zu verbreitern:

1. Bewußtseinsbildung und Aufklärung auf internationaler Ebene

a) Die Vertreter der Bundesregierung werden ersucht, in allen entsprechenden EU-Gremien sowie in den Finanzierungs- und Forschungsinstitutionen auf internationaler Ebene im Sinne der ablehnenden Haltung Österreichs zur Kernenergie zu handeln.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, den Bericht der Europäischen Kommission zur Situation der Nuklearindustrie in der EU aus der Sicht Österreichs zu bewerten und zu kompensieren und diesen Kommentar den europäischen Institutionen zu übermitteln.

c) Die Bundesregierung wird ersucht, die Zusammenarbeit mit allen kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Ländern in der EU und auf internationaler Ebene weiter zu verstärken.

d) Die Bundesregierung wird ersucht, sich in allen einschlägigen Gremien der EU für eine substantielle Reduktion des EURATOM-Rahmenprogramms, insbesondere im Bereich der Entwicklung neuer Reaktorbaulinien, und eine gleichzeitige entsprechende Erhöhung der Mittel für nichtnukleare Energieforschung einzusetzen.

e) Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin Initiativen zur Aufklärung im Sinne der Kernenergie ablehnenden Haltung Österreichs zu fördern.

2. Reduktion bestehender und Vermeidung zusätzlicher Risken:

a) Die Bundesregierung wird ersucht, die Aktivitäten zur Reduktion bestehender und Vermeidung zusätzlicher grenznaher kerntechnischer Anlagen fortzusetzen.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der bevorstehenden EU-Beitrittsverhandlungen mit Mittel- und Osteuropastaaten verbindlich für die Erstellung von Atomausstiegskonzepten einzutreten, die Unterstützung aller kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Länder in der EU für eine gemeinsame Position zu suchen und in den zuständigen EU-Organen die Schaffung entsprechender Finanzierungsinstrumente anzustreben sowie dem Hauptausschuß gemäß Art. 23e B-VG vor Abschluß der Beitrittsverhandlungen über den Stand und die vorliegenden Ergebnisse zu berichten.

c) Die Bundesregierung wird ersucht, nachdrücklich alle Initiativen zur Stärkung der IAEO als ein wirksames Instrument zur Kontrolle der Sicherheit von Kernkraftwerken und der Nichtverbreitung von Kernmaterialien voranzutreiben und zu unterstützen und sich gleichzeitig zu bemühen, die Zielsetzungen der IAEO und von EURATOM dahin gehend zu ändern, daß die Förderung der Kernenergie unterbleibt und insbesondere verstärkte Anstrengungen in den Themenfeldern "Sichere Dekommissionierung" und "Abfallbehandlung beziehungsweise Endlagerung" eingeleitet werden.

d) Die Bundesregierung wird ersucht, sich nach Möglichkeit zu bemühen, die bestehenden bilateralen Übereinkommen über Nuklearfragen zu verbessern insbesondere eine Revision des bilateralen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen beziehungsweise Slowakischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz anzustreben. Insbesondere wird die Bundesregierung ersucht, nach Möglichkeit die Frage der Haftung anzusprechen und sich zu bemühen, bilaterale Haftungsregelungen und in der Folge Vollstreckungsabkommen in Zivil- und Handelssachen zu erreichen.

3. Ausbau der rechtlichen Instrumente


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81. Sitzung / Seite 243

a) Die Bundesregierung wird ersucht, sich dafür einzusetzen, das einschlägige völkerrechtliche Instrumentarium zur Wahrung der Interessen der österreichischen Bevölkerung sowie des Schutzes von Gesundheit und Umwelt auszubauen.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, das bei der paneuropäischen Umweltministerkonferenz in Sofia vorgegebene Ziel, auch Umweltschäden in ein neues Atomhaftungsregime einzubauen, verstärkt zu verfolgen. Außerdem ist eine Anhebung der Haftungshöchstgrenzen zur Abdeckung grenzüberschreitender Schäden sowie eine möglichst weite Angleichung an das allgemeine Schadenersatzrecht anzustreben. Weiters sollte die Bundesregierung anregen, daß die EU-Kommission Vorschläge zur Regelung von Atomhaftungsfragen vorlegt.

c) Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, das österreichische Atomhaftungsgesetz grundlegend zu überarbeiten, den modernen Erfordernissen anzupassen und dem Nationalrat bis 1. März 1998 vorzulegen. Prinzipien wie zum Beispiel Angleichung der Entschädigungssummen an reale Risiko- und Schadensabschätzungen, den Ausschluß von Vorteilen aus der allgemeinen Verschuldungshaftung des AB GB, insbesondere gegen Dritte, eine strengere Haftung für den Umgang mit Radionukleiden und die Frage der Kanalisation der Haftung sollen dabei bestmöglich berücksichtigt werden.

4. Wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Bewertung der Kernenergie

a) Die Bundesregierung wird ersucht, basierend auf bestehenden beziehungsweise noch zu erarbeitenden Studien eine ökonomische Bewertung der Atomenergie zu initiieren und diese auf EU-Ebene beziehungsweise internationaler Ebene einzubringen. Hiebei sind die bislang weitgehend unberücksichtigt gebliebenen externen Kosten bezüglich Dekommissionierung, Endlagerung und Risikoabdeckung in die Kalkulation der Strompreise miteinzubeziehen.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, die energiewirtschaftlichen Kooperationen und die Unterstützung für die Reformstaaten Zentral- und Osteuropas auszubauen, um dazu beizutragen, in diesen Ländern die Voraussetzungen zum ehestmöglichen Verzicht der Kernenergienutzung zu schaffen.

c) Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Aktivitäten zu grenznahmen kerntechnischen Anlagen (zum Beispiel Bohunice, Mochovce, Temelin, Krško) fortzusetzen und die Erarbeitung eines multilaterialen Konzeptes für nichtnukleare Alternativen zu initiieren und innerhalb der EU auf die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten von nichtnuklearen Alternativen hinzuwirken, welche auch den MOE-Staaten zugänglich gemacht werden könnten.

d) Die Bundesregierung wird ersucht, sich für die Schaffung einer globalen Organisation für erneuerbare Energieträger im Rahmen der Vereinten Nationen einzusetzen und die Schaffung europäischer Organisationsstrukturen zur Förderung erneuerbarer und nachhaltiger Energieträger anzustreben.

e) Die Bundesregierung wird ersucht, nach Möglichkeit auf die Finanzierungsinstitutionen der EU einzuwirken, damit sie nach dem Vorbild und entsprechend den Analysen der Weltbank aus prinzipiellen Erwägungen in Zukunft keine Kredite für den Ausbau der Kernenergie in Mittel- und Osteuropa gewähren möge.

f) Die Bundesregierung wird ersucht, in der Europäischen Investitionsbank, in der EBRD und in anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen verstärkt darauf hinzuwirken, daß unter Einbeziehung von Regierungen und Unternehmungen in Mittel- und Osteuropa Kofinanzierungsangebote für Alternativprojekte zur Atomenergie unterbreitet, unterstützt und gefördert werden.

g) Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen bestehender Förderungen verstärkt Mittel dafür zu widmen, daß Projekte nichtnuklearer Energieerzeugung, die mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten Alternativen zur Atomenergie eröffnen können, gefördert und unterstützt werden.


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h) Die Bundesregierung wird ersucht, das IAEO-Abkommen über nukleare Sicherheit aktiv zu nutzen, um insbesondere sich daraus ergebende Verfahren im Zusammenhang mit grenznahen kerntechnischen Anlagen (zum Beispiel Bohunice, Mochovce, Temelin, Krško) im Sinn der österreichischen Kernenergiepolitik zu beeinflussen.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. 4 Minuten Restredezeit für Ihren Klub insgesamt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.35

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der soeben von Herrn Abgeordneten Kopf eingebrachte Entschließungsantrag ist tatsächlich ein Fünf-Parteien-Antrag, ein Konsens aller Parteien. Ich bin froh darüber, daß es nach der doch etwas turbulenten Diskussion im Umweltausschuß möglich war, doch noch zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Ich freue mich darüber und nehme das von Ihrer Seite her auch als Versprechen, daß wir diese Position auch im Ausland entsprechend postulieren und aufzeigen werden. Ich nehme an, das gilt für alle Ebenen, denn dieser Konsens wird notwendig sein. Es ist gut, daß es in dieser Frage wieder einen Fünfparteienantrag gibt.

Zu dem Bericht betreffend die Evaluierung von Umweltförderungen des Bundes für den Zeitraum April 1993 bis Dezember 1995 sei angemerkt, daß es gerade, was den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft anlangt, wo es um besonders hohe Summen aus dem Budget des Umweltministeriums geht, bei der Beurteilung der Umwelteffekte ein Problem gegeben hat. Wenn man den räumlichen Vergleich der Verteilung der siedlungswasserwirtschaftlichen Projekte ansieht, erkennt man nämlich, daß die Abwasserprojekte zwar nach den Problemzonen der Oberflächengewässer gemacht werden, daß aber gerade im ländlichen Bereich wegen der hohen Einträge, die aus der Landwirtschaft kommen, eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit dieser Bauten problematisch ist.

Das heißt also, daß die Umwelteffekte – obwohl es doch um eine Evaluierung genau dieser geht – in Wahrheit nicht abgrenzbar sind. Das wird auch dadurch unterstrichen, daß gerade für den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft die verfügbaren Datengrundlagen – so steht es zumindest im Bericht – keine Überprüfung der Erfüllung der Zielsetzungen eines sparsamen Wasserverbrauchs und der Erhaltung des natürlichen Wasserkreislaufes im Rahmen der Umweltförderungen möglich machen.

Damit verliert dieser Bericht natürlich in Wahrheit seinen Boden. Es ist offenbar aufgrund der vorhandenen Datengrundlagen nicht möglich, eine Evaluierung durchzuführen. Daher werden wir diesem Bericht nicht unsere Zustimmung geben.

Was das Umweltförderungsgesetz angeht, stimme ich zwar dem Abgeordneten Schweitzer zu, daß von der Österreichischen Kommunalkredit gute Arbeit geleistet wurde, daß aber diese nun ad infinitum mit der Abwicklung betraut wird und es sich der Herr Bundesminister nicht vorbehält, das abschnittsweise machen zu lassen, stört uns. Deshalb werden wir diesbezüglich unsere Zustimmung nicht geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

1.38

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu dem bereits von Herrn Kollegen Kopf und meinem Vorredner Kollegen Barmüller angesprochenen Entschließungsantrag gäbe es inhaltlich viel zu sagen. Es gäbe auch sehr viel zu dem zu sagen, was bisher – wovon wir uns in einer Anhörung im letzten Umweltausschuß überzeugen konnten – im Bemühen um ein kernkraftfreies Mitteleuropa seitens der Mitglieder der Bundesregierung und der damit befaßten Experten bereits geschehen ist.


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Angesichts der wirklich schon sehr fortgeschrittenen Zeit möchte ich aber nicht näher darauf eingehen. Ich bedanke mich bei den Regierungsmitgliedern und den Experten, aber auch bei den Verhandlungsführern der anderen Fraktionen für diese wirklich ausgezeichnete Arbeit. Es ist uns gemeinsam gelungen, das gemeinsame Anliegen in diesem Bereich vor viele trennende Fragen zu stellen. Ich möchte mich auch besonders bei unseren Klubreferenten bedanken. Sie haben einen wesentlichen Anteil beigetragen und viele Stunden aufgewendet, damit es zu dem vorliegenden Entschließungsantrag kommen konnte.

Ich freue mich auch deshalb, weil wir inhaltlich um einiges weitergekommen sind als in allen bisherigen Entschließungsanträgen zu diesem Thema – die wir im übrigen auch bisher gemeinsam eingebracht und gemeinsam beschlossen haben –, vor allen Dingen aber, weil auch dieser Entschließungsantrag wiederum von allen Parteien mitgetragen werden wird.

Die damit befaßten Regierungsstellen, die natürlich in den Beratungen mit eingebunden waren, sehen dies ebenso. Auch sie sind sehr froh darüber, daß sich alle Parteien darüber einig werden konnten. Allerdings, das muß auch dazugesagt werden, stellen wir ihnen damit ein ganzes Bündel von Aufgaben, unter denen sie in nächster Zeit sicherlich ordentlich ächzen und stöhnen werden. Auch das wurde zum Ausdruck gebracht.

Gegenüber dem Ausland und, wie ich glaube, auch gegenüber unseren Vertretern im EU-Parlament haben wir damit eine gute Entscheidungs- und Gesprächsgrundlage gefunden. Wir werden diese heute beschließen.

Meine Damen und Herren! Abschließend noch ein Wort: Ich bin fest davon überzeugt, daß unsere Nachkommen, unsere Kinder und Kindeskinder uns unser ehrliches Bemühen um ein kernkraftfreies Mitteleuropa danken werden! Schon aus diesem Grund wird meine Fraktion diesem Entschließungsantrag gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung stammt von Frau Abgeordneter Aumayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. (Ruf bei der SPÖ: 10 Minuten!)

1.41

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte nur kurz zum Umweltförderungsgesetz sprechen. Der Rechnungshofbericht über dieses Kapitel ist sehr interessant.

Das einzig Positive an diesem Umweltförderungsgesetz ist für mich, daß für die Altlastensanierung nun eine Milliarde mehr zur Verfügung steht. Herr Bundesminister! Sie wissen aber, daß diese zusätzliche Milliarde eigentlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. In Österreich sind Altlasten von höchster Priorität gemeldet, deren Sanierung über 20 Milliarden Schilling kosten würde.

Herr Bundesminister! Der Rechnungshof kritisiert in seinem letzten Bericht auch den Verwaltungsaufwand und die mangelnde Kontrollmöglichkeit. Ihre Vorgängerinnen haben Ihnen im wahrsten Sinne des Wortes Altlasten hinterlassen. Dadurch ist in den vergangenen Jahren erstens wertvolle Zeit verlorengegangen und zweitens ist viel Geld nicht oder falsch eingesetzt worden.

Herr Bundesminister! Was denken Sie sich zum Beispiel bei den folgenden Zahlen? – 1996 wurden von den Bundesländern – das heißt, von den Landeshauptleuten – insgesamt rund 26 000 Verdachtsflächen gemeldet. Die Erhebungsbögen waren aber in vielen Fällen unrichtig oder unvollständig ausgefüllt, und zwar in einer extremen Art und Weise. Von den 26 000 gemeldeten Verdachtsflächen im Jahr 1996 waren nur ganze 10 Prozent der Erhebungsbögen zur Weiterbearbeitung geeignet. Das heißt, von 26 000 Erhebungsbögen waren nur etwa 2 500 zur Weiterbearbeitung geeignet! Ähnliche Zahlen gibt es auch aus dem Jahr 1995.


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Entweder konnten die Beamten die Formulare nicht ausfüllen, was ich nicht glaube, oder, und das nehme ich eher an, diese Erhebungsbögen sind so kompliziert, daß es zu diesem verheerenden Ergebnis einfach kommen mußte. Herr Bundesminister! Da herrscht wirklich Chaos, und Sie haben erheblichen Handlungsbedarf.

Herr Bundesminister! Der Rechnungshof fordert zu Recht eine Verbesserung der Erhebung. Die Freiheitlichen sind auch der Meinung, daß das Problem nicht nur mit einer Erhöhung der Altlastenbeiträge und der Budgetmittel zu lösen sein wird. Gleichzeitig, Herr Bundesminister, findet jetzt durch dieses Gesetz ein Monopol ... (Die Rednerin wartet, bis Bundesminister Dr. Bartenstein ein Gespräch an der Regierungsbank beendet.)

Es wurde vor kurzem ein Monopol besiegelt. Die ÖKK wird weiterhin das Management des Ökofonds allein betreiben, sie stellt aber auch die Finanzierung bereit. Daher hat die ÖKK alle Informationen über die Förderungsansuchen weit früher als ihre Konkurrenz. Herr Bundesminister! Sie kommen doch aus der Wirtschaft. Das mindeste wäre doch gewesen, eine Ausschreibung durchzuführen! Das wird überall in der freien Wirtschaft gemacht, nur da nicht. Da handelt es sich um eine reine Monopolstellung!

Sie sagten auch, diese zusätzliche Milliarde werde nicht nur positive Umweltauswirkungen zur Folge haben, sondern auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, und zwar rund 3000.

Herr Bundesminister! Wenn Sie den Rechnungshofbericht gelesen haben, dann haben Sie gesehen, daß massiv kritisiert wurde, daß Österreich nicht in die richtige Richtung geht und nicht das tut, was Deutschland zum Beispiel bereits macht. In Deutschland geht man so vor: Der Verkauf von Altlastenflächen erfolgt direkt an private Investoren, die auf Basis einer Ausschreibung ermittelt werden. Diese verpflichten sich mit dem Kauf der Grundstücke zur Sanierung der Altlastenflächen und zur Einhaltung der von ihnen entwickelten Nutzungskonzeption.

Herr Bundesminister! Das wäre ein Weg, der Arbeitsplätze schaffen würde! Das würde auch vielen jungen Menschen helfen, die derzeit Umwelttechnologie studieren. Das würde auch den Firmen, die diese Verdachtsflächen kaufen und übernehmen könnten, enorme Nutzungseffekte bringen und damit Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft sichern. (Abg. Mag. Schweitzer: Nicht schlecht, gelt?!)

Herr Bundesminister! Sie gehen den falschen, den alten Weg. Sie errichten Monopole, und dadurch bleibt alles in einem geschlossenen Kreis. Es wäre wirklich gut, den Empfehlungen des Rechnungshofes in dieser Richtung zu folgen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.46

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Kröll vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

1.46

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Aumayr! Ich glaube, Sie haben, was die zusätzliche Milliarde betrifft, die Altlasten mit dem Siedlungswasserbau verwechselt. (Abg. Aumayr: Nein, Herr Kröll! Das ist überall das gleiche!)

Ich spreche zum Wasserbautenförderungsgesetz sowie zum Umweltförderungsbericht und zum Umweltförderungsgesetz des Ministeriums für Umwelt, Jugend und Familie sowie des Herrn Ministers. Ich tue dies sehr gerne, handelt es sich dabei doch um sehr positive Materien. Sowohl aus ökologischer Sicht als auch in bezug auf eine höhere Lebensqualität im ländlichen Raum konnten große Fortschritte erzielt werden. Dies ist dem Effizienzbericht über den Zeitraum 1. April 1993 bis 31. Dezember 1995 zur Novelle zum UFG 1993 des Forschungszentrums Seibersdorf besonders hinsichtlich der Siedlungswasserwirtschaft zu entnehmen.

Dazu einige Daten und Fakten: Die Förderungen werden – in einem großen Nachholprozeß – von den städtischen Ballungszentren in den ländlichen Raum verlagert und verstärkt. Dieses


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Argument wird durch den Hinweis, daß die Pro-Kopf-Ausgaben im österreichischen Durchschnitt von 1 120 auf 1 910 S angestiegen sind, eindrucksvoll unterstrichen.

Eine positive Entwicklung gibt es auch bei der Finanzierung. Der überwiegende Teil der Förderung wird im Bereich der Abwasserbeseitigungsanlagen getätigt, also für die Reinigung unserer Wässer. Dies machte im untersuchten Zeitraum fast 60 Prozent der Fälle mit fast 90 Prozent der Fördermittel aus. Im Jahr 1996 war die Siedlungswasserwirtschaft mit einem Förderanteil von 87 Prozent und rund 5 Milliarden Schilling der größte Förderungssektor überhaupt. Die Gemeinden treten in diesem Bereich als bedeutender Auftraggeber auf, daher ist eine flächendeckende, strukturelle und regional ausgerichtete Förderung sehr wesentlich.

Auch für die Wirtschaft sind die Förderungen, die 1997 rund 6 Milliarden ausmachen werden, eine Garantie für die Beschäftigung von rund 18 000 Menschen. Umwelt und Wirtschaft sind eben kein Widerspruch, schon gar nicht im ländlichen Raum!

Das neue Förderungssystem greift – das ist eine besonders erfreuliche Feststellung! – und die Österreichische Kommunalkredit leistet, wie bereits angesprochen wurde, beste Arbeit.

Es ist daher meiner Ansicht nach nur natürlich und in der Wirtschaft auch durchaus Gepflogenheit, daß man, wenn etwas ausgezeichnet funktioniert, dieser Einrichtung auch einen Vertrauensvorschuß für weitere Tätigkeiten einräumt. Kündigungsmöglichkeiten bestehen ja ohnehin. Es ist daher überhaupt nichts Negatives darin zu sehen. Es ist auch kein Monopol im eigentlichen Sinn, denn es ist bewiesen, daß die Österreichische Kommunalkredit dieses Geschäft beherrscht, fachlich kompetent ist und unbürokratisch und rasch arbeiten kann.

Ich möchte weiters noch auf jene berühmte Milliarde, die als Sondertranche zur Verfügung steht, und, was von besonderer Wichtigkeit ist, auf die Bedeutung der 25prozentigen Vorgriffsmöglichkeit verweisen, die gerade für die Herbst- und Winterarbeit von geplanten Bauvorhaben sehr wichtig ist. Ich gehe davon aus, daß dies eine Förderung der Realisierung wichtiger geplanter Vorhaben bedeutet.

Zu erwähnen ist noch die vereinfachte Förderungsabwicklung. So sollen zum Beispiel für Verbände und Genossenschaften in abwicklungstechnischer Hinsicht Erleichterungen erfolgen. Es entfällt auch die zumindest 50prozentige Bindung an eine Gebietskörperschaft. Bei den Altlastensanierungen und -sicherungen sollten auch die Betriebskosten in die Förderungsmöglichkeiten einbezogen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Bis Ende des Jahres 1995 wurden im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes insgesamt 2 880 Projekte mit 16,1 Milliarden Schilling an Förderungen bei einem Investitionsvolumen von 48 Milliarden Schilling finanziert. (Abg. Kiss: Geh, hör auf! Das interessiert eh niemanden mehr! Es hört dir niemand mehr zu!) Darauf können Bundesminister Dr. Bartenstein, seine Mitarbeiter im Ministerium, die betroffenen Gemeinden, Verbände und Genossenschaften mit ihren Bürgermeistern und Obmännern wahrlich stolz sein. Besonders freuen kann sich aber die Bevölkerung über mehr Lebensqualität.

Deshalb stimmen wir, meine Kollegen und ich in der Volkspartei, diesen Materien sehr gerne zu. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny. )

1.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wabl. Die Gesamtredezeit für Ihren Klub beträgt noch 10 Minuten. – Bitte.

1.51

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe es noch erwarten können, daß ich heute einmal dem Kollegen Kröll zumindest in einigen Teilbereichen recht geben kann, und das ist eine besondere Freude. Ich war deshalb irritiert über die Bemerkungen des Herrn Kollegen Kiss, der gemeint hat, daß diese Rede überflüssig ist, weil ohnehin niemand mehr zuhört. (Abg. Kiss: Das stimmt ja!) Ich zum Beispiel habe


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sehr aufmerksam zugehört und denke mir, in einigen Passagen kann ich ihm wirklich zu 100 Prozent recht geben.

Ich fange gleich damit an, daß Herr Kollege Kröll recht damit hat, daß er die Arbeit der Österreichischen Kommunalkredit lobt, denn ich habe selten eine Institution in Österreich erlebt, die in erster Linie versucht, sachgerecht die Aufgabe zu erfüllen, die sie vom Umweltministerium übertragen bekommen hat, und die dabei unvoreingenommen auch kritische Vorbehalte behandelt und danach reagiert.

Ich meine, daß das Umweltministerium mit diesem Institut einen sehr guten Griff getan hat. Selbstverständlich ist es notwendig, Herr Kollege Barmüller, daß bei Auftreten von Fehlern und Schwierigkeiten ein neues Institut gesucht wird. Das kann aber nicht heißen – außer Sie sehen im Augenblick auf dem österreichischen Markt ein besseres Institut; dann sollten Sie es vorbringen, damit man auch ein anderes Institut betrauen kann –, und ich halte es für unangebracht, daß man, wenn ein Dienstleister eine hervorragende Arbeit leistet, dennoch sagt: Trotzdem schauen wir uns jetzt noch einmal um und schreiben neu aus. Das halte ich für eine Zumutung für jene, die sich dann bewerben, obwohl sie eigentlich aufgrund der Vorgeschichte annehmen müssen, daß sie keine Chance haben, bei der Bewerbung den Zuschlag zu erhalten. (Abg. Kiss: Richtig, Herr Kollege!)

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist die Aufnahme ins Gesetz eine sehr kluge Maßnahme, denn jetzt können wir im Umweltausschuß darüber befinden, welches Institut in Zukunft diese Aufgabe bewältigen soll, und Sie als Abgeordneter der Opposition, Kollege Barmüller, haben auch Gelegenheit, dabei mitzureden, was bisher nicht der Fall war.

In diesem Fall gibt es also eine Unterstützung der Grünen und eine Unterstützung des Standpunktes des Kollegen Kröll.

Ganz anders sehe ich die Problematik hinsichtlich des Widerspruches Ökologie und Ökonomie. Herr Kollege Kröll, Sie haben selbstverständlich recht, daß es eigentlich keinen Widerspruch gibt, wie schon aus den Begriffen Öko logie und Öko nomie hervorgeht. Manche meinen allerdings, hier einen Widerspruch konstruieren zu müssen, weil sie kurzsichtige, keine, chaotische oder sonstige Ökonomie betreiben.

Nur eines muß gesagt werden, und das ist sehr entscheidend für mich und für die ländliche Bevölkerung. Herr Abgeordneter Kröll! Die Milliarden, die auf der Grundlage des Umweltförderungsgesetzes vergeben werden, sind dafür bereitgestellt worden, damit die Wassergüte im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft verbessert wird und erhalten bleibt. Das ist das vorrangige Ziel! Dann gibt es Nebenbedingungen, die einzuhalten sind, nämlich soziale Verträglichkeit und optimaler Einsatz der Mittel.

Daß die Bauwirtschaft daran verdient und davon profitiert, halte ich für eine zulässige positive Nebenbedingung. (Abg. Kiss: Sehr gut!) Aber wenn das, Herr Kröll, vorrangiges Ziel wird, wenn das bereits zum ausschließlichen Argument für den Einsatz von Förderungsmitteln wird, sehe ich eine sehr bedenkliche Entwicklung. Diesen Zustand haben wir in sehr vielen Bundesländern. Dort wird das Ziel, das eigentlich angestrebt worden ist, pervertiert, und die soziale Verträglichkeit kommt völlig abhanden. Dort werden ganz bestimmte ländliche Bevölkerungskreise bis an den Rand ihrer existentiellen Möglichkeiten gebracht, und die Frage des staatlichen Zwangs nimmt zu. (Abg. Kopf: Was für ein Zwang?)

Was für ein Zwang?, fragen Sie, Herr Kollege. Hier werden Bürgerinnen und Bürger, ja ganze Gemeinden dazu gezwungen, ganz bestimmte Lösungen durchzuführen, weil häufig die Landesregierung mit ihren Beamten nicht in der Lage ist, die optimalsten Varianten herauszufiltern und diese letztlich zur Förderung vorzuschlagen, weil oft ein ganz einfacher Weg gesucht und gesagt wird: Wir machen die Zentrallösung oder diese oder jene Lösung, denn die ist einfach zu kontrollieren, einfach durchzusetzen und wird auch gefördert. Und das geschieht, ohne zu überprüfen, ob tatsächlich dem Wasserrechtsgesetz Genüge getan wird, ohne zu überprüfen, ob der Mitteleinsatz tatsächlich optimal ist.


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Herr Abgeordneter! Wenn Sie sich die Berichte und Studien ansehen, dann sehen Sie, daß es immer wieder massive Kritik an genau dieser Art des Mitteleinsatzes gibt. Ich glaube, daß die vorhandenen Mittel nicht optimal nach dem Stand des technischen Wissens eingesetzt werden. Das ist nicht nur meine Einschätzung, sondern auch eine Einschätzung in einigen Gutachten, die im Auftrag des Umweltministeriums erstellt worden sind.

Meine Damen und Herren! Ich sage noch einmal, daß ich die Arbeit der ÖKK für hervorragend halte und daß ich es für klug hielte, beim Aushandeln des Vertrages mit der ÖKK möglicherweise über eine Kompetenzerweiterung nachzudenken. Ich glaube, daß es in einigen Bereichen sehr vernünftig ist, ganz bestimmte Dienstleistungen aus dem Verwaltungsbereich auszulagern (Abg. Kopf: Dann schimpft die SPÖ wieder!) und diese Aufgaben unabhängigen Stellen zu übertragen und dies – soweit es erfolgreich ist – auch fortzusetzen. (Abg. Kopf: Bei Auslagerungen schimpft dann die SPÖ wieder!)

Das ist individuell, das ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine Auslagerung sinnvoll ist, ob eine Privatisierung sinnvoll ist. Da ist nicht nach ideologischen Gesichtspunkten von vornherein zu entscheiden: Wir machen jetzt eine große Privatisierungs- oder Auslagerungswelle, ganz gleich, was immer sein möge! Ich halte diesen Weg für falsch. Wenn er ausschließlich ideologisch beschritten wird – ganz gleich, ob von rechts oder links –, halte ich das für sehr negativ. (Abg. Kopf: Zweckmäßig!)

Ich möchte im Zusammenhang mit dem Bericht über die Evaluierung der Umweltförderung noch anführen, daß das Ziel, nämlich eine tatsächliche Evaluierung durchzuführen, nicht erreicht werden konnte. Darauf ist mein Kollege Barmüller schon eingegangen. Ich teile hier seine Einschätzung vollinhaltlich, und die Grünen werden deshalb diesem Bericht auch nicht zustimmen.

Dem Fünf-Parteien-Antrag werden die Grünen selbstverständlich zustimmen.

Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Gelder nach dem Umweltförderungsgesetz ersuche ich Sie, Herr Bundesminister, wirklich darauf zu achten, daß die Mittel in einer Weise eingesetzt werden, daß die ökologischen Ziele erfolgreich erreicht werden, daß alles dazu getan wird, daß das, was in den Kommissionen bereits an soliden Grundlagen und an Verbesserungen der Grundlagen erarbeitet worden ist, auch österreichweit angewandt und durchgesetzt wird und daß viele Mängel, die im Bereich der einzelnen Landesregierungen in der mittelbaren Bundesverwaltung bestehen, behoben werden. Sie, Herr Bundesminister, sollten dafür sorgen, daß hier eben keine Fehlentwicklungen Platz greifen.

Noch ein Satz, Herr Bundesminister: Ich glaube, daß die Vorgangsweise bei der letzten ÖKK-Sitzung – vorsichtig ausgedrückt – einfach falsch war. Vorsitzender Pühringer, der offensichtlich nicht zählen konnte, hat trotz fehlender Beschlußfähigkeit Beschlüsse herbeigeführt. Sie setzen sich jetzt darüber hinweg, indem Sie sagen: Na gut, dann fällen wir diese Beschlüsse eben ein Jahr später in der Österreichischen Kommunalkredit. Das ist auch noch ausreichend, und die Gelder werden trotzdem ausbezahlt.

Ich halte diesen Mangel für sehr gravierend. Die Vorsitzführung ist in einigen Bereichen sehr, sehr mangelhaft. Wenn Sie dieses Gremium als Beratungsgremium ernst nehmen, Herr Bundesminister, sollten Sie darauf achten, daß es hier zu keinen Fehlentwicklungen kommt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

1.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

2.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es freut mich für die ÖKK und die österreichische Umweltpolitik, daß aus allen Ecken des Hohen Hauses Zustimmung zu deren Arbeit kommt, und ich schließe mich dieser Zustimmung gerne an.


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Es ist von meinen Vorrednern auf die Bedeutung der Umweltförderung als politisches Instrument bereits hingewiesen worden, es ist auf die Bedeutung in der Altlastensanierung hingewiesen worden. Kollegin Aumayr, das Konzept, das Sie genannt haben, ist auch bei uns nicht neu, wir kennen es. Die Umweltschutz Nord, die hier tätig war, funktioniert in einigen Fällen, in denen dann auch der Quadratmeterpreis stimmt, aber auch die Umweltschutz Nord, auch Deutschland sind nicht in der Lage, alle Altlasten mit diesem Modell zu sanieren.

Ich freue mich also, daß die Errungenschaften in der Wasserwirtschaft anerkannt werden.

Ich möchte trotz der frühen Stunde noch ein Thema einbringen, nämlich die wesentliche Bedeutung dieser Förderungsmittel für die Luftreinhaltung, für den Klimaschutz. Vor zwei Wochen fand die Sondergeneralversammlung "Rio plus fünf" in New York statt, die im großen und ganzen enttäuschende Ergebnisse, aber doch einige klare Aussagen brachte. Es ist heute weltweit unbestritten, daß CO2, Kohlendioxyd, ein Gas ist, das nicht unterschätzt werden darf. Auch Clinton, auch Amerika haben erkannt, daß Florida gefährdet ist. Auch wir in Österreich müssen diese CO2-Entwicklung ernst nehmen, und wir tun es auch.

Es gibt noch immer Stimmen, die behaupten, es spiele keine Rolle. Bei 420 ppm setze eine erhöhte Vegetation ein, dadurch werde der Kohlendioxydgehalt von selbst geregelt. Ich glaube es nicht. Es gibt auch Stimmen in Österreich, die nach wie vor meinen, daß mit wir unseren Maßnahmen an der vierten Stelle hinter dem Komma kratzen. Das mag vielleicht richtig sein, aber auch dieses Kratzen ist für die Umwelt notwendig.

Meine Damen und Herren! Das Toronto-Ziel – 2005 wird bald kommen – ist nach wie vor ein österreichisches Ziel, das wir mit unseren Förderungsmitteln zu erreichen versuchen. Es wird nicht leicht sein, die Emission von Kohlendioxyd bis zum Jahr 2005 um 15 Millionen Tonnen zu vermindern, aber es ist nicht unmöglich. Wir müssen uns natürlich auf heikle Themen stürzen. Ich habe hier schon einige Male erwähnt, daß wir das Problem des Verkehrs und das des Hausbrandes aufgreifen müssen. Beim Hausbrand ist das Ziel, durch eine Verbesserung des Wirkungsgrades, durch den Einsatz von Biomasse, durch den Einsatz von erneuerbarer Energie, durch den Einsatz von Fernwärme 40 Prozent der CO2-Emissionen respektive 15 Millionen Tonnen bis zum Jahre 2005 einzusparen, kein utopisches Ziel.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Wir stehen knapp vor Kyoto, wir stehen knapp vor weltweiten Entscheidungen, die wir als Österreicher mitgestaltet haben. Die UNO hat das Thema "nachhaltige Energie" angenommen. Unsere Federführung ist zu erkennen, unsere Federführung wird sich hier fortsetzen.

Zum Abschluß möchte ich den Mitarbeitern in der Österreichischen Kommunalkredit danken. Die Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt bekommen, sind hervorragend, sie sind brauchbar. Die Beschlüsse sind gut vorbereitet, und ich habe kein Problem damit, der Österreichischen Kommunalkredit ein Monopol zu übertragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schwarzenberger. )

2.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Reichhold. – Nein. Entschuldigung! Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Dr. Keppelmüller: Bundesminister vor Alt-Landesrat!)

2.04

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Mehrfach ist in den bisherigen Wortmeldungen die Wertschätzung gegenüber der Österreichischen Kommunalkredit als unsere Förderungsbank für die Abwicklung der Siedlungswasserwirtschaft zum Ausdruck gekommen. Lediglich seitens der Freiheitlichen wurde hier Kritik geübt, Kritik, die ich nicht verstehe. Denn wenn sich eine Spezialbank in der Durchführung dieser Tätigkeit so ausgezeichnet bewährt, sehe ich einen guten Grund dafür, mir speziell die gesetzliche Ermächtigung zu erteilen, mit dieser Spezialbank, mit der Kommunalkredit AG, auch für die Zukunft einen Vertrag abzuschließen.


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Dieser Vertrag wird selbstverständlich gewissen Kriterien genügen müssen, wobei ich dazusage, daß Ersparnisse aus meiner Sicht möglich sein sollten, daß auch bisherige Usancen, wie zum Beispiel die Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex für Honorarsteigerungen, nicht in alle Zukunft fortgeschrieben werden sollen. Es ist aber durchaus Tradition in Österreich, daß Spezialbanken in Gesetzen Niederschlag finden, und diese Tradition wollen wir gerne fortführen. Von einem Monopol, wie es seitens der FPÖ erwähnt wurde, kann jedenfalls keine Rede sein.

Nicht ganz verständlich ist weiters, wenn Herr Abgeordneter Wabl aus dem Umweltförderbericht keine positiven Kritiken entnehmen kann. (Abg. Wabl: Zu wenige!) Herr Abgeordneter Wabl, dieser Bericht sagt ganz im Gegenteil aus, daß in den beiden großen Bereichen Wasserreinigung und Wasserreinhaltung natürlich Erfolge erzielt werden konnten. Nicht umsonst sind drei Viertel aller Haushalte in Österreich mittlerweile an Kanalnetze angeschlossen, nicht umsonst hat sich die Oualität unserer Fließgewässer auch in den letzten Jahren weiterhin verbessert, sodaß wir fast überall auf Gewässer der Güteklasse 2 verweisen können, und nicht umsonst haben wir, was die Luftreinhaltung betrifft, im großen Förderfeld der Entschwefelung erhebliche Erfolge erzielt und können sagen, daß wir in Österreich den allergrößten Teil unserer Aufgaben bereits erledigt haben. Allerdings sind wir nach wie vor von Immissionen, von Verfrachtungen aus dem Ausland stark betroffen.

Folgendes möchte ich noch in Richtung der Frau Abgeordneten Aumayr sagen: Herr Abgeordneter Kröll hat sehr wohl recht, daß es sich um eine Sondertranche in Höhe von einer Milliarde Schilling für die Siedlungswasserwirtschaft handelt und nicht etwa für die Altlastensanierung. Das findet sich in der Umweltförderungsgesetznovelle.

Ich bedanke mich dafür, daß das Hohe Haus diese Sondertranche genehmigen wird, so wie es auch schon für das Jahr 1996 der Fall war. Das ist aus ökologischen Gründen wichtig, aber ich bekenne mich dazu, daß das auch aus ökonomischen, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen günstig ist, weil damit sehr direkt etwa 3 000 zusätzliche Arbeitsplätze in der mittelständischen Bauwirtschaft in unseren Regionen gesichert und zusätzlich geschaffen werden können und weil wir hier sehr schnell wirksam helfen können. – Soviel zum Umweltförderungsgesetz.

Lassen Sie mich zum Abschluß noch eine Anmerkung zu dem äußerst erfreulichen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag zur Antiatompolitik Österreichs machen. (Abg. Kiss – auf die Uhr deutend –: Martin! Martin!) Es hat eine Zeitlang nicht danach ausgesehen; umso wichtiger ist es, daß dieses Werk gelungen ist, nämlich eine Fortsetzung der österreichischen Antiatompolitik in Form einer Allparteieneinigung. Das ist deswegen für mich sehr wichtig, weil sich, wie Sie wissen, zwar gut die Hälfte der Mitgliedsländer in der Europäischen Union von der Kernenergie verabschiedet hat – Schweden hat diesbezüglich politische Entscheidungen gerade erst getroffen –, aber kaum ein anderes Land so deutlich für ein kernkraftfreies Mitteleuropa eintritt, wie es Österreich tut. Es ist daher für mich und auch für meine Kollegen international sehr wichtig, eine geschlossene österreichische Position hinter sich zu haben, also nicht etwa nur die Regierungsposition, sondern eine geschlossene gesamtösterreichische Position. – Herzlichen Dank vor allem auch den Damen und Herren von den Oppositionsparteien für das Mitgehen in dieser so wichtigen Frage!

Es wird nämlich in den nächsten Monaten und Jahren für uns konkrete Chancen geben – und damit schließe ich –, unsere Antiatompolitik in der Praxis zu leben, wenn ich etwa daran denke, daß mittel- und osteuropäische Länder in großer Zahl darauf warten, Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union zu beginnen – die Avis sind kurz vor der Fertigstellung, wie man hört –, und es wird ein konkretes Anliegen Österreichs sein, als erste Option auf den Ausstieg dieser Länder aus der Kernenergie zu drängen, insbesondere die Abschaltung unsicherer Kernanlagen zu verlangen.

Als zweite Option und gleichzeitig aber als Mindestmaß werden wir auf die Einhaltung westlicher Sicherheitskriterien durch diese Länder dringen. Das ist ein Vorhaben, von dem ich annehme, daß es von Erfolg gekrönt sein sollte, was sich direkt auf die Sicherheit Österreichs und seiner Bürger auswirken wird. Und das ist gut so.


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81. Sitzung / Seite 252

Ebenso wichtig ist es, unsere Position untermauern zu können, wenn es darum geht, internationale Finanzierungsorganisationen wie die Europäische Bank für Entwicklung dazu zu bewegen, Finanzierungen von Kernkraftwerksprojekten in beispielsweise der Ukraine als Ersatzinvestitionen für Tschernobyl kritisch zu hinterfragen; dann nämlich kritisch zu hinterfragen, wenn derartige Projekte sich nicht rechnen und wenn solche Projekte nicht einmal russischen Sicherheitsstandards genügen.

Wir haben eine klare Linie in Richtung Europäische Bank gesetzt (Beifall bei ÖVP und SPÖ) , und auch da ist es wichtig, das Parlament, das Hohe Haus, diese Republik geschlossen hinter sich zu wissen. – Ich danke für die Worterteilung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

2.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ing. Reichhold. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

2.10

Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde es sehr kurz machen. Herr Bundesminister, nur ein Wort noch zur ÖKK. Ich glaube, es entspricht einfach den üblichen geschäftlichen Gepflogenheiten, daß man nicht unbefristete Verträge abschließt, sondern daß man diese mit meinetwegen fünf Jahren befristet. Ich glaube, wenn die Informationen, die mir jetzt zugänglich geworden sind, stimmen, werden wir recht bekommen, und dann werden auch Sie vielleicht sagen: Wir hätten eigentlich befristete Verträge machen sollen. (Abg. Dr. Keppelmüller: Dunkel ist der Rede Sinn!) Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind auf jeden Fall so, daß es hier zu einem unbefristeten Verhältnis kommt. Aber das ist ein Aspekt, den wir aus einer gewissen Tradition heraus anders sehen.

Zum zweiten: Bezüglich der Tranche für den Siedlungswasserbau, von der Sie reden, habe ich schon einmal darauf hingewiesen – und ich habe mich noch einmal erkundigt –, daß diese zusätzliche Tranche im Siedlungswasserbau eigentlich nichts anderes ist als die Abgeltung des steigenden Baukostenindex seit 1993. (Abg. Kopf: Ein bisserl mehr!) Das kommt in etwa hin. Das heißt, es wird real zu keiner Wertschöpfungsvermehrung im Siedlungswasserbau kommen. Daher glaube ich auch nicht, daß es zu besonderen wirtschaftlichen oder arbeitsmarktpolitischen Effekten kommen wird.

Nun vielleicht noch ein paar Gedanken über ein Thema, das mich sehr bewegt und weswegen ich mich eigentlich zu Wort gemeldet habe. 60 Kilometer südlich unserer Landesgrenze in Krško steht ein altersschwacher Atommeiler. Eine österreichische Parlamentarierdelegation war im vergangenen Jahr dort und hat sich das angesehen. Dieser Atommeiler steht auf einer Erdbebenlinie, aber dieser Parlamentarierkommission wurde im vergangenen Jahr versichert, daß alles in Ordnung sei und daß Slowenien einen Ausstieg aus der Atompolitik überlege.

Heute stellt sich das ganz anders dar. Mittlerweile hat eine internationale Expertenkommission festgestellt, daß siebzig schwerste Mängel an diesem altersschwachen Atommeiler vorhanden sind und daß sich zu Beginn dieses Jahres dieses Atomkraftwerk automatisch abgeschaltet hat, wovon die Öffentlichkeit überhaupt nicht beziehungsweise viel zu spät informiert wurde.

Das bewegt mich wirklich, und daher bin ich sehr froh, daß es zu einem Fünfparteienantrag gekommen ist, der den Ausstieg der Ostländer aus der Atompolitik zum Ziel hat. Die Formulierung, die hier gewählt wurde, ist mir persönlich allerdings viel zu weich, denn es müßte heißen: Eine Ratifizierung Österreichs zum Beitritt eines osteuropäischen Landes ist nur dann möglich, wenn es verbindlich den Ausstieg aus der Atompolitik erklärt. Dazu ist es leider wieder nicht gekommen, und ich verstehe nicht, warum Sie sich gegen diese klare Formulierung so sträuben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Erst letzte Woche – und das ist mein Schlußsatz – war eine tschechische Parlamentarierdelegation hier im Haus. Unser Abgeordneter Wenitsch hat die Frage gestellt, ob dies überhaupt


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ein Thema bei den Beitrittsverhandlungen sei. Die Parlamentarierdelegation – es waren Mitglieder des Umweltausschusses – sagte unisono, daß dieses Thema bis heute noch nicht einmal angesprochen wurde. Daher meine ich ... (Bundesminister Dr. Bartenstein: Es gibt ja keine Beitrittsverhandlungen! – Abg. Tichy-Schreder: Es gibt ja noch keine Verhandlungen!)

Ich meine nur, in den vorbereitenden Verhandlungen, die natürlich auf anderer Ebene geführt werden, die inoffiziell geführt werden – ich war selbst im Europaparlament und bei diesen Hearings dabei –, war dies bis zum heutigen Tag noch nie ein Thema. (Abg. Tichy-Schreder: Aber es gibt keine Verhandlungen!) Ich glaube, das soll uns zu denken geben und das soll uns als EU-Mitgliedsland in dieser Frage sehr offensiv verhandeln lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Kopf: Wie soll das gehen, daß nicht stattfindende Verhandlungen ein Thema sind? – Abg. Mag. Stadler: Wir denken auch spät noch weiter! – Abg. Kopf: Das muß ich mir merken!)

2.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

2.15

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz einige Worte zum Umweltförderungsgesetz. Bei der Beschlußfassung 1993 wurde dieses Gesetz von der Opposition heftig kritisiert. Nunmehr wissen wir, daß dies eine Voraussetzung und Grundlage für die großen Erfolge der österreichischen Umweltpolitik der letzten Jahre war.

Damals, wie zum Teil auch heute noch im Ausschuß, Herr Kollege Wabl, wurde in erster Linie kritisiert, nicht die Umwelt, sondern nur die Wirtschaft werde gefördert. Es sei nicht effizient, es gebe zu viele Hürden für sogenannte kleine Bewerber, sodaß nur große Projekte gefördert würden. Vor allem wurde die Betrauung der Kommunalkredit AG mit der Förderungsabwicklung damals in Frage gestellt. Heute, nach vier Jahren, können wir eindeutig feststellen, daß diese Form der Umweltförderung ein großer Erfolg wurde, der deutliche Verbesserungen im österreichischen Umweltbereich mit sich brachte.

Nach dem Desaster in der Gestionierung des Wasserwirtschaftsfonds (Abg. Mag. Schweitzer: Wer war dort verantwortlich?) ist es für mich nunmehr – wenn Sie mir auch einige Worte als Bürgermeister gestatten – wohltuend, zweckmäßig und gut, daß die Kommunalkredit die Abwicklung dieser Förderungen durchführt. (Abg. Mag. Schweitzer: Wer war dort verantwortlich, Herr Bürgermeister? Wer war für die Zusagen und für die Verwaltung verantwortlich?)

Ich begrüße auch die Vertragsverlängerung und weitere Betrauung der Kommunalkredit als Voraussetzung für eine kontinuierliche und erfolgreiche Weiterführung der österreichischen Umweltförderungspolitik. Herr Kollege Schweitzer! Herr Kollege Reichhold! Wenn Sie den Vertrag anschauen, werden Sie draufkommen, daß eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist, daß jährlich, sollte es Unregelmäßigkeiten geben, eine Kündigungsmöglichkeit gegeben ist.

Aus dem Umweltförderungsbericht des Bundesministeriums geht auch eindeutig hervor, daß die jährliche Förderung von etwa 3,9 Milliarden Schilling im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft binnen dreier Jahre schätzungsweise eine Erhöhung des langfristigen Beschäftigungsniveaus um etwa 18 000 Arbeitsplätze mit sich bringt. Als Nebeneffekt dient also die Umweltförderung nicht nur der Umwelt, sondern auch ganz eindeutig den Arbeitsplätzen und somit der Wirtschaft.

Kurz ein paar Worte zur Umweltförderung Österreichs im Ausland. Auch hier ist eine eindeutige Verbesserung festzustellen. Unser Nachbarland Tschechien hat in den letzten Jahren die SO2-Emission halbieren können. Generell ist aber festzuhalten, daß bei der Umweltförderung im Ausland noch Potential zur Entlastung der österreichischen Umweltsituation vorhanden ist. Deshalb sollten gerade energiewirtschaftliche Kooperationen und Unterstützungen für die Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa ausgebaut werden, damit in diesen Ländern die Voraussetzungen zum ehestmöglichen Verzicht auf die Kernenergienutzung geschaffen werden können.


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Ich bin gleichzeitig überzeugt davon, daß der Weg, den wir auf internationaler Ebene eingeschlagen haben, der richtige ist – ich verweise auf Mochovce –, und appelliere daher an die Bundesregierung, unsere Bemühungen in dieser Richtung weiter zu verstärken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

2.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordnete Dr. Keppelmüller. – Bitte. (Abg. Kopf: Aber kurz, Peter!)

2.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Zeit ist schon sehr fortgeschritten. Es wäre verlockend, auf den Bericht, den wir heute hier besprechen, im Detail einzugehen. Ich habe aber dem Kollegen Koppler versprochen, maximal 15 Minuten zu reden, daher muß ich mich sehr beeilen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Herr Bundesminister! Das ist wieder ein Bericht aus Ihrem Bereich, der hervorragend ist. Wir beschließen heute auch eine, wie ich glaube, notwendige Veränderung oder Novellierung des Altlastengesetzes. Wir können dem natürlich zustimmen. Auch die Grünen sind sehr sachlich. Kollege Wabl hat signalisiert, daß er auch nichts gegen die ÖKK hat, die in Wirklichkeit alles gut im Griff hat. Das läuft hervorragend.

Ich möchte, Herr Bundesminister, nur anmerken, daß Sie aus meiner Sicht drei wichtige umweltpolitische Instrumente in Ihrem Bereich zur Verfügung haben: Das ist an sich das Ministerium, dem Sie vorstehen – es wurde 1972 unter Bruno Kreisky gegründet –, dann der Bereich der Umweltförderung. Da hat es schon früher den Wasserwirtschaftsfonds gegeben, später dann den Öko-Fonds. Ich glaube, das war in der Zeit der kleinen Koalition, als Staatssekretär Ferrari-Brunnenfeld und Minister Steyrer hervorragend zusammengearbeitet haben.

Momentan kann man das mit den Freiheitlichen nicht mehr so ganz. Der Ausschußobmann ist ein bißchen problematischer geworden. (Abg. Mag. Stadler: Mit dem kann man schon gut zusammenarbeiten!)

In dieser Zeit, die Sie, Herr Kollege Stadler, nicht mehr erlebt haben, hat es wirklich sehr konstruktive Freiheitliche gegeben. Damals haben wir auch das Umweltbundesamt als eine der entscheidenden Einrichtungen gegründet. (Abg. Mag. Stadler: Wenn Sie wüßten, was ich mit dieser Partei schon alles erlebt habe!) Auf diese Einrichtung haben sich inzwischen etliche ÖVP-Minister und -Ministerinnen gestützt, so auch Herr Minister Bartenstein. (Abg. Mag. Stadler: Und wie mir der Ferrari-Brunnenfeld noch geläufig ist! Unangenehm, sage ich Ihnen!)

Die Ergebnisse, die von diesen Einrichtungen geliefert werden, sind, wie auch dieser Bericht zeigt, im wesentlichen gut. (Beifall bei der SPÖ.) Ich hoffe, daß Sie, Herr Minister Bartenstein, mit mir übereinstimmen, daß man die drei von mir genannten Institutionen: das Ministerium, die Umweltförderung in dieser jetzt geglückten Form und das Umweltbundesamt so intakt halten und belassen sollte, wie sie sich derzeit darstellen. Ich hoffe, daß Sie mit mir darin übereinstimmen. Wir Sozialdemokraten werden jedenfalls mit aller Kraft für diese drei Institutionen eintreten! (Beifall bei der SPÖ.)

2.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet; damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Berichterstatterschlußwort findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte daher die Damen und Herren Abgeordneten, ihren jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 798 der Beilagen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist daher auch in dritter Lesung angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, den vorliegenden Bericht III-67 der Beilagen zur Kenntnis nehmen zu wollen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem beitreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kopf, Oberhaidinger, Mag. Schweitzer, Mag. Barmüller, Anschober und Genossen betreffend Fortführung der österreichischen Atomenergiepolitik.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit. Damit ist der Antrag angenommen. (E 74.)

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (746 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (774 der Beilagen)

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 376/A (E) der Abgeordneten Anton Blünegger und Genossen betreffend österreichweite Rekrutierung von Gendarmeriebeamten zur Sicherung der EU-Außengrenze in Niederösterreich auf freiwilliger Basis (776 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lafer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.  – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leikam: Jetzt bin ich neugierig, ob er sich wirklich schwertut, wie der Klubobmann gesagt hat!)

2.24

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Leikam: Er tut sich gar nicht schwer!) Dieses heute vorliegende sogenannte Polizeikooperationsgesetz beinhaltet die Inanspruchnahme der Amtshilfe im Rahmen der Durchführung der polizeilichen Kooperation, vorwiegend zum Einschreiten österreichischer Organe im Ausland und auch ausländischer Organe in Österreich.

Herr Minister! Ich darf Sie darauf hinweisen, daß wir schon in der letzten Ausschußdebatte erwähnt haben, daß in § 13 dieser Vorlage die sogenannte Ermächtigung enthalten ist, daß einige Behörden zu Sicherheitsbehörden ernannt werden können. Diesbezüglich haben wir auch unsere Bedenken angemeldet.

Ich darf daher einen


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Abänderungsantrag vorbringen, den wir bereits angekündigt haben:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Franz Lafer und Kollegen zur Regierungsvorlage (746 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (774 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die Regierungsvorlage (746 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (774 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitsgesetz geändert wird

§ 13 lautet:

"§ 13: Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates, durch Verordnung eine internationale Organisation, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit von Behörden im Bereich der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 dient, zur Sicherheitsorganisation zu erklären, wenn

1. anzunehmen ist, daß die Zusammenarbeit mit dieser Organisation wesentlich zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 beiträgt, und

2. gegen eine solche Zusammenarbeit keine Bedenken aus den Gründen des § 8 Abs. 2 oder 3 bestehen."

*****

Herr Bundesminister! Ich darf Sie auf dieses unser Anliegen hinweisen. Es sollte im Rahmen des Hauptausschusses die Möglichkeit bestehen, mitzuwirken und zu wissen, welche dieser internationalen Organisationen überhaupt gemeint sind, um das Parlament dann auch jeweils davon in Kenntnis zu setzen.

Zweitens haben wir bei diesem Gesetz auch die Kostenfrage angesprochen. Bezüglich der Kosten wird angeführt, daß keine Kosten abschätzbar sind. Laut § 14 des Bundeshaushaltsgesetzes ist es jedoch so, daß für jedes Gesetz unbedingt die Kosten anzuführen sind. Dies ist hier aber nicht der Fall.

Meiner Ansicht nach wird es schon durch die Einsetzung der UVS, der Beschwerdekommissionen in den einzelnen Bundesländern, sicherlich zu einem erhöhten Kostenaufwand kommen. Wenn ich außerdem bedenke, daß in § 5 Abs. 3 Punkt 5 dieser Vorlage auch die Observation angesprochen ist, die ja erforderlich ist, dann behaupte ich, daß es auch dadurch zu wesentlichen Mehrkosten kommen wird, besonders angesichts der momentanen Lage in den einzelnen Landesgendarmeriekommanden. In der Steiermark sind zum Beispiel fünf Personen, die mit Sicherheit nicht in der Lage sind, solche Aufgaben zu übernehmen, für diese Observationsgruppe vorgesehen.

Herr Bundesminister! In diesem Sinne hoffe ich, daß Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen und vielleicht heute auch noch eine Kostenaufstellung bekanntgeben werden – zumindest haben Sie das zugesichert. Dann könnten wir uns ohne weiteres vorstellen, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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2.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Gaál vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

2.27

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das zur Beschlußfassung vorliegende Polizeikooperationsgesetz hat zwei Schwerpunkte. Es regelt einerseits den Informationsaustausch mit ausländischen Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen, andererseits das Einschreiten der österreichischen Sicherheitsbehörden im Ausland sowie ausländischer Behörden in Österreich.

Mit dem Prozeß der europäischen Integration erlangt die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einen immer höheren Stellenwert. Die politischen Veränderungen in Europa haben zwar für viele Bürger wesentliche Erleichterungen, wie etwa die größere Reisefreiheit, gebracht, bieten aber natürlich auch neue Möglichkeiten und Märkte für Kriminelle.

Diese internationale Kriminalität versucht natürlich verstärkt, in den reichen Staaten Europas Fuß zu fassen, und stellt damit eine ernsthafte Gefahr und Bedrohung für die Stabilität unserer Gesellschaft dar. Effizient bekämpft kann diese organisierte Kriminalität nur dann werden, wenn es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Staaten gibt. Drogenhandel, Menschenschmuggel sowie unzählige Wirtschaftsdelikte werden immer stärker von der organisierten Kriminalität kontrolliert. Die riesigen Profite werden reingewaschen oder zur Korruption verwendet. Im Zuge zahlreicher Strafverfahren konnten in den letzten Jahren immerhin mehrere hundert Millionen Schilling dieser Mittel eingefroren werden.

Um diese Machenschaften der organisierten Kriminalität über nationale Grenzen hinweg bekämpfen zu können, bedarf es einer sehr intensiven internationalen Zusammenarbeit. Österreich kann aufgrund seiner großen Erfahrungen auf diesem Gebiet der Verbrechensbekämpfung in die internationale Polizeikooperation sehr viel einbringen.

Mit dem nun vorliegenden Polizeikooperationsgesetz wird die Schlagkraft der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die internationale Kriminalität weiter erhöht. Polizeiliche Zusammenarbeit bedeutet, daß die Informationen zentral gesammelt und ausgewertet werden, damit die Sicherheitsbehörden frühzeitig und effizient reagieren können. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Denn nur mit einer einheitlichen Rechtspraxis und einer international einheitlichen Vorgangsweise können wir diese weltweit agierende organisierte Kriminalität bekämpfen.

Das Polizeikooperationsgesetz gewährleistet eine europaweite Zusammenarbeit. Es ist auch eine ausreichende Basis für eine moderne und erfolgreiche Arbeit der Exekutive und auch ein wirksames Mittel zur Eindämmung der internationalen organisierten Kriminalität. Daher werden wir diesem Gesetz auch zustimmen.

Was den vorliegenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Blünegger und Genossen betrifft, so gibt es unsererseits dazu keine Zustimmung, da von seiten des Herrn Bundesministers für Inneres bereits alle Maßnahmen gesetzt wurden, die eine umfassende Grenzüberwachung und -kontrolle gewährleisten und sicherstellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

2.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Moser. Restredezeit Ihres Klubs: 2 Minuten. – Bitte.

2.31

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Drei kurze Anmerkungen zum heute zur Debatte stehenden Polizeikooperationsgesetz und zum Entschließungsantrag des Kollegen Blünegger.

Meine Damen und Herren! Mit dem Vertrag von Maastricht wurde ein ganz wesentlicher Schritt in Richtung europäischer Integration gesetzt. Ein Teil dieser europäischen Integration bezieht sich auch auf die Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit und der Justiz. Das heißt, daß mit dem Vertrag von Maastricht ein erster wesentlicher Schritt in Richtung Zusammenarbeit im Bereich des Polizeiwesens und damit eine sehr wirksame Maßnahme zur Bekämpfung der


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internationalen Kriminalität gesetzt worden ist. Dieser Integrationsschritt hat mit dem Vertrag von Amsterdam seine Fortsetzung genommen.

Daher ist es meiner Überzeugung nach wichtig und sinnvoll, diese Kooperation entsprechend auszubauen. Es macht daher Sinn, eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit den internationalen Polizeieinheiten zu schaffen.

Wir haben zu diesem Gesetz jedoch materiell-rechtliche Bedenken, in erster Linie im Zusammenhang mit dem Datenschutz, da wir der Auffassung sind, daß es keinen Sinn macht, daß wir auf der einen Seite die Datenschutzbestimmungen des Auslandes anerkennen, die ausländischen Behörden auf der anderen Seite aber nicht gezwungen werden, unsere Datenschutzbestimmungen anzuerkennen und zu akzeptieren. Deshalb ist unserer Meinung nach der Datenschutz für die Österreicherinnen und Österreicher nicht gegeben.

Zum zweiten: Es macht sicherlich Sinn, daß der Innenminister festlegen kann, mit welchen ausländischen Behörden eine Zusammenarbeit erfolgen soll. Ich halte aber die generelle Ermächtigung nicht für sinnvoll, sondern meine, daß es zweckmäßig gewesen wäre, den Hauptausschuß des Nationalrates in dieser Frage einzubinden, da es sich hier um eine analoge Situation zu Auslandseinsätzen handelt. So gesehen werden wir, weil für uns die Grund- und Freiheitsrechte ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Den Schlußsatz bitte, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Hans Helmut Moser (fortsetzend): Herr Präsident! Ich komme zum Schlußsatz. Da für uns Liberale die Grund- und Freiheitsrechte im Zweifelsfalle vorzuziehen sind, werden wir diesem Polizeikooperationsgesetz nicht unsere Zustimmung geben. Wir werden jedoch dem Entschließungsantrag des Kollegen Blünegger die Zustimmung geben, weil wir der Meinung sind, daß alles daranzusetzen ist, eine wirksame Sicherung der österreichischen EU-Außengrenzen zu gewährleisten. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

2.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Platter. – Bitte.

2.34

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Aufgrund der späten Stunde werde ich mich sehr kurz halten. Kollege Abgeordneter Gaál hat bereits ausführlich erwähnt, weshalb die Erlassung dieses Polizeikooperationsgesetzes notwendig ist. Ich erachte diese Gesetzesmaterie, die heute zur Beschlußfassung vorliegt, als eine sicherheitspolitische Notwendigkeit, der wir gerne die Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum zweiten möchte ich ganz kurz auf den Entschließungsantrag des Abgeordneten Blünegger betreffend der Dienstzuteilung von Tiroler Gendarmen nach Niederösterreich, an die EU-Außengrenze, eingehen. Mir persönlich ist diese Problematik bestens bekannt, und wir haben bereits im Frühjahr gemeinsam mit der Personalvertretung und dem Herrn Minister darüber verhandelt. Ich bin froh darüber, daß mit der Personalvertretung Einigung darüber erzielt werden konnte, daß ab dem 1. Juli 1997 statt 40 Beamte, wie ursprünglich vorgesehen, nur mehr 10 Beamte von Tirol in den Osten zugeteilt wurden, und zwar selbstverständlich auf freiwilliger Basis.

Zum Vorschlag in diesem Entschließungsantrag, zusätzlich zur Zuteilungsgebühr noch einen finanziellen Anreiz zu geben, muß ich sagen, daß ich aus Gründen der Gleichbehandlung hinsichtlich all jener, die ebenfalls und aus anderen Gründen zu anderen Orten zugeteilt werden, diesem Entschließungsantrag keine Zustimmung erteilen kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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2.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Blünegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

2.36

Abgeordneter Anton Blünegger (Freiheitliche): Hohes Haus! Werter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister Schlögl! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mein Vorredner Kollege Plattner (Abg. Platter: Platter!) – Verzeihung: Platter – hat es so dargestellt, als ob die Problematik des Entschließungsantrages, der von uns Freiheitlichen am 14. Jänner 1997 eingebracht worden ist, schon erledigt wäre.

Sie ist aber weiterhin aufrecht, Kollege Platter! Du brauchst dich nur bei deinen Kollegen zu erkundigen, dann wirst du sehen, daß du nicht auf dem richtigen Weg bist, sondern daß dieser Antrag heute noch aktuell ist! Das kann unter anderem auch ich voll bestätigen. (Abg. Kiss: An dir ist aber die Zeit vorbeigegangen! Der 1.7. ist schon lange vorbei!) Du hast von 40 Gendarmeriebeamten (Zwischenrufe bei der ÖVP) , die Zwangsdienstleistungen in einem anderen Bundesland gemacht haben, gesprochen. – Es sind aber nicht 40, sondern über 60 gewesen, und jetzt nur mehr zehn. Aber auch diese zehn sind genug, wenn sie nicht freiwillig dorthin gehen.

Der Entschließungsantrag gegen die zwangsweise Dienstzuteilung von Tiroler und Salzburger Gendarmeriebeamten war eine Aktion der Notwehr, die damals aktuell war und die wir Freiheitlichen gesetzt haben. Denn man kann nicht einfach Familien auseinanderreißen und mit den Gendarmen so umspringen! (Abg. Hans Helmut Moser: Ganz so ist es nicht!)

Der Bericht des Ausschusses für Innere Angelegenheiten über diesen Antrag ist, wie ich meine, ganz typisch für Anträge der Freiheitlichen. Denn Sie haben keinen Mut, Veränderungen durchzuführen, und Sie haben keinen Mut, einem freiheitlichen Antrag Ihre Zustimmung zu geben, daher diese Entscheidung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Natürlich hat die Regierung in der Zwischenzeit das eine oder andere dazu beigetragen, daß die soziale Lage dieser Beamten etwas entschärft wurde. Aber es wird diese Zwangszuteilungen weiterhin geben. Ich kann als Beispiel erwähnen, daß im Bundesland Tirol 129 Gendarmeriebeamte auf verschiedenen Gendarmerieposten, die nicht besetzt oder unterbesetzt sind, gebraucht werden. Das ist derzeit wirklich ein Minusrekord!

Zu dieser Problematik kommt noch etwas hinzu: Durch das Inkrafttreten des Schengener Abkommens im Oktober werden zahlreiche Grenzgendarmeriebeamten ihre Dienststelle sozusagen verlieren. Auch diese Problematik wird auf uns zukommen.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien! Sie haben diesem Entschließungsantrag im Ausschuß nicht zugestimmt. Seien Sie versichert, daß wir Ihnen weiterhin auf die Finger schauen werden, wie Sie die Gendarmeriebeamten in dieser Hinsicht behandeln.

Zwei Punkte möchte ich noch erwähnen. (Abg. Hans Helmut Moser: Noch zwei Punkte!) Erstens ist für mich das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung an erste Stelle zu reihen. Zweitens ist es für mich mit den Grundsätzen der Humanität unvereinbar, daß etwa die Familien von Ausländern in Österreich zusammengeführt, jene von Gendarmeriebeamten aber, Kollege Moser, gegen deren erklärten Willen auseinandergerissen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Moser! Wir Freiheitliche werden dies nicht zulassen! Wir werden diesem Bericht des Ausschusses keine Zustimmung geben und den Gendarmeriebeamten auch weiterhin unsere Unterstützung anbieten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

2.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, zu diesem Zweck ihren jeweiligen Platz einzunehmen.


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Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehmen lasse.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 774 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 13 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der


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Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel I § 13 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte Sie im Falle ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Falls Sie dem Antrag auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, seinen Bericht 776 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsauschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Anschober und FreundInnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt worden ist, braucht eine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Anschober und FreundInnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von Seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Unter einem verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag."

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich verweise auf die Redezeitbeschränkungen gemäß § 57a der Geschäftsordnung.

Das Wort erhält zunächst die Mitunterzeichnerin des Antrages Anschober, Frau Mag. Kammerlander. – Bitte, Frau Magister. Maximale Redezeit: 10 Minuten.

2.43

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es geht wieder einmal um den Untersuchungsausschuß. (Abg. Dr. Fekter: Da kommt Freude auf!) Ich weiß, daß Sie in dieser Sache schon ermüdet sind und meinen, es gäbe nichts Neues. Aber spätestens dann, wenn Sie die morgigen Zeitungen gelesen haben, werden Sie wissen, daß es sehr wohl etwas Neues gibt. (Abg. Dr. Mertel: Ich habe aber "NEWS" nicht gelesen!)

Es ist nämlich nach Durchsicht der Protokolle des "Mykonos"-Prozesses durch die Aussage eines nicht genannten Zeugen in diesem Prozeß erwiesen, daß es Staatspräsident Khomeini selbst war, der den Befehl zum Mord an Ghassemlou gegeben hat.

Das wirft natürlich neue Fragen auf beziehungsweise erhärtet eines jener Argumente, die wir hier immer ins Treffen geführt haben. Wenn dem nämlich so ist, wie der Zeuge gesagt hat, dann gilt es, den Zusammenhang zwischen den sehr wohl sehr freundschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und dem Iran einerseits und dem auch in diesem Haus bereits öfters genannten Anstieg der österreichischen Außenhandelsbilanz andererseits – und zwar vor allem in den Jahren nach dem Mord – zu überprüfen und zu hinterfragen. Besonders ist dieser Zusammenhang auch hinsichtlich der Beziehungen Österreichs zum Regime von Khomeini herzustellen. Es gab es in der fraglichen Zeit und in den Jahren danach vielfältige Besuche von beiden Seiten.

Wir können davon ausgehen, daß es diese Kenntnis oder die Vermutung dieser Kenntnis auch innerhalb der österreichischen Bundesregierung gegeben hat, und zwar auch in den vergangenen Jahren. Die einzige Möglichkeit – wir können das nur immer wieder betonen –, Licht in dieses Dunkel und in diese Affäre zu bringen, ist, einen Untersuchungsausschuß einzurichten.

Wir haben das auch heute vormittag anläßlich der Debatte über die Geschäftsordnung betont. Es ist geradezu unsere Pflicht und demokratische, parlamentarische Gepflogenheit, einen solchen Vorwurf, einen solchen Verdacht nicht einfach im Raum stehenzulassen, sondern selbstverständlich entsprechende Kontrollen und Untersuchungen durchzuführen, umso mehr, als aktive Politiker, nicht nur frühere Minister, sondern auch ein noch amtierender Bundespräsident und aktive Abgeordnete möglicherweise in diese Angelegenheit involviert sind. Ob und


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inwieweit sie involviert sind, inwieweit sie etwas gewußt haben, kann nur ein Untersuchungsausschuß prüfen.

Wir stellen daher auch heute wieder diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und wir werden diesen Antrag so lange stellen, bis eine Mehrheit oder nach einer Geschäftsordnungsreform auch eine Minderheit diesen Untersuchungsausschuß einsetzen kann. (Zwischenruf des Abg. Mag. Mühlbachler. )

Kolleginnen und Kollegen der Österreichischen Volkspartei! Ich bin um diese Zeit zwar auch schon müde, aber nicht so müde, um mich nicht noch immer, nach wiederholten Anlässen, über Ihre demokratischen Gepflogenheiten zu wundern. (Beifall bei den Grünen. – Oje-Rufe bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie unterliegen einem schweren Irrtum! Es geht in dieser Frage überhaupt nicht darum, Kolleginnen oder Kollegen oder frühere Politiker anschwärzen oder beschuldigen zu wollen. (Ironischer Widerspruch bei der ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Nein, wirklich nicht!)  – Im Gegenteil! Es bestehen ganz konkrete Verdachtsmomente, es bestehen – auch von Zeitungen wiedergegebene – konkrete Anschuldigungen. Es ist demnach, wenn es sich einigermaßen ernst nimmt, Aufgabe des Parlamentes, diese Anschuldigungen und Zusammenhänge zu überprüfen. (Abg. Wurmitzer: Amen!)

Ich bin keine Priesterin, daß Sie "Amen" sagen können, aber wenn es für Ihr christdemokratisches Verständnis notwendig ist, jede Rede mit "Amen" zu beenden, dann möge es Ihnen auch da recht oder lieb sein. (Abg. Mag. Mühlbachler: Das ist geschmacklos!) – Ich bin nicht geschmacklos, das haben Sie gebracht. (Rufe bei der SPÖ: Reden Sie zur Sache!)

Wenn Sie aber schon so viel von Ihrem christdemokratischen und demokratischen Verständnis, das Sie immer betonen, und vom Verfassungsbogen – oder ich weiß nicht, was immer Sie gerade nach Belieben in den Vordergrund Ihrer Anschauungen rücken – halten, dann müßten Sie einem solchen Untersuchungsausschuß eigentlich erst recht zustimmen.

Ich fürchte, es wird heute nicht das letzte Mal gewesen sein, daß wir versuchen, Ihnen das näherzubringen. Aber es wird uns irgendwann gelingen, davon bin ich überzeugt! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

2.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Löschnak. – Redezeit ab jetzt maximal 5 Minuten. (Abg. Dr. Partik-Pablé : Jetzt muß er schon um drei Uhr früh reden, der Arme!)

2.49

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Kammerlander hat mich zu meiner Wortmeldung veranlaßt, weil sie so pathetische Worte in den Mund genommen hat wie: Es sei sozusagen eine Pflicht der Demokratie, Vorfälle, die nicht geklärt sind, entsprechend aufzuklären.

Frau Abgeordnete Schmidt! Sie haben, wenn ich das noch richtig im Ohr habe, heute den ganzen Vormittag die Glaubwürdigkeit in der Demokratie und in der Politik strapaziert. Es verwundert mich daher eigentlich, daß Sie dann, wenn Sie die Möglichkeit hätten, das Hohe Haus einmal wirklich zu informieren, diese Möglichkeit nicht wahrnehmen.

Es liegt nämlich seit nunmehr drei Tagen ein Brief des Justizministers an alle Klubobleute vor. Wenn ich diesen Brief richtig verstanden habe, dann ist es so, daß man die Vorwürfe, die man seit einigen Monaten immer wieder in den Raum stellt, nicht mehr aufrechterhalten kann. Daher glaube ich ... (Abg. Dr. Schmidt: Das ist völlig unrichtig!) Völlig unrichtig, meinen Sie? – Nun, wenn Sie das so sehen, dann ist es an der Zeit, daß ich aus diesem Brief jene Passagen zitiere, die für unser Thema von Relevanz sind.


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81. Sitzung / Seite 263

Ich zitiere aus dem Brief des Justizministers vom 8. Juli 1997 an die Klubobleute. Es waren Vertreter der Justiz, wie vorgesehen, in der Bundesrepublik. Die Sachlage wurde mit der deutschen Bundesanwaltschaft erörtert, und es wurde Einsicht in die Unterlagen genommen.

Was ist dabei herausgekommen? – Es gibt drei Zeugen in dem ganzen Verfahren, die österreichrelevant sind. Die Beschreibung der Justiz zu diesen drei Zeugen läßt sich folgendermaßen zusammenfassen: Der erste Zeuge ist ein Iraner. – Ich zitiere jetzt wörtlich aus dem Brief der Justiz an die Klubobleute:

"In der gesamten Zeugenaussage fänden sich jedoch keine Hinweise, daß in Ansehung der Kurdenmorde am 13. Juli 1989 in Wien bezüglich der Verfolgung der Täter beziehungsweise deren Ausreise in den Iran seitens des Iran die österreichischen Behörden unter Druck gesetzt worden seien." – Ende dieses Satzes. (Abg. Anschober: Lesen Sie noch einen weiteren Satz!) Das kommt schon, Herr Anschober, ich lese schon weiter.

Der zweite Zeuge ist Herr Bani-Sadr. Über die Wertung des Herrn Bani-Sadr erspare ich mir heute vieles (Abg. Mag. Kammerlander: Das sollten Sie nicht!) , ich habe das bereits am 12. Juni hier vorgebracht. Jetzt zitiere ich wieder wörtlich aus dem Brief des Justizministers:

"Der Zeuge Bani-Sadr habe selbst keine eigenen Wahrnehmungen in den Mordfällen an Kurden in Wien und Berlin deponieren können, sondern nur ihm zugekommene Informationen weitergeleitet." – Ende der Beurteilung des zweiten Zeugen. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Rosemarie Bauer: Ah, da schau her!)

Dritter Zeuge: ein österreichischer Kriminalbeamter. "Aus der Aussage" – ich zitiere jetzt wieder aus dem Brief – "des einzigen österreichischen Zeugen im deutschen Verfahren, einem Kriminalbeamten aus dem Bundesministerium für Inneres, ergäben sich keine neuen Erkenntnisse." – Punkt am Ende dieses Satzes.

Daher kommt der Justizminister zu folgendem Schluß, meine sehr geehrten Damen und Herren: "Weitere österreichbezughabende Erkenntnisse, vor allem unter Bedachtnahme auf die – aus der eingangs genannten Pressemitteilung – bisher bekannte mündliche Kurzbegründung des ,Mykonos‘-Urteils, ergaben sich somit aufgrund der Einsichtnahme in die Akten der Generalbundesanwaltschaft nicht, sodaß eine abschließende Beurteilung bis zum Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung des deutschen Gerichtsurteils vorbehalten bleiben muß." – Punkt.

Das ist die Schlußfolgerung der Justiz, und ich halte sie einmal mehr ganz einfach für richtig. Aber was tun Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von den Grünen und den Liberalen? – Sie bleiben bei Ihrer Taktik. Sie stellen Vermutungen in den Raum und bleiben jeden Beleg dafür schuldig. Sie verschweigen dann Entwicklungen, die – so glaube ich – durchaus relevant sind für eine Frage, deretwegen Sie jeden Abend herausgehen und die Verhandlungen um eine weitere halbe Stunde verlängern, und Sie taktieren parteipolitisch wie bisher. Das ist Ihre Glaubwürdigkeit, das ist Ihr Beitrag zur Demokratie, aber nicht unserer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

2.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Schwarzenberger: Sie werden es jetzt schwer haben! – Abg. Mag. Kammerlander: Wer hat denn die Täter ausreisen lassen: Sie oder wir? – Weitere Zwischenrufe.)

2.54

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Löschnak, es ist bemerkenswert, daß ausgerechnet vom Vertreter einer Partei, die seit geraumer Zeit gegen einen Untersuchungsausschuß stimmt, das Wort "verschweigen" kommt.

Daß der Justizminister gestern einen Brief übermittelt hat, habe ich nicht verschwiegen. Es gab auch keinen Anlaß dazu, weil aus diesem Brief nichts Neues zu gewinnen ist. (Ironische


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81. Sitzung / Seite 264

Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Es geht uns nicht darum, Herrn Bani-Sadr als Zeugen zu benennen – wer immer das will, möge dies tun –, sondern es geht uns darum, die politische Verantwortung der österreichischen Politiker und der österreichischen Beamten zu klären. Und das ist Sache eines Untersuchungsausschusses.

Diesen Antrag haben wir des öfteren gestellt. Heute haben ihn die Grünen gestellt, und wir unterstützen diesen Antrag. Ich halte das lediglich für ein Ablenkungsmanöver, was Sie in Ihrer Wortmeldung hier gebracht haben, denn es geht nicht um die politische oder sonstige Verantwortung des Herrn Bani-Sadr, es geht um Ihre Verantwortung und um die Ihres Ressorts. Es geht um die Verantwortung des Herrn Außenministers Mock, des damaligen Generalsekretärs Klestil, es geht um die Verantwortung des damaligen Justizministers Foregger, und es geht darum, warum – obwohl Sie in Ihrem Bericht festgestellt haben, daß es zumindest acht Gründe für einen Haftbefehl gegeben hat – trotzdem von seiten der Justiz kein Haftbefehl ausgestellt wurde.

Diese Dinge sind bis heute offen, und auch der Justizminister hat sie bis heute nicht aufgeklärt. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

2.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Anschober auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. – Ich bitte Sie, zum Zwecke der Abstimmung die Plätze einzunehmen.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit . Der Antrag ist damit abgelehnt.

Einlauf

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 514/A bis 521/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2692/J bis 2737/J eingelangt.

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 10. Juli 1997, für 9 Uhr ein.

Einwendungen gegen die Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete Dr. Schmidt zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

2.56

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich nehme an, daß Sie gerade noch sagen wollten – ich habe mich nur rechtzeitig gemeldet, damit Sie mich auch sehen –, daß die Tagesordnung verteilt ist und daß Sie damit die Sitzung schließen wollten.

Ich möchte nämlich gegen diese Tagesordnung, die für morgen aufgelegt ist, Einwendungen erheben und damit jene Einwendungen wiederholen, die wir bereits in der Präsidiale erhoben haben, bei der wir uns dagegen ausgesprochen haben, daß der Tagesordnungspunkt 3 aufgenommen wird.

Ich ersuche, über diese Einwendungen eine Debatte durchzuführen.

2.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Sie haben die Einwendungen gehört.


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81. Sitzung / Seite 265

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb das Plenum zu entscheiden hat.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte beschränke ich die Redezeit pro Abgeordnetem auf 5 Minuten, die Zahl der Redner pro Klub auf drei.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte. (Abg. Dr. Leiner: Und das um 3 Uhr früh!)

2.57

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Ich habe nicht die Absicht, Sie lange aufzuhalten, aber ich glaube, daß es notwendig ist, einen letzten Versuch zu machen.

Herr Präsident! Hohes Haus! Auf der morgigen Tagesordnung haben Sie unter Punkt 3 eine Debatte über die Einführung der neuen Ermittlungsmethoden vorgesehen. Diese Vorlage ist durchaus über einen längeren Zeitraum behandelt worden. (Abg. Kiss: Sagen Sie, über welchen Zeitraum? Sagen Sie, welcher Zeitraum es war! Zwei Jahre!) Allerdings ist die letzte Fassung, die morgen zur Beschlußfassung vorgelegt wird, eine, die selbstverständlich keinem Begutachtungsverfahren und keiner breiteren Debatte mehr unterzogen werden konnte, weil die letzten Änderungen sogar noch in der letzten Ausschußsitzung hineingekommen sind, in der allerletzten, Herr Kollege Kiss. Sie sollten das wissen, da Sie doch Mitglied dieses Ausschusses sind.

Es sind dies Änderungen in der Vorlage, wonach nicht einmal eine Ausnahme für jene Vertrauensberufe geschaffen wurde, von denen ich glaube, daß das Vertrauen ein essentielles Merkmal ihrer Berufsausübung schlechthin ist. Ich glaube daher, wenn nicht einmal hier Ausnahmen geschaffen werden, daß die Botschaft an die Gesellschaft, daß der Vertrauensgrundsatz in diesem Lande nicht mehr viel zählt, eine sehr gefährliche ist.

Diese Auffassung wird nicht nur von der Opposition vorgebracht, sondern von einer Reihe von Experten, von einer Reihe von Verfassungsrechtlern, denen man wohl nicht unterstellen kann, daß sie irgendeine billige Polemik oder billige Hetze vorhaben, sondern es sind Verfassungsrechtler besonderen Ranges. Es ist dies der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Adamovich, der Zweite Präsident des Nationalrates Neisser aus Ihren eigenen Reihen, es sind dies Präsidenten einer Reihe von freien Berufen, wie Notare, Rechtsanwälte, Ärzte und Psychotherapeuten. – Ich glaube, daß all diese Argumente ernstgenommen werden müssen.

Nun weiß ich schon, daß in der augenblicklichen Situation eine Änderung schwer erreichbar sein wird. Wir haben hinsichtlich dieser Fragen im Moment ein Klima, bei dem sich jeder so einbetoniert hat, daß er offenbar das Gefühl hat, bei der geringsten Änderung würde er sein Gesicht verlieren. Ich verstehe das, das sind die Spielregeln, die man nicht zu beurteilen hat, sie sind einfach da. Gerade in einer solchen Situation glaube ich, daß eine Nachdenkphase sehr gut täte.

Sie haben heute das sogenannte Verkehrssicherheitspaket auf den Herbst verschoben – wenn überhaupt. Sie haben heute hier in diesem Parlament einem Gesetz die Zustimmung verweigert, von dem Sie offenbar das Gefühl haben, es ist besser, darüber noch einmal zu reden. Anders kann ich mir das nicht vorstellen, denn immerhin war gerade die ÖVP jene Partei, die bislang an diesem Gesetz aktiv mitgearbeitet hat. Dennoch haben Sie gefunden, daß es in diesem Fall wohl besser sei, erst im Herbst darüber zu reden.

Ich meine, wenn Sie das sogar beim Verkehrssicherheitspaket gemacht haben, dann müßten noch viel mehr Gründe dafür sprechen, die gleiche Vorgangsweise bei einer Vorlage zu wählen, die die tiefsten Grundrechtseingriffe vorsieht, die wir seit langem beschlossen haben.

Ich appelliere daher an Sie, daß Sie diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung nehmen. Wir werden im Herbst Gelegenheit haben, in einem offeneren Klima noch einmal darüber zu diskutieren.

Ich stelle daher den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

3.01


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81. Sitzung / Seite 266

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Nächste Wortmeldung: Herr Klubobmann Dr. Khol. – Bitte.

3.01

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden diesen Antrag ablehnen. Es gibt wenige Gesetze, die so sorgfältig beraten und erwogen wurden wie das vorliegende. Es hat dazu eine ausführliche Beratung im Ausschuß und im Unterausschuß gegeben. Es wurden ganztägige Hearings mit Experten aus dem In- und Ausland durchgeführt. Es hat einen umfangreich beratenen und akkordierten Abänderungsantrag gegeben.

Ich möchte Ihnen, Frau Kollegin Schmidt, schon folgendes entgegenhalten: Daß die Maßnahmen, die hier geregelt werden, grundrechtsrelevant sind und die Grundrechtssphäre berühren, ist völlig unbestritten. Das haben auch die Juristen gesagt – Präsident Adamovich oder Präsident Steininger vom Obersten Gerichtshof sowie der Präsident der Richtervereinigung –, aber alle diese hohen Juristen haben gesagt: Das sind natürlich grundrechtsrelevante Eingriffe, aber in der Güterabwägung der Verbrechensbekämpfung und im Hinblick auf das Opfer, das der einzelne für die Sicherheit anderer zu bringen hat, ist dieser Eingriff verhältnismäßig. (Abg. Dr. Schmidt: Das haben sie nicht gesagt!) Das haben alle drei gesagt, und Präsident Adamovich hat es mir noch persönlich bei der Salzburger Zehnjahresfeier des Instituts für Menschenrechte gesagt. (Abg. Dr. Schmidt: Da war ich zugegebenermaßen nicht dabei! Waren das auch Gespräche "unter Männern"?) Das war kein Gespräch unter Männern, sondern das war eine Information des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes.

Wir haben ordentlich beraten, wir haben lange beraten, die Dinge sind entscheidungsreif, und daher wollen wir das morgen in diesem Hohen Haus diskutieren und dann beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

3.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

3.03

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trete den Einwendungen, die Frau Dr. Schmidt vorgebracht hat, vollinhaltlich bei, und ich stelle mir schon die Frage, wie Sie manchmal argumentieren.

Welche Gesetze entscheidungsreif sind und welche nicht, hängt nach den Aussagen, die Sie hier tätigen, offenbar nur davon ab, ob sie Ihnen politisch genehm sind oder nicht. Wenn es in diesem Hohen Haus beispielsweise über 20 Jahre lang offenbar nicht entscheidungsreif war, über in meinen Augen so simple, selbstverständliche Dinge wie das passive Wahlrecht für ausländische Studierende zu entscheiden, bei dem Sie gesagt haben, das müsse man noch überlegen, das könne man noch nicht machen, oder wenn – zu Recht erwähnt – heute in dritter Lesung offenbar noch einmal Bedenken aufkamen, dann stellt sich schon die Frage, ob nicht die Einwendungen, die gerade gegen diese polizeilichen Ermittlungsmethoden vorgebracht worden sind, und die Fehlleistungen, die wir schon mit den bestehenden Polizeirechten erlebt haben, erleben mußten, ausreichend sind, um doch noch einmal eine reiflichere Debatte durchzuführen.

Ich stelle mir manchmal auch die Frage, wie stark die Bestrebungen oder der Wille zum Machterhalt insbesondere bei der sozialdemokratischen Fraktion ausgeprägt ist, wie sehr sie bereit ist, ganz offensichtliche Brüskierungen, Brüche von Abmachungen hinzunehmen, obwohl gerade in der Causa Lauschangriff und Rasterfahndung in ihren Reihen bei etlichen Personen auch sehr ernstzunehmende Bedenken vorgelegen sind.

Ein Drittes und Allerletztes: Herr Abgeordneter Löschnak! Sie haben vorhin hier gesagt, es gebe in der Causa der Kurdenmorde aus dem Schreiben des Justizministers heraus keine Neuigkeiten. Ich denke, aus diesem Schreiben des Justizministers war das auch in keiner Weise zu erwarten, denn ein strafrechtliches Verfahren in Deutschland (Abg. Mag. Stadler: Zur Sache!)


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kann meiner Meinung nach keine neuen Erkenntnisse liefern. (Abg. Mag. Stadler: Zur Sache! Zur Sache!)

Aber eines kam auch aus Ihrem Munde, nämlich daß es in dieser Causa durchaus gravierende Fehlleistungen sowohl bei den Justizbehörden als auch im Bereich der Polizei gab. Und da stelle ich mir schon die Frage – jenseits der grundsätzlichen Bedenken, Verfassungskonformität ja oder nein –, ob es wirklich legitim ist, bevor die Gründe für derart gravierende Fehlleistungen aufgeklärt sind, bevor gravierende Änderungen und Verbesserungen durchgeführt worden sind (Abg. Schwarzenberger: Deshalb brauchen wir die Rasterfahndung!) , der Polizei noch mehr Rechte, und zwar rechtsstaatlich sicherlich nicht unbedenkliche Rechte an die Hand zu geben. Daher appelliere ich an Sie: Überlegen Sie sich noch einmal – vielleicht überlegen Sie es sich auch morgen im Rahmen einer dritten Lesung –, diesem Gesetzespaket nicht Ihre Zustimmung zu geben und heute den Einwendungen gegen die Tagesordnung beizutreten. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

3.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 der für heute um 9 Uhr anberaumten Sitzung stimmen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies geschieht durch die Minderheit. Es bleibt somit bei der ausgegebenen Tagesordnung.

Die heutige Sitzung beginnt mit einer Fragestunde.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 3.07 Uhr