Stenographisches Protokoll
132.
Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 7. Dezember 2005
132. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 7. Dezember 2005
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 7. Dezember 2005:
11.37 – 22.01 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Studienförderungsgesetz 1992, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (2. Schulrechtspaket 2005)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 623/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterrichtsgarantie der Schulen
3. Punkt: Bericht über den Antrag 624/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend sprachliche Frühförderung
4. Punkt: Bericht über den Antrag 621/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kurssystem für die Oberstufe
5. Punkt: Bericht über den Antrag 622/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend autonome Aufteilung der Unterrichtszeit
6. Punkt: Bericht über den Antrag 626/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Schulpartnerschaft
7. Punkt: Bericht über den Antrag 627/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Klassenwiederholungen im Pflichtschulbereich
8. Punkt: Bericht über den Antrag 629/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuordnung der Leistungsbeurteilung im Schulsystem
9. Punkt: Bericht über den Antrag 633/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der individuellen Förderung
10. Punkt: Bericht über den Antrag 631/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des offenen Unterrichts
11. Punkt: Bericht über den Antrag 619/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kritik der Zukunftskommission an der Umsetzung der Bildungsstandards
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12. Punkt: Bericht über den Antrag 632/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend System Monitoring und nationaler Bildungsbericht
13. Punkt: Bericht über den Antrag 727/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend 800 zusätzliche LehrerInnen-Dienstposten für Integrationsunterricht
14. Punkt: Bericht über den Antrag 625/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen
15. Punkt: Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005)
16. Punkt: Bericht über den Antrag 729/A der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung von Pädagogischen Hochschulen
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird
19. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“, das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG geändert wird
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG geändert wird
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird
24. Punkt: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China
25. Punkt: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel
26. Punkt: Bericht über den Antrag 740/A (E) der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung, und über den
Antrag 130/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe)
27. Punkt: Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
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28. Punkt: Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005), und Bericht über den
Antrag 705/A der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
30. Punkt: Bericht über den Bundesrechnungsabschluss (III-172 d.B.) für das Jahr 2004
31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (4. BFG-Novelle 2005)
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006)
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2005 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2005 – BÜG 2005)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 13
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3360/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 34
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 78
Redner/Rednerinnen:
Bettina Stadlbauer ....................................................................................................... 78
Bundesministerin Mag. Karin Gastinger .................................................................. 81
Barbara
Riener ............................................................................................................. 84
Petra
Bayr ..................................................................................................................... 85
Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 87
Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................... 88
Antrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
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Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1257 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen ................................................................. 34
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 34
Redner/Rednerinnen:
Ridi Steibl ...................................................................................................................... 91
Nikolaus Prinz ............................................................................................................... 92
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 93
Mag. Dr. Magda Bleckmann ........................................................................................ 95
Sabine Mandak ............................................................................................................. 97
Annahme des Fristsetzungsantrages ............................................................................ 98
Antrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005), (1258 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen – Annahme ..... 34, 208
Antrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1259 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen – Annahme ............................................ 34, 209
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 35
Fragestunde
(16.)
Bildung, Wissenschaft und Kultur ............................................................................. 13
DDr. Erwin Niederwieser (126/M); Herta Mikesch, Barbara Rosenkranz, Sabine Mandak
Werner Amon, MBA (123/M); Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dieter Brosz, Christian Faul
Dr. Kurt Grünewald (131/M); Kai Jan Krainer, Wolfgang Großruck, Mares Rossmann
Mares Rossmann (129/M); Dieter Brosz, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Dr. Alfred Brader
Mag. Melitta Trunk (127/M); Silvia Fuhrmann, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Kurt Grünewald
Dr. Gertrude Brinek (124/M); Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Kurt Grünewald, DDr. Erwin Niederwieser
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Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (132/M); Mag. Christine Muttonen, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Dr. Helene Partik-Pablé
Mag. Dr. Magda Bleckmann (130/M); Dr. Kurt Grünewald, Petra Bayr, Mag. Heribert Donnerbauer
Mag. Christine Muttonen (128/M); Christoph Kainz, Detlev Neudeck, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl
Dr. Andrea Wolfmayr (125/M); Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Christine Muttonen
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 34
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1166 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Studienförderungsgesetz 1992, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (2. Schulrechtspaket 2005) (1195 d.B.) 35
2. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 623/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterrichtsgarantie der Schulen (1196 d.B.) ....... 35
3. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 624/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend sprachliche Frühförderung (1197 d.B.) ............... 35
4. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 621/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kurssystem für die Oberstufe (1200 d.B.) .......... 36
5. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 622/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend autonome Aufteilung der Unterrichtszeit (1201 d.B.) 36
6. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 626/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Schulpartnerschaft (1202 d.B.) ..... 36
7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 627/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Klassenwiederholungen im Pflichtschulbereich (1203 d.B.) ...................................................................................................................... 36
8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 629/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuordnung der Leistungsbeurteilung im Schulsystem (1204 d.B.) ............................................................................................................................... 36
9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 633/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der individuellen Förderung (1205 d.B.) 36
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10. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 631/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des offenen Unterrichts (1206 d.B.) ....... 36
11. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 619/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kritik der Zukunftskommission an der Umsetzung der Bildungsstandards (1207 d.B.) ...................................................................................................................... 36
12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 632/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend System Monitoring und nationaler Bildungsbericht (1208 d.B.) ............................................................................................................................... 36
13. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 727/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend 800 zusätzliche LehrerInnen-Dienstposten für Integrationsunterricht (1209 d.B.) 37
Redner/Rednerinnen:
Beate Schasching ........................................................................................................ 37
Werner
Amon, MBA ..................................................................................................... 38
Dieter Brosz .................................................................................................................. 41
Mares Rossmann ......................................................................................................... 42
Bundesministerin Elisabeth Gehrer .......................................................................... 44
DDr. Erwin
Niederwieser (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 46
Christian Faul ............................................................................................................... 47
Dr. Andrea Wolfmayr ................................................................................................... 48
Sabine
Mandak ............................................................................................................. 51
Barbara
Rosenkranz .................................................................................................... 52
Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer ......................................................................... 54
Sabine Mandak
(tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 55
Dieter Brosz
(tatsächliche Berichtigung) ...................................................................... 55
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 56
Nikolaus Prinz ............................................................................................................... 56
Michaela Sburny ........................................................................................................... 57
Marialuise Mittermüller ............................................................................................... 58
Mag. Kurt Gaßner ......................................................................................................... 59
Notburga Schiefermair ................................................................................................ 60
Mag. Christine Muttonen ............................................................................................. 61
August Wöginger ......................................................................................................... 62
Dr. Robert Rada ............................................................................................................ 63
Fritz Neugebauer .......................................................................................................... 63
Annahme des Gesetzentwurfes in 1195 d.B. ................................................................ 64
Kenntnisnahme der zwölf Ausschussberichte 1196, 1197, 1200, 1201, 1202, 1203, 1204, 1205, 1206, 1207, 1208 und 1209 d.B. ........................................................................................................ 64
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1205 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend gezielten Einsatz des Förderunterrichts (E 162) ........................................................... 65
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1205 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend individuelle Förderung von gehörlosen Kindern und Jugendlichen (E 163) ................... 65
14. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 625/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen (1210 d.B.) ..................................................................... 66
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Redner/Rednerinnen:
Mag. Elisabeth Grossmann ........................................................................................ 66
Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 66
Dieter Brosz ........................................................................................................... 67, 70
Mares Rossmann ......................................................................................................... 69
Wolfgang Großruck ..................................................................................................... 69
Herbert Scheibner ........................................................................................................ 71
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1210 d.B. ............................................... ..... 71
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) (1198 d.B.) ............................................................................................................................... 72
16. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 729/A der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung von Pädagogischen Hochschulen (1199 d.B.) ................................................................................................ 72
Redner/Rednerinnen:
DDr. Erwin Niederwieser ............................................................................................. 72
Dr. Gertrude Brinek ..................................................................................................... 74
Dieter Brosz .................................................................................................................. 75
Mares Rossmann ......................................................................................................... 77
Bundesministerin Elisabeth Gehrer .......................................................................... 98
Franz Riepl .................................................................................................................. 100
Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 101
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 102
Mag. Dr. Magda Bleckmann ...................................................................................... 104
Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 105
Dr. Gertrude Brinek (tatsächliche
Berichtigung) ....................................................... 106
Mag. Dr. Magda
Bleckmann (tatsächliche Berichtigung) ......................................... 107
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 107
Anna Franz .................................................................................................................. 107
Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 108
Annahme des Gesetzentwurfes in 1198 d.B. .............................................................. 109
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1199 d.B. ................................................... 109
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (1074 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (1251 d.B.) .................................................................................................................... 109
Redner/Rednerinnen:
Mag. Johann Moser ................................................................................................... 109
Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................... 110
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 111
Mag. Dr. Magda Bleckmann ...................................................................................... 112
Bundesministerin Elisabeth Gehrer ........................................................................ 113
Mag. Andrea Kuntzl
(tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 115
Dr. Gertrude Brinek
(tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 115
Mag.
Melitta Trunk ..................................................................................................... 116
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 116
Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 120
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 121
Heidrun Walther ......................................................................................................... 123
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Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 124
Dipl.-Ing. Günther Hütl ............................................................................................... 125
Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 125
Martin Preineder ......................................................................................................... 126
Dr.
Andrea Wolfmayr ................................................................................................. 127
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forschungsförderung an den Universitäten – Ablehnung 118, 128
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 127
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1251 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Forschung und Technologieentwicklung (E 164) ......................................................... 127
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (993 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird (1252 d.B.) 128
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 128
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 129
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 129
Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 130
Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ..................................................................................... 131
Petra Bayr ................................................................................................................... 132
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 133
19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (781 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (1253 d.B.) ............................................................................................................................. 133
Redner/Rednerinnen:
Johann Kurzbauer ...................................................................................................... 133
Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................... 134
Mag. Dr. Magda Bleckmann ...................................................................................... 135
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 135
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 136
20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1192 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“, das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden (1230 d.B.) .......................................... 136
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gabriela Moser ............................................................................................ 136, 145
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 137
Kurt Eder ..................................................................................................................... 138
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 140
Hermann Gahr ............................................................................................................ 141
Gerhard Reheis .......................................................................................................... 141
Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka ..................................................................... 142
Erwin Hornek .............................................................................................................. 144
Anton Heinzl ............................................................................................................... 144
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 145
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Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1159 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG geändert wird (1231 d.B.) ......... 146
22. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG geändert wird (1232 d.B.) 146
Redner/Rednerinnen:
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 146
Dipl.-Ing. Hannes Missethon ..................................................................................... 147
Dr. Gabriela Moser ............................................................................................ 147, 151
Anton Wattaul ............................................................................................................. 148
Dr. Elisabeth Hlavac ................................................................................................... 149
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 150
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 152
Franz Glaser ................................................................................................................ 153
Peter Haubner ............................................................................................................. 153
Martin Preineder ......................................................................................................... 154
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anreize für Fahrgemeinschaften – Ablehnung ................................................................. 151, 155
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1231 und 1232 d.B. ..................................... 154
23. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1233 d.B.) ........................................... 155
Redner/Rednerinnen:
Kurt Eder ..................................................................................................................... 155
Dipl.-Ing. Hannes Missethon ..................................................................................... 156
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 156
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 157
Anita Fleckl ................................................................................................................. 158
Johann Rädler ............................................................................................................ 158
Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka ..................................................................... 159
Gerhard Steier ............................................................................................................ 159
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 160
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1117 d.B.): Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China (1234 d.B.) ............................................................................................................................. 160
25. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1118 d.B.): Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel (1235 d.B.) 160
Redner/Rednerinnen:
Franz Xaver Böhm ..................................................................................................... 161
Rudolf
Parnigoni ........................................................................................................ 161
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 162
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 10 |
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 162
Peter Marizzi ............................................................................................................... 163
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1234 und 1235 d.B. ................................ 163
Beschlussfassung
im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1234 und
1235 d.B. 163
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 740/A (E) der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung, und über den
Antrag 130/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) (1256 d.B.) .................. 164
Redner/Rednerinnen:
Matthias Ellmauer ...................................................................................................... 164
Mag. Walter Posch ..................................................................................................... 165
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 166
Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 166
Anita
Fleckl ................................................................................................................. 168
Franz
Riepl .................................................................................................................. 168
Walter Schopf ............................................................................................................. 169
Georg Oberhaidinger ................................................................................................. 170
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1256 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung (E 165) .......................... 170
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention (1255 d.B.) ............................................................... 171
Redner/Rednerinnen:
Anna
Höllerer .............................................................................................................. 171
Dietmar
Keck .............................................................................................................. 171
Maximilian Walch ....................................................................................................... 172
Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 173
Dr. Peter Sonnberger ................................................................................................. 174
Christian Faul ............................................................................................................. 174
Erwin Spindelberger .................................................................................................. 175
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 175
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung (1212 d.B.) ........................................................... 175
29. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1187 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitäts-
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abgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005), und über den
Antrag 705/A der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (1213 d.B.) .............................. 176
Redner/Rednerinnen:
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 176
Mag.
Melitta Trunk ..................................................................................................... 177
Josef Bucher ............................................................................................................... 177
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 178
Jakob Auer .................................................................................................................. 179
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 179
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 180
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 181
Dr. Christoph
Matznetter (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 182
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 182
Mag. Johann Moser ................................................................................................... 182
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 183
Erika Scharer .............................................................................................................. 187
Franz Glaser ................................................................................................................ 188
Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 188
Dr. Vincenz
Liechtenstein ......................................................................................... 189
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1212 und 1213 d.B. ..................................... 189
30. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III-172 d.B.) für das Jahr 2004 (1219 d.B.) ................................................................................................... 190
Redner/Rednerinnen:
Dr.
Christoph Matznetter ........................................................................................... 190
Jakob Auer .................................................................................................................. 191
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 192
Josef Bucher ............................................................................................................... 193
Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................. 193
Mag. Johann Moser ................................................................................................... 193
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 194
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................... 194
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 195
Dr. Peter Sonnberger ................................................................................................. 196
Franz Xaver Böhm ..................................................................................................... 197
Johann Kurzbauer ...................................................................................................... 197
Edeltraud Lentsch ...................................................................................................... 198
Detlev Neudeck ........................................................................................................... 198
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 199
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1184 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (4. BFG-Novelle 2005) (1220 d.B.) ...... 199
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32. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1185 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006) (1221 d.B.) ...... 199
33. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1186 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2005 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2005 – BÜG 2005) (1222 d.B.) .................................. 199
Redner/Rednerinnen:
Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................... 200
Astrid Stadler .............................................................................................................. 200
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 201
Josef Bucher ............................................................................................................... 202
Mag. Melitta Trunk ..................................................................................................... 203
Jochen Pack ................................................................................................................ 203
Rainer Wimmer .......................................................................................................... 205
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 206
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 207
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1220, 1221 und 1222 d.B. ................................ 207
Eingebracht wurden
Anträge
der Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend
eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines unabhängigen und
weisungsfreien Datenschutzbeauftragten – Novellierung des
Datenschutzgesetzes (753/A) (E)
Dkfm. Dr. Günter
Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der
Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und
der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000)
geändert wird (754/A)
Anfragen
der Abgeordneten
Dr. Christian Puswald, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend Strafanzeige T., Exekutivbeamter im BMI (3701/J)
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Visa-Affäre
Belgrad, Budapest und Kiew: massives Versagen der innerministeriellen Kontrolle
(3702/J)
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die
Menschenrechtssituation von Lesben und Schwulen in Polen (3703/J)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausweitung
der Kinderbetreuung (3704/J)
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Beginn der Sitzung: 11.37 Uhr
Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol,
Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die 132. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Murauer, Broukal, Dr. Einem, Csörgits, Heinisch-Hosek, Prähauser und Mag. Wurm.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.
Ich beginne jetzt – um 11.38 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 126/M, des Abgeordneten Dr. Niederwieser an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Herr Abgeordneter, ich bitte um Ihre Frage.
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Haben Sie vor, die seit fast sechs Jahren unveränderten SchülerInnenbeihilfen endlich an die Geldentwertung anzupassen, damit die Zahl der BezieherInnen nicht weiterhin Jahr für Jahr zurückgeht?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Schülerbeihilfe ist eine Unterstützung für den Kauf von Schulmaterial. Diese wird jährlich gewährt.
Die Schülerbeihilfe gilt für Bundesschulen ab der neunten Schulstufe. Sie ist im Jahr 1995 bei 908 € im Monat gelegen, sie liegt jetzt bei 982 €. Sie ist also um 74 € angehoben worden.
Wir geben zusätzlich zur Schülerbeihilfe noch Förderungen für Schulschiwochen, damit auch sozial bedürftige Kinder auf Schulschiwochen fahren können. Es gibt auch eine Fahrtenbeihilfe. Auch diese ist erhöht worden. Es gibt noch verschiedene andere Hilfen, die von den Ländern ausgehen.
Ich glaube, dass es wichtig ist, zu evaluieren, inwieweit mehr Schulmaterialien notwendig geworden sind und wir infolgedessen die Schülerbeihilfe anheben müssen. Jedenfalls ist es mir ein Anliegen, dass wir diese Aktion weiterführen.
Ich möchte nur erwähnen: Das gibt es nicht in allen europäischen Ländern, nämlich dass Schüler von der Bundesregierung aus unterstützt werden, und zwar individuell.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Bundesministerin, trotzdem: Die Zahl ist von 20 000 auf 18 000 zurückgegangen, also es sind um rund 2 000 Schülerinnen und Schüler weniger. Das hat mit der Geldentwertung und mit Lohnsteigerungen, die da nicht berücksichtigt werden, zu tun.
Wann können Sie da zumindest eine Inflationsanpassung vornehmen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich habe den Auftrag gegeben – eben auf Grund Ihrer Anfrage –, das zu evaluieren, und wir werden bei den nächsten Budgetverhandlungen gemeinsam darüber reden müssen, ob man diese Erhöhung umsetzt. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mikesch, bitte.
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Frau Bundesministerin! Wie sieht die Unterstützung für sozial schwache Schülerinnen und Schüler, die sich eine Teilnahme an einer Wintersportwoche ihrer Klasse nicht leisten können, aus?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben die Aktion „Schule auf die Piste“ gestartet. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist uns wichtig, dass jedes Kind im Laufe seiner Schulzeit an einer Schiwoche teilnimmt, das Schifahren erlernt. Dafür gibt es All-inclusive-Packages zur Unterstützung für die Lehrer und Lehrerinnen; Liftkarten, Unterbringungsmöglichkeiten, das gibt es alles im Paket, es wird alles organisiert. Zusätzlich gibt es 200 000 € zur Unterstützung besonders bedürftiger Schüler und Schülerinnen.
Wenn die Schule eine Vorbereitung auf die Schiwoche macht, dann bekommt sie mehr Unterstützung, denn uns ist es auch wichtig, dass die Kinder im Sportunterricht auf die Schiwoche vorbereitet werden. Dazu haben wir ein großes Package angeboten, nämlich dass die Kinder die gesamte Ausrüstung ausleihen können.
Diese Aktion „Schule auf die Piste“ ist heuer gestartet worden und soll garantieren, dass jedes Kind in Österreich Schi fahren lernt. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Rosenkranz, bitte.
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Wie hoch ist der Anteil jener Schüler, die Schülerbeihilfe in Maximalhöhe bekommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Etwa 50 Prozent der von Herrn Abgeordnetem Niederwieser genannten Schülerzahl bekommen die Maximalbeihilfe, die anderen bekommen weniger.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mandak, bitte.
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Ministerin! Die Beihilfe unterstützt hauptsächlich Familien mit geringerem Familieneinkommen, und genau diesen Familien ist es nicht möglich, teure Nachhilfestunden zu bezahlen. Mich würde interessieren: Was wollen Sie tun, damit die Schülerinnen und Schüler den Lehrstoff endlich in der Schule lernen und nicht in teuren Nachhilfestunden, die die Familien finanzieren müssen?
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben die Lehrpläne entrümpelt. Es gibt für zwei Drittel des Jahres die Kernbereiche, die auch auf das ganze Jahr ausgedehnt werden können. Es ist Aufgabe der Schule, diese Kernbereiche verlässlich zu vermitteln. Es müssen keine Erweiterungsbereiche angeboten werden.
Wir haben weiters die Förderstunden intensiviert. Es ist notwendig, dass die Förderstunden wirklich als Förderstunden verwendet werden, und das muss in den einzelnen Ländern nachkontrolliert werden. Es gibt genug Förderstunden im Angebot, und diese Förderstunden müssen auch als Förderstunden verwendet werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 123/M, des Abgeordneten Amon an die Frau Bundesministerin.
Ich bitte um Ihre Frage, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Welche Maßnahmen setzen Sie zur raschen Integration von Kindern, die die Unterrichtssprache Deutsch nicht verstehen“ – beziehungsweise nicht beherrschen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich halte es für besonders wichtig, dass Kinder, die in unser Land kommen, so schnell als möglich Deutsch lernen. Davon hängt ein großer Teil der erfolgreichen Integration ab.
Wir haben im Finanzausgleich in den Verhältniszahlen 2 400 Dienstposten verankert, die für Kinder bereitgestellt werden, die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Wir haben aber gesehen, dass es immer wieder Kinder gibt, die zwar nicht Deutsch als Muttersprache haben, trotzdem aber relativ gut in Deutsch sind, und solche, die Deutsch überhaupt nicht verstehen. Wir haben anhand letzter Erhebungen festgestellt, dass wir 8 000 Kinder haben, die außerordentliche Schüler und Schülerinnen sind. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der außerordentlichen Schüler und Schülerinnen um etwa 2 400 angestiegen. Wir bieten diesen Kindern in der Schule Sprachförderkurse an. In elf Stunden wird mit ihnen speziell die Sprache gelernt.
Natürlich können diese Angebote auch individuell auf kleinere Gruppen aufgeteilt werden, je nachdem, wie notwendig das ist. Außerdem haben wir von der Bundesregierung, obwohl wir nicht die Kompetenz, nicht die Zuständigkeit haben, ein Förderprogramm mit 640 000 € ins Leben gerufen, damit auch die Kinder im Kindergarten schon möglichst früh gefördert werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Amon.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Bundesministerin! Werden Sie für diese speziellen Sprachförderkurse, die jetzt an den Volksschulen angeboten werden, zusätzliche Dienstposten zur Verfügung stellen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Nach unseren Berechnungen sind es bis jetzt 2 400 Kinder mehr, die außerordentliche Schüler sind, aber es kann natürlich sein, dass im Laufe des Jahres noch mehr Schüler und Schülerinnen dazukommen.
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Wir haben zusätzlich zum Finanzausgleich, zusätzlich zu den 12 Millionen €, die auch im Finanzausgleich festgehalten sind, 300 Dienstposten, die für diese speziellen Fördermaßnahmen für Kinder, die Deutsch nicht verstehen, zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann, bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Schuleinschreibung hat jetzt sozusagen verfrüht begonnen, also ein halbes Jahr früher als letztes Jahr, nämlich ein Jahr vor Schulbeginn. Wie viele Schüler haben sich dabei herauskristallisiert, die Deutsch nicht als Muttersprache haben und deshalb die Unterrichtssprache Deutsch nicht verstehen werden, und wie viele von diesen Schülern bekommen dann ab wann auch diesen Frühförderunterricht?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Berichte darüber, wie viele Kinder einen derartigen Scheck erhalten haben und diesen auch einsetzen, werden wir erst am Ende, wenn die Kursangebote fertig sind, genau vorliegen haben. Die Unterlagen erhalten wir zusammen mit dem Bildungsdokumentationsgesetz. Leider ist es so, dass einzelne Länder das Bildungsdokumentationsgesetz nicht zur Gänze umsetzen, dass von manchen Schulen die Meldungen nicht vollständig vorliegen. Deswegen ist es auch wahnsinnig schwierig, jetzt schon zu wissen, wie viele Kinder einen derartigen Scheck erhalten haben.
Außerdem hat Wien die Einschreibung nicht wirklich vorverlegt auf September oder Oktober, sondern macht die Einschreibung und die Sprachstandsfeststellung erst im Jänner – aber ich werde Ihnen dann sehr gerne die ganz genauen Zahlen übermitteln. Wir gehen davon aus, dass es etwa 8 000 Kinder sind.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Bundesministerin, danke für die Klarstellung, die Sie jetzt getätigt haben. Ich wollte das nur noch einmal präzisieren, weil die Diskussion, ob diese 300 LehrerInnen jetzt wirklich zusätzlich zur Verfügung stehen werden, für uns ganz wesentlich ist, auch hinsichtlich der Frage der Zustimmung zum Schulpaket.
Habe ich Sie richtig verstanden: Wenn die Länder diesen Bedarf anmelden und diese Posten für zusätzliche Integrationsaufgaben verwendet werden, dann wird es diese 300 Posten zusätzlich ab dem nächsten Schuljahr geben!? – Wenn das so ist, dann würden wir dem Schulpaket heute auch zustimmen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es war von Anfang an im Gesetz, in den Erläuterungen des Gesetzes festgehalten, dass zusätzlich 300 Dienstposten vorgesehen sind. Die Verwirrung ist dadurch entstanden, dass von einem Land ein Zuruf in Richtung 800 erfolgt ist, von einem anderen in Richtung 700, wiederum von einem anderen von über 1 000.
Wir haben es berechnet: Wir wissen, dass wir 2 400 außerordentliche Schüler und Schülerinnen mehr haben, und wir brauchen darüber hinaus ein Sicherheitspaket. Für die zusätzlichen Angebote, die die Länder nachweisen müssen, erhalten sie 300 Dienstposten zusätzlich – zusätzlich zum Finanzausgleich, zusätzlich zu den 12 Millionen, zusätzlich sind 300 Dienstposten ab Herbst 2006 vorgesehen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Faul, bitte.
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Bundesministerin! Lassen Sie mich nur noch präzisieren: Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Dienstposten zur Frühförderung in den Kindergärten, letztlich aber auch zur Frühförderung in den Schulen steht ja außer Streit. Aber haben Sie diese zusätzlichen Dienstposten auch budgetär bedeckt, oder müssen sie aus den Länderkontingenten bezahlt werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Förderung im Kindergarten wird über den Integrationsfonds bedeckt, wird über den Integrationsfonds abgewickelt, und unsere Ministerien, nämlich das Bildungsministerium, das Innenministerium und das Sozialministerium, decken jeweils ein Drittel ab. Abgewickelt wird die Bedeckung über den Integrationsfonds – außerhalb jeder Bezahlung für Lehrer und Lehrerinnen an Schulen. Die 300 Dienstposten werden zusätzlich finanziell abgedeckt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 131/M, des Herrn Abgeordneten Dr. Grünewald an die Frau Bundesministerin. – Bitte um die Frage.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Weshalb entscheiden Sie über die Besetzung von Universitätsräten pädagogischer Hochschulen ausschließlich nach dem Gesichtspunkt der parteipolitischen Einflussnahme anstatt nach wissenschaftlicher und forschungspolitischer Kompetenz?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich weise diese Unterstellung, sehr geehrter Herr Abgeordneter, zurück! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wer das Gesetz gelesen hat, der weiß genau, dass nach Fachkompetenz entschieden wird. Im Gesetz heißt es, die Mitglieder müssen in verantwortungsvollen Positionen, „insbesondere der Pädagogik, der (Berufs-)bildung und der Wissenschaft tätig sein und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Pädagogischen Hochschule leisten können“.
Ich meine, die Pädagogische Hochschule ist die wichtige Stätte der Lehrerbildung. Es wurde von allen Fraktionen verlangt, dass Schule nicht privatisiert werden darf. Ich werde daher die wichtige Lehrerausbildung auch nicht privatisieren, sondern die Verantwortung und die Kompetenz dafür behalten und die Mitglieder des Hochschulrates nach sachlichen Kriterien bestellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Ähnlich hat es schon bei den Hochschulräten aus dem national-burschenschaftlichen Lager geheißen. Ich frage Sie:
Halten Sie die Abgeordneten des österreichischen Parlaments wirklich für derart naiv, zu
glauben, dass die Besetzung des höchsten Entscheidungsgremiums einer Universität
durch eine Ministerin, durch die jeweiligen Landesregierungen, durch den
Amtsführenden Landesschulratspräsidenten eher eine forschungs- und
wissenschaftspolitische Großtat als eine parteipolitische Untat ist?
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich weise auch diese Unterstellung zurück! Eine Pädagogische Hochschule hat nicht nur Wissenschaft und Forschung zu bieten, sondern sie hat auch Praxis anzubieten, und zwar eine praxisorientierte Ausbildung für Lehrer und Lehrerinnen. Das war die Stärke der Pädagogischen Akademien bisher, und das werden sie auch weiterhin anbieten.
Ich meine, dass jede Regierung eine Verantwortung zu tragen hat und dass jede Regierung dafür Rede und Antwort stehen muss – und das tue ich in diesem Falle gerne, denn ich habe bewiesen, dass ich zu Mitgliedern der Universitätsräte sehr wohl fachkompetente Leute bestellt habe, die mir zugefallen sind, und dass ich sehr wohl zur Hälfte Frauen bestellt habe, was von der Opposition in keiner Art und Weise jemals gewürdigt worden ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Krainer, bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wann werden Sie mit Ihrer Praxis, Personalbesetzungen nach rein parteipolitischen Motiven durchzuführen – nicht nur bei den Pädagogischen Hochschulen, sondern bei allen Ihren Personalentscheidungen –, aufhören und wieder zur Praxis Ihrer Vorgänger zurückkehren und nach fachlichen Kriterien entscheiden? (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich weise diese Unterstellung ebenfalls zurück! Ich habe zehn Jahre lang nach fachlichen Kriterien entschieden. Ich nehme mir nicht als Beispiel den neuen Landeshauptmann in der Steiermark, wo nämlich ganz anders vorgegangen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Großruck, bitte.
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Jahr 1999 wurde das Akademien-Studiengesetz beschlossen. Sein wesentlicher Inhalt war die Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen.
Wie ist jetzt der Stand der Dinge? Was wurde von diesem Gesetz bisher realisiert?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben alle Vorgaben aus dem Akademien-Studiengesetz, das wir zusammen mit der sozialdemokratischen Fraktion beschlossen haben, erfüllt:
Einrichtung innerhalb von acht Jahren,
Ausbildung im Bereich der Erwachsenenbildung anbieten,
Organisations- und Studienrecht entsprechend dem Uni-Hochschulstand,
Zusammenwirkung von Forschung und Lehre sicherstellen,
Studienabschlüsse mit einem akademischen Grad,
die besondere Situation der Kirchen und Religionsgemeinschaften berücksichtigen und
die Beziehungen zur universitären Lehrerausbildung regeln.
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Wir haben das Akademien-Studiengesetz zu hundert Prozent erfüllt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Rossmann, bitte.
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Welche Aufgaben hat der Hochschulrat in Zukunft?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Der Hochschulrat hat als Aufgaben:
die Ausschreibung, Durchführung und Erstattung eines Dreiervorschlages betreffend die Bestellung des Rektors, die Festlegung von Ausbildungsinhalten für die Studien, die Beschlussfassung und Weiterleitung zur Genehmigung an das Bildungsministerium über den Organisationsplan, der sehr wichtig ist, über Ziel- und Leistungsplan, über den Ressourcenplan – ich möchte schon sagen, dass wir die Ressourcen auch weiterhin verantwortlich einsetzen werden –, die Genehmigung der Satzungen und der Geschäftsordnung, die Betrauung der Leitung der Institute und eine Aufsichtspflicht natürlich im Hinblick auf die Rechtssituation. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 129/M, der Frau Abgeordneten Rossmann an die Frau Bundesministerin. – Ich ersuche um Verlesung der Frage.
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Welche Maßnahmen setzen Sie zur Professionalisierung der Lehrerausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Diese Frage ist eine sehr wichtige Frage, die mit der heutigen Beschlussfassung über die Pädagogischen Hochschulen natürlich eine besondere Bedeutung erhält. Das ist eine Weiterentwicklung der Lehrerausbildung, das ist eine Weiterentwicklung der Lehrerweiterbildung.
Wir werden an dieser Pädagogischen Hochschule die Aufgabe der Ausbildung und die Aufgabe der Weiterbildung gemeinsam vereinbart haben. Ich meine, dass das zur Positionierung der Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen in Europa und zur Professionalisierung des Lehrerberufes ein ganz wesentlicher Meilenstein ist.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Rossmann.
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Setzen Sie auch spezielle Angebote in der Lehrerfortbildung zur individuellen Förderung von Lesekompetenzen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Das Lesen ist, wie wir alle immer wieder behaupten und auch wissen, die Kulturkompetenz, die an erster Stelle steht. Die Leseförderung ist daher ein sehr wichtiges Anliegen. Wir haben eine große Fortbildungsaktion im Bereich Lesen lernen, lesefit, gestartet. Es
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gibt das Lese-Screening, und dieses Lese-Screening wird noch ausgebaut. Wir wollen schon in den dritten Klassen der Volksschule und auch schon früher in den weiterführenden Schulen feststellen: Können die Kinder sinnerfassend lesen? Je nachdem, was dabei herauskommt, müssen die Trainingsprogramme, die Übungsprogramme angesetzt werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Bundesministerin! Im Zusammenhang mit dem Gesetz zu den Pädagogischen Hochschulen stand auch zur Diskussion, ob auch KindergärtnerInnen in Österreich eine universitäre, eine Hochschulausbildung bekommen sollen. Im Gesetz ist das jetzt nicht vorgesehen, obwohl selbst der Berufsverband meint, dass die Aufgaben, die jetzt anstehen, zum Beispiel gerade in der sprachlichen Frühförderung in den Kindergärten, auf Grund der derzeitigen Ausbildungsvoraussetzungen nicht wirklich zu erfüllen sind.
Ich frage Sie daher: Warum sind Sie der Meinung, dass Österreich de facto als einziges europäisches Land KindergärtnerInnen nicht an Pädagogischen Hochschulen ausbilden soll?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Erstens ist Österreich nicht das einzige europäische Land, und zweitens ist das eine Frage der Entwicklung. Wir haben jetzt 52 Pädagogische Akademien, Institute, die wir zunächst einmal zusammenführen müssen. Das ist eine riesige Organisationsaufgabe, das ist eine riesige Personalentwicklungsaufgabe, das ist eine riesige Umstellung.
Weiterentwicklungen in verschiedene Richtungen sind in den kommenden Jahren durchaus möglich, aber für einen derartigen Schritt braucht man eine breit angelegte Diskussion. Nicht hü und hott, schreiben wir das ganz schnell in das Gesetz hinein! Dazu braucht es eine breit angelegte Diskussion sowohl mit den Gemeinden, die ja Kindergartenerhalter sind, als auch mit allen anderen Zuständigen.
Wenn Sie von der wichtigen Sprachförderung reden, möchte ich Ihnen sagen, da kenne ich ein sehr schönes Modell in Vorarlberg. Dort gibt es Institute für Sozialdienste, und dort sind LogopädInnen, die eine eigene Ausbildung haben, angestellt und bieten diese Sprachheilschulung auf höchstem Qualitätsniveau an.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Gaßner, bitte.
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Bundesministerin! Mein Vorredner hat schon die Frage nach den KindergärtnerInnen und deren Ausbildung in Pädagogischen Hochschulen gestellt.
Es geht aber nicht nur um Lehrerinnen und Lehrer, um Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, sondern es geht darum, in Zukunft auch Freizeitpädagogen auszubilden. Denken Sie daran, in Zukunft auch diesen Zweig in die Ausbildung mit hineinzunehmen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es gibt derzeit zahlreiche Angebote an den Pädagogischen Akademien. Es gibt keinen normierten Beruf, der Freizeitpädagoge heißt, aber es gibt Ausbildungen im Bereich der Horterzieher/Horterzieherinnen, der Heimerzieher/Heimerzieherinnen. Wir werden die-
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 21 |
se Ausbildung sicher weiterführen, und wenn Bedarf ist, besteht immer die Möglichkeit, an den Pädagogischen Hochschulen weitere Angebote in diese Richtung einzurichten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Brader, bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Frau Bundesministerin! Welche zusätzlichen Maßnahmen setzen Sie zur Qualifikation von Führungskräften?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Gerade im Schulbereich sind die Führungskräfte im Rahmen
einer verstärkten Autonomie besonders wichtig. Es gibt die speziellen
Direktoren-/Direktorinnenschulungen, aber wir haben neu begonnen mit einer
Leadership Academy, denn um eine Führungskraft zu sein gehört
mehr dazu als Fachwissen über Gesetze, als Wissen über Verwaltung – es
spielt die Persönlichkeit des Direktors/der Direktorin eine ganz wesentliche
Rolle. Und in dieser Leadership Academy, die bereits 300 Personen
absolviert haben, in der jetzt 600 Persönlichkeiten in Schulung sind, wird
gerade dieses Leadership in besonderem Maße trainiert. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Neudeck.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 127/M, der Abgeordneten Mag. Trunk an die Frau Bundesministerin. Ich ersuche um die Fragestellung.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Meine Frage an die Frau Bundesministerin ist sehr konkret:
„Denken Sie an eine Ausweitung des Stipendiensystems, insbesondere für berufstätige Studierende?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Berücksichtigung der berufstätigen Studierenden ist mir ein besonderes Anliegen – da sind sehr viele Frauen dabei, auch Frauen mit Familienpflichten.
Wir haben deshalb die Möglichkeit geschaffen, dass berufstätige Studierende ihre Studienbeiträge von der Steuer absetzen. Wir haben auch die Stipendien ausgeweitet. Im Jahr 2000 hatten wir 105,4 Millionen € im Budget dafür vorgesehen, jetzt sind es 169,6 Millionen €. Wir haben die Studienabschlussstipendien erhöht – das ist besonders wichtig, denn gerade der Studienabschluss ist für Berufstätige manchmal schwierig. Wir haben diese Stipendien bedeutend hinaufgesetzt, sodass man damit wirklich seinen Studienabschluss machen kann. Die Bewilligung der Studienabschlussstipendien ist um 13 Prozent gestiegen.
Dazu möchte ich noch festhalten, dass die Stipendien praktisch unabhängig davon, was im Budget steht, ausbezahlt werden. Wenn jemand ein Recht darauf hat, wird es ausbezahlt. Deshalb ist es in manchen Jahren auch so, dass der Budgetvoranschlag, der für Stipendien vorgesehen ist, überschritten wird. Das heißt, da besteht ein Rechtsanspruch, und diesem Rechtsanspruch wird auch Rechnung getragen.
Natürlich haben wir auch Frauen mit Kindern besser, verstärkt berücksichtigt. Das, was wir aber wirklich noch brauchen, sind Kindergärten, derartige Angebote. Es gibt an zahlreichen Universitäten Kindergartenangebote, es gibt Hilfestellungen bei der Vermittlung von Kinderbetreuung. Dass wir aber all das noch ausbauen, dem steht sicher nichts im Wege. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Trunk.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk
(SPÖ): Frau Ministerin, Sie
haben die Anhebung der Altersgrenze für Studienabschließer und
-abschließerinnen sehr positiv angesprochen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn
übernimmt den Vorsitz.)
Ganz konkret: Können Sie sich vorstellen, dass man die Altersgrenze, die für berufstätige Studierende derzeit bei 35 Jahren liegt, gleichfalls anhebt, weil es der Praxis entspricht, dass heute Berufsleben, Arbeitsleben, Wirtschaftsleben andere Anforderungen stellen als etwa vor 10, 15 Jahren, und lebenslanges Qualifizieren ein Muss ist? Daher wäre da, denke ich, die Anhebung der Altersgrenze ein sinnvoller Weg.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer Zusatzfrage: Frau Abgeordnete ... (Bundesministerin Gehrer: Moment, die Antwort! – Abg. Schöls: Die Frau Minister hat etwas zu sagen!) – Entschuldigung!
Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich nehme Ihre Anregung gerne auf. Wir sollten anlässlich der nächsten Studie über die Entwicklung der Studierenden, also der Sozialstudie, die wir regelmäßig in Auftrag geben, über diesen Vorschlag ernsthaft diskutieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Fuhrmann, bitte.
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Ministerin! Sozial schwache Studierende bekommen eine Studienförderung. Wie hat sich diese in den letzten Jahren entwickelt?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Studienförderung hat sich in den letzten Jahren sehr, sehr gut entwickelt. Wir haben Steigerungen bei den Beträgen und bei der Antragstellung. Im Jahre 2004/2005 wurde 63 000 Studierenden die Studienförderung bewilligt, sie haben eine Unterstützung erhalten. Das ist gegenüber 2000 eine Steigerung von 48 Prozent. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner, bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Welche Vorteile ergeben sich für die Studierenden durch das Projekt e-Stipendium?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben in der Studienbeihilfenstelle einen enormen Fortschritt gemacht in der Möglichkeit, die Studienbeihilfe online zu beantragen.
Unsere Studienbeihilfenstelle ist kundenfreundlich organisiert. Sie hat sogar durch eine Zertifizierung eine besondere Auszeichnung erhalten. Und durch diese Möglichkeit des e-Stipendiums können daheim die Formulare angeschaut, heruntergeladen und ausgefüllt werden. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Stipendien online zu beantragen.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grünewald, bitte.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Berufstätige Studierende und Teilzeitstudierende studieren naturgemäß länger und
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zahlen entsprechend mehr Studiengebühren als Vollzeitstudierende. Ihre steuerlichen Abschreibmöglichkeiten sind restriktiv, weil Studium und Beruf einen unmittelbaren Zusammenhang haben müssen.
Weshalb überlegen Sie nicht, für diese Gruppe die Studienbeiträge zumindest zu halbieren, wenn sie doppelt so lange studieren?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich glaube, dass die Absetzmöglichkeit eine gute Möglichkeit ist. Und Sie wissen auch, dass die Klausel, dass ein Zusammenhang mit dem Beruf gegeben sein muss, entfallen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen damit zur 6. Anfrage. – Frau Abgeordnete Dr. Brinek, bitte.
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Welche Vorteile bringt das von der Bundesregierung und der Rektorenkonferenz am 8. November 2005 unterzeichnete Milliardenpaket für die Universitäten?“
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Meine Damen und Herren! Ich meine, dass gerade diese Budgetvorausschau den Universitäten Sicherheit gibt. Sie werden über 500 Millionen mehr in einem Dreijahresbudget bekommen. Wir haben 500 Millionen für Generalsanierungen und Bauten reserviert.
Die Universitäten in Österreich haben die einmalige Möglichkeit, ihre gesamte Zukunftsplanung auf Basis eines gesicherten Budgets zu machen; eines Budgets, das wir vertraglich abgesichert haben und das dann natürlich auch im Parlament beschlossen wird.
Ich meine, dass diese Zukunftssicherung mit einem Milliardenbetrag zeigt, dass die österreichische Bundesregierung der Wissenschaft, der Bildung die Zukunftsoption einräumt, die sie hat, nämlich als wichtigste Grundlage für eine gute Entwicklung unseres Landes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Achleitner, bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Bis wann werden die Kriterien für die Leistungsvereinbarungen erstellt, und wie ist der aktuelle Stand?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Derzeit haben wir zusammen mit der Rektorenkonferenz das Formelbudget beschlossen. Es ist in Begutachtung, und ich erbitte von allen Seiten Stellungnahmen dazu.
20 Prozent des Gesamtbudgets werden mit einem Formelbudget vergeben. Die restlichen 80 Prozent des Budgets werden auf Basis von Leistungsvereinbarungen vergeben. Dafür ist es notwendig, dass die Universitäten ihre Ziele formulieren, sagen, was sie erreichen wollen und wie sie es erreichen wollen. Und das wird dann mit dem Ministerium in eine Leistungsvereinbarung gegossen.
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Eine Projektgruppe ist an der Arbeit, und bis Ende Jänner 2006 sind die Kriterien fertig, die ich Ihnen dann gerne zur Verfügung stelle.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Brinek, bitte.
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Die Qualität des von Ihnen angesprochenen Milliardenbudgets lässt sich am besten bewerten, wenn wir einen Vergleich anstellen, etwa die Entwicklung der letzten Jahre beobachten. Können Sie uns da ein bisschen die Tendenz und die Qualitätskriterien sagen?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben bei den Universitäten einen ganz großen Umstellungsprozess gehabt. Wir haben die Budgetsteigerungen nicht im selben Maße fortgeführt, wie sie früher waren, haben dafür aber Schwerpunkte gesetzt, und zwar bei den Umstellungskosten, bei den Infrastrukturkosten. Trotzdem ist das Budget angestiegen, denn die Personalkosten und auch alles andere steigen ja.
Das Universitätsbudget ist seit 2000 um 15,6 Prozent gestiegen. In dieser Zeit hat es aber auch Mittel für Uni-Infrastruktur gegeben, 144 Millionen €, das sind immerhin 2 Milliarden Schilling. Es hat auch Mittel für Vorziehprofessuren und für die Umstellung auf SAP gegeben.
Es ist also so, dass wir schwerpunktmäßig aus dem Forschungsbereich noch zusätzliche Förderungen geben. Zahlreiche Förderungen werden über den Weg des FWF an die Universitäten geleitet. Das, was wir jetzt gemacht haben, ist, dass wir das Grundbudget um 11 Prozent erhöht haben. Das Grundbudget der Jahre 2006, 2007 und Folgejahre wird um 11 Prozent erhöht, und alle anderen Möglichkeiten, FWF, Forschungsförderung, kommen noch dazu.
Ich freue mich daher wirklich sehr, dass ich gemeinsam mit den Rektoren und auch mit der Hochschülerschaft sagen kann: Das ist eine gute Startbasis für die nächsten drei Jahre. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grünewald, bitte.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie wissen, dass die Universitäten in den letzten Jahren knappe Budgets hatten. Alle Universitäten sind sich einig darin, dass diese Defizite der Finanzierbarkeit von Lehre und Forschung im Jahr 2006 kumulieren. Weshalb schieben Sie, Frau Ministerin, dieses Milliardenpaket auf das Jahr 2007 hinaus, in eine neue Legislaturperiode einer neuen Regierung, und ziehen es nicht in das Jahr 2006, in dem es die Probleme gibt, vor?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben als große Errungenschaft gefeiert – und es ist von vielen Seiten gutgeheißen worden –, dass es ein vereinbartes dreijähriges Globalbudget gibt. Und es gibt zusätzliche Mittel zu dem dreijährigen Globalbudget. Die nächste Vereinbarung steht für die Jahre 2007, 2008 und 2009 an.
Es geht darum, wirklich verantwortlich zu planen, aber: Die Universitäten werden nächstes Jahr Erleichterungen erhalten. Ich habe Gespräche geführt, dass die BIG-Mieten nicht erhöht werden. Ich habe Gespräche geführt, dass wir uns auch bei der Grundsteuer etwas überlegen – wie wir es machen, ist noch offen. Wir werden auch schauen, wie wir in den Bereichen damit, dass jetzt alle, die Lehraufträge haben, ange-
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stellt werden müssen, was Sozialkosten verursacht, zurechtkommen – ob das, was die Gewerkschaft damals verlangt hat, wirklich der Stein der Weisen war, weiß ich nicht. Aber wir werden uns das anschauen. Und es wird für die Universitäten auf jeden Fall weitere Mittel aus der Infrastrukturoffensive geben; die bekommen sie in manchen Bereichen ja auch erst 2006 ausbezahlt.
Die Universitäten haben festgestellt, dass sie 2006 über die Runden kommen – wir helfen ihnen. Sie planen für die Jahre 2007 bis 2009 und können da wirklich zukunftsorientiert planen.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser, bitte.
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Dann halten wir fest, dass die Universitäten jetzt und nächstes Jahr viel zu wenig Geld haben, und ab 2007 gibt es dann die Milliarde.
Worin liegt der Sinn, dass Sie bereits jetzt im
November 2005 halbseitige Inserate schalten für eine Maßnahme, die diese
Regierung überhaupt nicht mehr beschließen wird? Denn diese Regierung wird
nicht mehr im Amt sein, wenn das Jahr 2007 beginnt! (Abg. Dr. Kräuter: Und
was kosten die Inserate?)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich stelle erstens fest, dass der Wähler entscheiden wird,
welche Regierung im Amt sein wird – und nicht die SPÖ. (Beifall bei der
ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich stelle zweitens fest, dass Vereinbarungen sehr wohl auch bekannt gemacht werden dürfen. Das werde ich mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Herr
Abgeordneter. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Ich glaube, nach der Geschäftsordnung ist das nicht vorgesehen, aber wenn Sie mir noch eine zusätzlich gestatten, sehr gerne.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich habe nur gefragt, weil Sie noch immer stehen, und ich habe gedacht, Sie setzen sich nieder.
Die nächste Anfrage, 132/M, stellt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl an die Frau Bundesministerin. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Bundesministerin! Eine Frage zur Kultur:
„Warum hat die
Republik Österreich, zweieinhalb Jahre nach dem Diebstahl der ,Saliera‘ im
Kunsthistorischen Museum, noch immer nicht die Schadensumme von der Versicherung
erhalten?“
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wenn es so einfach wäre, wie Sie das mit Ihrer Frage intendieren, dann hätten wir das wahrscheinlich längst erledigt.
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Erstens ist der Schätzwert der „Saliera“ nur wahnsinnig schwer festzustellen und wahrscheinlich nur in einem langwierigen Verfahren. Das wissen Sie genauso gut wie ich.
Zweitens bestehen mit der Versicherung ständige Diskussion und ständige Kommunikation über die Vorgangsweise. Es sind drei Jahre Zeit, bis endgültige Schritte gesetzt werden müssen. Ich sehe nicht ein, warum man das nicht nutzen soll. Und Sie wissen genauso gut wie ich: Wenn die Versicherung jetzt eine hohe Summe bezahlt, ist im Fall, dass die „Saliera“ wieder gefunden wird, dieses Geld zurückzugeben. Das wissen Sie auch.
Das heißt also, wir wollen abwarten, ob die „Saliera“ gefunden wird, und wir wollen dann zu dem Zeitpunkt, zu dem es notwendig ist, die Entscheidung fällen, ob wir wirklich den Klagsweg beschreiten.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Ich frage mich, warum diese Versicherung überhaupt abgeschlossen wurde und die Prämien laufend aus Steuermitteln bezahlt wurden, wenn erstens Bundesbesitz normalerweise gar nicht versichert wird und wenn zweitens im Schadensfalle, so wie er in diesem Fall aufgetreten ist, erst recht überlegt wird, ob die Schadenssumme einzufordern ist.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Im Falle, dass Sie die Diskussionen der letzten Monate verfolgt haben, werden Sie gesehen haben: Ich habe dieselbe Frage gestellt. Es ist aber abzuklären, inwieweit die persönliche Haftung der Direktoren in ausgegliederten Museen besteht. – So einfach ist die Welt nicht, wie Sie sie darstellen.
Inwieweit besteht in einem ausgegliederten Museum, das eine wissenschaftliche Anstalt ist, eine persönliche Haftung des Direktors? Und wie weit muss er abgesichert werden? – Wir sind dabei, uns diese Frage zusammen mit allen Direktoren und Direktorinnen ernsthaft anzuschauen (Abg. Neudeck: Gesetzlich regeln!), uns anzuschauen: Wie kann diese Haftung des Direktors anders geregelt werden? – Das ist eine sehr verzwickte privatrechtliche Haftungsfrage. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Muttonen, bitte.
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Ministerin! Wann werden Sie beziehungsweise der Direktor des Kunsthistorischen Museums die Forderungen gegenüber der UNIQA-Versicherung geltend machen (Abg. Neudeck: Das hat er ja gerade gefragt!), da doch im Mai 2006, wie Sie uns selbst gesagt haben, die Frist dafür abläuft?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Nach meiner Information läuft die Frist für eine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern am 31. Mai 2006 ab. Sie können sicher sein, bis dahin wird eine Entscheidung gefällt werden.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl, bitte.
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Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Noch eine Frage in dieser Angelegenheit: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Sicherheit in den österreichischen Bundesmuseen zu verbessern?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es wurden eine Bestandserhebung und eine Evaluierung gemacht. Es wurde festgestellt, wo es noch etwas zu verbessern gibt. Und es werden jährlich 5 Millionen € zur Verfügung gestellt, um die Verbesserungen im Sicherheitsbereich durchzuführen.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé, bitte.
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Minister! Abgesehen von der verzwickten Rechtslage der Haftung der Museumsdirektoren: Sie haben erwähnt, dass man noch Zeit hat, bis die drei Jahre für eine Klage abgelaufen sind.
Sind die Gespräche mit der Versicherung so, dass Sie glauben, dass eine Klage notwendig ist, weil sich die Versicherung ihrer Pflicht entziehen möchte?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich glaube weniger, dass sich die Versicherung ihrer Pflicht entziehen möchte, als vielmehr, dass ein Streitpunkt sein wird, wie hoch der Wert der „Saliera“ wirklich ist. Das ist die komplizierte Frage.
Das Zweite ist die Frage: Was geschieht, wenn nach fünf, sechs, sieben Jahren die „Saliera“ auftaucht? – Darüber wird eine intensive Diskussion geführt. Es werden Rechtsgutachten eingeholt. Aber ich hoffe, dass wir nicht den Klagsweg beschreiten müssen.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 130/M, der Abgeordneten Dr. Bleckmann an die Bundesministerin. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Gibt es eine
berufsspezifische Bedarfserhebung für die Studienrichtung Medizin, die eine
Aussage über die Anzahl des jährlichen Absolventenbedarfs in Österreich
trifft?“
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es gibt von der Ärztekammer in Österreich Aussagen zu dem Bedarf, der gegeben ist. Danach hat die Ärztekammer festgestellt, dass es jährlich etwa 1 100 Absolventen von Universitäten gibt, die im ärztlichen Bereich in Österreich Arbeitsplätze finden und schließlich dort arbeiten.
Es wurde auch festgestellt, dass es eine etwa 40-prozentige Wechslerquote gibt. Ich möchte extra nicht von einer Abbrecherquote sprechen, denn es ist ja oft so, dass jemand, der Medizin zu studieren begonnen hat, später etwas anderes weiterstudiert. Auch in diesen Bereichen sollten wir eigentlich die Statistik ändern. Es gibt aber eine 40-prozentige Wechslerquote.
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Das heißt, mit 1 100 Absolventen ist nach Aussage der Ärztekammer der jährliche Bedarf in Österreich gedeckt.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann.
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Frau Minister, was werden Sie tun, um in Österreich die Deckung des Bedarfs an Absolventinnen und Absolventen und damit an österreichischen Ärztinnen und Ärzten sicherzustellen?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es ist durch geeignete Maßnahmen auf alle Fälle sicherzustellen, dass genügend Österreicher und Österreicherinnen studieren. Wir haben drei Vorschläge erarbeitet. Ich habe diese Vorschläge – nämlich erstens die Wohnsitzregelung, zweitens die Safeguard-Klausel, drittens die besondere Universitätszulassung für diejenigen, die einen Studienplatz in ihrem Heimatland haben – auf Ebene der Kommission und auf Ebene der deutschen Verantwortlichen bereits diskutiert.
Eine von diesen drei Möglichkeiten sollten wir für das Studienjahr 2006/2007 umsetzen. Ich werde bereits im nächsten Jahr, Anfang des nächsten Jahres einen Vorschlag dazu vorlegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grünewald, bitte.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Der Rechnungshof hat kürzlich festgestellt, dass nach Ausgliederung der Medizin diese nicht kostenneutral geführt werden kann. Auf Grund dieser Budgetdefizite gibt es Probleme in der Ausbildung, in der Bewältigung von Studierendenströmen.
Sie haben kürzlich mit der Volksrepublik China ein Übereinkommen abgeschlossen, das eine wechselseitige Anerkennung von Studienabschlüssen beinhaltet. Fürchten Sie nicht, wenn die Situation an österreichischen Universitäten weiter eskaliert, dass es für unsere Studierenden bald attraktiver und chancenreicher sein könnte, an einer der Pekinger Universitäten zu inskribieren, als in Innsbruck, Graz oder Wien?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wer die Verhältnisse an Universitäten in anderen Ländern kennt, der braucht da nichts zu befürchten. Ich fürchte diese Annahme von Ihnen auch nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neudeck: Ein Sprachproblem hätte man auch!)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Bayr, bitte.
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Bundesministerin, es soll ja Politikerinnen und Politiker geben, die solche Bedarfserhebungen an sich schon für einen Freibrief zur Studienplatzbewirtschaftung sehen.
Würden solche Bedarfserhebungen zur Methode werden, um den freien Hochschulzugang zu beschränken, zum Beispiel in Architektur, in Jus, in Soziologie, in was auch immer, in allen anderen Fächern, dann würde ich Sie fragen wollen: Welche Bedarfserhebungen sind Ihnen sonst noch bekannt – wir sprechen ja da, was den Arbeitsmarkt betrifft, über die Jahre 2011, 2012 und später –, und für wie seriös halten Sie diese?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 29 |
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich stelle erstens fest, dass ich keine
Bedarfserhebungen in Medizin gemacht habe. Zweitens trete ich dafür ein, dass
für alle, die ein Maturazeugnis haben und geeignet sind, die Studienwahl eine
offene sein soll. Ich stelle drittens fest, dass ich von einer altkommunistischen
Planwirtschaft in allen Bereichen nichts halte. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim: Die
falsche Antwort war das! Das hat mit der Frage nichts zu tun!)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer, bitte.
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Bekanntlich haben Sie unmittelbar nach dem EuGH-Urteil im Juli des heurigen Jahres Verhandlungen mit Brüssel begonnen, um diese Situation zu lösen. Welche Lösungsalternativen haben Sie dort vorgeschlagen?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es gibt die Möglichkeit – wie es die Belgier vorgeschlagen haben –, eine Wohnsitzregelung zu machen: wer drei bis fünf Jahre in Österreich wohnt. Es gibt die Möglichkeit, wie es auf dem Arbeitsmarkt vorgesehen ist, eine Safeguard-Klausel in Österreich einzuführen, das heißt eine gewisse Quote, wenn eine Überbelastung bemerkbar ist. Es gibt auch die Möglichkeit, zu sagen: Dort, wo die Homogenität gestört ist, brauchen wir wieder besondere Hochschulerfordernisse; das heißt, diejenigen, die in ihrem Heimatland einen Studienplatz haben, können auch bei uns studieren.
Diese Möglichkeiten müssen jetzt geprüft werden. Sie müssen EU-konform sein, sie dürfen nicht diskriminierend sein und müssen von der Kommission so weit akzeptiert werden, dass die Kommission nicht zum EuGH geht, um zu klagen. Denn derjenige, der geklagt hat, war die Kommission und nicht ein Privater.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen damit zur 9. Anfrage an die Frau Bundesministerin. Sie wird von Frau Abgeordneter Mag. Muttonen gestellt. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Ministerin! Meine Frage lautet:
„Wie ist der aktuelle Stand der von Ihnen in Reaktion auf den Rechnungshofbericht zum KHM angekündigten totalen Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips in den österreichischen Museen?“
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Museen haben den Auftrag erhalten, dieses Vier-Augen-Prinzip darzustellen und umzusetzen.
Im Technischen Museum ist es so, dass bei Beträgen über 5 000 € eine zusätzliche Genehmigung durch die Geschäftsführung und eine Genehmigung durch die Abteilung erfolgt.
Im Naturhistorischen Museum ist es so, dass das Vier-Augen-System bereits eingeführt wurde.
In der Albertina ist es ebenfalls so geregelt, dass Abteilungsleiter, Hauptabteilungsleiter und Geschäftsführer unterschreiben müssen.
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Im Kunsthistorischen Museum ist es so, dass bei 500 € die Genehmigung des Abteilungsleiters und des Leiters des Zentraleinkaufes erfolgen muss. Ab 500 € bedarf es der Genehmigung der Abteilungsleiter plus des Generaldirektors oder eines der beiden Prokuristen. Im Kunsthistorischen Museum wird ab Jänner 2006 eine verstärkte interne Revision eingeführt, und es wird weiterhin die Frage bearbeitet, wie das Vier-Augen-System noch intensiver umzusetzen ist.
Es ist jedenfalls so, dass alle Museen einen Bericht geliefert haben und alle Museen klar festgestellt haben, dass ab einer bestimmten Summe das Vier-Augen-System vorhanden ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Muttonen.
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Ich würde trotzdem gerne wissen, warum Sie entgegen Ihren Ankündigungen keine Ausschreibung für einen wirtschaftlichen Direktor im Kunsthistorischen Museum vorgenommen haben, um endlich die vom Rechnungshof sehr stark kritisierten Missstände zu beseitigen, oder ob Sie das schon getan haben.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Ausschreibung eines wirtschaftlichen Direktors ist nicht meine Aufgabe. Wer das Museengesetz liest, weiß ganz klar, dass das die Aufgabe des Kuratoriums ist.
Ich habe verlangt, dass das Vier-Augen-Prinzip durchgeführt wird, dass es dargestellt wird und dass so vorgegangen wird. Das ist von den Museen dargestellt worden.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kainz.
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Welche Kontrollmechanismen sind als Ergänzung zum Vier-Augen-Prinzip vorgesehen?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Bereits im Museengesetz wurden zahlreiche Kontrollmechanismen eingeführt: das Kuratorium, unabhängige Wirtschaftsprüfer und die Mitglieder des Kuratoriums, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und vom Finanzministerium entsandt werden. Es sind also zahlreiche Kontrollmechanismen eingeführt. (Beifall bei der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 31 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Neudeck, bitte.
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Wie beurteilt der Evaluierungsbericht die Leistungsfähigkeit der Bundesmuseen?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Der Evaluierungsbericht hat der Entwicklung und der Leistungsfähigkeit der Bundesmuseen ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Es ist wörtlich Folgendes festgehalten: Die Gesamtsituation der Bundesmuseen stellt sich auf Grund der Ergebnisse der Evaluierung in weiten Bereichen als sehr zufrieden stellend dar. Die Gutachter und Gutachterinnen zogen insgesamt eine positive Bilanz.
Das ist, glaube ich, eine schöne Bestätigung der Arbeit im
Kulturbereich. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Bundesministerin, ich frage mich, ob Sie die Kritik des Rechnungshofs ernst nehmen (Abg. Dr. Jarolim: Nein! –Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), wenn nun für die Österreichische Galerie im Belvedere wieder nur ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin ausgeschrieben wurde und noch dazu in der Bestellungskommission just jener Direktor sitzt, der so schlecht gewirtschaftet hat, dass der Rechnungshof seinetwegen eigentlich erst empfohlen hat, Überlegungen hinsichtlich des Vier-Augen-Prinzips anzustellen.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich stelle fest, dass in der Österreichischen Galerie Belvedere ein Direktor in Pension geht. Deswegen haben wir jetzt einen Direktor ausgeschrieben und werden einen Direktor bestellen.
Das Vier-Augen-Prinzip ist nachgewiesen worden. Ob das mit einem zweiten Geschäftsführer gemacht wird oder in einer anderen Art und Weise – wichtig ist das Vier-Augen-Prinzip und die garantierte Kontrolle, und das findet statt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur 10. Anfrage, 125/M, an die Frau Bundesministerin. Sie wird von Frau Abgeordneter Dr. Wolfmayr gestellt. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um das Angebot an Museen auszuweiten und dadurch die Museumslandschaft in Österreich noch attraktiver zu gestalten?“
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wer mit offenen Augen durch Österreich geht, der sieht eine blühende Museumslandschaft. Wien hat sich ganz enorm entwickelt. Wien wäre arm, wenn es die österreichischen Bundesmuseen nicht gäbe. (Beifall bei der ÖVP.) Und der Tourismus in Wien hätte ein bedeutendes Angebot weniger. Wir haben allein die Bundesmuseen um 270 Millionen € saniert. (Abg. Dr. Jarolim: Wien ist aber trotz Ihrer ...!) Wer die neu eröffnete Antikensammlung angeschaut hat, der weiß, was für Kunstschätze wir dort haben.
Österreich hat sich in der Museumslandschaft enorm gut entwickelt. Dies ist ein wichtiger Faktor im Kulturtourismus und ein wichtiger Faktor im Bildungsbereich. Deswegen dürfen wir, meine ich, stolz sein auf diese Entwicklung im Bereich der Museen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr, bitte.
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Welche Leistungen erbringt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Museen, die nicht dem Bund angehören?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 32 |
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es gibt sehr viele Landesmuseen und Gemeindemuseen, die ungeheuer wichtige Arbeit leisten. Ich möchte jetzt die Gelegenheit wahrnehmen, den Menschen, den engagierten LeiterInnen, allen, die dort arbeiten, ein herzliches Danke zu sagen. Sie leisten wahnsinnig wertvolle Kulturarbeit! (Beifall bei der ÖVP.)
Wir unterstützen diese Kulturarbeit, indem es manche steuerliche Absetzmöglichkeiten gibt, indem es Förderungen von Bundesseite gibt und indem wir sie auszeichnen, indem wir besonders tolle Modelle praktisch vor den Vorhang bitten. Ich freue mich, wenn gerade diese regionalen Museen weiter wachsen und weiter blühen.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé, bitte.
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Frau Minister! Gerade das Kunsthistorische Museum könnte mehr Besucher haben, wenn es attraktiver wäre und wenn manches ausgestellt werden würde. Seit Jahren ist die Kunstkammer geschlossen.
Ich darf nicht zwei Fragen stellen, aber ich würde gerne fragen, warum sie geschlossen ist, und zweitens vor allem: Was werden Sie tun, damit die Kunstkammer mit diesen unermesslichen Schätzen zugänglich wird und somit auch das Kunsthistorische Museum attraktiver wird?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Abgeordnete, Sie haben einen sehr wichtigen Bereich angesprochen. Wir haben jetzt die Antikensammlung eröffnet, wir haben vorher das Ägyptische Museum eröffnet. Diese Tausende von Quadratmetern waren ja bis vor einigen Jahren, vor einigen Jahrzehnten total unbeleuchtet, sie waren nicht hergerichtet.
Wir haben Schritt für Schritt um 270 Millionen € die Museen renoviert, und ich sage Ihnen, es wird diese Renovierung der Museen weitergehen. Aber wir müssen alles Schritt für Schritt machen. Es wird jetzt das Völkerkundemuseum um einen sehr hohen Betrag generalsaniert und im Jahr 2007 eröffnet werden. Der nächste Schritt wird ganz sicher die Kunstkammer sein. Das ist mir, genauso wie Ihnen, ein sehr großes Anliegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Bundesministerin, stimmt es, dass im Kunsthistorischen Museum im kommenden Jahr keine Sonderausstellung stattfinden wird, weil zu wenig Budget da ist? Das kann ja auch dem nicht entsprechen, was Sie gerade gesagt haben: dass auch die Kunstkammer eröffnet wird. Denn wenn es kein Geld gibt, dann kann auch nicht viel eröffnet werden. Und wie kann es dann sein, dass Direktor Seipel in der ganzen Welt herumfährt, wenn ohnehin keine Sonderausstellungen zustande kommen?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich stelle fest: Ich habe nicht gesagt, dass die Kunstkammer nächstes Jahr eröffnet wird. Ich habe gesagt, dass 2007 das Völkerkundemuseum eröffnet wird und dass dann Schritt für Schritt als Nächstes die Kunstkammer folgen wird. – Das nur zur Klarstellung.
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Das Zweite: Es werden Sonderausstellungen in dem Rahmen erfolgen, in dem das Museum die Planungen vorangetrieben hat und in dem das Museum auch die finanziellen Kräfte dafür hat. Sie können gerne in den Vorhabensbericht hineinschauen, um zu sehen, welche Ausstellungen geplant sind.
Ich halte es für sehr, sehr wichtig, dass wir über die Budgetfrage sprechen, dass wir aber auch darüber sprechen, wie durch vernünftige Maßnahmen Budgetmittel auch freigemacht werden können. Dafür gibt es Vorschläge, darüber werden Gespräche geführt. Mir ist es ganz wichtig, dass unsere wichtigen Bundesmuseen ihren bedeutenden kulturellen Auftrag weiter erfüllen können.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Muttonen, bitte.
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Ministerin! Schätzungen zufolge sehen zirka 70 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen kein Museum von innen. Daher würde es mich interessieren, welche Maßnahmen Sie gesetzt haben oder zu setzen planen, um den Museumsbesuch auch für ein breiteres Publikum attraktiv zu machen.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, dass viele Menschen, besonders die Jugend, in die Museen kommen. Wir haben deshalb zahlreiche Jugendprogramme gestartet. Wir laden alle Schulen, die nach Wien kommen, in die Museen ein. Wir haben die Programme mit der Museumsdidaktik gestartet, wir haben die Programme in den Bereichen der Angebote an die Jugend gestartet.
Ganz wichtig ist es mir auch, Familienkarten anzubieten, um die Familien in die Museen hineinzubringen. Wenn ich an das Technische Museum denke, dann ist dies eines jener Museen, in das die jungen Menschen mit ihren Eltern gerade in der Weihnachtszeit gerne gehen.
Wir haben weiters Programme wie die „Lange Nacht der Museen“ gestartet. Das hat der ORF gestartet, es werden also viele Programme gemacht. Wer das wirklich erlebt hat, wie viele Menschen die „Lange Nacht der Museen“ in Anspruch nehmen, wie viele Tausende Menschen kommen, der sieht, auf welch großes Interesse die Museen stoßen.
Ich möchte noch etwas anfügen, was mir im Zusammenhang mit den wissenschaftlichen Anstalten Museen ganz, ganz wichtig ist. Es ist mir besonders wichtig, dass wir auch im Wissenschaftsbereich und im Forschungsbereich die Kompetenz der Museen immer wieder in den Vordergrund stellen. Wir haben in der „Langen Nacht der Forschung“ auch zahlreiche Museen in diese Angebote involviert.
Das heißt, in vielen Bereichen – im Bereich der Familien, im Bereich der Schulen, im Bereich der Wissenschaft, im Bereich der Forschung – werden zahlreiche Angebote gemacht. Es werden Angebote gemacht, um mehr Menschen in die Museen zu bekommen. Ich meine, dass wir gerade durch die interessanten Sonderausstellungen, dass wir gerade durch die Spezialisierung der einzelnen Museen den Menschen auch interessante Angebote machen.
Es wird natürlich immer wieder festgestellt, dass sehr viele Touristen und Touristinnen die Museen besuchen. Aber es ist so, wie Sie sagen, es ist mir ein genauso großes Anliegen, dass viele Österreicher und Österreicherinnen die Museen besuchen, und deswegen werden alle diese Aktionen und Aktivitäten gestartet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Mit der Beantwortung der 10. Anfrage ist die Fragestunde beendet.
Zuweisungen
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich weise folgende Anträge zu:
den Antrag 751/A der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren – Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 – und das Apothekengesetz geändert werden, dem Gesundheitsausschuss,
den Antrag 752/A der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2000 geändert wird, dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3360/AB
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3360/AB der Anfrage 3425/J der Abgeordneten Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frauenhändlerring“ durch die Frau Bundesministerin für Justiz abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr statt.
Fristsetzungsanträge
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner beantragt haben, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend „Familie & Beruf Management GmbH“ eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag zu führen.
Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner beantragt haben, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend die Postgesetz-Novelle 2005 eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich ferner mit, dass die Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner beantragt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur
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Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend Fremdenpolizeigesetz eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird ebenfalls gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 13, 15 und 16, 21 und 22, 24 und 25, 28 und 29 sowie 31 bis 33 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird eine Einwendung dagegen erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.
In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 123 Minuten, Freiheitliche 84 Minuten sowie Grüne 91 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die
Regierungsvorlage (1166 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das
Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und
forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983,
das Studienförderungsgesetz 1992, das Bundes- Schulaufsichtsgesetz und das
Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden
(2. Schulrechtspaket 2005) (1195 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 623/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Unterrichtsgarantie der Schulen (1196 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 624/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
sprachliche Frühförderung (1197 d.B.)
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4. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 621/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Kurssystem für die Oberstufe (1200 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 622/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
autonome Aufteilung der Unterrichtszeit (1201 d.B.)
6. Punkt
Bericht des
Unterrichtsausschusses über den Antrag 626/A (E) der Abgeordneten Dieter
Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Schulpartnerschaft
(1202 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 627/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Einschränkung der Klassenwiederholungen im Pflichtschulbereich
(1203 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 629/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Neuordnung der Leistungsbeurteilung im Schulsystem (1204 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 633/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau
der individuellen Förderung (1205 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 631/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau
des offenen Unterrichts (1206 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 619/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kritik
der Zukunftskommission an der Umsetzung der Bildungsstandards (1207 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 632/A
(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend System
Monitoring und nationaler Bildungsbericht (1208 d.B.)
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13. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 727/A
(E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend 800 zusätzliche LehrerInnen-Dienstposten für Integrationsunterricht
(1209 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Schasching. – Bitte.
12.43
Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Schulpaket Nummer II wird heute beschlossen, und das ist also nunmehr der zweite Teil einer Reihe von Reförmchen; so würde ich das bezeichnen. Allesamt Maßnahmen, die wohl schon in die richtige Richtung weisen, aber von echten notwendigen Reformen noch meilenweit entfernt sind.
Das finden unter anderem auch Expertinnen und Experten der Zukunftskommission, das – und da möchte ich gerne zitieren – finden auch KollegInnen im Hohen Haus, die zum Beispiel meinen: Frau Ministerin Gehrer, Sie brauchen mehr Mut zu Reformen. Wir sehen die zwei Schulpakete lediglich als einen ersten kleinen Schritt. Um aber eine nachhaltige Qualitätsverbesserung zu erreichen und um hinkünftig besser bei PISA abschneiden zu können, bedürfe es der Umsetzung tief greifender Reformen. – Ja, Frau Kollegin Rossmann, das Zitat ist von Ihnen, und da bin ich – so selten das auch vorkommt – gerne mit Ihnen einer Meinung.
Frau Bundesministerin! Echte Reformen sind gefragt, und daher sind wir mit der heutigen Vorlage noch nicht wirklich ganz zufrieden. Warum es jedoch Zustimmung von Seiten der SPÖ geben wird zum Schulpaket II, ist unter anderem auch die Zustimmung Ihrerseits zu den 300 Lehrerposten, die Sie nun für Sprachförderungen in der Volksschule mit dem Finanzministerium ausverhandelt haben. Das wird also jetzt Realität. Wir haben das als Forderung aufgestellt, um zustimmen zu können, und ich entnehme einer Pressemeldung, dass Sie mit Karl-Heinz Grasser gemeinsam feststellen, dass nun zusätzliche 300 Dienstposten zur sprachlichen Förderung von Kindern, die die Unterrichtssprache nicht verstehen, den Ländern bei erhöhtem Bedarf gegen Nachweis zur Verfügung gestellt werden. – Ich zitiere hier aus einer Pressemeldung von Ihnen vom 24. November und mache dies auch fürs Protokoll, damit wir dann auch wirklich die schriftliche Zusage haben, wenn Sie diese in Ihrer Wortmeldung bestätigen, denn ich möchte es auf jeden Fall auch schriftlich haben, um zustimmen zu können. (Bundesministerin Gehrer: Das steht in den Erläuterungen!) Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es wichtig ist, sich die Dinge auch schriftlich bestätigen zu lassen, die Sie uns versprechen.
Uns, Frau Bundesministerin, geht es, wie Sie wissen, durchaus um einen Kurswechsel in der Bildungspolitik. Wir stellen uns aber etwas ganz anderes vor, wenn wir von Reformen sprechen. Uns geht es um ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das wir bereits vorgelegt haben und das wir schon im laufenden Jahr gerne umgesetzt hätten, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern in der Tat. Wir wollen mehr individuelle Förderung, mehr sprachliche Frühförderung und den Ausbau von Ganztagsschulen, damit das echte Wahlmöglichkeiten für Eltern und Kinder werden können, mehr über den ganzen Tag verteilte Möglichkeiten zu individuellen Maßnahmen, für kreative Angebote und Sport- und Bewegungsangebote. Weiters geht es um die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, um eine Einschränkung des Sitzenbleibens, um Öffnung von Berufsschulen für Jugendliche und, und, und.
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Frau Bundesministerin, echte Reformen sind gefragt! Reförmchen stimmen wir gerne zu, wenn sie mehr Lehrerdienstposten bringen, so wie wir es gefordert haben. Wir hätten gerne 800 mehr, so wie wir das heute noch in einem Antrag vorlegen werden, jedoch sind wir vorläufig auch hiemit durchaus einverstanden.
Was ich aber auf jeden Fall noch anmerken möchte, Frau Bundesministerin: Ihre Bildungspolitik hat in den vergangenen Jahren wirklich wichtige Ressourcen weggenommen. Viele Lehrerdienstposten sind verloren gegangen, Bildungsqualität ist verloren gegangen – das PISA-Desaster hat es uns leider aufgezeigt.
Im heurigen Oktober, Frau Bundesministerin, ist der rumänische Bildungsminister, weil er vom Finanzminister nicht die nötigen Mittel für seine geplanten Reformen zugesagt bekommen hat. Eine Ehrendemission! Die hätten Sie schon lange vollziehen können, Frau Bundesministerin, und das wäre durchaus auch im Sinne der österreichischen Schülerinnen und Schüler gewesen. Ich gehe aber davon aus, dass dies die österreichischen Wählerinnen und Wähler für Sie im nächsten Jahr erledigen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bitte vergleichen Sie doch Rumänien nicht mit Österreich!)
12.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
12.47
Abgeordneter Werner Amon, MBA
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes
Haus! Liebe Frau Kollegin Schasching, ich möchte fast sagen, das war ein wenig
keck, von der Frau Bundesministerin eine schriftliche Bestätigung für diese
300 zusätzlichen Dienstposten zu verlangen, zumal erstens die Frau
Bundesministerin bereits in der Fragestunde und nicht nur da das ausdrücklich
bestätigt hat. Ich erinnere mich aber an Vier-Parteien-Anträge hier im Haus zum
Thema Bildung, Stichwort Verhaltensvereinbarungen, die bereits von Ihrem
damaligen Bildungssprecher unterschrieben waren, und wo Sie im letzten
Augenblick umgefallen sind. Also wenn man selbst im Glashaus sitzt, sollte man
nicht mit Steinen werfen. Das möchte ich vorweg sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich meine auch, dass man nicht – und das
möchte ich einleitend sagen, und ich werde auch nicht müde werden, das immer
wieder zu sagen – von einem „Bildungsdesaster“ in Österreich sprechen
sollte. Ich sage Ihnen: Das Gegenteil ist der Fall! Manchmal vermeint man ja,
dass von einem anderen Land gesprochen wird, wenn man hier im Hohen Haus eine
bildungspolitische Debatte hört. Sehen Sie sich die österreichischen Schulen
an: Sie sind hervorragend ausgestattet, die Lehrerinnen und Lehrer leisten dort
eine hervorragende Arbeit. Das wird uns auch in den meisten internationalen Vergleichsstudien
bestätigt. Das österreichische Bildungssystem ist hervorragend aufgestellt,
meine Damen und Herren! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Und weil wir heute ein sehr umfassendes Bildungspaket beschließen, meine Damen und Herren, möchte ich ausdrücklich zurückweisen, dass dieses Schulpaket, das die Frau Bildungsministerin dem Hohen Haus vorgelegt hat, nur ein Jausenpackerl wäre.
So sehr ich mich heute auch darüber freue, dass Sie diesem Schulpaket II Ihre Zustimmung geben und das bereits ausgeführt haben, ist es alles andere als das, was immer wieder von den Sozialdemokraten behauptet wird. Da möchte ich schon darauf verweisen, dass wir abgesehen von den Schulrechtsreformen, die wir nunmehr bei diesem Tagesordnungspunkt debattieren, auch ein Bundesgesetz vorliegen haben, mit dem die Pädagogischen Akademien zu Pädagogischen Hochschulen weiterentwickelt wer-
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den. Es werden nicht weniger als 51 Einrichtungen zu acht staatlichen Pädagogischen Hochschulen zusammengefasst.
Das ist ein historisches Reformwerk, meine Damen und Herren – und alles andere als ein Jausensackerl, wie Sie sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es ist ein sehr umfassendes Schulpaket. In diesem Schulpaket ist auch enthalten, was wir als einen ganz wesentlichen Reformpunkt und als notwendige Maßnahme betrachten. Wenn man sich Studien anschaut, dann stellen wir fest, dass wir viele Kinder, zu viele Kinder haben, die mit 15 Jahren nicht Sinn erfassend lesen können. Einer der wesentlichen Gründe dafür ist zweifelsohne, dass wir einen sehr, sehr hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund im Lande haben, einen ungleich höheren Anteil, als ihn andere Länder aufzuweisen haben. Und deshalb, Frau Bundesministerin, bin ich sehr dankbar, dass Sie einerseits in der Volksschule bei der frühen Sprachförderung ansetzen und es andererseits künftig elf zusätzliche Stunden geben wird, die man den Kindern in der Sprachförderung pro Woche anbieten kann.
Das ist eine ganz, ganz wesentliche Maßnahme, Frau Bundesministerin, die hier gesetzt wird. Elf Stunden zusätzlich! Damit diese Maßnahme auch entsprechend umgesetzt werden kann, wird es künftig für die Bundesländer ein Abrufkontingent von zusätzlich 300 Lehrerposten geben. Auch das, meine Damen und Herren, ist, so meine ich, ein deutliches Signal dafür, wie wichtig der Bildungsministerin, wie wichtig den Regierungsparteien diese frühe Sprachförderung ist. Das ist ein umfassendes Paket, das ist keine Kleinigkeit. Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Darüber hinaus ist im Bildungspaket die Schaffung eines Bundesinstituts für Bildungsforschung enthalten. Ich denke, dass auch das eine sehr wesentliche Maßnahme ist. Wir sind zurzeit auf diesem Gebiet ein wenig zerfleddert, wenn ich das so sagen darf. Wir haben einige Universitätsinstitute, die Bildungsforschung betreiben, und natürlich wird auch an anderen Einrichtungen des Bundes und der Bundesländer Bildungsforschung betrieben. Es ist sinnvoll, diese Bildungsforschung in einem einheitlichen Bundesinstitut zusammenzuführen.
Im Bildungspaket sind Maßnahmen enthalten, die sich mit der Begabtenförderung auseinander setzen, weil es zwar auf der einen Seite wichtig ist, bei jenen Kindern, die schulische Probleme haben, Maßnahmen zu setzen, aber wir wollen auch nicht jene auf der Strecke lassen, die man als hoch begabt bezeichnen kann. Auch diese Maßnahme ist wichtig und richtig, meine Damen und Herren, denn Leistung muss in der Schule einen Platz haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Im Bildungspaket ist eine massive Stärkung der Schulpartnerschaft enthalten. Auch das scheint mir wichtig zu sein, denn es war immer ein Ansatz der Volkspartei, nicht einem Schulzentralismus das Wort zu reden, sondern die Autonomie der Schulen zu stärken, und die Autonomie funktioniert dort am besten, wo die Schulpartner stark eingebunden sind, wo Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam entsprechende Maßnahmen setzen.
Meine Damen und Herren, ich halte nichts davon, wenn man permanent das österreichische Bildungssystem schlecht und krank redet. Das entspricht nicht den Tatsachen. Dies festzuhalten ist wichtig in einer bildungspolitischen Debatte, und ich habe das einleitend schon getan. Wir haben hervorragende Schulstandorte. Eine Vielzahl von internationalen Vergleichen belegt das. Auch diverse Facholympiaden bis hin zu Berufsolympiaden, von denen österreichische Schülerinnen und Schüler immer wieder mit Medaillen nach Hause kommen, zeigen, dass das österreichische Bildungssystem ein gutes Bildungssystem ist.
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Wo wir gravierende Probleme haben – und ich möchte das schon sehr offen ansprechen –, das ist in Wien, wo nicht wir die Hauptverantwortung tragen. (Abg. Faul: Kennen Sie die Wiener Situation?) – Ja, ich kenne die Situation in Wien sehr, sehr gut, Herr Kollege Faul, weil ich permanent an Schulen bin, und deshalb weiß ich auch, dass oftmals das, was hier im Haus gesagt wird, an vielen Schulstandorten nicht zutrifft, aber wo es zutrifft, das ist mitunter in Wien. Das möchte ich Ihnen sagen.
Heute hat eine Abgeordnete des Wiener Landtages eine interessante Aussendung gemacht, und die möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, Hohes Haus, nicht vorenthalten. Darin wird nämlich eine Reform der Kooperativen Mittelschule verlangt, und zwar reden wir da von jener Form der Kooperativen Mittelschule, die von der Sozialdemokratie in Wien eingeführt wurde, nämlich die horizontale Kooperation, also das, was auch unter dem Titel Gesamtschule firmiert. Man kooperiert sehr stark, vermengt und vermanscht mitunter zwischen AHS-Unterstufe und Hauptschule. In der Aussendung wird also eine Reform dieser Kooperativen Mittelschule verlangt – und es heißt hier wörtlich in dieser Aussendung –:
„Diese sei vom Stadtschulrat heftig beworben worden, vor allem sollte in der Öffentlichkeit das Gefühl vermittelt werden, das Kind ginge nicht mehr in die zur ,Restschule‘ herabgesunkene Hauptschule.“
Das könnten ja meine Worte sein, sind es aber nicht, denn es handelt sich, wie bereits gesagt, um die Aussendung einer Wiener Abgeordneten. Und dann heißt es hier weiter:
„Dieser Missstand“ – so diese Abgeordnete – „gehöre abgeschafft, die KMS sei eine Mogelpackung, bei der man lediglich das ,Türschild ausgewechselt‘ habe.“
Es steht hier zu lesen: „Im Zusammenhang mit der PISA-Studie sprach sich die Mandatarin dafür aus, dass auch Teilergebnisse veröffentlicht werden sollten. Es könne sein, dass Wien noch schlechtere Ergebnisse als der gesamtösterreichische Durchschnitt produziere.“
Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Die grüne Gemeinderätin Susanne Jerusalem! Ich stimme ihr zu, meine Damen und Herren; sie hat vollkommen Recht mit diesen Aussagen! Das, was in Wien teilweise an Experimenten mit den Kindern gemacht wird, ist aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren. Sie gaukeln den Kindern und den Eltern hier etwas vor, was nicht der Realität entspricht.
Wir haben ein sehr gutes Bildungssystem. Ich bin weit davon entfernt, in der Frage der gemeinsamen Schule eine ideologische Auseinandersetzung zu führen. Es gibt gemeinsame Schulmodelle, die hervorragend funktionieren, aber auch dort, wo wir ein im Äußeren differenziertes Bildungssystem im Sinne der Hauptschule und der AHS-Unterstufe haben, nämlich im ländlich strukturierten Raum, wo diese Differenzierung und auch die innere Differenzierung an der Hauptschule mit den Leistungsgruppen gemacht wird, funktioniert das System.
Anders wäre es ja nicht denkbar, dass über 50 Prozent der Maturantinnen und Maturanten über die Hauptschule zur Reifeprüfung kommen. Wo das System nicht funktioniert, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ist in Wien. Wir sollten uns dieser Frage einmal ernsthaft und ohne ideologische Scheuklappen stellen, sollten uns dieser Frage widmen. (Abg. Dr. Niederwieser: Dann legen Sie Ihre Scheuklappen ab!)
Was nichts bringt, lieber Kollege Niederwieser, ist, den Kindern zu sagen, ihr geht in eine Kooperative Mittelschule, die im Übrigen eine ganz eigenartige Form, nämlich die schlechteste Form von Gesamtschule ist, in der es keine innere Leistungsdifferenzierung gibt, wo Kinder entweder unter- oder überfordert sind, wo wir massive Probleme
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haben damit, dass dann die Absolventinnen und Absolventen überhaupt eine Chance haben, einen Lehrplatz zu bekommen.
Das sind aus meiner Sicht schon sehr wesentliche Ansatzpunkte, und da müsste man – fernab der Tatsache, dass man ein ideologisches Modell verwirklicht – ein gutes Angebot für die Kinder schaffen. Darum geht es nämlich in erster Linie. Die Bildungseinrichtungen sind eine Dienstleistung an der Bevölkerung, an den Kindern in Österreich, an den Jugendlichen in Österreich, und da sollten wir nicht experimentieren, sondern da sollte man konsequent das anbieten, was notwendig ist, ein Angebot je nach Begabung, je nach Leistung, je nach Interesse.
Die beste Antwort darauf ist unserer Meinung nach ein differenziertes Bildungssystem, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Bundesministerin, ich bin der Ansicht, dass mit dem vorliegenden Schulpaket II und mit der Umwandlung und der Weiterentwicklung der Pädagogischen Akademien zu Pädagogischen Hochschulen, womit wir eine massive Qualitätsverbesserung in der Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen erreichen werden, ein großer Schritt in der Bildungspolitik vollzogen wird, zu dem Ihnen, Frau Bundesministerin, herzlich zu gratulieren ist. (Beifall bei der ÖVP.)
12.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann.
Verzeihung! Herr Abgeordneter Brosz gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wir stimmen heute über das ab, was dem Nationalrat vorgelegt wird, über das so genannte Schulpaket II. Jetzt muss man als Opposition auch beurteilen, was da drinnen steht, aber eigentlich nicht beurteilen, was alles nicht drinnen steht. Wenn wir nämlich das als Kriterium hernehmen würden, ob wir zustimmen oder nicht, dann könnten wir diesem Schulpaket klarerweise nicht zustimmen, weil die wesentlichen Elemente, die sich nach PISA 2 ergeben haben, auch in diesen Schulpaketen nicht drinnen sind.
Ich möchte einmal damit anfangen, was das eigentlich wäre. Abgesehen von den Behauptungen, dass jetzt alles möglich ist, weil die so genannte Zweidrittelmehrheit gefallen ist, möchte ich schon fragen, warum wir jetzt, sechs Jahre nach der ersten PISA-Studie in etwa, draufkommen, dass wir endlich die Möglichkeit schaffen sollten, dass Unterricht auch besser geblockt stattfinden kann, dass es andere Möglichkeiten als diesen 50-Minuten-Unterricht geben kann, dass die Schulen hier mehr Freiräume geben können. Das hätten wir vor vier Jahren beschließen können, ohne dass es eine Konfrontation mit den Grünen gegeben hätte, ich glaube auch, ohne dass es eine Infragestellung durch die SPÖ gegeben hätte.
Dass hier jahrelang nichts passiert ist und dass wir jetzt ein Schulpaket haben, in dem all das, was in den letzten Jahren übrig geblieben ist und wo Handlungsbedarf war, als großes Paket verkauft wird, liegt eher daran, dass sehr wenig vom Ministerium gekommen ist. Wir sind aber natürlich bereit, diese zum Teil kleinen, aber meistens oder fast durchgehend auch sinnvollen Maßnahmen mitzutragen.
Was aber nicht drinnen steht, sind ja die relevanten Dinge. Was hat denn PISA ergeben? Wenn der Kollege Amon sagt, wir haben ein Super-Schulsystem und stehen im internationalen Vergleich gut da, dann ist das, zumindest in Teilbereichen, eine gewagte Aussage. Ich meine, was ist die Definition von „gut“? 20 Prozent von SchülerInnen mit 15 Jahren, die nicht Sinn erfassend lesen können, sind ein Qualitätskriterium dafür, dass Österreich ein gutes Schulsystem hat?
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Das würde ich anders definieren, nämlich uns dorthin zu orientieren, wo eigentlich die besten Länder sind, und zu überlegen, wie kommen wir denn da hin, und nicht nur zu sagen, wir sind irgendwie zum Teil gerade noch über dem Durchschnitt, unter dem Durchschnitt. Ja, im Schnitt sind es 18 Prozent, in den besten Ländern sind es 6, 7 Prozent. Dorthin sollten wir kommen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben eine Situation, in der Nachhilfe in einer Form boomt, dass es für die Schattenwirtschaft ein interessantes Phänomen ist. Das ist eine Wachstumsbranche, dort fließen Millionen Euro im Jahr hinein. Die letzten Studien der Arbeiterkammer besagen, dass das über 150 Millionen € pro Jahr sind, die Familien für Nachhilfe ihrer Kinder ausgeben. Wir sind der Meinung, dass es statt privater Nachhilfe ein effizientes, gut angelegtes Fördersystem in den Schulen geben sollte. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben Probleme bei den Klassenschülerzahlen. Wir haben urbane Gebiete, wo die Klassenschülerzahlen wirklich an der Kippe sind. Auch dort sollte man entsprechende Maßnahmen setzen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich komme jetzt noch zu dem Punkt, der in dem Paket enthalten ist und weswegen wir diesem heute auch zustimmen: 300 zusätzliche IntegrationslehrerInnen, wie heute festgestellt wurde, und ich nehme das natürlich zur Kenntnis. Man muss allerdings einmal nachfragen, von welcher Basis ausgegangen wird, und das habe ich in den letzten Tagen auch noch klären können. Also die Frage ist: Welchen Stand hatten wir im Jahr 2000 – und wie viele zusätzliche Kinder mit sprachlichem Bedarf gibt es jetzt?
Wenn wir dieses Modell durchgehen, das Sie jetzt als Musterbeispiel hernehmen, dann hätte das geheißen, im Jahr 2000 hat das Modell gut funktioniert, hat blendend funktioniert, wir brauchen daher nur diese zusätzlichen Kinder mit den entsprechenden Mitteln ausstatten. Die Schwierigkeit dabei ist allerdings PISA 2000, denn die erste PISA-Studie hat ja gezeigt, dass die Mittel, die wir damals hatten, auch nicht ausgereicht haben. Wenn sich die Frage stellt, was notwendig und ausreichend ist, dann werden wir mit den 300, glaube ich, auch nicht auskommen, aber natürlich sind 300 zusätzliche LehrerInnen erstmals nach Jahren, in denen Sie immer gesagt haben, man braucht gar nichts, ein richtiger und notwendiger Schritt.
Letzter Punkt: Ich möchte noch einmal zurückgehen zu der Frühförderung im Kindergarten. Die 300 LehrerInnen kosten etwa 9 Millionen € jährlich. Für die Frühförderung im Kindergarten budgetieren Sie 640 000 € pro Jahr. (Abg. Amon: Das ist aber nicht Bundeskompetenz!) – Ob das Bundeskompetenz ist oder nicht, Kollege Amon, ist mir ziemlich Wurscht! Mir geht es um die Kinder in den Kindergärten, bei denen die Notwendigkeit besteht, gefördert zu werden! (Beifall bei den Grünen.)
Und ob das in Wien nicht funktioniert oder in anderen Bundesländern, in denen Sie verantwortlich sind, nicht funktioniert, ist uns als Grünen ziemlich egal. Es geht darum, dass hier Maßnahmen gesetzt werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) 640 000 € für die Frühförderung im Kindergarten – eine Millionen € für die Werbekampagne der „Neuen Schule“.
Da – und das ist mein Schlusswort – stimmen die Relationen überhaupt nicht! (Beifall bei den Grünen.)
13.04
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rossmann. – Bitte.
13.04
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschließen heute zwei Schulpakete von acht, nämlich die Schulpakete 2 und 3. Jetzt kann man sagen, das ist zu wenig, das ist zu wenig tief greifend,
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aber angesichts dessen, wie die Kollegin Schasching das analysiert hat, frage ich mich schon, Frau Kollegin Schasching: Wo waren Sie all die Jahre? Was haben Sie unternommen, damit die Zweidrittelmehrheit fällt, endlich fällt, damit man überhaupt weitere Reformen durchführen kann? Sie waren diejenigen, die das jahrelang, auch in den letzten fünf Jahren, blockiert haben, aber jetzt ist es auf Grund des Falles der Zweidrittelmehrheit endlich möglich geworden, dass man erste Reformschritte setzen kann! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn die Opposition alles krankjammert, dann muss ich Sie schon auch an den neuesten OECD-Bericht erinnern, der Österreich wirklich ein vorbildliches Zeugnis ausstellt, Kollege Niederwieser. Sie haben den Bericht sicher aufmerksam gelesen und werden festgestellt haben, dass das Bildungsniveau in Österreich um eine Stelle nach vorne gerückt ist und wir unter 30 Ländern an zehnter Stelle sind. Ich muss, sagen das ist ein guter Wert. Man kann immer sagen, wir müssen besser werden, und das muss auch unser Ehrgeiz sein, aber an zehnter Stelle im OECD-Vergleich zu sein, das ist ein guter Wert.
Österreich investiert in Bildung. Im OECD-Bereich sind wir bereits auf Platz neun, bei den Pflichtschulen auf Platz fünf und bei den Studierenden auf Platz sieben.
Österreich – und das ist ein Wert, der wirklich sensationell ist – ist Spitzenreiter im OECD-Bereich, was die Aus- und Weiterbildung betrifft. Österreich liegt an erster Stelle bei Aus- und Weiterbildung. Das ist darauf zurückzuführen, dass wir rechtzeitig erkannt haben, dass lebenslanges Lernen wichtig ist, und dass die Österreicher auch bereit sind, diese Ausbildungsmaßnahmen auch anzunehmen. Das heißt, 89 Prozent aller Österreicher bilden sich regelmäßig aus und weiter.
Der beeindruckendste Wert ist der Wert hinsichtlich des Bildungsniveaus im Vergleich mit dem viel zitierten Finnland. Was das durchschnittliche Bildungsniveau anbelangt, liegt Österreich mit 79 Prozent vor Finnland. Ich muss sagen, damit zeigt einfach auch der OECD-Bericht, dass Österreich gut dasteht und dass die Bildungspolitik und die Bildung in Österreich von der Opposition vielfach krankgejammert wird.
Das erinnert mich ein bisschen auch an die Wirtschaft. Wenn man immer alles krankjammert, kommt schlechte Stimmung für den Wirtschaftsstandort auf. Wenn Sie alles krankjammern, glauben Sie, Sie motivieren die Lehrer damit, glauben Sie, Sie motivieren die Schüler damit, wenn Sie ständig sagen, wie schlecht unsere Bildung ist? Das ist der absolut falsche Weg, an Bildungspolitik heranzugehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Mit dem heutigen Schulpaket reagieren wir auf Vorschläge der Zukunftskommission und auch in unserem Sinne, denn auch wir als BZÖ haben viele Vorschläge eingebracht, die jetzt umgesetzt werden. Ich denke nur an den Förderunterricht. Ich habe von dieser Stelle aus sehr oft das Nachhilfewesen in Österreich kritisiert. Mit diesen Fördermaßnahmen, die jetzt geblockt vor Schularbeiten möglich sind, mit einer Vermehrung der Förderunterrichte, mit den zusätzlichen Mitteln ist es möglich (Abg. Brosz: Mit welchen Mitteln?), dass Förderunterricht in der Schule durch die Lehrer stattfindet.
Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, wie Förderunterricht zu gestalten ist. Vor allem die Lehrer wissen ja dann, was zur Schularbeit kommt und was geprüft wird. Wenn extern irgendetwas gelernt wird und der Nachhilfelehrer mit der Schule nicht korrespondiert, lernt der Schüler einfach am Erfolgt vorbei.
Wichtig ist uns aber auch, dass die Schulzeit effizient genutzt wird. Da bin ich ein Verfechter. Ich habe zwei Kinder, eines ist mit dem Studium fertig, das zweite ist in der achten Klasse, und ich weiß, was es heißt, die Schulzeit effizient zu nutzen: möglichst
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wenig Supplierstunden, möglichst wenig Stundenentfall und möglichst gute Nutzung der vorhandenen Unterrichtszeit.
Das heißt halt, dass mit Schulbeginn der Unterricht beginnen soll und dass mit Schulbeginn auch ein regelmäßiger Stundenplan aufliegen soll. Es soll nicht so sein, dass die Eltern erst drei bis vier Wochen warten müssen, bis ein Stundenplan kommt und die Schule quasi so langsam einmal anfängt. Das ist nicht motivierend für die Schüler, wenn die Schule einen so langsamen Start hat. Die Schule beginnt, und die Schüler sollen zu lernen beginnen.
Gleiches gilt für den Schulschluss. Wie viele Schüler sagen drei, vier Wochen vor Schulschluss – auch meine Kinder haben das gesagt –: Wir tun eh nichts mehr in der Schule, warum soll ich denn überhaupt noch zur Schule gehen? Erklären Sie einem 17- oder 18-Jährigen in der siebenten, achten Klasse, warum er in die Schule gehen soll, wenn nichts mehr passiert, wenn er sagt, wir schauen nur mehr Filme an, es ist ohnehin früher Unterrichtsschluss oder es sind nur Lehrersupplierungen!
Mit diesem Paket gibt es das nicht mehr. Das heißt, die Schule wird effizient, der Unterricht wird effizient, jede Stunde wird ausgenutzt. Die Schüler haben damit einfach einen anderen Zugang und sind auch anders in ihrer Leistung gefordert. Und darum geht es uns. Der Schüler, der in der Schule sitzt, hat als Beruf „Schüler“. Das ist sein Beruf, den soll er ernst nehmen, und das macht er auch, wenn er entsprechend gefordert wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend ein Satz noch zu den sprachlichen Frühförderungen. Es ist wirklich bezeichnend, dass die Stadt Wien ja gar kein Interesse an einem tatsächlichen Weiterkommen in der Schulfrage beziehungsweise an der Qualität der Schule hat.
Wenn wir es ermöglichen, dass die Schuleinschreibung ein Jahr vor Schulbeginn erfolgen kann, um wirklich die kritischen Fälle abzufragen, die Eltern darauf aufmerksam zu machen, dass sprachlicher Förderunterricht notwendig ist, weil das Kind ein Jahr später sonst dem Unterricht nicht folgen kann, und Wien dann das einfach nicht umsetzt, diese Chance einfach verpasst und vergibt, dann frage ich mich schon: Was ist in Wien wirklich los? Welche Schulpolitik wird in Wien gemacht? Wie ernst wird die Integrationsfrage in Wien wirklich genommen? Ich glaube, wirkliche Integration kann so nicht erfolgen.
Da tut man weder den Kindern was Gutes noch den Eltern, noch dem Arbeitsmarkt, noch irgendjemandem in dieser Frage, und schon gar nicht der öffentlichen Hand, denn das sind dann die zukünftigen Risikoschüler, die dem Unterricht nicht folgen können, und auch die zukünftigen Arbeitslosen, die dann keinen Arbeitsplatz finden, weil sie keinen abgeschlossenen Beruf haben.
In diesem Sinne haben wir hier ein wirklich umfangreiches
erstes großes Schulpaket. Es folgen noch weitere Schulpakete. Sie wissen genau,
es gibt insgesamt acht Schulpakete, wir sind jetzt beim dritten angelangt. Ich
hoffe, Herr Kollege Niederwieser, Sie werden das heute auch wohlwollend
feststellen, denn Sie wissen genau, welche guten Reformschritte beinhaltet
sind. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte.
13.11
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Im Mittelpunkt der Bildungsarbeit stehen die Kinder; im Mittelpunkt der Bildungsarbeit stehen die jungen Menschen. Die österreichische Bundesregierung hat daher in den letzten Jahren, in den letzten zehn Jahren zahlreiche Maß-
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nahmen gesetzt, die zur Weiterentwicklung der Schule, die zur Reform der Schule beigetragen haben. Und wenn Sie, Herr Abgeordneter Brosz, das nicht bemerkt haben, dann muss ich es noch einmal aufzählen.
Ich stelle fest, dass wir in den letzten zehn Jahren die Neue Schule geschaffen haben, zusammen mit den Lehrern und Lehrerinnen, die da ihre Verdienste haben.
Es wurden die neuen Lehrpläne erarbeitet, entrümpelte Lehrpläne geschaffen.
Es wurde die Autonomie der Schulen geschaffen, die Selbständigkeit, die Eigenständigkeit.
Es wurden die modernen Lehrmethoden eingeführt, und bereits im Lehrplan 1999 ist enthalten, dass fächerübergreifend gearbeitet werden kann, dass geblockt werden kann. Wir haben es jetzt in noch größerer Form im Gesetz festgeschrieben, es war aber bereits im Lehrplan 1999 enthalten.
Wir haben die Zukunftskommission eingesetzt.
Wir haben die Qualitätssicherung eingeführt in vielen, vielen Schulbereichen.
Ich werde es mir daher auch in Zukunft nicht nehmen lassen,
den Lehrern und Lehrerinnen zu sagen, dass sie eine neue und gute Schule in
Österreich führen und dass diese neue Schule das Verdienst der Lehrer und Lehrerinnen
ist. Ich werde auch in Zukunft Geld investieren, um das den Lehrern und
Lehrerinnen, der österreichischen Bevölkerung und den Eltern immer wieder vor
Augen zu halten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Die weiteren Schritte, die wir heute beschließen, sind
Ergebnis dieser zukunftsorientierten Arbeit. Ich möchte Sie wirklich bitten,
aufzuhören, unsere Schulen dauernd schlecht zu reden. Sie treffen damit
1,2 Millionen Schüler und Schülerinnen, 200 000 Lehrer und
Lehrerinnen, die beste Arbeit leisten und die eine gute Bildung an unseren
Schulen erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage Ihnen, wir müssen ehrlich und offen darüber diskutieren, was es weiterzuentwickeln gilt.
Hören Sie doch bitte auf, zu sagen, dass wir zu wenig Geld
haben! – Die OECD hat klar festgestellt, dass wir viele Finanzmittel für
die Schule zur Verfügung stellen. Ich erinnere mich an sozialdemokratische
Abgeordnete, meine Damen und Herren, die mich im Rechnungshofausschuss gefragt
haben: Wann werden Sie endlich dazuschauen, dass da nicht so viele Geldmittel
hineingehen? (Abg. Dr. Niederwieser: Wer war das?)
Abgeordnete Schasching meinte, sie möchte „echte Reformen“. – Ich habe Ihnen die echten Reformen jetzt aufgezählt, die Schritte, die wir alle unternommen haben, die Schritte in vielen Bereichen. Aber was die Sozialdemokraten unter „echten Reformen“ verstehen, dass weiß ohnehin jeder von uns, das ist die Gesamtschule. Sie wurde vom Herrn Vorsitzenden Gusenbauer in der „Pressestunde“ mit dem Begriff „Gemeinschaftsschule“ bemäntelt. Ein neues Wort für eine alte Einrichtung, sozusagen eine Mogelpackung. Sie verstehen unter „echten Reformen“ die Verpflichtung, dass alle Kinder den ganzen Tag in der Schule sind, wir verstehen das nicht darunter. Wir wollen weiterhin ein breites Angebot aufrechterhalten.
Dieses Angebot ist von den OECD-Länderprüfern sehr positiv bewertet worden. Es ist gesagt worden, gerade diese Vielfalt an Schulangeboten bietet den jungen Menschen eine gute Auswahlmöglichkeit, bietet den jungen Menschen ein ihren Anlagen, ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechendes Ausbildungsangebot und wahrt die Chancen der Eltern, zwischen verschiedenen Angeboten auszuwählen.
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In unserer Arbeit steht der junge Mensch im Mittelpunkt;
auch der junge Mensch, der eine Lehre macht. Wir sollten nicht nur die
schätzen, die geistige Arbeit leisten, wir sollten auch die schätzen, die mit
der Hand arbeiten. Das ist mir ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass die gute Berufsschule zu einer allgemeinen beruflichen Schule weiterentwickelt wird, in die jeder geht. Die gute Berufsschule ist eine gute und wichtige Ergänzung für unsere Lehrlingsausbildung, und diese Lehrlingsausbildung garantiert den jungen Menschen Chancen.
Wir sind in der Lage, dass wir eine der niedrigsten Arbeitslosenraten bei jungen Menschen innerhalb der Europäischen Union haben. Finnland, das hoch gelobte Finnland, hat eine bedeutend höhere Jugendarbeitslosigkeit.
Wir werden auch weiterhin dazuschauen, dass junge Menschen
Arbeitsplätze erhalten. Wir haben die großen Aktionen dafür gestartet: die
Lehrlingsausbildungsprämie, die Senkung der Lohnnebenkosten für Lehrlinge, das
Erfolgsmodell der integrativen Berufsausbildung, die Lehrlingsoffensive im
öffentlichen Dienst – 880 Lehrlinge im öffentlichen Dienst –,
und wir haben zuletzt ein großes Projekt mit finanzieller Unterstützung für die
Betriebe gestaltet, den so genannten Blum-Bonus für Betriebe, die zusätzliche
Lehrlinge anstellen. Wir sind erfolgreich damit, denn es gibt bereits
1 800 zusätzliche Lehrlingsjobs. (Beifall bei der ÖVP und des Abg.
Walch.)
Und ich sage Ihnen: Wir werden nicht durch eine
undifferenzierte Vermischung aller Schultypen die Chancen der Jugend in
Österreich schmälern. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Dieses Schulpaket ist ein weiterer Schritt in der neuen Schule, in der neuen Schule, die die Lehrer und Lehrerinnen zusammen mit mir in den letzten zehn Jahren verwirklicht haben. Wir werden weiterhin dazuschauen, dass Schulen Entwicklungschancen haben, dass aber auch die gemeinsame Zielsetzung, nämlich die Qualität in allen Bereichen durch die Bildungsstandards zu sichern, verwirklicht wird.
Schule ist eine wichtige Ergänzung der Persönlichkeitsbildung des jungen Menschen, Schule ist aber nicht die Reparaturwerkstätte der Gesellschaft (Beifall bei der ÖVP), deswegen braucht es zahlreiche weitere Angebote aus der Gesellschaft, von den Ländern, von den Gemeinden, um die gesamthafte Persönlichkeitsbildung der Kinder voranzutreiben – und auch die Eltern haben ihren Anteil daran.
Ein Bildungssystem braucht stabile, gesicherte
Rahmenbedingungen und kontinuierliche Weiterentwicklung. Wir sorgen für die
gesicherten Rahmenbedingungen, wir sorgen für die kontinuierliche
Weiterentwicklung. Es geht um die Zukunft unserer Kinder, und ich meine, dass
bei dieser österreichischen Bundesregierung die Zukunft der Kinder, die Zukunft
der Jugend in guten Händen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
13.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort gemeldet.
13.19
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin!
Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Bundesministerin Gehrer hat dargelegt,
was wir unter tatsächlichen Reformen verstehen, und das auch weitgehend so
dargelegt, wie es ist. (Abg. Dr. Mitterlehner: Was wollen Sie dann
berichtigen?)
In einem Punkt muss ich das jedoch richtigstellen. Sie haben gesagt, dass wir wollen, dass alle verpflichtend den ganzen Tag zur Schule gehen. – Das ist nicht richtig!
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 47 |
Auch das SPÖ-Konzept sieht eine flächendeckende Versorgung
mit ganztägigen schulischen Formen vor, aber durchaus nach dem Prinzip der
Freiwilligkeit. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das heißt, das
Instrument der tatsächlichen Berichtigung zu missbrauchen!)
13.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Faul. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.20
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Bundesministerin, vielleicht eine Richtigstellung am Anfang: „Gemeinschaftsschule“ ist ein Begriff Ihrer Zukunftskommission. (Bundesministerin Gehrer: „Gemeinschaftsschule“ hat der Herr Abgeordnete Gusenbauer gesagt!) Ja, schon, aber er hat ihn aus der Zukunftskommission entnommen – dieser Begriff ist auch dort geprägt worden.
Wir haben diesen Begriff nur eingeführt, damit die Gesamtschule nicht immer den ideologischen Schrecken verbreitet, den Kollege Amon, der für mich ja die Personifizierung einer reaktionären Ideologie darstellt, nicht aushalten kann, und daher haben wir uns auf diesen Begriff draufgesetzt: Gemeinschaftsschule, die Schule der 10- bis 14-Jährigen.
Aber, Frau Bundesministerin, in einem schließe ich mich an: dem Lob an die Lehrer, und ich lasse mir das auch von Frau Kollegin Rossmann nicht krankreden: Nicht die Opposition, die diese Gesetzeswerke kritisiert, demotiviert die Lehrer, es sind diese Gesetzeswerke, die die Lehrerinnen und Lehrer einfach nicht verstehen in ihrer Kleinheit. (Beifall des Abg. Oberhaidinger.)
Frau Bundesministerin, Sie müssten einmal hinaus in die Schulen gehen und müssten einmal mit den Lehrern und Lehrerinnen reden ... (Bundesministerin Gehrer: Das tue ich doch dauernd!) – Ja, Sie sind in Ihrer AHS, aber gehen Sie einmal in die Pflichtschulen hinaus! Das würde ich auch Kollegem Amon empfehlen, damit er einmal wirklich hört, wie die Lehrer darüber denken. (Beifall bei der SPÖ.)
Lieber Kollege Amon, es ist immer sehr leicht, die Stadt Wien mit dem freien Land zu vergleichen, Wien – und das muss man einfach sagen –, das diese Sondersituation des großen Ausländeranteils hat, das ganz andere Anforderungen hat als zum Beispiel meine Heimatstadt Weiz, wo es ein ganz intaktes Schulsystem gibt. – Ich begrüße übrigens ganz herzlich die Weizerinnen und Weizer, die heute so zahlreich da sind. – Da ist noch alles intakt, und da gibt es diese Probleme nicht, und es ist auch sehr, sehr schwer, dass man das miteinander vergleicht.
Frau Bundesministerin, was ich mir wünschen würde, wäre diese Autonomie, von der Sie geredet haben: die Autonomie nicht nur für Ihre Schulen, sondern auch für die Pflichtschulen im Ländervergleich, denn Sie sind ja immer diejenige, die die Gesetze in Wien mit ihren Beamten macht; die Durchführung obliegt dann den Ländern. Und die Letzten, die es dann wirklich trifft, das sind die Gemeinden, die wirklich ... (Bundesministerin Gehrer: Die Länder wollen aber die Kompetenzen nicht abgeben!) Ja, aber sie müssen letztlich auch finanziell dafür aufkommen.
Viele Fragen, die wir heute erörtert haben, decken sich mit dem finanziellen Problem. Dafür müssen die Länder, aber in großem Maße auch die Gemeinden aufkommen, und das ist nicht ganz gerecht. (Beifall bei der SPÖ.)
13.22
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 48 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. – Bitte.
13.22
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auf einen der wichtigsten Punkte, weil grundlegenden Punkte, im Schulpaket beziehen, nämlich auf das Kapitel Sprachförderung. Die Sprachförderung, insbesondere die sprachliche Frühförderung, ist enorm wichtig, und wie wichtig sie in ihrer Tragweite und Aktualität ist, hat uns gestern sehr schön unser Generalsekretär Lopatka dargestellt, indem er aus der „Berliner Zeitung“ das Interview mit dem türkischen Außenminister Gül zitiert hat, der sich an seine Landsleute in Deutschland wendet, was aber in seiner Gesamtaussage sehr gut auch auf Österreich und andere Länder zu übertragen ist.
Hier kann man sich wirklich die grundsätzliche Frage stellen: Wie geht man mit Immigration, mit Integration um, und wie viel Assimilation braucht es? Erste Voraussetzung für jedes Verstehen, jede Verständigung und jede Kommunikation ist nun einmal das Erlernen der Landessprache, das Erlernen der Sprache des Landes, in dem man leben will! Spracherwerb ist also ein Grundstein für kulturelles, soziales und wirtschaftliches, auch politisches Miteinander, und nur dieser Bildungsweg eröffnet Chancen auf weitere spezifische Bildung und Ausbildung und auf einen sicheren Platz in der Gesellschaft.
Mit den Schulpaketen I und II sind somit die Weichen gestellt. Die ersten Reformen bewähren sich. Was noch trotz guter Vorbereitung korrigiert werden muss, das korrigieren wir auch durch Abänderungsanträge, wie ich jetzt einen einbringen möchte, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 1166 der Beilagen betreffend das 2. Schulrechtspaket 2005 (1195 der Beilagen).
Ich ersuche den Präsidenten wegen des Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG um die Verteilung an die Abgeordneten.
Ich werde kurz die Kernpunkte des Antrages anreißen, vor allem einen Problempunkt, nämlich den Anspruch auf Studienbeihilfe, der mit dem Monat erlischt, in dem die abschließende Prüfung abgelegt wird, was derzeit auch für Bakkalaureatsstudien gilt. Die vorgeschlagene Änderung fügt nun eine Ausnahmebestimmung vom Erlöschen ein: Für Studierende mit zügigem Studienfortgang im Bakkalaureatsstudium und unmittelbarer Aufnahme des Magisterstudiums erlischt der Anspruch nicht mit Ablegung der letzten Bakkalaureatsprüfung.
Der weitere Inhalt des Antrages betrifft nur mehr eine Reihe von redaktionellen Korrekturen.
Es tut mir sehr Leid, dass dieses ständige Hinauflizitieren oder diese Irritation von Seiten der Opposition den Betroffenen nicht diese Ermutigung und diese positive Motivation gibt, die sie eigentlich brauchen, denn vieles ist hier schon geschehen, und Schritt für Schritt werden Reformen umgesetzt, die schon seit langem fällig waren. Es ist schade und es ist auch irgendwo eine Schande, daraus politisches Kleingeld zu schlagen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Wolfmayr in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen wurde gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilt. Er wird dem Stenographischen Protokoll beigefügt und steht mit in Verhandlung.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 49 |
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Werner Amon MBA, Mares Rossman, Kolleginnen und Kollegen betreffend den
Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage
1166 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz
1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Studienförderungsgesetz
1992, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz
geändert werden – 2. Schulrechtspaket 2005 (1195 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs
bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Z 11
der Regierungsvorlage ist dem Klammerausdruck „(alternativ Technisches Werken
oder Textiles Werken)“ anzufügen:
„- ausgenommen am
Oberstufenrealgymnasium“.
2. In Artikel 4 Z 2
der Regierungsvorlage ist im Text des § 5 Abs. 1 das Wort „Geschwisterkinder“
durch das Wort „Geschwister“ zu ersetzten.
3. In Artikel 4 Z 22
der Regierungsvorlage hat im Text des Abs. 4 der erste Satz zu lauten:
„Die Beurteilung der
Leistungen bei der Jahresprüfung erfolgt unter sinngemäßer Anwendung der Abs.
1 und 2, wobei abweichend von § 35 der Lehrer des betreffenden
Pflichtgegenstandes in der betreffenden Klasse (Prüfer der Jahresprüfung)
stimmberechtigt ist und positive Beurteilungen von Teilprüfungen eines
Prüfungsgebietes, das dem Pflichtgegenstand der Jahresprüfung entspricht, bei
der Festlegung der Beurteilung der Jahresprüfung mit einzubeziehen sind.“
4. In Artikel 7 der
Regierungsvorlage ist nach Z 2 folgende Z 2a einzufügen:
„2a. Dem § 50 wird
folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Bei Studierenden
eines Bakkalaureatsstudiums erlischt der Anspruch gemäß Abs. 1 Z 4 nicht, wenn
1. für ein unmittelbar
anschließendes Magisterstudium Studienbeihilfe bezogen wird und
2. aus den ersten
beiden Semestern des Magisterstudiums der gemäß § 48 Abs. 2 erforderliche
Studienerfolg nachgewiesen wird.““
5. In Artikel 7 der
Regierungsvorlage hat die Z 3 zu lauten:
„3. Dem § 75 werden
folgende Abs. 23, 24 und 25 angefügt:
„(23) Durch § 4 Abs. 1
werden die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer
Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen
und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur
Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG,
75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG, ABl. Nr. L 158 vom
30.04.2004, S 77, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 229 vom
29.06.2004, S. 35, und die Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung
der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. Nr. L 16
vom 23.01.2004, S. 44, umgesetzt.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 50 |
(24) § 50 Abs. 6 ist
erstmals für Studierende anzuwenden, die ein Magisterstudium im Studienjahr
2005/06 aufnehmen.
(25) § 15 Abs. 3 Z 2
ist nicht anzuwenden, wenn unter Beibehaltung der Studienrichtung vom
Diplomstudium auf das Bakkalaureatsstudium gewechselt wurde.““
6. In Artikel 7 Z 4
der Regierungsvorlage hat der Text des § 78 Abs. 25 zu lauten:
„(25) § 50 Abs. 6
sowie § 75 Abs. 24 und 25 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2005 treten mit Beginn des Studienjahres 2005/06
in Kraft. § 4 Abs. 1 und 2 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.“
Begründung
Zu Z 1 (Art. 1 Z 11):
An der nur als
Oberstufe geführten Form der allgemein bildenden höheren Schule, dem
Oberstufenrealgymnasium (§ 36 Z 2 SchOG) wird (bzw. soll) der Pflichtgegenstand
„Werken“ nicht geführt (werden). Es erfolgt daher die Hinzufügung der Ausnahme
für diese Schulform.
Zu Z 2 (Art. 4 Z 2):
Das Wort
„Geschwisterkinder“ stellt eine veralterte Bezeichnung für „Neffe“ bzw.
„Nichte“ dar. Gemeint sind allerdings Brüder und Schwestern, also
„Geschwister“. Die Änderung ist daher sprachlich-redaktionell bedingt.
Zu Z 3 (Art. 4 Z 22):
Die Ergänzung um den
Satzteil „, wobei abweichend von § 35 der Lehrer des betreffenden
Pflichtgegenstandes in der betreffenden Klasse (Prüfer der Jahresprüfung)
stimmberechtigt ist “ entspricht der derzeitigen Rechtslage und stellt hier somit
eine redaktionelle Korrektur dar. Die Kernaussage der Bestimmung, dass nämlich
positiv beurteilte Teilprüfungen der abschließenden Prüfung bei der Beurteilung
der Jahresprüfung mit einzubeziehen sind, bleibt unverändert.
Zu Z 4 bis 6 (Art. 7 Z
2a, 3 und 4):
Die vorgeschlagenen
Änderungen betreffen Rechtsfolgen im Studienförderungssystem, die Studierende
von einem Übertritt vom
zweigliedrigen auf das dreigliedrige Studiensystem abhalten könnten.
Der Anspruch auf
Studienbeihilfe erlischt mit dem Monat, in dem die abschließende Prüfung
abgelegt wird (§ 50 Abs.1 Z 4). Dies gilt auch für Bakkalaureatsstudien.
Studierende, die ihr Bakkalaureatsstudium vor Ablauf der Anspruchsdauer
abschließen (zB im Juni), erhalten für die folgenden Monate der Anspruchsdauer
(zB Juli und August) keine Studienbeihilfe. Der Anspruch für ein
anschließendes Magisterstudium
beginnt erst mit dem folgenden Semester (zB September). Dadurch wären Studierende mit
besonders günstigem Studienverlauf benachteiligt gegenüber Studierenden, die
zur Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums längere Zeit benötigen und damit die
gesamte Förderungsdauer ausschöpfen.
Die vorgeschlagene Änderung fügt eine Ausnahmebestimmung vom Erlöschen gemäß § 50 Abs. 1 Z 4 ein. Für Studierende mit zügigem Studienfortgang im Bakkalaureatsstudium und unmittelbarer Aufnahme des Magisterstudiums erlischt der Anspruch nicht mit Ablegung der letzten Bakkalaureatsprüfung. Zum Nachweis der Studienaktivität im Magisterstudium ist vorgesehen, dass ein Studienerfolg aus dem ersten Studienjahr
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 51 |
nachgewiesen wird. Das Ausmaß des Studienerfolges beträgt fünf
Semesterstunden aus den ersten beiden Semestern des Magisterstudiums.
Mit der
Übergangsbestimmung im § 75 Abs. 25 werden Studierende eines Diplomstudiums
ermuntert, auf das dreistufige Studiensystem (Bakkalaureat/Magister/Doktorat)
umzusteigen, ohne einen Anspruchsverlust für ein Magisterstudium bei länger
dauernden Studienzeiten im Bakkalaureatsstudium zu riskieren.
Die Regelungen
verstärken die durch den Bologna-Prozess eingeleiteten Maßnahmen und bieten
einen Leistungsanreiz.
Zusätzliche Kosten
entstehen durch Auszahlung der Studienbeihilfe für die Monate zwischen
Abschluss des Bakkalaureatsstudium und Beginn des im nächsten Semester
aufgenommenen Magisterstudiums. Erfahrungsgemäß sind dies nicht mehr als zwei
Monate bei Studierenden mit besonders raschem Studium. Bei einer
durchschnittlichen Studienbeihilfenrate von EUR 300,- monatlich sind dies für
derzeit 130 betroffene Studierende jährlich rund EUR 80.000,-- Mehrkosten.
Diesen Mehrkosten
stehen im Gegenzug Einsparungen bei den Studienunterstützungen (1/14108) im
gleichen Ausmaß gegenüber, da durch die vorliegende Änderung ein Ausgleich für
die Gewährung einer Studienunterstützung im Einzelfall nicht mehr erforderlich
ist.
Beschlusserfordernisse:
Die Änderungen
unterliegen keinen besonderen Beschlusserfordernissen.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. Ich erteile es ihr.
13.26
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin Gehrer! Ich möchte gerne mit einem Gegen-Appell beginnen: Bitte, hören Sie endlich auf die Sorgen und auf die Probleme von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, denn die gibt es! Die gibt es nach wie vor, und unsere Aufgabe ist es, diese zu hören und zu Verbesserungen beizutragen, anstatt zu sagen: Alles ist super!, und uns als Opposition zu kritisieren, weil wir diese Sorgen und Nöte aufgreifen und hier thematisieren. (Beifall bei den Grünen.)
Das, Kollegin Wolfmayr, ist auch eine bildungspolitische Debatte, das muss man auch sagen, ob Ihnen das jetzt passt oder nicht. Ich weiß, das ist unangenehm für Sie, aber stehen Sie dazu!
Sie sagen, es sei alles in Ordnung. Kollege Huainigg bringt immer Gebärdendolmetsch-Beispiele, ich bringe Ihnen wieder ein Beispiel aus Feldkirch, da muss ich nicht weit gehen: BORG Feldkirch, Nachmittagsbetreuung – wissen Sie, wo die stattfindet? – Am Gang! Am Gang, weil die hinten und vorne keinen Platz haben für die Unterstufen-Klassen, die neu dazugekommen sind, um eine Nachmittagsbetreuung anzubieten! Die haben überhöhte CO2-Werte in den Klassen, weil die Klassen zu klein sind und zu viele Schülerinnen und Schüler drinnen sitzen. – Das ist auch Alltag und Realität in der Schule. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis!
Anmerkung Nummer zwei: Sie sagen, wir sollen uns auch mit denen auseinander setzen, die eine Lehre machen und nicht geistig arbeiten. – Frau Ministerin, Menschen, die in Österreich eine Lehre machen, setzen sich sehr wohl geistig auseinander! Eine Lehre bedeutet nicht, dass man nur handwerkliche Tätigkeiten verrichtet rein mecha-
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nischer Art, sondern da geht es auch sehr stark darum, sich mit neuen Inhalten auseinander zu setzen und sehr vieles zu lernen, auch aus Büchern, sich geistig damit auseinander zu setzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben eine ganze Reihe von Anträgen eingebracht. Dieter Brosz ist hergegangen und hat Vorschläge, die Ihre Zukunftskommission gemacht hat, aufgenommen und als Anträge formuliert – eine großartige Idee! Da sind Sachen dabei wie Sprachförderung deutschsprachiger und nicht-deutschsprachiger Kinder sowie die Ausbildung für Kindergartenpädagoginnen/-pädagogen, Lehrerinnen und Lehrer.
Was ist der große Unterschied zwischen diesen vorliegenden Anträgen unserer Fraktion und dem, was Sie zum Teil im Schulpaket II drinnen stehen haben? – Der Unterschied ist der, dass in unseren Anträgen immer auch die ausreichende personelle und finanzielle Bereitstellung von Ressourcen verankert ist. Das ist ja der Kernpunkt, Frau Ministerin! Sie können ja vieles einfach festschreiben – aber wenn Sie nicht bereit sind, auch das Geld dafür zur Verfügung zu stellen, dann bleibt das einfach Schall und Rauch, dann bleibt das totes Recht, weil die Umsetzung nicht stattfindet.
Genauso ist es im Bereich der individuellen Förderung. Auch diesem Antrag werden Sie nicht zustimmen. Sie sagen: Wir tun etliches, wir haben es jetzt im Gesetz verankert!, aber Sie sind nicht bereit, auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen! Es nützt nichts oder es ist nicht genug, wenn Sie einfach hergehen und Förderstunden blocken – denn solange Sie nicht mehr Geld zur Verfügung stellen, wird nicht mehr herauskommen können, geht leider nicht. (Abg. Amon: Das tun wir ja! Geld und zusätzliche Stunden!)
Wenn ich daran denke, wie lange jetzt dieser Kampf war, was die Integrationslehrerinnen und Integrationslehrer betrifft: Das ist ja jetzt wirklich auf massivem Druck entstanden, dass Sie wenigstens heute in der Früh dann gesagt haben ... (Bundesministerin Gehrer: ... Das ist vom Anfang an drinnen gestanden!) Natürlich, Frau Ministerin, aber Sie haben das immer wieder in Frage gestellt! Diese Fixzusagen für die Finanzierung sind von Ihrer Seite nicht gekommen.
Wenn die Landeshauptleutekonferenz an und für sich 700 Lehrer und Lehrerinnen einfordert, die die Länder mehr brauchen, und Sie jetzt bereit sind, 300 zuzugestehen, dann muss ich sagen: Das ist ohnehin ein kleiner Schritt in die allerdings richtige Richtung, und das honorieren wir auch.
Wenn Sie jetzt hergehen und sagen, dass das erst auf Bedarfsnachweis erfolgt, dass diese Lehrer und Lehrerinnen zur Verfügung gestellt werden, dann frage ich mich: Was heißt das für Sie, wenn in Wien derzeit 40 Prozent der Kinder an den Volksschulen nicht Deutsch als Muttersprache haben und wenn es in Vorarlberg 21 Prozent der Kinder sind? Was sollen Ihnen denn die Länder da noch nachweisen, wo dieser höchst dringende Bedarf ist? Nehmen Sie ihn zur Kenntnis und errichten Sie nicht wieder bürokratische Hürden, damit wirklich an den Schulen schnell und zügig die Unterstützung erfolgen kann, die im Bereich der Integrationslehrerinnen und Integrationslehrer dringend notwendig ist! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
13.31
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dieses Schulpaket betrifft zum einen die Fragen des praktischen Schulbetriebes, und da gibt es eine Reihe von Verbesserungen, die durchaus nicht gering zu schätzen sind. Das eine ist die Unterrichtsgarantie, die
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Nutzung des Schuljahres von der ersten Woche an. Es war immer ein großes Ärgernis, dass die Ferien zwar aus sind, aber doch noch nichts Vernünftiges in der Schule passiert. Das ist schon sehr oft vorgekommen. Das andere ist die Zeit nach der Notenkonferenz in der vorletzten Schulwoche. Also ich meine, solange man in der Schule sein muss, sollte das auch Sinn haben. (Abg. Dr. Niederwieser: Was heißt „muss“?) Darf! Aber das erzählen Sie einmal den jungen Leuten!
Die Änderung und die Vorverlegung des Aufnahmeverfahrens sind gut für Schüler und auch Lehrer, weil die Planbarkeit am Anfang des Schuljahres dadurch natürlich eine viel größere ist.
Das Schulpaket hat aber auch prinzipielle Impulse. Das eine ist die Ausweitung der Begabtenförderung und das andere die Sprachförderkurse zum Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch.
Natürlich keine Schuldebatte ohne PISA, und natürlich keine PISA-Debatte ohne die bereits bekannten Standpunkte, obwohl mittlerweile doch eine etwas neue Sicht hätte Platz greifen können, nämlich die Sicht, dass es notwendig ist – ich kenne das aus der familienpolitischen Debatte –, nicht eine Struktur im Gesamten mit einer anderen Struktur zu vergleichen und dann einen Punkt herauszuziehen, sondern das natürlich differenziert zu machen.
Wie erfreulicherweise zuerst Amon und dann auch Faul gesagt haben, ist es eben ein Unterschied, ob in einem Land wie Finnland lediglich 3 Prozent der Bevölkerung nicht die Landessprache als ihre Muttersprache haben oder ob wir in Wien mittlerweile nahezu einen 50-Prozent-Anteil an Schülern in den Pflichtschulen haben, die nicht Deutsch als Muttersprache sprechen. Es ist fein, dass auch die sozialdemokratische Fraktion bereit ist, hier endlich die Problematik zu sehen und die Dinge realistisch zu betrachten. Nur: Wir haben nichts davon, wenn wir einen Durchschnittswert über Österreich legen, obwohl wir wissen – und es ist nicht gut, nur eine differenzierte Analyse zu machen, sondern man muss auch ein bisschen den eigenen Augenschein und die eigene Wahrnehmung zu Rate ziehen –, dass eine Hauptschule auf dem Land oft bei weitem ein höheres Niveau haben kann als eine AHS in Wien. Das bringt uns nichts, wenn wir das nicht berücksichtigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Daher auch noch ein kurzes Wort zu Wien und zur Förderung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und zu den Fragen der Integration. Ich glaube, dass es wichtig ist, auch einmal klar zu sagen, dass wir uns das alles auch leisten können müssen. Bis vor kurzem hat man uns erklärt und belehrt, dass wir die Einwanderung ganz dringend brauchen. Jetzt stellen wir fest, es ist das eine Frage, wie viel davon wir uns leisten können und wie viel davon wir unseren Leuten zumuten können. Das ist nicht nur eine Frage der Begleitlehrer.
Zu dem in Vorarlberg kurz ausgebrochenen Projekt, das man dann wieder zurückgestellt hat. Man hat das Ganze dann mit einem Missverständnis begründet, aber das war schon so vorgesehen und geplant. Wie Max Frisch sagt: Die Wahrheit ist die beste Tarnung! – Das ist schon so gewesen, man kann das hören, weil es doch die Tendenz gibt, Integration nicht so zu verstehen, dass sich Zuwandernde in die Leitkultur integrieren sollen, sondern so – und das ist auch schon ausgesprochen worden –, dass sich beide Gruppen, die Autochthonen und die Zuwanderer, in eine neue, dritte Kultur integrieren müssen, was wir übrigens absolut ablehnen.
Aber abgesehen davon, der Vorschlag in Vorarlberg, dass österreichische Volksschullehrer Türkisch lernen sollen, damit sie eben besser den Migrationshintergrund verstehen können, ist nicht nur den Österreichern nicht zuzumuten, sondern ist schlicht und einfach auch naiv. Haben Sie sich überlegt, dass es dann natürlich auch Serbokroatisch oder Paschtu sein müsste? Es sind auch sehr viele Afghanen da. (Zwischenrufe
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bei den Grünen.) Das ist wirklich der Ausfluss dieser naiven Haltung zu einer glückseligen multikulturellen Gesellschaft, die sich überall in Europa schon längst als Hirngespinst herausgestellt hat.
Dieses Schulpaket ist im Gegensatz dazu realistisch, praxisbezogen und kann unsere Zustimmung finden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär Schweitzer. – Bitte.
13.35
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht uninteressant, an dem anzuknüpfen, was Frau Kollegin Rosenkranz am Schluss ihrer Rede noch angesprochen hat.
Da Sie sich immer so auf die PISA-Ergebnisse beziehen, da Sie immer Kritik an diesem System üben müssen: Sie wissen aber sicherlich auch, dass es in Finnland Voraussetzung ist, dass man die Unterrichtssprache beherrscht und dort von jeher Sorge getragen wurde dafür, dass jeder Schüler zuerst einmal die Unterrichtssprache beherrscht und dann am Unterricht teilnimmt. Das macht meines Erachtens den Erfolg Finnlands in dieser ganzen PISA-Vergleichsstudie aus.
Jetzt reden Sie der Lehrerausbildung für andere Unterrichtssprachen das Wort. Ich frage mich: Für wie viele Unterrichtssprachen wollen Sie da eine Ausbildung haben? Gehen Sie raus, sagen Sie: Wir wollen, dass unsere Lehrer nicht nur Türkisch lernen, wir wollen, dass sie auch Serbokroatisch lernen, wir wollen, dass sie andere slawische Sprachen lernen! Wir wollen, dass sie den Unterricht in den Sprachen anbieten können, die eben in den einzelnen Klassen als Muttersprache von den Schülern sozusagen mitgebracht wurden! – Wie das Ganze zu bewerkstelligen ist, das lasse ich mir von Ihnen dann sehr, sehr gerne erklären.
Nur: Man soll sich nicht aus jedem System die Rosinen herausholen und sagen: Das ist so gut in Finnland, das ist so gut in diesem Land und in jenem Land, und bei uns ist alles so schlecht, was ja auch in der PISA-Studie festgeschrieben ist! – wie wir wissen, zu Unrecht, weil Professor Haider jetzt zugibt, dass vieles von dem, was in der PISA-Studie steht, nicht dem entspricht, was Tatsache ist. Österreich war vorher nicht so gut, und Österreich ist nachher nicht so schlecht. Er relativiert seine Aussagen, und ich bitte Sie, das einfach nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch in Ihre Überlegungen mit einzubauen, dass Sie offensichtlich Ihre Kritik auf der Basis völlig falscher PISA-Ergebnisse aufgebaut haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Gehen Sie hier heraus und korrigieren Sie Ihre Kritik, indem Sie zur Kenntnis nehmen, dass Professor Haider sagt: Jawohl, ich habe mich geirrt!
Tatsache ist, dass Österreich im internationalen Vergleich hervorragend dasteht und – Herr Kollege Niederwieser, ich muss es wiederholen – dass es in Österreich möglich ist, seit es diese Bundesregierung gibt, wirklich Bildungspolitik zu machen. Sie haben ja mit der damaligen Zweidrittelmehrheit, die für die kleinste Änderung im System notwendig war, den Stillstand zum Programm erhoben. Jetzt ist es möglich, dass man vieles bewegt. Die Schulen haben die Möglichkeit, im Rahmen der Autonomie eigenes Profil zu entwickeln, und das passiert in vielen Schulen sehr gut. Vor allem dort, wo Sie noch parteipolitisch besetzt haben, wird noch weniger in Bewegung geraten sein, aber das wird sich im Laufe der Zeit etwas lockern und lösen lassen.
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Ich glaube in Summe, dass mit dem Schulpaket I und mit dem jetzt zur Debatte stehenden Schulpaket II sehr viele Dinge zum Positiven bewegt werden. Die Jahresarbeitszeit kann viel besser ausgenutzt werden. Man kommt vielen Wünschen der Eltern entgegen. Ich kann mich erinnern, die Kollegin Rossmann hat das seinerzeit immer wieder gefordert, dass es zur Ausnutzung der ersten und der letzten Schulwoche kommt, weil sie in den Schulen war, weil sie die Bedürfnisse der Eltern gekannt hat, weil sie selber Kinder in den Schulen gehabt hat, die davon betroffen waren, dass die Unterrichtszeit nicht genutzt wurde. – Sie beschweren sich darüber, dass Stunden gekürzt wurden, und kritisieren jetzt, dass man die vorhandene Zeit nutzen kann.
Ich glaube, das alles zeigt, dass dieses System, das jetzt durch die zwei Schulpakete möglich gemacht wird, ein sehr, sehr gutes ist und diese eine gewaltige Verbesserung im österreichischen Schulsystem bringen. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis – Sie brauchen es nicht zu loben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mandak zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.40
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Kollegin Rosenkranz hat vorhin gesagt, in Vorarlberg müssten die österreichischen Volksschullehrer und -lehrerinnen Türkisch lernen, damit sie die türkischen Schülerinnen und Schüler besser verstehen können.
Ich berichtige wie folgt: Es war Pflicht und ist jetzt nicht mehr Pflicht, aber es gibt das Angebot, dass die Volksschullehrerinnen und -lehrer in ihrer Ausbildung Informationen über türkische Kultur und Sprache im Ausmaß von 16 Stunden bekommen. Das stimmt, wobei sich der Sprachanteil darauf bezieht, wie die türkische Sprache aufgebaut ist, um nachvollziehen zu können, warum türkische Schülerinnen und Schüler manche grammatikalischen Fehler auf Deutsch machen, die nämlich darauf beruhen, dass ihre Muttersprache anders aufgebaut ist als die deutsche Sprache. Das ist der Hintergrund. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Wolfmayr: Das ist eine Rede!)
13.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Brosz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.41
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Sportstaatssekretär Schweitzer
hat zu seinem Spezialgebiet PISA-Studie behauptet, Günter Haider hätte
zugegeben, dass die Ergebnisse der PISA-Studie falsch seien. – Das ist
unrichtig! (Staatssekretär Mag. Schweitzer: Er hat sie relativiert,
habe ich gesagt!)
Richtig ist vielmehr, dass sich nach der PISA-Studie 1 ergeben hat, dass es unterschiedliche Bewertungen in den verschiedenen Ländern gegeben hat. (Abg. Scheibner: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) – Das ist keine tatsächliche Berichtigung?
Richtig ist vielmehr, dass es unterschiedliche Bewertungen gegeben hat und dass diese gleichgestellt worden sind.
Die Folge dieser Erkenntnis war, dass die Ergebnisse der ersten PISA-Studie in Österreich eindeutig zu gut ausgefallen sind, weil nämlich die BerufsschülerInnen nicht in ausreichendem Ausmaß berücksichtigt worden sind. Das waren die Erkenntnisse der Veränderungen der PISA-Studie 1. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neugebauer: Kann man das nicht auf die Redezeit anrechnen?)
13.42
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet
ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte. (Staatssekretär
Mag. Schweitzer – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz
begebenden Abg. Brosz –: Ich kann dir Haider vorlesen, wenn du
willst, er relativiert sich selbst!)
13.42
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Staatssekretär, Sie können sich dann noch einmal zu Wort melden. (Staatssekretär Mag. Schweitzer: Ja, gut!) – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines ist schon eigenartig: Man bekommt immer wieder Regierungsvorlagen zu Schulpaketen ins Haus geliefert, liest sich diese durch und denkt sich, wirklich dagegen sein kann man nicht, wirklich bewegen wird es auch nichts, und dann kommt man in das Parlament, hört Ihnen zu, und dann denkt man sich: Wovon reden Sie, bitte? War das die gleiche Vorlage, die ich auf dem Tisch gehabt habe?
Dann spricht Frau Kollegin Rossmann von einem großen Schulpaket, von einem neuerlich großen Schulpaket. Unserer Meinung nach und auch nach jener der Öffentlichkeit, soferne ich mich richtig erinnere, entsprach das erste Schulpakets nicht dieser Einschätzung.
Die Frau Bundesministerin sagte, in den letzten zehn Jahren wurde die neue Schule geschaffen. Möglicherweise waren es kleine Schrittchen, aber gleich von der neuen Schule zu sprechen; ich weiß es nicht. Der Herr Sportstaatssekretär hat es auch beim Namen genannt, nur jemand anderen zugeordnet: Er hat vom Stillstand zum Erheben des Programms geredet. Das fällt mir eher ein, wenn ich mir das Tempo Ihrer Reformen anschaue. Die PISA-Studie et cetera wurde schon zitiert, wir bräuchten ein großes Tempo, größere Reformen und mehr Mut. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Schweitzer.)
Folgendes kann ich auch schon nicht mehr hören, Herr
Staatssekretär – die Frau Bundesministerin ist jetzt nicht da –:
Wenn wir sagen, Sie setzen zwar kleine Schritte in die richtige Richtung, Ihre
Politik sei aber zu langsam, zu wenig, zu mutlos, dann werfen Sie uns vor, dass
wir die Schulen, die Schüler und die Lehrer schlechtreden. Das machen wir
wirklich nicht. Sie meinen, es wären immer dieselben Kalauer. (Abg.
Dr. Fekter: Immer dieselben Kalauer, stimmt!) Wir sagen, dass
Ihre Politik schlecht ist. Das werden wir so lange sagen, solange
sich das nicht ändert, dazu sind wir in diesem Haus verpflichtet! (Beifall
bei der SPÖ.)
Sie haben jahrelang die Zweidrittelmehrheit beklagt und gemeint, die SPÖ blockiere alle Reformen, weil wir die Zweidrittelmehrheit brauchen. Die Zweidrittelmehrheit ist weg, und was legen Sie auf den Tisch? – Sie legen ein Reförmchen mehr vor, doch die wichtigen Maßnahmen im Bereich Frühförderung, Ganztagsschulen, Selektivität des Schulsystems et cetera werden wieder einmal leider überhaupt nicht angegangen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
13.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.45
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Individualisierung und Qualitätsverbesserung im Unterricht sind die Schwerpunkte des zweiten Schulrechtspaketes 2005.
Ich möchte heute im Speziellen auf die sprachliche Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache eingehen. Eine erfolgreiche Integration fängt am besten bei den Kindern an. Sie lernen schnell, und sie bilden ein wichtiges Sprachrohr zu den
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Eltern. Ein vernünftiges und konstruktives Miteinander geht über eine gemeinsame Sprache. Als Bürgermeister der Marktgemeinde St. Nikola an der Donau in Oberösterreich weiß ich, wovon ich spreche.
Wir haben in unserer Gemeinde eine zweiklassige Volksschule, in der rund 40 Prozent der Schüler Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sind. Für die Lehrkräfte bedeutet dies eine besondere Herausforderung und sehr viel Engagement. Neben dem Bedarf, mehrstufig in einer Klasse zu unterrichten, müssen sie auch zusätzlich dafür sorgen, dass die sprachliche Förderung nicht zu kurz kommt. Seit zwei Jahren haben die Lehrer im Rahmen eines Schulversuches die Möglichkeit, diesen Bedarf an Sprachförderung ausschließlich mit den außerordentlichen Schülerinnen und Schülern im Ausmaß von 13 Wochenstunden zu decken. Lehrer, Schüler und Eltern stehen zu dieser Initiative. Aber auch die Integration dieser Familien in das Gemeindeleben war und ist durch diese sprachliche Förderung von großer Bedeutung.
Mit dem heutigen Beschluss des zweiten Schulrechtspaketes wird diese hervorragende Leistung der Lehrer auch finanziell und personell abgesichert. Vor allem für kleinere Schulen mit einer großen Zahl an zu fördernden Kindern ist dies ein wichtiger Schritt zu einer weiteren Qualitätsverbesserung und Individualisierung des Unterrichts.
Ich könnte jetzt auch noch Beispiele aus dem Kindergartenbereich und Vorschulbereich anführen, die zeigen, wie wichtig die sprachliche Frühförderung ist. Ich begrüße jede Maßnahme, die in diese Richtung geht, und bedanke mich bei Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer, die sehr viel für diesen Bereich übrig hat. (Beifall bei der ÖVP.)
13.46
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. Ich erteile es ihr.
13.46
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Da das lebenslange oder lebensbegleitende Lernen immer wieder ein Thema auch im Zusammenhang mit dem Lissabon-Prozess ist, möchte ich erwähnen, dass dieser Terminus lebensbegleitendes oder womöglich lebenslanges Lernen für viele Leute mehr eine gefährliche Drohung als eine Hoffnung ist, und das hat viel damit zu tun, dass viele Menschen während ihrer Schulzeit Erfahrungen gemacht haben, die tatsächlich nicht geeignet sind, Neugierde und Lebensfreude zu fördern.
Ich habe Glück
gehabt, kann man sagen. Es gibt eben ein paar, die Glück haben, vielleicht
sitzen einige hier, die zufällig in einem ganz guten Umfeld in die Schule gehen
konnten und deswegen nicht unter diesem großen Druck gestanden sind, unter dem
viele Kinder jetzt stehen. Ich glaube nämlich, dass es zwei zentrale Ziele bei
der Schule gibt:
Das erste zentrale
Ziel ist, dass die Kinder und Jugendlichen den Spaß am Lernen nicht verlieren.
Diese Freude haben sie nämlich in aller Regel, bis sie in die Schule gehen.
Das, was die Kinder lernen, bis sie sechs Jahre alt sind, ist eine große Latte,
die man gar nicht aufzählen kann. Doch auf einmal wird das Lernen ein Problem.
Das heißt, ein Ziel ist es jedenfalls, dass sie den Spaß am Lernen behalten.
Das zweite zentrale
Ziel ist, dass es eine qualitätsvolle Ausbildung gibt. Das heißt, dass die
Ausbildung auch das erfüllen soll, was für die Menschen, für die einzelnen
Persönlichkeiten wichtig ist, sie soll aber auch durchaus im Zusammenhang mit
den wirtschaftlichen Erfordernissen stehen.
Mich bedrückt oder irritiert manchmal, dass es nicht den Mut gibt, die Schule in Österreich so grundsätzlich zu verändern, dass diese zwei Ziele erreicht werden können. Es ist schon gesagt worden, dass es Maßnahmen gibt, die in einzelnen Schritten auch
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positiv zu bewerten sind. Das ändert aber nichts daran, dass das System
der österreichischen Schule im Sinne von Spaß und auch von qualitätsvoller
Ausbildung nicht immer richtig ist. Wie soll man sich sonst erklären, dass
Tausende Kinder Schulangst haben, ja sogar physisch erkranken. Wie erklärt man
sich, dass es zunehmend Klagen aus der Wirtschaft gibt, dass die Schulabgänger
und Schulabgängerinnen nicht die Qualifikationen und Fähigkeiten haben, die sie
mit 14, 15 Jahren schlichtweg haben sollten. Wie erklärt man sich auch,
dass oft 20 Prozent der Schüler eines Jahrgangs nicht sinnerfassend lesen
können. Ich denke, da muss einem irgendwann einmal etwas auffallen, und da geht
es nicht mehr um einzelne kleine Maßnahmen, sondern da geht einfach darum,
grundsätzlich etwas zu ändern.
Ich komme jetzt noch
einmal auf die Zukunftskommission zu sprechen, weil die tatsächlich versucht
hat, das ein bisschen grundsätzlicher aufzurollen. Frau Ministerin Gehrer hat
zuerst gesagt hat, die Zukunftskommission zähle quasi zu den Leistungen –
sie hat diese aufgezählt – dieser Regierung. Die Regierung hat diese
Kommission eingesetzt, und das finde ich auch gut. Ich finde, es war ein guter
Schritt, diese Zukunftskommission einzusetzen, damit man sich das einmal ein
bisschen grundsätzlicher anschauen kann, und die Zukunftskommission Vorschläge
betreffend Bildungssystem oder Schulsystem machen zu lassen.
Aber was machen Sie? – Sie lassen die Kommission arbeiten, die eine Menge sinnvoller Vorschläge wie etwa Veränderung der Leistungsbeurteilung, Binnendifferenzierung, Frühförderung im sprachlichen Bereich und so weiter macht. Sie alle kennen das. 13 Anträge vom Kollegen Brosz diskutieren wir hier mit, die Ihnen nicht einmal ein Wort wert sind, die Sie einfach mit einem Federstrich ablehnen. Sie wollen das alles nicht. Daher frage ich mich, welchen Sinn es macht, wenn Sie so eine Kommission einsetzen und nichts von dem, was die Kommission will, abgesehen von einigen ganz winzigkleinen Änderungen, umsetzen.
Genau das kritisieren wir! Diese Zukunftskommission hätte nämlich tatsächlich richtungsweisend werden können, wenn Sie als Regierungsfraktionen auch bereit gewesen wären, davon etwas umzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)
13.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet
ist Frau Abgeordnete Mittermüller. Ich erteile es ihr. (Abg. Amon: Die
Rednerliste stimmt nicht!)
13.51
Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Bundesministerin Gehrer ist gerade nicht anwesend. Hohes Haus! Das Schulpaket 2 sollte einhellige Zustimmung hier im Hohen Haus finden und wird es wahrscheinlich auch, da es weitere Qualitätsverbesserungen auslösen wird.
Ein wesentlicher Inhalt sind die Sprachförderkurse zum Erlernen
der deutschen Unterrichtssprache. Wir haben schon von den Vorrednern gehört,
dass 21 Prozent der Volksschulkinder in Vorarlberg, 40 Prozent in
Wien und bei uns in Kärnten 5 Prozent – das sind zahlenmäßig
2 101 – der Schüler Kinder nichtdeutscher Muttersprache sind. Der
Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg Haider hat anlässlich der
Landeshauptleutekonferenz das damit verbundene Integrationsproblem aufgezeigt
und eine Forderung nach mehr Stützlehrern für den Sprachunterricht an die
Bundesregierung gerichtet, und es ist ihm dabei nur Recht zu geben. (Abg.
Dr. Niederwieser: Wie viele?)
Herr Staatssekretär! Ich hoffe, Sie werden Folgendes der Frau Bundesministerin mitteilen: Ich möchte hier wiederum eine Lanze für die Kleinschulen brechen und auf die besonderen Probleme der Kleinschulen hinweisen. Ich hoffe, dass es auch dahin gehend gute Lösungen geben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
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Förderungen sind immer mit Schülerzahlen verbunden, und da
gibt es sicherlich ganz besondere Probleme. Es ist einfach ein Problem –
ich kann das aus meinem Heimatland Kärnten berichten –, wenn in einer
kleinen Kärntner Dorfschule ein Kind aus Armenien in der zweiten Schulstufe
sitzt und dem Unterricht kaum bis gar nicht folgen kann. Es ist ein Problem für
das Kind, aber genau so für die Lehrer und die Mitschüler. (Abg. Sburny: Was
machen Sie dann? Wie lösen Sie das Problem?) – Ja, wir hoffen, dass
das Schulpaket 2 auch da eine Lösung bringt. (Abg. Sburny: Rausschmeißen,
wegsperren!)
Dieses betroffene Kind ist nicht nur im Bildungsbereich sehr benachteiligt, es kann sich auch sozial schwer integrieren, da es Verhaltensweisen und -regeln kaum versteht. Und das teilen uns auch die Lehrer und die Schulleiter mit. Probleme sind also vorprogrammiert. (Abg. Sburny: Es wäre interessant, was Sie jetzt tun! Sie gehören zur Regierungsfraktion!) Diese Problematik hat ein Schulleiter mit mir besprochen und mir ans Herz gelegt, dass ich das dem Hohen Haus mitteilen möge, dass man auf die Anliegen der Kleinschulen nicht vergessen sollte.
In Kärnten gab es heuer 627 Schulanfänger nichtdeutscher Muttersprache, und davon waren 371 Kinder, also mehr als die Hälfte, mit kaum oder fast keinen Deutschkenntnissen. Das Problem liegt wohl ganz klar auf der Hand. Daher ist es für uns und für ganz Österreich ein Anliegen (Zwischenruf des Abg. Brosz), dass das Schulpaket 2 mit dem forcierten Sprachunterricht ein wichtiger Schritt zur Integration fremdsprachlicher Jugendlicher in Österreich wird.
Das ist vorausschauende Politik dieser Bundesregierung, damit Österreich nicht sozialpolitischen Sprengstoff bekommt, wie es Frankreich leider erfahren musste. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Wie lösen Sie das Problem?)
13.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte. (Abg.
Mag. Molterer – in Richtung Präsidium –: Stimmt
noch irgendetwas von der Rednerliste?)
13.55
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es gibt Unruhe wegen der Rednerliste, aber ich bin jetzt aufgerufen, und daher nehme ich mir das Recht, zu den Paketen, Schulpaket 1 und Schulpaket 2, etwas zu sagen.
Wann kommt endlich die Reform, Herr Staatssekretär? –
Im Schulpaket 1 hat es eine interessante Reform gegeben, nämlich dass am
Samstag schulfrei ist. Das hatten die meisten Schulen jedoch schon. Dann hat es
die Reform betreffend Ganztagsbetreuung gegeben. Schauen wir einmal, wie diese
Ganztagsbetreuung am Nachmittag ausschaut! (Abg. Mag. Molterer: Haben
wir die vielleicht auch schon?) Diejenigen Gemeinden, die eine ordentliche
Nachmittagsbetreuung angeboten haben, haben nämlich von diesen Schulpaketen
nichts. (Zwischenruf des Abg. Amon.)
Zum Schulpaket 2, Herr Kollege Amon: Ich höre heute die ganze Zeit, wie gut unsere Lehrer sind. Ich schließe mich dem an. Wären unsere Lehrer nicht so gut, hätten sie schon an Ihren Reformansätzen verzweifeln müssen. Trotzdem funktioniert die Schule. Aber ich frage mich: Wieso ist in diesem Schulpaket jetzt plötzlich enthalten, dass 2,5 Prozent der Schulstunden gehalten werden müssen, also nicht mehr ausfallen dürfen? Heißt das, dass die Lehrer die Schulstunden so halten, wie sie wollen? – Ich war 25 Jahre lang Lehrer, kenne sehr viele Lehrerinnen und Lehrer und weiß, dass die Lehrerinnen und Lehrer gerne ihren Unterricht vom Beginn des Schuljahres bis zum
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Ende des Schuljahres halten. Was also unterstellen Sie da den Lehrerinnen und Lehrern?
Wie ist es zu verstehen, Herr Staatssekretär – ich muss jetzt mit Ihnen reden, die Frau Ministerin ist gerade nicht anwesend –, dass in diesem Erlass steht, dass die Randstunden nicht suppliert werden sollen? Ich frage mich schon, wieso Sie jetzt einfordern, dass nicht mehr als 2,5 Prozent der Schulstunden entfallen dürfen. Sie haben mit einem Erlass des Bundesministeriums festgelegt, dass aus Einsparungsgründen Randstunden nicht suppliert werden dürfen. Jetzt steht der Lehrer in der Öffentlichkeit wieder so da, als ob er der geborene Faulpelz wäre und Stunden nicht halten würde. Sie sollten mehr für das Image der Lehrer, der guten Lehrerinnen und Lehrer in Österreich machen. (Abg. Brosz: Gilt der Erlass noch?) – Der Erlass ist gültig, er ist in Kraft. Es darf nicht suppliert werden, wenn eine Randstunde entfällt. (Zwischenruf der Abg. Rossmann.) – Ich verstehe Sie leider so schlecht. Ich komme dann zu Ihnen.
Zur sprachlichen Frühförderung. Meine sehr geehrten Damen
und Herren! In Oberösterreich gibt es ein Integrations- und
Fördermaßnahmenpaket für Schüler und Jugendliche, deren Mütter nichtdeutscher
Muttersprache sind. Dieses Paket wurde im Auftrag der Pädagogischen Akademie
des Bundes vom Institut für Interkulturelle Erziehung erarbeitet. Darin sind
echte sprachliche integrative Maßnahmen enthalten, wie sie derzeit schon in
den verschiedensten Gemeinden in Oberösterreich – fast ausschließlich
sozialdemokratisch geführten Gemeinden – durchgeführt werden. (Abg. Großruck:
So viele gibt es gar nicht!) – Es gibt schon genug. Wie viele gibt
es denn, weißt du das überhaupt? (Abg. Großruck: Lass die Kirche im
Dorf, lieber Freund!)
In fast ausschließlich sozialdemokratischen Gemeinden werden diese Maßnahmen durchgeführt. Die Frau Bundesministerin gibt lobenswerterweise Geld für solche Studien, für solche Projekte aus. (Abg. Brosz: Wunderbar!) – Ja, wunderbar. Warum liest sie dann die Ergebnisse nicht? Warum schließt sie sich nicht genau diesen Ergebnissen an und ordnet sprachliche Frühförderung mit integrativen Maßnahmen in den Schulen an? Wir sind draufgekommen, dass eine Frühförderung von der Vorschule über Volksschule und Hauptschule erst dann Sinn macht, wenn man auch die Mütter mit einbezieht. Das ist nämlich die einzige Institution, in die auch Mütter mitgehen dürfen, wo sie am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen. Leider ist das so durch diesen kulturellen Hintergrund, der in sehr vielen Fällen gegeben ist.
Wissen Sie, wie wichtig es ist, dass die Mütter wissen, was
Schule bedeutet in Österreich? Wissen Sie, wie wichtig es ist, dass auch zu
Hause Deutsch gesprochen wird? In der Zwischenzeit kommen auch ausländische
Mütter mit nichtdeutscher Muttersprache zu den einzelnen Veranstaltungen in
die Schule, bis hin zu den Elternsprechtagen. (Präsidentin Mag. Prammer
übernimmt den Vorsitz.)
Das wären Maßnahmen, die heute schon durchgeführt werden. Und wir freuen uns, dass wir jetzt 300 Lehrer mehr bekommen. Übrigens: Die Landeshauptleute meinen, 700 Lehrer mehr würden wir brauchen.
Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Staatssekretär: Machen Sie endlich Reformen – und sparen Sie sich Pakete! (Beifall bei der SPÖ.)
14.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schiefermair. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.00
Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Am Anfang war das Wort.“ – Nicht biblisch möchte ich das verstanden wissen, sondern das Wort oder das Sprach-
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vermögen als jenes Werkzeug, das jedes Kind bekommen soll, noch bevor es mit Unterrichts- und Bildungsinhalten konfrontiert wird. Darum begrüße ich die von der Frau Bundesministerin initiierte Fokussierung auf die Sprachförderung, die im Schulpaket 2 ein wichtiger Baustein ist.
Die vorgezogene Schuleinschreibung mit den dazugehörigen Maßnahmen und Rahmenbedingungen, aber auch die offene Zusammenarbeit mit den Kindergärten und den Schulen stellt eine tatsächliche und notwendige Verbesserung dar.
Diese zusätzliche Sprachförderung ist wichtig vor allem, aber nicht nur, für Kinder mit Migrationshintergrund, sondern auch für Kinder, die’s g’wohnt san, dass dahoam so red’n kinnan und a woin, dass mit die Lehrer so red’n kinnan, nämlich im Dialekt. Sie miassn oba auf oamal zuahean, und sie hean Hochdeutsch. Auch jene Kinder, die in kommunikationsarmen und zerrütteten Familien leben, können die Unterstützung in dieser Phase wirklich sehr gut brauchen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die optimale Ausnützung der vorhandenen Schulzeiten. Damit wird auf die viel diskutierte Stundenreduzierung reagiert. Da haben wir jetzt die drei Bereiche: die rasche Festlegung der Stundenpläne, die Vorverlegung von Nachprüfungen kurz vor Ferienende, und der dritte Bereich ist, dass die Notenkonferenzen in der vorletzten Schulwoche gehalten werden.
Für die Eltern ist es eine wesentliche Erleichterung, wenn die vereinbarten Stunden auch eingehalten werden. Dies ist mit der Unterrichtsgarantie gewährleistet. Die Frau Bundesministerin hat vorhin schon von Qualitätssicherung gesprochen. Auch ich bin der Meinung, Qualität geht vor Quantität. Und meiner Vorrednerin, Frau Sburny, möchte ich Recht geben bezüglich dieser zwei wichtigen Faktoren: den Spaß am Lernen nicht verlieren und die Qualitätssicherung.
Ich bin der Meinung, dass man mit diesen Paketen genau diesen Ansprüchen gerecht wird. Und dem Herrn Gaßner möchte ich sagen: Nicht alle SPÖ-BürgermeisterInnen sind so gut. Ich erinnere nur an die vor kurzem stattgefundene Wahl in Kematen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.03
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei Elemente dieses Mini-Schulpakets 2 näher eingehen, von dem ich hoffe, dass es letztendlich das Wenige hält, was Sie, Frau Ministerin, darin versprechen.
Erstens: die geplanten Maßnahmen der Begabtenförderung durch das Überspringen einer Schulstufe an den Nahtstellen. Dazu ist in den Erläuterungen nachzulesen, dass eine spezielle Förderung unumgänglich ist, damit Kinder ihre besonderen Potentiale nutzen und individuell entwickeln können.
Wie wahr!, kann ich nur sagen. Allerdings hätte ich gerne von Ihnen eine Antwort auf Fragen bekommen, die Sie uns schuldig geblieben sind.
Ich würde gerne wissen: Was verstehen Sie unter „begabt“, unter „besonders begabt“? Sind begabte Kinder solche, die trotz eines rigiden Schulsystems ihre Freiheiten suchen, oder sind Kinder, die im musisch-kreativen Bereich begabt und im naturwissenschaftlichen Bereich verbesserungsfähig sind, dann unbegabt? Was heißt das? – Für uns ist ein Überspringen einer Schulstufe als individuelle Förderung wirklich zu wenig.
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Aber von individueller Förderung ist ja in Ihrer
Schulpolitik kaum etwas zu merken. Es gibt keinen Ausbau, keine Erhöhung des
Angebotes an ganztägigen Schulformen, wenige Ansätze zur Verbesserung der
Unterrichtsqualität, keine Ansätze zur Senkung der Klassenschülerzahlen.
Tatsache ist, dass das österreichische Schulsystem sehr schlecht in der Lage
ist, Schüler und Schülerinnen tatsächlich individuell zu fördern, und dass die
sozialen Herkunftsunterschiede nirgends so stark zu bemerken sind wie im
österreichischen Schulsystem. (Ruf bei der ÖVP: Sprachförderung!)
Eine kurze Anmerkung zur vorverlegten Schuleinschreibung. Das ist wieder ein Signal an die Eltern so genannter begabter Kinder. Ich glaube, das Einzige, was hier wirklich angebracht wäre, wäre eine breite Förderung in den Kindergärten oder in einem ausgebauten Vorschulsystem.
Ich denke, die Kinder sollten nicht an die Schule angepasst werden, sondern nach wie vor die Schule an die Kinder. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.06
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.06
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Besucher auf der Galerie! Ich sehe dieses 2. Schulpaket als einen weiteren wesentlichen Schritt in die richtige Richtung, der die positive Bildungspolitik und den Reformprozess unserer Regierung unterstreicht.
Ich habe mich durch zahlreiche Diskussionen mit Lehrerinnen und Lehrern und auch mit Eltern in meinem Wahlkreis davon überzeugen können, dass die Individualisierung des Unterrichts und die Unterrichtsgarantie als positiv und als Qualitätsverbesserung zu sehen sind. Im Mittelpunkt stehen Änderungen, die der gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern dienen. Jeder einzelne Schüler wird im Bereich seiner Talente und Schwächen bedarfsgerecht gefördert und unterstützt.
Um einen Unterricht richtig und effizient abhalten zu
können, ist beispielsweise das Beherrschen der Unterrichtssprache von großer
Bedeutung und eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg von jungen
Menschen. Jetzt bieten wir mit zusätzlichen 300 Lehrerposten die gezielte
Chance einer frühen Sprachförderung an den Volksschulen, und eine frühe
Förderung ist Voraussetzung für eine bessere Integration, besseren Schulerfolg
und vor allem auch für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, meine sehr
geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Eine wichtige Weiterentwicklung sehe ich auch in dem umfassenden Maßnahmenkatalog betreffend Unterrichtsgarantie. Zum Beispiel durch Verbesserungen im Aufnahmeverfahren der künftigen Schüler schaffen wir sowohl für die Eltern als auch für die Schüler mehr Planungssicherheit, und durch Verschiebungen in der Terminisierung von Notenkonferenzen, Stundenplanerstellungen, Nachprüfungen, Einführungsphasen bieten wir den Schülern und den Eltern einen verbesserten und gesicherten Unterricht.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, sei erwähnt – und auch das haben mir viele Lehrerinnen und Lehrer bestätigt –, dass dieses Paket mit den Schulpartnern verhandelt worden ist und im Konsens getragen wird. Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter haben mit den Experten gemeinsam verhandelt. Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, machen Bildungspolitik mit jenen, die betroffen sind, und mit Inhalten, die auch vertretbar sind. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rada. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.09
Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Was die Inhalte der Schulpakete angeht, müsste ich mit meinem Vorredner noch irgendwo ein Privatissimum durchführen, denn all das, was er gesagt hat bezüglich der Inhalte, kann ich nicht wirklich unterstreichen.
Tatsache ist, wir werden diesem Schulpaket 2 insgesamt zustimmen, obwohl die Fragen nicht alle so gelöst sind, wie wir das aus der Sicht der Sozialdemokratie haben wollten. Ich möchte nur zwei Dinge anschneiden; die Zeit lässt auch nicht mehr zu.
Da ist erstens einmal das Schulzeitgesetz mit der wirklich guten Absicht, Frau Ministerin, einen Schulbeginn zu haben, wo Eltern, Schüler und Lehrer darauf vertrauen können: Wir beginnen am 1. September mit der Schule.
Das ist aber nicht gelungen. Die Regelung bezüglich Nachprüfungen hat nicht das gebracht, was wir wollten. Wir wollten eigentlich nur eines erreichen: Dass all jene Schülerinnen und Schüler, die das Problem haben, eine Nachprüfung absolvieren zu müssen, diese in Zeiten außerhalb des normalen Schulalltagsdrucks absolvieren können. Das ist nicht gelungen, das haben Sie nicht zustande gebracht.
Auch wenn Sie sagen: Am Mittwoch wird der Unterricht beginnen! – Der wird nicht am Mittwoch beginnen, Frau Bundesministerin, das wissen Sie ganz genau. Und die pädagogischen Konzepte zu all diesen Fragen sind Sie uns noch immer schuldig geblieben. Ich frage mich immer wieder: Was bringen Klassenwiederholungen? Klassenwiederholungen bedeuten eigentlich nur unnötige Dienstposten, die wir verbrauchen. Klassenwiederholungen verbrauchen auch sehr viel Lebenszeit von einzelnen Schülerinnen und Schülern.
All diese Dinge haben Sie im Paket 2 nicht verpackt! (Beifall bei der SPÖ.)
14.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neugebauer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.11
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ich denke, es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob das ein Packerl oder ein Paket ist und welches Gewicht es hat. Wenn Sie den übernächsten Tagesordnungspunkt mit berücksichtigen, wo wir die Pädagogischen Hochschulen mit einem Quantensprung – Ausbildung, Fortbildung und berufsbezogene Forschung – zusammenführen, dann sind das Tonnagen. Und diesen Unterschied müssen Sie einmal Klavier spielen können! Da wird Sie Rudolf Buchbinder gerne zum Vierhändig-Spielen einladen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: „Quantensprung“?!)
Die Botschaft des Schulpaketes 2: Ausnützung des Unterrichtsjahres; ein deutlicher Hinweis, dass es im Sprach- und Sprechverfahren Defizite gibt. Vielleicht hat diese Diskussion auch trotz mancher Unterschiedlichkeit den Zweck, bewusst zu machen, dass es nicht mehr reicht, Lehrer allein tätig sein zu lassen, sondern dass Schule, Bildungs- und Erziehungsarbeit der kompetenten Mitarbeit auch der Erziehungsberechtigten bedarf. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sprachförderung und Sprecherziehung wird nicht dadurch erreicht, die Kinder vor die Mattscheibe zu setzen. Da muss es den Dialog mit den Erziehungsberechtigten geben, und davon lebt auch die Schule.
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Ich möchte als Letztes anmerken, was mir an dieser Stelle immer wichtig ist – und ich bedanke mich bei dir, Frau Bundesministerin, sehr herzlich dafür –: Dass bei diesen Detailmaßnahmen nicht darauf vergessen worden ist, Verwaltungsvereinfachung durchzuführen und viele Entscheidungen in die Schulpartnerschaft, in die Autonomie zu legen. Das ist gelebte Schulpartnerschaft, und ich gratuliere dazu sehr herzlich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die BerichterstatterInnen wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend 2. Schulrechtspaket 2005 in 1166 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend 2. Schulrechtspaket 2005 in 1166 der Beilagen samt Titel und Eingang, unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Abgeordneten, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1196 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit
angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1197 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1200 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit
angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1201 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit
angenommen.
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Jetzt gelangen wir zur
Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1202 der
Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit
Mehrheit angenommen.
Ferner gelangen wir
zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1203
der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte auch hier
jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit
Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur
Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1204 der
Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit
Mehrheit angenommen.
Jetzt gelangen wir zur
Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1205 der
Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit
Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1205 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend gezielten Einsatz des Förderunterrichts.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben,
um ein entsprechendes Zeichen. – Das
ist mit Mehrheit angenommen. (E 162.)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1205 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend individuelle Förderung von gehörlosen Kindern und Jugendlichen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein
Zeichen der Zustimmung. – Das ist
einstimmig angenommen. (E 163.)
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1206 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit
angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1207 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung
geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1208 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte auch hier bei Zustimmung um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1209 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte auch hier im Falle der Zustimmung um ein
entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
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14. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 625/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen (1210 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.19
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Auch wenn sich die SPÖ zum bestmöglichen öffentlichen Schulsystem bekennt, das für alle Kinder, unabhängig vom Geldbörsel und vom Bildungsgrad der Eltern, offen ist, so dürfen auch die Leistungen der Schulen in freier Trägerschaft nicht übersehen werden.
Alternativschulen, Waldorf- und Montessori-Schulen, sind sehr oft Pioniere in der Umsetzung pädagogischer Konzepte, die dann mitunter auch ins öffentliche Schulsystem Eingang finden – oder auch nicht. Jedenfalls sind sie aber eine ganz wesentliche Bereicherung der Bildungslandschaft. Diese Schulen sind dadurch eine wertvolle Ergänzung des öffentlichen Schulsystems.
Nicht umsonst, meine Damen und Herren, fordert die Zukunftskommission eine Aufwertung der Alternativschulen in Form einer Gleichstellung mit konfessionellen Schulen. Immerhin übernimmt ja der Bund die Personalkosten der katholischen Privatschulen zur Gänze – Konkordat hin und her. Die einseitige Bevorzugung der konfessionellen Schulen ist aus Gerechtigkeitsüberlegungen einfach nicht einzusehen, und schon gar nicht, wenn man besonders die Innovationskraft der einzelnen Schultypen in Betracht zieht.
Da geht es offensichtlich um eine ideologische Ausrichtung, die die Regierungsparteien dazu bewegt, Alternativschulen seit Jahren finanziell auszuhungern. Das Gedankengut, das dort vermittelt wird, passt Ihnen offensichtlich nicht, und deswegen werden diese Schulen von Ihnen systematisch in Ihrer Existenz bedroht.
Das letzte Mal – das muss ich in Erinnerung rufen – hat es unter dem SPÖ-Bundesminister Scholten eine spürbare Verbesserung für Schulen in freier Trägerschaft gegeben und das, obwohl die SPÖ die Priorität auf ein öffentliches Schulsystem von höchster Qualität legt. Entscheidend ist für uns die bestmögliche Ausbildung unserer Kinder, und das muss uns allen etwas wert sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir bekennen uns dazu, dass Österreich ein öffentliches Schulwesen ohne Schulgeld hat. Beide Punkte, sowohl die Öffentlichkeit des Schulwesens als auch die Schulgeldfreiheit, haben wir gemeinsam in der Bundesverfassung verankert, und das ist ein allgemein anerkanntes Bekenntnis. Wir haben
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darüber hinaus über Staatsverträge das Konkordat entschieden und uns auch im Verfassungsrang dafür entschieden, dass wir den konfessionellen Schulen eine entsprechende Zuwendung aus dem Bundeshaushalt im Sinne der Abdeckung der Personalkosten zukommen lassen. Wir sind auch verpflichtet dazu, dazu gibt es den Staatsvertrag des Konkordats.
Ich bin einigermaßen überrascht darüber, dass insbesondere von sozialdemokratischer Seite, aber auch von grüner Seite ein derart starkes Engagement in Richtung von Privatschulen geht, in denen selbstverständlich Schulgeld zu zahlen ist. Ich bin der Meinung, dass man diese Initiativen durchaus im Rahmen der budgetären Möglichkeiten unterstützen soll, aber wir haben derzeit weiß Gott andere Probleme im Bildungssystem, wenn es etwa darum geht, dass wir alles tun wollen, damit wir trotz rückläufiger Schülerzahlen Klein- und Kleinstschulen im ländlichen Raum erhalten wollen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn es eine private Initiative gibt, begrüßen wir das sehr, dann unterstützen wir das ideell und auch materiell, aber im Rahmen der budgetären Möglichkeiten, denn es kann ja wohl nicht so sein, dass jemand aus einer Privatinitiative heraus eine Schule gründet und daraus gleichsam ein Rechtsanspruch erwachsen würde, dass wir für diese Kosten dort aufzukommen haben. Das kann es wohl nicht sein! Das kann wohl auch nicht der Wunsch der Sozialdemokratie und der Grünen sein.
Daher sind wir nicht für eine Gleichbehandlung. Es gibt hier eine unterschiedliche Zugangsweise: einerseits ein klares Bekenntnis zum staatlichen Bildungssystem, ein klares Bekenntnis zu den konfessionellen Bildungseinrichtungen im Sinne der Staatsverträge, die es dazu gibt, und eine Förderung der budgetären Möglichkeiten für Privatschulen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bildungsministerin! Kollege Amon spricht davon, dass es darum gehe, diese Schulen freier Trägerschaft im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu fördern. – Kollege Amon, es gibt etwa 4 000 Schüler und Schülerinnen in Österreich, die in Schulen in freier Trägerschaft ihren Unterricht absolvieren. Davon sind etwas mehr als 1 000 im Bereich der so genannten Alternativschulen angesiedelt. Wissen Sie, wie viel diese budgetären Möglichkeiten, von denen Sie hier sprechen, zurzeit in Österreich betragen? Wissen Sie, was im Budget steht? – 173 000 € für 1 000 SchülerInnen! (Abg. Amon: 334 000 €!) – Im Budget 2006, das vorgelegt und beschlossen worden ist, stehen 173 000 €. Das trägt etwa 5 Prozent der Kosten.
Wir sprechen von 1 000 SchülerInnen und würden, wenn wir diese Schulen finanzierten, von einer Größenordnung von ein paar 100 000 € sprechen, um die es dabei ginge (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl), um zu wesentlichen Förderungen zu kommen. Das ist offenbar im Rahmen der budgetären Möglichkeiten nicht drinnen, obwohl das Budget der Pflichtschulen in den Jahren 2004 bis 2006 um 100 Millionen € gesenkt worden ist. Ich sage das, um Ihnen die Dimensionen aufzuzeigen, um die es dabei geht.
Ich finde es originell: Wer sich erinnern kann, dass die ÖVP versucht hat, über 17 Klarstellungen einzufordern, dass die Grünen die konfessionellen Privatschulen und das Konkordat abschaffen wollen, dem sage ich, der Antrag lautet: Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen. – Da ist von einer Abschaffung nicht die Rede. Vielleicht zur Kenntnisnahme für den Fall, dass Sie das
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nächste Mal wieder Klarheiten einfordern: Uns geht es darum, dass diese Benachteilung, die momentan eklatant besteht – dass Eltern ja nicht nur über ihr normales Steuereinkommen das öffentliche Schulsystem finanzieren, sondern in Bereichen, in denen sich alternative Formen entwickelt haben, das Schulgeld für ihre Kinder zusätzlich bezahlen müssen –, abgemildert beziehungsweise aufgehoben wird.
Da Sie, Kollege Amon, sagen, das kann ja nicht sein, dass es
hier einen Anspruch gibt, frage ich Sie schon: Warum kann denn das in Dänemark
sein? Warum gibt es dort den Anspruch, dass solche Schulen, wenn die
Rahmenbedingungen stimmen, eine gesetzliche Finanzierung bekommen? –
Natürlich kann es sein, wenn man den politischen Willen dazu hat. (Beifall
bei den Grünen.)
Da geht es überhaupt nicht darum, ob es ein gut funktionierendes öffentliches Schulsystem geben soll. Natürlich, absolut! Wir würden uns wünschen, dass diese pädagogische Vielfalt auch in den öffentlichen Schulen gelebt werden kann, dass endlich Montessori-Klassen, Freinet-Klassen, Piaget-Klassen auch in öffentlichen Schulen geführt werden können, wie das in einigen Ländern in Europa möglich ist. (Ruf bei der ÖVP: Die gibt es!) – Ja, die gibt es zum Teil schon, aber ohne Wahlmöglichkeit. Das ist ja wunderbar, wenn ich eine Volksschulklasse erwische, in der die Lehrerin für mein Kind zufälligerweise eine Montessori-Ausbildung hat. Ich kann nicht steuern, ob das Kind in diese Klasse kommt, wenn es mehrere Klassen gibt, ich weiß nicht, ob es sie im nächsten Jahr auch noch geben wird. Letztlich muss ich das nehmen, auch als Elternteil, was mir hier angeboten wird.
Warum besteht diese Sturheit? Es geht da doch um relativ wenig Geld. – Da geht es im Übrigen um die Schule, in die die Kinder des Nationalratspräsidenten Khol, der zurzeit nicht oben sitzt, gegangen sind: um Waldorfschulen.
Warum kann man nicht einfach Großzügigkeit walten lassen und einer Forderung nachkommen, die im Rahmen der budgetären Mittel spielend leicht erfüllt werden könnte? Man sollte endlich so weit kommen, zu sagen: Es soll Fairness dabei geben, es soll die Möglichkeit dieser pädagogischen Innovation, die auch von allen Regelschulen mittlerweile de facto anerkannt wird und die von diesen Initiativen ausgeht, diese Belebung des Systems, die neuen Methoden, die dort angewandt werden, geben. Dass das in einem öffentlichen System auch finanziert werden soll, wäre unser Wunsch und unser Ziel. (Beifall bei den Grünen.)
Um diese Befürchtungen zu nehmen: Das Land in Europa, das das am besten – ich habe es vorhin angesprochen – unterstützt, auch mit einer gesetzlichen Förderung, ist Dänemark. In Dänemark gibt es einen Anteil der Schulen, die in freier Trägerschaft privat geführt werden, der unter 10 Prozent liegt. Es gibt kein Land, in dem es einen größeren Anteil gibt. Der Anteil wird sich irgendwo bei ein paar Prozent einpendeln, weil es dort nämlich sehr drastische Ansprüche gibt. Es ist ein hohes Engagement der Eltern notwendig, es ist wesentlich mehr Einbindung als im öffentlichen Schulsystem notwendig.
Was wir auch wollen, ist, dass es davon weggeht, dass sich das nur Leute leisten können, die das Einkommen dazu haben, und dass es nur für diejenigen, die die Möglichkeit haben, die Bildung für ihre Kinder zu finanzieren, möglich ist, das zu nutzen. Wir wollen diese Breite zulassen, daher der wiederholte Antrag zu Fairness für reformpädagogische Schulen in Österreich. (Beifall bei den Grünen.)
14.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
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14.29
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Kollege Brosz, wir stehen prinzipiell positiv zu den privaten Schulen und auch zu den alternativen Schulmodellen. Wir wissen, dass viele von diesen – Sie haben es angesprochen – alternativen Schulmodellen Eingang in das Regelschulsystem gefunden haben. Es gibt Vorbildwirkung aus den alternativen Schulen auch für Schulversuche. Die alternativen Schulen aber generell mit den staatlichen und den konfessionellen Schulen gleichzustellen, geht uns einen Schritt zu weit.
Ich sage Ihnen auch die Begründung dafür: Wie stehen Sie zur GATS-Debatte? – Wir haben vielfach auch diese Debatte schon miteinander ausgetragen. Wenn man sagt, Österreich bekennt sich ganz klar zum öffentlichen Schulbereich – und da haben wir ein klares Bekenntnis abgegeben –, dann muss man aber auch die Trennung vollziehen: Wo ist der öffentliche Schulbereich – und was sind Privatschulen?
Ich sage aber auch, dass es uns wichtig ist, dass diese Schulen Platz haben und dass diese Schulen das nötige Geld dafür bekommen. Vor allem geht es bei diesen Schulen auch darum, dass sie Planungssicherheit haben, einen finanziellen Polster, dass sie nicht quasi von der Hand in den Mund leben, von einem Jahr auf das andere planen und einen Finanzplan erstellen müssen.
Ich muss feststellen – ich habe mir die Budgetzahlen angesehen –, dass vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2005 allein für die Waldorfschulen um 80 Prozent mehr ausgegeben wurde. Das ist eine schöne Summe, und das ist Planungssicherheit. Wir haben für die Alternativschulen und Montessori-Schulen um 44 Prozent mehr ausgegeben. Wenn man sich den Budgetvoranschlag und dann letzten Endes die Auszahlung anschaut, dann sieht man, dass es eine Steigerung um mehr als das Dreifache gibt.
Ich denke, man kann damit durchaus leben, und ich weiß, dass sowohl die Länder als auch die Gemeinden Planungssicherheit für diese Schulen gewährleisten und dass die Schulen, wenn sie mit den jeweiligen Schulreferenten ein gutes Einvernehmen haben, durchaus den nötigen finanziellen Polster haben.
Ich bleibe bei dem Bekenntnis, man muss ganz klar trennen: Das ist staatliches Schulwesen, das ist privates Schulwesen, und das ist das konfessionelle, das auf Grund einer Vereinbarung, sozusagen eines Staatsvertrages mit dem Vatikan besteht, und wir die Verpflichtung einzulösen haben, dass diese Schulen entsprechend berücksichtigt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Brosz hat vorhin das Konkordat erwähnt. Er macht das ein bisschen süffisanter als sein Wiener Kollege, der gleich das Konkordat abschaffen will – oder das zur Bedingung macht: Sollte es einmal zu einer schwarz-grünen Koalition kommen, dann muss das Konkordat weg. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie wollen ja auch ... abschaffen!) – Streiten Sie das nicht ab, das war Tatsache! Ich stelle nur fest, dass Ihr Kollege das so gesagt hat. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Sie machen es anders, Sie haben parlamentarische Erfahrung und wählen einen etwas eleganteren Weg, der aber genau dorthin führt.
Ihnen geht es nämlich nicht um die freien Schulen, sondern um ein Ausspielen der freien Schulen gegen die konfessionellen Schulen. (Abg. Brosz: Wissen Sie, was Sie
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noch reden, da oben?) Ihre Argumente waren ja – wir haben es gehört – etwas an den Haaren herbeigezogen. Sie haben von 4 000 Schülern gesprochen. Jetzt sage ich Ihnen, was los ist. Diese freien Schulen werden von der Frau Bundesministerin gefördert, und zwar wird ein Schüler in den Waldorfschulen mit 502 € pro Schüler gefördert, in öffentlichen Schulen sind das 283 €. (Abg. Brosz: Was?) Und die Alternativschulen, Montessori-Schulen werden mit 249 € pro Schüler gefördert. Also, die Förderung für die freien Schulen ist im Durchschnitt höher als die Förderung für die öffentlichen Schulen. Herzugehen und zu sagen, die Schulen werden ausgehungert und so weiter, ist natürlich falsch, das ist ein Unsinn. Das sage ich Ihnen hier. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zum Zweiten: Wenn Sie sagen, es handelt sich um nur 4 000 Schüler, dann wissen wir – und es ist nicht nur der Bund betroffen, sondern natürlich auch die Gemeinden und die Länder –, dass es viele Initiativen gibt, die dann einen Rechtsanspruch haben, für Ihre Privatinitiativen gefördert zu werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Förderungen, wir bekennen uns zu den freien Schulen, sie werden gefördert, aber der Einsatz der Fördermittel soll auch effizient sein, und es soll kein Rechtsanspruch bestehen, denn die guten Schulen werden gefördert.
Sie haben behauptet, dass in öffentlichen Schulen kein Montessori-Unterricht stattfinden kann. Auch das ist falsch. Es gibt viele Pflichtschulen, in denen in Schulversuchen und in Gruppen nach Montessori unterrichtet wird. Das ist eine Tatsache. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ihre Argumentation, Herr Brosz, ist an den Haaren herbeigezogen! Sie wollen nach dem Motto „Man haut den Sack und meint den Esel“ über die freien Schulen an das Konkordat.
Deshalb abschließend zu Ihnen, Herr Brosz:
Es hätte Grün-Kollege Brosz
das Konkordat am liebsten los.
Und ist sein Wunsch auch noch so groß,
nicht mit uns, Kollege Brosz!
(Heiterkeit und
Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Brosz zieht die tatsächliche Berichtigung zurück und meldet sich ein weiteres Mal zu Wort. – Bitte.
14.35
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Ich melde mich zu Wort, um auf diese äußerst qualitätsvollen Äußerungen des Kollegen Großruck auch noch etwas sagen zu können. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zunächst einmal – das wäre eigentlich Teil der
tatsächlichen Berichtigung gewesen –: Behaupten Sie hier allen Ernstes,
ein Schüler im öffentlichen Schulsystem koste 243 € im Jahr? Meinen Sie
das in irgendeiner Form ernst? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Zuhorchen! –
Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Ich weiß nicht, was Sie da
haben. Vielleicht müssen Sie den Zettel umdrehen, dass Sie richtig lesen
können, was dort steht.
Die 500 € sind in etwa korrekt, was den Durchschnitt in den freien Schulen betrifft. Jetzt rechnen Sie sich mal aus, welchen Anteil bei Durchschnittskosten – schauen Sie auf Ihrem klugen Zettel nach! – ein Schüler im öffentlichen System kostet? – Etwa 6 000 € pro Jahr. 500 € für die Alternativschulen, 6 000 € für die öffentlichen Schulen – und genau von dieser Differenz reden wir, dass nämlich nur ein Bruchteil der Kosten
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finanziert wird. – Punkt eins dazu. (Abg. Großruck: Förderungen! Von Förderungen habe ich gesprochen!) – Förderungen?! Was soll denn im öffentlichen System gefördert werden, wenn die Lehrer bezahlt werden und die Schulen gezahlt werden? Sie verstehen ja das Problem überhaupt nicht! Sie zahlen die Lehrer selbst, Sie zahlen die Schulen selbst, Sie zahlen die Schulerhaltung selbst! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
So kompliziert kann ja das nicht einmal für Sie sein, Kollege Großruck, dass Sie zumindest das Problem einmal erkennen! Das ist ja unglaublich. (Abg. Großruck: Na! Na! Na! – Abg. Mag. Molterer: Nicht so präpotent, Herr Kollege!)
Zum zweiten Punkt: Mit dem Konkordat und Ihrem klugen
Gedichtchen können Sie auch weitermachen. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Es war ja wunderbar, dass die gesamte Regierung inklusive des Klubobmanns
aufspringt – die überhaupt kein Problem haben, sich von einem Herrn
Strache nicht zu distanzieren –, weil ein Bezirksrat der Wiener Grünen
eine Einzelmeinung bei einer Landesversammlung abgibt, die im Übrigen mit
diesem Antrag klargestellt wurde. Sie können es ja lesen, dass es dabei
überhaupt nicht um die Abschaffung geht. Sie können den Schwachsinn weiter behaupten,
Kollege Großruck. (Ruf bei der ÖVP: He!) Sie können von der Zwangsvegetarisierung
reden, Sie können in Ihrem Stil der ÖVP weitermachen. Wir halten davon absolut
nichts. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer:
Warum so nervös, Herr Brosz?)
Zum Abschluss wäre auch noch tatsächlich zu berichtigen
gewesen: Ich habe nicht gesagt, dass es keinen Montessori-Unterricht in den
öffentlichen Schulen gibt. Ich habe ... (Abg. Großruck:
Selbstverständlich haben Sie das gesagt! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist ja
schwachsinnig!)
Ich weiß nicht, vielleicht können Sie das im Protokoll nachlesen, dann können Sie ja schauen, was drinnen steht. Ich habe gesagt, dass es in öffentlichen Schulen keine Möglichkeit gibt, Klassen auszusuchen, dass man sein Kind in eine Montessori-Klasse geben kann, weil es davon abhängt, ob zufälligerweise die Lehrkraft eine entsprechende Ausbildung hat. (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!) Das ist ein wesentlicher Unterschied! Es gibt im öffentlichen System keine Wahlmöglichkeit. Natürlich gibt es auch pädagogische Fortschritte. (Beifall bei den Grünen.)
14.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.
14.37
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Eine Bemerkung von Herrn Brosz hat mich zu dieser spontanen Wortmeldung gebracht. – Herr Kollege Brosz, Sie wissen nicht, wovon Sie reden! – Ich weiß, wovon ich rede, denn meine Tochter geht in eine öffentliche Volksschule, und wir hatten die Wahl zwischen einer Montessori-Klasse, einer Regelklasse oder einer Integrationsklasse. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1210 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
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15. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über die
Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz über die Organisation der
Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005)
(1198 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 729/A
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung von Pädagogischen Hochschulen
(1199 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Damit kommen wir zur Debatte.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
14.40
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute das Gesetz über die Umwandlung der Akademien und Institute der Lehrerbildung in Pädagogische Hochschulen gemäß Ihrem Anspruch Lehrerbildung auf höchstem Niveau. Kollege Neugebauer hat sogar von einem Quantensprung gesprochen, der jetzt unmittelbar bevorsteht.
Wie so oft bei Ihnen liegt zwischen Werbung und Wirklichkeit ein Riesenunterschied. Was macht eine echte Hochschule oder eine echte Universität aus? Darauf kommt es an, und dementsprechend haben wir unseren Gegenvorschlag konstruiert.
Es geht um die Qualifikation der Lehrenden und auch der Leitungsorgane im Sinne von Wissenschaftlichkeit. – Das bleibt aber in Ihrem Vorschlag unverändert. Bei uns gibt es eine Habilitation oder eine vergleichbare Qualifikation und die Möglichkeit einer Nachgraduierung. – Das fehlt in Ihrem Vorschlag völlig.
Es geht um die Verbindung von Forschung und Lehre. Es geht um die forschungsgeleitete Lehre. Sie haben zur Forschung kaum etwas in Ihrem Entwurf, wir haben sogar eigene Vizerektorate für Forschung und einen klaren Forschungsauftrag für die Lehrenden in unserem Gegenentwurf drinnen.
Es geht um die akademischen Abschlüsse. In Ihrem Entwurf ist es ein neuer Bachelor. In unserem Entwurf ist es jener Abschluss, der derzeit im Universitätsgesetz und in den Fachhochschulen vorgesehen ist, Baccalaureus, Baccalaureat plus Magisterstudium mit anschließender Möglichkeit eines Doktoratsstudiums.
Wenn Sie uns da gestern einen Antrag gezeigt haben, wo Sie das auch umwandeln wollen, dann frage ich Sie, Kollegin Brinek, wieso in diesem Antrag, wo die englischen Bezeichnungen jetzt kommen sollten, die Fachhochschulen wieder fehlen. Ist das Absicht, oder ist das hoffentlich ein Versehen? Kollegin Baumgartner-Gabitzer weiß ganz genau, wenn ich von der Diskriminierung der Fachhochschulen etwa im öffentlichen Dienstrecht spreche, was damit gemeint ist, und dass da noch etwas offen ist, was auch von dieser Regierung zu erledigen ist.
Eine Hochschule macht Autonomie aus, nämlich unabhängige Leitungsorgane, die wir vorgesehen haben. So etwas kennt Ihre Hochschule im Grunde eigentlich nicht, das ist
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mehr oder weniger nach wie vor eine Dienststelle des Bildungsministeriums. Bei uns geht es auch um die Zusammenführung der universitären mit der hochschulischen Ausbildung. Dazu braucht es mehr als eine unverbindliche Empfehlung, so etwas zu tun. Daher haben wir in unserem Entwurf auch drinnen, dass es gemeinsame Studienplanentwicklungen geben soll.
Was unseren Entwurf noch von Ihrem unterscheidet: Wir haben bei uns eine garantierte 50-Prozent-Quote für Frauen in den Leitungsgremien. Das ist gerade bei einer Einrichtung, die Lehrerinnen und Lehrer ausbildet, eine sehr empfehlenswerte Angelegenheit, denn mehr als die Hälfte der ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer sind Lehrerinnen.
Der größte Unterschied oder ein entscheidender Unterschied ist: Bei Ihnen kostet das natürlich wieder neuerlich Studiengebühren. Wenn jemand ein Masterstudium aufsetzen will, dann kostet es zusätzlich noch Gebühren in unbekannter Höhe. Wir glauben, dass es ein Interesse des Staates sein muss, auch ein Studium ohne Kosten und Gebühren anzubieten. – Das ist unsere Kritik.
Mit dem Akademiestudiengesetz im Jahr 1999 wurde auch eine Expertenkommission eingerichtet, die die Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Hochschulen fachlich begleiten sollte. Sie selbst, Frau Bundesministerin, haben diese Kommission eingesetzt. Sie trägt den etwas hässlichen Namen Evaluierungs- und Planungskommission, PEK genannt, also für Außenstehende schwer erkenntlich, aber es ist eine Expertenkommission. Deren Stellungnahme zu Ihrem Entwurf, den Sie heute beschließen wollen, war zwei Tage lang im Internet zu sehen, ist dann aber verschwunden aus der Liste der Stellungnahmen, weil die Stellungnahme so vernichtend gewesen ist.
Was steht unter anderem da drinnen? – Wir haben sie uns damals ausgedruckt, und da steht unter anderem drinnen: Inhaltliche Defizite: fehlende Sozialpädagogik, Kindergartenpädagogik, Erwachsenenbildung – diese Dinge fehlen einfach. Defizit in der Qualität, „keinerlei Perspektive für eine künftige Personalentwicklung mit hochschulischen Qualitätsansprüchen“. – Das schreibt diese Kommission. Und weiters: „Organisationsstruktur nicht hochschulkonform“.
Da könnte ich noch Seite um Seite zitieren. Ich erspare Ihnen das und komme auf das Resümee dieser Expertengruppe zurück, die da sagt: „in vielen Details nicht EU-konform, entspricht nicht den“ internationalen „Standards einer professionellen tertiären Institution“.
Der derzeitige Entwurf und dieses Gesetz bleiben „in wichtigen Aspekten ... ganz nahe am status quo der bisher schulisch organisierten Pädagogischen Akademien ... Sicherlich verfehlt der Entwurf damit den selbst gestellten Anspruch auf eine ,Lehrendenbildung auf höchstem Niveau‘.“
Das ist die Expertengruppe, die mit Bundesgesetz eingerichtet wurde, um dieses Urteil abzugeben. Ein schlechteres und vernichtenderes Urteil über das, was Sie heute hier in etwa eineinhalb Stunden beschließen werden, kann man wohl kaum abgeben.
Unser Modell entspricht demgegenüber den internationalen Standards. Es ist im Gegensatz zu Ihrem Modell nicht ein Tausch eines Türschildes, denn wir glauben, man kann nicht zunächst das Türschild austauschen und dann sagen, dann werden wir innen schon noch etwas verändern, sondern man muss zuerst verändern, damit das Türschild dann zu dem passt, was auch tatsächlich drinnen ist.
Wir ersuchen Sie daher, stimmen Sie unserem Entwurf zu. Er liegt Ihnen nach wie vor vor. Dieses Gesetz zeigt wohl am deutlichsten: Wenn wir Österreichs Schulsystem
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wirklich fit machen wollen für die Zukunft, dann ist es höchste Zeit für einen Kurswechsel. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.46
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Lassen Sie mich zum Kern des gegenständlichen Entwurfs kommen. 1999 haben wir hier mit großer Mehrheit das Akademiestudiengesetz verabschiedet und darin die Weiterentwicklung der ehemaligen Lehrerbildungsanstalten, die dann Pädagogische Akademien geheißen haben, verankert, das heißt, wir reden von den Stätten der Ausbildung der Lehrer für Pflichtschulen. Wir haben auch die Weiterentwicklung der Fortbildungsinstitute für die Pflichtschullehrerinnen und -lehrer verabschiedet. Alles zusammen soll mit dem heutigen Beschluss in Pädagogischen Hochschulen münden.
Auf Basis einer professionellen Vorbereitung, auch unter Einbeziehung der Evaluierungs- und Planungskommission, die mein Kollege Niederwieser zitiert hat, hat die Frau Bundesministerin eine sehr professionelle, wohl ausgefeilte Regierungsvorlage ausgesandt. Mehrheitlich gab es überzeugte, befürwortende Stellungnahmen. Ich habe letztens auch noch einzelne Gespräche an der Universität Wien dazu geführt, und man hat dazu gesagt, es ist ein für die nächsten Jahrzehnte wesentlicher weiterer Schritt. Es gab extreme Ansichten und Weiterentwicklungsvorstellungen über dieses Modell hinaus, aber ich komme darauf noch zu sprechen.
Ich meine, dass damit das Wesentliche der Lehrerinnen‑ und Lehrerausbildung gesichert ist, nämlich das pädagogische Wirken, das professionelle pädagogische Wirken an und mit 6- bis 14-Jährigen beziehungsweise mit 15-Jährigen. Dieses pädagogische Wirken würde ich gerne auch auf der Basis der entwickelten Literatur als doppelten Habitus, der herausgebildet werden müsste, bezeichnen, nämlich praktisch professionelles Handeln und wissenschaftlich reflexives Können. Diese Mischung aus Praxis und Theoriefundierung wird in der künftigen Pädagogischen Hochschule auf exzellente Weise geleitet werden. Es wird auch nicht möglich sein – das wird hier niemand bestätigen können, ob er jetzt Laie oder Profi in dem Fach ist –, dass ich von heute auf morgen eine Schule durch Schildertausch unter mangelnder Berücksichtigung der dort lebenden und lehrenden Personen zur Universität mache. Die Universität verfolgt übrigens nicht exklusiv das Lehrerausbildungsziel, sondern das Ziel, forschungsgeleitete Lehrende und Lernende, Forscher auszubilden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Die Universität hat ein eigenes Ziel, die Pädagogische Hochschule hat ein eigenes Ziel. Daher liegt die SPÖ mit ihrem Entwurf in mehrfacher Hinsicht falsch. Es ist eine überbordende Organisation mit fachfremden Mitgliedern im Beirat, mit einem Ausbildungsziel für Lehrer, für die es kein Schulsystem gibt, und einem aufgeblähten Apparat, der nur bedingt anschlussfähig ist.
Unser Modell ist eines, das den AbsolventInnen die Chance gibt, nach der ersten Graduierung an Universitäten und anderen Institutionen über ein Magisterstudium ihr Studium fortzusetzen, zu vertiefen, weiterzuentwickeln. Das heißt, die Lehrerinnen und Lehrer, Professorinnen und Professoren können mit den Universitäten kooperieren. Somit muss wissenschaftliches Wissen nicht auf allen Niveaus selber generiert und entwickelt, sondern kann durch Kooperation integriert werden.
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Alles in allem ein gutes Modell, eine Weiterentwicklung auf
europäischem Niveau, das Chancen bietet durch eine bessere Organisation –
aus 51 Schul- mach acht Hochschulstandorte – für die Zukunft, nicht nur
für die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch für unsere Schülerinnen und
Schüler. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bildungsministerin! Ich lese nur das Resümee der Stellungnahme der Evaluierungs- und Planungskommission vor, damit die Frau Kollegin ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, das haben Sie nicht gehört. Da gibt es eine Zusammenfassung in einem Absatz. Sie können es vielleicht noch einmal hören, und danach können Sie sagen, ob das eine positive Stellungnahme zu diesem Gesetz ist. Ich zitiere:
„Der derzeitige Entwurf verlässt den durch das AstG“ – Akademiestudiengesetz – „eingeschlagenen Weg, ist in vielen Details nicht EU-konform, entspricht nicht den durch die PEK vorgeschlagenen Standards einer professionellen tertiären Institution, damit auch nicht den auf den PEK-Tätigkeitsberichten basierenden Informationen der Frau Bundesministerin an den Nationalrat.“
Was bedarf es noch mehr als diese Stellungnahme der
Kommission, die die Ministerin eingesetzt hat, deren Mitglieder sie bestimmt
hat und die den Prozess begleiten hätte sollen? (Zwischenruf der Abg.
Dr. Brinek.)
Günter Haider, der Vorsitzende der Zukunftskommission, hat
bei einer Veranstaltung letzte Woche gesagt: Die Regierung prägt den Begriff „Wegwerfexperten“ –
und damit hat er vollkommen Recht. Man nimmt Experten nur so lange, bis sie
einmal sagen, dass etwas nicht stimmt. Siehe Stellungnahme, die einfach von der
Homepage entfernt wurde. – So sollte man wirklich nicht damit umgehen! (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Seit 1999 gibt es das Akademiestudiengesetz. Darin waren die
Umsetzung dieser Pädagogischen Hochschulen und dieser Prozess vorgesehen. Wenn
die Frau Bildungsministerin in der Fragestunde heute gesagt hat, man könne
nicht in einer Ho-ruck-Aktion KindergärtnerInnen an Pädagogischen Hochschulen
ausbilden, dann, so finde ich, ist eine Ho-ruck-Aktion von 1999 bis 2005 ein
relativ langes Ho-ruck, denn genau in diesem Zeitraum wäre Zeit gewesen, einen
solchen Prozess auch einzuleiten, was allerdings nicht stattgefunden hat. (Beifall
bei den Grünen.)
Was mich an der ganzen Diskussion am meisten stört, ist, dass wir eigentlich keine inhaltliche Diskussion darüber führen, was eine gute Lehrerin, einen guten Lehrer eigentlich ausmacht. Wir führen eine formale, strukturelle Diskussion. Wir diskutieren im Übrigen überhaupt nicht über die Universitäten – das hat in dem ganzen Prozess nicht stattgefunden. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Sie wissen alles besser, ja. Wenn Sie es so beurteilen, mag schon sein. Wenn das die einzige Form der Diskussion ist, die man mit Ihnen führen kann, dann tut es mir Leid. Aber es ist halt einmal so, dass man zumindest dann da zu Protokoll geben soll, was draußen gehört werden sollte.
Wir führen keine Diskussion über die LehrerInnenausbildung an den Universitäten. Wir führen keine Diskussion über die Schwächen, die es dort gibt, die ja von den Ausgebildeten und jenen, die rauskommen, auch immer wieder festgestellt werden, die selbst darauf hinweisen, dass der Anteil der pädagogischen, der didaktischen Ausbildung in Österreich nach wie vor zu gering ist. Er macht einen Pflichtanteil aus, der in den
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letzten Jahren nicht verändert worden ist, wobei es an einzelnen Universitäten absolute Verbesserungen gibt. Innsbruck zum Beispiel ist da ein relativ vorbildliches Institut. Aber es ist eben nicht von der Struktur so, dass man endlich in Österreich sagt, eine gute Lehrerin oder ein guter Lehrer muss in erster Linie gut unterrichten können, nämlich muss die Qualifikation haben, Wissen zu vermitteln.
Wenn man sich die Stellungnahmen von verschiedenen
Institutionen anschaut, dann sieht man, dass diese immer darauf verweisen, dass
das Fachwissen die zentrale und ausschließliche Kompetenz ist, um gut
unterrichten zu können. Ich finde, das ist das große Problem, das wir in
Österreich nach wie vor haben, dass es nur ein Teil ist. Natürlich muss man
wissen, was man unterrichtet. Aber wenn ich vorne stehe und überhaupt keine
Möglichkeit habe, das adäquat zu vermitteln, dann wird es mir nicht gelingen,
dieses Wissen auch den Belehrten – wenn man es so sagen will –,
jenen, die dem Unterricht folgen, entsprechend zu vermitteln. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber auch auf der strukturellen Ebene schaut es, wenn man es sich rein pragmatisch anschaut, in Österreich ziemlich dramatisch aus. Wir haben Prognosen des Landesschulrates für Niederösterreich, des Landesschulrates für Oberösterreich für die nächsten acht Jahre, was die Schülerzahlen betrifft. Der Schülerrückgang in Niederösterreich ist prognostiziert mit etwa 15 bis 20 Prozent, in Oberösterreich etwa gleich. Bis zum Jahre 2013/2014 prognostizieren diese beiden Landesschulräte einen Rückgang von 6 000 LehrerInnen in diesen beiden Bundesländern.
Was wird denn das zur Konsequenz haben? – Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre anschaut, dann war es so, dass die Unterstufe der AHS mehr SchülerInnen bekommen hat, dass die SchülerInnenzahlen in den Oberstufen zwar zurückgegangen sind, die Unterstufe das aber ausgeglichen hat. Es wird nun so sein, dass sich dieser Schülerrückgang in den nächsten Jahren ausschließlich in den Hauptschulen abspielen wird. Die Hauptschulen werden in den nächsten Jahren einen großen Teil der besten Schülerinnen und Schüler verlieren, weil diese in die AHS-Unterstufen wechseln werden.
Sie produzieren mit dieser getrennten LehrerInnenausbildung und mit dem Verharren ein System, das sich selbst in Frage stellen muss. Wir werden zunehmend ein System haben, wo wir eine de facto gleiche Anzahl von SchülerInnen in den Unterstufen der AHS und in den Hauptschulen haben werden. Das, was Sie an Wien seit Jahren kritisieren, nämlich dass dort 60 Prozent der SchülerInnen in AHS-Unterstufen gehen, genau diese Entwicklung ist für Österreich vorgezeichnet, weil die Schülerzahlen zurückgehen werden.
Es ist schade, wenn Sie jetzt diese historische Chance nicht nützen und nicht sagen, wir brauchen eine gemeinsame LehrerInnenausbildung, damit Personen, die jetzt an Hauptschulen unterrichten, auch weiter eine Möglichkeit haben. Der Lehrergewerkschafter Riegler von der ÖVP sagt, dass prognostiziert ist, dass etwa 10 000 LehrerInnen – seine Zahl, wir haben von 12 500 LehrerInnen gesprochen – in den nächsten acht Jahren unter den jetzigen Bestimmungen nicht mehr weiter beschäftigt werden können. Davon wird ein Drittel in Pension gehen. Die restlichen 6 000, sagt er, sind nicht durch Pensionierungen, wenn man so will, abzubauen – ein fürchterliches Wort dafür –, sondern da werden Verträge nicht mehr verlängert werden. Die bestehende Zahl von LehrerInnen an den Hauptschulen wird reduziert werden.
Und dann sagen Sie, Sie machen eine getrennte Ausbildung, wo man extra für diesen Schultyp die LehrerInnen weiter ausbildet. – Hauptschullehrer, die jetzt an diesen Hochschulen ausgebildet werden, werden in den nächsten zehn Jahren de facto keine Berufsperspektive haben. Es geht jetzt einmal darum, die Plätze zu erhalten, die es
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dort gibt. Wo sollen diese Leute, die Sie an den Pädagogischen Hochschulen ausbilden werden, einen Job bekommen? Das würde mich wirklich interessieren. (Zwischenruf des Abg. Amon.) – Kollege Amon, das ist nicht der Punkt!
Wenn man einen dramatischen Schülerrückgang von
20 Prozent hat, dann muss man sich anschauen, wie man das System verändern
kann, dass das zu gewährleisten ist. Da muss man eben schauen. Dann haben Sie
den Mut und sagen Sie, wir brauchen in den nächsten zehn Jahren keine
Pflichtschullehrerausbildung! Um das geht es de facto. Ich möchte nicht
wissentlich Jugendliche, junge Erwachsene in eine Ausbildung schicken, wo sie
de facto keine Möglichkeit haben, mit dem, was sie dort gelernt haben, eine
Berufsperspektive zu haben. Aber genau das machen Sie mit diesem Gesetz. (Beifall
bei den Grünen.)
14.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rossmann. 2 Minuten Redezeit; somit geht es sich bis 15 Uhr gut aus. – Bitte.
14.57
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Kollege Brosz, ich glaube, Sie haben sich jetzt entweder selbst widersprochen oder es ist das nicht ganz klar rübergekommen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass die bestmögliche Lehrerausbildung gewährleistet sein muss. Und die pädagogisch-didaktische Ausbildung ist einfach an den Pädagogischen Hochschulen von anderer Qualität als an den Universitäten.
Jetzt kann man sagen, man macht die gesamte Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen oder an den Universitäten. Die Universitäten haben wir in die Autonomie entlassen. Sie haben keinerlei Möglichkeit mehr, dort in irgendeiner Form einzugreifen und zu sagen: mehr didaktische, bessere Ausbildung, mehr pädagogische Ausbildung.
Genau vor dieser Frage und diesem Dilemma sind auch wir gestanden, muss ich sagen. Wir sind mit einem Gesetz aus dem Jahr 1999 konfrontiert, dem Akademiestudiengesetz, das wir in dieser Form nie wollten. Wir nehmen zur Kenntnis, das hat die alte große Koalition Rot-Schwarz 1999 beschlossen, und wir haben jetzt die Weiterentwicklung mit zu gestalten. Und das Bestmögliche daraus zu machen heißt, dass wir jetzt die Pädagogischen Hochschulen, so wie sie sind, beschließen, aber durchaus mit diesem Zusatz, dass die Pädagogischen Hochschulen den Auftrag haben – um das noch zu betonen, gibt es zusätzlich zum Gesetz die Ausschussfeststellung –, dass es eine enge Kooperation mit den Universitäten geben muss. Das ist ein erster Schritt, eine erste Entwicklung, ein erster Entwicklungsschritt, wie ich meine.
Ich stimme auch vollkommen mit Ihnen überein, wenn Sie sagen, die Kindergartenpädagogik muss irgendwann eingegliedert werden. Auch das muss möglich sein. Aber es kann nicht alles auf einmal gehen, und ich glaube, dass man damit weder der Pädagogik noch der Lehrerausbildung noch den Lehrern selbst einen guten Dienst erweist. Man darf ja nicht vergessen, es ist mit der Zusammenlegung auch ein Abbau oder eine Umschichtung von Dienststellen verbunden.
Das heißt, es ist ein erster Schritt, zu dem wir uns
bekennen, aber es müssen weitere Entwicklungsschritte folgen, um auch für die
AHS-Lehrer die bestmögliche Ausbildung im pädagogischen Bereich zu ermöglichen.
(Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.00
Präsident Dr. Andreas Khol (den Vorsitz übernehmend): Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 15 bis 16 der Tagesordnung.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz mit der Ordnungszahl 3360/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung wurde verteilt, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Stadlbauer. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
15.01
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Svetlana K. aus Russland erzählt:
„Mein Vater starb, als ich zwei Jahre alt war. Ich bin mit meinen beiden Brüdern bei meiner Mutter und meiner Großmutter aufgewachsen. Mein ältester Bruder fiel in Tschetschenien – er war gerade 19 Jahre alt. Sein Tod zerstörte meine Mutter; sie gab ihre Arbeit auf. Von da an lebten wir von der Rente meiner Großmutter und vom Kindergeld für meinen jüngeren Bruder.
In der Schule war ich zwar gut, aber die Ausbildung in Wirtschaft habe ich nach sechs Monaten abgebrochen. In dieser Zeit – ich war gerade 18 – habe ich Boris kennen gelernt. Er war auch Russe, und wir verstanden uns auf Anhieb gut. Wir trafen uns hin und wieder, und als wir uns genau drei Monate kannten, bot er an, mir in Österreich einen Job als Haushaltshilfe zu besorgen. Er kam oft auf Dienstreisen dorthin, kannte viele Leute und hatte gute Kontakte.
Für mich war das in dieser unklaren Phase ohne Arbeit und ohne Ausbildungsplatz eine gute Perspektive, also begleitete ich ihn. Ich hatte großes Vertrauen zu ihm, daher war ich überhaupt nicht auf das gefasst, was mich dann erwartete.
Wir wurden von einer Frau und zwei Männern abgeholt – gemeinsam verbrachten wir zwei Tage bei ihnen in der Wohnung. Boris sagte dann, er müsse weg, er käme mich in den nächsten Tagen holen.
Nach fünf Tagen war er immer noch nicht zurück. Die Frau brachte mich in eine andere Stadt in ein Lokal – ich dachte, ich könnte dort als Putzfrau arbeiten. Zwei Männer nahmen mich in Empfang.
Nachdem die Frau gegangen war, sagten sie, sie hätten für mich bezahlt und ich sollte für sie als Prostituierte arbeiten. Ich war entsetzt und sagte, ich würde das nicht tun. Da sperrten sie mich in einen Kühlraum im Keller. Sie sagten, wir begraben dich lebendig, wenn du nicht das machst, was wir wollen.
In der zweiten Nacht in diesem Haus kamen zwei Russen: Wir haben für dich bezahlt, wir dürfen mit dir die ganze Nacht machen, was wir wollen. – Für mich war das die schlimmste Nacht meines Lebens. Ich hatte wohl schon Sex gehabt, aber nicht mit fremden Männern und schon gar nicht so, dass mir ein Mann absichtlich wehtat und mich quälte. Das taten die beiden aber, und ich hatte das Gefühl, wenn ich weinte, machte es ihnen umso mehr Spaß.
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In der nächsten Zeit waren es täglich sechs bis acht Freier, die ich bedienen musste. Und nicht nur die Freier kamen. Die Männer, denen das Lokal gehörte, kamen hin und wieder auch zu mir, wenn ich gerade keinen Kunden hatte. Sie machten mir klar, dass sie sich als meine Eigentümer fühlten.“
Das ist eine wahre Geschichte aus dem Buch von Lea Ackermann, Inge Bell, Barbara Koelges: „Verkauft, versklavt, zum Sex gezwungen“, und diese wahre Geschichte soll ein bisschen zum Nachdenken anregen, weil Einzelbeispiele immer wirkungsvoller sind als Statistiken oder Zahlen, weil an ihnen die Menschen sichtbar werden – die Menschen und die Schicksale.
Und dennoch kann sich wahrscheinlich kaum jemand von uns vorstellen, was diese Menschen – in Österreich zu 99 Prozent Frauen, viele Kinder und immer mehr Buben – mitmachen: Sie werden unter falschen Versprechungen aus der Heimat gelockt, unter schlimmsten, menschenunwürdigsten Verhältnissen in ein anderes Land geschleppt, ohne Dokumente und ohne Kenntnis der Sprache in diesem Land, und sie sind völlig abhängig, oft mit Gewalt abhängig gemacht. – Was müssen diese Menschen nur durchmachen!
Ich denke, wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass wir alles im Rahmen unserer Möglichkeiten unternehmen müssen, damit dieser Sklavenhandel beendet wird.
Jetzt hat Ministerin Rauch-Kallat angekündigt, dass das Thema Menschenhandel im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs ein Thema sein wird. – Das ist sehr zu begrüßen, nur: Meine Befürchtung ist, dass das Problem auf die europäische Ebene abgeschoben wird und dass wichtige Maßnahmen, die wir hier in Österreich umsetzen könnten, um eben die Menschen und die Opfer von Menschenhandel zu schützen, einfach ignoriert und nicht durchgeführt werden. Als Beweis dienen Anfragebeantwortungen von Ministerin Prokop und Ministerin Gastinger.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können sich sicherlich noch an diesen Justizskandal im Sommer erinnern: Obwohl es damals schriftliche Telefonprotokolle gab, in denen nachzulesen war, dass Freier minderjährige Prostituierte – Zwangsprostituierte – bestellt haben, wurde von diesen Sexkonsumenten keine Zeugenaussage verlangt beziehungsweise wurde ihnen nicht der Prozess gemacht.
Daraufhin habe ich an die Innenministerin und an die Justizministerin parlamentarische Anfragen gerichtet, die leider mehr als enttäuschend und mangelhaft beantwortet wurden.
Ich möchte mich heute auf die Anfragebeantwortung des Justizministeriums konzentrieren, und zwar vor allem auch deshalb, weil bei keinem anderen Regierungsmitglied das Sagen und das Tun derart unterschiedlich ist wie bei Ministerin Gastinger. Ich meine damit, dass Frau Ministerin Gastinger eine Meisterin in der Ankündigungspolitik ist und bei erster Gelegenheit sofort wieder umfällt – Stichwort: gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft. Und so auch in diesem Fall.
Bei einer Aussprache mit Ihnen im Rahmen des Justizausschusses haben Sie, Frau Ministerin, noch angekündigt, dass die Vorschläge der SPÖ geprüft und unter Umständen auch Gesetze geändert werden. – Jetzt aber, einige Wochen danach, ist von all dem keine Rede mehr!
Im Folgenden einige traurige „Highlights“ aus der Anfragebeantwortung. Ministerin Gastinger schreibt zum Beispiel:
„Soweit im hier relevierten Fall Minderjährige der Prostitution nachgegangen sind, standen sie einige Monate vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres und konnten ihrem äußeren Erscheinungsbild nach für Erwachsene gehalten werden.“ – Zitatende.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 80 |
Frau Ministerin, das können Sie nicht ernst gemeint haben, denn genau in diesem relevierten Fall, wie Sie schreiben, gibt es schriftliche Telefonprotokolle! – Schriftlich konnten wir nachlesen, dass Sexkonsumenten eindeutig minderjährige Zwangsprostituierte bestellt haben! Das können Sie doch nicht kleinargumentieren! Hier hätten wir geltende Gesetze, aber diese nützen nichts! Und das muss untersucht werden, woran das liegt.
Abgesehen davon, können Sie mir den Unterschied erklären: Was ist der Unterschied zwischen einer Frau, die 16 Jahre alt ist oder 19 Jahre alt ist oder 22 Jahre alt ist oder älter ist, wenn ihre Zwangslage von Sexkonsumenten wissentlich ausgenützt wird? – Wir glauben, dass zumindest geprüft werden soll, wie das vorsätzliche und wissentliche Ausnützen der Zwangssituation eines gehandelten Opfers, das nicht mehr minderjährig ist, für den Freier adäquat pönalisiert werden kann – zumal ja auch auf europäischer Ebene darüber diskutiert wird, wie eine derartige Bestimmung aussehen könnte.
Im Ausschuss haben Sie noch gesagt, Sie werden in Ihrem Ministerium darüber diskutieren; in der Anfragebeantwortung steht wieder nichts mehr davon. – Das eine sagen, das andere tun.
Oder: Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen das Justizministerium setzen wird, um Frauenhandel effektiver zu bekämpfen und die betroffenen Frauen zu schützen, wird Folgendes geantwortet:
Es sind ohnehin „mehrere internationale Rechtsakte zur Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt“ worden, und im neuen „§ 104a StGB wurden sämtliche Pönalisierungsverpflichtungen der grundlegenden internationalen Rechtsakte im Bereich des Menschenhandels vollständig umgesetzt“. Der „Straftatbestand bietet ... eine ausreichende rechtliche Grundlage zur Bekämpfung des Menschenhandels“.
So, jetzt frage ich mich: Wenn dem so ist, warum ist die Situation dann noch immer so schlecht für die Betroffenen? Warum haben wir das Problem dann noch immer nicht im Griff?
Wir fordern die Einführung eines Straftatbestandes der Förderung des Menschenhandels, wie zum Beispiel das Befördern und Beherbergen von Opfern von Menschenhandel. Die Beitragstäterschaft soll konkretisiert und ausgeweitet werden. Wir müssen alle, die in diesem System am Leid von anderen Menschen mitverdienen, einschließen! – Das ist noch nicht ausreichend geregelt, da müssen wir etwas tun!
Auch das wollten Sie grundsätzlich im Justizausschuss noch besprechen, aber in der Anfragebeantwortung ist davon wieder keine Rede.
Ein weiteres großes Problem ist, wie die Opfer im Verfahren dann behandelt werden. – Es hat nichts mit Opferschutz zu tun, wenn die Opfer in den Gerichtsakten mit vollem Namen und teilweise auch mit den Adressen genannt werden, weil natürlich dann die verurteilten Täter, wenn sie die Strafe abgesessen haben, alles daransetzen, genau diese Opfer wieder aufzusuchen. Und viele Frauen fürchten wirklich um ihr Leben – das wissen wir aus der tagtäglichen Arbeit der ExpertInnen in den NGOs.
Daher gilt es, auch da einige Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu setzen: Wir dürfen die Namen der Opfer nicht mehr für die Beschuldigten einsehbar in den Akten drinnen haben!
Auch hier schreiben Sie, Frau Bundesministerin: Sie treten zwar für Opferanliegen ein, aber „es versteht sich von selbst, dass in diesem Zusammenhang alles zu vermeiden ist, was geeignet ist, Opfer weiteren Einschüchterungen auszusetzen. Einer Änderung der Rechtslage bedarf es dazu jedoch nicht; ...“ – Also das eine sagen und das andere tun.
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Noch ein Thema, und zwar: Zeuginnenschutzprogramm. Das wird immer wieder diskutiert, auch im Zuge von Menschenhandel, und ich habe in diesem Zusammenhang gefragt: Wie viele Frauen sind denn in den letzten fünf Jahren im Zeuginnenschutzprogramm gewesen? – Frau Ministerin Gastinger konnte das nicht beantworten und hat mich an das Innenministerium verwiesen, und Frau Ministerin Prokop konnte diese Frage beantworten.
Jetzt frage ich Sie – wir sprechen von 798 betroffenen Frauen, die vom Jahr 2000 bis jetzt Opfer von Menschenhandel geworden sind –: Wissen Sie, wie viele davon im Zeuginnenschutzprogramm waren? – Eine einzige! – Da kann man nicht davon sprechen, dass alles in Ordnung ist und dass wir sowieso nichts machen müssen.
Ich fordere Sie auf, Frau Ministerin, noch ganz, ganz viele Anstrengungen zu unternehmen, mit uns einen nationalen Aktionsplan zu initiieren, um dieser Lage endlich Herr zu werden, um endlich den betroffenen Frauen zu helfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
15.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gastinger. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Ministerin.
15.11
Bundesministerin für Justiz Mag.
Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mir Ankündigungspolitik vorzuwerfen,
dazu muss ich wirklich sagen: Dazu gebe ich nicht einmal einen Kommentar ab! (Abg. Dr. Partik-Pablé – in
Richtung SPÖ –: Empörend! –
Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits.)
Ich bin sehr dankbar dafür, dass heute diese Diskussion hier stattfindet, und zwar auch aus dem Grund, weil ich dadurch hier die Möglichkeit habe, darzulegen, was diese Bundesregierung, und im Speziellen auch mein Ressort, tatsächlich alles im Bereich des internationalen Menschenhandels bereits derzeit macht.
Ich gebe zu bedenken: Der hohe Nationalrat hat im Jahre 2002 die Strafbarkeit von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen durch Inanspruchnahme sexueller Handlungen gegen Entgelt, wenn das Opfer unter 18 Jahre war, beschlossen. Das ist die Bestimmung des § 207b.
Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2004 wurde eine gesonderte Bestimmung über den Bereich des Menschenhandels aufgenommen, sodass wir hier auch den legistischen Rahmen zur Strafbarkeit des Menschenhandels eingeführt haben.
Wichtig ist auch, dass diese Bundesregierung seit dem Frühjahr 2003 zuerst eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Themenbereich Menschenhandel eingerichtet hat, mittlerweile sogar eine Task Force zum Bereich Menschenhandel ins Leben gerufen hat, und zwar seit Ende des Jahres 2004. Im Rahmen dieser Task Force Menschenhandel sind involviert: die Frau Außenministerin, die Frau Gesundheits- und Frauenministerin, die Frau Innenministerin, die Justizministerin – also ich –, die Frau Sozialministerin, der Herr Wirtschaftsminister und auch die Interventionsstellen für Betroffene des Frauenhandels im Bundesministerium für Inneres.
Sie haben richtigerweise ausgeführt, dass insbesondere für die Frau Frauenministerin für den Zeitraum des Jahres 2005, also während unserer Präsidentschaft, der Bereich Frauenhandel, insbesondere der Bereich traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen – dieser ist ja viel weiter als der im Vergleich dazu nur kleine, aber letztlich auch sehr große Bereich Frauenhandel – einen Schwerpunkt während unserer Präsidentschaft bilden wird.
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Wir haben zu diesem Themenbereich gemeinsam mit der Frauenministerin am 25. Oktober 2005 einen Roundtable zum Thema Frauenhandel durchgeführt, bei dem die Frau Frauenministerin, ein Vertreter des Innenministeriums, des Außenministeriums, die OSZE-Sonderbeauftragte Frau Dr. Konrad anwesend waren, weiters ein Vertreter der Task Force Menschenhandel, aber auch LEFÖ, weil ich nämlich auch der Meinung bin, dass eine Kooperation mit der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels besonders wichtig ist. Es war auch eine Vertreterin der International Organisation for Migration anwesend und auch ein Vertreter des International Center for Migration Policy Development.
Wir haben im Rahmen dieses Roundtables auch zukünftige Maßnahmen für den Bereich des Frauenhandels diskutiert und angesprochen.
Sie haben an mich den Vorwurf gerichtet – es ist als Vorwurf bei mir angekommen, ich weiß nicht, ob Sie es so gemeint haben –, dass in dieser Anfragebeantwortung steht, dass diese Strafbestimmung, soweit sie den Menschenhandel betrifft, aus meiner Sicht ausreichend sei.
Ich kann hier nur für mein Ressort sprechen. Allein nur mit Strafbestimmungen können wir den Menschenhandel nicht in den Griff bekommen, das muss uns klar sein. Wir haben legistisch jetzt alles vorgesehen, damit Menschenhandel in den Griff zu bekommen ist.
Wo ich Ihnen Recht gebe – und das ist nicht nur für den Bereich des Menschenhandels ein Problem, das ist ganz generell bei Opfern von Gewalt ein Problem –, das ist bei der Frage, ob im Hauptverhandlungsprotokoll – das dem Täter über seinen Anwalt ja zugänglich ist – tatsächlich Name, Adresse, Geburtsdatum und alle Informationen über das Opfer drinnen stehen werden. Das werde ich mir sicher anschauen. Das betrifft aber nicht nur den Bereich Frauenhandel, sondern das hängt auch mit dem Projekt „Opfer von Gewalt“ zusammen. Da bin ich mit Ihnen ganz d’accord.
Sie haben auch kritisiert, dass in dieser Anfragebeantwortung steht, dass die Opfer von diesem wirklich scheußlichen Fall – und dazu stehe ich nach wie vor, das ist wirklich meine persönliche Meinung: der Fall mit dem Callgirl-Ring ist wirklich abscheulich – knapp unter 18 Jahre alt waren.
Das ist eine Frage der Beweiswürdigung. Das kommt aus dem heraus, wie es die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Das habe ich nur wiedergegeben. Das ist keine Wertung in diesem Zusammenhang gewesen.
Wichtig ist auch – es gibt auch darüber schon Diskussionen, auch in anderen Mitgliedstaaten, das haben Sie schon angesprochen –, dass man auch Beitragstäter, sprich Freier, unter strafrechtliche Verantwortung stellt. (Abg. Stadlbauer: Nein, das stimmt nicht!)
Haben Sie nicht das gemeint? (Abg. Stadlbauer: Ich meinte, Opfer beherbergen und befördern!)
Nein, denn Freier zu bestrafen, damit habe ich ein bisschen ein Problem. (Abg. Stadlbauer: Das habe ich auch nicht gemeint!) Es gibt schon Modelle, wie in Schweden, wo Freier generell bestraft werden. Es gibt jetzt in Deutschland ein Modell, wo man jetzt auch die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten regeln will. Ich sehe da ein Problem mit der Beweisführung, denn da haben wir ein ähnliches Problem wie jetzt wieder mit der Unterbringung.
Bezüglich der Beherbergung ist zu sagen, dass das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz greifen könnte – wie Sie ja wissen, ab 1. Jänner, sollte man das andere Problem mit Oberösterreich, den Konsultationsmechanismus in einem Bereich lösen können. Ich
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könnte mir aber vorstellen, dass das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz natürlich auch in einem solchen Zusammenhang greifen könnte, denn wenn das Etablissement zum Beispiel eine Gesellschaft wäre, dann könnte man vielleicht darüber auch wieder eine Strafe verhängen. Aber das ist immer, wie gesagt, eine Einzelfallbeurteilung. Da müsste man schauen, ob das hier tatsächlich der richtige Weg wäre.
Zum Zeuginnenschutzprogramm: Danke, ich wusste nicht, dass da nur eine Zeugin daran beteiligt war. Das erschüttert mich selbst, muss ich sagen, denn an und für sich gibt es dieses Programm, und dieses Programm muss auch ausgenützt werden. Und ich erwarte mir persönlich auch große Erleichterungen, speziell auch für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostituierung, durch das mit 1. Jänner 2006 in Kraft tretende Opferschutzpaket, auf Grund dessen jetzt auch juristische und psychosoziale Prozessbegleitung gewährt wird, und wir drängen natürlich im Zusammenhang mit diesem Paket sowohl bei der Polizei als auch bei unseren Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten auch vermehrt darauf, dass Opfer von derartigen Taten, sobald das gerichtsanhängig ist oder Anzeige erstattet wurde, die Information bekommen, dass sie beraten werden können. Und dann gibt es auch die Möglichkeit, dass man Opfer in weiterer Folge auch auf dieses Zeugenschutzprogramm aufmerksam macht.
Es ist auch derzeit bereits in Österreich so, dass wir im Bereich des Fremdenrechtes gemeinsam mit der Frau Innenministerin geregelt haben, dass auch für Opfer von Gewalt der Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden kann, und zwar unabhängig vom Aufenthaltstitel des Ankerfremden. Das heißt, dass die Frau in Österreich bleiben darf, auch wenn der Gewalttäter abgeschoben wird. Auch diese Möglichkeit gibt es, das ist vorgesehen im Fremdenrechtspaket, sodass wir hier an und für sich schon ein Regelungsinstrumentarium haben.
Das, was bei diesem Roundtable für Menschenhandel für mich so besonders interessant war, war, dass es aus den unterschiedlichen Ressorts unterschiedliche Problemansatzpunkte gibt. Zum Beispiel die Frau Außenministerin hat jetzt in den Botschaften, vor allem auch der Transitländer und auch der Länder, aus denen diese Frauen kommen, vermehrt Merkblätter aufgelegt, womit man versucht, auch bei der Visa-Ausstellung, da, wo es wirklich darum geht, wie diese Frauen nach Österreich kommen – und dazu braucht es ja im Regelfall auch ein Visum –, vermehrt Augenmerk auch auf die Information dieser Frauen darüber, was sie in den Zielländern erwarten könnte, zu legen.
Wir hatten am 5. und 6. Dezember, also bis gestern Mittag, eine Ministerkonferenz der Justizminister der West-Balkanländer, die teilweise Herkunftsländer, aber auch Transitländer und Zielländer von Menschenhandel sind. Es gab eine Präsentation des Maßnahmenpakets, das eines dieser Länder im Bereich des Menschenhandels bereits derzeit setzt. Auch da werden wir in Zukunft mit diesen Ländern vermehrt zusammenarbeiten.
Bei der letzten Ratsarbeitsgruppensitzung in Brüssel letzte Woche haben wir dieses Maßnahmenpaket der Europäischen Union für den Bereich des Menschenhandels verabschiedet. Das fällt hauptsächlich in das Ressort der Frau Innenministerin. Dort gibt es ein Maßnahmenprogramm, und selbstverständlich werden wir während unserer Präsidentschaft auch in Kooperation mit der Frauenministerin und natürlich in enger Kooperation mit der Frau Innenministerin all jene zusätzlichen Maßnahmen setzen, die im Grunde genommen notwendig sind, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Das ist ein Problem. Das ist nicht nur ein österreichisches Problem – ich sage das ganz bewusst so –, sondern das ist ein europäisches Problem und es geht auch weit über die Europäische Union hinaus. Wir wissen – auch diese Zahlen stammen von der Task Force Menschenhandel –, dass die Opfer des Jahres 2004 primär aus Rumänien,
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Bulgarien, Weißrussland, sogar aus Ungarn, der Slowakei, aus Litauen, Moldawien, Polen, Nigeria, der Dominikanischen Republik, der Ukraine, aus Algerien, Russland, Thailand, aber auch aus Uruguay gekommen sind. Sie sehen, hier gilt es, eine enge Kooperation zwischen den Herkunftsländern, Transitländern und Zielländern zu erarbeiten.
Es gibt eine Ausnahme bezüglich der generellen Frage des Opferschutzes, die Sie mit der Hauptverhandlung genannt haben, also ob die Namen dieser Opfer tatsächlich drinnen stehen. Das ist ein zusätzlicher Aspekt. Da bin ich ganz auf Ihrer Seite, das muss man sich anschauen. Aber zumindest gibt es jetzt die legistischen Rahmenbedingungen, soweit es die Straftatbestände anlangt; was mein Ressort primär betrifft, so sind sie derzeit schon geregelt. Diesbezüglich hat der hohe Nationalrat in dieser Legislaturperiode bereits die wesentlichen Aspekte beschlossen.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man diese Themen auch weiter diskutiert. So publicityträchtige Fälle wie der Fall mit dem Callgirl-Ring tragen sicherlich auch dazu bei. Vor allem ist mir natürlich eine besondere Sensibilisierung der Richter und Staatsanwälte für derartige Fälle ganz besonders wichtig, denn auch das fällt in meinen Aufgabenbereich in meinem Ressort. – Ich rede schon wieder zu lange, oder?
Gerade der Fall mit dem Callgirl-Ring hat gezeigt, wie wichtig auf der einen Seite das Aufsichtsrecht der Staatsanwälte in diesen sehr sensiblen Bereichen ist, auf der anderen Seite brauchen wir ganz generell für Richter und Staatsanwälte, gerade was den Bereich des Opferschutzes anlangt, aber speziell auch für die Opfer von Menschenhandel besondere Schulungen. Und das wird geschehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Riener. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Großruck – in Richtung SPÖ –: Sie machen eine Debatte über eine Anfragebeantwortung und dann ist niemand da!)
15.23
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Menschenhandel, speziell der Frauenhandel, ist weltweit ein großes Problem. Wir von der ÖVP nehmen dieses Problem sehr ernst. Vom Menschenhandel betroffen sind, wie Kollegin Stadlbauer schon ausgeführt hat, nahezu 100 Prozent Frauen, Frauen, die vorwiegend zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus Osteuropa in den Westen gelockt werden. Verbunden damit sind oft Freiheitsentzug, Körperverletzung, Passentzug, Folter et cetera. Die Opfer kommen zu rund einem Drittel aus Rumänien, weitere Opfer stammen unter anderem aus Bulgarien, Weißrussland, Ungarn, der Slowakei, aus Litauen, Moldawien und Polen.
Seit Jahren gibt es Bemühungen, dem Frauenhandel entgegenzutreten. Eine Grundlage dafür ist der neue § 104a im Strafgesetzbuch, in dem eine allgemeine und umfassende Strafbestimmung gegen den Menschenhandel geschaffen wurde. Weiters wurden spezielle Maßnahmen zum Opferschutz besonders verstärkt. Im Bereich der Sicherheitsbehörden wurde vom Bundesministerium für Justiz empfohlen, dass Aktenbestandteile von der Akteneinsicht auszunehmen sind, wenn eine Schädigung der Betroffenen oder Dritter zu befürchten ist. Also Adressen und Namen der Opfer liegen für die Täter nicht auf.
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Weiters haben die Opfer im Zuge ihrer Zeugenaussagen bei Ladungen die Möglichkeit, nicht die eigene Wohnadresse angeben zu müssen, sondern eine andere ladungsfähige Adresse wie zum Beispiel die von Opferschutzeinrichtungen zu nennen.
Sowohl in Österreich als auch EU-übergreifend und im südosteuropäischen Raum werden spezielle Trainingsangebote für Polizei, Sonderermittler, Justizbeamte und Konsularbeamte angeboten. Ebenso werden in diesen Regionen transnationale Strategie- und Aktionspläne entwickelt. Vorreiterrolle hat dabei Österreich, wie bereits von der Frau Bundesministerin erwähnt, durch die Einrichtung einer Task Force Menschenhandel. Sie bildet die zentrale Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Menschenhandel unter Einbeziehung von NGOs.
Nationale Opferschutzstrategien haben bei allen Maßnahmen eine immense Bedeutung: angefangen von den bereits erwähnten Bestimmungen in Österreich, speziell für die Befragungen von Opfern ausgebildete Sicherheitsbeamte bis hin zu länderübergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Opfer und ihrer Familien im Heimatland. Somit sind die Strategien umfassend anzulegen, indem sowohl Zielländer, Transitländer als auch Herkunftsländer zusammenwirken müssen.
Abschließend möchte ich bemerken, Menschenhandel, und Frauenhandel im Speziellen, ist menschenunwürdig und vehement abzulehnen. Die Regierungsparteien unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel beweisen durch die in den letzten Jahren gesetzten Maßnahmen und Kooperationen, dass – unter Wahrung aller Aspekte einer fairen Verhandlung und der Menschenrechte – der Schutz der Opfer immer im Mittelpunkt steht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)
15.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
15.27
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte vor ungefähr zwei Wochen die Möglichkeit, mit Helga Konrad, der Sonderbeauftragten der OSZE für Menschen- und Frauenhandel zu reden. Helga Konrad schätzt, dass bis zu 4 Millionen Menschen weltweit Opfer von Menschenhandel werden – Opfer, die dann sexuell ausgebeutet werden, die Sklavenarbeit verrichten, auch hier in Österreich, die in Schuldknechtschaft dienen, die zwangsverheiratet werden oder die Organe spenden müssen, obwohl sie das gar nicht wollen.
Etwa 700 000 Mädchen, und zwar immer mehr Mädchen, und Frauen werden verschleppt und werden in die Prostitution gezwungen. Der Gewinn aus diesem Geschäft liegt mittlerweile weltweit bei etwa 7 Milliarden US-Dollar – nur aus Zwangsprostitution. Und es gibt Menschen, die schätzen, dass Zwangsprostitution mittlerweile weltweit ein lukrativeres Geschäft ist als Waffen- oder Drogenhandel, einfach auch deswegen, weil eine Frau oftmals im Stundentakt verkauft werden kann.
Ich möchte noch hinzufügen, dass sich zum Beispiel in den Ländern, von denen hergeschleppt wird – Sie haben Moldawien erwähnt –, die Bevölkerungsstruktur radikal verändert. In Moldawien konkret fehlen etwa 10 Prozent der Frauen. Sie sind verschleppt, sind nicht mehr im Land – und das sollte uns wirklich alarmieren.
Alarmieren sollte uns ebenfalls jene Debatte, die gerade vor allem in Deutschland geführt wird. Im Jahre 2006 findet in Deutschland die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Medien berichten jetzt schon zum Teil ein bisschen verschämt, zum Teil ein bisschen sensationslüstern, aber auch sachlich darüber, dass damit gerechnet wird, dass während dieser Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft wahrscheinlich 40 000 zusätzliche Visa für Sexarbeiterinnen ausgestellt werden. Ein großer Teil von diesen 40 000 Frauen wird nicht freiwillig kommen, sondern wird hergeschleppt werden.
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Die Kommunen reagieren zum Teil sehr hilflos – bis sehr männerfreundlich. Da gibt es zum Beispiel die Diskussion um die Aufstellung von „Sexverrichtungscontainern“, damit es die Fußballfans auch wirklich trocken und warm haben, wenn sie geschleppte und gehandelte Frauen missbrauchen. Dass damit die Politik diesem Geschäft Vorschub leistet, darüber brauchen wir nicht zu reden. Das ist gar keine Frage. Worüber wir hingegen unbedingt reden müssen, ist: Im Jahre 2008 werden wir gemeinsam mit der Schweiz die Fußball-Europameisterschaft ausrichten. Und wir brauchen nicht viel Phantasie, um uns auszurechnen, dass da Ähnliches passieren wird. Wir haben jetzt die unheimlich große Chance, wirklich damit zu beginnen, auch für dieses Ereignis vorzubauen und auf gesetzlicher Ebene etwas zu tun.
Das Problem des Frauenhandels hat sehr viele Ebenen. Um es wirklich seriös diskutieren zu können, müsste die Regierungsbank beinahe voll sein, weil Menschenhandel eine große Querschnittmaterie ist. Man muss ansetzen bei der Frage der Bewusstseinsbildung, beim Opferschutz, bei der operationellen Ebene, bei der internationalen Zusammenarbeit im Justizbereich und bei der Entwicklungszusammenarbeit. Solange die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in ihren Herkunftsländern so erdrückend ist, wie sie ist, gibt es natürlich einen unheimlich großen Druck, wegzugehen.
Ich möchte noch auf ein paar innenpolitische Forderungen eingehen. Wir, die Sozialdemokratische Partei, haben einen Katalog dazu entwickelt, den wir auch in konkrete gesetzliche Forderungen gießen werden. Und ich möchte ein paar Maßnahmen daraus nennen.
Es erscheint mir unheimlich wichtig, den Opfern von Menschenhandel eine dreißigtägige Stabilisierungszeit einzuräumen, in der sie das Recht auf Information haben und auch krankenversichert sind. Es erscheint mir wichtig, dass es einen Aufenthaltstitel für jene Frauen gibt, die auch bereit sind, mit der Justiz zu kooperieren, mit den Behörden zu kooperieren und auch dabei helfen, die Täter zu überführen. Und mir erscheint es ganz wichtig, zu schauen, dass das wirklich ein Rechtsanspruch wird – und nicht nur: Es kann sein, man kann das zulassen. Das muss ein wirklicher Opferschutz sein, der gewährleistet zu werden hat!
Bis die Klärung des Aufenthaltstitels feststeht, muss es Betreuung geben. Es müssen die Beratungseinrichtungen dementsprechend dotiert werden, Stichwort LEFÖ. Nach Erlangung einer offiziellen Aufenthaltsgenehmigung muss der Grundsatz gelten: Wer legal hier lebt, muss auch legal hier arbeiten können.
Sie haben erwähnt, dass Sie es auch richtig finden, Schulungen bei Richtern und Staatsanwälten zu machen. Ich möchte noch Polizisten und Polizistinnen und DolmetscherInnen mit einbinden, die bei der Einvernahme von Opfern des Menschenhandels auch ganz wichtig sind.
Der Bund muss dafür sorgen, dass eine ausreichende Zahl von Plätzen in spezialisierten Opferschutzeinrichtungen in allen Bundesländern zur Verfügung steht. Und wir müssen die Konventionen, die gerade jetzt auch auf Europaratsebene diskutiert werden, wirklich in nationales Recht implementieren und dort, wo die Opfer nach Hause zurückkehren wollen, auch helfen.
Wir begehen diese Woche den Internationalen Tag der Menschenrechte. Menschenrechte und Frauenrechte sowie Gewalt gegen Frauen sind untrennbar miteinander verknüpft. Ich glaube, es gibt einen Weg, den wir gemeinsam gehen können. Ich hoffe, dass ich diesen auch ein wenig aufzeigen konnte, und ich hoffe sehr, dass Sie sich uns bei anderer Gelegenheit, wenn wir unsere Forderungen in konkrete Anträge gießen, anschließen werden sowie konkrete Maßnahmen hier in diesem Haus für die Opfer von
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Menschenhandel treffen und diese Gräueltaten verhindern. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
15.33
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Stadlbauer, Sie haben uns das tragische Schicksal dieser Russin erzählt, mit der Bemerkung: Damit wir nachdenken und damit wir uns vorstellen können, was dieser Frau und vielen anderen auch passiert ist.
Es bedarf gar nicht dieser Geschichte, sondern wir sind uns dessen bewusst – gerade auch die Frau Minister und jeder, der hier im Saal sitzt, weiß ganz genau –, was den Menschen passiert ist, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.
Gerade weil die Frau Minister dieses Thema besonders ernst nimmt, hat sie ja auch Ihre Anfrage sehr detailliert behandelt. Der Vorwurf, dass die Anfragebeantwortung nicht ausführlich und mangelhaft sei, ist wirklich nur dazu da, damit Sie die Frau Minister anpatzen. Ich finde, gerade bei diesem Thema ist das fehl am Platz! Das hätten Sie sich sparen können! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Minister hat schon in ihrer Beantwortung darauf hingewiesen, dass durch sehr viele Gesetze, insbesondere auch zuletzt durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2004, alle internationalen Normen und Vereinbarungen in österreichisches Recht umgesetzt wurden. Das heißt, dass Österreich auf legistischem Weg alles getan hat, was notwendig ist, letztlich auch mit der Einführung des § 104a StGB, um dem Menschenhandel und insbesondere auch der Prostitution zu begegnen.
Dann möchte ich noch aus einer Anfragebeantwortung auf eine Anfrage zitieren, die Sie an die Innenministerin gestellt haben, aus der eindeutig hervorgeht:
Unter anderem wurde in Österreich als einem der ersten europäischen Länder für betroffene Frauen ein humanitärer Aufenthaltstitel im Fremdengesetz geschaffen und wird auch tatsächlich gewährt. (Abg. Stadlbauer: Aber nicht auf gesetzlicher Basis!) Es werden die NGOs finanziell unterstützt und mit den für sie erforderlichen Informationen versorgt. Es wird ein ständiger Dialog mit den NGOs gehalten, um Verbesserungen und Evaluierungen durchzuführen.
Ich meine, da so zu tun, als ob nichts geschähe, das ist ziemlich ungerecht. Und wie gesagt: Es gibt auch diese Task Force, weil eben dieses Thema ressortübergreifend angegangen werden soll, um Informationen auszutauschen und um Strategien zu entwickeln. Das hat ja auch dazu geführt, dass mehr Kriminelle überführt werden konnten, weil diese Zusammenarbeit gegeben ist.
Ich möchte auch aus dem Bereich der inneren Sicherheit etwas sagen, was neben den legistischen Maßnahmen bezüglich Menschenhandel noch unternommen wurde. Es gibt in jedem Landeskriminalamt einen zuständigen Beamten mit seinem Team, der ausschließlich für Fälle von Menschenhandel verantwortlich ist. Jede Nacht gibt es Kontrollen in jedem Bundesland. Da rückt eine Gruppe aus, um zu kontrollieren, wo es Prostitution gibt und wo es illegale Beschäftigung im Zusammenhang mit Menschen gibt, die geschleppt worden sind.
Es gibt Schwerpunktaktionen der Gruppe KIAB, die ebenfalls wöchentlich Kontrollen durchführt. Und dann gibt es etwas – die Frau Minister hat es schon angeschnitten –: Gerade im Rahmen der EU-Präsidentschaft wird ein Handbuch erarbeitet, das allen
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europäischen Ländern Richtlinien und Informationen darüber geben soll, wie man im Zusammenhang mit Menschenhandel vorgeht. Vor allem ist an jene Länder gedacht, in denen die Sensibilisierungsphase diesbezüglich noch nicht so ausgeprägt ist, wie etwa den West-Balkan. Dort soll Aufklärung stattfinden, was eigentlich in ihrem Land los ist und wie man mit diesen Problemen umgeht. Dieses Handbuch wird zur EU-Präsidentschaft ausgegeben werden.
Wir haben auch im NAG dafür Vorsorge getroffen – das ist schon erwähnt worden –, dass all jene, die Opfer des Menschenhandels sind, einen Aufenthaltstitel aus humanitäreren Gründen bekommen. Wir haben im NAG dafür Sorge getragen, dass Prostituierte nicht mehr kommen dürfen, um hier legal Prostitution auszuüben. Die Visa-Freiheit soll nicht mehr ausgenützt werden können, damit die Prostituierten dann auch nicht unter Druck geraten.
Was mich am LEFÖ stört – Sie haben das erwähnt –, ist Folgendes: Wir haben im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss „Euroteam“ auch das LEFÖ kontrolliert. (Abg. Öllinger: ...! Die ÖVP!) –Sie werden sich erinnern können, Herr Abgeordneter Öllinger. Dabei ist herausgekommen – und das finde ich eigentlich nicht richtig –, dass das LEFÖ Frauen, die der Prostitution nachgehen, nicht der Gesundheitsbehörde meldet, weil es Angst hat, dass es Maßnahmen gegen diese Frauen gibt. (Abg. Stadlbauer: Das LEFÖ anschwärzen!) Und das ist überhaupt nicht gerechtfertigt, weil nämlich dieser humanitäre Aufenthaltstitel geschaffen worden ist. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schlusssatz.
Frau Abgeordnete Stadlbauer, Sie haben bezüglich der Ausführungen der Frau Minister gefragt: Warum haben wir dann dieses Problem? – Das ist sehr naiv und klingt eigentlich ziemlich uninformiert, denn Sie müssten doch ganz genau wissen, dass man nicht ein Gesetz schafft und dann auf Knopfdruck alles schon erledigt ist, sondern dass es ganz einfach lange dauert, bis die Situation einigermaßen im Griff ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin in dieser Kurzdebatte ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.38
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger
(Grüne): Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wenn ich meine Vorrednerin ernst
nehme – und ich weiß schon, das ist nicht immer die klügste
Strategie –, dann würde ich annehmen müssen, dass Sie alle (Abg. Scheibner:
Sie sind wirklich die „Beste“!) genau Bescheid wissen ... (Abg. Dr.
Partik-Pablé: Wir sind alle die Trotteln anscheinend bei Ihnen! Und nur
Sie ...! – Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)
Sie werden es mir selbst überlassen müssen, wen ich geruhe, ernst nehmen zu müssen und wen nicht. Und ich muss damit ja nicht Recht haben. Aber wenn ich ... (Abg. Scheibner: Das werden wir nicht Ihnen überlassen! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.) – Herr Klubobmann, Sie werden mir nicht vorschreiben, was ich zu denken habe! Okay? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie mit Ihrer überheblichen Art!)
Wir haben auch noch Redefreiheit, insbesondere im Parlament, Herr Klubobmann, auch wenn es Ihnen vielleicht nicht passt! (Abg. Scheibner: Mäßigen Sie sich!) – Nein, Sie mäßigen sich jetzt, bitte, Herr Klubobmann! Wir haben Gedankenfreiheit und Redefreiheit und sind hier in einem frei gewählten Parlament! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie glauben, Sie können alles tun und sagen, nur weil Sie ...! Das ist wirklich eine Frechheit!)
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Nichtsdestotrotz musste man aus den Ausführungen meiner Vorrednerin, wenn man ihr zugehört hat, annehmen – Sie hat es zumindest behauptet –, dass Sie alle ohnehin ganz genau wissen, wie groß und ernst das Problem Menschenhandel ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ja, das wissen wir! Dazu brauchen wir nicht Sie!) Ich glaube Ihnen das jetzt auch gerne. Dann frage ich mich allerdings schon: Warum tun Sie denn dann nicht mehr dagegen, wenn Sie es wissen? (Abg. Scheibner: Sie haben das alle gepachtet!) Warum tun Sie dann nicht mehr dagegen, wenn Ihnen die Ernsthaftigkeit dieses Problems bewusst ist? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wenn Sie das alles genau wissen, warum machen Sie dann nicht ein Konzept?)
Ich kann Ihnen, Frau Ministerin Gastinger, den Vorwurf, den Frau Kollegin Stadlbauer erhoben hat, nicht ganz ersparen, denn Sie haben den Beweis gerade wieder geliefert. Sie haben nämlich angekündigt, dass Sie alles tun werden, was notwendig ist, um gegen den Frauenhandel effizient vorzugehen; ich habe jetzt die genaue Formulierung nicht mehr.
Frau Ministerin, warum haben Sie es erstens bei der
Strafrechtsnovellierung nicht schon getan? (Abg.
Dr. Fekter: Das haben wir ja schon getan! Sie haben schlecht
recherchiert!) Und zweitens: Welche Maßnahmen haben Sie denn konkret vor?
Wir haben eine Anfrage eingebracht, in welcher Ihnen einige vorgeschlagen
wurden, zum Beispiel, den Strafrechtstatbestand „Förderung des Menschenhandels“
einzuführen. Aber auf diese Frage haben Sie uns überhaupt keine Antwort
gegeben. Und dann soll ich Ihnen glauben, dass Sie alles tun werden? –
Aber wirklich nicht! (Abg. Großruck:
Damit unterstellen Sie, dass sie das unterstützt!) Das war Ihre
Unterstellung! Das überlasse ich Ihnen. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Großruck. – Präsident Dr. Khol gibt
das Glockenzeichen.)
Das, was ich der Frau Ministerin unterstelle, ist, dass sie zwar ein Bekenntnis ablegt, aber entweder nicht willens oder nicht durchsetzungsfähig genug ist, in dieser Regierung die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel voranzutreiben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich werde dafür ein paar Beispiele nennen.
Frau Ministerin, welches Zeugnis ist das denn, wenn Ihnen eine Oppositionsabgeordnete zur Kenntnis bringen muss, dass eine einzige Frau in den Genuss des Zeuginnenschutzprogramms gekommen ist, wenn Sie sagen, wie vehement Sie gegen Frauenhandel kämpfen und wie wichtig da der Zeugenschutz ist, den Sie angeblich ermöglichen? – Offenkundig gibt es da krasse Defizite, sonst käme das ja nicht heraus.
Oder: Sie sagten hier völlig korrekt – da stimme ich
Ihnen zu –, dass wir ein Riesenproblem mit der mangelnden Anonymität von
Zeuginnen haben, die im Verfahren gegen Menschenhändler und -händlerinnen
aussagen. Doch was tun Sie dagegen? – Sie haben bisher nichts dagegen
getan, und Sie machen auch jetzt in der Strafrechtsnovelle nichts dagegen. Das
heißt: Sie haben eine ganze Reihe an Materien im eigenen Bereich ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es ist
ja im Gesetz geregelt! Lesen Sie einmal die StPO!)
Haben Sie der Frau Ministerin zugehört? Sogar sie selbst hat
gesagt, das sei unzureichend, es gebe ein Problem in der Hauptverhandlung mit
der fehlenden Anonymität. (Abg. Dr. Fekter:
Weil die Hauptverhandlungs-Reform erst im Frühjahr kommt!)
Oh ja, genau, Ankündigungspolitik! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Ich lasse mich gerne überraschen davon, dass das alles entsprechend den Vorschlägen, die auf dem Tisch liegen, die in der Anfragebeantwortung abgelehnt wurden oder auf die nicht eingegangen wurde, dann im Frühjahr von Ihnen vorgelegt werden wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie sind so etwas von ahnungslos!)
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 90 |
Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Ich würde jetzt bitten, die
Rednerin nicht mehr zu unterbrechen! (Abg.
Dr. Partik-Pablé: Nein! Es ist so peinlich, was die Frau
Abgeordnete Weinzinger hier von sich gibt! Das ist wirklich peinlich!)
Am Wort ist die Rednerin!
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! – Ein weiteres Beispiel, wie Realität und Anspruch auseinanderklaffen, ist Ihre wiederholte, auch hier getätigte Würdigung der Organisation LEFÖ. Diese Meinung wird allerdings nicht von meiner Vorrednerin geteilt. Ich erinnere mich noch gut daran, wie man genau diese Organisation, die jetzt in jedem Gleichbehandlungsbericht der Regierung und in jeder Stellungnahme, die etwas mit Frauen und Opferschutz zu tun hat, vorkommt, fertig zu machen versucht hat, um es salopp zu formulieren, und zwar mit parlamentarischen Untersuchungen. Zu nennen ist hier vor allem Ihr Staatssekretär Kukacka. Ich frage Sie: Wie glaubwürdig sind Sie denn da jetzt?
Es geht also konkret um drei Punkte, wo Sie aus meiner Sicht akuten Handlungsbedarf haben.
Das Erste ist: Verfolgen Sie doch einmal den Menschenhandel genauso vehement, mit genauso viel Mitteleinsatz und mit genauso strenger Gesetzgebung, wie Sie zum Beispiel den Drogenhandel verfolgen! Wann war denn die letzte Operation soundso gegen Frauenhändler, gegen Menschenhändler? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das habe ich Ihnen gerade vorhin gesagt! Jede Woche! Täglich, habe ich gesagt!)
Das Zweite, was dazu gehört, ist ein umfassender Zeuginnenschutz. Den gibt es ganz offenkundig in Österreich nicht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das geht so noch weiter, Herr Präsident!)
Wir brauchen des Weiteren umfassende Opferschutzmaßnahmen. Da sind nicht Sie direkt gefordert, Frau Ministerin, da gebe ich Ihnen Recht, sondern das ist Ihre Kollegin Prokop gefordert. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie wollen gar nichts dagegen tun! Sie sind gegen das Gesetz!)
Das, was wir brauchen – und da sollten Sie sich auch
nicht sozusagen drübermo-
geln –, sind nicht Gnadenakte, wie zum Beispiel der, dass eine betroffene
Frau humanitären Aufenthalt bekommen kann, sondern sind klare Rechte
für die Frauen.
Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Den Schlusssatz, bitte!
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (fortsetzend): Mein Schlusssatz: Darf ich Sie einladen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie wollen gegen das Gesetz stimmen!), die Visa-Affäre auch einmal vor dem Hintergrund zu überprüfen, wie viele Visa für den Menschenhandel dabei eingekauft wurden. (Beifall bei den Grünen.)
15.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nun zur kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Manage-
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ment GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, 1257 der Beilagen, eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Zu Wort gemeldet hat sich die Antragstellerin; das ist Frau Abgeordnete Steibl. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. Jeder andere Redner in der Debatte hat 5 Minuten Redezeit.
Bitte, Frau Abgeordnete Steibl.
15.45
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das Regierungsprogramm dieser Bundesregierung sieht die Schaffung einer Koordinationsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Ziel ist es, Kooperationen mit der Wirtschaft, mit der Industrie, aber insbesondere auch mit der EU im Zuge von EU-Förderungsprogrammen einzugehen. Das dazu notwendige Bundesgesetz soll mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.
Zur Aufklärung, warum wir den Weg über einen Fristsetzungsantrag gehen müssen, möchte ich jetzt eine Chronologie der Vorgänge im Zuge der Einrichtung dieser GmbH bringen.
Von der Landes-Familienreferentenkonferenz 2001 wurde erstmals die Forderung nach einer Koordinationsstelle zur Vereinbarkeitsproblematik an den Sozialminister gestellt und auch einstimmig beschlossen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Herr Kollege Öllinger, waren Sie dabei?
Erstes Halbjahr 2002: Erarbeitung des Erstentwurfs einer Koordinationsstelle.
Zweites Halbjahr, gegen Ende des Jahres: Aufnahme in das Regierungsprogramm. Die Errichtung einer Koordinationsstelle „Familie & Beruf GmbH“ soll vorgesehen werden.
2003: EU-Modellprojekt einer nationalen Koordinationsstelle.
Juli 2005: Ankündigung des Ministerratsvortrages zur Errichtung einer Familien GmbH-Stelle.
Mitte Juli beziehungsweise Ende Juli: Absprache während der letzten Plenumstage beziehungsweise Versuch meinerseits als Ausschussvorsitzende, einen Ausschusstermin im Herbst, sprich Oktober 2005, zu vereinbaren. Es gab einen Rundlauf. Die SPÖ hat nicht zugestimmt. Weitere Terminvorschläge: 11., 13. und 14. Oktober 2005. Auch diese kamen nicht zustande.
Nächster Schritt: Anfang September: Ministerratsbeschluss.
Nächster Schritt: 21. September: Zuweisung an den Familienausschuss.
Nächster Schritt: Terminfindung für Ausschuss nicht möglich.
28. September 2005: Seitens der Regierungsparteien Antrag auf Fristsetzung für den Bericht.
19. Oktober 2005: Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Plenums. Gesetzesvorlage wurde in zweiter und dritter Lesung angenommen.
24. Oktober 2005: Übermittlung des Beschlusses an den Bundesrat.
2. November 2005: Beschluss des Nationalrates auf der Tagesordnung des Bundesrates. Es wurde vertagt und verzögert.
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4. November 2005 – und Sie hören jetzt richtig –: Fristsetzung im Bundesrat seitens der SPÖ und der Grünen – damit die Materie noch weiter verschleppt werden kann und nicht am 1. Dezember auf die Tagesordnung kommt. – Nachzulesen in den parlamentarischen Unterlagen.
29. November 2005: Materie wieder im Ausschuss. Der Einspruch, es am 1. Dezember 2005 auf die Tagesordnung des Bundesrates zu setzen, wurde mehrstimmig angenommen.
Das heißt: zurück an den Start!
Neuerliche Versuche, einen Termin im Familienausschuss zu finden, sind gescheitert. Kein gemeinsamer Termin in Sicht. (Abg. Öllinger: Was tatet ihr denn im Familienausschuss vorige Woche?)
Es sind vorgesehen Montag, der 12., Dienstag, der 13., Mittwoch, der 14., Donnerstag, der 15., und Freitag, der 16. Dezember. Das ist eine ganze Ausschusswoche. Außer der Montag, das gebe ich zu. (Abg. Dr. Fekter: Montag ist kein Ausschusstag!)
Ich frage Sie nun: Wer will hier richtig mitarbeiten? Wer will Demokratie lebbar machen: die Grünen, die Roten oder wir? (Abg. Öllinger: Sie!) Wir sehr wohl!
Das zeigt, die Regierungsparteien werden gezwungen, diese Vorgangsweise über den Fristsetzungsantrag zu wählen, um zum Ziel zu kommen. Es gibt keine andere Möglichkeit dazu.
Daher gibt es jetzt wieder einen Fristsetzungsantrag, damit am 21. Dezember 2005 ein Beharrungsbeschluss gefasst werden und diese GmbH am 1. Jänner 2006 tatsächlich in Kraft treten kann.
Es geht dabei um ein Maßnahmenpaket, wo auch Gelder
außerhalb der vorhandenen Budgetierungen der zuständigen Ministerien sozusagen
hereingeholt werden können. (Abg. Öllinger:
Sie haben den Geschäftsführer schon bestellt, obwohl das Gesetz noch nicht in
Kraft getreten ist!)
Ich denke, wir haben mehr als das Beste getan. Sie sind jetzt am Zug! Sie sind aufgefordert, da mitzugehen und mitzustimmen, damit wir das ordnungsgemäß abschließen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.51
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Herr Abgeordneter Prinz ist der nächste Redner. Seine Redezeit ist wie die aller anderen Redner 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
15.51
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ein herzlicher Gruß an die große Abordnung der SPÖ des Bezirkes Perg auf der Galerie! – Das ist ernst gemeint, es sind auch durchaus bekannte Leute dabei. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Es geht hier darum, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.
Die SPÖ kritisiert unter anderem, dass mit der Gründung dieser GmbH Kernaufgaben des Staates ausgelagert würden, der Rechnungshof weniger Kontrollmöglichkeiten
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hätte, zuständige Regierungsmitglieder möglicherweise direkte Eingriffsmöglichkeiten hätten und so weiter und so fort. (Ruf bei der SPÖ: So ist es!)
Sie wissen ganz genau, dass diese Vorwürfe ins Leere gehen.
Sie sollten sich einmal den Fonds „Soziales Wien“ genauer anschauen und dann
Vergleiche ziehen! Ich werde jetzt nicht wiederholen, was Ihnen meine Kollegin Ridi Steibl am 19. Oktober 2005
an entsprechenden Informationen dazu gegeben hat.
Dass Sie, meine
Damen und Herren von den Oppositionsparteien, im Bundesrat zur Möglichkeit der
Blockadepolitik greifen und diese einsetzen, ist durchaus legitim, das wird Ihnen
aber letztlich nichts nützen.
Sieht man sich
diesen Gesetzentwurf an, so fällt einem sofort auf, dass es bei der Errichtung
der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ in erster
Linie um Öffentlichkeitsarbeit geht, um die Durchführung von Veranstaltungen,
um Information und um Entwicklung guter Praxisbeispiele. Es soll eine
Anlaufstelle für Unternehmen sein. Es geht auch um Vernetzung und Austausch, um
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und so weiter. (Abg. Öllinger: Ohne
jedes Konzept! Postenbeschaffung!) Es geht darum, Grundlagen für eine positive Weiterentwicklung der
Familienpolitik zu schaffen.
Ich habe den
Verdacht, dass Sie von den Oppositionsparteien ein Problem mit der
erfolgreichen Familienpolitik dieser Bundesregierung haben. (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger
sowie Ruf: Daher müssen Sie eine neue Gesellschaft gründen, weil Sie so
erfolgreich waren!)
In den letzten
Jahren wurden viele Maßnahmen für Familien beschlossen. Denken Sie zum Beispiel
an die Verbesserung im Pensionsbereich! Denken Sie an die Maßnahmen zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Denken Sie an die Familienhospizkarenz
oder an das Kinderbetreuungsgeld! Das sind nur einige davon.
Österreich hat im
internationalen Vergleich eine durchaus hohe Frauenbeschäftigungsquote. Sie
von der Opposition kritisieren gerne, dass zu wenig Frauen einen Vollzeitjob
ausüben können. Ihnen ist offensichtlich nicht bekannt, dass viele Frauen viel
lieber einen Teilzeitjob mit 20 oder 25 Stunden ausüben würden, wenn sie
könnten, um entsprechend Zeit für die Familie zu haben.
Denken wir an die
wirklichen Bedürfnisse von Familien und Kindern – und richten wir unser
Handeln danach!
Ich werde den
Eindruck nicht los, dass es einigen von Ihnen am liebsten wäre, wenn ein Kind
möglichst rasch nach der Geburt in einen Hort käme, dann von diesem Hort in
einen Ganztageskindergarten käme und von diesem dann in eine Ganztagsschule.
Sie geben immer
gerne vor – das ist Ihre Handlungsweise –, was wer zu tun hat. Wenn
Sie die Möglichkeit dazu haben, dann ist Ihr Weltbild in Ordnung.
Unser familienpolitisches Weltbild ist ein anderes: Wir wollen für die verschiedenen Formen von Familie Möglichkeiten schaffen, damit Familie auch wirklich gelingen kann. Deshalb stimmen wir diesem Fristsetzungsantrag gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
15.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl ans Rednerpult. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.55
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde versuchen, zur Versachlichung dieser Debatte beizutragen, obwohl das nach den Unterstellungen des Kollegen Prinz schon schwer fällt. Er stellt das ja
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geradezu so dar, als würde die SPÖ die Kinder sofort nach der Geburt aussetzen. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) Sie können sich davon überzeugen: Wir gehen mit unseren Kindern liebevoll um! Sie brauchen sich diese Sorgen nicht zu machen! (Beifall bei der SPÖ.)
Wieder ein Fristsetzungsantrag! Wir haben das bei der Behandlung dieses Gesetzes schon einmal gehabt, und ich kann Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, nur sagen: Sie haben in den letzten Wochen offensichtlich nichts gelernt! (Abg. Mag. Molterer: O ja, vom Kollegen Konecny und vom Kollegen Schennach: Acht Fristsetzungsanträge an einem Tag!)
Nach all dem, was bei der Behandlung dieses Gesetzes vorgefallen ist, kann ich Ihnen nur eines sagen: Ich verstehe überhaupt nicht, warum wir da so unter Zeitdruck wären. In Wahrheit wären nach all dem, was in den letzten Wochen geschah und was wir gehört haben, jetzt, nach dem Einspruch im Bundesrat, eingehende Beratungen hier im Nationalrat notwendig. Es gibt nicht die geringste Notwendigkeit eines Zeitdrucks –außer wegen des Anliegens der Frau Bundesministerin Haubner.
Ich verstehe schon, dass das BZÖ in Panik gerät, aber das kann doch nicht das Verhalten des gesamten Hohen Hauses unter Druck setzen. Das Einzige, woraus ein Zeitdruck abzuleiten ist, ist das Anliegen der Frau Bundesministerin Haubner, diese Versorgungs-Gmbh, wo sie Leute aus ihrer Umgebung in gute Posten bringen will, schnell mit Anfang Jänner erledigt zu haben. – Sonst gibt es keinen Grund für einen Zeitdruck, überhaupt keinen!
Ich darf Ihnen die Kette des Umgangs mit diesem Gesetz, die aus unserer Sicht eine abenteuerliche Missachtung von Rechtsstaatlichkeit und Parlamentarismus darstellt, vor Augen führen. Genau deshalb ist nicht im Geringsten die richtige Antwort: Schnell, schnell, husch, pfusch!, sondern im Gegenteil: Innehalten, noch einmal nachdenken, diskutieren und die Sache überdenken und vielleicht auch ändern!
Zunächst zum Gesetz. – Sie haben gesagt: Ausgliederung, keine parlamentarische Kontrolle, aber weiterhin politischer Einfluss, direkte Einflussnahme.
Sie haben bei diesem Gesetz kein Begutachtungsverfahren gemacht. Sie haben schon in der erste Phase im Parlament enormen Zeitdruck ausgeübt und haben auf Ausschussberatungen verzichtet.
Dann kam die Sache in den Bundesrat. Der Bundesrat hat das Begutachtungsverfahren nachgeholt.
Dann kam eine e-Mail vom Kabinett des Bundeskanzlers an alle Ministerien, mit der Anweisung, keine Stellungnahmen abzugeben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eine Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten! Das ist nicht irgendetwas. Die Stellungnahmen haben übrigens dementsprechend ausgesehen.
Es gab aber auch andere Stellungnahmen. Schauen Sie sich beispielsweise die Stellungnahme der Wirtschaftskammer oder die der Industriellenvereinigung oder die des Katholischen Familienverbandes oder die des Landes Vorarlberg an! Das sind sehr kritische Stellungnahmen. Die sollten Sie sich zu Herzen nehmen! Das sind Stellungnahmen von Institutionen, die Ihnen nahe stehen! Diese Stellungnahmen sollten Sie sich wirklich vor Augen halten!
Während das alles im Bundesrat noch behandelt wird, noch bevor es erledigt ist, kommt der nächste, wirklich atemberaubende Schritt: Die Frau Bundesministerin schreibt die Stelle der Geschäftsführung dieser GmbH, die es überhaupt noch nicht gibt, in der „Wiener Zeitung“ und in der „Presse“ aus.
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Wieder rechtswidriges Verhalten! Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, dass nach der Bundesverfassung die gesamte staatliche Verwaltung nur auf der Grundlage von Gesetzen ausgeübt werden darf.
Es gibt dieses Gesetz noch nicht! Es gibt diese Stelle noch nicht! Daher ist sie auch nicht auszuschreiben. Das ist rechtswidriges Verhalten – und das in einer Kette, die sogar uns, die wir in den letzten Jahren viel gewohnt waren (Abg. Wattaul: „Euroteam“!), wirklich überrascht. Das wollen wir in keiner Weise hinnehmen.
Ich möchte auch von dieser Stelle aus die Frau Bundesministerin noch einmal auffordern, diese rechtswidrige Ausschreibung zurückzunehmen. Ich verstehe, dass Fehler passieren können, aber dass man überhaupt nicht nachvollziehen kann, was daran rechtswidrig ist, das geht entschieden zu weit.
Dann kam im Bundesrat der Einspruch, wo sogar aus Ihrer Fraktion zwei Kollegen mitgestimmt haben. Jetzt frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, von der FPÖ, vom BZÖ: Macht Sie das alles nicht ein wenig nachdenklich? (Abg. Öllinger: Nein!) Also uns sehr, und das noch mehr als vorher. Aber Sie macht das offensichtlich nicht nachdenklich, und das spricht für sich.
Aus unserer Sicht jedenfalls besteht überhaupt kein Zeitdruck. Im Gegenteil: Nach dem, was bei der Behandlung des Gesetzes vorgefallen ist, nach dem, was wir in den Stellungnahmen gelesen haben, ist die Notwendigkeit da, uns Zeit zu nehmen. Wir werden im Jänner eingehend beraten können. Ich schlage vor, eine Ausschusssitzung abzuhalten, in der wir Experten und Expertinnen anhören, in der wir ausführlich beraten, in der wir uns Zeit nehmen.
Welcher Schaden ist größer, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wenn Sie das Gesetz durchpeitschen, ist der Schaden jedenfalls größer, als wenn Sie ein paar Tage mehr abwarten! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann für 5 Minuten zu uns. – Bitte.
16.00
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich verstehe schon, dass Kollegin Kuntzl, dass die SPÖ ein Problem mit der Zeit hat. (Abg. Parnigoni: Nein, nein! Sie haben ein Problem!) Sie wollen nicht, dass die gute Frauen- und Familienpolitik, die wir in Österreich gemacht haben, weiter fortgeführt wird und in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dieser Gesellschaft gipfelt. Das drückt ja den hohen Stellenwert aus, den diese Bundesregierung diesem Thema beimisst.
Das wollen Sie von der SPÖ nicht! Sie wollen es überhaupt nicht! Sie wollen keine Termine fixieren, Sie wollen lange darüber reden, damit Sie es lange verzögern können, damit überhaupt nichts geschieht. – Und genau das wollen wir nicht!
Sie (in Richtung SPÖ) haben erst gestern davon gesprochen, wie wichtig Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Frauen ist, hier müssten schnell Maßnahmen gesetzt werden. Nun, jetzt setzt die Regierung schnell Maßnahmen mit wichtiger Öffentlichkeitsarbeit, mit wichtigen Veranstaltungen, mit wichtigen Familien-Audits, mit wichtigen Kinderbetreuungseinrichtungen – all das wird dann ja von dieser Institution erfasst (Zwischenrufe bei der SPÖ), ja, aber mit dieser Ausgliederung wird all das schneller und besser gehen –, das heißt, wir machen das, was Sie gestern in der Früh gefordert haben, nur heute Nachmittag passt es Ihnen nicht mehr. Das ist das Problem, das Sie haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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Kollegin Steibl hat die Situation schon aufgezeigt: Es wurden Ihnen bei der Festlegung einer Ausschusssitzung viele Termine vorgeschlagen, Sie wollten keinen in Anspruch nehmen, weil Sie angeblich keine Zeit haben. Jetzt gab es wieder Terminvorschläge, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag jeweils 14 bis 18 Uhr, 13 bis 17 Uhr oder 14 bis 16 Uhr. – Sie haben keine Zeit! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung SPÖ –: Ungeheuerlich!) Was machen Sie denn die ganze Zeit über? Ich habe gedacht, die Abgeordneten sind unter anderem auch deshalb hier, um ihrer Ausschusstätigkeit nachkommen zu können, um auch Termine des Familienausschusses wahrzunehmen.
Sie waren nicht willig und wollten keinen Termin wahrnehmen! – Das hat nichts mit Zeitdruck zu tun, sondern schlicht und einfach mit Ihrer Unwilligkeit, dieses Thema zu behandeln und das auch umzusetzen. Allein damit hat das etwas zu tun.
Wenn Sie meinen, das Ganze sei nicht durchdacht, dann muss ich Ihnen sagen: Die Regierung, die Frau Minister beginnt nicht erst dann über eine Ausgliederung, über eine derartige Maßnahme nachzudenken, wenn sie die Vorlage im Parlament einbringt, sondern zu diesem Zeitpunkt hat es schon lange Vorarbeiten gegeben. (Abg. Parnigoni: Sie wollen nur Postenschacher betreiben, sonst nichts!) Man hat sich mit den Experten besprochen, man hat diesbezüglich schon vieles gemacht. (Abg. Parnigoni: Postenschacher!)
Mit der Problematik Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor allem für die Frauen setzt sich diese Regierung sehr wohl auseinander (Abg. Parnigoni: Mit Postenschacher!), und das ist das, was Ihnen weh tut. Es geht nicht um Postenschacher (Abg. Parnigoni: Nur um Postenschacher!), denn deshalb werden diese und alle anderen Stellen ja auch ausgeschrieben. (Abg. Parnigoni: Alles um Postenschacher!) Bewerben Sie sich (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Bitte nicht!), und Sie werden sehen, dass es eine faire und gerechte Ausschreibung ist, und Sie werden sehen, dass das ordentlich funktioniert! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Geh bitte, dann schauen Sie sich einmal die ganzen Posten bei den Eisenbahnen an!)
So, wie Sie denken, dass das gemacht wird, haben Sie es vielleicht früher gemacht. So sind Sie bei Postenbesetzungen vorgegangen, sonst würden Sie sich nicht so darüber aufregen, dass es nun einmal diese Gesellschaft gibt, wo man sich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzt.
Nehmen Sie das einfach einmal zur Kenntnis: Diese Regierung misst der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Frauen einen hohen Stellenwert bei! Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Österreich (Abg. Reheis: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es Sie nicht mehr gibt!) – ich weiß, es tut Ihnen weh –, dass Österreich inzwischen europaweit die beste Familienförderung hat, eben auf Grund der Maßnahmen mit dem Kinderbetreuungsgeld, mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie! (Abg. Parnigoni: Mit diesem Postenschacher wählt Sie niemand mehr!)
Nehmen Sie das zur Kenntnis! Ich weiß, das tut Ihnen weh, deshalb wollen Sie auch alles verhindern, was noch Gutes für die Familien und Frauen gemacht wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung SPÖ –: Eine echte Blockadepartei!) Diese Regierung hat es geschafft: Österreich ist inzwischen Familienland Nummer 1 in Europa! Wir sind stolz darauf – und wir gehen diesen Weg auch weiter. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Mandak. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
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16.05
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Steibl, Sie haben in Ihrem Beitrag etwas sehr Richtiges und Weises gesagt. Sie haben nämlich gesagt, das Regierungsprogramm sehe diese Stelle vor. – Das Regierungsprogramm ist im Jahre 2002 von Ihnen abgesegnet worden. Jetzt haben wir Dezember 2005, und jetzt stehen wir zum zweiten Mal hier im Parlament, um über einen Fristsetzungsantrag zu diskutieren, den Sie wollen, weil Sie nicht in der Lage sind, Ihre Anträge früher einzubringen und vorzulegen. So schaut’s aus, ganz einfach! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl.)
Weise war, dass Frau Abgeordnete Steibl gesagt hat, dass das schon im Regierungsprogramm festgeschrieben ist – und damit selber bestätigt hat, wie lange das Vorhaben schon besteht. (Abg. Scheibner: Also das ist eine komische Logik! Ein Regierungsprogramm geht über vier Jahre!)
Sie haben schon das letzte Mal für den Antrag betreffend diese GesmbH eine Fristsetzung beantragt, haben damit zeitlich irrsinnigen Druck ausgeübt, und es war für Sie schon damals absehbar, dass sich ein Termin für eine Familienausschusssitzung möglicherweise nicht ausgeht. (Abg. Mag. Molterer: Wie ist das mit den acht Fristsetzungsanträgen vom Kollegen Schennach? – Abg. Scheibner: Den kennt sie nicht!)
Das haben Sie sehr gerne in Kauf genommen, weil Sie nämlich überhaupt nicht wollen, dass irgendjemand über diese GesmbH diskutiert (Abg. Mag. Molterer: Was sagen Sie zu den Schennachschen Fristsetzungsanträgen?), auch nicht Expertinnen und Experten, weshalb Sie es auch verabsäumt haben, diesen Entwurf zur Begutachtung auszusenden. Gott sei Dank haben verschiedene Einrichtungen – Andrea Kuntzl hat sie zitiert – trotz allem ihre Stellungnahmen abgegeben, und das waren durchaus sehr kritische und durchaus negative Stellungnahmen.
Jetzt den Bundesrätinnen und Bundesräten einen Vorwurf daraus zu machen, dass sie verantwortungsbewusst genug waren und gesagt haben: Diesen Gesetzesbeschluss verabschieden wir so nicht, wir wollen uns das zuerst anschauen und Expertinnen und Experten einladen!, dazu ist zu sagen: Das wäre unsere Aufgabe gewesen, aber Sie haben das verabsäumt! Der Bundesrat hat das jetzt Gott sei Dank nachgeholt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das Ergebnis dieser Ausschusssitzung war, dass auch Bundesräte und Bundesrätinnen von der ÖVP gesagt haben: Ja, ihr habt Recht, das gehört noch einmal in den Nationalrat, so kann man dieses Gesetz nicht beschließen!
Was kostet uns dieses Gesetz, wie Sie es vorstellen? – Die Selbständigkeit des Österreichischen Instituts für Familienforschung, was Ihnen wahrscheinlich ganz Recht ist. Weiters ist es eine Verschwendung von Finanzmitteln (Zwischenruf bei der ÖVP); selbst die Vorarlberger Landesregierung sagt das, das sind Ihre Kollegen, glauben Sie ihnen! (Abg. Mag. Molterer: Die müssen auch nicht immer Recht haben!)
Es kostet uns Kontrolle, weil das Parlament einfach nicht mehr die gleichen Kontrollrechte hat – und, aber das tut die Ministerin offenbar gern, es gibt Verantwortung ab für einen Bereich, wo die Ministerin Verantwortung hat, denn die Steuerung, wie Beruf und Familie zu vereinbaren sind, ist noch immer eine politische Aufgabe. Das kann man nicht einfach delegieren an irgendeine GesmbH, die man hineinbaut ins Nichts.
Was ist der Nutzen dieser ganzen GesmbH? Das kann ich Ihnen sagen. – Die Stellen sind schon ausgeschrieben, aber es wird wieder neue Stellen geben für Leute, die man gerne unterbringen möchte. Das ist der ganze Nutzen!
Wenn Sie dem widersprechen, dann lade ich Sie ein: Setzen wir uns im Jänner in Ruhe in einem Ausschuss zusammen, laden wir uns Expertinnen und Experten ein, die
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etwas zu sagen haben, hören wir die verschiedenen Beteiligten dazu und bilden wir uns dann ein Urteil! (Abg. Steibl: Ist das jetzt eine neue Form der Ausschussarbeit?) Das ist eine seriöse Art. (Abg. Steibl: Das ist eine Wertminderung des Parlaments!)
Es kann sein, dass wir dann trotzdem hier im Plenum dagegen stimmen, aber so macht man verantwortungsvolle Politik – nicht aber ohne Befassung der parlamentarischen Gremien, so wie Sie das machen wollen, weil Sie ganz genau wissen, worum es geht: Diese GesmbH, die Sie einsetzen wollen, über alle Ausschüsse hinweg, ist inhaltlich eine ganz fadenscheinige Angelegenheit! – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
16.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, in 1257 der Beilagen, eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird mehrheitlich erteilt. Der Antrag ist daher angenommen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung wieder auf.
Wir haben schon vier Redner gehört.
Zu Wort hat sich nunmehr Frau Bundesministerin Gehrer gemeldet. – Frau Bundesministerin, bitte.
16.10
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Pädagogischen Hochschulen sind sicher ein Meilenstein in der Ausbildung der Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen in Österreich. Wir haben im Jahr 1999 ein Akademien-Studiengesetz geschaffen, das gemeinsam mit der sozialdemokratischen Partei beschlossen worden ist. Ich möchte daran erinnern, dass damals zum Beispiel Kollege Antoni von der SPÖ folgende Aussendung gemacht hat: Neues Akademien-Studiengesetz trägt Handschrift der SPÖ, Weg zur Hochschule für pädagogische Berufe eingeleitet.
Ich finde es traurig, dass Sie diesen gemeinsamen Weg in einem Zickzackkurs verlassen: Zuerst sagen Sie, es ist ein guter gemeinsamer Weg, den wir beschreiten, jetzt, aus irgendwelchen Gründen, weil man halt einfach Opposition macht, wird gegen diese Pädagogische Hochschule polemisiert.
Wir haben – und das habe ich bereits in der Anfragebeantwortung festgestellt – tatsächlich alle Aufträge des Akademien-Studiengesetzes erfüllt. Wir haben das, was wir dort gemeinsam festgeschrieben haben, erfüllt. Ich meine, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt ist für die Ausbildung der Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerin-
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nen. Es ist ein Anheben auf ein europäisches Niveau. Es ist eine Aufwertung für den Beruf des Pflichtschullehrers/der Pflichtschullehrerin.
Herr Kollege Brosz hat davon gesprochen, dass man ja schon längst die KindergärtnerInnen hätte mit einbeziehen können. – Herr Kollege Brosz, im Akademien-Studiengesetz stand kein Wort von den KindergärtnerInnen! Das stand auch nicht zur Diskussion, und wir haben breit und lang und intensivst diskutiert.
Ein Oppositionsredner hat vorhin erwähnt, wie toll die Situation in Dänemark ist. Dänemark hat genau denselben Weg mit den Pädagogischen Akademien beschritten wie wir. Dänemark hat die Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen weiterentwickelt und nicht an die Universitäten abgegeben. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Dänemark hat mit gutem Grund die Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen belassen. Ich meine, dass wir mit diesem Weg einen Zukunftsweg beschreiten, meine Damen und Herren!
Es wurde die Frage aufgeworfen, was eine gute Lehrerin, was einen guten Lehrer ausmacht. – Es hat niemand in der Diskussion gesagt, das sei das notwendige Fachwissen, das sie brauchen. Von keiner Fraktion wurde das jemals festgestellt. Es ist daher geradezu eigenartig, das jetzt als Argument herauszuzerren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.) Es geht nicht um gutes Fachwissen – natürlich ist gutes Fachwissen auch notwendig –, sondern es geht um Pädagogik, es geht um Didaktik, und guten Lehrern und Lehrerinnen geht es darum, dass sie das Kind in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Es geht darum, dass in den Schulen gefordert und gefördert wird. Deshalb werden wir es nicht zulassen, dass Leistung in unseren Schulen keinen Stellenwert mehr hat. Wir werden aber genau darauf achten, dass jene Kinder, die es brauchen, die schwächer sind, die nicht Deutsch können, die einen Nachteil haben, die eine Behinderung haben, gefördert werden.
Es gibt genügend Stunden für Förderungen – es muss nur gemacht werden! Ich habe vor kurzem mit einem Gymnasialprofessor gesprochen, der mir erzählt hat, er hat eine zweite Klasse Gymnasium in Englisch übernommen. Er hat gemerkt, dass sechs Schüler in dieser Klasse äußerst schwach sind in Englisch. Er hat mit ihnen eine Fördergruppe eingerichtet und hat selbstverständlich die Werteinheiten dafür bekommen. Er hat diese Fördergruppe geführt, und einige Schüler haben bereits den Anschluss an den Unterricht gefunden. – Das ist es, was ich mir unter Förderunterricht vorstelle. Das kann nicht zentral von Wien aus verordnet werden! (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)
Da möchte ich jetzt wirklich etwas ganz Ernsthaftes sagen,
Herr Kollege, auf Ihren Einwurf betreffend die Hauptschulen. Die
Stundenreduktion, die Sie ständig, in einer Tour beklagen, hat nicht dazu
geführt, dass wir vom Bund aus den Hauptschulen Ressourcen weggenommen haben.
Die Ressourcen sind an den Schulen geblieben. – Die Ressourcen sind an den
Schulen geblieben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Ich stelle mit Nachdruck fest: Die Ressourcen für den Förderunterricht sind da – es muss getan werden! (Abg. Schopf: Hauptschule Pregarten, Frau Minister!) In den Hauptschulen sind zwei Stunden pro Woche an Förderstunden vorgesehen. Es muss getan werden! Jede einzelne Schule, jeder einzelne Direktor ist beauftragt, darauf zu achten. Wir werden diese Zielsetzung „fordern und fördern“ an den Schulen auch weiterhin verwirklichen.
Meine Damen und Herren, dieses Akademien-Studiengesetz, das wir damals gemeinsam beschlossen haben, hat also dazu geführt, dass wir jetzt ein Gesetz zur Entschei-
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dung für Pädagogische Hochschulen vorlegen. Etliche Länder haben Pädagogische Hochschulen, andere Länder haben die gesamte Lehrerausbildung an den Universitäten, aber diejenigen, die ihre Pädagogischen Akademien, ihre guten Pädagogischen Akademien sofort an die Universitäten gegeben haben, haben nur negative Erfahrungen gemacht.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben in Ihren Beiträgen beklagt, dass an manchen Universitäten die theoretische Ausbildung zwar gut sei, die praktische Ausbildung aber nicht. Dann frage ich Sie: Warum fordern Sie dann, dass wir die gute praktische Ausbildung, die in Zukunft an den Pädagogischen Hochschulen geschehen wird – die jetzt an den Pädagogischen Akademien geschieht –, sofort an die Universitäten geben?
Ich bedauere wirklich, dass eine derart gute Weiterentwicklung nicht von allen Mandataren hier in diesem Haus mitgetragen wird, denn ich glaube, dass eine gute Lehrerausbildung die beste Garantie für eine gute Bildung in der Zukunft ist. Ich ersuche Sie, auch wenn Sie diesem Gesetz nicht zustimmen, wenigstens positiv an dessen Umsetzung mitzuwirken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Er wünscht 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.17
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass Sie das so erlebt haben, wie Sie es erzählt haben, nämlich dass Ihnen ein Professor an einer AHS gesagt hat, dass er mit sechs Schülern einen Förderunterricht gemacht hat. Ich sage Ihnen, was mir vor zwei Jahren mit meinem eigenen Sohn passiert ist. Ich bin zu einem seiner Professoren an der AHS gegangen und habe ihn nach Fördermaßnahmen in einem Unterrichtsgegenstand gefragt.
Dieser Professor hat mir gesagt, auf der Ankündigungstafel der Schule gebe es ohnehin genug Plakate für Lernhilfen, ich solle mir einen Schüler suchen, der besser ist und meinem Sohn vielleicht privat Nachhilfe geben kann. (Bundesministerin Gehrer: Also Schüler-Tutoring ist nicht verboten! Das wird oft gemacht!) Ja, aber auf meine Frage: Gibt es keinen Förderunterricht in der Schule?, hat er geantwortet: Früher hat es das gegeben, aber seit zwei Jahren haben wir das nicht mehr in der Schule! So schaut es aus. (Bundesministerin Gehrer: Das ist nicht wahr!)
Was heißt, das ist nicht wahr, Frau Bundesminister? Das habe
ich persönlich erlebt in einer Schule. Ich als Vater bin hingegangen und habe
nachgefragt. Also: Wie können Sie mir sagen, das ist nicht wahr?! (Bundesministerin Gehrer: Dass es keine Ressourcen gibt, das ist nicht wahr!)
Ich denke, hier gehen unsere Wahrnehmungen in verschiedene Richtungen. Auf jeden Fall habe ich das selbst erlebt und kann daher nicht glauben, was Sie sagen.
Es gibt weniger Förderung, und Sie haben die Förderung in den Schulen privatisiert! Sie lassen die Privatisierung der Förderung zu – das ist die Wahrheit und nichts anderes! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Nun zum Hochschulgesetz und zur Organisation der Pädagogischen Hochschulen. Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Ich habe mir die Reaktionen aus der Begutachtung sehr genau angesehen und komme zum gegenteiligen Ergebnis wie Frau Abgeordnete Brinek vorhin. Vorwiegend ablehnende Stellungnahmen meiner Meinung nach!
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Die Stellungnahme, und das muss man immer wieder betonen, die Stellungnahme der von Ihnen selbst eingesetzten Planungs- und Evaluierungskommission kommt unter anderem – es ist ja schon mehrmals daraus zitiert worden – zu folgendem Schluss:
„Um den ... gestellten Anforderungen hinsichtlich höchstmöglicher Qualität, innovations- und zukunftsorientierter Lehrer/innenbildung auf hochschulischem, internationalem Niveau zu entsprechen, sollte der Entwurf daher grundlegend überarbeitet werden.“
Vernichtender geht es ja nicht mehr bezüglich dessen, was Sie heute hier vorlegen, sehr verehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien. Deshalb haben wir einen Alternativentwurf der sozialdemokratischen Partei vorgelegt. Mein Kollege Niederwieser hat ja schon wichtige Punkte zitiert, worin wir uns von Ihnen unterscheiden, zum Beispiel beim Studienangebot – das ist in unserem Entwurf unabhängiger –, zum Beispiel in der Frage, wer die Studiengänge genehmigt – wir wollen einen unabhängigen Rat, der weisungsfrei ist und hier entscheiden kann. Wir wollen natürlich keine Studiengebühren. Wir wollen auch Kindergartenpädagogik und Erwachsenenbildung für Studiengänge öffnen.
Sehr verehrte Damen und Herren, die Akzeptanz der Betroffenen ist notwendig. Die Rückmeldungen, die wir bisher erhalten haben, zu dem, was Sie vorgeschlagen haben, zeigen, dass hier eine zu geringe Akzeptanz vorhanden ist.
Ich denke – und damit möchte ich schließen –, Österreich verdient eine bessere Bildungspolitik! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Fuhrmann. 2 Minuten. – Bitte.
16.21
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Kollege Riepl, ich gebe Ihnen Recht hinsichtlich dessen, was Sie zum Schluss gesagt haben: Österreich verdient wirklich eine bessere Bildungspolitik als das, was Sie hier vorgetragen haben! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Bleckmann. – Abg. Öllinger: Dürftiger Applaus!)
Da Sie jetzt davon gesprochen haben, dass die Förderung an Schulen privatisiert werden soll – keine Ahnung, woher Sie das nehmen oder ob Sie gestern schlecht geträumt haben –: Sie werfen uns vor, dass wir als Staat (Zwischenruf bei der SPÖ) die Verantwortung dafür wahrnehmen, dafür zu sorgen, dass die Pflichtschullehrerausbildung modernisiert, verbessert wird. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Ich darf Sie daran erinnern, dass es nun einmal Aufgabe der Regierung ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Es ist die SPÖ, die kritisiert, dass die Verantwortung für die Pflichtschullehrerausbildung nicht privatisiert wird. Also bei wem sind jetzt die Vorschläge der Privatisierung beheimatet – bei uns oder bei Ihnen? Die Antwort darauf können Sie sich selbst geben.
Frau Bundesministerin Gehrer hat Ihren Zickzackkurs ja schon angesprochen, denn das, was heute hier zur Diskussion vorliegt, die Vorlage für eine neue Pädagogische Hochschule, ist etwas, was 1999 mit Ihnen, der SPÖ, vereinbart wurde, dem Ihr damaliger Bildungssprecher nicht nur zugestimmt hat, sondern wo er sogar der Meinung war, dass es eine Frechheit ist, dass die Frau Minister das so in den Vordergrund stellt, da es ja eigentlich Ihre Idee war. Jetzt aber sind Sie mit Ihren eigenen Ideen nicht mehr zufrieden und legen stattdessen Entwürfe vor, die eigentlich nur aufgeblähte Apparate bedeuten und die Bildungspolitik überhaupt nicht vorantreiben.
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Sie wissen genauso gut wie wir, dass es gerade in der heutigen Zeit wichtig ist, gute Lehrer zu haben, weil sie einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die österreichischen Schulen sind.
Diese neue, praxisorientierte Lehrerausbildung auf akademischem Niveau mit europäischer Vergleichbarkeit ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird die Ausbildung der Lehrer verbessern, um das Beste für unsere Kinder zu tun.
Ich bitte Sie, das noch einmal zu überdenken und, wie die Frau Minister schon gesagt hat, zumindest in der Umsetzung konstruktiv tätig zu sein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Bleckmann.)
16.23
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
16.23
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich behaupte einmal, es ist dies eine eigenartige Diskussion über Pädagogische Hochschulen. Ich werde Ihnen auch beweisen, warum.
Zuerst behauptet Kollegin Brinek wider besseres Wissen, dass sie vorwiegend positive Stellungnahmen kennt – und das ist die glatte Unwahrheit!
Zweitens führt der Chef der Gewerkschaft öffentlicher Dienst Neugebauer nunmehr das Wort „Tonnage“ ein, um das Gewicht dieses Gesetzes besser klarmachen zu können, und spricht wiederum von Quantensprüngen. Ein für alle Mal: Quantensprünge beschreiben hypothetische Vorgänge im Mikrokosmos. Selbst wenn Kollege Neugebauer statt der beiden Augen zwei Elektronenmikroskope im Kopf hätte, könnte er diese Bewegung nicht verfolgen, zumindest ist sie so minimal wie die Verbesserung, die dieses Gesetz angeblich darstellen soll. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Sie sagen immer: Die Kinder sind unsere Zukunft, die Jugend ist unsere Zukunft. In der Schule lernt man, heiß ist heiß, kalt ist kalt, Stein ist Stein – aber warum sind dann, frage ich mich, bei Ihnen Hochschulen nicht Hochschulen. Das sind keine Hochschulen!
Die besten Experten, alle Stellungnahmen der Rektorenkonferenz, großer wissenschaftlicher pädagogischer Gesellschaften sprechen davon, dass diese Ausbildung von Pflichtschullehrern nicht europäischem Standard entspricht. Ich kann Ihnen das zitieren und vorlesen, wenn Sie wollen.
Letztlich ist dies eine Diskriminierung, nicht eine Aufwertung von PflichtschullehrerInnen. Wir wissen, dass hier die Weichenstellungen stattfinden, dass hier etwas im schlimmsten Fall verbrochen oder Gutes geleistet werden kann, dass hier die soziale Selektion stattfindet. Warum sollen gerade die mit einem Bakkalaureat bedient werden, wo Österreich und Belgien die einzigen EU-Länder sind, die sich auf eine sechssemestrige Ausbildung für PflichtschullehrerInnen beschränken und wo das Genüge tut?
In der EU sagt man, dass LehrerInnen generell im tertiären Sektor ausgebildet werden sollen. Der tertiäre Sektor beschränkt sich aber nicht auf Bakkalaureate, sondern schließt ein Magisterium oder ein Masterstudium mit ein. Darum steht in einer hochkarätigen Stellungnahme einer Wissenschaftsgesellschaft: Das Bakkalaureat ist nicht A-wertig, und Schüler und Schülerinnen verdienen eben eine – nach OECD – A-wertige Ausbildung, um eben die Jugend wirklich zu fördern und etwas zu tun.
Was aber machen Sie mit diesen Hochschulen? – Es gibt dort keinen Senat. Das heißt, die dort tätigen LehrerInnen sind letztlich aus allen Entscheidungsprozessen herauskatapultiert – noch ärger, als Sie es an den Universitäten gemacht haben.
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Hier durfte – laut martialischer Aussage – kein Stein auf dem anderen bleiben, aber ich sehe hier nur noch die alten Steine. Sie stützen jene bewahrenden Kräfte an den Pädagogischen Akademien, die es natürlich auch gibt; sie sind konservierend und konservativ. Aber innovative, neugierige LehrerInnen wollen sich nicht auf diese Ausbildung beschränken, durch die sie im EU-Vergleich hinterher hinken.
Ihnen setzen Sie aber einen Rat vor – ich sage es noch einmal –, der politisch besetzt ist: Drei Räte oder Rätinnen, wenn Sie so wollen, werden von Ihnen bestellt, ein Rat durch die Landesregierung und ein Rat ist der amtsführende Landesschulratspräsident. Dann sagen Sie mir, dass das mit Parteien nichts zu tun hat! Ich glaube, jeder Landeshauptmann ist bei einer Partei – oder irre ich mich? (Abg. Öllinger: Es gibt einen, der ist bei zwei!) Die stärkste Partei bestellt dann den amtsführenden Landesschulratspräsidenten.
Das heißt, Bakkalaureatsstudien sind ungenügend. Sie bieten auch den LehrerInnen keine Perspektive, auf der Uni et cetera.
Was wird weiter gemacht? – Sie sprechen von Ausbildung auf höchstem Niveau. Das ganze Lehrpersonal wird wahrscheinlich 1 : 1 übernommen. Das heißt, es unterrichten dort künftig LehrerInnen, die nicht über das verfügen, was sie verleihen sollen, nämlich ein Bakkalaureat.
Ein guter Teil der LehrerInnen an den Pädagogischen Akademien verfügt weder über ein Bakkalaureat noch über ein Magisterium, noch über ein Doktorat. Das ist nichts Schlimmes (Abg. Kößl: Das glaube ich!), das können sehr gute LehrerInnen sein, aber auf höchstem Niveau ist das jedenfalls nicht.
Sie reden dort von Forschung; die muss kostenneutral sein. – Wie kann denn bitte, Frau Minister, ein Gesetz kostenneutral sein, wenn Pädagogische Hochschulen nur mehr forschen sollen?
Die Rektorenkonferenz bekrittelt, dass diese Forschung eine Schmalspurforschung, eine nichtuniversitäre Forschung ist, weil sie ganz streng berufsbezogen ist auf das Berufsfeld, das ohnehin schon so eingeengt ist auf „nur“ – zwischen Anführungszeichen – PflichtschullehrerInnen, und die muss noch dazu angewandt sein, denn Grundlagenforschung, tiefere Reflexion steht ihnen nicht zu.
Weiterbildende Lehrgänge, wenn das vielleicht sogar Studiengänge sind – die sind ja gar nicht geplant –, bedürfen einer Drittmittelfinanzierung. Da müssen sie sich auf dem Markt umschauen, woher sie das Geld bekommen; vom Staat bekommen sie es nicht. Das heißt, der Bereich der Forschung ist auch nicht okay. (Beifall bei den Grünen.)
Die Qualitätssicherung wird dann so gelöst, dass sich die Institution, die Sie mit einem neuen Türschild sozusagen aufgewertet haben, selbst evaluiert – das erfolgt nicht international, weil Sie wissen, was dabei herauskäme; man würde sagen, dass das nicht EU-konform ist.
Jetzt frage ich mich schon: Warum muss man sagen, es gibt nur schwarz oder weiß? (Abg. Rossmann: Das sagt ihr!) Natürlich sind Didaktik und Pädagogik etwas Essentielles, aber was nützt mir alle Pädagogik, was nützt mir alle Didaktik, wenn ich nicht weiß, was ich unterrichten soll, wenn ich vom Fach nichts verstehe? Das gehört doch, verflixt noch einmal, dazu! – Oder irre ich mich da?
Warum hat man nicht daran gedacht, die Stärken der Universität mit den Stärken der Pädagogischen Akademien in – ich sage jetzt einmal einen Phantasienamen – Pädagogischen Zentren zu vereinigen, wo die Universität und die Pädagogischen Akademien ihren Anteil leisten? – All das haben Sie nicht angedacht!
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Die SPÖ ist sicher einen Schritt weiter gegangen als Sie, nur können wir dem trotzdem nicht zustimmen, weil es eben wieder nicht diese gemeinsame LehrerInnenausbildung, die wir – und nicht nur wir, sondern viele – für so notwendig halten, beinhaltet.
Noch einmal: Ich nenne Ihnen die Institutionen, die mit der
Opposition argumentieren: die Evaluierungs- und Planungskommission, die
Österreichische Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen,
die Rektorenkonferenz und der Rechnungshof. Und wenn das für Brinek nichts
ist, dann lässt das irgendwo aus, zumindest in der Güte der Argumentation, sage
ich jetzt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.30
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
16.31
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ich kann jetzt nur ein paar Punkte der Rede des Kollegen Grünewald herausnehmen.
Gleich ad hoc einmal dazu: Sie sagen, dass dort zu wenig Forschung gemacht wird. (Abg. Dr. Grünewald: Ja!) – Ja, sie wird aber gemacht, und das ist, glaube ich, der wichtige Punkt. Denn es sollte in meinen Augen nicht prioritäre Aufgabe dieser Einrichtung sein, dort wirklich extensiv Forschung zu betreiben, sondern es wird da ein eigenes Bildungsinstitut eingerichtet, ein Bundesinstitut, in dem alle Institute bundesweit zusammengefasst werden zur Bildungsforschung.
Ich meine, es ist ein ganz wichtiger Schritt, dass man hier
ein eigenes Institut schafft, das sich mit Bildungsforschung beschäftigt. Also
hier ist sogar ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt, der genau Ihren
Wünschen nachkommt. (Abg. Dr. Grünewald: Universitäten müssen kein
Institut für Forschung ...! Sie machen sie!)
Ich glaube nicht, dass Ihr Vorschlag sinnvoll ist. Deshalb ist es gut, dass es ein eigenes Gesetz gibt, wo man sich damit eben auseinander setzt. Aber das haben wir schon einmal besprochen, dass die Universitäten einen anderen Auftrag haben als die Pädagogische Hochschule. Die Universitäten haben den Auftrag, universitäre Forschung zu betreiben. Es sind einfach andere Aufträge, deshalb gibt es ja auch ein eigenes Gesetz. Ich denke, dass wir uns darin einig sind, dass die Lehrerausbildung, -weiterbildung und -fortbildung einen anderen Stellenwert hat als die universitäre Ausbildung. Es sind einfach zwei unterschiedliche Dinge (Abg. Dr. Rada: So sollte es aber nicht sein!), und dem wird in diesem Gesetz Rechnung getragen.
Herr Dr. Grünewald, Sie haben jetzt gesagt, dass dort Menschen, die keinen Titel haben, Menschen lehren sollen, die dann einen Titel verliehen bekommen. Da würde mich jetzt schon interessieren: Was würden Sie sagen, wenn man sagt: Es dürfen nur noch Lehrende mit Titel unterrichten!? (Abg. Dr. Grünewald: Nicht „nur noch“, sondern auch!), wenn wir alle anderen sozusagen dem freien Markt zuführen würden, wenn alle, die derzeit dort unterrichten, dann auf Arbeitssuche wären? Was soll man denn machen mit all den Personen? (Abg. Dr. Grünewald: Habe ich das gesagt?) – Das haben Sie nicht gesagt, aber das wäre die logische Konsequenz dessen, was Sie gesagt haben. (Abg. Dr. Grünewald: „Gemischt“, habe ich gesagt!)
Deshalb muss es hier Übergangslösungen geben. Es muss hier – und das ist sehr wichtig – ein erster Schritt gesetzt werden, um die Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen umzuwandeln. Das ist ein erster Schritt. (Abg. Dr. Grünewald: Wann kommt der zweite?) Und dann muss man schauen, wie es sich weiter entwickelt. Vielleicht kann ja der nächste Schritt, der möglich wäre, folgen, dass man auch ein
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Magisterstudium macht, ein Masterstudium dann. Es wäre ja vielleicht eine Möglichkeit, dass man auch die KindergärtnerInnen mit einbezieht. (Abg. Dr. Grünewald: Warum nicht?)
Ja, das sind aber weitere, folgende Schritte. Man muss jetzt zuerst das, was hier geplant ist, umsetzen und dem organisatorischen Gewaltaufwand, der da stattfindet, einmal nachkommen, denn es ist eine Strukturbereinigung, die stattfindet. 51 Institutionen werden auf 8 plus 2 private reduziert. Das ist ja ein riesengroßer Schritt, der da gemacht wird. Die Organisation wird in all ihren Bereichen verändert. (Abg. Dr. Grünewald: Verkleinern!)
Es wird, wie gesagt, bis auf das Burgenland in jedem Bundesland eine Pädagogische Hochschule geben, in Wien darüber hinaus eine Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik. Das Personal wird durch diese Veränderung in der Organisation reduziert werden. Von 144 Leitungspersonen werden dann nur noch 90 Leitungspersonen bleiben. Ich bin schon gespannt, wie Ihr Aufschrei dann sein wird, wenn es hier Veränderungen gibt, denn natürlich werden deren Vertreter dann auch zu Ihnen kommen. Es wäre ja noch viel schlimmer, wenn nur noch welche mit akademischem Titel unterrichten dürften. – Die Kosten bleiben aber neutral.
Das Ganze ist eine EU-Anpassung, die wichtig und notwendig ist, nämlich auch im internationalen Vergleich. Dann werden wir auch das erreichen, was Sie immer einfordern: dass die Akademikerquote angehoben wird – durch die Akademisierung in diesem Bereich.
Ich verschließe mich hier nicht der einen oder anderen Kritik, denn wir selbst haben diesen Zug nicht ins Rollen gebracht; es war die SPÖ gemeinsam mit der ÖVP im Jahre 1999, die haben das Gesetz gemacht, haben beschlossen, dass das Ganze in dieser Form in die Wege geleitet wird. Das haben nicht wir in dieser Form in die Wege geleitet, wir müssen jetzt sozusagen nur umsetzen. Uns wären Fachhochschulen lieber gewesen als die Pädagogischen Hochschulen.
Aber gut, die SPÖ hat das damals so gewollt, hat sich dann
aber – wie in so vielen Dingen – von dem, was sie anno dazumal
wollte, verabschiedet, um hier Oppositionspolitik zu machen. Wir nehmen das
zur Kenntnis, aber ich denke, bessere Bildungspolitik wird sicherlich unter
dieser Regierung gemacht, bessere als damals unter der SPÖ-Regierung. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rada. 3 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.
16.35
Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zu den Ausführungen meiner Vorrednerin: All Ihre Ansätze sind ja grundsätzlich nicht falsch. Grundsätzlich falsch ist aber diese Gesetzwerdung! (Abg. Dr. Bleckmann: Ihre waren damals aber falsch!)
Wenn wir Lehrer einer Klasse haben wollen, wenn wir Lehrer haben wollen, die das Gleiche tun, für das Gleiche bezahlt werden, in gleichen Klassen unterrichten, dann brauchen wir auch Lehrer, die gleich ausgebildet werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber dieses Gesetz, das heute zur Beschlussfassung kommt, führt eben zu einer Lehrer-zweiter-Klasse-Kategorie. Frau Kollegin, darüber können wir nicht diskutieren. Das ist keine universitäre Ausbildung, das ist irgendetwas im Hochschulbereich, der aber nicht einmal in diesem Bereich der Hochschulen festzulegen ist, wo wir früher oder vor zwei Jahren Hochschulen aufgelöst und zu universitären Einrichtungen geführt haben. (Abg. Dr. Bleckmann: Aber wenn alle anderen Länder das gemacht
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haben, schlechte Erfahrungen gemacht haben, warum
soll man das übernehmen, wo es schlechte Erfahrungen gibt?)
Frau Kollegin Bleckmann, da geht es eigentlich nicht um den Titel; der Titel ist relativ unwichtig. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Bleckmann. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Wesentlich ist, dass die Lehrer gleich ausgebildet sind. Unsere Kinder verdienen es, gleich gut ausgebildete Lehrer zu haben. Darum geht es jetzt einmal (Beifall bei der SPÖ) – und nicht darum, wer einen Titel mehr hat oder etwas mehr verdient. Wichtig ist, wie unsere Kinder unterrichtet werden!
Aus meiner Sicht ist daher dieses Hochschulgesetz völlig
abzulehnen, denn wir haben jetzt wieder Kategorien erster, zweiter, dritter
Klasse – ich möchte jetzt gar nicht bewerten, wer pädagogisch besser ausgebildet
ist (Abg. Mag. Molterer: Das glaube ich auch!), ob es jene sind, die im
universitären Bereich sind, oder jene, die im Hochschulbereich sind, mit der
Pädagogischen ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)
Herr Klubobmann, ich gebe Ihnen Recht, und Sie werden vielleicht Ihre Frau Ministerin noch überzeugen davon, dass wir eine gemeinsame Ausbildung in der Richtung erwirken (Bundesministerin Gehrer: ... Qualität!), die wir eigentlich haben wollen. Die gleiche Qualität, Frau Bundesministerin, da bin ich 100-prozentig bei Ihnen.
Ganz wichtig ist auch noch der Bereich der Forschung. Frau
Abgeordnete Bleckmann! Gegenüber Pflichtschullehrern zu sagen, dass sie für die
Forschung eigentlich zu wenig Ahnung haben, ist nicht richtig, das kann ich
nicht wirklich unterstreichen. (Beifall
bei Abgeordneten der SPÖ.) Pflichtschullehrer sind Pflichtschullehrer, sie
haben sehr, sehr viele Bereiche, haben sehr, sehr viel in Arbeit und in
Forschung getan. (Beifall bei der SPÖ.)
16.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek zu Wort gemeldet. (Abg. Dr. Bleckmann befindet sich auf dem Weg zum Rednerpult.) Liebe Frau Bleckmann, ich werde Sie dann auch aufrufen, wenn Sie sich bei der Schriftführung melden.
Ich erinnere an die Geschäftsordnung, Frau Kollegin Brinek. – Bitte.
16.38
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Grünewald hat gesagt, ich hätte die Unwahrheit gesprochen, indem ich mich auf „überwiegend positive Stellungnahmen“ berufen habe.
Ich bringe in Erinnerung und stelle richtig: die positive
Stellungnahme der Rektorenkonferenz im Namen aller Rektoren aller
Universitäten Österreichs (Abg. Dr. Grünewald: Das ist ja wieder unwahr!),
die positive Stellungnahme der Bundesfachgruppe Pädagogische Akademien in der
Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Wolfgang Weissengruber, die Pädagogischen
Akademien unter Ivo Brunner, die Pädagogische Akademie Feldkirch, Hans
Schachl, Vorsitzender der Bundesleitungskonferenz der Pädagogischen Akademien,
Direktor der Pädagogischen Akademie Linz, Manfred Teiner, Direktor der
Pädagogischen Akademie Wien, und andere mehr, einschließlich des Vorsitzenden
der PEK – sie haben positive Stellungnahmen abgegeben. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Mag. Molterer:
Das ist wohl „überwiegend“!)
16.39
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 107 |
16.39
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Herr Kollege Rada hat gesagt, ich hätte gesagt, dass die Pflichtschullehrer keine Ahnung von Forschung hätten und dass das zu minder für sie wäre.
Ich berichtige: Ich habe gesagt, dass der Forschungsbereich auf den Pädagogischen Hochschulen in einem eigenen Bundesinstitut für Bildungsforschung gemacht und dadurch aufgewertet wird. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.40
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 2 Minuten Wunschredezeit.
16.40
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich möchte auf wesentliche Verbesserungen aufmerksam machen, die heute im Zusammenhang mit dem Schulpaket und im Rahmen des Hochschulgesetzes beschlossen werden.
Das neue Hochschulgesetz öffnet den Zugang für behinderte StudentInnen. Die körperliche Eignung wird gestrichen – das war immer eine große Barriere für die StudentInnen, es gibt sie nun nicht mehr –, und es wird im Gesetz auch auf das Behindertengleichstellungsgesetz Bezug genommen, worin die Barrierefreiheit in allen Facetten ausgeleuchtet ist.
Weiters sieht das Hochschulgesetz vor, dass die Prüfungsmodalitäten individuell abgestimmt werden können. Das heißt, dass man bei der Prüfung darauf Rücksicht nimmt, ob jemand gehörlos oder blind ist.
Im Schulpaket 2, das vorhin beschlossen worden ist, wurde die Schulunfähigkeit gestrichen. Ich kann mich noch erinnern, vor 15 Jahren war ich beim damaligen Bildungsminister Scholten und habe mit anderen Elternvertretern auch mit ihm darüber diskutiert, dass behinderte Kinder bildungsfähig sind. Da wurde die Schulunfähigkeit diskutiert, und es hat keine Lösung gegeben. Jetzt gibt es sie, die Schulunfähigkeit wurde gestrichen!
Es hat sich auch das Ausmaß und die Qualität der pädagogischen Angebote an den Schulen sehr erweitert, und kein Kind ist mehr schulunfähig. Das Schulsystem muss es leisten, dass jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert und gefordert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Rada.)
16.43
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. Auch sie gelangt wunschgemäß 2 Minuten zu Wort.
16.43
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen bedeutet die Aufwertung der Lehramtsausbildung auf ein akademisches Niveau. Es bedeutet die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer als integrativer Bestandteil der Pädagogischen Hochschule, es bedeutet auch Forschung, und es bedeutet überdies, dass 51 Einrichtungen in acht Pädagogische Hochschulen zusammengefasst werden. Der Abschluss ist ein Bologna-konformer akademischer Abschluss, er ist in Europa anerkannt. Somit wird das Lehramtsstudium auf ein international anerkanntes Niveau gebracht.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 108 |
Ganz besonders froh bin ich darüber, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht an die Universitäten gekommen sind, nicht nur deshalb, weil die pädagogische Ausbildung an den Universitäten nicht im Vordergrund steht, sondern auch deshalb, weil die Pflichtschullehrerausbildung nun nach wie vor in Vorarlberg stattfinden kann. Es kann somit an der Pädagogischen Hochschule in Feldkirch weiterhin diese Ausbildung für die Pflichtschullehrer erfolgen. Es wäre schade, wenn alle unsere Studentinnen und Studenten nach Innsbruck gehen müssten.
Im Mittelpunkt der Bildung stehen Kinder und Jugendliche, aber auch Lehrerinnen und Lehrer. Die Pädagogische Hochschule bringt durch eine verbesserte Lehrerausbildung mehr Qualität an unsere Schulen. Weil die Schulqualität in erster Linie vom einzelnen Lehrer, von der einzelnen Lehrerin abhängt, ist dieses Gesetz besonders wichtig. Deshalb stimmen wir gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
16.45
Präsident Dr. Andreas Khol: Derzeit letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Brader. Auch seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Bevor ich auf die Situation eingehe, was die Pädagogischen Hochschulen anbelangt, möchte ich etwas erwähnen, was mich mit ein bisschen Verwunderung und Verärgerung betroffen gemacht hat.
Kollege Brosz hat, als er darauf angesprochen wurde, dass er über die Privatschulen sozusagen das Konkordat abschaffen möchte, dies nicht einmal verneint. Jetzt habe ich auch die Bestätigung dafür gefunden. In einem Interview mit der „Presse“ vom 8. November sagt ein Wiener Bezirksrat (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser): „Von staatlicher Seite sollte Religionsunterricht nicht gefördert werden.“ – Ich glaube, das ist ein Fundamentalismus, ein linker Fundamentalismus, den wir überwunden haben sollten! Das hat hier wirklich keinen Platz! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich möchte auch auf den Entwurf des Kollegen von der SPÖ eingehen. Herr Kollege Rada, ich schätze Sie sehr als Schulpraktiker. Als Schulpraktiker müssten Sie eigentlich wissen, dass an den Pädagogischen Akademien immer eine hervorragende Arbeit geleistet wurde, die jetzt sozusagen mit den Pädagogischen Hochschulen noch verbessert wird. Dass die Forschung immer zwei Bereiche hat, die angewandte Forschung im Berufsfeld und die theoretische Forschung an den Universitäten, ist sehr wichtig, das ergibt ja Synergien. Es können nicht alle alles machen.
Ich glaube, das ist der richtige Weg, der hier beschritten worden ist. Ich bin froh darüber, dass auch die Organisationsstruktur so gefunden worden ist, wie sie hier vorgeschlagen wird. Denn es ist eines zu sagen, Herr Kollege Niederwieser, wenn man sich die Fülle der Kollegien, der Gremien und von allem, was Sie da vorgeschlagen haben, ansieht: Ein bisschen aufgebläht wäre das Ganze schon, und ich bin froh, dass dieser Vorschlag nicht zum Tragen kommt. (Abg. Reheis: Das habt ihr ja gar nicht ...!) – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
16.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 109 |
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Hochschulgesetz 2005 samt Titel und Eingang in 1198 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1199 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des
Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage
(1074 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
geändert wird (1251 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Mag. Moser. Seine Wunschredezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.
16.49
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Architektenkreisen gilt der Spruch: Wenn ein Architekt nichts mehr weiß, dann macht er einen Kreis. (Rufe bei der ÖVP: Arbeitskreis!) Einen Kreis; ein Architekt macht einen Kreis. Mir kommt vor, der entsprechende Kreis dieser Bundesregierung ist die Technologie- und Forschungspolitik. Die Technologie- und Forschungspolitik muss für alles herhalten: für Beschäftigungssicherung, Wachstumsstärkung und Wettbewerbsstärkung. Man will damit (Abg. Dr. Brinek: Was wollen Sie damit sagen?) – das kommt schon! – alle Probleme lösen; man will, das möchte ich festhalten.
Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? – Daran ändert auch das vorliegende Forschungs- und Technologiegesetz nichts: Die Wirklichkeit ist, dass diese Bundesregierung einen ökonomischen Blindflug produziert. Es gibt keine Evaluierung in der Forschungsförderung, oder keine ausreichende. Diese Bundesregierung macht finanzielle Vorgriffe auf Einnahmequellen, die es unter Umständen gar nicht mehr gibt; wir werden das heute noch einmal diskutieren. ÖIAG-Dividenden sollen zur Finanzierung von bestimmten Forschungseinrichtungen herangezogen werden.
Diese Bundesregierung schafft organisatorisches Tohuwabohu in der Technologie- und Forschungspolitik. (Abg. Dr. Brinek: Geh! Stimmt nicht!) Dann schauen Sie sich dieses Organigramm im Bericht des Forschungs- und Technologiebeirats auf Seite 16 an, das ist kaum durchschaubar. (Der Redner hält eine aufgeschlagene Broschüre in die Höhe.) Es gibt hier also ein organisatorisches Tohuwabohu. (Bundesministerin Gehrer: Geh!) Viele Köche verderben den Brei; das ist schon ein klassisches Sprichwort.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 110 |
Ein vierter Punkt: Diese Bundesregierung tritt die Mitbestimmung mit Füßen. Auch in diesem vorliegenden Gesetz spricht man zwar sehr breit davon, dass die Forschungs- und Entwicklungspolitik einen gesellschaftspolitischen Konsens haben soll. In Wirklichkeit sind wichtige Interessenvertreter, wie etwa Teile der Sozialpartner, nicht involviert. (Abg. Dr. Mitterlehner: Vielleicht Ihre! Ihr wollt immer mitreden, und dann ...!)
Fünfter Punkt: Diese Bundesregierung betreibt Repolitisierung. Das Beispiel Seibersdorf möchte ich hier nennen, dort wird brutale Repolitisierung seitens der Regierungspartner betrieben und damit auch die international renommierte Gesellschaft praktisch in Frage gestellt. Das ist ein „explosives Experiment“, wie der „trend“ schreibt.
Ein sechster Punkt, den ich anführen möchte, ist folgender: Diese Bundesregierung weckt Hoffnungen, enttäuscht aber die Forscher. Was meine ich damit? – Professor Kratky hat im letzten Wissenschaftsausschuss berichtet, dass der Fonds für wissenschaftliche Forschung in den letzten Jahren eine Realisierungsquote von durchschnittlich 70 Prozent hatte. Das heißt, von 100 wissenschaftlich gut bewerteten Projekten konnten 70 Prozent finanziell bedient werden. Wissen Sie, wie viele es in den Jahren 2004 und 2005 sind? – Es sind nur noch 37 Prozent. Das ist also von zwei Dritteln auf ein Drittel reduziert worden! (Abg. Dr. Brinek: EU-Mittel gestrichen!)
Da machen Sie jungen Wissenschaftern Hoffnungen, dass sie eine Zukunft haben? Das ist Ihre Exzellenzstrategie? Die wollen Sie uns verkaufen, Frau Ministerin? – Ich kann nur sagen, das führt dazu, dass viele junge Wissenschafter aus Österreich vertrieben werden und ins Ausland gehen müssen.
Aus all diesen genannten Gründen werden wir dieser Gesetzesvorlage und dem Abänderungsantrag, der dazu vorgelegt wurde, nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lentsch: Das hätte uns eh gewundert!)
16.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
16.53
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vor allem: geschätzter Herr Kollege Moser! Das ist nicht die halbe Wahrheit, auch nicht einmal die Viertelwahrheit, weil Sie nicht dazusagen, dass es in Wirklichkeit zu einer massiven Aufstockung der Fondsmittel gekommen ist (Abg. Mag. Johann Moser: Hat Kratky dort gesagt!), vor dem Hintergrund einer progressiven Steigerung der Anträge, worüber wir uns sehr freuen. (Abg. Mag. Gaßner: Was ist Wahrheit?)
Professor Kratky hat uns erzählt, wie sehr die Antragsentwicklung positiv nach oben gegangen ist. Er hat auch gesagt, er freut sich mit den jungen Wissenschaftern darauf, dass die Regierung eine weitere Aufstockung der Fondsmittel zugesagt hat, so wie sie jetzt schon von 80 Millionen auf 106 Millionen € gesteigert wurden. Der FWF, den Sie angesprochen haben, ist auch nicht die alleinige Finanzierungsquelle. Ich möchte darauf verweisen, dass wir insgesamt vor einer erfreulichen Entwicklung im Forschungssektor stehen.
Was die von Ihnen zitierte Unübersichtlichkeit betrifft: Wenn Sie in die anderen Länder blicken, dann sehen Sie, dass dies dort gar nicht so viel besser gelöst oder behoben worden ist als in unserem Fall. Auf alle Fälle gibt es in den vergleichbaren Ländern zwei Ministerien, oft noch ein Staatssekretariat für Forschung oder Wissenschaft extra dazu. Wichtig ist die Koordination, und die scheint in der Regierung gut zu funktionieren, sodass wir uns darüber freuen können, dass die Forschungsausgaben zwischen 1999 und 2005 insgesamt um 53 Prozent gestiegen sind.
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Das verdanken wir dem Engagement unserer Bildungs- und Forschungsministerin und ihrer Kollegen, des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers und aller anderen in der Bundesregierung. Dies ist eine wichtige und richtige Entscheidung; es ist die wichtigste Entscheidung, würde ich einmal sagen, der letzten Jahre gewesen. Dafür herzlichen Dank, und bitte weitermachen!
Auf noch etwas möchte ich hinweisen. Wir haben das erste Mal
die Strategie der Bundesregierung für Forschung und Entwicklung auf Basis
eines Papiers des Rates für Forschung und Entwicklung im Parlament diskutiert. Damit sind wir dem
Forschungsorganisationsgesetz gerecht geworden, worin wir uns, alle vier
Fraktionen, verpflichtet haben, im Haus die Strategie zu diskutieren. Das Gesamtergebnis
der Expertenmeinung dazu war, dass einerseits das Universitätsgesetz 2002
einen großen, erfreulichen Umschwung in der Forschungslandschaft mit sich
gebracht hat, dass die Ausgabenentwicklung im öffentlichen Sektor jene im
Unternehmenssektor übertroffen hat, dass die Forcierung der Profilbildung und
die Leistungsvereinbarungen an den Universitäten eine erfreuliche Ergänzung und
Verstärkung unseres forschungspolitischen Weges sind und dass begrüßt wird,
dass sowohl die Programmforschung als auch die Projektforschung weiter gut
unterstützt werden, einschließlich weiterer Mittel für den Infrastrukturbereich.
Ich bringe in
Erinnerung, dass die Klage über die mangelnde Nachfrage nach Forscherin oder
Forscher als Berufsziel auch mit einem positiven Ergebnis zumindest zu kompensieren
ist. Insofern hat sich die Zahl der Forscherinnen und Forscher pro tausend
Einwohner positiv verändert. Es gab in den letzten Jahren und ganz besonders im
letzten Jahr ein offensives, engagiertes Programm, um Frauen in der Forschung
zu etablieren. Insgesamt können wir davon ausgehen, dass mit Programmen wie
„excellentia“ oder „professorinnen x 2“ die positive
Diskriminierung – so wie das insgesamt in der Frauenpolitik heute State of
the Art ist – auch im Wissenschafts- und Forschungsbereich greift.
Insgesamt hätte ich mich gefreut, wenn die Opposition dem Entschließungsantrag, der noch eingebracht werden wird, zustimmen könnte. Es gibt ja noch ein kleines Zeitfenster, beziehungsweise wir von der Bundesregierung wollen weiter über Forschung diskutieren und die Forschungsentwicklung hier gemeinsam gestalten. Die Einladung gilt an Sie alle: Stimmen Sie jetzt einmal unserem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
16.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.57
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen die vorliegende Novellierung grundsätzlich, weil es bei der Stellungnahmen immer über den Stellenwert von Wissenschaft und Forschung – mit Abwicklung von Förderungsprogrammen mehr Rechtssicherheit geben soll und weil auch der Geltungsbereich ausgedehnt werden wird. Wir hören in vielen politischen Recht! Man kann den Stellenwert von Wissenschaft und Forschung für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes und damit für die Entwicklung des Wohlstands in Österreich nicht hoch genug schätzen.
Allerdings muss man sagen, dass die wirkliche Zuwendung an finanziellen Mitteln nicht in dem Ausmaß gegeben wird, wie sie dringend notwendig wäre. Wenn von der Steigerung in den letzten Jahren gesprochen wird, dann muss man schon auch hinzufügen, dass diese in geringerem Ausmaß auf mehr öffentliche Mittel und in höherem Ausmaß
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auf den Einsatz von mehr privaten Mitteln zurückzuführen ist. Das ist zwar nicht schlecht, aber der öffentliche Bereich könnte hier mehr beitragen.
Was die Steigerung bei den Anträgen betrifft, die von Kollegin Brinek vorhin angesprochen wurde, muss man hinzufügen, dass zwar die Zahl der Anträge gestiegen ist – das ist erfreulich –, aber dass von den wissenschaftlich geprüften und genehmigten Anträgen nur ein sehr geringer Prozentsatz, nämlich 30 Prozent – und das ist sehr wenig! –, auch wirklich realisiert werden kann, eben auf Grund der zu geringen finanziellen Mittel.
Ein weiteres Problem bleibt die Mehrfachzuständigkeit für diesen Bereich in der Bundesregierung. Jeder möchte hier ein bisschen haben. Das Feld haben Sie allerdings weitgehend dem kleineren Koalitionspartner überlassen. Kollege Moser hat bereits das Thema Seibersdorf angeschnitten: Dort hat ja der frühere Wissenschaftssprecher der FPÖ ein neues Betätigungsfeld, und man hört, dass dort immer mehr stramme Burschenschafter installiert werden und Qualifikation weniger eine Rolle spielt. Ein weiteres Versorgungsfeld, und schade um dieses österreichische Paradeunternehmen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)
16.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.59
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Minister! Herr Präsident! Zuerst vorab: Wir sind mit dem heutigen Tagesordnungspunkt und dem zusätzlichen Antrag sozusagen dem Wunsch der Opposition nachgekommen, auch über die Strategie 2010 und den Forschungsbericht zu sprechen, was wir hier somit tun können und sollten. Es ist nur leider die Zeit dafür ein bisschen kurz.
Ich möchte aber – da ich nur eine Wortmeldung zur Verfügung habe – auf den Entschließungsantrag der Grünen eingehen, der ja noch eingebracht wird. Forschung beschäftigt sich auch mit Universitäten, und deshalb wird wieder ein Antrag eingebracht, in dem schon wieder lamentiert wird, dass die Universitäten zu wenig Geld hätten und dass das Geld, das sie bekommen, doch früher ausgezahlt werden sollte.
Ich muss ehrlich sagen, ich kann das nicht mehr hören. (Abg. Mag. Johann Moser: Das brauchen Sie auch nicht mehr lange zu hören!) Ich kann Ihnen da einen Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ entgegenhalten – also nicht von unserer Regierung oder von uns geschrieben, sondern von Ausländern, die unser neues Universitätsgesetz und auch die Gelder, die da hineinfließen, gut beobachten, und auch, wie denn das Ganze bei uns läuft. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Ich zitiere nur einen kleinen Teil aus der „FAZ“ vom 19. November 2005 zum Thema der zusätzlichen Gelder, die den Universitäten ab 2007 bis 2009 zugute kommen. Dazu steht in der „FAZ“:
„Selbst die von linken Gruppierungen beherrschte ablehnungsfreudige Hochschülerschaft spendete ausnahmsweise Beifall“ – also die Hochschülerschaft bei uns in Österreich, die ja, wie wir wissen, sehr stark Grün besetzt ist –, „welcher die fade Beurteilung der Opposition – ‚nur Linderung der ärgsten Not‘ – untergehen ließ.“
Die Regierung nannte das einen „‚unglaublichen Investitionsimpuls für die Universitätslandschaft‘. Alles andere hätte auch niemand verstanden:“ – jetzt wird es sehr interessant – „Denn wann schon und wo noch wäre es je vorgekommen, dass die Rektoren der Hochschulen alle ihre finanziellen Wünsche erfüllt bekamen? Österreichs Hochschulen haben schon jetzt Budget- und Planungssicherheit bis 2009.“
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Das schreibt die „FAZ“, Herr Kollege Grünewald! Ich glaube, dass das aussagekräftig genug ist, „denn wann schon und wo noch wäre es je vorgekommen“! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Offenbar gibt es das nur in Österreich, dass man den Wünschen der Rektoren nachkommt, denn wenn Sie die Debatte verfolgt haben, haben Sie sicher bemerkt, dass die Rektoren begeistert von den Geldern waren, die ihnen ab 2007 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Da hört man nichts mehr von dem Problem, dass das jetzt nicht geht und dass das zu wenig ist.
Nur die Opposition meint, es reiche eben immer noch nicht. Die Rektoren selbst sind aber zufrieden, und es ist mir einfach wichtig, Ihnen das auch schon vorab zu sagen, denn dieses ewige Schlechtmachen und dieses ewige Krankjammern dieses neuen guten Gesetzes, das uns in Europa in diesem Bereich führend gemacht hat, wo alle hinschielen und -schauen und sagen, das ist ein gutes Gesetz und wir wollen so etwas Ähnliches machen, muss einmal aufhören. – Das muss Ihnen auch einmal ins Stammbuch geschrieben werden!
Ich bitte Sie einfach, schauen Sie einmal auch die positiven Dinge bei dieser Sache an! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) – Danke.
Bei dem Gesetz, das wir jetzt auch beschließen – neben dem Selbständigen Antrag, den wir ja auch einbringen –, geht es um die Anpassung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, das insgesamt von allen gutgeheißen wird, denn jetzt schaffen wir es, dass durch eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Rechtssicherheit Unmengen von Förderrichtlinien in einem zusammengefasst werden.
Es gibt bezüglich der Basisprogramme etwa 20 Förderprogramme, die alle unterschiedlich waren. Es war für die Förderwerber unheimlich schwierig, ihr Ansuchen abzugeben, weil es so kompliziert und so komplex war.
Mit diesem Gesetz wird das auf eine Richtlinie reduziert. Das heißt, es gibt in Zukunft eine einzige Rahmenrichtlinie, die all diese unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zusammenfasst. Ich denke, diesem Gesetz und dieser guten Sache werden auch Sie sich nicht verweigern können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
17.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte, Frau Ministerin.
17.03
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe den Vorrednern sehr genau zugehört. Ich stelle also fest: Herr Abgeordneter Moser möchte, dass wir weniger Geld für die Forschung zur Verfügung stellen. (Abg. Mag. Kuntzl: Das hat er aber nicht gesagt! – Abg. Mag. Johann Moser: Nicht zugehört!) – Er hat kritisiert, dass die österreichische Bundesregierung so viel für die Forschung zur Verfügung stellt!
Meine Damen und Herren! Er hat kritisiert, dass aus dem FWF so wenige Projekte gefördert werden können. Wissen Sie, wie hoch der FWF unter dem Herrn Kollegen Einem dotiert war? – Er war mit 79 Millionen € dotiert. Heute ist er mit 115 Millionen € dotiert, und im Jahr 2006 werden es 119 Millionen € sein. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat empfohlen, noch 30 Millionen € dazuzugeben, dann werden das fast 150 Millionen € sein.
Gerade gestern habe ich einen Brief von Herrn Präsidenten Kratky erhalten, der sich dafür bedankt hat, Herr Abgeordneter Moser, dass dieser FWF so weit aufgestockt wird, dass zusätzliche junge Forscher und Forscherinnen Förderungen bekommen
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 114 |
können. (Abg.
Dr. Matznetter: Ist Ihnen das
nicht peinlich, wenn die Leute schon Briefe schreiben müssen und schreiben
müssen, dass sie dankbar sind? Das ist ja peinlich!)
Dieses zusätzliche Geld ist auch etwas, das den Universitäten zugute kommen wird, und zwar schon im nächsten Jahr!
Frau Abgeordnete Kuntzl hat die Mehrfachzuständigkeit kritisiert. – Es ist momentan „in“, Mehrfachzuständigkeiten zu kritisieren, denn Zusammenarbeit ist angeblich unmöglich. Dann sagen Sie bitte ganz klar, Sie wollen, dass die Grundlagenforschung von den Universitäten getrennt wird. – Ich will das nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kuntzl: Das kann man auch anders lösen!)
Ich will, dass die Grundlagenforschung bei den Universitäten bleibt, denn die Grundlagenforschung ist eine ganz wichtige Domäne der Universitäten, und das soll sie auch bleiben!
Meine Damen und Herren, wenn man sich anschaut ... (Abg. Mag. Kuntzl: Das kann man aber auch anders lösen!) – Nein. Die Universitäten und die Grundlagenforschung sollen zusammenbleiben, und deswegen sollen die Universitäten nicht einem Infrastrukturministerium zugeschlagen werden, wo die angewandte Forschung angesiedelt ist. Das sage ich klipp und klar! Wer sagt, die gesamte Forschung muss in einer Hand sein, der muss dann auch die Universitäten zur angewandten Forschung, zu den anderen Investitionsforschungen und zu den anderen Bereichen dazugeben, denn man kann nicht beides haben.
Man kann nicht alles vereinheitlichen wollen und gleichzeitig die Universitäten und die Grundlagenforschung aufteilen. – Ich möchte nicht, dass die Universitäten zum Wirtschaftsministerium gehören. – Ich sage Ihnen das. (Ruf bei der SPÖ: Nicht gleich das Schlimmste annehmen!) Ich möchte auch nicht, dass sie zum Infrastrukturministerium gehören. Ich möchte, dass die Universitäten beim Bildungsministerium bleiben, und zwar zusammen mit der Grundlagenforschung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Die Forschungsoffensive der österreichischen Bundesregierung ist in dem Bericht des Rates für Forschung und Technologieentwicklung ganz deutlich dargestellt worden. Die österreichische Bundesregierung hat diesen Rat geschaffen, hat ihn unabhängig gestellt, und dieser Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat ganz klare Zielsetzungen formuliert.
Der Rat hat gesagt, wir wollen in Österreich die Stärken
verstärken und uns in Nischen positionieren. Daraufhin stellt er auch seine
Empfehlungen ab. Die österreichische Bundesregierung hat im Forschungsbereich
zwei Offensivprogramme mit insgesamt 1,1 Milliarden € gestartet. Wir
haben die größte Steigerung an Forschungsinvestitionen unter allen
Ländern der EU, meine Damen und Herren, und darauf dürfen wir stolz sein! (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir haben eine zusätzliche Forschungsmilliarde bis 2010 ins Leben gerufen. Diese Forschungsmilliarde wird dazu beitragen, dass wir das Ziel bis 2010 – 3 Prozent Forschungsquote – erreichen. Wir haben die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung mit einem Jahresbudget von noch einmal 125 Millionen € eingerichtet.
Meine Damen und Herren, die österreichische Bundesregierung hat auch steuerliche Anreize geschaffen. Das schauen sich andere Länder neidvoll an. Beim letzten Treffen der Forschungsminister in Brüssel wurde diskutiert, wie wir Betriebe motivieren können, mehr in Forschung einzusteigen, wie wir speziell KMUs motivieren können, mehr in Forschung einzusteigen, wie wir steuerliche Anreize geben können.
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Das österreichische Modell wurde als ein Best-practice-Modell bezeichnet. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja noch nicht einmal evaluiert!) Es geht da um die Anhebung des Forschungsfreibetrages für Unternehmen auf 25 Prozent, die Anhebung der Forschungsprämie gerade für Klein- und Mittelbetriebe auf 8 Prozent, und auch um die steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung: Auch Unternehmen können in Zukunft Auftragsforschung von der Steuer abschreiben. – Das gibt es sonst überhaupt nirgends.
Es geht auch um die wichtigen Strukturreformen: die Forschungsförderungsgesellschaft, den Wissenschaftsfonds, das Austria Wissenschaftsservice. – All das sind Maßnahmen, die in den letzten fünf Jahren gesetzt wurden, um die Forschung zu unterstützen und den Klein- und Mittelbetrieben zu helfen, aus dem 7. EU-Rahmenprogramm Forschungsförderung zu erhalten. – Dazu braucht es nämlich Know-how und Unterstützung.
Meine Damen und Herren, mit all diesen Maßnahmen ist es uns gelungen, mehr aus dem Forschungsförderungstopf des 7. EU-Rahmenprogrammes nach Österreich zurückzubekommen, als wir einbezahlt haben. In den Jahren 1995 bis 1998 gab es eine Rückflussquote von 70 Prozent. Jetzt liegen wir bei 112 Prozent.
Das sind Erfolge der österreichischen Bundesregierung in der Forschungspolitik, und ich meine, auf diese Erfolge dürfen wir stolz sein und dürfen allen danken, die sich im Forschungsbereich engagieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die diesbezüglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
17.10
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin Gehrer hat mir unterstellt, ich hätte verlangt, die Grundlagenforschung von den Universitäten zu trennen und dem Wirtschaftsministerium zu unterstellen. – Das habe ich nicht gesagt!
Ich stelle richtig: Ich habe die Aufsplitterung auf fünf Ressorts kritisiert und eine sinnvollere Bündelung verlangt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das ist aber faktisch dasselbe!)
17.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere tatsächliche Berichtigung verlangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.
17.11
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist wichtig, dass es richtig im Protokoll steht: Herr Abgeordneter Moser hat gesagt, es gäbe keine Evaluierung der Forschungsförderung.
Wahr ist vielmehr – ich nenne ein paar exemplarische
Evaluierungen –: Der FFF wurde international evaluiert, der FWF wurde
international evaluiert, Programme des Ressorts – zum Beispiel GEN-AU
oder uni:invent – wurden evaluiert, ebenso die Stipendienprogramme.
Auch andere wichtige Programme der anderen Ressorts wurden evaluiert, zum
Beispiel das CDG-Programm und Kompetenzzentrenprogramme. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Schieder: International? – Abg. Dr. Brinek –
das Rednerpult verlassend –: International!)
17.11
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.12
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollegen und Kolleginnen! Punkt eins – trotz der 2 Minuten – : Kollegin Bleckmann, von Ihrer Behauptung, die ÖH sei grün besetzt, distanziere ich mich ganz klar! Uns steht es an, Respekt vor jungen engagierten Studentinnen und Studenten, vor demokratisch gewählten Studentenvertretern und Studentenvertreterinnen zu haben. – Das weise ich daher auf das Strikteste zurück! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Punkt zwei: Frau Ministerin, wir haben früher über Menschen mit anderen Sprachen gesprochen, über Sprachkompetenz und Integration. Wie oft debattieren wir hier im Hohen Haus, sprechen alle die gleiche Sprache – und es entstehen dennoch unendlich viele Missverständnisse!
Nur um Folgendes in Zusammenhang mit den Ausführungen des Kollegen Moser klarzulegen: Was Sie missverstanden haben, war nicht die Ursache, und auch nicht, was die Frau Kollegin Brinek jetzt in einer tatsächlichen Berichtigung festgestellt hat. Dem Kollegen Moser geht es unter anderem um eine tatsächliche Evaluierung des indirekten Forschungsförderungssystems. – Da ist ja Gott sei Dank viel geschehen. Und das ist kein Vorwurf, sondern da könnte man ansetzen, Stärken erkennen, Schwachpunkte erkennen, um dann auch eventuell Korrekturen vorzunehmen. – Nicht, wie es der Herr Staatssekretär Mainoni im Ausschuss gesagt hat: Also haben wir eh eine Evaluierung, weil der Rechnungshof prüft! – Das ist keinesfalls damit gemeint.
Der dritte Punkt ist, dass wir nicht zustimmen können. Forschung ist Zukunft, und ich denke, wenn aus Zukunftsentscheidungen und Zukunftsperspektiven-Erarbeitung eine Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgeschlossen wird, so ist das ganz einfach nicht sinnvoll, nicht gut und auch nicht demokratisch. Das ist auch einer der Gründe, warum wir dem nicht zustimmen können.
Unbestritten ist aber auch, dass einige Abänderungen durchaus sinnvoll sind und auch unsere Zustimmung erfahren. Insgesamt können wir dem jedoch nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
17.14
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Gestatten Sie mir doch zuerst eine Bemerkung zu den Ausführungen der Kollegin Bleckmann. Wenn wir gewisse Zustände an den Universitäten kritisieren und uns darüber beklagen, so heißt das doch nicht, dass wir „lamentieren“. Und wenn mir etwas auf die Nerven geht, dann ist es, wenn man dauernd die Opposition beschuldigt, zu „lamentieren“, selbst dann, wenn zwischen gut und schlecht genau differenziert und einfach einiges aufgezeigt wird. (Abg. Rädler: Eher umgekehrt!)
Es ist de facto so – fragen Sie die Universitäten, wenn Sie nicht dort waren! –, dass es den Universitäten bislang noch nicht gut geht, auch wenn die Regierung einige Schritte setzt. Ein Schritt nach vor, wo fünf benötigt werden, ist natürlich ein Grund zur Freude, aber noch kein Grund zum Jubeln.
Ich sage Ihnen noch etwas, Frau Bundesminister: Seien Sie mir nicht böse, aber Sie sind eine gestrenge Ministerin! Wenn von Seiten der Universitäten kritisiert wird, wird
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denen gleich einmal – jetzt sage ich
es ein bisserl salopp – mit Liebesentzug gedroht. Was bleibt denen also
anderes übrig, als dankbar zu sein, weil sie Angst haben, sonst werden sie
bestraft und man redet mit ihnen nicht mehr. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Gehrer.)
Einem sehr hochrangigen Vertreter wurde gesagt: Wenn Sie
autonom sein wollen, dann suchen Sie sich auch ihr Geld autonom! –
Natürlich wird man da ein bisserl schüchtern und sagt dann ein bisserl
schneller „danke!“. (Neuerliche
Zwischenbemerkung von Bundesministerin Gehrer.)
Ich bringe jetzt einen Entschließungsantrag über einen
Mangel an den Universitäten ein, der mit Lamentationen nichts zu tun hat. (Abg. Dr. Mitterlehner: Jetzt tun Sie nicht lamentieren, jetzt tun Sie
polemisieren!)
Den Universitäten wird es 2006 nicht gut gehen. Wenn die Bundesregierung von einem „Milliardenpaket“ ab 2007 spricht, frage ich mich: Warum lässt sich dieses Paket und dessen Nachhaltigkeit nicht auch von 2006 bis 2008 verwirklichen? Warum muss es ein Jahr später sein? – Ich weiß es nicht – und die Universitäten auch nicht.
Daher folgender Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grünewald, Kolleginnen und Kollegen
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die universitäre Forschung durch eine vorzeitige Ausschüttung der für 2007 angekündigten Mittel zu stärken. Ziel ist es, die für 2007 bis 2009 von der Regierung angekündigte Globalbudgeterhöhung um ein Jahr vorzuziehen, das heißt, bereits für die Budgetjahre 2006 bis 2008 festzuschreiben. Außerdem sollen die von den Unis benötigten 600 Millionen € für die Gebäudesanierung umgehend zur Verfügung gestellt werden, damit alle arbeitsrechtlich problematischen Sicherheitsmängel an der universitären Bausubstanz so schnell wie möglich behoben werden können.“
*****
Nun zum Forschungs- und Technologieförderungsgesetz: Das ist in Folge gemacht worden, weil in der Forschungsförderungsstruktur einiges begradigt, komprimiert und mit Profilen versehen wurde, das sozusagen ein gesetzliches Nachziehen erfordert. Ich glaube, dass das weitgehend gelungen ist, weil Bereiche der Kooperation und der Vernetzung angesprochen werden und mehr Transparenz auch in den Förderungsrichtlinien oder -voraussetzungen formuliert wurden.
Dieses Gesetz ist daher gut. Wir konnten noch eine Korrektur anbringen, und ich sage Ihnen auch, warum wir das wollten. Da steht doch wirklich drinnen, nicht die Forschungsförderungseinrichtung verleiht dann die Mittel an die antragstellenden Institutionen oder Personen, sondern der oder die MinisterIn – in diesem Fall der.
Ich sage Ihnen schon, was dabei ärgerlich ist: Wenn Leute, die bei hervorragend evaluierten Projekten um Forschungsgelder angesucht haben, dann von Vizekanzler Gorbach einen Brief bekommen, der sagt, liebe Freunde oder – was weiß ich – sehr geehrter Herr Rektor oder Institutsvorstand, ich schätze mich glücklich, Ihnen das und das zu geben, so als ob er hier sein Taschengeld spendieren würde, dann gefällt mir das nicht! Daher dieser Abänderungsantrag, dem Sie ja hoffentlich zustimmen werden.
Ganz zum Schluss: Wir haben ein Vier-Parteien-Übereinkommen, dass wir über die österreichische Forschungsstrategie im Parlament reden.
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Niemand wird behaupten – auch Sie, Kollegin Bleckmann, mit Sicherheit nicht; Sie haben es ja auch ein bisschen angesprochen –, dass die österreichische Forschungsstrategie etwas ist, das man in einem Ausschuss in zwei Stunden – waren es überhaupt zwei Stunden? – befriedigend und erschöpfend abhandeln kann, und hier in drei oder fünf Minuten natürlich auch nicht. – Das ist irgendwie eine Blamage, und ich würde schon sehr um gewisse „Awareness“ ersuchen. – Das ist so ein Modewort.
Man will die Notwendigkeit der Forschung unter die Leute bringen, aber wenn wir es nicht einmal richtig ins Parlament bringen und das auf fünf Minuten beschränken, ist das nicht gerade ein Ruhmesblatt.
Diese Forschungsstrategie ist en gros etwas Positives. Die Gespräche des Rates mit uns, den Wissenschaftssprecherinnen und -sprechern, waren konstruktiv. Insgesamt sind die zehn entscheidenden Punkte zu begrüßen. Man spricht ja davon, dass die Qualität in der Breite forciert werden soll. Das ist auch etwas ganz Wichtiges im Kontrapunkt zu einer isolierten Elite-Uni (Abg. Dr. Brinek: Spitze und Breite!), dass die Effizienz der Förderungsstrukturen sozusagen verstärkt werden soll.
Die Überschrift allerdings, das Primat, unter das all das gestellt wird, dass nämlich alles lediglich dazu dienen soll, Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu induzieren, gibt natürlich der Breite der Forschung schon einen gewaltigen Hieb in die Magengrube. Wo bleiben da Kulturwissenschaften? Wo bleiben Geisteswissenschaften, kritische Sozialwissenschaften und so weiter? Da könnte noch einiges verbessert und nicht nur in diesem Ratspapier angesprochen werden.
Trotzdem meine ich aber, dass wir diese Debatte mit dem Rat fortsetzen können und sollen, und ich bitte, dass das auch vom Ministerium unterstützt wird. Im Prinzip stehen wir dahinter, auch wenn wir es nicht 1 : 1 unterschreiben würden. – Entschuldigen Sie, wenn ich Sie jetzt diskret korrigiert habe. (Beifall bei den Grünen.)
17.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Grünewald eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forschungsförderung an den Universitäten ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt, liegt schriftlich vor und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grünewald, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Forschungsförderung an den Universitäten eingebracht im Zuge der
Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über
die Regierungsvorlage (1074 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs-
und Technologieförderungsgesetz geändert wird (1251 d.B.)
Am 8.11.2005 kündigten Bundeskanzler Schüssel,
Vizekanzler Gorbach und Wissenschaftsministerin Gehrer die sogenannte
„Uni-Milliarde“ an. Diese wurde von Ministerin Gehrer als zusätzliche
Investition in die Forschung verkauft: "Die Universitäten erhalten damit
jene Mittel, die sie brauchen und die es ihnen ermöglichen, Lehre und Forschung
auf internationalem Niveau umzusetzen [...] Mehr Finanzmittel für die Universitäten
und die Forschung sind wesentliche Elemente im Gesamtkonzept der
Bundesregierung. Damit ist Österreich ein führendes Forschungs- und
Bildungsland in Europa.“
Tatsache ist jedoch, dass die Universitäten bislang keinen einzigen Euro mehr für die Forschung erhalten haben. Und auch mit den angekündigten Mitteln wird kein zusätz-
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liches Geld in die universitäre
Forschung gepumpt. Denn die Rektorenkonferenz hat bereits seit dem Budgetjahr
2004 einen laufenden jährlichen Fehlbetrag von mindestens 170 Mio. Euro
errechnet, um den universitären Betrieb uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.
Auch der Rechnungshof stellt in seinem Oktoberbericht fest, dass die Ausgliederung
zu „erheblichen Mehrkosten“ (S. 59) geführt hat, die selbstverständlich aus dem
universitären Globalbudget bedeckt werden müssen. Bei der angespannten Budgetlage
der Universitäten schmerzt das natürlich umso mehr.
Faktum ist, dass – nach Angaben aus dem
Wissenschaftsministerium (OTS vom 21.12.04) – das Uni-Globalbudget im Jahr
2004 gerade noch 0,79 Prozent am BIP ausmachte. 2006 wird es – wie dem
Bundesvoranschlag zu entnehmen ist – auf 0,73 Prozent absinken. Auf
Basis der BIP-Prognose des WIFO lässt sich berechnen, dass das Budget mit den
Mittel aus der Universitätsmilliarde bis 2009 auf etwa 0,74 Prozent am BIP
belaufen wird. Wo sind da die zusätzlichen Forschungsmittel?
Zwei Legislaturperioden hatte die schwarz-blau-orange
Bundesregierung Zeit, um den seit dem Jahr 2000 unter ständiger Budgetnot
leidenden Universitäten ein auch international vergleichbares Uni-Budget zur
Verfügung zu stellen. Bis zum bereits beschlossenen Budget für 2006 ist das
nicht geschehen. Die prekäre Finanznot der Universitäten bedarf einer
sofortigen Lösung! Mit den nun versprochenen Geldern liegt das Uni-Budget mit
2,108 Mio. Euro im Jahr 2009 allerdings immer noch unter dem Niveau des Jahres
1995!
Österreichs Hochschulbudget stagniert seit dem Jahr 2000
Das Hochschulbudget stagniert seit Antritt der
Bundesregierung bei etwa 1 % am BIP. Wie der gerade präsentierte Universitätsbericht
2005 (Tab. 2.2, S. 39) belegt, ist es der Bundesregierung nicht gelungen, das
Niveau von 1995 zu erreichen. Damals betrug das Hochschulbudget 1,22 % am BIP.
Die Bundesregierung schaffte es in zwei Legislaturperioden nicht, das
Hochschulbudget entgegen vollmundiger Ankündigungen – Stichwort:
Weltklasse-Uni – auf ein international angemessenes Niveau anzuheben.
Während das Hochschulbudget im OECD-Schnitt über 1,7 % am BIP liegt, müssen die
österreichischen Hochschulen mit gerade einmal 1 % am BIP auskommen.
Wie Bildungsökonomen von IFF und Wifo bestätigen, ist das
Hochschulbudget in Prozent am BIP der wichtigste Indikator zur Messung der
Hochschulausgaben eines Landes. An der im internationalen Vergleich
unterdurchschnittlichen Position Österreichs betreffend Universitätsbudget wird
auch die von Kanzler Schüssel und Ministerin Gehrer präsentiert sogenannt
Universitätsmilliarde nichts Substantielles ändern: Die für 2007 bis 2009 in
Aussicht gestellte Budgetsteigerung lindert gerade einmal die ärgste Budgetnot.
Bundeskanzler Schüssel liegt also falsch, wenn er von einem „kleinen österreichischen
Wunder“ spricht: In Wahrheit ist das hochschulpolitische „Budgetwunder“
nichts, was über das Notwendige hinaus geht, von der angestrebten Weltklasse
ganz zu schweigen.
Mittel für Gebäudesanierungen decken gerade einmal 20
Prozent des Bedarfs!
Zusätzlich zu dem jährlichen Fehlbedarf bei den laufenden
Kosten werden von der Rektorenkonferenz seit Jahren mindestens 600 Mio. Euro
für die vordringlichst notwendigen Gebäudesanierungen veranschlagt. In der
Pressestunde am 2.10.2005 sagte Rektorenchef Badelt, dass sich zusätzlich zu
diesem „Nachholprogramm“ noch die Frage stelle, was man tun müsse, um
europareif oder "Weltklasse" zu werden. Dazu nötig sei unter anderem
ein Vergleich mit der Ausstattung international erfolgreicher Universitäten. Um
soweit zu kommen, bedürfe es weit mehr als 600 Mio. Euro.
Nicht genug damit, dass die Regierung nun statt der benötigten 600 Mio. lediglich 500 Mio. Euro zur Verfügung stellt: Mit den versprochenen Mitteln lassen sich gerade
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 120 |
einmal die 23 dringlichsten Projekte
abwickeln bzw. lediglich 20% der sanierungsbedürftigen Gebäude restaurieren.
Die restlichen 80% der sanierungsbedürftigen Bausubstanz sind teilweise in
arbeitsrechtlich äußerst problematischem Zustand. Dafür gibt es kein Geld!
Studierenden und Uni-Angehörigen wird zugemutet, unter diesen prekären
Bedingungen weiterzuarbeiten. Das ist ein Skandal sondergleichen!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die universitäre
Forschung durch eine vorzeitige Ausschüttung der für 2007 angekündigten Mittel
zu stärken. Ziel ist es, die für 2007 bis 2009 von der Regierung angekündigte
Globalbudgeterhöhung (2007: 150 Mio. €, 2008: 175 Mio. €, 2009: 200 Mio.
€) um ein Jahr vorzuziehen, d.h. bereits für die Budgetjahre 2006 bis 2008
festzuschreiben. Außerdem sollen die von den Unis benötigten 600 Mio. Euro für die Gebäudesanierung umgehend
zur Verfügung gestellt werden, damit alle arbeitsrechtlich problematischen
Sicherheitsmängel an der universitären Bausubstanz so schnell wie möglich
behoben werden können.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.21
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es wunderbar, dass sich Frau Kollegin Trunk angeboten hat, uns die Ausführungen des Kollegen Moser irgendwie zu interpretieren oder zu dolmetschen, aber eines habe ich schon verstanden bei den Ausführungen des Kollegen Moser: Er bezweifelt, dass die ÖIAG diese Finanzmittel, die auch für die Forschungs- und Technologieförderung vorgesehen sind, zur Verfügung wird stellen können.
Herr Kollege Moser, das ist halt der Unterschied zu den sozialistisch geführten Regierungen: Damals haben die ÖIAG und die Unternehmen der ÖIAG Geld gekostet, jetzt bringen sie Gelder! Das ist der große Unterschied, und daher werden sie auch diese Gelder bringen können! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde ja schon einiges zur Forschungs- und Technologieförderung gesagt. Wir haben deshalb auch im Wissenschaftsausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht, um die Strategie für die nächsten Jahre, bis 2010, die der Rat für Forschung und Technologieentwicklung erarbeitet hat, auch der Bundesregierung nahe zu legen. Dieses Strategiepapier – das möchte ich schon auch der Opposition ins Stammbuch schreiben – zeigt schon auch die Erfolge der letzten Jahre auf, nämlich dass sehr wohl mehr Geld ausgegeben wird für Forschung und Technologieförderung, auch seitens der Bundesregierung, dass von Seiten der Wirtschaft mehr Geld für Forschung ausgegeben wird. Auch das ist ja zurückzuführen auf steuerliche Anreize, die diese Bundesregierung eingeführt hat.
Letztlich ist es auch ein wirklich großer Erfolg, auch im europäischen Vergleich, dass es gelungen ist, seit 1999 die Forschungsquote von 1,9 Prozent auf 2,35 Prozent anzuheben. Österreich ist damit eines der wenigen Länder in Europa, das auf dem richtigen Weg ist, das Ziel, nämlich bis zum Jahre 2010 – dieses Ziel hat man sich gemeinsam
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in Barcelona
gesetzt – auf eine Forschungsquote von 3 Prozent zu kommen, zu erreichen.
Es wird gelingen, dieses Strategiepapier umzusetzen, denn diese Bundesregierung
wird, wie in der Vergangenheit, den Schwerpunkt Forschung, Forschungsförderung
und Technologienentwicklung auch weiterhin zu einem Herzstück ihrer Politik
machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
17.23
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Grünewald, es ist sicher richtig und wichtig, dass die Gespräche auf der Grundlage des Strategiepapiers des Rates für 2010 gemeinsam und intensiv in Zukunft fortgesetzt werden. Da bin ich ganz auf Ihrer Seite, und ich denke, dass es hier noch sehr viele gute und interessante Gespräche geben wird.
Herr Kollege Moser und liebe Kolleginnen Kuntzl und Trunk, ich habe schon das Gefühl, dass für Sie die Bedeutung der Forschung nicht existent ist. Sie wollen ganz einfach nicht, dass Forschung in Österreich funktioniert. Und Folgendes muss ich Ihnen schon sagen: Wenn Sie früher so viel investiert und die Forschungspolitik so ernst genommen hätten, wie das diese Regierung tut, dann würden wir jetzt noch viel besser dastehen, als wir das ohnehin schon tun. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesministerin Gehrer: Genau! So ist es!)
Wir können wirklich mit Stolz sagen, dass sich der Forschungsbereich hier in Österreich enorm entwickelt hat. Das sieht man, wenn man die Zahlen vergleicht. Ich will hier nicht allzu viele Zahlen nennen, aber von 1999 bis heute sind die Forschungsinvestitionen um 53 Prozent gestiegen. Und da sagen Sie, Frau Kuntzl, das sei zu wenig?! Ja, man kann immer noch mehr investieren, aber wir hätten uns gefreut, wenn so viel, wie jetzt geschehen ist, auch zur Zeit einer SPÖ-Regierung gemacht worden wäre.
Durch die großen Anstrengungen dieser Regierung liegt Österreich auch im Spitzenfeld der Forschungsentwicklung, und Österreich ist auch eines der wenigen EU-Länder, die es schaffen können, in Richtung 3 Prozent F&E-, also Forschungsquote, die sich die Europäische Union zum Ziel gesteckt hat und die für viele andere Länder kaum mehr zu erreichen sein wird. Österreich wird das – dank der Anstrengung dieser Regierung – schaffen.
Es sind nicht nur in erster Linie die finanziellen Mittel, die vielen Ausgaben der Sonderprogramme, der Offensivprogramme und auch die steuerlichen Erleichterungen, die auch kleine Wirtschaftsbetriebe zu entsprechenden Anstrengungen anregen: Man sieht auch im Forschungsbericht, dass es mehr Möglichkeiten gibt und sich mehr Betriebe, mehr Wirtschaftsunternehmen bereit erklären, Forschung und Entwicklung zu betreiben. Auch da hat diese Bundesregierung die richtigen Akzente gesetzt, indem sie steuerliche Erleichterungen vorgenommen und auch für Forschungsvergaben, externe Forschungsvergaben diese steuerlichen Erleichterungen ermöglicht hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ein besonderer Punkt sowohl im letzten Technologiebericht als auch als Strategie für 2010 vom Rat empfohlen sind die Förderungen der Humanressourcen. Da möchte ich ganz besonders – auch im Rückblick auf die gestrige Debatte über die Arbeitsmarktsituation der Frauen – erwähnen, dass gerade im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Technologie sehr viel unternommen wird, um Frauen die Chance zu geben, am
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Arbeitsplatz Fuß zu fassen, dort tätig zu werden und ihr Wissen vermehrt einzusetzen. Im Bericht wird auch angeführt, dass da jetzt so viel getan worden ist wie noch nie, um Frauen an den Universitäten zu fördern und ihnen Anreize zu bieten, um die Zahl der Professorinnen zu erhöhen, ihnen aber auch in außeruniversitären Bereichen Anreize zu bieten, Netzwerke zu bilden und auch Expertinnen-Datenbanken zu errichten, um den Frauen in Forschung und Entwicklung ein besseres Standbein zu verschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren, einerseits ist es wichtig, finanzielle Mittel in die Forschung fließen zu lassen, aber nicht viel weniger wichtig sind Strukturreformen. Und eine sehr erfolgreiche Strukturreform war ja die Gründung der Forschungsförderungsgesellschaft. Ein weiterer Schritt ist heute die Novellierung dieses Gesetzes, wodurch es wieder zu einer Strukturreform, zur Bereinigung eines Richtlinien-Dschungels kommt, der es erschwert hat, die Anträge und die Richtlinien für Förderprogramme auszuarbeiten. – In Zukunft soll es mehr Klarheit bei der Abwicklung und Durchführung von Förderprogrammen geben.
Da wiederum wundert es mich, warum Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, da nicht mitgehen können. Dass Sie gegen eine effiziente Strukturreform stimmen, die eine Vereinfachung darstellt und bessere und schnellere Entscheidungen für Förderungen ermöglicht, ist schon sehr, sehr verwunderlich.
Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, um die große Anzahl der Entscheidungen für Förderungen schneller treffen und damit die Erledigung von Förderungsanträgen rascher und effektiver durchführen zu können, sollen die Bundesministerin und der Bundesminister die Möglichkeit erhalten, dafür Abwicklungsstellen einzusetzen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann und Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (1074 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (1251 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 7, § 12 Abs. 2 Zif 6 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender Satzteil angefügt:
„Allfällige Voraussetzungen für eine Ermächtigung zu Förderungsentscheidungen.“
2. In Ziffer 7 erhält § 16 die Bezeichnung „§ 16 (1)“.
3. In Ziffer 7 § 16 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Zur Entscheidung kann die jeweilige Bundesministerin oder der jeweilige Bundesminister im Rahmenvertrag gemäß § 12 die Abwicklungsstelle ermächtigen, sofern ausreichende Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Abwicklungsstelle vorhanden sind. In diesem Fall entscheidet die Abwicklungsstelle im Namen und auf Rechnung des Bundes.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ich würde mir das noch einmal überlegen, denn diese Strukturreform setzt wieder einen weiteren und guten
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Schritt in Richtung einer positiven Forschungsentwicklung in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
17.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Walther. Wunschredezeit: 2 Minuten.
Bevor Sie zu Wort
kommen, stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag, der soeben von Frau
Abgeordneter Achleitner eingebracht wurde, ordnungsgemäß eingebracht ist,
ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Kurt Grünewald,
Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und
Forschung über die Regierungsvorlage (1074 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs-
und Technologieförderungsgesetz geändert wird (1251 d.B.)
Der Nationalrat
wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs
bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 7, § 12 Abs 2 Zif 6 wird
der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender Satzteil angefügt:
„Allfällige Voraussetzungen für eine Ermächtigung zu
Förderungsentscheidungen.“
2. In Ziffer 7 erhält § 16 die Bezeichnung
„§ 16 (1)“.
3. In Ziffer 7 § 16 wird folgender Abs 2
angefügt:
„(2) Zur Entscheidung kann die jeweilige Bundesministerin
oder der jeweilige Bundesminister im Rahmenvertrag gemäß § 12 die
Abwicklungsstelle ermächtigen, sofern ausreichende Aufsichts- oder
Weisungsbefugnisse gegenüber der Abwicklungsstelle vorhanden sind. In diesem
Fall entscheidet die Abwicklungsstelle im Namen und auf Rechnung des Bundes.“
Begründung
Die jeweilige
Bundesministerin oder der jeweilige Bundesminister werden ermächtigt, mit der
Vornahme der Entscheidungen die Abwicklungsstellen zu ermächtigen. Das ermöglicht
der jeweiligen Bundesministerin oder dem jeweiligen Bundesminister trotz der
großen Anzahl an Förderentscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen eine
rasche und effektive Entscheidungsstruktur aufzubauen und damit eine weitere
Qualitätssteigerung der Fördervergabe zu ermöglichen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Walther, Sie sind nun am Wort. – Bitte.
17.31
Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für all jene, die nicht bei der Diskussion, bei der Aussprache über Forschung und Technologie 2005 dabei waren, ergänzen, dass auch Rektor Dr. Schütz dort bestätigt hat, dass der Forschungs- und Technologiekuchen, gemessen am Brut-
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toinlandsprodukt, nicht steigt – wie man das ja in den Jahren von 1995 bis 1999 gewohnt war –, sondern sinkt.
2009 werden die Unis,
gemessen am Bruttoinlandsprodukt, weniger Geld als im Jahre 2004 haben.
Im Jahre 2004 machte das Uni-Globalbudget noch 0,79 Prozent, gemessen
am BIP, aus. Im Jahre 2006 sinkt es auf 0,73 Prozent, steigt 2007 wieder
auf 0,78 und sinkt bis 2009 wieder auf 0,74 Prozent. Das wurde auch, wie
schon gesagt, von Rektor Dr. Schütz bestätigt.
Ein Zweites möchte ich hier noch vorbringen, und zwar die Rolle der KMUs Forschung, Technologie und Entwicklung betreffend: Von allen Experten wurde bestätigt, dass die KMUs besser einbezogen gehören, damit sie auch ihren Beitrag leisten, und zwar zu Forschung und Technologie, aber auch davon profitieren können, also positive Anreize bekommen und sich besser entwickeln können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
17.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Obwohl wir dieser Gesetzesänderung zustimmen werden, möchte ich hier auf ein Manko hinweisen, auf das ich auch schon im Ausschuss hingewiesen habe, und zwar geht es um die Möglichkeit der Kunstuniversitäten, am Forschungsförderungsfonds zu partizipieren, also vom Förderungsfonds Gelder zu bekommen. Das ist nämlich zurzeit nicht der Fall, obwohl die Gleichstellung von Kunst und Wissenschaft im Universitätsgesetz 2002 ausdrücklich festgeschrieben ist.
Wir wissen, dass sich die Universitäten in ganz Österreich heute eher über solche projektorientierten Mittelvergaben finanzieren müssen und dass die Basisabgeltung eher zur Sicherstellung der Fixkosten dient. Das Gleiche gilt letztlich auch für die Kunstuniversitäten. Analog zum wissenschaftlichen Auftrag haben ja auch die Kunstuniversitäten einen Auftrag, nämlich die „Entwicklung und Erschließung der Künste“. – Ich weiß natürlich, dass diese Wortwahl nicht sehr glücklich ist; sie ist auch nicht von mir, aber: Es geht darum, dass das Gesetz auch eingehalten werden soll. Wenn der FWF der Meinung ist, dass Kunst Kunst ist und Wissenschaft Wissenschaft, dann wäre eine Klarstellung hier im Gesetzestext sicher nicht schlecht gewesen. (Beifall bei den Grünen.)
Es geht nicht darum, ob die Kunstuniversitäten wissenschaftliche Forschung einreichen können, so wie Sie, Frau Ministerin Gehrer, das im Ausschuss empfohlen haben, und dafür haben Sie auch Beispiele gebracht. Das ist ja eine Selbstverständlichkeit. Es geht um die innovativen Projekte, die an den Kunstuniversitäten immer häufiger entwickelt werden, wo Architektur, Design und Technologie mit der Kunst zusammenarbeiten. Die sollten auch eine Chance bekommen! Ich wüsste allerdings nicht, wo sie das Geld herbekommen sollten.
Jemand hat im Ausschuss gesagt: Na ja, vielleicht vom Staatssekretär Morak, also aus dem Kunstbudget, aber wenn man sich den Kunstbericht anschaut, dann sieht man, dass dort keine Möglichkeit dafür geschaffen ist. Auch bei Ihnen, Frau Ministerin Gehrer, finden sich im Kulturbudget dafür keine Posten.
Ich meine also, dass da eine Klarstellung gut gewesen wäre, auch wenn es bereits Gespräche gibt beziehungsweise Präsident Kratky Gespräche in diese Richtung ange-
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deutet hat. Es wäre Ihnen da sicherlich kein Stein aus der Krone gefallen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.36
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anpassung dieses Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes ist zu begrüßen. Ich werde jedoch nun auf den Antrag eingehen, der sich unter anderem auf das Positionspapier „Strategie 2010“ des Rates für Forschung und Technologieentwicklung bezieht, mit dem Ziel, die 3-Prozent-Quote bis 2010 zu erreichen.
Der Rat als strategisches Beratungsorgan der österreichischen Bundesregierung will mit dieser „Strategie 2010“ einen Beitrag zur Intensivierung der Diskussion über Forschung, Technologie und Innovation in Österreich leisten. Auf Basis der Erfahrungen der letzten fünf Jahre hat der Rat rund zehn Handlungsfelder identifiziert. Ich möchte einige Punkte herausgreifen: Es geht darum, an den Hochschulen gute Bedingungen für wissenschaftliche Forschungen auf internationalem Spitzenniveau zu schaffen, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und die Zusammenarbeit der Wissenschaft mit der Wirtschaft zu intensivieren. Weiters geht es um die Forcierung der Exzellenzstrategie, die internationale Orientierung der nationalen FTI-Politik, die Sicherung der Humanressourcen durch die Erhöhung des Frauenanteils, Spitzenausbildung und Förderung der Mobilität.
Wir sind auf einem guten Weg in der Forschung – und das bestätigt auch der Forschungs- und Technologiebericht. Die Ausgaben des Bundes für F & T erreichen für 2005 rund 1,74 Milliarden €, das sind über 11 Prozent über dem Vorjahresniveau und fast 59 Prozent über dem Niveau von 1998.
Wie gesagt: Wir sind auf einem guten Weg zu einem europäischen Forschungsraum, und dafür danke ich sehr herzlich auch Frau Bundesministerin Gehrer und ihrem Team. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
17.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Fuhrmann. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.38
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte hier noch auf zwei andere Aspekte eingehen, vor allem auch auf den Bereich der Jugendlichen, weil die zusätzlichen Fördermittel, die jetzt zur Verfügung stehen, auch dazu benützt werden sollen, den Forschungsgeist unter den jungen Menschen zu wecken und auch jungen Menschen die Chance zu bieten, sich im Wissenschaftsbereich und in der Wirtschaft zu engagieren.
Als zweiten Bereich möchte ich den Fortschritt für die
Frauen hervorheben. Viele neue Aktivitäten sind ins Leben gerufen worden, die
Initiative Forte, wo es einfach darum geht, Initiativen zur
Stärkung von Frauen in Forschung und Technologie ins Leben zu rufen und
Karrierehindernisse abzubauen sowie die berufliche Laufbahn für Frauen möglich
zu machen. Hier geht es vor allem auch um den Netzwerkaufbau von Forscherinnen,
es geht auch um eine Expertinnendatenbank – und ganz grundsätzlich um die
Erhöhung des Frauenanteils in den Fachhochschulen.
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Grundsätzlich muss man sagen: Was die Humanressourcen für
Forschung und Entwicklung betrifft,
haben wir in den letzten Jahren zum europäischen Durchschnitt aufgeschlossen.
Während Österreich 1998 mit rund 4,8 Forscherinnen je
1 000 Beschäftigten noch unter dem EU-Schnitt der EU-25 lag, sind
wir jetzt mit 6,1 Forscherinnen je 1 000 Beschäftigten auf jedem
Fall auf einem Erfolgskurs. Ich denke, dass wir in puncto Forschungs- und Entwicklungspolitik auf dem richtigen Weg
sind, und diesen Weg sollten wir daher fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
17.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Preineder. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte jetzt ebenfalls auf das Bundesgesetz betreffend Änderung des Forschungs- und Technologiegesetzes eingehen.
Forschung und Entwicklung sind die Chance für den Wirtschaftsstandort in Österreich und in Europa. Unsere Bundesregierung hat diesbezüglich budgetär sehr, sehr viel unternommen. Von einer Quote von 1,88 Prozent im Jahre 2000 gab es eine Steigerung auf 2,35 Prozent des BIP, und wie wir alle wissen, ist es das Ziel, dass im Jahre 2010 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.
Diese Gesetzesvorlage bringt mehr Effizienz in Bezug auf den Mitteleinsatz sowie eine höhere Planungssicherheit bei den Forschern. Es ist aber nicht nur die Höhe der Mittel entscheidend, sondern auch der effiziente Einsatz, und ich meine, hier sind wir auf dem richtigen Weg.
Geschätzte Damen und Herren, es schmerzt mich aber, dass ich
heute am Vormittag mit einem Angriff auf eine Berufsgruppe konfrontiert wurde,
nämlich mit dem Angriff, dass man Forschung gegen die Landwirtschaft und
Landwirtschaft gegen die Forschung ausspielen will. Der Vorsitzende der
sozialistischen Fraktion, Alfred Gusenbauer, hat nämlich gemeint, die EU
brauche eine Förderung der Forschung und Entwicklung – nicht aber eine
Förderung der Agrarindustrie. (Abg.
Mag. Johann Moser: Da hat er
Recht!) Gusenbauer hat schon öfters gesagt, die Agrarausgaben seien zu
hoch, Europa muss mehr in Wissenschaft und Forschung investieren. (Abg. Mag. Johann Moser: Das stimmt ja auch! Da hat er Recht!)
Geschätzte Damen und Herren! In Österreich haben wir keine industrielle, sondern eine bäuerliche Landwirtschaft, aber gerade der Vorschlag, den der Sozialist Blair bringt, sieht eine Kürzung von 30 Prozent im Bereich Bergbauern und Umweltleistungen vor!
Ich meine, wir sollten dahin gehend umdenken, dass Landwirtschaft und Forschung miteinander verbunden sind. Ein paar Beispiel aus Niederösterreich gefällig? – In Seibersdorf beispielsweise wird die Herkunft von Fleisch untersucht und der Aufbau einer isotopischen Landkarte entwickelt. Die agroVet Lebens- und Umweltqualität Sicherungs GmbH beschäftigt sich mit der Umsetzung der Kodex-Richtlinie zur Definierung der Gentechnikfreiheit in Futtermitteln; AGRAR PLUS beschäftigt sich mit Rapsöl als Treibstoffalternative für die Landwirtschaft.
Ich glaube, Entwicklung ist auch im Bereich Landwirtschaft nur durch Forschung möglich. Nicht gegeneinander aufrechnen, nicht entweder oder, sondern sowohl als auch.
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Wir sind für ein Österreich mit einer gesunden Landwirtschaft als Rückgrat des ländlichen Raumes und einer effizienten Forschungs- und Entwicklungsförderung als klare Zukunftsperspektive. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.43
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir haben viel gehört über die positive Entwicklung Österreichs auf dem 3-Prozent-Pfad bis 2010 im Rahmen der Lissabon-Ziele. Ich möchte das nicht wiederholen, möchte Ihnen aber noch kurz, weil es eine gute Diskussionsbasis für die Zukunft ist, die drei Leitsätze des Rats für Technologie und Entwicklung präsentieren. Es wurde nämlich speziell der erste Satz von einem meiner Vorredner nur zur Hälfte transportiert, ich liefere Ihnen die zweite Hälfte.
Der erste Satz heißt: Qualität in der Breite forcieren, Exzellenz an der Spitze fördern. Der zweite Satz: Vernetzung und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist zu verstärken. Der dritte Satz: Effizienz und Effektivität des Fördersystems stärken. – Ich denke, das sind die guten und wichtigen Leitsätze hin auf dem Weg zu einer Wissensgesellschaft, zu der sich Österreich bekennt und entwickelt und wofür es im europäischen Rahmen auch zunehmend mehr Geld geben wird – wir haben es im Rahmen des Europa-Plenums heute am Vormittag bereits gehört –, was uns freilich wieder zu einem sorgsamen, sorgfältigen und effizienten Mitteleinsatz verpflichtet. Aber ich denke, dafür steht diese Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich ersuche die Damen und Herren, die Plätze einzunehmen!
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1074 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Bleckmann, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.
Wir kommen also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1074 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Bleckmann, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. (Abg. Dr. Mitterlehner: Die SPÖ verweigert die Zustimmung zu Forschung und Entwicklung!) Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ferner kommen wir jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1251 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 164.)
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forschungsförderung an den Universitäten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über die Regierungsvorlage (993 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Tierversuchsgesetz geändert wird (1252 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte wird von Herrn Abgeordnetem Dr. Brader eröffnet. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.47
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Zulässigkeit von Tierversuchen wird im Tierversuchsgesetz geregelt, und hinsichtlich der Tierversuche mit Menschenaffen kann gesagt werden, dass es in Österreich schon seit Jahren keine derartigen Versuche gibt.
Eine Meinungsumfrage über Schimpansen erbrachte im Frühjahr 2001 das Bild, dass 85 Prozent der Befragten glauben, dass Schimpansen ein komplexes soziales Leben führen und dass deren Intelligenz und Gefühlsstruktur der des Menschen sehr ähnlich sind.
Neun von zehn Befragten halten die nach dem Tierschutzgesetz zulässigen Käfige für zu klein, und immerhin 51 Prozent – das ist schon etwas verwunderlich – finden, dass Schimpansen den gleichen rechtlichen Status haben sollten wie Kinder.
Die Frage, ob Schimpansen für medizinische oder wissenschaftliche Experimente genützt werden sollten, wurde nicht gestellt, aber für jene, die Schimpansen gleich mit Kindern gestellt sehen wollen, stellt sich, glaube ich, diese Frage gar nicht.
Die letzte Antwort zeigt aber auch, dass die Menschen ein sehr naives Bild von Tierversuchen haben, denn ich glaube nicht, dass irgendjemand wirklich der Meinung sein kann, dass diese Tiere Tierversuche überhaupt überleben.
Im internationalen Vergleich übernimmt Österreich mit diesem Verbot von Tierversuchen eine gewisse Vorreiterrolle, weil Österreich – mit Ausnahme von Schweden und den Niederlanden – das einzige Land ist, das ein Verbot beabsichtigt. Daher ist es nur zu begrüßen, dass alle im Ausschuss vertretenen Parteien diesem Antrag zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.)
17.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 129 |
17.49
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesmaterie ist ein Beispiel für gelebten Parlamentarismus. Am Anfang dieses Gesetz stand ein Entschließungsantrag der Grünen, aus dem wurde nach Vier-Parteien-Gesprächen ein Vier-Parteien-Antrag an die Regierung, worin die Frau Ministerin ersucht wurde, uns ein Gesetz vorzulegen. Es gab einen Begutachtungsentwurf. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ist dieser Begutachtungsentwurf dann verbessert worden.
Da ersuche ich Sie ausdrücklich, Frau Bundesministerin, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses Dank auszusprechen für die Durchführung dieses Begutachtungsverfahrens – und vor allem auch dafür, dass die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, was die Einteilung, was jetzt Menschenaffen sind und was nicht, berücksichtigt wurde und dass die Gibbonaffen jetzt auch dazugehören.
Mit dieser Regierungsvorlage und mit dem Ausschussbericht setzen wir nun einen Schlusspunkt zu diesem Gesetz.
Ich glaube, dass wir bei der Praxis bleiben sollten, dass der Tierschutz eine Konsensmaterie zwischen allen Parteien sein sollte, vor allem auch deswegen, weil mit diesem Gesetz ja noch nicht alles erreicht ist, sondern noch sehr viel zu tun bleibt. Nur beispielhaft aufgezählt: Den Bereich Tierversuche betreffend ist es noch immer notwendig, dass wir Maßnahmen setzen, um die Gesamtzahl an Tierversuchen in Österreich zu reduzieren, wir müssen natürlich auch weiterhin noch mehr Mittel einsetzen für die Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen, und – und ganz aktuell, das hat aber nichts mit Tierversuchen zu tun – natürlich sollten wir auch danach trachten, dass das Verbot von Wildtieren in Zirkussen aufrecht bleibt. Da wird es notwendig sein, dass wir hier im Parlament auch noch ein Zeichen setzen, weil da gerade ein EU-Verfahren droht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wittauer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
17.51
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Minister! Es geht bei diesem Gesetz nicht allein um das Verbot, weil wir ja wissen, dass in Österreich schon lange keine Versuche an Menschenaffen gemacht werden, sondern es geht darum, ein Zeichen zu setzen, ein Zeichen zu setzen in diesem Europa.
Kritischer sehe ich eigentlich die Situation in Europa. Gerade vor kurzem hat Verheugen gesagt, er möchte, dass wir in Zukunft auf null bei den Tierversuchen kommen – und das, obwohl wir in Europa rund 11 Millionen Tiere haben, die bei Tierversuchen wissenschaftlich genutzt werden. Und – das nächste Kritische – beim Chemikaliengesetz REACH kommen in Europa weitere 3,9 Millionen dazu. Das ist sehr viel.
Ich glaube, die EU-Präsidentschaft ist auch eine Chance, das anzusprechen, einmal zu sagen, wir in Österreich bemühen uns, nicht nur ein gutes Tierschutzgesetz zu haben, sondern wir bemühen uns, Zeichen zu setzen. Vielleicht sollten während der Präsidentschaft gerade auch im Umwelt- und im Tierschutz Zeichen gesetzt werden, um eine Verbesserung zu erzielen. Wir sollten nicht jahrelang brauchen, um das engagierte Ziel der Reduktion von Tierversuchen zu erreichen, sondern sollten danach trachten, dass das möglichst schnell geschieht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.52
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 130 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
17.52
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich stimme mit meinen Vorrednern überein, dass wir mit diesem Beschluss in Sachen Tierschutz einmal mehr einen Fortschritt in gesetzlichen Regelungen erzielen können, und ich glaube, dass wir da auf einem sehr gutem und – was mich sehr freut – auf einem gemeinsamen Weg unterwegs sind.
Ich möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, auf zwei Bereiche hinzuweisen, wo wir vielleicht im nächsten Anlauf Verbesserungen erreichen können. Das eine sind Tierversuche, die an Nichtmenschenaffen, das heißt an anderen Affen durchgeführt werden. Ich darf daran erinnern, dass in der kognitiven Leistung die Halbaffen, wie sie fachlich heißen, also zum Beispiel Rhesusäffchen, Paviane, Makaken, alle möglichen, nicht so unterschiedlich sind von den Menschenaffen, weshalb wir uns überlegen sollten, da ebenfalls ähnliche Schritte zu setzen und die Tierversuche an ihnen einzudämmen, wenn nicht überhaupt auslaufen zu lassen.
Ich darf Ihnen nur ein Beispiel nennen, wie die auch heute noch „genutzt“ werden – unter Anführungszeichen – durch die Wissenschaft. Es gibt den so genannten Primatenstuhl. Das ist eine Apparatur, in die ein lebendiges Tier eingespannt wird, und zwar alle vier Extremitäten gesondert in unterschiedlichen Positionen, der Kopf wird fixiert, manchmal sogar mit Schrauben in die Schädeldecke fixiert – und dann wird dieser so genannte Stuhl in unterschiedliche Richtungen gedreht und es werden häufig vor allem neurologische Versuche durchgeführt, die oft genug noch kombiniert werden mit Wasserentzug, wobei als Belohnung für eine korrekte Reaktion des Tieres ein Tropfen Wasser angeboten wird. Also relativ grausam, aber das wird auch heute noch an Rhesusäffchen und anderen durchgeführt. Gar nicht zu reden von den vielen Tierversuchen, die an Hunden, Katzen oder Schweinen durchgeführt werden, also auch alles Tiere, zu denen viele Menschen zumindest einen recht positiven Zugang haben.
Eine Zahl nur wollte ich irgendwie ergänzen, weil Herr Abgeordneter Wittauer REACH angesprochen hat und diese 3,9 Millionen zusätzlichen Tierversuche, die damit im Raum stehen. Das ist die konservative Schätzung der EU-Kommission selber. Man kann davon ausgehen, dass die Zahl noch wesentlich höher ist; vielleicht nicht ganz so hoch, wie die Tierschützer am anderen Spektrum angeben, nämlich 40 Millionen, sondern irgendwo dazwischen.
Der zweite Bereich, den ich für sehr wichtig halte, ist, dass wir die Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen, die wir in Österreich beschlossen haben, forcieren, dass wir auf die Einhaltung dieser Gesetze dringen. Ich nenne nur zwei Beispiele, wo ich glaube, dass wir in gerade in den nächste Wochen und Monaten Handlungsbedarf haben.
Das eine ist der Singvogelfang in
Oberösterreich, der dort in einem gesetzlich-bürokratischen Wirrwarr endet, wo
die Kompetenzen liegen oder nicht, was aber nicht verhindert hat, dass auch
heuer wieder Zehntausende Singvögel gefangen worden wären. (Abg. Ellmauer: Die Grünen
haben das verhindert in Bad Ischl!)
Und das Zweite ist ein Detail, das im Bundestierschutzgesetz geregelt wurde, das Verbot von Elektroschockgeräten bei Hunden, die auch heute in der Jagd noch völlig offen eingesetzt werden – mit der Begründung, dass die Ausübung der Jagd ja nicht im Jagdgesetz erfasst wäre. Das ist korrekt – zu meinem Leidwesen, sage ich dazu –, aber was jedenfalls gilt, ist, dass kein Mensch in Österreich legal ein solches Gerät erwerben oder besitzen darf. Und damit wird man es auch nicht anwenden können. Vielleicht geben Sie alle, die irgendwo Freunde und Bekannte haben, die der Jagd nachgehen, diese Information weiter.
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In Summe hoffe ich, dass wir im Tierschutz diesen eingeschlagenen Weg fortschreiten und weitere Verbesserungen erreichen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.56
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Österreich gehört zu den ersten Staaten der Welt, die dieses ausdrückliche Verbot normieren. Vor mehr als zehn Jahren, also 1991, gab es bei uns rund 500 000 Versuchstiere, in der jüngsten Statistik im Jahre 2004 waren es weniger als 200 000 Versuchstiere in Tierversuchen. Das zeigt, dass wir hier wirklich sehr drastisch und sehr gut reduziert haben.
Unter diesen rund 200 000 Versuchstieren sind natürlich in erster Linie Ratten und Mäuse, nämlich rund 160 000, und unter anderem dann eben Meerschweinchen, Kaninchen et cetera, aber schon seit vielen Jahren null Menschenaffen. Daher verbieten wir also eine Praxis, die es ohnehin nicht mehr gibt, die ohnehin nicht mehr existiert. Auch weltweit hat sich diese Zahl reduziert, aber nicht so stark wie in Österreich. Österreich ist diesbezüglich wirklich ein Vorreiter.
Die Reduktion dieser Tierversuche in Österreich ist vor allem auch auf Grund einiger Bestrebungen erzielt worden. Das sind eben Verbesserungen der wissenschaftlichen Methoden, der Ersatz von Tierversuchen durch andere wissenschaftliche Methoden, die Ausschreibung von Staatspreisen et cetera. Das alles hat dazu geführt.
Lassen Sie mich noch eine allgemeine Bemerkung machen. Ich glaube, alle Tiere sollten in gleicher Art und Weise von Forschern mit Respekt und Rücksicht behandelt werden – ganz gleich, ob es sich um Ratten oder Primaten handelt. Und das Gewissen der Menschen ist wirklich auch eine sehr gute Garantie, vielleicht sogar eine bessere als jedes Gesetz.
Ich darf aber zu guter Letzt noch einen Abänderungsantrag einbringen, den ich kurz verlese:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Brinek, Krainer, Wittauer und Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage Bundesgesetz mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Ziffer 2 lautet:
„Dem § 20 wird folgender Abs. 6 angefügt:
,(6) 3 § Abs. 6, in der Fassung des BGBl. I Nr. XXXX/2005, tritt mit 1. Januar 2006 in Kraft.‘“
*****
Das soll also hinzugefügt werden.
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Diese Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel und Frau Bundesministerin Gehrer setzt also wieder einmal Maßstäbe – und diesmal, wie schon viele Male zuvor, im Umgang mit Tieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Auer eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gertrude Brinek, Kai Jan Krainer, Klaus Wittauer, Mag. Brigid
Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für
Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (993 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird (1252 d.B.)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs
bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Ziffer 2 lautet:
„Dem § 20 wird
folgender Abs. 6 angefügt:
,(6) 3 §
Abs. 6, in der Fassung des BGBl. I Nr. XXXX/2005, tritt mit
1. Januar 2006 in Kraft.‘“
Begründung
Dieser Antrag dient
einer redaktionellen Korrektur.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.59
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn in der Realität in Österreich das letzt Mal im Jahre 1999 ein Menschenaffe für einen Tierversuch ge- beziehungsweise missbraucht wurde, ist es sehr erfreulich, dass das Gesetz jetzt auch die Praxis nachvollzieht.
Ich hoffe sehr, dass diese Novelle auch einen Anstoß auf internationaler Ebene geben kann, nämlich sowohl was das Verbot von Menschenaffen in Tierversuchen bedeutet als auch – und das ist mir ganz wichtig – was die Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen betrifft.
Die Europäische Gemeinschaft hat sich 1986 in einer Richtlinie ganz klar zur Reduktion der Tierversuche bekannt und dazu aufgefordert, die europäische Forschung zu koordinieren. Das ist wichtig, weil dann natürlich auch weniger Tierversuche vonnöten sind. Derzeit werden allerdings nach wie vor sowohl in staatlichen als auch in internationalen Richtlinien zum Beispiel für die Zulassung von Arzneimitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, Kosmetika, Futtermittelzusätzen, Pflanzenschutzmitteln, Waschmittel, Chemikalien und vielem, vielem mehr Tierversuche gefordert.
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Ich denke, dass die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden wissenschaftlich, wirtschaftlich und politisch eine Herausforderung ist und dass es eine viel stärkere Kooperation von Industrie, Forschungseinrichtungen und Behörden in dieser Frage geben müsste. Ich würde mir wünschen, dass in Österreich mehr Mittel für diese Forschung zur Verfügung stehen und dass wir möglichst bald sowohl in Österreich als auch international zu noch weniger Versuchen an noch weniger Tieren und Tierarten kommen können. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 993 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Krainer, Wittauer, Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 993 der Beilagen – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Brinek, Krainer, Wittauer, Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über die Regierungsvorlage (781 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung
der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die
gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
(1253 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Kurzbauer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.03
Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! In diesem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China geht es um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und um den Austausch im Hochschulbereich.
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Die kulturellen Beziehungen mit China haben sich gerade im letzten Jahr sehr positiv entwickelt. Daher ist dieses Abkommen besonders zu begrüßen. Im Wesentlichen geht es um die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich. Auf österreichischer Seite erstreckt sich dieses Abkommen auf alle staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Fachhochschulen; auf chinesischer Seite auf alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie auf die zur Verleihung akademischer Grade berechtigten Forschungseinrichtungen.
Ziel dieses Abkommens ist es, die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen, Prüfungen und akademischen Graden in bestimmten Bereichen festzulegen.
Geschätzte Damen und Herren, nur ein paar Sätze noch zum Tagesordnungspunkt 17: Von Abgeordnetem Moser sind zum Bereich der Forschung und Technologie bereits sehr kritische Äußerungen abgegeben worden, welche dann von Kollegin Trunk wieder etwas abgeschwächt wurden. Geschätzte Damen und Herren, ich denke, dass sich die Forschungslandschaft selbst seit dem Jahr 2000 positiv entwickelt hat und eine Erfolgsstory ist. Das wurde heute in der Debatte auch mit Zahlen untermauert.
Geschätzte Damen und Herren, wir sind auf gutem Weg in Richtung Barcelona-Ziele, 3 Prozent bis zum Jahre 2010. Dieser Erfolg ist teils privaten Investoren und teils der Wirtschaft, insbesondere aber den Bemühungen unserer Bundesregierung zu verdanken.
Investitionen im Bereich der Bildung, Forschung und Entwicklung sind Investitionen in die Zukunft, und Investitionen in die Zukunft bedeuten Wettbewerb sowie Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Bund hat neben den ordentlichen Budgets in den Jahren 2002 bis 2004 zusätzlich, und zwar mit verschiedenen Offensivprogrammen, 1,3 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Geschätzte Damen und Herren, insgesamt sind das 17,8 Milliarden Schilling.
Gestatten Sie mir noch einen Vergleich zum Jahr 1999: Im Jahre 1999 lag Österreich im Bereich von Forschung und Technologieentwicklung im Mittelfeld der Europäischen Union, und derzeit sind wir auf dem Weg zu einem absoluten Spitzenplatz. Geschätzte Damen und Herren, dieser Vergleich macht uns sicher! (Beifall bei der ÖVP.)
18.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.06
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Kurzbauer, die Forschungs- und Technologiepolitik ist im Großen und Ganzen schon viel länger als seit 2000 eine von allen Fraktionen des Hauses mitgetragene Politik, die einen ständigen Aufwärtstrend verfolgt. Das wissen wir, und das wollen auch alle vier Fraktionen hier im Haus, wenn ich das richtig sehe.
Daher bitte ich Sie, die Kritik des Kollegen Moser auch so zu verstehen, dass es eine konstruktive Kritik ist, die jetzt die Lobeshymnen, die hier sozusagen über unserer Forschungs- und Technologiepolitik schweben, außer Acht lässt und auf die Realität und auf den Einzelfall abzielt. Daher sehe ich diese Kritik durchaus positiv und würde Sie bitten, den Argumenten des Kollegen Moser auf den Grund zu gehen! Er hat Kritik hier sicherlich nicht grundlos geübt.
Grundsätzlich zum Tagesordnungspunkt: Die SPÖ trägt dieses Abkommen mit der Volksrepublik China natürlich mit. Wir erwarten uns auf Grund der Dynamik der österreichisch-chinesischen Beziehungen auch da positive Auswirkungen. Es ist klar, dass auch die technologischen und wissenschaftlichen Verflechtungen zwischen den beiden
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Ländern für beide von Interesse sind, und daher werden wir Sozialdemokraten dem zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. Wunschredezeit: 4 Minuten; jetzt auf 2 Minuten korrigiert. – Bitte.
18.08
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Der Vorredner hat kurz noch einmal auf die Forschung repliziert. Insofern können Sie vielleicht Kollegem Moser ausrichten, dass er nicht nur immer die negativen Dinge sehen sollte, sondern sehr wohl auch einmal positiv bemerken könnte, dass Österreich auf Grund der Anstrengungen, die die Regierung im Forschungsbereich unternommen hat, eines der ganz wenigen drei EU-Länder ist, die auf einem sehr guten Weg sind und 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis 2010 erreichen und einhalten können.
Ich denke, das ist sehr wohl ein Grund, dass man auch einmal sagt, dass das etwas ist, was die Regierung gut gemacht hat! Es war dies nämlich erst ab dem Jahr 2000 ein explizites, ausgesprochenes und niedergeschriebenes Ziel einer Regierung, während das vorher kein Ziel war.
Insofern sind wir in der Forschung auf einem guten Weg Das gilt es halt auch einmal laut zu sagen, wenn ich natürlich auch verstehe, dass die Opposition gegen etwas ist oder etwas halt nicht so gut findet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: Es ist gut und wichtig, dass man gegenseitige Abkommen hat, mit welchen man die Gleichwertigkeit im Hochschulbereich anerkennt und somit Studierende die Möglichkeit haben, ihren Abschluss auch hier und dort anzuerkennen zu lassen. China hat auch schon mit anderen europäischen Ländern wie Deutschland und Frankreich gleiche Abkommen geschlossen, deshalb ist es gut und richtig, dass wir das in Österreich auch machen. Daher freue ich mich, dass das heute einer der wenigen einstimmigen Beschlüsse sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.10
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Kollegin Bleckmann hat jetzt schon etwas verraten. Was soll ich jetzt noch sagen, wenn ohnehin alles einstimmig ist? (Abg. Dr. Bleckmann: Entschuldigung!) Ja, wir stimmen diesem Übereinkommen natürlich zu.
China hat Jahrtausende alte kulturelle Traditionen und ist auf der Aufholspur in Technologie und Wissenschaften.
Das macht natürlich Sinn. Ich bitte Sie aber gleichzeitig, darauf zu achten, dass solche staatlichen Übereinkommen auch wirklich genützt werden können und dass es nicht vorkommt, dass das Studium der chinesischen Sprachen und Dialekte oder der Kultur in Österreich auf Grund mangelnder Ressourcen möglicherweise erschwert wird, sondern dass dieser Austausch auch tatsächlich stattfinden kann und belebt wird.
Außerdem, Frau Bundesministerin, bitte ich Sie – das klingt jetzt vielleicht sarkastisch, ist aber nicht so gemeint –, dafür zu sorgen, dass es dann nicht letztlich leichter sein wird, sich zwischen China und Österreich auszutauschen, es aber schwer bleibt, mit
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dem Studium der Geschichte, der Politologie oder der Medizin zwischen einzelnen österreichischen Universitäten zu wechseln, weil hier – bei allen Vorteilen der Autonomie – Studienangebote und Lehrinhalte einfach zu wenig abgeglichen werden.
Wenn all das verhindert wird, kann man diesem Abkommen nur
freudig und positiv zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
18.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 781 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1192 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur
Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“, das Bundesgesetz zur
Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das Eisenbahngesetz 1957 und
das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden (1230 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
18.12
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich glaube, jedem Menschen ist klar, dass man, wenn man vorankommen will, zuerst den ersten Schritt gehen muss und dann erst den zweiten Schritt setzen kann.
Ganz konkret: Wir diskutieren jetzt Maßnahmen, die in Richtung Brenner Basistunnel gehen sollen. Meines und unseres Erachtens, nach vielen Einschätzungen von Experten und auch nach der Einschätzung des Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank, Wolfgang Roth, ist der erste Schritt hiebei Kostenwahrheit auf der Straße, die Schaffung eines neuen verkehrspolitischen Ordnungssystems in Europa sowie die Belastung des Güterverkehrs auf der Straße mit den Kosten, die er verursacht. Erst dann – das ist die Meinung von Experten, das ist die Meinung des Transitforums, das ist auch die Meinung vieler betroffenen Bürgerinnen und Bürger, und das ist unsere Meinung –, wenn ich weiß, dass es auf der Straße teurer ist, macht es Sinn, dass in ein Schienenprojekt investiert wird, das Milliarden kostet.
Sie von den Koalitionsparteien gehen den umgekehrten Weg. Sie, die immer wieder betonen, dass Sie finanzpolitisch sehr, sehr korrekt agieren und das Budgetdefizit eindämmen wollen, dass Sie nur sinnvolle Investitionen vorantreiben wollen, gehen zuerst den zweiten Schritt: Sie setzen mehr oder weniger einen Tunnelbau in die Welt und
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beginnen mit Spatenstichen, bevor überhaupt klar ist, ob dieser Tunnel benützt wird. (Abg. Mag. Regler: Wir haben das Road-Pricing!)
Herr Kollege Regler, allen, die im Verkehrsbereich tätig sind, ist die ProgTrans-Studie bekannt; Herr Staatssekretär, Ihnen ja auch! Diese Studie stellt schwarz auf weiß fest – noch dazu wurde sie ja von der Brenner Basistunnel-Gesellschaft beauftragt –: Wenn es zu keiner veränderten Verkehrspolitik auf der Straße unter den Rahmenbedingungen, wie sie derzeit die Wegekostenrichtlinie vorsieht, kommt, dann wird es zu keiner Verlagerung von der Straße auf die Schiene kommen. (Abg. Wittauer: Das ist eine Grundvoraussetzung, das wissen wir!) Dann ist der Brenner Basistunnel für die Würscht – auf gut Deutsch gesagt.
Gerade deshalb plädiere ich immer wieder dafür, dass wir zuerst Kostenwahrheit auf der Straße haben, dass überhaupt ein Verlagerungseffekt stattfinden kann, damit wir endlich die Bevölkerung im Inntal und auch entlang der Brennerroute entlasten können. Meine Damen und Herren! Eine wirkliche Entlastung können Sie der Bevölkerung nämlich mit Ihrer Politik, indem Sie sagen: Wir bauen jetzt den Tunnel, ganz egal, ob der Lkw durch Güterzüge ersetzt wird oder nicht!, nicht bieten.
Unsere Politik hingegen geht den anderen Weg: Wir wollen Klarheit haben, dass diese Röhre dann wirklich genützt wird, Klarheit darüber, dass die Investitionssumme von 8 bis 14 Milliarden, von denen ein Großteil auf die österreichischen SteuerzahlerInnen zurückfallen wird, wirklich sinnvoll eingesetzt wird und auch eine Entlastung bringt. Das ist durch Ihr Konzept absolut nicht gewährleistet und garantiert! Ihre Vorgangsweise ist meines Erachtens grob fahrlässig, einerseits betreffend die verkehrspolitischen Dimensionen und andererseits vor allem betreffend die finanzpolitischen Dimensionen.
Ich möchte nicht einen Rechnungshofbericht 2015 lesen, in
dem dann insgesamt mit diesem Projekt wahrscheinlich sehr, sehr harsch
abgerechnet werden wird! Deswegen können wir diesem Antrag, obwohl er auch
manche guten Punkte wie zum Beispiel die rechtzeitige Umsetzung von
EU-Richtlinien beinhaltet, nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.17
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was wir jetzt gehört haben, war wieder eine ähnlich chaotische Aussage wie bereits im Verkehrsausschuss. Darauf komme ich dann noch bei einem anderen Thema zu sprechen.
Geschätzte Kollegin Moser, es ist völlig richtig, dass es in Tirol schon längst fällig ist, dass der Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert wird. Daran arbeiten wir auf allen Ebenen in Tirol. Tirol engagiert sich diesbezüglich in einem sehr, sehr hohen Ausmaß und versilbert zum Beispiel Landesvermögen, um den Brenner Basistunnel zu ermöglichen. Es ist eine gemeinsame Kraftanstrengung der gesamten Tiroler Bevölkerung, dieses Projekt, das die Verlagerung ja erst ermöglicht, auf die Schienen zu bekommen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
Frau Kollegin Moser, es ist völlig überflüssig, darüber zu diskutieren – denn das weiß jeder –, dass dazu begleitende Maßnahmen nötig sind. Sie erzählen uns nichts Neues, unterstellen uns aber, dass wir diese Maßnahme nicht ergreifen wollen. Das Land Tirol hat bereits Maßnahmen ergriffen; zum Teil erfolgten Aufhebungen durch den EuGH. Heute können Sie nachlesen, dass diese Maßnahmen wiederum ergriffen werden, allerdings braucht es, um eine Verlagerung zu erzielen, zuerst eine leistungsfähige
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Infrastruktur, die die zu verlagernden Lkw auch aufnehmen kann. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Jetzt ist sie ja schon vorhanden!) Das ist das Problem, das wir heute haben.
Wir haben im Unterinntal eine Trasse, die bereits massiv nicht nur be-, sondern überlastet ist, eine zweigleisige Strecke, in die vier Gleise einmünden und sich dann wieder auf vier Gleise aufteilen. Das ist ein Flaschenhals. Deswegen wird sinnvollerweise schrittweise zunächst dieser Flaschenhals behoben und derzeit das Unterinntal ausgebaut.
Dort kann bereits früher ein Verlagerungseffekt einsetzen und können die Maßnahmen, die Sie fordern, auch sinnvoll angewendet werden. Es nützt nämlich nichts, wenn wir alle Lkw auf eine Schiene zwingen, die wir nicht haben. Diese Diskussion, was früher da ist, die Henne oder das Ei, ist relativ leicht gelöst: Das eine geht ohne das andere nicht.
Der nächste Flaschenhals ist der Brenner Basistunnel: Die Wegekostenrichtlinie wird gemäß den Zusagen von Barroso und den Verhandlungen im EU-Parlament noch im nächsten Jahr umgesetzt. Die Voraussetzungen werden auf Landes-, auf Bundes- und auf europäischer Ebene geschaffen, um die notwendigen Verlagerungen auch zu erzielen.
Nur sollten wir dann diesen Tunnel auch wirklich haben und nicht erst anfangen zu bauen! So ein Projekt realisiert man nicht von einem Tag auf den nächsten. Der Tunnel muss dann fertig sein und bereit stehen. Und deswegen nehmen wir – im Wissen um alle Schwierigkeiten – diese Verantwortung auf uns, eine derartige Entscheidung bereits heute zu fällen. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss nehmen wir wichtige Weichenstellungen vor, auch in die Richtung der Möglichkeit einer weiteren Finanzierung. Eine weitere Finanzierungszusage des Bundes wird umgesetzt, eine weitere Möglichkeit, die Österreichischen Bundesbahnen einzubeziehen, wird geschaffen.
Frau Kollegin Moser, dass Ihnen plötzlich alles Mögliche – Geld und anderes – wichtiger ist als die Umwelt in Tirol, wichtiger als die Menschen in Tirol, die auf eine derartige schrittweise Vorgangsweise angewiesen sind, verblüfft oder verwundert, ehrlich gesagt, gar nicht mehr, weil Sie von den Grünen widersprechen sich in letzter Zeit andauernd.
Van der Bellen in der „Pressestunde“: Ich bin für eine kilometerabhängige Maut. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das hat er ja nie gesagt!) – Frau Kollegin Moser zwei Tage später im Verkehrsausschuss: Ich bin gegen eine kilometerabhängige Maut. (Abg. Brosz: Da haben Sie nicht genau zugehört!)
Wir von der ÖVP, sehr verwundert, fragten nach: Meinen Sie das ernst? Widersprechen Sie jetzt Ihrem Parteivorsitzenden? (Abg. Dr. Gabriela Moser: Er hat das nie gesagt!) – Ihre Antwort war: Ich bin gegen eine kilometerabhängige Maut, ich bin aber für eine kilometerabhängige Maut auf den Bundesstraßen.
Bei uns herrscht nur noch Verwirrung, wir verstehen Ihre Verkehrspolitik nicht mehr, von vorne bis hinten nicht! Wir machen sie aber auch nicht, und das ist das Glück für die Menschen in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eder. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
18.21
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesetzesvorlage, die wir heute hier diskutieren, ist eine eher sehr technokratische. Es geht darum, die Finanzierung der durch Ver-
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schmelzung aus der BBT AG hervorgegangenen Europäischen Aktiengesellschaft in Zukunft durch Zuschüsse und nicht nur durch Förderungen zu ermöglichen. Das wird sowohl von der italienischen als auch von der österreichischen Gesellschaft geschehen. Dazu kommt noch der Verkauf des Bundesanteiles an der in der BBT SE aufgegangenen BBT AG, Brenner Basistunnel AG, an die ÖBB-Infrastruktur Bau AG. Es wäre vielleicht eine Geschmackssache gewesen, ob man das nicht überhaupt an die ÖBB-Holding hätte anbinden können, aber es ist eben einmal so, wie es ist. Also dem stimmen wir selbstverständlich zu, das ist überhaupt keine Frage.
Da ich auch hier optimistisch eingestellt bin und es hier um ein Projekt geht, wo allein der Sondierstollen rund 430 Millionen € kostet und der Tunnel selbst dann natürlich wesentlich mehr – wobei ich über Schätzungen heute noch gar nicht sprechen möchte, denn erst dann, wenn der Sondierstollen fertig ist, wird man sehen, wie viel der Tunnel in etwa kosten wird –, darf ich von der sozialdemokratischen Fraktion mich grundsätzlich zu dem Projekt bekennen.
Ich muss ergänzend sagen, dass man hier sehr wohl noch eine Reihe von politischen Aufgaben zu erfüllen hat, gehe aber mit Kollegin Hakl insofern konform, als ich sage: Selbstverständlich ist es vernünftig, jetzt die Dinge schon in Angriff zu nehmen, denn wenn man sie dann erst in Angriff nimmt, bis alle anderen Voraussetzungen geschaffen sind, vergehen weitere 15, 20 Jahre, bis das Projekt fertig werden kann. Daher halte ich es für vernünftig, wie hier vorgegangen wird.
Gleichzeitig aber muss uns klar sein, dass wir durch diesen Tunnel eine Verbindung schaffen, die zwei Staaten, nämlich Italien und Deutschland, verbindet, wobei wir jetzt schon merken, dass gerade auf diesen Bahntrassen, auch schon im Inntal, sehr viele andere Bahnen als die ÖBB bereits ihre Verkehre aufgenommen haben.
Ganz wesentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es natürlich auch sein, wie die Gesamtfinanzierung dieses Tunnels machbar ist. Ein vernünftiger Vorschlag aus sozialdemokratischer Sicht wäre, dass die Beteiligten mitfinanzieren, nämlich die Europäische Union insgesamt – weil ja viele europäische Verkehre durch den Tunnel gehen – mit etwa 25 Prozent, die Italiener auch mit etwa 25 Prozent, Deutschland – und das ist noch das Problem; hier müsste man meines Erachtens noch lobbyieren – ebenfalls mit 25 Prozent und Österreich auch mit 25 Prozent Beteiligung. Dann würde das Ganze auch von der Gesamtfinanzierung her in eine etwas günstigere Konstellation für Österreich fallen, weil für uns natürlich der Tunnel zwar wichtig ist, aber verkehrspolitisch natürlich eine Reihe von Fragen noch offen sind.
Wir müssen uns auf jeden Fall auch mit dem LKW-Umgehungsverkehr weiter beschäftigen. Und wenn vorhin schon Kollege Roth, immerhin der EIB-Zentraleuropa-Chef, zitiert wurde, dann darf auch ich ihn noch einmal kurz zitieren. Er meint: Man kann nicht beides machen: den Tunnel bauen und gleichzeitig die LKW weiter fahren lassen. – Und das ist das Entscheidende.
Wir müssen in Bezug auf die Wegekostenrichtlinie, die ja zurzeit noch immer heftig diskutiert wird, eine gemeinsame Lösung finden. Und hier geht es aus meiner Sicht nicht um parteipolitische Fragen, sondern hier geht es darum, dass wir als Österreicher im Rahmen der Europäischen Union eine gemeinsame Lösung finden, die dafür sorgt, den LKW-Verkehr wirklich zurückzudrängen und den Bahnverkehr, also auch den Bahnverkehr durch den Tunnel, zu forcieren.
Wir haben ja auch im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert, und der Herr Staatssekretär hat auch eine sehr ausführliche Stellungnahme zu vielen Fragen, die im Ausschuss gestellt wurden, abgegeben, unter anderem auch zur Frage bezüglich eines PPP-Modells, also eines privaten Finanzierungsmodells. Das kann natürlich auch nur dann funktionieren, wenn genügend Frequenz durch den Tunnel geht.
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Unser aller Ansinnen muss sein, a) den Tunnel zu errichten und b) ihn dann auch wirtschaftlich zu nutzen. Und dazu wird es einer Reihe von Maßnahmen, möglicherweise auch ordnungspolitischer oder finanzpolitischer Maßnahmen, bedürfen, aber wir müssen dieses Projekt in beiden Richtungen unbedingt in der Europäischen Union gemeinsam noch sehr lobbyieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)
18.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
18.26
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die letzten Worte des Abgeordneten Eder waren eine Wohltat, wenn er sagt, gemeinsam müssen wir lobbyieren und gemeinsam müssen wir schauen, dass die Finanzierungen zukünftig gesichert sind.
Frau Abgeordnete Moser, wir haben oft darüber diskutiert: Wir haben eine 1,8-Milliarden-Investition bei der Unterinntal-Trasse. Dieser Erkundungsstollen schlägt sich mit 455 Millionen zu Buche. – Das ist alles umsonst, wenn wir nicht den Brenner Basistunnel bauen! (Abg. Neudeck: Vergeblich, nicht umsonst!) Umsonst! Das heißt, die Investitionen sind umsonst, weil ich die Unterinntal-Trasse nicht brauche! Das war eine Vorausleistung von Österreich, ein Signal an Europa, damit Europa sich bereit erklärt, die Mitfinanzierung beim Brenner Basistunnel zu übernehmen.
Ich habe es Ihnen im letzten Ausschuss gesagt: Wenn Ministerpräsident Stoiber seine Regierung auffordert, dass Deutschland mitfinanzieren soll, weil dieser Brenner Basistunnel auch für Deutschland sehr wichtig ist, und wenn die Italiener weiter schneller arbeiten, gemeinsam diesen Kraftakt machen und ihre Finanzierung für den Erkundungsstollen schon gesichert haben – wir haben hier noch ein bisschen Arbeit vor uns –, und wenn Tirol bereit ist, Eigentum der Tiroler Bevölkerung einzusetzen, um beim Brenner Basistunnel mit zu investieren, wiederum als Zeichen für Europa, um klarzumachen, wie wichtig dieser Brenner Basistunnel für Tirol ist, dann wundert es mich, wie hartnäckig Sie sich hier verweigern, wo Sie doch ganz genau wissen: Wenn diese Investitionen auf europäischer Ebene getätigt werden, in Italien, in Österreich, und die Tiroler mit investieren, dann werden natürlich auch Begleitmaßnahmen gesetzt werden, um diese Investitionen auch zu nutzen.
Sie werden doch nicht glauben, dass der Mensch so blöd ist und zwischen 5 und 6 Milliarden € investiert – und nicht, wie Sie gesagt haben, zwischen 8 und 14 Milliarden; oder sagen wir vielleicht 7 Milliarden, wenn die Ergebnisse beim Erkundungsstollen ein bisschen negativ ausschauen –, die größten Investitionen in Österreich in die Infrastruktur tätigt, um danach zu sagen: Diese Röhre bleibt leer!? Also das ist wohl naiv! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.) – Frau Abgeordnete Moser, das ist naiv!
Ich probiere ja immer, sehr freundlich mit Ihnen umzugehen, weil ich weiß, dass Sie im Grunde Ihres Herzens dieses Projekt unterstützen. Die Grünen haben ja immer gesagt, der Verkehr soll auf die Schiene. – Wir setzen diese Schritte!
Der Brenner Basistunnel ist schon ein sehr altes Projekt, es liegt schon seit 20 Jahren sozusagen bei den ÖBB im Keller; der Keller ist voll von Probebohrungen, voll von Projekten. Jetzt haben wir die Chance, dieses Projekt umzusetzen – unterstützen Sie diese Regierung dabei! Und wenn Sie selbst vielleicht einmal an der Regierung sind, treiben Sie dieses Projekt voran! Es ist gut für die Tiroler Bevölkerung, es ist gut für
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Europa, und es ist ein Zeichen in die richtige Richtung. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
18.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
18.30
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Brenner Basistunnel ist aus Tiroler Sicht ein Projekt mit sehr hoher Erwartung, einerseits für unser Land, andererseits natürlich auch für Europa und für die zukünftigen Verkehrssysteme in Europa.
Frau Kollegin Moser, ich glaube, es wäre grob fahrlässig, würde man dieses Projekt nicht verfolgen und würde man dieses Projekt nicht mit Nachdruck einfordern.
Ich kann aber auch dem Herrn Kollegen Eder Recht geben, der gesagt hat, wir müssen da gemeinsam noch viel Lobbyismus und Kraft dahinter setzen. Ich glaube, es geht darum, dass wir in Europa insgesamt eine Trendumkehr in der Verkehrspolitik einleiten, weil wir einerseits auf die Menschen Rücksicht zu nehmen haben und andererseits Perspektiven ... (Abg. Dr. Gabriela Moser: Ihr Kollege Rack unterminiert unsere Vorschläge! – Staatssekretär Mag. Kukacka: Geh, so ein Unsinn!)
Kollegin Moser! Sie sprechen auch mit doppelter Zunge:
Einerseits fordern Sie Mauten, wie es Kollege Wittauer gesagt hat, und
andererseits lehnen Sie vernünftige, umweltschonende Verkehrsmittel ganz
einfach ab. (Neuerlicher Zwischenruf der
Abg. Dr. Gabriela Moser.)
Es gibt also keine Alternative zur Schiene, und es gibt auch für uns Tirolerinnen und Tiroler keine Alternative zu diesem Projekt, weil es darum geht, dass wir die Verkehrsströme in Europa auf die Bahn bringen. Es braucht zusätzlich auch den LKW – das muss man auch ganz offen sagen –, um die Flexibilität aufrechtzuerhalten. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Warum soll einer durch den teuren Tunnel fahren, wenn jetzt schon ...?) – Sie wohnen nicht in Tirol, und Sie können das aus der Ferne vielleicht auch nicht so beurteilen. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Ich war dort!) Ja, aber wenn Sie nur durchfahren, kriegen Sie weniger mit, als wenn Sie dort wohnen und mit den Tirolerinnen und Tirolern Kontakt haben.
Es werden mit dieser Gesetzesinitiative Möglichkeiten für zusätzliche Finanzierungen geschaffen. Der Termin für die weitere Öffnung des grenzüberschreitenden Netzzugangs im Schienengüterverkehr wird vorverlegt. Und es wird dadurch auch möglich, hier technische Schranken abzubauen.
Aus unserer Sicht steht dieses Projekt für mehr
Güterverkehr auf der Schiene und weniger Güterverkehr auf der Straße. Ich
glaube, wir müssen in Zukunft aber auch schauen, dass wir den Personenverkehr
fließend gestalten. Daher stehen wir zu diesem Projekt und begrüßen diese
Gesetzesinitiative. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen.)
18.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Reheis zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.32
Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich denke, der Worte sind genug gewechselt, es ist jetzt an der Zeit, Zeichen zu
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setzen, Zeichen für die Bevölkerung und ganz besonders für die Tiroler Bevölkerung, die genug hat vom Transitverkehr.
Ich möchte mich hier auch den Worten des Kollegen Eder anschließen: Hier geht es nicht um Parteipolitik, hier geht es darum, etwas umzusetzen, das der Bevölkerung wirklich zugute kommt.
Tirol tut sehr viel dafür, dass die Bevölkerung entlastet wird, und braucht natürlich, wenn ich jetzt an das sektorale Fahrverbot denke, auch die Unterstützung der Bundesregierung. Landeshauptmann-Stellvertreter Gschwentner bemüht sich sehr, aber er braucht nicht nur die Tiroler Unterstützung, sondern eben auch die Unterstützung der Bundesregierung.
Natürlich bin ich der Meinung, dass man die Bedenken ernst nehmen und auch diskutieren muss. Selbstverständlich sind Rahmenbedingungen zu setzen, damit es in Zukunft eine gleichmäßige Verteilung der Transitbelastung gibt. Es darf nicht sein, dass wir Tiroler den Umwegverkehr durch die Schweiz allein zu tragen haben.
Herr Staatssekretär, es gilt aber auch, um ein klares Bekenntnis aller Beteiligten zu kämpfen. Ich bitte Sie, Herr Staatssekretär, abzuklären, wie die Aussagen des Sprechers des Vorstandes der ÖBB-Holding, Mag. Huber, vor dem Infrastrukturausschuss der Industriellenvereinigung, der Brenner Basistunnel komme 20 Jahre zu früh, den brauche man nicht, zu verstehen sind. Ich bitte, das abzuklären, denn ich denke, man sollte sich schon überlegen, was man davon zu halten hat, wenn ein zukünftiger Aktionär offensichtlich derzeit von diesem Projekt nichts hält. Ich glaube, dass es nicht sehr gescheit ist, wenn hier nicht alle an einem Strang ziehen und ein klares Bekenntnis zu diesem Projekt ablegen.
Ich möchte hier noch, weil es heute auch in der „Tiroler Tageszeitung“ steht, das Bekenntnis von Landeshauptmann-Stellvertreter Gschwentner und der Tiroler Landesregierung insgesamt, was die Bemühungen um die Verbesserung der Tiroler Luft angeht, darlegen: Nur die Verringerung des Verkehrs verbessert die Tiroler Luft. – Die Verlagerung des Transitverkehrs Richtung Schiene verbessert die Luft ebenfalls und die Lebensqualität der Tirolerinnen und Tiroler und der Menschen entlang der Transitrouten ganz besonders. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.
18.35
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich sehr herzlich bedanken beim Kollegen Eder und auch beim Kollegen Reheis für ihre klaren Worte zum Thema Brenner Basistunnel, natürlich auch bei den Rednern der Koalitionsfraktionen.
Dieses Projekt, meine Damen und Herren, ist von nationalem
Interesse. Ich verstehe deshalb nicht, warum hier kleinkarierte Positionen
gerade von den Grünen vertreten werden, die doch sonst nicht in ihre
verkehrspolitische Ideologie passen und die auch im Widerspruch zu dem stehen,
was sie – dankenswerterweise, sage ich – auch im Europäischen Parlament vertreten haben, um dort zum
Beispiel eine Wegekostenrichtlinie zu erreichen, die durchaus auch den
österreichischen Positionen nützt.
Ich muss das zurückweisen, wenn Sie sagen, dass hier grob fahrlässig gehandelt wird. Diese Regierung hat in der Frage des Brenner Basistunnels von Anfang an konsequent und konsistent gehandelt, hat die notwendigen Staatsverträge mit unserem Partnerland
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Italien abgesprochen und sich frühzeitig darum bemüht, von der
Europäischen Union konkrete Zusagen für die Finanzierung zu erhalten.
Ich kenne kein anderes europäisches Infrastrukturprojekt, wo
die Zusagen der Europäischen Kommission so konkret sind, wie das gerade beim
Brenner Basistunnel der Fall war, eben auch wegen des konsequenten Lobbyings
der Bundesregierung, des Herrn Vizekanzlers, des Herrn Bundeskanzlers, aber natürlich
auch der Tiroler Landesregierung.
Und ich bedanke mich auch bei der Tiroler Landesregierung, dass sie bereit ist,
einen erheblichen Beitrag zu diesem Brenner Basistunnel, zum Pilotstollen zu
leisten, damit wir dieses Projekt realisieren können.
Wir haben ja in
einem Ministerratsbeschluss vom 12. Juli dieses Jahres dem Bau dieses
Pilotstollens zugestimmt und damit quasi die Initialzündung gesetzt, sodass
dieses Projekt unumkehrbar ist, weil dieses Projekt für die österreichische
Verkehrspolitik notwendig ist.
Meine Damen und
Herren, wir werden natürlich auch alles daransetzen, um auf europäischer Ebene
durch entsprechende Neuorientierung der Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass
dieser Tunnel auch genützt werden muss. (Zwischenruf der
Abg. Dr. Gabriela Moser.)
Ich verstehe
nicht, Frau Kollegin Moser, warum Sie sagen, in der Schweiz sind diese zwei
Tunnel notwendig, wie sie dort jetzt gebaut werden, aber in Österreich ist das
ein unsinniges Projekt. Warum soll etwas in der Schweiz gut, richtig und lobenswert
sein – überall wird die Schweizer Verkehrspolitik von Ihnen
propagiert – und in Österreich falsch? (Neuerlicher Zwischenruf der
Abg. Dr. Gabriela
Moser.) – Frau Kollegin! Das ist leider unsachlich
und konterkariert eigentlich Ihre sonstige Argumentation! (Beifall bei der
ÖVP.)
Wir haben schon
die bisherige Wegekostenrichtlinie bei der Mauthöhe in Österreich so weit
ausgereizt, wie es möglich war; Sie kennen die Diskussionen, auch mit dem EuGH
in diesem Zusammenhang. Und wir haben jetzt alles darangesetzt, dass es
demnächst im Parlament und im Rat zu einem gemeinsamen Beschluss in dieser
Frage kommen kann, der erheblich die österreichischen Positionen unterstützen
wird.
Es haben hier
alle Fraktionen mitgewirkt, auch die Grünen, meine Damen und Herren! Deshalb
würde ich wirklich meinen, Sie sollten hier auch in Österreich ein bisschen
mehr über Ihren parteipolitischen Tellerrand hinaus denken. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Wir hoffen sehr, dass jetzt Parlament und Rat zu einem gemeinsamen Beschluss kommen. Diese Wegekostenrichtlinie wird dazu beitragen, dass wir erstens die entsprechende Förderung erhalten, dass es zweitens möglich ist, dass zum ersten Mal – zum ersten Mal! – in der Geschichte in Europa auch eine Querfinanzierung von der Straße auf die Schiene möglich ist.
Natürlich ist das noch nicht alles und sind wir noch nicht am Ende der Wegstrecke angelangt, meine Damen und Herren, aber wir haben auch noch zehn Jahre Zeit, um bis dorthin auch auf europäischer Ebene die Rahmenrichtlinien so zu bestimmen, dass dieser Brenner Basistunnel auch entsprechend genutzt werden kann. Und er muss genutzt werden! Sie wissen genau, dass die Straßenkapazität durch Tirol erschöpft ist, dass es keinen weiteren Ausbau etwa der Autobahn in Tirol geben wird, und von daher ergibt sich auch schon der notwendige Zwang angesichts der Steigerung des Verkehrs, dass dieser Basistunnel gebaut wird.
Meine Damen und Herren, wir sind hier auf dem richtigen Weg, wir tun alles, was notwendig ist. Ich sehe keine Alternative, die einen Sinn haben würde, und deshalb darf
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ich noch einmal an alle appellieren, diesen Kurs der Bundesregierung zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
18.41
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wie wichtig das Projekt Brenner Basistunnel ist, verdeutlicht die Tatsache, dass der Brennerkorridor die Hauptlast des alpenquerenden Güterverkehrs trägt. Deshalb sind entsprechende Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Bevölkerung dringend nötig.
Weiters zeigt die starke Zunahme des LKW-Verkehrs seit Ende der Ökopunkte-Regelung die Notwendigkeit, die Infrastrukturprojekte international koordiniert voranzutreiben. Beim Brenner Basistunnel handelt es sich um ein Projekt, das nicht auf die Länder entlang der Brennerachse beschränkt ist, sondern um ein Vorhaben von europäischer Tragweite. Die Realisierung des Brenner Basistunnels schreitet wie geplant voran. Minister Gorbach und sein italienischer Amtskollege unterzeichneten anlässlich der Verkehrskonferenz der Alpenländer am 14. November ein Memorandum zur Errichtung des Brenner Basistunnels, in dem sie erklären, die vorgesehenen Maßnahmen zur Planung und Errichtung des Tunnels mit aller Kraft zu unterstützen, um das Projekt umfassend und rasch zu verwirklichen.
Durch die vorliegende Regierungsvorlage wird die Gleichbehandlung der Gesellschafterleistungen im Bereich der Finanzierung sichergestellt und die Finanzierungsbasis erweitert. Die Realisierung des Brenner Basistunnels stellt ein Kernelement des Generalverkehrsplanes sowie des ÖBB-Rahmenplanes dar.
Hohes Haus! Leistungsfähige Verkehrsadern sind eine Grundvoraussetzung für eine gedeihliche Wirtschaftsentwicklung und für sichere österreichische Arbeitsplätze. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir im Zuge der Diskussion des Brenner Basistunnels viel vorstellen können, aber einen so sonderbaren Standpunkt wie jenen der Frau Kollegin Moser nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
18.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Heinzl am Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.43
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Errichtung des Brenner Basistunnels ist ein wichtiges Zukunftsprojekt für die Verkehrsinfrastruktur in Westösterreich. Es ist ein notwendiges, wenn auch ein sehr kostenintensives Projekt. Und es wurde im Zuge dieser Debatte schon gesagt: Auf Grund des europäischen Stellenwertes des Projektes ist es natürlich auch erforderlich, dass die Europäische Union ihren Teil dazu beiträgt und dass die Regierung diesen Teil auch einfordert.
Aber dieses wichtige Verkehrsprojekt im hochrangigen Schienennetz darf auch nicht den Blick auf andere Schauplätze der Schienenverkehrspolitik verstellen, wo die Dinge weit weniger rosig ausschauen. Ich meine damit die Vernachlässigung der Nebenbahnen und deren Infrastruktur. Herr Staatssekretär, ich glaube, dass das Totsparen der Nebenbahnen auch eine weitere Schwächung des ländlichen Raumes darstellt.
Ich möchte das wieder einmal am Beispiel der Mariazellerbahn darlegen. Für den Erhalt der Mariazellerbahn wurden seit dem Jahr 2000 von der Bundesregierung wieder-
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holt Versprechungen abgegeben. Mittlerweile ist aber höchste Eile geboten, da ohne neue Investitionen in Infrastruktur und Wagenmaterial der fahrplanmäßige Betrieb der Mariazellerbahn langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Herr Staatssekretär! Sie wissen, dass der Buchwert des Rollenden Materials dieser Mariazellerbahn nur mehr 3 070 € beträgt, und in das Wagenmaterial ist seit dem Jahr 2000 nichts mehr investiert worden. Das ist, glaube ich, der beste Beweis, dass die Verantwortlichen die Mariazellerbahn den leisen Korrosionstod sterben lassen wollen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie wissen auch, dass der Infrastrukturvertrag zwischen dem Verkehrsministerium und dem Land Niederösterreich den Bestand der Bahn nur mehr bis zum Jahr 2008 garantiert.
Hohes Haus! Das Gesetz zur Errichtung der Brenner Basistunnel AG wird unsere Zustimmung erhalten. – Für die Mariazellerbahn warten wir noch immer auf die rettenden Gelder. (Beifall bei der SPÖ.)
18.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.46
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sonderbar, Herr Kollege Hornek, ist für mich Folgendes: Wenn man ein Projekt angeht, von dem man nicht weiß, wie viel es kostet, wer es finanziert, von dem man aber genau weiß, dass es nicht nützt. – Das ist Ihr Brenner Basistunnel, wie er jetzt unter diesen Rahmenbedingungen angegangen wird. Dann ist das sonderbar; das möchte ich Ihnen zurückgeben.
Herr Staatssekretär, ich habe jetzt in meiner Rede die Schweiz gar nicht erwähnt, aber Sie wissen ganz genau, dass in der Schweiz der Straßengüterverkehr mindestens doppelt, wenn nicht dreimal so viel kostet wie bei uns, und dass sich daher ein Verlagerungseffekt ergibt und deshalb in der Schweiz die Tunnels benützt werden. Bei uns, sagt ProgTrans im Auftrag der Brenner Basistunnel Gesellschaft, wird es keinen Verlagerungseffekt geben, wenn die Bedingungen auf der Straße gleich bleiben.
Zu Ihrer Hoffnung – da komme ich jetzt auf Ihr Argument zurück –, dass sich die Bedingungen auf der Straße ändern: Ihr Wort in Gottes Ohr! Diese Hoffnung kenne ich aus der Zeit des Beitritts zur EU. Da hat es geheißen: Wir hoffen darauf, dass die Ökopunkteregelung verlängert wird. Wir hoffen. Und was war mit der Ökopunkte-Regelung? Sie ist ersatzlos ausgelaufen. Ersatzlos! Und vor diesem Erfahrungshintergrund sage ich: Finger weg, wenn es keine Garantie gibt! Und ich glaube, da bin ich auf der sicheren Seite und will wirklich jetzt, ja sofort Maßnahmen für die Bevölkerung haben. (Beifall bei den Grünen.)
18.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1192 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1159 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG geändert wird (1231 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
1996 – GelverkG geändert wird (1232 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.49
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Änderungen zum Güterbeförderungsgesetz und zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz dienen vordergründig der Anpassung an die Gewerbeordnung. Tatsächlich aber geht es um das Bedienen einer Lobby; anders sind die Regelungen wohl nicht zu verstehen.
Meine Damen und Herren, wem nützt es, wenn künftig der Frachtbrief nicht mehr mit den Gütern reisen kann und damit Kontrolle massiv erschwert wird? Wem nützt es, wenn künftig die Lenker für alle Probleme haftbar sind? Wem nützt es, wenn das Fortführungsrecht im Gegensatz zur Regelung in allen anderen Branchen im gegenständlichen Fall die Bestellung der Geschäftsführer nunmehr mit einer einjährigen Übergangsfrist vorsieht, und das ohne jede gewerberechtliche Voraussetzung? Wem nützt es, wenn ein Großteil der Strafgelder nunmehr so umgeleitet wird, dass sie zu Kontrollmaßnahmen nicht mehr eingesetzt werden?
Sie, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, belasten die schwächeren Glieder im System, und das zum Vorteil der Starken. Daher werden wir uns an dieser Freunderlwirtschaft nicht beteiligen. Ihre arbeitnehmerfeindliche Haltung ist nicht etwa Zufall, nein, es ist Ihr politischer Geist, und es ist auch kein Einzelfall. Es gibt eine Reihe von Beispielen, die das belegen. Ich erinnere nur an die vielen Belastungen für die arbeitenden Menschen in den vergangenen Jahren, während gleichzeitig die Konzerne entlastet werden. Ich erinnere an die ASVG-Pensionisten, die in Ihrer Regierungszeit mit 8 Prozent realem Einkommen zurechtkommen müssen. Ich erinnere an die Verschlechterung der Entgeltfortzahlung oder etwa an das Hinhalten der Schwerarbeiter. Und es gäbe noch eine ganze Reihe von Beispielen.
Ihre Politik, meine Damen und Herren, ist eine Zumutung für die betroffenen Menschen, für die arbeitenden Menschen, für die Schwächeren im Lande. Ihre Politik schreit nach Wende, nach einer Wende hin zu mehr Gerechtigkeit, zu mehr Mensch-
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lichkeit. Wir werden dafür kämpfen! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Mein Gott!)
18.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.52
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es tut gut, wenn der Herr Kollege Kaipel am Ende seines Beitrages zu diesem Gesetz selbst geschmunzelt hat. Ich denke, Verkehrspolitik sollte klare Strukturen haben, und wir können österreichische Verkehrspolitik nicht mehr gestalten, ohne die europäische Dimension nicht mit hineinzunehmen. Das wird mit diesen Gesetzen getan, und das ist eine sehr klare Ausrichtung im Gegensatz zu so manchen Irrwegen von Vertretern anderer Fraktionen.
Wenn ich etwa an die Ausschuss-Debatte denke, an die Irrwege der Grünen, wo Kollege Van der Bellen am Sonntag die PKW-Maut fordert, und am Donnerstag darauf sagt die Frau Kollegin Moser, Verkehrssprecherin: PKW-Maut ja, aber nicht auf Autobahnen!, so muss ich sagen: Das ist schon ein spannender Ansatz! Konkret heißt das nämlich, den Herrn Generaldirektor, der mit dem Chauffeur auf der Autobahn fährt, den bemauten wir nicht, aber die Mutter, die ihr Kind zum Kindergarten bringt, die bemauten wir. Sozial spannend! Das ist „Grün“, geschätzte Damen und Herren, und das sollte man schon wissen, wenn man verkehrspolitische Debatten führt.
Insgesamt glaube ich, dass beide Gesetze zu einer Entbürokratisierung führen. Der Frachtbrief wird ja nicht ausgeschlossen, sondern der kann ja weiter mitgeführt werden und wird auch das zentrale Dokument bleiben.
Wir werden beiden Regierungsvorlagen selbstverständlich unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Frau Abgeordnete, Ihre Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
18.54
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Die vorliegende Gesetzesmaterie ist für uns aus mehreren Gründen nicht akzeptabel. (Abg. Wittauer: Das ist nichts Neues!) Sie bringt, was die Güterbeförderung anlangt, nicht die Änderungen, die wir uns eigentlich wünschen. Es wird relativ viel Verantwortung auf den Fahrer abgeschoben – meines Erachtens sind die Fahrer ohnehin schon sehr stark der Ausbeutung ausgeliefert –, und insgesamt kommt eine liberalisierte Gewerbeordnung in diesem Bereich. Und deswegen können wir dieser Vorlage nicht zustimmen.
Eine kleine Antwort auf die Ausführungen des Herrn Kollegen in seiner neuen Sprecherfunktion: Ihnen ist hoffentlich seit Jahr und Tag unser Ökosteuer-Konzept bekannt. Da geht es um eine aufkommensneutrale Gestaltung, da geht es um Ökobonus für die Menschen bei gleichzeitigen Abgaben für Energie. Und da geht es darum, dass es eine fahrleistungsabhängige Abgabe geben kann, wenn man das Gesamtpaket mit einer Perspektive macht, die etwas weiter ist als vielleicht Ihre, und innerhalb dieses Konzepts kann man fahrleistungsabhängige Abgaben machen, aber dann nicht spezifisch für Autobahnen, sondern für jeden gefahrenen Kilometer.
Das ist genau das, was uns Herr Staatssekretär Kukacka als Perspektive für den Zeitpunkt, wo es ein europäisches Satellitensystem gibt, das im Verkehrsbereich angewen-
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det wird, in mehreren Presseaussendungen bereits mitgeteilt hat, und auf dieser Ebene können wir gerne weiterdiskutieren. Das ist die Ebene, die wir immer vertreten haben. Das ist die Ebene, die Sie eigentlich kennen sollten, wenn Sie darüber sprechen – alles andere ist irrelevant.
Im Fernsehen – da muss ich noch irgendeinem anderen
Kollegen replizieren – hat Herr Professor Van der Bellen in keiner Weise
die PKW-Maut verlangt. Er hat darauf hingewiesen, dass wir im Ökosteuerkonzept
die Flexibilisierung der Fixkosten haben wollen, denn die Wenigfahrer sollen
nicht bestraft werden dafür, dass sie wenig fahren. (Abg. Wittauer:
Die zahlen gleich viel, dann fahren die anderen noch mehr!)
Sie wissen auch ganz genau, dass wir in diesem Parlament einen Antrag eingebracht haben, der darauf abzielt, dass es eine Entlastung für Pendlerinnen und Pendler gibt, eine bessere Regelung als bisher, nämlich mit Absetzbeträgen und nicht nur mit Werbungskosten. Dann gibt es eine Entlastung der Pendler. Dann hat man eine Entlastung sowohl der Pendler als auch derjenigen, die wenig fahren, erfasst also beide Segmente. Es ist das auch ein Steuerungssystem, das insgesamt mehr Kostenwahrheit bringt und wo auf den gefahrenen Kilometer, wie es auch zukünftige Modelle ermöglichen, Fixkosten übertragen werden.
Das ist in schlichten Worten das, was Sie vielleicht noch
nicht begriffen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
18.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Wattaul zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
18.57
Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich muss sagen: Wenn da ein Außenstehender zuhört, weiß er sicher nicht, was eigentlich Thema ist. Es ist über alles geredet worden, nur nicht darüber, was da wirklich passiert. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)
In dem hier zur Diskussion stehenden Gesetz geht es ganz einfach um eine Bereinigung, denn in der Vergangenheit – das muss ich leider auch der Wirtschaftskammer sagen – hat sich die Wirtschaftskammer auf Kosten der Unternehmer ein bisschen ein Körberlgeld gemacht mit den Frachtbriefen. Das ist jetzt bereinigt worden, und es ist auch ein anderer Terminus eingeführt worden: Wir waren ein konzessioniertes Gewerbe, und jetzt heißt es gebundenes Gewerbe.
Der Erstredner der SPÖ meinte, das sei eine arbeitnehmerfeindliche Maßnahme. Es ist ganz klar, es wird auch die Kabotage limitiert in Österreich. Was heißt das? – Das ist innerösterreichischer Verkehr, den ausländische Frächter in Österreich natürlich jetzt mit der EU-Erweiterung machen können. Die alten Länder dürfen es jetzt schon, und in geraumer Zeit werden es auch die Tschechen, die Slowaken machen können. Da wird es dann zu einem Druck am Arbeitsmarkt in Österreich durch die Fahrer aus den Billiglohnländern kommen. Nachdem unsere Frächter nicht mehr konkurrieren können, werden natürlich viele den Arbeitsplatz verlieren.
Da hat jetzt der EuGH gesagt, man muss diesen Begriff „Zeitweiligkeit“ ändern. Das ist auf zwei Monate begrenzt worden, und es ist ein Papier dazu mitzuführen, und damit kann man tatsächlich, sage ich jetzt einmal, dieses Dumping hintanhalten. Herr Kollege! Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben, das sei arbeitnehmerfeindlich, und jetzt werden alle sterben und was weiß ich was noch, das ist wirklich eine Maßnahme zum Schutz unserer Arbeitnehmer.
Frau Abgeordnete Moser, Sie sprechen sich gegen diese Maut aus, haben aber im Gegenzug sofort gesagt, wir müssen den LKW auf den Bundesstraßen bemauten. Was
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heißt das? – Da passiert genau das, was jetzt beim Road-Pricing passiert ist, dass die Frächter natürlich die Preise weitergeben werden. Und wer wird das bezahlen? Da werden alle Produkte teurer werden. Wenn es das ist, was Sie wollen, dann sagen Sie es! Sagen Sie, Sie wollen, dass es zu einer Verteuerung kommt!
Was mich am meisten wundert: Ist irgendjemandem schon einmal eingefallen, dass man bei den ÖBB auch etwas tun könnte, dass die Herrschaften irgendwann einmal auch marktwirtschaftlich, marktfreundlich agieren, dass man bei den ÖBB ansetzen muss? Warum verlieren sie denn alle Kunden? Warum geht alles auf die Straße? – Ganz einfach: Weil man auf Ö3 nur mehr hört: Mobilitätspartner.
Die Tatsache schaut halt anders aus. Man kann ja gar keine Ware mehr auf die Bahn bringen, weil die ÖBB nicht kundenfreundlich sind. Da gehört angesetzt! Man muss doch einmal hergehen und sagen: Was muss ich machen? – Die Regierung investiert Milliarden in die ÖBB. Und was passiert mit dem parteipolitischen Einfluss in der ÖBB? Schauen wir uns das einmal an! Warum macht man diesbezüglich bei den ÖBB nichts? – Aber da seid ihr alle dagegen! Wenn man bei den ÖBB irgendetwas angreift: Schutzreflex! Es fällt keinem ein, dass man irgendwann einmal bei den ÖBB etwas machen muss. Das ist die Wahrheit.
Man kann nicht hergehen und sagen: Jetzt mache ich den
Transport durch den LKW teurer! Das haben wir schon gesehen, das funktioniert
nicht, das bezahlt der Endverbraucher. Es funktioniert absolut nicht. Sie
können einen Frächter belasten, solange Sie wollen, er wird diesen Preis an die
Kunden weitergeben. Also muss man doch schauen, dass man aus dem Unternehmen
ÖBB, zu dem wir uns bekennen, ein kundenorientiertes, kundenfreundliches
macht. Da müssen Sie aber mitspielen! Da kann man nicht nur diese ganzen
Pfründe schützen, sondern da muss man auf Wirtschaftlichkeit setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.)
19.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (den Vorsitz übernehmend): Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte.
19.01
Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Kaipel hat unsere Argumente schon zusammengefasst. Ich möchte aber doch noch auf einen Punkt zurückkommen, nämlich auf die Frage der Haftung des Lenkers. Der Lenker haftet also auch dann, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der dem Fahrzeugbesitzer zuzuschreiben ist, also nicht nur für eigenes Verschulden, sondern eben auch für einen Verstoß gegen das Gesetz durch den Fahrzeughalter.
Wir wissen aus der Praxis, dass der Fahrer in Wirklichkeit übrig bleibt, dass er dann letztlich die Strafe bezahlen muss, die der Unternehmer bekommen sollte. Wir wissen, dass sich die Behörde selbst bei inländischen LKWs am Lenker schadlos hält und in der Regel gar nicht erst versucht, auf den Fahrzeughalter zurückzugreifen. Das heißt also, man greift auf den Schwächsten zurück, man geht den Weg des geringsten Widerstandes.
Kollege Regler hat im Ausschuss gesagt, das sei notwendig, weil auf den ausländischen LKW-Besitzer sehr schwer zuzugreifen ist. – Das ist eine interessante Argumentation, und ich gebe zu: Es ist natürlich klar, dass man leichter auf den Lenker als auf den Fahrzeugbesitzer zugreifen kann. Ich möchte aber schon feststellen, dass da mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, denn bei der Dienstleistungsrichtlinie zum Beispiel ist man sehr wohl dafür, dass dem Konsumenten zugemutet wird, sich mit dem
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fremden Recht des ausländischen Dienstleisters auseinander zu setzen und sich mit ausländischen Gerichten und Behörden herumzuschlagen.
Daher ist es für uns eindeutig: Es geht wieder nur darum,
die Situation der Arbeitnehmer gegenüber den Unternehmern zu verschlechtern.
Das zieht sich gerade im Verkehrsbereich durch. Daher sind wir auch dagegen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul:
Das ist ja Klassenkampf! Das hat ja nichts mit der Sache zu tun! Das ist ja
Klassenkampf, sonst gar nichts!)
19.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.
19.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich
Regler (ÖVP): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich war ganz verwundert, dass beide
Oppositionsparteien im Ausschuss gegen die Novellen zum Güterbeförderungsgesetz
und zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz gestimmt haben, und ich habe jetzt sieben
Fragen an die Opposition. (Abg. Parnigoni: Drei!)
Erstens: Warum sind Sie gegen die Umsetzung der Richtlinie 96/26/EG, dass das Fortbetriebsrecht nur mehr ein Jahr gewährt wird beziehungsweise im Ausnahmefall eineinhalb Jahre, und dagegen, dass die Möglichkeit der Nachsicht vom Befähigungsnachweis entfällt? Das bringt eine höhere Qualifikation der Unternehmer.
Zweitens: Warum sind Sie gegen den Entfall der Verpflichtung zur Mitführung des Frachtbriefes, da er nur ein privatrechtliches Dokument ist, das in der CMR und im HGB geregelt ist?
Drittens: Warum sind Sie gegen eine ganz genaue Teilung bei den Straftatbeständen zwischen Unternehmer und Lenker, je nach ihrer entsprechenden Verantwortlichkeit? Das ist besonders dann wichtig – wie ich schon gesagt habe –, wenn der Unternehmer im Ausland ist. Dann ist der Lenker der Repräsentant des Unternehmers hier und ist damit greifbar.
Viertens: Warum sind Sie dagegen, dass 70 Prozent der Strafgelder in Hinkunft zum Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds fließen? Das dient der Verkehrssicherheit.
Fünftens: Warum sind Sie dagegen, dass bei weiteren Betriebsstätten die erforderlichen Abstellflächen nachgewiesen werden müssen? Wollen Sie, dass die Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen herumstehen?
Sechstens: Warum stimmen Sie heute gegen den Schutz der österreichischen Betriebe vor einer uneingeschränkten Kabotage durch ausländische Unternehmer?
Und siebentens: Warum sind Sie gegen die Anpassung der beiden Gesetze an die Gewerbeordnung, dass nämlich kein neuer gewerberechtlicher Pächter mehr zulässig ist und dass jetzt die Eintragung ins Gewerberegister statt der Ausstellung eines Gewerbescheins erfolgt?
Ein echtes Argument habe ich nicht gehört. Es sind zwei
gute Gesetze, und eigentlich sollten alle Mandatare zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
19.06
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte. (Abg. Wittauer: Schon
wieder! Sind Sie Doppelrednerin? – Abg. Neudeck: Frau Kollegin,
jetzt sind Sie aber auf den Geschmack gekommen! – Abg. Dr. Gabriela Moser –
auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, selbstverständlich! Sie spornen mich
immer an, Herr Kollege!)
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 151 |
19.06
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Regler hat durchaus Recht: Es sind manche Punkte in beiden Bereichen durchaus positiv, aber es ist leider zu wenig. Daher möchte ich jetzt noch einen Antrag einbringen, der gerade beim Gelegenheitsverkehr die Qualität verbessern würde:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, verstärkte Anreize für die Bildung von Fahrgemeinschaften zu entwickeln.“ – Wir sind ja für Fahrgemeinschaften.
„Dazu wird insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen aufgefordert, Fahrgemeinschaften erschwerende Regelungen im Bereich des Gelegenheitsverkehrsgesetzes und der subsidiär geltenden Gewerbeordnung zu überprüfen und dem Nationalrat bis spätestens 30.6.2006 Verbesserungsvorschläge zuzuleiten.“
*****
Damit Fahrgemeinschaften wirklich forciert werden. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde betreffend Anreize für Fahrgemeinschaften
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des
Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1160 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG geändert wird (1232 d.B.)
Nach derzeitiger Rechtslage sind Fahrgemeinschaften
unzureichend rechtlich abgesichert. Eine sachgerechte Aufteilung der variablen
Kosten pro zurückgelegtem km auf die Teilnehmer (d.h. unterschiedliche Anteile
für LenkerIn einerseits bzw. MitfahrerInnen andererseits) ist derzeit formal
unzulässig. Auch nach Beschluß der vorliegenden Novelle des
Gelegenheitsverkehrsgesetzes wären Fahrgemeinschaften der ständigen Judikatur
des Verwaltungsgerichtshofs zufolge nach §2 GelverkG konzessionspflichtig. Das
bedeutet in der Praxis, dass Fahrgemeinschaften dann, wenn eine sachgerechte
Kostenaufteilung getroffen und auch steuerlich geltend gemacht würde, als
gewinnorientiert und damit als „Gewerbe“ zu behandeln wären.
Dies ist sachlich nicht angemessen und geeignet,
Fahrgemeinschaften zu verhindern. Diese wären aber im Gegenteil dort, wo kein
akzeptabler Öffentlicher Verkehr zur Verfügung steht, gerade in Zeiten hoher
und absehbar hoch bleibender Ölpreise ökologisch wie energiepolitisch unterstützungswürdig.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 152 |
Entsprechende Klarstellungen und Verbesserungen sind
daher im Gelegenheitsverkehrsgesetz und gegebenenfalls auch in der subsidiär
dazu geltenden Gewerbeordnung anzustreben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, verstärkte Anreize
für die Bildung von Fahrgemeinschaften zu entwickeln.
Dazu wird insbesondere der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für
Finanzen aufgefordert, Fahrgemeinschaften erschwerende Regelungen im Bereich
des Gelegenheitsverkehrsgesetzes und der subsidiär geltenden Gewerbeordnung zu
überprüfen und dem Nationalrat bis spätestens 30.6.2006 Verbesserungsvorschläge
zuzuleiten.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
19.07
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Abgeordnete Moser, wahrscheinlich ist niemand mehr außer Ihnen da, der über Verkehr reden kann, weil Sie inzwischen die Gelegenheit immer doppelt ergreifen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Doppelt gemoppelt!), um uns zu erklären, was Verkehrspolitik bedeutet. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Weil Sie mich so ...!)
Ich muss Ihnen sagen: ausgezeichnete Rede, Herr Abgeordneter Wattaul! Auch Herr Abgeordneter Regler hat einige Fragen gestellt. Vielleicht werden die Sozialdemokraten doch noch herausgehen und die Antworten geben, warum sie dagegen sind. Das werden sie nicht wissen. (Abg. Schieder: Geben Sie uns die Redezeit dazu!) Wahrscheinlich deshalb, weil Sie von der SPÖ grundsätzlich gegen etwas sind und nicht für etwas und weil Sie sich wahrscheinlich zu wenig damit auseinander gesetzt haben, was dieses Gesetz will.
Verkehrspolitik ist ein wesentliches Element. Die Grünen haben ihre eigene Art, die Probleme des Verkehrs oder der Verkehrsteilnehmer zu lösen, wenn ich etwa an das von Ihnen propagierte ökologische Steuerprinzip denke. Ich habe es genau gehört: Das, was Sie wollen, ist die Belastung des Autofahrers. Das, was Sie wollen, ist flächendeckende Maut. Wenn Sie als Ausnahme den Pendler hernehmen, dann sind Sie schon wieder ein bisschen unehrlich. Das, was Sie wollen, ist die Verteuerung des Verkehrs.
Herr Abgeordneter Wattaul hat Ihnen die Antwort gegeben: Die Verteuerung des Verkehrs bedeutet schlussendlich auch im Gewerbe, dass die Kosten weitergegeben werden. Wir müssen andere Konzepte finden, wie etwa den Brenner-Basistunnel, über den wir vorher geredet haben, Alternativen zu diesem Verkehr. Dann hat es eine Zukunft, aber nicht so, wie Sie da heraußen Verkehrspolitik darstellen.
Die Sozialdemokraten sollten sich ein Beispiel nehmen an uns! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.09
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 153 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
19.09
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Gerade von den Abgeordneten der SPÖ ist im Zusammenhang mit der Novelle des Güterbeförderungsgesetzes wiederholt darauf hingewiesen worden, dass das in einigen Punkten sehr arbeitnehmerfeindlich sei. Aus meiner Sicht ist diese Novelle, dieser Gesetzesbeschluss heute einer jener Beschlüsse, mit dem wir mehr für die direkte Arbeitsplatzsicherung der Arbeitnehmer tun als mit irgendeinem anderen der heutigen Gesetze.
Ein konkretes Beispiel: Es ist ja so, dass es gerade in den Grenzgebieten relativ schwierig ist, Arbeitsplätze zu schaffen. Das Transportgewerbe war, bis jetzt zumindest, einer jener Bereiche, wo Arbeitsplätze doch noch in einem erklecklichen Ausmaß vorhanden waren. Mit dem Beitritt der östlichen europäischen Länder hat sich das relativ schnell geändert. Viele Frächter sind gezwungen gewesen abzuwandern, um konkurrenzfähig zu bleiben, und das passiert auch noch jetzt in diesen Wochen.
Mit der Neuregelung des Güterbeförderungsgesetzes, mit der Neuregelung der Kabotage, durch die ausländische Frächter nicht unbegrenzt im Inneren Österreichs hin und her fahren und verfrachten können, sichern wir Arbeitsplätze in einem hohen Ausmaß und Wertschöpfung in unserem Land. Ich denke, das ist eine absolut notwendige Angelegenheit.
Gerade im Grenzraum brauchen wir Arbeitsplätze und Sicherheit, und gerade dort ist es notwendig, dass wir sorgsam mit den Wirtschaftszweigen umgehen und versuchen, ein langsames Herantasten herbeizuführen. Ich denke, dass das mit dieser Novelle gut gelungen ist, dass wir mit dieser Novelle Arbeitsplätze und Wertschöpfung gerade in jenen Regionen und Wirtschaftszweigen sichern, wo es dringend notwendig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
19.11
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! „Wir bringen, was Sie täglich brauchen!“ – dieser Slogan der heimischen Transportwirtschaft sagt eigentlich alles über die Bedeutung des Transportgewerbes für die nationale und internationale Wirtschaft aus, aber auch für den Wohlstand von uns allen.
Österreichweit sind ungefähr 300 000 LKW zugelassen. Davon sind 27 000 im Transportgewerbe im Einsatz. Nicht mehr wegzudenken für unsere tägliche Versorgung sind die so genannten Kleintransporter: Von den rund 300 000 LKW sind 58 000 Kleintransporter mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Die deutliche Mehrheit sind somit die Klein-LKW, von denen 80 Prozent ihren Einsatz im Werkverkehr finden.
Das Kleintransportgewerbe ist inzwischen ein wichtiger Wirtschaftszweig und zählt österreichweit über tausend Mitglieder. Viele von ihnen sorgen Tag für Tag mit ihren Zustellungen dafür, dass die Waren zeitgerecht am Zielort sind.
Ein nicht unwesentlicher Bestandteil dieser Novelle sind die klare und deutliche Abgrenzung und Definition der Güterbeförderer und der Kleintransporteure. Weiterer Schwerpunkt sind der Abbau der Bürokratie und die Entlastung für die Transporteure.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 154 |
Die Transporteure sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, und in diesem Sinne sind auch diese Erleichterungen wichtig für die Wirtschaft in diesem Lande.
Road-Pricing, Satellitennavigation, Bordcomputer, Flottenmanagement und das zunehmend wichtige Thema der Ladesicherung sind die täglichen Herausforderungen für unsere Frächter, die diese im Sinne der Verkehrssicherheit bewältigen. Sie nehmen die Herausforderung an und sorgen dafür, dass alles zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort ist. Wir unterstützen sie mit den richtigen Rahmenbedingungen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
19.13
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preineder. – Bitte.
19.13
Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dieser Novelle zum Güterbeförderungsgesetz und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz wird einfach mehr Klarheit geschaffen. Wir passen dieses Gesetz der Gewerbeordnung an, die Eintragung ins Gewerberegister findet statt eines Gewerbescheines statt, und es gibt auch klare Regelungen für die Erweiterung von Betriebsstätten, wo einfach Abstellplätze vorhanden sein müssen. Wir stärken mit dieser Novelle die heimische Transportwirtschaft. Herr Kollege Kaipel, nach Ihrer Aussage ist es Klientelpolitik, aber wir stehen dazu, dass wir die heimische Wirtschaft, den heimischen Mittelstand unterstützen wollen.
Es gibt in diesem
Bereich 57 500 Beschäftigte mit 6,5 Milliarden € Umsatz.
Gerade die mittelständische Wirtschaft ist jene, die die entsprechende
Steuerleistung bringt, die Lehrlinge ausbildet und Arbeitsplätze in unserem
Land sichert. Ich bitte Sie hier, dieser Novelle zuzustimmen.
Frau Kollegin Moser, wenn Sie von einer verkehrs- und einer fahrleistungsabhängigen PKW-Maut sprechen, dann, denke ich, ist es ... (Abg. Dr. Gabriela Moser: Hab’ ich überhaupt nicht! Stimmt ja nicht! Fahrleistungsabhängige ...!) – Fahrleistungsabhängige PKW-Maut, genau! (Abg. Dr. Gabriela Moser: Nein! ...) – Gut! Ich denke, wir haben das mit der Mineralölsteuer an sich geregelt. Derjenige, der viel fährt, zahlt viel Steuern, derjenige, der wenig fährt und verbraucht, zahlt entsprechend weniger Steuern. Ich denke, wir sollten bei diesem System bleiben. – Kommen Sie raus aus dem Out und stimmen Sie zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1231 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf
sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich
zur dritten Lesung.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 155 |
Ich bitte jene Damen
und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf
ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch
in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Schließlich gelangen
wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gelegenheitsverkehrs-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1160 der
Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf
sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich
zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in
dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr
zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Anreize für Fahrgemeinschaften.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1233 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.
19.17
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Novelle werden wir nicht die Zustimmung geben, aber ich sage gleich dazu, nicht, weil wir grundsätzlich gegen die Ausschreibungen von Konzessionen oder Verkürzungen von Konzessionen sind, sondern weil wir meinen, dass das ein Thema ist, das mit dem gesamten Nahverkehrskonzept in einem geregelt werden soll. Es gibt ja bereits eine Regierungsvorlage, die in Begutachtung gegangen ist, das österreichische Nahverkehrsrecht neu zu ordnen.
Das Ganze basiert auf einer massiven Kritik des Rechnungshofes, der im Bereich des Regionalverkehrs Ineffizienz, mangelnde Transparenz von Datengrundlagen sowie das Fehlen von verkehrspolitischen Zielen festgestellt hat.
Bei der Landeshauptleutekonferenz, bei der dieses Thema unter der Leitung von Landeshauptmann Dr. Haider diskutiert wurde, ist zwar Gesprächsbereitschaft gezeigt worden, aber der aktuelle Entwurf des Herrn Bundesministers Gorbach hat keine Zustimmung gefunden, auch mit der Argumentation, dass sich der Bund nicht grundsätzlich aus der Verantwortung für den öffentlichen Nahverkehr verabschieden darf.
Es gibt zu dieser Vorlage auch vom Städtebund eine sehr negative Stellungnahme, wo die Kritik herrscht, dass höhere Overheadkosten durch kürzere Konzessionslaufzeiten entstehen können, dass eine Abstimmung auf administrative statt auf funktionale Stadtgrenzen vorgesehen ist, dass auch bei der Vergabe von Konzessionen, die über Lan-
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desgrenzen hinweg vergeben werden, nunmehr zwei Landeshauptleute die Zustimmung geben müssen, was natürlich auch in der Administration schwieriger wird.
Ich könnte jetzt noch eine Reihe von Dingen aufzählen – Aufsplittung der Zuständigkeit bringt zusätzlichen Verwaltungsaufwand und so weiter und so fort –, aber ich denke: Wichtig wird es für uns alle sein, dass wir bei der Nahverkehrsreform zunächst einmal – und ich war auf einer Tagung, die der Herr Staatssekretär veranstaltet hat – die EU-Verordnung mit ins Kalkül ziehen und das mit beachten, dass man klare politische Zielbestimmungen hat, dass man eine gemeinsame österreichische Strategie entwickelt, dass eine eigenverantwortliche Planung und Bestellung in Zukunft stattfindet und dass man dann erst die Aufteilung der Finanzen diskutieren sollte.
Das wird noch ein sehr heikler Punkt werden, denn die Bundesländer sind zwar bereit, Verantwortung zu übernehmen, aber es muss auch die entsprechende Finanzierung erfolgen. Und da möchte ich mich auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr mit Detailzahlen beschäftigen, Herr Staatssekretär, sondern nur generell sagen, dass wir uns gemeinsam bemühen müssen, eine Finanzierung auf die Beine zu stellen, mit der die Länder dann den Nahverkehr entsprechend regeln und der Bevölkerung anbieten können, dass der Pendlerverkehr weg von der Straße hin zu der Schiene kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. – Bitte.
19.20
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Auslöser für die heutige Änderung des Kraftfahrliniengesetzes waren im Grunde genommen drei Probleme. Dass nach der derzeitigen Gesetzeslage die Aufträge für zusätzliche Kurse auf konzessionierten Kraftfahrlinien an den Inhaber der Konzession zu vergeben sind, hat dem Europarecht, den primärrechtlichen Grundsätzen des Nichtdiskriminierungs- und Transparenzgebotes widersprochen.
Mit dieser Novellierung wird diese Bestimmung geändert. Es wird klargestellt, dass bei Konzessionsvergabe, bei Bestellleistungen im gemeinwirtschaftlichen Bereich jedenfalls die Bestimmungen des nationalen wie auch des gemeinschaftsrechtlichen Vergaberechtes quasi in Abstimmung gebracht werden müssen. Durch den Entfall der Bestimmung über verfahrensfreie Verlängerung der Konzessionsdauer wird den primärrechtlichen Grundsätzen entsprochen.
Der zweite größere Schwerpunkt in diesem Gesetz sind auch Änderungen, die nicht Gegenstand des Gemeinschaftsrechts sind. Das ist auch ein erster Schritt in Richtung Nahverkehrsreform, dass es zu einer Festlegung der Zuständigkeiten gekommen ist, dass es durch Streichung der Ermittlungsverfahren bei Transitlinienverkehren zu Verwaltungsvereinfachungen kommt und dass eine Klärung von Kompetenzen erfolgt. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Ich erteile es ihr.
19.22
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren, Sie haben schon gehört, diese Gesetzesvorlage ist notwendig, weil unser bestehendes Recht gegen EU-Regelungen verstößt. Dieses bestehende Recht geht auf das Jahr 1999 zurück. Schon damals kritisierten wir diese
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 157 |
EU-rechtswidrigen gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise Regelungen. Unsere Kritik hat sich leider bewahrheitet.
Insofern wäre ja am heutigen Tag die Möglichkeit, gemeinsam etwas voranzutreiben. Allerdings ist Ihre Rechtskorrektur wieder nur eine halbherzige, und unser Problem ist, dass hier unvollständig korrigiert wird, dass wieder nicht völlig EU-konform saniert wird, dass insgesamt dann die Länder mit den Zuständigkeiten für innerstaatliche Buslinienverkehre die Rechtsunsicherheiten erben. Die Sache wird im Bundesrat durchaus diskussionswürdig.
Insgesamt, Herr Staatssekretär, hätten wir uns als ersten Schritt für die Reform des öffentlichen Personennahverkehrs etwas couragiertere Möglichkeiten erwartet, gerade was die Konzessionsweitergabe anlangt, was den Konzessionswettbewerb anlangt, was den Einblick in auslaufende Konzessionen anlangt – Stichwort Konzessionskataster.
Das erfüllt Ihre Regierungsvorlage nicht. Ich weiß, es drückt die Zeit, denn uns steht ein EU-Verfahren bevor, wenn wir nicht rechtzeitig korrigieren. Darum wurde dieser Aspekt der Nahverkehrsreform vorgezogen und nicht in Kombination mit einem ÖPNV-Gesetz jetzt im Parlament diskutiert und beschlossen. Natürlich hat das den Fehler, dass manche Begriffe, die im ÖPNV-Gesetz definiert sind, hier bereits verwendet werden und dass wir vor einer etwas – wie soll man denn sagen? – misslichen begrifflichen Situation stehen.
Ich wiederhole mich nur: ein erster Schritt, aber unzulänglich, und deshalb versagen wir unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
19.24
Abgeordneter Klaus Wittauer
(Freiheitliche): Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Moser, ich glaube,
ich höre nicht richtig: Sie fordern im Grunde ja nichts anderes als mehr
Wettbewerb! Das war es eigentlich, Sie
wollen noch weiter gehende Schritte, Konzessionen vielleicht noch mehr
freigeben, damit vielleicht ausländische Unternehmen noch eher auf den Markt
kommen. Für mich ist das ein kritischer Punkt.
Ich stimme dem zu,
denn ich weiß, dass uns diese Klagsdrohung bevorsteht. Deshalb müssen wir auf
diesem Gebiet etwas tun. Mir wäre es lieber, wir würden dort noch etwas mehr
schützen oder den Nahverkehrsbereich, sage ich jetzt einmal, nicht so freigeben.
Denn welche Bereiche sind betroffen? – Der ländliche Bereich. Wir werden
uns das genauer anschauen. Ich hoffe, dass mit dieser Novellierung der EU-Bereich
abgedeckt ist und dass wir momentan keine weiteren Maßnahmen setzen müssen.
Wir werden genau beobachten, wie sich das auf den öffentlichen Verkehr
auswirkt.
Die Finanzierung des Nahverkehrs wird ein Problem, das wir hier im Hohen Haus sicher besprechen werden müssen, das mit den Ländern und Gemeinden gemeinsam gelöst werden muss, sonst wird es wirklich kritisch. Aber ich bin frohen Mutes, weil eine Regierung am Werk ist, die im Gegensatz zur Sozialdemokratie den ländlichen Raum sehr schätzt. Wir wollen den ländlichen Raum und werden auch den Nahverkehr dort fördern und sicherstellen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.26
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 158 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. – Bitte.
19.26
Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dem vorliegenden Kraftfahrliniengesetz, das Sie heute hier beschließen wollen und werden, können wir leider nicht zustimmen. Als Vorbote für die Reform des Nahverkehrs, bei dem es leider noch viel zu viele ungelöste Probleme gibt, schafft auch dieser vorliegende Entwurf künftig mehr Probleme, mehr Ungleichheiten.
Herr Kollege Wittauer, ich weiß nicht, wo Sie wohnen, ich wohne im ländlichen Raum. Die Verkehrsadern – Herr Hornek hat es heute schon angesprochen – müssen pulsieren und müssen kräftig vorangetrieben werden, aber die Verkehrsadern werden bei Ihrer Politik ohne die kleinen Äderchen im ländlichen Raum dieses Verkehrsnetz nicht aufrechterhalten. Darum frage ich mich, wo Sie wohnen. – Im ländlichen Raum ganz sicher nicht, sonst könnten Sie so eine Politik nicht machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie legen hier wieder einmal einen Gesetzentwurf vor, von dem ganz offensichtlich ist, dass er als reine Reaktion auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU getarnt ist. Dieses Gesetz unterstützt wieder einmal die Starken und lässt diejenigen im Regen stehen, die Unterstützung wirklich brauchen könnten, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Man sieht das genau bei den Übertretungen, die primär den Fahrzeuglenkern zugesprochen werden. Damit wird dem schwächsten Glied in der Kette die Verantwortung zugeschoben, das ist typisch für Ihre Politik. Ich meine hier natürlich nicht die Geschwindigkeitsübertretungen durch den Herrn Bundeskanzler, sondern gemeint sind Verwaltungsstrafverfahren nach Mautvergehen. Diese werden den Fahrzeuglenker mit voller Wucht treffen.
Immer dasselbe Muster: Sie schieben Verantwortung auf die Bundesländer ab, wie es bei der Vergabe der Konzessionen praktiziert wird, drängen den öffentlichen Verkehr immer mehr zurück, hungern die ländlichen Regionen aus, und zahlen darf es der Steuerzahler. Ihr Herr Vizekanzler alias Verkehrsminister wird demnächst am Bodensee zurückrudern. Ich gebe Ihnen den einen Rat, machen Sie es ihm im Jahr 2006 gleich und rudern Sie aus diesem Parlament zurück! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
19.29
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich glaube, jetzt hat sich gerade die völlige Interessenspaltung innerhalb der Sozialdemokraten gezeigt, Frau Abgeordnete Fleckl und Herr Abgeordneter Eder.
Zum ländlichen Raum: Wenn wir wissen, dass sich von den 532 Kraftfahrlinien, die jährlich rund 42 Millionen Personenbeförderungen leisten, der Großteil im ländlichen Raum befindet und – das ist der Unterschied – diese nach privatwirtschaftlichen Prinzipien geführt werden, und zwar positiv geführt werden, und auf der anderen Seite dem von Ihnen, Herr Abgeordneter Eder, ein Argument des Städtebundes gegenübergestellt wird, dann sollten wir einmal überlegen, welche Interessenlage der Städtebund da eigentlich hat.
Wir kennen ja die Kraftfahrlinien, die von den Städten betrieben werden, und zwar oft nicht nach wirtschaftlichen Prinzipien. Die SPÖ sollte sich somit zur Reform dieser Bundesregierung bekennen und einmal darüber nachdenken.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 159 |
Wir bekennen uns dazu, weil wir nicht nur dieser Forderung der EU nachkommen, sondern damit ein Bekenntnis zu Qualitätssicherung und natürlich auch zu Wirtschaftlichkeit abgeben.
Es gibt internationale Erfahrungen, so ist zum Beispiel in Schweden die Qualitätssicherung um 20 Prozent gestiegen, das wissen Sie, aber auch hinsichtlich der Transparenz der wirtschaftlichen Entscheidungen. – Da stimme ich der Frau Abgeordneten Moser zu. Ein Konzessionskataster würde gerade den ausländischen Unternehmen nützen. Wir in Niederösterreich wissen, dass wir eine Aufzeichnungspflicht und eine Auskunftspflicht haben, denen wir gerne nachkommen.
Da wir gerade heute den Tag der AK erlebt haben, an dem es um die Fahrpreisgestaltung der Bundesbahnen gegangen ist, müssten wir, glaube ich, den Reformwillen innerhalb der SPÖ nur an die richtige Adresse richten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.
19.31
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf Folgendes hinweisen: Die heutige Novelle zum Kraftfahrliniengesetz ist der Auftakt zu einer umfassenden Nahverkehrsreform, die wir vorhaben, da wir uns auch im Regierungsprogramm zur Qualitätsoffensive im öffentlichen Verkehr bekannt haben.
Es geht hier darum, einen entsprechenden Kundennutzen für die Pendler und für den Berufsverkehr zu entwickeln, nicht darum, irgendwelche abstrakten Organisationsreformen durchzuführen. Aber selbstverständlich setzt eine solche Qualitätsoffensive auch entsprechend moderne und leistungsfähige Strukturen und Organisationsformen voraus. Und genau das schaffen wir.
Wir sind wiederholt darauf hingewiesen worden, sowohl vom Rechnungshof als auch von der Europäischen Kommission, dass es bei uns keinen ausreichenden Wettbewerb bei der Konzessionsvergabe gibt, sondern nur eine automatische Verlängerung der Konzessionen, dass es zu wenig Transparenz bei diesen Verfahren gibt und dass es zersplitterte Kompetenzen im Nahverkehr zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in diesen Fragen gibt. All das wollen und werden wir bereinigen. Wir sind hier auf einem guten Weg.
Ich bin überzeugt davon, dass wir uns auch darüber mit den Ländern und Gemeinden einigen werden und dass wir damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch der Kunde, dass auch der Pendler Nutznießer dieser Reform sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.33
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.
19.33
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes wird mit der Klarstellung einiger von der Europäischen Kommission kritisierter Regelungen begründet. Allerdings haben wir – so wie auch zahlreiche Experten – den Eindruck
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 160 |
gewonnen, dass diese Novelle hauptsächlich, wie auch der Herr Staatssekretär gesagt hat, als Vorleistung für die geplante Nahverkehrsreform zu sehen ist.
Auf jeden Fall wird es mit dieser Änderung weit reichende Konsequenzen für den österreichischen Kraftfahrlinienverkehr geben. Insbesondere sind der Rückzug des Bundes aus seiner Koordinationsfunktion und die Verkürzung der Konzessionsdauer bei nationalen Verkehren von zehn auf acht Jahre zu kritisieren. Bei diesen Elementen handelt es sich, wie gesagt, eindeutig um Bestandteile der pro futuro zu vollziehenden Nahverkehrsreform; einer Reform, die immer noch nicht mit den Bundesländern koordiniert ist, wie uns das Infrastrukturministerium glauben machen möchte; einer Nahverkehrsreform, von der zu bezweifeln ist, dass sie zu einer Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr oder zu mehr Attraktivität und Kundenfreundlichkeit beitragen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch haben wir in Österreich ein halbwegs adäquates öffentliches Verkehrsangebot. Trachten wir gemeinsam danach, es zu erhalten!
Faktum ist: Durch die geplante Nahverkehrsreform der Regierung wird die Verantwortung für den öffentlichen Verkehr ohne ausreichende Finanzen an die Länder abgeschoben. Der Bund verabschiedet sich als gestaltender Bestandteil des öffentlichen Verkehrs und beschränkt sich auf untergeordnete Regulierungs- und Monitoringfunktionen.
Wer durch diese Nahverkehrsreform wahrlich auf der Strecke bleibt, liegt klar auf der Hand: die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Länder, Städte und Gemeinden, quasi der ländliche Raum, die künftig allgemein zur Finanzierung tiefer in die Tasche greifen müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Daher kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1233 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1117 d.B.): Kooperationsabkommen über ein Globales
Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik
China (1234 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1118 d.B.): Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 161 |
(GNSS) – GALILEO zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel
(1235 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Böhm. – Bitte.
19.36
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Können wir uns noch ein Leben ohne Satelliten vorstellen? Erinnern Sie sich noch an die ersten Versuchssatelliten, die Anfang der sechziger Jahre in den Orbit geschossen wurden? Können Sie sich im Jahr 2005 vorstellen, ein Auto ohne Satellitennavigationssystem zu fahren? – Wohl kaum.
Unsere datenbasierende Wertegesellschaft vertraut immer mehr den kleinen Kugeln, gerade einmal 100 Kilo schwer, die unsere Erde in einer Höhe von 300 bis 400 Kilometern umkreisen. Und diese Entwicklung macht vor China nicht Halt.
Der vorliegende Gesetzestext beinhaltet auf der einen Seite die Integration chinesischer Satellitenprogramme mit internationalen Systemen wie GALILEO oder GNSS, Global Navigation Satellite System, auf der anderen Seite gibt er uns die Möglichkeit, zum ersten Mal seit Bestehen der Menschheit Informationen von China und den Menschen dort direkt in europäische Systeme zu übermitteln.
Im Sinne der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Politik und vor allem der Sicherheit bitte ich um einheitliche Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.38
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.
19.38
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Diese Zustimmung werden wir auch geben, denn dieses Abkommen mit China und Israel im Bereich des Satellitennavigationsprogramms ist sinnvoll. Galileo soll ja bis 2010 30 Satelliten in der Umlaufbahn haben.
Es geht vor allem darum, dass man eine Konkurrenz zum GPS-System der Amerikaner bekommt. Es wird hier etwas mehr Wettbewerb einkehren. Dies führt etwa dazu, dass zum Beispiel Galileo ankündigt, für seine Dienstleistungen eine Garantie anzubieten, was es bei GPS nicht gibt.
Es ist auch wichtig, dass der Finanzstreit beendet wurde, dass die ESA nunmehr diese eine Milliarde beisteuert und daher gewährleistet ist, dass bis zum Juni 2006 der erste Satellit im Weltraum sein wird, wodurch die für dieses Projekt notwendigen Radiofrequenzen gesichert bleiben. Das Projekt war ja in Wirklichkeit gefährdet.
Es ist dies ein Projekt, das vor allem der zivilen Nutzung dienen soll und das vor allem für die Verkehrspolitik und für das Flottenmanagement große Bedeutung hat. Bis 2020 sollen etwa 140 000 Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden, und bis 2020 werden hier etwa 3,6 Milliarden Endnutzergeräte zur Verfügung stehen.
Ich kann nur sagen, die neue Generaldirektorin von Siemens, Brigitte Ederer, hat bei der großen Autopreisverleihung des ARBÖ gesagt, dass gerade Siemens ein großes
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Telematikprojekt auf GALILEO aufsetzen wird. Daher wird das auch für Österreich besondere Bedeutung haben. – Wir werden daher auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.
19.40
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Satellitennavigationssystem GALILEO ist eine europäische Antwort auf das amerikanische GPS und ermöglicht uns in Europa, eine Souveränität im Bereich der Satellitennavigation zu erreichen, denn wir müssen uns schon dessen bewusst sein, dass wir durch die Anwendung der GPS-Satelliten, die Navigation, die Positionserfassung, sehr abhängig sind von diesem System. Und das macht sich dann besonders bemerkbar, wenn es um Rettungs- und Einsatzfahrzeuge geht, die auf GPS beruhen. Deswegen ist GALILEO technologisch, aber auch wirtschaftlich und insbesondere strategisch von großer Bedeutung für die Europäische Union. GALILEO kann ja auch viel mehr als GPS, denn es werden von diesem Satellitennavigationssystem nicht nur Positionen erhalten, sondern es können auch Informationen in gewissen Diensten übertragen werden, sodass ein Mehr an Informationen zur Verfügung steht.
Die internationale Zusammenarbeit bedeutet für GALILEO sehr viel, denn durch die wissenschaftliche Forschung, durch Kooperation bei Frequenzvergaben, aber auch durch gemeinsame Marktentwicklungen, sei es für die Satelliteninfrastruktur oder für Nutzergeräte, können wir hier in Europa sehr positiv davon profitieren.
Weiters bieten Kooperationsverträge GALILEO auch das Potential, einen Weltstandard innerhalb der Navigation zu erreichen, was wiederum dem ganzen System mehr an Möglichkeiten und Anerkennung verschafft, und deswegen begrüßen wir das Abkommen mit der Volksrepublik China und mit Israel. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
19.42
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Den Ausführungen meiner Vorredner und -rednerinnen ist in technischen Belangen kaum mehr etwas hinzuzufügen. Vielleicht noch in gesellschaftlicher und kommunikationswissenschaftlicher Hinsicht: Wir stehen voll und ganz hinter einem Satellitenprogramm, das uns technologisch neue Möglichkeiten eröffnet – neue Möglichkeiten, die auch Arbeitsplätze bringen, neue Möglichkeiten, die auch Energieverbrauch vermeiden, neue Kommunikationssysteme, die insgesamt eben den gesellschaftlichen Diskurs vielleicht erleichtern.
Ich habe heute ohnedies schon bei einem Tagesordnungspunkt bei einer Kontroverse darauf hingewiesen, dass wir GALILEO brauchen, auch um unsere volkswirtschaftlichen Aspekte etwas effizienter zu gestalten und um unser Verkehrssystem etwas zielorientierter und etwas weniger aufwendig zu gestalten. Und deshalb auch diesmal von unserer Seite her eine Zustimmung. Wir tragen gerne dieses Technologieprojekt und auch die damit verbundenen Staatsverträge mit, vor allem deshalb, weil auch China seinen finanziellen Beitrag leisten wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.43
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte.
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19.43
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich tragen wir von der SPÖ das auch mit, denn GALILEO ist ein großes Technologieprojekt der Europäischen Union. Die Eckdaten sind ja eigentlich faszinierend, wenn man bedenkt, dass 3,6 Milliarden Empfangsgeräte damit ausgestattet werden sollen, dass im Endausbau 30 Satelliten in 24 000 Kilometer Höhe fixiert werden sollen. Dieses Projekt ist – das wurde auch schon gesagt – eine Antwort auf das GPS, und wenn man die APA von gestern liest, dann erfährt man dort, dass man versuchen wird, gemeinsam mit den Amerikanern, den Russen und den Europäern ein einheitliches System zu machen.
Das heißt, wenn das System in Europa ausgebaut ist, können
bis zu 140 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Ich glaube, das ist
ein wichtiger Punkt, vor allem ein Technologiesprung. (Abg. Dr. Gabriela Moser spricht
mit Staatssekretär Dr. Winkler. – Abg. Mag. Molterer: Wie sich die Opposition sonst immer aufregt, wenn jemand
mit den Regierungsmitgliedern spricht!)
Die Finanzierung in der Aufbauphase wird
1,2 Milliarden € betragen, und es soll im Jahre ... (Abg. Mag. Molterer – in Richtung der Abg. Dr.
Gabriela Moser –: Frau Abgeordnete, ...!) Macht ja nichts! (Abg. Mag. Molterer: Da stören Sie doch den Kollegen Marizzi!) Mich stört
das eigentlich nicht. (Abg. Mag. Molterer: Die Opposition beschwert
sich immer, wenn jemand mit einem Regierungsmitglied redet! – Abg.
Dr. Gabriela Moser: Ich habe
mich noch nie beschwert! Herr Molterer, Sie kennen mich nicht! Ich beschwere
mich nicht!)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Marizzi, setzen Sie bitte fort!
Abgeordneter Peter Marizzi (fortsetzend): Herr Klubobmann, beruhigen Sie sich! Mir macht das
nichts. Ich weiß, Sie wollten mir helfen. Ja, Sie wollten mir helfen. (Abg. Mag. Molterer: Ja, wirklich! – Das ist eine Höflichkeitsfrage!)
Wir stimmen dem Projekt GALILEO gerne zu – Frau Kollegin Moser auch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. – Abg. Dr. Gabriela Moser – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Marizzi –: Entschuldigen Sie, Herr Kollege!)
19.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China in 1117 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die chinesische Sprachfassung dadurch kundzumachen ist, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.
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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig und damit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel in 1118 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die hebräische Sprachfassung dadurch kundzumachen ist, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den
Antrag 740/A (E) der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter
Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung und
über den
Antrag 130/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des
Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe)
(1256 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Der Herr Berichterstatter ergreift das Wort als erster Debattenredner. – Herr Abgeordneter Ellmauer, Sie sind am Wort.
19.47
Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Österreichische Volkspartei hat die Initiative von Amnesty International hinsichtlich der Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung aufgenommen und in Abstimmung aller im Parlament vertretenen Parteien einen Entschließungstext eingebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzliches Dankeschön dafür, dass Sie mitgestimmt haben!
Grundrechte, wie es die Menschenrechte sind, dürfen nicht an Parteigrenzen Halt machen. Trotz aller Anstrengungen zahlreicher nichtstaatlicher und staatlicher Initiativen sind Folter und Misshandlung in über 150 Ländern der Erde noch immer Teil der Realität. In 80 Staaten sind alleine in den vergangenen drei Jahren Menschen nach Folterungen gestorben.
In Österreich, aber auch in vielen europäischen und außereuropäischen Staaten sind Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem UN-Übereinkommen sowie weiteren Übereinkommen verboten. Wenn man aber das tagesaktuelle Geschehen be-
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trachtet, so muss man leider feststellen, dass manche Länder Foltermaßnahmen zwar offiziell abgeschafft haben, die Praxis uns aber eines anderen belehrt. Beispiele sind China, aber auch die USA mit ihren Gefangenenlagern in Guantanamo, in Afghanistan oder im Irak.
Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und Menschenrechte, Professor Manfred Nowak, überzeugte sich nach jahrelangen und zähen Diskussionen mit der chinesischen Regierung über die aktuelle Menschenrechtslage in China.
Nachdem China bereits 1996 die Folter abgeschafft hat, musste er feststellen, dass nach wie vor der Einsatz von Folter verbreitet ist. Aber auch die Lage in Tibet hat sich nicht wesentlich gebessert. Viele buddhistische Mönche und Nonnen werden dort malträtiert und hausen unter widrigsten Bedingungen.
Offensichtlich dürften auch die USA etwas zu verbergen haben. Die US-Regierung weigerte sich, UN-Mitarbeitern den Zugang zu Guantanamo zu gestatten. Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung werden Grundrechte in den Gefangenenlagern und mutmaßlichen Gefängnissen ständig missachtet und die Menschenrechte mit Füßen getreten.
Der Irrglaube, dass etwa in Lagern in Afghanistan die internationalen Verpflichtungen nicht gelten sollen, sondern dort nur afghanisches Recht anwendbar ist und somit Folter rechtens sei, entbehrt jeglicher Grundlage. Jede Lockerung des im Völkerrecht verankerten Folterverbotes ist weder ethisch noch rechtlich, noch politisch vertretbar.
Für Österreich erscheint es sinnvoll, so rasch wie möglich ein innerstaatliches Konzept zur Umsetzung des bereits unterzeichneten Zusatzprotokolls auszuarbeiten, dieses dann zu ratifizieren und sich auf europäischer Ebene auch im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft 2006 für eine EU-weite Ratifizierung und Umsetzung einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.49
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ich erteile es ihm.
19.50
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wie schon mein Vorredner, Herr Kollege Ellmauer, gesagt hat, freue auch ich mich, dass in Österreich Folter Gott sei Dank kein Thema ist (Abg. Neudeck: Das Zuhören ist nicht so einfach!), dass es gelungen ist, einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag zustande zu bringen, und dass es, so wie schon bei unserem gemeinsamen Antrag die Todesstrafe betreffend, auch hier eine Einigkeit gibt. Das ist angesichts der internationalen Berichte über Geheimgefängnisse, Konzentrationslager, Foltergefängnisse und erniedrigende Behandlung von Gefangenen keine Selbstverständlichkeit.
Dieser Entschließungsantrag ist wichtig, weil er festschreiben möchte, dass menschenrechtliche Standards für Verdächtige eingehalten werden, dass es ein Refoulement-Verbot gibt für Menschen, die in Staaten abgeschoben werden sollen, wo gefoltert wird. Und nicht zuletzt macht er Vorschläge für die Unterzeichnung des optionalen Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention beziehungsweise zur Ratifikation dieses Protokolls, die möglichst noch im Frühjahr erfolgen soll.
Zu näheren inhaltlichen Bestimmungen werden sich meine
KollegInnen äußern. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie der
Abg. Mag. Stoisits.)
19.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.
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19.51
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als eine menschliche Errungenschaft ist das absolute Verbot von Folter und Misshandlung für uns sehr wichtig und von großer Bedeutung. Folter ist sicher auch kein geeignetes Instrument, um Terror zu bekämpfen.
Ich freue mich daher, so wie meine Vorredner, dass wir hier im Parlament einen Vier-Parteien-Antrag gemeinsam formuliert haben, in dem alle Parteien ganz klar aussagen und bekräftigen, dass wir strikt für das Verbot von Folter sind.
Ich begrüße auch ganz besonders, dass, wie Staatssekretär
Winkler uns im Ausschuss versichert hat, im Rahmen der EU-Präsidentschaft das
Thema Menschenrechte eine ganz große Bedeutung haben wird. Ich finde auch
besonders wichtig, dass das Folterverbot nicht nur in EU-Mitgliedstaaten
gelten muss, sondern wir müssen auch in Zukunft ganz besonderes Augenmerk
darauf richten, dass auch in den Kandidatenländern absolutes Folterverbot
herrscht, denn ein Land, in dem Folter an der Tagesordnung ist und in dem
diese nicht geahndet wird, hat in der Europäischen Union nichts verloren! (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Ich erteile es ihr.
19.53
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Ellmauer hat gesagt, die ÖVP hat die Anregung von Amnesty aufgenommen. Ich denke, in diesem Fall könnte man schon sagen, alle vier Parteien haben diese Anregung aufgenommen und sind dann zu diesem Vier-Parteien-Antrag gekommen (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek), worüber ich auch froh bin, keine Frage.
Ein Wermutstropfen, den es im Ausschuss gab – dies sei hier erwähnt, weil jetzt Kollege Ellmauer auch dazu gesprochen hat, was die Foltervorwürfe gegenüber China betrifft, und der Österreicher Manfred Nowak jetzt ja als Sonderbeauftragter in China war –, ist leider, dass es, trotz Zusage im Ausschuss vor über einem halben Jahr, nicht möglich war, jetzt einen Vier-Parteien-Antrag zu Menschenrechtsverletzungen in China zu verabschieden.
Ich hoffe doch, dass die Zusage des Kollegen Ellmauer im Ausschuss, dranbleiben zu wollen, gilt, und es ihm gelingt, die eigene Partei und hoffentlich auch das Außenministerium und die Bundesregierung davon überzeugen zu können, dass das doch Sinn macht – und zwar nicht erst nach der österreichischen EU-Präsidentschaft, sondern noch während sie läuft –, dass dieser Vier-Parteien-Antrag noch kommt.
Aber zurück zum jetzt vorliegenden Antrag und zur Frage dieses gemeinsamen Vier-Parteien-Antrags betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung.
Ich denke, es ist ganz wichtig, diesen absoluten Charakter zu betonen, der auch in Artikel 3 der Menschenrechtskonvention enthalten ist, dass es eben dieses absolute Verbot von Folter gibt – in Österreich steht dies sogar im Verfassungsrang. Es ist deswegen wichtig, das zu betonen, weil es immer wieder – und gerade auch derzeit – im Rahmen der Europäischen Union von einigen Staaten Vorhaben gibt, dieses absolute Verbot aufzuweichen.
So gab es etwa Mitte Oktober 2005 beim Treffen der Justiz- und Innenminister in Luxemburg in einer Pressemitteilung einen Hinweis, dass es dort eine „neue Sicht der
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Dinge“ geben soll, die Großbritannien und die Niederlande vorgeschlagen haben, wo es eben in die Richtung geht, dieses absolute Folterverbot aufzuweichen.
Wir wissen, dahinter steht der Kampf gegen den Terror, aber
ich denke, es ist ganz notwendig, klarzumachen, dass es keine Aufweichung dieses
absoluten Folterverbots geben kann. Ich war daher sehr froh, dass
Staatssekretär Winkler dann auf meine Nachfrage im Ausschuss gesagt hat, dass
auch Österreich im Rahmen der Europäischen Union zu diesem absoluten
Folterverbot steht und dass Österreich diesem Wunsch von Großbritannien und den
Niederlanden, die Rechtsprechung, die es von Seiten des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte gibt, aufzuweichen, nicht beigetreten ist und
das auch nicht tun wird. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden Sie da auch beim Wort nehmen, Herr Staatssekretär, wobei ich Ihnen persönlich ohnedies glaube, dass Sie das nicht vorhaben, aber ich finde es ganz wichtig, das auch hier im Plenum noch einmal zu sagen: Österreich wird dieses Ansinnen nicht gutheißen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Entschließungsantrag ist die Umsetzung des optionalen Zusatzprotokolls zur UNO-Antifolterkonvention und dass es hier eben Vorschläge für die innerstaatliche Umsetzung geben soll.
Dazu hat meine Kollegin Terezija Stoisits ja vor mittlerweile mehr als zwei Jahren schon einen Antrag eingebracht, weil wir Grünen der Meinung sind, dass es notwendig ist, das so bald wie möglich zu ratifizieren. Es geht nämlich darum, dass es ja dann nachher, nach der Ratifikation, noch eine Frist von drei plus zwei Jahren gibt, bis es umgesetzt werden muss. Also Österreich hätte genügend Zeit, das noch umzusetzen. Staatssekretär Winkler hat uns dann im Ausschuss erklärt: Na ja, die Philosophie in Österreich war bisher immer, dass man erst ratifiziert, wenn man schon weiß, wie man es umsetzt, und wenn es schon umgesetzt ist.
Wie Sie sich vorstellen können, haben wir Grünen damit ein bisschen ein Problem. Wir fänden es sinnvoller, zu ratifizieren und zu sagen: Und jetzt machen wir dann!, denn dieses Warten, bis man endlich so weit kommt, dass man da Umsetzungsschritte setzt, dauert einfach auch in diesem Fall schon sehr lange, etwa in dem Bereich, den das Protokoll vorsieht.
Da geht es zum Beispiel darum, dass die Mitglieder von Einrichtungen wie zum Beispiel dem Österreichischen Menschenrechtsbeirat unabhängig sein sollten. Das fordert dieses Zusatzprotokoll.
Der zweite Punkt ist, dass es ein Mandat für alle möglichen Orte einer Freiheitsentziehung geben soll, nämlich auch für eine Justizanstalt, für die Psychiatrie, und dass sich der Menschenrechtsbeirat dazu schon vor zwei Jahren Gedanken gemacht hat. Das Papier, das damals vorgeschlagen wurde, liegt bis heute nicht vor. Das soll angeblich bis Jahresende fertig sein, aber dieser Prozess der Umsetzung dauert einfach schon sehr lange, und ich befürchte, wenn diese Zögerlichkeit andauert, dann wird die Umsetzung noch viel länger dauern. Deshalb wäre es uns wichtig, diesen Schritt der Ratifizierung zu setzen, um weitermachen zu können, und nicht erst auf jenen Zeitpunkt zu warten, wenn das schon alles geplant ist.
Aber im Großen und Ganzen sind wir froh, dass es diesen Antrag gibt.
Das Problem ist halt manchmal, wenn solche Anträge des Parlaments dann – jetzt auch im Sinne eines Vier-Parteien-Antrags – da sind: Wünschen würde ich mir – und das ist jetzt an die Regierungsfraktionen gerichtet und auch an den Herrn Staatssekretär – und sinnvoll wäre es natürlich auch, wenn solche Anträge dann bis hin zu Bundeskanzler Schüssel gelangen, dass er, wenn er morgen in Washington mit dem US-Präsidenten Bush spricht, die Dinge wirklich so klar anspricht, wie sie in diesem
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Antrag enthalten sind: absolutes Folterverbot, was Guantanamo betrifft, die Geheimgefängnisse et cetera. – Das wäre eigentlich auch der Sinn eines solchen Antrages.
Aber gut, ich freue mich, dass wir ihn zumindest hier im
Hohen Haus beschließen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
19.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. Ich erteile es ihr.
19.59
Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich freue mich, dass es im Ausschuss zu diesem Vier-Parteien-Antrag zur Ratifikation des Zusatzprotokolls gekommen ist. Fünf EU-Staaten haben dieses Protokoll bisher umgesetzt. Ich hoffe, dass Österreich bald nachziehen wird, zumal sich gerade Österreich in der Vergangenheit in allen internationalen Gremien immer wieder mit Nachdruck für die Einhaltung der Antifolterkonvention ausgesprochen hat. Damit wurde immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass das Verbot von Folter absolut eingehalten werden muss und keinesfalls aufgeweicht werden darf.
Zum In-Kraft-Treten des Zusatzprotokolls bedarf es der Ratifikation von 20 Staaten. Daher sollten insbesondere die Mitgliedstaaten der EU mit gutem Beispiel vorangehen, um zu beweisen, dass sie auch die innerhalb ihrer eigenen Grenzen stattfindenden Misshandlungen wirksam bekämpfen wollen. Und genau darum geht es auch in diesem Zusatzprotokoll.
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben sich die regelmäßigen und unangekündigten Besuche zum Beispiel in Gefängnissen als sehr effizientes Instrument zur Prävention von Folter und unmenschlicher Behandlung erwiesen. Für die Mitgliedstaaten des Europarates, wie etwa Österreich, hat sich der Besuchsmechanismus des Antifolterkomitees des Europarates in diesem Sinne bereits bewährt.
Wer den letzten Bericht des Antifolterkomitees des Europarates über die im April 2004 durchgeführten Kontrollen in diversen Gefängnissen und anderen Einrichtungen, in denen Menschen hierzulande festgehalten werden, studiert hat, weiß, dass auch wir immer wieder gefordert sind, bestimmte Standards einzuhalten, um so die Situation für die Betroffenen zu verbessern. Nur so, denke ich, können wir glaubwürdig gegenüber anderen Ländern – sei es innerhalb der EU oder darüber hinaus – auftreten und auf die Einhaltung internationaler Standards bestehen.
Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls ist sicherlich ein wichtiger Schritt dazu. Ich hoffe, dass dem Hohen Haus bald eine entsprechende Regierungsvorlage zukommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Neudeck.)
20.02
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.
20.02
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Hohes Haus! Es ist schon darauf hingewiesen worden: Folter ist bei uns in Österreich und in vielen anderen Ländern verboten – leider nicht in allen Ländern.
Menschenrechte, das ist auch schon gesagt worden, gehen uns alle an. Ich möchte im Rahmen dieser Debatte ausdrücklich einer Schule – es geht um das Bundesrealgymnasium Feldgasse im 8. Bezirk –, die ganz in der Nähe unseres Hohen Hauses ist, herzlich danken. Eine Klasse hat im vorigen Jahr im Rahmen des Faches Politische Bildung eine Projektarbeit gemacht, Maßnahmen und Aktivitäten betreffend Menschen-
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 169 |
rechte gesetzt. Das ist
auch in einer entsprechenden Broschüre dokumentiert, auch unterstützt vom
Bildungsministerium. (Der Redner hält die genannte Broschüre in die Höhe.)
Ich glaube, dass hier insbesondere auch die Frage der Zivilcourage sehr gut angesprochen wurde, nämlich nicht wegzuschauen, wenn man Menschenrechtsverletzungen sieht, sondern sich aktiv einzusetzen. Ich denke, das ist ein Beispiel – ein gutes Beispiel! – für andere.
In diesem Zusammenhang ist den Initiatoren, insbesondere den Lehrerinnen und Lehrern, zu danken – das sind Catherine Danielopol, Ursula Halla, Evelyn Pawelka und Heinrich Walcher –, die dieses Projekt mit einer 5. Klasse gestartet haben. Sie waren auch hier im Haus und haben mit Abgeordneten gesprochen. Ich denke, solche Dinge sollten Beispiel sein für andere – vielleicht auch auf europäischer Ebene, Herr Staatssekretär –, die Jugend für das Einsetzen für die Menschenrechte zu gewinnen. Das ist mein Appell und mein heutiger Hinweis dazu. Menschenrechte sind eben wichtig.
Das Ersuchen des Nationalrates an die Bundesregierung, sich auf internationaler Ebene gegen jede Art der Folter einzusetzen und die Stimme zu erheben, wird heute, wie schon gesagt, von allen Parteien ausgesprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, ein klares und lautes Nein aus Österreich zu allen Formen der Folter ist nach wie vor notwendig. Dies sollte bei jeder Gelegenheit geschehen – auch bei Staatsbesuchen unseres Kanzlers oder von Regierungsmitgliedern in anderen Ländern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
20.04
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.
20.04
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In diesem gemeinsamen Antrag fordern wir letztendlich die Regierung auf – wie auch manche Vorredner gesagt haben –, in Europa, aber vor allem auch auf internationaler Ebene konsequent für die Einhaltung des absoluten Verbots von Folter und anderer Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung von Menschen einzutreten.
Meine Damen und Herren! Es ist mittlerweile fast 20 Jahre her – es war konkret am 26. Juni 1987 –, dass die UN-Antifolterkonvention in Kraft getreten ist. Leider gibt es viele Inhalte dieser Konvention, die in vielen Ländern noch immer nicht Realität geworden sind, obwohl es viele Aktivitäten und viele Anstrengungen von staatlichen, aber auch von nichtstaatlichen Organisationen gibt.
Ich möchte diese Gelegenheit auch nützen, mich bei amnesty international sehr herzlich für ihr Engagement, stellvertretend für viele Organisationen, zu bedanken.
Meine Damen und Herren! Leider – ich habe es kurz angeschnitten – sind Folter und Misshandlungen von Menschen mittlerweile wieder in über 100 Ländern dieser Erde Realität. Wir haben leider erleben müssen, dass in 80 Staaten dieser Erde in den letzten drei Jahren Menschen auf Grund von Misshandlungen und Folterungen verstorben sind. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass in 64 Ländern in den letzten fünf Jahren Menschen zum Tode verurteilt worden sind. In 25 Ländern sind fast 4 000 Menschen nicht nur verurteilt, sondern diese Urteile letztendlich auch vollstreckt worden. Wir erleben leider auch, dass es inzwischen wieder in 80 Ländern massive Verstöße gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gibt.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 170 |
Meine Damen und Herren! Das war, so nehme ich zumindest an, auch der Grund dafür, warum in der UN-Generalversammlung vor drei Jahren wieder der Beschluss gefasst worden ist, ein Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention zu beschließen, mit dem wesentlichen Inhalt, dass wir international die Möglichkeit haben, Gremien mit der Aufgabe und mit der Möglichkeit einzurichten, Gefängnisse, aber auch andere Orte, wo Menschen festgehalten und angehalten werden, unangemeldet – und das ist wichtig: unangemeldet! – zu besuchen, um entsprechende Untersuchungen anzustellen. Man sieht in jenen Ländern, wo diese Untersuchungen Praxis sind, dass diese Tätigkeit sehr, sehr effizient durchgeführt worden ist.
Leider haben dieses Protokoll in Europa nur fünf Länder unterschrieben und ratifiziert. Es sind dies Dänemark, Großbritannien, Malta, Polen und Schweden. Also 20 Länder, 20 europäische Länder, haben noch immer nicht ratifiziert; auch Österreich ist leider darunter. Daher ist dieser Antrag wichtig, in dem wir die Regierung beauftragen, diese Ratifizierung einzuleiten. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.
20.07
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich finde es besonders bedauerlich, dass derartige Vorwürfe ausgerechnet den selbsternannten Weltpolizisten, die USA, treffen. Ich glaube, die Bilder, die in diesem Zusammenhang durch die Welt gegangen sind, machen das Eintreten der Vereinigten Staaten für Menschenrechte nicht gerade glaubwürdig.
Ich begrüße besonders die Reaktion – die sehr eindeutige Reaktion – der EU-Verantwortlichen bezüglich der CIA-Überflüge und der vermuteten Lager in Europa. Es wird EU-Staaten ernsthaft der Stimmrechtsentzug angedroht beziehungsweise einem beitrittswilligen Land sogar der Nicht-Beitritt.
Folter, meine Damen und Herren, ist in jedweder Form schlicht und einfach zu ächten! Folter darf nicht relativiert werden! Daher wird die Folter in der UNO-Konvention nicht von ungefähr „notstandsfest“ behandelt – das heißt, eine Güterabwägung ist nicht zulässig. Wie auch sonst wollen Demokratien in ihrer Konkurrenz zu totalitären Regimes glaubhaft bleiben?
Meine Damen und Herren! Auch wenn der Bush-Regierung mit Argumenten kaum beizukommen ist, sollten wir dennoch nichts unversucht lassen, in allen Gremien, in denen wir vertreten sind, ohne Wenn und Aber klar und eindeutig für die Menschenrechte und gegen die Folter einzutreten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ellmauer.)
20.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Daher kommen wir zur Abstimmung über die dem
Ausschussbericht 1256 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 165.)
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 171 |
27. Punkt
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die
Regierungsvorlage (996 d.B.): Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des
Kontrollsystems der Konvention (1255 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
20.10
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde im Laufe ihres Bestehens schon sehr oft durch Zusatzprotokolle geändert und auch ergänzt.
Der Beitritt von zahlreichen neuen Vertragsstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie auch der zunehmende Bekanntheitsgrad der Konvention führen dazu, dass alljährlich mehr Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof einlangen.
Im Jahre 2004 waren Ende des Jahres 80 000 Beschwerden
anhängig. Für das Jahr 2005 erwartet der Gerichtshof weitere 52 000
neue Beschwerden. Das 14. Zusatzprotokoll soll vereinfachte Verfahren für
die Beschwerdegruppen ermöglichen, und zwar werden offensichtlich begründete
Beschwerden, die bisher in einem siebenköpfigen Gremium behandelt werden
mussten, einem dreiköpfigen Ausschuss
zugewiesen. Die Gruppe der offensichtlich unbegründeten Beschwerden wird der
Zuständigkeit von Einzelrichtern überantwortet.
Weiters wird auch
die Möglichkeit eröffnet, Kammern zu bilden, die bloß aus fünf, anstatt wie
bisher aus sieben, Richtern bestehen. Die Amtszeit der Richter wird auf neun
Jahre, ohne die Möglichkeit zur Wiederwahl, verlängert. Es werden auch weitere
verbesserte Instrumente zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofes eingeführt.
Das
14. Zusatzprotokoll schafft aber vor allem auch die Voraussetzung für den
Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Allerdings bedarf das 14. Zusatzprotokoll für sein Inkrafttreten der
Ratifizierung der Vertragsstaaten. Daher ist eben zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abzusehen, wann dieses Inkrafttreten tatsächlich möglich sein wird, da
mit Ausnahme von Russland alle Mitgliedstaaten Europas das Protokoll der
Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, aber erst 20 von 26
Mitgliedstaaten haben es ratifiziert.
Dieses Protokoll
sieht somit ein Maßnahmenpaket vor, womit Menschenrechtsbeschwerden binnen
angemessener Frist abgeschlossen werden können. Es führt zur Eindämmung von
Beschwerdelasten und trägt vor allem auch zur Sicherung und zur Verstärkung der
Effizienz des Menschenrechtsgerichtshofes bei. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abg. Mag. Stoisits.)
20.13
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
20.13
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Durch neue Vertragsstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Zahl der jährlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herangetragenen Menschenrechtsbeschwerden stark zugenommen.
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Mit dem vorliegenden Reformvorhaben wird eine Steigerung der Effizienz des Gerichtshofes angestrebt. Die nunmehr vorgesehene einmalige Funktionsperiode der Richter von neun Jahren – bisher waren zwei Mal sechs Jahre möglich – stärkt die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter.
Wie wichtig das ist, erkläre ich anhand eines Beispiels aus
Österreich, das ich auch im Ausschuss
gebracht habe. Im Jahr 2001 fand eine fragwürdige Personalentscheidung zur
Verlängerung der Funktionsperiode des damaligen Richters, Dr. Willi
Fuhrmann, statt. Die Verlängerung wurde abgelehnt. Willi Fuhrmann ist 1998,
nominiert von Österreich, Richter am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte geworden. Nach der damaligen Regelung war eine Funktionsperiode
von sechs Jahren vorgesehen, mit der Möglichkeit einer einmaligen
Wiederernennung.
Um eine gute
Durchmischung der Richter zu gewährleisten, wurde festgelegt, dass die
Funktionsperiode für die Hälfte der Richter auf drei Jahre festgelegt wird. Die
Entscheidung fiel durch Los, und Willi Fuhrmann war so ein Richter, der durch
Los eben nur eine dreijährige Funktionsperiode hatte. Willi Fuhrmann hat sich
aber durch seine Tätigkeit in Straßburg ein außerordentlich hohes Ansehen bei
seinen Kollegen und in der Fachwelt erworben und sich in höchstem Maße in
dieser Funktion als qualifiziert gezeigt.
Als die
Verlängerung der Funktionsperiode im Jahr 2001 anstand, weigerte sich die damalige
schwarz-blaue Regierung, Willi Fuhrmann zu verlängern, und man nominierte
andere Kandidaten, was durchaus legitim ist. Aber es ist in diesem Zusammenhang
öffentlich die begründete Vermutung geäußert worden, dass bei dieser
Entscheidung nicht ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend waren,
sondern rein parteipolitische, betrieben durch die damalige Vizekanzlerin
Riess-Passer.
Ein ähnlich fragwürdiges, parteipolitisch motiviertes Vorgehen wird durch die Neuregelung betreffend die Funktionsperiode der Richter nicht mehr möglich sein.
Wir werden deshalb der Regierungsvorlage: Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)
20.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.
20.15
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner schon ausführlich berichtet haben, geht es hier um eine Verbesserung beziehungsweise um eine schnellere Bearbeitung von vielen Problemfällen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit dieser mehr Länder beitreten.
2004 gab es zirka 80 000 Fälle, 2005 zirka 50 000 Fälle. Daher erfolgt jetzt eine Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Richter selbst haben diesen Vorschlag mit erarbeitet. Früher hat es einen Drei-Richtersenat gegeben, jetzt wollen sie einen Ein-Richter-„Senat“, zusätzlich mit Sekretären, um weitere Vorprüfungen beziehungsweise diese große Zahl an Beschwerden entsprechend schneller bearbeiten zu können. Bei Wiederholungsfällen soll auch eine andere Vorgangsweise gewählt werden.
Die Amtszeit, wie meine Vorredner schon gesagt haben, soll von sechs auf neun Jahre verlängert werden, denn jetzt ist es so, dass, wenn jemand den anderen lästig fällt
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 173 |
beziehungsweise gesagt wird, der handelt entsprechend negativ oder tut etwas anderes als vorgesehen, der Betreffende nicht abgewählt werden kann.
Österreich steht hinter der Menschenrechtskonvention und setzt sich dafür ein, dass Betroffene durch diese Reform schneller zu ihrem Recht kommen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.
20.17
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer! Eigentlich ist zum 14. Zusatzprotokoll von Frau Kollegin Höllerer schon alles gesagt worden. Darum möchte ich meine Redezeit für Bemerkungen zu zwei anderen Themen nützen, nämlich EU-Präsidentschaft und Menschenrechte.
Herr Staatssekretär! Es klingt alles irgendwie relativ harmonisch, die Menschenrechte stehen im Mittelpunkt. Wir werden alles tun, die anderen tun angeblich alles, und das ist wichtig. – Ich meine das jetzt nicht zynisch, es ist durchaus glaubwürdig. Auf der anderen Seite gibt es jedoch Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Menschenrechtsverletzungen begehen, nämlich als Staaten, ohne dass man jetzt die individuelle Verantwortung ausmachen kann.
Ich frage mich: Was wird passieren, wenn Österreich die EU-Präsidentschaft innehat? Das Stichwort ist Lampedusa. Das, was in Lampedusa mit diesen Massenlagern, die es dort gibt, passiert, mit der Anhaltung von Menschen in tatsächlich menschenunwürdigen Verhältnissen, geht die EU etwas an. Auch Massenabschiebungen in ein Land, das nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat, nämlich Libyen, gehen die EU etwas an.
Und wenn wir schon alle gemeinsam – ich meine jetzt die EU-Staaten, exklusive Italien – schweigen, während das passiert, wird natürlich das Augenmerk eher auf Österreich gerichtet sein während unserer EU-Präsidentschaft. Ich denke, dass man, falls jemand gute Vorschläge und Ideen hat, sie bitte dem Herrn Bundeskanzler, der Frau Außenministerin und auch dem Herrn Staatssekretär übermitteln sollte.
Wir im Parlament werden uns im kommenden Jahr in der laufenden Präsidentschaft im Menschenrechtsausschuss sicher mit diesem Thema beschäftigen. Wir sind auch sehr froh darüber, dass der Herr Staatssekretär jetzt Staatssekretär ist, weil wir damit einen zusätzlichen Ansprechpartner in der Regierung haben. Der Menschenrechtsausschuss hat ja, wie Sie alle wissen, immer das Problem, dass sich niemand für die Belange zuständig fühlt, mit denen sich der Menschenrechtsausschuss beschäftigt.
Wer ist denn für Belange von Folter zuständig? – Niemand und gleichzeitig alle! Darum danken wir Ihnen, dass Sie sich für zuständig betrachten.
Es werden auch die heiklen Themen wie Waffenlieferungen in Staaten der Europäischen Union, wo Menschenrechte massiv verletzt werden – Stichwort Dafur –, oder auch das, was auf Lampedusa einerseits und was mit der Flüchtlingsabwehr an Europas Außengrenzen andererseits geschieht, vor allem das, was jetzt im Mittelmeer passiert, während der EU-Präsidentschaft Österreichs behandelt werden müssen.
Da wird es sich dann zeigen, wie ernst man es meint, wenn man Zusatzprotokolle guten Gewissens unterzeichnet, wissend, dass Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Grund der Fülle von Beschwerden dort Jahre dauern, bis es zur Entscheidung kommt – auch wissend von Seiten des Staates, der dort – unter Anführungszeichen – auf der „Anklagebank“ sitzt.
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Ich kann nur sagen: Zusatzprotokoll, das ist das eine, aber die Mittel, die man dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Verfügung stellt, und zwar im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – Mittel heißt Euro, Tausende von Euro, ja Hunderttausende von Euro – sind das andere. Das wäre es eigentlich, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bräuchte, um arbeiten zu können. Aber da sind wir in diesem Fall in negativer Nachbarschaft mit allen anderen, die da nicht so gerne das Geldbörsel zücken. Aber wie werden beharrlich an diesem Thema dranbleiben und danken Ihnen für Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Grünen.)
20.21
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. – Bitte.
20.21
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Keck, aus der Möglichkeit, eine Periode um weitere sechs Jahre zu verlängern, kann natürlich nicht das Recht abgeleitet werden, einen Anspruch auf diese Verlängerung zu haben. Wir gehen genauso davon aus, dass die damalige Bestellung okay war. So hat man, glaube ich, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass das bei anderen Bestellungen genauso der Fall war.
Schauen wir uns einmal die Entwicklung der Zahl der Beschwerdefälle an! Während es 1990 noch 5 279 Beschwerden gab, waren es 2004 bereits über 40 000. Umso notwendiger und dringlicher erscheint eine Änderung der Organisationsstruktur, wo kleinere Gremien beziehungsweise Einzelzuständigkeiten festgelegt werden, wie hier schon ausführlich dargelegt wurde.
Weiters schafft das 14. Zusatzprotokoll die Voraussetzung für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Ich ersuche auch hier um Zustimmung zu dieser. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
20.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.
20.22
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Staatssekretär, ich habe in den letzten Pressemeldungen auch die Stellungnahmen des Vizepräsidenten der EU Franco Frattini, der für die Justiz und für die Freiheit und für die Sicherheit in Europa zuständig ist, gelesen, und ich muss sagen, sie waren eigentlich identisch mit den Aussagen, die Sie im Ausschuss gemacht haben. Für mich hat sich das so dargestellt, dass man doch darauf hoffen könnte, dass die EU in ihrer Gesamtheit der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt, wiewohl Sie letztlich auch von einer Menschenrechtsagentur als möglichen Ausweg gesprochen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Grund der Vorkommnisse der EU-Überflüge wäre eine gemeinsame starke Haltung der EU gegenüber Amerika sehr hilfreich. Österreich ist sicherlich angehalten, während seiner Ratspräsidentschaft diese Position sehr vehement zu vertreten.
Es kann doch nicht sein, Herr Staatssekretär, dass dieses Thema die Innenpolitiker und die Außenpolitiker der verschiedenen Staaten untereinander beschäftigt, aber innerhalb der Europäischen Union wehleidig darauf gewartet wird, wie Amerika zu unserem Verhalten steht.
Es kann auch nicht sein, dass die Mitgliedstaaten der EU und solche, die es in absehbarer Zeit werden wollen, Gefangenenlager für die Amerikaner unterhalten, in denen
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es Missbrauch und Folter gibt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Spindelberger. – Bitte.
20.24
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Diese verfassungsergänzende und verfassungsändernde Genehmigung durch den Nationalrat betreffend die Änderung des Kontrollsystems der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist sicherlich, wie schon mehrmals erwähnt, großteils durch den Beitritt zahlreicher neuer Vertragsstaaten bedingt.
Wie wir schon gehört haben, hat sich die Zahl der Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte explosionsartig erhöht, was bedingt hat, dass es logischerweise auch einen beträchtlichen Rückstand an offenen Verfahren gab, da es mit dieser Organisationsstruktur dort unmöglich war, die Erledigung der Beschwerden in angemessener Zeit zu gewährleisten.
Ausschlaggebend dafür war auch, dass das Ministerkomitee des Europarates Arbeitsgruppen eingerichtet hat, verbunden mit dem Ziel, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, und zwar unter anderem Lösungsmöglichkeiten zur Wahrung der Effektivität des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Um das zu beseitigen und die Vorprüfungen der Beschwerden so effizient wie möglich zu gestalten, aber auch, um die Richterinnen und Richter im Stadium der Vorprüfung weitestgehend zu entlasten, ist es darüber hinaus auch notwendig und Gebot der Stunde, einen Strukturmangel der Rechtsordnungen in den Vertragsstaaten zu beseitigen, und zwar immer unter der obersten Prämisse, dass auf Ebene der Vertragsstaaten Lösungen gefunden werden müssen, um Menschenrechtsverletzungen hintanzuhalten.
Ich bin überzeugt davon, dass mit dem vorliegenden 14. Protokoll auch der 1994 eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt wird und die Effizienz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesteigert werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages, dessen Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention verfassungsändernd ist, in 996 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür
aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung
zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland
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Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der
Volksabstimmung (1212 d.B.)
29. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(1187 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das
Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die
Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das
Tabakmonopolgesetz 1996, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das
Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen
Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft
(ÖIAG-Gesetz 2000) geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2005
(AbgÄG 2005), und über den
Antrag 705/A der Abgeordneten Marianne Hagenhofer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz geändert wird (1213 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
20.27
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zeitkontingent meiner Fraktion ist so geschrumpft, dass ich eine Redezeit von 2 Minuten habe. Das heißt, eine stichwortartige Kurzfassung ist angebracht.
Erstens: Ausdruck der Freude darüber, dass wir das Abgabenänderungsgesetz heute einstimmig beschließen können. Dank an die anderen Fraktionen, dass sie bereit waren, hier an einem Konsens zu arbeiten. Ich bemühe mich als Ausschussobmann immer wieder, ein Klima zu erzeugen, in welchem konstruktive Vorschläge die faire Chance haben, auch akzeptiert zu werden, und daher freut es mich, dass wir heute hier letztlich einen Vierparteienkonsens in dritter Lesung haben werden.
Zweitens: Dank auch an die Mitarbeiter des Finanzministeriums, an den Generalsekretär, an seine Mitarbeiterinnen, die ebenfalls, obwohl sie mit einem emotionalen Engagement, würde ich beinahe sagen, jeden Beistrich verteidigt haben, letztlich doch die Sachargumente akzeptiert haben. Herrn Generalsekretär Dr. Quantschnigg und seinen Mitarbeitern herzlichen Dank dafür. Ich weiß, es ist nicht einfach, aber es ist letztlich ein schöner Konsens.
Drittens, in der Sache selbst: Hauptthema war das Umgründungssteuergesetz. Wir haben uns bemüht, da jenen schmalen Grat zu gehen, dass wir einerseits Missbräuche verhindern, andererseits aber nicht mit der Schrotflinte auch jene treffen, die wir gar nicht treffen wollen. Das war auch das Anliegen der Kollegen Matznetter und Kogler.
Ich glaube, dass dieser Konsens gelungen ist, und freue mich, dass wir heute einen einstimmigen Beschluss über dieses Abgabenänderungsgesetz haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.29
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 177 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Ich erteile es ihr.
20.29
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! In aller Kürze zum Abgabenänderungsgesetz: Ausnahmsweise stimme ich dem Herrn Kollegen Stummvoll vollinhaltlich zu, was die Qualität der Kooperation über die Koalitionsgrenzen hinaus betrifft.
Ich darf mich – auch in der gebotenen Kürze – nun zu dem Thema der Abstimmungsspende des Bundes für das Land Kärnten artikulieren. Jene, die länger im Nationalrat sind als ich, wissen, dass es eigentlich eine lange Tradition ist, zu fünf- und zehnjährigen Jubiläen Spenden zu gewähren.
Diese Abstimmungsspende ist letztlich auch – das wird von Menschen, die nicht in Kärnten leben, zumeist anders assoziiert – ein Gedenken an eine Abstimmung im Südkärntner Raum, in der 1920 die überwiegende Mehrheit der dort lebenden Menschen slowenische Mutter- und Vatersprache gesprochen haben, so wie meine Großeltern auch, und die haben sich damals mehrheitlich, gemeinsam mit den deutschsprachigen Kärntnerinnen und Kärntnern, für den Verbleib bei Österreich ausgesprochen. Das ist der historische Hintergrund.
Sehr positiv ist, dass über eine Initiative der SPÖ im Kärntner Landtag diese Abstimmungsspende in diesem Jahr eine Form der Zweckbindung erfährt, und zwar soll sie für Jugendprojekte im Südkärntner Raum, im zweisprachigen Raum verwendet werden, in der Hoffnung, dass das auch zu einer Verbesserung des Klimas, des Miteinander und auch zu einer Verbesserung in der Frage der Ortstafeln beitragen möge.
Der einzige
Wermutstropfen dabei ist die Tatsache, dass der Herr Landeshauptmann von
Kärnten es verabsäumt hat, an die Bundesregierung die Mitteilung heranzutragen,
dass in der Kärntner Regierung einstimmig beschlossen wurde, an die Bundesregierung
heranzutreten mit dem Ersuchen, diese Spende zu verdoppeln, also statt
2 Millionen € 4 Millionen € zur Verfügung zu stellen. Das
ist ein wenig bitter. Aber ich bin eine optimistische Kärntnerin und
Österreicherin und hege die Hoffnung, dass sich das vielleicht in einer
zweiten Tranche ergibt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei
der SPÖ.)
20.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
20.31
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Abgabenänderungsgesetz nur so viel sagen: Es freut uns, dass es eine Vierparteieneinigung gibt.
Eine Bemerkung auch zur Jubiläumsspende: Was die 85.
Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten betrifft, so freut es
uns ganz besonders, dass es uns gelungen ist, 2 Millionen € an
Spenden zu erhalten. Ich bedanke mich stellvertretend beim Herrn Staatssekretär
dafür. Es ist nicht ganz richtig, dass der Herr Landeshauptmann von Kärnten es
nicht versucht hätte, mit der Bundesregierung in Verhandlung zu treten. Es gibt
sogar ein Ministerratsprotokoll, in welchem nachzulesen ist, dass über
4 Millionen € verhandelt wurde. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Aha!)
Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es sehr erfreulich ist, dass wir gerechtfertigterweise 2 Millionen € nach Kärnten bekommen, um sinnvolle Maßnahmen zur Beschäftigung
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 178 |
der Jugend zu treffen. Ich bedanke mich noch einmal stellvertretend beim Herrn Staatssekretär dafür. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
20.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich erteile es ihm.
20.32
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
(Grüne): Herr Präsident!
Die gemeinsame Verhandlung zweier völlig unterschiedlicher Punkte erzwingt es,
dass ich zum ersten Punkt nur einen Satz sage, und zwar: Die Grünen sprechen
sich gegen die Art und Weise aus, dieses, wenn man es so will,
Volksabstimmungs-Jubiläumsgeld auszuzahlen, weil es nicht einmal eine
Zweckwidmung für etwaige Projekte zur Förderung des gedeihlichen Zusammenlebens
der Volksgruppen dort gibt. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Der Herr Holub von den Grünen unterstützt das
aber in Kärnten!)
Unser Verdacht, dass insbesondere der Landeshauptmann da ein Verteilungsgeld zugesprochen bekommt, konnte im Ausschuss nicht entkräftet werden. Aber da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich habe unsere Entscheidung ja nur begründet.
Das wesentlich Interessantere ist die angesprochene Vier-Parteien-Einigung in der Frage des Abgabenänderungsgesetzes. Einen kleinen Wermutstropfen erkenne ich schon bei all dem, was Ausschussvorsitzender Stummvoll hier gelobt hat, und da muss man noch einmal kurz auf die Sache eingehen und reflektieren.
Das Umgründungssteuerrecht hatte eigentlich nie die Intention, besondere Steuervorteile zu gewähren. Es sollten durch Umgründungen bloß keine Steuernachteile entstehen. Tatsächlich ist es aber so, dass da das langjährige Recht ein paar Schlupflöcher aufgetan hat, die jetzt geschlossen werden.
Die Schlupflöcher werden also jetzt geschlossen, und das ist gut so. Wir haben uns tatsächlich unter Beteiligung aller Parteien vorgehantelt, und mit jeder Runde ist es in der Sache besser geworden.
Trotzdem bleibt eines zu kritisieren: Wenn es darum geht, Schlupflöcher zu schließen, wenn das die Hauptintention ist, dann wäre es nach Meinung der grünen Fraktion sinnvoll und vernünftig, das möglichst rasch zu machen. Ich muss aber mit Bedauern feststellen: Mit dieser meiner Meinung habe ich mich leider nicht durchgesetzt. Im Wesentlichen waren sich am Ende des Tages – das hätte der Herr Finanzminister an dieser Stelle gesagt – alle drei anderen Fraktionen einig darüber, dass man da eine Frist bis 31. Jänner gewährt.
Ich gestehe, dass es bei solchen Materien sehr schwierig ist, mit ein und demselben Lenkungseffekt die Guten und die Bösen auseinander zu klauben, denn ein Gesetz richtet sich nun einmal an alle Normunterworfenen. So ist es! Deshalb kann ich nachvollziehen, wie Sie argumentieren. Nur: Ich glaube, wenn im Vordergrund steht, Steuerschlupflöcher zu schließen, dann wären wir besser beraten gewesen, ein rascheres Inkrafttreten, und zwar in diesem Fall mit 31. Dezember dieses Jahres, zu erwirken.
Ich weiß mich da auf einer Linie mit dem Finanzministerium. Der Vorschlag hatte ja dann am Schluss tatsächlich so gelautet. Aber es ist nun einmal nicht so. Ich wollte es trotzdem erwähnt haben, denn es war ja wirklich phasenweise eine spannende Verhandlung. Man merkt, was ein lebendiger Parlamentarismus erzeugt, wenn plötzlich im Bundesrat andere Mehrheiten möglich sind.
Ich will diese Gelegenheit nicht ungenützt lassen, mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen des Finanzministeriums, muss man an dieser Stelle sagen, zu bedanken. Das ist wahrscheinlich im Sinne aller Fraktionen. Beginnen möchte ich natürlich beim Gene-
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ralsekretär Dr. Quantschnigg. (Abg. Neudeck: Das ist kein Mitarbeiter!) Was ist er? (Abg. Neudeck: Generalsekretär!) Generalsekretär, ja, das sagte ich, das ist in Ordnung. – Bedanken möchte ich mich aber auch bei der Frau Mag. Girlinger, die da wirklich mit Rat und Tat und kompetentesten Auskünften parat gestanden ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Am Schluss noch eine Anmerkung bezüglich dessen, was offensichtlich auch den Widerstandsgeist der Beamtinnenschaft dort hervorgerufen hat. Ich finde es ein bisserl eigenartig, dass, wenn wir schon ein Begutachtungsverfahren haben, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder sich offensichtlich in der Zeit der Verhandlungen nicht besonders mit den diversen Einwendungen beschäftigt hat, dann aber, als die Ausschussverhandlungen schon vorbei waren, in einem Konvolut von Briefen die Abgeordnete von „irgendetwas“ – unter Anführungszeichen – informieren wollte.
Ich hoffe, die Zeiten sind bald vorbei, in denen die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und die dort agierenden Personen immer noch glauben, im letzten Abdruck auf diese Art und Weise Lobbying betreiben zu können. Auch dafür gilt dem Finanzministerium Dank, wieder einmal entsprechend Widerstand geleistet zu haben. (Beifall bei den Grünen.)
20.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
20.37
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Was in den letzten beiden Stunden hier abgelaufen ist, hat, so behaupte ich, mit Parlamentarismus wenig zu tun, nämlich wenn die meisten Kolleginnen und Kollegen so quasi in der Art von Sprintläufern hier herunterstürzen, zwei Minuten reden dürfen, damit sie sich dann in der obligaten Stricherlliste eintragen können. Ich frage mich, ob das auf die Dauer wirklich der Sinn der ganzen Sache hier ist. (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren! Zur Sache selbst hat der Kollege Stummvoll darauf hingewiesen, dass es gelungen ist, ein Einvernehmen herzustellen. Es wurde allen gedankt, den Mitarbeitern und den Beamten. Ein Dank gebührt auch dem Kollegen Stummvoll, und zwar für sein Verhandlungsgeschick. Danken möchte ich aber auch der Opposition für ihr Entgegenkommen in dieser Frage.
Meine Damen und Herren! Wichtig ist dieses Abgabenänderungsgesetz sicherlich für den Wirtschaftsstandort Österreich. Aufpassen müssen wir bei all diesen Dingen, dass wir bei der vermeintlichen Schließung von Schlupflöchern nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir sollten schon auch überlegen, ob es möglich ist, dass in Hinkunft eine Übergabe oder eine Übernahme von Klein- und Mittelbetrieben noch im Interesse der Betroffenen liegt.
Insgesamt stimmen wir natürlich diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP.)
20.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Ich erteile es ihm.
20.39
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die Kärntner Abgeordneten kennen sich nicht sehr gut aus, das macht aber nichts, sehr lange sind sie ohnehin nicht mehr da. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die roten Kärntner Abgeordneten! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich habe ja nicht
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Abgeordnete in weiblicher Form gesagt, sondern die Schreihälse da vorne (in Richtung des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch) gemeint. Wir wollen aber nicht allzu viel Zeit dafür in Anspruch nehmen.
Zwei Dinge vorweg: Ich glaube, dass es wirklich die Aufgabe eines lebendigen Parlaments ist, bei Vorlagen durch den kritischen Augenschein zu prüfen, ob man das auch erfüllt, was man erreichen will.
Eines, glaube ich, war wirklich positiv bei der Behandlung des Abgabenänderungsgesetzes: Die Vertreter aller Parteien waren der Auffassung, dass Steuergesetze so ausgeführt gehören, dass sie das beabsichtigte Ziel, nämlich die steuerlich möglichst unbelastete Umgründung, erlauben, aber Missbräuche, das heißt die Verwendung solcher Konstruktionen, um Steuern ganz oder zur Hälfte einzusparen, möglichst eindämmen.
Wir haben nur in der Gesetzestechnik den Widerpart repräsentiert – das war eine gewisse Herausforderung für die Damen und Herren des Finanzministeriums, das aufzugreifen; übrigens auch meinen Dank dafür an dieser Stelle; es wurde bis in den Abend, bis in die Nacht hinein an geänderten Bestimmungen gearbeitet –, und ich glaube, wir haben am Ende des Tages eine gute Lösung gefunden. Wir haben eine Lösung gefunden für die Klein- und Familienbetriebe, wenn die Eltern das Grundstück noch zurückbehalten, die BetriebsGmbH aber schon den Jungen übergeben wollen, trotzdem aber der Verschiebetechnik einen entscheidenden Riegel vorgeschoben.
Ich meine, der Kompromiss ist ein guter.
Ich glaube zweitens, dass es auch
gut war, sich für den 31. Jänner als Stichtag zu entscheiden. Ich bin
hier nicht ganz der Meinung des Kollegen Kogler. Eine Umgründung ist ein
Vorgang, der für einen Betrieb nicht leicht ist. Denken wir nur an einen
Gewerbebetrieb, der eine Inventur aufstellen muss für den Umgründungsstichtag
und monatelang mit den Vorbereitungen beschäftigt ist! Da zu sagen: „Ätsch,
jetzt machen wir es einen Monat früher!“, ist keine Methode, mit der ein
Gesetzgeber agieren soll. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der Kollege Posch geht
schon! – Abg. Scheibner: Der
erste Kärntner geht schon!)
Meine Damen und Herren! Wir werden dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen, und wir stimmen natürlich dem gemeinsamen Abänderungsantrag zu.
„Huckepack-Verkehr“-Begünstigung – das konnte auch der Herr Staatssekretär nicht erklären, daher melden wir unsere Bedenken durch unser negatives Abstimmungsverhalten in der zweiten Lesung an.
Letzter Punkt: Körperschaftsteuergesetz. – Da hätten
wir halt auch die Löcher stopfen sollen und die Gruppenbesteuerung so
reparieren, wie es gehört, nämlich diese Begünstigung entfernen. – Danke,
meine Damen und Herren. (Beifall bei der
SPÖ.)
20.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
20.41
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Matznetter hat mir jetzt das erwartete Stichwort gegeben, nämlich: Gruppenbesteuerung. Ich möchte jetzt auf Grund der knapp bemessenen Zeit und der Konsensstimmung, die in der Gesetzesmaterie heute besteht, der SPÖ etwas Gutes tun und ihr ein bisschen helfen, diese besorgniserregende Fixierung auf diese Gruppenbesteuerung abzubauen.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 181 |
Die SPÖ hat sich aus, wie ich glaube, demagogischen Gründen – es wird da ein neues Klassenkampfmodell aufgebaut – dazu entschlossen, zu behaupten, es gebe nur ein Entweder-Oder, es gebe nur ein Klein gegen Groß, Gruppenbesteuerung sei schlecht, weil nur für die Großen, und die Kleinen seien diejenigen, die draufzahlen. Da liegt natürlich ein fundamentaler Trugschluss vor, wenn man das wirklich ernst meint – ich glaube es nicht, sage es aber trotzdem, denn man soll ja vorerst einmal guten Willen unterstellen –, nämlich der Trugschluss, dass die Wirtschaft je von einem Gegeneinander, einem Entweder-Oder leben könnte. Es gibt natürlich immer nur ein Miteinander: die Großen mit den Mittleren und mit den Kleinen. Es gilt, Synergien und Symbiosen zu erzielen.
Damit das etwas deutlicher wird, möchte ich für Kollegen Matznetter, aber auch all seine Kollegen von der SPÖ aus dem „WirtschaftsBlatt“ vom 3. Dezember 2005 zitieren. Da steht: „Gruppenbesteuerung nicht nur für Großkonzerne interessant“, so Herr Hübner, ausgewiesener Wirtschaftsberater, Kollege vom Matznetter. Die IWI-Studie gibt es schon seit Mai – man hätte sie einmal lesen können, wenn man es ernst meint –, in der deutlich herausgearbeitet wird, dass jedes Headquarter, das wir mit der Gruppenbesteuerung nach Österreich holen, in der Folge dreimal so viele Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen der Region schafft.
Wir haben nicht zuletzt ein Beispiel aus jüngster Zeit.
„Borealis“ ist deswegen nach Österreich gekommen und hat sich nicht für London
und nicht für Brüssel entschieden, weil die Gruppenbesteuerung hier eine
Tatsache ist. Das sollte gerade die Wiener Kollegen, vor allem den Kollegen
Eder, der ja nach mir reden wird, sehr interessieren, weil das der
Wirtschaftsregion Wien nützt, Arbeitsplätze schafft und den Wirtschaftsstandort
sichert und stärkt.
Das ist unsere Politik, Kollege Matznetter, und diese unsere Politik werden wir fortsetzen. Wir werden die Headquarters nach Österreich holen, weil die Headquarters Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen erzeugen, und diese wiederum bringen die Steuerleistung, die es leicht macht, den Ausfall bei der Gruppenbesteuerung zu kompensieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.
20.44
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Christoph Matznetter und ich haben am 28. September einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, die Änderung der Besteuerung von Bezugsnachzahlungen im Insolvenzverfahren zu erreichen. Ich bringe jetzt ein Beispiel dazu, damit man weiß, worum es da geht.
Ein Betrieb geht im Jahr 2003 in Konkurs. Die Auszahlungen der Entgelte, also der Löhne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, durch den Insolvenzausfallfonds erfolgen meist ein halbes oder dreiviertel Jahr später. Hat in der Zwischenzeit der eine oder andere Arbeitnehmer/die eine oder andere Arbeitnehmerin schon wieder ein neues Dienstverhältnis begonnen, und zwar im Jahr 2004, dann geschieht bei der Steuerveranlagung Folgendes: Die Nachzahlungen aus dem Jahr 2003 und das Einkommen aus dem Jahr 2004 werden zusammengezählt, und das heißt, die Bemessungsgrundlage ist eine höhere.
Wir wollten das abändern. Unser Vorschlag war: Die Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Ich möchte mich bei der Regierung beziehungsweise beim Finanzministerium
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dafür bedanken, dass dieser unser Antrag in die Regierungsvorlage wortgetreu übernommen wurde, sodass wir eine Entlastung für die Arbeitnehmer erreichen konnten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.46
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
20.46
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Abgeordneter Ikrath hat in seiner Rede behauptet, dass sich die Firma „Borealis“ nur deswegen in Wien angesiedelt hätte, weil sie auf Grund der Gruppenbesteuerung hier ihr Headquarter aufschlagen musste. – Das ist unrichtig!
Ich berichtige tatsächlich: Die Firma „Borealis“ hat auf Grund
des Gesamtvorteiles ihren Sitz in Wien genommen. Da sie keine
Tochtergesellschaften im Ausland mit Verlusten in nennenswerter Höhe hat,
erfolgt die Ansiedlung natürlich ohne Nutzung der Gruppenbesteuerung, und der
Konzern wäre ohnehin auf Grund der guten Arbeit der Wiener Landesregierung
hierher gekommen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Maier. – Bitte.
20.47
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier
(ÖVP): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe jetzt nicht
weiter darauf ein. Ich habe nur 2 Minuten Redezeit, will aber nur
1 Minute verbrauchen, um die Zeit hereinzubringen, die Kollege Ikrath
mehr gebraucht hat, um darzustellen, warum sich die Firma „Borealis“ bei uns
angesiedelt hat. (Beifall bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte zu den vorliegenden Gesetzentwürfen nichts mehr
sagen, es ist schon alles gesagt worden, sondern ich möchte dort anschließen,
wo Jakob Auer aufgehört hat, und über die Sinnhaftigkeit dieser kurzen
Wortmeldungen debattieren. Diese Stricherllisten-Mentalität veranlasst mich,
die Klubobmänner und das Präsidium aufzufordern, das nächste Mal jenen
Redakteur, der die Stricherllisten im „News“
publiziert, sowie jenen Redakteur, der diese Statistiken in der „Ganzen
Woche“ veröffentlicht, hierher einzuladen, um selbst vor Ort zu beurteilen, ob
das sinnvoll ist, wenn alle zwei Minuten jemand anderer von uns hierher ans
Rednerpult kommt und irgendetwas zum Besten gibt. (Abg. Scheibner: Ihr müsst
es ja nicht machen! – Abg. Mag. Stoisits:
Machen Sie nicht mit!)
Ein Letztes noch: Ich würde vorschlagen, dass dort, wo
Einstimmigkeit gegeben ist, die Möglichkeit besteht, unsere Stellungnahmen dem
Protokoll einfach als Anhang beizulegen. (Beifall
bei der ÖVP.)
20.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Moser. – Bitte.
20.48
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kollegen! (Abg. Heinzl – in Richtung des Abg. Dr. Maier –: Das ist ein besonders Gescheiter! Ein so genannter Blitzgneißer! – Gegenrufe bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, ergreifen Sie das Wort!
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Abgeordneter Mag. Johann Moser (fortsetzend): Für „Borealis“ mit ein Grund für eine Firmenansiedlung war natürlich auch die Lebensqualität in Wien. Das war ein wichtiger Punkt. „Borealis“ hat außerdem eine Wiener Vergangenheit. BZE war das Stammwerk, ist ein Hauptwerk, das in Schwechat loziert ist, und das spielt natürlich auch eine Rolle.
Einen Punkt im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen sollten wir meiner Meinung nach schon auch noch erwähnen: Man muss in Zukunft Abstand nehmen von diesen Mischgesetzen. Ein Punkt, weshalb wir zustimmen, ist, dass Artikel 15, der zunächst herausgenommen wurde, jetzt, wie ich höre, wieder eingebracht wird; es geht dabei um die Änderung des Gesetzes über die ÖIAG vom Jahr 2000.
Was ist die Idee dahinter? – Ich warne Sie davor, dass Sie das einbringen; Sie können es machen, aber Sie werden unsere Zustimmung nicht bekommen. – Dort geht es darum, dass der Finanzminister einen unterjährigen Zugriff auf die Dividende bekommt. Das erinnert uns alle an einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss. Wir wissen, wie schlecht es einem gehen muss, wenn man einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss in Anspruch nimmt. Außerdem führt das zu weiteren riesigen Schwierigkeiten.
Das ist auch der Hintergrund dieser Budgetpolitik, den wir später auch noch diskutieren wollen. Ich warne davor, so einen Prämienvorschuss, Gehaltsvorschuss einzufordern.
Für uns ist klar, dass nach dem Verschleudern von diesem Volksvermögen der ÖIAG-Betriebe Druck in Richtung weitere Privatisierungen ausgeübt wird. Grasser wird nicht müde, die Post permanent unter diesen Druck zu bringen. Dass sie privatisiert werden soll, erzeugt Unruhe bei den Kunden und der Belegschaft, und das kann auch auf Österreich keine guten Auswirkungen haben.
Ich fordere Sie auf: Nehmen Sie Abstand von diesem Antrag! Bleiben Sie bei der Einigung, die wir bisher getroffen haben! (Beifall bei der SPÖ.)
20.50
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
20.50
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Matznetter, ich wollte Sie schon loben ob Ihrer Sachlichkeit bei unseren gemeinsamen Verhandlungen, aber jetzt haben Sie über Wien gesprochen, und ich muss das Lob leider wieder zurücknehmen. Tut mir Leid!
In der Sache selbst melde ich mich natürlich auch zur Umgründungssteuergesetz-Novelle zu Wort. Hier ist es natürlich – einige haben es ja schon angesprochen – das Ziel, missbräuchliche Gestaltungsmöglichkeiten tunlichst zu unterbinden, ohne natürlich Änderungen der Rechtsform steuerlich zu belasten.
So muss es das Ziel sein, Steuerschlupflöcher zu schließen – Herr Kollege Kogler, das ist vollkommen richtig – und auch dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht zu werden. Allerdings, Herr Kollege Kogler, wenn sich Unternehmen in der Umgründungsphase befinden, müssen wir schon für diese auch Rechtssicherheit schaffen. Das heißt, es ist schon gut, dass wir jetzt auch hier einen Kompromiss gefunden haben.
Da ich mich auch selbst an den Verhandlungen beteiligt habe, freue ich mich, einen gemeinsamen Abänderungsantrag aller vier Parteien zum Abgabenänderungsgesetz 2005 einbringen zu können. Dieser Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dr. Matznetter, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen liegt den Parteien vor, und ich möchte ihn nur in seinen Eckpunkten erläutern.
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Wir haben bei der von Herrn Dr. Matznetter schon angesprochenen Verschiebetechnik für die Herausbehaltung von Wirtschaftsgütern bei Einbringung von Verbindlichkeiten jetzt eine Siebenjahresfrist. Wenn sich das Wirtschaftsgut bereits sieben Wirtschaftsjahre lang im Unternehmen befunden hat, kommt es zu keiner Prüfung. Und die Änderungen in diesem Umgründungssteuergesetz werden erst mit 31. Jänner 2006 gültig, wenn die Verträge und Beschlüsse bis zu diesem Zeitpunkt gemacht sind.
Weiters: Es entfällt Artikel 15 ÖIAG-Gesetz, was Kollege Moser bereits ausgeführt hat.
Es ist wirklich erfreulich, Konsens in allen Fraktionen zu finden und sich somit einmal in einer sachlichen Phase zu befinden. Wenn man dann wieder einmal Ausführungen wie die des Kollegen Kogler oder auch des Kollegen Matznetter hört, tut es einem fast wieder Leid, dass man das hier auch erwähnen muss. (Beifall bei der ÖVP.)
20.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Tamandl in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Stummvoll, Prinzhorn, Matznetter, Kogler, Kolleginnen und Kollegen ist in seinen Kernpunkten erläutert.
Er wird gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an alle Abgeordneten verteilt, dem Stenographischen Protokoll beigedruckt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Matznetter,
Mag. Kogler Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Erbschafts-
und Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992,
das Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung,
das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996,
das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz über die Neuordnung der
Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft
und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft
(ÖIAG-Gesetz 2000) geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2005
(AbgÄG 2005) (1187 d.B) idF des Ausschussberichtes des
Finanzausschusses (1213 d.B.)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
1. Im Gesetzestitel
wird die Wortfolge “, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz
über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding
Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft
(ÖIAG-Gesetz 2000)“ durch die Wortfolge „und das Zollrechts-Durchführungsgesetz“
ersetzt.
2. Art. 4 (Änderung
des Umgründungssteuergesetzes) wird wie folgt geändert:
a) In Art. 4 lautet in
Z 10 die lit. e:
„e) In Abs. 5 Z 3 wird
der erste Satz durch folgende Sätze ersetzt:
„Bis zum Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages können vorhandene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einschließlich mit ihnen unmittelbar zusammenhängendes Fremdkapital und vorhandene Verbindlichkeiten zurückbehalten werden. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgütern und Fremdkapital ist jedenfalls nicht mehr gegeben, wenn die Wirtschaftsgüter am Einbringungsstichtag be-
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reits
länger als sieben Wirtschaftjahre durchgehend dem Anlagevermögen zuzuordnen
waren.““
b) In Art. 4 lautet in
Z 10 die lit. f:
„f) In Abs. 5 lautet
die Z 4:
„4. Wirtschaftsgüter
und mit diesen unmittelbar zusammenhängendes Fremdkapital können im
verbleibenden Betrieb des Einbringenden zurückbehalten oder aus demselben
zugeführt werden. Diese Vorgänge gelten durch die Nichtaufnahme bzw. Einbeziehung
in die Einbringungsbilanz als mit Ablauf des Einbringungsstichtages getätigt.
Einbringende unter § 7 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes 1988
fallende Körperschaften können Wirtschaftsgüter und mit ihnen unmittelbar
zusammenhängendes Fremdkapital auch dann zurückbehalten, wenn ein Betrieb nicht
verbleibt. Ein unmittelbarer Zusammenhang ist jedenfalls nicht mehr gegeben,
wenn die Wirtschaftsgüter am Einbringungsstichtag bereits länger als sieben
Wirtschaftjahre durchgehend dem Betrieb zuzuordnen waren.““
c) In Art. 4 lautet in
Z 22 die Z 11:
„11. Die §§ 3, 5, 7
bis 9, 12 bis 20, 23, 25, 27, 30, 33, 34, 38d und 44, jeweils in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/200x, sind auf Umgründungen anzuwenden, bei
denen die Beschlüsse oder Verträge nach dem 31. Jänner 2006 bei dem zuständigen
Firmenbuchgericht zur Eintragung angemeldet oder bei dem zuständigen Finanzamt
gemeldet werden.“
3. Art. 15 (Änderung
des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der
Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft
(ÖIAG-Gesetz 2000)) entfällt.
Begründung:
Zu Z 1 und 3, Gesetzestitel
und Art. 15 (Änderung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der
Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft
und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz
2000)):
Der Gesetzestitel ist
auf Grund des Entfallens des Artikels 15 (Änderung des ÖIAG-Gesetzes 2000)
anzupassen. Die vorgesehenen Änderungen im ÖIAG-Gesetz 2000 werden mit einem
eigenen Initiativantrag in den parlamentarischen Prozess eingebracht.
Zu Z 2 lit. a, Art. 4
(Änderung des Umgründungssteuergesetzes, § 16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG):
Das Zurückbehalten von
Anlagegütern als Sonderfall einer rückwirkenden Entnahme soll die mit ihnen
unmittelbar zusammenhängenden Verbindlichkeiten einschließen. Damit wird in
diesem Punkt der dem allgemeinen Einkommensteuerrecht innewohnende Grundsatz
verankert, dass sich die Sacheinlage in einen Betrieb und die Sachentnahme aus
demselben grundsätzlich auch auf das mit dem Aktivum zusammenhängende Passivum
bezieht (vgl. etwa VwGH 22.10.1996, 95/14/0018, und 30.9.1999, 99/15/0106).
Mit dem zweiten Satz wird klargestellt, dass eine Überprüfung des unmittelbaren Zusammenhanges dann unterbleibt, wenn die Wirtschaftsgüter vor dem Einbringungsstichtag, bereits seit sieben Jahren ununterbrochen dem Anlagevermögen zuzuordnen waren. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits mehr als sieben Jahre im Anlagevermögen vorhanden sind und seinerzeit fremdfinanziert wurden, wird jedenfalls davon ausge-
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gangen, dass der unmittelbare Zusammenhang nach Ablauf dieser Frist nicht
mehr gegeben ist.
Zu Z 2 lit. b, Art. 4
(Änderung des Umgründungssteuergesetzes, § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG):
Die
„Verschiebetechnik“ des Abs. 5 Z 4 soll dahingehend geändert werden, dass eine
Zerlegung wirtschaftlich zusammenhängender Aktiv- und Passivpositionen ausgeschlossen
werden soll. Die Neuregelung entspricht dem schon in den Erläuterungen zu Abs.
5 Z 3 beschriebenen einkommensteuerrechtlichen Grundsatz des Zusammenhanges
von Aktivum und damit verbundenem Passivum.
Da § 16 UmgrStG eine
bloße Bewertungsvorschrift enthält, gehört auch die Neuregelung und ihre
Beachtung nicht zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 12 bzw. des Art. III
UmgrStG. Ein Aufdecken einer dieser nicht entsprechenden Vorgangsweise kann
daher die Anwendbarkeit des Umgründungssteuergesetzes nicht gefährden.
Mit dem letzten Satz
wird klargestellt, dass eine Überprüfung des unmittelbaren Zusammenhanges dann
unterbleibt, wenn die Wirtschaftsgüter vor dem Einbringungsstichtag bereits
seit sieben Jahren ununterbrochen dem Betrieb zuzuordnen waren. Bei
Wirtschaftsgütern, die bereits mehr als sieben Jahre im Betrieb vorhanden sind
und seinerzeit fremdfinanziert wurden, wird jedenfalls davon ausgegangen, dass
der unmittelbare Zusammenhang nach Ablauf dieser Frist nicht mehr gegeben ist.
Zur Vermeidung
unnötigen Such- und Überprüfungsaufwandes für die Anwender und die
Finanzverwaltung soll sich die zusammenhängende Behandlung nur auf eindeutig
gegebene Sachverhalte beziehen. So wird der zum Zweck der Anschaffung einer Beteiligung
oder einer Maschine aufgenommene (Sonder)Kredit einen unmittelbaren Zusammenhang
aufweisen. Ein Kontokorrentkredit, der in der Folge der Finanzierung eines
Aktivums mehrfach umgeschichtet wird, weist keinen eindeutigen unmittelbaren
Zusammenhang auf.
Es soll im Übrigen
auch verhindert werden, dass etwa vor dem Einbringungsstichtag ein Kredit
aufgenommen und die Verbindlichkeit mit dem begünstigten Vermögen übertragen,
die Barmittel hingegen zurückbehalten werden.
Beispiele:
1. Kurze Zeit vor dem
Einbringungsstichtag wird ein Kredit iHv 100.000 € aufgenommen. Nach der neuen
Rechtslage soll es nicht mehr möglich sein, die Barmittel aus dem Kredit oder
mit den Barmitteln angeschafftes Aktivvermögen (zB Wertpapiere) im
verbleibenden Teilbetrieb zurückzubehalten und die Verbindlichkeit aus dem
Kredit einzubringen. Sollte die Verbindlichkeit dennoch isoliert auf die
übernehmende Körperschaft übertragen werden, führt dies hinsichtlich der die
Körperschaft belastenden Aufwandszinsen und hinsichtlich der Tilgung der
Verbindlichkeit zur verdeckten Ausschüttung.
2. Im
Einzelunternehmen wird ein unbebautes Grundstück mittels Sonderkredit angeschafft.
Das Grundstück wird bei der nachfolgenden Teilbetriebseinbringung im verbleibenden
Teilbetrieb zurückbehalten. Da der Sonderkredit unmittelbar mit dem Grundstück
zusammenhängt, ist die Verbindlichkeit mit dem Grundstück gemeinsam zurück zu
behalten.
3. Im Betriebsvermögen befindet sich ein Grundstück, das (ua) im Wege der Ausnutzung eines bestehenden Kreditrahmens finanziert wurde. Wird in diesem Fall das Grundstück bei der nachfolgenden Einbringung zurückbehalten und lässt sich der am Einbringungsstichtag bestehende Betrag des Kredits nicht mehr eindeutig dem Grund-
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stück zuordnen, kann die Verbindlichkeit auch weiterhin losgelöst vom
Grundstück eingebracht werden.
4. Kurz vor dem
Einbringungsstichtag wird ein Kontokorrentkredit aufgenommen, um diverse
Betriebsmittel anzuschaffen. Die Betriebsliegenschaft, welche bereits bei Unternehmensgründung
angeschafft worden ist, dient zur Kreditbesicherung. Geht aus den
Aufzeichnungen des Unternehmens eindeutig hervor, dass mit dem aufgenommen
Kredit die Betriebsmittel tatsächlich angeschafft worden sind, ist ein
eindeutiger unmittelbarer Zusammenhang zwischen Liegenschaft und Betriebsmittel
nicht gegeben und eine Trennung zwischen Liegenschaft und Verbindlichkeit
möglich. Gegenstand der Neuregelung ist in diesem Fall daher nur der
Zusammenhang zwischen den erworbenen Betriebsmitteln und dem Kredit.
Die dargestellte
Wirkungsweise der Neuregelung im Sinne der vorstehenden Erläuterungen
bezüglich des gegebenen oder nicht gegebenen eindeutigen Zusammenhanges wird
zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten in den steuerlichen Durchführungsrichtlinien
weiter konkretisiert werden.
Des Weiteren soll die
bisher in der Z 4 geregelte sinngemäße Anwendung der Regelung über die „unbare
Entnahme“ bei einbringenden Körperschaften im Interesse einer Eindämmung des
hohen Gestaltungsspielraumes entfallen.
Zu Z 2 lit. c, Art. 4
(Änderung des Umgründungssteuergesetzes, Dritter Teil, Z 11 UmgrStG):
Das In-Kraft-Treten
wurde im Vergleich zur Regierungsvorlage insoweit abgeändert, als an Stelle des
Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt der 31. Jänner 2006 tritt.
Damit soll für den Anwender mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. Ich erteile es
ihr.
20.53
Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, durch die es zusätzliche steuerliche Begünstigungen für Lkw im Straßenverkehr geben soll. Konkret wird für jeden Lkw, der per Ökombi-System unterwegs ist, zusätzlich ein Lkw dieser Firma von der Steuer befreit, auch wenn dieser auf der Straße unterwegs ist.
Meine Damen und Herren! In Wahrheit ist das eigentlich ein Blödsinn. Man fördert einen ohnehin geförderten Lkw zusätzlich, zugunsten eines Lkw des Unternehmens, der auf der Straße unterwegs ist. Mit dieser Maßnahme, meine Damen und Herren, wird transparent, dass der „Huckepackverkehr“ gescheitert ist.
Diese Steuerbegünstigung verhindert zusätzlich, dass es zu einer Verlagerung der Güterbeförderung von der Straße auf die Schiene kommt. Die Lenkungsaufgabe der Regierung im Sinne einer vernünftigen Umwelt- und Verkehrspolitik ist gescheitert. In Wahrheit handelt es sich um ein Geschenk an die Frächter.
Wir sind der Meinung, dass dieses gescheiterte „Huckepack-System“ aus nicht mehr zeitgemäßen und ökonomischen Gründen auf Sicht nicht mehr gefördert werden soll. Es ist nicht zweckmäßig, den kompletten Lkw samt Fahrer per Bahn zu transportieren. Wir sind der Meinung, sinnvoller wäre es, ein reines Containersystem auf der Schiene anzudenken und zu fördern und vor allem Anreize für die Frächter zu schaffen.
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Das hier ist der falsche Weg, um ein Umdenken bei einem Güterbeförderungsunternehmen herbeizuführen. Daher findet diese Gesetzesvorlage in der zweiten Lesung nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
20.56
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
20.56
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Abgabenänderungsgesetz bringt eine Summe von Änderungen in diversen Gesetzen mit dem erklärten Ziel, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Es sollen einige Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Es gibt Änderungen im Bereich des Einkommensteuergesetzes, zum Beispiel zugunsten des Forschungsfreibetrages oder des Bildungsfreibetrages. Es gibt auch Änderungen im Insolvenzverfahren, wobei es bei der Zurechnung der Einkommen neue Möglichkeiten gibt.
Diskussionen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gab es im Ausschuss wie beinahe üblich auch zur Gruppenbesteuerung. Es wurde heute bereits davon gesprochen. Die SPÖ bauscht das ja immer als die große Abzockemöglichkeit für multinationale Unternehmen auf, wobei im Ausschuss, glaube ich, von Präsident Prinzhorn glaubhaft dargestellt wurde, dass in der Praxis diese Befürchtungen nicht gerechtfertigt sind. Und dass die Möglichkeit, damit Headquarters nach Österreich zu bringen, funktioniert, sehen wir ja auch.
Dass es hier in der SPÖ durchaus unterschiedliche Ansätze gibt, zeigt uns die SPÖ Burgenland, denn die SPÖ Burgenland konstruiert zum Beispiel zurzeit einen Burgenland-Fonds. Konkret: SPÖ Landeshauptmann Niessl, Finanzlandesrat Bieler sagen ganz offen, dass sie diesen Burgenland-Fonds konstruieren wollen unter Ausnützung der Gruppenbesteuerung. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich freue mich darüber. Es kommt auch das Argument dazu, dass man damit versuchen will, Arbeitsplätze zu schaffen.
Ich denke, die burgenländische SPÖ hat durchaus schon gesehen, dass wir sinnvolle und gute Gesetze machen, und nützt sie. Es wird nicht sehr lange dauern, bis auch die SPÖ auf Bundesebene einsehen wird, dass das ein gutes Gesetz ist, das Arbeitsplätze sichert und Wertschöpfung schafft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
20.58
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Mag. Langreiter. – Bitte.
20.58
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle werden für eine ganze Reihe von inhaltlichen Themenbereichen Verbesserungen und Präzisierungen geschaffen, auch formaler Art, vor allen Dingen Verwaltungsvereinfachungen. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass man mit dieser Regelung vielleicht auch weitere Lücken schließt für so manche Steuerflüchtige.
Wir befinden uns derzeit in der Diskussion Gruppenbesteuerung versus Mittelstand. Das ist so. Gerade die Gruppenbesteuerung führt auch zur Internationalisierung der heimischen Wirtschaft. Ich bin überzeugt davon, dass es mittlerweile durchaus eine ganze Reihe von Headquarters zu uns verschlagen hat und dass damit der Forschungs- und Entwicklungsstandort Österreich auch entsprechend gehoben worden ist. Gerade in Salzburg hat man erkennen können, dass in der letzten Zeit vor allen
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Dingen sehr viele Firmenstandorte neu gegründet worden sind. (Präsident Dr. Khol übernimmt
wieder den Vorsitz.)
Die Stimmung für
Österreich ist ausgezeichnet. Die höheren Lohnnebenkosten, die relativ hohen
Lohnnebenkosten in Deutschland und vielleicht auch die eher starre Haltung der
Banken dort sind gewichtige Gründe dafür, dass man nach Österreich wechselt.
Rot-Grün hat in den letzten Jahren – das muss man ganz offen sagen –
die Misswirtschaft in Deutschland natürlich auch entsprechend gefördert und
komplementiert.
Es ist gut so, dass die Firmen zu uns ziehen. Wir machen es besser, wir sichern damit Arbeitsplätze, und wir sichern damit unsere Standorte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Liechtenstein. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.00
Abgeordneter Dr. Vincenz
Liechtenstein (ÖVP):
Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Letzter darf ich
sagen, von meinen Vorrednern wurden bereits die wesentlichen Fragen und
Notwendigkeiten genannt. Ich freue mich, dass es hier Übereinstimmung gibt.
Beim Abgabenänderungsgesetz 2005 geht es in die richtige Richtung. –
Ich danke sehr. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Der absolute Kurzredewettbewerbssieger: 14 Sekunden.
Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung samt Titel und Eingang in 1145 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf wird auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Abgabenänderungsgesetz 2005 in 1213 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Matznetter, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Matznetter vor.
Ich lasse zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 190 |
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 Ziffern 2, 3, 9 und 10 sowie Artikel 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das Zeichen wird mehrheitlich erteilt. Daher angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes betreffend Abgabenänderungsgesetz 2005 in 1213 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Matznetter, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über den
Bundesrechnungsabschluss (III-172 d.B.) für das Jahr 2004
(1219 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zum 30. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.
21.04
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir haben heute hier den Bundesrechnungsabschluss 2004 des Rechnungshofes vorliegen. Dieser hat die Medien schon beschäftigt, weil der abwesende Herr Finanzminister Grasser nichts anderes zu tun hatte, als dem Rechnungshof Parteipolitik zu unterstellen. (Abg. Neudeck: Er ist, wenn er nicht da ist, mehr anwesend als Sie, wenn Sie da stehen!)
Ich nehme die Gelegenheit wahr, meine Damen und Herren, einerseits den Inhalt der Kritik des Rechnungshofes hier noch einmal zu diskutieren und zweitens auch dem abwesenden Herrn Finanzminister noch einmal auszurichten: Nehmen Sie diese ungerechtfertigte – ich sage es einmal so – herabwürdigende Äußerung gegenüber dem Rechnungshof zurück, Herr Grasser! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Jetzt auf einmal ist er gut, der Präsident!)
Denn: Das, was der Rechnungshof unter Präsident Moser hier festgestellt hat, ist, dass der Primärsaldo des Haushaltes, also jener Teil, für den der Bundesfinanzminister verantwortlich ist, genau auf jene Höhe wieder zurückgefallen ist, die Herr Bundesminister Edlinger durch seine Maßnahmen der Budgetkonsolidierung in den neunziger Jahren erreicht hat. Grasser ist ... (Abg. Neudeck zeigt eine Graphik.) – Drehen Sie es doch um, Sie haben das von mir Ausgeführte ohnehin auf der anderen Seite! Er hält die Rückseite hin! Das ist überhaupt das Beste, der Detlev Neudeck ist das Beste!
Wir diskutieren den Primärsaldo, nämlich genau jenen Betrag (Abg. Neudeck: Das habe ich von Ihnen gelernt!) – ich erkläre es Ihnen, Herr Kollege, es ist kein Problem –, jenes Finanzergebnis des Bundes, bei dem der Zinsaufwand weggelassen ist, weil das jener Betrag ist, für den der Herr Finanzminister mit seinem Budget alleine verantwort-
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lich ist – nicht der Überschuss der Länder, nicht das, was die Gemeinden leisten, nicht das, was er von woanders holt, sondern das, was diese Regierung, Schwarz, Orange, Blau, was auch immer, zustande gebracht hat. (Abg. Neudeck: Wichtig ist: nur nicht Rot!) Und was haben Sie zustande gebracht? Die Zwischenrufe sind ein Beweis für das schlechte Gewissen.
Sie sind nach Verschleuderung und Privatisierung mit der höchsten Arbeitslosigkeit jemals, mit einem schwächelnden Wachstum, mit der letzten Stelle bei den öffentlichen Investitionen in der Europäischen Union wieder dort angelangt, wo Sie begonnen haben, und sind damit die erste Regierung seit mehr als zehn Jahren, deren Budgetdefizit schlechter geworden ist und die den Primärsaldo verschlechtert hat. Sie haben eines bewiesen: schlechte Verwaltung, mehr Schulden, mehr Arbeitslose, weniger Investition und damit eine schlechtere Performance für das ganze Land. Es wird Zeit für eine Änderung.
Zur Frage der Entwicklung des Primärsaldos freue ich mich darüber, die Darstellung hier zu hören, denn da wird man sehen, ob der Rechnungshof oder der Herr Bundesminister für Finanzen Recht hat. (Abg. Neudeck: Dass Sie Recht haben, ziehen Sie gar nicht ins Kalkül! Sie spielen gar nicht mit beim Spiel!) Es ist eine objektive Zahl und keine parteipolitisch falsch gelaufene Kritik des Rechnungshofes. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
21.07
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.07
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Rechnungshofpräsident! Meine Damen und Herren! Kollege Matznetter hat ein paar wesentliche Punkte vergessen, die ergänzend dargestellt zu werden notwendig sind.
Zum Ersten: Zur damaligen Zeit gab es eine wesentlich bessere Konjunktur in Europa – auch in Österreich.
Zum Zweiten, meine Damen und Herren, sollte er dazusagen, dass es noch nie so viele Beschäftigte in Österreich gegeben hat wie derzeit. Das sollte man auch sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Verantwortungsvolle Budgetpolitik hat Prioritäten zu setzen: erstens, Schulden abzubauen, denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen, zweitens, die Steuer- und Abgabenquote zu senken – Österreich ist mit dieser Regierung auf gutem Wege, das angestrebte Ziel unter 40 Prozent bis 2010 zu erreichen; Entlastung bedeutet mehr Kaufkraft –, und drittens, in die Zukunft zu investieren. Es ist unbestritten, dass in die Infrastruktur noch nie so viel investiert wurde wie unter dieser Regierung, meine Damen und Herren, auch in die Forschungsquote, die sich jetzt sehen lassen kann. Wir sind das fünftbeste Land in der EU. Daran können sich manch andere europäische Länder durchaus ein Beispiel nehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Moderne Budgets, meine Damen und Herren, mit langfristiger Planungssicherheit, das ist ebenfalls auf gutem Weg. Ich hoffe auf eine baldige Einigung. Dieser Bundesrechnungsabschluss des letzten Jahres könnte sicher in dem einen oder anderen Bereich noch etwas besser sein, das sei unbestritten, aber wenn wir uns ein wenig vergleichen, also quasi Ratings unterziehen oder einer Benchmark, dann sehen wir, dass wir zu den Besten gehören. Wir freuen uns darüber. Früher waren wir bei den Schlechtesten. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.09
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Es wird bedauert, dass hier so Stricherllistenredner abgesetzt werden, wechselseitig. Ich weiß nicht, an wen sich das alles richtet, aber möglicherweise kann man in zwei bis drei Minuten irgendetwas Gehaltvolles sagen. Aber dass man nur mehr heruntergeht und bedauert, eine Stricherllistenrede zu halten, um sich dann wieder niederzusetzen, finde ich etwas eigenartig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ja, wir haben natürlich Probleme mit der Gestaltung unserer Plenartage, das ist schwierig. Es stellt sich die Frage: Teilt man das auf mehrere Tage auf oder nicht? Wenn nicht, dann haben wir jetzt dieses Problem. Schauen Sie, man kann ja dazu stehen, wie man will, nur von einem halte ich sicher nichts, weil das wieder aufgetaucht ist: dass wir hier schriftliche Reden abliefern, denn eine Rede ist eben eine Rede und eine Schreibe ist eine Schreibe.
Zum vorliegenden Bundesrechnungsabschluss. Schauen Sie, Kollege Auer, ich weiß nicht, wo Sie das herhaben, dass so viel investiert wurde wie noch nie. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir eben mit Beginn der 2000er Jahre bei der öffentlichen Investitionsquote so niedrig waren wie noch nie und Schlusslicht innerhalb der EU-15. Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Jedenfalls kann es auch nicht aus dem Bundesrechnungsabschluss 2004 sein. Irgendwann werden wir uns halt – das ist der einzige Punkt, auf den ich eingehen will – zwischendurch wieder dahin gehend verständigen müssen, welche Kennzahlen wir gemeinsam akzeptieren, wenn wir schon immer damit herumwerfen, oder wir können diese Art von Beiträgen tatsächlich unterlassen.
Eine Sache war ja interessant im Zusammenhang mit dem Bundesrechnungsabschluss: der Diskurs, möglicherweise kann man sagen Konflikt zwischen dem Herrn Präsidenten des Rechnungshofes, den ich jetzt noch einmal recht herzlich begrüßen darf, auch seine Mitarbeiter – ich bitte um Entschuldigung –, und der Position des Herrn Finanzministers. Ich habe ja tatsächlich einen Sinn darin erkannt, dass wir manche Größen mit der Relation des Bruttoinlandsproduktes bemessen. Das macht ja wirklich Sinn. Ich glaube, Herr Rechnungshofpräsident, da werden wir uns einig werden, dass die absoluten Zahlen alleine es noch nicht ausmachen und es sehr sinnvoll ist, die ganzen Daten mit der aktuellen Wirtschaftskraft zu basieren. – So viel dazu.
Wenn man dann allerdings weiter schaut, bleibt immer noch übrig, dass, wenn man etwa den apostrophierten Primärsaldo heranzieht, auch gemessen in Prozenten des BIP, das tatsächlich zur Erkenntnis und zur Behauptung des Rechnungshofpräsidenten führt, dass wir – und das wurde ja ausgeführt – genauso dastehen wie Ende der neunziger Jahre. Und ich weiß nicht, Kollege Auer, wovon Sie da geredet haben. Ich habe das hier ganz aktuell liegen, ich kann es Ihnen auch in die Hand geben. – Das wäre es dann auch schon gewesen.
Aber ich glaube, in diesem Zahlenstreit liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte. BIP-Basierungen haben Sinn. Unter dem Strich haben Sie trotzdem Recht gehabt, weil nämlich auch der Primärsaldo gemessen in Prozent des BIP dort angelangt ist, wo er Ende der neunziger Jahre war. Insofern sollten wir uns halt für die Zukunft darauf verständigen, welche Kenngrößen wir ins Zentrum der Betrachtung rücken wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Öllinger: Eine gehaltvolle Rede war das!)
21.12
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 193 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Bucher 3 Minuten. – Bitte.
21.12
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was den Primärsaldo betrifft, möchte ich vollinhaltlich das unterstreichen, was Kollege Auer gesagt hat, und sogar noch weiter gehen.
Herr Kollege Matznetter, wenn Sie die Zahlen vergleichen, dann vergleichen Sie sie fairerweise richtig! Der Primärsaldo 2004 im Vergleich zu den Primärsaldos 1998/99 ist nicht nur ungefähr gleich, sondern viel besser, unter Berücksichtigung dessen, dass zum damaligen Zeitpunkt die Konjunktur beinahe doppelt so hoch war wie im Jahr 2004. Dann berücksichtigen Sie noch eines: dass die Regierung 2004 ein Konjunkturpaket, ein Wachstumspaket, ein Beschäftigungspaket gemacht hat, auch die erste Etappe der Steuerreform hinzuzuzählen ist. Das sind alles beschäftigungswirksame Maßnahmen gewesen, die sich auch im Budget niederschlagen. Und das sollten Sie auch berücksichtigen, wenn Sie das Budget 2004 in fairer Weise beurteilen.
Insgesamt ist der Bundesrechnungsabschluss 2004 eine gelungene Maßnahme im Rahmen des Konjunkturzyklus dieser Bundesregierung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.14
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
21.14
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich vergleiche nur die Fakten. Im Jahr 1995 betrug das administrative Defizit 4,9 Prozent – im Jahr 1995! Es gelang dann sozialdemokratischen Finanzministern, dieses im Jahre 1999 auf 2,5 zu senken. Aber noch immer 2,5! Das administrative Defizit des Jahres 2004 beträgt 2,0. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Primärsaldo: Es gelang sozialdemokratischen Finanzministern, nicht einmal einen positiven Primärsaldo zu erreichen. Im Jahr 1995 ein Defizit beim Primärsaldo von 1,5 Prozent und im Jahr 1996 von 0,1. Unser bester Wert – und das nur zum Vergleich –: ein Plus von 2,4 Prozent im Jahr 2001. Also wenn das kein Unterschied ist, dann weiß ich nicht mehr, was ein Unterschied ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.15
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Moser 2 Minuten zu uns. – Bitte.
21.15
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Präsident! Also wenn wir beim Primärsaldo bleiben und hier die Vergleichbarkeit schon massiv hinterfragt wurde, dann muss man auch berücksichtigen, ob in dieser Periode Vermögen verschleudert oder geschaffen wurde. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das ist ein wichtiger Unterschied! Es ist ein ganz wichtiger Unterschied, ob ich Vermögen schaffe oder ob ich Vermögen verschleudert habe. Und in dieser Periode wurde sehr viel Volksvermögen abgegeben. Dann ist es natürlich leichter, so etwas zu machen.
Ich wiederhole: Dieser Bundesrechnungsabschluss verdeutlicht das klassische Scheitern der Budgetpolitik dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ.) Sie haben Ihr Defizitziel verfehlt, Sie haben die höchste Arbeitslosigkeit, Sie sind Europameister bei den Insolvenzen, und – wir haben das sehr genau diskutiert, ich habe mir das auch überlegt – Sie haben die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in der Geschichte Österreichs: ein Anstieg von 16 400 auf 18 400 pro Kopf, das ist der Punkt. Und wenn man dann ana-
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lysiert, wo die Schulden entstanden sind, dann sieht man, es hat der Bund in den Jahren 2000 bis 2004 13,5 Milliarden € mehr Schulden, die Länder haben 1,5 Milliarden weniger und auch die Gemeinden haben 1 Milliarde weniger. Also da von einer erfolgreichen Budgetpolitik des Bundes zu sprechen, kann nur als bewusste Irreführung bezeichnet werden!
Folgendes auch noch: Sie lassen sich ja diese Irreführung auch etwas kosten. Man braucht nur die Zeitungsinserate anzuschauen. Grasser hat das letzte Mal von sieben Wachstums- und Beschäftigungsprogrammen gesprochen. Dies führte zur höchsten Arbeitslosigkeit. Und dann schaltet diese Bundesregierung eine Serie, finanziert aus Steuergeldern, wo sie die erfolgreiche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik verkaufen möchte. Wissen Sie, was das gekostet hat? – 1,2 Millionen €!
Wissen Sie, was man mit diesem Geld machen hätte können? – Man hätte, anstatt Geld zu verschwenden, 20 hochkarätige Wissenschafter anstellen können, die für Österreich Lösungen ausarbeiten hätten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Stummvoll 2 Minuten. – Bitte.
21.18
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Moser, die Fakten sind: Erstens: Diese Regierung ist angetreten mit drei strategischen Zielen in der Finanzpolitik, das heißt ausgeglichener Staatshaushalt. Wo stehen wir heute? – Von 2000 bis 2006 im Durchschnitt ein Nettodefizit von 1,1 Prozent. Sechs Jahre davor, 1993 bis 1999, jedes Jahr im Durchschnitt 3,5 Prozent. Also ein Drittel jenes Defizits, das sozialistische Finanzminister jahrelang gemacht haben.
Zweiter Punkt: Senkung der Steuerquote. Höchststand war 44,8 Prozent, im kommenden Jahr werden es 40,6 Prozent sein. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist in absoluten Beträgen ein Betrag von fast 7 Milliarden € weniger Steuerbelastung als vor sechs Jahren, Herr Kollege Moser. Das sind die Fakten!
Dritter Punkt: Investitionen in die Zukunft, das heißt Forschung, Entwicklung, Bildung, Infrastruktur. Heute im Durchschnitt 50 Prozent mehr Ausgaben als sechs Jahre davor.
Das sind die Daten und Fakten einer erfolgreichen Finanzpolitik! Herr Kollege Moser! Wir sind auf dem besten Wege, dass die strategischen Ziele des Jahres 2000, gesetzt für 2010, frühzeitig erfüllt werden. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Mit uns nie wieder Schulden!)
21.19
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Bauer, und zwar 2 Minuten. – Bitte.
21.19
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Zuerst einmal meine ich, es geht auch um eine Entwicklungstendenz, und die geht leider in Richtung Verschlechterung. Das sieht man sehr deutlich in allen ökonomischen Relationen. Wenn immer wieder die Abgabenquote zitiert wird: Sie lag vor wenigen Jahren bei 44,8 Prozent und ist nun etwas gesunken. 1995 hatten wir eine Abgabenquote von 40,5 Prozent, und davon ist die heutige weit entfernt. Das ist ein Punkt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) So ist die Diskussion zu führen. Man kann nicht einfach sagen, der Primärsaldo beträgt
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jetzt – Staatssekretär Finz hat das gemeint – 2,4. In Wirklichkeit ist er jetzt bei 1,1 Prozent, ohne Berücksichtigung, dass er ja schon bei 2,4 Prozent gelegen ist und damit eine Verschlechterung eingetreten ist. Ich sagte bereits, auf die Tendenz kommt es an.
Dazu kommt – und da kann man noch so viel über den Beschäftigungsstand reden –, dass Österreich den höchsten Arbeitslosenstand erreicht. Das ist unerträglich! Aber noch viel unerträglicher ist die Sprache, die man sich da zulegt, diese Verharmlosung wie „Verharren auf hohem Niveau“. Was heißt denn „Verharren auf hohem Niveau“ bei der Arbeitslosigkeit? – Wir haben alles zu tun, dass das Niveau gesenkt wird! Da sind noch ganz andere Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Da habt ihr 30 Jahre Zeit gehabt!)
Geschätzte Damen und Herren, ich sage ganz klar: Wir können über Zahlen schon trefflich streiten, weil jeder sie ganz gut interpretieren kann, aber was hinter den Zahlen steht, das ist eigentlich die wichtigere Diskussion. So ist das soziale Ungleichgewicht gestiegen, und darum geht es! Es geht nicht nur um Zahlen, die aus dem Rechnungsabschluss oder aus Budgets hervorgehen, sondern es geht auch darum, was für Maßnahmen gesetzt werden und welche Gruppe als betroffene ausgewiesen wird. Da sage ich: Es ist zu einer totalen Verschiebung der Belastung auf die Seite der sozial Schwächeren gekommen, und das zeigen auch alle Statistiken.
Ich halte es daher für weniger wichtig, hier eine Diskussion über einzelne Zahlen zu führen – etwa darüber, ob ein Saldo 1,4 oder 1,2 beträgt. Reden wir stattdessen einmal über die Verteilungsgerechtigkeit oder die Zunahme der Ungerechtigkeit! Das halte ich für die bessere Diskussion. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
21.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.22
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Danke, Herr Präsident, für die Großzügigkeit! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! (Abg. Neudeck: Du hast 10 Minuten, wenn du willst!) Danke schön, ich habe 10 Minuten.
Ich darf kurz auf die Anregung des Kollegen Kogler eingehen; er fordert, dass wir uns auf Kennwerte einigen. Ich glaube, mit einer Einigung auf Kennwerte ist Kollege Matznetter nicht einverstanden, denn er ist bekanntlich ein Verfechter absoluter Zahlen. Wie sonst wäre es ihm sonst möglich, immer wieder die Behauptung bezüglich „höchste Verschuldung der Zweiten Republik“ aufzustellen? – Das wird also wahrscheinlich nicht funktionieren.
Aber nun zu Ihrer Aussage, Herr Kollege Matznetter, wonach sich der Primärsaldo auf das Niveau vom Ende der neunziger Jahre verschlechtert und wie sensationell Finanzminister Edlinger gewirkt hätte.
Ich darf dazu Folgendes sagen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Ich kenne ebenfalls die Kritik beziehungsweise Empfehlung des Rechnungshofes hinsichtlich verstärkter Konsolidierung. Aber ich stelle mir die Frage – oder ich sage es so: Ein Blick auf den Bundeshaushalt allein greift, wie ich meine, etwas zu kurz. Betrachtet man den Primärsaldo des Gesamtstaates im internationalen Vergleich (Abg. Dr. Matznetter: Aber Herr Grasser ist der Bundesfinanzminister!), so ergibt sich ein völlig anderes Bild. Auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten ist der Primärsaldo, wie Sie ja sicherlich wissen, rückläufig, und zwar seit 1999. Die Konjunktursituation wurde ja bereits angesprochen.
Doch während als Primärsaldo Österreichs – Sie haben ja Edlinger sehr gelobt – im Jahre 1999 ein Überschuss von 1,3 Prozent ausgewiesen wurde, betrug jetzt der Über-
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schuss, bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt der EU-15, 3,3 Prozent. Österreich war im Jahre 1999 da Schlusslicht, aber heute liegen wir mit unserem Primärsaldo eindeutig über dem EU-Schnitt. Laut Herbstprognose ist gesamtstaatlich mit einem Primärüberschuss von 1,7 Prozent zu rechnen, Herr Kollege Matznetter. (Abg. Dr. Matznetter: Schauen wir bei der Arbeitslosigkeit, beim Wachstum!) Ein Blick auf die offiziellen Notifizierungsunterlagen zu Defizit und Verschuldung der EU weist einen Überschuss von 2 Prozent des BIP aus. (Abg. Dr. Matznetter: ... ein Defizit!)
Im Übrigen darf ich noch auf den IWF 2004 verweisen, ebenso auf den IWF 2005, der Österreich ein hervorragendes Zeugnis ausstellt, der Österreich dezidiert als Vorzeigeland lobt und vom Tempo der Strukturreformen beeindruckt ist, aber nichtsdestoweniger weitergehende Reformen einfordert, die von dieser Bundesregierung auch durchgeführt werden. – Danke sehr für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.25
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.25
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Matznetter, wenn man sich die Primärdefizite über einen längeren Zeitraum anschaut und 1970 bis 1999 anführt, sehen wir, dass wir da ein Minus von 27,2 Milliarden € hatten. – Hingegen gibt es im Zeitraum von 2000 bis 2006 einen Überschuss von genau 20,1 Milliarden €. Das ist der Unterschied, Herr Kollege, in der jetzigen Finanzpolitik! (Beifall bei der ÖVP.)
Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Sozialdemokraten drei Mal so hohe Budget-Nettodefizite erwirtschaftet und zu vertreten haben. Das sind Fakten! (Abg. Mag. Kogler: Ihr wart da auch dabei!) Da können Sie noch so viel Statistik herzeigen, das wird sich nicht ändern! (Abg. Mag. Kogler: Schüssel und Stummvoll waren jedes Mal dabei!)
In Österreich werden nach wie vor täglich 100 neue Arbeitsplätze geschaffen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Wenn wir uns Deutschland anschauen: Dort ist ein Nettodefizit von 3,7 Prozent zu verzeichnen – und überdies gehen dort derzeit 1 000 Arbeitsplätze pro Tag verloren. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Sie müssen auch Folgendes bedenken. In den 27,2 Milliarden € an Primärdefizit ist auch die ganze Verstaatlichtenkrise im Ausmaß von 100 Milliarden Schilling und mehr enthalten. Das hat kurzfristig zu einem Ansteigen der Steuer- und Ausgabenquote geführt, die ja jetzt reduziert worden ist.
Forschung und Entwicklung: 2,35 Prozent – da sind wir auf dem richtigen Weg, um 3 Prozent zu erreichen. Wir haben auch im Infrastrukturausbau eine Erhöhung auf das Doppelte, nämlich 40,5 Milliarden € sollen von 2000 bis 2014 investiert werden. Auch ein Exportboom ist zu vermerken, der sich sehen lassen kann: Zwischen 1996 und 2006 verzeichnet Österreich ein Exportwachstum von 7,4 Prozent pro Jahr. Das sind die richtigen Schritte in die richtige Richtung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Böhm zu Wort. Auch er spricht wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 197 |
21.27
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Im Bundesrechnungsabschluss werden nach dem Ablauf des Finanzjahres die tatsächlichen Budgeteinnahmen und ‑ausgaben ausgewiesen. Seit Jahrzehnten planen die öffentlichen Haushalte in ihren Budgetvoranschlägen leider mit Defiziten. Die meisten der früheren sozialistischen Finanzminister betrachteten diesen Umstand sozusagen als vom Schicksal vorgezeichnet. Hinweise auf die dadurch ständig wachsende Staatsschuld sorgten kaum für große Erschütterung.
Doch nun ist der österreichische Schuldenberg im Vergleich zu Italien, Belgien, Griechenland, Japan und sogar der Schweiz kleiner, und zwar nur bei 1 Prozent Staatsschuld per anno, wie wir heute schon mehrmals gehört haben. Wie der Rechnungshof in seinem Bundesrechnungsabschluss 2004 berichtet hat, liegt das gesamtstaatliche Defizit des Bundes, gemessen am BIP, bei hervorragendem 1 Prozent. Durch die gute Konsolidierung auf der Ausgabenseite werden die Versprechungen von Bundeskanzler Schüssel und Bundesminister Grasser für ein Nulldefizit schon 2008 sehr glaubwürdig.
Vergleicht man die Defizitwerte der letzten sozialistischen Finanzminister mit den Werten unserer Budgetpolitik, so kommt man zu einem interessanten Ergebnis: Hier stehen durchschnittlich satte 3,5 Prozent Defizit hervorragenden 1,2 Prozent gegenüber. Ein Vergleich zeigt auch, dass mit der Wirtschaftpolitik in den Jahren 1985 bis 1999 ein Primärdefizit des Bundes von 27,2 Milliarden € erzeugt wurde, wohingegen unter der jetzigen Bundesregierung ein Primärüberschuss des Bundes von 2,1 Milliarden € als Erfolg zu verbuchen ist. Trotz allgemein schwieriger Konjunkturlage ist es uns mit Karl-Heinz Grasser gelungen, neben der Sanierung des Staatshaushaltes auch die Abgabenquote deutlich zu senken: von 44,4 Prozent im Jahre 1999 auf unter 41 Prozent im Jahre 2006.
War Österreich im Jahr 2000 noch Schlusslicht der EU, schneidet es heute weit besser als der EU-Durchschnitt ab. Ein großartiger Erfolg! (Beifall bei der ÖVP.)
21.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Auch er spricht wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte.
21.29
Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Es hat jetzt eine doch heftige Debatte zum Rechnungsabschluss 2004 gegeben. Aus meiner Sicht lautet die Botschaft: Fortsetzung des im Jahr 2000 begonnenen Konsolidierungskurses, oder besser gesagt: ein Erfolgsmodell Österreich.
Ich verweise beispielsweise nur auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das reale Wachstum von 2,4 Prozent liegt über dem EU-Durchschnitt, und es besteht eine positive Leistungsbilanz von 0,75 Milliarden €, geschätzte Damen und Herren.
Was die öffentliche Verschuldung betrifft, gehen wir von 66 Prozent im Jahre 1999 kontinuierlich zurück auf 63,6 Prozent 2004; wir sind in Richtung 60-Prozent-Marke unterwegs. Auf die Abgabenquote wurde bereits hingewiesen. Aber auch der Staatsschuldenausschuss stellt in seinem Bericht über die öffentlichen Finanzen der Jahre 2004 bis 2008 eine positive Entwicklung fest.
Begründet ist dies aus meiner Sicht durch drei Maßnahmen: die Absicherung des Konsolidierungspfades durch den Nationalen Stabilitätspakt; ganz wichtig war ferner die Pensionssicherungsreform 2003 – und vor allem wirkten sich Investitionen in Bildung, Forschung und Technologie günstig aus.
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Besonders hinweisen möchte ich noch auf die Bahnhofsoffensive und auf die Infrastruktur. Wenn Sie auf der Westbahn fahren, dann sehen Sie, dass laufend Investitionen durchgeführt werden. Im Tullner Feld verläuft jetzt eine 42 Kilometer lange Bahn, wodurch vorwiegend Arbeitsplätze geschaffen werden. Vor allem geht es um die Nachhaltigkeit.
Insgesamt ist es ein positiver Rechnungsabschluss. (Beifall
bei der ÖVP.)
21.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. Auch sie spricht wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte.
21.31
Abgeordnete Edeltraud Lentsch
(ÖVP): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren!
Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Bauer, bevor man etwas verteilt, muss man
natürlich auch etwas erwirtschaften. Das ist eine Tatsache, die auch Ihnen
bewusst sein sollte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Bauer:
Weiß ich! Ich habe immer schwer gearbeitet!)
Geschätzte Damen und Herren! Ich habe von dieser Stelle aus in der Debatte zum Rechnungsabschluss 2003 gesagt, dass wir den Weg der Konsolidierung fortsetzen müssen. Wenn wir uns die Zahlen für das Jahr 2004 anschauen, sehen wir, dass sich diese Aussage voll und ganz bestätigt hat. Das Budgetdefizit ist von 1,2 Prozent im Jahre 2003 auf 1 Prozent im Jahre 2004 gesunken. Wir hatten einmal ein Nulldefizit, wir hatten einmal fast ein Nulldefizit, und wir hatten im Jahre 2004, um das es heute hier geht, ein Defizit von 1 Prozent.
Herr Kollege Kogler, wenn Sie im Ausschuss Herrn Professor Frisch zugehört hätten oder nicht zu spät gekommen wären, dann hätten Sie gehört, dass wir im Jahre 1999 eine der Schlechtesten unter den EU-15 waren. Und siehe da, fünf Jahre später: ein neuer Bundeskanzler, eine neue Bundesregierung, und wir rangieren unter den besten sechs Ländern, was das Budget betrifft! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Stummvoll: Bravo!)
In Deutschland hat die rot-grüne Bundesregierung genau das Gegenteil zusammengebracht: Dort liegt das Budgetdefizit seit Jahren über 3 Prozent. In Deutschland werden daher auch nicht die Pensionen erhöht, so wie in Österreich, sondern in Deutschland werden die Steuern erhöht.
Wir sind also auf einem guten Weg. Daher werden wir dem Bundesrechnungsabschluss 2004 gerne zustimmen.
Da meine Redezeit schon aus ist, kann ich mich heute bei
Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, nicht bedanken. (Heiterkeit
und Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Neudeck. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.34
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Moser von der SPÖ hat vom Volksvermögen gesprochen. – Zu Ihrer Zeit haben Sie „Konsum“, Bank Austria et cetera verschleudert und verschenkt! (Abg. Parnigoni: Aber der „Konsum“ hat nicht dem Staat gehört!) Diese Regierung hat wirklich ... (Abg. Parnigoni: Der „Konsum“ hat nicht dem Staat gehört!) Aber die Zustimmung haben sie gebraucht, und Sie haben fest mitgeholfen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Moser. )
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Diese Regierung hat wirklich Volksvermögen geschaffen. (Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ.) Heute hat das Vermögen, das Sie vorher
verschleudert haben, wirklich das Volk. (Beifall bei
Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, dem Kollegen Matznetter möchte ich noch eines sagen, da er ja gerne Zahlen vergleicht, die gar nicht zusammengehören. (Abg. Parnigoni: Sie verscherbeln ...! – Abg. Riepl: Verscherbelt habt ihr ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Kollege, dann weißt du wieder nicht, was ich gesagt habe! Du kannst nicht reden und denken gleichzeitig, das geht nicht! Hör zu und sei ruhig! (Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Kollege Matznetter – schau, jetzt habe ich geglaubt, das ist der Gusenbauer. (Auf dem Platz des Abg. Dr. Gusenbauer hat Abg. Parnigoni Platz genommen.) Entschuldigung, ihr schaut euch ein bisschen ähnlich. Das ist nicht einmal sein Platz. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Das ist ja nicht sein Platz! Da darf er nicht dazwischenrufen!)
Kollege Matznetter vergleicht immer Zahlen, die nicht
zusammengehören. Kollege Matznetter, ich schaue mir die Zahlen der SPÖ in Wien
in Bezug auf die letzten Wahlen an. Sie reden davon, dass Sie
49,3 Prozent der Wiener Stimmen haben. Sie haben aber Ihren Primärsaldo,
nämlich Ihre Wähler, auf 333 000 heruntergewirtschaftet, und zwar von
1,1 Millionen. Das ist also nicht einmal ein Drittel! Daher müsste nach
Ihrer Logik, wenn ich diese zwei Zahlen vergleiche, der Bürgermeister Häupl
zurücktreten. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Unruhe im
Saal.)
21.35
Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2004 samt Titel und Eingang in 1219 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage
(1184 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert
wird (4. BFG-Novelle 2005)
(1220 d.B.)
32. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage
(1185 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert
wird (4. BFG-Novelle 2006)
(1221 d.B.)
33. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1186 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des
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Bundesfinanzgesetzes 2005 bewilligt werden
(Budgetüberschreitungsgesetz 2005 – BÜG 2005) (1222 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 31 bis 33 der Tagesordnung, worüber die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
21.37
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär Finz! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall des Abg. Dr. Jarolim.) Kollege Neudeck hat eine sehr eigenartige Rechnung über die Rücktrittskalkulationen des Bürgermeisters Häupl angestellt. Wenn man beim BZÖ ist, muss man heute wahrscheinlich mit solchen Rechnungen argumentieren.
Ich möchte mich jetzt aber nur zum Punkt 31 melden. Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Bundesfinanzgesetz nicht zustimmen, weil doch die Änderungen im Wesentlichen darauf hinauslaufen, sozusagen für Werbekampagnen der Regierung im nächsten Jahr zusätzliche Ausgaben zu generieren. Ich denke nur an das „Unternehmen Arbeitsplatz“: 1,2 Millionen €. Dabei weiß man ja, dass die Österreicher die produktivsten Arbeitnehmer in Europa sind und seit Jahrzehnten immer wieder die höchsten Produktivitätszuwächse aufweisen.
Daher denke ich, es wäre viel besser, das Geld zusätzlich
zur Schaffung von Arbeitsplätzen aufzuwenden. Unter anderem auch deshalb
werden wir diesen Vorlagen nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei
der SPÖ.)
21.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Stadler wunschgemäß 2 Minuten zu uns. – Die Redezeit muss nicht ausgeschöpft werden!
21.38
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem meine noch
verbliebenen Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Es haben sich doch schon
manche gewundert, dass Ihr Parteivorsitzender nicht hier ist, dass der
Geschäftsführer nicht hier ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie sind im
Stadion und nicht im Parlament! Ihre Anwesenheit wird hier nicht fehlen, und es
scheint, dass auch die Anwesenheit dieser beiden Herren im Stadion nichts
bringt. Ich darf Ihnen mitteilen, dass Rapid trotzdem 0 : 3
zurückliegt. (Abg. Mag. Molterer: Deswegen!) –
Vielleicht deswegen.
Ich darf auf Grund der vorgeschrittenen Zeit nur noch folgenden Antrag einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 (4. BFG-Novelle 2006) geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1221 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Der Einleitungssatz der Ziffer 8 lautet:
„8. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 30 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 31 bis 41 angefügt: “
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2. In der Ziffer 8 wird der Punkt nach der Z 40 und einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 41 angefügt: “
„41. beim Voranschlagsansatz 1/65148 bis zur Höhe des vorgesehenen Voranschlagbetrages, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“
*****
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.40
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Stadler verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFG 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006), in der Fassung des Ausschussberichtes ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn,
Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006)
(1185 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1221 der
Beilagen).
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Der Einleitungssatz der Ziffer 8 lautet:
„8. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der
Z 30 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 31 bis 41
angefügt: “
2. In der Ziffer 8 wird der Punkt nach der Z 40
und einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 41 angefügt: “
„41. beim Voranschlagsansatz 1/65148 bis zur Höhe des
vorgesehenen Voranschlagbetrages, wenn die Bedeckung durch
Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“
Begründung:
Zur Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur, insbesondere
im Zusammenhang mit konjunkturstärkenden Maßnahmen der Bundesregierung, soll
die Möglichkeit bestehen, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.41
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident. Ich möchte auf den Abänderungsantrag Bezug nehmen, der das Bundesfinanzgesetz 2005 ändert, und
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möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Fraktion dem Inhalt dieses Abänderungsantrages zustimmt. – Ich habe deshalb auch eine getrennte Abstimmung genau über diesen Abänderungsantrag verlangt; weil es eben um den Nationalfonds geht, brauchen wir uns nicht weiter aufzuhalten.
Zu allen anderen Punkten – keine Zustimmung.
Und auf Folgendes möchte ich noch verweisen: Um die Zeit wird ja am Schluss der Debatte an sich immer der Untersuchungsausschuss diskutiert, das hätte jetzt auch schon bald gut gepasst, wenn man nämlich die so genannten Info-Kampagnen der Bundesregierung betrachtet. – Wieder ist ja, Herr Staatssekretär, eine solche von einer Änderung im Bundesfinanzgesetz tangiert, und zwar ist da das „Unternehmen Arbeitsplatz“ gemeint.
Wir haben im Ausschuss extra gefragt, ob da vielleicht der Informationsgehalt gegenüber dem Werbegehalt ausnahmsweise einmal überwiegen könnte. Schaut man sich jetzt die Kampagne – um 1,2 Millionen €! – an, die über die Tageszeitungen angelaufen ist, dann sieht man: Vier Fünftel davon ist nur Bild: Bundeskanzler in Position mit entweder fröhlichen Arbeitenden oder fröhlichen Arbeitsuchenden, das weiß man nicht so genau an der Stelle, aber es heißt jedenfalls „Unternehmen Arbeitsplatz“. – Na bitte, wenn das diese Informationskampagne ist, dann sage ich: Gute Nacht!, dann haben wir schon wieder etwas vorliegen, wo der Rechnungshof ausdrücklich darauf hinweist, dass das so nicht anzugehen hat und dass da endlich Richtlinien einzuhalten wären. – Aber sei’s drum: nein zu 1,2 Millionen auf diese Art und Weise!
Ich sehe abschließend schon ein, dass die Lehrlingsinitiative beworben werden will und soll. – Die Unternehmungen sollen ja erfahren, wie das etwa mit den Bonifikationen ist. Das ist sicher eine gute Sache! Ich frage mich aber auf der anderen Seite, ob es tatsächlich so ist, dass sich die Bundesregierung an die österreichische Unternehmerschaft nur massenhaft über Tageszeitungen wenden kann und sich nur so artikulieren kann.
Herr Kollege Mitterlehner, ich frage mich bei dieser Gelegenheit, wozu wir eigentlich die Wirtschaftskammer haben! Da gibt es doch sicher Informationsblätter, da sind die meisten Unternehmungen registriert, diese können ja angeschrieben werden! Da gibt es sicher die monatliche Rundschrift, da kann man das auf der letzten Seite hineinstellen. Vielleicht verlangen sie ob der Wichtigkeit des Anliegens nicht einmal einen Inseratentarif. – Also, wenn wir schon gesetzliche Interessenvertretungen haben, dann könnten die doch auch diese – in diesem Punkt sinnvolle! – Aufgabe übernehmen. Das sehe ich schon.
Dass man aber 1,2 Millionen in die Hand nimmt, um dann einen strahlenden Bundeskanzler auf der Seite 3 des „Kurier“ zu entdecken – nichts gegen die Seite 3 des „Kurier“ –, hat mit Information nichts zu tun! Sie missbrauchen Steuergeld – verschwenden sowieso. Da wäre eigentlich schon wieder ein Untersuchungsausschuss gefragt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
21.44
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für unsere Fraktion festhalten, dass wir dieser Überschreitungsermächtigung unsere Zustimmung geben werden. Es sind sinnvolle Maßnahmen, die sehr kommunikationsaufwändig sind und daher auch unsere Unterstützung erfahren.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 203 |
Mich freut ganz besonders, dass es einen beabsichtigten Vier-Parteien-Konsens gibt, was das bevorstehende Bundeshaushaltsgesetz betrifft, weil es dann erst möglich gemacht wird – auch den Ministerien –, über Globalbudgets zu verfügen, und somit solche Beschlüsse in Zukunft obsolet sind. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.45
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk
(SPÖ): Herr Präsident!
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Kollegin Astrid Stadler, es macht Sie mir
ja politisch sehr sympathisch, dass Ihnen der Bundesparteivorsitzende und
künftige Bundeskanzler Alfred Gusenbauer heute politisch fehlt. – Das
kann ich durchaus nachvollziehen. (Ironische
Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Prinz: Es darf gelacht
werden!)
Aber, Frau Kollegin Astrid Stadler und andere Kollegen von BZÖ und FPÖ: Haben Sie einmal überlegt, woran wir uns hier in diesem Hohen Haus gewöhnt haben? (Abg. Mag. Molterer: Dass der Gusenbauer nicht da ist, an das gewöhnen wir uns!) Können Sie sich bitte ein Bundesland – Herr Klubobmann, ein Bundesland! –, einen Staat vorstellen, in dem der Bundesrechnungsabschluss besprochen, debattiert und beschlossen wird – Zustimmung oder Ablehnung –, und der zuständige Finanzreferent – sprich: der Finanzminister – ist nicht einmal anwesend – und Ihnen fehlt er überhaupt nicht?! (Abg. Neudeck: ... Staatssekretär!) – Ich denke, für diese Koalition ist das ein sehr, sehr bedenkliches Zeichen! (Beifall bei der SPÖ.)
Bei mir halten sich die Emotionen ob des Fehlens des Bundesfinanzministers
in Grenzen. – Er wird auch keine Budgetrede mehr halten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Zweiter Punkt: Wir haben die höchste Arbeitslosenrate in
dieser Republik! (Abg. Neudeck: Fehlt Ihnen Ihr Klubobmann?)
Das Lämpchen leuchtet schon. Herr Kollege Neudeck, dass Sie als
Immobilienmakler eine große Freude haben, gestehe ich Ihnen zu: Mit dem
Verscherbeln der Republik machen Sie gute Geschäfte, und Sie freuen sich
darüber! – Das steht Ihnen privat zu. (Abg.
Neudeck: Ich bin kein Makler!)
Sie, Kollege Neudeck, nehmen immer Wien als Beispiel, obwohl Sie Wiener sind. Man muss die Frage stellen: Was trägt Wien zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit in unseren Bundesländern bei? (Abg. Neudeck: Gar nichts!) – 215 000 Menschen aus Kärnten, Tirol, Salzburg, der Steiermark und dem Burgenland finden ihren Arbeitsplatz in Wien, weil sie zu Hause keinen finden! – Und dafür sage ich im Namen der vielen Kärntnerinnen und Kärntner, die zu Hause keinen Job finden und hier ihren Job gefunden haben, ein herzliches Dankeschön an Wien! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Diese Hetzkampagne ...!)
21.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pack. 2 Minuten. – Bitte.
21.47
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Herr Staatssekretär! Zu meiner Vorrednerin vielleicht nur ganz kurz: Es freut mich, wie Kärntner sehr patriotisch sein können und für Wien eintreten. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wer im eigenen Land nichts wert ist ...!) Allen anderen, die ja diesen Vorlagen sozusagen nicht zustimmen, darf ich nur in Erinnerung rufen: Sie unterstützen nicht das Österreichische Rote Kreuz, wenn es um das Katastrophenzentrum geht, unterstützen nicht die Israelitische Kultusgemeinde, unter-
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stützen nicht Neubauten von Kliniken und so weiter und so weiter. – Also, Herr Kollege Kogler, denken Sie daran, wenn Sie solche Aussagen machen!
Bezüglich der Wirtschaftskammer: Sie können gerne einmal in Hartberg vorbeischauen und sich die Wirtschaftskammer anschauen – und dann wissen Sie, was diese alles leistet. (Beifall bei der ÖVP.)
Weiters möchte ich folgenden Antrag einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 ge-
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ändert wird (4. BFG-Novelle 2005), in der Fassung des Ausschussberichtes (1220 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Der Einleitungssatz der Ziffer 1 lautet:
„1. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 27 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Ziffern 28 bis 31 angefügt:
2. In der Ziffer 1 wird der Punkt nach der Z 30 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 31 angefügt: “
„31. Beim Voranschlagsansatz 1/02106 bis zu einem Betrag von 0,46 Millionen € zur Erfüllung der Aufgabe des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, wenn die Bedeckung durch Mehreinnahmen beim Voranschlagansatz 2/02104 sichergestellt werden kann.“
3. Der Einleitungssatz der Ziffer 7 lautet:
„7. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Ziffer 37 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Ziffern 38 bis 51 angefügt:
4. In der Ziffer 7 wird der Punkt nach der Z 50 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 51 angefügt:
„51. beim Voranschlagsansatz 1/65148 bis zur Höhe des vorgesehenen Voranschlagbetrages, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder höhere Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“
*****
Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
21.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Pack verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage in 1184 der Beilagen, 4. BFG-Novelle, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn,
Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird
(4. BFG-Novelle 2005), in der Fassung des Ausschussberichtes
(1220 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Der Einleitungssatz der Ziffer 1 lautet:
„1. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der
Z 27 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Ziffern 28
bis 31 angefügt:
2. In der Ziffer 1 wird der Punkt nach der Z 30
durch einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 31 angefügt: “
„31. Beim Voranschlagsansatz 1/02106 bis zu einem
Betrag von 0,46 Millionen € zur Erfüllung der Aufgabe des
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, wenn
die Bedeckung durch Mehreinnahmen beim Voranschlagansatz 2/02104
sichergestellt werden kann.“
3. Der Einleitungssatz der Ziffer 7 lautet:
„7. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der
Ziffer 37 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende
Ziffern 38 bis 51 angefügt:
4. In der Ziffer 7 wird der Punkt nach der Z 50
durch einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 51 angefügt:
„51. beim Voranschlagsansatz 1/65148 bis zur Höhe
des vorgesehenen Voranschlagbetrages, wenn die Bedeckung durch
Ausgabeneinsparungen und/oder höhere Mehreinnahmen sichergestellt werden
kann.“
Begründung:
Zu 2:
Laut dem vom Kuratorium des Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus am 29. November 2005 genehmigten
geänderten Finanzplan 2005 sollten für den Nationalfonds zur Erfüllung seiner
Aufgaben zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Bedeckung erfolgt durch
Mehreinnahmen bei den Veranlagungszinsen aus der Überweisung des
Bundeszuschusses gemäß § 2b des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der
Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus.
Zu Z 4:
Zur Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur, insbesondere
im Zusammenhang mit konjunkturstärkenden Maßnahmen der Bundesregierung, soll
die Möglichkeit bestehen, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.50
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Anfang festhalten: Wir werden der Änderung dieser Bundesfinanzgesetze 2005 und 2006 unsere Zustimmung nicht geben. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Nun einige Worte zu verschiedenen Bereichen dieser Mehrausgaben: Einmal die Überschreitung bei den Umbauarbeiten im Parlament. Ich glaube, wir haben bis heute für
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 206 |
die Umgestaltung des Parlaments sehr viel Geld in die Hand genommen. Ich
sage offen, das ist gut und gescheit.
Ich hoffe aber
auch, dass bei diesen Maßnahmen endlich auch das Parkplatzproblem in Angriff
genommen und einer Lösung zugeführt wird. Gerade wir aus den Bundesländern
haben sehr darunter zu leiden, wenn wir keine Stellfläche hier vorfinden. (Abg. Scheibner:
Keine Kritik an der Präsidiale!)
Meine Damen und
Herren, zu dieser Überschreitung im Zuge der Informationskampagne muss man
sagen: Das war eine PR-Aktion der Bundesregierung, die nicht weniger als
1,2 Millionen € gekostet hat.
Gerade in einer
Zeit, wo 300 000 Menschen keine Arbeit finden, ist es eine Zumutung,
solche Maßnahmen zu setzen, die wirklich nichts helfen, denn mit Werbemaßnahmen
kann man Arbeitslosigkeit nicht bekämpfen, meine Damen und
Herren!
Da wir im
vorhergehenden Punkt den Rechnungsabschluss 2004 behandelt haben, bei dem der
Minister leider nicht anwesend war, muss ich sagen: Dieser Rechnungsabschluss
war wirklich ein Zeugnis einer verfehlten Politik, meine Damen und Herren!
Die Schulden sind
auf einem Rekordhoch, die Kaufkraft ist massiv gesunken, das Defizit schnalzt
in ungeahnte Höhen, und die Arbeitslosigkeit habe ich schon erwähnt. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Die Arbeitslosigkeit wird in keinster Weise mit tauglichen Mitteln bekämpft. Das ist auch der Grund dafür, warum wir die Zustimmung verweigern. Es ist heute aber auch ein guter Tag, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen – auch wenn ich befürchte, dass wir heute diese Abstimmung „verspielen“ werden, wenn ich so sagen darf. Ich möchte den sechs unabhängigen Kandidaten der Publikumsratswahl gratulieren, die sich heute ganz bravourös geschlagen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Soweit zur Unabhängigkeit!) – Danke.
21.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.52
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Staatssekretär Finz, ich darf vielleicht das Thema Absenz aufgreifen: Der Herr Finanzminister, der dienstlich im Ausland ist, wird durch den Finanz-Staatssekretär vertreten.
Ich weiß aber nicht, wie das mit dem hohen
Parteivorsitzenden der Sozialdemokraten ist. – Der ist auch vertreten und
nimmt gerade ein Bad in der Menge (demonstrativer
Beifall der Abgeordneten Mag. Trunk
und Dr. Matznetter),
denn er ist am Fußballplatz. Das heißt, es zeigt das die Ernsthaftigkeit auf,
wie Gusenbauer seine parlamentarische
Tätigkeit versteht.
Geschätzte Damen
und Herren! Seit der Erstellung und der Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes
2005 und gleichermaßen der des Bundesfinanzgesetzes 2006 gibt es Entwicklungen,
die natürlich Auswirkungen auf die jeweiligen Budgets haben – bedingt
durch Mehraufwendungen, die es im Bereich der Finanzierung von Klinikbauten,
von Zahlungen für die österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit gibt. Es gibt auch Aufwendungen für Grundeinlösungen der
ASFINAG und Ähnliches mehr.
Wir wissen,
welche Maßnahmen zu setzen sind: Es gibt nämlich Überschreitungen bei den
Ausgabenansätzen.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 207 |
Jetzt lautet die
Frage: Wie findet das Bedeckung? – Die Bedeckung wird durch eine
Umschichtung gefunden. Der überwiegende Teil der erforderlichen Bedeckung wird
durch eine Umschichtung gewonnen, und der Rest letztlich durch eine Auflösung
von Rücklagen, was dazu führt, dass keine Erhöhung des Abganges im allgemeinen
Haushalt zu erwarten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
21.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Auch seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
21.54
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf die Diskussion mit diesen zwei Minuten zurückkommen, die Kollege Auer angeregt hat.
Ich habe sehr genau aufgepasst, wie diese Diskussion abgelaufen ist. Ich denke, die Abgeordneten der Opposition könnten stundenlange Redezeiten haben, die besten Vorschläge und die besten Ratschläge bringen: Sie von den Koalitionsparteien nehmen es sowieso nicht an! (Abg. Dr. Stummvoll: Keinen einzigen Ratschlag!) – Also genügen mir auch die 2 Minuten. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren, einen Beweis dafür, dass sie unsere Ratschläge nicht annehmen, stellt dieses Bundesfinanzgesetz 2005 dar. Da geht es wieder darum, dass die Regierung munter in die Steuertöpfe greift, wenn es um Werbung und Marketing geht. 1,2 Millionen € – wir haben es schon gehört! – für die Informationskampagne „Unternehmen Arbeitsplatz“. – Dies bei der höchsten Arbeitslosigkeit seit 1945; das nur am Rande. (Abg. Prinz: Und der höchsten Beschäftigung!)
Dann sieht man diese Inserate und liest vielleicht noch, dass die Raiffeisen-Landesbank auch diese 400 € pro Lehrplatz kassiert. – Das ist eine ganz nette Förderung, gerade für diese Institute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Nikolaustag haben
Sie 170 000 € rein nach dem Listenpreis der Inserate, die wir kennen,
für diese Kampagnen ausgegeben. – 170 000 € an einem Tag! (Abg. Scheibner:
Kennst du noch die Einem-Kampagne?)
Zum Schluss noch etwas Besinnliches: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns, wenn Sie im christlichen Kulturkreis denken, zurzeit im Advent. Advent ist die Zeit der Erwartung. (Abg. Neudeck: Wir erwarten, dass du jetzt aufhörst!) Wenn ich dieses Bild auf die politische Landschaft übertrage, dann befindet sich Österreich auch im Advent, in der Zeit der Erwartung, und zwar auf eine bessere, auf eine sparsamere Regierung. – In diesem Sinn: schöne Adventtage! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Neudeck: Der Gusenbauer ist aber kein Christkindl!)
21.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur
Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend 4. BFG-Novelle 2005 in
1220 der Beilagen.
Hiezu haben die
Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen einen
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 208 |
Ich lasse zunächst
über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und dann über die
restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und
Eingang abstimmen.
Wir kommen zur
Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Auer, Prinzhorn.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die zustimmen, um ein Zeichen. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Antrag
ist angenommen.
Nun kommen wir zur
Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des
Gesetzentwurfes betreffend 4. BFG-Novelle 2005 in der Fassung des
Ausschussberichtes.
Die Zustimmung wird
mit Mehrheit erteilt; das ist daher angenommen.
Wir kommen sogleich
zur dritten Lesung.
Wer in dritter
Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen
wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend die
4. BFG-Novelle 2006 in 1221 der Beilagen.
Auch hiezu haben
die Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen
einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine
Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und
Eingang, unter Berücksichtigung des erwähnten Zusatz- beziehungsweise
Abänderungsantrages abstimmen.
Wir kommen zur
Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend 4. BFG-Novelle 2006 in
1221 der Beilagen – unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise
Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn,
Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen sogleich
zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf
eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.
Der
Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich
gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Budgetüberschreitungsgesetz
2005 samt Titel und Eingang in 1186 der Beilagen.
Wer diesem
Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit
und daher angenommen.
Wir kommen sogleich
zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter
Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese
wird von der Mehrheit erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsanträge
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer und Herbert Scheibner, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. De-
Nationalrat, XXII.GP | 132. Sitzung / Seite 209 |
zember 2005 gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend
Postgesetznovelle 2005, in 1258 der Beilagen, eine Frist bis 19. Dezember 2005
zu setzen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag eintreten, um ein
Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer und Herbert Scheibner, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend Fremdenpolizeigesetz, 1259 der Beilagen, eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Einlauf
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 753/A und 754/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 3701/J bis 3704/J eingelangt.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 21. Dezember 2005, 10 Uhr in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.01 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |